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In Verbindung mit Tachmännern deutſchlands, Veſterreich-Augarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen Fiſcherei-Perein. Nr. 1. DL , Münden, 11. Januar 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. U Inhalt: I. Vorſchläge zur Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechts. — II. Die Württembergiſche Spitzbergenexpedition. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchtes. — V. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Vorſchläge zur Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechts. Obwohl das Waſſer nicht nur für das körperliche Wohlbefinden des einzelnen Menſchen, aller Nutzthiere, insbeſondere des Fiſches, und anderer lebender Weſen, ſondern auch des tauſendfältigen Gebrauches wegen, der in der Technik davon gemacht wird, für die geſammte Menſchheit und den Kulturzuſtand ſämmtlicher Staatengebilde eines der unentbehrlichſten Dinge iſt, obwohl in Folge deſſen die mannichfachſten und vielfach ſich widerſprechendſten und dabei doch wiederum im ganzen übereinſtimmenden Anſprüche an daſſelbe gemacht werden, haben ſich gleichwohl noch keinerlei allgemein gültige geſetzliche Beſtimmungen über den Gebrauch deſſelben gebildet, im Gegenſheil exiſtiren darüber je nach Ort und Entwicklungsſtufe des einzelnen Volkes verſchiedene Anſichten nicht nur, ſondern auch in demſelben Staate die ver: ſchiedenartigſten, und weil von ungleichartigen rechtlichen Geſichtspunkten ausgehend, die ungleich— artigſten Geſetze. Insbeſondere in Deutſchland, wo neben dem römiſchen Rechte, dem durch k dieſes vielfach geänderten altdeutſchen Rechte, Einzelgeſetzgebungen, das preußiſche Landrecht, | das ſächſiſche, bayriſche und andere Geſetzbücher und auf franzöſiſchem Rechte beruhendes Recht E gilt, keines dieſer verſchiedenen Rechte aber die geſammte Waſſergeſetzgebung regelt, iſt nach⸗ gerade ein Zuſtand eingetreten, der es ſelbſt einem tüchtigen Juriſten unmöglich macht, zu 4 jagen, was denn 3 in waſſerrechtlicher Beziehung an einem beſtimmten Orte gilt. 2 — — Man gab ſich deshalb in vielen Kreiſen der Hoffnung hin, daß durch die Schaffung eines allgemeinen für ganz Deutſchland gültigen Geſetzbuches dieſem unhaltbaren Zuſtande ein Ende gemacht werde; groß war deshalb die Enttäuſchung, als der Entwurf des „Bürgerlichen Geſetzbuches für das Deutſche Reich“ über Waſſerrecht nichts oder nur verſchwindend wenige Beſtimmungen enthielt, und nur in einer Anmerkung zum 3. Buche „Sachenrecht“ den Aus— ſchluß von a) Waſſerrecht mit Einſchluß des Mühlen-, Flötz- und Flößereirechtes, b) des Fiſcherei⸗, Deich⸗ und Sielrechtes ꝛc. u. A. gelegentlich erwähnt, in dem Einführungsgeſetz— entwurf alle dieſe Materien der Landesgeſetzgebung überweiſt. Auch mit der jedenfalls nicht überall zutreffenden Begründung dieſer Anordnung konnten und wollten die betreffenden Intereſſentenkreiſe ſich nicht einverſtanden erklären, von der Ueberzeugung ausgehend, daß bei der täglich wachſenden Wichtigkeit des Waſſers für unſere geſammten Erwerbs- und Kultur- Verhältniſſe Ordnung dieſer Materie für ganz Deutſchland nöthig ſei, und dies um ſo mehr, weil ſowohl das ober- wie unterirdiſche Waſſer ſich nicht an die Landesgrenzen bindet, und die mannichfaltigſten Beziehungen zwiſchen den Bewohnern der verſchiedenen Rechts- und Staatengebiete hervorruft, dieſe aber bei den vielfachen Widerſprüchen zwiſchen den in den verſchiedeneu deutſchen Staaten geltenden waſſerrechtlichen Beſtimmungen nicht gleichmäßig zu ordnen und zu regeln ſind, erhoben ſich aus den verſchiedenſten Berufskreiſen viele einfluß— reiche Stimmen für einheitliche Regelung des Waſſerrechts für ganz Deutſchland. Bedenkt man auch wieder, daß ein geradezu als unleidlich zu bezeichnender Rechts— zuſtand eintreten würde, wenn durch das Deutſche bürgerliche Geſetzbuch, welches im Entwurf nur in $ 786, 856 und 905 allenfalls einſchlagende Beſtimmungen (über Waſſerabfluß, Zuwachs durch Anlandungen, und Fiſchen in Teichen und anderen geſchloſſenen Gewäſſern) hat, die jetzt beſtehenden Einzelgeſetzgebungen in ihrem größtem Umfange in Wegfall kämen, aber einzelne darin enthaltene waſſerrechtliche Beſtimmungen in Kraft bleiben würden, und dann unzweifelhaft unter den Juriſten und ſonſtigen Betheiligten ſchon darüber Streit und Meinungsverſchiedenheit entſtehen würde, ob und wie weit eine ſolche Beſtimmung noch An— ſpruch auf Gültigkeit habe, ſo kann und muß jener Wunſch nach einheitlicher Regelung nur als ein vollkommen berechtigter bezeichnet werden. Auch die Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft, insbeſondere deren Kulturabtheilung nahm gelegentlich der Wanderverſammlung zu Dresden im Sommer 1888 Veranlaſſung, der Sache näher zu treten, und wurde ein Sonderausſchuß mit der Aufgabe betraut, dahin zielende Vorſchläge zu machen, daß gleichzeitig mit Erlaß des bürgerlichen Geſetzbuches auch die waſſerrechtlichen Fragen einheitlich geſetzlich geregelt würden. Am 14. Januar 1889 trat dieſer aus 14 Mitgliedern unter Vorſitz des ſehr eifrigen und ſachkundigen Grafen Arnim— Schlagenthin (Berlin) beſtehende Ausſchuß zuſammen — vergleiche Stück 18 der Mit— theilungen der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft 1890/91 — und wurden Berichterſtatter über die einzelnen Theile beſtellt, welche ihre Berichte zunächſt dem Vorſitzenden abzugeben hatten. Als nach Eingang derſelben ſich ergab, daß aus verſchiedenen Gründen ſie nicht geeignet waren, als Grundlage der weiteren gemeinſamen Berathung zu dienen, ſah ſich der Vorſitzende veranlaßt, ihren Inhalt mit Zuhilfenahme anderweiten Materiales in einem Geſetz— entwurf „derjenigen waſſerrechtlichen Grundſätze, deren Beſtehen oder Anerkennung für die deutſche Landwirthſchaft ein gemeinſames Bedürfniß iſt“, niederzulegen und umzugeſtalten. Dieſer Entwurf, als „nicht zur Veröffentlichung beſtimmtes Manuſkript“ gedruckt, ging mit ausführlicher Begründung, einem Verzeichniſſe der dabei mitbenutzten Schriften, als Bericht des Vorſitzenden unterm 31. Auguſt 1890 den Betheiligten, insbeſondere den Ausſchuß— mitgliedern zu, um in der am 29. Januar 1891 zu Berlin abgehaltenen Sitzung als Grundlage der Verhandlungen zu dienen. Die Form eines Geſetzentwurfes war gewählt, um einestheils nicht nur allgemeine Sätze aufzuſtellen, anderentheils das in den Berichten enthaltene Material in möglichſt juriſtiſch verwendbare Form zu bringen, daneben aber auch dasjenige Material in ſachlicher Faſſung zu verwenden, welches Fachſchriften und Verhand- lungen in Verſammlungen anderer Intereſſentenkreiſe geliefert hatten. Solche Verſammlungen hatten in letzterer Zeit ſchon mehrfach mit Vorſchlägen zur Codifizirung des Waſſerrechtes und einſchlagender Materien ſich beſchäftigt, und lag der Gedanke nahe, mit denſelben gemeinſchaftlich vorzugehen. ; uf 7 1 b x r x 9 Wee 8 ee g 8 n n RE ITS FUF n 3 Dementſprechend wurden aus den verſchiedenſten Gegenden Deutſchlands auch Vertreter anderer, als rein landwirthſchaftlicher Intereſſentenkreiſe zu der Sitzung zugezogen, und zwar außer 3 Mitgliedern des Deutſchen Landwirthſchaftsrathes, 2 Vertreter des Deutſchen Fiſcherei— Vereines (Amtsgerichtsrath Adickes [Neuhaus a. Oſte] Ausſchußmitglied des Deutſchen Fiſcherei— Vereines und Graf von Frankenberg [Ludwigsdorff! Tillowitz, der Vorſitzende des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereines), ſodann 12 Vertreter des Verbandes Deutſcher Müller, 3 a des Central⸗Vereines zur Hebung der Deutſchen Fluß- und Handelsſchifffahrt und 2 Mitglieder des Architekten-Vereines, darunter auch der durch ſein Werk über Fiſchwege in Fiſchereikreiſen rühmlichſt bekannte Baurath Keller (Berlin). Zugleich wurde im Einverſtändniſſe mit dem Direktorium der Landwirthſchaftsgeſellſchaft, von der richtigen Vorausſetzung ausgehend, daß der häufig nicht ungerechtfertigte Verdacht der mangelnden Unbefangenheit der Antragſteller beſeitigt werde, wenn Vertreter der verſchiedenſten, oft ſich gegenüber ſtehenden Intereſſen ſich auf Grundlage gegenſeitiger Zugeſtändniſſe einigten, die Beſtimmung getroffen, daß die Gäſte nicht nur berathende, ſondern auch beſchließende Stimme haben, und Minderheitsanträge in Form von Anhängen Berückſichtigung finden ſollten — vergl. Stück 30 der gedachten Mit— theilungen S. 254 — 260. Die Berathungen, die erſte Leſung des als Grundlage derſelben angenommenen Geſetz— entwurfes fanden zu Berlin am 29. und 30. Januar von früh 9 bis Nachmittags 5 Uhr, am zweiten Tage auch in einer Abend-, und am 31. Januar in einer Schlußſitzung ſtatt, und iſt das Reſultat der Berathungen Namens des gewählten Redaktionsausſchuſſes durch den Vorſitzenden, Grafen Arnim-Schlagenthin und das Ausſchußmitglied Rechtsanwalt Dr. Baumer (Nauen) auf 32 großen Quartſeiten gedruckt, an die Mitglieder des Redaktions- ausſchuſſes und ſonſtige Betheiligte mit Zuſchrift vom 18. Juni 1891 geſendet, um etwaige Einwendungen zu machen, demnächſt aber der zweiten Leſung zu Grunde gelegt zu werden. Das Begleitſchreiben hebt hervor, daß im Weſentlichen völlige Uebereinſtimmung aller Intereſſentenvertreter bei der erſten Leſung erzielt ſei, mit Ausnahme eines Punktes, nämlich bezüglich der Entſchädigungsfrage bei Herrichtung von Rechen und anderen Vorrichtungen zum Schutze der Fiſche, oder zwecks Erleichterung der Wanderung derſelben, welche nach $ 46 b der Vorlage die Fiſchereiberechtigten auf eigene Koſten an bereits beſtehenden Trieb- und Stauwerken herrichten zu laſſen befugt ſein ſollen, und macht zugleich einen Vermittlungs— borſchlag dieſerhalb, welcher denn auch bei zweiter Leſung von den Betheiligten angenommen it, fo daß ſchließlich allſeitige Uebereinſtimmung erzielt iſt. N Unter Benutzung einiger eingegangener Abänderungsvorſchläge war nämlich durch die vorgenannten beiden Herren und Regierungsrath Frank (Breslau) der Wortlaut der Vorlage flür die zweite Leſung feſtgeſtellt. Dieſe fand am 19. und 20. September zu Berlin ſtatt; diurch 21 der bei der erſten Leſung anweſend geweſenen Mitglieder, am Erſcheinen Verhinderte hatten ſchon vorher ihr Einverſtändniß erklärt, der Vertreter aus Württemberg, Regierungsrath und Oberamtmann Elwert aus Saulgau unter der Mittheilung, daß er mit Ausarbeitung eines Entwurfes für Waſſerrecht in Württemberg beauftragt, hierbei den vom Sonderausſchuſſe angenommenen Grundſätzen Ausdruck geben werde. In den Berathungen zu Berlin wurde die Vorlage unter unweſentlichen Aenderungen einſtimmig angenommen. b Da nach den Satzungen der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft jede politiſche Thätig— keit derſelben grundſätzlich ausgeſchloſſen iſt, und folgeweiſe jeder Verſuch einer Beeinfluſſung der Geſetzgebung und der Verwaltung unterbleiben muß, ſo beſchränkte man darauf, das Reſultat der Berathungen der Oeffentlichkeit zu übergeben und iſt dies durch den Abdruck in dem Jiaahrbuch der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft Bd. 6, Theil 2 geſchehen. Zugleich iſt een Sonderdruck unter dem Titel: „Vorſchläge für Verbeſſerung des Deutſchen Wa ſſerrechts, aufgeſtellt vom Sonderausſchuß für Waſſerrecht, Berlin 1892, Druck von Gebr. Unger“ erſchienen. Die Betheiligten — Private wie Vereine — ſollen dadurch 2 veranlaßt werden, ſelbſtändig an zuſtändiger Stelle Schritte zu thun, um den Erlaß von dem Inhalte des Etuis; wenn ſie ſolchem zuſtimmen, ee Geſetzen au empfehlen * Wenn nun auch in dieſer Fachſchrift nicht der geſammte Inhalt dieſer Vorschläge, 3 vielmehr nur dasjenige vorzuführen ſein wird, was ſpeziell für die Fiſcherei von Intereſſe 8 iſt, ſo laß es a doch nicht umgehen, wenigftens im Allgemeinen den Inhalt der 66 Seiten groß Oktav umfaſſenden Druckſchrift kurz zu ſkizziren, wobei im Näheren auf die Aus— führungen in den angeführten Nummern der „Mittheilungen“ und den Bericht des Vorſitzenden vom 13. Okſober 1891, die im Weſentlichen auch dieſer Darſtellung zu Grunde liegen, verwieſen werden darf. Die aus Zweckmäßigkeitsgründen paragraphenweiſe zuſammengeſtellten „Vorſchläge“ zerfallen in drei Hauptabtheilungen: I. Waſſerbuch (S 1— 12), II. Waſſeramt ($ 13 — 21), und III. Waſſerrecht (S 20 — 70) mit 2 Anlagen: A. Vorſchläge zur Unſchädlichmachung und Nutzbarmachung von Gebirgswaſſern und B. Waſſerwehrordnung; außerdem ſind Motive beigefügt. Die erſte und zweite Abtheilung bilden ein mit der dritten nur loſe zuſammenhängendes Ganze, ſie ſind analog einer Grundbuchordnung als Waſſerbuchordnung anzuſprechen, die dritte Abtheilung bildet die materielle Grundlage für beide, deren erſte „ſich auf den urkund— lichen Schutz der Rechte am Waſſer durch eine dem Grundbuche nachgebildete Einrichtung bezieht“, während die zweite „die Verwaltung des Waſſers (die Waſſerwirthſchaft), ſoweit dieſe durch ſtaatliche Aufſicht und die Rechtſprechung in Waſſerſachen erfolgt, regeln will.“ Alle beanſpruchen nicht unmittelbare Grundlage für demnächſtige geſetzgeberiſche Thätigkeit zu ſein, ſondern nur leitende Grundſätze, deren geſetzliche Feſtlegung erwünſcht iſt, aufzuſtellen. Befürwortet wird im erſten Abſchnitte die Einführung von Waſſerbüchern, d. h. ſtaatlich einzurichtender, alle waſſerrechtlich thatſächlich und rechtlich erheblichen Verhältniſſe umfaſſender und fortzuführender öffentlicher Aufzeichnungen, die, weil den Betheiligten ohne Schwierigkeiten zugänglich, die bezüglich eines Gewäſſers thatſächlich beſtehenden Verhältniſſe und Privatberechtigungen und Verpflichtungen offen legen, und die eingetragenen ſicherſtellen. Für jedes größere Stromgebiet mit allen ſeinen Zuflüſſen ſoll je ein Waſſerbuch angelegt, mehrere kleinere Stromgebiete verſchiedener in das Meer mündender Flüſſe können in ein gemeinſames Waſſerbuch zuſammengefaßt werden. ($ 1.) Nach jedesmaliger öffentlicher Bekanntmachung (S 5) müſſen von amtswegen in dieſelben ſämmtliche ſchiffbaren Gewäſſer nebſt allen daran beſtehenden Rechten und An— lagen eingetragen werden; bezüglich anderer Gewäſſer und Grundſtücke kann dies nach Befinden des Waſſeramtes ebenfalls von amtswegen geſchehen; im Uebrigen können auf Antrag ($ 4) nicht nur Gewäfjer jeder Art, darin zuſtehende Rechte, ſondern auch Grund— ſtücke von Eigenthümern, die obgleich nicht Uferbeſitzer, an einem Gewäſſer intereſſirt ſind, oder Waſſergenoſſenſchaften, oder zur Nutzung und Leitung eines Waſſers gebildete Vereine und Geſellſchaften eingetragen werden. Einzutragenden Rechten gegenüber ſtehende Verpflichtungen ($ 7), die von amtswegen feſtzuſtellen ſind, werden zugleich mit den Rechten eingetragen, können aber auch nach An— hörung der Verpflichteten ohne Eintragung der etwa gegenüberſtehenden Rechte eingetragen werden. Anfechtung der Einträge (§ 8) kann nach den Vorſchriften des bürgerlichen Rechtes erfolgen. Die Wirkung der Eintragung ($ 6) iſt Schutz des eingetragenen Rechtes ohne weitere Nachweiſung; bei erfolgender Anfechtung bleiben im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Waſſerbuches gegen Entgelt erworbene Rechte in Kraft, ſofern nicht bezügliche Vormerkung im Waſſerbuche ſeitens des Anfechtenden erlangt iſt. Fiſcherei- und Zuführungsrechte von Fabrikwäſſern u. dergl. bedürfen der Eintragung, um geſchützt zu fein ($ 6). Im Uebrigen gehen an Grundſtücken haftende Rechte am Waſſer und waſſerrechtliche Verpflichtungen, — wenn, was nach $ 34 des dritten Abſchnittes unter gewiſſen Voraus— ſetzungen zuläſſig iſt, ſie nicht abgetrennt werden — mit dem Grundſtücke auf den neuen Erwerber über. Im Allgemeinen iſt Uebereinſtimmung der Einträge des Waſſerbuchs mit denen im Grundbuche aufrecht zu erhalten, ſo daß das Grundbuchblatt (der Artikel) eines jeden Grund— ſtückes, welches im Waſſerbuche erwähnt iſt, aus letzterem erſichtlich iſt und umgekehrt. Es muß deshalb das Waſſeramt bei jeder Neueintragung das Grundbuchamt um Eintragung eines Vermerks erſuchen, das letztere hat das Waſſeramt von einſchlagenden Eigenthums— übergängen zu benachrichtigen. ($ 6, 3.) BP * n 5 — —¼ Als Beilagen ($ 9) find dem Waſſerbuche außer allen auf die Eintragungen bezüg— lichen Urkunden, allgemeine Zeichnungen und Detailkarten, insbeſondere des Waſſerlaufes, des Stromgebietes, Nivellements, Längen- und Querprofile, ſowie aller Anlagen in und am Fluſſe, auch Waſſerſtandsbeobachtungen, Genoſſenſchaftsſtatute und Regiſter, Deichordnungen u. dergl. beizufügen. Einſicht des Waſſerbuches und aller feiner Beilagen ($ 12) iſt unter Aufſicht der Beamten Jedermann geſtattet, wie auch Jedermann Abſchriften und Abzeichnungen gegen Erſtattung der Koſten verlangen kann, Behörden, denen vom Waſſeramte jede Auskunft zu ertheilen iſt, erhalten ſolche koſtenfrei. „Die Einträge“ lautet $ 11, „erfolgen auf Koſten der Betheiligten“, was wohl jagen will, ſoweit ſie nicht von amtswegen zu erfolgen haben. Ausweislich der „Vorſchläge“ im zweiten Hauptabſchnitte ſollen neue Behörden, ſog. Waſſerämter gebildet werden, und zwar für den Beginn jedes Waſſerbuches je ein Waſſeramt ($ 13), welchem nicht nur die Führung des Waſſerbuches obliegt, ſondern auch die Beauffihtigung, Regelung und Ordnung aller waſſerrechtlichen Verhältniſſe, einſchließlich der Befugniß der richterlichen Entſcheidung über die bei Ausführung ihrer Geſchäfte entſtehenden Streitigkeiten, und zwar dergeſtalt, daß zunächſt Spezialkommiſſäre oder Spezialkommiſſionen unter Aufſicht des Waſſeramtes thätig werden, denen zugleich die richter— liche Entſcheidung innerhalb ihres Geſchäftskreiſes in erſter Inſtanz zugewieſen werden ſoll, jo daß dem Waſſeramt ($ 15) neben Entſcheidung über Beſchwerden gegen Verfügungen der Spezialkommiſſion oder Kommiſſionen auch die zweite richterliche Entſcheidung über die Erlaſſe und Erkenntniſſe jener zuſtehen ſoll, neben der einheitlichen Beaufſichtigung der öffentlichen Strombauten, der Organiſation von Beobachtungen über Waſſerſtands- und Niederſchlags— verhältniſſe, Leitung des Nachrichtenweſens bei Waſſergefahren und die Herausgabe von Ver— öffentlichungen über die Thätigkeit des Waſſeramtes. Die letztinſtanzliche Entſcheidung in allen von den Waſſerämtern in zweiter Inſtanz zu entſcheidenden Rechtsfragen ſoll einem für das ganze Reich im Anſchluſſe an das Reichsgericht zu bildendem Reichswaſſeramt ($ 17) übertragen werden. Das Reichs waſſeramt und die Waſſerämter, letztere theilweiſe, ſollen aus ſtändigen, vom Reiche beziehungsweiſe dem Staate zu ernennenden Mitgliedern, die Waſſer— ämter daneben aus gewählten, nicht ſtändigen Mitgliedern zuſammengeſetzt, die ſtändigen Mitglieder aus den Kreiſen der Fachmänner des Waſſerbaues und zum Richteramte und höheren Verwaltungsdienſte befähigten Perſonen entnommen werden. ($ 12 und 13.) Die mit Sitz und Stimme verſehenen unſtändigen Mitglieder des Waſſeramtes werden von den betheiligten Intereſſentengruppen (darunter auch Fiſchereiberechtigte) auf 3 Jahre nach einer vom Reichswaſſeramte feſtzuſtellenden Wahlordnung gewählt ($ 13), und find u. A. bei den zweitinſtanzlichen Entſcheidungen der Waſſerämter unter Gewährung von Tagegeldern und Reiſekoſten zuzuziehen. 7 Für die Grenzen zwiſchen der Rechtſprechung der Waſſerämter bez. des Reichswaſſer— amtes und der Rechtſprechung der ordentlichen Gerichte, ſowie bezüglich des Verfahrens vor < dem Waſſeramte jollen die bezüglichen für die Auseinanderſetzungsbehörden gültigen Beſtimmungen in ſinngemäßer Anwendung geregelt werden. ($ 19.) a Die Koſten der Reichswaſſerämter trägt das Reich, die der Waſſerämter die Staaten, welche zu deren Bezirk gehören. ($ 18.) 3 Von den nach $ 14 dem Geſchäftskreiſe der in erſter Inſtanz thätigen Spezialkommiſſären zugewieſenen Sachen dürften u. A. die Fiſcherei intereſſiren die Nummern: 3 b. Bildung von Verbänden, Genoſſenſchaften, Erlaß beziehungsweiſe Genehmigung von 2 Verordnungen für Fiſcherei und Fiſcherei-Betrieb; 1 d. Die Genehmigung von Stau- und dergleichen Anlagen, welche die Verunreinigung des Waſſers zu vermindern oder zu verhüten geeignet ſind; 3 g. die Entſcheidung von Streitigkeiten Betheiligter an Gewäſſern wegen deren unter unter einander und Dritten gegenüber beſtehenden waſſerrechtlichen Rechte und Pflichten. 8 Wie erſichtlich, ſind die beiden erſten Abſchnitte der „Vorſchläge“, deren Inhalt hier etwas ausführlicher angegeben iſt, nur kurze Skizzirungen des Wünſchenswerthen, und iſt die e N 6 nähere geſetzliche Ausführung den berufenen Stellen überlaſſen. Ausführlicher iſt der dritte Abſchnitt der Vorſchläge, welcher das eigentliche Waſſerrecht behandelt, und zwar nicht nur das in das bürgerliche Geſetzbuch gehörige Privatwaſſerrecht, ſondern auch das öffentliche und die Verwaltung der öffentlichen (ſchiffbaren) Gewäſſer. Der Ausſchuß iſt dabei von der An— ſicht ausgegangen, daß bei der wünſchenswerthen Uebereinſtimmung der geſetzlichen Regelung bezüglich beider Gewäſſerarten eine völlig getrennte Behandlung beider nicht angängig ſei, und daß dadurch vielleicht auch in Deutſchland ein umfaſſendes Waſſerrechtsgeſetz angebahnt werde, wie ſolches mit gutem Erfolg für Oeſterreich-Ungarn erlaſſen iſt. Im Texte der Vorſchläge iſt der ſeither gebräuchlichen Unterſcheidung zwiſchen „öffent— lichen und nichtöffentlichen Gewäſſern“ die von ſchiffbaren und nicht ſchiffbaren ſubſtituirt. Erſtere werden bei den mannichfachen Berührungspunkten mit den letzteren in der zweiten Unterabtheilung ($ 60 — 70), letztere, die nicht ſchiffbaren, in den SS 20— 59 behandelt und zwar: 1. als ſolche, die dem ausſchließlichen Verfügungsrechte des Grundbeſitzes unter— liegen (§S 20 — 36); 2. als nicht ſchiffbare Gewäſſer (S 37 —47); insbeſondere 3. die Gebirgs— wäſſer ($ 44); 4. Triftgewäſſer (S 48); 5. als Quellen und unterirdiſche Gewäſſer (8 49 und 50); ſodann wird der Waſſerleitungen, der Dienſtbarkeiten ($ 52 — 53) noch gedacht unter Angabe der Bedingungen, unter denen die einzelnen Gewäſſer benutzt werden dürfen, ferner der Vorfluth und Entwäſſerung. Zum Schutz anderer Rechte und des öffentlichen Intereſſes ſind noch Beſtimmungen aufgenommen, z. B. bei Waſſer- und Feuersgefahr (S 45—46) und der Fiſcherei (8 47). Es kann nun nicht auf den Inhalt der Vorſchläge im Näheren fein eingegangen werden; vielmehr dürften nur die letztgedachten Beſtimmungen der Vorſchläge, die wie bereits erwähnt, erſt in zweiter Leſung als 8 47 (Verhältniſſe zur Fiſcherei) endgültig feſtgeſetzt find, hier intereſſiren. Der 8 47 Toite: a) Fiſchereiberechtigten steht gegen die Ausübung, Aenderung oder Neu— begründung anderer Waſſernutzungsrechte, und die Errichtung der wegen der— ſelben erforderlichen Vorrichtungen, ſofern der vorausſichtliche Werth der neuen Nutzung größer iſt, als der Werth der Fiſcherei, kein Widerſpruchsrecht zu, wohl aber ein Anſpruch auf volle Entſchädigung. Sie können ſtets ver— langen, daß vor der Errichtung neuer Anlagen Sicherheit geleiſtet werde, oder, falls es ſich um eine dauernde Schädigung der Fiſcherei handelt, ihr Recht von dem Antragſteller ihnen zum vollen, nach den Grundſätzen für die Zwangsenteignung feſtzuſtellenden Werth abgekauft werde. Der Antragſteller hat innerhalb einer vom Waſſeramt feſtzuſetzenden Friſt ſich zu erklären, ob er den Kaufpreis zahlen und ſeinen Antrag aufrecht erhalten will. Erklärt er ſich nicht, ſo wird angenommen, daß er den Antrag fallen läßt. b) Rechen und andere Vorrichtungen zum Schutze der Fiſche, oder Er— leichterung der Wanderung derſelben dürfen von den Fiſchereiberechtigten auf eigene Koſten an beſtehenden Trieb- und Stauwerken eingerichtet werden, ſofern ſie für allen, den Betriebsbeſitzern entſtehenden Schaden Sicherheit und Ent ſchädigung leiſten. Auch Unregelmäßigkeiten im Betrieb, welche durch die obenbezeichneten Vor- richtungen verurſacht werden, ſind zu entſchädigen. Das Waſſeramt beftimmt die Höhe der Entſchädigung und Sicherheit, erläßt auch erforderlichen Falles Beſtimmungen über die Art der zuläſſigen 4 Vorrichtungen und deren Benutzung. Die Beſitzer der Trieb- und Stauwerke können indeſſen die Annahme der a Entſchädigung ablenken und verlangen, daß ihnen ihr ganzes Werk gegen einen nach den Grundſätzen der Zwangsenteignung feſtzuſetzenden Preis abgekauft werde, wenn die durch die Vorrichtungen zum Schutze der Fiſche oder der 2 Erleichterung der Wanderung derſelben in Anſpruch genommene Waſſermenge Es oder Waſſerkraft jo groß ift, daß deren Entziehung die Rentabilität des Werkes weſentlich zu beeinträchtigen, oder den Betrieb weſentlich zu erſchweren geeignet iſt. Auch hierüber entſcheidet das Waſſeramt. — Der Fiſchereiberechtigte hat 1 N 7 — — ſich innerhalb einer vom Waſſeramt feſtzuſetzenden Friſt, nachdem ihm der Preis mitgetheilt iſt, zu erklären, ob er ſeinen Antrag aufrecht erhält. Erklärt er ſich nicht, ſo wird angenommen, daß er den Antrag fallen läßt. c. Bei Regulirungen iſt auf thunlichſte Erhaltung von Laich- und Schon— plätzen für Fiſche, beziehentlich Einrichtung ſolcher Rückſicht zu nehmen. d. Das Waſſeramt kann aus volkswirthſchaftlichen Rückſichten die Ausübung der Fiſcherei durch Bildung größerer Fiſchereibezirke regeln. e. Fiſchereiberechtigte ſind befugt, zur Ausübung und Beaufſichtigung der Fiſcherei die Ufer zu betreten und zum Ausziehen der Netze zu benutzen, doch haben ſie dem Uferbeſitzer jeden dabei verurſachten Schaden zu erſetzen, auch auf Verlangen dafür vorher angemeſſene Sicherheit zu beſtellen. Mit Rückſicht uuf diefe letzte Beſtimmung enthält der vom Landungsrechte und Leinpfade handelnde $ 60, welcher in Abſatz 2 lautet: „Die Uferbeſitzer (ſchiffbarer Gewäſſer) ſind verpflichtet, das Begehen der Ufer durch die Betheiligten, ſowie beſtehende Leinpfade unentgeltlich zu dulden,“ die weitere Beſtimmung: „Die Benutzung des Leinpfades darf durch Fiſchereiberechtigte nicht gehindert werden.“ ($ 47 c.) Außerdem und abgeſehen von den bereits bei Abtheilung 1 und 2 hervorgehobenen Be— ſtimmungen der Ss 6 und 14 der Vorſchläge intereſſiren aus dem Abſchnitt „Waſſerrecht“ noch die Fiſcherei die Beſtimmungen in $ 23 (Abgrenzung der Rechte am Waſſer), wo es heißt: „Die Abgrenzung geſchieht je nach Antrag: a. bezüglich der auf eine beſtimmte Fläche begrenzten Nutzung (Fiſcherei, Rohr, Eis u. ſ. w.) durch Errichtung von feſten Grenzmalen an den Ufern, welche als Grundlage der Vermeſſung zu erhalten ſind. Jeder Uferbeſitzer muß ſich die Setzung ſolcher Grenzmale gefallen laſſen.“ Durch § 25 (Beſchränkung der Waſſernutzung im öffentlichen Intereſſe) wird für beſtimmte Fälle vorgeſehen: „Die Ortspolizei kann, vorbehaltlich der Entſcheidung des Waſſeramtes, der „Verunreinigung eines Gewäſſers widerſprechen.“ Im 8 49 (Quellen und unterirdiſche Gewäſſer): „a. Jeder Grundeigenthümer iſt befugt, auf ſeinem Grundſtücke Brunnen anzulegen, nach Quellen zu ſuchen, dieſelben zu erſchließen und ſich uutzbar — zu machen, jedoch unbeſchadet des entgegenſtehenden Rechtes, welches ein 3 Anderer etwa erworben hat.“ Daneben führt $ 50 (Waſſerſchürfung und Muthung) neu ein, was vielleicht für Brutanſtalten, Reſervoire von Wichtigkeit ſein kann, daß auch auf fremden Grundſtücken von Jedermann unter Anwendung der Beſtimmungen des Bergrechtes nach Quellen und Gewäſſern, welche ſich mehr als 3 Meter unter der Oberfläche befinden, geſchürft werden darf. Zur allſeitigen Klarſtellung wird es den Fiſchereiintereſſenten nicht überflüſſig, vielmehr angenehm erſcheinen. auch die Motive zu 8 47 nach 8 57 der Vorſchläge noch hier wörtlich und vollſtändig folgen zu laſſen: = „Die Ansprüche der Binnen-Fiſcherei verdienen nur in dem Umfange Be— 3 vorzugungen vor anderen Nutzungen, mit denen fie häufig kollidiren, als ihr volkswirthſchaftlicher Werth größer iſt, als jene. Das Beſtreben, wie es häufig geſchieht, dieſe Kolliſſionen dadurch zu beſeitigen, daß man ihr Vorhandenſein in dem von den Intereſſenten behaupteten Umfange verneint, dürfte praktiſch reſultatlos bleiben. Es wird das öffentliche Intereſſe in dieſer Frage ſicher am übeſten gewahrt, wenn man den Fiſchereiberechtigten für ihren Schaden volle Entſchädigung gewährt, anſtatt wie es häufig verſucht worden iſt, den anderen Nutzungsberechtigten Beſchränkungen aufzuerlegen, welche deren Nutzungen entwerthen, ohne doch den Anſprüchen der Fiſchereiintereſſenten zu genügen. 8 Außerdem wird es billig ſein, den Fiſchereiberechtigten die Möglichkeit zu e unſchädliche beziehentlich durch Entſchädigungszahlung kompenſirte orrichtungen zu machen, um die Fiſcherei zu heben. (Vergl. über den relativen Werth der Fiſcherei die Schrift von Juriſch über die Verunreinigung der Gewäſſer, welche auch umfangreiche Nachweiſe der einſchlägigen Literatur enthält.) 5 Der 8 47 gab, beſonders bezüglich der Beſtimmungen zu b. zu eingehenden Erörterungen Anlaß, deren Ergebniß eine Verſtändigung zwiſchen den Ver— tretern des deutſchen Fiſcherei-Vereines und des Vereines Deutſcher Müller über den jetzigen Wortlaut war. Den Bedürfniſſen der Landwirthſchaft wird der Wortlaut des §S 47 ohne Zweifel auch völlig genügen — da er eines der Haupt⸗Hinderniſſe für die Schaffung von Be- und Entwäſſerungsanlagen aus dem Wege räumt. In Bezug auf § 47 d. war der Ausſchuß darüber einig, daß dieſe Be— ſtimmung, die ohnehin, wenn fie nicht weiter ausgebaut wird, für die Fiſcherei⸗ werthlos iſt, eigentlich nicht in das Waſſerrecht gehört. — Sie iſt demnach ſtehen geblieben auf ausdrücklichen Wunſch der Vertreter des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, der damit zum Ausdruck bringen will, daß das Waſſeramt die geeignete Behörde für Bildung von Fiſchereibezirken ſein würde. Wegen 4 c. vergl. § 62 Abſatz 3.“ Es darf nach Kenntnißnahme dieſer Ausführungen nicht unausgeſprochen bleiben, daß in den Verhandlungen und den Reſultaten des Sonderausſchuſſes eine dem Fiſchereiweſen wohlwollende Meinung, die beſtrebt war, die vorhandenen Gegenſätze in gerechter Weiſe auszugleichen, gewaltet hat und daß die Fiſchereiintereſſenten dankbarlichſt dies anzuerkennen haben. Wenn nun glaubwürdigen Nachrichten zufolge die Vertreter der bei Abfaſſung der Vorſchläge mit herangezogenen Intereſſentenkreiſe ſich dahin ſchlüſſig gemacht haben, jeder bei ſeinen Auftraggebern und im Kreiſe der dieſelben Zwecke verfolgenden Vereinigungen dafür zu wirken, daß — wie ja die Landwirthſchafts-Geſellſchaft ihrer Statuten wegen nicht kann — die Vorſchläge zur Kenntniß der zuſtändigen Stellen gebracht, damit das mühſam zuſammengebrachte werthvolle Material geſetzgeberiſch verwendet werde, ſei es, daß nach dem Vorgange Italiens die bezüglichen privatrechtlichen Beſtimmungen noch in die einſchlagenden Abtheilungen (Titel) des bürgerlichen Geſetzbuches aufgenommen werden, oder daß, wie dies in Oeſterreich mit beſtem Erfolge geſchehen iſt, das geſammte Waſſerrecht, alſo ſowohl das private wie das öffentliche in ein beſonderes Geſetz zuſammengefaßt und ſpäteſtens gleichzeitig neben dem bürgerlichen Geſetzbuche verkündet würde. Letzteres würde das Wünſchenswerthere ſein; ob. aber der Erlaß eines allgemeinen deutſchen Waſſergeſetzes möglich iſt, dürfte freilich nicht unzweifelhaft ſein, weil die Zuſtändigkeit des Reichs zur Regelung dieſer Materie zweifelhaft iſt, und einzelne Staaten bereits ſelbſtſtändig vorgegangen ſind wie beiſpielsweiſe ein mit dem Landesausſchuß von Elſaß-Lothringen durchberathener Entwurf eines Geſetzes, betreffend Waſſerbenutzung und Waſſerſchutz ſeit Frühjahr 1891 dem Bundesrath zur Genehmigung vorliegt, auch werden in Preußen ſeit längerer Zeit Vorarbeiten zur Neuregelung des Waſſerrechts gemacht und Württemberg will wie oben mitgetheilt iſt, ebenſowohl allein vorgehen. Hiernach wird es ſich empfehlen, daß auch in Fiſchereikreiſen der Sache näher getreten werde, daß namentlich die größeren Fiſchereivereine das Eintreten des Deutſchen Fiſcherei— Vereines für dieſelbe unterſtützend, nunmehr ſelbſtändig vorgehen und zwar ſo raſch als möglich, weil die zur Reviſion des Deutſchen bürgerlichen Geſetzbuches berufene Kommiſſion bereits in Thätigkeit iſt und dieſer die Vorſchläge insbeſondere der beiden erſten Abtheilungen über Waſſerbuch und Waſſerämter zwecks gleichzeitiger Berathung mit der neuen Reichs— Grundbuchordnung, welche nach Anmerkung III zum 3. Buch „Sachenrecht“ im Entwurfe des bürgerlichen Geſetzbuches in Ausſicht genommen iſt, von zuſtändiger Stelle zu unter— breiten wären. i a 9 Dieſerhalb wäre alſo das Reichsamt des Innern beziehungsweiſe der Reichskanzler anzugehen; es wird ſich aber empfehlen, gleichzeitig auch den Miniſterien der einzelnen deutſchen Staaten die Bitte vorzulegen, ſich der Sache anzunehmen, damit hilfsweiſe in den einzelnen Staaten die Materie ſoweit irgend möglich nach den Vereinbarungen in den Vorſchlägen geregelt und ſo wenigſtens materiell übereinſtimmende Geſetzesbeſtimmungen im geſammten Deutſchland baldmöglichſt zu Stande kämen. Namentlich die Landes- und Provinzial— Fiſcherei-Vereine, Verbände von Fiſcherei-Vereinen, aber auch jeder andere Fiſchereiverein müßten ungeſäumt der Vorſchläge ſich annehmen und ſie entſprechenden Orts unterſtützen. Dabei wird man im allgemeinen gutthun, an den einzelnen Sätzen der Vorſchläge möglichſt wenig zu ändern, vielmehr ſie ſich im Ganzen anzueignen, weil ſie ja auf Verein— barungen der Intereſſentengruppen beruhen, ſo daß der Einzelne zu beurtheilen nicht im Stande iſt, ob nicht beim Wegfallen der einen oder andern Beſtimmung eines Intereſſenten— kreiſes der mitbetheiligte Intereſſentenkreis ſeine Zuſtimmung zurückziehen würde. Daneben aber iſt zu erwägen, daß es eben ja nur Vorſchläge ſind, deren Annahme empfohlen wird und daß noch viele berufene Kräfte eintretenden Falles ſichtend und beſſernd an die— ſelben herantreten, daß alſo auch ohne vorzeitiges Kritiſiren die einzelne Beſtimmung eine Faſſung erhalten wird, wie ſolche im Intereſſe aller Betheiligten nöthig oder wenigſtens wünſchenswerth ſein wird. 5 Wie bereits angedeutet, ſo darf wohl, was die Fiſcherei angeht, darauf verwieſen werden, daß im großen Ganzen die Anträge ihrer Vertreter im Ausſchuſſe Berückſichtigung gefunden haben, und daß zur Forderung derſelben recht viel erreicht ſein würde, wenn ſie die die Fiſcherei, namentlich das Uferbetretungsrecht betreffenden Beſtimmungen, insbeſondere auch die des Abſatzes d des § 47 Geſetzeskraft erlangen würden. Es kann beiſpielsweiſe übergangen werden, daß die Mehrheit des Ausſchuſſes anſcheinend bezüglich der Werthſchätzung der Fiſcherei anderen Gewerbsbetrieben gegenüber zu großes Gewicht auf die von unwichtigen Vergleichspunkten ausgehenden Ausführungen in der Schrift „Juriſch“ über die Verunreinigung der Gewäſſer legt, den Werth der Fiſcherei niedriger zu bemeſſen ſcheint, als er in der Wahrheit iſt. Das wird beſonderer Darlegung berufener Fiſcherei-Sachverſtändiger überlaſſen bleiben können. Es wäre u. A. ſchon ein nicht hoch genug zu ſchätzender Vortheil für die Fiſcherei und würde die Uebung derſelben ungemein fördern, wenn das Waſſerbuch eingeführt und darin die jetzt oft recht anfechtbaren Berechtigungen klar eingetragen und deren Grenzen genau angegeben würden, ſo daß der einzelne Berechtigte genau wüßte, ob ſeine Anſtrengungen für Uebung der Fiſcherei auch ihm zu Gute kommen und daneben der Vorwand für vieles unberechtigtes Fiſchen beſeitigt würde. Das Feſtlegen der einzelnen Berechtigungen iſt eine alte Forderung der Fiſchereivereine. Wie bereits erwähnt iſt man in Preußen regierungsſeitig mit Codifizirung des Waſſer— rechts beſchäftigt und dürften hier auf Einführung von Waſſerbüchern gerichtete Anträge um ſo eher Erfolg haben, weil, ſoviel verlautet, die Kulturtechniker der einzelnen Provinzen bereits vom Miniſterium der Landwirthſchaft angewieſen ſind, die Frage behufs geſetzlicher Fixirung genauer zu prüfen; es dürften auch in einzelnen Bezirken über einzelne Strom— gebiete bereits den angeſtrebten Waſſerbüchern faſt gleichkommende Zuſammenſtellungen vor— liegen. Beiſpielsweiſe behandelt eine ſolche: Lage, Größe und Begrenzung des Stromgebietes, deſſen orographiſche, geognoſtiſche und ſonſtige Bodenverhältniſſe ihrer Vertheilung und wirth— ſchaftlichen Benutzung nach, gibt die nähere Beſchreibung der Gewäſſer, die Benutzung der fließenden Theile, der Quellen und Teiche im Stromgebiete, erörtert die klimatiſchen, die Niederſchlags- und Waſſerſtandsverhältniſſe auf Grund mehrjähriger Beobachtungen, nicht— minder die für das Stromgebiet geltenden geſetzlichen Beſtimmungen unter Berückſichtigung beſtehender Uebelſtände und Vorſchlägen zu deren Beſeitigung; ſodann folgt eine Art Waſſer— kataſter durch Zuſammenſtellung der Längen, Gefälle, Brücken, ſämmtlichen Mühlen, Wehre und ſonſtigen Anlagen an und in den Flüßen und zwar nicht nur des Hauptſtromes, ſondern auch der größeren Zuflüße. Erläuternd ſind eine große Menge von Karten und Zeichnungen beigefügt z. B. ſolche des geſammten Sammelgebietes, eine geognoſtiſche Bodenbenutzungs-, 10 Bodenartenkarte, desgleichen Längen- und Querprofile, Situationskarten, Niederſchlagskarten und auch eine ſolche der Fiſchereiberechtigungen und viele andere. Anderwärts werden die zuſtändigen Stellen ebenſowohl bereits ihr Augenmerk auf Regelung der hier in Frage ſtehenden Angelegenheit gerichtet haben, ſo daß auf eine günſtige Aufnahme der auf Förderung derſelben abzielenden Anträge überall zu rechnen ſein dürfte. Mit Rückſicht auf die Bemerkung in den Motiven zu 8 47d, daß dieſe Beſtimmung nicht in ein zu erlaſſendes Waſſerrechtsgeſetz, ſondern in ein ſolches über Fiſchereirecht gehöre, iſt noch darauf zurückzukommen, daß der Deutſche Landwirthſchaftsrath ſich früher mit dieſem Gegenſtande beſchäftigt hat. In ſeiner Sitzung vom 21. Februar 1883, vergl. Theil 5 des Archivs des Deutſchen Landwirthſchaftsrathes, Jahrgang VII 1883 S. 215 — hat er über die Frage „des Erlaſſes eines deutſchen einheitlichen Fiſchereirechtes“, deſſen Erlaß Vorausſetzung einiger Beſtimmungen der Vorſchläge iſt, dahin ſich ausgeſprochen und in einer Druckſchrift vom 4. Mai 1883 Heft 11 daſelbſt Seite 615 an das Reichsamt des Innern berichtet, daß „die Regelung der Fiſchereiverhältniſſe Deutſchlands im Wege eines Reichsgeſetzes nach den dermaligen Verhältniſſen ſchon deshalb unthunlich ſei, weil die erforderliche gleichmäßige legislative Unterlage in civil- und verwaltungsrechtlicher Hinſicht fehle und die Fiſchereiverhältniſſe in Deutſchland überhaupt noch zu verſchiedener Natur ſeien“; Gründe, die den von der Kom— miſſion zum Entwurfe eines bürgerlichen Deutſchen Geſetzbuches gegen Erlaß eines Waſſer— rechtsgeſetzes beziehentlich Aufnahme waſſerrechtlicher Beſtimmungen in das Geſetzbuch peinlich ähnlich ſehen. Sind letztere vom Ausſchuß widerlegt, ſo darf Gleiches von den eben mit— getheilten gelten; nach Anſicht auch anderer Kreiſe, vergleiche z. B. Gutachten aus dem Anwaltsſtande über den Entwurf eines bürgerlichen Geſetzbuches Heft 1 Nr. 1 von Juſtizrath Mecke — wäre auch das Fiſchereirecht in Deutſchland wie das Waſſerrecht gleichzeitig mit Erlaß des bürgerlichen Geſetzbuches für ganz Deutſchland zu regeln. Iſt dem aber ſo, ſo dürfte es auch für die Fiſchereiintereſſenten geboten ſein, eben in Verbindung mit den übrigen Intereſſentenkreiſen jetzt vorzugehen, um zunächſt in waſſerrechtlicher Beziehung größere Ueber— einſtimmung der deutſchen Fiſchereiverhältniſſe und ſodann die Möglichkeit des Erlaſſes eines allgemeinen Deutſchen Fiſchereigeſetzes herbeizuführen. Es iſt dies jetzt auch um ſo eher möglich, als in der Zwiſchenzeit ſeit 1883 zwar noch nicht das vom Deutſchen Landwirth— ſchaftsrathe empfohlene Prinzip der ſ. z. Individualſchonzeit eingeführt iſt, aber es iſt oder wird Elſaß-Lothringen der Staatengruppe beitreten, welche es eingeführt haben und im Bereich der ſog. Vertragsſtaaten (Preußen, ſowie Mittel- und Norddeutſchland) ſind inhalt— haltlich faſt völlig übereinſtimmende Beſtimmungen über die Ausübung der Fiſcherei erlaſſen, die wenn auch meiſt polizeilicher Natur doch ihren Hauptbeſtimmungen nach zu einem gemein— ſchaftlichen Geſetze zuſammengefaßt werden könnten, wobei nicht ausgeſchloſſen zu ſein braucht, daß die durch lokale Verhältniſſe bedingten Abweichungen der Regelung der Lokalbehörden überlaſſen blieben. Erſcheint das Ziel vielleicht Manchen noch nicht erreichbar beziehentlich die Voraus— ſetzungen der Erreichbarkeit noch nicht genügend dargelegt, ſo iſt aber doch jedenfalls für alle Fiſchereiintereſſenten geboten, der nunmehr hervorgetretenen, wohlbegründeten Anregung zur Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechts nicht ablehnend zur Seite zu ſtehen, vielmehr die Vorſchläge der deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft nach Kräften zu unterſtützen! S. II. Die Württembergiſche Spitzbergenexpedition. Die praktiſche Anregung zu der Expedition gaben zunächſt die in Stuttgart von Kapitän Bade gehaltenen Vorträge, worin auf die bedauerliche Thatſache hingewieſen wurde, daß Deutſchland gegenüber allen anderen Nationen noch viel zu wenig an der Ausnützung des aus der hohen See zu ziehenden Erwerbes betheiligt und z. B. in feiner Verſorgung mit billiger Fiſchnahrung eigener Regie außerordentlich weit zurück, ja vielfach noch von ausländiſchen Bezügen abhängig iſt: ein Mißſtand, deſſen Hebung bekanntermaßen von der deutſchen Reichsregierung längſt ins Auge gefaßt, ſich aber doch wohl nur auf dem Wege an der Privatunternehmung einleiten und zum allgemeinen Beſten erreichen läßt. Die För— derung der deutſchen Hochſeefiſcherei und aller hiermit zuſammenhängender Gewerbe mußte demnach zweifellos als eine dringende Aufgabe von hoher volkswirthſchafticher Bedeutung erſcheinen, und ſie war es denn auch ausſchließlich, deren Löſung wenigſtens anzubahnen, ein in Stuttgart zuſammengetretenes Konſortium ſ. Zt. beſchloſſen hat. Wenn es nun Dieſem oder Jenem vielleicht befremdend erſcheinen mochte, daß ein ſolches Unternehmen gerade von einem Lande ausging, das nicht unmittelbar von der hohen See beſpült wird, ſo dürfte man auch mit gleichem Rechte die Thatſache eigenthümlich finden, daß Süddeutſchland Jahr aus Jahr ein von ſeiner militärpflichtigen Jugend ein ganz anſehnliches Kontingent in den Dienſt der k. Kriegsmarine, und zwar gewiß nicht zum Schaden des Reiches oder unſeres Rufes, abzugeben pflegt: Beweis genug, welches Intereſſe der Süddeutſche an allen, auch den ihm räumlich entfernteren Aktionen des gemeinſamen Vaterlandes von Anfang an ſtets gezeigt hat und für deſſen fernere Bethätigung in nationalen Dingen, alſo z. B. in der hier behandelten Aufgabe, er ſich aber auch die Freiheit nimmt, nöthigenfalls ſelbſt voranzugehen, ohne erſt anderwärts Umfrage zu halten, ob es vielleicht angenehm ſei oder nicht. So kam denn auch die württembergiſche Expedition, und zwar durch die Opferwilligkeit und patriotiſche Hochherzigkeit eines Mannes, der den ganzen Aufwand dafür auf feine eigene Koſten beſtritten hat, zu Stande; ihr ausſchließlicher, von dem Stifter verfolgter Zweck galt lediglich der Einziehung perſönlicher Erkundigungen darüber, auf welche Erfolge, nach dem heutigen Stand der Hochſeefiſcherei überhaupt, eine deutſche Betheiligung an dem internationalen Mitbewerb allenfalls zu rechnen hätte; welche Mittel und Wege zur Erreichung dieſes Zweckes erforder— lich wären, und welches Seegebiet hierfür, unter ſtrenger Vermeidung eines Konfliktes mit der Intereſſenſphäre anderer Nationen, namentlich derjenigen Norwegens, als das geeignetſte erſcheine. Wenn nun unſere Expedition als ſpitzbergiſche bezeichnet wurde, ſo iſt das als durchaus nebenſächlich zu nehmen; denn keineswegs jenem Inſelland ſelbſt galt die Fahrt, ſondern lediglich der Erforſchung der es umgebenden, zunächſt weſtlichen Gewäſſer, und wenn gleichwohl ein verhältnißmäßig längerer Aufenthalt in mehreren dortigen Fjorden ꝛc. genommen wurde, ſo geſchah das nur mit Rückſicht darauf, daß oder in wie weit die Nähe ſicherer Küſten für den Betrieb der Hochſeefiſcherei in jenen Breitegraden, bezw. auch auf der Höhe von Bären-Eiland, förderlich werden könnten. Die Kohlenlager dort (meiſt dem Tertiär angehörend) haben uns, bezw. das engere Komitee in Stuttgart, keinen Augenblick angezogen, und wenn von anderer, ſogar ſcheinbar autoritativer Seite eine derartige Abſicht unſerer Unternehmung zugeſchrieben wurde, ſo iſt das grundfalſch: wie es andererſeits aber auch ganz natürlich war, daß, nachdem einmal ein Bergingenieur die Expedition begleitete, man bei dieſer Gelegenheit über die geologiſchen Verhältniſſe des Spitzbergiſchen Küſtenlandes, bei— läufig alſo auch der verſchiedenen Kohlenvorkommniſſe, ſich zu inſtruiren wünſchte. Weſentlich neue Reſultate ſind hierbei, wie das mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Jahreszeit kaum anders zu erwarten war, nicht erreicht worden und hätten auch, um es zu wiederholen, auf die praktiſchen Zwecke unſerer Expedition wohl niemals irgend welchen entſcheidenden Einfluß ausgeübt. In wie weit es nun aber möglich geworden iſt, den letzteren ſelbſt näher zu kommen, darüber haben wir der Oeffentlichkeit gegenüber zunächſt keine Verpflichtung, uns auszuſprechen. Konſtatirt darf aber an dieſer Stelle werden, daß Erſteres allerdings der Fall iſt. Nicht nur konnten wir trotz der uns allzukurz zugemeſſenen Zeit, trotz mannigfacher ſchwerer anderer Hinderniſſe, an Ort und Stelle eine große Reihe von Daten ermitteln und feſtſtellen, die als Grundlage für die Verfolgung unſeres Unternehmens im großen Stile dienen werden; ſondern es haben auch Firmen beſten Klangs ihre Mitwirkung ſofort zugeſagt, ſodaß an einer Verwirklichung unſerer Pläne, wenn auch nur allmählich fortſchreitend, heute nicht mehr zu zweifeln iſt. Hätte ſelbſt aber unſere Nordfahrt gar keine direkten praktiſchen Erfolge zu verzeichnen gehabt, ſo hätte gewiß ſchon die Anregung allein zur Abhilfe jenes volkswirthſchaftlichen Mißſtandes das gebrachte Opfer aufgewogen; denn unter allen Umſtänden, und wie thatſächlich Vorgänge neueſten Datums noch erweiſen, iſt durch die ſchwäbiſche Spitzbergenerpedition eine Frage doch raſch in Fluß gekommen, die zu ihrer Entwicklung ſonſt vielleicht Jahrzehnte noch in Anſpruch genommen und währenddem Millionen unſeres Nationalvermögens in die Taſche des Auslandes hätte fließen laſſen. Noch möchte ich einen Umſtand, welcher unſerem Hochſeefiſchereiprojekt eine weitere ſehr folgenreiche Bedeutung ver— leihen wird, an dieſer Stelle erwähnen. Es iſt der, daß mit dem Aufblühen dieſes Gewerbes gleichzeitig eine Art von Uebungsfeld für unſere Marine, gewiſſermaßen eine praktiſche See— ſchule geſchaffen wird, wie ſie unſerer deutſchen Kauffahrtei, nicht minder aber ſodann der Kriegsmarine ſelbſt, ſchon lange und anderen Ländern gegenüber ganz empfindlich gefehlt hat. Außer der hier gegebenen ſachlichen Darſtellung über Zweck und Verlauf unſerer Expedition ſei ſchließlich eine kleine Berichtigung betreffs der Begleiter unſerer Nordfahrt angefügt. Direkt und aktiv betheiligt daran war neben dem Unterzeichneten nur Herr Dr. Graf Max v. Zeppelin, und ſodann Kap. Bade; letzterer als diejenige Perſönlichkeit, welche den erſten Anſtoß zur Inangriffnahme der Hochſeefiſchereifrage gegeben hatte. Kommandant des Schiffs war Kapitän Mahlſtede, ein von der k. Admiralität uns ſehr warm empfohlener, in den arktiſchen Gewäſſern ergrauter Seemann, der ſich auch durchaus bewährte. Als Geologe war Bergreferendar Cremer beigezogen. Stuttgart. Dr. Richard Baur, Prof. a. D., im Schwäb. Merkur. III. Vereins nachrichten. Unterfränkiſcher Kreis-Fiſcherei⸗Verein. Am 29. Dezember 1891 hielt dieſer Verein ſeine ſtatutenmäßige General-Verſammlung in den Centralſälen dahier ab. Aus dem von dem J. Vorſtande, k. Amtsrichter Scherpf, erſtatteten Berichte iſt zu entnehmen, daß der Verein im abgelaufenen Jahre aus 348 Mitgliedern beſtand und die Vereinskaſſe mit 1750 M 86 Einnahmen und 1660 M 94 Ausgaben abgeſchloſſen wurde. An Prämien wurden bezahlt und zwar für 74 eingelieferte Fiſchotterſchnauzen 222 M, 70 einge— lieferte Reiherköpfe 70 % Ausgeſetzt wurden durch den Verein in den verſchiedenen Gewäſſern des Kreiſes 60000 Stück Aalbrut (Geſchenk des Deutſchen Fiſcherei-Vereins), 2000 Stück einjährige Karpfenbrut, 1500 Stück einjährige Zanderbrut (erbrütet in Seewieſe aus vom Deutſchen Fiſcherei— Verein geſchenkten Eiern), 7000 Stück Setzkrebſe. Ferner wurde an Vereinsmitglieder vertheilt die Brut, welche aus 80000 Bachforelleneiern und je 1000 Eiern des amerikaniſchen Bachſaiblings, der Regenbogenforelle und der Seeforelle in den Vereinsbrutanſtalten dahier und in Bad Kiſſingen erzielt worden war. Hervorgehoben wurde noch, daß ſich die drei am Untermain angrenzenden Fiſcherei-Vereine, der für die preußiſche Provinz Heſſen-Naſſau, für das Großherzogthum Heſſen und für den bayeriſchen Kreis Unterfranken auf Anregung des Erſtgenannten verbunden haben, um durch Vorſtellungen an die betreffenden Landesregierungen eine Beſſerung der Waſſerverhältniſſe des Unter⸗Mains herbeizuführen, welcher bekanntlich durch zahlreiche daſelbſt befindliche chemiſche und Farbfabriken in einer die Fiſcherei ſchädigenden Weiſe verunreinigt iſt. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Aus Oberöſterreich wird uns geſchrieben, daß der in Linz domizilirende Herr Hermann Danner, korreſpondirendes Mitglied des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines, mit Dekret der H. k. k. niederöſterreichiſchen Statthalterei vom 20. Dezember 1891 3. 77,564 als ſach— verſtändiges Mitglied in jene Kommiſſion berufen wurde, welcher die Einleitungen zu der Revierbildung in den an Oberöſterreich grenzenden Waſſergebieten Niederöſterreichs (am rechten Donau- und Ennsufer u. ſ. w.) zur Aufgabe geſtellt wurde. Fiſchereihiſtoriſches. Im Alterthum waren im Ganzen und Großen die Fiſche in fließ en— den Gewäſſern eine herrenloſe Sache und wurden erſt Eigenthum, wenn fie gefangen waren; darum ſtand auch das Fiſchen einem Jeden frei, außer in beſonders angelegten Teichen und Weihern. Aber ſchon im Mittelalter kamen auch die fließenden Gewäſſer unter den Schutz des Geſetzes. Das Recht, in denſelben zu fiſchen, legten ſich meiſtens die Klöſter und Ritter bei, und nur mit beſonderer Erlaubniß und in der Regel gegen eine beſtimmte Abgabe war es den Unter— thanen geſtattet zu fiſchen, wobei die Art und Weiſe, ſowie die Zeit des Fiſchens beſtimmten Verordnungen, welche bei Strafe nicht überſchritten werden durften, unterlag. Im Jahre 980 wurde in Oberöſterreich das Fiſcherdorf Steyr angelegt, woraus die heutige Stadt hervorgegangen iſt. Die Klöſter erhielten das Vorrecht des freien Fiſchfanges, und ſo verlieh der Kaiſer Heinrich III. im Jahre 1051 den Fiſchfang in den Flüſſen Traun und Ager dem Benediktinerſtifte Lambach; im Erzſtifte Salzburg war im XIV. Jahrhundert das Recht zum Fiſchen ſogar in 15 ſogenannte „Seegen“ eingetheilt, die erbrechtlich überlaſſen wurden. Man zählte 50 Alpenſeen, die im Jahre 1645 das Fiſchrecht ausübten und verpflichtet 13 — — nr waren, die Fiſche nach der Salzburg an den Hof zu liefern; erſt was hier nicht angenommen wurde, konnte auf dem Markte verkauft werden. Die Fiſchzucht wurde durch den ungemein ſtarken Konſum von Fiſchen ſehr gefördert. Das Faſten wurde ſehr ſtrenge eingehalten, und bei den Bewohnern der ſo zahlreichen Klöſter waren Fiſche eine Lieblingsſpeiſe. Die Verkäufer von Fiſchen mußten vorſchriftsgemäß Sommer wie Winter bei ihren Verkaufsſtänden ohne Kopfbedeckung bleiben. Dadurch ſollten ſie gezwungen werden, den zu Markt gebrachten Vor— rath ſchnell zu verkaufen, ſo daß dadurch eine Preisſteigerung verhindert wurde. In Anbetracht der Bedeutung und Wichtigkeit der Fiſchzucht ſehen wir derſelben auch in der jetzigen Oberpfalz ſchon in früheſter Zeit das Augenmerk zugewendet, und es ſind hierüber, namentlich im Bezirke Beilngries, die älteſten Mittheilungen verzeichnet. Wir finden bereits von den Jahren 1129 und 1191 in Urkunden des im Jahre 1129 von Ernſt Graf von Hirſchberg gegründeten Benediktiner-Kloſters Plankſtetten die Fiſcherei erwähnt. 1306 erhielt in einem Streite zwiſchen Abt Hartung und dem Biſchof von Eichſtädt Erſterer auf dem Vergleichswege das Kloſter Hochholz nebſt den Fiſchwaſſern und einigen Gärten; 1415 wurde dem Abte auf dem Landgerichte der Ort Plankſtetten nebſt allen Zubehörungen und die Fiſchwäſſer zugeſprochen; und es iſt 1472 auch ein Fiſchbehälter unter der Höhe auf dem Styefang angelegt worden. Im Jahre 1473 lernt man in Eglasmühl eine Fiſchgrube kennen, welche im Jahre 1890 vom Herrn Müller Plank in Plankſtetten in der Größe von 7 Tagwerk wieder neu angelaſſen wurde. Einer weiteren Anlage einer Fiſchgrube vor dem Thore des Kloſters begegnet man im Jahre 1474, und es wurde in Landenſtauden (Stauden— hof) 1477 ein Oekonomiehof ſammt Fiſchwaſſer angelegt. Bei der Auflöſung des Kloſters ſind die 3117 Tagwerk umfaſſenden Wälder und Weiher auf 70 132½ fl., die Gebäude, Gärten und Aecker hingegen auf ca. 68 500 fl. geſchätzt worden. In den Aufzeichnungen über Fiſchereiweſen in der ehemaligen Grafſchaft Holnſtein wird im Jahre 1400 erwähnt, daß am Donnerſtag vor Sankt Barbara Pater der Fronau zum Schwarzenberg ſein ererbtes Fiſchwaſſer an Herrn Dietrich zu Günching um 100 fl. Silbermünz und Dukaten verkauft, ſich aber bedungen hat, daß er's um die gleiche Summe vor dem Ablauf von 3 Jahren wieder einlöſen dürfte, wenn er's wolle, nach 3 Jahren aber nicht mehr. Am II. Faſtenſonntage 1472 hat Hans von Wolſſtein eines Fiſchwaſſers wegen eine Irrung zwiſchen Conrad Marſchall zu Pappenheim und dem von Wiſſing als Schiedsrichter beendigt, wonach entſchieden wurde, daß das Waſſer von Breitenegg herauf bis auf den hohen Fall über den Fall, der zwiſchen der Aumühl und dem Dorfe Wiſſing liegt, Herr Conrad Marſchall haben, das von Wiſſing und die Gemeinden von oben herab bis auf den obgenannten Hochfall dem von Wiſſing zuſtehen ſoll. Dieſen Spruch hat Pfalzgraf Otto II. (1461 — 99), Regent in Neumarkt, genehmigt. Ueber ein Eckhardi'ſches Fiſchwaſſer in Pollanten berichtet Mois im Jahre 1570 — 1571, daß daſſelbe die Grafen von Wolfſtein an den Georg Eckhard in Pollanten mit dem Vor— behalte des Eintrittes bei einem allenfallſigen weiteren Verkaufe vertauſchten, Eckhard mußte es aus Noth wieder verkaufen, und ſo kam es an den Grafen Endres v. Wolfſtein, ungefähr 1570, zurück. Die Söhne des Grafen Eckhard, Georg und Hans, die ſich 1582 noch zu Pollanten befanden, während ihr Vater ſchon todt war, wurden von der Regierung beauftragt, dieſes Fiſchwaſſer wegen Sicherung der Grenze wieder zurückzukaufen, was fi) dieſe aber wegen Geldmangels weigerten. Im Jahre 1585 wurde dieſes Fiſchwaſſer von der kurfürſtlichen Pfalz um 360 fl. zu dem Amte Holnſtein erkauft. Dieſes Waſſer iſt die Sulz, nimmt ſeinen Anfang bei der mittleren Brücke zu Mühlhauſen und geht bis an den Furth unterhalb des Erbackers und iſt alſo ſeit 1585 ununterbrochen bei der Grafſchaft Holnſtein. Unter dem Felſen, auf welchem das Schloß Holnſtein und die Kirche ſteht, ſoll nach Ausſage älterer Leute, im Thale ein großer Fiſchweiher geweſen ſein. Auf dieſer Stelle liegt jetzt eine ſumpfige Wieſe, und man ſieht auch noch einen Damm, der die Weſtſeite des Weihers gebildet hat. Die Größe des Weihers mag gegen 3 Tagwerk betragen haben. Pfarrer Zeller pachtete laut Urkunde vom 26. März 1765 das Gemeinde-Forellen-Waſſer zu Wiſſing um 100 fl., ohne daß die Zeit, auf wie lange der Pacht ſich beziehen ſolle, genannt wäre. In dieſer Urkunde ſagt Gerichtsſchreiber Pracher, daß das Recht zu fiſchen im Höll-Dimpfel nur ihm, reſp. 2 Pflegamte Holnſtein, wie dem Pflegeamte Breitenegg alleine zuſtehe. 3 dem 1 des Herrn Bezirks⸗Thier⸗Arztes Munkenbeck, gehalten in der Generalverſammlung des Ober— pfälziſchen Kreis, „Fiſcherei⸗Vereines zu Beilngries, am 20. Oktober 1891.) V. Sifderei- und Kischmarätberickte Berlin, 2. Januar. (Amtl. Bericht der lädt. Markthallen-Direktion über flattgehabte Auklionen.) In den erſten Tagen dieſer Woche waren die Zufuhren von Fiſchen gering, die Preiſe hoch. Später kamen indes bedeutende Poſten, beſonders an Schellfiſch, Kabliau und Schollen zu Markte. Das Geſchäft war lebhaft, die Preiſe befriedigend. Lebende Fiſche. M | Friſche Fiſche in Eispackung. & N pro Pfund 48—66 Zander, große . .. pro Pfund 100 der ä 75 104—90 8 mittelgroße .. 5 83 C 5 53 Schlei? 5 21—40 Karpfen, groß 1 90 Bee HE he 5 17—40 1 mittelgroß ; = 74—90 Marder ner re 5 18-31 4 kleine e 5 67—80 Sarauihen et urn E 25 BR ee 5 51—50 Pilzen 5 10—27 Bunte Fiſche (Plötze ꝛc.) = 20—39 Moleskine x — Aale, große x 100 „ mittelgroße. .. 5 — Y Ribe esse 5 50 Karpfen 55 37 —66 „lein 5 6 7 a Rakauſchen 46 Geräucherte Fiſche. Friſche Fiſche in hun Ze alla .. . pro Pfund 525— 620 Oſtſeelachs, Ila. ... pro Pfund 125— 70 Oſtſeelach e 140—150 Lachsforellen . 5 81-26 Flundern, große,. .. pr. Schock 200 —250 Sen große 55 225—180 5 i pomm. „ 90 Schollen, große. 5 27-29-25 5 kleine. = 50—70 Steinbutten > 100-160-10 Aale, große pr. Pfd. 100-120 Schell fiſcheetee 1 15—4 „ Wiltelgroßß 5 98 Finden x 18-9-20 „kleine 5 49 Hechte, groe 8 35 Heringe hs r. Schock 700 „ mittelgroße. 1 45 Kieler Sprotten pr. Kiſte 55 1/4 Kilo) 400 Inserate, Fischerei-Verpachtung. Donnerstag, den 14. Januar 1892, vormittags 10 Uhr werden in dem ſtädtiſchen Verſteigerungsſaale zu Speier nachbezeichnete Fiſchereien auf 8 Jahre verpachtet, als: 1. Die große und kleine Fiſcherei im hohen Rhein von der Ausmündung des Rheins— heimer Durchſtiches bis zur Ausmündung des Mechtersheimer Durchſtiches. 2. Die große und kleine Fiſcherei daſelbſt von der Ausmündung des Mechtersheimer Durchſtiches bis zum Speierbach. 3. Die Fiſcherei in dem Altwaſſer Diſtrikt IV. Saulad). 4. Die Fiſcherei in dem Altwaſſer der ſogen. „Runkedebunk.“ 5. Die Fiſcherei in dem Berghauſer Alt-Rhein. Speier, den 6. Januar 1892. Königliches Rentamt. Eichholz, kgl. Rentbeamte. . 2 C ·Ü¹AA a FE Die Forellenzuchtanstalt Jrnsing fi I MT aler, Gattungen, ‚and Poſt Ueuſtadt a./Donau, Bayern liefert Ans 1] b Reuſen, — mel fangs Februar in ſolideſter Verpackung beit Tic Fischzucht, A f n Hebt anwei — Netze für künſtliche angebrütete Bachforellen- Eier Erfolg garantirt, — empfiehlt Heinr. 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Kleiter in München, Lilienſtraße 36a Zug offerirt und empfiehlt geneigter Abnahme während der Brutperiode . bete Brut von Bachforelle A. 10.—. 1 a „ amerik. Bachſaib lining AM 20.—. Regenbogenfore lll 1 30.—. per 1000 Stück ab Anſtalt, 8 März bis Juni 1892; ferner aus ihrer 1 7 Züchtung, ab 15. Oktober a. e. amerik. Forellenbarſche JFC L 20.—. / ↄ VV . 5.—. per 100 Stück ab Anſtalt, endlich: beſte italien. 0 franzöſ. AalbruullntW : .:... - M1 per 250g gleich ca. 1000 Stück ab Anſtalt excl. beſtbewährter Verpackung, lieferbar Mürz u. April 1892. Die städt. Fischzucht-Anstalten zu Coeslin, vielfach prämiirt (internat. Fiſch⸗Ausſtellung Berlin 1880 ꝛc. ꝛc.) offeriren zu den üblichen Preiſen: angebrütete Eier, ſowie Jungbrut und einſömmerige Satzfiſche von Bachforellen und amerik. Bachſaiblingen; ferner einſümmerige Karpfen und Schleihen. Prinzip: Fortgeſetzte Hochzucht, peinlichſte Zuchtwahl der Stammfiſche. Erreichtes Ziel: Ueberraſchende Schnellwüchſigkeit und Maſtigkeit. (2) Fischerei-Director Richard Strauss. Die Domstiftliche Fischzucht in Wilthen \ I il | F | | nn clk Fra offerirt und empfiehlt geneigter bnahme 15 zu verkaufen und zwar a e rel RE Biol 39 von Bachforellen, v. Regenbogenforellen . „ „amerik. Bachſaibling 8 1000 Stück Mark 5.— Mark 12.— „ „ „„ „ Regenbagenforelle „ 10. — 10000 „ nA „% Il beſte Brut „ „ Bachforelle. . „10.— | 20000 „ „ 90.— „ 225.— n 75 Bachſaibling Q „15.— 50000 ” „ 200.— " 500.— 5.4 7 7 Regenbogenforelle, 65 20. = 100 000 ” ” 350.— 2 860.— 500 al hieſiger Poſtſtation gegen Nachnahme. Prä⸗ 6 Bringe meine kaliforniſchen Brut- miirte Emballage bis 5000 Stück zum Koſtenpreis, käften, die ich ſeit Jahren anfertige, in em⸗ über 5000 Stück gratis. 6/2 pfehlende Erinnerung; à Stück 9 Mark 86 Graf Joſef Palffy'ſche Fiſchzuchtanſtalt 0 F. Tielker, Bunde i. W. Dejthe bei Tyrnau, Ungarn. Soest Einen Zähl-Apparat zum raſchen und genauen Zählen von Lachs⸗ und 7 ² mA ²⁰¹:mi ͤ⁰K0 ⁵ͤ v . urn we ar ur Forellen⸗Eiern liefert für fl. 5.— Franz Brandstetter in Deijte, A) Preßburger Comitat, Ungarn. 16 SI SS SS SS SS SS SS SS SS Ss eee Die Fiſchzucht-Anſtalt des Papexiſchen Tandes-Fiſcherei-Vereine gelegen nächſt Starnberg (bei München), hat noch BET . 2 amerik. Regenbogenforellen⸗Eier 12.— Serſaibling⸗ Gier! 4.— Schein clan 1625 ⸗ZJungbrut . 8.— Tcl Bachſaibling⸗ Err 8.— Aeſchen⸗ Gier 8 3.50 amerik. Bachſaibling⸗zZungbrut . 12.— „ühlt 7.— Eier und Jungbrut werden nur in beſter Beſchaffenheit abgegeben, Packung wird zum Selbſtkoſtenpreis berechnet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Herrn A. Schillinger. München, Leopoldſtraße 4a. DI TS SS SS Ss Ss Ss Ss Ss SS c Ss SL SS Ss SS SS SS SS Ss SS SS Ss SS SS ©’ von Arnim'ſche Fiſchzücht⸗Anſtalt Sopfienreutfi b. 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EN ältere Fiſche, fortpflanzungsfähig, groe. 7 „ Amerikaniſche Steinbarſche von 18111111 .. „ „ „ bon So!: re fd „ jedoch mindeſtens pro 100 Stück A 3.— Streichkarpfen, Schuppen⸗, Spiegel⸗, eaten len eee e, II. Speiſeſiſche: Es werden durch die Poſt zu folgenden Preiſen frei hier verſandt: Karpfen bis zu 3 Pfund das Stück für 65 Pfennige pro Pfund, Karpfen zu 3 bis 5 Pfund das Stück für 70 Pfennige pro Pfund, Karpfen zu 5 bis 10 Pfund das Stück 155 80 Pfennige pro Pfund, Karpfen über 10 Pfund das Stück für 1 Mark pro Pfund, Zander unter 3 Pfund das Stück für 80 Pfennige pro Pfund, Zander über 3 Pfund das Stück für 1 Mark pro Pfund, Barſche, kleine, zu 40 Pfennige pro Pſund, Barſche, große, zu 50 Pfennige pro Pfund, Bleie unter 3 Pfund das Stück für 35 Pfennige pro Pfund, Bleie über 3 Pfund das Stück für 40 Pfennige pro Pfund, Hechte unter 3 Pfund das Stück für 40 Pfennige pro Pfund, 3) Hechte über 8 um das Stück IM 50 Pfennige pro Pfund. Redaktion Dr. Julius v. Sue in München, in Recteitäng Dr. Bruno Hofer in Munchen; für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 25. Januar 1892. 0 All 10 N 111 1355 MAI Allgemeine Fischerei- 3 Erſcheint monatlich re bis dreimal. Selen deen 5 ährlich 4 Mark. eue ol e u bie eee Biel ne allen eee und 9 Münden, Zoologiikeh Imiitnt n — N e Mark jährlich Zuſchlag. geg cen, —Abminiſtrationsadr. München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Buneriſchen Aiſcherei⸗ Zeitung. degan für die Befammtintereffen der Filherei, ſowie für die Beftrebungen der Fifherei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachfen, Baden, des Wefkdeutfchen Jiſcherei⸗Verbandes ic. ic. In Perbindung mit Fadmännern Deuffhlands, Deherreih- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom 8 Baheriſchen Pilcherei-Verein. Nr. 2. 7755 München, 25. Januar 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ng S m nn Inhalt: Friedrich von Behr. F — J. Zur Fil eee in Oberöſterreich. — II. Vereins- 0 — III. Vermiſchte Mittheilungen. — IV. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. Friedrich von Behr. + Eine ſchwere Trauerkunde iſt es, welche zu uns drang! Herr von Behr, der Allbekannte, Hochverehrte, iſt am Morgen des 13. Januar 1892 am Herz— ſchlage auf ſeinem Rittergut Schmoldow verſchieden. Noch hatte er auf den 14. desſelben Monats eine Sitzung des Ausſchuſſes des deutſchen Fiſcherei-Vereins anberaumt. Wenige Tage vorher kam die Nachricht von ſeiner Erkrankung. Des Patienten vorgerücktes Alter — 70 Jahre — und ſeine ſeit lange ſchon zarten Geſundheitsverhältniſſe ließen alsbald Schlimmes befürchten, und in der That ſollte jener 14. Januar ihn ſchon nicht mehr unter den Lebenden finden. Sein Hintritt wird in den weiteſten Kreiſen auf's Schmerz— lichſte empfunden. Hat ſich ja doch ein Leben abgeſchloſſen, welches reich war, wie an Arbeit, ſo auch an Verdienſten und Erfolgen. „Arbeit“ war des Ver— blichenen Lebenselement. Raſtlos war ſein Schaffen Jahr aus, Jahr ein, vom Dongens a za Abend. Was ihm die Bewirthſchaftung feines pommeriſchen as 18 — — — Grundbeſitzes an Muße übrig ließ, war gemeinnützigen Beſtrebungen gewidmet. Wie hoch oben ihm dabei die Hebung der Fiſchzucht ſtand, welche gewaltige Mühen er um ihretwegen auf ſich nahm, iſt zu weit bekannt, als daß wir es eigentlich zu ſchildern brauchten. Die Geſchichte des deutſchen Fiſcherei-Vereins, deſſen Mitbegründer und erſter, wie bis jetzt einziger Präſident der Verblichene geweſen, gibt davon glänzendes Zeugniß; alle Fiſcherei-Vereine Deuiſſchlands wiſſen davon zu rühmen; auf Hunderten von Blättern unſerer Zeitſchrift ſteht es bereits verzeichnet. Ganz zu erfaſſen vermag es aber nur Derjenige, dem es vergönnt war, durch näheren Verkehr mit dem trefflichen Manne einen vollen Blick in das Schaffen dieſes lebhaften Geiſtes zu werfen, ſein ideales Weſen zu ergründen und ſein ganzes reiches, überaus lebendiges Wirken zu überblicken. Was er als recht und gut erkannte, vertrat von Behr unentwegt mit der Feder, wie mit dem Worte. Da war ihm kein Schriftwerk zu viel, keine Fahrt zu weit; da verfocht er wie vor gekrönten Häuptern und hohen Staats— männern, ſo gleich viel auch vor einfachen Fiſchern ſeine und unſere Sache begeiſtert und freimüthig mit beredtem Munde. Der deutſche Standpunkt war dabei für ihn leitend. Von dieſem aus galt ſeine Sorge und ſein Schaffen ebenſo der Weichſel wie dem Rheine oder der Donau — den nordiſchen Landſeen, wie den alpinen Gewäſſern und beſonders dem Bodenſee, dem ſüddeutſchen Schooßkinde ſeines Strebens. Mit weitem Blicke unterhielt er ausgedehnten Verkehr bis in ferne Lande. Gemeinſame Arbeit mit allen Nachbarn war ſeine Loſung. Darum pflog er auch die lebhafteſten Beziehungen nach der Schweiz, Vorarlberg, Galizien, Böhmen und anderen öſterreichiſchen Kronländern; nach Holland und Rußand. Selbſt in Amerika hatte er hilfsbereite Freunde (Spencer Baird, Mac-Donald, Fredt. Mather u. A.) und dem Verkehr mit dieſen iſt es beſonders zu danken, daß jetzt in deutſchen Gewäſſern Fiſcharten ſchwimmen, welche ſonſt nur jenſeits des Oceans bekannt waren. Die Einführung dieſer fremdländiſchen Fiſcharten, die Mehrung des edlen Lachſes, die Verbreitung des Zander, die Einführung des Aals in's Donaugebiet, die Hebung der Teichwirthſchaft, die Abminderung der Fiſchereiſchädigungen durch die Induſtrie, die Her— ſtellung von Fiſchwegen, die Beſſerung der Fiſchereigeſetzgebung — das waren v. Behr's hauptſächliche größere Probleme. Dabei ging es für ihn allerdings auch nicht ohne manche Kämpfe ab, in denen er aber ſtets muthig und wacker focht. Auf Mehrung der in Deutſch— land immer noch für die Fiſchereipflege recht knapp fließenden Geldmittel war er unabläſſig und mit manchem Erfolge bedacht. In dieſem Punkte erlebte er als Frucht ſeiner Be— mühungen, namentlich die für ihn große Freude, dem deutſchen Fiſcherei-Verein Reichs⸗ mittel zur Verfügung geſtellt zu ſehen. An ſeine amerikaniſchen Vorbilder reichten ſie freilich niemals hin. Ergänzen wir dieſes Bild gemeinnützigen Strebens des Verlebten noch durch den Hinweis auf andere Zweige ſeiner Thätigkeit (Förderung der Bienenzucht, eigene weit— bekannte Schafzüchterei), auf ſein Wirken als Gutsherr, auf ſeine langjährige Thätigkeit im preußiſchen Abgeordneten- und ſpäter Herrenhauſe, wie im deutſchen Reichstage, auf ſeine vielfachen geſellſchaftlichen Beziehungen, auf ſeine unabläſſige Fürſorge für ſeine Familie, in deren edlem Kreiſe ihm neben der ſchweren perſönlichen Prüfung durch den Verluſt ſeiner Söhne auch hohes Glück erblühte, ſo wird man etwa ermeſſen können, von welch' ſeltener Art der Mann geweſen iſt. Daß es dieſem bei ſolcher Thätigkeit auch nicht an äußerer Anerkennung fehlte, iſt eigentlich ſelbſtverſtändlich. Sein König verlieh ihm die Kammerherrnwürde und hohe Ordensauszeichnung, andere hohe Orden aus aller fürſtlichen Herren Länder bedeckten ſeine Bruſt, er war Johanniterritter, die Univerſität Greifswald ernannte ihn als „Pommeraniae decus“ zum Ehrendoktor der Philoſophie. Ehrenmitgliedsdiplome kamen ihm von allen Seiten, namentlich von faſt allen Fiſchereivereinen, zu. Eines der älteſten darunter iſt das des bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins geweſen. In hohen Ehren wird auch immerdar das Gedächtniß des Verblichenen bleiben, deſſen Verluſt gleich ſchwer empfunden wird von den Seinen in der Familie, wie im Gemeinweſen und insbeſondere in den Fiſcherei— Vereinen! Er ruhe ſanft! — —— — I. Zur Jiſchereigeſetzgebung in Gberöſterreich. Von Victor Maria von Milborn. Ihre Leſer wurden über die ſeit dem Jahre 1886 in Oberöſterreich gepflogenen Verhandlungen bezüglich der ein definitives Landes-Fiſchereigeſetz betreffenden Regierungs— vorlage ſo oft und ſo genau informirt, daß es wohl genügen ſollte, die in dieſer Sache bisher erſtatteten Berichte“) zu berufen und an jene Notiz anzuknüpfen, womit die Ab— haltung einer dritten Enquste in gleicher Angelegenheit gemeldet wurde. Trotzdem erſcheint es zum leichten und vollen Verſtändniſſe der gegenwärtigen Situation unausweichlich, im Verlaufe dieſer Zeilen zumindeſt die Phaſen zu ſchildern, welche die Hauptfrage, d. i. jene der „Revierbildung“ durchwandelte. Die erſte am 10. und 11. November 1887 abgehaltene vierzehngliederige Enquste ſprach ſich in der Hauptſache, das iſt bezüglich der „Revierbildung“ einſtimmig zu Gunſten der Regierungsvorlage, nämlich für die von Amtswegen — und nach Maßgabe der Eignung oder Nichteignung gewiſſer Waſſergebiete zur ſelbſtſtändigen Hege und Bewirth— ſchaftung — vorzunehmende Eintheilung aller fließenden Gewäßer in „Eigenreviere“ oder „zuſammengelegte Reviere“ (Pachtreviere) aus. In den letzteren ſoll den Fiſchereiberechtigten wohl das Eigenthumsrecht und ein proportioneller Antheil am Pachtſchillinge gewahrt, die Ausübung der cumulirten Rechte aber von Amtswegen verpachtet werden. Ein Theil der Votanten (die Herren Vertreter des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines) ging damals noch viel weiter und wollte das Revierſyſtem auch auf die „Binnenſeen“ erſtreckt wiſſen, während die dem Antrage des Verfaſſers dieſer Zeilen folgende Majorität nur die obligatoriſche Genoſſenſchaftsbildung auf jenen Seen wünſchte, hinſichtlich deren mehrere Fiſchrechte beſtehen. Mit ſeinen auf eine mehr genoſſenſchaftliche Organiſation der „Revier-Ausſchüſſe“ (SS 24— 30 d. R.-V.) gerichteten Anträgen blieb der Verfaſſer größtentheils in der Minorität, doch legt er noch heute auf ſeine damals ausgeſprochenen Anſichten, und wohl mit Grund einiges Gewicht, weil hiernach der allerdings etwas bureauktatiſch veranlagten Organiſation dieſer Körperſchaften eine mehr genoſſenſchaftliche Geſtaltung gegeben werden ſollte. Eine ſolche genoſſenſchaftliche Ausgeſtaltung der Revierausſchüſſe hätte die Gegner des Revierſyſtems vielleicht eher mit dieſem befreundet, weil dann auch die in den Pachtrevieren ihrer perſönlichen Rechtsausübung verluſtig werdenden kleineren Fiſchereirechtsbeſitzer im Revierausſchuſſe eine einflußreiche und ihr Eigenthumsrecht dokumentirende Wirkſamkeit entfalten könnten. Bei der zweiten, in Folge hohen Landtagsbeſchluſſes vom 23. Dezember 1887 verfügten Enquste (der am 6. und 7. Juni 1888 getagten ſogenannten „Super-Reviſions— Commiſſion“), welcher auch Regierungsvertreter anwohnten, wurde bezüglich der Seen unter Beſeitigung aller vorerwähnter Anträge der Text der Regierungsvorlage (88 36— 38) wieder hergeſtellt; bezüglich der fließenden Gewäſſer blieb das „Revier-Syſtem“ im Prinzipe aber unangetaſtet. Man fand ſich jedoch bewogen, wie es im damaligen Beſchlußprotokolle zum § 11 heißt, einzuräumen: „daß die Beſtimmungen des $ 11 der Regierungs- Vorlage (in Betreff des Begriffes von Eigenrevieren, ſowie der Rechte und Pflichten der Eigenrevierbeſitzer) auch hinſichtlich einer ſolchen, den Erforderniſſen des $ 9 *) entſprechenden Waſſerſtrecke gelten ſollten, in welchen zwar mehrere Fiſchereirechte von Berufsfiſchern beſtehen, die jedoch den Beweis liefern, daß ſie ſich zur gemeinſchaftlichen Bewirthſchaftung ) Allgemeine Fiſcherei⸗Zeitung 1888 p. pag. 35, 60, 145, 194, 206, 296, 313, 325, 337; 1890 pag. 290 IV. 2. Abthlg.; 1891 pag. 198 VII. 2. Theil. N . | . =) 89 Abthlg. 2. „Jedes Revier ſoll eine ſolche ununterbrochene Waſſerſtrecke ſammt den etwaigen Altwäſſern und Ausſtänden umfaſſen, welche die nachhaltige Hege eines der Beſchaffenheit Br = dee angemeſſenen Fiſchſtandes und eine ordentliche Bewirthſchaftung des Revieres über— haupt zuläßt“. der ganzen Waſſerſtrecke unter Beſtellung eines Obmannes vereinigt haben“. Im „Motivenberichte“ dieſer Super-Reviſions-Commiſſion wird ausdrücklich betont, daß dieſer Zuſatz lediglich auf Grund der in Oberöſterreich, ſpeziell an der Traun, beſtehenden „zerſtückten Fiſcherei verhält niſſe“ (2) les ſoll wohl heißen Fiſchereirechte oder Gebiete) und darum erfolgte, um zu ermöglichen, daß bei der Revierbildung der ein— zelne Fiſchereiberechtigte in der Ausübung ſeines Fiſchereirechtes nicht allzuſehr be— ſchränkt werde. Es lag auf der Hand, daß die ſchon des Wörtchens „zwar“ halber, ganz unklare, und durch den Ausdruck „gemeinſchaftliche“ ſtatt etwa „einheitliche“ Bewirthſchaftung des Reviers höchſt dehnbare Tertirung der gemachten Conceſſion von den Gegnern der Regier— ungs⸗Vorlage in ihrem Sinne ausgebeutet werden würde. Wollte man den, an manchen Waſſerſtrecken (namentlich an der untern Sn dicht nebeneinander hauſenden, mit kleinen und notoriſch gar nicht, „bewirthſchafteten“, ſondern zum öffentlichen und zum Nachtheile der angrenzenden Fiſchereiberechtigten Jahrhunderte lang irrationell ausgeübten Fiſchweiden, ſeit altersher beſtifteten Landbauern oder Berufs- fiſchern aus Humanitäts- oder politiſchen Gründen ſchon eine Ausnahmsbegünfti- gung“ gewähren, ſo hätte es genügt, dieſen wenigen Gruppen für ihre nach den allgemeinen Grundſätzen der Regierungsvorlage zuſammengelegten Reviere die prinzipielle Nachſicht der amtlichen Verpachtung derſelben einzuräumen und die genoſſenſchaftliche Bewirthſchaftung dieſer Reviergruppen jedoch unter der ſchon in das Geſetz aufzunehmenden Bedingung zugelaſſen, daß die Hege und Wirthſchaft bei anſonſtigem Wegfall der Begünſtigung, eine einheitliche, — nach amtlich genehmigten Statuten und Betriebsordnungen eingerichtete ſein müſſe. g Der Ausſchluß der regelmäßigen Exoffizio-Verpachtung gewiſſer Reviere wäre an und für ſich eine ſehr bedeutende Konzeſſion geweſen. Indem man dieſe „zuſammengelegten Genoſſenſchafts-Reviere“ aber mit den Eigen- revieren gleichſtellte, was dem im Geſetzentwurfe aufgeſtellten Begriffe des Eigenreviers, als einer Waſſerſtrecke widerſpricht, hinſichtlich deren nur ein, im Beſitze einer oder ungetheilt mehrerer Perſonen befindliches Recht beſtehen ſoll, während die fraglichen Reviere eine im getheilten Beſitze vieler Berechtigter ſtehende Waſſerſtrecke darſtellen, gab man den Genoſſen, wie den Eigenrevierbeſitzern das Recht anheim, das zuſammen— gelegte Revier unter Beobachtung der allgemeinen Vorſchriften beliebig zu bewirthſchaften. Nur im Verpachtungsfalle wäre die ungetheilte Verpachtung vorbehalten geblieben. Man conſtruirte gleichſam die „Rechtsfiktion“ als ob ein ſolches im vielfach getheilten Beſitze befindliches zuſammengelegtes Revier im Falle der Genoſſenſchafts— bildung ſich dann als ein im ungetheilten Beſitze mehrerer Perſonen ſtehendes „Eigen- revier“ charakteriſiren ließe. Die Klügſten der Klugen vergaßen aber, daß eben eine ſolche Fiktion dann die einheitliche Hege und Bewirthſchaftung des ganzen Genoſſenſchaftsrevieres bedinge. Hierüber enthält der Paragraph keine Beſtimmung, ſondern dieſe unglückliche Textirung ſchließt ſogar den Gedanken an die Möglichkeit nicht aus, daß die in einem ſolchen Reviere Einzelnberechtigten, bei Fortdauer der Einzelausübung ihrer Rechte, nicht nur wie bisher, auf die Befiſchung ihrer eigenen Fiſchereigebiete beſchränkt blieben, ſondern gegenſeitig und gleichzeitig alle zuſammengelegten Fiſcherei— rechtsgebiete des Revieres befiſchen könnten. In der That lautete der bezügliche Antrag des volkswirthſchaftlichen Landtags— Ausſchuſſes, (Referent Herr Huber) wie es in deſſen Bericht heißt „um das Recht der Sr Fiſchereiberechtigten klar und unzweifelhaft zum Ausdrucke zu bringen“ in einer klugen Um— tertirung ſchon folgendermaßen: „Als Eigenreviere im vorſtehenden Sinne (nach $ 11 R. V.) werden auch jene zuſammengelegten Reviere anerkannt, wo die Fiſchereiberechtigten ſich verpflichten, daß ſie die ganze Waſſer— ſtrecke geme inſchaftlich unter Beſtellung eines Obmannes bewirthſchaften.“ — 2 Die Majorität der Fiſchereiberechtigten eines Reviers iſt berechtigt, bei Erfüllung obiger Bedingungen die Anerkennung als Eigenrevier zu verlangen,“ Aus dieſer bis auf den bei Genoſſenſchaften ſelbſtverſtändlichen „Obmann“ ſtyliſtiſch immerhin beſſeren, in Merito aber weſentlich Verſchiedenes bezweckenden Umtextirung erhellt, daß die von den Regierungsvertretern und damaligen Enquéte-Votanten, in der Erwartung, mittelſt ſolcher Konzeſſion das ganze übrige Geſetz eher durchbringen und etwa im Wege von „Durchführungs-Ver ordnungen“ eine genauere Definition dieſer Beſtimmung vornehmen zu können, — offenbar nur gewiſſen Revier-Gruppen von Klein— fiſchern zugedachte ausnahmsweiſe Begünſtigung, nun auf alle zuſammengelegten Reviere des Landes ausgedehnt werden wollte, wo ſich überhaupt „Genoſſenſchaften unter einem „Obmanne“ bilden würden. Der ſo erneuerte Text ſollte offenbar ſchon unter der Hand die Fortdauer der perſön— lichen Fiſchereirechtsausübung durch alle Genoſſen eines ſolchen Genoſſenſchafts-Revieres vorbereiten, während dem früher erwähnten Enqustebeſchluſſe durchaus nicht dieſe Tragweite inne wohnte, wie es ein im Hefte Nr. 40, 1891 der „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines“ bemerkungslos abgedruckter und ſeither unwiderſprochener Artikel des Verfaſſers darlegte. Die von Regierungswegen beabſichtigte Einführung des „Revierſyſtemes“ ſollte ja gerade in jenen Ländern, wo viele arg zerſtückte und an und für ſich nicht gut hege- und bewirthſchaftungsfähige Fiſchereirechtsgebiete vorkommen, aus öffentlichen Rückſichten und zum Schutze der anrainenden guten Fiſchwirthe Ordnung und Abhilfe ſchaffen. Für Länder, wo die größte Mehrzahl der Fiſchereirechtsgebiete ohnehin gutbewirth— ſchaftete Waſſer-Latifundien oder doch meiſt im ungetheilten Beſitze befindliche entſprechende Waſſerſtrecken darſtellt, war eine ſolche Regierungs-Vorlage überhaupt kaum nöthig. Es läßt ſich daher ſchwer dem Gedanken Raum geben, daß die einigen Fiſchergruppen in gewiſſen begrenzten Waſſerſtrecken zugedachten Begünſtigungen, gerade in „Oberbſterreich“ mit Zuſtimmung der Regierung eine ſolche allgemeine Erweiterung erfahren ſollten? Wie nachtheilig aber das „Syſtem Huber“ in anderen als in den, von ihm zunächſt vertheidigten, an der unteren Traun belegenen Revieren wirken könnte, in ſolchen Revieren nämlich, wo ſich nicht nur hiſtoriſche Mißwirthſchaften zuſammenfinden, ſondern auch tüchtige kleine Fiſchwirthe eingezwängt ſind, möge aus folgendem Beiſpiele erſehen werden: Denken wir uns eine Waſſerſtrecke A bis B als zuſammengelegtes Genoſſenſchafts— revier und innerhalb dieſer Grenze bisher in Einzelausübung ſtehende Fiſchereirechtsgebiete a — b, b—c, c—d u. ſ. w. bis zum Ende des Alphabetes. Darunter exiſtiren zum Beiſpiele mehrere zwar ebenfalls kleine, einigermaßen hegefähige aber trotzdem geſetzlich nicht als Eigenreviere erklärbare, leidlich gut bewirthſchaftete Fiſcherei— rechtsgebiete, zum Beiſpiele jene von d—e, f—g, r—s u. ſ. w., deren Beſitzer ſchon bisher unter den Folgen der Mißwirthſchaft ihrer Nachbarn litten, gegen welche ſie ſich, ſo gut es eben ging, ſchützten und erwehrten. Nun würden dieſe wenigen beſſeren Wirthe von den übrigen, herkömmlich mißwirth— ſchaftenden Rechtsbeſitzern natürlich majoriſirt, zu einer „Genoſſenſchaft“ gebeugt, deren Obmann und Vorſtände ſelbſtverſtändlich aus der Partei für die alte ſchwer aus— rottbare Mißwirthſchaft und Waſſerausbeutung hervorgehen werden. a Wenn den wenigen beſſeren Wirthen die „amtliche Verpachtung“ des Revieres auch ſcchwer gefallen wäre, jo blieb ihnen mindeſtens die Hoffnung, daß die unmittelbare behörd— liche Kontrolle ihren Pacht- oder Nutzantheil in gleicher Höhe erhalten und ſteigern werde, während die autonome Herrſchaft der mißwirthſchaftenden Majorität vorausſichtlich den Ruin auch auf ihren Waſſerſtrecken bedeutet. = Die Situation würde noch bedrohlicher und jammervoller, wenn es in der Genoſſen— ſchaft bei der perſönlichen Fortausübung der Einzelrechte auf der ganzen Revier— ſtrecke bliebe oder gar allen Einzelnberechtigten, wenn auch unter der mehr als ver— Fdächtigen „Aufſicht“ der geſchilderten „Obmänner“ und „Vorſtände“ eingeräumt würde, gleichzeitig das ganze Revier zu befiſchen. » Dann werden die beſſeren und guten Theilſtrecken die beliebteſten Objekte der perſönlichen Fiſchereirechtsausübung der Mehrheit bilden, bis auch dieſe Strecken ganz ruinirt ſein würden. Das wäre das Ende der oberöſterreichiſchen Fiſcherei. Darum iſt auch die Huber' ſche Textirung nicht geeignet in einem künftigen ober— öſterreichiſchen Landesfiſchereigeſetze eventuell als eine die genoſſenſchaftliche Bewirthſchaftung zuſammengelegter Reviere regelnde Beſtimmung ihren Platz zu finden. Würde die Pflicht der Genoſſenſchaft zur einheitlichen Hege und Bewirthſchaftung der zuſammengelegten Reviere nach behördlich genehmigten Statuten und Wirthſchaftsverordnungen nicht ſchon im Geſetze ausdrücklich formulirt, würde nicht dort ſchon eine Sanktion für den Fall der nachhaltigen Nichterfüllung dieſer Pflicht, alſo zum Beiſpiele, die ſohinnige Exofficio-Verpachtung der Reviere normirt, ſo erſcheint es kaum möglich und mindeſtens nicht korrekt, dieſe Remeduren, etwa erſt in die ſpätere „Durchführungsverordnung“ einzuſchmuggeln. Es werden ſich nicht viele Vertheidiger ſolcher, allerdings nicht ohne Beiſpiel im Verhältniſſe der Geſetzgebung zur Adminiſtration daſtehender Vorgänge finden. Der hohe Landtag 1888 ging jedoch damals auf die Spezialdebatte des Geſetz— entwurfes, alſo auch auf dieſen Punkt desſelben nicht meritoriſch ein, ſondern beſchloß eine neuerliche dritte Enquéte aus Vertretern der Oekonomie und In duſtrie ein⸗ zuberufen, welche dieſen Entwurf in Hinſicht ſeiner Rückwirkung auf Induſtrie und Land wirthſchaft zu prüfen und umzuarbeiten haben würde. Ueber entſprechendes Anlangen und Betreiben gewiſſer Perſönlichkeiten, zu welchen auch der Verfaſſer dieſer Zeilen gehörte, erhob am 5. November 1890 ein ſpäterer hoher Landtag ein Amendement zum Beſchluß, daß dieſer Enquste auch Fiſchereivertreter zuzu— ziehen ſeien. Dieſe dritte Enquéte hat endlich am 13. November 1891 thatſächlich ſtattgefunden. Sie beſtand unter dem Vorſitze des Landes-Ausſchuſſes Freiherrn von Hayden, aus den Vertretern der „Induſtrie“: den Herren Fabrikanten Ritter von Dierzer (auch Landeshauptmann⸗Stellvertreter), Hofmann und dem Ihren Leſern aus früheren Schilder— ungen wohlbekannten J. Huber, Müllermeiſter (auch Landes-Ausſchuß), ferner aus den Vertretern der „Oekonomie“ und „Forftinduftrie” : den Herren Pater Achleuthner (Stift Kremsmünſter), Pater Benno Mayer (Stift Lambach) und Dr. Parger (gräfl. Lamberg'ſche Güter), endlich aus dem Präſidenten des oberöſterreichiſchen Fiſchereivereins, Herrn Anton Mayr und drei ſchlichten Kleinfiſchern.“ Von diefen Mitgliedern hatten die Herren Anton Mayr und Pater Benno Mayer ſchon allen bisherigen Enquéten, — Pater Achleuthner, Dr. Parger und einer der Kleinfiſcher nur der erſten Enquéte beigewohnt. Es ſoll nun nicht bezweifelt werden, daß die ſolche Enqusten einberufenden Stellen zu jeder Zeit und jedesmal bei der Berufung der Experten vollſte Objektivität bezüglich deren Sachkenntniß, Unabhängigkeit und Gewiſſenhaftigkeit walten laſſen, daß niemals die Grundregel außer Acht gelaſſen wird, wornach Enqusten nicht geradezu aus Perſönlichkeiten zuſammengeſetzt werden dürfen, deren ſichere Mehrheit, im Grunde ihrer im Vorhinein noto= riſchen Anſichten über den Gegenſtand der Frage dasſelbe ausſprechen werde, was die Ein⸗ berufer am liebſten hören möchten. Bei einem ſolchen ganz undenkbaren Vorhaben brauchte man nur ſo lange „fort zu enquötiren” bis man eine Enquste zuſammenbringt, welche, jagen wir harmlos und zufällig, die erſehnte Antwort feierlich ertheilt. Angenommen alſo, daß bei Enqustebildungen alle guten Vorausſetzungen zutreffen und ſchlimme Beſorgniſſe ferne gehalten find, fo muß logiſcherweiſe der Ausſpruch jeder Enquete als ein gleichwerthiger Ausdruck guter Sachkenntniß, Unabhängigkeit und Gewiſſen⸗ haftigkeit, reinſter, beſter Ueberzeugung anerkannt werden. Es dürfte ſich wohl Niemand zur Behauptung hinreißen laſſen, daß der Geiſt unfehl— barer Erleuchtung nur über dieſer oder jener Enquste oder nur über der „„ der letzten ſchwebte. 23 — Sprechen ſich nun mehrere Enqusten in derſelben Frage, zum Theil unter Ueber— zeugungswandlung jedesmal mitwirkender Mitglieder, in Hauptſachen diametral verſchieden aus, ſo darf der Werth aller dieſer Expertiſen kaum als hochgradig und unbedingt beſtimmend für den Geſetzgeber und ſehr beruhigend für alle Intereſſenten betrachtet werden. Das Richtige bleibt zumindeſt — zweifelhaft ! Der Werth einer Enquéte würde noch weiter reduzirt, wenn es ſich allenfalls erweiſen ließe, daß an ihr Perſonen als „Sachverſtändige“ mitwirkten, welche jahrelang als Gegner gewiſſer Hauptprinzipien der Vorlage wohlerprobt, über dieſelbe jpäter in anderen einfluß— reichen und entſcheidenden Körperſchaften zu Gerichte ſäßen. Hiernach muß auch das Ergebniß dieſer letzten Enquste beurtheilt werden. Wie hoch erſtaunt mußten alſo die an der Herbeiführung dieſes beabſichtigten Billig— keitsaktes betheiligten Männer fein, als die „Linzer Zeitung“ vom 3. Dezember Nr. 278 eine halboffizielle Mittheilung des betreffenden Landes-Ausſchuſſes über die in dieſer dritten Enquete geſtellten Anträge und gefaßten Beſchlüſſe brachte, woraus hervorgeht, daß die „Oekonomen und In duſtriellen“, denen dieſesmal das große „Wort“ zufallen ſollte, gegen die Regierungs-Vorlage nahezu keine Einwendung mehr erhoben, während der Vertreter einer Großfiſcherei, unter dem offenen Eingeſtändniſſe ſeiner Ueberzeugungs— wandlung Anträge ſtellte und mit der gedrillten Hilfstruppe von drei Kleinfiſchern zum Beſchluſſe brachte, deren Anführung am beſten dem beſagten Communiqué über- laſſen bleibt. Dort heißt es: „Anbelangend die gefaßten Beſchlüſſe, ſo gelangte vor allem der zu Kapitel I dieſer Vorlage von P. Benno Mayer, Stiftsökonom von Lambach geſtellte Antrag, „von dem Prinzipe der Revierbildung gänzlich abzugehen und dafür Fiſchereiꝙ-Genoſſenſchaften im Lande zu errichten“, mit großer Majorität zur Annahme.“ *) Derſelbe begründete dieſen ſeinen Antrag damit, daß er, obwohl früher in den meiſten Punkten ein eifriger Anhänger der Regierungs-Vorlage, infolge des völligen Sturmes, (2 2), welchen dieſe Vorlage bei den Kleinfiſchern hervorrief, zur Ueberzeugung gekommen ſei, daß es eine Ungerechtigkeit wäre, wenn man dem Fiſcherei-Berechtigten zwar ſein Recht laſſe, ihm aber die Ausübung desſelben benehme und ſohin mehrere kleine Gebiete in ſogenannte Pachtreviere zuſammenlege. Es ſolle vielmehr auf Grund der in alter Zeit beſtandenen, leider zu Grunde gegangenen Fiſcherzünfte (2) aufgebaut werden, um wieder Ordnung in die Fiſchereigeſetz— gebung zu bringen. Alle Gewerbe haben in neuerer Zeit ihre Genoſſenſchaften, warum ſollten denn nicht auch die Fiſcher Genoſſenſchaften bilden können, welche ſich ihren Obmann und ihre Aus— ſchüſſe wählen, die darüber zu wachen haben und verantwortlich ſind, daß die Fiſcherei genau, gerecht und ordnungsmäßig betrieben werde? Auf dieſe Weiſe würde keinem ein Unrecht geſchehen. Der Fiſcher — auch der kleinſte — könnte ſein Recht ſelbſt ausüben und auch der Fiſcherei ſelbſt, der Regierung (222) und dem Lande wäre dabei geholfen, weil ja eben die Sache ordnungsmäßig betrieben und überwacht würde (9). Es würden hiebei immerhin auch trotzdem noch einige Pachtreviere übrig bleiben, nämlich die ſogenannten freien Gewäſſer, welche jetzt einer Gemeinde gehört haben, denn es könnte da natürlich nicht Jeder fiſchen, ſondern müßten dieſe Wäſſer an einen vertrauens— würdigen Fiſcher verpachtet werden. Allerdings habe das Landesausſchußmitglied Herr Ignaz Huber ſeinerzeit der Härte der Revierbildung die Spitze dadurch abzubrechen verſucht, daß er im volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſe den Antrag ſtellte, „daß die Fiſcherei-Berechtigten eines zuſammengelegten Reviers die Anerkennung desſelben als Eigenreviere beanſprucheu können, wenn! ſie ſich zu gemein— 8 Anton Mayr, Präſident des oberöfterreichiichen Fiſchereivereines, gehörte, wie er dem Verfaſſer perſönlich verſicherte, nicht zu dieſer Majorität. 24 ſchaftlicher Bewirthſchaftung unter Leitung eines Obmannes vereinigen“, aber es greife da doch immerhin Einer in das Recht des Anderen ein, während eben nach ſeinem Antrage Jeder jetzt exiſtirende Fiſcherei- Berechtigte auch in Zukunft fiſchereiberechtigt bleibt und ſein Waſſer ſelbſtſtändig bewirthſchaften könne, nur unter Aufſicht des Obmannes der Genoſſen— ſchaft und ſeiner Organe.“ Damit würde das Revierſyſtem völlig über Bord geworfen; man will einfach „Fiſcherzünfte alter Zeit“ wiederbeleben und damit Alles gut machen; — man läßt es ſich nicht mehr genügen, die amtliche Verpachtung der Fiſchereirechtsausübung in zuſammengelegten Revieren (Pachtrevieren) zu beſeitigen, was, wie hier betont ſei — noch hingehen möge, man will nicht nach fiſchereiwirthſchaftlichen Grund— ſätzen gebildete Reviere als Grundlage der Genoſſenſchaftsbildung an— nehmen, geſchweige den Grundſatz der einheitlichen Fiſchereiausübung durch die Genoſſen— ſchaft gelten laſſen, ſondern es ſollen wohl nach „Gemeinden“ oder „freiem Ermeſſen“ gegliederte Genoſſenſchaften unter der bisherigen Fortdauer der Einzelrechtsausübung aller Genoſſen auf einer genoſſenſchaftlichen Waſſerſtrecke in's Leben gerufen werden. Außer Möglichkeit liegt es da gar nicht, daß auch die Beugung größerer, bisher gut gehegter und bewirthſchafteter Fiſchereirechtsgebiete (alſo nach der Regierungsvorlage ſogenannter „Eigenreviere“) in dieſe Zukunftsgenoſſenſchaften mittelalterlicher Wiedergeburt beabſichtigt und damit auch der Ruin dieſer von den Kleinfiſchern gewiß mit „offenen Armen“ aufs genommenen Gebiete beſiegelt würde. Der ganze Antrag und beziehungsweiſe Beſchluß iſt aber ſo unklar und dunkel, daß man ſich, läge die Gefahr ſeiner Berückſichtigung durch die Mehrheit der Landesvertretung nicht außer Möglichkeitsbereich, kaum ernſthaft damit beſchäftigen könnte. Für die Aus— merzung des Gedankens der zuſammengelegten Reviere, das heißt gegen die Suspenſion der perſönlichen Fortausübung der Einzelrechte zu Gunſten des einheitlichen Geſammtbetriebs auf Rechnung der Theilhaber, werden nicht einmal poſitive Gründe des öffentlichen oder Privatrechtes angeführt und wiſſenſchaftlich erörtert, wie ſolche von viel kompetenteren Seiten allerdings ſchon öfters geltend gemacht aber auch eben ſo oft entkräftet wurden, ſondern die Abneigung einiger begrenzter Gruppen, wohlbemerkt, als Urwähler in den Wahlbezirken gewiſſer Herren beſonders zu ſchonender Kleinfiſcher gegen das Revierſyſtem, wird in weit— übertriebener Weiſe aufgebauſcht, ins erſte Treffen geführt. Von einem „vollen Sturme“ (2?) einer Hand voll, nebenbei gejagt frommer und wohlgeſinnter Leute zu ſprechen, dem man weichend — Ueberzeugung und das allgemeine Wohl opfern müſſe — iſt, gelinde geſagt, wenig ſtaatsmänniſch. Man ſpricht von — „Ungerechtigkeit und — „Unrecht.“ Prüfen wir, wie es ſich damit verhält. Das Reichs-Fiſchereigeſetzvom 25. April 1885 (R.-G.-B. 58) ertheilt den Landes— geſetzgebungen die Ermächtigung, bei der landesgeſetzlichen Regelung der Binnen-Fiſcherei die Verpachtung eines Fiſchwaſſers für Rechnung mehrerer Fiſchereiberechtigter und die Vertheilung des Pachtſchillings unter denſelben ſtattfinden zu laſſen; dasſelbe Reichsgeſetz gewährt allen Eingaben, Protokollen, Beilagen, Rechtsurkunden und Erklärungen im Verfahren zur Bildung von Fiſchereirevieren und zur Ablöſung von Fiſchereirechten, inſoferne die Landesgeſetzgebung die Zuſammenlegung von Fiſchwäſſern zu Revieren, beziehungsweiſe die Ablöſung von Fiſchereirechten bei Regelung der Binnenfiſcherei vorſchreiben ſollte — Stempelfreiheit. Es iſt in dieſem Geſetze keine Erwähnung von einem Entgelte für die bei einer even— tuellen Zuſammenlegung von Fiſchereirechten durch die Suſpenſion ihrer perſönlichen Rechts— Ausübung eintretende Schmälerung der Gerechtſame geſchehen und kann daher ein ſolches Entgeld auch nicht gefordert werden. Nun enthält § 365 des allgemeinen bürgerlichen Geſetzbuches allerdings die Beſtimmung, daß, wenn es das allgemeine Beſte erheiſcht, ein Mitglied des Staates ſelbſt das vollkommene Eigenthum einer Sache gegen eine angemeſſene Schadloshaltung abtreten müſſe. Bei dem allgemeinen, durch S 9 des öſterreichiſchen allgemeinen bürgerlichen Geſetz— buches auch in unſere Civil-Geſetzgebung übergegangenen Grundſatze: „lex posterior derogat 25 priori“, iſt es jedoch zweifellos, daß, inſoferne es ſich um die nach Zulaß des ſpäteren Reichs⸗Fiſchereigeſetzes vom 25. April 1885, auf Grund der Erheiſchung des allgemeinen Beſtens, im Zwecke der geſetzlichen Bildung von Fiſchereirevieren ſich ergebende Suspenſion der Ausübung des Eigenthums der in ſolche Reviere einbezogenen Fiſchereirechte handelt, die im $ 365 des a. b. G.⸗B. enthaltene Beſtimmung wegen der Schadloshaltung unberück— ſichtigt zu bleiben hat und nicht in Betracht zu ziehen iſt. Uebrigens iſt es nicht nur aus rechtlichen, ſondern, und zwar noch viel mehr, aus thatſächlichen Gründen unſtatthaft, der in Rede ſtehenden Suspenſion der Fiſchereirechts— ausübung eine Entſchädigung zuzuerkennen, weil durch dieſe Beſchränkung des Eigenthums— gebrauches aus Gründen des allgemeinen Beſten, der Ertrag nicht vermindert, ſondern geſteigert werden ſoll, und der Fiſchereirechtsbeſitzer, durch den ihm zufallenden ſelbſt im Rechtswege feſtzuſtellenden Theilbetrag aus dem Pachtſchillinge bonifizirt erſcheint, — das Erträgniß der perſönlichen Arbeit, der eventuelle Gewinnentgang aus dieſer, — aber niemals, ſondern nur das Erträgniß der Sache vergütet wird. Ebenſowig kann gegen die aus Gründen des allgemeinen Beſten verfügte Suspenſion der perſönlichen Fiſchereiausübung Art. V des Staatsgrundgeſetzes vom 21. Dezember 1867 (142 R.⸗G.⸗B.) angerufen werden, weil auch dort ſelbſt die Enteignung des vollen Eigenthums in den Fällen und in der Art für zuläſſig erklärt wird, welche das „Geſetz“ beſtimmt. Es wurde aber gezeigt, daß die hier gemeinte geſetzliche Beſtimmung des § 365 des a. b. G.⸗B., nach Maßgabe des ſpäter ſanktionirten Reichs-Fiſchereigeſetzes vom 5, April 1885 im dort für zuläſſig erklärten Falle der Suspenſion perſönlicher Ausübung gewiſſer Fiſchereirechte in zuſammengelegten Revieren nicht Anwendung zu finden hat. Ferner verdient in Berückſichtigung gezogen zu werden, daß, wie von Seite der Regierung mehreren Landtagen gegenüber bereits ausdrücklich erklärt wurde, gegen eine (durch das „Reichs⸗Fiſchereigeſetz“ vorgeſehene) von Seite der Landesgeſetzgebungen bei Regelung der Binnenfiſcherei etwa zu beſchließende, allgemeine Ablöſung der Fiſchereirechte, vorbehaltlich der finanziellen Fragen — kein Anſtand obwalten würde — in ſolchem Falle daher ſogar das völlige Eigenthum der Fiſchereirechte (wenn auch gegen Schadlos— haltung) in das Eigenthum des Landes oder Jener übergehen könnte, welchen die Landes— geſetzgebung die abgelöſten Rechte zuweiſen möchte. Endlich ſtünde es nach $ 383 des a. b. G.-B. der politiſchen Geſetzgebung noch heute offen feſtzuſetzen, wem das „Recht zu fiſchen“ gebühre, wenn man dieſe Frage (ſiehe Motivenbericht zum Reichs- Fiſchereigeſetze, Beilage Nr. 1026 zu den ſtenographiſchen Protokollen des A. H. IX. Seſſion) durch das Reichs-Fiſchereigeſetz vom 25. April 1885, bei deſſen Behandlung die privatrechtliche Natur der Fiſchereirechte an— genommen wurde, nicht etwa außer jeder weiteren Diskuſſion geſetzt erklären wollte. Leichten Gemüthes nimmt man in jenen öſterreichiſchen Ländern, wo wenige oder gar keine ſogenannten „Freiwäſſer“ beſtehen, die durch § 1 des Reichs -Fiſchereigeſetzes vom 25. April 1885 verfügte Aufhebung der auf Grund §S 382 des a. g. G.-B. beruhenden Befugniß zum freien Fiſchfange hin. Man überſieht hierbei, daß in manchen Ländern, wo es viele Gewäſſer gab, in denen die Zueignung der Fiſche, als freiſtehende Sachen, weder durch politiſche Geſetze eingeſchränkt war, noch etwa einigen Mitgliedern des Staates das beſondere Vorrecht der Zueignung zuſtand, zahlreiche Mitglieder des Staates, zunächſt Anwohner ſolcher Gewäſſer, von dieſer Freiheit der Zueignung lebten, ja, durch den Uſus geſchützt, ſogar gewiſſe Abgaben von anderen Staatsmitgliedern forderten, welche dort von derſelben Befugniß Gebrauch machen wollten. Dieſe „Aufhebung“, aus Anlaß welcher nur den berufsmäßigen Erwerbsfiſchern eine bedingte Entſchädigung zugeſtanden worden iſt, rief kaum einen „Stoßſeufzer“ hervor, weil andere Rechtsperſonen in dieſes Freiheitsrecht eintraten, — die „lachenden Erben“ der „alten, guten (2) Freiheit“! f Und doch thaten die „wil den Urfiſcher“ an den Freigewäſſern genau dasjelbe, was die auf gewiſſen Waſſerſtrecken mit zahlreichen allzukleinen Fiſchwaiden beſtifteten, wenn auch formell privatberechtigten Uferanwohner thaten und thun — ſie beuteten das Waſſer aus, mißwirthſchafteten und hegten nicht. f Ein größeres „Uebel“ brachte auch die Freifiſcherei keineswegs mit ſich. Dieſe Freibeuter waren ja ſeit dem Anfange der achtziger Jahre, eben ſo wie die „gebuchten“ Kleinrechtsbeſitzer, bezüglich der Schonzeiten, Minimalmaße, Fangewerkzeuge u. ſ. w. an gewiſſe allgemeine fiſchereipolizeiliche Vorſchriften gebunden. Man entrüſtet ſich (freilich nicht in allen, namentlich nicht in den Hochländern) über den — „Wilddieb“; — In arg zerſtückten Fiſchereirechtsgebieten treibt aber jeder „Rechtsbeſitzer“ unaufhörlich „unbewußten Fiſchdiebſtah!“ indem er zu ſeinem aus- ſchließlichen Vortheil und Nutzen, den, wenn auch knapp „maßgerecht“ erwachſenen, koſt— baren und mühſam gehegten Brutſatz der Nachbarn abfängt, aus ſeiner „geſchundenen Waſſerſtrecke“ jedoch Nichts den Nachbarn abgibt, welche natürlich dann „Hege und Pflege“ weislich unterlaſſen. Solche Zuſtände ſind ein „perenniren des Unrecht“, deſſen geſetzliche Behebung keine Ungerechtigkeit ſein kann. Möchten die Landesgeſetzgebungen bei der in Folge der Bildung zuſammengelegter Reviere Platz greifenden Suspenſion perſönlicher Rechtsausübung einen Akt der Billigkeit vollziehen, ſo ließe ſich höchſtens auf Zuwendung einer Entſchädigung der von dieſer Sus— penſion Betroffenen für die zur Zeit in ihrem Beſitze befindlichen, noch brauchbaren und erlaubten Fiſchereigeräthe hinweiſen. Daß in der fraglichen, wenn auch geſetzlich zuläſſigen Suspenſion der perſönlichen Fiſchereirechtsausübungen in gewiſſen Revieren keine, während der Uebergangsperiode für die Betroffenen theilweiſe unliebſam empfundene Beſchränkung liege, iſt von Niemandem noch geleugnet worden. Aehnliche ſcheinbare Härten hat aber das allgemeine Wohl und der volks— wirthſchaftliche Fortſchritt insbeſonders, nicht zum erſtenmal geheiſcht; — die Geſchichte der Grund-Kommaſſationen und Ablöſungen, der Jagdrechtregelungen, um von den durch Eiſenbahnanlagen u. ſ. w. bedingten Enteignungen und Berufswechſeln Tauſender zu ſchweigen, liefert hiefür genügendes Material. Die Zeit hat ſie in Segen für die Nachwelt gewandelt. i Bei einer halbwegs loyalen Durchführung der Regierungsvorlage in Betreff der Revier— bildung, welcher, wie Verfaſſer wiederholt betonte, auch Vertreter des Landes beigezogen werden ſollten, wird fi) die Grundloſigkeit der abſichtlich genährten Beſorgniß zeigen, daß die alten, ſogenannten „Kleinrechte“ unbedingt zuſammengelegt werden müſſen. Das Geſetz fordert, — ohne Beſtimmung einer Maximallänge oder Area, nur die „Hege- und gute Bewirthſchaftungsfähigkeit einer im ungetheilten Eigenthume befindlichen Waſſerſtrecke“ um dieſelbe als Eigenrevier zu erklären. Dieſer Beweis wird gewiß vielen ſogenannten Kleinfiſchern gelingen. Beſchäftigen wir uns nun mit der Frage der Genoſſenſchaften und ihrer eventuellen Wirkſamkeit. Würde man dem etwas bureaukratiſchen Pacht-Revierſyſteme auch nicht das Wort reden, was noch keine „Illoyalität“ wäre, ſo iſt es doch klar, daß zwiſchen den auf Grund unſerer Gewerbegeſetzgebung beſtehenden Genoſſenſchaften, für han dwerks— mäßige Gewerbe, welchen im Sinne des Antragſtellers nachgeahmt werden ſoll, und eventuellen Fiſchergenoſſenſchaften, inſoferne überhaupt der hierlands zumeiſt auf Grund von Regalrechten, Privilegien, als landwirthſchaftlichen Nebenbeſchäftigungen, alt— codizirten Hausrechten und Servituten geübten Fiſcherei ein „gewerblicher Charakter“ zu— erkannt werden könnte, ein gewaltiger Unterſcheid beſteht. Die an kein gemeinſames Arbeitsobjekt gebundene, „handwerksgewerbliche Genoſſenſchaft“ übt ihre höhere Wirkſomkeit auf die entſprechende Förderung der gemeinſamen Zwecke unbeſchadet der ſonſt von Niemanden abhängigen freien Einzelnthätigkeit und Arbeit ihrer Produktionsgenoſſen; — eine „zJFiſchereigenoſſenſchaft“ muß aber von allem Anfange an ihre Zwecke durch Vorſchriften über die genau zu begrenzende Arbeits— thätigkeit der einzelnen Genoſſen auf dem ganz beſtimmten Raume eines gewiſſen gemein- ſchaftlichen Objekts, der genoſſenſchaftlichen Waſſerſtrecke ſicher ſtellen. 27 — — Da nützte die blos fiſchereipolizeiliche Ueberwachung der einzelnen Genoſſen durch „Ihresgleichen“ (wenn ſie überhaupt möglich und zu erhoffen wäre) blutwenig, weil erfahrungsmäſſig die wohl weit verläßlichere und ſtrengere fiſchereipolizeiliche Ueberwachung der fraglichen Waſſerſtrecken durch ſtaatliche und Gemeindeorgane ſeit 1881 keine weſentliche Beſſerung herbeiführte, und eben deßhalb die Regierungsvorlage entſtand; da nützen gewiſſe vielgeprieſene, ſoziale und chriſtlich-ſoziale Inſtitutionen formaler Natur gar Nichts, ſondern nur die knappe Bindung und Regelung der Rechtsausübung des Ein— zelnen im Zwecke der nachhaltigen guten Waſſerhege und Wirthſchaft zu Gunſten aller Genoſſen auf dem ganzen Arbeitsgebiete und zum Schutze der nachbarlichen Fiſchereirechte vermag die gewünſchten Garantien zu geben. Genoſſenſchaften zum bloßen Schutze des Genoſſenſchaftsgebietes gegen Dritte und zum etwaigen Schirme der eigenen Hege, mögen dort und dann genügen, wo an und für ſich gute hege- und bewirthſchaftungsfähige, im Beſitze guter Wirthe ſtehende Fiſchereirechtsgebiete, wenn auch beſchränkten Umfanges, ſich zu einem ſolchen Genoſſenſchafts— verbande vereinigen! In entgegengeſetzten, eben hier in Frage kommenden Fällen, muß das Bewußtſein des „gemeinſamen Intereſſes“ erſt geſchaffen und deſſen Fruchtbarmachung eingeleitet werden. Das kann nur durch „Wirthſchafts genoſſenſchaften“ geſchehen, welche die perſönliche Rechtsausübung ad libitum ſelbſtverſtändlich auch ganz aufheben oder doch weſentlich beſchränken müſſen. Inſolange jeder Genoſſe ſein an und für ſich nicht gut hege- und bewirthſchaftung— fähiges Theilgebiet — wenn auch unter Beobachtung der allgemeinen polizeilichen Normen — beliebig ſtark aus nützt (und welcher „Obmann“ kann das verhüten ?), inſolange die größere Geſchicklichkeit, die beſſeren Fangwerkzeuge, der größere Bedarf, die größere Rück— ſichtsloſigkeit des Einzelnen für dieſe Ausnützung maß- und ausſchlaggebend bleiben und der Gewinn kein gemeinſamer iſt, wird kein Genoſſe — auch „Obmann“ und „Vorſtände“ nicht — ein regeres Intereſſe am ganzen Genoſſenſchaftsgebiete haben, vor wie nach, Einer den Andern übervortheilend, das Ganze ſchädigen. Jede „Hege“ iſt illuſoriſch. Und wenn bei der Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften eine Analogie anwendbar iſt, ſo wäre es allein jene der „Jagdkonſortien und Waſſergenoſſenſchaften“, bei deren Organiſirung es wohl noch Niemandem beigefallen iſt — jedem Genoſſen die unbeſchränkte Ausübung ſeiner Rechtsantheile oder Rechtsſphäre einzuräumen. — Die „gute alte Zeit“ ſollte von ſogenannten „ſachverſtändigen“ Gegnern des Revierſyſtemes, bei denen die Kenntniß der vaterländiſchen Geſchichte vorausgeſetzt werden muß, wohl nicht gar jo roſig dargeſtellt werden und die Wiederbelebung ihrer Fiſcherei— Zuſtände nicht als ideales Ziel geprieſen werden. Es würde vor Allem eine recht ſchwierige Aufgabe für die gelehrten Antragſteller ſein, den ſeinerzeitigen Beſtand zahlreicher und verzweigter, handwerksmäßiger Fiſcherzünfte in Oberöſterreich und den Segen dieſer Zünfte für das Oeffentliche und die Genoſſen authentiſch nachzuweiſen. In den Zeiten, in welche uns Antragſteller verſetzt, gab es noch nicht Flußregulirungen, Waſſerverunreinigungen, Dampfſchiffe u. ſ. w.; der Fiſchreichthum in Oberöſterreich war ein gegen heute ungleich größerer, und, namentlich vor der Reformation, des allgemein ſtreng gehaltenen Faſtenverbotes wegen, auch Nachfrage und Verbrauch von Fiſchfleiſch ein namhafterer. Trotzdem brachten es die in der Mehrzahl dienſtbaren Fiſcherkonſortien, ungeachtet der damals ſehr beſcheidenen Bedürfniſſe und Laſten ihrer Glieder, unter Obhut ihrer „Obmänner“, der Herren Hoffiſcher u. dgl., ebenſowenig zu einem erklecklichen Wohlſtande als die paar priveligirten „Zünfte“ freier Genoſſen ſammt „Obmännern“. Einige Spuren des Wohlſtandes dieſer „Zunftgenoſſen“ müßten ſich doch noch nachweiſen laſſen. Die Gründe der „ewigen Armuth“ unſerer Kleinfiſcher ſind wohl — andere. 28 Man leſe, abgeſehen von älteren Urkunden, nur die Fiſchereiordnung Rudolf II. (3. Juni 1583) und wird daraus erfahren, daß derſelbe ſich ſchon damals bitter beklagte, wie die Fiſcher den alten Anordnungen feiner „Herrn Aehnen“, der Kaiſer Maxi- milian und Ferdinand, nur „wenig nachgelebet“ haben, daher faſt „Verödung“ der Fiſchwaiden eingetreten und ſonderlich am edlen Waſſer der „Traun“ auf den „Raub“ gebracht wurden. (1) i Dieſes auf Grund der Verträge der damals nicht minder wahrheits— liebenden „getreuen oberöſterreichiſchen Stände“ ausgeſprochene kaiſerliche Urtheil über die „alte gute Ordnung“ der Fiſcherei in „leider“ vergangener Zeit, iſt gerade kein glänzendes. — Nach zweihundert Jahren ſtand es nicht beſſer. Im Patente der Kaiſerin Maria Thereſia vom 21. März 1771 heißt es: „Es iſt mißfälligſt hinterbracht worden, daß ungehindert der bereits bekannten alten Fiſchordnung von weiland Kaiſer Rudolf II. vom 3. Juni 1583, und neueren Patente des Kaiſers Karl VI. vom 25. Juni 1720 und 12. Juni 1728 das dem Fiſchwuchſe ſo ſchädliche Ausfangen der jungen Brut, durch unbefugte Leute, ja die Fiſcher ſelbſt, und zwar mit Gebrauchung der verbotenen engen Garne und Fangzeuge aller Gattung, ſowohl in dem Donauſtrome, als übrigen dahin fließenden Bächen ungeſcheut getrieben, ſohin durch derlei voreiliges Ausfangen der zum Anwachſe gearteten Fiſche, die Ausödung der Fiſchwäſſer, beſonders der Donau, immer mehr befördert werde.“ — Dieſen „ordnungsmäßigen Betrieb“ und dieſe zünftige „Ueberwachung“ darf man daher nicht hoch veranſchlagen. Probatum est. Und ſo iſt es nach abermals mehr als hundert Jahren ungeachtet der zehnjährigen Wirkſamkeit der nur fiſchereipolizeilichen Maßregeln vom Jahre 1881 bei den in Rede ſtehenden Kleinfiſchern heute noch beſtellt. Darum kamen auch alle, die Blüthe der öſterreichiſchen Fiſchwirthe, Züchter, Ichtyo— logen und Fiſchereirechtskundigen verſammelt habenden Fiſchereitage, deren Protokolle zum Theil von noch wirkſamen Männern, wie von Herrn Anton Mayer u. ſ. w. aus Ober— öſterreich mitgefertigt ſind und auf Grund ihrer Gutachten die hohe Regierung und der hohe Reichsrath 1885 — leinſchlüſſig der damaligen oberöſterreichiſchen Reichsraths-Abgeord— neten zur Ueberzeugung, daß nicht mehr durch lediglich fiſchpolizeiliche Maßnahme — oder durch freie Genoſſenſchaften von Kleinfiſchern zum blos polizeilichen Schutze einzelner Waſſer— ſtrecken gegen fremde Schädiger und zum Schutze ihrer mie ernſtgemeinten und bei Fortdauer der Einzelrechtsausübung auch nicht durchführbaren Fiſchhege abgeholfen werden könne, ſon- dern, daß zur wirthſchaftlichen Zuſammenlegung dieſer Kleinrechte und ihrer einheitlichen Hege und Bewirthſchaftung mit einheitlicher Rechtsausübung geſchritten werden müſſe, — ſollte die beſſere Wirthſchaft der anrainenden Fiſchereiberechtigten geſchützt und die Landes— fiſchzucht im Allgemeinen gehoben werden. Darum haben ſich die Geſetzgebungen in fünf Ländern auch dieſen Prinzipien bereits angeſchloſſen. Faſt ſollte man achtungsvoll glauben, die oberöſterreichiſchen Gegner der Regier— ungsvorlage ſeien im Innern derſelben Ueberzeugung und laſſen bei ihren Enunziationen nur politiſchen Erwägungen die Vorhand, worüber man freilich in einem nichtpolitiſchen Fachblatte ſchweigen muß, ſich anderswo aber kaum ein Blatt vor den Mund nehmen wird. Leider muß es nun zugegeben und zugelaſſen werden, daß wenn ſich, was ſelbſtver— ſtändlich und unabweislich iſt, für die vorbeſprochene, unter Zuſtimmung von Regierungs— vertretern bereits gemachte Konzeſſion der zweiten Enquöte (Superreviſions-Kommiſſion) auch eine weſentlich andere und beſſere, dem Geſetzentwurfe einzufügende Formulirung finden muß, es der Regierung dennoch ſchwer fallen dürfte, vom damals zugeſtandenen und beab— ſichtigten Umfange und Inhalte ihrer Konzeſſion zurückzutreten, obſchon die am 6. und 7. Juni 1888 vollzogenen bilateralen Vereinbarungen von anderer Seite bekanntlich nicht eingehalten wurden, man ſich daher auch dieſes damaligen Zugeſtändniſſes ohne Skrupel ledig fühlen könnte. BE N ENT. am Dennoch darf man an der Hoffnung feſthalten, daß der hohe oberöſterreichiſche Land: tag — unter Beiſtand der reichen Zahl ſeiner vorzüglichen Nationalökonomen und Rechts— kundigen, Anträge wie jene der letzten Enquste nicht zu ſeinen Beſchlüſſen erheben werde, daß, würde auch von der Exofficio-Verpachtung ſolcher zuſammengelegter Reviere abgeſehen, welche ſich gleichſam als kompakte „Berufsfiſcher-Reviere“ darſtellten, bezüglich welcher ſeinerzeit ſchon ein ganz konkreter Antrag geſtellt wurde“), würde ſogar von der amtlichen Verpachtung aller zuſammengelegten Reviere im Lande Umgang genommen und deren Bewirthſchaftung durch Genoſſenſchaften zeitgemäßer Geſtaltung, wie z. B. in Baden und Ungarn, eingeleitet werden, die hohe Regierung zumindeſt das Prinzip der Revierbildung nach piscikulturellen Grundſätzen im waſſer-, fiſch- und zukunftsreichen Oberöſterreich, gerade der zerſtückten, Dritten gefährlichen, dem allgemeinen Beſten abträglichen Fiſchereirechte wegen, zu deren Sanirung die Regierungsvorlage eben dienen ſollte, unter keinen Umſtänden fallen laſſen, den Genoſſenſchaften die einheitliche Hege und Bewirthſchaftung dieſer Reviere nach behördlich genehmigten Satzungen und Wirthſchaftsordnungen zur Pflicht machen, und lieber kein als ein ſolches neues Fiſchereigeſetz genehm halten werde, welches, abgeſehen von der Einführung der paar dürftigen Paragraphe des Reichs-Fiſchereigeſetzs, für Oberöfterreih in Wahrheit gar keinen Fortſchritt bedeuten, ſondern dieſen wieder auf viele Jahre hinaus hint— anhalten würde. Schließlich läßt ſich der oft wiederholte Wunſch auch hier nicht unterdrücken, daß es der hohen Regierung gefallen möge, vor der meritoriſchen Wiederberathung des neuen Landesfiſchereigeſetzes den Herren oberöſterreichiſchen Abgeordneten im geeigneten Wege einen (auf Grund des namentlich den zahlreichen ländlichen Herren Abgeordneten völlig un— bekannten Motivenberichts zum Reichs-Fiſchereigeſetze verfaßten) auch Laien verſtändlichen „Motivenbericht“ zuſtellen zu laſſen, da, wie es dem Verfaſſer dieſer Zeilen wohlbekannt iſt, noch mannigfache, ganz unrichtige und tendenziös beſtärkte Auffaſſungen über die Natur und Tragweite des Geſetzentwurfes beſtehen, deſſen präventive und rechtzeitige Vertheidigung bisher leider nur dem guten Willen und Eifer einzelner Fachſchriftſteller überlaſſen blieb. II. Vereinsnachrichten. Württembergiſche Fiſcherei⸗Vereine. Am 7. Februar wird in Cannſtadt ein Württembergiſcher Fiſchereitag von den Fiſchereivereinen des Landes abgehalten werden. Mecklenburgiſcher Fiſcherei⸗Verein. Im Verein mit dem Fiſcherei-Vereine in Roſtock wird der Mecklenburgiſche Fiſcherei— Verein ſich an der in dieſem Jahre in Roſtock ſtattfindenden Landes-Gewerbeausſtellung betheiligen. Es iſt eine Kommiſſion gewählt worden, welche einer demnächſt einzuberufenden Plenarverſammlung Vorſchläge unterbreiten wird. *) Der Verfaſſer beantragte einen neuen Paragraph ($ 22) folgenden Inhaltes einzuſchalten: Fiſchereigenoſſenſchaftsreviere. § 22. Wenn es ſich bei den Amtshandlungen zur Revierbildung erweiſt, daß ein nach Maßgabe des § 14 zuſammengelegtes Revier aus ſolchen unmittelbar angrenzenden Fiſchereirechtsgebieten beſteht, deren Beſitzer ſchon vor dem 1. Januar 1885 die Fiſcherei als ausſchließlichen Beruf oder doch als Hauptnebenerwerb betrieben haben, ſo kann die Landesſtelle von der öffentlichen Verpachtung ſolcher Reviere unter der Bedingung Umgang nehmen, daß ſich die abſolute Majorität der in dieſen Revieren Fiſchereiberechtigten protokollariſch verpflichtet, Genoſſenſchaften im Zwecke der einheitlichen Hege und Bewirthſchaftung des ganzen Revieres nach von der Landesſtelle zu genehmigenden Statuten und Betriebsordnungen zu bilden. Dieſe Begünſtigung erliſcht, wenn ſich die Genoſſenſchaft binnen Jahresfriſt nach erhaltener Genehmigung nicht conſtituirt oder ſpäter ſtatutenmäßig auflöſt. Die Landesſtelle kann die Genoſſenſchaft auflöſen, wenn dieſe das Statut oder die Betriebsordnung nachhaltig verletzt. Im Uebrigen unterliegen ſolche Genoſſenſchaftsreviere den durch das Geſetz und deſſen Durch— führungsverordnungen getroffenen Beſtimmungen. er III. Vermiſchte Mittheilungen. Deutſchlands Fiſchhandel. Im Laufe des Monats November vergangenen Jahres betrug die Ein- und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: F = 2 5 S 2 = 2 S 2 S G sa S |Q 28 S SS a) Heringe, geſalzene: Einf. 760417 211 33886— 44870 — 2 7542 — — 26219113223 £ Ausf. 1 IJ en 2 109 daß, b) andere Fiſche, friſch, geſalzen, geräuchert, getrocknet ꝛc.: Einf. 31304 203 1647 2951 a 148| 2 | 3 704| 4415 La Ausf. 7 46 2 8.— 299183] 17 7 13 8 1058 Ztr. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. November 1891 betrug die Ein- und Aus— fuhr an: ; Einf.: 1°008,275 a) Mringen Sa 175 Faß, b) anderen Fiſchen W 5 5 | Doppeigenter Dieſe Zahlen ſprechen eine deutliche Sprache. Sie zeigen uns einmal, wie bedeutend der Conſum an Fiſchen in Deutſchland iſt, wie aber die Produktionsfähigkeit weit hinter dem Bedarf zurückbleibt. Wirkung ſtrenger Winter auf den Fiſchbeſtand. Unter den Urſachen, welche im ſtrengen Winter das Abſterben der Fiſche unter dem Eiſe veranlaſſen, und welche wir in Nr. 20 dieſer Zeitſchrift pro 1891 ausführlicher klargelegt haben, nimmt der Sauerſtoff— mangel ſehr wahrſcheinlich die erſte Stelle ein Derſelbe tritt außer den a. a. O. bereits dargelegten Gründen noch beſonders durch die Entwicklung von Bakterien ein, welche dem Waſſer Sauerſtoff entziehen und welche ſich um ſo maſſenhafter vermehren, je länger ein Waſſer mit Eis bedeckt iſt. Nach den Unterſuchungen der Herren Dr. Bertſchinger und Dr. Roth, welche im Winter 1890/91 das Waſſer des Züricher Sees genauer unterſuchten (ef. „Zentralblatt f. H. u. F.“ Nr. 2 1892) ergaben ſich folgende Reſultate: 1. Der Bakteriengehalt des gefrornen Sees mehrte ſich von dem Zeitpunkte des vollkommenen Ein— frierens in kontinueller Progreſſion, ſo daß das Seewaſſer weitaus am reichſten an Bakterien war unmittelbar vor dem Aufthauen. 2. Nach dem Aufthauen nahm der Bakteriengehalt jucceffive und ſehr raſch wieder ab, um auf die geringe Durchſchnittszahl des Jahres herunterzufallen. — Die Verſuche beſtätigen von neuem die ſchon bekannte Thatſache, daß man durch Luftzutritt die Entwicklung von Fäulnißbakterien hemmen und ganz zum Still— ſtand bringen kann. Sie zeigen aber auch weiterhin, daß es nothwendig iſt, in einem mit einer dicken Eislage bedeckten Fiſchwaſſer, wenn anders man die Fiſche nicht erſticken laſſen will, Luft einzupumpen, falls nicht ſchon von Natur für einen genügenden Zufluß neuen ſauerſtoffreichen Waſſers geſorgt iſt. IV. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 15. Januar. Knappe Zufuhren, nur Plötze reichlich. Bei lebhaftem Geſchäfts— gange bleiben die Preiſe günſtig. a \ Hamburg, 14. Januar. (Marktbericht der zu Preisbeſtimmung erwählten Kommiſſion der Hamburger Fiſchhändler). Steinbutt 160 —170, Rothzungen 60, Seezungen., große 180 — 250, See⸗ zungen kleine 125, Rochen 15, Heringe, friſche per Kiſte 500, Flußhechte 60, Zander 50—60, Schellfiſche 23—24, Silberlachs 150, Silberlachs, gefrorene 18, Schollen, große 25—30, Cabliau 23—24, Hummern, lebende 240 — 250, Karpfen, lebende 80, Köhler —. Zufuhren von auswärts und Fiſcherdampfer „Solea“. Tendenz feſt. R Inserate. P 1 e i 8 4 19 i 8 t e (loco, fco. excl. Spesen.) — der Fischzucht-Anstalt bei Wies baden. I. Eier von Bach-Forellen (Trutta fario) bebrütete (embryonirte) mit Augenpunkten), bei Entnahme von über 20000 Stück Mk. 4.50 5 x „ unter 20000 „ „ 4.75 f per Tausend, * 5000 » n 9 Kalifornische Regenbogen- Forelle (Salmo cridens) bebrütete per Tausend Mk 12.—. II. Jung- Brut von Bach-Forellen 3 Monate alt, bei oder kurz vor Verschwinden der Dotterblase, je nach dem Grade der Entwickelung resp. des Alters Mk. 10.— bis Mk. 18.— per Tausend und zwar: vom 15. März bis 15. April Mk. 10.—, vom 15. April bis 1. Mai Mk. 12%. —, Mai „ 15. Mai „ 15.—, 1215: Mai 1. Juni „ J Regenbogen-Forellen 0 a .. per Tausend Mk. 30.—. III. Satz- Korellen‘ von n 20-100 Mk. IV. Regenbogen Satz- Forellen 35—120 Mk. (5) Die Forellenzuchtanstalt dinsing Tiſchwaſſer 11 Son. bea Poſt Heuftadt a./Donau, Bayern, liefert Anz od. zu verpachten. München, Königinſtr. 47. ©) fangs Februar in ſolideſter Verpackung beſt Wir empfehlen aus unſerer Fiſchzucht geſunde, angebrütete Rachforellen - Eier veingezüchtete n ee Fpiegelkarpfeubrnt Die beſten Zeugniſſe ſtehen zu Dienſten. A Der Degen a b 7 bis 8 em Länge, per 500 Stück 18 KA ab Ein erfahrener Landwirth, Dinkelsbühl, Garantie für lebende Ankunft. der 10 a und den 55 Fiſchzucht, Teich— Ver ſandt: Monat März. BD wirt aft und den Teichbau gründlich er⸗ lernte, fucht Stellung als Wirthſchafts⸗Inſpektor. Gebr. Scheuermann, Wo ſagt die Redaktion. 6) Fiſchereibeſitzer, Bünmkelshbühl, Bayern. „ %%% . HP HH HH FROH ILL Die Fiſchzucht-Anſtalt des Haueriſchen Landes-Fifterei-Dereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), hat noch abzugeben: M. M amerik. Regenbogenforellen⸗Eier 12.— Seeſaibling⸗ Eier 4.— ani u ⸗Jungbrut 8.— amerik. Vachraibling⸗ Gier Aeſchen⸗ a er 3.50 amerik. Bachſaibling⸗Jungbrut 12 „ ⸗»Jungbru tr 7.— Eier und Jungbrut werden nur in beſter Beſchaffenheit abgegeben, Packung wird zum Selbſtkoſtenpreis berechnet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Herrn R. Schillinger. München, Leopoldſtraße 4 a. 74... %%% %%% %%% „%%% %%% %%% %% %%% %% %%% %%% Fürſtl. Löwenſteineſche Eischzuchtanſtalt indenfurt h. Meuſtadt a. Al. (Bayern) offerirt für Saiſon 1891/92 Barhbfurelle (tr. fario) a) embryonirte Eier 1000 ... M 4.25, bei Abnahme von 5000 & 4.50. b) Brut (tr. fario) 1000 . . M10.— . Die Laichprodukte entſtammen von in diefem ae gefangenen oder nicht gemäjteten Forellen. Temperatur des Brut⸗Bachwaſſers + 2—3° (1 32 E Edel-Zuchtkrebse 0 liefert jedes Quantum hilligſt N. 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Graf Joſef Palſſy ſche Fiſchzuchtanſtalt S οοοοο οοοοοοοοοοοο e von Arnim 'ſche Fiſchzücht-Anſtalt Sopfſienkcuth b. Rehau (Sager) gibt embruonirte Vachforellen-Gier, von nicht gemäſteten Mutterfiſchen ſtammend, das Tauſend zu M 5.— ab. — Emballage extra zum Selbſtkoſtenpreis. Verſandt unter Garantie lebender Ankunft. Größere Poſten nach Vereinbarung billiger. g (5) ae Il Lofensche Fischzuchtanstalt Diepoltsdor, Post und Telegraph Hüttenbach, Eisenhahnstation Schnaittach (Bayern, Mittelfranken), empfiehlt in der Brutperiode 1891/92: Angebr. Eier von Bachforelle“), das Tauſend zu 4 Mark, amerifan. Bachſaibling, See- und Regenbogenforelle; ebenſo Brut von genannten Salmoniden, ſowie Spiegel⸗ karpfenbrut. Flügelreuſen, per Stück 5 Mark. ) Die Laichprodukte ſtammen von aus freien Gewäſſern gefangenen Fiſchen; daher aus— gezeichnetes Material. Preisliſten franco. Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 3. Februar 1892. r > Allgemeine Ac 1 Erſcheint monatlich mi bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. [ an bie BT na Bıftellbar bet allen Poſtanſtalten und Nene do ge 5 Pfen — Redaktionsadreſſe: Buchhandlun — Für Kreuzband⸗ Ninchen Zoologiſches Inſtitut, zuſendung 1 1 Mart jährlich Zu lag. altelcademie.—Abminiitrationsabr.: München, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banerifihen Fiſcherei Teitung. Drgan für die Geſammlinkereſſen der Filherei, ſowie für lie Heſtrebungen der Filherei-Bereine in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei. Vereine für Bayern, Sachſen, Baden, des Velldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern deulſchlands, beſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Paneriſchen Tiſcherei- Verein Nr. 3. 6654. Münden, 3. Februar 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. al Inhalt: J. Zur Frage eines deutſchen Waſſerrechts. — II. Zur Frage der Kanaliſation des Mittelmains vom fiſchereilichen Standpunkte. — III. Das e und das Abmeſſen der Fiſchbrut. — IV. Biologiſche Station in Plön. — Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Literatur. — VIII. iſcherei⸗ und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. I. Zur Frage eines deutſchen Waſſerrechts. In dem in Nr. 1 der „Allgemeinen Fiſcherei- Zeitung? S. 1 enthaltenen Aufſatze: „Vorſchläge zur Verbeſſerung des deutſchen Waſſerrechts“ findet ſich Eingangs die Bemerkung, daß keine der deutſchen Einzelgeſetzgebungen die geſammte Waſſergeſetzgebung regelt und ein Zuſtand eingetreten ſei, der es ſelbſt einem tüchtigen Juriſten unmöglich macht, zu ſagen, was denn eigentlich in waſſerrechtlicher Beziehung an einem beſtimmten Orte gilt. Für Preußen mag dies nach dem Zeugniſſe Nieberding's (preuß. Waſſerrecht 2. Aufl. S. 12 ff.) zutreffen, für andere Staaten, z. B. Bayern, iſt es entſchieden nicht der Fall. Bayern hat bekanntlich feine umfaſſende codifizirte Waſſergeſetzgebung“) vom 28. Mai 1852. Dieſe iſt anerkannt in vieler Hinſicht vortrefflich — aber gegenüber der Fiſcherei, welche darin nur dürftig behandelt iſt und in den weniger berührten Punkten recht mager wegkommt, zweifellos verbeſſerungsbedürftig. Ueber die Frage, auf welchem Wege Verbeſſerungen der Waſſergeſetze anzubahnen ſeien, mag man verſchiedener Anſicht ſein. Ich halte (abgeſehen von reichs— geſetzlichem Einſchreiten gegen die Waſſerverunreinigung, namentlich durch Gewerbe ꝛc.) den ) Aehnlich in anderen, z. B. thüringiſchen Staaten, wie aus der Zuſammenſtellung deutſcher Waſſergeſetze in Hirth's Annalen erſichtlich iſt. 34 — — — Weg der Einzelgeſetzgebung für den formell richtigeren und ſachlich zweckmäßigeren und bin heute noch wie früher, und gleich vielen Anderen, aus wohlbedachten Gründen namentlich auch ein Gegner des von Herrn Mecke und S. K. betriebenen beſonderen Re ichsfiſcherei— geſetzes.“) Was die Konzeſſionen an die Fiſcherei in den „Vorſchlägen der deutſchen Land— wirthſchaftsgeſellſchaft“ betrifft, jo finde ich dieſelben, ſoweit fie aus oben erwähntem Aufſatz zu erſehen ſind, nicht beſonders wohlwollend für die Fiſcherei, unvollſtändig, auch ſachlich nicht in allen Punkten empfehlenswerth und zum Theil ſchwer durch— führbar. Sie ſtehen überdies in Manchem hinter dem zurück, was in einzelnen Staaten, z. B. in Baden, in Dieſem oder Jenem ſchon erreicht iſt. Eine allſeitige Agitation für dieſe Vorſchläge durch die Fiſcherei-Vereine, wie ſolche S. K. wünſcht, dürfte ſich deshalb ſchwerlich empfehlen. Ich bezweifle auch ſehr, ob ſich die deutſchen Regierungen für dieſe Vorſchläge, namentlich angeſichts des auf das „Reichswaſſeramt“ und die „Waſſer— ämter“ gelegten Gewichts und den denſelben zugedachten Kompetenzen, werden erwärmen können. Staudinger. II. Zur Frage der Kanaliſation des Mittel mains vom ſiſchereilichen Standpunkte. Von F. Zenk. Die jüngſte Generalverſammlung des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereines zu Würz— burg vom 29. Dezember 1890 brachte zu wiederholten Malen einen für die Mainfiſcherei einſchneidenden Gegenſtand zur Sprache, nämlich die in Verbindung mit der dortigen Ver— unreinigung des Fluſſes für den Mainfiſchſtand, insbeſondere für den Aufſtieg der Wander— fiſche aus dem Rheine jo nachtheilige Kanaliſation und Stauung des Untermains von deſſen Mündung aufwärts bis Frankfurt. Dabei kam die Befürchtung zum Ausdruck, daß die neuerdings zur Ausführung in ähnlicher Weiſe vorgeſchlagene Kanaliſirung des Mittelmains erſt bis Aſchaffenburg, dann bis Würzburg, dann bis Bamberg, — die Fiſcherei unſeres Maines weiterhin erheblich ſchädigen werde. Ich nahm ſofort Gelegenheit, die Irrigkeit dieſer Annahme zu erweiſen: Zwar werden die auf Veranlaſſung und zumeiſt auch auf Koſten des deutſchen Fiſcherei— Vereins vom unterfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereine durch Ausbrütung von Lachseiern und Ausſetzung der gewonnenen Lachsbrut in die hiezu geeigneten Nebenbäche des Mains unge— fähr ein Jahrzehnt lang bethätigten Beſtrebungen, den Rheinlachs in größeren Maſſen wie— derum dem Maingebiete zuzuführen, durch die jetzige Geſtaltung des Untermains ihres Erfolgs beraubt ſein. Zufolge ſeines bekannten Naturtriebes wird der zum Laichen aufſteigende Lachs einen an ſeiner Mündung durch kanalartige Stauung ſeines Charakters als fließender Strom beraubten, außerdem hier noch ſtark verunreinigten Fluß meiden, ſelbſt wenn er die ſich ihm entgegenſtellenden Stauwerke (im Untermain jetzt 5, bei Koſtheim, Flörsheim, Okriſtel, Höchſt und Frankfurt) mittels Leitern zu überſteigen vermöchte. Nur wenn bei ſtärkerem Hochwaſſer im Herbſt oder Vorwinter die Stauwehre des Untermains ganz niedergelegt ſind, wird der Lachs in den freientfeſſelten Mainſtrom ausnahmsweiſe noch mainaufwärts den Weg finden“). Regelmäßig wird er aber von nun ab an der Mainmündung vorbeiziehen, *) Es ſchließt dies nicht aus, daß einzelne civilrechtliche Punkte, wie z. B. die Uferbetretungs— frage im bürgerlichen Geſetzbuche behandelt werden können. % Begreiflich iſt es, daß unter den Wanderfiſchen das Lachsgeſchlecht in erſter Linie den Auſſtieg in ſtarkverunreinigte Flüſſe mit unterbrochenem Strom einſtellt. Dieſe Erfahrung macht ſich in Deutſchland, noch tiefer und ſchon ſeit längerer Zeit aber in dem induſtriereicheren England fühlbar, wo es nicht an energiſchen Schritten fehlt, den Flüſſen den Naturzuſtand möglichſt zu erhalten. Parlamentsakte v. J. 1876 und namentlich v. J. 1861 ſprechen ſich, Angeſichts des mehr und mehr abnehmenden Lachsfangs in den Flüſſen für die Nothwendigkeit aus vor Allem, daß der Fluß rein bleibe im Waſſer, wie ſein Strom ununterbrochen für die aufſteigenden Lachſe. Trotzdem fordert die wohl auf Rechnung der Flußverunreinigung zu ſetzende epidemiſch auftretende Salmon disease ſchwere Opfer von den Lachſen im Fluſſe; namentlich aus dem Tweed, Eden, Spey, Annan, Esk, 35 zu weiter oben gelegenen, ihm noch genehmen Nebenflüſſen des Rheins; ſo hat ſich in den letzten Wintern der Lachsfang im Neckar ſehr gehoben. Dem großen ganzen Rheingebiete kömmt alſo die 1 Million Lachsbrut, welche dem Maingebiete von uns übergeben worden iſt, zu Gute. Das iſt ein Troſt — wenigſtens für Andere. Wenn von den übrigen Wanderfiſchen des Mains, von denen Maifiſch und Neunauge ſeit Längerem ſchon für uns nur wenig mehr bedeuten, auch der aufſteigende Aal ſich nunmehr ſtark verminderte, ſo wirkten hier ausgleichend die 150,000 Stück Aalbrut, die der deutſche Fiſcherei⸗verein in letzter Zeit alljährlich dem mittleren und oberen Maingebiete ſpendet. Immerhin wird der Mittelmain, kanaliſirt oder nicht, durch den Untermain wie er jetzt geworden, um die vom Rhein anſtrebenden Wanderfiſche in der Hauptſache verkürzt ſein. Aber gerade in der nach untermainiſchem Muſter in's Auge gefaßten Kanaliſirung des Mittelmains zum Zwecke der ſtändigen Herſtellung einer Fahrrinne von 2 Meter und darüber tief, bei einer ſtetigen Stauung alſo des Fluſſes zu mindeſt gleicher Tiefe und entſprechender Verbreiterung des Flußbettes, erblicke ich eine Reihe von für unſer Fiſchweſen überaus gün— ſtigen Momenten, ſelbſt wenn uns nicht mehr gleich den Nordamerikanern mit ihrem schoodie trout und Sebago salmon unverſehens das Glück erblühen kann, einen Lachs um ſeine meerwanderliche Gewohnheit zu bringen, ihn oberhalb der künftigen Stauwerke einzu— ſperren, zum land-locked salmon zu machen. Es würden gewaltige Waſſerbecken ſein, die da vorausſichtlich zwiſchen den einzelnen Stauwerken, in dem zum Kanale vergrößerten Mittelmaine ſich ausdehnen. Dem Fiſche alſo wird ſich ein gegen bis dahin umfänglich weit vergrößerter Nährboden bieten. Und dieſer Nährboden wird auch ein qualitativ guter ſein, faſt gewiß vorauszuſagen, freilich auch ein anderer als bisher; die ausgeſprochene Barbenregion des Mittelmains würde ſich zur Region der Bleie (Brachſe) umſtimmen, die Barbe wird in dem unteren, ja dann auch zum Theil geſtauten Lauf paſſender Nebenbäche gedrängt werden. Dieſe herrlichen Nebenbäche des Mittel— mains aber, neben den Urquellen die Hauptwaſſeradern des Mains überhaupt, von der bei Bamberg einmündenden Regnitz angefangen bis zu der zwiſchen Aſchaffenburg und Frankfurt zufließenden Kahl, dazwiſchen die von Rhön und Speſſart zuſtrömenden Gewäſſer, wie Saale, Sinn, Hafenlohr, Elſawa u. A., die Tauber und die Bäche des Odenwalds nicht zu ver— geſſen, würden auch in dem geſtauten Fluſſe reiche dem Fiſchſtande wohlthuende Strömungen friſchen belebenden Waſſers ſchaffen. Noch ſind ja dieſe Bäche wie der Mittelmain ſelbſt, mit Ausnahme vereinzelter Stellen, naturrein und von giftigen Zuläufen aus Fabriken u. dergl. unberührt. Es dürfte eine der wichtigſten Aufgaben der Staatsverwaltung ſein, nicht bloß vom Standpunkte der Fiſcherei, ſondern der Wohlfahrt im Allgemeinen, gegenüber, einer ſich vorausſichtlich weiter ausbreitenden induſtriellen Thätigkeit rechtzeitig zu verhindern, daß im künftigen Mittelmaine, die im geſtauten Fluſſe im weit größeren Maßſtabe als beim offenen Strome zu befürchtenden Uebelſtände der Waſſerverunreinigung derart wie ſie jetzt im Untermaine vorhanden, Platz greifen. Solche Giftwaſſer würden ſicherlich ſich verderb— licher erweiſen, als die im tieferen Kanalwaſſerſtand dem Fiſchſtande ohnedies minder gefähr— liche Dampfſchifffahrt, an welche ſich übrigens ſelbſt im freien Strome auch die ſcheueren Fiſcharten erfahrungsgemäß bald zu gewöhnen ſcheinen. Welches nun werden die Fiſche ſein, denen wir hauptſächlich in dieſen, der überwie— genden Maſſe nach neugeſchaffenen Maingewäſſern Gelegenheit und Raum zur Entwicklung gönnen ſollen? Ich denke vor Allem der Karpfe, dieſer, namentlich ſeit der unterfränkiſche Kreisfiſcherei⸗Verein alljährlich Brut einſetzt, im Maine trotz aller Verfolgung ſo fein und Lidde wurden in den 70 er und 80 er Jahren Tauſende durch disease getödtete Lachſe genommen. Den bei London widerlich verunreinigten Themſetheil vermag kein Lachs zu durchſchwimmen, dagegen finden ſich in der idylliſchen Themſe oberhalb London treffliche Forellen von großer Schwere. Erſt die jüngſte Weihnachtsnummer der „Fishing Gazette“ brachte die Abbildung eines über 19 Pfund ſchweren, in der oberen Themſe gefangenen Thames trout. Die häufige Größe der Fiſche, ſowie andere Anzeichen ſprechen dafür, daß wir nicht da einen reinen trutta fario, ſondern Kreuzungen derſelben mit Lachs oder Meerforelle, wenn nicht gar Nachkommen der letzteren, die meerabgeſchloſſen im oberen Flußtheile verblieben, ſohin eine Art landlocked salmon vor uns haben. 36 ſtattlich gedeihende Fiſch, — die Schleie, der Zander, Hecht, — vielleicht dazu auch, vor— ausgeſetzt, daß ſich dadurch nicht das Gleichgewicht zwiſcheu Fried- und Raubfiſch ſtöre, der amerikaniſche Forellen- und Schwarzbarſch. Daneben werden der Flußbarſch, der, ſo lange er geſetzliche Schonung genoß, ja bei uns ein Hauptfiſch war und bis zu über 2 Pfund heran— wuchs, der Rotzbarſch, die Grundeln und Rutten, ferner die Weißfiſcharten, Döbel, Bleie und Rothauge voran, außerdem der Aal ſchon wegen der obenbezeichneten Bruteinſetzungen munter fortbeſtehen. Da wo von den Friedfiſchen Karpfe und Schleie bei Verwerthung weſentlich gleicher Nahrung gleich gut gedeihen wie der niederſte Weißfiſch, wird ſich, wirth⸗ ſchaftlich betrachtet, unter möglichſter Zurückdrängung der weit geringeren Weißfiſchgattungen die umfaſſendſte Mehrung von Karpfen und Schleien gebieten und zwar in der Weiſe, daß gleich bei Beginn der vergrößerten Waſſerentfaltung im Mittelmaine Karpf und Schlei, unter— ſtützt, freilich ſelbſt auch wieder in Schranken gehalten von Aal und den ſonſtigen Raub— fiſchen, entſchieden das Uebergewicht bekommen. Ich ſtoße da auf einen Punkt, deſſen Wichtigkeit für uns und weitere Kreiſe in nicht zu ferner Zeit ſich ergeben wird; bald werden ſich in Deutſchland neue Grundſätze der Waſſerwirthſchaft Bahn brechen, mehr und mehr unabweisbar werden Induſtrie und Handel ſich der bewegenden und ſchaffenden Kräfte des Waſſers bemächtigen. Zum Gebrauche auch für tiefergehende Schiffe werden Flüſſe zu Kanälen umgewandelt, tiefe Kanäle zur Verbindung der großen Flüſſe nach den verſchiedenſten Richtungen gebaut werden. Es wäre Schade, wenn nicht die Fiſchereiwirthſchaft zufolge ihres ſo trefflich von der Mutter Natur unterſtützten Vermögens, ſich den neugeſchaffenen Waſſerverhältniſſen anzupaſſen und auch da den „rechten Fiſch in's rechte Waſſer“ zu bringen, ſofort umſtandsgemäß zu dieſen wichtigen Fragen Stellung nähme. | So wenig als ein ſolch künſtlich neuerſtehendes Waſſerbett mit dem wilden freien Fluſſe und Bache mehr auf einer Stufe, ſo wenig wird die darin betriebene Fiſcherei mehr der Wildfiſcherei gleichen, ſie wird von dieſer zur zahmen, zur Teichfiſcherei, ein Mittelglied bilden, faſt näher ſtehend der letzteren als der wilden Fiſcherei. Das wird die Betheiligten, die Fiſcherei-Vereine, namentlich den Staat, letzterer als regelmäßiger Beſitzer des Fiſcherei— regals in ſolchen Gewäſſern, nach allgemeinen nationalökonomiſchen Geſichtspunkten, wie von dem der Pachterträgniſſe u. dgl. meiſtintereſſirt, zur Aufſtellung von Betriebs- und Wirthſchafts⸗ plänen für die Fiſcherei in derart Neugewäſſern veranlaſſen, zur Regelung der Einſetzung geeigneter beſſerer Fiſcharten, zur Regelung deren Fanges, namentlich vom Standpunkte gebührender Schonung und dauernder Erhaltung des Beſitzſtandes an dieſen beſſeren Fiſchen. Die heutzutage hochentwickelte deutſche Fiſchzüchterei wird im Stande ſein, entſprechende Maſſen von Karpfen, Schleien und anderen werthvollen Fiſchen für die neuen Waſſerbecken zu liefern und dieſe werden in großen Rahmen wohlfeile und ausgiebige Abwachsreviere bilden. Was ein jungfräulicher Nährboden, wenn man ihn nicht von vornherein verunkrauten läßt, an reicher, edler Fiſchernte ſpendet, das weiß jeder Fiſchzüchter, der einen jungen Teich mit Karpfen oder einen bis dahin forellenfreien Bach mit Forellen gut beſetzt hat. Neu angelegten Kanälen, neu kanaliſirten Flüſſen gegenüber befindet ſich der Fiſchwirth in ähn— lich günſtigen Verhältniſſen. Millionen Kilogramm Fleiſch von friſchen, wohlſchmeckenden Karpfen und anderen guten Fiſchen find aus den neuzuſchaffenden deutſchen Süßwaſſergebieten zu entnehmen, falls dieſelben gleich vom Beginn ihrer Neu- und Umgeſtaltung an fiſchereilich zweckentſprechend, und unter Aufgebot nicht zu knapp bemeſſener Mittel bewirthſchaftet werden. Wie namentlich die Erfahrungen in Nordamerika erweiſen, tragen dieſe Aufwendungen ſicher reichliche Zinſen. Auch der kanaliſirte Mittelmain würde nicht bloß dem Handel und der Induſtrie, ſondern, bei richtiger Behandlung, ebenſo der Fiſcherei und der Volksernährung erſprießlich dienen. Unſere Tage aber ſind darnach angethan, keinen Nährboden, und ſo auch nicht den Grund des Waſſers, der uns menſchliche Nahrung, namentlich wie hier ſo reichlich und unmittelbar das viel begehrte Fleiſch beſſerer Speiſefiſche zu liefern vermag, brach En) zu laſſen. — — — III. Das Abwägen und das Abmeſſen der Jiſchbrut. Der in No. 24 dieſer Zeitung v. J. 1891 erſchienene Artikel: „Ueber quantitative Beſtimmung von Fiſchbrut“ nimmt bei Empfehlung des Schillinger'ſchen Meßapparates auch auf meinen durch Cirkular IV. des Deutſchen Fiſchereivereins vom vorigen Jahre veröffent— lichten Aufſatz: „Das Abwägen der Fiſchbrut“ Bezug, weshalb es mir erlaubt ſein möchte, hier das Folgende darauf erwidern zu dürfen. Zunächſt muß ich vorausſchicken, daß jeder der unter meiner Leitung ſtattfindenden Bruttransporte immer nur aus Fiſchchen von ein und der ſelben Incubation beſtand, alſo Individuen von gleicher Entwicklung. Zwar gelangen nicht alle Fiſchchen an dem näm— lichen Tage zum Ausſchlüpfen und ebenſo wird es unter ihnen auch Schwächlinge geben; aber ſolche ohnehin nicht erhebliche Differenzen gleichen ſich doch aus, wenn man berückſichtigt, daß es ſich um Quantitäten von 50,000 Stück und mehr handelt. Um eine Grund— lage für das Gewicht der Brut zu gewinnen, laſſe ich 100 Fiſchchen der betreffenden Incubation ohne Rückſicht auf ihre Einzelgröße abzählen, und alsdann abwägen. Bei meinem vorjährigen Kommiſſorium in Saarburg ergab das auf dieſe Weiſe für jeden Transport beſonders feſtgeſtellte Gewicht für das Tauſend Lächschen bei Aufzehrung der Dotterblaſe, je nach der Incubation, 160, 170, 180, 190 und 230 Gramm.“) Es iſt dies allerdings ein Durchſchnittswerth, aber auch mit dem Schillinger'ſchen Meßapparate laſſen ſich nur Mittelwerthe gewinnen, da bei der für die ſpäteren Meſſungen als Grundlage dienenden Probe die im Meßzylinder befindlichen Fiſchchen, wenn eine gewiſſe Volumenzunahme erreicht iſt, ohne Rückſicht auf ihre Einzelgröße abgezählt werden. Bei meinem Saarburger Kommiſſorium habe ich in einem Satze ſelbſt bis zu 1900 Stück Lachsbrut und darüber abgewogen. Die hierbei benutzte Waage war ſo präziſe, daß ſie auf 2— 3 Fiſchchen reagirte. Wenn alſo ein Irrthum untergelaufen ſein ſollte, ſo wird er im Allgemeinen wohl nicht mehr als / —1/0/ betragen haben. Nachdem die Leute eingeſchult waren, habe ich mit zwei Gehilfen in 11/2 Stunden beiläufig 50 000 Fiſchchen abgewogen. Ein zweiter Gehilfe iſt beſonders dort erforderlich, wo man mit feſtſtehenden Bruttrögen zu thun hat und die Fiſchchen eingefangen werden müſſen. Bei kaliforniſchen Trögen, die ihres Inhalts in ganz einfacher Weiſe durch Ausgießen entledigt werden können, geſtaltet ſich das Herausbringen der Brut allerdings leichter und raſcher. Wie der in Frage ſtehende Artikel berichtet, hat Herr Schillinger mit ſeinem Apparat in einer halben Stunde 30 000 Stück Aeſchenbrut abgemeſſen. Man verzeihe mir, wenn ich meinen beſcheidenen Zweifel ausſpreche, daß dies, hierbei ſtreng die Uhr zu Rathe gezogen, in einer halben Stunde möglich ſein ſollte. Wie der betreffende Artikel nachweiſt, können mit dem Apparate in einem Satze 1600 Aeſchen gemeſſen werden. Für ein Quantum von 30 000 Stück muß dieſe Manipulation alſo neunzehn Mal ſtattfinden und dürfte, wenn das Ganze in einer halben Stunde erledigt fein ſoll, nur jedes Mal ungefähr 11/2 Minuten beanſpruchen. Für jede Meſſung kommen aber folgende Handgriffe in Betracht: 1) Das Aufſetzen ves Trichters auf den Meßzylinder; 2) das Füllen des Apparates mit Waſſer; 3) das Einſchütten der Brut; 4) das Abnehmen des Trichters und Ausſchütten der Fiſchchen. Wenn es ſich nur um Ein- und Ausgießen handelte, würde ſich die Sache ſehr raſch bewerk— ſtelligen laſſen. Da aber jedes Mal das Waſſer und die überdies ſchonend zu behandelnde Brut ſorgfältig abgemeſſen werden ſollen, ſo will es mich bedünken, als ob hierzu mehr als 1½ Minuten erforderlich ſein dürften. Nehmen wir aber an, daß bei ſorgfältiger Aus— hrung jede Meſſung nur drei Minuten beanſprucht, jo würde das Abmeſſen von 30 000 eſchen 57 Minuten, alſo beinahe eine Stunde, erfordern. Viel ungünſtiger muß ſich aber dieſes Verhältniß beim Abwägen größerer Fiſchgattungen lten. Wie aus dem betreffenden Artikel zu erſehen, können mit dem Schillinger'ſchen arate auf ein Mal nur 560 Stück Huchenbrut abgemeſſen werden, 50 000 Huchen ürden alſo, jede Meſſung nur zu 1½ Minuten berechnet, 21/4 Stunden erfordern. Ich in zwar nicht in der Lage, aus eigener Erfahrung beſtimmte Angaben über die Größen— g 9) Soll Brut von verſchiedenen Incubationen gleichzeitig zur Ausſetzung gelangen, jo muß jede das Gewicht der Fiſchchen beſonders feſtgeſtellt werden. 38 — aaaaannn nuterſchiede zwiſchen Rheinlachs- und Huchenbrut machen zu können, ſondern muß mich darauf beſchränken, die Größenangaben zu Rathe zu ziehen, wie ſie Molin in ſeinem Werke: „Die rationelle Zucht der Süßwaſſerfiſche“ (Wien, 1864), Seite 25, bezw. 36 gibt. Dieſer Quelle zufolge erreicht der Rheinlachs im Alter von einem Monat eine Länge von 24 Milli- meter, der Huchen in der gleichen Zeit dagegen 32 Millimeter. Legen wir dieſe Zahlen zu Grunde, nur um einigermaßen einen Anhaltepunkt zu gewinnen, ſo würde das Volumen von 560 Huchen etwa 747 Rheinlachſen entſprechen. Für 50000 Lachſe müßte demnach die Manipulation des Meſſens rund 67 Mal ſtattfinden. Wenn jede Meſſung wirklich nur 1½ Minuten erfordern ſollte, würde dies insgeſammt 100 Minuten oder beinahe 1/4 Stunden benöthigen. Sollten aber zu jeder Meſſung 2 Minuten erforderlich ſein, ſo würde es 134 Minuten oder beinahe 2¼ Stunden dauern, und bei 3 Minuten ſogar 3 Stunden 21 Minuten, während ich für das Abwägen von 50 000 Lachſen nur 11/2 Stunden benöthigte. Nicht richtig iſt es daher, wenn in dem betreffenden Artikel, um die Ueberlegenheit des Schillinger'ſchen Apparates darzuthun, betont wird, daß mit demſelben 30 000 Aeſchen in einer halben Stunde gemeſſen wurden, während ich zum Abwägen von 50 000 Lachſen 1½,ʒ Stunden brauchte. Das Abwägen von 50 000 Stück Aeſchenbrut würde aber ebenfalls nicht 1½ Stunden in Anſpruch nehmen, da die Fiſchchen kleiner ſind, und daher in einem Satze ein größeres Quantum als bei Lachsbrut abgewogen werden kann. Wenn ich in Saar— burg auf ein Mal ſelbſt bis über 1900 Lachſe zum Abwägen brachte, ſo könnte ich, die obigen Zahlen zu Grunde gelegt, ſogar über 4000 Aeſchen in einem Satze auf die Waage bringen. Erforderten 50 000 Lachſe anderthalb Stunden zum Abwägen, ſo würde das oben von Herrn Schillinger in Anſatz gebrachte Quantum von 30 000 Aeſchen in 43 Minuten zu erledigen ſein. Die Manipulation des Abwägens brauchte dabei nur acht Mal ſtatt zu finden, während Herr Schillinger 19 Male meſſen muß. Es ließe ſich hieraus die Schlußfolgerung ziehen, daß der Schillinger'ſche Apparat zum Abmeſſen kleiner Fiſchgattungen ganz empfehlenswerth iſt, dagegen bei größeren mehr Zeitaufwand erfordert, als das Abwägen. Freiburg in Baden. Tr. von der Wengen. Anmerkung der Redaktion. Wie aus dem vorſtehenden Artikel erſichtlich iſt, berühren die daſelbſt gemachten Einwürfe nicht das Weſen des Schillinger'ſchen Meßapparats, auf welchem ſeine Ueberlegenheit gegenüber dem Wägeverfahren beruht. Allein auch der Ein— wand, daß „der Schillinger'ſche Apparat zum Abmeſſen kleiner Fiſchgattungen ganz empfehlens— werth iſt, dagegen bei größeren mehr Zeitaufwand erfordert, als das Abwägen“, iſt hin— fällig, da, wie es ja in der Natur aller Meßapparate liegt, die Größe derſelben eine ganz beliebige iſt, jo daß auf einmal bedeutend größere Quantitäten von Jungbrut abgemeſſen werden können, ohne daß die Genauigkeit irgend welche Einbuße erleidet. Herr Schillinger hat von ſeinem Apparat ſelbſt zwei verſchiedene Modelle in Gebrauch, das in der A. F. Z.“ No. 24, 1881 beſchriebene und ein zweites, bei welchem der Erlenmayer'ſche Kolben ca. N 1 Liter, der daraufſitzende Menſurcylinder 500 chem faßt. Der Letztere iſt, um demſelben keine zu große Länge zu geben und dadurch den Apparat nicht unhandlich zu machen, bauchich aufgetrieben, an ſeinem Ende aber wiederum auf eine Strecke von 10 chem. verengt, um hier eine genaue Ableſung der Theilſtriche zu ermöglichen. Mit dieſem Apparat iſt man im Stande, fünf mal ſo große Quantitäten als mit dem kleineren Modell auf einmal abzu— meſſen, alſo z. B. 8000 Aeſchen, 10 000 Bachſaiblinge, 2800 Huchen. Unter der Voraus- ſetzung der oben beſtimmten Größenverhältniſſe zwiſchen Huchen und Lachs würde man daher im Stande ſein, mit dem großen Schillinger'ſchen Meßapparat 3735 Lächschen auf einmal abzumeſſen, während Freiherr von der Wengen mit ſeiner Waage höchſtens 1900 Lachſe auf einmal abwiegen konnte. Nun kann man hier aber auch nicht den Einwand machen, daß ſich ja ebenſo die Größe der Waage beliebig wie die des Meßapparats ausdehnen ließe; denn bekanntlich werden alle Waagen mit zunehmender Größe und Belaſtung naturgemä ungenauer, während die Menſurcylinder in jeder Größe gleich genau gearbeitet werden können Hieraus ergiebt fi, daß die quantitative Beſtimmung der Jungbrut mit dem Schillinger ſchen Meßapparat auch bezüglich des Zeitaufwandes jedem gleich genau auszuführenden Wäg — — — verfahren überlegen iſt. Uebrigens bemerken wir, daß alle von uns in dem oben zitirten Artikel in No. 24, 1891 der A. F. Z. gemachten Zeitangaben genau nach der Uhr an— gegeben wurden und zwar auf Grund ſehr zahlreich wiederholter Verſuche. Ein Grund, an denſelben zu zweifeln lag daher unſeres Ermeſſens nicht vor. Während es bisher noch zweifelhaft war, ob auch die zarte Coregonenbrut, welche wegen ihrer Kleinheit bekanntlich ſo ſchwer der Zahl nach zu beſtimmen iſt, die Manipulationen des Meſſens ertragen würde, hat Herr Schillinger neuerdings in der Brutanſtalt zu Starn— berg eine größere Zahl (210 000 Stück) von Renkenbrut mit ſeinem Apparat abgemeſſen, ohne dadurch die Brut in irgend einer Weiſe nachtheilig beeinflußt zu haben. Es gingen hierbei auf 150 chem 10 000 Stück junger Renken. IV. Wiologiſche Station in Plön. Nachdem nunmehr Dank der Bemühungen des Herrn Dr. Otto Zacharias die per— manente biologiſche Station am Großen Plöner See in Holſtein fertig geſtellt worden iſt, ſoll dieſelbe vom 15. April 1892 ab eröffnet und der allgemeinen Benutzung übergeben werden. Dieſelbe iſt mit allen zur Unterſuchung der Süßwaſſer-Flora und Fauna noth— wendigen Hilfsmitteln, wie Aquarien mit fließendem Waſſer, Mikroſkopen, Bibliothek, Ruder-, Segel-, Petroleummotor-Booten ꝛc. ꝛc. ausgeſtattet, und ermöglicht hierdurch die Ausführung von biologiſchen Unterſuchungen jeder Art. Es ſind in der Station acht Arbeitsplätze vorhanden, welche unter folgenden Beding— ungen beſetzt werden können: Für jeden einzelnen Platz ſind pro Monat 15 Mark zu ent— richten. Dafür wird außer den gebräuchlichen Reagentien nur noch Spiritus geliefert. Alles Uebrige hat der jeweilige Tiſchinhaber ſelbſt zu beſchaffen. Im Allgemeinen iſt es erwünſcht, daß Mikroſkop und Beſtecke von den Herren ſelbſt mitgebracht werden; in beſonderen Fällen aber (z. B. dann, wenn ſich der betreffende Forſcher nur wenige Tage in Plön aufzuhalten gedenkt) können die Stationsmikroſkope in Gebrauch genommen werden. Um mehrfach geäußerten Wünſchen entgegenzukommen, ſoll die Benutzung der Arbeits— tiſche in der hieſigen Station bis zum 1. Juli 1892 vollſtändig frei ſein. Von da ab tritt die ſchon oben genannte Benutzungsgebühr von 15 Mark (pro Monat und Tiſch) in Kraft. Anmeldungen für den Beſuch der Plöner biologiſchen Station werden vom Leiter der— ſelben ſchon jetzt entgegengenommen, und finden dieſelben in der Reihenfolge ihres Ein— ganges Berückſichtigung. Derartige Zuſchriften wolle man gefälligſt richten an: Dr. Otto Zacharias, Plön (Holſtein). — Zur Orientirung ſei noch mitgetheilt, daß Plön von Berlin aus in 7—8 Stunden, von Leipzig aus in circa 10 Stunden per Bahn er— reicht werden kann. Unterkunft iſt bei Privaten und in den drei vorhandenen Hotels jeder— zeit zu erlangen. V. Vereinsnachrichten. 1. Fiſcherei⸗Verein Ulm. f Der Ulmer Fiſcherei-Verein hat feinen Rechenſchaftsbericht für 1891 ausgegeben, aus dem wir folgende Nachrichten entnehmen: In ſeiner mit 20 Bruttrögen ausgeſtatteten Fiſchzuchtanſtalt hat er 75,000 Forelleneier geliefert und dieſelben der k. Zentralſtelle zur Verfügung geſtellt, ferner find 20,000 Stuck Forellenbrut erzeugt worden, wovon 4000 in den Waſſern des Vereins ausgeſetzt und 16,000 an Mitglieder und Nichtmitglieder, an erſtere zu bedeutend ermäßigten Preiſen verkauft worden ſind. Rothfiſcheier, deren Gewinnung ſehr ſchwierig iſt, wurden 11,000 ausgebrütet und die Brut in der Donau und Iller ausgeſetzt. Von der k. Zentralſtelle empfangene 20,000 Stück junge Aale wurden der Donau übergeben. Beizufügen iſt hier, daß die in den verfloſſenen Jahren eingeſetzten Aale prächtig gedeihen, und daß in zwei in der Nähe von Ulm gelegenen Altwaſſern in kurzer Zeit 50 Stück Aale, darunter ſolche mit 1 kg, gefangen wurden. Weiter hat der Verein von der k. Zentralſtelle 40,000 Zandereier erhalten. Dieſe in verſchiedenen Teichen der Natur zur Bebrütung überlaſſenen Eier haben ſich nach den gemachten Beobachtungen gut entwickelt und es iſt damit zu hoffen, daß Mutterfiſche von denſelben herangezogen werden können. Auch ein Verſuch mit Regenbogenforelleneiern war von gutem Erfolg; die Eier entwickelten ſich faſt alle und die munteren Fiſchchen wuchſen raſch heran, ſie ſind der Blau bei Ulm und Säflingen übergeben worden. Bei dieſem günſtigen Reſultat wird der Verein ſeine Zuchtverſuche mit Regenforellen in ausgedehnterer Weiſe fortſetzen. 40 — — 2. Erſter Württembergiſcher Fiſchereitag. Am Sonntag den 14. Februar, Nachmittags 1 Uhr findet in Cannſtatt der erſte Württembergiſche Fiſchereitag ſtatt. Tages⸗ Ordnung: Beſprechung über die Gründung eines Landes-Vereins. Die Wirkung der neuen Ausführungsbeſtimmungen zum Fiſchereigeſetz. 3 Der Entwurf der deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft zu einem deutſchen Waſſerrechtsgeſetz. Die Fiſchzüchter-Konferenz und der Fiſchereitag in Friedrichshafen. Anträge aus der Verſammlung. N f Hierzu ſind an alle Betheiligten von den Unterzeichneten Einladungen ergangen. Der Oberſchwäbiſche Fiſcherei— Der Gauverband der Fiſchereivereine Verein. des oberen Neckar. von Bailer, Regierungsrath a. D. Rau, Oberförſter. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Herr von Behr. Auf die Nachricht von dem Ableben des Herrn von Behr hat der Bayeriſche Landes-Fiſcherei-Verein ſofort Beileidsſchreiben an Frau von Behr nach Schmoldow, ſowie an den Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins nach Berlin abgehen laſſen. Dort traten, nach Nachrichten in Berliner Blättern, Vorſtand und Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Abgeordnetenhauſe, unter Vorſitz des Präſidenten Herwig zu einer Berathung zuſammen. Es wurde ein Beileidstelegramm an die Gattin, Frau von Behr, nach Schmoldow abgeſendet, ebenſo ein Paar prächtige Palmenwedel für den Sarg geſpendet. Die Beerdigung hat am 16. Januar prunklos und in aller Stille, dem Wunſche des Verblichenen gemäß nnd zwar auf deſſen Gut Vargatz (nahe bei Schmoldow) ſtattgefunden. Bei der Generalverſammlung des Vereins, die in dieſem Frühjahre abgehalten wird, ſoll eine beſondere Trauerfeier zum Gedächtniß des Verewigten abgehalten werden. Bei der allgemeinen Beliebtheit, welche der liebenswürdige, allzeit hilfsbereite Kammerherr von Behr in den weiteſten Kreiſen der Berliner Bevölkerung genoſſen, und angeſichts der großen Verdienſte, die er ſich um die Fiſchverſorgung der Stadt Berlin und durch das Zuſtandekommen landwirthſchaftlicher Ausſtellungen daſelbſt erworben hat, hat auch der Berliner Magiſtrat ein Beileidsſchreiben an die Wittwe gerichtet und einen Kranz für das Grab des treuen und unermüdlichen Vorkämpfers für Volkswohlfahrt überſendet. Giftige Krebſe. Im Juli 1891 erkrankten in Berlin zwei Perſonen ſehr heftig an dem Genuß von Fluß-Krebſen, von denen die gerichtliche Unterſuchung feſtſtellte, daß dieſelben vor dem Kochen bereits den Erſtickungstod gefunden hatten. Dabei verriethen die Krebſe weder durch ihren Geſchmack noch durch irgend einen üblen Geruch, daß ſie bereits verendet geweſen waren. Nur das Fleiſch zeigte eine etwas auffallende bläuliche Färbung. Es ſcheint dies der erſte ſicher konſtatirte Fall einer Vergiftung durch Krebſe zu ſein. Der gerichtliche Sachverſtändige, Herr Dr. Biſchoff in Berlin gab hierüber folgendes Gutachten bei der hierdurch veranlaßten Gerichtsverhandlung ab: „Man habe in Berlin ſeines Wiſſens — und er ſei ſeit 1875 gerichtlicher Sachverſtändiger — noch nicht einen Fall erfahren, daß jemand durch den Genuß eines Flußkrebſes erkrankt wäre. Bei den kleinen Seekrebſen, den Garnelen, die in Maſſen zuſammen in Körbe gepackt würden, ſeien Vergiftungen nicht ſelten, z. B. habe in Arnheim eine Maſſenvergiſtung durch den Genuß ſolcher Thiere ſtatt— gefunden, wobei 250 Perſonen erkrankt ſeien. Die bläuliche Farbe, welche das Kernfleiſch aufgewieſen, habe das Polizeipräſidium zuerſt auf den Gedanken gebracht, daß die Thiere vielleicht in einem kupfernen Keſſel gekocht worden ſeien, und daß es ſich um eine Vergiftung handle, ähnlich wie bei Gurken, die in Kupferkeſſeln gekocht würden, damit ſie eine ſchönere Farbe erhalten ſollten. Ihm, dem Sachverſtändigen, ſei es jedoch nicht gelungen, ein metal— liſches Gift nachzuweiſen, und es müſſe deshalb angenommen werden, daß es ſich um ein Zerſetzungsgift handle, welches ein Thier, das einen qualvollen Tod ſtirbt, leicht in ſich be— reitet. Dieſe Zerſetzungsgifte ſeien äußerſt flüchtig und deshalb chemiſch ſchwer nachweisbar, wie man überhaupt dieſe Gifte und Giftbildung noch nicht recht kenne, wenigſtens bei Fluß— krebſen komme eine ſolche Giftbildung äußerſt ſelten vor. Daß Thiere, welche in Qualen ſterben, ſich leicht zur Bildung von Zerſetzungsgiften qualifiziren, dafür führe Liebig ein N 41 Beiſpiel an; denn er erzähle, daß nach dem Genuſſe von Fleiſch eines Rehes, welches ſich in einer Fuchsfalle gefangen habe, zwei Perſonen einem Vergiftungstod erlegen ſeien. Ver— giftung durch Miesmuſcheln ſeien nicht ſelten, und dieſes Gift, das Mykotoxin, kenne man genauer. Es ſei auch möglich, daß ſich im Fleiſch eines Fiſches leicht Zerſetzungsgifte bilden könnten; der Hering ſterbe ſogar ſchon im Netz, aber deshalb werde ſich wohl Niemand ab— halten laſſen, einen friſchen Hering zu genießen. Man müſſe wohl annehmen, daß der Angeklagte nicht die Kenntniſſe beſitze, um ſich ſagen zu können, die Krebſe, welche er ver— kauft habe, ſeien vielleicht geeignet, die menſchliche Geſundheit zu ſchädigen. — Der Staats— anwalt hielt die Anklage wegen fahrläſſigen Verkaufs von geſundheitsſchädlichen Nahrungs— mitteln aufrecht, der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freiſprechung. Objektiv liege allerdings ein Verkauf von Nahrungsmitteln vor, welche geeignet geweſen ſeien, die menſchliche Geſundheit zu ſchädigen. Da jedoch in Berlin ſeit langen Jahren in gleicher Weiſe das Geſchäft betrieben worden ſei, wie es die Angeklagten betrieben hätten, ſo könne man nicht gut von einer Fahrläſſigkeit reden; denn die Angeklagten hätten ſich nicht bewußt ſein können, daß nun plötzlich die Krebſe ſchädlich wirkten. Komme aber in Zukunft ein ähnlicher Fall vor, dann werde auf Strafe erkannt werden; denn durch dieſen Prozeß ſeien die Händler genügend gewarnt, um ſich in Zukunft vorſehen zu können. Zählapparat für Eier. Zu den zahlreichen Apparaten, welche man zur quantitativen Beſtimmung von Fiſcheiern benützt, iſt neuerdings von Herrn Franz Brandſtetter in Dejte in Ungarn ein neuer Zählapparat, für Forellen- und Lachseier in die Praxis einge— führt worden. Derſelbe beſteht aus einer Platte von Hartgummi, welche von 200 koniſch verjüngten Löchern ſolcher Größe durchbohrt ſind, daß in jedes je ein Lachs- oder Forellenei hineinpaßt. Die Löcher ſtehen in paralellen Reihen und können durch einen vernickelten Schieber, welcher beliebig über die Platte herübergeſchoben werden kann, nach Bedürfniß bedeckt und damit außer Funktion geſetzt werden, ſo daß man auf einmal, wenn der Schieber ganz offen iſt 200 Eier, wenn er zur Hälfte vorgezogen iſt, 100 Eier abzählen kann x. Bei dem Gebrauch wird die Platte, nachdem der Schieber vorher geſtellt iſt, in den Brut— kaſten hineingeſchoben und mit einer Feder ein beliebiges Quantum Eier darüber geſchwemmt. Zieht man nun die Platte in ſchräger Richtung aus dem Waſſer heraus, ſo bleibt in jedem Loch ein Ei zurück, während die zufällig dazwiſchen gerathenen Eier von det glatten Platte herunterrollen. Man kann ſomit in kurzer Zeit auf einmal leicht je 200 Eier genau abzählen. Oefters kommt es allerdings vor, daß hie und da ein Loch leer bleibt, die Zahl derſelben iſt aber ſo gering, daß ſie ſich mit einem Blick genau feſtſtellen läßt. Wir können daher den Apparat, welcher ſich in der Praxis gut bewährt hat, nur empfehlen und erlauben uns auf das betreffende Inſerat auf der letzten Seite unſerer Zeitung aufmerkſam zu machen. Erzeugung von Cruſtaceen im Winter. Herr Emil Weeger ſchreibt in den „Mittheilungen des Oeſter. Fiſcherei-Vereins“: „Die Art und Weiſe Cruſtaceen auch im Winter zu erzeugen, iſt ganz dieſelbe, als wenn ſie im Sommer oder während der warmen Herbſtmonate im Freien ſtattfindet, mit dem einzigen Unterſchiede, daß dazu ein nicht nur vor Froſt geſchütztes, ſondern ein, den ganzen Winter über warmes Lokal, wie z. B. ein größerer Kuhſtall, oder ein Glas- oder Warmhaus benützt werden muß. Ein weſentlicher Faktor für das Gedeihen der Cruſtaceenbrut iſt eine Waſſertemperatur von mindeſtens + 8 bis 12 Grad R. In den tieferen Stellen größerer Forellenbäche hat auch im ſtrengſten Winter das Waſſer auf lange Strecken unterhalb ſeiner Urſprungsquellen die Temperatur von 46 bis 8 Grad, und es findet daher die natürliche Fortpflanzung gewiſſer Cruſtaceen— arten daſelbſt auch während der Wintermonate ſtatt, während da, wo das Waſſer kälter wird, die Kruſter wohl auch Eier legen, aber ſogenannte Wintereier, aus welchen ſich aber nicht ſofort, ſondern erſt im nächſten Frühjahr Kruſter bilden. Bei unſeren klimatiſchen Verhältniſſen frieren die im Freien angelegten Zuchtſtätten im Winter gewöhnlich ein. Wiewohl die Fortpflanzung dadurch wohl nicht behindert wird, ſo iſt das Herausnehmen der Kruſter unter dem Eiſe doch ſehr erſchwert, das Herausholen der Wintereier aber, welche ſich am Grunde aufhalten, faſt unmöglich. Wenn man aber auch im Winter Cruſtaceen haben will, muß man daher die Zuchtſtätten — in dieſem Falle einen oder mehrere Bottiche — in einer den ganzen Winter hindurch ſtets warmen Räumlichkeit, wie z. B. in einem Kuhſtall oder in einem 42 Glashauſe oder in einem Warmhauſe ꝛc., wie eingangs erwähnt, aufſtellen. Das ſoll aber ihon vor Eintreten der Fröſte und zu einer Zeit geſchehen, wo das Waſſer im Freien noch circa 10 Grad R. Wärme hat. Die Herſtellung der Zuchtſtätte iſt nun ganz dieſelbe, als wenn ſie im Freien vorgenommen werden ſollte. Der Boden eines 5, 10 oder mehr Eimer faſſenden Bottichs, welcher eine Höhe von 21¼ Schuh haben kann, wird 5 bis 6 Zoll hoch mit Gartenerde belegt, welche feſtgetreten wird. Auf dieſe Erdſchichte wird Schlamm mit den Mutter-Kruſtern ausgebreitet, handhoch trockenes Weiden- oder Pappellaub gelegt, das Ganze mit Jauche von gefaulten thieriſchen Exerementen gedüngt, ſodann Waſſer darüber gelaſſen, welches, wenn es leicht fein kann, die Lufttemperatur der Räumlichkeit (Stall c.) haben ſollte, und das Ganze wird ruhig ſtehen gelaſſen, bis ſich die Kruſter entwickelt haben, was in zwei bis drei Wochen der Fall ſein muß, wenn der Schlamm wirklich Mutterthiere enthalten hat.“ VII. Citeratur. Die Thier⸗ und Pflanzenwelt des Süßwaſſers. Einführung in das Studium derſelben. Herausgegeben von Dr. Otto Zacharias, Direktor der biologiſchen Station am großen Plöner-See in Holſtein. Zweiter Band; Leipzig, J. J. Weber 1891. Mit dem vor einigen Monaten bereits erſchienenen zweiten Band liegt das verdienſt— volle Werk: „Die Thier- und Pflanzenwelt des Süßwaſſers von Dr. Otto Zacharias“ in ſeiner Vollendung vor. An Reichhaltigkeit des Stoffes, für deſſen gediegene Behandlung ſchon allein die Namen des Herausgebers und der Mitarbeiter bürgen, ſteht auch dieſer Band in keiner Weiſe hinter dem Erſten zurück. Derſelbe behandelt in höchſt anregender und gemeinverſtändlicher Sprache: 1. Die Hydrachniden (Waſſermilben) von Prof. Kramer in Halle. 2. Kerfe und Kerflarven des ſüßen Waſſers, beſonders der ſtehenden Gewäſſer von Dr. Schmidt⸗Schwedt in Berlin. 3. Die Mollusken des Süßwaſſers von S. Cleſſin in Ochſenfurt. 4. Die deutſchen Süßwaſſerfiſche und ihre Lebensverhältniſſe von Dr. A. Seligo in Heiligenbrunn bei Danzig. 5. Die Paraſiten unſerer Süßwaſſerfiſche von Prof. Dr. Zſchokke in Baſel. 6. Die quantitative Beſtimmung des Plankton im Süßwaſſer von Dr. C. Apſtein in Kiel. 7. Die Fauna des Süßwaſſers in ihren Beziehungen zu der des Meeres von Dr. Otto Zacharias in Plön. 8. Ueber die wiſſenſchaftlichen Aufgaben biologiſcher Süßwaſſerſtationen von Dr. Otto Zacharias in Plön. 9. Das Thierleben auf Flußinſeln und am Ufer der Flüſſe und Seen von Fr. Borcherding in Vegeſack. Der uns zur Verfügung ſtehende Raum verbietet uns leider, näher auf den überaus reichen Inhalt der einzelnen Kapitel einzugehen. In Kürze ſei nur beſonders auf die Ab— ſchnitte 4, 5 und 9 hingewieſen, welche ſpezielle, unmittelbare Intereſſen der Fiſchereikxeiſe behandeln. Aber auch ganz abgeſehen von dieſen, dem Leſerkreiſe unſerer Zeitung naheliegenden Stoffen, bieten auch die übrigen Kapitel ſoviel des Belehrenden und Wiſſenswerthen, daß wir die Lektüre des ganzen Werkes nur auf das Angelegentlichſte empfehlen können, und dem ganzen Buche, mit welchem der Herausgeber einen glücklichen Griff gethan hat, beſonders auch in den Kreiſen der Fiſchereiintereſſenten eine weite Verbreitung wünſchen. VIII. Siſcherei- und Fiſchmarftberichte. Würzburg, 29. Januar. Auf dem heutigen ziemlich gut beſtellten Markte ſtellten ſich die Preiſe wie folgt: Forelle 3.50 M, Aale 2 M, Hechte 1.40 M, Karpfen 1 A, Schleihen 1 M, Barben 60 , Brachſen 60 J, Berſche 1.20 M, Zander 90 , Rheinſalm 3.50 M, Schellfiſche 35 40 , Weißfiſche 50 , Dickkopf 60 J, Cabliau 45—50 , Seezungen 1.80 &, Aalraupen 1 M, Flunder 25 4, Krebſe 1.50 M. 9 43 — nn Berlin, 29. Januar. Zufuhren bedeutend in Karpfen und ruſſiſchem Zander, ſonſt mäßig. Geſchäft lebhaft, Preiſe befriedigend, Karpfen hoch bezahlt. Fiſche (per 50 kg) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 2 C 68 71 45 Winter-Rheinlachs .. pr. kg | — , e I — 45—50 ] Oſtſeelachs ... I 140—15‘ Bare), 56— 58 20-29 Flundern, gr., . . „ Schock en Karpfen, groß 109 40—50 do. mittel, Pomm. e 90 kleine 67 — So len 7 Br 50—70 Si A re 80—88 45 Bücklinge, Stralſ. mittl. „ „ 200--250 DTT 39—44 ils Dorider al ns. 3 4.00 2139 28—30 [ Schellfiſc h „ Stiege 2.25 See 80-90 65—75 [Aale, große ee in 50 ka 100-100 arancen 35 — 40 — ir „E 120 Unſerer heutigen Uummer — das Inhaltsverzeichniß we: A 1891 bei. serate, % op Taf Plschuehtnl Diepollstorl, Post und Telegraph Hüttenbach, Eisenbahnstation Schnaittach (Bayern, Mittelfranken), empfiehlt in der Brutperiode 1891/92: Angebr. Eier von Bachforelle“), das Tauſend zu 4 Mark, amerikau. Bachſaibling, See⸗ und Regenbogenforelle; ebenſo Brut von genannten Salmoniden, ſowie Spiegel- karpfenbrut. Flügelreuſen, per Stück 5 Mark. ) Die Laichprodukte ſtammen von aus freien Gewäſſern gefangenen Fiſchen; daher aus— gezeichnetes Material. Preisliſten franco. P re i 8 L i 8 t e (loco, fco. excl. Spesen.) „ — der Fischzucht-Anstalt bei Wiesbaden. I. Eier von Bach-Forelleu (Trutta fario) bebrütete (embryonirte) mit Augenpunkten), bei Entnahme von über 20000 Stück Mk. 4.50 = 90 „ unter 20000 „ RD per Tausend, 5 3000, „ 8. Kalifornische Regenbogen -Forelle (Salmo irideus) bebrütete per Tausend Mk 12. II. Jung- Brut von Bach-Forellen 3 Monate alt, bei oder kurz vor Verschwinden der Dotterblase, je nach dem Grade der Entwickelung resp. des Alters Mk. 10.— bis Mk. 18.— per Tausend und zwar: vom 15. März bis 15. April Mk. 10.—, vom 15. April bis 1. Mai Mk. 12.—, Mai 15 Mai „ 15.—, „ 15, Mai „ 1. Juni „ 18 —, Regenbogen- Forellen .. . per Tausend Mk. 30.—. III. Satz- Forellen von 20-100 Mk. IV. Regenbogen Satz-Forellen 35—120 Mk. 2/2) Die Fiſchzucht-Anſtalt des Bayerischen Jandes-Fiſcherei-Vereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), hat noch abzugeben: AM. M amerik. Regenbogenforellen⸗Eier 12.— Seeſaibling⸗Cier 4.— n In P ⸗Jungbrut . 8.— amerik. Barhfaibling-Eier .. Aeſchen⸗ Gier 3.50 amerik. Bachfaibling⸗Zungbrut 1 üngbrunt 7.— Eier und Jungbrut werden nur in beſter Beſchaffenheit abgegeben, Packung ib zum Selbſtkoſtenpreis berechnet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Herrn A. Schillinger. München, Leopoldſtraße 44a. 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Inf ; ra b e die zweiſpaltigePetitzeile b tspreis: lich ark. 85 18 bel ale allen Age e und Ne ue e 50. O ik 9 E 2. Ma 11 15 3 bag 2 Buchhandlun R — Adminiſtrationsadr.: zuſendung 1 rf 18d jährlich Bulls. Anden, Sendlingerſtraße 48/2 l. Banerifchen Aiſcherei⸗ Zeitung. Degan füt dlie Geſammlintereſſen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſcherei-Vereine in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Sachſen, Baden, des Veſldeutſchen Jiſcherei⸗Berbandes ic. ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, beſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Banerifhen Filcherei- Verein. Nr. 1. 0% % München, 15. Februar 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Nimmt der Lachs im ſüßen Waſſer Nahrung zu ſich oder nicht. — II. Ueber Stör⸗ erbrütung. — III. Vereinsnachrichten — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Nimmt der Tachs im ſüßen Waſſer Nahrung zu ſich, oder nicht? Dieſe, für die Kenntniß der Lebensweiſe unſerer Lachſe höchſt intereſſante Frage, welche ſchon ſo häufig in dem verſchiedenſten, theils bejahenden, theils verneinenden Sinne beantwortet wurde, iſt bekanntlich, bisher noch immer eine ſchwebende geblieben. Man könnte vielleicht der Meinung ſein, die Entſcheidung derſelben müßte ſich ja doch ſehr einfach herbeiführen laſſen; man brauche ja nur den Magen des in Flüſſen gefangenen Lachſes unterſuchen; fände man darin keine Nahrungsreſte, ſo wäre ja der Beweis für die gewöhnliche Annahme erbracht, daß dieſer Wanderfiſch die Nahrungsvorräthe unſerer Süßwäſſer nicht ſchmälere. Indeſſen gegen die Stichhaltigkeit dieſer Beweisführung könnte man ſchon den bereits von dem berühmten engliſchen Anatomen Owen erhobenen Einwand machen, daß der Süßwaſſerlachs die Gewohnheit habe, bei der Gefangennahme die aufgenommene Nahrung wieder auszubrechen. Er könnte daher trotzdem reichliche Nahrung zu ſich genommen haben, wie das auch Owen )) wirklich behauptet hat. 7 1) Owen: Lectures on Comp. Anat. Fishes. 46 In der That liegen nun die Verhältniſſe jo, daß man den Magen der Süßwajjer- lachſe an manchen Orten faſt ſtets leer findet, und nur in ſelteneren Fällen und an anderen Orten Nahrungsreſte darin konſtatirt hat. So berichtet neuerdings der bekannte Paraſitenforſcher Profeſſor Zſchokket) in Baſel, welcher die Eingeweide von 129 im Rhein gefangenen Lachſen unterſucht hat, daß der Darminhalt in allen Fällen ausſchließlich aus einer dickſchleimigen, gelben oder gelb— braunen Maſſe beſtehe, in welcher ſich Nahrungsſubſtanzen nicht erkennen ließen. Nur einmal fanden ſich im Dünndarm Pflanzenfaſern und einmal ein oberflächlich verdauter Flohkrebs (Gammarus pulex). Auch frühere Forſcher, jo z. B. Mieſcher?) konnten in den Eingeweiden der zahlreich von ihnen unterſuchten Rheinlachſe nie etwas anderes kon— ſtatiren, als zufällig mit dem Flußwaſſer beim Athmen geſchluckte Steinchen, kleine Stücke von Gräſern und Pflanzenſtengeln. Nur einmal fand auch Mieſcher im Dünndarm eine vollkommen unverdaute, wahrſcheinlich auch zufällig hinein gerathene Inſektenlarve, ſowie Reſte von zwei Fiſchen. Etwas anders liegen dagegen die Verhältniſſe in Schottland. Hier fand M'Intoſhs), welcher ſchon im Jahre 1863 über hundert Lachſe und Salmlinge aus dem Tayfluſſe i Schottland unterſuchte, um ſich ein Urtheil über die Ernährungsverhältniſſe dieſer Fiſche im Süßwaſſer zu bilden, im Darmkanal der ganz jungen Salme, die noch nicht zum Meere gewandert waren, in großer Menge Käfer, Fliegen, Inſektenlarven und kleine Cruſtaceen. Der Magen der aus dem Meere aufſteigenden Lachſe enthielt den bekannten zähen Schleim. Zehn Mal fanden ſich im Darm Skelettſtücke von Fiſchen, oft in großer Zahl und Stärke; auch Bruchſtücke kleiner Süßwaſſerkrebſe, Inſekten, Sandtheilchen ꝛe. M' Intoſh faßt daher die Reſultate ſeiner Unterſuchungen in die Anſicht zuſammen, daß der Lachs im Tayfluſſe nicht gänzlich faſte, ſondern gelegentlich, wenn auch in großen Zwiſchenräumen, und ohne beſondere Gefräßigkeit zu zeigen, Nahrung aufnehme. Wenn ſomit dieſe poſitiven Befunde im Tayfluſſe den zweifelloſen Beweis dafür liefern, daß dieſem Waſſer der Lachs thatſächlich Nahrung aufnimmt, ſo kann anderſeits aus dem Fehlen der Nahrung im Darme des Rheinlachſes, wie ſchon eingangs erwähnt wurde, doch nicht mit unbeſtreitbarer Sicherheit der Schluß gezogen werden, daß der Rheinlachs im Süß— waſſer nun vollkommen faſte. Man hat daher auf einem anderen Wege die Entſcheidung dieſer Streitfrage herbei— zuführen geſucht, indem man darauf aufmerkſam machte, daß der Lachs auch in den Laich— monaten zuweilen an die Angel gehen ſolle. Die Richtigkeit dieſer Behauptungen voraus— geſetzt, müßte allerdings zugegeben werden, daß hiedurch der Beweis für eine Nahrungs— aufnahme des Lachſes im ſüßen Waſſer geliefert ſei. Indeſſen ſind die Angaben, daß der Süßwaſſer⸗Lachs an die Angel gehe, ſoweit der Rheinlachs in Betracht kommt, jo wenig ſicher begründet, und auch ſo widerſprechend, daß die Richtigkeit derſelben ganz in Zweifel gezogen und ſogar völlig beſtritten worden iſt. Im Rhein kommt jedenfalls die Angel beim Lachsfang von den praktiſchen Fiſchern nicht in Anwendung. In anderen Gegenden, ſo z. B. in den in die Oſtſee mündenden Flüſſen, verhält ſich jedoch der Lachs ebenſo wie in den Flußläufen Schottlands und Irlands entſchieden anders. So ſchreibt z. B. hierüber, wie Profeſſor Zſchokke mittheilt, ein bekannter finniſcher Naturforſcher, Dr. O. Nordquiſt: „Bei uns in Finnland ſcheint der Lachs in dieſer Beziehung in verſchiedenen Flüſſen ſich verſchieden zu verhalten. In einigen nimmt er Nahrung zu ſich, in anderen nicht, was beim Angeln deutlich hervortritt, da er in einigen Flüſſen anbeißt, in anderen dagegen nie mit der Angel gefangen worden iſt“. Ebenſo wie in Finnland, ſoll auch in Schottland und Irland der Lachs im Süß— waſſer an manchen Orten mit der Angel gefangen werden. Wie wir ſehen, lauten auch in 1) Zſchokke: =; Paraſitenfauna von Trutta salar; Centralbl. für Bakt. und Burafitenf. Nr. 21—25. 1891/92 35 Mieſcher⸗Rüſch: at und W e Beiträge zur Kenntniß vom Leben des Rhein⸗ lachſes im all: Ichthyol. Mitth. a. d. Schweiz zur internat Fiſchereiausſtellung zu Berlin 1880. 3) M'Intoſh: Notes on the kood and parasites of the Salmo salar; Journ. of Linnean Soc. 1863. a Un 4 . dieſer Beziehung die Angaben aus den einzelnen Ländern verſchieden, und wenn wir aus den zuverläſſigen Mittheilungen der finniſchen und ſchottiſchen Forſcher zwar den Schluß ziehen müſſen, daß in den Flüſſen dieſer Länder der aufſteigende Lachs ſicher, wenigſtens zuweilen, Nahrung zu ſich nimmt, ſo bleiben wir dagegen im Unklaren, ob ſich unſer Rheinlachs ebenſo verhält, wie ſeine Verwandten aus den Oſtſeeprovinzen und in Schottland. Um nun dieſe Frage mit Sicherheit zu entſcheiden, iſt neuerdings von Profeſſor Zſchokke in Baſel ein anderer Weg der Forſchung eingeſchlagen worden, welcher auch zu einem beſtimmten Reſultat geführt hat. Profeſſor Z ſchokke, welcher ſich bereits früher vielfach mit den Paraſiten des Lachſes beſchäftigt hat, geht von der ſicher begründeten Thatſache aus, daß die Schmarotzer oder Paraſiten, welche ein Thier in ſeinem Körper beherbergt, ein getreues Bild von der Art und Weiſe der Ernährung desſelben liefern muß. Denn „durch die Nahrung wird die Großzahl der ungebetenen Gäſte in den thieriſchen Körper eingeſchmuggelt und mit der Natur der Nahrungsſtoffe wechſelt auch die der mit ihnen eingeführten Paraſiten“. Wenn ſich ſomit in einem als Paraſitenträger bekannten Organismus z. B. nur Paraſiten vorfinden, welche ausſchließlich in Meeresthieren leben, im Süßwaſſer dagegen nie vorkommen, ſo geht hieraus hervor, daß dieſer Organismus ſeine Nahrung nur aus dem Meere entnommen haben kann, natürlich unter der Vorausſetzung, daß die Nahrung, welche er im Süßwaſſer zu ſich nehmen könnte, überhaupt Paraſiten enthält. Dieſe Vorausſetzung trifft nun im beſonderen Maße beim Lachs zu. Einmal iſt der Lachs überhaupt eine der reichſten Paraſitenherbergen unter den Fiſchen, beſitzt derſelbe doch ſchon von paraſitiſchen Würmern allein nicht weniger als 33 ver— ſchiedene Arten, natürlich nicht alle zu gleicher Zeit; andererſeits iſt die Nahrung desſelben, welche ſowohl im Meere wie im Süßwaſſer vorwiegend aus Fiſchen und Krebſen beſteht, ſelbſt ſo reich an Paraſiten, daß man aus der Natur der Letzteren, welche mit der Nahrung in den Lachs gerathen müſſen und ſich in demſelben wiederfinden, in jedem Falle einen Schluß darauf ziehen kann, ob die Nahrung des Lachſes dem Meere, oder dem Süßwaſſer oder aus beiden Medien entnommen iſt. Die Unterſuchungen von Prof. Zſchokke haben nun ergeben, daß der Rheinlachs unter den zahlreichen ſchmarotzenden Würmern, welche ſeinen Körper bewohnen, keinen einzigen Paraſiten beſitzt, der ausſchließlich dem ſüßen Waſſer eigenthümlich iſt. Allerdings finden ſich im Rheinlachs ſchon einige Schmarotzer vor, ſo z. B. ein Bandwurm (Bothriocephalus infundibuliformis), die auch den Körper von Süßwaſſerfiſchen befallen. Allein alle dieſe Würmer ſind auch zu gleicher Zeit Gäſte von Meeresfiſchen, jo daß der Rheinlachs dieſe Paraſiten ſehr wohl im Meere erworben haben kann. Im Ganzen genommen aber, wenn man alle den Rheinlachs infizirenden Schmarotzer überblickt, zeigen dieſelben ein durch— aus marines Gepräge und nicht weniger als acht verſchiedene Arten gehören ausſchließlich dem Meere an, es ſind dies: Drei Spulwürmer (Ascaris adunca, Asc. clavata, Asc. communis), ein Kratzer (Echinorhynchus agilis), ein Saugwurm (Distomum varicum) und drei Bandwürmer (Rhynchobothrium paleaceum, Tetrarhynchus grossus und Tetrarhynchus macrobothrius). Die Bedeutung dieſer Thatſache tritt noch viel klarer hervor, wenn wir die Paraſiten— fauna des Lachſes mit der der übrigen Wanderfiſche, z. B. mit der der Meerforelle (Trutta trutta), vergleichen. Dieſelbe beſitzt unter den 16 ſie befallenden ſchmarotzenden Würmern ſchon allein 9 Arten, welche ſonſt nur in Süßwaſſerfiſchen vorkommen und nur eine einzige Meeresform. Und ähnlich ſteht es mit dem Schnäpel, dem Stint, dem Neunauge und dem Hauſen, in welchen die rein marinen Elemente der Schmarotzerwürmer nahezu vollkommen verſchwinden, während der Aal ziemlich gleichmäßig ſowohl von Meeres- wie Süßwaſſer— paraſiten heimgeſucht wird, wogegen der Stör, der Maifiſch und die Finte neben verhält— nißmäßig zahlreichen Wanderfiſchwürmern recht deutliche marine Beimengungen aufweiſen. Aus dieſen Thatſachen laſſen ſich manche intereſſante Schlußfolgerungen über die Lebensweiſe unſerer Wanderfiſche ziehen. Während der Rheinlachs bis zu ſeiner Geſchlechts— reife und ſeiner darauffolgenden Hochzeitsreiſe in die Berge ſich ausſchließlich im Meere heranmäſtet, nehmen andere Wanderfiſche, wie die Meerforelle, der Schnäpel, der Stint ꝛc. 48 auch im ſüßen Waſſer Nahrung zu ſich und ſchmälern den Reichthum derſelben, nicht gerade zum Vortheil der dort wohnenden Standfiſche. Wenn ein Vergleich der Paraſitenfauna des Rheinlachſes und der andern Wander— fiſche, in Uebereinſtimmung mit den Reſultaten der Darmunterſuchungen, zu dem Ergebniß geführt hat, daß der Rheinlachs faſtet, ſo wird das Vertrauen auf die Zuverläſſigkeit dieſer ganzen Schlußfolgerung noch geſteigert werden, wenn wir mit den Paraſiten des Rheinlachſes die Schmarotzer des ſchottiſchen und des Oſtſeelachſes zuſammenſtellen. Wir haben ja oben bereits erſehen, daß der Lachs in dieſen Gegenden kein ſo ſtrenger Temperenzler iſt, wie ſein rheiniſcher Vetter und zuweilen einen fetten Biſſen nicht verſchmäht. Wir dürfen daher auch erwarten, in den Lachſen der Oſtſee und aus Schottland Paraſiten anzutreffen, welche ſonſt nur in Süßwaſſerfiſchen vorkommen. Dieſe Vorausſetzung beſtätigt die direkte Unterſuchung in der That vollkommen. Prof. Zſchokke fand in 34 Exemplaren von Oſtſeelachſen, in welchen er ſelbſt 12 verſchiedene Paraſiten beobachtete, darunter nur 2 Formen rein marinen Charakters, im Rheinlachs dagegen, wie vorher erwähnt, 8 typiſche Meeresarten. Während der Rheinlachs ferner keinen einzigen ausſchließlich dem Süßwaſſer angehörenden Schmarotzerwurm beher— bergt, beſitzt der Oſtſeelachs dagegen 2 ſpezifiſche Süßwaſſerparaſiten, den ſog. Kappenwurm (Cucullanus elegans), der den Darmkanal des Barſches ſehr häufig bewohnt und einen Bandwurm (Triaenophorus nodulosus), welcher oft den Barſch, Hecht, Stichling und andere Süßwaſſerfiſche befällt. Im Uebrigen ſetzt ſich die Schmarotzerwelt des Oſtſeelachſes aus verſchiedenen ſowohl marinen wie Süßwaſſerelementen zuſammen und bietet ſomit in ihrem Geſammtcharakter, etwa dasſelbe Bild, welches auch andere Wanderfiſche, wie z. B. der Aal, aufweiſen. Sehr ähnliche Verhältniſſe wie der Oſtſeelachs zeigt uns nach den Unterſuchungen von M' Intoſh auch der ſchottiſche Lachs im Tayfluſſe, welcher neben rein marinen Schma— rotzern auch einige ſpezifiſche Süßwaſſerparaſiten beherbergt, jo z. B. einen Kratzer (Echino- rhynchus proteus) und einen Saugwurm (Distomum tereticolle), welche derſelbe nur bei der Nahrungsaufnahme im Süßwaſſer erworben haben kann. ö So beſtätigt uns denn der paraſitologiſche Befund die ſchon auf anderem Wege zum Theil feſtgeſtellte Thatſache, daß ſowohl der Oſtſeelachs, wie ſein Verwandter in Schottland, in den Flüſſen Nahrung zu ſich nehmen muß, während der Rheinlachs eine ſtrenge Faſtenzeit beobachtet. Wir haben unſerer bisherigen Betrachtung nur den rein geographiſchen Charakter der Paraſitenfauna des Lachſes zu Grunde gelegt. Die Unterſuchungen von Prof. Zſchokke haben indeſſen über die genauere Art und Weiſe, wie die ſchmarotzenden Würmer die ein— zelnen Organe des Lachſes befallen, auch eine Reihe von wichtigen Ergebniſſen geliefert, welche ſich in demſelben Sinne verwerthen laſſen und zu der gleichen Schlußfolgerung führen. Es bewohnen nämlich die Schmarotzer des Rheinlachſes ſo ziemlich alle Organe z. B. den Schlund, Magen, die Blinddärme, die Leber, Milz, Niere, Geſchlechtsorgane und die Leibeshöhle, theils frei, theils im eingekapſelten Zuſtande. Nur ein einziges Organ — und das iſt beſonders auffallend und wichtig — war ſtets frei von Paraſiten, nämlich der ganze Darmkanal unterhalb der Blinddärme bis zum After. Dagegen zeigten ſowohl der Oſtſeelachs, wie auch der Lachs im Tayfluſſe dieſen Theil, des Darmkanals ſtets mit Schmarotzern zuweilen ſogar ſehr ſtark beſetzt. Welchen Schluß müſſen wir nun hieraus ziehen? Ein italieniſcher Forſcher, Monticelli, hat in der zoologiſchen Station zu Neapel die Beobachtung gemacht, daß Fiſche, welche einige Zeit ohne Nahrung gehalten wurden und hungern mußten, ihre eigentlichen Darmparaſiten vollkommen verloren, während ſie bei regel— mäßiger Ernährung gerade im Darm eine große Zahl von Schmarotzern aufwieſen. Aus dieſer Thatſache geht wohl hervor, daß der Rheinlachs, welcher in der Vertheil— ung der Paraſiten auf ſeine Organe ganz dieſelben Verhältniſſe aufweiſt, wie ein beliebiger anderer hungernder Fiſch, wohl auch hungern und ſich jeder Nahrung im Rhein enthalten wird, daß dagegen der ſchottiſche und der Oſtſeelachs, deren Darmparaſiten ſich in der gleichen Weiſe vertheilen, wie in anderen regelmäßig ernährten Fiſchen, ihre Nahrungsaufnahme in 49 den Flüſſen nicht einſtellen, ſondern entweder ununterbrochen oder doch von Zeit zu Zeit, in gewiſſen Abſtänden ihrer Freßluſt Genüge leiſten werden. So führt denn auch dieſes Thatſachenmaterial zu dem ſchon oben aus anderen Gründen hergeleiteten gleichen Reſultat und wir können heute wohl, Dank der ſo mühevollen und ſchwierigen Unterſuchungen von Prof. Zſchokke, die Frage, ob der Rheinlachs faſtet, als abgeſchloſſen betrachten. Freilich bleibt die Urſache für dieſes ſonderbare Verhalten des Lachſes im Rhein zur Zeit noch völlig unaufgeklärt. H. II. Aeber Störerbrütung. Bekanntlich iſt es im vergangenen Sommer ſeit längerer Zeit wieder einmal gelungen, den Stör in unſeren Gewäſſern künſtlich zu befruchten. Wie ſeiner Zeit bereits berichtet, haben ſowohl Herr J. Mohr in Glückſtadt, als auch der im Auftrage und nach den Intentionen des Herrn Amtsgerichtsrath Adickes arbeitende Fiſchmeiſter Herr Schwolert in der Oſte einige Millionen Störeier befruchtet, von denen aber bei Weitem der größte Theil durch Pilze zu Grunde ging. Eine relativ kleine Quantität, welche ſich ſehr ſchnell, innerhalb 65 — 72 Stunden, zu kleinen, Kaulquappen äußerlich ſehr ähnlichen Fiſchchen ent— wickelt hatte, konnte vom Hamburger Fiſcherei-Verein eine Zeit lang, ca. 6 Wochen, in einem Teich aufgezüchtet werden, ging aber dann auch zu Grunde. Ein anderer Theil ſowohl von den durch Herrn Mohr wie durch Herrn Schwolert befruchteten Eiern wurde zu wiſſenſchaftlichen Unterſuchungen konſervirt und an verſchiedene Forſcher mit größter Bereit— willigkeit abgegeben. Dadurch hatten die Bemühungen um die künſtliche Störerbrütung in dieſem Jahre wenigſtens einen wiſſenſchaftlichen Werth, wenn ſie auch zunächſt für die Praxis noch ohne große Bedeutung geblieben ſind. Zu derſelben Zeit wie bei uns in Deutſchland wurden auch in Nordamerika ähnliche Verſuche mit der künſtlichen Befruchtung von Stören unternommen. An der Oſtküſte von Nordamerika, z. B. im Delawarefluß, noch mehr in den Strömen von Südkarolina, Florida ꝛc., kommt bekanntlich unſer deutſcher Stör, der Acipenser Sturio, häufig vor, zuweilen ſo zahlreich, daß von dort im vergangenen Jahre ein einziger Fiſchhändler 20 Tonnen Caviar nach Hamburg verſandt hat. In Amerika gibt es nun an den verſchiedenen vom Stör zahlreich beſuchten Flüſſen große Caviarfabriken, in welchen die gefangenen Störe in mäch— tigen Baſſins eine Zeit lang gehalten werden. Hier iſt natürlich eine ſehr günſtige Gelegenheit zu Befruchtungsverſuchen gegeben, welche bei uns noch gänzlich mangelt; denn eine der größten Schwierigkeiten für die künſt— liche Befruchtung iſt natürlich der Umſtand, daß es ſelten gelingt, zu gleicher Zeit oder wenigſtens doch kurz hintereinander männliche und weibliche Störe zu fangen. Zumeiſt fäng tman Rogener und da keine genügenden Haltevorrichtungen zum Aufbewahren derſelben vorhanden ſind, ſo ſtehen die Rogener zumeiſt ab, ehe ein Milchner, namentlich ein reifer, gefangen wird. Die genannten Schwierigkeiten ſind nun in den Caviarfabriken Nordamerikas alle vermieden und in einer derſelben am Delaware hat im Auftrag der U. 8. Commission of Fisheries Dr. J. A. Ryder im großen Umfang Befruchtungsverſuche angeſtellt und darüber im Bulletin of th. U. S. Comm. of Fish. berichtet.“) Zur Befruchtung verwandte Ryder nur ſorgfältig ausgewählten Rogen, welcher aus den aufgeſchnittenen Weibchen entnommen wurde. Als brauchbar erwieſen ſich nur ſolche Eier, melche vollkommen rund, nicht abgeplattet und eckig waren und deren Farbe mehr oder minder hell- oder dunkelbraun war, jedenfalls aber nicht grau oder ſchieferfarben ſein durfte. Auch ſolche Eier erwieſen ſich als unreif, welche auf den Oberflächen Runzeln und theilweiſe Schrumpfungen zeigten. 1 Wie auch bei uns in Deutſchland, ſo hatte auch Ryder in Nordamerika immer = großen Mangel an Milchnern, namentlich an reifen. Oft gaben ganz große Störe nur 3 wenige Tropfen reifen Samens ab, welcher durch Preſſen und Drücken der Störe gewonnen wurde. Verſuchte man die Hoden aufzuſchneiden, jo erwies ſich die Hauptmaſſe der Milch als unreif und für die Befruchtung unbrauchbar. Die Urſache für dieſe merkwürdige Er⸗ 5 1 konnte von Ryder noch nicht ſicher feſtgeſtellt werden. ) *) The Sturgeon and Sturgeon Industrie of the East Coast of the United States. A report published in the Bulletin of the U. S. Commission of Fisheries. by John A. Ryder. 50 Wenn die Eier in der üblichen Weiſe befruchtet waren, jo wurden ſie in ſchwimmende Brutkäſten geſetzt, deren Boden aus Leinwand beſtand. Die Käſten kamen in fließendes Waſſer, in den Abfluß eines Teiches. Der Verlauf und namentlich der Erfolg dieſer Erbrütung war ſo wie bei uns in Deutſchland. Faſt ſämmtliche Eier gingen an Pilzen (Saprolegnien) zu Grunde. Die ſchleimige Oberfläche der Eier, welche es bewirkt, daß dieſelben ſich zu Klumpen zuſammenballen, iſt natürlich ſehr geeignet, allerhand Schlammtheilchen und ſo auch die Sporen von Pilzen den Eiern anzukleben. Für Letztere iſt dieſer Schleim um die Eier ein erwünſchter Nährboden, welcher ihre rapide Vermehrung und dadurch den Tod der Eier herbeiführt. Sehr merkwürdig und auffällig iſt der Umſtand, daß im Delawarefluß die— jenigen Störeier, welche nicht von Pilzen befallen waren und ſich entwickelten, bis zum Ausſchlüpfen 6 Tage brauchten, alſo die doppelte Zeit wie bei uns. Nach den verſchiedenſten Verſuchen, welche Ryder ſtets mit demſelben negativen Erfolg angeſtellt hat, kommt derſelbe zu dem Schluß, daß die Form und Konſtruktion der Brut— apparate, welche man für Störeier zur Anwendung bringen kann, ohne Einfluß auf den Erfolg der Erbrütung iſt. Die Eier verpilzen eben in jedem Apparat. Es iſt daher nothwendig, daß man zur Erbrütung nur ſolches Waſſer in Anwendung bringt, das entweder von Natur frei von Pilzen oder Pilzſporen iſt, oder das auf künſt⸗ lichem Wege hievon befreit wird. Der erſte Fall dürfte wohl kaum irgendwo vorkommen, jedenfalls nicht in ſolchen Gewäſſern, welche die zur Erbrütung von Störeiern nöthige Temperatur haben müſſen. Man wird daher wohl genöthigt ſein, das Waſſer auf künſtlichem Wege von Pilzen zu befreien, indem man dasſelbe, wie Ryder vorſchlägt, entweder höchſt ſorgfältig filtrirt, oder es zuvor durch Röhren leitet und bis zur Siedehitze erwärmt, vor dem Einfließen in den Brutapparat dann aber wieder mit Luft ſättigt und zugleich abkühlt. Zu dieſem Zwecke gibt Ryder ſelbſt eine geeignete Röhrenleitung an, welche verhältnißmäßig die geringſten Koſten verurſachen würde. Der Erfolg einer derartigen Erbrütung iſt durch Verſuche noch nicht feſtgeſtellt worden. III. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei-Verein. Wie wir bereits früher erwähnt haben, hat der oberpfälziſche Kreis-Fiſcherei-Verein ſeinen X. Jahresbericht erſtattet, welcher außer durch die Fülle des in demſelben enthaltenen und von der Thätigkeit des Vereins rühmliches Zeugniß ablegenden reichen Materials noch ein beſonderes Intereſſe dadurch erregt, daß dieſer Bericht zugleich kurze hiſtoriſche Streiflichter auf die bisherige zehnjährige Thätigkeit des Vereins wirft. Es gebricht uns hier leider an Raum, näher auf dieſen Theil des Berichtes einzugehen, nur ſei erwähnt, daß der Verein, welcher ſich mit 70 Mitgliedern konſtituirte, zur geit 328 Mitglieder zählt. Eine beſondere Thätigkeit entfaltet der Verein durch ſeine regen Beziehungen, welche derſelbe mit 23 Bezirks⸗Fiſcherei⸗Vereinen, 1558 Mitglieder umfaſſend, unterhält, ebenſo durch ſeinen Verkehr mit den im Kreiſe befindlichen Fiſcher-Innungen, welche zuſammen 77 Mitglieder zählen, ſo daß demnach im Ganzen von 1963 Mitgliedern die flſchereilichen Intereſſen des Kreiſes Oberpfalz und von Regensburg wahrgenommen werden. Die Geſchäſte des Vereins leitet ein Vereins-Ausſchuß, deſſen I. Vorſtand Herr Dr. Friedrich von Ziegler, Exzellenz, k. Staatsrath und Regierungs⸗Präſident i in Regensburg, deſſen I. Sekretär und Kaſſier Herr Karl Max Seitz, fürſtlich Thurn und Taxis'ſcher Oberreviſor in Regensburg bunte 5 hierzu kommen weitere 12 Mitglieder. Aus der Thätigkeit des Vereins heben wir nachſtehende unkte hervor. Schonyvorſchriften für Krebſe. Die Nothwendigkeit der Realiſirung der in der Miniſterial⸗ STRIKE vom 24. November 1890 enthaltenen Vorſchläge, betreffend: 1. Männliche Krebſe, 2. ſogenannte Butterkrebſe, 3. Einlaſſen von Enten, wurde von der vom Vereine hiezu berufenen Kommiſſion faſt einſtimmig verneint. — Mit der 1 Vertheilung befruchteter Edelzucht— 1 9811 1 Srübjahre 1890/91 begonnen. — „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ vom 18. Mai 1890 14 und 11 Die Generalverfommlung des Vereins für 1890/91 fand am 20. Oktober 1891 in der 3 Stadt Beilngries ſtatt. Hierüber, ſowie über die damit verbundene Fiſch⸗ e in Beiln⸗ gries haben wir bereits berichtet. ek. „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1891 pag. 261, 277 und 286. Rechnungsweſen. Die zehnjährigen Rechnungsreſultate A Gejammmteimnahme 29,356 M 94 J, Geſammtausgabe 27,129 M 93 ; hiernach Aktivreſt: 2226 M 91 3. Die Jahresrechnung I 1890/91 % 19153 für ſich ab: Einnahmen 6261 M 64 ½, Ausgaben 4034 M 78 3; ſohin Aktiv⸗ re Inventar. Werth der Literalien mit 160 Stück: 446 M 37 4, der 114 ein auge und Transport- ꝛc. Gegenſtänden mit 107 Stück: 702 M 39 ; zuſammen 1148 4 8 8 ol —— — Anerkennungen wurden dem Vereine ausgeſprochen von dem k. Staatsminiſterium des Innern, Abth. für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel d. d. 28. Novbr. 1890 und d. d. 3. Oktober 1891. Literalien. An Zeitſchriften wurden gehalten: 1. Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern; 2. Deutſche Fiſcherei- Zeitung; 3. Allgemeine Fiſcherei-Zeitung (letztere in zwei Exemplaren). Angeſchafft: ſieben Lehrbücher, beziehungsweiſe Broſchüren. Unterricht wurde ertheilt den Schülern des landwirthſchaftlichen Winterkurſes von Herrn Dr. Schwab, k. Kreis⸗Irrenanſtalts-Direktor in Karthaus-Prüll in der dort befindlichen Brutanſtalt. Eine für die geſammten Fiſchereiverhältniſſe der Oberpfalz höchſt wichtige und anderen Vereinen zur Nachahmung ſehr zu empfehlende Aufgabe hat der Verein durch die Anfertigung einer ichthyologiſchen und hydrographiſchen Karte der Oberpfalz gelöſt. Dieſelbe wurde von dem vormaligen k. Bezirksamts-Aſſeſſor und I. Vereins-Sekretär in Regensburg, nunmehr in das k. bayeriſche Staatsminiſterium einberufenen k. Regierungs-Rathe Herrn Alois Hoermann in München anfangs der 80er Jahre auf Grundlage eines von den k. Forſtämtern ausgefüllten Frageſchema's entworfen und durch den k. Forſtbuchhaltungs-Funktionär, Herrn Karl Mayer in Regensburg, in Detailkarten nach den Bezirken ausgeführt und alsdann zu einer Hauptkarte zuſammengefaßt. Nach der Statiſtik nehmen die ſämmtlichen Gewäſſer des Kreiſes eine Fläche von 42,034 Tgw. (14,292 ha) ein: davon treffen 24,703 Tgw. (8299 ha) auf die Flüſſe und 17,331 Tgw. (5893 ha) auf die Teiche. Sowohl in den Bezirkskarten, wie in der Hauptkarte ſind die Stromgebiete in verſchiedenen Farben ausgezeigt und zwar: das Stromgebiet der Donau grün, der Elbe roth und des Rheines gelb; die Bezirksamts- und Gemeinde-Grenzen ſind deutlich gezogen, Weiher und Teiche, auch die kleinen Bachgerinne und Quellfließen eingetragen, der Fiſchſteg im Regen bei Reichenbach und die Fiſchpäſſe in der Naab bei Ebenwies, Pielenhofen und Kallmünz erſichtlich gemacht und 42 Brut— ſtationen beſonders gekennzeichnet; auch ſind die Sitze der 23 Bezirks-Fiſcherei-Vereine und des Kreis⸗Vereines durch Initialen angedeutet. Alle fließenden Gewäſſer ſind mit fortlaufenden Nummern verſehen und zwar: die des Donau— gebietes von Nr. 1—616, der Elbe von Nr. 617—666 und des Rheines von Nr. 667 —713. Mittels dieſer Nummern nun ſind die ſämmtlichen Karten mit einer ausführlichen Beſchreibung in Zuſammenhang gebracht und ſo ſich gegenſeitig ergänzend, leicht zurechtfindlich gehalten. Die Gewäſſer, insbeſondere die Flüſſe, ſind zwar in Kürze, aber ſo genau als möglich nach Urſprung, Eintritt in den Kreis, Austritt aus demſelben, Länge, Breite, Tiefe, Grundlagerung und Formation beſchrieben; hiezu ſind auch die in denſelben vorfindlichen Fiſche mit Einbezug der ſeit dem Wirken des Kreis— Vereines eingeſetzten und großentheils eingebürgerten Aale, Lochleven- und Regenbogen-Forellen, Bachſaiblinge und Zander aufgeführt, die Fiſchereiberechtigten benannt und die verſchiedenen Fang— arten bezeichnet. J Vertheilung von Anzeige Prämien. In der Zeit vom 1. Juli 1890 bis Ende Juni 1891 find im Geſammtbetrage von 375 M an 1 k. Forſtbedienſteten, 12 Gendarme und 16 Polizeidiener Prämien verliehen worden. Anzeigenſtand. 93 Anzeigen; hiebei Verurtheilung und Beſtrafung von 118 Angeklagten; hiemit waren 16 Gerichte befaßt. . Konfiszirt wurden 17 verſchiedene Angelgeräthe, 1 Fiſchgabel, 3 Pathien Fiſche und 20 Stück Krebſe. ’ Strafmaß. Im Ganzen wurde erkannt auf 77 Tage Gefängniß, 78 Tage Haft, 413 M Geldſtrafe und 1 Verweis. Geſammtzahl der Anzeigen im Laufe der zehnjährigen Thätigkeit 1603, prämiirt mit 6212 M — Erlegung von 1323 Stück Fiſchottern mit 7938 M aus Kreismitteln prämiirt. — 91 Fangeiſen im Werthe von 1125 M 55 JS unentgeltlich vertheilt. — Bezahlung von Otterprämien durch die k. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg im abgelaufenen Verwaltungsjahre (6 A per Stück) 558 M. für 93 Stück an 63 Bewerber. Fiſchraubvögel wurden pro 1890/91 erlegt: 5 Fiſchaare, 5 Milane, 53 Fiſchreiher, 7 Rohr— dommeln und 15 Sägetaucher und hiefür aus Vereinsmitteln bezahlt 166 & (per Stück: Fiſchaar 4 M, Milan 3 &, Reiher 2&4, Rohrdommel 2 &, Sägetaucher 4 NM). \ Fiſchpäſſe funktioniren nun drei in dem Naab- und einer in dem Regenfluſie. Unterhalt von Brutanſtalten. Zur Anſchaffung von drei Fiſchzuchtapparaten und ähnlichen Zwecken wurden vom Vereine Beiträge mit zuſammen 291 M 75 geleiſtet. Befruchtete Edelſiſcheier wurden unentgeltlich vertheilt & conto des Deutſchen Fiſcherei— Vereins 128,000 Stück; à conto des Kreisfiſcherei-Vereins (darunter 7000 Stück von Herrn Kunkel in Marktheidenfeld unentgeltlich überlaſſen) 117,000 Stück. — Eine ſehr ausführliche Tabelle zu dem Jahresberichte läßt die Brütungsreſultate auf das Genaueſte erſehen. Dieſelben waren im Berichtsjahre nicht ſo günſtig als ſonſt, aber doch immerhin noch im Ganzen zufriedenſtellend. Mit einer ausführlichen Schilderung des gegenwärtigen Standes in der Zucht der im Kreiſe gepflegten Fiſche, wie Bach- und Lochlevenforelle, Bachſaibling, Regenbogenforelle, Zander, Huchen, Karpfen, Aale ꝛc. ſchließt der 72 Seiten ſtarke, ſehr eingehend und überſichtlich gearbeitete Bericht, aus welchem wir nur noch hervorheben wollen, daß, wie der Bericht auf S. 58 felbſt betont, von ſämmtlichen Fiſchereiꝙ⸗Vereinen ausnahmslos eine Mehrung der Fiſch— beſtände konſtatirt wird, ſeitdem die künſtliche Fiſchzucht betrieben wird. Sächſiſcher Fiſcherei⸗ Verein. Am Donnerstag, den 18. Februar 1892 ſoll Nachmittags 31/2 Uhr die General⸗ Verſammlung des nn Fiſcherei⸗Vereins in Dresden (Renner's Reſtaurant „zu den drei Raben“, Marienſtraße 22. abgehalten werden. Der Zutritt iſt nur Mitgliedern und durch ſolche eingeführten U— — — Gästen geſtattet. Eine kleine Ausſtellung von Fiſchfang-, Angel- und Brut-Geräthen wird mit der Verſammlung verbunden werden. Tages⸗ Ordnung: Vortrag der Vereins-Rechnung und Vorlage des Geſchäftsberichtes. (Hauptmann Aſter.) Richtigſprechung der Vereins-Rechnung von 1890 und Wahl einer Rechnungsprüfungs⸗ Abordnung. (Wirkl. Geh. Rath Schmaltz.) 3. Mittheilung über verwendete und zu verwendende Mittel: a) Tür nochmals auszuſetzende Aalbrut in Ben chen nz (Hauptmann Aſter.) b) Für eine Preisſchrift über Teichanlagen. (Geh. Reg.⸗Rath Frhr. v. Weiſſenbach.) . Sind in den an der Elbe neu e e Schonreviere im Sinne 8 Preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874, § 30, anzuſtreben? (Graf v. Könneritz.) Iſt es angezeigt, daß der Sächſiſche Fiſcherel⸗Bedein ferner noch Fiſchbrut in den Elb⸗ ſtrom ausſetzt und von welchen Fiſcharten? (Profeſſor Dr. Nitſche.) Anträge aus der Mitte der Verſammlung. Ueber die weiteren praktiſchen Aufgaben des Sächſ. Fiſcherei-Vereins. (Direktor Endler.) Allgemeine n e (Hauptmann Aſter.) Dresden, im Februar 1892. Der Vorſtand des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins. Graf von Könnerik-Tofa. After, Der Generalverſammlung geht ein gemeinſames Mittageſſen voraus, zu welchem Anmeldungen bis zum 16. Februar an den Verein erbeten ſind. IV. Vermiſchte Mittheilungen. In der Nr. 43 (Jan. 1892) der Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins gibt Herr Max von dem Borne eine Zuſammenſtellung mehrerer Urtheile amerikaniſcher Fiſchereiſachverſtändiger über den Forellenbarſch, Black Bass, welche wir unſern Leſern um jo weniger vorenthalten wollen, als bekanntlich bei uns in Europa in letzter Zeit verſchie— dene hievon ſehr abweichende Anſichten über den Forellenbarſch laut geworden ſind. Hier die Amerikaner: 1. Henry C. Ford, President of the Commission of Fisheries in Pennſylvania. — Philadelphia, 22. Dezember 1890: Die Frage, ob die Fiſcherei durch die Einführurg des Black Bass geſchädigt worden iſt, kann nirgends ſo zutreffend beantwortet werden, wie in Pennſylvanien. Im Jahre 1870 ſind in die Ströme Delaware und Susquehanna je 100 Black Bass in der Nähe der Mündung, oberhalb der Grenze von Ebbe und Fluth, eingeſetzt worden. Jetzt ſind dieſe Fiſche im Susquehanna ſehr häufig und der Delaware iſt von Depoſit bis Trenton einer der beſten Black Bass- Flüſſe der Vereinigten Staaten. Beide Flüſſe ſind von altersher wegen ihrer guten Shadfiſcherei“) bekannt. Beſonders war dies bei dem Delaware der Fall, bevor er durch ein bei Lackawaxen, 150 Meilen oberhalb von Trenton erbautes Wehr abge— ſperrt wurde. Die Fiſchereikommiſſion von New-Yerk erbaute dort vier Fiſchwege und machte dadurch 100 Meilen des Fluſſes oberhalb des Wehres für den Shadfiſch wieder zugänglich. Der Fang dieſes Fiſches war trotzdem bis vor vier bis fünf Jahren ſchlechter geworden und man glaubte, daß der Black Bass dies verſchuldet habe, weil er unter den zum Meere hinabſchwimmenden jungen Shadfiſchen raube. Ich habe während einer Reihe von Jahren im Sommer am oberen Delaware gelebt und viele Black Bass mit der Angel gefangen; ich habe bei Tauſenden dieſer Fiſche den Mageninhalt unterſucht und darin nur zweimal junge Shadfiſche gefunden. Dieſelben gehen im Herbſt in's Meer und ſchwimmen in der tiefſten Stromrinne, während der Black Bass feine Nahrung am Ufer im flachen Waſſer ſucht. Die Urſache des Verfalls der Shadfiſcherei war eine andere. Der obere Lauf des Delaware war mit ſtehenden, aus Holz dauerhaft erbauten Fiſchfallen (fish baskets) dicht beſetzt, in welchen die zarten jungen Shadfiſche zwar nicht gefangen, aber worin Myriaden derſelben getödtet wurden. Vor vier Jahren wurde im Staate Pennſylvania ein Geſetz erlaſſen, welches die Fiſchkörbe verbot und beſeitigte. Seitdem wurde die Shadfiſcherei im Delaware von Jahr zu Jahr beſſer und der Fang hatte 1887 einen Werth von 350,000 Dollars und 1890 einen Werth von 700,000 Dollars. Dies liefert den Beweis, daß der Black Bass nicht den Rückgang der Shadſiſcherei herbeigeführt hat. Der Large mouthed, Black Bass 15 v O nn d { *) Der Shadfiſch (Clupea 7 iſt die amerikaniſche Finte und ſpielt in der dortigen Fiſcherei eine große Rolle. (Anm. d. Red.) / . oder Forellenbarſch war immer heimiſch in allen großen atlantiſchen Shadflüſſen des Südens von Roancke in Nord-Carolina bis zum St. Johnsfluſſe in Florida, die alle wegen ihrer ergiebigen Shadfiſcherei bekannt ſind. Niemand hat geglaubt, daß in dieſen Flüſſen der Black Bass der Shadfiſcherei Schaden zugefügt habe. Der Black Bass iſt nur für große Seen und Flüſſe geeignet und ſollte von kleinen Gewäſſern, welche nur Forellen enthalten, fern gehalten werden, obgleich er auch dort gedeiht. Im Delaware hat ſich der Beſtand an anderen Fiſcharten ſeit der Einführung des Black Bass nicht merklich vermindert. Derſelbe Autor berichtet am 8. Juni 1889 in „The American Angler“, S. 367, 368: Im unteren Laufe des Delawareſtromes wird ungefähr von 500 Booten während des Sommers gefiſcht und es werden hierbei ungefähr 40 Zentner dieſer Fiſche täglich gefangen. Der dadurch gewonnene Beitrag zur Ernährung des Volkes iſt daher bedeutend; ein fernerer Vortheil entſteht für die Umgegend dadurch, daß durch den intereſſanten Sport, welchen der Fang des Black Bass mit der Angel gewährt, eine Menge Fremde herange— zogen werden, welche viel Geld in das Land bringen. Und nun noch einige Worte zur Rechtfertigung des verunglimpften Fiſches. Erſtens kann ſich jeder, welcher die Lebensweiſe des Black Bass aufmerkſam beobachtet, davon überzeugen, daß er dem Shadfiſche mehr nützt wie ſchadet. Ich habe es oft geſehen, daß die Shadfiſche ihre Eier an ſandigen Ufern des oberen Flußlaufes ablegen, wo das Waſſer ſo rein iſt, daß das Laichgeſchäft in 10 bis 12 Fuß tiefem Waſſer beobachtet werden kann. Das Weibchen legt ſeine Eier auf Sand und Steinen ab und wenn ſie das Männchen befruchtet hat, ſo verlaſſen beide Fiſche die Eier, ohne ſich weiter darum zu bekümmern. Dann kommen die Räuber, kleine Weißfiſche, Barſche, Mühlkoppen und Krebſe und verzehren den Laich in ſolcher Menge, daß nicht zwei Prozent davon zur Entwicklung gelangten. Unter dieſen Laichräubern findet man niemals einen Black Bass. Alle dieſe andern Fiſche beißen an einer mit Shadrogen beköderten Angel, ein Black Bass thut dies niemals. Dieſer nimmt nur lebenden Köder und er iſt es, welcher unter den Shadrogenräubern aufräumt. Seine Nahrung beſteht aus Ellritzen, kleinen Weißfiſchen, Krebſen, Würmern und Mühlkoppen. Letztere ſind den Shadeiern beſonders verderblich, weil ſie ſtets am Grunde ſich aufhalten, wo die Eier abgelegt worden ſind. Die Mühlkoppen ſind ungenießbar, werden nicht länger als 15 em und ſind eine Lieblingsſpeiſe des Black Bass zum Nutzen der Shadfiſche. Den größeren Zwergwels nimmt der Black Bass nicht. Die zweite Frage iſt, ob der Black Bass die jungen Shadfiſche frißt? Ich habe ſeit 15 Jahren im oberen Delaware Black Bass gefangen und Tauſende dieſer Fiſche unterſucht, um zu erforſchen, wovon ſie ſich nähren. Ich habe in den zahlreichen Mägen überhaupt nur zwei kleine Shadfiſche gefunden und mich oft darüber gewundert, weshalb ſie einen ſo zarten und ſchmackhaften Biſſen verſchmähen. Bei genauer Beobachtung der Lebensweiſe der beiden Fiſcharten habe ich wahrgenommen, daß die jungen Shadfiſche in Schwärmen, welche wie zahlloſe ſilberglänzende Funken in der Sonne ſchillern, zum Meere hinabziehen und dabei immer die tiefſte Rinne der ſtärkſten Strömung aufſuchen. Der Black Bass ſucht dort niemals ſeine Nahrung, ſondern er macht im flachen Waſſer, nahe am Ufer entlang er Jagd auf kleine Weißfiſche und Ellritzen, die, dabei oft auf das Trockene treibt. Der gefährlichſte Feind der zum Meere hinabſchwimmenden jungen Shadfiſche iſt der Rockfish (Striped Bass). Er ſteht in tiefen ſtillen Ecken und man ſieht ihn von dort mitten in den Fluß ſich ſtürzen und die jungen Shadfiſche zerſtreuen. Wenn man in dies Gewirr eine mit einer Ellritze beköderte Angel wirft, jo wird dieſelbe ſofort von dem großen Rockfish genommen. Wenn ich dieſen unterſuchte, ſo fand ich den Magen ſtets geſtopft voll von kleinen Shadfiſchen. Seitdem der Black Bass in den Susquehanna eingeführt wurde, haben ſich die Lachſe bedeutend vermehrt. Die Fiſcher glauben, daß dies daher kommt, daß der Black Bass nach den kleinen Fiſchen jagt, welche die Lachseier freſſen, was, wie ich bereits erwähnt, bei den Eiern des Shadfiſches geſchieht. Die Haupturſache der Vermehrung des Shadfiſches im Delawarefluſſe iſt in dem Beſchluſſe der Fiſchereikommiſſionen von Penn— ſuylvania, New⸗York und New⸗Jerſey zu ſuchen, die Raubfiſcherei zu verhindern. Die wirklich gefährlichen Feinde der Shadfiſche waren die Fiſchkörbe, welche die jungen Shadfiſche zu Tauſenden vernichteten, und die vollſtändige Beſeitigung dieſer Körbe durch die Fiſcherei— Kommiſſionen hat die Shadfiſcherei in auffallender Weiſe und in hohem Grade verbeſſert. 54 — Die Fiſchereigeſetze, welche vor Kurzem in den Staaten Pennsylvania, New⸗York und New— Jerſey erlaſſen worden ſind, verbieten die Aufſtellung und den Gebrauch der Fiſchkörbe bei ſchweren Strafen und die Fiſcherei-Aufſichtsbeamten ſorgen mit Strenge dafür, daß das Geſetz befolgt wird. 2. A. N. Chency. Glens Falls. — New-Pork, 18. Dezember 1890: Mir iſt nicht ein einziger Fall bekannt, daß die Einführung des Black Bass in neue Gewäſſer für andere Fiſcharten verderblich geweſen iſt, wenn die Einführung mit Nach— denken geſchah; ich meine, wenn dazu große Gewäſſer gewählt wurden. Die urſprüngliche Heimath des Fiſches ſind nur große Gewäſſer und mir iſt nicht ein Fall bekannt, daß ſie urſprünglich in kleinen Seen oder Bächen vorkamen. Man hat im Staate New-York den Black Bass ohne jede Prüfung und Ueberlegung in Gewäſſer aller Art neu eingeführt, und wenn dies in kleinen Bergſeen und Gebirgsbächen geſchah, welche von Forellen bewohnt waren, ſo verſchwanden die Forellen und die Black Bass gediehen nicht gut. Dieſe Fiſche brauchen viel Raum, um umherſchwärmen und fouragiren zu können. Der Sunapeeſee ift 14½½ km lang und 3 km breit, er iſt von mehreren Arten von Salmoniden und von Black Bass bewohnt, welche ſich gegenſeitig keinen Schaden zufügen. Der Rackettſee iſt 11 km lang und enthält ebenfalls Forellen und Black Bass und ich kann eine Menge anderer Seen anführen, wo es ebenſo iſt, wo beide Fiſcharten zuſammenleben, ohne ſich zu beeinträchtigen. Ebenſo kann ich aber ungefähr 20 kleine Bergſeen nennen, in welchen die Black Bass zuerſt die Forellen verdrängten und ſich dann ſelbſt nicht gut entwickelten. Wenn der Black Bass in Flüſſe geſetzt wurde, welche nicht zur Forellenregion gehörten und in denen andere Fiſch— arten lebten, ſo hat er keinen Schaden angerichtet, ſondern Nutzen geſtiftet, weil er ſehr wohl— ſchmeckend iſt und ein ausgezeichneter Sportfiſch iſt. 3. Fred Mather, Cold Spring Harbour. — New- York, 16. Dezember 1890: Die Neueinführung des Black Bass in atlantiſchen Strömen hat die Fiſcherei nicht geſchädigt. Das Gegentheil iſt der Fall, deshalb wird der Fiſch fortwährend in neue Ge— wäſſer geſetzt. Man hält es nur für bedenklich, den Black Bass in kleine Gewäſſer zu ſetzen, welche von Forellen bewohnt ſind. Lachs und Shadfiſch gedeihen neben dem Black Bass ganz vortrefflich und finden ſich maſſenhaft in denſelben Strömen. Der Black Bass iſt bei Weitem nicht ein ſo gefährlicher Raubfiſch, wie der Hecht. Er iſt in allen Staaten öſtlich von New⸗York, in welchen er früher nicht vorkam, neu eingeführt, in Vermont, New— Hampſhire, Maſſachuſetts, Connecticut, Rhode Island und Maine. 4. S. P. Bartlett, Commissioner of Fisheries, Quincy. — Illinois, 18. Dez. 1890. Unſer gemeinſamer Freund Mr. M. Mac Donald, Commissioner of Fisheries für die Vereinigten Staaten hat in dieſem Jahre viele Tauſende fortpflanzungsfähige Black Bass im Staate Illinois vertheilen laſſen. Ueberall iſt die Nachfrage ſehr groß und Niemand hält den Black Bass für ſchädlich. M. von dem Borne. V. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. Februar. Zufuhren knapp. Geſchäft lebhaft. Preiſe hoch. a (per Re lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 4J Nhe 68 —72 38 — 44 | Winter-Rheinlachs . . pr. 50 kg | 360490 5 ee 60 50—80 | Oſtſeelachs . .. | „ 50 „ 140 —150 Bree 40 15 — 20 Flundern, gr., . „Schock 200-250 Karpfen, groß 85 45 do. mittel, Pomm. ee 90 do kleine.. 67-72 — do, Mein „me N ? 50-—70 Share Min STEIN 80 — Bücklinge, Stralſ. große „ „ 250--300 Bee... „ 36—50 31 Dorſch !?! wel 5 4.00 Plötze 29—34 28—30 | Schellfiſc h „ Stiege TTT 90-120 64-90 Aale, große „ 50 kg 100 —120 Rargichen — 19-20 1 „ / kg | 120 | Heringe „Schock 700 r 8 1 Anfangs Februar in 7 — N 55 Inserate. Preis- — der Fischzucht-Anstalt I. Eier Bei Entnahme von mehr als 20000 Stück 15°/, Rabatt. L 1 S t e (loco, fco. excl. Spesen.) bei Wiesbaden. Bei Entnahme von mehr als 50 000 Stück 20% Rabatt. von Bach-Forellen (Trutta fario) bebrütete (embryonirte) mit Augenpunkten), bei Entnahme von über 20000 Stück Mk. 4.50 » 77 * unter 20000 5000 4.75 per Tausend, * 52 Kalifornische Regenbogen- Forelle (Salmo irideus) bebrütete per Tausend Mk 12.—. II. Jung- Brut von Bach-Forellen 3 Monate alt, bei oder kurz vor Verschwinden der Dotterblase, je nach dem Grade der Entwickelung resp. des Alters Mk. 10.— bis Mk. 18.— per Tausend und zwar: vom 15. März bis 15. April Mk. 10.— vom 15. April bis 1. Mai Mk. 12.—, Ser: Mal. 7.219 Mal 3 E Mau Juni „ 18 —, Regenbogen- Forellen III. Satz-Forellen von 20-100 Mk. IV. Regenbogen Satz- Forellen 35—120 Mk. 15.— für Vereine 2 "Rabatt. . per Tausend Mk. 30.—. (3/3) je nach Alter, Grösse und Gewicht per Hundert nach Uebereinkommen und voraus- sichtlicher Ernte. Das halbe Hundert 5 Mk. mehr als die Hälfte des Preises. Wegen warmer Witterung werden Sachforellen-Eier in ca. 5— 15 Tagen verſandtreif. 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In der Oberförſterei @hernuln, Reg.⸗Bez. Caſſel, ca. 6 Kilometer von Alsfeld (Station der Oberheſſiſchen Eiſenbahn), ſoll eine jur Anlage von Jiſchteichen (Karpfenteiche nach Dubiſch⸗Syſtem und Forellenmäſterei) 2 5 Wieſenfläche von 3,8574 Hektar auf einen möglichſt langen Zeitraum öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Wenn Pächter die Ausführung der erforderlichen Anlagen — ein großer Damm für einen Abwachsteich iſt bereits vorhanden — auf eigene Koſten übernimmt, iſt der Pachtzins auf ein Minimum feſtgeſetzt. Anderenfalls iſt die Staatsforſt-Verwaltung bereit, die Anlagekoſten ſelbſt zu tragen, wenn eine mäßige Verzinſung derſelben durch das gebotene Pachtgeld geſichert iſt. Termin zum öffentlichen Ausgebot iſt auf Freitag den 26. Februar, Mittags 2 Uhr, in Battendorf bei Alsfeld anberaumt. Der kgl. Revierförſter Burger in Immichenhain iſt angewieſen, die Fläche jederzeit vor- zuzeigen, wie auch der Unterzeichnete zur weiteren Auskunft bereit iſt. Oberaula, Reg.-Bez. Caſſel, den 5. Februar 1892. Der, Fil, Fort eite Borgmann. (*) Donnerfiag den 3. März 1892 Vormittags 10 Uhr werden auf dem Amtszimmer des k. Notares Bayer in Aſchaffenburg auf Antrag des Eigenthümers Auguſt Abel die in den Steuergemeinden Kleinoſtheim und Stockſtadt bei Aſchaffenburg gelegenen Fiſchereianweſen aus freier Hand verſteigert. Dieſe ur umfaſſen 18 Baifins, große Brütevorrichtungen, Wärterhäuschen, Hallen, Garten und Feld. Bahnverbindungen beſtehen mit Aſchaffenburg, Darmſtadt und Frankfurt a. M. Kaufsliebhaber werden eingeladen. (2/1) Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke, Tharandt (Königreich Sachsen) Am empfiehlt angebrütete Eier der e r 4 Mark das Tauſend 10 „ eff Sram 1 I . „ des Bachſaiblinnss SER 5 5 d „ „ Saiblingstreugunn . ... 2 „ 15 5 der Regenbogenforelle . 10 „ A 0 usſetzungsfähige Brut . a een: 10:55 1 1 5 N „r aa, 1 1 5 8 „ des Bachſaib lings 20 5 7 9 „ „K Saiblingskreu zung 30 „ 5 85 „ der Regenbogenforelle . 30 Ueberall a Poſten nach Vereinbarung weſentlich billiger. Ueberall Garantie für terngeſunde () Produkte und gute Ankunft derſelben. 8 zum raſchen und genauen Zählen von Lachs— und Einen Zähl-Apparat tte ieen jür f. 5. Franz Brandstetter in Dejte, (4) Preßburger Comitat, Ungarn. Türſtl. Löwenſtein'ſche Eiſchzuchtanſtalt Lindenfurt b. Meuſtadt a. M. Bayern) offerirt für Saiſon 1891/92 Sachforelle (tr. fario) a) embryonirte Eier 1000 . . AM 9 55 bei Abnahme von 5000 M 4.25. b) Brut (tr. fario) 1000 .. l 10.— Die Laichprodukte entſtammen von in bie en gefangenen oder nicht gemäſteten Forellen. Temperatur des Brut⸗Bachwaſſers - * 2 — 9 (3) Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Rummer erſcheint am 26. Februar 1892. 9, Filcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei bis . Segen e 1 jährlich e u 5 O 1 e 75 n 1 8 er a - 10 Br e eee D stellbar bei allen Bee 125 9 ade ur oe 1 55 Buch anbfu or ur Kreu nr ab» e AA endete: zufendung 1 Mark jährlich Zuſchlag. chen, Sendlingerſtraße 46/2 l. Banerifihen Eiſcherei⸗ Zeitung. Hegan für die Heſammfnkereſſen dee Eiſckerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſcherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Sachſen, Baden, des Vefldeutſchen Jiſcherei⸗BVerbandes ic. ic. In verbindung mit Tachmännern eee Heſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Paneriſchen Fiſcherei- erein Nr. 5. ( , Münden, 26. Februar 1892. XVII. Jahrg. — Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl | Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Der erſte Württembergiſche Fiſchereitag. — III. Huchengerten von geſpließtem Tonkinrohr. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bekanntmachung. Deer bayeriſche Landes⸗Fiſcherei⸗Verein gibt hiedurch bekannt, daß derſelbe in der bevorſtehenden Laichperiode der Aeſchen und Huchen Eier dieſer Fiſche, ſoweit der Vorrath reicht, unentgeltlich in geeignete Gewäſſer zur Vertheilung bringen wird. Die Abgabe der Aeſcheneier wird auf die oberbayeriſchen Gewäſſer beſchränkt. = Hucheneier werden nur für die rechts zur Donau ſtrömenden bayeriſchen due abgegeben. Sofern Bezug von Jungbrut gebt wird, iſt für Erbrütung pro Tauſend 3 Mark an die Fiſchzuchtanſtalt Starnberg zu vergüten. Anträge find an den bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗Verein in München bis ängſtens 15. März zu richten. r 3 7 — nn II. Der erſte Württembergiſche Jiſchereitag, zu deſſen Beſuch von den Gau-Fiſcherei- Verbänden „Oberſchwaben“ und „vom oberen Neckar“ Einladung ergangen iſt, fand eine höchſt zahlreiche Theilnahme; über 80 Deputirte der 32 Fiſcherei-Vereine des Landes und noch etwa 50 ſonſtige Freunde der Fiſcherei haben ſich zuſammen gefunden, auch hat die k. Staatsregierung ihr lebhaftes Intereſſe für die Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine in Zuſchriften des k. Miniſteriums des Innern und der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft, ſowie durch mehrere Abgeſandte und durch die An— weſenheit des Herrn Direktors der k. Zentralſtelle kund gegeben, die Stadt Cannſtatt war durch ihren Oberbürgermeiſter, die k. Hofdomänenkammer durch den k. Oberjägermeiſter Freiherrn von Plato vertreten. Der Hauptgegenſtand der Verhandlungen war die Bildung eines „Württembergiſchen Lan des-Fiſcherei-Vereins“, mit dem ſich nach eingehender Beſprechung der maßgebenden Verhältniſſe die Verſammlung einverſtanden erklärte und nach Wahl der Vorſtände die weſentlichen Beſtimmungen für deſſen Organiſation proviſoriſch vereinbarte, mit Auftrag an den aufzuſtellenden Verwaltungsrath, ein vollſtändiges Statut auszuarbeiten und dasſelbe der nächſten Vereinsverſammlung zur definitiven Geſtaltung vorzulegen. Zum Präſidenten des Landesvereins wurde ſofort Freiherr von Plato, zu deſſen Stellvertreter der Gauvereinsvorſtand von Bailer in Ulm, und als Schriftführer Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim einſtimmig gewählt, auch in den Verwaltungsrath eine Anzahl von Vorſtands— mitgliedern aus den verſchiedenſten Waſſergebieten Württembergs berufen. Als Vereinsorgan wurde die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung in München“ beſtimmt. Der hierauf von dem Vorſitzenden geſtellte Antrag: Seine Majeſtät den König um Uebernahme des Protektorats des neugegründeten Landes-Fiſcherei-Vereins ehrerbietigſt zu bitten, wurde von der Ver— ſammlung freudigſt begrüßt und um deſſen Ausführung der Vereinspräſident erſucht. Ueber den zweiten Gegenſtand der Tagesordnung: den von dem deutſchen Fiſcherei— Verein für dieſes Jahr geplanten deutſchen Fiſchereitag, welcher in Verbindung mit der deutſchen Fiſchzüchterkonferenz Ende Auguſt in Friedrichshafen am Bodenſee unter Theilnahme der Fiſcherei-Vereine und Intereſſenten der Nachbarſtaaten (Oeſterreich, Bayern, Baden, Schweiz) ſtattfinden ſoll, machten Profeſſor Dr. Sieglin und Stadtſchultheiß Schmid von Friedrichs— hafen näbere Mittheilungen und wurde der Wunſch ausgeſprochen, es möchten ſich an dieſer bedeutſamen Verſammlung insbeſondere auch die Fiſcherei-Vereine Württembergs recht zahl— reich betheiligen. Herr Direktor von Ow gab das vollſte Wohlwollen der k. Staatsregierung für den deutſchen Fiſchereitag kund und ſicherte auch kräftige Unterſtützung dieſes Unter— nehmens ſeitens der Zentralſtelle zu. Anſchließend an dieſe Beſpre hung widmete Profeſſor Dr. Sieglin dem jüngſt verſtorbenen Präſidenten des deutſchen Fiſcherei-Vereins, Kammer— herrn von Behr-Schmoldow warme Worte der Verehrung und Anerkennung dieſes um das Fiſchereiweſen Deutſchlands hochverdienten Mannes, der auch unſerem Schwabenlande ſtets ein treuer Freund und Gönner war, und wurde von der Verſammlung mit dem Aus— druck innigſter Theilnahme an dem ſchmerzlichen Verluſte dieſes edlen Genoſſen beſchloſſen: auf deſſen Grabeshügel von dem Württembergiſchen Landes-Verein einen Lorbeerkranz nieder— legen zu laſſen. Hierauf erſtattete Dr. Fickert von Tübingen Bericht über „die Wirkung der unterm 24. Dezember 1889 von dem k. Miniſterium erlaſſenen Vollzugsverfügung zum Fiſchereigeſetz“, der er ſeine volle Anerkennung ſpendet und nur in wenigen Punkten gelinde Zweifel bezüglich einer fachgemäßen, die Intereſſen der Fiſchwaſſerbeſitzer und Fiſchereiberechtigten genugſam ſchützenden Handhabung dieſer Vorſchriften durch die Vollzugsorgane, ausſprach. Dieſe Bedenken haben durch die gründlichen Erörterungen und Belehrungen der Referenten des k. Miniſteriums und der k. Zentralſtelle, Oberregierungsrath von Rickert und Regierungs- rath Krais, über die Entſtehung jener Geſetzesvollzugsinſtruktion und die durch dieſelbe auch gegenüber den für Induſtrie und Landwirthſchaft gebotenen Rückſichten erzielte Wahrung i der berechtigten Anſprüche der Fiſcherei ihre genügende Löſung gefunden und es hat auch die Verſammlung dem ſchließlich von dem Vorſitzenden dem k. Miniſterium für die in der fraglichen Vollzugsverfügung dem Fiſchereiweſen gewährte umfaſſende Fürſorge dargebrachten Dank zugeſtimmt. — W Schließlich referirte Herr Landgerichtspräſident a. D. von Shad-Mittelbiberad aus Ulm noch über „die von dem deutſchen Landwirthſchaftsrath“ in ſeiner neueſten Denk— ſchrift kund gegebenen „Vorſchläge für Verbeſſerung des deutſchen Waſſerrechts“, die nach deſſen juriſtiſcher wie fachmänniſcher Kritik die Anſprüche der Fiſcherei nicht hinreichend berückſichtigen, weshalb derſelbe den Wunſch für berechtigt erkennt, die württembergiſche Regierung wolle bei endgiltiger Geſtaltung ihres Entwurfes eines Waſſerrechtsgeſetzes dem neuen Landes-Fiſcherei-Verein Gelegenheit zur Geltendmachung der Rechte und Intereſſen der Fiſchereiberechtigten und Fiſchwaſſerbeſitzer gewähren. Nach fünfſtündigen Verhandlungen wurde die Verſammlung mit dem Wunſche der Entfaltung einer ſegensreichen Thätigkeit des neugeſchaffenen Landes-Vereins und eines fröhlichen Wiederſehens in Friedrichshafen geſchloſſen. 8 B. III. Huchengerten von geſpließtem Tonkinrohr. Schon ſeit geraumer Zeit wurde von Seiten der Sportsfiſcher wiederholt der Wunſch geäußert, auch für die Fiſcherei auf ſchwere Fiſche eine geſpließte Gerte zu beſitzen, welche ſich bekanntlich bei der Fliegen- und Fiſchchenfiſcherei von allen Gerten am meiſten bewährt hat. Wohl galt es zu bedenken, ob nicht gerade die Vorzüge, welche die ſchwach gebauten geſpließten Gerten auszeichnen, bei ſchwererer Konſtruktion verloren gehen würden; auch ſchien der vorausſichtliche Preis ein weſentliches Hinderniß für die allgemeine Verbreitung ſolcher Gerten werden zu wollen. Indeſſen hat die in den letzten Jahren bedeutend vorgeſchrittene Technik die Herſtellung ſchwererer geſpließter Gerten ermöglicht, welche allen Anforderungen an Leichtigkeit, Elaſtizität, Stetigkeit und Haltbarkeit durchaus entſprechen, und ſind ſeit kurzer Zeit von der in Sports— kreiſen wohl bekannten Firma H. Hildebrandt in München Huchengerten aus geſpließtem Tonkinrohr für den mäßigen Preis von 24 Mark in den Handel gebracht worden. Die Gerte beſteht aus ſechsfach geſpließtem Tonkinrohr wie die feinere Fluggerte aus geſpließtem Bambus. Das Tonkinrohr wird mit eiuer zu dieſem Zwecke beſonders konſtruirten Maſchine ſo geſchnitten, daß die ganze Rinde erhalten bleibt. Hierauf kommt es beſonders an, da die Haltbarkeit des Tonkinrohres allein auf die Rinde beſchränkt iſt und nur die äußeren Theile des Rohres mit der nöthigen Feſtigkeit auch die genügende Elaſtizität und Stetigkeit verbinden. Die früher verſuchsweiſe nur vierfach geſpließten Gerten boten nicht die gleiche Garantie für Stärke und Dauerhaftigkeit, auch begegnete dieſe Konſtruktion inſoferne Schwierigkeiten, als die Theile beim Spließen zu ungleich ausfallen und zu ſtark zugehobelt erden müſſen und dann leicht zu weich werden, weil dabei zu viel von der Rinde ver— loren geht. Die Huchengerte aus geſpließtem Tonkinrohr von H. Hildebrandt hat ein Gewicht von 800 g bei einer Länge von 330 em. Gegenüber den bisherigen von Holz hergeſtellten ſchwereren Gerten iſt dieſelbe namentlich im erſten Dritttheil an der Spitze ſo weſentlich leichter gebaut, daß ſie ſich auch ſehr gut zur Hechtfiſcherei wie beim Angeln auf ſchwerere Forellen eignet. Trotz der verhältnißmäßigen Leichtigkeit der ganzen Gerte beſitzt dieſelbe doch einen ſo hohen Grad von Zähigkeit, daß ein Anhieb auch in ſenkrechter Richtung möglich iſt, wobei eine ſelbſt maſſivere Holzgerte bekanntlich ſehr häufig zu brechen pflegt. A. Sch. IV. Vereinsnachrichten. Thüringer Fiſcherei⸗Verein. Der Thüringer Fiſcherei-Verein erſtattete auf der 14 Generalverſammlung am 7. Juli 1891 in Jena den Jahresbericht pro 1890/91. Demſelben entnehmen wir nachſtehende, allgemeine intereſſante Angaben: Ueber die im Laufe des Geſchäftsjahres zur Prämiirung eingeſandten Ottern und Reiher werden vom Vorſitzenden, Herrn Schloßhauptmann von Wurmb⸗Porſtendo rff, folgende Zahlen angegeben: Es wurden erlegt im Saalegebiet 19 Fiſchottern und 1 Reiher, im Werragebiet 13 Fiſchottern und 6 Reiher, zuſammen 32 Fiſchottern und 7 Reiher; ſeit dem Beſtehen des Vereins ſind 863 Ottern zur Prämiirung gekommen. EN In Betreff der Herſtellung eines Lachsaufſtieges am Köſener Wehr wurde beſchloſſen, an die hierbei intereſſirten thüringiſchen Staatsregierungen die Bitte zu richten, die hohen Staatsregierungen möchten gemeinſam bei der preußiſchen Regierung dahin vorſtellig werden, daß dieſe für die Lachs— fiſcherei ſo wichtige Frage durch Einleitung des Expropriations-Verfahrens zur endlichen Erledigung gebracht werde. Vom Deutſchen Fiſcherei-Verein wurden in der verfloſſenen Brutperiode 70,000 Lachs-⸗ eier dem Thüringer Fiſcherei-Verein unentgeltlich überwieſen! Dieſelben wurden an ſieben Brut— anſtalten vertheilt und nach den eingegangenen Berichten iſt der Erfolg als ein recht günſtiger zu bezeichnen; der Geſammtverluſt hat ungefähr 6—8 Prozent betragen In Zukunft ſoll das Ausſetzen der jungen Lachſe, wenn irgend möglich, nur direkt in die Saale ſtattfinden und nicht in die kleineren Nebenflüſſe, weil die junge Lachsbrut in den oft nur flachen Waſſerläufen größeren Gefahren ausgeſetzt wäre, beſonders wenn der von ihr zurückzulegende Weg bis in das tiefere Waſſer ein großer ſei; nach dem Dafürhalten des betreffenden Herrn Referenten, Oekonomierath Gräfe-Zwätzen, erreiche in manchen ſolchen Fällen wohl nur ein kleiner Theil der mit vieler Mühe und Arbeit erzielten Brut die Saale Forellen-Eier find 167,000 Stück an 23 Mitglieder zur Vertheilung gekommen, von dieſen wurden 74,000 gratis abgegeben und 93,000 für die Hälfte des Anſchaffungspreiſes den Mitgliedern überlaſſen Hierzu kommen noch 11,000 Stück Forellenbrut, die in vier Poſten ab— gegeben wurden Regenbogenforellen-Eier ſind 17,000 an ſechs Brutanſtalten, Bach- ſaiblings-Eier 7000 Stück an fünf Brutanſtalten und Saiblingsbaſtard-Eier 1000 Stück vertheilt worden. In Bezug auf letztere erwähnt der Herr Referent, daß die von Herrn Revierförſter Rühm Scheibe aus einer Kreuzung des Gebirgsſaiblings mit dem Bachſaibling erzielten Baſtarde ſich als vollſtändig fortpflanzungsfähig ſeit mehreren Generationen bewährt hätten. Aalbrut hat der Verein auch in dieſem Jahre wieder ein größeres Quantum, 23,000 Stück, aus der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen bezogen und an 15 Mitglieder vertheilt Von ſogenannten Satzaalen in der Größe von 30—40 em find 800 Stück von der bekannten Firma J. Ch. W. Vogel in Ottenſen bei Hamburg bezogen und theils in offene, theils in geſchloſſene Gewäſſer ausgeſetzt worden. Ein Verſuch, der mit 30,000 Zander-Eiern gemacht wurde, mißglückte. Die Zander— Eier waren vom Deutſchen Fiſcherei-Verein überwieſen worden. Der weite Transport der ſehr empfindlichen Eier einerſeits, dann aber auch die ungünſtige Witterung gleich nach Ankunft andererſeits hatte die zarte Brut nicht aufkommen laſſen. An Brutapparaten ſind 13 Stück und an Otternfallen drei Stück an Mitglieder unentgeltlich abgegeben worden. Bezüglich des Lachsfanges in der Saale, ſoweit ſie das Vereinsgebiet durchfließt, haben die angeſtellten Erhebungen, die aber ſchwerlich als durchaus erſchöpfend zu betrachten ſind, ergeben, daß im Jahre 1889/90 im Weimariſchen Gebiet 1) Lachſe von einem Geſammt— gewicht von 45 Kilo in der Saale gefangen worden, im Rudolſtädtiſchen dagegen nur zwei, von denen nicht einmal genau feſtgeſtellt worden iſt, ob es Lachſe oder Lachsforellen geweſen, in den Reußiſchen Landen ſind gar keine gefangen, dagegen im Altenburgiſchen Gebiete 81 Stück von einem Geſammtgewicht von ſieben Zentner Zu bemerken iſt, daß die Berufsfiſcher bei dieſen angegebenen Fangreſultaten nur einen geringen Antheil gehabt, denn von den 11 im Weimariſchen gefangenen Lachſen iſt nur einer und von den 81 im Altenburgiſchen nur vier von Berufsfiſchern gefangen worden, die anderen kamen alle auf den Fang an den Mühlen. Die Einnahmen des Vereins im Jahre 1890 betrugen M 4779.35, die Ausgaben & 2212.64, Beſtand u 2566 711 — In der Generalverſammlung hielt Herr Profeſſor W. Kückenthal in Jena einen ſehr intereſſanten Vortrag „über das Leben der Wale“, welchen wir in einer der folgenden Nummern unſeren Leſern ausführlich bringen werden Ebenſo machte S. Kgl. Hoheit der Erb— großherzog von Sachſen intereſſante Mittheilungen über den Otternfang. Dieſelben haben wir in dieſer Nummer unter „Vermiſchte Mittheilungen“ zum Abdruck gebracht. Die nächſte General— verſammlung wird in Jena ſtattfinden V. Vermiſchte Mittheilungen. Otternfang. Auf der am 7. Juli 1891 in Jena abgehaltenen Generalverfammiung des Thüringer Fiſcherei-Vereins theilte S. Kgl. Hoheit der Erbgroßherzog von Sachſen nach— ſtehende mit Erfolg ausgeführte Methode des Otternfangs mit. Auf den großen Beſitzungen des Fürſten Windiſch-Grätz in Ungarn wurde, um mehrere ausgedehnte, ſehr fiſchreiche Teiche, die von ſumpfigem Terrain umgeben und daher ſchwer abzulaſſen waren, ein ca. 7 km langer Entwäſſerungskanal in die Theiß angelegt. In dieſen Kanal konnten nun auch die großen Teiche durch Seitenkanäle regulär abgelaſſen werden. Die Teiche wurden früher alle drei Jahre ausgefiſcht und betrug die durchſchnittliche Geſammtausbeute eines ſolchen Fiſchzuges ungefähr 300 Zentner Karpfen, Hechte und Schleien, ſo auch beim letzten Abfiſchen vor Fertigſtellung der Kanäle im Herbſt 1881. S ET Im Dezember desſelben Jahres wurde die Entwäſſerungsanlage fertig und die Teiche mit zweijährigen Karpfen beſetzt. Der nächſte Fiſchzug im Herbſt 1884 ergab nur wenige Zentner Karpfen. Nun kam man erſt dahinter, daß durch die Kanäle Fiſchottern aus der Theiß und der Donau in die Teiche eingewandert waren und gründlich unter den Karpfen aufgeräumt hatten. Da mit Fallenſtellen nur unbefriedigende Reſultate erzielt wurden, verfiel ein Beamter des Fürſten auf die Idee, Kunſtbaue anzulegen, um in denſelben die Fiſchottern zu fangen. Dieſe Kunſtbaue wurden folgendermaßen hergeſtellt: „Einen Meter über dem Waſſerſpiegel (bei ſteigenden Gewäſſern muß der höchſte Waſſerſtand angenommen werden) wird vom Ufer ab, in das Land hinein, ein 4 m langer Graben von 25 em Höhe und 25 em Breite aufgeworfen, der in einen kanalförmigen Keſſel von 1m Durchmeſſer und 35 em Höhe endet. In der Länge des erſten Meters, vom Ufer an gerechnet, laſſe man ihn anſteigen, von da ab geht er in bogenförmiger Richtung weiter und fällt bis zum Keſſel ab. Iſt das Erdreich locker oder ſandig, ſo ſetze man den Graben an beiden Langſeiten mit Steinen aus, nicht zu künſtlich, einem Geröll möglichſt ähnlich. Lehm ſowie jedes ſonſtige Bindemittel iſt von der Verwendung völlig ausgeſchloſſen, nur halte man eine lichte Weite von 25 em inne. Schließlich wird der Graben mit flachen Steinen gedeckt — ſomit eine Röhre hergeſtellt — desgleichen der Keſſel, und man iſt mit dem Kunſtbau fertig.“ Um das Eindringen von Regen und Luftzug abzuhalten, wird über die Platten Erde geſtampft, dieſe mit Raſen bedeckt und der übrig gebliebene Erdboden entfernt, reſp. planirt. Wo der Keſſel endet, wird als Merkzeichen ein kurzer Pfahl in den Boden getrieben. Die Einfahrt der Röhre muß verſteckt liegen und iſt ein Strauch oder überhängendes Land hierzu möglichſt zu benutzen; fehlt beides, ſo ſchlage man über der Einfahrt einige ſchwache Pfählchen ein und decke letztere mit Raſen. Mehrere derartige Kunſtbaue lege man in Ent— fernungen von 400 m an. Soll der Otterfang lohnend werden, ſo ſind dieſe Baue nur im Frühjahr zu er— richten, damit ſie bis zum Winter ein recht altes Ausſehen bekommen, der Otter ſich an ſie gewöhnt und ſchon im Sommer eine Zufluchtsſtätte für den Winter aufſucht. Bei Anlegen der Baue muß ſtreng darauf gehalten werden, daß ſeitens der Arbeiter jede Verunreinigung durch Tabakspfeife oder auf ſonſtige Weiſe vermieden werde, denn kein Raubthier iſt ſo vorſichtig, ſchlau und argwöhniſch wie der Fiſchotter. In der Nähe halte man einen großen Stein oder noch beſſer einen Holzabſchnitt verborgen, mit dem man er— forderlichen Falls die Einfahrt ſofort verſtopfen kann. In den erſten ſechs Monaten beunruhige man die Baue in keiner Weiſe, bei Beginn des Winters jedoch ſind dieſelben täglich zu revidiren, bei Schneefall womöglich mehreremal, auch im Sommer unterlaſſe man es nicht, doch vermeide man jedes unnöthige Treten am Eingange; in der Nähe derſelben mäßige man den Schritt und enthalte ſich des Sprechens. Bemerkt man eine gegen die Röhre führende Spur, ſo iſt erſtere ſofort zu verſtopfen vermittelſt des bereit liegenden Steines oder Holzſtückes und muß man den betreffenden Gegenſtand etwas in die Röhre hineinſchieben. Mit Hilfe einer zweiten Perſon wird dann, nach Abgehung der ſämmtlichen etwa in der Nähe angelegten Kunſtbaue, ein leichter, läng— licher Kaſten aus Latten, an dem ein kurzer Anſatz oder Hals angebracht iſt, ſtatt des Holzes vorſichtig in die Röhre eingeſchoben. Die eine Perſon hebt nun die Platte, welche den Keſſel bedeckt, ein wenig in die Höhe und treibt mit einem langen Stock den Gefangenen nach dem Eingang des Baues; die zweite Perſon ſteht ſeitwärts neben dem Kaſten und ſchließt ihn ſofort mit einem Schieber, ſobald der Otter hineingefahren. Man mache den Kaſten lang, aber eng, damit der Otter nicht gar zu ſehr rumore; niemals aber erſchlage man ihn an Ort und Stelle. Ein Tropfen Schweiß würde von jedem anderen Otter gewittert werden und dieſer den Bau niemals befahren. Das Tödten des gefangenen Otters geſchieht am beſten in einem Sacke, der feſt an den Hals des Kaſtens gebunden wird. Sobald man den Schieber in die Höhe zieht, fährt 1 er in den Sack und wird, weit von dem Baue entfernt, darin zum Verenden gebracht. > Be Nach geſchehenem Ausfange find ſämmtliche Spuren ſofort zu beſeitigen, das zertretene Land oder der Schnee iſt zu ebnen, mit Waſſer zu begießen und alles wieder in möglichſt natürlichen Stand zu ſetzen. Die Erfolge dieſer Fangart waren höchſt befriedigend; ſo wurden im Verlauf von 3 Jahren 1887/90 26 Ottern erbeutet. Außerdem wurden in denſelben Bauen 1 Wildkatze, 3 Füchſe, 17 Marder und unzählige verwilderte Hauskatzen gefangen; alle dieſe Räuber und Wilderer hatten die Baue als ſtändige Lager bezogen. Auch. während der Sommer- monate war der Fang lohnend, in einem Baue waren von einer Otterin zwei Junge gebracht.“ Madü⸗Maränen im Genferſee. In dem „Journal Suisse“ macht Herr Hermann Gott die Mittheilung, daß auf dem Fiſchmarkt in Lauſanne ſchon ſeit mehreren Jahren eine früher im Genferſee nicht vorhandene Coregonenart zum Verkauf kommt, nämlich die Madü⸗Maräne. Dieſelbe iſt zuerſt im Jahre 1881 in 5000 Stück Jungbrut in den Genferſee eingeſetzt worden, wozu die Eier aus Deutſchland bezogen waren. Im Jahre 1882 wurden abermals 9000 Stück junger Maränen eingeſetzt. Heute, nach zehn Jahren haben ſich dieſe Fiſche in ihrem neuen Wohnort völlig akklimatiſirt, und nach der Menge der auf dem Lauſanner Markt vorhandenen erwachſenen Exemplare zu ſchließen, müſſen ſich die Madü-Maränen im Genferſee auch bereits fortgepflanzt haben. Auch die Fiſcher des Genferſee's unterſcheiden die Madü-Maräne bereits ſehr wohl von den anderen Coregonen und nennen dieſelben „Deutſchen Felch“ oder „Féra des Allemands““. Kochſalz als Mittel gegen Schimmelpilze. Herr Kammerherr Max von dem Borne theilt uns hierüber folgende Zuſchrift des Herrn Fiſchmeiſters Dießner in Kloſter Michaelſtein bei Blankenburg freundlichſt mit: „Hatte vor mehreren Jahren das Unglück, daß ſich bei meiner Forellenbrut eine Krankheit einſtellte. Die jungen Fiſchchen wurden einzeln ergriffen und zwar mit einer dicken, weißen, ſchleimigen Maſſe bedeckt, welche ſich flechtenartig ausbreitete. Nach Durchleſen Ihres Handbuches fand ich, daß Euer Hoch— wohlgeboren Kochſalz empfahl. Nachdem ich die erkrankten Fiſchchen abgeſondert hatte, griff ich ſofort nach dem Mittel, d. h. ich bereitete eine ſtarke Salzlöſung, 30 g Kochſalz auf 100 g Waſſer und beſtrich mit dieſer die erkrankten Fiſchchen mit einem ſehr feinen Haar— pinſel, brachte fie wieder in einen beſonderen Kaſten (2000 Stück), welcher mit ſtarkem Zus und Abfluß verſehen war und ſtreute 20 g Kochſalz vertheilt noch darüber. Dies wiederholte ich täglich und habe auf dieſe Weiſe 50% gerettet. Wenn ſich bei Eiern Byſſus ſtark zeigte, ſo habe ich gleichfalls Kochſalz angewendet. Ich habe pro Kaſten 4000 Eier und ſtreute auf dieſe 20 g Kochſalz, wodurch der Byſſus jedesmal ſofort ver— ſchwand.“ Hierzu bemerkt Herr von dem Borne, daß dieſe intereſſante und wichtige Beobachtung eine neue Anwendung des Salzes bringt. Jedenfalls verdient dieſelbe auch in anderen Brutanſtalten erprobt zu werden, und wir erlauben uns die Bitte, eventuelle Er— fahrungen hierüber der Redaktion dieſer Zeitung mittheilen zu wollen. Deutſchlands Fiſchhaudel. Im Laufe des Monats Dezember vergangenen Jahres betrug die Ein- und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: En — — — 2 2 23 | ©) 35 5 eee Summe TTT e | 3 Ein e 5 5 S O 88 vo S a) Heringe, geſalzene: Einf. 280787 589 5 209200 — 5222 — le — 18745 1 me,. . 11 % 26 daß b) i Fiſche. friſch, geſalzen, En getrocknet ꝛc. Einf. e 190 1 2392 420 150 15 a 211 3220 | Dpp.⸗ Ausf. 8 41| 14 14| 2 22101817 19 12 — Sia Ztr. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1891 betrug die Ein- und Ausfuhr an: ; Einf. 1 109,544 a) Heringen Ask nn 498 Faß, b) anderen Fiſchen . ih ö 5 Doppelzentner. 63 VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. München, 17. Februar. Lebende Fiſche: Hechte 100140 M, Karpfen, große 90—100 A, Schlei 90 - 100 M, Aal 200-210 M u 50 kg. Friſche Fiſche in Eispackung: Oſtſeelachs 200 — 230 M, Zander, große 70 - 80 M per 50 kg, Rheinlachs 2.80 — 3.30 M, Schellfiſche 0.40 —0.50 HM, Schleie 0.60—0.70 M. pro Pfund. Schallhiere, lebend: Hummern 2 1 per Pfund, Krebſe, große 2.20 2.50 &, dto. kleine 1.80 - 2.00 M per Schock. b Berlin, 20. Februar. Zufuhren ungenügend Geſchäft lebhaft. Preiſe hoch. Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 1 C 75— 85 40 —58 | Winter-Rheinlachs . . per Pfund 360 rr 1100 43—68 [ Oſtſeelachs . „ 50 kg |140—150 Barſ che 40-60 11—31 | Flundern, gr,... „ Schock 200-250 Karpfen, groß 85 40 —55 do. mittel, Pomm. Sul 75 90 eee 71 — de ein PEN 50—70 Sie ei, 75—94 — Bücklinge, Strall . „ „ 250 — 350 Die en. 30—52 1040 ] Dorſ che H 2 4.00 Pie 20—43 10-25 Schellfiſc h. „ Stiege 2.25 a RE 72-120 43-60 Aale, große „ Pfund |100—120 Rachen — — SITE RN N 5 5 120 Inserate. "Sreunde der S Hiſcherei finden in meiner, 12 Minuten von der Bahn entfernten Fiſchzuchtanſtalt eine angenehme, im I. Stock gelegene Hommerwohnung mit ſeparatem Eingang, beſtehend aus vier Zimmern, Salon mit Balkon, Küche und Eiskeller. Die Wohnung könnte auch getheilt werden Schönſte Ausſicht auf das Höllengebirge Equipage im Hauſe. In Mitte der Anſtalt befinden ſich Teiche und Waſſerfälle Die Fiſcherei-Ausbeute in Bächen und im Vöcklafluß (ohne die Anſtaltsteiche) wird pro 1892 mindeſtens 10,000 Forellen, Aeſchen, Bachſaiblinge und Regenbogenforellen betragen. Zugleich empfehle ich einen bei mir bedienſteten tüchtigen und erfahrenen Siſchmeiſter. (9 duns Küttl, Fiſchzucht⸗-Anſtalt in Redl⸗Zipf (Oberöſterreich). Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke, Tharandt (Königreich Sachsen) empfiehlt angebrütete Eier der Bachfore lte 4 Mark das Tauſend 5 , ee 8 5 75 5 „ des Bachſaiblinns BET = 1 1 „ „ Saiblingskreuzung . 12 „ = 5 „ der Regenbogenfor elle. 10 „ 15 1 ausſetzungsfähige Brut jr a 0 e 10 5 50 5 17 5 „ ee 15 5 1 A „ des Bachſaiblinggsgs8 20 1 5 5 „ „ Saiblingskreu zung 30 „ 1 5 der Regenbogenforelle . 30 „ " 1 Ueberall größere Poſten nach Vereinbarung weſentlich billiger. Ueberall Garantie für kerngeſunde (6) Produkte und gute Ankunft derſelben. Am Donnerſtag den 3. März 1892 Vormittags 10 ⅛ Uhr werden auf dem Amtszimmer des k. Notares Bayer in Aſchaffenburg auf Antrag des Eigenthümers Auguſt Abel die in den Steuergemeinden Kleinoſtheim und Stockſtadt bei Aſchaffenburg gelegenen Fiſche reianweſen aus freier Hand verſteigert. Dieſe Anſtalten umfaſſen 18 Baſſins, große Brütevorrichtungen, Wärterhäuschen, Hallen, Garten und Feld. 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Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 9. März 1802. mmmh ce nn Ar INN 0 RAN un NUN N Inn = te Fischerei Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. 1 e zweiſpaltigePetitzeile Be ſtellbar Dealer ae und aus Jo ge 15 Pfennige — Redaktionsadreſſe: er. 1 5 1 EN zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 48/2 l Baäneriſchen Fiſcherel Zeitung. Drgan für die Befammtintereffen der Fischerei, ſowie für die Beſlcebungen der Fischerei- Vereine: in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Sachſen, Baden, des Veſldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, beſterreich- Ungarns und der Schwenk, herausgegeben vom Banerifhen Fifherei-Nerein Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ag Inhalt: I Ein Mittel, die erfolgte Befruchtung von Fiſcheiern ſicher feſtzuſtellen. — II. Die Zemperatuvverhältniffe der Alpenſeen. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Literatur. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Ein Mittel, die erfolgte i von Jiſcheiern ſicher eſtzuſtellen. Es kommt in der Praxis leider nicht zu ſelten vor, daß unbefruchtete Eier als befruchtet abgegeben werden. Da ſich bekanntlich unbefruchtete Eier oft mehrere Wochen, ja ſelbſt Monate lang lebend erhalten können und dabei völlig klar und durchſichtig ausſehen, ſo iſt dieſe Täuſchung natürlich leicht durchzuführen. Sterben dann die Eier nach längerer Zeit ab, dann kann ja einer Reihe von anderen Urſachen die Schuld leicht zugeſchoben werden. Noch viel häufiger kommt es aber beim Verkauf von Fiſcheiern vor, daß thatſächlich gut befruchtete Eier, wenn dieſelben nach längerer Zeit aus irgend einem Grunde abſterben, von Seite des Abnehmers, welcher vielleicht einen Fehler in der Erbrütung gemacht hat, ohne Weiteres für unbefruchtet erklärt werden, um ſo die Schuld auf den Lieferanten abzuwälzen. Man hat daher ſchon öfters das Bedürfniß nach einem Mittel empfunden, welches es geſtattet, leicht und ſicher eine erfolgte Befruchtung feſtzuſtellen. Für einen geſchulten Mikroskopiker entſtehen bei dieſer Aufgabe zwar keine Schwierigkeiten, derſelbe wird ſchon wenige Stunden nach der Befruchtung den Erfolg derſelben an der Keimſcheibe des Eies mit Sicherheit erkennen können. Allein die Handhabung des Mikroskops und die für die a feinere Unterſuchung der Eier nothwendige Technik iſt viel zu wenig das Gemeingut größerer Kreiſe, als daß dieſes Hilfsmittel überhaupt in der Praxis allgemeinere Anwendung finden könnte. Man hat ddaher ſchon früher verſucht, auf einem anderen Wege zum Ziele zu kommen. Als die Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen noch unter franzöſiſcher Verwaltung ſtand und es dort häufig vorkam, daß die Fiſcher betrügeriſcher Weiſe unbefruchtete Eier als befruchtete ausgaben und verkauften, wurde durch Unterſuchungen feſtgeſtellt, daß das Gewicht der Eier in den erſten drei Tagen nach der Befruchtung um fünf Prozent zunehme; bis zum Sichtbarwerden des Embryo ſoll es dann konſtant bleiben, um ſich dann wieder bis zum Ausſchlüpfen des jungen Fiſchchens zu vermindern. Um nun zu kontrolliren, ob die Befruchtung von Eiern wirklich erfolgt war, wurde das Gewicht einer Portion derſelben innerhalb der erſten drei Tage mehrmals feſtgeſtellt. Ergab ſich eine Gewichtszunahme um fünf Prozent, ſo galten die Eier als befruchtet. Dieſe Methode iſt indeſſen, abgeſehen von ihrer Umſtändlichkeit, auch ſehr unſicher. Denn die Gewichtszunahme der Eier beruht natürlich nur auf ihrer Fähigkeit Waſſer aufzunehmen, und dieſe Fähigkeit beſitzen unbefruchtete Eier auch, wenn vielleicht auch nicht in demſelben Maaße, wie die befruchteten. Eine ſichere und namentlich leichter auszuführende Methode war daher ein Bedürfniß. Gelegentlich anderweitiger Unterſuchungen an Forelleneiern ergab ſich bei den ver— ſchiedenen Verſuchen dieſelben zu gewiſſen Zwecken zu konſervieren, daß eine beſtimmte Art der Konſervirung die Keimſcheibe oder den noch ganz jungen und völlig unſichtbaren Embryo ſo zum Gerinnen bringt, daß dieſelben allein ſcharf umrandet und ſehr deutlich erkennbar erſcheinen, während der Dotter des Eies wie in einem lebenden Ei durchſcheinend bleibt. Die meiſten gebräuchlichen Konſervirungsmittel jo z. B. Spiritus oder Sublimat ꝛc. beſitzen nicht dieſelbe Wirkungsweiſe, ſondern bringen vielmehr das ganze Ei gleichmäßig zum Gerinnen, ſo daß dasſelbe im ganzen Umkreis undurchſichtig und trübe erſcheint. Wenn daher ein noch ganz junger und für das bloße Auge unſichtbarer Embryo auch wirklich in einem Ei enthalten war, jo iſt derſelbe nach dem Konſerviren in dieſen Flüſſigkeiten beſonders nach einiger Zeit, wenn der ganze Dotter geronnen iſt, doch nicht mehr ſichtbar, da er von dem trüben Dotter gänzlich verdeckt wird. Legt man aber ein lebendes Ei, in welchem man mit bloßem Auge auch keine Spur eines Embryos beobachten kann, in eine Miſchung von 3 Theilen /2 / Chromſäure, 4 „ 10 % Salpeterſäure, 30 „ 96 % Alkohol, welche man ſich in jeder Apotheke oder Droguenhandlung leicht beſchaffen kann, ſo gerinnt ſchon nach wenigen Minuten das Ei derartig, daß der Dotter glashell bleibt, die auf demſelben liegende Keimſcheibe oder bei weiter entwickelten Eiern der junge Embryo dagegen weiß und undurchſichtig wird und daher in allen ſeinen Umriſſen ſcharf zu erkennen iſt. Daher kann man dieſe Konſervirungsmethode benutzen, um befruchtete von unbefruchteten Eiern mit Sicherheit zu unterſcheiden. Zwiſchen befruchteten und unbefruchteten Eiern treten nämlich z. B. bei Forellen 12—20 Stunden nach der Befruchtung folgende Unterſchiede auf: Eine unbefruchtete Keimſcheibe des Forelleneies hat die Geſtalt eines ſehr flach gewölbten Uhrglaſes von ca. 2mm Durchmeſſer und iſt an ihren Rändern unregelmäßig ausgezackt; eine befruchtete Keimſcheibe iſt dagegen bis zum dritten reſp. vierten Tage bei gleicher Größe des Eies, nur etwa ein halb mal jo groß, alſo ca. 1 mm und beſitzt eine ſehr ſtark gewölbte, faſt kugelförmige Geſtalt mit ſcharf umgrenzten Rändern; ſie hebt ſich ſomit von dem hellen Nahrungsdotter ſehr viel ſchärfer ab, als eine unbefruchtete Keimſcheibe. Die Urſache für dieſe Erſcheinung liegt darin, daß in einer befruchteten Keimſcheibe, die ſich zur Furchung d. h. zur Entwickelung anſchickt, der vorher flach ausgebreitete Bildungsdotter um einen in ſeinem Centrum liegenden Körper, den Kern, ſich ſammelt und zuſammenzieht, um von ihm die erſten Impulſe zur Theilung zu empfangen. Von dem vierten Tage ab (die Zahlenangaben gelten für eine Temperatur von 4—50 C. und find natürlich für andere Temperaturen entſprechend größer oder kleiner zu ſetzen) beginnen ſich dann die Unterſchiede zu verwiſchen, indem dann die befruchtete und in et voller Entwicklung begriffene Keimſcheibe ſich wieder abplattet und ſich ausdehnt, jo daß die vorher angegebenen, für Jedermann leicht erkennbaren Unterſchiede ſich wieder verwiſchen. Dies dauert etwa bis zum 14. Tage. In dieſer Zeit iſt daher die Unterſcheidung am ſchwierigſten. Von dieſem Tage ab treten nun aber ſehr viel ſchärfere und ganz untrügliche äußere Merkmale zwiſchen befruchteten und unbefruchteten Eiern auf, indem ſich von nun ab in der befruchteten Keimſcheibe die Axentheile des ſpäteren Fiſchchens kompakter anlegen und in der oben angegebenen Flüſſigkeit in Form eines feinen, rein weißen, ſchmalen Streifens mit kolbig oder keulenartig verdicktem Vorderende deutlich zu erkennen ſind. Der Streifen wird natürlich um ſo länger, je älter das Ei iſt. Ein unbefruchtetes Ei dagegen zeigt während der ganzen Dauer ſeines Lebens ſtets nur dieſelbe, oben ſchon beſchriebene, flache runde Keimſcheibe. Legt man alſo z. B. ein ca. drei Wochen altes Ei in die oben an— gegebene Miſchung, ſo wird, falls dasſelbe befruchtet war, an einer Stelle an der Oberfläche ein ſcharf begrenzter, weiß leuchtender Strich ſchon nach ca. 10 Minuten auftreten und dauernd erhalten bleiben; war das Ei dagegen unbefruchtet, ſo wird nur eine ca. 2 mm große, runde, ganz flache, grauweiße Scheibe mit ausgezackten Rändern ſichtbar werden. Am ſicherſten geht namentlich der Ungeübte, die Eier erſt mit Beginn der dritten Woche in der oben angegebenen Weiſe zu unterſuchen, weil dann der junge Embryo ſchon die Länge von ca. 5— 6 mm angenommen hat. Für die Praxis wird das ja aber im Allgemeinen ziemlich gleichgültg ſein, ob man die Unterſuchung etwas früher und ſpäter vornimmt; für gewöhnlich wird man doch nur dann dazu ſchreiten, wenn ſich aus irgend einem unbekannten Grunde viele Sterbefälle einſtellen und man muthmaßen kann, daß möglicherweiſe der Mangel der Befruchtung die Urſache ſein könnte. Aus dieſem Grunde ſterben aber Eier gewöhnlich erſt nach mehreren Wochen ab; in der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg befinden ſich z. B. zu Verſuchszwecken zur Zeit unbefruchtete Eier, welche bereits über zwei Monate alt und noch am Leben find. Die angegebene Methode, welche von Jedermann leicht ausgeführt werden kann, hat natürlich den Nachtheil, daß die unterſuchten Eier in der Konſervirungsflüſſigkeit getödtet werden müſſen und für die weitere Zucht verloren ſind. Es wird aber bei allen derartigen Unterſuchungen genügen, wenn nur eine kleine Zahl von Eiern geprüft wird, und dieſe muß allerdings geopfert werden. Uebrigens ſind zur Unterſuchung auch ſolche Eier noch zu ebrauchen, welche bereits die Anfänge eines beginnenden Abſterbens zeigen; nur dürfen nicht ſchon zu große Partieen des Eies trübe geworden fein. Die Methode hat aber den Vortheil, daß dieſelbe Jeden in den Stand ſetzt, ſich bei einer in der praktiſchen Fiſchzucht ſo häufig auftretenden Frage, ob gewiſſe Eier befruchtet waren oder nicht, auch ohne Anrufung wiſſen— ſchaftlicher Inſtanzen ein eigenes ſicheres Urtheil zu bilden. Wenn man Fiſcheier, welche in der angegebenen Weiſe konſervirt ſind, in 70 prozentigen Spiritus überträgt, ſo verändern ſich dieſelben darin nicht, und könuen daher in demſelben Ausſehen für alle Zeit aufgehoben werden. In Folge deſſen eignet ſich beim Untericht dieſe Methode auch beſonders zur Demonſtration der allmähligen Entwicklung unſerer Fiſche, ſoweit dabei die äußere Form allein in Betracht kommt. H. II. Die Temperaturverhältniſſe der Alpenſeen.) Ein Vortrag, gehalten auf dem IX. land Geographentage in Wien im Jahre 1891 von Prof. E. Richter in Graz. Zwei aufeinanderfolgende b Sommeraufenthalte am Wörtherſee bei Klagen— furt verſchafften mir Gelegenheit eine größere Anzahl Beobachtungen über die Seetemperatur in allen Tiefen anzuſtellen, welche ich durch einige winterliche Reiſen ergänzen konnte. Das Entgegenkommen eines Freundes geſtattete dann noch, was viel wichtiger war, die Beobach— tungen ununterbrochen durch alle Monate des Jahres fortzuſetzen, ſo daß bisher bei 60 ) Wir ſind durch die liebenswürdige Vermittelung unſeres verehrten Korreſpondenten Herrn Victor M. v. Milborn in der Lage, die in den Nummern 21 und 25 (1891) dieſer Blätter ge— . brachten Notizen über die Temperaturmeſſungen der Alpenſeen durch den Abdruck des nach— folgenden ſehr intereſſanten Vortrages zu ergänzen. Inzwiſchen iſt durch Vermittlung des Herrn 4 hr 12 1 — — vollſtändige Serien von Temperaturmeſſungen aus allen Seetiefen vorliegen, welche ſich auf 18 aufeinanderfolgende Monate vom Auguſt 1889 bis Januar 1891 ſo vertheilen, daß die Mehrzahl der Beobachtungen auf die Monate Juli, Auguſt und September 1889 und 1890 fällt, aber auch dazwiſchen kein Monat ohne Meſſung geblieben iſt, und das längſte Intervall zwiſchen zwei Meſſungen nur 36 Tage beträgt. Damit iſt eine zufammenhän- gende und dichte Reihe von Daten über die Wärmebewegung in einem Seebecken gegeben, wie eine zweite von ſolcher Länge bisher in der Literatur nicht vorliegt, und es iſt die Hoffnung vorhanden, dieſelbe noch längere Zeit fortgeführt zu ſehen, da der bewährte Leiter der meteorologiſchen Muſterſtation in Klagenfurt, Herr Oberbergrath F. Seeland, ſeit Oktober 1890 die Beobachtungen übernommen hat, und beabſichtigt, ſie weiter fortzuſetzen. Der Wörtherſee iſt ein Seebecken von 17 km Länge, 21 qkm Flächeninhalt und etwa 800 Millionen ebm Waſſermenge und kommt ſomit dem Starnbergerſee an Länge faſt gleich, hat aber weniger als die Hälfte des Flächeninhaltes, da er zwar langgedehnt, aber ſchmal iſt. Er beſteht, wie die von Simony vor 40 Jahren nach eigenen Tiefen- meſſungen aufgenommene Karte zeigt, aus zwei geſonderten Becken von 73 und 84 m Maximaltiefe, welche durch ein bei weitem ſeichteres ſtark gegliedertes Stück mit einander verbunden ſind. Wenn es auch zunächſt zufällige Veranlaſſungen waren, welche mir gerade dieſen See als Gegenſtand meiner Unterſuchungen darboten, ſo mußte mir doch eine kurze Ueberlegung ſagen, daß derſelbe zu Unterſuchungen über den Wärmegang beſonders geeignet ſei. Von allen Theilen der Alpen hat das mittelkärntneriſche Becken das extremſte Klima. Einer mittleren Januartemperatur, die, wie im letzten Januar geſchehen iſt, auf faſt — 110 fallen kann und im Mittel 6.20 beträgt, entſprechen Sommer-Monatstemperaturen von 18 - 200, jo daß der See ebenſo durch feine regelmäßige mehrmonatliche Eisdecke im Winter, als durch die hohe, früh eintretende und lange in den Herbſt hinein dauernde Badewärme im Sommer bekannt iſt. Dazu trägt auch noch der Umſtand weſentlich bei, daß das Zufluß— gebiet des Sees im Verhältniß zu ſeiner Größe ſehr klein iſt, indem es nur den ſiebenfachen Flächeninhalt der Seeoberfläche beſitzt. Infolge deſſen iſt die Durchfluthung gering, und der Waſſerwechſel ſehr langſam. Die Erſcheinungen der alljährlichen Erwärmung und Ab— kühlung werden ſich als ſehr deutlich dem Maße nach, und faſt ungeſtört durch die Einwir— kungen, welche große Flüſſe, wie Rhein, Rhone oder auch Traun auf die von ihnen durch— floſſenen Seen ausüben, erkennen laſſen. Man weiß, daß im allgemeinen die Mitteltemperatur der geſammten Waſſermaſſe bei den Binnenſeen unſerer Breiten ſehr niedrig iſt, und der Temperatur der Maximaldichte, d. i. 40 C., nahe ſteht. Man kann ſagen, die Hauptmaſſe des Waſſers aller jener Binnen- von Milborn in Gmunden zwiſchen Herrn Profeſſor C. Richter und Herrn Kapitän F. Zehden in Gmunden der Anlaß zur Schöpfung einer permanenten Temperatur— Meſſungs-Station am Traun-See bei Gmunden gegeben worden, welche Herr Kapitän Zehden leiten wird. Der letztgenannte, durch ſeine nautiſchen Werke in weiten Kreiſen beſtbekannte Fach— mann, welcher auch als Leiter der dortigen Filiale „Traunſtein“ der kk. öſterreichiſchen Central— Anſtalt für Meteorologie und Erdmagnetismus fungirt, hat ſich nicht nur zur unentgeltlichen Vornahme der regelmäßigen, wiſſenſchaftlichen und exacten Temperaturmeſſungen am Traun— See bereit erklärt, ſondern auch, gemeinſchaftlich mit Herrn v. Milborn, die nicht uner— heblichen Koſten für die Inſtallirung der Vorrichtungen auf einem beſonderen Boote beſtritten, von welchem aus die Meſſungen mit dem von Herrn Profeſſor Richter gütigſt dargeliehenen Thermometer-Apparate vorgenommen werden. Da, wie bereits Profeſſor v. Simony bes tonte, ſolche Meſſungen auch bedeutſames Material für die Ichthyologie, die Biologie der Waſſerfaung und die praktiſche Fiſcherei (Fiſchzucht) liefern können, wenn ſich, was hier ge— ſchehen ſoll, die Beobachtungen gleichzeitig auf dieſe Gebiete erſtrecken, ſo darf das einge— leitete Unternehmen von unſerem Standpunkte ebenfalls freudig begrüßt werden. Es wäre zu wünſchen, daß ſich öſterreichiſche Fiſchereivereine und Fachmänner für dieſes Beginnen näher intereſſiren würden, in welchem etwa der Keim zu einer „biologiſchen Fiſcherei-Station“ liegen konnte. 69 ſeen, bei denen die Wintertemperatur der Luft längere Zeit unter Null ſinkt, hat jahraus, jahrein eine Temperatur, welche ſich nur ſehr wenig von E 40 C. entfernt. Die ſommer— liche Erwärmung erzeugt zunächſt nur eine dünne Schicht wärmeren Waſſers, die auf dem kalten ſchwimmt und deren Wärme ſich ſehr langſam und in geringem Maße durch direkte Leitung den tieferen Schichten mittheilt. Tritt dann im Herbſte Abkühlung ein, ſo iſt die Wärme der wenig mächtigen warmen Oberflächenſchichten verhältnißmäßig bald verzehrt, und es kommt ein Moment, in welchem die ganze Maſſe des Seewaſſers eine Temperatur von ungefähr 4“ annimmt. Bis zu dieſem Momente iſt das Seewaſſer ſo geſchichtet, daß immer die wärmeren Schichten, als die leichteren, auf den kälteren ſchwammen; man kommt alſo von oben nach unten ſtets in kältere Gebiete. Von dem Momente an, wo die Temperatur des ganzen Sees die gleiche geworden iſt, ändert ſich das; die oberen Schichten werden bei weiterer Fortdauer der Abkühlung kälter als 4“, dadurch aber zugleich leichter und bleiben daher oben ſchwimmend. Auch die Abkühlung greift nur langſam nach abwärts, und ſo lange noch Luft— temperaturen unter Null vorherrſchen, überhaupt eine Wärmeentziehung ſtattfindet, bleibt das Seewaſſer entgegengeſetzt geſchichtet wie früher; man findet von der Oberfläche abwärts gehend immer höhere Temperaturen. Forel nannte dieſe beiden Arten von thermiſcher Schichtung des Seewaſſers „Stratification directe“ und „Stratifleation inverse“. Bei genügend langer Dauer der Abkühlung wird dann auch das Gefrieren der Oberfläche eintreten können. Die Eisdecke ſchwindet erſt wieder, wenn die Mitteltemperaturen der Luft dauernd über Null ſteigen, der Effekt des Sonnenſcheins mächtiger wird, und die morſch gewordene Eisdecke nicht mehr durch nächtliches Wiedergefrieren ihre Konſiſtenz erneuern kann; die Eisdecke ſchwindet bei uns alſo gegen Ende März oder Anfang April. Das Seebecken beſitzt in dieſem Augenblick noch immer die „Stratification inverse“ und hat eine Mitteltemperatur unter 45. Aber nun beginnt die Erwärmung der Oberfläche ſehr energiſch und der geſchilderte Prozeß wiederholt ſich. Dies iſt das bereits bekannte Bild des Temperaturganges unſerer Seen. Es wird in ſeinen Einzelheiten beſtimmt durch zwei Umſtände: einmal durch die mittleren Lufttempe— raturen an ſeiner Oberfläche, und zweitens durch die Seetiefe. Seichte Becken erwärmen und erkälten ſich raſcher als tiefe. Auch die Temperatur und die Menge des durchſtrömenden Gewäſſers iſt nicht ohne Einfluß. Es war nicht zu erwarten, daß die Meſſungen am Wörtherſee die Hauptzüge dieſes Bildes zu verändern im Stande fein ſollten; ich konnte nur hoffen, beiten Falles Details zu gewinnen, welche dasſelbe lebendiger geſtalten und dunkle Partien verſtändlich machen konnten. Dies war aber nur möglich, wenn es gelang, in der Menge und Genauigkeit der Beobachtungen einen Fortſchritt zu erzielen. Neben der Sicherung der Fortführung der Meſſungen in meiner Abweſenheit war alſo die Verbeſſerung der Technik derſelben mein unausgeſetztes Beſtreben. Es ſind in der Ausſtellung einige Apparate zu ſehen, welche im allgemeinen dieſen Bemühungen ihre Entſtehung verdanken. Um zunächſt von den Thermo— metern zu reden, ſo kann ich nur der von Forel ausgeſprochenen Meinung beipflichten, daß das Negretti-Zambra'ſche Umkehrthermometer, und zwar in ſeiner einfachſten älteren Adju— ſtirung mit einem Holzſchwimmer für Temperatur-Unterſuchungen von kleinen Booten aus das weitaus beſte, ein wirklich unübertreffliches Inſtrument iſt. Doch wird man damit allein nicht auskommen, ſondern zu allerlei Nebenzwecken, ſo den regelmäßigen Beobachtungen der Oberflächentemperatur und gewiſſen anderen Unterſuchungen, von denen noch die Rede ſein wird, auch andere Thermometer in größerer Zahl benöthigen, die wenigſtens für geringere Tiefen brauchbare Daten liefern. Für ſolche Zwecke wurde am praktiſchſten gefunden, gewöhn— lichen Thermometern mit ½ “ Theilung einen fo trägen Gang zu verleihen, daß ſie erſt etwa zwei Minuten nach der Entfernung aus einem Medium von beſtimmter Temperatur ihren Stand verändern. Dieſer Zweck wurde erreicht durch Einhüllung der Thermometerkugel in eine 1 em dicke Schicht weißen Wachſes, welche mit der Montirung der Inſtrumente in Meſſingröhren leicht verbunden werden konnte. Dieſe Inſtrumente brauchen etwa 20 —25 Minuten bis ſie ſich richtig einſtellen, und ändern in der erſten Minute nach der Entfernung aus dem Waſſer ihren Stand nicht. Da mit meiner Winde ein Thermometer in längſtens 70 40 Sekunden auch aus der Marimaltiefe des Sees heraufgeſchafft werden konnte, jo genügten ſie zunächſt für alle Zwecke. Sie wurden aber für die eigentlichen Tiefentemperatur-Meſſungen bald durch die Umkehrthermometer erſetzt und dienten nur zu den erwähnten Nebenzwecken. Ein ſehr großer Uebelſtand bei allen Meſſungen im Waſſer, der eigentlich eine feine Meſſung von vornherein unmöglich macht, iſt die Dehnung der Leinen, d. h. ihr ganz ungleichmäßiges Verhalten, je nachdem ſie alt oder neu, ſtärker oder ſchwächer belaſtet ſind, ob ſie naß oder trocken in's Waſſer gebracht werden u. dgl. Es war alſo mein Beſtreben, die Hanfleine durch ein anderes, weniger Veränderungen unterworfenes Material zu erſetzen. Der bei den ozeaniſchen Lotungen und jetzt auch an den Schweizer Seen angewendete Klavier— ſaitendraht kam für mich nicht in Betracht, weil er die Anbringung von Marken nicht ge— ſtattet und daher eine Zählmaſchine vorausſetzt. Meine Abſicht mußte aber ſein, eine mög— lichſt kompendiöſe, leicht transportable Ausrüſtung zuſammenzuſtellen, welche auf einem kleinen, von einer Perſon geruderten Boote Platz finden konnte. Es fand ſich Erſatz durch Ver— wendung einer aus drei ganz feinen verzinnten Stahldrähten geflochtenen Drahtlitze, von welcher 100 m nur 0,4 kg wiegen, und welche doch im Stande iſt, 40 kg zu tragen. Als ich im Auguſt 1889 meine regelmäßigen Meſſungen begann, hatte die Seeober— fläche eine Temperatur von 22 — 23% C. Ich wußte, daß die Abnahme unten nicht ganz regelmäßig vor ſich geht; was ich fand, übertraf meine Erwartungen ſehr. Von der Ober— fläche bis zu einer Tiefe von 8 m hatte das Waſſer nahezu die gleiche Temperatur; es gab Unterſchiede nur nach Zehntelgraden. Von 8 ¼ m aber nahm die Temperatur ganz rapid ab. Während bei 9 m noch 19“ zu finden waren, fanden ſich bei 10 m nur mehr 13° und bei 11 m 11°. Darauf verlangſamte fi) die Abnahme wieder. Bei 15 m hatte man etwa 8°, bei 19 m 7, bei 30 m 6°, bei 44 m 5 Mährend alſo zwiſchen dem 15. und 20. Meter die Abnahme auf den Meter ungefähr / Grad, und vom 20.—30. Meter nur ¼1 Grad betrug, nahm vom neunten auf den zehnten Meter die Temperatur um volle 5“ ab; es kam alſo auf je 20 em eine Temperaturabnahme von einen Grad. (Schluß folgt.) III. Vereinsnachrichten. Deutſcher Fiſcherei-Verein. Zu einer außerordentlichen Generalverſammlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins wird auf den 14. März d. Is., Abends 7 Ahr, im Keichskagsgebäude, Leipzigerſtraße 4, ergebenſt eingeladen. Der Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. G. von Bunfen, I. Vice-Präſident. Herwig, II. Vice⸗Präſident. Tages⸗ Ordnung. 1. Zum Gedächtniſſe des verſtorbenen Präſidenten, Kammerherrn von Behr. Anſprachen des Geheimen Medizinalraths Dr. Virchow und des Dr. F. Dernburg. . Wahl eines Präſidenten Vortrag des Dr. Heincke über die auf Helgoland zu errichtende biologiſche Anſtalt. Bayeriſcher Landes-Fiſcherei⸗Verein. In ſeiner letzten Monatsverſammlung am 25 Februar beſchloß der Bayeriſche Landes- Fiſcherei-Verein, um eine Grundlage für eine rationelle Bewirthſchaftung der oberbayeriſchen Gewäſſer insbeſondere für die Einführung der Teichwirthſchaft zu gewinnen, ſtatiſtiſche Erhebungen über die geſammten in Oberbayern vorhandenen Gewäſſer und deren Beziehungen zur Fiſcherei an— zuſtellen Zur Durchführung dieſes Beſchluſſes wurde eine Commiſſion erwählt und zunächſt mit der Ausführung der nothwendigen Vorarbeiten betraut. S IV. Literatur. Arnould Locard: La Pöche et les poissons des eaux douces; avec figures intercalees dans le texte. (Description des poissons, engins de peche, lignes, amorces, esches, appats; peche à la ligne, peches diverses, nasses, filets etc. etc.) Paris, Bailliere et fils. 1891. 352 8. 80. * * 71 — Von den zwei nahezu gleich großen Hauptabſchnitten behandelt der erſte die Natur— geſchichte der Süßwaſſerfiſche Frankreichs, der zweite den Fiſchfangſport. Dem naturgeſchichtlichen Theil iſt das Werk des anerkannten Ichthyologen E. Blanchard: les poissons des eaux douces de France zu Grunde gelegt. Für die deutſchen Fiſchſports— freunde, meiſt an v. Siebold's Claſſification gewöhnt, bietes dies aber kein Hinderniß, ſich zurecht zu finden; und die hie und da auseinander gehenden Anſchauungen über die naturwiſſenſchaftlich zu begründende Echtheit der einen oder anderen Species zu prüfen, kann der Sportsmann getroſt dem Fachmann überlaſſen. Daß Verfaſſer den naturgeſchichtlichen Theil nicht verkürzte, zu Gunſten des Sporttheiles, ſoll anerkennend hervorgehoben werden, denn auch für die Sportfreunde wird es, ſoll der Fiſcherei überhaupt genützt werden, täglich nöthiger, ſich auch möglichſt vertraut zu machen mit der Fiſchkunde, denn nur auf ſolcher Kenntniß beruht ein maßgebendes Urtheil einerſeits über das ſo wichtige Fiſchereirecht und andererſeits über die Fiſchzucht, welch letztere bezüglich des Intereſſes am Fiſchereiweſen im Allgemeinen den Sport zu überholen im Begriffe ſteht. Die Beſchreibungen der einzelnen Arten (etwas über 70) ſind klar, angenehm lesbar, nicht zu knapp und nicht zu weit gehalten, mit 105 deutlichen Zinkographien ausgeſtattet, und erreichen vollkommen ihren Zweck, dem Fiſchereifreund, ſoweit nöthig, die Unterſchiede der einzelnen Species von einander vorzuführen, deren Lebensweiſe zu ſchildern, über ihre Fortpflanzung zu berichten, ſowie über die Art und Weiſe, ſie zu fangen. Zur raſchen Orientirung trägt auch bei, daß außer den in verſchiedenen Theilen Frankreichs landes— üblichen Fiſchnamen auch die wiſſenſchaftliche Benennung angeführt iſt, ſowie die engliſche, italieniſche ꝛc. ꝛc. und ſehr häufig auch die deutſche Bezeichnung, die letztere allerdings da und dort vom Setzer etwas verſtümmelt. Der zweite Theil iſt dem Fang gewidmet. Elegante Schreibweiſe, mitunter pikante Schilderungen der kleinen und größeren Hinderniſſe, die dem Sportsmann begegnen, theils ſeiner Schuld beizumeſſen, theils dem Widerpart des nicht immer willigen Opfers, machen das Buch nicht nur zur lehrreichen, praktiſch verwerthbaren, ſondern auch zur unterhaltenden Lectüre. Auch dieſem zweiten Theil ſind gut ausgeführte Zinkographien beigegeben (69 an der Zahl). Vorwiegend iſt die Angelfiſcherei beſprochen und zwar unter öfterer Bezugnahme auf H. de La Blanchere (La peche et les poissons: nouveau dictionnaire general des peches) — weniger eingehend die Netzfiſcherei. Sehr ausführlich wird alles zur Ausrüſtung des Anglers Gehörige geſchildert. Die Köder ſind mit beſonderer Vorliebe abgehandelt; zuerſt die aus dem Reiche der Inſekten ſtammenden (zumal die Maden, Schmetterlinge ꝛc. ꝛc.), dann die Würmer, die Köderfiſche, aus dem Pflanzenreich bereitete Köder (aufgeweichte, große Getreidekörner, Bohnen, Mais, Hanf, Kirſchen, Traubenbeeren, Gurken), dann verſchiedene, nicht in dieſe Eintheilung ein— zuordnende (Fröſche, Mollusken, Blutegel, Fleiſch, geronnenes Blut, Hirn, Geflügelgedärme, Käſe, Eigelb, Cocons, Griebenbrod, aromatiſche Oele). Ein Verzeichniß der verſchiedenen Köder, je nach ihrer Brauchbarkeit bei verſchiedenen Fiſchen und in welchen Jahreszeiten zu verwenden, vervollſtändigt dieſen Abſchnitt, dem als Anhang beigegeben iſt eine Aufzählung von den Fiſchgiften, welche die Fiſchdiebe anzuwenden pflegen. — Ueber den Werth der künſtlichen Fliegen unter einander, welche weniger im Detail behandelt ſind, als dies bei deutſchen und zumal bei amerikaniſchen und engliſchen Schriftſtellern der Fall zu ſein ſcheint, faßt ſich ſein Urtheil kurz dahin zuſammen, daß gut gemachte, dem Waſſer ſich gut an— paſſende Fliegen, ziemlich gleichwerthig untereinander ſind; — er mag recht haben, aber viele der amerikaniſchen, engliſchen und auch unſerer deutſchen Sportfiſcher werden nicht einverſtanden ſein. In ſeiner Anweiſung, ſich künſtliche Fliegen zu fertigen, iſt er auch nicht beſonders ängſtlich. Ausführlich wird dann wieder vom Angeln ſelbſt geſprochen (von der Zeit, dem Platz, dem Anhauen ꝛc. ꝛc.); ſpezielle Regeln werden gegeben für das Angeln der einzelnen häufiger vorkommenden Fiſche. Nachdem noch die verſchiedenen Arten des Angelns beſprochen ſind, wird in einem kurzen Abſchnitt der Netzfiſcherei gedacht (auch das Fiſchſchießen iſt beſprochen). Den Schluß des Buches bildet eine gedrängte Zuſammenſtellung der in Frankreich beſtehenden Fiſchereigeſetze bis zum 27. Dezember 1889. 5 1 2 8 12 — Das hier in Kürze beſprochene Buch wird zwar unſeren Bishoff“), von dem Borne ꝛc. ꝛc. für uns Deutſche nicht erſetzen, verdient aber immerhin die Aufmerkſamkeit derjenigen Fiſchereifreunde, welche ſich beſonders für den Sport intereſſiren und ſich nach dieſer Richtung hin mit einem franzöſiſchen Autor bekannt machen wollen. F. V. Vermiſchte Mittheilungen. Gezeichneter Lachs. Am 18. Februar wurde auf der Neuen Merwede — ungefähr eine Stunde von Dordrecht — ein ausgelaichter Lachs gefangen, der mir zur Unterſuchung übergeben iſt. Der Fiſch war 932 mm lang (gemeſſen von der Naſenſpitze bis an das Ende der auf natürliche Weiſe ausgebreiteten Schwanzfloſſe) und wog 4566 Gramm. In der Leibeshöhle waren ein paar Eier zurückgeblieben; die Eierſtöcke waren richtig aus— gelaicht und in kräftiger Neubildung von Eiern begriffen. An der Bauchſeite, an der drei— eckigen Stelle, die theilweiſe von der ſogenannten Kiemenhaut verdeckt iſt, zeigte das Thier eine runde Narbe, ungefähr ſo groß wie ein Nickelzwanzigpfennigſtück. An dieſer Stelle fehlten die Schuppen; die lebhaft rothgefärbte Narbe hatte einen einigermaßen aufgewulſteten Rand. Es kommt mir wahrſcheinlich vor, daß die Narbe von einer abſichtlichen Verletzung herrührt, wohlmöglich mit Hülfe eines Brenneiſens hergeſtellt iſt, und dieß 1. weil ſie ſo regelmäßig rund war, 2. weil ſie ſich ſo genau median vorfand und 3. weil ſie ſich an einer Stelle vorfindet, die theilweiſe wenigſtens von der Kiemenhaut verdeckt war. Iſt meine Ver— muthung richtig, ſo hat man den Fiſch für die künſtliche Zucht benützt und wieder ſchwimmen gelaſſen, nachdem man das Thier mit einem Brenneiſen, oder ſonſt wie markirt hatte. Wer dieß gethan, dem wird es von Intereſſe ſein, zu erfahren, was aus dem Fiſch geworden iſt. Mir würde gleichfalls viel daran liegen, zu wiſſen, wo und wann man den Fiſch wieder freigegeben hat. Helder (Holland), Zoologiſche Station, 4. März 1892. Dr. P. P. C. Hoek. Beſtimmung des Geſchlechts bei Fiſchen. In der Mainummer (1891) ‚der Zeitſchrift „Etangs et Rivieres“ macht Herr d' Audeville die Mittheilung, daß die trockene Befruchtung mehr weibliche Fiſche ergebe, als die früher übliche Methode auf naſſem Wege. Nach einem von Herrn Gauckler mitgetheilten Beiſpiele aus Lauſanne 1879, welches wir dem Cirkular des Deutſchen Fiſcherei-Vereines Nr. 1, 1892 entnehmen, ergab die trockene Befruchtung 86 männliche gegen 598 weibliche Fiſche. Wir geben dieſe Mittheilung mit aller Reſerve, bevor nicht durch exacte Unterſuchungen die Richtigkeit dieſer Beobachtung ge— prüft worden iſt. Zur Zeit ſind wir ja über die Urſachen der geſchlechtlichen Differenzierung im Thierreich noch völlig im Unklaren. Nur ſoviel wiſſen wir, daß dieſe Urſachen bei den verſchiedenen Thierabtheilungen ſehr verſchiedenartige ſind. So entſtehen z. B. bei den Bienen die Weibchen aus unbefruchteten, die männlichen Drohnen dagegen aus be— fruchteten Eiern, bei manchen Wespenarten iſt es aber geradezu umgekehrt. Bei unſeren Flohkrebſen, den Daphniden, entſtehen im Sommer aus unbefruchteten Eiern Weibchen, zur Herbſtzeit aber, oder wenn die Waſſerlachen, in welchen Daphniden leben, auszutrocknen be— ginnen, ſo entſtehen ebenfalls aus unbefruchteten Eiern neben Weibchen auch Männchen. Hier find es alſo mehr äußerliche Umſtände, welche die Natur des Geſchlechts beſtimmen. Daher wäre es von vornherein auch nicht unmöglich, daß auch die Art und Weiſe der Be— fruchtung bei unſeren Fiſchen einen Einfluß auf die geſchlechtliche Differenzierung! beſäße. Nur ſind zum Beweiſe dieſer Mutmaßung ſehr forgfältig angeſtellte Unterſuchungen nöthig. Die einfache Beobachtung einiger Fälle genügt hier noch keineswegs, da eine Reihe von Nebenumſtänden der verſchiedenſten Art hierbei mit im Spiele ſein kann. Würde ſich die Behauptung des Herrn d'Audeville bewahrheiten, jo wäre dieſer Befund für die praktiſche Fiſchzucht nicht ohne Bedeutung, namentlich für Fiſchzuchtanſtalten, welche ſich beſonders mit der Produktion von Eiern beſchäftigen. Dieſelben hätten es dann in der Hand, haupt- ſächlich Rogner zu erzeugen. Uns ſind aus unſeren Fiſchzuchtanſtalten ähnliche Beobachtungen nicht bekannt geworden, obwohl es unter denſelben doch eine ganze Reihe giebt, die ſich Zuchtfiſche ſelbſt heranziehen, welche alle aus auf trockenem Wege befruchteten Eier herſtammen. ) Wilh. Bishoff's Anleitung zur Angel cherei, 2. Auflage neu bearbeitet vom bayeriſchen Sifcherei Verein. München, Braun & Schneide 73 Daphniden⸗Erzeugung. Wie das Circular Nr. 1 1892 des Deutſchen Fiſcherei— Vereins mittheilt, empfiehlt in der Petersburger Fiſchereizeitung ein Fiſchzüchter folgendes Verfahren zur Erzeugung von Daphniden, welche derſelbe als das beſte Futter für Fiſchbrut erachtet. Um dieſelben zu erzeugen, muß man immer einen Stamm von lebendem Zucht— materiale beſitzen und für die Züchtung im Winter und Frühjahr ſich im Herbſt einen Vorrath reſerviren. Die Daphniden beanſpruchen eine reichliche Nahrung, die ausſchließlich in Inſuſorien der ſtagnirenden Gewäſſer beſteht. Als ein ebenſo einfaches wie ſicheres Mittel zur Erzeugung dieſer Infuſorien empfiehlt der betreffende Fiſchzüchter Vogelmiſt und friſche Kuhfladen oder, was noch beſſer iſt, eine Miſchung von beiden. Die Kußhfladen müſſen aber ganz friſch ſein, damit nicht Inſekten ihre Eier hineinlegen, deren Larven den Daphniden ſchädlich werden können. Eine Handvoll dieſer Exkremente in einem Kübel mit Waſſer gethan, genügt zur Erzeugung einer Unmaſſe von Infuſorien. Doch ſoll man die Miſchung nicht mit ſonſtigem Unrath dick machen, weil dies eine zu ſtarke Gährung hervor— rufen würde, durch welche die Daphniden zu Grunde gehen könnten. Ebenſowenig ſoll man Waſſer aus ſtehenden Gewäſſern nehmen, weil dasſelbe ſchädliche Larven enthalten kann. Gruben, Teiche und jedes Holzgefäß eignen ſich zu dieſem Züchtungsverfahren. Der gedachte Fiſchzüchter gebrauchte dazu Bottiche von 2 m Durchmeſſer und 70 em Waſſertiefe. Er wirft in dieſe Waſſermaſſe drei Schaufeln Taubenmiſt oder Kuhfſaden hinein, rührt das Ganze mit einem Rechen durcheinander und ſetzt das Gefäß dem Sonnenſchein aus. Einige Tage ſpäter ſchüttet er ein Quantum Daphniden in den Bottich, welcher auch jetzt der Sonne ausgeſetzt bleibt. Nach zwei bis drei Wochen hat man eine Menge Daphniden von ſolcher Größe, wie man ſie zur Fütterung braucht. Die Entwicklung hängt vom Wetter ab; iſt dasſelbe warm und hell, ſo geht ſie raſcher von ſtatten, als bei kühler Temperatur. Indeſſen bedürfen die Daphniden zu ihrer Entwicklung mindeſtens + 10°. Die Züchtung gelang auch in Tonnen, welche in der Mitte zerſägt worden waren; nur dürfen dieſelben nicht gepicht ſein oder Petroleum enthalten haben. Um immer einen Vorrath an Fiſchfutter zu haben, muß man ſich mehrere ſolche Brutſtätten einrichten. Auch den nicht ganz von Daphniden geleerten Gefäßen ſoll man von Zeit zu Zeit friſchen Dünger zuſetzen. Von der Gelehrigkeit des Otters erzählt ein Correſpondent des „New-Castler Weekly‘ in der „Fishing Gazette“ nachſtehende artige Geſchichte: Frau Arthur Leather von Schloß Fowberry in Northumberland hat einen jungen Otter gezähmt, deſſen Feh von den Hunden getödtet war. Mrs. Leather ſagte, daß nach zwei Tagen Moſes, wie ſie den kleinen Otter nannte, ſie vorzüglich kannte und ihr von Zimmer zu Zimmer folgte; Milch nahm er mit Gier und ebenſo kleine Forellen. Als er älter wurde, nahm ſein Appetit zu und hatte er eine entſchiedene Vorliebe für Kaninchen, wovon ihm der liebſte Theil die Leber war. Bei einer Gelegenheit, da er von Schloß Fowberry wegſtreunte, fiel er in die Hände eines Kaninchenjägers und ſoll im Laufe einer Nacht ein Dutzend Kaninchen geöffnet und gefreſſen haben. Bei alledem iſt er jetzt nur fünf Monate alt. Trotz ſeiner Größe liebt er immer noch Milch und Brod und Frau Leather erzählt, daß, wenn er trinkt, es ausſieht, als wenn er die Flüſſigkeit eſſe; alles was er von ihrer Hand empfängt, ſcheint ihm hauptſächlich an— genehm. Er iſt ſehr attachirt an ſeine Herrin, wie an ihre Magd, die ebenfalls für ſeine Wünſche ſorgt. Man verſuchte, ihn daran zu gewöhnen, jeden Tag nach dem Schloſſe zu kommen, um ein Kaninchen zu empfangen, aber er kommt nicht regelmäßig und hat eine große Vorliebe für den Fluß. Eigenthümlich iſt es, wie es ſcheint, daß Frau Leather ihn ſchwimmen lernen mußte. Sechs Wochen lang, während welcher Zeit er in Fowberry aufgenommen war, weigerte er ſich in das Waſſer zu gehen, jetzt aber iſt er ein vorzüglicher Schwimmer und macht es ihm Freude, ſich zu zeigen, wenn Jemand ihm zuſchaut. Es iſt ſehr hübſch, Moſes zu ſehen, wenn er nach Art der kleinen Katzen mit ſeinem Schwanze ſpielt oder fröhlich im glänzenden Waſſer herumſpringt. Seine Freunde hatten ihm eine Umzäunung gemacht, die ein Bad enthielt, aber dieſes war nicht nach ſeinem Geſchmacke, denn ſehr bald grub er ſich eine Röhre, arbeitete ſich heraus und eilte ſchnell zum Fluſſe, wo man ihn oft an der Oeffnung der alten Röhre ſehen kann. Frau Leather füttert ihn da häufig; er ſchleppt öfters das Futter weg und dann ſieht man ihn eine Zeit lang nicht. Er hat ſich ein kleines Loch nahe der Bank des Flußes gegraben, kommt aber daraus hervor, Puls wenn Frau Leather ruft und eigenthümlich genug, wenn ſeine Herrin Moſes zu einem Gang ruft und ihm plötzlich aus dem Geſichte kommt, ſo pfeift der geſcheute Burſche, bis ſie wieder kommt. Auch zu Hauſe iſt er ſeinen Freunden ebenſo ergeben. Er kommt an die Hausthüre und pfeift, daß man ihn einlaſſe und einmal im Hauſe folgt er Frau Leather oder ihrer Magd von Zimmer zu Zimmer oder er legt ſich in deren Zimmer nieder und wartet bis ſie kommt, wobei er ein kleines pfeifendes Geräuſch macht, womit er ſagen will, daß er ihre Gegenwart wünſche. Man kann ihm ſchmeicheln und ihn liebkoſen, wie man es mit einem Lieblingshund oder einer Katze thut und es ſcheint, daß er das ſehr gern hat. Moſes kennt ſeine Freunde, ſagt Frau Leather, ganz genau und ebenſoſchnell entdeckt er auch einen Feind. In dieſem Falle pfaucht er wie eine Katze und möchte gerne ſeine ſcharfen Zähne zu ſeiner Vertheidigung gebrauchen. Seine Zuneigung iſt nicht leicht zu erlangen, ſie muß gewonnen werden und zwar ſehr langſam und freundlich. Niemals vergißt er eine Beleidigung, iſt aber ſehr dankbar für jede Wohlthat und ſolchen, von denen er glaubt, daß ſie wirklich ſeine Freunde ſind, iſt er ſehr zugethan. Er iſt am glücklichſten, wenn er in der Nähe des Feuers liegen kann. Regenbogenforelle. Daß die Regenbogenforelle in unſern Gewäſſern gut gedeihen kann, dafür lieferte neulich Herr Kunſtmaler Fink in München den Beweis, indem es ihm gelang, aus der Iſar in der Nähe von München ein Exemplar von 5 1/2 Pfd. Schwere zu fangen. Oeſterreichiſche Fiſchereigeſetzgebung. Oberöſterreichiſchen Blättern entnehmen wir, daß ſich der oberöſterreichiſche Landes-Ausſchuß bewogen gefunden hat, mittelſt Schreiben vom 19. Februar G. Z. 3028 Herrn V. M. von Milborn in Gmunden einzuladen, ſich gutachtlich über jene in der 3. oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Enquete vom 11. November v. J. gefaßten Beſchlüſſe zu äußern, welche unſeren Leſern aus der in Nr. 2 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ d. J. erſchienenen Abhandlungen genannten Fachmannes bekannt ſind. — Desgleichen erhielt Herr V. M. von Milborn für feine großen Verdienſte um die Fiſcherei nachſtehende ehrende Anerkennung: „Nr. 390. Sr. Hochwohlgeboren Herrn Bictor Edlen von Milborn, k k. Truchſeß, Hofſekretär 10 Gmunden. Das gefertigte Präſidium erlaubt ſich Euer Hochwohlgeboren die höfliche Mittheilung zu machen, daß bei der am 5 d. M ſtattgefundenen Ausſchußſitzung des o. ö Schutzvereins für Jagd und Fiſcherei der einſtimmige Beſchluß gefaßt wurde, Euer Hochwohlgeboren für die außerordentlich hervorragenden Verdienſte um die Fiſcherei Oberöſterreichs die vollſte Anerkennung und für die gütige Zuſendung Ihrer jüngſten Fachſchrift „Zur Fiſchereigeſetzgebung in Oberöſterreich“ den wärmſten Dank auszuſprechen. Oberöſterreichiſcher Schutzverein für Jagd und Fiſcherei in Linz. Am 14. Februar 1892. Der Präſident: Fürſt Starhemberg m. p.“ V. Jiſcherei- und Jiſchmarfttberichte. Danzig den 28. Februar. Der Provinzial-Landtag hat auf Vorlage des Oberpräſidenten Exc. von Goßler einem Antrage des weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins auf Abänderung des § 15 der Ausführungs-Verordnung zum Fiſchereigeſetze zugeſtimmt, welche auch die Billigung der Regierungspräſidenten in Danzig und Marienwerder gefunden hat. Nach dem Antrage darf bei Zugnetzen von mindeſtens 50 m Flügellänge die Maſchenweite im hinterſten Drittel des Sackes 1,8 em. im übrigen Theile des Sackes und im erſten Viertel der Flügel 2,2 cm, bei Zugnetzen mit weniger als 50 m Flügellänge und bei flügelloſen Kleppen die Maſchenweite im hinterſten Drittel des Sackes 2,2 em betragen; auch iſt bei Geräthen zum Krebsfange von einer Beſtimmung der Mindeſtweite der Oeffnungen u. ſ. w. abzuſehen. Die Beſtimmung bedarf nur noch der Aller— höchſten Genehmigung. S. Würzburg den 2. März 1892. Der heutige Markt war ſehr ſchwach beſtellt und waren, 5 da die Nachfrage ſehr bedeutend, die Preiſe etwas in die Höhe gegangen. Es koſtete per Pfund: Forelle 3.50 N, Aale 2&4, Karpfen 1 &, Schleien LM, Barben 70 J, Brachſen 60 , Berſche IM, Zander 80 , Rheinſalm 3.50 M, Schellfiſche 40 J, Weißfiſche 70 4, Cabliau 60 J, See zungen 1.80 &, Steinbutt 180 &, Aalraupen 14, Krebſe 2&4. (Aſchermittwoch.) Berlin, 4. März. Zufuhren knapp. Preiſe feſt. Fiſche (per Pfund) lebende teile, in Eis Fiſche geräucherte 4 e KR RSAR Are 75—84 40—56 | Winter-Rheinlachs .. | per Pfund 340 eee 100 50—73 Oſtſeelachs . . „ 50 kg 140—150 eee 60 33-36 Flundern, gr., . . „ Schock 200-250 Karpfen, groß 7980 48—50 do. mittel, Bomm. EA TEE 90 do kleine „| 60-658 — DOSE N Te IE 50—70 Schlei d. 91295 50 Bücklinge, Strall. „ „ 250--350 DENE SER RE De 47 —54 3035 Dorſche BT: 4.00 Plötztz e 3544 21 Schellfiſcch „ Stiege 225 Nals een. 90-120 70-80 Aale, große „ Pfund 100 —120 Rarauiden n — — SEC ( 1 5 120 Merge „Schock 700 Inserate. Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke, Tharandt (Königreich Sachsen) empfiehlt angebrütete Eier der Bachforellq 4 Mark das Tauſend 5 foren e Dan 5 7 5 „ „ Saiblingskreuzung . 12 „ 1 5 der Regenbogenforeltle . 10 „ 5 1 ausſetzungsfähige Brut 0 a ie Ae 1 N 1 5 0 docs, 15 5 5 1 75 „ des Bachſaibling gs 2 1 1 1 „ „ Saiblingskreuzung . 30 „ 1 1 a der Regenbogenforelle . 30 „ 5 1 Ueberall größere Poſten nach Vereinbarung weſentlich billiger. Ueberall Garantie für kerngeſunde (7) Produkte und gute Ankunft derſelben. zum raſchen und genauen Zählen von Lachs- und * Sorelen-6ien len lie f. Franz Brandstetter in Dejte, Preßburger Comitat, Ungarn. gil. Lowenſtein'ſche Fiſch; chtnftalt anden, h. Meuſtadt a. I. Bayern) für 11 ſon De furl = Ar fario) a) embryonirte Eier 1000 . . . AM 4.50, bei Abnahme von 5000 M 4.25. b) Brut (tr. fario) 1000 . . . M10.— Die Laichprodukte entſtammen von in dieſem ae gefangenen oder nicht gemäſteten Forellen. Temperatur des Brut⸗Bachwaſſers + 230 R (5) Die Fiſchzucht-Anſtalt des Paueriſchen Jandeg-Fiſcherei-Pereins gelegen nächſt Starnberg (bei München), hat noch abzugeben: . M amerik. Regenbogenforellen⸗Eier 12.— Seefaibling F 4.— ö e re eee 8 1 amerik. Vachfaibling⸗ Gier Arſchen⸗ 3350 5 amerik. Bachſaibling⸗ Jungbrut ie — 1 -Zungbrut . . 7.— Eier und Jungbrut werden nur in beſter Beſchaffenheit abgegeben, Packung wird zum Selbſtkoſtenpreis berechnet. Anmeldungen beliebe man zu adreſſiren an: Herrn H. Schillinger. München, Leopoldſtraße 4a. Die Domſtiftliche Jiſchzucht in Wilthen (Sachſen) verſendet bis Anfang April: Eier der Bachforelle 5 à 1000 St. M 3.50, Brut der Regenbogenforelle a 1000 St. & 20.—, „ „ Regenbogenforelle à 1000 „ „ 10.—. „ „Bachforelle 1000 „ „ 10.—. — ͤ—— Für gute Ankunft wird garantirt. (2/1) 76 Krebsreuſen ver Stück 75 4, Bi Für Pereine! SE alreuſen per Stück & 1.50 bis 6 &, 3 a ſicher fangend, offerirt (10/1) Bachforellen⸗ Brut Julius Graeler, Schwedt a. Oder. von Preisliſte (AM 10.— bis & 18.—) je nach e m n Zeit, März bis Ende Mai. (9/1) Spiegelkarpfen Wiesbaden, im März 1892. & Ir i i y edler wüchſiger Art liefert billig Forſt, Rittmeiſter a. D (2) Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. u 0. Edel-Zuchtkrebse, & S. Alloock & C jedes Quantum liefert billi (2) Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. n Standard Works, « 2 2 Sone Schleien ene Redditch, England, liefert billig Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. j Preisliſte franko. 2 Fabrikanten von D Die F. Loe fen sche Fischzuchtanstalt | Augelhaken, Angelrathen u. Stöcken, Tünstl. Ködern Dipoltsdorf, Post Hüttenbach, ſucht einen Angelschnüren u. 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Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 20. März 1892. N 100 10 0 OR ine 1 5 Zeitung. Erſcheint monatlich zwei. bis dreimal — jährlich 4 Mark. N e u e S O L 9 e 75 nfe Ar 2 t 8 e Fee 5 Gen. Zeelogiſchen Infticht, zuſenbung 1 1 Mart jährlich Zuſchlag. alte ee et, Banerifdjen Elſcherel Zeitung. DeganfürdieBelammtinterefen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischerei- Vereine. in Sonderheit Organ der . für Bayern, Sachſen, Baden, des Veſtdeutſchen Fiſcherei⸗Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Ai 1 Hellerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben van Baueriſchen Filherei-Berein. Nr. 7. München, 20. März 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl Inhalt: I. Die Temperaturverhältniſſe der Alpenſeen — II. Die Beſetzung unſerer ame nie Krebſen — III. Kochſalz gegen Schimmelpilze. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Sport⸗ Ausſtellung in Scheveningen. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Die Temperaturverhältniſſe der Alpenſeen. Ein Vortrag, gehalten auf dem IX. ne Geographentage in Wien im Jahre 1891 von Prof. Dr. E. Richter in Graz. (Schluß. } Dieſe Erſcheinung feſſelte meine Aufmerkſamkeit im hohen Grade, da fie bei den bis— } herigen Meſſungen nirgends jo grell aufgetreten war. Geiſtbeck fand zwar, wie ſich ver— ſteht, ebenfalls das tiefe Hinabrücken der Oberflächentemperatur; da er aber von 6 m ſogleich auf 12 m und dann auf 18 m überjprang, jo entging ihm die volle Schärfe des Ueber— ganges. Hingegen hat Simony ſie ſchon deutlicher erkannt, wie aus den ausgeſtellten Tableaux erſichtlich iſt. Ich ſah bald, daß für den Hochſommer und Herbſt die Exiſtenz einer ſolchen ſchmalen Schicht mit ganz grellen Temperaturſprüngen — ich nenne ſie Sprung- ſchichte — eine regelmäßige Erſcheinung ſei. Zu ihrer genaueren Erforſchung konſtruirte ich folgenden Apparat. Sechs von den oben beſchriebenen trägen Thermometern wurden $ 3 einer Latte von 1,4 m Länge ſo befeſtigt, daß eine Thermometerkugel von der anderen genau 20 cm entfernt war. Dieſer Apparat wurde in ſenkrechter Stellung dorthin ver— 78 — — ſenkt, wo die Exiſtenz der Sprungſchicht früher feſtgeſtellt worden war. Auf dieſe Weiſe zeigte ſich, daß der Uebergang noch viel raſcher war als die Meſſungen von Meter zu Meter angaben. Bei einer Meſſung vom 5. September 1890 zeigte ſich in der Tiefe von 10 m eine Temperatur von 19,20, genau gleich der der Oberfläche, bei 11 m aber nur 12,50; auf 1m alfo 6,70, oder bei 15 em einen Grad Abnahme. Als ich wenige Tage darnach die Sache genauer unterſuchte, fand ich, daß ſich auch dieſe raſche Abnahme nicht gleichmäßig auf das ganze Meter vertheilte, ſondern daß es in der Mitte eine Stelle gab, wo die Abnahme auf 20 cm 2,40 betrug; die Temperatur alſo auf 8 em um einen ganzen Grad abnahm. Die Erklärung einer ſo auffallenden Erſcheinung mußte um ſo eifriger geſucht werden, als ſie zugleich über die Hauptfrage Aufklärung verſchafft, wie überhaupt die Erwärmung der Binnenſeen vor ſich geht. Es liegt nahe, zunächſt an eine Grenze der Einwirkung der Beſonnung zu denken. Aber eine ſolche könnte niemals ſo ſcharf ſein. Ebenſowenig iſt daran zu denken, daß die beſcheidenen Wellen des Wörtherſees auf 10 bis 12 m Tiefe hinab eine Mengung des Waſſers und damit der Temperatur bewirken könnten. Die Er— klärung liegt offenbar ganz anderswo. Betrachten wir die Wärmeſchichtung im Mai, wo die Oberfläche auch gelegentlich bereits ſo hoch erwärmt wird als im Juli oder Auguſt, ſo vermiſſen wir die Sprungſchicht; der Uebergang iſt noch ein ziemlich gleichmäßiger. Erſt im Verlauf des Juni beginnt ſie ſich zu entwickeln, und zwar in der Weiſe, daß die Tem— peratur in der Tiefe von etwa 10 m ziemlich konſtant bleibt, die Oberflächenwärme aber immer tiefer nach abwärts greift. Was führt nun die hohen Oberflächentemperaturen in die bedeutende Tiefe von 8 und 10 m? Es klingt vielleicht überraſchend, wenn wir die Urſache in der nächtlichen Abkühlung der Oberfläche ſuchen. Denken wir uns am Ende eines warmen Junitages die Seetemperaturen ſo geſchichtet, daß die Oberfläche 200 warm iſt; beim erſten Meter 190, beim zweiten 180 beim dritten 170 herrſcht u. ſ. f. Es tritt nun die nächtliche Abkühlung ein und nach vorliegenden Erfahrungen kann ſich da die Ober— fläche um 2 oder 30 abkühlen. Sowie nun eine Oberflächenſchicht abgekühlt iſt, ſinkt ſie ſofort unter und zwar bis dorthin, wo ſie ein Waſſer von gleicher Temperatur und Dichte vorfindet. Es wird alſo eine Cirkulation eingeleitet, welche bis zu jener Schicht nach abwärts greift, welche die gleiche Temperatur mit der nächtlich abgekühlten Oberflächenſchicht beſitzt. Wird alſo in unſerem Beiſpiele die Oberfläche bis auf 170 abgekühlt, jo wird die Cirkulation bis zum dritten Meter hinabgreifen. Zwiſchen der Oberfläche und dieſem dritten Meter befindet ſich aber Waſſer von 19 und 200. Es wird nun alles dieſes Waſſer durcheinander gemengt und wird eine gewiſſe Mitteltemperatur annehmen, und am Morgen wird das Reſultat ſein, daß die oberſten 3 m eine gleichmäßige Temperatur von 18 0 haben werden, auf welche dann unmittelbar eine Schicht von 160 folgt. So iſt der erſte grelle Uebergang geſchaffen und der täglich wiederholte Vorgang verſtärkt die Mächtig— keit der warmen Schichte und die Schärfe des Kontraſtes. Es ſind alſo Strömungen, langſame konvective Cirkulationen, welche jene ſcharf abgegrenzte warme Schicht erzeugen, die wie ein Fremdkörper auf den kühlen Maſſen der Seetiefen ſchwimmt. Sie iſt zugleich das Heizungsmittel für die letzteren. Aber die Erwärmung durch eigentliche Wärmeleitung geht ungemein langſam vor ſich. Während das Niveau von 10 m Tiefe fih durch Einbeziehung in die warme Schicht von 80 im April auf 200 im Auguſt erwärmt, iſt das Niveau von 12 m von derſelben Apriltemperatur (nämlich 80) bis zum nächſten November nur auf 119 und vollends das Niveau von 15 m vom April bis November nur von 70 bis knapp 9 0 geſtiegen, und ebenſo das von 30 m in 8 Monaten nur um ewa 1,80. Und dies in einer Tiefe, wo die Einwirkung der Sonnenſtrahlen ſicherlich noch eine ziemlich beträcht— liche iſt. f Es iſt alſo weder die direkte Wärmeleitung, noch die direkte Sonnenſtrahlung, welche die Wärmevertheilung in Seeſpiegeln regelt, ſondern es find die Strömungen, welche durch ab- wechſelnde Erwärmung und Abkühlung der Oberfläche erzeugt werden. j Sehr merkwürdig ift das Verhalten der Sprungſchichte im Herbſte. Der höchſte Grad der Erwärmung des geſammten Seebeckens wird Ende Auguſt oder Anfangs September er= reicht. Bald beginnen aber die Wetterſtürze mit ſtarkem Temperaturrückgang und auch bei 19 —ñ—äj̃ ſchönem Wetter wird die allnächtliche Abkühlung recht merklich. Tag für Tag iſt morgens die Oberflächentemperatur um 10, ja 20 niedriger als am vorigen Abend. Aber nicht bloß die Oberflächentemperatur, ſondern die ganze warme Schicht macht dieſe Abkühlung mit. Vom 13. bis 18. Oktober 1889 kühlte ſich die Oberfläche von 16,5 auf 14,40 ab; und ebenſo die Schichte von 10 m Tiefe von 16,30 auf 140! Sprünge von 20 in einer Nacht ſind nicht ſelten; ſo bei dem Wetterſturz vom 16. September 1889. An warmen ſonnigen Tagen wird aber dieſe Abkühlung ſo ſehr wieder hereingebracht, daß im warmen Herbſte 1890 die warme Schicht in der Zeit von Mitte September bis Mitte Oktober nur um etwa 20 an Wärme verloren hat. Von Mitte Oktober an tritt aber eine gleich— mäßige Abkühlung ein. Tag für Tag ſinkt die Oberfläche um etwa 0,2“, Rückſprünge zur Erwärmung ſind bei dem nebligen Wetter ſelten, und bis Ende des Monats November iſt die Temperatur von etwa 60 erreicht. Nun erſt iſt auch der grelle Uebergang ſammt der warmen Oberſchichte verſchwunden. Noch Ende Oktober war er deutlich vorhanden, da (3. B. 31. Oktober 1889) bei 13 m 12,30, bei 15 m nur 7,50 ſich zeigten. Erſt wenn die warme Schicht auf etwa 7 — 80 abgekühlt iſt, verſchwindet er. Nun greift die abkühlende Zirkulation von der Oberfläche immer tiefer. Am 5. Dezember 1889 hatten die oberſten 25 m ganz gleichmäßig 6,20, und nun mußte ein Waſſertheilchen der Oberfläche, die bei der damals herrſchenden Lufttemperatur von — 60 gewiß ſtark abgekühlt wurde, bis zum dreißigſten Meter ſinken, um eine Temperatur unter 60 zu finden. Trotz der enormen Wärmeentziehung, die bei den niedrigen Lufttemperaturen in dieſer Jahreszeit ſtattfindet, kühlt ſich daher jetzt die Oberfläche viel langſamer ab, als bei kühlem Wetter im Sommer, da die Abkühlung ſich auf 30 und mehr Meter Tiefe erſtrecken muß. Am 26. Dezember 1889 und am 16. Dezember 1890 wurde bei nächtlichen Lufttemperaturen von — 7,5 und — 15,8 die Oberflächentemperatur von 40 C. erreicht. In dieſem Momente ſollte, der Theorie nach, erſtens der ganze See gleichmäßig auf 40 abgekühlt ſein, und zweitens könnte ſofort die Eisbildung beginnen, da ja die noch weiter abgekühlten Schichten, als leichter, auf der Oberfläche ſchwimmen bleiben und ſich raſch noch weiter abkühlen können, ohne von den tieferen beeinflußt zu werden. Beides trifft aber in Wirklichkeit nicht zu. Einmal findet man in den größten Tiefen, zwiſchen 50 m und dem Grund das ganze Jahr hindurch Temperaturen zwiſchen 4,2 und 4,50, wie überhaupt die unmittelbar duf dem Grund ruhende Schicht ſtets um einige Zehntel wärmer iſt, als die um einige Meter höheren, was auch Simony ſtets beobachtet hat. Erdwärme und Fäulniß— wärme der unten lagernden Organismen ſind als Urſachen dieſer Erſcheinung ſchon länger bekannt. Mit dem Frieren hat es aber noch gute Wege. Erſt kühlt ſich die ganze Waſſer— maſſe bis etwa 35 m Tiefe noch um einen weiteren Grad, die Oberfläche aber auf 20 ab, bis ſich der Eisſpiegel bildet. Bei etwa 20 Oberflächentemperatur ſcheint erſt der Moment gekommen, wo eine günſtige Nacht eine ganz feine Schicht auf 00 abzukühlen vermag; abſolute Luftruhe iſt Vorausſetzung. Die vorhergehende Ufereisbildung iſt un— bedeutend — mit einem Schlage überzieht ſich die Seefläche von einem Ufer zum andern; am Wörtherſee übrigens gewöhnlich in zwei durch einige Tage getrennten Abſätzen; zuerſt das ſeichtere Mittelſtück von Maria Wörth bis Pörtſchach, dann erſt die beiden tieferen Becken. Am dritten Tage iſt die Eisdecke tragfähig. Ihre Verdickung ſchreitet nun fort bis Ende Februar, und hier wurde z. B. 1880 die unglaubliche Dimenſion von 77 em erreicht; im Vorjahre kaum die Hälfte. Nun iſt, wie auch ſchon Forel hervorgehoben hat, die weitere Wärmeabgabe unterbrochen. Im Januar, Februar und März 1890, ſowie im Januar 1891 betrug bei jeder Meſſung die Mitteltemperatur des ganzen Seebeckens gleich— mäßig 3,80 C.; vom Januar an hat ein weiterer Wärmeverluſt nicht mehr ſtattgefunden. Je länger der See z. B. wegen windigem Wetter, oder eine Stelle wegen eines Bach— einlaufes offen bleibt, um deſto kälter wird die ganze Waſſermenge. Am 3. Februar 1890 war in Velden, wo der See noch offen war, die mittlere Temperatur der Waſſerſäule nur 3,4 0 gegen 3,8 0 im gefrorenen Theile. ö Die Wiedererwärmung des Sees beginnt mit Anfang März, noch lange bevor die Eisdecke verſchwunden iſt. Am 14. März 1890 fand ich unmittelbar unter dem Eiſe eine 5 Temperatur von 4,2 0, und als das Eis am 28. März brach, war die Oberflächentemperatur 80 8P— — bereits auf faſt 80 geſtiegen. Die Sonnenſtrahlen erwärmen das Waſſer alſo durch das Eis hindurch! Ueberhaupt geht jetzt die Erwärmung ſehr raſch vor ſich; vom 7. bis 20. April 1890 ſtieg nicht blos die Oberfläche, ſondern alle Schichten bis 15 m hinab um faſt 49, und ebenſo rückt die Erwärmung vom Grunde empor, jo daß durch einige Frühjahrmonate bis in den Mai hinein die niedrigſte Temperatur von 3,9 bis 40 in einer mittleren Tieſe von etwa 40 m gefunden wird. 8 Damit iſt der Jahrescyklus geſchloſſen. Nur wenige Worte noch über das Ver— hältniß der See- zur Lufttemperatur. Ermittelt man die Geſammttemperatur der Waſſer— maſſe, jo findet man, daß dieſelbe von E 3,8 in den Monaten Januar, Februar und März bis 7,9 im Auguſt ſteigt. Sie bleibt in ſieben Monaten des Jahres hinter der Lufttemperatur zurück und zwar im Maximum um etwa 120; in fünf Monaten übertrifft fie dieſelbe; im Januar 1891, der für Klagenfurt mit dem Mittel von — 10,860 allerdings ausnahmsweiſe kalt war, war ſie faſt 150 höher. Ganz anders ſtellt ſich aber die Sache, wenn wir die mittlere Oberflächen temperatur des Sees mit der Lufttemperatur ver— gleichen. Erſtere iſt merkwürdiger Weiſe in allen zwölf Monatsmitteln bedeutend höher als die letztere, ſo daß alſo das ganze Jahr, ſelbſt im heißeſten Sommer, die Seeoberfläche noch immer wärmer iſt als die Tagesmittel der Lufttemperatur. Die Differenz beträgt im Juli und Auguſt 4 bis 59, da die Luft dann zwiſchen 19 und 20, die Seeoberfläche 23 bis 25,50 mißt, in den Wintermonaten 6 bis 120, und ſelbſt im März und Oktober noch 3 bis 60. Der See ſcheint alſo das ganze Jahr eine Wärmequelle für ſeine Um— gebung zu ſein. Trotzdem möchte ich bezweifeln, ob aus dieſer Quelle ein klimatiſcher Gewinn fich ergibt. Denn in den Herbſt- und Wintermonaten dampft die Seeoberfläche ſo viel Nebel aus, daß die dadurch hervorgerufene Ausſperrung der Sonnenſtrahlen wahr— ſcheinlich einen weit größeren Schaden bewirkt. Es verſteht ſich, daß ſich noch vielerlei Ergebniſſe aus den Zahlenreihen meiner Meſ— ſungen ableiten ließen. Die mir zu Gebote ſtehende Zeit iſt aber erſchöpft, auch ſind die Meſſungen ſelbſt noch nicht abgeſchloſſen, und manches mag noch im weiteren Verlauf ein anderes Anſehen gewinnen. II. Die Beſetzung unſerer Gewäſſer mit Krebſen. Nachdem ſich von verſchiedenen Seiten immer mehr Stimmen vernehmen laſſen, daß in unſeren einſt ſo krebsreichen Gewäſſern die Krebspeſt zugleich mit dem völligen Ver— ſchwinden der geſammten Krebsbeſtände gleichfalls erloſchen iſt — mit verhältnißmäßig nur wenigen Ausnahmen — und daß es daher an der Zeit iſt, die Wiederbevölkerung dieſer Gewäſſer energiſcher zu betreiben, erſcheint es angezeigt, einige Erfahrungen, welche in den letzten Jahren bei dieſer Gelegenheit gemacht worden ſind, zur allgemeinen Diskuſſion zu ſtellen. Eine der wichtigſten Fragen, um welche es ſich bei den Wiederbevölkerungsverſuchen handelt, iſt die, ob es möglich iſt, ein Krebswaſſer durch Einſetzen von Mutterkrebſen wieder zu beleben oder ob man zu dieſem Zweck, ebenſo wie bei den Fiſchen, künſtliche Krebszucht treiben muß. Die Anſichten hierüber ſind zur Zeit durchaus getheilte. So ſchreibt der Kreis-Fiſcherei-Verein für Niederbayern, welcher ſich um die Krebs— zucht in ſeinem Kreiſe ganz beſonders eifrig bemüht, in einem uns von dem hohen k. bayeriſchen Staatsminiſterium des Innern überwieſenen Gutachten an die k. Regierung von Niederbayern, daß durch eine unmittelbare Ueberſetzung der Krebſe aus einem Gewäſſer in das andere wenig oder gar keine Erfolge erzielt werden. So vermochte einer der eifrigſten Fiſchzüchter in dem dortigen Regierungsbezirk, der Kunſtmühlbeſitzer A. Herr- mann in Landau, nach jahrelangen Verſuchen, Einſatzkrebſe in ſeinem früheren krebsreichen, durch die Krebspeſt aber völlig entvölkerten Moosbache aufzubringen, nur Mißerfolge aufzuweiſen, obwohl die Satz- und Zuchtkrebſe einem nahegelegenen einheimiſchen Gewäſſer, dem Kohlbache entnommen waren. Nach deſſen jüngſten Aufſchlüſſen hat derſelbe in ſeinem Bache an verſchiedenen Stellen in 4 bis 6 Kilometer Entfernung 1883, 1884, 1886, 1887 und 1890 Kohlbachkrebſe, jedesmal 30 bis 40 Pfund, um circa 90 Mark, eingeſetzt. Die Einſetzung wurde zu jeder Jahreszeit verſucht; es wurden weibliche Krebſe mit Eiern und Jungen unter dem Schwanze eingeſetzt, jedoch immer ohne jeglichem Erfoſg. i 81 Der Kreis-Fiſcherei-Verein von Niederbayern iſt daher der Anſicht, daß zur Erzielung einer erfolgreichen Krebszucht es nicht genügt, einfach Krebſe aus einem Waſſer in das andere einzuſetzen, ſondern daß, wie künſtliche Fiſchzucht jo auch künſtliche Krebs— zucht betrieben werden muß, am zweckmäßigſten nach der Methode, welche Fritz Puch ner in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 1 u. ff. 1887 unter der Ueberſchrift „Der Krebs und ſeine Zucht“ angegeben hat. Obwohl es nun durchaus nicht bezweifelt werden ſoll, daß eine rationelle Krebszucht, etwa nach der erprobten Puchner'ſchen Methode, durchſchnittlich größere Erfolge aufzuweiſen haben wird, als das einfache Ausſetzen von Mutterkrebſen, ſo iſt es doch noch keineswegs erſichtlich, warum mit dem letzteren Prinzip überhaupt gebrochen werden ſoll. Da wo üderhaupt die Bedingungen für die Exiſtenz der Krebſe gegeben find. iſt es von vornherein zu erwarten, daß ebenſo gut Mutterkrebſe als Jungbrut gedeihen werden. Wo aber Mutterkrebſe nicht fortkommen können, da iſt es auch durchaus unwahrſcheinlich, daß mit der Anlage von Krebsgehegen nennenswerthe Erfolge zu erzielen ſein werden. Der oben erwähnte, immerhin auffällige Mißerfolg mit dem Einſetzen von Kohlbach— krebſen iſt jedenfalls noch nicht hinreichend, um die ganze Methode des Einſetzens von Mutterkrebſen zu verwerfen, da mit derſelben bereits in verſchiedenen Gegenden ſogar vor— zügliche Erfolge erzielt worden ſind. So beſetzte z. B. Herr Schillinger eine 2 Kilometer lange Strecke der bis dahin völlig krebsleeren Mooſach im April 1891 mit 2600 Stück Satzkrebſen von 30 Gramm Schwere. Dieſelben haben ſich dort, ſoweit man bis jetzt urtheilen kann, vollkommen acclimatiſirt und find, wie einige im Dezember 1891 entnommene Krebſe bewieſen haben, vorzüglich gediehen, da ſie ein Gewicht von 50 bis 55 Gramm zeigten, alſo innerhalb eines Sommers den erſtaunlichen Zuwachs von 20 bis 25 Gramm aufwieſen. Es ſteht zu erwarten, daß dieſelben in dieſem Jahre auch Jungbrut abſetzen werden. Ebenſo ſind auch in der Altmühl neuerdings Erfolge mit dem Einſetzen erzielt worden, wo Herr Blum, wie der „Eichſtätter Kurier“ am 14. Januar cr. berichtet, vor zwei Jahren einige Tauſend Krebſe eingeſetzt hat, welche dort gut gedeihen und auch zahlreiche Nach— kommenſchaft erzeugt haben. Derartige Thatſachen liefern doch den beſten Beweis, daß das Einſetzen von Zucht— Krebſen, wenn es rationell betrieben wird, auch von dem gewünſchten Erfolg begleitet iſt. Freilich werden ſehr häufig beim Ausſetzen von Krebſen Fehler begangen, durch welche dann die ganze Methode des Ausſetzens in Mißkredit gebracht werden kann. Auf die meiſten derſelben iſt in dieſen Blättern ſchon zu wiederholten Malen aufmerkſam gemacht, auch der Kreis⸗Fiſcherei⸗Verein für Niederbayern hat dieſelben zutreffend hervorgehoben und in der landwirthſchaftlichen Wochenſchrift für Niederbayern Nr. 48 pag. 403, 1891 eine Anleitung über das beſte Ausſetzungsverfahren veröffentlicht. Nur ein Punkt iſt bisher noch nicht genügend berückſichtigt worden; derſelbe iſt aber von großer Wichtigkeit. Es will uns bedünken, als ob in vielen Fällen die erzielten Mißerfolge mit dadurch hervorgerufen ſind, daß ein zu kleines Quantum Zuchtkrebſe auf einmal eingeſetzt worden iſt. In Gewäſſern, in welchen gar keine oder nur ſehr wenig Krebsfeinde vorhanden ſind, werden natürlich auch wenige Krebſe Ausſicht haben durchzukommen und Nachkommenſchaft zu erzeugen, wo dies aber wie gewöhnlich nicht der Fall iſt, wo z. B. Ottern und Waſſer— ratten unglaubliche Verwüſtungen unter den Krebſen anrichten, da wird es nur möglich ſein mit größeren Quantitäten von Zuchtkrebſen einen dauernden Beſtand zu erzielen. Wenn wir nun fragen, wie groß denn die Zahl der auszuſetzenden Krebſe ſein muß, ſo gibt hierauf ein erfahrener Krebszüchter, Herr Blum in Eichſtätt, in einer an den Kreis⸗Fiſcherei⸗Verein in Ansbach gerichteten Zuſchrift folgende Antwort: Auf eine Waſſerfläche von 100 Quadratmeter ſollen mindeſtens 30 Stück Mutter— krebſe eingeſetzt werden, alſo z. B. in einen Fluß von 10 Meter Breite auf eine Waſſer⸗ ſtrecke von 100 Meter Länge = 1000 Quadratmeter: 300 Stück. In Weiher und Teiche ſollten auf ein bayeriſches Tagwerk (2,9349 Hektar) circa = 1000 Stück Zuchtkrebſe eingeſetzt werden. * 7 RE a In > ” 82 Derartige Mengen von Zuchtkrebſen genügen dann, wie die Erfahrungen in der Alt mühl zeigen, um einen dauernden Beſtand zu ſichern, ſo daß weitere erneute Ausſetzungen nicht mehr nothwendig ſind. In Folge deſſen ſind auch die Auslagen für derartige Beſetz— ungen, wenn ſie auch auf einmal bedeutender erſcheinen, dennoch relativ geringere, als wenn zu wiederholten Malen kleinere aber meiſt zweckloſe pekuniäre Opfer gebracht werden. Es ſtellt ſich ſomit auch bei der Krebszucht ganz dieſelbe Beobachtung heraus, welche man bei der Fiſchzucht gemacht hat, wo auch das einmalige Einſetzen größerer Quantitäten von erheblich günſtigerem Erfolg begleitet iſt, als wenn in mehreren Abſchnitten kleinere Mengen von Brut eingeſetzt werden. III. Kochſalz gegen Schimmelpilze. Die auf S. 62 dieſer Zeitung veröffentlichte Notiz über die Anwendung von Koch— ſalz gegen die Schimmelpilze der Fiſcheier und der in derſelben zu gleicher Zeit geäußerte Wunſch, eventuelle Erfahrungen mitzutheilen, veranlaßt mich dazu, über die von mir durch mehrere Jahre hindurch erprobte Anwendung von Kochſalz zur Desinfizirung von Fiſcheiern kurz zu berichten. Mir war die Thatſache lange bekannt, daß Forellen, wo ſie die Gelegen— heit dazu haben, mit Vorliebe ſolche Stellen aufſuchen, wo das Waſſer durch Zufluß von Salzquellen leicht ſalzhaltig wird und außerdem die Thatſache, daß Schimmelpilze gegen einen, wenn auch nur ſchwachen Salzgehalt von Waſſer ſehr empfindlich ſind. Auf beide Thatſachen geſtützt, begann ich nun, die in der Fiſchbrutanſtalt des hieſigen zoologiſchen Inſtituts befindlichen Salmonideneier zuerſt mit Salzlöſung zu behandeln, indem ich dem Brutwaſſer auf einmal etwa einen halben Liter ziemlich konzentrirter Kochſalzlöſung zuſetzte. Bald aber bemerkte ich, daß es vollkommen genüge, wenn ich über die im Bruttroge befindlichen Eier etwa eine handvoll Kochſalz täglich ein- bis zweimal ausſtreute. Nach etwa achttägiger Behandlung waren die Bruttröge dann wieder vollkommen desinfizirt. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit noch zwei Erfahrungen erwähnen, welche ich im Laufe der Jahre gemacht habe. Die erſte betrifft das wohl auch allgemeiner bekannte Erfriſchen der jungen ausgeſchlüpften Fiſchchen mit Lehmwaſſer, welches ich nur eindringlichſt, nament— lich wenn ſich die Brutperiode in Folge kalter Witterung in das Frühjahr hinaus- gezogen hat, empfehlen kann. Die zweite Erfahrung betrifft die Schimmelpilze ſelbſt. Es gilt im Allgemeinen als ausgemacht, daß der Hauptſchädiger der Fiſcheier die ſogenannte Saprolegnia ferox ſei, welche einen eigenthümlich weiß-grauen Byſſus um dieſelben bidet. Das iſt aber nach meinen Erfahrungen durchaus nicht der Fall. Saprolegnia ferox ſiedelt ſich vielmehr, wie mir auch ſeitens des Herrn Profeſſor Kirchner in Hohenheim beſtätigt wurde, hauptſächlich auf ſchon abgeſtorbenen Organismen an. Die Urſache des Abſterbens der Fiſcheier iſt in weitaus den meiſten Fällen ein nicht außerhalb, ſondern innerhalb der Eihaut wuchernder Pilz, der ſich zuerſt in Form von kleinen gelblichen, nicht grau⸗weißen Punkten zeigt, welche ſich allmählich mehr und mehr über das ganze Ei ver— breiten. Auch gegen ihn hilft Kochſalz, das beſte Mittel aber iſt, jedes Jahr nach beendigter Brutperiode die Brutapparate mit einer Löſung von ſyriſchem Asphaltlack in Terpentinöl zwei⸗ bis dreimal anzuſtreichen und dieſes Anſtreichen kurz vor Beginn der neuen Brut— periode zu wiederholen. Tübingen, im März 1892. Dr. C. Fickert. IV. Vereinsnachrichten. Deutſcher Fiſcherei-Verein. Der Deutſche Fiſcherei-Verein nahm am 14. er. Abends in einer zahlreich beſuchten außer— ordentlichen Generalverſammlung die Neuwahl ſeines Präſidenten an Stelle des vor Kurzem verſtorbenen Kammerherrn Friedrich Felix von Behr-Schmoldow vor. Der Minifter für Landwirthſchaft von Heyden dokumentirte ſein Intereſſe für die vom Verein angeſtrebten £ Ziele durch Theilnahme an der Sitzung, die ſich zu einer Trauerfeier für den Verewigten 83 geſtaltete. Von der Familie von Behr waren zwei Töchter und die beiden Schwiegerſöhne, Generalmajor Dörnberg aus Altona und Major Rauch aus Hannover, erſchienen. Nachdem der Vizepräſident, Herr G. von Bunſen, die Verſammlung eröffnet, ent— warf Geh.-Rath Dr. Virchow ein Bild des Lebensganges des Entſchlafenen, der ſeit Be— gründung des Vereins 1870 dieſem als Mitglied angehörte und ſeit 1874, nachdem Graf Münſter das Präſidium niedergelegt, an deſſen Spitze ſtand. Die unermüdliche Arbeit von Behr's für die Sache der Fiſchzucht in großen Zügen würdigend, wies der Redner zu— mal auf den Hauptgedanken hin, der ihn bei ſeiner Arbeit leitete, nämlich einen Erſatz für das durch die fortſchreitende Verminderung der Vierfüßler (Depekoration) entſtehende Manko an Organeiweiß für die Volksernährung durch den Fiſchfang in den Binnengewäſſern und in der See zu ſchaffen. Es ſei Aufgabe des Fiſcherei-Vereins, in dieſer Beziehung weiter zu arbeiten, um einen recht großen Theil dieſes Mankos zu decken. Wie ein echter Natur— forſcher hat von Behr das gegebene Material ſtudirt, darnach operirt und praktiſche Erfolge erzielt. Dieſe laſſen ſich allerdings nicht in Zahlen darſtellen; aber der geſunde Menſchen— verſtand und die Praxis der Hausfrau ergiebt, daß in der That praktiſche Erfolge erreicht wurden, denn obwohl Deutſchland jährlich nahezu eine halbe Million Menſchen mehr zu ernähren hat, ſo weiſen doch bei ſtetig ſich ſteigerndem Verbrauch von Fiſchnahrung unſere Gewäſſer keine Abnahme an Fiſchen auf. — Dr. F. Dernburg ergänzt das Bild des Dahingeſchiedenen durch eine Schilderung ſeiner Perſönlichkeit, deren Reiz dadurch ſo mächtig war, da man von ihm wußte, daß er ſtets das Beſte mittelſt der beſten Mittel wollte; er war ein Kind unſerer modernen Zeit, aber es war ein antik-klaſſiſcher Zug in feinem Weſen. Wie Wenige hat von Behr den Werth der Männerfreundſchaft gekannt; wo er Hülfe für ſeine Beſtrebungen vermuthete, da hielt ihn keine mißverſtandene Konvenienz zurück, den erſten Schritt zur Annäherung zu thun; das konnte nur ausgehen von einer reichen ſelbſtloſen Perſönlichkeit, den man gleich Petrus einen „Menſchenfiſcher“ nennen konnte. — Als naher Verwandter des Verewigten gab Wirkl. Geh.-Rath Homeyer dem Dank der Familie Aus— druck für die dem Andenken des Dahingeſchiedenen gewidmete Feier. Im Auftrage des Ausſchuſſes beantragte ſodann Dr. von Bunſen die Wahl des Fürſten Hermann von Hatzfeldt-Trachenberg zum Präſidenten. Die Generalverſammlung trat dieſem Antrage bei, indem bei der Wahl für den Fürſten von Hatzfeldt 60 Stimmen abgegeben wurden, während nur 5 Stimmen auf den Kloſterkammerpräſidenten Herwig— Hannover entfielen. Fürſt von Hatzfeldt nahm die Wahl dankend an. Als weſentlichſte Aufgabe des Vereins erblicke er, durch Förderung der Hochſeefiſcherei, durch Vermehrung des Fiſchbeſtandes in den Binnengewäſſern, durch Anregung und Belehrung dahin zu wirken, daß dem Volke möglichſt viel, möglichſt gute, möglichſt billige Fiſche als Speiſe zugeführt werden. (Bravo!) Es bleibe in dieſer Beziehung bei uns noch viel mehr zu thun übrig, als in anderen Ländern; er werde beſtrebt ſein, darin ſeine Pflicht im Geiſte ſeines hoch— verehrten Vorgängers gewiſſenhaft zu erfüllen. (Bravo!) Die Sitzung beſchloß ein Vortrag des Dr. Heincke über die auf Helgoland zu er— richtende biologiſche Anſtalt, zu deren Leitung der Vortragende berufen iſt. V. Sport-Ausſſtellung in Scheveningen. Wiederholt machen wir darauf aufmerkſam, daß in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September d. Is. in Scheveningen eine Sport-, Fiſcherei⸗ und Pferdeausſtellung ver— anſtaltet werden wird. Die k. Niederländiſche Regierung hat den Kammerherrn Baron van Brienen van de Groote Lindt zu Waſſenaer zum Kommiſſär für das Unternehmen beſtellt. Auch iſt ein deutſches Ausſtellungskomits unter dem Vorſitz des Oberſtallmeiſters Grafen von Wedel in Berlin gebildet worden. 84 VI. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſche als Verbreiter eines menſchlichen Bandwurmes. In einer früheren Nummer dieſes Blattes (Nr. 13, 1891) iſt auf diejenigen Fiſche hingewieſen worden, welche die Larven des in dem Menſchen vorkommenden breiten Bandwurmes (Bothriocephalus latus) beherbergen und daher die Uebertragung und Verbreitung dieſes menſchlichen Paraſiten ver— mitteln. Bis vor Kurzem waren in europäiſchen Gewäſſern folgende Fiſche als Zwiſchen— wirthe des Bothriocephalus bekannt geworden: der Hecht, die Quappe (Lota vulg.), der Barſch, der Saibling, die Aeſche, die Bach- und Seeforelle. Neuerdings hat eine in Schweden von Dr. Lönnberg über dieſe Frage angeſtellte Unterſuchung noch zwei weitere Fiſche als Zwiſchenträger des breiten menſchlichen Bandwurms erwieſen: den Lavaret (Coregonus lavaretus) und die kleine Maräne (Coresonus albula). Dieſe beiden Fiſch— arten werden namentlich in den nördlichen Provinzen Schwedens ſehr oft ganz roh gegeſſen, ebenſo wird aus den Eierſtöcken derſelben, wie auch aus denen des Hechtes, eine Art Kaviar bereitet, ſo daß ſich hieraus auch erklärt, warum in dem nördlichen Schweden der breite Bandwurm ſo häufig vorkommt, daß er z. B. in Haparanda nur bei wenigen Menſchen fehlt. Es iſt auffallend, wie dieſelben Fiſcharten ſich in den verſchiedenen Gegenden dem breiten Bandwurm gegenüber verſchieden verhalten. So konnte Dr. Lönnberg in Schweden weder in Quappen noch im Barſch Bothriocephalus-Larven nachweiſen, während gerade dieſe beiden Fiſche an anderen Orten, z. B. im Genfer See, die hauptſächlichſten Verbreiter dieſes menſchlichen Paraſiten ſind. Bezüglich des Lachſes, welcher auch als Zwiſchenwirth des breiten Bandwurmes verdächtigt worden iſt, haben die Unterſuchungen von Lönnberg die ſchon von Profeſſor Braun begründete Anſicht beſtätigt, daß der Lachs, wie auch ſonſt in Europa, von dieſem Paraſiten frei iſt. Es geht dies auch ſchon daraus hervor, daß man in den ſüdlichen Theilen Schwedens rohes Lachsfleiſch mit Vorliebe genießt, während an denſelben Orten der breite Bandwurm nur ſpärlich vorkommt. Die geographiſche Verbreitung der Fiſche, namentlich der Süßwaſſerfiſche, gibt durch das gleichzeitige Vorhandenſein identiſcher Arten und Gattungen an verſchiedenen, räumlich außerordentlich weit getrennten Theilen der Erde eine Menge von Räthſeln auf, deren Löſung zur Zeit noch immer nicht in befriedigender Weiſe für jeden Fall gelungen iſt. So bewohnt z. B. die Aalrutte oder Quappe (Lota vulgaris) die Süßwäſſer von Europa und Nordamerika, ohne ſich in dem dazwiſchen liegenden aſiatiſchen Kontinent zu finden. Würde das Letztere der Fall ſein, wie z. B. beim Flußbarſch, Zwergſtichling, Hecht, welche gleichfalls Europa und Nordamerika, aber auch Nordaſien bevölkern, ſo könnte man die Er— klärung darin finden, daß Aſien und Amerika ehemals in früheren geologiſchen Perioden zuſammengehangen haben, ſo daß eine Vermiſchung der Faunen möglich war, wie das ja auch die Landthiere beweiſen. Für die Aalrutte fällt dieſer Erklärungsweg fort und man muß ſchon zu der Annahme greifen, daß dieſer heute ausſchließlich im Süßwaſſer lebende Fiſch ehemals ein Meeresfiſch geweſen ſei, wie noch heute die Mehrzahl ſeiner zur Familie der Schellfiſche gehörenden Verwandten, und daß derſelbe dann ſowohl in Europa wie Nordamerika in's Süßwaſſer übergetreten ſei und ſich darin völlig akklimatiſirt habe. Für dieſe Annahme fehlen allerdings die Beweiſe. Noch auffallender iſt vielleicht die merkwürdige Verbreitung der Umbriden, zweier ſehr nahe verwandter Arten, welche ſo eigenthümlich ge— baut ſind, daß ſie für ſich allein eine eigene Familie bilden. Von dieſen beiden Arten kommt die eine, der Hundsfiſch nur im Donaugebiete, namentlich in Oeſterreich, vor, die andere Art, der Dogfiſch, lebt dagegen in den atlantiſchen Staaten von Nordamerika. Sonſt ſind Umbriden auf der ganzen Erde unbekannt. Ebenſo unerklärlich, wie das Auftreten dieſer beiden ſo naheſtehenden Fiſche an ſo weit entlegenen Orten der Welt iſt ferner auch die höchſt ſonderbare Verbreitung der Löffelſtöre, von welchen die eine Art, der amerikaniſche Löffelſtör, den Miſſiſſippi, die andere den Jang-tſe-Kiang bewohnt. Für die Erklärung iner derartig ſprungweiſen geographiſchen Verbreitung der Fiſche muß man im Auge be— halten, daß in früheren geologiſchen Perioden bereits viele derſelben Arten gelebt haben, welche damals eine von heute durchaus abweichende Verbreitung beſeſſen haben. Auch darf nicht vergeſſen werden, daß es ſehr viele Fiſche gibt, wie z. B. die Stichlinge oder der Lachs, die Meerforelle, der Aal ꝛc., welche den Wechſel von Süß- und Salzwaſſer ohne — 85 — — jeden Schaden ertragen und daher im Stande ſind, ſelbſt über die Weltmeere von einem Kontinent zum andern zu wandern. So wurde während der berühmten, drei Jahre lang dauernden Weltumſeglung des engliſchen Schiffes „Challenger“ ein Süßwaſſer-Zahnkarpfen (Fundulus nigrofasciatus) von Nordamerika auf hoher S:e mitten zwiſchen St. Thomas und Teneriffa im atlantiſchen Ozean anfgefiſcht. Hieraus und aus ähnlichen Thatſachen geht hervor, daß für die Verbreitung der Süßwaſſerfiſche ſelbſt die großen Weltmeere ſehr viel weniger unüberwindliche Schranken darbieten, als dieß mit dem zwiſchen zwei Fluß— ſyſtemen eingeſchalteten Feſtland oft genug der Fall iſt. Die Verbreitung von Fiſchen über ein Land, deſſen Waſſerläufe nicht direkt zuſammenhängen, iſt naturgemäß mit ſehr großen Schwierigkeiten verbunden. Meiſtens find es hier wohl Waſſervögel und Waſſerinſekten, welche an ihren Flügeln, Füßen und Federn Fiſcheier von einem Flußgebiet in ein benach— bartes transportiren. Wie aber auch zuweilen vorkommende Ueberſchwemmungen und Hoch— waſſer in dem Quellgebiet zweier benachbarter Flußſyſteme die Ueberführung von Fiſchen in weit entlegene Gegenden ermöglichen, dafür findet ſich neuerdings ein ſchlagendes Beiſpiel in Nordamerika, wo eine Lachsart des ſtillen Ozeans, der Salmo purpuratus, in das Gebiet des atlantiſchen Ozeans übergewandert iſt. Wie das Zirkular Nr. 1 (1892) des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins aus einem Artikel der Zeitſchrift „Etangs et Rivieres” Nr. 81, 1891, mittheilt, iſt der Purpurlachs in den Gewäſſern von Alaska heimiſch und heißt daher auch Lachs von Alaska. Er wird gewöhnlich kaum ſchwerer als 3 ¼ Kilo und Fiſche von 7 Kilo ſind eine Seltenheit. In den Gewäſſern von Alaska ergiebt der Fang dieſes Lachſes eine jährliche Ausbeute von 3 Millionen Dollars. Er ſteigt gleichfalls aus dem Meere in die Flüſſe auf, aber nur in ſolche, welche mit Landſeen in Verbindung ſtehen und Schneewaſſer führen. Wie der Commissioner for fisheries, Herr Marſhall Me. Donald in Waſhington, berichtet, wird der Purpurlachs jetzt auch im Pellowſtone-See und deſſen Zuflüſſen gefunden, obwohl dieſe Gewäſſer durch das bis zu 3 000 Meter über den Meeresſpiegel ſich erhebende Felſengebirge von dem Stillen Meere getrennt ſind. Man warf daher die Frage auf, wie dieſer Fiſch über jene Waſſerſcheide in das Gebiet des atlantiſchen Ozeans gelangen konnte. Dießbezügliche Unterſuchungen gaben folgenden Aufſchluß. Der Purpurlachs ſteigt aus dem Stillen Meere auch in den Snake River auf, deſſen obere Zuflüſſe in eine ſumpfige Hochebene ſich verzweigen. An einem dieſer Gewäſſer hatten die dort zahlreichen Biber durch die ſich immer mehrende Anzahl ihrer Wohnungen mit der Zeit einen Damm gebildet, wodurch der betreffende Waſſerlauf zur Bildung eines Seitenarmes genöthigt wurde, welcher bei Hochwaſſer in den Pellowſtone- Fluß ſich ergießt. Auf dieſe Weiſe gelangte der im Snake River aufſteigende Purpurlachs in den Pellowſtone-Fluß und damit in das zum atlantiſchen Ozean gehörige Gebiet des Miſſouri. („Etangs et Rivieres“, Nr. 81, vom 1. Mai 1891.) Flußverunreinigung. Der Prozeß der Stadt Herford (Weſtphalen) gegen die dortige Hoffmann'ſche Stärkefabrik wegen Verunreinigung des Waſſers der Werra fand durch Vergleich am 13. Januar 1892 einen für die Stadt günſtigen Ausgang, indem die Fabrik unter Uebernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Koſten zur Anlage eines großen Berieſelungsſyſtems veranlaßt worden iſt, wodurch das Werrawaſſer wieder brauchbar gemacht werden wird. Fiſchzuchtanſtalt Lindau. Am 9. März wurde der Anfang zur Errichtung einer Fiſchzucht⸗Anſtalt damit gemacht, daß die Waſſerzuleitung im Boden im Hofe der Realſchule gelegt wurde. Die Apparate, vier Selbſtausleſer und vier kaliforniſche Töpfe, ebenſo zwei große Bruttröge wurden nach dem Muſter der Friedrichshafener Anſtalt beſtellt, jo daß in abſehbarer Zeit der Fertigſtellung entgegengeſehen werden kann. h 1 Neuer Zolltarif in Frankreich. Der „Vlaarding'ſche Courant“ theilt mit, daß 3 ſeit dem 1. Februar in Frankreich zum Schutze der franzöſiſchen Fiſcher ein neuer Zolltarif eingeführt worden iſt, der folgendermaßen lautet: 1. Süßwaſſerfiſche, Lachs und Forellen 10 Fres., alle anderen Sorten 5 Fres. per 100 kg Brutto; 2. Seefiſche, alle Sorten 20 Fres. per 100 kg Brutto; 3. Getrocknete, geſalzene und geräucherte Fiſche 25 Fres., 0 15 Fres., Hering 15 Fres., geſalzene Fiſche 48 Fres. per 100 kg Netto. Alle 1 1 | 86 in Blech konſervirten oder marinirten Fiſche 25 Fres. per 100 kg Netto. Auſtern zur Zucht ſind zollfrei. Andere Auſtern 1,50 Fres. per 1000 Stück, marinirte Auſtern 15 Fres., Süßwaſſer- und Seekrebſe 15 Fres., in Blech konſervirte Krebſe 25 Fred. per 100 kg Netto. Muſcheln und andere Schalthiere ſind zollfrei. VII. Jiſcherei- und Fiſchmarſttberichte. Deutſchlands Fiſchhandel. Im Laufe des Monats Januar dieſes Jahres betrug die Ein- und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: 3 8 8 E = 8 ER: — = > 3 — — — 2 — 8 SS „ „ „„ Summa )))) S G & ee 8 |SFa|S a) Heringe, gejalzene: Einf. — — | — 95190 —|14655| — — 11543 — | — 59932 183 0 daß. Ausf. — — — — — — — — — b) andere Fiſche, friſch, orten, N eng u. Einf. — 90 — | — |—| 1298| — %% Von Kl Ain! 8 1295 | Ztr. See⸗Fiſcherei. Auf Anregung des Reichsamts des Innern hatte die Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei eine Kommiſſion eingeſetzt, welche die Hoch ſeefiſcherei an der Küſte Neuvorpommerns und Rügens einer Unterſuchung unterzogen hat. Die Unterſuchung hat ergeben, daß für die Weiterentwickelung der dortigen Seefiſcherei einmal die Vermehrung der für die Fiſcherei zugänglichen Hafenplätze bezw. der Ausbau der vor— handenen und die Schaffung von brauchbaren Schutz- oder Liege- und Abſatzhäfen nothwendig wäre. Um eine Verbeſſerung in der Qualität der eingelieferten Waaren zu erzielen, empfiehlt die Kommiſſion die ausgiebigere Benutzung von Fahrzeugen mit Bünnenvorrichtung, in welchen die Fiſche, beſonders Plattfiſche am Leben gehalten werden können. Sodann erachtet ſie es als für die Abſatzverhältniſſe und die Konſervenfabrikation nicht blos in Pommern, ſondern an der ganzen deutſchen Küſte bedeutungsvoll, daß die Salzgeſetzgebung eine Aenderung erfährt und das Salz ſteuerfrei verabreicht wird, nicht blos für die Fabrikation des ſogenannten Pöckelherings, ſondern allgemein auch, wenn es ſich um bloße Conſervirung der Waare handelt. Für kaum minderwichtig, hält ſie es außerdem, die Gewährung gewiſſer Verkehrserleichterungen für die Produkte der Conſervenfabrikation in's Auge zu faſſen und namentlich die Vergünſtigungen, welche friſche Fiſche beim Bahntransporte genießen, auch auf andere leicht verderbliche Produkte der Fiſchereiinduſtrie, namentlich der Räucherei, aber auch auf verwandte Rohprodukte auszudehnen. Unter den allgemeinen Maßregeln, welche auf die Hebung der Seefiſcherei abzielen, zählt die Kommiſſion ſchließlich die Gründung von Verſicherungs— kaſſen, ferner die Vermittelung des Ueberganges jüngerer Fiſcher auf Nordſee-Fiſcherfahrzeuge und die Ausgeſtaltung der bereits beſtehenden Fiſcherheime, ſowie die Errichtung neuer an geeigneten Orten der Küſte auf. Berlin, 15. März. Zufuhren genügend, Geſchäft weniger lebhaft. Preiſe befriedigend. one! (per Pd) lebende friſche, in Eis Fiſche | geräucherte PER PR 70-82 50-60 [ Winter-Rheinlachs . per Pfund 340 Re „ 86-125 50—53 | Oſtſeelachs . . .. „ 50 kg 140150 Baärſche 65—68 35 Flundern, gr, . .. „ Schock 200250 Karpfen, groß 90 50 do. mittel, Pomm. Ehe 59 90 do kleine 60-65 — DD; klein n. ade 50—70 Schleie 92 50 ae Stall, , 250-350 Bie 30—56 27-29 orſ che 4.00 Mldbe. =... 2 14 Schelliſch e 2.25 „ 30-120 57—80 | Aale, große.. „Pfund 120 Oſtſee lach — 140 Stor, . 120 Ruſſiſcher Lachs. — 100-110 | Heringe 1 Schock 700 87 Städtiſche Fiſchauctions Halle Dremerhaven. Eröffnet ſeit 14. Februar 1892. Unmittelbar an der Weſermündung belegen. Es ſind außer der Auctions-Halle ſeparate, größere und kleinere Miethräume für ſich hier eventuell niederzulaſſende Fiſchhändler eingerichtet. Die Miethräume beſtehen aus Verpackungs- und Lagerraum, Eisraum, Bodenraum und Comptoir und ſind auch mit Gas- wie Waſſerleitung verſehen. Die Eilgut⸗Abfertigung befindet ſich neben der Auctionshalle. 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Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 1. April 1892. * 5 75 WII NER N a N 5 ii han, Filcherei-: 1 Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal Abonnementspreis: jährlich 4 Mark: Neue to f e ge d een ten allen A 1 5 ünden, Zoologiſches Inſtitut, a ungen. — Für Kreuzban aliedeabemie, — Abminiitrationsabr.: zufendung 1 Mart jährlich Zuschlag. der ünchen, Sendlingerſtraße 48/21. Banerifchen Fil cherei⸗Seitung. Organ für die Belammtinterelen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſckerei-Vereine in Sonderheit Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Vefldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Delerreid- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vaneriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 8. 6657 Münden, 1. April 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. u Inhalt: I. Zur Süßwaſſerfauna im Februar. — II. Ein Nothſchrei aus der Steyermark. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Allgemeine Fiſcherei-Ausſtellung in Nürnberg 1892. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Zur Süßwafferfauna im Jebruar. Von Dr. Dröſcher in Schwerin Die nachfolgenden Zeilen, veranlaßt durch eine Bemerkung des in Fiſchzucht ſehr erfahrenen Herrn Fiſchereidirektors Strauß in Cöslin in der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ Nr. 26 Jahrg. XVI., ſollen Anregung geben zu einer ſachgemäßen Unterſuchung und Erörterung der Frage, ob denn wirklich im Februar und März die „Natur im Waſſer noch fo todt“ ſei, wie dies vielfach behauptet wird und ob ſie der dann ausgeſetzten Fiſchbrut keine Nahrung zu bieten im Stande ſei. 3 Um 23. Februar 1890, zu einer Zeit, wo der große Schweriner See vollſtändig mit Eis bedeckt war, fiſchte ich mit einem Gazeketſcher in einem Graben, der aus einem damals auch mit Eis bedeckten Syſtem von flachen Kanälen unſeres Schloßgartens kommend, ſein Waſſer 4 unter Bildung eines Miniaturwaſſerfalles von ungefähr 1,5 m Höhe, in ziemlich ſchnellem Laufe dem See zuführt. Dieſer ungefähr 3—4 m breite Graben war damals und bleibt eigentlich immer, abgeſehen von ſeinen Rändern, eisfrei. In demſelben fand ſich auf einer Strecke von vielleicht 25 m eine an Individuen nach Tauſenden zählende Schaar von aus— 0 ſchließlich kleinen, einjährigen Fiſchen, Plötz (Leuciscus rutilus) und Stichling (Gasterosteus aculeatus). Bei allen Exemplaren, welche ich auf die Zuſammenſetzung der von ihnen genommenen Nahrung unterſuchte, fand ich den Darm prall gefüllt mit verdauten und noch nicht verdauten Speiſereſten, von denen viele Beſtandtheile den unzweifelhaften Eindruck machten, als ſeien ſie eben erſt aufgenommen. Ich führe im Folgenden die Beſtandtheile der Nahrung an: A. Plötz (Leueiscus rutilus): I. Niedere Kruſtenthiere (Entomostraken): 1. Zahlreiche Exemplare von Cyclops spec. im erwachſenen Zuſtande nebſt zahlreichen Larven derſelben, ſog. Nauplien; bei einzelnen der Letzteren war das rothe Augenpigment noch ſehr ſchön erhalten. Bosmina coregoni in ſehr ſchönen Exemplaren und zahlreich. Bosmina cornuta in mehreren Exemplaren in jedem Fiſch. Chydorus sphaericus in mehreren Exemplaren. In einem Fiſch der Hinterleib einer Daphnia (lacustris ?). II. Räderthierchen: 6. Anuraea aculeata, zahlreich. 7. Anuraea longispina Kellicot in wenigen Gl 8. Anuraea foliacea Ehrg. 9. Anuraea cochlearis Gorse. III. Planzen: 10. Maſſenhafte Diatomeen. B. Stichling (Gasterosteus aculeatus): I. Niedere Kruſter (Entomostraken): 1. Ungemein zahlreiche Exemplare von Cyelops; darunter einige Nauplien. 2. Diaptomus gracilis in mehreren Exemplaren. 3. Bosmina coregoni, ziemlich zahlreich, ein Exemplar mit Eiern. 4. Daphnia spec. (lacustris ?). 5. Chydorus sphaericus in mehreren Exemplaren. II. Räderthiere: 6. Anuraea aculeata in mehreren Exemplaren. a 7, Anuraea longispina Kellicot. III. Pflanzen: 8. In einem einzigen Fiſch fand ich einige Algen zwiſchen der ſonſt aus— ſchließlich thieriſchen Nahrung. In den meiſten Exemplaren des Plötz überwogen die thieriſchen Beſtandtheile der Nahrung bei Weitem die pflanzlichen, und unter den erſteren nahmen wiederum die Cyclopiden und ihre Nauplien den hervorragendſten Platz ein. Dies iſt um ſo erklärlicher, als im Winter und Frühling die Cyelopiden an Individuenzahl die weitaus überwiegendſten unter den Süßwaſſerbewohnern ſind; neben ihnen erſcheinen ſpäter im Frühling (März und April) die Räderthiere als die für die Fiſche wichtigſten Beſtandtheile der Süßwaſſerthierwelt. Sämmtliche Exemplare von Plötz hatten auch Diatomeen und einige grüne Algen auf- genommen. In einigen Exemplaren überwog die Maſſe der Diatomeen ſogar erheblich die thieriſche Nahrung. In den Exemplaren des Stichlings fand ich, abgeſehen von einem einzigen, keinerlei pflanzliche Beſtandtheile; und auch bei dem einen Stichling waren die wenigen Algen wohl nur zufällig aufgenommen. Ich hatte damals meine Aufmerkſamkeit lediglich auf die Fiſche gerichtet, und ver— ſäumte es, mich über den Beſtand der Fauna jenes Grabens zu orientiren. In dem Inhalt des Gefäßes, in welchem ich die Fiſche nach Hauſe transportirte, fand ich: 1. Waſſermilbe, ſehr zahlreiche Polypen (Hydra fusca), von denen einige ſehr ſchöne Seitenknoſpen getrieben hatten (ein Zeichen, daß ſie genügend Nahrung fanden); ferner einen Flohkrebs Simocephalus vetulus (mit leerem Brutraum; das unterſuchte Exemplar war ſehr ſchön durchſichtig, faſt ebenſo glashell, wie dies bei den pelagiſchen Kruſtern der Fall iſt; der Darm war intenfiv grün gefärbt); eine Waſſeraſſel (Asellus aquaticus, eine Phryganidenlarve im Gehäufe E ge de 91 —ñ— — — und eine Larve von einer Libelle (Agrion). Sehr viele Pflanzen- und Schlammtheile jenes Grabens waren mit dichten Raſen von einem Infuſor (Stentor polymorphus) überzogen. Ich habe nun in dieſem Jahre, am 24. Januar, den erwähnten Graben wieder unterſucht; der große Schweriner See war ſeit einiger Zeit mit Eis bedeckt, ebenfalls die Kanäle, aus denen der Graben fließt; der letztere war nur an den Stellen, wo die Strömung ſtark iſt, offen. Die gefundene Thierwelt iſt nun bei weitem nicht ſo reich wie im Sommer, weder an Arten, noch an Individuen; doch iſt ſie durchaus nicht todt oder auch nur arm an Individuen zu nennen. Am hervorragendſten ſind die als Copepoden bezeichneten niederen Kruſter und unter ihnen wieder Diaptomus gracilis, daneben mehrere Arten von Cyelops, ferner waren Nauplien von beiden, wenn auch nur in ſpärlicher Anzahl vertreten. Die Cyclopiden waren ſämmtlich ohne Eierſäckchen, während wenige Diaptomus Eierſäckchen trugen. Zahlreiche Copepoden waren ziemlich reichlich mit einem Infuſor Vorticella spec. bewachſen. Neben den Copepoden war zahlreich vertreten Bosmina coregoni ; von dieſen trugen einige Exemplare ein ziemlich gefärbtes Ei im Brutraum, andere deren zwei, die in der Ent— wickelung begriffen waren. In ſehr wenigen Exemplaren habe ich unter den Flohkrebſen, Daphnia lacustris und Daphnia cucullata gefunden, ebenfalls nicht zahlreich ſcheint Chydorus sphaerieus zu ſein. Auffallend war die Armuth des Waſſers an Räderthieren; dieſelben waren nur in äußerſt ſpärlichen Exemplaren vertreten. Darunter war eine von mir nicht beſtimmte Art in mehreren Exemplaren vertreten; ebenſo fand ich einige Exemplare eines anderen Räderthiers Asplanchna helvetica. Von Anuraea cochlearis fand ich eine leere Schale, von Anuraea aculeata deren zwei, und Anuraea longispina bot ſich in einem lebenden Exemplar mit Ei dar, neben einer leeren Schale. Am 28. Februar 1892 habe ich darauf wieder dem Graben einen Beſuch abgeſtattet, Fiſche zu fangen. Ich fand auch diesmal ungemein zahlreiche Stichlinge, ſo daß ich in zwei Fängen mit einem quadratiſchen, mit Bügeln ausgeſpannten Senknetz 263 Exemplare erbeutete, von denen ich eine große Anzahl unterſuchte. Plötze fand ich bei dieſem Fange nicht; die Stichlinge waren 45 — 50 mm lang. Bei allen unterſuchten Exemplaren war der Darm mehr oder minder prall gefüllt; im Magenabſchnitt waren die einzelnen Beſtandtheile der Nahrung zum Theil noch wenig verändert, zum Theil durch den Druck der mit ziemlich dicken Muskelſchichten verſehenen Magenwände und durch die gegenſeitige Reibung zerkleinert und halb verdaut. Der Mitteldarm war gefüllt mit einem braungefärbten Speiſebrei, der ungemein maſſenhafte Oelkugeln von Cyelopiden und Calaniden enthielt. In dieſem Speiſebrei fanden ſich ausgeſogene, aber noch ziemlich wenig zerſtückelte Schalen von Copepoden nur in geringer Menge; dagegen große Maſſen von Fragmenten von Fühlern, Beinen, Borſten, Hinterleib, Furka ꝛc. Es fanden ſich auch in dieſem Speiſehrei ziemlich häufig Eier von Diaptomus, theils einzeln, theils noch in Eierſäckchen. Die Exkremente beſtanden aus dicht zuſammengeklebten Ballen von Schalen und Schalenfragmenten. Die erkennbaren Beſtandtheile der Nahrung waren: 1. Cyclops spec., ungemein maſſenhaft, alles andere bei weitem überragend; Nauplien derſelben ſpärlich (ebenſo im freien Waſſer); 2. Diaptomus gracilis, ſehr viel ſpärlicher als Cyelops (ebenſo im Waſſer); 3. Canthocamptus staphylinus faſt in jedem Fiſch, doch ſtets nur ſpärlich (ebenſo im Waſſer); 4. Bosmina coregoni, in mehreren Exemplaren in jedem Fiſch, in einzelnen Fiſchen zahlreicher (im Waſſer ziemlich reichlich); 5. Bosmina cornuta, ſehr vereinzelt (auch im Waſſer ſpärlich); 6. Chydorus sphaericus, nur gelegentlich angetroffen. Es fehlten jegliche erkennbare Reſte von Räderthieren in der Nahrung des Stichlings; es fand ſich diesmal keine Spur von Anuraea, die ich auch im Waſſer herſchwimmend nur in ſehr wenigen Exemplaren von Anuraea longispina Kellicot und äußerſt wenigen abgeſtorbenen Schalen von Anuraea aculeata antraf; daneben fand ſich im Waſſer nur noch jene ſchon oben erwähnte noch nicht beſtimmte Räderthierart, die ich ſchon am 24. Januar antraf. In der Nahrung des Stichlings fehlten jegliche pflanzlichen Beſtandtheile. (Erwähnt 2 A * aug werden, daß ich auf einem Exemplar einen Egel, die Piscicola geometra antraf. 92 — — — Ferner traf ich bei zahlreichen Stichlingen auf Rücken und Schwanzfloſſe in Cyſten einge— ſchloſſene Larven unſerer Teichmuſchel (Anodonta), welche auf dem Grunde des Grabens ſich findet.) Die ſchwimmende und ſchwebende Thierwelt jenes Grabens beſtand aus folgenden Arten: . Cyelops spec., von allen am maſſenhafteſten; . Diaptomus gracilis, weit ſpärlicher, zum Theil mit Eierſäckchen; . Cauthocamptus staphylinus, ebenfalls recht ſpärlich; . Bosmina coregoni, recht häufig; viele der gefundenen Exemplare hatten Eier, in der Entwicklung begriffen, im Brutraum; . Bosmina cornuta, nur gelegentlich, ebenſo . Chydorus sphaericus, und . Daphnia cucullata. Die Räderthiere find ſchon oben erwähnt. Die Unterfuhungen find nicht vollſtändig; ich habe dabei die zwiſchen den Pflanzenreſten und im Schlamm am Lehen befindliche Fauna nicht berückſichtigt; doch gibt die Aufzählung ein Bild von der im Waſſer ſchwebenden und vom Waſſerſtrom mitgeführten Thierwelt, und dieſe dürfte für die Fiſche beſonders wichtig ſein. Die Thierwelt kann in dieſer Zeit (Februar) natürlich bei weitem nicht an die nach Milliarden zählende Entwicklung im Sommer, namentlich im Hochſommer, reichen; doch ſind die Gewäſſer keineswegs als todt zu bezeichnen. Die Copepoden find zahlreich, Bosmina coregoni nicht ſelten, während die übrigen aufgeführten Arten ſich bedeutend weniger und zum Theil nur gelegentlich finden. Die Räderthiere ſind ſehr ſpärlich; nur eine Spezies findet ſich häufiger; die ſpäter den hervorragendſten Platz einnehmenden Anuraeen ſind nur ſelten und gelegentlich anzutreffen. Von den niederen Pflanzen ſind die Diatomeen am reichlichſten vertreten. Von der Zuſammenſetzung dieſer geſchilderten, im Waſſer ſchwimmenden Fauna des unterſuchten Grabens im Februar gibt, wie man leicht erkennt, die Zuſammenſetzung der Nahrung des Stichlings ein ziemlich getreues Spiegelbild. Die Arten, welche die Nahrung des Stichlings (und Plötz) hauptſächlich bilden, wurden auch im Waſſer in derſelben rela— tiven Häufigkeit wie in der Nahrung gefunden; die gelegentlichen Beſtandtheile der Nahrung kamen auch im Waſſer nur ſpärlich und gelegentlich vor. Jedenfalls be weiſt die pralle (Füllung des Verdauungskanals mit Entomostraken beim Stichling, daß die Ernährung dieſes Fiſches keine ſpärliche iſt; ſein Tiſch in jenem Graben iſt auch im Monat Februar augenſcheinlich reich genug gedeckt, um Tauſenden von Exemplaren in einem kurzen Graben die unterſuchte Strecke beträgt 25 m) mit durchfließendem Waſſer den Magen ſtets genügend zu füllen. Es ſollen nun aus dieſen Beobachtungen durchaus nicht ohne weiteres verallgemeinernde Folgerungen für das Ausſetzen von Fiſchbrut im Februar gezogen werden; dazu ſind beſondere Unterſuchungen nothwendig, obgleich man immerhin vermuthen darf, daß derſelbe Tiſch, der dem Stichling, jenem gierigen nimmerſatten Räuber, der den Winter über in thätiger Bewegung bleibt, Futter liefert, auch für die Fiſchbrut gedeckt iſt. Doch dürfte für letztere, infolge ihrer Unerfahrenheit und Ungeſchicktheit im Fang der Nahrungsthiere, eine möglichſt maſſenhafte Anſammlung der letzteren, wie die wärmeren Monate ſie bringen, von höchſter Bedeutung ſein. Ebenſo dürfte es für die kleine Fiſchbrut und den Erfolg ihrer Jagd auf Nahrung nicht ohne Bedeutung fein, aus was für Beſtandtheilen (Copepoden — Hüpferlinge — einerſeits, Cladoceren oder Waſſerflöhe, Räderthierchen und maſſenhafte Infuſorien andererſeits) die Fauna des betreffenden Gewäſſers beſteht. Der Fang jener genannten Thierarten dürfte weſentlich verſchieden ſein je nach der Art ihrer Bewegung. » 0 d — A ot Die Copepoden, Cyelops und namentlich Diaptomus ſind außerordentlich gewandte Schwimmer und vermögen ſich in eleganten, weiten Sätzen im Waſſer umherzuſchnellen. In — Folge eines äußerſt fein entwickelten Taſtſinnes können ſie mit einer „oft geradezu bewun— dernswerthen Geſchicklichkeit“ allen ſich ihnen nähernden Gegenſtänden ausweichen, indem ſie deren Nähe fühlen, lange ehe ſie ihren Körper berühren. Wenn man junge Fiſchbrut bei ihrer Jagd auf Beute in einem Aquarium beobachtet, ſo kann man häufig ſehen, wie die kleinen Fiſchchen oft vorbeiſchießen und vergeblich nach einem Hüpferling ſchnappen. Bei den 93 zu den Waſſerflöhen gehörigen Daphniden, Bosminiden etc. (und ihneu ſchließen ſich die langſam dahingleitenden Räderthierchen und Infuſorien an) findet ſich eine langſame gleich— mäßige Bewegung, welche eigentlich das Thier, ſalls es nicht geſtört wird, weniger vorwärts bringt, als vielmehr in einer gewiſſen Höhe über den Boden hält“. Dieſe langſam und gleichmäßig ſchwimmenden und umherwimmelnden Bosminiden, Cypriniden, Rotatorien und Infusorien, ſelbſt die hüpfenden Daphnien ſind für junge Salmoniden und Coregonen entſchieden weit beſſer zu fangen als die blitzſchnell fortſchießenden Cyclopiden und Cala- niden, und daher bilden die erſteren Thierarten die beſtgeeignete Nahrung für Fiſchbrut, die allerdings im Februar noch ſpärlich in den Gewäſſern vertreten iſt. Doch werden junge Forellen es ſicherlich ſehr bald lernen, auch Copepoden zu fangen. II. Ein Nothſchrei aus der Steyermark. Der in Fachkreiſen beſtbekannte Fiſchzüchter, Herr Johann Schagl zu Authal bei Zeltweg in Steyermark, verſendet eine kleine im Eigenverlage erſchienene, in der Officin „Steyrermühl“ zu Wien gedruckte Flugſchrift, worin derſelbe zunächſt den aus dem Groß— grundbeſitze und den Landgemeinden gewählten Abgeordneten des eben verſammelten Land— tages Steyermarks den Schutz der Fiſcherei gegenüber den Einwänden der „Induſtrie“ mit warmen Worten nahe legt und ſie bittet: „darauf zu beſtehen, daß das neue, definitive Fiſcherei-Geſetz noch in dieſer Seſſion vor das Plenum des Landtages gelange und zwar ohne Verquickung mit der Frage der eventuellen Ablöſung der Fiſchereirechte“. Die Flugſchrift iſt „im Februar 1892“ datirt, und es iſt demnach auch anzunehmen, daß dieſelbe rechtzeitig in die Hände der apoſtrophirten Herren Abgeordneten gelangte und williges Gehör fand. — Da der ſteyermärkiſche Landtag eben tagt, ſo erſcheint es wohl geboten, abzuwarten, ob und in welcher Weiſe ſich derſelbe mit der „Regierungs— Vorlage“ beſchäftigen werde, ehe ſich die Oeffentlichkeit abermals mit dieſer allerdings merk— würdig verſchleppten Angelegenheit befaßt. — Es ſoll, wie alljährlich, am Schluſſe der „öſterreichiſchen Landtags-Campagne“, auf deren Ergebniſſe in Betreff der ſchwebenden „Fiſcherei-Geſetzgebung“ zurückgekommen werden. Einſtweilen regiſtriren wir, daß Herr Schagl den Gegenbeſtrebungen der In— duſtriellen, namentlich der Hüttengewerke, und den mächtigen Einflüſſen derſelben, die Schuld an der allerdings exorbitanten Verſchleppung der „ZFiſcherei-Geſetzgebungsfrage“ zu— mißt! Seit 1886 konnte wohl ein Landtag mit jener Summe von „Intelligenz und Arbeitskraft“, wie ſie der ſteyermärkiſche Landtag beſitzt, bei ernſtlichem Wollen auch das ſchwierigſte und umfangreichſte Operat liefern. Herr Schagl führt Klage, daß auch einſt— weilen die Induſtriellen dieſe Kunſtpauſe zur „Zerſtückelung“ der Fiſchereirechte, zur Erkaufung oder Auspachtung derſelben mißbraucht; er führt an, daß einzelne Handelskammern — darf man an ſeinen Ausführungen nicht zweifeln — wahrhaft „kindiſche“ Einwendungen erheben, und die „Fiſcherei-Frage“ als eine Sache von „Sportfexen“ hinſtellen. Mit Hinblick auf ähnliche Emanationen des „Ringes der Gegner“ in andern öſterreichiſchen Ländern, iſt derlei ganz „glaubwürdig“. Die Antipathie Herrn Schagl's gegen eine generelle Ablöſung der Fiſchereirechte zu Gunſten des „Landes“ ſoll hier unerörtert bleiben! Wenn deren Frucht aber in der Neubildung „pisciculturell zuſammengelegter Reviere“ und deren Verpachtung an erprobte Fiſchzüchter vom Range Herrn Schagl's erfolgt, ſo könnte ſich kein Fiſchereifreund und tüchtiger Experte dagegen ſträuben. Dann ließe ſich auf ein ſolches Geſetz auch noch ein Jahr warten! Möge Herrn Schagl's „Betreibung“ nützen. Was uns mit größerer Beſorgniß erfüllt, iſt die hier abermals zu Tage tretende Thatſache, daß die Mühe der Vertretung der „Regierungs-Vorlage“ während der „Landtagspauſen“ ausſchließlich der „Pri vatin duſtrie“ überlaſſen bleibt, und die in anderen Fällen oft übereifrige offiziöſe Preſſe in unbegreiflichem Stillſchweigen ver— harrt, ja, daß ſich die „Anzeichen“ mehren, welche zu dem Schluſſe berechtigen, daß Bi eine Geneigtheit zu „Conceſſionen“ an die Widerſacher geregelter Fiſcherei— wirthſchaft zu beſorgen ſtehe, welche durchaus keiner zwingenden und dringenden Nothwendigkeit entſpricht. Gmunden. Pie. e . n. III. Vereins nachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein, welcher im Februar d. J. von den im Lande beſtehenden Fiſchereivereinen gegründet wurde, hat ſich allſeitig einer überaus ſympa— thiſchen Aufnahme zu erfreuen. In erſter Linie hat Se. Majeſtät der König in Bethätigung des wohlwollenden Antheils, welchen Allerhöchſtdieſelben an den Beſtrebungen des Württem— bergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins nehmen, den I. Präſidenten desſelben, K. Oberjägermeiſter Freiherrn von Plato in Stuttgart, in einem ſehr huldvollen Schreiben davon benachrichtigt, daß Se. Königliche Majeſtät, der Bitte des I. Württembergiſchen Fiſchereitages in Cannſtadt entſprechend, das Protektorat über den Verein zu übernehmen und einen Jahresbeitrag von 100 &H0 zu bewilligen geruht haben. Ferner gehen in erfreulicher Weiſe aus allen Theilen Württembergs und Hohenzollerns Anmeldungen in ſolcher Zahl ein, daß der Verein heute ſchon gegen 150 Einzelnmitglieder zählt und durch Vermittlung desſelben vom 1. April an über 160 Exemplare der „Allge— meinen Fiſchereizeitung“ nach Württemberg gelangen werden. Der Umſtand, daß nicht nur Sportsmänner, ſondern auch verhältnißmäßig viele praktiſche Fiſchzüchter und Berufsfiſcher beigetreten ſind und daß es in den letzten Wochen gelungen iſt, weitere Vereinigungen der— ſelben unter Anſchluß an den Landesverein zu gründen, liefert wohl den ſprechendſten Beweis dafür, daß die Konſtituirung des letzteren einem wirklichen Bedürfniß entſprach. Da ferner verſchiedene Königl. Inſtitute, landwirthſchaftliche Bezirksvereine, Stadtgemeinden und ſonſtige Körperſchaften den Landesverein finanziell zu unterſtützen ſich bereit erklärt haben und weitere Zuwendungen in Ausſicht ſtehen, wird derſelbe ſeine Aufgabe, die Fiſchzucht und Fiſcherei in Württemberg und eventuell in den Hohenzollern'ſchen Landen nach allen Richtungen zu fördern, nunmehr mit voller Energie in Angriff nehmen können. Vereinskorreſpondenzen wollen an den Schriftführer, Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim, gerichtet werden. Bayeriſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Derſelbe hat im Laufe des Jahres 1891 für Erlegung von 126 Stück Ottern an Prämien 630 Mank vertheilt. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei⸗Verein. Geldprämien für Anzeigen beſtrafter FJiſchereifrevel. Die Ueberſicht der im I. Semeſter 1891/92 — vom 1. Juli bis Ende Dezember 1891 — zur Würdigung eingereichten Anzeigen ſchließt mit nachſtehendem Reſultate ab: Für 124 Anzeigen wurden an 2 Forſtbedienſtete, 20 Gensdarmen, 15 Polizeiſoldaten und 1 Flurwächter 336 & Geldprämien vertheilt, welche aus Vereinsmitteln bereits zur Auszahlung elangt find. gi Von den 124 Reaten wurden abgeurtheilt bei den k. Amtsgerichten: Beilngries 2, Burg⸗ lengenfeld 4, Cham 3, Erbendorf 1, Nabburg 4, Neuſtadt a. W⸗N. 1, Nittenau 3, Regensburg 64, Regenſtauf 5, Roding 7, Stadtamhof 24, Waldſaſſen 3 und Wörth a. D. 3. — 137 Angezeigte wurden beſtraft und zwar zuſammen 5 mit 23 Tagen Gefängniß, 52 mit 192 Tagen Haft und 80 mit 305 M. Von den Anzeigen betreffen 33 unberechtigten Fiſchfang verſchiedener Art, 64 unbefugtes Angeln, 4 das Nichtabhalten ſchulpflichtiger Kinder vom unerlaubten Fiſchen, 5 das ſogenannte Leinen, 4 verbotenes Wehrablaſſen und Flußſperren mittelſt ſtändiger Fang⸗ vorrichtungen, 4 ſchädliche Verunreinig ung der Fiſchwaſſer durch Latrinenabfälle und Kalk, 10 den Fang und Verkaufsverſuch von Fiſchen unter dem Brittelmaße und während der Schonzeit. N Konfiszirt wurden 1 Netz, 4 Stecheiſen, 29 Angelgeräthe, 3 Reuſen, 5 Leinenvorrichtungen mit 99 Legangeln und 6 Parthien Fiſche, wovon 5 Parthien (darunter auch Schill) in das Waſſer und 1 Parthie Forellen dem Berechtigten zurückgegeben worden ſind. 95 — —ꝛ— —ö—— Vöcklabrucker Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein. Derſelbe hat einen eingehenden Bericht über ſeine zehnjährige Thätigkeit vom Jahre 1881 bis 1891 erſtattet, aus welchem wir hier nur die rege und erfolgreiche Wirkſamkeit des Vereins im Allgemeinen hervorheben wollen Als derſelbe ſeine Thätigkeit übernahm, lagen die Fiſcherei—⸗ verhältniſſe im Bezirke arg darnieder, namentlich in den drei zum Bezirk gehörenden Seen, dem Mond⸗, Zeller⸗ und Atterſee. Durch die vorſorgliche Arbeit des Vereins iſt nun ſchon mancher ſchöne Erfolg zu verzeichnen geweſen, noch mehr aber für die Zukunft zu erwarten. Wir wünſchen daher dem Verein, daß ſeine uneigennützige Arbeit auch die wohlverdiente allgemeine Anerkennung und Förderung finden möge IV. Allgemeine Jiſcherei-Ausſtellung zu Nürnberg 1892. Der Fiſcherei-Verein Nürnberg wird gelegentlich des diesjährigen Volksfeſtes auf dem Ludwigsfelde bei Nürnberg in der Zeit vom 27. Auguſt bis 7. September eine 5 Allgemeine Fiſcherei-Rusſtellung veranſtalten. Zweck der Ausſtellung iſt, dem Publikum das reichhaltige Gebiet des Fiſchereiweſens in größtmöglicher Ausdehnung darzulegen, und damit ſowohl die Kenntniß dieſes wichtigen Theiles der Nationalwirthſchaft zu verbreiten, als das allgemeine Intereſſe für die Fiſcherei— ſache zu fördern und zu heben. Unter Bezugnahme auf das nachſtehende Programm geſtattet ſich das Ausſtellungs— Comité zur Betheiligung an der Fiſcherei-Ausſtellung hiedurch ergebenſt einzuladen. Nürnberg, März 1892. N Das Ausſtellungs-Comité. Der Vorſitzende: Gareis, kgl. Regierungsrath. Programm: Abtheilung I. Lebende Waſſerthiere. Abtheilung IV. Sa eee mit 1. Lebende Süßwaſſerfiſche: 1» e e Fiſchzucht: a) Salmoniden; 3 AR 2. Vorrichtungen und Geräthſchaften zur künſt⸗ b) Nicht zu den Salmoniden gehörige lichen Fiſchzucht überhaupt; Süßwaſſerfiſche; 3. Modelle und Abbildungen bewährter Fiſchzucht⸗ c) Zierfiſche; anſtalten, Brutvorrichtungen, Teichen ꝛc.; 2. Lebende Meeresthiere; 4. Bewährte Inſtruktionen und Einrichtungen für 3. Kruſtenthiere (Krebſe); die Fiſchzucht; = Apen (Muſchelthiere); 5. Aquarien aller Art. Amphibien; a Abtheilung V. Vorrichtungen zur Aufbewahr⸗ 6. Wirbelloſe Thiere des ſüßen Waſſers; ung und Verſendung von Fiſchbrut und lebenden 7. Fiſchfeinde (Waſſervögel, Säugethiere ꝛc). Fiſchen. Abtheilung II. Todte Waſſerfiſche. Abtheilung VI. Fiſchfente. Vertilgung der 1. Zur menſchlichen Nahrung dienende, friſch Abtheilung VII. Vorrichtungen zur Verarbeit⸗ ehe auf Eis gelegte Süßwafjer- und ung, . und 1 der Fiſcherei⸗ ö dukte fü d Shalt. 2 Zur menſchlichen Nahrung dienende Waſſer⸗ A Y che 9 Ar 5 a 2 thiere im Conſervenzuſtande, getrocknet, ge⸗ btheilung Mank. iſſenſchaftliche Unterſuch⸗ ſalzen, geräuchert, in Blechbüchſen 2c.; ae e e ar ER 1 a 1 3. Weichthiere, Korallen, Muſcheln Präparate, eren 155 ausgeſtopft, 4. Fiſchfeinde. isch Abtheilung IX. Geſchichte der Fiſcherei: Abtheilung III. Fiſchereigeräthe, Fahrzeuge, Bilder, Urkunden, Siegel, Emblemen von alten Fiſcheranzug, Anglerausrüſtung, Material zur Fiſcherzünften. Fiſcherei und Werkzeuge zur Verarbeitung der Abtheilung X. Literatur, Statiſtik der Fiſcherei, ’ Rohſtoffe. Karten. Seſtimmungen: Die Allgemeine Fiſcherei⸗Ausſtellnng zu Nürnberg wird am 27. Auguſt 9 Uhr Vor⸗ mittags eröffnet und am 7. September Abends 6 Uhr geſchloſſen. 79 Die Anmeldeſcheine find ſpäteſtens bis 1. Juli 1892 an das Ausſtellungs⸗Comits einzuſenden. Ueber die Annahme der Ausſtellungsgegenſtände entſcheidet das Ausſtellungs-Comité 96 — Die Ausſtellungsgegenſtände müſſen franko bis zum 24. Auguſt eingeſendet werden; Fiſche und ſonſtige lebende Waſſerthiere ſollen dagegen erſt am 26. Auguſt an den Ausſtellungsplatz verbracht werden. Möglichſt genaue Signirung der Emballagen der Ausſtellungsgegenſtände mit Oelfarbe wird mit Rückſicht auf den Rücktransport empfohlen. Die Rückſendung erfolgt auf Koſten des Ausſtellungs-Comités; ausgenommen hievon ſind Fiſche und ſonſt leicht verderbliche Objekte, über deren Verwerthung das Ausſtellungs-Comité eine Verſtändigung mit den Ausſtellern ſuchen wird Zur Beſchickung der Ausſtellung iſt Jedermann eingeladen, insbeſondere auch gewerbliche Unternehmungen, welche mit dem Fiſchereiweſen im Zuſammenhange ſtehen. Die Koften des Ausſtellungsgebäudes, des Arrangements und der ganzen inneren Einrichtung trägt das Ausſtellungs-Comité Eine Platzmiethe wird erhoben und zwar: für 1 qm Tiſchfläche 5 Mk., für 1 qm Wandfläche 3 Mk., für 1 qm Bodenfläche 2 ME. Das Ausſtellungs-Comité iſt ermächtigt, von Erhebung der Platzmiethe zum Theil und ganz abzuſehen. Für Beaufſichtigung der Gegenſtände wird vom Ausſtellungs-Comité geſorgt werden, ohne daß dasſelbe für zufällige Verluſte oder Beſchädigungen haftet; doch wird auf Verlangen des Aus— ſtellers eine Verſicherung gegen Feuersgefahr veranlaßt werden. Die Ausſtellungsgegenſtände müſſen ſoweit als möglich mit dem Namen des Ausſtellers ver- ſehen ſein; in allen Fällen, wo eine Rückſendung der Ausſtellungsgegenſtände beanſprucht wird, iſt ein genaues Verzeichniß derſelben zu übermitteln. Im Ausſtellungsgebäude befindet ſich eine Verkaufskommiſſion, welche den Verkauf der als verkäuflich angemeldeten Ausſtellungsgegenſtände vermittelt Alle Zahlungen ſind an dieſe Kom— miſſion zu leiſten und erhält der betreffende Ausſteller den erzielten Erlös abzüglich 10 Prozent von dem Ausſtellungs-Comité zugeſendet. Mit der Ausſtellung iſt eine Prämiirung verbunden, und wird zur Beurtheilung der ausge— ſtellten Gegenſtände ein Preisgericht einberufen. Als Prämien werden Ehrenpreiſe, Medaillen und Diplome zuerkannt. Desgleichen findet eine Verlooſung von Ausſtellungsgegenſtänden ſtatt In dem Ausſtellungsgebäude befindet ſich eine Reſtauration, in welcher lediglich Fiſchſpeiſen verabreicht werden. | Reklamationen können jederzeit beim dienſthabenden Comité-Mitglied oder an der Kaſſe ange- bracht werden und werden vom Vorſitzenden des Ausſtellungs-Comités oder ſeinem Stellvertreter, eventuell unter Beiziehung eines vom Comité zu beſtellenden Sachverſtändigen, endgiltig entſchieden. V. Vermiſchte Wittheilungen. Beſtimmung des Geſchlechts bei Fiſchen. Anknüpfend an die Mittheilung (Nr. 6 S. 72) über das Geſchlecht der Fiſche kann ich nur beſtätigen, daß die trockene Befruchtungs— methode bei den Forellen bei weitem mehr Weibchen erzeugt als Männchen. Es iſt das eine Thatſache, deren Wahrnehmung ſich Einem ohne weiteres aufdrängt. Sie macht ſich nicht blos bei künſtlicher Weiterzüchtung der Fiſche in überſehbarer Gefangenſchaft bemerkbar, ſondern auch beim Beſetzen freier Gewäſſer, wo auf natürlichem Wege bei weitem das männliche Geſchlecht überwiegt, Beſatz mit künſtlich erzeugten Fiſchen aber dieſes Verhältniß ſofort merkbar umkehrt. Neu iſt mir die Wahrnehmung, daß nur die trockene Befruchtungs— methode dieſe Wirkung hat. Ich habe nie eine andere Methode benutzt, kann deshalb in dieſer Richtung auch keine Vergleiche ziehen. Man hat bei landwirthſchaftlichen Thieren die Beobachtung gemacht, daß weibliche Junge entfallen, wenn die Mutter im Anfange der Brunſt zugelaſſen wurde, männliche dagegen, wenn die Brunſt ſchon weit vorgerückt war. Ohne irgend welchen Anhalt zu haben, ſchrieb ich demſelben Umſtande das Vorkommniß bei den Forellen zu. Es iſt ja bekannt, daß man aus einer gewiſſen Ungeduld die wenn auch reifen Fiſche früher auszuſtreichen pflegt, als ſie es auf natürlichem Wege ſelbſt gethan hätten, man läßt ſie alſo am Anfange der Brunſt zu. Gegen dieſe Anſicht ſpricht freilich der Umſtand, daß bei den Amerikanern fontinalis und irideus dies nicht der Fall iſt, vielmehr hier ſo ziemlich gleiche Zahl Weibchen und Männchen entfallen. C. Arens. Anmerkung der Redaktion. Es iſt wohl kaum anzunehmen, daß die trockene reſp. naſſe Befruchtung als ſolche bereits direkt geſchlechtsbeſtimmende Urſachen ſein können. Offenbar werden nur durch die Methode der Befruchtung Veränderungen in den Geſchlechtsprodukten hervorgerufen, welche ihrerſeits erſt von Einfluß auf die geſchlechtliche Differenzirung ſein können. So iſt es 3. B. nicht unwahrſcheinlich, daß die Befruchtung auf naſſem Wege die Mehrzahl der Spermatozoen ſchädlich beeinflußt oder ſchwächt, da wir ja wiſſen, daß nach gewiſſer Zeit die Spermatozoen im D * — 03 * 2 1 — — — Waſſer überhaupt abſterben. Bei Forellen iſt dies bereits nach 18 — 20 Sekunden der Fall. Hieraus erklärt ſich ja auch der geringere Erfolg bei der Befruchtung auf naſſem Wege, und die Thatſache, daß in der Natur in der überwiegenden Mehrzahl bei Fiſchen verhältnißmäßig ſo enorm viel mehr Spermatozoen vorkommen als Eier, obwohl ja zur Befruchtung eines Eies immer nur ein Spermatozoon genügt und thatſächlich auch verwandt wird. Das Waſſer tödtet eben, wie direkte Verſuche gelehrt haben, die weitaus größte Zahl der Spermatozoen in der Milch, bevor dieſelben in die einzige Zugangsöffnung des Eies, die ſog. Mikropyle, eindringen können. Die wenigen Samenthierchen aber, denen es zufällig gelingt, in ein Ei zu gelangen, die werden zum Theil wohl ſo geſchwächt dort ankommen, daß ihre Energie bereits eine gewiſſe Einbuße erlitten hat, ſo daß dann die ungeſchwächte Kraft des Eies, welches im Waſſer nicht ſo ſchnell leidet, wie der Samen, die Energie des Letzteren überwiegt und ſo zur Erzeugung einer überwiegenden Zahl von Weibchen führt. Umgekehrt wird bei der trockenen Befruchtungsmethode der Same ſehr viel länger lebensfähig erhalten, ſo daß er völlig ungeſchwächt in die Mikropyle gelangen kann und dann möglicherweiſe die Entſtehung von Männchen begünſtigt. Doch iſt dieſer Erklärungs— verſuch vorläufig nur eine Hypotheſe, welche nur auf der ſicher begründeten Thatſache beruht, daß das Waſſer namentlich die Spermatozoen unſerer Salmoniden (Forelle) in ſo kurzer Zeit abtödtet. Hypothetiſch iſt aber die Annahme, daß geſchwächter Same die Erzeugung von Weibchen begünſtigt und umgekehrt. Hier wird erſt das Experiment einzuſetzen haben, denn bisher wiſſen wir noch nichts Sicheres darüber. Der Vergleich mit der verſchiedenen Wirkung der früheren oder ſpäteren Brunſtzeit der Säugethiere, deren Beziehung zur Hervorbringung eines beſtimmten Geſchlechts nebenbei geſagt keineswegs eine ſichere Thatſache iſt, iſt zur Zeit noch nicht diskutirbar, da in der Wiſſenſchaft die Anſchauungen noch getheilt ſind, ob die Löſung des reifen Eies an das Ende oder den Anfang der Brunſtzeit fällt. Fiſchzuchtanſtalten der Schweiz. Im Jahre 1889/90 betrug die Anzahl der in Betrieb geſetzten Fiſchbrutanſtalten in der Schweiz nach einer vom Bundesrath aufgeſtellten Statiſtik 84. In denſelben wurden 17,818,950 Eier aufgelegt und 13,086,776 junge Fiſchchen verſchiedener Arten erbrütet und unter amtlicher Kontrolle in die öffentlichen Gewäſſer ausgeſetzt. Die Unterſtützung des Bundes an dieſe 84 Brutanſtalten betrug im Jahr 1890 die Summe von 13,735 Franken. Auſtern. Wer ſich, ſchreibt die „Nat. Ztg.“, eine Anſchauung von der Beſchaffenheit einer ſchleswig⸗holſteiniſchen Auſternbank verſchaffen will, findet ein Stück einer ſolchen in Berlin nachgebildet im Muſeum für Naturkunde in einem 6 Meter langen Glaskaſten. Außer den Bodenbeſtandtheilen der natürlichen Auſternbänke, welche aus dem Wattenmeere bei der Inſel Sylt hierher geholt worden ſind, findet man auch die verſchiedenen Krebſe, Schnecken, Würmer, Seeigel, Seeſterne und Polypen aufgeſtellt, die zuſammen mit den Auſtern die Bänke bewohnen. Auch ſieht man, auf welche Art ſich die Auſtern an Muſcheln, Schnecken, Steinen und andern Dingen befeſtigen und welche Größe ihre Schalen vom erſten Lebensjahre an bis zu einem Alter von 20 bis 30 Jahren haben. Biologiſche Station. In der Sitzung des Abgeordnetenhauſes vom 15. März e. wurden die Koſten zur Errichtung und Unterhaltung der biologiſchen Anſtalt auf Helgoland bewilligt. Fiſchereiwerthe. Vor mehreren Jahren wurden im Pregel die Schleuſenwerke zu Bubainen, in der Nähe von Inſterburg, entfernt, dadurch hörte für den Kaufmann K. in Bubainen der Neunaugenfang auf und Herr K. verlangte vom Fiskus einen Schadenerſatz von 40,000 AM. Der Fiskus weigerte ſich zu zahlen und es kam im Jahre 1886, zu einem Prozeß, der kürzlich beim Oberlandesgericht in Königsberg zu Gunſten des Herrn K. eentſchieden wurde. K. erhält 36,000 AM nebſt Zinſen vom Jahre 1886 ab. Störbefruchtung. Der Hamburger Fiſchereiverein hat beſchloſſen, für die Verſu che mit der künſtlichen Befruchtung des Störs eine größere Störbrutanſtalt in Glückſtadt anzu— legen unter der Vorausſetzung, daß die Stadt das Waſſer gratis dazu liefert. Fleiſchmehl aus Fiſchen. Die Norwegiſche Fabrik Vardö-Chriſtiania hat aus Schellfiſchen ein Fleiſchmehl hergeſtellt, das Kilo für 3 norwegiſche Mark S Reichsmark 3,38. Dieſe für den menſchlichen Genuß beſtimmte Conſerve iſt ein weißes, feines Mehl mit ſpezi— fiſchem Fiſchgeruch und durchaus wohlſchmeckend. 15 gr. davon genügen zu einer Portion Suppe für einen Menſchen. Es ſcheint, daß dieſes Fabrikat berufen iſt, in unſeren Haus— chaltungen eine wichtige Rolle zu ſpielen. 98 ER NE IE Der Fankhauſer'ſche Bruttrog. Ueber dieſen Brutapparat theilt das „Zentrbl. für H. u. Fiſch.“ nachſtehende Zuſchrift des Herrn Fiſchereiaufſehers Schmid in Aarau mit: Dieſer Fiſchbrutapparat für Forellen und Lachſe, den man zuerſt an der letztjährigen Ausſtellung in Baſel ſehen konnte, hat fi in den fünf Anſtalten, über die ich Kontrole halte, beſtens bewährt. Hauptſächlich iſt der Waſſerdurchfluß von beſter Wirkung auf Eier und Fiſchchen. Es darf behauptet werden, daß die auf Veranlaſſung von Dr. Fankhauſer ausgeführte Aenderung des Brutbehälters in der Wandung und beſonders die Erſetzung des perforirten Bodens durch ein Meſſingſieb, das genau die richtige Nummer hat, wirklich von gutem Erfolg iſt, denn durch die geringe Reibfläche am Draht erhält das Waſſer keine Flußleitung, wie beim perforirten Boden des erſten kaliforniſchen Apparates; es drückt vielmehr gleichmäßig an die Oberfläche, was eben auch durch das durch den ganzen Apparat ſich ziehende Abſperrſieb nicht gehindert wird. Durch die breite Abflußrinne und ganz beſonders dadurch, daß das Waſſer nicht, wie beim alten Apparat, an der koniſchen Abflußſeite anſtößt und, zu unterſt ruhend, durch das ſchiefe Abſperrſieb gleichmäßig fortdrückt, iſt die gleichmäßige Cirkulation herbeigeführt und eben dieſe Eigenſchaft gibt dem Bruttrog den größten Werth, denn jedes Ei, jedes Fiſchchen, ſei es im Apparat wo es will, hat ſeinen friſchen Waſſerzufluß. Ich kontrolire einen derartigen Apparat täglich und ſeitdem Fiſchchen da ſind, ſtand nach Abzug der Fehlgeburten, die je ſofort abſterben, und von 12 Waſſerſäcken, kein einziges Stück mehr ab, und doch enthält der Apparat 5700 Stück Bachforellen bei 1,7 Liter Waſſerzufluß. Die Reinlichkeit iſt entſchieden leicht zu wahren und Schimmel iſt faſt nicht denkbar. Der Preis von 11 Fr. iſt billig zu nennen, da Solidität eine fernere gute Eigenſchaft des Fankhauſer'ſchen Apparates iſt. Beim Aufſtellen eines neuen Apparates iſt es gut, wenn man einige Zeit vor Gebrauch Waſſer durch ihn fließen läßt, damit die Löthfläche des Siebbodens von der Einwirkung der Löthwaſſer-Salzſäure befreit wird, die anfangs auf die Eier einen ſchädlichen Einfluß aus— üben könnte. > Der Apparat ift zu beziehen durch Herrn Spänglermeiſter Rämi in Bern.” VI. Fiſcherei- und Jiſchmarftberichte. Hochſee⸗Fiſcherei. Aus Geeſtemünde wird berichtet: Im ganzen nordweſtlichen Deutſchland hat wohl kein Gewerbe einen annähernd ſo großen Aufſchwung in den letzten 20 Jahren aufzuweiſen, wie die Fiſcherei, und zwar die Seefiſcherei. Vor 20 Jahren ſah es damit noch ſchlecht aus; eine mit bremiſchem Kapital damals gegründete erſte deutſche Nordſeefiſcherei-Geſellſchaft fing mit großem Betriebe ganz glücklich an, konnte ſich jedoch nicht lange halten und mußte eingehen. Erſt ſeitdem ſich das Gewerbe des Dampfes als Betriebskraft bedient, kann man einen Fortſchritt von Jahr zu Jahr wahrnehmen. Jetzt haben wir hier und Bremerhaven eine ganze Fiſchdampferflotille, die jetzt, am Anfang des neuen Jahres, aus 32 Dampfern beſteht. Ende des Jahres 1890 waren es nur 18 Dampfer, die Flotte hat ſich alſo innerhalb eines Jahres faſt verdoppelt. Das vor 20 Jahren verloren gegangene Kapital wird alſo langſam wieder gewonnen Mit ganz geringen Ausnahmen werden die Fiſchdampfer auf deutſchen Werften gebaut, und es erwächſt aus dem aufblühenden Betriebe auch dem durch die Zeitverhältniſſe arg bedrängten deutſchen Schiffsbaugewerbe ein nicht zu verachtender Vortheil. Vortheilhaft greift dieſer Aufſchwung auch in andere Gebiete über. Die ſeegewohnte Bevölkerung der Küſtenſtädte, die durch den Rückgang der Segelſchifffahrt, beſonders der Küſtenſchifffahrt mit Seglern, benachtheiligt worden iſt, erhält auf den Fiſchdampfern eine lohnende Beſchäftigung. 1 Danziger Niederung, 23. März. Da das Eis der Danziger Seebucht bereits abgeſchwommen und dieſe nun eisfrei iſt, wird von den Fiſchern der Strandbevölkerung eifrigſt dem Störfang, deſſen günſtige Fangzeit ſoeben gekommen, nachgegangen. Auch find ſchon mehrere dieſer Riejen- fiſche gefangen worden. Der Milchſtör wird z. Z. mit 58 bis 60 und der Rogenſtör mit 68 bis 70 J pro Pfd. bezahlt. Danzig, 20. März. Ein Helaer Boot kam in vergangener Nacht nach Neufahrwaſſer mit 45 Stück Lachſen im Geſammtgewicht von ungefähr 700 Pfd., welche heute früh dort an einen Händler für 1&4 pro Pfd. verkauft wurden. Unter den Lachſen war einer von 42 Pfd. ; BL Münden, 23. März. Fiſche und Schalthiere. Lebende Fiſche: Hechte 70—80 &, Karpfen, gr. 90 100 &, Schlei 80-90 &, Aal 200—220 A per 50 kg. Friſche Fiſche in Eis— packung: Oftſerlachs 240 — 280 M, Seezungen, große 180 — 200 M, Hechte, große 70—80 M, Zander, große 60 — 70 &, Karpfen, große 60 — 70 M per 50 kg Rheinlachs 3.00 — 3. 50 KA, Schellfiſche 40 — 50 4, Schleie 60 — 70 5 per ½ ke. Schalthiere, lebend: Krebſe, große 2.20 2.50 M, dto. kleine 1.80 — 2.00 M per Schock. 8 Berlin, 29. März Seefiſche wenig; Flußfiſche, beſonders Hechte, reichlich. Geſchäft lebhaft. Preiſe mäßig. Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 4 o 40—53 20 —50 Winter⸗Rheinlachs. . per Pfund 340 eee 80 35—80 Oſtſeelachs „ 50 kg 140150 hee 35—50 17—30 Flundern, gr. „ Schock 200—250 Karpfen, groß 90 50 do mittel, Komm, " " 90 Dal alleine... 600 — einn Mens 0 50—70 SUB unse Ve 100—113 40—53 Bücklinge, Strali. . 5 1 225 C 30—34 25 Dorſch e 6 55 400 ooo 20—38 15—18 Shell... ...Ear.c „ Stiege | 100—200 Aale ler 90120 80 Aale, große „ Pfund 120 Oſtſeelachs . — 90—110 SIERT ER 5 N 120 Ruſſiſcher Lachs. — 80-90 Gin N ans ae „ Schock 700 Inserate. 0 Ill Lopfa'sche Fischzuhtanstalt Diepoltsdonf, Post und Telegraph Hüttenbach, Eisenhahnstation Schnaittach (Bayern, Mittelfranken), empfiehlt in der Brutperiode 1891/92: Angebr. Eier von Bachforelle“), das Tauſend zu 4 Mark, amerifan. Bachſaibling, See: und Regenbogenforelle; ebenſo Brut von genannten Salmoniden, ſowie Spiegel⸗ karpfenbrut. Flügelreuſen, per Stück 5 Mark. ) Die Laichprodukte ſtammen von aus freien Gewäſſern gefangenen Fiſchen; daher aus— gezeichnetes Material. Preisliſten franco. Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke, Tharandt nen cn Sachsen) empfiehlt angebrütete Eier der Bachforell . 4 Mark das Tauſend 5 relle De fi a b „ „ Saiblingskreuzung . 2 „ 9 1 der See e 5 a ausſetzungsfähige Brut 5 e I 10 5 5 4 x 5 „ eomersrelle:.... 1. 15 „ 5 1 1 „ des Bachſaiblingsgs 20755 „ 5 5 „ „ Saiblingskreu zung. 30 „ N 5 der Regenbogenforelle . 30 „ 1 a Ueberall größere Poſten nach Vereinbarung weſentlich billiger. Ueberall Garantie für kerngeſunde 9) Produkte und gute Ankunft derſelben. Die Fiſchzucht-Anfalt des Bayerischen Landes-Fischerei-Vereing gelegen nächſt Starnberg (bei München), hat 505 abzugeben: M amerik. Begenbogenforellen: Eier 12.— = Seefnibting a ARE 4.— e sn :Sungbrut .... - 8.— amerik. Vachfaibling⸗ Gier Aeſchen⸗Gier e e e 3.50 amerik. 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Sefäll, Offerten an die Redaktion dieſes Blattes. Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno 1175 er in München; e für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologi 8 Inſtitut. Kgl. Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 12. April 1892. D N — I N on 1 N N 1 i ns on Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. e jährlich 4 Mark. 1 In ſe 5 1 36 die eee Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und eue O ge N Pfen — Redaktionsadreſſe: Buchhandlungen. — Für Kreuzband, Mün ce En Zoologiſches Inſtitut, zuſendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der altelcademie.— — Atminiſtrationsadr.: nchen, Sendlingerſtraße 48/2 1. Baneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Oegan für die delammtintereflen der Fischerei, ſowie für lie elteebungen der Fiſckerei-Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Vereine für Bayern, Württemberg, Hachſen, Baden, des Veſldeulſchen Fiſcherei⸗Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern deutſchlands, beſlerreich- Ungarns und der Ochweiz, herausgegeben vom Bancriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 9. 605%. München, 12. April 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Der wirthſchaftliche Werth unſerer Süßwaſſerfiſche. — II. Die Bedeutung des Fiſcherei⸗ betriebes und des Fiſchhandels in der Provinz Hannover — III. Vereinsnachrichten. IV. Vermiſchte Mittheilungen — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Der wirthſchaftliche Werth unferer Süßwaſſerſtſche. Von Dr. Fickert in Tübingen. Es iſt eine zu bekannte Thatſache, daß über den Geſchmack nicht zu ſtreiten iſt, um hier beſonders hervorzuheben, daß ich in Folgendem nicht beabſichtige, etwa die wirthſchaft— liche Bedeutung der einzelnen bei uns vorkommenden oder jetzt ſchon als eingebürgert zu | betrachtenden ausländiſchen Süßwaſſerfiſche etwa nach ihrer Schmackhaftigkeit zu beurtheilen. Wie der Chineſe ſeine Ratten, ſeinen Trepang (Holothurien, wurmähnliche Seethiere) und gb re es En a Are jeine in Oel geſottenen Käferlarven, der ſüdafrikaniſche Buſchmann feine Heufchreden liebt, ſo liebt der Franzoſe ſeine Matelote, der Schleſier ſeinen polniſchen Karpfen in Bier, der Hamburger ſeine Aalſuppe u. ſ. w. Die Aufgabe, welche ich mir vielmehr für das Folgende geſtellt habe, iſt die, an der Hand der Erfahrung nachzuweiſen, welche Fiſche in den verſchiedenen Gewäſſern den größt— möglichen Ertrag liefern, bezw. die Nahrung, welche in den Gewäſſern vorhanden iſt, am beſten ausnutzen, wobei allerdings nicht außer Acht zu laſſen iſt, daß die Preiſe für die verſchiedenen Fiſcharten in den verſchiedenen Gegenden Deutſchlands ſehr von einander abweichen. So iſt z. B. die ſonſt wohl überall ziemlich verachtete Naſe in Heilbronn ein 102 | 3 ö ſehr geſuchter Fiſch und in gewiſſen Gegenden ift die ſonſt wohl nur als Köderfiſch ver— wendete Bartgrundel (Schmerle) ein geſuchter Bratfiſch, während in Straßburg ſogar Stichling und Bitterkärpfchen als Backfiſche Verwendung finden. Doch ich will dieſe Eigenthümlich— keiten nicht weiter verfolgen, ſondern nunmehr zur Betrachtung der einzelnen hauptſächlich in Betracht kommenden Fiſcharten übergehen. 1. Der Hecht. Noch vor wenigen Jahren galt es als ein unumſtößlicher Grundſatz, daß es unmöglich jei, ohne Hechte Karpfenzucht zu betreiben. Man ging davon aus, daß in Karpfenabwachs⸗ teichen Hechte vorhanden ſein müßten, um zu verhindern, daß den Karpfen ihre Nahrung von minderwerthigen anderen Fiſchen (Weißfiſchen u. ſ. w.) weggefreſſen werde und damit ſie ſelbſt am Laichen gehindert würden. Erſt in neuerer Zeit, ſeit Einführung verſchiedener amerikaniſcher Nutzfiſche und namentlich ſeit der Epoche machenden Entdeckung Suſta's über die Gewinnung von Zandereiern, hat man angefangen, an Stelle des Hechtes zu beſagtem Zwecke andere Raubfiſche, inſonderheit den Zander, zu benutzen. Es ſtellt ſich nun die Frage, ob die Erſetzung des Hechtes in Teichen durch andere Fiſche eine gerechtfertigte iſt oder nicht. Ich glaube ſie voll und ganz mit Ja beantworten zu können. Um dieſe meine, manchem noch im Geleiſe der alten Vorſtellungen befindlichen Fiſch— züchter wohl etwas paradox klingende Anſicht des Näheren zu begründen, muß ich kurz auf die Zuwachsverhältniſſe des Hechtes eingehen. Ich beziehe mich dabei auf die Angaben Metzger's in Lorey's Handbuch der Forſtwiſſenſchaft. Danach wird der Hecht im erſten Sommer bei normalen Verhältniſſen 25 bis 32, im zweiten 36 bis 42, im dritten 55 bis 60 em lang. Während der Monate November bis Februar bleibt ſich ſein Gewicht etwa gleich, da es ihm während dieſer Zeit, in welcher die meiſten Fiſche ſich ja in Winter— ruhe befinden, zu ſehr an Nahrung mangelt, als daß er zunehmen könnte. Er braucht in dieſer Zeit, um in gutem Zuſtande zu verbleiben, täglich etwa / feines Gewichts als Nahrung. Dieſe Nahrung beſteht aber, wie ich gleich hier im Voraus bemerken will, wäh— rend des Winters hauptſächlich aus anderen kleineren Hechten, von welchen er ſolche bis zur Hälfte ſeines eigenen Gewichtes verzehren kann. Vom März bis Ende Oktober braucht der Hecht durchſchnittlich pro Tag 10 feines Anfangsgewichtes an Fiſchnahrung, bezw. an Fröſchen und Kröten. Dabei nimmt er verhältnißmäßig raſch an Gewicht zu, aber jedes Pfund Hechtfleiſch kommt auf ca. 47 Pfund Fiſchfleiſch zu ſtehen, wobei des Weiteren noch in Betracht kommt, daß ein Theil ſeiner Nahrung eben wieder aus Hechten beſteht, die ſich auf gleich koſtſpielige Art herangefüttert haben. Man geht deshalb wohl nicht fehl, wenn man den Nutzbarkeitsprozentſatz des Hechtes, d. h. den Prozentſatz, in welchem er geringwerthigere Nahrung in ſein eigenes werthvolleres Fleiſch umſetzt, auf höchſtens 1,5 bis 2 Prozent beziffert. Wie verhalten ſich abec nun in dieſer Beziehung andere ihm an Werth gleichſtehende oder ihn übertreffende Raubfiſche? Im Allgemeinen kann man annehmen, daß die übrigen Raub— fiſche: Forellen, Zander, Barſch, 4, höchſtens 10 Pfund Fleiſchnahrung bedürfen, um ein Pfund ihres eigenen Fleiſches zu erzeugen. Hier ſtellt ſich alſo der Nutzbarkeitsprozentſatz auf 10 bis 25 Prozent, aber ſelbſt im ungünſtigſten Falle übertreffen dieſe Fiſche den Hecht immer noch um das Fünffache! Ich glaube, daß dieſe Zahlen eine ſo deutliche Sprache ſprechen, daß ich mich einer weiteren Beweisführung dafür enthalten kann, daß es unzweckmäßig iſt, in Teichen neben Karpfen und Schleihen Hechte zu züchten und daß es ſich empfiehlt, für dieſelben andere Raubfiſche einzuſetzen. In unſeren Flüſſen, Altwaſſern und Seen werden ja immer noch genug Hechte vorhanden ſein, um das Marktbedürfniß an ſolchen zu decken. In einem folgenden Artikel gedenke ich unſere übrigen einheimiſchen Raubfiſche und die aus Amerika zu uns gelangten zu behandeln, um dann zu den Friedfiſchen überzugehen; es ſoll mich aber freuen, wenn auch von anderer Seite die hier zur Sprache gebrachten Fragen erörtert werden. 3 103 — — = II. Die Bedeutung des Jiſchereibetriebes und des Jiſchhandels in der Provinz Hannover. In Deutſchland hat der Fiſchverbrauch in Verbindung mit dem dadurch bedingten Fiſchfang und Fiſchhandel bei Weitem noch nicht die Ausdehnung und Bedeutung erlangt, wozu derſelbe nach Lage der natürlichen Verhältniſſe ebenſo hätte gelangen können, wie dies in Staaten mit etwa gleichen Verhältniſſen, nämlich in Holland, England und Norwegen der Fall iſt. Für die Küſten- und Hochſeefiſcherei finden ſich weite Fiſchgründe in der Oſtſee mit ihren Haffen, ſowie in der Nordſee, welche Meerestheile von einer weit ausgedehnten Meeresküſte zugänglich ſind; die Binnenſee-Fiſcherei findet in den zahlreichen Seen namentlich der preußiſchen, pommer'ſchen und mecklenburgiſchen Seenplatte ihre Grund— lage; der Flußfiſcherei geben die zahlreichen Ströme und Flüſſe des Vaterlandes mit ihren ruhigen Gewäſſern Anhalt und Nahrung. Wie wenig die deutſche Bevölkerung auf dieſem Gebiete die natürlichen Vorzüge des Landes bis in die neueſte Zeit auszunützen gewußt hat, läßt ſich namentlich erkennen aus dem Stande und der Entwickelung, welche dieſer wichtige Zweig der nationalen Erwerbs— thätigkeit in der Provinz Hannover in neueſter Zeit erlangt hat. Für den Fiſchereibetrieb und die damit in Zuſammenhang ſtehenden Erwerbsthätig— keiten kommen in der Provinz Hannover weſentlich vier Centralpunkte in Betracht, nämlich Emden, Geeſtemünde, Lüneburg und Hameln. In Hameln befindet ſich eine bedeutende künſtliche Fiſchzucht, deren Aufgabe es iſt, die Weſer mit jungen Lachſen zu bevölkern. In dieſem Orte findet ſich auch der bedeu— tendſte Lachsfiſchfang der Weſer. Der Strom fließt hier über ein Wehr, vor welchem die aufſteigenden Lachſe Halt machen.“) Lüneburg iſt bekannt durch ſeinen Handel mit Fiſchconſerven, welche von hier über ganz Deutſchland verſendet werden. Es kommen namentlich zum Verſandt: Neunaugen, Caviar, Sardinen, Schottinen, Anchovis. Die rohen Fiſche werden von der Elbe, Weſer und deren Nebenflüſſen bezogen und am Orte präparirt. Die Stadt Lüneburg konkurrirt auf dieſem Gebiete mit Hamburg und Elbing. Lüneburger Neunaugen ſind ſeit Jahr— hunderten bekannt. Der Geſammtverſandt beziffert ſich auf etwa 4000 Schock. Aale, welche in verſchiedenen Präparaten in den Handel kommen, werden von der Elbe bezogen. Geeſtemünde iſt ein Hauptplatz für die Seefiſcherei. Die Geeſtemünder Handels— kammer konnte ſchon 1876 dieſen Ort als den bedeutendſten Seefiſch-Verſandtplatz Deutſchlands bezeichnen. Damals kamen bereits 25,200 Centner friſche Seefiſche zum Verſandt. Durch zweckmäßige Einrichtungen hat ſich der Fiſchhandel an dieſem Platze in kurzer Zeit zu hoher Blüthe entwickelt. Es dürfte aber auch kaum ein anderer Ort an der ganzen Nordoſtſeeküſte für dieſen Handelszweig geeigneter gelegen ſein. Der Geeſtemünder Hafen hat den Vorzug, daß er im Winter nicht zufriert, mithin den Fiſchereifahrzeugen das ganze Jahr hindurch offen ſteht. Die Fiſcher finden daher regelmäßigen Abſatz ihres Fanges und die Fiſch— höndler wieder ſind in der Lage, ihre Abnehmer Jahr ein Jahr aus mit friſcher Waare bedienen zu können. Nach Geeſtemünde wendet ſich der größte Theil der Finkenwerder, Helgoländer, Spiekerooger, Norderneyer ꝛc. Fiſcher mit ihrem Fang. Es laufen hier an manchen Tagen 70 bis 80 Fiſchereifahrzeuge mit vollen Segeln in die Geeſte ein. Kaum irgendwo fällt es ſo in die Augen wie hier, daß ein gut organiſirter Handel, welcher für regelmäßigen Abſatz und zweckmäßige Verſendung ſorgt, zur Hebung der Erwerbsthätigkeit, in dieſem Falle der Seefiſcherei, noch ungleich mehr zu wirken vermag als ſtaatliche Unterſtützung, welche dem mit der Beſchaffung des Handelsprodukts thätigen Erwerbszweige 2 direkt gewährt wird. Die dortigen Fiſchhandlungen haben allerdings bedeutende An— ſtrengungen gemacht um den Verſandt in regelmäßige und ſchnelle Bahnen zu leiten, die Fiſche gut zu verpacken ꝛc. Die Händler find darin namentlich von der Eiſenbahnverwaltung unterſtützt worden. Die Händler haben eigene Eiſenbahnwagen, welche den Nachtzügen nach Berlin *) Anm. d. Red. Dort iſt auch der bekannte Hamelner Lachsſteig. 104 — — — eingereiht werden. Von Geeſtemünde aus kommen hauptſächlich zum Verſandt: Schellfiſche, Seezunge, Schollen, Steinbutte, Cabliau. Eigene Fiſcherei wird erſt ſeit einigen Jahren von Geeſtemünde aus getrieben. 1867 bildete ſich eine Geſellſchaft für Fiſcherei, allein die Geſellſchaft hatte wenig Glück, indem es ihr an brauchbarer Fiſchermannſchaft fehlte. Damals wurde auch von drei Fahr— zeugen der Robbenſchlag und Walfiſchfang in Grönland betrieben. Dieſelben erzielten 2918 Ctr. Thran, 6 Ctr. Fiſchbein und 6800 Robbenfelle. In den letzten Jahren hat der Fiſchereibetrieb im Regierungsbezirk Stade einen großen Aufſchwung genommen. Im Jahre 1890 betrug die Zahl der Fahrzeuge, welche innerhalb der Küſtengewäſſer Fiſcherei betrieben, 264. In den beiden letzten Jahren waren 32 Fahr- zeuge hinzugetreten. Die Hochſeefiſcherei hat in noch ſtärkerem Maße zugenommen. Während dieſelbe im Sommer 1887 mit nur 18 Fahrzeugen betrieben wurde, waren es deren 1890 bereits 39. Unter dieſen befanden ſich 13 meiſt in Geeſtemünde heimathberechtigte Dampfer. Im Jahre 1889 betrug der Umſatz an Fiſchen in der Fiſchauktionshalle zu Geeſtemünde 1 329,237 kg, wofür ein Kaufpreis von 397,438 M erzielt wurde. Dieſes in öffent— licher Auktion verſteigerte Fiſchquantum dürfte annähernd die Hälfte des in Geeſtemünde angebrachten Geſammtfanges darſtellen. Emden iſt der Sitz der deutſchen Hochſeefiſcherei bezw. des Häringsfangs. Allerdings hat ſich die Häringsfiſcherei noch nicht zu großer Bedeutung entwickelt, obwohl dieſelbe eine mehr als hundertjährige Geſchichte hat. Der erſte, welcher den Emdener Häringsfang in Schwung brachte, war Friedrich der Große, welcher demſelben ein Monopol auf die Verſorgung des Landes mit geſalzenem Häring und außerdem für jede Reiſe eine hohe Prämie verlieh. Auch zu hannoverſcher Zeit wurden ſolche Prämien verliehen. Im Jahre 1871 erhielt die Häringsfiſcherei eine neue Anregung, indem auf Betreiben des Deutſchen Fiſcherei-Vereins die „Emdener Häringsfiſcherei-Aktiengeſellſchaft“ begründet wurde. Die Geſellſchaft hat allerdings bisher mit ſtaatlicher Unterſtützung gearbeitet. Die Zahl der Fahrzeuge hat ſich nach und nach vermehrt; ſie iſt von 12 Schiffen im Jahre 1883 auf 17 Logger im Jahre 1889 geſtiegen. Im letzteren Jahre brachten dieſelben einen Fang ein von 13,454 Tonnen Häring (per Schiff 791 Tonnen), wofür 350,420 Al oder per Schiff 20,613 , gelöſt wurden. Der Gewinn der Geſellſchaft war 24,450 Al Auch von Norden aus wird von der dort begründeten „Fiſchereigenoſſenſchaft“ der Häringsfang betrieben. 1888 waren zwei Galliotſchiffe im Betrieb, welche einen Fang von 521'/s Tonnen pro Schiff erzielten. Die Genoſſenſchaft arbeitet ebenfalls mit Unterſtützung des Staates. Wie aus dieſen Angaben zu erſehen, hat die deutſche Hochſeefiſcherei, welche aus— ſchließlich ihren Sitz in Oſtfriesland hat, einen bedeutenden Umfang noch nicht erlangt, ſie vermag erſt einen winzigen Theil des deutſchen Bedarfs an Häringskoſt zu befriedigen, da im Jahre 1890 1 “256,286 Faß geſalzene Häringe in das deutſche Zollgebiet eingeführt wurden. Hiervon kommen aus England 568,263 Faß, den Niederlanden 334,352 Faß, Norwegen 279,445 Faß. Es beſteht indeß die Hoffnung, daß die deutſche Hochſeefiſcherei in naher Zeit einen größeren Aufſchwung nehmen wird. Bis in die neueſte Zeit fehlte es für dieſen Betrieb noch an mancherlei nothwendigen Vorbedingungen, wie dieſelben namentlich für die holländiſche Hochſeefiſcherei gegeben ſind. Holland beſitzt an ſeinen Küſten ausge— zeichnete Fiſchereihäfſen, von wo die Fiſchereifahrzeuge bei günſtiger Witterung unmittelbar in die See gehen können und wo ſie bei einbrechendem Unwetter ſchnell und ſicher Schutz finden. Solche Häfen hatte die oſtfrieſiſche Fiſchereiflotte bisher nicht. Erſt in neueſter Zeit iſt auf Norderney ein Fiſchereihafen angelegt, welcher ſeit 1889 dem Verkehr übergeben iſt. In demſelben Jahre iſt der Bau eines Fiſchereihafens am Norddeich begonnen. Nach Fertigſtellung dieſer beiden Fiſchereihäfn wird die Seefiſcherei nicht nur neue Anregung und Förderung finden, ſondern es ſteht auch zu erwarten, daß nach Fertigſtellung der Bahnſtrecke Norden-Nordeich für die oſtfrieſiſchen Seefiſcherei-Produkte ein ſchneller und billiger Abſatz nach dem Hinterlande geſchaffen werden wird. — F * 8 u ee u A Die oſtfrieſiſche Häringsfiſcherei entbehrt noch einen billigen Waſſertransport, wie ihn die Holländer in dem Rhein beſitzen. Nach Fertigſtellung des Dortmund-Emden'er Kanals wird auch dieſer Nachtheil behoben werden. Unter preußiſcher Regierung iſt, wie anerkannt werden muß, viel gethan, um die deutſche Hochſeefiſcherei im Schwung zu bringen. Es iſt dieſes im nationalen Intereſſe nothwendig einmal, weil die deutſche Bevölkerung großen Bedarf an Häring hat und es doch wünſchenswerth iſt, daß dieſer Bedarf von deutſchen Fiſchern eingebracht wird, und zweitens, weil die aufblühende deutſche Marine tüchtige Schiffsmannſchaft bedarf, welche in erſter Linie in den Kreiſen der Seefiſcher zu finden iſt. Es ſteht auch zu erwarten, daß das deutſche Kapital ſich der Hochſeefiſcherei mehr und mehr zuwendet und Schiffe ausrüſtet. Namentlich möchten hier diejenigen Kreiſe in Betracht kommen, welche bisher in der mehr und mehr zurückgehenden Segelſchiffahrt engagirt waren. Die Entwickelung der Hochſeefiſcherei wird dadurch gehemmt, daß es an brauchbarer Fiſcher mannſchaft gebricht. Als die Hochſeefiſcherei-⸗Unternehmungen in's Leben traten, war man der Meinung, daß Seeleute ſich auch zur Seefiſcherei eignen. Dieſe Meinung aber iſt eine durchaus irrthümliche. Der rechte Fiſcher muß das Meer ausſchließlich als ſeine Heimath anſehen. Er muß von Jugend auf gänzlich auf den Extrag ſeines Gewerbes angewieſen ſein und andere Erwerbszweige gar nicht gekannt und betrieben haben. So iſt es z. B. mit der Fiſchereibevölkerung in Frankreich, Norwegen, Schottland zum Theil auch an der Oſtſee. Dort hat ſich an dem Uferrande der Küſte eine Bevölkerung angeſiedelt, die von Haus aus auf die See als einzige Erwerbs- und Ernährungsquelle angewieſen tft. Dieſe Fiſchereifamilien find ein eigener Schlag von Menſchen mit heſonderen Sitten, Gebräuchen und Gewohnheiten, dort lernen die Knaben ſpielend, was anderwärts der Erwachſene ſich mühſam aneignet. Mit der Zeit werden ſich die Verhältniſſe in dieſer Hinſicht auch günſtiger in Oſtfriesland geſtalten. Man hat erwogen, dort eine Fiſchereiſchule zu errichten und ferner ſind Verſuche gemacht, die aus Armen- und Waiſenhäuſern entlaſſenen Knaben bei der Konfirmation darauf hinzuweiſen, ſich dem Fiſcherberufe zu widmen. Aus der vorſtehenden Darſtellung dürfte erhellen, daß ſich der Fiſchereibetrieb und der Fiſchhandel im Norden der Provinz Hannover in neueſter Zeit in großem Aufſchwung befin den und daß dieſe nationalen Erwerbszweige eine den natürlichen Verhältniſſen und dem geſteigerten Fiſchbedarf entſprechende Bedeutung zu erlangen ſtreben. A. Pflug. III. Vereinsnachrichten. Oberſchwäbiſcher Gau⸗Fiſcherei⸗ Verein. Der Oberſchwäbiſche Gau-Fiſcherei-Verein ladet ſeine verehrlichen Mitglieder, ſowie alle Freunde und Intereſſenten der Fiſcherei und Fiſchzucht zu der in Alm am Sonntag den 24. ds. Mis. Nachmittags abzuhaltenden Plenarverſammlung ergebenſt ein: 1. auf 1 Uhr zur Beſichtigung der hieſigen Fiſchbrutanſtalten im Garten am Saalenban — nächſt dem Atelier des Herrn Bildhauers Federlin und der Bierbrauerei „zum Schiff“; 2 auf 2 Uhr zur Verſammlung im Gaſthof „zum goldenen Hirſch“. Daſelbſt wird zuerſt Herr Profeſſor Dr. Sieglin von Hohenheim einen Vortrag halten über „die Fiſchwaſſer, den Fiſchereibetrieb und die Fiſchereipflege in Oberſchwaben“. Sonach wird über folgende Vereins angelegenheiten verhandelt werden: a) Rechnungsablage des Kaſſiers und Rechenſchaftsbericht des Vorſtandes, b) Beitritt zum württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Verein mit Beſprechung des Entwurfs ſeiner Statuten, c) Maßregeln zum Schutze unſerer Fiſchwaſſer, d) Einführung von Unterrichtskurſen für Fiſchzucht und Teichwirthſchaft, e) Behandlung der Fiſchwaſſerpachte, f) Regelung der Schonzeit der Forellen, f g Theilnahme an dem diesjährigen Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen. Ulm, den 4. April 1892. g Die Vereins vo o ſt in de: Regierungs-Rath a. D. Bailer Schiffmeiſter Matth. Räß bohrer. Schriftführer: G. Staudenmanyer. 106 — ann Gentral: Fifherei: Verein für Schleswig: Holſtein. Der Central-Fiſcherei-Verein für Schleswig-Holſtein Hat feinen 14. Fahres- bericht pro 1891 erſtattet, aus welchem neben jeiner ſonſtigen umfangreichen Arbeit namentlich die außerordentlich fruchtbringende Thätigkeit in die Augen fällt, welche der Verein auf dem Gebiet der Teichwirthſchaft entfaltet. Wenn ſich auch Schleswig-Holſtein vor den meiſten übrigen Theilen unſeres Vaterlandes durch großen Waſſerreichthum auszeichnet und dadurch zu einem Eldorado für Teichwirthſchaft geſchaffen erſcheint, ſo müſſen die Leiſtungen wie Erfolge des Vereins auf dieſem Gebiete dennoch als einzigſtehende bezeichnet werden. So hat der Verein von den 350 beſtehenden Teichen den größten Theil im letzten Dezennium unter ſeinem Einfluß zur Anlage reſp. zum Neu— betrieb gebracht und eine große Zahl neuer Teiche ſind für die nächſte Zeit projektirt. In erſter Linie wird in Schleswig-Holſtein die Karpfenzucht betrieben, daneben ſpielt aber auch die Aufzucht der Forellen eine bedeutende Rolle. Der Verein hat eine genaue ſtatiſtiſche Ueberſicht über die Fiſchteichanlagen in Schleswig-Holſtein angefertigt, in welcher die bereits vorhandenen Teiche ſowohl, als auch diejenigen Terrainpunkte angegeben ſind, auf welchen Neuanlagen von Teichen eingerichtet werden können. Aus der nachſtehenden Tabelle, in welcher auch die Reſultate der Vereins— thätigkeit auf dem Gebiet der Wiederbevölkerung der fließenden Gewäſſer aufgenommen ſind, iſt der Umfang der Schleswig-Holſtein'ſchen Teichwirthſchaft zum größten Theil erſichtlich. Ganz voll— ſtändig iſt die Tabelle noch nicht, da die ſtatiſtiſchen Erhebungen noch nicht völlig abgeſchloſſen find. Die Tabelle iſt uns durch die Güte des Geſchäftsträgers im Schleswig-Holſtein'ſchen Central— Fiſcherei-Verein, Herrn von Steemann, zur Verfügung geſtellt worden. Nachweiſung über Jiſchteich-Anlagen in Schleswig -Holſtein Vorha zaſſer⸗ 2 2 2.5 ö f 0 8 3323| "== | Bevölferung der fließenden! | 2 „ | Gemäjjer durch Salmoniden- = | Teiche Bass brut aus dem Bruthauſe des a eis Lans? 8 = Fiſchereivereins — £ für F S S 2 feen Karpfen . kr 8 es ms Tg 0 2e. Forellen S S 8 1 Lachs Meer- Bach⸗ Schnä⸗ | 770 15 175 Ba lee forellenſforellen; pel 1 | Apenrade . | 66 | 13,11] 0,45| 4,0 4 | — 10 000 — — 2 Eckernförde 1350 10 1,0 2 | - 3 | Flensburg. . on. . | 243 40 | 6,5 4,0 3 45 000 35 000 3000 — NUR EN 250 — 17 4 — — — — 5 iderddd ne 3,50 — = 1 — . 6 Kiel, Land 610 | 5050 — 1,75 4 5 000 5000 — — 7 Lauenburg, Herzogth 78 33,0 — 2,0 1 — — 10 000 — 8 Norder-Dithmarſchen 10 0,25 — — 20 12 000 13 000 — Zu 9 Oldenburg. 42 1071 135,82 0,10] 2,0 3 — — — — 10 Pinneberg. — 21,7 — 2,0 2 == — . er er 3504 8530 — 20,0 3 - 12 | Rendsburg 468 | 95,2 10,0 | 80,0 17 34 000 19 000 21000 40 000 13 | Schleswig . 58 10,9 0,10 2,0 5 80 000, 10 000 5 000 60 000 14 Segeberg 188 15,0 4,0 4,0 3 — — 3 000 — 15 Steinburg 120 | 68,2 11,3] 21,0 6 25 000, 5 000 12000, — 16 Stormarn fe 192 302,0 — 121,5 5 — — 10 000 — 17 | Siüder-Dithmarjchen . 400 16,1 — 05 125 — 10000 — = 18 | Sondern 594 „„ 0200 3. M 19 | Sonderburg . 9 156,0 — 156,0 1 15 000 — ALS GER 20 | Hadersleben .. 200 501 — 5,0 3 15 000 15 0000 — — Bei dieſen außerordentlichen Erfolgen, welche doch nur der Provinz Schleswig-Holſtein zu Gute kommen, erſcheint es nicht ganz begreiflich, wie neuerdings die verdiente Anerkennung in dem Jahresbericht des Provinziallandtages in Schleswig-Holſtein für 1890/91 verſagt werden konnte, indem daſelbſt die Behauptung aufgeſtellt wurde, daß der Verein, weil derſelbe dauernde Erfolge bei Beſetzung der fließenden Gewäſſer mit Fiſchbrut nicht erbracht, ſondern ſich vorzugs— weiſe mit der Anlage von Karpfenteichen beſchäftigt hätte, wozu auch ſonſt geeignete Privatperſonen vorhanden ſeien, kaum noch das Intereſſe der Provinz in Anſpruch nehmen könne. Abgeſehen davon, daß die Behauptungen des Provinzialausſchuſſes, wie aus obenſtehender Tabelle erſichtlich, den Thatſachen nicht vollkommen entſprechen, indem ſich der Verein auch ſehr wohl um die Züchtung von Lachſen, Meerforellen, Bachforellen und Schnäpeln bemüht hat, dürfte die bedeutende Aus- dehnung, welche die Karpfenzucht in Schleswig-Holſtein genommen hat, weſentlich ein Verdienſt des Central⸗Fiſcherei-Vereins ſein, welcher durch ſeine Wanderlehrer, ſowie die Aufſtellung von Sach⸗ verſtändigen und der nöthigen techniſchen Hilfskräfte Jedem, auch dem Unbemittelten, die Möglich— mn ER DD IT — ——— keit zur Einrichtung einer Teichwirthſchaft bietet, zum mindeſten aber die nothwendige Anregung und Belehrung hiezu verſchafft. Auf den Mangel dieſer günſtigen Umſtände ſind ja zum großen Theil in anderen Gegenden die geringen Fortſchritte zurückzuführen, welche die Teichwirthſchaft in den meiſten Theilen unſeres Vaterlandes leider bisher aufzuweiſen hat. Vielfach fehlt die noth wendige Anregung zur Teichwirthſchaft, wo dieſelbe aber auch, ſei es durch Wort oder Schrift, ge— geben iſt, da gebricht es an geeigneten Praktikern, ohne deren ſachverſtändigen Rath in der Anlage von Teichen viel Geld und Mühe unnütz verſchwendet wird. Es iſt daher ein beſonderes Verdienſt des Central-Fiſcherei-Vereins für Schleswig-Holſtein, die nöthigen techniſchen Hilfskräfte für ſich beſchafft und der Provinz zur Verfügung geſtellt zu haben. Wenn der Provinzialausſchuß dieſer volkswirthſchaftlich ſo ſegensreichen Thätigkeit des Vereins ſeine Anerkennung unbegreiflicherweiſe verſagen konnte, ſo wurde der Verein, welchem gelegentlich einer diesbezüglichen Vorſtellung an den Provinziallandtag aus den verſchiedenſten Theilen der Provinz zahlreiche lobende Anerkennungen und Beſtätigungen ſeiner erfolgreichen und einem vorhandenen Bedürfniß entſprechenden Thätigkeit zugingen, glänzend gerechtfertigt durch den mit großer Mehrheit gegen den Provinzialausſchuß gefaßten Beſchluß des Provinziallandtages, dem Verein die bisherige Unterſtützung von 2500 Mark auch pro 1892 zu gewähren. z Oeſterreichiſcher Fiſcherei-Verein. Derſelbe wird am Freitag, den 29 April er., Abends 6 Uhr, im Vereinslokale ſeine XII. ordentliche Generalverſammlung abhalten. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchpäſſe. Auf Antrag des bayer. Landes-Fiſcherei-Vereines und des Fiſcherei— Vereines Bamberg II hat die k. Regierung von Oberfranken beſchloſſen, auf der Mainſtrecke Breitengüßbach — Dörfleins bis zur unterfränkiſchen Kreisgrenze bei Roßſtadt noch im laufenden Jahre ſechs Fiſchpäſſe an den hiezu geeigneten Stellen, bei deren Auswahl und Feſtſetzung die Wünſche und Anträge der Fiſcherei-Vereine thunlichſt berückſichtigt werden, auszuführen und hiebei zu erproben, welche Konſtruktion ſich für die dortigen Verhältniſſe am beſten be— währt. Auf Grund der hiebei zu gewinnenden Erfahrungen ſollen dann noch mehrere Fiſch— päſſe in den nächſten Jahren hergeſtellt werden. Hg. Fiſchotter. Von Dezember vorigen Jahres bis jetzt ſind im Neckar zwiſchen Tübingen und Rottenburg von einem Forſtſchutzwächter in Fallen 11 Fiſchotter gefangen worden. Die betreffende Waſſerſtrecke iſt noch nicht 20 Kilometer lang. F. Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein Lindau i / B. Samſtag den 2. c. Abend fand in der „Helvetia“ eine zahlreich von Intereſſenten beſuchte Verſammlung ſtatt, in welcher Herr Frhr. Lochner v. Hüttenbach über die von ihm geleitete neue Fiſchzucht-Anſtalt eingehend berichtete. Bevor Redner auf ſein Thema überging, gedachte er des um die Anſtalt hochverdienten, leider ſo früh verſtorbenen Herrn Rektors Horkel in anerkennender und dankender Weiſe, worauf die Verſammelten das Andenken des Heimgegangenen durch Erheben von den Sitzen ehrten. Hierauf begann die Berichterſtattung über die neue Anſtalt. Die Einrichtungen derſelben haben die Anerkennung des Direktors der kaiſerl. Fiſchzucht-Anſtalt zu Hüningen, Herrn Haak, gefunden, auch hat ſich ein anderer Sachverſtändiger, Herr Paul Vulpillier von St. Gallen, ſehr günſtig darüber ausgeſprochen. Aus einem verleſenen Schreiben des neuen Präſidenten des deutſchen Fiſcherei-Vereins, des Fürſten Hatzfeldt, geht endlich hervor, daß auch dieſer, wie einſt Herr v. Behr, ſein Intereſſe dem Bodenſee zuwenden wird. Alsdann wurden die Zwecke der Anſtalt beſprochen, die nach zwei Richtungen gehen: 1) Bevölkerung des Boden— ſee's mit Felchen und Forellen, den bekannten Ausführungen des Herrn v. Behr vom 27. September 1891 entſprechend, 2) Beſetzung der Bäche und Flüſſe am bayeriſchen Ufer— gebiet und im anſtoßenden Algäu mit Bachforellen, Aeſchen und Saiblingen. Der intereſſante, von großer Sachkenntniß zeugende Vortrag des Herrn Freiherrn Lochner v. Hüttenbach ſchloß mit einer Einladung an die Verſammlung, ſich an dem Unternehmen durch beliebige frei— willige Beiträge zu betheiligen. Bei der nun folgenden Debatte wurde aus der Verſamm— lung durch Herrn Bezirksamtmann Döhla der Wunſch ausgeſprochen, man ſolle, ſchon im Hinblick auf den demnächſtigen deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen, gleich einen Verein in's Leben rufen, ein Vorſchlag, der ſofort Anklang fand und angenommen wurde. Dazu beantragte Herr Oberzollinſpektor Kaiſer die Abfaſſung der Statuten und die weiteren Ein— 108 leitungen einer Kommiſſion zu übertragen, was ebenfalls acceptirt ward. Herr Magiſtrats— rath Helmensdorfer empfahl noch beſonders die Einführung der dem Bodenſee fremden Fiſch— arten. Eine Liſte, die noch am gleichen Abend zirkulirte, ergab eine Einzeichnung von 40 Mitgliedern, denen Herr v. Noſtitz, Vorſtand des hieſigen landwirthſchaftlichen Vereins, beauftragt war, noch weitere 6 Namen beizufügen. Der Anſtaltsleiter gab dies der Ver— ſammlung kund, indem er zugleich auf das Gedeihen des ſoeben in's Leben getretenen „Bezirks⸗Fiſcherei-Vereins Lindau i/ B.“ trank. Hiermit war der offizielle Theil der Ver— ſammlung, deren Verlauf bei den Theilnehmern einen ſehr vortheilhaften Eindruck hinterließ, geſchloſſen. Heute zählt der Verein bereits über 50 Mitglieder. (L. T.) Biologiſche Station auf Helgoland. Der Zweck dieſer für unſere Seefiſcherei höchſt bedeutungsvollen Anſtalt ſoll, wie der Leiter derſelben, Herr Dr. Heinke in Oldenburg, auf der Generalverſammlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins am 14. März lfd. Is. mittheilte, ein doppelter ſein: 1. ein wiſſenſchaftlicher und 2. ein praktiſcher. Die wiſſenſchaft— lichen Aufgaben ſollen erreicht werden 1. dadurch, daß den in Frage kommenden Gelehrten (Botanikern, Zoologen, Phyſiologen) Arbeitsplätze eingerichtet werden und Unter— ſuchungsmaterial geliefert wird; 2. daß Unterrichtskurſe über allgemeine und ſpezielle Meeres— biologie abgehalten werden, an denen nicht nur junge Gelehrte, ſondern auch Lehramts— kandidaten Theil nehmen ſollen; 3. durch Verſandt geeigneten Unterſuchungsmateriales in lebendem oder konſervirtem Zuſtande an die entſprechenden Inſtitute der Univerſitäten x. Die praktiſchen Aufgaben, die mit den rein wiſſenſchaftlichen zum Theil Hand in - Hand gehen, ſollen betreffen: Unterſuchung der Fiſchgründe der Nordſee, Verſuche zur künſtlichen Aufzucht nutzbarer Seethiere, Erhebungen über die Fiſcherei mit Rückſicht auf etwa noth— wendig werdende Einführung von Schonmaßregeln, Bearbeitung der wichtigſten Nutzſiſche der Nordſee in Bezug auf ihre Ernährung, Wanderung und Fortpflanzung, Lehrkurſe für Fiſcher und Herausgabe populärer Schriften. Nach beiden Richtungen hin, praktiſcher wie wiſſenſchaftlicher, ſind geplant: Unterſuchung der Inſel Helgoland, der ganzen Nordſee, Beobachtungen über das Auftreten größerer Thiermengen, des Meerleuchtens, über Plankton, Anlage einer fauniſtiſchen und floriſtiſchen Sammlung, einer Bibliothek, ſowie Herausgabe einer Zeitſchrift. Als Gebäude der Station iſt ein an der Jütländiſchen Terraſſe gelegenes zweiſtöckiges Haus in Ausſicht genommen; die Koften dafür betragen 55,000 M, dazu kommen an einmaligen Ausgaben noch hinzu: 4000 M für einen zu errichtenden Schuppen, 8000 W für drei Boote, 5000 M für die Bibliothek, die vorzugsweiſe aus den Doubletten der Univerſitätsbibliotheken hervorgehen ſoll, 20,000 AM für Netze, Aquarien, Inſtrumente und Utenfilien u. ſ. w. Im Ganzen ſollen ſich die einmaligen Ausgaben auf 103,000 Al belaufen; dieſem ſchließen ſich an laufenden Ausgaben 33,000 AM an (Beſoldung für den Leiter der Anſtalt, für die Aſſiſtenten, für einen Fiſchmeiſter, einen Präparator und die Koſten für den Betrieb der Anſtalty). An Einnahmen ſind 3000 l in Rechnung geſetzt, die ſich aus dem Verkaufe lebender, reſpektive konſervirter Seethiere an Univerſitäts-Inſtitute ergeben dürften. Von den laufenden Ausgaben ſoll das Reich ein Drittel (11,000), Preußen den Reſt, ſowie die einmaligen Koſten übernehmen. Da die Mittel bereits bewilligt ſind, ſo dürfte die Eröffnung der Station nicht mehr lange auf ſich warten laſſen und dann endlich wäre eine ſchon in den ſechziger Jahren von der Verſammlung deutſcher Natur— forſcher und Aerzte angenommene Reſolution erfüllt, die ſo lange zurückgeſtellt werden mußte, ſo lange Helgoland im Beſitze Englands war. Die bisherigen Leiſtungen der für die Leitung. der Anſtalt in Ausſicht genommenen Perſönlichkeit, Dr. F. Heinke in Oldenburg, bieten eine Garantie, daß das Inſtitut ſeine Aufgaben nach jeder Richtung hin erfüllen wird. Erfolge der künſtlichen Fiſchzucht. Der Bericht des Fiſcherei-Vereins für Oſt— und Weſtpreußen gibt nachſtehende intereſſante Mittheilung: Diesmal ſind wir in ver angenehmen Lage, über einen Erfolg aus unſerer Provinz berichten zu können. Herr H. Forſt— reuter aus Königsberg überbrachte uns am 12. März d. J. ein 34 em langes Exemplar eines Felchen; dasſelbe war im Teiſtimmer See gefangen und wog im friſchen Zuſtande 460 Gramm. Herr Forſtreuter hatte im Februar 1889 Eier von Coregonus Wartmanni (Blaufelchen) und Coregonus fera (Bodenrenke) aus Hüningen bezogen, hier | | f 3 109 ausbrüten laſſen und im April genannten Jahres in den Teiſtimmer See ausgeſetzt, der wegen ſeiner Tiefe ſich von vornherein für einen derartigen Zuchtverſuch empfahl. Bereits im Dezember desſelben Jahres wurden Exemplare von 22 em Länge gefangen, im Januar 1891 ſolche von 28 em und im März 1892 von 34 em Länge. Die Thiere, die ſonſt nur in den Tiefen der Alpenſeen vorkommen, haben demnach hier die Bedingungen für ihre Exiſtenz gefunden; man darf ſich der Hoffnung hingeben, daß ſie ſich auch vermehren werden. Das betreffende Exemplar iſt der Sammlung des zoologiſchen Muſeums zu Königsberg einverleibt worden. Herr Forſtreuter theilte noch nachträglich mit, daß er auch in dieſem Jahre Brut erzogen habe; ferner hat ſein Fiſcher während dieſes Winters bei jedem Fiſchzuge in Tiefen über 20 m Felchen gefangen, dieſelben aber bis auf das eine Belegexemplar wieder zurückgeſetzt. Br. Fliegenfänger. Wie dr letzte Bericht des Centr a l-Fiſcherei-Vereins für Schleswig⸗ Holſtein mittheilt, hat der Fiſchzüchter Giersberg in Windendborſtel (Kreis Steinburg, Schleswig⸗Holſtein) mit einem beſonders konſtruirten Fliegenfänger ſehr gute Reſultate erzielt; der Apparat dient dazu, beim Abfluſſe eines höher gelegenen Teiches Fiſchnahrung (Inſekten und deren Larven) aufzufangen und in den niedrigeren, angrenzenden zu führen, um Verluſte an werthvollem Nährmaterial zu vermeiden. Petroleum aus Fiſchthran. Herrn Prof. C. Engler in Karlsruhe i. B. iſt es gelungen, aus Fiſchthran durch Deſtillation bei erhöhtem Drucke (10 Atmoſphären) und einer Temperatur von 320 - 400 0 C. 600% Roh-Petroleum zu gewinnen, aus dem durch wiederholte Deſtillation ein vorzügliches Brennöl hergeſtellt werden konnte. Aale in der Donau. In der vor Kurzem abgehaltenen Generalverſammlung der ruſſiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſchfang wurde darüber Klage geführt, daß die in die Donau eingeſetzten Aale ſich bereits in der Mündung des Dnjeſtr zeigen, zum größten Schaden der ruſſiſchen Fiſchzucht, da die Aale beſonders der Sterletbrut nachſtellen und dadurch unermeßlichen Schaden zufügen ſollen. Man verſtieg ſich bei der offenbaren Uebertreibung dieſer Verhältniſſe ſogar zu der Behauptung, daß die Aal zucht in der Donau vollkommen gelungen ſei, als ob jemals ſchon aufſteigende Aalbrut in der Donau beobachtet worden wäre. Bei der verhältnißmäßig doch geringen Zahl von ausgeſetzten Aalen und unter Berückſichtigung der Thatſache, daß in der ausgeſetzten Aalbrut höchſtens 5 Männchen N vorhanden ſind, deren weiteres Fortkommen im Süßwaſſer aber keineswegs bewieſen iſt, erſcheint die Behauptung in der ruſſiſchen Geſellſchaft von der gelungenen Aalzucht doch in N einem ſonderbaren Licht. Bei uns, wo gerade dieſes Ziel angeſtrebt wird, dürfte dieſelbe N gewiß keine ſo leichtgläubigen Anhänger finden. Auf das thatſächliche Maaß zurückgeführt, ſchrumpft natürlich die ganze Behauptung darauf zuſammen, daß im beſten Falle ein paar Hundert Aale herangewachſen find und auch zum Theil im Dyjeſtr beobachtet wurden. Wie wenig Exemplare das aber geweſen ſein können, geht wohl zur Genüge daraus hervor, daß trotz einer ausgeſetzten Prämie vor zwei Jahren erſt ein einziger Aal in jenen Gegenden gefangen worden iſt. Nun müſſen dieſe paar Aale gar ſchon herhalten, um der Sterletzucht einen unermeßlichen Schaden zugefügt zu haben! Sollte die Aalzucht in der Donau aber thatſächlich gelingen, ein Reſultat, das unſerer deutſchen Fiſcherei nur zum größten Vortheil gereichen würde, ſo könnte ja vielleicht die Beſorgniß vor dem hieraus möglicherweiſe erwachſenden Schaden für die Sterletzucht die ruſſiſchen Fiſchereikreiſe dazu veranlaſſen, ſich in Angelegen⸗ heiten gemeinſamer Intereſſen, wie z. B. der Lachsfrage, weniger abſeits zu halten, als das bisher geſchehen iſt. E: V. Jiſcherei- und Fifhmarktberidte. Wie der Bericht Nr. 1 1892/93 des Fiſcherei⸗Vereins der Provinzen Oſt⸗ und Weſtpreußen mittheilt, ſtellten ſich die Erträge der Fiſcherei im friſchen Haff und in der dieſem Fiſchereibezirke angrenzenden Oſtſee vom 1. April 1890 bis 31. März 1891 folgendermaßen: 1. Ertrag der Fiſcherei im friſchen Haff: Aal . 361 470 4 Gieben .. 11 740 4 Schlei 7 550 4 Zärthe . 37204 Zander .. 60 888 „ | Strömling 7830 „ Güſter .. 28 845 „ Plötze . 5555 „ Breſſen. . 39720 „ Barſch .. 14820 „ Karauſche. 6035 „ Ziegen. 1470, Kaulbarſch. 36 760 „ Hecht... 10 270, Lachs... 2980 „ Neunaugen 6315 „ Rothaugen 6 095 „ Stör. 5981 „ Rapfen N 30 „ 110 2. Ertrag der Fiſcherei in der Dftjee (Bezirk Pillau): Lachs. . . 17790 A Breſſen 920 K. Dorſch .. 13 830 & Steinbutt. 1080 4 Stör 6885 „ Zärthe . 2360 „ Flunder 11890 l! 2 Zander. 6 440 „ Strömling . 23 800 „Stichling . 15080 „ Meerforelle 40 „ Zuſammenſtellung: 1890/91. 1889/90. Ertrag im friſchen Ha... en 628 169 M 452 078 M Extrag in der eee „ 20 196 560 „ Summa 833 359 M. 648 638 M Der Verkehr Deutſchlands an Muſcheln, Schildkröten und Krebſen im Jahre 1891 ftellte ſich folgendermaßen: Es betrug in Doppelzentnern von reſp. nach — ä en RE e S 8 3 S 8 8 38 sea 5 5 SS 3 3 S 22/253 5 3 Be 2 8 SE Se = 5 „ „ i „„ 32|2|88 988,8 |3|0 Föl ö E. 1811] 2 1588 200 54515 5 1 1 — 466 — 1368 8352 Austern 1 A. 1 132 I Sal gel al se5 10 on Hummern und | E. 3061545 262 17 —| 1895 1 — 14 5 — 119 3247 Schildkröten. A. — — 4 A. dee eg 0155 N E. 3 35 7 — —— — 12438084 710 — 84 — | 10166 Flußkrebſe a A. 463 — 5018 44 ı 4 — 73 3 — — 150 — 5757 ee re 8951 Muihen . . a ber F RT 64 223 Deutſchlands Fiſchhandel. Im Laufe des Monats Februar dieſes Jahres betrug die Ein— und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: — 2 8 8 = = EINES 8 55 5 2 2 SE: Summa S ee ey er Ben = ee je Bates ala a "Es 2AIE& 0785108 Hals a) Heringe, gejalzene: Einf. 1 — | % 1771 4662: a 88 Tr Faß Aus. —F] ! ! = A | 173 ? b) andere Fiſche, friſch, geſalzen, geräuchert, getrocknet ꝛc. Einf. 381 (11441 170 2817 — | 4154/161012076168558| — | — 1597 5989 Doppel⸗ Ausf. 445163 59 — — 570, 47912414] — 173 — 290 5653 F Zentner. Würzburg, 8. April 1892 Auf dem heutigen ſehr gut beſtellten Markte koſteten Forelle 3.50 M, Aale 2 , Hecht 1 &, Karpfen 1 , Schleihen 50 J, Barben 60 8, Brachſen 60 , Rheinſalm 3 /, Schellfiſche 35 , Weißfiſche 20 , Dickkopf 50 , Cabliau 60 3, Seezungen 1.60 &, Steinbutt 160 /, Aalraupen 1 M, Krebſe 1.30 & das Pfund. München, 7. April. Fiſche und Schalthiere. Lebende Fiſche: Hechte 1.10 —1 40 & per ½ kg, Karpfen, gr. 90 100 &, Schlei 80-90 AM, Aal 200 — 220 M per 50 kg. Friſche Fiſche in Eis⸗ packung: Oſtſeelachs 240 — 280 /, Seezungen, große 180 — 200 &, Steinbutten 180 - 200 M, Hechte, groß 70-80 M, Zander, große 60-70 M, Karpfen, große 60—70 & per 50 kg, Rhein⸗ lachs 3.00 — 3.50 &, Schellfiſche 40-50 4, Schleie 60—70 per ½ kg. Schalthiere, lebend: Krebſe, große 2.20 —2.50 l, dto. kleine 2.00 — 2.20 M per Schock. Berlin, 7. April. Zufuhr bedeutend. Geſchäft lebhaft. Preiſe gedrückt. 2 „ Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 1 . 51—57 20—45 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 325 ee 100 53—60 [ Oſtſee lachs „ 50 kg 140150 Barſche . .| 40-47 13—21 Flundern, gr. „ Schock 200-250 Karpfen, groß. 90 45—50 do mittel, Pomm. 5 15 90 do. kleine 70—72 — do. klein 1 = 50—70 SBlile 5 90—103 40—50 Bücklinge, Stralf. . .| „ 7 100-120 E 36—42 16—17 Dorſch e 5 5 400 C 13—21 4—15 Shellih ..... „ Stiege | 100—200 Aale .1226—130]| 80—100 Aale, große „ Pfund 120 Oſtſeelachs .. N — 62—65 Stör E ea 1 7 120 Ruſſiſcher Lachs. — ® Heringe 22. „ Schock 700 * * r N r 111 Inserate. ORNBERG : FERIEN Hude brand )) 7 erlaubt ſich allen Freunden des Angelſportes ſein, mit allen Neuheiten der Saiſon reich— aſſortirtes Lager, ſpeziell nur aus 55 © Angelgeräkhen beſtehend, in gefällige Erinnerung zu bringen. Insbeſondere möchte meine neueſten, durch rühmlichſt bekannte Sportfiſcher geprüften, und als vorzüglich befundenen Ruthen aus geſpließtem nn empfehlen, welche ſich in letzter Huchen-Saiſon als ungemein zäh und tragfähig erwieſen haben. Reellſte und aufmerkſamſte Bedienung, auch der kleinſten Aufträge. Preiscourant gratis und franko. Illuſtration hiezu (II Aufl) z. d. Selbſtkoſten von 50 4. 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Bäneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ für die Belammtinterellen der Filcerei, ſowie für die Befttebungen ler Fiſckerei Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Sachfen, Baden, des Meftdeuffchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Veſlerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baycriſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 10. 6654. München, 28. April 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Der erſte Württembergiſche Fiſchereitag. — II. Der wirthſchaftliche Werth unſerer Süß— waſſerfiſche. — III. Zum Gedächtniß. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Vereins- nachrichten. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Der erſte Württembergiſche Jiſchereitag wurde von den Gaufiſchereiverbänden „Oberſchwaben“ und „vom oberen Neckar“ auf den 14. Februar 1892 nach Cannſtatt (Bahnhofhotel Samwald) ausgeſchrieben und von etwa 80 Vertretern der 32 zur Zeit im Lande beſtehenden Fiſcherei-Vereine nebſt 50 ſonſtigen Intereſſenten und Freunden der Fiſcherei beſucht. Die mit der Einladung publizirte Tages-Ordnung umfaßte: 1. Die Beſprechung der Gründung eines Landesvereins. 2. Die Wirkungen der neuen Ausführungsbeſtimmungen zum Fiſchereigeſetz. 3. Den Entwurf der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft zu einem deutſchen Waſſerrechtsgeſetz. Die Fiſchzüchterkonferenz und den Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen Anträge aus der Verſammlung. Die Verſammlung wurde eröffnet (in Abweſenheit des Vorſtandes des älteren Neckar— gauverbandes) von dem Vorſtand des Oberſchwäbiſchen Fiſchereivereins, Regierungsrath a. D. von Bailer aus Ulm, der Namens beider Gauverbände den Dank ausſpricht für den höchſt SR 114 zahlreichen Beſuch aus allen Theilen des ganzen Landes und beifügt, daß dies wohl als ein Beweis dafür gelten dürfe, wie der Gedanke der Abhaltung eines Fiſchereitages und durch denſelben der Zuſammenfaſſung aller Vereine und Fiſchereigenoſſen Württembergs allerſeits gute Aufnahme gefunden habe, auch eine erfreuliche Beſtätigung dafür ſei, daß die einzelnen Vereine und Gönner der Sache zu thatkräftiger Betheiligung an den gemeinſamen Beſtreb— ungen bereit ſeien und daß ſie dabei auch das Bedürfniß empfinden, allen anderen Fiſcherei— angehörigen die Hand zu einer fortan engverbundenen gemeinſchaftlichen Arbeit zu reichen, daß um deswillen auch mit Zuverſicht zu erwarten ſtehe, es werde in der Anbahnung und Kräftigung einer friſchen Arbeitsgemeinſchaft der vorgeſetzte Zweck nicht verfehlt werden. Als weiteren Beleg für dieſe hoffnungsfreudige Auffaſſung der Wirkungen des Fiſchereitages führt Redner ſodann an, welch' lebhaften Antheil die k. Staatsregierung den Beſtrebungen der Fiſchereivereine und Fiſchereiintereſſenten ſeit Jahrzehnten zugewendet habe und auch heute wieder dieſer Verſammlung entgegenbringe, was aus den von dem k. Miniſterium des Innern und der k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft an den Oberſchwäbiſchen Gauvereinsvorſtand ergangenen Zuſchriften, wie aus der Anweſenheit des Herrn Direktors Freiherr von O w, des k. Oberjägermeiſters Freiherrn von Plato, ſowie von Abgeſandten der hohen Staats— behörden hervorgehe. Die der Verſammlung vorgetragenen Schreiben lauten: Vom K. Württembergiſchen Miniſterium des Innern d. d. 10. Februar 1892. Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich für die Namens des Oberſchwäbiſchen Fiſcherei— Vereins und des Gau-Verbandes der Fiſcherei-Vereine des oberen Neckars erfolgte Einladung zu dem am 14. d. M. in Cannſtatt ſtattfindenden Württembergiſchen Fiſchereitag, von deſſen Tagesordnung ich mit Intereſſe Kenntniß genommen habe, verbindlichſt zu danken und die ergebenſte Mittheilung beizufügen, daß der Miniſterialreferent für Fiſchereiſachen, Ober: regierungsrath Riekert von mir beauftragt worden iſt, den Verhandlungen des Fiſchereitages anzuwohnen. Mit vorzüglicher Hochachtung! Der Königliche Staatsminiſter des Innern: Schmid. Von der k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft d. d. 10. Februar 1892. Mit lebhaftem Intereſſe haben wir von der ſeitens des Oberſchwäbiſchen Fiſcherei— Vereines und des Gau-Verbandes der Fiſcherei-Vereine des oberen Neckars geplanten Abhaltung eines erſten Württembergiſchen Fiſchereitages am Sonntag den 14. d. M. in Cannſtatt Kenntniß genommen und wir haben nicht unterlaſſen, auch dem k. Miniſterium des Innern in der Sache Vorlage zu machen. Der an uns ergangenen freundlichen Einladung zur Theilnahme an den Verhandlungen werden wir gerne Folge geben und hoffen wir, daß durch dieſelben eine kräftige Förderung der inländiſchen Fiſchzucht erzielt wird. O w. Sofort wird zum Vorſitzenden der Verſammlung Regierungsrath Bailer-Ulm durch Acclamation gewählt und nimmt hierauf Oberbürgermeiſter Naft von Cannſtatt das Wort zu folgender Begrüßungsanſprache: „Geſtatten Sie mir zuerſt den verbindlichſten Dank auszudrücken für die mir gewordene Einladung zur heutigen Verſammlung, in welcher ſo viel des Intereſſanten beſprochen werden ſoll. Aber auch die bürgerlichen Kollegien von Cannſtatt haben mich beauftragt, Ihnen zu danken, daß Sie unſere Stadt zu Ihrer erſten Verſammlung gewählt haben, in welcher wohl ohne Zweifel die jo hochwichtige Gründung eines Landes-Fiſcherei-Vereins beſchloſſen werden wird. Wir haben uns um ſo mehr gefreut, daß die Wahl auf Cannſtatt gefallen iſt, als wir noch bei Beſprechung des Württembergiſchen Fiſchereitages im Schwäbiſchen Merkur geleſen haben, daß der Name Cannſtatt Fiſcher und Fiſchereifreunde wunderſam anmuthe, da bei uns die Hauptlade der württembergiſchen Fiſcherzunft geweſen und auch hier alle drei Jahre die Zuſammenkunft der Hauptlade und der Particularladen Ludwigsburg, Göppingen, Tübingen und Nagold gehalten worden ſei. So lade ich Sie denn, verehrte Herren, freundlich ein, in gleicher Weiſe wie früher, unſere Stadt zu Zuſammenkünften zu wählen und indem 3 i ü 3 1 7 x \ E 1 7 115 —ääẽ — ich Ihnen nochmals verbindlichſt danke, wünſche ich, daß Ihre Verhandlungen guten Fortgang nehmen und große Erfolge erreichen möchten“. Nun ſtellt ſich Bauinſpektor Gſell-Stuttgart vor und ſpricht: „Auf die an das k. Finanzminiſterium ergangene Einladung von ſeiten Ihres Herrn Vorſitzenden iſt mir von der k. Domänendirektion der ehrenvolle Auftrag geworden, an den Verhandlungen dieſer Verſammlung theilzunehmen. Die Domänendirektion als Beſitzerin einer großen Anzahl von Fiſchwaſſern iſt ja in erſter Linie an der Hebung der Fiſchzucht betheiligt und dieſelbe hat auch, ſoviel ihr dies möglich war, durch Anordnungen in den Pachtverträgen, betreffend die Einſetzung von Fiſchbrut, durch die Forderung der Herſtellung zweckmäßiger Fiſchwege an Stauwerken und durch möglichſte Abwendung der Verunreinigung der Waſſerläufe durch Fabrikwaſſer zur Hebung der Fiſchzucht beizutragen geſucht. Die Beſtrebungen der Fiſchereivereine werden wohl jederzeit eine lebhafte Unterſtützung durch die k. Domänendirektion finden und es iſt ſehr zu wünſchen, daß dieſe Beſtrebungen vom beſten Erfolg gekrönt werden zur Ehre und zum Vortheil der Vereine und zur Hebung unſeres Volkswohlſtandes.“ Nun wird in die Tagesordnung eingetreten und die Beſprechung des Punkt 1 „Gründung eines Landes-Fiſcherei-Vereins“ von Regierungsrath Bailer-Ulm mit kurzem Vortrag eingeleitet: Der Oberſchwäbiſche Fiſcherei-Verein habe ſchon in ſeiner Plenar-Verſammlung am 24. Mai v. 38. unter Theilnahme eines Vertreters des Neckargauvereins die Frage der Bildung eines Landes⸗Vereins beſprochen, dieſelbe aber zurückgeſtellt, um ſie auf einem von den beiden Gauverbänden im Frühjahr 1892 gemeinſam zu veranſtaltenden Fiſchereitag der Beurteilung und Beſchlußnahme aller Intereſſenten und Fiſcherei-Vereine des ganzen Landes zu unterſtellen; der Oberſchwäbiſche Verein ſei hiebei von der Anſicht ausgegangen, daß es ſachgemäß und zweckdienlich erſcheine, zunächſt ſeinen eigenen Verband mehr auszubauen und im Donau— flußgebiet wie am Bodenſee württembergiſcherſeits die Gründung weiterer Bezirks- und Lokal— Fiſcherei⸗Vereine zu bewirken. Deſſen Bemühungen ſeien auch von gutem Erfolg geweſen, ſoferne inzwiſchen viele und hervorragende Großgrund- und Waſſerbeſitzer des Oberlandes, ſowie die Centralſtelle des Vereins zur Beförderung der Landwirthſchaft und Gewerbe in Hohenzollern dem Gau-Verein beigetreten ſeien, auch einige Bezirks-Vereine und in Friedrichs— hafen ein „württembergiſcher Fiſcherei-Verein am Bodenſee“ mit einer ſtattlichen Mitglieder— zahl ſich gebildet haben. Weiter habe der Oberſchwäbiſche Verein vorausgeſetzt und gehofft, daß auch in anderen Gegenden des Landes die Vereinsgründungen ſich weiter entwickeln und mehren werden, dieſe Erwartungen haben ſich in erfreulicher Weiſe erfüllt, wie die neu— entitandenen Vereine in Neckarsulm, Creglingen, Stuttgart Stadt, Maulbronn, Vaihingen a. F. u. ſ. w. beweiſen. Weiter iſt noch ein offener Wunſch des Oberſchwäbiſchen Vereins in der Zwiſchenzeit in Erfüllung gegangen, indem die k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft die amtliche Fertigung einer Beſchreibung der ſämmtlichen Fiſchwaſſer Württembergs und ihrer Verhältniſſe angeordnet hat, wodurch wir eine Statiſtik erhalten, die als die entſchieden werthvollſte Grundlage für die weitere Entwicklung des Fiſchereiweſens, insbeſondere auch für die Ausbreitung der Fiſcherei-Verbände ſich nutzbar machen wird. Um nun möglichſt alle Fiſchwaſſerbeſitzer, Fiſchereiberechtigten, Fiſchzüchter, Gewerbe— fiſcher und weitere Fiſchereiintereſſenten zu einer gemeinſamen, gleichmäßigen, einheitlichen und erfolgreichen Thätigkeit zu vereinigen, werde das Zuſammenfaſſen derſelben in einem Landes⸗Fiſcherei-Verband, oder aber, falls dies dermalen noch nicht beliebt werden ſollte, die Beſtellung eines Verwaltungs-, ſogenannten Landes-Ausſchuſſes der z. Z. beſtehenden N Vereine mit jeweiliger Abhaltung von Fiſchereitagen ſich empfehlen. Als nachahmungswürdiges Vorbild trete das Nachbarland Bayern vor unſere Augen, woſelbſt ſeit 37 Jahren ein Landes-Fiſcherei-Verein beſtehe, Kreis-Vereine organiſirt ſeien, auch ſeit 1876 eine eigene Fiſchereizeitung herausgegeben werde und dieſe muſterhaften Ein— richtungen ſchon große Erfolge erzielt haben. Wenn das Bedürfniß eines Central-Verbandes anerkannt werde, ſo möge zu beachten ſein, daß ein Landes-Ausſchuß doch wohl nur der Beauftragte und das Verwaltungsorgan der zeitlich vorhandenen Vereine ſein könne, daher in ſeiner Zuſtändigkeit und Wirkſamkeit BER — — — manchfach beſchränkt ſein würde, ein vorausſichtlich öfterer Wechſel der Vorſtandſchaft und des Vororts eine einfache und einheitliche Geſchäftsführung kaum ermögliche, und diejenige Repräſentation der Fiſchertigenoſſen des Landes nicht wohl ausüben könnte, welche insbeſondere der k. Staatsregierung und auswärtigen Vereinen gegenüber, z. B. bei dem nach Friedrichs— hafen geplanten deutſchen Fiſchereitag, als förderlich und ſachdienlich erachtet werden möge. Dieſe Mängel würden einem Landes-Verein nicht anhaften, gegentheils hätte derſelbe den Vortheil einer kräftigeren Konftitution, einer ſtabileren und harmoniſchen Verwaltung und Geſchäftsgebahrung, einer allſeitig gleichmäßigen Vertretung der Fachgenoſſen des ganzen Landes und unzweifelhaft eines größeren Einfluſſes auf ſeine Mitglieder wie insbeſondere bei der k. Staatsregierung, den ſtaatlichen und den Gemeindebehörden in allen Angelegen— heiten des Vereins und der geſammten Fiſcherei. In Würdigung aller jetzt vorliegenden Verhältniſſe iſt Referent der Ueberzeugung geworden, daß nunmehr ein Landes-Verein den Intereſſen des Fiſchereiweſens mehr entſpreche als ein Landes-Ausſchuß und ſtellt demgemäß den Antrag auf Gründung eines württem— bergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins. Dr. Fickert-Tübingen erklärt hierauf Namens des Gau-Verbandes vom oberen Neckar, daß er in erſter Linie für die Beſtellung eines Landes-Ausſchuſſes ſei, aber der Gründung eines Landes- Fiſcherei-Vereins auch nicht entgegentreten werde, falls die Ver— ſammlung ſolchen beſchließen würde. Landgerichtspräſident a. D. von Schad -Mittelbiberach-Ulm erhebt gewichtige Be— denken gegen einen Landes-Fiſcherei-Verein in Stuttgart, jedenfalls hält er die Gründung eines ſolchen für verfrüht, indem er einen Landes-Verein gewiſſermaßen als die Krönung einer reichgegliederten und entwickelten Thätigkeit in Lokal- und Bezirks-Vereinen betrachtet, Stuttgart aber, das kein Waſſer habe, nicht als einen Platz anerkennen könne, der unter Zuziehung einer Anzahl von Fiſchereiliebhabern, die auch kein Waſſer haben, einen Fiſcherei— Verein gründen und damit den Anſpruch erheben könne, die Vereine draußen, die eigentlich die Arbeit thun, die zur Hebung der Fiſcherei dient und führt, zu bevormunden und zu beſteuern. Redner führt weiter aus, daß er bereits das Glück habe, Mitglied von Vereinen zu ſein, die in Stuttgart ihre Centrale haben, dies führe aber immer dahin, daß die ſchon ohnehin ſehr ſpärlichen Mittel der Lokal- und Bezirks-Vereine für eine ſolche Centralbehörde in empfindlicher Weiſe in Anſpruch genommen werden; daß er es gar wohl als erwünſcht anſehen könnte, in Stuttgart eine Art „Landes-Ausſchuß“ zu haben, der ſich aus Mitgliedern zuſammenzuſetzen hätte, die ſich vermöge ihrer Kenntniſſe in der Fiſcherei, in deren Geſetz— gebung und in der Verwaltung im Stande wären, der Fiſcherei ſehr erhebliche Dienſte zu leiſten, daß er es auch mit Freude begrüße, wenn Herr Oberjägermeiſter Freiherr von Plato an die Spitze dieſes Ausſchuſſes trete, daß er aber jedenfalls inſolange, als wir nicht genau erfahren, welches denn eigentlich die Statuten und die Organiſation dieſes Landes-Vereins wären, nicht dafür ſtimmen könnte, einen ſolchen zu gründen; es ſei unmöglich, jedenfalls unbillig, von der Verſammlung die Bejahung der Frage der Gründung eines ſolchen Vereins zu verlangen, ohne ihr zugleich die Statuten bekannt zu geben; man habe ſich auf Bayern und andere Staaten berufen, die ſolche Landes-Vereine haben, da wäre es doch ein Leichtes geweſen, uns einen Entwurf vorzulegen. Regierungsrath Elwert-Saulgau ſtimmt der Anſicht von Schad's bei. Hebſaker-Tübingen ſpricht ſich für Gründung eines Landes-Fiſcherei-Vereins mit Sitz Stuttgart aus. Naſt-Cannſtatt ſchließt ſich dieſem Antrage an. Profeſſor Dr. Sieglin- Hohenheim: „Das Fiſchereivereinsweſen hat in Württemberg in den letzten Jahren recht erfreuliche Fortſchritte gemacht. Insbeſondere im Donaukreis und am oberen Neckar haben ſich gut organiſirte Armeen gebildet, welchen es gelungen iſt, daſelbſt große Gebiete zu erobern. Aber auch in anderen Landestheilen ſind werthvolle Etappen gegründet worden. Nun haben dieſe ſiegreich vordringenden Truppen, welche bisher unab— hängig von einander operirten, die Ueberzeugung gewonnen, daß es zweckmäßiger wäre, nicht nur die bisher fehlende Verbindung unter ſich herzuſtellen, ſondern auch ein Bollwerk auf— zurichten, um den Beſitzſtand erfolgreicher vertheidigen zu können. Ueber die Nothwendigkeit a PP ˙ ůù Q ⁰»m · ͥ ͥ8w-u-L²ͥ—— »» ² ͥRũZͥ n | ; 117 eines ſolchen feſten Stützpunktes ſcheinen alle Anweſenden einig zu fein, nur wollen die Einen den neuen Bau nur für die Defenſive einrichten, während Andere denſelben mit einem Ausfallthor verſehen wollen. Geſtatten Sie nun einem Soldaten, der ſchon lange und begeiſtert für die Hebung der Fiſcherei kämpft, Ihnen zu empfehlen: Beſchränken Sie ſich nicht auf die Defenſive, mit anderen Worten, laſſen Sie uns nicht nur einen Ausſchuß der beſtehenden Vereine bilden, ſondern einen Landes-Verein, dem die Aufgabe zufällt, ohne die bewährten Vereine in ihren Operationen zu ſtören, insbeſondere diejenigen Landesgebiete zu erobern, in welchen ſich bisher kein oder nur wenig Intereſſe für Fiſchzucht zeigte. Dieſer Landesfiſcherei⸗Verein ſoll der Mittelpunkt der beſtehenden Lokal-Vereine werden, aber auch einzelne Perſonen für die rationelle Fiſchzucht zu intereſſiren und als Mitglieder des Vereins zu gewinnen ſuchen, um ſie entweder den in der Nähe befindlichen Lokalvereinen zuzuführen oder ſie darin zu unterſtützen, daß ſie die Kryſtalliſationspunkte für neue Vereinsbildungen werden. Der Landes-Verein ſoll alſo nicht nur die Lokalvereine mit Rath und That kräftig unterſtüten und ihnen ebenſo neue Mitglieder mit Hilfsmitteln zuführen, ſondern ganz beſonders die Bildung neuer Lokal-Vereine anſtreben. Und, wie die Lokal-Vereine räumlich abgegrenzte Gebiete haben, ſo iſt auch eine Arbeitstheilung zwiſchen dem Landes-Verein und den Lokal⸗Vereinen recht wohl möglich, fo daß keine Eiferſüchteleien zwiſchen jenem und dieſen entſtehen können. Die Lokalvereine ſollen meines Erachtens wie bisher hauptſächlich eine Vermehrung der Standfiſche anſtreben, der Landesverein dagegen ſein Augenmerk vorerſt ins— beſondere auf die Vermehrung der Wanderfiſche richten, denn die bei Heilbronn eingeſetzten Aale gehen bis nach Tübingen und die bei Tübingen eingeſetzten werden möglicherweiſe bei Heilbronn gefangen. Nur größere Verbände vermögen auf dieſem Gebiete etwas Erſprieß— liches zu leiſten. Dem deutſchen Fiſcherei-Verein war es möglich, den Aal im Donaugebiet einzubürgern, von einander unabhängige Lokalvereine hätten dies nie und nimmermehr fertig gebracht! Ich weiß, Sie Alle, meine Herren, die Sie bisher in Ihrem Theil zur Hebung der Fiſcherei in Württemberg beigetragen haben, wünſchen im Grunde Ihres Herzens, daß nicht auf halbem Wege Halt gemacht wird, ſondern ſtimmen mir zu, wenn ich ſage: Wir müſſen überall in ganz Württemberg einen rationellen Fiſchzuchtbetrieb einführen! Wollen wir aber dieſes Ziel erreichen und alle Fiſchwaſſerbeſitzer und Züchter für unſern Verein gewinnen, ſo dürfen wir keine hohen Jahresbeiträge verlangen. Ja, ich ſtehe nicht an zu erklären, ohne Mitwirkung der praktiſchen Fiſcher mit den ſchwieligen Händen werden wir auf die Dauer keine Erfolge erzielen. Sind dieſelben nicht für unſeren Verein, ſo werden ſie ſich feindſelig zu demſelben ſtellen und unſere ſchönſten Pläne zu durchkreuzen wiſſen. Wenn Sie mir in Bezug auf dieſen wichtigen Punkt zuſtimmen und den Jahresbeitrag niedrig bemeſſen, ſo wird es dem Württembergiſchen Landesfiſcherei-Verein nicht an perſönlichen Mitgliedern fehlen. Im Jahre 1876 wurde in Weſtphalen ein Fiſcherei-Verein für das Ruhr- und Lenne⸗ gebiet von einigen Perſonen gegründet, welche ſich gelobten, in ihren Bekanntenkreiſen recht fleißig Mitglieder zu werben. Es war das damals gar nicht ſo leicht, da in ganz Weſt— phalen noch keine Brutanſtalt und nicht gerade großes Intereſſe und Verſtändniß für einen Fortſchritt auf dieſem Gebiet exiſtirte. Wenn ich nun als langjähriger Schriftführer dieſes Vereins mit Befriedigung darauf hinweiſen kann, daß ſich aus ſo beſcheidenen Anfängen der blühende und leiſtungsfähige weſtphäliſche Provinzialfiſcherei-Verein mit vielen Zweigvereinen und trefflich eingerichteten Brutanſtalten heraus entwickelt hat, ſo haben wir, meine ich, keinen Grund, daran zu zweifeln, daß es in Württemberg, wo heute ſchon 32 Vereine beſtehen, möglich ſein wird, einen Landesfiſcherei-Verein in's Leben zu rufen, der alle Fiſchwaſſerbeſitzer, alle Fiſcher und alle Freunde der Fiſcherei, eines ſo lange vernachläſſigten Produktionszweiges umfaßt. Dafür laſſen Sie uns Schulter an Schulter arbeiten“. Freiherr von Plato befürwortet ebenfalls die Bildung eines Landes-Vereins, etwa mit Wahl ſeiner Ausſchußmitglieder aus der Mitte der größeren Fiſchereivereine, und fügt dieſer Empfehlung die Mittheilung bei, daß Se. Majeſtät der König nicht abgeneigt ſei, das Protektorat über einen Württembergiſchen Landesfiſcherei-Verein zu übernehmen. Dieſe Nachricht wird von der Verſammlung lebhaft und freudigſt begrüßt. Oberamtmann Haller-Neckarsulm erklärt im Auftrage ſeines Vereins, daß derſelbe vorerſt nicht geſonnen ſei, dem Landes⸗Verein beizutreten, da man ja noch gar keine Anhalts— 118 — — — punkte, keine Statuten, habe und ſich um deswillen von der Thätigkeit eines ſolchen Vereins auch kein klares Bild machen könne; er bitte zunächſt um Auskunft über die dem beantragten Landes-Verein zugedachten Aufgaben. Bailer-Ulm entgegnet: Die Aufgaben eines Landes-Vereins ſeien im weſentlichen dieſelben, wie die der Gau-, Bezirks- und Lokal-Vereine, nur erſtrecke ſich deſſen Thätigkeit auf das Geſammt-Waſſergebiet des Landes und all' ſeine der Fiſcherei zugehörigen Inwohner, der Landes-Verein werde auch mit verſtärkten Mitteln und größerem Einfluß nach oben und unten, wie nach außen arbeiten können — für allſeitige Hebung der Fiſcherei, ſowohl durch Förderung und Ausbreitung ihres rationellen Betriebes wie der künſtlichen Fiſchzucht und der Teichwirthſchaft, ferner durch Herbeiführung eines wirkſamen, gleichmäßigen Schutzes der Fiſchwaſſer, insbeſondere auch noch durch Vermittlung ſtaatlicher Beihilfe, wie in Berathung der Regierungsbehörden bei der Fiſchereigeſetzgebung u. ſ. w. Profeſſor Dr. Sieglin: Ich glaube nicht, daß die Lokal-Vereine irgendwie in ihrer Thätigkeit durch den Landes-Verein werden beſchränkt werden; ich würde wenigſtens niemals die Hand dazu bieten. Wie ſehr ich ſtets bemüht war, den Lokal-Vereinen Mitglieder zuzuführen, wird mir von mehr als einer Seite bezeugt werden können. Es iſt ja wohl den meiſten Herren bekannt, daß ich in den letzten Jahren große Partien Zandereier, Aal— brut u. ſ. w., die ich vom deutſchen Fiſcherei-Verein erbeten hatte, vertheilen durfte. Da habe ich nun in der Regel ſolchen Bewerbern, welche ſich einem Lokal-Verein anſchließen konnten, dies aber bis dahin unterlaſſen hatten, geantwortet, daß ſie von mir nichts zu erwarten haben, wenn ihnen der kleine Beitrag für den Lokal-Verein zu viel ſei. Wenn aber Herr Oberamtmann Haller ſagt, daß der Beſchluß zur Gründung eines Landes— Vereins nicht gefaßt und der von ihm vertretene Verein dem Landes- Verein ſich nicht anſchließen könne, ehe letzterer Statuten habe, ſo möchte ich doch fragen: hat man in Jagſtfeld vor einigen Monaten nicht auch zuerſt den Neckarsulmer Fiſcherei-Verein gegründet und dann erſt die Statuten feſtgeſetzt? — Wenn es den Bemühungen des Herrn Oberamtmanns gelungen iſt, dem Verein in kurzer Zeit ſo viele Mitglieder zuzuführen, ſollte jetzt Grund zum Miß— trauen gegen den Landes-Verein vorliegen, weil er genau ebenſo wie der Neckarsulmer Verein ſich erſt konſtituirt und dann die Statuten feſtſetzt? — Die Gründung eines Württembergiſchen Fiſcherei-Vereins kann im Hinblick auf die vielen Fiſcherei-Intereſſenten des Landes keine zweifelhafte Frage mehr ſein, dies findet ſchon ſeine Beſtätigung in der bedeutenden Zahl der Mitglieder einzelner Vereine, ſo des Oberſchwäbiſchen er Vereins 244, des oberen Neckargaues . 268, Kochergau-Vereins . . „1:6 21928 Fiſcherei-Verein Heilbronn 38, N 9 u. ſ. w. Um den derzeitigen Mitgliederſtand der ſämmtlichen Fiſcherei-Vereine des Landes kennen zu lernen, erſucht Pr. Sieglin die Anweſenden um entſprechende Mittheilungen. Dies ergiebt das Reſultat, daß weiter der württembergiſche Fiſcherei-Verein am Bodenſee zu e 0 Fiſcherei-Verein Ulm . . . 80, Laupheim N CC Biß ee en e en a Bir „ a DONE u” a. Schwäbiſch— Hall „ eee, Künzea gn SE) eee 9. Neckarsulm jetzt 150, Murrharde .. 14, Vaihingen a. 7. 6 Mitglieder zählt, ferner nach früheren Angaben der Fiſcherei-Verein im Leingebit . 12, Allgäuer . Verein 1, Aileen; 2... 20. RE Sera DA Absam tf; 25 2 Untergröningen .. 6, Sulzbach. 21, Schwarzenbach . .. 31, wogegen dieſe Notizen zur Zeit noch fehlen von den Fiſcherei-Vereinen Sindlingen, Saulgau, Gaildorf, Maulbronn, Oehringen, Ebniſee, Mönsheim, Aidlingen und Fornsbach. Z > Dr. Sieglin beantragt auf Grund dieſer Ergebniſſe die Vereinsgründung und die ſofortige Wahl eines Verwaltungs-Ausſchuſſes. Die Verſammlung beſchließt hierauf durch Erheben von den Sitzen nahezu mit Einſtimmigkeit: die Gründung eines Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins mit dem Sitz in Stuttgart. Hierauf werden in Vorſchlag gebracht und durch allſeitigen Zuruf gewählt, zum erſten Präſidenten: Freiherr von Plato, k. Oberjägermeiſter in Stuttgart, zum zweiten (ſtellvertretenden) Präſidenten: Regierungsrath a. D. von Bailer in Ulm, zum Schriftführer: Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim. Oberamtmann Haller-Neckarsulm wiederholt ſein Verlangen der Vorlage von Statuten für den geplanten Verein, für deſſen Gründung er immer noch keine genügenden Anhalts— punkte habe finden können. Bailer-Ulm hält für genügend, wenn für die Thätigkeit des nunmehr zu beſtellenden Verwaltungsrathes des neugegründeten Landes-Vereins die Zahl der Mitglieder dieſes Kollegiums und das Erforderniß für die Giltigkeit ſeiner Beſchlüſſe geregelt werde; dem Verwaltungsrath könne ſodann der Auftrag ertheilt werden, förmliche Vereinsſtatuten auszuarbeiten, dieſelben den Gau- und Lokal-Vereinen zur Beurtheilung und nachfolgend der nächſten Landes-Vereins— Verſammlung zur Beſchlußnahme vorzulegen. (Fortſetzung folgt.) II. Der wirthſchaftliche Werth unſerer Hüßwaſſerſiſche. Von Dr. Fickert in Tübingen. (Fortſetzung.) a 2. Der Zander. Der Zander, im Donaugebiet Schill oder Amaul genannt, fehlte urſprünglich dem Rhein-, Weſer- und Emsgebiet und iſt dort erſt durch die Bemühungen des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, wie wir jetzt hoffen dürfen, endgiltig eingebürgert. Er liebt im Allgemeinen nicht zu ſchnell fließendes Waſſer in den Flüſſen und kommt außerdem in Seeen und Teichen gut fort, nur muß hier gleich erwähnt werden, daß er, aus bis jetzt unbekannten Gründen, in einem Waſſer gedeihen kann, in dem benachbarten aber nicht, und gilt dies hauptſächlich für Altwaſſer. Seine Zuwachsverhältniſſe berechnen ſich etwa folgendermaßen: Im erſten Sommer erreichen die jungen Zander eine Länge von ungefähr 10 em, im zweiten 20 bis 25, im dritten 30 —35 em, das Gewicht beträgt dann 200 - 350 gr, doch kann ihr Wachsthum bei günſtigen Verhältniſſen auch bedeutend raſcher ſein, und in drei Sommern ſchon ein Gewicht bis zu 5 Pfund erreicht werden. Im Alter von drei Jahren mit einem Gewicht von 3/4 bis 1 Pfund wird der Zander laichfähig und ſetzt ein Rogner von 3 Pfund nach Bloch etwa 400 000 Eier ab, nach Hübner iſt die Eierzahl geringer und beträgt bei einem 4 pfündigen Rogner nur 200000. Immerhin iſt aber die Fruchtbarkeit der Zander eine ſehr große und ſteht der des Karpfen nicht weſentlich nach. Der Zander iſt ein gefräßiger Raubfiſch, welcher aber den Hecht, namentlich an Gierigkeit, bei weitem nicht erreicht: er wird deshalb auch nur verhältnißmäßig ſelten mit der Angel gefangen. Außerdem aber hat er noch zwei Vorzüge vor dem Hechte: erſtens iſt ſein Fleiſch entſchieden ſchmackhafter als das des Hechtes, und werden deshalb für ihn beſſere Marktpreiſe erzielt, zweitens aber iſt ſein Magen, wie bei allen barſchartigen Fiſchen verhältnißmäßig klein, ſo daß er nur Fiſche bis zu etwa 10 bis 15 em Länge verſchlingen kann. Dieſen Vorzügen gegenüber muß aber darauf aufmerkſam gemacht werden, daß der Zander ein ſehr weicher Fiſch iſt, der weitere Transporte nur ſchwer erträgt. Man muß bei Verſendung von Zandern auf 1 Pfund Fiſche immer 20 Pfund Waſſer rechnen, und muß dasſelbe außerdem noch durch Eis vor zu großer Erwärmung geſchützt werden. Es iſt bekanntlich vor einigen Jahren dem böhmiſchen Fiſchzüchter Suſta gelungen, Zandereier in unbeſchränkter Menge zu gewinnen und damit iſt auch die Möglichkeit gegeben, den Zander in jedes für ihn paſſende Waſſer zu verſetzen. In Wittingau wird er ſchon länger anſtatt des Hechtes mit großem Erfolge in den dortigen Karpfenteichen gezüchtet, ein Verfahren, welches für paſſende Teiche nur zur Nachahmung empfohlen werden kann. 120 — ͤ—— 3. Der Flußbarſch. Der Flußbarſch, welcher in den verſchiedenen Gegenden ſehr verſchiedene Namen führt, kommt ſowohl in Flüſſen, als auch in Seeen vor. In den Flüſſen pflegt er ſich gewöhnlich einzeln an ruhigen Stellen am Ufer aufzuhalten, um ſich mit Blitzesſchnelle auf ihm nahende Beute zu ſtürzen. Seine Nahrung beſteht außer Würmern, Inſektenlarven, kleinen Krebſen und Schnecken hauptſächlich aus kleineren Fiſchen, welche er in Seeen, abweichend von ſeinem Verhalten in Flüſſen, in Schaaren vereinigt jagt. Es ſind am Bodenſee gewöhnlich Uklei's (Lauben), denen er auf dieſe Weiſe nachſtellt, und ſein Jagen wird dadurch angezeigt, daß die Uklei's ſich durch Luftſprünge ihren Bedrängern zu entziehen ſuchen. Seine Zuwachsverhältniſſe ſind im erſten Jahre die des Zanders, im zweiten Sommer wird, da beim Barſch das Wachsthum nicht nur vorwiegend in der Längenrichtung, ſondern auch in der Höhenrichtung gemäß ſeiner karpfenähnlichen Geſtalt vor ſich geht, eine Länge von 15 cm erreicht, im dritten eine von etwa 20 em. Mit 1/2 Pfund Gewicht werden die Rogner laichfähig und liefern dann gegen 30000 Eier, welche in einem netzartigen Band von etwa 3—5 em Breite abgeſetzt werden. Die Eier des Barſches laſſen ſich leicht ſtreifen und künſtlich befruchten, der natürlichen Vermehrung der Barſche ſteht an verſchiedenen Orten das Mißverhältniß zwiſchen beiden Geſchlechtern (die Männchen verhalten ſich zu den Weibchen ſtellenweiſe nur wie 1:9) und dann die Eigenthümlichkeit des Fiſches entgegen, den eigenen Laich zu freſſen. Wo man Ueberfluß an geringwerthigen, kleineren Fiſchen, dem ſogenannten „Fiſchunkraut“ hat, empfiehlt ſich daher künſtliche Zucht. Allerdings erreicht der Barſch bei uns nur ein Gewicht von höchſtens 2 Pfund, iſt aber ſeines Fleiſches und ſeiner Gräten— loſigkeit wegen ein geſchätzter Fiſch. Merkwürdigerweiſe wird er in den großen Seeen Finnlands und Lapplands 6 Pfund und mehr ſchwer, eine Ausnahme von der Regel, daß die Thiere nach dem Aequator zu an Größe zunehmen. Unſere übrigen barſchartigen Fiſche ſind, wie z. B. die Rauhbarſche (Zingel und Streber), nur ganz lokal verbreitet oder erreichen, wie der Kaulbarſch, bei uns nur eine geringe Größe. Nur an ſolchen Orten, wo, wie in der Unterelbe und der Unterweſer, ſowie in den Haffen der Oſtſee, der letztere in Menge vorkommt und ſein Gewicht auf ein halbes Pfund ſteigt, hat er auch eine wirthſchaftliche Bedeutung. Die neueingeführten amerikaniſchen Barſcharten will ich ebenſo, wie die übrigen amerikaniſchen bei uns eingebürgerten Fiſche erſt ſpäter behandeln. a III. Zum Gedächtniß. Hartwig Peetz, k. Regierungsrath und Vorſtand des Landrentamts München, ein langjähriges und allſeitig beliebtes Mitglied des bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, iſt in der erſten Stunde des Oſtertages (17. April 1892, Morgens 121/2 Uhr) durch einen Herz—⸗ ſchlag plötzlich aus dem Leben abberufen worden, nachdem er noch den Abend vorher, an— ſcheinend wohlauf, im Freundeskreiſe verbracht hatte. Seine Angehörigen, durch ein Ge— räuſch aufmerkſam geworden, fanden ihn entſeelt vor ſeinem Bette. Er war geboren zu Bayreuth, als Eines von mehr als zwanzig Geſchwiſtern. Kurz vor ſeinem Tode hatte er in glücklichem Familienkreiſe ſeinen ſiebenzigſten Geburtstag gefeiert. Sein Leben lang war er ein Mann voll Biederſinn und Pflichttreue geweſen. Seine trefflichen Eigenſchaften als Menſch, Familienvater und Beamter erwarben ihm aller Orten zahlreiche Freunde. Beſon— ders ſein kerniger, lebensfroher Humor war in weiten Kreiſen bekannt und geſchätzt. Er ſpiegelte ſich auch in vielen ſeiner zahlreichen Schriften. Dieſe bewegten ſich zumeiſt auf geſchichtlichem und namentlich kultur-hiſtoriſchen Boden. Peetz durchforſchte in letzterer Hin— ſicht vorwiegend den Chiemgau, in dem er lange Jahre die Stätte amtlichen Wirkens ge— habt hatte. In die Zeit dieſer Forſchungen nach Land und Leuten ſeiner Umgebung und ſeiner näheren Bekanntſchaft mit dem Chiemſee fällt auch die Entſtehung ſeiner bekannten Schrift über „Die Fiſchwaid in bayeriſchen Seeen“. Unſerem Blatte war er ein lieber Mit— arbeiter durch Spendung von fiſchereigeſchichtlichen Artikeln, namentlich über die alten Fiſcherei— ordnungen des Würmſeees. Wer den wackeren alten Herrn gekannt hat, freute ſich immer PBK ˙· ͤ ö ̃᷑ͥ ᷣ— , -r Te 121 der kernfeſten Geſtalt, wird mit uns das jähe Hinſcheiden des trefflichen Mannes, der ſich mit Recht auch vieler äußeren Auszeichnungen zu erfreuen hatte, bedauern, und ihm ein treues Andenken bewahren. Staudinger. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Leuchtflecken der Ellritze. Der berühmte Altmeiſter der Zoologie, Profeſſor Franz Leydig ‚schreibt über dieſes Thema im „Zoologiſchen Garten“: Im Juli vorigen Jahres habe ich aus der Tauber eine Anzahl Ellritzen, Phoxinus laevis, beſchafft, um mich über Angaben in einer Mittheilung zu unterrichten, welche Kner vor mehr als dreißig Jahren gemacht hat. Mir iſt davon nur das Wenige zugängig, was die Zeitſchrift „Heimath“ von Roßmäß ler, 1859, aus der mir unbekannten „Allgemeinen Zeitung für Wiſſenſchaften“ gebracht hat; in dem von Kner in Verbindung mit Heckel herausgegebenen Werk: „Die Süßwaſſerfiſche der öſterreichiſchen Monarchie“, 1858, ſteht nichts von der Sache. Vergeb— lich ſuche ich auch ſonſt irgend eine andere beſtätigende oder widerlegende Notiz. Der genannte Ichthyologe berichtet, daß man im Sommer und Herbſt Ellritzen, welche in einem Brunnen lebten, leuchten ſah. Die Erſcheinung des Leuchtens ging bei den einen Thieren von vier, bei anderen von ſechs Punkten aus und zwar jederſeits von der Gegend über der Kiemenſpalte und von der Baſis der Bruſt- und Bauchfloſſen. Namentlich in der wärmeren Jahreszeit und bei älteren Fiſchchen ſolle das Leuchten ſo bedeutend ſein, daß es ſelbſt bei Tage wahrgenommen werde; zur Zeit des Eintrittes der Winterkälte leuchteten nur wenige Individuen und dieſe nur ſchwach. Die Ellritzen, welche mir zur Unterſuchung dienen ſollten, waren über Nacht in ein weißes Gefäß gebracht worden; am Morgen des anderen Tages hatten ſie ſich ſehr auf— gehellt, derart, daß am Kopf die Oberfläche des Gehirns: Lobi hemisphaerici, die ſchwach— röthliche Zirbel, die Lobi optici, deutlich durchſchimmerten; auch die Naſengruben traten an der hell gewordenen Schnauze klar hervor. An der Seite des Leibes und am Rücken hoben ſich metalliſch glänzende Streifen ab; auf dem jetzt hellen Grunde des Rückens er— ſchien eine annähernd querbindige Fleckenzeichnung. All dieſes und was ſich ſonſt noch beim Uebertragen der Fiſche in andere Gefäße bezüglich der Farbenveränderung ſehen ließ, ſtand im Einklang mit den alten Beobachtungen von Stark, der ſchon die Ellritze als einen der Fiſche bezeichnet hat, an welchem der Farbenwechſel ſehr auffällig ſei und mit anderen Arten zu dem von ihm zuerſt ausgeſprochenen Satz führte: „Die Farbe der Fiſche richtet ſich nach dem Grunde, worauf fie ſtehen“. Und was die „Leuchtpunkte“ anbelangt, jo iſt ſchon für's freie Auge klar, daß damit nichts anderes gemeint ſein kann als Partien des metalliſch glänzenden Pigmentes. Der Leuchtfleck am Anfang des Kiemendeckels zeichnet ſich hierbei ganz beſonders aus durch ſtark goldiges oder auch ſilberiges glitzerndes Weſen. Wendet man ſich der mikroſkopiſchen Unterſuchung der Haut zu, jo unterſcheiden wir unter den Chromatophoren ſolche mit dunkelkörnigem, mit gelbem und ziegelrothem Pigment; die metalliſch glänzenden Gegenden zeigen die bekannten iriſirenden Plättchen, und bezüglich der letzteren Elemente macht ſich bemerklich, daß ſie gerade an den „Leuchtpunkten“ nicht nur in dicker Lage zugegen ſind, ſondern daß auch die Einzelflitterchen hier eine bedeutende Größe haben. Faßt man das Geſagte zuſammen, ſo laſſen ſich die Angaben bei Kner, welche ich für ganz richtig halte, wohl erklären. In der Wärme zogen ſich die dunklen Chroma— tophoren, welche die Leuchtflecken umſäumen, zurück und das metalliſch glänzende Pigment wirkte aus dem Brunnen heraus in voller Kraft; bei kühler Witterung ließen die Chro— matophoren Fortſätze austreten und überdeckten dadurch das metalliſch glänzende Pigment und ſo wich das „Leuchten“ zurück. Hierbei möchte aber noch eine weitere Eigenſchaft der Haut in Rechnung zu bringen ſein. Daß der Wechſel von Hell und Dunkel, ſowie der gelblich bräunlichen Tinten auf der Beweglichkeit der mit ſchwarzem oder anders farbigem, körnigem Pigment erfüllten Chromatophoren fußt, braucht kaum erwähnt zu werden; hingegen iſt darauf hinzuweiſen, daß auch jene plasmatiſche oder, Zellſubſtanz, in welcher die iriſirenden, den Metallglanz en hervorrufenden Flitterchen liegen, ebenfalls von kontraktiler Natur iſt. Es läßt ſich wohl denken, daß die hierdurch veränderte Stellung und Richtung der iriſirenden Plättchen auf das Sichſteigern und Abnehmen des Glanzes der Metallfarben einwirken muß. Zu einer ſolchen Annahme fühlt man ſich auch gedrängt, wenn wir abſterbende Fiſche aufmerkſam betrachten. Ich that dies unter anderm an dem männlichen, bekanntlich zur Frühjahrszeit jo ſchönfarbigen Bitterling, Rhodeus amarus. Hier nimmt beim Tode vor unſern Augen das prächtige Iriſiren, namentlich an den Seiten des Leibes, entſchieden zu und wird mannigfaltiger, als es am lebensfriſchen Thiere geſehen wird. Die Erklärung hierfür kann nur darin geſucht werden, daß die kryſtalliniſchen Plättchen innerhalb des kontraktilen Plasma ſich verſchieben, möglicherweiſe zuſammenrücken und wieder auseinander weichen und damit den Glanz und Schimmer verändern. Bei der beſagten Erſcheinung mag es ſich überhaupt um ein letztes Zucken der Zellſubſtanz an der Peripherie des Körpers handeln, gleichſam um ein letztes Aufflackern des Lebens, was an gewiſſen Meerfiſchen noch in höherem Grade ein ſchon im Alterthum bewundertes Farbenſpiel über die Körperoberfläche des ſterbenden Thieres gleiten läßt. Bezüglich der eigentlichen Natur des Leuchtens in unſerem Falle geht aus dem Bis— herigen als etwas Selbſtverſtändliches hervor, daß dasſelbe nur auf reflektirtem Lichte beruht. Die Leuchtpunkte der Ellritze, wenn ſie durch Verhältniſſe der Oertlichkeit, einfallendes Licht und Temperatur als ſolche ſich darſtellen, ſind auf die gleiche Linie mit den durch ein Tapetum leuchtenden Augen und den „augenähnlichen Organen“ gewiſſer Fiſche zu bringen. Zum Schluſſe möchte ich noch in's Gedächtniß zurückrufen, daß vor nun gerade hundert Jahren Goethe über eine von ihm gemachte Beobachtung Nachricht gibt, die mir das genaue Seitenſtück zu der Kner'ſchen Mittheilung zu bilden ſcheint — wahrſcheinlich ſogar bis auf die Fiſchart herab. Mitten in der Unruhe des Lagerlebens, während des Feldzuges nach Frankreich, immer— fort auf das „Phänomen der Farbe“ achtſam, ſieht Goethe auf einer Wieſe einen trichter— förmigen Erdfall, gefüllt vom reinſten Quellwaſſer, oben von etwa dreißig Fuß im Durch— meſſer. Kleine Fiſche lebten in dem klaren Waſſer und ſpielten nach ihren Bewegungen in verſchiedenen Farben. Die Erſcheinung wird ihm vollkommen klar, als er an einer Scherbe Steingut, welche in den Trichter gefallen war, ebenfalls die ſchönſten prismatiſchen Farben gewahrte und durch Scherbenſtücke, die er ſelber hineinwarf, bemerken konnte, daß ſie zuletzt als kleine weiße Körper, ganz überfärbt in Geſtalt eines Flämmchens am Boden anlangten. Schon dem Agricola ſei die Erſcheinung bekannt geweſen und letzterer habe ſich bewogen geſehen, ſie unter die „feurigen Phänomene“ zu rechnen. Nahrung für Forellenbrut. Dem Fiſchzüchter, Herrn Riedel in Heidelberg, iſt es gelungen, aus grünen Heringen ein Brutfutterpulver herzuſtellen, welches von der Brut gerne und mit Erfolg angenommen wird. Die friſchen Heringe werden nach einer beſonderen Vorſchrift abgekocht, entrippt, getrocknet und ſodann fein pulveriſirt. Früher verwendete Herr Riedel zu demſelben Zwecke auch mit Erfolg fein pulveriſirte Eintagsfliegen und Uklei. Da es in jedem Jahre vorkommt, daß an unſern Küſten Heringe in ſolcher Menge gefangen werden, daß dieſelben nicht mehr verkäuflich ſind, ſondern oft als Dünger ver— werthet werden müſſen, ſo dürfte es angezeigt ſein, der Verarbeitung dieſer Maſſen zu Futter für Jungbrut größere Aufmerkſamkeit zu ſchenken, da bekanntlich das Bedürfniß nach einem geeigneten Kunſtfutter namentlich für alle unſere Salmoniden allſeitig empfunden wird. Ertrag der Fiſcherei in Dänemark. Nach dem auf Verlangen des Däniſchen Miniſteriums des Innern von Herrn Flottenkapitän Drechſel ausgearbeiteten Fiſchereibericht pro 1890/91 belief ſich der Werth der geſammten Fiſchereiausbeute in dem Berichtsjahre auf 3 “728,110 Kronen = 4194123 ⅜ Reichsmark. Der Durchſchnittsverdienſt für jeden Fiſcher betrug 870 Kronen; es beſchäftigten ſich mit der Fiſcherei 202 Kutter und 133 Boote. Ein Zug Aale auf der Wanderſchaft im Main wurde von Herrn L. Buxbaum, Raunheim a. Main beobachtet und im „Zoolog. Garten“ XXXIII. Jahrgang Heft 1 genauer beſchrieben. Wir entnehmen der Schilderung nachſtehende Angaben. Am 1. Juli v. J. kam ein jo großer Zug Aale, mainauſwärts ziehend, an dem Fiſchpaß zu Raunheim an, daß bald die fünf kaſtenartigen Teraſſen des Fiſchpaſſes mit Aalen vollſtändig gefüllt waren 1 — und immer noch große Maſſen nachzogen. Die meiſten hatten eine Länge von 20 bis 30 em, doch ſah ich dabei manchmal auch recht große ausgewachſene Exemplare. Dieſe alten Thiere, mitunter von rieſiger Länge, hielten ſich mehr auf dem Grunde und kamen nur vereinzelt und vorübergehend an die Oberfläche, während die jungen Aale das ganze Waſſer belebten und maſſenhaft an der Oberfläche herumſchlängelten. Der Uebergang aus einer Teraſſe in die zunächſt höhere koſtete die Aale große Anſtrengung, denn die Wände der fünf Ab— theilungen des Fiſchpaſſes ſind ſenkrecht und der Waſſerfall iſt ſo ſtark, daß ſie ſich nicht halten können und immer wieder zurückgeworfen werden. Die Aale können dieſe Hinderniſſe nicht überſpringen wie die anderen Fiſche, ſondern müſſen ſie durch Anklammern an die Wände und Fortſchlängeln zu überwinden ſuchen. So hat der Zug Tag für Tag bis zum 12. Juli gewährt, und es müſſen in dieſer Zeit ungeheuere Mengen den Paß durch— wandert haben. Da nun durch dieſen gewaltigen Zug erwieſen iſt, daß auch die Aale in großer Geſellſchaft im Main aufwärts ziehen, wohl bis dahin, wo das Waſſer noch reiner iſt als hier, ſo könnte man dieſen Thieren den Durchzug durch die fünf Fiſchpäſſe dadurch erleichtern, daß man Aalleitern anbrächte. Anm. d. Red.: Die etwa 20 bis 30 em langen Aale ſind ein- bis zweijährige Fiſche geweſen, bei welchen man ſchon früher das Aufſteigen gegen den Strom beobachtet hat. Gewöhnlich haben die im Frühjahr in unſere Flüſſe aufſteigenden jungen Aale, die ſog. Montee, ihre Wanderung ſtromaufwärts bereits mit Eintritt der kalten Jahreszeit beendet, allein Verſpätungen bis in das zweite Jahr hinein kommen gelegentlich vor. Ein ſolcher Fall iſt der oben beſchriebene. Woher aber die alten erwachſenen Thiere in ſolcher Maſſenhaftigkeit hergekommen ſind, erſcheint nicht ganz klar. Sollte hier nicht eine Täuſchung vorliegen? V. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei-Verein. Der Oberpfälziſche Kreis⸗Fiſcherei-Verein hat nachſtehende Fiſchotter⸗Prämien vertheilt: Im III. Quartal 1891 an 12 Bewerber für erlegte 18 Stück 108 l " IV; " " „ 22 n " " 32 " 192 2 zuſammen an 34 Bewerber für erlegte 50 Stück 300 M. VI. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 22. April Zufuhren genügend, Zander und Seezungen knapp Geſchäft lebhafter, Preiſe mäßig. Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte JS CC 60 —75 33 Winter⸗Rheinlachs. . per Pfund 325 nden 102 63 Oſtſee lach „ 50 kg | 140—150 Dich — 13—22 Flundern, gr. „ Schock 200-250 Karpfen, groß 90 — do mittel, Pomm. 0 9 90 do. kleine 60— 70 — enn 1 a, 50—70 FF an ae. 107 50 Bücklinge, Strall . . 5 5 100 CCC 22—26 25—30 Doch!: 7 5 350 eee 2⁵ 11—19 Shell... „ Stiege | 060—200 CCC 135—136 80—100 Aale groge. „ Pfund 120 Oſtſee lachs — 85—87 SEI erg 5 3 130— 140) Ruſſiſcher Lachs .. — — einge er u), „ Schock | 1000—1200 Inserate. Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke, Tharandt (Königreich Sachsen) empfiehlt ausſetzungsfähige Brut der e r 10 Mark das Tauſend 5 7 eee 1 5 5 5 5 „ Suiblingsfreugung . . . . 30 „ 5 9 2 „ Regenbogenforelle . 30 „ 0 Ueberall größere Poſten nach Vereinbarung weſentlich billiger. 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Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno ae in Münden: für die Redaktion F Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in Mü nchen. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 10. Mai 1892. . ̃ . ae ůmuͥud mm / Ü nl 3 in ee Filcherei⸗ Zeitung. Inſerate die 1 ſpaltige Petitzeile Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal. 15 Pfg., die 2.ſpaltige 30 Pfg. — Abonnementspreis: jährlich 4 Mark. Ih Redaktions 2 ) Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue to e 90 8h l N Bons 2 Buchhandlungen. — Für Kreuzband. d Adminiſtrationsadreſſe: München, zuſendung 1 Mark jährlich Zuichlag, er Sendlingerſtraße 48/2 1. Bäneriſchen FilchererZeitung. Organ für die defammtinterellen der Filherei, lomwie für die Beſtrebungen ler giſchere -Dereine: in Sonderheit Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Hachſen, Württemberg, Baden, des Beſldeulſchen Fiſchere-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Vellerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Tiſcherei-Perein. N Nr. 11. „%% München, 10. Mai 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl Inhalt: I. Der erſte Württembergiſche Fiſchereitag. — II. Statiſtik der im Königreich Bayern beſtehenden Fiſcherei-Vereine nach dem Stand des Jahres 1890. — III. Fiſcherei in der Schweiz. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Der erſte Württembergiſche Jiſchereitag. (Fortſetzung.) Dr. Sieglin: Ich habe für alle Fälle einen Entwurf zu Statuten ausgearbeitet und will denſelben, wenn Sie es wünſchen und dies vielleicht zur Beruhigung einzelner Herren dient, gerne verleſen. 8 Der auf allgemeinen Wunſch ſofort vorgetragene Entwurf lautet: f § 1. Zweck des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins iſt: Hebung der Fiſcherei Rund Fiſchzucht in Württemberg (und eventuell Hohenzollern). 4 Der Württembergiſche Fiſcherei-Verein ſchließt fi) dem Deutſchen Fiſcherei-Verein an und hat ſeinen Sitz in Stuttgart. 2 $ 2. Der Vereinsvorſtand beſteht aus: 1 a) einem erſten Präſidenten, . b) einem zweiten (ſtellvertretenden) Präſidenten, ö c) einem Schriftführer, 5 d) einem Kaſſier,, e) zwölf Beiſitzern, De welche auf drei Jahre gewählt werden. Bei etwa eintretender Vakanz ergänzt ſich der Vorſtand durch Kooptation für den Reſt der Wahlperiode. § 3. Der Vorſtand ernennt in thunlichſt allen Theilen des Landes Vertrauensmänner, welche die Intereſſen des Vereins beſonders zu fördern berufen ſind. § 4. Der Verein beſteht aus: a) perſönlichen Mitgliedern, b) korporativen Mitgliedern, c) Ehrenmitgliedern. Als korporative Mitglieder können ſich anſchließen: Fiſcherei-Vereine in Württemberg und Hohenzollern, landwirthſchaftliche Vereine, Gemeinden, Korporationen, Geſellſchaften ꝛc. ꝛc. Dieſelben bezahlen einen am 1. Januar fälligen Jahresbeitrag von 5 Mark, ſolche Fiſcherei-Vereine und Fiſcherei-Verbände, welche mehr als 50 Mitglieder haben, 10 Mark, perſönliche Mitglieder 2 Mark. Ehrenmitglieder ſind nicht verpflichtet, einen Beitrag zu leiſten. Alle zahlenden Mitglieder eines angeſchloſſenen Fiſcherei-Vereins ſind dadurch auch Mitglieder des Landes-Fiſcherei-Vereins. § 5. Das Vereinsorgan iſt die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ in München. Dieſelbe wird allen Mitgliedern, welche weitere 2 Mark jährlich bezahlen, monatlich frei in's Haus geliefert. Vier Wochen vor jedem Quartalabſchluß reichen die angeſchloſſenen Vereine dem Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Verein ein Verzeichniß derjenigen Mitglieder ein, welche das Vereinsorgan wünſchen. § 6. In den erſten Monaten des Jahres wird eine Generalverſammlung abgehalten. Auf derſelben ſoll der Ort, an welchem die nächſte Verſammlung ſtattfinden ſoll, beſtimmt werden. Dabei wird in Ausſicht genommen, jede dritte Verſammlung etwa im Mittel— punkt des Landes abzuhalten. § 7. Der Austritt eines Mitgliedes muß dem Schriftführer vor dem 1. Dezember angezeigt werden. Später ſich abmeldende Mitglieder haben den Vereinsbeitrag und eventuell den Abonnementsbeitrag für die Zeitſchrift für das ganze nächſte Kalenderjahr zu entrichten. $ 8. Bei Generalverſammlungen wie bei Vorſtandsſitzungen entſcheidet einfache Majorität der Anweſenden. Nur für Statutenänderungen ſind 75 Prozent der abgegebenen Stimmen nothwendig. Von einer Spezialberathung dieſes Entwurfes nimmt die Verſammlung, der un— genügenden Zeit und Vorbereitung wegen, Abſtand, überläßt deſſen Begutachtung den einzelnen Vereinen und erwartet ſeine definitive Geſtaltung von der nächſten Landesverſammlung. Nur die ſofortige Regelung der Mitgliederbeiträge und die Beſtellung des Verwaltungsrathes, als Grundlage der Exiſtenz und Thätigkeit des Landes-Vereins, hält dieſelbe für geboten. von Schad- Ulm erklärt, er wolle feinen Widerſpruch gegen einen Landes-Verein nicht aufrecht halten, finde es aber für nothwendig, daß eine richtige Auswahl bei Beſetzung des Ausſchuſſes getroffen werde und dafür zu ſorgen ſei, daß die Mitgliederbeiträge in den Landes-⸗Verein wo möglich höher angeſetzt werden als die höchſten Beiträge von Lokal— ꝛc. Vereinen, weil ſonſt viele Mitglieder, die den letzteren angehören, aus denſelben austreten und ſich beim Landes-Verein anmelden würden; damit wäre der Landes-Verein kein Nutzen, ſondern ein Schaden für die Fiſcherei. Käßbohrer, Vorſtand des Ulmer Fiſcherei-Vereins beantragt, den Beitrag der perſönlichen Mitglieder keinenfalls unter 4 Mark zu ſtellen, um einer Konkurrenz mit den Lokalvereinen zu begegnen, die mitunter, wie z. B. der Ulmer Verein einen Jahresbeitrag von 4 Mark haben. Freiherr Hans von Ow ſpricht ſich dafür aus, daß fraglicher Beitrag auf mindeſtens 4 Mark geſtellt werde. Dr. Sieglin empfiehlt den in ſeinem Entwurf vorgeſehenen niederen Beitrag, um | damit dem Verein mehr Mitglieder zuzuführen, wogegen der Vorſtand des Oberſchwäbiſchen Gau-Vereins wünſcht, daß die Einzelnmitglieder möglichſt in Lokalvereinen fi) zufammen: finden mögen, für welchen Zweck der höhere Beitrag wohlbegründet erſcheine. Die Abſtimmung ergibt eine große Mehrheit für einen Jahresbeitrag der dem Landes-Verein beitretenden per— ſönlichen Mitglieder von 4 Mark. Mit dem in dem Statutenentwurf für die korporativen . ˙ U ⁰ẽmuů Km un 8 Mitglieder beantragten Beitrag von 5 beziehungsweiſe 10 Mark iſt die Verſammlung ein— verſtanden. Vom Vorſtand des Oberſchwäbiſchen Vereins wird dieſer Beſtimmung die Aus— legung gegeben, daß bei Gau-Verbänden nur dieſe, nicht auch die denſelben angeſchloſſenen Zweigvereine einen Beitrag zum Landes-Verein ſchuldig ſeien. Dr. Sieglin eröffnet hierauf der Verſammlung, daß er mit der Redaktion der Allgemeinen Fiſchereizeitung in München eine Uebereinkunft getroffen habe, dergemäß die Mitglieder der württembergiſchen Fiſcherei— Vereine dieſe Zeitung um den Preis von 2 A pro Jahr erhalten, ſomit den in den Landes— Verein eintretenden Mitgliedern bei Zahlung von jährlich 6 M dieſes Blatt franko geliefert wird. Hieran wird das Erſuchen geknüpft, es wolle dieſe Einrichtung in weiteſten Kreiſen der Fiſchereigenoſſen bekannt gegeben und die Abonnements auf die Zeitung bis Ende März an ihn übergeben werden. Der Vorſitzende macht nun den Vorſchlag, die Beiſitzer der Vorſtandſchaft des Landes— Vereins zu wählen. \ von Schad-Ulm iſt dafür, dieſe erſte Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes den einzelnen Vereinen zu überlaſſen, Dr. Fickert ſtimmt dieſer Anſicht bei und beantragt in den Vereinsvorſtand 15 Beiräthe zu wählen. Bailer-Ulm ſpricht gegen die Ueber— tragung dieſer Wahl an die Vereine und hält die heutige konſtituirende Verſammlung hiezu für kompetent. Dr. Sieglin ſtimmt dieſer Anſicht bei und will die Verſammlung ſofort in dieſe Wahl eintreten. Auf mehrſeitige Vorſchläge werden nun gewählt folgende 15 Herren: Käßbohrer Matth., Schiffermeiſter zu Ulm, Rau, Oberförſter zu Tübingen, Fickert, Dr., am zoologiſchen Inſtitut in Tübingen. Schmid, Stadtſchultheiß in Friedrichshafen, Krauß, Forſtverwalter in Schwäbiſch-Hall, Faber Hermann sen., in Heilbronn, Steinhardt, Oberamtspfleger in Ellwangen, Daiber, Kollaborator in Laupheim, Maier, Fiſcher in Böttingen, O.-A. Neckarſulm, Preſſel, Stadtpfarrer in Creglingen, O.-A. Mergentheim, Elſäſſer, Mechaniker in Vaihingen a./ F. A. O.-A. Stuttgart, von Schad -Mittelbiberach, Landgerichtspräſident a. D. zu Ulm, Duttenhofer, Geheimer Kommerzienrath in Rottweil, Nagel Oberförſter in Rottenburg a. /N., Weiß, J. G., Ornatfabrikant in Biberach, Gemäß dieſer Wahlen hat nun der Vorſtand des Landes-Vereins einſchließlich ſeiner beiden Präſidenten und ſeines Schriftführers aus 18 Mitgliedern zu beſtehen und ſoll ſeine Beſchlüſſe (in Anwendung des S 8 des Statutenentwurfs) mit einfacher Stimmenmehrheit ſeiner Mitglieder faſſen können. Die Beſtellung eines Kaſſiers wird dem Präſidium über— laſſen, nach deſſen Erklärung werden vorerſt die Kaſſengeſchäfte des Vereins von dem k. Hof— jagd⸗Sekretariat in Stuttgart (Fürſtenſtraße Nr. 1) beſorgt werden. Die Beſtimmung des Ortes der nächſten Generalverſammlung wird dem bei Gelegenheit des Deutſchen Fiſcherei— tages in Friedrichshafen zuſammentretenden Vorſtand übertragen. Der Vorſitzende ſtellt nunmehr, nachdem der Landes-Verein eine Thatſache geworden und ſein Verwaltungsorgan geſchaffen iſt, den Antrag: „Seine Majeſtät, König Wilhelm II. von Württemberg, um huldvollſte N Uebernahme des Protektorats des Württembergiſchen Landesfiſcherei-Vereins ehrerbietigſt zu bitten.“ Dieſem Antrag zollt die Verſammlung ihren vollſten Beifall und erſucht das Präſidium um deſſen entſprechende Ausführung. Dr. Sieglin: Nachdem ſich zu meiner großen Freude der Württembergiſche Landes— fiſcherei⸗Verein konſtituirt hat, möchte ich mir erlauben, noch einige Worte beizufügen. Ich würde Ihnen vorgeſchlagen haben, zum Ehrenmitglied unſeres neuen Vereins den langjährigen und verdienſtvollen bisherigen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, 128 — k. Kammerherrn Herrn Dr. von Behr auf Schmoldow in Pommern zu ernennen, wenn dieſer hervorragende Förderer der Fiſchzucht nicht vor wenigen Wochen — am 14. Januar d. J. — aus dieſem Leben abberufen worden wäre. Die meiſten Landesfiſcherei-Vereine Deutſchlands, ſelbſt der Magiſtrat Berlins, haben der Wittwe ihr Beileid ausgeſprochen und Kränze oder Palmblätter auf dem Grabe des theuren Entſchlafenen niederlegen laſſen. Wir Württem— berger haben aber ganz beſonders Veranlaſſung, Herrn von Behr dankbar zu ſein. Viel— leicht Niemand in dieſer großen Verſammlung hat in gleicher Weiſe wie ich es erfahren dürfen, welch großes Maß von Zuneigung und Vorliebe derſelbe unſerer engeren Heimath bei jeder Gelegenheit bewieſen hat. Die Einbürgerung des Wales im Donangebiet, des Zanders, des Forellenbarſches, mehrerer höchſt werthvoller nordamerikaniſcher Salmoniden in Württemberg iſt in erſter Linie Herrn von Behr zu verdanken und die ausgedehnte und ſo erfolgreiche künſtliche Vermehrung der Felchen im Bodenſee wäre ohne Mitwirkung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins nicht möglich geweſen. Dieſes Wohlwollen für alle unſere Beſtrebungen kam faſt in jedem ſeiner Briefe zum Ausdruck. Doch ſo recht charakteriſtiſch iſt der vorletzte Brief, den ich im Dezember vorigen Jahres von ihm erhielt. Er brachte ſeine Entſcheidung auf mein Geſuch um Zuwendung von Fiſcheiern und Brut für unſeren Verein. Ich ſah demſelben mit etwas ſchlechtem Gewiſſen entgegen, denn ich fürchtete, doch gar zu weit gehende Anträge geſtellt zu haben. Allein der Brief begann in liebenswürdigſter Weiſe mit den Worten: „Sie wollen wohl Württemberg zu einem Muſterſtaat der Piſei— cultur machen? da geſtatten Sie gewiß, daß ich Sie ein wenig dabei unterſtütze“. Und in dem letzten 8 Seiten umfaſſenden Brief, den Herr von Behr wenige Tage vor ſeinem Tode noch mit zitternder Hand unterſchrieb, heißt es: „ich bin bettlägerig, kann aber ſchon wieder viel an meine lieben Fiſche denken und da ich den lieben Meinigen diktiren darf, ſo ſoll dies einen langen, langen Sieglin-Brief geben“. Wen erinnert dies nicht an die letzten Worte unſeres Heldenkaiſers Wilhelm? „Ich habe nicht Zeit, müde zu ſein“. Nun meine Herren, ein Mann, der, wie der bisherige Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins mit ſeltener Energie und Selbſtloſigkeit wirkte, ein Edelmann durch und durch, der ebenſo Kaiſern und Königen wie ſchlichten Fiſchern gegenüber ſtets den richtigen Ton anzuſchlagen, Alle aber für die Fiſchzucht zu begeiſtern wußte, der Einzige, der wohl je durch ſeine Ver— dienſte um Hebung der Fiſcherei ſich den Doktorhut honoris causa von einer deutſchen Univerſität erworben hat, der für Das, was wir uns als das Ziel unſeres Strebens vor— geſetzt haben, bis zum letzten Athemzug unermüdlich thätig war, verdient unſeren herzlichſten, innigſten Dank für alle Zeiten! Laſſen Sie uns nun unſerer Verehrung und unſerem Danke dadurch Ausdruck geben, daß wir beſchließen: „der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein ſpricht der Wittwe des Herrn von Behr und dem Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins aufrichtigſtes Beileid aus und läßt auf dem Grabe des Herrn von Behr einen Lorbeerkranz niederlegen. Dieſer Antrag wird einſtimmig angenommen und Herr Kommerzienrath Klötzle von Tübingen erbietet ſich ſofort, die Koſten für die Beſchaffung und Verſendung des Kranzes zu übernehmen. Für dieſe Liberalität ſpendet die Verſammlung Herrn Kommerzienrath Klötzle ihren Dauk. Nun wird der Referent zu Punkt 4 der Tagesordnung um ſeinen Vortrag gebeten, damit denſelben die etwa mit dem Schnellzug abreiſenden Oberländer noch zu hören bekommen, worauf Profeſſor Dr. Sieglin ausführt: Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat beſchloſſen, die ſechste deutſche Fiſchzüchterkonferenz in Verbindung mit dem vierten deutſchen Fiſchereitag im nächſten Sommer in Friedrichshafen abzuhalten. Nach Vereinbarung mit unſerer Centralſtelle für die Landwirthſchaft iſt dafür die Zeit vom 29. bis 31. Auguſt feſtgeſetzt worden. Die nicht nur aus Württemberg und den verſchiedenſten deutſchen Ländern, ſondern auch aus der Schweiz, Oeſterreich, Holland u. ſ. w. vorausſichtlich zahlreich erſcheinenden Gäſte werden am Abend des 28. Auguſt ſich im Kurhaus verſammeln. Der 29. Auguſt iſt für die Fiſchzüchterkonferenz reſervirt. Es iſt das ein Internum des Deutſchen Fiſcherei— Vereins. Letzterer ladet dazu eine Anzahl Vertrauensmänner perſönlich ein und zieht dieſelben insbeſondere wegen zweckmäßiger Verwendung der von ſeiten des Reichs zur Verfügung geſtellten Geldmittel zu Rathe. Am Vor- und Nachmittag des 30. und Vormittag des 31. Auguſt finden die Verhandlungen des Fiſchereitages ſtatt. Dieſelben ſind öffentlich. 129 Für den Nachmittag des 31. Auguſt iſt eine Bodenſeefahrt in Ausſicht genommen. Außerdem wird die Brutanſtalt im k. Schloßgarten, in welcher womöglich die wichtigſten Bodenſeefiſche zur Schau geſtellt werden ſollen, beſichtigt und eventuell eine Exkurſion nach den Teichen bei Wolfegg gemacht werden. Ein Komitee beſtehend aus Vertretern der Stadt und des dortigen Fiſcherei-Vereins, wird ſich bemühen, den Aufenthalt in der freundlichen Stadt Friedrichshafen ſo angenehm wie möglich zu machen und insbeſondere Wohnungen vermitteln. Ich möchte nun bitten, daß alle Fiſcherei-Vereine Württembergs möglichſt viele Vertreter insbeſondere zu dem eigentlichen Fiſchereitag — 30./31. Auguſt — entſenden. Wir wollen zeigen, daß wir die Ehre zu würdigen wiſſen, die uns dadurch erwieſen wird, daß ſo viele hervorragende Fiſchzüchter bei uns zuſammenkommen, wir wollen aber auch die ſich bietende Gelegenheit benützen, um unſere Kenntniſſe bei den gewiß ſehr lehrreichen Verhandlungen zu bereichern. Da jedoch die Reiſe mit Opfern für die Feſttheilnehmer verknüpft iſt und nicht alle Vereine in der Lage ſein werden, dafür große Aufwendungen zu machen, ſo möchte ich vor— ſchlagen, die k. Centralſtelle um Reiſezuſchüſſe zu bitten. Am zweckmäßigſten wäre es wohl, wenn denjenigen Vereinsmitgliedern, welche nach Friedrichshafen kommen, die Auslagen für eine Fahrkarte dritter Klaſſe erſtattet werden könnte. Dieſem Antrage entſprechend wird beſchloſſen: den Vorſtand zu beauftragen, ein ſolches Geſuch der k. Centralſtelle zu unterbreiten. Herr Direktor von Ow erklärt hierauf, daß er dem Württembergiſchen Landes— Fiſcherei-Verein ſeine volle Sympathie entgegen bringe und wenn er auch noch nicht ſagen könne, ob er einem derartigen Geſuch, wenn es an die Centralſtelle gelange, werde entſprechen können, ſo werde er doch jedenfalls in der Sache thun, was ihm möglich ſei. Stadtſchultheiß Schmid von Friedrichshafen nimmt nun das Wort zu folgender Anſprache an die Verſammlung: Hohe Herren! Entſchuldigen Sie gütigſt, wenn ich bei der vorgerückten Zeit mir erlaube, einige wenige Worte an Sie zu richten. Ich möchte im Anſchluß an die freund— lichen Worte des Herrn Profeſſors Dr. Sieglin im Namen der Stadt Friedrichshafen und des Württembergiſchen Fiſcherei-Vereins am Bodenſee, deſſen Vorſtand ich bin, vor Allem beſtätigen, daß dieſe beiden Korporationen hocherfreut ſind über den Entſchluß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, die Fiſchzüchterkonferenz und den deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen abzuhalten. Die Stadt und der Verein werden ſich nach Kräften bemühen, allen Beſuchern des Fiſchereitages gute Unterkunft und recht vergnügte Tage zu verſchaffen. Ich darf mir erlauben, von meinem Standpunkt aus jetzt ſchon alle Fiſcherei-Vereine des Landes, alle Fiſchzüchter, Fiſcher und Fiſchereiliebhaber aus Süd und Nord, Oft und Weit zum Beſuch des Fiſchereitages herzlich einzuladen. Mit den Veranſtaltungen, welche bei dieſem Anlaß als nothwendig oder wünſchens— werth erſcheinen werden, haben wir uns auf Veranlaſſung der k. Zentralſtelle für die Land— wirthſchaft bereits beſchäftigt, haben aber eine Beſchlußfaſſung ausgeſetzt bis nach Abhaltung der heutigen Verſammlung. Nachdem wir Anhaltspunkte gewonnen haben für die Beant— wortung der Frage, welche Art und welchen Umfang die lokalen Arrangements anzunehmen haben, werden wir alsbald für dieſelben in Thätigkeit treten. Die gütige Zuſage der thun— lichſten Unterſtützung des Unternehmens, welche der Herr Präſident Freiherr von Ow im Namen der k. Zentralſtelle ſoeben gemacht hat, darf ich mir vielleicht erlauben, als aus— gedehnt zu betrachten auf jene lokalen Veranſtaltungen. Der Unterſtützung des heute ge— gründeten Landes Fiſcherei-Vereins darf ich mich wohl verſichert halten; vom Oberſchwäbiſchen Fiſcherei⸗-Verein bin ich ſeitens feines Vorſtandes bereits im Beſitze einer diesbezüglichen Zuſage. Wir ſind für jede Förderung des Unternehmens durch die k. Regierung wie durch die Fiſcherei⸗Vereine dankbar und glauben, darauf rechnen zu dürfen im Hinblick einerſeits auf den Umſtand, daß es ſich ſo recht eigentlich um eine Repräſentation des Landes handelt, den Fiſchereiintereſſenten des deutſchen Reiches, wie der außerdeutſchen Bodenſeeuferſtaaten gegenüber, und andererſeits darauf, daß die Leiſtungsfähigkeit der Stadt, wie unſeres Fiſcherei— Vereines den kleinen Verhältniſſen entſprechende Grenzen hat. Zu Punkt 2 der Tagesordnung erſtattet Dr. Fickert — Tübingen Bericht: Wenn ich kurz über die Erfahrungen berichten ſoll, welche mit den vor nunmehr zwei Jahren er— ar laſſenen neuen Ausführungsbeſtimmungen zu unſerem Fiſchereigeſetz gemacht worden find, jo muß ich mich in der Hauptſache auf das beſchränken, was wir bei uns in Tübingen zu beobachten Gelegenheit hatten. Ich darf aber wohl annehmen, daß ich im Sinne aller An— weſenden handle, wenn ich ausſpreche, daß durch dieſe neuen Vollzugsvorſchriften ein großer und weſentlicher Schritt zur Hebung und Beſſerung der Fiſcherei und Fiſchzucht in Württem— berg geſchehen iſt, wenn auch im Einzelnen Mancher hier oder dort Wünſche nach Aenderungen einiger Beſtimmungen haben mag. Unter den Vorſchrifſten, welche gewiß den allgemeinen Beifall gefunden haben, möchte ich zuerſt die des $ 4 hervorheben, welche die Kenntlichmachung der ohne Beiſein des Fiſchers zum Fang ausliegenden Fiſchereigeräthe anordnet, wenn ich auch daran zweifeln möchte, daß dieſelbe ſchon überall durchgeführt iſt. Dieſe Beſtimmung ermöglicht aber, wenn ſie ſtreng durchgeführt wird, leicht die Konfiskation von Fiſchzeug, welches von Unberechtigten aus— gelegt worden iſt und unter Umſtänden kann dasſelbe auch zur Ermittlung des Fiſch— frevlers dienen. Die in dem folgenden Paragraph aufgezählten Fangverbote ſind gewiß ebenfalls nur gutzuheißen, aber es darf doch wohl hervorgehoben werden, daß wenn einmal für Seen die Anwendung von Fiſchgeeren und Gabeln zum Jang großer Fiſche geſtattet werden kann, dies billigerweiſe auch zum Fange großer Barben in Flüſſen geſchehen ſollte, da ſolche Barben, nebenbei ſehr gefährliche Laichräuber, auf andere Weiſe, wie mir die anweſenden Fiſcher wohl bezeugen dürften, kaum zu fangen ſind. Im Uebrigen möchte ich darauf hinweiſen, daß die Fiſchgabeln noch an vielen Orten rechtswidrig im Gebrauch ſind. Was die im 8 8 angegebenen Mindeſtmaaße betrifft, ſo ſind dieſelben auf Grund der bekannten Neckarkonvention feſtgeſetzt worden. Daß ſie im Allgemeinen etwas gering aus— gefallen ſind, iſt nicht zu leugnen, aber hier kann ja Jeder ſich ſelbſt Hilfe ſchaffen, indem er einfach ſich an die Mindeſtmaaße nicht kehrt, ſondern nur ſolche Fiſche dem Waſſer entnimmt, welche auch wirklich marktfähig ſind. So halten wir es in Tübingen, daß kein Fiſch — von Aeſchen und Forellen natürlich abgeſehen — dem Waſſer entnommen wird, der nicht mindeſtens über 1/2 Pfund ſchwer iſt. Denn von rechtswegen ſollte jeder Fiſch wenigſtens einmal in ſeinem Leben zum Laichen kommen; geſchieht dies, ſo wird der Fiſchſtand ſich von ſelbſt heben, ohne daß man viel künſtlich nachzuhelfen braucht. Was nun die in $ 10 der Ausführungsbeſtimmungen angezeigten Schonzeiten betrifft, ſo konnten hier natürlich blos die Durchſchnittslaichzeiten zu Grunde gelegt werden. Daß das jeweilige Wetter auf das Laichen der Fiſche den allergrößten Einfluß hat, iſt zu bekannt, als daß ich darüber irgend etwas zu ſagen brauchte. Ich will nur darauf hinweiſen, daß infolge des ungünſtigen Sommers 1888 die Aeſchen, von denen wir einen ziemlichen Beſtand haben, bei Tübingen gar nicht zum Laichen gekommen ſind. Sie wurden nach der Schon— zeit in dem erwähnten Jahre in äußerſt abgemagertem Zuſtande, wie er die Folge des ſogenannten „Verbrennen“ der Eier beziehungsweiſe der Milch zu ſein pflegt, angetroffen. Nun iſt zwar in § 12 eine Aenderung der Schonzeiten vorgeſehen, eine ſolche wird aber immer mit großen Umſtändlichkeiten verknüpft ſein. Ehe die vorgeſchriebenen Einvernehmungen erfolgt ſind und das verlangte Gutachten eingeholt iſt, wird wohl in den meiſten Fällen die Zeit für eine Aenderung vorüber ſein, da die betreffenden Anträge ja ſelbſtverſtändlicherweiſe erſt in letzter Stunde geſtellt werden können. Hier erſcheint auch, wenigſtens was eventuelle Verlängerung der Schonzeit anbetrifft, Selbſthilfe angezeigt. Man ſchone leben ſo lange, bis die Fiſche abgelaicht haben. Die günſtigen Folgen werden ſich dann ſchon von ſelber zeigen. In 8 13 vermiſſe ich zwei Beſtimmungen: erſtens das Verbot des Feilhaltens von Fiſchen in zubereitetem Zuſtande in Gaſtwirthſchaften u. ſ. w. während der Schonzeit. Es mag auf den erſten Blick ſcheinen, als ob das auch einfach unter den Begriff des Feil— haltens oder Verkaufens fiele. Abgeſehen aber davon, daß in einem konkreten Falle ein Oberamt Anſtand nahm gegen einen Gaſtwirth dieſerhalb einzuſchreiten, möchte ich darauf hinweiſen, daß in der bayeriſchen Landesfiſchereiverordnung vom 4. Oktober 1884 dieſem Gegenſtand beſondere Aufmerkſamkeit geſchenkt iſt. Dort heißt es in $ 2, 4: „Dieſes Verbot erſtreckt ſich insbeſondere auch auf das Feilhalten und den Verkauf von rohen oder zubereiteten Fiſchen ſolcher Art in Gaſthäuſern, Reſtaurants, Garküchen und ähnlichen Gewerbs— lokalen, ſowie auf das Auflegen von Speiſekarten mit Preisnotirungen für derlei Fiſche.“ 131 Eine Deklaration des §S 13 in obigem Sinne würde auf jeden Fall nur erwünſcht erſcheinen. (Fortſetzung folgt.) II. Statiftik der im Königreich Bayern beſtehenden Jiſcherei-Vereine nach dem Stand des Jahres 1890. Auf Grund amtlicher Quellen bearbeitet. = E Name und Sitz Bezirk 1. Oberbayern. 1| Bayer. Taudes-F.- Y. (bezw Dberbayer. Kreis- F.-Y.) 2 F.⸗V Altötting. 30 F.⸗V. Glonthal in In- dersdorf 5 B.⸗FJ V. Garmiſch . 75 Schongau . 5 Münchner Stadt -% - Genofjenichaft . 7 F.⸗Club Burghauſen 8 F.⸗V Schwaben . EF 9 F.⸗Club bee 100 F.⸗V. Trojtberg . 11 F. V. Erding *) 1890 nicht erhoben. Könige. Bayern (Oberbayern) B.⸗A. Alt⸗ ötting B.⸗A. Dachau und Freiſing B⸗A. Garmiſch B.⸗A. Schong. .. Stadt München Stadt Burghſn. Gem. Schwab., Forſtinning und Altenhofen .. Stadt Ingolſt . B.⸗A Troſtbg. ? Stadt Erding u. Altenerding II. Niederbayern. 12] Kreis- F. P. in Tandshut Niederbayern 13 F.⸗Z.⸗V. Deggendorf . StadtDeggend. 14 5-8. Landshut.. . B.⸗A u Stadt Landshut 15 F.⸗V Paſſau . . Paſſauu Umg. 160 F ⸗3.⸗V Straubing. Stadt u B.⸗A. Straubing 17 F 3.⸗V. Griesbach. .. B.⸗A. Griesb. 18] Bez.⸗F⸗V Bogen B.⸗A. Bogen 19 F.⸗V. Kelheim B.⸗A. Kelheim 20 F.⸗V. Pfarrkirchen .. Stadt Pfarrk. 21 F. ⸗V. Regen Gem. Regen 22 F.⸗V. Viechtach. B.⸗A. Viechtach 23 F ⸗Schutz⸗V. Vilshofen Vilshofen und Umgebung 24 F.⸗V. Wegſcheid . B.⸗A Wegſch. 25 F V. Wolfſtein . B.⸗A Wolfſt. III. Pfalz. 26 Mie Kreis T.. V. per Pfalz IV. Oberpfalz. 27 eee Y. in Regensburg 280 F ⸗V. Amber Regensburg Ambg. u. Umg 29 Diſtr.⸗F⸗V Riedenburg Diſtr. Riedenb 197 (0 53 100 230 99 260 Oberpfalz er 331 78 26 2 Name und Sitz Bezirk 8 8 30 Zweig⸗F⸗V Beilngries B.-A Beilngr.| 24 31 Bez ⸗F-V Schwandorf Diſtr Schwan— dorf 63 32] „ „Burglengenfeld Diſtrikt Burg— lengenfeld 28 3 „ Chan B⸗A Cham 56 344 „ „ Eſchenbach B-⸗A Eſchenb 46 3 „ „Kemnath BA Kemnath 44 36 „ „Nabburg .. . B⸗A Nabburg 46 37 „ „ Neumarkt... B.⸗A.Neumrkt. 73 38 „ „Neunburg v. W. B.-A. Neun⸗ burg v W. 90 39 F.⸗V Floſſenburg .. . Floſſenburg u. Umgebung 85 40 F V. für das obere Naabgebiet in Neu— ſtadt WS NS Bezirksämter Neuſtadt, Kem- nath u.ein Theil v.Tirſchenreuth, 79 41 Bez ⸗F.⸗V Parsberg . B-A. Parsbg. 86 42 „ „Nittenau .. . Diſtr. Nittenau 25 434 „ „Roding „Diſtr. Roding | 48 44 „ „ an der Laaber zu Eichhofen Geb.der Laaber 20 5 „ „Sulzbach .. . B.⸗A. Sulzb. 112 46 F ⸗ V Tirſchenreuth- Waldſaſſen in Tir- NchesettBr 220.20 2. B.⸗A. Tirſchen⸗ reut 52 47 Bez.⸗F.⸗V. Vohenſtrauß B.-A Vohen⸗ ſtrauß 180 48 F ⸗V Waldmünchen . B-A. Wald⸗ münchen 34 V. Oberfranken. 49 Oberfränkiſch. Kreis-T.-D. in Bayreuth ... . - Oberfranken | 121 50 Siicher- u Schiffer⸗Ver⸗ ein Bamberg .. Bamberg 40 51 DOrt3-F V. Bamberg Gewäſſer zwi— ſchen Forchheim und Eltmann 120 2 f 8 Stadt Hof | 60 88 of A Hof 51 54 F V Scheßlitz Gebiet des Ellerbach bis unterh. Scheßlig) 14 55 Bez -5-B Bamberg II. Diſtrikte Bam- berg II und Burgebrach | 65 = Name und Sitz Bezirk 82 S Name und Sitz Bezirk 82 2 56 F V Kronach .. . . B.⸗A. Kronach 10 74 F V Memmingen“) . Stadt u B -A. 57 Sekt.-F.⸗V Münchberg B-A. Münchb. 47 Memmingen 35 58 Fiſchzucht-V. Selbitz . B.⸗A. Naila 40 75 Sektion des F-V. für 59 Fiſcher-Club a d. oberen Schwaben u Neuburg Pegnitz in Fiſchſtein Gem Höfen 11 in Neuburg“) .. .. Stadt u B -A. 60 O-F -W Stadtſteinach Stadtſteinach Neuburg 81 und Umgebung 32 76 F -V⸗Sekt. Kaufbeuren B-A Kaufb. 56 ) Nr. 52 und 53 vermuthlich identiſch. 1 nen) a 1 1 28 bo) RR indelheim | „Mindelheim 66 VI. Mittelfranken. 79 F. V Ae 5 61 Kreis- F.-9. in Ansbach Mittelfranken 441 Sonthofen... .. „Sonthofen 72 62 Orts⸗F V. Fürth ... Stadt u. B.⸗A 80 F -V. für den Bezirk Fürth 80 Zusmarshauſen . . „ Zusmars⸗ 634 „ „ Schwabach Stadt u BA. hauſen 33 Schwabach 55 ) Nr. 74 u. 75 ſind in der offiziellen Statiſtik doppelt 64 F.⸗V für Weißenburg gezählt. a S u. Umgebung Gebiet d. Alt- Zuſammenſtellung )). | mühl u. Rezat 20 65 O⸗-F V. Feuchtwangen Diſtrikt Feucht- | A. [B. Bezirks wangen 20 u 66 „ „ Gunzenhauſen B.-A. Gunzen⸗ | K re ie . ein haufen 39 | Mitgl. = 8 88 67 „ , für Hersbruck Zahl | a5 Er VOTe at Are B.⸗A. Hersbr.| 39 DT 7 2 - Oberbayern ... | 440 | 10 | 224| 11 | 664 „ Niederbayern.. 197 | 18 | 1175| 14 1372 68 Kreis -F.-9. in Würzburg Unterfrank u. Pfalz, 159 — — 1 159 Aſchaffenburg 356 Oberpfalz . . . .] 331 | 21 | 1295| 22 1626 69 Fiſchzuchtkonſortium in Oberfranken ... 121 on eee Villach Volkach 10 Mittelfranken .. 441 625 7 694 70 F.-V Gemünden . . . Diſtrikte Lohr, Unterfranken .. 356 2 300 3 | 386 | Gemünden u Schwaben... 504 | 9 | 469] 10 | 73 | Larlſtadt 20 | gönige. Bayern | 2549 Baar VIII. Schwaben. Wilhelm Merck. 711 71 Breis- T. P. in Angsburg Schwaben und „) Die hier gegebenen Zahlen ſtimmen nicht vollſtändig | Neuburg 504 mit den ohne Detailangaben in der „Zeitſchrift des k. bayer. 72 F.⸗V-Sekt. Dillingen . Stadt u. B.-A ſtatiſtiſchen Bureaus“, Jahrgang 1891 Heft 4 veröffent- | Dilli 3 lichten überein, ſiehe insbeſondere vorige Anmerkung. Die 9 95 ingen 40 ſeit 1890 eingetretenen Veränderungen wurden nicht be— 73 F.⸗V Kempten. B -A Kempten 58 rückſichtigt. III. FJiſcherei in der Schweiz. Aus dem Bericht des eidgenöſſiſchen Induſtrie- und Landwirthſchaftsdepartements über ſeine Geſchäftsführung im Jahre 1891 entnehmen wir über die Fiſcherei nachſtehende Angaben: Im Berichtsjahre haben die Kantone Zürich, Uri, Zug und Waadt ihre geſetzlichen Beſtimmungen über die Fiſcherei mit dem revidirten Bundesgeſetz über dieſe Materie vom 21. Dezember 1888 in Einklang gebracht. Seither folgte auch noch Solothurn, ſo daß gegenwärtig damit nur noch die Kantone Bern, Graubünden, Teſſin und Wallis im Rückſtande ſich befinden a Interkantonale Fiſchereikonventionen kamen zwiſchen den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen für den Zürcher- und Wallenſee, mit Einſchluß des Linthkanales, und zwiſchen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz und beiden Unterwalden für den Vierwald— ſtätterſee zu Stande. Da die Beſtimmung in Art. 5, Abſ 4 der bundesräthlichen Vollziehungsverordnung zum Bundesgeſetz über die Fiſcherei, welche beſagt: „bei der Kontrole der Netze und Geflechte iſt ein Mindermaß von ¼0 nicht zu beanſtanden“, von Fiſchern mißbraucht wurde, fo fanden wir uns veranlaßt, in einer Bekanntmachung im Bundesblatt (1891, V. 268) dieſelbe genauer zu präziſiren. Verſchiedene Kantone haben, geſtützt auf Art 4, letzter Abſ. des Bundesgeſetzes, um N Bewilligung zur Verwendung von Netzen in Bächen und See'n mit Maſchen von geringerer Weite als 3 cm nachgeſucht. Wir glaubten denſelben, wenigſtens theilweiſe, unter gewiſſen Bedingungen entſprechen zu ſollen. 2 | N Bu Auf Geſuch der Kantone Luzern, Schwyz und Zug haben wir dieſelben unterm 18. April 1891, geſtützt auf Art 15, Abſ 4 des Bundesgeſetzes, in Erwägung des geringen Ertrages der Fiſcherei im ſtrengen Winter 1890/91, ausnahmsweiſe ermächtigt, den Fang von Hechten und Egli im Zug erſee während der Frühlingsſchonzeit zuverläſſigen Fiſchern, immerhin unter der erforderlichen Kontrole zu geſtatten In gleicher Weiſe erhielt der Kanton Luzern unter demſelben Datum eine Bewilligung für den Hechtfang im Sempacher- und Baldeggerſee Einem Geſuche des Kantons Zürich um Geſtattung der Verwendung eines Trachtgarns, eventuell zweier ſolcher Garne, im Zürcherſee während der Frühlingsſchonzeit 1891 haben wir unter der Bedingung entſprochen, daß eventuell jeweilen nur mit einem Garne gefiſcht und hiebei jede Berührung der Halden, der Reiſer und des Kreb vermieden werde. Der Kanton Bern hat die Schonzeit der Aeſche für den Lauf der Aare von Thun bis Aarberg um 15 Tage, d. i. bis den 15. Mai, verlängert. Ende 1891 waren 92 Fiſchereiaufſeher mit einem Geſammtgehalt, reſp einer Ent— ſchädigung von Fr. 30,674.21 angeſtellt. Der Kanton Bern beſitzt zwar noch keine revidirte Vollziehungsverordnung zum Fiſchereigeſetz, hat aber vorläufig einige Aufſeher in Thätigkeit geſetzt. An obige Koſten trug der Bund, gemäß Art. 29 des Bundesgeſetzes, 50% oder Fr 15,337.10 bei. An kantonale Prämien für Erlegung von Thieren, die der Fiſcherei erheblich ſchädlich ſind, worunter 73 Fiſchotter und 170 Fiſchreiher, im Geſammtbetrage von Fr. 1181.80, haben wir einen Beitrag von Fr 590 90 bewilligt. In Ausführung des Art 3 des Bundesgeſetzes wurde die Ausmündung der Roggweiler Aach in den Bodenſee abgegrenzt und der Fiſchfang innerhalb dieſer Grenzen verboten. Die Erſtellung von Fiſchſtegen behufs Herſtellung eines freien Zuges der Fiſche in den fließenden Gewäſſern hat uns voriges Jahr häufig beſchäftigt. Es geſchieht indeß in dieſer Hinſicht von einigen Kantonen immer noch zu wenig Bis anhin beſitzt die Schweiz 12 Stege verſchiedener Konſtruktion Voriges Jahr wurden für folgende Oertlichkeiten diesbezügliche Pläne genehmigt: 1. In der Aare beim Schwellenmätteli bei Bern. (Noch nicht ausgeführt) 2. In der Aare bei Hagneck, Kanton Bern. (Ausgeführt.) 3. In der Grande Eau, Kanton Waadt. (Noch nicht erſtellt.) Unterm 19. Februar 1891 hat ſich der Kanton Glarus über Unterbrechung des freien Zuges der Fiſche in der Limmat beſchwert, worauf die in Frage kommenden Kantone Zürich und Aargau hierüber zur Vernehmlaſſung eingeladen wurden. Beide genannten Kantone haben das Vorhandenſein diesbezüglicher Mißſtände zugegeben und Abhülfe zugeſagt, wovon Glarus Kenntniß gegeben wurde. Verunreinigungen von Gewäſſern (Art. 21 des Bundesgeſetzes) haben uns im Berichtsjahre wenig in Anſpruch genommen. Nur in zwei Fällen wurden wir um Intervention angegangen, nämlich betreffend eine Celluloſefabrik im Kanton Aargau und eine chemiſche Fabrik in Schweizerhall, Kanton Baſel-Landſchaft. Die Anzahl der im Winter 1890/91 in Betrieb geſtandenen Fiſchbrutanſtalten belief fi) auf 90 (84 im Jahre 1889/9), nicht inbegriffen einige kleine Privatanſtalten. Die große, gut eingerichtete Anſtalt in Genf blieb auch letztes Jahr unbenutzt. Nach den ſtatiſtiſch feſtgeſtellten Ergebniſſen der Brutanſtalten wurden im Ganzen aus 18,542,600 eingelegten Eiern 12’690,500 Fiſchchen gewonnen (1890: 13677,500.) Ihre Ausſetzung in öffentliche Gewäſſer fand unter amtlicher Kontrole ſtatt. Der bedeutende Verluſt an Eiern iſt dem ungemein ſtrengen Winter 1889/90 zuzuſchreiben. Nach Fiſcharten ſtellen ſich die ausgeſetzten Fiſchchen wie ſolgt zuſammen: Inländiſche: Lachſe 784,300, Lachsbaſtarde 121,100, Seeforellen 1‘313,739, Fluß- und Bachforellen 1762,514, Röthel 833,442, Aeſchen 1071, 200, Felchen 6‘448,000, Aale 5,000, Hechte 289,000, Karpfen 500 Stück. Aus ländiſche: Regenbogenforellen 40,748, Lochleventrout (Trutta levenensis) 4,400, Bachſaibling (Salmo fontinalis) 16,534 Stück. Zuſammen 12,690,513 Stück. Gar nicht betheiligt haben ſich voriges Jahr an der künſtlichen Fiſchzucht die Kantone Uri, Obwalden, Glarus, beide Appenzell, Teſſin, Wallis und Genf. Der Bundesbeitrag für die ausgeſetzten Fiſchchen belief ſich auf Fr 12,128.88. i Da St. Gallen und Graubünden noch keine größeren Brutanſtalten beſitzen, jo bezogen wir auch dieſes Jahr wieder eine Anzahl in Feldkirch erbrüteter Seeforellen. 10,000 Stück wurden im ſog. Mühlbach bei Sevelen und 18,000 Stück an verſchiedenen Stellen des Hinterrheins, in Dom leſchg, ausgeſetzt. Unterm 27. Februar 189! haben wir ein Kreisſchreiben an ſämmtliche Kantonsregierungen erlaſſen, in welchem wir zwar die ſeit etwas mehr als einem Jahrzent gemachten Fortſchritte in der Fiſchzucht als ſehr befriedigend bezeichneten, zugleich aber auch auf beſtehende Mängel in verſchiedenen Brutanſtalten aufmerkſam machten und ferner bemerkten, daß beim Ausſetzen der Fiſchchen nicht überall mit der erforderlichen Vorſicht verfahren werde. Wir erſuchten die Kantone, für Beſeitigung dieſer Uebelſtände beſorgt ſein zu wollen. 4 Der Erfolg der bisherigen Ausſetzungen von Fiſchbrut iſt nunmehr vielort3 ein jo fichtbarer, daß ſelbſt Berufsfiſcher, die der Sache anfänglich kein Vertrauen ſchenkten, für dieſelbe gewonnen find Von der Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerika's erhielten wir als Geſchenk zwei Sendungen der vorzüglichen Regenbogenforelle (Salmo irideus), die wir an verſchiedene ſchweizeriſche Brutanſtalten vertheilten. 134 — — Internationale Fiſcherei-Uebereinkunft. Die Frage der Zulaſſung der Garnfallen mit Schlagfedern im Rhein, über welche wir bereits voriges Jahr berichtet, hat auch 1891 wieder zu Verhandlungen mit dem Großherzogthum Baden Veranlaſſung gegeben Um ſich darüber in's Klare zu ſetzen, ob dieſe Fallen die Fiſche wirklich verwunden, wie bisher angenommen worden war, wurden diesfalls ſowohl in der Schweiz als ſeitens Badens Verſuche mit einer größeren Anzahl ſolcher Fallen unter amtlicher Aufſicht angeordnet. Dieſelben haben ergeben, daß die Fiſche nur ganz ausnahmsweiſe beſchädigt werden und daß daher ein Verbot der Garnfallen mit Schlagfedern aus Art 4, Ziffer 2, der Uebereinkunft vom 18. Mai 1857 nicht abzuleiten ſei. Die Schweiz iſt indeß der Anſicht, daß andere hinreichend gewichtige Gründe vorliegen, um dieſes bisher als verboten erklärte Fanggeräth nicht wieder einzuführen. Es haben nämlich die erwähnten Verſuche dargethan, daß mit demſelben faſt ausſchließlich männliche Exemplare gefangen werden, ſo daß eine allgemeine Wiedereinführung dieſer Falle der Fortpflanzung der Lachſe im Oberrhein nachtheilig ſein müßte Ferner wird die polizeiliche Aufſicht über die Verwendung dieſes Fanggeräths durch den Umſtand erſchwert, daß dasſelbe unter Waſſer gelegt wird, und endlich ſollte nicht ganz außer Betracht fallen, daß dieſe Fangweiſe mit Lockfiſchen betrieben wird und daher mit einer argen Thierquälerei verbunden iſt. In Betracht deſſen wurde unſererſeits zwar zugegeben, daß der Art. 4 der Uebereinkunft die Anwendung der Garnfallen mit Schlagfedern nicht ausſchließe, zugleich aber die Hoffnung ausge— ſprochen, die großherzoglich badiſche Regierung werde nach einer weiteren Prüfung der Sache auf die Wiedereinführung fraglicher Fallen verzichten. Dem Geſuche des Kantons Thurgau, es möchte dem jeweiligen Fiſchereiaufſeher in Ermatingen geſtattet werden, ſich an der Baden zuſtehenden Fiſcherei-Polizei auf dem Unterſee in der Weiſe mit- zubetheiligen, daß er Uebertretungen der beſtehenden Fiſcherei-Vorſchriften der zuſtändigen badiſchen Polizeibehörde — dem großherzoglichen Bezirksamt Konſtanz — zur Anzeige bringe, wurde badiſcher— ſeits entſprochen. Mit Frankreich kam unterm 12. März 1891, an Stelle der bisherigen, eine neue Erklärung zur Uebereinkunft über die Fiſcherei in den Grenzgewäſſern vom 28. Dezember 1880 zu Stande. Zu beſſerer Ueberwachung des Fangs der Fera auf dem Genferſee während deren Laichzeit wurde gemeinſchaftlich mit Frankreich ein kleines Dampfſchiff auf eine Anzahl Tage gemiethet Der Erfolg war ein ſehr befriedigender. Der ſchweizeriſche und franzöſiſche Fiſchereikommiſſär haben im Berichtsjahr vier Konferenzen abgehalten Die diesbezüglichen Protokolle wurden von uns jeweilen den Uferkantonen des See's, inſoweit ſie dabei betheiligt waren, mitgetheilt. An Stelle des demiſſionirenden Fiſchereikommiſſärs für den Doubs wurde Herr Forſtinſpektor Alb Frey in Delsberg gewählt. Im Februar 1891 ſahen wir uns infolge des außerordentlich niedrigen Waſſerſtandes dieſes Fluſſes veranlaßt, den Fiſchfang daſelbſt ſchweizeriſcherſeits gänzlich zu verbieten und Frankreich davon in Kenntniß zu ſetzen, das hierauf ein entſprechendes Verbot erließ. ö Die Verhandlungen mit Frankreich über eine zweckmäßige Bezeichnung desjenigen niedern Waſſerſtandes am Ufer dieſes Fluſſes, bei welchem die beiden Kommiſſäre befugt ſein ſollen, von ſich aus den Fiſchfang gemäß Art. 21, Abſ. 2 der Konvention durch die zuſtändigen Behörden ihres reſp. Staats verbieten zu laſſen, kamen noch zu keinem Abſchluß Wir gedenken, ſchweizeriſcher— ſeits O zur Beobachtung des Waſſerſtandes des Doubs im Allgemeinen drei Pegel erſtellen zu laſſen. Im Frühling vorigen Jahres iſt der italieniſche Fiſcherei-Kommiſſär für die ſchweizeriſch— italieniſchen Grenzgewäſſer geſtorben und deſſen Stelle ſeither nicht wieder beſetzt worden. Unſerem Wunſche gemäß wurde an der großen Wehre von Villoreſi im Teſſin, unter Seſto Calende, zur Wiederherſtellung des freien Zuges der Fiſche ein gut konſtruirter Fiſchſteg erſtellt. Nach unſerer Anſicht ſollte indeß an einer zweiten Stelle der gleichen Wehre ein neuer Steg angebracht werden, worüber wir die Regierung Italiens durch unſere Geſandtſchaft in Rom verſtändigt haben. Im Fluſſe Treſa, der den Langen- mit dem Luganerſee verbindet, ſind an den Wehren auf italieniſchem Boden noch keine Fiſchſtege erſtellt und auch gegen Verunreinigungen dieſes Fluſſes durch Fabrikabgänge keine Maßnahmen getroffen worden und unſere diesbezüglichen Wünſche ſomit auch voriges Jahr unerfüllt blieben Wir werden nicht ermangeln, Italien, geſtützt auf Art. VIII der Fiſchereikonvention, wiederholt zu erſuchen, fraglichen Uebelſtänden abzuhelfen. Es freut uns, auch für das verfloſſene Jahr konſtatiren zu können, daß das Korps der eidg. Grenzwächter an der ſchweizeriſch-italieniſchen Grenze zu einer genauen Handhabung der Fiſcherei— Vorſchriften weſentlich beigetragen hat e 5 Noch haben wir zu erwähnen, daß der ſchweizeriſche Fiſcherei-Verein im Berichtsjahr ein ſehr reges Leben entfaltete, und für ſeine Thätigkeit ein ſehr reiches Arbeitsprogramm entworfen hat. Der Bundesbeitrag an den Verein pro 1892 beläuft ſich auf Fr 2000. i Mit Unterſtützung dieſes Vereins hat der Fiſcherei-Verein beider Baſel im September vorigen Jahres eine Fiſcherei-Ausſtellung veranſtaltet, die als ſehr gelungen zu bezeichnen iſt und Vieles zur Hebung der Fiſcherei in der Schweiz beitragen wird. Der Bund trug an die diesfälligen Koſten Fr 2000 bei. ; : ö b i : i r REN 0 r — — — IV. Vereinsnachrichten. Fiſcherei Verein von Schwaben und Neuburg. Derſelbe hielt am 6. er. zu Augsburg ſeine alljährliche Generalverſammlung ab, über welche wir in der nächſten Nummer einen ausführlichen Bericht bringen werden Deutſcher Fiſcherei-Verein. Mit der Führung der Geſchäfte eines Generalſekretärs im Deutſchen Fiſcherei-Verein iſt der kaiſerl. Direktor a. D., Herr Dr. Curt Weigelt, betraut worden. Sächſiſcher Fiſcherei Verein. Nach der ſoeben erſchienenen 14. Vereinsſchrift des (unter dem Protektorate des Prinzen Georg ſtehenden) Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins wurden im vorigen Jahre im Ganzen in Sachſen nur 82 (46 Milchner und 36 Rogner) Lachſe gefangen, davon in Strehla 14, am Rehbock bei Meißen 12, in Niederwartha 14, in Kaditz bei Dresden 37, in Rathen 2 und an der Lachsbach bei Schandau 3. Das Geſammtgewicht derſelben betrug 1171 Pfund, das Durchſchnittsgewicht demnach rund 14¼ Pfund. Die Hauptfangzeit fiel in die Monate März, April und Mai, und ſpeziell am Rehbock wurde der erſte am 25. März, der letzte am 28. Mai erbeutet. — Durch Vermittlung des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins ſind im vorigen Jahre in die ſächſiſchen Gewäſſer ausgeſetzt worden: 65,00 Stück Aalbrut, 30,300 Stück Bachforellen, 6000 Stück Regenbogenforellen, 2500 Stück amerikaniſche Bachſaiblinge, 10,000 Stück Aeſchen und 3600 Stück Karpfen Schleſiſcher Fifcherei- Verein. Der Schleſiſche Fiſcherei-Verein hat von der Fürſt Schwarzenberg’jchen Verwaltung in Wittingau (Direktor Suſta) 320,000 Zandereier bezogen, die von Mittelwalde aus in die ver— ſchiedenen Beſtimmungsorte find. verfandt worden. Empfänger dieſer Sendungen find: der Direktor der Landwirthſchaftsſchule in Neiſſe, Strauch, die Herrſchaft Tillowitz O.-S., Rittmeiſter Müller auf Straupitz, Major Zahn auf Jeſchkendorf bei Spittelndorf, Forſtamt Rudzinitz O.-S., Fiſcherei— aufſeher und Buhnenmeiſter Sydow in Oppeln, Lehrer Stoſchek in Niebotſchau, Kreis Ratibor, Ritter— gutsbeſitzer Franz v. Löbbecke in Brieg, Rittergutsbeſitzer Kühn auf Göllſchau bei Haynau, Güter⸗ direktor Flögel in Laband O-S., Graf Rittberg auf Modlau, Adminiſtrator Brieſe in Luboſin in der Provinz Poſen und Fürſt Lichnowsky'ſche Gutsverwaltung Hilvetihof bei Annaberg O S. Buhnenmeiſter Sydow und Lehrer Stoſchek erhielten je 100,000, die Herrſchaft Tillowitz 20,000, die übrigen Empfänger je 10,000 Stück Eier. Pommerſcher Fiſcherei⸗Verein. Von den auf Koſten des Pommerſchen Fiſcherei-Vereins in der ſtädtiſchen Fiſchzuchtanſtalt zu Stolp erbrüteten 150,000 Stück jungen Lachſen werden zu Anfang des kommenden Monats ausgeſetzt: 90,000 Stück in die Stolpe, 50,000 Stück in die Wipper, 5000 Stück in die Lupow, 5000 Stück in die Leba. In der genannten Anſtalt ſind von 70 gefangenen Laichlachſen überhaupt 593,000 befruchtete Eier gewonnen, von denen 368,000 an auswärtige Brutanſtalten verſchickt und 225,000 in Stolp erbrütet wurden. Weſtpreußiſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 16. April wurden aus der von dem weſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein erbauten Brut— anſtalt in Putzig die daſelbſt erbrüteten jungen Schnäpel von dem Fiſchmeiſter Link, dem Leiter der Brutanſtalt, im Beiſein des Vorſitzenden des Fiſcherei-Vereins, Herrn Regierungsrath Meyer, des Oberfiſchmeiſters Herrn Hafenbau-Inſpektors Wilhelms und des Herrn Regierungs-Aſſeſſors von Baumbach an verſchiedenen Stellen der Danziger Bucht in der Nähe von Ceynowa aus⸗ geſetzt. Die Zahl der erbrüteten Fiſchchen betrug 145,000, Verluſte ſind ſo gut wie gar nicht zu beklagen geweſen. In die Bucht wurden 100,000 Fiſche ausgeſetzt, während 45.000 Stück ſchon vorher an den Geſchäftsführer des Vereins, Herrn Dr. Seligo, zur Vertheilung an verſchiedene Binnengewäſſer abgeſandt worden waren. — Am Nachmittage wurde durch die genannten Herren die Gründung der Netz- und Bootsverſicherungs-Kaſſe Weichſelmünde zum Abſchluß gebracht, indem der Beitritt der gewerbsmäßigen Fiſcher aus den Ortſchaften Zoppot und Glettkau zu dieſer Kaſſe veranlaßt wurde. Die Kaffe, welche, ſobald der erwartete Reichszuſchuß ſeitens des Herrn Reichs- kanzlers bewilligt ſein wird, als konſtituirt gilt, umfaßt die Ortſchaften Heubude, Weichſelmünde, Neufahrwaſſer, Bröſen, Glettkau und Zoppot. Die zu den abgehaltenen Verſammlungen erſchienenen Fiſcher haben faſt das geſammte Netz- und Bootmaterial zur Verſicherung angemeldet. Das Zuſtandekommen dieſer Kaſſe iſt um ſo erfreulicher, als die Vorbedingung für die Gewährung von Reichsbeihilfen beziehungsweiſe zinsfreien Darlehen zur Beſchaffung von Hochjeebooten und Netzen erfüllt iſt. (D. F.⸗Z.) 136 V. Vermiſchte Mittheilungen. Fortpflanzungsfähigkeit der Baſtarde aus Lachs und Forelle. Bekanntlich herrſcht im Allgemeinen die Anſicht vor, daß die ſogenannten Lachsbaſtarde (Lachseier mit Forellenmilch), nicht fortpflanzungsfähig ſind, und zwar mit vollem Recht. Denn, wenn auch von vornherein kein Grund vorliegt, die Fortpflanzungsfähigkeit der Fiſchbaſtarde überhaupt anzuzweifeln, jo liegt doch in dieſem beſonderen Fall bisher noch keine einzige ſicher begründete und einwurfsſreie Beobachtung vor, welche die Fortpflanzungsfähigkeit der Lachs— baſtarde unzweifelhaft beweiſt. Im Gegentheil, alle zu dieſem Zweck angeſtellten Verſuche haben bislang die Unfruchtbarkeit dieſer Baſtarde erwieſen und die Praxis hat ſich auch bereits dieſe Thatſache zu eigen gemacht, indem von den verſchiedenſten Seiten der Rath ertheilt worden iſt, Lachsbaſtarde nur in Teichen aufzuzüchten. Gegen dieſe Anſicht iſt neuerdings im „Zentralblatt für Hundeliebhaber und Fiſcherei“ (Nr. 3 und 9) Stellung genommen worden, ohne daß indeſſen zur Entſcheidung dieſer Frage thatſächlich neues und beweiskräftiges Material beigebracht werden konnte. Einmal wurde behauptet, daß Lachs— baſtarde, welche in der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Mändli in Dachſen unweit des Rheinfalls in Teichen gehalten wurden, Rogen und Milch von ſich geben, allerdings „ſehr viel weniger Eier, als gleichgroße Forellen“ und dieſe Thatſache, welche wir zunächſt nicht bezweifeln wollen, zum Beweis für die Fortpflanzungsfähigkeit der Lachsbaſtarde in's Feld geführt. Hierbei iſt indeſſen überſehen worden, daß mit dem einfachen Vorhandenſein von Geſchlechtsprodukten bei dieſen Baſtarden noch keineswegs der Beweis für die Entwicklungs— fähigkeit derſelben gegeben iſt, wie zahlreiche Beiſpiele aus anderen Thierklaſſen beweiſen. Dieſer Beweis wäre ſelbſt dann noch nicht erbracht, wenn die Geſchlechtsprodukte der Baſtarde ſich auch eine Zeit lang fortentwickelten. So lange aber der Nachweis für die vollkommene Entwicklungsfähigkeit der Geſchlechtsprodukte von Lachsbaſtarden fehlt, beſteht die bisher giltige Anſicht der Fortpflanzungsunfähigkeit derſelben zu Recht. In dem zweiten Artikel derſelben Zeitſchrift wird berichtet, daß ſich in dem Flüßchen Surb im Wehnthale, woſelbſt vor einigen Jahren von der Fiſchzuchtanſtalt Eglisau Lachsbaſtarde ausgeſetzt wurden, in dieſem Jahre neben 1½ -pfündigen Baſtarden auch ſolche von 2 em Länge gefunden hätten. Ein Aufſtieg der Letzteren aus dem Rhein oder der Aare ſoll ausgeſchloſſen ſein. Woher der betreffende Berichterſtatter aber die Gewißheit hat, daß die 2 em langen Fiſchchen auch wirklich Lachsbaſtarde ſeien, iſt leider nicht gejagt, erſcheint uns auch zunächſt gänzlich unmöglich angeſichts der bekannten Thatſache, daß ſchon bei erwachſenen Baſtarden die Unterſcheidung ſehr große Schwierigkeiten verurſacht, in vielen Fällen ſogar ganz unmöglich iſt, da die Merkmale nur auf Farbenverſchiedenheiten beruhen. Somit bringt auch dieſe Beobachtung keine Entſcheidung in dem Streit zu Gunſten der Fortpflanzungsfähigkeit der Lachsbaſtarde, und man wird daher einſtweilen noch gut thun, ſich gegenüber den Anpreiſungen gewiſſer Händler vorſichtig zu verhalten, welche die Lachs— baſtarde zum Beſetzen unſerer Gewäſſer nicht genug loben können. Zur Aufzucht in Teichen mögen ſie immerhin empfohlen ſein. . Vorleſungen und Uebungen für Fiſcher und Fiſchzüchter. Immer mehr und in immer weiteren Kreiſen wird das Bedürfniß anerkannt, durch geeignete Belehrung das Intereſſe für die Fiſcherei und Fiſchzucht zu heben und zu verbreiten. Vieles iſt bereits in dieſer Hinſicht geſchehen. So werden ſchon ſeit einer Reihe von Jahren von Herrn Profeſſor Dr. Nitſche, dem ebenſo eifrigen wie erfolgreichen Leiter des ſächſiſchen Fiſcherei— Vereins, an der Akademie zu Tharand in jedem Herbſt Vorträge und praktiſche Unter— weiſungen in der künſtlichen Fiſchzucht abgehalten, die ſich eines guten Beſuches erfreuen und ſicher der Fiſchereiſache eifrige und ergebene Jünger zuführen. Auch das badiſche Miniſterium hat die Abhaltung ſolcher Kurſe durch den Vorſtand des badiſchen Fiſcherei-Vereins in Freiburg im Breisgau, Herrn Prof. Gruber, veranlaßt, worüber wir bereits wiederholt berichtet haben. Neben Vorleſungen über die heimiſchen Fiſche, die Befruchtung und Entwickelung ihrer Eier, die verſchiedenen Syſteme von Brutapparaten und ihren Betrieb, Grundzüge der Teichwirthſchaft, Urſachen der Verminderung des Fiſchbeſtandes, Krebszucht ꝛc. ſpielt die praktiſche Unterweiſung im Abſtreichen der Fiſche, Befruchtung der Eier und im Einlegen r 11 AAA c * B v 137: derſelben in die Bruttröge eine beſonders wichtige Rolle. Auch in den Stundenplan der landwirthſchaftlichen Akademie zu Hohenheim ſind Vorträge über rationelle Fiſchzucht aufgenommen worden und in der am 24. November v. J. abgehaltenen General-Verſammlung des ſchleſiſchen Fiſchereiꝙ-Vereins konnte mitgetheilt werden, daß „die Fiſchkunde als Lehrgegenſtand in Folge einer Anregung des Vereins auch in den laudwirthſchaft— lichen Lehranſtalten der Provinz“ Berückſichtigung findet. Die Sektion des deutſchen Fiſcherei— Vereins für Küſten- und Hochſeefiſcherei hat in dieſem Winter in Blankeneſe Fortbildungs— kurſe für Fiſcher unentgeltlich abgehalten, die ſich beſonders auf Nautik erſtrecken; außerdem ſind von derſelben Sektion ſowohl in Blankeneſe wie in Finkenwerder Samariterkurſe für Fiſcher bereits in dieſem Winter unter Leitung der Aerzte veranlaßt worden. Auch in der Schweiz iſt gemäß der bundesräthlichen Vollziehungsverordnung vom 3. Juni 1889 in dieſem Jahre wiederum ein deutſcher Fiſchereikurs vom 4. bis 9. April zur Einführung von Fiſchereiaufſehern in ihren Dienſt abgehalten worden. Alle dieſe höchſt erfreulichen Beſtrebungen, welche ſich auch einer zahlreichen Theilnahme erfreuen, reichen aber keineswegs hin um das vorhandene Bedürfniß zu decken. Um nur einen Punkt zu berühren: Wie Viele, die die Gelegenheit und Luſt zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht und Teichwirthſchaft haben, ſind allein daran durch ungenügende Kenntniſſe der einſchlägigen Verhältniſſe verhindert? Es iſt daher eine dankenswerthe Aufgabe der Fiſcherei-Vereine, in dieſer Richtung fördernd zu wirken und immer wieder darauf zu dringen, daß auch anderwärts in ähnlicher Weiſe vorgegangen wird, wie dies in den oben genannten Orten bereits geſchehen iſt. Pachtwerthe der Lachsfiſcherei in Schottland. Gegenüber den geradezu enormen Pacht— ſummen, welche von den Sportsfiſchern in Schottland für die dortigen Lachsfiſchereien gezahlt werden, bleiben ſogar die Pachtſchillinge der amerikaniſchen Angelclubs noch weit zurück. Es iſt durchaus keine Seltenheit, wie ein ſchottiſches Blatt berichtet, wenn für einzelne gute Angelſtrecken 80,000 M Pacht jährlich gezahlt wird. Dabei iſt die Parcellirung der Gewäſſer bereits jo weit gediehen, daß jede Ruthenlänge = 16 ½¼ engl. Fuß einzeln an den Meiſtbietenden verpachtet wird. Der Herzog von Sutherland, welcher ausgedehnte Forſte und Hunderte von größeren und kleineren, zum Theil nur 6 Ruthen lange Fiſcherei— ſtrecken beſitzt, bezieht aus der Verpachtung ſeiner Jagd- und Fiſchereirechte jährlich 2'000,000 M, und man hat berechnet, daß im Ganzen engliſche Sportsleute für Fiſcherei und Jagd in Schottland jährlich die enorme Summe von 800’000,000 l Pacht bezahlen. Verbrauch von Fiſchen in großen Städten. Nach dem Verwaltungsbericht der Seinepräfectur wurden im Jahre 1890 in Paris pro Kopf der 2˙344,550 Seelen betragenden Bevölkerung 13 kg Fiſche verbraucht. Nach dem ſtatiſtiſchen Jahrbuch der Stadt Berlin entfielen 1888 auf den Kopf der Berliner Bevölkerung 14,42 kg Fiſche. Künſtliche Befruchtung bei Dorſchen. Auf Veranlaſſung der norwegiſchen Fiſcherei— Geſellſchaft wurden während des Fanges auf hoher See Dorſche geſtreift und die Produkte befruchtet. Es gelang ca. 20 Millionen befruchteter Eier lebend nach Bodö zu bringen, woſelbſt die weitere Ausbrütung vorgenommen wird. Auſternfiſcherei. Bekanntlich gibt es in den deutſchen Küſtengewäſſern nur wenige Stellen, an denen die Auſtern im Stande find, ſich fortzupflanzen und die durch Befiſchung gelichteten Beſtände ſelbſtthätig zu erneuern. In der Oſtſee hat es Auſtern nur vor einer Reihe von Jahrhunderten gegeben. Aber auch alle Verſuche, ſie in der Nordſee, beſonders im Wattenmeer, anzuſiedeln, ſind fehlgeſchlagen. So kommt es, daß die Auſternbänke im Wattenmeer vor der ſchleswig holſteiniſchen Weſtküſte bei Sylt, Föhr, Amrun ꝛc. nach wie vor die einzige Quelle bilden, aus der Auſtern wirklich deutſcher Provenienz gewonnen werden. Dieſe Bänke waren durch Ueberfiſchung ſo ſtark entvölkert, daß man ihnen eine zehnjährige Ruhe verordnet hatte. Mit deren Ablauf ſind in der gegenwärtigen Saiſon nach langer Pauſe zum erſten Male wieder die holſteiniſchen Auſtern dem Conſum zugänglich gemacht worden. Wie indeſſen in den neueſten Mittheilungen der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei erwähnt wird, ſcheint die Schonzeit zu lange ausgedehnt worden und die Bänke durch den Mangel der Befiſchung in unrationeller Weiſe in ihrer Entwicklung gehemmt zu ſein. Unter dieſen Umſtänden hat ſich der Blick der Intereſſenten ſeit geraumer Zeit auf die in der eigentlichen Nordſee in jo enormen Mengen vorhandenen jogenannten 138 — — wilden Auſtern gerichtet, an deren Fang die deutſche Fiſcherei bis vor Kurzem gar nicht betheiligt war, während engliſche Fiſcher ſeit langer Zeit und zeitweiſe ausſchließlich darauf fiſchen. Noch vor wenigen Jahren, als die Auſternfiſcherei deutſcherſeits aufgenommen wurde, war es ſehr ſchwer, den Fang auf dem deutſchen Markt unterzubringen. Darin iſt in neueſter Zeit eine große Aenderung eingetreten. Es wird jetzt ein ſchwunghafter Handel von deutſchen Firmen in den Nordſeeplätzen mit den wilden Auſtern betrieben. Es ſteht deshalb zu hoffen, daß auch der Auſternfang zur Hebung unſerer Hochſeefiſcherei beitragen wird. Krebſe aus Finnland. Wie wir bereits im vergangenen Jahre berichteten, beſtand die Ausſicht, daß finnländiſche Krebſe dem Berliner Markt zugeführt werden würden. Der Ausführung dieſes Unternehmens ſtellte ſich bisher nur die mangelhafte Transportverbindung entgegen. Da aber im Laufe dieſes Sommers ein regelmäßiger Dampferverkehr zwiſchen Helſingfors und Stettin ſtattfinden wird, ſo dürfte nun der Krebsreichthum Finnlands, „des Landes der tauſend Seen“, unſerer Reichshauptſtadt bald zu Gute kommen. x Krebshandel. Der Oberpräſident von Schlefien hat unter Zuſtimmung des Provinzial raths nachſtehende, vom 4. d. M. datirte Polizei-Verordnung, betreffend den Transport, Verſandt und Verkauf von Krebſen für den Umfang der Provinz Schleſien erlaſſen: „1. Wer während der geſetzlichen Schonzeit vom 1. November bis 31. Mai incl. Krebſe transporlirt, feilhält oder verkauft, ohne mit einer amtlichen Beſcheinigung der Ortspolizeibehörde des Fangortes (Urſprungszeugniß) darüber verſehen zu ſein, daß die Krebſe vor der Schonzeit oder in geſchloſſenen Gewäſſern oder im Ausland gefangen ſind, und 2. wer während der— ſelben geſetzlichen Schonzeit Krebſe verſendet, ohne der Sendung ein ſolches Urſprungs— zeugniß in ſichtbarer Form beigefügt zu haben, wird mit Geldſtrafe bis zu 60ũ M, im Unvermögensfalle mit entſprechender Haft beſtraft.“ VI. Jiſcherei- und Jiſchmarftberichte. Lachsfang. Der Lachsfang an der Oſtſeeküſte bei dan iſt in letzter Zeit 5 ergiebig geweſen, wie während des ganzen Winters nicht. So ſind z B. bei Rothenen Fiſche bis zu 24 Pfund Schwere gefangen worden, welche von auswärtigen Händlern aufgekauft und mit 1 4 pro Pfund bezahlt wurden. Von einem Boot wurden in drei Tagen über 800 Pfund Lachſe 19 Als auffallend wird von den Fiſchern der geringe Schaden bezeichnet, den die Seehunde anrichten. Der Grund davon iſt unſtreitig der, daß die Fiſcher ihre Fanggeräthe nicht mehr unbeaufſichtigt laſſen, außerdem auch Einrichtungen an denſelben getroffen haben, durch welche ihnen die Gegenwart der Fiſchräuber ſofort verrathen wird Die bei Kranz gefangenen Fiſche kommen ausſchließlich in Königsberg in Oſtpreußen in den Handel. Der Maſſenfang von Heringen an den Küſten Rügens iſt, wie die „Oſtſee— 50 1 ſchreibt, in dieſem Frühjahr ein ganz enormer. Der Preis für die Fiſche iſt 5— 15 5 pro Wall (gleich 80 Stück). An manchen Tagen ſind ſie nicht einmal unentgeltlich los zu werden. Zwei Witkower Heringsfahrzeuge mußten z. B. dieſer Tage ihre ganzen Landungen außerhalb des Hafens von Stralſund über Bord werfen, da ihnen in der Stadt die Heringe Niemand abnehmen wollte und die Fiſche einen Weitertransport nicht aushalten konnten. Chriſtiania, 26. April. Die Kabliaufiſcherei bei den Lofoten iſt als beendet zu betrachten. Der Ertrag iſt wegen der andauernden ſtürmiſchen Witterung nur mittelmäßig: 16200,000 Stück Kabliau, von denen 3500,000 Stück zu Stockfiſch bereitet werden, 22,500 Hektoliter if chleber, 17,400 Hektoliter Fiſchrogen und 8100 Hektoliter Medizinthran. Die Kabliaufiſchereien bei Hammer— feſt an der Küſte von Söndmöre ꝛc. ergaben guten Ertrag. Berlin, 6. Mai. Zufuhr in Süßwaſſerfiſchen reichlicher, in Seefiſchen ungenügend. Preiſe befriedigend. Geſchäft lebhaft. Fiſche (per Pfund; lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte 4J C 63—80 41—50 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 325 o 55—88 60-70 Oſtſeelachs „ 50 kg 140-150 Hare 40—60 20—42 Flundern, gr.. „ Schock 200-250 1 groß N 90 40—50 do mittel, Pomm. 5 0 — o. kleine .| 39—56 — do kllen 7 N — Schleie 5 100-135 55—60 Bücklinge, Stralſ. .. 5 0 40—100 Air 20—47 13— 20 r 5 1 350 F 27-30 10—17 Schentiich FEN „ Stiege | 60—200 Aale . . 4111-115 80-90 Aale, große „ Pfund 120 Oſtſeelachs 8 6680 Pl.. „ Ruſſiſcher Lachs. .. — — 5 e „ Schock 1000-1200 rr 139 München, 4 Mai. Fiſche und Schalthiere. Lebende Fiſche: Hechte 1.00 - 1.40 l per ½ kg, Karpfen, 95 90 100 A, Schlei 90 100 A, Aal 200—220 N. per 50 kg. Friſche Fiſche in Eispackung: Oſtſeelachs 240280 AM, Seezungen, große 180-200 M, Steinbutten 180 bis 200 M, Hechte, große 70-80 M, Zander, große 60-70 M, Karpfen, große 60—70 &, per 50 kg. Rheinlachs 305-3 50 M, Schellfiſche 0.40 0.50 M, Schleie 0 70—0.80 M per ½ kg. Schalthiere, lebend: Krebſe, große 2002.10 , do. kleine 1. 70.00 M per Schock. Würzburg, 6. Mai. Der heutige Markt war wohl in Folge der een Witterung ſchlecht 1 Die Preiſe ſtellten ſich wie folgt: Forellen 3.50 M, Aale 2 Hechte 1.30 M, Barſche 1 AM, Zander 1 A, Rheinſalm 3 M, bh 50 4, Sito 60 0 Cabliau co Br Seezungen 1.80 M, Steinputt 1.50 M, Krebſe 150 A „Maifiſch 1 Z. Inserate. W Setz- Karpfen ca. 1000 Stück, auch Beht--Drhleien ſucht und erbittet billigſte Offerte Jiſcherei-Perein Murrhardt (Würktemberg). (2/2) Schriftführer e 5 N 0. 1 3. Allcock & C Ganz Umsonst TRADE MARK Standard Works, lernt jeder Photographiren. Schönste Redditoh, England, Kunst, interessanteste 151 lehrreichste Be- Fabrikanten von r n ebe. gelben, Angelrutken U. -Stöcken, künstl. Ködern treibende, Kaufleute, Maler, Angelschnären u. Fischereigeräthen jeder Art, Künstler u. s. w. Vollständiger photographischer Apparat sammt allem Zugehör zur Herstellung von Portraits, Gruppen, Landschaften, Thieren u. s. w. 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Organ fur lie Geſammt in lereſſen der Eilherei, ſowie für die Belteebungen der di ſcherei-Vereiue; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Sachſen, Würltemberg, Baden, des Veſldeulſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Veſterreich-Augarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Tiſcherei-Verein. Nr. 12.6654: Münden, 23. Mai 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. gl Inhalt: I. Der erſte Württembergiſche Fiſchereitag. — II. Fiſcherei-Verordnung für Elſaß— Lothringen. — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei— und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Der erſte Württembergiſche Jiſchereitag. (Schluß.) Die zweite Beſtimmung, welche ich in dieſen Paragraphen noch aufgenommen wünſchte, betrifft die Behandlung von Fiſchen, welche während der Schonzeit von Händlern u. ſ. w. feilgeboten werden. Während für Wild im gleichen Falle Konfiskation angeordnet werden kann, fehlt dieſe Beſtimmung für die Fiſche. Namentlich kommen hierbei Forellen und Aeſchen in Betracht, welche meiſtens von den Händlern lebend gehalten werden und die deshalb gut wieder dem Waſſer übergeben werden könnten, um ihrem Laichgeſchäft nach— zugehen. Aus einer bloßen Geldſtrafe machen ſich ja gewöhnlich viele Händler nichts, dagegen würde ihnen eine Konfiskation ihrer Waare zu lehrreichem Exempel dienen. h Bei $ 15 möchte ich bemerken, daß man Fiſche, welche zum Abſtreifen ihrer Fort— pflanzungsſtoffe gedient haben, wohl ruhig in den freien Verkehr ohne beſondere Erlaubniß eventuell mit Urſprungszeugniſſen verſehen, übergehen laſſen könnte, da doch wohl die Brut— her in denen ſie abgeſtrichen ſind, die genügende Garantie gegen etwaigen Mißbrauch gewähren. 2 142 —U— Die in $ 16 vorgejehene Anlage von Fiſchwegen und Anbringung von Schutzgittern und Turbinen iſt auf das freudigſte zu begrüßen, nur möchte ich darauf aufmerkſam machen, daß bei Anlage namentlich von Fiſchwehren manchmal ganz Eigenthümliches geleiſtet wird. So beſteht z. B. bei Tübingen eine Fiſchleiter, bei welcher die Ablaßlöcher der einzelnen Käſten ſtatt in die Vorderbretter in die Bodenbretter gemacht ſind. Im Uebrigen glaube ich aber, daß man den betreffenden Wehrbeſitzern dadurch entgegen kommen könnte, daß die Höhe der einzelnen Staukäſten auf 40 em feſtgeſetzt werde. Auch die Länge der Käſten könnte verringert werden, wenn dieſelben dafür entſprechend breiter gemacht werden; es würden ſich dann die Fiſchleitern viel leichter den Verhältniſſen der einzelnen Wehre an— paſſen laſſen. In 8 17 iſt beſtimmt, daß die Verunreinigung der Fiſchwaſſer durch ſchädliche Ab— waſſer oder durch ſonſtige die Fiſche gefährdende Abfälle gewerblicher Einrichtungen möglichſt zu vermeiden iſt, und daß bei der polizeilichen Cognition über die Einrichtungen ſolcher Anſtalten das Intereſſe der Fiſcherei, insbeſondere durch Anordnung von Schutzmaßregeln gegen Verunreinigung zu wahren ſei, ſoferne ſolche Schutzmaßregeln ohne unverhältnißmäßige Beläſtigung ausgeführt werden können. Hiezu möchte ich insbeſondere den Wunſch aus— ſprechen, daß dieſer Schutz der Intereſſen der Fiſcherei in möglichſt umfangreichem Maße geſchehe. Es liegt mir durchaus fern, das überwiegende Gewicht der Induſtrie zu ver— kennen, aber ſehr häufig iſt es nur die hergebrachte Intereſſeloſigkeit gegenüber der Fiſcherei und hergebrachtes Vorurtheil, welches manchen Fabrikbeſitzer veranlaßt, ſich gegen Einrichtungen zu ſträuben, welche oft in ſeinem eigenſten Intereſſe liegen. Bei der hohen Entwicklung, welche die Chemie heutzutage erreicht hat, finden ja faſt alle Abfälle der Induſtrie ihre Wiederverwendung und es iſt deshalb wohl in den meiſten Fällen möglich, die Fiſchwaſſer von Verunreinigungen durch Fabrikabfälle freizuhalten. Ich komme nun zu dem wichtigſten Paragraphen der Ausführungsbeſtimmungen, dem über die Fiſchereiaufſicht. Es ſind in demſelben eine ganze Anzahl von Unterbeamten auf— geführt, welche mit der Aufſicht über die Ausführung dieſer Beſtimmungen betraut ſind, aber trotzdem hört man von überall her Klage darüber, daß dieſe Aufſicht nicht in dem wünſchenswerthen Maße ſtatthat. Dazu kommt noch, daß vielen Unterbeamten, wie Schult— heißen u. ſ. w., die ganze Sache der Fiſcherei etwas bis jetzt durchaus Fremdes iſt, daß Fiſchereifrevel im Allgemeinen — die Klage geht durch ganz Deutſchland — nur ſehr milde beſtraft werden. Was kommt es auf ſo ein paar Fiſchlein an, das iſt eine Rede, die man von Nichtintereſſenten häufig hören kann. Hier können wir uns, wie auch in anderen Fällen, nur ſelbſt helfen. Wirken wir aufklärend, wo wir es nur können, über die Bedeutung, welche die Fiſchzucht hat, aufklärend darüber, um wie viel ſie noch gehoben werden kann und gehoben werden muß, wie große Waſſerſtrecken noch völlig brach liegen. Dann wird auch allmählig das jetzt noch ſchlummernde Intereſſe an unſerer Sache wach gerufen werden und die Fiſche werden das wieder werden, was ſie früher waren: eine billige und geſunde Volksnahrung! Oberregierungsrath von Riekert entgegnete hierauf: „Meine Herren! Im Namen Seiner Excellenz des Herrn Staatsminiſters des Innern von Schmid, in hochdeſſen Ver— tretung ich an Ihren heutigen Verhandlungen theilzunehmen die Ehre habe, erlaube ich mir, Ihnen vor Allem für die gefällige Einladung zu Ihrem Fiſchereitage meinen verbindlichſten Dank auszuſprechen. Zugleich nehme ich Anlaß, dem geehrten Herrn Vorredner für die Anerkennung zu danken, mit welcher er ſich als Ihr Berichterſtatter dahin ausgeſprochen hat, daß für die Hebung der Fiſcherei in Württemberg mit den neuen Fiſcherei-Vorſchriften ein großer und weſentlicher Schritt geſchehen ſei. Dieſe neuen Vorſchriften ſind nach der Abſicht Seiner Excellenz des Herrn Staats— miniſters des Innern, aus deſſen Initiative ſie hervorgegangen ſind, dazu beſtimmt, alle Wünſche zu erfüllen, welche bis dahin von Fiſcherei-Vereinen, ſowie von berufenen Vertretern der Fiſcherei aus der Mitte der Landſtände zur Kenntniß der K. Regierung gebracht worden find. Wie die Regierung damit ihr warmes Intereſſe für die Förderung der Fiſchzucht bethätigt hat, ſo erblickt ſie ihrerſeits auch in der Thätigkeit der Fiſchereivereine, deren heu— tiger Zuſammentritt zu der glücklich vollzogenen Gründung eines Landesfiſcherei⸗Vereins = oe. geführt hat, die werthvollſte Unterſtützung für die Erreichung des gemeinſamen Zieles und iſt —, das darf ich verſichern —, für jede aus Ihrer Mitte kommende Anregung, welche ſich für die Pflege der Fiſchzucht verwerthen läßt, nur dankbar. Eines muß ich hier freilich einſchränkend zu bedenken geben! Soweit, als die Fiſcherei-Vereine in ihren Beſtrebungen gehen, kann die Regierung nicht immer Nachfolge leiſten, ſie wird ihre Ziele wenigſtens da enger ſtecken müſſen, wo ſie auf die konkurrirenden Intereſſen der Landwirthſchaft und der Induſtrie ſtößt und die Frage entſteht, ob nicht dieſe Hauptnahrungszweige mit der Benützung des Waſſers der Volksernährung einen ungleich größeren Dienſt zu leiſten vermögen, als es die Fiſcherei mit der Aufzucht von Fiſchen zu thun im Stande iſt. Aber innerhalb dieſer naturgemäßen Begrenzung wird es die K. Regierung nicht daran fehlen laſſen, wie ſeither ſo auch künftig für die Intereſſen der Fiſcherei thatkräftig einzutreten. Hiefür iſt — was der Herr Vorredner in der Einleitung ſeines Vortrags anerkannt hat — in der die neuen Ausführungsbeſtimmungen zu unſerem Fiſchereigeſetz enthaltenden Minijterial-Verfügung vom 24. Dezember 1889 eine ſchätzenswerthe Grundlage geſchaffen worden. Allerdings hat der geehrte Herr Vorredner dieſes Lob, wenn auch nicht aufgehoben, ſo doch durch die Bemängelungen, welche er Ihnen vorgetragen hat und welche mich im Rückblick auf die ſeinerzeit mit den Fiſcherei-Vereinen über die neuen Ausführungsbeſtimm— ungen von der Centralſtelle für die Landwirthſchaft gepflogenen, ſehr eingehenden Verhand— lungen einigermaßen befremden, weſentlich eingeſchränkt. Wenigſtens könnte es dieſen An— ſchein haben. Doch bin ich in der glücklichen Lage, die Bedenken desſelben durch meine Ausführungen, mit welchen ich übrigens nur meinen perſönlichen Anſchauungen Ausdruck zu geben mir erlaube, zerſtreuen zu können. Ich beſchäftige mich zunächſt mit demjenigen, was der Herr Vorredner in ſeiner Berichterſtattung über die Schonzeiten ausgeführt hat. Die neuen Schonzeiten beruhen auf einer Verſtändigung mit Baden und Heſſen, welcher es zu danken iſt, daß für die Fiſcherei im Neckar in Württemberg, Baden und Heſſen die gleichen Vorſchriften gelten. Dieſe Gemeinſamkeit ließ ſich nur dadurch erzielen, daß man ſich gegenſeitig Konzeſſionen machte. Aber auch von dieſem Umſtande abgeſehen, iſt es an ſich nicht möglich, die Schonzeiten landespolizeilich ſo feſtzuſetzen, daß ſie ſich durchweg mit den Laichzeiten decken. Um dieſe Uebereinſtimmung herbeizuführen, iſt die Verſchiebbarkeit der landespolizeilichen Schonzeiten durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift in $ 12 der Miniſterial-Verfügung zugelaſſen. Hier wird nun von dem Herrn Berichterſtatter bemängelt, daß das Verfahren für das Zuſtandebringen einer bezirkspolizeilichen Anpaſſung der Schonzeiten zu umſtändlich ſei. Bis die Fiſcherei— Intereſſenten in der Sache vorſchriftsmäßig gehört ſeien, ſei die Zeit vorüber, für welche eine Aenderung angezeigt erſcheine. Dieſe Ausſtellung wäre meines Erachtens begründet, wenn es ſich darum handeln könnte, die Schonzeiten nur für eine Jahreszeit, etwa mit Rück— ſicht auf den zu gewärtigenden härteren oder milderen Verlauf eines Winters, zu verlegen. Für einen ſolchen Fall würde allerdings Eile noth thun. Aber ſo liegt die Sache nicht! Wer will den vorausſehen, wie der Winter werden wird? Eine ſolche Prophetengabe kann ich auch den Fiſcherei-Vereinen nicht zutrauen! Die bezirkspolizeiliche Regelung der Schon— zeiten hat vielmehr in erſter Linie diejenigen Fälle im Auge, in welchen dauernde Verhält— niſſe, wie die Höhenlage eines Gewäſſers oder ſonſtige klimatiſche Einflüſſe den örtlichen Witterungscharakter — abweichend von dem Landesdurchſchnitt — beſtimmen und damit den früheren oder ſpäteren Eiutritt der Laichzeiten bedingen. Da, wo foldhe dauernde Unter— ſchiede vorliegen, ſcheint mir keine ſo große Eile geboten zu ſein, um nicht die zunächſt Betheiligten und das ſind die Fiſchereiberechtigten, über ihre Anſicht in einer ihre Intereſſen ſo tief ergreifenden Sache vorher hören zu dürfen. Im Gegentheil wäre eine bureaukratiſche Regelung der Schonzeiten durch die Oberämter eine verfehlte Maßregel und am allerwenigſten im Intereſſe der Fiſcherei-Vereine ſelbſt gelegen, denn dieſe werden gerade durch die Ver— nehmung der Fiſchereiberechtigten in die Lage geſetzt, darauf hinzuwirken, daß die Schonzeiten möglichſt rationell — und was ich denſelben beſonders an's Herz legen möchte — einheitlich für den ganzen Lauf des Gewäſſers fortgeſetzt werden. 2 Ich gehe zu einem zweiten Punkt über! 144 — ͤ — Ihr Herr Berichterſtatter wünſcht eine Deklaration des $ 13 der Minifterial-Berfügung in der Richtung, daß unter das daſelbſt ausgeſprochene Verbot, während der Schonzeiten ausſchließlich der drei erſten Tage derſelben Fiſche der betreffenden Art ꝛc. feilzubieten oder zu verkaufen, auch das Feilhalten von Fiſchen in zubereitetem Zuſtande in Gaſtwirthſchaften ꝛc. zu ſtellen ſei. Dieſe Beſtimmung auszulegen iſt zwar Aufgabe derjenigen Behörden, welche ſich mit deren Handhabung zu befaſſen haben, in Uebertretungsfällen endgiltig des Straf— richters. Ohne irgendwie eingreifen zu wollen, ſtehe ich übrigens nicht an, als meine perſönliche Anſicht zu bekennen, daß das fragliche Verbot auch auf das Feilbieten in Gaſt— wirthſchaften Anwendung zu finden hat. Ob während der Schonzeit Fiſche in rohem Zuſtande oder geſotten oder gebraten oder ſonſt zubereitet feilgeboten oder verkauft werden, begründet meines Erachtens einen ſtrafgeſetzlichen Unterſchied nicht, wie ja auch das Freilaſſen der erſten drei Tage der Schonzeit von dem Marktverbot darauf abzielt, den Gaſtwirthen die Verwerthung ihrer Fiſchvorräthe während dieſes Zeitraumes noch zu ermöglichen. Im Uebrigen möchte ich mir geſtatten, den Mitgliedern der Fiſcherei-Vereine zu rathen, in dieſem Punkte nicht alles von der Polizei zu erwarten, ſondern ſelbſt auch Aufſicht zu üben, indem ſie mit den kritiſchen Zeiten in den Gaſthöfen der verbotenen Fiſchſpeiſe nachfragend — geeigneten Falles belehrend und warnend vorgehen. Ihrem Herrn Berichterſtatter — und damit komme ich zu einem weiteren Gegenſtande ſeiner Ausführungen — genügt die Beſtrafung der Verletzung der Schonvorſchriften allein nicht. Dieſelbe iſt nach ſeiner Anſicht durch die Vorſchrift zu ergänzen, verbotswidrig feil— gehaltene Fiſche der Konfiskation in gleicher Weiſe zu unterwerfen, wie eine ſolche bei dem Wilde angeordnet werden könne. Hiezu erlaube ich mir zu bemerken, daß es hiefür einer Aenderung der beſtehenden Strafgeſetzgebung bedürfen würde, welche übrigens keine Beſtimmung enthält, welche die Ermächtigung geben würde, innerhalb der Hegezeit erlegtes Wild zu konfisziren. Ganz ebenſo liegt die Sache bei den ohne Namen des Beſitzers oder ſonſtige Kenntlichmachung ausliegenden Fanggeräthen. Auch dieſe dürfen nach der beſtehenden Geſetz— gebung nicht konfiszirt werden, wohl aber können ſie im ſtrafrechtlichen Verfahren als Beweismittel Gegenſtand der Beſchlagnahme ſein, womit der von Ihrem Herrn Berichterſtatter angeſtrebte Zweck wenigſtens einigermaßen erreicht werden dürfte. Einen weiteren Gegenſtand der Klage Ihres Herrn Berichterſtatters bildet die Ver— unreinigung der Fiſchwaſſers durch die Induſtrie. Wenn er dem Wunſche Ausdruck gegeben hat, es möge auf die Wahrung der Intereſſen der Fiſcherei in möglichſt umfang— reichem Maße Bedacht genommen werden, ſo darf ich wohl annehmen, daß er damit die Fiſcherei-Intereſſenten zur eigenen Thätigkeit aufrufen wollte. Darin kann ich ihm nur Recht geben. Selbſtthätig hier vorzugehen, iſt jedenfalls erſprießlicher, als nach der Hilfe der Geſetzgebung zu rufen, welche gegenwärtig alle Schäden heilen ſoll. Auch dürfte einem ſolchen Vorgehen in vielen Fällen der Erfolg nicht fehlen, denn nicht ſelten kommt es darauf an, den Gewerbepolizeibehörden gegenüber den Nachweis zu führen, daß die chemiſch— techniſchen Wiſſenſchaften Mittel darbieten, die Verunreinigung der Fiſchwaſſer mittelſt Vorrichtungen abzuwenden, deren Herſtellung für den Inhaber der Gewerhsanlage eine unverhältnißmäßige Beläſtigung nicht mit ſich bringt. Dazu ſcheinen mir die Fiſcherei— Vereine vorzugsweiſe berufen zu ſein. Des Weiteren hat ſich Ihr Herr Berichterſtatter veranlaßt geſehen, die Fiſchereiaufſicht als mangelhaft zu bezeichnen. Mit Thatſachen hat er dieſe Ausſtellung freilich nicht belegt, ſondern ſich mit der Behauptung begnügt, man höre überall Klagen darüber, daß dieſe Aufſicht nicht in dem wünſchenswerthen Maße ſtattfinde. Auf einen ſolchen, ohne Beweiſe hingeſtellten Vorwurf läßt ſich eine eingehende Antwort nicht geben. Doch kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, wie vortheilhaft die württembergiſche Verwaltung dafür bekannt iſt, daß ſie die Vorſchriften, welche ſie gibt, nicht blos auf dem Papiere ſtehen läßt, ſondern ſie auch wirklich zu handhaben weiß. Warum in dieſem Punkte gerade die Fiſchereiaufſicht eine Ausnahme machen ſoll, iſt ſchwer einzufehen! An Organen für die Fiſchereiaufſicht fehlt es jedenfalls nicht. Sind doch außer den Landjägern, den Ortspolizeidienern, den Gemeinde-, Feld- und Waldſchützen auch noch die Angehörigen der militäriſch organiſirten Forſt und Steuerwache mit der Ueberwachung der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften beauftragt! 4 > + 1 1 Tab Uebrigens iſt auch die Fiſchereiaufſicht ein Feld, auf welchem ſich die Fiſchereivereine durch Ausſetzung von Prämien für Anzeigen von Fiſchereifreveln nützlich machen können und möchte ich mir in Uebereinſtimmung mit Ihrem Herrn Berichterſtatter erlauben, auch hier auf die Selbſtthätigkeit hinzuweiſen. Was endlich die von Ihrem Herrn Berichterſtatter beklagte Milde in Beſtrafung der Fiſchereifrevel anbelangt, ſo läßt ſich von oben her in die ſtrafrechtliche Thätigkeit der Ober— ämter auf dieſem Gebiet nicht eingreifen. Denn gegenüber den polizeilichen Strafverfügungen derſelben iſt der Antrag auf gerichtliche Entſcheidung bei dem Amtsgericht zuläſſig und die Gerichte in ihrem freien Ermeſſen zu beſchränken, geht nicht an! Dagegen möchte ich den Fiſchereivereinen rathen, auf die Gewinnung von zahlreichen Mitgliedern aus der Klaſſe der Beamten ihr Augenmerk zu richten, um durch ſie richtigere Anſchauungen über die Bedeutung der Fiſchereifrevel zu verbreiten. Damit bin ich in der Hauptſache mit demjenigen, was Ihr Herr Berichterſtatter — wie ich nicht verkenne — in guter Abſicht an Kritik über die neuen Fiſchereivorſchriften vortragen zu müſſen glaubte, zu Ende gekommen. Die neuen Vorſchriften ſind erſt ſo kurze Zeit in Geltung, daß ſie noch nicht eingelebt ſind. Gönnen Sie denſelben eine ehrliche Probe, indem Sie ſelbſt inzwiſchen verſuchen, das Gute, was ſie zur Förderung der Fiſch— zucht — und das iſt nicht wenig — darbieten, in die Wirklichkeit überzuführen Werden Sie hiebei durch wirklich gemachte Erfahrungen darauf geführt, daß dieſe Vorſchriften ver— beſſerungsbedürftig ſind, ſo wenden Sie ſich nur getroſt an das Miniſterium des Innern! Dasſelbe wird es mit Dank anerkennen, in ſeinen Bemühungen um die Hebung der Fiſch— zucht durch die Fiſcherei-Vereine und insbeſondere den neu gegründeten Landesfiſcherei-Verein unter Hinweiſung auf abhilfebedürftige Mängel und Mißſtände unterſtützt zu werden. Möge ein ſolches Zuſammenwirken von reichen Erfolgen für die württembergiſche Fiſchzucht ſtets begleitet ſein. Regierungsrath Krais, Referent der K. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft äußert ſich in Felgendem: „Bezüglich zweier Punkte in den Ausführungen des Herrn Dr. Fickert möchte ich mir eine kurze Bemerkung geſtatten. Wegen Aenderung der Schonzeit durch bezirkspolizeiliche Vorſchrift iſt die K. Zentral— ſtelle, ſoviel ich mich erinnere, bis jetzt in einem Fall um Vermittlung eines ſachverſtändigen Gutachtens angegangen worden. In dieſem Gutachten wurde ausgeſprochen, daß die Ueber— wachung der Einhaltung der Schonzeitvorf hriften als wünſchenswerth erſcheinen laſſe, daß die in der Minifterialverfügung vom 24. Dezember 1889 vorgeſchriebenen Schonzeiten für Forellen im ganzen Lande eingehalten werden und wie im Großherzogthum Baden, eine Aenderung nur inſoweit eintritt, daß etwa ein früherer Anfang oder ein ſpäterer Schluß der Schonzeit beſtimmt werde. In dem betreffenden Bezirk wurde hienach die Schonzeit für Forellen auf die Zeit vom 10. Oktober bis 15. März feſtgeſetzt. Wie ich gehört habe, iſt eine gleiche Feſtſetzung auch im Bezirk Ulm wenigſtens für den Winter 1891/92 erfolgt. Die Durchführung dieſer Schonvorſchrift iſt nun aber in dem erſtgenannten Bezirk auf Schwierigkeiten geſtoßen. Es wird ſich nun fragen, ob ſich die Fiſchereiintereſſenten dieſes Bezirkes mit der betreffenden Vorſchrift vielleicht eher befreunden werden, wenn auch in anderen Bezirken mit ähnlichen Verhältniſſen — es werden in dieſer Beziehung hauptſächlich die Oberamtsbezirke des Donaukreiſes in Betracht kommen — eine gleichartige Vorſchrift erlaſſen wird. Einerſeits verlangen die Temperaturverhältniſſe der betreffenden Albbäche eine Hinausrückung des Endtermins der Schonzeit, andererſeits glaubten wir an dem Satz unbedingt feſthalten zu ſollen: Die Forelle iſt in ganz Württemberg unter allen Umſtänden vom 10. Oktober bis 10. Januar geſchützt. Da der Gegenſtand auf der Tagesordnung der heutigen Verſammlung ſtand, haben wir weitere Schritte bis jetzt unter— laſſen und wäre es ſehr von Werth, wenn die hier Anweſenden zu dieſer ſehr wichtigen Frage Stellung nehmen würden. Herr Dr. Fickert hat ſodann darüber geklagt, daß in der Nähe von Tübingen ein Monſtrum einer Fiſchleiter erſtellt worden ſei. Es mag zugegeben werden, daß manchen Technikern die Konſtruktion einer richtigen Fiſchleiter bis jetzt unbekannt war. Dies hat die Centralſtelle veranlaßt, im Dezember 1890 eine Anzahl Techniker, welche die k. Kreis— 146 ä— — — regierungen bei Geſuchen um Genehmigung von Waſſerwerken u. dgl. zu berathen haben, zu einer Beſprechung zuſammen zu berufen über die Grundſätze, welche bei Herſtellung von Fiſchleitern, deren Fertigung nach der neuen Fiſcherei-Verfügung den Werkbeſitzern zur Auflage gemacht werden kann, zur Anwendung kommen ſollen. Dieſe Grundſätze ſollen veröffentlicht und wo möglich durch Illuſtrationen ein Bild von den Erforderniſſen richtiger Fiſchleitern gegeben werden. Wenn dies bis jetzt nicht geſchehen iſt, ſo hat dies darin ſeinen Grund, daß unſer Herr Fiſchereiſachverſtändiger ſeine Erfahrungen, die er bei Berathung der Werkbeſitzer und vielleicht auch bei Beſichtigung ausgeführter Fiſchtreppen gewinnt, bei Ausarbeitung der Vorſchriften verwerthen wollte, da man vermeiden will, Normalien aufzuſtellen, die ſich in Bälde als unzweckmäßig erwieſen haben würden. Doch hoffe ich, daß wir in Bälde in der Lage ſein werden, etwa im „Landwirthſchaftlichen Wochenblatt“ eine ſachgemäße Belehrung über rationelle Herſtellung von Fiſchleitern zur Kenntniß der Intereſſenten zu bringen. Auf eine Debatte über die angeregte Frage der Schonzeit wird, der vorgerückten Zeit wegen, nicht eingegangen und referirt ſchließlich noch Landgerichts Präſident a. D. von Schad-Ulm zu Punkt 3 der Tagesordnung: Von dem Herrn Vorſitzenden wurde mir der Wunſch ausgedrückt, das Referat „über den Entwurf der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft zu einem deutſchen Waſſerrechtsgeſetz“ zu übernehmen. Ich habe mich dieſer Aufgabe unterzogen und ein ziemlich umfangreiches Referat ausgeacbeitet. Bei der vorgerückten Tageszeit iſt es aber nicht mehr möglich, Ihnen dieſe Abeit in extenso vorzutragen. Wenn Sie daher auf die Erledigung dieſer Ziffer 3 nicht ganz verzichten wollen, jo muß ich um die Exlaubniß bitten, Ihnen in möglichſter Kürze zu ſagen, um was es ſich hier handelt. (Es wird um den Vortrag gebeten und Herr von Schad fährt fort:) Sie wiſſen, daß eine Kommiſſion zur Ausarbeitung eines allgemeinen bürgerlichen Geſetzbuches niedergeſetzt iſt. Die Deutſche Landwirthſchafts-Geſellſchaft, welche über hervor— ragende Kräfte auf dem Gebiete der Landwirthſchaft, der Induſtrie, der Fiſcherei und der Rechtspflege verfügt, hat im Jahre 1888 beſchloſſen, daß dieſe Kommiſſion auch die Kodififation des Waſſerrechts gemeinſam für ganz Deutſchland in die Hand zu nehmen habe und zu dieſem Zwecke einen Waſſerrechts-Geſetzesentwurf ausgearbeitet, der auch werth— volle Beſtimmungen über die Fiſcherei enthält. Der nächſte Zweck dieſes Entwurfes iſt nicht erreicht worden, indem jene Kommiſſion darauf blieb, die Kodification der Particular— geſetzgebung zu überlaſſen; dies war ſchon deshalb nothwendig, weil ein Waſſerrechtsgeſetz nicht möglich iſt, ohne zugleich einige öffentlich rechtliche Beſtimmungen zu erlaſſen, die zur Zeit nach der Reichsverfaſſung der Kompetenz des Reichstages gar nicht unterſtehen. So hat ſich unſere Regierung entſchloſſen, die von der Landwirthſchaſt und Induſtrie ſchon längſt gewünſchte, ihr auch wiederholt verſprochene Kodification eines Waſſerrechts energiſch in die Hand zu nehmen, und im Mai 1891 iſt ein als Manuffript gedruckter Geſetzes- entwurf nebſt Motiven erſchienen, der unſerem Herrn Vorſitzenden vertraulich mitgetheilt wurde, und wenn von Seiten der im Saale anweſenden Abgeſandten der k. Regierung eine Einwendung nicht erhoben wird, erlaube ich mir, Ihnen das Weſentliche von dem, was derſelbe bezüglich der Fiſcherei enthält, mitzutheilen. Hieher gehört zunächſt die Frage der Waſſerbücher. Der Geſetzgeber kann, was die ihnen zu gebende rechtliche Bedeutung betrifft, zwei Wege gehen: 1. die Waſſerbücher ſind für alle darin verzeichneten Rechte am Waſſer und auf Waſſerbenützung rechtsbegründend wie unſere Güterbücher, d. h. mit dem Eintrag ſteht das Recht feſt, wenn der Gegenbeweis nicht geführt werden kann; 2. die Waſſerbücher ſind nur ſog. Vormerkbücher, ihre Einträge ſind Beweismittel für den auf einem anderweiten Rechtsgrund beruhenden Rechtserwerb. Der Entwurf der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft iſt den erſten Weg, unſere Regierung den zweiten gegangen und zwar meiner Anſicht nach mit Recht und zum Vortheil der Fiſchereiberechtigten, denn die Ausführung des Ziffer 1 würde erfordern, daß eine Auf— forderung an ſämmtliche Berechtigten — alſo auch die Fiſchereiberechtigten — erfolgte, wonach ſie innerhalb eines beſtimmten Termins ihre Rechte oder ihren Widerſpruch gegen 147 — die Rechtsanſprüche Anderer anzumelden, im Falle der Nichtanmeldung aber mit ihrem Rechte ausgeſchloſſen würden. Die Folge wäre eine Reihe koſtſpieliger Prozeſſe, die viel— leicht nie geführt worden wären, und empfindliche Verluſte wegen verſäumter Anmeldung. Hieran reiht ſich die zweite Frage, die der Waſſerämter. Auch hier enthält der Entwurf der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft eine ſehr ſchwerfällige und koſtſpielige Organiſation, die ſogar zur Bildung eines beſonderen Reichwaſſeramtes im Anſchluß an das Reichsgericht führen würde. Unſer Entwurf ſchlägt wohl richtig die Kreisregierungen als die Waſſerämter vor. Betreffend endlich ſpeziell die Fiſcherei und ihr Verhältniß zu den übrigen Waſſer— nutzungsberechtigten, ſo verweiſt der Entwurf in der Hauptſache auf unſer Fiſchereigeſetz vom 27. November 1865. Hätten wir dieſes Geſetz allein, ſo wäre wohl für die Fiſcherei ziemlich mangelhaft geſorgt, aber wir erfreuen uns ja dazu der kgl. Verordnung vom 24. Dezember 1889, in welcher den Anforderungen, welche der §S 47 des Entwurfes der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft diesfalls im Intereſſe der Fiſcherei erhebt, in der Hauptſache und jedenfalls in viel praktiſcherer Weiſe entſprochen wird. Nur einen Punkt habe ich zu bemängeln; es iſt dies der Inhalt des Art. 15 des Württembergiſchen Entwurfs, welcher lautet: „Wird durch eine Waſſernutzung, um deren Verleihung nachgeſucht wird, die Fiſcherei beeinträchtigt und kann dieſer Folge, ohne eine zweckentſprechende Benützung der geplanten Anlage auszuſchließen, durch geeignete Vorſchriften nicht vorgebeugt werden (zu vergleichen Art. 13 des Fiſchereigeſetzes vom 27. November 1865), ſo kann die nachgeſuchte Verleihung gleichwohl ertheilt werden, wenn nach dem Ermeſſen der Verleihungsbehörde der aus der geplanten Waſſerbenützungsanlage zu erwartende Nutzen von größerer wirthſchaftlicher Bedeutung iſt, als der der Fiſcherei zugehende Nachtheil. Dem Fiſchereiberechtigten iſt jedoch von dem Unternehmer voller Schadenerſatz zu leiſten. Ueber bezügliche Schadenserſatzanſprüche erkennen die bürgerlichen Gerichte.“ Daß die Beſtimmungen des Geſetzes über Zwangsenteignung in Fällen dieſer Art auf die Fiſchereirechte eine Anwendung nicht finden, iſt klar, weil dieſes Geſetz nur für den Verluſt oder Beſchädigung von Eigenthum oder Rechten an Grundſtücken gegeben iſt. Schon bei der Berathung dieſes Geſetzes in der Juſtizgeſetzgebungskommiſſion wurde aber hervorgehoben, daß in einem Geſetz über Benützung des Waſſers für die Fiſchereirechte eine umfaſſen de Fürſorge zu treffen ſei überall da, wo ſolche induſtriellen oder landwirthſchaftlichen Anlagen zu weichen haben oder durch dieſelben eine Schädigung erleiden. Eine ſolche umfaſſende Fürſorge kann ich nun aber darin nicht finden, daß der Entwurf den Fiſchereiberechtigten in ſolchen Fällen den Schadenserſatz ſeitens des Unter— nehmers und die Verfolgung dieſes Anſpruchs vor dem Richter vorbehält; denn dieſer Vorbehalt verſteht ſich in jedem Fall von ſelbſt, wo die Geſetzgebung ihn nicht ausdrücklich abſchneidet, was in Fällen, wie die hier in Frage ſtehenden gegen alles Recht und Billigkeit wäre und wohl nie die Zuſtimmung der Volksvertretung fände. Meines Erachtens wäre hier von der Verleihungsbehörde zum Mindeſten zu verlangen, daß ſie vor der Verleihung in dem zu dieſem Zweck einzuleitenden Verfahren zugleich mit der Entſcheidung, die hier zu geben iſt, den Thatbeſtand und den Umfang der Beſchädigung und den Betrag des hiefür anzuſprechenden Schadenerſatzes feſtſetzt und eine Sicherheitsleiſtung für deſſen Bezahlung zu Gunſten des Fiſchereiberechtigten, vorbehaltlich des Rechtsweges für beide Theile, anordnet. Es wird in den meiſten Fällen hieraus eine beſondere Weiterung des Verfahrens nicht erwachſen, weil das Weſentliche hievon doch geſchehen muß, um die Verleihungsbehörde in den Stand zu ſetzen, die Entſcheidung gegen den Fiſchereiberechtigten zu treffen; für den Letzteren wird es aber in den meiſten Fällen von ſehr großem Werthe ſein, daß er, wenn er genöthigt iſt, den Rechtsweg zu ergreifen, aus den Verleihungsakten in der Hauptſache das Material ſchöpfen kann, abgeſehen davon, daß damit in vielen Fällen wohl ein Prozeß vermieden würde. 148 Ich weiſe zum Schluſſe noch auf Art. 31 Abſ. 3, auf Art. 34 Abſ. 1, beſonders aber auf Art. 36 bis 38 hin, wo in ähnlicher Weiſe, aber nicht für Fiſchereiberechtigte Vorſorge getroffen wird. Damit will ich ſchließen und die geehrte Verſammlung wird ſich aus dem Wenigen, was ich hier vorzutragen die Ehre hatte, überzeugen, wie nothwendig es iſt, daß, wenn erſt der Waſſerrechts-Geſetzes-Entwurf an die Landſtände gebracht ſein wird, in Stuttgart eine Vertretung der Intereſſen der Fiſchereiberechtigten exiſtirt, von welcher jedenfalls die einzelnen Abgeordneten der Bezirke ſich Raths erholen können. Vielleicht hat auch der hier anweſende Vertreter des K. Staatsminiſteriums des Innern die Güte, dem hier ſpeziell hervorgehobenen Punkte vor endgiltiger Feſtſetzung des Entwurfs Würdigung und wo möglich Berückſichtigung zu verſchaffen. Oberregierungsrath von Riekert bemerkt hierauf, die Fiſchereiberechtigten dürfen ſich verſichert halten, daß in der vorliegenden Geſetzerhebungsarbeit ſeitens der K. Staatsregierung wie ſeither ſo auch fernerhin den Verhältniſſen der Fiſcherei die gleiche Aufmerkſamkeit und Theilnahme zugewendet werde, wie dem Gebiete der Landwirthſchaft und der Induſtrie. Nachdem die Tagesordnung erſchöpft war und ein weiterer Antrag nicht eingebracht worden iſt, wurde die Verſammlung — Abends 6½½ Uhr geſchloſſen mit gegenſeitigem Ab— ſchiedsgruße und dem gemeinſamen Wunſche eines fröhlichen Wiederſehens auf dem Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen). Der Vorſitzende der Verſammlung: von Sailer, Regierungsrath a. D., Vorſtand des Oberſchwäbiſchen Gau-Fiſcherei-Verbandes. a Staudenmayer, Schriftführer. II. Fiſcherei-Berordnung für Elſaß-Lothringen. Das Central- und Bezirks-Amtsblatt für Elſaß-Lothringen veröffentlicht in Nr. 21 vom 7. Mai 1892 nachſtehende Verordnungen pp. des ö Statthalters, des Miniſteriums und des Oberſchulraths. (45) Verordnung, betreffend die Fifcherei. Auf Grund des Geſetzes vom 2. Juli 1891, betreffend die Fiſcherei (Geſetzblatt Seite 69), wird beſtimmt, was folgt: Art. 1. Zu den nutzbaren Waſſerthieren, deren Fang im Sinne des Geſetzes zum Fiſch— fange gehört, find auch die Fröſche zu rechnen ($ 7 des Geſetzes). Art. 2. Als dem Fiſchbeſtande ſchädlich zu erachten (§ 8 des Geſetzes) find: Fiſchottern, Waſſerhühner (Rohr- und Bleßhühner), Reiher (eigentliche Reiher, en oder Rohrdommeln), Kormorane, Säger (Sägetaucher und Tauchergänſe) und Taucher (Eistaucher und Haubentaucher). Art. 3. Für die nachbenannten Fiſchgattungen werden folgende Schonzeiten feſtgeſetzt, während h der Fang derſelben mit Fanggeräthen jeglicher Art verboten iſt: für Aeſchen und Regenbogenforellen: vom 1. März bis 30 April; für Zander (Schill) und Barſch: vom 1. April bis 31. Mai; für Karpfen, Barben und Schleien: vom 1. Mai bis 30. Juni; für Seeforellen: vom 1. Oktober bis 31. Dezember; für Fluß- und Bachforellen: vom 10. Oktober bis 31. Januar; für Saiblinge (Rötheli): vom 1. November bis 31. Dezember; für Lachſe (Salmen): vom 11. November bis 24. Dezember; für Felchen und Maränen: vom 15. November bis 15. Dezember; für Rufolks (Rutten, Quappen, Truſchen, Aalraupen): vom 15. Dezember bis 15. Jaunar; 10. für Krebſe: vom 1. November bis 30. April, ſoweit nicht für beſtimmte Waſſerläufe eine längere Schonzeit durch beſondere Verordnung feſtgeſetzt iſt. Die Anfangs- und Endtage der vorgenannten Friſten ſind in die Schonzeit einbegriffen. Art. 4 Im Rheine und in denjenigen Strecken ſeiner Nebenflüſſe, welche den Durchzug der Lachſe und Maifiſche zu den Laichſtellen vermitteln, iſt die Fiſcherei auf Lachſe und Maifiſche mit Fanggeräthen jeglicher Art auf die Dauer von 24 Stunden in jeder Woche und zwar von n Abends 6 Uhr bis Sonntag Abends 6 Uhr verboten. 0 Wie Herr Prof. Sieglin mittheilt, iſt der Termin für die Abhaltung des Deutſchen Fiſchereitages in Friedrichshafen, für welchen vorläufig die Zeit vom 29 —31. Aug. in Ausſicht genommen war, dahin abgeändert worden, daß der Fiſchereitag vom 25.— 27. Aug. ſtaltfinden wird. DD D BSH Die in Betracht kommenden Strecken der Nebenflüſſe des Rheins werden von dem Miniſterium bekannt gegeben Art. 5. Die Anwendung von Reuſen zum Lachsfang iſt während der Zeit vom 20. Oktober bis 24. Dezember einſchließlich verboten. Die Ausübung der Lachsfiſcherei mit Zegensbetrieb iſt vom 27. Auguſt bis 26. Oktober einschließlich verboten. Art. 6. Feſtſtehende Fiſchnetze müſſen jede Woche 36 Stunden lang und zwar von Samstag 6 Uhr Abends bis Montag 6 Uhr Morgens in der Mitte auf eine dem Zehntel ihrer Ausdehnung gleichkommende Länge derart gehoben werden, daß zwiſchen dem Boden des Waſſerlaufes und der unteren Saumleine ein freier Raum von wenigſtens 50 em Höhe bleibt. Art 7. Die Aufſichtsbehörde kann die Fiſcherei auf Lachſe auch während der Schonzeiten (Art. 3 Ziff. 7 und Art 4 dieſer Verordnung) geſtatten, wenn Sicherheit dafür vorhanden iſt, daß die Fortpflanzungsſtoffe (Rogen und Milch) der gefangenen, laichreifen Fiſche zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht Verwendung finden. Art 8. Der Fiſchfang zur Nachtzeit unter Anwendung menſchlicher Thätigkeit iſt verboten. Als Nachtzeit gilt der Zeitraum, welcher eine Stunde nach Sonnenuntergang beginnt und eine Stunde vor Sonnenaufgang endet Ausnahmen von dieſem Verbote können hinſichtlich der Fiſcherei auſ Lachſe, Maifiſche, Aale, Krebſe und Fröſche durch die Aufſichtsbehörde zugelaſſen werden Für weitere Ausnahmen iſt die Genehmigung des Miniſteriums erforderlich. Art. 9. Der Fang der Fröſche mit dem Rechen iſt für die Zeit vom 1. Mai bis 30. Juni einſchließlich verboten. Art. 10. Die Ausübung der freien Angelfiſcherei (S! Abſ 2 des Geſetzes) iſt in der Zeit vom 1. Mai bis 30 Juni einſchließlich und zur Nachtzeit (Art. 8 Abſ 2 dieſer Verordnung) verboten, Art 11. Bei Ausübung der Fiſcherei iſt verboten: 1. die Anlage neuer ſogenannter Selbſtfänge. Die bereits beſtehenden ſollen mit Oeffnungen verſehen ſein, deren Weite der für die Maſchenweite der Netze vorgeſchriebenen ent— ſpricht (Art 17 dieſer Verordnung). Unter Selbſtfängen ſind zu verſtehen alle Vorrichtungen, welche geeignet ſind, die Fiſche in Löchern, Buchten, Gräben und Pfützen, aus welchen ſie nicht entweichen können, anzuſammeln oder ſie zu zwingen, ſich durch einen mit Fangvorrichtung verſehenen Durchgang zu bewegen; 2. das Trockenlegen oder Ablaſſen von Waſſerläufen zum Zwecke des Fiſchfanges; 3 das Fiſchen in den Theilen der Waſſerläufe, deren Waſſerſtand zur Vornahme von Ausräumungen oder ſonſtigen Arbeiten oder in Folge des Stillſtandes von Trieb— werken oder der Schifffahrt vorübergehend weſentlich erniedrigt iſt. Ausnahmen kann die Aufſichtsbehörde zulaſſen. Dieſes Verbot gilt auch für die Ausübung der freien Angelfiſcherei; 4. die auf die Dauer berechnete Anbringung von Fiſchfangvorrichtungen an den Schleuſen, Wehren, natürlichen Waſſerfällen, Durchläſſen, Schützen, Mühlgerinnen und Fiſchleitern. 5. das Fiſchen im Innern der Schleuſen, Schützenanlagen Durchläſſe, Mühlgerinne und Fiſchleitern, ſowie an den Wehren oder in geringerer Entfernung als 30 m oberhalb oder unterhalb dieſer Werke auf andere Art als mit der ſchwimmenden, in der Hand gehaltenen Angel (§ 18 dieſer Verordnung); das Fiſchen mit der Hand; das gewaltſame Trüben oder Aufwühlen des Waſſers zum Zwecke des Fiſchfanges in den von Fiſchen aufgeſuchten Zufluchtsorten. Art. 12. Bei Ausübung der Fiſcherei im Rhein und in den in Art 4 dieſer Verordnung bezeichneten Strecken der Nebenflüſſe desſelben iſt die Anwendung von ſtändigen Fiſchereivorrichtungen (Fiſchwehren, Fachen) und von Vorrichtungen verboten, welche am Ufer oder im Flußbette ſelbſt befeſtigt oder verankert ſind (Reuſen, Sperrnetze), wenn dieſe Vorrichtungen den Waſſerlauf auf mehr als die Hälfte ſeiner Breite für den Zug der Wanderfiſche verſperren Die Breite iſt bei gewöhnlichem niedrigem Waſſerſtande in der kürzeſten Linie von Ufer zu Ufer zu meſſen. Mehrere ſolcher ſtändiger oder am Ufer oder im Bette des Waſſerlaufes befeſtigter oder verankerter Vorrichtungen, ſowie mehrere feſtſtehende Netze dürfen gleichzeitig auf derſelben Uferſeite oder auf der entgegengeſetzten Uferſeite nur in einer Entfernung von einander angebracht werden, welche wenigſtens das Doppelte der Länge der betreffenden Vorrichtungen beträgt. Sind die Vorrichtungen von verſchiedener Länge, ſo iſt für die betreffende Entfernung die größere Länge maßgebend. Ausnahmen kann die Aufſichtsbehörde geſtatten. Die Entfernung zwiſchen den einzelnen Pfählen, welche die zum Lachsfange beſtimmten Fiſchwehre (Fache) bilden, ſowie zwiſchen den Querverbindungen dieſer Pfähle muß wenigſtens 10 em im Lichten betragen. Art. 13. Bei Ausübung der Fiſcherei in anderen als den in Art. 12 genannten Waſſer— läufen dürfen feſtſtehende oder ſchwimmende Netze in ihrer Länge zwei Drittel der naſſen Breite des Waſſerlaufes, in welchem ſie benutzt werden, nicht überſchreiten. Mehrere Netze, welche gleichzeitig auf einem oder den beiden gegenüberliegenden Ufern angewendet werden, müſſen unter einander eine Entfernung halten, welche wenigſtens dem Dreifachen ihrer Ausdehnung gleichkommt. a 150 — Art. 14. Treibnetze dürfen nicht derart befeſtigt und ausgeſetzt werden, daß ſie feſtliegen oder hängen bleiben. Dieſelben dürfen zwiſchen Ober- und Unterröhre (Leine) nicht über 2, m breit fein. Mehrere Treibnetze dürfen nur in einer Entfernung von einander ausgeworfen werden, welche wenigſtens das Doppelte der Länge des größten Netzes beträgt. Art. 15. Bei Ausübung der Fiſcherei iſt, abgeſehen von der Fiſcherei im Rhein, die Anwendung von Schleppnetzen verboten. Der Gebrauch des kleinen, mit der Hand geworfenen und von einer Perſon allein gehand— habten Wurfgarnes und des von zwei Perſonen aus dem Boote geworfenen Spreitgarnes iſt geſtattet. Als Schleppnetz iſt jedes Netz anzuſehen, welches durch Druck oder durch Gewichte auf den Boden verſenkt und mittels irgend einer Kraft am Boden fortbewegt wird. Art. 16. Bei Ausübung der Fiſcherei iſt ferner verboten: 1. die Anwendung von Schlingen und Schleifen; 2. die Anwendung von Fiſchgabeln, Heeren, Harpunen, Stecheiſen und anderen derartigen Fangmitteln, welche eine Verwundung der Fiſche herbeiführen können Der Gebrauch von Angeln iſt geſtattet. Art. 17. Fanggeräthe jeder Art und Benennung dürfen bei Ausübung der Fiſcherei nicht angewendet werden, wenn die Oeffnungen (bei Maſchen in naſſem Zuſtande gemeſſen) in Höhe und Breite nicht wenigſtens folgende Weiten haben: 1. beim Lachsfange: im Rhein: Geflechte (Körbe und Reuſen) und Treibnetze: 60 mm; das Innere der Reuſen (Reuſenſchlupf) 40 mm; in den übrigen Waſſerläufen 40 mm; 2. beim Fangen anderer großer Fiſcharten, einſchließlich des Aals, und beim Krebsfang: im Rhein: 30 mm; in den übrigen Waſſerläufen: 27 mm; 3. beim Fange kleiner Fiſcharten, wie Gründlinge, Schmerlen, Ellritzen, Blicken und andere: im Rhein 20 mm. in den übrigen Waſſerläufen: 10 mm. Bei Kontrole der Geflechte und Netze ift eine Abweichung von einem Zehntel nicht zu beanftänden. Die Aufſichtsbehörde kann den Gebrauch von Netzen mit geringerer Maſchenweite zum Zwecke des Fanges von Futterfiſchen für Fiſchzuchtanſtalten und von Köderfiſchen geſtatten. b Art. 18. Die freie Angelfiſcherei (§S 1 Abſ. 2 des Geſetzes) wird mittels der ſchwimmenden in der Hand gehaltenen Angel ausgeübt Die Angelſchnur darf nur eine Angel tragen. Die ſchwimmende Angel darf mit keinem größeren Gewicht als 50 egr. belaſtet fein. Die freie Angelfiſcherei mit lebenden Fiſchen als Köder iſt unterſagt. Art 19. Die nachbenannten Fiſcharten dürfen nicht gefangen werden, wenn die Fiſche von der Kopfſpitze bis zum Schwanzende (Schwanzſpitzen) gemeſſen, nicht wenigſtens folgende Längen haben: Lach? San!)ß!ß . 50 cm Fluß⸗ und Bachforelle 777. ͤ 8 9 een Iegentbngenfotelle eu. nee car 0 Zander Sch! 5 Schleie one ee. ß Ach” F Felchen und Maränen 0 TTT 125 Krebſe (gemeſſen vom Auge bis zum S eee re ; Ende des ausgebreiteten Schwanzes) 8 em. Cl!!! f Art. 20. In außerordentlichen Fällen (unvorhergeſehene Naturereigniſſe, plötzliche Störungen des ordentlichen Fiſchereibetriebes oder ſonſtige Nothſtände) kann die Aufſichtsbehörde von den Vor— ſchriften über die Innehaltung der Schonzeit, die Art und Weiſe der Ausübung der Fiſcherei, die Beſchaffenheit der Fanggeräthe und die Längenmaße der Fiſche (Art. 3 bis 9, 11 bis 17 und 19 dieſer Verordnung im Einzelfalle entbinden. Die Entſcheidung über die Geſtattung von Ausnahmen im Sinue des § 34 Abſatz 2 des Geſetzes ſteht dem Miniſterium zu. Art. 21. Als Auffichtsbehörde im Sinne des Geſetzes und dieſer Verordnung gilt der zuſtändige Waſſer- oder Meliorationsbauinſpektor. Art. 22. Die Beſtimmungen des Art. 3 Ziff 3 und des Art. 10 dieſer Verordnung treten am 1. Juli 1892, die übrigen Beſtimmungen derſelben treten am 15. Juni 1892 in Kraft. Straßburg, den 28. April 1892. Miniſterium für Eljfaß- Lothringen. Abtheilung für Finanzen, Abtheilung des Innern. Landwirtyſchaft und Domänen. Der Unterſtaatsſekretär Der Unterſtaatsſekretär von Köller. von Schraut. III. A. 1676/92. I. P. 2562/92. (46) Verordnung zur Ausführung des Geſetzes, betreffend die Fifherei, vom 2. Juli 1891, Zur Ausführung der SS 9, 12, 27, 33, 40 und 46, ſowie der SS 20 bis 25 des Geſetzes, betreffend die Fiſcherei vom 2 Juli 1891 (Geſetzblatt S. 69) wird verordnet, was folgt: I Beſtimmungen zur Aus führung der SS 9, 12, 27, 33, 40 und 46 des Geſetzes: Art. 1. Die Verpachtung der dem Staate nach § 1 des Geſetzes zuſtehenden Fiſcherei (§S 9 des Geſetzes) findet durch den zuſtändigen Waſſer- oder Meliorations-Bauinſpektor ſtatt. Die Verpachtung unterliegt der Genehmigung des Miniſteriums. Soweit eine Verpachtung nicht zu Stande kommt, kann die Nutzung der Fiſcherei durch Ausſtellung von Erlaubnißſcheinen gegen Entgelt (Lizenzen) geſtattet werden. Die deßfallſigen Anordnungen bedürfen ebenfalls der Genehmigung des Miniſteriums. Art. 2. Für die Abmeſſungen des Lein- und des Flößpfades (S 12 des Geſetzes) ſind die Beſtimmungen des S 18 des Geſetzes, betreffend Waſſerbenutzung und Waſſerſchutz, vom 2. Juli 1891 (Geſetzblatt S. 82) und die zur Ausführung des S 18 erlaſſenen Vorſchriften maßgebend. Wo die zuſtändige Verwaltungsbehörde die Freihaltung oder die Freilegung eines Leinpfades nicht verlangt hat, ſteht den Fiſchereipächtern und Fiſchern ein Anſpruch auf Einräumung und Benutzung eines Leinpfades nicht zu. a Art. 3. Die Anlage von Fiſchwegen (Fiſchleitern) in öffentlichem Intereſſe (§ 27 des Geſetzes wird durch den Bezirkspräſidenten angeordnet. Soweit es ſich um ſchiff- oder flößbare Waſſerläufe handelt, bleibt die Anordnung dem Miniſterium vorbehalten. Art 4. Die Eigenthümer von Fiſchteichen erhalten nach ſtattgehabter Abfiſchung (S 33 Abi. 6 des Geſetzes) auf Verlangen für die in den Verkehr zu bringenden Fiſche Urſprungs— zeugniſſe von dem zuſtändigen Kreis- oder Polizeidirektor ausgeſtellt Aus dem Urſprungszeugniſſe muß Name und Wohnort des Eigenthümers des Fiſchteiches, Zahl oder Gewicht und Art der in Verkehr zu bringenden Fiſche und Zeit und Ort der Abfiſchung hervorgehen. Die Zuſtändigkeit des Kreis- oder Polizeidirektors wird durch die Lage der Gemeinde beſtimmt, in welcher ſich der Fiſchteich befindet. Art. 5. Mit der Beaufſichtigung der Fiſcherei (S 40 des Geſetzes) ſind betraut: die Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienſtes; die Bürgermeiſter und deren Beigeordnete; die Forſtſchutz- und die Feldſchutzbeamten; die in der Verordnung vom 26 Januar 1880 (Geſetzblatt S. 6) bezeichneten, mit der Wahrnehmung der Fiſcherei-, Waſſer- und Wegepolizei beauftragten Beamten, ins— beſondere auch die den Bauinſpektoren beigegebenen Kulturaufſeher; 5. die Steuer-, Zoll- und Oktroibeamten; 6. die eidlich verpflichteten Fiſchereiaufſeher der Gemeinden, öffentlichen Anſtalten, Fiſcherei— genoſſenſchaften und ſonſtigen Fiſchereiberechtigten. Art. 6 Verwaltungsbehörde im Sinne des § 46 des Geſetzes iſt der Bezirkspräſident. II. Beſtimmungen zur Aus führung der SS 20 bis 25 des Geſetzes. Art. 7. Die Angelkarten, ſowie die Fiſcherkarten für die nicht ſchiff- oder flößbaren Waſſerläufe werden durch den Bürgermeiſter des Wohnorts, in den Städten Straßburg, Metz und Mühlhauſen durch die Polizeidirektoren ausgeſtellt. Die Fiſcherkarten für die in § 1 Abſ. 1 des Geſetzes bezeichneten Waſſerläufe werden durch die Waſſerbauinſpektoren ausgeſtellt. Art. 8. Die Karten ſind für das Kalenderjahr gültig. Für die Angelkarten iſt eine Gebühr von zwanzig Pfennig, für die Fiſcherkarten eine ſolche von einer Mark zu entrichten. Zweite Ausfertigungen für verlorene oder unbrauchbar gewordene Karten werden nur gegen nochmalige Entrichtung der Gebühr ertheilt. Art. 9. Anträge auf Ertheilung von Angel- oder Fiſcherkarten ſind bei dem in Art. 7 genannten Behörden mündlich oder ſchriftlich (auf freiem Papier) zu ſtellen. Die zur Durchführung der Beſtimmungen der SS 23 und 21 des Geſetzes erforderlichen Erhebungen haben von Amtswegen ſtattzufinden. 5 Die Ungültigkeitserklärung und die Einziehung einer ertheilten Fiſcher- oder Angelkarte (§ 23 Abſ. 3 und 8 24 Abſ. 4 des Geſetzes) erfolgt durch die Behörde, welche dieſelbe ausgeſtellt hat Art. 10. Ueber die ausgeſtellten Karten iſt bei der ausſtellenden Behörde ein Verzeichniß zu führen, aus welchem die Nummer der Karte, das Datum der Ausſtellung, der Name, der Stand und der Wohnort des Karteninhabers und die von demſelben gezahlte Gebühr hervorgehen muß. Art. 11. Die Ausſtellung der Karten erfolgt nach den in der Anlage vorgeſchriebenen Muſtern. Für die Jahre mit geraden Jahreszahlen und für die Jahre mit ungeraden Jahreszahlen werden verſchiedenfarbige Karten ausgegeben. g 5 Die Karten ſind, und zwar Angel- und Fiſchereikarten getrennt, für jedes Kalenderjahr mit fortlaufenden Nummern zu verſehen. LS En 152 Art. 12. Der Bedarf an Karten wird von den Polizeidirektoren und Waſſerbauinſpektoren unmittelbar, von den Bürgermeiſterämtern durch Vermittlung der Kreisdirektoren beſchafft. Die Kartenformulare ſind als geldwerthe Papiere zu behandeln und ſicher aufzubewahren. Ueber dieſelben iſt von der aufbewahrenden Behörde ein Beſtandsverzeichniß zu führen, aus welchem jederzeit die Zahl der beſchafften, der ausgeſtellten oder abgegebenen und der noch vorhandenen Karten hervorgehen muß. Art. 13. Die für Ausſtellung der Karten zu zahlende Gebühr wird bei Empfang der Karte an die ausſtellende Behörde entrichtet. Eine beſondere Quittung über die geſchehene Zahlung wird nicht ertheilt Bei den Polizeidirektionen bewahrt der Bureauvorſteher, bei den Waſſerbauinſpektion ein von dem Waſſerbauinſpektor zu bezeichnender Beamter, bei den Bürgermeiſterämtern der Bürger— meiſter oder ein von demſelben zu bezeichnender Gemeindebeamter die eingehenden Gebührenbeträge geſondert auf. Die Polizeidirektoren und Waſſerbauinſpektoren überſenden den Bürgermeiſterämtern bis zum 10. Juli und 10 Januar eines jeden Jahres einen Auszug aus dem von ihnen zu führenden Ver— zeichniß (Art. 10), aus welchem die Zahl der Karten, welche bis zum 30. Juni und 31. Dezember für die betreffende Gemeinde ausgeſtellt worden ſind, und die Höhe der der Gemeinde zufallenden Gebühren erſichtlich ſein müſſen Die Bürgermeiſter ertheilen hierauf den Gemeinderechnern durch Vermittlung des Kaſſen— controleurs Anweiſung, die bei den Polizeidirektionen und der Waſſerbauinſpektoren beruhenden Gebühren zu erheben Ueber die erhaltenen Beträge ertheilen die Gemeinderechner ſtempelfreie Quittung. Bis zu denſelben Terminen (10. Juli und 10 Januar) erhält der Gemeinderechner auf Grund eines Auszuges aus den bei dem Bürgermeiſteramte geführten Kartenverzeichniſſen in der vorbezeichneten Weiſe Anweiſung, die bei dem Bürgermeiſter oder dem mit Bewahrung der Gebühren beauftragten Gemeindebeamten beruhenden Gebührenbeträge gegen Ertheilung einer ſtempelfreien Quittung einzuziehen. Die Auszüge aus den Kartenverzeichniſſen bleiben als Belege bei den Gemeinderechnungen. Art. 14. Nach Schluß des Kalenderjahres, ſpäteſtens bis zum 1 Februar, haben die Bürgermeiſter die nicht verwendeten Karten dem Kreisdirektor zurückzuſenden i Der Kreisdirektor ſtellt feſt, ob die nicht an ihn zurückgelangenden Karten beſtimmungs— gemäß Verwendung gefunden haben, und ob die vorgeſchriebenen Gebühren richtig erhoben ſind. Die Kreis- und Polizeidirektoren und die Waſſerbauinſpektoren haben die nach Schluß des Kalenderjahres noch bei ihnen vorhandenen oder ihnen wieder zugehenden unausgefüllten Karten zur Verwendung im nächſtfolgenden Kalenderjahre zu verwahren Art 15 Die Gemeindeaufſichtsbehörden haben darüber zu wachen, daß in die Budgets der Gemeinden, und zwar das erſte Mal in das Ergänzungsbudget für 1892/93, ein Einnahmetitel für die Kartengebühren eingeſetzt wird. Die Gebühren ſind als ordentliche Einnahmen zu verrechnen. III Schlußbeſtimmungen Art 16. Dieſe Verordnung tritt am 15. Juni 1892 gleichzeitig mit dem Geſetz, betreffend die Fiſcherei, vom 2 Juli 1891 in Kraft; Fiſcher- und Angelkarten können jedoch ſchon vom 1. Juni 1892 ab ausgeſtellt werden. Straßburg, den 29. April 1892. Miniſterium für Elſaß-Lothringen. Abtheilung für Finanzen, Abtheilung des Innern Landwirthſchaft und Domänen. Der Unterſtaatsſekretär Der Unterſtaatsſekretär von Köller. von Schraut. III. A. 1676/12. I. D. 2561/92. III. Vereinsnachrichten. Fiſcherei-Verein von Schwaben und Neuburg. Der Fiſcherei-Verein von Schwaben und Neuburg hielt geſtern im Gaſthof „Zum weißen Lamm“ ſeine alljährliche ordentliche Generalverſammlung ab und war dieſelbe gut beſucht Der 1. Vorſtand des Vereins, Herr Rechtsrath Gentner, hieß die Erſchienenen, darunter den Vertreter der Section Kaufbeuren, Gutsbeſitzer Eſer von Buchloe, mit kurzen Worten herzlich willkommen und erſtattete ſodann den Jahresbericht pro 1891, dem wir Folgendes entnehmen: Der Fiſcherei— Verein für Schwaben und Neuburg zählte am Schluſſe des Jahres 516 Mitglieder, zugegangen ſind im Jahre 1891 31 Mitglieder, abgegangen 27 Mitglieder, jo daß ſich eine Mehrung um 4 Mit- glieder gegen das Vorjahr ergibt Die Betriebsausgaben des Jahres 1891 betrugen 3050 M, die Einnahmen 3192 M, jo daß ein Aktivreſt von 78 & ſich ergibt. Dieſes Ergebniß iſt ein Beweis dafür, wie nothwendig der Verein des ihm vom hohen Landrathe für das Jahr 1891 bewilligten 168 _ erhöhten Zuſchuſſes von 600 & bedurfte, denn ohne dieſen erhöhten Zuſchuß hätte der Verein trotz aller Sparſamkeit die an ihn herangetretenen Aufgaben nicht erfüllen und die dadurch hervor— gerufenen Ausgaben nicht beſtreiten können. Ueber die Vereinsthätigkeit wird Folgendes berichtet: a) Forellenzucht: Die Forellenzucht bildet ſeit Beſtehen der Vereins eine ſeiner wichtigſten Aufgaben Zur Beſetzung der Forellenbäche wurden abgegeben: 20,000 Stück Forellenbrut und 64,500 Forelleneier, hievon wurden 9000 Stück Forellenbrut aus der eigenen Fiſchzuchtanſtalt des Vereins abgegeben, während das Uebrige aus der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Schöppler ſtammt. An den Koſten für die von Herrn Schöppler bezogenen Eier nebſt Brut trug der Verein den Betrag von 341 4 b) Huchenzucht: Es konnte nur eine einzige Prämie für einen laichreifen Huchen gewährt werden und war der Verein lediglich im Stande 2000 Hucheneier zu gewinnen, von denen 1000 Stück bei der Erbrütung zu Grunde gingen Die erbrüteten 1000 Stück wurden für die Gewäſſer in Memmingen abgegeben. e) Karpfenzucht: Durch Vermittlung des Fiſcherei— Vereins wurden im Jahre 1891 270 Stück / — ½ pfündige Karpfenſetzlinge direkt aus der fürſtlich Schwarzenberg'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Wittingau bezogen und an ſchwäbiſche Teichbeſitzer abgegeben. d) Aalbrut: An Aalbrut erhielt der Verein durch Zuwendung des deutſchen Fiſcherei— Vereins aus der Fiſchzuchtanſtalt in Hünningen 65,000 Stück, welche in ſchwäbiſche Flüſſe ein— geſetzt wurden. Ueber die Einſetzungen liegen allenthalben die günſtigſten Berichte vor. An Prämien wurden für 86 erlegte Ottern 430 M und für 234 erlegte Reiher 468 M verausgabt, während für erfolgreiche Anzeigen von Fiſchfrevel 104 / Prämien bewilligt worden find. Vom bayeriſchen Fiſcherei-Verein erhielt der Verein einen Zuſchuß von 100 &. In der Fiſchzucht— anſtalt des Vereins wurden im Ganzen ausgeſtreift und befruchtet: 29,000 Eier. Leider war das Ergebniß der Erbrütung kein ſo günſtiges als im Vorjahre. Die Waſſerverhältniſſe haben ſich auch im abgelaufenen Jahre als ſehr gut erwieſen Die Leitung der Anſtalt lag in den gleichen Händen, wie bisher. Daß die junge Anſtalt noch nicht in voller Kraftentfaltung iſt und insbeſondere noch keinen finanziellen Erfolg aufweiſen kann, darf nicht Wunder nehmen, ſicher iſt es, daß ſie leiſtungs— fähig iſt und den Anforderungen, die man an eine Fiſchzuchtanſtalt ſtellen kann, entſpricht. Die Wanderverſammlung fand am 27. September in Donauwörth ſtatt Die Vor— ſtandſchaft war auch bemüht, die Vereinsabende durch Einführung von Referaten über fiſchereiliche Gegenſtände intereſſant zu machen Der Jahresbericht ſpricht ſchließlich allen Gönnern, Freunden der Fiſcherei, insbeſondere dem Landrathe, dem bayeriſchen und deutſchen Fiſcherei-Vereine und allen Ortsvereinen für ihre Unterſtützung den wärmſten Dank aus Mit dem Jahre 1891 hat der Verein das 12 Jahr ſeines Beſtehens vollendet. Ein kurzer Rückblick auf ſeine Thätigkeit iu Zahlen aus— gedrückt gibt folgendes Bild. Die Geſammtausgaben betrugen in dieſer Zeit 32,120 M. An Forelleneiern und Brut wurden abgegeben rund 1 Million Prämien wurden ausgetheilt: Für 1060 erlegte Ottern und 2100 erlegte Reiher. Karpfenſetzlinge wurden vermittelt = 10,600 Stück. Eine Reihe von Fachſchriften wurde unter den Mitgliedern verbreitet, eine große Anzahl von Vor— trägen abgehalten, zahlreiche Gutachten abgegeben Rechnet man dazu die Thätigkeit des Vereins für Zucht von Huchen, für die Offenhaltung der Altwaſſer, für die Erlaſſung wichtiger Vorſchriften in Bezug auf Fiſcherei, die Abhaltung einer Ausſtellung und die Gründung einer Fiſchzuchtanſtalt, ſo wird man die Ueberzeugung gewinnen, daß der Verein nicht ſtillgeſtanden, ſondern ſtets rührig fortgeſchritten iſt und bemüht war, allerorts fördernd einzugreifen. Sollte es insbeſondere gelingen, auch die Landwirthſchaft mehr und mehr von dem Nutzen zu überzeugen, den ihr die Fiſcherei bringt, und das längſt gehegte Ziel zu erreichen, durch Förderung der Teichwirthſchaft einen billigen Fiſch zu produziren, ſo wäre die Aufgabe reſp. die Löſung derſelben um ein bedeutendes näher gerückt. Ueber die Thätigkeit der Sektionen und Ortsvereine ſei Folgendes erwähnt: 1. Die Sektion Dillingen hat im Jahre 1891 für die Förderung der Fiſcherei-Intereſſen Erhebliches geleiſtet und una eine kleine Fiſchzuchtanſtalt errichtet und mit Erfolg in Betrieb geſetzt 2. Die Sektion Donauwörth wurde im vorigen Jahre neukonſtituirt und iſt unter der Leitung ihres nun— mehrigen Vorſtandes an die Beſſerung der Fiſchereiverhältniſſe im Bezirke mit großem Eifer heran— getreten. 3. Die Sektion Immenſtadt-Sonthofen hat, wie ſeit Jahren, jo auch im abgelaufenen Jahre, für die Verbeſſerung ihrer Fiſchgewäſſer ganz Vorzügliches geleiſtet. 4. Die Sektion Kauf- beuren berichtet von ſehr guten Reſultaten, welche durch die Beſetzung verſchiedener Teiche mit Karpfen⸗ und Forellenſetzlingen erzielt wurden. Ebenſo wurde durch das Einſetzen von Huchenbrut in die Wertach und von Bachſaiblingsbrut in die Gennach ſehr guter Er olg erzielt. 5. Die Sektion Krumbach hat auch im Jahre 1891 die Einſetzung von Forellenbrut in verſchiedene Flüſſe mit gutem Erfolge fortgeſetzt und neuerdings Zuchtkrebſe in die Kammlach und Mindel eingeſetzt. 6. Die Sektion Mindelheim beſitzt in Kirchheim eine vortrefflich eingerichtete und betriebene Fiſchzuchtanſtalt. Die Sektion zählt zur Zeit 65 Mitglieder. 7 Die Sektion Neuburg a/ D. war auch im abgelaufenen Jahre beſtrebt, durch das Ausſetzen von Forellen- und Aalbrut in geeignete Gewäſſer, dann durch das Beſetzen von Teichen mit echt böhmiſchen Karpfenſetzlingen, die Fiſchereiverhältniſſe im Bezirke zu verbeſſern. Die Sektion Zusmarshauſen iſt äußerſt ſtrebſam, hat bereits 41 Mitglieder und griff in allen Angelegenheiten auf dem Fiſchzuchtgebiete fördernd ein. Auf Anregung wird der Kreisfiſcherei— Verein in der Folge demjenigen Jäger, der ſich im Laufe eines Vereinsjahres durch Erlegen von Ottern beſonders verdient gemacht hat, noch eine Ehrenprämie zuerkennen. Herr Kommerzienrath Schwarz votirte dem erſten Vorſtande Herrn Rechtsrath Gentner für ſeine entfaltete Thätigkeit den Dank der Verſammlung unter allgemeiner Zuſtimmung. Bei der hierauf vorgenommenen 154 — —äũ — — Neu- bezw. Erſatzwahl wurden per Akklamation gewählt: Rechtsrath Gentner als erſter Vorſtand, Polizeibezirkskommiſſär Büttner als ſtellvertretender Vorſtand, Kommerzienrath Schwarz als Kaſſier, Magiſtratsrath Weigarth als Schriftführer, als Beiſitzer: Stadtfiſcher Haag, Rechtsrath Pfeil, Stadtfiſcher Schöppler, k. Major a D. Weiß und Apotheker Wolfrum. Ein von Herrn Lingl im vorigen Jahre eingebrachter Antrag auf Einführung einer Schonzeit für Hechte, und zwar für diejenigen Gewäſſer Schwabens, in welchen der Hecht als der beſte Fiſch gilt, gab Veranlaſſung, die Sektionen und Ortsvereine gutachtlich bezüglich ihrer Stellung anzugehen. Auf Grund derſelben und nach eingehender Erörterung wurde beſchloſſen, von der Einführung einer allgemeinen Schonzeit für Hechte abzuſehen, dagegen wurde der Verein beauftragt, die Einführung eines Normalmaßes von 25 em für die ſchwäbiſchen Gewäſſer, mit Ausnahme derjenigen Gewäſſer, in welchen der Edelfiſch (Forelle und Aeſche) vorherrſchend iſt, zu beantragen. Für Abhaltung der nächſten Wander-Verſammlung in der erſten Hälfte des Septembers iſt Immenſtadt in Ausſicht genommen. Es wurde ferner als eine Nothwendigkeit anerkannt, daß der Kreisfiſchereiverein von Schwaben beim deutſchen Fiſchereitag, welcher im Laufe dieſes Jahres in Friedrichshafen abgehalten wird, offiziell vertreten iſt. Dem ausgeſprochenen Wunſche der Sektion Donauwörth, daß der Jahresbeitrag ermäßigt werde, kann vorerſt nicht entſprochen werden. Nachdem Herr Rechts— rath Gentner den Erſchienenen ſowie auch den übrigen Mitgliedern des Ausſchuſſes für ihre erſprießliche Thütigkeit und Unterſtützung gedankt hatte, wurde die Verſammlung geſchloſſen Kreis-Fiſcherei-Verein von Mittelfranken. Derſelbe hielt am 4. d. Mts ſeine Generalverſammlung pro 1892 in Nürnberg ab, worüber wir in nächſter Nummer genaueren Bericht erſtatten werden. IV. Vermiſchte Wittheilungen. Flußverunreinigung. Eine für die Flußfiſcherei hochwichtige Entſcheidung hat dieſer Tage das Kammergericht in Berlin als Reviſions-Inſtanz für Landesſtrafſachen gefällt. Der Fabrikbeſitzer Kammerich war durch Urtheil der Strafkammer zu Bonn mit einer Geldſtrafe von 50 Mark belegt worden, weil er aus ſeiner Fabrik Abwäſſer, welche namentlich auch Salzſäure enthielten, ohne dieſe durch einen Zuſatz von Kalk unſchädlich gemacht zu haben, in die Sieg geleitet und dadurch den Fiſchereibeſtand des Fluſſes gefährdet habe. (SS 43, 50, Ziffer 7 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874.) Durch Vernehmung von Zeugen und Sachverſtändigen war feſtgeſtellt worden, daß die in der Fabrik gebrauchte Lauge ohne ausreichende Reinigung in das Flußbett abgelaſſen worden, und daß dieſelbe ihrer Beſchaffen— heit und Zuſammenſetzung nach wohl geeignet ſei, den Fiſchen verderblich zu werden. K. legte gegen das Erkenntniß Reviſion ein, da er die gewöhnliche Vorſicht nicht außer Acht gelaſſen habe, auch der Nachweis einer eingetretenen Schädigung fehle, namentlich niemals unterhalb der Fabrik todte Fiſche gefunden worden ſeien. Dem Antrage der Staatsanwaltſchaft entſprechend, erkannte das Kammergericht auf Zurückweiſung des Rechtsmittels, da zum That— beſtande des $ 50, 7 Fiſch.-Geſ. keineswegs der Nachweis eines bereits eingetretenen Schadens gehöre, ſondern nur eine Gefährdung der Fiſcherei-Rechte vorausgeſetzt werde; daß eine ſolche aber hier vorliege, ſei nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme unzweifelhaft. — In ähn— licher Weiſe hat ſich das kgl. Ober-Landesgericht München über die Waſſerbenutzung in einer Entſcheidung vom 13. Januar 1891 dahin ausgeſprochen, daß die Eigenſchaften des Waſſers eines Privatfluſſes oder Baches auf ſchädliche Art verändert ſind, wenn das Waſſer zu erlaubten Zwecken nicht mehr brauchbar iſt. — Die Strafbarkeit deſſen, der das Waſſer eines Privatfluſſes oder Baches zu einer Beſtimmung, durch welche die Eigen— ſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art verändert werden, ohne beſondere Bewilligung der Verwaltungsbehörde benutzt, iſt nicht davon abhängig, daß ein Schaden eingetreten iſt oder daß die ſchädliche Veränderung längere Zeit gedauert hat. — Die Ertheilung der Bewilligung zum Betriebe einer Gerberei an einem Privatfluſſe oder Bache enthält nicht auch die Be— willigung dazu, das die Eigenſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art“ verändernde Abfall- waſſer der Gerberei in den Fluß oder Bach zu ſchütten. — Gef. über die Benutzung des Waſſers vom 28. Mai 1852. Art. 58. 97 Nr. 5. (Samml. v. Entſcheid. für Straf— recht ꝛc. Bd. VI S. 378 ff.) i Vom Bodenſee. Die interkantonale Konferenz für Regulirung der Fiſcherei im Bodenſee und ſeinen Zuflüſſen, die unter dem Vorſitze vom Bundesrath Deucher in Zürich tagte, war beſucht von Abgeordneten der Regierungen von Thurgau, St. Gallen, Graubünden und Schaffhauſen und dem Präſidenten des Schweizeriſchen Fiſchereivereins. Die Konferenz * 155 —ͤ ͤ einigte ſich auf Reviſion des beſtehenden Konkordates mit dem Großherzogthum Baden und Ausdehnung desſelben auf die ſämmtlichen Bodenſeeuferſtaaten. Angeſtrebt wird vorab die Aufſtellung einer gemeinſchaſtlichen Ueberwachungskommiſſion. Im weitern Verlaufe des Sommers wird der Bundesrath nunmehr eine internationale Konferenz mit ſämmtlichen betheiligten Staaten, Baden, Württemberg, Bayern, Oeſterreich-Ungarn und dem deutſchen Reichsfiſchereiverein anregen. (Zentralbl. f. J., 9.2. u. Fiſch.). Intereſſante Fiſchnamen. Von ſchätzbarer Seite wird uns mitgetheilt eine alte Fiſcherordnung für den Nydauer See und die Zihl (Schweiz, Canton Bern) vom 9. Juni 1806, welche ſich hauptſächlich mit Schonzeit, Mindeſtmaßen, „erlaubten und unerlaubten Garnen und Fiſcherkünſten“, Verbot des Nachtfiſchens, Schonung der Laichplätze ꝛc c. beſchäftigt — ganz in der Art unſerer heutigen Fiſchereiordnungen, welche darin ja ohnehin auf alten Erfahrungen über Mißſtände und nothwendige Maßnahmen zur Abhilfe beruhen. Intereſſant ſind einige alte örtliche Namen für Fiſcharten. Der verehrliche Herr Einſender hat ihnen die Erklärung beigeſetzt. Danach heißt es dort: Pfärit für Coregonus bondella Fatio, Wingeren für Leuciscus rutilus L., Egli, noch heute in der Schweiz vielfach gebräuchlich, für Perca fluviatilis L. a Sardellenfiſcherei wird in Deutſchland bisher nicht betrieben. Die Sektion für Küſten— und Hochſeefiſcherei will nun neuerdings genaue Forſchungen nach dem koſtbaren Fisch anſtellen. Als Gebiet dazu iſt die Ems auserſehen. Der Seefiſcher, Kapitän Jak. Fock aus Finken— wärder, wird in dieſem Frühjahr ca. 10 Wochen ein gewiſſes Gebiet dieſes Fluſſes befiſchen. Zur Seite werden ihm ſtehen ein holländiſcher und ein Emsfiſcher. Der von der Sektion für die Fiſchereiverſuche beſtimmte Leiter iſt Dr. Ehrenbaum. V. Jiſcherei- und Jiſchmarltberichte. Lachszucht in der Brahe. Im Auftrage der Regierung zu Bromberg hat der Verwalter der Brutanſtalt Bromberg, Herr Folgmann, 50,100 Lachſe oberhalb Krone bei Thiloshöhe aus— geſetzt In nächſter Woche werden weitere 70,000 Stück ausgeſetzt werden. Dieſes Verfahren, von dem man nennenswerthe Erfolge erwartet, wird ſchon ſeit mehreren Jahren angewendet. Um den Fiſchen die Hinderniſſe bei dem Schwimmen zu ebnen, iſt an der hieſigen Hauptſchleuſe eine Fiſchleiter angebracht worden. Die Ergebniſſe der Brahefiſcherei ſind übrigens in dieſem Jahre recht lohnende geweſen. Berlin, 20. Mai. Zufuhr ungenügend, Geſchäft le: Preiſe befriedigend. F Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis e geräucherte ee 66—71 35 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 325 nde 51—68 80 Oſtſeelachh 15 1 140—150 F — 34 Flundern, gr.. „ Schock 200—250 Karpfen, groß 120 40—50 do. mittel, Pomm. 1 1 80 kleine — = d ken re, 5 50— 70 Fee 107-112 54 Bücklinge, Stralf. . .| „ A 120 C 34—41 15—20 Dice 1 1 350 F 2436 14—19 Schellfiſc het „ Stiege | 235—300 Male ran. 109—112 92 Maler große „ Pfund 125 Oſtſeelachs _ EN Be I en 3100110 Ruſſiſcher Lachs .. — — Heringe „ Schock 8—12 Frankfurt a. M., 18. Mai. Fiſche und Schalthiere: lebend per 50 kg: Hechte 80-90 &, Zander 70—80 M, Barſche 60-65 M, Karpfen, große 90-100 &, Schleie 90-100 M, Aale, große 100 —120 &,, Krebſe, große, per Schock 4.50 —8.00 M. In Eispackung per 50 kg: Hechte, große 70 —80 M, Zander, große 70-80 M, Karpfen, große 60—65 M, Rheinlachs per / kg 2.50 3.00 &, Schleie dto. dto. 60-70 M. München, 18 Mai. Fiſche und Schalthiere. Lebende Fiſche: Hechte 1.10 — 1.30 l. per ½ kg, Karpfen, gr. 90—100 &, Aal 200 —220 M. per 50 kg. Friſche Fiſche in Eispackung: Oſtſeelachs 240 — 280 &, Seezungen, große 180-200 M., Steinbutten 180 bis 200 &, Hechte, große 70—80 M, Zander, große 60-70 M, Karpfen, große 60 —70 M. per 50 kg. Rheinlachs 3.05—3.50 M, Schellfiſche 0.40 0.50 M per ½ kg. Schalthiere, lebend: Krebſe, große 200 — 2.20 M, do. kleine 1.50 2.00 & per Schock. . Würzburg, 20. Mai. Auf dem heutigen, ziemlich gut beſtellten Markte ſtellten ſich die Preiſe wie folgt: Forellen 3 M, Aale 1.80 M, Hechte 1%, Brachſen 50 , Berſche 1 &, Rhein⸗ ſalm 2.80 M, Schellfiſche 35 4, Weißfiſche 30—40 , Dickkopf 35 , Cabliau 60 , See— zungen 1.20 , Steinputt 1.50 &, Krebſe 1.50 M, Maifiſch 1 &. — ——— — Inserate. Krebsreuſen per Stück 75 4, Aalreuſen per Stück 4 1.50 bis 6 4, ſicher fangend, offerirt (10/7) Aulius Graeler, Schwedt a. Oder. > — 2 . Ganz Umsonst lernt jeder Photographiren. 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Bl. von 1889. neelen per 50 kg 4 15, Poſtcolli & 2 50 empfiehlt Waldemar Chamſen, Hamburg, Eremon &/I. = S 1. Juli oder 1. Auguſt ab einen zuverläßigen Tiſcher für die künſtliche Forellenzucht. Ph. Krönung, Forellen-Zucht-Anſtalt, (3/2) Hunmühle, Poppenhauſen a/ Rhön. für Pereine! BE Bachforellen: Brut von Preisliſte (4 10.— bis & 18.—) je nach Zeit, März bis Ende Mai. (9/7) Wiesbaden, im März 1892. Forſt, Rittmeiſter a. A; uche ſofort gegen guten Lohn einen geweckten tüchtigen Jungen als Lehrling und vom 119 die Redaktion een rich Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Ehriflian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 4. Juni 1892. Wa Allge meine Fiſcherei- Zeitung. — — Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal. W die l.ſpaltige 21 Ijg., die 2.ſpaltige 30 P be dei len jährlich 4 Mark. 1 05 2 Beſtellbar bei allen 1 und Neue to ge een dae ai 5 25 en, Buchhandlungen. — Für Kreuzband. Adminiſtrationsad He: ne n, zwendung 1 Mart jährlich Zuſchlag. der e nchen, Sendlingerſtraße 45/21. B 1 ihnen. Bäurriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Belammtinterellen der Fiſckerei, ſowie für die Heſtrebungen der Filderei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes-⸗Fiſcherei-Vereine für Bayern, Sachfen, Vürktemberg, Baden, des Veſldeulſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Veſlerreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerischen Fifderei-Derein. Nr. 13. (0% Münden, 4. Juni 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Ueber die in Norwegen in den letzten Jahren angeſtellten Verſuche Lachſe und Meer⸗ forellen künſtlich zu kennzeichnen. — II. Schädlichkeit des Flachsröſtewaſſers. — III. Der wirthſchaftliche Werth unſerer Süßwaſſerfiſche. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Aeber die in Norwegen in den letzten Jahren angeſtellten Verſuche Tachſe und Meerforellen künſtlich zu kennzeichnen.) Von Fiſcherei-Inſpektor A. Landmark. Seit dem Jahre 1883, in welchen das norwegiſche Storthing Mittel zu genannten Verſuchen zur Verfügung ſtellte, ſind ungefähr 4000 Stück Lachſe und 2000 Seeforellen künſtlich gemerkt worden. Obgleich ſich die Verſuche in dem bisherigen Umfang freilich noch in den Anfangsſtadien befinden, ſo haben ſie doch bereits einige ſichere Reſultate ergeben. Nach zahlreichen Verſuchen werden als Marken jetzt dünne Silberplatten verwendet von beiſtehender Form aſ |v. Der horizontale Strich bezeichnet eine 10 mm lange, 4mm breite Platte mit einer Nummer verſehen, die beiden vertikalen Spitzen a und b werden durch die Rückenfloſſe geſtochen und dann eingebogen. Von allen angewandten Merk- zeichen haben dieſe weitaus die beſten Reſultate ergeben. *) Aus den: Förhandlingar vid Första Allmänna Svenska Fiskerikonferensen i Göte- borg 1891. 158 - Für eingefangene mit dieſen Marken verſehene Thiere wurde dann eine ſpezielle Prämie bezahlt. Die größte Zahl der gekennzeichneten Fiſche wurde ſchon in denſelben Flüſſen gefangen, in welchen ſie gemerkt worden waren, noch bevor ſie dieſelben verlaſſen hatten. Von den— jenigen Fiſchen aber, die aus den Flüſſen meerwärts gezogen waren, ſind 53 Fälle genau bekannt und unterſucht worden. Die längſte Zeit zwiſchen der Kennzeichnung und dem Wiederfang iſt zwei Jahre und 8 Monate, die kürzeſte 168 Tage. Der Verfaſſer hat mit dieſem Material hauptſächlich folgende Fragen ſtudirt: 1. Kehren die Lachſe und Seeforellen zur Stätte ihrer Geburt zurück? 2. Wie oft laichen die Lachſe? 3. Wie groß iſt der jährliche Zuwachs? 1. Was die erſte außerordentlich wichtige Frage betrifft, ſcheint ihm das vorliegende Material unzweideutig zu beweiſen, daß ein Zurückkehren der Lachſe zu ihren älteren Laich— plätzen ſtattfindet. So wurden von 39 Lachſen des Fluſſes Suldalſelven, an der Südküſte von Norwegen, ein bis zwei Jahre ſpäter, nachdem alſo alle ſchon ihren Fluß verlaſſen haben mußten, 19 in demſelben Fluſſe wiedergefangen, 12 ganz in der Nähe davon (45 Kilometer entfernt), während nur 2 in etwas größerer Entfernung (90 bis 100 Kilometer) zum Fang kamen. . Von einem andern Fluſſe Sire-Naen, gleichfalls an der Südküſte von Norwegen, wurden einige Individuen in großer Entfernung von der Mündung gefunden (400 — 800 Kilometer). Der Verfaſſer glaubt aber dieſe ausnahmsweiſe weite Wanderung aus den ſpeziellen Tem— peraturverhältniſſen dieſes gerade zur Zeit des Lachsaufſtieges ſehr kalten Fluſſes erklären zu können. Der zuerſt im Jahr aufſteigende Theil der Lache findet den Fluß noch zu kalt — und wandert daher durch das Meer zurück nach einem benachbarten wärmeren Stromgebiete. 2. Was die zweite Frage betrifft, beſtreitet der Verfaſſer eine amerikaniſche Auffaſſung, der zufolge die Lachſe nur jedes zweite Jahr laichen ſollen. 14 Individuen wurden in zwei nacheinanderfolgenden Jahren gefangen, in beiden Fällen in geſchlechtsreifem Zuſtande. 3. Die komplizirten und überall im Thierreiche ſo variirenden Wachsthumsverhältniſſe können ſelbſtverſtändlich nicht ausreichend durch ein in dieſer Hinſicht verhältnißmäßig geringes Material wie das vorliegende behandelt werden. Was vorliegt ſcheint aber doch ſchon eine gewiſſe Geſetzmäßigkeit erkennen zu laſſen. Es zeigt ſich nämlich bei den Lachſen der jährliche Zuwachs ſehr verſchieden, je nach dem Lebensalter des Thieres, ſo daß man unter denſelben nach dem Gewicht fünf Gruppen unterſcheiden kann. | Gewicht Zuwachs in einem Jahre 1. Gruppe 1½ bis 3 kg 100 Prozent 25 5 3 bis 5 kg 0 5 5 bis 7 kg 5 | 4 > 7 bis Ikg 25 5 5 15 9 bis 12 kg 20 x | Dieſe Reſultate ſtimmen gut mit der früher allgemein gemachten Erfahrung der zufolge ein Gewicht von 4 Kilogramm als Normalgewicht für diejenigen Fiſche, die das vorige Jahr 2 Kilogramm gewogen hatten, aufgeſtellt worden war. Wenn die älteren und größeren Fiſche ein verhältnißmäßig geringeres Wachsthum zu zeigen ſcheinen, ſo würde das mit der bekannten Thatſache im vollen Einklang ſtehen, daß ja überhaupt das Wachsthum im Thierreich im Allgemeinen mit zunehmendem Alter progreſſiv abnimmt. Zur Zeit ſcheint uns aber das vorliegende Material noch nicht ausreichend, um auf dasſelbe bereits eine Erklärung aufbauen zu können. Hier wollen wir erſt weitere Reſultate abwarten. Johann Hjort. Pu II. Schädlichkeit des Slahsröftewarlfers. In Nr. 15 d. Zeitſchrift, Auguſt 1891, find die von mir angeſtellten Verſuche über die Schädlichkeit des Flachsröſtewaſſers mitgetheilt und iſt dabei hervorgehoben worden (Anm. d. Red.), daß dieſe Schädlichkeit nicht allein dem fehlenden Sauerſtoff zuzuſchreiben, ſondern die jo intenfiv tödtliche Wirkung desſelben wahrſcheinlich in ſpezifiſch giftigen Subſtanzen zu ſuchen ſei, welche ſehr gut aus den Extractivſtoffen des Flachſes durch die Einwirkung der Bacterien, etwa nach Art der Ptomaine, entſtehen könnten. Eine nähere Unterſuchung in dieſer Richtung wurde in Ausſicht geſtellt. Ich habe bei meinen Verſuchen hervorgehoben, daß nicht feſtgeſtellt ſei, ob und inwieweit die vorhandenen Zerſetzungsproducte mitwirken und die Vermuthung ausgeſprochen, daß die Haupturſache dem Fehlen des Sauerſtoffes zu— zuſchreiben fein dürfte. In meinem ſoeben erſchienenen Lehrbuch der Binnenfiſcherei“) habe ich die auf den Sauerſtoffgehalt des Flachsröſtewaſſers ſich beziehenden Unterſuchungen von E. Reichardt, beſprochen, welche meine Annahme unterſtützen. Um nun die Einwirkung der Zerſetzungsproducte, welche im Röſtwaſſer vorhanden ſind, feſtzuſtellen, habe ich weitere Verſuche angeſtellt. Die einzige mir zugängliche Analyſe über Flachsröſtewaſſer fand ich in König, die Verunreinigung der Gewäſſer, Berlin 1887, von Fauſto Seſtini, iter gelojte Stoffe 6149 me darin Stidftof . - - 3 Organiſche Säuren S Butterſäure : 44 Die von mir ausgeführten Verſuche mit Butterſäure ſind in folgender Tabelle zu— ſammengeſtellt: EIS N 3. 2 & 2 € 0 e 1 a pro 1 Liter Fiſchart ER =3 Verhalten der Fiſche. S a 22 1 = ah 1) 5 gr Butterſäure Schleie von 12 cm) 29 | 46 Min. Nach 30 Min. Seitenlage, nach 46 Min. todt 2 5er 55 Karpfen von 7 em. 2° 43 Min. Nach 20 Min. Seitenlage, nach 43 Min. todt 25 dr 7 Schleie von 12 em. 20 55 Min. Nach 50 Min. Seitenlage, nach 55 Min. todt 4) 2,5 gr 5 Karpfen von 7 em 20 62 Min. u 24 Min. Seitenlage, nach 62 Win. todt rr „ Schleie von 12 cm 120 2 Stund. Nach 95 Min. Seitenlage, Bluterguß in den Kopf, Kiemendeckel und Bruſtfloſſen, nach 120 Min. todt 6) 1,25 gr 5 Karpfen von 7 cm) 120 |1 Stunde Nach 57 Min. Seitenlage, nach 103 Min. todt 43 Min. 7) 0,5 gr 8 Schleie von 12 cm] 208 Stund. Nach 200 Min noch anſcheinend geſund, 20 Min. nach 300 Min. Seitenlage, nach 500 Min. todt 8) 0,5 gr = Karpfen von 7 em 205 Stund. Nach 170 Min Seitenlage, nach 300 Min l 9) 0,5 gr 5 Bachſaibling von 201 Stunde Nach 60 Min. Seitenlage, nach 80 Min. todt 10 cm 20 Min. 10) 0,06 gr „ Schleie von 12 cm) 2° 41 Stund Ohne Einwirkung 906 gr „, Karpfen von 7 em 2° 41 Stund. Ohne Einwirkung 12) 0,044 gr „ Forelle von 22 cm| 648 Stund Ohne beſondere bemerkenswerthe Eher 72Stund.] kung, anſcheinend etwas träge. Nach | 48 Stunden in friſches Waſſer und nach weiteren 24 Stunden todt (Chroniſche Vergiftung?) 13) 0,022 gr „ Forelle von 22 cm| 6° 24 Stund. Nach 24 Stunden ohne ſichtbare Einwir— (48 Stund.] kung, ins friſche Waſſer nach 48 Stunden todt (Chroniſche Vergiftung?) ) Die Fiſcherei im Walde. Ein Lehrbuch der Binnenfiſcherei für Unterricht und Praxis. Bei J. Springer, Berlin, Mai 1892. 160 Es ergab ſich mithin bei einem von Fauſto Seſtini gefundenen Gehalt von 44 mg Butterſäure (Verſuch 12) keine acute ſchädliche Einwirkung auf eine 22 em lange Forelle, während eine ſolche im concentrirten Flachsröſtewaſſer, welches doch der Analyſe zu Grunde gelegen haben muß, bereits nach 13 Minuten ſtarb. Bedenkt man ferner, daß Forellen in 10procentiger Verdünnung nach 2— 3 Stunden ſtarben, ſo dürfte die Annahme gerecht— fertigt erſcheinen, daß die acuten Folgen des Flachsröſtewaſſers nicht in dem Gehalt an Butterſäure zu ſuchen ſind. Die chroniſche Vergiftung dagegen dürfte den organiſchen Säuren (Butter-, Propion-, Milch-, Eſſigſäure) zuzuſchreiben fein. (Vgl. d. weiteren Verſuche mit dieſen a. o. O.) Es wäre in hohem Grade erwünſcht, genaue Analyſen von Flachsröſtewaſſer zu erhalten, und ſollen gegenwärtige Mittheilungen die verehrl. Redaction in ihrem Vorhaben, ſolche herſtellen zu laſſen, beſtärken. Oberaula, 13. Mai 1892. H. Borgmann, fol. Forſtmeiſter. Anmerk. der Red. Wir ſind in der Lage, mittheilen zu können, daß Herr Prof. Sorhlet, Direktor des chemiſchen Laboratoriums an der Landwirthſchaftlichen Hochſchule in München, ſich freundlichſt bereit erklärt hat, in ſeinem Inſtitut genauere Analyſen und Verſuche über die ſpezifiſch giftigen Subſtanzen im Flachsröſtewaſſer ausführen zu laſſen. Wir werden nicht verfehlen, ſeiner Zeit hierüber nähere Mittheilungen zu machen. III. Die wirthſchaftliche Bedeutung unſerer Süßwaſſerſiſche. Von Dr. Fickert in Tübingen. 4. Die Salmoniden. (Fortſetzung.) Dieſe Familie umfaßt bekanntlich die edelſten aller Süßwaſſerfiſche und an einem ihrer Angehörigen, an der Forelle, hat der Entdecker der jetzt zu ſo hoher Bedeutung gelangten künſtlichen Fiſchzucht, Stephan Ludwig Jakobi aus Hohenhauſen in Lippe— Detmold, 1728 ſeine erſten Verſuche gemacht. Aber wie ſo manche andere, gerieth auch ſeine Entdeckung im Laufe der Jahre in Vergeſſenheit und erſt 120 Jahre ſpäter wurde, namentlich durch den Franzoſen Coſte, die künſtliche Befruchtung Gemeingut. Der hervorragendſte der Salmoniden, der Lachs, zieht bekanntlich zum Zwecke des Laichens aus dem Meere in unſere Flüſſe und in dieſen aufwärts, um an geeignete Laich— ſtellen zu gelangen. An dieſen ihren Brutplätzen halten ſich dann die jungen Lachſe ein, unter Umſtänden auch zwei Jahre auf. Im erſten Herbſte erreichen ſie eine Länge von 9 12 em und ein Gewicht von 10 — 15 g, im zweiten 17 — 23 em Länge und 46 — 100 g Gewicht. Im zweiten, ſpäteſtens dritten Frühling, wandern nun die jungen Lachſe ſtromabwärts in's Meer; dort wird der Rogner durchſchnittlich wohl (es iſt in dieſer Beziehung die Sache noch nicht ganz klar geſtellt) im fünften Lebensjahre, der Milchner ſchon früher geſchlechtsreif und ſteigt nun in der Regel, aber nicht immer, in demſelben Fluß, an deſſen oberſten Läufen er ſeine Jugend verlebt hat, aufwärts, um dort zu laichen. Auf dieſem Zuge werden die meiſten Lachſe gefangen, nur eine Minderzahl gelangt auf andere Weiſe (durch Fang an Angeln im Meere) in die Hände der Fiſcher. Wie es ſcheint, liegt der Lachs nur alle zwei Jahre dem Laichgeſchäfte ob“). Dadurch, daß er aber ſeine Nahrung in der Hauptſache nur dem Meere entnimmt, alſo andere Fiſche des Süß— waſſers ſo gut wie gar nicht ſchädigt, gehört der Lachs zu unſeren wichtigſten Fiſchen und mit Recht legt man jetzt auf ſeine künſtliche Vermehrung das größte Gewicht. Der nächſte Verwandte des Lachſes, wie er gewöhnlich im Meere lebend und nur zur Laichzeit, aber nicht ſo weit in Flüſſe aufſteigend, iſt die Meerforelle. Sie ſoll nach Erfahrungen, welche in Norwegen und England gemacht ſind, der Vermehrung des Lachſes dadurch gefährlich werden, daß ſie ſeinen Laich aufſucht und denſelben frißt. Für Deutſch— *) Anm. der Red. Man vergleiche hierzu Artikel 1 dieſer Nummer sub 2 p. 158. u Sala Vize 161 land hat ſie beſonderen Werth nur für die kleinen Küſtenflüſſe namentlich Schleswig-Holſteins, wo ſie ſtellenweiſe erhebliche Erträge liefert. So wurden z. B. im Jahre 1883 in der Langballigau auf der 7 Kilometer langen Geſammtſtrecke 636 Meerforellen im Gewicht von 790 Kilo gefangen. Unſere Bachforelle, welche ſich in den großen Seeen der Alpen zu einer ſogenannten biologiſchen Abart der Seeforelle umgebildet hat, hat ihren naturgemäßen Aufenthalt in den oberſten Flußläufen, wo außer ihr nur noch die Mühlkoppe, Ellritze und Bartgrundel vorkommen. Ihr wirthſchaftlicher Werth iſt zu bekannt, als daß es nothwendig wäre darüber etwas zu ſagen. In neuerer Zeit hat man angefangen Forellen auch in Teichen zu züchten, doch gelingt das nur, wenn man die junge Brut vorher in Aufzuchtgräben hat heranwachſen laſſen; direkt in Teiche entlaſſen geht ein großer Theil der Forellenbrut verloren. Ihren vollen Wohlgeſchmack erreicht die Bachforelle übrigens nur in freiem Wildwaſſer und es ſcheint, als ob ihr kalkhaltiges Waſſer beſſer zuſage, als das kalkfreie aus dem Urgebirge. Die Bachforelle ſetzt, wie das Fütterungsverſuche in Teichen ergeben haben, für je 3 bis 4 Pfund Futter, 1 Pfund Fleiſch an, zeigt ſich alſo auch in dieſer Beziehung als einer der beſtnutzenden Fiſche “). Im erſten Jahre erreicht fie nach Metzger eine Länge von 8— 10 cm, im zweiten Herbſt eine ſolche von 15— 20, im dritten 30 — 34 cm und ein Gewicht von 1/2 — ¾ Pfund, Zahlen, welche ich auf Grund von Erfahrungen in der hieſigen Alb nur beſtätigen kann. Es ſei mir hier noch ein kurzes Wort über das Ausſetzen von Forellenbrut geſtattet, da in dieſer Zeitſchrift ſchon verſchiedene Angaben darüber erſchienen ſind, welche wohl für ſpezielle Verhältniſſe paſſen, in der Verallgemeinerung aber durchaus unrichtig ſind. Als Regel gilt, daß die junge Brut nicht eher in das freie Waſſer geſetzt werden ſoll, als bis ſie ihre volle Bewegungsfähigkeit erreicht hat. Das iſt aber erſt dann der Fall, wenn der Dotterſack der jungen Fiſchchen äußerlich gar nicht mehr zu erkennen iſt und dieſelben im Brutkaſten dauernd herumſchwimmen; dann enthält der Darm derſelben immer noch Reſerve— nahrung genug, um ein Angewöhnen an das Leben im freien Waſſer zu geſtatten, anderer— ſeits aber haben die Fiſchchen Gewandtheit, um ſich ihren Feinden zu entziehen, welche ihnen, wenn ſie noch mit dem ſchweren Dotterſack verſehen ſind, fehlt. Mit dem Dotterſack darf man höchſtens in Aufzuchtgräben ausſetzen, wo die Thierchen vor Feinden möglichſt geſchützt ſind. N Die Seeforelle, wie ſchon vorher bemerkt, nur eine Abart der Bachforelle, kommt in allen größeren Seeen der Alpen vor und zwar in zwei Formen, einer fortpflanzungs— fähigen, der Grundforelle, und einer ſterilen, der Schwebforelle. Zur Laichzeit ſteigen die Grundforellen in die in die Seeen mündenden Flüſſe und größeren Bäche auf und laichen dort ab. Während die Schwebforellen höchſtens ein Gewicht von 10— 15 Pfd., gewöhnlich aber viel weniger erreichen, werden die Grundforellen bis über 30 Pfd. ſch wer. Das Fleiſch der Seeforellen erreicht nie den Wohlgeſchmack des Bachforellenfleiſches, ſondern ſchmeckt immer mehr oder weniger mooſig, doch iſt es ſehr geſucht. Im Gegenſatz zu den bisher beſprochenen Lachsarten, welche ſich neben Krebſen und Inſekten auch von Fiſchen und Fröſchen nähren, ſteht der Saibling unſerer Alpenſeeen, welcher ſich nur von den dort vorkommenden kleinen Krebschen nährt, alſo ein ausgeſprochener Friedfiſch iſt““). Außerdem iſt er auch wegen feines ausgezeichneten Fleiſches ſehr geſucht und ſoll in Teichen, die ſich über 12 bis 13“ R erwärmen, bei geeigneter Fütterung ſchnellwüchſiger ſein als die Bachforelle. Im dritten Herbſte erreicht er dort ein Gewicht von bis zu 2 Pfd. Leider hält er aber den Transport ſchlecht aus und kann deshalb nur ſchwer im lebenden Zuſtande verſchickt werden. *) Anm. der Red. Dieſe nicht ganz eindeutigen Angaben dürften wohl nur fo zu ver- ſtehen ſein, daß unter „Futter“ eiweißreiche Trockenſubſtanz zu verſtehen iſt, da wohl Niemand annehmen wird, daß man z. B. mit 3—4 Pfund friſcher Futterfiſche 1 Pfund Forellenfleiſch erzielen könnte. **) Anm. der Red. Die Anſicht, daß der Saibling ein Friedfiſch iſt, ſteht in Widerſpruch mit der verhältnißmäßig ſtarken Bezahnung dieſes Fiſches, ſowie mit der Thatſache, daß derſelbe ſehr häufig ſowohl mit der Schlepp- wie mit der Legangel gefangen wird. —— Ein dem Saibling nahe verwandter Fiſch iſt der der Donau und ihren rechten Nebenflüſſen eigenthümliche Huchen, ein einſam lebender Raubfiſch, welcher bis einen Centner ſchwer wird. Er iſt an der Donau ſehr geſucht, wenn auch ſein Fleiſch dem des Lachſes, den er dort gewiſſermaßen vertritt, nachſteht, und man iſt jetzt eifrig bemüht, ihn künſtlich zu vermehren, wenn auch die Gewinnung ſeiner Eier und ihre Befruchtung mit Schwierigkeiten verknüpft iſt. Frühere Verſuche, den Fiſch in das Rheingebiet zu verpflanzen, find gefcheitert. Im nächſten Aufſatz habe ich nun noch die Aeſche und die zahnloſen Maränen (Felchen) aus der Familie der Lachſe zu behandeln. (Schluß folgt.) IV. Vereinsnachrichten. Oberöſterreichiſcher Fiſcherei⸗Verein. Die General-Verſammlung des oberöſterreichiſchen Fifherei-Bereins und deſſen Jahresbericht für das Jahr 1891. Die am 15. Mai d. Is. unter dem Vorſitze des Vereinspräſidenten, Herrn Anton Mayer, abgehaltene General-Verſammlung erfreute ſich auch der Anweſenheit des k. k. Statthalterei— rathes und Landes-Cultur-Referenten, Herrn Friedrich Hauer. — Es kam der „Jahres— bericht“ zum Vortrage, auf welchen wir zurückkommen. Die Rechnungslegung für 1891 und das Präliminar für 1892 wurden genehmigt. Der Kaſſenkonto weiſt an Einnahmen 1774 fl. 62 kr. und an Auslagen 1761! fl. 14 kr aus. Für 1892 wurden an Einnahmen 1413 fl, an Ausgaben 1406 fl. feſtgeſetzt. Das Aktivvermögen beträgt 444 fl. Herr Kapitän Zehden in Gmunden wurde in Anerkennung ſeiner in dieſen Blättern bereits erwähnten ſelbſtloſen Verdienſte bei Errichtung und Leitung einer Tiefſee- und Temperatur- Meſſungsſtation am Traunſee zum „korreſpondirenden Mitgliede“ ernannt, dem vor» maligen Präſidenten, Herrn Dr. Ritter von Glanz, welcher nun auch aus dem Ausſchuſſe trat, für ſeine moraliſche und materielle hocherſprießliche Thätigkeit der Dank ausgedrückt. Endlich wurde der neue Ausſchuß gewählt, worüber nach der Wahl der Funktionäre berichtet werden ſoll “*) Der Vortrag des Pröſidenten, Herrn Anton Mayer, berührt ſelbſtverſtändlich die unſeren Leſern ſehr genau bekannten Vorgänge auf dem Gebiete der oberöſterreichiſchen Landesgeſetzgebung, wobei ihm recht bittere Worte entfchlüpften. Herr A. Mayer verſuchte es, deren Schärfe durch eine beſondere mündliche Erklärung zu mildern. Die Vertretung des Geſagten muß ihm freilich überlaſſen werden, doch begreift ſich der ganz gerechtfertigte Unmuth des für die rationelle Sanirung des oberöſterreichiſchen Fiſchereiweſens warm fühlenden und hiefür jahrzehntelang thätig geweſenen Mannes vollkommen. Er und der Verein haben ſechs lange Jahre an der „Seite der Regierungsvertreter“ für die Regierungsvorlage mit wahrem Opfer muthe geſtritten und — gelitten. Endlich wird eine Enquéte einberufen, deren Zuſammenſtellung in vorhinein das Ergebniß der Verwerfung des richtigen Revierſyſtemes ſicher ſtellt und dieſes Ergebniß findet die Regierung — nachgiebig; man läßt die „treuen Eckehardts“ im — Stiche. Das iſt „bitter für jeden Ritter!“ Die Ver⸗ ſtimmung der intelligenten Fiſcherei-Vertreter iſt gewiß begründet, doch wäre es vielleicht nie ſo weit gekommen, würde bei der zweiten Enquéte 1888 jede gefällige Nachgiebigkeit ausgeſchloſſen geblieben ſein. Der Jahresbericht erwähnt auch des Austrittes Herrn Hermann Danner's. Wir regiſtriren dieſes bedauerliche Ereigniß, weil es nun veröffentlicht iſt. Als Ichthyologe und gewandter Schrift— ſteller wird Danner lange unerſetzlich bleiben. a Die Situation des Vereins iſt eine glückliche! Er zählt 258 Mitglieder. An Sub- ventionen floſſen demjelben vom Staate 500 fl., vom Lande 200 fl., von der Sparkaſſe 100 fl., von Gönnern 197 fl. zu; die Beiträge der Vereins mitglieder ergaben rund 400 fl. Die unter der eminenten Leitung des an Sachkenntniß, Eifer und Selbſtloſigkeit unübertreff— lichen Herrn Joſef Danzmayr ſtehende Vereins-Fiſchzucht-Anſtalt (St. Beter- Bislau) lieferte folgende Reſultate: 10,000 Stück Forellenbrutfiſche wurden in die Aufzuchtgräben der Anſtalt ausgeſetzt. 50,00 Stück Forelleneier und 2000 Stück Forelleneier mit Bachſaibling gekreuzt, ſelbſt gewonnen und zur Ausbrütung aufgelegt. Von Sommerlaichfiſchen wurden 187,000 Stück gewonnen, wovon 12,000 Stück an die Oberöſterreichiſche Landes-Ackerbauſchule Ritzlhof *) Diejelbe erfolgte am 19. Mai; es wurden folgende Vereins-Funktionäre gewählt: Präſident: Herr Anton Mayer; I. Bice-Präfident: Herr Hugo Vacano; II. Vicepräſident: Herr Georg Lahner; Sekretär: Herr L. Amesberger; Kaſſier: Herr Anton Kaltenbrunner; Archivar: Herr N Frank; Anſtaltsleiter: Herr Joſef Danzmayr. 1 r * 163 und 3000 Stück an Herrn C. Reder in Steyr zur Ausbrütung abgegeben wurden. Von den in der Anſtalt aufgelegten Eiern wurden 160,000 Stück Brutfiſchchen erzielt, von welchen 100,000 Stück in der Traun bei Zizlau und 60,000 Stück im Traunfluſſe ober Ebelsberg zur Ausſetzung gelangten Im weiteren 8000 Stück Regenbogenforelleneier gewonnen, hievon 5000 Stück Brutfiſche erhalten, von welchen 2000 Stück zur Aufzucht in der Anſtalt verblieben und 3000 Stück an ein Vereinsmitglied abgegeben wurden. Erwähnenswerth iſt es, daß vom Vereine (durch Herrn Danzmayr) auch die Aus- fiſchung des bei der Donauregulirung nächſt Linz abgebauten Armes veranlaßt, und Fiſchbrut im Gewichte von 250 kg der Donau übergeben wurde. Am 1. April 1891 wurde in Fiſchdorf eine Kreuzung zwiſchen Huchen und Regen— bogenforellen in der Weiſe vorgenommen, daß Forelleneier mit Huchenmilch und vice-versa befruchtet wurden (). Hoffentlich berichtet man ſ. Z. über das — Ergebniß. Das Jahr 1891 erwies ſich als ein „glänzendes“ betreffs der „Huchen-Auslaichung“, wobei die „Traun“ im Vordergrunde ſtand. Es wurden gewonnen in den Stationen: Hucheneier: e a a a ee 43,000 Stück F ee Se Bann 2 ar? 40,000 „ 2 V V e RESET EEE 12,000 „ cc / Seen een ehe hi 2 len e a s ee Senae „„ = ST Ne EEE 55 Fiſchdor rf CF 12,000 Summa 187,000 Stück hievon ſind 12,000 Stück an die Landes-Ackerbauſchule und 3000 Stück an die Anſtalt in Engel⸗ hof bei Steyr abgegeben worden; aus dem Reſte per 172,000 Eier wurden in der Anſtalt in St. Peter 160,000 junge Huchen gezogen, wovon 100,000 unter Beiſein des Herrn k. k Statt- halters Freiherrn v. Puthon und des Herrn Landeskultur⸗Inſpektors Regierungsrathes Zoepf an einer paſſenden Stelle der Traun ihre Ausſetzung gefunden haben. Der Reſt per 60 000 Jung- fiſchchen wurde im Traunfluſſe bei der Ortſchaft Fiſchdorf ausgeſetzt. Intereſſant ſind die ferneren Daten, daß auf den im oberöſterreichiſchen Gebiete liegenden Strecken der Enns, wegen der felſigen Flußbettbeſchaffenheit, nur ſchwer mit Garnen gefiſcht werden kann, in der Donau aber der Angelſport auf Huchen ſchwunghaft betrieben wird. Am Inn wurde Geſetzestreue und Fort— ſchrittsluſt der Fiſcher konſtatirt. Die Waſſer⸗ reſp. Fiſchkarte des Vereines ſoll in ſechs Wochen vollendet ſein. Sie wird die „immenſe Zerſplitterung der Fiſchereirechte“ abermals (natürlich — umſonſt!) vor Augen führen, die nicht ſehen wollen! Der Verein ward auch zu vielen Kommiſſionen bei— gezogen und zu zahlreichen Gutachten eingeladen. Da wirklich tüchtige Fiſcherei-Experten bekanntlich äußerſt rar, ſo begreift ſich dieſe Nöthigung; es iſt nur bedauerlich, daß dann und dort, wo man den tüchtigen Experten fürchtet, Surrogate berufen werden, von denen man im voraus weiß, daß fie conciliant find. Von 78 Fiſchzuchtanſtalten im Lande ſind nachſtehende Reſultate erzielt worden: Gewonnene Eier ne , ya? 2 ee eh 310,000 0 CJJJ%%%%’ 8 2˙394,000 1 456,900 Boitatne (uns dünkt zu vielkl )); 244,000 70,000 , te 184,000 170,000 Rheinanken (Coregonus Wartmanni)9“9“-“-.“.sͤͤ˙.ss- 492,000 100,000 (2) e Ten ame nn 497,000 131,200 eie e BAR 127,000 68,000 en relle E 48,000 18,500 Regenbogen⸗Forelle (Salmo irideusasà))))) 2.222002. 162,000 32,450 Bachſaibling (Salmo fontinalis )))) 214,000 35,550 An Krebſen (aus den dinariſchen Alpenwäſſern Goſpic) ſetzte der Verein 1891 über 12,000 Stück an 32 Orten aus Deren Länge betrug 12—15 Cc. Die Berichte über bisherige Wiederbevölkerung lauten günſtig. — Unter 2061 fiſchereifeindlichen, erlegten Thieren gab es 34 Ottern, 13 Reiher. Gmunden, 17 Mai 1891. von Milborn. Kreis: Fifcherei - Verein von Mittelfranken. Auf Einladung der Vorſtandſchaft hatten ſich am 4. Mai 35 Mitglieder des Kreis⸗Fiſcherei⸗ Vereins aus allen Theilen des Kreiſes zur Generalverſammlung im Saale der Geſellſchaft „Muſeum“ in Nürnberg eingefunden. Der 1. Vorſtand, Herr Regierungspräſident Ritter von Zenetti, begrüßte die Anweſenden, beſonders die neu aufgenommenen Mitglieder und gab bekannt, daß er zu ſeiner großen Freude in letzter Zeit einen Zuwachs der Milgliederzahl konſtatiren kann. Um 10 Uhr eröffnete der Genannte die Verſammlung und wurde in die Tagesordnung eingetreten. 164 Zu Punkt 1: Der bisher als Schriftführer funktionirende Kulturingenieur Döpping verlas den Jahresbericht pro 1891, welcher ſeitens der Verſammlung ohne Erinnerung blieb und nachſtehend ausführlich folgt: f Die Anzahl der Kreis-Vereinsmitglieder betrug am Ende des Jahres 1891 435. Hievon entfallen 361 auf die acht Orts-Fiſcherei-Vereine, 74 Mitglieder gehören keinem Ortsvereine an. Die Mitgliederzahl der Orts-Vereine iſt aus folgender Zuſammenſtellung zu erſehen: 1. Orts- verein Eichſtätt 24, 2. Feuchtwangen 20, 3. Fürth 89, 4. Gunzenhauſen 41, 5. Hersbruck 37, 6. Nürnberg 75, 7. Schwabach 55, 8. Weiſſenburg 20. Gemäß Generalverſammlungsbeſchluß vom 18. April v. J. wurden wie im vergangenen Jahre an dieſe Ortsvereine nachſtehende baare Zuſchüſſe aus der Kreis-Vereinskaſſe bezahlt: dem Orts-Fiſcherei-Verein Eichſtätt 70 M, Feuchtwangen 80 M, Fürth 200 &, Gunzenhauſen 100 M, Hersbruck 100 &, Nürnberg 120 M, Schwabach 150 AM, Weiſſenburg 80 &, in Summa 900 M. Weiter wurden aus Kreismitteln verausgabt: 10 & für 1000 Stück Forellenbrut, welche von der Fiſchzuchtanſtalt in Diepoltsdorf an Herrn Müller in Unterrieden geliefert wurden; 35 M an den Ortsverein Weiſſenburg zum Ankauf von Forellenſetzlingen für den Felchbach; 40 M ebenfalls an den Ortsverein Weiſſenburg zum Ankauf von 60 Stück laichfähiger Forellen zum Einſetzen in den Felchbach; 132.4 Prämien für 44 erlegte Fiſchreiher. Auch im verfloſſenen Jahre wurden dem Kreis-Fiſcherei-Verein durch den deutſchen Fiſcherei— Verein wieder 50000 Stück Aalbrut zur Vertheilung in die Gewäſſer des Main- und Donaus gebietes unentgeltlich zur Verfügung geſtellt, und es ſei hieſür der Vorſtandſchaft dieſes Vereins auch an dieſer Stelle unſer wärmſter Dank ausgeſprochen. Von der Kreisfondspoſition „Prämien zum Schutze der Fiſchzucht“ pro 1891 wurden dem Kreis⸗Fiſcherei-Verein 354 M überwieſen, wofür der k. Kreisregierung und dem hohen Landrathe der ehrerbietigſte Dank ausgeſprochen ſei Auch ſei hier dem landwirthſchaftlichen Kreiscomité für den auch im Berichtjahre uns gütigſt zugewendeten Zuſchuß vou 200 & beſtens gedankt. Die Kreisvereinsrechnung pro 1891 ſchließt ab mit 2112.80 & Einnahmen und 1287.73 M Ausgaben, ſomit 825.07 M Aktivreſt Außerdem beſitzt der Verein noch 1300 & Bankanlagen. Die ſtatutengemäße Generalverſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins fand am 18. April 1891 in Nürnberg ſtatt. Zu Punkt 2. Die Rechnungsſtellung erfolgte durch den Vereinskaſſier, Herrn Regierungs— Sekretär Lang, welcher ohne Erinnerung entlaſtet wurde. Bevor zur Berathung des Etats pro 1892 geſchritten wurde, erhielt der 1. Vorſtand des Orts⸗-Fiſcherei-Vereins Nürnberg, Herr Regierungsrath Gareis, das Wort, damit bei Aufſtellung des Etats ſoviel wie möglich den Anträgen des betreffenden Ortsvereins bezüglich der vom 27. Auguſt bis 7. September d. Is. ſtattfindenden Allgemeinen Fiſcherei-Ausſtellung Rechnung getragen werden konnte Zu Punkt 5. Herr Regierungsrath Gareis führt im Weſentlichen aus: In allen Kreiſen, außer in Mittelfranken, haben bereits Kreis-Fiſcherei-Ausſtellungen ſtatt— gefunden, welche weſentlich zur Hebung der Fiſchzucht beigetragen haben. Der Orts-Fiſcherei-Verein Nürnberg hat deshalb beſchloſſen, eine allgemeine Fiſcherei— Ausſtellung in Nürnberg zur Zeit des Volksfeſtes anzuregen und in's Leben zu rufen. Der Herr Vortragende verbreitete ſich dann über den Umfang der Ausſtellung, worüber wir bereits das offizielle Programm in Nr 8 mitgetheilt haben. Die aus allen Gegenden zahlreich eingetroffenen Anmeldungen laſſen eine äußerſt reiche Beſchickung erwarten. Referent ſpricht dann noch den Wunſch aus, daß ſich hauptſächlich der Kreis Mittelfranken an der Ausſtellung betheiligen möge, und macht zugleich auf die den Ausſtellern gewährten Vergünſtigungen aufmerkſam. Da dem Ortsverein Nürnberg durch dieſe Ausſtellung zunächſt große Koſten erwachſen, ſo ſtellt Referent die Bitte, der Kreis-Fiſcherei-Verein möge hiezu einen möglichſt hohen Zuſchuß gewähren. Zu Punkt 3. Die Verſammlung bewilligte dem Orts-Fiſcherei-Verein Nürnberg als Zuſchuß zur Ausſtellung 1000 &. Ferner wurde beſchloſſen, die Beſtrebungen der Ortsvereine, die im Kreiſe Mittelfranken früher jo rentable Krebszucht wieder zu heben, in kräftigſter Weiſe zu unter- ſtützen, und wurden zunächſt zur Anſchaffung und Vertheilung von Krebsbrut 300 & genehmigt. Da nach Bewilligung dieſer beiden Poſitionen die Mittel des Kreisvereins nicht ausreichen, um den Ortsvereinen dieſelben Zuſchüſſe wie in den letzten Jahren hinaus zu geben, und da die Vertreter einiger Ortsvereine bereits erklärt hatten, daß ſie in dieſem Jahre zu Gunſten der Ausſtellung auf die Hälfte des bisherigen Zuſchuſſes verzichten, ſo beſchließt die Verſammlung, den acht Ortsvereinen pro 1892 die Hälfte der üblichen Zuſchüſſe zuzuwenden; demnach erhält: der Orts⸗Fiſcherei-Verein Eichſtätt 35 .M, Feuchtwangen 40 M, Fürth 100 &, Gunzenhauſen 50 M, Hersbruck 50 &, Nürnberg 60 M, Schwabach 75 M, Weiſſenburg 40 /; Summa 450 M Die Poſition „Prämien für Erlegung von Fiſchreihern“ wurde auf 150 & erhöht. Zu Punkt 4. Auf Vorſchlag des Herrn Regierungspräſidenten wurde Kulturingenieur Döpping zum Schriftführer des Kreis-Fiſcherei-Vereins gewählt. Zu Punkt 6. Es wurde beſtimmt, in der Charwoche keine Generalverſammlung mehr abzuhalten, da die Berufsfiſcher gerade in dieſer Zeit wegen angeſtrengter Arbeit am Erfcheinen hiezu verhindert ſind. EL Zur Eröffnung der Allgemeinen Fiſcherei-Ausſtellung in Nürnberg ſoll eine außerordentliche Verſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins daſelbſt ſtattfinden. Als Zuſammenkunftsort für die nächſte Generalverſammlung wurde Fürth gewählt. Ueber die überall ſehr rege Thätigkeit der Orts-Fifcherei-Vereine werden wir in ſachlicher Zuſammenſtellung demnächſt berichten. Bezirks⸗Fiſcherei-Verein Lindau. Dienſtag den 24. Mai fand die ausgeſchriebene General-Verſammlung ſtatt. Die Statuten wurden mit einigen wenigen Zuſätzen nach dem Vorſchlag der Kommiſſion angenommen. Das Wahl— ergebniß war: Erſter Vorſtand Herr Freiherr Lochner von Hüttenbach, zweiter Herr Be— zirksamtmann Döhla, Kaſſier Herr Guſtav Steis sen. Beiſitzer: die Herren v. Noſtitz, Hinde— lang und Bilgeri. Von den Anträgen iſt beſonders der des Vorſtandes hervorzuheben, dahin⸗ gehend, die Turbinirer möchten Fiſchlaich, der zufällig an der Turbine hängen bleibt, an die Fiſch— zucht abliefern, was in einem Fall ſchon ge BR iſt . Nermiſchte Mittheikungen. Amerikaniſche Auſtern. Hierüber ſchreibt die „Frankfurter Zeitung“: „Wenn vor Jahren, ſpeziell in oberländiſchen Plätzen, zur Zeit wo man zur Konſervirung keine Eisvor— richtungen hatte, die Auſter auf die Tafel gelangte, jo war dieſelbe eine koſtbare Dellikateſſe, und nur der Reiche konnte ſich den Luxus des Auſterngenuſſes erlauben. Der hohe Zoll auf Auſtern war deshalb in gewiſſem Maße gerechtfertigt. Seitdem iſt aber durch raſchen Bahn- und Dampferdienſt, durch Eisvorrichtungen aller Art, durch Beſchaffung billigen Eiſes und durch die Erſchließung unerſchöpflicher Auſternbänke (namentlich in dem uns jetzt ſo nahegerückten Nordamerika) die Auſter in die Reihe der auch Minderbemittelten zugänglichen Genußmittel eingetreten. Die Küſten der Union von St. Lorenz bis zum Miſſiſſippi ſind mit Auſtern geſpickt, und beſonders der Long-Island-Sund und die Mündung des Hudjon mit ſeiner Umgebung, ſowie in erſter Linie die Delawarebai, an der Baltimore liegt, liefern die reichſten Bänke der ſchönſten Auſternarten, als: Blue points, Rockoway, Sattlerrock, die alle Auſternſorten der alten Welt an Güte und Geſchmack übertreffen. In Nordamerika iſt die Auſter Delikateſſe und Volksnahrungsmittel zugleich und es iſt auch für Deutſchland durchaus nicht unmöglich, die Auſter mit der Zeit zu einem Nahrungsmittel für breite Bevölkerungsſchichten zu machen. Der Preis der beſten Bluepoint-Auſter in New-Pork iſt 2 M, (nach unſerem Gelde) das Hundert, eine Barel von 2000 Stück kauft man auf den Märkten am Nord- und Oſt-River für etwa 38— 40 A und zwar ausgeſuchte Qualität. Die Auſter wird mit der hohlen Schale nach unten in den Barel verpackt, kann ſich alſo öffnen, ohne das Auſternwaſſer zu verlieren. Nun brauchen die Barels nicht einmal beim Transport über See in einen Eisraum geladen zu werden, ſondern man ſtellt dieſelben in einem kühlen Laderaume ſo, daß die hohle Schale der Auſter nach unten liegt; ſie halten ſich auf dieſe Weiſe länger friſch als die Seereiſe dauert. Rechnet man nun den Transport einer Barel Auſtern vom Markte zum Schiff zu 1 1 und 4—5 A Fracht für den Transport über See bis Hamburg oder Bremen per Schnelldampfer, ſo ſtellt ſich der Preis einer Barel Auſtern am Landungsplatze hier auf etwa 45 AM Enthält fie, wie dies gewöhnlich der Fall iſt, annähernd 2000 Stück, ſo koſtet die Auſter per Stück am Landungsplatze 2 ¼% J); natürlich ohne Steuer. Gegenwärtig aber bezahlt man in Deutſchland 17 bis 2 „ das Dutzend! In Nordamerika iſt der Auſternconſum enorm. Ein einziges Auſtern— verſandt⸗Geſchäft am Fulton-Markt in New-Pork veröffentlichte voriges Jahr, daß es 15,000 Barels Auſtern verſchickt habe. Nicht allein in den Küſtendiſtrikten und Hafen— ſtädten bildet die Auſter einen Maſſenhandels-Artikel, ſondern auch alle Binnenſtädte Amerikas ſind reichlich damit verſehen. St. Louis, welches mehrere Tagreiſen per Bahn von New— Vork liegt, hat Auſternreſtaurants, wo ausſchließlich Auſtern mit ihrem Zubehör gegeſſen werden, und die weltberühmt find In Nem-York find vielfach ſogenannte Oyſterſtands (Auſternſtände) auf den Straßen, und ſaſt jeder Droſchkenkutſcher und Fuhrmann ißt Morgens ſeine Auſtern, roh, gebraten, oder als Suppe, welch letztere aus 30 — 40 Stück Auſtern, in Milch gekocht, beſteht; er zahlt dafür 10 Cents, das find etwa 40 ½, ein nach jenſeitigem Geldeswerth ſehr geringfügiger Preis. Eine ſolche Suppe bildet bei kaltem Wetter ein 166 — — ſehr erquickendes Mahl. In keinem Reſtaurant New-Yorks fehlt vom September bis Ende April, in welcher Zeit allein der Auſternfang geſtattet iſt, eine kleine Auſternbank von 2 bis 3 Kubikfuß auf dem Büffet, welche zierlich wie eine Mauer gebaut iſt; obenauf liegt ein glänzend klares Stück Eis; auf dieſe Weiſe bleiben die Auſtern ſelbſt im geheizten Raume tagelang friſch. Daß etwa der enorme Auſternkonſum in den Vereinigten Staaten dem Ertrage der Auſternernte Abbruch thäte, iſt vollkommen ausgeſchloſſen. Es iſt bekannt, daß eine Auſter etwa eine Million Eier führt und daß, wenn dieſelben ſämmtlich auskämen, in 10 Jahren die Auſternbänke einen Körper bildeten, welcher unſere Erde mehrere Male an Größe überträfe.“ Im Anſchluß an dieſe Mittheilungen tritt die „Frankfurter Zeitung“ dafür ein, daß der hohe Zoll (58 — 60 M per Barel), welcher gegenwärtig auf den Auſtern— import nach Deutſchland lähmend wirke, aufgehoben oder bedeutend herabgemindert werde. Dynamitfiſcherei. So allgemein anerkannt auch die ſcheußlichen Verwüſtungen ſind, welche durch Anwendung von Dynamitpatronen beim Fiſchen veranlaßt werden, indem nicht nur die fangfähigen Fiſche getödtet, aber nur zu einem Theil wirklich erbeutet werden können, ſondern auch eine Unmenge von Fiſchbrut und eine Maſſe von ſonſt nur zur Fiſchnahrung dienenden kleineren und größeren Thieren vernichtet werden; ſo kommt dieſe gewiſſenloſe Art der Fiſcherei dennoch hie und da immer wieder vor. Wenn man die Tkäter nicht immer auf friſcher That ertappen kann, ſo iſt man doch in der Lage, aus der beſonderen Art und Weiſe der Wirkung auf die getödteten Fiſche, welche man im Waſſer umhertreibend findet, einen Rückſchluß auf eine ſtattgefundene Dynamitexploſion mit Sicherheit zu ziehen. Die Erkennungszeichen von Fiſchen, welche mit Dynamit getödtet worden ſind, wurden vor Kurzem, wie das Organ der Centralgeſellſchaft zum Schutz der Flußfiſcherei in Belgien, „Peche et Pisciculture“ mittheilt, ſowohl in Frankreich wie in England von beſonderen hiezu eingeſetzten Kommiſſionen unterſucht und folgendermaßen feſtgeſtellt: Uebereinſtimmend wurde konſtatirt, was auch ſchon früher bekannt war, namentlich vom Fiſchen mit unge— löſchtem Kalk, daß mit Dynamit getödtete Fiſche die Schwimmblaſe entweder geſprengt oder doch ſtark ausgedehnt zeigen. Bei vielen Fiſchen findet man ferner die Wirbelſäule an mehreren Stellen zerriſſen. Drittens ſind die Haut und das Fleiſch blutleer geworden und erſcheinen daher weißlich, und endlich iſt im Herzen eine ſtarke Stauung und Anſammlung des Blutes zu beobachten. Die Feſtſtellung der angegebenen Merkmale, welche ſich in ge— wiſſem Grade bei der Anwendung jeder Art von Sprengſtoffen finden werden, iſt auch inſofern von Werth, als hiemit Jedermann eine Handhabe gegeben iſt, bei den durch Fabrik— abwäſſer verurſachten Maſſenvergiftungen von Fiſchen, welche gewöhnlich ſchwer nachweisbar ſind und für welche von Seiten der Urheber öfters die Anwendung von Sprengſtoffen als Ausrede vorgeſchoben wurde, dieſe Behauptungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Vom badiſchen Fiſcherei-Verein. Am 12. Mai d. J. wurde im Bad Boll im badiſchen Schwarzwald der Kanal für die Turbine wegen Vornahme von Reparaturen trocken gelegt und bei dieſer Gelegenheit von Fiſchermeiſter Meier aus Boll eine Anzahl kleiner Tümpel beim Einlauf aus der Wutach ausgefiſcht. Es wurden hiebei etwa 80 junge Forellen, einige Neunaugen und Aeſchen, ſowie ungefähr 110 Stück einjährige Lachſe gefangen, welche von Ausſetzung von Brut herrühren, da der Lachs wegen der hohen Wehr— anlagen nicht in die Wutach aufſteigen kann. Es iſt dieß gewiß ein untrügliches Zeichen, daß die Brutausſetzungen vom beſten Erfolge ſind; auch dieſes Jahr ließ die Großherzeglich Badiſche Regierung 250,000 und die Königlich Niederländiſche Regierung 625,000 Stück Lachſe in den Fiſchzuchtanſtalten Selzenhof und Boll ande und in die Seitengewäſſer des Oberrheins einſetzen. Hummerzucht. Auf der Südſeite von Hoidingsd in Norwegen ſoll von der Filiale der Geſellſchaft zur Beförderung der norwegiſchen Fiſchereien zu Stavanger ein Park zur Hummern— zucht eingerichtet werden. Das Unternehmen erfreut ſich großer Sympathien von Seiten der Fiſcher. Eine Summe von 1200 Kronen iſt für die Verſuche vom Staate bewilligt worden. Berichtigung. Zu der in Nr. 11 der „A. F.-Z.“ veröffentlichten Statiſtik der in Bayern beſtehenden Fiſcherei-Vereine iſt noch nachzutragen: Mittelfranken. Fiſcherei-Verein Nürnberg: 86 Mitglieder. Die Zahlen erhöhen ſich dadurch für Mittelfranken auf 8 Vereine mit 780 e für ganz Bayern auf 81 Vereine mit 6572 Mitgliedern. NEON — — — Zubereitung von Krebſen. In der Zeitſchriſt „Peche et Piseiculture“ theilt ein zweifelloſer Feinſchmecker ein Necept mit, Krebſe auf die ſchmackhafteſte Weiſe zuzubereiten, welches wir unſeren Krebsliebhabern nicht vorenthalten wollen. Recept für 50 Krebſe: Nachdem man die Krebſe gut gewaſchen und ca. eine Stunde lang in reinem Waſſer abgeſpült hat, bringt man ſie in eine emaillirte Caſſerole, gibt dazu 4 Zwiebeln, 1 Hand voll Peterſilie, 1 Salatkopf, 6 Lorbeerblätter, 6 Blätter Sellerie, 12 Gewürznelken, 1 Eß— löffel voll friſch gemahlenen ſchwarzen Pfeffer, 2 Eßlöffel voll Salz, 1 Glas voll (20 g) Weineſſig, 1 Glas Weißwein und 1 eigroßes Stück Butter. Man ſetze nun den Topf auf ein lebhaftes Feuer und rühre die Krebſe mit einem Holzlöffel ſo lange fortwährend um, bis ſie roth geworden find, was nach etwa ¼ Stunde eintritt. Dann nehme man fie aus der Sauce und ſervire ſie mit friiher Butter und einem Glas Weißwein. Probatum est! VI. Jiſcherei- und Jiſchmarftberichte. Lachszucht im Rhein. Die Zahl der zur Vollziehung des Laichgeſchäftes in den Herbſt— und Wintermonaten im Rhein vom Meer aufſteigenden Lachſe und daher auch der Fang dieſer Fiſche iſt, wie von allen Seiten beſtätigt wird, in ſtarker und ſtetiger Zunahme begriffen Wenn dies vornehmlich dem Umſtande zuzuſchreiben ſein mag, daß auf Grund des zur Regelung der Lachsfiſcherei im Stromgebiet des Rheins zwiſchen den Uferſtaaten geſchloſſenen Vertrages vom 30. Juni 1885 auch in dem Königreich der Niederlande, wo früher das ganze Jahr hindurch alles gefangen wurde, deſſen man habhaft werden konnte, nunmehr eine ſechswöchige Schonzeit während des Aufſteigens des Lachſes zum Laichen eingehalten werden muß, ſo dürften hierin kaum minder die Erfolge der nunmehr ſchon ſeit längerer Zeit in zunehmendem Maße bewirkten Erbrütung von Lachſen auf künſtlichem Wege und Ausſetzung derſelben in der Nähe der natürlichen Laichſtellen zu erblicken ſein Dieſe, wenn auch nicht ziffernmäßig nachweisbaren, ſo doch von keiner Seite bezweifelten Erfolge haben die am Rheinſtrom betheiligten Uferſtaaten veranlaßt, die Erbrütung und Ausſetzung von Lachſen noch zu verſtärken und einheitlich zu regeln. Mit beſonderer Befriedigung iſt es begrüßt worden, daß ſeitens des Miniſters für Landwirthſchaft der Lokalabtheilung Trier des landwirthſchaftlichen Vereins für Rheinpreußen der anſehnliche Betrag von 6000 , als Staats— beihilfe überwieſen worden iſt, um im Aveler Thal unweit Trier eine größere, nach den neueſten Erfahrungen angelegte Brutanſtalt herzurichten. Dieſe iſt bereits ſoweit fertig geſtellt, daß der Betrieb aufgenommen werden konnte. Zur Zeit iſt ſie mit etwa 700,000 Lachseiern beſetzt, welche ſich in der beſten Entwickelung befinden Auch im Uebrigen darf angeſichts des guten Ergebniſſes des diesjährigen Lachsfanges und der reichen Ausbeute an befruchteten Lachseiern gehofft werden, daß annähernd vier Millionen junge Fiſchchen nach einem ſorgfältig aufgeſtellten Plan in ſolche Zuflüſſe des Rheins werden ausgeſetzt werden, in welchen der jungen Brut durch Verunreinigung und ſchädliche Abflüſſe, ſowie durch Turbinenanlagen keine Gefahr droht. Auf die Lachsgewäſſer des Regierungsbezirkes Trier ſollen hiervon nicht weniger als 1700,000 Stück entſallen. Deutſchlands Fiſchhandel. Im Laufe des Monats März dieſes Jahres betrug die Ein— und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: u | = u a * 22 a „3 35 8 s 8 „ 2 3 „„%%%Äͤ R [ a re Summa Se a Na SER A > 8 Par SD na — oo = I >) ER: — — G e re e a) Heringe, geſalzene: Einf. — — — | Se — | 9910 — | — | =, — | — 3287 18525 e en ze ed a b) andere Fiſche, friſch, geſalzen, geräuchert, getrocknet ꝛc. Einf. 4306453 112 2562 — 535217591749 32447: — 429 51831) Doppel- Ausf. 254 160 1266 — | — 586 378/2025 — 238 — 269 4677 Zentner. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1892 betrug die Ein- und Ausfuhr an: Ä i 9232 eiigßhnk Ausfuhr: 291 Faß, ; Einfuhr: 222,485 ? b) anderen Fiſcen .. Ausfuhr: 16,048 Doppelzentner. Fiſchhandel in Oſtende. Die Fiſchverſteigerung auf dem Markte in Oſtende hat für die erſten vier Monate dieſes Jahres ergeben 975,174 Fres gegen 1 413,896 Fres. im Vorjahre, alſo ein Weniger von 438,722 Fres. Die Ergebniſſe von 1891 waren ſchon erheblich gegen die des Jahres 1890 zurückgegangen, ſo daß der Rückgang des Oſtender Fiſchhandels ein ſtändiger iſt. Ulm. Huchen 1.50, Hecht 1.10—1.20, Aeſchen 1.10 1.20, Mittelfiſche 5060, Alet, Halbfiſche 45. Berlin, 3 Preiſe gedrückt. J. Mai. a Zufuhr übermäßig in Flußfiſchen, Seefiſche knapp, Geſchäft lebhaft, Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis 5 66—82 | 3540 Zander 59 | 65-70 Barſche 60—66 | 34 Karpfen, groß 101 40—50 do. kleine | = — F 50—77 30 —40 2 ee RE 6—20 5—12 F 2239 2-10 C 115—117 90—100 Oſtſeelachs 5 — 110-115 Ruſſiſcher Lachs. .. — — Ins Zirebsreufen per Stück 75 4, Aalreuſen per Stück & 1.50 bis 6 &, ſicher fangend, offerirt (10/8) Julius Grarfer, Schwedt a. Oder. J ſofort gegen guten Lohn einen geweckten tüchtigen Jungen als Lehrling und vom 1. Juli oder 1. Auguſt ab einen zuverläßigen Filcher für die künſtliche Forellenzucht. Ph. Krönung, Forellen-Zucht-Anſtalt, (3/3) 3 Poppenhauſen a/ Rhön. | I Fire n U Auf n (e/9) Ib. Mürrle-Pforzheim. Fabr. v. Fisch-, Jagd- u. Vogelnetzen, Fisch- reusen, neuesten Fallen f. Raubthiere u. Vögel, Fangkäfige, Fisch- u. Raubthierwitterung, Wild- u. Vogellocker, Angelgeräthe, Vogel-Leim u. Schlingen, Fangläfige, Kautschuk - Stempel, Muscheln. Preisl. 10 Pfg. (>) K. Amann, Konstanz i/B., Bahnhofstr. 20. aller Gattungen, auch 1 N: Y Reuſen und Flügel⸗ 1 — ſämmtliche Netze für künſtliche Fiſchzucht, — alles n — alles mit Gebrauchsanweiſung, — Erfolg garantirt, — empfiehlt Heinrich Blum, Netzfabrik in Eichstätt, Bayern. — Preiscourant über ca. 300 verſchiedene Netze frei. (12/6) * Kuby'ſche Guts verwaltung Steingaden. Fiſche geräucherte 1 Winter⸗Rheinlachs . . | per Pfund 325 DfEeelodha. rn: 5 1 140-150 Flundern, gr. .. „ Schock 200-250 do. mittel, Pomm. WERE ; 80 do klein 15 7 50—70 Bücklinge, Stralſ. .. 5 5 75 —100 ee 1 5 350 Schellfiſc h „ Stiege | 135— 160 Aale, große „ Pfund 125 Stör BR TE 100-110 iii „ Schock 8—12 erate. 54,9 Ar = 15½ Acker gutes Feld und Wäſſerungswieſe, und einer Stunde langen Bachfiſcherei, welche hauptſächlich blos Forellen enthält, auch zwei Forellenteiche beim Grundſtück, (es laſſen ſich auch ſehr leicht mehrere Acker in Teiche verwandeln), ſoll mit lebendem und todtem Inventar verkauft werden. Alles Nähere beim Beſitzer EA. Lehninnn, Mühlenbeſitzer in Zadel b. Meißen, un) Sachſen. E. Mühlengrundſtück mit 8 Hecktar (2/2) (2/e) Angelfischere — Gust. St audenm ayer Ulm Karpfen⸗-Setzlinge kauft 19 Für Dereine! SE Bachforellen: Brut von Preisliſte (4 10.— bis M18.—) je nach Zeit, März bis Ende Mai. (9/8) Wiesbaden, im März 1892. Forſt, Rittmeiſter a. D. Jiſchfutter aus Garneelen,s das vorzüglichſte von allen, worüber zahlreiche An— erkennungen. Siehe Nr 27 d. Bl. von 1889. Meyl 50 kg & 18, Poſtcolli & 3. Ganze Gar⸗ neelen per 50 kg 415, Poſteolli M 2.50 empfiehlt Waldemar Thamſen, Hamburg, Cremon 8“/l. Edel- Zuchtkrebse, jedes Quantum liefert billig Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliste d Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 18. Juni 1892, WEEZE . 5 N 0 MN, N W e | Si N lie meine Filcherei-Beitung. — — — Erſcheint monatlich zwei bis dreimal. 1 die deſpaltige 1 Uf die 2. ſpaltige 30 R e EUREN: jährlich 4 Mare. 1 5 Pfg. Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue 0 ge e N fe : 0 0 n 0 en, Buchhandlungen. — Für Kreuzband. Sn 08: . ede te“ run — zwendung 1 Mart jährlich Zuſchlag, der miniſtrationsadreſſe: München, Sendlingerſtraße 48/21. Bäneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die delammtinterellen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fildierei-Bereine: in Sonderheit Organ der Landes-Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Hachfen, Württemberg, Baden, des Velldeutſchen Fifcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit FTachmännern Deutschlands, beſlerreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen Fifherei-Derein. Nr. 14. 665%, Münden, 18. Juni 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Ueber künſtliche Befruchtung und Erbrütung unſerer Salmonideneier. — II. Vereins- ger — III. Vermiſchte Mittheilungen — IV. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Heber künſtliche Befruchtung und Erbrütung unſerer Halmonideneier. Die an unſere Fiſchzuchtanſtalt Starnberg ſchon ſo oft gerichteten Fragen, wie am Beſten die Beſamung der Eier vorzunehmen iſt, möchten wir in nachfolgenden Zeilen kurz beantworten. Zu einer rationellen Befruchtung wird man am eheſten gelangen, wenn man ſich einen genauen Einblick über die Beſchaffenheit des Eies und der Milch (des Samens), ſowie über die Einwirkung des Waſſers auf dieſe beiden Geſchlechtsprodukte, ſodann über das Verhalten derſelben bei der natürlichen Befruchtung verſchafft. — Das Fiſchei, friſch dem Fiſch entnommen, iſt umſchloſſen von einer dicken Haut, welche eine einzige größere Oeffnung (die Micropyle) beſitzt. Dieſelbe hat den Zweck, den Samenthierchen (der Milch) den Eintritt in das Ei zu ermöglichen. Sie iſt bei den großen Eiern der Forelle, Huchen ꝛc. bereits mit freiem Auge gut ſichtbar. Außerdem iſt das Fiſchei mit mikroſkopiſch kleinen Poren wie überſäet und dieſe Oeffnungen vermitteln vorzugsweiſe den Luftzutritt und die Waſſeraufnahme. Im Innern des Eies beobachten wir eine gleichartige ölige Maſſe, den Nahrungsdotter, auf welchem ſich ein uhrglasförmiger, bei der Forelle ungefähr 2 mm großer zarter Fleck, die Keimſcheibe, befindet; aus dieſer Letzteren entwickelt ſich nach der Befruchtung das Fiſchchen. 170 — Das Waſſer übt auf die Eier der Fiſche eine gewaltige Wirkung aus. Einige Minuten nach der Eiablage ſaugt ſich dasſelbe durch die feinen Poren ſeiner Haut ſo ſtark mit Waſſer an, daß es um ¼8-Theil feiner urſprünglichen Größe wächſt. Dadurch werden die urſprünglich weichen und zarten Eier zu gleicher Zeit prall und feſt. Derartig aufgequollene Eier können unbefruchtet längere Zeit, mitunter bis zu zwei Monaten, ohne abzuſterben ſich erhalten. Die Befruchtungsfähigkeit erleidet dagegen ſchon 2 Minuten nach dem Einlegen in's Waſſer eine Einbuße, welche ſich mit zunehmender Zeit progreſſiv ſteigert. Genauere wiſſenſchaftliche Unterſuchungen hierüber ſind in der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg im Gange und werden im nächſten Jahre eingehender mitgetheilt werden. Die Milch beſteht aus einer eiweißreichen Flüſſigkeit, in welcher ſich eine nach Mil— liarden zählende Menge kleinſter, nur mit ſehr ſtarken Vergrößerungsgläſern genauer erkenn— barer Körperchen, die Samenthierchen oder Spermatozoen, befinden. Dieſelben beſitzen eine Geſtalt, welche man am beſten mit einer Stecknadel vergleichen kann, da ſie am vorderen Ende eine kleine knopfartige Anſchwellung den ſogenannten Kopf zeigen, von welchen nach rückwärts ein langer ſehr zarter dünner Faden, der ſogenannte Schwanz, ausgeht. In Waſſer gebracht wird ein gewaltiger Reiz auf dieſelben ausgeübt. Während ſie vorher vollkommen unbeweglich waren, gerathen ſie jetzt in lebhafteſte Bewegung und ſchwimmen wie kleine Schlangen unſtät umher; doch ſchon nach kurzer Zeit, bei der Forelle z. B. nach 22 Sekunden, beobachtet man in der ganzen Maſſe der Milch Lähmungserſcheinungen und nach 30 Sekunden iſt keine Bewegung mehr wahrzunehmen und alle Samenthierchen ſind abgeſtorben. Werden die Samenthierchen in die Bauchhöhlenflüſſigkeit gebracht, welche ſich bei der Streifung der Rogner (der Weibchen) in größerer Maſſe mit den Eiern ergießt, ſo verhalten ſich dieſelben anders. Auch in dieſer Flüſſigkeit tritt ihre Beweglichkeit auf, um nach 40 Sekunden bei den Forellen zu erlöſchen. Wird nun dieſe Samenthierchen enthal— tende Flüſſigkeit hierauf oder auch erſt am nächſten Tage mit Waſſer verſetzt, ſo erleben wir das intereſſante Schauſpiel, daß die Spermatozoen aus ihrem ſtarren Zuſtande erwachen und volle Beweglichkeit und Befruchtungskraft beſitzen, aber gleich wie die nur mit Waſſer ver— ſetzten Samenthierchen nach 30 Sekunden abſterben. Die Befruchtung unter dem Mikroſkop vorgenommen zeigt uns ein überraſchendes Bild. Werden auf einem Uhrgläschen Eier und Milch mit einander gemiſcht, ſo ſtrömen die Sper— matozoen in Maſſe der Mikropyle zu und wie die Gruppirung zeigt, muß von dort eine Anziehung ausgehen, die auch auf eine beſtimmte Entfernung wirkt. Die Mikropyle ſelbſt iſt nämlich dicht bedeckt mit Samenthierchen, ſodann folgt etwas weiter ein Kreis, der völlig frei von ihnen iſt und erſt weiter entfernt ſehen wir wieder Schwärme von Spermatozoen, welche ihr Ziel verfehlten. Obwohl nun mehrere Samenthierchen in die Mikropyle ein— dringen, iſt es nur einem Glücklichen gegönnt, in die Keimſcheibe des Eies zu dringen, dadurch die Befruchtung zu vollziehen und ſo ein neues Leben zu ſchaffen. Den Anderen wird ſehr wahrſcheinlich durch ſofortiges Ausſcheiden einer zarten Haut auf der Oberfläche des Dotters unter der dicken Eihülle der Zutritt verſperrt. Eine Entwicklung ohne vorausgehende Befruchtung findet bei Fiſcheiern niemals ſtatt. Wenn auch an unbefruchteten Eiern die Keimſcheibe in mehrere Theile zerfällt, äußerlich ähnlich wie bei einer normalen Entwicklung, und ſo für den Ungeübten der Eindruck einer ächten Furſchung entſteht — ſo nennt man nämlich die erſte Entwicklung der Eier — ſo ſind das keine Lebenserſcheinungen, ſondern vielmehr nur Anzeichen des eingetretenen Todes und Zerfalls der Keimſcheibe. Schon bei ganz oberflächlicher Beobachtung wird man bemerken, daß die Keimſcheibe, derjenige Theil, in dem ſich die Befruchtung und Entwicklung abſpielt, ſtets oben liegt. Die Keimſcheibe iſt ſpezifiſch leichter, wie der unten lagernde Nahrungsdotter. Wird das Ei aus ſeiner Stellung gerückt, ſo wandert die Keimſcheibe ſtets wieder nach oben. Unrichtig iſt die Anſicht, daß ſich das ganze Ei hiebei ſelbſt dreht. Wird ein Ei in ein enges Glas— rohr eingezwängt, ſo bewegt ſich nach kurzer Zeit die vorher unten befindliche Keimſcheibe am Rande gegen die Oberfläche. Schon in den erſten Stunden nach der Befruchtung bis zum Auftreten der Augenpunkte ſind die Eier gegen Lagenveränderungen, ſowie plötzliche Störungen durch Druck und Stoß außerordentlich empfindlich. Durch beſondere Verſuche nn | 171 — — — haben wir in unſerer Anſtalt Starnberg nachweiſen können, daß Forelleneier, welche öfters abſichtlich aufgerührt wurden, nach kurzer Zeit zum größten Theile zu Grunde gingen, während die von denſelben Eltern herſtammenden Eier, welche ruhig in ihrem Apparate belaſſen wurden, eine normale Entwicklung zeigten. Dieſe Thatſache iſt ſehr wohl zu berück— ſichtigen, wenn Eier, namentlich bei Benützung von Bachwaſſer, ſich mit Schlamm bedecken. Es iſt dann zweckmäßiger, dieſelben ruhig liegen zu laſſen, als ſie durch Begießen und Abſpülen zu reinigen. Erſt beim Auftreten der Augenpunkte hört dieſe Empfindlichkeit auf, dann können dieſelben ohne nachtheilige Folgen öfters aus ihrer ruhigen Lage gebracht werden. Bei der Befruchtung in freier Natur beobachten wir, daß, ſobald ſich die paarenden Salmoniden ihre Grube geſchlagen haben, das Weibchen ſich über dieſelbe ſtellt und das Männchen in ſchmeichelnden Bewegungen das Weibchen umſtreicht. Durch dieſes anregende, beide Theile offenbar mit Befriedigung und Erregung erfüllende Spiel, werden die Geſchlechts— produkte gleichzeitig entleert und findet durch das Zuſammentreffen des Samens mit dem Ei die erſtrebte Befruchtung ſtatt. Da wir ja unter dem Mikroſkop haben beobachten können, daß die Beweglichkeit und das Leben der Samenthierchen im Waſſer nur 30 Sekunden lang andauert, ſo darf es uns auch nicht wundern, wenn in der kurzen Zeit der Befruchtung in freier Natur nur ein Theil der Eier trotz der ungeheueren Menge der Spermatozoen wirklich befruchtet wird. Namentlich an ſchnellfließenden Stellen im Waſſer (den gewöhn— lichen Laichſtellen unſerer Forellen, Aeſchen und Huchen), wo die Milch faſt im Augenblick von den Waſſermaſſen fortgeriſſen wird, werden dann auch, wie direkte Beobachtungen gezeigt haben, kaum mehr als 15 0% Eier befruchtet. Sehr häufig ſieht man, daß noch ein weiterer männlicher Begleiter als Zuſchauer in nächſter Nähe ſich aufhält. Nicht ganz zutreffend dürfte die ſehr verbreitete Anſicht ſein, daß derſelbe ſich nur zum Zwecke kannibaliſcher Gourmanderie eingefunden hat; eher zu vermuthen iſt, daß auch er das gleiche Vergnügen wie ſein Vormann anſtrebt, daß es edlere Gefühle ſind, die ihn an dieſen Platz leiten. Durch dieſe Handlungsweiſe würde nur beſtätigt, daß die Eiablage nicht auf einmal erfolgt und das neu eintretende Männchen ſeinen geſchwächten Vorgänger ablöſt. Dabei wird es auch vorkommen, daß bereits vorher abgelegte und angequollene aber unbefruchtet gebliebene Eier ebenfalls noch mitbefruchtet werden. Da in freier Natur in mehreren von uns unterſuchten Gewäſſern das Verhältniß der Männchen zu den Weibchen wie 60 zu 40 ſich verhält, ſo läßt ſich vermuthen, daß durch theilweiſe Lähmung der Eier ein Uebergewicht der männlichen Fortpflanzungselemente eintritt und ſo Anlaß zur größeren Produktion von Männchen gibt. Ob ſich dieſe Anſicht bewahrheitet, iſt erſt durch größere Verſuche, welche gleichfalls in der Brutanſtalt Starnberg vorgenommen werden, zu conſtatiren. Die Erfahrungen, welche wir aus dem Verhalten der Geſchlechtsprodukte, ſowie aus den Beobachtungen der Befruchtung in freier Natur gewonnen haben, zeigen uns den Weg, wie am beſten eine künſtliche Befruchtung vorzunehmen iſt. Die Natur ſclaviſch nachzuahmen, erweiſt ſich als ſehr ſchwierig und aus folgenden Punkten auch nicht zweckmäßig: 1. die Befruchtung läßt ſich nur in den ſeltenſten Fällen ſo raſch vornehmen, daß nach obigen Ausführungen die Laichprodukte ſicher alle zur Vereinigung gelangen; 2. um keine Zeit zu verlieren, um die Laichprodukte nicht zu lange im Waſſer belaſſen zu müſſen, iſt nur die Befruchtung der Eier von einem Weibchen möglich, daher bei größerer Produktion außerordentlich zeitraubend; 3. iſt das durch dieſes Verfahren erzielte Reſultat, welches nach vielen Verſuchen nicht mehr als 20 % befruchteter Eier ergibt, insbeſondere abſchreckend; 4. ſcheint durch dieſes Verfahren auch Anlaß zu den ſo häufig auftretenden Miß— bildungen gegeben zu ſein. All' dieſe Mißſtände find nur dem Umſtande zuzuſchreiben, daß es der Fiſchzüchter nicht in der Hand hat, ſo ſchnell zu operiren wie die Natur. Dieſen üblen Erfahrungen führten einen ruſſiſchen Fiſchzüchter, Wrasky, zur ſogenannten Trockenbefruchtung und vollauf wird dieſes Vorgehen durch die gelegentlich mikroſkopiſcher Unterſuchungen gewonnenen Reſultate und die Erfahrung in unſeren Brutanſtalten beſtätigt. 172 —ñ ——„—„VU—ö¼æÄ 7.2 Das Verfahren ſelbſt iſt ein ſehr einfaches und wenig Zeit beanſpruchendes. Es werden nacheinander die Eier von vier bis fünf Rognern in ein weiter unten beſchriebenes Gefäß geſtreift, mit der Milch eines Milchners beſamt und mit einer reinen Federfahne gemiſcht, ſodann unter Waſſer gebracht, zwei Minuten liegen gelaſſen, von den abgeſtorbenen Samenthierchen durch Eintauchen in reines Waſſer befreit und in die Brutgefäße verbracht. Als ſehr geeignetes Gefäß zum Abſtreifen der Eier empfieht ſich ein Emailletopf von ungefähr 2 — 3 Liter Inhalt mit daraufſitzendem, tief in das Gefäß ragenden geſtielten Emailleſieb. Nach dem Vermiſchen der Geſchlechtsprodukte auf dem Sieb wird unten in das Gefäß reines, friſches Waſſer gegoſſen und das Sieb hineingedrückt, ſo daß die Eier ungefähr 5 em hoch damit bedeckt ſind; durch das Herausnehmen des Siebes aus der Flüßigkeit ſind auch die Eier ſoweit gereinigt, daß ſie auf die Apparate gebracht werden können. Beim vorſichtigen Durchmiſchen der Eier mit Milch zeigt es ſich, daß nur eine ganz geringe Quantität von Milch nöthig iſt. Ein Verſuch, 20,000 Saiblingeier mit zehn Tropfen Milch zu befruchten, lieferte eine Befruchtung von 900/0. Wiewohl einerſeits nur eine geringe Ouantität Milch nöthig iſt, zeigt es ſich, daß anderſeits bei dieſer Befruchtung eine große Menge hievon unſchädlich iſt, da das Ei nach obigen Ausführungen vor einer Ueberfruchtung ſich ſelbſt ſchützt. Weiter zeigt uns die Unterſuchung, daß die abgeſtorbenen Spermatozoen durchaus nicht, wie vielfach angenommen wird, an den anfangs klebrigen Eiern haften bleiben; dieſelben entfernen ſich bei der Abſpülung vollkommen, und das Ei iſt in keiner Beziehung der Gefahr, ſich mit Fäulnißprodukten zu inficiren, ausgeſetzt. Iſt man genöthigt, die Eier fern von der Fiſchzuchtanſtalt zu befruchten, ſo iſt nach ſofort vorgenommener Reinigung am zweckmäßigſten, die Eier in einer Doppelkiſte ſogleich auf Rahmen zu bringen, dieſelben oben mit gewaſchenem, feuchtem, in Gaze eingeſchlagenen Mooſe zu ſchützen und mit kleinen Eisſtücken zu bedecken. Die Eier befinden ſich hiedurch in der ihnen ſo nöthigen ruhigen Lage und erhalten hinreichend Luft und Feuchtigkeit durch das abſchmelzende Eiswaſſer. Wohl jeder Züchter, der genöthigt iſt, friſch befruchtetes Material in ſeine Anſtalt zu ſchaffen, wird ſeine unangenehmen Erfahrungen gemacht haben. Der Transport auf Eiſenbahnen, bezw. die der Eierkiſte oft angethane rauhe Be— handlung, birgt große Gefahr in ſich. Viele werthvolle Sendungen gehen leider hiedurch verloren. Der beſte Schutz, den man ſich ſelbſt verſchaffen kann iſt der, einen Begleiter mitzugeben, der während des ganzen Transportes dieſelben in ſeiner Obhut behält. Aus den Apparaten find täglich fleißig die abgeſtorbenen Eier zu entfernen. Dies ſelben ſind leicht erkenntlich durch ihr weißes porzellanartiges Ausſehen. Dieſe Farbe wird bedingt durch ein Gerinnen des Eiweißes im Dotter. Stirbt das Ei ab, ſo dringt durch die im Leben waſſerdichte Dotterhaut Waſſer ein und bringt das Eiweiß zum Gerinnen. Abgeſtorbene Eier bilden einen günſtigen Nährboden für gewiſſe Pilze, die ſich außerordentlich raſch vermehren, die geſunden Eier ergreifen und hiedurch ſicherem Verderben zuführen. Größtmöglichſte Reinlichkeit iſt daher eine Haupttugend für den Züchter. — Unbefruchtete Eier werden bei vorſichtiger Behandlung oft zwei Monate nutzlos aber auch ſchadlos lebend mitgeführt. Bis zur Entwicklung der Augenpunkte find dieſelben unter den befruchteten Eiern für den Laien geradezu unkenntlich. Wenn man dieſelben jedoch in eine durch Verſuche für dieſen Zweck ausfindig gemachte Flüſſigkeit bringt, ſo iſt Jeder in der Lage, die befruchteten von den unbefruchteten Eiern mit Sicherheit zu unterſcheiden. Das ganze Verfahren iſt in Nr. 6 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ genauer beſchrieben, ſo daß wir uns mit einem Hinweis hierauf beſchränken können. A. Schillinger. II. Vereinsnachrichten. Elſäſſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Der elſäſſiſche Fiſcherei-Verein hat feinen Jahresbericht für das Jahr 1891 erſtattet. Wir entnehmen demſelben nachſtehende intereſſante Mittheilungen: Er: Der kaiſerliche Statthalter und das kaiſerliche Minifterium gewährten dem Verein eine Unterſtützung von 2000 & und der Bezirkstag des Unter-Elſaß eine ſolche von 400 . Von Herrn Schützenberger wurden dem Verein, wie auch früher, 100 & zur Einrichtung von Laich- plätzen überwieſen. Auch in dieſem Jahre wurden Prämien ausbezahlt und zwar für Fiſchottern 5 pro Stück: alte 7.50 M, junge 34, in Summa 568.50 M; für Fiſchreiher: alte 2%, junge IM, in Summa 260 &; für 169 Anzeigen von Fiſchfreveln wurden 481 Prämien ausbezahlt. In Zukunft wird aber der Verein keine Prämien mehr für Anzeigen bezahlen, welche ſich auf nicht— verpachtete Gewäſſer beziehen. Auf Wunſch des Vereins und mit der Erlaubniß des Bezirks— präſidenten des Ober-Elſaß wird zukünftig in der Auszahlung der Prämien eine volle Ueberein— ſtimmung zwiſchen den Sätzen der Bezirke Unter- und Ober-Elſaß ſtattfinden und der Verein über— nimmt wie für den Bezirk Unter-Elſaß auch die Zahlung der Prämien für den Bezirk Ober-Elſaß. Die Geſammtzahl der Mitglieder beträgt 590. Einnahmen und Ausgaben balanciren mit 6371.28 M Der Centralvorſtand beſteht aus den Herren: Präſident: Prof. Dr. Jöſſel, Barbara— gaſſe 2; Schriftführer: Advokat-Anwalt Mechling, Alte Kormarktgaſſe 20; Kaſſierer: Aſſekuranz— Direktor Kratz, Schloſſergaſſe 21; Miniſterialrath von Bibra, Zimmerleutgaſſe 17; Baurath Köhren, Mühlenplan 12; Baurath Glückher, Waſſelnheimerſtraße 1; Rentner Fritſch, St. Urban 20, Neudorf. Die Generalverſammlung wird in dieſem Jahre im Juli zu St. Ludwig abgehalten werden. Damit verbunden wird eine Beſichtigung der Fiſchzucht-Anſtalt in Hüningen. Ueber die Thätigkeit der einzelnen Sektionen theilt der Bericht mit: Die von der Sektion Straßburg eingeſetzten Fiſche wurden in den Umleitungskanal bei Straßburg und in das neue Baſſin eingeſetzt Es waren 2000 Stück zweiſömmerige Karpfen 220 zwei- und dreiſömmerige Karpfen von der Fiſchzucht-Anſtalt Hüningen wurden im Umleitungskanal und der Ill vertheilt. Die von Hüningen bezogenen Karpfen waren Prachtexemplare, wovon die meiſten über 1 Pfund, viele 1½ Pfund ſchwer waren. Zugleich wurden in das neue Baſſin eine Anzahl kleiner Hechte, ſowie Schleie, letztere ſämmtlich über 25 Centimeter Länge, eingeſetzt. In die Ill bei Grafenſtaden wurde dieſelbe Anzahl Karpfen wie bei Straßburg, nämlich 2000 Stück zweiſömmerige, von Poirot in Saarburg bezogene, und 230 größere, von Hüningen bezogene Karpfen vertheilt. 20,000 Stück Aalbrut wurde in der Ill bei Straßburg, in den Breuſchkanal und die kleinen Zuflüſſe vertheilt. Die Sektion Mülhauſen zählt gegenwärtig 262 Mitglieder. Dieſelbe ſetzte in ihre Weiher 911 Stück ein- und zweiſömmerige Karpfen, 2309 Setzhechte, 755 Schleien, 67 Barſche, 513 einſömmerige Forellenbarſche, 4 Aale und 120 Weißfiſche. Die Sektion Colmar war bis auf 19 Mitglieder zuſammengeſchmolzen. In Folge der vorgenommenen Reorganiſation und der Unterſtützung des Herrn Oberförſters Hallbauer in Kayſersberg beträgt die Mitgliederzahl jetzt 60. Weitere Beitritte ſtehen noch in Ausſicht In einer günſtigeren Lage befindet ſich die Sektion Schlettſtadt. Dieſelbe zählt gegen- wärtig 79 Mitglieder. 500 Karpfen, 2500 Aale, 200 Hechte wurden in die Ill eingeſetzt und 4000 Krebſe zum Verſetzen in andere Gewäſſer gefangen. Am Schluſſe des von dem Präſidenten Ritgen erſtatteten Berichts heißt es: „Bei der Jahresverſammlung am 22. Februar wurde auf Antrag mehrerer Mitglieder eine Eingabe an den Landes-Ausſchuß von Elſaß-Lothringen beſchloſſen, um bei der damals noch ſchwebenden Berathung des neuen Fiſchereigeſetzes auf einige Wünſche des Vereins hinzuweiſen. Unter Anderm ſollte damit die Regelung des Froſchfanges angeregt werden Dieſe Eingabe wurde durch unſer Mitglied, Herrn Bürgermeiſter Spies, dem Landes-Ausſchuſſe überreicht. Zur beſonderen Ehre und Freude gereichte unſerer Sektion der Beſchluß des Haupt— vorſtandes, welchem zufolge die diesjährige Generalverſammlung des Vereins am 21 Juni in Schlettſtadt abgehalten wurde.“ Die Sektion Gebweiler hat in ihren Fiſchereien in der Lauch und in der Thur keine günſtigen Veränderungen zu verzeichnen. Die Fortführung der Arbeiten des Lauchenweiher und zur Regulirung der Thur, welche man ſoeben beginnt, werden die Sektion noch während einiger Zeit verhindern, irgend etwas für die Wiederbevölkerung der beiden Flüſſe zu unternehmen. Die Mit— gliederzahl beträgt 19. Die Sektion Zabern ließ in dieſem Jahre wieder 8000 Bachforellen und 2000 Regen— bogenforellen in die Zorn bei Zabern und 2000 Regenbogenforellen in die Zinſel bei Oberhof einſetzen; ferner wurden 500 mehrſömmerige Schleien angekauft und in die Zorn vertheilt. Weder in der Zorn noch in dem Kanale ſind bis jetzt Schleien vorgekommen, und verſpricht man ſich bei mehrjähriger Schonung guten Erfolg. Krebſe noch immer nichts. Die Sektion muß wieder Klage erheben wegen der ungleichen Schonzeit für die Zuflüſſe nach dem Rheine in Lothringen und Unter— Elſaß Vom 1. April bis 15. Juni Schonzeit im Unter-Elſaß und in Lothringen nicht. Inſolange nicht die Frühjahrsſchonzeiten gleich werden, kann von einer erfolgreichen Forellenzucht in den Gebirgsbächen nicht wohl die Rede ſein — Mitgliederzahl 15. Wie wir aus dem vorſtehenden Jahresberichte erſehen, hat ſich der elſäſſiſche Fiſcherei-Verein vorwiegend mit der Teichwirthſchaft, namentlich der Aufzucht von Karpfen, Schleien, Hechten ꝛc. beſchäftigt und in dieſer Richtung auch bereits gute Erfolge erzielt. So ſehr wir auch der Ueber— zeugung ſind, daß gerade die Kultivirung der eigentlichen Teichwirthſchaft im engeren Sinne die vornehmſte Aufgabe aller Fiſcherei-Vereine iſt, weil von Seite der Süßdwaſſerfiſcherei auf dieſem Wege am eheſten eine den Bedürfniſſen entſprechende Menge von Fiſchen und damit ein billiges, geſundes Volksnahrungsmittel geſchaffen werden kann, ſo darf hierüber doch die Aufzucht der Salmoniden, namentlich wo die örtlichen Verhältniſſe es geſtatten, nicht vernachläſſigt werden. In Elſaß⸗Lothringen ſcheint, ſoweit wenigſtens aus dem Jahresberichte des elſäſſiſchen Fiſcherei-Vereins hervorgeht, dieſer doch auch höchſt rentable Zweig der Fiſchzucht bisher noch nicht beſonders gepflegt zu werden, obwohl dort die bedeutendſte Fiſchzucht-Anſtalt Hüningen liegt. Und doch wären namentlich die Bäche in den Vogeſen gerade für die Forellenzucht beſonders geeignet. Verein Deutſcher Fiſchhändler. Die Generalverſammlung dieſes Vereins fand in Lübeck am 23. Mai ſtatt. An den Berath- ungen derſelben nahmen 200 Delegirte aus 40 deutſchen und 5 ſchwediſchen Handelsplätzen Theil. In der Vormittags abgehaltenen geſchäftlichen Sitzung wurde beſchloſſen, eine Petition an den Handelsminiſter Freiherrn von Berlepſch zu ſenden, worin um Beförderung geräucherter Fiſche mittelſt weißen Frachtbriefes als Eilgut nachgeſucht wird Ferner wurde beſchloſſen, bei der General— poſtdirektion um Herabſetzung der Gebühr für Nachnahmeſendungen im Betrage von 3 bis auf 10 3 zu petitioniren Einen wichtigen weiteren Verhandlungsgegenſtand bildete die Feſtſtellung von Geſchäftsuſancen für die Mitglieder des Vereins. Derſelbe zählt zur Zeit 287 Mitglieder. Zum Vorſitzenden wurde Herr Paul Radmann-Berlin, zum Kaſſier Herr Rudolf Lindenberg— Berlin gewählt, zum nächſten Verſammlungsort iſt Darmſtadt beſtimmt worden. III. Vermiſchte Mittheilungen. Unfruchtbarkeit bei der Forelle. Es iſt eine allen Fiſchzüchtern bekannte That— ſache, daß in jedem Jahre eine oder die andere Forelle ſowohl in Bächen häufiger noch in Teichen unfruchtbar iſt. Die Urſache für dieſe Erſcheinung iſt am häufigſten das Nichtab— laichen derartiger Fiſche im Jahre vorher, welches ja aus verſchiedenen Gründen wie z. B. in Folge ungünſtiger Waſſertemperatur, ungeeigneten Bodens, ungenügender Ernährung ꝛc. ꝛc. eintreten kann. Werden alſo Eier oder Samen aus einem oder dem andern Grunde nicht abgeſetzt, ſo müſſen dieſelben im Körper der Fiſche wieder rückgebildet werden, denn bis zur nächſten Laichperiode würden dieſelben ſich nicht fruchtbar erhalten können. Dieſer Rückbild— ungsvorgang nimmt aber die Fiſche ſo ſtark in Anſpruch und dauert oft bis in den nächſten Sommer hinein, ſo daß die neugebildeten Geſchlechtsprodukte keine Zeit mehr zu ihrer Ent— wicklung bis zur nächſten Laichperiode vorfinden und daher in ihrer Ausbildung zurückbleiben. Zuweilen kommt es auch vor, daß Forellen, welche einmal in der Laiche verhindert find, zwei aufeinanderfolgende Jahre unfruchtbar werden. Gewöhnlich ſtellt ſich aber die Frucht— barkeit ſchon nach einem Jahre wieder ganz her. Wiederholen ſich aber die das Laichgeſchäft verhindernden Umſtände mehrere Jahre hintereinander, ſo tritt dauernde Unfruchtbarkeit ein, indem dann die Eierſtöcke und die Hoden entarten und ſich in einfaches Bindegewebe ver— wandeln. Es zeigt ſich eben auch hier, daß jedes Organ des thieriſchen Körpers, welches in ſeinen normalen Funktionen, wenn auch nur eine Zeit lang, behindert wird, eine Schwächung erfährt, die bei länger andauernder Behinderung mit dem Verluſt des ganzen Organs endigt. H. Fiſcherſchulen. Die preußiſche Regierung geht mit der Einrichtung von Fiſcher— ſchulen weiter vor und beabſichtigt, im Regierungsbezirke Stralſund, ähnlich wie in Finken— werder, eine neue Schule für Fiſcher zu begründen, welche, früheſtens nach durchlaufener Volksſchule beſucht werden darf. Fiſchfutter. Wir hatten bereits in einer früheren Nummer darauf hingewieſen, daß für unſere Fiſchzüchtereien in den zu gewiſſen Zeiten in Unmaſſe gefangenen, aber nicht immer verkäuflichen friſchen Heringen an unſerer Küſte eine reiche Quelle geeigneten Fiſch— futters gegeben ſei, welches auch bei zweckmäßiger Behandlung der Heringe für das Binnen— land erſchloſſen werden könne. Wie wir hören, wird bereits auf Rügen ein praktiſcher Verſuch damit gemacht, indem die Heringe zuvor abgekocht werden, das Fleiſch ſodann von den Gräten befreit und in einer Hackmaſchine zerkleinert, darauf getrocknet und zu Mehl vermahlen wird. Fruchtbarkeit des Wallers. Ueber die Anzahl der Eier, welche der Waller (Wels, Silurus glanis) hervorzubringen im Stande iſt, ſind die wenigen verläſſigen Angaben, welche hierüber überhaupt vorhanden ſind, keineswegs übereinſtimmend. Während z. B. der alte berühmte Ichthyologe Bloch die Zahl 17,000 angab, fand Benecke in einem 4 Pfund ſchweren Waller 60,000 Stück Eier. Dieſe letztere Zahl ſcheint die zuverläſſigere zu ſein, denn nach einer Zählung und Wägung, welche Herr Schillinger neuerdings an einem 2 1/2 Pfund ſchweren Wels anſtellte, beſaß derſelbe 30,000 Stück Eier. Kennzeichen friſcher Krebſe. Friſche, noch nicht lange Zeit gefangene Krebſe können daran erkannt werden, daß die Scheeren ihre Elaſticität bewahrt haben, wenn man ſie von den Breitſeiten aus zuſammendrückt. Im gekochten Zuſtande müßen friſche Krebſe einen 1 m ſtarren ſteifen Schwanz beim Aufheben zeigen. Fällt der Schwanz ſchlaff herunter, jo waren die Krebſe nicht friſch, vielleicht ſogar vor dem Kochen ſchon todt. Der Genuß derartiger Krebſe kann unter Umſtänden heftige Darmentzündungen im Gefolge haben. Gewicht der Geſchlechtsprodukte bei Forellen. Obwohl wir naturgemäß über die Anzahl der Eier reifer Forellen ſehr gut unterrichtet ſind, ſo liegen doch über das Gewicht der Geſchlechtsprodukte, namentlich im Verhältniß zum Körpergewicht, erſt wenige genaue Angaben vor. Nach den Unterſuchungen von Barfurth wogen z. B. die Eier— ſtöcke von drei 382, 361, 201 gr ſchweren Forellen 33,5, 29,0, 26,0 gr, betrugen alſo 8,70 bis 12,44% des Körpergewichts, während die Hoden von drei 215, 226, 201 gr ſchweren Milchnein 3,10, 3,85, 2,90 gr wogen und ſomit nur 1,44 bis 1,70% des Körpergewichts danſtellten. Schnelligkeit und Kraft eines Walfiſches. Ein Edinburger Profeſſor der Anatomie hat die Kraft berechnet, mit welcher ſich ein Walfiſch durch das Waſſer bewegt. Es iſt ſchon früher feſtgeſtellt worden, daß Walfiſche in der Stunde 9— 13 Seemeilen zurücklegen können. Vor Kurzem ſtrandete nun an der engliſchen Küſte ein Walfiſch von 25 Meter Länge und 75 Tonnen Gewicht. Unter der Vorausſetzung, daß dieſes Thier ſich mit einer Schnelligkeit von 13 Seemeilen pro Stunde fortbewegt, wurde berechnet, daß hierzu eine Kraftentfaltung nöthig iſt, die 145 Pferdekräften gleichkommt. IV. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Der Hochſeeſiſchereibetrieb iſt im Regierungsbezirk Stade in raſchem Anwachſen begriffen. Die Fiſchdampferflotte vermehrte ſich in den letzten Monaten um zwei Fahrzeuge, ſo daß gegen— wärtig 29 Dampfer ihren Fang ſtändig an den Geeſtemünder Markt bringen. Im Bau begriffen und im Laufe des Jahres fertig zu ſtellen ſind gegen 20 Dampfer, die vorausſichtlich zum größeren Theil ihre Fänge auf den Geeſtemünder Markt bringen werden, ſo daß am Schluſſe des Jahres kaum weniger als 40 Dampfer von und nach der Geeſte fahren werden. In der Zeit vom 1. Januar bis Ende März c Tiefen 233 deutſche Fiſchdampfer, 98 deutſche und 2 engliſche Segel— fiſcherfahrzeuge in die Geeſte ein In den Auctionshallen kamen 3127,731!/e Pfund Fiſche zum Verkaufe, welche einen Erlös von M 502,721.75 erzielten. Außerdem ſind aus dem freihändigen Verkaufe von Heringen, Stint und lebenden (Weſer-) Schollen circa 9974 M aufgekommen. Es find daher im erſten Vierteljahr des laufenden Jahres an der Geeſte im Ganzen für 512,695 M Fiſche umgeſetzt worden. Krebfe. In Maſuren beſchränkt ſich der in früheren Jahren ungemein große Verſandt von Krebſen jetzt auf ein ſehr geringes Maß, da in den meiſten Seen die Krebspeſt herrſcht. Die meiſten Krebspächter erleiden einen ſehr großen Schaden, ja einige haben die Krebsfiſcherei voll— ſtändig einſtellen müſſen. Deutſchlands Fiſchhandel. Im Laufe des Monats April dieſes Jahres betrug die Ein— und Ausfuhr im deutſchen Zollgebiet: | — ur a 4 a . 3 2 „ 2 38 S 5 8 5855| 2 | 842 %8 Summa 5 Ss 5 2 E38 5 |S|8: 88 S a s d E60 |E8|8 Jess a) Heringe, geſalzene: Einf. — — — 5386 — 4920 — | — 1627 — | — | 6004 17745 Faß J — ee | Bel Fe 33 J Jaß, b) Fiſche friſche: Einf. 4075793] 70 375 — 3058148101094 1011 — | & 2 13477 Doppel⸗ Ausf. 230 147 274 — = 129| 46111254 — | 301| — 2 2861 Zentner. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1892 betrug die Ein- und Ausfuhr an: g i 397 7 0 Heringen Huh: d daß, b) friſchen Fiſchen .. Falke: 219977 Doppelzentner. Störfang. Der Störfang in den öſtlichen Strömen iſt in dieſem Frühjahr recht ergiebig. In der Warthe wurden ſechs bis acht große Fiſche, darunter einige über 1 Zentner, gefangen. In einem dem Fiſcher Blank und Genoſſen in Bohnſack gehörigen Störnetze, das in der Oſtſeebucht 176 ausgebreitet war, wurde am 1. Juni ein Rieſenſtör gefangen. Das Thier hat ein Gewicht von 421 Pfund, eine Länge von 3,50 Meter und einen Leibesumfang von 1,32 Meter. Die größten außerdem bisher hier gefangenen Störe hatten nur die Gewichte von 365 und 392 Pfund. Würzburg, 11. Juni. Auf dem am 10. Juni 1892 gut beſtellten Markte ſtellten ſich die Preiſe wie folgt: Forellen 3.50 &, Aale 80 , Hechte 1 4, Barſche 1 M, Zander 1 M, Rheinſalm 3.50 &, Schellfiſche 35 4, Weißfiſ che 25 , Dickkopf 40 4, Cabliau 60 er See⸗ zungen 1.70 A, Steinputt 1.50 AM, Aalraupen IM, Krebſe 1.30 M. pro Pfund. Berlin, 11. Juni. Zufuhr knapp, Geſchäft lebhaft. Preiſe ziemlich hoch. Fiſche (per Pfund) lebende friſche, in Eis Fiſche geräucherte JS FCC 51—94 30—50 Winter-Rheinlachs . . per Pfund 325 CCC FVFFVVWVCfVTV 5 140-150 Mir 30 25 Flundern, gr... „ Schock | 200—250 Karpfen, groß 80-90 32 do mittel, Pomm. 55 5 80 do. Heine — — doe klein 5 A 50—70 Schleier 42— 70 17—53 Bücklinge, Stralf. . . 1 85 125—150 ooo — 10—15 Dorſc e 1 1 300 35 25—48 4—26 [ Schellfiſchche „ Stiege 100300 C“ 100-125 75— 70 Aale, große „ Pfund | 90—125 Oſtſeelachs == 10% Io SERDTAR EN : 85—110 Ruſſiſcher Lachs. .. == — Heringe 5 100 Stck. 6—10 M Inserate. Krebsreuſen ver Stück 75 4, 1 fi N -1) if Aalreuſen per Stück Mm 1.50 bis 6 &, di krel⸗ erpa ung ſicher fangend, offerirt (10/9) ab 15. Juli 1892 in den Heratinger und See— Julius Graefer, Schwedt a. Oder. leithner Seen, wie deren Abflußkanälen in Ober-Geſterreich. 1½ Fahrſtunden von den Bahnſtationen Maltigholeu an der Steindorf— Braunauer Bahn und Faufen an der Salzburg— Freilaſſing-Laufener Bahn entfernt; tägliche Fahr— poſtverbindung mit Mattigholen. Reichlicher, durch mehrere Jahre geſchonter Beſatz an Hechten, Wallern, Karpfen ac. ꝛc. Wegen Beſichtigung und Auskünften wolle man ji) an die Freiherrl. von Planck'ſche Gutsverwaltung in Zöm, Poſt Eggelsberg, Ober-Oeſterreich wenden, welche auch Be— dingniſſe verſendet und bis 1. Juli Offerte entgegennimmt 50 (5/9) Jb. Mürrle-Pforzheim. E. mit der künſtlichen Forellenzucht ver- Fischfutter aus Garneelen,⸗ Angebote befördert die Adminiſtration dieſer das vorzüglichſte von allen, worüber zahlreiche An- | Zeitung unter O. A. (2/1) erfennungen. Siehe Nr 27 d. Bl. von 1889. : ge 7 Mehl 50 kg M 18, Poſteolli M3. 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Juni 1892. trauter WMiſehmeiſter wird gejudt. - e men = Rd —— JUL 30 1892 N AN W RUN 5 NR 10 \ 100 5 he 1 } Du Erſcheint monatlich zwei- bis dreima Inſerate die 1,ſpaltige 9 15 Pfg., die 2.ſpaltige 30 P e en jährlich 4 Mart. 1 5 Beſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Neue O ge Sole d a eee I Buchhandlungen. — Für Kreuzband. Abminiſtrationsadreſſe: Mü zuſendung 1 Mart jährlich Zuschlag. der Sendlinger 40 Bäneriſchen Fiſcherei⸗Teitung. Organ fürdie Geſamm inlereſſen der Fiſcherei, ſowie für llie Heſtrebungen der Fischerei- Vereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Hachſen, Württemberg, Baden, des Veſldeulſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Delerreid- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Fischerei Verein. Nr. 15.00 . München, 30. Juni 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. Inhalt: I. Fiſchfuttermehl. — II. Vereinsnachrichten. — III. Literatur. — IV. Vermiſchte Mittheilungen — V. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Jiſchfuttermehl! Bekanntlich wurden bei uns in Deutſchland die enormen Mengen von Abfällen aus der Hochſeefiſcherei ſowie die Geſammtheit der zur menſchlichen Nahrung untauglichen Fiſche z. B. verdorbene Heringe, Stichlinge ꝛc. weſentlich als Dungmittel verwandt und entweder direkt auf den Acker geworfen oder vorher zu ſogenanntem Fiſchguano verarbeitet. Dieſe Art und Weiſe der Verwerthung der Fiſche und Fiſchabfälle als Dünger für die Pflanzen erſcheint aber ſehr unrationell. i Wie nämlich Profeſſor Franz Lehmann (im „Landboten“, Fachzeitſchrift für prakt. Landwirthe, 13. Jahrg. Nr. 42, Prenzlau 1892) ausführt, kommen für die Düngung in Fiſchen weſentlich zwei Nährſtoffe in Betracht, Stickſtoff und Phosphorſäure. Erſterer iſt in den Muskeln der Fiſche in Form von Eiweiß, Letzterer in den Knochen und Schuppen ꝛc. in Geſtalt von Salzen enthalten. Dieſe beiden Pflanzennährſtoffe ſind aber keineswegs leicht löslich und gehen nur langſam in die Formen über, welche die Pflanze überhaupt auf— zunehmen vermag. Fiſche und Fiſchabfälle ſind danach ſchwerlich ein gutes Düngemittel. Sie können aber ein vortreffliches Futtermittel werden und als ſolches auch viel wirk— ſamer zur Ausnützung gelangen. Wenn dieſelben nämlich an Thiere verfüttert werden, ſo 178 — — — kommt einmal der Gehalt an Eiweiß und die Fette zu voller Verwerthung, andererſeits werden die Pflanzennährſtoffe, Stickſtoff und Phosphorſäure, durch die Verfütterung nicht weſentlich vermindert, da ſie im Koth und im Harn nahezu vollſtändig wiedererſcheinen, überdies auch noch in Verbindungen, welche der Pflanze leichter zugänglich ſind, als in der urſprünglichen Form. Eine Verwendung der zur menſchlichen Nahrung untauglichen Fiſchereiprodukte als Futtermittel hat alſo nicht allein den Vortheil, daß damit Eiweiß und Fett als Nahrungs— mittel zur Geltung kommen, ſondern auch den nicht zu unterſchätzenden weiteren Vorzug, daß die vorhandenen Pflanzennährſtoffe durch den Verdauungsprozeß ohne weſentlichen Verluſt zu erleiden, geradezu aufgeſchloſſen und dadurch werthvoller gemacht werden. Obwohl in anderen Ländern, z. B. in Norwegen und Schweden, die Abfälle vom Dorſch- und Heringsfang ſchon lange als Viehfutter Verwendung finden und wir auch in Deutſchland bereits wiſſenſchaftliche Verſuche und Erfahrungen über die Methoden der Ver— arbeitung beſitzen “), jo iſt doch erſt in den letzten beiden Jahren in Oſtpreußen von der Commandit-Geſellſchaft für Seefiſcherei, Richard Herwig, Alt-Pillau, die fabrikmäßige Verarbeitung von Fiſchen zu einem Fiſchfuttermehl durchgeführt worden und zwar mit gutem Erfolg. Dieſes Fiſchmehl, welches uns in einer Probe vorliegt, iſt ein grau-gelbes, vollkommen trockenes Pulver, beſtehend aus kleineren und kleinſten unregelmäßig geformten Brocken, welches keinen beſonders auffälligen Geſchmack und nur einen geringen Fiſchgeruch beſitzt. Dasſelbe wird vorwiegend aus Stichlingen hergeſtellt, welche im friſchen Haff ſehr häufig, zeitweiſe ſogar in ſolchen Maſſen vorkommen, daß ſie die in's Haff mündenden Flüſſe förmlich verſtopfen und der Fiſcherei höchſt läſtig werden. Früher wurden dieſe Fiſche von den Fiſchern ſelbſt auf Thran verarbeitet, ohne daß dieſelben daraus jedoch einen zuverläßigen und ſicheren Verdienſt ziehen konnten. Die Pillauer Fabrik zahlt jetzt den Fiſchern pro Zentner friſchen Stichling 50 Pfennige und liefert ihnen noch dazu die nöthigen Gezeuge und Boote. Da ein Fiſcher im Stande iſt, mit einem Gehilfen durch— ſchnittlich pro Tag und Boot ungefähr 20 Zentner Stichlinge zu fangen, ſo haben die dortigen Fiſcher an der Fabrik einen angemeſſenen Verdienſt. Die gefangenen Fiſche werden einige Stunden nach dem Tode nach einem patentirten Verfahren getrocknet und durch 80 Zentner ſchwere Walzen zu einem Brei zermalmt, welcher alsdann in Cylinder gelangt, wo ihm mittels Benzin die Fettſtoffe zum Theil entzogen werden. Während der fettige Auszug gereinigt als Fiſchthran verkäuflich iſt, werden die feſten Rückſtände als Futter für Vieh und Geflügel verwendet. Verſuche, welche mit dieſem Fleiſchmehl bei Schweinen und Schafen von der land— wirthſchaftlichen Verſuchsſtation in Göttingen angeſtellt wurden, haben befriedigende Reſultate ergeben. Die Schafe nahmen das Fiſchmehl gerne an und in dem gekochten Fleiſch war kein Fiſchgeſchmack nachzuweiſen. Der Nährwerth des Präparates iſt ein ſehr bedeutender, denn nach den Analyſen von Profeſſor Franz Lehmann in Göttingen enthielt dasſelbe 60 %% Eiweiß und 1,5 0% Fett. Der Zentner koſtet franko Hamburg oder Magdeburg zehn Mark, muß demnach alſo als ein ſehr billiges Nahrungsmittel bezeichnet werden. Allerdings darf man den Werth eines Futters nicht ohne weiteres nach dem durch die chemiſche Analyſe vermittelten Gehalt an Nährſtoffen beurtheilen; denn es kommt weſentlich darauf an, wieviel von demſelben thatſächlich auch verdaut wird. Hierüber liegen nun zwar noch keine Verſuche vor, allein nach den Erfahrungen, welche man mit der Ausnützung des ſehr ähnlich zuſammengeſetzten Fiſchguano durch die | Verdauung gemacht hat, darf man annehmen, daß in dem Fiſchmehl circa 540% verdauliches Eiweiß und 1,1% verdauliches Fett enthalten ſind. Bisher ſind mit dem Pillauer Fiſchmehl vorwiegend nur Verſuche an Warmblütern gemacht worden. Allein, da die Fiſche bekanntlich eine ſehr viel größere verdauende Kraft ) C. Weigelt, Die Abfälle der Seefischerei conk. „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 13, XVI. Jahrgang. — ²˙ ˙ . ꝛi!̃ ͥ˙ . p u 179 beſitzen als die Säugethiere, und da das Fiſchmehl doch nur aus Stoffen befteht, welche unſere Fiſche normaler Weiſe vorzüglich verdauen, ſo kann von vornherein mit Sicherheit der Schluß gezogen werden, daß das Fiſchmehl auch für die Fiſche in unſeren Teichwirth— ſchaften und Brutanſtalten als Maſtfutter mit Erfolg verwendet werden kann. Anders ſteht allerdings die Frage, ob unſere Zuchtfiſche das Fiſchmehl auch ebenſo wie die Hausthiere annehmen, namentlich auch, in welchem Maße ſie dasſelbe gierig freſſen. Man muß hierauf einiges Gewicht legen, denn ein Futtermittel iſt ſchon minderwerthig, ſobald es Widerwillen erregt und dadurch die Maſtthiere abhält, ein Maximum von Futter zu conſumiren. Hierüber liegen zur Zeit noch keine ſicheren Erfahrungen vor. Nur hören wir, daß in der Fiſchzuchtanſtalt Hameln die jungen Lachſe, welche mit dem Mehle gefüttert werden, dasſelbe begierig aufnehmen ſollen. Verſuche, welche in der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg mit der Fütterung von Forellen vorgenommen wurden, ergaben, daß die Forellen das reine Fleiſchmehl nicht gerade gerne annehmen. Die Körner desſelben ſind wahrſcheinlich für die zarten Schleimhäute der Forellen zu hart und müßten vor dem Verfüttern jedenfalls einige Stunden lang in Waſſer geweicht werden. Ueberdies iſt auch das Verfüttern des reinen Mehls unrationell, da die kleineren und kleinſten Körnchen desſelben früher zu Boden fallen, ehe ſie von den Forellen auf— gefangen werden können. Selbſt wenn man dieſelben auf einen Futterplatz ſtreut, ſo werden ſie durch die heftigen Bewegungen der Fiſche verſtreut und gehen in dem unebenen, mit Steinen, Pflanzen und Schlamm bedeckten Boden der Forellenteiche zum Theil vollkommen verloren. Es hat ſich daher als zweckmäßig herausgeſtellt, das Fiſchmehl mit anderen Stoffen, z. B. Blutkuchen und Mehlnudeln zu vermengen und in Form etwas größerer Brocken zu verfüttern. In dieſer Geſtalt wird dasſelbe von Forellen gerne angenommen. Wir glauben daher, daß das Fiſchmehl der Pillauer Fabrik ſich als Zuſatz zu ander— weitigem, namentlich eiweißarmem Futter für Maſtfiſche in unſeren Brutanſtalten und Teich— wirthſchaften beſonders eignen dürfte und in erſter Linie für diejenigen Gegenden empfohlen werden kann, welche nicht zu weit von den Verſandtorten Pillau, Hamburg, Magdeburg entfernt liegen, da die Transportkoſten des ſonſt im Verhältniß zum Nahrungswerth ſehr niedrigen Preiſes des Fiſchmehles bei weiten Entfernungen weſentliche Vertheuerungen bedingen. Zum Schluſſe bitten wir diejenigen unſerer geehrten Leſer, welche mit dem empfohlenen Fiſchmehl einen Verſuch machen wollen, die Redaktion unſeres Blattes von dem Erfolg desſelben verſtändigen zu wollen. Die Frage nach geeigneten und billigen Futtermitteln iſt für unſere geſammte Fiſch— wirthſchaft eine ſo wichtige, daß jede neue Erfahrung nur mit Dank begrüßt werden kann. H II. Vereinsnachrichten. Mecklenburgiſcher Fiſcherei⸗Verein. Derſelbe hielt am 26. März 1892 ſeine ordentliche Generalverſammlung ab, auf welcher auch der Jahresbericht pro 1891 erſtattet wurde. An Stelle des durch Unwohlſein am Erſcheinen verhinderten Oekonomieraths Brüſſow eröffnete der ſtellvertretende Vorſitzende, Realgymnaſiallehrer Dr. Dröſcher, die Verſammlung, indem er zunächſt des ſchweren Verluſtes gedachte, welchen das Fiſchereiweſen durch das am 13. Januar d. Is., erfolgte Ableben des erſten Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Kammerherrn von Behr auf Schmoldow, erfahren hat. Redner gab in kurzen Worten ein Lebensbild des Verſtorbenen, unter Hervorhebung derjenigen Charakter-Eigenſchaften, welche den Kammerherrn von Behr befähigten, in ſo hohem Grade ein Förderer und Berather des Fiſcherei— weſens zu ſein, und ſchloß mit der Mittheilung, daß an Stelle desſelben der Fürſt von Hatzfeldt⸗ Trachenberg zum erſten Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, dem auch der Mecklenburgiſche Verein als Mitglied angehört, gewählt worden ſei. Nach Eintritt in die Tagesordnung wurde der Jahresbericht verleſen und die Jahresrechnung vorgelegt, welche von zwei Vereinsmitgliedern revidirt und moniturfrei befunden wurde. 180 ZudP — —— — Nachdem ſodann auf Anregung aus der Verſammlung eine Beſprechung des neuen Fifcherei- Geſetzes vom 18. März 1891, bezüglich ſeiner Beſtimmungen über die Abſperrung der Gewäſſer durch ſtehende Fangvorrichtungen — § 4 daſ. — und über das beim Hechtfang verbotene Geräth — 56, Abſ. 2 daſ. — ſtattgefunden, nahm der Vorſitzende Dr. Dröſcher das Wort zu dem von ihm angekündigten Vortrage „über die Bewirthſchaftung mittlerer und kleinerer Gewäſſer“. Leider ſind wir wegen Raummangels nicht in der Lage, an dieſer Stelle die intereſſanten Ausführungen dieſes umfangreichen Vortrages mittheilen zu können und müſſen uns damit begnügen, auf das Original ſelbſt zu verweiſen, welches dem Jahresberichte beiliegt. An ſeinen Vortrag anknüpfend ſtellte Dr. Dröſcher den Antrag, zum Ankauf der von dem verſtorbenen Profeſſor Dr. Benecke in Königsberg vor einigen Jahren herausgegebenen Broſchüre „über Teichwirthſchaft“, welche der Vorſtand als das Beſte, was hierüber geſchrieben iſt, an die Vereine kleiner Landwirthe zu vertheilen beabſichtigt, die Mittel aus der Vereinskaſſe bewilligen zu wollen. Der Antrag wurde einſtimmig angenommen. Hiermit wurde die Verſammlung geſchloſſen, nachdem der Vorſitzende den Anweſenden den Dank für ihr Erſcheinen ausgeſprochen hatte Ueber die Thätigkeit des Vereins im Jahre 1891 iſt Nachſtehendes zu berichten: Der Verein bewirkte folgende Brutausſetzungen: Von 150,000 Lachs eiern und 50,000 Meer⸗ forelleneiern, aus Mitteln des Deutſchen Fiſcherei-Vereins geliefert, wurde die Brut — bei der Ausbrütung entſtand ein Verluſt von 7 Prozent — in verſchiedene zur Oſtſee fließende Bäche ausgeſetzt. Angekauft find ferner vom Verein 150,000 Eier des Nord ſeeſchnäpels und in die Oſtſeebinnengewäſſer bei Ribnitz und Roſtock, in das Salzhaff bei Alt Gaarz, in die Wismarſche Bucht und in die Stepenitz ausgeſetzt. Aus den dem Oekonomierath Brüſſow Seitens der Regierung zur Verfügung geſtellten Mitteln find außerdem je 10,000 Stück See- und Bachforellen und 12,000 Stück Madue- Maränen angekauft und in verſchiedene Gewäſſer des Landes vertheilt, wobei es erwähnenswerth iſt, daß die Madue-Maräne verſuchsweiſe in kleine teichartige Gewäſſer geſetzt iſt und auf einer Stelle, in Clueß bei Wismar, gut fortzukommen ſcheint. An Sommerlaichfiſchen ſind durch die Fiſchzuchtanſtalt auf Beſtellung verſchickt: 23,000 ein⸗ und zweiſommerige Karpfen, 12,000 Aale (montee), 1500 Satzſchleie, 3500 kleine Sand- art, 50 laichfähige Sandart und 2650 Krebſe. In Folge des langen Winters 1890/91 iſt der Fiſchbeſtand vieler kleinerer Gewäſſer ver— nichtet worden! die in Folge deſſen ſehr ſtarke Nachfrage nach Setzfiſchen, beſonders an Karpfen und Schleien, konnte leider nicht ganz befriedigt werden. Anlangend die Herſtellung von Aalleitern iſt zu bemerken, daß die letzten Anlagen dieſer Art, welche erforderlich erſcheinen, nämlich in der Radegaſt bei Landmühle und in Rehna, im Jahre 1891 erbaut ſind; nach Bericht der betreffenden Mühlenpächter, welche ſich bei dieſer Angelegenheit ſehr entgegenkommend bewieſen haben, fungiren beide Aalleitern gut, und ſchaffen nunmehr freien Weg für den Aalaufſtieg von der Travemünder Bucht an bis nach der Gegend von Gadebuſch. Ottern und Reiher ſcheinen noch immer mehr im Lande verbreitet zu ſein, als für die Fiſcherei wünſchenswerth iſt; es ſind im verfloſſenen Jahre die Zeichen von 132 Ottern und 238 Reihern eingeliefert und an Prämien dafür 647 M aus Vereinsmitteln gezahlt; im Jahre 1890 waren 198 Ottern und 240 Reiher eingeliefert, die Zahl der eingelieferten Ottern hat ſich demnach um ½ vermindert. Auch die Verfolgung der Fiſchfrevler iſt im Jahre 1891 fortgeſetzt worden. Es ſind nicht weniger als 544 Denunciationen erfolgt und in 456 Fällen Strafen erkannt. Die Vigilanz der Gendarmerie hat demnach guten Erfolg gehabt; der Vorſtand hält dieſe Maßregel für ſehr im Intereſſe der Fiſchereibeſitzer liegend und hat ebenſo wie im Vorjahre aus Vereinsmitteln eine Geldſumme an das Gendarmerie-Commando verabfolgen laſſen zur Vertheilung an diejenigen Gendarmen, welche beſondere Aufmerkſamkeit bei der Verfolgung von Uebertretern der Fiſchereigeſetze gezeigt haben. Dieſe Prämie hat im Jahre 1890 = 300 M, im Jahre 1891 = 350 M betragen. Auch nach einer anderen Richtung hin ſind Schritte zur Hebung unſerer Fiſcherei gethan; durch den in der letzten Generalverſammlung gehaltenen Vortrag über Mießmuſchelzucht angeregt, hat der Vorſtand beſchloſſen, einen Verſuch mit der Anzucht dieſer ſogenannten Kieler Pfahlmuſchel zu machen (Vergl. dieſe Nummer unter Vermiſchte Mitthungen „Zucht der Mießmuſchel“.) Noch iſt zu erwähnen, daß im November v. Is. eine außerordentliche Verſammlung des Fiſcherei-Vereins ſtattgefunden hat, um dem Herrn Hofopernſänger Schott hierſelbſt, ſeinem Wunſche gemäß, Gelegenheit zu geben zu einem Vertrage über den „Schwarzbarſch“. Der Vortrag iſt den Mitgliedern demnächſt durch ein Exemplar der Sonntagsbeilage der „Mecklenburger Zeitung“ vom 29. November v. Is. mitgetheilt worden. Zur Sache geſtattet ſich der Vorſtand zu bemerken, daß Verſuche mit der Ausſetzung in den Bezirken des Weſtpreußiſchen, Hannover'ſchen und Mecklenburgiſchen Fiſcherei-Vereines ohne jeglichen Erfolg geblieben ſind. Der Oſtpreußiſche Fiſcherei-Verein in Königsberg hat die Ausſetzung abgelehnt, weil für ihn als ſtaatlich ſubventionirte Anſtalt das Verbot beſteht, wonach fremde Raubfiſche in die einheimiſchen Gewäſſer nicht ausgeſetzt werden dürfen. In Veranlaſſung des Vortrages des Herrn Schott hat man ſich hier entſchloſſen, einen Verſuch mit der Ausſetzung des Forellenbarſches zu machen, eines dem Schwarzbarſche ſehr ähnlichen Fiſches; der Ausſatz iſt für den Pfaffenteich und Oſtorfer See geplant. Die Jahresrechnung für 1891 weiſt eine Einnahme von & 3746.53, eine Ausgabe von V 2301.57, einen Vorrath von & 1444.96 auf. Die Mitgliederzahl beträgt 65. 181 Schleſiſcher Fiſcherei-Verein. Die großen Erfolge, welche Herr Viktor Burda, Bielitz, Oeſterreich-Schleſien, in den von ihm erpachteten und verwalteten Teichwirthſchaften erzielt hat, haben den Beſitzer der Herrſchaft Collande, Kreis Militſch, veranlaßt, die dort ſeit länger als 40 Jahren trocken liegenden Teiche wieder anzubauen und an Herrn Burda zu verpachten Die Geſammtteichfläche beträgt 300 Hektar, hievon ſind bereits 175 Hektar beſpannt und beſetzt. Von vielen Seiten wird der Vereinsleitung Mittheilung gemacht, trocken liegende Teiche wieder anzuſpannen reſp. neue Teiche einzurichten. In ſeiner Sitzung am 16. Mai hat der Vorſtand beſchloſſen, der demnächſt einzuberufenden außer— ordentlichen Generalverſammlung unter Anderem die Frage zur Entſcheidung vorzulegen, ob es nicht als wünſchenswerth zu erachten ſei, gleich den ſeit vielen Jahren in Cottbus beſtehenden Fiſch— verkaufstagen verſuchsweiſe, und zwar ſchon im Laufe dieſes Herbſtes, ſolche auch in Breslau einzurichten III. Literatur. Die Fiſcherei im Walde. Ein Lehrbuch der Binnenfiſcherei für Unterricht und Praxis von Hugo Borgmann, preuß Forſtmeiſter. Mit 149 in den Text gedruckten Abbildungen. Berlin bei F Springer, Juni 1892. gr. 80. 283 S A4 7.—, geb. 1 8 —. Hie und da hört man wohl die Meinung äußern, es ſeien die neuerlich erſchienenen mehr oder weniger ausführlichen Veröffentlichungen über Fiſcherei und Fiſchzucht meiſt nur Wieder— holungen und Zuſammenſtellungen von bereits früher Geſagtem. Wenig Neues bringend, ent— behrten ſie vielfach der Kritik des bereits Bekannten, und für den praktiſchen Fiſcher ſeien ſie ohne erheblichen Werth, weil die Verfaſſer, zu wenig in der Praxis ſtehend, lediglich das bereits ſonſt Gebrachte verwertheten und je nach ihrer ſubjektiven Auffaſſung das ihnen wichtig Scheinende brachten, ohne es praktiſch geprüft zu haben. Die Richtigkeit oder Unrichtigkeit derartiger, der Hebung der fiſchereilichen Intereſſen gerade nicht günſtigen Urtheile dahin geſtellt ſein laſſend, wird es dem obengenannten Werke nicht abgeſprochen werden können, daß es nicht nur viel Neues bringt, ſondern vor Allem anſtrebt, die Fiſchereilehre als eine wirkliche Wiſſenſchaft zu behandeln; der in jenen abfälligen Urtheilen verſteckt liegende Vorwurf des Ueberflüſſigen kann dem Buche nicht gemacht werden. Ein das ganze Gebiet der Binnenfiſcherei ſyſtematiſch behandelndes Lehrbuch war ſeither nicht vorhanden, und, wie der Leſer ſich überzeugen wird, hat der Verfaſſer dieſe Aufgabe in ſachlicher und anziehender Weiſe gelöſt Kein Neuling in Fiſchereiſachen, hat er ſeit vielen Jahren, wenn auch nicht in großartigem Maßſtabe, Fiſcherei getrieben, daneben hat er Gelegenheit gehabt, größere Betriebe genau kennen zu lernen und iſt durch Veröffentlichungen auf verwandten Gebieten rühmlichſt ſchon bekannt; unter ſeinen Fachgenoſſen gilt er als praktiſcher und auch in landwirthſchaftlichen Dingen gewandter Mann. Zunächſt von maßgebender Seite, dem Akademiedirektor, Oberforſtmeiſter D. Dankelmann, veranlaßt, für ſeine Berufsgenoſſen, denen ja ein großer Theil der Binnengewäſſer zur Verwaltung anvertraut iſt und denen er mit großem Beifall auf der XIX. ordentlichen Verſammlung deutſcher Forſtmänner im Jahre 1890 in Caſſel einen bezüglichen Vortrag gehalten hatte, eine Anleitung zum Betriebe der Fiſcherei im Walde zu ſchreiben, hat er es für zweckmäßig gehalten, dieſes Werk ſo einzurichten, daß es nicht nur dem einzelnen Kreisverwalter und nicht nur den forſtlichen Lehr— anſtalten, ſondern auch den ſonſtigen Fiſchereiberechtigten, Fiſchereiliebhabern und auch den land— wirthſchaftlichen Fortbildungſchulen als Anhalt und Lehrbuch dienen kann. Nicht ein den Stoff nur vollſtändig erſchöpfendes, aber leicht ihn aneinander reihendes Hand buch ſoll das Werk ſein, vielmehr ein ihn ſyſtematiſch behandelndes Lehrbuch Es ſetzt deshalb u. A. voraus, daß, wo die nöthigen Kenntniſſe und Hilfswiſſenſchaften dem Leſer nicht Schon beiwohnen, er ſolche ſich aus den bezüglichen Schriften und Handbüchern verſchaffen kann und muß; es ſieht z. B. von einer ſyſtematiſchen Beſchreibung der Fiſche ab, läßt aber überall die Mittel, aus denen die Erkenntniſſe geſchöpft werden können, leicht erkennen, ſo daß auch dem Lehrmann noch Gelegenheit genug gegeben iſt, Einzelheiten und Erläuterungen anzubringen. Es wird nicht nur den Forſt⸗ und Landwirthen, ſondern auch den mit Fiſchereiſachen befaßten höheren Verwaltungs— beamten eine angenehme Handhabe für ihre Inſtruirung ſein, die ihnen die Wege zu richtiger Ent— ſcheidung weiſt, und deshalb Vielen unentbehrlich ſein. Dasſelbe bringt nun in der That zum erſten Male eine wiſſenſchaftlich ſyſtematiſche Behandlung des ganzen Stoffes der Binnenfiſcherei; wo aber ſeither ein z. B. in der Frage über Schädigung der Fiſcherei durch Waſſerverunreinigung auf praktiſche Verſuche geſtütztes Material nur in recht ungenügender Zahl vorhanden war, hat ſich der Verfaſſer, über den engen Rahmen eines Lehrbuches hinaus, ausführlicher mit der Sache beſchäftigt und neue, werthvolle, zu abſchließenden Feſtſtellungen anregende und ſicherlich auch dazu führende Unterſuchungen in großer Menge geliefert und ſo nicht nur die Fachliteratur nicht unweſentlich bereichert, ſondern auch den Fiſchern und Sachverſtändigen in derartigen Prozeſſen gewichtige Anhaltspunkte geliefert, neue Einſichtspunkte über die Methode der Beſtimmung der einzelnen ziemlich vollſtändig behandelten ſchädigenden Ein— flüſſe eröffnet, um ſich gegen dieſe Schädigungen mehr als ſeither es möglich war, mit Erfolg ſchützen zu können. a Im Uebrigen behandelt Verfaſſer den vorhandenen Stoff, der in den letzten Jahren wegen des, wenn auch nicht bei der Geſammtheit des Volkes, doch in einzelnen Berufsklaſſen, namentlich auch in landwirthſchaftlichen Kreiſen, ſich langſam mehrenden Intereſſes nicht unerheblich ſich ver— größert hat, überſichtlich, und wir glauben ſagen zu dürfen, vollſtändig. Das Gegebene läßt erkennen, daß wohl kaum eine bedeutendere Erſcheinung der letzten Jahre auf dieſem Gebiete von ihm nicht berückſichtigt wäre; ohne überall umſtändlichſt die Quellen zu nennen, hat Verfaſſer die vorgebrachten Meinungen kritiſch auf Grund ſeiner und anderer Praktiker Erfahrungen geſichtet und gibt er überall das von der größeren Menge der praktiſchen Fiſcher Gebilligte ſyſtematiſch und als zweckentſprechende Grundlage für Lehrer und Praktiker. Nach einleitenden Bemerkungen über bad die 1 er den Stoff zunächſt in zwei Theile, behandelt in dem erſten das Waſſer und die Fiſche ſelbſt und im zweiten die eigentliche Fiſchereiwirthſchaftslehre, hier nach Vorſchickung des Begriffes und der Eintheilung dieſer Lehre in drei Abſchnitte: Fiſchzucht, Fiſchereiſchutz und Fiſchereibenutzung nicht nur theoretiſch das Nöthige bringend, ſondern auch in dem weiteren „dem angewandten Theile in einem vierten und fünften Abſchnitte der Fiſchereibetriebslehre“ und zwar ſowohl die zahme Fiſcherei in ablaßbaren Teichen, wie die wilde Fiſcherei in Bächen, Flüſſen und Seen behandelnd. Namentlich in dieſem letzten Theile gibt Verfaſſer werthvolle Anhaltspunkte für ertrag— reichere Behandlung der verſchiedenartigen Fiſchereibetriebe und zeigt insbeſondere ausführlich an einem Beiſpiele, wie zu ermitteln ſei, ob eine gegebene Fläche vortheilhafter als Wieſe, Wald oder Teich zu bewirthſchaften ſei. Ein Anhang „ZFiſchereirechtliches“ S. 215—28;3, inhaltlich des Vorwortes aus der Feder des Vorſitzenden des Kaſſeler Fiſcherei-Vereins, des Korreferenten auf der 19. Verſammlung der Deutſchen Forſtmänner, Amtsgerichtsrathes Seelig zu Kaſſel ſtammend und vom Verfaſſer des Hauptwerkes als werthvolle Beigabe bezeichnet, bringt neben kurzen Ausführungen über einzelne Fiſchereirechte und fiſchereipolizeiliche Beſtimmungen eine Zuſammenſtellung der deutſchen Fiſcherei— geſetze. Wenn derſelbe unter Anführung der Stellen, wo ſolche amtlich veröffentlicht ſind, ſich als vollſtändig bezeichnet, ſo iſt das dahin aufzufaſſen, daß die in den letzten Jahrzehnten erlaſſenen Fiſchereigeſetze und die Ausführungsverordnungen ſelbſt gemeint ſind. Führt Seelig in Nr 14 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ vom Juni 1891 doch ſelbſt aus, daß einestheils die neueren Fiſcherei— geſetze nicht alle alten Beſtimmungen der bezüglichen Länder aufgehoben haben und daß andern— theils auf Grund der mitgetheilten Ausführungsverordnungen für einzelne Diſtrikte Polizeiverord— nungen und ſonſtige Spezialbeſtimmungen erlaſſen ſind, die ſchon des beſchränkten Raumes wegen nicht gebracht werden konnten und beſſer auch beſonderer Veröffentlichung überwieſen werden. Ueber den Inhalt des Hauptwerkes und des Anhanges ſelbſt ausführlicher in dieſer Anzeige und Beſprechung ſich auszulaſſen, würde zu weit führen; doch mag noch erwähnt ſein, daß die in den Text gedruckten 149 Abbildungen meiſt von Borgmann ſelbſt entworfen, alſo völlig neue, nicht ein Abklatſch bereits bekannter Darſtellungen ſind und den Lehrſtoff in anſchaulichſter Weiſe erläutern und klarſtellen. Ausſtattung des Werkes, Druck und Papier ſind ſelbſtredend recht gut, ſo daß jeder Intereſſent dasſelbe, deſſen Preis mit Rückſicht auf das Gebotene als mäßig zu bezeichnen iſt, ſich gern beſchaffen und jederzeit gern zu demſelben greifen wird. 8 IV. Vermiſchte Mittheilungen. Kochſalz gegen Schimmelpilze. Anläßlich einer im Laufe des letzten Winters in Ihrem geſchätzten Blatte enthaltenen Notiz, die günſtige Einwirkung des Kochſalzes bei Auftreten des Schimmelpilzes in Forellenbrutkäſten betreffend, geſtatte ich mir, Ihnen ergebenſt Folgendes mitzutheilen. Von der Vorausſetzung ausgehend, daß die bei Karpfen, haupt— ſächlich durch Beſtoßen derſelben während des Transportes entſtandenen Verwundungen den gleichen oder ähnlichen Schimmelpilz hervorrufen, wie der in den Brutkaſten ſich zeigende, machte ich den Verſuch, derartig erkrankte Fiſche mit einer Kochſalzlöſung zu behandeln. Ich hatte Mitte April d. Is. 320 Stück Karpfen im Geſammtgewichte von 250 Kilo von einem Händler bezogen, um die Fiſche während des Sommers in einem Teich intenſiv zu füttern und zu „ſtrecken“, wie ich dies ſeit circa zehn Jahren mit mehr oder minderem Erfolg gethan hatte. Während des achtſtündigen Eiſenhahntransportes waren die Mehrzahl der Fiſche durch Abſtoßen von Schuppen u. ſ. w. etwas beſchädigt worden, und bereits zwei Tage nach dem Einſetzen derſelben in den Teich zeigte ſich an den Fiſchen der gefürchtete ſchimmelartige Ueberzug von den wunden Stellen ausgehend; da die Karpfen ſich hauptſächlich an einem beſtimmten, ſonnigen und grasreichen Punkte des Teiches aufhielten, legte ich dort meinen Futterplatz an. Ich ſtreute nun in das hier befindliche ſeichte und völlig ſtagnirende Waſſer über das eingebrachte Futter das erſte Mal 15 Kilo reines Koch— ſalz auf einen Flächenraum von ungefähr 30 Quadratmeter; die Fiſche zeigten ſich hierauf, ſehr zahlreich und munter an dieſem Platze und hatte ich bereits nach drei Tagen die 183 Genugthuung, zu ſehen, daß die erkrankten, vorher mit einer dicken Pilzſchicht behafteten Stellen faſt rein von dieſer ſich zeigten; ſo brachte ich in einem Zeitraum von zwei Wochen nach und nach ungefähr 60 Kilo ſogenanntes „Futterſalz“ — weil viel billiger als reines Koch— ſalz — an dieſelbe Stelle des Teiches ein und war nach Verlauf der erſten Hälfte des Mai auf keinem der Fiſche eine Spur von der früheren Erkrankung derſelben mehr ſichtbar; im Gegentheil entwickeln dieſelben einen großen Appetit und bekunden durch ihr Gebahren offenbares Wohlbefinden. Der betreffende Teich hat einen Hektar Fläche und enthält bei ganz geringem Zufluß zwiſchen fünf und ſechs Tauſend Kubikmeter Waſſer. Lattermann, Vertrauensmann des ſächſ. Fiſcherei-Vereins. Begleiter der laichenden Forellen. Zu dem in Nr. 14 der Fiſcherei-Zeitung ent— haltenen ſehr intereſſanten Artikel: „Ueber künſtliche Befruchtung und Erbrütung unſerer Salmonideneier“, von Herrn Schillinger, möchte ich über das Laichen der Forellen in der freien Natur aus meinen Erfahrungen Einiges beifügen. Herr Schillinger nimmt an, daß es männliche Fiſche ſind, welche die laichenden Forellen begleiten und daß zu vermuthen ſei, daß es edle Gefühle ſind, die ſolche Begleiter an den Laichplatz ziehen, um das Ver— gnügen des Vormannes zu erſtreben. Gleicher Anſicht war ich bei meinen Beobachtungen auf den Forellenlaichplätzen vor dem Jahre 1852. In dieſem Jahre bekam ich erſtmals Kenntniß von der Möglichkeit einer künſtlichen Befruchtung und ging auch ſofort daran, mir die Laichforellen auf den Laichplätzen zu fangen, was mittelſt eines Meſſingdrahtſchlupfes leicht geſchah. Bei dieſer Gelegenheit beobachtete ich die Begleiter der Laichforellen etwas genauer und fand, daß dieſelben eine größere Thätigkeit entwickelten, ſo oft das laichende Pärchen in der Laichgrube ihren Laichdrang befriedigten. Dies erregte in mir den Ver— dacht, daß den Begleitern der Laichforellen die friſchen Eier ein Leckerbiſſen ſein könnten. Ich fing eine ſolche Forelle, öffnete dieſelbe auf dem Fangplatz und fand im Magen einige 80 friſche Forelleneier. Mein Verdacht erhielt hierdurch eine Begründung. Der Fiſch hatte keine Laichſtoffe, weder Eier noch Saamen, war alſo in dieſem Jahre ſteril. Von einem einzelnen Fall kann man kein ſicheres Urtheil abgeben. Ich ging ſofort, da mich die Sache ſehr intereſſirte, an einen zweiten Laichplatz, holte mir die begleitende Forelle heraus und fand bei dieſer ganz gleiche Verhältniſſe vor, nur mit dem Unterſchied, daß dieſer Eierräuber nur etliche 70 Eier im Magen hatte. Späterhin machte ich noch einige Verſuche, die ſtets ähnliche Reſultate förderten. Die Anſicht, daß dieſe Begleiter der Laichforellen männlichen Geſchlechts ſeien, iſt mithin nicht begründet, es können ſolche auch dem weiblichen Geſchlechte angehören. Heidelberg. W. Riedel. Anmerkung: Die von mir gemachten Beobachtungen beziehen ſich nur auf 18 laichende Paare. Dies Material iſt zu geringfügig, um exakte Schlüſſe ziehen zu können, deßhalb wurde von mir der Ausdruck „Vermuthung“ gewählt. Bei den 18 laichenden Forellenpaaren erwies ſich der Begleiter ſtets als Männchen. In 11 Fällen hatte dasſelbe nicht verlaicht, während die 7 anderen, nach dem Befunde der Hoden, ſchon ſeit längerer Zeit abgelaicht haben mußten. Sterile Fiſche waren ſie nicht. Verzehrte Forelleneier konnte ich ebenfalls wiederholt beobachten, doch nie in bedeutender Menge. Es wäre ein Trugſchluß, anzunehmen, daß Forellen nicht große Laichräuber wären. Laichenden Aeſchen nachſtellende Forellen findet man häufig dick angefreſſen mit 3 — 4000 Aeſcheneiern. Wäre die aus— ſchließliche Freßluſt die Urſache ihrer Begleitung, dächte ich, müßte eine weſentlich größere Anzahl von verzehrten Eiern bei dieſen gefunden werden. Auch läßt ſich vermuthen, daß die vom laichenden Männchen ausgeführten leidenſchaftlichen Verfolgungen eher dem Rivalen wie dem Laichräuber gelten. Betreffs der Sterilität (Unfruchtbarkeit) möchte ich bemerken, daß meine Unterſuchungen ergeben haben, daß unter 1384 St. brittelmäßiger Forellen ſich 36 St. ſterile Fiſche befanden. Der Anſicht', daß dieſe ausſchließlich als Laichräuber zu betrachten ſind, wenn ſie ſich als Begleiter einſtellen, ſchließe ich mich voll an. A. Schillinger. Zucht der Mießmuſchel. In Nr. 12 unſerer Zeitung pro 1891, Jahrg. XVI, brachten wir einen eingehenden Vortrag über die Zucht der Mießmuſchel in der Oſtſee von Dr. Dröſcher. Wie der Jahresbericht des Mecklenburgiſchen Fiſcherei-Vereins, in welchem —ꝓ dieſer Vortrag gehalten wurde, mittheilt, ſind inzwiſchen Unterſuchungen angeſtellt worden, welche ergeben haben, daß in der Oſtſee zwiſchen Wismar und Boltenhagen Muſchelbrut in reichem Maße vorhanden iſt, und daß dieſelbe gut fortkommt, wo ſie die Bedingungen ihrer Exiſtenz findet; Muſcheln im Alter von 3— 4 Jahren haben ungefähr dieſelbe Größe als diejenigen aus der Kieler Bucht. geplant, werden; Es iſt nun beſchloſſen worden, einen Verſuch mit der Anzucht dieſer ſogenannten Kieler Pfahlmuſchel zu machen. daß aus Vereinsmitteln jährlich 300 paſſende Ellern aus der Forſt angekauft die Bäume werden gegen entſprechende Vergütung von Fiſchern durch Zuſpitzen, Die Anlage iſt in der Art Verkürzung der Aeſte u. ſ. w. paſſend hergerichtet und im Frühjahr jeden Jahres eingeſetzt; nach Verlauf von vier Jahren wird die erſte Ernte gemacht werden können. Ort, wo dieſe Anlage hergerichtet werden ſoll, Ueber den ſchweben zur Zeit noch Verhandlungen. Zum Schutz der Muſchelzuchtanlage iſt beim Miniſterium des Innern der Erlaß einer Verordnung beantragt, welche die Beſchädigung und unbefugte Aberntung der Muſchelpfähle unter Strafe itellt. und ift darauf unter dem 13. Februar d. Js. Auf dem letzten Landtage hat dieſe Verordnung die Zuſtimmung der Stände erhalten im Regierungsblatt veröffentlicht worden. V. Jiſcherei- und Jiſchmarltberichte. Berlin, 21. Juni. Zufuhr ausreichend, Geſchäft h Preiſe gedrückt. Fiſche (per Pfund) lebende 1 15 Eis geräucherte 4 Hehe 41—64 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund 325 Saber 80 100 wa, Dftieelahd „u... 0 5 140— 150 Barſche 40—50 0—30 Flundern, gr... „ Schock 200 —400 Karpfen, groß 80 56 do. mittel, Pomm. 15 1 100-150 do. leine — — d enn 3 5 50—70 Schleie 43—52 36—40 Bücklinge, Stralſ. .. 2 7 200—275 Bleie 40—45 20 Dorner T a se = 5 300 e 33—37 13—15 Schelliüche, .e. „22.0: „ Stiege 125 Aale 5 100-126 90—100 [ Aale, große „ Pfund | 90-125 Oſtſeelachs PER N — 95-100 Sto! 1 9 98 Ruſſiſcher Lachs. — — Serge. 72 aa. „ 100 Stck.] 6-10 M Inserate. Krebsreuſen per Stück 75 , | Aalreuſen per Stück & 1.50 bis 6 , ſicher fangend, offerirt (10/10) Julius Grarfer, Schwedt a. Dover. E. mit der künſtlichen Forellenzucht ver- trauter Si ſchmeiſter wird geſucht. Angebote befördert die Adminiſtration dieſer Zeitung unter C A. (2/2) Wer liefert BEN Frans porlgeſäße für Forellen mit Vorrichtung zum Luft einpumpen. (2/2) Offerten an J. e jun., 1 Hamm / W. Gr. 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Mühlthaler in Münch Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer 1 München. Die nächſte Nummer erſcheint am 15. Juli 1892. NN N 1 5 N n AN Allgemeine Fiſcherei- Zeitung. Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal, Inſe rate die 1⸗ſpaltigepetitzeile 15 Pfg., is: jä 4 Mark. Be⸗ die 2⸗ſpalti fg. — Redaktions⸗ a AOLGE iin Mono cnläig. Sup handlungen — Für Kreuzbandzuſendung der alte Akademie. — Adminiſtrationsadreſſe: 1 Mark jährlich Juſchlaz. München, Sendlingerſtraße 4812 l. Banerifcjen Piſcherei-Teitung. Organ füt die Belammtintereffen der Fifherei, ſowie füt die Heſtrebungen der &ifherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes-⸗Jiſcherei⸗Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Vefldeutſchen Fiſcherei-Berbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Perein. Nr. 16. 665Y Münden, 15. Juli 1892. XVII. Jahrg. \ Nachdruck unſerer Originalartikel ifl unterſagt. Inhalt: I. Steriliſirtes Brutfutter. — II. Zur Fiſcherei-Geſetzgebung in Oberöſterreich. — III. Vereins⸗ nachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Literatur. — VI. Fiſcherei- und Fiſch— marktberichte. — Inſerate. 1. Steriliſirtes Srutfutter. Von Eu. A. Schuſter, Beſitzer der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof bei Freiburg i. B. Alle bisher bekannten künſtlichen Futtermittel für Fiſchbrut ſind der Fäulniß unter⸗ worfen. Dieſe wird verurſacht durch Spaltpilze, welche in trockenem Futter ihre Samen — Sporen — abſetzen und die ſich bei Zutritt von Feuchtigkeit weiterentwickeln, bis der urſprüng— liche Stoff vollſtändig zerſetzt iſt. Solche Sporen oder Dauerformen der Bakterien können im trockenen Futter ſich viele Jahre lebensfähig erhalten. Gelangt nun das in Zerſetzung begriffene Futter in den Magen der Fiſchchen, ſo hört die Weiterbildung der Spaltpilze nicht auf und kann zur Erkrankung und ſchließlich zum Tod führen. Das natürliche, d. i. lebende Futter (Flohkrebſe, Infuſorien) enthält keine, jedenfalls keine der Fiſchbrut ſchädlichen Spalt— paiilze, iſt übrigens in feiner ſonſtigen chemiſchen Zuſammenſetzung von den gebräuchlichen künſt— lichen Brutfuttern nicht weſentlich verſchieden. . Es liegt nun der Gedanke nahe, daß die künſtlichen Futtermittel zum größten Theile deßwegen ſo ungenügende Reſultate liefern, weil die in denſelben enthaltenen Spaltpilze der Brut ſchaden. Es iſt bekannt, daß die Ernährung der Säuglinge mit Kuhmilch ſehr häufig heftige Erkrankungen und den Tod zur Folge hatte, während die gleiche Milch, wenn die x t Br 186 Spaltpilze darin getödtet ſind (ſteriliſirte Milch), gut vertragen wird. Die Steriliſirung beſteht darin, daß das betreffende Nahrungsmittel eine gewiſſe Zeit im Waſſerdampf unter Vermeidung des Zutrittes friſcher Luft erhitzt, reſpektive überhitzt wird. Die gebräuchlichen Steriliſirungs— apparate für Milch genügen aber für unſere Zwecke nicht, indem dort nur Siedehitze erreicht wird, während hier eine Erhitzung bis auf eine höhere Temperatur geboten iſt. Das ſteriliſirte Futter hält ſich, wenn kein Luftzutritt ſtattfinden kann, viele Jahre lang, geht aber in Fäulniß über, ſobald ſich wieder aus der Luft Spaltpilze in demſelben feſtſetzen und entwickeln können. Ein derartiges Steriliſiren iſt aber der Koſtſpieligkeit der Apparate und der erforderlichen Kennt— niſſe wegen nicht von jedem Fiſchzüchter ſelbſt auszuführen. Wenn die Reſultate bei der Aufzucht der Brut günſtige ſind, ſo wird das Verfahren ſich doch keineswegs zu theuer ſtellen und noch außerdem die Annehmlichkeit bieten, daß das Futter ſtändig in friſchem Zuſtande vorräthig gehalten werden kann. Der Vorſtand des hygieniſchen Inſtitutes der Univerſität Freiburg, Herr Profeſſor Dr. Schottelius, für deſſen liebenswürdige Belehrung und Hilfe wir hiermit unſern herzlichſten Dank ausſprechen, hatte die Güte, Proben von Fiſchfutter zu unterſuchen und die Anzahl der darin enthaltenen Sporen feſtzuſtellen. In 1 Gramm trocken aufbewahrten und vor Staub geſchützten Fleiſchmehl (etwa eine Meſſerſpitze voll) fanden ſich etwa 165 000 Sporen, welche ſich bei Zutritt von Waſſer ſehr raſch vermehren, ſo daß in einigen Tagen viele Millionen derſelben darin vorhanden ſind. In ganz friſchem Kalbshirn iſt die Zahl der Bakterien etwa fünfmal größer; die Entwicklung derſelben (Fäulniß) ſchreitet aber viel langſamer vor und es mag dies der Grund ſein, warum ſich Hirn als Bruttfutter beſſer bewährt hat, als andere Stoffe. Größeren Fiſchen ſind die Spaltpilze im Futter bei weitem nicht mehr ſo gefährlich, als der Brut. Was nun die Zuſammenſetzung des Futters betrifft, ſo kommt nur in Betracht, daß alle Stoffe darin enthalten ſein müſſen, welche der Fiſch zu ſeiner Ernährung nöthig hat. Kalbshirn, durch ein Haarſieb getrieben, galt bisher für das geeignetſte Brutfutter für Sal— moniden; es iſt aber, namentlich auf dem Lande, nicht immer zu erhalten und ziemlich theuer, da das käufliche Quantum meiſt viel zu groß iſt und nicht genügend ausgenützt werden kann. In Tagesportionen ſteriliſirt, kann es aber immer vorräthig gehalten und ſo ökonomiſch eingetheilt werden, daß die Koſten unerheblich ſind. Das Kalbshirn hat den Nachtheil, daß es ſich im Waſſer leicht zuſammenballt, auch wenn es direkt vor der Fütterung nochmals durch ein Sieb getrieben wird. Die Fiſchchen ſchnappen mit Vorliebe nach den größten Brocken und erſticken leicht an denſelben. Fleiſchmehl ballt nicht ſo leicht zuſammen, es kann geſiebt und dadurch die Größe der einzelnen Körnchen gewählt werden. Es iſt in ſteriliſirtem Zuſtande, weil trocken, leichter zu verſenden, da ein Wattepfropf zum Verſchluß der Flaſche genügt, während der flüſſige Hirnbrei nur in zugeſchmolzenen Gläſern verſendet werden kann. Das Fleiſchmehl muß ſelbſtverſtänd— lich, wenn es zur Aufzucht von Jungbrut verwendet wird, frei von Zuthaten wie Salz ꝛc. fein. Ein vorzügliches und billiges Brutfutter ſind getrocknete und zerriebene Maikäfer. Sehr hart geſottene Eier bilden eine natürliche, ſteriliſirte Nahrung, die Jedem leicht zur Verfügung ſteht. Sie ſollten nicht zu lange vor dem Gebrauch gekocht und erſt direkt vor der Fütterung geöffnet werden. Am beſten iſt es, nur den Dotter zu verwenden, indem man ihn durch ein Sieb in das Waſſer reibt. Es entſteht nun die Frage, ob das ſteriliſirte Futter ſich nicht zu weit wieder zerſetzt, bevor es in den Magen kommt und ob eine genügende Reinigung des Bruttroges vorgenommen werden kann, ohne die Fiſchchen allzuſehr zu ſtören und zu ſchädigen. Wir haben einen Verſuch gemacht mit 200 Stück Forellenbrut, welche ſeit Anfang Mai d. J. in einem 1m 60 cm langen, 40 cm breiten Bruttrog mit ſteriliſirtem Kalbshirn gefüttert wurden. Das gewaſchene und von Blut geſäuberte Hirn wurde durch ein feines Haarſieb gepreßt, je eine Tagesportion in ein Reagensglas gefüllt, das mit einem Wattepfropfen verſchloſſen wurde, und in dem Apparate des hygieniſchen Inſtituts ſteriliſirt. Die Fiſche nahmen das Futter gierig auf und gediehen vortrefflich dabei. Die Reinigung des Troges erfolgte mittelſt eines Kautſchukſchlauches und genügte vollſtändig. Verluſte hatten wir nur durch das obenerwähnte Erſticken an zu großen Brocken und ferner dadurch, daß wir nnn. 3 die Fütterung mit Kalbshirn einmal plötzlich einſtellten und hartgeſottenen Eidotter ver— wendeten. Ein raſcher Wechſel in der Fütterung ſcheint ſomit ſehr gefährlich. Forellenbrut, welche in einer Fiſchzuchtanſtalt in Boll ſtändig nur mit Eidotter gefüttert wurde, hielt ſich ganz vortrefflich. Wir haben für ſteriliſirtes Kalbshirn und Fleiſchmehl als Brutfutter den Muſterſchutz nachgeſucht und werden noch weitere Verſuche anſtellen. Bis jetzt glauben wir uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, der Löſung dieſer ſchwierigen und wichtigen Frage ein Stück näher gerückt zus ſein. II. Zur JFiſcherei-Geſetzgebung in Oberöfterreid) von Viktor Maria von Milborn. Die unter dem gleichen Titel in der dießjährigen zweiten Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ erſchienene Darlegung, welche im Laufe des Monates Februar zur Kenntniß ziemlich aller maßgebenden Faktoren gelangte, und von ganz analogen, aus bewährten Federn gefloſſenen Kundgebungen in der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“, in der „Wiener landwirth— ſchaftlichen Zeitung“ und in der „Linzer Tagespoſt“ begleitet war, ſtand noch in friſcher Er— innerung, als, wie wir dem gedruckten Protokolle des oberöſterreichiſchen Landesausſchuſſes über deſſen 67. Sitzung vom 24. Februar d. J. entnehmen, der betreffende Herr Fach— referent dieſes Ausſchuſſes demſelben ſchon eröffnen konnte, daß er in Ausführung der ihm (alſo nicht früher) zu Theil gewordenen Ermächtigung mit Seiner Excellenz dem Herrn k. k. Ackerbauminiſter eine Beſprechung über die Beſchlüſſe der dritten Enquete hinſichtlich der Einführung der Genoſſenſchafts-Fiſcherei (und wohl auch über die Auflaſſung des Syſtemes zuſammengelegter Reviere: Anmerk. d. Verf.) gehabt und demſelben die Motive dieſer, den Leſern aus Nr. 2 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ wohlbekannten Beſchlüſſe eingehend vor— gelegt habe. Weiteres behielt der Herr Referent ſeinem Berichte vor. Mittlerweile, das iſt mit Zuſchrift vom 19. Februar Z. 3028 — (die Ver— gleichung der Daten iſt in dieſem Falle gar nicht unweſentlich) — wurde auch dem Verfaſſer dieſer Zeilen die Ehre zu Theil, vom oberöſterreichiſchen Landesausſchuſſe eingeladen zu werden, ein Gutachten in Betreff „der Auflaſſung der Pachtrevierbildungen und Bildung von Genoſſen— ſchaften und der Modalitäten, unter denen letztere von ihm als durchführbar gehalten würden“, abzugeben. Dieſes umfangreiche Operat iſt am 28. Februar d. J. eingeſendet worden. Es bedarf keiner beſonderen Verſicherung, daß jenes Gutachten, von deſſen Veröffent— lichung in weiteren Kreiſen für dermalen noch abgeſehen werden ſoll, an dem Prinzipe der Zuſammenlegung allzukleiner, an und für ſich nicht gut hege- und bewirthſchaftungsfähiger Fiſcherei-Rechtsgebiete zu Revieren (Wirthſchaftsgebieten) piszikultureller Qualifikation und an der Einführung der einheitlichen Fiſchereirechts-Ausübung in ſolchen Revieren feſthielt, — daß es ferner den Erſatz dieſer Maßregel durch die von der dritten Enquete in's Auge gefaßte Bildung freier Genoſſenſchaften mit einem blos polizeilichen Wirkungskreiſe als unge— nügend und unfruchtbar bezeichnete. Dagegen wurde, im guten Glauben und in der beſten Abſicht, durch einen ſolchen Vor— ſchlag dem dringenden Wunſche der hierlands überzahlreichen Kleinfiſcher nach Beſeitigung der regelmäßigen ex offo Verpachtung zuſammengelegter Reviere thun— lichſt zu entſprechen, und in gefügiger Anlehnung an die bekannte, von der k. k. Regierung am 6. und 7. Juni und am 5. September 1888 bereits ſelbſt gemachte, vom Verfaſſer als feſtſtehend angenommene Konzeſſion „der fakultativen Einführung des genoſſen— ſchaftlichen Betriebes für zuſammengelegte Reviere“, der präzis-formulirte Antrag geſtellt: „in jenen zuſammengelegten Revieren, wo ſich im Zwecke ihrer einheitlichen Bewirthſchaftung, nach behördlich genehmigten Statuten und Betriebsordnungen „Genoſſen— ſchaften“ bilden würden, dieſe zuzulaſſen und zu genehmigen.“ . Nur im Falle ihrer Nichtbildung, Auflöſung oder der nachhaltigen Nichtbeobachtung der genehmigten Statuten und Betriebsordnungen, ſollte die Verpachtung der Reviere von Amts— wegen eintreten. . Die den Genoſſen (den Kleinfiſchern) hieraus erwachſenen Vortheile hätten ungefähr darin beſtanden, daß die regelmäßige ex offo Verpachtung der zuſammengelegten Reviere vermieden werden könne, der Geſammtheit die Regie im Reviere, d. i. die freie Wahl zwiſchen deſſen Verpachtung oder Bewirthſchaftung durch beſtellte Fiſcher, die freie vertragsmäßige Ber: theilung des Reingewinnes und endlich die Stimmberechtigung im Revierausſchuſſe gewahrt ge— blieben wäre. Mit dieſem, alſo in ganz konkreten Vorſchlägen gipfelnden Gutachten glaubte der Ver: faſſer den ihm nicht unbekannt gebliebenen Vorwurf einer unproduktiven Kritik der letzten „Enquete-Beſchlüſſe“ thatſächlich widerlegt zu haben. Schon am 2. März d. J. lag aber dem oberöſterreichiſchen Landes-Ausſchuſſe (ſiehe das Protokoll ſeiner 68. Sitzung) ein ſpäter als Beilage 32 zum ſtenographiſchen Landtags— ſitzungs-Protokolle gedruckter Bericht desſelben an den hohen Landtag vor, womit ein bereits fertig geſtellter, neuerlich revidirter Entwurf eines Fiſcherei-Geſetzes in Vor— lage gebracht, und übrigens beſchloſſen wurde, auch das Gutachten des Verfaſſers dieſer Zeilen in Druck zu legen, welches Gutachten jedoch von Seite des Landes-Ausſchuſſes that— ſächlich völlig unberückſichtigt blieb. Man war eben ſchon früher „vollkommen ſchlüſſig“ geworden. Der oberöſterreichiſche Landesausſchuß brachte ſeinen neuen Geſetzentwurf am 9. März mit dem Ausdrucke der Hoffnung auf deſſen Annahme und mit dem Antrage im hohen Landtage ein, „dieſen neuerlichen Geſetzentwurf unter Anſchluß der Regierungsvorlage und des vom Reviſionscomité beſchloſſenen Geſetzentwurfes, ſowie des Gutachtens des Experten von Milborn an den volkswirthſchaftlichen Ausſchuß weiſen zu wollen.“ Der erwähnte neue Geſetzentwurf ſieht von einer Zuſammenlegung von Fiſcherei— Rechten zu piszikulturellen Zwecken, alſo von einer Revierbildung im Sinne der urſprünglichen Regierungsvorlage völlig ab, wahrt jedem Fiſcherei-Berechtigten die Ausübung ſeines Rechtes ($ 9) und akzeptirt zur Förderung des den einzelnen Fiſcherei-Berechtigten zuſtehenden Betriebes, insbeſondere zur Hebung des Fiſchbeſtandes des ganzen betreffenden Waſſer— gebietes (welches?) beziehungsweiſe zur Durchführung der hierzu geeigneten gemeinſchaftlichen Maßnahmen eine derartige Abtheilung der fließenden und ſtehenden Gewäſſer ), daß die vorerwähnten gemeinſchaftlichen Maßnahmen thunlichſt zweck— mäßig und wirkſam durchgeführt werden können (§ 11). Der Vorgang behufs der Revierbildung, beziehungsweiſe behufs Feſtſtellung der hiernach in das Revier fallenden Fiſchwäſſer und Reviergenoſſen ſoll im Verordnungswege geregelt werden (§ 12). Die Reviergenoſſen, d. i. ſämmtliche Fiſcherei-Berechtigte, wählen nach Maßgabe der ihnen auf Baſis des ermittelten Reinertrages ihres Fiſchwaſſers vorgeſchriebenen Grundlage zur prozentualen Taxbemeſſung (bei einer Taxgrundlage bis 5 fl. eine Stimme, ſonſt eine Stimme für je volle 5 fl. mehr) (SS 14, 15, 17) aus ihrer Mitte mit 6 jähriger Funktions⸗ dauer den Revierausſchuß ($ 16), deſſen Wirkungskreis dem im § 27 der urjprüng- lichen Regierungsvorlage definirten entſpricht, wodurch alſo nichts Neues geſchaffen wurde. Durch dieſen überwachenden und fördernden Wirkungskreis wird jedoch den einzelnen Fiſcherei-Berechtigten die ſelbſtſtändige Wahrung ihrer Intereſſen nach Maßgabe der bezüglichen Geſetze nicht benommen, und es liegt auch keine Beſtimmung in Betreff der verbindlichen Kraft gefaßter Revier-Ausſchußbeſchlüſſe und ihrer Exekutionsfähigkeit gegenüber den Reviergenoſſen vor. Wie man ſieht, hat alſo der von der Mehrheit der dritten Enquete geſtellte Antrag bis auf die abgelehnte Bildung von „Genoſſenſchaften blos fiſcherei-polizeilichen Charakters“, für welche nun die Revierausſchüſſe eintreten ſollen, geneigtes Gehör gefunden. „Das Unzulängliche wird hier — Ereigniß.“ ) Dieſe Gleichſtellung der ſtehenden und fließenden Gewäſſer dürfte wohl noch ärgere „Stürme“ als die vom H. P. Benno Mayer bei der dritten Enquete in's Treffen geführten, hervorrufen? (Anmerkung des Verfaſſers.) Damit nicht irgend ein Mangel an ſtrenger Objektivität vorgehalten und jedes mögliche Dementi an die richtige Adreſſe geleitet werden könne, folgen hier aus dem Landes-Ausſchuß— berichte Nr. 32 ſelbſt im wortgetreuen Nachdrucke die leitenden Motive für dieſe Geſchehniſſe: — „Aus den gelieferten Zuſammenſtellungen wird der hohe Landtag erſehen, daß im Kron— land Oberöſterreich eine Unzahl von verbrieften oder ſonſt rechtsgiltig nachweisbaren Fiſcherei— Rechten beſteht, und daß dieſelben faſt ausnahmslos bisher auch zur Ausübung gelangt ſind. Derjenige, welcher ein Recht beſitzt, darf nach den allgemein beſtehenden Rechtsgrund— ſätzen dasſelbe auch jederzeit und im vollen Umfange ausüben und könnte nur aus ganz be— ſonderen Gründen eine Einſchränkung dieſes Rechtes oder gar etwa eine Enteignung desſelben ſtattfinden. Mit Rückſichtnahme auf den Umſtand nun, daß die Regierungsvorlage, ſowie der vom Reviſions⸗Comité beſchloſſene Geſetzentwurf in die Privatrechte einer Unzahl von Perſonen tief eingreift und denſelben die Ausübung des ihnen bisher zugeſtandenen Fiſcherei-Rechtes thatſächlich enteignet, ſowie in Erwägung des Umſtandes, daß dem Landesausſchuſſe ein ſolcher Eingriff in Privatrechte nicht gerechtfertigt erſcheinen würde, wenn der Zweck, welchen die Regierungs— vorlage und mit ihr der vom Reviſions-Comité beſchloſſene Geſetzentwurf verfolgt, nicht auch dann erreicht werden könnte, wenn jedem Fiſcherei-Berechtigten auch die fernere Selbſt-Aus— übung ſeines Fiſcherei-Rechtes unter beſtimmt formulirten Kautelen belaſſen würde, endlich in Erwägung des Umſtandes, daß auch in dem benachbarten Kronlande Salzburg, wo ein Landes— Fiſcherei⸗Geſetz bereits beſteht, von der Bildung von Pachtrevieren gleichfalls Umgang genommen worden iſt, veranlaßten den Landesausſchuß, die Verhandlungen und Beſchlüſſe der Enquete dem hohen k. k. Ackerbau-Miniſterium im kurzen Wege mitzutheilen und Anfrage zu halten, ob nicht und beziehungsweiſe unter welchen Bedingungen die Zuſammenlegung kleinerer Waſſer— gebiete zu Pachtrevieren fallen gelaſſen und jedem Fiſcherei-Berechtigten die bisherige Ausübung ſeines Fiſcherei-Rechtes belaſſen werden könnte. Das hohe k. k. Ackerbau-Miniſterium iſt dem Anſuchen des Landesausſchuſſes auf das freundlichſte und dankenswertheſte entgegengekommen und hat demſelben unter Bekanntgabe der Kautelen, unter denen dem Wunſche der weiteren Selbſtausübung des Fiſcherei-Rechtes ſeitens der einzelnen Fiſcherei-Berechtigten Rechnung getragen werden könnte, in Betreff der nothwendigen Umänderung des vom Reviſions-Comité beſchloſſenen Geſetzentwurfes die näheren Andeutungen gegeben. Was die Bildung von Genoſſenſchaften anbelangt, hat ſich das hohe k. k. Ackerbau— Miniſterium gegen dieſelbe ausgeſprochen, da Genoſſenſchaften eigentlich einen ganz anderen Zweck verfolgen und im vorliegenden Falle nur einen rein polizeilichen Charakter an ſich tragen würden, und rieth auf die Bildung von Revieren, deren Intereſſen von dem Revierausſchuſſe vertreten würden, ein. Mit Rückſichtnahme auf den Umſtand, daß einestheils dem berechtigten Wunſche wegen fernerer Selbſtausübung des Fiſcherei- Rechtes der einzelnen Fiſcherei- Berechtigten ſeitens des hohen k. k. Ackerbau-Miniſteriums volle Rechnung getragen worden iſt und anderntheils der Landesausſchuß ſelbſt der Anſchauung iſt, daß durch den Revierausſchuß die Intereſſen der Fiſcherei leichter und beſſer als durch die Genoſſenſchaft vertreten werden können, und in Er— wägung des Umſtandes, daß auch bei Bildung von Genoſſenſchaften letzteren ein beſtimmtes Waſſergebiet oder mehrere Waſſergebiete zugewieſen werden müſſen, was bei der Revierbildung ganz das gleiche iſt, glaubte der Landesausſchuß keinen Anſtand nehmen zu ſollen, auf den Wunſch des hohen k. k. Ackerbau-Miniſteriums wegen Bildung von Revieren mit Revier-Aus— ſchüſſen ſtatt von Genoſſenſchaften eingehen zu ſollen. Auf Grund der vom hohen k. k. Ackerbau-Miniſterium erhaltenen Mittheilungen und Andeutungen hat der Landesausſchuß einen neuen Geſetzentwurf zuſammengeſtellt u. ſ. w.“ — So wandelt alſo das übrigens in einer für den Verfaſſer auszeichnenden Weiſe erwähnte und beſonders verdankte Gutachten desſelben, wie der bleiche Mond, als Nachzügler des leuchtenden Geſtirns des neueſten Fiſcherei-Geſetzentwurfes, bis jetzt meritoriſch unberückſichtigt, in die allerdings noch unbekannte Ferne ſeiner weiteren Schickſale. Der volkswirthſchaftliche Ausſchuß des hohen Landtages vermochte nämlich die Operate, welche ihm am 24. März d. J. (14. Landtagsſitzung) zugewieſen wurden, bis zum Schluſſe an der Seſſion, alſo binnen 19 Tagen, nicht durchzuberathen. In der letzten, am 13. April abgehaltenen 29. Sitzung wurde die Fiſcherei-Vorlage daher abermals dem Landesausſchuſſe mit dem Auftrage unterfertigt, „dieſelbe ſofort beim Zuſammentritte des nächſten Landtages in Vorlage zu bringen.“ Zu den vorausgelaſſenen Motiven des Landes-Ausſchußberichtes ſollen einige ſachliche Bemerkungen folgen. (Schluß folgt.) III. Vereinsnachrichten. Badiſcher Fiſcherei⸗Verein. Der Verein hielt am 29. Juni d. J. in Freiburg i. Br. feine VII. ordentliche General- verſammlung ab. Den hierbei zur Verleſung kommenden Jahresbericht, der alles weſentliche, den Verein betreffende enthält, geben wir hiemit zur allgemeinen Kenntniß. Der Verein hatte im abgelaufenen Jahre den Verluſt ſeines langjährigen Sekretärs und Ver— walters, des Herrn Adolf Schuſter, zu beklagen. Auch das einzige Ehrenmitglied des Vereines, Kammerherr Dr. von Behr, Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, iſt uns durch den Tod ent— riſſen worden. (Zum ehrenden Andenken an die Dahingeſchiedenen erheben ſich die Anweſenden von den Sitzen.) g Die noch aus der Zeit des Beſtehens der „Badiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht“ beibehaltene Selbſtbewirthſchaftung von Fiſchwaſſern beſchloß der „Badiſche Fiſcherei-Verein“ als nicht in dem Rahmen ſeiner eigentlichen Thätigkeit liegend, aufzugeben, welcher Plan auch zur Ausführung kam. Die Murg wurde der Domäne zurückgegeben, bezüglich der Kinzig konnte jedoch eine Ablöſung nicht erreicht werden, weil einige Afterpächter auf keinerlei Aenderungen eingehen wollten. Dieſelbe bleibt ſomit noch bis zum Jahre 1894 dem Vereine in Pacht und den ſeitherigen Afterpächtern in Afterpacht. Die laut Geſetz vom 29. März 1890 abgelöſten, an die Domäne gefallenen Kanäle der Kinzig wurden von der Großherzoglichen Domänenverwaltung dem Vereine in Pacht und von letzterem den Hauptwaſſer-Afterpächtern — vorbehaltlich der Genehmigung Großherzoglicher Domänendirection — in Afterpacht übertragen. Außerdem hatte der Verein 24 Fiſchwaſſer von Gemeinden und 4 der Do— mäne gehörige in Pacht. Folgende Gemeinden. reſp. Fiſchwaſſerbeſitzer haben unſerer Bitte um Auf— löſung des Pachtverhältniſſes entſprochen: Au, Buchheim, (das Gemeindefiſchwaſſer ſowohl als das der Freiherrl. Holzing'ſchen Verwaltung), Horben, Kappel, Kirchzarten, Lehen, Litten⸗ weiler, Stegen, Waltershofen, Zarten, Freiburg, Unteribenthal, St. Wilhelm. Mit Vergebung des betreffenden Fiſchwaſſers in Afterpacht waren einverſtanden die Gemeinden: Burg und Dietenbach, Falkenſteig, Eſchbach, Gottenheim, Neuhäuſer, St. Märgen, Umkirch (und zwar bei letzterem außer der Gemeinde auch das Fürſtlich Hohenzoller'ſche Rentamt) und Wagenſteig. Dieſe Fiſchwaſſer wurden in Afterpacht gegeben. Nicht abgelöſt und nicht in Afterpacht vergeben wurden die Fiſchwaſſer der Gemeinden Opfingen und St. Georgen. Erſtgenanntes Fiſchwaſſer kommt wegen ſeiner Geringfügigkeit nicht in Betracht und das der Gemeinde St. Georgen läuft bereits mit 1. Auguſt d. J. ab. Das zur Hälfte dem Aerar, zur andern Hälfte der Fürſtlichen Fürſtenbergiſchen Standesherrſchaft gehörige Fiſchwaſſer des Feld- und Titiſees iſt bereits ſeit Beginn der Pachtzeit in Afterpacht vergeben. Bezüglich der drei andern, der Domäne gehörigen Fiſchwaſſer, nämlich des Höllbahs auf Gemarkung Breitnau, des Gaſtlerbachs auf Gemarkung St. Wilhelm ſteht die Entſcheidung der Großherzoglichen Domänenverwaltung noch aus, doch hoffen wir, daß letztere die von uns gewünſchte Vergebung in Afterpacht nicht beanſtanden wird. Im Vorſtande des Vereins hat ſich im Laufe des Jahres folgender Wechſel vollzogen: An Stelle des Herrn Baron von Dungern, welcher ſein Amt als zweiter Vorſitzender niederlegte, wurde Herr Privatier und Apotheker a. D. Kübler gewählt. Ferner wurde in den Vorſtand Herr Land— wirthſchaftsinſpektor A. Burghard aufgenommen, die Aemter des Secretärs und Verwalters wurden H. Aug. Schuſter übertragen. Auch im verfloſſenen Jahre iſt dem Badiſchen Fiſcherei-Vereine wieder die ehrenvolle Aufgabe zu Theil geworden, den auf Wunſch des Großherzoglichen Miniſteriums des Innerrn eingeführten Fiſcherei-Kurs (im November v. J.) abzuhalten, welchem eine größere Anzahl Staatsbeamte und dem öffentlichen Theile des Kurſes zahlreiche Fiſcherei-Intereſſenten beiwohnten. Es ſprach hierbei der erſte Vorſitzende des Vereins, Herr Profeſſor Dr. Gruber, u. a. über die Urſachen der Schädigung des Fiſchbeſtandes in unſeren Gewäſſern und die Möglichkeit, derſelben zu ſteuern durch Wiederbeſetzung mit Edelfiſchen, in einem zweiten Vortrage über das Weſen der Befruchtung und die Entwicklung der Fiſche. An die Vorträge ſchloß ſich ein Beſuch der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof bei Freiburg und den Beſchluß des Kurſes bildete eine öffentliche Uebung in der künſtlichen Befruchtung von Fiſcheiern. Auch im abgelaufenen Wirthſchaftsjahre wurde der Verein für Erſtattung von Gutachten und Rathſchlägen in Anſpruch genommen. In beſonders umfangreicher Weiſe hat in dieſem Frühjahre die Ausſetzung von Lachsbrut ſtattgefunden. Es wurden von Seiten der Großherzoglichen Staatsregierung 250,000 Stück Lachsbrut in die Zuflüſſe der Dreiſam, der Etz und der Wutach ausgeſetzt, wofür wir der Großherzoglichen Staatsregierung den wärmſten Dank ausſprechen. Ein weiteres Quantum von 625,000 Stück Lachs⸗ 191 brut wurde auf Koſten der Kgl. niederländiſchen Regierung den Zuflüſſen des Rheins bei Alt-Breiſach, den Altwaſſern bei Niederhauſen und den Nebenbächen der Dreiſam bei Freiburg übergeben und darf hierdurch eine Hebung des Lachsfanges, welche nicht nur den Holländern, ſondern auch unſeren Rhein— fiſchern zu Gute kommen wird, mit Sicherheit erwartet werden. Dem Bodenſee wurden auf Koſten des Badiſchen Staates 1'500,000 junge Felchen und Gangfiſche übergeben, welche in der Fiſchzucht— anſtalt in Radolfzell erbrütet worden waren. Von Fiſchwaſſerbeſitzern des Großherzogthums wurden um ermäßigten Preis 537,000 bebrütete Eier von Bachforellen, Lachsforellenbaſtarden, Aeſchen und Regenbogenforellen bezogen, ebenſo eine größere Zahl Forellenbrut, Setzkarpfen und Zuchtkrebſe. Durch die dankenswerthe Zuwendung eines ſpeziellen Betrages ſeitens der Großherzoglichen Staatsregierung zur Hebung der Teichwirthſchaft (Zucht von Regenbogenforellen), war der Verein in der Lage, an fünf Bewerber Geldprämien im Geſammtbetrag von 240 / abzugeben und 260 / zur Beſchaffung einer größeren Anzahl Eier und Brut der Regenbogenforelle um ermäßigten Preis aufzuwenden. An Prämien für Vertilgung von Fiſchottern, Reihern und Waſſeramſeln wurden aus der Groß— herzoglichen Staatskaſſa * 1906.05 (gegen M. 1253) im Vorjahre) bewilligt. Es wurden in dieſer Zeit erlegt: 170 Ottern, 431 Reiher und 516 Waſſeramſeln. Die Prämie für einen Otter beträgt M. 5.—, für einen Reiher M 1.50 und für eine Waſſeramſel 80 A. Eine hohe Auszeichnung, wodurch auch dem Vereine eine hohe Ehre erwieſen wurde, wurde dem erſten Vorſitzenden desſelben, Herrn Profeſſor Dr. Gruber, durch Verleihung des Ritterkreuzes I. Klaſſe des Ordens vom Zähringer Löwen zu theil. Die Zahl der Vereinsmitglieder beträgt z. Zt. 261 perſönliche und 15 korporative. Der Prüfungsbeſcheid der 189 er Vereinsrechnung beſagt, daß dieſelbe richtig befunden wurde, und dem Rechner, Herrn Stiftungsverwalter Schlager, Decharge ertheilt werden wolle. Die Geſammt-Einnahmen haben betragen 8 MN. 26,761.46 15 „ Ausgaben 1 6 U RN DR ae „ 23,967.76 Somit der Kaſſenvorrath pro 1. Januar 1892 , 2,793.70 Das Vereinsvermögen berechnet ſich pro 1. Januar 1892 auf 17,342.02 Dasſelbe hat am 1. Januar 1891 betragen ar „.14,827.93 Es hat ſich ſomit vermehrt um AM. 2,514.09 Der Erlös aus verkauften Fiſchen hat «AM. 5,303.66 ergeben. Fiſcherei Verein für Oſt⸗ und Weſtpreußen. Derſelbe hält ſeine diesjährige Sommerverſammlung am Sonntag den 24. Juli in Mehlſack im Ermlande ab. Es iſt folgendes Programm in Ausſicht genommen: Ankunft Morgens 8.45 von Königsberg, 6.21 von Allenſtein, 7.13 von Braunsberg. Begrüßung und Frühſtück in Fox's Garten. 10 Uhr: Generalverſammlung im Fox ' ſchen Saale. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungs— legung. 3. Vortrag des Herrn Profeſſors Braun über die Brutpflege bei den Fiſchen. 4. Vortrag des Dr. Seligo über praktiſche Fiſchzucht in kleinen Gewäſſern. 5. Etatberathung. — Halb 2 Uhr: gemeinſames Mittageſſen im Deutſchen Haufe (Hotelier Poſchmann). Kouvert 1.50 J. 3 Uhr: Ausflug in das Walſchthal und nach dem Weißen Berge. Gemüthliches Zuſammenſein im Walſchthal— Etabliſſement am Spitzberge. Abends Abfahrt nach Königsberg 9.53, nach Allenſtein 8.48, nach Braunsberg 9.58. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchpreiſe im 16. Jahrhundert. Die Nummer 27 der Zeitſchrift: „Das Bayer— land“ vom laufenden Jahre bringt u. a. den Küchenzettel zu der Hochzeit, welche der Herzog Wilhelm V. von Baiern 1584 für ſeinen Kämmerer Hortenſius Tjriach ausrichtete. Der— ſelbe intereſſirt uns hinſichtlich des dort verzeichneten Bedarfs an Fiſchen und der dafür an— geſetzten Preiſe. Ob der dabei in Betracht kommende Gulden der ſchwere oder der leichte iſt, vermag der Einſender dieſes jetzt nicht zu beſtimmen. Der erſtere entſpricht, abgeſehen von geringfügigen Differenzen des Feingehaltes, dem Betrage von 2 Mark deutſcher Reichswährung, der leichte dagegen ſtellt ſich auf nicht ganz 1.72 Mark; da aber das benachbarte Augsburg nach ſchweren Gulden rechnete, mag hierauf für Bayern dieſer Fuß zu Grunde gelegt werden. Ob die Fiſche lebend oder abgeſchlachtet geliefert zu werden hatten, läßt ſich aus den diesbezüglichen Aufzeichnungen ebenſo wenig beſtimmen, wie ein allenfalls daraus reſultierender Preisunterſchied: der Küchenzettel veranſchlagte die nachſtehenden Lieferungen wie folgt: 25 Pfund Bachforellen für 8 Gulden 20 Kreuzer; das Pfund alſo 20 Kreuzer oder 67 Pfennige; jetzt zahlt man in Bayern, z. B. in Würzburg, 300 — 350 Pfennige, 30 Pfund Aſchen für 6 Gulden; das Pfund demnach 12 Kreuzer oder 40 Pfennig; auf dem Ulmer Markt jetzt 110 —120 Pfennig. 30 Pfund Rutten (Quappe, Lota vulgaris) für 7 Gulden 30 Kreuzer; das Pfund 15 Kreuzer oder 50 Pfennig; gegenwärtiger Preis 100 — 150 Pfennige. 192 25 Pfund Barben; Preis nicht angegeben. 50 Pfund Hecht, darunter 3 große zum Sulzen, für zuſammen 7 Gulden 30 Kreuzer, daher das Pfund 9 Kreuzer oder 30 Pfennige; jetzt in München 100 — 140 Pfennige. 30 Pfund Waller (Wels, Silurus glanis) oder Aalfiſch; Preiſe nicht angegeben. 80 Pfund Karpfen für 9 Gulden 20 Kreuzer; das Pfund 7 Kreuzer oder rund 23 Pfennige; jetzt in München 90— 100 Pfennig Geräucherter Fiſch, ohne nähere Angabe. Krebſe ſollten auch geliefert werden; doch bemerkt der Verfaſſer des Küchenzettels dazu, daß es fraglich wäre, ob ſolche zu bekommen ſein dürften. Wie aus dem obigen erhellt, war ſchon damals der Preis für Forellen kein niedriger, wenn man in Betracht zieht, daß man noch in den 1850 er Jahren z. B. im Schwarzwalde bei Freiburg i. Br. das Pfund für 24 Kreuzer rheiniſch oder nicht ganz 69 Pfennige zu kaufen bekam. Die Aſche, welche ſonſt anderwärts noch höher als die Forelle geſchätzt wurde, wohl höchſt wahrſcheinlich wegen ihrer ſehr geſuchten Leber und ihres fetten Fleiſches, kommt hier erſt in dritter Linie. Auch der Hecht iſt, wenn man ſein häufiges Vorkommen in Anſchlag bringt, für jene Zeit nicht als billig zu bezeichnen. Sonderbar iſt es, daß die Edelfiſche der ober— bayeriſchen Seen nicht aufgeführt ſind. Wie aus der betreffenden Notiz noch geſchloſſen werden konnte, ſcheint der Krebs damals nicht häufig geweſen zu ſein. Billig waren ſchon damals die Fiſche nicht, wenn wir die anderen Fleiſchpreiſe des Küchenzettels in Betracht ziehen, denn ein guter geſchnittener Ochſe iſt mit 18 Gulden, ein gutes Rind mit 10 Gulden, ein Kalb mit 1 Gulden 7 ½ Kreuzer, ein Lamm mit 30 Kreuzer und ein Haſe mit 20 Kreuzer veranſchlagt. Fr. von der Wengen. Vergiftungen durch Fiſch⸗Rogen. In Folge mehrfach vorgekommener Vergiftungen durch den Genuß von Fiſchrogen erließ die herzoglich anhaltiſche Regierung Anfangs Mai l. J. eine Bekanntmachung, durch welche fie vor dem Genuße des Rogens in der Laichzeit der Fiſche warnt, in's beſondere was Barbe, Karpfen, Schleihe und Weißfiſch anbelangt. Konſervirung der Farbe präparirter Fiſche. Alle unſere Sammlungen von Fiſchen, welche in Spiritus aufbewahrt werden, leiden an dem Uebelſtande, daß die Fiſche ihre Farben oft ganz, oft nahezu vollſtändig verloren haben und dadurch in vieler Hinſicht, namentlich für Schauſtellungen, unanſehnlich und minderwerthig erſcheinen. Dieſes Erblaſſen der Farben, welches weniger auf die Wirkung des Spiritus, ſondern vielmehr auf die des Lichtes zurück— zuführen iſt, kann man in den meiſten Fällen dadurch verhüten, daß man in Spiritus konſervirte Fiſche in dunkeln Schränken vor der Sonne geſchützt aufbewahrt. So befindet ſich z. B. in der zoologiſchen Sammlung zu München eine von Siebold vor 30 Jahren in Spiritus konſervirte Forelle, welche mit ihrem Glaſe in einer Pappſchachtel aufgehoben wird und noch heute ihre ganze Farbenpracht zeigt. Eine andere Methode, die Farbe der Fiſche zu erhalten, iſt von dem Kurator des Colombo Muſeums, Haly, ausgeführt worden, welcher die Fiſche in einer Miſchung von Cocusnußöl und Karbolſäure aufhebt. Im naturhiſtoriſchen Muſeum zu Hamburg hat man bei der Konſervirung der Fiſche einen Weg eingeſchlagen, auf welchem die natürlichen Farben zwar nicht erhalten, aber doch naturgetreu für die Dauer erſetzt werden. Dort werden nämlich die Thiere mit Waſſerfarben genau nach der Natur angemalt und dann überfirnißt. Die ſo behandelten Fiſche werden dann in 70 % igem Alkohol aufgehoben und bewahren darin dauernd ihre Farbe. Is Zubereitung der Aitel und ähnlicher Fiſcharten. Die einzig richtige Art, Aitel und andere minderwerthige Cyprinoiden für den Tiſch zuzubereiten, iſt folgende: Man ſchneide zu— nächſt dem geſchuppten und ausgenommenen Fiſche den Kopf ab und werfe dieſen weg. Ferner ſchneide man das Rückgrat weg und ziehe die größeren mit demſelben verwachſenen Gräten. aus dem Fleiſche. Alles Uebrige ſammt den kleineren Gräten, die man nicht leicht und raſch entfernen kann, zerſchneide man mit einem Wiegmeſſer zu einem möglichſt dünnen Brei. Der nächſte Einwand gegen dieſes, allein richtig genannte Verfahren iſt wohl der: Geſchmacksſache! — Es handelt ſich jedoch hiebei nicht um den individuellen Geſchmack, ſondern der objektive Beweis für die Richtigkeit obiger Behauptung ſoll im Nachſtehenden erbracht werden. Man erfährt häufig, daß Leute, welchen die Aitel ſozuſagen aus der Uebung gekommen 193 — ſind, dann, wenn ſie ſolche, namentlich dem fließenden Waſſer entnommen, und mindeſtens 1 572 Pfund ſchwer, gebacken verzehren, dieſelben entſchieden rühmen: „Der Fiſch iſt ja ganz gut!“ — Nach dem zweiten oder dritten Mahle mögen ſie dieſelben nicht mehr; und was iſt der Grund? — Nur der läſtige Kampf mit den Gräten! — Wer ſich zu Tiſche ſetzt, will ſeine Speiſen ſo bequem als möglich genießen; und nicht, wie hier, mit denſelben einen beſonderen Kampf beginnen. Kinder thuen ſich mit dem Grätenſuchen ſchwer; nicht minder Erwachſene mit mangelhaften Zähnen; denn dieſe bilden beim Grätenſuchen die Fühler. Ueberdies können Fiſche der genannten Art eigentlich nur in zwei bis drei Abtheilungen auf den Teller gebracht werden. Sobald die Arbeit mit einem Stücke beendigt iſt, ſind die übrigen ſchon kalt und ſchmecken ſchaal; müßten daher beſtändig warm geſtellt werden, was die Ver— drießlichkeit erheblich vermehren hilft. Hiebei entfällt nun ein großer Theil des Odiums mit Unrecht auf die Qualität des Fiſches. Hat man die Fiſchmaſſe in der angegebenen Weiſe zerkleinert, dann tritt der verſchiedene Geſchmack in ſeine Rechte. Man kann dieſelbe vermengen mit Ei, Mehl, Milch; verſchiedenen Kräutern, beſonders Peterſilie, Gewürzen aller Art. Alles dieſes natürlich nicht zuſammen, ſondern nach Auswahl. Sieht jemand auf eine gewiſſe kulinariſche Eleganz, ſo formirt er die präparirte Maſſe zu einzelnen Fleiſchküchelchen (ſogenannten Fleiſchpflanzeln). Einfacher iſt jedoch das Verfahren, wenn man ſich den Namen „Schmarren“ gefallen läßt und die geſammte Maſſe, wie ſie iſt, in die mit Butter verſehene heiße Pfanne legt; wobei auch das Umrühren mit einer eiſernen Schaufel am einfachſten ſich geſtaltet. Manche werden vor der Arbeit zurückſchrecken, welche das beſchriebene Zerkleinern er— fordert. Man nehme ein Wiegmeſſer mit zwei Klingen. Dieſes leiſtet doppelte Arbeit und iſt leichter zu handhaben als ein einklingiges. Wählt man die zweite Art der Zubereitung (Schmarren), dann hat man nicht blos nicht mehr, ſondern ſogar noch weniger Arbeit zu verrichten, als wenn man den Fiſch der Quere nach in 3—4 Stücke ſchneidet. Im letzteren Falle muß jedes einzelne Stück nach allen Seiten hin in Mehl getaucht (ſofern dieſes überhaupt beliebt wird), geſalzen und gepfeffert; in der Pfanne ſelbſt nach allen Seiten hin beſtändig mit Sorgfalt umgelegt werden, damit nicht die untere Seite zu viel, die Mitte zu wenig durch— gebacken wird. Alles dieſes fällt bei dem vorerwähnten Verfahren weg. Die Gebirgs-Forellenregionen beherbergen keine Aitel; dagegen konkurriren Letztere in den unteren Regionen der Forellen mit dieſen ſchon bedeutend um das Futter und die Exiſtenz der Forellen ſelbſt. Die Region der Aeſchen iſt ſo ziemlich die gleiche wie die der Aitel. Zur Nahrung im Waſſer dienen Letztere faſt nur den größeren Raubfiſchen, wie Huchen und Hechten; während ſie ſelbſt jeden Fiſch verſchlingen, deſſen ſie Herr werden können. Daß Aitel und Konſorten an ſich in ihrem Werthe mit den Salmoniden und anderen edleren Fiſcharten nicht vergliechen werden können, bedarf keiner Erwähnung. Wird aber deren Gebrauch richtig er— kannt, dann wächſt die im Allgemeinen geringe Luſt, ihrer habhaft zu werden; und um eben foviel wird die Exiſtenz beſſerer Fiſche, namentlich der Aeſchen, gefördert. DER, Amerikanische Fiſcherei. Die Dampfkraft verdrängt in Amerika jetzt auch in der Küſtenfiſcherei mehr und mehr die Handthätigkeit. Auf der Cheſapeake-Bai ſind gegenwärtig Dampf⸗-Großfiſchereien im Betrieb, neben denen der von alten Fiſchern im Segelboot nicht mehr beſtehen kann und dort bald nur noch in Sage und Dichtung fortleben wird. Wenn man mit der Eiſenbahn die große Susquehanna-Brücke bei Havre de Grace paſſirt, ſieht man gegen Süden mitten in der Mündung des Fluſſes eine Anzahl ſchwimmender Schuppen, die man leicht für eine große Badeanſtalt halten könnte. Sie ruhen auf einem feſt verankerten Floß und gehören zur Dampffiſcherei von Osmond u. Co. Ein 100 mal 60 Fuß Flächen— raum bildender Prahm hat an feinen beiden ſüdlichen Ecken zwei Dampfmaſchinen, um Tau, und Netze einzuwinden. Ein Schleppdampfer bringt das über eine engliſche Meile lange Netz hinaus und ſperrt damit einen großen Theil der Flußmündung ab. Die Endpunkte des Netzes werden dann mittelſt eines eine Seemeile langen Kabels mit dem Prahm verbunden, worauf die beiden Dampfmaſchinen in Thätigkeit treten. Die Taue werden eingewunden und endlich kommen die Enden des ungeheuren Schleppnetzes heran, was gewöhnlich etwa 2 Stunden Zeit erfordert. Wenn es bis auf 50 Fuß Länge eingeholt iſt, ziehen es etwa 30 Arbeiter auf die ſchiefe Ebene, und nun wimmelt die 60 Fuß lange Plattform von Fiſchen. Zunächſt Bars werden die Elfen (Shads) herausgefiſcht, dann holt man die Aale und Barſche heraus, endlich die Heringe, welche den Hauptfang bilden. Sie werden ſogleich eingepökelt und marktfertig gemacht, die Tafelfiſche auf Schnellſeglern oder Schleppdampfern nach Baltimore oder in die Eishäuſer der Firma nach Havre de Grace geſchickt. Der tägliche Fang beziffert ſich auf etwa 300 000 Heringe. Bei Garrets Island wird die Fiſcherei in ähnlichem Stil betrieben. Die dabei beſchäftigten Leute ſind nicht eigentlich wahre Fiſcher, ſondern Arbeiter, denn das weſentliche thun die Schlepp— dampfer und ſtehenden Dampfmaſchinen. Wenn ſchon, bemerkt ſehr richtig das Fachblatt „Hanſa“, die alte Manier, Fiſche für den Handel und den Markt zu fangen, einfach zur Raubfiſcherei führte, ſo wird dieſes Uebel ſelbſtverſtändlich durch die neue Methode nicht ge— mildert, und es iſt ſehr fraglich, ob man in 10 Jahren ſelbſt bei verbeſſerter Vorrichtung und vermehrten Einrichtungen an der Mündung des Susquehanna täglich 300 000 Heringe fangen wird. Bandwürmer in Hechten. Die Deutſche Fiſcherei-Zeitung tiſcht in der letzten Nummer vom 12. Juli d. J. ihren Leſern als eine neue wiſſenſchaftliche Endeckung eines Dr. von Schröder in Petersburg die längſt bekannte Thatſache auf, daß der Hecht die Finne eines beſonderen im Menſchen ſchmarotzenden Bandwurms beherberge. Nachdem bereits im Jahre 1886 durch Profeſſor Max Braun damals in Dorpat zuerſt feſt geſtellt wurde, daß der ſogenannte breite Grubenkopf oder Bothriocephalus latus, welcher als ausgewachſener Bandwurm den Darm des Menſchen bewohnt, ſeine Jugend als Finne im Hecht verlebt und nachdem ſeither ſowohl von Braun wie von einer Reihe anderer Paraſitenforſcher dieſe Entdeckung des öfteren beſtätigt und dahin erweitert wurde, daß man bis heute in Europa neun verſchiedene Arten von Fiſchen kennt, welche ebenſo wie der Hecht die Finne des breiten Bandwurms beherbergen — genaue Angaben hierüber ſind in der Allgemeinen Fiſcherei Zeitung XVI. Jahrg. 1891 Nr. 13 und XVII. Jahrg. 1892 Nr. 7 gegeben — ſo erſcheint die „neue Entdeckung“, welche die deutſche Fiſcherei-Zeitung weiter ver— breitet, zum mindeſtens ein wenig verſpätet. Ganz beſonders beglückwünſchen wir aber das genannte Organ zu ſeiner „geiſtreichen Kombinationsgabe“; denn wie in dem betreffenden Artikel Eingangs erwähnt wird, ſollen dieſe „neu entdeckten“ Bandwurmlarven, welche ihr Unweſen namentlich in den Gedärmen ruſſiſcher Juden treiben, auch die Schuld daran tragen, daß ſeiner Zeit im Alterthum die römiſchen Gour— mands den Hecht nicht beſonders hochſchätzten, ſondern ihn als „Futter der Garküchen“ ver— achteten!! Fiſcherei-Ausſtellung in Rapperswil. Die Vorarbeiten für dieſe vom 28. Auguft bis 2. September ſtattfindende Ausſtellung rücken nun raſch ihrer Vollendung entgegen. Die Ausſtellungshütte erſtellt die Firma Stromeyer in Konſtanz; die Baſins werden vom Fiſcherei-Verein beider Baſel geliefert. Auch die Beſchickung darf jetzt ſchon, obwohl der An— meldetermin erſt Ende Juli abläuft, eine durchaus befriedigende genannt werden, ſo daß dieſe Lokalausſtellung verhältnißmäßig Reichhaltiges bieten dürfte. Immerhin möchten wir noch weitere Kreiſe auf dieſes Unternehmen aufmerkſam machen und zur Theilnahme bei derſelben freundlichſt einladen. Das Ausſtellungscomité ertheilt bereitwilligſt jegliche Auskunft und wird überhaupt beſtrebt ſein, den Ausſtellern in jeder möglichen Weiſe entgegenzukommen. Zentralbl. f. J., H. u. Fiſch. Erfolge bei direkter Fiſchfütterung. Auf der 5. Hauptverſammlung des ſchleſiſchen Fiſcherei-Vereins im Februar d. J. machte Herr Graf von der Recke über Erfolge bei direkter Fütterung nachſtehende Mittheilungen, welche wir den Berichten des Fiſcherei-Vereins für die Provinzen Oſt- und Weſtpreußen entnehmen: Ein vier Hektar großer Teich wurde auf der Herrſchaft Kraſchnitz am 28. März v. J. mit 4,860 Stück — 1,175 kg ſchweren, zwei— ſömmerigen, im Wachsthum nicht getriebenen, galiziſchen Karpfen beſetzt. Der Teich lieferte bisher einen Zuwachs von 150 kg pro Jahr, war daher kaum in der Lage, das Erhaltungsfutter für 1175 kg Beſatz zu decken. Seine Produktivität muß daher im gegebenen Falle als Null angeſprochen werden. Vom Monat Mai an wurden ſo oft und ſo viel Lupinen in den Teich geworfen, als die Fiſche verzehren mochten und konnten. Bis zum 21. September bekam der Teich 8525 kg Ze A u 195 Lupinen. Am genannten Tage wurde der Teich abgefiſcht und wurden 4390 Stück Karpfen im Gewicht von 2571 Kg gefangen. Mithin war ein Zuwachs von 1396 kg zu verzeichnen. Zur Erzeugung von 100 kg Fiſchfleiſch waren mithin 611,4 kg Lupinen erforderlich. Der große Stückzahlabgang iſt ohne Zweifel Diebſtählen zuzuſchreiben, da, ſich die Karpfen, das Futter erwartend, zumeiſt an ſehr exponirten Stellen aufhielten. In großen Teichen iſt bei direkter Fütterung mit Lupine ein Zuwachs nicht zu verzeichnen geweſen. , Herr Graf v. d. Recke-Volmerſtein bemerkt am Schluſſe ſeiner Mittheilungen, daß ein großer Theil der oben beſprochenen Karpfen auf den Hältern abgeſtorben iſt. Ob dieſe Sterblichkeit in Folge der ſtarken Lupinenfütterung oder aus anderen Urſachen entſtanden iſt, hat nicht feſtgeſtellt werden können. Die amerikaniſchen Barſche, von deren Einführung in dies deutſchen Gewäſſer wieder— holt die Rede geweſen iſt, dürften außerhalb der für ihre Bedürfniſſe eingerichteten Teiche in den freien Gewäſſern ihre Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen nicht finden. Herr von dem Borne-Berneuchen, welcher dieſe Fiſche bei den deutſchen Fiſchzüchtern eingeführt hat und unzweifelhaft ihr beſter Kenner iſt, ſchreibt neuerdings: „Schwarzbarſche und Forellenbarſche gedeihen nicht in Forellengewäſſern, in Gebirgsflüſſen und Bergſeen, in Schneewaſſer und Quellwaſſer, ſie vermehren ſich nicht, wachſen langſam und verkümmern. Sie beanſpruchen im Sommer eine Waſſertemperatur von 47 bis 20 Gr. R. Sie ſuchen im Sommer das wärmſte Waſſer auf, während ſich dann die Forellenarten in das kälteſte Waſſer begeben — deshalb bewohnen beide Fiſcharten räumlich getrennte Waſſergebiete. Die Schwarzbarſche laichen auf Steinen und bewohnen nur größere Flüſſe und Seen, welche ſteinigen oder felſigen Grund haben. Forellenbarſche laichen auf ſteinigem oder ſandigem Grunde und leben in größeren Flüſſen und Seen zwiſchen Waſſerpflanzen. Auf torfigem und ſchlammigem Grunde kann die Brut des Forellenbarſches geſtreckt werden, nicht aber die des Schwarzbarſches. Bei beiden Fiſcharten können die Geſchlechter nicht (äußerlich) unterſchieden werden.“ Die hier genannten Vorbedingungen des Laichens: reiner, ſteiniger bezw. kieſiger Grund und ſehr warmes Waſſer, dürften ſich in den freien Gewäſſern Norddeutſchlands in der Regel gegenſeitig ausſchließen, da eine hohe Waſſerwärme hier nur an ſtrömungsloſen, geſchützten flachen Stellen eintritt, dieſe aber ſich mit Schlamm und mit einer reichen Vegetation zu bedecken pflegen. So lohnend daher auch die Zucht der amerikaniſchen Barſche in geeigneten Teichen (namentlich Karpfen— abwachsteichen mit Sandufer) iſt, ſo iſt doch kaum Ausſicht dazu vorhanden, daß dieſe Fiſche ſich in unſere offenen Gewäſſer dauernd werden einbürgern laſſen. — Tie durch mehrere Zeitungen gegangene Mittheilung, daß der Fiſcherei-Verein für Oſt- und Weſtpreußen die Ein— führung des Schwarzbarſches und ſeiner Verwandten in die oſtpreußiſchen Gewäſſer durch maſſenhaftes Ausſetzen von Brut beabſichtige, entbehrt jeder Begründung; eine ſolche Abſicht hat bei dem Vorſtande nie beſtanden. (Ber. d. F.⸗V. f. Oſt⸗ u. Weſtpr.) V. Citeratur. Ueber Angelſport: von Auguſt Hawlitſchek, Wien bei Adolph W. Künaſt 1892. „Es ſind keine Kunſtblumen aus dem Reiche der Phantaſie mit glänzendem Flitter, ſondern einfache Naturblumen, die ich auf meiner Wanderung mit der Angel hie und da, an Bächen, Flüſſen, Seen gepflückt und zu einem ſchönen Sträußchen für meine Angelfreunde gebunden habe.“ Mit dieſen Worten hat der als ebenſo gewandter Führer der Angel wie der Feder bereits be— kannte Autor ſein Werk „Ueber Angelſport“ eingeleitet, welches zunächſt nur für einen engeren Kreis von Sportsfreunden beſtimmt, dennoch eine ſolche Fülle der geſündeſten Beobachtungen und zutreffendſten Rathſchläge enthält, daß dasſelbe auch ſicherlich in weiteren Anglerkreiſen mit vielem Beifall auf— genommen werden wird. „Einfache Naturblumen“, — ſo nennt der beſcheidene Autor ſein Werk, und in der That hat es der Verfaſſer trefflich verſtanden, durch ſeine blumen- und blüthenreiche, mit paſſenden Citaten und witzigen Einfällen gewürzte Sprache den doktrinären Schulmeiſterton völlig zu vermeiden, dabei aber doch mehr als eine unterhaltende, ſondern eine belehrende Lektüre zu geben. Freilich darf man nicht erwarten, eine umfaſſende Darſtellung des geſammten Angelſports auf ſeiner gegen— wärtigen Höhe zu finden — das lag ganz außerhalb der Intentionen des Autors, ſondern es ſind bunte Bilder und zum Theile kurze Abriſſe, welche zwanglos aneinander gereiht ſind, z. B. über „Technik des Angelſports“, das „Tagebuch“, der „Fiſcher und ſein Famulus“, „Wie ich Fiſcher wurde“ zc. ꝛc. Darauf folgen eine Reihe der anmuthigſten Beſchreibungen öſterreichiſcher Seen, jo des Millſtätterſee's, des Felder- und Afritzerſee's, des Längſee's in Kärnten, des St. Wolfgangſee's im Salzkammergut, ihr Fang“ erfahrenen Angler zahlreiche des Achenſee's in Standpunkte des Anglers darſtellen, warm empfindenden Beobachters verrathen. Tirol, 196 Anregungen und Belehrungen. welche nicht nur die dortigen Fiſcherei-Verhältniſſe vom ſondern ſich auch zugleich als Schilderungen eines für die Natur Dazwiſchen iſt ein Kapitel „Einige Süßwaſſerfiſche und wieder ganz dem Sporte gewidmet und enthält ſowohl für den Anfänger wie auch für den Zwiſchen weiteren, für die Praxis der Fiſcherti muſtergültigen und nachahmungswerthen Beſchreibungen Kärntner Seen und Fiſcherei-Verhält— niſſe, ſind Skizzen aus der um zuletzt mit einem eingeſtreut, Vergleiche zwiſchen Fiſcherei, „Mappe eines Angelfiſchers“, „aus vergangenen Tagen am Fiſchwaſſer“ ac. Jagd und Touriſtik zu ſchließen. Alles in allem genommen eine vortreffliche Leiſtung, zu welcher wir den Autor herzlich beglück— wünſchen. Seinem Werke aber, welches wir allen Angelfreunden nur auf's Angelegentlichſte empfehlen können, möge eine ſo weite Verbreitung beſchieden ſein, wie es dieſelbe in vollem Maße verdient. Würzburg, den 2. Preiſe ſtellten ſich wie folgt: Barben 40 , Brachſen 50 A, Weißfiſche 30 , Dickkopf 50 , Kabliau 60 A, Juli. Forellen 3.50 J, Aale 90 , Berſche 1 , Zander 1 ., Zufuhr in Flußfiſchen reichlich, in Seefiſchen knapp. VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Der Verkauf ſehr lebhaft. Die Berlin, 12. Juli. befriedigend. Fiſche (per AT lebende friſch, in Eis Hechte. : 45— 75 35—50 Zander 80-100 45-80 Barſche 23— 66 15—50 Karpfen, große — 50 do. kleine. — — Schleie 50— 75 20—50 Bleie 45 —57 15— 30 Plötze 20—60 10—26 Aale 100-126 90— 100 Oſtſeelachs — 75—85 Ruſſiſcher Lachs Der heutige Markt war gut beſtellt. Hechte 1 , Karpfen 1, Schleien 1. 20 M, Rheinſalm 3.00 /, Schellfiiſch 3 5A, H. Seezungen 1.50 M., Steinputt 1.50 A, Aal⸗ raupen 1 ., Flundern 1.25 , Krebſe 1.30 , pro Pfund. Geſchäft lehbaft. Preiſe Fiſche geräucherte Winter-Rheinlachs . per Pfund 325 Oſtſeelachs 6 „ 140— 150 Flundern, gr. . „ Schock 200-400 do. mittel, Pomm. or m 100— 150 do. klein. 50 0 50—70 Bücklinge, Stralſ. . 5 5 150-300 Dorſche 5 5 300 Schellfiſch „ Stiege 125 Aale, große . „ Pfund 90—125 Stör h 130 Heringe H 100 Stck. 610 M Inserate. Fiſchfutter aus Garnelen, > das vorzüglichſte von allen, worüber zahlreiche Anerkennungen Siehe Nr 27 d. Bl. von 1889. Mehl bo kg 18, Poſtcolli 43. Ganze Gar: neelen p 50 kg , 15, Poſtcolli 4 2.50 empfiehlt Waldemar Thomſen, Hamburg, Cremon 3jl. rm auen Mü bg 2 a m guy >] FINE 1% ade am Nannen 9/9 0ů % Bun e tb il AN wii N ee Jb. Mürrle-Pforzheim. jedes Quantum liefert billig (11) Heinrich Blum in al —— Preisliſte ſranko. Ein zahmer, junger (3/1) Siibotter zu kaufen geſucht. Preisangabe u. Briefe unter No. W 6528 von Rudolf Moſſe, München I (Brieffach). Bedeutende Forellen-Teichwirthſchaft nebſt Fiſchzuchtanſtalt (1/1) zu verpachten; 12000 & erforderlich. Auskunft ertheilt Fiſcherei-Direktor Strauß -Cöslin. In einer größeren Fiſchzuchtanſtalt Mittel— deutſchlands wird ein Fischmeister geſucht, der in künſtl. Forellenzucht bewandert. Schrift— gewandte Bewerber mögen ſich mit Zeugnißein— ſendung u. Gehaltsanſprüchen melden bei der Adminiſtr. d Bl. (3/1) Angellport. Gaſthof zur Zegetafie bei Ploen (Oberholſtein), inmitten der fiſchreichen Seen des Schwentine— thales empfiehlt ſich allen Freunden der Fiſcherei beſtens. Penſion von AM 3 00 an, Angelfarten in den eigenen Seen , 1.00 pro Tag. 2 L. Boll. Redaktlon: Dr. für die Redaktion verantwortlich: Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian 5 in München. Die nächte Nummer erſcheint am 27. Jul 1892. WW % 8 IL) Allg nn he * Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal, Inſe rate die 1 i 15Pfg., k. die 2⸗ſpaltige 30 — Redaktions- r 5 N E u e J O [ 9 e Adrefi 5 Mi ünde = Zanfag. Sm fitut, handlungen. — Für Kreuzbandzuſendung der alte Akademie. — Adminiſtrationsadreſſe! 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 4812 l. Baneriſchen Piſcherei-Seitung. Organ füt die Befammtintereffen der Filderei, ſowie füt die Bestrebungen der Fifherei-Bereine; 8 in Sonderheit a Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Weftdeutfchen Fiſcherei-Berbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich⸗-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. ar. 17. i Aünchen, 27. Juli 1892. XVII. Zahrg. Aachdruck unferer Geiginalar fine in m iſt unterſagt. 2 Inhalt: 5 Zur Fiſcherei⸗Geſetzgebung in Oberöſterreich. — II. Der IV. deutſche e am Boden⸗ — III. Vereinsnachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſch— Mirfiherichte — Inſerate. I. Zur FJiſcherei-Geſetzgebung in Gberöſterreich“) von Viktor Maria von Milborn. (Schluß.) Die im Berichte des oberöſterreichiſchen Landes-Ausſchuſſes erwähnte Zuſammenſchreibung der oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Rechte in ein nicht nur 598 Seiten umfaſſendes, ſondern ohne Einband 2! Pfund wiegendes, in ſeinem Haupttheile auf Gemeindeberichten beruhendes Kompilat, über deſſen Verläßlichkeit, Zweckmäßigkeit und Brauchbarkeit vielleicht noch ein andermal geſprochen werden ſoll, weiſt in der That eine leider nicht einmal ſummirte „Unzahl“ von in größter Mehrheit an und für ſich nicht entfernt gut hege- und bewirthſchaftungsfähigen, zu. einem guten Theile nur wenige Klafter langen Kleinrechten auf. Bi: Dieſer längſt bekannte Umſtand war es aber eben, welcher die k. k. Regierung ſeiner Zeit zur Einbringung eines auf die fiſchereiwirthſchaftliche Zuſammenlegung dieſer Rechts— gebiete abzielenden Geſetzentwurfes beſtimmte. | | N a Anm. Im Eingangsartikel (Nr. 16, Seite 187, 1. Alinea, Zeile 9 muß es ſelbſtverſtändlich ſtatt: „alſo nicht früher“, heißen: „alſo noch früher“. 198 — — Daß nun aus ſolchen offiziell anerkannten und durch die jüngften ſtatiſtiſchen Er: hebungen neuerdings klar erwieſenen, dem „allgemeinen Beſten“ (§ 365 a. b. G. B.) und den Rechten dritter ($ 364 ebendort) hochnachtheiligen Mißſtänden in Folge des Vorkommens „unzähliger“, wenn auch noch ſo erweislich verbriefter und wohl verbuchter, aber wirthſchaftlich nichtsnutziger und gemeinſchädlicher Fiſcherei-Rechte, das Gebot der ewigen Aufrechthaltung ihrer Integrität und uneingeſchränkten Ausübung, ſtatt der Erkenntniß der volkswirthſchaftlichen Unhaltbarkeit ſolcher Zuſtände und der abſoluten Nothwendigkeit ihrer „organiſchen Regelung“ gefolgert wird, mußte umſomehr befremden als der volkswirthſchaftliche Ausſchuß desſelben hohen Landtages in ſeinem als Beilage 175 zu den ſtenographiſchen Landtagsſitzungs-Protokollen, faſt gleichzeitig gedruckten, aus der goldenen Feder des geiſtvollen Herrn Abg. Dr. Ebenhoch gefloſſenen Gutachten über ein neues „Jagdgeſetz“, das Jagdrecht allerdings als Ausfluß des Grundeigenthums und die Jagdausübung als äußere Bethätigung desſelben anerkennt, aber trotzdem zugibt, daß eine Regelung der Jagdverhältniſſe nur ſehr ſchwer möglich wäre, wenn der Beſitzer auch des kleinſten Grundkomplexes das Jagdrecht ſelbſt ausüben könnte, daher unter Zulaſſung genügend großer „Eigenreviere“, bezüglich der anderen Jagdgebiete, die kumulatoriſche Ausübung des Jagdrechts durch die Ge— noſſenſchaften jagdberechtigter Grundbeſitzer, eventuell durch die Gemeinden, mittelſt beſtellter Jäger oder Verpachtung und die proportionelle Vertheilung des Ertrages an die jagdberechtigten Grundbeſitzer empfohlen wird. Das iſt für Jeden, der leſen kann und kapieren will, doch nahezu ganz dasſelbe, was urſprünglich die k. k. Regierung und zu vielen Malen auch der Schreiber dieſer Zeilen be⸗ züglich der Fiſcherei-Rechtsregelung vorſchlugen und vertheidigten: „Eigen- und zuſammen⸗ gelegte Pacht- oder Genoſſenſchaftsreviere mit einheitlicher Rechtsausübung.“ Es dürfte ſchwer ſein im Angeſichte der Gegenſtellung dieſer in analogen Fragen ab— weichenden Anſichten zweier in einem Hauſe tagender, ſonſt gleich geſtimmter Körperſchaften, nicht recht betrübt zu werden oder, wenn man es vorzöge, — ganz ernſt zu bleiben. Es iſt von keinem weſentlich unterſcheidenden Belange, daß das nach dem Natur⸗ und urgermaniſchen Rechte, gleich dem Fiſcherei-Rechte, dem Grundbeſitze (beziehungsweiſe dem Ufer⸗ oder Waſſerbeſitze) als „rechtes Eigen“ anhaftend geweſene Jagdrecht in ſpäteren Zeiten zu einem, ſich ſelbſt auf fremden Boden geltend gemachten Hoheitsrechte der Regierenden und der Feudalherren umgeſtaltet und als ſolches durch Jahrhunderte erſeſſen wurde, während ſich auch durch dieſe Periode bis in die Jetztzeit hinein, gewiße Fiſcherei-Rechte als „freie Fiſchereien“, Gemeinde-Fiſchereien, und den ehemaligen Holden gegen Urbarialleiſtungen oder entgeldlich (ſiehe die „Traun“) überlaſſene Fiſchwaiden unabhängig erhielten. Ebenſowenig iſt es weſentlich different, daß ſich das bei der Bodenentlaſtung vorgefundene Jagdrecht auch auf fremden Boden erſtreckte, — weil eine große Anzahl der eben jetzt wegen ihrer Gemeinſchädlichkeit der „organiſchen Regelung“ bedürftigen, im Privatbeſitze be⸗ findlichen Ficherei-Rechte auf öffentlichen Gewäſſern ſtets, und auf Privatgewäſſern in ſehr vielen Fällen, ſich ebenfalls nicht als Ausfluß des Ufer: oder Waſſereigenthums, ſondern als ein auf fremdem Eigenthume zur Ausübung gelangendes Recht darſtellt, welches durch feine „Unzahl“ niemals gut bewirthſchaftungsfähiger Parzellen den übrigen Fiſcherei— Rechtsbeſitzern desſelben Waſſergebietes ebenſo nachtheilig wird, on es das Jagdrecht auf fremdem Boden war. Ebenſogut als, da ſich die politiſche und wirthſchaftliche Unhaltbarkeit der früheren Jagd⸗ zuſtände erwies, die „politiſche Geſetzgebung“, nicht nur in Erwägung der Grund⸗ und Boden⸗Entlaſtung, ſondern wie es im kaiſerlichen Patente vom 7. März 1849 (154 R. G. B.) ausdrücklich heißt, auch aus „anderweitigen Staatsrückſichten“ zu einer, ſogar im Allgemeinen entſchädigungsloſen Regelung der Ausübung der Jagdgerechtigkeit veranlaßt ſah, ohne auf die „erweislichſten und feierlichſten Verbriefungen“ oder „Vertafelungen“ landesherrlicher Jagdrechts-Donationen und-Verleihungen Rückſicht zu nehmen, — ebenſogut ſteht der „politiſchen Geſetzgebung“ auch dermalen das Recht für eine organiſche Regelung der Fiſcherei-Rechts⸗ Verhältniſſe aus Gründen des „öffentlichen Beſten“ umſomehr zu, als der Paragraph 383 des „allgemeinen bürgerlichen Geſetzbuches“, deſſen Beſtimmungen über das „Eigenthumsrecht“ 4 | Blättern und jüngſt im vorerwähnten Gutachten des Verfaſſers bewieſen. N doch gleichzeitig mit dem Paragraphe 365 in Kraft traten, den „politiſchen Geſetzen“ vor— behält feſtzuſetzen, wem das Recht „zu fiſchen“, alſo die „Okkupation der Fiſche“, gebühre, Dieſe Fiſcherei⸗Geſetzgebung iſt durch die „Verfaſſung“ und insbeſondere durch das Reichs— Fiſcherei⸗Geſetz vom 25. April 1885 den Landtagen überlaſſen, welchen es im Sinne des Reichs⸗Fiſcherei⸗Geſetzes vollkommen frei ſteht, Fiſchereireviere im Wege der „Ablöſung“ gewißer Fiſcherei-Rechte oder durch „Zuſammenlegung ihrer Rechtsausübung“ zu bilden. Man hätte daher erwarten können, daß wenn die Behebung der ſchreiendſten Mißſtände im oberöſterreichiſchen Fiſchereiweſen ſchon nicht mittelſt einer Unifikation der Rechtsaus— übung der gemeinſchädlichſten Fiſchereien beſorgt werden wollte, früher noch die Ablöſung mindeſtens der allzuſehr zerſtückten Fiſcherei⸗Rechts⸗Gebiete gegen volle Entſchädigung in Betracht gezogen worden wäre, ehe man in der Dekretirung der uneingeſchränkten perſönlichen Fortausübung dieſer perniziöſen Rechte das Ei des Kolumbus zu finden glaubte? Dießmal und in dieſem Falle hätte es ſich aber allerdings nicht um die unentgeltliche Enteignung „verbriefter Rechte“ jagdberechtigter Herren, ſondern in der Mehrzahl um die wenn auch vollentgeltliche Enteignung verbriefter Rechte einer Anzahl „Bauern“ gehandelt, — wobei, um nicht auf das böſe politiſche Gebiet übergehen zu müſſen, abgebrochen werden ſoll, obſchon wir auf der ganz richtigen Fährte angelangt ſind. Nun, politiſche, partheipolitiſche oder wir fragen immerhin, warum gerade bezüglich der oberöſterreichiſchen Fiſcherei divergirende juriſtiſche Anſchauungen mögen indeſſen, in Himmels Namen, gegen die Zuſammenlegung der minimalen Fiſcherei-Rechts⸗Gebiete noch vorgebracht werden können. Die nun fleiſchgewordene, akademiſche Behauptung der dritten Enquete aber, daß durch die fernere Selbſtausübung aller Fiſcherei⸗Rechte unter gewiſſen, wenigſtens im vorliegenden Geſetzentwurfe noch völlig unſichtbaren Kautelen ganz derſelbe Zweck, wie durch die von der Regierung bisher feſtgehaltene Zuſammenlegung ſelbſtſtändig nicht hege- und gut bewirthſchaftungsfähiger Fiſcherei⸗Rechts⸗Gebiete erreicht werden könne, überlaſſen wir ganz ge: troſt dem Urtheile der geſammten intelligenten Fiſcherei-Welt. Daran glaubt man hoffentlich auch „in Wien“ nicht. Als eine „Kautel“ gegen die offiziell in drei langen und gründlichen Motivenberichten der k. k. Regierung (1874, 1883 und 1885) ſelbſt erkannten böſen Folgen der ſelbſtſtändigen Fortausübung minimaler Fiſcherei⸗Rechte laſſen ſich doch die noch ſpäter zu beſprechenden Revier: ausſchüſſe nicht anſehen, weil dieſe auch in der urſprünglichen Regierungsvorlage, neben und über den durch ſie zu verwaltenden Eigen- und zuſammengelegten Revieren, aufgenommen waren. Die dort nur für die Seen beantragt geweſene, ($ 37) und nun im jüngſten Geſetz⸗ entwurfe ($ 10 neu) für alle Gewäſſer in Ausſicht genommene Beſtimmung, daß „inſoferne es durch die volkswirthſchaftliche Bedeutung der Fiſcherei oder durch beſondere Fiſcherei-Verhältniſſe in einem Gewäſſer geboten oder im Hinblick auf dieſe Umſtände zweckmäßig erſcheint, die politiſche Landesbehörde für das betreffende Gewäſſer eine Fiſcherei— Ordnung zu erlaſſen hätte, worin jene Vorſichten des näheren zu regeln ſind, welche die Fiſcherei⸗Berechtigten beim Fiſcherei⸗Betriebe einzuhalten haben, damit der Betrieb thunlichſt in Uebereinſtimmung mit dem Umfange und Inhalte der einzelnen Fiſcherei-Rechte (Raum, Zeit und Art der berechtigten Fiſcherei) bleibe und felbft unabſichtliche Eingriffe in fremde Fiſcherei⸗Rechte vermieden werden, — läßt ſich kaum für einen „Regierungsgedanken“ halten, da es dann in Oberöſterreich, ganz abgeſehen von dem abſolutiſtiſchen Charakter ſolcher adminiſtrativer Maſſendekrete, zu vielen hunderten ſolcher Lokalfiſcherei-Ordnungen kommen müßte, welche beim Durcheinander der fortgarantirten perſönlichen Einzelausübung mini⸗ maler Rechte dennoch ſehr wenig fruchteten. Ebenſo wenig wird es etwas an dem aktuellen traurigen Zuſtande unſerer Kleinfiſcherei ändern, wenn nach § 7 (neu) Fiſcherei-Rechte auch auf fließenden Gewäſſern ohne Bewilligung der Landesbehörde künftig nicht mehr zerlegt werden dürfen. Daß die Analogie mit Salzburg nicht klappt, wurde ſchon früher in dieſen 200 Salzburg, wo vorläufig allerdings vom Revierſyſteme abgeſehen wurde, bildet nicht ent— fernt ein deckendes Analogon. Vor allem beſtand dort überhaupt noch gar kein Fiſcherei-Geſetz. Es iſt ſchwer, mit einemmale der Bevölkerung die Maßregelung durch fiſchereipolizeiliche Beſtimmungen aufzuerlegen, welche ſich in Oberöſterreich ſeit 1881 eingelebt haben, und gleichzeitig eine Rechtseinſchränkung durch ein Revierſyſtem zu verfügen. a Auch weiſen die dortigen Flußläufe im ganzen oder auf längeren, zum Eigenbetriebe ganz geeigneten Waſſerſtrecken, recht gute Wirthſchaftsgebiete in einer Hand auf. Die Zerſtückung der Fiſcherei-Rechte tritt dort nicht ſo nachtheilig in den Vordergrund. Ueberdieß ſoll hier eine kleine Anekdote Platz finden. Als die nun angerufene Konzeſſion der Auflaſſung der Revierbildungen für Salzburg bekannt wurde, wagte der Verfaſſer dieſer Zeilen einem hohen Funktionär des Reſſortminiſteriums gegenüber, in voller Beſcheidenheit die Befürchtung auszuſprechen, daß dieſes Exempel auch für Oberöſterreich zugkräftig werden könnte? „Ah — das iſt doch etwas ganz Anderes“ tröſtete der liebenswürdige Herr. Nun hat es für die Regierungsvorlage in Oberbſterreich doch dieſes Canoſſa gegeben, und man wird ſich in anderen Ländern, wo ſich entfernt keine ſolche „Unzahl“ nichtsnutziger Fiſcherei-Rechte von wenigen Klaftern Länge vorfindet, nun frohgemuth wieder auf „Ober— öſterreich“ berufen. Warum auch nicht? Exempla trahunt. Sobald einmal das „wirkliche Revierſyſtem“, d. i. die Zuſammlegung gewiſſer Klein⸗ rechte in kulturfähige Wirthſchaftsgebiete mit einheitlicher Bewirthſchaftung welcher Art immer „glücklich beſeitigt“ war, konnte es wohl nicht mehr als ein „Opfer“ gelten, wenn die ohnmächtigen und wirkungsloſen „Aufſichts-Genoſſenſchaften“ nach der Intention der dritten Enquete, gegen jene Revierausſchüſſe eingetauſcht wurden, welche in der urſprünglichen Regierungsvorlage als wirthſchaftlich und polizeilich, — vielleicht (?) wirkſames Verwaltungs- organ für ganze größere Flußgebiete gedacht waren, die ſchon aus Eigen- und größeren, zuſammengelegten, alſo aus bereits gut bewirthſchafteten Revieren, be ſtanden hätten. Nun dürften dieſe „Revierausſchüſſe“ aber ſchwerlich im Stande fein, die gleiche Wirkſamkeit zu üben, weil in ihrem Gremium, ohne Anwendung einer beſonders künſtlichen Wahlgeometrie, welche die heutige Strömung Wohl ſchwerlich zugeſtehen wird, die bedenk— lichen kleinen Fiſchwirthe und Mißwirthſchafter zum Nachtheile der ifeherei-Qnteligen ganz gewiß die herrſchende Majorität beſitzen dürften. Ueberdieß werden dieſe Organismen, — wenn wirklich nur für ganze Flußgebiete aufgeſtellt —, unfähig ſein, gegenüber viel hunderten, entfernten und unverläßlichen Fiſcherei— Rechtsbeſitzern gehörig wirkſam zu werden, kleineren Waſſergebieten vorgeſetzt, aber das Bedürfniß nach einer zweiten, höheren und thatſächlich ganze Flußgebiete überwachenden und piszikulturell leitenden Körperſchaft baldigſt zu Tage treten laſſen. Da im Ausſchußberichte Nr. 32 ſtets des „k. k. Ackerbauminiſteriums“ erwähnt wird, welches nach Außen in der Regel nur mittelſt „Erläſſen“ oder „Noten“ zu verkehren pflegt, ſo lag nicht frivole Neugierde, ſondern der umſomehr berechtigte Wunſch vor, die „Kon— zeſſionen und Kautelen“ der maßgebenden hohen Stellen genauer kennen zu lernen, als im Jahre 1888, in ganz gleichem Falle der Ausſchußbericht Nr. 42 vom 18. September die damals Ausſchlag gebende Miniſterialzuſchrift vom 5. September Z. 10 875 / 1405 rückhalts⸗ los und vollinhaltlich brachte. Daß „ſchlimmen Publiziſten“ Auskunft hierüber vorenthalten wird, iſt — ſagen wir's — nur korrekt. Es wurde aber auch ſehr frageberechtigten Abgeordneten die Verſicherung, daß ſolche offizielle Erläſſe und dergleichen nicht exiſtiren, ſondern Alles im „kurzen Wege“ abgethan wurde, womit es ſeine Richtigkeit und ſein „Bewenden“ habe. Die an leitender Stelle beſtimmend geweſenen Motive und die zur Korrektur der er— folgten Konzeſſion in Betreff Auflaſſung der zuſammengelegten Reviere angedeuteten, aber bisher unentdeckten „Kautelen“ ſind alſo völlig unbekannt und werden es bleiben, bis 3 | 201 ſich bei den offenen Sitzungen des hohen Landtages 1893 durch die Aeußerungen der Regier ungsvertreter zu den einzelnen Paragraphen Licht hierüber verbreiten wird. Deßhalb und weil ſich nicht feſtſtellen läßt, welche neue Beſtimmungen des Entwurfes von der Regierung und welche vom Landesausſchuſſe ausgehen, erſcheint eine noch eingehendere Beſprechung des nun vorliegenden Geſetzentwurfes mindeſtens vorläufig kaum am Platze und wurde die Verhinderung einer ſolchen gründlichen Beſprechung wohl auch beabſichtigt. Es wäre heute ſogar recht unvorſichtig, mit dem einſtigen ſächſiſchen Kammerdeputirten Herrn Julius Kell auszurufen: „die Gründe der Regierung kenne ich nicht, aber ich muß ſie mißbilligen.“ Sie liegen übrigens wohl ſchwerlich in einer gar ſo freudwilligen Anerkennung der Motive der dritten Enquete, ſondern gewiß, weit mehr der „Noth gehorchend als dem eigenen Triebe“, in der durch ſechs lange Jahre gewonnenen, deprimirenden Ueber— zeugung, daß in Anbetracht der Stimmung der „gegenwärtigen Majorität“ die urſprüng— liche Regierungsvorlage oder auch nur „ähnlich Zweckmäßiges“ einfach nicht durchzubringen“ ſei. Da Jedermann weiß, daß es wohl ſchon ernſte Kabinetskonflikte und ſogar blutige See— kämpfe wegen kollidirender Intereſſen der Meer-Fiſcherei verſchiedener Völker gegeben hat, aber noch kein feſtländiſches Miniſterium über ein „Binnenfiſcherei-Geſetz“ ſtrauchelte, endlich „unſere Majorität 1893“ ganz dieſelbe bleiben wird, wie heute, ſo kann mit ziemlicher Sicher— heit vorausgeſagt werden, daß, wenn auch mancher Paragraph des vorliegenden Geſetzentwurfes gemodelt und gebeſſert werden dürfte, deſſen „Principien“ doch vorausſichtlich leider zur Geltung gelangen werden. Rief uns doch ein obſiegender Gegner, natürlich auch ein ſehr maßgebender „Fachmann“ ganz leutſelig zu: „Oes ſchreibts epper ſchener und redt's beſſer, aber die Mehrern fan holt — mir“) II. Der IV. deutſche Jiſchereitag am Bodenfer. In Friedrichshafen werden ſchon jetzt großartige Vorbereitungen für den im nächſten Monat in dieſer Stadt abzuhaltenden Fiſchereitag getroffen. Nach dem vorläufig feſtgeſtellten Programme ſollen die Gäſte am Abend des 24. Auguſt von Seiten der Stadtverwaltung und dem Comité des Fiſcherei-Vereins für den Bodenſee begrüßt und in die prächtigen Räume der Bahnhofreſtauration am Hafen geleitet werden. Am 25. Auguſt, Vormittags 8 Uhr, beginnen im Kurhauſe die Verhandlungen der engeren Fiſchzüchterkonferenz. Die Berathungen derſelben, zu welchen nur perſönlich Geladene Zutritt haben, werden mit kurzer Unterbrechung bis zum Abend dauern.“) Abends 6 ½ Uhr treffen ſich die Vorſtandsmitglieder des Württem— bergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines in der Reſtauration Lan genſtein zum „türkiſchen Bad“ und werden daſelbſt eine Sitzung abhalten, und Abends von 8 Uhr an findet eine geſellige Zu— ſammenkunft der unterdeſſen eingetroffenen Mitglieder des Fiſchereitages in den Räumen des Kurhauſes ſtatt. Am Eingang in den Kurgarten wird ein Bureau errichtet ſein, wo alle Mitglieder deutſcher oder ausländischer Fiſcherei-Vereine das Abzeichen, das fie zur Theilnahme an den Berathungen des Fiſchereitages, der Fiſcherei-Ausſtellungen und den verſchiedenen Feſt— lichkeiten berechtigt, unentgeltlich erhalten werden. Am 25. Auguſt, Vormittags 8 Uhr, beginnen die öffentlichen Verhandlungen des deutſchen Fiſchereitages unter dem Vorſitze des ) „Ihr ſchreibt etwa ſchöner und ſprecht beſſer, aber die Mehreren ſind halt wir.“ ) Anm.: Das ſoeben erſchienene Circular Nr. II pro 1892 des Deutſchen Fiſcherei-Vereines enthält eine von dem Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Sr. Durchlaucht dem Fürſten von x Hatzfeldt, und dem Präſidenten des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines, kgl. Oberjäger— meiſter Frhrn. von Plato, unterzeichnete generelle Einladung zum IV. Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen. Entgegen dem bisherigen Brauche find beſondere und perſögliche Einladungen nicht erfolgt. Denjenigen Herren, welche ein Referat auf dem Deutſchen Fiſchereitage halten, gewährt der Dieutſche Fiſcherei-Berein auf Wunſch Reiſekoſten. Falls ein Verein die Entſendung eines ſeiner Mit— glieder zur Fiſchzüchterkonferenz auf Koſten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines wünſcht, ſo erſucht der Letztere, einen dahingehenden, motivirten Antrag zu ſtellen. 202 Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Fürſten Hatzfeld, ſowie des Präſidenten des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines, k. Oberjägermeiſters Frhrn. v. Plato. Seine Majeſtät der König, der hohe Protektor des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines, wird Nachmittags in Friedrichshafen eintreffen, die im k. Schloßgarten neben der muſtergültig an— gelegten Brutanſtalt hergerichtete Ausſtellungshalle beſichtigen, die Spitzen des Fiſchereitages empfangen und alle Theilnehmer des Fiſchereitages bewirthen laſſen. Für den weiteren Theil des Abends iſt geſellige und muſikaliſche Unterhaltung im Kurhauſe, italieniſche Nacht, venezianiſche Gondelfahrt und Feuerwerk ſeitens der Stadt und des Comité's in Ausſicht genommen. Am Samſtag den 27. Auguſt werden von 8 Uhr Vormittags an die Vorträge und Berathungen des Fiſchereitages im Kurhauſe fortgeſetzt werden. Nachmittags, inmittelbar nach dem Feſt— eſſen, ſoll auf dem von Sr. Majeſtät dem Könige allergnädigſt zur Verfügung geſtellten Dampfſchiffe eine Fahrt nach Meersburg, Ueberlingen, Mainau, Conſtanz und zurück nach Friedrichshafen unternommen werden. Bei einigermaſſen günſtiger Witterung wird den Theil⸗ nehmern an dieſer Fahrt Gelegenheit geboten werden, den ſo intereſſanten Felchenfang, wie derſelbe insbeſondere von den badiſchen Fiſchern betrieben wird, auf hoher See kennen zu lernen. Bei entſprechender Betheiligung wird dann zum Abſchluß der Feſtlichkeiten am Sonntag den 28. Auguſt noch eine Rundfahrt auf dem Oberſee nach Romanshorn, Rorſchach, Bregenz, Lindau und Langenargen ſtattfinden, ehe ſich die Mitglieder des Fiſchereitages, welche nicht nur aus allen Theilen Deutſchlands, ſondern auch aus Oeſterreich, der Schweiz, Holland u. ſ. w. in großer Zahl erwartet werden, wieder nach allen Himmelsrichtungen zerſtreuen. Die Tages— ordnung des Fiſchereitages verſpricht ſehr reichhaltig zu werden. Cs ſind bis jetzt größere Vorträge angemeldet über die Schädigung der Fiſchzucht durch giftige Abwaſſer, die Maſſen— vermehrung der Sommerlaichfiſche, die Berückſichtigung der Fiſcherei bei der Waſſerrechts— geſetzgebung, die Vernichtung der dem Thierreiche angehörigen Fiſchfeinde u. ſ. w. Beſonders ſehenswerth verſpricht die Ausſtellung im k. Schloßgarten zu werden. Es ſollen hier ſämmt⸗ liche im Bodenſee vorkommende Fiſcharten, womöglich lebend, in eigens für dieſen Zweck her— geſtellten, größeren und kleineren Aquarien, andernfalls in geeigneter Weiſe konſervirt, zur Anſchauung kommen. Namentlich wird ein in den letzten Tagen im Bodenſee gefangener, ca. 2 ½ Meter langer Waller neben mächtigen Bodenſeekarpfen, Hechten, den fo beliebten Treiſchen, Krätzern, Rötelis (Saiblingen), Seeforellen, den verſchiedenen Felchenarten, Aalen, den neuerdings im Bodenſee eingebürgerten Zandern, Forellenbarſchen, Regenbogenforellen u. ſ. w. gezeigt werden können. Ferner ſollen die gefiederten und behaarten Fiſchfeinde, die Apparate und Einrichtungen zur Vernichtung derſelben, ſämmtliche am Bodenſee gebräuchlichen Netze (Behren, Triebe, Schweb-, Grund- und Spiegelnetze, Waaden, Seginen), Reuſen, Körbe, Angeln, Schnüre und Schlingen, die eigenartigen Fiſcherboote, ſodann die zur künſtlichen Ver: mehrung der Fiſche und zur Schutzbrütung nothwendigen Apparate und Geräthſchaften, die Einrichtungen zur Erzeugung von Fiſchfutter, die Ergebniſſe der Tiefenunterſuchungen des Bodenſees, alte Fiſcherei-Urkunden, die einſchlägige Literatur, kurz Alles, was mit Fiſchzucht und Fiſcherei zuſammenhängt, zu ſehen ſein. Auch iſt Sorge getragen, daß während der Feſttage in der rühmlichſt bekannten Langenſtein' ſchen Fiſchküche die verſchiedenen Boden⸗ ſeefiſche gekoſtet werden können. Um den Mitgliedern des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines und zwar ſowohl den Mitgliedern der dem Landesvereine angeſchloſſenen Lokalvereine und Gauverbände als den Einzelmitgliedern desſelben den Beſuch des Fiſchereitages zu erleichtern, hat die k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft dem Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereine die Summe von 500 K.. behufs Gewährung von Reiſeunterſtützungen zur Verfügung geſtellt. Anträge auf Vergütung der Auslage für eine Eiſenbahnfahrkarte III. Klaſſe nach Friedrichshafen find vor dem 10. Auguſt c. an den Schriftführer des Landesvereins, Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim, zu richten. Die Vermittlung von Wohnungen hat ein Ortsausſchuß übernommen und wollen Beſtellungen von ſolchen möglichſt frühzeitig dem Stadtſchultheiß Schmid in Friedrichshafen am Bodenſee zugeſandt werden. 203 III. Vereinsnachrichten. Deutſcher Fiſcherei⸗Verein. Das Circular Nr. II pro 1892 des Deutſchen Fiſcherei-Vereins macht bekannt, daß in Zukunft alle für den Verein beſtimmten oder an ihn gerichteten Sendungen nach der neuen Eeſchäftsſtelle des Vereines, Berlin, Markthalle 8. W. Zimmerſtr. 90/91, Hof rechts, zu richten find. Die Geſchäftsſtelle iſt geöffnet von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr. Die Bibliothek des Vereins wird neu ge— ordnet, da dem Verein durch die Munifizenz von Frau von Behr, der Gattin des heimgegangenen Präſidenten, die reichhaltige und werthvolle Privatbibliothek des Verſtorbenen überwieſen wurde. So— bald die Katalogiſirung und Neuordnung der Bücher beendet ſein wird, ſoll die Vereinsbibliothek jedem Mitgliede innerhalb der Geſchäftsſtunden zur Verfügung ſtehen. Ein Leſezimmer wird zu dieſem Zwecke demnächſt bereit ſtehen. Auch den auswärtigen Mitgliedern ſollen die Schätze der ſtattlichen Bücherei, deren Vervollſtändigung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel erfolgen wird, nach Thun— lichkeit zugänglich gemacht werden. Weſtdeutſcher Fiſcherei⸗Verband. Der Vorſitzende des Verbandes, Herr Amtsgerichtsrath Adickes, hat von Nienhaus a/d. Weſer unter dem 20. Juni 1892 ein Circular an die Verbandsgenoſſen verſandt, in welchem derſelbe die Mit— theilung macht, daß dem Beſchluſſe des Verbandstages in Köln entſprechend die achte Generalverſammlung des Verbandes in Worms und zwar am Sonnabend, den 3. September ds. Js. ſtattfinden wird. Wie bisher wird Abends vorher eine Vorbeſprechung und Tags darauf ein Ausflug geplant. Indem der Herr Vorſitzende dringend um recht zahlreichen Beſuch der General— verſammlung erſucht, bittet derſelbe, etwaige Wünſche für die Tagesordnung umgehend mitzutheilen, damit Einladungen mit Programm bald verſandt werden können. Zu gleicher Zeit mit dem Circular wurden den Verbandsgenoſſen verſchiedene Berichte und Mittheilungen der dem Verbande angeſchloſſenen Vereine in Hamburg, Hannover, Kaſſel, Köln, Minden-Ravensberg-Lippe, Norden, Waldeck-Pyrmont und Weſtfalen, ferner ein Verzeichniß der vom Fiſcherei-Verein Kaſſel der ſtändiſchen Landesbibliothek in Kaſſel überwieſenen Fiſchereiliteratur und Empfehlung des auch außerhalb des Waldes — ſehr brauchbaren Werks des Königlich Preuſſiſchen Forſtmeiſters Hugo Borgmann: Die Fiſcherei im Walde, ein Lehrbuch der Binnenfiſcherei für Unterricht und Praxis, übermittelt. Ueber die intereſſanten Berichte, welche viel werthvolles Material enthalten, werden wir demnächſt eingehendere Mittheilung machen. Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein Lindau a/ B. Die Anzahl der Bezirks-Vereins-Mitglieder beträgt gegenwärtig Mitte Juli 82. Wenn auch das Beſtehen des Vereins noch ein ſehr kurzes iſt, ſo daß von eigentlicher Arbeit noch nicht viel die Rede ſein konnte, ſo iſt gerade durch die Neubildung des Vereins der Sinn für Fiſcherei und Fiſchzucht neu geweckt und belebt worden. Einmal hatte der Verein Veranlaſſung, gelegentlich einer wahrſcheinlichen Vergiftung eines Fiſchwaſſers durch Fabrikabwäſſer vorzugehen, in zwei Fällen konnten zur Aufrecht— haltung der oberpolizeilichen Vorſchriften den Polizeiorganen an die Hand gegangen werden, und jet an dieſer Stelle denſelben für ihre täthige Hilfe gedankt. In Scheidegg ſcheint ſich eine Abtheilung des Vereins bilden zu wollen. Da den Oekonomen in der Umgegend vielfach kleinere oder größere Teiche zur Verfügung ſtehen, ſo iſt bereits Nachfrage nach Karpfenbrut vorhanden. Dadurch ſieht ſich der Verein veranlaßt, ſich vorläufig einmal nach einem Streichteich umzuſehen. 5 . Zur Hebung des Sinnes und Verſtändniſſes für die Zwecke des Vereins ſind Vorträge vorge— g ſehen. Ein ſolcher über Karpfenzucht wurde vom Vereins-Vorſtand in Nonnenhorn gehalten und fand zahlreichen Beſuch und beifällige Aufnahme. Die am 8. März angefangene Anſtalt konnte in dem Zeitraum bis Juli folgendes leiſten: Am 10. April wurden 5000 Bachforelleneier aus der Löfen'ſchen Fiſchzuchtanſtalt, am 20. April 4800 ebenſolche aus der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen, ein Geſchenk des Herrn Direktors Haak, aufgelegt und zwar in vier kaliforniſchen Brutapparaten. Des weiteren wurden Regenbogenforelleneier und zwar am 27. April 2000 aus der Hüninger Anſtalt, ein Geſchenk des deutſchen Fiſcherei-Vereins, und 1000 aus der Löfen ſchen Anſtalt am 8. Mai aufgelegt. Dieſe kamen in Brutapparate, die in Baſel durch Spengler Sandreuther nach Angabe des Herrn Direktor Haak gefertigt wurden. Die Ausbrütung verlief im allgemeinen regelmäßig. Nur am 2. Mai zeigte ſich ein plötzliches raſches Abſterben in einem Apparat bei den Regenbogenforellen. Nach Entfernung von 90 Stück und kräftigem Salzen waren am nächſten Tag noch 10 ſchlecht und dann ging es wieder regelmäßig. Am Schluß waren 7600 kleine Bachforellen und 2550 kleine Regenbogenforellen erbrütet und aus— geſetzt worden, jo daß alſo mit einem Verluſt bei beiden Arten von circa 15 % gearbeitet worden iſt. Bei der Zählung der Fiſchchen wurde der Schillinger'ſche Apparat benützt. Die Fiſchchen wurden wie folgt ausgeſetzt: 2 1. Bachforellen. 1000 kamen nach Oeſterreich in einen kleinen Bach. 1500 kamen in einen Weiher und einen Bach der Milchfabrik Rickenbach gehörig. 1200 kamen in Weiher und einen Bach bei Scheidegg. 800 kamen in die Ach oberhalb Oberreitnau, 1000 in denſelben Bach in der Nähe der Pfannenſchmiede, 2000 in den Eſchbach bei Waſſerburg, 100 wurden in der Anſtalt zurückbehalten. * 204 2. Regenbogenforellen. Von dieſen kamen 1000 in einen Weiher der Milchfabrik, 700 kamen nach Scheidegg, 500 in die Ach bei Oberreitnau, 250 in den Eſchbach und etwa 100 wurden ebenfalls in der Anſtalt zurückbehalten. ? In der Anſtalt werden die Fiſchchen mit amerikanischen Fleiſchfuttermehl aus der Fabrik von Lang u. Cie in Mannheim gefüttert, was ihnen ganz gut zu bekommen jcheint. _ Die Anſtalt iſt jetzt fertig und iſt mit 4 Felchengläſern, 4 kaliforniſchen Brutapparaten, 4 kleinen und 2 großen Haack! ſchen Apparaten, ſowie 4 Kuffer' ſchen Töpfen verſehen. Die Felchengläſer, ſowie die kleinen Haak' ſchen Apparate ſtehen über je einem Bruttiſch; die vier Kufferſchen Töpfe ſind ebenfalls in einem Bruttiſch aufgeſtellt, von welch letzterem aus durch ſechs Hähne die übrigen Apparate geſpeiſt werden können. - An dieſer Stelle ſei auch all derer, die ſich um das Zuſtandekommen der Fiſchzucht-Anſtalt am hieſigen Platz bemüht, dankbarſt gedacht. IV. Vermiſchte Mittheilungen. ö Die Waſſerwanze (Notonecta glauca) ſcheint ein ſehr gefährlicher, bis jetzt wenig beachteter Feind der Fiſchbrut zu ſein, wie ſich aus folgender Beobachtung ergibt: Von der Fiſchzucht-Anſtalt in Starnberg erhielten wir Ende Juli ca. 1000 Stück Regenbogenforellenbrut zugeſtellt, welche zur großen Freude friſch und munter ankamen. Beim Entleeren der Kanne in das längſt bereit geſtellte ca. 7 Ar große Weiherchen bemerkte der Fiſchermeiſter das raſche Herbeiſchießen von 8 bis 12 erbſengroßen Waſſerthierchen, von welchen jedes ein Fiſchchen packte und mit ihm davonwirbelte. g 8 Es war dieß eine höchſt unangenehme Entdeckung, da an einen derartigen Feind gar nicht gedacht wurde (das Weiherchen diente vergangenes Jahr als Streckteich für einjährige Forellenbrut). Mit einem Gacenetz wurden ſofort einige der Räuber herausgefiſcht und in eine Waſſer— flaſche geſetzt, in welcher die Thierchen äußerſt lebhaft bald nach oben, bald nach unten ge— kehrt umherſchwammen. Die Unterſuchung ergab, daß man es hier mit der Waſſerwanze (Notonecta glaucı) zu thun habe. Die ausgewachſenen Exemplare ſind ca. (0 mem lang und 5 m/m breit, haben weißgrauen hornartigen Rückenſchild, braunen Bauch, find mit zwei langen Schwimm— füßen, vier kürzeren, behaarten Fangfüßen und einem ſtachelartigen, 3 m/m langen Saugrüſſel verſehen. Dieſelben ſchwimmen (es iſt mehr ein Umherſchießen) ebenſogut auf dem Rücken, wie auf dem Bauch. 5 f Als einige Grundeln (dießjährige Brut) zu den Wanzen in die Flaſchen geworfen wurden, bemächtigten ſich dieſelben in kurzer Zeit der Fiſchchen, indem ſie dieſe in der Längsachſe des Leibes pakten, mit zwei Füßen feſthielten und von vorn nach hinten oder umgekehrt vorrückend ausſaugten. In der mir zur Verfügung ſtehenden Fiſchliteratur finde ich die Waſſerwanze als Fiſch- feind nirgends erwähnt, in naturwiſſenſchaftlichen Werken wird angeführt, daß ſie von Waſſer— thieren lebt. Nicht unwahrſcheinlich machen ſich dieſe Wanzen auch an größere Fiſche? Würde der Weiher vor dem Ausſetzen der Forellenbrut mit Hechten, Berſtlingen oder Forellen beſchickt worden ſein, wären dieſe garſtigen Thiere vielleicht aufgefreſſen worden? Weiß einer der Leſer der Fiſchereizeitung Wege und Mittel anzugeben zur Zerſtörung dieſer Fiſchbruträuber, wir wären hiefür ſehr dankbar! Der Froſt (Ausfrieren des Weihers im Winter) wird ſie kaum töten, da ſie ſich wahrſcheinlich im Schlamm eingraben werden. Wolfegg — Württemberg. Waldraff, fürſtl. Rentbeamter. Anm. der Redaktion: Die Vertilgung der Waſſerwanzen ſtößt auf beſonders große Schwierig— keiten. Der Rückenſchwimmer legt ſeine ovalen, hellgelben Eier im Beginne des Frühjahrs an die untere Seite von Waſſerpflanzen oder auf dem Boden ab, indem er dieſelben in Reihen geordnet, zu einem kleinen Kuchen verklebt. Die Entwicklung dauert ca. 14 Tage und im Mai pflegen die jungen, noch flügelloſen Wanzen auszuſchlüpfen. Legt man zu dieſer Zeit einen Teich für einige Wochen trocken, ſo werden die Eier und die Jungbrut dadurch völlig vernichtet. Die alten, geflügelten Thiere entziehen ſich aber dem Untergange, indem ſie einfach fortfliegen. Der Flug der Wanzen entgeht ge— wöhnlich der Beobachtung, da die Thiere am Tage ſich ſtets im Waſſer aufhalten und gewöhnlich nur zur Nachtzeit ausfliegen. Solche Flüge werden öfters unternommen, wenn die Thiere in einem Waſſer feine Nahrung mehr finden und ſich ein neues Jagdgebiet aufſuchen. In Folge deſſen iſt eine dauernde Vernichtung und Vertilgung der Rückenſchwimmer aus einem Teiche geradezu eine Un— möglichkeit, da die Einwanderung von neuen Thieren aus benachbarten Gewäſſern ſich immer wieder- holen kann. . a 205 Allein für kürzere Zeit iſt man ſchon in der Lage, die Waſſerwanzen, namentlich aus kleinen Teichen, zu entfernen. Ein einfaches Trockenlegen der Teiche über Winter hilft an ſich freilich noch gar nichts, denn die Rückenſchwimmer gehören zu denjenigen Thieren, welche den Winter im erſtarrten Zuſtand unter Schlamm verborgen zubringen und ein Ausfrieren ertragen können. Das wirkſamſte Vertilgungsmittel iſt dagegen das Kalken des Teichbodens, welches ja bekanntlich des öfteren mit gutem Erfolge zur Vernichtung der verſchiedenartigſten Fiſchfeinde aus der Gruppe der Inſekten ausgeführt worden iſt und welches wir im vorliegenden Falle angelegentlichſt empfehlen können, in dem es ſich ja nur darum handelt, einen kleinen Brutteich für einige Zeit ſo lange von den Wanzen frei zu halten, bis die Jungbrut ſich durch ihre Größe den Nachſtellungen dieſer Thiere ſelbſt entziehen kann. Das Einſetzen von großeren Raubfiſchen in die Brutteiche, welche vor dem Beſetzen mit Jungbrut die Rückenſchwimmer wegfangen ſollen, erſcheint uns nicht beſonders ausſichtsvoll. Der Wanzenſtich, ſpeziell der des Rückenſchwimmers, iſt giftig und ſelbſt für den Menſchen ſehr ſchmerzhaft, ſo daß die Wanzen wohl kaum eine geſuchte Fiſchnahrung ſein dürften. Fiſcherei-Verſuchsſtationen auf wiſſenſchaftlicher Grundlage. In dem Vortrag welchen der gegenwärtige Direktor der biologiſchen Anſtalt auf Helgoland, Herr Dr. Friedrich Heincke, auf der außerordentlichen Generalverſammlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu Berlin am 14. März er. über die von ihm geleitete Station gehalten hat, äußerte ſich dieſer ausgezeichnete Kenner unſerer Fiſche über den Stand und die künftigen Aufgaben der Waſſer— kultur in zutreffender Weiſe unter anderem folgendermaſſen. „Nun wiſſen wir aber alle, mögen wir mittelbar oder unmittelbar ein Intereſſe an der heimiſchen Fiſcherei nehmen, daß die Waſſerkultur gegenwärtig noch unendlich viel ſchwerer iſt, als die des Landes. Wir wiſſen alle, daß die gebräuchlichen Methoden der Waſſerkultur, die uns die Noth gelehrt hat, mit den durch Jahrhunderte verbeſſerten erprobten Methoden der Bodenkultur ſich nicht meſſen können. Die künſtliche Fiſchzucht, das Ausſetzen von Brut in Teiche, Bäche und Flüſſe iſt dem Säen des Landwirths zu vergleichen, aber wie viel geringer iſt hier die Sicherheit des Erfolges? Wie wenig ſind wir noch — ehrlich geſtanden — in der Lage, zu beurtheilen, ob die Ausſetzung von Lachsbrut in unſere Gewäſſer wirklich den gewünſchten Erfolg hat und ob der etwaige Erfolg, an den wir glauben und glauben müſſen, in richtigem Verhältniß zu den aufgewandten Mitteln ſteht? Woher kommt dieſe beklagenswerthe Unſicherheit? Gewiß zum größten Theil von unſerer ungenügenden Kenntniß der Naturgeſchichte des Lachſes, ſeiner Wachsthumsbedingungen, ſeiner Wanderungen. Wiſſen wir doch kaum etwas Sicheres darüber, wo und wie lange ſich der Lachs im Meere aufhält und welcher Nahrung er dort nachgeht; und ebenſowenig wie die Natur des Fiſches, um den es ſich hier handelt, kennen wir die Natur der Gewäſſer, in denen er ſich aufhält. Sind wir etwa im Stande, die Wirkung kleiner Verſchiedenheiten in den Fiſchgewäſſern, in ihren Wärmeverhältniſſen, in ihrer chemiſchen Zuſammenſetzung und ihrem Nahrungsgehalt auf die ausgeſetzte Brut zu beurtheilen? Nein! Wie viel beſſer iſt hier der Landwirth daran! Er kennt genau die oft minimalen Differenzen der einzelnen Fruchtſorten und Bodenarten, er weiß, wie er beide zu behandeln und einander anzupaſſen hat und darauf beruht die Sicherheit ſeiner Erfolge. Woher ſtammt aber dieſe feine Kenntniß? Er verdankt fie zum größten Theil der Anwendung wiſſenſchaftlicher Forſchung auf die Praxis der Landwirthſchaft und zu ſeinen vornehmſten Helfern gehören die Pflanzen: phyſiologie und die Agrikulturchemie. Und ſo ſind für uns, die wir die Waſſerkultur an die Stelle des Raubbaues ſetzen wollen und müſſen, in Zukunft die Phyſiologie unſerer' Nutz— fiſche und die Chemie der Fiſchgewäſſer unentbehrliche Hülfsmittel und unerläßliche Vorbeding— ungen eines ſicheren Erfolges. So lange wir beiſpielsweiſe nicht durch ſyſtematiſche, wiſſen— ſchaftliche Forſchungen die Naturgeſchichte des Lachſes bis in alle Einzelheiten genau kennen, ſo lange werden wir mit all' unſeren Bemühungen, Lachsbrut auszuſetzen, im Dunkeln tappen. Das Bedürfniß nach feſten wiſſenſchaftlichen Grundlagen für den Betrieb der künſtlichen Fiſch— zucht und der Waſſerkultur wird in der That von Jahr zu Jahr dringender und von Niemandem mehr geleugnet, der ſich ernſthaft mit dieſen Dingen beſchäftigt. Hier öffnet ſich ein neues und dankbares Arbeitsfeld für die größeren Fiſchzuchtanſtalten und vor allem für die biologiſchen Anſtalten an ſüßen Gewäſſern — ich habe beſonders die Plöner Station im Auge —, die als eine ihrer Hauptaufgaben die ſyſtematiſche Erforſchung der Nutzfiſche betrachten ſollten und von dieſem Geſichtspunkte aus das Intereſſe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in beſonderem Grade beanſpruchen dürfen. Man ſollte Fiſcherei-Verſuchsſtationen auf wiſſen— ſchaftlicher Grundlage errichten, ebenſo wie es landwirthſchaftliche Verſuchsſtationen giebt.“ 206 Verunreinigung durch Fabrikabwäſſer. Nach einer Notiz, in der „Kölniſchen Zeitung“, iſt jüngſt von dem Reichsgericht ein Erkenntniß ergangen in der Klageſache des Ritterguts⸗ beſitzers Kühn in Göllſchau (Schleſien) gegen die Aktiengeſellſchaft Haynau wegen Verunreinigung ſeiner Fiſchteiche und die Fabrik zu vollſtändigem Schadenerſatz verurtheilt worden. In den Erkenntnißgründen ift u. a. geſagt, daß die Fabrikanlagen ihren Abflußgewäſſern eine ganz beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen haben und namentlich im Intereſſe der heimiſchen Fiſch⸗ zucht darauf halten müſſen, daß Einrichtungen getroffen werden, welche jedwede Benachtheiligung der öffentlichen und allgemeinen Intereſſen durch die Abwäſſer unmöglich machen. Regenbogenforellen und Bachſaiblinge. An den verſchiedenſten Orten iſt in Bayern die Beobachtung gemacht worden, daß, während die Regenbogenforelle aus den kleinen Seiten⸗ wäſſern, in welche ſie als Brut ausgeſetzt wurde, beim Heranwachſen ſich nach größeren Ge— wäſſern hinzieht, die Bachſaiblinge gerade umgekehrt ſtromaufwärts bis in die kleinſten Bäche wandern. Dieſelbe Thatſache hat auch in Oeſterreich Herr Hans Köttl feſtſtellen können, welcher das Auswandern der Regenbogenforelle aus den Seitenbächen der Vöckla in dieſen Fluß beobachtete, während die Bachſaiblinge aus der Vöckla bis in die kleinſten Zuflüße der⸗ ſelben heuer aufſtiegen. Berichtigung zu dem Artikel in Nr. 16: Fiſchpreiſe im 16. Jahrhundert. Seite 192 muß der Satz Zeile 14 von oben lauten: Die Aeſche, welche faſt anderwärts noch höher als die Forelle geſchätzt wurde, kommt hier erſt in dritter Linie und zwar nach der höchſt wahrſcheinlich wegen ihrer ſehr geſuchten Leber und ihres fetten Fleiſches bevorzugten Rutte. V. Jiſcherei- und Jiſchmarſtberichte. Der Bericht über Handel und Induſtrie von Berlin im Jahre 1891, welcher ſoeben die Preſſe verlaſſen hat, bietet neben zahlreichem anderen Wiſſenswerthen auf den einſchlägigen Gebieten auch mancherlei intereſſante Angaben über den Fiſchhandel der deutſchen Kaiſerſtadt, welche ſich nad)- ſtehend in gedrängter Kürze wiedergegeben finden. So heißt es in dem gedachten Berichte: : Das Krebsgeſchäft im Jahre 1891 verlief im Großen und Ganzen normal, da die durchſchnitt⸗ lich kühle Temperatur des Sommers für den Transport der Waare günſtig war. Die Bezüge aus Polen und Rußland werden mit jedem Jahre ausgedehnter und es ſind große Sendungen verſuchsweiſe nach hier gelangt, welche bereits eine mehrtägige Reiſe machen, bevor ſie an die deutſche Grenze gelangen. Es liegt in der Natur der Sache, daß ſolche Sendungen mit großen Verluſten eintreffen und die Waare durch enorme Speſen und Frachten außerordentlich vertheuert wird. Da die Qualität der Krebſe in Bezug auf Größe derſelben ſtetig zurückgeht, ſo iſt der Preis für aus⸗ erleſene Erößen von Jahr zu Jahr geſtiegen. Immerhin konnte der Nachfrage genügt werden, jo daß ſich namentlich das Berliner Platz⸗ geſchäft regelmäßig geſtaltete. Nach Sachſen, Hannover und den Seeſtädten iſt der Abſatz zurückgegangen, weil durch Ver⸗ beſſerung der Schiffsverbindungen von Schweden und Rußland regelmäſſige und bedeutende Transporte nach Lübeck, Bremen, Hamburg gelangen, welche von dortigen Häuſern über Deutſchland und nach Belgien und Frankreich verſandt werden. Das große Angebot in den täglichen Marktauktlonen zu Paris und in den größeren Städten Frankreichs verurſachte ein weiteres Herabſinken der Preiſe; in Folge deſſen beſtellte auch die franzöſiſche Kundſchaft, welche zu feſten Preiſen kauft, nur beſſere Sorten, welche nicht immer genügend zu befchaffen waren. Mit dem 1. Februar 1892 beginnt auch die Erhebung eines ſtaatlichen Eingangszolles in Frankreich, welcher für Krebſe auf 10 reſp. 5 Fres. per 100 kg bemeſſen iſt. Der Handel mit lebenden Fiſchen hat nicht zugenommen, was wohl ſeinen Hauptgrund darin hat, daß der Abſatzkreis ſich nicht mehr erweitern läßt und die mitteldeutſchen Städte — Dresden, Mageburg, Chemnitz, Leipzig, ebenſo Frankfurt a. O., Hamburg — ein gut Theil derjenigen Fiſche, die früher durch den Berliner Handel gingen, jetzt direkt beziehen; hierdurch wird dem Berliner Handel ein gut Theil abgenommen, ſo daß ihm jetzt in der Hauptſache eigentlich nur der Berliner Konſum verbleibt, während früher die angeführten Städte von hier beziehen mußten. Mit dem Bezug von lebenden Karpfen hatte man ſich allgemein eingeſchränkt und bemerkte erſt zu ſpät, daß die vor⸗ handenen Vorräthe nicht ausreichten, weshalb man dieſelben nicht ergänzen konnte. Die Preiſe waren in Folge deſſen durchweg höher als im Vorjahre. In todten Fluß- und Seefiſchen hat die Zufuhr zugenommen und der Konſum ſich dementſprechend langſam vergrößert. Einer ſtürmiſch fortſchreiten⸗ den Mehrkonſumtion, wie ſie von der öffentlichen Meinung vielfach erwartet wird, Vereinen und Behörden vorſchwebt, wie man ſie vor Allem von der Erbauung der Markthallen erhoffte, ſpottet freilich die Wirklichkeit; ſie ſchreitet eben langſam fort, ſo daß der Fiſchkonſum immer noch im Ver⸗ hältniß zu Hamburg und London als ein ſchwacher, das Geſchäft im Ganzen auch als ſehr mittel⸗ mäßig bezeichnet werden muß. Die wenigen Tage, an denen Fiſche knapp und zugleich gefragt ſind, ſind im Verhältniß zu den Ueberflußtagen, an denen große Quantitäten verſchleudert werden müſſen, ſo ſelten, daß fie die erlittenen Verluſte nur ſchwach aufwiegen. Im Bezugsgebiet hat ſich für die 2. | 207 Dauer nichts geändert. Man entnahm die verſchiedenen Fiſchſorten aus allen Theilen des Inlandes, allen die Nord» und Oſtſee begrenzenden Ländern ohne Rückſicht auf die Entfernung und einen großen Theil aus ruſſiſchen Gewäſſern. Verſuche, die mit amerikaniſchem Lachs gemacht wurden, waren zum Glück ohne Erfolg, da der Lachs zum Theil verdorben eintraf, und da ſich andererſeits auch die Qualität ſo gering erwies, daß er trotz ſeiner Billigkeit keine Abnehmer fand. Das Heringsgeſchüft iſt im Jahre 1891 ein ungünſtiges geweſen; es dürfte wohl das kleine Fangreſultat, welches weſentlich höhere Preiſe für dieſen Fiſch brachte, hauptſ ächlich aber auch die geringe und ſchlechte Kartoffelernte und der dadurch außergewöhnlich hohe Preis für dieſes Lebens— mittel Schuld daran ſein, daß der Hering einen ſchwachen Abzug hatte. Die Preiſe ſtellten ſich Anfang des Jahres wie folgt: Schott. crown und fullbrd. Heringe. . 42-37 J . per Tonne en e ar, ſchon Heringe 30-28 „„ 8 Holl. superior Vollhe ringe 42 rs - „ Prima ſortirte Bollheringe . . . . . 36 5 8 ; err rn 34 3 CCC 30 55 „ „ Emd. superior Vollher inne 42 Be 5 „ Prima ſortirte Vollheri nge 36 1 5 5 „ ( 24 „ „ „ r 2. ua ee er, 30 1 5 Berger Fettheringe hr ir aut, 788 55 5 l 38 er 7 kl. mitt. Br Shriftania ich 25 8 5 Brißling E 20 Vorgenannte Notizen erfuhren bis zum Beginne der neuen. Saiſon keine Veränderung. Schwediſche Winterfulls, welche Mitte Januar eintrafen, erzielten 33—30 / per Tonne. Der erſte neue Matjes-Hering traf hier Anfang Mai ein und variirte anfänglich zwiſchen 120—60 A, um beim Eintreffen reiferer Waare im Juni und Juli je nach Qualität mit 72, 60, 48 und 36 A. für Stornowag, und 120 A. für Caſtlebay bezahlt zu werden. Der Fang war nur ein geringer und bereits Anfang Auguſt zu Ende, die Qualität des Fiſches war im Allgemeinen nicht befriedigend. Wie ſchon in den letzten Jahren, ſo traf der erſte neue ſchottiſche Hering auch in dieſem Jahre ſehr frühzeitig, nämlich Anfang Juli hier ein, notirt wurde anfänglich für großen neuen ſchottiſch. e . .. 38-36 per Tonne medium Vollheringe e 5 kleinen ſchottiſchen Vollhering 3 28.2 Da der weitere Heringsfang ſich immer ungünſtiger geſtaltete, ſo ſtiegen die Preiſe ſämmtlicher Sorten, ſo daß man bei Schluß des Fanges, alſo im September, für Schott. crown. und fullbrd. Heringe. . 48—42 AM. per Tonne medium Vollher inge 40—34 „ „ 5 kleine ſchottiſche „ 5 zahlte, = dieſe Preiſe blieben bis Ende des Jahres unverändert. Die Zufuhren von Berger Fettheringen erhielten wir dieſes Jahr ſehr ſpät und ſpärlich, und es wurden bei durchgängig ſchlechter Qualität für Berger Kfms. Hering KKK. . . 4644 AM. per Tonne IR ne - 44—42 „ „ + kleinen mittel Hering 75 es ae 22 Brißlinge . . . F 21 ” 7 I bezahlt. 7 7 ” Anfang Juli brachte uns Holland wie auch Emden, namentlich erfteres, größere Zufuhren und es wurden für Emd. und Holl. superior Heringe 45 % per Tonne NG „ prima ſortirte Seringe. . . . 42 , „ „ prima Heringe a 40, bedungen, welche Preiſe ſich bis ang Dezember hielten, um noch kurz vor Schluß des Jahres einen kleineren Rückgang in den größeren Sorten zu erfahren, während ſich prima behauptete. Sardellen wurden bei Beginn des Jahres wie folgt notirt: 1888 er Sardellen . 90 l, per Anker 1890 er 1 „ Kurz vor dem neuen Fang wurde dieſer Artikel lebhafter und trotz des ziemlich bedeutenden 1891 er Fanges von circa 44 000 Ankern erzielte der 1890 er Jahrgang eine kleine Steigerung, ſo daß ſich der Preis für dieſe Sorte, wenn auch ſchwankend, bis Ende des Jahres auf 42 1 per Anker hielt. 1891er Waare, weil durchſchnittlich zu groß im Stück, wurde gar nicht gefragt. Eb. Würzburg, den 22. Juli. Der heutige Markt war ſehr gut beſtellt. Der Verkauf ſehr lebhaft. Die Preiſe ſtellten ſich wie folgt: Forellen 3.50 4, Aale 80 , Bee 80 , Karpfen 1 l, Schleien SO W, Barben 40—70 „, Brachſen 70 , Berſche 1 , Zander 1 , Rheinſalm 3.00 /, Schellfiiſch 35 W, 208 — — Weißfiſche 30 , Dickkopf 40 , Kabliau 40 , Seezungen 2.— ., Steinputt 1.20 A, Aal⸗ raupen 80 , Krebſe 1.50 , pro Pfund. Berlin, 22. Juli. Zufuhr in lebenden Hechten reichlich, in ſonſtigen Fluß- und Seefiſchen knapp. Geſchäft lehbaft. Preiſe befriedigend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte! 1 Hechte. a f | 45—58 35—49 Winter-⸗Rheinlachs . per Pfund 325 Zander 8s0— 100 80-100 IDitfelads . . . . x 1 140— 150 Barſche K |. 47—50 20—30 Flundern, gr. „ Schock 200 - 400 Karpfen, große 60 — do. mittel, Pomm. 5 5 100— 150 DD. fen — — do klein 2 # 50—70 Schleie 90—99 20—50 Bücklinge, Stralf. . . ; fa 300 Bleie . 40—51 20—37 Doriher.:t. 3 Fri 1 7 300 Plötze. 34—58 20—27 Schellfiſc hh Stiege 125 Mee 1 114—140| 90-100 Aale, große . . „ Pfund 100-125 Offs 00; — 80—85 S UNE 130 Str aUR 22 — 30—35 Heuin ge NRIRE TS 100 Std.|6—10 AM Inserate. Bodenseefische, deren Pflege und Fang. Von Prof. Dr. C. B. Klunzinger. Mit 88 in den Text gedruckten Abbildungen. Lin erfahrener Fiſchzüchter, penſionirter Beamter, empfiehlt ſich als Leiter einer Filchzüchterei gegen freie Wohnung und Gewinnantheil. Aus— kunft durch die Adminiſtr. d. Bl. 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Organ für die Befammtinterefen der Fifherei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Jandes⸗Jiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Weftdeutfchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Oeſterreich⸗Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Ar. 18. C Münden, 13. Auguſt 1892. XVII. Jahrg. Aachdruck unſerer Originalartikel ift unterfagt. = Inhalt: I. Verſuche über die künſtliche Vermehrung kleiner Cruſtaceen. — II. Entwicklung der Aale. — III. Denkmal für Dr. Friedrich v. Behr T. — IV. Der IV. Deutſche Fiſchereitag am Bodenſee. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Verſuche über die künſtliche Vermehrung kleiner Cruſtaceen. Vortrag gehalten in der am 6. Auguſt 1892 ſtattgefundenen Hauptverſammlung des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins von Dr. W. Kochs, Privatdocent an der Univerſität Bonn“). In den letzten 20 Jahren ſind die Fiſchzüchter immer mehr zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Kenntniß und Verbreitung der kleinen Kruſter und anderer niederer Süß— waſſerbewohner für die Fiſcherei von großem Vortheile iſt. Das Wachsthum der jungen Brut, die Vermehrungsfähigkeit der ausgewachſenen Individuen wird bei gleich günſtigen Allgemeinbedingungen vor allem beſtimmt durch die Leichtigkeit gute Nahrung regelmäßig und womöglich im Ueberfluß zu erlangen. 4 Auf dem internationalen land- und forſtwiſſenſchaftlichen Kongreß in Wien 1890 hat Emil Weeger einen werthvollen Vortrag über dieſes Thema gehalten und iſt derſelbe ſpäter, begleitet von einer Tafel, welche — „Stark vergrößerte Abbildungen mehrerer Arten in Seen, Leichen, Tümpeln, Lachen, Flüſſen und Bächen Mitteleuropas häufig vorkommender, den 1 Er ) Tiefer Vortrag iſt dem ſoeben erſchienenen Jahresberichte des Abrzißen Ftſcherei⸗Vereines pro 1891/92 entnommen. cf. dieſe Nummer unter Vereinsnachrichten pag. 216. — Lu 44 cD 210 Fiſchen zur Nahrung dienender Krebsthierchen und einiger zur Familie der Mücken, Köcher: jungfern und Eintagsfliegen gehörigen Fluginſekten“ — darbietet, im Druck erſchienen. Nach dieſem Vortrage ſprach Viktor Burda, Teichwirth in Bielitz, über dieſelbe Frage vom Stand— punkte der großen Teichwirthſchaften und äußerte ſich wie folgt: „Welche Bedeutung die kleineren Waſſergeſchöpfe für den Salmonidenzüchter beſitzen, hat mein Vorredner (Herr Weeger) in ſeinem überaus lehrreichen Vortrage ſoeben erörtert. Gerade uns Karpfenzüchter mußten ſeine Auseinanderſetzungen feſſeln, betreffen ſie ja ein Thema, das in Fachkreiſen in Kurzem mit Recht zu den modernſten gehören dürfte, denn ſeitdem unſer hochverdienter Fachgenoſſe, Herr Direktor Sufta, den Schleier gelüftet, hinter dem fich die Exnährungsfrage des Karpfen die längſte Zeit verborgen hielt, wiſſen wir, daß der integrirende Theil der Nahrung des Karpfen nicht nur, wie bei den Salmoniden, in der früheſten Jugend, ſondern auch in jedem Lebensalter aus Thieren beſteht.“ „Sollten wir uns da nicht der von Herrn Weeger angegebenen künſtlichen Zucht— methoden für die kleine Waſſerfauna bedienen? Was im Kleinen rationell erſcheint, würde im teichwirthſchaftlichen Großbetrieb den Stempel der Spielerei tragen, deren Effekt dem Tropfen im Meere gleichkäme. Des weiteren gibt dann Herr Burda von ſeinem Standpunkte einige Maßnahmen an, durch welche der Teichwirth auf das Gedeihen der kleinen Waſſerfauna einwirken könne. Von dem richtigen Gedanken ausgehend, daß die kleinen Kruſter von Infuſorien leben uud dieſe nur bei Vorhandenſein von in Zerſetzung begriffenen Pflanzen und Thierkörpern gedeihen, ſucht er vor Allem dem Teiche die nöthige geeignete Nahrung zuzuführen. Er ſagt: „Die den Infuſorien als Nahrung dienenden verweſenden Materien ſind ſowohl auf dem Teichgrunde angeſammelt, wie auch im Waſſer mechaniſch vertheilt und verleihen demſelben die trübe Färbung. Was letztere betrifft, ſo entſtammen ſie theils dem Teichgrunde ſelbſt, theils gelangen ſie mit dem Zufluße in den Teich hinein, in welchem Falle ſie je nach den Terrain- und Waſſerverhältniſſen größeren oder kleineren näher oder entfernter gelegenen Ländereien entſtammen. Je üppiger und fruchtbarer dieſe ſind, deſto höhere Bedeutung müſſen wir den Beſtandtheilen zumeſſen, die ſie bei eintretenden Niederſchlägen beſonders in koupirten Lagen dem Teiche zuſenden. Während rapider Regengüſſe heißt es alſo auf den Beinen ſein, die Einflußſtellen revidiren, damit von dem trüben Waſſer möglichſt viel in den Teich hinein— gelangt“. So zweifellos richtig dieſe Ausführungen auch ſind, ſo muß man doch ſagen, daß der Gewinn der Teiche auf Koſten der umliegenden Terrains ſtattfindet, weil dieſe durch ſtarke Regen ausgelaugt werden. Allerdings würden beträchtliche Werthe, welche in Form koſtbarer organiſcher und anorganiſcher Subſtanzen vom Feld in den Bach, vom Bach in den Strom und vom Strom in's Meer abgeſchwemmt werden, jahrein jahraus dem Lande ver— loren gehen, wenn ſie nicht in Teichen aufgefangen und in Fiſchfleiſch umgewandelt würden. Eine vollkommene Teichwirthſchaft darf aber nicht vom Zufalle abhängig ſein und ebenſo wie der Landwirth dem Acker jährlich eine beſtimmte Düngermenge von geeigneter Zuſammen- ſetzung zuführt ohne ein Nachbarterrain zu ſchädigen, um die Erträge zu ſichern, wird es die Aufgabe der Zukunft ſein, ein gleiches Verfahren für die Teichwirthſchaft zu ermitteln. / Die im Folgenden beſchriebenen Maßnahmen dürften das zu Erlangende in praktiſch gut durchführbarer Weiſe leiſten. - Seit einem Jahre habe ich verfucht, die auf der Weeger’ihen Tafel verzeichneten Cruſtaceen einzufangen und in Gläſern von 8—10 Liter Inhalt weiterzuzüchten, um ihre Lebensbedingungen genauer kennen zu lernen. Gefunden habe ich dieſelben nur in Tümpeln, welche aus der Nachbarſchaft Düngſtoffe erhielten oder durch thieriſche Kadaver verunreinigt waren. In einem Falle, einem Tümpel in einer Thongrube bei Witterſchlick, konnte ich genau feſtſtellen, daß von einem neben- liegenden abſchüſſigen Obſtgarten, in welchem zahlreiche Düngerhaufen lagen, der Regen ſo— gar Düngertheile in den Tümpel getrieben hatte. Eine mächtige Vegetation und zahlloſe Kruſter waren die Folge, während in den zahlreichen benachbarten, durchaus gleichartigen Tümpeln kaum etwas Lebendiges zu entdecken war. Es iſt nicht nothwendig, viele Individuen zu fangen, da dieſelben ſich ſehr leicht vermehren. Um aber leicht die zwiſchen den Waſſer⸗ pflanzen ſich aufhaltenden Arten vollſtändig zu bekommen, benutzte ich eine birnförmige Glas⸗ J ö 211 pipette von 1 Liter Inhalt und 1,5 m langem ſtarkwandigem engen Rohr an einem Ende, während das andere Ende der Birne eine etwa 1 cm weite Oeffnung hat. Tauche ich nun das birnförmige Gefäß, während ich das Ende des engen Rohres verſchließe zwiſchen die Pflanzen unter, ſo ſchießt beim Oeffnen der engen Röhre das Waſſer ſchnell in den 1 Liter großen Raum, die kleinen Thiere mitreißend. Schließe ich dann wieder das enge Rohr mit dem“ Daumen, kann ich leicht ohne Vorſicht 1 Liter Waſſer, welches zumeiſt große Mengen kleiner Waſſerthiere enthält, herausheben. Mit Mullnetzen iſt es nicht möglich auch nur an— nähernd ſo viel zu fangen; zwiſchen Waſſerpflanzen ſind dieſelben gar nicht brauchbar, und ſind die Thiere nicht leicht aus dem Netze zu entfernen. Seit Juni 1891 habe ich dann in meiner Privatwohnung, ſowohl in einer im Winter geheizten Stube als auch im Freien, ferner in einem ungeheizten aber faſt froſtfreien Raume des pharmakologiſchen Inſtitutes, ſowie von Januar ab in dem ſehr großen Temperatur— ſchwankungen ausgeſetzten thierphyſiologiſchen Laboratorium der Akademie in Poppelsdorf eine Anzahl großer Gläſer als Aquarien in verſchiedener Weiſe hergerichtet, beobachtet, nachdem ich in jedes alle nur möglichen Arten kleiner Kruſter hineingebracht hatte. Ein Theil der Aquarien war ſo beſchickt, wie es Weeger angibt: Auf dem Boden befanden ſich 10 cm Gartenerde, welche mit Düngerjauche getränkt war, darauf brachte ich Schlamm aus den mit Kruſtern beſetzten Tümpeln, hierauf trockene Blätter von Haßelnuß— und Weidenſträuchern und etwa 30 cm hoch Waſſer. Mit dem Schlamme waren auch einige fadenförmige Algen, Waſſerlinſe und einige andere kleine Waſſerpflanzen in die Aquarien gekommen. Nach 14 Tagen entwickelten ſich in allen Aquarien zahlreiche Muſchelkrebſe, Floh— krebſe, Waſſeraſſeln, Infuſorien, einzellige grüne Algen, große Filze von fadenförmigen Algen und eine dichte Decke von Waſſerlinſe. Die Aquarien, welche am wärmſten geweſen waren, hatten ſich ſchneller und beſſer entwickelt. Im Ganzen ſchien aber die Pflanzenwelt mehr zu gedeihen als die Thierwelt. Ein Herausfangen der kleinen Kruſter mit einer geeigneten Pipette ergab gegenüber den in der Natur beobachteten Mengen relativ geringe Quantitäten. Durch Verſuche ſtellte ich dann feſt, daß die Mehrzahl der kleinen Kruſter ſehr empfind— lich gegen nur einigermaßen bemerkbare Mengen Ammoniak, Schwefelwaſſerſtoff oder gar freie Säuren ſind, wie das ja auch Weeger angibt. 2 Offenbar wird bei den nach Weeger angeſetzten Aquarien nur zuweilen das Optimum für das Gedeihen der Kruſter zufällig gegeben. Es tritt dann eine zumeiſt ſehr ſchnell vorüber— gehende Blütheperiode ein, in der ſich ſehr viele Individuen entwickeln. Durch kleine Stücke Fleiſch und Dünger verſuchte ich die Vermehrung oftmals mit mehr oder minder Erfolg zu beſchleunigen und größere Individuen zu erzielen, was noch am beſten mit den Waſſeraſſeln gelang. Dieſe Verſuche führten mich bald zu der Ueberzeugung, daß ein Waſſer, in welchem die Kruſter gut gedeihen und ſich ſtark vermehren, für die meiſten Fiſche zu unrein iſt. Da ferner die Kruſter ſehr warmes ruhiges Waſſer benöthigen, ſo können dieſelben nur in ganz flachen, ſich durch die Sonne ſtark erwärmenden Pfützen mit vielen Waſſerpflanzen gezogen werden, woraus ſich mit Nothwendigkeit ergibt, daß die Zucht dieſer zur Fiſchnahrung dienenden Weſen von den Fiſchen ganz zu trennen iſt. Im gleichen Waſſer gedeiht entweder die kleine Waſſerfauna, und dann können die meiſten Fiſche nicht leben oder umgekehrt. Durch beſondere Verſuche habe ich dann noch feſtgeſtellt, daß bei einer Waſſerbeſchaffenheit, welche für das Wachsthum, ſpeziell der mikroſkopiſchen Pflanzen— welt die beſte iſt, die kleinen Cruſter kaum am Leben bleiben. Wenn man das ſtark kalkhaltige Waſſer der Bonner Waſſerleitung pro Liter mit 0,1 Ammonium nitricum und 0,1 Kali biphosphoricum, ſowie einer Spur Ferrum sulfuricum verſetzt und dazu nur eine kleine Menge Waſſerpflanzen fügt, erhält man ſelbſt bei 10— 12“ bald intenſiv grünes undurchſichtiges Waſſer, welches von zahlloſen kleinen Algen ganz ſchleimig iſt. Daphnia und Cypris gedeihen kaum darin. Meine Abſicht, zuerſt in geeigneter Weiſe große Mengen grünen, pflanzenreichen Waſſers zu erzielen und hiedurch die kleinen Kruſter zu ernähren, erwies ſich als ganz undurchführbar. Richtig it, daß viele Kruſter von mikroſkopiſchen Pflanzen leben, aber das Optimum ihrer Lebensbedingungen fällt nicht mit dem Optimum für die Pflanzen zuſammen. 8 . % * > 5 212 In der Natur find die Krufter”) auch nur in gut durchſichtigem Waſſer; ferner ent— hielten alle ſeit Jahren für dieſe Weſen erprobt guten Aquarien, welche ich ſah, große Waſſer— pflanzen, aber durchaus durchſichtiges Waſſer. Späterhin verfuhr ich dann nach folgender Ueberlegung: Wenn eine Methode der künſtlichen Zucht kleiner Kruſter praktiſch brauchbar ſein ſoll, müſſen die zu verwendenden Materialien überall leicht, gleichmäßig und hinreichend billig beſchafft werden können. Soll die Zucht in beſonderen Behältern ſtattfinden, muß es leicht ſein, die Thiere rein abzufiſchen, um ſie den Fiſchen zuzuführen. Soll für die große Teichwirthſchaft ein wirklicher Nutzen reſultiren und das ganze keine Spielerei mit ungenügenden Mitteln ſein, muß das Verfahren in irgend einer Weiſe mit dem großen Teiche in Verbindung gebracht werden können. Folgende Verſuche führten mich zu dem, wie ich glaube, brauchbaren Verfahren. Wenn man in zwei Gläſer von etwa 10 Liter Waſſerinhalt je 100 gr friſchen Kuh— dünger ohne Streuſtroh derart hineingibt, daß in dem einen Glaſe der Dünger ſich ganz vertheilen kann, während die 100 gr des anderen Glaſes ſich in einem kleinen Becherglaſe befinden, welches durch ein Drahtnetz zugebunden iſt, ſo bemerkt man beſonders bei wärmerer Witterung, daß in dem erſten Glaſe alsbald eine heftige Zerſetzung eintritt. Es bilden ſich dicke Häute von Bakterien, die Flüſſigkeit wird hellbraun und riecht intenſiv nach Moſchus und Ammoniak. Bei den angegebenen Verhältniſſen können ſich bei nicht zu großer Hitze Cypris und auch Daphnia in dieſer ſtinkenden Jauche halten und jogar vermehren. Das zweite Glas, in welchem der Kuhdünger im Becherglaſe eingeſchloſſen iſt, hat dagegen faſt gar keinen Geruch. Durch die im Kuhdünger ſtattfindende Gasbildung ſteigt das Glas meiſt bald mit dem Boden nach oben an die Oberfläche des Waſſers, welche ſich mit einer aus zahlloſen Bakterien und Infuſorien beſtehenden Haut bedeckt. Die Außenfläche des Becher— glaſes ſowie der Boden des ganzen Gefäßes ſind bald mit einem weißen Schleim, der ebenfalls aus Bakterien und Infuſorien beſteht, überzogen. In einem ſolchen Glaſe ver— mehren ſich Daphnia, Cypris, Cyclops und noch viele andere kleine Kruſter ganz aus— gezeichnet. Das Drahtnetz, welches den Kuhdünger verhindert, ſich mit dem Waſſer zu miſchen, iſt immer dicht beſetzt von Nahrung an der Quelle ſuchenden kleinen Kruſtern Da im Uebrigen das Waſſer faſt klar bleibt, kann man die Thierchen leicht rein abfangen und überzeugt ſich bald von der ungeheueren Produktivität der Anlage. In letzter Zeit habe ich den Gammarus pulex im Endenicher Bache bei Bonn in großer Menge zwiſchen alten im Bache liegenden Ziegelſteinen und halb faulem Reiſig ge— funden, ohne daß weder im Waſſer noch im Schlamm chlorophyllhaltige Zellen zu finden waren. Das Waſſer des Baches war aber trübe, weil der Unrath mehrerer Ortſchaften hineinfließt. Auch dieſer relativ große Krebs gedeiht ganz vorzüglich in den mit Kuhdünger wie oben beſchrieben beſchickten Aquarien, wenn man etwas trockenes Reiſig hineingibt. Es findet unter dem Einfluße von Waſſer und Wärme eine großartige Weiter- entwickelung der im Kuhdünger vorhandenen zahlloſen Mikroorganismen ſtatt, welche die unverdauten Theile des Düngers verzehren und ihrerſeits den kleinen Kruſtern zur Nahrung dienen. Füttert man hiermit kleine Karpfen oder Goldfiſche, wie ich dieſes längere Zeit durchführte, hat man eine glatte Verwandelung von Kuhdünger in Fiſchfleiſch, faſt ohne Beihülfe von Pflanzen. Für die Praxis wird es je nach den örtlichen Verhältniſſen leicht ſein, in großem Maßſtabe dieſen Umwandlungsprozeß von Kuhdünger in Fiſchfleiſch zu bewerkſtelligen. Am beſten dürfte wohl fein, auf den Ufern des Teiches lange, ſchmale, etwa 1 m breite, höchſtens 25 cm tiefe Gräben anzulegen, welche mit dem Teich durch zahlreiche enge Gräben in Verbindung ſtehen. In dieſe Gräben müßte dann der Kuhdünger in durchlöcher— ten Kiſten oder großen Blumentöpfen vor den Strahlen der Sonne geſchützt, hineingebracht werden. Die ſtärkere Erwärmung des flachen, ſtehenden Waſſers durch die Sonne und der Gehalt an Düngſtoffen werden große Mengen Infuſorien und Kruſter erzielen, welche auch durch die Schwankungen des Waſſerſtandes in den Teich gelangen werden. Durch künſtliche Anſtauung kann in manchen Fällen wohl das Waſſer der Zuchtgräben ſchnell, beladen mit ) Anm. d. Red.: Nicht alle, man findet verjchtedene Arten maſſenhaft in ſchmutzigſtem Lehmwaſſer. Fiſchnahrung in den Teich entleert werden. Wenn nun die Ufer des Teiches möglichſt flach ſind, ſo werden auf dieſer Fläche die Düngſtoffe ſich ablagern und das für die Zucht der kleinen Kruſter gute Terrain vergrößern und den eigentlichen Futterplatz für die jungen Fiſche bilden. Beſonders empfindlich ſind alle die in Frage kommenden Weſen gegen Licht. Alte Ziegelſteine, Reiſig, Blätter u. dergl. müſſen ſowohl in den Zuchtgräben als auf den Ufern ſein, damit die Thiere den nöthigen Schutz finden. Ueppiges Wachsthum von Waſſerpflanzen, ſpeziell der Waſſerlinſe iſt zu bekämpfen, weil zeitweiſe durch dieſe Pflanzen dem Waſſer zu viel Nährſtoffe entzogen werden, d. h. in den Pflanzen in einer Form aufgeſpeichert werden, in der die uns intereſſirenden Thiere dieſelben nicht verzehren können. Im Winter müſſen die Zuchtgräben womöglich trocken ſein und gut durchfrieren. Die im Schlamme liegenden Wintereier der kleinen Cruſter entwickeln ſich dann im Frühjahre beſſer und zahlreicher, als wenn ſie den Winter unter Waſſer verbrachten. Die Gründe für dieſes eigenthümliche Verhalten feſtzuſtellen, dürfte ſehr intereſſant, aber auch ſehr ſchwierig ſein. Den Schlamm mehrerer Aquarien habe ich im vorigen Herbſt in einer offenen Kiſte der Sonne, dem Regen und dem Froſte ausgeſetzt, indem ich die Kiſte in einer Dachrinne meines Hauſes aufſtellte. Als ich Anfangs März dann Proben in Gläſer mit ausgekochtem Waſſerleitungswaſſer in meine geheizte Stube ſtellte, entwickelten ſich in 3 Wochen zahlreiche Cypris, Daphnien und mikroskopiſche Räderthiere, ſpeziell Hydatina senta, und Infuſorien. Jedenfalls haben die betreffenden Eier mehrfach 10“ unter Null ausgehalten. Ende Mai habe ich nochmals mehrere Portionen desſelben, bis dahin lufttrockenen Schlammes in aus— gekochtes Waſſer gegeben und nach 14 Tagen waren wieder zahlreiche Cruſter entwickelt. Um keine unrichtigen Vorſtellungen hervorzurufen, ſei nur hinſichtlich des Trocknens der Eier bemerkt, daß dieſelben einer Trocknung über Schwefelſäure und Phosphorſäureanhydrid nicht Widerſtand leiſten, ſondern alle abſtarben. Ich bemerke dieſes, weil man vielfach lieſt, daß die Eier niederer Thiere im völlig trockenen Schlamme der Tümpel ein oder mehrere Jahre aushalten. Selbſt der durch Sonnenbrand geriſſene Schlamm enthält ſtets noch mehrere Prozent Waſſer und wird derſelbe nur durch eine Temperatur von 150° zur Gewichts— onſtanz gebracht. Abgeſehen von Thau und Regen kommt demnach ein Aus— rocknen der Eier in der Natur überhaupt nicht vor. Durch beſondere Ver— ſuche habe ich mich an Weinbergſchnecken überzeugt, daß ihre lebendige Leibesſubſtanz unter gewöhnlichen Verhältniſſen, ſelbſt in geheizter Stube, auch in Jahresfriſt nicht trocken wird, überhaupt nur in künſtlich getrockneter Luft Waſſer bis zum Tode des Thieres verliert und dieſer erfolgt eher als bis alles Waſſer abgegeben iſt. Während der froſtfreien Jahreszeit werden die durch langſame Zerſetzung organiſcher Subſtanzen am Boden der Gewäſſer zu nächſt ſich bildenden giftigen Subſtanzen durch das Pflanzenleben zerſtört. Im Winter, wo dieſes oft längere Zeit nicht ſtattfindet, werden leicht durch die Anhäufung dieſer Gifte die Waſſerthiere und auch die Eier der niederen Thiere gefährdet. Halb zerſetzte organiſche Sub— ſtanzen werden durch ein Durchfrieren ſpäter nur noch leichter zergehen. Austrocknen und Durchfrieren des Schlammes iſt daher nur nützlich. II. Entwicklung der Aale. Während es bisher noch nicht gelungen iſt, die wichtigſten Vorgänge in der Fort— pflanzungsgeſchichte unſeres Flußaales, ſo z. B. die Reifung der Geſchlechtsprodukte, die Ei— ablage, die Befruchtung, die erſten Theilungsvorgänge der Eier ꝛc. zu beobachten, find neuerdings über die Entwicklungsgeſchichte der naheverwandten Meeraale einige intereſſante Beobachtungen gemacht, worüber wir unſeren Leſern kurzen Bericht erſtatten wollen. Auch über die Fortpflanzung der Meerale weiß man bisher verhältnißmäßig wenig, in— deſſen doch ſchon einiges mehr, als beim Flußaale. Während man von dem Letzteren reife befruchtungsfähige Eier und beweglichen, fließenden Samen immer noch nicht hat beobachten können, iſt man beim Meeraal inſofern bereits einen Schritt weiter gekommen, als ja bereits im Jahre 1880 Hermes reife, bewegliche Saamenelemente im Hoden des Meeraales auf— fand. Neuerdings iſt es nun Cunningham gelungen, an 34 Exemplaren des gemeinen Meeraales (Conger vulgaris) im Aquarium bei 5 Weibchen und 3 Männchen verſchiedene en Grade der Reife zu beobachten. Den Männchen konnte etwas Milch abgeftrichen werden und die Weibchen gaben zu wiederholten Malen einige wenige Eier her, wobei aber meiſt Blut und Gewebeſtücke abgingen. Aus dem letzten Umſtande geht zwar hervor, daß die Eier noch nicht ganz vollſtändig reif geweſen waren — ſie blieben auch unbefruchtbar —, fie waren aber dem Reifeſtadium ſehr nahegekommen. Zu einer normalen Ablage der Geſchlechtsprodukte kam es im Aquarium freilich niemals, ſondern die Meeraale ſtarben, wenn ſie zur Reife gelangt waren, ab, obwohl ſie ſonſt im Aquarium außerordentlich zählebig und widerſtands— fähig ſind. Die Bedingungen, unter welchen das Laichgeſchäft der Aale vor ſich geht, müſſen daher offenbar ganz eigenartige ſein, ſodaß ſie in einem Aquarium nicht nachgeahmt werden können. Mit der weiter fortſchreitenden Reife der Geſchlechtsprodukte zeigten ſich beim Meer— aale ſehr auffallende Veränderungen in der ganzen Lebensweiſe und in dem Aufbau des Körpers. Schon Monate lang vor der Reife hatten die Thiere keine Nahrung zu ſich ge— nommen und der Darm zeigte in Folge deſſen Anzeichen eines beginnenden Verfalles. Ebenſo wurden die Knochen, namentlich am Kopf, immer ärmer an Kalkſalzen, ſodaß ſie allmählig vollkommen butterweich waren. Cunningham zieht aus dieſen Vorgängen, von welchen er annimmt, daß ſie auch normaler Weiſe in der freien Natur vorkommen, den Schluß, daß die Meeraale in Folge des Laichgeſchäftes ſämmtlich abſterben. Bekanntlich hat man ja auch vom Flußaal ganz dasſelbe behauptet, ohne indeſſen eine direkte beſtätigende Beobachtung dafür beibringen zu können. Man begründete dieſe Beobachtung ſtets nur damit, daß man von den Schaaren meerwärts zum Laichen wandernder Aalweibchen keine größere Menge derſelben jemals zurückkehren ſah. Indeſſen iſt dieſe Begründung keineswegs einwurfsfrei. Denn einmal wäre es ſehr wohl möglich, daß die abgelaichten Aalweibchen auf ihrer Rückkehr in's ſüße Waſſer nicht gruppen- oder heerdenweiſe ſtromaufwärts wandern, ſondern daß ſie vielleicht nur vereinzelt ziehen und daher unter der Menge der alljährlich zurückbleibenden, weiblichen Aale der Aufmerkſamkeit entgangen ſind; andererſeit erinnern wir daran, daß neuerdings von Bux— baum im Main in der Nähe von Raunheim ein Zug ſtromaufwärts wandernder Aale beob— achtet wurde, deren Hauptmaſſe man wohl für zweijährige Montée halten mußte, unter denen aber eine beträchtliche Zahl meterlanger Aale ſich befanden, welche möglicherweiſe aus dem Meere zurückkehrende Aalweibchen ſein konnten. Leider wurde eine nähere Unterſuchung gerade dieſer großen Exemplare verſäumt, ſodaß ein abſchließendes Urtheil hierüber nicht möglich iſt. Wie dem aber auch ſein mag, jedenfalls iſt die Behauptung, daß die Flußaale in Folge des Laichgeſchäftes abſterben, zur Zeit noch eine unbewieſene Hypotheſe, obwohl dagegen keine prinzipiellen Einwendungen erhoben werden ſollen, da ja bekanntlich bei den Neunaugen der Tod eine natürliche Folge des Laichgeſchäftes iſt. Sehr viel weniger triftige Einwendungen laſſen ſich gegen die Behauptung Cunningham's geltend machen, daß die Meeraale nach der Ablage ihrer Geſchlechtsprodukte eines phyſiologiſchen Todes ſterben. Denn wenn in Folge der Geſchlechtsreife ſo eingreifende Veränderungen in dem Organismus der Meeraale auftreten, wie ein Verfall des Darmkanales und ein Erweichen des ganzen Knochengerüſtes, ſo erſcheint es ſchwer begreiflich, wie derartige Thiere im Kampf um's Daſein noch beſtehen ſollen; viel wahrſcheinlicher iſt dagegen die Annahme, daß derartig veränderte Thiere dem Tode verfallen ſind. Man hat allerdings Cunningham den Einwurf gemacht, daß die tiefgreifenden Veränderungen, welche die reifenden Meeresaale im Aquarium zeigten, auch auf den Aufenthalt im Aquarium zurückgeführt werden könnten und in der freien Natur nicht einzutreten brauchten. Indeſſen dann müßte man erwarten, daß auch Meeraale, welche ſonſt im Aquarium ge- halten werden, ähnliche Erſcheinungen aufweiſen, was aber bekanntlich nicht der Fall iſt. Vielmehr treten die erwähnten Rückbildungen nur bei der Laichreife auf und müſſen daher als Begleit- oder Folgeerſcheinungen derſelben betrachtet werden. Obwohl wir daher im Allgemeinen der Anſicht Cunningham's beiſtimmen, daß in der That beim Meeral ähnlich wie bei den Neunaugen der Tod der Mutterthiere nach Ablage der Geſchlechtsprodukte eintritt, ſo ſind wir doch weit entfernt davon, dieſe Anſicht als geradezu bewieſen zu betrachten. Aus der Entwicklungsgeſchichte des Meeraales iſt neuerdings eine weitere intereſſante Beobachtung gemacht worden. Die Italiener Graſſi und Calandruccio haben vor kurzem feſtſtellen können, daß gewiſſe, bisher als beſondere Arten einer eigenen Gattung . ²˙ : ²˙w iI SUETI ITI 215 Leptocephalus zugetheilte, bandförmige, durchſichtige Fiſchchen mit vollkommen farbloſem Blut zu ganz beſtimmten Arten von Meeraalen gehören. So hat ſich z. B. herausgeſtellt, daß der bisher als Leptocephalus morrisii beſchriebene Fiſch nichts weiter als die Larve oder ein Jugendzuſtand vom gemeinen Meeraal (Conger vulg.) darſtellt. Ebenſo iſt Lept. diaphanus die Larve vom Congromuracna balearica, Lept. Köllickeri die Larve von Congromuraena mystax und Lept. Kefersteini die Larve von Ophichthys serpens. Zwar hatte ſchon im Jahre 1886 ein franzöſiſcher Forſcher Yves Delage beobachtet, daß ein durchſichtiger Leptocephalus ſich im Aquarium in einen richtigen Meeraal verwandelte. Allein man war trotz dieſer Beobachtung doch nicht zu der Anſicht gelangt, daß auch in der Natur die Meeraale normaler Weiſe ein von ihrem definitiven Zuſtande abweichendes Larvenſtadium durchlaufen müßten, vielmehr ſprach einer unſerer beſten Ichthyologen, Profeſſor Günther in London, die Meinung aus, daß die eigenthümlichen Leptocephaliden zwar von Meeraalen abſtammten, ſich jedoch nicht wieder zu einem Meeraal zurückverwandelten, ſondern nur da— durch, daß ſie zufällig auf die hohe See verſchlagen und dort zu leben gezwungen wurden, eine den eigenartigen Verhältniſſen der Hochſee entſprechende, abweichende Körperform ange— nommen haben. Dieſe Anſicht iſt nun definitiv als irrthümlich nachgewieſen. ER: III. Denkmal für Dr. Friedrich von Behr f. Am 21. Anguſt 1892 findet in Reichenau die Enthüllungsfeier eines Denkmals für den verſtorbenen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Kammerherrn Dr. Friedrich Felir von Behr ſtatt. Zu dieſer Feier ladet das Ehrenmitglied des Fiſcherei-Vereins auf der Inſel Reichenau, Herr Eberhard Graf Zeppelin alle Verehrer des zu Feiernden ein im Namen des genannten Vereines, welcher in dankbarer Erinnerung an den verſtor— benen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines und die Verdienſte, welche ſich derſelbe insbeſondere auch um die Bodenſeefiſcherei erworben hat, unter der vielhundertjährigen, ehr— würdigen Linde unweit des alten Reichenauer Kloſters, einem Lieblingsplätzchen des verehrten Verſtorbenen, einen Gedenkſtein errichtet hat. Die Feier, zu welcher Sr. kgl. Hoheit der Großherzog von Baden ſein Erſcheinen in ſichere Ausſicht geſtellt hat, wird auch dadurch eine beſondere örtliche Eigenthümlichkeit haben, daß bei dieſem Anlaß die Reichenauer Bürgercompagnie ausrückt. Unter allen badiſchen Ge— meinden hat nämlich neben Sigglingen am Ueberlinger See nur noch Reichenau durch treues Feſthalten an dem angeſtammten Landesfürſten im Jahre 1849 ſich das Vorrecht bewahrt, eine eigene Bürgergarde halten zu dürfen. Dieſelbe iſt denn auch der große Stolz der Reichenauer. Wie in dem nachfolgenden Programme erwähnt iſt, wird mit der Gedenkfeier für Herrn von Behr auch eine Ausſtellung der im Unterſee vorkommenden Fiſcharten in le— bendem Zuſtande und der zu ihrem Fang verwendeten Geräthe verbunden ſein. Das Programm für die Enthüllungsfeier hat folgenden Wortlaut: 1. Ankündigung des Feſtes durch Böllerſchüſſe. 2. Um 9 Uhr Feſtgottesdienſt aller 3 Pfarreien im Münſter. 3. Um 10 Uhr Sammlung der geladenen Vereine und Feſtgäſte im Rathhauſe. Begrüßung derſelben. 4. Gelegenheit zum Beſuche der Fiſchereiausſtellung. 5. Mittageſſen (wer ein ſolches wünſcht, wolle ſich beim Vorſtande Theodor Beck! per Poſtkarte anmelden). 6. Aufſtellung der Bürgercompagnie mit Muſik, des Militär- und Geſangvereines und der geladenen Gäſte zum Empfange Sr. kgl. Hoheit des Großherzogs. 7. Sammlung der Feſttheilnehmer beim Feſtplatz und Vortrag eines Liedes durch den Geſangverein Badenia. 8. Feſtrede durch Sr. Hochgeb. Hern Grafen Zeppelin. 9. Enthüllung des Denkſteins und Uebergabe desſelben durch den Vorſtand des Fiſcherei-Vereines an die Gemeinde. 10. Uebernahme des Denkſteins durch Herrn Bürgermeiſter Koch. 216 — — — 11. Während der Beſichtigung der Fiſchereiausſtellung durch die höchſten Herrſchaften, Aufſtellung des Feſtzuges. 12. Feſtzug. 13. Verabſchiedung der höchſten Herrſchaften. 14. Bankett unter Mitwirkung der Muſik, der Bürgercompagnie und des Geſangvereins. Für die namentlich im Hinblick auf den kurz darauf in Friedrichshafen ſtattfindenden Deutſchen Fiſchereitag vorausſichtlich ſehr zahlreichen Theilnehmer an der Feier ſei noch be— ſonders darauf hingewieſen, daß es aus örtlichen Rückſichten ſehr im Intereſſe der Feſt— theilnehmer gelegen iſt, ihre Beſtellungen für Mittagstiſch beziehungsweiſe auch Nachtquartier womöglich bis Sonntag den 14. ds. Mts. bei dem Vorſtande des Reichenauer Fiſcherei— Vereines, Herrn Theodor Beck, unmittelbar zu machen, welcher gerne auch ſonſt etwa gewünſchte weitere Auskunft geben wird. IV. Der IV. Deutſche Jiſchereitag am Vodenſee. Wiederholt machen wir darauf aufmerkſam, daß am 26. Auguſt Vormittags 8 Uhr die Verhandlungen des Deutſchen Fiſchereitages in Friedrichshafen beginnen werden. Da beſondere Einladungen hiezu nicht ergangen ſind, ſondern nur eine generelle Einladung im Circular Nr. II, 1892, des Deutſchen Fiſcherei-Vereins erfolgte, ſo hat Jeder, der ſich für die Fiſcherei intereſſirt, zu den öffentlichen Verhandlungen Zutritt. Bei der Wichtigkeit der zur Beſprechung kommenden Gegenſtände (cf. Nr. 17 der A. F.-Z.) und der Bedeutung, welche den Beſchlüſſen des Deutſchen Fiſchereitages zukommt, liegt es im eigenſten Intereſſe namentlich aller an der Fiſcherei und Fiſchzucht unmittelbar betheiligter Kreiſe, möglichſt zahl— reich in Friedrichshafen zu erſcheinen. V. Vereinsnachrichten. Weſtdeutſcher Fiſcherei⸗Verband. Programm für die zu Worms im Feſthaus ſtattfindende VIII. ordentliche Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes. Freitag, den 2. September 1892, Abends von 6 Uhr ab: Empfang der Gäſte und Vorbeſprechung. Sonnabend, den 3. September 1892, Vormittags 10 Uhr: Generalverſammlung. Tages⸗ Ordnung: 1. Jahresbericht des Vorſitzenden und Rechnungsablage. 2. Berichte der Verbandsmitglieder über die Thätigkeit im Jahre 1891. 3. Wahl des Vorſitzenden und Stellvertreters, ſowie des Ortes der Generalverſammlung für 1893. 4. Erhaltung und Verbeſſerung der Laichplätze beim Strombau. 5. Zucht der Sommerlaicher. Flußbrutanſtalten. 6. Beſetzung unſerer Ströme mit Fiſchbrut. 7. Heranbildung von Fiſcherei-Sachverſtändigen und Wanderlehrern. 8. Bericht und Beſprechung über den IV. Deutſchen Fiſchereitag und die Fiſchzüchter— Konferenz in Friedrichshafen. 9. Adjazentenfiſcherei. 10. Reihervertilgung. 11. Fiſcheret und Waſſerrecht. 12. Sonſtige Anträge und Anregungen. Zum Beſuche der Generverſammlung ladet ergebenſt ein Nienburg (Weſer), Ende Juli 1892. Adickes, Amtsgerichtsrath, z. Z. Vorſitzender. Nach Schluß der Verhandlungen: Gemeinſchaftliches Mittageſſen. Abends: Geſellige Vereinigung und Konzert im Feſthausgarten. Sonntag, 4. September 1892: Ausflug nach Schmittshauſen a / Rh. Rheiniſcher Fiſcherei⸗Verein. Die Hauptverſammlung des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins wurde am 6. Auguft in Bonn unter zahlreicher Betheiligung im Hotel Kley abgehalten. Der Vorſitzende, Geh. Medicinalrath Dr. Frhr. v. la Valette St. George gedachte zunächſt mit warmen Worten der Verluſte, die der Verein im vergangenen Jahre erlitten hatte durch das Hinſcheiden ſeines um die deutſche Fiſchzucht ſo hochverdienten Ehren— mitgliedes, des Kammerherrn Dr. Friedrich v. Behr auf Schmoldow, und des trefflichen unermüdlichen Förderers des Fiſchereiweſens in der Rheinprovinz, des königl. Strom- und Fiſchmeiſters Eduard von 217 — menn Winterſtein. Der Jahresbericht pro 1891/92, welcher zugleich im Druck fertig vorlag, bekundet ein erfreu— liches Wachſen der Zahl der Mitglieder; 92 ſind neu eingetreten. Dadurch iſt die Geſammtzahl auf 307 geſtiegen. Die Einnahme des Vereins bezifferte ſich auf 2619.67 AM Die Ausgaben überſtiegen die Einnahmen um 65.42 / Für 148 erlegte Fiſchottern wurden gegen Einlieferung der Schnauzen 444 , für 231 erlegte Fiſchreiher und einen Fiſchadler 430 ¼ an Prämien, und für erfolgreiche Anzeigen von Fiſchfrevlern 515 „ an 28 Perſonen ausgegeben. Mehrfach prämiirten oder durch die Ortsbehörde beſonders empfohlenen Perſonen wurden 19 Ottereiſen angewieſen im Betrage von 171 M. Wie in den Vorjahren hielt der Vorſitzende Vorträge über die Naturgeſchichte der Fiſche und ihre Zucht, verbunden mit Demonſtrationen in der Brutanſtalt des Anatomiſchen Inſtituts zu Poppelsdorf. Den Vereinsmitgliedern wurden für 153.60 * Fiſchbrut- und Transport-Apparate beſchafft und eine Summe von 190 &. als Beihülfe zur Errichtung von drei Brutanſtalten hergegeben. Außerdem kamen Brutkaſten und 15000 Forelleneier zur Vertheilung an Mitglieder des Vereins. In das Aquarium des Anatomiſchen Inſtituts zu Poppelsdorf wurden durch die Siegfiſcher Gebr. Werner 36000 Stück und als Geſchenk der Bergheimer Fiſcherei-Bruderſchaft 66000 Stück gut befruchteter Lachseier ein— geliefert. Die hiervon gewonnenen jungen Lachſe ſind Ende Mai und Anfang Juni in die Agger ein— geſetzt worden auf der Strecke zwiſchen Siegburg und Overath. Daß die Lachsbrut dort vortrefflich gedeiht, beweiſen die Erfahrungen der Vorjahre. Auch die untere Sieg wurde mit 70—80 000 jungen Lachſen beſetzt, welche Fabrikbeſitzer Hanſen in Siegburg in ſeiner dortigen Brutanſtalt aus 100000 Stück von dem Fiſchereibeſitzer Scherpich gelieferten Eiern erbrütet hatte. Unter der Leitung des Ver— treters des Vorſitzenden, des kgl. Bauraths und Oberfiſchmeiſters Treplin in Trier, hat die Zucht der Salmoniden im dortigen Regierungsbezirk einen ganz bedeutenden Erfolg aufzuweiſen. Es wurden dort, in den 3 Zentral- und 12 Zweigbrutanſtalten, erbrütet 1215 000 Yachje und 188 000 Forellen. Auch von andern Vereinsmitgliedern gingen dem Verein Berichte zu, welche beweiſen, daß das Intereſſe an der Hebung der Fiſchzucht im Rheinlande in erfreulichem Aufſchwung begriffen iſt. Der k. Rentmeiſter Kunz in Dierdorf war in der Lage, 80000 Stück ausgebrüteter Forelleneier an die kleineren Brutanſtalten des Weſterwaldes, der Eifel und des Hunsrück abzugeben, und ſetzte 30000 Stück Forellenbrut in die Bäche des Weſterwaldes aus. Lehrer Schumacher in Kruft hat 27000 Stück Forelleneier ausge— brütet und die Brut nebſt 5000 jungen Aalen den Gewäſſern des Kreiſes Mayen einverleibt. In Folge der Anregung dieſes Herrn ſoll im Kreis Mayen ein neuer Fiſcherei-Verein gegründet werden. In gleich verdienſtvoller Weiſe hat Lehrer Pfahl in Oberwinter umfaſſende Teichanlagen im Berndorfer Thale ausgeführt, denen ſich eine neue Brutanſtalt zugeſellen wird. Eine ganze Reihe kleinerer Vereine iſt mit dem Rheiniſchen Fiſcherei-Verein in regen Verkehr getreten zu gemeinſamem Wirken. Intereſſante Mittheilungen haben einzelne Mitglieder dem Vereine zugehen laſſen: ſo der Gemeinde-Oberförſter v. Laſſaulx in Adenau über die leider noch ſehr darniederliegenden Fiſcherei-Verhältniſſe an der Ahr, Herr Schumacher-Kruft: Zur Hebung der Fiſchzucht im Kreiſe Mayen, und einer der verdienteſten Otterjäger Wilhelm Hartmann eine Abhandlung über den Fiſchotterfang. In dieſem Jahre iſt ein längſt gehegter Plan des Vereinsvorſtandes zuſtande gekommen: Die Anſtellung eines Technikers, deſſen Aufgabe darin beſtehen ſoll, durch Ermittlungen an Ort und Stelle, Anfertigung von Plänen zu Teichanlagen ſowie durch Belehrung über Nutzbarmachung und Beſetzung von Waſſerläufen aller Art die Zwecke des Vereins zu fördern. Da die Vereinsmittel zur Anſtellung einer ſolchen Perſönlichkeit nicht ausreichten, ſo wurde die Beihülfe der Provinz und der Landkreiſe in Anſpruch genommen und es ermöglicht, vom 1. April d. J. den Kulturtechniker Petry als Wanderlehrer anzuſtellen. Nach Er— ſtattung des Jahresberichts durch den Vorſitzenden hielt Privatdocent Dr. Kochs einen lehrreichen und für die praktiſche Fiſchzucht wichtigen Vortrag über ſeine Verſuche zur künſtlichen Vermehrung kleiner Cruſtaceen und neue Beobachtungen über die Wirkung ſtarker Kälte auf Waſſerthiere. Den Vortrag über die Vermehrung der Cruſtaceen theilen wir in dieſer Nummer an erſter Stelle unſeren Leſern mit. Ein Schreiben des Direktor Frömbling, betreffend die Verwendung des Flußwaſſers zur Flachs— röſtung wurde eingehend erörtert. Dem Antrage des Oberamtsrichters Wolff zu Birkenfeld, welcher den Anſchluß der dortigen Fiſcherei-Intereſſenten an den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein bezweckte, wurde allſeitig zugeſtimmt. Nach Erledigung der geſchäftlichen Mittheilungen vereinigten ſich die Anweſenden zum fröhlichen Mahle. Er Fi ; Fiſchſchutz⸗Verein in Köln. Dem Jahresberichte des Fiſcherei-Vereins in Köln pro 1891/92, welcher von dem Vorſitzenden Herrn Arno Garthe erſtattet iſt, entnehmen wir nachſtehende Angaben. Die Mitgliederzahl, welche am 1. Januar 1891, unter Einrechnung von 19 Ehrenmitgliedern, 372 Köpfe betrug, vermehrte ſich im Laufe des Jahres um 106 neue Beitrittserklärungen. Nach Ab— gang von 54 Mitgliedern ſchloß das vergangene Jahr mit einem Reſtbeſtande von 424 Mitgliedern, d. h. immerhin noch mit einem Zuwachs von 52 Mitgliedern, ab. Die lobenswerthen Bemühungen des Vorſtandes ſowie einzelner wackerer Mitglieder, in befreundeten Kreiſen das Intereſſe für den Auf— ſchwung der Fiſcherei zu wecken reſp. neue Mitglieder zu erwerben, wird dem Vereine nach und nach die Möglichkeit bieten, die benöthigten Geldmittel aus eigener Kraftanſtrengung ſo zu vermehren, daß entſprechend Größeres geleiſtet werden kann und der oft in den Monatsſitzungen zum Ausdrucke ge— kommene Schmerz über ungleiche Vertheilung der Staatsbeihülfen weniger bitter empfunden wird. Die Monatsverſammlungen fanden ſatzungsgemäß regelmäßig ſtatt, während die Erledigung der im Verhältniß der wachſenden Mitgliederzahl ſich ungemein ausdehnenden laufenden Fragen öftere Zuſammenkünfte des Vorſtandes nöthig erſcheinen ließen, der ſich in der Regel allwöchentlich im Vereinslolale verſammelte. Zum Oefteren mußte gegen mäßiges Honorar vorübergehende Hülfsarbeit 218 — — in Anſpruch genommen werden, da die Berufsthätigkeit der einzelnen Vorſtandsmitglieder denſelben nur ausnahmsweiſe geſtattete, ſich an der flotten Erledigung der nicht unbedeutenden Korreſpondenz, der geregelten Buchführung und des Kaſſenweſens zu betheiligen. Der Vorſtand beſteht aus den Herren: Fink, Oberregierungsrath, Ehrenpräſident. Arno Garthe, Kaufmann, Vorſitzender. Karl Oſthof, Geſchäftsführer, ſtellvertretender Vorſitzender. E. Schönrock, Betriebsſekretär; C. Lauer, Eiſenbahnſekretär, Schriftführer. Max Garthe, Kauf⸗ mann, Sekretär und Rendant. C. Schott, Ingenieur und J. Honnerbach, Kaufman, Beiſitzer. Da in den von dem Vereine bewirthſchafteten und bisher mit Karpfen beſetzten Teichen zu Fiſchenich ſich Hechte eingeſchlichen hatten, welche die ganze Karpfenbrut vernichteten, ſo wurde der Vorſtand dadurch veranlaßt, von weiteren, die Karpfenzucht betreffenden Verſuchen abzuſtehen, dagegen die Zucht von Flußbarſchen in beſagtem Teiche in Angriff zu nehmen und die Aufzucht von jungen Aalen fortzuſetzen. Für k erlegte Ottern und Fiſchreiher wurden 77 , an pflichttreue Beamte überdieß noch 40 A. als Prämie bezahlt. Im Frühjahre wurden 72000 Stück embryonirte Bachforelleneier bezogen und parthienweiſe theils in kleineren Bruthäuschen einzelner Mitglieder, theils in der Brutanſtalt des Fiſchermeiſters Odendahl zu Hauſermühle bei Seelſcheid ohne beſondere Verluſte zum Ausbrüten gebracht. Das Einſetzen der jungen Brut in fiſcharme Bäche der Regierungsbezirke Köln, Düſſeldorf, Aachen, Coblenz und Trier, wobei der Regierungsbezirk Köln beſonders begünſtigt wurde, geſchah größtentheils unter perſönlicher Begleitung von Mitgliedern des Vereins oder der Empfänger und überall wurden die Einſatzpunkte in den oberen Quellengebieten oder da gewählt, wo kleinere Rinnſale dem Mutterbache zufließen. Die iſchbeſtände in den Rheinlanden, welche unter dem Einfluſſe der längeren Froſtperiode 1890/91 ſtellenweiſe arg gelitten hatten, haben ſich im Laufe des Jahres ſo ziemlich wieder gehoben. Nicht ſelten brachten die Sportfiſcher gute Beute mit nach Hauſe. Ungleich ungünſtiger waren die Reſultate des Fanges im Rheine, während die des Lachsfanges ſich gegen das Vorjahr etwas ergiebiger erwieſen. Ueber die ruhende Zanderfrage liefen ſehr erfreuliche Berichte ein, und ſoll die gedeih— liche Fortentwicklung und Einbürgerung dieſes ſchätzenswerthen Edelfiſches nach Mittheilungen von Bonn, Coblenz, vom Oberrhein, Neckar und Main als geſichert zu betrachten ſein. Nachdem die Krebspeſt als vorübergegangen und beſeitigt betrachtet werden kann, iſt der junge Nachwuchs ſtellenweiſe in recht erfreulicher Entwickelung begriffen. Es kann daher den Fiſchzuchtanſtalten die Aufzucht und Pflege dieſer koſtbaren Kruſtenthiere nur aufs angelegentlichſte empfohlen werden. Die übrigen gangbaren Fiſche im Rheine, wie Barben, Hechte, Barſche, Makrelen, Aale ꝛc. kamen ſeltener zu Markte wie im vorigen Jahre, weil, wie wiederholt von den Rheinfiſchern hervorgehoben wurde, die Verpachtungen und Ausſtellung von Fiſcherei-Erlaubnißſcheinen mit ſo vielen riguröſen Bedingungen und unverhältnißmäßigen Geldopfern verbunden iſt, daß man mancherſeits von der Ausübung der Fiſcherei in fiskaliſchen Gewäſſern habe Abſtand nehmen müſſen. Dagegen ſind die Preiſe der Seefiſche, welche ſeit Herbſt des Jahres waggonweiſe maſſenhaft von den Küſtenhäfen nach Köln geliefert wurden, bedeutend billiger und der Konſum iſt in Folge deſſen größer geworden. Die Fiſche kommen faſt täglich, aber unverpackt, hier an und ſtellen ſich pro Pfund auf durchſchnittlich etwa 10 Pfennig. Als ein wahrer Segen für das Volkswohl würde ſich die, Gründung einer ſoliden Aktiengeſellſchaft oder einer unter ſtädtiſcher Verwaltung ſtehenden Anſtalt erweiſen, welche mit dem Aufbau einer ausreichend geräumigen Fiſchhalle dem großen Publikum bequeme Gelegenheit böte, den Bedarf an Fiſchfleiſch zu decken. Die Rentabilität eines ſolchen Unternehmens würde, wie man nachweiſen kann, außer rage ſtehen. In Verfolg der in dem Jahresberichte pro 1890 näher bezeichneten Schädigungen der Fiſch— beſtände durch Verunreinigung der ewäſſer iſt zu erwähnen, daß umfangreiche Fiſchvergiftungen zwar nicht zur Kenntniß des Vorſtandes gelangt ſind, die Verunreinigung der Waſſerläufe durch induſtrielle Ctabliſſements jedoch auch nicht abgenommen haben. Die Vereinsbibliothek iſt wieder um einige ſchätzenswerthe Werke bereichert worden. Von der Berechtigung der leihweiſe unentgeldlichen Benutzung der Bücher, welche jedem Mitgliede zuſteht, iſt leider noch zu wenig Gebrauch gemacht worden. Im Hinblick auf die vielen an den Vereins— vorſtand gerichteten Fragen, welche durch das Studium der Literatur leicht erledigt werden könnten, iſt eine ausgiebigere Benützung der Bibliothek allen Mitgliedern ſehr zu empfehlen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereines bilanzirten mit 1556.98 M Weſtypreußiſcher Fiſcherei-Verein. Am Sonnabend, den 6. Auguſt 1892, Vormittags 10 Uhr, fand im Landeshauſe zu Danzig die eneralverſammlung des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins ſtatt. Es wurden folgende Gegenſtände verhandelt: 1. Wahl der Vorſtandsmitglieder. 2. Decharchirung der Jahresrechnung pro 1891/92. 3. Geſchäftsbericht und geſchäftliche Mitthetlungen. 4. Vorlegung des Rechenſchaftsabſchluſſes pro 1891/92. 5. Etatsberathung pro 1892/93. 6. Freie Beſprechung über hervorgetretene Mängel und Mißſtände bei der Verſendung von Zuchtfiſchen, Fiſchbrut, Krebſen u. |. w. Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet. f Derſelbe hält am 21. Auguſt er. in Hameln feine diesjährige Generalverſammlung ab. 219 Ausrottung der Uferpflanzen. Aus Baden ſchreibt man uns über die dort ausgeführten ſogenannten Flußkorrektionen folgendermaſſen: „Erlen, Weiden und ſonſtige Sträucher ſollen fortan nicht mehr an den Bachufern gepflanzt und überhaupt geduldet, beſtehende abgeholzt und ausgerottet werden, und was alles damit zuſammenhängt. Gegen ſolche Wirthſchaftslehre, ein Kind der Neuzeit, ſollte doch endlich energiſch Proteſt erhoben werden. Abgeſehen von der Vernichtung des landwirthſchaftlichen Reizes ganzer Gegenden, werden durch dieſe Ausholzungen, Korrektionen ꝛc. der Fiſchereiwirthſchaft anerkanntermaſſen erhebliche Schädigungen zugefügt. Bemerkenswerth iſt in dieſer Sache, daß ſich kein Menſch finden läßt, der einſieht, welcher Nutzen überhaupt durch dieſes Wirthſchaften erzielt werden ſoll. Wir beſitzen in Baden ein Fiſchereigeſetz, wie nicht wohl ein Staat ein beſſeres auf— weiſen kann. Wie ſtellen ſich nun die Herren Kulturinſpectoren zu dieſem, oder viel mehr: wie iſt deren Wirthſchaften an den Bachufern mit dem Fiſchereigeſetz und dem Streben zur Hebung der Fiſchzucht in Einklang zu bringen? — Bis jetzt iſt uns nicht gelungen bei der maßgebenden ländlichen Bevölkerung eine Aufklärung über den Nutzen, den dieſe Uferkorrektionen und was alles damit zuſammenhängt, bringen ſollen, zu erlangen; wir konnten nur ſtets hören, daß man ſich in der Sache dem polizeilich unterſtützten Zwang füge. In Nr. 21. der A. F.⸗Z. vom Jahr 1890 wurde von einem Bezirksamt, welches die Vernichtung der Uferpflanzen decretiert hatte, berichtet, daß dasſelbe in dieſen ſogenannten Correctionen eine „Präventivmaßregel gegen Ueberſchwemmungen“ ſehe. Wie damals ſchon die Wirkſamkeit dieſer Maßregeln bezweifelt und vor ihrer Nachahmung gewarnt wurde, ſo fragen wir auch heute, haben dieſe Maßregeln eine merkbare Abhilfe geſchaffen, haben ſie den Intereſſen der Landeskultur und des Uferſchutzes Dienſte geleiſtet? Wir glauben nach unſeren Beobachtungen dieſe Frage verneinen zu ſollen. Es wurde ſchon darauf hingewieſen, daß die Fiſcherei-Vereine gegen dieſe Wirthſchaft an den Bachufern, Schritte thun ſollten. In Baden haben wir nur den einen Badiſchen Landesfiſcherei-Verein, deſſen Aufgabe in dieſem Falle ſein müßte, den Proteſt zu erheben. Wir möchten den Wunſch ausſprechen, daß der Vor— ſtand dieſes Vereins ernſtlich dieſe Angelegenheit zu der ſeinigen mache. Keineswegs ſoll damit das Kind mit dem Bade ausgeſchüttet werden. Wirklichen Bedürfniſſen wurde auch in früheren Zeiten Rechnung getragen. Die Gemeindevorſtände, welche am beſten zu beurtheilen vermögen, wo ſolche Correktionen von Nöthen ſind, werden ihre Unterſtützung nicht vorenthalten. Durch die Beſeitigung der Kanalfiſcherei-Rechte an unſeren Forellenbächen wurde ein dunkler Punkt in der Fiſcherei-Pflege ausgemerzt, durch die neue Wirthſchaftslehre der Bach— ufercorrektionen ein viel dunkelerer und vielmal gefährlicherer, neu geſchaffen. R. Galiziſche Krebſe. Seitdem die deutſchen Krebsgewäſſer durch die Krebspeſt ihren alten Reichthum an Edelkrebſen zum großen Theile verloren haben und nur noch wenige Gewäſſer Krebſe produzieren, iſt der große Bedarf auf dem inländiſchen Markte mit einheimiſcher Waare lange nicht mehr zu decken, und in den großen Konſumzentren wie Berlin, München ꝛc. wird die reichliche Nachfrage nach Krebſen mit ausländiſchen Produkten, namentlich aus Galizien, gedeckt, von wo hauptſächlich aus Tarnow und Jaroslaw gewaltige Mengen Krebſe nach Deutſchland eingeführt werden. Dieſe Krebſe, welche im Handel kurzweg als galiziſche oder ruſſiſche Krebſe bezeichnet werden, unterſcheiden ſich ſehr auffallend von unſerem einheimiſchen Edelkrebs, dem Astacus fluviatilis. Die am meiſten in die Augen ſpringenden Merkmale der galiziſchen Krebſe find einmal die auffallend langen, dünnen und verhältnißmäßig muskel— ſchwachen Scheeren, anderſeits die weißgraue Färbung auf der Unterſeite der Scheeren, Beine und des Bauches, wogegen unſer einheimiſcher Krebs mit ſeinen an der Unterſeite intenſiv rothgefärbten Extremitäten erheblich abſticht. Neben dieſen, auf den erſten Blick in die Augen fallenden Unterſcheidungsmerkmalen gibt es noch eine Reihe weniger leicht bemerkbarer, aber doch konſtanter Merkmale. So gehen z. B. die Ränder des Stirnfortſatzes beim galiziſchen Krebs in fünf oder ſechs ſcharfe Dornen aus, während ſie bei unſerem gemeinen Flußkrebs glatt oder höchſtens ſchwach geſägt ſind. Auf Grund dieſer und anderer Charaktere hat man mit Recht den galiziſchen oder ruſſiſchen Krebs als eine beſondere Art von unſerem Krebs unterſchieden und demſelben den Namen Astacus leptodactylus (Krebs mit der dünnen Scheere) 220 _ beigelegt. In ihrer geographiſchen Verbreitung ſchließen ſich beide Krebsarten aus. Denn während der Edelkrebs (Astacus fluviatilis) hauptſächlich den Weſten und das Zentrum von Eurpa bewohnt, im Süden, ſo z. B. in Südſpanien, Mittel-Italien, Dalmatien, Griechenland und in der Türkei aber fehlt, und nach Oſten weſentlich nur in den zur Oſtſee fließenden Gewäſſern vorkommt, beſchränkt ſich die Verbreitung des galiziſchen Krebſes (Astacus leptodactylus) hauptſächlich auf die Zuflüße des Schwarzen und Aſow'ſchen Meeres; er bewohnt alſo die Gewäſſer des ſüdöſtlichen Europas, etwa von Podolien bis zum Ural hin. In dem oberen Laufe der Donau findet er ſich nicht vor. In den Grenzgebieten, in welchen beide Formen nebeneinander vorkommen, ſollen Kreuzungen nicht ſtattfinden und Zwiſchen— formen ſomit fehlen. Was den wirthſchaftlichen Werth dieſes auf unſeren Märkten jetzt ſo häufigen galiziſchen Krebſes anbetrifft, ſo ſteht derſelbe unſerem Edelkrebſe ganz entſchieden nach, da bei gleicher Körpergröße und Schwere das Fleiſch, namentlich in den Scheeren, an Maſſe viel geringer entwickelt iſt. Dabei ſtellen ſich in Folge des weiten Transportes die Preiſe ſo bedeutend, daß auf den Berliner und Münchener Märkten z. B. das Stück durchſchnittlich 20 — 25 8 zu ſtehen kommt. Von einer Verwendung des galiziſchen Krebſes zu Zuchtzwecken oder zum Beſetzen unſerer einheimiſchen Gewäſſer iſt ganz entſchieden abzurathen, da man aus der geographiſchen Verbreitung bereits mit ziemlicher Sicherheit den Schluß ziehen kann, daß dieſe an ſich ſchon minderwerthige Art bei uns ihre Exiſtenzbedingungen nicht vorfinden wird. H. Anl und Aalköderfang in der Unterelbe. Wie der Bericht der vom Fiſcherei— Verein Hamburg niedergeſetzten Kommiſſion zur Prüfung der näheren Umſtände beim Fange von Aalköder mittels ſog. Sterthamen bekannt gibt, wird in der Unterelbe von etwa 50 Fahr— zeugen (Ewern) aus, die der größeren Mehrzahl nach in Altenwärder-Neuhof zu Hauſe ſind, der Aalfang mit Aalreuſen betrieben und als Köder für die Aale namentlich junge Stinte (Osmerus eperlanus) mittels im Strome verankerter Steerthamen gefangen. Ueber den Umfang des Aal- und Aalköderfanges konnten zuverläſſige ſtatiſtiſche Angaben ermittelt werden. So brachten die Altenwärder Fiſcher, welche etwa ⅜ der auf der Unterelbe gewonnenen Aale fangen, an den Hamburger Markt im Jahre 1889 e Eimer Aale ul 1890.22 7 ERSRndDen 5 77 IS RAIN INN v Das Gewicht eines Eimers Aale beträgt ca. 45 Pfund und beſitzt einen mittleren Verkaufswerth von ca. 10 /, ſo daß der Aalfang der Altenwärder Fiſcher jährlich circa 90 000 A. ausmacht. Die hierzu nöthige Menge von Aalköder, welcher vorwiegend aus Stinten, zeitweilig aber auch bis zu einem Drittel aus Maifiſch- und Fintenbrut beſteht, erreicht die enorme Höhe von jährlich ca. 500 000 Pfund. Ein Pfund Stinte enthält ca. 1000 Stück. Trotz dieſer jo bedeutenden Maſſe von Köderfiſchen, welche in den Steerthamen gefangen werden, iſt zur Zeit ein abſchließendes Urtheil über die Schädlichkeit des Steerthamenfanges, welche von verſchiedenen Seiten behauptet worden war, nicht möglich. Die zur Prüfung dieſer für die Fiſcherei in der Unterelbe wichtigen Angelegenheit eingeſetzte Kommiſſion beſchloß am 28. März 1892 nur eine Beſchränkung der Steerthamen-Fiſcherei in ſofern, als anempfohlen wurde, die Köderankerhamen nicht bis auf den Grund zu ſtellen, ſondern ſo, daß die Unter— ſeite des Hamens mindeſtens 1 Meter vom Boden entfernt iſt. Der Grund für dieſe Ein— ſchränkung liegt in der Beobachtung, daß bei tiefer geſtellten Hamen ſich auch werthvollere Fiſche, z. B. Butten, fangen, während der hochgeſtellte Hamen nur Stinte fängt. Eventuell dennoch mitgefangene Butten müſſen wieder in's Waſſer geſetzt werden. Trotzdem die Kom— miſſion nicht der Meinung war, daß eine größere Schädlichkeit durch die Köderhamen-Fiſcherei auf der Unterelbe, namentlich für die Brut edlerer Fiſche vorliege, ſoweit wenigſtens bis jetzt beurtheilt werden könne, ſo ſchlug dieſelbe dennoch dem Hamburger Fiſcherei-Vereine eine um— faſſendere Unterſuchung vor, zu welcher die Mittel vom Reiche zu erbitten ſeien. Die Aktion zur Regelung der Fiſcherei-Verhältniſſe am Atterſee, worüber unſere Leſer bereits Kenntniß erhielten, nimmt, wie uns geſchrieben wird, unter den Auſpicien der k. k. Bezirkshauptmannſchaft Vöklabruck und ihres für die Hebung der Fiſcherei unermüdlich 221 thätigen Kommiſſärs, Herrn Rudolph Wacha, welcher zugleich Obmann des „Vöcklabrucker Bezirks⸗Fiſcherei-Vereines“ iſt, ihren rührigen Fortgang. In jüngſter Zeit wurden über dieſen Gegenſtand aus Anlaß einſchlägiger Anträge des am Atterſee jüngſt angeſiedelten, fiſcherei— freundlichen und opferwilligen Herrn Ritters Sigmund von Ilanor, Gutachten des ober— öſterreichiſchen Landeskulturrathes, des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines, Hermann Danners und von Milborns eingeholt. Eine weitere Enquete ſteht in Ausſicht, und es wäre nur zu wünſchen, daß die beſſere Erkenntniß und das Vertrauen der Berufsfiſcher die Aktionen des wackeren Herrn Rudolph Wacha unterſtützten. Sonntagsruhe im Fiſcherei-Gewerbe. Vom preußiſchen Miniſterium des Innern iſt ein Geſuch ſchleswig-holſteiniſcher Fiſcher um eine Ausnahme von den Beſtimmungen über die Sonntagsruhe zu Gunſten der Fiſch- und Räucher-Geſchäfte dahingehend, daß dieſe an Sonn- und Feiertagen Abends drei Stunden geöffnet bleiben dürfen, abſchlägig beſchieden worden. Verkauf von Fiſchen in Delikateſſengeſchäften. Durch eine Eingabe der Genoſſen— ſchaft der Donau-Fiſcher, Fiſchkäufler und Fiſchhändler in Wien um Entſcheidung der Frage, „ob die Delikateſſenhändler zum Verkaufe roher Fiſche berechtigt ſind“, fand ſich die k. k. Statthalterei veranlaßt, dem Wiener Magiſtrat mit dem Erlaſſe vom 23. Januar 1892 Z. 974, nach Einvernehmung der niederöſterreichiſchen Handels- und Gewerbekammer auf Grund des § 36 des Gewerbegeſetzes bekanntzugeben, „daß den Delikateſſenhändlern der Verkauf von geſalzenen, geräucherten, marinierten oder einer ähnlichen Bereitung unterzogenen Fiſchen, ſowie von Seefiſchen überhaupt, nicht aber auch der Verkauf von rohen Süßwaſſerfiſchen geſtattet iſt.“ Fiſchereimuſeum. Wie die „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines Nr. 45“ berichten, iſt in Prag die Errichtung eines ſtändigen Fiſchereimuſeums eben im Zuge. Fiſchhändler contra Fiſcher. Wie ſehr die Intereſſen der Fiſchhändler und Fiſcher, welche von gewiſſer Seite ſehr zu Ungunſten der Fiſcher miteinander identifiziert werden, in Wirklichkeit weit auseinander gehen, dafür gibt der VI. Jahresbericht des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Norden (Oſtfriesland) über das Jahr 1891 wieder ein ſchlagendes Beiſpiel. In demſelben heißt es: „Nachdem die unter Zubilligung einer namhaften Staatsbeihülfe erbaute Fiſchver— ſteigerungshalle nebſt Eiskeller am Hafen in Norderney fertig geſtellt war, hat die Genoſſen— ſchaft der Norderneyer Fiſcher am 15. April 1891 ihren Geſchäftsbetrieb mit Einrichtung der öffentlichen Fiſchverſteigerung begonnen. Als beeideter Auktionator fungirte der Kaufmann H. L. W. Peterſen. Wenngleich anzunehmen war, daß das Vorgehen der Genoſſenſchaft mit Einführung der Verſteigerungen bei den Händlern, die ihren Bedarf an Fiſchen in Norderney zu decken pflegen, auf den größten Widerſtand ſtoßen würde, ſo ließ ſich doch nicht erwarten, daß derſelbe einen ſolchen Umfang annehmen würde, wie dies der Fall geweſen iſt. Die Händler haben mit ſo wenig Ausnahmen, daß ſie gar nicht in Betracht kommen können, die Auktionen überhaupt nicht beſucht, und ſogar es vorgezogen, ihr Geſchäft ruhen zu laſſen, als den Be— ſtrebungen der Genoſſenſchaft zu folgen. Im Frühjahr 1891 wurden von den Fiſchern ge— fangen rund 315 000 Kilo Schellfiſche, 53 990 Kilo Kabeljau, 52 300 Kilo Schollen und 18 000 Kilo ſonſtige Fiſche. Wenn ja auch nur etwa drei Viertel der Fiſcher Mitglieder der Genoſſenſchaft waren und die geſammte vorſtehend genannte Menge deshalb der Genoſſenſchaft nicht zur Laſt fiel, ſo dürfte doch aus dem Umſtande, daß es nur gelang, in den Verſteigerungen der Genoſſenſchaft etwa 16 660 Kilo Schellfiſch und 4 400 Kilo Kabeljau zum Abſatz zu bringen, klar hervorgehen, daß es unmöglich war, den Geſchäftsbetrieb in dieſer Weiſe fort— zuſetzen. Selbſt die großen Mühen, welche ſich die Mitglieder der Genoſſenſchaft inſofern gaben, daß ſie ihre gefangenen Fiſche in Sammel- und in einzelnen Ladungen auf die Fiſch— verſteigerungen in Geeſtemünde oder nach anderen Abſatzplätzen, z. B. Bremen, Wilhelms— hafen, Papenburg u. ſ. w. brachten und ſie ſo den Händlern entzogen, konnten hier auf die Dauer nicht helfen, namentlich nicht für die Herbſtfangperiode, da für dieſe ein Verfahren der Fiſche nach anderen Plätzen der Witterungsverhältniſſe und der kurzen Tage wegen nicht möglich war. Es mußten erſt andere Mittel und Wege gefunden werden. Der Genoſſenſchaftsvor— ſtand hat deshalb unter Zuſtimmung der Genoſſenſchafter die Errichtung eines eigenen Ver— ſandgeſchäftes in ernſtliche Erwägung gezogen, um durch ein ſolches den Genoſſen auf alle Fälle den Verdienſt zu ſichern, den die Händler heutzutage haben. — Zur Erlangung der zur Einrichtung des Verſandgeſchäftes nöthigen Mittel liegt den Staatsbehörden ein Antrag auf Gewährung einer ferneren Beihülfe aus Reichsmitteln zur Entſcheidung vor. Es iſt zu hoffen, daß der Antrag Erfolg haben möge, umſomehr, als das Vorgehen der Fiſcher nur gebilligt werden kann. Warum ſollten die Händler nicht wie überall anders dem Fiſcher die Fiſche nach Gewicht abkaufen und dem Manne einen gleichen Ueberblick über das geſammte Fiſchgeſchäft geben können, wie ihn der Fiſcher an allen (?) andern Plätzen der Küſte hat, wenn er weiß, zu welchem Preiſe der Händler nach beſtimmten Gewicht ſeine Waare kauft und wenn er erfahren kann, zu welchem Preiſe die Waare wieder abgeſetzt wird? Die Händler wollen aber mit den ihnen unbedingt günſtigern althergebrachten Verhältniſſen, in denen ſie ſelbſt die ſchwerſten Fiſche nach Stückzahl zu kaufen pflegen, nicht brechen. Wie ſehr ſie ſich gegen das Eingehen auf die neuen Verhältniſſe ſträuben, dürfte am beſten daraus hervorgehen, daß ſich einzelne Händler lieber von den Geeſtemünder Fiſchhändlern Norderneyer Angelſchell— fiſch, der dort in den Verſteigerungen verkauft war, zur Deckung eines Theiles ihres Geſchäfts— bedarfs ſchicken ließen, als daß ſie auf den Verſteigerungen kauften. Sie zahlten alſo von vornherein den Verdienſt der Geeſtemünder Händler und die nicht unerhebliche Eiſenbahnfracht von Geeſtemünde nach Leer und Emden mehr, aber wollten nur hier nicht kaufen. Die Fiſcher durften mit ihren Beſtrebungen nicht hoch kommen.“ Allmählig werden die Fiſcher wohl auch dahinter kommen, wo ſie eine wirklich uneigen— nützige Vertretung ihrer Intereſſen zu ſuchen haben und finden können. Schonzeit für männliche Krebſe. Der k. k. Statthalter für das Erzherzogthum Oeſterreich unter der Enns hat unter dem 29. April 1892 nachſtehende Aenderung der Schon— zeit der männlichen Krebſe, ſowie Beſtimmungen über den Verkauf von Fiſchen und Krebſen während der Schonzeit erlaſſen: 1. Die Schonzeit für Krebſe männlichen Geſchlechtes wird auf die Zeit von Oktober bis Ende April beſchränkt. Die Schonzeit für Krebsweibchen (Oktober bis Ende Juli) bleibt unverändert. 2. Die politiſchen Bezirksbehörden werden ermächtigt, die bisher feſtgeſetzte Friſt von drei Tagen für das Feilhalten von Fiſchen und Krebſen zum Verkaufe während der Schonzeit über fallweiſes Anſuchen der Partei aus rückſichtswürdigen Gründen auf acht Tage zu erweitern. Lachsbaſtarde. Das „Zentralblatt für J., H. u. Fiſcherei“ bringt in ſeiner letzten Nummer vom 30. Juli cr. mit Bezug auf die Lachsbaſtarde nachſtehende, einem früheren Artikel desſelben Blattes (Nr. 3, 30. Januar 1892) theilweiſe entgegenſtehende Notiz eines Herrn M. L.: „Ich habe Anfangs der 80 er Jahre in einen hieſigen Bergſee 2000 Stück ſolche Baſtardenſetzlinge tragen laſſen, welche ſich bis heute erhalten haben und in ſehr ſchönen Exemplaren und zahlreich ſich ſehen laſſen (1— 2 Kilo ſchwer); hingegen iſt in dieſem Falle jede Fortpflanzung ausgeſchloſſen, indem bis heute Niemand kleine Fiſche geſehen hat, trotzdem dieſer See zur Fiſchzucht wie geſchaffen wäre. Derſelbe wird durch Quellen, welche am Ufer ſind, unterhalten, hat ſeichte Stellen mit ſteinigem Untergrund, welcher von allen Sorten von Waſſerthieren wimmelt und der Aufzucht der kleinen Fiſche ungemein günſtig ſein müßte.“ Bei der Rolle, welche die Lachsbaſtarde in der Praxis ſpielen, wäre es doch ſehr wünſchenswerth, wenn die ſich ſo vielfach widerſprechenden Angaben über die Fortpflanzungs— fähigkeit dieſes Baſtardes durch eine gründliche, wiſſenſchaftliche Unterſuchung eingehend geprüft würden, ſo daß die Fiſchzucht im Stande wäre, ſich hierüber ein definitives Urtheil zu bilden. Verunreinigung des Mains. Tie Frankfurter Lokalblätter beſchäftigen ſich wieder mit der fortwährenden Verunreinigung des Mains durch die Abwäſſer der Frankfurter Anilinfarbenfabrik bei Fechenheim. Es wurde feſtgeſtellt, daß die Färbung des Waſſers im Anfange des Sommers wenigſtens während der Hauptbadeſtunden nachgelaſſen hatte, weil die Fechenheimer Fabrik ihre Abwäſſer damals nur ſpät Abends in den Main ge— langen ließ. Jetzt hat aber der alte bedauerliche Mißſtand ſeine frühere Ausdehnung wieder angenommen. Gleichzeitig macht derſelbe ſich auch in Offenbach ſehr ſtark bemerklich, weil man 223 dort genöthigt war, die Badeanſtalt vorübergehend auf die rechte Mainſeite zu verlegen. Wie die „Kleine Preſſe“ berichtet, beabſichtigen die Frankfurter Badeanſtaltsbeſitzer eine Klage auf Schadenerſatz wegen Geſchäftsſtörung gegen die betreffende Fabrik anzuſtellen. Angeſichts der Sachlage erſcheint dies auch uns der geeignetſte Weg des Vorgehens, nachdem die Verwaltungsbehörden es abgelehnt haben oder ſich nicht in der Lage befinden, energiſch einzuſchreiten. Im „Generalanzeiger“ fordert ein Offenbacher die heſſiſchen Behörden auf, baldigſt dafür Sorge zu tragen, daß der herrſchende, Mißſtand beſeitigt werde. Hoffentlich ſind die heſſiſchen Be— hörden in der Sache erfolgreicher als die preußiſchen. Vielleicht entſchließen ſich auch die Offen— bacher zur Anſtellung einer Civilklage. Nachdem einmal der Nachweis erbracht iſt, daß die betreffende Induſtrie ſehr gut ohne die ununterbrochene, tagelange Ver— unreinigung des Mains beſtehen kann, ſollten die betheiligten Kreiſe mit aller Energie gegen die Anilinfarbenfabrik vorgehen. F. Z. Steingaden, den 3. Auguſt. Aus Steingaden wird berichtet, daß nächſtens 10 kleine und größere Fiſchwaſſer, ½ bis 170 Tagwerk groß, zuſammen ca. 500 Tagwerk, wegen Krankheit des Beſitzers auf neun Jahre verpachtet werden ſollen; es ſind dies frühere Kloſter— ſeen mit vollſtändigem Ablauf und bezüglich der Ernährung der Fiſche günſtig gelegen. VII. Titeratur. Taſchenbuch der Angelfiſcherei von Mar von dem Borne. Dritte, umgearbeitete Auflage mit 388 Holzſchnitten. Berlin, Verlag von Paul Parey. 1892. Der neuen Auflage ſeines beliebten und verbreiteten Buches hat der als ſchriftſtelleriſche Autorität auf dieſem Gebiete bekannte Verfaſſer die neuen Errungenſchaften des Angelſportes mit der ihm eigenen gewiſſenhaften Gründlichkeit eingefügt. Das in der Ausſtattung und dem bequemen Taſchenbuchformate der früheren Ausgabe erſchienene Buch iſt in Folge deſſen an Umfang erheblich gewachſen; die Seitenzahl iſt gegenüber der zweiten Auflage von 221 auf 296 und die Zahl der dem Texte beigedruckten Holzſchnitte von 291 auf 388 ge ſtiegen. Die Bereicherung kommt hauptſächlich dem allgemeinen Theile der „Angelfiſcherei im Süf zwaſſer“ zu gut; man findet hier kaum einen Abſchnitt, welchem nicht werthvolle Anleitungen und Fingerzeige neu beigefügt ſind, die mehrfach die Bedeutung und den Umfang ganzer Kapitel einnehmen. Wir erwähnen hier u. A. nur die ausführlichen Anweiſungen zum Winden der in England zum Lachs— fange benützten und vom Verfaſſer den deutſchen Anglern für den Fang großer Bachforellen und der amerikaniſchen Barſcharten empfohlenen „großen Glanzfliegen“. Völlig neu iſt ferner der Abſchnitt über den Fang das vom Verfaſſer in Deutſchland eingeführten Schwarz- und Forellenbarſches. Unter Bewahrung der Vorzüge der zweiten Auflage — zweckmäßigen Anordnung und gedrängter klarer Darſtellung des Stoffes — hat der vielerfahrene und, namentlich in den engliſchen Fach— ſchriften, außerordentlich beleſene Verfaſſer in der neueſten Auflage ſeines Taſchenbuches die Fach— literatur durch eine ſehr werthvolle, in der Reichhaltigkeit und allſeitigen Erſchöpfung des Stoffes bei verhältnißmäßig geringem Umfange von keinem deutſchen Angelwerke übertroffene Gabe bereichert, deren Beachtung wir allen Anglern auf das Wärmſte empfehlen wollen. Der angehende, wie der geübtere Angler werden, namentlich bei aufmerkſamer Lektüre, aus dem vorzüglichen Buche Belehrung und Anregung in Fülle ſchöpfen und auch die Beſitzer der zweiten Auflage aus demſelben viel Neuess und Intereſſantes, insbeſondere eine ganze Reihe von neuen Ge— räthen, Anköderungsformen und Angelmethoden kennen lernen. D. VIII. Siſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. Auguſt. Zufuhr mit ausreichenden Seefiſchen fehlte ganz. — Geſchäft lehbaft. — Preiſe gut f Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A 52 68 35—40 Winter⸗Rheinlachs . . | per Pfund 325 DUO u. u. — 95 Dfieelausurm een. A 140— 150 Horiche 2 en, un 30. 55 — Flundern, gr.. „ Schock 250-300 Karpfen, große.. 90 — do. mittel, Pomm. 7 1 100 D eine — — Da r 9 0 30—50 eee 90 45 Bücklinge, Stralf. . . 7 1 300 Ble. 0 36 33 OT TE SR 5 1 300 PB. 1350 20—31 Selma. t Stiege 100200 lee 118 98—100 [Aale, große. „ Pfund 100-125 Iiſeelachs = 90—95 Stör F 5 80 FCC — 20-30 [Heringe 1 106 Stck. 5—9 M. Würzburg, 8. Auguſt. Der heutige Markt eren ſich wieder bedeutender Zufuhren, nament— lich Seitens der Raudersackerer, Thüngersheimer und Tettelbacher Fiſchen. Der Verkauf war ein = äußerſt lebhafter. Die Preiſe ftellten jich wie folgt: Forellen 3.50 , Aale 1.— , Hechte 1.— , Karpfen 1.— , Schleihen 1.— , Barben 60 „, Brachſen 50 „, Berſche 50 3, Zander 1.— M, Rheinſalm 3.— , Schellfiſche 30 , Weißfiſche 30—40 A, Dickkopf 50 , Kabliau 60 , See— zungen 50 , Steinputt 1.— /, Aalraupen 1.— , Krebſe 1.30 &, pro Pfund. Inserate. Verlag von FERDINAND ENKE in Stuttgart. Soeben erschien: Bodenseefische, deren Pflege und Fang. Von Prof. Dr. C. B. Klunzinger. Mit 88 in den Text gedruckten Abbildungen. 8. geh. M. 5.—- 7 Imprägnirte Fisch-, Jagd- und Vogelnetze, Edel-Zuchtkrebse, l Fallen für Raubthiere, Vögel jedes Quantum liefert billig (14) und Ungeziefer, Fang- und Heckkäfige, Vogel- Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. leim und Schlingen , Rattengift, Wild- und — — — Vogellecker, Fisch- und Raubthierwitterung, Verlag von PAUL PAREY in Berlin, 10 Hedemmannstr. Angelgeräthe, Meermuscheln Pr. IU e N (3/1) Amann, Konstanz, i/Br, Bahnhofstr. 20. (1/1) Taschenbuch Bach- und Regenbogenforellen:Sat hat Ende Oktober billig abzugeben die Fildy- zuchtanſtalt bei Aiesbaden. Man verlange der Angelfischerei. fre m Von Max von dem Borne, Fiſchfutter aus Harneelen, 2 Rittergutsbesitzer auf Berneuchen. das vorzüglichſte von allen, worüber zahlreiche Dritte, umgearbeitete Auflage 1892. Anerkennungen Siehe Nr 27 d. Bl. von 1889. Mit 388 Holzschnitten Mehl 50 kg , 18, Poſtcolli & 3. Ganze ar: Gee e e neelen p. 50 kg l 15, Poſtcolli u. 2.50 empfiehlt 8 9 Waldemar Thomfen, Hamburg, Cremon 8/J. 5 Gegen frank. Einsende. d. Betrages erf d. Zusend. frko. Bedeutende Forellen-Teichwirthſchaft nebſt Fiſchzuchtanſtalt (3/3) zu verpachten; 12000 & erforderlich. Auskunft ertheilt Fiſcherei-Direktor Strauß -Cöslin. In einer größeren Fiſchzuchtanſtalt Mittel— deutſchlands wird ein Fischmeister geſucht, der in künſtl. Forellenzucht bewandert. Schrift— gewandte Bewerber mögen ſich mit Zeugnißein— ſendung u. Gehaltsanfprüchen melden bei der Adminiſtr d Bl. (3.3) — N amm IN LE eee 1 — — enen 00 an 8 N N N N N Jb. Mürrle- Pforzheim. SSS S N + 2 aller Gattungen, auch u 9 8 7 8 BYE Fiſch-Kehe dienen 1110 fi Ein zahmer, junger tt (3/8) euſen, — ſämmt⸗ tie Netze für künſt⸗ Siſcho er liche Fiſchzucht, — alles mit Gebrauchsanweiſung. zu kaufen geſucht. ae Erfolg garantirt, 2 empfiehlt Heinrich Preisangabe u. Briefe unter No. W 6528 | Blum, Netzfabrik in Eichſtätt, Bayern. — Preis- pon Rudolf Mioſſe, Alünchen I (Brieffach). | courant über ca. 300 verſchied. Netze frei. (12/8) S S dd dd Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nächſte Nummer erſcheint am 31. Auguſt 1892. Allg emeine iſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich A 11 5 = f N Ins 85 spe 5 he 30 Pi die 1151 85 ; Abonnementspreis: jährli ar e⸗ J ie valtig Pfg. — Redaktion ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Buch⸗ 2 [ e u e O 9 E Adreſſe: München, Zoolog. Inſtitut, handlungen. — Für Kreuzbandzuſendung alte Akademie. — Adminiſtrationsadreſſe: 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 4812 l. Baämeriſchen Fiſcherei⸗Seitung. Organ für die Geſammf interelfen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fifherei-Bereine; in Sonderheit | Organ der Sandes-Fifcherei-Dereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Belldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Zeutſchlands, Oeſterreich⸗-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 19. 665%. zilünchen, 31. Auguſt 1892. XVII. Jahrg. E UMachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. SE der 2 } } * = Inhalt: I. Bericht über die VI. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz und den VI. Deutſchen Fiſchereitag pn 3 Friedrichshafen. — II. Die Feſtlichkeiten zu Ehren des Fiſchereitages in Friedrichshafen. — III. Weitere Mittheilungen über das Abwiegen der Fiſchbrut. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Bericht über die VI. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz und den IV. Deutſchen Jiſchereitag in Friedrichshafen. 1. Die VI. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz. Nachdem ſich bereits am Mittwoch den 24. Auguſt cr. eine große Zahl der bekannten Rund bedeutendſten Fiſchzüchter aus Deutſchland, Oeſterreich, Holland, Luxemburg und der Schweiz in der Reſtauration am Hafenbahnhof zur fröhlichen Beacikung verſammelt hatten, wurde am Donnerſtag den 25. Auguſt, Morgens 8 Uhr, die VI. Deutſche Fiſchzüchter— konferenz im feſtlich geſchmückten Kurhauſe durch den Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei— Vereins, Seine Durchlaucht den Fürſten Hatzfeld, eröffnet. = Es waren etwa 60 geladene Theilnehmer anmefend”), unter ihnen die Vertreter der Staatsregierungen von Holland und Luxemburg, Württemberg, Bayern, Baden, den Reichs— 3 ) Außerdem hatte ſich jedoch noch eine größere Anzahl nicht ausdrücklich geladener Gäſte ein— gefunden, denen der Zutritt zu der in jeder Weiſe öffentlichen Fiſchzüchterkonferenz ungehindert frei— gegeben war. Wir betonen dies ausdrücklich gegenüber den von gewiſſer Seite hierüber in der Preſſe a ifgetauchten unrichtigen und n entſtellten, abweichenden Behauptungen. 226 landen — der Vertreter Preußens erſchien am folgenden Tage — ferner die Vertreter des Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereines, des Fiſcherei-Vereins Vorarlberg, des Württembergiſchen, Bayeriſchen, Badiſchen, Sächſiſchen, Fiſcherei-Vereins, des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes, der Fiſcherei-vereine in Heſſen, Caſſel, Mecklenburg, Pommern, Weſtphalen, Hannover, Oſt- und Weſtpreußen, Brandenburg, ſowie zahlreiche Vertreter mehrerer Kreis- und Lokalfiſcherei-Vereine aus der Schweiz, aus Württemberg, Bayern, Baden ꝛc. und eine Reihe von bekannten und altbewährten Fiſchzüchtern aus allen Theilen Deutſchlands und der am Bodenſee benachbarten Uferſtaaten. Nachdem Se. Durchlaucht, Fürſt Hatzfeld, die Verſammlung begrüßt hatte, gedachte derſelbe zunächſt der großen Verdienſte, welche ſich der verſtorbene Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Kammerherr von Behr, um die Hebung der Fiſcherei-Verhältniſſe in Deutſchland erworben hat. Als nunmehriger Präſident dieſes Vereines, verſicherte derſelbe aus— drücklich, auf den Bahnen, welche Herr von Behr eingeſchlagen, weiter fortſchreiten zu wollen. Das ſchließe indeſſen keineswegs aus, das Wirkungsgebiet des Deutſchen Fiſcherei— Vereines, wo es nothwendig iſt, zu erweitern. Die zur Zeit wichtigſten Aufgaben des Deutſchen Fiſcherei-Vereines erblicke er einmal in der Durchführung gemeinſamer Arbeit am Bodenſee, ferner in der Schaffung neuer Verbände für die einzelnen, geographiſch zuſammengehörenden Stromgebiete nach Art des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes, ſodann die Vertretung der Intereſſen der Fiſcherei bei der bevorſtehenden Schaffung eines neuen Deutſchen Waſſerrechtes, endlich die Vereinigung der ſcheinbar widerſtrebenden Intereſſen zwiſchen Fiſcherei und Induſtrie und die Schaffung einer umfaſſenden Fiſcherei-Statiſtik. Nach der Entwicklung dieſes ſeines Programmes wurde Se. Durchlaucht Fürſt Hatz— feld von dem Direktor der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft in Württemberg, Freiherrn von Ow, mit warmen Worten als der neue Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereines be— grüßt, welcher in Sr. Durchlaucht einen würdigen Nachfolger für Herrn von Behr gefunden habe, worauf Fürſt Hatzfeld dankend nochmals verſicherte, den Bahnen des verewigten Herrn von Behr folgen zu wollen. Hierauf wurde die Wahl des Präſidiums für die Fiſchzüchterkonferenz und als Pro— viſorium auch für den folgenden Fiſchereitag vorgenommen und auf Vorſchlag des Profeſſors Nitſche-Tharand gewählt: 1. Fürſt Hatzfeld, 2. Oberjägermeiſter Freiherr von Plato, Präſident des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines, 3. Oberſt Meiſter, Präſident des Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereines, 4. Miniſterialrath Haag, Vertreter des Bayeriſchen Staats— miniſteriums, 5. Miniſterialrath Buchenberger, Vertreter des Badiſchen Staatsminiſteriums. Der Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Herr Direktor Dr. Weigelt, führte das Protokoll. Nunmehr wurde das Programm für die Verhandlungen der Fiſchzüchterkonferenz und des Fiſchereitages definitiv feſtgeſetzt und, wie üblich, mit der Beſprechung der Fiſcherei— Verhältniſſe und der Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereines auf den einzelnen Deutſchen Stromgebieten begonnen. 1. Bodenſeegebiet. Miniſterialrath Buchenberger begann mit einem Berichte über die Thätigkeit der badiſchen Brutanſtalten in Ueberlingen, Radolfzell und Ermatingen und theilte unter Anderem mit, daß in den Jahren 1886—91 von den badiſchen Brutanſtalten 14 Millionen Sand: und Weißfelchen, 11 Millionen Gangfiſche und 1 200 000 Blaufelchen ausgebrütet und in den Bodenſee eingeſetzt worden ſeien. Von Seite Württemberg's arbeitet, wie Profeſſor Sieglin-Hohenheim hierauf berichtete, die von dem Herrn Hofgärtner Ammon mit großer Umſicht und Erfolg geleitete Fiſchzuchtanſtalt in Friedrichshafen, in welcher vom Dezember 1890 bis Frühjahr 1892 erbrütet wurden: 166 000 Weißfelcheneier, 3 096 000 Blaufelcheneier, 300 000 Forellen: eier, 25 900 Saiblingseier und 30 000 Zandereier. Die Errichtung weiterer Brutanſtalten auf Württembergiſchem Gebiete ſtößt auf ſehr große Schwierigkeiten, da die Bodenſeequellen entweder zu warm ſind oder kein Gefälle haben. Die Gewinnung von Eiern hat einen be— Z 227 fonderen Aufſchwung dadurch genommen, daß die Fiſcher durch Gewährung von Prämien ſelbſt zur künſtlichen Befruchtung angeregt ſind. In Bayern iſt, wie Baron von Lochner mittheilte, die neubegründete Fiſchzucht— anſtalt in Lindau für Hebung der Bodenſee-Fiſcherei thätig. (Wir haben bereits des öfteren in dieſen Blättern über die Erfolge derſelben berichtet, ek. „A. F.-Ztg.“ Nr. 17 pro 1892, und können uns daher mit einem Hinweis hierauf begnügen.) Ueber die Maßnahmen, welche in der Schweiz für die Entwicklung der Bodenſee— Fiſcherei ergriffen ſind, theilte Oberſt Meiſter mit, daß man für die Felchen eine abſolute Schonzeit von 5 Wochen eingeführt habe. Er befürworte namentlich für diejenigen Felchen— arten, welche in geringer Menge gefangen werden, die Einführung einer abſoluten Schonzeit. Der Bericht über die Thätigkeit des Vorarlberger Fiſcherei-Vereines blieb leider aus, wurde aber ſpäter ſchriftlich zu Protokoll gegeben und wird in den Cirkularen Deutſchen Fiſcherei-Vereines bekannt gemacht werden. Im Anſchluſſe an dieſe Berichte entwickelte ſich eine lebhafte Diskuſſion einmal über die Frage, ob Aal und Zander in den Bodenſee weiter eingeſetzt werden ſollen und ferner ob für die Hebung der Bodenſee-Fiſcherei die künſtliche Zucht in Brutanſtalten hin— reichend erſcheine. Da der erſte Gegenſtand, namentlich die Zander-Einſetzung, noch öfters, beſonders auf dem Fiſchereitage, zur Diskuſſion kam, ſo wollen wir darüber im Zuſammenhange ſpäter berichten. Bezüglich der zweiten Frage wies Dr. Hofer-München darauf hin, daß bei den eigen— thümlichen Waſſer⸗ und Niveauverhältniſſen des Bodenſees, welche die Anlage weiterer Brut— anſtalten äußerſt beſchränkten, die bisherigen Beſtrebungen zur Hebung des Fiſchbeſtandes im Bodenſee zwar höchſt anerkennenswerth ſeien, allein im Verhältniß zu der rieſigen Aus— dehnung des Bodenſees und der enormen natürlichen Vermehrungsfähigkeit der von den Brut— anſtalten hauptſächlich gezüchteten Felchen nicht hinreichend erſchienen. Bei der verhältniß— mäßigen Kleinheit der Brutanſtalten ſtehe überdieß eine Ueberfüllung derſelben und damit ein Verluſt von bereits gewonnenen Eiern in Ausſicht. Man ſolle daher den Verſuch machen, unter Beibehaltung des ſeitherigen bewährten Syſtems, im größeren Maßſtabe die Fiſcher ſelbſt zur künſtlichen Befruchtung der Felchen heranzuziehen, und dann die befruchteten Eier wie das bereits in Baden und in der Schweiz geſchehe, dem Waſſer an geeigneter Stelle und unter geeigneten Vorſichtsmaßregeln direkt zur Ausbrütung übergeben. Im Anſchluß an dieſe Ausführungen hob Direktor Haack-Hüningen die Leiſtungs— fähigkeit und die Bedeutung der künſtlichen Fiſchzucht im allgemeinen, namentlich gegen— über den neuerdings in der Preſſe wiederholt aufgetauchten Zweifeln an derſelben und unter ſcharfer Zurückweiſung aller nur von Uebelwollen zeigenden und nur als „blödes Geſchwätz“ zu charakteriſtrenden Verdächtigungen der künſtlichen Fiſchzucht, wie z. B. des von gewiſſer Seite gebrauchten Ausdruckes „Kunſtbrut“ u. ſ. w. nachdrücklichſt hervor und erntete für ſeine warmen und überzeugenden Worte zu Gunſten der künſtlichen Fiſchzucht den ungetheilten Beifall der geſammten Fiſchzüchterkonferenz. In ſpezieller Anwendung auf die Bodenſee— verhältniſſe hält derſelbe auch die Erbrütung der Coregonen, namentlich der Blaufellchen, in Brutanſtalten für das wirkſamſte Mittel zur Hebung der Fiſcherei im Bodenſee. Hiemit war die Diskuſſion unvermuthet auf die prinzipielle Bedeutung der künſtlichen Fiſchzucht, wie ſie gegenwärtig in Deutſchland betrieben wird, gerathen und von den ver— ſchiedenſten Seiten, ſo beſonders von Dr. Hoeck-Helder, von Derſchau-Seewieſe, Profeſſor Sieglin- Hohenheim, wurde auf das Nachdrücklichſte der Raths ertheilt, mit allen nur möglichen Mitteln und höchſter Energie das gegenwärtige Syſtem zur Anwendung zu bringen. Sollte dann, ſo betonte Dr. Hoeck, dieſes Syſtem etwa nach ſechs oder mehr Jahren, richtig angewendet, keinen Erfolg haben, dann erſt ſei es an der Zeit, von demſelben abzugehen und nach anderen Mitteln zu ſuchen. Gegenüber dieſen prinzipiellen Ausführungen — wir betonen das ausdrücklich — wurden von keiner Seite Einwendungen gemacht, ſo daß die Uebereinſtimmung der Fiſch— züchterkonferenz hiemit ausdrücklich hervorging. Bar Zum Schluße dieſes Punktes ſagte Fürſt Hatzfeld zu, daß der Deutſche Fiſcherei— Verein in dem oben zu Tage getretenen Sinne der Verſammlung fortfahren werde zu arbeiten und im Bodenſee die Zucht derjenigen Fiſche, deren Geſchlechtsprodukte in den Brutanſtalten Aufnahme finden können, daſelbſt ausbrüten laſſen wolle, für die Gewinnung und Erbrütung der in großen Maſſen vorhandenen, nicht von den Brutanſtalten zu faſſenden Eier dagegen auch auf anderem Wege wirken werde. Im Uebrigen werde die Hebung der Bodenſee-Fiſcherei die Aufgade der am Bodenſee zuſammentretenden Kommiſſion der Uferſtaaten werden. 2. Donaugebiet. Bei der Beſprechung der Fiſcherei-Verhältniſſe des Donaugebietes lenkte Profeſſor Sieglin die Aufmerkſamkeit der Verſammlung auf die in Bayern und Württemberg ab— weichenden Beſtimmungen betreffs der Schonzeit des Huchen. Während in Württemberg für den Huchen eine abſolute Schonzeit beſtehe, werde der Huchen in Bayern, falls er über 7 kg Schwere habe, auch während der Laichzeit nicht geſchont. Hiedurch würden an der Iller die Württembergiſchen Fiſcher benachtheiligt, da ſie während der Schonzeit keinen Huchen fangen dürften, während dies die Bayeriſchen Fiſcher könnten. Miniſterialrath Haag verſprach hierauf, gegen alle berechtigten Klagen Abhilfe ver— ſchaffen zu wollen; es wurde jedoch, als auf dem Deutſchen Fiſchereitage wiederum von Käsbohrer-Ulm die Forderung aufgeſtellt wurde, auch in Bayern eine abſolute Schonzeit für den Huchen einzuführen, von Schillinger-München darauf hingewieſen, daß man in Bayern guten Grund hätte, den über 7 kg ſchweren Huchen nicht zu ſchonen. Der Huchen ſteige bekanntlich zur Laichzeit in die Aeſchen- und Forellenregion und die großen Exemplare würden bei ihrem Abſtieg vom Laichgeſchäft in den Forellenwäſſern derartigen Schaden durch ihre Gefräßigkeit anrichten, daß dadurch der Nutzen, welchen der Schutz ihrer Fortpflanzung mit ſich brächte, völlig illuſoriſch würde. Ueberdies ſei der Huchen in Bayern beſſer ge— ſchützt, als in Württemberg, wo derſelbe bei einem Brittelmaß von 50 em wohl noch nicht laichreif gefangen werde. 3. Rheingebiet. Einen großen Theil der Verhandlungen nahmen, wie ſtets, die Berathungen zur Hebung der Fiſcherei im Rheine in Anſpruch. Zunächſt berichtete Dr. Hoeck aus Holland über die diesjährigen Ausſetzungen von Lachsbrut, welche die Holländiſche Regierung beſtellt habe. Holland habe zwar entſprechend den vorjährigen Beſchlüſſen in Trier 1¼ Millionen Lachsbrut beſtellt, aber nur 1 Million aus— ſetzen können, weil die mit der Beſtellung betrauten Fiſchzuchtanſtalten die Beſtellungen zwar angenommen, aber nicht zur Ausführung gebracht hätten. Ebenſo ſei auch der Deutſche Fiſcherei⸗Verein mit 800 000 Stück Lachsbrut im Rückſtand geblieben. Dennoch habe Holland für 1892/93 wieder 1¼ Millionen Lachsbrut von neuem beſtellt, diesmal aber, ſtatt bei zwei, bei drei Brutanſtalten. Hierauf erwiderte Dr. Weigelt, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein das Minus von 800 000 Stück, welches nicht durch ſeine Schuld entſtanden ſei, im nächſten Jahre als Plus zu ſeinen Ausſetzungen hinzuthun werde und fordert die Holländiſche Regierung auf, dieſem Beiſpiele zu folgen. Landrath Federath-Weſtphalen macht ſodann darauf aufmerkſam, daß die unliebſamen Ausfälle bei den diesjährigen Lachsbrutausſetzungen nicht blos auf Conto der Fiſchbrutanſtalten zu ſetzen ſeien, ſondern daß auch nicht genügende Kräfte für das Abholen und Ausſetzen der Brut vorhanden ſeien. So wurde das Abholen der Brut in Weſtphalen verſäumt. Er ſtelle daher den Antrag, für die Zukunft geeignete Vorkehrungen dagegen zu treffen. v. Derſchau-Seewieſe nimmt desgleichen die Fiſchzuchtanſtalten in Schutz gegen die Auf- bürdung aller Schuld bei Ausfällen in der Erbrütung. Jede Fiſchzuchtanſtalt habe mit der⸗ artigen unvorhergeſehenen Schwierigkeiten zu kämpfen, daß eine abſolute Garantie für die Lieferung der vollen übernommenen Anzahl von Brut nicht ſtets geboten werden kann. Im Laufe der Berathungen über die Lachszucht im Rheine kam wiederum die prinzipielle Frage zur Diskuſſion, ob man überhaupt in der bisherigen Art und Weiſe der Brut- ausſetzungen fortfahren ſolle oder nicht. Hierbei betonte namentlich Dr. Hoeck die Noth — — wendigkeit, mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln das bisherige Syſtem zu betreiben und damit auf ſeine Leiſtungsfähigkeit zu prüfen, und in dieſem Sinne verſicherte Fürſt Hatz— feld mit dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine energiſch fortarbeiten zu wollen. Nur in ſoferne ſolle eine Aenderung eintreten, als von nun ab nur für wirklich erbrütete Fiſchchen, und nicht für Eier, vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine Mittel zur Verfügung geſtellt werden würden. Hierauf kam das bereits vorher gelegentlich berührte Thema der Zanderausſetz— ungen in den Rhein zur Verhandlung, indem Profeſſor Sieglin zunächſt die Ungerechtig— keit hervorhob, welche darin liege, daß der Neckar in Württemberg bei der Lachsbrutausſetzung leer ausginge, daß aber trotzdeſſen wegen ſeiner angeblichen Schädlichkeit für die Lachsbrut der Zander daſelbſt nicht ausgeſetzt würde. Wenn man keine Lachſe ausſetze, ſo ſolle man im Neckar wenigſtens die Zanderzucht nicht ſtören, zumal die Schädlichkeit des Zanders für die Lachszucht noch keineswegs erwieſen ſei. Dieſer Anſicht ſchließt ſich Profeſſor Nitſche vollkommen an und ruft die Thatſache in Erinnerung, daß in allen öſtlichen Strömen Deutſchlands Lachs und Zander ſeit Jahrhunderten zuſammenleben, ohne ſich zu ſchädigen. Bei der Einführung von Zandern in neue Stromgebiete ſolle man ſich daher ſtets von der Natur leiten laſſen nach dem Grundſatze natura artis magistra. In derſelben Weiſe trat darauf von Derſchau energiſch für die Einführung des Zanders nicht blos in den Neckar, ſondern auch in den Rhein ein. Dort ſei die Einführung des Zanders im Intereſſe der Fiſcher geradezu geboten. Es erwiderte Fürſt Hatzfeld, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein mit Rückſicht anf die Beſchlüſſe in Trier nicht in der Lage ſei, die Zanderzucht im Rheine zu begünſtigen. Dieſelbe bleibe der privaten Thätigkeit überlaſſen. Nachdem hierauf Regierungsrath Meyer: Danzig an die Beſchlüſſe der V. Fiſchzüchterkonferenz in Danzig bezüglich des Zanders erinnert und die Mittheilung gemacht hatte, daß die Zanderausſetzungen in der Weichſel von Erfolg begleitet geweſen ſeien, konſtatirt Profeſſor Sieglin, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein in der Lage ſei, in den Neckar ebenſo auch in den Main Zander einzuſetzen, worauf von Derſchau die direkte Forderung der Einſetzung des Zanders in den Main ſtellt, während Dr. Hoeck den Antrag ſtellt, umfaſſende Unterſuchungen über die Ernährung des Zanders in Ausſicht zu nehmen. Dem gegenüber hebt Dr. Seligo hervor, daß ſolche Unterſuchungen keine Schlüſſe von einem Ort auf den anderen zuließen. In Oſt- und Weſtpreußen frißt der Zander keine Lachſe, ſondern ernährt ſich nach ſeinen Unterſuchungen z. B. in der Weichſel von Güſtern, im Haff von Stinten. Der Zander hält ſich dort am Grunde ruhiger Gewäſſer und kommt deßhalb mit dem Lachſe gar nicht zuſammen. In den preußiſchen Gewäſſern verfolgt dagegen der Zander die Maräne. Direktor Strauß -Cöslin theilt ſeine Beobacht— ungen mit, wonach in ſeinen Teichen Zander und Lachsbrut ſich gut vertragen hätten, während Direktor Haack dagegen berichtet, daß in ſeinen Teichen die Zander Lachsbrut auf— gefreſſen hätten. Profeſſor Gruber: Freiburg ſprach ſich hierauf gegen die Einführung des Zanders in fremde Flußſyſteme aus, indeſſen nicht aus einer ſpeziellen Befürchtung der Schädlichkeit des Zanders für die Lachsbrut, ſondern aus ganz allgemeinen theoretiſchen Gründen, nach welchen überhaupt durch Einführung eines neuen Gliedes in ein ſich im Gleichgewicht befindendes Faunengebiet eine Störung desſelben hervorgerufen werden könne, deren beſondere Folgen von vorneherein gar nicht überſehbar wären. Aus dem ganzen Verlaufe der Berathungen ging jedoch hervor, daß die Mehrzahl der Betheiligten den Zander für die Lachsbrut nicht für ſchädlich erachteten. In Folge deſſen ſtellte Profeſſor Sieglin den Antrag: der Deutſche Fiſcherei-Verein ſolle in den Main und Neckar Zander einſetzen. Dieſer Antrag wird angenommen und Fürſt Hatzfeld ſagt die Beihilfe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu. Bezüglich des Rheins werde er verſuchen, eine Aenderung der Beſchlüſſe in Trier herbeizuführen. Zur Zeit müßten die— ſelben jedoch befolgt werden. Nachdem inzwiſchen noch im Anſchluſſe an die von Dr. Hoeck beantragte Unterſuchung von Landrath Federath eine Anregung dahin ergangen war, auch bezüglich der eventuellen Schädlichkeit des Zanders für die Forellenzucht Erhebungen anzu— ſtellen, ſtellt Direktor Haack-Hüningen den Antrag, auch für Elſaß-Lothringen, wo weder Lachſe gefangen werden noch laichen, eine Aenderung der Trierer Beſchlüſſe herbeizuführen. ke 4. Emsgebiet. Ueber die Fiſcherei-Verhältniſſe der Ems berichtete kurz Amtsgerichtsrath Adickes— Nienburg. Es ſind im letzten Jahre 50 000 Stück Lachsbrut ausgeſetzt worden und es empfiehlt ſich mit gleichen Ausſetzungen fortzufahren. 5. Weſergebiet. In die Weſer wurden, wie Amtsgerichtsrath Adickes mittheilt, alljährlich bisher 2 Millionen Lachsbrut auf Koſten der Zeegen-Fiſcherei-Geſellſchaft ausgeſetzt, jo daß man der Beihilfe des Deutſchen Fiſcherei-Vereines bisher entrathen konnte. Wenn indeſſen die Be— fürchtung, daß dieſe bisher nicht rentirende Unternehmung der Zeegen-Fiſcherei eingehen ſolle, ſich bewahrheiten würde, jo müßte der Deutſche Fiſcherei-Verein in Zukunft für die Lachszucht in der Weſer eintreten. Schnäpelzucht iſt auf der Weſer mit Erfolg betrieben worden. Amtsgerichtsrath Seelig ſchließt ſich den Ausführungen des Vorredners an und iſt auch der Anſicht, daß in Zukunft der Deutſche Fiſcherei-Verein für die Lachszucht in der Weſer werde eintreten müſſen. 6. Elbegebiet. Profeſſor Nitſche berichtete, daß der Lachsfang in der Elbe ſchlecht ſei; im Lachsbach bei Schanden, der ſonſt ein guter Laichbach iſt, war der Aufſtieg in dieſem Jahre ſchlecht, da die Waſſerſtandsverhältniſſe denſelben nicht begünſtigten. Es liegt aber die Möglichkeit vor, dort viele Lachſe zu gewinnen. Hierauf bemerkte Amtsgerichtsrath Adickes, daß die Elbe zu wenig mit Lachsbrut bedacht werde und daß in dieſer Richtung mehr geſchehen müſſe. Die Zucht des Nordſeeſchnäpels iſt gut gelungen, es ſind in dieſem Jahre 3 ½ Millionen Eier gewonnen worden und überhaupt läßt ſich konſtatiren, daß ſich der Schnäpelfang gehoben hat. Dagegen iſt in dieſem Jahre die Stör- und Maifiſchzucht mißlungen. 7. Odergebiet. In der Oder, berichtete Kammerher von dem Borne, geht der Lachs bis Küſtrin, ſodann in die Warthe, Netze, Brahe und Küddow. Sonſt werden keine Lachſe gefangen. All— jährlich werden 200 000 Stück Lachsbrut ausgeſetzt und er könne konſtatiren, daß ſeit dieſen Ausſetzungen jährlich circa 5 000 Pfund Lachſe mehr gefangen werden, ſo daß auch die dortigen Fiſcher ein ausgeſprochenes Vertrauen zu der Lachszucht gewonnen haben. Im nächſten Jahre ſollen wieder 200 000 Stück Lachsbrut ausgeſetzt werden. Hierauf bemerkte Dr. Seligo, daß der Lachsfang in der Küddow ſich in den letzten 10 Jahren verdoppelt habe. 8. Weichſelgebiet. In der Weichſel, berichtete Dr. Seligo, gibt es keine Gelegenheit zum Gewinnen. von Lachseiern. Indeſſen ſoll die Paſſarge Lachsbrutanſtalten erhalten. (Fortſetzung folgt.) II. Die Jeſtlichkeiten zu Ehren des Deutſchen Jiſchereitages in Friedrichshafen. Wohl noch niemals waren die Verhandlungen der Deutſchen Fiſchereitage von einer gleich großen Zahl von Theilnehmern getragen und von ſo glänzenden Feſtlichkeiten begleitet worden, als der letzte Deutſche Fiſchereitag in Friedrichshafen am Bodenſee. Waren doch nicht weniger als ca. 500 Gäſte aus allen Theilen Deutſchlands und auch aus dem Auslande verſammelt, ſo daß mit den in Friedrichshafen angeſeſſenen Mit— gliedern des Württembergiſchen Fiſcherei-Vereines zum wenigſten 700 Fiſcherei-Intereſſenten an dem Fiſchereitage Theil nahmen. Die Stadt Friedrichshafen hatte zum Empfange ihrer Gäſte einen würdigen Feſtſchmuck angelegt und auf dem ganzen Wege von der Bahnhofſtraße bis zum Kurhauſe, wo die Ver— 231 Sammlungen jtattfanden, waren zahlreiche Häuſer mit Blumen, Guirlanden und Flaggen geſchmückt. An dem Eingange in's Kurhaus erhob ſich ein Triumphbogen mit der Inſchrift: Wer zielbewußt die Fiſchzucht hebt, Mit Fiſchen Fluß und Bach belebt, Der edlen Fiſche zarte Brut Erzieht und ſchützt in treuer Hut: Der Deutſche Fiſcherei-Verein Der ſoll uns hoch willkommen ſein! Der Sitzungsſaal, von welchem man eine herrliche Ausſicht auf das weite ſchwäbiſche Meer und die himmelanſtrebende Alpenkette genießt, war feſtlich geziert mit den Büſten JJ. MM. des Königs und der Königin von Württemberg und mit Fahnen, Kränzen und Fiſchnetzen geſchmackvoll dekorirt. In den oberen Räumen des Saales war eine hübſche Sammlung von Fiſcherei- und Angelgeräthen, eine Anzahl von Fiſchraubthieren und deren Fangapparate aufgeſtellt, welche wir im Zuſammenhange mit der im Schloßgarten einge— richteten Hauptausſtellung, die recht intereſſant und durchweg gelungen ausgeführt war, an anderer Stelle eingehender beſprechen werden. Hier ſei nur hervorgehoben, daß die Aus— ſtellung während der Feſttage von einem zahlreichen Publikum beſucht war. Ein ganz beſonderer Glanz wurde den Feſtlichkeiten dadurch verliehen, daß JJ. MM. der König und die Königin von Württemberg mehrfach Ihre hohe Theilnahme an den Ver— handlungen und der gegenwärtigen Arbeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereines bekundeten. So hatten bereits am 24. er. Abends das Präſidium des Deutſchen und Württembergiſchen Fiſcherei-Vereines, Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeld, ſowie Freiherr von Plato und Prof. Sieglin die Ehre, von Ihrer Majeſtät zur Tafel gezogen zu werden. In wahrhaft könig— licher Weiſe aber ehrte Se. Maj. der König von Württemberg die Arbeit der Deutſchen Fiſcherei-Vereine durch die gaſtliche Aufnahme und die Bewirthung der geſammten zahlreichen Theilnehmer am Fiſchereitage im Schloßgarten. Dort hatten ſich am Freitag den 26. er. nach Beendigung des zweiten Arbeitstages etwa 500 Mitglieder des Fiſchereitages verſammelt. Um 5 Uhr traf Seine Majeſtät von Seefeld ein und wurde von den Anweſenden mit ſtürmiſchem Hochrufen empfangen. Nach— dem hierauf Sr. Majeſtät das Präſidium des Fiſchereitages, ſowie die Vertreter der aus— wärtigen und inländiſchen Regierungen und der Fiſcherei-Vereine und mehrere andere hervor— ragende Fiſchzüchter vorgeſtellt waren, wobei Se. Majeſtät ſich in eingehendſter Weiſe über Fiſcherei-Verhältniſſe unterhielt, nahm man in zwangloſeſter Weiſe an den im Schloßgarten aufgeſtellten, reich beſetzten Tiſchen Platz und gab ſich unter den Klängen einer Regiments— muſik den Tafelfreuden hin. Um 7 Uhr hob Se. Majeſtät die Tafel auf, wobei nach einem von Sr. Durchlaucht dem Fürſten Hatzfeld ausgebrachten und mit Begeiſterung aufge— nommenen Hoch die Verſammlung durch ganz ſpontane Anſtimmung und Abſingung des Württembergiſchen Volksliedes: „Preiſend mit viel ſchönen Reden“ ihrer tiefen Verehrung und Huldigung für Se. Majeſtät in wahrhaft herzlicher Weiſe Ausdruck verlieh. Unter den Klängen der voranſchreitenden Muſik begab ſich darauf die Verſammlung nach dem Kurhauſe, wo auch bereits ein zahlreicher Kranz von Damen ſich zu dem am Abend ſtattfindenden Konzert mit Feuerwerk verſammelt hatte. Hier ſollte die Feſtſtimmung, welche ſchon von dem Gaſtmahle im Schloßgarten her eine ſehr gehobene war, ihren Höhepunkt erreichen. Denn die Stadt Friedrichshafen hatte zu Ehren ihrer Gäſte nach Eintritt der Dunkelheit nicht nur den Kurgarten feſtlich und ſehr geſchmackvoll erleuchtet, ſondern namentlich auf dem Bodenſee, deſſen Wogen ſich nach dem Unwetter am Tage geebnet hatten, das farbenprächtige Bild einer italieniſchen Nacht entfaltet, welches Manchen an die Wunder Venedigs erinnerte. Zahlreiche kleinere und größere, mit Lampions und Kränzen reich geſchmückte Boote und Gondeln, von Zeit zu Zeit bengaliſch beleuchtet, glitten im Dunkel der Nacht auf den Wellen des Bodenſees dahin. Von zwei größeren Schiffen, auf denen eine Muſikkapelle und ein Sängerchor Aufſtellung genommen hatten, ertönten fröhliche Weiſen, während im Hintergrunde Raketen zum Himmel ſtiegen — ein farbenreiches, wirkungsvolles Bild, das auf Alle einen unvergeßlichen Eindruck machte. Ein fröhlicher Tanz im Kurſaale ſchloß dieſen genußreichen Abend, welcher indeſſen noch keineswegs den Schluß der Feſtlichkeiten darſtellen ſollte. 232 Am folgenden Tage, nachdem die Verhandlungen des Fiſchereitages offiziell geſchloſſen waren, fand im Kurſaale ein Feſteſſen ſtatt, auf welchem Se. Durchlaucht der Fürſt Haß: feld den erſten Toaſt auf Ihre Majeſtäten den Deutſchen Kaiſer, den König Wilhelm II. von Württemberg und die Königin Charlotte ausbrachte. Hierbei betonte Fürſt Hatzfeld, daß die Verſammlungen der Deutſchen Fiſcherei-Vereine auf den Deutſchen Fiſchereitagen nicht nur die Fiſcher und Fiſchzüchter zur gemeinſamen Arbeit auf dem Geſammtgebiete der Fiſcherei vereinigten, ſondern daß ſie auch im Dienſte des Deutſchen Einheitsgedankens ſtünden, indem ſie die Deutſchen Stämme einander gegenſeitig näher brächten und vereinigen hälfen. Nach— dem hierauf Freiherr von Ellrichshauſen ein Hoch auf Ihre Majeſtät die Königin Olga ausgebracht hatte, begrüßte Freiherr von Ow mit warmen und herzlichen Worten die Gäſte, in Sonderheit den Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Se. Durchlaucht den Fürſten Hatzfeld, worauf Herr Miniſterialrath Buchenberger im Namen der Gäſte mit einem Hoch auf den Württembergiſchen Fiſcherei-Verein und die Stadt Friedrichshafen dankte, während zum Schluſſe Herr Oberjägermeiſter Freiherr von Plato Namens des Württem⸗ bergiſchen Fiſcherei-Vereines für die zahlreiche Betheiligung an dem Fiſchereitage feinen Dank ausſprach. Kurz nach dem Feſteſſen hatten die Mitglieder des Fiſchereitages eine Einladung zum Stapellauf des Dampfers „Königin Charlotte“ erhalten und begaben ſich darauf am Sonn— abend Nachmittags auf zwei von Sr. Maj. dem König von Württemberg zur Verfügung geſtellten Dampfern längs dem lieblichen Nordufer des Bodenſee's nach der Perle des Boden— ſee's, der Inſel Mainau, woſelbſt während eines kurzen Aufenthaltes Se. Kgl. Hoheit der Großherzog von Baden das Präſidium des Fiſchereitages und die Vertreter der Regierungen und Fiſcherei-Vereine ſich vorſtellen ließ. Mit ſchwerem Herzen trennte man ſich von dieſem ſchönen Fleckchen Erde, denn ſchon harrten die Dampfer zur Weiterfahrt nach Conſtanz, wo— ſelbſt in dem Garten des Inſelhotels einige genußreiche Stunden im Anblick der ſchönen Natur und in froher Geſellſchaft zugebracht wurden. Die liebenswürdigen, badiſchen Fiſcher hatten zum Gelingen dieſes Tages nicht am wenigſten beigetragen. Schon während der Dampferfahrt nach der Mainau waren dieſelben vor dieſer Inſel auf 60 Booten in einer Zahl von ca. 250 Mann erſchienen und hatten einen intereſſanten Felchenfang inſzenirt. Leider wurde derſelbe von der ſchönen Witterung nicht beſonders begünſtigt, gewährte indeſſen eine gute Vorſtellung dieſer Fangmethode. Aber nicht nur für die Belehrung, ſondern auch für das Vergnügen ihrer Gäſte hatten ſich die badiſchen Fiſcher bemüht, indem ſie am Abend vor dem Inſelhotel in Conſtanz, ähnlich wie in Friedrichshafen, eine nicht minder wirkungsvolle und brillante venetianiſche Gondelfahrt veranſtalteten, welche von dem lebhaften Beifalle aller Gäſte begleitet war. In der heiterſten Stimmung kehrte man am Abend nach Friedrichshafen zurück. Am Sonntag den 28. er nahmen die Feſtlichkeiten mit einer Rundfahrt auf dem Oberſee ihren Abſchluß. Der Himmel hatte, wie zum Abſchied, ſein heiterſtes Feierkleid angelegt und die Alpenkette ſtrahlte in ſelten geſehenem Glanze. Während der Rundfahrt wurden auf der Höhe von Seefeld drei Kanonen— ſchüſſe gelöſt und Seiner Majeſtät, dem geliebten Könige, ein donnerndes, aus treuem, dank— baren Herzen kommendes Hoch gebracht. In Bregenz wurde zu Mittag geſpeiſt und um 2 Uhr 30 Minuten gings weiter nach Lindau, wo Freiherr Lochner von Hüttenbach ſeine gut eingerichtete Fiſchzuchtanſtalt zeigte. Um 7 Uhr war der Dampfer wieder in Friedrichshafen, von wo aus die Gäſte in ihre Heimath zurückkehrten, reich an tiefen unvergeßlichen Eindrücken aus dem Anblicke einer ſchönen Natur und dem Verkehr mit liebenswürdigen gaſtlichen Menſchen, aber auch reich an neuen Erfahrungen und Anregungen und voll der Ueberzeugung, daß der Deutſche Fiſcherei— Verein ſeine hohe Aufgabe ernſt erfaßt hat und dieſelbe mit voller Beherrſchung des Stoffes energiſch zu löſen beſtrebt ſein wird. 1215 233 III. Weitere Mittheilungen über das Abwiegen der Jiſchbrut. Im Anſchluſſe an meinen diesbezüglichen Artikel in Nr. 3 dieſer Zeitung vom laufenden Jahrgange will ich nicht unterlaffen, über meine weiteren Erfahrungen in der fraglichen Sache bei meinen diesjährigen Kommiſſionen zur Beſetzung des Rheingebietes mit Lachsbrut hier zu referiren. Im Jahre 1891 beſchränkte ich mich darauf, nur die ziemlich flachen Schaalen der mir zur Verfügung ſtehenden Präziſionswaage mit Fiſchbrut zu füllen. Im letztvergangenen Frühjahre hat das Abwägungsverfahren jedoch inſofern eine Verbeſſerung gefunden, daß ich in einem Zuge ein weſentlich höheres Quantum erledigen konnte, als es 1891 der Fall war. Die Fiſchzuchtanſtalt Seewieſe, deren Lachsbrut ich zu übernehmen hatte, ſtellte mir ihre eigene Präziſionswaage zur Verfügung. Da die Waagſchalen der letzteren nicht gar groß waren, hatte die Verwaltung der Anſtalt auf eine derſelben ein paſſendes leichtes Blechgefäß (kleine Schüſſel) aufgeſetzt, welches ein größeres Brutquantum zu faſſen vermochte, als die Schale. Wir haben auf dieſe Weiſe in einem Zuge bis zu 1400 Gramm Fiſchchen abge— wogen. Da von der Brut in Seewieſe das Hundert je nach der Inkubation 17— 18 Gramm ſchwer war, ſo wurden alſo bei 1400 Gramm, wenn 17 Gramm 100 Fiſchen entſprachen, in einem Zuge mehr als 8 230 Stück zum Abwägen gebracht. In Trier, wo ich meine Waage gebrauchte und eine noch größere Blechſchüſſel bekam, habe ich in einem Zuge ſogar“ bis zu 10 400 Fiſchchen, von denen das Hundert 14 Gramm ſchwer war, abgewogen. Die Uhr habe ich damals zwar nicht zur Hand genommen, aber ſelbſt das Abwägen von über einhunderttauſend hat, wenn alles entſprechend vorbereitet war, kaum mehr als anderthalb Stunden in Anſpruch genommen. Bei dieſen größeren Mengen ließ ich das für die Brut auf die Waage geſetzte Gefäß jeweils mit sl Pfund Waſſer füllen. Allerdings muß man, wenn ſolche Quantitäten zum Abwägen kommen, darauf bedacht ſein, daß alles raſch von ſtatten geht, damit die in dem Gefäße zuſammengepferchten Fiſchchen nicht zu ſehr ſtrapazirt werden. Hat man es mit kaliforniſchen Bruttrögen zu thun, ſo geht die Sache weſentlich raſcher von ſtatten, als wenn die Fiſchchen ſich in feſtſtehenden Trögen befinden und entweder mit einem feinen Netze ein— gefangen oder durch die Abflußöffnung hinausgeſchwemmt werden müſſen. Soll das Abwägen nicht zu lange Zeit in Anſpruch nehmen, beſonders wenn es ſich um ein größeres Quantum handelt, ſo wird es rathſam ſein, bei feſtſtehenden Trögen drei Mann anzuſtellen. Einer fängt die Fiſchchen ein, der andere trägt ſie zur Waage, welche von dem dritten beſorgt wird. Befindet ſich die Brut aber in kaliforniſchen Trögen, ſo genügen auch zwei Mann. Am einfachſten iſt es, die Brut aus den Apparaten zunächſt in einen Eimer oder eine große Schüſſel mit Waſſer zu ſchütten. Alsdann ſchöpft man ſie mit einem tiefen, blechernen Durchſchlage, wie man ihn in jeder Küche findet, heraus und ſchüttet ſie, wenn das Waſſer abgelaufen, in das betreffende Gefäß auf der Wage. Damit wird ſo lange fortgefahren, bis das Gefäß ziemlich gefüllt iſt. Nachdem das Gewicht feſtgeſtellt, wird der Mann, welcher die Brut zur Waage brachte, das Gefäß ſchleunigſt in einen Behälter mit fließendem Waſſer (Brutapparat) entleeren. Auf dieſe Weiſe habe ich bei dem Abwägen keine Verluſte gehabt. Gewöhnlich ſetzte ich an Gewicht 1200 — 1300 Gramm auf die Waage, ein Quantum, welches, wenn Brut genug zur Hand war, bis auf 1400 Gramm erhöht werden konnte. Kleine Differenzen zwiſchen dem aufgeſetzten Gewichte und der zur Abwägung ſtehenden Brut gleicht man am ſchnellſten aus, wenn man mittelſt eines durchlöcherten flachen Schaumlöffels eine entſprechende Anzahl Fiſchchen herausnimmt oder zuſetzt. Hat die Brut die Dotterblaſe bereits verloren, ſo wird das Einzelgewicht der Fiſchchen geringer und kann ſomit ein größeres Quantum in einem Zuge abgewogen werden. Iſt die Dotterblaſe aber noch nicht ganz geſchwunden, ſo wird das jeweilige Quantum etwas geringer ſein. Selbſtverſtändlich muß das Gewicht der Brut an jeder einzelnen Inkubation vorher beſonders feſtgeſtellt werden. Da die Präziſionswaage auf 2— 3 Fiſchchen reagirt, jo werden allenfallſige Differenzen, wenn man in einem Zuge bis zu 10000 Stück abwiegen kann, geradezu belanglos ſein. Ich habe mit dieſem Verfahren im vergangenen Frühjahre über 1600 000 Stück Lachsbrut abgewogen. Frh. von der Wengen. Dr — IV. Vereinsnachrichten. Deutſcher Fiſcherei⸗Verein. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat unter dem 8. er. ſein Circular Nr. 3 verſandt, in welchem ſich, nebſt einem Porträt des Kammerherrn Dr. von Behr, ein ausführlicher Bericht über die Feier befindet, welche der Deutſche Fiſchere-Verein zum ehrenden Andenken an ſeinen verewigten Präſidenten veranſtaltet hat. Wir ſind in der Lage, das Porträt unſeren Leſern in der „Allg. Fiſch.-Ztg.“ mit⸗ theilen zu können und wollen dasſelbe zugleich mit einem Berichte über die Denkmalsenthüllung dem— nächſt zum Abdrucke bringen, welche zu Ehren des Herrn von Behr auf der Inſel Reichenau am Sonntag den 21. cr. unter zahlreicher Betheiligung der Bevölkerung in würdigſter und wohlgelungener Weiſe verlaufen iſt. Zentral-Fiſcherei-Verein für Schleswig⸗Holſtein. Derſelbe hielt am 25. Auguſt in der Biologiſchen Station zu Plön ſeine diesjährige General— verſammlung ab, auf welcher unter Anderem der Leiter der Biologiſchen Station daſelbſt einen inter— eſſanten Vortrag „Ueber das Süßwaſſerplankton und ſeine Beziehung zur Ernährung der Fiſche“ hielt. Derſelbe iſt uns freundlichſt zur Verfügung geſtellt worden und ſoll in der nächſten Nummer unſeren Leſern mitgetheilt werden. V. Vermiſchte Mittheilungen. Ordensauszeichnung. Dem Leiter der Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen, Herrn Direktor Haack, iſt in Anerkennung ſeiner Verdienſte um die Fiſcherei in Württemberg am 26. er. der Friedrichsorden J. Klaſſe von Sr. Majeſtät dem König von Württemberg verliehen worden. Die Berliner Fiſcherei. Die Fiſcherei im Gebiete der Stadt Berlin zerfällt in jene der Ober- und der Unterſpree. Die Großfiſcherei in der Oberſpree, welche mit großen Fang— geräthſchaften je drei Tage in der Woche dem Fiskus und dem Magiſtrate zuſteht, iſt von Beiden an die Berliner Fiſcherinnung verpachtet, welche ihrerſeits zur täglichen Ausübung der Kleinfiſcherei berechtigt iſt. Die Innung hat die Großfiſcherei ſchon ſeit 50 Jahren für 121 / J jährlich gepachtet und überläßt fie ſammt der eigenen Kleinfiſcherei für 2650 l jährlich an eines ihrer Mitglieder. Die Ausbeute beſteht vorzugsweiſe in Aalen (etwa 45 Zentner jährlich), wofür der Pächter 4500 AH. erlöſt. Das Fangerträgniß an anderen Fiſchen, wie Plötzen, Quappen und Barſchen, iſt unbedeutend. Die Fiſcherei auf der Unterſpree gehört von den Dammmühlen bis Martinickenfeld ſechs Berliner Fiſchern, den ſogenannten Spreeherren. Außerdem haben auch noch 30 Beſitzer von Tiefwerder bei Spandau das Recht zur Ausübung der Fiſcherei von Mühlendamm in Berlin bis zum Mühlenthor in Brandenburg. Die jährliche Ausbeute der Unterſpree ſtellt ſich auf 13,500 l für Aale und auf 800 A. für 20 Zentner andere Fiſche. Lachsbaſtarde. Bezüglich des Wunſches in Nr. 18 Seite 222 Ihrer geſchätzten Zeitung, etwas über die Fruchtbarkeit des Lachsbaſtardes feſtzuſtellen, erlaube ich mir auf meine dies— bezügliche Auslaſſung im Sprechſaal der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ von 16. Februar ds. Is. Nr. 7. Seite 58 hinzuweiſen, welcher ich noch hinzuzufügen habe, daß auch von den er— haltenen wenigen Prozenten Fiſchchen jetzt keine mehr vorhanden ſind, weil ſie ſich bald als doch nicht lebendsfähig erwieſen. Meine Verſuche ſind lediglich zum Zwecke der Feſtſtellung der Fruchtbarkeit des Lachsbaſtardes gemacht und zwar in ſo verſchiedenen Richtungen und mit ſolcher Uebereinſtimmung, daß ich an der Unfruchtbarkeit des Lachsbaſtardes nicht mehr zweifeln kann; für die Praxis wenigſtens iſt das Reſultat ganz werthlos, ſelbſt wenn ſich herausſtellen ſollte, daß einige wenige Prozente lebensfähiger Fiſchchen unter beſonders günſtigen Umſtänden gewonnen werden konnten. Ich bezweifle aber auch Dies. Daß der Lachsbaſtard als See- oder Teich- auch vielleicht Flußfiſch mit Vortheil groß gezogen werden kann, das gebe ich gern zu, obwohl er ſich hier in der Forellenregion nicht beſonders ausgezeichnet hat, aber an natürlicher Nachzucht fehlt es und das iſt natürlich ein großer Uebelſtand. C. Arena Wie ſich die Larve der Frühlingsfliege gegen die Fiſche ſchützt. Die Larven der Frühlings- oder Köcherfliege (Phryganea), die im Waſſer leben und ji) von Pflanzen: ſtoffen nähren, ſind außer dem hornigen Kopfe und den erſten Leibesringen nur mit einer weichen Haut bedeckt. Als ſchützende Hülle für dieſen wenig widerſtandsfähigen Körper fertigen 7 „ r 235 ſie ſich aus kleinen Steinen, Holzſtückchen, Schneckenſchalen, Krautſtengeln ꝛc ꝛc eine an beiden Enden offene Röhre (Hülſe oder Gehäuſe), welche ſie beim Herumkriechen hinter ſich herziehen, in— dem ſie nur den Vordertheil des Körpers mit den ſechs Beinen hervorſtrecken. Da auch die Fiſche dieſer Larve nachſtellen, jo hat eine derſelben, wie der franzöſiſche Naturforſcher No&l in den mit Karpfen, Schleihen und Aalen beſetzten Teichen des Departements Allier beobachtete, an ihrem Gehäuſe aus ſpitzen Zweigſtückchen und Dornen eine Schutzvorrichtung gegen jene Verfolger angebracht, ſo daß der Fiſch die aufgeſchnappte Hülſe ſchleunigſt wieder von ſich gibt. Larven, welche einer ſolchen Schutzvorrichtung entbehren, pflegen die Fiſche, wenn ſie dieſelben aufge— ſchnappt haben durch Kauen aus der Hülſe herauszudrücken und geben dann die letztere wieder von ſich. Ueber den Einfluß der Todesart auf die Haltbarkeit der Fiſche. Es dürfte eine ſehr wenig bekannte Thatſache ſein, daß es für die Konſervirung der Speiſefiſche nicht gleichgültig iſt, ob man dieſelben, wie das ſo vielfach geſchieht, außer Waſſer einfach erſticken läßt, oder ob man ihnen durch einen Schlag auf den Kopf das Gehirn zertrümmert. Den— noch beeinflußen dieſe beiden der gebräuchlichſten Todesarten die Haltbarkeit der Fiſche nicht unweſentlich, inſofern als erſtickte Fiſche früher und ſchneller in Fäulniß übergehen, wie ab— geſchlagene. Die Urſache dieſer Erſcheinung liegt nämlich darin, daß die ſogenannte Toten— oder Muskelſtarre, welche ja bei allen Wirbelthieren einige Zeit nach dem Tode normaler Weiſe auftritt, bei erſtickten Fiſchen kürzere Zeit andauert, als bei Fiſchen, denen das Nerven— ſyſtem zerſtört iſt. Nun hat aber die Muskelſtarre einen weſentlichen Einfluß auf das Ein— dringen der Bakterien d. h. auf die Verbreitung der Fäulniß, inſofern als ein muskelſtarrer Fiſch dem Vordringen der Fäulnißbakterien größeren Widerſtand entgegenſetzt, als ein Fiſch, in deſſen Muskulatur die Starre bereits gelöſt iſt. So lange als ein Fiſch ſich in der Muskelſtarre befindet, iſt er jedenfalls von Fäulnißbakterien im Fleiſch noch frei. Hieraus geht ſomit hervor, daß alles, was die Dauer der Muskelſtarre vermindert, ungünſtige Ein— wirkungen auf die Haltbarkeit des Fiſches im Gefolge hat. Beim Erſticken der Fiſche, durch welches das Nervenſyſtem noch keineswegs zum Abſterben gebracht wird, — dasſelbe kann vielmehr noch ſtundenlang fortleben — wird aber, wie beſondere Verſuche von Ewart gelehrt haben, die Dauer der Muskelſtarre dadurch verringert, daß das noch fortlebende Nervenſyſtem die Muskulatur des Fiſches immer noch beeinflußt und erſchöpft — erſchöpfte Thiere, z. B. gehetztes Wild, verfallen aber ſofort nach dem Tode in eine zwar ſtarke, aber nur kurz an— dauernde Totenſtarre. Außer der Todesart kann auch die Temperatur die Muskelſtarre weſent— lich beeinflußen. Höhere Temperatur verkürzt, niedere verlängert die Starre. Durch Werfen, Schütteln und Drücken wird die Muskelſtarre auch verringert. Für die Praxis ergibt ſich hieraus, daß man Fiſche, welche in möglichſt friſchem Zuſtande zum Genuße kommen ſollen, nicht erſticken laſſen, ſondern abſchlagen ſoll. Wenn dieſelben auf Eis oder beſſer in kalter trockener Luft aufgehoben werden, ſo iſt es zweckmäßiger, dieſelben noch vor der Löſung der Starre der Kälte auszuſetzen, da dann noch keine Bakterien in das Fleiſch eingedrungen ſind. Kommen Fiſche erſt längere Zeit nach dem Todt, wenn die Starre bereits gelöſt iſt, auf Eis, ſo haben die Bakterien ſchon Gelegenheit gefunden, in den Körper derſelben in Maſſe einzu— dringen und wuchern nun auch in der Kälte, wenn auch langſam, vorwärts. Wird der Fiſch dann in eine etwas höhere Temperatur gebracht, wo er aufthaut, ſo beginnt plötzlich eine rapide Entwicklung der vorher im ganzen Fleiſch, wenn auch nur in geringer Zahl, aber überall vorhandenen Bakterien und in wenigen Stunden iſt der Fiſch durch Fäulniß für den Genuß unbrauchbar gemacht. Lachsfang in Holland. In den letzten 22 Jahren berechnet ſich der Verkauf von Lachſen in Holland, deren Fang ſich faſt ausſchließlich an einem Ort, zu Kralingſche Veer, konzentrirt, auf durchſchnittlich 56 000 Stück jährlich. Dieſer Durchſchnitt wurde in 11 Jahren nicht, in 3 Jahren nur annähernd erreicht, während er in 8 Jahren zum Theil ſehr * z * x — erheblich überſchritten wurde. So kamen z. B. in den ſechs Jahren von 1883-88 in Krahlingſche Veer durchſchnittlich 85 000 Stück zum Verkauf. 236 VI. Sifdjerei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 30. Auguſt. Zufuhr nicht ausreichend. — Geſchäft anfangs lebhaft, ſpäter ruhiger. — Preiſe wenig verändert. Fiſche (per Am) febende | friich, in Eis Fiſche geräucherte 0 Becht : 77—99 40—45 Winter⸗Rheinlachs . . | per Pfund 325 . — 40—90 Dr 1 140—150 Darſche 4062 20—24 Flundern, gr.. „ Schock 175— 275 Karpfen, mittelgroße . | 105 40 do. mittel, Pomm. 5 5 70—150 do. leine —_ — do. klein 8 N 7 | 50—70 Schleie | 35 —120 4446 Bücklinge, Strall. „ „ 150-250 Bleie . | 50—62 20—27 Dorſch e” 0 300—500 Plötze . 31 —53 5 90 Schenfſch hh „ Stiege |100—175 Aale 106—125 90—95 Able oe „ Pfund 100-125 Oſtſeelachs — O io Sr 10 7 80 Stör — — Heringe „ 100 Stic Inserate. Verlag von FERDINAND ENKE in Stuttgart. Soeben erschien: Bodenseefische, deren. Pflege und Fang. Von Prof. Br. ©. B. Klunzinger. Mit 88 in den Text gedruckten Abbildungen. 8. geh. M. 5 —. Edel- üchtk rehse, Bach⸗ und Regenbogenforellen-Satz hat Ende Oktober billig abzugeben die Filch⸗ nee zuchtanſtalt bei Wiesbaden. Man verlange Holnrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. | Preisliſte. 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N: Redaktion: Dr. Julius v. Staudinger in München, in Vertretung Dr. Bruno Hofer in München; für die Redaktion verantwortlich: r. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. x M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. ** Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. u Die nächſte Nummer erſcheint am 15. September 1892, SUR 90 e N Allg 5 Erſcheint monatlich zwei- bis dreimal, Inſe rate die e 15Pfg., d b ae 10 0 Sn 11 Neue ue Fol O [ge Se ehrt 9 5 15 wor tellbar bei allen Poſtanſtalten und Bu ünche n, Zoolog. Inſtitu handlungen — Für Fee dal zend der alte Akademie. — en: 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 4812 l. Banerifchen Fiſcherei-Seitung. Organ für die Befammtintereffen der Fifherei, ſowie für die Bestrebungen der Filherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcherei-Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Meftdeutfchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 20. 0 ‚Münden, 15. September 1892. XVII. Jahrg. E Nachdruck unſerer Originalartikel if unterſagt. SU Inhalt: I. Bericht über die VI. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz und den VI. Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen. Jortſetzung.“ — II. Ueber das Süßwaſſerplankton und ſeine Beziehung zur Ernährung der Fiſche. — III. Die Fiſcherei-Ausſtellung in Friedrichshafen vom 25. bis 28. Auguſt 1892. — IV. Bericht über die VIII. ordentliche Generalverſammlung des Weſt— deutſchen Fiſcherei-Verbandes zu Worms am 3. September 1892. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. I. Bericht über die VI. Deulſche Fiſchzüchterkonferenz und den IV. Deutſchen Jiſchereitag in Friedrichshafen. (Fortſetzung.) Nachdem mit der Beſprechung der Deutſchen Stromgebiete der erſte Punkt der Tages— ordnung erledigt war, ſchritt man zur Behandlung der Adjazenten- und Koppel⸗Fiſcherei. Der Referent, Amtsgerichtsrath Adickes, welcher das Verdienſt hat, wiederholt auf die Schädlichkeit der Adjazenten- und Koppel-Fiſcherei in Preußen hingewieſen und ihre Be— ſeitigung energiſch, wenn auch bisher nicht mit dem gewünſchten Erfolg, betrieben zu haben, hob mit kurzen Worten nochmals die Verderblichkeit dieſer faſt überall zur wildeſten Raub— fiſcherei führenden Einrichtungen hervor und forderte den Deutſchen Fiſcherei-Verein auf, energiſch für die Beſeitigung der Koppel- und Adjazenten-Fiſcherei zu wirken. Landrath Federath, welcher hierauf berichtete, daß der neueſte Entwurf von Vorſchlägen zur Beſeitigung der Ad— jazenten-Fiſcherei vor kurzem in Weſtphalen gemacht worden ſei, vertrat die Anſicht, daß eine generelle Regelung dieſer Frage in ganz Preußen unmöglich ſei. Die Beſeitigung der Ad— 238 — — jazenten-Fiſcherei durch die Provinzen ſei aber durchführbar. Der zweckmäßigſte Weg, auf dem dies geſchehen könne, ſei die Regelung nach Analogie der Jagd. Die Uebertragung der Adjazentenrechte auf die Gemeinde ebenſo wie die Zuſammenlegung derſelben zu Zwangs— genoſſenſchaften habe ſich in der Provinz Weſtphalen wenigſtens als Unmöglichkeit erwieſen. Dagegen habe der neueſte Entwurf, welcher die Frage nach Analogie der Jagd regeln werde, Ausſicht auf Erfolg. Profeſſor Nitſche entgegnete hierauf, daß man in Sachſen zwar auch den Verſuch gemacht habe, die Abſchaffung der Adjazenten-Fiſcherei nach Analogie der Jagd durchzuführen. Dieſer Verſuch habe ſich indeſſen in Sachſen als undurchführbar erwieſen, dagegen ſcheint die Einrichtung von Zwangsgenoſſenſchaften hier zum Ziele führen zu ſollen. Als einen dritten Weg zur Regelung der Adfjazenten-Fiſcherei bezeichnete ſodann von Derſchau den Weg der gütlichen Vereinbarung. Der Rheiniſche Fiſcherei-Verein habe das Verdienſt, die Abſchaffung der Adjazenten-Fiſcherei zuerſt angeregt und betrieben zu haben. Auf dem Zwangswege habe man aber bisher nichts erreicht, wohl aber z. B. an der Lahn auf gütliche Art und Weiſe. Daher ſei der gütliche Weg, wo es die Verhältniſſe geſtatten, ſehr zu empfehlen. Nachdem hierauf Miniſterialrath Buchen berger einen kurzen Abriß über die Geſchichte der Abſchaffung der Adjazenten-Fiſcherei in Baden durch die geſetzgebenden Körperſchaften gegeben hatte, in denen man keineswegs auf die Schwierigkeiten geſtoſſen ſei, welche man von vorneherein erwartet hatte, glaubt derſelbe, daß man auch anderwärts in dieſer An— gelegenheit etwas erreichen würde, wenn man die Regierungen für die Abſchaffung der Adjazenten⸗Fiſcherei zu intereſſiren vermöchte. Fürſt Hatzfeld ſagt darauf zu, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein auf die Regierung einzuwirken verſuchen werde. Gegenüber den bisherigen Vorſchlägen zur Regelung der Adjazenten-Fiſcherei forderte Regierungsrath Meyer unbedenklich eine zwangsweiſe Enteignung namentlich der kleinen, oft nur wenige Klafter betragenden Berechtigungen der Adjazenten und eine Uebertragung dieſer Berechtigungen auf die Gemeinden, wogegen Landrath Federath wiederholt auf die mit einem derartigen Verfahren unvermeidlich verbundene Härte und die Unmöglichkeit ſeiner Durchführung wenigſtens in Weſtphalen hinwies, worauf Oberſt Meiſter zum Schluß die Mittheilung machte, daß man in der Schweiz die Adjazentenberechtigungen allmählig abzulöſen im Begriffe ſtehe und z. B. im Kanton Zürich in circa 10 Jahren mit dieſen Ablöſungen fertig ſein werde. Ueber die „Berückſichtigung der Fiſcherei bei der Waſſergeſetzgebung“ ſpricht Amtsgerichtsrath Seelig-Caſſel. Er bezeichnet dieſe Berückſichtigung als eine nothwendige, da u. A. der Altmeiſter in der Kenntniß fiſchereirechtlicher Dinge, Senatspräſident Dr. von Staudinger-München, in Nr. 3 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ von 1892 bezeugt, daß die beſte deutſche Partikulargeſetzgebung — die beſte, weil ſie umfaſſend den Gegen— ſtand kodifizirt hat — die bayeriſche, die Fiſcherei nur dürftig behandelt und in den wenigen Punkten, wo ſie die Fiſcherei berührt, dieſe karg behandelt. Bei dieſer Sachlage und bei dem Streben der Zeit, auch dieſen Gegenſtand geſetzlich zu regeln, ſei es angezeigt, daß auch die Fiſcherei-Intereſſenten ſich regten und die der Fiſcherei zukommende Berückſichtigung forderten, ſei es nun, daß recht viel zivilrechtliche ſie betreffende Punkte in das in Bearbeitung befind— liche bürgerliche Geſetzbuch mitaufgenommen oder daß gleichzeitig und neben demſelben beſondere Geſetze über die Waſſerbenützung erlaſſen würden. Die Berechtigung zu dieſer Forderung ergäbe ſich ſchon aus dem Grundſatze, daß tiemand ſich durch den Schaden eines Anderen bereichern ſolle. Die Fiſcherei werde in vielen Fällen der in der Neuzeit großartig entwickelten Induſtrie gegenüber zurücktreten müſſen; aber es gebühre ihr dann volle Entſchädigung, wie neuerlich auch das Reichsgericht wieder ausgeſprochen habe, jedenfalls ſei der leider vielfach in induſtriellen Kreiſen vorhandenen Meinung, daß die Fiſcherei ohne Entſchädigung überall weichen müſſe, entgegenzutreten und im Volke ſelbſt die richtigen Anſichten zu verbreiten. Ueber das Wie? ſeien die Anſichten der Betheiligten verſchieden. Der am Buchſtaben hängende Juriſt werde und müſſe daran halten, daß die geſetzliche Feſtſtellung nur im Wege der Partikulargeſetzgebung erfolgen könne, weil dem Reiche die nöthige Zuſtändigkeit mangele; RES nun ng 7 Fr 239 — — auch Zweckmäßigkeitsgründe ſollen auf dieſen Weg hinweiſen, und das um ſo mehr, als viele deutſche Einzelſtaaten ſich anſchicken, den Gegenſtand geſetzlich zu regeln, wozu ſie nach der Reichsverfaſſung berechtigt ſind. Allein andererſeits dürfte doch nicht zu beſtreiten ſein, daß es wünſchenswerth wäre, wenn wenigſtens die zivilrechtlichen Punkte der Waſſergeſetzgebung und damit der Fiſcherei einheitlich für ganz Deutſchland geregelt würden, zumal den neuerlich erheblich geſteigerten, ja theilweiſe noch gar nicht abſehbaren Anſprüchen der Induſtrie, z. B. den mit Elektrizität arbeitenden Werken gegenüber die Einzelgeſetzgebung möglichſt gerecht zu werden beſtrebt iſt, ohne dabei die Fiſcherei beſonders zu berückſichtigen. So befaßt ſich beiſpiels— weiſe das neueſte bezügliche Geſetz, das elſaß-lothringiſche vom 2. Juli 1891, betr. Waſſer— benützung und Waſſerſchutz, das bereits vor dem Fiſcherei-Geſetz vom gleichen Tage, ſeit dem 1. April 1892, gilt, im vierten Abſchnitte: „Beſondere Verpflichtungen der Grundeigenthümer“, ſpeziell mit den Intereſſen der Landwirthſchaft, der öffentlichen Geſundheitspflege und den Schifffahrt, erwähnt aber der Fiſcherei gar nicht und hat z. B. in § 9 die auch die Fiſcherei ſtillſchweigend mittreffende Beſtimmung, daß eine Neuregelung der Vertheilung des Waſſers zwiſchen den „Nutzungsberechtigten“ erfolgen kann und zwar ohne jeden An— ſpruch auf Entſchädigung, womit u. A. geſagt ſein dürfte, daß den Fiſchereiberechtigten durch Erhöhung des Waſſerſtandes in den Fabrikgräben in dem Hauptwaſſer das zur Erhaltung des Fiſchbeſtandes nöthige Waſſer ohne alle Entſchädigung entzogen werden darf. Jedenfalls dürften die Intereſſen der Fiſcherei nicht genügend berückſichtigt werden, wenn die Betheiligten die Hände in den Schooß legen, was ſeitens der Induſtriellen und anderer Berufskreiſe ſeit Jahren nicht der Fall iſt. Bei dieſer Sachlage verdient jedenfalls ein Unternehmen ausführlicher Erwähnung, welches die Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft in's Leben gerufen und nach Anſicht ihrer dazu eingeſetzten Kommiſſion zu einem gedeihlichen Ende geführt habe. Redner theilt dann mit, was in Nr. 1 dieſer Zeitſchrift pro 1891 unter der Aufſchrift zur „Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechtes“ des Näheren auch ausgeführt iſt, er gibt die Entſtehungsgeſchichte des im Sonderdruck erſchienenen Schriftchens der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft: „Vorſchläge für Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechtes“ kund, theilt mit, daß der Deutſche Fiſcherei⸗kverein durch zwei Delegirte (Graf von Frankenberg-Tillowitz und Amtsgerichts— rath Adickes-Nienburg) vertreten ſei und gibt eine kurze Darſtellung des Inhalts des Schriftchens insbeſondere ſoweit der Fiſcherei darin gedacht iſt unter Vorleſung der Beſtimm— ungen des hauptſächlich in Betracht kommenden § 47 des Entwurfes, dabei betonend, daß der Inhalt des Entwurfes auf Kompromiß aller Betheiligten, deren Anſprüche oft anfangs geradezu unvereinbar erſchienen ſeien, beruhte. Auch des erſten Abſchnittes des Entwurfes des „Waſſerrechtes“ gedenkt Redner ausführlicher und bezeichnet als einen beſonders an— zuſtrebenden Zuſtand die Herbeiführung des auch die Fiſcherei-Verhältniſſe und Fiſcherei— berechtigungen jedes einzelnen Stromgebietes überſichtlich darſtellenden Waſſerbuches, wodurch viele Streitigkeiten beſeitigt würden. Schließlich empfiehlt Redner die Unterſtützung der gemachten Vorſchläge; ſei es, daß ſolche im Wege der Reichsgeſetzgebung durch Aufnahme der zivilrechtlichen Punkte in das zu erlaſſende allgemeine bürgerliche Geſetzbuch, oder durch Erlaß eines beſonderen, auch die öffent— lich rechtlichen Geſichtspunkte mitumfaſſenden Reichsgeſetzes oder durch Erlaſſe ſolcher Geſetze im Wege der Partikulargeſetzgebung erfolgen. Der Korreferent, Amtsgerichtsrath Adickes-Nienburg, einer der Delegirten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines in der Kommiſſion der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft, erinnert daran, daß vor Beginn der Beſprechungen verſchiedene Berufskreiſe, namentlich die Müller, geradezu in unlösbar ſcheinendem Widerſpruche mit den Anſprüchen der Fiſcherei ſich befunden hätten, daß aber nach erfolgter Klärung ſämmtlicher Berufsarten ihre Zuſtimmung zu den Beſtimmungen des Entwurfes, der lediglich Material für die künftige Geſetzgebung ſein ſolle, gegeben hatten. Die bezüglichen Beſtimmungen ſeien des Minimum deſſen, was die Fiſcherei bei Regelung der Waſſergeſetzgebungsfrage zu beanſpruchen habe, allzu viel zu verlangen könne vielleicht entgegengeſetzten Erfolg haben und das mühſam herbeigeführte Ein— verſtändniß aller Betheiligten wieder beſeitigen. Auch er iſt für Unterſtützung der Vorſchläge, die er des Näheren kurz beſpricht. 240 Gegenüber dieſen Ausführungen des Referenten und Correferenten erhob ſich in der hierüber eröffneten Diskuſſion ein lebhafter Widerſpruch, namentlich aus ſüddeutſchen Kreiſen, in welchen offenbar keine große Sympathie für die Unterſtützung der obigen Vorſchläge vorhanden iſt. Beredten Ausdruck gibt dieſer Stimmung der großherzoglich badiſche Miniſterialrath Buchenberger von Karlsruhe; er iſt der Anſicht und belegt dies durch zutreffende Aus— führungen, daß in den ſüddeutſchen Staaten, ſpeziell in Baden, die Fiſcherei in der Geſetz— gebung erheblich beſſer geſtellt ſei, als dies nach den Beſtimmungen des Entwurfes der Fall ſein würde; er findet außerdem denſelben nicht beſonders wohlwollend und ſachlich in manchen Punkten nicht empfehlenswerth und ſpricht ſich gegen Regelung der Angelegenheit im Wege der Reichsgeſetzgebung aus. In demſelben Sinne äußert ſich auch der Vertreter der bayeriſchen Staatsregierung, Miniſterialrath Haag-München, welcher beſonders betont, daß auch in Bayern die Fiſcherei gegenüber den anderen Intereſſen an der Waſſerbenutzung eine erheblich günſtigere Lage hat, als dies nach dem Entwurfe der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft der Fall ſein würde. Er müſſe ſich daher ſowohl aus ſachlichen wie formellen Gründen gegen die Durchführung der in dem Entwurfe enthaltenen, die Fiſcherei betreffenden Vor— ſchläge erklären. Hierauf berichtet Prof. Sieglin-Hohenheim, daß auch in Württemberg keine Neigung vorhanden ſei, die Fiſcherei-Geſetzgebung in der vom obigen Entwurfe vorgeſchlagenen Richtung zu regeln, ſondern daß man hier im Begriffe ſei, ſelbſtſtändig durch Landesgeſetz vorzugehen. Nach verſchiedenen Gegenreden der Berichterſtatter Adickes und Seelig, von denen letzterer insbeſonders hervorhebt, daß dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine der Dank der Ver— ſammlung zu erkennen gegeben werden müſſe, daß er dieſer hochwichtigen und ſchwierigen Angelegenheit ſeine Aufmerkſamkeit zu gebotener Zeit geſchenkt und Abgeordnete zu der in Gang gebrachten Konferenz geſchickt habe, beſchließt die Verſammlung, zumal ein beſtimmter Antrag der Berichterſtatter nicht vorliegt, unter Ausdruck des Dankes, über den Gegenſtand zur Tagesordnung überzugehen, doch ſoll eine die Verhandlungen zuſammenfaſſende Reſolution, deren Wortlaut die beiden Referenten und Miniſterialrath Buchenberger gemeinſchaftlich entwerfen werden, dem Protokolle einverleibt werden. Transport von Fiſchbrut und Zuchtfiſchen auf deutſchen Eiſenbahnen lautete das Thema des vierten Punktes der Tagesordnung, über das der Berichterſtatter, Amtsgerichtsrath Adickes-Nienburg ſich dahin ausläßt, daß in dieſer Richtung die Fiſcherei und Fiſchzucht nicht diejenige Unterſtützung finde, die ſie verdiene und die ihr insbeſondere durch die Poſtverwaltung zu Theil werde, wie rühmend anzuerkennen ſei; an der Hand von Einzelbeiſpielen wird nach— gewieſen, daß durch Stehenbleiben der bezüglichen Sendungen auf Bahnhöfen und in den Expeditionen der Eiſenbahnverwaltungen mancher werthvolle Transport von Fiſchbrut und Zuchtfiſchen zu Grunde gegangen ſei und zu Grunde gehen müſſe, der bei rechtzeitiger und ununterbrochener Beförderung das Ziel unverſehrt erreicht haben würde. Redner bittet den Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei-Vereines der Angelegenheit ſich anzunehmen und dieſelbe eintretenden Falles bei den zuſtändigen Zentralbehörden zu vertreten, auch dieſelben anzugehen, Anweiſungen an die unteren Inſtanzen zu erlaſſen, der Beförderung jener Sendungen beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen. Amtsgerichtsrath Seelig, Vertreter des Caſſeler Fiſcherei-Vereines, der zwei große Vereins-Brutanſtalten im Betrieb hat, ließ ſich insbeſondere über die Eilgüterzüge aus: Seit etwa zwei Jahren im Intereſſe des verſendenden Publikums zwecks raſcherer und regel— mäßigerer Ueberführung der Güter, auch von Fiſchen, eingeführt, gehen ſie von großen Centren nach anderen Sammelpunkten, meiſt großen Städten, zumeiſt des Nachts; ſie paſſiren dann in vielen Fällen die Stationen in der Zeit von Abends 7 Uhr bis 7 Uhr Morgens; in dieſer Zeit können nach den beſtehenden Beſtimmungen die Fiſchſendungen weder verladen noch abgenommen werden, vielmehr bleiben ſie viele Stunden unberührt ſtehen, was meiſt den Tod zur Folge hat; dasſelbe iſt auch bei nächtelangem Stehenbleiben der Fall, wenn die Sendungen durch Anſchlußbahnen weiter befördert werden müſſen, ebenſo wenn der Eilzug die betreffende Station überfährt und die Sendung mit einem ſpäteren Zuge von der entfernteren Ausladeſtation nach jener zurückgeſchickt wird; die Sendung geht meiſt regelmäßig faſt völlig ein. Dieſe und andere Uebelſtände — es iſt faſt ausnahmslos Verſendung mit rothem Frachtbrief d. h. 200 gegen doppelte Speſen nöthig — haben in den letzten Jahren die Verſendung ſo erſchwert, daß Wandel geboten erſcheint. Hierauf erwiderten Landrath Federath und von Derſchau, daß ſie nicht ſo üble Erfahrungen mit den Eiſenbahnen gemacht hätten, namentlich ſeien die bayeriſchen Bahnen, wie von Derſchau betont, beſonders entgegenkommend. Indeſſen beantragt v. Derſchan und beſchließt nach weiteren Entgegnungen des Referenten die Verſammlung: Der Deutſche Fiſcherei-Verein ſolle eine Zuſammenſtellung der ſämmtlichen, auf Deutſchen Bahnen und Poſten beſtehenden, den Verſand von Fiſchen betreffenden Beſtimmungen veranlaſſen, was der Vorſitzende, Fürſt Hatzfeld, thun zu wollen zuſagt. Den letzten Gegenſtand der Verhandlungen bildete eine Beſprechung des Schillinger'ſchen Meßapparates zur quantitativen Beſtimmung der Jungbrut, worüber Dr. Hofer kurz referirte. Unter Hinweis auf die ausführliche Beſchreibung dieſes Apparates in Nr. 24 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ von 1891 ſtellte derſelbe die gegenſeitigen Vorzüge und Nachtheile des Wägeverfahrens und der volumetriſchen Methode bei der quantitativen Be— ſtimmung der Jungbrut gegenüber und kam zu dem Schluße, daß Wiegen und Meſſen von Jungbrut zwei prinzipiell gleichwerthige Methoden ſeien, daß aber der allgemeinen Durch— führung des Wägeverfahrens die Koſtſpieligkeit und Subtilität in der Handhabung der Waage im Wege ſtände. Aus dieſen Gründen iſt das gleich leiſtungsfähige Verfahren des Meſſens der Jung— brut vorzuziehen, nachdem der Leiter der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg, Herr Schillinger— München, dafür einen ſehr einfachen Apparat konſtruirt habe, deſſen leichte Handhabung, Dauerhaftigkeit und Wohlfeilheit denſelben zum allgemeinen Gebrauche durchaus empfehlens— werth machten. Referent beſpricht darauf kurz unter Vorzeigung zweier von der Firma Greiner in München angefertigter Modelle verſchiedener Größe den Gebrauch des Schillinger'ſchen Meßapparates und gibt genaue Zahlen über ſeine Leiſtungsfähigkeit an (ek. „Allg. Fiſcherei⸗ Ztg.“ Nr. 24 pro 1891). Hierauf erwiderte der Vorſttzende des Fiſcherei-Vereines in St. Gallen, Herr Paul Vulpillier, daß er auch bereits im letzten Winter Meſſungen von Jungbrut mit dem Schillinger'ſchen Apparate angeſtellt und durch nachträgliche Zählung ſodann gefunden habe, daß dieſer Apparat überraſchend genaue und zuverläſſige Angaben liefere. Hiemit hatten die Verhandlungen der Fiſchzüchterkonferenz ihre Ende erreicht, da die Referenten für die beiden im Programme noch in Ausſicht geſtellten Vorträge „über das Verſchwinden des Riechorganes bei Fiſchen“ und „über die Afrikaniſchen Doppelathmer“ — Prof. Wiedersheim-Freiburg — ſowie für die Demonſtration anatomiſcher Präparate, Zeichnungen ꝛc. — Prof. Eimer-Tübingen — zu erſcheinen verhindert waren. Die beiden erſten Vorträge wurden dagegen nachträglich von Prof. Wiedersheim auf dem Fiſchereitage am Sonnabend Vormittag gehalten. Im Laufe der Verhandlungen ſandte die Verſammlung ein Begrüßungstelegramm an Senatspräſidenten Dr. von Staudinger-München, das langjährige hervorragende Mit— glied und den thatſächlichen Leiter früherer Fiſchzüchterkonferenzen, ab. Nachdem von der Verſammlung noch der Beſchluß gefaßt worden war, die nächſte Fiſchzüchterkonferenz 1894 in Breslau abzuhalten, ſchloß Fürſt Hatzfeld mit Worten des Dankes für die zahlreiche Betheiligung die ſechſte Deutſche Fiſchzüchterkonferenz. II. Weber das Hüßwaſſerplankton und feine Beziehung zur Ernährung der Jiſche. In der Generalverſammlung des Zentral-Fiſcher-Vereines für Schleswig: Holſtein, welche am 25. Auguſt in der Biologiſchen Station zu Plön ſtattfand, hat der Leiter dieſes wiſſenſchaftlichen Inſtitutes, Dr. Otto Zacharias, einen Vortrag über das obige Thema gehalten, aus dem wir Folgendes zur Mittheilung bringen. Mit dem Worte „Plankton“ bezeichnet man nach Profeſſor Henſens Vorgange die Geſammtheit der im Meere (und auch in unſeren Binnenſeen) flottirenden Thier- und Mu Pflanzenformen, von denen die Mehrzahl nur eine mikroſkopiſche Größe beſitzt. Aber die betreffenden Arten find ſtets in ungeheurer Individuenzahl vertreten, jo daß ſich ihre Menge pro Quadrat: meile Waſſerfläche auf viele Millionen und Milliarden beziffern läßt. In unſeren holſteiniſchen Binnenſeen find es mehrere Spezies kleiner Krebshen (6—8), ein Dutzend Arten mikro— ſkopiſcher Würmer (Räderthiere) und etwa ebenſoviel Infuſorien, die in Verbindung mit einer Anzahl Algenſpezies das Süßwaſſerplankton bilden. Im Laufe des Jahres wechſelt aber die Zuſammenſetzung des Planktons ganz erheblich, ſo daß wir im Frühjahre andere Thiere und Pflanzen darin finden, als im Sommer, und auch im Winter wieder andere, als in der warmen Jahreszeit. Einige Spezies ſind indeſſen während aller Monate des Jahres vor— handen, wenn auch in ſehr wechſelnder Menge. Für gewöhnlich ſind die Plankton-Organismen lediglich im freien Waſſer zu finden, alſo nur in der pflanzenleeren Mitte unſerer Binnenſeen; doch treibt ſie der landwärts wehende Wind häufig auch bis nahe an's Ufer, woſelbſt ſie dann der dort ſich aufhaltenden Fiſchbrut zur bevorzugteſten Nahrung dienen. Es hat ſich übrigens herausgeſtellt, daß auch zahlreiche erwachſene Fiſche von jenen winzigen Thieren leben, wie z. B. die Karpfen, Schleien, Karauſchen, Felchen und Maränen. Im Darm der keinen Maräne (Coregonus albula), die bekanntlich in ziemlich großer Tiefe lebt, fand der Vortragende vorwiegend nur eine einzige Krebsart, nämlich eine Bosmina (einen ſogenannten Rüſſelkrebs) zu vielen Tauſenden, den man deshalb Bosm. Coregoni genannt hat. Dieſelbe Beobachtung iſt auch anderwärts gemacht worden. Man bezeichnet die oben genannten Fiſchgattungen aus dem Grunde, weil ſie ſtets nur jene winzigen Plankton⸗Organismen zu ihrer Nahrung auswählen, ganz treffend als Kleinthierfreſſer, denen man die Hechte, Barſche, Lachſe, Forellen zc. als Großthierfreſſer gegenüberſtellt. Die frühere Eintheilung der Fiſche in Raubfiſche und Friedfiſche, von denen letztere aus— ſchließlich auf Pflanzennahrung angewieſen ſein ſollten, iſt durch aufmerkſame Unterſuchung des Darm-Inhaltes der einzelnen Arten als ungerechtfertigt fallen gelaſſen worden. Es hat ſich gezeigt, daß dieſe präſumirten Pflanzenfreſſer (Döbel, Plötze, Rothfeder) Algen und Blatt— fetzen nur aus Freßgier mitverſchlucken, wenn ſie in der Uferzone zwiſchen dem Waſſerkraut auf die Suche nach thieriſcher Nahrung ausgehen. Wenn nun aber, wie jetzt ſicher konſtatirt iſt, die jungen und jüngſten Fiſche ohne Ausnahme ſich von den Planktonformen (und einigen am Ufer lebenden Spezies) ernähren, ſo wird derjenige See oder Teich die reichſte Fiſchernte garantiren, der das meiſte Plankton (in quantitativer Hinſicht) enthält. Auf die Mannigfaltigkeit der Arten kommt es dabei nicht an. Man wird darum künftig, wenn man beim Pachten eines Gewäſſers rationell verfahren will, dasſelbe bezüglich der in ihm vorhandenen Planktonmenge unterſuchen müſſen. Wenig Planktongehalt bedeutet dann, daß der betreffende Teich oder See kein gutes Nährwaſſer zur Aufzucht von jungen Fiſchen beſitzt, wogegen ein reichlicher Befund in der nämlichen Hinſicht die entgegengeſetzte Schlußfolgerung geſtattet. Man wird alſo wahrſcheinlich in Zukunft die Gewäſſer ebenſo einer Bonitirung unterziehen, wie man es ſeit Langem ſchon in Betreff der zum Anbau der Kulturpflanzen beſtimmten Landflächen thut. Selbſtredend iſt von denkenden Fiſchzüchtern bereits daran gedacht worden, die Nähr— fähigkeit gewiſſer planktonarmer Teiche dadurch zu erhöhen, daß man außerhalb derſelben jene vielbegehrten mikroſkopiſchen Thierarten in Bottichen züchtet und ſie dann den bedürftigen Ge— wäſſern zuführt. Dieſe Methode bewährt ſich indeſſen nur für ſolche Krebs- und Räder— thierſpezies, welche die warme und ſeichte Uferzone bewohnen. Die wirklichen Planktonformen gedeihen in den engen Zuchtgefäßen nicht, ſondern ſterben darin ſchon nach ganz kurzer Zeit ab. Hier kann alſo blos die Natur ſelbſt produziren und der Fiſchzüchter hat nicht den geringſten Einfluß auf die Steigerung des Planktongehaltes von irgend einem See. Aber eben weil er dies nicht kann und weil er eine Nährfähigkeit der großen natürlichen Waſſer— anſammlungen als ein gegebenes Faktum hinnehmen muß — eben darum empfiehlt es ſich, die zu pachtenden Seen oder Teiche vorher zu unterſuchen und ſie zu bonitiren, wie ſchon oben geſagt wurde. Mit Leichtigkeit kann dies jeder Fiſchereikundige ſelbſt thun, denn es gehört dazu nur ein einfaches Schwebnetz aus Seidengaze, ein Filtrator und ein Meßglas zur Volumenbeſtimmung der aufgefiſchten Planktonmenge. Selbſtredend muß man dann : 2 . 3 5 1 F 8 2 N f hr 5 . 8 rt aber in jedem See mit dem gleichen Netze und gleich lange Zeit fiſchen, wenn die Ver— gleichung ein richtiges Ergebniß haben ſoll. Ebenſo iſt die Tiefe zu berückſichtigen, in welcher das Netz gezogen wird, ſonſt erhält man auch für den gleichen See verſchiedene Reſultate.“) III. Die Fiſcherei-Ausſtellung in Friedrichshafen vom 25.—28. Auguſt 1892. Wie wir bereits wiederholt unſeren Leſern mitgetheilt haben, fand im Anſchluß an die Berathungen des letzten Deutſchen Fiſchereitages in Friedrichshafen eine Fiſcherei-Ausſtellung ſtatt, welche trotz ihrer räumlichen Kleinheit in Folge ihrer überſichtlichen Anordnung die nicht unerhebliche Menge der Ausſtellungsgegenſtände zumeiſt ſehr gelungen zur Anſchauung brachte. Ein Theil der ausgeſtellten Objekte, beſonders Netze, Angelgeräthe und andere Fiſcherei— Sportsartikel, welche nicht blos von Württembergiſchen Firmen, ſo z. B. in ſehr anerkennens— werther Weiſe von Guſtav Staudenmayer aus Ulm, ſondern auch von anderen Firmen aus Conſtanz und München ausgeſtellt waren, hatten neben einer Menge von ſehr hübſch aus— geſtopften Fiſchraubthieren und deren Fangappparaten, beſonders aus der bekannten Raubthier— fallenfabrik von Weber in Haynau (Schleſien), auf der Gallerie des Kurhausſaales Aufſtellung gefunden; der größere und reichhaltigere Theil der Ausſtellung war dagegen in einer eigenen im Schloßgarten erbauten Ausſtellungshalle aufgeſtellt. Die ganze Ausſtellungshalle im Schloßgarten, die Herſtellung der Aquarien, die Waſſer— leitung, ſowie die praktiſche Anordnung der meiſten Objekte und die ſehr geſchmackvolle Dekorirung waren das in jeder Weiſe gelungene Werk des Herrn Hofgärtners Ammon. Außerdem hatte Herr Profeſſor Klunzinger in Stuttgart die Beſchaffung und Anordnung der wiſſenſchaft— lichen Objekte übernommen und in ſehr belehrender Weiſe zur Ausführung gebracht. Die 16 m lange, 7 m breite, 6 m hohe Ausſtellungshalle, welche um ein Gerippe von Stangenholz erbaut, auf der Regenſeite mit Brettern, oben mit waſſerdichter Leinwand geſchloſſen und rings mit Pflanzen verkleidet war, enthielt auf der Längsſeite 5 Aquarien von 2½% bis 1½ cbm Inhalt. Dieſelben waren aus 5 em ſtarkem Forchenholz erbaut, innen mit Zinkblech ausgeſchlagen und an der Vorderwand mit 6—8 mm dickem Spiegelglas in T. Eiſen eingelaſſen, geſchloſſen. Beſonders zweckmäßig erwies ſich zur Befeſtigung des Glaſes und zur Dichtung die Verwendung von Kitt und Papier, wodurch eine ſofortige Benützung der Aquarien möglich war, ohne daß dieſelben irgendwo ein „Rinnen“ zeigten. Geſpeiſt wurden die Aquarien mit Bodenſeewaſſer, welches durch Luftbrauſen von J. Mürrle-Pforzheim trotz des heißen Wetters genügend luftreich erhalten werden konnte. In den Aquarien waren hauptſächlich Fiſche aus dem Bodenſee in zum Theil ſehr ſchönen Exemplaren untergebracht, jo im erſten Aquarium: Brachſen, Aale, Laugeli (Uckelei), Trüſchen (Aalrutte); im zweiten eine prächtige Sammlung von Salmo alsaticus aus Hüningen, einer neuerdings von Direktor Haack zuerſt gezüchteten Saiblingskreuzung, daneben Zander in verſchiedener Größe, Bachforellen, Regenbogenforellen, Forellenbarſche, Groppen Grundeln und Edelkrebſe. Im dritten Aquarium ſchwammen Hechte, Karpfen, Welſe, Naſen, Barſche; im vierten: Barben, Rothfeder, Schneider, Haſel, Ellritze, Gründling und im fünften: Schleien, bis zu 5 Pfund ſchwer, Röteli und Blicken. *) Anmerk. der Red. Der vorſtehende Vortrag wurde uns von dem Herrn Vortragenden freundlichſt zum Abdrucke in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ zur Verfügung geſtellt. Wir werden auf dasſelbe Thema, welches auf dem Fiſchereitage in Friedrichshafen mit ſpezieller Beziehung auf den Bodenſee und unter ausdrücklicher Berückſichtigung der Frage nach der „Fruchtbarkeit unſerer Gewäſſer“ Gegenſtand eines beſonderen Vortrages war, demnächſt eingehender zu ſprechen kommen. Hier wollen wir uns nur mit der Bemerkung begnügen, daß die Methoden der quantitativen Planktonbeſtimmung noch nicht genügend zuverläßig, jedenfalls aber nicht jo einfach ſind, um darauf bereits eine Bonitirung eines Gewäſſers beſonders durch in derartigen Unterſuchungen ungeübte Laien zu begründen. Dazu ſind ſchon allein die natürlichen Verhältniſſe unſerer Gewäſſer zu mannigfaltig, um nach einem Schema behandelt werden zu können. 5 Vor dem Eingange in die Ausſtellungshalle war in einem beſonderen Cementbaſſin ein rieſiger Wels, von 2,10 m Länge und 105 Pfund Gewicht, untergebracht, welcher ebenſo wie ein von Spierig in Rohrſchach in einem Käfige gezeigter, munterer Fiſchotter zahlreiche Zuſchauer anlockte. Außer dieſen lebenden Thieren waren auf Eis ausgeſtellt ſehr ſchöne Exemplare von Blaufelchen, Weißfelchen, Gangfiſchen, Aeſchen, Saiblingen, Grundforellen, Schwebforellen und Lachſen, ferner konſervirte und geräucherte Bodenſeefiſche. Neben dieſen, von Hofgärtner Ammon-Friedrichshafen ausgeſtellten Fiſchen, welch den Mittelpunkt der Ausſtellung ausmachten, hatten indeſſen noch andere Ausſteller manchen hübſchen Beitrag geliefert. So hatte die Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt von Herrn Riedel Salmonidenbrutfutter in verſchiedener Geſtalt und Größe aus Eintagsfliegen, getrockneten Heringen, Fleiſchabfällen ꝛc. ausgeſtellt. Daneben befand ſich eine zur Herſtellung dieſer ver— ſchiedenen Sorten von Brutfutter dienende Fleiſchhackmaſchine von Karl Krugmann in Heidelberg. Fiſchbrutapparate und Transportkannen hatten ausgeſtellt Joſeph Pötz-Jagſtfeld und A. Meerroth in Ulm. In dieſer Branche konnte man im Rahmen der bekannten Modelle hübſche Leiſtungen ſehen. Die ſonſt ſinnreich konſtruirten Transportkannen gingen indeſſen zu ſpitz zu, ſo daß die den Sauerſtoff der Luft abſorbirende Waſſeroberfläche zu klein ſein muß. Zimmeraquarien, ſolide gearbeitet, hatte die Firma W. Elſäſſer-Vaihingen a. T., ausgeſtellt. Einen ſehr breiten Raum nahm die Ausſtellung der wiſſenſchaftlichen Präparate ein, zumeiſt anatomiſche Darſtellungen der Organiſation der Fiſche, ausgeſtopfte Fiſche und Vögel ꝛc., welche von Herrn Profeſſor Klunzinger aus den Sammlungen des Naturalienkabinets und der techniſchen Hochſchule in Stuttgart ausgeſtellt waren. Die Fiſchraubvögel ſtammten aus der Alterthumsſammlung in Friedrichshafen. Unter den wiſſenſchaftlichen Objekten intereſſirte beſonders eine originelle Ausſtellung der im Bodenſee vorkommenden mikroſkopiſchen Krebschen, welche ausſchließlich die Nahrung der Felchen ausmachen. Mit großer Mühe hatte Herr Profeſſor Gruber in Freiburg eine große Zahl derſelben, nach Arten geordnet, in ſchwarzen Käſten unter Spiritus geſammelt; zur genaueren Erkennung aber noch dieſelben Arten unter dem Mikroſkope ſowohl wie in ſtark vergrößertem Maßſtabe an Wandtafeln zur Anſchauung gebracht. Dies in großen Zügen der Inhalt und Umfang der Fiſcherei-Ausſtellung in Friedrichs— hafen, welche auf alle zahlreichen Beſucher den günſtigſten Eindruck machte und nicht ver— fehlen wird, namentlich in Württemberg, das neuerdings hier ſo kräftig bewieſene Intereſſe für die Fiſcherei rege zu erhalten und zu fördern. Im Anſchluß an die Fiſcherei-Ausſtellung war gleichzeitig Gelegenheit gegeben, die ſehr hübſch eingerichtete Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Hofgärtners Ammon zu beſichtigen. Wir behalten uns vor, an einer anderen Stelle eingehender über dieſelbe zu berichten. IV. Bericht über die VIII. ordentliche Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Jiſcherei- Verbandes zu Worms am 3. September 1892. Bereits am 2. September Abends hatte ſich eine zahlreiche Anzahl auswärtiger Theil— nehmer in dem mit Netzen und Pflanzen geſchmückten Feſthausſaale zu einer Vorbeſprechung unter ſich und mit den ebenſowohl erſchienenen Einheimiſchen eingefunden. Programmmäßig eröffnete Sonnabends den 3. September Vormittags 10 Uhr der Vorſitzende, Amtsgerichts— rath Adickes-Nienburg die Sitzung mit einem von der Verſammlung kräftig unterſtützten dreimaligen Hoch auf die Protektoren: Se. Maj. den Deutſchen Kaiſer und den Großherzog von Heſſen. Nach Begrüßung der Verſammlung Namens der Stadt Worms durch den Bei— geordneten Binder und Namens der großherzoglich heſſiſchen Regierung durch Oberforſtrath Frey-Darmſtadt, ſowie Namens des Heſſiſchen Fiſcherei-Vereines durch den derzeitigen Vor— ſitzenden, Freiherrn Heyl zu Hernsheim, ſowie nach Bildung des Bureaus durch Amtsgerichts— By rath Seelig-Caſſel als Stellvertreter des Vorſitzenden und die Herren Garte- Köln und Unber-Worms als Schriftführer, dankt der Vorſitzende für die ehrenden Begrüßungen des Verbandes, ſowie für die Entſendung von Delegirten ſeitens der holländischen Regierung und vieler deutſcher Behörden; er bittet, nach Erledigung verſchiedener geſchäftlicher Angelegenheiten, zunächſt die Verſammlung zu Ehren des verſtorbenen Ehrenmitgliedes des Verbandes, des des Kammerherrn Dr. von Behr-Schmoldow, des langjährigen verdienten Vorſitzenden des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, ſich zu erheben, was geſchieht, und erhält die Genehmigung zur Abſendung eines Begrüßungstelegrammes an den ſchon ergrauten Ehrenamtmann v. Dücker— Menden in Weſtphalen, einen Mitbegründer des Verbandes. Zum Jahresberichte übergehend, bemerkte der Vorſitzende, daß auch im abge— laufenen Jahre wie ſeither fortgearbeitet ſei ſoweit es ſeine Geſundheit und die dienſtlichen Obliegenheiten erlaubten. Zum Nachtheil der geſchäftlichen Beziehungen ſei wahrgenommen, daß die einzelnen Verbandsmitglieder nicht rechtzeitig, oft gar nicht, von der Abhaltug ihrer Generalverſammlungen dem Vorſtand Mittheilung gemacht hätten und wird gebeten, ſolches für die Zukunft nicht zu unterlaſſen, weil beabſichtigt werde, thunlichſt zu jeder dieſer Ver— ſammlungen, wenn nicht einer der Vorſitzenden ſelbſt erſcheine, eine geeignete Perſönlichkeit zu ſchicken, damit mehr Gleichmäßigkeit in die Einzelbeſchlüſſe komme; auch ſei ſonſt regerer Verkehr mit dem Vorſitzenden wünſchenswerth. Erledigung jeder Anfrage könne zugeſichert werden. Die Berichte der Verbandsmitglieder über die Thätigkeit des Vereines im Jahre 1891 eröffnet Oberſtlieutenant von Derſchau, als Vorſitzender und Abgeordneter des Wiesbadener Vereines, hauptſächlich die Zucht der Regenbogenforelle empfehlend. Landrath Dr. Federath aus Brilon, Vorſitzender des Weſtphäliſchen Provinzial— ſowie des Briloner Kreis-Fiſcherei-Vereines berichtet über Lachsausſetzung (520 000 Stück in Bunde, 100 000 Stück in Brilon gezüchtet) zumeiſt für den Rhein und theilweiſe für die Weſer, dabei das rechtzeitige Abholen der Brut empfehlend, er beſtätigt die Schnellwüchſigkeit der Regenbogenforellen (in 6 Monaten 24 em gegen 11 em der Bachforelle), macht Mit— theilung von wirkſamer und lohnender Reinigung der Abwäſſer einer Kupferhütte durch Filter— preſſen und Berieſelung und empfiehlt Anlage von Fiſchteichen in der Nähe von Schlacht— häuſern als nutzenbringend, ebenſo die Anſtellung von Otterjägern, wie ſolches für Weſtphalen geſchehen ſei; derſelbe habe 60 Ottern erlegt. Geh. Rath, Prof. Dr. Frhr. von Lavalette-St. George aus Bonn, für den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein, legt die erfolgreichen Lachserbrütungen, insbeſondere im Bezirke Trier, durch den vorm. Baurath Treblin des Näheren dar (1 215 000 Stück Lachs, 1400 000 Forellen), ebenſo die energiſche Verfolgung der Fiſchfeinde, namentlich des Otters (148 Stück) durch Prämiirung der Fänger, dann die Verhütung des Fiſchfrevels durch Belohnung der Anzeiger mit Prämien von 10 —40 / Er empfiehlt, ſich über die Prämiirungsart des Otters dahin zu verſtändigen, daß überall die Naſe (Schnauze) zur Prämiirung eingeſendet werde — worüber, wie der ſtellvertretende Vorſitzende, Amtsgerichtsrath Seelig, bemerkt, bereits auf dem zweiten Verbandstage ein dahin lautender Beſchluß gefaßt iſt — und wünſcht die Beſtellung von Wanderlehrern ſeitens des Vereines. Als erfreuliches Zeichen des Zuſammenſchließens ſämmtlicher im Rheingebiete belegenen Fiſcherei-Vereine begrüßt es der Vorſitzende, daß ſodann auch für die elſaß-lothringiſchen Fiſcherei-Vereine Bericht erſtattet wird und Miniſterialradkth Buchenberger-Carlsruhe ein Telegramm einſendet, wonach vorausſichtlich der Badiſche Fiſcherei-Verein dem Verbande, den die Wormſer als ſüd weſtdeutſchen bezeichnen, beitreten werde. Bauinſpektor Frhr. von Richthofen aus Metz theilt mit, daß der ſeit 13 Jahren beſtehende lothringiſche Fiſcherei-Verein, deſſen Mitgliederzahl zwiſchen 250 — 400 ſchwanke, der erſte Verein ſei, in welchem Eingeborne und Zugewanderte friedlich zuſammenarbeiteten und meiſt mit Erfolg die Gewäſſer beſetzten, jedoch ſei insbeſondere das Einſetzen“' von Karpfen erfolglos geweſen, weil nichts wieder gefangen wurde, ebenſo theilweiſe Lachs; ſehr erfolgreich ſei dagegen das Ausſetzen von Aalbrut geweſen; die ſonſt aalfreien Gewäſſer ſeien jetzt bereits ſo mit Aal beſetzt, daß theilweiſe die Fiſcher über den niedrigen Preis klagen. Größere Aufſicht über die Gewäſſerſtrecken ſei erwünſcht, das neue Fiſchereigeſetz (vom 2. Juli 1891 ſeit 15. Juli 1892 in Kraft) werde gute Früchte bringen. 246 — Direktor Haack aus Hüningen, für Ober- und Unter⸗Elſaß ſprechend, theilt mit, daß dort zur Prämiirung des Otters Einſendung des ganzen Schädels nöthig ſei; wegen Anſchluß des Elſäſſiſchen Fiſcherei-Vereines an den Verband glaube er keine Zuſage machen zu dürfen, da bei dieſem Vereine nicht ſo wie bei dem Lothringiſchen die Verhältniſſe lägen. Frhr. Heyl zu Herrnsheim für den Heſſiſchen Fiſcherei-Verein, der meiſt aus preußiſchen Fiſchern beſtehe, weiſt auf die gelungene Meininger Fiſcherei-Ausſtellung hin, ergeht ſich über Mittel, Flußverunreinigungen zu vermeiden, bezeichnet es aber als Hauptſache, daß Fiſche in den Rhein geſetzt würden, welche das ehemals auch in Worms ſehr blühende, aber mehr und mehr zurückgegangene Fiſcherei-Gewerbe wieder zu einem blühenden machten; ein ſolcher Fiſch ſei auch der Zander, der ſich bei Worms ſo eingebürgert habe, daß dieſe Frage hier glücklich gelöſt ſei, der Zander ſei nicht mehr aus dem Rheine heraus zu bringen. Fiſcher Hartmann I-Worms führt des Näheren aus: Der erſte Zander, 21/, Pfund wiegend, ſei am 25. Auguſt 1886 im Rheine gefangen, der zweite am 25. April 1887, ebenfalls 2 Pfund wiegend, der dritte und vierte, am 19. November 1887, ſeien wieder eingeſetzt worden, weil ſie nur 10—12 em Länge hatten; am 5. Dezember 1887 drei nur 8-16 em lange Zander, alſo 1887 im Ganzen 6 Stück, 1888: 15, 1889: 73, 1890: 312, 1891: 848 Stück. Im Jahre 1892 ſind bis zum 31. Auguſt 389 Stücke ge⸗ fangen worden, erheblich mehr als in dem gleichen Zeitraume des Jahres 1891. G. Seelig aus Kaſſel, für den Kaſſeler Fiſcherei-Verein berichtend, bezieht ſich unter Uebergabe des vorſchriftsmäßig dem Vorſitzenden einzureichenden ſchriftlichen Berichtes auf die dem Tiſche der Verſammlung vorliegenden gedruckten Mittheilungen des Vorſtandes an die Vereinsmitglieder. f A. Geuther-Köln, für den Kölner Fiſchſchutzverein redend, erwähnt u. A. daß das Verbot des Miniſters wegen Einſetzung der Regenbogenforelle auf Grund des Vereinsberichtes zurückgenommen ſei, was dem ſtellvertretenden Vorſitzenden, Amtsgerichtsrath Seelig, zu der Bemerkung Anlaß gab, daß ein eigentliches Verbot gar nicht, ſondern nur die Weiſung ergangen ſei, daß die ertheilten Staatsunterſtützungen nicht zur Zucht fremder Fiſcharten ver— wendet werden ſollten. Der Vorſitzende, Amtsgerichtsrath Adickes, berichtet noch für die k. Landwirthſchafts— geſellſchaft Hannover, dabei auf den guten Fortgang der Teichwirthſchaft verweiſend, und theilt mit, daß die Gewinnung von 3 008 000 Schnäpel gelungen ſei. Der Vertreter des Weſer-Fiſcherei-Vereines in Hannover, Buße, hat Beſonderes von ſeinem Vereine nicht mitzutheilen. Hiernächſt legt der Vorſitzende die Rechnungen für 1890 und 1891 vor, welche einen Kaſſenſtand von 944.76 /, von denen etwa 500 AM. zu zahlen find, aufweiſen. Vom verbleibenden Reſte müſſe ein Theil für die Maifiſchzucht aufbewahrt werden, jedoch werde auch den Verbandsmitgliedern das neuerlich erſchienene vorzügliche Buch des Forſt— meiſters Borgmann: „Die Fiſcherei im Walde“, beſchafft werden können. Auf Antrag des Wiesbadener Vertreters, von Derſchau, wird beſchloſſen, nicht nur von einer beſonderen Reviſion der Rechnungen für diesmal abzuſehen, ſondern auch dem Rechnungsſteller Decharge zu ertheilen. Bei der hieran ſich anſchließenden Wahl des Vorſitzenden und deſſen Stell— vertreters wurden Amtsgerlchtsrath Adickes als I. und Seelig als II. Vorſitzender einſtimmig wiedergewählt. Dieſelben nehmen dankend die Wahl an, um Unterſtützung der Verbandsmitglieder bittend. Hieran und an den Bericht des Vorſitzenden über den IV. Fiſchereitag und die VI. Fiſchzüchterkonferenz in Friedrichshafen, die als gelungen bezeichnet werden, knüpft ſich eine Beſprechung, gelegentlich welcher ſich der derzeitige Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Dr. Weigelt-Berlin mit Ver— weiſung auf die Aeußerung des Vorſitzenden, daß die neue Leitung des Deutſchen Fiſcherei— Vereines in der bisherigen erprobten Weiſe fortarbeiten werde, Grüße des am Erſcheinen verhinderten Fürſten Hatzfeld überbringt: derſelbe hoffe, daß ſich weitere Verbände, den Stromgebieten entſprechend, in Angliederung an den Deutſchen Fiſcherei-Verein bilden werden, damit ganz Deutſchland gemeinſchaftlich in dieſen Dingen arbeiten könne und werde. 2 Wenn 939. * 1 — Er und Andere, z. B. v. Derſchau, Dr. Federath, F. W. Seelig, v. Heyl laſſen ſich daneben über die Mittel zur Abſtellung der Verunreinigung der Gewäſſer aus und zeitigt dieſe Beſprechung den Beſchluß der Verſammlung, daß von jeder einzelnen dieſer Schädigungen entſprechend dem Beſchluſſe in Friedrichshafen Mittheilung dem Verbands— Vorſtande, ſowie dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine gemacht und daneben gegebenen Falles der Staatsanwaltſchaft Anzeige erſtattet werden ſoll. Der Verbandsvorſtand ſoll ein entſprechendes Formular in Gemeinſchaft mit dem Deutſchen Fiſcherei-Verein ausarbeiten. Zum weiteren Gegenſtand: Erhaltung und Verbeſſerung der Laichplätze beim Strombau ſprach von Heyl eingehend und überzeugend, insbeſondere bezüglich thunlichſter Erhaltung der ſog. Altrheine bei der Rheinkorrektion und nahm die Verſammlung einen entſprechenden Antrag nach Schluß der Diskuſſion einſtimmig an. Wegen Sommerlaicher-Flußbrutanſtalten macht der Vorſitzende verſchiedene Mittheilungen über die Nothwendigkeit und Möglichkeit der Anlagen ſolcher insbeſondere bei dem ſteigenden Dampfſchifffahrtsverkehre nach dem Vorgange der Amerikaner, deren Verfahren von einem Delegirten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines näher ſtudirt werden ſoll. v. Derſchau ſpricht über Beſetzung unſerer Ströme mit Fiſchbrut und verweiſt dabei ebenfalls auf die amerikaniſchen Einrichtungen, empfehlenswerth ſei es, wenn jedem Fiſcherei-Vereine eine Brutanſtalt zur Verfügung ſtehe, aber auch der Forſtfiſcher, dem wenig einbringende Flächen zur Verfügung ſtünden, könne die Fiſcherei unterſtützen, wenn er dieſe in Teiche umwandle und zur Züchtung abgebe, mit 5 % rentirten dieſe wenigſtens; daneben dürfte die Aufzucht in Bächen nicht hintangeſetzt werden, wie namhaft gemachte Beiſpiele, insbeſondere von Moſelbächen, erwieſen. Auch die Maifiſchzucht hält er für empfehlenswerth. Zum Thema: Heranbildung von Fiſcherei-Sachverſtändigen und Wander— lehrern verweiſt Amtsgerichtsrath Seelig auf die neuerlich ergangene Anweiſung des preuß. Miniſteriums über die Ausbildung der Wieſenbautechniker, die auch wohl zu Wanderlehrern in Fiſcherei⸗Angelegenheiten herangebildet werden könnten, er bittet auch die landwirthſchaft— lichen Wanderlehrer, mehr als es ſeither geſchehen ſei, zu fiſchereilichen Vorträgen und Aus— führungen zu veranlaſſen, bezw. dieſe Lehrer heranzuziehen. v. Derſchau hält die Forſt— beamten für die geborenen Beſchützer der Bäche, was dem Forſtmeiſter Borgmann--Ober— aula Veranlaſſung zu weiteren Auseinanderſetzungen gibt. Ein Beſchluß der Verſammlung erfolgt nicht. Ueber Adjazenten-Fiſcherei ergehen ſich des Weiteren Dr. Federath-Brilon, Frhr. v. Lavalette, Adickes, v. Richthofen u. A. Ein Beſchluß wird auch hier nicht gefaßt, nachdem der Vorſitzende mitgetheilt, daß Fürſt Hatzfeld in Friedrichshafen zu— geſagt, daß er für Regelung der Angelegenheit (nach Analogie der Jagdgeſetzgebung) ein— treten werde. Ueber Beſetzung des Rheines mit Lachsbrut machen Dr. Weigelt-Berlin und der Vertreter der holländiſchen Regierung, Dr. Hoeck aus Helder, eingehende Mit— theilungen, wonach letzterer für Holland 100 000 Stück mehr für 1893 beſtellt hat, als vereinbart iſt. Ueber Reihervertilgung machte der Vorſitzende Adickes Mittheilungen in An— ſchluß an die Verhandlungen auf dem vorigen Verbandstage zu Köln, die Angelegenheit müße ſtändig im Auge behalten werden und fordere er die einzelnen Vereine auf, innerhalb ihrer Vereinsgebiete vorzugehen, von außergewöhnlichen Vorkommniſſen auch dem Vorſtande Mittheilung zu machen. Zum Thema Fiſcherei und Waſſerrecht wurde Nachricht über die gleichen Ver— handlungen in Friedrichshafen gegeben, ein Antrag wurde nicht formulirt, es ſei auch hier Sache der einzelnen Vereine bei der im Fluße befindlichen Geſetzgebung der Einzelſtaaten ihre Wünſche geltend zu machen, das in dem Entwurfe der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſell— ſchaft der Fiſcherei Zugewieſene ſei mindeſtens überall zu erſtreben. Die einzelnen Verbands— mitglieder ſollen ſich ſchriftlich äußern. Zum Punkt: Sonſtige Anträge und Anregungen empfiehlt Direktor Haack Hüningen, der auch das hie und da vorhandene Vorurtheil gegen die Regenbogenforelle als 248 —ů— N unbegründet bezeichnet, Fortfahren des Ausſetzens von Aalbrut; der Vorſitzende, Adickes, die Anſchaffung des Werkes von Borgmann: „Die Fiſcherei im Walde“ ſowie die früher er— ſchienenen „Entſcheidungen in Fiſcherei- und Waſſerſachen von F. W. Seelig“ und ſchloß hier: nächſt um 1½ Uhr die bis zum Schluſſe zahlreiche beſuchte Verſammlung unter Dank. Bei dem ſich anſchließenden, gemeinſchaftlichen, durch zahlreiche Toaſte gewürzten Eſſen, der geſelligen Vereinigung mit Concert am Abend im Feſtſpielhauſe herrſchte unter den zahlreich Verſammelten die herzlichſte Heiterkeit und gemüthliche Unterhaltung. Faſt die meiſten auswärtigen Theilnehmer machten auch Sonntags die Rheinfahrt nach Oppenheim auf dem von Herrn von Heyl zur Verfügung geſtellten Dampfer zwecks Beſichtigung der Altrheine mit und zerſtreuten ſich dann nach allen Richtungen, der Tage in Worms freudig gedenkend. . KR. V. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei⸗Verein. Die ſtatutenmäßige Generalverſammlung des Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins für das Betriebs- und Verwaltungs-Jahr 1891/92 wird am Sonntag, den 25. September 1892 von 11 bis 1 Uhr in dem Markte Vohenſtrauß abgehalten. Tages-Ordnung: 1. Einleitende Worte zur Er— öffnung der Verſammlung. 2. Ehrung des verſtorbenen Präſidenten des deutſchen Fiſcherei-Vereins Herrn Dr. Friedrich von Behr-Schmoldow und des verſtorbenen II. Vorſtandes des oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins Herrn k. Oberforſtraths Franz Joſeph Ritter von Poſt. 3. Rechenſchaftsbericht in Verbindung mit der Jahresrechnung und mit einigen praktiſchen Erörterungen; Entlaſtung. 4. Ausſchuß— wahl. 5. Hebung der Fiſcherei durch Vertheilung von Prämien für Erlegung von Fiſchottern und Raubvögeln. 6. Einige fiſchereiliche Daten von Vohenſtrauß und Umgegend. 7. Beſtimmung des nächſten Verſammlungsplatzes. 8. Beſondere Wünſche und Anträge, welche wenigſtens 10 Tage vor dem 25. September ſchriftlich bekannt zu geben ſind. — Hiemit verbindet der Bezirksverein Vohenſtrauß eine Fiſcherei-Ausſtellung, deren Eröffnung zwiſchen 10 bis 11 Uhr ſtattfindet. Die (Generalverſammlung tagt im größeren Saale des Gaſthofes zu den „Drei Lilien“. In dieſem Gaſt— hofe folgt auf die Verſammlung ein gemeinſchaftliches Mittageſſen, per trockenes Couvert 3 Mark, zu welchem die Betheiligung drei Tage vorher angemeldet werden wolle. Zu dieſem Feſte hat unter dem 27. Auguſt der Vorſtand, Sr. Excellenz der Regierungspräſident Dr. von Ziegler freundlichſte Einladung erlaſſen, mit dem Wunſche, es möchte dasſelbe von Vereinsmitgliedern und Freunden der gemeinnützigen Beſtrebungen des oberpfälziſchen Kreis-Ftſcherei-Vereins recht zahlreich beſucht werden. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Karpfenbörſe. Am 26 Okt. er. findet in Breslau, im Hotel Sileſie, ein Fiſchverkaufs— tag ſtatt, zu welchem vom Schleſiſchen Fiſcherei-Verein an die bedeutenderen Fiſchhändler Deutſchlands Einladungen verſandt werden. Man erwartet, daß hier circa 20 000 Zentner Karpfen zum Angebot kommen werden. Der Einfluß der Choleragefahr auf den Fiſchhandel macht ſich in einer für den— ſelben ſehr nachtheiligen Weiſe bemerkbar. Bereits mehrere größere Städte, ſo z. B. Dort— mund, haben den Verkauf aller aus Hamburg bezogenen Fiſchwaaren verboten, worunter auch namentlich die circa 40 Fiſchdampfer beſchäftigenden Fiſchhändler in Geeſtemünde zu leiden haben. An der badiſchen Grenze werden Fiſchkörbe aus Altona und Hamburg zurückgewieſen, und auch der Schweizer Bundesrath hat unterm 2. September ein Verbot der Ein- und Durchfuhr von Fiſchen, Auſtern, Krebſen, Kaviar ꝛc. aus Rußland, Deutſchland, Belgien und Frankreich erlaſſen und nur direkte Sendungen aus den Mittelmeerſtationen, ſowie von Konſerven in Büchſen, zugelaſſen. Woher kommen die St. Jakobsſalme? Unter den im Rhein gefangenen Lachſen unterſcheidet man bekanntlich Winterſalme, Sommerſalme und St. Jakobsſalme. Während die Winterſalme, die ſchwerſten Exemplare, von Oktober bis Mai den eigentlichen Gegenſtand der Lachsfiſcherei darſtellen, treten im Mai neue Züge von höchſtens 7 Kilo ſchweren, alſo kleineren Fiſchen, die Sommerlachſe, in den Rhein, und dieſen folgen dann endlich, im Juni beginnend, der Hauptmaſſe nach aber erſt im Juli um Jakobi (25. Juli) herum die ſogenannten St. Jakobsſalme, welche noch kleiner ſind als die Sommerlachſe und nur 2—3 ½ Kilo ſchwer werden. Dieſelben beſtehen den ganzen Sommer hindurch vorwiegend aus männlichen Individuen. Die Frage nach der Herkunft dieſer St. Jakobsſalme beantwortet einer der beſten Kenner des Lachſes, Herr Dr. Hoek in Helder, dahin, daß er dieſelben von ſolchen Sälmlingen herleitet, welche nicht ſchon wie gewöhnlich im Frühjahr, ſondern erſt verſpätet im Juni ihres Geburtsjahres den Dotterſack verlieren und dann auch nicht im Frühjahre ſondern erſt im Herbſt des nächſten Jahres als 1—1½ jährige Sälmlinge zum Meere wandern. Derartige Herbſtwanderungen junger Lachſe ſtromabwärts ſind nämlich ſo— wohl in England wie in Holland beobachtet worden. Hier im Meere bleiben dieſe Sälmlinge aber nur bis zum nächſten Sommer, alſo ca. 8 Monate, ſo daß ſie dann, wenn ſie als St. Jakobsſalme aufwärts wandern, im Juli etwa 2 Jahre alt ſind. Fiſcherei in Rußland. Wie aus einem Verzeichniß der Fiſche des europäiſchen Ruß— lands von Dr. O. Grimm hervorgeht, kommen in Rußland 288 verſchiedene Arten von Fiſchen vor. Von dieſen ſind 58,6 % Salz- oder Brackwaſſerfiſche, 353% bewohnen das ſüße Waſſer und 8,6 % find Wanderfiſche. Von den 169 Arten der Salz oder Brackwaſſer— fiſche kommen jedoch nur 2— 3 %% für den Handel in Betracht, während der größte Theil der 32 Arten von Süßwaſſerfiſchen, nämlich 82,8 10 0 im Fiſchfang eine Rolle ſpielen und ſämmtliche Wanderfiſche einen Handelsgegenſtand bilden. Von der Geſammtzahl aller ruſſiſchen Fiſche kommen etwa 44% beim Fiſchfang in Betracht. Aus dieſer Statiſtik geht hervor, daß für Rußland die Süßwaſſer- und Wanderfiſche die weitaus größte Bedeutung beſitzen, während dagegen die Meeresfiſche nur einen ſehr unbedeutenden Theil der Geſammtausbeute abgeben. Vernichtung der Reiherhorſte. Wie wir bereits in dem Bericht über die am 14. September 1891 abgehaltene Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes mittheilten wurde daſelbſt der Beſchluß gefaßt, dem k. Staatsminiſterium die Bitte zu unter— breiten, es wolle dem nächſten preußiſchen Landtage eine Geſetzesvorlage folgenden Inhaltes vorgelegt werden: „Zum Schutze der Fiſcherei kann der Jagdberechtigte von der Aufſichtsbehörde angehalten werden, die in ſeinem Jagdbezirke befindlichen Horſte von Reihern und Kormoranen ſammt den Eiern und der Brut zu zerſtören, ſoweit dies ohne das Fällen von Bäumen ausführbar iſt.“ In den Motiven der von Herrn Amtsgerichtsrath Adickes verfaßten Eingabe, heißt es unter anderem ſehr richtig: „Die Reiher, unerſättlich und unglaublich raſch verdauend, leben faſt ausſchließlich von Finger- bis Handlangen Fiſchen, von denen ſie an einem Tage 30 bis 60 Stück und mehr verſchlingen; es wurden vielfach Reiher geſchoſſen, die 20 bis 40 ein— ſömmerige Karpfen bei ſich hatten; nachdem dieſe Fiſche in wenigen Stunden verdaut ſind, gehen die Reiher von Neuem auf Raub aus. Ein ſolches Geſetz iſt jetzt um ſo nothwendiger, wo die Teichwirthſchaft in Preußen ſehr im Aufblühen begriffen iſt. Wenn der Grundbeſitzer mit erheblichen Koſten feine Teiche fertig geſtellt, mit einſömmerigen Karpfen oder Forellen beſetzt hat und im erſten oder zweiten Herbſt abfiſcht, um zu ernten, dann findet er leider oftmals keinen Fiſch vor, die Reiher haben den ganzen Beſatz heraus— geholt. Namentlich den Forellenteichen, deren Beſatz ſehr koſtſpielig iſt, fügt der Reiher un— endlichen Schaden zu, weil er bei der ſchlanken Geſtalt der Forelle ſelbſt Speiſefiſche bis zu ½ Pfund bequem verſchlingt. So holten zum Beiſpiel 1889 bei Geeſtemünde Reiher den geſammten Beſatz eines Teiches, 1000 einjährige Forellen im Werthe von 300 Mark. Der Schlund des Reihers wäre übrigens groß genug, um ſelbſt zweipfündige Karpfen verſchwinden zu laſſen. Von dieſem genau nachzuweiſenden Schaden, den der Reiher den Teichen zufügt, kann man mit Sicherheit ſchließen auf den enormen Schaden, den er an Flüſſen und Seen anrichtet. — — — Aehnlich iſt es mit dem glücklicher Weiſe in Deutſchland ſelteneren Kormoran. Daß die von der Kgl. Staatsregierung und Vereinen ausgeſetzten Prämien für erlegte Reber und Kormorane und zerſtörte Horſte den gewünſchten Erfolg nicht gehabt haben, be: weiſen die vermehrten Klagen der Fiſchereiberechtigten. e des Rhbeiniſchen Fiſcherei⸗ Vereines, Herr Geh. Medicinalrath Dr. Freiherr von La Valette St. George aus Bonn, bemerkte in Cöln ſehr richtig, daß allgemein die Anſicht berrſche, der Jäger ſchone die Reiherhorſte, damit er durch die Schuß⸗ prũmie eine ſichere alljãhrliche Einnahme habe. 3 zweifelhafte Vergnügen der Reiberjagd nicht entbehren zu müſſen, werden an vielen Orten die Horſte geſchont, man läßt auf Koſten der Fiſcher und Fiſchzüchter nicht blos die alten Reiher ſich mit Fiſchen ſättigen, auch zahlloſe Reiherbrut mit kleinen Fiſchen heran⸗ füttern, bis ſie flügge ſind!! Der Fiſchereiberechtigte kann ſich gegen die Reiher nicht wehren, da ſie ſehr ſchwer in Fallen zu fangen find und er die Schußwaffe gegen dieſes jag dbare Thier nicht anwenden darf.“ Auf dieſe unter dem 20 Oktb. 1891 erfolgte Eingabe an das Kgl. Staatsminiſterium iſt unter dem 26. März 1892 der vorläufige Beſcheid zurück geleitet worden, daß über dieſe Frage bereits in Folge einer Reſolution des Herrenhauſes Erhebungen in den Provinzen ein: geleitet worden, aber noch nicht zum Abſchluß gelangt ſind. Erſt wenn die Berichte der Provinzialbebörden vollſtändig vorliegen, wird das Miniſterium in der Lage fein, zu dem An⸗ trage des Verbandes definitive Stellung zu nehmen. Regenbogenforelle. In den letzten Jahren hatte ſich von verſchiedenen Seiten, nicht nur von ſolchen, welche überhaupt von vorneherein gegen die Zucht jedes ausländiſchen Fiſches auch in geſchloſſenen Gewäſſern ſind, ſondern von wirklich ernſt zu nehmenden Faktoren eine gewiſſe Animojität gegen die Regenbogenforelle geltend gemacht, jo daß ſelbſt das preußiſche Miniſterium der Landwirthſchaft ſich bewogen gefühlt hatte, denjenigen Fiſcherei⸗Vereinen, welche die Zucht der Regenbogenforelle betreiben, die ſonſt gewährte Staatsbeihülfe zu verſagen. Dem gegenüber haben wir wiederholt auf die Vorzüge dieſes vortrefflichen Fiſches aufmerkſam ge⸗ macht, worin wir auch durch die in Weſtphalen neuerdings gemachten günſtigen Erfahrungen beſtärkt wurden. Hierüber berichtete auf der letzten Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗Verbandes in Worms Herr Landrath Dr. Federath, daß in dieſem Jahre im Vereinsbezirke der Provinz Weſtphalen die Regenbogenforellen nach 6 Monaten eine Länge von 24 cm gehabt hätten, während die gleich alten ſtärkſten Bachforellen nur 11 cm hatten, ohne daß die Fiſche gefüttert worden ſeien. Uebrigens hat auch das preußiſche Landwirthſchaftsminiſterium den oben erwähnten Beſchluß vom Jahre 1890 in Folge eines vom Fiſchſchutzverein in Köln darüber ausge⸗ ſprochenen Bedauerns neuerdings aufgehoben. Fiſchbrod. Den Anwohnern des Bodenſees iſt unter dem Namen „Fiſchbrod“ ein an manchen Stellen im Bodeniee befindlicher, kruſtenartiger Ueberzug über Steinen, Holzſtücken und anderen auf dem Boden liegenden Gegenſtänden bekannt. Dieſer Ueberzug beſitzt gewöhn⸗ lich eine hell⸗ bis dunkelgraue Farbe und wächſt in einzelnen Stücken von verſchiedener Aus⸗ dehnung, welche zuweilen die Größe einer halben Handfläche erreichen. Bis vor kurzem war die Natur dicſes „Fiſchbrodes“ nicht bekannt. Die Gebrüder Einhart in Konſtanz haben aber neuerdings beim Fiſchen einige Stücke „Fiſchbrod“, welche zufällig an dem bis auf 100 Fuß Tiefe herabgelaſſenen Netze hängen geblieben waren, geſammelt und auf dem Fiſchereitage in Friedrichshafen zur Anſicht gebracht. Die dort anweſenden Zoologen erkannten in dieſem „Fiſchbrod“ ſofort einen Süßwaſſer⸗Schwamm, welcher der Gattung Sponpilla angehört und ſich auch ſonſt an anderen, flachen Stellen des Bodenſees ſo z. B. in Lindau, Rorſchach an den Badehäuſern in Form kleiner, unregelmäßiger Knollen vorfindet. H. Hochſeefiſcherei in der Oſtſee. Wie aus Danzig geſchrieben wird, iſt die Hochſee⸗ fiſcherci in erhöhtem Aufſchwunge begriffen. Wenn auch wiederum 67 ſchwediſche Kutter unſeren Fiſchern ſtarke Konkurrenz bereiteten, waren doch die Erträge dauernd gute. Während in den Monaten Februar, März und April die Hochſeefiſcherei von 123 ſelbſtändigen Fiſchern e u den De -w a u a DL LAT DL LH LT mit 48 Booten, zu deren Anſchaffung des Reich die erforderlichen Mittel dur ch Darlehens gewãhrung bereitgeſtellt hat, betrieben wurde, find in den Nonaten Mai, Juni und Su 31 neue Anträge auf Gewährung von Reich⸗darlehen zur Beſchaffung von ebeniosiel Eooten un den dazu gehörigen Netzen eingegangen, bei welchen 66 ſelbſtäandige Jiſcher als Darlshenz- nehmer erſcheinen. Es find nunmehr faſt aus allen Ficherortſchaften der Seetite und der Haffküſte der Friſchen Nehrung Darlehen geſuche eingegangen und es ſteht zu erwarten, daß ſich bei einem einigermaflen günftigen Ausfall der nächſtfährigen Lachsfangpertode der größte Theil derjenigen Fiſcher, denen nicht das Alter oder ſonſtige Umſtände den Berries der immer ſchwierigen und anſtrengenden, dagegen aber auch lohnenden Hochfeefiſcherei verbieten dieſem Betriebe zuwenden. Bodenſee. Die internationale Konferenz; der Bodenſee⸗Uferſtaaten Zwecks Hebung der Fiſcherei im Bodenſee wird am 24. Oktober zuſammentreten. Die Boderfeefiſcher gedenken dieſer Konferenz auf Grund einer vorhergegangenen Berathung ihre Bünſche vorzulegen. VII. Siteratur. N Bodenſeefiſche deren Pflege und Fang von Profeſſor Dr. C B. Klanzinget, mi 88 is den Text gedruckten Abbildungen, Stuttgart 1392, Verlag von Ferdena ns Enke, 8 3 Preis 3 M Das vorliegende Berk enthält eine mouographiſche Darſtellung der geiammten Fiſcheretnerhaltniſe am Bodenſee. Es zerfällt in drei Theile, wovon der erſte die „auge des Bodenſer ; der zweite die „Fiſchereipflege“, der letzte den „Fischfang“ erschöpfend behandelt. Im erſten Theil beſpricht der Ber⸗ faſſer die 28 im Bodenſee vorkommenden % Itſcharten. nicht in ſyſtematiſcher Neihenfolge, ſondern viel mehr ihrem 5 wie der Berfaſſer jagt aus „prutitſchen Gründen, wobei duch unter ab- einer naturmiſſenſchartlichen Kennzzichenleher und Beſchreidung der Fiche wefentlich nut Diejenigen Berhãltuiſſe berũckfichtigt werden, welche für den Ilſcher und Fiſchzüchter befonders FVV die Nahrung, das Verhalten gegen die Temperaiur, die Laichzetten, die Bedeutung für die Fiſcherel an der Hand von fta Sen Angaben, . X. Mi großem it Hierbei viel Material geſammelt und verarbeitet worden, wobei vormegmlih die Anſchauungen und der Standpunkt der am Eodeniee wohnenden Fiſcher zum Ausdruck gelangen. Der ʒ weite Theil entrollt in hiſtoriſcher Reihenfolge intereffaute Bilder der verſchtedenen Naß⸗ nahmen, weiche vom Mittelalter bis auf die gegenwärtige Zeit zum Schug und zur Pfege der Zifcheret am Bodenſee unternommen worden find. Dabei treten die heilloſen Nißſtände, melde durch die zur it in den fünf Uferſtaaten anten herrſchenden abweichenden Eeitimmungen hervorgerufen fd, im greller ... einander entfprechenden — — im o dringlicher erfi AB Anhang zu dieſem Kapitel iſt eine Darſtellung der Thätigfeit und der Erfolge getgegeben ee unb wen dee er ee mit ber agen J drs ger 7 R f 5 1 3 : Werkes, meſcher dem Fiſchfang dem fee” gewidmet ik, enimirft zunächſt ein ee 22 Sies m ein FIiſchereikalender beigegeben, welcher nach Monaten geardnet die Zeit des Taſſen wir unſer Uriheil über das i ü ganze Wert kur; flammen jo müflen mir diefe als einen weriguollen Kenntniß unierer 1 — ee 6 3 — 8 8 . FTP eyes Vahen, Yeez ba Bat ers — en 5 =" = a — = 4 Se S EEE = VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Heringshandel. In der vorvergangenen Woche wurden von neuem ſchott. Hering 34 325 To. zugeführt und beträgt jetzt der Geſammt-Import: Crownfulls 16 617, Fulls 55 996, Matties ꝛc. 110 330, Spents 3 817, Total 186 760 To., gegen gleichzeitig in 1891 Crownfulls 10 883, Fulls 50 456, Matties ꝛc. 90 900, Spents 4 022, Total 156 261 To., in 1890 Crownfulls 21 853, Fulls 72 152, Matties ꝛc. 109 098, Spents 2 067, Total 205 170 To. Bezahlt und gefordert wurde für: Crownfulls 26 , Shetland 27¼ —28, Crownmatfulls 19—20, Crown Spents 15—16, ungeſt. Fulls 22— 24, Large Fulls aufwärts bis 28, Shetland 26—28, ungeſt. Mediums 17—18, Matties 12—16, Spents 14, Tornbellies 9 /, Von neuem norweg. Hering trafen 4 268 ½ To. ein und wurden dieſelben zum Theil zu 22— 24 M für KKK, 20—21 M. für KK, 13—15 AM. für K, 8 bis 10 , für MK gehandelt. Der ſchott. Fang iſt als beendet zu betrachten und wurde für die Haupt— ſtationen Shetland, Wick, Fraſerburgh, Peterhead und Abardeen bis zum 3. September auf circa 524 000 Crans geſchätzt, gegen ca. 428 700 Crans in 1891 und ca. 563 000 Crans in 1890 zu gleicher Zeit. — Sardellen ruhig, 1890 er 40 A. per Anker gefordert. (D. F. -Z.) Berlin, 13. September. Zufuhren reichlich, Geſchäft ſehr ſtill, Preiſe ſchlecht. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis iſche geräucherte A Hechte 33 33 20—30 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 325 ESOIDErS 32, 2, 20 — 57—90 Iſtſeeldch hs 75 100—150 ARTE, u are — 12—13 Flundern, gr.. „ Schock 175—275 Karpfen, mittelgroße . 80 40—50 do. mittel, Bomm. „ 5 100—150 dd kleine — — Dod len 5 5 160 Schleie 79 40—50 Bücklinge, Stralf. . . 5 P 150—175 Bleis ar ar — 12—17 Doriher BEE, H 5 300—500 Blöbe 22-7: 39 9-13 (Schellfiſch . . . „ Stiege |150—250 Aale EB 84—90 80—90 Yale, große „ Pfund |100—125 Oſtfeelach! 0 725 120 125 Sn 55 Sr, WR en 0.r — — Heringe. „ 100 Stck.] 5—9 M Inserate. 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Inſtitut, handlungen. — Für Kreuzbandzuſendung der alte Akademie. — Adminiſtrationsadreſſe; 1 Mark jährlich Zuſchlag. München, Sendlingerſtraße 4812 l. Büneriſchen Fildjerei-Zeitung. Organ für die Befammtintereffen der Fifherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fifherei-Bereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Hachſen, Baden, des Wertdeutfchen Fiſcherei-Berbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-AUngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Ar. 21. 6JSY Münden, 30. September 1892. XVII. Jahrg. EZ Aachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. = Inhalt: I. Bericht über die VI. Deutſche Fiſchzüchterkonferenz und den IV. Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen. (Schluß.) — II. Die Zucht des Karpfens als Futterfiſch. — III. Zur Hebung des Intereſſes für die Fiſcherei in Württemberg. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Bericht über die VI. Deutſche Jiſchzüchterkonferenz und den IV. Deutſchen Jiſchereitag in Friedrichshafen. Schluß.) 2. Der IV. Deutſche Fiſchereitag. Am 26. Auguſt Vormittags 8 Uhr eröffnete Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeld den IV. Deutſchen Fiſchereitag, indem er zunächſt die außerordentlich zahlreiche Verſammlung be— grüßte, den einzelnen Regierungen für die Abſendung ihrer Delegirten zum Fiſchereitage wiederholt ſeinen Dank ausſprach und ein von der Verſammlung begeiſtert aufgenommenes Hoch auf den Protektor des deutſchen Fiſcherei-Vereins, Se. Maj. den Kaiſer, und den Protektor des württembergiſchen Landes⸗Fiſcherei-Vereins, Se. Maj. den König von Württemberg aus— brachte. Der Direktor der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft, Frhr. Hans von O w, begrüßte hierauf die Verſammlung Namens der württembergiſchen Regierung und verſicherte, daß der Staatsminiſter des Innern, v. Schmid, der an der Nordſee verweile, bedaure, den Verhandlungen nicht anwohnen zu können, denen er aber volle Beachtung ſchenken werde. Der 254 ———ů—ů Vertreter der Stadtgemeinde, Stadtſchultheiß Schmid, hieß ſodann die Mitglieder des deutſchen Fiſchereitages Namens der Stadt herzlichſt willkommen und wünſchte ihnen die angenehmſten Stunden am Bodenſee. Oberjägermeiſter Frhr. v. Plato entbot darauf der Verſammlung den Gruß Sr. Maj. des Königs, welcher die Mitglieder des Fiſchereitages zu den bereits in Nr. 19 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ beſchriebenen Feſtlichkeiten, dem Gartenfeſt im Schloßgarten, dem Stapellauf eines neu erbauten Dampfers und zur Rundfahrt auf dem Bodenſee einladen laſſe. Nach Bekanntgabe der hierauf bezüglichen Formalitäten ſprach Redner ſchließlich dem deutſchen Fiſcherei-Verein ſeinen Dank aus für das Vertrauen, mit welchem er dem württem. Landesverein die Veranſtaltung des IV. Deutſchen Fiſchereitages in Württemberg übertragen habe. Der Präſident Fürſt Hatzfeld beantragte in Anſchluß hieran die Abſendung von Huldigungstelegrammen an Ihre Majeſtäten den Kaiſer und den König von Württemberg. Nachdem darauf die Wahl des Präſidiums, wie ſie die Fiſchzüchterkonferenz vorgenommen hatte, vom Fiſchereitag beſtätigt war, trat man nunmehr in die Tagesordnung ein. Zuerſt hielt Stadtpfarrer Rief einen beachtenswerthen Vortrag über die Geſchichte der Boden⸗ ſee-Fiſcherei nach alten Urkunden. Die älteſte vorliegende Fiſcherei-Ordnung datirt vom Jahr 1429. Dieſe beruft ſich auf eine noch ältere, beim großen Brand von Buchhorn zu Grunde gegangene Fiſcherei-Ordnung von 1297. Die Fiſcherei-Ordnungen handeln, wie die heutigen, von Schonzeiten, Maſchenweite der Netze und Mindeſtmaß der Fiſche. Von künſt licher Fiſchzucht iſt in den alten Fiſcherei-Ordnungen noch nichts erwähnt. Die alten Fiſcher waren zwar durſtige, aber fromme Leute, die nicht fluchten, welche Tugend Redner auch den heutigen Fiſchern empfiehlt. Den zweiten Vortrag hielt hierauf Profeſſor Dr. Gruber in Freiburg über die mikroſkopiſche Bodenſee-Jauna und die Art des Fanges der kleinen Kruſtazeen. Derſelbe zeigt, daß die Millionen von Fiſchen im Bodenſee in erſter Linie ſich ernähren von unzähligen im See, hauptſächlich bis zu einer Tiefe von 30 Meter, lebenden, faſt ganz durchſichtigen Kruſtazeen, die ſich ihrerſeits wieder von Infuſorien nähren. Unendliche Menge Nahrung iſt in dem ſcheinbar ganz klaren Bodenſee enthalten, ſo daß man ſehr wohl mit Schwebenetzen die Kruſtazeen fangen könnte, um die junge Fiſchbrut in den Brutanſtalten zu ernähren. Die von dem Vortragenden beabſichtigte Demonſtration der beſonders als Fiſchnahrung in Betracht kommenden mikroſkopiſchen Krebschen mußte an dieſer Stelle unterbleiben, da die Objekte und Abbildungen in der Ausſtellung untergebracht und dort, wie wir bereits in letzter Nummer berichtet haben, der Allgemeinheit zugänglich gemacht waren. Im Anſchluß an dieſe Mittheilungen ſprach ſodann Privatdozent Dr. Hofer aus München über das Thierleben im Bodenſee, beſchränkte ſich aber mit Rückſicht auf die kurz bemeſſene Zeit und die große Zahl der im Programme angezeigten Themata unter Demonſtrirung eines beſonders konſtruirten, von Prof. Henſen in Kiel erfundenen Netzes zur quantitativen Beſtimmung der im Waſſer ſchwimmenden Organismen, auf einen kurzen Bericht über Unterſuchungen, welche derſelbe zur Löſung der Frage „nach der Fruchtbarkeit unſerer Gewäſſer“ im Bodenſee angeſtellt hat. Wir werden dieſen Vortrag demnächſt ausführlich unſeren Leſern zum Abdruck bringen und können daher an dieſer Stelle über den Inhalt desſelben hinweggehen. Den folgenden Gegenſtand der Tagesordnung: Mittel zur Hebung der Bodenſee— Fiſcherei zum Schutze der Brut nach Hochwaſſer behandelte Profeſſor Dr. Sieglin— Hohenheim. Derſelbe machte auf die großen Schäden aufmerkſam, welche durch die all— jährlich wiederkehrenden Hochwaſſer und Ueberſchwemmungen dadurch für die Fiſcherei ent— ſtehen, daß die Jungbrut mit dem Hochwaſſer über die Wälle und Dämme gelange und nach dem Fallen des Waſſerſpiegels durch dieſelben an der Rückkehr in den See verhindert ſei und zu Grunde gehe, weil keine Gräben den Rückweg geſtatteten. Es ſollten daher überall Gräben durch die Dämme gezogen werden, was nicht dringend genug gefordert werden könne. Ueber die Art und Weiſe, wie man die Karpfen in Flüſſen vermehren könne, theilt der Vortragende im Anſchluße hieran ferner mit, daß mehrere Fiſcherei-Vereine in Württemberg neuerdings ſehr gelungene Verſuche mit der Maſſenvermehrung des Karpfen an dem unteren Laufe unſerer Flüſſe gemacht haben. Einige wenige Laichkarpfen werden im Frühjahre in einen flachen Teich in der Nähe des Fluſſes eingeſetzt und ſobald man Brut bemerkt, zieht 255 man die Falle und läßt den Teich ab, jo daß die Karpfchen zu Hunderttauſenden direkt in den Fluß gelangen. Die Koſten einer ſolchen Maſſenvermehrung ſind minimale und machen ſich reichlich bezahlt. Der Karpfen iſt als Futter- wie als Speiſefiſch von aller— größter Bedeutung, vermehrt ſich aber in unſeren Flüſſen ſelbſt fait gar nicht und die früheren natürlichen Laichſtellen des Karpfens, die Altwaſſer, ſind faſt alle verſchwunden. In gleicher Weiſe ſoll unſeren Flüſſen nun auch Schleienbrut in großer Menge zugeführt werden. In der Debatte, welche ſich hierüber entſpann, verſicherte Miniſterialrath Buchen: berger, daß bei den demnächſt beginnenden Kommiſſionsſitzungen der Uferſtaaten des Boden— ſee's die von Prof. Dr. Sieglin angeregten Schutzvorrichten an den Dämmen jedenfalls berückſichtigt werden würden. In Baden ſeien übrigens die Waſſerbauinſpektoren angewieſen, die Gräben zu öffnen und die Jungbrut in die Gumpen ſammeln zu laſſen. Das ſollte ſich auch bei den anderen Uferſtaaten-Regierungen ermöglichen laſſen. Ueber die Einſetzung fremder Fiſcharten in den Bodenſee referirte hierauf Prof. Dr. Gruber aus Freiburg. Derſelbe vertrat zunächſt von einem rein theoretiſchen Stand— punkt aus die Anſicht, daß mit der Einführung irgend eines neuen Gliedes in ein im Gleich— gewicht befindliches Faunengebiet möglicherweiſe Umwälzungen entſtehen können, deren Tragweite ſich vorneherein gar nicht ermeſſen laſſe. Es iſt nicht nothwendig, daß ein neu eingeführter Fiſch in einem Gewäſſer ſogleich eine andere Art direkt vernichtet; dennoch können andere Arten verſchwinden, wenn ihnen z. B. die bisher gewohnte Nahrung direkt oder erſt indirekt durch den neuen Eindringling entzogen wird. Wie komplizirt die Abhängigkeits— verhältniſſe in der Natur ſind, das zeigt z. B. ein Fall, welchen bereits Darwin in England nachgewieſen hat. Derſelbe zeigte, daß in Gegenden, in welchen ſehr viele Katzen vorkommen, der Klee beſonders gut gedeiht. Der Zuſammenhang beſteht darin, daß bekanntlich zum Gedeihen des Klee's die Anweſenheit von Hummeln nöthig iſt, welche die Befruchtung des Klee's beſorgen. Nun werden die Hummeln beſonders von den Mäuſen verfolgt, welche ihre Neſter zerſtören. Wo aber viele Katzen vorhanden ſind, da gibts wenig Mäuſe, da können ſomit die Hummeln ungeſtört niſten und die Befruchtung des Klee's beſorgen. Böſe Zungen haben dieſes Abhängigkeitsverhältniß noch etwas weiter ausgeſponnen mit der Behauptung, daß ein gutes Beefſteak durch die alten Jungfern bedingt ſei, welche als Beſchützerinnen der Katzen das Gedeihen des Klee's und ſomit auch die Mäſtung des Rindviehes beeinflußten. Den Scherz bei Seite, bleibt jedoch die obige Thatſache, und ähnliche Fälle ließen ſich noch viele anführen, wenn man auch aus der zu wenig bekannten Lebensweiſe der Fiſche noch keine kennt. Es liegt aber die Möglichkeit vor, daß durch die Einführung fremder Fiſch— arten in ein Gewäſſer, deſſen Bewirthſchaftung man nicht in der Hand hat, Umwälzungen hervorgerufen werden, welche unbedingt den größten Schaden nach ſich ziehen können. Vom rein theoretiſchen Standpunkte müſſe er daher gegen die Einführung jedes fremden Fiſches in Gewäſſer ſein, aus denen man dieſelben nöthigenfalls nicht ſofort entfernen könne. Hierauf erwiderte Kammerherr Max von dem Borne, daß die Praxis die durch die Theorie mit Einführung fremder Organismens vielleicht begründeten Befürchtungen bisher nicht beſtätigt habe. Vielmehr verdanken wir gerade einen großen Theil unſerer Kulturpflanzen und auch viele Hausthiere dem Import aus der Fremde. Unter den Fiſchen gibt der Karpfen ein ſehr lehrreiches Beiſpiel, welcher, vor einigen Jahren in Amerika neu eingebürgert, ſich dort bereits zu einem Volksnahrungsmittel entwickelt hat, ohne daß andere Fiſche nachweislich dadurch verdrängt worden ſeien. Ebenſo wäre bis— her von keinem einzigen der aus Amerika bei uns eingeführten Fiſche bekannt geworden, daß durch dieſelben eine einheimiſche Fiſchart verdrängt worden ſei. Er könne ſich daher nur für die Einbürgerung guter, ausländiſcher Fiſche erklären, welche ſolche Eigenſchaften beſitzen, daß ſie in Gewäſſern mit minderwerthigen einheimiſchen Fiſchen, wo unſere Edelfiſche fehlen, gedeihen können. Für den Bodenſee halte er übrigens den Schwarzbarſch und den Forellenbarſch für zwei ſehr geeignete neu einzuführende Fiſche. Zum ſechſten Gegenſtand der Tagesordnung ſprach Baron Lochner von Hüttenbach über das Thema: „Gemeinſame Arbeit im Bodenſee“. Derſelbe berichtete zunächſt über die Thätigkeit der Fiſchbrutanſtalten in Lindau, Friedrichshafen und Ueberlingen (ek. „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ Nr. 19) und führt den Nachweis, daß das heurige häufige Vorkommen der 256 — nn Seeforelle im Bodenſee lediglich der Arbeit des Vorarlberger Fiſcherei-Vereines zu danken jet. Für die Hebung der Fiſcherei im Bodenſee ſei es am zweckmäßigſten, wenn alle daſelbſt vor— handenen Anſtalten in erſter Linie der Vermehrung der Coregonen ihre Thätigkeit widmen würden, ſei es in den Anſtalten ſelbſt, ſei es durch Befruchtung des Laiches auf offener See und Verſenkung desſelben, ſoweit in den Anſtalten kein Platz für Eier vorhanden ſei. Neben der Pflege der Coregonen ſtehe ebenbürtig die Schutzbrütung der Seeforelle, welche energiſch betrieben werden müſſe. 7 Ueber die Frage, ob man den Hecht, den Zander und den Aal gleichfalls in beſondere pflegliche Behandlung nehmen müſſe, ſprach der Vortragende ſich nicht beſtimmt aus, ſondern ſtellte dieſelbe nur der Verſammlung zur Diskuſſion. Dagegen forderte derſelbe ſtrenge Handhabung der Fiſcherei-Ordnung und ſprach ſich gegen das Abſchneiden des Rohres aus, durch welches der von den Dampfbootwellen fortgetriebene Laich vor dem Aus— werfen auf's trockene Ufer geſchützt werde. Zum Schluß ſprach Redner den Wunſch aus, daß eine biologiſche Station am Bodenſee eingerichtet werden möge, welche der Fiſcherei nutzbar gemacht werden könne. An dieſen Vortrag ſchloß ſich eine lebhafte Diskuſſion, in welcher namentlich die Ein— ſetzung des Zanders und des Aales in den Bodenſee behandelt wurde. Nach den vielen Erörterungen, welche beſonders in der Preſſe vor dem Fiſchereitage gegen Aal und Zander gepflogen wurden, hätte man erwarten müſſen, daß ſich nun auch hier Stimmen gegen die Zucht dieſer Fiſche im Bodenſee erheben würden. Indeſſen beſchränkte ſich die Oppoſition gegen die Zucht des Zanders im Bodenſee, namentlich auf die Behauptung Direktor Haack' s, daß der Bodenſee kein geeignetes Gewäſſer für das Gedeihen dieſes Fiſches ſein ſolle. Wäre der Bodenſee zur Zanderzucht geeignet, ſo hätten die bisherigen Einſetzungen, wie Direktor Haack betonte, bereits mehr Erfolg haben müſſen. Dem gegenüber konſtatirte Schillinger-München, daß die bisherige Zahl der ein- geſetzten Zander eine im Verhältniß zur Größe des Bodenſees ſo verſchwindende ſei, daß ein anderes Reſultat, als das bisherige nicht erwartet werden könne. Man habe eben bei den Ausſetzungen den großen Fehler gemacht, einmal viel zu wenig und dann viel zu junge Brut eingeſetzt zu haben. Damit habe man bisher nicht viel mehr gethan, als Futter in den See geworfen. Wolle man Erfolge erzielen und den Zander im Bodenſee einbürgern, ſo müſſe man in ſehr viel größerer Menge Zanderbrut, und noch beſſer größere, etwa ein— jährige Fiſche ausſetzen. Daß der Bodenſee aber ein geeignetes Gewäſſer wäre für den Zander, das zeigte einmal der Umſtand, daß derſelbe darin bereits herangewachſen ſei, das zeigen andererſeits die in ihren Waſſerverhältniſſen dem Bodenſee ſehr ähnlichen Moränenſeen Oberbayerns, ſo z. B. der Ammerſee, in welchem der dort eingebürgerte Zander der Brodfiſch der Fiſcher geworden ſei, ohne daß die gleichfalls dort vorkommenden Coregonen durch den Zander vermindert worden wären. Wie im Ammerſee die Fiſcher dankbar für den Zander ſind, ſo werden ſie es auch im Bodenſee ſein, wenn der Zander erſt einmal in ſolcher Zahl gefangen wird, daß die Fiſcher davon Nutzen ziehen. Nachdem ſich ſodann Graf Zeppelin, Fiſchmeiſter Leubli und Fiſchmeiſter Beck noch für die Weiterzucht des Zanders ausgeſprochen hatten und von keiner Seite irgend welche Bedenken dagegen geltend gemacht wurden, erklärte Fürſt Hatzfeld, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein fortfahren werde, den Zander und den Aal in den Bodenſee einzubürgern, daß er dagegen mit dem Einſetzen ausländiſcher Fiſche zurückhalten wolle. Von weiteren Maßnahmen, welche für die Hebung der Bodenſeefiſcherei nothwendig ſeien, wurde von Seite der praktiſchen Fiſcher, beſonders von Beck-Reichenau die Einführung einer Wochenſchonzeit und die Beſtimmung der Fanggeräthe ihrer Zahl nach gewünſcht. Fürſt Hatzfeld ſagte die Berückſichtigung dieſer Wünſche zu und ſchloß die Diskuſſion über dieſen Punkt der Tagesordnung mit dem Hinweis auf die Kommiſſion der Uferſtaaten, in welchen demnächſt die Mittel zur Hebung der Bodenſeefiſcherei berathen werden würden. Mit einem intereſſanten und ſehr eingehenden Vortrag über Fiſche und Fiſcherei im Neckar beſchloß Dr. Fickert-Tübingen die Vormittagsſitzung des erſten Tages. Es ge bricht uns an Raum, diefen Vortrag, welcher zweckmäßig nur als geſchloſſenes Ganzes wieder— gegeben werden kann, an dieſer Stelle zu referiren. Wir müſſen uns daher mit einem Hin— weis auf das offizielle Protokoll begnügen. Ä 8 | 257 — ͤ — In der Nachmittagsſitzung, welche nach einer kurzen Pauſe aufgenommen wurde, ſprach zunächſt Direktor Haack-Hüningen über die Zucht der Sommerlaichfiſche. Derſelbe be— tonte zunächſt die Wichtigkeit, welche die Vermehrung der Sommerlaichfiſche als Futterfiſche ſowie für den Winterfang beſitzt, und referirte ſodann über die bekannten Methoden, welche ſeither zur künſtlichen Vermehrung derſelben in Anwendung gebracht ſind. Beſondere Fort— ſchritte ſind auf dieſem unverdient vernachläßigten Gebiet nicht zu verzeichnen, es ſtellen ſich aber der künſtlichen Befruchtung der Sommerlaichfiſche auch große Schwierigkeiten in den Weg. Am beſten gelingt noch die künſtliche Befruchtung beim Hecht. Dennoch müßten die bisher erprobten und bewährten Methoden viel allgemeiner und in viel größerem Maßſtabe in An— wendung gebracht werden. In demſelben Sinne äußerten ſich ſodann auch die Korreferenten Oberſtlieutenant von Derſchau-Seewieſe und Dr. Dröſcher-Schwerin, welche mit be— ſonderem Nachdruck auf die Bedeutung einer umfaſſenderen Thätigkeit in dieſem Gebiet für unſere Binnenfiſcherei hinwieſen. Freiherr von Plato gab ſodann ein von Seefeld von Seiner Majeſtät dem König von Württemberg eingelaufenes Telegramm bekannt, in welchem Seine Majeſtät für die dar— gebrachten Huldigungen dankt und verſichert, mit beſonderem Intereſſe die Beſtrebungen des Deutſchen Fiſchereitages verfolgen zu wollen. Ebenſo traf auch aus dem Civilkabinet Seiner Majeſtät des Deutſchen Kaiſers ein Dankſchreiben ein, welches am nächſten Tage durch den Präſidenten, Fürſten Hatzfeld, der Verſammlung bekannt gegeben wurde. Hierauf wurden die Sitzungen des erſten Tages geſchloſſen und am Sonnabend den 27. Auguſt Vormittags 8 Uhr mit einem Vortrag des Fiſcherei-Direktors Strauß-Cöslin über die Zucht der Karpfen als Futterfiſche wieder aufgenommen. Wir bringen dieſen intereſſanten Vortrag in vorliegender Nummer der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ unſeren Leſern unter Nr. 2 zum Abdruck und begnügen uns hier mit einem Hinweis auf denſelben. Den folgenden Gegenſtand: Ueber die prähiſtoriſchen Fiſcherei-Geräthſchaften ins⸗ beſondere der Pfahlbauten des Bodenſees, ſprach mit großer Sachkenntniß Profeſſor Klunzinger-Stuttgart und entwickelte ein Bild der allmähligen Entſtehung unſerer Fiſcherei— Geräthe an der Hand von alten Funden und Zeichnungen. Da das Verſtändniß dieſes Vor— trags auf der bildlichen Wiedergabe der beſprochenen Gegenſtände beruht, ſo müſſen wir hier auf ein Referat über denſelben verzichten. Den Bericht über die beiden folgenden von Profeſſor Wiedersheim-Freiburg ge: haltenen Vorträge „Das Verſchwinden des Riechorgans bei Fiſchen“ und „Ueber die afrikaniſchen Doppelatmer“, in welchen höchſt intereſſante Vorgänge aus der Anatomie und Phyſiologie der Fiſche behandelt wurden, verſchieben wir für eine ſpätere Gelegenheit. Einen für unſere Fiſcherei außerordentlich wichtigen und im Vordergrud des Intereſſes ſtehenden Gegenſtand erörterte hierauf der Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereines Direktor Dr. Weigelt in einem ſehr klaren, der Kürze der Zeit wegen leider ſehr knapp gehaltenen Vortrage über „Die Schädigung von Fiſcherei und Fiſchzucht durch In⸗ duſtrie und Hausabwäſſer“. Wir ſind in der Lage auch dieſen Vortrag unſeren Leſern demnächſt ausführlich bringen zu können und begnügen uns hier nur mit der Mittheilung, daß nach den Ausführungen des auf dieſem Gebiete als Autorität bekannten Redners die Induſtrie wohl in der Lage iſt, ihre Abwäſſer in einen der Fiſcherei unſchädlichen Zuſtand zu verſetzen. Nur wenige Betriebe ſind nach der gegenwärtigen Lage der Wiſſenſchaft noch nicht im Stande, dieſes zu thun. Hier müſſen daher neue Forſchungen einſetzen und auch aus dieſem Grunde empfehle ſich die Gründung einer allgemeinen Verſuchsſtation für Fiſcherei durch das Reich. Zuvor aber erſucht Redner alle Fiſcherei-Vereine und Fiſcherei-Intereſſenten jede der ihnen bekannt werdenden Schädigungen durch Fabrikabwäſſer dem Deutſchen Fiſcherei— Vereine bekannt geben zu wollen. Die Diskuſſion über dieſen Gegenſtand, an welcher ſich namentlich Forſtmeiſter Borgmann-Oberaula betheiligte, ergab eine volle Uebereinſtimmung mit den, Darlegungen des Referenten und Fürſt Hatzfeld verſicherte, daß der Deutſche Fiſcherei⸗Verein dieſe Frage energiſch aufnehmen und im Verein mit der Deutſchen Landwirth— ſchaftsgeſellſchaft zu löſen beſtrebt ſein werde. Den letzten Gegenſtand „Die volkswirthſchaftliche Bedeutung der künſtlichen Fiſch⸗ zucht für die Binnenſee⸗Fiſcherei“ behandelte Prof. Dr. Metzger-Münden in einem 258 höchſt anziehenden Vortrage, welchen wir um ſeiner allgemeinen Bedeutung willen gleichfalls im Wortlaute in einer demnächſtigen Nummer dieſer Zeitung zum Abdruck bringen werden. Nachdem die Verhandlung der weiteren im Programm noch vorhandenen Gegenſtände auf Antrag der Referenten von der Tagesordnung abgeſetzt waren, ſchloß Fürſt Hatzfeld gegen 12 Uhr den IV. Deutſchen Fiſchereitag mit dem Ausdrucke des Dankes an die Referenten für ihre Arbeiten und an die Theilnehmer für ihr während der Verhandlungen an den Tag gelegtes reges Intereſſe, worauf Miniſterialrath Haag- München dem Fürſten für die um⸗ ſichtige und unparteiiſche Leitung der Verhandlungen dankte und der ſicheren Zuverſicht Aus— druck gab, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein unter den beſtehenden günſtigen Verhältniſſen mit ſeinen Beſtrebungen der ſchönſten Zunkunft entgegenſehen könne. II. Die Zucht des Karpfens als Jutterſiſch. Von Fiſcherei-Direktor Strauß-Cöslin. Vortrag, gehalten auf dem IV. Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen am 27. Auguſt 1892. Es gab eine Zeit, in der man nur nöthig zu haben glaubte, eine möglichſt große Anzahl Fiſchbrut zu produziren und damit Teiche und andere Gewäſſer zu beſetzen, um nach einigen Jahren eine Menge großer Fiſche zu erhalten. Dieſe Zeit liegt lange hinter uns. Wir haben gelernt, den richtigen Fiſch in's richtige Waſſer zu ſetzen. Wir haben erkannt, welcherlei Nahrung jede Fiſchart bedarf und daß es nöthig iſt, für reichliche Nahrung bis zur Sättigung der Fiſche Sorge zu tragen. Wenn es verhältnißmäßig leicht iſt, wie uns Allen bekannt, für den Karpfen und deſſen Teichgenoſſen durch Vermehrung der niederen Fauna die erforderliche große Nahrungs— menge im Teiche ſelbſt zu ſchaffen, ſo iſt es viel ſchwieriger, für die ſo viel werthvollere Forelle das gleiche Ziel zu erreichen. In ihrer Jugend freilich iſt auch für die Forelle die natürliche Kruſtaceen-Nahrung unerſetzlich, ja noch längere Zeit bewahrt dieſe köſtliche Fiſchſpeiſe ihren Werth. Will man aber, um ſchnelleren Umſatz zu erzielen, Forellen ſchneller ausmäſten, ſo bedarf man kompakterer Nährſtoffe. Obgleich die Forelle, von jung an bei lebender Nahrung aufgewachſen, ſich nicht ganz leicht an todte gewöhnt, verwendet man doch mit großem Vortheil, wie bekannt, Pferdefleiſch, billige Fiſche (Häringe), Fröſche ꝛc. in zerkleinertem Zuſtande als Forellenfutter. Alle dieſe Futterſtoffe ſind naturgemäß infizirt mit Spaltpilzen, welche ihren Zerſetzungsprozeß bginnen, ſobald die Stoffe zur Fiſchernährung in's Waſſer gelangen und leider oft Anlaß geben zum Ausbruche einer Alles verheerenden Fiſchpeſt in den Futterbaſſins. Man hat daher verſucht, zunächſt kleinere Mengen Brutfutter, und zwar Kalbsgehirn und Fleiſchmehl, zu ſteriliſiren. Ob damit die Aufzucht der Brut im geſchloſſenen Raum mit todter Nahrung ſicher geſtellt iſt, muß erſt längere Erfahrung lehren. Es kommt hinzu, daß größeren Fiſchen die Gefahr der Spaltpilze im Futter weniger gefährlich iſt, als gerade der zarten Brut. Bei einer Waſſertemperatur unter 4“ habe ich niemals das Auftreten einer durch Futterſtoffe hervorgerufenen Fiſchkrankheit erlebt, wohl aber ſchon bei 8° C. Es iſt alſo gerade beim Eintritt höherer Waſſertemperatur im Frühjahre größte Vorſicht nöthig. Auch iſt die Frage meines Wiſſens noch nicht wiſſenſchaftlich gelöſt, ob der Magenſaft der Fiſche die mit den Futterſtoffen in den Magen hineingelangenden Bakterien nicht zu tödten vermag, oder ob letztere auf die Athmungsorgane und Schleimhäute der Fiſche ihren Angriff unternehmen. Wenn nämlich bei ſtärkerer Fütterung täglich ein kleines Quantum unverzehrten Futters im Baſſin zurückbleibt, das oft durch die gewöhnliche Reinigungsmethode mit dem Kautſchuk— ſchlauch nicht radikal zu entfernen iſt, ſo tritt im wärmeren Waſſer ſehr leicht eine oft unſichtbare feine Verpilzung der Baſſinwände und damit ein Fiſchſterben ein. Es iſt wohl zu hoffen, daß unſere hochwiſſenſchaftlichen Kräfte, die ihre wiſſenſchaft— lichen Forſchungen ſpeziell in den Dienſt der Fiſchereiſache geſtellt haben, über dieſe für die 259 —— —— —¼a fernere Entwickelung der waſſerwirthſchaftlichen Fütterungslehre ſo wichtigen Fragen bald eine wiſſenſchaftlich begründete Antwort geben mögen. Es werden allerdings viele mühevolle Experimente nöthig ſein mit einer größeren Anzahl Verſuchsthiere, Experimente, die ſich be— kanntlich nur an Ort und Stelle mit Vermeidung des Transportes der Fiſche ausführen laſſen. Die Wichtigkeit der Löſung dieſer Frage iſt enorm, die rationelle Ernährung der Fiſche ſteht im Mittelpunkte aller unſerer Beſtrebungen auf teichwirthſchaftlichem Gebiet. Die oben angeführten Schwierigkeiten der Forellenfütterung mit todten Nahrungsſtoffen hat nun viele Züchter letztere perhorresciren und zur ausſchließlichen Fütterung mit lebendiger Nahrung greifen laſſen. Sobald die jungen Forellen bei niedriger Fauna — dieſe kleinſten, wenig Nahrungs— maſſe hergebenden Lebeweſen — zu verſchmähen anfangen, bietet ihnen der Teich nur eine begrenzte Nahrungsmenge an gröberer Fauna und es iſt ſchwierig, letztere für eine größere Anzahl Forellen zu ſchaffen. Außer Inſekten und Weichthieren, Froſchquappen und etwa noch Regenwürmern bietet die Natur uns als lebendes Maſſenfutter für Forellen nur die Fiſche. Beſonders die, der Größe der zu fütternden Forellen entſprechend, mehr oder weniger geſtreckte Brut der ſogenannten Grünweidefiſche wird daher vielfach benutzt; es ſind dies die Pflanzenfreſſer: Plötze (leueiscus rutilus), Rothfeder (scardinius erythrophthalmus), und Döbel (squa- lius cephalus). Dieſen Fiſchen genügt die wenig proteinreiche Nahrung der Waſſerpflanzen, jo daß man in den Forellenteichen ſelbſt durch Einſetzen von Generations-Plötzen ꝛc. ꝛc. eine Menge Brut als Futterfiſche hervorbringen kann, ohne den Forellen Nahrungskonkurrenten zu ſchaffen. Leider hat dies ſchöne Bild auch ſeine Schattenſeite. Man wird im Herbſt beim Ab— fiſchen der Forellenteiche ſtets eine Menge ziemlich großgewachſener Futterfiſche vorfinden, die ihren Beruf, gefreſſen zu werden, verfehlt haben. Trotzdem ſind die Forellen vielleicht gar nicht reichlich ernährt. Die Forelle frißt bekanntlich, ebenſo wie z. B. der Zander, nur die kleinſten Fiſchchen. In einem gut mit Pflanzennahrung verſehenen Teiche findet die Brut der Futter fiſche vielfach Schutz und fo reichliche Nahrung, daß eine größere Anzahl ſehr bald auf immer ihrer Beſtimmung entwächſt. Sodann wiſſen wir, daß die Forelle einen mehr runden, fleiſchigen Fiſch lieber raubt, als einen platten und ſcharfſchuppigen. Die größte Beeinträchtigung findet aber die Verwendung obiger Futterfiſche darin, daß ſelbe nur zu einer beſtimmten Jahreszeit, beim Eintritt der Frühjahrswärme, laicht. Ihre Brut kann daher unter günſtigen Umſtänden ſchon Anfangs Juli, für die Ernährung der gleichjährigen Forellenbrut noch viel früher, eine nicht mehr brauchbare Größe erreicht haben, ohne daß die Möglichkeit eines Erſatzes im ſelben Sommer gegeben wäre. Alle dieſe Nachtheile vermeiden wir, wenn wir Karpfenſatz als Forellenfutter verwenden. Wie gerne die jungen Kärpfchen wegen ihres runden, fleiſchigen Körpers gefreſſen werden, iſt bekannt. Beim Abfiſchen von mit Karpfenſatz gefütterten Forellenteichen findet man oft nicht einen einzigen Karpfen vor. Bekanntlich braucht der Karpfen, trotz reifer Generationsprodukte, jahrelang nicht zu laichen, ohne Schädigung ſeines Wohlbefindens. Dagegen laichen laichfähige Karpfen zu jeder Jahreszeit, wenn man ihnen ein allen ihren Anſprüchen genügendes Laichbett ſchafft. Dies geſchieht in einem rationell konſtruirten ſogenannten Dubiſch-Laichteich. Schon Anfangs Mai kann man der jungen Forellenbrut mit Leichtigkeit viele Hunderttauſende 5, 6, 8 Tage alter, 1—2 em langer Karpfenbrut zur Nahrung liefern und damit kontinuirlich den ganzen Sommer hindurch fortfahren, falls man eine genügende Anzahl Karpfenlaichteiche und Laichfiſche zur Verfügung hat, beziehungsweiſe Vorſtreckteiche, in denen man die zu Futter— fiſchen beſtimmte Karpfenbrut zu der den zu fütternden Forellen angemeſſenen Größe vorſtreckt. Begrenzt wird dieſes leichte Verfahren der fortgeſetzten Erzeugung von Futterfiſchen erſt durch die zum Herbſt abnehmende Wärme, welche nicht mehr geſtattet, die zur Aufzucht er— forderliche Menge Kruſtazeen in den Vorſtreckteichen zu erzeugen. Dann aber, wenn alle Vorräthe an kleinen Futterkarpfen verbraucht ſind, tritt die im kälteren Waſſer unbedenkliche Verfütterung todter Nahrungsſtoffe in ihre Rechte, bis ſchließlich bei ſehr niedriger Temperatur 260 — —t— im Winter der Stoffwechſel und die Freßluſt der Forellen derart heruntergedrückt werden, daß eine nur ganz minimale Nahrungsaufnahme ſtattfindet. Wie man die Laichkarpfen und das ganze Verfahren der Bruterzeugung zu behandeln hat, ſetze ich als jedem Fiſchzüchter bekannt voraus. Manchem aber möchte die Verwendung von köſtlicher Karpfenbrut als Futterfiſche als eine nicht zu billigende Verſchwendung erſcheinen. Was macht es aber aus, wenn man ſich ad hoc einige Zentner Laichkarpfen herſtellt, die eventuell nicht gerade von der höchſt gezüchteten Race zu ſein brauchen; ſogenannte Landrace, die man zu Züchtungszwecken doch niemals verwenden kann, genügt. Von dieſem Standpunkte aus ſind Karpfen nicht koſtbarer, als andere Fiſche, liefern aber zu jeder Jahreszeit große Maſſen Brut und kann ich nur rathen, dieſen Weg einzuſchlagen. Verkennen wir die Wichtigkeit der Sache nicht. Denn noch mehr als die Forelle, iſt die Aufzucht der Zander in Teichen und das Halten von Aalen abhängig von der zu ſchaffen— den Menge von Futterfiſchen. III. Zur Hebung des Intereſſes für die Jiſcherei in Württemberg. Was kann geſchehen, um in immer weiteren Kreiſen unſeres Volkes Intereſſe zu wecken und das Intereſſe zu pflegen für unſere in volkswirthſchaftlicher Hinſicht ſo wichtigen und edlen Beſtrebungen auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens? Das iſt eine Frage, die gewiß in jedem begeiſterten Fiſchfreunde immer auf's Neue aufſteigt und ihm am Herzen liegt. Steht's doch leider immer noch ſo, daß in weiten Kreiſen unſere Beſtrebungen als ſportsmäßige angeſehen werden, ja daß ſelbſt ſolche, deren höchſteigene Intereſſe dieſelben verfolgen, wie Fiſchwaſſerbeſitzer und Fiſchwaſſerpächter, ja ſelbſt Gemeindevertretungen, denſelben gleichgiltig wenn nicht gar feind— ſelig gegenüberſtehen. Unſer verehrter Landesfiſchvater, Profeſſor Dr. Sieglin, hat es zwar verſtanden, landauf, landab in unſerem Württemberg durch populäre und begeiſterte Vorträge Männer für die edle Sache zu gewinnen; wo er den Fuß hingeſetzt und für die Sache geworben, iſt es ihm gelungen, Fiſcherei-Vereine hervorzurufen; allein wird die Begeiſterung, womit ſelbſt ſolche, die ſich um Fiſche und Fiſchzucht bisher nicht gekümmert haben, zu Petri Fahne geſchworen haben, andauern? Das wird ganz davon abhängen, ob die, die an der Spitze der Sache, der Vereine, ſtehen, auch wirklich ihre Kräfte zuſammennehmen, um zu pflegen, was aus: geſäet worden iſt, und jetzt gerade kommt wieder die Zeit, die wie keine andere geeignet iſt, das Intereſſe zu halten und in immer weiteren Kreiſen Intereſſe zu wecken. Kann es etwas Gemüthlicheres geben, als wenn an den langen Winterabenden die Fiſchfreunde ab und zu ſich zuſammenfinden, um beim edlen Gerſten- oder Traubenſafte ihre Erfahrungen auszu⸗ tauſchen — wobei „Fiſcherlatein“ nicht ausgeſchloſſen ſein ſoll? Und kann es etwas unſerer Sache Nützlicheres geben, als wenn ab und zu dann Einer, dem die Gabe der Rede zu Gebote ſteht, irgend ein Fiſcherthema herausgreift und darüber redet — ſei's über Forellen— oder Karpfenzucht, über Regenbogenforellen oder andere neu einzubürgernde Fiſcharten, über Ver— tilgung von zwei- oder vierfüßigen Fiſchfeinden oder dergleichen? Da werden gewiß alle Mitglieder gerne und mit Freuden zu ſolchen Abenden ſich einfinden und manche gewiß mit Begeiſterung in die That umſetzen, wozu ſie bei ſolchen Zuſammenkünften die Anregung be— kommen haben. Und bringen wir vollends an ſolchen Abenden einen oder zwei noch zu Be— kehrende mit, ſollte nicht nach und nach Petri Geiſt in immer weitere Kreiſe ur Volkes dringen und ſie erfüllen? Freilich nicht Allen iſt dieſe Gelegenheit gegeben, zu dieſen Vereinigungen zu kommen — Manche ſind von dem Orte der Zuſammenkunft zu weit entfernt — Manche hält auch noch ihre Voreingenommenheit davon ab, denſelben zu beſuchen. — Wie gewinnen wir dieſe? Faſt jedes Landſtädtchen hat ein Lokalblättchen; Blätter, die froh ſind um jeden Artikel, zumal wenn derſelbe einer guten Sache dient. Dieſen Lokalblättern müſſen wir Berichte zu— kommen laſſen, ſei's gerade über die Themata, die an den Vereinsabenden gehalten worden ſind, ſei's von Zeit zu Zeit über die Arbeit und Thätigkeit der Fiſcherei-Vereine, damit ſo auch weitere Kreiſe erfahren, was dieſelben wollen, wie ſie es angreifen und wie ſie weder 261 Mühe noch Geld ſcheuen, um im Intereſſe des Volkswohlſtandes etwas zu wirken und zu vollbringen. Mehr freilich als die beſten Redner, wirken gerade auch auf unſerem Gebiete Bei- ſpiele, nach dem alten Satze verba docent, exempla trahunt, z. d. Worte belehren, Beiſpiele ziehen. Wenn wir wieder einmal Salme unſerem Volke auftiſchen können und zwar in ſolcher Menge, daß auch die Armen im Volke ſich daran laben können oder wenn es auch keine Salme ſind, ſo doch Forellen, Zander und Barſche, und ſagen können: „Seht, das verdankt Ihr den Fiſcherei-Vereinsbeſtrebungen“, dann werden auch den Gleichtigen und Mißtrauiſchen die Augen aufgehen. Doch das iſt noch in weiter Ferne, wir ſtehen noch am Anfange unſerer Thätigkeit — aber darum haben wir doch auch unſere exempla, die wir zeigen können. — Schließen wir, wie es in manchen Fiſcherei-Vereinen der Fall iſt, unſere Saiſon mit einem Fiſcheſſen und bringen wir dazu unſerer Sache Ferneſtehende und zeigen wir dieſen an vereinzelten Exemplaren, was es um die Pflege und Vermehrung dieſes Nahrungs— mittels iſt, ſo wird gewiß auch dies unſerer Sache von Vortheil und Nutzen ſein. Forellen freilich haben wir gerade im Winter nicht für die Tafel — aber zeigen können wir ſie darum doch. — Da laden wir unſere Freunde zu unſeren Brutapparaten ein und wahrlich das müßte ein ſonderbarer Kauz ſein, der nicht ſeines Herzens Freude daran hätte, wenn er in einen ſolchen Brutapparat hineinſieht und die Menge der prächtigen Eier erblickt, aus denen über ein Kleines der koſtbare Fiſch entſchlüpft, oder die kleinen Fiſchchen, die erſt ruhig auf der Seite liegen, um bei der kleinſten Berührung aufzuſchnellen, oder die fortwährend bemüht ſind, eines über das andere zu kriechen, um ſich zu verbergen; das müßte ein eigenthümlicher Menſch ſein, der ſich nicht begeiſtert fühlte, wenn er ſieht, wie ſchließlich ein Hundert und ein Tauſend um das andere in Freiheit geſetzt wird, um ſich nun auf eigenen Füßen zu entwickeln. Mehr als Einen hat Einſender gerade dadurch gewonnen, daß er ſie ab und zu zu den Bruttrögen geführt hat oder im Laufe des Sommers zu Plätzen, wo er denſelben die einſtigen Eier als fingerlange Forellen zeigen konnte. Der Fiſcherei-Verein für das obere Taubergebiet hat in letzter Zeit zur Hebung des Intereſſes noch zu einem beſonderen Mittel gegriffen. Am 15. September fand in Creglingen, dem Mittelpunkt des Vereines, das landwirthſchaftliche Bezirksfeſt ſtatt. Dies benützte der Fiſcherei Verein. Der Vorſtand des Vereines und zwei eifrige Mitglieder (Gundel aus Creglingen und Habel aus Niederrimbach) arrangirten dabei eine Fiſcherei-Ausſtellung. Die zu Gebote ſtehenden Mittel waren zwar ſehr primitiv. Zwei Waſſerkufen lieferten durch Schläuche das Waſſer zu den ſechs Aquarien — allein es iſt trotzdem gelungen. Im erſten Aquarium waren die Forellen in ihren verſchiedenen Lebensaltern (Regenbogenforellen und Saiblinge hatte im vorigen Frühjahre theils Herr Prof. Sieglin dem Vereine zur Ver— fügung geſtellt, theils der Verein für ſich bezogen), im zweiten: Aale (einjährige und größere, von denen der Verein 5000 für die Tauber bekommen hatte), Barſche und Edelkrebſe; im dritten: Rothaugen, Barben, Karpfen und Goldorfen; im vierten: Schuppfiſche, Schleien, Plötze, Steinkrebſe; im fünften: Naſen, Grundeln, Kreßlinge, Groppen; im ſechſten: Ell— ritzen, Uckeleie, Goldfiſche und Stichlinge. Den Schluß bildeten die verſchiedenen Brutapparate. Das ganze war umrahmt von einer Fiſcherei-Gerätheausſtellung, wozu H. Staudenmayer in Ulm in liebenswürdiger Weiſe das Nöthige lieferte, und die, wie die Fiſche, allgemeines Intereſſe und Beifall gefunden. i War die Ausſtellung auch eine kleine, entſprechend eben der Mangelhaftigkeit der zu Gebote ſtehenden Mittel, ſo konnte doch die Maſſe der hier zuſammengeſtrömten Menſchen ſehen, einmal daß ein Fiſcherei-Verein hier iſt und n auch, was dieſer Fiſcherei— Verein will. Bei Tiſch war dem Vorſtande des Fiſcherei-Vereines noch Gelegenheit gegeben, die Fiſchereiſache der großen Verſammlung an's Herz zu legen und der Beifall, den er hiebei gefunden, wie das Intereſſe, das die Menge der Ausſtellung ſelbſt entgegenbrachte, läßt uns hoffen, daß auch dieſer Verſuch, zum Beſten unſerer Sache zu wirken, von Erfolg gekrönt ſein wird. Die Ausſtellung ſelbſt aber war eine Frucht der Friedrichshafener Fiſchereitage; dort war der Entſchluß zu derſelben wachgerufen, hier ausgeführt worden. Mögen auch andere Fiſcherei-Vereine derartige Ausstellungen veranſtalten. Möglich find ſie überall und gewiß eines der beſten Mittel zur Hebung des Intereſſes für unſere Sache. Ja thun wir, was wir können, dieſes Intereſſe zu wecken und wach zu erhalten! Iſt es doch etwas ſo Schönes: „Vermehren und Hegen, dem Schöpfer zu Ehren, dem Menſchen zum Segen“. W. IV. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Bericht über die Vorſtandsſitzung desſelben in Friedrichshafen am 25. Auguſt 1892. Unter dem Vorſitze des I. Präſidenten, des k. Oberjägermeiſters Herrn Frhrn. v. Plato, wurde in der heutigen Vorſtandsſitzung des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines, an welcher die Herren Daiber-Yaupheim, Duttenhofer-Rottweil, Elſäſſer-Vaihingen a. F., Faber-Heilbronn, Dr. Fickert⸗Tüb⸗ ingen, Käßbohrer-Ulm, Krauß-Hall, Nagel-Rottenburg, Preßel-Creglingen, Rau⸗-Tübingen, v. Schad⸗ Mittelbiberach-Ulm, Schmid-Friedrichshafen, Steinhardt-Ellwangen, Weiß-Biberach, ſowie der proviſoriſche Vereinskaſſtier, Herr Hinderer-Stuttgart, und der Schriftführer Prof. Dr. Sieglein-Hohenheim theil⸗ nahmen (der II. Präſident, Herr v. Bailer, war durch Unwohlſein am Erſcheinen verhindert und Herr Mayer fehlte unentſchuldigt), berathen und beſchloſſen wie folgt: „Der Herr Vorſitzende macht die von allen Anweſenden freudigſt begrüßte Mittheilung, daß Se. Maj. der König der Bitte des Vereines um Uebernahme des allerhöchſten Protektorates entſprochen und einen Jahresbeitrag von 100 «A. bewilligt hat, daß dem Württembergiſchen Landes-Fiſcherei⸗ Verein bis jetzt 215 Einzelmitglieder und 12 korporative Mitglieder beigetreten ſind und weiſt darauf hin, daß es in den letzten Monaten gelungen iſt, eine Reihe neuer Lokalvereine in's Leben zu rufen, ſo daß deren jetzt 31 in Württemberg vorhanden ſind und der Landesverein im Ganzen 1353 Mit⸗ glieder zählt. Es iſt mit Sicherheit zu erwarten, daß aus Veranlaſſung des Deutſchen Fiſchereitages dem Landesvereine weitere Mitglieder beitreten und neue Lokalvereine ſich bilden werden. Ein Ver⸗ zeichniß der Mitglieder iſt gedruckt worden, jo daß die korporativen und Einzelmitglieder des Landes— vereines direkt, die übrigen durch Vermittelung der angeſchloſſenen Vereine je ein Exemplar erhalten können. Die Kaſſengeſchäfte des Vereines ſind proviſoriſch durch den Kaſſier des Hofjagdamtes, Herrn Stabsſekretär Hinderer, und zwar in ſehr gewiſſenhafter Weiſe beſorgt worden; das Präſidium ſchlägt daher vor, Herrn Hinderer zum Vereinskaſſier zu wählen, womit alle Anweſenden einver— ſtanden ſind. Herr Hinderer verlieſt ſodann den Kaſſenbericht, wonach vom 12. Februar bis 15. Auguſt die Eintahmen beitu gens Be en ER und die Ausgaben (incl. 600 AM Depoſitum bei der k. württ. Hofbank ). X 1137.95 Somit Kaſſenbeſtand AM 962.05 Der Kaſſenbericht gab zu Bemerkungen keine Veranlaſſung. Der Schriftführer bittet hierauf insbeſondere die Vereine, dahin zu wirken, daß nicht nur mehr Exemplare des Vereinsorganes“) gehalten, ſondern letzterem auch Mittheilungen über gemachte Beob- achtungen und Erfahrungen zugeſandt werden. Namentlich ſollten junge Vereine ſich die nothwendigen techniſchen Kenntniſſe zu erwerben ſuchen, um einerſeits in die Lage zu kommen, die ihnen zur Ver— fügung ſtehenden Mittel in zweckmäßigſter Weiſe zu verwenden und andererſeits Mißerfolge zu ver— meiden, welche gar zu leicht eine Verminderung des Intereſſes für Fiſchzucht nach ſich ziehen. Auch ſcheinen manche Mitglieder der Lokalvereine gar nicht zu wiſſen, daß auch ſie das Vereinsorgan zu dem ermäßigten Preiſe von 2 , pro Jahr durch Vermittelung des Landes-Fiſcherei-Vereines beziehen können, während der Abonnementspreis bei der Poſt jährlich 4 % 40 beträgt. Die Vereine werden daher gebeten, dieſe Angelegenheit in ihrer nächſten Sitzung zur Sprache zu bringen und der Kaſſe des Landes-Fiſcherei-Vereines je vier Wochen vor Quartalſchluß den Ab- und Zugang der Abonnenten anzuzeigen. Ferner wurde die Mittheilung gemacht, daß die k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft dem Präſidium auf deſſen Bitte 500 , zu Reiſebeiträgen zum Beſuche des Fiſchereltages und der Aus— ſtellung in Friedrichshafen zur Verfügung geſtellt hat. Da ſich um ſolche in Folge des erlaſſenen Aufrufes 157 Perſonen beworben haben, war es nicht möglich, alle Wünſche zu berückſichtigen. Die Vertheilungsliſte liegt zur Einſichtnahme auf und gibt zu keiner Bemerkung Veranlaſſung. Sodann wurde auf Vorſchlag des Herrn Vorſitzenden beſchloſſen, heute nicht in die Berathung der Vereins— ſtatuten einzutreten. Die Ausſchußmitglieder ſollen zu dem auf dem Fiſchereitage in Cannſtatt vor— gelegten Statutenentwurfe Abänderungsvorſchläge einſenden und das Präſidium ſodann unter thun— licher Berückſichtigung der letzteren einen Entwurf ausarbeiten, welcher der nächſten Generalverſammlung zur Berathung und eventuellen Genehmigung unterbreitet werden ſoll. ) Die in München erſcheinende „Allg. Fiſcherei-Zeitung“. nenn a u Rhe a Herr Schmid führte aus, daß durch die Bildung von Fiſcherei-Vereinen und Verbänden vor dem Inslebentreten des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines und deren Beſtreben, möglichſt viele Mitglieder zu erwerben, Gruppirungen entſtanden ſeien, welche als zweckmäßig nicht bezeichnet werden können. So ſei der württ. Fiſcherei-Verein am Bodenſee, mit dem Sitze in Friedrichshafen, dem oberſchwäbiſchen Fiſchereivereine beigetreten, obwohl die Intereſſen am Bodenſee denjenigen im Donau— gebiete nicht beſonders naheſtehen, insbeſondere offenbar nicht näher als denjenigen am oberen Neckar. Redner ſchlägt daher vor, es möge ſich jeder Verein und Verband nur mit Einem beſtimmten Fluß— gebtet befaſſen und nicht in anderen Flußgebieten Mitglieder zu gewinnen ſuchen, ſowie auf feine in anderen Flußgebieten wohnenden Mitglieder in dem Sinne einwirken, daß dieſe zu demjenigen Vereine übertreten, zu dem ſie hiernach gehören oder, falls in dem betreffenden Flußgebiet ein ſolcher weder vorhanden iſt, noch in's Leben gerufen werden kann, ſich dem Landes-Fiſcherei-Vereine als Einzel— mitglieder anſchließen. Herr Preßel kann dem Vorredner vollſtändig beipflichten und iſt der Anſicht, daß ſomit vier Gruppen gebildet werden ſollen: Bodenſee-, Neckar-, Donau- und Taubergebiet. Eventuell könnten die direkt in den Rhein mündenden Schwarzwaldbäche zu einer fünften Gruppe vereinigt werden. Herr Dr. Fickert will, daß ein Verein ſich nur auf eine beſtimmte Fiſchregion erſtrecke; jo liege die natürliche Grenze des Gauverbandes für den oberen Neckar in Nürtingen. Herr Käßbohrer meint, in ähnlicher Weiſe gehören die Lokalvereine Ulm, Laupheim und Biberach zu einer paſſenden Gruppe zuſammen. Nachdem ſich an der weiteren Diskuſſion über dieſen Gegenſtand die Herren Dutten— hofer, v. Schad, Schmid und Sieglin betheiligt, konſtatirt der Vorſitzende das Beſtehen eines vollſtändigen prinzipiellen Einverſtändniſſes darüber, daß kein Verein oder Verband über mehr als ein Flußgebiet reſp. eine Fiſchregion ſich ausdehnen ſolle; andererſeits erſchien es nicht angezeigt, die Vereins— gebiete heute genau abzugrenzen. Es bleibt dieſe Frage daher einſtweilen offen. Von dem Vorſitzenden wird vorgeſchlagen die nächſte Generalverſammlung in Ulm abzuhalten. Herr Käßbohrer begrüßt dieſen Vorſchlag mit Freuden. Nachdem der von anderer Seite geſtellte Antrag, das nächſtemal in Cannſtatt oder in Plochingen zu tagen, nicht die genügende Unterſtützung gefunden hat, wird beſchloſſen, die nächſte Generalverſammlung etwa für Mitte März 1893 nach Ulm re Anträge bezüglich der Tagesordnung ſind vor dem 15. Februar an das Präſidium zu richten. Der Schriftführer referirte über einen von dem am Erſcheinen verhinderten II. Präſidenten beſtellten Antrag, dahin gehend, eine regelmäßige ſtaatliche Beihilfe zu erbitten. Die Herren Dutten— hofer und v. Schad unterſtützten dieſen Antrag unter Hinweis darauf, daß die gemeinnützigen Be— ſtrebungen des Bereines nur von Erfolg begleitet ſein können, wenn reichliche Mittel zur Verfügung ſtehen. Die bisherige einzige Einnahmequelle des Vereines, der Beitrag ſeiner Mitglieder reicht hiefür bei weitem nicht aus und wenn auch zu erwarten ſei, daß man ſich bei Aufſtellung des nächſter Etats größter Sparſamkeit befleißigen werde, jo müſſe der Staat für fo eminent produktive Zwecke doch immer noch Geld ausgeben können. Herr Schmid empfiehlt den Vereinen, ihre Vertreter im Abgeordnetenhauſe zu bitten, daß ſie eine bezügliche Exigenz energiſch unterſtützen und iſt feſt überzeugt, daß auch der anweſende Herr Präſident, v. Schad, dies thun wird. Herr v. Schad ſagt dies zu und will den Verein dem Wohlwollen der k. Staatsregierung empfehlen. Sollte aber wider Erwarten das erſte Geſuch des Vereines um Unterſtützung abſchlägig beſchieden werden, ſo dürfe man ſich da— durch nicht irre machen laſſen, ſondern müſſe dasſelbe immer wieder und zwar ſo lange erneuern, bis wir Gehör finden. Das Präſidium wird beauftragt, unverzüglich dem k. Miniſterium des Innern ein Geſuch um möglichſt reichliche Unterſtützung des Vereins zu unterbreiten.“) i Der Schriftführer beantragt, einen Theil des bei der Fiſcherei-Ausſtellung in Friedrichshafen ſich ergebenden Defizits auf die Kaſſe des Württembergiſchen Landes-Fiſchere-Vereines zu übernehmen; dagegen bittet Herr Schmid, unabhängig von dem finanziellen Ergebniß der Ausſtellung, um einen beſtimmten Beitrag. Demgemäß wird beſchloſſen, dem Württembergiſchen Fiſcherei-Verein am Bodenſee den Betrag von 100 * als Beihilfe zu den Koſten der Ausſtellung zu bewilligen. Weiter wird be— ſchloſſen, das Präſidium zu ermächtigen, falls Herr Elſäßer, welcher im nächſten Frühjahre eine Zanderzuchtanſtalt mit Eierverſendung in Vaihingen a. Fildern eröffnen will, in der erſten Betriebs— periode nicht alle gewonnenen Zander-Cier ſollte abſetzen können, ſolche zu kaufen und an Vereins— mitglieder unentgeltlich zu vertheilen. Für dieſe Eventualität werden 100 MA. zur Verfügung geſtellt. Herr Käßbohrer beantragt, für Anzeigen von Fiſcherei-Vergehen aus der Kaſſa des Württ. Landes⸗Fiſcherei-Vereines Prämien zu bewilligen. Die Herren Dr. Fickert, Faber und Rau find gegen dieſen Antrag, da die meiſten Vereine ſchon Prämien für erfolgreiche Anzeigen gewähren und auch eher als der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein in der Lage ſind, zu beurtheilen, in welchem Falle und in welcher Höhe eine Prämie angezeigt iſt. Der Antrag Käßbohrer wird mit Vorbehalt, auf denſelben ſpäter, wenn reichlichere Mittel vorhanden ſind, zurückzukommen, vorläufig abgelehnt, dagegen der Antrag von Herrn Dr. Fickert, Jedem, der für Erlegung von Fiſchottern aus der Württembergiſchen Staatskaſſa binnen Jahresfriſt fünf Prämien erhalten hat, ein Ehrentellereiſen nebſt Diplom zu gewähren, angenommen. Da mehrfach der Wunſch ausgeſprochen worden iſt, es möchte den Vereinsmitgliedern der Bezug von Fiſcheiern und Zuchtfiſchen, ſowie andererſeits die Verwertung ſolcher möglichſt erleichtert werden, ) Soviel inzwiſchen bekannt, find 1500 &. bewilligt. 264 — — mr erklärte ſich der Schriftführer bereit, verſuchsweiſe eine ſolche Vermittelung von An- und Verkauf zu übernehmen. Bezügliche Zuſchriften und Wünſche ſind daher möglichit frühzeitig an Herrn Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim zu richten. Mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Zeit wurde beſchloſſen, die Verhandlungen abzubrechen und den Reſt der Tagesordnung der nächſten Generalverſammlung zur Erledigung vorzulegen. Fiſcherei⸗Verein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll über die Generalverſammlung desſelben am 24. Mai 1892 zu Detmold. Da der Vorſitzende des Vereins, Herr Ehrenamtmann Freiherr von Dücker, krankheitshalber ſein Amt niedergelegt hatte, wurde die Verſammlung von dem Stellvertreter, Herrn Amtsgerichtsrath Dr. Weihe eröffnet. Derſelbe begrüßt Se. Excellenz, den Herrn Miniſter von Wolffgramm, ſowie die Herren Oberpräſidialrath v. Viebahn und Landesrath Boeſe, welche als Vertreter der Herren: Ober— präſident Studt, Excellenz, und Landeshauptmann Overweg, erſchienen ſind. Herr Oberpräſidialrath von Viebahn und Herr Landesrath Boeſe erklären, daß die zu ihrem lebhaften Bedauern am perſön— lichen Erſcheinen verhinderten Herren: Oberpräſident und Landeshauptmann den Beſtrebungen des Vereins nach wie vor ihre vollſte Sympathie entgegenbrächten. Der Vorſitzende berichtet hierauf des Näheren, wie Herr von Dücker infolge Krankheit leider ſein Amt niedergelegt. Ihm verdanke der Verein ſein Entſtehen; wie kein Zweiter in der Provinz ſei er zur Leitung des Vereins befähigt, und ſein Name würde auf das engſte mit der Geſchichte des Vereins verwachſen bleiben. Auf Antrag des Vorſtandes wurde Herr von Dücker einſtimmig zum Ehrenpräſidenten und ebenſo einſtimmig Herr Landrath Dr. Federath zum Präſidenten erwählt. Herr Landrath Dr. Federath erklärte die Wahl, wenn auch unter den obwaltenden Umſtänden ſchweren Herzens, ſo doch dem vertrauensvollen Rufe und der Pflicht folgend annehmen zu wollen und übernahm den Vorſitz. In warmen Worten gedachte er der großen Verdienſte des Herrn von Dücker um die Gründung und Leitung des Vereins. Der Tagesordnung gemäß wurde zur Berathung des Etats pro 1892/93 geſchritten. Der Etat wurde genehmigt und in Einnahme und Ausgabe balanzierend auf 6800 =/. feſtgeſetzt. Dem Antrage der Rechnungs-Kommiſſion gemäß, welche aus den Herren Major Menne und Meliorationsbauinſpektor Grant beſtand, wurde für die Rechnung pro 1891/92 Decharge ertheilt. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe ſprach hierauf über die Notwendigkeit der anderweitigen Regelung der Adjacenten-Fiſcherei, für welche ſich die maßgebendſten in Betracht kommenden Faktoren unſeres öffentlichen Lebens, Herrenhaus, Abgeordnetenhaus, das Landesökonomie-Kollegium, der Provinzial⸗ Landtag ausgeſprochen. Gerade die kleinen in unſerer Provinz der Adjacenten-Fiſcherei preisgegebenen Flüſſe und Bäche bildeten das unentbehrliche Lebenselement der Edelfiſche. Die Adjacenten-Fiſcherei, ein normaler Zuſtand, wo der Großgrundbeſitz überwiege, ſei für die Provinz Weſtfalen ein wirth⸗ ſchaftliches Unding; ſie vernichte den Fiſchbeſtand, da niemand ſchonen, jeder fangen wolle; ſie be— günſtige den Fiſchfrevel durch die Schwierigkeit der Feſtſtellung eines ſolchen. Da Fiſcherei und Jagd unter denſelben wirthſchaftlichen Geſichtspunkten ſtänden, ſei es das richtigſte, die Fiſcherei nach Analogie der Jagd zu regeln. Der Vorſtand hat einen dahingehenden Geſetzentwurf ausgearbeitet, über den im einzelnen referiert wird. Beſonders hervorgehoben wird, daß das Geſetz nur auf die Flüſſe und Flußſtrecken Anwendung finden ſoll, welche von dem betr. Kreisausſchuß als hierfür geeignet be- zeichnet werden, da viele Strecken durch die Flußverunreinigungen für die Fiſcherei verloren ſeien, auch nunmehr die Möglichkeit gegeben jet, ſtrecken- und probeweiſe vorzugehen. Herr Landesrath Boeſe beantragt, der Vorſtand wolle ein Verzeichnis der Flüſſe und Bäche der Provinz beilegen, auf welche der Geſetzentwurf nach Anſicht des Vorſtandes Anwendung finden möchte. Herr Regierungsrath Gillet ſpricht für dieſen Antrag, welcher ſodann Annahme findet. Herr Oberpräſidialrath von Viebahn bezeichnet den Inſtanzenweg, auf welchem der Geſetzentwurf vorzulegen ſein wird. Auf Antrag des Herrn Landraths Dr. v. Borries wurde hierauf einſtimmig beſchloſſen, den Provinzial-Landtag zu erſuchen, dieſem Geſetzentwurf, der noch redaktionelle Aenderungen erfahren wird, oder einem auf gleichen Prinzipien beruhenden Geſetzentwurfe zur verfaſſungsmäßigen Annahme zu verhelfen. i Herr Kammerherr v. Lengerke hielt hierauf einen höchſt intereſſanten Vortrag über die Fiſcherei— zuſtände im Fürſtenthum Lippe. Derſelbe wies zunächſt auf die außerhalb auch in Fachkreiſen wenig bekannte Thatſache hin, daß Lippe die Wiege der künſtlichen Fiſchzucht iſt. Landhauptmann Stephan Ludwig Jacobi, geb. 1711 in Hohenhauſen, iſt es, welchem wir dieſe hochwichtige Entdeckung verdanken. Schon ſeit ſeinem 15. Jahre beſchäftigte er ſich mit „Forellenmachen“. Im Jahre 1764 hielt Prof. Gleditſch an der Berliner Akademie einen Vortrag über Jakobis Verfahren, und im Jahr 1765 trat dieſer ſelbſt mit ſeiner Entdeckung an die Oeffentlichkeit. Jakobis Zeitgenoſſen haben der Entdeckung jedoch keine praktiſche Seite abgewonnen. Intereſſant iſt es, daß Jakobi auch rationelle Teichwirthſchaft trieb, indem er die „anſehnlichen“ Teiche auf ſeinem Gute abwechſelnd zur Fiſchzucht und zum Gartenbau benutzte. b Hierauf ſprach Herr Prof. Landois über die Fiſchfauna von Weſtfalen und Lippe. f Der Herr Vortragende hat mit Unterſtützung der Provinz Weſtfalen und der Königlichen Staats— regierung ſowie des Weſtf. Provinzial-Vereins für Wiſſenſchaft und Kunſt ein hervorragendes Werk: ** W n 265 „Weſtfalens Thierleben in Wort und Bild“ im Verlage von Ferdinand Schöningh in Paderborn herausgegeben. Jetzt iſt der dritte Band zum Preiſe von 10 Mark fertig geworden, welcher die Fiſche der weſtfäliſchen Gewäſſer in ca. 50 Arten vorführt, ſich namentlich durch prachtvolle Abbildungen auszeichnet und auf dem Tiſche keines Fiſchfreundes fehlen ſollte. Der Herr Vortragende zeigte die ausgezeichnet ausgeführten Kupfer vor und referierte ſodann über verſchiedene werthvolle Fiſcharten. Der Herr Vorſitzende dankte den Rednern für ihre Vorträge und ſtellte den Antrag, den Vor— ſtand zu ermächtigen, ſich durch ein Mitglied aus dem Fürſtenthum Lippe-Detmold zu ergänzen. Der Antrag wurde angenommen. Es wurde ſodann noch beſchloſſen, dem Vorſtand die Wahl des Ortes für die nächſte General— verſammlung zu überlaſſen. — Nach der Generalverſammlung fand in den prachtvollen Räumen der Reſſource, welche deren Vorſtand dem Vereine in dankenswerther Weiſe überlaſſen hatte, ein Eſſen ſtatt, an welchem die Spitzen der Lippe'ſchen Behörden theilnahmen. Das freundliche Entgegenkommen derſelben, namentlich Sr, Excellenz, des Herrn Miniſters von Wolffgramm und des Herrn Hofmarſchall's, Freiherrn von Ulmenſtein, macht die Erinnerung an die 6. Generalverſammlung des Vereins zu Detmold zu einer beſonders angenehmen. Dem Herrn Kammerherrn von Lengerke, welcher den Vorſtand bei den Arrangements der Ver— ſammlung in liebenswürdigſter und ausgiebigſter Weiſe unterſtützte, gebührt unſer wärmſter Dank auch an dieſer Stelle. gez. Dr. Federath. gez. Dr. Weihe. Vorſitzender. Schriftführer. Mit Bezug auf die Amtsniederlegung des ſeitherigen Vereinsvorſitzenden wird nachfolgender Er: laß des Herrn Oberpräſidenten von Weſtfalen vom Vorſtand des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe bekannt gegeben. Der Oberpräſident der Provinz Weſtfalen, Nr. 6043. Münſter, den 19. Juni 1992. Nachdem Ew. Hochwohlgeboren aus geſundheitlichen Rückſichten ſich beſtimmt gefunden haben, das Amt als Vorſitzender des Weſtfäliſchen Provinzial-Fiſcherei- Vereines niederzulegen, hat der ge— nannte Verein durch die in ſeiner General-Verſammlung vom 24. Mai d. J. beſchloſſene Ernennung Eurer Hochwohlgeboren zu ſeinem Ehrenpräſidenten Ihnen einen glänzenden Beweis der Anerkennung für Ihre pflichttreue und erfolgreiche, ſeit dem Beſtehen des Vereines den Aufgaben desſelben gewidmete Thätigkeit zu theil werden laſſen. Es iſt mir ein Bedürfnis, Ew. Hochwohlgeboren auch von meiner Seite ergebenſten, wärmſten Dank für Alles das, was Sie zur Hebung und Förderung der Fiſchzucht in der heimathlichen Provinz geleiſtet haben, auszuſprechen. Mit dem Ausdrucke meiner aufrichtigen Hochſchätzung verbinde ich die beſten Wünſche für Ihr ferneres Wohlergehen. gez. Studt. An den Ehrenpräſidenten des Fiſcherei-Vereines für die Provinz Weſtfalen, Herrn Ehrenamtmann von Dücker, Hochwohlgeboren, Menden. Schleſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Hiemit nehme ich mir die Ehre Kenntniß davon zu geben, daß laut Beſchluß der Kommiſſions— fitung vom 31. v. Mts. ein Fiſchverkaufstag am 26. Oktober cr., Nachmittags 3 Uhr, in Breslau, Hötel Siléſte, ſtattfinden wird. Es iſt zu hoffen, daß eine große Anzahl Fiſchhändler aus ganz Deutſchland zu dieſem Verkaufs— tage kommen wird. Sämmtliche Herren Fiſchproduzenten Schleſiens, auch ſolche, welche noch nicht Mitglieder des te 11 werden ergebenſt eingeladen den Fiſchverkaufstag zu beſuchen oder durch Bevollmächtigte zu beſchicken. . i Muthmaßlich wird ein ſehr großes Fiſchquantum zum Angebot kommen. Es iſt beſchloſſen worden eine Liſte auszulegen, welche den Herren Fiſchkäufern es ermöglicht eine ungefähre Ueberſicht über die zum Angebot kommenden Fiſcharten und Sortimente zu erlangen. Freiherr W. von Gaertner, Schriftführer des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins. V. Vermiſchte Mittheilungen. Regierungsrath a. D. von Bailer T. Am 29. September, 8 Uhr Vormittags, iſt Herr Regierungsrath von Bailer nach längerem Leiden im Alter von 73 Jahren ſanft entſchlafen. Die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ verliert in dieſem trefflichen Manne einen hochgeſchätzten Mitarbeiter, deſſen ſachlich gehaltene und zutreffenden Artikel unſerer Zeitſchrift 266 ſtets zur Zierde gereicht haben. Mit der Trauer um das Hinſcheiden dieſes um die Fiſcherei auch in weiteren Kreiſen hochverdienten Mannes verbinden wir die Verſicherung, demſelben ein treues Gedenken bewahren zu wollen. Dr, Hofer Die Wanderung der Maifiſche im Frühling 1892. Einem intereſſanten Artikel über dieſes Thema von L. Buxbaum im „Zoolog. G.“ Nr. 6 entnehmen wir nach— ſtehende Angaben über die Wanderung der Mainfiſche, welche in den Behältern eines Fiſch— paſſes bei Raunheim genau beobachtet werden konnte. Der mainaufwärts gehende Zug be— gann am 28. März, an welchem Tage die Spitze des diesmaligen Frühjahrszuges hier ankam. Die Pfadfinder waren Schneider, Alburnus lucidus, von durchſchnittlich 10 em Länge. Am 31. März waren ſie aber wieder verſchwunden, denn das Thermo— meter zeigte an dieſem Tage morgens um 6 Uhr — 1° R., was die Fiſche veranlaßte, zurückzubleiben. Am 2. April kamen ſie wieder angerückt, und es waren diesmal auch einige Rotaugen, Leueiscus rutilus, darunter von 10—15 cm Länge. Am 6. April kamen auch noch Gründlinge (Greſſe), Gobio fluviatilis, dazu von 10—15 em Länge. Am 7. April fanden ſich hauptſächlich nur Gründlinge vor und waren die Rotaugen nur vereinzelt, die Schneider fehlten ganz. Am 13. April waren nur Schneider im Fiſchpaß und am 14. April war der Paß leer; das Thermometer zeigte + 2% R. Vom 14. bis zum 18. April zeigten ſich keine Fiſche, es war zu kalt, — 1“ R. bis +5 R., trübe und regneriſch. Am 22. April kamen die Schneider, die Rotaugen von 10 bis 12 em Länge wieder an und am 23. April ſprangen fie ganz luſtig bei + 14° R. und Sonnenſchein; auch in der Abenddämmerung waren noch Schneider im Fiſchpaß. Auch am folgenden Tage, am 24. April, ſprangen Schneider, Rotaugen, Gründ— linge und auch einige Mulben, Aspius rapax, alle aber nur 10 — 12 em lang. Am 26. April war es wieder zu kühl und am 27. April war der Paß leer bei + 1“ R. Am folgenden Tage zeigten ſich zwar wieder einige Schneider, aber am 30. April war der Paß wieder leer. Auch die folgenden Tage vom 1. bis 6. Mai zeigten ſich keine Fiſche, es war zu kalt. Erſt am 7. Mai wurde das Wetter beßer und die Fiſche kamen wieder in Bewegung. Es kamen Rotaugen, 15 em lang, Schneider, 10— 12 cm lang und Breſem, Abramis brama, 12 em lang, welche bei + 9“ R. ihre Luftſprünge aus- führten. Am 9. Mai war der Paß ganz gefüllt und die Fiſche ſprangen bei Sonnenſchein ſehr häufig; auch am 11. Mai ſprangen kleine Fiſche ſehr luſtig. Am 12. Mai war der Paß geradezu überfüllt mit Rothaugen, Schneidern, Breſem und Gründlingen, die bei 16° R. bis zum Sonnenuntergang beſtändig ſprangen. Am 13. Mai kamen etwas größere Fiſche, Rothaugen von 25 em Länge, Breſem von 15 em und Schneider von 10—12 em Länge in den Paß. Am 15. Mai ließ ſich zum erſtenmal der Fluß— barſch, Perca fluviatilis, das Zebra unter den Mainfiſchen, hier ſehen und es waren Exemplare von 25 em Länge und 0,5 Kilo Gewicht darunter, außerdem fanden ſich Barben, Barbus fluviatilis, Weißfiſche, Chondrostoma nasus, Rothaugen, Breſem und Mulben dabei von 15—25 em Länge. Auch am 17. Mai zeigten ſich dieſelben von 10—25 em Länge. Am 18. Mai waren faſt nur Rothaugen im Paß von 15—25 em Länge, welche vom Laich förmlich aufgetrieben waren. Vom 20. bis 24. Mai war der Zug ſehr ſtark und beſtand aus Flußbarſch, Mulbe, Breſem, Rothauge, Gründ— ling und Schneider von 10—25 em Länge. Es waren beſonders ſchön gefärbte Exem— plare des Flußbarſches dabei mit hellrothen Floſſen. Vom 27. Mai bis 1. Juni war der Zug ſtark und am Abend fanden ſich auf dem Grund der Waſſerbehälter noch einige Barben von 2 Kilo Gewicht, die ſich leicht mit der Hand herausnehmen ließen und ſo voller Laich waren, als wären ſie damit förmlich ausgeſtopft. Nachdem ſie wieder in das Waſſer geſetzt wurden, ließen ſie ſich ſofort wieder auf den Boden ſinken. Vom 1. bis 5. Juni wurde der Zug immer ſchwächer und am 6. Juni hatte er ſein Ende erreicht. In den letzten Tagen ſah man vereinzelt auch junge Aale, Anguilla vulgaris, und hie und da einen kleinen Hecht, Esox lucius. Der Maifiſch, Alosa vulgaris, kommt jetzt nicht leicht in den Main herein, weil er nicht durch den erſten Fiſchpaß geht. Sind Schellſiſche giftig? Unter dieſer Rubrik erhält die „Weſer-Ztg.“ folgende Zuſchrift: Durch die Zeitungen geht eine Nachricht aus Liverpool, 13. September, wonach + 1 % i 267 bei Ishamo ein Filcherboot mit 30 Leichen treibend angetroffen fein ſoll und vermuthet wird, die betreffenden Fiſcher hätten ſich durch den Genuß von Schellfiſch vergiftet. Zur Beruhigung deutſcher Schellfiſchconſumenten wird die Bemerkung dienen, daß dieſer, augenſcheinlich einer engliſchen Zeitung entnommenen Notiz ein böſer Ueberſetzungsfehler zu Grunde liegt. Das engliſche Wort Shellfish bedeutet Schalthier, Muſchelthier, und hat mit dem deutſchen Worte Schellfiſch nichts gemein als den zufälligen Klang. Unſeren mit Recht geſchätzten Seefiſch, der noch nie einen Menſchen umgebracht hat, nennen die Engländer haddock, auch wohl cod. Danach iſt die Geſchichte zu berichtigen. Die Fiſcher ſind an giftigen Muſcheln geſtorben, und die ſonſt unverſtändliche Notiz des Berichterſtatters, daß man in dem Boote viele friſch geöffnete leere Muſchelſchalen bemerkt habe, erklärt ſich auf dieſe Weiſe ſehr einfach. Verſendung von Fiſchen. Am 1. Oktober d. J. treten in den Lokal- und Wechſel— verkehren der preußiſchen Staatsbahnen unter ſich und mit den oldenburgiſchen Staatseiſen— bahnen die folgenden beſonderen Tarifvorſchriften in Kraft: Bei Verſendung lebender Fiſche ein— ſchließlich Fiſchbrut wird dem Begleiter geſtattet, in dem Wagen, in welchem die Fiſchbehälter verladen ſind, Platz zu nehmen. Der Begleiter hat in ſolchem Falle bei Beförderung in Perſonen- und Schnellzügen eine Fahrkarte der im Zuge befindlichen niedrigſten Wagenklaſſe zu löſen, bei Beförderung in Eilgüterzügen dagegen ein Fahrgeld von 2 Pfennig pro Kilo— meter zu entrichten. Zur oberöſterreichiſchen Fiſcherei⸗Geſetzgebung. In der in Linz erſcheinenden „Tages: poſt“ (Nr. 209 und 210) iſt vor kurzem unter der Ueberſchrift „Ein Wort zu ſeiner Zeit“ von Hermann Danner ein bemerkenswerther Aufſatz erſchienen, in welchem die von dem letztem oberöſterreichiſchen Landtage veranlaßten „ſtatiſtiſchen“ Erhebungen über die dortigen Fiſcherei-Rechtsverhältniſſe einer durchaus zutreffenden Kritik unterzogen werden. Dieſe Erhebungen, welche einen dickleibigen, im Drucke 589 Quartſeiten umfaſſenden Band füllen und die Baſis für den neueſten Entwurf zur Regelung der oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Geſetzgebung gebildet haben, dürfen, wie Hermann Danner mit Recht betont, weder auf Vollſtändigkeit und Klarheit noch beſonders auf Richtigkeit irgend einen Anſpruch machen. Denn es ſind in dem genannten Opus nicht nur an kleineren, unbedeutenden Flußläufen die Rechts— titel oft genug unrichtig angegeben, ſondern auch an großen, umfangreichen Gewäſſern, deren Beſitzverhältniſſe ſelbſt im Ausland bekannt ſind, falſche Angaben hierüber enthalten. Die Gegner der von allen einſichtigen und um das Wohl der Fiſcherei in Oberöſterreich wahrhaft beſorgten Männern angeſtrebten Revierbildung hatten mit den erwähnten „Erhebungen“ zu zeigen beabſichtigt, daß die Fiſcherei-Rechtsverhältniſſe in Oberöſterreich einerſeits klar da— lägen, andererſeits nicht ſo viele kleine, ſelbſtſtändig nicht bewirthſchaftungsfähige Berechtigungen beſtünden, als daß die Bildung von Fiſcherei-Revieren überhaupt nothwendig erſchiene. Nun geht aber aus den „Erhebungen“ mit unzweifelhafter Klarheit hervor, daß die zu beweiſende Klarheit keineswegs beſteht, daß aber andererſeits eine geradezu rieſige Anzahl von kleinen, oft nur 100 —200 Meter langen Berechtigungen in der That vorhanden iſt. Es iſt ſomit durch die „Erhebungen“ geradezu das Gegentheil von dem erwieſen, was von Seite der Urheber derſelben erwartet wurde. Bezeichnend für die Verhältniſſe in Oberöſterreich iſt übrigens auch der Umſtand, daß die um die Durchführung der Revierbildung bemühten Männer es immer noch nöthig haben, den Nachweis zu führen, wie enorm ſchädlich der Beſtand von zahlreichen, an ſich nicht bewirthſchaftungsfähigen Berechtigungen für das Gedeihen der Fiſcherei an jedem Gewäſſer iſt, und daß die „Adjazenten-Fiſcherei“ überall den Ruin der Fiſcherei zur Folge gehabt hat. So führt in dem oben genannten Aufſatze auch Hermann Danner ein ſehr ſchlagendes Beiſpiel für den Kontraſt zwiſchen guter und ſchlechter Wirthſchaft auf langen und kurzen Berechtig— ungen von der unteren Traun an, von ihrem Ausfluſſe aus dem Gmundner See bis zu ihrer Mündung in die Donau. Die obere, beiläufig 23 Kilometer lange Strecke hat nur drei Fiſcherei⸗Berechtigte und iſt reich an Edelfiſchen, während die untere, ebenſo lange Strecke, 190 Fiſcherei⸗Berechtigte nach dem vorerwähnten Verzeichniſſe zählt und ſo fiſcharm iſt, daß theilweiſe die Fiſcher in gewiſſen Zeiträumen ihre Fiſchweiden untereinander wechſeln, um das geringe Erträgniß der Fiſcherei unter ſich gleichmäßig vertheilen zu können. In anderen Ländern, z. B. in Preußen, wo man ſich gleichfalls um die Abſchaffung 20568 der Adjazenten-Fiſcherei bemüht, hat Schädlichkeit derſelben überhaupt noch nachzuweiſen. man es wenigſtens nicht mehr nöthig, die Dort handelt es ſich zur Zeit nur mehr um die Frage, auf welchem Wege die Beſeitigung der Adjazenten-Fiſcherei durchzuführen iſt. Im Uebrigen gilt dort die Ueberzeugung: „Entweder wird mit der Adjazenten-Fiſcherei ein kurzes Ende gemacht, oder alle Beſtrebungen, die Fiſcherei wieder auf den Damm zu bringen, bleiben erfolglos.“ VI. Jiſcherei- und Berlin, 27. September. Zufuhren reichlich, Geſchäft ſehr ſtill, Preiſe ſchlecht. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Hechte. „„ A — Zander 70—80 17—23 Richtet — 20— 24 Karpfen, mittelgroße . 75 40 do. kleine 70 — Schleie 75—80 45—50 Bleie 45 20 Plötze. 30—36 Aae 80—81 50 Oſtſeelachs — 120 . — — B Jiſchmarktberichte. Fiſche geräucherte Winter⸗Rheinlachs. per Pfund 325 Ditieelahis zer. ne, 8 100 150 Flundern, gr. „ „ Schock 1175210 do. mittel, Pomm. „ 7 100—150 doe kllen 4 180-185 Bücklinge, Strall. 5 15 100-120 Dc), 1 300 —500 Schellfiſc ht „ Slege 230 Adele, große „ Pfund 100-125 Stok a 55 Heringe 100 Stck.] 5—9 . Inserate. = Sorellenfah EM 20 Tauſend Satz der Bach- und Regenbogen⸗ Forelle, des Bachſaiblings und der Saiblings⸗ kreuzung in ankannt l[chnellwüchligen Racen, ferner ausgebrütete Eier und Brut dieſer Fiſche nebſt des Lachſes und des See-Saiblings hat preiswerth abzugeben Die Forellenzuchtanſtalt von C. Arens in Eleyſingen bei Ellrich a. / B. Man fordere Preistarif. 2 (1) Die Eiſchzüchterei Yoppenhauſen a. Ahön offerirt und empfiehlt für die Saiſon 1892/93 1 bis 2 Millionen Bachforellen-Etier und mehreren Tauſend Stück Bachfor llen-Brut 5 bis 10 em lang, bei baldiger Abnahme à Stück Brut 10 5 Der Verkauf von Karpfen, Schwarzbarſchen, Forellenbarſchen, Steinbarſchen, Sonnenfiſchen, Zwergwelſen hat begonnen. 3/1 M. v. d. Borne, Berneuchen N/M. Karpfenſatz ſucht zu kaufen e e Sonia, Beidelberg, Brutkäften, kaliforniſche, (1) F. Tielker, Bündl /W. Edel-Zuchtkrebse, jedes Quantum liefert billig (17) Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. 1191 N A ͤ ͤ Jb. Mürrle- Pforzheim. SS ss EE, Fiſchfutter aus Garnelen, 3 das vorzüglichſte von allen, worüber zahlreiche Anerkennungen Siehe Nr 27 d. Bl. von 1889. Mehl 50 kg , 18, Poſtcolli 43. 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Zeitung Arſcheint monatlich zwei- bis dreimal, Inſerate die 1-f ſpaltigecpetitzeile 15Pfg. i die 2⸗ſpaltige 30 P ede an d Neue J O [ge Redaktionsadreſſe: W ünch 190 Zoolog. handlungen — Für Kreuzbandzuſendung der Inſtitut, alte Akademie, Neuhauſer⸗ 1 Mark jährlich Zuſchlag. ſtraße Nr. 51. Bäüneriſchen Fiſcherei-Teitung. Organ füt die Belammtintereffen det Fiferei, ſowie füt die Heſtrebungen der Fiſckerei Pereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Jiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Beſldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. tc. In 0 mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. „münchen, 14. Oktober 1892. XVII. Jahrg. E AUNachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. D Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die Enthüllungsfeier eines Denkmals für Dr. Friedrich v. Behr auf der Inſel Reichenau am 21. Auguſt 1892. — III. Nekrolog für Regierungsrath a. D. von Bailer in Ulm. — IV. Ueber die Bewirthſchaftung kleiner Gewäſſer. — V. Vereins⸗ nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bekanntmachung des Deutſchen Jiſcherei-Vereines. Der Deutſche Fiſcherei⸗Verein gibt hiemit bekannt, daß derſelbe in der bevorſtehenden Brutperiode alle in Deutſchland gewonnenen Lachseier zum Preiſe von vier Mark pro Tauſend ankauft, bis der Bedarf gedeckt iſt. Gefällige Angebote wolle man baldigſt an die Geſchäftsſtelle Berlin 8. W., Zimmer: ſtraße 90/91, einſenden. Zugleich erſucht der Deutſche Fiſcherei⸗ Verein die Beſitzer von leiſtungsfähigen Fiſchbrut⸗ und Fiſchzucht⸗Anſtalten ihre Preisliſten über Eier, Brut, junge Fiſche ꝛc. behufs Abdruck derſelben im nächſten Circular ſchleunigſt der Geſchäftsſtelle zuſchicken zu wollen. Mitglieder des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins erhalten ihre Preisliſten unentgeltlich abgedruckt, ausnahms— weiſe können auch Nichtmitglieder dieſe Vergünſtigung genießen, wenn ſie gleichzeitig den Mit— gliederbeitrag von 9 . einſenden und ſich damit zur Mitgliedſchaft anmelden. Der Generalſekretär Dr. Weigelt. 210 — II. Die Enthüllungsfeier eines Denkmals für Dr. Friedrich von Behr auf der Inſel Reichenau am 21. Auguſt 1892. Obſchon die von dem Verein der Berufsfiſcher auf der Inſel Reichenau veranſtaltete Errichtung eines Gedenkſteines und die damit verbundenen Feierlichkeiten zu Ehren des verewigten Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Kammerherrn Dr. Friedrich von Behr, in ausgeſprochener Abſicht einen lokalen Charakter tragen ſollten, ſo hatte ſich dennoch auch aus weiteren Kreiſen eine Anzahl von Freunden und Verehrern des Verſtorbenen zu der Feier eingefunden, unter denen ſich außer den beiden Schwiegerſöhnen des Gefeierten u. A. die Vertreter des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, des Schweizer Fiſcherei-Vereines, des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes, der Landes-Fiſcherei-Vereine von Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden und einiger Lokalvereine am Bodenſee befanden. Durch den Umſtand, daß Se. Kgl. Hoheit der Großherzog von Baden ſeine Theilnahme an der Enthüllungsfeier zugeſagt hatte, wurde naturgemäß der Schwerpunkt der Feſtlichkeit bis zu dem Eintreffen Sr. Kgl. Hoheit verlegt. Indeſſen ſchon vorher gab ein gemeinſames Mittageſſen mehreren Rednern Gelegenheit, des Verſtorbenen mit warmen Worten zu gedenken. Am Nachmittage hatten ſich die geſammten Einwohner der Reichenau zur Theilnahme an der Enthüllungsfeier in Mittelzell eingefunden und zum Empfange Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs Spalier gebildet, welcher um 5 Uhr auf dem Feſtplatze unter ſtürmiſchen Hoch— rufen der Bevölkerung eintraf. Nachdem zunächſt Sr. Kgl. Hoheit die Gäſte, Behörden und Vereine vorgeſtellt waren, begab man ſich zu dem noch verhüllten, unter einer mit Guirlanden und Tannen geſchmückten Halle befindlichen Gedenkſtein, zu deſſen einer Seite Se. Kgl. Hoheit und die Gäſte auf einem erhöhten Podium Platz nahmen, während auf der anderen Seite, nach dem Vortrag eines ſtimmungsvollen Liedes durch den Geſangverein Badenia der Feſt— redner des Tages, Herr Eberhard Graf Zeppelin, die Tribüne beſtieg und die nach— ſtehende warm empfundene Rede hielt: . Königliche Hoheit! Hochgeehrte Feſtverſammlung! Freundlich ſind Sie und überaus zahlreich der Einladung des Reichenauer Fiſcherei— Vereines zur heutigen Gedächtnißfeier für den uns Allen nur zu früh durch den Tod ent— riſſenen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Herrn Dr. Friedrich Felix von Behr: Schmoldow, gefolgt. Und doch iſt es nicht etwa die Ausſicht auf eine großartige, prunk— hafte, feſtliche Veranſtaltung, welche Sie zum Theil ſogar aus weiter Ferne hier zuſammengeführt hat. Nein — derartiges hat heute hier zu finden wohl Niemand unter Ihnen erwartet. Denn wenn auch die Veranſtalter dieſer Feier nicht in ihrer überwiegenden Mehrzahl Männer wären, die in ſteter harter Arbeit die Mittel zu beſcheidener Lebensführung für ſich und die ihrigen zu erwerben genöthigt, es ſich nicht nehmen laſſen wollten, zu thun, was immer in ihren Kräften ſtand, um Sie ein freundliches Bild von ihrer Inſel und eine freundliche Erinnerung an den heutigen Tag mit nach Hauſe nehmen zu laſſen, ſo durfte doch wohl nicht daran gedacht werden, das Andenken des Mannes, den es zu ehren galt, anders zu feiern, als es deſſen eigenſtem Sein und Weſen entſprach, alſo ſchlicht und beſcheiden, aber auch herzlich, treu und wahr. Schlicht und beſcheiden iſt denn auch der Denkſtein, der hier ſeiner Enthüllung harrt, ein einfacher Felsblock, den einſt der Rheingletſcher aus den firn-bedeckten Höhen der Alpen— welt hieher getragen, aber aufgerichtet in Geſinnungen herzlicher Verehrung und treuer An— hänglichkeit für den edlen Mann, deſſen Gedächtniß er für alle Zeiten bewahren ſoll. Indem ich in kurzen Zügen ein Bild von dem Leben und Wirken dieſes Mannes vor Ihnen zu entrollen verſuche, hoffe ich zugleich am Beſten zeigen zu können, wie ſehr gerade dieſes liebliche Eiland, welches Sie durch Ihren heutigen Beſuch beehrt und erfreut haben, der rechte Ort war, um ſein Andenken auch durch ein äußeres Zeichen den kom— menden Geſchlechtern zu überliefern. a Einem der älteſten mecklenburgiſchen Adelsgeſchlechter entſtammend, wurde Friedrich Felix von Behr am 1. November 1821 zu Pinnow bei Anklam in der preuß. Provinz Pommern geboren. Nach Beendigung ſeiner Gymnaſialſtudien in Dresden, deſſen herrliche S c 271 — — — ſ—— Kunſtſchätze ſchon frühzeitig feinen Sinn für das Schöne erweckten, bezog er 1839 die Uni— verſität Bonn, ſpäter Berlin. Nur kurze Zeit widmete er ſich dem praktiſchen Staatsdienſt, denn der Tod feiner Mutter, welche zu Anfang des Jahres 1847 dem ſchon früher ver ſtorbenen Vater in's Grab folgte, veranlaßte ihn, die Verwaltung der väterlichen Güter Schmoldow und Vargatz in eigene Hand zu nehmen. Hier gründete er 1848 auch ſeinen eigenen glücklichen Hausſtand durch ſeine Vermählung mit Fräulein Marie von Homeyer. Mit der ihm eigenen Thatkraft und Umſicht widmete er ſich der ſorgfältigſten Pflege aller Zweige der Landwirthſchaft und des Gartenbaues. Und wenn die erſte Ausführung einer Dr. Friedrich von Behr-Schmoldow, geb. am 1. November 1821, geſt. am 13. Januar 1892. Röhren - Drainage in Deutſchland nach dem Syſtem Smith-Deauſton, die Gründung einer muſtergültigen Rambouillet-Stammſchäferei, die in Deutſchland bis dahin auch unbekannte Erſtellung franzöſiſcher Fruchtmauern, die Einführung und Aufzucht von ausländiſchen ſchönen Nutzholzarten und zahlreiche ähnliche vom ſchönſten Erfolge begleitete Neuerungen auf feinen Gütern noch heute Zeugniß davon ablegen, mit welch' unermüdlichem Eifer Friedrich von Behr ſtets beſtrebt war, Gutes und Zweckmäßiges aufzuſuchen, wo immer es zu finden war, und mit ſicherer Auswahl des wirklich Brauchbaren auch für ſeine geliebte deutſche Heimath nutzbar zu machen, ſo zeigte bald eine nicht minder umfaſſende und nachhaltige Thätigkeit, wie warm fein Herz auch für das Wohl der Arbeiterbevölkerung' ſchlug. 272 Ay N So wenig Friedrich von Behr in ſeiner anſpruchsloſen Beſcheidenheit nach äußeren Ehren geizte und ſo ſehr für ihn der ſchönſte Lohn ſeines ſelbſtloſen Schaffens ein Erfolg desſelben auf dem Gebiete der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt war, ſo fehlte es ihm doch an äußeren Ehrenbezeugungen nicht und ſolche, wie die Prämiirung ſeines „Hauſes des länd— lichen Arbeiters“ auf der Pariſer Weltausſtellung von 1867 und die Ernennung zum Ehren—⸗ doktor der Univerſität Greifswald, wobei er als „Decus Pommeraniae“, als eine Zierde Pommerns bezeichnet wurde, machten ihm aufrichtige Freude. Im Jahre 1867 führte ihn das Vertrauen ſeiner Mitbürger in das Abgeordnetenhaus als Vertreter des Wahlkreiſes Grimmen — Greifswald. Nach ſeiner im Jahre 1871 erfolgten Wahl in den Deutſchen Reichstag vertrat er hier den gleichen Wahlkreis bis 1881, legte aber 1872 ſein Mandat für das Abgeordnetenhaus nieder. Seit 1877 war er in Folge der Berufung durch ſeinen König, welcher ihn ſchon 1861 zu ſeinem Kammerherrn ernannt hatte, auch Mitglied des preußiſchen Herrenhauſes. Es würde zu weit führen, hier auf von Behr's Thätigkeit als Abgeordneter näher einzugehen; es wird genügen, zu bemerken, daß dieſelbe ſeinem ganzen Weſen entſprechend auch wieder vornehmlich auf die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt, namentlich derjenigen der ländlichen Arbeiterbevölkerung gerichtet war. Ein neues Feld der Thätigkeit, welches dann in den letzten fünfzehn Jahren ſeines Lebens die ganze Zeit und Kraft des ſo überaus fleißigen Mannes faſt ausſchließlich in Anſpruch nahm, eröffnete ſich ihm durch die eifrige Mitwirkung an den Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereines. Seine volkswirthſchaftichen Studien hatten ſein Augenmerk auf die bedauerliche Thatſache hingelenkt, daß in Folge der Abnahme der Viehhaltung in den europäiſchen Ländern (Depecoration) und der dadurch herbeigeführten Steigerung der Fleiſch— preiſe insbeſondere die weniger wohlhabenden Klaſſen der Bevölkerung nicht mehr genügend im Stande ſind, ſich die bei angeſtrengter körperlicher Arbeit doppeltnöthige Fleiſchnahrung zu verſchaffen. Mit ſeinem ſtets auf praktiſche Ziele gerichteten Blick war aber ganz beſonders auch wieder er derjenige, welcher ein Mittel zur Abhilfe in der Möglichkeit des Erſatzes der Fleiſchnahrung durch eine billigere, in ihrem Eiweißgehalte aber nahezu gleichwerthige Fiſch— nahrung erkannte. Um ein ſolches Ziel zu erreichen, galt es freilich in erſter Linie unſere Gewäſſer wieder ſo fiſchreich zu machen, als ſie es in früheren Jahrhunderten waren, und in zweiter Linie das ganze Fiſchereiweſen- und Gewerbe auf einen entſprechenden Stand zu bringen. Das war Alles leichter geſagt, als gethan. Aber Herr von Behr war am wenigſten der Mann, den Schwierigkeiten und Hinderniſſe zurückſchreckten, wenn nur das zu erreichende Ziel ein gutes und richtiges und überhaupt in zweckmäßiger Weiſe erreichbar war. Schon 1870, im Gründungsjahre des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, war Herr von Behr dem letzteren beigetreten, 1874 in deſſen Ausſchuß, bald auch zum Vizepräſidenten berufen. Wenige Jahre ſpäter erfolgte feine Wahl zum Präſidenten. Ein für ihn tief: ſchmerzliches Ereigniß hat weſentlich beigetragen, ihn ſeine volle unermüdliche Kraft den volks— freundlichen Beſtrebungen des Vereines widmen zu laſſen. Im Jahre 1876 raubte ihm der Tod auch den letzten ſeiner beiden Söhne, welchem er die trefflich bewirthſchafteten Familien— güter hinterlaſſen zu können hoffte. Da ſuchte und fand der ſchwer gebeugte Vater Troſt in doppelt angeſtrengter Arbeit für das Wohl ſeiner Nebenmenſchen und wohl läßt ſich auch hier das Wort des Dichters anwenden: „Wie ſind ſie ſchön, ſo ſchön getrag'ne Elternſchmerzen!“ Mit Bezug auf die Wirkung, welche dieſer Todesfall auf den Vater ausgeübt hat, iſt in unſeren Denkſtein neben dem Todesjahre des letzteren (1892) auch das des Sohnes (1876) eingegraben. Was nun aber Herr von Behr für die Zwecke des Deutſchen Fiſcherei-Vereines ge— leiſtet hat durch Wort und Schrift, durch Rath und That, durch Reiſen in alle Gaue des deutchen Vaterlandes und in's Ausland, durch Anknüpfung perſönlicher Beziehungen zu einer wahrhaft ſtaunenswerthen Zahl von Fiſchern und ſonſtigen Fiſcherei-Intereſſenten, durch Ver— anſtaltung von alljährlich ſich wiederholenden Zuſammenkünften und Beſprechungen, ſowie größerer und kleinerer Fiſcherei-Ausſtellungen, namentlich der hoch bedeutſamen internationalen Ausſtellung in Berlin im Jahre 1880, auf der ſelbſt China nicht fehlte, durch Einwirkung N — ee a a auf die Fiſcherei⸗Geſetzgebung des Deutſchen Reiches und der Einzelſtaaten, durch Anregung und Herbeiführung auch internationaler Verträge und Vorkehrungen aller Art zum Schutze und zur Hebung der Fiſcherei im In- und Auslande, ſodann namentlich auch durch Gründung und Förderung von Anſtalten für künſtliche Fiſchzucht und Bevölkerung der verſchiedenſten Gewäſſer mit den in denſelben erbrüteten Eiern und Jungfiſchen — das Alles würde ganze Bände füllen und kann daher heute nur angedeutet werden. In der richtigen Erkenntniß, daß die weſentlich von ihm geſteckten großen und weiten Ziele des Deutſchen Fiſcherei-Vereines nur dann erreicht werden könnten, wenn hinſichtlich derjenigen Waſſergebiete, welche ſich über die Grenzen des Deutſchen Reiches hinaus erſtrecken, auch die übrigen betheiligten Länder entſprechend mitwirkten, war es ſtets eine Hauptſorge für Herrn von Behr, die Mitwirkung dieſer Länder zu dem Zwecke herbeizuführen, daß — wie er 1880 in Berlin ſagte — ſolche gemeinſamen Waſſergebiete „freundnachbarlich bewirth— ſchaftet“ werden, „freundnachbarlich und gerecht die Früchte theilend“. Und wenn er ein— gedenk des ſchönen Wortes, welches einſt unſer theurer alter Kaiſer Wilhelm J. zu dem von Berlin ſcheidenden öſterreichiſch-ungariſchen Botſchafter Grafen Karoly geſprochen hatte, „Ge— meinſame Arbeit iſt es, welche Männerherzen verbindet“, immer wieder ſeine treue Freundes— hand gleichgeſinnten Männern in Oeſterreich und der Schweiz zu ſolcher gemeinſamen Arbeit entgegenſtreckte, wie herzlich und aufrichtig freute es ihn, wenn dieſelben, wie voriges Jahr noch in Baſel und ſchon früher in Vorarlberg und vornehmlich hier am Bodenſee kräftig einſchlugen und in Freundſchaft ſich mit ihm verbanden! Unter allen hier in Frage kommenden, mehreren Ländern gemeinſamen Gewäſſern war in der That wohl keines, dem Herr von Behr größere fürſorgende Liebe hätte angedeihen laſſen, als gerade unſer ſchöner Bodenſeee. Der war ihm recht eigentlich an's Herz gewachſen. „Welch' ein köſtlich gemeinſames Arbeitsfeld“, rief er 1880 in Berlin, „haben wir doch mit Oeſterreich und der Schweiz im Bodenſee“ und wenn er 1887 in Feldkirch erklärte: „Unter den Aufgaben, welche ſich der Deutſche Fiſcherei-Verein geſtellt, ſteht die Vermehrung des Fiſchreichthums des Bodenſee's in erſter Linie, mir ſchwebt ſeit Jahren der Gedanke vor, wir müſſen für den lieben ſchönen Bodenſee das Möglichſte thun“, ſo konnte er ein Jahr danach wahrlich ohne eitles Selbſtlob in Konſtanz ausrufen; „Ich darf ſagen, was ich konnte, habe ich für den Bodenſee, dem mein ganzes Herz angehört, gethan.“ Ja, dankbar müſſen wir es bekennen, viel und mehr als ſonſt irgend wer hat Friedrich von Behr für die Fiſcherei am Bodenſee gethan und hier ging er ganz beſonders mit der ihm eigenen, Erfolg verſprechenden Umſicht zu Werke. Nachdem er ſich erſt durch eingehende Forſchungen mit den einſchlagenden Verhältniſſen, wie ſie ſich geſchichtlich entwickelt hatten, und durch Umfragen bei den Fiſchern ſelbſt, ſowie bei den an verſchiedenen Bodenſeeorten — auch hier auf der Reichenau — wiederholt abgehaltenen Verſammlungen durch mündlichen Gedankenaustauſch mit deren Wünſchen und Bedürfniſſen bekannt gemacht hatte, war es ganz weſentlich ſeinem Einfluſſe zu verdanken, daß von 1882 an die verſchiedenen Bodenſee— Uferſtaaten in der Hauptſache übereinſtimmende Verordnungen erließen, welche durch Ein— führung geeigneter Schonzeiten und anderweitige zweckmäßige Vorkehrungen außerordentlich wohlthätig auf die Vermehrung des Fiſchbeſtandes und die Hebung des Fiſcherei-Gewerbes einwirkten. Nicht minder iſt beſonders auf ihn die Gründung einer Reihe neuer Fiſcherei— Vereine und künſtlicher Brutanſtalten am Bodenſee, ſowie deſſen ausgiebiges Beſetzen mit den Erzeugniſſen dieſer und auswärtiger Anſtalten an edler Fiſchbrut zu einem großen Theil auf Koſten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines zurückzuführen. Und wie mancher gute Rath harrt namentlich in Bezug auf die für uns ſo überaus wichtige Felchenzüchterei noch größerer Be— herzigung als er ſie ſchon bisher erfahren: „Fanget Felchen, ſo viel Ihr wollt, aber tödtet nicht die Mutter mit dem Kind“, d. h. ſorget, daß der von einem Bodenſeefelche zu gewinnende Laich auch vollſtändig wieder dem Bodenſee zu Gute komme, und „ſetzet dieſen Laich wieder gerade an den Stellen aus, wo Mutter⸗Felch ihn in der Freiheit ſelber abgelegt haben würde“, das find goldene Worte, die nicht vergeſſen werden ſollten. 1886 ftand von Behr auch an der Wiege des Vorarlberger Fiſcherei-Vereines in Feldkirch, welcher namentlich durch die Herſtellung von Fiſchleitern in der Bregenzer Ach und der Ill der edlen Seeforelle das Auf— ſteigen in ihre alten Laichplätze wieder ermöglich hat und durch Ausſetzen ihrer auch künſtlich Be Be entwickelten Brut in die Vorarlberger Gebirgswaſſer eine höchſt ſegensreiche Rückwirkung auf den Reichthum des Bodenſee's an Edelfiſchen ausübt. Dank dem freundnachbarlichen Entgegenkommen, welches Herr von Behr im vorigen Jahre in Baſel auch bei dem ſchweizeriſchen Fiſcherei-Vereine gefunden hat — ich möchte der heute hier anweſenden geehrten Vertretung dieſes Vereines im Namen von v. Behr's Manen beſonders herzlichen Dank dafür abſtatten dürfen — dank dieſem Entgegenkommen, ſteht nun auch die Einſetzung einer ſtändigen alljährlich einmal zuſammentretenden Commiſſion für die Bodenſee-Fiſcherei, in welcher nebſt den betheiligten Staaten beziehungsweiſe Kantonen auch der Deutſche und Schweizeriſche Fiſcherei-Verein vertreten ſein ſollen, in ganz naher ſicherer Ausſicht, und es iſt kein Zweifel, daß dadurch die Geſammtheit der Bodenſee-Fiſcherei⸗ Intereſſen neuerdings eine bedeutſame und nachhaltige Förderung gewinnen wird. Eine ſolche iſt ja auch ſicher zu erhoffen von der in den nächſten Tagen ſtattfindenden noch von Herrn von Behr einberufenen Fiſcherei-Verſammlung in Friedrichshafen, zu der er nun leider nicht mehr, wie er nach wiederholten Aeußerungen noch während ſeiner letzten Krankheit ſo ſehr gehofft hatte, mehr erſcheinen konnte. Sein Geiſt wird ja wohl noch über dieſer Verſammlung ſchweben und in ihr fortleben, aber mit tiefer Wehmuth wird es ſeine alten Freunde erfüllen, ihm nicht mehr in ſein treues, von Begeiſterung für ſeine Sache leuchtendes Auge blicken zu köunen, nicht mehr ſein Wort zu hören, das von Herzen kam und zu Herzen ging. Nachdem er am 13. Januar ds. Is. noch von ½ 9 bis ½ 10 Uhr ſeiner geliebten Tochter, Frau v. Rauch, in Fiſcherei-Angelegenheiten diktirt hatte, machte um 10 Uhr der Tod ſeinem Leben und ſeiner Arbeit ein Ende. Ja, ſein Leben war Arbeit, unermüdliche Arbeit für das Wohl ſeiner Mitmenſchen faſt bis zum letzten Athemzug und wahrer vermöchte Keiner das facit feines Lebens zu ziehen, als er es ſelbſt mit dem kurzen Worte gethan, welches er am letzeen Tage vor ſeinem Tode noch ſeiner Tochter diktirt hat: „Der Arzt gibt Ausſicht auf Geneſung — ſo hoffe ich denn weiterleben, das heißt: weiterarbeiten zu dürfen.“ Es ſollte nicht ſein! Auch dieß ſchöne Bodenſee-Eiland und ſeine „lieben Reichenauer Fiſcher“, von denen er noch in ſeinen letzten Tagen oft und gerne ſprach, ſollte er nicht wieder ſehen! Seit ſeinem erſten Beſuche hier, im Jahr 1878, war er mit den hieſigen Fiſchern, bei welchen er zu ſeiner Freude beſonders offenes Verſtändniß und eifriges Eingehen auf ſeine wohlwollenden Abſichten gefunden hatte, in regem Verkehr geblieben und 1888 hatte er ſich von dieſer alten mächtigen Linde, in derem Schatten er mit beſonderer Vorliebe im Geſpräche mit ſeinen hieſigen Freunden verweilte, einen Zweig zum Andenken in ſeine nordiſche Heimath mitgenommen. Dieſe ehrwürdige Linde, die hereinragt in unſere Zeit aus jenen fernen Jahrhunderten, da der Name der Reichenau hochberühmt über die Erde flog, — wie ſie dort drüben das Ehrenmal beſchattet, welches die Gemeinde Reichenau ihren tapferen Mitbürgern errichtet hat, die im letzten großen deutſchen Kriege ihre Bruſt muthig dem Feinde entgegenwarfen, ſo ſoll ſie hier nun ihr ſchützendes Blätterdach ausbreiten über ein Ehrenmal nicht minder treuer und aufopfernder Arbeit für Werke des Friedens. Und ſo falle denn jetzt die Hülle von dem ſchlichten Stein, der Friedrich von Behr's Namen trägt, des wahren Edelmannes und des wahren Freundes des Volkes! Möge dieſer Stein Zeuge werden einer immer ſchöner aufblühenden Wohlfahrt dieſer geſegneten Inſel und auch deren künftigen Geſchlechtern eine Mahnung ſein, wie der theuere Entſchlafene es war, ſtets treu zu bleiben in der Arbeit für das Wohl des Vaterlandes und der Mitbürger und eingedenk ſeines Wahrſpruches, wie ſie ihr Feld beſtellen, auch ihren ſchönen See zu beſtellen, „zu hegen und zu pflegen, Dem Schöpfer zur Ehr und den Menſchen zum Segen!“ Nachdem hierauf der einfache, auf einem Unterbau aus Feldſteinen aufgerichtete Gedenk⸗ ſtein enthüllt war, übernahm der Bürgermeiſter der Inſel Reichenau, Herr Koch, das Denkmal mit der Verſicherung, dasſelbe allzeit in Ehren halten zu wollen als das Andenken an einen Mann, welcher mit feiner uneigennützigen, dem allgemeinen Beſten dienenden Arbeit auch für das Wohl der Fiſcherbevölkerung auf der Inſel Reichenau ſtets ein warmes Herz gehabt habe und zur thätigen Hilfe alle Zeit bereit geweſen ſei. Mit ſchlichten und aus dem Herzen kommenden Worten gab ſodann der Vorſtand des Reichenauer Fiſcherei-Vereines, Fiſchermeiſter Beck, im ui Zi nr c * 275 — ——ß—4 Namen der Bodenſeefiſcher der Inſel der hohen Verehrung und den Gefühlen des Dankes Ausdruck, welche die Fiſcher der Reichenau für Herrn v. Behr und ſeine der Hebung der Fiſcherei und des Fiſchergewerbes gewidmeten Beſtrebungen ſtets empfunden hätten. Die Reichenauer Fiſcher hätten ſehr wohl gewußt, wie viel ſie dem verſtorbenen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereines zu verdanken hätten, darum hätten ſie ſich auch gedrungen ge— fühlt, zum Ausdrucke ihres Dankes einen Gedenkſtein für den Mann zu errichten, der um ihr Wohl und Wehe mitgeſorgt und ihre Beſtrebungen mehr als ein anderer gefördert habe. Nachdem hierauf noch im Namen des Deutichen Fiſcherei-Vereines, ſowie des Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗ʃvereines) von den Vertretern derſelben mit Worten dankbarer Verehrung für den Gefeierten Blumenſpenden an dem Denkmale niedergelegt waren, wurde die Feier ge— ſchloſſen, woranf Se. Kgl. Hoheit nach einem wohlgelungenen Parademarſch der Reichenauer Bürgerwehr und nach Beſichtigung der ſehr hübſch arrangirten Ausſtellung von Bodenſeefiſchen noch einen Ehrentrunk entgegennahm und gegen 7 Uhr die Inſel verließ. Bald darauf verab— ſchiedete ſich auch ein Theil der Gäſte, während ein anderer noch an dem Abendfeſteſſen Theil nahm, welches die Mitglieder des Reichenauer Fiſcherei-Vereins mit ihren Familien veranſtaltet hatten und welches unter Geſang und Tanz in fröhlicher Stimmung verlief. *) Anmerkung. Inzwiſchen hat auch der Fiſcherei-Verein für Weſtfalen und Lippe, an deſſen Begründung Herr von Behr perſönlich theilgenommen und für deſſen Entwicklung er unausgeſetzt das lebhafteſte Intereſſe bekundet hatte, durch feinen Vorſitzenden, Herrn Landrath Dr. Federath, einen Kranz an dem Denkmale niederlegen laſſen. III. Nekrolog für Negierungsrath a. D. v. Bailer in Alm, Vorſtand des Oberſchwäbiſchen Gau⸗Fiſcherei⸗ʃvereines und Vizevorſtand des Württembergiſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereines. Am Donnerſtag den 28. September verſchiedk) nach längerem Leiden der in weiteſten Kreiſen bekannte Regierungsrath a. D. von Bailer in Ulm, ſeinem Heimathsorte. Er war daſelbſt am 10. März 1820 als Sohn einer ſchlichten Ulmerfamilie geboren und beſuchte in den Jahren 1839 —41 die Hochſchule, um nach Abſolvirung der Examina in den Staats⸗ dienſt zu treten. Mehrere Jahre bekleidete er die Stelle eines Aſſeſſors beim k. kath. Kirchen⸗ rathe in Stuttgart, war hierauf Oberamtmann in Waldſee, Riedlingen und Biberach und brachte ſeit 1889 ſeine letzten Lebensjahre in ſeiner Vaterſtadt Ulm zu. In dieſer Zeit blieb er jedoch keineswegs unthätig. Durch ſein unermüdliches Schaffen auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens weit über die Grenzen Württembergs hinaus bekannt, verlieren wir an ihm, dem umſichtigen Gauvorſtande, eine Kraft, die nicht leicht einen ebenbürtigen Erſatz finden dürfte. Denn mit Leib und Seele dem Fiſchereiweſen zugethan, iſt das Zuſtandekommen des Würitembergiſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereines nicht zum wenigſten auch fein Verdienſt. Leider war es ihm in Folge Abnahme der Kräfte nicht mehr vergönnt geweſen, an dem IV. Deutſchen Fiſchereitage in Friedrichshafen, Ende Auguſt dieſes Jahres theilzunehmen. Höheren Ortes fanden ſeine Verdienſte durch verſchiedene Auszeichnungen (Friedrichs- und Kronorden, ſowie Ertheilung des Perſonaladels) ihre Anerkennung in höchſtem Grade und auch die ſehr zahl— reiche Betheiligung von Leidtragenden, ſowie die von verſchiedenen Vereinen an ſeinem Grabe niedergelegten Kränze geben den deutlichſten Beweis für die geachtete Stellung und für die große Beliebtheit des Dahingeſchiedenen: „Sanft ruhe ſeine Aſche.“ . ) Wie wir bereits in der letzten Nummer vom 30. September er. berichteten. a IV. Ueber die Bewirthſchaftung kleiner Gewäſſer. Aus einem Vortrage, gehalten in der Generalverſammlung des Fiſcherei-Vereines der Provinzen Oſt⸗ i ‚und Weſtpreußen am 24. Jult 1892 von Dr. Seligo. Um Fiſchzucht mit Erfolg und Intereſſe zu treiben, bedarf es keineswegs ausgedehnter Gewäſſer. Jeder Teich, jeder Bach, jeder Graben kann dazu Gelegenheit geben. Nur darf man ſich von dem Ertrage ſolcher Gewäſſer nicht, wie es noch häufig geſchieht, goldene Berge verſprechen. Jedes Gewäſſer kann nur eine beſtimmte Menge Fiſchfleiſch erzeugen, und ſelbſt durch Fütterung kann man nur unter günſtigen Verhältniſſen große Mengen von Fiſchen in einem kleinen Raume aufziehen. Auch darf man nicht vergeſſen, daß die Betriebsunkoſten für kleine Gewäſſer, wenn man nicht den Betrieb perſönlich beſorgt und ſich den Umſtänden gut anzupaſſen verſteht, im Verhältniß zum Ertrage größer ſind als für eine größere Waſſer— wirthſchaft. Dies vorausgeſetzt kann man auch mit kleinen Teichen und Bächen hübſche Er— folge erzielen, wenn man den richtigen Fiſch in das richtige Waſſer bringt. Am ſchwierigſten ſind die kleinen ſtehenden Gewäſſer, welche nicht ablaßbar ſind, zur Fiſchzucht zu verwerthen. Man iſt hier für die Ernte auf das Zugnetz angewieſen. Man muß deshalb zunächſt das Gewäſſer zur Zugnetzfiſcherei möglichſt geeignet machen, Stubben, Steine, Stämme und ähnliche Hinderniſſe beſeitigen. Von Natur kommen in weichen Gewäſſern meiſt Karauſchen, Plötzen, Barſche, Hechte vor. Man kann nun dieſen Fiſchbeſtand darin belaſſen, allenfalls ihn, wenn das Gewäſſer weichgründig iſt, noch durch Einſatz von Schleih und Rothauge ergänzen. Man hat dann nur darauf zu achten, daß die Hechte weder überhand nehmen noch ausſterben. Im Sommer vermeide man das Zugnetz und benutze nur den Stellſack und die Angel, außerhalb der Laichzeit allenfalls auch ein Staknetz. In etwas größeren und tieferen Gewäſſern hält ſich auch der Breſſen. Die Schwierigkeit, dieſen Fiſch zu halten, liegt bei flachen Gewäſſern in der Ueberwinterung, der Breſſen erſtickt leicht unter dem Eiſe, — ebenſo übrigens auch der Hecht. Will man in einem ſolchen kleinen Gewäſſer Karpfen ziehen, ſo thut man gut, zu— nächſt reinen Tiſch zu machen und alle andern Fiſcharten, außer etwa die Schleihen, im Herbſt und Winter mit engmaſchigem Zugnetz auszufiſchen. Dann beſetzt man ihm Frühjahr das Gewäſſer mit gut gewachſenen 20—25 em langen zweiſömmrigen Karpfen, und zwar mit nicht mehr als 50—60 Stück pro Morgen. Im Spätherbſt wird das Gewäſſer dann wieder gründlich abgefiſcht, und man wird in der Regel den größten Theil der einge— ſetzten Karpfen ſtark gewachſen und zum Genuſſe reif wiedererhalten. Setzt man füngere, etwa einſömmrige Karpfen ein, ſo riskirt man, daß dieſelben im Winter erſticken. Es iſt nicht immer leicht, gute, raſchwüchſige zweiſömmrige Karpfen zum Einſatz zu bekommen. In Gegenden, in welchen die in Rede ſtehenden Gewäſſer häufig vorkommen, wie im Ermlande, wäre es zweckmäßig, wenn größere Verbände, wie z. B. die Kreiſe, ordentliche Teichwirth— ſchaften, — wie anderwärts Fiſchbruthäuſer — einrichteten und Satzkarpfen gegen billigen Entgelt an die Gewäſſerbeſitzer abgeben. Im flachsreichen Ermland benutzt man nicht ſelten die Waſſerbecken, in welchen im Herbſt der Flachs geröſtet wird, den Sommer über mit beſtem Erfolg zur Karpfenzucht. Dieſe Thatſache beweiſt, daß das Gift, welches im Waſſer beim Röſten des Flachſes entſteht, im Laufe des Winters verſchwindet und wahrſcheinlich ſich in einen nicht nur unſchädlichen, ſondern die Nahrhaftigkeit des Gewäſſers fördernden Stoff umwandelt. Auch hier wo ſeit alter Zeit viel Karpfenzucht getrieben wird, fehlt es doch nicht ſelten an geeigneten Satzfiſchen, da einſömmrige Fiſche wegen der Benutzung der Ge— wäſſer im Herbſt zum Flachsröſten nicht brauchbar ſind. - Einfacher iſt die Bewirthſchaftung der ablaßbaren Gewäſſer, der Teiche. Sind dieſe Himmelsteiche, d. h. werden ſie nur von Schnee- und Regenwaſſer gefüllt, ſo müſſen ſie allerdings auch in jedem Herbſt leer gemacht werden, da ſonſt die Fiſche in ihnen wie in nicht ablaßbaren Teichen leicht erſticken würden. Kann man aber im Winter etwas reines Waſſer durch ſie fließen laſſen, ſo können ſie auch während des Winters beſetzt bleiben. Man beſetzt ſie dann mit einſömmriger Karpfenbrut, etwa 200 Stück pro Morgen, und beläßt dieſelbe etwa 4— 5 Jahre in dem Teiche. Die Brut in demſelben Teiche zu erzeugen, in— dem man denſelben mit Laichkarpfen beſetzt, iſt unzweckmäßig, weil man dann nicht die Zahl RDP rn m ia — Aa der Karpfen, die in dem Teiche Nahrung finden, ſondern in der Regel zuerſt ſehr viel mehr junge Karpfen haben wird, die aber großentheils daraufgehen und zum andern Theil ſchlecht und kümmerlich aufwachſen. Der Vortheil der Ablaßbarkeit der Teiche liegt namentlich in zwei Punkten: 1. kann man beim Abſiſchen alle darin aufgewachſenen Fiſche, alſo nicht nur alle Karpfen, ſondern auch alle etwa eingeſchlichenen Raub- und Konkurrenzfiſche, herausnehmen, und 2. kann man den Teich, ſo oft es nothwendig iſt, den Winter über trocken liegen und ausfrieren laſſen, wodurch der Teichboden aufgeſchloſſen und dazu vorbereitet wird, ſeine fruchtbaren Beſtand— theile dem Teichwaſſer abzugeben, das dieſelben ebenſo nöthig braucht, wie die Ackererde in der Landwirthſchaft. Hat man mehrere Teiche von verſchiedener Größe, ſo kann man im kleinſten die junge Brut, in den größeren die größeren Generationen ziehen. Am günſtigſten iſt zu dieſem Zweck ein Größenverhältniß zwiſchen den Teichen des erſten, zweiten und dritten Jahres von 1 zu 2 zu 4. In Teichen, welche von Quellwaſſer durchſtrömt werden, wird man mit Karpfen keinen Erfolg erzielen. In ſolche Teiche paßt am beſten die Regenbogenforelle, aber auch Bach— forelle und Bachſaibling gedeihen hier. V. Vereinsnachrichten. Bezirks⸗Fiſcherei-Verein Miesbach — Tegernſee. Derſelbe hält am Samſtag, den 5. November er., Abends 8 Uhr im Gaſthof Waitzinger ſeine Generalverſammlung ab, zu welcher durch Inſerat auf der letzten Seite dieſer Nummer eine Einladung ergeht. Caſſeler Fiſcherei⸗Verein. In ſeinem Rundſchreiben Nr. 12 vom Auguſt cr. gibt der Caſſeler Fiſcherei-Verein eine Ueber— ſicht über die Leiſtungen der 17 Fiſchbrutanſtalten im Gebiete des Vereines aus der Brutpertode 1891/92, welcher wir nachſtehende Angaben entnehmen. Darnach ſind künſtlich erbrütet worden: 691 234 Stück Bachforellen (Trutta fario), 3 670 Bachſaiblinge (Salmo fontinalis), 125 Regenbogen— forellen (Trutta iridea), 4 000 Seeforellen (Trutta lacustris), 3 772 Levenſeeforellen (Trutta leve- nensis), 4 700 Meerforellen (Trutta trutta), 21000 Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus), 509 700 Lachs, Salm (Salmo solar), 5000 Aeſchen (Thymallus vulgaris), insgeſammt 1 243 201 Stück. Durch den Caſſeler Fiſcherei-Verein wurden 112 500 Stück Forellenbrut ausgefegt, wovon auf Vereins— koſten allein 56 500 Stück entfielen. Fiſcherei⸗Verein der Provinzen Oſt- und Weſtpreußen Auf der am 24. Juli 1892 in Mehlſack abgehaltene Generalverſammlung erſtattete der ſtell— vertretende Vorſitzende, Profeſſor M. Braun, den Jahresbericht des Vereines pro 1891/92, welchem wir nachſtehende Angaben entnehmen. Der Verein hat das Verhältniß zu dem bisherigen Geſchäftsführer gelöſt und an deſſen Stelle Herrn Dr. Seligo, Geſchäftsführer des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereines, gewonnen. Durch dieſe glückliche Wahl hofft der Verein dem in den letzten Jahren eingetretenen Rückgang in der Vereins— thätigkeit und der Mitgliederzahl erfolgreiche Abhilfe verſchaffen zu können. Von den Brutanſtalten des Vereines wurden 200 000 Lachseier erbrütet und theils in die Paſſarge und andere in's Haff mündende Flüſſe, theils in die Küſtenflüſſe um Memel ausgeſetzt. Dieſe ſeit vielen Jahren fortgeſetzten Ausſetzungen ſind bereits von Erfolg begleitet geweſen, da der Fang von Lachſen zunimmt. Durch Vermittelung des Vereines wurden an die Mitglieder 30 000 junge Aale verſandt, welche gut angekommen ſind. Es läßt ſich eine Zunahme der Aalzucht in der Provinz Oſtpreußen konſtatiren. Für Erlegung von 183 Fiſchottern hat der Verein 549 A, für 3 Seehunde 30 AM Prämie gezahlt. Der Etat pro 1892/93 bilanzirt mit 11 700 % Auf der Generalverſammlung ſprachen Prof. M. Braun über „Brutpflege bei Fiſchen“ und Dr. Seligo über „die Bewirthſchaftung kleiner Gewäſſer“. Den letzteren Vortrag, deſſen Angaben nicht blos auf die Verhältniſſe in Oſtpreußen l ſondern auch anderweitig verwendbar ſind, haben wir unſeren Leſern bereits zur Kenntniß gebracht. Schleſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Derſelbe verſendet nachſtehendes Rundſchreiben: Am 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, findet in Breslau, im großen Saale des Hotels de Sileſie, die ſechſte Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins ſtatt. Nach Schluß der Verſammlung und zwar Nachmittags 3 Uhr, 278 wird der erſte Schleſiſche Fiſcherei-Verkaufstag, zu welchem Ew. P. P. bereits Einladung erhalten haben, im gleichen Lokale eröffnet werden. Zu dieſem Verkaufstage haben 261 der größten deutſchen Fiſchhändler Einladungen erhalten, und es iſt zu hoffen, daß viele dieſer Herren erſcheinen werden. Bei Durchleſung der unten ſtehenden Tages-Ordnung werden Ew. P. P. die große Bedeutung dieſer Hauptverſammlung erſehen und meinen Wunſch, daß dieſe Verſammlung recht zahlreich beſucht wird, verſtehen. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorſitzenden. 2. Wahl des Vorſtandes auf die Zeit vom 1. Januar 1893 bis ultimo Dezember 1895; in 6 reſp. 7 Wahlgängen mittelſt Zettel. 3. Wahl von drei Delegirten zu den Sitzungen des landwirthſchaftlichen Centralvereins für die Provinz Schleſien im Jahre 1893. 4. Wahl von zwei Rechnungsreviſoren für die laufende Jahres— rechnung. 5. Anmeldungen neu hinzugetretener Mitglieder. 6. Geſchäftliche Mittheilungen des Schrift— führers. 7. Schluß der Verſammlung durch den Vorſitzenden. Hochachtungsvoll Fred Graf von Frankenberg. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſche als Nahrungsmittel. Dem Fiſcherei-Verein Hamburg ſind auf deſſen An— ſuchen von den Medizinalbehörden der Städte Hamburg und Altona folgende Zuſchriften zu— gegangen, welche wir auf Erſuchen des Fiſcherei-Vereins Hamburg hiermit zur Kenntuiß bringen: Unter Bezugnahme auf Ihre gefällige Zuſchrift vom 21. ds. beſtätige ich Ihnen gerne, daß der Genuß von Fluß- und Seefiſchen in gekochtem, gebratenem oder gedämpftem Zuſtande bei Cholera— zeiten durchaus ungefährlich iſt, wobei ich als ſelbſtverſtändlich vorausſetze, daß Leute, welche etwa dem Elbwaſſer entnommene rohe Fiſche anfaſſen, ſich die Hände nachher gründlich reinigen. Hamburg, 23. September 1892. Reincke, Dr., Phyſikus. Dem Vorſtande des Hamburger Fiſcherei-Vereines erwidere ich auf die gefällige Zuſchrift vom heutigen Tage ergebenſt, daß eine gewiſſe Furcht des Publikums vor dem Genuß von Fiſchen wohl durch den Hinblick auf Berührung mit dem Elbwaſſer bedingt ſein mag. Dieſe Furcht nun halte ich für ganz unbegründet. Friſche See- und Flußfiſche in gekochtem oder gebratenem Zuſtande zu ver— zehren, kann keinerlei Bedenken erwecken: ſie ſind im Gegentheil eine durchaus empfehlenswerthe, weil leicht verdauliche Nahrung in dieſer Zeit. Durch die Art der Bereitung wird jeder ihnen etwa an— haftende Krankheitskeim zerſtört. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß die mit der Bereitung beſchäftigten Perſonen einige Vorſicht beobachten, ſich die Hände ſorgfältig reinigen müſſen. Ein Desinfektions— mittel (Karbolſäure, Lyſol, Creolin in geeigneter Verdünnung) dabei zu verwenden, kann nicht ſchaden, doch halte ich das nicht für nöthig. Von vorſtehender Aeußerung wollen Sie, ſo weit Sie es wünſchen, gefälligſt Gebrauch auch in der Oeffentlichkeit machen. Altona, 22. September 1892. Wallichs, Pr., Kreisphyſikus. Der Hamburger Fiſcherei-Verein bemerkt hiezu, daß in der jetzigen Saiſon ſämmtliche Seefiſche, welche in Hamburg an den Markt gelangen, in Eis verpackt ankommen und mit dem Elbwaſſer in gar keine Berührung gebracht werden. Der Salmfang im Rhein bei St. Goarshauſen. Im Rechnungsjahre 1890/91 wurden in den beiden hieſigen Salm-Erbleihfiſchereien Woog Lung und Woog Sann zuſammen nur 12 Salmen im Geſammtgewichte von 197 Pfund gefangen. Der Geſammterlös be— zifferte ſich auf / 343.26, von welchem Betrage der Fiskus N. 123.73 zu erhalten hatte. Das Gewicht der Salmen ſchwankte zwiſchen 10 und 16 Pfund. In den Vorjahren ſtellte ſich der Ertrag erheblich höher und zwar wurden 1889/90 gefangen 104 Salmen von 1609 Pfund (Erlös M 2720.20), 1888/89 206 Salmen von 3 624 Pfund (Erlös 4975.26), 1887/88 181 Salmen von 2968 Pfund (Erlös W, 4 208.82), 1886/87 183 Salmen und 1 Stör von 3 224 Pfund (Erlös l 4 627.70). Ablöſungswerth von Fiſcherei-Rechten. Die Fiſcherinnung Poſens beſitzt ſeit dem 16. Jahrhundert das ihr von polniſchen Königen verliehene Vorrecht, ausſchließlich auf der Warthe von Neuſtadt a. W. bis Wronka zu fiſchen. Da nun die Intereſſen der Fluß— ſchifffahrt und der Fiſcherei in vielen Fällen auseinandergehen und aus dieſem Grunde ſtets Prozeſſe zwiſchen dem Strombaufiskus und der Fiſcherinnung geſchwebt haben, ſo iſt die Regierung beſtrebt, dieſen Prozeſſen ein- für allemal dadurch ein Ende zu bereiten, daß ſie die Poſener Fiſcherinnung abfindet. Die Innung beanſprucht für die Aufgabe ihres Vorrechtes 250 000 M. Vorträge über Fiſcherei-Wirthſchaft. Der Zentralverein Weſtpreußiſcher Landwirthe hat mit dem Vorſtande des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereines ein Abkommen getroffen, wonach der techniſche Sachverſtändige beziehungsweiſe der Geſchäftsführer des Fiſcherei-Vereines, Herr F 4 279 — —-: — Dr. Seligo, in den landwirthſchaftlichen Zweigvereinen der Provinz Weſtpreußen Vorträge über fiſchwirthſchaftliche Thematen halten wird. Ebenſo wird dieſer Beamte da, wo es ge— wünſcht wird, Gutachten über fiſchwirthſchaftliche Fragen abgeben. Dieſe Leiſtungen des Fiſcherei-Vereines erfolgen unentgeltlich. 2 Mittheilungen aus der Biologiſchen Station zu Plon. Wie uns berichtet wird, iſt das biologiſche Laboratorium am großen Plöner See (Oſtholſtein) in den erſten ſechs Monaten nach ſeiner Eröffnung von 90 Intereſſenten beſucht worden, wovon vier den Aufenthalt in Plön zu mehrwöchentlicher, wiſſenſchaftlicher Arbeit benutzt haben. Die meiſten Beſucher der Station waren durchreiſende Univerſitätsdozenten und Gymnaſiallehrer. Jeder Einzelne war von den daſelbſt empfangenen Eindrücken voll befriedigt. Das Stationsgebäude hat das Ausſehen einer größeren Villa, und der Mikroſkopirſaal im Parterre iſt mit allem inſtrumentalen Comfort verſehen. Der Fachmann wird in Plön nichts, was ihm zu ernſten Studien erforderlich iſt, vermiſſen. Der als Arbeitsfeld auserkorene See rechtfertigt mehr und mehr die auf ihn gefallene Wahl. Bis jetzt lieferte er — nach direkter Mittheilung von Dr. Otto Zacharias — 20 Fiſcharten, 40 Kruſtazeen, 69 Würmer (darunter 37 Rotatorien), 14 Mollusken und 74 Protozoen. In dieſer Anzahl ſind etwa 10 neue Arten inbegriffen. Ein auch für weitere Kreiſe intereſſantes Ergebniß der von Zacharias angeſtellten genauen Unterſuchung des Plöner Sees iſt die Anweſenheit von Vertretern zweier mariner Diatomeengattungen in demſelben. Es fanden ſich nämlich im Plankton zahlreiche Rhizo— ſolenien (Rhiz. longiseta Zach.) und noch zahlreichere Exemplare einer Atheya vor (von Brun in Genf als Atheya Zachariasi bezeichnet). Am häufigſten traten dieſe Formen im Juni und Juli auf. Außerdem machte Dr. Zacharias noch einen anderen intereſſanten Fund, inſoferne er an abgeſtorbenen Schilfſtengeln die 1858 von Alexander Braun bei Berlin (Tegelſee) entdeckte, aber ſeit mehreren Jahrzehnten nicht wiedergeſehene Pleuroceladia lacustris in großen Mengen wieder auffand. Dieſe Alge, welche zu den Phaeoſporazeen gehört, hat wegen ihrer nahen Verwandtſchaft mit den Fucoideen (den ächten marinen Tang— algen) ein großes wiſſenſchaftliches Intereſſe, und es iſt daher ſehr wichtig, daß man nun wieder einen Ort kennt, wo ſie vorkommt. Freilich iſt Plön zugleich der einzige Fundort für Pleurocladia in ganz Europa. VII. Siteratur. 1. Weſtfalens Thierleben, 3 Band. Die Reptilien, Amphibien und Fiſche, herausgegeben von der zoologiſchen Sektion für Weſtphalen und Lippe unter der Leitung ihres Vorſitzenden Profeſſor Dr. H. Landois, Paderborn, F. Schöningh 1892 (ef. Nr. 21 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ pag. 265, ſiehe Vereinsnachrichten). 2. Der Aal, deſſen Aufzucht und wirthſchaftliche Bedeutung für die Landwirthſchaft von J. Ch. W. Vogel, Lauenbruch bei Harburg a. d. Elbe 1892. 3. Die Förderung der Fiſchzucht durch den Staat in Württemberg; Feſtgabe für die Mit glieder des IV. Deutſchen Fiſcherettages in Friedrichshafen; Stuttgart 1892. 4. Katalog der in den Jahren 1820—1891 in deutſcher Sprache erſchienenen Bücher, Schriften ꝛc. über Fiſcherei, Fiſchzucht, Fiſcherei-Recht u. ſ. w. Nürnberg 1892, J. Braun. 5. Der amerkaniſche Hundsfiſch (Dog fish) in Deutſchland von Max v. d. Borne⸗Berneuchen. Neudamm J. Neumann 1892. Enthält eine Beſchreibung dieſes, namentlich in wiſſenſchaftlicher Beziehung intereſſanten und nach Deutſchland eingeführten Fiſches. f 6. Wald und Feld. Weſtfäl. Jagd⸗ und Fiſcherei-Zeitung. Dieſe neue, monatlich einmal in Münſter bei H. Schöningh erſcheinende Zeitſchrift, von welcher Nr. 1 und 2 bereits ausgegeben ſind, will neben ihrem Hauptzwecke, der Förderung jagdlicher und kynologiſcher Beſtrebungen, auch als Organ des Weſtfäliſchen Fiſcherei-Vereines die Intereſſen der Fiſcherei in Weſtfalen vertreten. Berichtigung. In meinem „Taſchenbuch für Angel-Fiſcherei“, dritte Auflage, Seite 32, finden ſich folgende ſinnentſtellende Druckfehler: b Zeile 10 von unten lies Colophonium Citrinum, 5 Zeile 8 von unten ſoll lauten: Dann wird beſte, weiße, ruſſiſche Vaſeline und Paraffin (Schmelzpunkt 28—30° R.) hinzugefügt. Max von dem Borne. VIII. Sifherei- und Jiſchmarkttberichte. Die norwegiſche Heringsſiſcherei hat bisher gegen 465 000 Tonnen Handelswaare ergeben, davon in Nordlands⸗Amt 422 000 Tonnen. In Folge der niedrigen Preiſe iſt der Verdienſt der Fiſcher gering, und verlaſſen viele die Fangplätze. 280 — — — Berlin, 11. Oktober. Zufuhren reichlich, Geſchäft lebaft, Preiſe im Allgemeinen gut. Fiſche 585 Pfund) | lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte a Hechte. 4660 30—50 Winter⸗Rheinlachs. per Pfund 325 a 70—75 45—85 Oſtſeelachs 1 s 100 —150 Barſche 40 — 50 30—35 Flundern, gr.. „ Schock 175-275 Karpfen, mittelgroße h 75 35—40 do. mittel, Pomm. 5 5 100-150 kleine 66 — Doe flen ver 7 7 50 Schleie - 68—93 — Bücklinge, Strall. „ 1 200— 280 Bleie 40—55 28—33 DOrIDe: le 1 300 —500 Plötze . 30—35 152,23 Schellfiſchh „ Stiege 200—225 E 70—90 50—80 YUnler groge „ Pfund |100—125 Oſtſeelach — 170 Si 5 60 FC — — Heringe 100 Stck. 5—8 M Inserate. BGszirks⸗Fiſchekei⸗Verein Miesbach ⸗Tegernſee. Wir laden unſere verehrl. Vereinsmitglieder zu der am Samſtag den 5. November Abends 8 Uhr im Gaſthof Waitzinger (Salon) ſtattfindenden (*) e Generalverſammlung &- hiemit freundlichſt ein. Der Ausſchuß. . = Jorellenſatz u u |. Brutkäften, Falifornifche, | (2) F. 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Arſcheint monatlich zwei- bis dreimal, Inſerate die 1⸗ſpaltigepetitzeile 15 Pfg. Ebonnementspreis: jährlich 4 Mark. Be⸗ N J „ die 2⸗ſpaltige 30 Pfg. ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Buch⸗ & E ue O lg [4 Redaktionsadreſſe: M ünchen, Zoolog. handlungen — Für Kreuzbandzuſendung der Inſtitut, alte Akademie, Neuhauſer⸗ 1 Mark jährlich Zuſchlag. ſtraße Nr. 51. Baneriſchen Piſcherei-Seitung. Organ für die Belammtintereffen det Filderei, ſowie füt die Heſtrebungen der Fiſchetei; Vereine; in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Vereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Meftdeutfchen Fiſcherei⸗Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Ar. 23.0 5%.Münden, 27. Oktober 1892. XVII. Jahrg. E UNachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. 3 Inhalt: I. Zur öſterreichiſchen Landes-Fiſcherei-Geſetzgebung. — II. Ueber das Wachsthum der Krebſe. — III. Vereins nachrichten. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fiſcherei- und Fiſch— marktberichte. — Inſerate. 1. Zur öſterreichiſchen Tandes-Jiſcherei-Geſetzgebung.“) Verhandlungen im Landtage des Herzogthumes Kärnthen 1892 mitgetheilt und beſprochen von Viktor Maria von Milborn. Die Leſer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ kennen aus dem in der Nummer 2 des Jahrganges 1891 enthaltenen Berichte (Seite 13 — 15) den Inhalt jenes Fiſcherei-Geſetzentwurfes, welcher die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte zu Gunſten der „Ufergemeinden“ bezweckend, vom kärnthneriſchen Landtage am 24. November v. J. dem Landesausſchuſſe zur Wiedervorlage im heurigen Landtage zugewieſen wurde. *) Nachdem obiger uns kurz nach Schluß der vorletzten Sefjton des Kärnthner-Landtages zus gekommener Aufſatz anfänglich aus Platzmangel zurückſtehen mußte, hielten wir mit deſſen Veröffentlichung ſpäter abſichtlich ein, weil die bekanntlich unerwartete, abermalige Einberufung des Kärnthner-Land— tages im Herbſte d. J. die Möglichkeit einer Ueberholung des Artikels durch neuerliche Verhandlungen über das Fiſcherei⸗Geſetz nicht ausſchloß. — Da dieſe Annahme ſeither nicht eingetroffen iſt, und der Aufſatz an Aktualität nichts eingebüßt hat, gelangt derſelbe erſt jetzt zum Abdrucke. ni e Redaktion. 282 Laut Bericht ad Z. 9823 1891 (Beilage J zum ſtenographiſchen Protokolle über die Verhandlungen des Kärnthner-Landtages 1892) hielt es der dortige Landesausſchuß für zweckmäßig, dieſen vom volkswirthſchaftlichen Landtagsausſchuſſe verfaßten Geſetzentwurf dem k. k. Acker— bauminiſterium behufs Einholung der Anſchauung desſelben hierüber vorzulegen. Wie aus dem vorbezogenen Berichte, dann aus den, im ſtenographiſchen Protokolle über die am 4. April 1892 ſtattgefundene 22. Sitzung des kärnthneriſchen Landtages enthaltenen Reden des Berichterſtatters des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes, Dr. Stein wender, und Sr. Excellenz des Herrn Landespräſidenten (S.: 466, 467 u. |. w. dann 470, 471 u. ſ. w.) hervorgeht, äußerte ſich das k. k. Ackerbauminiſterium, nach gepflogenem Einvernehmen mit den k. k. Miniſterien des Innern und der Juſtiz, unterm 28. September 1891 Z. 664, mit Hinweis auf ſeinen Erlaß vom 26. Oktober 1889 Z. 16040 dahin, daß, wenngleich gegen eine Ablöſung prinzipiell kaum ein Bedenken erhoben werden könnte, eine derartige Maßregel in Anbetracht des Artickels V. des Staatsgrundgeſetzes vom 21. Dezember 1867 (R. G. B. 142) und des Paragraphs 365 a. b. G. B., welche beide Beſtimmungen die Unverletzlichkeit des Privateigenthums feſtſetzen — nur dann gerechtfertigt erſchiene, wenn den Berechtigten eine angemeſſene Schadloshaltungin Ausſicht geſtellt würde und dadurch das allgemeine Beſte gefördert werden könnte. Sollte nun der Landtag die Ablöſung der Fiſcherei für unvermeidlich halten, ſo müßte derſelbe, wenn er der Zuſtimmung der Regierung ſicher ſein wolle, entweder die Ablöſung ſämmtlicher Fiſcherei-Rechte in fließenden Wäſſern kategoriſch anordnen oder die einzelnen genau beſtimmten Fällen taxativ angeben, in denen die Ablöſung nach dem Geſetze ſtatt— zufinden habe. Eine fakultative Ablöſung aber, wie ſie im Entwurfe des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes vorgeſehen ſei, könne das k. k. Ackerbauminiſterium nicht anerkennen und halte dieſelbe prinzipiell für un annehmbar. Es liege auf der Hand, daß die Ufergemeinden nur dann die Ablöſung anſtreben werden, wenn ſie glauben, daß dieſelbe ſich für ſie als wirthſchaftlich vortheilhaft erweiſt. Die Ablöſung würde ſomit als eine zum Beſten der Ufergemeinden vorgeſehene Maß— regel erſcheinen, aber nicht als zum allgemeinen Beſten nothwendig ſich darſtellen. Dieſes im Entwurfe aufgeſtellte Prinzip verſtoße gegen den Fundamentalgrundſatz, nach welchem eine Enteignung überhaupt zuläſſig erſcheint. Es ſei aber auch durch dieſe Art der Ablöſung nicht die Gewähr geboten, daß die Fiſcherei auf der neuen rechtlichen Grundlage unter gleichzeitiger Regelung des Fiſcherei-Betriebes zu einer der volkswirthſchaftlichen Bedeutung dieſes Produktionszweiges entſprechenden Stufe gehoben werden könnte. Bezüglich der Eintheilung der Reviere hält der Miniſterialerlaß die Berückſichtigung der Ortsgemeinden für unzuläſſig und verlangt, daß dieſe Verfügung ganz fallen gelaſſen werde, weil für die Revierbildung nur der Paragraph 9, al. 2, der Regierungsvorlage maßgebend ſein könne. Ebenſo bezeichnet der erwähnte Erlaß die Beſeitigung der Beſtimmungen des Regierungs- entwurfes über den „Revierausſchuß“ und die „Reviertaxe“, als in den Verhältniſſen des Landes nicht begründet und erklärt, daß Fiſchereirevier, Revierausſchuß und Revier— taxe nicht von einander getrennt werden können und ein unzertrennliches Ganze bilden. Es wird auch in Zweifel gezogen, ob die Ufergemeinden das geeignete Rechts— fubjeft für die Fiſcherei in fließenden Gewäſſern ſeien? Es läge übrigens auch kein zwingender Grund vor, welcher die Ablöſung der Fiſcherei— Rechte in Kärnthen als zum Zwecke der Regelung des Fiſcherei-Betriebes noth— wendig erſcheinen ließe. Dieſes wäre nur dann der Fall, wenn es feſtſtehen würde, daß die dermaligen Fiſcherei— Berechtigungen eine Hebung der Fiſcherei ſelbſt bei weithgehender Regelung des Fiſcherei-Betriebes nicht zulaſſen. Daher ſei der vorgelegte Entwurf hinſichtlich der die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte be— treffenden Beſtimmungen un annehmbar. * D 283 5 Im Angeſichte dieſer unvergleichbaren Kontroverſe erſchien dem Landes-Ausſchuſſe die Erſtattung eines befriedigenden Vermittlungsvorſchlages unerfüllbar, und er legte den vorjährigen Entwurf einfach wieder dem Landtage vor. Schon in der zweiten Landtagsſitzung vom 4. März d. J. zeigte ſich wenig Geneigtheit abermals auf dieſen Entwurf meritoriſch einzugehen: „Man ſolle den Gegenſtand ſo lange verſchieben, bis ihn die k. k. Regierung wieder vorlegt“. Die Mehrheit entſchied jedoch für deſſen Ueberweiſung an den volkswirthſchaftlichen Ausſchuß. Dieſer erſtattete ſein Referat in der That in der 22. Landtags-Sitzung vom 4. April d. J. Der Ausſchuß (Referent Dr. Steinwender) hielt zwar am Ablöſungsprinzipe zu Gunſten der Ufergemeinden feſt, — weil die Note der k. k. Regierung bei Vornahme gewiſſer Abänderungen des Entwurfes nicht alle Hoffnung auf Erfüllung ſeiner Wünſche abgeſchnitten hätte (22), weil abermals 84 Gemeinden um die Ablöſung petitionirten, weil ferner die unerläßliche Revierbildung vielen Fiſcherei-Berechtigten die perſönliche Rechtsausübung benehmen und ſie nur auf einen Rentengenuß ſetzen würde, — die vollſtändige Ablöſung jedoch billiger erſchiene, und es auch nicht dem Rechtsgefühle entſpräche, nur die „Kleinen“ und nicht auch die „Großen“ zu expropriiren. Lege man durch das neue Fiſcherei-Geſetz den Werkbeſitzern, Anrainern und andern Waſſernutznießern neue Laſten auf, ſo ſollen dieſen die Vortheile der Fiſcherei-Regelung wenigſtens indirekt durch die Gemeinden zu Gute kommen (???); die anrainenden Gemeinden hätten das größte Intereſſe an der Fiſcherei und werden ſie gut beaufſichtigen; — der Fremdenverkehr werde gefördert, wenn man in jeder Gemeinde „fiſchen“ und „Fiſch— eſſen“ könne (7). Der volkswirthſchaftliche Ausſchuß ging aber darauf ein, daß die Ablöſung aller Fiſcherei-Rechte zu Gunſten der Ufergemeinden obligatoriſch (alſo nicht blos fakultativ) geordnet werde, er ließ die Forderung einer Berückſichtigung der Ufergemeindegebiete bei der Revierbildung fallen, wogegen ein, mehrere Gemeindegebiete umfaſſendes Revier ungetheilt in das Eigenthum aller dieſer Gemeinden übergehen ſolle, und ſchlug vor, daß die Fiſcherei— Berechtigten die aus dem 20 fachen Reinertrage beſtehende Ablöſungsſumme in 4% ͤ verzinslichen, innerhalb 20 Jahren zu verloſenden und einzulöſenden Landes-Obligationen erhalten, die Ufergemeinden aber die auf ſie entfallenden Ablöſungsbeträge binnen 20 Jahren mit 4% Zinſen entrichten ſollen, wobei das Pachterträgniß der Reviere ihnen gutgeſchrieben würde. Die Gemeinden würden erſt nach vollſtändiger Tilgung der Ablöſungsſumme in den Beſitz des Fiſcherei-Rechtes treten, die Reviere wären durch die politiſchen Bezirks— behörden zu verpachten. Von den „Revierausſchüſſen und Taxen“ iſt im Entwurfe abermals keine Rede. Uebrigens ſollte auch dieſer Entwurf (nach dem Antrage des volkswirthſchaftlichen Aus— ſchuſſes) vom Landtage nur zur „Kenntniß genommen“ und vom Landesausſchuſſe mit den beantragten Abänderungen in nächſter Landtagsſeſſion wieder vorgelegt werden. Dieſem ſcheinbar auffallenden Antrage lag wohl weſentlich das Motiv zu Grunde: eine nochmalige Aeußerung der k. k. Regierung über den neuen abgeänderten Entwurf her— vorzurufen. Leider wählte der volkswirthſchaftliche Ausſchuß, angeblich aus Rückſichten der Druck— koſtenerſparung, den unglücklichen Vorgang, dem hohen Landtage keine ausführliche, eine leichte Vergleichung des früheren mit dem modifizirten Entwurfe ermöglichende Vorlage zu machen, ſondern muthete dem Landtage zu, ſich im komplizirten Labyrinthe von Gegen— ſtellungen und Beziehungen neuer und früherer Paragraphe zurecht zu finden. Das verdroß im Vorhinein. Se. Excellenz, der Herr Landespräſident Freiherr von Schmidt-Zabierow, welcher die Einleitung des Petitionsſturmes von 84 Gemeinden für den Grund der vierwöchenllichen Verzögerung der Vorlage im volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſe hält und dieſe Vorlage ſelbſt mit einem „Irrgarten“ vergleicht, — vertheidigt ſelbſtverſtändlich den in den vorerwähnten Zuſchriften präziſirten Standpunkt des k. k. Miniſteriums. Es, Der Beweis, daß die dermaligen Fiſcherei-Berechtigungen (ohne Ablöfung) eine ſelbſt weitgehende Regelung des Fiſcherei-Betriebes nicht zulaſſen, die Expropriirung und Ablöſung derſelben, alſo der einzige und unvermeidliche Weg zu dieſem Zwecke bliebe — ſei nicht erbracht und den die Regierung leitenden Grundſätzen in der Hauptſache nicht entſprochen. Auch bleibe ſelbſt nach den getroffenen Abänderungen die Frage offen, wer das Beſitzrecht der zu expropriirenden Rechte bis zu dem Momente ausübe, wo die Ufergemeinden (nach 20 Jahren) in das Eigenthum treten. Die Landwirthſchaftsgeſellſchaft, die Enquete der Fiſcherei-Sachverſtändigen, ſowie viele Landtagsmitglieder hätten ſeiner Zeit erklärt: „es ſei das „„Beſte““, die Regierungsvorlage anzunehmen“, bis auf einmal, vor drei Jahren, das Schlagwort der „Ablöſung“ auftauchte, welche nun Dr. Steinwender mit Geiſt und Verve vertrete. Es ſei bedauerlich, daß man ſich jahrelang um abſtrakte Ideen unb theo retiſche Fragen ſtreite, während die praftifhe Regelung des Betriebes brach liege und die in Anhoffnung derſelben begonnenen Anſtrengungen Einzelner zur Hebung der arg geſunkenen Fiſcherei wieder erlahmen. Es empfehle ſich vielleicht beſſer, die Frage der „wirthſchaftlichen Regelung“ der Fiſcherei-Rechte von jener ihrer Ablöfung zu trennen, — zuerſt die „Betriebs— regelung“ einzuführen und dann erſt für die zweite Frage Propaganda zu machen und eine Majorität zu ſuchen. Die folgende lebhafte Debatte ſtellte den Gegenſatz zwiſchen den Partiſanen der „Ab— löſung“ und ihren Widerſachern in das hellſte Licht und war es namentlich der Großgrund— beſitz, welcher ſeine Gegnerſchaft am ſchärfſten accentuirte. Es zeigte ſich jedoch hierbei, daß auch Anhänger des „Ablöſungsſyſtems“, — an dem vorliegenden Entwurfe gar Manches auszuſetzen hatten, während die Gegner wieder in mancher Hinſicht an der Regierungsvorlage mäckelten. Man bekam endlich von den Anhängern der Ablöſung zu hören, daß, wenn dieſe auch heuer nicht durchgeſetzt werden könne, man doch nicht ruhen, immer wieder darauf zurück— kommen und im Falle des Unterliegens, in jedes neue Geſetz Beſtimmungen bringen werde, welche die in der Regierungsvorlage den Anrainern und anderen Waſſernutznießern zu Gunſten der Fiſcherei zugemutheten Beſchränkungen ſchwerlich im gleichen Umfange zugeſtehen würden. Dieſelbe Partei erklärte, daß man keinen Landtag finden werde, der ohne Ablöſung, den Anrainern und Waſſerwerksbeſitzern weitgehende Beſchränkungen zu Gunſten der Fiſcherei auferlegen möchte. Von der dem Ablöſungsprojekte gegneriſchen Seite ward dagegen in Ausſicht geſtellt, daß man ſich ſo lange als möglich gegen die Ab— löſung wehren, und ſelbſt wenn das k. k. Miniſterium die allerhöchſte Sanktion hiefür erwirken würde, bei dem oberſten Gerichts- oder beim Verwaltungsgerichtshofe Recht ſuchen werde. Schließlich äußerte ſich ſogar eine hochariſtokratiſche Stimme, daß es am beſten wäre, wenn vom Fiſcherei-Geſetze gar nicht mehr geſprochen und nur auf ſtrenge Hand— habung der beſtehenden Schongeſetze gedrungen würde. So kam es, daß der Antrag des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes, welcher dahin lautete: „ſeinen Entwurf zur Kenntniß zu nehmen und den Landesausſchuß zu beauftragen, den abgeänderten Entwurf in der nächſten Seſſion vorzulegen“ — einfach abge— lehnt ward. Das iſt der Ausgang des ſechsjährigen Fiſcherei-Geſetzkrieges in Kärnthen. Die Konſequenz dieſes Beſchluſſes läßt ſich bei allem Scharfſinne heute wohl nicht vorausſehen. x Wird die Regierung in nächſter Seſſion oder ſpäter ihre urſprüngliche Vorlage oder eine andere einbringen, wird der Landesausſchuß oder werden Abgeordnete mit einem neuen Entwurfe hervortreten oder wird gar Nichts geſchehen? — Es iſt allerdings ganz unmöglich, ſich vom fachlichen Standpunkte für das vor— liegende Ablöſungsprojekt zu erwärmen. 285 Die wenn auch noch ſo langjährige und mit allen denkbaren Kautelen umgebene offizielle Verpachtung aller Fiſchwäſſer kann weder in national-ökonomiſcher noch in pisci— kultureller Hinſicht als ein Ideal aufgeſtellt werden. Ein Pacht ohne damit verbundenen Zwiſchennutzen iſt undenkbar und es entgeht dieſer Nutzen ſtets dem Fiſcherei-Berechtigten, alſo dem Steuerträger. Die Pächter werden niemals und nirgend mit der Sorgfalt und Liebe des Eigen— thümers hegen und ſchonen, namentlich in den letzten Pachtjahren ſtets der ſtrengſten Kontrole bedürfen. Die offizielle Kontrole der Staats- oder Gemeindeorgane wird niemals jene des Eigen— thümers erſetzen, wenn derſelbe hier und da auch aus mannigfachen Gründen ſein Fiſchwaſſer freiwillig im Pachtwege nützen mag. Pächter, als welche ſich baldigſt Groß-Fiſchhändler und Exporteure einſtellen dürften, werden, ſobald ſie alle Fiſchwaſſer eines ganzen Landes beherrſchen, zu Koalitionen ſchreiten, und Ringe bildend, die Pacht- und Fiſchfleiſch— preiſe zum Nachtheile der Fiſcherei-Rechtseigenthümer und des konſumirenden Publikums drücken, beziehungsweiſe ſteigern. Es empfiehlt ſich auch aus fiſcherei-wirthſchaftlichen Gründen nicht, bereits in einer ungetheilten Hand befindliche größere Fiſcherei-Rechtsgebiete, welche an und für ſich ganz gut hege- und bewirthſchaftungsfähig ſind, den bisherigen Eigenthümern zu entziehen und dieſelben verſtärkt in das Eigenthum der Ufergemeinden im Zwecke einer allgemeinen ex offo-Verpachtung neuzubildender Reviere zu übergeben! Dieſe Reviere werden (im beſten Falle) höchſtens dieſelbe piscikulturelle Qualität, wie die vorgeſchilderten früheren Eigen-Fiſchereien beſitzen. Daher will die Regierungsvorlage zwiſchen Eigen- und zuſammengelegten Revieren, lediglich nach „piscikulturellen Kriterien“ unterſchieden und nur letztere verpachtet willen. Dabei wird zu Gunſten der etwa im Beſttze ehemaliger Herrſchaften (Dominien) u. ſ. w. befindlichen Waſſerſtrecken — (was man in Kärnten wohl beachten follte!) — gar feine Ausnahme ſtatuirt, falls dieſe Strecken nicht die für Eigenreviere geforderte piscikulturelle Eignung hätten. So weit wie in Kärnthen, beabſichtigte man ſelbſt in dem zum Vorbilde gewählten Lande Schleſien nicht zu gehen, da man dort vor Allem mindeſtens jene Fiſcherei-Rechte, welche zwiſchen den demſelben Fiſcherei-Rechtsbeſitzer beiderſeitig zugehörigen Ufern geübt werden, nicht in die Ablöſung einbeziehen und endlich auch „neue Eigenreviere“ nebſt den „Pachtrevieren“ erſtehen laſſen will. Man kann ſich daher nur ſchwer des Gedankens erwehren, daß die Vertreter der generellen Fiſcherei-Rechtsablöſung in Kärnthen nicht ſo ſehr das piscikulturelle Intereſſe, um welches es ſich bei einem Fiſcherei-Geſetze doch zuvörderſt handelt, im Auge haben, ſondern hierbei die gelegentliche Aufhebung der letzten Reſte ehemaliger, jedoch längſt zu Privatrechten umgeſtalteter Hoheitsrechte anſtreben, ohne indeſſen damit, weil die Fiſcherei-Rechte ja doch nur den Gemeinden, als ſolchen, und nicht den Uferanrainern ſelbſt zugewieſen werden ſollen, die erträumte Bodenentlaſtung von der Servitut der Fiſcherei-Ausübung Dritter thatſächlich zu erreichen. Der „Fachmann“ muß dieſer Tendenz mit um ſo größerem Mißtrauen gegen— überſtehen, als die in der Hitze der Debatte vorgebrachten und früher wörtlich angeführten Verheißungen: „man werde, falls die Ablöſung nicht „durchgehe“, dann auch gewiſſe, im zwingendſten Intereſſe der Fiſcherei-Hebung, unerläßliche Beſchränkungen der Uferanrainer, Waſſerwerksbeſitzer und anderer Waſſernutznießer nicht zugeſtehen, ziemlich deutlich durchblicken laſſen, daß man die Fiſchwäſſer und die Fiſcherei durch die „Ablöſung“ indirekt in die Macht— ſphäre und unter die Verfügung jener Faktoren (der Waſſergewerke, Waſſerinduſtrie u. ſ. w.) bringen wolle, welche ſich der Fiſcherei bisher am nachtheiligſten und feindlichſten erwieſen. Es iſt auch von ganz weſentlichem Belange, daß in Kärnthen der Großgrundbeſitz ſich lebhaft gegen die generelle Ablöſung der Fiſcherei-Rechte ſträubt, während in Schleften, wie ſpäter einmal gezeigt werden ſoll, derſelbe Faktor im Landtage nicht gegen die Ablöſung feiner Fiſcherei-Berechtigungen auf fremdem Territorium ſtimmte, ſondern in mehreren beſonders abgegebenen Aeußerungen ſich ſogar dafür ausſprach. et ö Kann nach dieſen Darlegungen daher auch nicht der leiſeſte Zweifel über die Be— urtheilung des konkreten Falles vom fachmänniſchen Geſichtspunkte erübrigen, ſo läßt ſich doch bei ſtrenger Objektivität kaum in Abrede ſtellen, daß der Anſpruch der zur Geſetzgebung in Landes-Kulturangelegenheiten überhaupt kompetenten Landtage: „im Zwecke der Revier— bildung eventuell auch mit Ablöſungen vorzugehen“ nicht nur in dem, durch den Motiven— bericht Nr. 1026 ex 18885 erläuterten Reichs-Fiſcherei-Geſetze vom 25. April 1885 begründet iſt, ſondern daß auch die über ſpezielle Anfragen nach Schleſien, Kärnthen und Steyermark gerichteten Miniſterialerläße und die in den Landtagen dieſer Länder abgegebenen Erklärungen der Regierungsvertreter, es als zweifellos annehmen ließen, daß die k. k. Regierung ſich einer ſolchen Regelung der Binnen-Fiſcherei gegenüber, nicht prinzipiell ablehnend verhalte.“ Hat nun auch ſchon unſer vorerwähnter Aufſatz („Allg. Fiſcherei-Ztg.“ 1890 S. 78), wie ſich nun zeigt, mit vollem Grunde und mit zutreffender Vorausſicht angedeutet, daß die Zuſtimmung der k. k. Regierung zu generellen Fiſcherei-Rechtsablöſungen nur dann und dort erreichbar ſein dürfte, wo ſich eine ſolche Ablöſung als einzige, unabweisliche und unmittelbare Vorbedingung zur Schaffung größerer einheitlich zu bewirthſchaftender Fiſcherei-Revpiere erweiſen ſollte, jo bleibt es immerhin bedauer— lich, daß die bezüglichen Erklärungen in jener Gänze, Deutlichkeit und Schärfe, wie ſie heute vorliegen, nicht ſchon während der erſten Verhandlungen über ſolche, im Vorhinein doch notoriſch geweſene Ablöſungstendenzen von den hiezu berufenen Organen abgegeben werden konnten oder abgegeben wurden. Hierdurch ſind gewiſſe Wünſche und Hoffnungen, deren Erfüllung im Vorhinein un— realiſirbar ſchien, beſtärkt und Jahre für die definitive Regelung der Fiſcherei verloren, Ver— bitterungen und ſogenannte „Juſtamentnöt-Beſchlüſſe“ möglich geworden. Das muß auch zur Entlaſtung der Vertreter jener Ablöſungstheorien zugelaſſen werden, mit denen wir nicht ſympathiſiren. Abgeſehen von der Thatſache, daß die den Ablöſungstendenzen nur ſucceſive entgegen— geſtellten Motive und Schwierigkeiten im Allgemeinen immer zahlreicher und kategoriſcher werden, iſt es z. B. immer noch ſpeziell auffallend, daß in Schleſien die „Uferanrainer“ und in Kärnthen wieder die „Ufergemeinden“ als „richtige Subjekte“ eventuellen Fiſcherei-Rechts— zuweiſungen im Ausfluſſe irgend einer generellen Ablöſung von Seite der Regierung ange: zweifelt werden. i Hiernach bliebe, im Falle einer generellen Ablöſung, endlich wohl kein anderes „richtiges Subjekt“ als das „Land, als ſolches“ mehr übrig, was wohl längſt und von ſehr gewichtigen Seiten befürwortet wurde. 5 i Man dürfte demnach ſehr geſpannt ſein, wie ſich die maßgebende Anſicht über ein ſolches Projekt vernehmen ließe? II. leber das Wachsthum der Krebſe. In der Monatsverſammlung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereines vom 22. Sept. er. theilte der Leiter der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg, Herr Schillinger, in einem Vortrag über das Wachsthum der Krebſe nachſtehende von ihm angeſtellte Beobachtungen mit. Herr Schillinger beſetzte im April 1891 ein Gewäſſer (die zum Flußgebiete der Iſar gehörende Mooſach), in welchem nachweislich ſeit 15 Jahren keine Krebſe mehr vor— handen waren, mit einer beträchtlichen Anzahl 25— 27 gr ſchwerer Krebſe. Es wurde nun zu verſchiedenen Zeiten eine Anzahl von Krebſen aus dieſem Waſſer herausgefangen und auf der Waage genau auf ihr Gewicht hin beſtimmt. Dieſelben zeigten folgende Gewichtszunahme: Ende November 1811 Zen 55 gr Auguſt 1392 7 September 89 22 110, ) Anmerkung: Siehe auch „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ Nr. 5, 6, 7 vom 1. und 16. März und 1. April 1890. P77 ² m ² tuÜ——u.!.˙¹¹ẽü ꝛͤi! R — — —— Im Oktober dieſes Jahres wurden ſodann Exemplare mit 125 gr gefangen. Die Krebſe wurden niemals künſtlich zugefüttert, ſondern mußten ſich ihre Nahrung in dem freien Waſſer ſelbſt ſuchen. Aus dieſen Beobachtungen, welche Herr Schillinger durch Vorlegung der lebenden Krebſe als Beweisſtücke erhärtete, geht hervor, wie außerordentlich ungleich das Wachsthum der Krebſe in verſchiedenen Gewäſſern ausfällt. Nach den Angaben der bekannten franzöſiſchen Krebszüchter, z. B. Soubeiran, wiegen Krebſe von 1 Jahr durchſchnittlich . er 2 Jahren 15 BERKER 3 4 2 5 n 5 N 05 n ſehr alte Krebſe „ 3 2, Erheblich höhere Werthe gibt dagegen Benecke in ſeinem Lehrbuch der Teichwirthſchaft an. Danach erreichen Krebſe im 1. Jahre eine Länge von 5—6 cm 0 2. 7 " " n 8—9 „ „7 3. " 7 Ä 1 10—12 „ 79 5. 7 " " " 15 " im ca. 20. 75 1 95 „ e Da im allgemeinen Krebſe von 10 em Länge ea 35 30 gr wiegen 11 ” " 7 = 8 5 8 40 " 7 12 ” " " z E ae 50— 55 " 1 J)) ee, 5 VTCFCCCCCCCC 0 r 7 100-110, 5 ſo kann angenommen werden, daß die von Herrn Schillinger gezüchteten Krebſe höchſtens 5 Jahre alt möglicherweiſe aber auch jünger ſind, nachdem zur Zeit nicht bekannt iſt, ob die Satzkrebſe von 25— 27 gr nicht etwa jünger als 3 Jahre waren, wie nach der Tabelle von Benecke angenommen werden muß. Sehr intereſſant iſt die Beobachtung, daß innerhalb von 5 Jahren Krebſe auch ein Gewicht von 125 gr erreichen können. Derartige Krebſe hätte man ſelbſt nach den Angaben Benecke's, welche ſchon öfters für zu hoch gegriffen gehalten worden find, als ſehr alte Krebſe erklären müſſen. Hält man doch Krebſe von 150 — 160 gr für ca. 20 Jahre alt. g Daß zur Aufzucht von Krebſen nicht immer warmes Waſſer nöthig iſt, geht gleichfalls aus den Verſuchen in der Mooſach hervor. Dieſer Fluß erwärmt ſich zu Folge ſehr genauer, von Herrn Schillinger angeſtellter Temperaturmeſſungen im Hochſommer auf höchſtens 13 R., iſt aber den größten Theil des Jahres erheblich kälter. Die höchſt gelungenen Aufzuchtsverſuche in der Mooſach dürften ſehr geeignet ſein, auch anderweitig zur Wiederbevölkerung unſerer Krebswäſſer anzuregen. Wir haben bereits, „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ Nr. 7, 1892, darauf hingewieſen, daß man bei der Beſetzung nicht zu karg mit den Stammkrebſen umgehen darf, ſondern daß eine einmalige, reichliche Ausſaat viel erfolg— verſprechender ſein wird, als wiederholte Ausſetzung« kleinerer Mengen. Dieſer Rath, welcher durch mehrere erfolgreiche Beiſpiele belegt worden iſt, wird leider nicht immer beachtet. So ſind neuerdings wiederum in einem Flußgebiete Bayerns mehrere Tauſend Satzkrebſe derartig beim Ausſetzen vertheilt worden, daß auf 1 Kilometer etwa 10 Stück kommen. Wenn da Mißerfolge auftreten, darf man ſich gewiß nicht wundern, dieſelben jedenfalls nicht der Krebs— zucht als ſolcher in die Schuhe ſchieben. 1—2 Tauſend Krebſe pro Kilometer wären gewiß nicht zu viel geweſen. Ebenſo haben wir darauf aufmerkſam gemacht („Allg. Fiſcherei-Ztg.“ Nr. 18, 1892), daß es durchaus nicht gleichgültig iſt, welcher Art die zum Ausſetzen beſtimmten Krebſe ſind. Wenn man ein Waſſer neu beſetzt, ſo ſolle man jedenfalls gleich den beſten 288 Krebs zur Zucht verwenden und das iſt unſtreitig der ſogenannte Edelkrebs. Für die Auf— zucht in der Mooſach wurden Krebſe verwandt, welche die bewährte Krebszüchterei von Blum in Eichſtädt geliefert hatte und die aus Schweden ſtammen ſollen. Wie dem auch ſein mag, jedenfalls waren es Edelkrebſe von vorzüglicher Qualität, die ſich zur Aufzucht vortrefflich eignen. H. III. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei-Verein. Bekanntmachung. Für die kommende Brutperiode können embryonirte Eier von Bach-Lochleven- und Regen⸗ bogenforellen, ſodann von Aeſchen und Bachſaiblingen in beſchränkter Zahl zur unentgeltlichen Vertheilung gebracht werden. Anmeldungen, deren Beſcheidung nach Maßgabe der uns zur Verfügung ſtehenden Eierquantitäten erfolgen wird, wollen umgehend, längſtens aber bis 10. November ds. Irs. bei uns eingereicht werden. Regensburg, den 16. Oktober 1892. Oberpfälziſcher Kreis-Tiſcherei-Verein. Württembergiſcher Landes-Fiſcherei⸗Verein. Berichtigung. Die Anmerkung in Nr. 21 dieſer Zeitung (S. 263) wird dahin richtig geſtellt, daß von Seiten des Vorſtandes des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines ein Geſuch um Be— willigung eines Staatsbeitrages eingereicht worden, eine Entſchließung über dieſes Geſuch aber noch nicht erfolgt iſt. Sächſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Bekanntmachung. Im Auftrage der unterzeichneten Miniſterien wird auch in dieſem Jahre an der k. Forſtakademie zu Tharand ein Lehrkurſus für künſtliche Fiſchzucht durch den Profeſſor Dr. Nitſche abgehalten werden. Derſelbe beginnt Donnerstag, den 10. November, Nachmittags 5 Uhr und ſchließt Sonnabend, den 12. November, Nachmittags 6 Uhr. Der Kurſus wird, wie früher, aus praktiſchen Uebungen und Vorleſungen beſtehen und jeder— mann unentgeltlich gegen einfache Einzeichnung des Namens in die an Ort und Stelle ausliegende Liſte zugänglich ſein. Dresden, den 30. September 1892. Die Miniſterien der Tinanzen und des Innern. von Thümmel. von Metzſch. Lothringiſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 20. Auguſt 1892 hielt der Lothringiſche Fiſcherei-Verein im Stadthauſe zu Metz ſeine 14. ordentliche Generalverſammlung, auf welcher der Jahresbericht, vom 7. Juni 1891 bis zum 20. Auguſt 1892, erſtattet wurde. Wir entnehmen demſelben nachſtehende, auch für weitere im Vereins— leben ſtehende Kreiſe intereſſante Angaben: Einſetzen von Fiſchen. Die Menge der eingeſetzten Fiſche war gegen das Vorjahr um ein Beträchtliches zurückgeblieben, weil die Beſchaffung derſelben in Folge ungewöhnlicher Wetter— verhältniſſe faſt unmöglich war. Nebſt den von der Sektion der Saar-Fiſcher in die Saar und ihre Nebenflüſſe eingeſetzten jungen Setzfiſchen wurden vom Vereine 1900 Stück zweiſömmerige Karpfen gekauft, welche an den nachbezeichneten Stellen in die Moſel eingeſetzt worden find: 400 Stück bet Niederham, 400 zwiſchen Königsmachern und Mallingen, 400 zwiſchen Mallingen und Rettel, 350 zwiſchen Rettel und Sierck, 350 bei Sierck. Es wurden ferner 20000 Stück Bachforellen-Etier und 2000 Stück befruchtete Regenbogenforellen-Cier von der Hüninger Fiſchzuchtanſtalt bezogen. 8 000 Stück Eier der erſteren Gattung ſind an Mitglieder behufs Erbrütung in den dem Vereine gehörigen Brutapparaten abgegeben worden. Die Erbrütung der übrigen 12 000 Stück Bachforelleneier wurde in der im botaniſchen Garten bei Montigny errichteten Brutanſtalt des Vereines bewirkt, und es ſind daſelbſt 9700 junge Forellen erbrütet und demnächſt in die nachbezeichneten Bäche eingeſetzt worden: Gorzer Bach 3000, Mancebach 1400, Bach von Chatel 2000, Schwalbach 3000. Die 2000 Stück Regenbogenforellen-Eier find erbrütet und in verſchiedene geeignete Waſſerläufe eingeſetzt worden. Von den Pächtern der ſtaatlichen Fiſcheret in der Moſel und dem Moſelkanale konnten anſtatt der vertrags— mäßig in ihre Fiſcherel-Looſe einzuſetzenden 16300 Stück zweiſömmerige Karpfen vorerſt nur 1450 Stück eingeſetzt werden. Der Reſt wird nächſtes Jahr nachgeliefert werden müſſen. Der Beſtand an Krebſen in der Moſel iſt immer noch äußerſt gering. 289 — — Prämien für Vertilgung von Fiſchottern. Es wurden im abgelaufenen Jahre 79 Schädel von Fiſchottern (gegen 94 im Vorjahre) behufs Erlangung der Prämie eingeliefert. Im Ganzen find vom kaiſerlichen Bezirkspräſidium von Lothringen 592.50 K als Prämien für die Ottern— vertilgung (7.50 * für das Stück) an die Erleger gezahlt worden. Repreſſivmaßregeln gegen Fiſcherei-Frevel. An Prämien für erfolgreiche Feſt— ſtellung von Fiſcherei-Freveln wurden in dieſem Jahre vom Vereine 35 M bewilligt. Im Jahre 1891 ſind durch Beamte der Waſſerbauverwaltung 45 Zuwiderhandlungen gegen die Fiſcherei-Geſetze auf der Moſelſtrecke von La Lobe bis Sierck, d. h. von der franzöſiſchen bis zur preußiſchen Grenze, zur Anzeige gebracht worden. Die von den Gerichten verhängten Strafen haben für Benützung lebender Fiſche als Angelköder die Maximalhöhe von 120 „ oder 30 Tage Haft erreicht. Mit Rückſicht auf die Wiederbevölkerung der durch die Krebspeſt verödeten Krebswaſſer iſt durch Verordnung des kaiſerlichen Miniſteriums vom 13. Mai 1892 angeordnet, daß in den meiſten (in der Verordnung namhaft gemachten) elſaß-lothringiſchen Gewäſſern der Krebsfang bis zum 30. April 1894 einſchließlich nicht ausgeübt werden darf. Durch dieſes Verbot wird jedoch das Feilbieten, Ver— kaufen und Verſenden der Krebſe, der Ankauf derſelben und ihre Verabreichung in Wirthſchaften u. ſ. w. in der Zeit vom 1. Mai bis 3. November einſchließlich nicht verhindert. Höchſtens kann während dieſer Zeit der Nachweis darüber verlangt werden, aus welchen Gewäſſern die Krebſe ſtammen, wenn der Verdacht beſteht, daß ſie mit Uebertretung gegen das erwähnte Verbot gefangen ſind. Bezüglich der nicht ſchiff- oder flößbaren Waſſerläufe iſt die Beſtimmung getroffen worden, daß die Berechtigten eines zuſammenhängenden Fiſcherei-Gebietes unabhängig von den Grenzen der Ge— markung zu freien oder autoriſirten Genoſſenſchaften behufs gemeinſchaftlicher Bewirthſchaftung und Nutzung der Fiſcherei und behufs geregelter Aufſichtsführung und gemeinſchaftlicher Maßregeln zum Schutze des Fiſchbeſtandes zuſammentreten oder vereinigt werden können. Die Bildung von Fiſcherei— Genoſſenſchaften kann auch durch Beſchluß des Gemeinderaths erfolgen. Die Verhandlungen zur Bildung ſolcher Genoſſenſchaften ſollen dem Vernehmen nach nächſtens beginnen. Der Verein zählt jetzt gegenwärtig 226 Mitglieder. An Zuſchüſſen erhielt der Verein aus Landesmitteln von dem kaiſerlichen Statthalter 1000 % und aus Bezirksmitteln 200 M Die Cin— nahmen betrugen 4043.69 , die Ausgaben 1770.20 /, bleibt Beſtand am Schluße 1891/92 2273.49 . Schleſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Angeregt durch Se. Durchlaucht Prinzen Georg zu Schönaich-Carolath- Mellendorf, ſtellvertretenden Vorſitzenden des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins, in der Sitzung der außerordentlichen Hauptverſammlung am 6. Juli er. wurde der ergebenſt Unterzeichnete beauftragt, eine Anfrage, dahin gehend, an die Königliche Etſenbahn-Direktion, hier, zu richten, ob es nöthig fet, die zum Bahntrans⸗ port der Fiſche zu verwendenden Gefäße durch ein Königliches Aichamt aichen zu laſſen oder ob auch Private berechtigt ſeien, die Ausmeſſung dieſer Gefäße und die Einbrennung der ermittelten Literzahl auf dieſelben vorzunehmen. Auf dieſe Anfrage wurde mir folgender Beſcheid: K. Eiſenbahn-Direkt. Geſchäftsb. Nr. IIa 7333. Breslau, am 3. September 1892. Auf das gefällige Schreiben vom 22. v. Mts. erwidern wir ergebenſt, daß die im Deutſchen Eiſenbahn⸗Gütertarif, Theil I, vorgeſehenen Frachtbegünſtigungen für lebende Fiſche nur dann ges währt werden, wenn die zur Verwendung kommenden Gefäße amtlich geaicht oder aichamtlich geſtempelt ſind. Ueber die Beglaubigung von Fiſchverſandtgefäßen für den Eiſenbahn-Verkehr ſind von den Landesregierungen die in der Anlage zur Kenntnißnahme beigefügten einheitlichen Beſtimmungen er— laſſen worden, von denen abzuweichen wir nicht befugt ſind. gez.: Kédmo. An den Schleſiſchen Fiſcherei-Verein hier. Beſtimmungen über die Beglaubigung von Fiſchverſandtgefäßen für den Eiſenbahn⸗Verkehr. Hölzerne oder metallene Fiſchverſandtgefäße für den Eiſenbahn-Verkehr werden, ſofern ſie nicht aichfähig ſind, nach Maaßgabe folgender Beſtimmungen auf den Rauminhalt geprüft und beglaubigt 1. Die Gefäße können Tonnen-, Kübel-, Kannen-, oder Kaſtenform haben und mit Luftlöchern, Luftzuführungsröhren, Einſatzkäſten für Eis und anderen zur Erhaltung der Fiſche dienenden Hilfseinrichtungen verſehen ſein. Unter Raumgehalt iſt derjenige größte Raum zu verſtehen, welcher bei waagrechter bezw. ſenkrechter Stellung der Hauptachſe und bei unverſchloſſenen Oeffnungen des Gefäßes außer von den Wandungen noch von dem höchſten möglichen Waſſerſpiegel begrenzt wird. N 3. Das Ergebniß der Rauminhaltsermittelung in Liter iſt auf dem Gefäße durch Einbrennen oder Aufſchlagen anzubringen. 4. Die Beglaubigung dieſer Angaben erfolgt durch Einbrennen oder Aufſchlagen des Wortes „Aichamt“ und die darunter geſetzten, durch einen horizontalen Strich in Bruchform ge— trennten Ordnungsnummern des Amts. f 5. An Gebühren ſind zu erheben. 1 %%% ( y 9040 % b. Für jede Raumgehaltsangabe und Stempeln g 0.30, e. Für jedes undichtbefundene Gefäß . - s Re ER Beglaubigungsſcheine ſind den Gefäßen nicht beizugeben. Freiherr von Gärtner, Sekretär des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereines. 290 IV. Vermiſchte Mittheilungen. Ueber die Einträglichkeit der Aalzucht theilte Gutsbeſitzer Nehrkorn-Riddags— hauſen (Braunſchweig) im dortigen landwirthſchaftlichen Amtsverein mit, daß er einen kleinen Teich abfiſchen ließ, den er vor wenigen Jahren mit 500 jungen Aalen (ſogenannte Aal— brut) beſetzt hatte, wobei etwa 250 Stück halb- und zweipfündige, auch einzelne dreipfündige Aale gefangen wurden. Der Einkaufspreis für die obigen 500 jungen Aale betrug franko Teich 6 MH, der Erlös für verkaufte Aale dagegen 200 AM; etwa 50 nicht völlig aus: gewachſene Aale, welche wieder in einen anderen Teich geſetzt wurden, hatten außerdem einen Werth von 20 AM. Dierſer erfreuliche Erfolg iſt einer der vielen Beweiſe dafür, wie ein: träglich eine ſorgfältige Bewirthſchaftung auch der kleinſten Gewäſſer iſt. „Nittheil. d. F.⸗V. f. Oſt⸗ u. Weſtpreuß.“ Ceratodus forsteri. Profeſſor Baldwin Spencer, der Präſident des „Field Naturalist Club“ in Viktoria, hatte einen Ausflug nach Queensland gemacht, um den merkwürdigen Fiſch zu erlangen, der mit Lepidoſiren in Südamerika und Protopterus in Afrika die Gruppe der lungenathmenden Fiſche (Dipnoi) bildet, eine Mittelform zwiſchen Fiſchen und Amphibien. Wegen der zu frühen Jahreszeit waren Eier nicht zu erhalten, doch war der Reiſende im Stande, aus dem genauen Studium der Umſtände, unter welchen Ceratodus lebt, zu erkennen, daß deſſen Lungen ebenſowohl während der Regen- als auch während der trockenen Jahreszeit von der größten Wichtigkeit ſind. Bisher war man der Meinung, die Lungen träten hauptſächlich nur dann in Thätigkeit, wenn das Thier während der trocknen Zeit in einem Erdklumpen eingeſchloſſen liegt. Es find der Mary: und Brunett- fluß in Queensland, in welchen Cèratodus gefunden wird. Die engliſche Seefiſcherei im Jahre 1891. Aus den von dem engliſchen Handels— amt herausgegebenen ſtatiſtiſcheu Tabellen über die Fiſcherei in England im Jahre 1891 ergibt ſich, daß der Fiſchbeſtand in den letzten Jahren in offenbarer Abnahme begriffen iſt. So betrug der Werth des Geſammtfanges für England und Wales 1891 5 960000 Zenner 18900090 99090090 7 1889 9461 000 A Die natürliche Folge hievon ift eine ausnahmsloſe Preisſteigerung aller Fiſche in Enge land geweſen. Immerhin iſt der Ertrag der Seefiſcherei Englands noch ein ſehr bedeutender und repräſentirte 1891 auf dem Landungsplatze einen Werth von 150 Millionen Mark. Die engliſche Seefiſcherei iſt ſomit weitaus die werthvollſte der ganzen Welt. Biologiſche Station am Müggelſee bei Berlin. Wie wir hören, hat Profeſſor Johannes Frenzel die Abſicht, am Müggelſee, in der Nähe von Berlin, eine biologiſche Station zu errichten, in welcher, ähnlich wie in der bereits beſtehenden Station in Plön (Holſtein), die Flora und Fauna des ſüßen Waſſers ſtudiert werden würde. Mit dieſer Station gedenkt aber Profeſſor Frenzel eine im großen Style eingerichtete Fiſchzucht- und Maſtanſtalt einzurichten, in welcher in erſter Linie für den Berliner Markt Forellen, daneben auch Karpfen und Krebſe aufgezogen werden ſollen. Man gedenkt die Forellen in kleinen Baſſins das ganze Jahr hindurch mit einer aus Fleiſchfaſern und Kohlehydraten (Mehl) gemiſchten Nahrung zu füttern und hat als Bezugsquelle für das Fleiſch die amerika— niſchen Fleiſch-Extraktſiedereien in's Auge gefaßt, in denen das ſeiner anregenden Salze beraubte, aber dennoch nahrungsreiche Fleiſch faſt werthlos iſt und bei uns etwa 0.30 M. pro Kilo koſten würde. Hoffentlich kommt das, wie es ſcheint, im großen Maßſtabe geplante Unternehmen auch zur Ausführung. Die Vereinigung einer Fiſchzuchtanſtalt mit einer wiſſenſchaftlichen Station kann unferer geſammten Fiſchzucht nur den größten Nutzen bringen. Schädlichkeit der Fröſche. Bekanntlich richten die Fröſche, namentlich der grüne Waſſerfroſch, in unſeren Fiſchwaſſern oft ſehr erheblichen Schaden an. Abgeſehen davon, daß ſie zuweilen in Karpfenteichen zur Brunſtzeit auch Karpfen umklammern und denſelben mit ihren Füßen Verletzungen an den Augen und der Haut beibringen können, ſind ſie ungleich 201. mehr auf den Laichplätzen und in Brutteichen zu fürchten; hat man doch ſchon öfters über ein Dutzend und mehr junger Karpfen im Magen eines Waſſerfroſches beobachten können. Man kann daraus den Schaden bemeſſen, welchen die Fröſche anrichten, wo ſie in großer Zahl vorkommen. Obwohl ſich daher jeder Fiſchzüchter bemüht, die Fröſche von ſeinen Brutteichen fern zu halten, ſo gelingt eine nachhaltige Vertilgung deshalb nicht, weil dieſe Amphibien, welche ebenſo gut auf dem Lande wie im Waſſer leben können, über Land aus der Umgegend immer wieder von neuem einwandern. Man muß daher dieſelben jedes Jahr von neuem bekämpfen. Die erwachſenen Fröſche zu fangen, iſt nicht ganz leicht; es geſchieht am beſten mit kleinen Handnetzen an langen Stielen. Getödtet und zerſchnitten geben dieſelben ein gutes Forellen— futter ab. Leichter wird man der Kaulquappen habhaft, welche im Juni auftreten und den ganzen Sommer über im Waſſer zubringen. Man kann dieſelben in Maſſen dadurch fangen, daß man in ein feinmaſchiges Senknetz (Maſchenweite / — 1 em) ein paar Fleiſchſtücke legt, auf welchen ſich nach kurzer Zeit eine Menge von Kaulquappen anſammeln und ſich bequem mit der Senke herausnehmen laſſen. Auch dieſe ſind ein vortreffliches Forellenfutter für größere Fiſche. Kann man ſie nicht ſogleich verwerthen, ſo laſſen ſie ſich ſehr gut einpöckeln und aufheben. Uebrigens ſind Kaulquappen auch ein beliebtes Entenfutter. Da es nun ſehr erwünſcht wäre, auch die erwachſenen Fröſche auf ſo bequeme Weiſe wie die Kaulquappen vertilgen zu können, ſo iſt dem Fiſcherei-Vereine von Weſtfalen der Betrag vom 50 M. zur Verfügung geſtellt, damit derſelbe dieſe Prämie demjenigen zur Ber: fügung ſtelle, der ein Verfahren angibt, durch welches große Mengen von Fröſchen leicht gefangen werden können. Ein Exemplar der großen Maräne wurde von Herrn Fiſcherei-Pächter Köhn im Großen Plöner See aufgefunden. Das Thier war anſcheinend von einem Hecht erfaßt und angefreſſen worden, denn es waren ihm mindeſtens 50 Gramm Fleiſch aus der linken Flanke herausgebiſſen. Als Herr Köhn den ſtattlichen, ſilberglänzenden Fiſch an der Waſſeroberfläche entdeckte, lag derſelbe ſchon auf der Seite und war ſehr matt. Nach wenigen Stunden ſtarb er auch. Dieſe Maräne (Coregonus maraena) war 50 Centimeter lang und beſaß ein Gewicht von 3,5 Pfund. Die Kopflänge betrug 9 Centimeter und die des Oberkiefers 3. Bei der von Dr. Zacharias in der biologiſchen Station ausgeführten Unterſuchung des Thieres erwies ſich der dickwandige Magen prall angefüllt mit jungen Exemplaren der lebendig gebärenden Sumpfſchnecke (Vivipara vera). Am Vorhof des Herzens und an der daran ſtoßenden muskulöſen Kammer (bekanntlich iſt das Fiſchherz ſehr einfach gebaut) zeigte ſich ein körniger Belag, der ſich bei der mikroſkopiſchen Unterſuchung als aus den Eiern eines Trema— toden (Saugwurms) beſtehend erwies. Es kann als ein ſeltener Fall gelten, daß gerade das Herz in ſo hohem Maße mit den Eiern des betreffenden Schmarotzers behaftet war. — Durch dieſen Fund des Herrn Köhn iſt bewieſen, daß noch immer die große Maräne im großen Plöner See vorhanden iſt, höchſtwahrſcheinlich aber nur in relativ wenigen Exemplaren. Nach dem Zeugniſſe einiger Freunde des Fiſcherei-Sports ſoll die große Maräne in früheren Jahren ziemlich häufig im Plöner See vorgekommen ſein. — In letzter Zeit ſind beim Fiſchen von den Leuten des Herrn Köhn auch mehrere größere Krebſe aufgefangen worden, woraus erſichtlich wird, daß die Krebspeſt von 1889 — 1890 doch eine Anzahl dieſer Thiere mit ihren Pilzwucherungen verſchont hat. Auſtern. Der Froſt 1890/91 hat bekanntlich die junge Brut mehr als zur Hälfte vernichtet, wodurch in den letzten Jahren die Preiſe rapid in die Höhe gingen. In dieſer Saiſon dürfte die Calamität ihren Höhepunkt erreicht haben, denn es werden nicht nur exorbitante Preiſe gefordert, ſondern die Voräthe werden in dieſer Saiſon wahrſcheinlich gar nicht aus— reichen, reſp. es werden Preiſe gefordert werden, daß ſich nur die „Oberen Zehntauſend“ den Genuß der Auftern gönnen können. Für 1000 Stück Ja Holländer werden 100 Gulden — 170 A. verlangt, hierzu Fracht, Steuer und Abfälle ca. 70 /, fo daß das Dutzend ſich auf etwa 3 /. calculirt. Colcheſter-Auſtern koſten franko Bahnhof Colcheſter 290 / per 1000 Stück; hierzu Fracht und Steuer ꝛc. — 4 M. per Dutzend. Fifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 21. Oktober. Flußfiſche ſehr reichlich, Geſchäft ſtill, Preiſe mäßig. Fiſche (per 1 lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte 70 Hechte 43—52 40—42 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 325 o 91 50—80 Oſtſeelachs 5 3 100 —150 Barſche . 3550 17—27 Flundern, gr.. „ Schock |175—275 Karpfen, mittelgroße . 69 50 do. mittel, Pomm. 5 5 100-150 kleine 60-69 — DH. klein 8 A 50 e 85 — Bücklinge, Stralf. . . 5 7 150-250 BE EN Ve. 0 16—21 Dörſch e 5 N 300—500 226 12 14 Schellfiſc h „ Stiege 200— 225 l 90 50—80 Aale, große „ Pfund 100-125 Oſtſee lachs Br 170180 Atersra ke 60 Sur N: er — Heringe „ 100 Stck. 5—8 M Inserate. Einladung. Zu dem am Mittwoch, den 2. November, ſtattfindenden Abfiſchen meines circa 55 württembergiſche Morgen großen Rl küſtenlee's (20 Minuten vom Bahnhof Maul⸗ bronn entfernt) lade ich hiermit freundlichſt ein. Wilhelm Klenk, ) Gute Reſtauration am Platze. Kaufmann im Malmsheim, O.-A. Leonberg. FEFEFE———————..... | Brutkäſten, kaliforniſche, Zu f aufen (3) F. Tielker, Bündl i / W. geſucht in ſchöner Gebirgsgegend Süd— Edel-Zuchtkrebse, deutſchlands eine beſtehende Forellenbrut— 5 f 155 anſtalt oder ein zur Errichtung einer jedes Quantum liefert billig (19) ſolchen geeignetes Anweſen mit 2 bis 6 Hektar Fläche und Wohnhaus mit oder ohne Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. | Stallung. Gefl. Angebote nimmt 19 5 m] = allen Rotzinger in Freiburg‘ i. u un = 8 i \ ED © feet 4 x 1 = — Kali forniſche Bruffröge S nach M. v. d. 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In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-ÜAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. i Nr. 24. Lee München, 8. November 1892. XVII. Jahrg. EI Hadhdruk unſerer Originalartikel if unterſagt. n Inhalt: I. Bodenſee-Fiſcherei-Konferenz in Konſtanz. — II. Die Ueberwinterung der Teichfiſche. — II. Neuer Triangel für Spinn-Fiſcherei. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mit- theilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bodenſee-Fiſcherei-Konferenz in Konſtanz. Uralt ſind die Bemühungen der am Bodenſe betheiligten Gemeinweſen, den herrlichen Fiſchbeſtand dieſes großen Waſſerbeckens zu erhalten und die Fiſchwaide dortſelbſt zu regeln. Traten doch ſchon im Jahre 1790 die Oberamtsräthe und Vögte und ſonſtige Vertreter der See-Obrigkeiten in Konſtanz zuſammen, um über eine Reihe der wichtigſten Fiſcherei-Angelegen— heiten Rath zu halten. Im Jahre 1878 wurden ee Mitwirkung des Deutſchen Fiſcherei-Vereines von her: vorragenden Sachverſtändigen an allen Uferorten Erhebungen über die Bedürfniſſe der Fiſcherei gepflogen. f i f Dann war es eine Konferenz von Sachverſtändigen und Regierungsbeamten, welche im Jahre 1881 zu Lindau eingehenden Meinungsaustauſch über die für die Bodenſee-Fiſcherei zu erlaſſenden Hege- und Pflegevorſchriften veranſtaltete. Dieſe Konferenz wurde in . Beziehung der Ausgangspunkt gleichartigen Vor⸗ gehens der betheiligten Staaten: 294 — —— — In Bayern wurden von der k. Regierung von Schwaben und Neuburg am 26. Juni 1883 oberpolizeiliche Vorſchriften für die Bodenſee-Fiſcherei erlaſſen, welche allen Poſtulaten der Lindauer Konferenz Rechnung trugen. Auch das Königreich Württemberg erließ am 24. Dezember 1889 Beſtimmungen über die Ausübung der Fiſcherei im Allgemeinen und hinſichtlich des Bodenſee's. Baden regelte in ſeiner Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 3. Februar 1888 auch die Fiſcherei im Bodenſee. Oeſterreich erließ das Fiſcherei-Geſetz vom 25. April 1885 und das Geſetz vom 21. Februar 1889 für Vorarlberg mit den Ausführungsbeſtimmungen vom gleichen Tage. Was die Schweiz anlangt, ſo hat dieſelbe am 21. Dezember 1888 das Bundesgeſetz, betreffend die Fiſcherei, erhalten, welches den Intereſſen der Fiſcherei in weitgehender Weiſe Rechnung trägt. Außerdem exiſtirt eine Vollziehungsverordnung vom 3. Juni 1889. Die Schweiz hat auch im Intereſſe der Fiſcherei eine Konvention mit Frankreich (am 28. Dezember 1880) abgeſchloſſen, wodurch namentlich der Fiſchfang im Genfer See geregelt wird. Hienach darf im Genfer See Niemand anders fiſchen, als mit der Angelruthe und Handangel, wenn er nicht einen Fiſcherei-Erlaubnißſchein der kompetenten Behörde beſitzt. Die Netzmaſchen müſſen mindeſtens eine Weite von 3 em beſitzen. Gewiſſe Fanggeräthe und Fangarten ſind unterſagt; ferner heißt es in Art. 6: II est interdit aux fabriques, usines ou établissements quelconques placés dans le voisinage du lac, d’abandonner aux eaux les résidus ou matieres nuisibles au poisson. Ces établissements sont tenus d’organiser à leurs frais l’&coulement de ces matieres dans le sol. Ein beachtenswerther Vorgang iſt endlich die von Baden, Elſaß-Lothringen und der Schweiz am 18. Mai 1887 abgeſchloſſene Uebereinkunft (Luzerner Konvention) deren Geltungs⸗ gebiet ſich auf den Bodenſee und den Rhein erſtreckt. Dieſe Konvention enthält für die wichtigſten Fiſcharten bereits entſprechende Mindeſtmaaße und Individualſchonzeiten, ſowie eine allgemeine Schonzeit vom 15. April bis Ende Mai für den Bodenſee. Immerhin mochten dieſe ſämmtlichen Anordnungen und Schutzvorſchriften der einzelnen Staaten den Bedürfniſſen nicht ganz entſprochen haben, welche ſich durch die Gemeinſamkeit der Intereſſen und den gemeinſamen Beſitzſtand am Bodenſee ergeben. Außerdem ſchien auch eine Fortbildung der vorhandenen Einrichtungen veranlaßt. Vom Standpunkte der Bodenſee-Fiſcherei-Intereſſen war es daher wärmſtens zu be⸗ grüßen, daß von Seite des Schweizeriſchen Bundesrathes die Einladung zur Ab: haltung einer Konferenz ſämmtlicher Bodenſee⸗Uferſtaaten erfolgte und daß die großherzog⸗ lich Badiſche Regierung dieſer Konferenz zu ihren Verhandlungen eine gaſtliche Stätte in demſelben altehrwürdigen Konſtanz angeboten hat, wo vor mehr als 100 Jahren der erſte Zuſammentritt von Vertretern der Obrigkeiten am Bodenſee ſtattgefunden hatte. Dieſe Konferenz hat nun in der Zeit vom 24. bis 27. Oktober lfd. Is. in Konſtanz getagt und auf Grund der Luzerner Uebereinkunft eingehende Berathungen gepflogen. Es waren als Theilnehmer bezw. als Vertreter der betheiligten Staaten erſchienen: für Baden: Miniſterialrath Buchenberger, der treffliche Kenner des Fiſcherei⸗ weſens und Verfaſſer des in weiten Kreiſen bekannten Werkes über das badiſche Fiſcherei⸗ recht, dann Legationsrath Frhr. von Marſchall, der ſchon an der Lindauer Konferenz erſprießlichſten Antheil genommen; für Bayern: Miniſterialrath Haag, der ſeinerzeit im bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗ Vereine einen eingehenden Vortrag über die Bodenſee-Fiſcherei gehalten hat; für Lichtenſtein Dr. Schädler, Vorſtand des Vaduzer Fiſcherei-Vereines; für Oeſterreich: der Sektionschef im k. k. Ackerbauminiſterium, v. Rinaldini, dem die Leitung der Fiſcherei-Angelegenheiten in der öſterreichiſchen Monarchie anvertraut iſt, dann Dr. Birnbaum von Feldkirch, Vorſtand des dortigen Fiſcherei-Vereines; für die Schweiz; Oberforſtinſpektor Coaz, der ehrwürdige unermüdliche Vertreter der Fiſcherei⸗Intereſſen, dann Oberſt und Nationalrath Meiſter, der vortreffliche Präſident des Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereines. Zugegen waren ferner als Vertreter ihrer Kantone: 4 S R N Regierungsrath Dr. Egloff (Thurgau), Regierungsrath Schuberger (St. Gallen), Regierungsrath Dr. Joos (Schaffhauſen) und Polizeidirektor Donat (Graubünden). für Württemberg: Regierungsrath Krais und Finanzrath Geyer, welche der Fiſcherei ein warmes Intereſſe entgegenbringen, dann Profeſſor Dr. Sieglin-Hohenheim, deſſen Verdienſte um die württembergiſche Fiſcherei und deſſen genaue Kenntniſſe der Bodenſee— Fiſcherei bekannt ſind; Die Konferenz hat alle für die Fiſcherei wichtigen Punkte eingehend geprüft und erörtert und wiederholt gutachtliche Einvernahme von Gewerbsfiſchern und Fiſcherei-Aufſehern an Ort und Stelle gepflogen. Die Konferenz hat auch der Gemeinſamkeit der Intereſſen Rechnung getragen und ſich dafür entſchieden, daß in Zukunft für die geſammte Fiſcherei am Bodenſee thunlichſt gleich— artige Beſtimmungen in Wirkſamkeit treten ſollen. In der That kann nur ein ge— meinſames Hege- und Pflegeſyſtem der Bodenſee-Fiſcherei nützen. Auch auf die wichtigſten Zuflüſſe des Sees, in denen die Seeforelle aufſteigt, erſtreckte ſich die Fürſorge der Konferenz. Die Beſchlüſſe der Konferenz ſind in einem Protokolle und in dem Entwurfe eines Ueberein— kommens der betheiligten Staaten niedergelegt worden, welches ſeinerzeit nach erfolgter Rati— fikation bekannt gegeben werden wird. Die Ratifikation ſoll in Bregenz erfolgen. Hoffen wir, daß das zu Stande gekommene Werk, die Frucht friedlicher freundnachbar— licher Beſtrebungen, ſeiner Abſicht, die werthvollen Fiſchbeſtände im Bodenſee zu erhalten und zu vermehren, vollauf entſprechen wird. II. Die Aleberwinterung der Teichſiſche. Bei dem bevorſtehenden Winter, für welchen die Wetterpropheten bereits eine ungewöhn— liche Strenge und lange Dauer vorausgeſagt haben, tritt an die Teichwirthe die Frage heran, was muß ich thun, um meine Fiſche den Winter über durchzubringen? Es dürfte nicht überflüſſig erſcheinen, in dieſer Richtung einige erprobte Rathſchläge in's Gedächtniß zurückzurufen; paſſiert doch ſelbſt erfahrenen Fiſchzüchtern, welche Jahre hin- durch ihren Fiſchbeſtand glücklich überwintert haben, zuweilen, namentlich in abnorm kalten Jahren, wie z. B. dem vergangenen Winter, manches unvorhergeſehene aber doch vermeidbare Malheur. Auch den Anfängern in der Teichwirthſchaft wird es bekannt ſein, daß man bei Ein⸗ tritt des Winters die Fiſche — wir wollen hier zunächſt von dem Karpfen und ſeinen Teich- genoſſen, Schleien, Zander, Hecht ꝛc. ſprechen — nicht in den flachen Streck- reſp. Abwachs⸗ teichen, wo ſie den Sommer über zugebracht haben, laſſen darf. Wenn dieſe Teiche weniger als einen Meter tief ſind, ſo beſteht nämlich die Gefahr, daß die geſammte Waſſermaſſe aus⸗ friert und daß dadurch ſämmtliche Fiſche getödtet werden. Die früher vielfach geglaubte An— nahme, daß ſelbſt ſteif gefrorene Fiſche, aufgethaut, wieder zum Leben erwachen könnten, iſt nach neueren ſehr zuverläſſigen Unterſuchungen von Kochs nur dann begründet, wenn die Kälte nicht bis in das Innere der Fiſche vorgedrungen iſt. Sowie aber einmal in dem Blut und in den Geweben des Körpers Eiskryſtalle entſtanden ſind, dann iſt damit auch unbedingt der Tod der Fiſche die nothwendige Folge. Und das wird immer der Fall ſein, wenn Fiſche länger als einen Tag im Eiſe eingefroren zubringen. Jeder Teichwirth wird daher ſeine Fiſche vor Eintritt des Froſtes in die ſogenannten Winterteiche bringen, welche auf eine gewiſſe Ausdehnung mindeſtens 1½ Meter, beſſer noch etwas tiefer ſein müſſen, um froſtfrei zu ſein. Dort, wo keine Jahresklaſſenbetriebe mit be— ſonderen Winterteichen möglich ſind, ſondern wo im ungeregelten Betrieb nur ein einziger Teich zu Gebote ſteht, da iſt darauf zu achten, daß in dem Teiche mindeſtens eine tiefere Stelle, die ſogenannte Fiſchgrube vorhanden ift, zu welcher der Teichboden allmählig abfallen muß. Kleinere Vertiefungen an flacheren Stellen ſind möglichſt auszufüllen, damit ſich nicht in denſelben die Fiſche zum Winterſchlafe anſammeln und dann allſeitig vom Eiſe eingeſchloſſen der Gefahr des Auswinterns ausgeſetzt ſind. Auch iſt darauf zu ſehen, daß der ſonſt gerade im Winter ſo günſtig wirkende Pflanzenwuchs kein übermäſſig üppiger wird, 296 weil in einem zu dichten Pflanzengewirre Fische beim Eintritt des erſten Froſtes in halb: erſtarrtem Zuſtande leicht feſtgehalten werden und dann ſpäter ganz einfrieren können. Die Anlage von Winterteichen oder wenigſtens froſtfreien Fiſchgruben iſt ſomit die erſte Bedingung, welche jeder Teichwirth erfüllen muß, um ſeine Fiſche zu überwintern. Die Größe derſelben iſt natürlich abhängig von der Menge der zu überwinternden Fiſche. Hiermit begnügen ſich auch viele Fiſchzüchter; allein die Erfahrung hat gezeigt, daß damit die Ueberwinterung der Fiſche noch keineswegs geſichert iſt. Bei anhaltend ſtarkem Froſte, wenn eine mehrere Fuß dicke Eisſchichte oft Wochen und Monate lang die Teiche überlagert und gewöhnlich noch eine dicke Schneeſchichte dazukommt, tritt eine neue Gefahr für die auch an vollkommen froſtfreien Stellen befindlichen Fiſche ein, das iſt der Mangel an dem zum Athmen der Fiſche nöthigen Sauerſtoff und die dadurch zu— gleich bewirkte Entwicklung von giftigen Fäulnißgaſen, wie Sumpfgas, Schwefelwaſſerſtoff ꝛc., wodurch die Erſcheinung des ſog. Fiſchaufſtandes veranlaßt wird.“ Jeder Fiſch braucht, wie überhaupt jedes Thier, zum Leben eine beſtimmte Menge von Sauerſtoff, welche derſelbe mit ſeinen Kiemen dem Waſſer entzieht und deſſen Menge je nach den Arten der Fiſche verſchieden iſt. So brauchen z. B. ein Kilogramm Goldfiſche bei 2° Wärme pro Stunde etwa 15 ebem Sauerſtoff zum Athmen. Da ſich in einem Liter Waſſer von dieſer Temperatur etwa 8 ebem Sauerſtoff befinden, ſo brauchen dieſe Fiſche pro Stunde alſo mindeſtens 2 Liter Waſſer, vorausgeſetzt, daß ſie überhaupt im Stande wären, mit ihren Kiemen dem Waſſer allen Sauerſtoff zu entziehen, was jedoch nicht der Fall iſt. Vielmehr ſterben nach neuerdings veröffentlichten Unterſuchungen von Hoppe-Seyler und Duncan”) z. B. Forellen ſchon, wenn der Sauerſtoffgehalt in einem Liter Waſſer auf ca. fällt. Während des Winterſchlafes iſt allerdings die Menge des zum Athmen nöthigen Sauerſtoffes geringer. Hierüber exiſtieren jedoch zur Zeit noch keine Unterſuchungen. Jedenfalls geht aber aus den bisherigen Verſuchen hervor, daß ein karpfenartiger Fiſch von 1 Kilo Gewicht in 1 Kubikmeter Waſſer nicht länger als 20 Tage leben kann, wenn kein neuer Sauerſtoff zugeführt wird. Das Letztere iſt jedoch in den mit einer dicken Eisſchichte lange Zeit abgeſchloſſenen Teichen ſtets der Fall. Denn die Hauptmaſſe des Sauerſtoffes im Waſſer gelangt in dasſelbe aus der Luft. Je dicker aber die Eisdecke iſt, um ſo feſter wird durch dieſelbe die Luft abgeſchloſſen und um ſo weniger Sauerſtoff kann in das Waſſer eindringen. Es muß ſomit nothwendiger Weiſe in Folge des fortgeſetzten Sauerſtoffverbrauches durch die im Waſſer lebenden Thiere und auch die ſehr Sauerſtoff bedürftigen Bakterien ein Zuſtand von Mangel an Sauerſtoff eintreten, in welchem die Fiſche nicht mehr leben können. Es kommt nun noch dazu, daß in Folge dieſes Sauerſtoffmangels die große Maſſe an organiſcher Subſtanz, welche ſich in dem Schlamme des Teichbodens befindet und die bei genügendem Sauerſtoffvorrath unſchädlich gemacht wird, in Fäulniß übergeht, wodurch eine Menge von Gaſen entſtehen, wie Schwefelwaſſerſtoff, Sumpions, Ammoniak ꝛc., welche auf die Fiſche direkt vergiftend wirken. Eine derartige Verſchlechterung des Waſſers hat zur nothwendigen Folge zunächſt ein Erwachen der Fiſche aus ihrem Winterſchlafe. Die Fiſche verlaſſen ihre Winterlager, ſie „ſtehen auf“. Dabei tritt ſofort ein geſteigertes Bedürfniß nach Sauerſtoff ein, und wenn dasſelbe nicht befriedigt werden kann, ſo zeigen die Fiſche bald die Erſcheinungen des Erſtickens, indem ſie unruhig hin und her ſchwimmen und wie alle karpfenartigen Fiſche nach der Ober— fläche des Waſſers kommen um dort, wie ſie es ſonſt gewohnt waren, friſche Luft zu ſchöpfen. Da ſie dieſelbe hier aber auch nicht finden, ſo werden ſie allmählig immer matter, frieren auch oft genug an der Eisdecke feſt und gehen nach kurzer Zeit elend zu Grunde. Dieſer ganze Vorgang entzieht ſich gewöhnlich der Beobachtung, wenn ein Teich mit einer dicken Schneedecke überlagert iſt, und wenn man die Vorgänge in dem Waſſer unter dem Eiſe aus Unkenntniß oder Unterſchätzung der Gefahren unbeachtet läßt. Der kommende Frühling erſt belehrt dann nach dem Abſchmelzen des Eiſes durch die zahlreichen, halb ver— ) Beiträge 7 1 Kenntniß der Reſpiratlon der Fiſche von C. Duncan und F. Hoppe⸗ Seyler, Zeitſchr. f. Phyſiolog. Chemie Bd. XVIII, Heft 2 und 3. r 297 weſten Fiſchleichen, welche auf der Oberfläche ſchwimmen, den geſchädigten Teichwirth, welche verderblichen Vorgänge ſich unter dem Eiſe abgeſpielt haben. Steht nun der Fiſchzüchter dieſen Gefahren, welche die Ueberwinterung ſeiner Fiſche mit ſich bringen, machtlos gegenüber? Keineswegs! Derſelbe iſt vielmehr im Stande auch beim härteſten Winter unter gewiſſen Vorausſetzungen ſeine Fiſche glücklich durchzubringen. Die erſte Bedingung iſt hier Aufmerkſamkeit und fleißige Beobachtung. Die Urſachen für das Aufſtehen der Fiſche, das heißt Mangel an Sauerſtoff und Ueberfluß an Fäulnißgaſen, treten ja nicht plötzlich ein, ſondern bereiten ſich langſam vor und ſind an gewiſſen Anzeichen zeitig genug zu erkennen. Hierzu iſt es zunächſt angezeigt, daß man in das Eis einige Löcher oder Wuhnen ſchlägt und dieſelben täglich offen hält. Der Zweck dieſer Löcher iſt nun keineswegs der, daß durch dieſelben etwa der dem Waſſer fehlende nothwendige Sauerſtoff aus der Luft in das Waſſer eindringen ſoll. Das iſt zwar eine Annahme, die man früher allgemein gemacht hat und auch heute noch vielfach für richtig hält. Die Erfahrung hat aber ihre Unhaltbarkeit längſt erwieſen und wiſſenſchaftliche Verſuche von Regnard und neuerdings auch von Hoppe— Seyler haben die Erklärung dafür beigebracht. Es dringen nämlich die Gaſe aus der Luft in ein Waſſer, welches nicht bewegt wird, wie das unter dem Eiſe der Fall iſt, einmal ganz außerordentlich langſam ein und zwar um ſo langſamer und in um ſo geringerer Menge, je tiefer die Gaſe abwärts wandern. Durch eine Wuhne von 1 Quadratmeter Ober— fläche würden z. B. bei 0“ Kälte täglich nur er. 80 ebem. Sauerſtoff bis zu einer Tiefe von / Meter vordringen, alſo etwa nur ſoviel um 10 Liter Waſſer mit Sauerſtoff zu ſättigen. Daß alſo mit dem Einſchlagen von Wuhnen, ſelbſt wenn man in dieſelben auch Strohwiſche ſteckt, einer größeren Zahl von Fiſchen kein weſentlicher Nutzen gebracht werden kann, bedarf ſomit keiner weiteren Erwähnung. Um auf dieſe Weiſe den Fiſchen den nöthigen Sauerſtoff zu verſchaffen, müßte man ſo große Wuhnen ſchlagen und täglich offen halten, daß die Schwierigkeiten und Unkoſten dieſer Arbeit nicht im Verhältniß zum Zweck ſtünden. (Schluß f.) III. Neuer Triangel für Spinn-Jiſcherei. Wie aus der Illuſtration Fig. II zu erſehen iſt, unterſcheidet ſich der— ſelbe von dem allgemein gebräuch— lichen Triangel dadurch, daß ſich der Hacken Fig. IT A auf der inneren Seite des gekrümmten Köderfiſches befindet, während die Hacken B und G über die äußere Seite desſelben vor— ſtehen, ſo daß der Köder da, wo er vom Raubfiſch meiſtens gepackt wird, mit Hacken gewiſſermaſſen umgeben iſt. Der neue Triangel iſt, ſtatt des Gewöhnlichen, am Gabelſpinner für Hecht und Huchen angebracht, und zwar mit gedrehtem Draht, welcher eben ſo geſchmeidig wie Gimp, aber zuverläſſiger iſt, weil jede Beſchädig— ung desſelben ſofort ſichtbar wird. Zur Vervollſtändigung der Angel wird ihr die Klammer D beigegeben, welche den Lipphacken verhindert, die Lippen des Köderfiſches zu zerreißen. Die Angel wird von Allcock ver— fertigt und kann durch H. Hilde— Fig. II. brand in München bezogen werden. 293 Um den Köder an der Angel zu befeitigen, werden die langen Gabelzinken jo in die Seite des Köders eingeſtoßen, daß deren Spitzen bis zum Schwanz vordringen; dann werden die kurzen Zinken in der Richtung des Kopfes eingeſtoßen und der Kautſchuckring E über die Biegung des Hackens A geſpannt, damit der Triangel in der rechten Lage bleibt. Nachdem der um den oberen Triangel gewundene Draht ſo der Länge des Köderfiſches angepaßt iſt, daß er ſtraff anliegt, wird der Lipphacken F durch die Lippen und dann durch das Oehr der Klammer D geführt und die Spitzen der Letzteren hinter den Kiemen des Köders eingedrückt. Das Abſchleudern der Klammer durch den gehakten Raubfiſch kann durch ein über den Bart des Lipphakens gedrücktes Kautſchukſcheibchen G verhindert werden. Wenn auch die Angel etwas komplizirt ausſehen mag, ſo kann der Köder doch in weniger als einer Minute daran befeſtigt werden. Ein Köderfiſch von 11— 13 Centimeter Länge eignet ſich am Beſten dafür, aber einige Centimeter länger oder kürzer verhindern ihn nicht, ſich noch eben ſo gut zu drehen. E. IV. Vereinsnachrichten. Fiſcherei-Verein für Schwaben und Reuburg. Derſelbe hielt am 31. Oktober er. ſeine vierte Wanderverſammlung in Krumbach ab. Gegen 11 Uhr Vormittags eröffnete der J. Vorſtand des Kreisfiſcherei-Vereins, Herr Rechtsrath Gentner— Augsburg, im großen Saale des Gaſthofes „zur Poſt“ die überaus zahlreich beſuchte Verſammlung, begrüßte die Vorſtände der verſchiedenen Sektionen und brachte beſonders dem Vorſtande des land— wirthſchaftlichen Bezirks-Komités und der Fiſcherei-Sektion Krumbach dem k. Bezirksamtmann, Regierungs- rath von Predl, für den äußerſt liebenswürdigen Empfang und für deſſen große Bemühungen, durch die es gelungen ſei, hier zu tagen, den beſonderen Dank zum Ausdrucke. Er hob hervor, daß der Zweck der Verſammlung hauptſächlich der ſei, Propoganda für die Hebung der Fiſcherei zu machen und außerdem auch die diesbezüglichen Verhältniſſe an Ort und Stelle kennen zu lernen, ſowie anregend zur Thätigkeit auf die Intereſſenten zu wirken. Nach der Bekanntgabe, daß Se. Durchlaucht Fürſt Fugger-Babenhauſen, ſowie Se. Exzellenz der k. Regierungspräſident von Kopp und auch der Vertreter des landwirthſchaftlichen Kreiskomités, rechtskundiger Bürgermeiſter Landmann-Günzburg, am Erſcheinen verhindert ſeien, hieß Bürgermeiſter Kaufmann Reiß die Verſammlung Namens der Marktgemeinde Krumbach herzlichſt willkommen und dankte für die Wahl des Ortes, während Regierungsrath von Predl den Willkommgruß Namens des landwirthſchaftlichen Bezirkskomités und der Fiſcherei-Sektion Krumbach entbot. — Auf die Tagesordnung übergehend, hielt Herr Poltzeibezirkskommiſſär Büttner— Augsburg auf den vorher ſpeziell von der Fiſcherei-Sektion Krumbach ausgeſprochenen Wunſch einen mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag über die Krebszucht im Allgemeinen und über die Wieder⸗ bevölkerung der in Folge der Krebspeſt verödeten Gewäſſer im Amtsbezirke Krumbach im Beſonderen. Er gab im letzteren Theile die fachmänniſche Anweiſung, um einen entſprechenden Krebsbeſtand wieder herzuſtellen, indem er die Einſetzung von geſunden eiertragenden Krebſen im Monat Mai und Juni in großer Anzahl anempfahl und rieth, dieſen im Herbſte ein Drittel männliche Krebſe hinzuzufügen. Referent hob hervor, daß die Mißerfolge in der Wiederbeſetzung der Gewäſſer hauptſächlich ihren Grund darin hätten, daß bei der Ausſetzung der Stamm- (Zucht-) Krebſe zu karg verfahren werde. Es iſt dem— nach nothwendig, auf eine Waſſerfläche von 1000 Quadratmeter mindeſtens 300 Mutterkrebſe einzuſetzen und es genügt dieſe Einſetzung, um einen dauernden Beſtand zu ſichern, ſo daß weitere Nachſetzungen in der Regel nicht mehr nothwendig find. Stadtfiſcher Schöppler-Augsburg rieth übereinſtimmend mit dem Referenten, galiziſche Krebſe nicht zu verwenden, weil dieſe zu wenig fleiſchhaltig ſind, dagegen ſeien in Ermangelung einheimiſcher Krebſe, die Oder- und Schwediſchen Krebſe zur Einſetzung zu empfehlen. Bürgermeiſter Reiß-Krumbach machte ſehr intereſſante Mittheilungen über die vor circa 6 Jahren aufgetretene Krebspeſt und die dabei gemachten Beobachtungen im Bezirke Krumbach. Herr Regierungsrath v. Predl verbreitete ſich in längerem Vortrage über die fiſchereilichen Verhältniſſe im Amtsbezirke Krumbach. Nach Aufzählung und kurzer Beſchreibung der Gewäſſer des Bezirks— amtes i. e. des Gebietes der Settion Krumbach, welche ſich hauptſächlich auf das Flußbett, die Art der Strömung, die vorkommenden Fiſcharten erſtreckte, eine Art der Beſchreibung, die ſich vielleicht für ganze Kreiſe eventuell Fluß- oder Bachgebiete empfehlen dürfte, ging er auf die Mittheilungen über den Stand der Fiſcherei in denſelben über; er beſprach die Fiſcherei— Berechtigungen und Benützung der Fiſchwaſſer, ſowie die der Fiſchzucht ſchädlichen Thiere und deren Bekämpfung. Bemerkenswerth iſt, daß der Otter überall noch in großer Anzahl vorhanden iſt, eine Abnahme in Folge der Nachſtellung und Vertilgung kaum bemerkbar ſei, denn ſo viele von den Jagdausübungsberechtigten erlegt werden, ebenſo viele oder mehr ziehen von der Donau wieder zu. In den letzten fünf Jahren wurden von der Setion Krumbach für 17 erlegte Fiſchottern die Prämien von 85 M, ausbezahlt, die Zahl der erlegten Fiſchreiher beträgt 27, für welche 54 , Prämien zur Auszahlung gelangten, zuſammen 139 / Ueber die Verhältniſſe der Fiſcherei⸗ 299 Sektion Krumbach, ihre Wirkſamkeit und über die derſelben ſeitens des Fiſcherei-Vereines zu Theil ge wordene Unterſtützung iſt aus dem intereſſanten Referate noch hervorzuheben: Die Fiſcherei-Vereins— Sektion hat ſich im September 1882 konſtituirt und zählt gegenwärtig 29 Mitglieder (24 Private und 5 Gemeinden). Die Vereinsrechnung ſchließt pro 1891 mit einem Aktivreſt von 140 % 30 , während das Vereinsvermögen 205 N. 6 A, beträgt. Die Sektion hatte ſich ſeit ihrer Gründung ausgeſetzt des wohlwollendſten Beiſtandes und der kräftigſten Unterſtützung ſeitens des Kreis-Fiſcherei-Vereines von Schwaben und Neuburg zu erfreuen, wofür der ſpezielle Dank zum Ausdrucke gebracht wird. Die Sektion erhielt vom Kreisvereine ſeit neun Jahren in jedem Jahre 5 000 angebrütete Forelleneier, ſechs Jahre lang unentgeltlich, ſpäter gegen Vergütung der Koſtenhälfte, ferner dreimal um billigen Preis Setzkarpfen im Gewichte von / bis ½ Pfund, welche an Private zum Einſetzen in geeignete Gewäſſer abgegeben wurden. Die Forelleneier wurden in dem kaliforniſchen Brutapparate erbrütet, wobei ſich ein ganz geringer Prozentſatz als Verluſt ergab. Die junge Brut wurde in der Mindel, Günz, dem oberen Theile der Kammlach und in dem Krumbach eingeſetzt. Im Krumbach und in der Kammlach war das Einſetzen von erſichtlich gutem Erfolg. — Frhr. v. Lochner-Hütten bach, Gutsbeſitzer, Lindau, beſprach die Verhältniſſe der Fiſcherei im Bezirke Krumbach auf Grund ſeiner Beobachtungen. Er empfahl die Pflege der ſogenannten Fehmelteiche, verbreitete ſich eingehend über deren Anlage, den geregelten und ungeregelten Fehmelbetrieb. Er gibt genaue Angaben über die Beſetzung und empfahl dringend, ſich hiebei nach der vorhandenen Nahrung zu richten; für die Kammel empfiehlt der Referent die Beſetzung mit der Regenbogenforelle, die nach allen vorhandenen Anzeichen dort gut gedeihen muß. Von größtem Werthe ſei die Schaffung einer fiſcherei-wirthſchaftlichen Verſuchsſtation gerade ſo, wie die landwirthſchaftlichen Verſuchsſtationen, denn nur dann könne ein rationeller Betrieb durchgeführt werden. — Rechtsrath Gentner würde es auch mit Freuden begrüßen, wenn die Landwirthe ſich von dem großen Werthe der Beſetzung der Teiche und eines ſolchen Betriebes einmal überzeugen würden. — Herr Be— zirksamtmann v. Predl ſagte die Beſetzung mit der Regenbogenforelle ſofort zu. Ebenſo wurde auf deſſen Anregung beſchloſſen, in die Günz und die Mindel den Zander einzuführen. Bemerkens— werth iſt auch, daß ſich auch auf dieſer Verſammlung der Wunſch nach Hechtbrut, nach Schonzeit oder Minimalmaß des Hechtes, dem Brodfiſche der Fiſcher, geltend machte. — Rechtsrath Gentner hielt anſchließend hieran einen äußerſt intereſſanten, auf umfaſſende Quellenſtudien gegründeten Vortrag über das Uferbegehungsrecht des Fiſchers, welcher großes Intereſſe hervorrief und den lebhafteſten Beifall fand. Der Vortrag betonte hauptſächlich, daß zum Fiſcherei-Recht auch ein Uferbegehungsrecht noth— wendig ſei. Es müſſe das eine das andere in ſich ſchließen. Wie könne z. B. der Staat ein Fiſchwaſſer verpachten, wenn die Anſtößer als Landbeſitzer durch Verweigerung des Uferbegehungsrechtfs die Aus— übung des Fiſchens einfach unmöglich machen wollten. Die Sache dreht ſich hauptſächlich darum, ob bei Verpachtung eines Waſſers blos die fließende Welle verpachtet wird, oder ob der ganze Bach, alſo das Waſſer, Bett und Ufer inbegriffen ſind. Wegen der Wichtigkeit der Sache wäre es unbedingt dankenswerth, wenn Herr Rechtsrath Gentner ſich entſchließen könnte, den Vortrag im Druck zu ver— öffentlichen und dadurch weiteren Kreiſen zugänglich zu machen. Nach der Bekanntgabe, daß Karpfen— und Schleihen-Setzlinge von A. Schwarz, Grüner Hof, Langenſteinbach bei Dinkelsbühl, um den Preis 100 Stück für 18 / bezw. 5 /¼ bezogen werden können, wurde die Verſammlung geſchloſſen. Unmittel— bar darauf fand ein Diner von 60 Gedecken im Gaſthof zur „Poſt“ ſtatt und wurde hiebei ein vom Stadtfiſcher Schöppler-Augsburg gelieferter Waller im Gewichte von 31 Pfund, von der vorzüglichen Küche des Poſthalters Einsle zubereitet, ſervirt. Zu dem ſehr reichhaltigen Menu hatte die Sektion Krumbach den genannten Waller und die nicht weniger gut gerathenen gebratenen Hechte geſtellt. Durch eine Reihe von Toaſten wurde für das gaſtfreundliche Entgegenkommen gedankt und würzten ſehr gute Muſik- und Geſangsvorträge die äußerſt gemüthliche Unterhaltung. e e Schleſiſcher Fiſcherei⸗Verein Die ſechſte Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereines wurde am 26. Oktober im großen Saale des Hotels de Sileſie in der elften Vormittagsſtunde durch den zweiten Vorſitzenden des Vereines, Prinzen zu Schönaich-Carolath auf Mellendorf, eröffnet. Zuerſt wurde die Wahl des Vereins— vorſtandes auf die Zeit vom 1. Januar 1893 bis Ende 1895 vorgenommen. Dieſe Wahl beanſpruchte, da die Vereinsſatzungen Zettelwahl in geſonderten Wahlgängen für jedes einzelne Vorſtandsmitglied vorſchreiben, ſehr viel Zeit. Gewählt wurden und zwar durchgehends mit allen abgegebenen gültigen Stimmen die bisherigen Vorſtandsmitglieder, nämlich: zum erſten Vorſitzenden Graf Fred Franken— berg auf Tillowitz, zum zweiten Vorſitzenden Sr. Durchlaucht Prinz Georg zu Schönaich-Caro— lath, zum Schriftführer und Schatzmeiſter Frhr. v. Gärtner in Breslau, zu Beiſitzern General— Landſchaftsdirektor Graf Pückler-Burghauß auf Ober-Weiſtritz, Kammerdirektor von Gehren in Ratibor und Rittergutsbeſitzer von Ruffer auf Rudzinitz. Die anweſenden Herren nahmen die Wahl an, dasſelbe ſteht auch zu hoffen von Sr. Excellenz Herrn Grafen Pückler-Burghauß. Während der Wahlhandlung erſchien Graf Frankenberg, der bis dahin in einer Sitzung des Provinzialraths feſtgehalten worden war, in der Verſammlung und übernahm den Vorſitz. Er theilte der Verſammlung mit, daß in der eben beendeten Provinzialraths-Sitzung auch Beſchlüſſe zu Gunſten der Fiſchzucht gefaßt worden ſeien, indem eine Anzahl von Fabriken am Bober und an der Lauſitzer Neiſſe aufgegeben worden ſei, ihre Abwäſſer nur in gereinigtem Zuſtande den Fluß— läufen zuzuführen. Im weiteren wurde eine größere Anzahl von Mitgliedern in den Verein neu aufgenommen. Zu Delegirten zu den Sitzungen des landwirthſchaftlichen Centralvereines im Jahre 1893 wurden die Herren Frhr. v. Gärtner, Stadtrath Kern aus Breslau und Graf Franken— 300 berg durch Zuruf wiedergewählt. Die Wahl von Rechnungsreviſoren für die laufende Jahres— rechnung des Vereines fiel auf die Herren Regierungsrath Frank und Generalſekretär Dr. Kutz— leb, beide in Breslau. Darauf erſtattete der Geſchäftsführer des Vereines, Frhr. v. Gärtner, einen ausführlichen Geſchäftsbericht und berichtete über ſeine vielen Reiſen im laufenden Jahre in der Pro vinz, über die großen und zahlreichen Ausſetzungen von Fiſchbrut, Krebſen und befruchteten Zander— eiern. Er entwickelte ein Bild bezüglich der in neueſter Zeit in der Provinz angelegten und trefflich verwalteten Fiſchbrutanſtalten, theilte mit, daß der im ſtetigen Wachsthum begriffene junge Verein 229 Mitglieder zählt, daß vereinsſeitlich im laufenden Jahre 59 Ottern, 326 Reiher und 11 Fiſchadler prämirt wurden, daß der Verein in beträchtlicher Höhe Beihilfsgelder zum beſſeren Betriebe einheim— iſcher Fiſchzuchtanſtalten gegeben hat. Derſelbe berichtete ferner, daß Forellenbrutanſtalts-Beſitzer Fiſcherei— pächter Stenzel in Landeck und Gutsbeſitzer Pietſch in Nieder-Eulau bei Sprottau, die vom Vereine für ihre Anſtalten Beihilfen erhalten, die Verpflichtung übernommen haben, ſo lange ſie ſolche Bei— hilfen beziehen, jährlich unentgeltlich 10000 bezw. 20 000 Stück junge Forellenbrut in die Glatzer Biele und in den Bober und zwar in Gegenwart eines Abgeſandten des Vereines auszuſetzen. Die Bevölkerung der fiſcharmen Quellläufe der Oelſa bei Schollendorf im Kreiſe Groß-Wartenberg mit Forellen dürfte gelingen, wenn die Stadt Oels und mehrere Private, denen Reinigungsverpflichtungen an den Quellen der Oelſa obliegen, die aber auch ſehr verklauſulirte Berechtigungen an das Quellen— land haben, dem Unternehmen nicht entgegentreten. Die erforderlichen Unterhandlungen ſind von dem Beſitzer von Schollendorf, Herrn v. Gräffendorff, eingeleitet worden. Dem Krebszüchter und Krebs— händler Benno Reche in Myslowitz ſtellte der Geſchäftsführer das Zeugniß aus, daß er nicht nur, wie man vielfach glaube, minderwerthige galtiziſche Krebſe liefere, ſondern auch ſehr wohl in der Lage | jei, bei billigſten Preiſen große Mengen der ſchönſten Beſatz-Edelkrebſe zu beſchaffen. Die Reche'ſche Verpackung der Krebsſendungen ſei geradezu vorzüglich und der Bezug von Herrn Reche könne an— | gelegentlich empfohlen werden. Zum Schluſſe beantragte der Geſchäftsführer, daß die in München erſcheinende „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ als Organ auch des ſchleſiſchen Vereines angenommen werde. Dieſer Antrag wurde angenommen. Im Anſchluß an den Vortrag des Geſchäftsführers lenkte der Vorſitzende, Graf Frankenberg, die Aufmerkſamkeit u. a. auf die Forellenzucht, die in Schleſien noch recht hebungsfähig ſei. In dem vielbeſuchten Landeck beſtehe eine, einem Privatmanne, dem Fiſcherei-Pächter Stenzel, gehörige, zwar ſehr einfache, gleichwohl beſonders auch für den Laten intereſſante R NEN N Forellenbrutanſtalt. Solche Anſtalten ſollten auch an anderen beſuchten Punkten der Provinz, möglichſt N in minder einfacher Form und in Verbindung mit einer Wirthſchaft eingerichtet werden, wo der Be— ſucher auch die vor ſeinen Augen aus dem Waſſer gehobenen und dann zubereiteten Forellen verſpeiſen könne. Rittergutsbeſitzer Graf von der Recke-Volmerſtein auf Craſchnitz befürwortete dagegen die Errichtung einer Fiſchbrutanſtalt in Breslau und zwar unter dem Hinweiſe auf Paris, in deſſen Univerſitätsgebäude eine vortreffliche Fiſchbrutanſtalt beſtünde und deſſen Vergnügungsgärten vielfach im Anſchluß an ihre Springbrunnen mit ſolchen Brutanſtalten ausgerüſtet ſeien. Der Geſchäftsführer erinnerte darauf an die vor Jahren von dem Vereine gepflogenen Verhandlungen mit dem Breslauer zoologiſchen Garten und dem Breslauer Magiſtrat, die auf Errichtung einer kleinen Fiſchbrutanſtalt hinzielten, aber zu keinem Ergebniſſe geführt haben. Gegenwärtig ſchwebten Unterhandlungen mit dem Profeſſor Dr. Chun, um die Einrichtung einer Fiſchbrutanſtalt bei der Univerſität für deren Lehrzwecke zu ermöglichen. Die Koſten der Anlage, die vielleicht zuſtande kommen wird, ſeien auf 7 000 bis 8 000 A. veranſchlagt. Herr Benno Reche aus Myslowitz wies hierauf erſtens in Spiritus geſetzte Krebsbrut vor, junge, eben aus dem Ei geſchlüpfte Thiere, aber ſchon mit dem vollen, charakteriſtiſchen Krebshabitus, auch ſchon mit den Scheeren ausgerüſtet, ſodann vier Monate alte lebende Krebſe, muntere Thiere, die aber, 4— 6 em lang, ſehr verſchiedene Entwickelung zeigten. Herr Reche theilte bei dieſer unter den anweſenden Fachgenoſſen allgemein dem lebhafteſten Intereſſe begegnenden Vor— führung mit, daß er in nächſter Zeit eine kleine Schrift über ſeine Erfahrungen bei der Krebszucht und über die Lebensverhältniſſe des Krebſes herausgeben werde. Der Reſt der Verhandlungen betraf die Gefährlichkeit des Froſches für die Fiſchbrutbeſtände. Allgemein wurde dieſe Gefährlichkeit anerkannt. Die Verſammlung, der als Gaſt der Vorſitzende des Lauſitzer Fiſcherei-Vereines, Herr v. Treskow, bei— wohnte, wurde um 12 ¼ Uhr geſchloſſen. Im Anſchluß an dieſen Bericht erſucht der Geſchäftsträger des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereines Freiherr von Gärtner, um Mittheilung nachſtehender Aufklärungen: „Auf Punkt 1 der Tagesordnung ſtand, in 6 Zettelwahlgängen, die Wahl des Vorſtandes. Während dieſes internen und ſehr ermüdenden Wahlganges, bat der die Verſammlung eröffnende ſtell— vertretende Vorſtand, Prinz Georg zu Schönaich-Carolath- Mellendorf, die anweſenden Gäſte, das Sitzungslokal zu verlaſſen, aber nach Eintritt in die Verhandlungen wieder in den Saal zu kommen. Dieſe Aufforderung iſt, ſo wird mir mitgetheilt, ſehr falſch dahin verſtanden worden, als ob Sr. Durchlaucht die anweſenden Gäſte ausgewieſen hätte. Dieſe Auffaſſung hat wohl keinen ferner gelegen als dem Prinzen. g Die „Breslauer Zeitung“ klagt in ihrem Bericht darüber, daß die anweſenden Herren Fiſch— händler im Garderobenzimmer ſo lange hätten warten müſſen, bis das Diner vorüber geweſen ſei, und daß dieſes Warten dem einen Herrn Großhändler ſo langweilig geweſen ſei, daß er vor Eintritt in den Fiſchverkaufstag wieder abgefahren fer. — Warum haben die Herren Händler nicht mit uns gegeſſen? Wir hätten uns ſehr über den anregenden Zuwachs gefreut, Herr Fritſche-Frankfurt, Herr Richter-Dresden, Herr Kraatz- Berlin aßen mit uns! Mit Hochachtung und Petri Heil Freiherr von Gärtner. 301 IV. Vermiſchte Wittheilungen. Erſter Breslauer Fiſchverkauftag. Am 26. Oktober er., Nachmittags 4 Uhr, fand im Hotel de Sileſie der ſeit langem angekündigte erſte 0 uer A e fta vorwiegend eine Karpfenbörſe, ſtatt. Dieſelbe war von Fiſchzüchtern aus ganz Schleſien gut beſucht. 21 Schleſiſche Teichbeſitzer hatten gegen 4600 Zentner Karpfen, 4 Zentner Hechte, 59 Zentner Schleien, 10 000 Stück Goldfiſche, 12 Zentner Forellen in die öffentlich aus— liegende Lifte zum Verkaufe eingetragen. Händler hatten ſich gleichfalls in großer Zahl ein— gefunden: aus Eckernförde, Quedlinburg, Hannover, Berlin, Dresden, Frankfurt a. O., aus der Provinz Schleſten und aus Breslau. Die Verhandlungen gingen ſchleppend von ſtatten, da die Käufer ſich abwartend verhielten und die Verkäufer auf vorjährige Preiſe hielten, welche auch im ganzen wohl erzielt wurden. Die zuſtande gekommenen Abſchlüſſe erreichten die Höhe von 1 100 Zentner Karpfen. Für größere Abſchlüſſe bedangen die Käufer zum Theil einige Tage Bedenkzeit aus und namhafte Abſchlüſſe ſtehen in Folge des Verkaufstages in naher Ausſicht. Abweichend von dem ſehr oberflächlichen Urtheile eines Theiles der Schleſiſchen Preſſe kann hiemit konſtatirt werden, daß der Verkaufstag, beſonders für einen erſten Verſuch, als gelungen bezeichnet werden muß. Die Vereinsleitung hatte auch alles aufgeboten, um ein gutes Einvernehmen zwiſchen Käufern und Verkäufern herzu elle, und dieſes Beſtreben, welches allſeitig anerkennend wahrgenommen iſt, wird hoffentlich mit dazu beitragen, Käufer und Verkäufer im nächſten Jahre zu recht zahlreichem Beſuche zu veranlaſſen. a Fiſcherei in Oſtpreußen. Welche große Bedeutung der Fiſchfang für die oſtpreußiſche Fiſcherbevölkerung hat, erhellt aus den Jahresberichten der Oberfiſchmeiſter in Pillau und Memel. Danach lieferte der Fiſchfang für das Etatsjahr 1891/92. in den beiden Haffen und in dem zu Oſtpreußen gehörigen Theile der Oſtſee einen Gene von 4547 000 M. Es entfallen davon auf das Friſche Haff 600 960 AN, auf das Kurifche 555 560 /. und auf die Oſtſee 390 553 ½¼ Die Berichte betonen den Rückgang mehrerer Fiſcharten. Beiſpiels— a weiſe liefert der Strömlingsfang kaum nennenswerthe Erträge gegenüber denen früherer Jahre. Auch der Flunder- und Lachsfang entſprach nicht den Erwartungen. Nur die Memeler Fiſcher, die den Lachsfang mit Dampfern betreiben, hatten mitunter einen reichlichen Lachsfang. Unter den ſonſtigen Fiſcharten nehmen Aale den erſten Rang ein. Es wurden in den beiden Haffen Aale im Werthe von 515 390 / gefangen. Abnehmer war wiederum zumeiſt die Stettiner Fiſcherei-Genoſſenſchaft, deren Dampfer allwöchentlich die Haffe befahren. Kein Wunder daher, daß der Aal auf den heimiſchen Märkten immer ſeltener anzutreffen iſt. Berichtigung. In dem in letzter Nummer vom 27. Oktober er. erſchienenen Artikel „Zur öſterreichiſchen Fiſcherei Geſetzgebung“ muß es. Seite 285, Alinea 4, zehnte Zeile ſelbſtverſtändlich „zerſtückt“, ſtatt „verſtärkt“ heißen. VI. Titeratur. c Taſchenbuch der Angel-Fiſcherei von Max von dem Borne. Das füngſt in dritter Auflage f erſchienene „Taſchenbuch der Angel-Fiſcherei von Max von dem Borne“ hat in Nr. 42 der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ eine abfällige Beurtheilung erfahren, welche wir hauptſächlich aus dem Grunde be— ſprechen wollen, um dem vortrefflichen Buche unſererſeits Gerechtigkeit widerfahren zu laſſen. (et. Allg. Fiſch.⸗Zeitg. Nr. 18 er.) Gegenüber den unbe treitbaren Vorzügen des v. d. Borne' ſchen Buches findet ſich der Ver— 0 faſſer dieſer Kritik mit der beiläufig gemachten, recht gütig klingenden Bemerkung ab, daß „das "Taf ſchenbuch immerhin viel Nothwendiges und Nützliches enthalte“; im Uebrigen hat er gegen dasſelbe, um, wie er ſich ausdrückt, „gerecht zu ſein“, nur Worte des Tadels. Eine der hauptſächlichſten e geht dahin, daß das Taſchenbuch „eine beträchtliche Menge unnützen Ballaſtes“ enthalte. Unter dieſen „Ballaſt“ rechnet der Rezenſent vor Allem die Anweiſungen über die Selbſtanfertigung der künſtlichen Fliegen, namentlich der ſog. großen Glanzfliege. Obwohl wir uns bewußt jind, damit nur allgemein Bekanntes und Anerkanntes zu wieder⸗ holen, müſſen wir dieſem Vorwurfe gegenüber darauf hinweiſen, daß der Angler, welcher im Stande iſt, ſeine Fliegen ſelbſt zu binden, vom Koſtenpunkte nicht zu reden, in mancher Hinſicht gegen die auf den Ankauf der Fabrikfliegen . lich angewieſenen Fliegenfiſcher bedeutend im Vortheile iſt; denn abgeſehen davon, daß die im Wege der Maſſenfabrikation nach ſtereotypen Formen hergeſtellten Fliegen in der Mache und ſorgfältigen Auswahl des benutzten Materiales häufig viel zu wünſchen übrig laſſen, weichen die natürlichen, die Vorbilder der künſtlichen, in den einzelnen Gewäſſern an Färbung und Größe ganz bedeutend von einander ab, und ſind überdieß Nachahmungen nicht weniger, von den Fiſchen gern genommener Fliegen im Handel überhaupt nicht zu haben. Die mit der Selbſtverfertigung der-Fliegen verbundenen Vortheile find ſo allgemein anerkannt, daß die Mehrzahl der bekannten 302 Handbücher über Fliegen-Fiſcherei Anwetjungen hierüber enthalten und z. B. Biſchoff in feiner „Anz: leitung zur Angel-Fiſcherel“, welche der Rezenſent mit Recht rühmend hervorhebt, dem Angler ſogar empfiehlt, das nöthigſte Material zur Fliegenanfertigung in der Brieftaſche mitzuführen, um die Nach— ahmung eines gerade auf dem Waſſer befindlichen Inſektes zu improviſiren, wenn die mitgebrachten fertigen Fliegen ſich nicht wirkſam zeigen ſollten. Gerade in den Kreiſen der „ſchlichten deutſchen Angler“, zu denen ſich der Rezenſent rechnet, dürfte, ſoweit dieſe Angler nicht zugleich Angelgeräthſchaftenhändler ſind, die Selbſtanfertigung der Fliegen viele Anhänger zählen. Gegen die Gründlichkeit und Faßlichkeit der Anweiſungen v. d. Borne's hat der Rezenſent augenſcheinlich keine Einwände; warum will er dem Fliegenfiſcher, der hiezu Zeit, Luft und Geſchick⸗ keit beſitzt, nicht die Unabhängigkeit vom Händler gönnen? Die jog. große Glanzfliege hat in Deutſchland für den Fang des Lachſes, wie überhaupt die Angel-Fiſcherei, wegen der zu geringen Häufigkeit dieſes Fiſches in unſeren Flüſſen keine beſondere Bedeutung. Sollten übrigens die allerorten zur Vermehrung dieſes edelſten Salmoniden gemachten An⸗ ſtrengungen die Angel-Fiſcherei jemals vortheilhaft erſcheinen laſſen, ſo wird dieſer Fiſch, welcher nach allgemeiner Annahme während ſeines Aufenthaltes im Süßwaſſer wenig oder gar keine Nahrung zu ſich nimmt, kaum mit Köderfiſchen, wie der Rezenſent glaubt, ſondern eben nur mit den großen Fliegen, deren Glanz ihn an die farbenreichen Organismen des Meeres erinnern mag, zum Sprunge gereizt werden können. Wir wollen ebenſo nur kurz berühren, daß dieſe Art von Fliegen vorausſicht⸗ lich dann eine Bedeutung erlangen wird, wenn der amerikaniſche Schwarz- oder Forellenbarſch in der Barben- und Blei- (Brachſen-) Region unſerer Gewäſſer eingebürgert ſein wird, was bei den gegen⸗ wärtig an vielen Orten hierauf gerichteten Beſtrebungen wahrſcheinlich ſchon in einem Jahrzehnt zu erwarten iſt. Allein das dürfen wir dem Rezenſenten eines Angelwerkes füglich verdenken, daß er nicht zu wiſſen ſcheint, daß ſchon jetzt von nicht wenigen deutſchen Anglern die Glanzfliege zum Fange großer Bachforellen, der Seeforelle und ſogar des Huchen mit entſchiedenem Erfolge verwendet wird und ſich ſohin ihren Platz in einem deutſchen Angelwerke geſichert hat. Wenn der Angler ſeine Vorfächer ſelbſt ſpinnen und knüpfen, ſeine Geräthe und Schnüre ſelbſt ausbeſſern kann, fo wird dies nicht nur Koften erſparen, ſondern unter vielen Verhältniſſen werthvoll, ja unentbehrlich ſein. Die Mehrzahl der Leſer des Taſchenbuches wird es daher dem Verfaſſer zu Dank wiſſen, daß er ſie mit der keineswegs koſtſpieligen Spinnmaſchine und den verſchiedenen Verknotungsweiſen be⸗ kannt macht. Angelſchnüre müſſen vor raſchem Verderbe durch jedesmaliges ſorgfältiges Trocknen nach dem Gebrauche geſchützt werden; wer, außer dem Rezenſenten, wird es daher Herrn v. d. Borne verargen, daß er in ſeinem Buche mit einigen Worten die zu dieſem Zwecke vorzüglich geeignete, wenig Raum beanſpruchende Trockenwinde empfiehlt? Wir wollen dem Rezenſenten zugeben, daß das in Wales ſeit mehr als 1000 Jahren gebräuch⸗ liche, auf dem Rücken tragbare Fiſcherboot (coracle) in Deutſchland vermuthlich keine große Ver: breitung gewinnen wird; das Geräthe iſt jedoch wegen ſeiner außerordentlichen Einfachheit intereſſant und ſicherlich in manchem der deutſchen Gewäſſer, über deren Beſchaffenheit der Rezenſent augenſchein⸗ lich recht enge Begriffe hat, wohl verwendbar. Wenn der Kritiker der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ überdies auch den im Taſchenbuche er: wähnten Fiſcherſchlitten als unnützes Möbel erklärt, ſo verräth er damit wiederum nur ſeine große Unkenntniß, da er nicht weiß, daß derſelbe für den Gebrauch auf den ausgedehnten norddeutſchen Seen, den Haffen und Binnengewäſſern des Oſtens empfohlen wird, wo der Hechtfang unter dem Eiſe in großem Umfange mit Hilfe eines Fiſcherſchlittens betrieben wird und ein ſolches Fahrzeug ſicherlich große Dienſte leiſtet. Ueber den Ehmant'ſchen Fächer dürfte der Rezenſent kaum ein auf Erfahrung gegründetes Urtheil haben; ſonſt hätte ihm wohl nicht entgehen können, daß dieſes Geräthe, ohne beim Gebrauche den Angler beſonders zu beengen, beim Spinnfiſchen mit von der Rolle abgezogener Schnur eine weſent⸗ liche Erleichterung da gewährt, wo der Angler im Waſſer zu gehen veranlaßt, oder das Flußufer uneben, bewachſen oder aus leicht an die Schnur ſich anhängendem Sande gebildet iſt und deshalb das Sammeln der Wurfſchnur auf dem Boden nicht angeht. Sehr geübte Angler, welche die Schnur in Klängen in der linken Hand ſammeln und aus derſelben ohne jemals entſtehendes Wirrniß aus: zuwerfen verſtehen, können dieſen Fächer allerdings entbehren; allein Angelwerke werden eben nicht allein für die Meiſter in dieſer Fertigkeit geſchrieben. Das alſo iſt der unnütze Ballaſt, den der Kritiker in dem Taſchenbuche entdeckt hat! Der Verfaſſer mag ſich tröſten, denn die Mehrzahl ſeiner Leſer wird dieſen Ballaſt für ebenſo nützlich als wiſſenswerth halten. Andererſeits aber ſoll ſo manches dem Buche fehlen, „was ſeit 1882 ſtark verbeſſert und ver— vollkommnet worden iſt“, namentlich die Beſchreibung gewiſſer neuer Metallſpinner. Die im Taſchenbuche empfohlenen Geräthe dieſer Art gehören praktiſch bewährten und vielfach gebrauchten Syſtemen an; eine Aufzählung der vielfältigen im Handel vorkommenden Formen dieſes Artikels kann man billigerweiſe in einem Taſchenbuch der Angelfiſcherei nicht ſuchen. Möglich, ſogar ſehr wahrſcheinlich iſt es übrigens, daß die vom Rezenſenten als „überaus ge- diegen und erprobt“ bezeichneten Metallſpinner gewiſſer Angelgeräthſchaftenhandlungen vom Verfaſſer des Taſchenbuches deßhalb nicht erwähnt wurde, weil fie ihm bei praktiſcher Erprobung zu plump und zu ſchwer erſchlenen find. r 303 —̃ — AN Wohl im Gefühle der Schwäche ſeiner ſpeziellen Bemängelungen hat ſich unfer Krltiker bemüht, auf das Gefühl des deutſchen Leſers zu wirken und denſelben gegen das Taſchenbuch durch die Un⸗ terſtellung einzunehmen, als ſei in dieſem das Fremde auf Koſten des Einheimiſchen empfohlen und geprieſen worden. Wir begegnen in dieſer Beziehung zunächſt der Bemerkung, daß v. d. Borne, „wie es den Anſchein habe, insbeſondere aus der engliſchen und amerikaniſchen Angelliteratur geſchöpft habe.“ Wir wollen nicht annehmen, daß hiemit angedeutet werden ſollte, als habe v. d. Borne die Engländer und Amerikaner einfach abgeſchrieben; denn der halbwegs orientirte Leſer des Buches wird ohne Mühe ſofort erkennen, daß das Material vollkommen ſelbſtſtändig verarbeitet wurde und nur das vom Verfaſſer ſelbſt als praktiſch Erprobte aufgenommen iſt; überdieß erleichtert der Verfaſſer ſelbſt die Kontrolle dadurch, daß er ſeine Quellen im Anhange bekannt gibt. Ein gewiſſenhafter Schriftſteller wird die geſammte, alſo auch die ausländiſche Fachliteratur, ſtudiren und berückſichtigen. f Es kann nun ſchlechterdings nicht geleugnet werden, daß die Angelfiſcherei in allen ihren Zweigen in England ihre Ausbildung und abgeſehen von unweſentlichen Dingen ihre dermalige Ver— vollkommnung empfangen hat, und daß ohne die aus der engliſchen Literatur für uns hervorgegangene Belehrung und Anregung das Anglerweſen in Deutſchland ſehr wahrſcheinlich noch auf der mäßigen Höhe ſtehen würde, welche das Hauptgeheimniß der Angelkunde in der Bereitung des Maikäfer- und Retheröls und anderer ſogenannter Fiſchwitterungen ſah und in der Wahl ihrer Geräthſchaften fo an— ſpruchslos war, daß der Angelgeräthſchaftenhandel ausſchließlich als ein unbedeutender Nebenbetrieb des Eiſenhändlers und Krämers geübt werden konnte. Es iſt demnach begreiflich, daß ſchwerlich ein Angelwerk von irgend größerer Bedeutung in Deutſchland exiſtiren dürfte, in welchem nicht unmittelbar oder mittelbar die engliſchen Quellen ergiebig benützt wurden. Allein v. d. Borne ſoll nicht nur aus engliſchen Quellen „geſchöpft“ haben, er ſoll überdieß auch „mehr den engliſchen als den deutſchen Verhältniſſen Rechnung getragen haben“. Was der Rezenſent damit eigentlich gemeint hat, iſt uns nicht recht klar. Die Waſſerverhältniſſe, unter welchen die einzelnen Angelfiiche vorkommen, ſind dieſelben in Deutſchland wie in England; der deutſche Hecht, die deutſche Forelle u. ſ. w. laſſen ſich in derſelben Weiſe fangen, wie die engliſchen Fiſche dieſer Gattungen; was dort den Fang befördert, wird auch in unſeren Verhältniſſen hiefür geeignet ſein. Wie ihre Fangobjekte, ſo iſt auch die Angelkunde ſelbſt international. Es berührt daher höchſt eigenthümlich, wenn der Rezenſent, um einen künſtlichen Gegenſatz zu ſchaffen, mit ſcheinbar gehobenen patriotiſchen Gefühlen immer wieder von deutſchen Anglern, deutſchen Augelbüchern, deutſchen Verhältniſſen und Angelgeräthſchaftenhandlungen ſpricht. Das Intereſſe des deutſchen Händlers iſt allerdings ein weſentlich anderes; für den deutſchen Angler und Leſer eines Fiſchereiwerkes kann es ſich nur darum handeln, was das Beſte iſt, nicht woher dasſelbe gekommen iſt. Es erſcheint uns übrigens recht zweifelhaft, ob das „deutſche Anglergemüth“, auf welches der Rezenſent zu wirken ſucht, dadurch beſonders erbaut ſein wird, daß derſelbe gewiſſermaſſen als die Blüthe der deutſchen Angler (im Gegenſatz zu den von ihm beſpöttelten und auf die unterſte Stufe geſetzten ſog. „Salon⸗ oder Handſchuhfiſchern“) den „Profeſſions- oder Wildfiſcher“ rühmt, von deſſen Erfolgen er mit rühmender Bewunderung ſpricht. Unter dem „Wildfiſcher“ kann doch wohl nur das verſtanden ſein, was man ſonſt als Fiſch— dieb bezeichnet. Man wird es aber doch Herrn v. d. Borne nicht verübeln, wenn er ſich um die Bedürfniſſe dieſer edlen Zunft in ſeinem Buche nicht bemüht hat. Für die offenliegenden Vorzüge des Taſchenbuches, deſſen außerordentliche Reichhaltigkeit, zweck— mäßige ſyſtematiſche Ordnung und gründliche Behandlung des Stoffes, die gedrängte und dabei ſehr inhaltreiche und erſchöpfende Darſtellung hat der Rezenſent keine Empfindung. Im Gegentheil, was dem halbwegs aufmerkſamen Leſer als ein Muſter klarer und kurz gefaßter Anweiſungen erſcheint, iſt ihm eine „aphoriſtiſche“ Behandlung, eine reine „Aufzählung der Angelmittel, Methoden, Fiſche u. ſ. w.“ Obwohl die Kritik des Taſchenbuches in der „Deutſchen Fiſcherei-Zettung“ ihren Autor nur in gewiſſem Sinne als harmlos erſcheinen läßt, ſo ſcheint derſelbe mit Rückſicht auf die durchaus hervortre— tende Oberflächlichkeit ſeiner Auffaſſung entſchieden Unrecht zu haben, wenn er ſich ſelbſt nicht zu jenen von ihm verſpotteten „harmloſen Anglergemüthern“ rechnet, die mit Vorliebe Bilder ſehen, den Text eines Buches nur oberflächlich zu leſen gewohnt ſind und gerade deßhalb nicht in einer knappen und gedrängten, wie die v. d. Bor ne'ſche, ſondern in einer breit behaglichen Darſtellung mit eingefloch— tenen erlebten oder nicht erlebten Angelepiſoden, in welchen der Rezenſent wahrſcheinlich die von ihm vermißte „eigentliche Anglerpraxis“ erblickt, Ergötzen und Befriedigung finden. Auf ſolche „Gemüther“ wird das Taſchenbuch freilich keine Anziehung üben. Vielleicht fühlt ſich aber der Rezenſent veranlaßt, gerade dieſe demnächſt mit einem eigenen neuen Lehrbuch der „Angelpraxis“ zu beſchenken. Offenbar muß ja nach dem Urtheil desſelben das nen eine empfindliche Lücke in den Bedürfniſſen des deutſchen Anglers ungen en en. 5 304 V. Jiſcherei- und Berlin, Fiſche (per . lebende friſch, in Eis 8 30—59 35—45 Zander | 48— 100 25—80 Barſche | 36—62 | 15— 25 Karpfen, mittelgroße 6915 40—50 do. kleinen. 54—58 — Schleie 74—98 — Bleie 15—45 — 20 Plötze Den 25—45 6—18 NE er 50—90 |- -30—70 lache? — 125 FFF — — Jiſchmarftberichte. 5. November. Zuführen genügend reſp. reichlich, Geſchäft ruhig, Preiſe mäßig. Fiſche geräucherte A Winter-Rheinlachs . per Pfund 325 Die „ 100-150 Flundern, gr. B„ Schock | 175—175 do. mittel, Pomm. 7 12 100— 150 DOT ee 5 50 Bücklinge, Stralſ. a f I 100 Dorſche = 5 300 —500 Schellfiſc ch „B Siege 8 Aale, große „ Pfund 100 Si, . RS 5 60 Heringe 7 100 Stck. 500 800 Schöne kräftige Setzlinge und Brut von sis HM ATpDplen ebler ſchnelwüchſger Art, liefert jedes Quantum billigſt P. Blum, Fiſchhandl., Eichſtätt, Bayern. Preisliſte franko. b Karpfenbeiag, ein- und zweiſömmrigen, verkauft in beliebigen Mengen loco Station Ae ts bei Breslau Victor Burda, (3/1) Bielitz Sa Er 2) FIIR RI Die e et 98 ager. Landes- Fiſcheret⸗Beroines ) a in Starnberg offerirt: J Bachforellen⸗Cier 1 mille . Ion Brut 1 10 en chſaibling⸗ Eier 1 5 A Brut. 1 ] Saibling=Gier een, 5 JElſäſſer Saibling-Eier 1 „ f Brut 1 Seeforellen— Eier 5 0 5 2 „Brut 1 12. J) Regenbogenforellen-Eier 1, 12 5 , i ) 1 5 Ae ſchen— Eier. 5 „% Brut 1 di Anmeldungen ſind zu richten an den Vor⸗ 9 ſtand, Herrn A. 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Arſcheint monatlich zweis bis dreimal, Inſerate die 1⸗ſpaltigepetitzeile 15Pfg. die 2⸗ſpaltige 30 Pf eee neaatimtansie: Münden, Ani. handlungen — Für Kreuzbandzuſendung der 2 0 alte 0 Neuhauſer⸗ 1 Mark jährlich Zuſchlag. ſtraße Nr. 51.1 Bäneriſchen Fifcherel-Zeitung. Organ für die Belammtintereffen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſckerei Peteine; in Sonderheit Organ der Landes- Fiſcherei⸗Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Meftdeutfchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich⸗-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 25. 6%. München, 21. November 1892. XVII. Jahrg. E Hadhdruk unſerer Originalartikel iſt unterſagt. D Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die wirthſchaftliche Bedeutung unſerer Süßwaſſerfiſche. — III. Die Ueberwinterung der Teichfiſche. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. VI. Literatur. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Bekanntmachung des Vayeriſchen Tandes-Jiſcherei- Vereines. Der Bayeriſche Landes-Fiſcherei-Verein beabſichtigt mit Unterſtützung des hohen k. Staats— miniſterium des Innern durch ſeine Mitglieder, die Herren A. Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg, und Dr. Bruno Hofer, Privatdozent der Zoologie an der Univerſität München, einen Lehrkurs für praktiſche Fiſchzucht abhalten zu laſſen. Derſelbe wird am 9. und 10. Dezember ſtattfinden und zwar am erſten Tage in München, woſelbſt im zoologiſchen Hörſaale der alten Akademie (Neuhauſerſtraße Nr. 51) Vorträge über die Naturgeſchichte der Fiſche mit Rückſicht auf ihren wirthſchaftlichen Werth und über Fiſchzucht gehalten werden. Am zweiten Tage ſollen die Theilnehmer des Lehrkurſes in der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereines zu Starnberg praktiſche Unterweiſungen in der Einrichtung und im Betrieb künſtlicher Fiſchzuchtanſtalten erhalten und namentlich mit den Methoden der Befruchtung, Erbrütung und Aufzucht der Salmoniden aus eigener Anſchauung bekannt ge— macht werden. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Anmeldungen ſind an den Bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗-ʃverein in München zu adreſſiren. 306 II. Die wirthſchafthiche Bedeutung unſerer Süßwaſſerſiſche. 4. Die Salmoniden. (Schluß.) Die Aeſche kommt im Allgemeinen in allen Wäſſern fort, in welchen ſich auch die Forelle findet, nur geht ſie nicht ſoweit in den Bachläufen aufwärts wie dieſe. Während aber die Forelle bekanntermaßen ein Winterlaicher iſt, liegt die Aeſche dem Fortpflanzungs— geſchäft im Frühjahr, im März und April ob. Ihre Eier, welche kleiner ſind, als die der Forellen, entwickeln ſich raſcher, als die der letzteren, bei 7 bis 8“ R. etwa in 45 Tagen, bei 12° ſchon in 11 Tagen, haben aber, wie das bei der vorgeſchritteneren Jahreszeit leicht erklärlich iſt, viel von Schimmelpilzen zu leiden, gegen welche, wie ich ſchon in dieſen Blättern hervorgehoben habe, Kochſalz das beſte Gegenmittel it. Die jungen ausgeſchlüpften Fiſchchen liegen nur ganz kurze Zeit auf dem Boden des Brutkaſtens, ſchon nach wenigen Tagen fangen ſie lebhaft herumzuſchwimmen an und verlieren ihren Dotterſack je nach der Wärme des Brut— waſſers in ein bis zwei Wochen. Das Ausſetzen der jungen Brut hat ſofort nach dem Schwinden des Dotterſacks zu geſchehen, da dieſelbe ſonſt ſehr raſch abſteht. Am beſten ſind für das Ausſetzen der jungen Aeſchen ſolche Stellen in Fluß-, beziehungsweiſe Bachläufen ge— eignet, welche mit Waſſerpflanzen beſtanden ſind, zwiſchen welchen die zarte Brut Schutz und Nahrung findet. Das Wachsthum der Aeſchen iſt etwas raſcher, als das der Forellen, hängt aber natürlich von der Menge der vorhandenen Nahrung ab. Im erſten Sommer erreichen die Aeſchen durchſchnittlich etwa 14 em Länge, im zweiten etwa 24, im dritten bis 40 cm?) und haben dann ein Gewicht von einem Pfund erlangt. Schwerer werden ſie bei uns nur ſelten, doch können ſie unter günſtigen Umſtänden ein Gewicht von 3 Pfund und mehr erreichen. Ihr Fleiſch iſt bekanntermaßen ſehr geſchätzt und dem der Forelle gleichwerthig, doch iſt ſie beim Transport ſehr wenig widerſtandsfähig und deshalb weniger Marktfiſch als die Forelle. Auch kann ſie unter Umſtänden der Forellenzucht gefährlich werden, da ſie eine große Liebhaberei für Fiſchlaich, beſonders Forellenlaich zeigt und gerade während der Zeit des Laichens der Forellen noch begierig frißt. Die Renken oder Felchen, die Vertreter der Gattung Coregonus find in ihren einzelnen Arten ſelbſt für den Kenner ſchwer zu unterſcheiden und noch nicht ſicher feſtgeſtellt, ſo daß ich ſie hier nur zuſammenfaſſend behandeln kann. Sie leben für gewöhnlich in größerer Tiefe und kommen gewöhnlich nur zur Laichzeit in flacheres Waſſer, wo ſie dann an vielen Orten allein gefangen werden. Ihre Größenverhältniſſe ſind ebenſo wie die zur Zeit noch nicht genügend bekannten Zuwachsverhältniſſe ſehr verſchieden. Währen die große Maräne eine Länge bis 1,3 m und ein Gewicht von 20 Pfund erlangen kann, wird der ihr nahe ſtehende und vielleicht blos eine Abart von ihr darſtellende Sandfelchen (Bodenrenke) nur 40 bis 60 em lang und erreicht nur ſelten ein Gewicht von über 4 Pfund, der Kropffelchen (Kilch) dagegen mit einer Länge von 20 bis 35 em wird nur etwa ein halbes Pfund ſchwer. Die geſuchteſte Art des Bodenſees, der Blaufelchen, kann bis 80 em lang und bis 6 Pfund ſchwer werden, doch iſt bei allen genannten Formen das Durchſchnittsgewicht bedeutend geringer. Die Nahrung der Renken beſteht nur aus kleinen Kruſtenthieren und Weichthieren, welche ſie in Unmenge verzehren und gehören ſie deshalb zu den unbedingt nützlichen Fiſchen, deren künſtliche Vermehrung nur auf das Angelegentlichſte empfohlen werden kann und wohl auch überall jetzt ftattfindet. Erwähnt mag noch werden, daß es in neuerer Zeit gelungen iſt einzelne Renkenarten auch in Teichen zu züchten, doch ſollen ſie dort den Wohlgeſchmack, wie im freien Waſſer, nicht erreichen. 5. Die Quappe. Die Quappe oder Aalraupe, in Süddeutſchland gewöhnlich Trüſche genannt, iſt der einzige Vertreter der ſchellfiſchartigen Fiſche im Süßwaſſer. Sie iſt an ihrer lang— geſtreckten Geſtalt, der braunen Marmorirung und dem Bartfaden am Kinn leicht zu erkennen. Sie iſt ähnlich dem ſpäter zu beſprechenden Wels ein ungeſelliger Raubfiſch, der durch ſeine *) Anm. der Red. Dieſe Zahlen erſcheinen uns etwas zu hoch gegriffen; in den beſten der bayriſchen Aeſchengewäſſer erreicht die Aeſche im dritten Jahr wenig über 30 em. S A RR „ a große Gefräßigkeit viel Schaden anzuſtiften vermag und namentlich dem Laich und der Jung— brut der Salmoniden gefährlich wird, deshalb iſt für ſie nur in zwei Staaten mit Individual- ſchonzeit eine ſolche angeſetzt, in Bayern für die Oberpfalz und in Sachſen; es ſcheint aber eine ſolche Schonzeit für den Fiſch um ſo weniger gerechtfertigt, als er in Folge ſeiner Lebens— weiſe nur zur Laichzeit ſich zu größeren Scharen zuſammenzieht und dann in Anzahl gefangen werden kann. Die gewöhnliche Größe der Quappe beträgt 30 bis 60 em bei einem Gewicht von 1 bis 4 Pfund, doch kommen auch Exemplare von 1 m Länge mit über 30 Pfund Gewicht in nördlichen Gegenden vor, ähnlich wie ja auch die ſchweren Barſche ſich hauptſächlich nur in den Finländiſchen Seen finden. Die Leber der Quappe gilt als Delikateſſe, iſt aber ge— wöhnlich von Paraſiten ſtark durchſetzt, ebenſo wie ihre Muskeln häufig in Nordeuropa und der Schweiz die Finne des breiten Menſchenbandwurms (Bothriocephalus latus) enthalten. Zum Schluße ſei noch einer älteren, bisher noch nicht wieder beſtätigten Beobachtung Steinbuch's gedacht, wonach bei den Quappen eine Art Begattung ſtattfinde. Derſelbe will zwei Quappen beobachtet haben, welche durch einen breiten häutigen Gürtel verbunden waren. 6. Der Wels. Der Wels, Weller oder Waller, auch Schaid genannt, iſt wie die Quappe der einzige bei uns lebende Vertreter der nach ihm benannten Fiſchfamilie. Er iſt der Rieſe unter den bei uns vorkommenden Süßwaſſerfiſchen und wird an Größe nur noch von den zum Laichen in unſere Flüſſe aufſteigenden Störe übertroffen. Der Wels ſoll nach Benecke bis 4 m lang werden und dann ein Gewicht von 4 Zentnern erreichen, aber ſchon 1 m lange Exemplare mit etwa 18 Pfund Gewicht ſind nicht häufig. Solche großen Welſe brauchen natürlich eine Unmaſſe von Nahrung und können ſelbſtverſtändlich in einem Fiſchwaſſer be— trächtlichen Schaden anſtiften. Deshalb genießen ſie auch nirgends Schonzeit und ſelbſt ein Minimalmaß iſt meines Wiſſens nirgends für ſie aufgeſtellt. Im erſten Sommer ſollen die jungen Welſe bei reichlichem Futter ein Gewicht bis zu 1½ Pfund erreichen, im zweiten bis 3 Pfund. In Wittingau waren 1 Pfund ſchwere Welſe nach 4 Jahren 14 Pfund ſchwer geworden. Die Nahrung des Welſes beſteht aus allen lebenden Weſen, welche er zu verſchlingen im Stande iſt: Es ſollen in großen Exemplaren ſogar Hunde und Kinderleichen gefunden worden ſein. Während das Fleiſch der jungen Welſe an einzelnen Orten, namentlich in Süddeutſchland und Oeſterreich geſucht iſt, iſt das der älteren hart und thranig und wird wohl nirgends geſchätzt. Gefangen wird er an Nachtſchnüren, die mit Fiſchen, Fröſchen, Vögeln oder Mäuſen beködert ſind; nur ſelten gelingt der Fang mit der Hand- oder Schleppangel. III. Die Aleberwinterung der Teichſiſche. (Schluß.) Das Einſchlagen und Offenhalten ſolcher Löcher im Eiſe, welche man möglichſt entfernt von den Winterlagern der Fiſche anlegen muß, um dieſe nicht aus der Ruhe aufzuſchrecken, iſt vielmehr ein ganz anderer. Dieſelben ſollen nur zur Beobachtung dienen. Bei eintretender Verſchlechterung des Waſſers pflegen ſich nämlich an den Wuhnen zu— erſt die Waſſerinſekten anzuſammeln, welche das größte Sauerſtoffbedürfniß haben. Ihnen folgen dann die Fröſche, kleinen Fiſche, die Raubfiſche und erſt zum Schluſſe zeigen ſich Karpfen und Schleihen. Einem aufmerkſamen Beobachter wird ein derartiges maſſenhaftes Erſcheinen von Thieren an den Wuhnen nicht leicht entgehen und er hat ſomit ein ſicheres Zeichen dafür, daß Gefahr im Verzuge und Abhilfe nothwendig iſt. Nicht jeder Teichwirth wird aber vielleicht Zeit und Luſt zu derartigen Beobachtungen haben. Es kommt auch vor, daß nicht immer nur der Sauerſtoffmangel die Urſache des 308 — —ü— —— Auswinterns iſt, ſondern namentlich in recht moorigen und ſumpfigen Teichen vielmehr die Fäulnißgaſe in erſter Linie den Tod der Fiſche bedingen. In ſolchen Fällen kommen die Fiſche oft nicht an die Wuhnen, ſondern ſterben am Grunde ab und erſcheinen erſt nach dem Auftauen des Eiſes. Man hat daher keine Anzeichen für eine eingetretene ungünftige Ver— änderung des Waſſers, ſondern muß ſeine Vorſichtsmaßregeln unabhängig davon treffen, ſowie eine Zeit lang das Waſſer zugefroren iſt. Eine beſtimmte Zeitangabe hiefür, welche für alle Fälle gültig wäre, läßt ſich natürlich nicht angeben, weil die Natur der Gewäſſer zu ver— ſchieden iſt. Größere und tiefe Teiche mit ſandigem Untergrund, reichem Pflanzenwuchs können wie Seen Monate lang zugefroren ſein, ohne daß die Fiſche darin auswintern. In kleineren flacheren Teichen mit moorigem, ſchlammigem Boden können dagegen ſchon nach 4—6 Wochen die Erſcheinungen des Fiſchaufſtandes eintreten. In kleineren, nur wenige Hektar großen Teichen wird man daher jedenfalls gut thun, 4 Wochen nach dem Zufrieren ſchon den Fiſchen zu Hilfe zu kommen. Welche Mittel zur Abhilfe können nun aber angewendet werden? Die Antwort auf dieſe Frage richtet ſich ganz nach der Natur, namentlich nach der Größe der Teiche, obwohl alle Vorbeugungsmaßregeln darauf hinaus kommen, dem Waſſer friſche Luft zuzuführen. In großen Teichen kann man dieſen Zweck nur auf zweierlei Weiſe mit Erfolg er— reichen. Das beſte Mittel, größeren Waſſermaſſen friſche Luft zuzuführen, iſt unſtreitig ein Zu: und Abfluß des Teiches. Durch einen beſtändigen Waſſerwechſel werden ſowohl genügende Mengen Sauerſtoff zugeführt, als auch die vorhandenen Fäulnißgaſe bis zur Unſchädlichkeit entfernt werden können. Jedenfalls hat man beobachtet, daß auch in ſehr harten Wintern in Teichen mit genügendem Zu- und Abfluß kein Auswintern der Fiſche ſtattfand. Natürlich hat man darauf zu achten, daß der Zufluß nicht einfriert und das Waſſer ſich in Folge deſſen über das Eis weg ergießt. Zu- und Abfluß müſſen vielmehr ſtets offen gehalten werden. So wirkſam und erwünſcht aber auch ein ſtetiger, wenn auch langſamer Waſſerwechſel in Winterteichen iſt, ſo iſt die Herſtellung eines regelmäßigen Zu- und Abfluſſes in vielen Fällen beim beſten Willen unmöglich, weil die Waſſer- und Bodenverhältniſſe derartige Ein: richtungen nicht überall geſtatten. Da kann man dann mit Erfolg ein anderes Mittel anwenden, ein Mittel, welches ähnlich im Kleinen auch bei der Ueberwinterung von Goldfiſchen in Baſſins vielfach im Gebrauch iſt. In den Goldfiſchbaſſins läßt man nämlich, nachdem ſich eine feſte Eisdecke gebildet hat, das Waſſer unter derſelben einige Zoll weit ab und ſchafft ſo einen großen mit Luft gefüllten Raum, der das weitere Vordringen des Froſtes abhält und die Goldfiſche vor dem Erfrieren ſchützt. Dasſelbe Verfahren kann man auch in großen Teichen anwenden. Nur wird man hier, wo es ſich um die Zuführung friſcher Luft handelt, vorerſt einige Wuhnen einſchlagen und dann den Waſſerſpiegel ſenken. In den meiſten Fällen wird die Eisdecke zwar ein— brechen, bis fie wieder auf dem Waſſer ſchwimmt, indeſſen werden namentlich von den Ufern aus auf weite Strecken genügend große Lufträume erhalten bleiben, um das Waſſer mit dem nöthigen Sauerſtoffe zu verſorgen. Bei Anwendung dieſer Maßregel hat man nur darauf zu achten, daß das Waſſer nicht zu ſchnell und zu tief abgelaſſen wird, damit das Ein— brechen des Eiſes nicht ein zu großes Getöſe verurſacht und die Fiſche dadurch aus dem Winterſchlafe geſchreckt werden. Das ſind die beiden einzigen Mittel, welche man in großen Teichen zur Vermeidung des Fiſchaufſtandes mit Erfolg anwenden kann. Sollte derſelbe unter beſonders ungünſtigen Verhältniſſen dennoch einmal eintreten, ſo bleibt dann nichts weiter übrig, als die Noth— Fiſcherei, indem man den ganzen Fiſchbeſtand nach Aufſchlagen des Eiſes über der Fiſchgrube herauszunehmen gezwungen iſt. Wenn die Zuführung von friſcher Luft in größere Teiche immerhin mit Schwierigkeiten verbunden iſt — dieſelben ſind dafür durch ihre Waſſermaſſen an ſich gegen die Gefahr des Auswinterns beſſer geſchützt — ſo iſt die Durchlüftung kleinerer, nur wenige Hektar großer ZE 309 — — Teiche, welche wiederum viel leichter auswintern, im allgemeinen auch leichter durchzuführen. Das beſte Mittel iſt zwar auch hier die Schaffung eines ſtändigen Zu- und Abfluſſes, welche indeſſen hier ebenſo wie an großen Teichen nicht überall durchführbar ſind. Mit beſonders gutem Erfolg kann aber in kleinen Teichen das direkte Einpumpen von friſcher Luft zur Verbeſſerung des Waſſers angewandt werden. Zu dieſem Zwecke ſchlägt man in der Nähe der Ufer im Umkreis des ganzen Teiches eine Anzahl von fußgroßen Löchern. Sodann wird ebenſo in der Nähe der Fiſchgrube ein einziges etwa armſtarkes Loch in's Eis gebohrt und durch dieſes ein langer Schlauch bis auf den Boden des Teiches herabgelaſſen Durch dieſen Schlauch wird nun vermittels einer Luftdruckpumpe täglich 1—2 Stunden lang Luft in das Waſſer eingepreßt. Die eingedrückte Luft ſteigt natürlich in kleinen Blaſen wieder ſofort nach der Oberfläche des Waſſers unter das Eis und gleitet unter demſelben entlang bis ſie aus den am Ufer befindlichen Löchern entweicht. Auf ihrem Wege durch das Waſſer, welches hiebei in eine langſame Bewegung verſetzt wird, vertheilt ſich dieſelbe nach allen Richtungen und reißt auch eine Maſſe von Fäulnißgaſen mit ſich, ſo daß ſie bei ihrem Aus— tritt aus den Uferlöchern zuweilen einen unangenehmen Geruch verurſacht. Auf dieſe Weiſe iſt man im Stande, ein verdorbenes Gewäſſer wieder vollkommen brauchbar zu machen und die darin befindlichen Fiſche vor dem Auswintern zu bewahren. Bei der Wohlfeilheit, mit welcher derartige kleine Handluftpumpen im Handel käuflich ſind, iſt dieſes Verfahren, namentlich in Rückſicht auf die geringe, hiezu nothwendige Arbeitskraft, für kleine Teiche beſonders zu empfehlen. IV. Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Ueberſicht der vom bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereine für Rechnung der vom ober— bayeriſchen Landrathe im Betrage von 800 / bewilligten Mittel in der Brutperiode 1891/92 in Oberbayern abgegebenen Eier und Brut von Edelfiſchen: & Zahl s Zahn a Beſetztes Edel⸗ 2 Beſetztes Edel⸗ — — Gewäſſer Fiſchart . S Gewäſſer Fiſchart „ 8 2 S 1000) 1000 . 1000, 1000 1) Bäche bei Ramſau Forellen | 3 — 1211 Bäche bei Dießen Bachſaiblg. —| 3 | 36 im Bezirke 12 Mooſach unt. Freiſing 9 — 336 2 Miesbach | 13 40 | 12 Holzkirchen 50 10 — 40 Wäſſer des Bezirkes Jährl. Tegernſee ) 4| — 16 14] Miesbch.⸗Tegernſee 0 3) „ bei Tölz m — 5 !40J15| Ammerfee Renken 5 — | 40 4 „ „ Föhring 0 5 — 20 Weiher und Seen des — 70 140 5% „ Starnberg 5 — 5 40 Bez. Miesb.-Holz⸗ 155 2 1616 0 Saiblinge 10 — | 50 6, „ ng 4 — 16 ura er 7 Achen b. Schellenberg 5 5 — | 2017| Leitzach )salm. ale. 55 =. 8 Goldach 1 5 — 20 693 M. 9. Schleiferbach Regenbog.⸗ Hiezu Speſen ꝛc. 107 „ josellen) 0 in Summa 800 M 10 Mooſach „jährlg. 25 St.“ 9 Weiter wurden aus Mitteln des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, ſowie des Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereines unentgeltlich in oberbayeriſche Wäſſer ausgeſetzt: © f Brut: |E 2 2 TH d e EBeſetztes Waſſer [Fiſchart Brut- S 8 Beſetztes Waſſer Fiſchart Brut⸗ S = E 3 zahl 8 8 5 zahl S Stück M. Stück M. 1 Hinterſee 5 Inn Baderſee ; & Chiemſeeachen | Walchenſee pin 47 000 564 Iſar Huchen 20 000 240 Weiher b.Tegernſee Weiher zur Auf— | „ „ Starnbg. zucht 6 [Amper 2 Baderſee us] Schlierſee ae 25 000 300 0 Kochelſee 5 I r : rut Glonn Starnbergerſee Donat Salzach Aalbrut 65 000) 650 3 | Ammerfee | Weiß⸗ Ilm Schlierſee felchen- 60 000 240 Iſar Starnbergerſee | brut Simmſee Staffelſee 3 Wagingerſee 4 Dorfen Aeſchenbrutf 5 000 50 Obingerſee 2044 en; y I e in Summa 2216 A Die vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine hiezu erhaltenen Mittel und Werthe betrugen 1580 M, A. Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Landes-Fiſcherei-Vereines. Bezirks⸗Fiſcherei-Verein Miesbach — Tegernſee. Der Bezirks-Fiſchere-Verein Miesbach — Tegernſee hielt feine diesjährige Generalverſammlung am 5. November in Miesbach unter äußerſt zahlreicher Betheiligung der Mitglieder, insbeſondere aus den Kreiſen der bäuerlichen Landwirthe, ab. Der Verein wurde im Juli vorigen Jahres gegründet; das abgelaufene Jahr war ſomit das erſte ſeiner Thätigkeit. War die erſte Zeit hauptſächlich der Agitation zur Gewinnung von Mitgliedern und zur Verbreitung des Intereſſes für die Fiſchereiſache gewidmet, ſo galt es im vergangenen Winter und Frühjahr eine praktiſche Thätigkeit zu entfalten. Zu dieſem Zwecke wurde in einem, von dem Ausſchußmitgliede Herrn Fohr in liebenswürdigſter Weiſe zur Verfügung geſtellten Gebäude in Miesbach eine Brutanſtalt eingerichtet. In derſelben gelangten zur Ausbrütung: 16 000 Bachforellen, 5 000 Seeforellen, 5 000 Bachſaiblinge, 10 000 Seeſaiblinge, 3 000 Regenbogen— forellen. Sämmtliche ausgebrüteten Fiſche gelangten im Bezirke zur Ausſetzung, außerdem noch 5 000 Bach— forellen, 5 000 Bachſaiblinge, 200 Jährlinge von Bachſaiblingen, ſämmtlich aus der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereines in Starnberg, ſchließlich noch 5 000 Aale. Ferner wurden für Rechnung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereines ausgebrütet 20 000 Bachforellen. Mit Ausnahme der Seeſaiblinge war das Reſultat außerordentlich günſtig, die Verluſte beim Brutgeſchäfte äußerſt gering, ganz verſchwindend insbeſondere bei den Bachſaiblingen. Der größere Theil der Brut wurde in die fließenden Gewäſſer ausgeſetzt, ein erheblicher Theil aber auch in neu angelegte, oder neu in Betrieb geſetzte Weiher. Die eingeſetzten Fiſche wieſen theilweiſe ein außerordentliches Wachsthum auf: Seeforellen bis zu 15 em, Bachſaiblinge und Regenbogenforellen nicht viel weniger, Bachforellen und Seeſaiblinge 8— 10 em. Außerdem wurden noch 2 150 Karpfenſetzlinge von Blum in Eichſtädt be— zogen, welche ſämmtlich in Weiher eingeſetzt wurden; auch dieſe zeigten ein vortreffliches Wachsthum. Zur Förderung der Teichwirthſchaft mit Salmoniden erſcheint es wünſchenswerth, nicht die Brut ſchon nach Verluſt des Dotterſackes auszuſetzen, da dieſe zu vielen Gefahren unterliegt, ſondern bereits heran— gewachſene Jährlinge. Es wurden deshalb in der Nähe der Brutanſtalt vier kleine Aufzuchtsweiher hergeſtellt. Allerdings war deren Benutzung im laufenden Jahre noch nicht möglich, da ſie das Waſſer nicht vollſtändig hielten. Nachdem dieſer Uebelſtand nunmehr beſeitigt iſt, werden ſie im nächſten Jahre ihrem Beſtimmungszwecke dienen können. Trotz der großen Auslagen, welche die Herſtellung dieſer Weiher, die Einrichtung der Brutanſtalt, die Anſchaffung der Brutkäſten erforderte, darf die Finanz— lage des Vereines doch als günſtig bezeichnet werden, namentlich in Folge eines ſehr vortheilhaften Uebereinfommens mit Herrn Fohr, der die geſammte Anlage dem Vereine abkaufte und ſie demſelben ſodann pachtweiſe gegen eine ſehr mäßige Vergütung überließ. Durch Zuſchüſſe vom landwirthſchaft— lichen Bezirksverein, den Diſtrikten Miesbach und Tegernſee war es auch möglich, die Brut und die Setzlinge zu billigeren Preiſen abzugeben. 311 Der Mitgliederſtand beträgt zur Zeit 122. Jedes Mitglied iſt ſtatutenmäßig Abonnent der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“. Der junge Verein darf ſomit auf eine ſehr umfangreiche und erfolgreiche Thätigkeit zurückblicken. Seine Beſtrebungen ſind auf einen äußerſt fruchtbaren Boden gefallen. Während vorher nur einige wenige größere Fiſchwaſſerbeſitzer etwas zur Hebung des Fiſchbeſtandes thaten, die Teichwirthſchaft da— gegen gänzlich im Argen lag, beſteht jetzt überall das Beſtreben, alle Gewäſſer, auch die kleineren, ſtärker zu beſetzen und neue Fiſcharten in dieſelben einzuführen. Eine große Anzahl längſt außer Betrieb gekommener Weiher wurden wieder in Stand geſetzt, eine noch größere Zahl neuer hergeſtellt. Es iſt überraſchend, welches lebhaftes Intereſſe die ländliche Bevölkerung den Beſtrebungen des Vereins entgegenbringt. Es gab ſich dies u. a. während der Brutperiode durch lebhaften Beſuch der Brut— anſtalt kund. Wenn es ſonach dem Vereine gelungen iſt, ſo unerwartete Erfolge zu erzielen, ſo verdankt er dies neben der wohlwollenden Förderung durch den Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Verein in erſter Linie der unermüdlichen Thätigkeit ſeines I. Vorſtandes, Herrn Bezirksamtmanns Riezler in Miesbach. Jedenfalls zeigt das Beiſpiel des Vereines, wie günſtig ſolche lokale, den Verhältniſſen angepaßte Ver— einigungen bei richtiger Leitung wirken können. Es wäre dringend zu wünſchen, daß dieſes Beiſpiel befolgt und an allen geeigneten Orten Bezirks-Fiſchereidereine gegründet würden. Die in Nr. 11 dieſes Blattes veröffentlichte Ueberſicht der in Bayern beſtehenden Fiſcherei-Vereine hat gezeigt, wie ſehr in dieſer Richtung gerade Oberbayern hinter anderen Regierungsbezirken, insbeſondere Niederbayern und Oberpfalz, dann Ober- und Mittelfranken, ſowie Schwaben zurückſteht. M. Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei⸗Verein. Am Sonntag den 25. Sept. er. fand in Vohenſtrauß die ſtatutenmäßige Generalverſammlung des Vereins pro 1891/92 ſtatt. Im Ausſchluß hieran hatte der Bezirksfiſcherei-Verein Vohenſtrauß eine Fiſcherei-Ausſtellung veranſtaltet, welche von Sr. Excellenz Herrn Regierungspräſidenten Dr. von Ziegler eröffnet wurde. Auf derſelben hatten 13 Ausſteller aus dem Bezirk Vohenſtrauß Fiſche und Krebſe zur Anſicht gebracht, unter denen prächtige Exemplare von Forellen, Aeſchen, Karpfen, Hechten, Orfen, Brachſen ꝛc. die allgemeine Aufmerkſamkeit und lebhaftes Intereſſe erregten. Es zeigte ſich hierbei wiederum, wie außerordentlich wirkſam derartige Ausſtellungen für die Verbreitung der Fiſch— zucht namentlich in den ländlichen Kreiſen unſerer Bevölkerung ſind. Auf der Generalverſammlung ſprach der Vorſitzende, Se. Excellenz Dr. v. Ziegler, dem Bezirksverein Vohenſtrauß ſeine Anerkennung und ſeinen Dank für die ſo gelungene Ausſtellung aus und gedachte ſodann in überaus ehrenden Worten des verſtorbenen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei— Vereins, Herrn Dr. v. Behr, ſowie des verſtorbenen II. Vorſtandes des Oberpfälziſchen Kreis-Fiſcherei— Vereins, k. Oberforſtraths Ritter von Poſt. Darauf gab Herr Oberreviſor Seitz den Rechenſchafts— bericht pro 1891/92 bekannt, auf welchen wir nach Drucklegung des offtziellen Jahresberichts ebenſo wie auch auf den Bericht des Herrn Forſtraths Hörmann über Vertheilung von Prämien für Erlegung von Fiſchottern ꝛc. an dieſer Selle zurückkommen werden. Herr Oberamtsrichter Schlechter, I. Vorſtand des Bezirksvereins Vohenſtrauß, machte hierauf einige Angaben über Fiſcherei-Verhältniſſe in den Gewäſſern des Bezirks Vohenſtrauß, aus denen die fruchtbringende Thätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Fiſchzucht und des Fiſcherei-Schutzes hervor— ging. In neuerer Zeit ſei namentlich ein Aufblühen der Teichwirthſchaft im Bezirk zu konſtatieren. Zum Schluß der Verſammlung gab Herr Oberreviſor Seitz noch einige belehrende Angaben über die Zucht des Forellenbarſches in Teichen an Stelle des Hechtes und über das Ausſetzen von Krebſen in freie Gewäſſer. An die Generalverſammlung ſchloß ſich ein gemeinſames Mittagseſſen, welches in anregendſter Stimmung verlief. Fiſcherei⸗Verein für das Weſergebiet. Auf der am 23. Oktober er. in Hameln abgehaltenen Generalverſammlung des Fiſcherei— Vereines für das Weſergebiet, deren offizielles Protokoll wir demnächſt der ſehr allgemein intereſſirenden Tagesordnung wegen unſeren Leſern mittheilen werden, erſtattete der Schriftführer des Vereines, Herr M. Buſſe, nachſtehenden Geſchäftsbericht: Meine Herren! Der Geſchäftsbericht des Fiſcherei-Vereines für das Weſergebiet umfaßt den Zeitraum von über 2 Jahren und zwar die Zeit vom 11. September 1890 bis 23. Oktober 1892. Unſer Verein hat zu Beginn des Jahres 1891 durch den Tod ſeines Begründers und ſpäteren Vor⸗ ſitzenden, des Herrn Bürgermeiſters von Fiſcher-Benzon, einen ſchmerzlichen Verluſt erlitten. Wer den alten, ehrwürdigen und geiſtig friſchen Herrn gekannt hat, wird ſich ſeiner gern erinnern und der Verein ihm ſtets ein ehrendes Andenken bewahren. Auch Ste, meine Herren, dürfte ich wohl im Namen des Vereines bitten, durch Erheben von Ihren Sitzen das Andenken des Verſtorbenen zu ehren. (Geſchieht.) Ich danke Ihnen Namens des Vereines. Die Zahl der Mitglieder betrug laut letztem Geſchäftsbericht am 11. September 1891: 71. Durch ſtatutenmäßige Abmeldung und Tod verlor der Verein 19 Mitglieder, neu zugetreten iſt 1 Mit⸗ glied und zählt nunmehr heute unſer Verein 53 Mttglieder. Der Vorſtand beſteht augenblicklich noch aus 4 Mitgliedern und zwar aus dem Vertreter des Vorſitzenden, Herrn F. W. Meyer-Hameln, Schriftführer Herrn Buſſe, den Herren C. Habich— ee. Veckerhagen und G. Seelig-Fiſchhof bei Kaſſel. Zwei Vorſtandsmitglieder, die Herren Forſtmeiſter Gerlach⸗Hameln und Dr. phil. Lindemann-Bremen, find ausgetreten. Es findet heute gemäß §7 der Vereinsſtatuten die Neuwahl des Vorſtandes ſtatt. Im Jahre 1891/92 fanden 2 Vorſtandsſitzungen ſtatt. In der vom 25. Auguſt wurde be— ſchloſſen, 2 Mitglieder von hier zu der in Köln ſtattfindenden Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗Verbandes als Vertreter unſeres Vereines zu delegiren, und iſt Herr Fiſchmeiſter Rehm dort anweſend geweſen, während der mitbeſtimmte Schriftführer des Vereines durch Abweſenheit verhindert war, dem Beſchluſſe nachzukommen. Ein ſchriftlicher Bericht iſt jedoch zu obiger Generalverſammlung über die Vereinsverhältniſſe unſererſeits eingereicht und in dem Protokoll aufgenommen. Als Vereinsorgan wird wie bisher hier und in Höchter die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ ge— leſen. Außerdem ſind uns, wie auch in den vorhergehenden Jahren, Seitens anderer Vereine Berichte, Zeitſchriften und Mittheilungen aus allen Gebieten der Fiſcheret zugegangen. Ein Zirkuliren dieſer Schriften unter den hieſigen Mitgliedern war erfolglos, indem die Weitergabe mehrfach unterblieben iſt. Als Ergebniſſe der hieſigen Brutanſtalt ſind unter dem Leiter derſelben, Herrn Fiſchmeiſter Rehm, folgende Reſultate erzielt worden: 1. Brutperiode 1890/91: Die von der kaiſerlichen Brutanſtalt Hüningen überſandten mehrere Tauſend Regenbogenforellen find nach ihrer Erbrütung in dem neu angelegten Teiche neben der Brutanſtalt bei Schliekers— brunnen ausgeſetzt. Ebenſo ſind die aus Hüningen überſandten 10 000 angebrüteten Zander-Eier, nach deren Ausbrüten durch Ausſetzen in einen kleinen Nebenfluß der Weſer dieſer zugeführt. Ein Verſuch, junge Störe zu züchten, iſt mißlungen. Die Bienenbuttler Brutanſtalt ſandte 10 000 Schnäpel⸗ Eier, die erzielten 5000 jungen Fiſchchen find am 5. Mat 1891 in der Emmer aus— geſetzt. An Lachs⸗-Eiern hat Herr Rehm im ganzen 952 000 Stück abgenommen, von denen 384 000 in die hieſige Brutanſtalt eingeſetzt und 273 000 junge Fiſche ausgebrütet worden ſind. Außer dieſen ſind an die Brutanſtalt zu Bettenhauſen 348 000, nach Bienenbüttel 50 000 und an Herrn Fabrikanten Auguſt Steinmeiſter in Bünde 180 000 Lachs-Eier abgegeben. Ueber den Lachsfang hier in Hameln wurden im ganzen ungünſtige Reſultate berichtet, die wohl hauptſächlich der ſehr abnormen Witterung des Jahres 1891 zuzuſchreiben ſind. Betreffs der Forellenzucht iſt mitzutheilen, daß die von uns in dem Protokolle über die in Bremen 1890 ſtattgefundene Generalverſammlung des Vereines erwähnten Teichanlagen auf Schliekers— brunnen und beim Forſthauſe Wehl ſich beſtens bewährt haben, jedoch ſind ſämmtliche Teiche durch die am 1. Jult 1891 hier niedergegangenen Wolkenbrüche derartig beſchädigt worden, daß ſämmtliche Forellen fortgeſchwemmt und ſehr viele verloren gegangen ſind. 2. Brutperiode 1891/92. Herr Fiſchmeiſter Rehm theilt darüber folgendes mit: Vom 26. Oktober 1891 bis zur Zeit ſind von ihm abgenommen 919 000 Stück Lachs-Eier, davon find abgegeben an die Brutanſtalten: Bünde, an Herrn A. Steinmeiſter .. 300 000 Belten hauf 135 000 Dienenbütiel a... 00000 Es verblieben für die Hameler Anſtalt 384000 Stück. Davon ſind 270 000 junge Lachſe erbrütet und dieſelben in der Zeit vom 9.— 16. Mai ausgeſetzt und zwar in den Remkebach (Lippe) bei Rinteln, in den Hohenſteinerbach (Heſſen), in den Bach bei Krückebergen, in den Wieſenbach bei Höhnerborn, in die Emmer bei Welſede und Ommelgatzen. Ferner ſind Schnäpel-Eier aus Bienenbüttel geſandt, hier ausgebrütet und die jungen Schnäpel in die Emmer geſetzt. Vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine find aus Welſchneudorf bei Montabaur (Heſſen-Naſſau) 2000 Bachſaiblinge geſandt, die junge Brut tft hier ausgeſetzt. Die kaiſerliche Brutanſtalt Hüningen überſandte 20 000 Zander-Eier, die nach ihrer Ausbrütung der Weſer zugeführt wurden. Auf Veranlaſſung unſeres Mitgliedes, des Herrn Rentier Herwig hierſelbſt, ſind auf deſſen Koſten 15 000 Forellen-Eier und 5 000 Bachſaiblings⸗Eier unter meiner Aufſicht zur Aubrütung gelangt und die jungen Fiſchchen in die kleinen Bäche des Kreiſes Hameln ausgeſetzt. Herr Amtsgerichtsrath Adickes in Nienburg hat 15 000 Forellen-Eier nach hier geſandt, die daraus hervorgegangene Brut iſt ebenfalls zum großen Theile in die Bäche unſeres Kreiſes ausgeſetzt. Was die im vergangenen Jahre zerſtörten Forellenteichanlagen betrifft, jo find dieſelben nach ihrer Wiederherſtellung neu beſetzt und zeigen die jungen Fiſche ein erfreuliches Gedeihen. Im Jahre 1892 wurden 2 Vorſtandsſitzungen abgehalten; auf der Letzteren wurde der definitive Termin für die diesjährige Generalverſammlung feſtgeſetzt, welche in dieſem Jahre etwas ſpäter abge— halten werden mußte, weil mehrere auswärtige Mitglieder, deren Anweſenheit von Wichtigkeit war, früher zu erſcheinen verhindert wurden. In der beregten Vorſtandsſitzung, die hier am 19. Juli d. J. ſtattfand und an welcher neun Herren theilnahmen, wurde befürwortet, den Verein durch 2 Deligirte auf der am 3. September d. J. zu Worms tagenden VIII. ordentlichen Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes vertreten zu laſſen und fiel die Wahl auf Herrn Fiſchmeiſter Rehm und den Vereinsſchriftführer, | | | | | | ut u De — welche beide an der Verſammlung Theil und den beſten Eindruck über die Verhandlungen mit heim genommen haben. Der Vorſitzende des Verbandes, Herr Amtsgerichtsrath Adickes, hat ſich erboten, in kurzen Umriſſen die Hauptergebniſſe der Wormſer Verſammlung auch hier mitzutheilen — zudem liegt ein ſtenographiſcher Bericht vor, der auf Wunſch gerne zirkulieren kann. Die Ausgaben des Vereins in der 2 Jahre umfaſſenden Rechnung betrugen 288,11 % Die Einnahmen 292,80 % Somit bleibt mit dem aus dem Jahre 1890 übertragen 254,05 *, ein gegenwärtiger Kaſſabeſtand von 258,74 M. Württembergiſcher Landes-Fiſcherei-Verein. Bekanntmachung der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft, betreffend die Beſchaffung von Forellen⸗ Eiern und von Aalbrut für inländiſche Fiſchzüchter. Die Zentralſtelle wird auch in dieſem Jahre inländiſchen Fiſchzüchtern die Beſchaffung von an— gebrüteten Forelleneiern (Bachforellen) und von Aalbrut erleichtern. Beſtellungen auf Lieferung von Forelleneiern ſind ſpäteſtens bis zum 31. Dezember d. J. nach Wahl des Beſtellers beim Fiſcherei-Verein Ulm oder bei den Fiſchzüchtern Gunzenhauſer in Kuchen, OA. Geislingen, Klein und Laun in Itzelberg, OA. Heidenheim, Ocker in Herbrechtingen, OA. Heidenheim, und Weber in Oberkochen, OA. Aalen, einzureichen. Die Genannten haben ſich bereit erklärt, die Eier nach Abzug eines auf die k. Staatskaſſe über— nommenen Koſtenbetreffs zu liefern und zwar der Fiſcherei-Verein Ulm das Tauſend zu 2 M 75 A (Verpackungs- und Verſendungskoſten nicht inbegriffen), der Fiſchzüchter Ocker das Tauſend zu 2 M 75 (ohne Anrechnung von Verpackungs- und Verſendungskoſten). Die Fiſchzüchter Gunzenhauſer, Klein, Laun und Weber das Tauſend zu 3 , (ohne Anrechnung von Nebenkoſteu). Bei Beſtellungen, welche nach dem 31. Dezember ds. Is. gemacht werden, findet eine Preis— ermäßigung nicht ſtatt. Die Bezahlung des Kaufpreiſes für die gelieferten Eier hat von dem Be— ſteller unmittelbar an den Lieferanten zu erfolgen. Beſtellungen von Aalbrut ſind, wie bisher, ſpäteſtens bis 31. Dezember ds. Is. bei dem „Sekre— tariat der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft in Stuttgart“ einzureichen. Stuttgart, den 28. Oktober 1892. K. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft. O w. Außerdem hat der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein mit mehreren größeren Brutanſtalten, welche ſich bereit erklärt haben, den württembergiſchen Fiſchzüchtern Preisermäßigungen zu gewähren, ein Abkommen wegen Lieferung angebrüteter Eier von Regenbogenforellen, Bachſaiblingen u. ſ. w. ge— troffen. Der Schriftführer des Vereins, Prof. Dr. Sieglin in Hohenheim, tft bereit, Beſtellungen dieſer Art zu vermitteln. Schweizeriſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 22. und 23. Oktober hielt der Schweizeriſche Fiſcherei-vVerein in Zürich eine Delegirten⸗ und Generalverſammlung ab, über welche wir nachſtehenden kurzen Bericht erſtatten. Der Verein, welcher in den letzten Jahren eine außerordentlich rührige Thätigkeit entfaltet hat, zeigt eine bedeutende Steigerung ſeiner Mitgliederzahl, welche in den letzten vier Jahren von 180 auf 1065 angewachſen iſt. Man darf hieraus mit Recht den Schluß ziehen, daß es dem Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereine gelungen iſt, das Intereſſe für die Fiſcherei in weite Kreiſe des Schweizervolkes hinaus— zutragen und lebendig zu erhalten, was um ſo höher anzuſchlagen iſt, als die dem Vereine zu Gebote ſtehenden Mittel verhältnißmäßig geringe ſind. Die Einnahmen des letzten Jahres betrugen 2 658.85 Fr., denen 1985.85 Fr. Ausgaben gegenüberſtehen. Auf der Delegirtenverſammlung wurde nach einem Berichte des um die Fiſcheret in der Schweiz höchſtverdienten Herrn Fürſprech Häring der Beſchluß gefaßt, im Jahre 1893 in Bern eine Fiſcherei— Ausſtellung zu veranſtalten, deren Koſten auf 32 000 Fr. veranſchlagt werden. In das Exekuttv— Comité der Ausſtellung wurden gewählt: 1. Fürſprech Häring, 2. Dr. Fankhauſer, 3. Forſt⸗ inſpektor Puenzieux. Außerdem wurde ein Organiſationscomité gewählt, das aus Vertretern aller Kantone zuſammengeſetzt iſt. Die Generalverſammlung billigte dieſe Beſchlüſſe der Delegirten. Vom 1. Januar 1893 ab wird der Schweizeriſche Fiſcherei-Verein eine eigene Monatsſchrift herausgeben, deren Abonnementspreis 2 Fr. betragen ſoll. Auf der Generalverſammlung ſprach Herr Fürſprech Häring über Krebszucht und berichtete, daß auch in der Schweiz ſeit dem Jahre 1880 der Krebsbeſtand der meiſten Gewäſſer zurückgegangen und daß es ſehr wünſchenswerth ſei, der Krebszucht die größte Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Er bes antragte, daß der Schweizeriſche Fiſcherei-Verein zur Krebszucht einen namhaften Betrag ins nächſt— jährige Ausgabebudget ſtellen ſolle, was genehmigt wurde. Der Präſident des Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereines, Herr Oberſt Meiſter, welcher auf der Generalverſammlung einen Bericht über den Deutſchen Fiſchereitag in Friedrichshafen erſtattete, ſtellte den Antrag, daß der Verein in dieſem Jahre Verſuche mit dem Ausſetzen von Bachſaiblingen und 314 Regenbogenforellen machen ſolle. Zunächſt ſind Baſelland und St. Gallen dafür in Ausſicht genommen. Dieſer zum Beſchluß erhobene Antrag iſt bemerkenswerth, da ſich die Schweizer bisher gegen die aus Amerika eingeführten Salmoniden ſehr ablehnend verhalten hatten. Vielleicht findet auch der Zander im Bodenſee dereinſt mehr Gnade vor ihren Augen! (et. dieſe Nummer, Vermiſchte Mittheilungen: Zander im Bodenſee). V. Vermiſchte Mittheilungen. Ernennung. Der Ausſchuß des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines hat mit Dekret vom 11. November ds. Is., Z. 338, Herrn Viktor Edlen von Milborn in Gmunden zun korreſpondierenden Mitgliede ernannt. Der St. Jakobsſalm. Die Nr. 20 dieſer Zeitung vom lfd. J. bringt Seite 248 einen Artikel, betitelt: „Woher kommen die St. Jakobsſalme“, welchem zu Folge nach den Mittheilungen des Herrn Dr. Hoeck in Helder dieſe Fiſche ſolche Sälmlinge geweſen ſein ſollen, welche nicht wie gewöhnlich im Frühjahre, ſondern erſt im Juni die Dotterblaſe ver— loren und im Herbſte des nächſten Jahres zum Meere wanderten. Ich muß dahin geſtellt ſein laſſen, ob unſer hochverehrter Herr Dr. Hoeck hier durchgängig richtig zitirt worden iſt, möchte mir aber dazu die folgenden Bemerkungen erlauben. Obwohl ich ſeit mehr als 20 Jahren im Auftrage des Deutſchen Fiſcherei-Vereines Lachsbrutausſetzungen, und zwar auch im Rheingebiete, geleitet habe, iſt mir bis jetzt noch kein Fall zur Kenntniß gekommen, daß die Brut erſt im Juni die Dotterblaſe aufgezehrt hätte. Selbſt in den Brutanſtalten, welche mit kaltem Bachwaſſer arbeiten, wo alſo die Ent— wickelung von Eiern und Fiſchchen die nämliche iſt, wie jene in der freien Natur, pflegt die Brut auch nach ſtrengen Wintern und kalten Frühjahren im allgemeinen die Dotterblaſe Ende April oder Mitte Mai bis auf ein Minimum aufgezehrt zu haben. Ob heute noch Lachſe zum Laichen in die Bäche der Schweizer Hochalpen aufſteigen, wo die Entwicklung von Eiern und Brut ſich verzögern könnte, möchte ich faſt bezweifeln, aber jedenfalls dürfte die Anzahl dieſer Fiſche eine ſo beſchränkte ſein, daß auf ſie nicht die alljährlich doch ziemlich zahlreich erſcheinenden St. Jakobsſalme zurückgeführt werden können. Auch wenn es ſich hier und da wirklich außer den Hochalpen ereignen ſollte, daß die Lachsbrut erſt im Juni die Dotterblaſe aufgezehrt hat, ſo wird dies eine ſo ſeltene Ausnahme ſein, daß man hieraus nicht auf die Herkunft des St. Jakobsſalmes ſchließen kann, denn der Zug dieſer Salme wiederholt ſich regelmäſſig und tritt alſo nicht nur ausnahmsweiſe ein. Was den Herbſtzug des Sälmlings anbetrifft, ſo will es mich nach meinen Erfahrungen bedünken, daß derſelbe nicht mit der Aufzehrung der Dotterblaſe im Juni in innerem Zu— ſammenhange zu ſtehen braucht. Mir liegt ein Beiſpiel aus Schleſien vor, wo die Lachsbrut des Fiſchmeiſters Müller in Tſchiſchdorf bei Hirſchberg aus dem Bober und den dortigen Bächen im September ihres zweiten Lebensjahres plötzlich verſchwand, ohne daß eine gewalt— ſame Urſache, wie z. B. Hochwaſſer, vorgelegen hätte. Dieſe Brut hatte ſeiner Zeit ihre Dotterblaſe wie gewöhnlich im April oder Anfangs Mai verloren. Wenn ich nicht zu irren glaube, ſind auch ſchon im Weſergebiete ſeewärts gehende Sälmlingszüge zur Herbſtzeit beob— achtet worden. Dagegen verdient beſonders in Betracht gezogen zu werden, daß die St. Jakobsſalme, wie Herr Dr. Hoeck mittheilt, vorzugsweiſe männliche Individuen ſind, welche, wie man ſchon anderwärts behauptet hat, ein Jahr früher aus der See zurückkehren ſollen, als die Weibchen. Dies hängt wohl offenbar mit der früher eintretenden Geſchlechtsreife der Männchen zuſammen, denn im Moſelgebiete hat man die Wahrnehmung gemacht, daß ſchon Sälmlinge, welche noch nicht im Meere geweſen waren, ſich als laichfähig erwieſen. Intereſſant wäre es jedenfalls, die Beobachtungen des St. Jakobsſalmzuges auch dahin auszudehnen, ob alle kleinen und mittelmäßigen Individuen Männchen ſind oder nur die minder zahlreichen, ſchwereren Exemplare dem weiblichen Geſchlechte angehören. Freiburg in Baden. F. von der Wengen. r 515 Zander in den Rhein. In der letzten Monatsverſammlung des Fiſcherei-Vereines in Köln vom 5. Oktober wurde der Vorſchlag gemacht, im nächſten Frühjahre verſuchsweiſe 10 000 Stück Zanderbrut in den Rhein zu ſetzen. Man berief ſich dabei auf das Vorgehen mehrerer ſüddeutſcher Fiſcherei-Vereine, welche ſchon ſeit einigen Jahren die Akklimatiſätion dieſes Edelfiſches mit außerordentlich gutem Erfolge betrieben, und betonte, daß ein eigent— liches Verbot der Aufzucht desſelben nicht exiſtiere. Der Vorſtand hat jedoch in einer einige Tage ſpäter ſtattgehabten Sitzung beſchloſſen, dem Vorſchlage einſtweilen und ſo lange nicht entſprechen zu ſollen, bis nicht die Unſchädlichkeitsfrage des Zander in Bezug auf die gleich— zeitige Aufzucht des Lachſes, worüber in fiſchereilichen Kreiſen nur geringer Zweifel herrſcht, vollauf erwieſen und vom Miniſter für Landwirthſchaft adoptirt wird. G. Anmerkung der Redaktion. Ein Verbot, Zander in den Rhein zu ſetzen, be— ſteht allerdings nicht; indeſſen bleibt die Zanderzucht im Rheine ſo lange der privaten Thätigkeit überlaſſen, als die ſogenannten Trier'er Beſchlüſſe zu Recht beſtehen, auf Grund deren ſich bekanntlich Holland verbindlich gemacht hat, für die Lachszucht im Rheine im Vorjahre z. B. allein 1 ½ Millionen Lachsbrut auszuſetzen. Durch dieſelben Beſchlüſſe in Trier haben ſich aber auch Preußen und der Deutſche Fiſcherei-Verein verpflichtet, mit der Zanderzucht im Rheine zunächſt zurückzuhalten. Unſeres Erachtens dürfte dieſe Be— ſchränkung aber auch für diejenigen Fiſcherei-Vereine Gültigkeit haben, welche nicht allein aus privaten Mitteln, ſondern mit Unterſtützung Preußens und des Deutſchen Fiſcherei-Vereines arbeiten. Jedenfalls läge die Nothwendigkeit vor, daß öffentliche Gelder, welche Fiſcherei— Vereinen zur Verwaltung anvertraut ſind, nicht in einem der ausgeſprochenen Abſicht des Gebers zuwiderlaufenden Sinne verwerthet werden. Der Vorſtand des Fiſchſchutz-Vereines in Köln hat daher vollſtändig korrekt gehandelt, wenn er mit den Zander-Ausſetzungen vorerſt noch zurückhält. Selbſt wenn wir uns auch der Anſicht derjenigen Fiſchzüchter anſchließen, welche in dem Zander keinen direkten Feind des Lachſes erblicken, — der endgültige Beweis hiefür iſt noch nicht erbracht — ſo möchten wir doch vorerſt und einſtweilen eine umfang— reichere Förderung der Zanderzucht im Rheine nicht befürworten, einmal aus Vertragstreue gegen die Trier'er Beſchlüſſe, deren Innehaltung von Seite Hollands Anerkennung verdient, andererſeits weil wir das große Experiment, welches mit der Lachszucht im Rheine angeſtellt wird, in keiner Weiſe beeinträchtigt ſehen möchten. Mit einigem Recht hat Dr. Hoeck auf der Fiſchzüchterkonferenz in Friedrichshafen hervorgehoben, daß die Lachsbrutausſetzungen im Rheine, wenn ſie in dem Umfange, wie ſie in den letzten Jahren aufgenommen ſind, auch weiter betrieben werden, ein für alle Mal eine Antwort darauf geben werden, ob das für kleinere Gewäſſer zur Zeit mit unzweifelhaftem Erfolg angewandte Syſtem der Brutausſetzungen zur Hebung des Fiſchbeſtandes auch für unſere großen Gewäſſer die erwartete Wirkung haben werden. Mit Recht aber nur dann, wenn keine Maßregeln getroffen werden, welche die Wirkung jenes großartigen Verſuches zu paralyſiren möglicherweiſe im Stande ſind. Wir verkennen hierbei keineswegs, daß es für die Fiſcherei-Intereſſenten des Mittel— und Ober-Rheines eine ſchwere Pönitenz iſt, ſich der Zanderzucht enthalten zu ſollen. Denn wie groß auch die Erfolge der Lachsbrutausſetzungen im Rheine werden mögen, Holland wird am Unter⸗Rheine ſtets den Löwenantheil beim Lachsfange haben. Der Zander dagegen iſt als Standfiſch berufen, einen reichlichen Ertrag demjenigen zu liefern, der auf ſeine Zucht Mühe und Arbeit verwendet hat. Im Intereſſe der durch den Rückgang des Lachsfanges arg ge— ſchädigten Berufsfiſcher des Mittel- und Ober-Rheines wäre die Zucht des Zanders, welcher ein Brodfiſch der Fiſcher zu werden verſpricht, daher nicht hoch genug anzuſchlagen. Unter den gegenwärtigen Umſtänden bleibt dieſelbe aber aus den oben angeführten Gründen der Vereinsthätigkeit im Rheinſtrom entzogen. Indeſſen wäre es eine dankenswerthe Aufgabe, wenn die Fiſcherei-Vereine die Ernährungsweiſe des Zander im Rheine durch zuver— läſſige Beobachter einem umfangreichen eingehenden Studium unterziehen laſſen wollten. Gottus gobio Wer ſollte ihn nicht kennen, den unanſehnlichen, ja häßlichen Geſellen! Im kleinſten Bächlein finden wir ihn, ſobald wir den nächſten beſten Stein umdrehen, unter welchem er den Tag über ſtiller Betrachtung ſich hingibt, um bei der leiſeſten Berührung davon zu ſchnellen mit einer Behendigkeit, die man ihm kaum zutraut. So verſchieden ſeine Färbung 316 — — iſt, je nach Gegend und ſeiner Stimmung, ſo verſchieden iſt ſein Name — bald heißt er Groppe, bald Mühlkoppe, bald Ropſel, bald Grotzer u. A. Noch iſt mir in Erinnerung, wie ich das kleine, nur etwa 12 em lange Fiſchchen einigen Damen präſentirte, die eilig zurückfuhren, als wär's der leibhaftige Satan. Nun, dem Meer- oder Seeteufel ſieht es in der That ja auch ähnlich mit ſeinem plattgedrückten breiten Schädel (daher auch da und dort Breitſchädel genannt) und ſeinem gedrungenen Leib. Gilt aber vom Meerteufel, der „ſonderlich ſcheußlich häßlichen Meerkröte,“ wie der alte Gesner ſagt, „das Fleiſch dieſer Thiere ſoll nicht in die Speiß kommen, denn es iſt von ſchlechtem Geſchmack und eines häßlichen Geruchs“, ſo gebührt dem Cottus gobio im Gegentheil das Lob: „die gemeinen Groppen mit den großen Köpfen haben ein geſund gut Fleiſch, lieblich und gut zu eſſen. Sie werden männiglich geprieſen, abſonderlich die ſo in rinnenden Waſſern gefangen werden.“ Heutzutage freilich werden ſie nicht mehr männiglich geprieſen, man kennt fie meiſt nur als Köderfiſche, die Wenigſten glauben, daß man fie überhaupt eſſen könne — aber der alte Ges ner hat Recht. Ueberaus drollig iſt auch ihr Fang: Als kleine Knaben haben wir ſie mit Gabeln und Hamen für unſeren Fiſcher Hans Jörg gefangen; ſpäter hat mir ein alter Freund, dem, trotzdem er ein erfahrener und leidenſchaftlicher Fiſcher war, dieſer Fang nicht zu gering erſchien, eine andere Art gezeigt. Es war um die Spätherbitzeit, Barben und Schuppfiſche wollten nicht mehr recht anbeißen, in den Forellenbächen hatten wir ſelbſtverſtändlich längſt zu angeln aufgehört, da nahm er mich eines Tages doch an einen ſolchen Bach mit. Dort angekommen, ſchnitt er einige Gerten, band ganz gewöhnlichen Bindfaden an dieſelben, an dieſe einen kleinen Angelhacken, an welchen ein Wurm angeködert wurde; die ganze Geſchichte wurde mit kleinem Blei beſchwert und die Angeln dann in kleinen Zwiſchenräumen in's Waſſer geworfen. Als wir mit der letzten fertig waren, zogen wir die erſte wieder heraus und an Angel um Angel hing eine Groppe, ſo daß wir in wenigen Stunden eine Maſſe Fiſche und zwar meiſt große Exemplare beiſammen hatten. Vor kurzem probierte ich die Geſchichte wieder, allerdings mit etwas geringerem Erfolg — allein ich machte dabei eine merkwürdige Erfahrung. — Da es nicht ſo leicht iſt, die Fiſche nach dem Fange zu tödten, wickelte ich ſie einfach in ein großes Zeitungspapier; ich mochte etwa zwei Stunden gefiſcht haben, als ich mich an— ſchickte, nach Hauſe zu gehen. Da ich nicht genug hatte, um dieſelben zu einem ordentlichen Eſſen zu verwenden, warf ich die noch lebenden 4—5 Stück in's Waſſer, die andern ſchienen todt — allein, als ich einen ſcheinbar todten den anderen folgen ließ, ſchwamm auch dieſer, kaum in's Waſſer gelangt, ſofort munter davon; ich verſuchte es weiter und ſiehe da, ſelbſt der letzte, der zwei Stunden in dem Papier geſteckt hatte und abſolut kein Lebenszeichen von ſich gab, war, kaum in's Waſſer gelangt, voll Leben. Aber — wird jetzt der Forellenzüchter ſagen — wozu dieſe Kerls wieder in's Waſſer? Iſt doch die Groppe ſo gefräßig wie wenig andere Fiſche und zudem die größte Feindin des Forellenlaiches? Ja, es iſt wahr, nicht nur um des Vergnügens willen oder um ihres vor⸗ trefflichen Fleiſches willen ift ihr Fang zu empfehlen, ſondern auch im Intereſſe der Ver: mehrung und Bevölkerung unſerer Forellenbäche. Pr. Cholera und Fiſcherei. Im Auftrage der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei wurden in dieſem Jahre auf Finkenwärder, in Blankenſee ꝛc. eingehende Unterſuchungen an— geſtellt, um zu ermitteln, wie hoch ſich der Minderertrag der Fiſcherei während der Cholerazeit wohl belaufen würde. Die Erhebungen haben ergeben, daß die Cholera einen ſchwer ſchä— digenden Einfluß auf die Fiſcherei ausgeübt hat. Der Geſammtſchaden der See-, Küften: und Elbfiſcherei wird auf 60 000 M. abgeſchätzt. Der Minderertrag iſt entſtanden durch die vielen den Fiſchhandel betreffenden Ein- und Durchfuhrverbote. Die Fiſchpreiſe waren in letzter Zeit äußerſt niedrig. Seezungen erzielen nur 72 pro Pfund gegen 115 im Vorjahre, Steinbutt 38 gegen 86 . Hummer 46 gegen 119 , Auſtern 8.45 M. für 1000 Stück gegen 31 M. Zander im Bodenſee. Gegen die Einſetzung des Zanders in den Bodenſee, in welchem der geniale Scharfblick des Herrn von Behr ein ſehr geeignetes neues Heim für dieſen vortrefflichen Fiſch erkannt hatte, iſt namentlich von Schweizeriſcher Seite in dieſem SE Jahre energiſche Oppoſition gemacht worden, mit der Begründung, daß der Zander auf der einen Seite den Felchenbeſtand gefährde, andererſeits aber für den Fiſcher werthlos ſei, da er ſich angeblich nicht fangen laſſen ſolle. Auch wurde behauptet, der Bodenſee ſei kein geeignetes Gewäſſer für den Zander, da er darin nicht zu laichen ſcheine. Von dieſen Gründen iſt der erſte eine bloße Vermuthung, die ſich auf keine Beobachtung ſtützt, da noch niemals in dem Magen eines Zanders ein Felchen aufgefunden worden iſt. Auch iſt eine Schädigung der Felchen durch den Zander nicht wahrſcheinlich, da ſich die Felchen für gewöhnlich viel tiefer aufhalten als der Zander. Viel mehr Wahrſcheinlichkeit beſteht dagegen für die Annahme, daß der Zander ſein Nahrungsbedürfniß aus den zahlloſen Schaaren von Weißfiſchen im Bodenſee decken wird. Die Behauptung, daß der Bodenſee kein für den Zander geeignetes Gewäſſer iſt, läßt ſich zur Zeit weder beweiſen noch widerlegen. Eher ſcheint aber das Letztere der Fall zu ſein, da der Zander im Bodenſee gut gedeiht, wenn auch ſeine Fortpflanzung dort noch nicht mit Sicherheit beobachtet worden iſt. Allerdings berichtet neuerdings Fiſchmeiſter Hindelang in Lindau, daß er am 15. er. eine Seeforelle gefangen habe, welche in's Schiff gebracht, einen fingerlangen jungen Zander ausſpie. Er verſicherte auf Befragen, den Fiſch ganz gewiß als Zander erkannt zu haben. Demnach ſcheint der Zander im Bodenſee ſchon zu laichen! Man darf ſich gewiß nicht wundern, daß derartige Beobachtungen bisher noch nicht häufiger gemacht worden ſind, viel eher dürfte es Verwunderung erregen, daß nach den im Verhältniß zur Größe des Bodenſees geradezu verſchwindenden Mengen von eingeſetzten Zander— brut überhaupt ein Zander groß geworden iſt. Mit Recht wurde bereits auf dem Fiſcherei— tag in Friedrichshafen darauf hingewieſen, daß die Art und Weiſe, wie man bisher die Zanderzucht im Bodenſee betrieben habe, gar keinen Schluß auf Erfolg oder Nichterfolg dieſes Einbürgerungsverſuches geſtatte. Wer in einem ſo gewaltigen Waſſerbecken einen neuen Fiſch einführen will, der muß mit entſprechenden Mitteln und Maßen arbeiten. Einige Tauſende junger Brut bedeuten im Bodenſee nicht mehr als eine Hand voll Nahrung für die zahlloſen übrigen Raub⸗ und Friedfiſche, welche Letztere namentlich junger Brut gegenüber ihre fried— liche Natur leider ſehr oft verleugnen. Wenn aber dennoch verhältnißmäßig bereits erhebliche Mengen von Zandern und zwar in ſchweren Exemplaren im Bodenſee bereits gefangen ſind, ſo zeigt das doch wohl nur für die Eignung dieſes See's zur Zanderzucht. Als ein beſonders ſchwerwiegender Grund gegen die Einführung des Zanders wurde die Schwierigkeit oder gar Unmöglichkeit ſeines Fanges aufgeführt. Dem gegenüber iſt zu konſtatiren, daß ſoweit die immerhin ſehr mangelhafte Kontrolle reicht, in dieſem Jahre allein in der Lindauer Bucht 21 Stück Zander gefangen wurden in der Größe von 1—3 Pfund, von denen 18 in's Netz, 2 an die Turbine, 1 von drei Pfund Schwere an die Zockſchnur gingen. Da darf man doch wohl kaum mehr ſagen, der Zanden ſei nicht zu fangen. Die Fiſcher in Lindau haben übrigens auch ihre ausdrückliche Befriedigung über die Einführung des Zanders in den Bodenſee ausgeſprochen. Ein neuer Hautparaſit bei Süßwaſſerfiſchen. Rothaugen und Weißfiſche, die in einem achtzig Liter Waſſer faſſenden Aquarium der Biologiſchen Station zu Plön ge— halten wurden, zeigten eines Tages einen weißlichen Beſchlag, der aus lauter dicht neben einander ſtehenden Pünktchen beſtand. Dieſen Thatbeſtand konnte man ſchon mit unbewaffnetem Auge konſtatieren. Bei der mikroſkopiſchen Unterſuchung abgeſchabter kleiner Hautfetzen erwies ſich nun aber jedes der vielen hundert Tüpfelchen, mit denen die meiſten Fiſche beſät waren, als eine winzige uhrglasförmige Hervorwölbung (Wucherung) der Epidermis, und jede derſelben diente einem Infuſorium von anſehnlicher Größe (0,65 —0,80 mm) zum Aufenthalt. Dr. Otto Zacharias, von dem dieſe Thierchen vor kurzem entdeckt und näher unterſucht worden find, erkannte in denſelben eine neue Art der Gattung Ichthyophthirius (zu deutſch: Fiſch— verderber), deren Vertreter durch ihre ungeheure Vermehrungsfähigkeit ſelbſt großen Fiſchbe— ſtänden gefährlich werden können. Ein einziger ſolcher Schmarotzer, welcher die Geſtalt eines 318 — — — Myrthenblattes beſitzt, vermag binnen 12 Stunden eine Schar von 100 — 150 Nachkömmlingen zu erzeugen. Mit dieſer Reproduktionsfähigkeit ſteht der Ichthyophthirius ſelbſt in der Infuſorienwelt unübertroffen da, und er muß in Bezug auf Fortpflanzungsfähigkeit als ein zoologiſches Unikum betrachtet werden. Bei ſeiner Vermehrung verfährt er übrigens auf die denkbar einfachſte Weiſe. Er zieht ſich zunächſt kugelförmig zuſammen und ſcheidet gleichzeitig auf ſeiner Körperoberfläche eine dünne Membran aus. In der Sprache der Wiſſenſchaft ſagt man kurz: er encyſtiert ſich. Nach kurzer Ruhepauſe theilt ſich nun jedes ſo verpuppte Individuum in zwei Hälften, welche alsbald durch denſelben Prozeß der Multiplikation weiter in vier, acht, ſechszehn u. ſ. w. Theilſtücke zerfallen, bis die Zahl von 100 oder 150 erreicht it. Jedes derſelben hat einen Durchmeſſer von 0,075 mm und erſcheint als ein kleines mit Flimmerhärchen bekleidetes Kügelchen. In großem Gedränge wimmeln alle dieſe zahl— reichen Kinder einer einzigen Mutter in der Cyſte herum; die Mutter ſelbſt aber iſt ver— ſchwunden: fie iſt buchſtäblich in der von ihr erzeugten Nachkommenſchaft aufgegangen. Als— bald platzt natürlich die umhüllende Membran infolge des unruhigen Treibens in ihrem Innern und die jungen Fiſchverderber ſchwärmen in das umgebende Waſſer aus, um ſich nun ihrer— ſeits einen Fiſch als Träger und Ernährer auszuſuchen. Wie lange ſie dazu gebrauchen, um die Selbſtmultiplikation von neuem beginnen zu können, iſt noch nicht feſtgeſtellt. — Nach Dr. Zacharias beſteht die Schädigung, welche dieſe Infuſorien den davon befallenen Fiſchen zufügen, in einer beſtändigen Reizung und dadurch bedingten Auflockerung der Oberhaut. Hierdurch fällt letztere gelegentlich in großen Fetzen ab, und an den bloßgelegten Stellen ſiedeln ſich dann Waſſerpilze (Saprolegnien) an, welche allmählig den ganzen Fiſch um— wachſen und auf Koſten ſeiner Körperſäfte leben. Das führt nach kurzer Zeit zum Tode der infizierten Thiere an Entkräftung. VI. Titeratur. Taſchenbuch der Angel-Fiſcherei von Max von dem Borne. 3. Auflage. Wachs zum Wichſen der Anwindeſeide. In meinem „Taſchenbuche der Angel-Fiſcherei“, 3. Auflage, habe ich auf Seite 32 ein Rezept zur Herſtellung eines farbloſen Wachſes zum Wichſen der Anwindeſeide mitgetheilt, welches einiger Berichtigungen bedarf. Ich bringe deshalb dieſes Rezept hier noch einmal: Colophonium (Marke Citrinum von Gehe u. Co.) wird über möglichſt gelindem Feuer in einem Metallgefäße geſchmolzen, dann wird beſtes (weißes) ruſſiſches Vaſelin und Paraffin (Schmelz— punkt 28—30 R) hinzugefügt und alles mit einem Glasſtabe gut gemiſcht. Wenn die Miſchung etwas erkaltet iſt, ſetzt man ein ätheriſches Oel hinzu, das aus gleichen Theilen Bergamotte-Oel und Rosmarin-Oel beſteht. Durch Ausgießen des Wachſes auf Waſſer bildet man kleine flache Kuchen, die in Säckchen eines weichen däniſchen Leders zum Gebrauch aufbewahrt werden. Skala für die Härtegrade des Wachſes. Hartes Wachs: 160 Gewichtstheile Colo— phonium, 14— 15,25 Vaſelin, 6— 6,75 Paraffin, 1,4 ätheriſches Oel; mittelhartes Wachs: 160 Ge— wichtstheile Colophonium, 17,50 — 19,25 Vaſelin, 7,5—8,25 Paraffin, 1,4 ätheriſches Oel; weiches Wachs: 160 Gewtchtstheile Colophonium, 20— 22,75 Vaſelin, 9— 9,75 Paraffin, 1,4 ätheriſches Oel. Vorzüge des Wachſes. Die damit behandelte Seide reißt weder beim Wichſen noch beim Knotenmachen; das Wachs beſchmutzt die Finger nicht. Die härteren Qualitäten ſind für die warme, die weicheren für die kalte Jahreszeit berechnet; dieſelben können ohne weitere Behandlung (Mani— pulation) benützt werden. a Ehmant's Fächer (S. 165 des „Taſchenbuches der Angel-Fiſcherei“) wird bei der Spinn— Fiſcheret benutzt, um das weite Auswerfen des Köders zu erleichtern. Der Fächer wird am Gürtel befeſtigt und hat den Zweck, die loſe Schnur beim Einziehen derſelben aufzuſammeln und das Herab— fallen derſelben auf die Erde oder in das Waſſer zu verhindern. Der Fächer iſt ſehr leicht, kann zu— ſammengelegt und bequem transportirt werden. Die Jagd- und Fiſcherel-Geräthehandlung von Jakob Sackreuter in Frankfurt am Main, Friedensſtraße Nr. 3, liefert Fächer mit Stockbügeln für 7 M Max von dem Borne. u e 319 VII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Fiſcherei. Der zur fiskaliſchen Domäne Kreyſchau bei Torgau (Pächter Amtsrath Faber) ge— hörige große Teich, der früher mit ſeinem Waſſer die dee den zu ſpeiſen hatte, iſt diesmal nach nur einjähriger Pauſe befiſcht worden. Die Karpſen, meiſt dreipfündige, ſind an den Fiſchhändler Weiſe in Magdeburg für 63 A. per Centner verkauft; bei einem Ertrage von 800 Centnern Karpfen und 30—40 Centnern anderer Fiſche wurde ein Erlös von über 54000 K, erzielt. Krebsfiſcherei in Preußen. Am 1. November hatte die Schonzeit der Krebſe in den nicht ge ſchloſſeneu Binnengewäſſern, d. h. in ſolchen Gewäſſern (Seeen, Flüſſen ꝛc.), welche mit anderen Ge wüſſern in Verbindung ſtehen begonnen. Dieſelbe dauert bis 1. Mai k. J. Gelangen während dieſer Zeit Krebſe beim Fiſchfange in ſolchen Gewäſſern in die 9 des Fischers, ſo ſind ſie mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorſicht ſofort wieder in das Waſſer zu ſetzen. Zur Verſendung von Krebſen mit der Eiſenbahn oder mit der Poſt, ſowie zum Verkaufe auf den Märkten iſt die Beibring— ung von Urſprungs-Atteſten erforderlich. — Für den weſtpreußilchen Theil der Küddow iſt unter Auf hebung der Winterſchonzeit die Frühjahrsſchonzeit eingeführt worden. Auſternfang. Amrumer und Sylter Fiſcher liegen gegenwärtig in den Gewäſſern der Inſel Föhr der Auſternfiſcherei ob. Der Ertrag iſt leider nur ſehr gering, geringer noch als im Vorjahre, und Fachleute wollen wiſſen, daß der Auſternfang um Föhr herum mit der Zeit wahrſcheinlich ganz aufhören dürfte. Der erſte Caviar. Der erſte Herbſttransport ruſſiſchen Caviars, der für das Ausland beſtimmt iſt, traf vor Kurzem in Warſchau ein. Das Geſammtgewicht dieſes Caviars beziffert ſich auf 1000 Pud (40000 Pfund), wovon 600 Pud nach Deutſchland gehen, während 400 Pud für Oeſterreich beſtimmt ſind. Berlin, 18. November. Zufuhren in Flußfiſchen genügend, in guten Seefiſchen knapp, Geſchäft lebhaft, Preiſe beſſer. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte a Ge); 1149 40—47 Winter⸗Rheinlachs. . | per Pfund 535 Zander >... 380110 30—47 Oel! R 0 100-150 Barſche . 40 —42 20—25 Flundern, gr.. „ Stiege — Karpfen, mittelgroße 63-66 48—52 do. mittel, Pomm. 5 5 250—300 do Heinen... 5257 — e e tue: 5 1 — Sleisns 80 8 = Bücklinge, e Wall 350—400 GC en] 3% 13 D a: „ Schock | 300—500 FCC 8 18 Seeltich ne. Shege 150 T 100 30 e oe ur. „ Pfund 120 Diet — 90—100 SUR t 1 60 F — — n Ka 100 Stck] 500800 Inserate. Einen Zähnl- 1 zum raſchen und genauen Zählen von Lachs- und Forellen— 2 x Apparat ad Eiern liefert franko für fl. 5.— (1) Franz Brandstetter in Dejte, Preßburger⸗Comitat, Ungarn. Goldene Medaille. Ehrenpreis. Goldene Medaille. Allgemeine Sifcherei-Alusitellung Nürnberg 1892. von Loefen'ſche Fiſchzuchtanſtalt Diepoltsdorf, Post und Telegraf Hüttenbach, Eisenbahnstation Schnaittach Bayern, Mittelfranken) empfiehlt in der Brutperiode 1892/93: (12/1) embr. 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Be⸗ J die 2⸗ſpaltige 30 Pfg. ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Buch⸗ Ne ue O [ ge Redaktionsadreſſe; München, Zoolog. handlungen — Für Kreuzbandzuſendung der Inſtitut, 95 1 0 5 Neuhauſer⸗ raße Nr 1 Mark jährlich Zuſchlag. Baäneriſchen Piſcherei-Teitung. Organ für die Befammtintereffen der Fischerei, owie für die Beftrebungen der Fiſckerei- Beteine; in Sonderheit Organ der Sandes-Fifcjerei-Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Mefideutfchen Fiſcherei-Berbandes ic. te. In Verbindung mit Pachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Ar. 26. 66577. Münden, 3. Dezember 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. EI Inhalt: I. Huchen in der Eifel. — II. Stellung des Reichsgerichts zur Waſſerverunreinigungsfrage. — III. Der deutſche Saibling. — IV. Vom Bodenſee. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Huchen in der Eifel. Ueber die Einführung des Huchen und ſein Gedeihen in offenen Gewäſſern außerhalb des Donaugebietes war mir bisher noch keine Nachricht bekannt geworden. Ich wurde daher überraſcht, als es bei meinem diesjährigen Kommiſſorium für den Deutſchen Fiſcherei-Verein der Zufall wollte, eine Spur des Huchen auch außerhalb des Donaugebietes zu finden. Mein Auftrag führte mich u. a. auch nach Speicher an der Kill in der Eifel (Regierungsbezirk Trier), wo mir von den Beſitzern der dortigen Neumühle, den Herren Kappes, die folgende Mittheilung gemacht wurde: N Im Mai v. J. ſah einer dieſer Herren nicht weit von der Mühle in der Kill einen großen, ſilberglänzenden Fiſch aufſpringen, welcher offenbar in der Verfolgung eines anderen begriffen war. Herr Kappes holte ſofort ſein Angelzeug und nach einiger Zeit biß der große Fiſch an. Er hatte ihn bereits bis in die Nähe des Ufers gedrillt, als der Fiſch einen letzten verzweifelten Verſuch zur Befreiung machte. Es gelang ihm auch, die Angel— ſchnur zu zerreißen und zu entkommen, den Hacken und den Reſt der Schnur im Maule, ohne daß er wieder geſehen worden wäre. Glücklicher war einer der Herren Kappes Anfangs 322 November v. J., indem er an einem Tage kurz nach einander zwei ſolche ſilberglänzende Fiſche fing, den einen von 7, den anderen von 11 Pfund. Freudeſtrahlend brachte er die beiden erbeuteten Fiſche nach Hauſe, ohne zu wiſſen, was er gefangen hatte. Er ſchlug die ihm zur Verfügung ſtehenden naturgeſchichtlichen Bücher nach, fand aber in denſelben keinen Aufſchluß. Die hier vorliegende Fiſchgattung blieb Herrn Kappes ein Räthſel, bis er Gelegen— heit hatte, mit dem Lehrer der Landwirthſchaftsſchule in dem benachbarten Bitburg, Herrn Arnold, darüber Rückſprache zu nehmen. Dieſer klärte das Räthſel auf: Es waren Huchen. Auf meine Bitte hatte Herr Arnold die Güte, mir hierüber die folgenden bemerkenswerthen Mittheilungen zu machen: Im Jahre 1876 bezog er aus Hüningen 500 Hucheneier, von welchen er 400 Fiſchchen erzielte, die er in die Kill ausſetzte. Im Oktober 1879 erhielt er die erſte Kunde von deren Gedeihen, indem ein Fiſcher aus Au einen dort in der Kill gefangenen Huchen von 1 902 Pfund überbrachte. Nachdem Herrn Arnold im Sommer 1880 noch zwei Fänge von zweipfündigen Huchen bekannt geworden waren, ließ ſich in den folgenden Jahren nichts mehr vernehmen, daß ſolche Fiſche gefangen worden wären. Zwar hörte Herr Arnold von Fiſchern erzählen, daß ſie bei niedrigem Waſſerſtande an tiefen Stellen der Kill, welche wegen der Sandſteinklippen nicht mit Netzen befiſcht werden können, Lachſe geſehen hätten; aber er meinte, ihnen keinen Glauben ſchenken zu ſollen. Daß es Rheinlachſe geweſen ſein könnten, iſt inſoferne ausgeſchloſſen, da dieſer Fiſch nur im Spätherbſte in der Kill aufſteigt. Erſt im Mai 1891 gewann Herr Arnold wieder eine Spur von ſeinen Huchen, indem er von einem Herrn aus Trier, welcher oberhalb Speicher in der Kill geangelt hatte, einen dort ge— fangenen, dem Angler gänzlich unbekannten Fiſch von 600 Gramm zum Geſchenk erhielt, welchen er ohne Zweifel als Huchen erkannte. Dazu geſellten ſich noch in dem nämlichen Jahre die ſchon oben geſchilderten drei Huchenfänge der Herren Kappes, welche ungefähr einen Kilometer oberhalb der Stelle ſtattfanden, wo der zuletzt erwähnte kleine Huchen geangelt wurde. Die größeren Huchen entſtammten jedenfalls der 1876 ausgeſetzten Brut, der kleine von 600 Gramm kann aber wohl nur ein Nachkomme derſelben ſein; denn, wie die Er— hebungen des Herrn Arnold ergeben haben, hat außer der Kill weder im Moſel- noch im Saargebiete die Ausſetzung von ſolcher Brut ſtattgefunden. Der Huchen iſt ſomit in der Kill nicht nur gediehen, ſondern hat ſich auch bereits fortgepflanzt. Freiburg in Baden. Fr. von der Wengen. II. Stellung des Reichsgerichts zur Waſſerverunreinigungsfrage.“) Ganz neuerlich iſt eine für alle Betheiligten, insbeſondere die Fiſcherei-Berechtigten hoch⸗ wichtige noch ungedruckte Entſcheidung des Reichsgerichts unterm 1 Juni 1892 gegen die Haynauer Zuckerfabrik in Schleſien ergangen. Die Geſchwiſter Kühne, unter ihnen der als Fiſchzüchter bekannte Rittergutsbeſitzer Kühne zu Göllſchau in Schleſien, hatten gegen dieſe Fabrik wegen Waſſerverunreinigung geklagt. Aus den in den Entſcheidungsgründen 2. In⸗ ſtanz des k. Oberlandesgerichts Breslau gewürdigten Beweisverhandlungen erhellt u. A., daß neben Schädigung des Viehbeſtandes und von Bauwerken nach Errichtung der Zuckerfabrik Haynau in den unterhalb liegenden Fiſchbehältern der Kläger in Folge der ſchlechten und ungereinigten Beſchaffenheit des Waſſers die Fiſche maſſenhaft abgeſtorben ſind und die lebenden ein blaſſes und kränkliches Ausſehen gehabt haben. Vor Zuleitung der Abwäſſer der Zucker— fabrik Haynau wurden die Abwäſſer der Stadt Haynau, einer Kunſtwollenfabrik, einer Färberei und einer Papierfabrik ebenfalls in den betreffenden Fluß geleitet. Die beklagte Zuckerfabrik hat während des Laufes des Prozeſſes zunächſt das ſogenannte verbeſſerte Oppenheim'ſche, demnächſt das Lichtenberg'ſche Verfahren jedoch ohne erheblichen Erfolg für die Reinigung ihrer Abwäſſer angewendet, hiernächſt Klärteiche, ſogenannte „Teich-Filtrir-Anlagen“, angelegt und damit Beſſerung erzielt. „) Abdruck aus den „Landwirthſchaftlichen Blättern“ — Amtliches Organ des landwirthſchaft⸗ lichen Centralvereines für den Regierungsbezirk Kaſſel und des Kaſſeler Fiſcherei-Vereines. D 323 — Auf Grund der thatſächlichen Feſtſtellung, daß durch die oberhalb der klägeriſchen Be— jigung durch die in den D.-Fluß zurückgeleiteten Abwäſſer der Haynauer Zuckerfabrik das Waſſer des D.-Fluſſes und das aus dieſem auf das klägeriſche Gut abfließende Waſſer in einer das Maß des Regelmäßigen und Gemeinüblichen überſteigenden Weiſe verunreinigt wird, ſowie unter Billigung der Entſcheidung des Oberlandsgerichts Breslau: daß die Verunreinigung des Fluſſes durch andere unreine Zuflüſſe, als die Abwäſſer der Fabrik der Beklagten dem Klagenſpruch auf Unterlaſſung der Verunreinigung ſeitens der Beklagten wegen Mitſchuld anderer an der Verunreinigung nicht entgegenſtehe, iſt die Berufung der Beklagten durch das Reichsgericht zurückgewieſen und ſonach das Erkenntniß des Ober— landsgerichts Breslau vom 11. Januar 1892 rechtskräftig geworden, wonach der Beklagten bei Strafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung unterſagt iſt, durch ihren Betrieb verunreinigtes Waſſer dem D.-Fluſſe zurückzuleiten, ohne daß es durch die hergeſtellten Teich-Filtrir-Anſtalten gereinigt iſt, und dieſelbe verurtheilt wird, allen Schaden zu erſetzen, der vor Anlegung dieſer Teichanlagen nachweislich den Klägern bereits oder ſeitdem durch Waſſer ohne vor— herige Reinigung desſelben in dieſen Anlagen entſtanden iſt oder in Zukunft ent— ſtehen ſollte. Die Beklagte darf alſo für die Zukunft ihre Abfallwäſſer nur gereinigt dem D.-Fluſſe zuführen und muß daneben für allen Schaden aufkommen, den ſie nachweislich bereits ge— ſtiftet hat oder trotz des Vorhandenſeins gut wirkender Klärvorrichtungen die ja auch einmal verſagen können, oder nicht ſtändig benutzt zu werden brauchen — den Klägern zufügt. Daneben treffen die Beklagte die ſicher nicht unerheblichen Prozeß-Koſten. Aus den Entſcheidungsgründen des Reichsgerichts iſt noch als beſonders geſchädigte Unterlieger intereſſirend hervorzuheben, daß darin ausgeſprochen wird, es könne die Eigen— thumsfreiheits⸗, die ſogenannte Negatorien-Klage gerichtet, mit ihr beanſprucht werden, je nach Art des ſtörenden Eingriffs: 1. auf Wiederherſtellung des früheren Zuſtandes, auf Unterlaſſung weiterer Störungen, auf Herſtellung von Anſtalten, wodurch ſolche Störungen veranlaßt werden, und gleichzeitig 4. auf Erſatz des bereits entſtandenen und des noch entſtehenden Schadens. Daß hiermit nicht ohne Weiteres jedem von durch Waſſerverunreinigung Geſchädigten angeſtrengten Civilprozeſſe ein obſieglicher Ausgang vorherzuſagen iſt, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, ſprechen da doch noch manche andere hier nicht weiter zu erörternde Umſtände, z. B. das Vorhandenſein älterer, insbeſondere ſolcher mit ſtaatlicher Konzeſſion ver— ſehenen Betriebe mit. Es erhellt aber aus dem Dargeſtellten, daß in der neueſten Recht— ſprechung des höchſten Gerichts ſich der Gedanke ausſpricht, die Waſſerverunreinigungen auf's Schärfſte zu verurtheilen und möglichſt zu beſeitigen, was allen durch dieſe üble Sache Ge— ſchädigten, insbeſondere aber der Fiſcherei und Fiſchzucht, zu Gute kommt. SAME S III. Der deutſche Haibling — salmo alsaticus. Ju der im Circular Nr. 4 pro 1892 des Deutſchen Fiſcherei-Vereines enthaltenen Beſprechung der Fiſcherei-Ausſtellung in Friedrichshafen theilt der Referent, Herr Prof. Dr. Klunzinger, auf Seite 16 mit, daß der von mir zur dortigen Ausſtellung gebrachte Salmone, welchen ich Salmo alsaticus benannt habe, eine Kreuzung vom amerikaniſchen Bachſaibling und unſerer Bachforelle ſei. Das iſt nicht richtig. Der betreffende Fiſch iſt eine Kreuzung zweier Saiblinge, und zwar des weiblichen europäiſchen Saiblings, Salmo salvelinus, mit dem männlichen amerikaniſchen Saiblinge, Salmo fontinalis. SB Das Produkt dieſer Kreuzung iſt alfo kein unfruchtbarer Baſtard, ſondern eine neue, fortpflanzungsfähige Saiblingsraſſe. 5 Dieſer Fiſch wurde deshalb von mir Salmo alsatieus benannt, weil ich auf der im Jahre 1890 zu Straßburg im Elſaß ſtattgefundenen Fiſcherei-Ausſtellung, welche mit der Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft verbunden war, dieſen Fiſch ſo— wohl in größeren Exemplaren, wie auch in reiner Nachzucht zum erſten Male vorführen konnte. Ob es gerechtfertigt war, dieſem Saibling jetzt bereits einen Namen zu geben, da unſere Erfahrungen darüber, ob dieſe Raſſe konſtant bleiben wird, noch gar zu geringe ſind, laſſe ich dahin geſtellt. “) Ich beabſichtigte durch die Namengebung hauptſächlich nur die Aufmerkſamkeit der praktiſchen Züchter auf dieſen Fiſch hinzulenken, da derſelbe, einfach als Saiblingskreuzung be⸗ zeichnet, leicht unbeachtet geblieben wäre. Dieſer Saibling verbindet mit der Schnellwüchſigkeit des Bachſaiblings die Widerſtands⸗ fähigkeit unſeres Saiblings, zudem erträgt derſelbe ziemlich hohe Waſſertemperaturen ohne irgend welchen Nachtheil. Der beſte Beweis für die Zählebigkeit dieſes Salmonen wurde wohl durch die Fiſcherei— Ausſtellung in Friedrichshafen ſelbſt gegeben. Die Fiſche hatten bei faſt tropiſcher Hitze einen beinahe 12 Stunden währenden 1 Eiſenbahn⸗ und Dampfſchiff-Transport ganz wohl ertragen und hielten ſich in dem volle 19° R. warmen Waſſer der dortigen Aquarien bis zum Schluſſe der Ausſtellung ganz vortrefflich. Ich kann deshalb die praktiſchen Fiſchzüchter auf dieſen Fiſch nur wiederholt aufmerkſam machen und einen Verſuch mit der Züchtung desſelben dringendſt empfehlen. Ich bemerke hiezu noch, daß Herr Nevierförfter Rühm zu Scheibe dieſen Fiſch ebenfalls ſeit einer Reihe von Jahren mit beſtem Erfolge gezüchtet hat und daß Herr Arens zu Cleyſingen und Herr Linke zu Tharandt auch die beſten Erfahrungen mit e ge⸗ macht haben. Dieſe Herren geben ja auch bereits angebrütete Eier dieſes Saiblings ab. Hüningen i. / Elſaß. H. Haack. IV. Vom Bodenſee. In der „Thurgauer Zeitung“ vom 9. November erheben „mehrere Fiſcher von Er— matingen“ wuchtige Anklagen gegen einige ihrer Reichenauer Kollegen, welche nichts mehr und nichts weniger herbeizuführen beſchuldigt werden, als die Ausrottung des Gangfiſches im Unterſee. Nichts anderes als dieß ſoll die nothwendige Folge davon ſein, daß einige wenige Reichenauer Fiſcher es dieſen Herbſt unternommen haben, durch das Fiſchen mit Zug— garnen ſich auch einen Antheil an dem einträglichen Gangfiſchfang zu verſchaffen; und um die Gemeingefährlichkeit dieſer gleichen Menſchen, die erſt kürzlich dem um die Vermehrung der Fiſche im Bodenſee ſo hochverdienten Herrn von Behr ein Denkmal geſetzt hatten, ja recht nachdrücklich an den Pranger zu ſtellen, wurde der in der „Thurgauer Zeitung“ erhobenen Anklage durch Verſendung zahlreicher Sonderabdrücke noch eine möglichſt weite Verbreitung gegeben. Wir haben uns die Mühe genommen, die Angelegenheit genauer zu unterſuchen, und das Ergebniß dieſer Unterſuchuug it, daß die Ermatinger gar nichts beweiſen, weil ſie zu viel zu beweiſen gedachten. Die thatſächlichen Verhältniſſe ſind folgende: Während geraumer Zeit war der Winterfang der Gangfiſche eine Art Monopol der Ermatinger und Gottlieber Fiſcher, inſoferne dieſelben dieſen Fang ſo ziemlich allein ausübten, *) Anmerkung der Redation: Nach den Prinzipien der zoologiſchen Nomenclatur 93 5 J dieſer neue Baſtard freilich salmo salvelino-fontinalis Heiße müſſen. 4 te We 325 und andere, namentlich Reichenauer Fiſcher, an demſelben ſich nicht betheiligten. In der That beſitzen jene, wie auch in dem Artikel der „Thurgauer Zeitung“ hervorgehoben iſt, von der Fiſcherei-Ordnung von 1861 anerkannte ſehr alte Gerechtigkeiten, wonach ſie allein ein gewiſſes beſonders günſtiges Fanggebiet zwiſchen Gottlieben und Ermatingen mit der „Gang— fiſchſegi“ befahren dürfen. Erſt neuerdings ſind nun einige denkende Reichenauer Fiſcher, und zwar gerade diejenigen, die unentwegt und ohne ſelbſtſüchtige Rückſicht auf ihren eigenen unmittel— baren Vortheil durch Wort und That für die im allgemeinen Intereſſe als nöthig erkannten Beſchränkungen in der Ausübung ihres Gewerbes überall opferfreudig eintreten, durch ſorg— fältiges eigenes Studium der beſtehenden Fiſcherei-Ordnungen und Verträge zu der Erkenntniß gelangt, daß lediglich nichts vorzuliegen ſcheint, was ſie an der Theilnahme am Gangfiſchfang mittelſt Zuggarn in anderen Theilen des Unterſee's, insbeſondere zwiſchen Reichenau und Nonnenbach, verhindern würde. Derartige Hinderniſſe, von welchen auch wir in den uns vorliegenden Beſtimmungen öffentlichen Rechtes nichts zu finden vermochten, müßten, wenn die Schweizer Lehenfiſcher ſich mit Erfolg darauf berufen ſollten, in deren alten, uns vielleicht nicht vollſtändig bekannten Lehenbriefen enthalten ſein. Indeſſen ſpricht hiegegen gerade das Vorgehen der Schweizer ſehr entſchieden. Hätten dieſelben Urkunden in Händen, welche ſie berechtigen würden, ihr bisheriges, rein thatſächliches Gangfiſchfangmonopol auch als rechtliches hinzuſtellen, ſo hätten ſie ja nicht im geringſten nöthig gehabt, die öffentliche Meinung gegen ihre Reichenauer Nachbarn in ſo heftiger Weiſe aufzurufen, die doch nur die in der Schweiz ſonſt immer ſo hochgeprieſene Freiheit der Konkurrenz auch einmal zu ihrem Vortheil benützen wollen, ſondern es hätte ohne ſolche, unter allen Umſtänden bedauerliche Ausſaat von Keimen zur Zwietracht und Feindſchaft vollkommen genügt und ſie raſcher und ſicherer zum Ziele geführt, wenn fie in Gemäßheit des § 3 der Fiſcherei-Ordnung von 1861 ihr Beweismaterial dem zuſtändigen Richter vorgelegt hätten, der ihnen — darauf konnten ſie ſich mit aller Zu— verſicht verlaſſen — ſofort zu ihrem guten Rechte verholfen haben würde, wenn ſie ein ſolches hatten. Nachdem die Ermatinger Fischer aber den Weg der öffentlichen Beſprechung vorziehen zu müſſen geglaubt und dabei ein ſo abſchreckendes Bild von den traurigen Folgen des Zug— garnfiſchens der Reichenauer vor aller Welt entrollt haben, ſo können ſie ſich nicht beklagen, wenn man ihr Bild von einem ganz objektiven Standpunkte aus und ohne die grellen Be— leuchtungseffekte betrachtet, welche ſie ihm mit einer gewiſſen Gewandtheit zu geben verſtanden haben. Nichts anderes bleibt dann übrig, als daß ein verhältnißmäßig immer noch beſcheidener Theil der Gangfiſche, welche weiter oben von den Schweizer Lehenfiſchern mit ihren Gang— fiſchſeginen erwartet werden, ſchon etwas weiter unten den Zuggarnen der wenigen mit dieſem Fanggeräthe ausgerüſteten Reichenauer Fiſcher anheim fällt, deren Fangmethode bei einer Maſchenweite ihrer Zugnetze von 25 mm für die Gangfiſche keineswegs gefährlicher iſt, als die theilweiſe viel engermaſchige große Ermatinger Gangfiſchſegi. Es iſt ja begreiflich, wenn das den Schweizer Lehenfiſchern, denen bisher der ganze den Unterſee heraufkommende Gangfiſchzug ausſchließlich in's Garn kam, nicht gerade ſehr angenehm und erfreulich iſt, aber — fragt man ſich — warum ſollen die Reichenauer, ſo— fern nicht beſondere bis jetzt nirgends nachgewieſene und daher allem Anſchein nach in der That auch nicht beſtehende Privatrechte entgegenſtehen, daran nicht auch ihren beſcheidenen Antheil und Nutzen haben? Auch für den Fiſchreichthum an ſich bewirtt es doch augen— ſcheinlich nicht den geringſten Unterſchied, ob die gleichen Gangfiſche zwiſchen Reichenau und Mannenbach oder zwiſchen Gottlieben und Ermatingen und ob ſie von Reichenauer oder von Schweizer Fiſchern gefangen werden. Der einzige Unterſchied gegen früher beſteht vielmehr darin, daß die Schweizer, weil ſie nun nicht mehr allein auf dem Plan ſind, diejenigen Gangfiſche allerdings nicht mehr fangen können, die ſchon in das Zuggarn der Reichenauer gerathen ſind. Nicht beſſer ſteht es mit ihren gegen die Reichenauer Zuggarnfiſcher erhobenen ſchweren Anſchuldigung wegen angeblichen Fangens nicht verlaichter Gangfiſche und der Schädigung der Jungbrut anderer Fiſcharten. Die Reichenauer wollen ſich erklärter Maßen auch nur zu derſelben Zeit am Gangfiſchfang mit Zuggarn betheiligen, als dieſer für die Schweizer Seginen offen iſt, alſo von Martini bis Dreikönigtag, ja wenn es nach ihnen gegangen 3261 wäre, ſo wäre auf der jüngſten Konſtanzer Fiſcherei-Konferenz im Intereſſe der Erzielung eines größeren Fiſchreichthums der Winterfang überhaupt auf vier Tage in der Woche be— ſchränkt worden. Wie ſo und warum, muß man daher weiter fragen, ſollen unter dieſen Umſtänden nun gerade nur die Reichenauer verhältnißmäßig mehr unverlaichte Gangfiſche fangen als die Schweizer, wie ſo und warum womöglich nur ſie den Fiſchbeſtand überhaupt ſchädigen und die Schweizer nicht? Und doch dürfte es den „Ermatinger Fiſchern“ mindeſtens ebenſowohl als uns bekannt geworden ſein, daß die Reichenauer, nachdem ſie bei zuſtändiger Stelle erfahren, daß ein öffentlich rechtliches Hinderniß dagegen keineswegs vorliege, nur für dies eine und erſte Mal das Zuggarnfiſchen ſchon vor dem 11. November unternommen haben, weil ſie ſich — wie ſich gezeigt hat, nicht ohne Grund — auf die Erhebung irgendwelcher Anſtände und Schwierigkeiten ſeitens ihrer Schweizer Kollegen im voraus gefaßt machten und für dieſen nun auch richtig eingetretenen Fall die nöthige Zeit vor ſich haben wollten, um ihrem Anſpruch auf den fraglichen beſcheidenen Antheil und Nutzen des Gangfiſch-Winterfanges noch für dies Jahr die rechtliche und unbeſtrittene Anerkennung zu verſchaffen. Ihre ſchweizeriſchen Gegner haben ihnen denn auch ſofort den beſten Beweis dafür geliefert, wie nothwendig dieſe Vorſicht war. Denn um das ihnen allerdings begreiflicher Weiſe läſtige Zuggarnfiſchen der Reichenauer in noch wirkſamerer Weiſe als durch ihren fulminanten Zeitungsartikel zu hintertreiben, ſetzten ſie einfach an der Stelle, welche die Reichenauer mit ihren Zuggarnen befahren wollten, Stell— netze ein und beließen dieſelben ununterbrochen da. Und da hiegegen von der Aufſichtsbehörde für den Augenblick noch ebenſo wenig etwas erinnert werden konnte, als gegen das Fiſchen mit Zuggarn an und für ſich, ſo ſahen ſich die Reichenauer bis auf weiteres ſofort auch thatſächlich mit ihrer Fangweiſe aus dem See verdrängt; denn wo Stellnetze ſtehen, kann ja thatſächlich nicht gleichzeitig mit Zuggarnen gefiſcht werden. Nun iſt allerdings auf der jüngſten Konftanzer Konferenz zu Anfang November aus— drücklich vereinbart worden, daß Stellnetze jeweils nur von 4 Uhr Abends bis 8 Uhr Morgens im See belaſſen werden dürfen, und wenn in den nächſten Tagen dieſe Vereinbarung durch amtliche Veröffentlichung in Rechtskraft tritt, ſo werden die Reichenauer, womit ihren be— ſcheidenen Anforderungen genügt wird, wenigſtens von 8—4 Uhr jeweils mit Zuggarn am Wintergangfiſchfang theilnehmen können, an welchem den Schweizer Lehenfiſchern nach wie vor ja doch der Löwenantheil bleibt. Bezeichnend dafür, wie letztere die Fürſorge für die Erhaltung und Hebung des Fiſchreichthums, mit der ſie den Mund ſo voll genommen haben, im einzelnen Falle verſtehen, dürfte es aber immerhin erſcheinen, daß ſie trotz der in Konſtanz bezüglich der Einſchränkung des Stellnetzfanges getroffenen Vereinbarung, noch ſchnell vor Thores— ſchluß, d. h. vor der Publikation dieſer Vereinbarung, die bisherigen Beſtimmungen über dieſe bei längerem Stehenlaſſen der Stellnetze ohne Zweifel wohl grauſamſte und für den Fiſch— beſtand im Allgemeinen gefährlichſte Fangart (zu vergl. darüber Klunzinger, Bodenſee— fiſche, Stuttgart 1892) benützten, um die Reichenauer thatſächlich von der Konkurrenz am Wintergangfiſchfang noch ſo lange wie möglich auszuſchließen. Nachdem es ſich ſchon aus dem bisher geſagten zur Genüge ergeben haben dürfte, mit welcher Vorſicht die von den „mehreren Ermatinger Fiſchern“ gegen die Reichenauer erhobenen ſchweren Anſchuldigungen aufzufaſſen ſind, wird es kaum nöthig ſein, auch die von jenen zu ihren Gunſten noch weiter in's Feld geführte Vereinbarung einiger Fiſchhandlungen am Unter: ſee und in Konſtanz auch einer kritiſchen Beleuchtung zu unterziehen. Auch darüber wird ſich nun jeder vorurtheilsfreie Leſer ohne Weiteres „ſeinen Vers zu machen“ wiſſen. n. V. Bereinsnadriditen. Fiſcherei⸗Verein für das Weſergebiet. Protokoll über die ſechſte ordentliche Generalverſammlung des Fiſcherei-Vereines für das Weſergebiet. Abgehalten zu Hameln am 23. Oktober 1892 im Saale des Hotel zum Bremer-Schlüſſel. Der ſtellvertretende Vorſitzende des Vereines, Herr Mühlenbeſitzer F. W. Meyer-Hameln, er⸗ öffnete etwa um 11 ¼ Uhr Vormittags die von 51 Theilnehmern von nah und fern beſuchte Ver— ſammlung mit folgenden Worten: 327 Meine Herren! Unſer Verein, wenn Sie mir geſtatten, einige Rückblicke auf deſſen Beſtehen ſeit 1885 zu werfen, hat ſeit dieſem Jahre hier in Hameln, Münden, Höckter, Bremen, Oynhauſen u. ſ. w. Generalverſammlungen abgehalten. Alſo in dem ganzem Weſergebiete, wo namhafte Städte ſind, haben wir zur Zeit die Verſammlungen abgehalten, um dort regelmäßig die Intereſſen für die Fiſcherei wachzurufen. Der Verein hat ſeit ſeinem Beſtehen ſeine Mitgliederzahl auch nicht nur er— halten, ſondern ſogar vermehrt und wir haben geſehen, daß die Vereinsbeſtrebungen die Fiſcherei— Intereſſen gefördert und gewiſſermaſſen in unſerem Gebiete zur Hebung der Fiſcherei beigetragen haben. Es gibt wohl auf unſerem Kulturgebiete Nichts, was ſo im Argen liegt, wie die Fiſcherei. In früheren Jahren hat man dafür gehalten, daß die Fiſcherei etwas ſei, was nicht zu unſerer Kultur— aufgabe gehöre und ihr im Allgemeinen wenig Beachtung geſchenkt. Man hat geſagt, der Fiſch ſei etwas für den reichen Mann, man hat kein Gewicht darauf gelegt, was ſich durch die Fiſchzucht, durch die Erhaltung der Fiſche in unſeren Flüſſen und Bächen in wirthſchaftlicher Beziehung herausholen Läßt. Aber die Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine haben mehr oder weniger Manchen auf dieſes Gebiet aufmerkſam gemacht und nach und nach haben unſere Vereinigungen mehr Beachtung gefunden. Auch Sie, meine Herren, ſind aus nah und fern gekommen und ich muß vor Allem meiner Freude darüber Ausdruck geben, daß die höchſten Spitzen der Behörden zahlreich vertreten ſind, vor Allem aber, daß unſer Oberpräſident, Excellenz von Bennigſen, durch ſeine Anweſenheit hier das Vertrauen zur Sache bewieſen hat, was uns gewiſſermaſſen zur Aufmunterung dienen kann. Wir wollen hoffen, daß die heutige Verſammlung das erfüllt, was man ſich davon verſprochen hat, und daß die Intereſſen immer mehr und mehr gefördert werden. Ich heiße die Herren von nah und fern herzlich willkommen. Bevor wir nun zur Tages— ordnung eintreten, haben wir einen Vorſitzenden zu wählen und erlaube ich mir der Einfachheit wegen Herrn Amtsgerichtsrath Seelig aus Kaſſel vorzuſchlagen. (Wird angenommen.) Amtsgerichtsrath Seelig: Indem wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich den Herrn Schriftführer um Erſtattung des Geſchäftsberichtes und der Rechnungsablage. Herr M. Buſſe verlieſt den Geſchäftsbericht. (Derſelbe iſt bereits in Nr. 25 der „Allg. Fiſcherei— Zeitung“ mitgetheilt.) Amtsgerichtsrath Seelig: Ich glaube, daß wir dem Herrn Schriftführer für ſeinen Bericht dankbar ſein müſſen. Dann bitte ich mir einige Herren zur Rechnungsreviſion in Vorſchlag zu bringen, (In Vorſchlag werden gebracht die Herren Wanſchaff und Thies, welche gebeten werden, die Rechnung während der Generalverſammlung zu prüfen.) Die Tagesordnung hat einen Paſſus über die neue Vorſtandswahl vorgeſehen; dieſe Wahl müßte ſich wohl hier anſchließen. Ich bitte Vorſchläge zu machen, in welcher Weiſe die Wahl vor— genommen werden ſoll. Es wird vorgeſchlagen, die Wahl durch Akklamation vorzunehmen und wurden gewählt zum: Vorſitzenden Herr Bürgermeiſter Meyer-Hameln, Schriftführer Herr M. Buſſe-Hameln (wieder— gewählt); zu Vorſtandsmitgliedern noch folgende Herren: Mühlenbeſitzer Meyer-Hameln als ſtell— vertretender Vorſitzender (wiedergewählt), G. Seelig -Kaſſel (wiedergewählt), Kaufmann Herwig— Hameln, Landrath von Valentini-Hameln, Prof. Dr. Metzger-Münden (neu gewählt). Für den Fall, daß Profeſſor Dr. Metzger nicht annehmen ſollte, iſt der Vorſtand zu ergänzen, hierüber iſt in den Statuten nichts geſagt; ich bitte, da es zu weitläufig ſein würde, zur Erſatzwahl für ein ausſcheidendes Mitglied eine Generalverſammlung anzuberaumen, den Vorſtand zu ermächtigen, dieſe Wahl vornehmen zu können. Wenn kein Widerſpruch erfolgt, darf ich wohl das Einverſtändniß der Verſammlung annehmen. Ueber Verunreinigung der Fiſchgewäſſer ſprach Amtsgerichtsrath Seelig Kaſſel, zunächſt um die Erlaubniß nachſuchend, ein Manuſkript benutzen zu dürfen, da es vielfach auf Wiedergabe des genauen Wortlautes ankomme. Anknüpfend an die Mahnungen des Vorſitzenden des Verbandes weſt— deutſcher Fiſcherei-Vereine in dem 6. und 7. Jahresbericht, daß jede Waſſerverunreinigung bekannt zu machen „an die große Glocke zu hängen“ ſei und auf die ſeitherigen geringen Erfolge der bezüglichen Bemühungen verweiſend, empfahl Redner thunlichſt Einſchlagung des gerichtlichen Weges, weil dabei der Sache auf den Grund gegangen werde, auch Rückſichten auf den Nutzeffekt ausgeſchloſſen ſeien. Sowohl für das Strafverfahren wie für den Civilprozeß ſeien günſtige Entſcheidungen ſeitens des Reichs- wie des Kammergerichts in den letzten Jahren ergangen. Redner erwies dies an einer großen Menge von Urtheilen, deren einſchlagende Stellen wörtlich mitgetheilt wurden, nachſchließlich das in Sachen des Rittergutsbeſitzers von Kühn gegen die Haynauer Zuckerfabrik in Schleſien unterm 1. Juni 1892 ergangene, noch ungedruckte Urtheil des Reichsgerichts ausführlich mittheilend und bejprechend. (ef. dieſe Nummer sub II.) Redner iſt gleichwohl der Meinung, daß ſchon der Koſten wegen nicht allzuviel Fiſcher Civil— prozeſſe bei Schädigungen durch Waſſerverunreinigungen erheben werden, und beſpricht noch im weiteren die im Verwaltungswege herbeizuführende Abſtellung der Verunreinigungen, er theilt aus dem Vortrage des Generalſekretärs des Deutſchen Fiſchere-Vereins Dr. E. Weigelt: „über Schädigung der Fiſcherei durch Haus- und Fabrikabwäſſer“ mit, daß die Technik jetzt ſoweit vorgeſchritten ſei, daß ſogar durch Wiedergewinnung von allerlei Stoffen ein Nutzen aus der Reinigung der Abwäſſer zu erzielen jet; er beſpricht ſodann die bezüglichen Verhandlungen der Frage auf dem Fiſchereitage zu Friedrichshafen und dem Verbandstage zu Worms im Auguſt und September 1892, wonach verſucht werden ſoll, eine allgemeine Sammelſtelle, für Mittheilungen aller Verunreinigungen in Deutſchland vorerſt beim deutſchen Fiſchereti— 38 a Verein in Berlin zu ſchaffen und mahnt in dem Beſtreben zur Verhütung der Waſſerverunreinigung zu beharren und alle Verunreinigungen im Bezirke zunächſt dem Verbandsvorſitzenden zu melden. Amtsgerichtsrath Seelig: Wünſcht noch Jemand über dieſen Punkt zu ſprechen? Se. Excellenz Oberpräſident von Bennigſen: Es würde mir von Intereſſe ſein, von den Anweſenden zu hören, ob heute hier durch Ausflüſſe aus Fabriken, die bei kleineren Gewäſſern ſo ſehr ſchädlich ſind, Nachtheile für die Fiſcherei auch in größeren Gewäſſern, wie der Weſer, feſtgeſtellt werden können? Herr Mühlenbeſitzer Meyer- Hameln: Ich glaube einige Erfahrung darüber erlangt zu haben, wie die Abwäſſer, welche hier in unſerem Bezirke von den verſchiedenen Fabriken den Gewäſſern zu— geführt werden, auf die Fiſcherei gewirkt haben. Hinſichtlich der Winter'ſchen Papierfabrik in Wertheim iſt zu bemerken, daß in früheren Jahren am Ausfluße der Hamel ſich tote Fiſche in der Weſer gezeigt haben und daß das Waſſer bis zum Wehr hinunter getrübt war, daß alſo dieſe Abwäſſer inſofern eine Schädigung ausgeübt haben. Nachdem aber die Fabrik dieſem Uebelſtande abgeholfen hat, indem ſie vor ca. 7—8 Jahren Klärbaſſins an— legte, ſind ſchädigende Wirkungen nicht mehr vorgekommen. Ich habe ſpäter von der Direktion gehört, daß dieſe Klärbaſſins der Fabrik ſelbſt keinen Schaden, ſondern ſogar Nutzen gebracht hätten, die ge— wonnenen Niederſchläge an Holz- und Papierſtoffen brachten mehr ein, als die Verzinſung der Anlage koſtete. verſchiedentlich Erkundigungen eingezogen, ob eine Benachtheiligung für die Fiſcherei ſich gezeigt hat, habe aber ſolches nicht in Erfahrung bringen können; ich glaube auch nicht, daß Nachtheile eingetreten ſind, bei dem großen Waſſerquantum, welches die Weſer führt. Dasſelbe iſt auch bei niedrigſtem Waſſerſtande immerhin auf 40 Kubikmeter in der Sekunde anzuſchlagen und auf dieſe ſind ein Kubik— fuß verunreinigten Waſſers höchſtens zu rechnen. Wenn man dieſes Verhältniß zuſammenſtellt, jo be— trägt es 1000 1. Ich glaube daher nicht, daß eine ſchädigende Wirkung ſtattfinden kann. Bei giftigen Abwäſſern aus chemiſchen Fabriken, kann man dieſes dagegen nicht immer annehmen. Die Hamel iſt im vorigen Sommer ſtellenweiſe außerordentlich verunreinigt und in eine verpeſtete Kloake verwandelt, worden. Trotzdem iſt aber an der Stelle, wo ſie in die Weſer mündet, ein großes Abſterben von Fiſchen nicht beobachtet worden. Es iſt jedoch nicht ausgeſchloſſen, meine Herren, daß es dennoch vorkommt. Es befinden ſich außerdem dort Laichplätze in der Weſer und daß der Laich nicht zu Grunde geht, läßt ſich ſchwerlich konſtatiren. Nach meiner Ueberzeugung aber üben auch dieſe Abwäſſer auf den Fiſchbeſtand der Weſer keinen großen Einfluß aus, wohl aber auf den der Hamel ſelbſt. Amtsgerichtsrath Adickes: Im Kreiſe Blumenthal wird darüber geklagt, daß die Abwäſſer aus den dortigen Wollwäſchereien und Bleichereien ſehr ſchädlich auf den Fiſchbeſtand einwirken. Auch bei Neuſtadt a/ R. ſoll in der Leine ein erhebliches Fiſchſterben vorgekommen fein, ebenſo kommen von - Dann führt nur noch die Zuckerfabrik Emmerthal der Weſer ihre Abwäſſer direkt zu; ich habe der Leine bei Hanover Klagen. Es hat in dieſem Jahre jedenfalls mitgewirkt, daß der Waſſerſtand ſehr niedrig und die Temperatur ſehr hoch war. Bei hohem Waſſerſtande iſt die ſchädliche Wirkung der Fabrikabwäſſer nicht ſo auffallend. a Herr Fiſchmeiſter Rehm: Auch ich möchte nicht verſäumen, zu bemerken, daß dieſe Schädigungen denn doch nicht ſo unbedenklich zu ſein ſcheinen. Von der Zuckerfabrik Emmerthal kommt ein Schlamm, der ſich am Grunde abſetzt, doch habe ich ein Fiſchſterben niemals bemerkt. Wohl aber im Sommer wenn die zahlreichen, 14— 15 Stück hintereinanderliegenden „Flachsrötekuhlen“, welche von Emmern bis Ohr herumliegen, ihren Inhalt in die Weſer ergoſſen, habe ich geſehen, daß tote Fiſche in der Weſer ſchwammen. | Im Uebrigen muß ich Herrn Meyer beipflichten und bemerken, daß auch ich in der Hamel tote Fiſche geſehen habe. a . s 8 Herr W. Lampe: Ich glaube nicht, daß die Abwäſſer irgend einer Fabrik großen Einfluß auf die Geſundheit der Fiſche haben können, wenn große Waſſerläufe in Frage kommen. Im Jahre 1842 wurde ein großes Fiſchſterben in der Weſer beobachtet, die Fiſche ſchwammen langſam mit dem Bauche nach oben den Strom hinab und verendeten ſchließlich. Damals wurde auch geſagt, die Fabriten trügen die Schuld, es gab aber derzeit noch wenige oder gar keine Fabriken, die in Frage kommen konnten. Die Urſache lag damals in der großen Hitze des Sommers, das Waſſer der Weſer war damals bis zu 23° R. erwärmt und wird dieſer übergroßen Erwärmung des Waſſers die Schuld an dem Abſterben der Fiſche beizumeſſen ſein. Bei der großen Menge der gefundenen toten Fiſche konnte man darauf ſchließen, welch großen Fiſchreichthum die Weſer hat. Die Abwäſſer von Wertheim werden auf den Fiſchbeſtand der Weſer nur ſehr wenig ſchädlich einwirken. Die Hamel mündet keine 1000 Schritt von hier in die Weſer und gerade hier unmittelbar am Ausfluſſe, wo man ſtets eine große Anzahl berechtigter oder unberechtigter Fiſcher mit der Angel fiſchen ſieht, ſind tote Fiſche niemals wahrgenommen worden.“ N N in Vorſitzender Amtsgerichtrath Seelig: Wünſcht noch Jemand das Wort zu diefem Punkte der Tagesordnung? Nach meiner Ueberzeugung ſind die Abwäſſer einer Zuckerfabrik poſitiv ſehr ſchädlich, ich will aber im Uebrigen auf das verweiſen, was Herr Rehm hervorgehoben hat. Der ſich bildende Schlamm läßt alles thieriſche Leben in den Gewäſſern erſterben. 96. 6 — f 2 ; Al f Mau" 2, Wenn Niemand mehr das Wort ergreifen will, wollen wir zum nächſten Gegenſtande der Tages— ordnung übergehen. Herr Landrath von Ditfurth aus Bielefeld iſt leider plötzlich verhindert in der heutigen Generalverſammlung zu erſcheinen, wir werden daher gezwungen ſein dieſen Gegenſtand, über welchen der Herr Landrath von Dittfurth ſprechen wollte, von der Tagesordnung abzuſetzen, wenn nicht ſonſt Jemand das Wort zu nehmen gedenkt. Da dieſes nicht geſchieht, gehen wir zu Punkt fünf der Tagesordnung über. (Fortſetzung folgt.) Kaſſeler Fiſcherei⸗ Verein. In der Zeit vom 1. Juli 1892 bis zum 30. Oktober 1892 ſind zur Prämiirung angemeldet: 24 Stück Ottern à 3 M — 72 e, 21 Stück Reiher à 1.50 M — 31.50 Seit dem 1. April 1883 bis zum 30. Oktober 1892 ſind nachweisbar im Bezirke des Fiſcherei-Vereines erlegt: 1467 Ottern und 950 Reiher. — Hervorzuheben als beſonders thätig in dieſer Beziehung iſt ein Jäger in Hunfeld, der in 1891 zur Prämtirung einlieferte 3 Stück, in 1892 6 Stück Ottern. — An zwei bewährte Otternfänger iſt auf Vereinskoſten je eine Falle geliefert worden. Badiſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 17., 18. und 19. ds. Mts. fand der diesjährige Fiſchereiꝙ-Unterrichtskurſus ſtatt, dem 10 von Großherzoglicher Regierung hierzu beſtimmte Staatsbeamte, ſowie einige andere Herren bei— wohnten. Dem aus Vorträgen beſtehenden theoretiſchen Theile des Kurſes ſchloß ſich eine Beſichtigung der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof an, auch fand eine praktiſche Uebung im künſtlichen Befruchten von Forelleneiern ſtatt. f Badiſch Unterländer Fiſcherei⸗Verein. Nachdem ſich der Verein in der Sitzung vom 13. November conſtituirt hatte, war durch den proviſoriſchen Vorſtand die Abhaltung der Generalverſammlung zur Wahl der Vorſtände auf den 28. November angeſetzt worden. Zu derſelben hatte ſich erfreulicherweiſe eine ſtattliche Anzahl von Intereſſenten und Freunden der Fiſchzucht aus Heidelberg, aber auch aus der näheren und weiteren Umgebung, jo aus Neuenheim, Schlierbach, Handſchuchsheim, Mannheim, Eberbach, Neckarſteinach, Michelfeld, Aglaſterhauſen, Waibſtadt, Haſſelbacherhof, Gochsheim, Zuzenhauſen, Königshofen, Grüns— feld — im Gartenſaal zu „Rothen Ochſen“ eingefunden. Auch zwei Ortsvereine hatten ihre Vertreter entſendet. Nach Begrüßung der Erſchienenen durch den bisherigen proviſoriſchen Vorſtand, Hern Gasdirektor a. D. Riedel wurde zur Wahl des Vorſtandes geſchritten, in den durch Acclamation berufen wurden: Herr W. Riedel 1. Vorſitzender, Herr Privatmann Fridolin Dill 2. Vorſitzender, Herr Univerſitätsgärtner Otto Maſſias Schriftführer, Herr Kaufmann Theodor Jäger Rechner, ſowie die Herren Fiſchhändler Georg Fries, Weinhändler Wilhelm Geiger, Fabrikant Valentin Fuchs, Grund— und Pfandbuchführer Georg Hofmeiſter, ſämmtlich in Heidelberg und Bahnmeiſter Fleck in Eberbach. Auch Herr Pfarrer Glock in Zuzenhauſen erhält nach § 8 Ziff. 6 der Statuten Sitz und Stimme im Vorſtand. Nach Eröffnung des Wahlergebniſſes erklärt der Vorſitzende den Verein für gegründet und verlieſt ein Schreiben des Hauptvereins, worin mitgetheilt wird, daß die Mitglieder des Unterländer Fiſcherei⸗Vereins in dieſer Eigenſchaft zugleich vollberechtigte Mitglieder mit Sitz und Stimme des Hauptvereins ſind, in deſſen Vorſtand auch ein Vorſtandsmitglied des Unterländer Vereins berufen wird. Jedem einzelnen Mitglied des Unterländer Fiſcherei-Vereins wird es überlaſſen, dem Haupt— verein anzuzeigen, daß es von ferneren Beitragsleiſtungen an die Freiburger Caſſe entbunden ſein wolle, was ſich eigentlich nach dem mitgetheilten Schreiben von ſelbſt verſteht. Es iſt ſomit in ſehr zweck— mäßiger Weiſe mit der Neubegründung des Badiſch Unterländer Fiſcherei-Vereins eine andernfalls nur zu beklagende Zerſplitterung des Badiſchen Fiſcherei-Vereins glücklich vermieden worden, und dem neuen Verein ſeine Selbſtſtändigkeit in der Behandlung der beſonderen Verhältniſſe ſeines Wirkungsgebiets, dem Badiſchen Fiſcherei-Verein aber der Charakter als Landesverein voll gewahrt worden. Es wäre zu wünſchen, daß ein derartig eingehendes Verſtändnis auch ſonſt bei der im Intereſſe der Sache nur zu begrüßenden Neubegründung möglichſt zahlreicher Zweig- und Lokalvereine obwaltete, anſtatt daß meiſt aus perſönlichen und lokalen Gründen ein engerer Anſchluß an die Landesvereine und damit eine planmäßige gemein— ſame Arbeit leider oft ängſtlich vermieden wird. Auf Antrag des Herrn Riedel wird Herr Miniſterial— rath Buchenberger in Karlsruhe in Anerkennung ſeiner großen Verdienſte um die Gründung des Vereins einſtimmig zum Ehrenmitglied ernannt. Nachdem dann noch Herr Riedel einen Rückblick auf die ſchon ſeit Jahren begonnenen Beſtrebungen zur Gründung eines Unterländer Fiſcherei-Vereins geworfen hatte, wurde demſelben der Dank für ſeine ſeitherige unermüdliche Wirkſamkeit ausgeſprochen. Wie erfolgreich und erſprießlich dieſelbe geweſen iſt, geht aus dem Umſtande hervor, daß dem jungen Verein bis jetzt ſchon über 100 Mitglieder beigetreten ſind. Die großherzoglich Badiſche Regierung bethätigte ihr Intereſſe und das Vertrauen zu dem jungen Verein durch Ueberweiſung von 500 / aus den Zuſchüſſen des Badiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins. Wir wünſchen dem Badiſch Unterländiſchen Fiſcherei— Verein, daß ſeine dem öffentlichen Wohle gewidmete Thätigkeit die Erfolge haben möge, welche man von ſeiner ſachgemäßen Leitung erwarten darf. a ˖ f f 330 VI. Vermiſchte Wittheilungen. Regenbogenforelle. Daß die Regenbogenforelle, über deren wirthſchaftlichen Werth als Zuchtfiſch nunmehr nahezu einhellige Zuſtimmung beſteht, auch in kulinariſcher Beziehung unter gewiſſen örtlichen Bedingungen Hochſchätzung verdient, geht aus einem Rundſchreiben des Badiſch-Unterländer Fiſcherei-Vereines hervor, in welchem Herr Pfarrer Glock aus Zunzen— hauſen nachſtehende Mittheilung macht: „Was die Güte des Fleiſches anlangt, zu deſſen Ver— gleichung mit demjenigen der Bachforelle ich reichlich Gelegenheit hatte, ſo ziehe ich für meinen Theil das Fleiſch der Regenbogenforelle, welches maſſiger, fettreicher und konſiſtenter iſt, dem der Bachforelle entſchieden vor. Der Wohlgeſchmack, das ſog. Aroma, iſt aber dasſelbe. Sollten andere darüber anders urtheilen, ſo liegt die Urſache in den Ernährungs- bezw. Waſſerverhältniſſen der jeweiligen Fiſche. Die Regenbogenforelle, — wie die gefangenen und erſt vor zwei Jahren in die Elſenz eingeſetzten Exemplare beweiſen — wächſt in futterreichen und tiefgründigen Wäſſern viel ſchneller als die Bachforelle, ſonſt hätte ich nicht ſo viele und jo ſchöne Exemplare gefangen; die Mehrzahl wog durchſchnittlich 1 ¼ Pfund, einige weniger, andere mehr. Und noch Eins: Während die Bachforelle, die ich deshalb durchaus nicht verachte, mit dem Alter an Qualität des Fleiſches thatſächlich verliert, indem das Fleiſch rauh und holzig wird, — die beſten Bachforellen ſind ja bekanntlich bei den Kennern diejenigen von 1 bis 1 Pfund — nimmt die Qualität des Fleiſches der Regenbogenforelle mit dem Alter zu. Ich kann verſichern, daß mir die größeren Regenbogenforellen beſſer als die kleineren weniger ansge— bildeten geſchmeckt haben. Wir haben alſo in der Regenbogenforelle einen Salmoniden, welcher höchſt empfehlenswerth und äußerſt ſchätzbar iſt, ſofern derſelbe gewiſſermaſſen eine natürliche Ergänzung unſerer Bachforelle bildet und zwar in doppelter Hinſicht: einmal bezüg- lich der tiefgründigeren Bäche, welche der Bachforelle nicht jo zuſagen, ſodann bezüglich der Wachsthumverhältniſſe und der damit zuſammenhängenden Veränderungen in der Qualität des Fleiſches, indem die Regenbogenforelle ebenſo mit dem Alter gewinnt, als die Bachforelle mit dem Alter verliert. Hiezu bemerkt in demſelben Rundſchreiben theilweiſe ſehr richtig Herr Riedel, welcher gleichfalls den Geſchmack der Regenbogenforelle, ſofern fie in reinem freien Waſſer aufwächſt, vorzüglich findet: Bezüglich des Urtheiles des Herrn Pfarrer Glock über die Bachforelle ſtimme ich jedoch nicht überall mit demſelben überein. Die Bachforelle iſt zwar Bachforelle auf den Rieſelfeldern Berlins wie in den Schwarzwaldgebirgen; aber ein großer Unterſchied in der Güte des Fleiſches der einen gegen die andere tritt hervor, wenn wir eine Vergleichung anſtellen, aus welchen Gegenden dieſelben abſtammen, wie die Bodenverhältniſſe beſchaffen und ob die Waſſerläufe ſchnell- oder trägfließende ſind. Derartige Verſchiedenheiten in der Lebensweiſe der Forellen ſchufen Unterſchiede bezüglich der Güte der Forellen, daß ich verſucht wäre, ſolche in verſchiedene Arten oder auch Racen zu gliedern. (Anm. d. Red.: Auf eine derartige Bereicherung unſerer ſyſtematiſchen Zoologie dürfte man allerdings ſehr geſpannt ſein.) Fiſcherei-Verſuchsſtation in Norwegen. Auch Norwegen iſt im Begriff in Bergen eine Fiſcherei-Verſuchsſtation auf Staatskoſten einzurichten und zu unterhalten. Dieſelbe ſoll zugleich als Lehranſtalt in den Elementen der marinen Zoologie und der Chemie Unterricht ertheilen, namentlich aber ein Laboratorium für die Bearbeitung techniſcher Aufgaben erhalten, unter denen die Ausnützung der Abfälle und Nebenprodukte aus der großen Schellfiſch- und Härings-Fiſcherei, die Darſtellung guter Thranſorten, Albuminate, Seifen, Fiſchleim oben an ſtehen. Auch ſollen die Methoden der Antiſeptik zum Konſerviren und dauerhaften Auf: bewahren von Fiſchen verſucht werden. Zum Direktor der Station, welche am 1. Februar 1893 eröffnet werden wird, iſt Herr Henrik Bull ernannt worden. Fiſcherei-Lehrkurs. An dem diesjährigen Lehrkurſus für künſtliche Fiſchzucht, welcher am 10., 11. und 12. November d. J. an der Forſtakademie zu Tharandt von Herrn Profeſſor Nitſche abgehalten wurde, betheiligten ſich 52 Herren und zwar 33 Studierende und 19 331 Auswärtige; letztere waren theils aus ziemlich weiter Entfernung herbeigekommen. Während des Kurſus wurden fünf Vorträge, ſowie zwei praktiſche Uebungen von je zweiſtündiger Dauer abgehalten. VII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Fiſcherei. Ein ſeltener Fang wurde vor kurzem von einem Fiſcher in Groß-Oſten (Kreis Guhrau) gemacht. Derſelbe bemerkte in der Bartſch an der Oſtener Brücke Fiſche von bedeutender Größe, welche am Ufer größere Steine wegriſſen, wahrſcheinlich um dort zu laichen. Sofort wurden die Netze zurecht gemacht, um die Fiſche zu fangen, doch waren dieſelben ſo ſtark, daß die Netze nicht genug Widerſtand leiſteten und riſſen. Nun wurden erſt neue Netze herbeigeholt und mit dieſen der Fang nochmals verſucht. Diesmal war derſelbe von beſtem Erfolg. Nach und nach wurden neun große Lachſe gefangen. Acht von dieſen Fiſchen, im Gewichte von 94½ Kilogramm, wurden nach Guhrau geſchafft und im Gehöft des Kaufmanns Scheibe mittelſt einer Axt getödtet. Wie man annehmen darf, wird die Anweſenheit der Lachſe in der Bartſch dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine zu danken ſein, welcher bekanntlich ſeit längerer Zeit größere Mengen Lachsbrut in der Oder ausgeſetzt hat. Krebſe im Haff. In dem Weſtholm, der an der Einmündung des Elbings in das Haff liegt, iſt in dieſem Jahre ein reicher Krebsfang gemacht worden, weil im Frühjahr eine Anzahl Zuchtkrebſe eingeſetzt worden ſind. Im nächſten Frülljahre ſoll die Zahl der Zuchtkrebſe noch vermehrt werden. Auch will man auf dieſe Weiſe die Oſtmole, die an der oberen Seite der Elbingsmündung liegt, mit Krebſen beſetzen. Da die Nachfrage nach Krebſen, beſonders von auswärts, ziemlich ſtark tt, machen die Fiſcher gute Geſchäſte. Berlin, 29. November. Zufuhren reichlich, Geſchäft ziemlich lebhaft, Preiſe beſſer. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A, echte 42 62 35—48 Winter⸗Rheinlachs. . per Pfund 570 S288 A rneoen% 72 35 —80 feels, 1 100—150 Barſche 30 —50 16—30 Flundern, gr. „ Stiege 175— 275 Karpfen, mittelgroße 5 75 54—56 do. mittel, Pomm. 1 5 100-150 eins, 60 — dos klein 5 1 — Schleie 80. 86 40 Bücklinge, Stralſ. det 90—125 N 1624 Dorſc tete „ Schock 300500 Pts 8—18 (Schellfiſcc . . „ Stiege 150 Aale 60100 5080 Aale große „ Pfund 110 Diener 2... ; — — SIT de 1 60 e — — Heringe 100 Stck] 500 800 Inserate. Amerik. Bachlaiblings-Eier, pro Tauſend 8 . hat abzugeben die Fiſchzuchtanſtalt von Engelbert Gmeiner in Bärnau, Oberpfalz. — Bei Abnahme von über 3000 Stück Verpackung frei. — Größere Poſten nach Uebereinkommen. — NB. Dieſe Eier ſtammen von Fiſchen, welche direkt dem Laichplatze entnommen wurden und wird für beſte Qualität ſowie für gute Ankunft garantirt. — Die ſeit 4 Jahren an den oberpfälziſchen Kreis⸗Fiſcherei-Verein gelieferten Bachſaiblings-Eier haben laut Jahresbericht im Durchſchnitt über 90 % Brut ergeben. D. O. (1) Goldene Medaille. Ehrenpreis. Goldene Medaille. Allgemeine Fiſcherei-Ausſtellung Nürnberg 1892. von Loefen'ſhe Fiſchzuchtanſtalt Diepoltsdorf, Post und Telegraf Hüttenbach, Eisenbahnstation Schnaittach (Bayern, Mittelfranken) empfiehlt in der Brutperiode 1892/98: (12/2) embr. 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Abonnementspreis: jähr ar e⸗ J ſtellbar bei allen Poſtanſtalten und Buch⸗ Ne u Ee O 9 E We ar 2 ünd er n, Besten. handlungen. — Für Kreuzbandzuſendung der In 5 : a 21 euhauſer⸗ 1 Mark jährlich Zuſchlag. ſtraße Nr. 51. Banerifchen Fiſcherei-Teitung. Organ für die Befammtintereffen det Fischerei, ſowie füt die Beſtrebungen der Fischerei- Vereine; in Sonderheit 8 Organ der Landes- Jiſcherei⸗Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Meftdeutfchen Fifcherei-Berbandes ic. ic. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich⸗-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. f Nr. 27. %% Münden, 17. Dezember 1892. XVII. Jahrg. E Aachdruck unſerer Originalartikel if unterſagt. ER Inhalt: I. Zur öſterreichiſchen Landes-Fiſcherei-Geſetzgebung. — II. Salmo alsaticus (Salvelino— fontinalis). — III. Die Einführung von Unterichtskurſen über Fiſchzucht. — IV. Zählapparat für Lachs- und Forelleneier. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 1. Zur öſterreichiſchen Tandes-Jiſcherei-Geſetzgebung. Verhandlungen im Landtage des Herzogthums Schleſien 1892 mitgetheilt und beſprochen von Victor Maria von Milborn.“) Die Leſer ſind durch den in den Nummern 5, 6 und 7 der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“ Jahrgang 1890 enthaltenen Aufſatz von den Gründen unterrichtet worden, aus welchen den vom Landtage des Herzogthumes Schleſien am 5. Oktober 1888 beſchloſſenen Fiſcherei⸗Geſetze und einem gleichzeitigen Geſetze behufs Ablöſung der nicht mit dem Uferbeſitze verbundenen Fiſcherei-Rechte zu Gunſten der Uferanrainer “) die allerhöchſte Sanktion verſagt blieb. Es wurde damals auch berichtet, daß der ſchleſiſche Landtag in ſeiner Sitzung vom 13. November 1889 beſchloſſen habe, die fraglichen Geſetzentwürfe mit einigen Abänderungen nochmals der allerhöchſten Genehmigung zu unterbreiten. *) Es gilt bezüglich dieſes Aufſatzes dieſelbe Bemerkung, welche wir in Nummer 23 d. J. der ähnlichen Abhandlung über den Fiſcherei-Geſetzentwurf in Kärnthen anfügten D. 2 *) Siehe dieſe Entwürfe in Nr. 3 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ vom Jahre 1889 (Seite 30). 334 Wie nun aus dem ſtenographiſchen Protokolle über den Verlauf der 7. Sitzung des ſchleſiſchen Landtages vom 17. März 1892 und der herabgelangten dießfälligen Minifterial- eröffnung erhellt, iſt die allerhöchſte Sanktion auch dieſer zweiten Vorlage nicht z Theil geworden. . Die Gründe der Ablehnung beſtanden darin, daß ſich der zum zweiten Male aufge: ſendete Geſetzentwurf von dem erſten nicht ſanktionirten Entwurfe nur unweſentlich unter- ſchied, daher demſelben die gleichen prinzipiellen Bedenken entgegenſtanden, welche gegenüber ‘ dem urſprünglichen Landtagsbeſchluſſe geltend gemacht werden mußten. Dieſe Bedenken wurzelten insbeſondere in dem Umſtande, daß die Ablöſung zu Gunſten. der Uferanrainer erfolgen ſollte. Im Hinblick auf die mit dieſer Ablöſungsmodalität verbundenen wirthſchaftlichen Nach⸗ theile und juriſtiſchen Schwierigkeiten konnte dieſelbe überhaupt nicht als „im allgemeinen Beſten“ gelegen, erachtet werden. N Darnach war ſomit die Vorausſetzung nicht gegeben, unter welcher allein die Ex— propriation mit Rückſicht auf die ſtaatsgrundgeſetzlich gewährleiſtete Unverletzlichkeit des Eigen— thumes und mit Rückſicht auf § 365 a. b, G. B. zuläſſig wäre. Die Entſchädigung für die We Rechte hätte ferner nur b 5 von Dreiviertel des Werthes der Rechte erfolgen ſollen. $ Die Rechtfertigung für dieſen Vorgang läge zwar nach Anſicht des ſchleſiſchen Land⸗ tages in dem Vortheile, welcher den Berechtigten aus der Zuwendung einer fixen Entſchädigung in: Form einer Jahresrente erwachſen wäre. f Die Regierung konnte ſich dieſer Anſicht aber nicht Ache Gnden erblickte vielmehr in dem in Rede ſtehenden Vorgange eine materielle Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte. Auch die Beſtimmung der Entwürfe über die Ablöſung, wornach die Entſchädigung in * der Regel in der Form von Jahresrenten geleiſtet werden ſollte, konnte nicht gebilligt werden, da dies die Schaffung von Ablöſungsfonden nothwendig mache und nicht nur eine Erſtreckung der Ablöſungsaktion auf viele Jahre, ſondern auch eine bedeutende Komplikation derſelben nach ſich gezogen hätte. In dem gleichzeitig beſchloſſenen Entwurfe eines „Fiſcherei-Geſetzes“ war im § 3 auf den vorſtehend beſprochenen Geſetzentwurf Bezug genommen und mußte dieſer Zuſammenhang die Nichtertheilung der Allerhöchſten Sanktion auch für dieſen Geſetzentwurf zur Folge haben. In der Sitzung des ſchleſiſchen Landtages vom 19. November 1890 wurden demnach beide Geſetzentwürfe an den Landesaus ſchuß mit dem Auftrage zurückgeleitet, dieſelben mit | Berückſichtigung der dagegen geltend gemachten Bedenken einer Prüfung und Umarbeitung zu | unterziehen und ſodann dem hohen Landtage in der nächſten Seſſion neuerdings vorzulegen. Der Landesausſchuß konnte ſich jedoch der Miniſterialanſchauung, daß die Fiſcherei— Rechtsablöſung zu Gunſten der Uferanrainer als eine unzuläſſige e Su Privat: rechten angeſehen werden müſſe, abermals nicht anſchließen. Nach ſeiner Kenntniß der dortländiſchen Verhältniſſe theilt er dieſe dauffaſſung der hohen Staatsregierung nicht, ja er iſt ſogar überzeugt, daß dieſe Auffaſſung auch in jenen Kreiſen nicht getheilt werde, welche durch den in Rede ſtehenden Geſetzentwurf vermeintlich in ihren Rechten beeinträchtigt werden. follten: Es beſtehe gerade in dieſen Kreiſen ein lebhafter Wunſch⸗ die fraglichen Geſetze zu Stande zu bringen, von welchen allgemein und auch im Kreiſe der Berechtigten eine volks— wirthſchaftlich werthvolle Hebung der Fiſcherei und auf dieſem Wege die Befreiung von der Qual nicht endenwollender Streitigkeiten erhofft werde. 5 a Von dieſen Geſichtspunkten geleitet, ſchritt der Landesausſchuß 92 51 zur Einvernahme der größten ehemaligen Herrſchaften des Herzogthumes, d. i. der erzherzoglich Albrecht'ſchen, dann der Hoch- und Deutſchmeiſter'ſchen, endlich der fürſterzbiſchöflichen und der fürſtlich Sulkowsky'ſchen Güterdirektionen über die ſchwebende Frage. Während die fürſtlich Sulkowsky' ſche Aeußerung bis noch ausblieb, ſprachen ſich in der That ſämmtliche übrigen Güterdirektionen für die Ablöſung im Sinne des Geſetzentwurfes aus. ; Hieraus folgert der Landesausſchuß, daß man ohne Uebertreibung jagen, könne, es ſei durch die Vota der größten Herrſchaftsbeſttzer einerſeits und der jahrelang petirenden ehemaligen 7 * 335 Untertanen, andererſeits klar gelegt, daß man allgemein des Zankes und Haders herzlich müde und der vorliegende Geſetzentwurf ein geeigneter Weg ſei, den Frieden herzuſtellen. Damit begründete der Landesausſchuß die Hoffnung, daß auch von jenem Standpunkte der Regierung aus, welcher in den Miniſterialverfügungen vom 31. Jänner 1852 3. 460 ein begangenes Unrecht nicht erkennen kann, die geſetzliche Zuläſſigkeit der Ablöſung nunmehr acceptirt werden dürfte. f Die angehängte Fußnote, deren Inhalt dem vorzüglichen Werke Hofrath Dr. Anton Randa's „Das öſterreichiſche Waſſerrecht“ (S. 19) entnommen iſt, wird das Verſtändniß des Motives, auf N man in Schleſien großes Gewicht legt, auch im Auslande leicht vermitteln. Die Anſchauung des Landesausſchuſſes geht eben dahin, daß die zur Zeit der allge— i meinen Grundentlaſtung durch obzitirte Miniſterialerklärung illuſoriſch gewordene Entlaſtung des Bodens von darauf herrſchenden fremden Fiſcherei-Rechten, nun ſozuſagen — im Vergleichs⸗ wege mittelſt der vorgeſchlagenen Ablöſung durchgeführt werden möge.“) Der Landesausſchuß führt ferner an, daß es auf den erſten Blick vielleicht auffallen möge, wie die Enteignung zum Vortheile 55 Einzelperſonen angeſtrebt werde und es mag dies als der Anordnung des § 365 a. b. G. B. widerſtreitend erſcheinen. Er glaubt aber, daß, wenn die beiden Geſetzesentwürfe (das Ablöſungs- und das Fiſcherei-Geſetz) im untrennbaren Zuſammenhange betrachtet werden, ſich ergibt, daß in Wirk— lichkeit eine Enteignung dort, wo ſie vorkommen wird, doch nur zum „allgemeinen Beſten“ geſchieht. Die Ufereigenthümer, welche bereits im Beſitze des Fiſcherei-Rechtes ſind, und jene, die in Folge der Ablöſung in deſſen Beſitz gelangen, werden nicht ſofort die freien Eigenthümer der Fiſcherei ſein, ſondern es wird ihnen (durch die Bildung von zuſammengelegten Revieren und deren offizielle Verpachtung) das Recht der Fiſcherei (der perſönlichen Fiſcherei-Ausübung und freien Verwaltung) bis auf den aus der geſetzlich geordneten Verwaltung fließenden Zukunftsreinertrag (reſpektive Theilertrag) entzogen. Dieſer Reinertrag wird — worüber wohl kaum eine Täuſchung möglich ist — auf unabſehbare Zeit hinaus nicht exiſtiren, weil aus dem Ertrage der Fiſcherei-Rechte die Ab— löſungsrente bezahlt werden muß, und wenn dieſe (wie nun beantragt) geſetzlich eine Ver— kürzung nicht erleidet, ein überſchießender Reinertrag erſt dann entſtehen wird, wenn durch die geſetzlichen Maßnahmen die Fiſcherei ſelbſt eine Hebung erfahren hat, was aber wieder nur durch größere Aufwendungen geſchehen kann, die es für eine ſehr lange Zeit hinaus unmöglich machen werden, den Uferanrainern höhere Pachtertragsantheile zuzuführen. Den Anrainern werde vorerſt nur ein „ideales Recht“ gegeben. Es iſt alſo in Wahrheit das „allgemeine Beſte“ und nicht der „Nutzen der Einzelnen“, was die Geſetzentwürfe anjtreben.” ) 75 Die Fiſcherei⸗ Rechte der ehemaligen Grundherrſchaften wurden durch die Grundentlaſtung 5 nicht aufgehoben; nur in Böhmen, Mähren und Schleſien wurde mit den allerhöchſt genehmigten Durch— führungs— Verordnungen vom 27. Juni 1849 und vom 11. Juli 1849, § 4, die Ablöſung der auf (erweislich) fremdem Grund und Boden ausgeübten Fiſcherei⸗ Gerechtigkeiten ausgeſprochen. Später erklärte die Miniſteralverordnung vom 31. Jänner 1852 Z. 460 näher, daß in Böhmen, Mähren und Schleſien Demjenigen, welcher die Befreiung ſeines Grund und Bodens von der Laſt des Fiſcherei-Rechtes behauptet, der Beweis des Eigenthums daran, nämlich am Waſſer— bette obliege; daß hingegen für die übrigen Länder der rechtliche status quo des Jahres 1847, welcher durch die Grundentlaſtung nicht behoben ſei, zu verbleiben habe. i Durch dieſe „Erläuterung“ wurde bei der Schwierigkeit des Eigenthumsbeweiſes am Waſſer⸗ bette (insbeſondere an Flüſſen) die Entlaſtung vom Fiſcherei-Rechte in den böhmiſchen Ländern in der Folge ziemlich illuſoriſch; denn es liegt auf der Hand, daß zu jenem Beweiſe der Nachweis des Eigenthums der anrainenden Grundſtücke nicht genügt. (Hofrath Dr. Randa: „Das öſterreichiſche Waſſerrecht“, Prag, Rivnai, Seite 19.) *) Zum Verſtändniſſes dieſes immerhin gewagten und wohl nur durch unſere eingeklammerten Erläuterungen verſtändlich gemachten Motives muß eben bemerkt werden, daß nach dem gleichzeitigen „Fiſcherei-Geſetzentwurfe“ die Verpachtung der zuſammengelegten neuen Reviere von Amtswegen auch in Schleſien beantragt wurde. Da aber nach den Geſetzentwürfen auch die Neu bildung von Eigenrevieren aus abgelditen . Stjherei- ua möglich und beabſichtigt iſt, ſo erſcheint obiges Motiv nicht für alle Fälle triftig. 336 Der Landesausſchuß gibt ſich endlich der Meinung hin, daß eine Ablöſung zu Gunſten des Landes oder der Bezirke auch die Eigenreviere der Großgrundbeſitzer nicht verſchonen würde“), während dermal nur jene Rechte, bezüglich welcher das Fiſcherei-Recht nicht mit dem Uferbeſitze zuſammenfällt, abgelöſt werden ſollen. Der Landesausſchuß hält dafür, daß mit einer bloßen „Betriebsregelung“ ** der chaotiſchen Rechtsverhältniſſe außerhalb des geſchloſſenen Grundbeſitzes und die Hebung der Fiſcherei im Lande nicht erzielt werden könne. Um den Anforderungen der Regierung entgegenzukommen, empfiehlt der Landesausſchuß ferner, daß der § 9 des Ablöſungsgeſetzes gänzlich entfallen ſolle und volle Ablöſungs⸗ entſchädigung geleiſtet werde. Es gelte eine „appellatio a minus informato judice ad melius informandum.“ Der Landtag erhob alle dieſe Anträge zum Beſchluſſe und traten ſo beide Geſetzentwürfe ein „drittes Mal“ den Weg nach — Wien an. Wie man ſieht, beſteht die weſentliche Differenz zwiſchen der k. k. Regierung und der Landesvertretung darin, daß jene die Vorausſetzungen für nicht gegeben hält, unter welchen die beantragten Enteignungen, im Grunde einer durch das „allgemeine Beſte“ erheiſchten Nothwendigkeit zuläſſig wären, während dieſe zu erweiſen bemüht iſt, daß ohne Ablöſung der nicht mit Uferbeſitz verbundenen Fiſcherei-Rechte zu Gunſten der Uferanrainer, eine friedlich gedeihliche Regelung und Hebung der Fiſcherei in Schleſien unerreichbar ſei. Die beantragte Ablöſung erſcheine daher aus dieſem Geſichtspunkte als eine Forderung des „allgemeinen Beſten“. Ueberdieß werde dieſe Maßregel auch von den Intereſſenten gebilligt und gewünſcht. Faßt man die dargelegten Gegenſätze ſchärfer in's Auge, ſo läßt ſich gewiß nicht in Abrede ſtellen, daß die Bildung größerer — theoretiſch als gut hege- und bewirthſchaftungs— fähig zu erklärender Reviere, auch nach Anweiſung der Regierungsvorlage, d. i. ohne Berührung der faktiſchen Beſitzverhältniſſe durch die Zuſammlegung der Ausübung kleinerer Rechte — formell möglich ſei. Man wird ſich ſagen müſſen, daß dort, wo eine ſolche Nöthigung nicht beſteht, das heißt, wo die nicht mit Uferbeſitz verbundenen Fiſcherei-Rechte auf Waſſerſtrecken ausgeübt werden, welche ſich bereits dermalen als „Eigenreviere“ qualificiren, der Eigenthumswechſel, (hier zu Gunſten der Uferanrainer) — aus piſcikulturellen Gründen eigentlich nicht geboten ſcheine, etwa zu einer eventuellen Zerſtücklung der Fiſcherei-Rechte, und zur Verſchlechterung guter Fiſchwäſſer führen könne, wenn durch dieſe Maßnahme zahlreiche Fiſcherei-Rechtsantheile den Uferland beſitzenden Induſtriewerken zufielen. In beiden Fällen käme zu bedenken, daß ſich in einem, nebenbei geſagt ſtramm adminiſtrierten Rechtsſtaate das Vorkommen latenter Beſitzſtreitigkeiten oder aus ſolchen Zuſtänden drohender Beſitzſtörungen und ſtrafbarer Frevel nicht wohl als ein Motiv für die Expropriation an— gefochtener oder bedrohter Rechte geltend machen laſſe. Ebenſowenig darf überſehen werden, daß die Betretung der Ufergründe im Zwecke der Fiſcherei-Ausübung bereits durch das Reichsgeſetz vom 25. April 1885 geregelt iſt. Als ein den Geſetzentwürfen zuwenigſt förderliches und darum zu oft hervorgehobenes Motiv, mag endlich die Theſe „von der Korrektur eines angeblich bei der Grundentlaſtungs— durchführung begangenen Unrechtes durch die beantragten Ablöſungen“ bezeichnet werden. Abgeſehen von einer Beurtheilung der inneren Haltbarkeit dieſes Beweggrundes, müßte deſſen Anerkennung die Stellung der k. k. Regierung zur gleichen Frage in Böhmen und Mähren präjudiciren. Ohne den hiermit gekennzeichneten und überhaupt jenen Standpunkt grundſätzlich auf— zugeben, den wir in früheren Artikeln über die ſchwebende Frage behauptet haben, fällt es ) Eine ſolche Nothwendigkeit dünkt uns nicht geboten, da zur Regelung des Fiſcherei-Betriebes nur die Zuſammenlegung der Rechtsausübung oder eventuell die Ablöſung jener Fiſcherei-Rechte an— gezeigt iſt, welche an und für ſich nicht gut hege- und bewirthſchaftungsfähig, dem Allgemeinen und den angrenzenden Berechtigten ſchädlich ſind. *) Im Sinne der Regierungsvorlage? ER ee 337 aber andererſeits immer ſchwerer, das Gewicht der nun dreimal wiederholten landtäglichen Beſchlüße zu verkennen, welche der auf nächſter Kenntniß der Landesverhältniſſe fußenden Ueberzeugung Ausdruck geben, daß bei dem Fortbeſtande der nicht mit dem Uferbeſitz ver— bundenen (aus dem Titel der herrſchaftlichen Hohheit herbeigeleiteten) Fiſcherei-Rechte eine wirkliche Hebung der Fiſcherei praktiſch unerreichbar bliebe, und die vorgeſchlagene Ablöſung demnach vom „allgemeinen Beſten“ erheiſcht werde“. Die nun aktenmäßig vorliegende Zuſtimmung der hervorragendſten Großgrundbeſitzer des Landes zu erwähnter Maßregel, ferner der Umſtand, daß eine Anfechtung derſelben durch andere aus analogen Titeln Fiſcherei-Berechtigte weder im Landtage noch außerhalb desſelben bekannt wurde, geſtatten neuerlich die Annahme, als ſtünde man in der That einem „allgemeinen Landeswunſche“ gegenüber und handle es ſich bereits weniger um die Genehmigung „imperativer Enteignungen“, als um die geſetzliche Feſtſtellung „freiwilliger Rechtsverzichte“, welche zwar nominell zu Gunſten der Uferanrainer, — aber thatſächlich und gleichzeitig zum „allgemeinen Beſten“, überdieß nun gegen volle Schadloshaltung erfolgen ſollen. Allerdings hätte die Vorlage ſtatiſtiſcher Daten über Zahl, Umfang und Werth jener Fiſcherei-Rechte, bezüglich welcher die beabſichtigten Ablöſungen praktiſch werden ſollen, vielleicht überzeugender gewirkt, als manches andere Motiv. Es iſt kaum ausgeſchloſſen, daß man aus den vorerwähnten Zuſtimmungen der wenn auch größten Latifundienbeſitzer, doch nicht die volle Beruhigung für die gleiche Bereitwilligkeit der übrigen in Betracht kommenden Fiſcherei-Berechtigten ſchöpfen könnte. Die aus der „Erheiſchung des allgemeinen Beſten“ gefolgerte Enteignung ſetzt im konkreten Falle wohl die möglichſt vollſtändige Erweiſung ihrer Nothwendigkeit und Unerläßlichkeit auf allen oder doch den allermeiſten Fiſchwäſſern voraus, deren bisherige Fiſcherei-Berechtigungen abgelöst werden ſollen. Für dieſen Beweis erſchienen leicht erbringliche ſtatiſtiſche Daten über die bezüglich fraglicher Gebiete anhängigen Rechtsſtreite, Beſitzſtörungsklagen, Straffälle u. ſ. w. dienlich. Ebenſo würde ſich erſt aus genaueren Debatten über Umfang und Werth aller dieſer Rechte, über die Zahl und das Längenmaß der anrainenden Uferparzellen, ein ſicheres Urtheil in Betreff der finanziellen Abwicklung des Projektes bilden laſſen. Selbſt, wenn eine etwaige Behebung der prinzipiellen Bedenken die Bahn zur Genehmigung des Ablöſungsgeſetzentwurfes geebnet hätte, wäre die Vorausſetzung einer allgemeinen oder doch überwiegenden Willfährigkeit der bisher Fiſcherei-Berechtigten zur glatten und loyalen Abwicklung des Vorganges von weſentlicher Bedeutung. Unwillfährigen Parteien böte auch die Durchführung des ſanktionirten Geſetzes noch überreiche Gelegenheit zu — (wenn auch im abgekürzten Verfahren auszutragenden) — Rechts— ſtreiten über Beſtand und Umfang der abzulöſenden Fiſcherei-Rechte, ſowie über die Höhe der Schadloshaltungen. Je zahlreicher ſolche Rechtsſtreite, je hochgeſpannter die Forderungen, je unerquicklicher könnte ſich nachträglich die Situation für Regierung und Land geſtalten. Alle dieſe Beſorgniſſe dürften aber durch ergänzende Erhebungen gehoben oder weſent— lich abgeſchwächt werden. Ebenſo erſchiene es wünſchenswerth, wenn in beiden Geſetzentwürfen deutlicher für die kaum völlig ausgeſchloſſenen Fälle vorgeſorgt würde, wo einzelne, auf dem größten Theile gewiſſer Waſſerſtrecken abzulöſende Fiſcherei-Berechtigte, dennoch hinſichtlich gewiſſer Grund— parzellen auch als „Uferanrainer“ anſpruchsberechtigt blieben. Endlich muß es lebhaft bedauert werden, daß in dem Fiſcherei-Geſetzentwurfe von der Kreiirung der im Intereſſe der Kontrole und einheitlichen Förderung der Fiſcherei-Wirthſchaft u nerläßlichen „Revierausſchüſſe“ für ganze Flußgebiete, Umgang genommen ward. Es ſtünde der Landesvertretung ja frei, den, nach ihrem und auch unſerem Dafürhalten, in der Regierungsvorlage nicht genügend umſchriebenen und mit der erforderlichen Exekutive ausgeſtatteten Wirkungskreis dieſer Organe nach Ermeſſen zu modifiziren und deren Aktivirung nur ſukzeſive, bezüglich der vom Ablöſungsverfahren entweder gar nicht berührten oder jener Gebiete vorzunehmen, wo die Ablöſung bereits abgeſchloſſen ſein wird. Im Uebrigen ſoll es beſonders hervorgehoben werden, daß in Schleſien im Gegenſatze 338 zu den in anderen Ländern, z. B. in Kärnthen herrſchenden Intentionen, doch nur die Ab— löſung einer gewiſſen Anzahl genau charakteriſirter Fiſchereirechte angeſtrebt wird. Nicht mindere Beachtung verdient gegenüber dem anderwärts, wie z. B. in Oberöſterreich, ſchier unbeſiegbaren Widerſtreben gegen die Einführung des „Revierſyſtems“ im Allgemeinen, und die Suſpenſion der perſönlichen Fiſcherei-Ausübung in zuſammengelegten Revieren im Beſonderen, die volle Willfährigkeit der ſchleſiſchen Landesvertretung, nahezu alle diesfälligen und ſonſtigen Beſtimmungen der Regierungsvorlage — an: zunehmen. - Unter dem Eindrucke der geradezu obſtruktiven Behandlung, welche die im Ganzen gewiß treffliche Regierungsvorlage ſeit mehr als ſechs Jahren in einigen öſterreichiſchen Ländern erfährt, ferner im Angeſicht der Thatſache, daß in anderen Ländern wieder die weſentlichſten und heilſamſten Beſtimmungen der Regierungsvorlage nachgiebig geopfert werden ſollen, um ſonach faſt werthloſe Fiſcherei-Geſetze nur überhaupt „zu Stande“ zu bringen, mag es ſich daher vollzogen haben, daß nun ſelbſt frühere Gegner der ſchleſiſchen Geſetzvorlagen, gleich dem Verfaſſer dieſer Zeilen, bei dem Wunſche anlangten: es möge der mit großer Wärme und unentwegter Beharrlichkeit für die Hebung der Fiſcherei eingetretenen ſchleſiſchen Landes— vertretung endlich gelingen, den überzeugenden Beweis für die geſetzliche Zuläſſigkeit und be⸗ denkenfreie Darchführung ihrer Entwürfe zu erbringen. II. Salmo alsaticus (salvelino—fontinalis). Zu der Mittheilung des Herrn Direktor Haack in Nr. 26, daß die Salblings te hohe Waſſertemperaturen ertragen kann, habe ich ein Beiſpiel Geld gen Der diesjährige Sommer litt bekanntlich nicht ſowohl an einer beiſpielloſen Waſſer— armuth, die hier am Südharze noch beſonders zu einer Kalamität (noch jetzt herrſchend) aus— wuchs, ſondern auch an großer Hitze. An dem heißeſten Tage des Sommers, dem 17. Auguſt, ſtieg die Waſſertemperatur auf 20 % R., zugleich trat ein ſehr träger Waſſerwechſel ein, der zum Unglück während 17 Stunden ſchließlich ganz ausblieb; es ſtarben in Folge deſſen in den am ſtärkſten beſetzten Teichabtheilungen meiner Anſtalt 4 Zentner Bachſaiblinge, Regenbogenforellen und Bachforellen jäh ab, nicht aber eine einzige der eben daſelbſt untergebrachten Saiblingskreuzungen. Erſt die etwa noch 14 Tage andauernde 20 gradige Waſſererwärmung brachte ſpäter auch davon einen Theil zum Abſterben. Wenn nun auch das Abſterben der Fiſche weniger durch die 20 gradige Waſſererwärmung, als durch Luftmangel hervorgerufen wurde, ſo muß doch als konſtatirt betrachtet werden, daß die Saiblingskreuzung die Empfindlichkeit des Seeſaiblings gegen Waſſererwärmung nicht ges erbt hat, daß ihm eine ſolche von 20° R. erſt bei längerer Dauer ſchädlich, und zwar nur begrenzt, nicht unbedingt tödtlich iſt, daß er ferner von den erwähnten Salmoniden die geringſten Anſprüche an Luftreichthum des Waſſers macht. 5 Bezüglich ſeiner Schnellwüchſigkeit ſei bemerkt, daß ich in demſelben Monat (Auguſt ds. Is.) dem Fiſcherei-Vereine der Provinz Sachſen, welchem meine Anſtalt vorzuführen ich die Ehre hatte, die 2 ½¼ Jahre alten Saiblingskreuzungen mit 1 ½ Pfund Durchſchnitts— gewicht zeigen konnte. Dieſer Fiſch erreicht damit zwar die Schnellwüchſigkeit der Regenbogen— forelle noch nicht, die ſtets mit weitem Vorſprung an der Spitze marſchirt, zeichnet ſich aber immer noch durch ſolche aus. In dieſem Jahre konnte ich ſchon 47 Tauſend Eier der Nach— zucht dieſes Fiſches gewinnen. Während der Laichzeit ſtarben davon weit weniger Fiſche, als von dem in dieſer Zeit ſo hinfälligen Bachſaiblinge. Was den in demſelben Artikel erwähnten Baſtard der Bachforelle mit dem Bachſaiblinge betrifft, jo muß als Thatſache betrachtet werden, daß der in Kaſſel von dem Erfurter — Fiſcherei-Vereine und in Rudolſtadt von Herrn Röhm ausgeſtellte, von den daſelbſt gegen- wärtigen namhaften Züchtern, auch von den Ausſtellern nicht gekannte Fiſch ein ſolcher geweſen iſt. Die Baſtardirung dieſer beiden Fiſche hat einen ſehr beſchränkten Erfolg, indem nur äußerſt wenige Eier, meiſt nur wenige vom Tauſend, oder gar keine zu lebensfähigen Fiſchen heranwachſen. Von zwei Tauſend baſtardirten Eiern befinde ich mich jetzt im Beſitze von ſechs Für Lehrer B: 339 Stück zweijährigen Fiſchen, welche genau das Ausſehen des Kaſſeler Fiſches haben. Sie ſehen dem Bachſaiblinge ähnlicher als der Forelle, haben aber gröbere, tigerartig gebänderte Zeichnung, die gröberen Schuppen der Forelle, das Roth des Männchens mehr ziegelroth. Bei der Schwierigkeit der Baſtardirung dieſer beiden Fiſche dor die Vermiſchung gar keinen praktiſchen Werth. C. Arens. III. Die Einführung von Auterrichtskarſen über Jiſchzucht. Von Daiber, Kollaborator, Vorſtand des Bezirks-Fiſcherei-Vereines Laupheim und Beirath des s Württembergiſch en Landes-Fiſcherei-Vereines. Mehrfache Anfragen von Seiten der Vereinsmitglieder und die Mittheilung verſchiedener Zeitungen über Einführung eines zweitägigen Lehrkurſes in der Fiſchzucht zu Starnberg in Bayern veranlaßten mich, zu der Tagesordnung der kommendes Frühjahr in Ulm ſtattfindenden General— verſammlung des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines den Antrag über „Einführung von Unterrichtskurſen über Fiſchzucht“ einzureichen. Der Gegenſtand ſcheint dem Einſender dieſes wichtig genug zu ſein, um ihn ſchon jetzt einer ungezwungenen Betrachtung von Seiten ſämmtlicher Intereſſenten zu unterbreiten und letztere wo möglich durch Herbeiführung von Meinungsaustauſch in den bevorſtehenden Plenarverſammlungen der einzelnen Fiſcherei-Vereine zur richtigen Auffaſſung des in folgendem näher ausgeführten Gedankens hinzuleiten. Daß die Ausbildung von Fiſchzüchtern durch ſachverſtändige Lehrer wohl die wichtigſte Frage bei der Hebung der Fiſchzucht eines Landes ſein dürfte, dagegen wird wohl Niemand Einſprache erheben wollen; es kann ſich deshalb nur darum handeln, wie die Sache auf dem einfachſten, billigſten und in möglichſt kurzer Zeit zum Ziele führenden Wege zur Ausführung gebracht werden kann. Vor allen Dingen wird wohl durch einen Aufruf an ſünkliche Mitglieder des Landes- Fiſcherei⸗ʃvereines die Zahl der etwaigen Theilnehmer feſtgeſtellt werden müſſen; als Alters- grenze ſollte etwa das 17. Lebensjahr beſtimmt, auch einzelnen Schülern der Ackerbauſchule, ſowie Studierenden der Akademie Hohenheim, dem Orte des Unterrichtskurſes, die Theilnahme an demſelben ermöglicht werden. Die Zeitdauer dürfte ſich auf mindeſtens 14 Tage erſtrecken und als geeignetſte Zeit möchten wohl die vor oder nach Oſtern befindlichen beiden Wochen erſcheinen, inſoferne die Feldgeſchäfte um dieſe Jahreszeit noch nicht ſehr in Anſpruch nehmend find und das Brutgeſchäft durch das Vorhandenſein von Fiſchlaich verſchiedener Fiſcharten noch ausgiebig betrieben zu werden pflegt. Ausnahmsweiſe könnte auch im Sommer 1893, etwa Ende Juli und Anfangs Auguſt, vor Beginn der Ernte, mit einem erſten Kurs ein Verſuch gemacht werden, um Anhaltspunkte zu einer etwa kan die k. Regierung abzufaſſenden Eingabe um Unterſtützung in dieſer Sache zur Verfügung zu haben. Als Lehrgegenſtände erſcheinen vor allem wichtig: Für Lehrer A: 1. Anleitung zur Aufſtellung von e f f . Anatomie des Fiſches, das Laichen der Fiſche, „Fiſcherei⸗Geſetz, Erklärung desſelben, Anlage von Fiſchteichen. Kenntniß der Gewäſſer Süddeutſchlands, Wiſſenswerthes über Angel- u Nolan, . Nebftriden, Vortrag paſſender Abſchnitte aus Fischerei⸗ Zeitungen, 10. Anleitung zur Bekämpfung von Feinden der Fiſche. Einleitend könnten durch eine kleine Aufnahmeprüfung die betheiligten Lehrer A und B. ſich über die Befähigung der Theilnehmer durch ein deutſches Diktat und durch eee einiger einfacherer Rechnungen orientiren. Ueber die Aufnahme bei zu großem e könnte beſtimmt werden, daß je ein D DoS Fiſcherei⸗ Verein einen Theilnehmer und je ſämmtliche direkten Mitglieder des Landes⸗ Fiſcherei⸗ Vereines in den einzelnen Oberamtsbezirken zuſammen ebenfalls einen Theilnehmer zu ſchicken. berechtigt ſind und daß von dieſen wiederum etwa die 20 älteſten zu dem erſten Lehrkurs f zuzulaſſ en wären. 340 Der damit im engſten Zuſammenhange ſtehende Koſtenpunkt würde bei dieſen 20 Theil- nehmern ſich etwa berechnen wie folgt: An 20 Theilnehmer 15 Tage à 1 , Zuſchuß 300 Reiſekoſtenbeitrag a 5 „ : .- neee Für Lehrer A, wenn in Hohen en wohnhaft tägliche Zu: lage von 5 > 79°, Für Lehrer B, wenn von sm beigezogen, Tägliche Bu: lage von 10 K I RE er HN 1 Reiſekoſtenentſchädigung. . . 20 Geräthſchaften, Garn zum Stricken, due e Bar Diverfe Ausgaben, einmalig e Summa 800 M. Nach vorſtehender Berechnung würden ſich die mit einem ſolchen Kurſe verbundenen Koſten auf circa 700 A. belaufen neben einer einmaligen Ausgabe von weiteren 100 AM, eine Summe, die gewiß nicht zu hoch erſcheinen dürfte, mit Rückſicht auf die davon zu erwartenden Reſultate. Wenn die einzelnen Vereine ihrem Kurstheilnehmer pro Tag noch 1 , Zuſchuß gewährten, würden ſich vorausſichtlich jährlich gerne 20 und mehr Theilnehmer einfinden, zumal als Bedingung der Zulaſſung nur ein obrigkeitliches Sittenzeugnis zu ver— langen wäre und der Nutzen für die Betheiligten nicht gering ſein möchte. Ein zu formierender Unterrichtsplan über die angeführten Lehrgegenſtände wäre Sache der betheiligten Lehrer. Den Schluß jeden Kurſes bildete eine kleine mündliche Prüfung in den Hauptfächern. Die Führung eines Diariums über den Unterricht und die Aufſtellung einer Theil: nehmerliſte mit Zeugnistabellen über ſittliches Verhalten, Anlagen, Fleiß ꝛc. ꝛc. gäbe ſtets Aufſchluß über die abgegangenen Theilnehmer, die ihrerſeits zum Kurs etwa folgende Objekte mitzubringen hätten: a) Ein Fiſcherei-Geſetz erhältlich um 30 H, b) eine Karte von Süddeutſchland, c) ein Strickzeug, d) das nöthige Schreibmaterial und e) reges Intereſſe und guten Humor! Mögen dieſe Zeilen das Ihrige zur Förderung der angeregten Sache beitragen und kommendrs Frühjahr in der Generalverſammlung zu Ulm eine wohlwollende Beurtheilung finden! IV. Zählapparat für Tachs- und Jorellen-Eier. Bereits in Nr. 3 pro 1892 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ pag. 41 haben wir eine Beſchreibung des von Herrn Franz Brandſtetter zu Dejtein-Ungarn erfundenen Zähl-Apparats für größere Salmoniden⸗Cier gebracht. Indem wir hierauf verweiſen und heute die beiſtehende Abbildung hinzufügen, wollen wir nur bemerken, daß dieſes praktiſche Inſtrument ſich ſehr raſch Ein— gang verſchafft hat und von vielen Fiſch— züchtern bereits mit Vorliebe verwendet wird. 5 V. Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landes-Fiſcherei⸗Verein. Tagesordnung zur Generalverſammlung des Bayeriſcheu-Landes-Fiſcherei-Vereins, Donnerstag, den 22. Dezember 1892, Abends 8 Uhr, im Muſeum. J. Bericht über die Thäthigkeit des Vereins im Jahre 1892. II. Ablage der allgemeinen Jahresrechnung des Vereins. III. Berichterſtattung über die Zuwendung der Otterprämien vom 14. Dezember 189 1 bis 18. Dezember 1892. IV. Rechnungsablage für die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ pro 1892. V. Rechnungsablage für die Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg. VI. Feſtſtellung des Etats für 1892. VII. Antrag auf Aenderung, beziehungsweiſe Ergänzung des § 9 der Satzungen. VIII. Wahl der Mitglieder des Vorſtandes, der drei Vereinsausſchüſſe und der Gtatstommijjion. IX. Etwaige Anträge und Wünſche. Württembergiſcher Fiſcherei-Verein. Bekanntmachung der k. Zentralſtelle in Württemberg für die Landwirthſchaft, betreffend die Zu— wendung von Preiſen für Leiſtungen im Fiſcherei-Weſen für das Jahr 1892. Für Leiſtungen im Fiſcherei-Weſen ſind für das Jahr 1892 folgende Preiſe vergeben worden: I. Je ein Preis von 75 WM.: 1. dem Fiſcherei-Verein Tübingen (Vorſtand: der k. Oberförſter Rau daſelbſt) für Aufſtellung und Verwendung zweckmäßiger Brutapparate, Vereinigung verſchiedener Fiſchwaſſer, Beſetzung derſelben mit geeigneten Fiſcharten und rationelle Verbindung von Teich- und Flußfiſcherei; 2. dem Hoflieferanten Hubert Vogler in Ravensburg für Errichtung einer größeren Brut— anſtalt in Verbindung mit mehreren Streckteichen, Vereinigung und zweckmäßige Bewirth— ſchaftung mehrerer Fiſchwaſſerſtrecken und erfolgreiche Vertilgung thieriſcher Fiſchfeinde; 3. den Fiſchzüchtern Johannes Laun und W. Klein von Itzelberg, OA. Heidenheim, für Errichtung einer leiſtungsfähigen Brutanſtalt nebſt Zubehör, rationelle Bewirthſchaftung größerer Fiſchwaſſerſtrecken und Einbürgerung geeigneter fremder Fiſcharten. II. Je ein Preis von 50 M: 1. Dem Fiſcher Bernhard Schweizer von Deggingen, OA. Geislingen, für Errichtung einer größeren Brutanſtalt, Herſtellung mehrerer Streckteiche und rationelle Bewirthſchaftung offener Gewäſſer; 2. Dem Fiſcher Leonhard Geywitz in Altenſtadt, OA. Geislingen, für Vereinigung mehrerer kleiner Fiſchwaſſerſtrecken zu einem rationellen Geſammtbetrieb und Aufſtellung geeigneter Brutapparate. III. Je ein Preis von 35 M: 1. Dem Gemeinderath Johann Georg Rohm in Wangen, OA. Göppingen, für zweckmäßige Anlage und Beſetzung mehrerer Teiche mit Edelfiſchen, deren Erbrütung in geeigneten Apparaten erfolgte; 2. Dem Gärtner Ernſt Mater in Heubach, OA. Gmünd, für Aufſtellung eines Brutapparats, Anlage von Teichen und Beſetzung derſelben, ſowie mehrerer offener Gewäſſer mit Edelfiſchen. IV. Ein Preis von 30 A.: Dem Jakob Wagner, Webmeiſter bei der Firma Guſtav Wagner in Nagold, für Einrichtung und Betrieb einer Brutanſtalt mit Teichen und Beſetzung offener Gewäſſer mit geeigneten Fiſcharten. V. Je ein Preis von 25 WM.: 1. Dem Fiſcherei-Verein für die Lauchert (Vorſtand: Schultheiß Maker in Bronnen, OA. Reutlingen) für Aufſtellung geeigneter Brutapparate, Anlage eines Streckteiches und Beſetzung eines offenen Gewäſſers mit Edelfiſchen; 342 IV * Dem Sägmühlebeſitzer Cheiftian Barth in Calmbach, OA. Neuenbürg, für Aufſtellung zweckmäßiger B rutapparate und 2 ᷑eſetz zung offener Gewäſſer mit mehreren geeigneten Fiſcharten; 3. Dem Fiſcher Friedrich Frey in Schönmünzach, OA. Freudenſtadt, für Einrichtung einer kleinen Brutanſtalt und Beſetzung eines offenen Gewäſſers mit mehreren geeigneten Fiſcharten. Stuttgart, den 11. November 1892. von Ow. Bekanntmachung der 5 Zentralſtelle für die Landwirthſchaft, betreffend die Ausſetzung von 1 8 für Leiſtungen im Fiſcherei-Weſen für das Jahr 1893. Zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und eines rationellen Betriebs der Fiſcherei werden als Anerkennung für hervorragendere Leiſtungen auf dieſem Gebiete, insbeſondere für Aufſtellung und Anwendung geeigneter kleiner Fiſchbrutapparate, für Errichtung zweckmäßiger Fiſchbrutanſtalten, für zweckentſprechende Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfiſcherei (in Setz- und Streckteichen), für Vereinigung kleiner Fiſchwaſſerbezirke zu einem rationellen Geſammtbetrieb sc. Preiſe von 20— 100 M. im e von 500 M ausgefeht. Die Preisbewerbungen, welche eine Darlegung der Leiſtung, beziehungsweiſe eine nähere unter Umſtänden mit Zeichnungen belegte Beſchreibung der Anlage enthalten müſſen, ſind bis 1. März 1893 an die Zentralſtelle für die Landwirthſchaft in Stuttgart einzuſenden. Diejenigen holder, welche in den Jahren von 1887, ab Preiſe erhalten haben, können für das Jahr 1893 nicht wieder für die gleiche Leiſtung als Bewerber auftreten. Stuttgart, den 11. November 1892. von Ow. Fiſcherei⸗Verein für das Weſergebiet. Protokoll über die ſechſte ordentliche Generalverſammlung des Fiſcherei⸗ Vereines für das Weſergebiet. Abgehalten zu Hameln am 23. Oktober 1892 im Saale des Hotel zum rene, Chi, (Fortſetzung.) Amtsgerichtsrath Adickes-Nienburg. Vermehrung des Lachſes durch natürliche Fortpflanzung und künſtliche Zucht. Es find in letzterer Zeit vielfach Zweifel ausgeſprochen, ob die künſtliche Fiſch— zucht und namentlich die des Lachſes von Erfolg ſei. Ich möchte dagegen ſehr an dem Erfolge der natürlichen Fortpflanzung des Lachſes zweifeln; ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß allein noch die künſtliche Zucht des Lachſes uns helfen kann. Bei der ſtetig fortſchreitenden K Kultur mit, ihren immer zahlreicher und ſtärker werdenden Wer: unreinigungen aus Städten und Fabriken, ihren, die Laichplätze der Fiſche abſperrenden und zer⸗ ſtörenden Stauwerken und Strombauten, ihren Dampfſchifſen und Ketten, kann ſchon jetzt kaum mehr von einer natürlichen Steen des Lachſes die Rede ſein, und es wird damit noch immer ſchlimmer werden. Wenn wir z. B. unſere Weſer betrachten, wie viele Lachſe mögen wohl über das hieſige Wehr und den Fiſchpaß gehen, ich glaube nicht, daß es viele ſind. Und unterhalb desſelben gibt es nur ſehr wenige Bäche mehr, in denen der Lachs natürlich laicht. Früher war die Exter ein bekannter Lachslaichplatz. Das iſt jetzt aber nicht mehr der Fall. Die Exter iſt an der Mündung — ſcheinbar von der Weſer aus — verſandet, der Lachs geht nicht „ hinauf. Dort, wie in anderen Bächen ſind Mühlen und Wehre geſchaffen, die der Lachs nicht paſſ jteren, | kann. Laicht der Lachs in der Weſer ſelbſt, ſo hat das ſchwerlich Erfolg mehr; die hin- und her⸗ fahrenden Dampfſchiffe, die Pacer ruiniren die Eier, oder dieſelben werden von anderen Fiſchen als Nahrung aufgenommen; denn alle Fiſche freſſen bekanntlich Fiſcheier außerordentlich gern. Auch in den beſten Laichbächen droht den Eiern die Gefahr, von Fiſchen und anderem Gethier gefreſſen, durch Hochwaſſer und Froſt vernichtet zu werden. Alles dieſes wird bei der künſtlichen Fiſchzucht vermieden, die Eier werden mit ſehr geringem Verluſte ausgebrütet, die Fiſche werden behütet, bis ſie lebenskräftig 0 im Frühjahr in geeignete, nicht verunreinigte Bäche ausgeſetzt werden, wo reiche Nahrung und wenig Feinde vorhanden ſind. Bis dahin ſind Eier und Fiſche vor allen Gefahren ſicher, die ſie in der Natur bedrohen und zu einem großen Theil vernichten würden. Dann beginnt zwar auch für ſie der Kampf um's Leben, aber auch das wird ihnen, durch ſorgfältige Auswahl günſtiger Ausſetzungsplätze leichter gemacht, als den in der Natur geborenen Fiſchchen. Daß die künſtliche Zucht der Salmoniden mehr Erfolg haben muß, als die natürliche Fort⸗ pflanzung, iſt deshalb anzunehmen und wird bewieſen durch die Erfolge bei der Forellenzucht, nament- lich in der Lüneburger Haide, auch in Weſtfalen. Daß der Erfolg beim Lachs anders ſein ſollte, als bei der Forelle, das iſt nicht anzunehmen und die Leute, die das behaupten, müſſen uns das beweiſen. a it der nächſte Verwandte DE Kia? und hat in der Jugend Ae e eee . r —˙m) ⅛—œͥ-i AA ln nn Nmãö nu bu m u ͥf:!àÄmU . n ] ⁵¹ f ˙ẽů˙zi O Zug u 72 ! en. 343 heiten. Erſt ſpäter geht der Lachs, der naturgeborene wie der künſtlich erbrütete, in das Meer und kommt erſt mit der de wieder, wenn er nicht inzwiſchen dem Seehunde oder einem anderen Räuber zum Opfer gefallen iſt. Sehr wünſchenswerth wäre die Einrichtung einer Statiſtik über den Lachsfang in der Weſer, ſie würde auch den Nutzen der künſtlichen Fiſchzucht beweiſen; die dieſen Nutzen beſtreiten, ſind ſonder— barer Weiſe Gegner ſolcher Statiſtik. Profeſſor Dr. Metzger hat aus den ihm zugegangenen Mit— theilungen von Lachsfiſchern während verſchiedener Jahre eine Zuſammenſtellung gemacht, um zu konſtatiren, ob nach dem Ausſetzen der Lachsbrut eine Zunahme der Lachſe in der Weſer ſtattgefunden hat. Hiebei iſt feſtgeſtellt, daß 3—4 Jahre nach dem Ausſetzen der jungen Brut — dann kehrt der herangewachſene Lachs aus dem Meere zurück — auch bedeutend mehr Lachſe aufgeſtiegen ſind. Meine Herren, ich glaube annehmen zu dürfen, wir alle ſind der Anſicht, daß wir energiſch mit der künſtlichen Fiſchzucht und mit dem Ausſetzen künſtlich gezüchteter Lachſe fortfahren müſſen. Es koſtet dies allerdings Geld und die Holländiſche Zeegen-Fiſcherei-Geſellſchaft Hohenzollern, welche bisher einen namhaften Beitrag zu dieſen Koſten zahlen mußte, hat erklärt, ſie könne im nächſten Jahre wegen der Weſerkorrektionsarbeiten nicht fiſchen, keine Eier liefern und auch kein Geld für Lachsausſetzen bezahlen. Zu dieſer Weigerung iſt die Zeegen-Fiſcherei-Geſellſchaft nicht berechtigt. Sie hat ſich zu jenen Beiträgen ohne Vorbehalt verpflichtet und mußte die Weſerkorrektion mit in Rechnung ziehen. Sie muß deshalb angehalten werden, auch fernerhin ihren Verpflichtungen nachzukommen. Bis jetzt hat die Geſellſchaft übrigens wenig Fiſche gefangen, ihre Hoffnung und unſere Befürchtung, daß ſie alle aufſteigenden Lachſe fangen würde, iſt nicht in Erfüllung gegangen. Deshalb und auch aus anderen Gründen wäre es ſo unbillig nicht, wenn auch wir mehr als bisher für Hebung des Lachs— beſtandes in der Weſer thäten. Ich bitte zu beſchließen: 1. daß wir eintreten für eine Statistik des Lachsfanges im Weſergebiet, 2. daß wir gegen die Weigerung der Zeegen-Fiſcherei⸗Geſellſchaft, den e ferner zu zahlen, proteſtiren und 3. daß wir verſuchen, auch die anderen Lachsfiſcher der Weſer, denen es meines Erachtens auf einige hundert Mark nicht ankommen kann, zu Beiträgen heranzuziehen. Eventuell müſſen wir auch den Deutſchen-Fiſchere-Verein und den Staat um Beihilfen bitten. Ich muß noch befürworten, daß wir über dem Lachs nicht alle anderen Fiſche vergeſſen. Bei der Lachs— Fiſcherei werden viele andere Fiſche gefangen, beſchädigt und am Laichen gehindert; für den kleinen Berufsfiſcher iſt aber der andere Fiſch der Brodftſch, er fängt ſehr wenig Lachs, und deshalb glaube ich, daß die einkommenden Dispensgelder zur Hebung der übrigen Fiſcherei verwendet werden müſſen, namentlich um Sommerlaichfiſche zu züchten und auszuſetzen. Vorſitzender Amtsgerichtsrath Seelig: Ich bitte die Diskuſſion zu eröffnen. Amtsgerichtsrath Weihe- Bünde: Ich will kurz über Forellenzucht in Weſtfalen berichten. Auch ich möchte entſchieden für die künſtliche Fiſchzucht eintreten. Ueber die Zucht der Forellen lauten ſämmtliche Berichte außerordentlich günſtig; es iſt überall eine ſtarke Vermehrung der Forelle in Folge der künſtlichen Zucht eingetreten. Was in dieſer Beziehung meine perſönlichen Erfahrungen anbetrifft, ſo haben wir bei e namentlich langſam fließende Bäche möglichſt hoch an den Quellen, mit Forellenbrut beſetzt. Die Erfolge ſind außerordentlich günſtig geweſen; trotzdem alle Anlieger zum Fiſchen berechtigt 1 habe ich beiſpielsweiſe in zwei Stunden 16 Pfund Forellen gefangen; dies iſt nicht etwa ein beſonderer Glücksfall, ich bin jeder Zeit in der Lage, eine gleiche Quantität aus den Bächen herauszuholen. ö Fabrikant G. Seelig- Kaſſel: In früheren Jahren waren bie Verhältniſſe bei uns gut, aber durch Anlage von Kohlenbergwerken waren die Bäche verödet und keine Krebſe und keine Forellen mehr darin zu finden, nur noch etwas Weißfiſche. Seit 1878 habe ich einen Bach beſetzt, trotz manchen Lächelns, und denſelben abſichtlich nicht befiſcht bis zum Jahre 1886, wo ich durch Vergiftung des Waſſers aus Flachsröſten und Abwäſſern aus Fabriken gezwungen wurde, abzufiſchen. In dem Jahre habe ich aus dem Bache 275 Pfund Forellen gefangen. Bei einer gelegentlichen Anweſenheit iſt auch Herr Adickes mitgegangen; wir haben damals in einigen Stunden 60 Pfund gefangen! Dabei bemerke ich noch, daß der Bach durch einige Dörfer fließt, in welchen mindeſtens das Doppelte ge— ſtohlen wird. f Oberfiſchmeiſter Rehm: Hannover: Ich möchte auf die Ems verweiſen, wo faſt jede Spur = Lachsbrutſtätten verloren gegangen war. Das Wehr bei Rheine hemmt den Aufſtieg der Yachje, ſo daß dieſe nur bei Hochwaſſer herüberkommen können. Es iſt daher beabſichtigt, Fiſchpäſſe zu bauen, da es bislang den Lachſen unmöglich war, die Brutplätze oberhalb. Rheine zu benützen. Unterhalb Rheine, in dem großen Gebiete der verschiedenen „Ahen“, gab es früher jedenfalls vorzügliche Brut- plätze für die Lachſe. Durch die | Ibbenbührener Kohlenbergwerke jedoch und das aus dem Olden— burgiſchen kommende Moorwaſſer ff dieſes Gebiet als Brutſtätte für den Lachs vollſtändi; verloren gegangen. Auch das Gebiet der Haſe iſt durch die ſalzigen Zuflüſſe des Piesberges und die moorigen Zuflüſſe aus dem Oldenburgiſchen verunreinigt und ebenfalls als Brutſtätte für den Lachs nicht mehr! zu rechnen. Wenn nicht künſtlich etwas geſchieht, um Lachsbrut zu erzielen, ſo liegt auf der Hand, daß die Lachs-Fiſcherei . muß. Ja ohne künſtliche Fiſchzucht würde in der Ems abſolut N . zu we ſein. 344 G. Seelig-Kaſſel: Die Lachslaichſtellen in der Eder waren als Hauptlaichſtellen des Lachſes im Weſergebiet zu betrachten. Die Brutplätze ſind nicht verändert, die Waſſerverhältniſſe ſind dort außerordentlich günſtig, wir bekommen aber keinen Lachs mehr zu ſehen. Iſt ein Lachs in der Fulda, ſo iſt er bei Hochwaſſer im Frühjahr oder Herbſt, wenn der Lachs überhaupt ſteigt, heraufgekommen. Vorſitzender: Wünſcht noch Jemand das Wort? Ich habe noch zu fragen, ob die Ver— ſammlung einverſtanden iſt, daß der Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet förmlich dagegen proteſtirt, daß die Zeegen-Fiſcherei Hohenzollern nichts mehr zahlt, obwohl ſie kontraktlich dazu verpflichtet iſt? Amtsgerichtsrath Adickes-Nienburg: Ich will bemerken, daß alle Vertreter von Heſſen, Bünde, Hameln, Lüneburg damit einverſtanden ſind; ich glaube, daß dieſer Beſchluß nothwendig iſt. Vorſitzer: Wenn Keiner etwas einzuwenden hat, nehme ich an, daß der Proteſt beſchloſſen iſt. Amtsgerichtsrath Adickes bittet, ihn zu ermächtigen, in dieſer Angelegenheit Schritte bei der Regierung in Stade zu thun. Vorſitzender: Ich erſuche die Verſammlung, ſich damit einverſtanden zu erklären, daß Herr Adickes ſich mit der Sache befaſſe und die Geſellſchaft anhält, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Amtsgerichtsrath Adickes hält es für angebracht, ſämmtliche Lachsfiſcher zur Zahlung von Beiträgen für das Ausſetzen der Lachſe und Vermehrung der Sommerfiſche heranzuziehen. Vorſitzender: Es iſt mir zweifelhaft, ob dieſe Verhandlung zur Kompetenz der Verſammlung gehört; einen bindenden Beſchluß zu faſſen, ſind wir jedenfalls nicht in der Lage. Es würde richtiger ſein, den Herrn Regierungspräſidenten in Hannover zu erſuchen, die Ertheilung der Dispenſe von der Schonzeit von der Zahlung beſtimmter Dispensgelder abhängig zu machen, welche dann wieder der Fiſcherei zu Gute kämen. Amtsgerichtsrath Adickes: Dispensgelder ſind auch bisher ſchon gezahlt, wo dieſe aber ge— blieben ſind, weiß ich nicht; ſie ſind, glaube ich, nach Kaſſel gefloſſen, dafür hätte dann aber dort extra etwas gethan werden müſſen. Vorſitzender: Es iſt richtig, daß dieſe Dis pensgelder uns überwieſen ſind und zwar ohne Beſtimmung des Zweckes; der Verein hatte keine Veranlaſſung, die Dispensgelder zurückzuweiſen. Die Lachsbrutanſtalt in Kaſſel iſt zur Erbrütung von Lachſen hergerichtet, bevor die Zeegen-Fiſcherei in's Leben getreten iſt. Wir müſſen im Intereſſe der Weſer-Fiſcherei weiter ausſetzen und es wird weiter ausgeſetzt, wie wir ſchon in Kaſſel angefangen haben, Lachs zu züchten, ehe faſt Jemand überhaupt daran gedacht hat, dies zu thun. Wir haben keinen Nutzen davon, vielmehr Schaden. Wenn wir ſtatt der Lachſe Forellen züchteten, die uns jetzt durch die Salmlinge aufgefreſſen werden, würden wir uns beſſer ſtehen; wir wollen aber weiter brüten. Amtsgerichtsrath Adickes: Ich beantrage, den Vorſtand des Fiſcherei-Vereines für das Weſer— gebiet zu ermächtigen, 1. dahin zu wirken, daß auch die übrigen Lachsfiſcher des Weſergebietes Bei— träge zur Hebung des Fiſchbeſtandes zahlen, 2. eventuell den Deutſchen Fiſcherei-Verein um eine Hilfe zu bitten und 3. dafür einzutreten, daß eine Weſer-Lachsfang-Statiſtik baldigſt geſchaffen wird. Es kann Letzteres gar ketnem Bedenken unterliegen, da die Reſultate der einzelnen Fiſchereien geheim ge: halten werden können. Dieſe Statiſtik wird ſicherlich dazu dienen, den Nutzen der künſtlichen Fiſch— zucht und Ausſetzung der Lachſe in ein helles Licht zu ſetzen. Vorſitzender: Ich bringe dieſen Antrag zur Abſtimmung. Ich konſtatire, daß dagegen kein Widerſpruch erhoben wird; derſelbe iſt alſo angenommen. Die Rechnungsreviſoren legen die inzwiſchen revidirte Rechnung vor mit dem Bemerken, daß dieſelbe vollſtändig und richtig ſei. Vorſitzender: Es iſt gegen die Entlaſtung des Rechnungsführers kein Bedenken erhoben, haben die Herren vom Weſer-Fiſcherei-vVerein etwas einzuwenden? Da Einwendungen nicht erfolgen, nehme ich an, daß die Decharge ertheilt iſt. Wir kommen zu Punkt ſechs der Tagesordnung: Erlangung einer Beihülfe ſeitens der Regierung für den Fiſcherei-Verein zur Bevölkerung der Weſer und ihrer Nebenflüſſe. Kaufmann Herwig-Hameln: Im Laufe des Sommers kam es ganz zufällig zur Kenntniß der Herren vom Vorſtande, daß ſeitens des Herrn Miniſters der Landwirthſchaft 5000 zu Zwecken der Hebung der Fiſcherei in der Provinz Hannover bewilligt ſeien. Da der Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet einen ſehr großen Theil (¼) der Provinz umfaßt, jo war anzunehmen, daß auch uns etwas davon zu Gute kommen könne. Es wurde von dem Vereine beſchloſſen, eine Eingabe an den Miniſter zu richten und um Beihilfe zu bitten. Es iſt damals ganz beſcheiden um 600 & gebeten worden, was jedenfalls im Verhältniß zu der ausgeſetzten Summe ſtand. Da dieſe Eingabe zu ſpät kam, ſo haben wir einige Zeit ſpäter die Vermittelung des Magiſtrats Hameln in Anſpruch genommen. Von Seiten der Provinzialregierung zu Hannover iſt unſer Erſuchen, zum Theil wenigſtens, abge— ſchlagen; es iſt uns, was wir aber auch dankend anerkennen, ganz ſpeziell zur Verwendung für Hameln eine Beihülfe von 100 / in Ausſicht geſtellt, welche bis zum 1. März 1893 verrechnet ſein muß. Der Betrag ſoll zur Ausſetzung von Fiſchbrut in den kleinen Bächen des Kreiſes Hameln, z. B. der Emmer und Hamel, und in die kleinen Zuflüſſe, welche direkt in die Weſer führen, und zwar in der Hauptſache zur Beſchaffung von Forellenbrut, welche an die einzelnen Mitglieder zu ver— theilen, verwendet werden. 2 ee — GGG r r 345 Ich glaube aber vorſchlagen zu müſſen, daß dies Geſuch in dem nächſten Jahre wiederholt werden möchte und im nächſten Jahre wieder eine Eingabe zu machen. Wenn uns ein größerer Betrag bewilligt werden würde, dann kämen wir in die Lage, für die Weſer etwas zu thun, auch was die Ausſetzung von Sommerlaichfiſchen und die kleinen Brutanſtalten anbetrifft. Ich bitte, den Vorſtand zu ermächtigen, falls eine größere Unterſtützung ſeitens der Pro vinzialregierung zu erlangen iſt, dieſe nach beſtem Ermeſſen zu verwenden. Der Vorſchlag iſt allerdings etwas verfrüht, indem über Beträge beſchloſſen würde, die man noch nicht hat, aber irgend einen Betrag werden wir jedenfalls bewilligt erhalten. Ich glaube damit wäre alles geſagt, was ich ſagen wollte. (Schluß folgt.) Kaſſeler Fiſcherei-Verein. Trotz der über den Verſammlungen des Vereines ſchwebenden Ungunſt der Verhältniſſe, daß durch andere zwingendere Abhaltungen Viele an der Theilnahme gehindert wurden, war die 15. ordent— liche Generalverſammlung des Kaſſeler Fiſcherei-Vereines, welche am 2. Dezember Abends von 6 Uhr ab zu Kaſſel abgehalten wurde, verhältnißmäßig zahlreich, nämlich immerhin von faſt 40 einheimiſchen und auswärtigen Mitgliedern beſucht, unter denen auch viele Berufsfiſcher diesmal ſich befanden. Auch hatte der Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, Herr Dr. C. Weigelt aus Berlin, ſich ein- gefunden. Nach Begrüßung der Erſchienenen erſtattete der Vorſitzende, Herr Amtsgerichtsrath F. W. Seelig, den Jahresbericht, der über die verſchiedenen Gebiete der Vereinsthätigkeit ſich erſtreckte und auch die finanzielle Lage des Vereines berührte. Dieſe ſetzte Herr Gerichtspräſident Friderici auf Grund der abgehörten Rechnung für 1891/92 ſowie des Etats für 1892/93 des Näheren auseinander: die Rechnung weiſt u. A. an Mttglieder— beiträgen 1216 A, an Staats-, Kommunal- und Beihilfe der Stadt Kaſſel 2030 M. als Einnahmen und u. A. als Ausgaben für die beiden Vereinsbrutanſtalten 1216 /, Prämien für Fiſchfeinde 352 . 80 A nach und ergibt bei einer Einnahme von 4752 , 36 W und einer Ausgabe von 3292 M. 33 A, einen Beſtand von 1460 M 03 13. Dieſer wird nun nach Angabe des Vorſitzenden zur Zahlung von Baukoſten auf dem erpachteten Fiſchhofe faſt zur Hälfte, im Uebrigen durch Ausgabe für eine neue Vereinsſchrift erheblich in Anſpruch genommen. Die Verſammlung ertheilte dem zurücktretenden Schatzmeiſter, Herrn H. P. Collermann, unter Dankesbezeugung für ſeine 5 jährige Mühewaltung Entlaſtung und genehmigte im Ganzen den vorgelegten Etat. Der bisherige Vorſtand wurde durch Zuruf wiedergewählt; als Schatzmeiſter neu Herr Gerichtspräſident Friderici-Kaſſel (neue Leipziger— ſtraße 15). Hiernächſt hielt Herr Profeſſor Dr. Metzger, an der Forſtakademie zu Münden, einen längeren Vortrag über die praktiſchen Erfolge bei der künſtlichen Zucht des Lachſes und den national— ökonomiſchen Werth der Lachsauſetzung im Weſergebiet. Anknüpfend an den Vortrag des Direktors der biologiſchen Station auf Helgoland, Dr. Heinke, auf der außerordentlichen Generalverſammlung des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereines zu Berlin (mitgetheilt in Circular 2 desſelben), welcher ausgeführt habe, daß man erſt über die Naturgeſchichte des Lachſes bis in alle Einzelheiten klar ſein müſſe, ehe man über die Erfolge der künſtlichen Zucht endgiltig urtheilen könne, widerſprach er dem auf's Energiſchſte: Eines Theils wiſſe man Alles, was für die künſtliche Zucht des Lachſes von Einfluß ſei, andern Theils ließen ſich die Erfolge derſelben anderweits feſtſtellen. Der Lachs habe zweierlei Weide— gründe nöthig: in der Jugend in den Flüſſen die Regionen der Forellen und Aeſche, dann das Meer, von wo er zum Laichen zurückkehre. Je mehr kleine Lachſe in das Meer gelangen, um ſo größer werde die Ernte an zurückgekommenen großen Lachſen ſein und wenn nur Einer von 1000 eingeſetzter Lachsbrut, die 9— 10 l koſten, zurückkehre als 7— 10 pfündiger Fiſch, To betrage der Erlös für dieſen Fiſch allein mehr als die Ausſetzungskoſten, ſo daß unzweifelhaft mit dem Ausſetzen von Lachsbrut fortgefahren werden muß. An der Hand ausführlicher Fangſtatiſtiken des Weſerlachſes wies dann Redner nach, wie ſich hier trotz der Vermehrung der Fangſtellen der Lachsfang gehoben habe und daß dies zumeiſt der Einſetzung von Lachsbrut zu verdanken ſei, was ſich auch durch Vergleichung der Jahresdurchſchnittstemperatur der einzelnen trocknen und naſſen Jahre, welch letztere allein das Auf— ſteigen des Laichlachſes in die oberen, meiſt in der Eder liegenden Laichplätze ermöglichen, erweiſen laſſe, was zu zeigen verſucht wurde unter Angabe eines großen Zahlenmaterials, das ja wohl durch Abdruck des hochintereſſanten Berichtes zur allgemeinen Kenntniß kommen wird. Herr Dr. Weigelt bemerkte, daß nach den Darlegungen des Herrn Dr. Metzger die Weſer zu einem Verſuche zur Beweis— führung des Erfolges der Lachsausſetzung im Großen ſich beſonders zu eignen ſcheine, und halte er es für angezeigt, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein dieſen Verſuch unternehme. Nach Gegenrede des Herrn Dr. Metzger einigte man ſich dahin, daß dies mehrere Jahre fortgeſetzt werden müſſe, um richtige Reſultate zu erzielen, und wurde Herr Dr. Metzger erſucht, einen bezüglichen auf 3 Jahre ein— gerichteten Plan dem Ausſchuſſe des Deutſchen Fiſcherei-Vereines vorzulegen. Der techniſche Leiter der Vereinsbrutanſtalten, Herr G. Seelig zu Fiſchhof-Bettenmühle, be— richtete ſodann über die Fiſcherei⸗Verhältniſſe des Vereinsgebietes im letzten Jahre, die er als im Ganzen nicht ungünſtig bezeichnete, insbeſondere ſei der Teichwirthſchaft durch neue fiskaliſche und private An— lagen erheblicheres Intereſſe zugewendet. In den Flüſſen ſeien die Fiſcherei-Verhältniſſe günſtiger als in anderen Vereinsgebieten; doch hätten leider hier und in Bächen Abfallwäſſer aus induſtriellen Unternehmungen ſchädigend gewirkt. Was bezüglich der Beſetzung der Bäche mit Forellen geſchehen jet, ergäbe Rundſchreiben Nr. 12 des ausführlicheren, aber auch hierin könne noch mehr geſchehen. Wenn noch einige günſtige Jahre, namentlich nicht zu ſtrenge Winter, folgten, ſo würde die Lücke, BE —— welche der langdauernde Winter 1891 geriſſen habe, bald wieder ausgefüllt ſein, obwohl der trockene Sommer 1892 auf die Forellenbäche geradezu verheerend gewirkt habe, da einerſeits der Beſtand wegen Waſſermangels vielfach bis zur Hälfte zurückgegangen ſei und was zurückgeblieben, ſei dem Diebſtahl und ſonſtiger Verfolgung von Fiſchfeinden ausgeſetzt geweſen. Berichterſtatter iſt für Begünſtigung der einheimiſchen Forelle gegenüber den hie und da mit Erfolg eingeführten ausländiſchen Forellen— arten. Da der Waſſerſtand ein ſo niedriger war, wie er ſeit dem Jahre 1865 nicht wieder geweſen iſt, war auch der Lachs nur vereinzelt in das Vereinsgebiet gelangt, da eben der Aufſtieg, der ohnehin meiſt nur bei jog. friſchem Waſſer in Folge großer Niederſchläge erfolgt, gehindert war. Die mit Wiedereinführung des Zanders gemachten Verſuche ſcheinen gut eingeſchlagen und empfiehlt ſich die Fortſetzung der Einſetzung des Zanders beim Vorhandenſein einer Menge minderwerthiger Fiſche. Der Fortfall der Aalfänge zwiſchen Münden und Kaſſel in Folge der Fuldakanaliſirung macht ſich für die Verſorgung Kaſſels mit Aalen ſchon recht fühlbar, und dabei ſetzen die Turbinen in den Mühlen ihr Vernichtungswerk fort. Die Brutanſtalten im Vereinsgebiete ſind in gewohnter Weiſe thätig geweſen. Zum weiteren Punkte der Tagesordnung wurde es dem Vorſtande überlaſſen, Ort und Zeit der nächſten Generalverſammlung des Vereines zu beſtimmen. Ueber Aenderung und Beibehaltung der Laich-Fiſcherei⸗Reviere im Regierungsbezirke Kaſſel, berichtete der Vorſitzende über die bezüglichen Vorſchläge des Vorſtandes an die k. Regierung unter Bezugnahme auf die Verhandlungen in früheren Generalverſammlungen. Im Allgemeinen wird Bei⸗ behaltung der zur Zeit noch beſtehenden beantragt mit Ausnahme des in der Fulda bei Wagenfurth befindlichen, ſowie des in der Salza bei Soden ausgelegten und Vertauſchung des zwiſchen den Wehren bei Kaſſel und Neuemühle eingerichteten. Aus der Verſammlung hatte Niemand etwas zu dieſem Punkte zuzufügen. 18 Ueber Waſſergeſetzgebung, Waſſerverunreinigung und Rechtſprechung des Reichsgerichts über letztere berichtete bereits zu vorgerückter Stunde Amtsgerichtsrath Seelig-Kaſſel. Zunächſt be⸗ leuchtete er die Beſtrebungen vieler Intereſſentenkreiſe, insbeſondere die von dem Sonderausſchuſſe der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft ausgearbeiteten Vorſchläge für Waſſergeſetzgebung, ohne ſich jedoch über den Inhalt dieſes auf Kompromiß beruhenden Entwurfes im Einzelnen auszulaſſen, nur den über der Berechtigung der Einzelnen zum Vergleich ſtehenden Punkt der Waſſerverunreinigung glaubte er näher behandeln und namentlich zeigen zu ſollen, wie auch hier, insbeſondere nach der Rechtſprechung des höchſten Gerichtes die Fiſcherei und nicht nur in Süddeutſchland ſchon bedeutend günſtiger geſtellt ſei, als der Entwurf ſie ſtellen wolle. Die verſchiedenen Wege, welche dem geſchädigten Fiſcherei— Berechtigten ſchon jetzt zuſtehen, auseinanderlegend und für jeden derſelben Belege aus ergangenen Urtheilen bringend, befürwortete Redner die Herbeiführung gerichtlicher Entſcheidung im Einzelfall, die ja allein Entſchädigung für zugefügte Verluſte bringen könne und daß, wie in dem letztergangenen Erkenntniße des Reichsgerichts gegen die Haynauer Zuckerfabrik ausgeſprochen ſei, auch auf Beſeitigung der ſchädigenden Anlagen ſelbſt mit der Negatoreinklage geklagt werden könne. Daneben ſei der Ver⸗ waltungsweg nicht außer Acht zu laſſen und gemäß den Beſchlüſſen in Friedrichshafen und Worms auf Schaffung einer Zentralſtelle beim Deutſchen Fiſcherei-Vereine hinzuwirken, die mit möglichſter Hebung des Uebels der Waſſerverunreinigung ſich befaſſen werde. Aeußere Umſtände (der Verſammlungsſaal war vom Wirthe von ſpäterer Stunde ab nochmals vergeben) zwangen zur Kürzung des Vortrages, der gedruckt werden ſoll: Nach Beendigung desſelben ergriff Herr Regierungspräſident Rothe das Wort, um zunächſt im Auftrage des Herrn Oberpräſidenten von Magdeburg mitzutheilen, daß Se. Excellenz lebhaft bedauere, der Verſammlung wegen des gleich— zeitig ſtattfinden Feſtmahls des Kommunallandtages nicht beiwohnen zu können, ſodann dankte er dem Vorſitzenden, Amtsgerichtsrath Seelig, für den intereſſanten Vortrag, deſſen reicher und inſtruktiver Inhalt eine entſprechende Verwendung erhoffen laſſe, zugleich darauf verweiſend, daß der Erwerbsrath des Bezirks, wo Waſſerverunreinigung durch die Papierfabrik Heidenkauſungen in Betracht komme, auch dieſer Angelegenheit ſeine Aufmerkſamkeit geſchenkt und koſtſpielige Sicherungsmaßregeln vorge— ſchlagen habe. Nach Ablehnung der weiteren Vorſchläge des Redakteurs des Vereinsorganes „Land— wirthſchaftliche Blätter“, das Halten derſelben für ſämmtliche Mitglieder als obligatoriſch zu erklären, wurde die Verſammlung um 8 ½ Uhr geſchloſſen, doch einigte ein Feſtmahl noch einige Stunden den größeren Theil der Theinehmer zu zwangloſer Unterhaltung. g S VI. Vermiſchte Mittheilungen. Ehrenamtmann von Dücker F. Vor kurzem hat der Tod wiederum eine Lücke in die Reihen der Veteranen unter den Deutſchen Fiſchzüchtern geriſſen. Der um die Fiſcherei⸗ Verhältniſſe in Weſtfalen hochverdiente Ehrenamtmann von Dücker, langjähriger Vorſitzender und zuletzt Ehrenpräſident des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe iſt ſeiner ſchweren Krankheit erlegen. Ueber die Grenzen ſeines engeren Wirkungskreiſes, in welchem ſein Name * — W 4 N 347 mit allen Fortſchritten und Leiſtungen auf dem Gebiet der Fiſchzucht verknüpft iſt, rühmlichſt bekannt, wird derſelbe bei Allen, die ihn kennen und ſchätzen gelernt haben, in ehrenvollem Angedenken verbleiben. Profeſſor Dr. Jöſſel F. Am 6. Dezember verſtarb nach kurzem Krankenlager, der Vorſitzende des Elſäſſiſchen Fiſcherei-Vereins, Profeſſor der topographiſchen Anatomie an der Univerſität Straßburg, Dr. Jöſſel. Derſelbe leitete ſeit dem Jahre 1881 als Vorſitzender die Geſchäfte des Fiſcherei-Vereins mit außerordentlichent Geſchick und vielem Erfolg. Der Elſäſſiſche Fiſcherei-Verein widmete ſeinem heimgegangenen Präſidenten am Sarge einen ehren— vollen Nachruf, in welchem die Verdienſte des Verſtorbenen gebührend hervorgerufen wurden, und ließ einen Kranz auf dem Grabe niederlegen. Küſten⸗ und Hochſee⸗Fiſcherei. Nach den Angaben in the Fishermans nautical almanack für 1892 2 beläuft ſich, wie wir den Mittheilungen der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei entnehmen die Zahl der im Jahre 1892 fiſchenden britiſchen Fahrzeuge: 7 Segelfahrzeuge Dampfer eee ee ae: 3 472 414 ien Meg 284 N 2 EN. n, een heatis 438 4 a Scholllandgdgd 3 692 83 7 886 503 Die Hen aller britiſchen ee beträgt ſomit 8 389. Verkaufſtelle für Fiſche in Warſchau. Im Laufe der letzten Jahre hat ſich, viel— leicht in Folge der ungünſtigen allgemeinen Geſchäftslage, vielleicht auch in Folge der immer mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden Fiſchauktionen, unverkennbar eine Unluſt bei den Fiſchgroßhändlern hexausgeſtellt, feſte größere Kaufabſchlüſſe, zu machen. Aus dieſer Urſache heraus ſahen ſich die Fiſchproduzenten der Gouvernements Warſchau, Lublin, Siedlee veranlaßt, eine Verkaufsſtelle in Warſchau einzurichten. — Aus zuverläßigſter Quelle wird mir die Mittheilung, daß die Geſchäfte dieſer Verkaufsſtelle blühen. — Es werden täglich gegen 50 Zentner Fiſche verkauft, ſo wird mir verſichert, und obgleich die Einzelpreiſe 25 %% niedriger als bisher ſind, ſo verwerthen dennoch die Produzenten 15 20% höher ihre Fiſche als bisher. — Die Baſſins werden, bis die Waſſerleitung, an welcher energiſch gearbeitet wird, hergeſtellt iſt, aus der Weichſel mittelſt einer 8 pferdigen Dampfmaſchine geſpeiſt. Freiherr von Gärtner. . Zur Notiz In dem durch Nr. 26 een cen Artikel, „Huchen in der Eifel“ muß auf Seite 322, Zeile 16 von oben hinzugefügt werden, daß die Fiſcher bei niedrigem Waſſerſtande im San Lachſe beobachteten. * * — 1 VII. Fiſcherei- und Jiſchmarktberichte. 5 1. Berlin, 13. Dezember. Zuführen reichlich, Geſchäft flau, Preiſe feſt. 5 5 Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte 7 0. 62 31-50 [Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 570 gane. 6296 5 Sſiſeelach)h | 5 100-150 Ri Barſche 3556 19—28 [Flundern, gr. „ Stiege | 175—275 Karpfen, mittelgroße 6772 29—45 do. mittel, Pomm. 5 0 100-150 do, kleine 48 35 — e : sk ae — Schleie 80— 806 — Bücklinge, Strall. „ Wall 90—125 Dielen anne... rt 2651 22—24 Doride, rl. u „ Schock 300500 SU er ee 14—20 Schellfiſch .., Stiege 150 Aale ie eee Aale, große „ Pfund 110 A e — Sr - 60 Be — r 100 Stck. 500800 348 Inserate. Amerik. Bachlaiblings-Eier, pro Tauſend 8 «A hat abzugeben die Fiſchzuchtanſtalt von Engelbert Gmeiner in Bärnau, Oberpfalz. — Bei Abnahme von über 3000 Stück Verpackung frei. — Größere Poſten nach Uebereinkommen. — NB. 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Organ füt die Belammtintereffen det Fifherei, ſowie füt die Heſtrebungen der Fiſcketei; Perelue, in Sonderheit Organ der Landes⸗Fiſcherei⸗Bereine für Bayern, Württemberg, Sachſen, Baden, des Befldeutſchen Fiſcherei-Verbandes ic. ic. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen Tiſcherei-Verein. Ar. 28. %% / München, 30. Dezember 1892. XVII. Jahrg. Nachdruck unſerer Originalartikel iſt unterſagt. ea Inhalt: I. Bekanntmachung. — I. ueber gefrorene Schellfiſche. — III. Zur öſterreichiſchen Landes⸗ Fiſcherei⸗Geſetzgebung. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. I. Bekanntmachung. Durch Beſchluß des Ausſchußes des Deutſchen Fiſcherei-Vereins am 23. November 1892 und in Uebereinſtimmung mit einem gleichlautenden Beſchluß der Generalverſammlung des Bayriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereins am 22. Dezember 1892 erſcheint die „Allgemeine Fiſcherei— Zeitung“ vom 1. Januar 1893 an zugleich als Organ des Deutſchen Fiſcherei— Vereins und wird von dem genannten Tage an ſämmtlichen Mitgliedern des Deutſchen Fiſcherei-kvereins regelmäßig zugehen. Zu gleicher Zeit tritt der Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Direktor Dr. Curt Weigelt, als Redakteur in die Redaktion der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ ein. In dem Umfang, der Erſcheinungszeit und dem Abonnementspreis der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ werden hierdurch keine Aenderungen herbeigeführt. Die Redaktion der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung.“ Dr. B. Hofer: München. Dr. C. Weigelt- Berlin. 350 II. Weber gefrorene Schellſiſche Von Dr. Bruno Hofer. Vor circa Jahresfriſt wurde von einer Geſellſchaft norwegiſcher Kapitaliſten der Verſuch gemacht, die ungeheuren Maßen von Schellfiſchen, welche ſich in der Nähe des Nordkap be— finden, auszunützen und dieſelben in gefrorenem Zuſtand dem Deutſchen Markte zugänglich zu machen. Zu dieſem Zweck wurden die Fiſche in der Weiſe behandelt, daß dieſelben kurze Zeit nach dem Fange geſchlachtet und ausgenommen in den Gefrierraum eines zu dieſem Zwecke eigens erbauten Dampfers „Nordkap“ gebracht wurden, woſelbſt ſie der Einwirkung großer Kälte ſolange ausgeſetzt blieben, bis ſie ſteif und hart gefroren waren. Hierauf wurden dieſelben in beſonderen Kühlräumen desſelben Dampfers aufgeſtapelt, in denen durch Aus— dehnung komprimirter Luft eine Temperatur von circa 8— 15“ C. unter Null erzeugt war, und in dieſen gelangten die Schellfiſche im Januar dieſes Jahres in einer Ladung von circa 300 000 Pfund zum erſten Mal an den Fiſchmarkt in Altona. Trotzdem dieſe gefrorenen Schellfiſche zu einem ſehr niedrigen Preiſe (11 A pro Pfund) ausgeboten waren, ſo ſcheiterte der ganze erſte Verſuch vollſtändig, die Fiſche konnten ſelbſt zu Schleuderpreiſen in Deutſchland nicht abgeſetzt werden, und der größte Theil wurde ſchließ— lich dem Amſterdamer Markt zugeführt. Gleichwohl ließ ſich die norwegiſche Geſellſchaft durch ihren anfänglichen Mißerfolg von der Fortſetzung ihres Unternehmens nicht abſchrecken und im November dieſes Jahres ſind von Neuem bedeutende Maßen von gefrorenen Schellfiſchen wiederum nach Deutſchland eingeführt worden. Inzwiſchen hat der ganze von Norwegen ausgehende Verſuch in der Preſſe ſowohl eine nicht ſonderlich geſchickte Vertheidigung, als auch darauf eine abſprechende Kritik erfahren, die demſelben nicht gerade förderlich geworden ſein dürften (ef. „Deutſche Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 35, 41 und 43 pro 1892). Da aber vom Standpunkt des konſumirenden Publikums, welches namentlich in ſeinen unbemittelteren Theilen ein großes Intereſſe daran hat, eine geſunde wohlſchmeckende und dabei billige Fleiſchnahrung zu erhalten, das Gelingen dieſes Unter— nehmens nur aufs Wärmſte begrüßt werden kann, ſo wollen wir verſuchen ein objektives Urtheil über dasſelbe zu gewinnen, deſſen Prüfung wir beſonders der Aufmerkſamkeit der Fiſcherei-Vereine empfehlen, da es deren Aufgabe iſt, auf die Beſchaffung einer guten und billigen Fiſchnahrung für weite Kreiſe des Volkes hinzuwirken. Bei der Beurtheilung des Werthes gefrorener Schellfiſche ſteht naturgemäß der Wohl— geſchmack der Fiſche im Vordergrunde des Intereſſes, weil derſelbe in erſter Linie von der Art der Konſervirung durch die Kälte beeinflußt wird. Dieſer Einfluß macht ſich in doppelter Richtung geltend, er iſt einmal ein chemiſcher, zweitens ein mechaniſcher. Die chemiſche Ein— wirkung der Kälte beſteht außer einigen hier nicht in Betracht zu ziehenden Nebenwirkungen z. B. auf die Zerſetzung der Fette, vornehmlich darin, daß durch Kältegrade das Leben der Fäulnißbakterien und die durch dasſelbe bedingte Zerſetzung des Fleiſches, welche man Fäulniß nennt, entweder ganz oder theilweiſe aufgehoben werden kann, je nach dem Grade der Kälte. Spezielle Unterſuchungen hierüber hat neuerdings Profeſſor 9. Forſter aus Amſterdam in einer Arbeit: „Ueber die Entwicklung von Bakterien bei niederen Temperaturen“ im Zentral: blatt für Bakteriologie und Paraſitenkunde, Bd. XII Nr. 13, veröffentlicht. Forſter hat hiebei ermittelt, daß eine Anzahl von fäulnißerregenden Bakterien, welche in großer Maſſe in unſerer Umgebung, ſowie im Süß- und Meerwaſſer und in Folge deſſen auch an der Oberfläche und im Darm von Fiſchen normaler Weiſe vorkommen, die Fähigkeit hat, bei 0% C., der Temperatur des ſchmelzenden Eiſes, zu wachſen und Fäulniß erzeugende chemiſche Umſetzungen auf organiſchen Subſtraten, wie z. B. Fleiſch, hervorzurufen. Bei 0 e C. waren z. B. die Zerſetzungsprodukte des Fleiſches in 16 Tagen etwa ebenſo groß, wie bei 7—9 “ C. in 6—7 Tagen, oder wie bei 15° C. in 2 Tagen. Es geht hieraus die Thatſache hervor, welche die praktiſche Erfahrung ja längſt feſtgeſtellt hat, daß es nicht möglich iſt, Nahrungs— mittel bei der Temperatur des ſchmelzenden Eiſes längere Zeit unverdorben aufzubewahren. Vielmehr muß man zu dieſem Zwecke entweder niedrigere Kältegrade, als 0’ O., "anwenden, oder man muß die Wirkung der Kälte durch die gleichzeitige Einwirkung trockner Luft unter— 351 ſtützen, da bei einiger Trockenheit die Fäulnißbakterien ſich auch bei 0 C. oder wenige Grade darüber nicht weiterentwickeln können.“) Dieſe beiden Bedingungen, niedere Temperatur und trockene Luft, ſind nun bei der Kon— ſervirung der gefrorenen Schellfiſche aus Norwegen erfüllt worden, und wenn dieſe Fiſche, welche Prof. Forſter auf ihren Bakteriengehalt unterſucht hat, keineswegs frei von Spaltpilzen waren, ſo konnten die Letzteren, welche in der Zeit vom Moment des Fanges bis zu dem des Hartfrierens in. die⸗Fiſche hineingerathen fein mußten, ſich in den Kühlkammern des Dampfers „Nordcap“ nicht weſentlich weiter entwickelt haben, weil die Schellfiſche ſich Monate lang in den Kühlräumen friſch, d. h. nicht merklich zerſetzt, erhielten. Prof. Forſter ſtellt daher auch den im Januar dieſes Jahres in Amſterdam zum Verkauf gebrachten gefrorenen Schellfiſchen aus Norwegen das Zeugniß aus, daß der Geſchmack derſelben dem der dort lebend auf den Markt ge— brachten Schellfiſche beinahe gleichkommt. Dem gegenüber behauptete allerdings Dr. Ehren: baum in, Nr. 41 der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“, daß die gefrorenen Schellfiſche des „Nordcap“ einen faden Geſchmack und ein Ausſehen zeigten, welche beredtes Zeugniß dafür ablegten, eine wie hochgradige Veränderung der Fiſch durch die Behandlung und den Monate langen Aufenthalt in der Kälte erfahren hatte. Dr. Ehrenbaum ſuchte ſeine Behauptung, von der wir nicht, wie er von anderen abweichenden Meinungen, annehmen wollen, daß ſie voreingenommen iſt, dadurch zu ſtützen, daß er an die ungünſtigen mechaniſchen Einwirkungen der Kälte bei der Konſervirung von Fleiſch erinnerte. Es iſt ja eine längſt bekannte und namentlich in England an gefrorenem Schaf— und Rindfleiſch gemachte Erfahrung, daß gefrorenes Fleiſch nach dem Auftauen eine blaßrothe, Färbung erhält und auch fade und trocken ſchmecken ſoll. Die Urſache dafür ſucht man in einer durch den Gefrierungsprozeß erfolgten Zerreißung der Muskelfaſern und der dadurch bedingten leichteren Möglichkeit für das Abfließen des Blutes und der den Geſchmack des Fleiſches weſentlichen bedingenden Salze und eiweißhaltigen Fleiſch— ſäfte. Es muß nun zugegeben werden, daß man von vorneherein auch Grund zu der An— nahme hat, es werde in dem Fiſchfleiſch eine ganz ähnliche Veränderung durch den Gefrierungs— prozeß vor ſich gehen, deren Uebelſtände ſich möglicherweiſe auch noch ſteigern könnten. Allein, ſo lange keine ſpeziellen, ad hoc angeſtellten chemiſchen und mikroſkopiſchen Unterſuchungen an gefrorenen Fiſchen vorliegen, ſcheint mir namentlich bei der Beurtheilung eines praktiſchen Falles größere Vorſicht geboten zu ſein. Um nun ein eigenes Urtheil über die Qualität der geforenen Schellfiſche zu gewinnen, ließ ich mir zu Anfang Dezember dieſes Jahres eine Anzahl 3— äpfündiger Fiſche des Dampfers „Nordcap“ von Hamburg kommen, welche nach viertägigem Aufenthalt auf der Bahn in, München noch völlig ſteifgefroren anlangten. Alle diejenigen, welche mit mir die vor— ſchriftsmäßig aufgetauten und gekochten Fiſche gekoſtet haben, waren in dem Urtheile einig, daß dieſe Fiſche ſowohl ein appetitliches Ausſehen als auch einen Geſchmack beſaßen, welcher nur von den beſten der ſonſt auf dem inländiſchen Markte zum Verkauf kommenden Schellfiſchen erreicht wird. Das Fleiſch war zart, keineswegs unſchön blaß, ſchmeckte ſaftig und zeigte namentlich keine Spur von jenen Zerſetzungserſcheinungen, welche ſonſt ſo außer— ordentlich häufig bei den im Binnenlande ausgebotenen Schellfiſchen auftreten und welche die hauptſächlichſte Schuld daran tragen, daß der Schellfiſch nicht überall in weiteren Schichten des Volkes die Beliebtheit genießt, welche er verdient. Obwohl ich keineswes der Anſicht bin, daß das zur Zeit übliche Gefrierungsverfahren der Norweger nicht noch weſentlich verbeſſerungsfähig iſt, ſo muß ich doch auf Grund meiner und anderer Erfahrungen die Anſicht zurückweiſen, als ob der gefrorene norwegiſche Schellfiſch ſich in einem „nicht wirklich genießbaren Zuſtande“ befinde. Daß der gefrorene Schellfiſch den feinen Geſchmack des lebenden Fiſches erreicht, wie er den Küſtenbewohnern unſeres Landes zur Verfügung ſteht, wird Niemand behaupten, daß er ſich aber dem gewöhn⸗ lich auf Eis verſandten Schellfiſche, wenn Letzterer gut iſt, völlig ebenbürtig an die Seite ſtellen läßt, iſt eine Thatſache. *) Anmerkung. Vergl. hierüber Nr. 16 der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ vom 10. Auguſt 1891: Neue Reformpläne auf dem Gebiete des Fanges der Seefiſche, deren Behandlung nach dem Fange, ferner dem des Fiſchhandels und Fiſchmarktes von F. Zenk. 332 Warum der gefrorene Fiſch nach dem Auftauen der Fäulniß und dem Verderben ſtärker anheimfallen ſoll, als die auf gewöhnliche Weiſe mit Eis behandelten Fiſche, iſt nach den Beobachtungen Forſter's über den relativen Bakteriengehalt derſelben vorläufig nicht erſichtlich. Dieſe für die Praxis ſehr wichtige Frage, welche wir einſtweilen offen laſſen müſſen, bleibt ſpäteren eingehenden Verſuchen vorbehalten. III. Zur öſterreichiſchen Tandes-Jiſcherei-Geſetzgebung. Mittheilungen von Victor Maria von Milborn. (Schluß.) Steiermark — Mähren — Görz. Ueber den Stand der Landes -Fiſcherei-Geſetzgebung in Steiermark liegen folgende Daten vor.) Im Verfolge der dem ſteiermärkiſchen Landesausſchuſſe landtäglich aufgetragenen Vor— arbeiten für ein mit der Ablöſung der Fiſcherei-Rechte in Verbindung zu bringendes Fiſcherei⸗ Geſetz, trat derſelbe nicht nur mit dem ſchleſiſchen Landesausſchuſſe in Verkehr um ſich über die analogen dortigen Geſetzvorlagen zu unterrichten, ſondern erzweckte auch eine Eröffnung des k. k. Miniſteriums über die Gründe der Ablehnung der ſchleſiſchen Entwürfe. Den Leſern iſt der Inhalt dieſer miniſteriellen Mittheilung aus unſerem jüngſten Artikel über die ſchleſiſche Fiſcherei-Geſetzgebung bekannt. Der ſteiermärkiſche Landesausſchuß hielt ſich bei dieſer Sachlage zur Anſchauung berechtigt, daß ein Geſetzentwurf betreffend die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte in Steiermark nur dann von der Regierung zur Allerhöchſten Sanktion empfohlen werden würde, wenn die Ablöſung entweder freiwillig zugeſtanden oder, als im Intereſſe der Schaffung ausreichend großer Reviere gelegen, zu dem vollen Werthe in Ausſicht genommen wird. In Beziehung auf die Erhebungen über den Werth der Fiſcherei-Rechte ſei das bisher vorliegende Material aber nicht genügend, um auf Grund desſelben einen Ausſpruch über die wahrſcheinlich erforderliche Ablöſungsſumme abzugeben, da, wenn auch einige Fiſchwaſſerbeſitzer die für die Verpachtung des Fiſcherei-Rechtes vereinnahmte Summe bekannt haben, doch viele derſelben ſich auf die Mittheilung beſchränkten, daß die Fiſcherei nur für den Hausbedarf ausgeübt werde. Es wäre daher nothwendig, in Bezug auf die letzterwähnten Rechte neuerliche Er⸗ hebungen zu pflegen. Den Entwurf des Fiſcherei-Geſetzes ſelbſt anlangend, ſo ſoll derſelbe im Zuſammen⸗ hange mit dem Entwurfe eines Geſetzes über die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte in Vorlage gebracht werden, daher der Landes-Ausſchuß auch in dieſer Seſſion noch nicht in der Lage war, denſelben dem hohen Landtage neuerlich zu überreichen. Der ſteiermärkiſche Landtag nahm dieſen Bericht in feiner 18. Sitzung“ vom 28. März 1892 mit dem Zuſatzantrage des Abgeordneten Jermann, wonach dem Landes-Ausſchuſſe die „Erwartung der endlichen Vorlage des Geſetzes ausgeſprochen werden möge“, zur Kenntniß. Erwähnenswerth iſt die in der Verhandlung gefallene Aeußerung des Abgeordneten Stadlober, welcher unter anderem betonte, „daß wenn man die Sache noch ein paar Jahre ſo hinausziehe, man ſich die Regelung der Fiſcherei-Rechte ganz erſparen könne, da bis dahin alle Fiſche wegen Verunreinigung der Wäſſer „krepirt“ fein werden“. (sic!) In gleichem Sinne ſprach Abgeordneter Bärnfeind, welcher ſein Befremden ausdrückt, daß die Behörden, die jo ſehr auf das Zuſtandekommen des „Sanitätsgeſetzes“ dringen, der Waſſerverunreinigung nicht beſſer entgegentreten. So bedauerlich der jahrelang ſchleppende Gang der Fiſcherei-Geſetzgebung in Steiermark chon darum iſt, weil die endliche Fertigſtellung eines guten Fiſcherei-Geſetzes in dieſem größern Anmerkung: Bericht des ſteiermärkiſchen Landesausſchuſſes über feine Thätigkeit ſeit Dezember 1890; Protokoll der 18. Sitzung des ſteiermärkiſchen Landtages vom 28. März 1892. Alpenlande ohne Zweifel auch auf die Austragung derſelben Frage in andern Ländern den förderlichſten Einfluß üben würde, ſo bleibt es doch troſtreich, daß, allem Anſcheine nach, in Steiermark die „Revierbildung“ ſichere Ausſicht auf ſeinerzeitige geſetzliche Annahme und Durch— führung hat. In Mähren beſchäftigte ſich der volkswirthſchaftliche Ausſchuß des Landtages während der Frühjahrs-Seſſion allerdings auch mit der Fiſcherei-Geſetzvorlage. Der bereits auf die Tagesordnung einer der letzten Landtagsſitzungen geſetzte Bericht dieſes Ausſchuſſes gelangte jedoch wieder nicht zur Plenarberathung und wanderte daher abermals ohne Beſchluß an den Landesausſchuß zurück. a 5 Der vorbereitete Antrag ging übrigens nur dahin: „den Fiſcherei-Geſetzentwurf an, den Landesausſchuß zurückzuleiten, damit ſich dieſer mit der Regierung wegen entſprechender Umänderung ins Einvernehmen ſetzen möge“. . f a Der volkswirthſchaftliche Ausſchuß zweifelte nämlich daran, daß der Geſetzentwurf in ſeiner gegenwärtigen Faſſung genügende Anhängerſchaft und die Majorität im Landtage erlangen würde; den §§e9, 10 und 51 werde von den Mühlenintereſſenten, den §§ 27, alin. 3, 46 und 47 von den Induſtriellen Oppoſition gemacht; die Styliſirung ſei im Allgemeinen ſchwer ver— ſtändlich, die Paragraphe ſeien überflüſſig lang. l Dieſer letzte vielleicht einzig ſtichhältige Vorwurf, wäre bei gutem Willen wohl leicht zu beheben. N f Im Uebrigen hören wir da das alte Lied vom „bedrängten Mühlenrade im kühlen Grunde“ und von der bedrohten Idylle des „giftgeſchwängerten Fabriksbaches“, — das alte Lied, das ſo lange fortgeſungen werden wird, als eben — angeht. Im „Görziſchen“ hat der Landes-Ausſchuß laut ſeines Berichtes vom 15. März 1892 3. 1459 an den Landtag, zwar keine „Experten“ zur Beurtheilung der Regierungs- vorlage, im eigenen Lande ſinden können, aber mit Hinblick auf die eminenten Gutachten der auswärtigen Sachverſtändigen und Fiſcherei-Tage, ſowie mit Hinblick auf das bereits in Wirkſamkeit getretene Fiſcherei-Geſetz im Nachbarlande Krain, dennoch die Annahme der oft urgirten Regierungsvorlage beantragt. i Das hinderte den Landtag jedoch nicht, den Antrag ſeines Geſetzgebungsausſchuſſes anzunehmen, „wornach der Landesausſchuß abermals „Studien“ über die Regierungsvorlage durch Experte veranlaſſen möge“. . g Man darf wirklich begierig ſein, welche „Experten“ nun auftreten und wie deren „Studien“ ausfallen werden? a . Hiermit ſchließen die Berichte über die jüngste, leider trübſelig verlaufene Fiſcherei⸗ Geſetzgebungscampagne in Oeſterreich. i * IV. Vereinsnachrichten. Fiſcherei⸗Verein für das! Taubergebiet. Am Sonntag, den 11. Dezember ds. Is., hielt unſer Verein feine Generalverſammlung im „Lamm“ in Creglingen, dem Mittelpunkte des Vereins, unter zahlreicher Betheiligung ſeitens ſeiner Mitglieder und anderer Freunde dieſer Sache. Aus den Berichten des Vereinsſekretärs Abelein und des Vorſitzenden Preſſel war zu entnehmen, daß in dieſem erſten Vereinsjahr im Ganzen 23 000 Salmoniden⸗Eier bezogen worden ſind und zwar 17000 Bachforellen-, 5 000 Regenbogen⸗ forellen⸗ und 1000 Saiblings⸗Eier (S. alsaticus); das Brutgeſchäft ging bei Bachforelle und Saibling ſehr gut von ſtatten. Hier war nur ein einziger größerer Verluſt zu verzeichnen, nämlich am Morgen des 29. März. Die Fiſchchen befanden ſich noch in der Dotterſackperiode, waren am 28. noch feucht⸗ fröhlich und geſund; am andern Morgen aber bot ſich den die Apparate beſorgenden Mitgliedern des Vereins beim Oeffnen derſelben ein mehr als trauriger Anblick: Hunderte von todten Fiſchchen lagen umher; je mehr man auslas, um ſo mehr kamen zum Vorſchein. Es war am Abend des ſehr warmen 28. März ein Gewitter ausgebrochen und hatte uns über Nacht Schnee und Kälte gebracht; der raſche Temperaturwechſel trug offenbar die Schuld an dem großen Verluſt. Nach mehrtägigem pünkt⸗ lichen Ausleſen jedoch machte ſich die Geſchichte wieder, jo daß wir am 10. Mai 14000 Stück Jung⸗ brut von Bachforellen dem Herrgottsbach und Rimbach übergeben konnten. Ganz vortrefflich gediehen die Saiblinge (8. alsaticus) und 1000 Regenbogenforellen⸗Eier, die dem Verein von Herrn Profeſſor 394 Dr. Sieglin zugewendet worden waren. Die übrigen 4000 vom Verein bezogenen Regenbogen: forellen⸗Eier ergaben dagegen ein ſehr ſchlechtes Reſultat; ſie kamen ſchon mit Pilzen überzogen hier an und hier ſelbſt wurde unterlaſſen, durch eine Salzlöſung die Pilze zu zerſtören; über die Hälfte iſt zu Grunde gegangen. Außer den Salmoniden wurden 5000 junge Aale und 100 Forellenbarſche — erſtere eine Gabe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, letztere eines Mitgliedes unſeres Vereins — in die Tauber eingeſetzt. Auch im neuen Jahre wird unſer Verein beſtrebt ſein, Salmoniden, und zwar wieder Bach⸗ forellen, Saiblinge (S. salvelinus) und Regenbogenforellen, für unſer Gebiet zu gewinnen, beſonders aber auch Zander, die wir ſchon voriges Jahr beſtellt hatten, aber nicht bekommen konnten. Vor allem aber will der Verein im kommenden Jahr ſeine Aufmerkſamkeit der Vertilgung der Fiſchfeinde zuwenden, an denen die Tauber ſo reich iſt — Fiſchotter, Fiſchreiher und Eisvogel. — Zu dieſem Zwecke hielt der Vorſitzende einen Vortrag über die Fiſchfeinde und ihre Vertilgung, wobei den Mit— gliedern verſchiedene, kürzlich bezogene Fallen vorgezeigt wurden. Pr. Badiſcher Fiſcherei-Verein. Bekanntmachung. Förderung der Fiſchzucht betreffend. Mit Bezug auf unſer Ausſchreiben vom 8. Dezember 1891 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß aus den im Staatsbudget vorgeſehenen Mitteln für Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren im Jahre 1892 folgende Prämien bewilligt worden ſind: für 100 Fiſchotteernn. 500 M. „ Fiſchrehe rd o „ 360 Waſſeramſeln 88 Außerdem wurden für Vernichtung von Eiern von Fiſchreihern und Waſſeramſeln 1.50 M bezahlt. Karlsruhe, den 5. Dezember 1892. Großherzogliches Miniſterium des Innern. A. A. M. Frey. Fiſcherei⸗Verein für das Weſergebiet. Protokoll über die ſechſte ordentliche Generalverſammlung des Fiſcherei⸗Vereines für das Weſergebiet. Abgehalten zu Hameln am 23. Oktober 1892 im Saale des Hotel zum Bremer⸗Schlüſſel. (Schluß. ) Se. Excellenz Oberpräſident von Bennigſen: Daß die Beſtrebungen des Vereines gefördert werden, darauf will ich einwirken, ſoweit mir dies möglich iſt. In den zu machenden Eingaben iſt zu wiederholen, in welcher Weiſe die in früheren Jahren bewilligten Summen verwendet worden ſind und für welche einzelnen Zwecke. Nach dem, was mir jetzt mitgetheilt iſt, werden verſtärkte Ausgaben nöthig ſein. Amtsgerichtsrath Adickes: Wir wollen den Vorſchlag des Herrn Oberpräſidenten dankend an⸗ nehmen und im Uebrigen uns mit dem landwirthſchaftlichen Hauptverein für den Regierungsbezirk Hannover baldigſt in Verbindung ſetzen, damit wir mit demſelben nicht in Kolliſion gerathen. F. W. Meyer-Hameln: Meine Herren! Ich halte dieſe Frage für ſehr wichtig für die Hebung der Fiſchzucht. Es ſchwärmen dafür wohl ſehr viele, ſind aber meiſtens nicht in der Lage, große Mittel aufwenden zu können. Bei all' dem großen Intereſſe, welches in Hameln für die Fiſchzucht beſteht, fehlen uns leider die nöthigen Mittel zur Forellen⸗ und Karpfenzucht. Bei uns iſt die ganze Lage und Umgebung zur Forellenzucht ſehr geeignet; hoffen wir, daß wir viele Gewäſſer mit Forellen bevölkern können und daß möglichſt viele Teichanlagen geſchaffen werden, in wirthſchaftlicher Beziehung iſt dies ſehr zu wünſchen. Aber, meine Herren, wir müſſen dieſen Leuten die Einſatzbrut möglichſt gratis geben können. Alle wollen zunächſt probiren und ſehen auf den Erfolg. Dazu brauchen wir aber eine Unterſtützung und es iſt zu wünſchen, daß der landwirthſchaftliche Hauptverein eine Summe dafür ausſetzt. Dieſe iſt ja nicht für uns ſelbſt, ſondern wir fordern das Geld zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Wir ſind in der Lage, eine Maſſe Brut zu erzeugen, welche wir gerne im öffentlichen Intereſſe zur Verfügung ſtellen werden. Amtsgerichtsrath Adickes: Es iſt dies Sache des Vorſtandes; bei der vorgerückten Zeit müſſen wir weiter ſchreiten, um zu den anderen Sachen zu kommen. Ich ſchlage vor, den Vorſtand zu er⸗ mächtigen, ſich an Se. Excellenz wegen einer Beihilfe zu wenden und mache darauf auſmerkſam, daß ſolche Eingaben Anfangs Februar dem Regierungspräſidenten mit der Bitte um Aufnahme in den Voranſchlag einzureichen ſind und daß dann nachher ein weiterer Beſchluß erfolgen muß über die event. Verwendung, und daß der Zweck dem Regierungspräſidenten ſpeziell mitgetheilt werden muß. Wenn kein Widerſpruch erfolgt, wird der Vorſtand beauftragt, die nöthigen Schritte zu thun. | | 355 Vorſitzender: Ich nehme an, daß die Verſammlung hiermit einverſtanden iſt. Den Punkt ſieben der Tagesordnung: Entwurf eines Waſſerrechtes für Deutſchland in Be— ziehung auf die Fiſcherei beſpricht Herr Mühlenbeſitzer F. W. Meyer- Hameln. Meine Herren! Ich ſchließe an die Worte des Herrn Amtsgerichtsrath Seelig an, der die Andeutung in ſeinem Vortrage gemacht hat, daß unſere Waſſerwirthſchaft im Deutſchen Vaterlande noch ſehr darniederliegt. Die waſſerrechtlichen Verhältniſſe ſind in den verſchiedenen Bundesſtaaten ſehr verſchiedener Natur. Es liegt ſchon ſeit langer Zeit das größte Bedürfniß vor, die Waſſerverhältniſſe Deutſchlands zu regeln. Auch die Deutſche landwirthſchaftliche Geſellſchaft hat dieſe Frage bereits auf— genommen und ſind von derſelben Vorſchläge ausgearbeitet. Es iſt ganz natürlich, daß die Fiſcherei bei einer Waſſergeſetzgebung ſehr in Frage kommt. Nicht allein, daß das Waſſer nutzbar gemacht wird für die verſchiedenen Gewerbebetriebe und die menſchliche Exiſtenz, auch die Extſtenz des Fiſchers kommt in Frage und ſomit haben die Fiſcherei-Vereine ein Intereſſe daran, daß bei dieſer Geſetzgebung die Fiſcherei nicht zu kurz kommt. Aus den Zeitungen iſt bekannt geworden, daß die Preußiſche Regierung eine derartige Vorlage ausarbeitet und es wäre zu bedauern, wenn ein allgemeines Deutſches Waſſerrecht nicht zu Stande käme. Meine Herren! Unſere Flußgebiete ſtören ſich nicht an den Grenzen der einzelnen Bundesſtaaten. Es mag bei uns ein Geſetz eriſtren, was noch jo gut iſt. Wenn aber die unterhalb oder oberhalb liegenden Bundesſtaaten in einem Flußgebiet andere oder gar keine Geſetze oder andere Rechtsverhältniſſe über dieſen Gegenſtand haben, dann hat das für uns erxiſtirende Geſetz überhaupt keinen Zweck. i Ich bin der Meinung, daß gerade dle Waſſergeſetzgebung eine deutſche ſein ſollte, die inſoferne für das Gejammt- Deutſchland große Bedeutung hat. Bei keinem anderen Geſetze ſind die Volks— intereſſen ſo eng verbunden wie hier. Die Deutſche landwirthſchaftliche Geſellſchaft hat ſich dahin ausgeſprochen, daß es wünſchenswerth ſei, wenn dieſer Gegenſtand von Seiten des Reiches geregelt würde. Cs iſt der Grundſatz aufgeſtellt worden, daß man vom Waſſer nur Nutzungsrechte erwerben kann, daß für jeden Strom und ſein Niederſchlagsgebiet ſog. Waſſerämter geſchaffen werden ſollen und daß die weitere Inſtanz das Reichsgericht ſein ſolle. Ferner, was von großer Wichtigkeit iſt, ſoll ein Enteignungsrecht geſchaffen werden für beſondere Rechte, Anlagen u. ſ. w. Es iſt eine feſtſtehende Thatſache, daß die Induſtrie immer weiter um ſich greift und dem zu Folge Verunreinigungen der Gewäſſer hier und da immer größer werden, ſo daß das Intereſſe der Fiſcherei immer mehr und mehr zurücktreten muß. Wenn es ſich u. a. um Bäche mit einem Reingewinn von vielleicht 10 / bezüglich des Fiſcherei⸗Ertrages handelt, da kann die blühende Induſtrie mit einem Gewinne von vielleicht hunderttauſenden nicht zurücktreten (Zuſtimmung). Nun, meine Herren, wenn die Sache 5 liegt, müſſen wir uns umſehen und in wirthſchaft— licher Beziehung zur Erhaltung unſerer Fiſchzucht etwas ſchaffen und wir können nach meiner Meinung ſehr viel ſchaffen. Wenn in dem Geſetzentwurfe zum Ausdrucke gebracht würde, daß zum Zwecke der Anlage von Stauwerken, Anlage von Teichen und ſonſtigen Waſſerbauten Enteignungen von Eigen— thum eintreten können, ſoferne das Fiſcherei-Intereſſe das größere iſt, ſo wäre damit viel gewonnen. Die Anlage von Teichen an den Flußläufen in Verbindung mit denſelben würde für die Fiſcheret von großer Bedeutung ſein; neue Fiſchgewäſſer würden geſchaffen, es kämen bei den Letzteren keine ſchäd— lichen Gewäſſer in Frage. Wir würden in Zukunft durch Thalſperren eine Maſſe Teiche bekommen, wovon wir jetzt noch keine Ahnung haben. Meine Herren! So unklar wie unſer Rechtsweſen jetzt iſt, geht es nicht länger weiter. Es iſt in einer Prozeßſache vom Landgerichte Hannover entſchieden, daß der Fiſcherei⸗Berechtigte nicht das Recht hat, bei Ausübung der Fiſcherei die Ufer zu betreten, trotzdem, wie wir alle wiſſen, in Hannover das römiſche Recht gilt, wonach die Uferbetretung geſtattet iſt. Wenn nun irgend Jemand das Recht des Fiſchens hat, ſo hat dasſelbe keinen Zweck, es läßt ſich ſchwerlich ausüben, wenn die Anlieger das Betreten der Ufer nicht erlauben. Das Recht iſt alſo illuſoriſch gemacht, es ſchwebt in der Luft. Dieſe Frage iſt auch in dem fraglichen Geſetzentwurfe zum Austrage gekommen; man hat geſagt, das Uferbetretungsrecht ſteht dem Fiſcher zu, was ihm früher nicht geſtattet war. Bei der knappen Zeit will ich bei dieſem Punkte nicht länger weilen, ich möchte noch einige andere Punkte berühren, die von Intereſſe ſind. In § 47 iſt Näheres feſtgeſtellt über Laichplätze, Fiſchleitern und ſonſtige Trieb- und Stauwerke, welche ſchädigend auf die Fiſch— zucht wirken könnten. Es muß darüber Klarheit herrſchen, wie die Intereſſenten ſich dazu ſtellen, ſeien ſie nun Fiſcherei-Intereſſenten oder Gewerbetreibende, jeder muß wiſſen, wie er zu der Sache ſteht, und dieſe Gedanken ſind präziſe und günſtig für die Fiſcherei in dem Geſetzentwurfe zum Aus— druck gekommen und möchte ich Sie bitten, ſich dieſen Anſchauungen anzuſchließen, denn wir werden große Oppoſition gegen das Geſetz bekommen. In den weſtphäliſchen Induſtriebezirken hat ſich bereits Oppoſition gezeigt; die Herren ſagen, die Regierung werde doch um Gotteswillen dieſen Vorſchlag nicht zur Thatſache werden laſſen, die Landwirthſchaft jet jo außerordentlich bevorzugt und die Induſtrie ganz unberückſichtigt geblieben, daß in wirthſchaftlicher Beziehung für Deutſchland ein Unglück ent⸗ ſtehen würde, wenn dieſer Geſetzentwurf in Perfektion käme. In Düſſeldorf iſt dieſerhalb bereits eine Verſammlung geweſen und wird in nächſter Zeit wieder eine ſolche ſtattfinden, um der Regierung Vor— ſchläge zu machen betreffs einer Verbeſſerung des Waſſerrechtes. Die Vorſchläge aber, die dieſe Herren machen, ſind ſo einſeitiger Natur, daß ſie nur die gewerblichen Intereſſen an der Wupper, Leine und an der Ruhr, wo man nur Induſtrie kennt, in's Auge gefaßt haben. Das allgemeine Intereſſe aber iſt das Fundament für einen Geſetzentwurf und wenn die Geſammtintereſſen des Volkes darum gewahrt ſind, wird man für einen ſolchen ſtimmen können. Bei der Lage der Sache werden auch die Fiſcherei— Vereine zu dieſen Beſtrebungen Stellung nehmen müſſen. Ich erlaube mir zu der Tagesordnung den 356 Antrag zu stellen, den Vorſtand zu ermächtigen, im gegebenen Falle in Düſſeldorf dieſe Intereſſen zu wahren in dem Sinne, wie ſie von der Deutſchen landwirthſchaftlichen Geſellſchaft vorgemerkt ſind und dahin zu wirken, daß ein allgemeines Deutſches Waſſerrechtsgeſetz zu Stande kommt. Im Laufe d. J. habe ich in Berlin Gelegenheit gehabt, von einigen Herren aus dem Miniſterium zu hören, daß man einer deutſchen Waſſerrechtsgeſetzgebung ſympathiſch gegenüberſteht. Die ſüdlichen Staaten, Bayern, Württemberg und Baden, ſträuben ſich dagegen, ſind mit ihrer Geſetzgebung zufrieden und wollen hieran nichts geändert haben. Unſere großen Ströme und Flüſſe fließen durch verſchiedene deutſche Bundesſtaaten und es wäre zu beklagen, wenn zur Beſeitigung aller hieraus entſpringenden ungünſtigen Verhältniſſe eine einheitliche deutſche Geſetzgebung nicht zu Stande gebracht würde. Wenn in dem einen Deutſchen Bundesſtaate zur Hebung der Waſſerwirthſchaft etwas geſchieht, ſo nützt dies nicht, wenn in dem anderen Staate in ein und demſelben Flußgebiete wieder nichts geſchieht. Ich weiſe nochmals auf ſolche Bundesſtaaten, wie Detmold, Bückeburg, hin, wo überhaupt eine Geſetzgebung der Waſſer- und Fiſcherei-Intereſſen kaum vorhanden iſt. Auch die Geſetzgebung wegen Verunreinigung der Waſſerläufe iſt ſo verſchieden und meiſtens den Verhältniſſen nicht entſprechend. Wir haben geſehen, was für eine Wirkung das hat. Ich glaube, daß die Waſſergeſetzgebungsfrage eine berechtigte Frage der Jetztzeit geworden iſt; ſchon durch die Seuche an der Elbe iſt konſtatirt, wie ſchnell ſich in dem verunreinigten Waſſer der Bazillus vermehrt und was für eine Folge dies gehabt hat; das Waſſer iſt Träger von allen unreinen Stoffen. Alſo iſt die Frage eine brennende, es muß etwas geſchehen, ſowohl im Intereſſe der Fiſcherei als auch, und zwar hauptſächlich, in Bezug auf die übrigen von mir behandelten Punkte. Ich möchte die Herren bitten, ſich dieſen Gedanken anzuſchließen ünd den Vorſtand zu er— mächtigen, vorkommenden Falles bei den Behörden die nöthigen Schritte zu thun. Se. Excellenz Oberpräſident von Bennigſen bemerkt, daß es ſehr wünſchenswerth ſei, wenn ein Geſammt-Waſſerrecht zu Stande käme, da es nach den gemachten Erfahrungen eine ganze Reihe von Fragen gäbe, die bei den verſchiedenen Deutſchen Bundesſtaaten eine allgemeine Regelung finden müßten, und dann ſei erforderlich, daß auch die Intereſſen der Fiſcherei gehörig wahrgenommen würden. Am Zweckmäßigſten wäre es, wenn die durch manche Punkte des Waſſerrechtsgeſetzes gemeinſam be— troffene Fiſcherei durch ihre Vereine dahin wirkte, daß dieſe Intereſſen genügend gewahrt würden. Amtsgerichtsrath Adickes: Wir können dieſem Vorſchlage Sr. Excellenz nur zuſtimmen; ich bemerke noch, daß der Waſſerrechtsentwurf wenig Gnade bei dem Deutſchen Fiſchereitage in Friedrichs— hafen gefunden hat, daß wir deshalb wohl beſſere Vorſchläge von den einzelnen Vereinen wie vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine erwarten dürfen. Vorſitzender: Ich möchte auch noch einiges zur Sache jagen. Ich glaube, daß der Regelung dieſer Frage durch die Reichsgeſetzgebung die Reſervatrechte der ſüddeutſchen Staaten entgegenſtehen; es könnten aber die Punkte in das bürgerliche Geſetzbuch aufgenommen werden; dies würde keinen Wider— ſpruch in Süddeutſchland finden. Ich ſchlage vor, den Antrag dahin zu ändern, und bitte die Ver— ſammlung, ſich damit einverſtanden zu erklären, daß ein Beſchluß in dieſer Richtung gefaßt und den Deutſchen Fiſcherei-Vereinen davon Nachricht gegeben werde. Damit dürften wir auch dieſen Punkt der Tagesordnung verlaſſen. Folgender Punkt der Tagesordnung: Mittheilungen des Fiſchmeiſters Rehm zu Hameln, den Lachspaß betreffend. Fiſchmeiſter Rehm-Hameln: Meine Herren! Ob der Lachspaß funktionirt und ob Lachſe hin— durchziehen, darüber herrſcht Zweifel. Ueber meine Erfahrungen und Beobachtungen will ich einige Mittheilungen machen. Als der Lachspaß durch den Regierungsbaumeiſter Hellmuth fertiggeſtellt war, hatte dieſer einigen Arbeitern den Auftrag gegeben, Obacht zu geben, ob ein Lachs durchginge; wenn ſie ihm die Kunde brächten, wolle er ihnen 3 / geben. Am andern Morgen brachten die Arbeiter zu Herrn Hellmuth einen Lachs mit dem Bemerken, daß fie den Lachs in dem Fiſchpaß todt⸗ geſchlagen hätten. Wie weit dies wahr iſt, weiß ich nicht. Ich wollte nun ſelbſt ſehen, ob ein Lachs durchginge und beobachtete längere Zeit, ohne daß ich einen Lachs wahrnahm. Ich theilte Herrn Baus meiſter Hellmuth mit, daß ich viele Male ſtundenlang am Fiſchpaß geſtanden, daß ich aber niemals das Glück gehabt hätte, einen Lachs durchziehen zu ſehen. Kurze Zeit darauf wurde ich, ich glaube im Auftrage des Herrn Baumeiſters, gerufen, da der ganze Paß voll junger Lachſe ſei. Ich bemerkte nun allerdings im Paß eine ganze Maſſe Fiſche; es waren dies aber Sommerlaicher, wie Braſſen, Barben u. dgl., die ſich hier zuſammenſchaarten, um den Durchgang zu gewinnen; ein Lachs war darunter nicht zu entdecken. Ich ſetzte jedoch meine Beobachtungen fort. Nach dieſer Zeit iſt mir ein Zeitungsblat vom Jahre 1887 zugeſchickt worden, in dem vom Einſender eines Artikels der Lachspaß gelobt wurde, weil er ſehr gut funktionire. Der Einſender wollte geſehen haben, daß mehrere Lachſe durchgeſtiegen wären. Ich will das nicht bezweifeln, aber ich habe bei den ferneren Beobachtungen, die ich ſtundenlang gemacht habe, niemals geſehen, daß ein Lachs durchgezogen iſt. An einem Sonntag⸗ Nachmittag, als nicht gefiſcht wurde und die Mühle nicht im Gange war, waren viele Lachſe in der Weſer, welche verſuchten, das Wehr zu überſpringen. Sieben Lachſe kamen auch darüber hinweg, während vier Lachſen das Ueberſpringen nicht gelingen wollte. Ich hatte mich am Ufer der Weſer gerade gegenüber dem Lachspaß, von wo ich in den Letzteren hineinſehen konnte, poſtirt, ſo daß ich unbedingt wahrnehmen mußte, wann ein Lachs in den Paß hineinging. Ich habe aber wiederum nichts wahrgenommen. Die Regierung hat nun angeordnet, daß feſtgeſtellt werden ſoll, ob der Lachspaß funktionire oder nicht. Es ſoll nämlich im nächſten Frühjahre ein Fangkorb an der Ausmündung des Lachs⸗ 357 paſſes angebracht werden, in welchem die durchſchießenden Lachſe ſich fangen müſſen. Wenn dann ein Lachs gefangen wird, kann man ſagen, der Lachspaß funktionirt, bis jetzt habe ich dies noch immer bezweifeln müſſen. A. Schläger-Hameln überreicht eine Nummer des „Hameln'ſchen Anzeiger“ und erklärt: Ich habe ſelbſt geſehen, daß die Lachſe durch den Paß gezogen ſind; als Zeugen, welcher ebenfalls dabei zugegen war, kann ich Herrn Löwenſtein benennen, außerdem waren zehn Engländer in der Nähe. Hätte ich eine Ahnung davon gehabt, daß dies bezweifelt werden würde, hätte ich die Letzteren ebenfalls herangerufen. So, wie es in dem Blatte geſchrieben, iſt es geweſen und wenn die Regierung einen Kaſten anlegen will, fo iſt das ganz ſchön, um neu zu beweiſen, daß meine Notiz wahr tft. Oberfiſchmeiſter Recken: In dem Artikel der „Hamelner Zeitung“ wird der Fiſchpaß als ein Triumph der modernen Baukunſt bezeichnet. Dies iſt allerdings eine ſtarke Behauptung; das iſt aber jedenfalls richtig, daß der Hamelner Fiſchpaß nach dem Stande der Wiſſenſchaft und den Erfahrungen, die man über die Fiſchpäſſe gemacht hat, angelegt worden iſt und es wäre nicht zu verſtehen, wenn er nicht benutzt werden würde. Die Fiſchpäſſe in der Ems bei Hahnecken-Fähr ſind nach demſelben Syſtem angelegt und haben ſich thatſächlich bewährt; es werden auf der oberſten Stufe jährlich Lachſe gefangen, zwecks Verwendung zur künſtlichen Fiſchzucht. Redner unterrichtet ſodann die Verſammlung von den Waſſer- und Stauverhältniſſen der Ems nach Anleitung einer Karte bezw. Zeichnung und bemerkt, daß dort die Anlage von neuen Fiſchpäſſen nach Art des Hameln'ſchen geplant ſei. Se. Excellenz Oberpräſident von Bennigſen: Mir iſt früher mal geſagt worden, daß der alte Lachspaß Fehler gehabt hätte, daß er namentlich zu dunkel geweſen wäre, der jetzige Paß hat helles Tageslicht. Wahrſcheinlich beabſichtigt man, die Fiſchpäſſe in der Ems ſo anzulegen, daß das Tageslicht und die Sonne darauf wirken kann. (Oberfiſchmeiſter Recken bejaht dies.) Mühlenbeſitzer F. W. Meyer: Wer die Natur des Lachſes kennt, kann nicht glauben, daß er den Paß nicht benutzt. Im Frühjahr kann man ſehen, daß die Lachſe 2—2 / Meter hoch über das Wehr ſpringen. Wenn die Lachſe ſolche Hinderniſſe zu überwinden verſuchen, ſollte man doch beſtimmt annehmen, daß ſie doch lieber den Lachspaß benützen. Ich bin der Anſicht, daß ſich dieſe ſchlechte Meinung von dem Lachspaß an der Oberweſer gebildet hat, weil ſie dort nicht viele Lachſe zu ſehen kriegen. Dies iſt ganz natürlich; ich wüßte nicht, wann ich einmal einen Lachs geſehen hätte, der Lachs läßt ſich überhaupt nicht ſehen. Daß ſie nach der Oberweſer kommen, iſt außer Zweifel; wir haben faſt regelmäßig, wenn der Lachs zieht, Hochwaſſer, ſo daß das Wehr überhaupt kein Hinderniß bildet. Nach den Erfahrungen des Oberfiſchmeiſters in Düſſeldorf ſoll ſich der Lachs nicht auf dem Punkte drehen, alſo nicht um eine Ecke herum können und deshalb glaube ich, nachdem ich unſeren Lachspaß angeſehen habe, daß derſelbe zu ſchmal iſt. Wenn der Paß nicht funktionirt, iſt er zu klein, der Lachs muß, da er ſich nicht auf dem Punkte ſelbſt dreht, einen größeren Raum haben. Fabrikant Seelig⸗-Kaſſel bemerkt noch, daß in früheren Jahren im Werra- und Fuldagebiete an den bekannten Laichplätzen Tauſende von Lachſen geſehen worden ſeien, jetzt ſähe man faſt keinen Lachs mehr und deshalb müßten die wohl Recht haben, die ſagten, daß kein Lachs mehr nach oben käme. i Vorſitzender: Wenn kein Widerſpruch erfolgt, wollen wir dieſen Punkt der Tagesordnung verlaſſen. Nachdem noch aus der Verſammlung der Wunſch ausgeſprochen war, daß auch für die nächſte Generalverſammlung ein Ort gewählt werde, an welchem ſich eine Fiſchzuchtanſtalt befindet, ſchloß der Vorſitzende die Verſammlung mit Dank für das zahlreiche Erſcheinen. Nach Beendigung der Verhandlungen, etwa 2 Uhr Nachmittags, vereinigten ſich annähernd 40 Herren zu einem gemeinſchaftlichen Eſſen im Vereinslokale. In animirteſter Stimmung, gewürzt durch einige humoriſtiſche Toaſte, wurde das Mahl eingenommen und dehnte ſich das gemüthliche Zuſammen— ſein von vielen Theilnehmern bis zum Abend aus. Die Morgenfahrt nach dem Bruthauſe und den Teichanlagen bei Schlickersbrunnen, vor Beginn der Verſammlung, fand bei ſchönſtem Wetter ſtatt und wurde nach erfolgter Beſichtigung ein wohl— ſchmeckendes Frühſtück von den betheiligten Herren eingenommen. Zum Schluß ſei noch erwähnt, daß 17 neue Mitglieder dem Vereine beitraten, worunter ſich auch Se. Excellenz der Herr Oberpräſident R. von Bennigſen befindet. Der Verein hat durch dieſen erfreulichen Zutritt die in den beiden letzten Jahren verlorene Mitgliederzahl faſt ganz wieder gewonnen. V. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei-⸗Kurs in München. Der bereits in Nr. 26 dieſer Blätter bekannt gegebene Unterrichtskurſus für praktiſche Fiſchzüchter wurde unter zahlreicher Betheiligung von Intereſſenten am 9. und 10. Dezember in München und Starnberg abgehalten. Es hatten ſich im Ganzen 70 Theilnehmer, darunter 40 Herren und 1 Dame von auswärts eingefunden, welche von dem Vertreter des k. Staatsminiſteriums des Innern, Herrn Miniſterialrath Haag, ſo— wie von dem Vorſitzenden des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, Herrn Generalarzt Dr. Friedrich begrüßt wurden. 358 Programmmäßig wurden folgende Vorträge gehalten: Am erſten Tage: J. Ueber die Naturgeſchichte unſerer Zuchtfiſche mit vornehmlicher Berück— ſichtigung ihrer wirthſchaftlich verwerthbaren Eigenſchaften und Lebensgewohnheiten. Hierbei wurden unter Demonſtration theils lebender, theils in Spiritus konſervierter Exemplare, behandelt: der Karpfen mit ſeinen verſchiedenen Raſſen, die Schleihe, der Zander, Forellenbarſch, Hecht, Aal, die Forelle, Seeforelle, Regenbogenforelle, der Seeſaibling, Bachſaibling und ihre Kreuzung, der Huchen, die Aeſche, die große Maräne, das Blau- und das Weißfelchen; zweiſtündig durch Dr. Hofer. II. Ueber Teichwirthſchaft. Unter dieſem Thema wurde beſprochen: 1. Die Salmonidenteichwirthſchaft, 2. Die Karpfenteichwirthſchaft, von Letzterer a) die Teichwirthſchaft im kleineren Hausbetrieb, ſogenannte Dorfteichwirthſchaft, b) die geregelte Teichwirthſchaft mit und ohne Dubiſch-Verfahren; zweiſtündig durch Dr. Hofer. III. Ueber Verunreinigung von Fiſchwäſſern durch Fabrik- und Hausabwäſſer; einſtündig durch Dr. Weigelt. Herr Dr. Weigelt, der General— ſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, welcher an dem Unterrichtskurſus theilnahm, hatte die Güte, vorſtehenden Vortrag freundlichſt zu übernehmen. IV. Ueber die natürliche Ernährung der Fiſche. Hierbei wurden die wichtigſten der als Fiſchnahrung werthvollen niederen Thiere, Kruſtazeen Inſektenlarven ꝛc. im mikroskopiſchen Bilde lebend durch einen Projektionsapparat dargeſtellt und beſonders die Fortpflanzungsverhältniſſe derſelben namentlich der Kruſtazeen mit Rückſicht auf die Bedeutung derſelben beim Dubiſch-Verfahren beſprochen; einſtündig durch Dr. Hofer. V. Die wiſſenſchaftlichen Grundlagen der künſtlichen Befruchtung und ihre Bedeutung für die Praxis; halbſtündig durch Dr. Hofer. Am zweiten Tage hielt Herr Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt des Bayriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins in der Vereinsbrutanſtalt Starnberg einen 2% ſtündigen Vortrag über die künſtliche Fiſchzucht, in welchem derſelbe unter Demonſtration aller zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht nöthigen Apparate, wie Transportkannen, Brutkäſten verſchiedenſter Syſteme, Befruchtungsſchalen, Meßapparate, Verpackungsrahmen für Eier ꝛc. ꝛc. ein umfaſſendes Bild von dem Betrieb einer künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt entwarf und folgende Gegenſtände behandelte: 1. Laichfiſche im Allgemeinen, 2. über die praktiſche Ausführung der künſtlichen Befruchtung, 3. Herſtellung von Brutanlagen, 4. Transport: a) friſch befruchteter Eier, b) embryonirter Eier, 5. Ausſetzung der Jungbrut, 6. Ernährung der Jungbrut, 7. Ueber den Nutzen der Pflanzen in Salmoniden-Weihern, insbeſondere bei künſtlicher animaler Ernährung. An den Vortrag ſchloß ſich unter Anleitung des Herrn Schillinger eine praktiſche Uebung in der künſtlichen Befruchtung, bei welcher Jedem Gelegenheit geboten war, ſelbſt die künſtliche Befruchtung mit Forellen auszuführen. Vor Beginn des Vortrages und nach dem— ſelben erläuterte Herr Schillinger die Anlage und Einrichtung der in vollem Betriebe be— findlichen, neuen Brutanſtalt, deren Beſichtigung in Folge ihres ſehr zweckmäßigen Ausbaus und ihrer praktiſchen inneren Einrichtung als Muſteranſtalt beſonders lehrreich war. Fiſcherei-Geſetzliches aus Tirol und Vorarlberg. Im Nachhange unſerer „über die Fortentwicklung der Fiſcherei-Geſetzgebung in Oeſterreich“ gebrachten Mittheilungen, diene unſeren Leſern noch zur Nachricht, daß das Geſetz- und Verordnungsblatt für die gefürſtete Grafſchaft Tirol und das Land Vorarlberg, Stück V (ausgegeben am 29. Juli 1891) das unter'm 21. Februar 1889 allerhöchſt genehmigte Fiſcherei-Geſetz für das Land Vor— arlberg, ferner die Verordnung des k. k. Statthalters vom 2. Juli 1891 Z. 15, 427, betreffend die fiſcherei-polizeilichen Durchführungsbeſtimmungen zu dieſem Geſetze, endlich eine gleichzeitige Statthalterei-Verordnung in Betreff der „Revierbildung“ — ung, 359 enthält. Es wäre erwünſcht, wenn Separatabdrücke dieſer auch die Nachbarländer inter— eſſirenden geſetzlichen Beſtimmungen bewirkt und im Buchhandel erhältlich würden. M. Arno Garthe Te Am 26. Dezember cr. iſt der Vorſtand des Fiſchſchutz-Vereins in Köln, Herr Arno Garthe, in Folge eines Gehirnſchlages plötzlich und unerwartet aus dem Leben geſchieden. Der Fiſchſchutz-Verein in Köln beklagt an dem Tode dieſes noch in voller Thatkraft ſtehenden Mannes, welcher ſtets mit warmem Herzen für die Fiſchereiſache gearbeitet und gewirkt hat, einen ſchweren Verluſt, welchen auch die in der Ferne in Arbeitsgemeinſchaft mit ihm Verbundenen mitempfinden werden. E Schnellwüchſigkeit des Karpfens. Durch die Fiſchzuchtanſtalt Seewieſe wurde im Frühjahre 1890 das Darmſtätter Woog mit Spiegelkarpfenbrut beſetzt. Der Teich umfaßt 48 Morgen, von denen 5 tiefſchlammiger Moraſt, ¼ mit Vegetation bedeckt iſt. Derſelbe kann nicht vollſtändig abgelaſſen werden, weßhalb Hechtbrut darin bleibt. Die Abfiſchung im November 1892 ergab: 396 Karpfen — 1408 Pfund; 241 (sie!) Hechte = 686 Pfund; Weißfiſche 616 Pfund, Barſche 20 Pfund. Alſo eine höchſt unrationelle Bewirthſchaftung. Die Spiegelkarpfen hatten einige 1— 2 Jahre ältere Schuppenkarpfen im Wachsthum über— holt und es waren Exemplare von 5— 7 Pfund darunter, welche ſomit von einſömmeriger Brut in 2½½ Jahren herangewachſen waren. Im Vergleich mit dem Dubiſch-Verfahren ein ſehr bemerkenswerthes Reſultat, welches zweifellos noch beſſer geweſen wäre, wenn nicht die vielen Hechte in dem Teiche vorhanden geweſen wären. Man erſieht hieraus wieder, wie außerordentlich wichtig es in wirthſchaftlicher Beziehung für den Karpfenwirth iſt, nur ſolche Karpfenſetzlinge zu verwenden, welche in Folge einer zweckmäßig betriebenen ſorgfältigen Aus— wahl der Zuchtfiſche den Keim der Schnellwüchſigkeit in ſich tragen. VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Vom Wiener Fiſchmarkt. Auf dem dortigen Fiſchmarkt wurden am 24. Dezember 1892 folgende Fiſchgattungen zugeführt und zu nachſtehnden Preiſen verkauft: 50 Kilogramm Aale zu je fl. 3, 100 Kilogramm Barben zu je 60 bis 70 kr., 500 Kilogramm Brachſen zu je 50 bis 70 kr., 100 Kilogramm Forellen aus fließenden Gewäſſern zu je fl. 5 bis fl. 6, lebende Hechte aus Teichen und Flüſſen 800 Kilogramm zu je fl. 140 bis fl. 180, 3400 Kilogramm Hechte aus Seen zu je 60 kr. bis fl. 1, lebende Karpfen aus Iglau 650 Kilogramm zu je 85 bis 90 kr., 20 Kilogramm Huchen zu je fl. 2, 1700 Kilogramm Karauſchen zu je 30 kr. bis 40 kr., 40 000 Kilogramm Karpfen lebend aus Teichen und Flüſſen zu je fl. 1 bis fl. 150, 3000 Kilogramm lebende Karpfen aus Seen zu je 60 bis 90 kr., 100 Kilogramm Lachſe zu je fl. 5 bis fl. 6, 100 Kilogramm Saiblinge zu je fl. 6, 500 Kilogramm Schaiden aus Flüſſen zu je fl. 2 bis fl. 250, 600 Kilogramm Schille lebend zu je fl. 1 80 bis fl. 2, 1400 Kilogramm todte Schille zu je fl. 1 bis fl. 140, 300 Kilogramm Schleihen zu je 60 bis 70 kr., 130 Kilogramm Sterlete zu je fl. 2 bis fl. 250, 100 Kilogramm ge— wäſſerte Stockfiſche zu je 40 kr., 2100 Kilogramm Weißfiſche zu je 25 bis 45 kr. Ferner 500 Stück Fröſche zu 8 bis 12 kr., 60 Stück Schildkröten zu fl. 1 bis fl. 150. Trotz der hohen Preiſe war das Geſchäft ein ſehr lebhaftes. Berlin, 27. Dezember. Zufuhren ſehr mäßig, Geſchäft ſtill. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte 3 4950 30—40 Winter⸗Rheinlachs . . | per Pfund 540 RANDE. 90 30—110 ] Oſtſeelachs . 5 100-150 Bie 3035 16 Flundern, u: „ Stiege 380 Karpfen, mittelgroße . 71 50 do. mittel, Pomm. „ 6 160— 300 do. kleine 50—60 — RR ee 5 — . 80 40 Bücklinge, ſchweed. „ Wall 75—125 C 15—20 [Dorſche . .. „ Schock | 300-500 a 6—14 6—11 Schellfiſch „ Stiege 150 I!]! 50110 4080 Aale, große . a „ Pfund 110 Oſtſee lach — | e A 5 60 SE N ai — — Heringe „ 100 Stck.] 500800 Inserate. Amerik. Bachlaiblings-Eier, pro Tauſend 8 . hat abzugeben die Fiſchzuchtanſtalt von Engelbert Gmeiner in Bärnau, Oberpfalz. — Bei Abnahme von über 3000 Stück Verpackung frei. — Größere Poſten nach Uebereinkommen.. NB. Dieſe Eier ſtammen von Fiſchen, welche direkt dem Laichplatze entnommen wurden und wird für beſte Qualität ſowie für gute Ankunft garantirt. — Die ſeit 4 Jahren an den oberpfälziſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Verein gelieferten Bachſalblings-Eier haben laut Jahresbericht im Durchſchnitt über 90 % Brut ergeben. D. O. (3) 360 Goldene Medaille. Ehrenpreis. Goldene Medaille. Allgemeine Fiſcherei-Ausſtellung Nürnberg 1892. von Loefen'ſhe Fiſchzuchtanſtalt Diepoltsdorf, Post und Telegraf Hüttenbach, Eisenbahnstation Schnaittach Bayern, Mittelfranken) empfiehlt in der Brutperiode 1892/93: (12/4) embr. Eier von Lochleventrout (ſchottiſche Forelle) das Tauſend zu 5 J, Bachforelle 4 .., amerikan. und deutſchen Saiblingen, See- und Regenbogenforelle; ebenſo Brut von genannten Salmoniden, ſowie Spiegelkarpfenbrut. Emballage billigſt. — Größere Poſten nach Vereinbarung. — Preisliſten franko. Einen Zäh 1. 2 ppar IE zum es und genauen Zählen von ee und Forellen⸗ PP . De Teonto urn 5 (4) Franz Brandstetter in Dejte, Preßburger⸗Comitat, Ungarn. | Brutkäften, kaliforniſche, Edel-Zuchtkr ebse, 089 25 F. Tielker, Bünde / W. des Quantum liefert billi (2473) Heinrich 5 5 Ane ee franko. Krebse verſende und halte großes Lager jederzeit ſowohl Bach- und Regenbogenforellen-Sak in Suppen= wie bis zu den größten Tafelkrebſen ? . 3 Chr. Kobelt, gibt die filchzuchtanſtalt bei Hiesbaden noch (3/3) — Frankfurt a. M. einige Tauſend zu einem billigen Preiſe ab. Außer⸗ ER ; Na 45 dem hat diefelbe abzugeben 1— 1 ½ Millionen . Deleg.⸗Adr. Kobelt⸗Ginnheim⸗Frankfurta./ M. Bach⸗Forellen⸗Eier, ſowie einige 100 000 Regen⸗ s bogen⸗Forellen⸗Cier. aa) | : Futter- ‚Fischchen BE Man ver! Preisliſte. BT für Forellen liefert lebend billigt B. Blum in * ı Eichftätt, Bayern. (3/3) nous: Fiaiſchfukter aus Garneelen, 8 1 Die e enen Ü das vorzüglichite von allen, worüber zahlreiche J $ R 5 8 (Auertennungen. Siehe Nr 27 d. 15 von 1889. Bak 55 ines Mehl 50 kg , 18, Poſtcolli & 3. Ganze ‘var: 4 , andes- Shen . £ neelen p 50 kg , 15, Poſtcolli & 2 50 empfiehlt J offerirt: (Waldemar Thomfen, Hamburg, Cremon Sl. ] Bachforellen-Eier 9 mille a 0 5 Schöne, kräftige Setzlinge und Brut von ) Bachſaibling⸗ Eier x 8 5 6 18 1 8 J Brut. „ 13 „ [ Spiegel- Arp en, Saibling- Gier 5 5 „ 0 6, (auch ausgeſucht ſchöne, große Laichfiſche, liefert Brut 12 % franko H. Blum, Fiſchh. in Eichſtätt, Bayern. ) Seef forellen- Gier 5 85 5 Preisliſte frko. Baldige Beſtellung für Frühjahrs⸗ Brut E 127, lieferung erbeten. erbeten. (4) 1 r Eier 5 12 1 1 1 1 ; 1 Elſäſſer Saibling⸗ Ge 1 1 1 1 1 Brut 1 1 I NN 5 Brui F pro Mille 10 M. 1 Anmeldungen ſind zu richten an den Vor- : liefert pro Frühjahr 1893, für bus pes hl J ftand, Herrn A. Schillinger, Mün 1 7 ſchnellwüchſige Art garantierend, (4/1) J Leopoldſſraße g. (3) f. | Die Fischzucht, e u 1 Kama) Kann) Ger To A} FE DER | £ 0 eg „ Bachfarellen-Brut [ | | Für die Redattlon dean Dr Bruno 8 hm München, zoologiſches Inſtitut. M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch Chriſtian Kaiſer in München. Die nüchſte Nummer erſcheint am 14. Januar 1893. % ‘ 4 a 2 4 1 Ir. 1 ’ 6 \ rs . ‘ 5 rn 5 9 8 1 * f 19 Der 17 kr 1 — 9 a N ee j * 4 Me ® ol 3 2044 28 >> 5 2» D > > >. DI) >>. 5 2 > > > >> DD» >) >» 2 ») >E 22 2 m)» > 2 > >> >> P} — D > > SD >» 5 97 >» 5 2 >23 >. — 5 5 > 5 5 >> 53 DDP. — > >> >> 53» DIDI Sr DD DD ID. 22.2) > ä >> Sm >> >>> / >>>», 2» >. 55 DI >> 555 ) >) >>: 2.223 222 >. >> > >53: DB" > > > > » 2)» >») D>> > >> n BI» >>>» 22 I >>> 55 >> >> S ö >. 3 2 5 28 >>>) E >>> DI) D)