* J > — — na — Di —.— Se 1 — 5 — — 3 — l 8 X 4 BE, R S X 4 / ht 5 ACT RG LITE TE nr TEIL. @E- 5 88 1 8 r R 8 1 N c € . a IN € 8 . 0 i ar 2 n . C 7 5 r Ne * 8 7 CC CR s # (di — bt 7 - — % 0 88 2 CUT CC“ ac TEC 1 f f ccc „ ( IK “ Ca 7 nt HET Wi e 9 . n eee x N & SL er 4 . 2 5 . 3 2 ft U 0 CE * 70 LK f Ar . * 0 ( 367 i 5 — > RL € C % — f OK 1 s EL N Kur 2. 5 3 re CHE SIT CR ( f NT ca \ 7 1 N ET N 7 1 N 4 1 . 6 a 7 ” >= r 2 — a 1 a AUFN AN Ä AN AAA e — m AA EN 8 K N er 2 4 RT AAN e La . * ö * K 4 N * 2 N 2 75 N « 8 18 2 «K IR en n 1 8 BB L Ere< 4 N 0 K * 9 o 22 A, N A EN A N AAA Mög Fi IR: Ce N (ar € KK: UK CK a C EEE 8 < 8 « « ER ER 1 . CR 7 8 C N 1 S IT s D 8 LIE > Ss Oe «EL te LÜGE C L & Dr Library of the Museum OF COMPARATIVE ZOÖLOGY, AT HARVARD COLLEGE, CAMBRIDGE, MASS. Founded by private subscription, in 1861. Deposited by ALEX. AGAS SIZ. . 6 e 75 5 g am 2 t . 1 9 1 A u 0 7 u 4 — Allgemeine Filcherei-Zeitung. — — Neue Folge Baverifchen Fiſcherei⸗Zeitung. Organ für die Geſammkinkereſſen der Fiſcherei, ſowie für die Beſtrebungen der Kiſcherei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutichen Fiſcherei Vereins, ſowie der Candes⸗Siſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des eſtdeutſchen Siſch. Verbandes, des Schleſ. Siſch.⸗Ver., des Brandenburg. Siſch.⸗Ver., des Thüring. Siſch. Ver., des Siſch.⸗Ver. Miesbach- Tegernſee, des Siſch. Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Siſch. Ver., des Sijch.-Der. für das Großherzog— thum Heſſen, des Rheiniſchen Siſch. Per., des Central-Siſcherei-Derein- für Schleswig-Polſtein, des Kölner Siſch.⸗Ver., des Hamburger Siſch. Ver., des Siſch »Der. für Peſtfalen und Lippe, des Elſaß— Loth ringiſchen Siſch.⸗Ver., des Sifcherei-Vereins für den Kreis Lingen, des Siſche rei Vereins für die Provinz Sachſen und das Perzogthum Anhalt ze. ꝛc. In Verbindung mit Kachmännern Deuticlands, Geſterreick⸗Angarns und dev Schweiz herausgegeben vom Bageriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein. Redigirt von Dr. Bruno Hofer und Dr. Kurt Weigelt. XIX. Jahrg. 1894. — Neue Folge Band IX. Münden. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler). PEN MER LEBE 9 Inhalts-Der zeichniß — EI — A. SHadjregifter. Hal; deſſen Größe 265 268 ae 286 Aale, Jugendſtadien 213 313 | Aalbrut, r e Aalfang, Mekwürdige!nknk 441 lmän nchen 265 267 268 inge . 185 Aalzucht . . . 98 140 296 Abwaſſerfragen, wiſpnſchaftüche Kom— ; miſſion zur Löſung von 106 gen in Teichen n Angeltour auf Regenbogenforellen 460 Ausſtellung des Deutſchen N Berlin 224 Aufforderung, die Fütterung der ; Fiſch⸗ brut betreffend .. 2 Ausſtellu ng für Volksernährung 21 in Antwerpen 1 D in Chicago V Bichforelle .. 309 313 460 3 Bachſaibling, deſſen Fortpflanzung l — Eintritt ſeiner Laichreife 8 Bachſaiblingsfrage, zur 223 237 268 284 5 296 309 313 390 Badiſch-Unterländer Fiſcherei-Verein 39 186 8 282 Bakterien — Erkrankungen 202 Barbenrogen, deſſen Schädlichkeit .. . 252 Bayeriſcher Fiſcherei-Verein .. 267 Beitrag zu den Leiden des Fiſchzüchters 3471 Bekanntmachung des Deutſchen Fiſcherei— Vereins 17 105 106 218 237 257 258 289 337 357 377 397 413 Bekanntmachung der württembergiſchen Centralſtelle für Landwirthſchaft .. . 413 Bericht des Deutſchen Fiſcherei-Rathes 21 301 317 338 Bericht, SR aha 212249 Berichtigung! . 22 65 Bezirksverein Laupheim 8 Berliner Fiſcherei-Ausſtellung. ... . 163 Brite um Zandermagen 170 r 442 ee nden 217 307 Seite Briſtol-Stahl⸗Ruthen, Vorzüge .. 241 283 erer, feſt off 1d Brütkfopf verbeſſer te 2 Caſſeler Fiſcherei-Verein .. . .210 384 Central⸗Fiſcherei-Verein für Schleswig— Holſtein .. . 96 294 Commiſſion zur Berathung der . fragen .. . 106 Confiskation von Fiſcherei⸗ Seräthen . 57 72 Deutsche See-Fiſchereigeſellſchaft Germania 283 406 Deutſcher See— ⸗Fiſcherei-Verein „ Döbel, deſſen Fang . . 426 438 Berta einheimiſcher Hunderaſſen. 76. 98 Düſſeldorf, Fiſcherei- Pflege. .. 441 Einrichtung einer Lachsfangſtatiſtik .. 164 Ein⸗ und Ausfuhr von Fiſchen 440 Elſäſſiſcher Fiſcherei-Verein 79 153 281 331 439 Ems 83 Englifche Forellenzuchtmethoden a Enten in Fiſchwaſſern ... N Entwurf eines Pope en DIV zaſſergeſetzes 107 Erkenntniß des bayeriſchen Verwaltungs— gerichtshofes .. 3 Erkrankungen durch Bakterien . . 202 Erſatz für den Hecht im Karptenteich .. 145 Fang auf Hechte und Barſche . .. 158 — des Döbels . . . 426 436 Fiſchbrod o Fiſche mit Butzköpfen . Fiſcheier als Fiſchfutter. . .. 251 333 Fiſcheier⸗Verſandt . . 388 Fiſcherei auf der Weltausſtellung in Chicago 36 Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin 115 163 224 o e 98 „ 1119 — in Marienburg. 83 116 141 262 — in Schwäbiſch Hall. .. 98 130 — in Zürich 0 Seite Fiſcherei— Geräthe, deren Konfisfation 57 72 Fiſcherei-Geräthe 172 Fiſcherei— Geſellſchaft 8 288 Fiſcherei-Geſetzliches 7 45 82 107 120 132 165 180 190 192 213 231 243 258 290 326 343 389 391 Fiſcherei-Hafen in Altona. 97 Fiſcherei im Ural 55 2 138 1 Konferenz, Bregenz 249 Fiſcherei-Kurs zu Calbe a. S. 14 — in Freiburg an — Hohenheim 63 414 — Tharandt. 5 . i Oberöſterr eig 82139 — in München 415 459 Fiſcherei-Kurſe 1 4 63 82 97 357 390 459 Fiſcherei-Medaille : A 295 Fiſcherei-Pflege in Düſſeldorf I Fiſchereiꝙ- Rath. 21 258 289 301 317 1 Schule, fachmänniſchen. 119 Fiſcherei-Tag 127 147 218 338 361 Fiſcherei-Tage in Wien 407 Fiſcherei und Flußkorrektion . 449 Fiſcherei und Wiſſenſchaft 154 Fiſcherfortbildungs kurs zu Calbe a. S. 1 4 Fiſcherlieder 2 442 Fiſchfang in der Weſer 228 Fiſchfeinde, neue 3 250 Rifchfeinde. 5 279 253 Fiſchfutter. 170 179 251 292 333” Fiſchleiter in der Iller. 311 Fiſchotterfang .. n 212 Fiſchreiher und Fiſchotter, erlegte 229 Fiſchreuſen. Be 139 Fiſchrogen VFC Fiſchſterben .. . Fiſchteich des Land- und Forſtwirths N) Fiſchwaſſer-Verpachtung „ 285 Fiſchwurſt - 251 Fiſchzuchtanſtalt danmgen 273 — Lindau. 5 : 64 — Selzenhof 11 fiene 10 Fiſchzüchtervereinigung 269 283 Fleiſch als Fiſchfutter . 170179 211 Fleiſchfreſſende Pflanzen 358 Fleiſchhackmaſchinen g. 0 Nleiſchmeh tt 4 125 207 Flußkorrektion und Fiſcherei 449 Flußſchiffe in Deutſchland 97 Forellen barſch im Bodenſee 250 Forellenbrut 5 232 Forellenteiche , eee Forellenzucht 351 392 408 427 443 Forellenzuchtmethoden, engliſche 455 Forellenzüchter, ſchleswig⸗ holſteiniſ sche . 140 Fortpflanzung des Bachſaiblings 212 — der Regenbogenforelle EUR 191 Frauennerfling 283 Futtererzeugung £ ae! Fütterung der Fiſchbrut 219 398 Gabelſpinner für Hechte . 403 Gauverband des oberen Neckar 40 Gewerbeausſtellung, nordoſtdeutſche . 252 Soldorfe. : ir: 258 II Sekte Heb ung der Fiſchzucht in Pommern 349 Hecht im Karpfenteich, Erſatz . 145 333 Hecht Zähne. 222 Heranbildung von Fiſchzüchtern 46 Hochſee— Fiſ cherte F OLE Hüningen, Fiſchzuchtanſtalt „ 273 Huchen-Vermehrung 5 . 368 Summer, Schonvorſchriſten 119 Hunde zur Fiſchotterjagd 76 93 Jagd- und Fiſcherei-Ausflug nach Florida 442 Jahresbericht des Deutſchen Fſcherei— Vereins E Jäger und Fiſcher 5 ke) Intenſive Teichwirthſchaft 3 416 Karauſche, neue Varietät“. 3 33 Karpfen in der Lahn Karpfen fang. N 293 330 Karpfenfutter „„ täte) Karpfenteich 120 173 231 286 Karpfenzudt. 171 239 269 a 10 Käſeſtoff als Brutfutter 161 229 Kommiſſion zur Berathung von Abwaſſer— fragen . 2, 10 Konfiskation von Fiſcherei⸗ Geräthſchaf ten 57 72 Krebs, abnormer N 295 Krebszucht 5 390 391 Krebſe, ruſſiſche 5 166 Kreis -Fiſcherei-Verein für Mittelfranken 208 227 Küſten- und Hochſee-Fiſcherei, Trennung der Sektionen. 2269 Künſtliche Fütterung der Fisch . 398 Künſtliche Spinner 0 168 Lachsbaſtarde 280 296 346 Lachſe in Teichen .. he) Lachsfangſtatiſtik im Geb et der Weſer 164 407 Lachsfang, reicher, im Rhein 85 Lachs-Fiſcherei, Schleswig-Holſtein 425 Lachszucht in Böhmen | in Holland 47 373 — im Rhein e 308 Laichreife beim Badhfaibling . 65 82 — des Moderlieschens 5 3 Lebende Scholle bei Mainz 286 Leiden des Fiſchzüchters 5 5 a! Lehrkurs für a in Oberöſter— reich. 5 3 8 82 139 Lindau, Verein e Literatur 28 120 352 373 427 429 442 444 460 Loch-Leven-Forellen { . 380 Luftzufuhr in Brutapparaten 89 Maifiſch⸗Erbrütung 18 33 59 Maiſfiſch in der Weſer Tel Mainfiſche, Wanderzug „ Maränen, wie fie in den Madue— See ge⸗ kommen Ä 8 —+ 12 Methode zum Karpfenfang 293 Merkwürdiger Aalfang 441 Merkwürdiger Fang 390 Metallſpin ner. ur „155 — Seite ken, Fiſcherei-Verein .. 208 227 iechen 311 Nahrungskonkurrenten des Karpfen 442 Naturfuttererzeugung „ l Netzwinde, neue. . 205 Netzzugmaſchine 351 Neue Sifchfeinde 250 — Varietät der Karauſche 424 Nordoſtdeutſche Gewerbeausſtellung 22 Oberöſterreich, aus. 4412,27 Oberöſterreichiſcher Fiſcherei-Verein 2 282 367 372 387 422 Oeſterreichiſches— F für ö Fiſcher 83 Deſterreichiſcher Fi ſchereitag in Wien . 407 Otterjagd in Oberſchwaben 4 1155 Otternfangreſultate 212 249 Perſonalnachrichten 98 253 313 392 408 427 443 Petition des Oberöſterreichiſchen Fiſcherei— CCVFCCVCCCCCCCC RATE RE Pflanzen, fleiſchfreſſende 8 Pommerſcher Fiſcherei-Verein 43 60 Pommern, Fiſchzuchte. „ Poſtverſandt von Fiſcheiern .... 388 Prämien für Fiſchfeinden. 278 98 324 Preisaufgaben des Deutſchen Fiſcherei— Vereins a . Preisaufgabe des Triton 83 372 408 Preisausſchreiben, Nalmännchen . 267 Naubzeugprämiirung . 324 Raubzeugvertilgung 5 390 Raupenfütterung für Aliche . 98 Regenbogenforelle 45 191 309 332 372 390 407 433 460 eerilg ung 328 NReufen. 2 139 443 Rogen der Barbe g 252 Roſtocker Fiſcherei-Verein 25 39 Ruſſiſche Krebſen. 156 Saibling 8 332 372 Sächſiſcher Fiſcherei⸗ Verein 96 169 Salmo alsaticus, Wachsthumverhältuiſſe . 119 Salmoniden— Ciergewinnung 91 Salmonidenzucht in Schleswig— Holſtein 459 Schädlichkeit des Barbenrogens 5 252 Schifffahrts-Polizeiordnung für Oeſter⸗ FCC A 64 Schleihe, Sommer-Schlaf 0 Schleſiſcher Fiſcherei-Verein .. 118 331 438 Schleswig-Holſtein, Forellenzüchter .. 140 Scholle bei Mainz „ 9286 Schonvorſchriften für den Hummer le) Schwäbiſch-Hall, Fiſchereitag 127-147 Schwarzbach, Fiſcherei-Verein 187 Schwarzbarſch CH 284 Seidendarm 8 230 Sommerlaicher, deren Zucht 350 Sorge, Fiſchfang in der. 434 Spinner, fünjtliche . „8 Spratt's Prairiefleiſch 47 172 192 207 372 Seite Satie . 389 Staats⸗ Fiſchzuchtanſtalt. ; 2310 Staatsſtipendium, Oeſterreichis ches 83 Strömling in Schleſien SER . 283 Taue, jchwimmende . . . 5 Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei⸗ Vereins 53 Teichwirthſchaft, intenfive . Ran Treiſche (Trüſche) . 284 311 Tübingen, Fiſcherei-Verein 424 Uferbetretungsrecht des Fiſchers 47 197 Unterfränkiſcher Fiſcherei-Verein 10 Unterrichtskurs für Fiſchzucht Hohenheim 4 Unterſchied zwiſchen Lachs und Salm 83 98 — der Krebſe ER I: 141 148 Ueberſicht der erlegten Fiſchreiher und Fiſchottern 229 Ueberſicht der Vertilgungsprämien 279 Uebertretung des Fiſcherei-Geſetzes, Be— ſtrafungen 7 . 190 Ural, Fiſcherei 138 Verhandlungen des Deutſchen Fiſcherei— Auen 388 361 — des 2 Deutſchen Fiſcherei⸗ Rathes „301 37 Vertilgung der Fiſchfeinde 279 — der ſchädlichen Thiere in Baden “105 Vöcklabrucker Fiſcherei-Verein . . „249 Vorzüge und Mängel der Briſtol-Stahl— Ruthen . 5 241 283 Vereine, Baden 5 . — Baden Unterland : 39 186 282 — Bayern 267 404 415 457 — Gajjel 210 384 — Deutſcher 38 — Deutſcher See. l — Elſaß 79 153 281 331 439 — Köln e 10 62 457 — Laupheim (Württemberg) 62 459 — Lindau. ler: — Mittelfranken ST, — Oberneckar . — Oberöſterreich 282 367 387 422 — Oeſterreichiſcher REN — Pommerſcher 43 60 — Roſtocker 25 39 — Sachſen Et, 9 89 Sl 118 331 438 — Schleswig-Holſtein . 96 294 — Schwarzbach . 187 — Tübingen BE . 424 — Unterfränliſcher Kreis 10 Vöcklabrucker 249 — Walchenſee 372 — Weſergebiet 0 — Weſtdeutſcher . s 54 169 347 — Weſtfalen und Lippe 118 169 187 190 226 — Weſtfäliſcher 77 420 — Weſtpreußiſcher 8 — Wiesbaden 39 97 137 247 348 — Württemberg 8 25 41 96 168 226 383 Wachsthumsverhältniſſe des Salmo alsaticus . 233 1 Wanderzug der Mainfiſche Walchenſe e, Fiſcherei-Verein . Waller, deren Fang Waller, ſchwerer . 5 Warum nimmt die Verunreinigung unſerer Waſſerläufe zu Prerervamjel... 555 W̃ afferdichtmachen von Stoffen Waſſergeſetz-Entwurf Waſſerpflanzen in Teichen Weißer Käſe als Brutfutter Weltausſtellung in Antwerpen . Weſergebiet, Fiſcherei-Verein W oejtdeutfcher Fiſcherei-Verband 169 Weſtfalen und Lippe, Fiſcherei-Verein 118 187 190 Weſtfäliſcher Fiſcherei-Verein. . . 77 120 141 11 118 Weſtpreußiſcher Fiſcherei-Verein. ——— — B. Namensregiſter. . Seite 118 Wiesbaden, Fiſcherei-Verein 39 87 137 247 348 Württembergiſcher Fiſchereitag .. 127 147 — Landes-Fiſcherei-Verein .. 8 25 41 96 168 226 383 Zander, Bodenſee l — im Rheingebiet 140 230 285 — in der Moſel 56 l Zandermagen x . 170 Zucht der Sommerlaicher 350 Züchtet Lachſe in Teichen „„ Züchten und Schonen n e ile Zunahme der Wuußſchiffe in Deutschland N Zur Richtigſtellung 265 In pie eff; 89 Seite . . 138 [Gaertner v. nee . 324 LOK Re ee SANS AilE Götz v. ee: Gruber 170 247 H. 64 156 214 296 352 372 373 391 427 458 440 441 444 458 Nu . 179 273 280 N A Re Hatzfeldt-Trachenberg Fürſt . 17 53 177 219 289 377 397 Hermes Dr.. 268 HSA 249 Hielſcher. 190 Hk g. 5 Hofer Dr.. 155 185 192 202 295 Hohl 350 Hömberg. 436 Hollenbach e Hübner 38 73 118 Jaffe 268 332 372 416 433 460 90 1 12 Juckel 71 Kauffmann 125 FF 156 Killinger an ER 281 Knauthe 250 253 269 283. 284 297 310 311 | 314 332 350 424 437 442 445 K. Kn. . 258 Koltz 140 n jz EN „Köh ren 1 Könenkam p 8 141 330 Seer „25 ͤ . Lochner Frhr. ß 64 2 Louiſenthal Frhr. v. RUNDE 171 Seite Aid ches e Arens 170 211õ 237 313 346 390 455 A. Sch. 65 )))) el LU 0ER Beversdorff e Borne von dem 145 168 Boſenik . 442 Bummi Do. . 265 Buchka v. Dr. 25 Bunſen v. 311.397 Buxbaum 27 E 424 ll Te Dbee rx HT a v. 284 BSB e Deridaı u v. 33 39 46 82 97 137 247 269 348 Dießner 5 44 47 192 207 229 Dronke Dr.. 22 Eckardt 285 Ehmant 5 > 403 Eichburg-C oswig von 284 Eiſen. N ER 407 Eiſenlohr 105 Ems 350 Feh. r ee nt) Federath Dr. . 7 118 169 187 190 226 Fohr 4 185 Förſter Kae l Frankenberg Graf von r Frenzel Dr. 4 89 161 219 381 398 406 Fric 312 Friedel. 460 Fritſch e NITRO EBEN Er ET NIIETTD Seite 139 | Rühm 40 | SE 380 390 5 12 27 82 83 119 230 249 313 390 392 Sachs * 5 427 460 Schiebl BER Mechling. 79 153 439 i b 36 Merk 279 | Schk. . 3 Metzſch v. 357 Schmidt mNewes er al 333 | Schrader. Milborn v. 8 132 165 243 290 326 343 391 Schulz 5 . 421 Seelig 3 Mylius 211 Seligo . . 2 | Sieglin Zi 1 64 139 28, S. K. 1718 * Nitſche 8 40 St 3 8 A Be NRuyften. 77 187 Staudenmapyer. 3 . Stemann v. 24 58 91 96 140 212 2 Oberländer VV: 3883 Sterueberg dw v. 4 384 413 414 Stork 155 241 > i Padberg v. . Pawel v. 210 Plato v. Ran Var Püchner 76 93 v. D. Be v.M. 8. 309 333 * 8. ER. 98 Be... e . 115 RNeuter . . 328 Wallau 286 Riedel W. 18 39 59 187 220 282 297 351 | Walter Dr. . 2 390 409 460 Weigelt Dr.. 1 106 237 257 „ 39 Weihe Dr. * * Rübſaamen er 296 1 s . 425 185 82 163 392 258 . 180 333 218 VENETIEN 43 Niſcherei-Zeitung. Neue Solge der Bayer Sifcherei-Öeitung. — Erſcheint monatlich zwel⸗ bis dreimal, Preis: jährlich 4 Mt. — Prytehbar durch die Poſt, den Duchhandel und die Expedition. — 2112 Kreufbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag — Inſetrate: die geſpaltene Petitzeile 30 Big Redaktien: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Alademie; Spedition: Herzogſpttalftraße Nr. 19. i Organ für die Befammtinterefen der Fiſcherei, foroie füt die Beftrebungen der Filcherei-Bereine; in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Ver für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schlef. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch.⸗Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗ Ber., des Kifch.-Der. für die Provinz Sachſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Sifch.-Der., des Central -Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß— Lothringiſchen Fiſcherei-Vereins ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 1. München, den 4. Januar 1894. XIX. Jahrg. nhalt: I. Der I. Fiſcherfortbildungs-Kurſus des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu Calbe a. S. am 29. und 30. Dezember 1893. — II. Bekanntmachung der k. Centralſtelle für die Landwirth⸗ ſchaft, betreffend die Abhaltung eines Unterrichtskurſes für die Fiſchzucht in Hohenheim. — III. Einiges über Fleiſchmehl. — IV. Eine Petition des Oberöſterreichiſchen Fiſcherei— Vereines und des Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherei-Vereines. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Der I. Jiſcherfortbildungs-Kurſus des Deutſchen Jiſcherei-Vereins zu Calbe a. 5. am 29. und 30. Dezember 1893. Auf Anregung des Herrn Fiſchermeiſters Kegel zu Calbe beſchloß das Präſidium des Deutſchen Filcherei-Vereines den Verſuch zu machen, dem Verlangen der Saalefiſcher durch Abhaltung von Fortbildungskurſen nachzugeben. Der Deutſche Fiſcherei-Verein durfte ſich dabei bewußt ſein, lang gehegten Wünſchen des preußiſchen Miniſteriums entgegenzukommen. Die Sektion für Küſten⸗- und Hochſee-Fiſcherei hat ſeit Jahren ſchon mit Erfolg durch Schulen und Kurſe die Seefiſcherbevölkerung zu fördern getrachtet. Dieſe Bemühungen wurden durch den Umſtand weſentlich erleichtert, daß die Seefiſcher in ihren Wohn- und Fangplätzen 2 dichter zuſammenſitzen, daß alſo die Möglichkeit eines regen Beſuches der Schulen und Kurfe durch jüngere und ältere Ficher von vornherein angenommen werden kann. Die Binnenfiſcher dagegen wohnen meiſt in den Flußgebieten weitaus zerſtreuter, eine dichtere Siedelung iſt von der andern oft durch Meilen getrennt. Der Sächſiſche, der Badiſche, der Bayeriſche Landes-Fiſcherei-Verein ꝛc. und neuerdings auch der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein haben vor uns Fiſcherei-Lehrkurſe eingerichtet, indem fie die Fiſcher ihres geſammten Arbeitsgebietes aufforderten, an ihren Kurſen theilzu— nehmen, welche dann an dem Wohnort der betreffenden Fiſchereilehrer ſtattfinden. So ſind die Lehrkurſe in Tharandt (Profeſſor Dr. Nitſche), Freiburg (Profeſſor Gruber und A. Schuſter, München (Dr. Hofer und A. Schillinger), Hohenheim (Profeſſor Dr. Sieglin) und anderwärts entſtanden und erfreuen ſich lebhafteſten Zuſpruches, aber — ſolchen Kurſen können eben nur die wohlhabenderen Fiſcher beiwohnen, welche die trotz der vielleicht ſtaatlicherſeits bewilligten Reiſe-Erleichterungen, Stipendien ꝛc. immerhin erheblichen Aufwendungen zu tragen vermögen. Die ärmeren unter ihnen müſſen darauf verzichten, der Wohlthaten dieſer Lehrkurſe theilhaftig zu werden. Ein anderer Weg, wiſſenswerthe Kenntniſſe und Belehrungen unter die Fiſcherbevölkerung zu tragen, wurde ebenfalls mit Erfolg betreten durch den Rheiniſchen Fiſcherei-Verein, den Schleswig-Holſtein'ſchen Central-Verein und Andere, indem beſagte Vereine Wanderlehrer an— ſtellten und dieſe hinausſandten unter die Fiſcherbevölkerung zu Rath und Hilfe. Auch die regelmäßigen Verſammlungen der Vereine, mögen dieſe nun in den größeren Bezirken wandern oder ſtändig am Sitze der Vereinsleitung abgehalten werden, beſtreben ſich durch Mittheilung der Errungenſchaften, welche die Literatur verzeichnet oder die Erfahrung den Einzelnen lehrte, der Geſammtheit zu nützen. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat bei den Calber Kurſen, welche gewiſſermaſſen einen erſten Verſuch darſtellen, ſich bemüht, trotz der entgegenſtehenden Schwierigkeiten einen Ueber— gang von dem einfachen Vortrage zur Fiſcherſchule dadurch zu ſuchen, daß er die Lehrer der Orte, aus welchen die Fiſcher kamen, heranzuziehen trachtete, um in ihnen Repetitoren des vorgetragenen Stoffes heranzubilden. Der Lehrer iſt durch ſeinen Bildungsgang weitaus befähigter einen einmaligen Vortrag in ſich aufzunehmen, als im Allgemeinen der praktiſche Fiſcher, welcher außer den Kenntniſſen, welche ſein Gewerbebetrieb ihm brachte, doch nur einen Bruchtheil elementarer Kenntniſſe hinüberrettete in's praktiſche Leben. Dankbar wollen wir anerkennen, daß von den vier zu unſeren Kurſen eingeladenen Lehrern drei unſerem Rufe gefolgt find, nämlich die Lehrer in Calbe, Nienburg aS. und Roſenburg, dieſen aber geſellte ſich zu unſerer Freude noch bei der Herr Paſtor Ebeling zu Calbe aS. Mit regem Eifer folgten die Herren den Vorträgen und verſprachen auch, das Gehörte mit ihren Ortsgenoſſen zu üben und Mißverſtandenes zu berichtigen, Ueberhörtes oder Vergeſſenes zum Verſtändniß zu bringen. Was nun die Kurſe ſelber betrifft, jo hatte in dankenswerther Bereitwilligkeit Herr Dr. Dröſcher-Schwerin, welcher ſelbſt praktiſcher Fiſcher und Teich-Fiſchereibeſitzer iſt, den Haupttheil des Unterrichts auf ſich genommen; ferner betheiligte ſich der Leiter unſerer biologiſchen und Fiſcherei-Verſuchsſtation, Prof. Dr. Frenzel und der Generalſekretär an dem Unterricht. Die Vorträge waren auf 8 Stunden bemeſſen, welchen dann in einigen Wochen ein 4— §Sſtündiger Wiederholungs- und Prüfungskurſus folgen ſoll. Die Zwiſchenzeit werden die betreffenden ortsangeſeſſenen Herren Lehrer dazu benützen, um, wie erwähnt, ſowohl den ge— legentlich des Kurſus gelernten umfangreichen Stoff zu wiederholen, als auch mit den Schülern neben einfacher Buchführung inſofern eine Pflege der deutſchen Sprache vorzunehmen, als Eingaben an Behörden ꝛc. geübt und verläßlich gelernt werden ſollen. Was den behandelten Stoff anlangt, ſo begann Herr Dr. Dröſcher am 29. Dezember Mittags 1 Uhr nach kurzen Begrüßungsworten des Generalſekretärs, welcher im Auftrage Seiner Durchlaucht des Fürſten Hatzfeld den Kurſus eröffnete, mit einer Schilderung der Lebensgewohnheiten unſerer Fiſche. Die Sondergewohnheiten der Sommer- und Winterlaicher wurden beſprochen. Es folgten Belehrungen über das Laichgeſchäft und die ſogenannte künſtliche Fiſchzucht, über Eier- und Laichpflege und über das geeignetſte Ausſetzen der Brut der Sal— W FE moniben. Bei den Sommerlaicher wurde dann namentlich gewiſſer einfacher Hilfsmittel ge— dacht, um auch hier eine Rettung, Gewinnung und Erbrütung der Fortpflanzungsprodukte der während der Laichzeit gefangenen Fiſche anzubahnen. 3 Mit Einſchluß einer kurzen Pauſe ſchloß der Unterricht an dieſem erſten Tage vor 44 Hörern aus Preußen und Anhalt (Calbe Nienburg, Roſenburg und Bernburg) nach 1 5 Uhr Nachmittags. Am Freitag Vormittags 10 15 wurde vorerſt eine Scheidung der laden in Schüler und Zuhörer vorgenommen. 15 Fiſcher und Fiſcherſöhne, darunter 5 6 aus Anhalt, im Alter von 45— 16 Jahren ſchrieben ſich als Schüler ein und übernahmen dadurch die Verpflichtung, ſowohl dem ſpäteren Wiederholungskurſus beiwohnen zu wollen, als 1 von den lokalen Beſprechungen unter Leitung der Lehrer ſich nicht auszuſchließen. Darauf behandelte Dr. Dröſcher nach einer Wiederholung des Lehrſtoffes des ver— gangenen Tages, bei welcher Gelegenheit die Schüler bereits auf das Verſtändniß des Vor— ? getragenen geprüft wurden, in Kürze die Hauptlehren der Teichwirthſchaft, welche für die N Seefiſcher nicht weſentlich in Betracht kommt. ö Hierauf ſprach Profeſſor Frenzel über die Ernährung der Thiere im Allgemeinen und jene der Fiſche im Beſonderen. Der natürlichen Nahrung wurde gedacht, ihrer Ent: wickelung und ihrer Bedürfniſſe und darauf der eventuellen Fütterung, Aufzucht und Maſt kurz gedacht. Nach einer zweiſtündigen Mittagspauſe wiederholte Profeſſor Frenzel vorerſt den Stoff des Vormittages unter gleichzeitiger Prüfung, worauf der Generalſekretär Dr. Weigelt die Auforderungen beſprach, welche der Fiſch an ſein Lebenselement, das Waſſer ſtellt, wobei eingehend der Waſſerverunreinigung und ihrer Schäden, ſowie der Mittel zu deren Herabminderung gedacht wurde. Br Nach einer Diskuſſion, welche dieſem Vortrage folgte und woran ſich die älteren Herren lebhaft betheiligten, ſchloß Profeſſor Weigelt mit herzlichen Dankesworten an die 4 Verſammelten Namens des Fürſten Hatzfeld den erſten Fiſcherkurſus des Deutſchen Fiſcherei— Vereins. Redner verſprach dabei jede Anregung aus Fiſcherkreiſen anderer Orte auf Ein— 2 richtung von Kurſen nach dieſem erſten ſchönen Erfolge dringend bei ſeinem Ausſchuß be— orten zu wollen. Herr Fiſchmeiſter Kegel dankte dann dem Deutſchen Fiſcherei-Verein in warmen Worten für den Kurſus und tnüpfte daran die Bitte, der Deutſche Fiſcherei-Verein möge auch der im Vorjahre faſt entvölkerten Saale, in Folge der aus Cholerabeſorgniß bewirkten, für * ben Fiſchbeß and von den trauxigſten Unfällen begleiteten Desinfektionen, ſoweit möglich wieder zu einer Aufbeſſerung ihrer Beſtände verhelfen. Der anweſende Vertreter ſtellte die Hilfe des Vereins in Ausſicht, ſoweit dies in den Grenzen der Möglichkeit liegt. — Mit einem durch ei Herrn Paſtor Ebeling ausgebrachten Hoch auf den Deutſchen Fiſcherei-Verein und ſeine * Abgeſandten, welches noch durch ein telegraphiſches Hoch an Seine Durchlaucht ſeinen be— ſonderen Ausdruck fand, beſchloß der Kurſus, wie es den Anſchein hatte, in allſeitigſter Be— friedigung feiner Theilnehmer. Noch erfordert die Pflicht der Dankbarkeit hervorzuheben den fördernden Antheil, welchen der kal. Landrath des Kreiſes Calbe, Herr Pape, unſeren Beſtrebungen dadurch zu Theil 4 werden ließ, daß er nicht nur der Eröffnung des Kurſus perſönlich beiwohnte, ſondern auch an den Vorträgen Antheil nahm. Ferner haben wir zu danken für ihre Antheilnahme dem Herrn Bürgermeiſter von Calbe, ſowie dem Herrn Ortsvorſteher der Bernburger Vorſtadt, wenn auch beide Herren bedauerlicherweiſe theils durch Abweſenheit aus dringenden Geſchäften, theils durch Krankheit verhindert waren ihr Intereſſe durch perſönliche Anweſenheit zu bethätigen. * Ganz beſondere Anerkennung und der wärmſte Dank aller Betheiligten einſchließlich des Deutſchen Fiſcherei-Vereins gebührt aber Herrn Fiſchermeiſter Kegel, dem unermüdlichen Förderer des Kurſus, welcher in ſelbſtloſer Arbeit allzeit bereit iſt für das Wohl und Wehe ſeiner Genoſſen einzutreten. Möge dem braven Manne, welcher zuletzt noch gelegentlich der I. Deutſchen Fiſchereirathes fo warm, und wie wir geſehen haben, erfolgreich für unſere Kurſe ; eingetreten ift, die gebührende Anerkennung und der wohlverdiente Dank feiner Genoſſen nie— 5 mals fehlen. . 0 Y 0 Der Deutſche Fiſcherei-Verein wird ſtets dankbar des Antheiles gedenken, welcher Herrn Kegel für ſeine Bemühungen zukommt. Das war unſer erſter Kurſus! Noch wären für die Folgezeit manche Mängel, welche jeder Erſtlingsarbeit anhaftet, zu beſeitigen. Einige Lücken wird der Wiederholungskurſus auszufüllen trachten, ſo namentlich durch Beſprechung des Fiſchereigeſetzes und der einſchlägigen Verordnungen. Im Laufe des Sommers ſoll dann ein für dieſe Kurſe beſonders verfaßter Leitfaden entſtehen, welcher namentlich den Lehrern ihre Arbeit weſentlich erleichtern wird. An den Berufsfiſchern wird es nun liegen der Wohlthaten ſolcher Kurſe dadurch theil— haftig zu werden, daß ſie dem Deutſchen Fiſcherei-Verein ihre Wünſche rechtzeitig melden. C. Weigelt. II. Bekanutmachung der k. Zentralſtelle für die Tandwirthſchaft, betreffend die Abhaltung eines Anterrichtskurſes für Jiſchzucht in Hohenheim. Mit Genehmigung der k. Miniſterien des Innern, ſowie des Kirchen- und Schulweſens und im Einverſtändniß mit der k. Inſtitutsdirektion Hohenheim wird ein dreitägiger theoretiſch-praktiſcher Fiſchereikurs am 18. bis 20. Januar 1894 in Hohenheim ſtattfinden. An den genannten Tagen werden die Profeſſoren Dr. Sieglin und Dr. Klunzinger populäre Vorträge über die wichtigſten Nutzfiſche, die natürliche und künſtliche Vermehrung derſelben, Teichanlagen und Teichwirthſchaft, Fiſchfang, Krebszucht u. ſ. w. in Verbindung mit praktiſchen Demonſtrationen halten. Der Unterricht iſt unentgeltlich. Anmeldungen ſind vor dem 6. Januar 1894 an den Leiter des Kurſes, Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim, zu richten. Da der Kurs auf höchſtens 25 Theilnehmer eingerichtet werden ſoll, muß für den Fall, daß mehr Anmeldungen eingehen, vorbehalten werden, eine Auswahl der— art zu treffen, daß die verſchiedenen Landestheile möglichſt gleichmäßig Berückſichtigung finden. Diejenigen Angemeldeten, welche nicht mittelſt beſonderen Schreibens auf einen ſpäteren Kurs verwieſen werden müſſen, wollen ſich am 18. Januar 1894 Vormittags 9½ Uhr in dem Hörſaal der Ackerbauſchule in Hohenheim einfinden. Um die Theilnahme an dieſem Kurs auch minder Bemittelten zu erleichtern, ſtellt ſolchen der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein die Vergütung der Hälfte der Auslagen für eine Rückfahrtkarte III. Klaſſe der Eiſenbahn, ſowie einen Beitrag von 5 / zu den Koſten des Aufenthalts in Hohenheim in Ausſicht. Bezügliche Anträge ſind mit der Anmeldung zu ſtellen. Stuttgart, den 28. Dezember 1893. v. O w. III. Einiges über Ileiſchmehl. Von Profeſſor Dr. Joh. Frenzel. Vielfache an mich gerichtete Anfragen geben mir Veranlaſſung, auf meine Ankündigung in Nr. 26 (9. Dezember 1893) dieſer Zeitung mit einem Worte zurückzukommen. Zunächſt möchte ich eine kurze Beſchreibung des amerikaniſchen Fleiſchmehles geben, da es in der That ſo ſcheint, als wenn dieſes Produkt unter den Fiſchzüchtern noch wenig bekannt iſt. Die großen Fleiſchextraktfabriken, vor allen die der Liebig-Compagnie in Uruguay und der Kemmerich⸗Compagnie in Argentinien, ſtellen jährlich ganz bedeutende Quantitäten von Fleiſch⸗ ertraft her, zu welchem Zwecke etwa 250—300 000 Rinder (ſog. Novillos d. h. Jungvieh) ihr Leben laſſen müſſen. Das geſammte Muskelfleiſch derſelben, mit Ausnahme der werth⸗ l D 1 b a 8 . K 1 2 ö n | volleren Zungen, wird in mit Dampf getriebenen Fleiſchhackmaſchinen zermahlen und ſodann in großen eiſernen Bottichen mit etwa derſelben Menge Waſſer unterhalb der Siedetemperatur, nämlich bei ca. 70° C., ausgelaugt (ertrahirt) und in Filterpreſſen fo ſtark abgepreßt, daß die von ihren Salzen faſt völlig befreite Fleiſchfaſer übrig bleibt, d. h. alſo etwa das, was man unter ſtark ausgekochtem Fleiſche verſteht. Alles das mithin, was die Fleiſchbrühe (Bouillon) gibt, iſt aus dem Fleiſche entfernt worden. Da dies jedoch, wie oben geſagt, bei verhältnißmäßig niederer Temperatur extrahirt wird, jo behält es faſt ſeinen ganzen Be: ſtand an Leim reſp. Leim gebender Subſtanz (Sehnen, Muskelſcheiden ꝛc.), wie auch den größten Theil ſeines Fettgehaltes, der freilich bei derartigem Fleiſch, das nicht von Maſtvieh herſtammt, nicht ſonderlich hoch iſt. . Die ausgelaugte Fleiſchfaſer wird darauf getrocknet, und zwar mit Hilfe von Dampf, alſo bei höherer Temperatur. — Als ich mich nun mit Verſuchen über das Fleiſchmehl be- ſchäftigte, fiel mir auf, daß dies einen um ſo ſchärferen und widerlicheren Geruch erhielt, bei um ſo höherer Temperatur es getrocknet wird. Anderſeits zeigte ſich bei ſehr vorſichtigem Trocknen an der Luft reſp. auf dem Waſſerbade, daß der Geruch bedeutend milder war. Es rührt daher dieſer Geruch nicht oder richtiger nicht ausſchließlich von freier Fettſäure, d. h. nicht von ranzigem Fett her, nicht ausſchließlich deswegen, weil allerdings ja auch Fett in dem Fleiſchmehl enthalten iſt, wie wir oben ſahen, und weil es ebenſo gar keinem Zweifel unterliegt, daß dies Fett im Laufe der Zeit, d. h. während des Lagerns und des Trans— portes ranzig wird. Der typiiche Fleiſchmehlgeruch indeſſen, das muß außer aller Frage ſein, iſt auf die Fleiſchfaſer ſelbſt zurückzuführen, vielleicht, indem ſich bei höherer Temperatur Zerſetzungsprodukte bilden, — daher auch der amoniakaliſche Charakter des Geruches. Fleiſchmehl — in wahrer Berückſichtigung feiner Eigenſchaften auch Fleiſch gu ano genannt — iſt vielfach zu Futterzwecken verwendet worden, ohne die Beachtung erlangt zu haben, die es wohl verdiente. Profeſſor Kemmerich, einem Lieblingsſchüler des großen . Liebig, war es ſ. Z. zwar gelungen, durch künſtlichen Erſatz der dem Fleiſchmehl entzogenen Nährſalze, nämlich durch Zuſatz von phosphorſaurem Natron und Chlorkali, dies Produkt zu einem werthvollen Futtermittel für unſere Hausthiere (Schweine, Hunde ꝛc.) zu machen; man fand indeſſen, daß Geſchmack und Geruch des beim Mäſten gewonnenen Fleiſches und namentlich des Speckes (Schwein) durch die entſprechenden Eigenſchaften nicht unweſentlich beeinflußt wurden. Außerdem gelang es mir, an der Hand von künſtlichen Verdauungs— verſuchen feſtzuſtellen, daß hart-, d. h. bei höherer Temperatur — wie gewöhnlich — ge— trocknetes Fleiſchmehl ſehr viel ſchwerer und unvollkommener verdaut wird, als mäßig und vorſichtig getrocknetes; was zunächſt ſchon daraus zu erkennen iſt, daß es in Waſſer, und namentlich in Magenſäure (Salzſäure von ca. 0,3 bis 2 Prozent) weniger gut quillt als das letztere. Ja, ganz hart getrocknetes Fleiſchmehl iſt mittels dieſer Säure überhaupt nicht mehr zum Quellen zu bringen. Aus dieſen Gründen veranlaßte ich die Kemmerich-Fleiſch⸗ extrakt⸗Compagnie, das Fleiſchmehl bei möglichſt niederer Temperatur zu trocknen, wodurch in der That ein Präparat erzielt wird, welches ſich für Futterzwecke (Forellen ꝛc.) ſehr viel beſſer eignet und von dem nicht zu befürchten iſt, daß es den Geſchmack des damit gefütterten Thieres in derartigem Maaße ungünſtig zu beeinflußen im Stande iſt. Eins wird man freilich dabei noch beachten müſſen; nämlich den Gehalt des Fleiſchmehles an Fett und freien Fettſäuren. Dieſe Subſtanzen können naturgemäß durch das Trockenverfahren an und für ſich kaum beeinflußt werden. Demzufolge kann man auch nicht anders erwarten, als daß das bei gelinder Wärme getrocknete Fleiſchmehl, das weiche, wie ich es nenne, ebenfalls einen gewiſſen Geruch, und zwar auch gerade keinen angenehmen, behält. Ob und inwieweit indeſſen ein derartiger ranziger Geruch (reſp. Geſchmack) auf den Geſchmack des gefütterten Thieres einwirkt, darüber fehlt wohl noch jegliche Erfahrung und jegliches Urtheil. Ich glaube jedoch, daß mit dem „weichen“ Fleiſchmehl ſchon viel gewonnen iſt, da nicht nur der Geruch ein milderer, ſondern auch, wie ſchon oben hervorgehoben, ſeine Verdaulichkeit eine ſehr viel beſſere iſt. Nun wird allerdings wohl, was den letzteren Punkt angeht, der Ein— wand erhoben werden können, daß die Verdauungskraft der Fiſche eine ſo vorzügliche ſei, daß auf die Verdaulichkeit der Nahrungsſtoffe nicht allzuviel ankomme. Sie verdauen eben gewiſſermaſſen alles, d. h. wenigſtens alle Nahrungsſtoffe eiweißhaltiger Natur. Trotzdem 6 aber muß es doch klar fein, daß auch der Fiſch das am ſchnellſten verdaut, was am leichteiten 1 verdaulich iſt. Er wird alſo innerhalb einer gegebenen Zeit mehr freſſen und mehr aſſimiliren können, wenn ihm das Geſchäft der Verdauung möglichſt bequem gemacht wird. Da der Fiſch hierbei doch auch ſchneller wachſen wird, ſo wird und muß es immer von Vortheil ſein, wenn man ihm eine möglichſt leicht verdauliche Speiſe reicht, und deshalb wird man auch 5 dem „weichen“ Fleiſchmehl vor dem gewöhnlichen den Vorzug zu geben haben. In Folge eines eigenthümlichen Zufalles enthielt die oben angeführte Nummer der „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ über ein anderes ähnliches Fiſchfutter einen ſehr beachtenswerthen Artikel von Fiſchmeiſter B. Dießner. Das von dieſem empfohlene Prairiefleiſch Criſſel (oder auch wohl Crizel) ) iſt, Soweit ich dieſes Präparat kennen gelernt habe, getrocknetes ganzes, d. h. nicht extrahirtes Fleiſch. Es iſt alſo im Vollbeſitze feiner Salze (Fleiſch- reſp. Nähr⸗ ſalze), was durchaus nicht ohne Belang iſt. Allerdings ſtellt ſich nämlich, wenn man einen künſtlichen Verdauungsverſuch anſtellt, heraus, daß entſalzenes, extrahirtes Fleiſch ſehr viel leichter verdaulich iſt, als entſprechendes ganzes Fleiſch. Demzufolge wäre alſo das Fleiſch— mehl dem Prairiefleiſch entſchieden vorzuziehen. Es fragt ſich indeſſen ſehr, ob wir dieſen Schluß auch auf den lebenden Organismus übertragen dürfen, denn hier kommt immer noch das Nervenſyſtem in Betracht, das im künſtlichen Verſuch ja ganz ausgeſchaltet iſt. In der That habe ich auch bei meinen Verſuchen, die am Menſchen angeſtellt wurden, gefunden, daß Fleiſchmehl, ſelbſt weiches, ja ſelbſt beſonders präparirtes (aufgeichloffenes), hinſichtlich ſeiner Verdaulichkeit friſchem oder einfach getrocknetem Fleiſche (Carne pura, Carne seca) etwas nachſteht, was ſich wohl dadurch erklären dürfte, daß die Fleiſchſalze zwar die Verdauung an und für ſich etwas verzögern, dafür aber ungemein anregend auf die Magennerven einwirken und eine lebhafte Sekretion (Abſonderung) des Magenſaftes (Pepſin⸗Salzſäure) veranlaſſen. Allerdings müſſen wir dabei nun wieder berückſichtigen, daß der Magenſaft der Fiſche ſehr viel wirkſamer als der des Menſchen iſt — verrichtet er ſeine Arbeit doch bei jeder Temperatur, während der des Menſchen eigentlich erſt bei Blut— temperatur (37 — 40° C.) thätig iſt — und daß ferner vermuthlich das Magennerven— ſyſtem der Fiſche weniger ausgebildet als das höherer Thiere oder gar des Menſchen iſt. Es iſt alſo möglich, ja ſogar wahrſcheinlich, daß die Verdaulichkeit des Fleiſchmehles, von dieſem Geſichtspunkte aus betrachtet, nicht hinter der des Prairiefleiſches zurückſtehen wird. Es würde an dieſer Stelle zu weit führen, die Unterſchiede zwiſchen dem Brairiefleiich und dem Fleiſchmehl darzulegen. Jedenfalls wird es ſich verlohnen, auch mit dem erſteren weitergehende Verſuche anzuſtellen und namentlich in Betracht zu ziehen, ob und in wie weit der große Gehalt an Fett reſp. an ranzigem Fett, den das Prairiefleiſch aufweiſt, nad): theilig auf den Geſchmack der Fiſche einwirkt. Dies Produkt nämlich beſitzt einen ſehr ſcharfen Geruch nach ranzigem Fett und enthält von dieſem, dies ſei nur noch kurz erwähnt, mehr als das Fleiſchmehl, da dieſes ja, wie wir oben ſahen, in Folge des Auslaugens mit warmem Waſſer, einen Theil ſeines Fettes verloren hat und in Folge deſſen nicht ſo ranzig werden kann. Wenn man ſich mit der künſtlichen Auffütterung der Fiſche beſchäftigt, ſo ſollte man ſich dabei ſtets klar machen, daß man es vor der Hand doch immer nur mit Surrogaten zu thun hat, deren Eigenſchaften und Wirkungen durchaus noch nicht hinreichend genug auf— geklärt find. Die Eiweißkörper überhaupt find die enkants terribles der phyſiologiſchen Chemie und ſind ihrer großen Veränderlichkeit wegen einer exakten Erforſchung ſehr ſchwer zugänglich. In Folge deſſen wird man gut thun, bei der Fütterung der Fiſche und nament⸗ lich der Forellen niemals auf ein beſtimmtes Futtermittel zu ſchwören. Denn dies mag an und für ſich recht gut und brauchbar ſein, es wird aber doch, da es keine natürliche Nahrung iſt, irgend einen Fehler haben; es wird z. B. ranzig ſein. Füttere ich nun Tag für Tag mit demſelben Futter, fo werde ich dieſen Fehler ſummiren, und, wenn er ur⸗ ſprünglich ein geringfügiger war, ihn zu einem großen und unheilſchweren machen. Füttere ) Es gibt im Deutſchen bekanntlich kein Mittel, um die Ausſprache dieſes Wortes richtig zu bezeichnen. Die Ausſprache iſt ebenſo wie im Fuſel und Duſel (kurzes u) der Berliner; wohl zu unterſcheiden vom Fuſel (langes u) der Branntweintrinker. * | 1 ; A 5 3 N . 7 ich indeſſen heute ein Futter mit dem Fehler a, ſagen wir ein ranziges, morgen eins mit dem Fehler b, jagen wir ein kalkarmes, übermorgen eins mit dem Fehler e u. ſ. w., jo werden dieſe Fehler erſtens jeder für ſich geringfügig bleiben, und zweitens iſt Hoffnung und Ausſicht vorhanden, daß unter Umſtänden der eine Fehler den andern wieder wett machen wird. Werde ich heute z. B. ein ſehr kalkarmes füttern, etwa Fleiſchmehl oder Prairie- fleiſch, morgen ein ſehr kalkreiches, z. B. getrocknete oder friſche Fiſche (Häringe ꝛc.) ſo werde ich dabei den einen Fehler durch den andern aufheben und ſchadlos machen. Aus dieſen Gründen kann man vorläufig wenigſtens, ſo lange, wie geſagt, unſere Futtermittel noch ſo wenig erforſcht ſind, nur zu einem möglichſt vielſeitigen Wechſel im Fiſchfutter rathen. Es wird daher auch gut ſein, wenn man das Fleiſchmehl nicht ſtets in derſelben Weiſe verab— reicht, ſondern verſchiedenartig miſcht, z. B. mit Blut, oder Leber, oder Pferdefleiſch, oder Schlachthausabfällen ꝛc., und wenn man bald dies, bald jenes ſtärkemehlhaltige Pflanzen— produkt hinzugibt, z. B. ein wenig gekochte Kartoffel oder ebenſolches Mehl, oder ſchwach geröſtetes Mehl, gekochten Reis u. ſ. w. Bekannt ift ja, daß ſich hierzu die Riedel' ſchen Fiſchfuttermaſchinen ausgezeichnet eignen und ich kann dieſelben nur auf's Wärmſte empfehlen. IV. Eine Petition des Gberöſterreichiſchen Jiſcherei- Vereines und des Vöcklabrucker Bezirks-Jiſcherei-Vereines. Verfolgt man mit Aufmerkſamkeit die Entwickelung der Fiſcherei-Geſetzgebung im Deutſchen Reiche und in Oeſterreich, ſo wird man zugeben müſſen, daß das Ringen fachmänniſcher Kapazitäten um eine rationell-fortſchrittliche Regelung der Fiſcherei-Ausübung mit den ver— ſchiedenen Gegnern ſolcher Maßregeln wohl nirgend konſequenter und energiſcher zur Erſcheinung trat, als im waſſer- und fiſchreichen Oberöſterreich, dem für eine muſterhafte Entwickelung der Binnen⸗Fiſcherei geradezu prädeſtinirten Gebirgslande. Die öſterreichiſche Regierung hat dem oberöſterreichiſchen Landtage vor acht Jahren allerdings einen trefflichen, aus der Initiative des auch dermalen fungirenden k. k. Ackerbauminiſters, Sr. Excellenz des Grafen Falken— hayn, hervorgegangenen Fiſcherei-Geſetzentwurf vorgelegt, welcher auf dem Prinzipe der ein— heitlichen Bewirthſchaftung größerer, nöthigenfalls „zuſammengelegter“ Reviere beruhte. Die Leſer der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ kennen aber den Leidensweg dieſer durch drei Enqueten und viele Landtagsſeſſionen geſchleppten Vorlage. Gerade die beiſpielloſe, in Europa vielleicht nirgend in gleichem Maß vorkommende, Zer— ſtückung der Gewäſſer in oft nur wenig Klafter lange Fiſcherei- Rechtsgebiete — ein nach radikaler Abhilfe ſchreiender Zuſtand — ſollte den Grund zum Widerſtande gegen den Geſetzentwurf abgeben. Die meiſt bäuerlichen Beſitzer der minimalen Fiſchwaiden ſind nämlich „nebenbei“ Urwähler und Wahlmänner für die herrſchende Landtagsmajorität. Dieſe Leute durften durch eine Zuſammenlegung ihrer winzigen Fiſchereirechte um keinen Preis „vergrämt“ werden. Umſonſt ſtanden die rührigen Fiſcherei-Vereine, umſonſt Männer, wie H. Danner, Anton Mayer, Hans Köttl und Andcre, der Regierung in Enqueten und mit zahlreichen Flugſchriften jahrelang unentwegt zur Seite. Die Gegner wühlten mit allen denkbaren Mitteln unter den ſchlichten Kleinfiſchern, und endlich gelang es ſogar den Schöpfer des Geſetzes — den Ackerbauminiſter — zu bewegen: ſeine Geneigtheit auszuſprechen, vom Prinzipe der „einheitlichen Bewirthſchaftung zu— ſammengelegter Reviere“ für Oberöſterreich abzugehen. „Nun liegt dem Landtage ein auf Grund dieſer Konnivenz verfaßter „neuer Ent: wurf“ vor, welcher — bis auf die unvermeidliche Einſchaltung der paar mageren Paragraphe des Reichs-Fiſcherei-Geſetzes vom 25. April 1885 — Alles jo ziemlich beim „Alten“ läßt. Zum Ueberfluße hat der „volkswirthſchaftliche Ausſchuß“ der letzten Landtagsſeſſion auch dieſen Entwurf noch mit einigen famoſen, nur im Intereſſe der Waſſerinduſtriellen ge— *) Siehe „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ 1892 Seite 187, 1892 Seite 267, 1893 Seite 123. 8 ſtellten Anträgen „garniert“, welche nicht blos der Fiſcherei verderblich wären, ſondern, weil über die vorerwähnte „Vereinbarung“ hinausgehend, ſogar die Geduld des gütigen Herrn Miniſters erſchöpfen und nur zur weiteren Verſchleppung der Sache dienen könnten. In dieſem kritiſchen Zeitpunkte ſind der oberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein und jener für den Vöcklabrucker Bezirk mit einer ebenſo umfang- als inhaltsreichen Petition an den ober⸗ öſterreichiſchen Landtag und das Miniſterium herangetreten. Die Petenten erklären damit zwar ihr unentwegtes Feſthalten an ihren bisher ver— tretenen Anſchauungen; ſie ſtellen ſich aber dennoch nothgedrungen auf den Standpunkt des „vereinbarten Entwurfes“, um — „zu retten, was noch zu retten iſt“. Sie bitten u. A., jeden See als ungetheiltes Revier zu behandeln, Revierauſchüſſe für ganze, zuſammenhängende Flußgebiete zu beſtellen, bereits gut konditionirte Fiſcherei-Rechts⸗ gebiete als „Einzelreviere“ zu konſtituiren und nur die kleinen Fiſchereirechte in „Kumulativ⸗ Reviere“ zu vereinigen; ſie beantragen eine organiſche Regelung der fiſcherei-wirthſchaftlichen Wechſelbeziehungen zwiſchen den Seeen und ihren Einmündungsgewäſſern, den Ausſchluß „Aus— wärtiger“ von der Revierverwaltung u. ſ. w., u. ſ. w., lauter Dinge, welche ſich ſelbſt im Rahmen des vorliegenden Entwurfes durchführen ließen. In wahrhaft brillanter Weiſe werden die Anträge des „volkswirthſchaftlichen Aus⸗ ſchuſſes“ mit gewichtigen juriſtiſchen und pisciculturellen Motiven widerlegt. Der Moment für dieſe Enunciation, die, wie verlautet, weiteſte Verbreitung fand, wurde nicht unglücklich gewählt. Es iſt bisher nicht bekannt geworden, ob die vorerwähnten Ausnahmskonzeſſionen des Herrn Ackerbauminiſters nur auf ſeiner perſönlichen Geneigtheit zu deren Gewährung be— ruhen oder ob dem Ausdrucke ſolcher Geneigtheit für Zugeſtändniſſe, welche mit der urſprüng— lichen Regierungsvorlage im diametralen Gegenſatze ſtehen, das übliche Einverſtändniß mit den übrigen betheiligten Miniſtern der nun abgetretenen Regierung voranging? Die berechtigte Anfrage hiewegen dürfte unter den nun veränderten Verhältniſſen im nächſten oberöſterreichiſchen Landtage wohl geſtellt werden. Iſt auch die Majorität desſelben und die Leitung des k. k. Ackerbauminiſteriums dieſelbe geblieben, ſo läßt ſich doch hoffen, daß der „jüngſte Entwurf“ im Schooße des neugebildeten „Koalitions-Miniſteriums“ eine, von jeder einſeitigen, parteipolitiſchen Rückſicht losgelöſte, ſtreng objektive Prüfung in volkswirthſchaftlicher e finden werde.“) V. M. von Milborn. 9 Die oben beſprochene Petition ik, fo lange der Vorrath reicht, gegen franko Einſendung des entſprechenden Portobetrages in einzelnen Exemplaren unentgeltlich durch die Kanzlei des oberöſter— reichiſchen Fiſcherei-Vereines, Linz, Pfarrgaſſe Nr. 5, I. Stock, zu beziehen. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Am 17. September 1893 hat der Vorſtand unter dem Vorſitze des I. Vereinspräſidenten, kgl. Oberjägermeiſter Frhrn. v. Plato in Rotweil, über eine Reihe wichtiger Fragen berathen. An den Bericht des Vereinskaſſtiers, Stabsſekretärs Hinderer, wonach ein Kaſſenbeſtand von ca. 1200 M. am Ende des Jahres vorhanden ſein dürfte, knüpfte ſich eine längere Debatte wegen der bisher von der Kaſſe des „Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereines“ getragenen Portokoſten für das Vereins—⸗ organ, die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“. Geh. Kommerzienrath Dutten hofer ſchlägt vor, die Amtsverfammlungen zu erfuchen, für die Verſendung dieſer Zeitung Korporationsdienſtmarken zur Verfügung zu jtellen, wie ſolche auch zum Verſenden des „Wochenblatt für Landwirthſchaft“ zur Verwendung kommen. Oberamtmann Haller konſtatirt, daß auch im Oberamt Neckarſulm ſolche Dienſtmarken in liberalſter Weiſe für gemeinnützige Zwecke gewährt werden, glaubt aber, daß für die Kaſſe des „Württembergiſchen Landes -Fiſcherei— Vereins“ erhebliche Erſparniſſe ſich nur erzielen laſſen, wenn alle Amtsverſammlungen des Landes einen derartigen Beſchluß faſſen würden und dies ſei kaum zu erreichen, da in einzelnen Theilen Württembergs noch keine Fiſcherei-Vereine beſtehen. Außerdem aber würden, da die Korporations⸗ dienſtmarken nur innerhalb des Bezirks ſelbſt Geltung haben, der Vereinskaſſe doch noch erhebliche — 9 — — — Koſten durch die Verſendung der Zeitungen an die Vorſtände der Bezirks- und Lokal-Fiſcherei⸗Vereine, ſowie an die Einzelmitglieder entſtehen. Forſſverwalter Krauß hält es für zweckmäßiger, die Amts⸗ verſammlungen zu erſuchen, ihr Intereſſe für die gemeinnützigen Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine durch Bewilligung von Geldbeiträgen als von Dienſtmarken zu bethätigen. Auf Antrag von Prof. Dr. Sieglin wurde ſodann beſchloſſen, die k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft zu bitten, für die Verſendung der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ ſtaatliche Dienſt— marken ebenſo zu gewähren, wie für die des „Wochenblattes für die Landwirthſchaft“. Ferner wurde beſchloſſen, denjenigen, welche inn Jahre 1893 binnen Jahresfriſt nachweislich mindeſtens 5 Fiſchottern im Vereinsgebiet erlegt haben, eine Ehrenotternfalle nebſt Diplom zu gewähren. Bewerbungen nimmt vor Jahresſchluß Prof. Dr. Sieglin in Hohenheim entgegen. Bezüglich Nr. 2 der Tagesordnung herrſchte Ein verſtändniß, daß der ganze Kaſſenbeſtand nach Beſtreitung der beſchloſſenen Ausgaben und mit Ausnahme eines bei der k. Württembergiſchen Hof— bank zinsbringend angelegten Reſervefonds von 500 % zum Ankauf von Fiſchbrut, insbeſondere Aal— brut, verwendet werden ſoll, nachdem der Deutſche Fiſcherei-Verein zur Fortführung des Verſuches, Madue⸗Maränen in den tieferen Seeen Württembergs einzubürgern, eine Partie Eier dieſer werthvollen Fiſchart, ſowie von Bachſaiblingen und Regenbogenforellen in dankenswerther Weiſe zur Verfügung geſtellt hat. Der in Hohenheim im vorigen Jahre mit der Erbrütung und Aufzucht von Madue— Maränen gemachte Verſuch iſt ſehr gut gelungen. Die Fiſche erreichten im erſten Sommer eine Länge von 15—18 cm. ad 3 der Tagesordnung wurde beſchloſſen, ſolchen Landjägern, Forſtwarten, Polizeidienern de., welche ſich durch beſonderen Eifer in Bezug auf den Fiſchereiſchutz ausgezeichnet und Fiſcherei-Ueber⸗ tretungen zur Anzeige gebracht haben, ſo daß eine Beſtrafung der Schuldigen erfolgen konnte, Prämien und Beſcheinigungen darüber zu bewilligen. Da, wo Bezirks- und Lokalvereine beſtehen, ſollen dieſe möglichſt ſofort die Prämien nach Lage des Falles feſtſetzen und ausbezahlen und bei Gelegenheit des am 1. Dezember zu erſtattenden Jahresberichts um theilweiſen Erſatz aus der Kaſſe des Landesvereins einkommen. Bewerbungen um Prämien aus ſolchen Landestheilen, in welchen Lokalvereine noch fehlen, ſind nebſt den nothwendigen Belegen vor Jahresſchluß an den Schriftführer des Vereins, Prof. Dr. Steglin in Hohenheim, zu richten. Die Namen der Prämiirten ſollen veröffentlicht werden. Mit beſonderer Freude wurde die Nachricht begrüßt, daß dem Antrage des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereins entſprechend die k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft ſich bereit erklärt hat, vom 18. bis 20. Januar 1894 einen Fiſchereikurſus in Hohenheim abzuhalten und ſpricht der Vor— ſtand ſowohl der k. Zentralſtelle als dem k. Inſtitut Hohenheim für dieſes Entgegenkommen den Dank des Vereins aus. Sobald die Genehmigung des Miniſteriums des Innern, ſowie des Kirchen— und Schulweſens erfolgt ſein wird, ſoll eine öffentliche Einladung zur Theilnahme an dieſem Kurſus erfolgen. Um nun auch Wenigerbemittelten zu ermöglichen, dieſe Gelegenheit zur Erwerbung der nöthigen Kenntniſſe zu benützen, wird der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein den Kurſustheil— nehmern die Hälfte der Reiſekoſten vergüten und einen Zuſchuß von 5 % zu den Aufenthaltskoſten gewähren. f 5. Auf Antrag eines Beirathes wird beſchloſſen, für die Meifen zu den nicht in Verbindung mit der Generalverſammlung gehaltenen Ausſchußſitzungen die baaren Auslagen für Eiſenbahn- und Poſtfahrt zu vergüten. 6. Nachdem das Präſidium von der k. Zentralſtelle die Nachricht erhalten hat, daß die Miniſterialverfügung vom 24. Dezember 1889 in Bezug auf einige Punkte eine Abänderung erfahren ſoll, find die angeſchloſſenen Vereine aufgefordert worden, etwaige weitere Aenderungsvorſchläge zu machen und dieſe haben auch eine große Zahl Wünſche vorgebracht, über welche eingehend ver— handelt wurde. Es wurde beſonders betont, daß die Vorſchriften der noch nicht aufgehobenen Württembergiſchen Mühlordnung, wonach Fiſchwaſſer beim Wäſſern der Wieſen niemals ganz aufgebraucht (trocken gelegt) werden dürfen, vielfach nicht beachtet werden, ſo daß es nothwendig erſcheint, dieſe Vorſchrift auch in die Miniſterlalverfügung aufzunehmen. Sodann wurde einſtimmig beantragt, daß die in verſchiedenen Ländern (z. B. Heſſen) geltende Vorſchreft, wonach an den Bewäſſerungsſchleuſen Schutz— gitter anzubringen ſind, welche die Fiſche hindern, in die Gräben einzudringen und hier nach dem plötzlichen Abſtellen des Waſſers zu Grunde zu gehen, auch bei uns eingeführt wird. Für Bach— ſaiblinge, Kreuzungsſaiblinge, Forellenbarſche und Madue-Maränen wurde ein Mindeſtmaaß von 25 cm, für Barben ein ſolches von 30 em für nothwendig erachtet, dagegen die Mindeſtmaaße für Weller, Treiſchen und Barſche aufzuheben beantragt. Den Krebſen mehr Schutz angedeihen zu laſſen, wurde zwar für nöthig gehalten; mit Rückſicht darauf aber, daß, da bei uns ſowohl Edel- als Stein— krebſe vorkommen, verſchiedene Min deſtmaaße eingeführt werden müßten und dieſe beiden Krebsarten in der Jugend ſich nicht leicht unterſcheiden laſſen, wurde empfohlen, von einem Mindeſtmaaß für Krebſe abzuſehen, dagegen den Fang weiblicher Krebſe das ganze Jahr über zu verbieten. Bach— ſalblinge und Kreuzungsſalblinge ſollen gleiche Schonzelt erhalten wie Bachforellen, und Forellenbarſche eine ſolche vom 1. Mai bis 30. Juni. Auch das Feilhalten untermaaßiger und während der Schon— zeit verbotenermaſſen gefangener Fiſche ſollte verboten werden. Dem Antrag von Schiffmeiſter Käßbohrer, die Schonzeit der Bachforellen auf die Zeit vom 15. November bis 15. Februar zu verlegen, konnte nicht zugeſtimmt werden, dagegen wurde eine ſolche vom 15. oder 20. Oktober an für das ganze Land als zuläſſig erachtet, aber nur unter der Voraus— ſetzung, daſt auch unſere Nachbarſtaaten (insbeſondere Baden) in eine ſolche Verlegung willigen. Auch fand der Antrag des Forſtverwalters Krauß, für Weißfiſche eine Schonzeit in ſämmtlichen Gewäſſern Württembergs einzuführen, keine Unterſtützung, da nach § 12 der Miniſterialverfügung eine ſolche für gewiſſe Gewäſſer auf Antrag feſtgeſetzt werden kann. Für beſonders nothwendig wurde erachtet, eine Novelle zum Fiſchereigeſetz einzubringen, wonach Fiſcherkarten nur auf ein Jahr vom Oberamt und nach einem beſtimmten Formular (entſprechend den Jagdkacten) ausgeſtellt, aber wegen Jagd- und Fiſcherei Vergehen beſtraften Perſonen verweigert werden müßten. Ferner wären die Vorſchriften des Art. 8 des Fiſcherei-Geſetzes auf die ſämmtlichen hauptſächlichen Nutzfiſche des betreffenden Gewäſſers auszudehnen. Auch müßte die Adjazenten-Fiſcherei geſetzlich geregelt und die Bildung von Fiſcherei— Genoſſenſchaften ermöglicht werden. Als ſehr wichtig wurde bezeichnet, daß der Fiſchwaſſerberechtigte die ihm ſo ſchädlichen und von feinen Fiſchen lebenden Fiſchottern mittelſt Fallen nicht nur fangen, ſondern auch behalten dürfte, während er jetzt die mit großer Mühe erlegten Ottern dem Jagdberechtigten abliefern muß. Während der Schonzeit der wichtigſten Nutzfiſcharten ſollte unter keinen Umſtänden geſtattet ſein, Enten in offene Fiſchwaſſer zu laſſen. Ferner ſollten die Beſitzer eines Selbſtfanges (Schwadderiches) den Nachweis ihrer Berechtigung innerhalb einer beſtimmten Friſt zu erbringen und ſoſerne ſie dazu nicht im Stande ſind, den Selbſtfang zu beſeitigen, gehalten und endlich ſollte das Verpachten eines Fiſchwaſſers auf weniger als ſechs Jahre verboten fein. Eine Kommiſſion wurde beauftragt, dieſe Anträge weiter aus— zuarbeiten und alsdann der k. Zentralſtellen zu unterbreiten. Die nächſtjährige Generalverſammlung wird am Oſtermontag in Schwäbiſch Hall in Verbindung mit einer vom Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Verein zu ſubventionirenden Fiſcherei— Ausſtellung abgehalten werden. Der Antrag, große Aquarien anzukaufen, welche ſolchen Ver— einen, die eine Ausſtellung arrangieren wollen, unentgeltlich zur Verfügung geſtellt werden ſollen, wurde mit Rückſicht darauf, daß die Gelegenheit beſteht, ſolche Aquarien miethweiſe für mäßige Vergütung zu bekommen, abgelehnt. Endlich wurde das Anerbieten von Kollaborator Daiber, Zeichnungen von Fiſchbrut Apparaten und -Anſtalten Intereſſenten gratis zu liefern. dankend angenommen. Nach Erledigung der reichen Tagesordnung und faſt vierſtündigen Verhandlungen wurde die umfangreiche und ſehr zweckmäßig angelegte, z. Z. in vollem Betrieb ſtehende Fiſchbrutanſtalt des Geh. Kommerzienrathes Duttenhofer, ſowie deſſen mit prächtigen Bach- und Regenbogenforellen, böhmiſchen Schuppen-, Leder- und Spiegelkarpfen ꝛc. gefüllten Zement-Fiſchbehälter mit großem Intereſſe beſichtigt und ſodann der Einladung desſelben zu einem gemeinſamen Eſſen in ſeinem gaſt— lichen Hauſe gerne Folge geleiſtet. Fiſchſchutz⸗Verein in Köln. In der am 12. Dezember 1893 abgehaltenen Monats verſammlung des Fiſchſchutz-Vereins in Köln machte der Vorſitzende, Direktor Lubitz, die Mittheilung, daß wiederum ſechs neue Mitglieder dem Vereine beigetreten find und daß eine Reihe von Anträgen auf Bewilligung von Otterprämien und Gratifikationen vorliegt. Unter Hinweis darauf, daß Seitens des Vorſtandes des Rheiniſchen Fiſcherei⸗Vereins zu Bonn an Prämie für erlegte Fiſchottern nur 3 &, und für erlegte Reiher nur 1% für das Stück gezahlt werde, ſcheint es angezeigt, dieſe Taxen fortan auch für die bei dem Kölner— vereine beantragten Prämien feſtzuſetzen, um ſo ein gleichartiges Verfahren innerhalb der Provinz— grenzen zu beobachten. Dieſer Vorſchlag wurde Seitens der Verſammlung angenommen und erhielt demzufolge Herr Froitzheim in Krichelsmühle die Prämie für eine und Herr Peter Müller zu Lohmar die Prämie für zwei Ottern zugebilligt. In Anerkennung beſonderer Leiſtungen bei der Entdeckung von Fiſchereifreveln wurden an Gratifikationen der Frau Frielingsdorf zu Biesfeld 15 *., dem Gendarm Köhler in Edenhagen 10 AM und dem Gemeindeſchützen Huperz daſelbſt 5 *. zuerkannt. Sodann verbreitete ſich der Vorſitzende in einem längeren Vortrage über den am 20. November in Berlin abgehaltenen Fiſchereirath, welchem, als Vertreter der Rheinprovinz der Vorſitzende des Rheiniſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Geheimrath Freiherr von La Valette St. George zu Bonn beigewohnt und in entgegenkommenſter Weiſe daſelbſt auch die bei dem Deutſchen Fiſcherei-Vereine an— gebrachten Anträge des hieſigen Vorſtandes vertreten hat. Für die Beſetzung der in der Intereſſenſphäre des Vereins liegenden Gewäſſer mit Fiſchbrut im kommenden Jahre ſind vorläufig 25000 amerikaniſche Bachſaiblings-, 10 000 Regenbogenforellen— und 70 000 Bachſorelleneier in Beſtellung gegeben und ſoll außerdem die Beſchaffung einer größeren Parthie Lachseier angeſtrebt werden. Im Anſchluß an verſchiedene kleinere Mittheilungen nahm die Verſammlung ſodann noch davon Kenntniß, daß die Generalverſammlung des Vereins nicht an dem erſten Dienſtage im Januar 1894, ſondern au einem noch näher zu beſtimmenden anderen Tage, welcher durch Cirkular bekannt gegeben wird, ſtattfinden ſoll. Schk. Unterfränkiſcher Kreis⸗Fiſcherei-Verein. Am 27. Dezember 1893 Abends fand in den Zentralſälen zu Würzburg die ſtatutenmäßige Generalverſammlung des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins unter der Leitung deſſen II. Vor: ſtandes, Herrn k. Rittmeiſter à 1. s. Fihrn. v. Hutten ſtatt. IR . ö N er 77 5 er 11 Nach dem erſtatteten Jahresberichte wurden im Laufe des Jahres 1893 in den Vereinsbrut⸗ anftalten Würzburg und Bad Kiſſingen 102 500 Bachforelleneier, ferner in der erſteren Brutanſtalt noch 1000 Bachſaiblings- und 5000 Regenbogenforelleneier ausgebrütet. Ausgeſetzt wurden theils im Maine, theils in der Saale und Werra: 50 000 Stück Aale (Geſchenk des Deutſchen Fiſcherei⸗ Vereins), 600 Stück Forellenbarſche, 4000 Stück einſömmerige Karpfenbrut, 200 Stück Schleihen. An Prämien zahlte der Verein: 123 , für 41 Fiſchottern, 73 &. für 73 Fiſchreiher. An Anzeigeprämien an Sticherheitsorgane wurden 40 l verausgabt. Die Jahresrechnung ſchließt mit 1921 , Einnahmen, 1597 . Ausgaben, ſohin mit 324 M. Aktivreſt ab. Ign der Vertheilung der Bachforellenbrut ſoll künftig hier nach Ausſchußbeſchluß inſoferne eine Aenderung eintreten, daß ſolche nicht mehr ganz unentgeltlich, ſondern gegen Zahlung des Ankaufs— preiſes der Eier erfolgen ſoll. Der Verein beſorgt die Ausbrütung und trägt den hierbei unvermeid— lichen Verluſt. Bei der Ausſchußwahl wurden die ſeitherigen Mitglieder und an Stelle je eines verſtorbenen und verzogenen Mitgliedes Herr Hauptmann Frhr. v. Scanzoni in Lichtenfels und Herr Fiſch— händler Rügener in Würzburg gewählt. Weſtdeutſcher Fiſcherei⸗-Verband. A. Den verehrten Verbandsgenoſſen bringe ich die herzlichſten Glückwünſche zum neuen Jahre dar! Möge es dem Verbande, den Vereinen und ihren Mitgliedern Glück und Segen bringen! B. Ich überreiche folgende Druckſchriften: 1. Jahresberichte für 1892/93 von den Verbandsmitgliedern: a) Rheiniſcher Fiſcherei-Verband, b) Fiſcherei-Verein für die Provinz Weſtfalen, c) Rheiniſch-Weſtfäliſche Ruhr⸗-Fiſcherei⸗ Genoſſenſchaft, d) Kreis-Fiſcherei-Verein Brilon, e) Fiſcherei-Verein für Waldeck und Pyrmont, k) Fiſcherei-Verein für den Kreis Norden, g) Fiſcherei-Verein Hamburg, h) Central-Fiſcherei-Verein für Schleswig⸗-Holſtein. 2. „Lachsfangſtatiſtik.“ Sonderabdruck aus dem Bericht über die IX. Generalverſammlung des Verbandes vom 14. Oktober 1893. 3. „Geſchichte des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes“ von F. W. Seelig, München 1893. 4. „Anleitung zum Bau und zur Bewirthſchaftung von 4 Teichanlagen,“ bearbeitet unter Mitwirkung von Linke⸗Tharandt vom Sächſiſchen Fiſcherei-Verein, Dresden 1893. Die Vereine, welche ſolches noch nicht gethan haben, bitte ich einen kurzen druckfertigen Bericht über die Thätigkeit im letzten Jahre umgehend einzuſenden, damit der vollſtändige Bericht über die IX. Generalverſammlung gedruckt und vertheilt werden kann. Die Geſchichte des Verbandes, welche wir dem raſtloſen Fleiße unſeres Vorſitzenden Seelig verdanken, iſt leider vom Drucker erſt nach der Generalverfammlung eingeſandt worden. „Die Anleitung zum Bau und zur Bewirthſchaftung von kleineren Teichanlagen“ iſt zwar nicht auf alle Verhältniſſe, namentlich nicht auf die der Ebene anwendbar, enthält aber immerhin ſo viel Beachtenswerthes, daß ich glaubte, das Büchlein anſchaffen und unter die Verbandsmitglieder vertheilen zu 0 C. Ich wiederhole die Bitte um Einſendung von 50 Exemplaren der Vereinsſchrifeen, damit ich auch befreundeten Vereinen Exemplare davon mittheilen kann. D. Ich möchte verſuchsweiſe für die Verbandsmitglieder eine Auskunftsſtelle für Abſatz und Bezug von Fiſchen, Fiſchbrut und Fiſcheiern errichten, bitte um darauf bezügliche Mittheilungen und Anfragen. In der Provinz Hannover ſind einjährige und ältere Schuppenkarpfen und einjährige Regenbogenforellen zu billigen Preiſen abzugeben. Mit Fiſchergruß ergebenſt Adickes, Amtsgerichtsrath, z. Z. Verbandsvorſitzender. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof. Die vom Oberbürgermeiſter Schuſter gegründete bekannte Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof, bisher im Beſitze der Familie Schuſter, iſt ſeit 1. Dezember 1893 in den Beſitz einer Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung übergegangen. Außer einem Mitgliede der Familie Schuſter find einige Profeſſoren der Univerſität Inhaber von Antheilſcheinen. Geſchäſtsführer find Herr A. Schuſter, Sekretär des Badiſchen Fiſcherei-Vereins und der Privatdozent der Zoologie, Herr Dr. Fritze; Vor: ſitzender des Aufſichtsrathes iſt der Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Profeſſor Dr. Gruber. Die Anſtalt wird in unveränderter Weiſe fortbetrieben werden. Aus Oberöſterreich. Das Amtsblatt bringt folgende Veröffentlichung: „Se. k. u. k. Apoftoliſche Majeſtät haben mit Allerhöchſter Entſchliezung von 18. Dezember 1893 dem Fiſchzüchter Johann Köttl in Redl-Neukirchen in Anerkennung ſeines gemeinnützigen Wirkens auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens das ſilberne Verdienſtkreuz mit der Krone allergnädigſt zu verleihen geruht.“ Mit dieſer allerh. Auszeichnung wurde nicht nur der wackere, auch in reichs— deutſchen Fachkreiſen wohlbekannte Herr Hans Köttl für ſeine mehr als dreißigjährige, beiſpielvolle Thätigkeit als Fiſchzüchter, als Obmann des von ihm zur Blüthe gebrachten Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherci-Vereins und als „Exporteur“ belohnt, ſondern es fühlen ſich dieſen, einem der tüchtigſten Vertreter des piszikulturellen Fortſchritts zu Theil gewordenen allerhöchſten Gnadenakt alle oberöſterreichiſchen Vereinsgenoſſen gleichmäßig geehrt und mächtig geſtärkt in ihrem nicht müheloſen Ringen für die gute Sache und gegen die — rationeller Fiſchereiwirthſchaft entgegenſtehenden Hinderniſſe. Derlei Auszeichnungen an Fiſcherei— beflieflen: kamen in Oeſterreich nur in ſehr vereinzelten Fällen vor. Um fo höher darf der biedere Hans Köttl die ihm gewordene Ehrung ſchätzen, — um ſo freudigeren Wiederhall findet dieſer kaiſerliche Akt in den hiefür dankbaren Herzen der oberöſterreichiſchen Fiſcherei— Vereins⸗Genoſſen. M. Schwerer Waller. Am 10. Dezember 1893 wurde in einem Seitenarme der Donau bei Hollenburg (Niederöſterreich) mittelſt Retz ein Wels gefangen, welcher eine Länge von 2 m hatte und 104 Pfund wog. Derſelbe hatte am Rücken eine fauſtgroße Narbe. J. H. Wie die Maränen in den Madue⸗See gekammen ſind. (Aus Pommerns Sagenſchatz.) 9 Im Kloster zu Colbatz Abt Martin ſaß, „Doch glaub' ich, Ihr dient nicht umſonſt Und köſtlich war's, was er trank und aß, Eurem Herrn, Doch war es auch köſtlich, es fehlte dem Tiſch, „Ich ſchaffe heut Nacht noch die Fiſche hierher, Sein Lieblingsgericht: „ein ſeltener Fiſch“. „Mein Lohn? Ihr wißt ja, was ich begehr.“ Er hat ihn als junger Mönch geſpeiſt, Der Abt ſinnt lange, dann ſpricht er: „es ſei! Als er Italiens Fluren durchreiſt. „Doch nur bis zum nächſten Hahnenſchrei Einſt ruhte der Abt nach beendetem Mal, „Gilt unſer Kontrakt.“ Der Teufel enteilt, Und wiederum macht der Gedanke im Qual. Nach Schwefel riecht es, wo er geweilt. Daß es doch ſchier ſo unmöglich ſei. Der Abt läßt ſchnell viele Bäume fällen, Zu ſchaffen den Fiſch aus der Ferne herbei. „Und als Kreuze geformt, das Kloſter umſtellen, Er ſinnt, und ſpricht bei ſich ſelber vermeſſen,“ Nur wo der Madue-See die Mauer erreicht Bekäm' ich noch einmal Maränen zu eſſen, Bleibt's offen, daß einer Pforte es gleicht. Meiner irdiſchen Habe beſtes Theil Dann werden, mit trockenem Heu bedeckt Gäb' ich hin, und ſelbſt meiner Seele Heil.“ Zwei Mönche zu Seiten der Pforte verſteckt, Da pocht's an der Thür, und herein zur Stub'? Die ſollen, ſobald fie den Teufel ſeh'n, Tritt ſich verneigend Beelzebub. Mit mächtiger Stimme wie Hähne kräh'n. „Herr Abt, Ihr habt mich ſoeben befohlen, Der Teufel naht, er ſtutzt und erſchrickt, „Und ich eilte herbei auf flüchtigen Sohlen.“ 5 Als er die vielen Kreuze erblickt. Der Abt ergrimmt vor Unmuth und ſpricht: ? Er umſtreift das Kloſter in weitem Bogen, „Heb' dich von hinnen, du teufliſcher Wicht!“ Und wähnt vom Abte ſich ſchon betrogen. „Ihr ſeid nicht ſehr höflich, Herr Abt, doch “Da ſieht er die Pforte und: „mein iſt die ich geh', See „Hab's eilig, muß heut' noch zum Comer⸗See.“ 5 Entringt ſich frohlockend der rauhen Kehl’. „Zum Comer⸗See?“ ſpricht der Abt erftaunt, ! Er ſchleicht mit den Fiſchen beladen herbei, Und wird auf einmal ganz anders gelaunt. Da ſchallt durch die Lüfte ein Hahnenſchrei. „Schier räthſelhaft iſt es, wie ſchnell ihr? Der Teufel fährt feuerſprühend empor, könnt reiſen, Und grimmig prallt er zurück von dem Thor, „Doch wiſſet, Ihr könnt einen Dienſt mir Er hebt wild drohend den Arm in die Höh', erweiſen, Da fallen die Fiſche hinab in den See. 3 „Bringt aus dem Comer-See, lebend und frisch, 3 Abt Martin aber vom Kloſterdach „Ein Dutzend Maränen für meinen Tiſch.“ Blickt lachend dem fliehenden Teufel nach. „Warum nicht“, ſpricht jener, „warum nicht, Die Liſt gelang, geſtillt iſt ſein Sehnen, recht gern, | So kam der Madue-See zu feinen Maränen. — 2ę—ꝙʒñ—̃ — — . ů ů — — * — 13 — ——UÜ— VII. Jiſcherei- und Jiſchmarſtberichte. Auf dem Wiener Weihnachts⸗Fiſchmarkt wurden folgende Fiſchgattungen zugeführt und zu nachſtehenden Preiſen verkauft: und zwar in Kilogramm 500 Barben von 80 kr. bis 1 fl. per Kilo, Brachſen 1200 zu 56 kr. bis 70 kr., Forellen aus fließenden Gewäſſern 150 zu 5 fl. 50 kr. per Kilo, llebende Hechte aus Teichen und Flüſſen 400 zu 1 fl. 40 kr., aus Seen 500 von 60 kr. bis 1 fl 20 kr., todte Hechte 300 zu 1 fl. 20 kr. per Kilo, Huchen 25 zu 1 fl. 60 kr., lebende Karpfen aus Teichen und Flüſſen 64,500 von 80 kr. bis 1 fl., todte Karpfen 2000 von 65 kr. bis SO kr., Lachſe 60 zu 6 fl. per Kilo; Lachsforellen 60 zu 6 fl., Saiblinge 50 zu 6 fl., Schaiden aus Flüſſen 500 zu 2 fl. 50 kr., aus Seen 120 zu 1 fl. 80 kr., lebende Schille 540 von 1 fl. 60 kr. bis 2 fl. 50 kr., todte 3000 zu 1 fl. bis 1 fl. 20 kr., Schleihen 110 zu 90 kr., Sterlete 60 zu 2 fl. 50 kr., Weißfiſche 7600 von 20 kr. bis 40 kr. per Kilo. Es dürfte von Intereſſe ſein, anzufügen, daß das Kilo Forellen oder Saiblinge an ihren * Fangorten und deren Umgebung um circa 3 fl. 80 kr. bis 4 fl., das Kilo Seeforellen N lich um 2 fl. erworben werden kann. Berlin, 2. Januar. Zufuhr gering. Geſchäft ſtill. Preiſe ziemlich gut. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte 2 C50 66 40 Winter⸗Rheinlachs. | per Pfund 400 eee eee 70— 75 Ruſſ. Lachs. 4 5 200 Barſche 5 — 30 Flundern, gr. „ Schock | 250—400 Karpfen, mittelgroße 0 70—72 50 do. mittel 9 = 3 100— 150 do. kleine 60—66 40 Bücklinge, ponm. . „ Wall 170—250 D 78 — Dorſche „ Schock — I 40 26—27 Schellfisch „ Stiege 50—150 II 2530 22— 25 Aale, große „ Pfund | 110—120 I 100110 70-80 [Stor un = Oſtſeelachs — 150 Heringe „ 100 Stck. 800-1000 F — — Inserate. Im Verlage von Max Hoffmann, Leipzig⸗ Reudnitz, erſcheint: Zeitschrift für Fiseherei und deren Hilfswissenschaften mit Einschluss von Fischwasser-Hygiene, Fischerei- und Wasserrecht. Herausgegeben im Auftrage des Deutschen Fischerei-Vereins von Dr. C. Weigelt, Generalsekretär unter Mitwirkung von Dr. B. Hofer-München und F. W. Seelig-Cassel Privatdozent. Amts-Ger.-Rath Preis 12 Mark für den Jahrgang in 6 Heften. — Zu beziehen iſt dieſelbe durch jede 85575 handlung oder direkt vom Verleger. — Probenummern gratis. L. Mayer & Cie. Goldene Medaille. Weingutsbeſitzer Dürkheim (Ungſtein) Rheinpfalz Hoflieferanten für den däniſchen Hof, die kaiſ. deutſche Marine, vieler ſtädt. Kegie⸗ u. Feſt⸗Weine Gffieiers,Caſtnos ꝛc. Weine eigener Kelteruna oder Gewächſe hervorragendſter W Weingüter. — Weiße und rothe ſelbſtgezogene Tiſchweine TU per Liter 60 A) und höher. (14/6) Proben und Preisliſten gerne zu Dienſten. Berlin 1892. Filialen: Stuttgart, Frankfurt a. M., Straßburg i. E. 14 Fee Fiſchzuchk⸗Kffalk Starnberg. 2 Im | 1 . a al | I) Im Verlage der „Allgem. 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Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neuman in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 17. Jannar 1894. * 2 — * WW ö N OR! N 88 (N 1 4 ieee Ag . Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. Meue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. — —— Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preis: jährlich 4 Mk. — Beztehbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Big Beraktien: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpeditien: Herzogſpitalſtraßt Nr. 19. Organ für die Befammtintereffen der Eiſckerei, ſowie füt die Betrebungen der Fifherei-Bereine, in Senderhelt Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗ Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch.⸗Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗ Ver., des Fiſch. Ber. für die Provinz Sachſen, des Rheiniſchen Sifch.-Der., des Caſſeler Sifch.-Der., des Central-Fiſch.⸗Vereins für Schleswig⸗ Holftein, des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elfaı;- Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Geſlerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Jeutſchen Fiſcherei⸗Verein. Nr. 2. München, den 17. Januar 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung des Deutſchen Fiſcherei-Verelns. — II. Zur Frage der Maifiſch-Erbrütung. III. Bericht über die am 20. November 1893 ſtattgefundene Sitzung des I. Deutſchen Fiſchere-Rathes in Berlin. — IV. Fiſchſterben. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mitthellungen. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung des Deutſchen Jiſcherei-Vereins. Am Montag den 29. Januar findet in Berlin die Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſtatt. Tagesordnung. 1. Wahl des Präſidium und des Ausſchuſſes. Bericht über die Auseinanderſetzung mit der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei. Bericht über die Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Jahre 1893. Arbeitsplan für das Jahr 1894/95. Etat. Der Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Pereins Fürſt Hatzfeldt⸗Trachenberg. 2 2 18 II. Zur Frage der Maiſiſch-Erbrütung von W. Riedel, Heidelberg. In dem Bericht über die Sitzung des erſten Deutſchen Fiſcherei-Rathes am 20. November, wie ſolchen die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ bringt, wurde die alte und ſtets als volks— wirthſchaftlich wichtig gehaltene Maifiſchfrage, oder wie es in dem Bericht heißt: Die Förderung der Maifiſchzucht im Rhein, wieder zur Sprache gebracht. Und in der That darf man dieſer Frage eine volle Berechtigung zu erkennen, wenn man ſich in die Zeiten zurückverſetzt, wo der Maifiſch in maſſenhaften Zügen aus dem Meere den Rhein aufwärts ſtieg und außer der Moſel größtentheils den Neckar aufſuchte, um feine Laichſtoffe abzulegen. Ess waren dies Zeiten, welche nicht nur den Fiſchern einen lohnenden Verdienſt brachten, auch der minder begüterten Volksklaſſe geſtattete, ſich für wenige Pfennige eine gute und billige Fiſchſpeiſe zu verſchaffen. Dieſe Zeiten ſind nur noch in der Erinnerung, denn, man ſollte es kaum für denkbar halten, nicht ein einziger Maifiſch kommt im Neckar mehr zum Fang. Mit unverholenem Groll ſprechen Fiſcher und die Bevölkerung über die Urſachen der Decimirung des ehemaligen Maifiſchreichthums. Damals konnte ſich jede Familie einen Maifiſch für 30 bis 50 Pfennige und zuweilen noch billiger erwerben. Heute ſind Maifiſche ein Gegenſtand, den man nur in Delikateßhandlungen findet und mit 4 bis 5 /, und noch höher pro Stück bezahlt. Für ſolche Preiſe kann ſich nur die finanziell beſſer geſtellte Geſellſchaft den Genuß eines Mai— fiſches, beſchaffen. Worin liegen nun die Urſachen dieſer rapiden Verminderung der Mai— fiſche? Da werden wir nach Holland verwieſen. Bis gegen Mitte der ſiebziger Jahre kamen die Maifiſche in gleich großen Zügen in den Neckar um die Maifiſchgründe, welche vorzugsweiſe zwiſchen Neckarſteinach und Hirſchhorn lagen, aufzuſuchen. Schon in der zweiten Hälfte der ſiebziger Jahre war eine auffallende Abnahme in dem Aufſteigen der Maifiſche zu bemerken, die ſich in den achtziger Jahren von Jahr zu Jahr ſteigerte, ſo daß es jetzt faktiſch zu den Seltenheiten gehört, wenn überhaupt ein Maifiſch den Neckar erreicht. So ſtehen die Verhältniſſe bei uns am Neckar. Sehen wir nun wie ſich der Maifiſchfang in Holland ſelbſt geſtaltet hat. Eine Statiſtik wie der Maifiſchfang in den Jahren vor 1880 ſich ge— ſtaltete, geht uns ab; aber er war ſicher ein noch weitaus beſſerer, als gegenwärtig. Den Höhepunkt erreichte die Holländiſche Raubfiſcherei im Jahr 1886 wo der Fang rund 190 000 Maifiſche betrug. Von da an wurde eine rapide Abnahme des Fanges feſtgeſtellt. Zur beſſeren Beurtheilung dieſer Abnahme des Maifiſchfanges in Holland wollen wir dieſe hier ziffermäßig feſtnageln. Der Fang betrug.. 1887 rund 168 000 1888 „ 148 000 1889 „ 130 000 14890 „ 122 000 1891 „ 54 000 1892 41 000 und im letzten Jahr.. # 33 000 Wo Zahlen ſprechen, wie hier, bedarf es keiner weiteren Aufklärung. Man kann nur ſagen, daß aus dieſen Zahlen die Folgen einer bodenloſen Raubfiſcherei ſprechen, welche, dem vollſtändigen Ruin der Maifiſchzüchtung reſp. dem Ausſterben dieſes Fiſches zuſteuern.“ Unſer unvergeßlicher Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr von Behr: Schmoldow, hat dieſe Zuſtände wohl voraus kommen ſehen, als er eine Vermehrung dieſes werthvollen Fiſches durch künſtliche Erbrütung ihrer Laichſtoffe erſtrebte und Ende der ſiebziger Jahre zwei bewährte Fiſchzüchter, Eckardt-Lübünchen und Müller-⸗Tſchiſchdorf an den Neckar ſendete, um die Erbrütung der Laichſtoffe von Maifiſchen vorzunehmen. Die Brut ſollte beſonders auch der Oder zugetheilt werden, um den Fiſch dort einzubürgern. Es gelang zwar denſelben in Sackenheim bei Mannheim Laichſtoffe von reifen Fiſchen zu erhalten, das Reſultat der Erbrütung war jedoch ein negatives und konnte Herrn von Behr den dafür aufgewendeten Koſten gegenüber keineswegs befriedigen. Hierauf glaubte Herr Oberbürgermeiſter Schuſter in Freiburg die Maifiſch⸗Erbrütung in die Hand nehmen zu ſollen und ſetzte ſich mit mir hierüber in's Benehmen. Am 3. Juni 1879 | e FEB15 1894 19 un — —ů fuhren wir gemeinſchaftlich in Begleitung von Fiſchern auf den Fang nach laichreifen Fiſchen. Wir nahmen Befruchtungen der Eier von anſcheinend laichreifen Fiſchen vor, die ſich jedoch nach zwei Tagen als werthlos zeigten. Eine Verſtändigung zwiſchen Herrn Schuſter und mir hatte zum Zweck, daß ich die Verſuche zur Gewinnung von brauchbaren Laichſtoffen der Maifiſche fortſetzen ſolle, wobei Herr Schuſter ſich finanziell an den Koſten betheiligte. Mir lag beſonders daran, den Lieblingswunſch des Herrn v. Behr, die Maifiſch⸗ vermehrung auf künſtlichem Wege, zu erreichen reſp. zu verwirklichen. Wenn mir dies auch nicht gelungen iſt, jo brachten meine Verſuche doch mehr Licht in das Laichgeſchäft der Mai— fiſche, jo daß künftige Verſuche zur Erreichung des Zieles mit mehr Sicherheit beginnen können, vorausgeſetzt, wenn die lieben Herren Nachbarn, die Holländer, uns zu dieſem Zwecke wieder einige Maifiſche zukommen laſſen. So lange dies nicht auf ein oder die andere Weiſe zu erreichen iſt, wäre jedes Wort, das wir über dieſe Sache ſprechen, leeres Stroh, das wir dreſchen. Doch die Zeiten ändern ſich, und auch in der Maifiſchfrage kann und wird eine Verſtändigung mit Holland nicht ausbleiben, ſchon in deren eigenem Intereſſe. Dieſe Hoffnung beſtärkt mich, meine Erfahrungen in den Verſuchen zur Förderung der Maifiſchzucht auf künſtlichem Wege hier mitzutheilen, wie ſolche in meinen Tagebuchs— notizen niedergeſchrieben ſind. Nachdem das Reſultat der Verſuche vom 3. Juni 1879 ungünſtig ausfiel, folgte ein zweiter am 5. Juni auf den Maifiſchgründen bei Heſſiſch-Neckarhauſen, ebenfalls am Tage. Die gewonnenen Eier, anſcheinend laichreif erzielt, wurden in Heidelberg in ſchwimmenden Brutapparaten eingelegt. Schon nach 2 Tagen zeigte ſich, daß die Eier werthlos waren. ; Auf dieſen wiederholten Mißerfolg kam dann eine Periode der Rathloſigkeit. Die Fiſcher behaupteten, daß Nachts und bis gegen Morgen die Meaifiiche zahlreich „rammelten“, d. h. den Laichakt vollzogen. Am 12. Juni beehrte mich Herr v. d. Borne mit einem Beſuche. Mit dieſem Herrn konferirte ich über die Angelegenheit und über den ungünſtigen Verlauf der Verſuche. Herr v. d. Borne theilte mir hiebei mit, daß er in einer amerikaniſchen Fiſcherei-Zeitung ge— leſen habe, daß laichreife Maifiſche nur in der Nacht gefangen werden ꝛe. und daß die Amerikaner behaupten, daß am Tage niemals ein Maifiſch laichreif gefangen werde, ſowie daß die Laichreife der Eier eintrete, wenn die Fiſche den Laichak: vollziehen. Dieſe Mittheilungen des Herrn v. d. Borne waren mir hochintereſſant und bahn— brechend für meine weiteren Verſuche, die ich nunmehr in Ausſicht nahm. Alſo Nachtfang war jetzt die Parole. Am 16. Juni, Nachts 11 Uhr, fu)r ich mit den Fiſchern auf den Maifiſchgrund in Neckarhauſen zum Fang. Von etlichen 40 Stück gefangenen Fiſchen fand ich einen einzigen, geſunden, weiblichen, laichreifen Maifiſch, dem ich die Eier nehmen und befruchten konnte. Ein zweiter hatte nur noch wenige Eier, da er ſchon faſt abgelaicht hatte. Nach zwei Tagen ließ ſich erkennen, daß die Eier befruchtet waren und die Entwickelung günſtig von ſtatten gehe. Am dritten Tage ließen ſich ſchon mit bloſem Auge die Augenpunkte in den Eiern erkennen nnd am ſechſten Tage war ſämmitliche Brut, hundert Tauſende, ausgeſchlüpft. Inzwiſchen fuhr ich am 20. Juni wieder auf den Fang wie vorher. Diesmal mit günſtigem Erfolg, was die Laichreife der gefangenen Fiſche betrifft. Ich erzielte eine Maſſe befruchteter Eier, beging aber nach der Befruchtung den Fehler, die Abwäſſerung der Eier nicht ſofort vorzunehmen und ſolche trocken nach Heidelberg mitzunehmen. Dieſer Verſtoß hatte zur Folge, daß der weitaus größte Theil der Eier abſtand und nur noch ein kleinerer Theil zur Entwickelung gelangte. Dieſer Fehler ſollte ſofort wieder gut gemacht werden. Als am 22. Juni die junge Maifiſchbrut von dem Nachtfang am 16. Juni vollſtändig ausgeſchöpft war, war ich in dem Glauben befangen, daß nunmehr dem Gelingen der Sache nichts mehr im Wege ſtehe und fuhr am 23. Juni abermals auf den Nachtfang mit einer Sicherheit, die keinem Zweifel Raum ließ. Da kam die erſte Enttäuſchung. Der Fang war in Folge ungünſtiger Witterungs- einflüſſe in jeder Beziehung ungünſtig, kein einziger laichreifer Fiſch fand ſich unter dem Fang. 20 Der 24. Juni brachte mir jedoch die ſchwerſte Enttäuſchung, oder beſſer gejagt, die Trauerbotſchaft durch eine telegraphiſche Depeſche: „Alle jungen Fiſche tod, gleich kommen“. Ich fand denn auch den Brutkaſten, welcher die Brut, das Reſultat des Nachtfanges vom 16. Juni enthielt, aus dem Waſſer gezogen. Es war ein trauriger Anblick, die Hundert: tauſende todter Brut. Ich mußte annehmen, daß eine böswillige That vorliege und erſtattete Anzeige bei der Polizeibehörde, welche jedoch zu keinem Reſultate führte. Auch ein Brut- kaſten von den am 20. Juni gewonnenen Eier, die ſchon Augenpunkte hatten, war aus dem Waſſer gezogen und ſämmtliche Eier tod. Am gleichen Tage, den 24. Juni, zog ich abermals mit den Fiſchern zum Fang nach Laichfiſchen aus. Leider ließ ich mich von denſelben beſtimmen, den Fang früher zu beginnen, ſtatt um 11 Uhr Nachts, ſchon um 8 Uhr. Die Fiſcher meinten, daß wir mehr Fiſche fangen würden. Dies war denn auch der Fall. Unter den Fiſchen fand ich außergewöhn— lich viele, welche ſich als laichreif erkennen ließen. Das Reſultat war, daß Millionen ſchöner Eier gewonnen wurden, die man als gut befruchtet anſehen durfte. Ich fühlte mich glücklich, daß nunmehr alle vorhergehenden Verluſte einen Erfolg erhalten würden. Nur zu bald ſollte ich daran erinnert werden, was mir Herr v. d. Borne von den Amerikanern mit: theilte. Bei den Eiern, die ſich in den Brutapparaten gut hielten, blieb die Entwickelung vollſtändig und durchweg aus. Die wenigen Stunden vor Mitternacht brachten mir keine laichreifen Eier. Auch dieſer Fang von Maifiihen, welcher zur Hoffnung berechtigte, daß die Sache gelungen ſei, war ſomit reſultatlos. Am Morgen des 25. Juni hatte ich in den Apparaten, welche noch Eier vom Fang am 20. Juni enthielten, wieder junge Maifiſche. Es war der Reſt der am Tage vorher zerſtörten Apparate. Ich beauftragte nunmehr einen Fiſcher mit der Bewachung. Während dieſer Wächter für kurze Zeit ſich entfernte, um ſein Mittagseſſen einzunehmen, fand er bei ſeiner Rückkunft die Apparate, welche die Brut enthielten, gleichfalls aus dem Waſſer gezogen. Ich kam gleichzeitig hinzu, ſo daß ich nunmehr die Thäter, welche die Zerſtörung und auch diejenige vom Tage vorher verurſachten, entdecken konnte. Es waren Waſchweiber, die auf der Neckarinſel beſchäftigt waren und die Neugierde nicht bezähmen konnten, was in den ſchwimmenden Käſten enthalten ſein möge. Es wäre zwecklos geweſen, mit dem Weibervolk ein Wort zu wechſeln, denn ändern ließ ſich an dem Thatbeſtand ja doch nichts. Obgleich ſehr niedergeſtimmt, wollte ich doch nicht die Flinte in's Korn werfen, ohne nicht noch einmal einen Verſuch gemacht zu haben. Nach dem Ergebniſſe des Fanges vom 24. Juni durfte ich annehmen, daß noch genügend Maifiſche vorhanden, die noch im Laichen im Rückſtand ſeien, und dann konnte ich bei meinen Rückfahrten auf dem Neckar bei Tages: grauen vielfach „rammelnde“ Maifiſche bemerken. Dieſer Laichakt der Maifiſche iſt ſehr intereſſant für den Beobachter. Der weibliche Maifiſch taucht plötzlich aus dem Waſſer, ſchlägt und wälzt ſich auf der Oberfläche des Waſſers, wobei derſelbe einen Theil der reifen Eier ablegt. In gleichem Moment tauchen ein oder zwei männliche Fiſche aus dem Waſſer, machen gleiche Manöver wie das Weibchen, wodurch die Befruchtung der Eier erzielt wird. Dieſer Akt, der 5— 10 Sekunden währt, iſt mit einem auffallenden Getöſe oder Lärm ver— bunden. Ich nahm eine verſtärkte Fiſchermannſchaft und fuhr am 30. Juni nochmals auf den Maifiſchfang. Dieſer fiel gering und reſultatlos aus. Die Fiſche hatten abgelaicht und nur einige wenige hatten noch Eier, die man nicht als im laichreifen Zuſtande anſehen konnte. Außerdem ſah man in dieſer Nacht kein einziges Paar „rammeln“, was als ein Zeichen dafür angeſehen werden konnte, daß etwa gewonnene Eier doch kein Reſultat liefern würden. Außerdem war die Nacht kühl, in welchen Maifiſche das Laichen ausſetzen. Im Allgemeinen war die Witterung im Jahre 1879 für das Laichen der Maifiſche nicht günſtig, es war durchweg zu kühl oder gar kalt. Nur in ſchwülwarmen Nächten laichen dieſe Fiſche mit Vorliebe. Bei ungünſtiger kalter Witterung findet man niemals Maifiſche, die laichreife Eier abgeben. In ſchwülwarmen Tagen kann man zuweilen auch am Tage laichende Maifiſche beobachten; es ſind dies jedoch Ausnahmen. Aus dieſen Verſuchsreſultaten geht zur Genüge hervor, daß die Möglichkeit, Mai: fiſche künſtlich zu erbrüten, nicht ausgeſchloſſen, wenn auch mit Schwierig: keiten verknüpft iſt. Daß meine Reſultate durch Waſchweiber zerſtört wurden, hat ſ. Z. mir mehr oder weniger ſpöttiſche Bemerkungen eingetragen, obgleich Niemand außer Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter zu den Koſten Beitrag geleiſtet hat, folglich auch Niemand zu einem ſolchen Spötteln berechtigt war. Ich glaube das hier bemerken zu ſollen. Ich komme nunmehr auf die Verhandlungen des Deutſchen Fiſchereirathes vom 20. November v. Is. zurück, ſoweit die Maifiſchfrage Gegenſtand der Berathung war. Ueber den koloſſalen Rückgang des Maifiſchbeſtandes und über die holländer Raubfiſcherei wurde nicht geſprochen. Nach meinem Dafürhalten müßte vor allem das Beſtreben von deutſcher Seite dahin gerichtet ſein, mit Holland ein Abkommen zu treffen, welche den Maifiſchfang in Holland dahin regelt, daß die Möglichkeit geboten würde, daß wieder Maifiſche zu den Mai: fiſchgründen gelangten. Vorher können wir nicht daran denken, die künſtliche Erbrütung durchzu— führen. Im Neckar kennen wir die Laichplätze ſehr gut, in welchen ſich die Maifiſche in Schaaren zum Laichen anſammeln, wenn welche vorhanden ſind. Wenn der Maifiſch, wie Herr v. Derſchau behauptet, an beliebigen Orten da laicht, wo er gerade laichreif wird, dann dürfte man die Ausſicht auf einen Erfolg in der künſtlichen Erbrütung aufgeben. Die Laichreife der Maifiſche tritt in der überwiegend großen Mehrzahl im Monat Juni ein. Im Mai kommt es nur in einzelnen Fällen, in warmſchwülen Tagen reſp. Nächten vor, daß Maifiſche laichend beobachtet werden. Unbegreiflich iſt für mich, was Herr v. Derſchau über die Möglichkeit ſagt, um laichreife Maifiſche zu erhalten, indem” man unreife Fiſche fängt, in geſchloſſene Theile des Rheines, ſogen. Kribben, einſetzt. Hier. würden die Maifiſche laichreif und nen abgeitreift werben. R Unbegreiflicher aber iſt mir, daß Herr v. Derſchau dieſes Mittel, um die Maifiſch— vermehrung zu erzielen, nicht ſchon längſt zur Anwendung brachte, hunderte von Fiſchern würden ihm dankbar die Hand küſſen und in weiten Volkskreiſen würde man ſeiner in Ver— ehrung gedenken. Und erſt die Holländer, wie würden dieſe jubeln ꝛc. ꝛc. Die Erbrütung der Eier hält Herr v. Derſchau für ſchwierig. Dies iſt keineswegs der Fall und ſchwimmende Käſten bewähren ſich gut. Doch abgeſehen von dieſen Meinungen, die keinen Untergrund haben, und den diverſen anderen Anſichten über die Möglichkeit der Maifiſch-Erbrütung, halte ich dafür, daß vor allen Dingen dafür geſorgt werde, daß wieder Maifiſche, bevor ſolche ganz ausſterben, die Majfiſch— gründe des Neckars erreichen, und daß der Fang dieſer Laichfiſche für einige Jahre unterſagt werde, bis wieder eine entſprechende Vermehrung ſtattgefunden hat. Dies ſind Dinge, welche von der Verwirklichung eines Abkommens mit Holland abhängig ſind. Vorher ſind alle Debatten in der Sache, mehr oder weniger werthlos. Anmerkung der Redaktion. Wenn auf dem J. Deutſchen Fiſcherei-Rathe nicht eingehender über den enormen Rückgang des Maifiſchfanges debattirt wurde, ſo lag das wohl daran, daß dieſe Thatſache genügend allgemein bekannt iſt, um noch beſonders hervorgehoben zu werden. Zu dem Vorſchlag des Herrn von Derſchau, Maifiſche in geſchloſſenen Theilen des Stromes, ſog. Kribben, laichreif werden zu laſſen, können wir in Anbetracht des Zweifels, welchen Herr Riedel hierin ſetzt, bemerken, daß Herrn von Derſchau dieſer V erſuch bereits gelungen iſt, und daß zur 0 desſelben ſowohl vom Deutſchen Fiſcherei-Verein wie auch von Holland Mittel in Ausſicht geſtellt ſin III. Bericht über die am 20. November 1893 Haligefindrke Sitzung des I. Deutſchen Jiſcherei-Nathes in Berlin. (Schluß ſtatt Fortſetzung). Der zweite Punkt der Tagesordnung: Wünſche der Fiſcherei, die Regelung des Waſſerrechts betreffend, wurde von der Beſprechung abgeſetzt, nachdem der Referent am Erſcheinen verhindert war. Herr Kammergerichtsrath Uhles in Berlin hat in dankenswerther Weiſe die ſchwierige Aufgabe übernommen, einen neuen Geſetzentwurf auszuarbeiten, welcher bei Gelegenheit des nächſten Fiſchereitages zur Vorlage kommen ſoll. Den dritten Gegenſtand der Verhandlungen bildeten die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die ſteigende Waſſerverunreiniguug, wozu Anträge Seitens des Fiſchſchutzvereines in Köln und des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes vorlagen. Profeſſor Weigelt leitete mit der Verleſung derſelben die Diskuſſion ein und ſtellte unter eingehender Begründung folgende Anträge: 1. Dahin vorſtellig zu werden, daß die Stärke- und Zuckerfabriken unter die konzeſſionspflichtigen Gewerbe gezählt werden mögen, 2. Daß auf den techniſchen und landwirthſchaftlichen Hochſchulen, ſowie an den höheren forſtlichen Lehranſtalten über die Ab— waſſerfragen Vorleſungen gehalten werden ſollten, auf letzteren beiden Hochſchulen auch über Fiſcherei, 3. Daß die Behörden erſucht werden mögen, ſich bei durch Waſſerverunreinigung bereiteten Fiſchereiſchäden mit den Landes- bezw. Provinzial-Fiſcherei-Vereinen in Verbindung zu ſetzen wegen Bezeichnung geeigneter Sachverſtändiger. Bei der hierauf folgenden Diskuſſion ſtellte Herr Amtsgerichtsrath Adickes den weiteren Antrag, eine Kommiſſion von Sachverſtändigen in Verunreinigungsfragen einzuſetzen, welche den Fiſcherei-Intereſſenten mit ihrem Rathe zur Seite zu ſtehen hätte. Dieſer Antrag, welcher allſeitige Zuſtimmung fand, wobei ſich über die dringende Nothwendigkeit einer ſolchen Kommiſſion, die Art der Zuſammenſetzung derſelben, ihren Sitz, ihre Thätigkeit ꝛc. eine ſehr lebhafte Diskuſſion entſpann, wurde ſchließlich in einer von Profeſſor Weigelt vorgeſchlagenen Modifikation angenommen, dahingehend, daß zunächſt eine aus Sachverſtändigen zufammen: geſetzte engere Kommiſſion demnächſt nach Berlin einzuberufen ſei, welche eine Inſtruktion für die Entnahme der zu unterſuchenden Waſſerproben auszuarbeiten, ſowie Methoden für die Unterſuchung ſelbſt feſtzuſtellen habe. Dieſe Inſtruktion wäre dann dem Antrage Cöln entſprechend den Behörden und Gerichten zu übergeben mit der Bitte, vorkommenden Falles danach arbeiten zu laſſen. Der darauf folgende Gegenſtand der Tagesordnung: das Mindeſtmaaß von Salmo irideus, Salmo fontinalis und Salmo alsaticus wurde von Sr. Durchlaucht dem Fürſten Hatzfeldt mit der Bekanntgabe einer hierauf bezüglichen Anfrage Seitens der k. Regierung zu Wiesbaden eingeleitet. In Erwiderung auf dieſe Anfrage befürwortete Herr Kammerherr v. d. Borne ſowie Herr v. Derſchau die Einführung eines Mindeſtmaaßes für die Regenbogenforelle und den Bachſaibling, nachdem es als feſtgeſtellt gelten kann, daß beide Fiſche in Deutſchland weit verbreitet ſind und ſich genügend eingebürgert haben. Herr von Derſchau ſchlug für die Regenbogenforelle ein Brittelmaaß von 28 Gentimeter vor, ein Vorſchlag, dem ſich Frhr. v. Gärtner mit der Begründung anſchloß, daß die Regenbogen— forelle ein größeres Mindeſtmaaß haben müſſe, wie die Forelle, da ſie ſich durch ein größeres Wachsthum vor dieſer auszeichne. Gegenüber dieſem Vorſchlag betonte dagegen Herr Schil— linger, daß dieſes ſchnellere Wachsthum nur in wärmeren Gewäſſern zu beobachten ſei. Unter Umſtänden bleibt dagegen die Regenbogenforelle auch im kalten Waſſer, wo ſie nicht ſo ſchnellwüchſig iſt. Nach dem Grundſatz, daß ein Fiſch durch ein Mindeſtmaaß nur ſo lange zu ſchützen ſei, bis er laichreif geworden wäre, halte er auch mit Rückſicht auf möglichſt gleichartige Beſtimmungen dasſelbe Brittelmaaß, wie es für Forellen in Bayern feſtgeſetzt ſei, nämlich 24 Centimeter, für zweckmäßig. Dieſer Antrag wird angenommen. Auf eine Anregung des Herrn Geheimraths Friedberg, die Gebiete zu beſtimmen, wo dieſes Mindeſtmaaß eingeführt werden ſolle, ſtellte Profeſſor Nitſche den Antrag, es mögen die Bundesſtaaten angegangen werden, überall die gleichen Mindeſtmaaße einzuführen. Dieſer Antrag wurde, nachdem inzwiſchen auch für den Bachſaibling und den Elſäſſer Saib— ling das gleiche Brittelmaaß von 24 Centimeter für zweckentſprechend befunden wurde, an— genommen. i Punkt fünf der Tagesordnung: Die Aufgaben der Deutſchen Fiſcherei-Vereine, wurde durch Herr v. Derſchau eingeleitet, welcher in längerer Rede ſeine Anſchauungen hierüber umfaſſend zum Vortrag brachte. Wir nehmen von einer Wiedergabe des Inhaltes dieſer Rede hier Abſtand, da dieſer Vortrag demnächſt im Wortlaut in dieſen Blättern zum Abdruck kommen wird. 23 —— — p —3ʒ An dieſen Vortrag ſchloß ſich eine ſehr lebhafte Debatte, insbeſondere nachdem Herr Fiſchermeiſter Kegel die Einrichtung von Fiſcherſchulen beantragt und ſeine Anſchauungen darüber entwickelt hatte, wie und was in dieſen Schulen gelehrt werden ſolle. In Folge dieſer Anregung, welche den allgemeinſten Beifall fand, iſt bereits vom Deutſchen Fiſcherei— Verein in Calbe am 29. und 30. Dezember 1893 ein Fiſcherlehrkurs abgehalten worden. Da in dem ausführlichen Bericht über denſelben (ek. Nr. 1 cr. der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“) der Lehrplan und die weiteren Abſichten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in dieſer Beziehung bereits mitgetheilt ſind, ſo können wir darauf verzichten, an dieſer Stelle den Inhalt der von Herrn Fiſchermeiſter Kegel erörterten Pläne wiederzugeben. Im weiteren Verlaufe der Debatte ſtellte Frhr. v. Gärtner den Antrag, daß das preußiſche Miniſterium erſucht werden möge, dafür Sorge tragen zu wollen, daß überall über Fiſcherei gelehrt werde, wie das bereits an verſchiedenen Orten, z. B. in Schleſien, Weſt— falen ꝛc. ꝛc. «), mit Erfolg geſchehen ſei. Dieſer Antrag wurde dahin erweitert, daß die Regierungen aller Bundesſtaaten gebeten werden ſollen, durch geeignete Belehrung über das Gebiet der Fiſcherei dem überall vorhandenen Bedürfniß nach Unterweiſung Rechnung tragen zu wollen. Zum letzten Gegenſtand der Verhandlungen: Etwaige Anträge aus der Ver— ſammlung, theilte Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt mit, daß zur Berathung über die Durchführung einer Lach ssſtatiſtik eine Spezialkommiſſion nach Berlin einberufen werden würde. Herr Amtsgerichtsrath Adickes ſtellte hierzu den beifällig aufgenommenen Antrag, daß zur Theilnahme an den Sitzungen dieſer Kommiſſion Herr Profeſſor Dr. Hoeck in Helder eingeladen werden möge. Sehr. v. Gärtner, welcher bereits bei Beſprechung der Fiſcherei-Verhältniſſe in Schleſien auf die Uebelſtände hingewieſen hatte, welche durch die Verſchiedenheit in der Höhe der gewährten Otterprämien entſtänden — es werden zwiſchen 3 und 7.50 A. gezahlt und in Folge deſſen Otterzeichen aus Gebieten mit niederen Fangprämien in Gebieten mit höheren Sätzen zur Prämiirung gebracht — ſtellte den Antrag dahin wirken zu wollen, daß überall die gleichen Schuß: und Fangprämien eingeführt werden mögen. Gegen dieſen Antrag wurden aber von verſchiedenen Seiten, ſo von Regierungsrath Meyer und Prof. Nitſche ſehr gewichtige Einwände erhoben und namentlich auf die Schwierigkeiten in der Durchführung gleichartiger Beſtimmungen hingewieſen, ſodaß Frhr. v. Gärtner ſeinen Antrag zurückzog, nachdem Sr. Durchlaucht Fürſt Hatzfeld die weitere Behandlung dieſes Themas für den nächſten Fiſcherei-Tag in Breslau in Ausſicht geſtellt hatte. Dagegen wurde ein Antrag des Herrn Geheimrath v. Friedberg angenommen, überall die gleichen Otterzeichen einzuführen, damit nicht ein und dasſelbe Thier an verſchiedenen Stellen prämiirt werden könne. Hierauf brachte Prof. Frhr. v. La valette die Frage der Vertilgung der Reiherhorſte zur Sprache. Seiner Anſicht nach, welche derſelbe ja wiederholt eingehend begründet hat, könne durch Schußgelder eine wirkſame Vertilgung dieſer gefährlichen Fiſchräuber nicht erreicht werden. Ein durchſchlagender Erfolg ſei nur dann zu erwarten, wenn die Regierungen die Förſter zur Vernichtung der Reiherhorſte anhalten wollten. Herr Geheimrath v. Friedberg ſagte die Bereitwilligkeit der k. preußiſchen Regierung zu, auf die Forſtbeamten einwirken zu wollen, wenn von Seiten der geſchädigten Fiſcherei-Berechtigten beſtimmte Anzeigen über die Lage der zu vernichtenden Reiherhorſte zur Kenntniß derſelben gebracht würden. Mit Recht er— widerte hierauf Herr Regierungsrath Meyer, daß der Fiſchereiberechtigte nur ſelten in der Lage ſei, den Ort der Reiherhorſte angeben zu können, während dieſelben jedem Förſter in ſeinem Reviere ſehr wohl bekannt ſeien. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt war gleichwohl der Meinung, daß mehr durch genaue Anzeigen einzelner Fälle, als durch eine generelle Verfügung erreicht werden könne. Angeſichts der Zuſagen ſeitens des anweſenden Vertreters der k. preuß. Staatsregierung Herrn Geheimrath v. Friedberg wurde daher von einem förmlichen Antrag Abſtand genommen. Zum Schluß wurde nochmals die Diskuſſion über Punkt 5 der Tagesordnung auf— ) Anmerkung der Redaktion. Es werden Lehrkurſe über Fiſcherei abgehalten in Sachſen, Baden, Bayern, Württemberg und den preußiſchen Forſtakademien in Minden und Eberswalde. 24 genommen, wozu Herr Oberſtlieutenant von Derſchau als eine der Aufgaben der Deutſchen Fiſcherei-Vereine auch die Anlage von Flußbrutanſtalten vorgeſchlagen und für einen erſten Verſuch die Moſel unterhalb der Koblenzer Brücke genannt hatte. Herr Dr. Seligo ſowie Prof. Frhr. von Lavalette ſtellten hierzu die Anfrage, wie man ſich die Einrichtung der— artiger Anſtalten zu denken habe, da ja ſchon die künſtliche Befruchtung unſerer Sommer— laicher auf große Schwierigkeiten ſtoße. Herr von Derſchau berief ſich hiergegen auf das Muſter der Amerikaniſchen Flußbrutanſtalten und erſuchte Herrn Schillinger ſeine be— züglichen Erfahrungen, die derſelbe in dem letzten Sommer an Ort und Stelle gemacht habe, bekannt zu geben. Herr Schillinger ſagte einen eingehenden Bericht hierüber zu, bei der vorgerückten Zeit wurde dagegen vorläufig von einer weiteren Beſprechung des Gegenſtandes Abſtand genommen. Nachdem Herr Amtsgerichtsrath Seelig noch bekannt gegeben hatte, daß er ſich mit einer Zuſammenſtellung aller in Deutſchland giltigen fiſchereirechtlichen Beſtimmungen be— ſchäftige, ſowie eine Vereinsſtatiſtik anzufertigen in Abſicht habe und zu dieſem Zwecke die Beihilfe der Fiſcherei-Vereine erbitte, und nachdem derſelbe ſchließlich die Aufmerkſamkeit der Verſammlung auf die im Jahre 1894 in Zürich ſtattfindende Fiſcherei-Ausſtellung gerichtet hatte, wurden die Verhandlungen des erſten Deutſchen Fiſcherei-Rathes gegen 5 Uhr mit Worten des Dankes von Seiten Sr. Durchlaucht des Fürſten Hatzfeldt geſchloſſen. — bu—— IV. Jiſchſterben. In Schleswig⸗Holſtein haben wir zwei eigenthümliche Fälle zu verzeichnen, bei denen Fiſche geſtorben ſind. Das Bekanntwerden derſelben dürfte vielleicht zur Erforſchung der bis— her unaufgeklärten Urſachen Anlaß geben. 1. Mit der 1893 im Koloſſeum zu Flensburg abgehaltenen Generalverſammlung des Central⸗Fiſcherei-vereins war eine Ausſtellung von Teichzüchtereien, (Karpfen, Schleihen, Karauſchen, Gold- und Zierfiſchen, ſowie von Produkten der künſtlichen Salmonidenzucht, ferner von Fiſchnahrungmitteln und Fiſchfeinden) verbunden. Die ſämmtlichen Fiſche und Waſſer— thiere waren in großen Aquarien mit ſtark zuſtrömendem Waſſer untergebracht und befanden ſich alle äußerſt wohl mit Ausnahme der jungen 4 Monate und 1 Jahr alten Lachſe, Meer— forellen und Bachforellen. Sobald dieſe Fiſche aus den Transportbehältern in die Aquarien geſetzt wurden, ſchwammen ſie heftig hin und her, ſtießen mit Gewalt gegen die Glasſcheiben, verſuchten herauszuſpringen und ſtarben nach 15—20 Minuten. Weder ein ſtärkerer noch ſchwächerer Strom des der Waſſerleitung entnommenen Waſſers änderte hierin etwas. Das Waſſer wird nördlich der Stadt Flensburg aus grobkieſigem Grunde als reines Quellwaſſer in die Leitungsröhre ge— pumpt. Was kann nun das raſche Sterben der Salmoniden veranlaßt haben, während andre Fiſche ſehr munter darin waren. 2. Der Hofbeſitzer Herr Andr. Hanſen zu Petersholm im Apenrade hat gemein— ſchaftlich mit feinen Nachbaren auf Anregung des Herrn Fiſchmeiſters Elsner einen früher trocken gelegten kleinen Landſee zum Karpfenteich umgewandelt. Derſelbe wurde 1892 mit 2000 Stück einſömmerigen und 150 Stück dreiſömmerigen Karpfen beſetzt. Sodann wurden im Herbſte 1893, 1600 Stück dreiſömmerige Fiſche hinzugegeben. Ein im Jahre 1893 angenommenes Verſuchsfiſchen mit dem Netze ergab keine Karpfen, dagegen einige Hechte und mehrere Aale, welche 1892 aus der Eider dem See zugeführt ſind. Sogleich nach dem an drei verſchiedenen Tagen vorgenommenen Ausſetzen der 1600 Karpfen trat ein auffallendes Abſterben der Fiſche ein. Dieſe Karpfen waren verſchiedenen Gewäſſern mit Moor- und Sandboden entnommen und ſind ſämmtlich in ſehr gutem Stande aus— geſetzt worden. Das Abſterben der Karpfen hat ſolche Dimenſionen angenommen, daß Herr Hanſen ſchon einen bedeutenden Schaden erlitten hat. Herr Hanſen befürchtet ſogar ein gänzliches Mißlingen des Unternehmens. 2 Wie kann man ſich aber dies Abſterben der Karpfen erklären, wenn Hechte und Aale in dieſem Gewäſſer gut gedeihen? 25 Herr Hanſen hat das Waſſer unterſuchen laſſen und hierauf folgendes Reſultat erhalten: Probe mit Zeichen Probe ohne Zeichen 2 9 (Waſſer aus dem Ellſee an (Kitſchelunder-Moorzufluß) — atmen) * Zn Sn Sa Zn 292 2 EI Ba Se ed ya an = Beten Beftandtheile . .-. .... 195 r 3. Liter 0,140 gr. z. Liter. Organiſche N oe, 1 ca. 0,556 „ 7 Ammoniak ö ſtarke Spur Spur i Saure. 2.27. Wr. fehlt fehlt EI IE a a fehlt fehlt %%% EEE an te Spur Spur Be omereliäure ..) 0...) fehlt fehlt CJ ſehr geringe Spur Spur r > fehlt fehlt Das Waſſer iſt äußert arm an feſten Beſtandtheilen, und beitehen dieſelben noch zum größten Theil aus organiſchen Stoffen, während Salze nur in verſchwindend geringer Menge vorhanden ſind. Organiſche Stoffe ſind im Waſſer in ſehr großer Menge vorhanden und iſt dazu zu bemerken, daß dieſelben vorwiegend in flüchtiger Form im Waſſer gelöſt find, von den Fiſchen alſo beim Athmen zum Theil jedenfalls mit eingeathmet werden. Vielleicht liegt in obigen 8 beiden Umſtänden die Unbekömmlichkeit des Waſſers für die Thiere begründet. Eine Ver— beſſerung des Waſſers dürfte ſich durch Beſchütten des Grundes und vor allem in der Nähe der Zuflußſtellen mit feinem Sand und kalkhaltigem Kies erreichen laſſen, wenn ſolcher bequem zu erlangen ſein ſollte. Es wäre ſehr erwünſcht, von Teichwirthen in dieſer Sache Aufklärungen zu erhalten. Hinzugefügt wird noch, daß der größte Theil des Bodens aus feinem Sand beſteht, worüber ſich eine leichte Decke von Moor-, Gras- und Heidepflanzen gebildet hat. Der Reſt iſt mooriger graswüchſiger Wieſenboden. | Rendsburg, den 8. Januar 1894. von Stemann . Geſchäftsführer des Schleswig-Holſteiniſchen Fiſcherei-Vereins. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. 7 Die direkten Mitglieder des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, welche einen Jahresbeitrag von 4 M. zahlen, erhalten die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung im laufenden Jahre gratis. Roſtocker Fiſcherei⸗Verein. Bericht über das Jahr 1893. Nachdem der Verein ſich im Jahre 1892 auf der Mecklenburgiſchen Landes-Gewerbe und Induſtrie⸗Ausſtellung zu Roſtock an der von dem Mecklenburgiſchen Fiſcherei-Verein ausgehenden 1 Fiſcherei-Ausſtellung in wirkſamſter und erfolgreichſter Weiſe betheiligt hatte, trat zunächſt eine längere Pauſe in der Vereinsthätigkeit ein, bis der am 31. Juli 1893 zu Warnemünde erfolgte Tod ſeines 7 Vorſitzenden dem Vorſtande Veranlaſſung gab, am 6. September v. Is. zu einer Sitzung zuſammen— zutreten zwecks Einberufung einer Generalverſammlung zur Wahl eines neuen Vorſitzenden und zur 4 Rechnungsſtellung für das Geſchäftsjahr 1892. Dieſe von dem ſtellvertretenden Vorſitzenden, Herrn Friedrich Peterſen, eröffnete General⸗ verſammlung fand am 9. September v. Is. im Roſtocker Hof ſtatt. Herr Friedrich Peterſen widmete zunächſt dem Helmgegangenen, Herr Dr. Friedrich Witte, einen warmempfundenen Nachruf, in welchem er die großen Verdienſte desſelben um den Verein hervorhob und forderte die Anweſenden auf, das Andenken ihres verewigten Vorſitzenden durch Erheben von den Sitzen zu ehren. Sodann wurde die Wahl des Vorſitzenden vorgenommen. Dieſelbe fiel mit Einſtimmigkeit auf den Unter— zeichneten, der die Wahl unter Ausdruck ſeines Dankes für das ihm erwieſene Vertrauen und mit der 0 Verheißung annahm, daß er ſich bemühen werde, die Leitung des Vereins im Sinne des verewigten en weiterzuführen, und hierauf den Vorfit der Verſammlung übernahm. Zwecks Erledigung des zweiten Gegenſtandes der Tagesordnung wurden die Herren Konſul Alfred Crotegius und Fiſcher Bohn zu Reviſoren der von dem Herrn Kapitän Wilhelm Ahrens * geführten Rechnung pro 1892 gewählt. Dieſelben befanden die Rechnung in allen Punkten monitur⸗ frei und beantragten mit anerkennenden Worten über die Mühewaltung des Herrn Rechnungsführers die Decharge, welche von der Verſammlung ertheilt wurde. f “+ * 4 26 Nach Erörterung einiger aus der Mitte der Verſammlung geſtellter Anfragen über Fiſcherei— Angelegenheiten wurde die Sitzung geſchloſſen. Eine weitere Sitzung des Vorſtandes fand am 9. November v. Is. im Roſtocker Hof ſtatt, an welcher auch die Herren Profeſſoren Dr. Blochmann und Dr. Stinde auf Cinladung des Vorſitzenden theilnahmen. In derſelben wurde der Tag der heutigen Generalverſammlung feſtgeſetzt und außerdem beſchloſſen, Sandert-Cier und, wie in früheren Jahren, Laichlatten für Plötze am Mühlendamm auszuſetzen. Zwecks ſpäterer Beſchlußfaſſung darüber, ob auch Lachseier in der Warnow ausgeſetzt werden ſollen, verhieß Herr Profeſſor Dr. Blochmann Nachforſchungen darüber anzuſtellen, ob die Lachſe bereits ein Laichrevier in der Warnow haben. Wenn die Verhältniſſe es mit ſich brachten, daß der Verein im verfloſſenen Jahre eine ums fangreiche Thätigkeit nicht entfalten konnte, ſo erſcheint der gegenwärtige Zeitpunkt geeignet, einen kurzen Rückblick auf die bisherige Thätigkeit desſelben zu werfen. Der Verein wurde gegründet in einer am 17. Januar 1889 auf Einladung des Herrn Fiſchers Bohn im Roſtocker Hof ſtattgehabten Verſammlung, welche ſich nach Durchberathung eines bereits vorliegenden Statutenentwurfes als „Roſtocker Fiſcherei-Verein“ konſtituirte und Herrn Friedrich Peterſen zum Vorſitzenden, Herrn Prof. Dr. Braun zum ſtellvertretenden Vorſitzenden wählte. Letzterer Herr ſchied bereits nach kurzer Zeit aus perſönlichen Rückſichten aus dem Vorſtande aus, wenngleich er bis zu ſeinem Fortgange aus Roſtock in der Stellung eines außerordentlichen Vorſtandsmitgliedes verblieb; an ſeine Stelle trat auf eigenen Wunſch der bisherige Vorſitzende, Herr Fr. Peterſen, und zum Borſitzenden wurde in der Generalverſammlung vom 21. Februar 1889 Herr Dr. Friedrich Witte gewählt, der dieſe Stellung bis zu feinem Tode, alſo fait 4½ Jahre lang, bekleidet hat. Dieſem ſeinem zweiten Vorſitzenden hat der Fiſcherei-Verein außerordentlich viel zu verdanken. Wie ſich aus dem von ihm im Jahre 1890 erſtatteten Jahresberichte und aus den Akten des Vereins ergibt, überdieß aber auch noch in unſer Aller lebendiger Erinnerung ſteht, iſt er unermüdlich bemüht geweſen, die Zwecke des Vereins zu fördern und die Behörden für die Intereſſen desſelben zu gewinnen und eine Reihe von praktiſchen Maßnahmen zur Hebung und Förderung der Fiſcherei find auf feine nie raſtende Initiative zurück— zuführen. Eine Gelegenheit, die Reſultate ſeiner bisherigen Beſtrebungen zuſammenzufaſſen und das Intereſſe weiterer Kreiſe für dieſelben zu gewinnen, bot ſich dem Verein durch die im Jahre 1892 in Roſtock veranſtaltete Mecklenburgiſche Landes-Gewerbe- und Induſtrie-Ausſtellung. Auf Grund einer von dem Mecklenburgiſchen Fiſcherei-Verein ausgehenden Anregung beſchloß unſer Verein in Gemein— ſchaft mit dem Erſteren innerhalb der Ausſtellung eine Separatausſtellung des Fiſcherei-Gewerbes zu veranſtalten, durch welche der gegenwärtige Stand des geſammten Fiſcherei-Gewerbes und des Fiſch— handels in Mecklenburg mit Allem, was dazu in Beziehung ſteht, zur Anſchauung gebracht werden ſollte. Zur Erledigung der erforderlichen Vorarbeiten wurde eine Kommiſſion gewählt, beſtehend aus Herrn Dr. Dröſcher, als Vertreter des Mecklenburgiſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Profeſſor Dr. Blochmann und Herrn Friedrich Peterſen, als Vertreter des Roſtocker Fiſcherei-Vereins, und den Herren C. Wrooſt, Andres Möller, Hallier und Hauer als Vertreter der beiden hieſigen Fiſcherämter. Die Ausſtellung fand ſtatt in einem für dieſelbe vom geſchäftsführenden Ausſchuſſe der Gewerbe- und Induſtrie-Ausſtellung im unteren Theile des den Ausſtellungsplatz durchſchneidenden krummen Weges beſonders hergerichteten Gebäude und enthielt ausweislich des offiziellen Kataloges 223 Nummern, welche von 91 Ausſtellern herrührten, darunter die beiden Roſtocker Fiſcherämter, das Zoologiſche Inſtitut der Univerſität Roſtock und 9 Roſtocker Privatausſteller. Die Ausſtellung, von welcher das Werk von Fr. Baumann über die Mecklenburgiſche Landes-Gewerbe- und Induſtrie—⸗ Ausſtellung von 1892 eine eingehende Beſchreibung gibt, entſprach den auf ſie geſetzten Erwartungen in jeder Richtung und bildete einen der Glanzpunkte des ganzen Ausſtellungsunternehmens, wie dies auch durch die Verleihung eines der zwölf großen Mecklenburg-Schwerin'ſchen Staatspreiſe aner— kannt wurde. Die Ausſtellung von 1892 bezeichnet den Höhepunkt der bisherigen Entwicklung des Vereines, und der ein Jahr ſpäter erfolgte Tod ſeines bisherigen Vorſtandes, der ſeiner erfolgreichen Thätigkeit ein zu frühes Ziel ſetzte, bildet gewiſſermaſſen den Abſchluß des Gründungsjahres des Vereins. Jetzt gilt es auf den Grundlagen, welche durch die Wirkſamkeit jenes ausgezeichneten Mannes in Verbindung mit der opferwilligen Hingebung der Vereinsmitglieder gelegt ſind, weiter zu bauen. Während die Beitrittsakte bei Gründung des Vereins am 17. Januar 1889 von 30 Herren unterzeichnet wurde, gehören demſelben nach der neueſten Mitgliederliſte die Aemter der Straßenfiſcher und der Bruchfiſcher und außerdem 62 Roſtocker und 3 auswärtige Mitglieder an, darunter ein Warnemünder. Die Mit— gliederzahl hat ſich daher zwar, wenn man ſie mit der Zahl der am Gründungstage dem Vereine beigetretenen Perſonen vergleicht, in nicht unerheblicher Weiſe gehoben, aber dies noch nicht in dem Maße, wie es der volkswirthſchaftlichen Bedeutung der Vereinszwecke gerade auch für unſere Vater⸗ ſtadt und deren Bewohner entſprechen ſollte. Unſere Aufgabe wird es daher ſein müſſen, das Intereſſe für unſeren Verein auch in weiteren Kreiſen zu wecken und zu ſuchen, demſelben eine größere Mit— gliederzahl zuzuführen. Aber auch auf dem eigentlichen Gebiete unſerer Beſtrebungen bietet ſich uns noch ein weites Arbeitsfeld, deſſen Beſtellung, wenn ſie auch viel Mühe und Arbeit erfordert, doch eine ungemein lohnende iſt, da die Früchte unſerer Thätigkeit nicht nur den Volkswohlſtand im Allgemeinen fördern, ſondern anch dem wirthſchaftlich ſchwächeren Theil unſerer Bevölkerung direkt zu Gute kommen. Die Zeiten, in welchen der Ertrag unſerer Gewäſſer an Fiſchen ein unerſchöpflicher zu ſein ſchien, ſind vorüber. Die Fortſetzung eines Raubbauſyſtems, wie es in früheren Zeiten betrieben wurde, würde 1 4 r 27 — ——— unſere Gewäſſer mehr und mehr entvölkern und den vollſtändigen Ruin des Fiſchereigewerbes herbei— führen. Um dem Letzteren ſeine Exiſtenz auch für die Zukunft zu ſichern, iſt die Befolgung rationeller in der Wiſſenſchaft und in der Erfahrung wurzelnder Grundſätze nothwendig, ſelbſt wenn in der un— mittelbaren Gegenwart auch noch keine greifbaren Reſultate einer derartigen rationellen Bewirthſchaftung der Gewäſſer erkennbar ſein ſollten. Wir werden auch in Zukunft uns bemühen, die Intereſſen der einheimiſchen Fiſcherei in dieſem Sinne zu fördern und es darf ernſt der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß es uns durch konſequente und zielbewußte Arbeit gelingen möge, den uns vorgeſteckten Zielen immer näher zu kommen. Roſtock, den 6. Januar 1894. Dr. v. Buchka, Vorſitzender. VI. Bermifdite Mittheilungen. Weltausſtellung in Antwerpen. Unter Vorſitz des Prinzen Franz von Arenberg hat ſich in Berlin am 21. Dezember 1893 das Deutſche Centralcomité für die Antwerpener Weltausſtellung von 1894 konſtituirt. Zum Vorſitzenden wurde Prinz von Arenberg, zu ſtellvertretenden Vorſitzenden: Reichsrath und Kommerzienrath Haßler-Augsburg, Generalkonſul Goldberger-Berlin, Kommerzienrath Lanz-Mannheim, Generalkonſul Benger-Stuttgart, gewählt. Zu Delegirten in das Centralcomité: Geheimer Kommerzienrath Michels-Köln, Geheimer Kommerzienrath Thieme-Leipzig, Generalkonſul de Bary-Antwerpen. In den geſchäftsführenden Ausſchuß wurden gewählt: Freiherr von Aſche-Hamburg (Harzburg), Kommerzienrath Lüdecke— Berlin, Kommerzienrath Mey-Berlin-Leipzig (Plagwitz), Geheimer Baurath Schneider-Harzburg. Zum geſchäftsführenden Delegirten wurde Herr Karl Romen, Charlottenburg-Berlin ernannt, und ſind an denſelben alle auf die Ausſtellung bezüglichen geſchäftlichen Anfragen, Mittheilungen ſowie Anmeldungen u. ſ. w. zu richten. Aus Oberöſterreich. Die feierliche Dekorirung des beſtbekannten Fiſchzüchters Herrn Hans Köttl zu Redl⸗-Neukirchen in Oberöſterreich mit dem ihm von Sr. Majeſtät dem Kaiſer wegen gemeinnützigen Wirkens auf dem Gebiete der Fiſcherei verliehenen ſilbernen Verdienſtkreuzes mit der Krone — wurde am 7. d. M. in Köttl's Fiſchzuchtanſtalt durch den k. k. Herrn Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, Robert Ritter Welſer zu Wagrain, vorgenommen. Derſelbe würdigte in gediegener Rede die Verdienſte des wackern Mannes und die Bedeutung ſeiner allerhöchſten Auszeichnung in Gegenwart der zu dieſem Feſtakte zahlreich erſchienenen Bezirkshonoratioren, der Delegirten des oberöſterreichiſchen Landes— Kulturrathes, des Oeſterreichiſchen, ſowie des Oberöſterreichiſchen und Vöcklabrucker Bezirks— Fiſcherei⸗Lvereines, ſowie der Familienangehörigen. Nach Anheftung des Ehrenzeichens, ſprach der Begnadigte mit ſichtlicher Rührung ſeinen tiefſten Dank aus und erklangen dreimalige begeiſterte Hochrufe auf den geliebten Monarchen. Ein brillantes Feſtmal, wobei es an zahlreichen trefflichen Trinkſprüchen nicht fehlte, beſchloß die ſchöne Feier. Die Zahl der Gratulationstelegramme war bedeutend. Es mag bei dieſem Anlaſſe, im Nachhange jener Worte der Würdigung, die wir Herrn Köttl bereits in unſerer letzten Nummer widmeten, — daran erinnert ſein, daß derſelbe der erſte Fiſchzüchter Oeſterreichs iſt, welchem nach dem bahnbrechenden alten „Dubiſch“ eine aller— höchſte Auszeichnung zu theil ward. Wir beglückwünſchen Herrn Köttl auf's Wärmſte. M. Hochſee⸗Fiſcherei. Die Hochſee-Fiſcherei der Weſer hat auch im Jahre 1893 einen bedeutenden Erfolg erreicht und das Vorjahr übertroffen. Die Fiſchdampferflotte beſtand am Schluſſe des Jahres aus 46 Fahrzeugen, von denen 4 in dieſem Jahre neu gebaut und in Betrieb genommen ſind. In die Geeſte liefen 1097 Fiſchdampfer ein, von denen 1088 ihre Ladungen durch die ſtädtiſchen Fiſchauktionshallen verkaufen ließen, 3 Ladungen wurden von den reſp. Rhedern in deren Verſandträumen direkt gelöſcht und 6 Dampfer liefen ohne Ladung ein. In den Auktionshallen wurden außerdem die Fänge von 771 Segelfahrzeugen und Booten, ſowie 591 Sendungen von auswärts, namentlich von England, verkauft. Der Erlös und das verkaufte Fiſchquantum, ſowie die Anzahl der Fahrzeuge ꝛc., welche in den— ſelben partizipirten während der einzelnen Monate, geht aus nachſtehender Tabelle hervor: Monat ed N Dampfer Segler 9 ; n,, 192 80.60 92 1 16 7 F 11 218,00 206 414.93 75 4 25 = Monat ne 5 7 Dampfer Segler i I AR AND 197 383.80 79 16 67 ee N 792 825,00 88 775.42 61 22 53 N ² u 2 el 116 794.18 91 48 64 UN ee 20800 118580. 73 49 69 ,,,, , ee 0 140 287.8 81 62 89 fl 145 12951 96 34 60 ebe 197 555.09 109 29 30 Miobe ae 219 888 0 % EN 96 5150 November 8s 230 849.45 107 224 29 Dezen dert 1:6930415507. 243 584.76 210707 22106 34 Der Geſammtumſatz betrug demnach 18 703 959,25 Pfund Fiſche zum Preiſe von 2076 174.25 J, gegen 16 360 504,75 Pfund zu 1798 154.61 , des Jahres 1892. Da außerdem der Bremerhavener Markt auch noch 6 654 809,25 Pfund Fiſche zu 703 810,12 AM. umſetzte, welche von 431 Dampfern und 176 Segelfahrzeugen angebracht wurden, ſo liefen im Laufe des Jahres 1528 Fiſchdampfer und 947 Segelfahrzeuge in die Weſer ein, die einen Fang von rund 25 Millionen Pfund Fiſchen an den Markt brachten, welche hier zum Preiſe von 225 tillionen Mark verkauft und verſandt wurden. Der Bau des neuen Fiſchereihafens hierſelbſt iſt bis zum Eintritt des Froſtwetters mit aller Energie gefördert und hat wider Erwarten günſtige Fortſchritte gemacht. Die Fertig: ſtellung, wenigſtens ſo weit, daß die Aufnahme der Fiſchdampfer erfolgen kann, kann nach ſachverſtändigem Urtheil bei fernerer günſtiger Baugelegenheit und ohne beſondere Unfälle Ende 1895 erwartet werden. Der ſich immer mehr vergrößernden Fiſchdampferflotte wird durch dieſen Bau die Möglichkeit zur ungehinderten Entwickelung eröffnet und dürfte bald noch ein erhebliches Anwachſen der Flotte nach ſich ziehen. Bei der ſeit einigen Tagen angefangenen Eisernte ſind jetzt ca. 300 Lente beſchäftigt. Herr F. Buſſe hier hat auf ſeinen Eisteichen zwei der Wallis'ſchen Eisſchneidemaſchinen in Betrieb, welche ſich ſehr gut bewähren. Das Froſtwetter wurde von allen Intereſſenten der Hochſee-Fiſcherei freudig begrüßt, denn bei dem enormen Eisverbrauch durch die Fiſchdampfer und Verſandtgeſchäfte trat trotz der ſehr guten Ernte des Vorjahres ſchon überall Mangel ein, fo daß ſchon zwei Dampferladungen von zuſammen ca. 1200 Tons von Norwegen im- portirt wurden. Der Eisverbrauch der hieſigen Fiſchgeſchäfte und Dampfer beläuft ſich pro Jahr auf ca. 25 000 Tons. . VII. Literatur. Warum nimmt die Verunreinigung unſerer Waſſerläufe und die Entvölkerung unjerer Fiſchgewäſſer in ſo erſchreckendem Maaße zu? Von Dr. C. Weigelt, Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins.“) Die Frage der Waſſerverunreinigung findet eine immer lebhaftere Erörterung. Rechtliche Entſcheidungen liegen ſchon in ziemlicher Zahl vor, aber dennoch macht ſich da und dort der Wunſch geltend nach Beſtimmungen, welche vor langwierigen Prozeßen ſchützen ſollten. Auch in der Dezember⸗ ſitzung 1893 des zum erſtenmale zuſammengetretenen Deutſchen Fiſcherei-Rathes ſtand auf der Tages— ordnung die Frage der Waſſerverunreinigung und fand lebhafte Erörterung. Wie viele und gewichtige Bedenken auch bei den neueſten Verordnungen auftreten können, er gibt ſich aus der Beſprechung, welcher W., als einer der berufenſten Fachmänner, die Verordnungen für Elſaß⸗Lothringen von 1892, für die Schweiz von 1889 und für Baden von 1888 unterzieht. Er ſagt ſelbſt: „Tadeln iſt leicht, auch das Verbeſſern geht allenfalls noch, aber das einwandfreie Beſſer— machen wäre hier doch, wie ich gern zugebe, eine ſehr ſchwierige Aufgabe, welche wohl Niemand ohne Weiteres zu leiſten vermöchte. Aber denken können wir uns am Ende doch, daß eine ſolche ein— wandfreie Verordnung zuſammengeſtellt werden könnte. Böte nun der Erlaß einer ſolchen Verordnung nach den in Deutſchland zur Zeit obwaltenden Verhältniſſen die unbedingte Gewähr einer Verbeſſerung der dermaligen geradezu unhaltbaren Zuſtände, welche die Flußverunreinigung hervorrief? Ich glaube, ) Sonder Abdruck aus der Zeitſchrift für Fiſcherei und deren Hilfswiſſenſchaften. Heft IV 1893. Zu beziehen für 60 Pf. in Briefmarken von der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Berlin S. W. Zimmerſtraße 90/91. Gleichzeitig ſei hier bemerkt, daß von der bekannten Brochüre desſelben Verfaſſers: Schüdigung der Fiſcherei durch Fabrik- und Hausabwäſſer noch einige Exemplare zum Preiſe von 60 Pf. abzugeben ſind. diefe Frage kann nur mit einem bedingungslofen Nein beantwortet werden. Was nützt die beſte Verordnung, wenn die Möglichkeit ihrer Durchführung und jede Ausſicht auf eine entſprechende Ueber— wachung der erfolgten Ausführung ſehlt, ja in den allermeiſten Fällen ſogar der Nachweis der Nicht— beachtung unmöglich ſein dürfte. Eine ſolche Verordnung würde ohne Weiteres gar nichts nützen — es würde ſo ziemlich Alles beim Alten bleiben.“ Einzelne Beiſpiele von Verordnungsanwendung bei Waſſerverunreinigung, die W. geſtützt auf feine vieljährigen an verſchiedenen Orten gemachten Beobachtungen gibt, hier mitzutheilen, würde be— dauerlicher Weiſe zu weit führen, ſo intereſſant, draſtiſch und belehrend ſie auch ſind; aber nicht genug kann deren Lektüre im Original empfohlen werden. Alſo geſetzt, eine ſolche, wie oben angedeutet, einwandfreie Verordnung wäre geſchaffen, ſo würden ſich ihrer Durchführung gewaltige Hinderniſſe entgegenſtellen und dieſe reſumirt W. in Folgendem: „1. Die ältere Induſtrie vermögen wir in allgemein giltige Normen nicht mehr hineinzuzwängen; 2. Für die neubegründeten Arbeitsſtätten wird „Genehmigung“ nicht ſorgſam genug erwogen, Dank gewiſſer Mängel der Gewerbeordnung 3. Es fehlt an der erforderlichen Aufſicht und dem nöthigen Wiſſen der für die Beaufſichtigung verfügbaren Beamten, um mit Ausſicht auf Erfolg eine derartige Verfügung durchführen zu können; 4. Die Sachverſtändigen für wirklich brauchbare Entſcheidungen in Flußverunreinigungsfragen ſind recht dünn geſät, weil es 5. an geeigneten und vor Allem der Zahl nach ausreichenden Bildungsſtätten für Sachverſtändige fehlt.“ W. ſtellte alſo nicht nur, wie ſchon erwähnt, höchſt intereſſante Einzelfälle zuſammen, er weiſt auch auf den Weg der Abhilfe hin, ſo weit eine ſolche überhaupt möglich iſt. Er fordert eigene Be— amte für die Flußbeaufſichtigung, Waſſerſchutzbeamte, Fiſchereiſchutzbeamte, „denen eine Exiſtenz geboten wird, lohnend und auskömmlich, damit fie dauernd ihren Stromgebieten erhalten bleiben und chemiſch genug vorgebildet, um zu wiſſen, was von dieſer oder jener Fabrik gefordert werden kann, liebens— würdig und gewandt, um wo möglich auf gütlichem Wege das Erforderliche zu erreichen und im Noth— falle ſchneidig genug um unnachſichtlich vorzugehen.“ Wenn nun auch W. ſo manche ſchlagende Beobachtungen vorführt, die nicht zur Entſchuldigung der Induſtrietreibenden dienen, ſo iſt er doch immer beſtrebt, wie er dies in verſchiedenen Aufſätzen und Vorträgen zum öfteren gethan, auf eine Vermittelung einerſeits der Induſtriellen und andrerſeits der Waſſerintereſſenten hinzuarbeiten und die Hoffnung auf Realiſirung ſeiner Vorſchläge wird wohl eine berechtigte ſein nicht nur bei Fiſchwaſſerbeſitzern im Speziellen, ſondern bei den Waſſerbenützern im Allgemeinen, zumal in Berückſichtigung der kulturellen und der ſanitären Verhältniſſe. Leider kann wegen Raummangel auf Details der ſo ſehr zu beherzigenden Arbeit nicht ein— gegangen werden. Fch. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 12. Januar. Zufuhren genügend, Geſchäft lebhaft, Preiſe berfriedigend. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche | geräucherte Ah ee 56278 42 Winter-Rheinlachs. per Pfund 625 ieee 90 85 uf. Lacs « x 200 Dichte 88751 23—45 Flundern, gr. „ Schock 250-400 Karpfen, mittelgroße . 70—72 50 do. mittel 1 100-150 ü kleine 65 37 Bücklinge, pomm. . „ Wall 100-150 eee — 50 iert ne — oo 45 22—33 Schellfiſc ht „ Stiege 50—150 DER nn 16—27 1214 Aale, große. 5 „ Pfund 110-120 R 120 80—90 [Stör n —- Dee — 220— 235 | Heringe „ 100 Stck. 800 - 1000 WI a en 35 35 = e Wilh. von Loefen'ſche Fiſchzuchtanſtalt Diepoldödorf Poſt Hüttenbach, Bayern. (Auf allen beſchickten Ausſtellungen mit den I. Preiſen ausgezeichnet). Offerirt: Angebrütete Eier und Bruten aller Salmonidenarten, ſowie Karpfenbruten. . 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Um Re Eigen BEN zwei⸗ bis dreimal, Preis: jahrlich E bels u hſankung im Inland 1 Mk, nach 4 Mt. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Erpetition. — Redaktion: München, Zoolgel em Ausland 150 Mk. Zuschlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pig. 8 € Organ für Pr 6 N fi e oiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 10 1 für die Hefammße 7 9 i | „llllereſen llerchifckerei, ſowie für llie Heſtrebungen der Filhierei-Dereine 1 in Sonderheit 0 a a a zan des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, der Landes⸗ is sowie 15 Schleſ. Hich.⸗Ver. für Bapern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, Ser ſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Sifch.-Der., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ achlen, ddes Fiſch.⸗Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗ Ver., des Fiſch.⸗Ver. für die Provinz Holtein, „es Rheiniſchen Fiſch.⸗ Ver., des Caſſeler Sifdh.-Der., des Central. Siich.-Dereins für Schleswig. und Lipides Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen In Verpe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch-Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc bindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben SE ag vom Bayerifijen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Jerein. = 3. Münden, den 31. Januar 1894. XIX. Jahrg. alt: I. Zur Frage der Maifiſch-Erbrütung. — II. Die Fiſchzucht auf der Weltausſtellung in Ka Chicago. — III. Züchten und Schonen. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mit: theilungen. — VI. Fragekaſten. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) = I. Zur Frage der Maiſiſch-Erbrütung von W. von Derſchau. In einem unter der gleichen Ueberſchrift in Nr. 2 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ von Herrn Riedel in Heidelberg veröffentlichten Artikel findet derſelbe meine Aeußerung, daß man Maifiſche bis zur Laichreife in geeignete Uferbauten einſetzen ſolle, unbegreiflich. Dies nöthigt mich zu folgender Erklärung: Ich habe mit verhältnißmäßig geringen Mitteln in zwei Jahren Verſuche mit Er: brütung in ſchwimmenden Käſten im Rheine gemacht und zwar einmal mit Erfolg. Wenn ich nicht ſehr irre, iſt mein damaliger Bericht an Herrn von Behr veröffentlicht. Ich habe dieſe Kaſtenverſuche eingeſtellt, die ich auf Grund der von Herrn R. im Neckar gemachten, nachdem ich ihn darüber befragt, in's Leben rief. Die Gründe ſind folgende: Eine Ueber— eu wachung ift ſchwierig; die Anlage (Käſten, Verankerung, Aufſicht) iſt ſehr theuer; der Er: folg iſt zweifelhaft und die Produktion im gelingenden Falle eine beſchränkte; ein Theil der Laichprodukte geht durch die Löcher der Kaſten verloren; die Brut kann aus gleichem Grunde nicht geſchützt werden, ſie entweicht. Ich entſchloß mich, die Aufzucht in geſchloſſenen Kribben, die dicht neben dem Fangplatz liegen, zu verſuchen; das iſt in einem Jahre vollkommen ge— lungen. Eine große Menge Brut iſt erzeugt worden. Was nun die Behauptung des Herrn R. anlangt, daß ich geſagt, die Fiſche ſollten, laichreif geworden, abgeſtrichen werden, ſo liegt mir leider der Wortlaut der Wiedergabe meiner Rede nicht vor. Ich glaube aber nicht, geſagt zu haben, daß dieſe ſog. künſtliche, die vor— züglich anzuwendende Manier der Erzeugung von Maffiſchbrut ſei, ſondern ich bin der An— ſicht, daß man beſſer in den Kribben die Sache der Natur überläßt. Jedoch iſt, beſonders im ichthyologiſchen Intereſſe, das Abſtreichen zu verſuchen. \ Nun findet Herr R. es wiederum unbegreiflich, daß ich das Mittel der Kribben— Erbrütung nicht längſt zur Anwendung gebracht und mir dadurch die „Verehrung“ der Be— theircgten erworben. Da muß ich nun verlangen, daß Herr R., deſſen erſte Bemühungen um den Maiftſch ich unbegrenzt anerkenne, auch meine freiwillige Arbeit erſt dann in der Oeffentlichkeit einer Kritik ausſeze, machdem er mich perſönlich darüber gefragt hat. Das ſcheint mir doch nicht eine Manier zu fein, eine Sache, die auf ſelbſtloſer Arbeit beruht, zu fördern. Ich will jedoch verſuchen, die Gründe darzulegen, nicht weil ich es für nöthig halte, Herrn R. zu widerlegen, ſondern weil ich hoffe, die überwus wichtige Maifiſchzucht dadurch zu fördern. RE Während meines Aufenthaltes in Coblenz, 1878 — 1883, ging der Maifiſchfang in Neuendorf ſo rapid zurück, daß die Pächter vor gänzlichem Bankerott ſtanden. Der dortige Fangplatz iſt wohl der ergiebigſte im preußiſchen Rheine, was daraus erhaflt, daß derſelbe für 1000 X. jährlich verpachtet wurde. Auf meinen Antrag wurde von der k. Regierung in wohlwollender Weiſe der Kontrakt gelöſt und ift ſeit jener Zeit der Fang jr geregelt, daß der Fiskus einen geringen Antheil an den gefangenen und ſofort verſteigerten 8 iſchen erhält. Der Erfolg iſt jedoch jo zurückgegangen, daß oft die Tagelöhne nicht gedeckt werden. Meine Ueberzeugung, daß der Maiſiſch in nationalökonomiſcher Beziehung von größerer Wichtigkeit ſei, wie der Lachs, veranlaßte mich, bei Herrn von Behr zu beantragen, daß der Maifiſch gelegentlich der Regelung des Lachsfanges (Konvention) auch bedacht würde und daß Mittel zur Erbrütung des Maifiſches bewilligt würden. Das Erſtere wurde abchelehnt. Man hatte genug mit dem Lachs zu thun. Die Mittel wurden, wenn auch nicht reichlich, für Kaſtenverſuche bewilligt. Nachdem ich letztere als nicht ſicher ꝛc. erkannt, bat ich um Gelder, um in den Kribben Verſuche zu machen. Ich verließ mittlerweile Coblenz, habe jedoch die Sache weiter betrieben. Die Schwierigkeiten, welche zu beſeitigen waren, hier zu ſchildern, würde zu weit führen; daß ich endlich ſo weit kam, hat viele Arbeit gekoſtet. Die Kribben mußten mit tiefliegenden Durchläſſen zum Strome verſehen und der Boden hergerichtet werden. Ein engmaſchiges Zugnetz wurde beſchafft, die Erlaubniß zur Abfiſchung (Käclken oder Dynamit) eingeholt, die Zuſtimmung der Regierung eingeholt ꝛc. ꝛe. Ich will an den Faktoren, die dabei mitſpielten, keine Kritik üben — aber Jeder, der derartige Sachen bit: trieben hat, wird die Schwierigkeiten ermeſſen. Genug, ehe die Sache in's Leben trat, ver—, gingen gewiß zwei Jahre. Nothdürftig war eine Kribbe hergerichtet und ich hatte 200 l - vom Deutſchen Fiſcherei-Verein. Dieſe geringe Summe war mir aber genügend, in einem Jahre zu beweiſen, daß die Fiſche laichreif wurden und viele Brut erzeugten. Das folgende ı Jahr brachte nur kleine Fiſche, die durch die Maſchen unterhalb im Rheine verletzt waren. Weiteres Geld wurde mir nicht bewilligt und gab ich die Sache auf, als ich von der Moſel die Nachfrage von einem Herrn bekam, wie er Maifiſche erbrüten ſolle — er habe dazu den Auftrag und Mittel vom Deutſchen Fiſcherei-Verein erhalten. Nachdem ein Wechſel in den leitenden Perſönlichkeiten eingetreten, ſind im vorigen Jahre vom Deutſchen Fiſcherei-Verein Mittel bewilligt. In Folge meines Betreibens hat ſich auch die Holländiſche Regierung mit einer weſentlichen Summe angeſchloſſen. Die Saiſon iſt ohne jeden Erfolg geweſen, weil in Folge des abnorm niedrigen Waſſerſtandes ſehr ſchlecht an Zahl und Qualität gefangen wurde. Holland hat wiederum in dieſem Jahre Mittel MAR 3 1894 BB.“ bewilligt und iſt es zweifellos, daß die zielbewußte Leitung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins nicht zurückſtehen wird. Einer Aeußerung des Herrn R. muß ich noch entgegentreten, wenn er meine Anſicht beſtreitet, daß der Maifiſch an beliebigen Orten, wo er gerade laichreif wird , laicht. Der Aufſtieg des Fiſches hängt in ſeiner Dauer bis zur Moſel und dem Neckar lediglich vom Waſſer— ſtande ab. Bei niedrigem Waſſer kann die Differenz von Kralingen bis Coblenz 3 Wochen betragen. Meines Erachtens hängt die Laichreife, die, wie bis jetzt angenommen wurde, plötzlich eintritt, hauptſächlich von der Waſſertemperatur ab. Iſt nun das Waſſer niedrig und in Folge deſſen wärmer, jo tritt fie ſchneller ein und der Fiſch laicht tiefer im Strom: gebiete. Daß er das Herannahen der Laichreife einige Zeit vorher fühlt, glaube ich, und daß er Plätze dazu zu erreichen ſtrebt, oder ſich an ſolchen deßwegen länger aufhält, wo der Strom gemäßigt iſt, halte ich für wahrſcheinlich. Aber bei dem oft plötzlichen Waſſerſtands— wechſel des Fluſſes kann den Fiſch wohl die Laichreife da überraſchen, wo er bei anderem Waſſer nicht laichen würde. Genauerer Beobachtung würde es obliegen, hierüber Aufſchluß zu erlangen. Thatſächlich ſteht feſt, daß junge Maifiſche beobachtet werden von Bonn bis Trier und im Neckar, aber nicht jedes Jahr in gleicher Menge und an den gleichen Orten. Bei dem gelungenen Kaſteuverſuche wurden die Fiſche von Zeit zu Zeit beobachtet und keine Laichreife konſtatirt, bis in einer Nacht ein koloſſaler warmer Gewitterregen niederging. Am Morgen hatten die Fiſche, ich glaube drei Rogener und ein Milcher abgelaicht. Drei waren todt. Ob das lebende Exemplar das Männchen war, iſt leider nicht konſtatirt. Nach Abfaſſung vorſtehenden Artikels habe ich noch zwei weitere Zuſchriften von einem Rheinfiſcher über den Maifiſch erhalten, dem Fiſcher Glöckner in Neuendorf. Der Mann, ſeit ſeiner Jugend mit der Natur und dem Fange des Maifiſches vertraut, iſt als vollſtändig kompetent in dieſer Frage zu betrachten und gebe ich in Nachfolgendem einen Auszug ſeiner Berichte: „Der Rückgang des Fanges datirt ſeit 1878. Die guten Jahre liegen in früherer Zeit, z. B. vor 50 Jahren, weit auseinander. Gute Jahre waren 1836, 41, 45, 52, 61, 66, 67 (das beſte), 77, 88. Das ſind lauter Jahre, wo im Frühjahr Wetter und Waſſer die Hauptrolle ſpielten und zwar war das ganze Frühjahr hohes Waſſer ohne Schnee. Das Waſſer war warm, wärmer wie das Salzwaſſer und darum ſuchten die Maifiſche den Rhein auf. Iſt der Rhein kalt, braucht man ſich nicht auf einen reichlichen Fang Rechnung zu machen. Dann bewirkt das Hochwaſſer von Ende März bis halben April, daß die Fiſche auch gerade nicht alle in Holland gefangen werden können, wie das bei kleinem Waſſer ge— ſchieht. Im Jahre 1876 hat der Rhein am 23. März den höchſten Stand erreicht und hielt hier an bis 24. April. Es war ein Pegelſtand von 26 Fuß in Coblenz und wie— viel Fiſche fingen wir damals. Am 14. Mai war der beſte Tag. Unter 100 "Fische kamen wir nicht an's Land. Der höchſte Zug war 286 Stück. Die Witterung iſt die Hauptſache. Das Sprichwort in Holland lautet: „Ein Donner im März, nehmen wir die Elfven beim Sterz.“ Wenn die Kribben Waſſer genug haben, muß die Sache gelingen. Die ſchlechten Fiſche ſterben bald ab, die anderen bleiben bis Herbſt am Leben. Ich habe dieſelben noch im Oktober aus den Kribben genommen. Die jungen Maifiſche bleiben hier bis September und dann ſind ſie verſchwunden. Die Größe ſchwankt von 5— 20 Centimeter ꝛc.“ Soweit der Fiſcher Glöckner. Ich muß danach bei meiner Anſicht beharren, daß der beſte Erfolg durch Einſatz in die Kribben erreicht werden kann. Ob widrige Waſſer— verhältniſſe auch dieſes Jahr ſchädigend auftreten werden, muß die Zeit lehren. Die Behauptung, daß durch übermäßigen Fang in Holland der Maifiſchfang ſo zurück— gegangen iſt, iſt nicht ſo ohne Weiteres von der Hand zu weiſen. Daß der Lachsfang, ſeitdem die Dampfkraft beim Fiſchen verwendet wurde, zurückging, iſt, glaube ich, erwieſen. Es läßt ſich vielleicht der gleiche Schluß in Bezug auf den Maifiſch ziehen. Wenn nun Glöckner oben nur die hervorragenden Fangjahre angibt, ſo fehlt leider die Angabe des Ertrages in den Zwiſchenjahren. Daß derſelbe aber zurückgegangen iſt, iſt zweifellos, wie das aus den Ausſagen des Herrn R. für den Neckar feſtſteht. Nach meiner Anſicht erſcheint eine Reviſion der Konvention mit Holland ad Maifiſch geboten. Zur endgiltigen Beantwortung der Schädigungsfrage ſind Recherchen in Holland an— zuſtellen, die ſich nicht nur auf den Fiſchereibetrieb allein zu erſtrecken hätten, ſondern auch darauf, ob nicht Veränderungen in den Rheinmündungen entſtanden ſind, die den Aufſtieg des Maifiſches hindern, oder denſelben auf einen Weg leiten, wo er den Netzen nicht ent— rinnen kann. Jedenfalls iſt die begründete Hoffnung zu hegen, daß bei der ſicherlich rationellen Be— urtheilung der Frage durch den Herrn holländiſchen Fiſchereiexperten, ebenſo wie beim Lachs auch beim Maifiſch erkannt wird 1 daß man nur Eier gewinnt, wenn man die Henne leben läßt. Auerbach H., den 12. Januar 1894. II. Die Jiſcherei auf der Weltausſtellung in Chicago. Von Alfred Schillinger. (Fortſetzung Nr. III.) Nachdem wir in dem vorausgehendem Aufſatz die Frage, wie in Amerika gezüchtet wird, zunächſt mit einer Beſprechung der dort gebräuchlichen Brutapparate zu beantworten angefangen haben, ſoll unſere weitere Aufgabe eine Darſtellung der Amerikaniſchen Brutan— lagen ſein. In der Ausſtellung waren mehrere Modelle von Brutanſtalten vorgeführt, z. B. die Brutanſtalt des Staates Penſylvanien, das Fiſchbruthaus von Glouceſter ꝛc. ꝛc. An dieſen Modellen konnte erſehen werden, daß die amerikaniſchen Brutanſtalten nach einem einheitlichen Plane, und zwar durchweg mit großer Einfachheit, aus Holz erbaut ſind. Ihrer inneren Einrichtung nach zerfallen dieſelben in zwei Typen, Anſtalten mit Brutrinnen zur Aufzucht von Salmoniden mit großen Eiern und Anſtalten mit Me. Donald'ſchen Gläſern zur Er— brütung von Fiſchen mit kleinen Eiern. Da aus dieſen Modellen über den Betrieb der Anſtalten naturgemäß wenig zu erſehen war, habe ich außerdem die Gelegenheit wahrgenommen, eine größere Zahl von Brutanſtalten aus eigener Anſchauung an Ort und Stelle kennen zu lernen, von welchen ich einige Typen beſchreiben will. Eine der größten und der intereſſanteſten Brutanlagen der Union befindet ſich in Craig Brook im Staate Maine. Daſelbſt iſt eine alte Mühle zu einem Bruthaus aptirt und in der Umgebung derſelben ſind etwa 12 kleine Teiche angelegt worden. In dem einzigen großen Raum des Hauſes, welcher hell erleuchtet iſt, ſtehen in Reihen zu je zweien eine große Zahl der oben beſchriebenen hölzernen Brutrinnen in denen die Rahmen in 7 Schichten übereinander ge— lagert ſind. In denſelben werden Lachſe, Regenbogenforellen, Seeforellen, Bachſaiblinge und Lochlevenforellen erbrütet. Das Brutwaſſer ſtammt aus einer nahegelegenen Quelle. Die künſtliche Befruchtung geſchieht wie bei uns auf trockenem Wege, die abgeſtorbenen Eier werden wöchentlich zweimal, auffallender veiſe nach Herausheben der Rahmen außerhalb des Waſſers ausgeleſen. Hierzu werden feine Zangen aus Meſſingdraht benützt, welche an den Spitzen in kleinen Oeſen enden. Es wird durch dieſes feine Inſtrument der Vortheil erzielt, daß die umliegenden Eier nicht aus ihrer Lage gebracht werden, wie das bei groben Pincetten mit breiten Enden nicht leicht zu vermeiden iſt. Kurz vor dem Ausſchlüpfen werden die bis dahin horizontal liegenden Rahmen etwas ſchräge geſtellt, damit die Jungbrut zwiſchen den: ſelben nach dem Boden der Brutrinnen durchzuſchlüpfen vermag. In denſelben verbleibt die Jungbrut bis zum Verluſt des Dotterſacks. Die weitere Aufzucht zu Jährlingen geſchieht in ebenſo gebauten Holzrinnen, welche in einer Anzahl von 120 Stück im Freien in ſonniger Lage aufgeſtellt ſind. In der unmittel⸗ baren Umgebung ſind alle Bäume, welche irgendwie Schatten verurſachen könnten, vernünftiger Weiſe ſorgfältig entfernt. An der Außenſeite ſind die Rinnen zum Schutz mit Aſphaltpappe belegt. Am Tage ſtehen dieſelben offen, zur Nacht werden ſie mit verſchließbaren Deckeln verſichert. Die Aufzuchtsrinnen werden mit Bachwaſſer von 16° R. (im Auguſt) geſpeiſt; 37 um demſelben die nöthige Reinheit zu geben, wird es einige Kilometer oberhalb, vermittelſt einer Schleuſenvorrichtung angeſtaut, zwiſchen aufgeſtapelten Steinen und Kies durchgeleitet, um ſodann in ein nahes Klärungsbaſſin geführt zu werden, in welchem ſich die noch nicht im Kies abfiltrirten Schlammtheile niederſchlagen können. Bei der Aufzucht wird die Brut ernährt, zuerſt mit fein zerriebener und durch ein Sieb gepreßter Leber. Auch werden zu dieſem Zwecke fortgeſetzt Verſuche gemacht, um Cruſtaceen in größeren Mengen zu erzeugen. Allein Mr. Atkins, der Leiter der Anſtalt von Craig Brook und bekanntlich einer der ausgezeichnetſten Züchter Amerika's, theilte mir mit, daß es ihm noch nicht gelungen ſei, regelmäſſig und in zuverläſſiger Weiſe genügende Mengen von Cruſtaceen zu jeder Zeit aufzuziehen. Iſt die Brut einige Wochen herangewachſen, ſo wird entweder fein zertheiltes Fleiſch verabfolgt, vor allem 1 werden künſtlich gezüchtete Maden verfüttert. Die Aufzucht der Maden wird in Craig Brook in einer ſehr intereſſanten Weiſe und im großen Maaßſtabe betrieben, ſo daß es ſich wohl verlohnt auf dieſen Betrieb näher einzugehn. Einige Kilometer von der Anſtalt entfernt ſind in einer Waldlichtung eine größere Zahl von viereckigen Holzkäſten aufgeſtellt, etwa / m lang und ½ m hoch. Dieſelben ind oben durch einen Deckel verſchließbar und im Innern mit Blech ausgeſchlagen. An der Bodenſeite verlängern ſie ſich zu einem Trichter, welcher unten mit einer weiten, ca. 10 em großen Oeffnung verſehen iſt. Im Innern des Trichters, da wo derſelbe an den Kaſten anſchließt, liegt ein weitmaſchiges Sieb. Unter ſeiner Oeffnung ſteht ein Blecheimer mit Waſſer gefüllt. Dieſe Käſten werden mit ungefähr je 10 Pfund Fleiſch beſchickt und die Deckel der: ſelben geöffnet. Nun ſammeln ſich eine unglaubliche Maſſe von Inſekten, zumeiſt Fleiſch— fliegen, welche ihre Eier in das Fleiſch ablegen. Gewöhnlich bleiben zu dieſem Zweck die Käſten 3—4 Tage geöffnet. Zu gleicher Zeit mit den Fleiſchfliegen findet ſich aber auch ein Käfer in den Käſten ein, welcher den Eiern der Fliegen nachſtellt. Um dieſen unerwünſchten Räuber zu entfernen, geht täglich zweimal ein Wärter zu den Käſten und klopft mit einem Stock an die Kaſtenwände. Der Käfer zieht in Folge des Geräuſches ſeine Beine ſofort ein und fällt durch das Sieb in die darunter ſtehende Waſſerkanne. In welcher Menge derſelbe vor— kommt, geht daraus hervor, daß auf dieſe Weiſe täglich während des Sommers ca. 5 Pfund Käfer in den Waſſerkufen gefangen und an die größeren Fiſche verfüttert werden. Wenn das Fleiſch etwa 3—4 Tage zur Ablage der Fliegeneier ausgelegen hat, io iſt dasſelbe genügend mit Eiern durchſetzt. Nun wird es aus den Käſten herausgenommen und in einen beſonders erbauten Schuppen übergeführt. Dieſer hat Lattenwände und be— herbergt in ſeinem Innern eine Menge etagenförmig überein indergeſtellter Holzgitter, auf welche das Fleiſch aufgelegt wird. Unter jedem Gitter liegt ein offener herausziehbarer Holzkaſten mit niedrigen Rändern. Da durch die Lattenwände des Schuppens ſtets ein ausgiebiger Luftzug über das Fleiſch hinwegſtreicht, um den peſtilenzialiſchen Geruch dieſer fauligen Maſſe in's Freie zu führen, ſo geräth aber auch das Fleiſch in Gefahr, auszutrocknen. Dieſem N Uebelſtande it dadurch vorgebeugt, daß das Fleiſch mit Sand beitreut wird. So vor: bereitet, liegt dasſelbe in den Schuppen, während ſich nun in ſeinem Innern die Fliegeneier in kurzer Z eit zu den bekannten Fleiſchmaden entwickeln. Letztere ſuchen den Ort ihrer Ent— ſtehung ſeher bald zu verlaſſen und fallen dabei durch die Holzgitter in die darunter ange— brachten Holzkäſten. Aus dieſen werden die Maden täglich einmal entleert und in Eimern geſammelt. Die tägliche Produktion an Maden beträgt in Craig Brook zur Sommerszeit durch— ſchnzttlich einen Zentner. Da die Maden eine verſchiedene Größe zeigen, jo werden ſie vor dem Verfüttern geſiebt und je nach ihrem Umfang an kleinere oder größere Jungbrut verfüttert. Auf dieſe Weiſe iſt die Anſtalt in der Lage, etwa eine halbe Million Jährlinge in jeder Brutperiode in den Aufzuchtskäſten heranzufüttern. Es wird täglich ſechsmal mit Maden gefüttert und natürlich auf ſorgfältige Reinig— ung der Aufzuchtskäſten peinlich geachtet. Dabei gedeihen die Fiſche ausgezeichnet und zeigen, was in der Weiheraufzucht niemals zu ermöglichen iſt, ein außerordentlich gleichmäßiges 38 — — Wachsthum. Auch wird, wie ſchon früher bemerkt, in Folge des überreichen Futters Kanni— balismus nicht beobachtet. So außerordentlich wichtig es für unſere Fiſchzuchtverhältniſſe wäre, ebenſo billige und ergiebige Madenaufzuchtseinrichtungen zu treffen wie in Craig Brook, ſo wird eine direkte Nachahmung derſelben in den meiſten Gegenden bei uns ganz unmöglich ſein. In Craig Brook, wo auf Meilen weit im Umkreis keine meuſchlichen Anſiedlungen liegen, wird Niemand durch den geradezu entſetzlichen Geruch, der ſich dort bei der Madenerzeugung entwickelt und die zahlloſen Schaaren von Stechmücken, (Moſcitos) welche ſich gleichfalls an den Fleiſch—⸗ käſten einfinden, beläſtigt. Wenngleich es in Craig Brook noch niemals beobachtet wurde, daß die Inſektenſtiche giftig und von erheblichen Folgen begleitet waren, ſo dürften bei uns allgemeine ſanitäre Rückſichten hinreichen, um derartige Madenerzeugungen zu verbieten, wo— fern es nicht gelänge, dieſelben geruchlos zu geſtalten. Es wäre jedoch ſehr wichtig, in dieſer Richtung Verſuche anzuſtellen. (Fortſetzung folgt.) III. Züchten und Schonen. Von A. Hübner, Thalmühle. Die Zweckmäßigkeit des Beſetzens der Gewäſſer mit Dotterbrut von Sommerlaichern ſowie von Coregonen wird von Fiſchern vielfach beſtritten. Ich will mir daher erlauben, aus meiner Praxis einige Fälle als Für und Wider mitzutheilen, dem geehrten Leſer die Nutzanwendung ſelbſt überlaſſend. Der Pächter des in Pommern liegenden, 500 Hektar großen Lupowsk-Sees, Filcher: meiſter Kolberg, bezog im Mai 1891, wie auch in den folgenden Jahren, von mir je 5000 Stück drei Tage alter Brut und 10000 künſtlich befruchteter Zandereier. Dieſelben wurden in einem Teiche herangezogen und in jedem Herbſte durch Oeffnen der Schleuſen in den noch keine Zander haltenden See gelaſſen. Am 23. Februar 1892 ſchrieb mir Herr Kolberg folgendes hierüber: „So lange ich Fiſchzucht betrieben, habe ich noch nie einen größeren Ertrag gehabt, als von dieſen Zandern. Ich habe die Fiſchchen zwar nicht gezählt, ſondern dieſelben aus dem Teich gleich in den großen See gelaſſen. Bei der Herbſt- wie bei der Winter-Fiſcherei fing und fange ich auf faſt jeden Zuge mit dem großen Garn 15—30 Stück von dieſen Zandern, mitunter 18 em lang und darüber.“ Hierbei iſt zu beachten, daß mit dem weitmaſchigen, großen Garn Samenfiſche nur mit— getrieben werden, wenn reichlicher Beſtand davon vorhanden iſt. Letzteres ſcheint hier der Fall geweſen zu ſein, weil die Brut nicht nur ſelten, ſondern faſt regelmäßig mitgefangen wurde. Auf meinem gut beſtandenen Zanderſee bin ich zufrieden, wenn ſich ebenſoviel kleine Zander wie dort ſpüren laſſen. 5 Im nächſten Jahre hatte Herr Kolberg zwar einen geringeren Erfolg zu verzeichnen, dagegen erhielt ich im letzten Herbſt wieder folgende Nachricht: „Heute habe ich meinen Zanderteich abgelaſſen, das Reſultat war überraſchend, da es in dieſem Jahre an Stückzahl dem erſten Jahre gleichkam, jedoch waren in dieſem Jahre die Zander durchſchnittlich noch größer. Die Zander von vor zwei Jahren laichen im nächſten Frühjahr e, ich hatte kürzlich einen unvorſichtiger Weiſe gedrückt, der hatte tüchtig Rogen.“ — Hiernach wäre ein großer See durch künſtliche Zucht mit dem ſehr empfindlichen Stachelfloſſer hinreichend beſaamt worden, wozu freilich am meiſten beigetragen haben mag, daß die Brut erſt im Teiche vor⸗ gezogen wurde. f Obzwar das Anpflanzen der Zander in dieſem See über Erwarten gelungen iſt, bleibt abzuwarten, wie ſich die Fiſche dortſelbſt erhalten und fortpflanzen werden. Dabei ſprechen viel Umſtände mit, denn manch guter Zanderſee hat dieſen Edelfiſch nach und nach ganz verloren. Wohl am meiſten zu fürchten ſind die vielen Feinde, welche den Eiern und der Brut im wilden Gewäſſer erſtehen, andernfalls fehlt es bei kühlem Wetter leicht an Nahrung für die ſo zarte Brut. Denn kaum dürfte es eine Fiſchart geben, ſelbſt Goldfiſche und Uekelei nicht ausgenommen, welche kleinere Eier und winzigere Brut erzeugen. Doch nicht 39 — — — blos im Entſtehen iſt der Fiſch bedroht, auch größere, mit Stacheln bewaffnete Räuber haben ihre Feinde, wie nachſtehendes Beiſpiel zeigen mag. In meiner Köllnitzer Fiſcherei fing ich einen 5'/, Kilo ſchweren Hecht (der größte ſeit vielen Jahren) und ſetzte ihn allein in einen Hälter. Am nächſten Tage hatte derſelbe einen halbverdauten Zander ausgeſpieen, welcher erkennen ließ, daß derſelbe lebend mindeſtens 1315 Kilogramm gewogen haben mußte. Ebenſo nähren ſich kleinere Hechte zum Theil von Zandern und dies um ſo mehr, je ſtärker das Gewäſſer mit ſolchen Fiſchen bevölkert iſt. Bald nach dem Fang entledigen die Hechte ſich jedoch ihres Fraßes, ſoweit noch unverdaute Nee größerer Fiſche im Magen vorhanden find. Vor zwei Jahren hatte ich einen beſonders reichen Zanderbeſtand, welchen ſich die Hechte wohl zu Nutze machten. Faſt an jedem Tage wurde ein Zentner dieſer Letzteren in den Dröbel (Hälter) geſetzt, wo ich dann am nächſten Morgen außer den ausgeworfenen Reſten von Bleien und anderen Weißfiſchen auch vier bis acht Speilinge von halb verdauten Zandern fand, welche lebend Kilogramm und darüber gewogen haben mochten. Da dies etwas ganz regelmäßiges war, läßt ſich der Raub nur eines Zentners Hechte in einem Jahr außer der größeren Maſſe von Bleien auch auf über zwei Zentner kleiner Zander veranſchlagen. Wie viel ſolcher Fiſche müſſen aber in einem Jahre ihr Leben laſſen, wenn mein 1000 Hektar großer See einen Beſtand von weit mehr denn Hundert Zentner Hechte hat? Iſt es da rathſam, daß ich die kleinen Zander ſchone, um Hechte damit zu füttern? Oder iſt es beſſer, wenn ich untermaaßige Edelfiſche heraus— nehme, um dieſelben als Setzlinge zu verkaufen? Hätte der Geſetzgeber „geſchloſſene Ge— wäſſer“ nicht angenommen, wäre dies freilich nicht möglich. (Fortſetzung folgt.) IV. Vereinsnachrichten. Badiſch Unterländer Fiſcherei-Verein. Die II. ordentliche -Generalverſammlung findet Sonntag, den 11. Februar, Nachmittags 2% Uhr im Gartenſaal des Herrn Gaſtwirths Spengel zum „rothen Ochſen“ in Heidelberg ſtatt. Die Vereinsmitglieder ſind freundlichſt erſucht, zahlreich zu erſcheinen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht des Vorſtands, 2. Rechnungsablage und deren Prüfung. 3. Berathung über die vom Vorſtand geſtellten Anträge. 4. Vortrag von Herrn Prof. Dr. Weigelt, Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. Hieran knüpft ſich eine allgemeine fiſchereiſachliche Unterhaltung. Der Vorſtand: Riedel. Fiſcherei-Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. In der letzten Vorſtandsſitzung kam das Verhalten des Karpfen in fließenden Gewäſſern zur Sprache und wurde für weiteres Einſetzen plaidirt.”) Der Vorſtand der Höchſter Fiſcherei-Genoſſenſchaft theilte mit, daß ſich der Main beſſere, daß jedoch die großen Schäden, welche das Oeffnen der Wehre nach ſich zöge, durch praktiſchere Anlage der Uferbefeitiguigen noch zu beſeitigen ſeien. (Dieſe Frage wird genauer ſtudirt werden.) Es wurde beſchloſſen zu verwenden 1893/94: Für iridea in die Lahn 600 «A, für Karpfen in weiter zu beſtimmende Flüſſe 600 M. An Prämien für erfolgreiche Anzeigen wurden an 10 Aufſichtsbeamte bewilligt im Ganzen 89 AM. In 1893/94 find bereits bewilligt worden 62 , In 1893/94 find Otternprämien bis jetzt bewilligt 60 KA Der Vorſitzende des Vereins wurde zum J. Deutſchen Fiſcherei-Rath in Berlin delegirt. Auerbach (Heſſen), den 14. Januar 1894. von Derſchau. ) Siehe den Bericht des Strommeiſters Mayer in Runkel unter: „Vermiſchte Mittheilungen.“ Roſtocker Fiſcherei-Verein. Generalverſammlung des Roſtocker Fiſcherei-Vereins. * Roſtock, den 8. Januar. Am Sonnabend, den 6. Januar er., hielt Abends der Roſtocker Fiſcherei⸗Verein in Rieck's Geſellſchaftshaus ſeine diesjährige Generalverſammlung ab, der auch die Vorſitzenden des Mecklenburger Fiſchere-Vereins, Oekonomierath Brüſſow, und Dr. Dröſcher aus Schwerin beiwohnten. Die Verſammlung !), welche recht zahlreich beſucht war, wurde vom Vorſitzenden des Vereins, Reichstagsabgeordneten Oberlandesgerichtsrath Dr. von Buchka, eröffnet und nahm zunächſt die Neuwahl eines Schriftführers vor; man wählte als ſolchen den Konſul A. Crotogino. Sodann erſtattete der Rechnungsführer, Kapitän Ahrens, die Rechnungsablage über das letzte Ge— ſchäftsjahr, wonach der Verein eine Einnahme von 189.54 M und eine Ausgabe von 54.05 cM hatte. Hieran ſchließt ſich der vom Vorſitzenden erſtattete Jahresbericht für 1893. (Derſelbe iſt ſchon in der vorhergehenden Nummer dieſer Zeitung abgedruckt worden.) Auf den Jahresbericht folgte ein Vortrag des Herrn Dr. v. Buchka über den weſentlichen Inhalt des mecklenburgiſchen Fiſcherei-Geſetzes. Der Vortragende erwähnte zunächſt, daß die Vor⸗ ſchriften der deutſchen Gewerbeordnung auf die Fiſcherei keine Anwendung finden, ſondern daß dieſelbe im Wege der Landesgeſetzgebung geregelt iſt. Er gab zunächſt eine kurze Ueberſicht über die frühere mecklenburgiſche Fiſcherei-Geſetzgebung und die Verordnungen von 1868, 1875 und 1878 mit ihren mehrfachen Zuſätzen. Dadurch war ein ungleicher und unüberſichtlicher Rechtszuſtand in Mecklenburg entſtanden; dieſer Umſtand und die Arnſtädter und Berliner Konferenzen im Jahre 1886 gaben Ver— anlaſſung zum gegenwärtigen Geſetze. Dann ging Redner zur Beſprechung der einzelnen Paragraphen der Verordnung über und hob beſonders die Verordnung über Fanggeräthe, Schonzeiten, Laichſchon— reviere und Minimalmaaß hervor unter Rückblick auf die früheren Verordnungen, denen gegenüber durch die neue Verordnung für die Fiſcher weſentliche Erleichterungen geſchaffen ſind. Zum Schluſſe folgte ein kurzer Vortrag des Dr. Dröſcher-Schwerin über Einrichtung von Fiſcherfortbildungskurſen (Winterkurſen) eventuell als Vorbereitung für ſpätere ſtändige Fiſcherei-Fach⸗ ſchulen. Redner ſchilderte zunächſt die bisherigen Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine, die auf Hebung des Fiſchbeſtandes gerichtet ſeien, und der dazu verwandten Mittel, unter denen die künſtliche Fiſchzucht bisher in erſter Linie gekommen ſei. Der hauptſächliche Betrieb der Binnenfiſcheret ſtütze ſich jedoch auf die Sommerlaicher, für welche durch künſtliche Fiſchzucht allein wenig zu thun ſei, wenigſtens von Seiten der Vereine, deren Thätigkeit ſich hier hauptſächlich auf wiſſenſchaftliche Unterſuchungen und praktiſch verwerthbare Verſuche beſchränken müſſe. Hier müſſe der praktiſche Fiſcher ſelber einſpringen; derſelbe könne am meiſten durch rationelle Wirthſchaft nützen. Dazu ſei eine gewiſſe Kenntniß der theoretiſchen Grundlagen einer rationellen Fiſchereiwirthſchaft nöthig. Der Fiſcher ſelbſt jet am erſten berufen, in ſeiner täglichen Praxis die zum Ausbau einer Fiſcherel-Wirthſchaftslehre nöthigen Erfahr— ungen zu ſammeln. Dazu müſſe er wiſſen, wie und was er zu beobachten habe und er müſſe ſeine Scheu überwinden lernen, ſeine Beobachtungen und Erfahrungen in allgemein verſtändlicher Form niederzuſchreiben, durch die Fachpreſſe zu veröffentlichen und in Fachvereinen zu beſprechen. Zu dem Zwecke müſſe der junge lernende Fiſcher in der Naturgeſchichte der Fiſche, über Lebensweiſe, Ernährung, Vermehrung, Wanderung ꝛc. derſelben und über den Lebenshaushalt im Waſſer unterrichtet und die allgemeine Bildung des Fiſcherſtandes ſo viel als möglich gehoben werden; auch in der Buchführung, wenn auch nur in einfacher Form, müſſe er geübt werden, damit er ſich jederzeit über Zweckmäßigkeit und Erfolge ſeiner Wirthſchaftsmethoden Rechenſchaft geben könne; auch müſſe er möglichſt gründlich fremde Fangmethoden kennen lernen, um ſeine eigenen möglicherweiſe danach zu verbeſſern. Dies alles ſei ohne einen entſprechenden Fachunterricht nicht möglich. Jedes Gewerbe, jedes Handwerk, hat ſeine regelmäßige beſtimmte Lehrzeit, an die ſich oft eine Fortbildung in Winterſchulen oder Fachſchulen ſchließt. Bei den Fiſchern iſt dies leider nicht der Fall. Alles, was dazu diene, die allgemeine und die Fachbildung der Fiſcher zu heben, werde behilflich ſein, der Fiſcherei innerhalb der Reihe der Ge— werbe den Platz zu erobern, der ihr nach ihrer nationalökonomiſchen Bedeutung zukäme. Es folgten dann kurze Bemerkungen über Lehrplan und Einrichtung von Winterkurſen für Fiſcher. Wenn der Plan ſolcher Fiſcherfortbildungskurſe die Jugend unter den Fiſchern für ſich gewinnt, und wenn dann die Jugend die richtigen Lehren in ſich aufnimmt und ihre Wirthſchaft danach einrichtet, dann muß die Zeit kommen, wo alle dem Fiſcher ſo läſtige und ſeine Selbſtachtung kränkende Polizeiaufſicht überflüßig wird. Zum Schluſſe forderte Redner den Vorſtand des Roſtoker Fiſcherei-Vereins auf, bei Gründung eines ſolchen Fiſchfortbildungskurſes in Roſtock behilflich zu ſein; derſelbe ging bereitwilligſt auf die Aufforderung ein. — Nach Schluß der Verſammlung folgte ein Fiſcheſſen. Rtz. ) Leider waren von den 60 Roſtocker Fiſchern, welche ſämmtlich dem Vereine angehören und für die derſelbe lediglich gegründet iſt, nur ca. 5 —6 anweſend; es fehlten bedauerlichſt jüngere Fiſcher, deren es in den beiden Roſtocker Fiſchämtern genug gibt und die nach ihrer Schulbildung und Fach— kenntniß vorzüglich geeignet ſind, zur Hebung der Fiſcherei durch Rath und That beizutragen. Dieſe Scheu auch der jüngeren Fiſcher vor Verſammlungen der Fachvereine und vor einer offenen Meinungs— äußerung iſt um fo mehr zu bedauern, als die Fiſcherek-Vereinsthätigkeit in Mecklenburg nur auf Hebung der praktiſchen Fiſcherei gerichtet iſt und ausſchließlich die Bedürfniſſe der Berufsfiſcher und der fiſchereitreibenden Landwirthe in Erfahrung zu bringen und zu berückſichtigen ſich bemüht. (Anmerkung des Berichterſtatters.) Gauverband der Fiſcherei⸗Vereine und Fiſcherei⸗Intereſſenten im Gebiete des oberen Neckar. Der Gauverband der Fiſcherei-Vereine und Fiſcherei-Intereſſenten im Gebiete des oberen Neckar hielt am 6. Januar ds. Is., Nachmittags 3 Uhr, ſeine 6. Jahresverſammlung im Gaſthofe zum „Goldenen Ochſen“ in Tübingen unter befriedigender Betheiligung ab. 0 4 3 1 \ 5 3 * N en 2 Der Verbandsvorſtand, Oberförſter Rau, konnte bei Begrüßung der erſchienenen Mitglieder mit Freude konſtatiren, daß heute ſämmtliche dem Gauverbande angehörenden Fiſcherei-Vereine und Einzelintereſſenten von Rottweil bis Tübingen vertreten ſind, was in früheren Jahren nicht immer der Fall geweſen ſei; auch eine Abordnung von einigen Herren des Nürtinger Fiſcherei-Vereins waren als Gäſte anweſend. Ueber Punkt 1 der Tagesordnung — Berichterſtattung über das abgelaufene Verbandsjahr — berichtete Kaufmann Sonthetmer- Tübingen, der den Kaſſenbericht ſowie das Protokoll über die vorjährige Hauptſammlung zur Kenntniß bringt und ſodann weitere Mittheilungen über innere An— gelegenheiten des Verbandes macht. Punkt 2: Ueber die Thätigkeit der einzelnen Vereine, berichtet für den Tübinger Fiſcherei— Verein Dr. Fickert: Ein Laichteich für Karpfen wurde im vergangenen Jahre angelegt und die in demſelben gewonnene Jungbrut von ca. 40 000 Stück in den Neckar bei Bieringen eingeſetzt; die von 5 000 Stück Regenbogenforellen-Eier gewonnene Brut iſt ebenfalls in dieſen Teich gebracht worden; beim Abfiſchen im Herbſte iſt jedoch kein einziges Stück gefangen worden, ein Mißerfolg, der wohl dem in dieſem Jahre ſehr ſpärlich ausgefallenen Waſſerzufluße zuzuſchreiben iſt. Von den vom Ulmer Fiſcherei Vereine bezogenen 20 000 Forellen-Eiern wurden ca. 10000 Fiſchchen gewonnen und dieſelben in die Steinlach und Starzel eingeſetzt (den verhältnißmäßig großen Verluſt hatte auch nach anderweitiger Mittheilung der Ulmer Fiſcherei-Verein ſelbſt zu erleiden). Die von 2000 Stück Kreuzungsſaiblings⸗Eiern gewonnene Brut iſt in die Steinlach eingeſetzt worden ferner ca. 10 000 Stück Aale, ca. 10 000 Stück in den Neckar und 300 Stück Edelkrebſe in die Ammer. Bei den bei Bieringen im Neckar gefangenen Barben iſt die Barbenſeuche — eine Krankheit, die in den 80 er Jahren in der Moſel ſehr verheerend auftrat — konſtatirt worden; hervorgebracht wird dieſe Krankheit durch Myxosporidien (Fiſch-Psorospermien), deren Sporenkapſeln beſonders die Leber aber auch andere Theile der Fiſche befallen; zur möglichſten Verhütung der Weiteranſteckung ſollen die todten und kranken Fiſche dem Waſſer entnommen bezw. gefangen worden. Vom Rothweiler Fiſcherei⸗Verein berichtet der Fiſcherei-Verwalter des Geh. Kommerzien— rathes Duttenhofer, Herr Ott: Im Jahre 1893 wurden in der Brutanſtalt erbrütet: 104 000 Stück Bachforellen-Eier, 10 000 „ ͤRegenbogenforellen-Eier, 20 000 „ Bachſaiblings⸗ A 4000 „ Kreuzungsſatblings- „ (bei dieſen iſt ein großer Verluſt zu verzeichnen); ſämmtliche Brut wurde in den Neckar, Eſchach und Prima ausgeſetzt; in den Neckar wurden ferner eingeſetzt: 20 000 Stück Aalbrut und 500 einſömmerige Setzkarpfen. Bei der diesjährigen von Hüningen in Körben empfangenen Aalbrut war im Gegenſatz zu früheren Jahren ein ſehr großer Verluſt zu verzeichnen. Die bei der Pulverfabrik angelegten zwei Fiſchleitern erweiſen ſich ſehr vortheilhaft; aufkeigende Fiſche aller Art werden darin beobachtet; als wirklich guter Fangapparat von Aalen wird die Sturm'ſche Aalreuſe empfohlen. Im letzten Jahre iſt ein Teich mit 14 württembergiſchen Morgen angelegt und mit 1420 Stück zweiſömmerigen Karpfen, 1700. i „ 1 370 „ ein⸗ u. zwei⸗ „ Schleihen, 5 „ U Zuchtkkarpfen und 5 000 „ ͤ Regenbogenforellenbrut beſetzt worden. Fiſchottern wurden 11, Fiſchreiher 3 erlegt und hiefür AM 64.— Prämten bezahlt. Der Vertreter des Horber Fiſcherei-Vereins, Oberförſter Probſt theilt mit, daß das Fiſchwaſſer ſeines Vereins um vier Kilometer vermehrt wurde; auch ſind zwei Fiſchleitern bei Börſtingen und Horb angelegt worden. 5 000 Aale und 5 000 Stück Forellen wurden eingeſetzt. Oberförſter Nagel vom Rottenburger Fiſcherei-Verein berichtet ebenfalls über den Einſatz von Aalen und Karpfen in den Neckar; eine Vereinbarung mit den Jagdpächtern, wonach der Erleger der Otter auch den Balg behalten darf, wird zur vermehrten Thätigkeit in der Ausrottung dieſer Fiſchräuber beitragen. Gutspächter Kemmler⸗Geroldseck berichtet vom Sulzer Fiſcherei-Verein, daß 3000 Stück Aalbrut und 3000 Stück Forellenbrut in den Neckar eingeſetzt wurden; eine kleine Brutanſtalt iſt in dieſem Jahre entſtanden, weitere werden folgen. Regierungsrath a. D. Elwert von Tübingen hielt noch einen ſehr eingehenden lehrreichen Vortrag über Teichfifcherei und Teichanlagen im Oberamt Saulgau und über verſchiedene Punkte des Entwurfes eines Waſſerrechtes in Beziehung auf die Fiſcherei, worauf, nachdem man Sulz als nächſten Abhaltungsort beſtimmte, die Verſammlung gegen 7 Uhr vom Vorſitzenden geſchloſſen wurde. P Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei-Verein. Nachſtehend geſtattet ſich der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein eine Ueberſicht der zur Zeit in Württemberg beſtehenden Bezirks- nnd Lokalvereine, ſowie ein Verzeichniß der Vertrauens— männer des Landes-Fiſcherei⸗Vereins für diejenigen Landestheile, wo bisher noch keine kleineren Vereine beſtehen, bekannt zu geben. Stuttgart, im Januar 1894. i Das Präſidium. — — —- Aleberſicht der in Württemberg beſtehenden Fiſcherei- Vereine. Württembergiſcher Landes-Fiſcherei-Verein mit dem Sitze in Stuttgart. Im Nekkarkreis: Bietigheim. Heilbronn. Hoheneck, O.⸗A. Ludwigsburg. Lauffen a. N. Maulbronn (Sektion des landwirthſch. Bez. Vereins. Mönsheim, O.-A. Leonberg. Murrhardt, O.⸗A. Backnang. Neckarsulm. Sontheim, O.⸗A. Heilbronn. Stuttgart. Vaihingen a. F. Im Schwarzwaldkreis: Bronnen, O.⸗A. Reutlingen. Pfrondorf, O.-A. Nagold. Deckenpfronn, O.-A. Calw. Rottenburg. Freudenſtadt. Rottweil. Horb. Sulz a. N. Nürtingen. Tübingen. Im Jagſtkreis: Crailsheim. Künzelsau. Creglingen, O. A. Mergentheim. Langenburg. Ellwangen. Mergentheim. Gaildorf. Oberkochen, O.⸗A. Aalen. Hall. Oehringen, Heidenheim (Sektion des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins.) Roth am See, O.-A. Gerabronn. Im Donaukreis: Altshauſen, O.-A. Saulgau. Biberach. Friedrichshafen. Laupheim. Munderkingen, O.-A. Ehingen. Ravensburg. Saulgau. Ulm. Ummensdorf, O. A. Biberach. Waldſee. Wangen i. A. Verzeichniß der Vertrauensmänner des Württembergiſchen Tandes-Jiſcherei⸗ Vereines: Adelmann, Graf von, Guſtav, K. Kammer: junker, Hohenſtadt, O.-A. Aalen. Adelmann, Graf von, Heinrich, Fürſtl. Hof⸗ kammerpräſident, Sigmaringen. Bareiß, Otto, Fabrikant, Göppingen. Barth, Sägmühlebeſitzer, Calmbach. Beck, Rentkammerdirektor, Obermarchthal. Biberſtein, von, Oberförſter, Weil i. Sch. Bihlmeyer, Domänendirektor, Aulendorf. Bilfinger, Kameralverwalter, Gmünd. Böhringer, Hermann, Fabrikant, Buhlbach, O.⸗A. Freudenſtadt. Bruſſelle-Schaubeck, Frhr. von, K. Kammer— herr, Heutingsheim, O.-A. Ludwigsburg. Commerell, Fabrkt., Höfen, O.-A. Neuenbürg. Diſtel, Landtagsabgeordneter, Stuttgart. Faber, Kommerzienrath, Kirchheim u. T. Frank, Oberförſter, Schuſſenried. Geyer, Finanzrath, Stuttgart. Glaſer, Bürgermeiſter, Ablach, Hohenzollern. Heilig, Fiſchwaſſerpächter, Oſtrach, Hohen— zollern. Hopfengärtner, Forſtmeiſter, Wildberg. Jäger, Guſtav, Prof. Dr., Stuttgart. Junghans, Arthur, Fabrikant, Schramberg. Kauffmann, Ernſt, Hoflieferant, Stuttgart. Keller, Finanzrath, Stuttgart. Klunzinger, Prof. Dr., Stuttgart. Laſſer, Hofkammerrath, Sigmaringen. Laun, Fiſchzüchter, Itzelberg, O.-A. Heidenheim. Meyer, Joſef, Fabrikant, Welzheim. Naſt, Oberbürgermeiſter, Cannſtatt. Ocker, Fiſchzüchter, Herbrechtingen, Heidenheim. DEN. 43 Rechberg⸗Rothenlöwen, Graf von, Erl., Donz Strigl, Pfarrer, Spraitbach, O.⸗A. Gmünd. dorf, O.⸗A. Geislingen. Strobel, Rentamtmann, Weiler bei Willsbach. Rentz, Oberförſter, Tettnang. Sturm, Fabrikant, Forchtenberg. Sannwald, Kommerzienrath, Nagold. Völter, Hofkammeralverwalter, Waiblingen. Schneckenburger, Apotheker, Tuttlingen. Weltinger, Verwaltungsaktuar, Riedlingen. Sigel, Schultheiß, Oberlenningen, O.⸗A. Widmann, Oberamtmann, Geislingen. Kirchheim. Pommerſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 15. Dezember 1893 hielt der Pommerſche Fiſcherei-Verein unter zahlreicher Betheiligung ſeine Generalverſammlung pro 1893 ab. Erſter Gegenſtand der Tagesordnung war die Wahl eines Vorſitzenden an Stelle des nach Caſſel verſetzten Regierungspräſidenten, Grafen Clairon d'Hauſſonville. Es wurde der Amts⸗ nachfolger des ausgeſchiedenen Vorſitzenden, Herr Regierungspräſident Frhr. von der Recke, durch Akkalmation einſtimmig zum Vorſitzenden gewählt, und nahm derſelbe die Wahl dankend an. Auf den Vorſchlag des Vorſtandes wurde der Regierungspräſident, Graf Clairon d'Hauſſonville, in Anerkennung ſeiner hervorragenden Dienſte im Intereſſe des Vereins zum Ehrenmitgliede desſelben ernannt. Der hierauf von dem Herrn Amtsgerichtsrath a. D., Krauſe, vorgetragene Geſchäftsbericht bezeichnete das abgelaufene Geſchäftsjahr 1892/93 ſowohl für den Beſtand des Vereins, wie auch im Hinblick auf ſeine Thätigkeit als ein beſonders günſtiges. Von den Mitgliedern ſind im Laufe des Jahres 11 durch Tod und 25 durch Verzug oder Kündigung ausgeſchieden. Neu aufgenommen ſind dagegen 58 Mitglieder, ſo daß alſo die Zahl derſelben um 22 zugenommen hat. Die Geſammt— mitgliederzahl beträgt am Schluſſe des genannten Jahres 295, darunter 24 Städte und Korporationen, An Prämien für Erlegung von 307 Fiſchottern und 310 Fiſchreihern ſind 1050 «A an 151 Antragſteller gezahlt worden. Außerdem find für Erlegung von 25 Seehunden 125 A an Prämien gezahlt und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein wieder erſtattet worden. Die Anträge der Vereinsmitglieder auf Zuwendung von Beſatzfiſchen haben ſich ganz erheblich geſteigert und kann das hierdurch dargethane erhöhte Intereſſe für die Beſtrebungen des Vereins nur freudig begrüßt werden. Es ſind geliefert worden: Im Herbſt 1892: 11600 einſömmerige Karpfen, 1200 zweiſömmerige Schleien. Im Früh⸗ jahre 1893: 50 Stück Laichkarpfen, 150 zweiſömmerige Karpfen, 14000 einſömmerige Karpfen, 29 300 Karpfenbrut, 600 zweiſömmerige Schleien, 400 einſömmerige Forellen, 51000 angebrütete Forelleneier, 8 500 Forellenbrut, 2 300 Krebſe, 2 000 Stück Zanderbrut, 13 000 Aalbrut. Bei Gelegenheit der Frühjahrslieferung hat ſich zum Bedauern des Vorſtandes herausgeſtellt, daß die Wünſche der Mitglieder nicht überall befriedigt werden konnten, da die Beſtände der Fiſchzucht— anſtalten, mit welchen der Verein in Verbindung ſteht, durch den langen und harten Winter bedeutend gelitten hatten und auch durch vorangegangene anderweitige Beſtellungen gebunden waren. Es kann ja nicht ausbleiben, daß durch derartige Ausfälle Störungen in der Bewirthſchaftung eintreten. Zur künftigen Vermeidung derſelben kann nur dringend empfohlen werden, den hauptſächlichſten Bedarf an Karpfen und Schleien ſchon im Herbſte jeden Jahres zu decken. Für Salmoniden liegen die Verhältniſſe dagegen günſtiger. Die ſtädtiſche Fiſchzuchtanſtalt in Stolp iſt mit Rückſicht auf den zunehmenden Bedarf ſehr bedeutend vergrößert worden, und da die— ſelbe nur Salmoniden produzirt, ſo wird von derſelben ſowohl im Herbſt wie im Frühjahr der von den Mitgliedern angemeldete Bedarf geliefert werden können. Auf dem Gebiete der Karpfenzucht hat der Rittergutsbeſitzer Schulz in Cöſternitz ein ſehr bedeutendes Quantum von Fiſchen echt galiziſcher, ſchnellwüchſiger Race bezogen. Da es wünſchens— werth iſt, dieſe vorzügliche Race hier einzubürgern, ſo wird der Verein für die Folge bei künftigen Beſtellungen dieſe Fiſche vorzugsweiſe verſenden. Es kann jedoch nicht in Abrede geſtellt werden, daß dieſe erhöhte Betheiligung der Vereins— mitglieder an der Hebung der Fiſchzucht ſich hauptſächlich und faſt ausſchließlich auf Teichwirthſchaften beſchränkt, welche von den Beſitzern durch Ablaßbarkeit der Teiche auf den Erfolg kontrollirt und regulirt werden können. Für die größeren, nicht ablaßbaren Binnengewäſſer, für die auf allen Feld— marken vorhandenen kleineren Gewäſſer, Dorfteiche, Gräben, ausgetorften Moore ꝛc. iſt bisher wenig oder gar nichts geſchehen. Der Verein hat verſucht, durch Belehrungen, welche den Kreisblättern als Beilagen beigegeben waren, hierin Wandel zu ſchaffen und zu Verſuchen anzuregen, leider hat aber dieſer Schritt einen Erfolg nicht gehabt. Bei der Wichtigkeit der Sache hat der Verein es nun ver— ſucht, wenigſtens für die kleineren Gewäſſer der Gemeinden und Kleingrundbeſitzer auf anderem Wege zum Ziele zu gelangen. Es wurden zu dieſem Zwecke im Jahre 1892 im Kreiſe Stolp, im Jahre 1893 in den Kreiſen Stolp, Lauenburg, Rummelsburg, Bütow, Schievelbein, Schlawe, Neuſtettin an Kleingrundbeſitzer unentgeltlich einſömmerige Karpfen und Schleien, ſowie Aalbrut abgegeben. Es 44 ä ———v——ů— hatten ſich in dankenswerther Weiſe in den genannten Kreiſen Vertrauensmänner bereit erklärt, die Fiſche in zweckentſprechender Weiſe zu vertheilen und die Verwendung zu kontrolliren. Der Verein hat zu dieſem Zwecke aus feinen Mitteln ca. 700 &. verwendet, hofft jedoch, daß durch die nicht aus: bleibenden Erfolge das Intereſſe für Hebung der Fiſchzucht in den Kreiſen der Kleingrundbeſitzer nachhaltig geweckt werden wird. Die Berichte der Vertrauensmänner ſprechen dafür, daß dieſe Hoffnung in Erfüllung gehen wird. Im laufenden Jahre wird eine ähnliche unentgeltliche Vertheilung an Kleingrundbeſitzer der Kreiſe Belgard, Bublitz, Köslin, Colberg und Dramburg erfolgen. Der Verein hat im abgelaufenen Geſchäftsjahre auch den öffentlichen Gewäſſern ſeine Auf⸗ merkſamkeit und Thätigkeit zugewendet. An jungen Lachſen find in die dazu geeigneten Gewäſſer des Vereinsgebietes 225000 Stück ausgeſetzt worden. Die Gewinnung von Lachseiern iſt im vergangenen Herbſte in allen dazu ein⸗ gerichteten Anſtalten ungünſtig ausgefallen und hat dies zur Folge gehabt, daß der Verein im Früh⸗ jahr dieſes Jahres nur 50 000 Stück ausſetzen kaun, und zwar zur Hälfte in Gewäſſer des Regierungs⸗ bezirkes Stettin und zur andern Hälfte in die Gewäſſer des Regierungsbezirkes Köslin. Die als Tafelfiſch ſehr geſchätzte und im Preiſe der Forelle nahe ſtehende Aeſche gedeiht in faſt ſämmtlichen fließenden Gewäſſern des Vereinsgebietes ganz vorzüglich, der Beſtand derſelben in een Gewäſſern iſt jedoch nach den darüber angejtellten Ermittelungen in bedauernswerther Weiſe herabgeſunken. Der Verein hat daher im abgelaufenen Jahre zunächſt 40 000 angebrütete Cier bieſes werthvollen Fiſches angekauft, welche in der Fiſchzuchtanſtalt in Stolp erbrütet werden. Die jungen Fiſche ſollen demnächſt in Gewäſſer, deren Beſtand beſonders herabgekommen, ausgeſetzt werden. Es wird beabſichtigt, auch im nächſten Jahre mit der Ausſetzung von jungen Aeſchen fortzufahren. Auch mit der Ausſetzung von Forellenbrut in dazu geeignete öffentliche Gewäſſer tft, wenn auch in geringerem Maaße, der Anfang gemacht worden. (Schluß folgt.) V. Vermiſchte Mittheilungen. Die Waſſeramſel. Soeben kommen mir die Nummern 1, 4 und 14 der „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ Jahrg. XVIII in die Hände, in welcher: ich Aufſätze über die Waſſeramſel von verſchiedenen Herren, ſo auch von Herrn Amtsgerichtsrath F. W. Seelig, Vorſitzendem des Caſſeler Fiſcherei-Vereins, vorfinde. Die Anſichten dieſer Herren gehen freilich ſehr weit auseinander, jedoch ich muß dem Herrn Vorſitzenden obigen Vereins voll und ganz beiſtimmen, denn auch meine Parole iſt, „fort mit der Waſſeramſel“! Um nun die betreffenden Mitglieder der Thierſchutzvereine des „Nichtswiſſens“ zu über⸗ führen, ſehe ich mich genöthigt meine eigenen Beobachtungen über die Waſſeramſel zu ver⸗ öffentlichen. Als ich Fiſchmeiſter und Leiter der Central-Fiſchzuchtanſtalt in Kloſter Michaelſtein bei Blankenburg (Harz) war, hatte ich Gelegenheit die Waſſeramſel, welche dort in Maſſen vor— kamen, genau zu beobachten und kennen zu lernen. An der Seite der dortigen Teiche iſt ein Ableitungsgraben angelegt, um im Frühjahr das Schneewaſſer, ſowie überhaupt eventuelle Hochwaſſer von den Teichen abzuleiten. In dieſem Ableitungsgraben befinden ſich ſtets kleine Forellen und da ſich der Waſſerſtand darin vom Frühjahr bis Herbſt meiſt ſehr flach hält, ſo trifft man dort auch immer Waſſeramſeln an. Ich hatte mir nun nach längeren Beobachtungen, wobei ich wiederholt dieſe Vögel beim Fiſchen ertappte, vorgenommen, mehrere Waſſeramſeln zu ſchießen und auf deren Mageninhalt zu unterſuchen und fand auch bei zehn zu verſchiedenen Jahreszeiten erlegten und ſofort auf den Mageninhalt unterſuchten Waſſeramſeln, den Magen voll von halbverdauten und friſch— verzehrten Forellen. d Unweit von dieſem Ableitungsgraben und an der entgegengeſetzten Seite der Anſtalt liegt der „Kleine Silberteich“, welcher gleichfalls mit einem flachen Ableitungsgraben ver⸗ bunden iſt. In demſelben befinden ſich eine große Menge Ellritzen, ich habe aber nie eine Waſſeramſel daſelbſt angetroffen, trotzdem dieſe dort eben ſo leichtes Fiſchen und noch mehr Nahrung vorgefunden hätten. Ich kann alſo dem Herrn Amtsgerichtsrath F. W. Seelig in Caſſel nur voll bei⸗ ſtimmen und ich rathe jedem Forellenzüchter ſich dieſen der Forellenzucht ſo gefährlichen Räuber vom Halſe zu halten. B. Dießner, Fiſchermeiſter. A unnnnn Fiſcherei⸗Ausſtellung in Hall. Bei der letztjährigen, in Ulm abgehaltenen Jahres: verſammlung des württemb. Landes-Fiſcherei-Vereins wurde als Ort des nächſten Fiſcherei— tags am Oſtermontag die alte Salzſtadt am Kocher gewählt. Mit dem Fiſchereitag pflegt eine Fiſcherei-Ausſtellung verbunden zu fein. Die fol auch hier in Hall nicht fehlen. Die Vorbereitungen dazu ſind in vollem Gange. Der Fiſchzuchtverein in Halle läßt es ſich angelegen ſein, die Ausſtellung ſo reichhaltig und intereſſant als möglich zu geſtalten. Für die Fiſcherei-Ausſtellung ſtehen dank dem Entgegenkommen der ſtädtiſchen Behörden die ſchönen Räume des ſtädtiſchen Solbads zur Verfügung, wo ſich insbeſondere die Aquarien mit den lebenden Fiſchen ſehr geſchickt unterbringen laſſen. Die Ausſtellung wird in ver— ſchiedenen Abtheilungen enthalten: Lebende und tote Fiſche aller Art, Fiſcherei-Geräthe, ferner Fiſchpräparate; ſodann ſollen vorgeführt werden die Fiſchfeinde, die künſtliche Fiſch— zucht u. ſ. w. Auch an Litteratur über Fiſchereiweſen ſoll es nicht fehlen. Die Aus— ſtellung wird auch diesmal von Seiten der ſtaatlichen Behörden in dankenswertheſter Weiſe unterſtützt werden. Als Zeit der Ausſtellung ſind die Tage vom 19. bis 26. März ds. Is. feſtgeſetzt. Frachtfreie Rückſendung der Ausſtellungsgegenſtände iſt von verſchiedenen Staats— bahnverwaltungen zugeſichert. Fiſcherei⸗Geſetzliches. Laut Beilage 51 1893/94 der ſtenographiſchen Sitzungs⸗ protokolle des ſteiermärkiſchen Landtages, VII. Landtagsperiode IV. Seſſion, hat der ſteier— märkiſche Landesausſchuß mit Bericht Januar 1894 dem dortigen Landtage den Antrag ge— ſtellt: einem Fiſcherei-Geſetze die Zuſtimmung zu ertheilen, welches ſich nur in geringem Grade von der bekannten Regierungsvorlage unterſcheidet. Die früher ins Auge gefaßte, allgemeine Ablöſung aller Fiſchereirechte zu Gunſten des Landes empfiehlt ſich, wie der Landesausſchuß erachtet, aus finanziellen Rückſichten nicht. Regenbogenforelle. Dem Wunſche des Sekretariats des Deutſchen Fiſcherei-Vereins nachkommend, erlaube ich mir die Reſultate über den Fang der Regenbogenforelle in ver— gangener Saiſon mitzutheilen. Wie ich im vorigen Jahr bekannt gegeben, hatte der Verein die große Blau, außerhalb der Stadt Ulm gelegen, für das Jahr 1892 als Schonrevier beſtimmt, nachdem aber im unteren Laufe dieſes Gewäſſers zu verſchiedenen Malen Regenbogenforellen gefangen worden ſind, ſo wurde dieſes Schonrevier für das Jahr 1893 freigegeben, um zu unterſuchen, ob ſich die Regenbogenforelle dort gehalten habe oder nicht. Zu unſerem Be— dauern mußten wir die Erfahrung machen, daß auf genannter Strecke auch nicht ein Stück gefangen wurde, vielmehr ſind wir der Anſicht geworden, daß ſämmtlicher Einſatz zurückge— fallen iſt. Ich befiſchte dieſe Strecke ſehr oft und konnte trotz aller Verſuche mit künſtlichem und natürlichem Köder zu keinem Reſultat kommen. Bei dem Beſetzen dieſer Strecke waren wir damals im feſten Glauben, daß ſich gerade dieſer Theil der Blau zum Einſatz von Regen— bogenforellen eignen würde, es ſcheint dies jedoch nicht der Fall zu ſein und will ich in Kürze das Waſſer beſchreiben, vielleicht iſt einer der geehrten Leſer in der Lage! uns Auskunft aus feinen Erfahrungen zu geben. Die benannte Strecke iſt ungefähr 500 — 600 m lang und läuft in einigen Windungen. Die Breite beträgt 5—6 m, die Tiefe / — 3 m. Der Grund des Waſſers iſt tuffſandartig auch ſchlammig und ſtark verkrautet. An Fiſchen liefert das Waſſer außer Forellen und Aeſchen, Mühlkoppen, Rothaugen in großer Anzahl, Aiteln, Aal— rutten und Hechte, die beiden letzteren jedoch in geringer Zahl. Die Strömung iſt mittel— mäßig, die Ufer mit Weiden uud Pappeln zum Theil beſäumt, die Temperatur 8—10 R. an heißen Tagen bis 16 e. Unterhalb des genannten Schonreviers befindet ſich ein Waſſerwerk, hinter welchem ein Mitglied des Vereins in der Anglerſaiſon 1893 eine Regenbogenforelle im Gewicht von ½ klg. gefangen hat, und iſt dies das ganze Reſultat auf dieſer Strecke bis zum Einfluß in die Donau geweſen. 5 Etwas beſſer war es mit der kleinen Blauſeite, in welche zu gleicher Zeit Regen bogenforellen eingeſetzt wurden. Das Reſultat war hier ein verhältnißmäßig günſtigeres, in“ dem 6 Stück zuſammen im Gewicht von 1500 gr. gefangen wurden, wobei die größte 375 gr. gewogen hat. Es iſt das freilich nichts und kann von Reſultaten gar nicht ge— 46 * ſprochen werden, doch hat ſich gezeigt, daß in dieſem ſeichteren und raſcher fließenden Waſſer ſich die Fiſche beſſer gehalten haben. Würde dieſe Blauſeite, die ſämmtliche Mühlen außer⸗ halb und innerhalb der Stadt treibt, nicht ſo oft dem leidigen Abſchlagen (ablaſſen) zum Opfer fallen, ſo wäre dasſelbe zur Aufzucht der Regenbogenforelle vorzüglich, da es an Nahrung nicht fehlt. In früheren Jahren wurde die Blau regelmäßig nur alle drei Jahre abgelaſſen — ſelten unter dieſer Zeit. Da war es eine Freude zu ſehen, welche Anzahl und Prachtexemplare von Aeſchen und Forellen gefangen worden ſind. Heute iſt es trotz Einſetzens nicht der Rede werth, daß man von dem Fange ſpricht. Ulm a. Donau. Guſtav Staudenmayer. Karpfen in der Lahn. Um der Lahnfiſcherei aufzuhelfen und einen ſchnellwüchſigen, edleren Fiſch der Lahn zuzuführen, wurden mir ſeitens des Fiſcherei-Vereins Wiesbaden durch den Fiſchzuchtbeſitzer Rübſaamen aus Welſchneudorf am 14. April v. J. 1700 Stück Spiegel⸗ karpfen zugeſchickt. Dieſe wurden im Beiſein des Herrn Rübſaamen oberhalb Runkel in das Stauwaſſer der Lahn eingeſetzt. Die Fiſche waren durchſchnittlich 0,10 —0,12 m lang. Dieſelben haben ſich in kurzer Zeit bis nach Villmar zerſtreut, hielten ſich jedoch meiſtens in Gruppen von 10— 20 Stück zuſammen. Ein geringer Theil ging auch übers Wehr und beim Schleuſen durch die Schleuſe ſtromabwärts. Eingegangene Fiſche habe ich nur zwei gefunden. Während in den Monaten April bis Juli und im Oktober einzelne Züge dieſer Fiſche fortwährend in den Schleuſenkanälen beobachtet werden konnten, war von denſelben vom Ende Juli bis Ende September nichts zu ſehen, da in dieſer Zeit das Waſſer in den Kanälen doch wohl zu ſeicht und warm war. An einzelnen im Späthſommer und Herbſt gefangenen, jedoch gleich wieder eingeſetzten Exemplaren konnte deren gutes Gedeihen und Schnellwüchſigkeit feſtgeſtellt werden, indem dieſelben ſchon bis zu 0,25 kg ſchwer waren.“) Nach einem Bericht des Strommeiſters Mayer zu Runkel, von Götz. Die Heranbildung von Fiſchzüchtern auf der Fiſchzuchtanſtalt Welſchneudorf — Naſſau. — In den Beſtrebungen, die Kenntniß der Fiſchzucht und der Waſſerwirthſchaft in weitere Kreiſe zu tragen, ſchreiten wir erfreulicher Weiſe vorwärts. Die Fiſcherſchule in Calbe und die in München, Freiburg, Tharandt, Hohenheim ꝛc. ꝛc. abgehaltenen Kurſe ſind Beweiſe davon. Um aber noch weiter für dieſen Zweig fiſchereilicher Arbeit Propaganda zu machen und zugleich einem verdienten Fiſchzüchter den gebührenden Dank öffentlich auszu— ſprechen, bringt der Unterzeichnete eine kleine Statiſtik über die Fiſchzuchtkurſe, welche Herr Rübſaamen in Welſchneudorf abhält. Die Anſtalt iſt von Grund auf das Werk des Herrn W., deſſen unermüdliche, intelligente Arbeit mit verhältnißmäßig geringen Mitteln Großes geleiſtet hat. Im Jahre 1883 wurde beim Oberpräſidium der Rheinprovinz zuerſt der Antrag ge— ſtellt, in der Laichperiode der Forelle Welſchneudorf mit Förſtern zu einem Kurſus zu be— ſchicken. In nicht genug anzuerkennender Weile ging Excellenz von Bardeleben auf den Vorſchlag ein und in den 10 Jahren haben jährlich 12—16 Perſonen den Kurſus mitge— macht. Derſelbe dauert eine Woche. Täglich werden Vorträge über Naturgeſchichte der Fiſche, deren Erbrütung, Aufzucht und Fang gehalten. Die rationelle Teich- und Bachwirthſchaft wird gelehrt und werden praktiſch alle Arbeiten des Ablaichens ꝛc. erlernt, ebenſo die Her— ſtellung von Fanggeräthen. In den 10 Jahren haben alſo gegen 150 Perſonen den Kurſus beſucht, die ohne Ausnahme mit hohem Intereſſe ſich an den Arbeiten betheiligten. Die Beſucher find, mit Ausnahme von 12 Förſtern (ſeit 1892) aus Naſſau, alle aus der Rheinprovinz geweſen, deren Regierungspräſidien die Entſendung veranlaßten. Es waren meiſtens Förſter, ferner Lehrer und Mühlenbeſitzer. Obgleich Unterzeichneter in den letzten Anm. der Red.: Es dürfte aus dieſer intereſſanten Beobachtung wiederum zur Genüge hervorgehen, daß auch unſere einheimiſchen Karpfen eine bedeutende Streckungsfähigkeit beſitzen, und daß dieſe Eigenſchaft nicht blos den böhmiſchen und galiziſchen Karpfen auszeichnet, ſondern durch ſorgfältige Zuchtwahl jedem normalwüchſigeu Karpfen angezüchtet werden kann. 47 — — Jahren in manchen Theilen der Rheinprovinz erfahren hat, wie vielfältig die in Welſchneu— dorf geſäte Frucht aufgegangen iſt, ſo iſt doch der Hauptbeweis des großen Nutzens in der fortdauernden Korreſpondenz der Schüler mit ihrem Lehrer geliefert. Faſt alle haben je nach den zu Gebote ſtehenden Mitteln und Gelegenheiten Teiche angelegt und Aufſtellung von Bruttrögen veranlaßt. Noch immer werden für ſolche Anlagen Rathſchläge von Herrn Rü b— ſaamen eingeholt. Bei dem 10 jährigen Jubiläum der Fiſchereikurſe hält Unterzeichneter es für ſeine Pflicht, hiemit öffentlich den Dank der Fiſcherei-Intereſſenten Herrn Rübſaamen auszu— ſprechen. Vielleicht findet ſich derſelbe veranlaßt, ſich über weitere Details zu verbreiten. Zum Schluſſe möchte ich noch darauf hinweiſen, wie ſchwierig es für den Verein iſt, die Kenntniß der Waſſerwirthſchaft in weitere Kreiſe zu tragen. Die Zeitſchriften und die Vorträge der Wanderlehrer, die leider nur in wenigen Fällen gehalten werden können, ſind der Natur der Sache nach nicht im Stande, ſo zu wirken, wie der perſönliche Unterricht und die praktiſche Demonſtration am Objekt ſelbſt. Die Beſucher der Kurſe ſind die beſten Pioniere für unſere Sache. Wie gut wäre es, wenn jede Provinz ſo vorginge, wie die Rheinprovinz. von Derſchau. Lachszucht in Holland. Nach einer in der belgiſchen Zeitichrift „Péche et Pisciculture“ mitgetheilten Zuſammenſtellung des holländiſchen Chefingenieurs, Herrn Bourguin, ſind in Holland ſeit 1882 folgende Ausſetzungen von jungen Lachſen gemacht worden: Jährlinge Brut Jährlinge Brut 492 98 940 S ine n 14111 250 454 955 F 9.503 1167 228 P 9 961 640 000 r 2.3 + TER 885 660 21 624 526 611 1891 XX 9 820 603 320 2167 156 994 S/ ee 520 950 1887. 10 380 685 786 —Summain 1 Jaber 157 277 7 060480. VI. Fragekaſten. Frage Nr. 1. Unterzeichneter richtet an alle Fiſchzüchter ꝛc., welche bis jetzt das Prairiefleiſch Griffel von Spratts Patent, Germany Ldt. Berlin N. Uſedomſtraße 28 gefüttert, reſp. Fütterungs— verſuche damit angeſtellt haben, die Bitte ihm ſchriftlich mitzutheilen: 1. Welche Fiſcharten ſind damit gefüttert worden? a) ältere Fiſche. b) Brut. 2. In welcher Weiſe wurde das Futter gereicht? a) im rohen Zuſtande. b) gebrüht. e) wurden noch andere Futtermittel darunter gemiſcht, und welche? d) Wie viel wurde mit Benutzung von anderem Futtermittel Prairiefleiſch Criſſel und wie viel anderes Futter verwendet? „Wie viel mal täglich wurde gefüttert und zu welchen Tageszeiten? Welches Quantum Futter wurde bei jeder Fütterung verabreicht und für wie viel Fiſche? Wie viel Monate wurde gefüttert? Welche Erfolge reſp., welche Gewichtszunahme wurde erzielt? Es wären mir baldige genaue Angaben, behufs Feſtſtellung des Nährwerthes von obigen Prairiefleiſch Griffel ſehr erwünſcht, und richte ich an alle, im Intereſſe der Fiſchzucht nochmals die Bitte um genaue ſchriftliche Beantwortung obiger Fragen. Im voraus beſten Dank. Treuenbrietzen. B. Dießner, Fiſchermeiſter. Frage N. 2. (Herr L. in S.): 1. In wie weit hat ein Fiſchereipächter in der Altmark ein Uferbetretungsrecht? 2. Muß der Pächter einer ſtädtiſchen Fiſcherei Enten, welche einem am Pachtteiche wohnenden Müller gehören, auf dem Teiche dulden, bezw. kann er dieſelben ohne Weiteres todt— ſchießen und liegen laſſen? Antwort zu Nr. 2: 1. Ein zuverläjjiger Rechtsbeſcheid läßt ſich nur dahin geben, daß im all- gemeinen in der Altmark, wo preußiſches Landrecht gilt. der Fiſchereiberechtigee — und der Pächter einer D 85 3 48 Fiſcherei iſt als ſolcher anzuſehen — kein Recht hat, zwecks Ausübung der Fiſcherei fremde Grund— ſtücke zu betreten, wenn er anderweit an das Flußufer gelangen kann, und ihm nicht dieſerhalb ein beſonderes Recht eingeräumt iſt. ; Das Flußufer, d. h. die Fläche, welche vom Waſſerſpiegel bis zu dem oberen Ende der Böſchung geht, braucht aber bei öffentlichen Flüſſen nicht ein Eigenthum des Anliegers zu ſein, ſie kann ein Gegenſtand des öffentlichen Gebrauches ſein, dann iſt dieſe Fläche des Ufers keine fremde Sache, der Fiſchereiberechtigte kann ſie wie jeder am öffentlichen Fluße Berechtigte auch be— treten. Vergl. Urtheil des II. Senats des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 15. April 1884. Seelig: Fiſcherei und Waſſerrecht betreffende Entſcherdungen ꝛc. S. 72 Nr. 86. 2. Vorausgeſetzt, daß die Frage ebenſowohl für die Altmark gelten ſoll, jo kommen hier die bei Seelig J. e. S. 71 abgedruckten §§ 188 und 189 des Landrechts in Betracht, welche lauten: Auf öffentlichen Gewäſſern ſoll Niemand zum Nachtheil des Fiſchereiberechtigten Enten halten. Enten, welche die Beſitzer der an Privatflüſſen und Teichen an ſtoßenden Grundſtücke ohne ausdrückliche Erlaubniß des Fiſchereiberechtigten halten, iſt dieſer, wenn ſie auf dem Waſſer betroffen werden, zu pfänden oder zu tödten wohl berechtigt. Wenn der Verpachter — die fiſchereiberechtigte Stadt — keine Erlaubniß gegeben hat, die Enten auch auf dem Waſſer betroffen find, jo kann der Pächter fie ohne Weiteres „tödten“, auch „todtſchießen“, wenn er zum Schießen auf oder am Waſſer, insbeſondere als Jagdberechtigter, befugt iſt. Er muß ſie dann aber liegen laſſen, da er nur zur Pfändung der lebenden und zum Tödten der Enten berechtigt iſt und keine weiteren Rechte an den getödteten erwirbt. Soll die Frage für nichtlandrechtliche Gebietstheile Preußens geſtellt fein, fo iſt nur be* kannt, daß in ehemals kurheſſiſchen Gebietstheilen eine ähnliche Beſtimmung exiſtirt. Der kurheſſiſche Fiſchſtraftarif vom 30. Dezember 1822 pos. 13 verbietet das Einlaſſen bei Strafe und der Beſitzer „iſt der Enten verluſtig“. Ob die Enten zu dem in $ 11 des preußiſchen Feld- und Forſtpolizei⸗Strafgeſetzes vom 1. April 1880 genannten „Vieh“ gehören, das nicht ohne Aufſicht und nicht ohne gehörige Sicherung freigelaſſen werden darf, iſt neuerlich zweifelhaft geworden und damit auch die Strafbarkeit der ſchädigenden Entenbeſitzer; jedenfalls dürfen nach dieſem Geſetze die ſchädigenden Enten nicht getödtet werden. VII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Finkenwärder — Hamburg. Die Hamburgiſche Bürgerſchaft genehmigte in letzter Sitzung 6 608 000 AM für das vom Senate am 7. November 1892 vorgelegte Elbekorrektionsprojekt, mit welchem eine Verbeſſerung des Fahrwaſſers auf der unteren Strecke des Köhlfleths verbunden iſt Das Köhlfleth, welches mit dem Köhlbrand die Verbindung zwiſchen der an Hamburg vorbeifließenden Süderelbe und der Hamburgs Fahrwaſſer und Hafen bildenden Norderelbe herſtellt, hat in ſeinem unteren Theile die Bedeutung eines Hafens für Finkenwärder (eines Fiſcherei— hafens). Wenn die hier beheimateten Seefiſcher ihren Fang in Hamburg — Altona an den Markt gebracht haben, jo pflegen ſie hier einzulaufen, um Eis, friſche Wäſche, Proviant, eventuell auch neue Netze, Segel ꝛc. einzunehmen. Nun kam es bisher oft vor, daß dieſe Fahrzeuge, wenn ſie überhaupt hineinkonnten, auf das Trockne zu liegen kamen und auch beim nächſten Hochwaſſer nicht wieder flott wurden, ſondern mehrere Gezeiten liegen mußten. (Ebbe und Flut iſt hier noch recht bedeutend ; der Unterſchied zwiſchen Hochwaſſer und Niedrigwaſſer beträgt im Durchſchnitt 2 m.) Das Projekt hilft alſo einem dringenden Uebelſtande ab und wird hierorts mit großer Freude begrüßt. Das Köfleth mündet in drei Armen in die Norderelbe; die beiden oberen Arme ſollen jetzt geſchloſſen und der untere an Finkenwärder vorbeiführende in der Weiſe umgeſtaltet werden, daß er in einer Länge von ca. 2400 m, 150 m breit und 1,50 m unter Niedrigwaſſer ausgebaggert wird. Unſere Seefiſcher— fahrzeuge (170 an der Zahl) haben einen Tiefgang von 1,70 m bis 2,30 m; es können demnach bei Hochwaſſer (3,50 m Tiefe) auch größere Fahrzeuge aus- und eingehen. Die beiden Ufer werden in der unteren Hälfte mit Parallelwerken in der Höhe der halben Tide (halbe Höhe zwiſchen dem täg— lichen Hoch- und Niedrigwaſſer) mit Parallelwerken, oberhalb mit Stacken ausgebaut. Dieſe Köhffleth— regulirung iſt auf 334000 A veranſchlagt. Unterſtützt wird dieſe Anlage durch die „Einrichtung von Löſchplätzen für die Baggererde vor Finkenwärder“. Durch das Vorland werden vier Kanäle gezogen von je 800 m Länge und 80 m Breite und am Köhlfleth wird ein flutfreier Leitdamm (wie auch an der Elbe entlang) gezogen. Dieſer Leitdamm dient zugleich zum Schutze der Fahrzeuge im Köhlfleth; in den Kanälen können die Seefiſcherfahrzeuge bequeme Winterlage halten und die (ca. 100) gedeckten Elbfiſcherfahrzeuge unſeres Ortes zu jeder Gezeit aus- und eingehen. Dieſe „Anlagen vor Finken— wärder“ find auf 1708 000 && veranfchlagt. ö Da Hamburg vor zwei Jahren bei Cuxhaven einen geräumigen Fiſchereihafen baute, welcher der geſammten an der Elbe beheimatheten Fiſcherflotte als Nothhafen dient, jo hat dieſe Stadt mit Fertigſtellung des neuen Projekts für Fiſchereihäfen recht gut geſorgt: es wäre nur zu wünſchen, daß auch die Fiſchmarktfrage bald ernſtlich in Angriff genommen werde. Ef ki. 2 —— — —— . 49 chock, Bücklinge in Kiel — Die einfachen Ziffern gelten für lebende Fiſche, die „Heringe in Stettin per Wall, in Kiel und Hamburg per Pfund, ſonſt per geräuchert 9 en. Flundern find angegebrn in Kiel per Stiege, in Stettin per d in Pfennig fun Der nachſtehende Marktbericht enthält die uns von den betreffenden Marktverwaltungen gütigſt mitgetheilten Jetailpreiſe 2 2 — E — oO > an — = — — — 2 (0) — — — a» — 2 — wi — w 8 Ben — 2 8 = 2 = — Le r) 2 E E * = fe} 0 . 5 8 m — - E — — » he = — — — — * E — nd © — und Stettin per Wall, ſonſt per Stück nnd ür Fiſche pro P 1 "apıolspvr „„ Pe ah a le EB 11 hr p . Vet ei "Oggy N N / a er aaunund CCC // N EI 0 RER 26 SOHN EN OR | as Se tage u A = J En SEND 33333 8 2 c re ee " mPorR DI N ee ee eralee Sein = a N ee a ae ee ee Kae Re Le - = -)- - | - - a -|)sı - | f - Im 081 — or! [ -|- - Jar -|- ng - a - Te] - 108-901 = [8 = (| 0-0 = Te - I I 1 = PR usbund 8 a er ee 02 09 sg DE N TE RE TOR A SEE ITDUNENIEHE ä f p 0 rr ne „ e MSSꝶqꝶqé .,.. ff yrzgunge Ze ee ee as ee a er Bungpgs %, Fr ee Be ee EN! ge ß77)jß; re 1 2 Te ea a Ah / (ar rl he ee A an A dere 5 = = „„ ec r ß ß ß 0000 ñðVß 1 A ee N 3 err e ee t e SSDUIHBLUCE W a EDER N N a ae De | “ spoyunaärg gr Brkung . W ud 08 ene, 199 enge; us 'gT udloſtz | nofgengz uud Oi uv 01 bang sg ug 28 urg 93 Fe 2aauunK) Mama | ya un zupa FE tuoyluog |agnagjaog] avöyno "uns 0 wm Juspungg S Een En ee pe ar ee re ee re a a ar ala a ͤĩ ĩᷣ v = = = law om - Re el ee re nn c /// / r a ra Lil, TR 5 —ä— Io — — —A N RE 85 = — ][ uoupapꝛcg ee 11 ee ee c VV ee en‘ . VE / // BE Re erEete = =]= »]= =]= =]= % @|= =] =) °)=8]= =) =)= =] 2) 8122|: : am ee ee ee uolvꝛ6 EN NE IE a r 0 — — Fw... S525 . ĩ , ̃]⅛« H een eis ade J TTT w ee E b qlnvawy , , e Re or 1911110 SEE DOT Ne SS lee en Ne BETZOEL AURIEODEIL.NOL ODE) , rr eee bee t e TER ze 77 Re | a ae SS HOUDUIGE e . . Mao — 01 — os — — — - — - | — 06 — os 00 — — 0 -|- -|e - - - 2 nqmg Te , . rr!!! (ß EFT ccc ee EI Fe Feen za ne e r , ee al Er Inserate. Fiſchzucht⸗Auſtalt Starnberg. | | | Angebrüt. 3 Nägrunge Fiſchart Eler Sera" 7 p. 1000 Stſe 100 Stüc Bachforelle 5 K. 10 AM 20 M. Seeforelle . 7 A. 12 M. 25 . Regenbogenforelle 10 , 16 M 30 M Saibling. DM 10 20 . Bachſaibling 8 M. 13 . 25 M Elſäſſerſaibling EM 13 M 25 M Aeſchhe DM. 10 . 20 4 amerik. Forellen⸗ barſch h — 20 . Mitglieder des Bayer. Landes⸗ ⸗Fiſcherei-Vereins erhalten 20% Rabatt. (4) Beſtellungen ſind zu richten an Herrn A. Schillinger, Anſtaltsvorſtand in München, Leopoldſtraße 9. Wieſe'ſche Conserv irunesflüssigk seit. 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Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 14. Februar 1894. FE Der ganzen Auflage liegt eine Preisliſte von Emil Goldberg, Seifhennersdorf (Sachſen) bei. BER Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Reue Solge der r Bayer. Siſe Siſcherei⸗Seitung Erſcheint monotlich zwei⸗ bis dreimal, Preie: jährlich 4 MN. — Begiehba — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Erpeditlon. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeiſe 30 Pig. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Belammtinterefen der Fildiexei, ſowie für dießeltrebungen der Fifherei-Vereine in Eonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch.⸗DVer. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗ Ver., des Fiſch⸗ Ber. für die Provinz Sachſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central. ⸗Fiſch.⸗Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.“ Ver., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗ Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Jachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben = vom Bayerifdjen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 4. München, den 14. Februar 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Die Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Jahre 1893 und der Arbeitsplan für das Jahr 1894/95. — Konfiskation von Fiſcherei-Geräthſchaften. — III. Züchtet Lachſe in Teichen. — IV. Zur Frage der Maifiſch-Erbrütung. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Die Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Jahre 1893 f und der Arbeitsplan für das Jahr 1594/95. Bericht Seiner Durchlaucht des Fürſten von Hatzfeldt-Trachenberg, eritattet in der Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins am 29. Januar 1894. Meine Herren! Zu meiner lebhaften Genugthuung kann ich Ihnen über die Thätigkeit unſeres Vereins nur Erfreuliches berichten. Das verfloſſene Jahr glaube ich ſogar direkt als einen Markſtein in der Entwickelung unſeres Vereins bezeichnen zu dürfen. Wie Sie Alle aus den Zeitungen und den Veröffentlichungen unſerer Organe ver— nommen haben werden — Einzelne von Ihnen beehrten ja auch die Verhandlungen mit Ihrer Gegenwart — tagte am 19. und 20. November des verfloſſenen Jahres der erſte 54 Deutſche Fiſcherei-Rath. Ihr Ausſchuß hatte mich, auf meinen Vorſchlag, beauftragt, den Verſuch zu machen, um die geſammten deutſchen Fiſcherei-Vereine ein gemeinſames Band zu ſchlingen und dieſe Fiſcherei-Vereine mit dem Deutſchen FiſchereiVerein zu einem engeren Bunde zu verbinden. Dieſe Delegirtenverſammlung, welcher ich vollbewußt den Namen: „Deutſcher Fiſcherei-Rath“ gegeben habe, hinterließ, nach allem was ich darüber gehört habe, den beſten Eindruck bei allen Betheiligten und dieſer Bund wird, ſo hoffe ich, auch für alle Zukunft ſich bewähren als ein hochwichtiges Glied zur Förderung der deutſchen Fiſcherei. Wir werden durch dieſes Zuſammenarbeiten der Vertreter der einzelnen großen Landes- und Provinzial— Vereine Jeder an ſeinem Theile lernen, wie es mit der Fiſcherei in allen Theilen des Reiches beſtellt iſt und die Fiſchereitage, deren nächſtem wir in dieſem Herbſte in Breslau entgegen— ſehen, werden Veranlaſſung bieten, die Intereſſenten auch durch perſönliche Beobachtung in den Stand zu ſetzen, das Gute, das die verſchiedenen Gaue in fiſchereilichen Errungenſchaften für ſich in Anſpruch nehmen können, kennen zu lernen. Kam es bei der Bildung des Fiſcherei-Rathes darauf an, die bewährten Sachverſtändigen des Reiches zu gemeinſamer Arbeit zuſammenzuſchließen, um ihnen Veranlaſſung zu bieten, gegenſeitig von einander zu lernen, ſo haben wir auch nicht außer Acht gelaſſen, dafür einzutreten, daß die feſtſtehenden Errungenſchaften der Fiſchereiwiſſenſchaft in die, wiſſenſchaftlicher Belehrung nicht ſelten wenig geneigten Kreiſe der Berufsfiſcher getragen würden. Wir haben am Schluſſe des letzten Jahres einen erſten Fiſcherfortbildungkurſus als Veranſtaltung unſeres Vereines in's Leben gerufen, welcher in Calbe a. S. für die vier Fiſcherinnungen zu Calbe, Nienburg, Roſenburg und Bernburg ſtattgefunden hat mit einer Betheiligung von 45 Zuhörern unter denen ſich 13 als Schüler einſchreiben ließen und damit die Verpflichtung übernahmen, einem in einigen Wochen ſtattfindenden Wiederholungskurſus beizuwohnen. Wir werden an dieſen Wiederholungs— kurſus eine Prüfung anknüpfen und auf Wunſch der betheiligten Fiſcher ſoll dann den einzelnen Prüflingen beſtätigt werden, in Form eines von uns zu verleihenden Diploms, mit welchem Erfolge ſie den Kurſus beſucht haben. Ich erwarte, daß dieſer erſte beſcheidene Anfang ſich als lebenskräftig erweiſen und daß auch von anderen Seiten, aus Fiſcherkreiſen, der Wunſch an uns herantreten wird, derartige Kurſe in anderen Gegenden zu wiederholen bezw. in's Leben zu rufen. Im Laufe dieſes Sommers ſoll ein Leitfaden, welcher den Lehrſtoff möglichſt allgemein verſtändlich enthalten wird, erſcheinen, der dann jedem Theilnehmer an den Kurſen als eine Erinnerungsgabe unſeres Vereins und als nützliches Nachſchlagebuch übergeben werden wird. Ferner iſt es im letzten Jahre, Dank einer Anregung, welche der Fiſchereitag in Friedrichshafen bot, und begünſtigt durch ein Zuſammentreffen überaus günſtiger Verhältniſſe, gelungen, an dem größten der Seen unſerer ſeenreichen Umgegend, am Müggelſee, eine Fiſcherei-Verſuchsſtation in's Leben zu rufen. Nicht unerhebliche Opfer Seitens unſeres Vereins ſind erforderlich zur Erhaltung und Ausgeſtaltung dieſer neuen Arbeitsſtätte, wobei wir in dankenswerther Weiſe durch ihre Excellenzen, die Herren Miniſter für Kultus und Landwirthſchaft, ſowie durch die Vertretung der Stadt Berlin in reicher Weiſe unterſtützt worden ſind und des weiteren unterſtützt werden. Ich verfehle nicht, hiefür Namens unſeres Vereins meinen wärmſten Dank auszuſprechen. Als die Aufgaben dieſer unſerer Verſuchs— ſtation, möchte ich hier beſonders hervorheben, daß ſie beſtrebt ſein wird, die mancherlei Räthſel, welche der Teichfiſcherei noch anhaften, zu heben und daß ſie ihre Hauptaufgabe darin ſuchen wird, dieſe nach Thunlichkeit zu fördern, das Leben und die Lebensgewohnheiten unſerer Teichfiſchfauna zu ſtudieren und dabei auch der Nährfauna unſerer Fiſche gebührende Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Wir werden gelegentlich Verſuche anſtellen über die Fütterung und Maſt der Fiſche, um auch auf dieſem von der wiſſenſchaftlichen Forſchung bisher wenig berührten Gebiete, wenn möglich, brauchbare für die Praxis verwendbare Normen zu finden. Das wären die neuen Aufgaben und, wenn Sie wollen, die neuen Ziele, welche ich unter Zuſtimmung Ihres Ausſchuſſes unſerem Vereine zu geben mich für verpflichtet hielt. Selbſtverſtändiich habe ich dabei nicht ermangelt, unſere alten, ſeit Jahren bewährten Wege weiter zu wandeln, d. h. unſere Bemühungen zur Förderung der Lachs- und Salmoniden⸗ zucht in den dazu geeigneten Gewäſſern fortzuſetzen. Die Ausſetzungen von Lachsbrut in die deutſchen Stromgebiete haben auch in dem verfloſſenen Jahre in ausgiebigſter Weiſe ſtatt— 4 re N: a ? 5 . FR 8 Kr 2 he > } 1 2 55 gefunden. Die Erfahrungen dieſes Winters, welcher uns eine wahre Hochfluth von Lachs⸗ Eiern brachte, erachte ich als einen ſchlagenden Beweis dafür, daß der bisher betretene Weg zur Förderung der Lachsfiſcherei der richtige war. Denn wären als Folge unſerer Brut⸗ ausſetzungen die Lachsbeſtände des Rheins und, wie ich nebenbei bemerke, auch aller übrigen Ströme nicht ſo weſentlich geſteigert worden, ſo hätte die Fülle von Eiern, welche die diesjährige Ernte bot, und deren Zahl unſer vertragsmäßiges Bedürfniß um mehr als das Doppelte überſtieg, nicht gewonnen werden können. Als beſonders erfreulich erachte ich ferner die Thatſache, daß die Regenbogenforelle, dieſer uns aus Amerika überkommene ſchöne Salmonide, in einzelnen deutſchen Flüßen, beiſpiels⸗ weiſe in der Lahn und dem Neckar, bereits zu den Standfiſchen gerechnet werden muß. Wohl will ich nicht in Abrede ſtellen, daß, nach manchen Berichten, welche mir darüber zugingen, unſere heimiſche Bachforelle, was die Schmackhaftigkeit des Fleiſches anlangt, dem Fremdling überlegen zu fein ſcheint, während fie ihn an Schnellwüchſigkeit zweifellos auch nicht an⸗ nähernd erreicht. Die Lebensbedürfniſſe unſerer Forelle geſtatten ihr andererſeits nicht, die in den Bächen der norddeutſchen Tiefebene gemeinhin auftretenden hohen Sommertemperaturen zu überſtehen, während die Regenbogenforelle Temperaturen von 22 R. und mehr im letzten Sommer ſogar in Teichen erfolgreich und ohne Schaden zu überdauern vermochte. Ich werde deshalb fortfahren mit den Bemühungen, die Regenbogenforelle in ſolchen Bächen einzubürgern, in welchen die Bachforelle nicht mehr gedeihen kann, denn unſere gewöhnlichen Bachfiſche halten eben doch, was Schmackhaftigkeit des Fleiſches und deshalb den wirthſchaftlichen Werth an— langt, mit keiner Forelle den Vergleich aus. Auch die von unſerem verehrten Altmeiſter, Max von dem Borne, aus Amerika eingeführten Barſe erfreuen ſich in weiten Kreiſen zunehmender Beliebtheit. Es läßt ſich indeß ein endgiltiges Urtheil bei der Kürze der Zeit, ſeit der wir dieſe Fremdlinge kennen, noch nicht abgeben. Unſer Verſuch, den Aal im Donaugebicte einzubürgern, ſcheint voll gelungen zu ſein, da, wie ich aus Zeitungsnachrichten erſah, der Aal im ſchwarzen Meere mehrfach beobachtet und gefangen wurde. Noch fehlen nur die Mittheilungen über den Aufſtieg von Monté. Ich werde verſuchen, hierüber zur Klarheit zu kommen. b Zum Schluße hätte ich der Entwickelung unſerer Zeitſchriften kurz zu gedenken. Die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“, welche vor Jahresfriſt unſer Organ wurde, übernahmen wir mit 2 200 Leſern, während dieſelbe jetzt in einer Auflage von ca. 7 000 Exemplaren erſcheint, welche an die Mitglieder der uns aͤngeſchloſſenen Vereine abgegeben werden. Auch die „Zeit: ſchrift für Fiſcherei“ erfreut ſich der ſteigenden Theilnahme unſerer Vereinsmitglieder. Das wäre in kurzen Umriſſen das Bild der erfolgreichen Wirkſamkeit des vergangenen Jahres. Arbeitsplan. Meine Herren! Sie gaben mir im vorigen Jahre die Ermächtigung zur Ausarbeitung neuer Statuten ſchreiten zu dürfen. Ich hatte gehofft, Ihnen heute ſchon einen Entwurf derſelben zur Annahme unterbreiten zu können. Sie haben indeſſen gehört, daß ſich die Verhandlungen mit der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei bis in die jüngſte Zeit er— ſtreckten. Wir konnten aber nicht wohl an die Ausarbeitung neuer Satzungen denken, bevor nicht das Verhältniß der Sektion zu unſerem Verein geregelt und durch Ihre Zuſtimmung ſanktioniert war. Ich bitte deshalb um Entſchuldigung, wenn ich Sie heute ein zweites Mal erſuche, ein weiteres Jahr ſtatutenlos unſeren Verein führen zu dürfen. Es wird mein Be— ſtreben ſein, im Laufe dieſes Jahres die Satzungen ausarbeiten zu laſſen und zu einer brauch— baren, allen Theilen genehmen Geſchäftsordnung für den Fiſchereirath zu gelangen, wobei ich beſonders darauf Bedacht nehmen will, daß dieſer berathenden Körperſchaft eine ausreichende Vertretung aus den Kreiſen der praktiſchen Fiſcher nicht fehle, um den Berufsfiſchern Ge— legenheit zu bieten, ſowohl zur Kundgabe ihrer Wünſche, als auch zu gemeinſamer Arbeit mit ihren treueſten Freunden, den Mitgliedern unſeres Vereins. Ich habe ferner hier mitzutheilen, daß demnächſt der Verſuch gemacht werden ſoll zu einer, wenn auch vorerſt lückenhaften Lachsfangſtatiſtik zu gelangen. Dank der Vorarbeiten 8 — — des Hannoverſchen Vereins an der Weſer und Dank des werkthätigen Intereſſes, welches dieſe Arbeiten durch Sr. Excellenz, den Herrn Oberpräſidenten von Bennigſen gefunden haben, erhoffe ich günſtige Ergebniſſe von den Arbeiten einer demnächſt zuſammentretenden Kommiſſion, welche ſich in gemeinſamer Berathung über Mittel und Wege unterhalten ſoll, wie wir nach Maßgabe unſerer Verhältniſſe zu einer brauchbaren Lachsfangſtatiſtik gelangen können. Ferner habe ich ihnen zu berichten, daß demnächſt eine weitere Kommiſſion in unſeren Räumen tagen wird, welche der Flußverunreinigung und den Mitteln, welche uns die neuzeitliche Technik zur Abwaſſerreinigung bietet, ihre Aufmerkſamkeit inſofern zuwenden wird, als ihr obliegen ſoll darüber ſchlüſſig zu werden, in welcher Weiſe bei behaupteten Schädigungen durch Abwäſſer die Entnahme der Waſſerproben und die Unterſuchung der Wäſſer ſtattzufinden hat. Aus allen Theilen Deutſchlands werden wir hierzu die geeignetſten Vertreter berufen. Ich möchte hier gleich anfügen, daß ich dringend wünſchen würde, daß dieſe Kommiſſion ihre Arbeiten nicht auf dieſe Aufgabe allein beſchränkte, ſondern daß ſie, ſei es in gelegentlichen Zuſammenkünften oder als ſtändige Inſtitution auch die Grundlagen der Lebensbedingungen der Fiſche zu er— forſchen ſtrebte, mit anderen Worten, daß ſie ſich zu einer wiſſenſchaftlichen Kommiſſion zur Erforſchung der deutſchen Binnengewäſſer in fiſchereilichem Intereſſe herausbildete. Wir werden des Weiteren nicht ermangeln, auch in dieſem Jahre unſeren Verpflicht— ungen für Hebung der Lachszucht in den deutſchen Strömen nachzukommen — ſoweit dies in unſeren Kräften ſteht. Ich habe dieſen Zuſatz nicht unabſichtlich gemacht, denn Dank der Ueberfülle von Lachsfortpflanzungsprodukten, welche uns in dieſem Winter angeboten wurden, haben wir uns entſchließen müſſen, ziemlich tief in die Mittel des Jahres 1894/95 hineinzugreifen, ohne daß wir mit Sicherheit erwarten dürfen, daß uns ein Erſatz für die außergewöhnlichen Aus— gaben dieſes Winters werden wird. Ich muß deshalb hier darauf hinweiſen, daß wir voraus— ſichtlich in dem kommenden Jahr uns der alleräußerſten Sparſamkeit werden zu befleißigen haben. Am 27. 28. 29. und 30. Auguſt findet in Breslau der II. Deutſche Fiſchereirath und der VI. Deutſche Fiſchereitag ftatt. Die Vorbereitungen, welche das Breslauer Lokal- komité jetzt ſchon in ſorgſamſter Weiſe in die Hand genommen hat, verſprechen genußreiche Tage, fröhliche Feſte! Hoffen wir, daß es auch an der wünſchenswerthen, geiſtigen Nahrung, welche die Vorträge und der gegenſeitige Meinungsaustauſch bieten ſollen, nicht fehlen möge. Ich geſtatte mir jetzt ſchon die Bitte um möglichſt zahlreiche Betheiligung an den Breslauer Fiſchereitagen auszuſprechen. Mit dem nächſten Sommer hoffen wir die biologiſche Station am Müggelſee ſoweit gefördert zu haben, daß ſie ſich, wenn der Ausdruck geſtattet iſt, trotz des beſcheidenen Jugend⸗ ſtadiums, in dem ſie ſich auch dann noch befinden wird, ſehen laſſen kann. Wir werden uns jederzeit freuen, unſere dortigen Einrichtungen zu zeigen. Auch hiezu lade ich gerne ein, wenn ich auch vorkommenden Falles bitten muß, vorher entweder mit unſerer Geſchäftsſtelle oder mit Herrn Profeſſor Frenzel-Friedrichshagen dieſerhalb in's Benehmen zu treten, da wir die Anſtalt zur Zeit dem unbegrenzten Beſuche noch nicht zu übergeben vermögen, weil im Intereſſe der Arbeiten, welche dort im Gange ſind, die Gefahr allzuhäufiger Störungen aus: geſchloſſen werden muß. Endlich hätte ich Ihnen noch mitzutheilen, daß ich hoffe, wir werden in dieſem Jahre gelegentlich der in Berlin ſtattfindenden Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft eine kleine Fiſchereiꝙ-Ausſtellung vorführen können. Die Unterhandlungen mit der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft, auf deren Wunſch wir dieſem Unternehmen näher getreten find, ſchweben noch, doch bezweifle ich nicht, daß ſie zu einem gegenſeitig befriedigenden Ergebniß führen werden.“) So ſteht für das nächſte Jahr reiche Arbeit uns bevor, möge fie zu einer geſegneten werden für Fiſchzucht, Fiſcherei und Fiſchhaltung und nicht zuletzt für das Fiſchergewerbe. ) Iſt inzwiſchen erfolgt. Die Fiſcherei-Ausſtellung wird ſtattfinden. W. AR Noch hätte ich zum Schluße hervorzuheben, daß in die letzten Tage unſeres nächſten Geſchäftsjahres, 7. März 1895, der 25. Jahrestag der Begründung unſeres Vereins fällt. Ich glaube Ihrer Zuſtimmung ſicher zu ſein, daß wir dieſen Tag feſtlich begehen, es dürfte — von Weiterem hier abgeſehen — angezeigt ſein, auf den 7. März 1895 unſere nächſte Hauptverſammlung zu legen. II. SKonfiskation von Jiſcherei-Geräthſchaften. Für Preußen erging neuerlich folgende: Allgemeine Verfügung Nr. 45 de 1893. Miniſterium für Landwirthſchaft, Domainen und Forſten. I. 25 240. II. 8 589. Berlin, den 18. Dezember 1893. An die ſämmtlichen Herren Regierungspräſidenten. Behufs einheitlicher Regelung des Verfahrens bei der Beſchlagnahme und Einziehung von Fanggeräthen, welche zu Fiſcherei-Vergehen und Uebertretungen benutzt worden ſind, be— ſtimme ich im Einverſtändniß mit den Herren Miniſtern des Innern und der Juſtiz zur Nachachtung Seitens der mit Handhabung der Fiſchereipolizei beauftragten Oberfiſchmeiſter und Ortspolizeibehörden Folgendes: 1. Die bei dem Vergehen wider $ 296 des Strafgeſetzbuchs, unberechtigtem Fiſchen bei Nachtzeit, bei Fackellicht oder unter Anwendung ſchädlicher oder explodirender Stoffe, ge— brauchten Fanggeräthe ſind einzuziehen, auch wenn ſie an ſich zuläſſig gearbeitet waren; 2. in allen übrigen Fällen von Zuwiderhandlungen gegen fiſchereipolizeiliche Vorſchriften!) ſind die zur Begehung derſelben benutzten Geräthe unter Beachtung der nachſtehenden Be— ſtimmungen nur einzuziehen, wenn ſie den beſtehenden Beſtimmungen über die zuläſſige Maſchenweite u. ſ. w. nicht entſprechen. Von der Einziehung ſind insbeſondere im Falle der einfachen Uebertretung des § 370 zu 4 des Strafgeſetzbuches“ ) die an ſich zuläſſig gearbeiteten, zum unberechtigten Fiſchfang gebrauchten Fanggeräthe auszunehmen; 3. bei der Handhabung der Vorſchriften über die zuläſſige Maſchenweite u. ſ. w. iſt an dem Geſichtspunkt feſtzuhalten, daß nur wirklich ſchädliche Fanggeräthe ausgeſchloſſen und den Fiſchern keine Beſchränkung bezüglich der Anfertigung und Verwendung der Fanggeräthe auf— erlegt werden ſollen, die nicht unbedingt geboten find, um einer wirthichaftlichen Ausbeutung oder Verwüſtung des Fiſchbeſtandes vorzubeugen; 4. der Regel nach wird daher eine Einziehung der Netze wegen Verſtoßes gegen die Vorſchriften über die zuläſſige Maſchenweite nur vorzunehmen ſein, wenn nach der ganzen Beſchaffenheit des Netzes anzunehmen iſt, daß dasſelbe von vornherein enger gearbeitet iſt, als zuläſſig war, daß alſo eine abſichtliche Uebertretung der betreffenden Vorſchriften vorliegt; 5. in allen anderen Fällen, namentlich wenn das Geräthe nur geringe, anſcheinend nicht beabſichtigte Abweichungen von der zuläſſigen Maſchenweite aufweiſt, werden die Fiſcher zunächſt auf die Mängel aufmerkſam zu machen und zur Abſtellung derſelben binnen be— ſtimmter, angemeſſener Friſt aufzufordern ſein. Erſt wenn der gewarnte Fiſcher nach Ablauf dieſer Friſt wieder bei Anwendung desſelben unvorſchriftsmäßigen Geräthes betroffen werden ſollte, oder wenn die Maſchweite des Netzes durch beſondere Maßnahmen (ſtarkes Theeren, Schleifen getheerter und noch nicht vollſtändig trockener Netze über Sand u. ſ. w.) nachträglich abſichtlich verengert iſt, wird zur Beſchlagnahme desſelben zu ſchreiten ſein; 6. Fiſcherei⸗Geräthe, welche zwar an ſich erlaubt, aber zur beſtimmten Zeit nicht an— gewendet werden dürfen, ſind zu beſchlagnahmen, können aber, wenn beſondere Gründe nicht entgegenſtehen, dem Fiſcher zurückgegeben werden, ſobald die Zeit verſtrichen iſt, innerhalb welcher die Anwendung der Netze verboten iſt. - ) Auch in den ehemals kurheſſiſchen Landestheilen? (Anmerkung der Redaktion.) **) conf. Ziff. 2 Zeile 1. 58 — — — 7. Die eingezogenen, an ſich zuläſſig gearbeiteten Fanggeräthe ſind im Falle der Nr. 1 ſorgſam aufzubewahren und, ſobald die Einziehung rechtskräftig geworden iſt, von Zeit zu Zeit öffentlich meiſtbietend zu verſteigern. 8. Die eingezogenen, unzuläſſig gearbeiteten Fanggeräthe ſind, ſobald die Einziehung rechtskräftig geworden iſt, zu zerſchneiden, die unvorſchriftsmäßig gearbeiteten Theile des Netz— werkes ſind zu zerſtören, diejenigen Theile des Gezeuges aber, welche noch zur Herſtellung anderer zuläſſiger Fanggeräthe verwendet werden können, wie Taue, Leinen, Simme, Schwimmer, Bleiſtücke u. dergl. ſind dem Eigenthümer zur Abholung binnen beſtimmter Friſt wieder zur Verfügung zu ſtellen; 9. Die von dem Eigenthümer innerhalb der geſtellten Friſt nicht abgeholten Materialien und die bei der Zerſtörung verbotener Geräthe oder Netztheile gewonnenen Materialien ſind, ſoweit dieſelben noch anderweit verwerthbar erſcheinen, von Zeit zu Zeit öffentlich meiſtbietend zu verſteigern; 10. das eingezogene Material, welches nicht weiter verwerthbar erſcheint oder welches bei dem erſten Verſuche der Verſteigerung keinen Käufer gefunden hat, iſt zu vernichten. 11. Schädliche oder explodirende Stoffe (giftiger Köder, oder Mittel zur Betäubung oder Vernichtung der Fiſche, Sprengpatronen oder andere Sprengmittel u. ſ. w.) — $ 21 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874 — ferner Mittel zur Verwundung der Fiſche, als: Fallen mit Schlagfedern, Gabeln, Aalharken, Speere, Stecheiſen, Stangen, Schußwaffen u. ſ. w., welche im Beſitze von Fiſchfrevlern angetroffen werden, find ſtets einzuziehen und, ſobald die Einziehung rechtskräftig geworden iſt, mit der erforderlichen Vorſicht unſchädlich zu machen und zu vernichten. 12. Ueber die Einziehung und die weiteren Vornahmen mit den eingezogenen Gegen— ſtändenen ſind ſogleich kurze Vermerke zu den Akten zu bringen, aus denen jederzeit der Verbleib des einzelnen Gegenſtandes zu erſehen iſt. Die Herren Regierungspräſidenten erſuche ich ergebenſt, hiernach die Polizeibehörden und Fiſcherei-Aufſichtsbeamten mit Anweiſung zu verſehen. Her Kliniſter für Lanıdwirthfdaft, Homainen und. Forften: Im Auftrage (gez.) Sterneberg. III. Züchtet Tachſe in Teichen. Schon im 16. Jahresberichte des Schleswig-Holſteiniſchen Fiſcherei-Vereins befinden ſich Mittheilungen über Lachszüchtung in Teichen. Im Laufe dieſes Jahres iſt man feſt entſchloſſen, um dieſen neuen, lebendigen Fort— ſchritt der Lachszucht zu begünſtigen, in den Kreiſen Steinberg, Schleswig, Rendsburg und Flensburg neue Lachsteiche anzulegen. Da es dem Lachs aber nicht wohl und friſch iſt in den ſtehenden Gewäſſern, ſo läßt man dieſe Teiche von dem klarſten Quellwaſſer durch— ſtrömen. Iſt ſo für den kleinen, kaum dem Ei entſchlüpften Waſſerbewohner geſorgt worden, wird er mit 12 000 Freudens- und Leidensgefährten dem kühlen Naß zu fröhlichem Wachſen und Gedeihen anvertraut. Der neue Teich enthält und bringt nun ſelbſtverſtändlich ſo viel Nahrungsſtoffe an Mücken, Larven und anderen Inſekten hervor, daß man in den wenigſten Fällen nöthig hat, an eine Zufütterung von Maden zu denken. Fünf Monate werden dem jugendlichen Lachſe Zeit gegeben, ſich auszuwachſen, nämlich vom Mai bis Oktober. Dann hat er auch durchſchnittlich eine Länge von 10, zuweilen ſogar 15 Centimetern erreicht. Es iſt aber nicht feine Beſtimmung, fein Leben in jenen beſchränkten Verhältniſſen zu beſchließen; im Gegentheil, hat man den jungen Lachs einen Sommer in Teichen gehegt und gepflegt, ſo wird er nach dieſer Periode den Bächen, Auen und Flüſſen übergeben, die mit dem Stör-, Elbe⸗, Eider:, Schleiz und Treenegebiet in Verbindung ſtehen. Seine Chancen im Kampfe um's Daſein im naſſen Elemente ſtehen jetzt gewaltig beſſer, als wenn man die junge Brut ſofort in Freiheit ausgeſetzt hätte. 59 Eine ſolche Ausſetzung muß natürlich unter der perſönlichen Aufſicht und Leitung eines Vereinsfiſchzüchters in's Werk geſetzt werden. Alle früher in dieſer Hinſicht ausgeführten Ver— ſuche haben ſolch günſtige Reſultate aufzuweiſen, daß bei einer richtigen Auswahl der Zucht— teiche der Erfolg geſichert erſcheint. Es iſt durchaus ſelbſtverſtändlich, daß der Fiſcherei-Verein nur in beſchränktem Maaße dieſem Zweige der Lachszucht feine Kraft widmen kann. Der ſchleswig⸗holſteiniſche Fiſcher in ſeiner leider etwas ſchwerfälligen, daher aber auch deſto ſichereren Art, muß ſich aber erſt mit eigenen Augen von dem Nutzen überzeugen, der aus ſolcher Aufzucht von Lachſen in Teichen erwächſt. Bei ihm ſind Theorien ſchöne Nullen, welchen die Eins folgt. Ueberſetzt man unſeren Fiſchern aber jene theorethiſchen Sätze in die Wirklichkeit, ſo hat man ſie ge— wonnen — der Schleswig-Holſteiner hält es au noch mit dem Wort: „an ihren Früchten ſollt ihr ſie erkennen.“ — Daher leitet der Fiſcherei-Verein die Aufzucht dieſer Junglachſe erſt ein und wird ſich dann auch nicht in der Hoffnung trügen, daß nach kurzer Zeit die Fiſcher ſich dieſe Sache ſelber ſehr angelegen ſein laſſen werden. Manche Summe wird wohl vom Verein verwendet werden müſſen, ehe die rechten Teiche gefunden und angelegt worden ſind. Dann kommt die Beaufſichtigung und endlich die Ausſetzung hinzu; das Rechenexempel, welches hieraus entſteht, wird kein zu leichtes ſein. Vorläufig werden nur 12 000 junge Lachſe ſo in Teichen aufgezüchtet; ſobald ſich indeſſen Nachfrage laut macht, kann der Verein 100 000 Stück zur Verfügung ſtellen. Die Fiſcher müſſen dann aber ſelbſtſtändig mitwirken, der Verein ſtellt ihnen als Gegenleiſtung die Ausſicht, beim Verkauf und bei der Vermittelung des Verkaufes von einſommerigen Lachſen behilflich zu ſein. Allen anderen Fiſchern voran arbeiten die Schleswiger. An der Schlei, die übrigens das günſtigſte Terrain bietet, um Erfolge von früheren Ausſetzungen feſtzuſtellen, ſoll mit Hilfe der Fiſcher eine Muſterwirthſchaft eingerichtet werden, welche der ganzen Provinz zum treibenden Sporn gereichen möge, überall ihr Beſtes auf dem Gebiete der Fiſcherei einzuſetzen. Rendsburg, den 23. Januar 1894. von Stemann, Geſchäftsführer des Schleswig-Holſteiniſchen Fiſcherei-Vereins. IV. Zur Frage der Maiſiſch-Erbrütung. In Nr. 3 er. der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ hat ſich Herr von Derſchau zu einer Erklärung veranlaßt gefunden über meinen ausgeſprochenen Zweifel, daß die Maifiſche in geſchloſſenen Theilen des Rheins, ſog. Kribben, als unreife Fiſche eingeſetzt, laichreif würden und abgeſtreift werden könnten (ſiehe Nr. 26 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1893). Es iſt mir nicht möglich, auf die Mittheilungen des Herrn von Derſchau über ſeine Thätigkeit in Erreichung des Zieles, Maifiſchbrut in größeren Maſſen zu züchten, die, wie nicht beſtritten werden darf, volle Anerkennung verdient, näher einzugehen und zwar deßhalb nicht, weil ich alle dieſe Experimente ſo lange für werthlos halte, als nicht zwiſchen der deutſchen Reichsregierung und der holländiſchen Regierung eine Verein— barung getroffen wurde, welche den Maifiſchfang in einer Weiſe regelt die den deutſchen Fiſchern eine Betheiligung am Fange dieſes Fiſches ſichert, wie ſolcher in früheren Jahren beſtand. Die Mittheilung des Herrn von Derſchau am Schluſſe ſeines Artikels, daß begründete Hoffnung vorhanden ſei, der holländiſche Herr Fiſchereiexperte werde ſicherlich erkennen, daß man nur Eier gewinnt, wenn man die Henne leben läßt, lautet recht zuverſichtlich; aber eine Garantie würde uns eine ſolche private Abmachung nicht bieten. Wir halten dafür, daß ſpeziell die betheiligten Regierungen Preußen, Heſſen und Baden die Sache in die Hand nehmen müſſen, wenn ſolche zu einem gedeihlichen Ziele führen ſoll. Die Geburtsſtätte des Maifiſches iſt das obere Rheingebiet mit ſeinen Zuflüſſen Moſel und Neckar. Auf feiner Wanderung zum Meere und ſpäter zur Ablegung ſeiner Laichſtoffe zurück nach der Heimath, paſſirt derſelbe holländiſches Gebiet. Daß Holland ſich bei dieſer 60 — — — Paſſirung ſeines Gebietes eine Entſchädigung aneignet und zwar in Form des Fanges eines Theiles dieſer Fiſche, iſt ſelbſtverſtändlich und wurde niemals beſtritten, ſo lange dieſer Zoll ſich in ſolchen Grenzen bewegte, daß noch eine genügende Anzahl Fiſche die Maifiſchgründe erreichen konnte und die Fortpflanzung geſichert war. Dieſe Vorausſetzung trifft heute nicht mehr zu, nicht ein einziger Maifiſch kommt mehr im Neckar zum Fang. Wenn wir am Neckar über die Raubfiſcherei der Holländer, welche dem gänzlichen Ausſterben dieſes Fiſches zuſteuert, entrüſtet find und den Erbrütungsverſuchen, welche Erſatz ſchaffen ſollen, vorerſt keinen beſonderen Werth beizulegen vermögen, wird man dies mit den vorliegenden Thatſachen entſchuldigen dürfen. Die vorliegenden Verſuchsreſultate ſind auch nicht geeignet, in ſachverſtändigen Kreiſen große Hoffnungen zu erwecken. W. Riedel. V. Vereinsnachrichten. Pommerſcher Fiſcherei⸗Verein. (Schluß.) Die unternommenen Verſuche zur Vermehrung des Zanders haben in faſt allen Fällen ein ungünſtiges Reſultat ergeben. Die Haupturſache dieſes Mißerfolges iſt hauptſächlich in der ſchwierigen Transportfähigkeit dieſes Fiſches zu ſuchen; von größeren Exemplaren war ein ſehr bedeutender Prozent— ſatz bei der Ankunft bereits abgeſtorben oder nicht mehr lebensfähig; bei Verſendungen von Jungbrut wurde nur in einzelnen Fällen ein günſtiges Reſultat erreicht. Dieſelben Erfahrungen ſind nach den hier vorliegenden Berichten auch von anderen Fiſcherei-Vereinen gemacht worden und da der Zander neben der ſchwierigen Transportfähigkeit auch nicht in allen Gewäſſern fortkommt und gedeiht, ſo kann den Mitgliedern nur empfohlen werden, Einbürgerungsverſuche dieſes Fiſches vorſichtig und in kleinerem Maaßſtabe vorzunehmen und nur bei erzielten Erfolgen die Thätigkeit in dieſer Richtung zu erweitern. Bei dieſer Gelegenheit mag es geſtattet ſein, einen Vergleich des Zanders mit dem Hechte anzuſtellen. Der Zander iſt ein Raubfiſch, welcher ſich ausſchließlich von Friedfiſchen ernährt; er ge— deiht nicht in allen Gewäſſern, iſt ſehr ſchwierig lebend zu transportiren und erzielt nach den hier vorliegenden Markthallenberichten durchſchnittlich denſelben, zum Theil auch noch einen geringeren Preis wie der Hecht, z. B. in einigen Tagen des Monats Mat erzielten lebende Hechte in den Markt— hallen zu Berlin 85— 96 per ½ Kilo, lebende Zander dagegen nur 80—82 h per ½ Kilo. Nach der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ vom 20. Mai 1893 haben lebende Hechte pro ½ Kilo gekoſtet: in München n Ne 1M 20 % in Karlsruhe 1 A 20 % FNP 1 . 20 % x. Der Hecht gedeiht in jedem Gewäſſer, ſeine Nahrung beſteht außer Friedfiſchen aus allen Inſekten und Gewürm, welche ſich im Waſſer aufhalten, oder demſelben nahe kommen, ſo daß er erwieſener Maßen auch in kleinen Gewäſſern und Tümpeln, in denen andere Fiſche gar nicht vor— handen ſind, lebt und fortkommt. Der Transport iſt weniger ſchwierig, ſeine Vermehrung durch Brutverſendung leichter ausführbar, außerdem wächſt er ſehr ſchnell und iſt durch ſeine Lebensweiſe mehr wie andere Fiſche vor Feinden geſchützt. Die künſtliche Gewinnung von Hechtbrut wird bereits in mehreren Fiſchzuchtanſtalten betrieben und koſten 1000 Stück Jungbrut 5 A, eine gleiche Anzahl Zander dagegen 8 M. Die Gegenüberſtellung dieſer beiden Raubfiſche erſcheint nicht überflüſſig, wenn es ſich darum handelt, die Bewirthſchaftung von Gewäſſern in neue Bahnen zu lenken. Es iſt ja bekannt, daß eine Anzahl größerer, nicht ablaßbarer Binnengewäſſer zum größten Theil nur geringwerthige Friedfiſche enthält, welche als Raubfiſchfutter am beſten zu verwerthen find.*) ) Anmerkung der Redaktion. Dem vorſtehenden Vergleiche vermögen wir nicht in allen Punkten beizuſtimmen. Die Nahrung des Zanders beſchränkt ſich keineswegs nur auf Fiſche, ſondern iſt ziemlich die gleiche wie die des Hechtes, nur mit dem Unterſchiede, daß ein Hecht ungleich mehr und größere Nahrung zu ſich nimmt, wie ein gleichgroßer Zander, deſſen relativ kleinerer Schlund und Magen demſelben nur die Aufnahme verhältnißmäßig kleinerer Nährthiere geſtattet. Viel wichtiger als dieſer Umſtand iſt dagegen die ſehr verſchiedene Fähigkeit dieſer beiden Fiſche, die Nahrung auszunützen. Direkte Fütterungsverſuche haben ergeben, daß ein Hecht 47 Pfund Fiſchfleiſch braucht, um 1 Pfund zuzunehmen, während ein Zander nur 15—20 Pfund Fiſchfleiſch hiezu nöthig hat. Dieſer Umſtand ſpricht mehr als jeder andere zu Gunſten des Zanders, namentlich wenn der— ſelbe als Beiſatzfiſch in Karpfenteichen verwandt wird. Was den Marktwerth von Hecht und Zander anbetrifft, jo ſind in dem vorſtehenden Berichte Preiſe gegenübergeſtellt, die nicht direkt miteinander vergleichbar ſind. Die Berliner Markthallenberichte u Der Verein hat es fich ſeit dem Beginne feines Beſtehens angelegen fein laſſen, die Aufmerk— ſamkeit auf die Züchtung der Schleie hinzulenken. Dieſer Fiſch war damals, etwa vor 7 Jahren, noch weniger geſchätzt und hatte auch nur einen geringeren Preis. Die Verhältniſſe haben ſich ſeitdem in überraſchender Weiſe zu ſeinen Gunſten geändert, denn er iſt ſehr beliebt geworden, und erzielt in den Markthallen zu Berlin regelmäßig einen etwas höheren Preis als der Karpfen. Da auch dieſer Fiſch durch ſeine Lebensweiſe mehr als andere Fiſche vor Feinden geſchützt tft und als Beſatz— fiſch gezüchtet und verſandt werden kann, jo eignet er ſich ganz vorzüglich auch zur Beſetzung von größeren nicht ablaßbaren Binnengewäſſern. Soll der Karpfen, welcher bis jetzt hauptſächlich nur in Teichen gezüchtet wird, auch in größeren, nicht ablaßbaren, von Raubfiſchen bewohnten Binnengewäſſern gezüchtet werden, jo iſt es unbedingt erforderlich, die Brut in ſehr bedeutenden Quantitäten mit geringen Koſten ſelbſt zu gewinnen, da der Karpfen in Gewäſſern mit Raubfiſchen nur ſelten oder gar nicht laicht, und den Raubfiſchen leicht zum Opfer fällt. Die Anleitung zur Gewinnung von Karpfenbrut in großer Anzahl mit nur geringen Koſten iſt in verſchiedenen Fachſchriften ausführlich enthalten, und iſt der Verein gerne bereit, dieſelben den Mitgliedern auf Verlangen zugänglich zu machen. Es iſt eine befremdliche Erſcheinung, daß der Hebung der Krebszucht von den Mitgliedern des Vereines ſo geringes Intereſſe zugewandt wird. Die Krebſe haben im Handel einen früher nie ge— ahnten Preis erzielt. In den Berliner Markthallen wird dafür durchſchnittlich gezahlt: pro 100 Stück über 15 em. . 30-40 M. 12—14 cm. . .11—20 M. 11—12 cm. ..6—-9 M. Bekannt ift es ja, daß auch im Vereinsgebiete der Krebsbeſtand ſehr erheblich abgenommen hat und auf eine Vermehrung dieſes geſchätzten und ſehr geſuchten Schalthieres Bedacht genommen werden muß. Den Mitgliedern des Vereines ſteht eine ſehr günſtige Quelle hierzu im eigenen Vereins— gebiete zur Verfügung. Der Rittergutsbeſitzer Minde in Coſe hat dem Vereine Satzedelkrebſe, laich— reif, 8-10 em lang, zum Preiſe von 1 A. 50 pro Schock offerirt. Wenn nun auch der dies— jährige Frühling bereits verſtrichen und eine Verſendung dieſer laichreifen Krebſe nicht mehr erfolgen kann, ſo macht der Verein doch zur künftigen Benutzung von dieſer Ofſerte mit dem Bemerken Mit— theilung, daß derſelbe ſich von der Vorzüglichkeit der Thiere Ueberzeugung verſchafſt hat. Wie bereits durch die Cirkuläre des Vereins zur Kenutniß der Mitglieder gelangt, hat der in weiten Kreiſen als hervorragender Karpfenzüchter bekannte Herr Viktor Burda in Bielitz in Oeſterr.- Schleſien im vergangenen Sommer einen Theil des Vereinsgebietes als Sachverſtändiger bereiſt und iſt deſſen Urtheil über die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit von Neuanlagen und Verbeſſerung vor— handener Anlagen in jenen Cirkulären ebenfalls niedergelegt worden. Herr Burda hatte ſich in dankenswerther Weiſe bereit erklärt, auf Anſuchen Rathſchläge und Belehrungen zu ertheilen und hatte der Verein ſich zur Vermittelung in dieſer Richtung erboten. Wenn von den Mitgliedern bisher auch bezügliche Anträge nicht eingegangen ſind, ſo kann der Verein doch nicht unterlaſſen, dies freundliche Anerbieten nochmals in Erinnerung zu bringen, da es ſehr ſchwierig iſt, Sachverſtändige zur Bereiſung des Vereinsgebietes zu gewinnen. Der Dramburg-Falkenburger ökonomiſche und der Dramburger landwirthſchaftliche Kreisverein hatten am 27. und 28. Mai v. Is. zu Falkenberg in Pommern eine Ausſtellung von Thieren, landwirthſchaftlichen Maſchinen, Produkten ꝛc. veranſtaltet und auf dieſerhalb an ihn ergangene Auf— forderung betheiligte ſich auch der Pommerſche Fiſcherei-Verein an derſelben. Leider waren die Ver— hältniſſe für auszuſtellende Fiſche die denkbar ungünſtigſten, denn es mußte das Waſſer für die Fiſch— behälter Tag und Nacht hindurch herangefahren werden. Außer den hiedurch verurſachten nicht unbedeutenden Koſten ging der größte Theil der ausgeſtellten Fiſche ein. Im abgelaufenen Geſchäftsjahre ſind eine Generalverſammlung und vier Vorſtandsſitzungen abgehalten worden. enthalten nämlich nur die Engrospreiſe in den Markthallen, während die „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ eine vergleichende Tabelle von Detail preiſen bringt. Rach dieſer von den Marktverwaltungen unſere größten Städte gelieferten Tabelle ſind durchſchnittlich die Detailpreiſe für Zander etwas höher, als für den Hecht. Die angegebenen Preiſe wechſeln naturgemäß je nach Ort, Jahreszeit, Angebot de., ſo daß man bei einem Vergleich nicht einzelne Daten herausgreifen darf, ſondern die Preiſe möglichſt vieler Städte das ganze Jahr hindurch in Betracht ziehen muß. So verzeichnet z. B. der Berliner Markthallenbericht vom 24. März 1893 für lebende Hechte 40—67 „ pro Pfund, für lebende Zander dagegen 1 , alſo weſentlich andere Preiſe, als wie ſie in dem vorſtehenden Jahresberichte heraus— gegriffen ſind. Nebenbei ſei hier bemerkt, daß für den Zander verſchiedener Provenienz die allerverſchiedenſten Preiſe gezahlt werden. Der ruſſiſche Eiszander bringt in den Berliner Markthallen etwa die Hälfte des Preiſes wie der Haffzander, und der Amaul (Zander) aus dem Ammerſee koſtet in München zuweilen 2.20 K. pro Pfund. Bei einem Vergleiche von Hecht und Zander vermögen wir uns daher nicht ohne Weiteres auf die Seite des erſteren zu ſtellen, wiewohl wir nicht verkennen, daß die Zanderzucht größere Schwierig— keiten bereitet, als die des Hechtes. 62 — — 4i⸗ Nach Verleſung des Geſchäftsberichtes ſtellte Herr Rechnungsrath Beversdorff den Antrag, die Prämien für Erlegung von Fiſchottern von 3 * auf 2 / zu ermäßigen, da ſelt 8 Jahren eine Verminderung dieſes Fiſchfeindes nicht bemerkbar geworden. Der Verein hat in dieſem Zeitraum durchſchnittlich 9001000 % an Prämien gezahlt und würde mit Rückſicht auf den hohen Preis des Felles die Erlegung eine Beeinträchtigung nicht erfahren, dem Verein aber zur anderweitigen Ver: wendung eine nicht unbedeutende Summe mehr zur Verfügung ſtehen. Der Antrag wurde mit 15 gegen 13 Stimmen abgelehnt. In Folge Anſchluß des Vereins an den Deutſchen Fiſchereirath war elne Veränderung der bisherigen Statuten nothwendig geworden und wurde der von dem Vorſtande vorgeſchlagene neue Entwurf einſttmmig genehmigt. Der als diesſeitiger Delegirte zum I. Deutſchen Fiſchereirath entſandte Rechuungsrath Bevers— dorff referirte demnächſt ausführlich über den Gang und das Reſultat der Verhandlungen des Fiſchereirathes. Es folgte hierauf die Beſichtigung der ſtädtiſchen Fiſchbrutanſtalt und darauf ein gemeinſchaft⸗ liches Mittageſſen, bei welchem unter Anderen das in der Nummer 1 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ mitgetheilte, von Herrn Rechnungsrath Beversdorff verfaßte Gedicht „Wie die Maränen in den Madueſee gekommen ſind“ vorgetragen und mit allgemeinem Beifall aufgenommen wurde. Bezirks⸗Fiſcherei-Verein Laupheim. Laupheim, 8. Januar 1894. Unſer Bezirks Fiſcherei-Verein hielt am Sountag den 7. Januar ſeine Generalverſammlung im Hotel Germania dahier ab. Zunächſt kamen 10 Cxemplare des Fiſcherei-Geſetzes unter den anweſenden Mitgliedern zur Vertheilung, um denſelben Gelegenheit zu geben, ſich in dieſer Richtung des Fiſchereiweſens genau orientiren zu können. Sodann berichtete der Vorſitzende über die Vorſtandsſitzung des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins in Rottweil und hob insbeſondere hervor, daß das Geſuch des Vereins um Prämtiirung der Polizeiorgane für deren Anzeigen von Fiſcherei-Uebertretungen in kurzem erfolg— reiche Berückſichtigung finden werde. Dieſe Mittheilung, ſowie des weiteren die Nachricht, daß Flaſchner— meiſter Meeroth in Ulm in dankbarer Anerkennung für die ihm gewordenen Empfehlungen durch den Vereinsvorſtand dem Vereine einen Brutapparat geſtiftet habe, wurden mit großer Befriedigung von der Verſammlung entgegengenommen. Dieſer Apparat, nun der 10. im Bezirksverein, findet in Unter: ſulmetingen Aufſtellung, um zur Bevölkerung der Riß in Thätigkeit geſetzt zu werden. Ferner beſchloß die Verſammlung zu dem am 18. 19. und 20. Januar d. J. ſtattfindenden Fiſchereikurs ein Mitglied zu entſenden und ihm die gleiche Unterſtützung wie von Seiten des Landesvereins zu theil werden zu laſſen. Für das Jahr 1894 kommen im Bezirke theils auf Vereinskoſten, theils auf Koſten der Be: ſteller 3000 Regenbogenforelleneier, 10 000 Bachforelleneier, 5000 Bachſaiblinge zur Bebrütung und zum Einſatz und es ſteht zu hoffen, daß in wenigen Jahren aus eigenen Gewäſſern, deren Neukultivirung bereits in Angriff genommen iſt, eigenes Material für die Brutapparate gewonnen werden kann. Für Hechte und Karpfen erſtellt ein Mitglied auf eigenem Grund und Boden im Zuſammenhang mit dem vorüberfließenden Bache Seitengräben, um während der Laichzeit deren Produkte in natürlicher Bebrütung in möglichſt großer Maſſe zu gewinnen. Der ſeit fünf Jahren vorgenommene Aaleinſatz hat bereits einzelne Erfolge aufzuweiſen, inſofern da und dort im Bezirk zeitweiſe einzelne Exemplare gefangen werden (40—57 em groß); immerhin ein Beweis, daß auch bei uns der Aal gedeiht und keineswegs, wie da und dort zu leſen war und iſt, ſo ſchnell auszuwandern gedenkt. D. in L. Fiſchſchutzverein zu Köln. Der hieſige Fiſchſchutzverein hielt am 20. Januar feine jährliche, ordentliche Hauptverſammlung im Vereinslokale „Elſaſſer Taverne“ ab. N Dieſelbe wurde von einheimiſchen und auswärtigen Mitgliedern zahlreich beſucht. Der Vorſitzende, Herr Direktor Lubitz, begrüßte mit herzlichen Worten die Erſchienenen und dankte insbeſondere dem Ehrenvorſitzenden Herrn Oberregierungsrath Fink, ſowie den anweſenden Ehrenmitgliedern für die freundliche Theilnahme an der Verſammlung. Punkt 1 der Tagesordnung „Abänderung der Satzungen“ verurſachte längere Berathungen. Die Verſammlung beſchloß: 1. Statt der bisherigen monatlichen Verſammlungen nur vierteljährliche Verſammlungen ab— zuhalten, 2. Die Mitgliederzahl des Vorſtandes um 2 Beiſitzer zu vermehren, 3. Den Vorſtand zu ermächtigen, ſich durch Wahl von Vertrauensmännern nach außen geeignete Vertretung zu verſchaffen, 4. Den Mitgliedern des Vereins zu allen Vorſtandsſitzungen Zulaſſung mit berathender Stimme zu gewähren. Ausweislich des durch den Schatzmeiſter vorgetragenen Kaſſenberichtes (Punkt 3 der Tages— ordnung) zählte der Verein am Jahresſchluſſe 466 Mitglieder. Das vergangene Jahr brachte in Einnahme = klar... 212 in Ausgabe . „ 2046,64 im Kaſſenbeſtand verblieben EK 76,68 Unter anderen wurde verausgabt: für Fiſchbrut ce... N 6) an Prämien für Fiſcherei— Frevel 12 55 19,00 „ erlegte Ottern und Reiher 7 86,00 Der Wirthſchaftsplan für das Jahr 1894 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 2910 AM. feji: geſetzt und zu Reviſoren des Rechnungsabſchluſſes die Herren Garthe J und Thiele erwählt. In Einleitung zum folgenden Punkte der Tagesordnung „Neuwahl des Vorſtandes“ machte Herr Direktor Lubitz die Mittheilung, daß der bisherige langjährige II. Vorſitzende des Vereins, Herr Oſthoff, durch andauernde Krankheit verhindert ſei, eine Neuwahl anzunehmen; er gedenkt in dank⸗ barer Anerkennung der erfolgreichen Vereinsthätigkeit des Erkrankten und reiht denſelben, unter leb— hafter Zuſtimmung der Verſammlung in die Zahl der Ehrenmitglieder des Vereins ein. Die Neuwahl des Vorſtandes erfolgte theils durch Zuruf, theils durch Stimmzettel. Wiedergewählt wurden in bisherigen Aemtern, die Herren Lubitz, Schönrock, Lauer, Dorl, Schott und Honnerbach. Neugewählt wurden: zum II. Vorſitzenden Herr Schulrath Dr. Brandenberg und zu Bei— ſitzern die Herren Rittergutsbeſitzer Pagenſtecher und Baumeiſter Hauck. Die vorgenannten Herren erklärten die Wahl anzunehmen; Herr Pagenſtecher war nicht anweſend und ſoll deſſen Erklärung ſchriftlich eingeholt werden. Eine Anzahl vorliegender Anträge auf Keane von Prämien für Fiſcherelfrevel zc. wird zur Erledigung der nächſten Vorſtandsſitzung überwieſen. Herr Oberregierungsrath Fink empfiehlt, in der Folge zur beſſeren Beurtheilung der Anträge auf Gewährung von Prämien für herbeigeführte Beſtrafung von Fiſchereifreveln, jedesmal die bezüglichen Gerichtsakten einzufordern. Dieſelben würden nach ſeinen Erfahrungen dem Vereine nicht verweigert werden. Nach Erledigung vorliegender Fragen, betreffend die Eigenthumsmerkmale für feitliegend: Fiſchfanggeräthe und über das Vorkommen einer angeblich auch der Fiſchzucht nützlichen deutſchen Waſſerpflanze (Trapa natans) wurde die Verſammlung geſchloſſen. VI Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchereirurs in Hohenheim. Vom 18.— 20. Januar wurde zum erſtenmal ein Kurs für Fiſchzüchter in Hohenheim abgehalten. Obwohl die Einladung zu demſelben erſt wenige Tage vorher erlaſſen werden konnte, ſind 45 Anmeldungen eingegangen. Da es jedoch nicht möglich war, mehr als 25 Kurstheilnehmer zuzulaſſen, wurde unter den Angemeldeten eine Auswahl in der Weiſe getroffen, daß alle Landesteile möglichſt gleichmäßig Berückſichtigung fanden. Namens der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft wurde der Kurſus durch Regierungsrath Krais eröffnet, welcher in einer längeren Anſprache darauf hinwies, welchen Werth die k. Zentralſtelle auf eine rationelle und einträgliche Bewirthſchaftung des Waſſer lege und deshalb den Fiſchwaſſerbeſitzern gern Gelegenheit gebe, ſich die dazu noth— wendigen Kenntniſſe zu erwerben. Ebenſo begrüßte Direktor von Voß ler die den verſchiedenſten Berufskreiſen angehörigen Kurstheilnehmer (unter denen auch der Lehrerſtand gut vertreten war) mit herzlichen Worten und der Präſident des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins Ober— jägermeiſter Frhr. von Plato bekundete ſein lebhaftes Intereſſe für den Kurs dadurch, daß er ſowohl den Vorträgen, als den Demouſtrationen anwohnte. In täglich 4— 5 Stunden wurden von den Profeſſoren Dr. Klunzinger und Dr. Sieglin Vorträge über das Vorkommen, die Lebensweiſe und den anatomiſchen Bau der wichtigſten Nutzfiſche, die künſtlich: Vermehrung derſelben, Schutzbrütung, Fiſchpflege, Fiſchfang, Krebszucht, Anlage und Bewirt;: ſchaftung von Teichen u. ſ. w. und im Anſchluß hieran mehrſtündige, praktiſche Demon— ſtrationen gehalten, wobei alle für den Fiſcherei-Betrieb nothwendigen und empfehlenswerthen Geräthſchaften vorgezeigt wurden. Den Schluß bildete eine Exkurſion nach Vaihingen aſſt. und in den Rotwildpark zur Beſichtigung der in den letzten Jahren daſelbſt angelegten Teiche und Fiſchzuchtanſtalten. Ehe die Kurstheilnehmer ſich in Vaihingen trennten, wurde von den— ſelben aller derer, welche das Zuſtandekommen des Fiſcherei-Kurſes veranlaßt und zu der fit jeder Beziehung befriedigenden Durchführung desſelben beigetragen haben, insbeſondere der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft und der k. Inſtitutsdirektion in Hohenheim, ſowie des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei Vereins und der Lehrer des Kurſes mit herzlichen Danke - worten gedacht. Nachdem es ſich gezeigt hat, daß den Fiſchzüchtern eine Gelegenheit zur B- lehrung ſehr erwünſcht iſt, darf die Wiederholung eines Fiſcherei-Kurſes im nächſten Jahre wohl in Ausſicht genommen werden. in Fiſche mit Butzkäpfen. Während es nicht gerade ſelten vorkommt, daß der Karpfen in Folge Verkümmerung ſeiner Stirn- und Naſenbeine einen ſog. Butz- oder Mopskopf zeigt, welcher auch ungefähr an den Schädel des Delphins erinnert, ſind ähnliche Bildungen bei anderen Fiſchen große Seltenheiten. Vor einigen Tagen erhielt das zoologiſche Inſtitut in München einen angeblich ganz fremden Fiſch aus Neuburg a.) Donau. Derſelbe war nichts anderes wie eine Naſe (Chondrostoma nasus) mit einem Butzkopf, welcher in ganz derſelben Weiſe, wie beim Karpfen, entſtanden war. Aus dem Vorkommen dieſer gleichen eigenthüm— lichen Monſtroſität bei ſo verſchiedenen Fiſchen geht hervor, daß dieſe Mißbildung nicht durch einen Schlag oder Stoß, ſondern aus innern uns unbekannten Urſachen entſteht. E Eine Schifffahrts- und See⸗Polizeiordnung für die oberöſterreiſchen und ſalz— burgiſchen Seen, welche vom Handelsminiſterium im Einvernehmen mit den Miniſterien des Innern und des Ackerbaues unter'm 12. Dezember v. Is. erlaſſen wurde, iſt in dem am 9. Jänner 1894 ausgegebenen IV. Stücke des „Reichsgeſetzblattes“ erſchienen. Inwiefern durch mehrere Paragraphe dieſer Seeordnung auch Beſtimmungen getroffen werden, welche die Fiſcherboote, die ausliegenden Fiſcherzeichen die Beachtung der ausgezeichneten Laichſchonſtätten, die gegenſeitige Hilfeleiſtung der Fiſcher u. ſ. w. behandeln, ferner damit die Konzeſſions— ertheilung an Boots-(Gondel-)führer geregelt wird, ſo erſcheint es wohl angezeigt, auf dieſe bereits im März ds. Is. in Kraft tretende Verordnung hinzuweiſen und auch Sportsfiſcher, namentlich ſolche, welche die Schleppfiſcherei betreiben, hierauf aufmerkſam zu machen. Bezüglich der letzteren Fangmethode dürften noch beſondere Regulative in Ausſicht ſtehen . . . ... n. Fiſchzuchtanſtalt Lindau. Durch Fiſcher Rauch aus Bernried, der heuer zum erſten Mal und zwar mit Erfolg das bayeriſche Bodenſeeufer befiſchte, erhielt die hieſige junge Fiſchzuchtanſtalt zum erſten Mal Blaufelcheneier und zwar etwas über 100 000. Die Er: fahrungen des Vorjahres zeigten, daß es gut ſei, wenige Eier in den Apparat zu thun und viel Waſſer zuzuführen, da ſonſt die Eier in Folge von Sauerſtoffmangel erſticken müſſen oder auch ſehr leicht in großen Klumpen aneinander kleben. Das wurde nun wirklich heuer vermieden und tote Eier bildeten eine Ausnahme. Die Fiſchchen ſchwammen nun aus dem Glas in den Auffangkaſten und aus dieſem wiederum in einen großen Bruttrog. Der Bruttrog hat in der unteren Kammer einen Aus— lauf und war an der Kammerwand urſprünglich ein feines Netzgitter angebracht. Das erwies ſich als zu weit, die Fiſchchen kamen durch. Nun wurde noch ein zweites, viel feineres an— gebracht auch das nützte nichts. Unſer ganzer weſentlicher Erfolg war beeinträchtigt, da viele der Fiſchchen beim Durchſchlüpfen durch das Netz zu Schaden kamen und zu Grunde gingen. Nun kamen wir auf folgende Idee. Die Anſtalt ſteht mit einem Graben in Verbindung, der direkt in den See geht. Der Weg vom Ausfluß im Trog bis zum Einfluß in den See beträgt etwa 80 m. Laſſen wir das Waſſer ordentlich laufen, ſo ſchwimmen die Fiſchchen vom Apparat direkt in den See. Dort iſt 1. das Ufer kieſig und ſteinig, jo daß ſich Jung: brut gut verſtecken kann, 2. ſind gleich in der Nähe Reihen von alten Pfählen und daran Kräuter, in denen ſich allerhand Kleinfauna aufhält, 3. haben Fiſcher ganz in der Nähe ſchon Gangfiſche, alſo Coregonen gefangen, 4. halten ſich dort zur Jetztzeit nur wenige oder gar keine Raubfiſche auf, die ſtehen alle viel tiefer. Dieſe Umſtände waren alle mitbeſtimmend und ſo benützten wir Trog und Graben als fortgeſetzten Apparat. Herr Bilgeri, der dabei wiederum thatkräftigſt half, indem er im See eine Strecke weit einen Einflußgraben herſtellte, überzeugte ſich, daß die Fiſchchen munter hinauskamen und gleich hinter den Steinen ihr Verſteck ſuchten. Wenn ich dieſen Verſuch der Veröffentlichung übergebe, ſo geſchieht das in der Abſicht, das Verfahren bekannt zu geben, aber auch deswegen, um dankbarſt Stimmen dafür und dagegen zu hören. Baron von Lochner. Anm. der Red Wir können uns von dem vorſtehenden Verſuch keinen ſonderlichen Erfolg verſprechen. Das Blaufelchen laicht bekanntlich nicht am Ufer, ſondern auf hohem See über der Tiefe. Dort hält ſich auch die Jungbrut auf. Die Lebensbedingungen am Ufer find aber fo weſentlich ver— ſchiedene, daß die Befürchtung, es könnte die Jungbrut der Blaufelchen hier nicht fortkommen, uns ſehr begründet erſcheint. Namentlich möchten wir glauben, daß ſchon ein geringer Wellenſchlag am Ufer hinreichen dürfte, um dieſe zarten, an das Leben auf hoher See angepaßten Fiſchchen zu zerſchellen, wenn ſie nicht Zeit finden nach der Tiefe zu fliehen. Daß ſie das Letztere verſuchen und ſich nicht un oben erwähnten Vortheile am Ufer verlocken laſſen werden, kann man mit Sicherheit annehmen. 65 Eintritt der Laichreife beim Bachſaibling. Am 15. März 1893 wurden in Weiher der Brutanſtalt des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins zu Starnberg Bachſaiblinge unmittelbar nach Verluſt des Dotterſacks eingeſetzt. Bei der am 10. Februar 1894 alſo nach 11 Monaten vorgenommenen Abfiſchung dieſer Weiher fanden ſich mehrere Bachſaiblingsmännchen in der Größe von 13 em, welche vollſtändig geſchlechtsreif waren. Schon an ihren lebhafteren Farben konnte man den Eintritt der Laichreife vermuthen. Beim Abſtreifen derſelben zeigte ſich in der That der Austritt von Milch aus der Geſchlechtsöffnung. Gleichaltrige Weibchen waren dagegen völlig unreif. 4 A Sch. Reicher Lachsfang im Rheine. Wie die „Schweizer Fiſcherei-Zeitung“ in Nr. 3 er. mittheilt, wurden im Züricher Rhein an den beiden Orten Dachſen und Eglisau während der diesjährigen überaus ergiebigen Fangperiode folgende Lachsfänge gemacht: 1. In Dachſen vom 11. November bis 24. Dezember 1893: 278 Stück Mäunchen, . 291 Stück Weibchen, in Summa 569 Lachſe im Geſammtgewicht von 4658 ½ Kilo. 2. In Eglisau wurden etwa zu gleicher Zeit gefangen: 73 Stück Männchen und 50 Stück Weibchen, in Summa 123 Stück im Gewicht von 908 ½ Kilo. Hievon wurden faſt vier Millionen Eier befruchtet, welche in verſchiedenen Brut— anſtalten aufgezogen werden, ein jedenfalls überaus erfreuliches Reſultat. 18 VII. Fragekaſten. Frage Nr. 3 (Herr R. S. in Gr.): Welches Futter rentirt am beſten als Beifutter für Karpfen in kleineren ablaßbaren Himmelteichen, wenn der Beſatz der Teiche im Verhältniß zur vor— handenen natürlichen Nahrung zu ſtark gegeben wurde? Haben ſich Lupinen dazu bewährt und wie werden dieſelben gereicht? Antwort zu Frage Nr. 3 (Herr R. S. in Gr.) Wir beſitzen zur Zeit leider noch keine auf zuverläſſige Verſuche geſtützte Fütterungslehre für den Karpfen, ſodaß wir mit Sicherheit ſagen könnten, der Karpfen braucht ſo und ſoviel Gramm Eiweiß, ſo und ſoviel Gramm Fett und Kohlehydrate als Erhaltungsfutter und ſo und ſoviel als Zuwachsfutter. Es iſt daher auch unmöglich, die Frage beſtimmt zu beantworten, welches Futter am Beſten rentirt. Der Erfolg einer Fütterungsmethode wird einmal von der richtigen Zuſammenſetzung des Futters abhängen, die Rentabilität iſt aber ebenſo auch von dem Marktwerth des Futters abhängig, ſo daß man faſt ſagen kann, dasjenige Futter rentirt ſich am beſten, welches am billigſten zu beſchaffen iſt. ö Wenn, wie vorausgeſetzt werden darf, Ihre Himmelsteiche viel thieriſche Nahrung produzieren, ſo wird es ſich empfehlen, daß Sie Pflanzenkoſt zufüttern, z. B. Kartoffeln, Mais, Rüben, Treber, Kleien, Malzkeime, Lupinen ꝛc. ꝛc. Die Lupinen müſſen ca. 24 Stunden gewäſſert und dann gedämpft werden. In dieſer Form haben ſich dieſelben zur Karpfenfütterung bewährt. Wir werden die von Ihnen aufgeworfenen Fragen demnächſt ausführlich in einem beſonderen Artikel beantworten. VIII. Sifdjerei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. Februar. Zufuhren ungenügend, Geſchäft lebhaft, Preiſe berfriedigend, für Lachſe und Seefiſche hoch. En gros-Preiſe in Pfen nigen. ö Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A HIER 0.6 40 Winter⸗Rheinlachs. . | per Pfund 450 Zander 66—109| 78-80 Ruſſ. Lachs. N 7 5 200 Barſ ch... 5074 29— 34 Flundern, gr. „ Schock — Karpfen, mittelgroße . | 60— 70 — do. mittel a — doe kleines ı. — 5 Bücklinge, pomm. . . „ Wall — Se 112 — Dorſche . Ä „ Schock 120 AI 00 18—25 Schellfiſch „Stiege 50—150 D 20285 8 24 Aale, große . „ Pfund 100—120 6 120 5790 Stör . 8 — Diesel — 128 Sig > „ 100 Stck. [800 - 1000 Wo 40 — Geeſtemünde, 11. Februar. (Bericht von der Geeſtemünder Fiſchräucherei Wilhelm Bade Geeſtemünde) En gros- Preiſe in Pfennigen pro Pfund: Schellfiſch 22, Kabliau 16, Schollen 20, Knurrhähne 15, Stinte 10, Seelachs 30, Rothzungen 55, Lengfiſch 18, Winter-Weſerlachs 240, Zander 50, Flußhechte 65, Stör 80; friſche Heringe per Zentner incl. Embalage 4.50 M. n 66 — ——— Inserate. SS S Im Verlage der „Allgem. 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Siſd Siſcherei⸗ Seitung Erſcheint monatlich zwei: dis dreimal, Preis: jährlich 4 Mt. — Pqchte — Beziehbar durch die Ten, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Geſammkintereſſen derd iſcherei, ſowie für lie heſtrebungen der Fifdherei-Vereine in Eontderbei Organ des Deutſchen Fiſcherei-Dereins, ſor vie der Landes. Fiſch. Ver. für Bapern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Der., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch.⸗ Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Liſch. Ver. für die Provinz Sachſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central“ giſch. Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver. „des Fiſcherei⸗Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands. Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifdyen und vom Deutſchen Tiſcherei-Perein. Nr. 5. Münden, den 28. Februar 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Die Trennung der Sektion für Küften und Hochſee-Fiſcherei von dem Deutſchen Fiſcherei— Verein. — II. Zur Maifiſch-Frage in der Weſer. — III. Ueber Confiskation von Fiſcherei⸗ Geräthen in Preußen. — IV. Züchten und Schonen. — V. Dreſſur einheimiſcher Hunde— raſſen zum Zwecke der Waſſerratten- und Fiſchotterjagd. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Die Trennung der Sektion für Küſten- und Hochſee-Fiſcherei von dem Deutſchen Jiſcherei-Verein. Auf der am 29. Januar cr. ſtattgefundenen Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſcherei— Vereins bildete den zweiten Gegenſtand der Tagesordnung die Loslöſung der Sektion für Küſten⸗ und Hochſee-Fiſcherei vom Deutſchen Fiſcherei-Verein zum Zwecke der Umwandlung in einen ſelbſtändigen Verein. Der Referent, Kloſterkammerpräſident Herwig, theilte mit, daß der Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei⸗-Vereins und der Sektion für Küſten- und Hochſee⸗Fiſcherei beide einſtimmig beſchloſſen hätten, daß die Sektion für Küſten⸗ und Hochſee-Fiſcherei unter völliger Abtrennung vom Deutſchen Fiſcherei⸗Verein in einen ſelbſtändigen Verein umzuwandeln ſei. Dieſer Beſchluß ſei die logiſche Konſequenz der Geſchichte der Entſtehung und der Fort⸗ entwicklung der Sektion. 0 5 Als man im Jahre 1885 die Sektion gegründet Babe, fei man ſich bewußt geweien, daß das Unternehmen zunächſt nur einen Verſuch darſtelle. Die Mehrzahl der Ausſchuß— mitglieder, darunter der damalige hochverehrte Präſident von Behr, hätten ihn für aus— ſichtslos gehalten. Nur darüber habe ein Zweifel nicht beſtanden, daß der neuen Einrichtung, wenn ſie überhaupt lebensfähig werden ſolle, eine möglichſt weitgehende Selbſtſtändigkeit mit auf den Weg gegeben werden müſſe. Man habe die Sektion daher mit Befugniſſen aus— geſtattet, welche den Zuſammenhang mit dem Hauptverein von vorneherein zu einem ſehr lockeren gemacht habe. So habe ſie z. B. freie Verfügung über ihre Mittel erhalten, die Wahl ihres Vorſitzenden ſowie ihrer Beamten ſei lediglich ihre Sache geweſen; ebenſo die Feſtſetzung ihrer Geſchäftsordnung und ähnliches mehr. Bei einem Rückblick auf die jetzt neunjährige Thätigkeit der Sektion glaubte Redner konſtantiren zu können, daß die Hoffnung, welche die muthigere Minderheit bei der Gründung der Sektion beſeelt habe, keine eitle geweſen ſei. Ihre Thätigkeit habe ſich ſo ſchnell und ſo ſegensreich entwickelt, daß ſchon nach zweijähriger Dauer das Bedürfniß nach Erweiterung vom Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins einſtimmig anerkannt ſei. Die Sektion habe deshalb das Recht erhalten, eigene Mitglieder zu ernennen, Mitgliederbeiträge zu erheben, eigene Generalverſammlungen zu halten, ihren Ausſchuß ſelbſt zu wählen. Schließlich heiße, es in den damaligen Beſchlüſſen, daß die Sektion ihre Angelegenheiten ſelbſtſtändig zu ordnen habe. Thatſächlich ſei damit die Trennung der Sektion von dem Hauptverein erfolgt. Nur die äußere Bezeichnung habe noch gefehlt. Herr von Behr habe auch dieſe Konfequenz ziehen wollen, während der Referent davon abgerathen und den Standpunkt feſtgehalten habe, daß man dies nicht eher thun ſolle, als bis die weitere Entwickelung der Dinge es zur ab— ſoluten Nothwendigkeit mache. Letztere ſei freilich früher eingetreten, als er damals ange- nommen habe. Es ſeien beſonders zwei Gründe, welche die Umwandlung der Sektion zu einem ſelbſtſtändigen Verein nicht länger verſchiebbar machten. Der erſte liege in der Frage der von der Sektion anzuſtellenden Beamten. Die Thätigkeit der Sektion bewege ſich auf einem Gebiete, welches nicht überall nur von freiwilligen Arbeitern gefördert werden könne, ſondern unbedingt geſchulter Beamter bedürfe. Unter letzteren ſei mindeſtens einer erforderlich, der eine vollſtändige akademiſche Bildung als Zoologe hinter ſich habe. Nun ſtänden zwar in dieſer Beziehung tüchtige Kräfte genügend zur Auswahl. Sie befinden ſich faſt ausnahmslos noch im Anfang ihrer Berufs: karriere. Der aus ihnen Gewählte habe ſeine theoretiſch-naturwiſſenſchaftliche Bildung durch die praktiſchen Spezialkenntniſſe, welche ſeine Thätigkeit als Sektionsbeamter erſt fruchtbar machen könnten, zu vervollſtändigen. Dazu ſeien Jahre erforderlich und der Abſchluß dieſer Ausbildung treffe deshalb gewöhnlich mit dem Zeitpunkt zuſammen, wo die Frage an ihn herantrete, ob er durch ein längeres Verbleiben bei der Sektion ſich nicht ſeine Ausſichten in ſeinem urſprünglichen Beruf vernichte oder doch höchſt unſicher mache. So lange die Sektion nur ein Theil eines Vereines, der ſelbſt nicht einmal die Rechte einer juriſtiſchen Perſönlichkeit habe, ohne jede feſte eigene Organiſation ſei, könne ſie ehrlicher Weiſe den Beamten dann nicht länger halten und müſſe mit neuer Wahl und neuer Ausbildung wieder von Vorne anfangen. Der zweite Grund ſei die Unmöglichkeit, die Sektionsthätigkeit auf Gebiete zu über: tragen, für welche eine unerläßliche Vorausſetzung ſei, daß die Sektion eigene Vermögens rechte beſitze. Dieſer Mangel habe ſich in den letzten Jahren in unliebſamſter Weiſe geltend gemacht. Wichtige Arbeiten hätten als Torſo behandelt werden, andere hätte man ſchweren— Herzens ganz liegen laſſen müſſen. Beide Ausſchüſſe hätten ſich ſeit nunmehr zwei Jahren bemüht, einen Weg zu finden, wie für die Sektion beim Verbleiben beim Hauptverein die | Erlangung der Rechte einer juriſtiſchen Perſon zu ermöglichen ſei. Noch vor Kurzem habe eine gemeinſchaftliche Kommiſſion dieſe Frage erneut auf das Sorgfältigſte geprüft und auch ſie ſei zu der Ueberzeugung gekommen, daß nichts als Trennung der Sektion vom Haupt⸗ verein und ihre Umwandlung in einen ſelbſtſtändigen Verein übrig bleibe. „ — eee er eee S FF 71 Referent ging dann auf den Zuſtand ein, der nach der Trennung zu erwarten ſei. Da ſie eigentlich nichts anderes als die formale Sanktion eines thatſächlich ſchon beſtehenden Verhältniſſes wäre, ſo ſei nicht nur keine Verſchlechterung gegen jetzt zu befürchten, ſondern er erwarte von der klaren Sachlage auch eine klare Arbeitstheilung und eine Erleichterung gegenſeitiger Beihülfe, wo dieſe möglich und erwünſcht werde. 2 Nachdem Referent ſchließlich noch bemerkt hatte, daß die Sektion niemals Zuſchüſſe oder ſonſtige Zuwendungen irgend einer Art von dem Deutschen Fiſcherei-Verein erhalten habe, beantragt er folgenden Beſchluß: i 1 „Der Deutſche Fiſcherei-Verein erklärt ſich mit der Trennung der Scktion für Küſten— und Hochſee⸗Fiſcherei von dem Deutſchen Fiſcherei-Verein und mit ihrer Umwandlung in einen ſelbſtſtändigen Verein, welcher in vermögensrechtlicher Beziehung der Rechtsnachfolger der Sektion für Küſten⸗ und Hochſee-Fiſcherei wird, ein ver anden, bezw. gibt hiezu feine Zu: ſtimmung.“ a In die Statuten beider Vereine ſoll nachſtehender Paragraph aufgenommen werden: §. „Der Deutſche Fiſcherei-Verein Verein für Deutſche See-Fiſcherei macht es ſich ferner zur Aufgabe, mit dem Verein für Deutſche See-Fiſcherei Deutſchen Fiſcherei-Verein, welcher die gleiche Beſtimmung in ſeine Satzungen aufgenommen hat, in den freundlichen Beziehungen zu bleiben, welche ihrer gemeinſchaftlichen Vergangenheit entſprechen. Namentlich werden beide Vereine bei denjenigen Arbeitszielen, deren Eigenart dies zuläßt, ſich nach Kräften gegenſeitig zu unterſtützen ſuchen. Auch ſoll der Präſident des einen Vereines geborenes Mitglied des Ausſchuſſes des anderen ſein und das Recht haben, zu deſſen Ausſchußſitzungen den General-Sekretär ſeines Vereines oder ein anderes Mitglied ſeines Ausſchuſſes abzuordnen. Der Präſident des einen kann gleichzeitig Präſident des anderen Vereines ſein.“ Seine Durchlaucht Fürſt Hatzfeld ſtellte den Antrag zur Diskuſſion der Verſammlung und nachdem ſich Niemand zum Worte gemeldet hat, zur Abſtimmung Der Antrag wurde einſtimmig angenommen. ei rr 1 a * 2 * ’ N e eee N 1 N . ile e TRUE “= — ET * II. Zur Maiſiſch-Frage in der Weſer. Im Jahre 1886 wurde mir die Aufgabe zu Theil, den Maifiſch in der Weſer zu bermehren; ich nahm zu dem Zwecke meinen Wohnſitz in Bracke. Dort wird der Maifiſch in ſtehenden Gezeugen gefangen (in Körben auch Wenter genannt.) Zwiſchen Ebbe und Fluth werden die Körbe, welche dabei zum Theil trocken zu liegen kommen, nachgeſehen. Unterſtützt wurde ich in liebenswürdiger Weiſe bei meiner Aufgabe vom Fiſcherei-Aufſeher Logemann und Fiſcher Müller aus Oberhamelwarden. Wir überſchlugen keine Ebbe- und Fluthzeit. Ich fand dort in den Körben zum theil todte Fiſche mit verdorbenem Rogen; auch bei lebenden Fiſchen war der Rogen meiſt verdorben, einzelne Exemplare hatten noch klaren Rogen, welcher jedoch nicht laichreif war, während von Milchnern einige laichreif angetroffen wurden. Ich befruchtete zwar verſuchsweiſe, aber ohne Erfolg. In dem Zwiſchenraum von 6 Stunden, in welchem die Körbe nachgeſehen wurden, waren übrigens die meiſten Rogner von jungen Aalen ausgefreſſen, letztere arbeiteten ſich durch die Geſchlechtsöffnung hinein, und fraßen theilweiſe, manchmal auch ganz den Rogen aus. Nicht ſelten kam es vor, daß man den Maifiſch mit dem Aal hinaus nahm. Dieſes alles verleidete mir mein Beſtreben, auf dieſe Art die Vermehrung zu bewerkſtelligen; daher ſuchte ich durch Korreſpondenz weitere Quellen, aus welchen ich laichreife Rogner zu beziehen hoffen durfte. Ich gebe hier eine Poſtkarte wörtlich wieder, welche ich diesbezüglich erhielt. e — e ee 212 Leerort, den 22. Mai 1886. „Auf Ihre Postkarte erwidere ich, daß hier augenblicklich nicht jo viel Maifiſche gefangen werden, wie in vorigen Tagen, doch hoffe ich, daß es wieder beſſer wird. Das Waſſer iſt hier augenblicklich ſchmutzig (ſchlickrigy). Weiter die Ems hinauf fangen die Leute tagtäglich reichlich 100 Pfund. Aber ich habe noch nicht geſehen, daß der Rogen fortfließt. Wir fangen die Maifiſche nur mit Zugnetzen. J. A. Kramer. NB. Soeben höre ich von einem Fiſcher, daß er heute morgen am Ufer der Ems eine Maſſe Laich von Maifiſchen geſehen hat.“ In voller Freude ſchrieb ich nun gleich an meinem damaligen Vorgeſetzten, daß ich in Leerort auf einen Erfolg hoffe; leider unterblieb aus anderen Gründen ſpäter die Reife. Wenn nun Herr Amtsgerichtsrath Adickes in dem Berichte über die Sitzung des Deutſchen Fiſcherci-Rathes vom 20. November vor. Is. jagt, in den Mündungen der Elbe und Weſer ſei der Maifiſch auch nicht laichreif, ſo iſt dieſes für Bracke richtig. Aber ſind denn von Herrn Adickes auch Verſuche z. B. in Leerort angeſtellt worden? Sollten hier keine weiteren Verſuche gemacht worden ſein, ſo bin ich der Anſicht, daß dieſelben wieder aufgenommen werden möchten, da nach den oben mitgetheilten Beobachtungen in Leerort Ausſicht auf Erfolg beſteht. Braunfels a. d. L., den 16. Februar 1894. Carl Juckel, fürſtl. Fiſchmeiſter. III. Ueber Conſiskation von Jiſcherei-Geräthen in Preußen. In Nr. 4 cr. der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ findet ſich ein Abdruck der Allgemeinen Verfügung des Herrn Miniſters für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten vom 18. Dezember 1893, der im Einverſtändniß mit den Herrn Miniſtern des Innern und der Juſtiz das Verfahren bei der Beſchlagnahme und Einziehung von Fanggeräthen, welche zu Fiſcherei-Vergehen und Fiſcherei— Uebertretungen benutzt worden ſind, einheitlich regelt und den mit Handhabung der Fiſcherei— Polizei beauftragten Organen zur Nachachtung dienen ſoll. Bei Nr. 2 der Verfügung, welche das Verfahren bei fiſchereipolizeilichen Uebertretungen regelt, wurde ſeitens der Redaktion in einer Fußnote die Frage aufgeworfen, ob die dort ge— troffene Beſtimmung auch für die ehemals kurheſſiſchen Landestheile gelten ſolle und hat dieſe Frage zu der nachfolgenden Erörterung Veranlaſſung gegeben: Das Deutſche Strafgeſetzbuch und das Preußiſche Fiſcherei-Geſetz kennen allerdings bei Uebertretungen in Fiſcherei-Sachen, insbeſondere bei Beſtrafung nach § 370 4 keine Einziehung der dabei benutzten Fanggeräthe; allein das Fiſcherei-Geſetz hat im § 53 nur die früher erlaſſenen, den Beſtimmungen des Geſetzes entgegenſtehenden Vorſchriften aufgehoben und das Kammergericht, die höchſte Inſtanz für ſolche Uebertretungsſachen hat in mehreren Urtheilen anerkannt, daß zu den durch das Fiſcherei-Geſetz aufgehobenen Beſtimmungen der ſog. Kur— heſſiſche Fiſchſtraftarif vom 31. Dezember 1892 nicht gehört, z. B. Urtheil vom 3. November 1884 S. 389/94, vom 6. Januar 1887 S. 550/85 ꝛc. x. In Pos. 1—3 des Straf: tarifs iſt nun u. A. geſagt: Wer unberechtigter Weiſe in Fiſchwäſſern fiſchend betroffen wird, ſoll ꝛc. der Fiſcherei-Geräthſchaften verluſtig ſein. Und die Strafkammer des Landgerichts Caſſel hat, wie bei Seelig Entſcheidungen ꝛe. S. 55 zu erſehen iſt, ausgeſprochen, daß der Ausdruck „iſt verluſtig“ nach dem jetzigen Sprachgebrauche nichts anderes heißt als: die von dem unberechtigt Fiſchenden gebrauchten Geräthſchaften ſollen eingezogen werden, und hat dem entſprechend erkannt. An dieſen geſetzlichen Beſtimmungen kann durch eine Miniſterialverfügung wohl kaum etwas geändert werden und iſt dies auch wohl nicht beabſichtigt. Dem Vernehmen nach iſt der Caſſeler Fiſcherei-Verein bei dem Herrn Miniſter dieſer— halb vorſtellig geworden und hat um Erläuterung gebeten. Derſelbe wird ja wohl demnächſt auch von dem Weitern Kenntniß geben. 73 — — IV. Züchten und Schonen. Von A. Hübner, Thalmühle. (Fortſetzung.) Nach der heutigen Wirthſchaftslehre müſſen die verſchiedenen Fiſcharten während der Laichzeit geſchont werden und dürfen, um ſich beſſer vermehren zu können, durchaus im Laich— geſchäft nicht geſtört werden. Zu dieſem Zwecke ſind Schonzeiten angeordnet und auch Laich— Schonreviere eingerichtet worden. Dieſes Verfahren findet jedoch auf dem Köllnitzer See, einem „geſchloſſenen Gewäſſer“, keine Anwendung, folglich war es mir nicht verwehrt, auf den Laichſtellen des Zanders während deſſen Laichzeit zu fiſchen. Als vorſichtiger Fiſcher vermied ich das zwar doch, bis ich durch das Preisausſchreiben des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, betreffs künſtlicher Befruchtung und Erbrütung von Zander-Eiern, Anfangs der 80 er Jahre veranlaßt wurde, einen entſprechenden Verſuch zu wagen. Da der Zander an vielen verſchiedenen Stellen, wo harter, ſteiniger Grund oder Holz reſte im See vorhanden, laicht, fiſchte ich hier am Tage, ſowie auch während der Nacht, mit dem großen Zuggarn und mit allerlei Stellnetzen, bis ich ſchließlich das Glück hatte, unter vielen anderen auch einen reifen Rogener zu fangen, welchen ich leicht abſtreifen und, da reife Milcher ſtets zur Hand waren, auch gut befruchten konnte. Die Ausbrütung gelang mir vorzüglich; ich erhielt den ausgeſetzten Preis und damit Aufträge auf Lieferung von be— fruchteten Zander-Eiern. Da zur Zeit weder in Hüningen noch in Wittingau ſolche erhältlich waren, liefen zahlreiche Beſtellungen ein, beſonders drängte aber der Kammerherr v. Behr ſo, daß ich mit allen Mitteln verſuchte, Eier zu gewinnen. Bekannt dürfte ſein, daß Zander in der Gefangenſchaft, wenn auch ſehr weit vorgeſchritten, doch nicht zum Abſtreichen reif werden. Ich war daher, wollte ich etwas erreichen, gezwungen, alljährlich und unaufhörlich die Laichſtellen abzufiſchen, um die nur zufällig mitgefangenen vollreifen oder ſchon halb— entleerten Zander zur künſtlichen Zucht zu benutzen. Dieſer rückſichtsloſe Fiſchereibetrieb mußte aber bald ſeine Folgen zeigen, und war ich nicht wenig erſtaunt, (obwohl ich einen erheblichen Nachtheil durch Fiſchen in der Schonzeit auf den beſten Laichſtellen nicht gerade erwartet hatte) als ſich bald überreichliche Jahrgänge von jungen Zandern zeigten. Es war jo weit gekommen, daß ich mich genöthigt ſah, in den 90 er Jahren zwei- und dreijährige Fiſche in Maſſen aus dem See herauszufangen, um ſie als Setzlinge zu verſenden, wenn nicht wie oben angeführt, Hechte daran ſich delektiren ſollten. Wie läßt ſich das erklären. Der Schill laicht bei einer Waſſertiefe von 1 — 3 Metern am Grunde. Die Eier kleben frei an Steinen, Holzwerk oder liegen auf dem Sand. Bald finden ſich Mengen von allerlei Laichfreſſern, wie Fiſchbrut, Käferlarven, Schlammwürmer ein, welche große Vorliebe für Fiſchlaich zeigen. Kaum dürften viel Eier übrig bleiben, käme jetzt nicht der Fiſcher mit dem Garn überweggezogen, welches in der Tiefe den Bodengrund aufrührt und die zwiſchen Steinen und Kieſeln liegenden Eier damit bedeckt, auch die ſich gern zu der Zeit an dieſen Stellen aufhaltenden Laichfreſſer verjagt. Von der ungeheuern Zahl der Fiſcheier wird nun noch ein guter Theil gerettet, immerhin noch genug, daß, wenn wiederum auch nur ein kleiner Bruchtheil als Brut ſeinen Feinden entrinnt, ein ganz anſehnlicher Fiſchbeſtand geſichert iſt. Ob dieſe Erklärung richtig iſt, läßt ſich freilich nicht beweiſen, Thatſache jedoch iſt, daß der Zanderbeſtand in dieſem See, ſeit derſelbe in der Laichzeit ſtark befiſcht wurde, ein viel beſſerer iſt, ſoweit erinnerlich, als jemals zuvor. *) *) Anm. der Redaktion. Uns will dieſe Erklärung nicht ſonderlich richtig erſcheinen. Der Zander hält ſeine Laichplätze außerordentlich rein und putzt die Laichgruben vor der Eiablage mit aller Sorgfalt aus. Würde er das wohl thun, wenn es ſeinen Eiern von Vortheil wäre, mit Schlamm bedeckt zu werden? Wir glauben es kaum; andernfalls würde der Zander wohl überhaupt auf ſchlammigem Grund laichen. Ebenſo wenig erſcheint es uns plauſibel, daß durch ein großes Zugnetz mit ſeinen weiten Maſchen Fiſchbrut, Käferlarven, Würmer und ähnliche winzige Thierchen von den Laichplätzen verjagt werden könnten. Wenn wir daher auch die oben mitgetheilte ſehr intereſſante Thatſache keineswegs anzweifeln, ſo möchten wir doch ſehr vor dem Schluß warnen, welcher von dem Herrn Autor übrigens vorſichtiger— > Ganz in der Nähe hier liegt der D.-See, 400 Hektar groß, von mäßiger Tiefe mit klarem, geſundem Waſſer und vorzüglichem Pflanzenwuchs. Vor 40 Jahren konnte derſelbe viele Zander aufweiſen, manche Winterzüge lieferten bis zu 50 Zentnern. Auch Bleie und Barſe waren reichlich vorhanden und der See galt als einer der beſten. Trotzdem nun auf genanntem See die Fiſcherei ſehr mäßig betrieben wurde, zumal nur ein Berechtigter die Fiſcherei ausübte, nahm der Fiſchbeſtand allmählig ab; die Zander waren vor 20 Jahren ſchon ganz verſchwunden, die Bleie (Braſſen) aber und Barſe mager und dickköpfig, zeigten nur geringen Beſtand. Durch Jahre langes Schonen des anderweitig beſchäftigten Beſitzers wurde nichts gebeſſert. Auch war es von keinem Erfolg begleitet, als vor 10 Jahren Zander dort neu eingeführt wurden; dagegen ergaben aus der Oſtſee bezogene kleine Aale einen mäßigen Ertrag. Was hat nun dieſen Niedergang eines ſcheinbar prächtigen Seees verſchuldet? Fabriken mit Schmutzwaſſer ſind nicht vorhanden, Schifffahrt findet nur in geringem Maße ſtatt, auch ein Auswandern der Fiſche nach anderen Gewäſſern iſt nicht möglich. Eine Erklärung kann man vielleicht im Nahrungsmangel oder in paraſitiſchen Fiſchfeinden ſuchen. Ebenſo ſchwierig iſt es, über das Verſchwinden und Wiedererſcheinen der Maränen (Coreg. Albula) im W.⸗See ein Urtheil zu fällen. Bei äußerſt klarem Waſſer und für norddeutſche Verhältniſſe großer Tiefe (bis 60 Meter) hat dieſer abgeſchloſſen liegenden See einen Flächenraum von 800 Hektar und wird nur einem Pächter bewirthſchaftet. Vor 50 Jahren und länger ſchon waren es hauptſächlich Maränen, welche die Arbeit des Fiſchers lohnten, die Pachtgelder deckten. Aus unbekannten Urſachen verringerte ſich aber nach und nach der Fang dieſes Brodfiſches, ſo daß derſelbe in den 60 er und 70 er Jahren wie ausgeſtorben ſchien. In manchem Jahre wurde nicht ein einziges Exemplar, in anderen wieder 10 — 20 Stück gefangen. Dies hielt in gleicher Weiſe an bis zum Jahre 1882, wo an einem Tage einige hundert Stück, im folgenden Jahre ſchon mehrere Zentner dem See entnommen wurden. Nun ging es in ſchnellem Tempo vorwärts, um im Jahre 1886 den Höhepunkt zu erreichen, indem in jenem Herbſt während der Laichzeit circa 200 Zentner Maränen herausgenommen werden konnten. Dies ſcheint das Quantum zu ſein, welches andauernd der See ernähren kann, denn mit einiger Regelmäßigkeit wird alljährlich die gleiche Menge dieſer Edelfiſche gefangen, ohne daß eine Ab- oder Zunahme zu bemerken wäre. Der Fiſcher freilich hat keinen großen Vortheil von dieſem Segen; iſt zwar die Maräne ein vorzüglich ſchmeckender Fiſch, To läßt ſich dieſelbe doch ſchlecht verwerthen und uoch ſchlechter am Leben erhalten. Die gemeine Plötze dagegen, die vorher dort dominirte, wird, weil ſie aufgeſammelt werden kann, in großem Transport lebend nach Berlin gebracht, wo der Zentner 30 —40 M. bringt. Die Maräne dagegen muß täglich zu Markt geſchafft werden, dadurch entſtehen mehr Unkoſten und als Reingewinn find pro Zentner nur 20 M. zu erzielen. Es iſt dem dortigen Fiſcher nicht zu verargen, wenn er von Felchen und Renken, welche der Fiſcherei-Verein dort einſetzen ließ, nichts wiſſen will, zumal letztere dort nicht zu gedeihen ſcheinen; nur einmal iſt ein fremder Fiſch, eine Renke, beobachtet worden. Der aufgeführte Fall, wie ſich die Maränen ohne menſchliches Zuthun überraſchend ſchnell ver— weiſe ſelbſt nicht gezogen iſt, gleichwohl aber ſehr nahe liegt, daß nun allgemein das Fiſchen auf den Laichplätzen die Vermehrung des Zanders begünſtige. Soll dieſer Schluß auch nur mit einiger Wahrſcheinlichkeit gezogen werden können, ſo muß zuvor der Nachweis geliefert werden, einmal, daß in dem vorliegenden Falle in der That auf ſämmt⸗ lichen Laichplätzen gefiſcht wurde, zweitens, daß nicht viele Zander, welche durch das Fiſchen von ihren gewohnten Laichglätzen vertrieben wurden, ſich nun neue Laichplätze aufſuchten, wo fie doch unbeob— obachtet und ungeſtört laichen konnten. Allein, ſelbſt wenn dieſe nächſtliegenden Vorausſetzungen wirklich erfüllt wären, ſo würde der obige Schluß damit doch noch nicht genügend begründet ſein. Wir wiſſen leider von den Lebens— gewohnheiten des Zanders nicht allzuviel, namentlich können wir nicht von vorneherein mit Sicherheit die Bedingungen angeben, welche der Zander an ein Gewäſſer ſtellt, in dem er gedeihen ſoll. Von zwei benachbarten Seeen, welche ſcheinbar dieſelben Verhältniſſe beſitzen, hat ſich ſchon wiederholt der eine für die Zanderzucht geeignet erwieſen, der andere nicht. In anderen Seeen tft der Zanderbeſtand merklich zurückgegangen, ohne daß irgendwelche Veränderungen wahrgenommen werden konnten, welche den Rückgang verurſacht hätten. Das alles muß uns zur Vorſicht mahnen, gerade aus der Zander— zucht neue Grundſätze für die Fiſchereiwirthſchaftslehre herleiten zu wollen. ng Tu — _ a A 0 aN u 2 ‚ * Wenn u ni A * 9 2 * * * * — e eee JJ NEE EEE TEE EEE MAIER eee 2 5 FR eo ! —ů— mehren konnten, dürfte auch hier beweiſen, daß ein mäßiges Fiſchen während der Laichzeit nicht von Nachtheil*) iſt, mehr ſollten wohl Nahrungsverhältniſſe fördernd oder ſchädigend auf 1 den Fiſchbeſtand wirken und dürfte in dieſem Falle die in den 70 er Jahren auftretende, gewaltig wuchernde Waſſerpeſt (Elodea Canadensis) neue Nahrung dem See zugeführt haben. Andernfalls kann der frühere Niedergang des Maränenbeſtandes durch Mangel an paſſendem Futter ſehr wohl entſtanden ſein. Doch laſſen ſich auch andere Urſachen anführen, 3. B. das übermäßige Vorhandenſein von Stichlingen vor 30 Jahren, die den Laich weg— freſſen oder auch Epidemien unter den Fiſchen können hiefür verantwortlich gemacht werden. Der Fiſchbeſtand reſp. die Rentabilität der Binnenſeen wechſelt übrigens häufig, ohne daß die Urſachen auch nur einigermaſſen feſtzuſtellen ſind. Es ſpricht ſich dies am Deutlichſten in den Pachtergebniſſen fiskaliſcher Gewäſſer aus. Ein zuſammenhängendes Seengebiet in der Nähe Berlins ergab mehrere Pachtperioden hindurch (ca 6 Jahre) bis 6000 A. alljährlich, fiel dann trotz doppelten Ausbietens auf 1600 AM, und ſteht heute wieder auf 3000 AM. jährlicher Pacht. Zu beachten iſt hierbei noch, daß der Pächter in Anbetracht des hohen Pachzinſes bei gutem Fiſchbeſtand vortheilhaft abſchneidet, während in demſelben Gewäſſer bei abnehmendem Fiſchreichthum auch die ſehr niedrig gewordene Pacht ſich nicht erſchwingen läßt. Wie nun Seen mit ihrer ganzen Lebewelt erheblich wechſeln! ), ändert ſich dies bei einzelnen Fiſcharten natürlicher Weiſe noch häufiger. Hierbei ſind die einzelnen Jahrgänge der Fiſche eine Reihe von Jahren zu verfolgen. Im 100 Hektar großen L.-See mit ſchmutzig trübem Waſſer ohne Pflanzenbeſtand hatten ſich die Bleie jo vermehrt, daß während einiger Jahre die Fiſcherei durch Maſſenfänge von 2— 4 jährigen, nur 10 — 15 Centimeter langen, ſpitzrückigen Bleifiſchen ungemein beläſtigt wurde. Auf Antrag wurde mir endlich nach häufigen Hin⸗ und Herfragen die Erlaubniß zu Theil, von dieſen Setzfiſchen herauszu— fangen und nach anderen Gewäſſern zu verſetzen. Zur Ausführung ließ ſich dies jedoch nicht bringen, weil der Bleiſamen über Winter nahezu verſchwunden, verhungert war. Einen Verluſt habe ich dadurch nicht empfunden, da ſpäter die Bleie jeder Brutperiode wieder beſſeres Wachsthum zeigten. Nicht ſo günſtig verlief es mit den Barſen im Köllnitzer See. Vor 8 Jahren traten ſehr reichliche junge Jahrgänge dieſer Stachler auf, eine gute Fiſcherei in einigen Jahren ver— ſprechend. Je mehr aber darauf gewartet wurde, je weniger erfüllte ſich die Hoffnung. Der Barsreichthum verringerte ſich trotz größter Schonung immer mehr, ſo daß heute der Fang nicht nennenswerth iſt. Bei mehreren Fiſchen dieſer Art habe ich vielfach ein Schmarotzer— thier, die Barslaus, beobachten können, welche eine Abmagerung derſelben zu Wege ge— bracht hatte. Wahrſcheinlich dürfte dieſer Umſtand der rapiden Abnahmezu zuſchreiben ſein. In allen angeführten Fällen war es mir wenig oder gar nicht möglich, todte Fiſche treibend oder auf dem Grunde zu finden und konnte man ein Ausſterben bezweifeln, wenn nicht zu bedenken wäre, daß die Oberfläche von Raubvögeln allerlei Art, auch von Enten und Möven abgeſucht würde, den unerſättlichen Abgrund des ſchnellverdauenden Magens zu füllen. Andererſeits warten am Grunde gefräßige Larven und Käfer, ſowie pflanzliche und thieriſche Schmarotzer, den Seegrund rein haltend und vor faulenden Subſtanzen bewahrend. Nicht immer aber gelingt dies vollſtändig. So fand ich im Sommer 1888 häufig kranke und auch todte, kleine ſowie große Schleien in meiner Fiſcherei, theils lebend noch matt ſich weiter bewegend, theils todt am Grunde oder auf der Oberfläche treibend, ohne auch nur Spuren einer Krankheit entdecken zu können. Nachdem ich ein Exemplar dem Zoologiſchen Inſtitut in Berlin eingeſandt, wurde mir die dankenswerthe Auskunft, daß das Blut der Schleie von großen Menge kleiner thieriſcher Gebilde durchſetzt ſei. Dagegen ließ ſich nichts thun und da das Sterben den ganzen Sommer über anhielt, ſah ich mit Unbehagen den nächſten Jahren entgegen, um ſo mehr, als ich bei früher beobachteter Abnahme einzelner Fiſcharten ſelten todte Fiſche, wie jetzt hier, bemerkt hatte. Daher war mein Erſtaunen groß, als ich im nächſten Sommer keinen minderen Ertrag ſondern denſelben Fang von Schleien *) Anm. der Redaktion. Es fragt ſich nur wo? Das Fiſchen auf den Laichplätzen der Coregonen zur Laichzeit wird zweifellos in höchſtem Grade ſchädlich ſein. ) Anm. der Redaktion. Woher weiß denn der Herr Autor das? 76 — — wie in den Vorjahren verzeichnen konnte; alle meine Befürchtungen waren alſo grundlos. Da nun ſo häufig Krankheiten unter den Fiſchen, die oft ganze Gewäſſer ruiniren, auftreten, möchte ich hier nicht unerwähnt laſſen, wie der Fiſchzucht in neuerer Zeit an den Aquarien— liebhabern eine Hilfe erſtanden. Es iſt dem Verein „Triton“ in Berln nicht allein gelungen, fiſchplagende Schmarotzer thieriſchen und pflanzlichen Urſprungs zu erkennen, ſondern in mehreren Fällen auch zu heilen; unter andern wird der Gyrodactilus, ein mikroſkopiſches Würmchen, zu tauſenden auch auf Karpfen und Barſen zu finden und die Brut tödtend, durch Salicylwaſſer vernichtet, ohne daß die Fiſche leiden; Saprolegnien aber werden beſſer durch hypermanganſaures Kali als durch Salz zerſtört. Bei Erbrütung und Aufzucht von Fiſchſamen dürften genannte Mittel bald von ſich reden machen, in der großen Fiſcherei aber wirken andere größere Faktoren und nutzlos iſt es nur allzuhäufig durch unzeitiges Schonen oder unzweckmäßiges Ausſetzen von Brut hiergegen ankämpfen zu wollen.“) Iſt aber nach mühe- vollen Verſuchen ein Anhalt gefunden, wo und wie helfend einzugreifen iſt, dann gebietet die Pflicht dort ernſtlicher anzufaſſen und die Kräfte nicht zu verzetteln. ) Anm. der Redaktion. Nicht aber durch zeitiges Schonen und zweckmäßiges Ausſetzen. V. Dreſſur einheimiſcher Hunderaſſen zum Zwecke der Waffer- ratten- und Jiſchotterjagd. Von Fritz Püchner. Die Frage, ob gewöhnliche Hunderaſſen zum Zwecke der Ratten und Otterjagd ver: wendet werden können wurde ſchon öfters in Fiſcherkreiſen ventilirt. Zumeiſt wurde dieſelbe jedoch in verneinendem Sinne entſchieden. Es dürfte daher nicht unintereſſant ſein, zu erfahren, daß es bei fachgemäßer Behandlung gelingt, unſere einheimiſchen Hunderaſſen zu obbenannten Zwecke heranzuziehen. Ermuthigt durch die freundliche Aufnahme, welche meine Brochüre „Der Krebs und ſeine Zucht“ ) in weiteſten Kreiſen gefunden, erlaube ich mir, neuerdings mit einen Artikel vor die Fiſchereifreunde zu treten. Da ich auch hier wieder nach eigenen Erfahrungen und Beobachtungen berichte, zu dem nicht Schriftſteller vom Fache bin, bitte ich hinſichts meiner einfachen Schreibweiſe um Ent: ſchuldigung. Mit dem Aufſchwung, den die Fiſcherei in den letzten 20 Jahren genommen hat, ſind auch unzählige Mittel zur Bekämpfung der Fiſchfeinde in Vorſchlag und auf den Markt ge— bracht worden. Trotz aller Neuerungen und Verbeſſerungen iſt deren Werth immerhin nur ein relativer zu nennen. Insbeſondere ſind für Waſſerratten und Fiſchottern die Vertilgungsmethoden un— zulänglich, und an vielen Plätzen unanwendbar. Die Ratten, ſowie die Fiſchottern entwickeln eine ungemeine Schlauheit. Sie gehen nur in ſeltenen Fällen an den gelegten Köder und umgehen meiſt die gelegten Fallen. Wer ſchon ſolche geſtellt hat, weiß welche Geduld und Vorſicht dazu gehört, eine Otter zu bekommen, und es kann vorkommen, daß nach wochenlangen Harren ſtatt der erhofften Otter nur ein Vorder- oder Hinterlauf derſelben in der Falle eingeklemmt iſt, denn das Thier iſt im Stande ſich ſelbſt, gleich dem Fuchſe, zu amputiren. Hauptſächlich werden bei uns zur Vertilgung in Anwendung gebracht: 1. Die Stellfallen, 2. Giftleger, 3. Beſtellung eines Jägers, der Spezialiſt in dieſem Fache iſt, 4. Eigens dazu dreſſirte Hunde. Die Umſtändlichkeit und Unzuverläßigkeit der Fallen habe ich ſchon oben beſprochen. Fritz Büchner „Der Krebs und feine Zucht“ in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung 1887. 77 — — Das Giftlegen, welches ſpeziell gegen Ratten in Anwendung kommt, iſt für vorhandene Hausthiere zu gefährlich, und deßhalb ſelten anwendbar. Die Beſtellung eines Otterjägers iſt wohl von Erfolg begleitet, allein dieſelbe iſt ſo koſtſpielig, daß ſie nur bei großem Betriebe, oder von vereinigten Fiſchwaſſerbeſitzern in An— wendung gebracht werden kann. Das nächſte Verfahren, welches bis jetzt darin beſtand, ſich eigene Otternhunde kommen zu laſſen, iſt ſchon weniger zuverläſſig. Die Thiere ſind im Ankaufe ſehr theuer; auch ſind mir mehrere Fälle bekannt, daß die importirten Thiere nicht den angeprieſenenen Charakter beſaßen, oder nicht ausgebildet waren. Eine Nachdreſſur durch einen zweiten Herrn iſt in der Regel mit wenig Erfolg begleitet. Als ich nun vor etlichen Jahren auf eine größere Fiſchzuchtanſtalt kam, und die Leitung ſelbſtſtändig inne hatte, war mein erſtes Bemühen, mir einen Hund anzuſchaffen, der mir im Geſchäfte von Nutzen ſein konnte. Da meine Mittel mir nicht geſtatteten, einen Otter— hund anzukaufen, und ich dieſer Sache auch kein Vertrauen entgegen bringen konnte, gerieth ich auf den Gedanken, einen Hund einheimiſcher Raſſe zu meinem Zwecke heranzuziehen. Was ich ſuchte, hatte ich bald gefunden, und zwar in einem 6 Wochen alten Hunde männlichen Geſchlechtes, eine Kreuzung von Forxterrier- und kleinen Jagdhund, in Nord— deutſchland „Spion“ genannt. Dieſe Raſſe iſt gegenwärtig ſehr verbreitet, und leicht erhältlich. Zunächſt konnte ich mit dem jungen Thiere nicht viel anfangen. Ich fütterte es gut und eigenhändig; gewöhnte es dabei ſo an mich, daß es nicht mehr von meiner Seite wich. Schon früh gewöhnte ich es an das Waſſer, hütete mich aber wohl, es mit Gewalt hinein— zutreiben, oder gar zu werfen. Seine Abneigung gegen das naſſe Element beſeitigte ich in folgender Weiſe: Ich nahm meinen Cäſar, ſo taufte ich meinen vierfüßigen Zögling, mit zum Fiſchen. Dabei watete ich des Oeftern durch den Bach, und ließ den Hund am Ufer ſtehen. Am jenſeitigen Ufer angekommen, ſuchte ich durch Locken und Schmeichelworten denſelben in's Waſſer zu bringen. In Folge ſeiner Anhänglichkeit dauerte es auch nicht lange, bis er mir folgte, und bald ging er freiwillig in das Waſſer und apportirte jeden Gegenſtand aus denſelben. (Schluß folgt.) VI. Vereinsnachrichten. Weſtfäliſcher Fiſcherei-Verein. »>rofoßofl über die Vorſtandsſitzung am 13. Januar 1894 zu Hamm. Der heutigen Vorſtandsſitzung wohnten bei: die Herren Geh. Oberregierungsrath v. Fried: berg aus dem Miniſterium für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten, und Geh. Regierungsrath, Dr. Brandt aus dem Miniſterium des Innern. Zur Sitzung eingeladen und erſchienen waren ferner die Herren: Regierungsrath Gillet Landesrath Boeſe, Melioratlons-Bauinſpektor und Oberfiſchmeiſter Nuyken und Amtmann Stennes- Vom Vorſtande nahmen Theil: 1. Herr Landrath Dr. v. Borries, 2. Herr Landrath v. Ditfurthr 3. Herr Landrath Dr. Federath, als Vorſitzender, 4. Herr Gutsbeſitzer Vrede, 5. Herr Regierungs— rath Dr. Weddige und 6. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe. Herr Oberpräſidialrath v. Viebahn war durch einen Sterbefall in feiner Familie am Er— ſcheinen verhindert. Der Vorſitzende gab der Freude über das Erſcheinen der Herren Miniſterial— Commiſſäre Ausdruck und ſtellte auf Wunſch der genannten Herren zunächſt Punkt 4 der Tagesord— nung zur Verhandlung: Entwurf eines Geſetzes, betreffend Ausübung der Adjacenten-Fiſcherei. Der vom Fiſcherei⸗Verein für Weſtfalen und Lippe aufgeſtellte Geſetzentwurf zur Beſchränkung der Adjacenten⸗Fiſcherei iſt am 12. Januar zu Münſter eingehend berathen worden in einer Verſamm— lung, welche unter dem Vorſitze Seiner Excellenz des Herrn Oberpräſidenten von Weſtfalen und unter Betheiligung der oben genannten Miniſterial-Commiſſäre, ſowie der Herren Regierungspräſidenten der Provinz ſtattfand und von einer größeren Zahl eingeladener Vertreter der am Zuſtandekommen des Geſetzes intereſſtrten Behörden und Körperſchaften beſucht war. Jin Anſchluß an die in dieſer Verſammlung geltend gemachten und als zweckmäßig erkannten Geſichtspunkte war von den Herren Dr. Weihe und Nuyken ein neuer Entwurf aufgeſtellt, welcher der heutigen Berathung zu Grunde lag. Bei der Beſprechung wurden in ſachlicher Beziehung neue Punkte nicht mehr vorgebracht, da— gegen betont, daß der Entwurf dem Fiſcherei-Geſetze vom 30. Mai 1874 möglichſt anzupaſſen ſei und die neu zu bildenden ſelbſtändigen und allgemeinen Fiſcherei-Bezirke in Einklang mit den beſtehenden Geſetzen gebracht werden müßten. e 78 Mit den in dieſer Beziehung noch vorzunehmenden redaktionellen Aenderungen beauftragte die Verſammlung die Herren Dr. Weihe und Regierungsrath Gillet. Der Vorſitzende hebt hervor, daß es gelungen ſei, viele der gegen den Geſetzentwurf geäußerten Bedenken zu zerſtreuen. Bei dem Wohlwollen, mit dem ſowohl die Herren Miniſterial-Commiſſäre, wie auch die Provinzialverwaltung dem Geſetzentwurfe gegenüberſtänden, ſei zu hoffen, daß derſelbe demnächſt zum Geſetze erhoben, dadurch die den Fiſchbeſtand unſerer Gewäſſer gefährdende Adjacenten⸗ Fiſcherei eingeſchränkt und endlich die Fiſcherei in unſerer Provinz einem neuen Aufſchwunge entgegen⸗ gehen werde. Der Vorſitzende theilt weiter mit, daß Herr Schloßhauptmann v. Lengercke, welcher durch Dienſtgeſchäfte am Erſcheinen verhindert war, den Entwurf eines Statuts des neugebildeten Fiſcherei⸗ Vereins für das Fürſtenthum Lippe eingeſchickt hat. Im Anſchluß hieran bemerkt Herr v. Ditfurth, daß der Verein zur Hebung der Fiſchzucht in Minden, Ravensberg und Lippe ſich fortab Verein zur Hebung der Fiſchzucht in Minden und Ravensberg nennen werde. f Weiterhin macht der Vorſitzende Mittheilung von der Ernennung des Herrn Meliorations⸗ eee Nuyken zum Oberfiſchmeiſter der Provinz und beglückwünſcht ihn hierzu im Namen es Vereins. Darauf wird in die Berathung des Punktes 1 der Tagesordnung: „Anträge der angeſchloſſenen Fiſcherei⸗Vereine auf Bewilligung von Beihilfen für das Jahr 1894/95“ eingetreten. Nach eingehender Erörterung werden folgende Unterſtützungen beantragt: 1. Für den Verein zum Schutz und zur Beförderung der Fiſcherei in Ruhr und Lenne 150 AH Hierzu wird bemerkt, daß der Verein darauf aufmerkſam gemacht werden möge, daß die Amts— führung des Fiſchers, welcher mit der Aufſicht über die vom Vereine angepachtete Fiſcherei bei Herdecke betraut iſt, den Intereſſen des Vereins zuwiderläuft; der betreffende Fiſcher ſei deshalb unter eine ſcharfe Kontrole zu ſtellen. 2. Für den Kreis-Fiſcherei-Verein Brilon eine Beihilfe von 200 / mit Rückſicht darauf, daß BE der Brutanſtalt dieſes Kreiſes durch beſondere Verhältniſſe im verfloſſenen Jahre ſtark geſchädigt iſt. 3. Für den Lüdenſcheider Fiſcherei-Verein 500 «, zur Beſchaffung von befruchteten Salmoniden= Eiern u. a. m. 4. Zur Anlage eines dritten Teiches für den Fiſcherei-Verein Hamm eine Beihilfe von 200 M. 5. Für den Kreis⸗Fiſcherei-kverein Meſchede 150 / und zur Vervollſtändigung der Fiſchzucht— Anlagen in Eversberg weitere 100 M. 8 An die für die Teichanlagen bewilligten Gelder wird die Bedingung geknüpft, daß die unter— ſtützten Vereine auf etwa an fie ergehendes Verlangen Seitens des Provinzialvereins Eier, Brut und Fiſche im Fiſcherei-Intereſſe für öffentliche Fiſchwäſſer abzugeben gehalten jind. 8. Für den Rüthener Fiſcherei-Verein zur Beſchaffung von Aeſchenbrut 100 A 7. Für den Fiſcherei- Zweigverein Milſpe 50 ; außerdem wird dem Antrage auf Belohnung zweier Polizeibeamten ſtattgegeben und werden hiefür 20 / ausgeworfen. 8. Für den Verein zur Hebung der Fiſchzucht in Minden und Ravensberg 250 M zu Aus⸗ ſetzungszwecken. 9. Für den Fiſcherei⸗Verein für die Kreiſe Paderborn, Büren, Warburg und Höxter 300 M zu Ausſetzungszwecken mit Rückſicht auf den großen Umfang des Gebietes. 10. Für den Herforder Fiſcherei-Verein zu demſelben Zwecke 50 A. 11. Für den Fiſcherei-Verein für das Elſegebiet zu Bünde zur Anſchaffung von Fiſchbrut 200 A 12. Der Fiſcherei-Verein für den Land- und Stadtbezirk Münſter beabſichtigt Verſuche mit der Einführung des Zanders zu machen und bittet um 200 * zur Beſchaffung von Eiern und Selbſt—⸗ ausleſe-Brutapparaten. Es wird hierbei von Herrn v. Ditfurth und dem Oberfiſchmeiſter darauf aufmerkſam gemacht, daß durch die Einführung des Zanders der Beſtand an Forellen jedenfalls nicht geſchädigt werden und auch eine Verdrängung des Hechtes durch den Zander zu vermeiden fein di er und daß die Verſuche daher nur dort angeſtellt werden ſollten, wo eine derartige Schädigung inen, Verdrängung nicht zu befürchten ſei. Nachdem Herr Dr. Weddige die Berückſichtigung der geäur ein Bedenken bei den anzuſtellenden Verſuchen zugeſagt hatte, wird die genannte Behilfe beantragt. Stande Es werden ferner beantragt; 13. Für den Fiſcherei-Verein des Kreiſes Steinfurt 200 AH. und 14. für den Kreis-Fiſcherei-Verein zu Warendorf 150 A 15. Endlich wird der Antrag des Heinrich Schulte in Langenholthauſen bei Balve, Beſetzung der vorhandenen Brutkäſten mit 20 000 befruchteten Forellen-Eiern 100 M zu K genehmigt. Dies geſchieht unter der Vorausſetzung, daß die beabſichtigte Bildung eines Vereins dortſelbſt erfolgen wird. Der Vorſitzende gibt dann der Verſammlung Kenntniß davon, daß die Fiſchzuchtanſt wieſe bei Gemünden a. M. (Bayern) noch 200 000 Bachforellen-Eier zum Preiſe von 5 AM p abgeben kann. : Hen. Im Anſchluß an dieſen Punkt der Tagesordnung wird der von Herrn Amtmann Ste vorgeſchlagene Vertheilungsplan für die diesjährige Ausſetzung von Brut berathen und derſelbs87. den vom Oberfiſchmeiſter geſtellten und begründeten Anträgen genehmigt. Demnach ſollen 79 1. 25 000 Stück amerikaniſche Regenbogenforellen ausgeſetzt werden und zwar: a) in die Lippe bei Lippſtadt 5 000 Stück durch den Vorſitzenden des Lippſtädter Fiſcherei⸗ Vereins Herrn Hauptſteueramtsredanten Keil in Lippſtadt, f b) in die Lippe bei Werne 3 000 Stück durch Herrn Landwirthſchaftslehrer Hoemberg in Lüdinghauſen, e) in die Ems bei Rheine 8 000 Stück durch Herrn Amtmann Reinhard in Rheine. Hierzu wird von Herrn Oberfiſchmeiſter bemerkt, daß die bislang vorgenommene Ausſetzung unter⸗ halb des Wehres keinen Erfolg gehabt habe und ein Verſuch oberhalb desſelben größeren Erfolg verſpreche; ſelbſtverſtändlich dürfe die Brut nicht direkt in die Ems, ſondern müſſe in einen kleinen Seitenlauf zur Ausſetzung gelangen. Verſammlung beſchließt demgemäß. d) in einen Nebenbach der Werſe bei Münſter 3 000 Stück durch Herrn Regierungsrath Dr. Weddige in Münſter, e) in einen geeigneten Bach des Kreiſes Bielefeld 2000 Stück durch Herrn Landrath v. Dit— furth daſelbſt, ) in die Lippe unterhalb Neuhaus 4000 Stück durch Herrn Amtmann Eckardt in Neuhaus. 2. An Bachforellen ſollen 40 500 Stück ausgeſetzt werden und zwar: a) in die Gewäſſer des Kreiſes Lüdenſcheid 6000 Stück durch Herrn Amtmann Opderbeck in Lüdenſcheid, b) in die le des Kreiſes Bielefeld 10 000 Stück durch Herrn Landrath v. Ditfurth in Bielefeld, c) in die Bever, den Fiſch- und Heubach 5 000 Stück durch Herrn Bürgermeiſter Larenz in Beverungen, d) in einen Nebenbach der Diemel bei Weſtheim 5 000 Stück durch Herrn Grafen zu Stol— berg⸗Stolberg in Weſtheim, e) in die Afte 5 000 Stück durch Herrn Amtmann Sten nes in Fürſtenberg, ) in die Nethe und kleineren Gewäſſer des Kreiſes Höxter 5 500 Stück durch Herrn Bürger— meiſter Koberg in Brakel, g) in die Möhne bei Rüthen 4000 Stück durch Herrn Amtsgerichtsrath Schwarze in Rüthen. Es wird hier noch bemerkt, daß die in dem Ausſetzungsplane enthaltenen Zuwendungen bei Bemeſſung der baaren Beihilfen an die Vereine zu Nr. 1 der Tagesordnung in Betracht gezogen ſind. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: „Bewilligung einer Beihilfe zur Herſtellung eines Lachspaſſes bei Herdford“, wird vom Oberfiſchmeiſter eine ausführliche Schilderung der Fiſcherei- und Stau⸗ verhält niſſe der Werre zwiſchen dem Wehr Oeynhauſen und Herford, ſowie der Elfe und ihrer Mündung in die Werre bis zur Elfemühle bei Bünde gegeben und ausgeführt, daß die Anlage einer Lachstreppe bei Herford verfrüht ſei, jo lange das Funktloniren des Fiſchpaſſes bei Oeynhauſen nicht zweifellos erwieſen iſt. Auch müſſe, falls die aufſteigenden Lachſe den Paß bei Oeynhauſen annehmen, ihnen zuerſt die Möglichkeit geſchaffen werden, in das Oberwaſſer der v. Laer'ſchen Untermühle bei Löhne zu gelangen. Zur Anſtellung eines entſprechenden Verſuches am Fiſchpaß zu Oeynhauſen hoffe er die Erlaubniß und die Mittel für das nächſte Etatsjahr vom Herrn Oberpräſidenten bezw. dem Herrn Miniſter bewilligt zu erhalten. Die Verſammlung beſchließt darauf vorläufig von der Gewährung einer Beihilfe für den ge— planten Lachspaß bei Herford Abſtand zu nehmen. In Betreff des 6. Punktes der Tagesordnung: „Vorbereitung für die am 15. Juni ds. Is. in Marsberg abzuhaltende Generalverſammlung“ übernahm Herr Amtmann Stennes bereitwilligſt die Aufſtellung und die Beſetzung der Ausſtellungsbaſſins. Behufs Beſchaffung von Goldorfen, Karpfen u. ſ. w. ſowie der nothwendigen Baſſins für die Ausſtellung wird derſelbe ſich unmittelbar mit Herrn Stein— meiſter in Bünde in Verbindung ſetzen. Von einer Erörterung der Punkte 3 und 5 der Tagesordnung mußte der vorgeſchrittenen Zeit halber abgeſehen werden. Die nächſte Vorſtandsſitzung ſoll am 7. April zu Osnabrück im Hotel Dütting ſtattfinden. . 9 (gez.) Federath. Nuyken. Elſäſſiſcher Fiſcherei-Verein. Sitzungsprotoſoll vom 29. Januar 1894 des Centralvorſtandes des Elſäſſiſchen Jiſcherei— Vereins. Gegenwärtig: Baurath Köhren, Präſident; Generalagent Kratz, Kaſſier; Rechtsanwalt Mechling, Schriftführer; Baurath Döll; Rentier Fritſch. Entſchuldigt: Miniſterialrath Frhr. von Bibra. Gegenſtände der Tagesordnung: I. Es wird beſchloſſen, den dem Verein bei der landwirthſchaftlichen Ausſtellung in Straß“ burg im Jahre 1890 bewilligten Ehrenpreis der Frau Wittwe Profeſſor Dr. Jöſſel in dankbarer Anerkennung der Verdienſte ihres Ehegatten als langjähriger Präſident des Vereins mit Widmungs⸗ ſchreiben als Geſchenk zu überreichen. Er II. Der Fiſcher Vix aus Bietlenheim hat den Antrag geſtellt, der Verein möge dahin wirken, daß das im Banne von Bietlenheim gelegene Altwaſſer der Zorn als Schonrevier erklärt werde. Beſchloſſen: zunächſt den Sachverhalt zu unterſuchen. III. Anträge der Sektionen Gebmeiler und Colmar, betreffend Herabſetzung des Mindeſt— maaßes für Bachforellen. Ueber das Vorhandenſein des Bedürfniſſes nach Umänderung der beſtehenden Vorſchriften be- ſchließt der Vorſtand Ermittelungen anzuſtellen. IV. Der Vorſtand nimmt Kenntniß von den Anträgen der Sektion Schlettſtadt, betreffend Abſchaffung der Beſtimmungen über das Mindeſtmaaß für Fiſche, welche mit der Angel gefangen werden, und Einführung einer Schonzeit für Hechte, iſt aber der Anſicht, zunächſt abzuwarten, da die in Frage kommenden Beſtimmungen erſt kurze Zeit beſtehen, und die Erfahrung erſt lehren muß, ob die Anträge zu unterſtätzen ſind. ö V. Der Fiſcherei-Aufſeher Peter bringt zur Anzeige: a) daß das Waſſer im Umleitungskanal bei Straßburg durch die an demſelben angelegte Bricketfabrik verunreinigt wird. Der Bericht wird Herrn Waſſerbauinſpektor, Baurath Döll, zur Kenntnißnahme überwieſen; b) daß er am 9. September 1893 auf dem Fiſchmarkt zu Straßburg konſtatirte, daß badiſche Fiſchhändler Fiſche unter dem geſetzlichen Min deſtmaaße zum Verkaufe brachten und ſich damit entſchuldigten, daß ſie zum Verkaufe berechtigt ſeien, weil in Baden keine derartigen Beſtimmungen Geltung hätten. Dem Fiſcherei-Aufſeher wird aufgegeben, bei derartigen Vorfällen Strafanzeige zu erſtatten, da die in Elſaß⸗Lothringen geltenden Vorſchriften über das Mindeſtmaaß der Fiſche auch auf ausländiſche Händler und Fiſche Anwendung fänden. VI. Bericht der Sektionen, betreffend Vermehrung der Laichplätze und der Anlagen von praktiſchen Fiſchwegen. Bei den Sektionen Gebweiler, Mülhauſen, Zabern und Colmar beſteht kein der⸗ artiges Bedürfniß. Dagegen berichtet die Sektion Schlettſtadt, daß: a) die Anlage von Fiſchwegen an dem Wehre von Ehnweier, an dem Mühlenwehr oberhalb Schlettſtadt und an dem Wehre der St. Pilter Mühle nothwendig wäre; b) daß bei der Ill-Korrektion am Langwörth ein Flußarm von etwa 800 Meter Länge abge⸗ theilt und an beiden Enden zugeſchüttet wurde, daß bei Durchſtechung der unteren Zu⸗ ſchüttung und Vornehmen einiger Arbeiten dieſer Arm als vorzüglicher Laichplatz eingerichtet werden könnte; e) daß die Verlegung des Schonreviers am unteren Ende des Ill-Looſes III (Bann Mütters⸗ holz) an die Stelle von der Ehnweierer Brücke aufwärts zweckmäßig wäre; d) daß es bei Fortſetzung der Korrektionsarbeiten zu empfehlen wäre, die abgeſchnittenen Fluß⸗ arme, die nicht ganz zugeſchüttet werden, am unteren Ende offen zu laſſen und dadurch geeignete Laichplätze herzuſtellen. Der Vorſtand beſchließt, der Sektion Schlettſtadt für die Herſtellung des Laichplatzes am Langwörth 150 % zur Verfügung zu ſtellen und im Uebrigen den Antrag der Sektion Schlettſtadt zur geneigten Berückſichtigung dem kaiſerlichen Miniſterium mitzutheilen. VII. Der Schriftführer, als delegirtes Vorſtandsmitglied zur Theilnahme an den Berathungen des I. Deutſchen Fiſchereirathes, welche am 20. November in Berlin ſtattfanden, erſtattet hierher Bericht. VIII. Beſchloſſen, einen Beitrag von 20 / zu einem Geſchenke für den Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins gelegentlich des 25. Jahrestages feines Doktorats zu bewilligen. IX. Es wird von der Zuſchrift des Deutſchen Fiſcherei-Vereins vom 21. Dezember 1893, wonach 300 «N. zur Salmonidenzucht bewilligt wurden, Kenntniß genommen. X. Beſchloſſen, zwei Fiſchbrutapparate anzuſchaffen, wovon der eine in der Nähe von Straß: burg, der andere im Magelthale Aufſtellung finden ſoll. XI. Mitglied Kratz erſtattet Bericht über ſeine Theilnahme an der Generalverſammlung der Sektion Schlettſtadt vom 17. Dezember 1893. Der Schriftführer: Der Präſident: Mechling. F. Köhren. Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet. Der Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet, Domizil Hameln, hat in den letzten 1 ¼ Jahren eine ſeinen Verhältniſſen entſprechende rührige Thätigkeit entfaltet! In erſter Linie iſt es ihm gelungen, ſeine Mitgliederzahl von 53 auf 73 zu erhöhen, dann hat derſelbe durch mehrere Vorſtandsſitzungen, über welche den Mitgliedern Bericht erſtattet wurde, gezeigt, daß ſeine Beſtrebungen von beſtem Erfolge gekrönt wurden. Es hat ſich auf Erſuchen des Vorſtandes die k. Regierung in Hannover in dankens⸗ werther Weiſe zur Unterſtützung der künſtlichen Fiſchzucht bereit erklärt und iſt durch dieſelbe dann auch etwas Gutes und Segensreiches geſchaffen worden. Nicht allein, daß der Verein im vergangenen Jahre etwa 100 900 Forellen- und 3000 Saiblings-Eier in der hieſigen Brutanſtalt erbrüten ließ, 81 — — y ſondern es ſind auch außerdem in der Brutperiode 1892/93 275 000 junge Lachſe ausgebrütet worden. Aus den in der Weſer gefangenn und abgeſtreiften Lachſen ſind dazumal 885 000 Eier gewonnen von denen abgegeben wurden an Herrn Steinmeiſter⸗Zünde . . 230 000 /// AA 280 000 Brutanſtalt Bienenbütttttll . 150 000 Herrn Profeſſor Metzger⸗- Minden.. 25 000. Von den in der Bruthalle hierſelbſt verbliebenen 300 000 Stück Eiern wurde das überaus günſtige Ergebniß, wie oben gezeigt, erzielt. Die jungen Lächschen ſind unter der fürſorglichen Aufſicht des Herrn Fiſchmeiſters Rehm in kleine Nebenbäche der Weſer ausgeſetzt im Lippeſchen, im Heſſiſchen und unweit Hameln. Die Brutanſtalt Bienenbüttel überſandte nach hier 20 000 Schnäpel-Eier, die mit hohen Pro- zenten erbrütet wurden. Die jungen Fiſche wurden in die Emmer bei Hamelu ausgeſetzt Von den vorhin angeführten ausgebrüteten Forellen-Eiern hat der Verein gratis 8 000 Stück junge Forellchen in Flüſſe des Kreiſes Hameln zur Wiederbevölkerung ausgeſetzt, ferner an Fiſchfreunde gegen mäßigen Preis etwa 20 000 Stück Forellen abgegeben und noch weitere 25 000 Forellen und 1 500 Saiblinge in mehrere gute Forellenteiche ausgeſetzt. Das Fang⸗ und Brutergebniß dieſer Brutperiode iſt bedeutend günſtiger ausgefallen als im vergangenen Jahre und mag nur erwähnt werden, daß über 1700 000 Lachseier gewonnen find, von denen etwa 1 280 000 an andere Brutanſtalten abgegeben und der Reſt von etwa 440 000 Eiern in der Hamelner Bruthalle zur Ausbrütung aufgenommen find. Auch find wiederum 20 000 Schnäpel- eier überſandt worden, von denen die Brut ſpäter in die Emmer, unweit Hameln, gelangen wird. Auch wird der Verein abermals eine große Anzahl Forelleneier beziehen und ausbrüten laſſen. Der— ſelbe hofft auch hierbei wieder auf eine entſprechende Beihilfe Seitens königlicher Regierung. Die zu erwartenden Brutreſultate werden vorausſichtlich noch höher zu veranſchlagen ſein, da es möglich war, durch eine Staatsbeihilfe von 850 A. die hieſige Brutanſtalt von Mängeln zu be- freien, die früher oft ſtörend bei dem Brutgeſchäft einwirkten. Durch innere Veränderungen iſt ein bedeutend größerer Raum geſchaffen, ſo daß jetzt im Ganzen 138 Brutkäſten, von denen jeder an 3 000 Eier aufnehmen kann, aufgeſtellt werden konnten. Ferner iſt der vor der Bruthalle liegende Abkühlungsteich bedeutend vergrößert und dadurch die Abkühlung des Waſſers ſehr gefördert worden, in Folge deſſen das Waſſer bei kalten Tagen auf 2° R. nieder ſinkt und bei gelindem Wetter immer noch 4—5° KR. hält. Nach di ſen Ergebniſſen werden die etwa noch beſtehenden Vorurtheile gegen die hieſige Brut— anſtalt gerechter Weiſe ſchwinden müſſen, um ſo mehr, als die früher von anderen, hier nicht zu nennenden Brutanſtalten erhobenen Bedenken ſehr übertrieben waren — dieſe mögen und können ſich jetzt beruhigen. Sachverſtändige werden die geſchaffenen Verbeſſerungen im höchſten Grade inter— efitren, und wird zum Beſuch hiermit freundlichſt eingeladen. Es war Seitens des Vorſtandes beſchloſſen, den Verſuch, Störeier in dem hieſigen Bruthauſe zu erbrüten, zu wiederholen, doch war dies wegen des ſehr geringen Waſſerſtandes des verfloſſenen Herbſtes nicht zu ermöglichen, da Störe bis zum hieſigen Wehre nicht heraufgekommen ſind. Sobald die Verhältniſſe es geſtatten, wird der Verſuch wieder aufgenommen werden. Außer obigen Fiſcharten ſind auch Aeſcheneier erbrütet und zwar mit günſtigem Erfolge; dieſe ſehr feinſchmeckende Fiſchart wird deshalb auch ferner hier weiter gezüchtet werden. Die vor mehreren Jahren auf dem Wehl und bei Schlickersbrunnen angelegten Forellenteiche haben ſich im Ganzen gut bewährt, leider litten die am Wehl gelegenen im vergangenen Sommer durch die anhaltende Dürre, weshalb ein nicht unbedeutender Ausfall dort zu verzeichnen war. Da— gegen ergaben die bei Schlickersbrunnen angelegten Teiche ſehr günſtige Reſultate; dle eingeſetzten Forellchen zeigen in jedem Alter einen freudigen Wuchs und ſind einpfündige Fiſche in dem ſogenannten Abgangsteiche nichts Seltenes. Der Fiſcherei-Verein für das Weſergebiet hat trotz ſeiner geringen Baarmittel Vertreter zum Beſuche anderer großer Vereinsverſammlungen delegirt und darüber in der letzten Vorſtandsſitzung vom 24. Oktober 1893 Bericht erſtattet. In derſelben Sitzung hat der Vorſtand beſchloſſen, für Er— legung von Fiſchfeinden aus Vereinsmitteln für das Gebiet des Vereins Prämien auszuſetzen und zwar ſollen für einen erlegten Otter 3 AM. und für einen Reiher 1 , bezahlt werden. Ein weiterer Antrag auf Ausſetzung von Prämien für Anzeigen von Fiſchkontraventionen wurde abgelehnt, weil die Vereinsmittel hierzu nicht ausreichen, doch erklärt ſich der Verein dazu bereit, die Ueberreichung der von Fiſcherei-Berechtigten zu dieſem Zwecke zur Verfügung geſtellten Prämien an die Anzeigenden zu vermitteln. Zum Schluß dürfte es nicht unintereſſant ſein, aus einer Mittheilung des Fiſchmeiſters Rehm hierſelbſt zu erfahren, daß die Funktionirung des neuen Lachspaſſes jetzt zur Evidenz nachgewieſen iſt; darnach haben während der Beobachtungszeit des Jahres 1893 im Ganzen über 100 Stück Lachſe den Lachspaß paſſirt. Am 17. Oktober 1893 wurden 20 Lachſe, welche ſämmtlich den Lachspaß aufwärts gegangen und in dem vor der Mündung des Paſſes angebrachten Fangkorb gegriffen waren, vom en Rehm mit einer Blechmarke in der Fettfloſſe gezeichnet und dann in die Oberweſer reigegeben. Hameln, den 15. Februar 1894. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchereigeſetzliches aus Preußen. Nach einer Bekanntmachung im „Reichs- und Staatsanzeiger“ haben die Miniſterien für Landwirthſchaft ꝛc. und der öffentlichen Arbeiten durch Verfügung vom 18. Januar 1894 unter dem Titel: „Entwurf eines Preußiſchen Waſſer—⸗ geſetzes ſammt Begründung“ die Arbeit der dazu berufenen Kommiſſion veröffentlicht, um, bevor das königliche Staatsminiſterium ſachlich zu dem Entwurfe Stellung nimmt, ſolche der Prüfung und Begutachtung der betheiligten Provinzial: ꝛc. Behörden und Intereſſentenkreiſe zu unterwerfen. Der Entwurf iſt im Buchhandel (Verlag von Paul Parey, Berlin) zum Preiſe von 3 A. zu beziehen. Der auch in dieſer Zeitſchrift beſprochene, unter Mitwirkung des Deutſchen Fiſcherei Vereins ausgearbeitete Entwurf der Deutſchen Landwirthſchafts Geſellſchaft hat im preußiſchen Entwurf fait gar keine Berückſichtigung gefunden und iſt nur beiläufig in der Begründung erwähnt. Außer einleitenden Vorſchriften im erſten Theile, behandelt der Entwurf in fünf weiteren Theilen: die Waſſerläufe, Waſſergenoſſenſchaften, Enteignungsrecht, Behörden, Zwangs- und Strafbeſtimmungen, denen ſich im ſiebenten: Uebergangs- und Schlußbeſtimmungen anſchließen. § 2 lautet auszugsweiſe: „Auf ac. die Fiſcherei ꝛc. fi ıden die Vorſchriften dieſes Geſetzes nur inſoweit Anwendung, als das Geſetz dies beſonders beſonders beſtimmt.“ Daß hiervon ein ausgiebiger Gebrauch gemacht, daß die Fiſcherei beſonders berückſichtigt ſei, iſt bei einem curſoriſchen Leſen des Entwurfes nicht zu entdecken; auch die in §§H 24— 31 enthaltenen Vorſchriften zur Reinhaltung der Gewäſſer laſſen Vieles zu wünſchen übrig. Wir kommen auf den Inhalt des Entwurfes ausführlicher zurück. Eintritt der Laichreife beim Bachſaibling. Die in Nr. 4 er. der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ von Herrn A. Sch. gemachte Beobachtung kann ich dahin erweitern, daß wir in Seewieſe im November 1891 bei Abfiſchung eines Brutteiche s ein laic reife Männchen des fontinalis vorfanden, das im Frühjahr 1891 mit dem Reſt des Dotterſackes ausgeſetzt war und kein künſtliches Futter bekommen hatte. Leider iſt die Nachfrage nach dieſem vorzüglichen Fiſche eine geringe. Auerbach, den 19. Februar 1894. N Lehrkurs zur Heranbildung von Berufsfiſchern in der künſtlichen Fiſchzucht. Die oberöſterreichiſchen Journale bringen die nachſtehende vom 12. Februar 1894 datirte Kundmachung des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-vVereins: Das Ackerbauminiſterium hat mit Erlaß vom 15. Januar 1894 den von der Leitung des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins vorgelegten Lehrplan für den Lehrkurs zur weiteren Ausbildung von Berufsfiſchern für Ober: öſterreich genehmigt. Dieſer Kurs wird 16 Tage andauern, und zwar acht Tage Ende März oder Anfangs April und acht Tage Ende Mai. Der Kurs wird bei größtmöglichſter Aus— nützung der Zeit die praktiſche Ausführung der künſtlichen Fiſchzucht und die Aufzucht der Jungfiſche enthalten; auch ſind damit Beſichtigungen auswärtiger berühmter Fiſchzuchts-An⸗ ſtalten Oberöſtereichs verbunden. Bewerber müſſen das 17. Lebensjahr überſchritten haben und Fiſcher von Beruf ſein. Der Kurs wird in der Auſtalt des Vereins in St. Peter abgehalten und beſorgt der Verein für ſechs Frequentanten die Unterkunft und volle Ver— pflegung unentgeltlich. Auch können einige Frequentanten dem Kurſe auf eigene Koſten bei— wohnen. Eigenhändig geſchriebene Geſuche um Aufnahme zu dieſem Kurſe ſind bei der Vereinsleitung in Linz, Pfarrgaſſe Nr. 5 bis längſtens 10. März l. J. zu überreichen. Als Geſuchsbeilagen ſind erforderlich ein Heimathsdokument und eine ſchriftliche Erklärung, dieſen ſechzehntägigen Lehrkurs vom Anfange bis zum Schluſſe mitmachen zu wollen. Auch haben die Geſuche die genaue Adreſſe der Bewerber zu enthalten. Am Schluſſe des Kurſes haben die Frequentanten Anſpruch auf ein Zeugniß. Dieſe Maßnahme iſt eine jedenfalls erfreuliche und widerlegt am Beſten die land— läufigen Vorwürfe der Vereinsgegner, daß ſich die Fiſcherei-Vereine den „Berufsfiſchern“ gegenüber minder freundlich und förderſam verhielten. — Ob dem Vereine für dieſen Lehr: kurs auch eine Subvention zugewendet wurde, iſt aus dieſer Kundmachung ebenſo wenig er— W d 5 0 — ——— — En — 83 ſichtlich als der Umſtand, ob ſolche Lehrkurſe künftig auch während der ungleich wichtigeren Spätherbſt⸗, beziehungsweiſe Winter⸗Laichperiode abgehalten werden ſollen? Vorausſichtlich wird der demnächſt erſcheinende Jahresbericht des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins hierüber vollen Aufſchluß geben. 5 M. Eine Fiſcherei-Ausſtellung in Marienburg wird in der zweiten Hälfte des Mai d. Is. von dem Weſtpreußiſchen Fiſchere-Verein veranſtaltet werden. Die Ausſtellung ſoll nicht nur Fiſchzucht und Fiſchfang der Provinz Weſtpreußen umfaſſen, ſondern ſich möglichſt auf den Fiſchereibetrieb von ganz Oſtdeutſchland erſtrecken. Auszeichnungen ſind in Geſtalt von Medaillen, Diplomen und Geldprämien in Ausſicht genommen. Auf einen lebhaften Zugang von Fremden kann in Marienburg um ſo mehr gerechnet werden, als das berühmte alte Schloß, eine der größten Burgbauten des Mittelalters und der frühere Sitz der Hoch— meiſter des Deutſchritterordens, nunmehr in der alten Form wiederhergeſtellt iſt und ein be— liebtes Reiſeziel bildet. Näheres über die Ausſtellung wird baldigſt mitgetheilt werden können. Preisaufgabe. Der Verein für Aquarien- und Terrarienkunde „Triton“ zu Berlin fordert in einem Circular alle Intereſſenten auf, zu einem Preiſe von 1000 K beizuſteuern. Dieſer Preis ſoll demjenigen verliehen werden, dem es gelingt ein Mittel ausfindig zu machen, das alles thieriſche Leben im Aquarium tödtet, ohne den darin ver— bleibenden Pfanzen zu ſchaden. Dieſe Aufgabe ſoll ſowohl im Intereſſe der Liebhaber von Aquarien = Pflanzen ge: ſtellt werden, beſonders aber den Zweck haben, diejenigen thieriſchen Paraſiten in Aquarien zu vernichten, durch welche der Zucht von Aquarienfiſchen, wie Teleſkopfiſchen, Schleier: ſchwänzen ꝛc., oft ein auf Tauſende von Mark fich beziffernder Schaden erwächſt. Läßt ſich die Aufgabe in der allgemeinen Form, wie oben angegeben, nicht löſen, ſo ſoll dieſelbe in einzelne Unteraufgaben zerlegt werden. Hierüber werden wir Näheres mit— theilen, ſobald die nöthigen Mittel beiſammen ſind und die Preiſe faktiſch ausgeſetzt ſein werden. a Oeſterreichiſches Staatsſtipendium behufs Ausbildung zum Fiſchmeiſter für Forellengewäſſer. Laut Beſchluß des k. k. Ackerbauminiſteriums vom 13. Oktober v. Is. 3. 18381/2298 hat dasſelbe das obenerwähnte Staatsſtipendium mit 200 fl. einem Ober: öſterreicher aus St. Peter bei Ziglau behufs Ausbildung in der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Hans Köttl in Redl-Neukirchen (Oberöſterreich) verliehen. Die Ausbildung findet während ſieben Monaten in gedachter Anſtalt unter Gewährung von Unterkunft und Verpflegung ſtatt. | Am Schluſſe der Lehrzeit erhält der Stipendiſt ein Lehrzeugniß. Die Ueberwachung des Lehrkurſes iſt dem k. k. Bezirkskommiſſär, Herrn Rudolph Wacha, als Obmann des Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherei-Vereins, übertragen. Der Stipendiſt, dießmal Franz Lein wieſer — darf bei anſonſtiger Verpflichtung zur Rückzahlung des Stipendiums, innerhalb der nächſten drei Jahre nach Austritt aus der Köttl'ſchen Anſtalt keine Anſtellung im Auslande annehmen. M. VIII. Fragekaſten. Frage Nr. 4. (Herr A. E. in H.) Ich erlaube mir, als Abonnent Ihres Blattes und als früherer Hotelfachmann die höfliche Bitte, mir über den Unterſchied zwiſchen Salm und Lachs Auskunft zu geben. — Schon öfter habe ich mich bei Gelehrten, Fiſchern ꝛc. darüber erkundigt, und immer bekam ich eine andere Löſung der Anfrage. — In unſerer Gegend (Heidelberg) nehmen wir an, daß die Lachſe, welche im Frühjahr von dem Meere kommen, im Rhein hinaufſchwimmen und einen Werth bis zu 3 / pro Pfund haben, Salm genannt werden; ſpäter gegen Herbſt hin, wenn diefe Fiſche im Rheine und feinen Nebenflüßen gelaicht haben, und in Folge deſſen minder— werthig geworden find, fo daß ſie nur 1 / pro Pfund tragen, heißen ſie Lachs. — Bei Städten, welche Oktroi haben, und in denen Salm mit 30 pro Pfund beſteuert wird, wollen die Händler im Herbſt dieſen minderwerthigen Salm nur mit dem geringſten Satz wie die andern Fiſche, 10 A) pro Pfund beſteuert haben. Ich glaube, daß dieſelben eine gewiſſe Berechtigung zu dieſem Verlangen haben— * N ? 0 0 N ‘ | 84 „ ſonſt per Bücklinge in Kiel fund. — Die einfachen Ziffern gelten für lebende Fiſche, die e in Stettin per Wall, in Kiel und Hamburg per Pfund angegebrn in Kiel per Stiege, in Stettin per Schock, Hering Flundern find rebſe theils per Srüd, theils per P und Stettin per Wall, ſonſt per Stück nnd geräuchert, Stück und cht enthält die uns von den betreffenden Marktverwaltungen gütigft mitgetheilten Detailpreiſe 5 328 S SS => m — — 2 S & — — Er “EI 8. — 8 Do - SE 22 J SE 8888 f * E 8 8 os Ei 2 — = fetten 3 nn nn nn — ¾ — nenn mn — nn m m Köln Bremen F Magde⸗ München Ulm Stuttgart Karlsruheſ Conſtanzl Metz ae b Leipzig [Breslau] Poſen [Hamburg] Kiel Stettin | Danzig Füſchar t 16. F b. 17. Feb. 17. Feb. 28. fcb. 23. Jeb. 24. Feb. | 24. Feb. 21. Feb. 24. Feb. 24. Feb. 17. Feb. 16. Feb. Karpfen. I lee | 100 — 100 — 100 75 — 75 80 50 90 eee f h N Schleie. 1002 e | — -|90 — |100 95 j125 75 140 70 120 70 100 0 - -|- -|- — 85 —-— — Hecht „ an | 100 — 100 — 100 60 75 60 90 50 110 75 90 00 65 — 80 — Zander 1 80. — -|- % — 60 10 50 — 9 6b — 77 Barſch EFF | Re 50 2550 %ſ 1 TN — Brachſen a o — — -|0 — 30 20 50 2:0 50 —— ——- — — - - so — 70 — Mal 5 ee nen | 120 — 170 — | - — 120 50 130 60 160 120 |140 100 Se en ln ee DD Aalrutten Fe ee Ne re Ber een: ee ee ae Karauſche 3 a — — 60 — 15 — 40 20 50 — 50 3 ———-—— —-—— - |» -|- — Weißfiſche 3 A| 0 05 25 r e Döbel — 145 — ͤ—— — 6 p i le en er ee a | eu — Naſen FFI N ee ER re RE FE Wels ee le Re fd ̃ ᷣ³»Äoéoꝛd)d Barbe. oo — 88 — 70 58 — 70% %%% ß Selten... TTT ö . ee Marinen | = = 33) Saibling EE | ee ) a Forelle Pòͥẽii!i! 8 | | 200 — 180500 175 450 — 475 2 — | Zar a are Aeſche . Sirene | 2 — 77J7TGCCCbTTCTGTCTCTTCTCTbTbTTTTTCCTbTbTT Lachsforelle. ——— - J)) een Rheinlachs. — 300 — — — 300 — | — 350 300-330, — 250 — 300 — 240 -30!- -i- -|- -|- -|- -|- - Oſtſeelachs o „ iii tes , s hr. Schellfiſch Be e b ee Dorſch — -|- — -|- — #|- 25 — 20 — 30 — 25 5I- -|- — -|- 40 bla nnn d — 55 — 83 25 2 % — 3) %% -|- -|- -|- - Weißling ee 2 re )))) le Flundern | re re pe a ra ee Re ET en 0 ae 50 25 77.0... 8 Rothzungen — — — 10 — — — %%% ũ V F - 220 — 180 — 160 — 210 — 180 — 225 — 240 -I- -I- -!1=- Steinbutt 2 80 170 200. | 200.7 190 — 225 — 20|- -|I- -|- — — — I Seehecht So ee JJ T...... Rochen — - I —-—|- —-|— e -|)- -|--|- -|- -|- |, -|= = Bückling „oo 2 (TCC ĩ . 7 i Hering — 5d | — — 5 DTTT1J½7 d 8 Hummer — — — BEN 280 6300 dd d dd el ee | — Krebs E) 00 „e e es r ee ee 85 — — Inserate. Jiſcerei Berpachting. Billiges Jagd“ und Kiſcherei⸗Gut. Die durch den Tod des bisherigen Pächters, Hochherrſch. Wohnſ. m. ſchön. 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Oberförſter Flensburg. richten, auf deſſen Bureau die näheren Beding⸗ FEET ungen eingeſehen werden können; auch ſind die Junge oder zahme alte letzteren von dort gegen Erſtattung der Schreib: gebühren zu beziehen. (*) Fiſchottern or Hatzfeld, den 10. Februar 1894. Der Königl. Oberförſter: en Graf Samiſiag Rerſſenbrock. Nill, zoolog. ten, Gin auch mit Forellenzucht vertrauter (3/1) Stuttgart. tüchtiger Fiſchmeiſter, eee rere rr, Sad gn b ger polniſch ſprechend, wird bei hohem Lohn und 77 TERN TOT DAS ER 119 5 ie April 1894 a5 gesucht 155 1 5 Ein vecheicatheter Filhmeifter, 2 tzten Jahren, in Forellenzucht reichen Graf 605 Tcchirſchtg Renard' ſchen 1 | und Melioration von Oekonomie⸗Direktion u Teichwirthſchaften nach jeder Seite ſelbſtſtändig und Groh-Vorwerk bei Groß⸗§kreſiliß o.. mit Subvention d. Deuſſch 1 1 1855 Poſt⸗, Telegraphen⸗ und Bahnſtation. faſſer von: „die künſtl. Zucht der Bachforelle“, auch enn chmee gerne, 127) A ae A en B. Diener, ‚ meiſter aus ital. und ruſſ. 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Die Pachtbeding— ungen können bis zum Termine im Geſchäftszimmer des Unterzeichneten eingeſehen werden. Diez (Lahn) den 26. Februar 1894. (*) Der Königliche Oberförſter: Klövekorn. - 86 Spratt's Patent (Germany) Ltd. Fabrik: BERLIN N., Usedomstr. 28. 1. Prairie - Fleisch für Fische (für Forellen, Fischbrut etc.) in 3 Körnungen (fein, mittel, grob). Preis 25 Mk. pro 50 kg. ab Berlin, pro 5 kg. 3.00 Mk. franco. 2. Fleischfaser- Fischfutter (für Forellen, Karpfen, Goldfische etc.) in 5 Körnungen. Preis 25 Mk. pro 50 kg. ab Berlin, pro 5 kg. 3.20 Mk. franco. Beide Fabrikate sind ungemein nahrhaft und halten sich, falls trocken aufbewahrt, jahrelang unverändert gut. Der Herr Oberförster Lan ge, Oberförster Sr. Durchlaucht des Fursten Bismarck, schreibt uber die- selben wie folgt: Auf dia gefallıge Anfrage vom 21 [IX. 92 erwidern wir, dass wir mit dem von Ihnen besogenen Fischfatter in Forellenleichen sehr befriedigende Erfolge erzielt haben, Ueber Fleischfaser - Hundekuchen und Fleischfaser- Geflugelfutter etc. siehe unsere Spezialpreisliste und unsere Broschuren. (30/1) Proben und Prospekte gratis und franko. — + Filrlier geſucht, tüchtig im Fang mit Angel und Netz in Gebirgsbächen und Flüſſen für Oberbayern. Off. mit Gehaltsanſprüche unter F. 3. 110 beförd. die Exped. d. Zeitung. (2/2) Eine Fiſchzuchtanſtalt in Oberbayern ſucht geeignete Terrains, behufs Anlage von Fiſchweihern zu pachten und eventuell zu kauſen. Es werden auch ſchon be— ſtehende Weiher in Bewirthſchaftung genommen. Gefl. Offerten mit annahernd. Beſchreibung und Pacht od. Kaufpreis bei. d. Exped. d. Ztg. unter Chiffre W. 333. (2/2) Jakob Sackreuter, Frankfurt a. 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März 1894, — Zu 2 >>; N J 1 e 1 > 72 I 068,4 Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. Neue Solge der r Bayer. Siſe Sifcherei-Seitung Erfteint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preie: jährlich 4 M. — Mesiehhen — Veziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mk. Zuſchlag — Inſerate: die gefpaltene Petitzeiſe 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Institut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Delammtintereffen fler iſcherei, ſowie für ſlie⸗ eſtrebungen der Fifdterei-Voreine n Sonderbei: Organ des Deutſchen Sifcherei:Dereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des c Sich. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fisch. Ber. für die Provinz Sachſen, des Rheiniſchen Sifch.-Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central“ giſch. Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Sijcherei-Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein. Inhalt: I. Zu viel Luft. — II. Ein Wor Wort über Salmoniden⸗ Eiergewinnung in Schleswig-Holſtein. — III. Dreſſur einheimiſcher Hunderaſſen zum Zwecke der Waſſerratten- und Fiſchotterjagd. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Perſonalnachricht. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Zu viel Tuft. Von Profeſſor Dr. J. Frenzel. Gewöhnlich hat man, wie bekannt, bei der Erbrütung von Salmoniden oder von Fiſchen überhaupt mit dem Uebelſtande zu kämpfen, daß das Brutwaſſer, ſei es Bach- oder ſei es namentlich Brunnenwaſſer, wenig Luft enthält, weßhalb man große Mengen von Waſſer durch die Apparate laufen laſſen muß, um der Brut die erforderliche Menge an Sauerſtoff zuzuführen. Es ſcheint aber nicht allgemein bekannt zu ſein, daß das Waſſer auch zu viel Luft enthalten und dadurch für die Brut recht gefährlich werden kann, und es möge daher mit einigen Worten auf dieſen Umſtand eingegangen werden. Wir benutzten in dem Bruthauſe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Leitungswaſſer, welches von der unmittelbar angrenzenden Pumpſtation der neuen Berliner Waſſerwerke am Müggelſee geliefert 0 wird. Dieſes Waſſer paflirt, nachdem es dem See in mehreren Metern Tiefe entnommen iſt, ausgedehnte Sandfilter und wird dann von einem Sammelbaſſin aus weitergepumpt, wobei es unter einem ſehr hohen Druck ſteht. Dabei wird es mit Luft ſtark imprägnirt, was man ſofort zu erkennen vermag, wenn man etwas Waſſer in ein Glas laufen läßt. Man ſieht dann, wie ein Theil der Luft zunächſt in zahlloſen kleinen Bläschen entweicht, ſo daß das Waſſer ſogar eine opake (milchige) Trübung zeigt, während ein anderer Theil der Luft ſich in größeren Bläschen an den Wänden des Glaſes feſtſetzt. Als wir dies Waſſer nun durch die Bruttröge (v. d. Borne'ſche) leiteten, und zwar in der herkömmlichen Menge von ca. 2 bis 3 Liter pro Minute, bemerkten wir, wie ſich der Siebboden unten bald mit jenen Luftbläschen überzog, die meiſt zu größeren zuſammenfloſſen und dann dem Waſſer den Durch— gang verwehrten. Die Eier entwickelten ſich dabei gut. Die ausgeſchlüpfte Brut zeigte in— deſſen die eigenthümliche Erſcheinung, daß hinten im Schlund eine kleine Luftblaſe ſichtbar wurde, welche mehr und mehr anwuchs und ſchließlich das weitaufgeſperrte Maul des Thierchens ausfüllte. Es gelang dieſen offenbar nicht, ihrer Herr zu werden, die Athembewegungen wurden vielmehr immer ſchwächer und hörten ganz auf, wobei das Maul weit aufgeſperrt blieb und die Kiemenbögen weit ausgedehnt wurden. Der Tod trat indeſſen nicht ſo bald ein. Ein aber doch nur geringer Theil der Brut ging zwar zu Grunde, indem die Pulſationen des Herzens immer langſamer und unregelmäßiger wurden. Der größte Theil jedoch hielt ſich lange am Leben und konnte gerettet werden. Dies war alſo ein Fingerzeig dafür, daß dem Zuſtandekommen der Luftblaſe eine tiefere anatomiſche Veränderung nicht zu Grunde lag. Es lag nämlich die Vermuthung vor, daß dieſe ſich bilde, indem etwa die Rachenſchleimhaut an einer Stelle abg löſt und durch eintretendes Gas (Luft) vorgewölbt werde, oder daß ſich etwa um eine Luftblaſe ein Häutchen, z. B. von Spaltpilzen, bilde, eine Vermuthung, die dadurch begründet erſchien, daß dieſe Luftblaſe äußerſt feſt ſaß und durch Einführen einer Nadel oder dergleichen nicht zum Platzen gebracht werden konnte. Ja, es machte den Ein— druck, als ob ſie mit einer ziemlich derben Haut überzogen wäre. Allein die anatomiſche Unterſuchung erwies alle dieſe Annahmen als irrig. Ich vermochte eben nur zu konſtatiren, daß die Mundhöhle durch eine wandungsloſe Luftblaſe ausgefüllt war, und es blieb nichts anderes übrig, als ihr Feſthaften nach den Geſetzen der Kapillarität zu erklären, wobei die Mundhöhle als ein kapillärer Raum zu betrachten wäre. Die Luft „fing“ ſich alſo darin, gerade jo, wie fie ſich in einem engen Glasröhrchen zwiſchen zwei Flüſſigkeitsſchichten ein— ſchaltet und nicht dem Geſetze der Schwere folgend nach oben ſteigt. Mit dieſer Auffaſſung ſtimmen nun auch einige Verſuche, die ich anſtellte, überein. Als ich nämlich eine Anzahl der mit einer Luftblaſe verſehenen Brütlinge in eine Schale mit Waſſer ſetzte, welches nicht gewechſelt wurde, verſchwand die Blaſe innerhalb einiger Stunden, und als ich einige ſolcher Brütlinge in völlig ausgekochtes und ſomit luft— leer gemachtes Waſſer ſetzte, ſo verſchwand die Luftblaſe faſt zuſehends. Es war hiemit, ſo meine ich, die exakte Löſung der Frage gegeben, nämlich daß das in Rede ſtehende Gebilde wirklich im Waſſer enthaltene Luft und nicht etwa Kohlenſäure war, woran man auch hätte denken können. Denn wenn es die letztere geweſen wäre, ſo hätte ſich die Gasblaſe in ruhig ſtehendem Waſſer eher vergrößern als vermindern ſollen. Man muß mithin den ganzen Vorgang ſo erklären, daß ſich in ſtark lufthaltigem Waſſer etwas überflüſſige Luft in der Nähe der Kiemen abſcheidet und durch weiteren Zutritt vermehrt, worauf ſie dann in luftarmem Waſſer wieder abſorbirt wird und verſchwindet. Es fragt ſich nun noch, ob die Luftblaſe auch in anderer Weiſe weggeſchafft werden kann. Thatſächlich gelingt es durch ſeit— lichen Druck, z. B. mit einer Pincette ꝛc. ꝛc., ſie auszutreiben. Es iſt jedoch auch möglich, daß ſie freiwillig austrete; ein Vorgang, den ich leider nicht habe wirklich beobachten können. Man kann ſich indeſſen vorſtellen, daß die Blaſe bei fortwährendem Wachſen endlich eine der— artige Größe erreicht, daß ſie ſich bei irgend einer energiſchen Bewegung des Thierchens ab— löſt, und zwar im Ganzen oder wahrſcheinlicher nur am vorderen Ende, während ein Reſt in der Mundhöhle verbleibt. Dies kann indeſſen nichts mehr als eine Vermuthung meiner— ſeits bleiben, eine Vermuthung, die ſich darauf ſtützt, daß die ſo überaus zarten Thierchen doch ziemlich lange mit der Luftblaſe am Leben bleiben. Dennoch aber gehen ſie unter ſolchen Umſtänden ſchließlich doch zu Grunde, da ſich immer wieder eine neue Luftblaſe ab— — , VEN TIARENBERSE 91 ſcheidet, und eine Radikalkur kann nur dadurch erreicht werden, daß man die Zufuhr von Waſſer ſtark herabmindert. Wir leiten daher anſtatt der urſprünglichen 2 bis 3 Liter pro Minute nur noch ca. Liter ein, wobei ſich die Brütlinge ſehr wohl zu befinden ſcheinen und keine Luftblaſen, weder am Drahtiieb, noch in der Mundhöhle der Fiſchchen, mehr auftreten. Unter den Fiſchzüchtern wird gewiß ſchon mancher das Auftreten der Luftbläschen be— obachtet und auch richtig erklärt haben. Da dieſe Erſcheinung indeſſen, wie ſchon oben be— merkt, nicht allgemein bekannt iſt, ſo hielt ich es nicht für überflüſſig, ſie etwas ausführlicher zu beſprechen und ihre Erklärung etwas eingehender zu begründen. Ich möchte dabei jedoch nicht unterlaſſen, die Bemerkung anzuknüpfen, daß das Müggelſee-Leitungswaſſer, wie es ſchon jetzt einen großen Theil Berlins verſorgt, für die Erbrütung von Fiſchen ganz vorzüglich ge— eignet it, inſofern, als es fait völlig frei von Schlamm und frei von ſchädlichen Mikroben und deren Keimen (Bakterien, Saprolegnien ꝛc.) iſt und ſelbſt bei großer Außenkälte eine Temperatur von + 2,5“ und mehr bewahrt. Friedrichshagen im Februar 1894. „Biologiſche und Fiſcherei-Verſ.-Stat. d. Deutſchen Fiſcherei-Vereins.“ Nachſchrift der Redaktion. Auch in der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landes- Fiſcherei⸗Vereins zu Starnberg wurde von dem Leiter derſelben, Herrn Schillinger, zu Beginn der gegenwärtigen Brutperiode ein ähnlicher Ueberfluß von Luft in den Brutapparaten beobachtet, welcher indeſſen ganz andere Wirkungen hatte. Auch hier ſammelte ſich die über— ſchüſſige Luft, welche in Folge der Einſchaltung von Waſſerſtrahlluftpumpen in die Leitungen mit dem Waſſer mitgeriſſen wird, auf der Unterſeite der Siebe in den Californiſchen Trögen in Geſtalt großer Blaſen an. Von dieſen traten ſodann kleine Bläschen durch den Siebboden hindurch an die Eier und klebten ſich an dieſelben an. In Folge deſſen wurden die Eier, wie von einem kleinen Luftballon getragen, an die Oberfläche des Waſſers gehoben, wo ſie wahrſcheinlich in Folge der Störung aus ihrer einmal eingenommenen Lage, zum großen Theil abſtarben. In einigen Apparaten waren faſt alle Eier von der überſchüſſigen Luft aufgetrieben worden. Dieſer Uebelſtand wurde in Starnberg dadurch beſeitigt, daß in den jetzt dort gebräuch— lichen californiſchen Apparaten auch aus anderen Gründen der Eintritt des Waſſers nicht von unten, ſondern der Hauptmaſſe nach von der Seite her erfolgt, indem der Einſatzkaſten, in welchem ſich die Eier befinden, an der Vorderſeite nicht ſolide ſondern nur mit einem Sieb— netz verſchloſſen iſt. An dieſem wird die überflüſſige, im Waſſer nun ſuspendirte Luft einfach abfiltriit und Blaſenbildungen am Siebboden kommen nicht mehr vor. II. Ein Wort über Salmoniden-Eiergewinnung in Schleswig- Holſtein. Rendsburg, den 3. März 1894. Hält der ſtrenge Winter ſeinen Einzug, fangen unſere Gewäſſer an, in Feſſeln ge— ſchlagen zu werden, dann iſt es vorbei mit dem Fange laichreifer Lachs-Meerforellen und Bachforellen. 600 000 Salmonideneier ſtehen in dieſem Jahre in dem Vereinsbruthauſe von Alt-Mühlendorf. Einer mühevollen Arbeit und den freundlichen Unterſtützungen der Fiſchereibeſitzer danken wir dieſes ſchöne Reſultat. Wenn auch dieſe glänzenden Erfolge an und für ſich reichlich belohnen für alle Bemühungen, ſo iſt es doch noch erfreulicher und ermunternder, von ſämmt— lichen Fiſchern, welche an dem Lachsfang betheiligt ſind, zu hören, nur den Brutausſetzungen des Vereins wären ſolch hohe Erträge zuzuſchreiben. Doch Ruhezeit und Stillſtand gelten dem Fiſcher nichts — immer lebhafter wird der Wunſch rege, eine weit größere Anzahl von Salmonideneiern, als bisher möglich geweſen iſt, zu beſchaffen. Auf welche Weiſe dies möglich iſt, und daß es in der That ausführbar iſt, ſoll in dem Nachſtehenden unter Voranſtellung der diesjährigen Arbeiten erläutert werden. I. Unſere Hauptfangſtationen für den laichreifen Lachsfang find die Treene bei Pydal und Frörup, die Sorge bei Owſchlag, die Wehrau bei Alt-Mühlendorf, die Luhnau bei Stafſtedt. Alle die Flüſſe und Auen gehören dem Eider- und Nordſeegebiet an und alle Lachſe, welche an den Fangſtellen dieſer Gewäſſer in's Netz gehen, werden nicht eher verkauft, als bis ihnen die Fortpflanzungsprodukte abgenommen ſind. II. Ein Landmann in Lützenweſtedt übergab ſeine in der Haalerau gefangenen Lachſe dem Fiſchzüchter Herrn Hadenfeldt in Beringſtedt, um die Brut für den Verein zu ge— winnen. Dem Fiſcher Harder aus Nübbel iſt der Verein zu Dank verpflichtet für die Laichlachſe, welche in der Eider gefangen und deren Eier auch nach Alt-Mühlendorf geſchafft worden ſind. Es ſind zuſammen 435 000 Eier von dieſen bis jetzt erwähnten Fangſtellen nach dem Provinzialbruthauſe gebracht worden. b III. In der Süderau, im nördlichen Schleswig, fängt man viele Meerforellen. Der Verein ſandte einen Fiſcher dorthin, er betrieb ſein Handwerk im November und Dezember und konnte 79 000 Meerforelleneier von dort einſchicken. Auch die Sorge, Haalerau und Wehrau erfreuten den Verein noch mit 32 000 Meer: forelleneier, ſo daß jetzt über 100 000 im Bruthauſe ſtehen. IV. Die Meerforelle iſt Standfiſch in unſeren Gewäſſer, daher können wir auch das hohe Reſultat der Eiergewinnung verſtehen. Die Bachforelle dagegen iſt nur mit 46 000 Eiern im Bruthauſe vertreten; es ſind Privatfiſchteiche und Bäche geweſen, welche uns freundlichſt die Brut überließen. V. Nur 8 000 Eier des ſchönen Oſtſeelachſes wurden in Lüderhallig bei Apenrade gewonnen und doch wurden in dem Störgebiet, in all' den anderen Holſteiniſchen der Elbe zufließenden Gewäſſern und in den vielen Bächen der Oſtſee ſo ſehr bedeutende Lachsfänge gemacht. Wenn unter dieſen Umſtänden nur 8 000 Eier gewonnen werden, jo iſt das zum mindeſten ſehr beklagenswerth. Doch muß noch erwähnt werden, daß das Bruthaus bei Langballig aus ſeinen eigenen Fängen ca. 180 000 Eier erhalten hat, daß der Kreis Sonderburg und eine Genoſſenſchaft bei Ekenſund für ihren eigenen Bedarf ſorgen. Wo aber bleiben die vielen Hunderttauſend Lachseier der Laichfiſche, welche außerdem an der ganzen Oſtſeeküſte gefangen werden? Die koſtbare Brut wird einfach mit den Fiſchen verkauft, denn der Fiſch ſieht ja runde aus; er hat mehr Gewicht und deshalb ſteht er einige Pfennige im Preiſe höher. Alle Verſuche, um dieſer Migwirthichaft und dieſem Frevel Einhalt zu thun, ſei es durch Bitten oder durch Geldentſchädigungen für den etwaigen Minderwerth der Fiſche nach der Brutabnahme, ſind erfolglos geblieben. In jenen Gegenden muß man wohl noch nicht durchdrungen ſein von der gewaltigen Bedeutung der künſtlichen Lachszucht! Und doch hätte der Verein nie ſo ſchaffen und wirken können, wenn nicht durch eine große Anzahl von Pächtern und Fiſchereiliebhabern im wahren Sinne des Wortes uneigennützig und wiederum gemeinnützig unſere Intereſſen vertreten worden wären. Die große wirthſchaftfiche Wichtigkeit der künſtlichen Salmonidenzucht iſt von dieſen Herren wohlverſtanden. Aus dem Munde der Fiſcher kann man überall dieſelben Worte hören: „Wir fangen eine große Menge Lachſe, die Hälfte dieſer Fiſche ſind junge männliche Lachſe im Gewichte von 4 Pfund, wir müſſen nur den Brutausſetzungen für ſolche Erträge dankbar ſein“. Andere Fiſcher walten ebenſo wenig rationell, wie die Oſtſeefiſcher; ſie fiſchen nämlich nur im Frühjahr und im Sommer Lachſe — natürlich können ſie in dieſen Zeiten keine Brut liefern, denn die Fortpflanzungsprodukte ſind noch nicht laichreif. Diejenigen Fiſcher aber, welche im Herbſte und Winter lohnende Fiſchzüge in den oberen Theilen unſerer Bäche machen, ſollten wirth- ſchaftlich dazu verpflichtet werden, von ſämmtlichen Fiſchen die Fort- pflanzungsprodukte für die Zucht zu liefern, denn treibt ſie nicht der Zwang des eigenen Intereſſes, ſo muß ein neues Fiſchereirecht hier eintreten. Kein Pachtvertrag ſollte genehmigt werden, keine Erlaubniß zur Fi cherei in Lachs tragenden Gewäſſern ertheilt werden, wo nicht vor- 93 — — her die Verpflichtung auferlegt worden iſt, eine beſtimmte Zahl Lachſe alljährlich in das Gewäſſer zu ſetzen.“) Ein jeder Pächter ſcheut ſich für 1 000 junger Lachſe 10— 12 /. zu zahlen. Die Folge davon iſt, daß der Verein die Eier der laichreifen Fiſche erhält und den Pächtern dann zum Frühjahr unentgeltich ein hübſches Quantum angebrüteter Eier oder junger Fiſche zur Verfügung ſtellt. Wie geboten ein ſolcher Zwang iſt, wird noch mehr aus der folgenden kleinen Geſchichte hervorgehen. Im Kreiſe Rendsburg beſitzt ein Landmann ein Wieſenſtauwehr, deſſen Staubretter zur Zeit der Lachswanderung ſämmtlich eingeſtellt werden. Bei ſehr hohem Waſſer konnten die leichteren Fiſche das Oberwaſſer erreichen; die 20 —30 Pfund ſchweren Laichfiſche fielen aber immer wieder zurück. Der Staubeſitzer, welcher zugleich eine kleine Bachſtrecke gepachtet hat, war nicht zu bewegen, den Fiſchen das Aufſteigen zu erleichtern. Hiegegen gibt es auch nichts einzuwenden, denn der Landmann allein kann wiſſen, wann er ſeine Wieſen überfluthen laſſen will. Daß dieſer Landmann aber von den gefangenen Fiſchen nicht den geringſten Theil der Fortpflanzungsprodukte lieferte, iſt ſcharf zu tadeln, beſonders wenn man noch in Betracht ziehen muß, daß der bedeutende Lachsfang in den Gewäſſern ganz allein den Brut— ausſetzungen zuzuſchreiben iſt. Nur eine ſolche Formel in einem Pachtvertrage, wie ſie vorher angegeben wurde, kann hier helfen; denn ein jeder Landmann verpflichtet ſich eher dazu, die Brut ſeiner laichreifen Lachſe abzugeben, als im Frühjahr den jungen Beſtand mit theurem Gelde aufzuwiegen. Möchte doch ein ſolcher Schutz uns vergönnt werden! Hat die Jagd doch ihre ſtrenge Schonzeit, in welcher den Waldbewohnern nicht nachgeſtellt werden darf, warum dann dieſe ſtiefmütterliche Behandlung den Salmoniden gegenüber? Neben einem Jagdſchutzgeſetze ſollte da nicht auch ein Fiſchſchutzgeſetz am richtigen Platze ſein? Wenn wir dann rüſtig arbeiten und kämpfen unter dieſer neuen Flagge, dann wird der Sieg, ein noch größerer Aufſchwung der ſchleswig-holſteiniſchen Salmonidenzucht, in nicht zu weitem Felde liegen. von Stemann. *) Anmerkung der Redaktion. Dieſer Anſicht des Herrn Autors können wir nur voll und ganz beiſtimmen. Es wäre viel für die Hebung der Fiſcherei gethan, wenn überall namentlich die Verwaltungen von fiskaliſchen und Gemeindegewäſſern derartige Grundſätze zu den ihrigen machten. In Baden, wo dieſelben bereits am konſequenteſten zur Durchführung gelangt ſind, ebenſo zum Theil auch in Bayern, hat man damit nur die beſten Erfahrungen gemacht ohne daß Seitens der Pächter die Verpflichtung zur Ausſetzung von Brut irgendwie als ſchwere Pönitenz empfunden würde. Man gewöhnt ſich einmal eben ſehr ſchnell daran, andrerſeits darf es aber doch nicht zweifelhaft ſein, daß im Allgemeinen das Intereſſe an der Pflege eines Fiſchbeſtandes ein erheblich größeres wird, ſowie für dieſelbe auch materielle Opfer gebracht werden müſſen. Die unentgeltliche Abgabe von Fiſchbrut und Setzlingen in Privatgewäſſer hat ja wohl unter beſonderen Umſtänden hier und da noch ihre Be— rechtigung, im Allgemeinen thut ſie aber die erwartete Wirkung nicht, und führt der Fiſchzucht nicht gar 1 viele dauernden Anhänger zu, wie man das namentlich in den Kreiſen der Fiſcherei-Vereine gehofft hat. Unſerer Meinung nach würde man beſonders unter der Fiſcherbevölkerung viel nachhaltigere Freunde der Fiſchzucht gewinnen, wenn man dieſelben ſowie auch alle anderen Pächter von fiskaliſchen oder Gemeindegewäſſern materiell d. h. entweder in Geſtalt von Beiträgen zum Zwecke der Beſetzung oder durch die Verpflichtung zu direkter Ausſetzung heranzöge. III. Dreſſur einheimiſcher Hunderaſſen zum Zwecke der Waffer- ratten- und Jiſchotterjagd. Von Fritz Püchner. (Schluß.) Im Anfange nahm ich jedoch nur Sachen von mir, wie z. B. Taſchentuch, Hut oder Stock, alſo Gegenſtände, die er leicht in der Witterung behielt und die auf dem Waſſer treibend blieben. 94 — — —ͤ— Nachdem er das Apportiren ſo weit inne hatte, ſuchte ich ihm das Tauchen beizubringen. Das war nun ſchon ſchwieriger, da die Hunde im Allgemeinen eine angeborne Abneigung dafür an den Tag legen. Zuerſt benützte ich das Taſchentuch. In dasſelbe band ich einen Stein und warf dieſes Objekt dann bei klarem Waſſer und an nicht zu tiefer Stelle in den Fluß. Das Holen von Seite des Hundes ging ohne Anſtand. Ich probirte nun an immer tieferen Stellen und tagtäglich etliche Male, ſpäter auch bei getrübtem und angeſchwollenen Waſſerſtande; das Reſultat blieb immer ein glänzendes, Cäſar hatte das Tauchen erlernt. Nach dieſen Vorbereitungen machte ich ihn mit den Waſſerthieren bekannt, und bald zeigte er entſchiedene Vorliebe für die Waſſerjagd, die er hauptſächlich an Fröſchen ausübte und einſtweilen noch nichts mehr als Spielerei war. f Eine Zeit lang ließ ich ihm ſo freien Spielraum, dann aber hielt ich's an der Zeit, ihn mit etwas Anderem bekannt zu machen. Ich fing zu dieſem Zwecke Mäuſe in einer Falle, und ließ ſie vor Cäſar aus ihrem Käfig. Nach etlichen Verſuchen bekam er eine Fertigkeit im Fange derſelben, die einer Katze Ehre gemacht hätte. Nun operirte id, weiter. Eine lebendig gefangene Waſſerratte, ausgewachſener Größe, gab den Anfang zur höheren Schule. Ich beſtieg einen Kahn und nahm Hund und Ratte mit mir. Inmitten des großen Teiches ließ ich die Ratte, welche von Cäſar keinen Augenblick aus den Augen gelaſſen worden, direkt in den Teich ſpringen. Die Ratte ſuchte natürlich im Schwimmen ihre Rettung zu ſuchen, Cäſar ſprang jedoch in gewaltigem Satze nach, und einen Augenblick war Hund und Ratte unter Waſſer. Bald tauchte jedoch Erſterer empor, die Ratte im Maule, aber ſo ungeſchickt, daß er von ihr ebenfalls an der Schnauze feſtgehalten wurde. Laut ſchreiend vor Schmerz und Zorn ſchleuderte Cäſar die Ratte von ſich, die nun bald unter dem Uferrande verſchwand. Ihr Verfolger ſchwamm zuerſt eifrig ſuchend am Ufer hin und her, konnte aber die Ratte nicht finden. Da — ein leiſes Bewegen des Schilfes, und ſchon war Cäſar zur Stelle und griff die Ratte, welche das Ufer zu gewinnen ſuchte, an. Ein kurzer aber hartnäckiger Kampf, bei welchem Cäſar noch einige Biſſe davontrug, beſiegelten den Untergang des Fiſchräubers. Triumphirend brachte mir mein getreuer Zögling ſein erſtgefangenes Wild. Von dieſer Zeit an jagte Cäſar auf eigene Rechnung. Stundenlang lauerte er, gleich einer Katze, und wehe der Waſſerratte, die ihm in's Gehege kam. In kurzer Zeit war unſere Anſtalt von dieſen ſchädlichen Gäſten befreit. Soweit war alſo mein Zögling gediehen, daß er nun an ſeine eigentliche Aufgabe ge— bracht werden konnte. Ich mußte jedoch damit noch Geduld haben, denn zur Zeit zeigte ſich keine Spur einer Fiſchotter. Deßhalb ging ich aber nicht müßig. Zufälligerweiſe ſchrieb mir ein College, daß er einem Otter nachſpüre. Ich erſuchte denſelben nun, falls er den— ſelben erjage, ihn mir in abgezogenem Zuſtande zu übermitteln und theilte ihm auch den Zweck mit. Nach ungefähr 10 Tagen erhielt ich das Gewünſchte. Zuerſt verſuchte ich dem Hunde das rohe Fleiſch der Otter vorzuſetzen, was er aber nicht annahm. Er leckte wohl den daran befindlichen Schweiß ab, anſchneiden that er es nicht. Ich beſeitigte deßhalb den Cadaver, der ja doch nutzlos war, mit Ausnahme der Pfoten, an denen ſich noch der Pelz befand. Dieſelben band ich zuſammen, und befeſtigte ſie ſo über dem Lager Cäſars, daß derſelbe ſie in ſtehendem Zuſtande ſtreifte. Ich hatte nun die Genugthuung, daß mein Zögling jedesmal daran ſchnupperte, ehe er ſich legte. Dieſe ſonderbare Bettverzierung ließ ich hängen, bis ein Ereigniß eintrat, das dieſelbe überflüßig machte. Es war nämlich unterdeſſen Winter geworden. Ziemlich hoher Schnee bei ſtarkem Froſt bedeckte die Anſtalt. Außer den Forellenteichen, welche Springwaſſer hatten, waren alle Teiche zugefroren. Als ich eines Tages, begleitet von Cäſar meinen Morgenrundgang machte, fiel mir das ſonderbare Benehmen des Hundes auf. Derſelbe lief am Forellenteiche Nr. 4 ſchnuppernd hin und her, und hatte nicht übel Luſt, trotz der 10 Grad Kälte in's Waſſer zu gehen. Bei meinem Näherkommen ſprang er bellend an mir hinauf und machte mich auf eine friſche Fährte aufmerkſam — eine Otterfährte. rn Da ich jedoch wußte, daß der Otter bei mir blos zu Beſuch war, umging ich den Teich, und bemerkte auf der andern Seite ſeinen Ausſtieg, ſowie ſeine Viſitenkarte, die er in Geſtalt von Fiſchſchuppen und Loſung zurückgelaſſen Die Fährte wies längs der Um— zäunung aus der Anſtalt nach dem nahen Fluße. Da ich Vormittag die Brutanſtalt zu beſorgen hatte, fand ich keine Zeit, die Sache weiter zu verfolgen und verſchob ſie daher auf den Nachmittag. Gegen Mittag ſtellte ſich jedoch Schneegeſtöber ein, welches die Spuren verwiſchte und ſomit einſtweilen die Verfolgung un— möglich machte. Nach drei Tagen langen Wartens bemerkte ich wieder die gleiche Fährte, am gleichen Teiche und nun ſäumte ich nicht, im Vereine mit Cäſar die Verfolgung zu beginnen. Eine Viertelſtunde unterhalb der Anſtalt verlor ſich die Fährte in den Bach. Am jenſeitigen Ufer ſtand ein alter großer Weidenbaum. Da hier das Waſſer zu tief war, ſuchte ich weiter oben einen Uebergang. Während deſſen war Cäſar längſt durch den Bach geſchwommen und ſcharrte nun unter lautem Winſeln am Stamme der Weide. Es war mir nun zur Gewißheit, daß hier die Wohnung des Fiſchräubers war. Da ich allein nichts machen konnte, begab ich mich nach Hauſe um Hilfe und Werkzeuge zu holen. Cäſar ließ ich an Ort und Stelle zurück; derſelbe war ſo eifrig beſchäftigt, daß er meinen Weggang nicht bemerkte. In Be— gleitung eines Taglöhners, mit den nöthigen Werkzeugen verſehen, kehrte ich bald zurück und nun ging es an die keineswegs leichte Arbeit bei dem hart ge'rorenen Boden. Cäſar mußten wir mit Gewalt ferne halten. Derſelbe ſuchte uns ſtets im Graben zu unterſtützen, wobei uns derſelbe natürlich hinderlich war, aber die Ueberzeugung verſchaffte, daß wir dem Ziele immer näher kamen. Lange dauerte es bis wir auf weichen Boden kamen. Ein kräftiger Schlag mit der Haue, die Decke brach durch, die Höhle lag offen vor uns — aber leer. Aber auch unſer Cäſar war verſchwunden, was wir in unſerm Eifer nicht bemerkt hatten. Jetzt erſt hörten wir ſein Geläute oberhalb unſeres Standpunktes. Raſch eilte ich zur Stelle und erlebte nun ein ſonderbares Schauſpiel. Das Waſſer war hier kaum einen Fuß tief, die Ufer ſteil abfallend. In Mitte des Baches ſtand laut bellend Cäſar, bis an die Bruſt im Waſſer und vor ihm pfauchend und ſein Gebiß zeigend der Otter. Zu ſchießen traute ich mir nicht wegen des Hundes. Der Otter war ein kräftiges Thier, und der Hund ihm kaum gewachſen. Bei meiner Annäherung ſuchte der Otter rückwärts zu entfliehen. Er wendete ſich ſtromabwärts dem tieferen Waſſer zu. Im ſelben Augenblicke war aber Cäſar auf ſeinem Rücken und nun begann ein furcht— barer Kampf. Ich konnte gar nichts dabei thun und hatte Sorge um meinen Zögling. Aber Cäſar hielt ſich tapfer, er hatte ſeinen Gegner im Genicke und ließ ihn nicht mehr los. Endlich wurden die Bewegungen der Kämpfer ruhiger; beide Theile ſchienen erſchöpft zu ſein. Nun ſtieg ich in's Waſſer und es war mir möglich, den Otter mit einem Kolben— ſchlag kampfunfähig zu machen und an's Ufer zu werfen. Die Wuth des Hundes war unbeſchreiblich. Ich mußte ihn von ſeinem Feinde zurück— reißen, da ich um das werthvolle Vlies Sorge hatte. Bei der Abhäutung der Otter erwies es ſich, daß ihm die Kehle durchgebiſſen und meine Hilfe kaum mehr nöthig geweſen war. Cäſar hatte alſo ſein Meiſterſtück beſtanden. Da ſein Ruf bald in Fiſcher- und Jäger— kreiſen ein guter war, bekam er von anderer Seite einen Auftrag, den er dadurch glänzend ausführte, daß er einen jungen Otter vor ſeinem Schlupfloche unter Waſſer erwürgte. Es iſt alſo klar erwieſen, daß bei richtiger Behandlung unſere Hunderaſſen zur Otter: jagd tauglich gemacht werden können. Selbſtverſtändlich wähle man keine Hundegattung, die an und für ſich ſchon verweichlichter Natur iſt, oder wenig Intelligenz zeigt. Kleinere Jagdhunde, größere Foxterrier oder Rattenfänger, ſowie auch Dachshunde dürften ſich am beiten dazu eignen. Es wird jedem Fiſchwaſſerbeſitzer ein beſonderes Vergnügen bereiten, die Dreſſur zu unternehmen. Allerdings gehört auch Geduld dazu, und ich will hier beſonders hervorheben, daß ich den Hund niemals ſchlug, hungern ließ, oder ſonſt mißhandelte. Da dieſe Erziehungsmethode wohl kaum bekannt ſein dürfte, theile ich dieſelbe im allgemeinen Intereſſe gerne mit, mit dem Wunſche, daß mein Verfahren bei den geehrten Herrn Fiſchereibeſitzern Nachahmung finden möge. Die individuelle Schilderung der Dreſſur wurde von mir deßhalb gewählt, weil in dieſer Schreibweiſe es am leichteſten gegeben iſt, die allmälige Charakterentwicklung des Thieres vor Augen zu führen. 96 — —ͤ— IV. Vereinsnachrichten. Central-Fiſcherei⸗Verein für Schleswig-Holitein. Dem Fiſchbruthauſe auf den Kronwerker Teichen bei Rendsburg wurden 300 000 Schnäpel* eier zugeführt. In v. d. Borne''ſchen Selbſtausleſern ging die Entwickelung der Eier vortrefflich von ſtatten, ſo daß der von dem Teichaufſeher Stern ſinnreich konſtruirte Fangkaſten täglich 3 Mal von Schnäpelfiſchen geleert werden konnte. Die Fiſchchen werden ſämmtlich nach der 500 Meter ent— fernten Eider getragen, worin ſie ſehr munter fortſchwimmen. Rendsburg, den 28. Februar 1894. v. Stemann. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei-Verein. Die diesjährige Hauptverſammlung des Württemberg. Landes-⸗Fiſcherei⸗Verelns (III. Württ: Fiſchereitag) findet am 26. März 1894 (Oſtermontag), Vormittags 9 Uhr 30 Minuten, in der Aula des Gymnaſiums zu Schwäbiſch Hall im Anſchluß an eine Fiſcherei⸗ Ausſtellung im Sool⸗ bad daſelbſt ſtatt. Tagesordnung: Jahresbericht. Anſchaffung von Fiſchtafeln und Vereinsabzeichen. Rechnungsablage für 1893. Rechnungsvoranſchlag für 1894. Bildung von Fiſcherei-Genoſſenſchaften (Oberamtsrichter Beß ler). Anlage von Fiſchbrutanſtalten (Datber). Der Fiſchfang im Donau- und Neckargebiet (Käßbohrer und Armbruſter). Krebszucht (Steinhardt). Ort und Zeit der Hauptverſammlung im Jahre 1895. 10. Anträge aus der Verſammlung; eventuell — wenn die Zeit reicht. — 11. Erfahrungen mit fremden Fiſcharten (Sieglin). Alle Vereins mitglieder, welche ſich als ſolche durch Vorzeigen der Mitgliederkarte legitimiren, haben freien Zutritt zu der Fiſcherei-Ausſtellung im Soolbad und können, ſo weit der Platz reicht, an dem um 1 Uhr — in noch zu beſtimmenden Lokalen — ſtattfindenden gemeinſchaftlichen Mittag⸗ eſſen (Couvert mit ¼ Liter Wein 2.60 %) theilnehmen. Anmeldungen hiezu müſſen bis zum 23. März an Herrn Stadtpfleger Eberhardt in Hall gemacht werden. Die Karten werden alsdann am 26. März an der Kaſſe der Ausſtellung ausgegeben. Bei genügender Betheiligung am Dienſtag, den 27. März, Exkurſion nach der Saline Wilhelmsglück. Sächſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Am 17. Februar cr. fand unter dem Vorſitze Sr. Excellenz des Grafen v. Kön neritz-Loſſa die diesjährige Hauptverſammlung des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins ſtatt, welcher als Vertreter der Königl. Staatsregierung Geh. Rath v. Boſſe und Regierungsrath Münzner beiwohnten. Nach dem vom Geſchäftsführer des Vereins, Hauptmann v. d. A. Aſter, erſtatteten Kaſſenbericht haben im Jahre 1893 die Einnahmen 6 996 &.. betragen, denen eine Geſammtausgabe von 3996 & gegen⸗ überſtand. Eine Mindereinnahme gegen das Vorjahr haben die Mitgliedsbeiträge in Folge des Rück⸗ gangs der Mitgliederzahl ergeben, und nimmt der Vorſtand hieraus Anlaß, die Anweſenden zu er— ſuchen, ihn in ſeinen Bemühungen, weitere Kreiſe für die Sache der Fiſcheret zu intereſſiren, unter— ſtützen zu wollen. Ueber die Erfolge der Beſtrebungen, die ſächſiſchen Flüſſe durch Ausſetzung von Fiſchbrut wieder zu bevölkern, läßt ſich zur Zeit noch kein endgiltiges Urtheil abgeben; es wird deshalb beſchloſſen, das bisherige Verfahren auch weiterhin beizubehalten, jedoch bei der Vertheilung von Fiſch— brut in erſter Linie Fiſcherei-Genoſſenſchaften zu berückſichtigen. Betreffs der Beſchaffung von Lehr— mitteln über Fiſchzucht für die landwirthſchaftlichen Schulen ſollen erſt noch weitere Erörterungen über den Preis ꝛc. angeſtellt werden. Die vor ſieben Jahren errichteten Lachsbeobachtungsſtationen will man in Anbetracht des Umſtandes, daß auch Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins die Anordnung gleicher Beobachtungen für die Gebiete aller deutſchen in Betracht kommenden Flüſſe in Ausſicht ge: nommen ſind, und der Geringfügigkeit der Koſten noch weiter beſtehen laſſen. Den Hauptgegenſtand der Tagesordnung bildete ein Vortrag des Prof. Dr. Nitſche-Tharand über „die möglichen Maß— nahmen zur Hebung der heimiſchen Fiſcherei“. Der Vortragende erörterte zunächſt die Unterſchiede zwiſchen den ruſſtſchen und ſächſiſchen Fiſcherei-Verhältniſſen und welche Rollen dabei die Verſchiedenheit der Gebietsgrößen, die Dichtigkeit der Bevölkerung, das Gefälle der fließenden Gewäſſer, die Verun— reinigung der letzteren durch induſtrielle Anlagen ac. ſpielen. Die ſtarke Bevölkerung Sachſens bedinge eine verhältnißmäßig weitgehende Zerſtückelung des Grundbeſitzes und, damit im Zuſammenhang ſtehend, die Zutheilung der fließenden Gewäſſer an die Grundbeſitzer in kleinen und kleinſten Strecken. Um hier Wandel zu ſchaffen, ſei die Mitwirkung geſetzgebender Faktoren erforderlich. Der Vorſtand des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins habe deshalb berelts entſprechende Abänderungsvorſchläge zum Fiſcherei— geſetz der Königl. Staatsregierung unterbreitet. In erſter Linie handle es ſich um die Beſeitigung der zur Zeit beſtehenden Beſtimmung, wonach Fiſchereirecht gleichbedeutend fet mit dem Recht zur Aus- S en übung der Fiſcherei, und Schaffung ähnlicher Grundſätze, wie ſolche im Jagdgeſetz hinſichtlich der Aus— übung der Jagd enthalten ſeien. Keineswegs ſolle dem Grundbeſitzer das ihm zuſtehende Recht an einem fließenden Gewäſſer geſchmälert werden, vielmehr wolle man nur eine Beſchränkung hinſichtlich des Rechtes zur Ausübung der Fiſcherei in der Weiſe anſtreben, daß behufs Ausübung der Fiſcherei zu kleine Fiſchwaſſerſtrecken im Wege der Verpachtung oder durch Bildung von Genoſſenſchaften zu größeren Bezirken zu vereinigen ſind. Um eine Erleichterung des Zuſammenſchluſſes von Fiſcherei— berechtigten zu Genoſſenſchaften herbeizuführen, ſolle durch das Geſetz den Behörden die Möglichkeit geboten werden, den Zwangsanſchluß einer widerſtrebenden Minderheit anzuordnen. Betreffs der Ein— haltung der Schonzeit ſei es zweckmäßiger, diejenigen Fiſcharten zu benennen, welche zu einer beſtimmten Zeit zum Verkaufe gebracht werden dürfen, wodurch die Beaufſichtigung des Fiſchhandels ſehr verein— facht und erleichtert werde. Weiter empfehle es ſich, in Zukunft die Sommer-Schonzeit für Lachſe fallen zu laſſen, denn von 999 in den Jahren 1886 bis 1892 als in Sachſen gefangen gemeldeten Lachſen entfalle nur eine ganz geringe Zahl auf den Sommer. Nach längeren Ausführungen über die Fiſchfeinde, insbeſondere den Eisvogel und die Waſſeramſel, deren Erlegung nach den geſetzlichen Be— ſtimmungen über den Vogelſchutz in Sachſen nicht ſtatthaft ſei, beſprach der Vortragende noch kurz die Teichfiſcherei, deren Betrieb der vollſten Aufmerkſamkeit werth ſet, und führte als Hauptmittel zur Hebung derſelben die Gewinnung des erforderlichen Fiſchfutters durch Beſchaffung günſtiger Ent— wickelungsbedingungen in den Teichen ſelbſt für die den Fiſchen als Nahrung dienende kleine Thier— welt an. „Sächſ. Landw. Zeitg.“ Fiſcherei⸗Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Den verehrlichen Mitgliedern theile ich hierdurch mit, daß am 5. ds. Mts. der königl. Ritt⸗ meiſter a. D., Alfred Forſt, nach jahrelangem Leiden entſchlafen iſt. Derſelbe, Beſitzer der Fiſchzucht— anſtalt Wiesbaden, war Mitbegründer unferes Vereines und Vorſtandsmitglied ſeit deſſen Beſtehen. Ehre ſeinem Andenken! Auerbach, H., den 9. März 1894. Der Vorſitzende: von Derſchau. V. Vermiſchte Mittheilungen. Die Zunahme der Flußſchiffe in Deutſchland. Nach der amtlichen Zählung waren am 31. Dezember 1892 im Deutſchen Reiche 22 848 Fluß-, Kanal-, Haff- und Küſten⸗ ſchiffe beheimathet. Seit den letzten fünf Jahren iſt die Zahl dieſer Schiffe um 2458 Stück geſtiegen und zwar hat die Zahl der Dampfer um 32,7%, die der Segler um 10,8 9% zugenommen. Hievon entfallen auf Preußen 14 515, auf Hamburg 4 851, auf Sachſen 659, auf Baden 540, auf Bayern 531, der Reſt vertheilt ſich auf die übrigen Staaten. Fiſchereihafen in Altona. Im kommenden Jahre find nach dem Budgetentwurf der Zollanſchlußkommiſſion für den Fiſchereihafen 1 431 000 AM. und für die Fiſchauktionshalle 324 000 /¼ ausgeworfen. i ; Fiſchereikurs in Freiburg. Am 2. und 3. März cr. fand der diesjährige Fiſcherei— Unterrichtskurs ſtatt, welchem zehn von Gr. Regierung hierzu entſandte Staatsbeamte und außerdem als Vertreter des Miniſteriums des Innern, Herr Miniſterialrath Föhren— bach beiwohnten. Zur beſonderen Ehre gereichte es dem Badiſchen Fiſcherei-Verein, daß ſein hoher Protektor, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog, an ſämmt— lichen Vorträgen theilzunehmen und höchſtſein Intereſſe an den darin verfolgten Zielen aus— zuſprechen geruhten. Am öffentlichen Fiſchereikurs betheiligten ſich 18 Fiſcherei-Intereſſenten aus verſchiedenen Ständen. An die Vorträge ſchloß ſich am Samſtag, den 3. März cr., Mittag ein Beſuch der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof unter Führung des I. Vorſitzenden des Badiſchen Fiſcherei⸗Vereins, Herrn Prof. Dr. Gruber, an und wurden daſelbſt ſämmtliche Einricht— ungen gezeigt und erklärt. Die Vortragsthemata waren folgende. Es ſprachen: Am erſten Tage Herr Prof. Dr. Gruber über: a) Zweck und Bedeutung der Fiſchereikurſe; Abnahme des Fiſchbeſtandes in unſeren Gewäſſern und die Urſache derſelben; Mittel, dieſer zu ſteuern mit Hinweis auf die Fiſcherei Geſetzgebung. b) Die Fiſche Deutſch— lands mit beſonderer Berückſichtigung der oberrheiniſchen Fauna. Welche Edelfiſche eignen ſich beſonders zur Bevölkerung der Gewäſſer? Hieran anſchließend ſprach Herr C. Schuſter über: a) die künſtliche Zucht der ver— ſchiedenen Arten von Fiſchen, namentlich der Salmoniden. b) Die künſtliche Befruchtung, Pflege und den Transport der Eier und der Brut und die Ausſetzung der letzteren. c) Die Fütterung und den Transport der größeren Fiſche. Am zweiten Tage ſprach Herr Prof. Dr. Gruber im öffentlichen Kurs über: Der Lebenslauf eines Fiſches vom Ei bis zum erwachſenen Zuſtand. (Das Weſen der Be— fruchtung, die Entwickelung und Lebensweiſe des Fiſches.) Badiſcher Fiſcherei-Verein. Aalzucht. Herr Direktor Haack hat auch in dieſem Jahre im Auftrage des Deutſchen Fiſcherei-Vereins eine größere Menge junger Aale in Italien ankaufen laſſen, um ſelbige demnächſt dem Donau- und Maingebiete zuzuführen. Eine kleinere Anzahl junger Aale kann auch noch an Beſitzer von Seeen und Teichen abgegeben werden. Es iſt jedoch überaus wünſchenswerth, daß etwaige Beſtellungen recht baldigſt bei Herrn Haack in Hüningen gemacht werden, weil nur bei möglichſt frühzeitigem Verſandte die Transporte ohne weſentliche Verluſte verlaufen. a Prämien für Fiſchfeinde in Württemberg. Es ſind aus der k. württemberg. Staatskaſſe Prämien bewilligt worden für folgende Fiſchfeinde: Jahrg. für Fiſchottern für Fiſchreiher Geldbetrag 1888 1.74 267 1205.50 M. 1889 148 DRG 107450 1890 150 280 1170.— „ 1891 121 297 1005.50 „ 1892 113 243 92950 „ 1893 89 258 883.— „ Es iſt ſomit eine entſchiedene Abnahme zu konſtatieren. Fiſcherei-Ausſtellung in Schwäb. Hall. Die vom 19 bis 26 er. in Schwäb. Hall ſtattfindende Fiſcherei-Ausſtellung, wird gutem Vernehmen nach, Se. Majeſtät der König von Württemberg am Oſtermontag zu beſichtigen geruhen. VI Verſonalnachricht. Herrn Prof. Dr. Sieglin in Hohenheim iſt von Sr. Majeſtät dem König von Württemberg in Anerkennung ſeiner „Verdienſte um das Fiſchereiweſen“ das Ritterkreuz J. Klaſſe des Friedrichsordens verliehen worden. VII. Bragekaften. Antwort zu Frage Nr. 4 (Herr A. E. in H.): (Unterſchied zwiſchen Lachs und Salm). In der That werden in der wiſſenſchaftlichen Literatur die Namen „Lachs“ und „Salm“ in verſchie— denem Sinne gebraucht. Siebold nennt z. B. den aufwärtsſteigenden, fetten, mit röthlichem Fletſche verſehenen Fiſch „Lachs“, den nach dem Laichen wieder abwärts wandernden Fiſch mit magerem weichen Fleiſch „Salm“. Umgekehrt braucht dagegen Barfurth in ſeiner Arbeit über die Nahrung und Lebensweiſe der Salme ꝛc. dieſe Namen, indem er die aufſteigenden Laichfiſche konſequent „Salme“ nennt. Welcher Name der „richtige“ iſt, dürfte ſich wohl ſchwer feſtſtellen laſſen, da unter der Fiſcherbevölkerung am Rhein offenbar beide Namen in verſchiedenem Sinne gebraucht werden. In der Gegend von Heidelberg heißen unſerer Erfahrung nach die aufſteigenden Fiſche Sahme, die ab— ſteigenden Lachſe. In demſelben Sinne ſpricht ſich auch nachſtehende uns in dieſer Frage freundlichſt überſandte Antwort aus: „Die Frage des Unterſchiedes zwiſchen Salm und Lachs wurde ſeiner Zeit auch von dem Vorſtand des Badiſch-Unterländer Fiſcherei-Vereins in Heidelberg deßhalb angeregt, weil die Ver— brauchsfteuer der Stadt Heidelberg beide gleich hoch mit 60 Pfennigen pro Kilo belaſtete. Das Fleiſch eines von feinen Laichſtoffen entbundenen Lachſes iſt aber in Heidelberg kaum zu 60 fennigen pro Pfund verwerthbar, in Mannheim faſt gar nicht, alſo weitaus minderwerthiger als das Salm— fleiſch. Dieſe Streilfrage fand übrigens inzwiſchen ihre Erledigung, indem der Stadtrath die Ver— brauchsſteuer von Lachſen, welche mit einer Plombe eines ſtaatlichen Fiſchereiaufſehers verſehen ſind, auf 20 Pfennige pro Kilo ermößigte.“ R. Vielleicht liefern unſere Leſer noch weitere Beiträge zu dieſer Frage. Frage Nr. (Herr W. in C.): Gibt es Mittel und welche, die Algen in den Teichen zu vertilgen, ohne daß man den Fiſchen ſchadet? — Seit zwei Jahren haben ſich in einigen meiner 99 — — Teiche dieſe Pflanzen eingefunden und machen mir bei jungen Fiſchen viel Schaden, weil ſich die Thierchen darin verwickeln und abſterben. Antwort zu Frage Nr. 5. Ein derartiges Mittel iſt allein das Herausfiſchen der betreffen— den Pflanzen. Ein Mittel Algen in einem Teich zu vernichten, ohne den gleichzeitig darin befindlichen Fiſchen zu ſchaden, gibt es nicht. Der Verein „Triton“ in Berlin will mit Bezug auf die Verhält— niſſe in Aquarien einen namhaften Preis für dieſe Aufgabe ausſetzen. Ob die von Ihnen nur ganz all emein als Algen bezeichneten Pflanzen Ihren Fiſchen über— haupt ſchaden, will uns doch etwas zweifelhaft erſcheinen. Haben Sie denn in der That todte, in den Algen verwickelte Fiſchchen gefunden? Frage Nr. 6 (Herr J. W. W. in H. Naſſau]): Ich habe hier einen kleinen Forellenteich, welcher im trockenen Sommer nur durch eine Quelle, welche in der Minute 30 Liter Waſſer liefert, geſpeiſt wird. Nun will die hieſige Gemeinde die betreffende Quelle faſſen laſſen und der Gemeinde— waſſerleitung zuführen. Hat die Gemeinde das Recht, mir das ganze Waſſer zu entziehen und kann ich Entſchädigung verlangen? Antwort zu Frage Nr. 6: Das läßt ſich nicht ohne Weiteres, insbeſondere ohne Kenntniß der Lage der Quelle ꝛc., mit Ja oder Nein beantworten. Nach gemeinem Rechte, welches voraus— ſichtlich an dem Wohnorte des Frageſtellers gilt, iſt die zu Tage tretende Quelle ebenjo wie die unter— irdiſche Waſſerader ein Theil des Grundstückes. Der Eigenthümer kann frei darüber verfügen, er kann das Waſſer abfließen laſſen, zurückhalten oder ganz verbrauchen, auch wenn es ſeither einem öffentlichen Fluße zufloß, wenn die das Waſſer zurückhaltenden, oder anderweit ableitenden Anlagen auf dem Quellengrundſtücke ſelbſt, auf dem Grund und Boden des Eigenthümers errichtet ſind. Der that— ſächlich bisher beſtandene Zuſtand gibt trotz längeren Zeitablaufes für ſich allen kein Recht auf Bei— behaltung desſelben. Vergleiche das Weitere in Seelig, Fiſcherei und Waſſerrecht betreffende Ent— ſcheidungen des Reichsgerichtes ꝛc. S. 103 ꝛc. Iſt im gegebenen Falle die Gemeinde Eigenthümerin des Quellengrundſtückes oder geſtattet der Eigenthümer des letzteren ihr die Faſſung der Quelle, fo hat der unterhalb liegende Teichbeſitzer an ſich kein Recht auf ferneres Zuführen des Waſſers und wenn es ihm entzogen wird, ebenſowenig ein Recht auf Entſchädigung. Die Sache dürfte für Naſſau bereits gelegentlich der Erweiterung der Quellwaſſerleitung der Stadt Wiesbaden gegenüber der dortigen Fiſchzuchtanſtalt erörtert und, ſo viel bekannt, auch zu Gunſten der Stadt entſchieden ſein, doch iſt Sicheres hierüber nicht bekannt geworden. F. S. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktöberichte. Hamburg Altona. Hochſeefiſcherei. Die Fiſchauktionsmärkte geben zwar kein vollſtändiges Bild von der Hochſeefiſcherei; denn in Hamburg Altona wird noch ſehr viel freihändig verkauft, derart, daß die Fiſchgroßhändler zu den Fahrzeugen an Bord kommen und den ganzen Fang im Ramſch kaufen; doch iſt das Verhältniß zwiſchen freihändigem Verkauf und Auktionsverkauf ziemlich dasſelbe geblieben, ſo daß man aus der ſtattgehabten Zunahme des Marktverkaufes auf einen, wenn auch nur geringen Aufſchwung der Hochſeefiſcherei an der Elbe ſchließen kann. Im Jahre 1893 ſind in Auktion umgeſetzt in Altona die Fänge von 366 Fiſchereidampfern und 1865 Seglern, 3023 Einſendungen, und zwar 2011 aus Dänemark und Skandinavien und 1012 vom Inlande, außerdem noch von hieſigen Händlern eingelieferte 601788 fund im Werthe von 86 542.22 (Wenn nämlich die Fiſchhändler große Seglerfänge gekauft oder viele Einſendungen erhalten und nicht volle Verwendung dafür gefunden haben, ſo bringen ſie den Ueberſchuß am nächſten Tage zur Auktion). In Hamburg wurden durch Herrn Platzmann verauktionirt die Fänge von 105 Dampfern und 959 Seglern, 797 Einſendungen vom Auslande und 642 vom Inlande, durch Herrn Köſer die Fänge von 125 Fiſchereidampfern und 2819 Einſendungen und Bezügen. Das Ergebniß dieſer Auktionen war nach Hauptfiſchſorten zuſammengeſtellt, in Altona: 72 Fiſchquantum Erlös Durchſchnittspreis Art der Fiſche in Pfd. M pro Pfd. in „ . ͤ 93 529 175 876,63 90 e EHER 182 326 106 648,92 58,5 ee N ER N DON 236 089,41 9,2 . 79.582 404 915,15 10,2 Uebrige nach Pfund berechnete Fiſchſorten „1 968 875 259 196,33 13,2 zuſammen 8 902 113 1 182 726,74 13,3 Außerdem wurden verkauft nach Stück, Kiſten ꝛc. für 238 576.86 WM fo daß der Geſammtumſatz im Jahre 1893 .. 1 421 303.60 AM. betrug 1892 1329 222716 %. 1 I * Zunahme 92 076.44 M. o — — —ę—0zʃ Durch Herrn Platzmann-Hamburg wurden verkauft: Fiſchquantum Erlös Durchſchnittspreis Art der Fiſche in Pfd. M. pro Pfd. in Ag 777 er lan. 168453 142 665.52 87,5 S ee ee a. 85 040 52 174.71 61,4 Schl [gong 116 261.50 8,3 Schelnfſßnn 939 854 89 497.26 9,5 Uebrige nach Pfund berechnete Fiſchſoten 572 200 82 900.25 14,3 zuſammen 3158 761 483 499.24 193) Außerdem wurden verkauft 28 941 Stück Hummern im Werthe von 42 364.17 W, und andere Schalthiere im Werthe von 17 350.03 K*, fo daß der Geſammtumſatz im Jahre 1893: 543 213.44 M. betrug. Herrn Köſer's Erlös war aus 125 Dampferreiſen 180 981.74 ,, aus 2819 Einſendungen 302 536.34 /, zuſammen 483 487.98 &; alfo Betrag der Hamburger Fiſchauktionen in 1893: 1026 701.42 , dagegen in 1892: 1002 881.09 ; die Zunahme betrug alſo nur 23 820.33 M. Die Zunahme der Weſerhäfen war bedeutender; die Fiſchauktionen von Geeſtemünde-Bremer— haven erzielten 1893: 2 779 984 , dagegen 1892: 2 107 900 A; demnach betrug die Zunahme 672 084 M. Eine Zuſammenſtellung obiger Zahlen ergibt, daß die Auktionen in Geeſtemünde-Bremerhaven im Jahre 1892 noch 224 207 / weniger erzielten als die in Hamburg-Altona, daß dagegen im Jahre 1893 jene Auktionen in den Weſerhäfen die Elbhäfen bereits um 331 972 AM. überflügelten. Damit iſt allerdings noch nicht zugegeben, daß in Hamburg-Altona überhaupt weniger See— ſiſche verkauft ſeien; denn, wie einleitend bemerkt, wird hier noch ziemlich viel freihändig bezw. in Kommiſſion verkauft, an der Weſer dagegen faſt gar nicht (nach Bremen geht ſelten ein Fiſcherfahr— zeug); die meiſten Blankeneſer verkaufen freihändig bezw. in Kommiſſton aber nicht an der Auktion und hin und wider befolgen auch Finkenwärder dieſelbe Praxis, beſonders in der Frühlingszeit, wenn lebendige Schollen an den Markt gebracht werden; man kann deshalb zu dem Umſatze von Hamburg— Altona noch ſicher 300 000 bis 400 000 / addieren — die Sprottfiſcherei nicht gerechnet; aber immerhin haben die Weſerhäfen einen gewaltigen Aufſchwung genommen. Dieſes erklärt ſich theils aus der günſtigen Lage dicht am Meere — in dieſer Hinſicht iſt intereſſant, daß in Geefte- münde im November 224, im Dezember 166 Segler zu Markt geweſen ſind (man ſiehe Nr. 2 er. der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“), während in Altona im November nur 75, im Dezember ſogar nur 7 ihren Fang an den Markt brachten — theils erklärt es ſich aus der größeren Fürſorge der Behörde; dort hat der Fiſchmarkt ſeit einigen Jahren ſchon Bahnanſchluß, in Hamburg-Altona noch heute nicht; für Geeſtemünde wird im preußiſchen Etat für 1894/95 zum Zwecke des Baues eines neuen Fiſcherei— hafens der Betrag von 1500 000 A. gefordert; Altona's Fiſchmarkt liegt ſchon heute günſtiger als der von Hamburg, dazu iſt ein neuer großer Fiſchmarkt für Altona projektirt, deſſen Koſten auf 2 300 000 *¼, deſſen Bahnanſchluß auf 408 000 / veranſchlagt iſt (hievon will der Staat 800 000 M. übernehmen), in Hamburg kommt die Fiſchmarktfrage durchaus nicht von der Stelle. Hoffen wir, daß bald auch dieſe Frage ernſtlich in Angriff genommen werde; denn für die Seglerflotte ſind die Weſerhäfen nicht fo geeignet als Hamburg-Altona, weil dieſelbe für ihre lebendigen Schollen und ihre Seezungen einen Markt aufſuchen muß, der zugleich Konſumplatz erſten Ranges iſt. Ef ki. ) Dem aufmerkſamen Leſer wird es auffallen, daß der Turchſchnittspreis der Fiſche pro Pfund in Hamburg 15,3 A, in Altona 13,3 5 und in Geeſtemünde (nach den Angaben in Nr. 2 er- ds. Blattes) nur 11,1 beträgt. Dieſe Erſcheinung erklärt ſich dadurch, daß hier größere Mengen Edelfiſche (Seezungen und Steinbutt) an den Markt gebracht werden; Schollen und Schellfiſche ſind meiſtens in Geeſtemünde noch etwas theurer als in Altona und hier wiederum etwas theurer als in Hamburg. Berlin, 9. März. Zufuhren in Flußfiſchen reichlich, in Seefiſchen ſehr knapp. Geſchäft lebhaft, Preiſe für Hechte erheblich niedriger, ſonſt wenig verändert. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Ah Beichte 8 40 Winter⸗Rheinlachs. . per Pfund 375 Z ande 90 Ruf Lohse 2] ol, 5 200 Barſ cee = 25 Flundern, gr. „ Schock — Karpfen, mittelgroße . | 66—68 — do. mittel A „ — do, kleine N = == Bücklinge, pomm. . „ Wal 75—125 Schleie 85-108 — Dorſch e „ Scho 120 Bleie 5 19 —50 36 Schellfiſch ); Siege 60—150 Plöke . 21—46 24 Aale große „ Pfund 100-120 Nee 110 80. Stör h ne 5 1 — Oſtſeelachs — 109— 114. [Heringe 5 MSN Wels Geeſtemünde) En gros - Preije Knurrhähne 14, Stinte 6, Zander 55, Flußhechte 65, Fifherei:Ausftellung in Klarienburg, pr. Mitte Mai ds. Is. verbunden mit einer landwirthſch. Diſtriktsſchau. Dauer der Ausſtellung: 3 Tage. Kein Platzgeld. Zahlreiche Becken mit fließendem Waſſer für lebende Fiſche. Feuersgefahr. Medaillen, Ehrenpreiſe, Diplome durch Rittergutsbeſitzer Steinmeyer, General⸗ Verſicherung gegen als Prämien. Programme und ſonſtige Auskunft 101 Geeſtemünde, 11. März. (Bericht von der Geeſtemünder Fiſchräucherei! Wilhelm Bade in Pfennigen pro Pfund: Schellfiſch 18, Kabliau 18, Schollen 25, Seelachs 20, Rothzungen 50, Lengfiſch 15, Stör —; friſche Heringe per Zentner incl. Embalage 4.50 M Winter⸗Weſerlachs —, Inserate. Jakob Sackreuter, Frankfurt a. M. 3 Friedensſtraße 3 Complete Ausrüſtungen für Angler, großes Lager engl. Siſchereigeräthe, Sliegen, Dorfächer, Angelruthen etc. (12/3) Perfeet Devon der beſte künſtliche Fiſch zum Forellenfang. Groß: artiger Erfolg. kl. AM 1.80, mittel 2.—, groß 2.50. Kaffee- Import und Versandt | von Dr. Hartmann, Köln. Preisl, fr. (30/3) ſekretär des Centralvereins Weſtpreußiſcher Land⸗ wirthe in Danzig. a Siierei-Derpachtung in der Königlichen Oberförſterei Breitenheide bei Groß-Wiartel (Oſtpreußen). Die Fiſcherei⸗, Gras⸗, Rohr: und Binſennutzung im Nieder-Groß-Wiartel- und Prczylaſſek⸗ Seeen ſoll abermals auf 12 hintereinander folgende Jahre vom 1. Juni 1894 ab bis 31. Mai 1906 und zwar im Wege des ſchriftlichen Angebotes verpachtet werden. Die ſchriftlichen Gebote müſſen die ausdrückliche Bemerkung enthalten, daß Bieter die Ver— pachtungsbedingungen kennt und ſich denſelben rückhaltslos unterwirft. Die schriftlichen Offerten, worin die Gebote nicht allein in Zahlen, ſondern auch in Buchſtaben auszudrücken ſind und keine Aenderungen durch Raſuren ꝛc. enthalten dürfen, ſind verſiegelt und mit der Aufſchrift: „Angebot auß die Fiſcherei-Verpachtung in Nieder = Groß = Wiartel- und Prezylaſſek-Seeen“ verſehen, an mich bis Donnerſtag den 29. März er., Abends 8 Uhr, portofrei zu ſenden. Später eingehende Offerten bleiben unberückſichtigt. Die Eröffnung der rechtzeitig eingegangenen Gebote erfolgt in Gegenwart der etwa erſcheinenden Bleter am Freitag den 30. Marz cr., Vormittags 11 Uhr, im Born 'ſchen Gaſthofe zu Rudcezanny. Die bisherigen Bedingungen find im Allgemeinen dleſelben geblieben, ſtattung der Schreibgebühren von hier bezogen werden. Breitenheide, den 6. März 1894. Der Oberförſter: Biensfeldt. 80 000 ſchwach angebrütete Lachseier beſter Qualität hat noch billig abzugeben die (*) Fiſchzuchtanſtalt „Salis“ per Riga— Lemſal, Livland. — Telegramm⸗Adreſſe: Kirſch — Halismünde BI TL. Manner & C Weingutsbeſitzer Dürkheim (Ungſtein) Rheinpfalz Hoflieferanten für den däniſchen Hof, die kaiſ. deutſche Marine, vieler ſtädt. Regie- u. Feſt⸗Weine Officiers⸗Caſinos ꝛc. können auch gegen Er— * ie. Goldene Medaille. Weine eigener Kelterung oder Gewächſe hervorragendſter Weingüter. — Weiße und rothe ſelbſtgezogene Tiſchweine per Liter 60 und höher. (14/7) Proben und Preisliften gerne zu Dienſten. Filialen: Stuttgart, Frankfurt a. M., Straßburg i. E. Berlin 1892. 102 SPRATT’s Patent (Germany Ltd.) Fabrik: BERLIN N., Usedomstr. 28. 1. Prairie-Fleisch für Fische (für Forellen, Fischbrut ete.) in 3 Körnungen (fein, mittel, grob). Preis 25 Mk. pro 50 kg. ab Berlin. pro 5 kg. 3.20 Mk. franco. 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Redaktion: Dr. Bruno Hofer⸗München und Dr. Curt Weigelt⸗ B Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſchck⸗ M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. fl. 5.— franco Edel-Zuchtkrebse, jedes Quantum liefert billig, lebende Ankunft garantirt (3) Heinrich Blum in Eichstätt, Bayern. Preisliſte franko. Lachs⸗ u. Forellen⸗Eier⸗ sühlapparat, raſch und genau zählend, liefert für Franz Brandſtetter, Deite, Com. Preßburg, Ungarn. Fiſchzüchter geſucht m. etwas Capital z. Leitung einer bedeut. Fiſchzucht auf halb. Antheil. Off. sub A. N. an d. Exped. ds. Bl. (3/3) Oudıtkarpfen, der Galizier ſchnellwüchſigſten Sorte, offerirt (3/3) Fürſtliches Cameral-Amt Trachenberg i. Schl. (30) Maſchinenfabriß, Liſe nach, Thüringen. Neueſte Fiſch⸗u.Aalreuſe, Flachfäng., vollſt. a. verzinkt. Draht hergeſt. Gef. geſchützt. Prämiirt mit Medaille — Jagd- u. Fiſch-Ausſtell. Caſſel 1889. Nr. 1 Flachfäng. 150 cm Länge, 35em hoch à I frco. Bahnh. Eiſenach. Nr. 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Siſe Siſcherei⸗Seitung Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preis: jährlich 4 Mt. — Prutehbar — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mt. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für dio Hefammkinkereſſen der Kiſcherei, fowie für d je Heſtrebungen der Fiſcherei- Vereine in Sonderbeit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, owie der Landes-Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Der. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch.⸗ Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. für die Provinz Sachſen, des Rheinifchen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central“ giſch. Vereins für Schleswig⸗ Holitein, des Kölner Fiſch.⸗Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſa,Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc Zn Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Peofterreid » Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Payeriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein. Inhalt: 1. Bekanntmachung. — II. Betanntmachung des Deutſ ſchen Fiſcherei⸗ Vereins. — III. Eine wiſſenſchaftliche Kommiſſion zur Berathung von Abwaſſerfragen. — IV. Entwurf eines preußtſchen Waſſergeſetzes. — V. Die Fiſcherei-Ausſtellung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ne der Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchafts⸗Geſellſchaft in Berlin 1894. — J. Fiſcherei-Ausſtellung in Marienburg im Mai 1894 ꝛc. — VII. Vereisnachrichten. — VIII. Vermiſchte Mittheklungen. — IX. Literatur. — X. Fragekaſten, — XI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung. Die Vertilgung der für die Fiſcherei ſchädlichen Thiere in Baden betreffend. § 1. Vorausſichtlich können auch im laufenden Jahre wie früher aus dem im Staats— budget vorgeſehenen Mitteln Prämien für die innerhalb des Landes erfolgte Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren, und zwar für Fiſchottern, Fiſchreiher und Waſſeramſeln bewilligt werden. Die Prämie für einen erlegten Fiſchotter beträgt 5 /, für einen Fiſchreiher 1 50 & und für eine Waſſeramſel 80 H. § 2. Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer und von der erlegten 106 Waſſeramſel den Kopf an den Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei-Vereins in Freiburg i. Br. frankirt (einſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden. Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſters im Wohnorte des Erlegers beigegeben ſein, welcher zu entnehmen iſt, a) daß der Prämienbewerber zur Erlegung des Thieres berechtigt war, auch ſelber der Erleger des Thieres iſt; b) daß letzteres der beſcheinigenden Stelle vorgelegen hat; 2 c) an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattgefunden hat. 1 Die Einſendung der Belegſtücke (Abſ. 1) ſoll längſtens binnen 8 Tagen nach erfolgter f Erlegung geſchehen. a Karlsruhe, den 9. März 1894. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Eiſenlohr. II. Bekanntmachung des Deutſchen Jiſcherei-Vereins. Der Abſchluß der Rechnungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins muß demnächſt erfolgen. Wir erbitten deshalb von Vereinen, Brutanſtalten oder Privaten, welchen unſererſeits Be— willigungen oder Aufträge zu Theil wurden, ihre Rechnungen oder Forderungen mit Quittung verſehen bis zum 20. April cr. einreichen zu wollen. Wo ſich wegen noch nicht erfolgter Abwickelung des Geſchäftes die Höhe unſerer Leiſt— ungen genau z. 3. nicht angeben läßt, z. B. für Bewilligung von Regenbogenforellen-Eiern, Hal: oder Zanderbrut, bitten wir, der Kontrole wegen, eine Aufſtellung beifügen zu wollen, unter ſchätzungsweiſer Mittheilung der im höchſten Falle erwachſenden Koſten. Eine Gewähr dafür, daß unſererſeits die Bewilligungen ungekürzt zur Anweiſung gebracht werden, kann bei Forderungen, welche erſt nach Ablauf des 20. April an uns gelangen, nicht übernommen werden. Wir bitten deshalb, zur Vermeidung unerquicklicher Weiterungen, dringend um Er— füllung obigen Geſuches. Berlin S. W., Zimmerſtraße 90,91, den 25. März 1894. Die Geſchäftsſtelle des Deutſchen Tiſcherei-Bereins. Dr. Weigelt, General-Sekretär. III. Eine wiſſenſchaftliche Kommiſſion zur Berathung von Ab- waſſerfragen. Auf Anregung des erſten Deutſchen Fiſchereirathes berief der Deutſche Fiſcherei-Verein für den 19. und 20. März cr. in feine Geſchäftsſtelle nach Berlin, Zimmerſtraße 90/91, eine wiſſenſchaftliche Kommiſſion zur Ausarbeitung einer Inſtruktion, nach welcher bei Fällen von Waſſerverunreinigung und dadurch veranlaßter Schädigung der Fiſcherei die Entnahme von Waſſerproben ſtattzufinden habe. Die Kommiſſion ſollte gleichzeitig eine Ausarbeitung gemeinſamer Methoden für die chemiſche, zoolog-botaniſche und bakteriologiſche Unterſuchung dieſer Proben bewirken. Es nahmen an den Berathungen folgende Gelehrte theil: f Dr. Dröſcher-Schwerin, Prof. Dr. Frenzel-Friedrichshagen Berlin, Privatdozent Dr. Hofer-München, Dr. Hulwa- Breslau, Prof. Dr. König-Münſter, Profeſſor Dr. Kirchner-Hohenheim Stuttgart, Prof. Dr. Nitſche-Tharandt Dresden, Dr. Saare— Berlin, Dr. Seligo-Königsberg, Dr. Vogel-Berlin, Prof. Dr. Weigelt-Berlin. Die Herren Prof. Dr. Pfeiffer-Jena und Prof. Dr. Migula-Karlsruhe waren in Folge unvorhergeſehener Abhaltung am Erſcheinen verhindert. PN 2 107 Der Vicepräſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Dr. Georg von Bunſen, 73 eröffnete in Vertretung Sr. Durchlaucht des Fürſten von Hatzfeldt-Trachenberg die Sitzung am 19. März er., 10 Uhr Vormittags, mit einer begrüßenden Anſprache, in welcher er auf die langjährigen Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in dieſer Richtung hin— wies und ſeiner Befriedigung über den Zuſammentritt der Kommiſſion beredten Ausdruck verlieh, da er in derſelben einen wichtigen Fortſchritt in einer für die Fiſcherei und Induſtrie ſchwerwiegenden Frage erblicke. Unter dem Vorſitze des Generalſekretärs des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Prof. Dr. Weigelt, begannen die Berathungen, welche am Dienſtag Nachmittags um 5 Uhr nach etwa zwölfſtündiger Dauer geſchloſſen wurden. Das Reſultat derſelben waren: 1. Die Ausarbeitung einer kurzen, allgemeinfaßlichen Inſtruktion, welche den deutſchen Regierungen vorgelegt werden ſoll, mit der Bitte, die Vollzugsbeamten der— ſelben vorkommenden Falles danach arbeiten zu laſſen. 2. Die Feſtſtellung geeigneter Methoden, welche den Gutachtern in Fällen von Waſſerverunreinigung zu empfehlen ſind. Hierzu beſchloß die Kommiſſion demnächſt eine umfaſſende Motivirung auszuarbeiten, deren einzelne Theile den betreffenden Fachgelehrten übertragen wurden. Im Anſchluß hieran ſtellte die Kommiſſion den Wortlaut zweier von dem Ausſchuſſe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Prinzip bereits genehmigter Preisaufgaben feſt, welche demnächſt zur öffentlichen Ausſchreibung gelangen werden. Dieſelben ſtehen in unmittelbarer Beziehung zur Abwaſſerfrage und ſind, die eine chemiſcher, die andere zoologiſcher beziehungs— weile pathologiſch-anatomiſcher Natur. Die Kommiſſion beantragte beim Deutſchen Fiſcherei-Verein außerdem die Genehmigung eines Preisausſchreibens für eine dritte, gleichfalls die Waſſerverunreinigung berührende Auf— gabe botaniſch-mycologiſchen Inhalts. Auf Wunſch des Deutſchen Fiſcherei-Vereins wurden ferner von einzelnen Mitgliedern der Kommiſſion Aeußerungen über den § 24 des offiziellen Entwurfes eines preußiſchen Waſſergeſetzes erbeten und gegeben. Gegen Ende der anregenden Berathungen wurde einſtimmig dem Bedürfniß nach fort— geſetzter wiſſenſchaftlicher Förderung der überaus zahlreichen im Arbeitsgebiet dieſer Kommiſſion ruhenden ungeklärten Fragen Ausdruck verliehen und hierzu die Nothwendigkeit betont, wiederholt zu gemeinſamer Arbeit zuſammentreten zu können. Am Schluß ihrer Sitzungen ſprach die Kommiſſion dem Herrn Vorſitzenden den Wunſch aus, „dem Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, zu Händen des Präſidiums desſelben, ihre Genugthuung und Befriedigung über die Einberufung einer erſten wiſſenſchaftlichen Kommiſſion zur Berathung praktiſch-wichtiger Fragen im Intereſſe der Fiſcherei auszudrücken“. IV. Entwurf eines preußiſchen Waſſergeſetzes. Vom fiſchereilichen Standpunkte aus betrachtet. Dieſer 312 Paragraphen ſammt einem Anhange auf 78 Druckſeiten umfaſſende Entwurf iſt, wie das Vorwort mittheilt, das im Oktober 1893 abgeſchloſſene Reſultat der Arbeit einer ſeit 1890 berufenen, aus Vertretern ſämmtlicher betheiligten preußiſchen Reſſorts zuſammen— geſetzten Kommiſſion, denen ein Vertreter des Reichsjuſtizamtes begegeben war. Derſelbe wurde, nachdem noch eine, wie gleich hier bemerkt ſein mag, vortrefflich abgefaßte Begründung von mehreren, dem landwirthſchaftlichen Miniſterium angehörigen Mitgliedern der Kommiſſion aus— gearbeitet war, mit dieſer Seitens der Staatsregierung, welche ſachlich noch keine Stellung zu der Arbeit genommen hat, Ende Januar ds. Is. den ſämmtlichen betheiligten Behörden zur Acußerung zugeſandt und zugleich ſammt der Begründung (S. 79— 231) der Oeffent— lichkeit übergeben (Verlag von P. Parey, Berlin), damit die bei Regelung des Waſſerrechts intereſſirten Erwerbsgruppen der Bevölkerung Gelegenheit zur Prüfung und Ausſtattung ſowie 108 zur Anbringung von Vorſchlägen, welche im landwirthſchaftlichen Miniſterium gern entgegen— genommen werden, erhalten ſollten. Obwohl nun § 2 des Entwurfes lautend: Auf Meeresbuchten, Haffe und auf unterirdiſche Gewäſſer, auf das Deich— weſen und die Fiſcherei, ſowie auf den Betrieb der Schifffahrt und der Flößerei finden die Vorſchriften dieſes Geſetzes nur inſoweit Anwendung, als das Geſetz dies beſonders beſtimmt. Der Betrieb der öffentlichen Fähren wird durch dieſes Geſetz nicht berührt, die Fiſcherei nebenſächlich behandelt und die „Allgemeine Begründung“ Seite 85 Abſatz 4 in dieſer Richtung ausſpricht: „Auszuſchließen von der Kodifikation werden ſolche Materien ſein, welche wie das Deichweſen, die Fiſcherei und ähnliche, mit dem Waſſerrechte nur loſe zuſammenhängen und ſich zugleich eines befriedigend geord— neten Rechszuſtandes erfreuen“, und obwohl die „Beſondere Begründung“ zu § 2, S. 120 ꝛc. ausführt: „Nach der Anſicht des Geſetzentwurfes ſollen diejenigen Materien von der Kodifikation ausgeſchloſſen bleiben, welche mit dem Waſſerrechte nur loſe zu— ſammenhängen und rückſichtlich deren ein Bedürfniß zu einer geſetzlichen Regelung nicht hervorgetreten iſt“ und weiter daſelbſt Seite 121 Abſatz 4 geſagt wird: „Das Fiſchereiweſen iſt erſt neuerdings durch das Fiſchereigeſetz für den preußiſchen Staat vom 30. Mai 1874 geordnet und darum einer erneuten Regelung nicht bedürftig. Nur ſoweit das geltende Fiſchereirecht in engem Zuſammen— hange mit dem Waſſerrechte ſteht, wird es durch einzelne Beſtimmungen des Entwurfes modifizirt“ (§§ 26, 28, 38, 304); ſo erſcheint es doch für das Fiſchereigewerbe und die Fiſcherei überhaupt geboten, ihre vielfach nicht berückſichtigten Intereſſen geltend zu machen und einestheils den recht engen Zu— ſammenhang der Fiſcherei mit dem Waſſerrechte mehr als im Entwurfe geſchehen iſt, hervor— zuheben und zu betonen, und andererſeits alles dasjenige Material zuſammenzutragen, was für das Fiſchereiweſen erheblich und es beeinflußend durch waſſerrechtliche Beſtimmungen gleich— zeitig mit dem Erlaſſe des Waſſergeſetzes zu regeln ſein dürfte. Es iſt das um ſo mehr geboten, als ja, wie bereits geſagt, die Staatsregierung zu dem Entwurfe noch keine Stellung genommen hat und ſachdienlichen Vorſchlägen entgegen— ſieht, und andererſeits die Kommiſſion ſelbſt, wie die Begründung S. 105 u. A. erkennen läßt, „die Vollſtändigkeit der Kodifikation des Waſſerrechts“ — die Heranziehung auch nur loſe mit dem Waſſerrechte zuſammenhängender Materien — für das Wünſchenswerthere hält“ und S. 222 der Begründung ſogar ausgeführt wird: „In der Kommiſſion wurde nicht verkannt, daß es vorzuziehen ſein würde, die in das Waſſerrecht einſchlagenden durch den bisherigen Entwurf etwa noch nicht gedeckten Vorſchriften des Fiſcherei-, Schifffahrts- und Flößerei-Rechts möglichſt vollſtändig in das Geſetz ſelbſt aufzunehmen. Die weitere Erwägung hier⸗ über iſt vorbehalten“. Auch die Tagesliteratur hat bereits den Entwurf beſprochen und eine Stimme meint, die Fiſcherei ſei gewaltſam insbeſondere aus dem Abſchnitte über die Reinhaltung der Gewäſſer ausgeſchloſſen. Der Waſſerrechtsausſchuß der Weſtdeutſchen Induſtrie, der jüngſt gegen die Anforderung der Fiſcherei ſich ſchroff ausgeſprochen hatte, hat bereits mehrere Sitzungen ge— halten und Unterkommiſſionen gewählt, nachdem in dem einleitenden Berichte über den Ent— wurf u. a. hervorgehoben war, daß „die Ausſchließung der Fiſcherei- und Deich-Angelegen- heiten von der Neuregelung zu bemängeln“ ſei und in der zweiten Sitzung iſt auf Anregung des Herrn F. W. Meyer-Hameln beſchloſſen, „daß die mit Abſchnitt 3 des Entwurfes — Reinhaltung der Gewäſſer — beauftragte Unterkommiſſion III auch die Frage der Fiſcherei⸗ Angelegenheit in den Kreis ihrer Thätigkeit hineinziehen ſolle.“ Es liegt ſonach ſehr nahe, daß auch Vertreter der Gewerbsfiſcher und wenigſtens die größeren Fiſcherei-Vereine mit dem Entwurfe ſich zu beſchäftigen, denſelben zu begutachten und 109 ——ů—ů—ůů— im Intereſſe der Fiſcherei Vorſchläge zur Erweiterung desſelben zu machen haben. Gutem Vernehmen nach hat der Deutſche Fiſcherei-Verein bereits eine bezügliche Kommiſſion beſtellt und der Rechtspflegeausſchuß des Verbandes Weſtdeutſcher Fiſcherei-Vereine iſt veranlaßt, eben— ſowohl in der Angelegenheit thätig zu werden. Vorerſt wird es ſich empfehlen, den Inhalt derjenigen Paragraphen des Entwurfes, durch die, wie in der angezogenen Stelle der Begründung geſagt iſt, das dermalen geltende Fiſchereirecht modifizirt wird, dem Wortlaute nach hier anzugeben. Es geſchieht dies, wie geſagt, durch die §§ 26, 28, 38 und 304. Sie lauten: 1. im Abſchnitt 3: Vorſchriften zur Reinhaltung der Gewäſſer: § 26. Das Röthen von Flachs und Hanf in Waſſerläufen iſt verboten. § 28. Ausnahmen von den zur Durchführung des $ 34 zu b getroffenen allgemeinen Beflimmungen können mit Ermächtigung des Oberpräſidenten der Provinz vom Landrathe, in Stadtfreifen vom Regierungspräſidenten zugelaffen werden, wenn ſolches aus überwiegenden Gründen eines öffentlichen oder gemeinwirthſchaftlichen Nutzens geboten erſcheint. Der Land— rath oder Regierungspräſident können Ausnahmen von dem Verbote des § 26 aus über— wiegenden Gründen eines gemeinwirthſchaftlichen Nutzens ſowie ferner in dem Falle zulaſſen, wenn wegen Beſchaffenheit der Oertlichkeit die Benutzung des Waſſerlaufes zur Flachs- und Hanfbereitung zur Zeit nicht entbehrt werden kann. 2. Im zweiten Theile des Entwurfes: „Die Waſſerläufe“, daſelbſt im 2. Ab— ſchnitte: Benutzung und Veränderung der Waſſerläufe: § 38. Eine Benutzung oder Veränderung der Waſſerläufe, durch welche das zum Trinken für Menſchen oder Vieh oder zu Haushaltungszwecken unentbehrliche Waſſer dieſem Bedarfe entzogen, oder ein ſonſtiges öffentliches Intereſſe, insbeſondere das der Schifffahrt, der Flößerei, des Hochwaſſerſchutzes, der Reinhaltung der Gewäſſer oder der Heilquellen ge— fährdet wird, iſt nicht geſtattet. Dieſe Vorſchrift findet auch auf unterirdiſche Waſſeradern Anwendung. Sowie im Theil VII: Uebergangs- und Schlußbeſſimmungen: § 304. Soweit die Pflicht zur Räumung der in $ 32 bezeichneten natürlichen Waſſer— läufe bisher den Anliegern oblag, geht deren auf die Anliegerſchaft gegründetes Recht zur Fiſcherei auf den nach dieſem Geſetze zur Unterhaltung des Waſſerlaufes öffentlich- rechtlich Verpflichteten über. Letzterer hat dem Anlieger als Entſchädigung eine Geldrente zu gewähren, welche dem durchſchnittlichen Jahresertrage des Fiſchereirechtes während der letzten 10 Jahre nach Abzug der gehabten Räumungskoſten entſpricht. Die Rente kann auf Antrag des Unterhaltungspflichtigen mit dem 20 fachen Jahres— betrage abgelöſt werden. In Ermangelung einer Einigung der Betheiligten erfolgt die Feſt— ſetzung der Rente und des Ablöſungskapitales durch die Generalkommiſſion. In Betreff des Verfahrens und des Koſtenweſens gelten die für die Ablöſung der Reallaſten beſtehenden Vorſchriften. Die Nutzung der Fiſcherei durch den Unterhaltungspflichtigen erfolgt nach Maßgabe des § 8 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874. Direkt Bezug genommen auf die Fiſcherei wird ſodann auch in Theil VII. Uebergangs- und Schlußbeſtimmungen. § 293. Belaſtungen und Einſchränkungen des Eigenthumes und der Benutzung von Waſſerläufen, welche in dieſem Geſetze nicht vorgeſehen, und nach den beſtehenden Vorſchriften im Intereſſe des Fiſchereibetriebes, der Schifffahrt, der Flößerei, des Uferſchutzes, oder zum Schutze der Dünen, Deiche und deren Zubehörungen begründet ſind, bleiben unberührt, und nach $ 312 des Entwurfes werden alle dem gegenwärtigen Geſetze entgegenſtehenden Vorſchriften aufgehoben, insbeſondere 110 — — die §§ 43 und 44 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874, d. h. der geſammte Abſchnitt des preußischen Fiſchereigeſetzes, der von der „Verunreinigung der Gewäſſer“ handelt, ſo daß die Frage ſehr berechtigt iſt, was dann an Stelle dieſes aufgehobenen Abſchnittes treten ſoll. Das iſt: Abſchnitt 3 des J. Theiles: Einleitende Vorſchriften, welcher in den §§ 21—31, ſoweit er nicht ſchon in §§ 26 und 28 mitgetheilt iſt, lautet: Abſchnitt 3. Vorſchriften zur Reinhaltung der Gewäſſer. § 24. Es iſt verboten, in ober- und unterirdiſche Gewäſſer abzuführen oder ſonſt einzubringen: a) Stoffe von ſolcher Natur, daß durch die Abführung oder ſonſtige Einbringung eine anſteckende Krankheit verbreitet werden kann; b) Stoffe von ſolcher Beſchaffenheit und in ſolcher Menge, daß die Abführung oder ſonſtige Einbringung 1. eine geſundheitsſchädliche Verunreinigung des Waſſers oder der Luft, 2. eine erhebliche Beläſtigung des Publikums zur Folge haben kann. ö Welche Stoffe, und welche Mengen unter dieſes Verbot fallen, beſtimmt der Ober— präſident der Provinz. ° Soweit auf Grund dieſer Vorſchrift allgemeine Beſtimmungen getroffen werden, find ſie in den Amtsblättern der betheiligten Regierungen zu veröffentlichen. § 25. Durch Königliche Verordnung können die Beſtimmungen des § 24 auf Meeres— buchten und Haffe ausgedehnt werden. § 26. Das Röthen von Flachs und Hanf in Waſſerläufen iſt verboten. § 27. Dungſtätten und Abortgruben müſſen auf Anfordern der Polizeibehörde ſo ein— gerichtet werden, daß durch ſie eine Verunreinigung von Waſſerläufen unbedingt, von anderen ober⸗ oder unterirdiſchen Gewäſſern aber inſoweit ausgeſchloſſen iſt, als dadurch geſundheits— ſchädliche Folgen entſtehen können (§ 28 ſiehe oben). § 29. Auf die nach § 23 zuläſſigen Ausnahmefälle finden die Vorſchriften der SS 5 und 56 bis 58 Anwendung. § 30. Unternehmungen, die vom Staate aus Gründen des öffentlichen Wohles, oder in Fällen gemeiner Gefahr auf Anordnung der Polizeibehörde, oder auf Grund einer Ver— leihung (§§ 68 flgde.) ausgeführt werden, bedürfen unter den Vorausſetzungen des § 28 der Zulaſſung der dort bezeichneten Behörden nicht. § 31. Durch die Vorſchriften der SS 24 bis 29 werden weitergehende Befugniſſe der Polizeibehörde, polizeiliche Anordnungen zum Zwecke der Reinhaltung der Gewäſſer zu erlaſſen, nicht berührt. Außerdem intereſſiren noch zahlreiche andere Paragraphe des Entwurfes das Fiſcherei— weſen, allein deren Wiedergabe dem Wortlaute nach ſoll bei gelegener Zeit beziehungsweiſe bei denjenigen Punkten, wo ſie zur Erörterung kommen werden, ebenwohl angeführt werden, um an dieſer Stelle durch das fortwährende Citiren nicht zu ermüden. Indem die nähere Beleuchtung und die Wiedergabe der Begründung dieſer Paragraphe des Entwurfes ſpäterer Ausführung überlaſſen bleiben muß, mögen hier diejenigen Anträge noch angeführt ſein, die ſeiner Zeit die Vertreter des Deutſchen Fiſcherei-Vereins gelegentlich der Berathung der ſpäter von der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft veröffentlichten: „Vorſchläge für Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechts, aufgeſtellt vom Sonderausſchuß für Waſſerrecht 1892“ — vergl. Nr. 1 und 3 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1892 — ges macht hatten, wenngleich dabei auch auf dieſe „Vorſchläge“ ſelbſt zurückzugreifen ſein wird und dieſe ſelbſt bei dem jetzigen offiziellen Entwurfe des preußiſchen Waſſergeſetzes wenig Be— rückſichtigung gefunden haben, ja dieſelben nur in der Begründung gelegentlich (eigentlich nur zweimal) berührt ſind. Bemerkt mag dabei vorweg ſein, daß in dieſen „Vorſchlägen“ die Reinhaltung der Gewäſſer faſt ganz unberückſichtigt geblieben, nur nebenbei behandelt iſt, weil in den Motiven auf gleichzeitigen Erlaß einer Spezialvollzugsverordnung ähnlich der Schweizeriſchen vom 3. Juni 1889 verwieſen werden ſollte und iſt. Die Anträge des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bezogen ſich zunächſt auf Bildung größerer Fiſchereibezirke insbeſondere bei beſtehender Adjazenten— fiſcherei, Herſtellung von Schutzgittern bei Triebwerken, Uferbetretungsrecht u. A., nach Para— graphirung des urſprünglichen Entwurfes ſpeziell die Anträge des Einen Mitgliedes des 111 Deutſchen Fiſchen Fiſcherei-Vereins (Grafen Fred. Frankenberg ꝛc.) auf Bildung je eines Waſſerbuches und Waſſeramtes für jedes größere Stromgebiet und zwar für den Hauptſtrom mit Neben⸗ und Zuflüſſen, Errichtung feſter Merkmale an den Ufern zwecks Abgrenzung der jedem Berechtigten zuſtehenden Befugniſſe, Beſchränkung der Waſſernutzung im öffentlichen Intereſſe nicht nur auf beabſichtigte, ſondern auch auf beſtehende Nutzungen auszudehnen; ſie beantragten ferner andere Faſſung der Beſtimmungen über Unterhaltungspflicht der Privat— gewäſſer, ſowie die Verpflichtung der Stauwerksbeſitzer bezüglich der Anlegung von Rechen u. dgl. Dieſe Deſiderien ſind dem Prinzipe des Entwurfes gemäß meiſt mit Stillſchweigen übergangen. Einführung eines Waſſerbuches iſt überhaupt als unzweckmäßig, unverhältnißmäßig theuer oder überflüſſig bezeichnet — Begründung S. 109 — 112; andererſeits find fie wenigſtens theilweiſe inſofern erledigt, als ein „Waſſeramt“ als beſondere Abtheilung eines Oberpräſidiums für je Ein Stromgebiet geſchaffen werden ſoll (§ 266 ꝛc. des Entwurfes). Erwähnt mag bei dieſer Gelegenheit auch werden, daß im Prinzig die allgemeine Regelung des Waſſerrechts, alſo der Erlaß eines Deutſchen Reichsgeſetzes über dieſe Materie als das Beſſere in der Allgemeinen Begründung S. 84 dc. bezeichnet iſt; doch ſei dieſe zur Zeit der beſtehenden Zuſtändigkeiten des Reichs und der Einzelſtaaten wegen nur bezüglich des Privatwaſſerrechtes möglich, der die privatrechtlichen und öffentlich- recht⸗ lichen Seiten des Waſſerrechts behandelnde Entwurf könne eine werthvolle Grundlage für das ſpätere Vorgehen der Reichsgeſetzgebung abgeben. Aus der dem Geſetzentwurf mitgegebenen Begründung ſoll weiter als Material für ſpätere Ausführungen noch hervorgehoben worden, daß dieſelbe ſelbſt S. 127 die Fiſcherei— nutzung als mit der Frage der Unterhaltung der Waſſerläufe in engem Zuſammenhang ſtehend bezeichnet und mit Recht, denn faſt alle fiſchereilichen Beſtimmungen ſtehen mit dem Waſſerrechte in enger Verbindung. Wie man ſich Fiſche ohne Waſſer kaum denken kann, ſo ſind nicht nur die im Entwurfe mitbehandelten Punkte des Fiſchereirechts: Waſſer— verunreinigung (58 26 — 28), Benutzung und Veränderung der Waſſerläufe in der im § 38 hervorgehobenen Weile, die Regelung der ſog. Adjazenten-Fiſcherei ($ 304) für die Exiſtenz und das Gedeihen der Fiſcherei von Belang, ſondern noch eine große Menge anderer Rechts— verhältniſſe, von denen z. B. das ſog. Uferbetretungsrecht, das Recht der Mitbenutzung der Ufer Seitens der Fiſcherei zum Ausziehen und Bearbeiten der Netze, der Schutz der Fiſche gegen den Eintritt in Stauwerke oder Wäſſerungsanlagen, das Ableiten des Waſſers ſelbſt zu landwirthſchaftlichen oder anderen Zwecken insbeſondere zur Wieſenwäſſerung einerſeits und andererſeits das Recht zum Bezuge von Waſſer für Fiſchbrutanſtalten und Anderes erwähnt ſein mag. Auch darauf dürfte zu verweiſen ſein, daß die Fiſcherei und Fiſchzucht als ein Zweig der Landwirthſchaft ſich darſtellt, nämlich als die Pflege und Ausnutzung der durch § 1 des Entwurfes den übrigen Landgrundſtücken gleichgeſtelltten, mit Waſſer bedeckten Grundflächen, welche theilweiſe noch gar nicht zur Gewinnung von Früchten herangezogen, jedenfalls noch lange nicht Seitens der Landwirthſchaft ſo intenſiver Ausnutzung unterworfen ſind, wie das jetzt ſo vielfach als nothleidend dargeſtellte Intereſſe derſelben es verlangt, ſo daß auch bei dieſer Gelegenheit der Landwirthſchaft zu helfen wäre, wenn gelegentlich der Feſtlegung des Waſſerrechts das Waſſer ſelbſt und deſſen Benutzung der Fiſcherei möglichſt dienſtbar gemacht, jedenfalls aber der Fiſcherei nicht noch mehr die Gelegenheit genommen wird, ſich desſelben zu ihren Zwecken zu bedienen. Wenn weiter die dermalen giltige, allerdings aus neuerer Zeit ſtammende preußiſche Fiſcherei⸗Geſetzgebung als erneuter Regelung nicht bedürftig bezeichnet wird (S. 121 ꝛc.), ſo dürfte doch dem gegenüber auf die ſeit Jahren hervortretenden gegentheiligen Beſtrebungen ſowohl der Fiſcherei-Vereine wie der Vertreter der Gewerbefiſcher zu verweiſen ſein, denen das wenigſtens zu entnehmen ſein dürfte, daß dieſe die gegenwärtige Fiſcherei-Geſetzgebung als eine durchaus muſtergiltige nicht anſehen, vielmehr ſolche in vielen Dingen, insbeſondere auch in ſolchen, die mit der Regelung des Waſſerrechts in Verbindung ſtehen, geändert ſehen möchten. Ehe nun dieſe der Verbeſſerung bedürftigen, zur Aufnahme in das Waſſergeſetz zu em— pfehlenden Punkte bezeichnet und begründet werden, dürfte es noch nothwendig erſcheinen, das im 112 ; Entwurfe Gebotene etwas näher zu betrachten und zu verſuchen, über die Brauchbarkeit und die Richtigkeit der darin enthaltenen Grundſätze ſich ein klares Bild zu verſchaffen: Wie aus obiger Zuſammenſtellung der Geſetzesparagraphen erhellt, ſollen die 88 43 und 44 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874 d. h. der geſammte über Verunreinigung der Fiſchwaſſer handelnde Abſchnitt dieſes Geſeßes aufgehoben, und die Fiſcherei den all— gemeinen Geſetzen über Waſſerverunreinigung, über Reinhaltung des Waſſers überhaupt unterſtellt werden. An und für ſich iſt hiergegen gewiß nichts einzuwenden, im Gegentheil iſt man in fiſchereilichen Kreiſen ſeither ſtets der Hoffnung geweſen, daß ſchon aus ſani— tären Gründen energiſch für umfaſſende Reinhaltung der Gewäſſer geſorgt werden muß, wodurch ohne weiteres auch für Reinhaltung der Fiſchwaſſer in den meiſten Fällen mit— geſorgt wäre. Allein das für die aufzuhebenden 88 43 und 44 Gebotene dürfte doch auch be— ſcheidenen Anſprüchen nicht genügen. ö Ob der Abſchnitt von der Reinhaltung ꝛc. der Gewäſſer überhaupt auf die Fiſche Rückſicht nehmen will, iſt zweifelhaft, denn die in § 24 enthaltenen Verbote beziehen ſich nur auf die Stoffe, welche dem Menſchen und dem Viehe ſchädlich ſind, und zunächſt werden die Fiſche zum Viehe im techniſchen Sinne nicht gerechnet. Der in jenen §s der Fiſcherei ge- währte Schutz gegen ſchädigende Verunreinigungen durch landwirthſchaftliche und gewerbliche Betriebe iſt beſeitigt worden. Dafür ift in § 24 des Entwurfes im Allgemeinen verboten das Einführen ſolcher Stoffe, welche anſteckende Krankheiten (der Menſchen? und des Viehes?, nicht der Fiſche und den Tod derſelben) erregen können, und bedingt das Einführen von Stoffen ſolcher Beſchaffenheit, daß eine geſundheitsſchädliche Verunreinigung des Waſſers oder der Luft oder eine erhebliche Beläſtigung des Publikums hieraus reſultiren kann. Ein wirkſamer Schutz der Fiſche wird durch ſolche Beſtimmungen nicht herbeigeführt, nur die menſchliche Geſundheit und allenfalls die der Hausthiere ſoll geſchützt werden, auf die Inſaſſen des Waſſers, die Fiſche, iſt keine Rückſicht genommen. Das Nähere hierüber, ſowie über die wenig zufriedenſtellende Beſtimmung, daß der Oberpräſident der Provinz die ſchädlichen Stoffe beſtimmen ſoll, während doch eine ſehr er— hebliche Anzahl von Stoffen, die in allen Provinzen gleich abſolut ſchädlich einwirken, wenigſtens von den zuſtändigen Miniſterien als allgemein verboten zu bezeichnen wären, muß das Aus— führlichere der Begründung anderweitigen Vorſchlägen und berufeneren Kräften überlaſſen bleiben, und hier nur das geſagt ſein, daß trotz gegentheiligen, neuerlichen Ausführungen auch jetzt der Erlaß einer allgemeinen Verfügung ähnlich der Schweizeriſchen vom 3. Juni 1889 als erwünſcht zu bezeichnen iſt, wie ſolches ja auch die Vertreter des Deutſchen Fiſcherei-Vereines gelegentlich der oben erwähnten Vorſchläge der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft beantragt haben. Neueren Mittheilungen zu Folge befinden ſich die betreffenden Staaten, Elſaß— Lothringen, Baden und die Schweiz, welche ziemlich gleichmäßige Geſetzgebung in dieſer Richtung beſitzen, und trotzdem in dieſen Ländern, insbeſondere in der Schweiz, die davon zunächſt berührte Induſtrie eine hoch entwickelte iſt, ganz gut bei dieſer Geſetzgebung. Die Betriebe, von denen Verunreinigungen zu befürchten ſtehen, haben von vornherein einen Maßſtab, wonach ſie ihre Einrichtungen treffen können, ſie ſind hierüber nicht ganz im Dunkeln gelaſſen; der Einfluß der Herrn Gewerberäthe und Fabrikinſpektoren, die für die Fiſcherei im Allgemeinen nicht viel übrig haben, — auch nichts übrig zu haben brauchen, weil ſie dazu nicht berufen ſind, — bei Beurtheilung der Folgen und Urſachen vorgekommener Verunreinigungen iſt nicht ein ſo ungemeſſener, wie es nach Einführung der Beſtimmungen des” Entwurfes der Fall ſein würde. Sodann aber iſt die ganze Tendenz des Entwurfes die, ſämmtliche aus Vernach— läſſigung der geſetzlichen Beſtimmungen ſich ergebenden Differenzen den Verwaltungsbehörden, beziehungsweiſe dem Verwaltungsſtreitverfahren zuzuweiſen, und inſoweit nicht unbedenklich, als recht viele nach dem gegenwärtig geltenden Rechte und der darauf gebauten Praxis insbeſon— dere des Reichsgerichts zuläſſige Schadenserſatzanſprüche, wenn nicht ganz in Wegfall kommen, doch den ordentlichen Gerichten entzogen werden, woran auch die oben mitgetheilte Beſtim— mung des $ 293 des Entwurfes — Aufrechterhaltung der beſonderen, im Intereſſe der 113 Fiſcherei beſtehenden Belaſtungen und Einſchränkungen des Eigenthums und der Benutzung von Waſſerläufen — wenig ändern wird. Zu hoffen iſt daß der ganze Abſchnitt des Ent: wurfes über Reinhaltung der Gewäſſer eine weſentlich andere, auch die Intereſſen der Fiſcherei mehr wahrende Geſtaltung erhält! Was weiter den § 38 des Entwurfes angeht, ſo heißt es in der Begründung dazu § 148 u. A. wörtlich: „Der Entwurf hat allgemein eine mit dem öffentlichem Intereſſe nicht verein— bare Art der Benutzung und Veränderung verboten, wobei die einzelnen im § 38 namhaft gemachten Intereſſen nur beiſpielsweiſe erwähnt find. Eine Straf: vorſchrift iſt an das im § 38 enthaltene Verbot nicht geknüpft, wohl aber die Verpflichtung zur Beſeitigung verbotswidriger Anlagen ($ 288). Im Uebrigen enthält die Beſtimmung einen Grundſatz, der in den weiteren Vorſchriften des Ent— wurfes (§§ 55, 71, 74 folgende) feine Ausgeſtaltung findet.“ Durch § 38 ſoll, wie oben nach Seite 121 der Begründung zu § 2 hervorgehoben iſt, das geltende Fiſchereirecht modifizirt werden, welcher Geſtalt, iſt nicht beſonders hervor— gehoben. Das Fiſchereirecht iſt in dem Paragraphen nicht beſonders erwähnt. Wenn damit auch der Fall getroffen ſein ſoll, daß wie manche jetzt geſetzlich beſtehende Beſtimmungen aus— drücklich vorſchreiben, den Fiſchen das zu ihrer Exiſtenz nöthige Waſſer nicht entzogen werden darf, fo iſt hervorzuheben, daß das Verbot des $ 38 ein platoniſches iſt. Wegen mangelnder Strafbeſtimmung iſt dasſelbe eine „lex imperfecta“, die Beſeitigung der ſchädigenden An— lage allein genügt nicht, eine Sühne für die Uebertretung an ſich, eine Beſtrafung des Ueber— treters des Verbotes tritt nicht ein, die Frage, inwiefern ein civilrechtlich zu verfolgender Entſchädigungsanſpruch vorhanden ſein ſoll oder nicht, ſchwebt in der Luft und bleibt un— beantwortet. Mit dem Verbote ſelbſt iſt wenig genützt! § 304 des Entwurfes will die ſ. g. Adjazenten-Fiſcherei beſeitigen; in der Begründung zu § 226 ꝛc. iſt u. A. geſagt, daß man beim Erlaß des Geſetzes vom 30. Mai 1874 ge— glaubt habe, von der Beſeitigung derſelben mit Rückſicht auf die durch das Geſetz ins Leben gerufenen Genoſſenſchaften abſehen zu ſollen, daß dieſe Hoffnung aber fehlgeſchlagen ſei; die bislang vergeblichen Beſtrebungen der Fiſcherei-Vereine zur Beſeitigung der Adjazenten-Fiſcherei werden angeführt. Dabei konnte allerdings des letzten gelungenen Verſuches zur Regelung der Angelegenheit durch ein Provinzialgeſetz für Weſtfalen noch nicht gedacht werden, weil erſt nach Veröffentlichung des Waſſerrechtsentwurfs der Provinziallandtag zu Münſter den vom Weſtfäliſchen Provinzial⸗Fiſcherei-Verein ausgearbeiteten „Entwurf eines Geſetzes betreffend die Ausübung der Adjazenten-Fiſcherei in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen“ an— genommen hat, derſelbe aber auch dadurch noch nicht Geſetzeskraft erlangt hat.“) Derſelbe will durch den Kreisausſchuß Fiſchereibezirke bilden laſſen und zwar ſelbſtändige für die— jenigen Uferbeſitzer oder diejenigen Miteigenthümer der Ufer eines Privatflußes, welchen das— ſelbe auf mindeſtens 500 m in ununterbrochener Entfernung eigenthümlich zuſteht oder ge— meinſchaftliche durch die einem ſelbſtändigem Fiſchereibezirke nicht zugewleſenen Flußſtrecken. Die Ausübung der Fiſcherei in letzteren erfolgt nur durch Verpachtung oder durch einen an— geſtellten Fiſcher; die Reineinnahme wird jährlich unter die betheiligten Grundbeſitzer und zwar Mangels beſonderer Vereinbarung nach Verhältniß der Uferlänge vertheilt. Der Entwurf eines preußiſchen Waſſerrechts will ebenfalls einen Theil des Reinertrageg den Uferbeſitzern überweiſen und zwar in Geſtalt einer ablösbaren Geldrente, die Berechtigung zur Ausübung der Fiſcherei ſoll aber nach dem Entwurf auf die nach demſelben zur Unter— haltung des Waſſerlaufs öffentlich rechtlich Verpflichteten, d. h. im Allgemeinen auf die Gemeinden (Gutsbezirke) übergehen, die Nutzung der Fiſcherei durch dieſe nach Maßgabe des § 8 des Fiſchereigeſetzes erfolgen, d. h. ebenfalls unter Verbot des Freigebens des Fiſch— fanges durch Verpachtung oder durch einen angeſtellten Fiſcher. ö Die Begründung zu § 304 jagt Seite 226, daß bei der geſetzlichen Neuregelund der Unterhaltung der Waſſerläufe gleichzeitig die damit rechtlich in ſo engem Zu— ſammhange ſtehende Frage der Fiſchereinutzung allgemein zu regeln ſei. *) Anm. der Red. Wir werden dieſen Entwurf demnächſt eingehender beſprechen. Da Nach der Vorlage wird die Unterhaltung der in § 32 bezeichneten natürlichen Waſſerläufe den Gemeinden (Gutsbezirken) und den Provinzen übertragen; eine Heranziehung der Anlieger findet nur in beſchränktem Umfange ſtatt (§ 133 Ziff. 1; § 139 Abſ. 2, 3). Es konnte daher unbedenklich dazu geſchritten werden, an vielen Waſſerläufen die ſogenannte Adjazenten-Fiſcherei zu beſeitigen. Jedoch erſchien es billig, dem nach der ſeitherigen Rechtsauffaſſung zur Fiſcherei berechtigten Anlieger inſoweit eine Abfindung zu gewähren, als der Reinertrag der Fiſcherei die ſeither gehabten Unterhaltungskoſten überſteigt. Zur Erläuterung der Beſtimmungen des Entwurfes, der überhaupt mehr als angenehm auf frühere Paragraphen verweiſt und dadurch das Verſtändniß erſchwert und zum Nach— ſchlagen zwingt, ſei bemerkt: Nach § 32 werden beſondere öffentliche Verzeichniſſe über Ein: theilung der Waſſerläufe geführt und zwar: 5 - 1. die Ströme, 2. die Schifffahrtskanäle — beide ſchiffbare, und in der Anlage des Entwurfes bereits feſtgeſtellte Waſſerſtrecken, deren Unterhaltung dem Staate obliegt und die daher für § 304 nicht in Betracht kommen — 3. nicht ſchiffbare Hochwaſſerflüſſe — welche von den Provinzial (Kommunal-) Ver⸗ bänden unterhalten werden, 4. die übrigen — nicht ſchiffbaren — Waſſerläufe, deren Unterhaltung aus Gründen eines öffentlichen oder gemeinwirthſchaftlichen Nutzens geboten erſcheint. Hieraus erhellt, daß nicht alle Waſſerläufe im Verzeichniſſe aufgenommen ſind, daß § 32 alſo auch nicht alle Waſſerläufe, insbeſondere die nicht ſchiffbaren Waſſerläufe (Bäche und Gräben), bei denen wegen Einfachheit der Verhältniſſe eine beſondere Unterhaltung kein Be: dürfniß iſt (Begr. S. 101), nicht mitumfaßt, daß dieſe alſo auch nicht unter die Beſtim⸗ mung des § 304 fallen, und bei ihnen die Adjazenten-Fiſcherei nicht aufgehoben werden ſoll, alſo in vielen Fällen beſtehen bleibt und nur bei den unter 4 gedachten wegfallen ſoll. Die Unterhaltungspflicht dieſer Waſſerläufe iſt nach §H 138 den Gemeinden (Nr. 4), reſp. den Provinzialverbänden (Nr. 3) zugewieſen; ſofern nicht ($ 133, 2) bisher auf Grund beſonderer Rechtsnormen die Unterhaltung dem Staate oblag. Der Staat behält hier die Ver— pflichtung, und daneben bleibt die Adjazenten-Fiſcherei an den betreffenden Waſſerſtrecken be⸗ ſtehen, oder (§ 137, 3) die Unterhaltungspflicht der unter 3 und 4 genannten Waſſerläufe lag bisher öffentlichen, der Staatsaufſicht unterworfenen Körperſchaften ob, oder ſoll ihnen übertragen werden, dann erhalten dieſe die Fiſcherei. Wie es aber in dem $ 133, 3 weiter aufgeführten Falle, in welchem den öffentlichen Körperſchaften in dieſer Beziehung gleichgeſtellten, der öffentlichen Aufſicht ebenſowohl unterſtellten Gemeinſchaften die Unter⸗ haltungspflicht obliegt, mit der Fiſcherei gehalten werden ſoll, erhellt nicht. Dem Wort⸗ laute nach geht ſie nicht über, weil dieſe zu den öffentlich rechtlich Verpflichteten nicht ge⸗ hören, nach der Beſprechung zu § 304, Seite 227 hat ſie ſich mit dem unterhaltungspflichtigen Verbande auseinanderzuſetzen! Alſo auch in dieſem Falle bliebe die Adjazenten⸗Fiſcherei be⸗ ſtehen. Die Abſicht, ſie zu beſeitigen, iſt im Geſetze ſelbſt ſo vielfach durchbrochen, daß der geſammte Vorſchlag ſchon deßhalb als ein annehmbarer nicht zu bezeichnen ſein dürfte. Sodann ſpricht § 304 nur von der „Pflicht zur Räumung“ der „Waſſerläufe“; dieſe gehört zur „Unterhaltung der Waſſerläufe“, ſie erſchöpft ſie aber nicht und iſt die Räumungspflicht im Entwurfe unter dieſer Bezeichnung als in der Unterhaltung mitbegriffen nicht hervorgehoben, der Ausdruck „Pflicht zur Räumung“ findet ſich insbeſondere nicht im bezüglichen Abſchnitte des Entwurfes — Theil II Abſchn. 3 — wo immer die umfaſſendere „Unterhaltung“ gewählt iſt. Dieſe Räumungspflicht fol nach § 304 nur in Betracht kommen, ſoweit ſie bisher den Anliegern oblag. In dieſer Beziehung gibt über die thatſächlichen Verhältniſſe die Be⸗ gründung S. 180 a. E. u. S. 181 nähere Auskunft, worin es heißt: „Was das geltende Recht betrifft, jo kann nach dem Vorfluthedikte ($ 10) und dem Privatflußgeſetze (§ 17) der Unterhaltungsverpflichtete zur Räumung und Auskrautung angehalten werden. Was im Einzelnen unter den Begriff der Räumung fällt, „iſt nicht unzweifelhaft”, — wie im näheren ausgeführt wird.“ 115 * Alſo auch das zweifelhaft, wer der bisher Verpflichtete war! Daß $ 304 auch auf die Fälle keine Anwendung findet, wo ſchon feithe. die Unter: haltungspflicht der Gemeinde ꝛc. oblag, iſt in der Begründung S. 227 noch ausdrücklich hervorgehoben. Hier hat der Verband zwar die Unterhaltungspflicht, aber er bekömmt die Fiſcherei nicht; Adjazenten-Fiſcherei kann auch hier beſtehen bleiben. Findet $ 304 aber auf Bäche und Gräben und auch auf künſtliche Waſſerläufe, z. B. Mühlgräben und Gewerkswäſſer, Fabrikgräben ꝛc., keine Anwendung, bleibt auch hier die Adjazenten⸗Fiſcherei beſtehen, jo iſt die durch $ 304 beabſichtigte Hebung der Fiſcherei ziem⸗ lich belanglos. Es ergibt ſich dies u. A. z. B. daraus, daß Baden dieſer der Fiſcherei höchſt nachtheiligen kleinen Gewäſſer wegen die Geſetzgebungsmaſchine in Gang ſetzte und durch die Novelle vom 29. März 1890 zum Fiſchereigeſetz vom 29. März 1852 im Intereſſe der Hebung der Fiſcherei die den Eigenthümern dieſer Waſſerläufe zuſtehende Fiſcherei den Beſitzern der Fiſcherei in denjenigen Nachbargewäſſern zuſpricht (Staat oder Gemeinde), aus denen jene ihre Zuflüſſe erhalten. Alles das berückſichtigt § 304 des Entwurfes nicht! Die Geſtaltung der Fiſcherei-Verhältniſſe in Gemäßheit des oben mitgetheilten $ 293 des Entwurfes darzuſtellen, über die Frage der mehrfach aufgehobenen Entſchädigungsanſprüche der Fiſchereiberechtigten, anſcheinend z. B. auch durch § 111 des Entwurfes bei Strom— regulirungen, Ufer- und anderen Flußbettbauten u. dergl., ſowie über anderes ſich auszulaſſen, iſt zunächſt nicht Zweck dieſer zumeiſt nur das im Entwurfe gebotene Material bringenden Erörterung, es muß dies ebenſo wie die poſitiven Vorſchläge weiterer Auseinanderſetzung vorbehalten bleiben. V. Die FJiſcherei- Ausſtellung des Deutschen Jiſcherei- Vereins gelegentlich der Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſ chafts-Geſellſchaft in Berlin 1894. Die Mehrzahl der Ausſtellungen der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft zeigten in den letzten Jahren gleichzeitig Fiſcherei-Ausſtellungen, ſo in Bremen, Straßburg, München, welche namentlich für die ſtädtiſchen Beſucher als Hauptanziehungspunkte dieſer im Dienfte der Land— wirthſchaft veranſtalteten Schauſtellungen bezeichnet werden dürfen. Die diesjährige Ausſtellung im Treptower Parke (6.—11. Juni) ſoll dem haupt- ſtädtiſchen Publikum, welches ſeit der ſo wohlgelungenen internationalen Fiſcherei-Ausſtellung vom Jahre 1880 Ausſtellungen im Gebiete von Fiſcherei und Fiſchzucht entbehrt hatte, wieder einmal eine ſolche Vorführung bieten. Die Deutſche Landwirthſchafts-Geſellſchaft wendete ſich deshalb an den Deutſchen Fiſcherei Verein mit der Bitte, die Geſtaltung dieſer Ausſtellung in die Hand nehmen zu wollen. Die in dieſem Sinne zwiſchen den beiden befreundeten Vereinen ſtattgefundenen Ver— handlungen führten dazu, daß der landwirthſchaftlichen Ausſtellung im Treptower Parke eine fiſchereiliche Abtheilung, wie dies bei den engen Beziehungen zwiſchen Fiſcherei und Landwirth— ſchaft ja auch zu wünſchen war, nicht fehlen wird. Dieſe Fiſcherei⸗Ausſtellung wird indeß in ſofern von anderen derartigen Schauſtellungen abweichen, als die freie Konkurrenz, welche ſonſt das Weſentliche einer Ausſtellung zu ſein pflegt, hier fehlen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. Alleiniger Ausſteller iſt auf Wunſch der Deutſchen Landwirtſchafts-Geſellſchaft der Deutſche Fiſcherei-Verein! f Die Ausſteller der einzelnen zur Anſchauung gebrachten Objekte werden aus den Mit— gliedern des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bezw. feiner angeſchloſſenen Vereine ausgewählt bezw. zur Ausſtellung zugelaſſen. Auszeichnungen werden nicht verliehen; die Anerkennung liegt eben in der Thatſache der Zulaſſung. Die Ausſtellung ſoll in erſter Linie ein Bild unſerer Beſtrebungen auf dem Gebiete der deutſchen Binnenfiſcherei bieten. Im Vordergrund werden die Zucht- und Nutzfiſche ſtehen, wobei ſoweit möglich die verſchiedenen Entwicklungsſtadien der einzelnen Fiſche zur Ausſtellung e gelangen werden, alſo z. B. die Forelle als Brut, ein-, zwei- und mehrſömmerige Thiere; N die zweiſömmerige Forelle wird aber beiſpielsweiſe nur in einer Gruppe aus der Zucht eines Ausſtellers vertreten ſein. 1 In ca. 50 Aquarien werden die Thiere lebend zur Anſchauung gebracht werden, ſoweit | das nach der Transportfähigkeit der einzelnen Fiſche irgend zu erreichen iſt. Wo das aus⸗ N geſchloſſen erſcheint, wie z. B. bei den Bodenſee-Coregonen, da ſollen friſche Exemplare auf Eis das Bild ergänzen. In derſelben Form werden die Schätze der deutſchen Meere zur Anſchauung gebracht 1 werden ſoweit dieſelben für den Markt von nennenswerther Bedeutung ſind. Die Zier- und Schmuckfiſche, mit denen die Aquarienfreunde zu rechnen pflegen, werden ſich anſchließen, und zwar wird dieſe Abtheilung der Verein Triton”) zuſammenſtellen. Hier — werden wir auch Zimmeraquarien und den für dieſen Zweig der Fiſchzucht erforderlichen Geräthen begegnen. Eine zweite Abtheilung wird, und zwar ohne ermüdende Wiederholungen, die deutſche Fiſchconſerveninduſtrie veranſchaulichen. Weitere Kollektivausſtellungen werden den Angelſport und ſeine Bedürfniße illuſtriren, die Feinde der Fiſchzucht und die Mittel ihrer habhaft zu werden ꝛe. Zeichnungen, Pläne und Modelle von Fiſchzuchtanſtalten und Fiſchwirthſchaften, von Fiſchwegen und Schleuſen— wegen bezw. Schutzgittern gegen die Schädigungen von Turbinen und Mühlen ſollen nicht f fehlen, wie endlich den Fanggeräthen ausreichend Beachtung geſchenkt werden wird. Die biologiſche und Fiſcherei-Verſuchsſtation am Müggelſee wird Darſtellungen der Nährfauna der Fiſche zur Ausſtellung bringen ſowie eine Sammlung künſtlicher Futterſtoffe, wie ſolche die Induſtrie heutzutage der Fiſchzucht und Fiſchhaltung aus mannigfaltigen g Materialien präparirt, zur Verfügung ſtellt. N Die Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſcherei-Vereins iſt gern bereit, nähere Auskunft zu ertheilen und wo es ſich um eine nützliche Vervollſtändigung des geplanten Bildes handelt, etwaige Anmeldungen entgegen zu nehmen. wii „) Die politiſchen Zeitungen haben aus diefer, durch Andtscretton zu früh bekannt gewordenen, ſonſt aber überaus naheliegenden Arbeitstheilung allerlei wunderſame Schlüſſe gezogen. Der Verein „Triton“ iſt in der Ausſtellung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins eben Ausſteller, wie andere es auch ſind. VI. Jiſcherei-Ausſtellung in Marienburg im Mai 1894“) bei Gelegenheit der gleichzeitig ſtattfindenden Diſtriktsſchau des Centralvereins Weſtpr. Landwirthe, veranſtaltet vom Weſtpreußiſchen Jiſcherei-Verein. I. Ausſtellungsordnung. 1. Die Ausſtellung hat den Zweck durch Vorführung von Gegenſtänden und Thieren, welche für den Fiſchfang, die Fiſchzucht und den Fiſchhandel von Bedeutung find, die rationelle Fiſcherei zu fördern. Die Ausſtellung dauert 3 Tage und wird von einem Comité geleitet, ö welches von dem Vorſtande des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins zu dieſem Zwecke gewählt iſt. N 2. Die Ausſtellung umfaßt 6 Gruppen. 1 * — LS PER SUEIEN ea ee 3. Die Anmeldung der für die Ausſtellung beſtimmten Gegenftände u. ſ. w. muß bis zum ö 20. April erfolgen. f 1 Ein Platzgeld wird nicht erhoben. 4. Lebende Thiere ſind am Tage vor Eröffnung der Ausſtellung, andere Ausſtellungs⸗ f Gegenſtände ſpäteſtens 5 Tage vor Eröffnung der Ausſtellung franko Marienburg einzuliefern. Die bezüglichen Poſt⸗ bezw. Eiſenbahnſendungen ſind an die Adreſſe des Herrn Stadtrath Jaſſe in Marienburg zu richten. Den Transport vom Bahnhofe nach dem Ausſtellungsplatze und zurück, beſorgt das Comité und zwar entweder unentgeltlich oder gegen Aufgabe der baaren Auslagen, die ſehr geringfügig ſein werden. Gegenſtände, welche unter Angabe des Preiſes als verkäuflich bezeichnet ſind, werden durch den Ausſchuß des Comité nach Möglichkeit verkauft werden. Verkaufte Gegenſtände können erſt nach Schluß der Ausſtellung von dem Käufer übernommen werden. f ) Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben werden. 117 — — —¼ 5. Alle Ausſtellungsgegenſtände ſind nach Schluß der Ausſtellung innerhalb 3 Tagen zurück— zunehmen. Ueber Gegenſtände, welche innerhalb dieſer Friſt nicht zurückgenommen ſind, verfügt der Comité-Ausſchuß für Rechnung des Beſitzers. Der Rücktransport auf der Bahn erfolgt koſtenfrei, wenn von dem Ausſtellungs— Comité auf dem Frachtſchein beſcheinigt iſt, daß der Gegenſtand für die Ausſtellung beſtimmt und nicht verkauft worden iſt. 6. Die ausgeſtellten Gegenſtände dürfen ohne Einwilligung des Comité-Ausſchuſſes vor Schluß der Ausſtellung nicht entfernt werden. Die Ausſteller müſſen dafür forgen, daß die Ausſtellungs— gegenſtände während der Ausſtellung in gutem Zuſtande erhalten bleiben. Abgeſtorbene Thiere können auf Anordnung des Comité aus den Aquarien entfernt werden. 7. Die Ausſtellungsgegenſtände werden gegen Feuersgefahr verſichert. Die Bcaufſichtigung der Ausſtellung, insbeſondere die Unterhaltung der lebenden Thiere erfolgt durch Angeſtellte des Comité, ohne Garantie deſſelben. Es werden mindeſtens 12 Aquarien von 1 m Länge bei 40 em Tiefe und Breite zur Verfügung ſtehen, auch wird für Eis bezw. für Durchſtrömung der Aquarien mit fließendem, reinem Waſſer geſorgt werden. 8. An die Beſitzer derjenigen Ausſtellungsgegenſtände, welche beſonders hervorragende Leiſtungen in dem Gebiete der Fiſcherei darſtellen, werden Prämien in Form von Diplomen und Geld— preiſen vertheilt werden. Auch iſt der Herr Landwirthſchafts-Miniſter um Ueberreichung einiger Medaillen zu dieſem Zwecke erſucht. Die Beurtheilung der zu prämiirenden Gegenſtände erfolgt durch ein vom Vorſtande des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins — deſſen Ausſtellung nicht konkurrirt — er— wähltes Preisgericht von 7 Mitgliedern. 9. Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Ausſtellung erfolgt durch das Comité und deſſen Angeſtellte, deren Anordnungen jeder Ausſteller ſich zu fügen hat. Beſonderen Wünſchen der Aus— ſteller wird thunlichſt Rechnung getragen werden. Beſchwerden können jederzeit bei dem dienſthabenden Comitémitgliede ſchriftlich oder mündlich angebracht werden. Die Erledigung der Beſchwerden erfolgt mit möglichſter Beſchleunigung. 10. Das Comité wird über die Ausſtellung einen Katalog herausgeben, in welchem auch kurze, auf die Ausſtellungsgegenſtände bezügliche Bemerkungen Aufnahme finden. Andere Publikationen können gegen Entrichtung einer vom Comité zu beſtimmenden Taxe in den Katalog aufgenommen werden. 11. Bis eine Woche vor Eröffnung der Ausſtellung find alle Anfragen und Anträge, welche die Ausſtellung betreffen, zu richten an Herrn Rittergutsbeſitzer Steinmeyer. Generalſekretär des Central⸗Vereins Weſtpreußiſcher Landwirthe in Danzig. II. Die Gruppen der Ausſtellung werden folgende Gegenſtände umfaſſen: 1. Gruppe: Fifhe und andere Waſſerthiere, Jiſchfeinde. Lebende Fiſche aus Weichſel und Nogat, dem Friſchen Haff, der Oſtſee. Lebende Fiſche aus den Karpfen⸗ und Forellenteich⸗Wirthſchaften, ſowie den Fiſchbruthäuſern der Provinzen Weſt- und Oſtpreußen. Friſche Nutzfiſche auf Eis. Lebende Krebſe verſchiedener Arten. Zierfiſche, als Goldfiſche, Schleierſchwänze, Teleſcopfiſche, Macropoden, Silberbarſche, Zwergwelſe. Lebende Schildkröten. Lebende Amphibien. Blutegel. Ausgeſtopfte Fiſche. Fiſche und Fiſchpräparate in Spiritus. Fiſchſkelette. Trocken— präparate von Fiſchen. Entwickelung der Fiſche vom Ei bis zum erwachſenen Thier. Aquarien mit Nahrungsthieren der Fiſche. Aquarien mit Fiſchfeinden. Robben, Fiſchottern, Spitmäufe, fiſchfreſſende Vögel, lebend oder ausgeſtopft. 2. Gruppe: Jiſchfanggeräthe. Netztücher. Montirte Netze: Reuſen, Säcke, Wenter, Fiſchkörbe, Staaknetze, Stellnetze, Störnetze, Lachsnetze, Seehundnetze, Flundernetze, Lachs- und Häringstreibnetze, Kleppen, Zuggarne, Wintergarne mit Nebengeräthen, Zeeſen, Forellentreibnetze, Krytnetze, Hamen. Lachs-, Aal-, Flunderangeln, Ge— räthe für den Angelſport. Aal- und Lachsfänge an Modellen. Fiſchſpeere, Aalſpeere, Walharpunen. Fiſcherboote in Modellen. Fiſcheranzüge in Modellen dargeſtellt. Maße für die Beſtimmung der Fiſch— länge und der Netzweite 3. Gruppe: Jiſchzucht im weiteſten Amfange. Die Apparate für künſtliche Fiſchzucht in ihrer Entwickelung von der Erfindung ab. Die zur Zeit üblichen Fiſchbrutapparate für ruhende und ſchwebende Erbrütung. Nebenapparate für künſtliche Fiſchzucht. Meß⸗ und Zählapparate für Eier und Brut. Eiertransportkiſten. Modelle für Aal- und Fiſchleitern, Aalpäſſe, Turbinengitter. Modelle und Pläne von Fiſchteichanlagen, Krebszuchtanlagen u. ſ. w. Modelle und Pläne von Fiſchbruthäuſern. Gegenſtände für die Teichwirthſchaft, Keſcher, Netztragen, Tragkübel, Fallen für Fiſchottern, Eisvögel, Kormorane u. ſ. w. 4. Gruppe: Fifhhandel, Jiſchtrausport, verarbeitete Fiſchereiprodußte. Kübel, Tonnen, Kannen zum Transport lebender Fiſche. Körbe und Kiſten zum Transport friſcher Fiſche in Eispackung. Modelle und Zeichnungen von Kühlwagen zum Bahntransport friſcher Fiſche. Modelle und Pläne von Fiſchräuchereien und Conſervenfabriken, Fiſchmehl. Fiſchguano. Schmuck aus Fiſchſchuppen. Eſſence d' Orient und künſtliche mit Fiſchglanz gefärbte Perlen. Gegen: ſtände zur Bereitung der Fiſche für den Genuß, als Fiſchkeſſel, Fiſchheber, Fiſchgabeln. Fiſchſchupper. Kaviar. Gegenſtände zur Bereitung des Kaviar. Fiſchkonſerven, auch zu ſofortigem Genuß. Eine Fiſch⸗Garküche nebſt Weinſchank. 118 5. Gruppe: Wiffenfhaftlihe Anterſuchungen der Gewäſſer. Flora der Flüſſe, Bäche, Seen, des Meeres. Microfauna und Microflora der Seen. Apparate und Darſtellungen der Plankton-Unterſuchung. Apparate und Darſtellung der Temperatur-Unterſuchung der Gewäſſer. Apparate für chemiſche Waſſerunterſuchung. Tiefenkarten norddeutſcher Seen. 6. Gruppe: Lehrmittel, Literatur. Wandtafeln für den Unterricht in Fiſchkunde und Fiſchzucht. Literatur über Fiſcherei und Fiſche des öſtlichen Deutſchlands. Fiſchereikarten. Hervorragende Werke über Fiſcherei und Fiſche. Modelle und graphiſche Darſtellungen, ſoweit nicht in Gruppe 1—5 enthalten. VII. Vereinsnachrichten. Fiſcherei-Verein für Weſtfalen und Lippe. Die nächſte Vorſtandsſitzung findet am 4. April ds. Is., Vormittags 10 Uhr, zu Osnabrück (Hotel Dütting) ſtatt. Tagesordnung: 1. Zuſammenſtellung der für das Vereinsgebiet geltenden fiſchereilichen Beſtimmungen in einem Druckhefte auf Koſten des Vereins. Otterjäger. Laichſchonreviere in der Ems. Berichte über die Thätigkeit der Fiſcherei-Aufſichtsbeamten. Bericht über die auf dem Fiſchereigebiete in der Provinz Weſtfalen bisher erzielten Erfolge. Verſchiedene neue Eingänge. Veſihtigung der Fiſchzuchtanlagen des Herrn Gutsbeſitzers Jaffé in Sandfort. Brilon, den 8. März 1894. Der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für Weftfalen und Tippe. Dr. Federath, kgl. Landrath. ES, Weſtdeutſcher Fiſcherei-Verband. Auf Grund eines Beſchluſſes, der Prüfung und Berathung des Entwurfes eines Preußiſchen Waſſerrechts — Verlag von P. Parey-Berlin, gr. 8“, 231 S., 3 / — durch den Rechtspflege— ausſchuß des Verbandes näher zu treten, ergeht an alle Mitglieder und Freunde des Verbandes das ergebene Erſuchen, auch ihrerſeits ſich dieſer Prüfung zu unterziehen und alle Wünſche, Bemerkungen und vor allem im Anſchluſſe an die Paragraphen des Entwurfes formulirte und mit Begründung verſehene Vorſchläge an den Vorſitzenden des Rechtspflegeausſchuſſes, Amtsgerichtsrath F. W. Seelig, zu Caſſel, Friedrichsplatz 13, baldmöglichſt einſenden zu wollen. Die Vorſitzenden des Verbandes. Schleſiſcher Fiſcherei-Verein. Montag, den 2. April er., findet im großen Saale der Chriſtian Hanſen'ſchen Wein: handlung, Breslau, Schweidnitzſtraße 16/18, die erſte diesjährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins, Vormittags 10 ½ Uhr, ſtatt. N Nach Schluß der Sitzung findet im Verſammlungslokal ein gemeinſames Feſteſſen ſtatt. NB. Diejenigen Herren Vereinsmitglieder, welche mit ihrem Jahresbeitrag im Rückſtande ſich befinden, werden ſehr ergebenſt erſucht, dieſen Beitrag baldigſt portofrei an die Adreſſe des Schrift: führers und Schatzmeiſters, Herrn Freiherrn von Gaertner, Breslau, Auguſtaſtraße 46, abzuführen. VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Züchten und Schonen. Zu meinen Mittheilungen in Nr. 3 nnd 5 er. der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ erlaube ich mir, um falſche Schlüſſe zu verhindern, zu bemerken, daß die dort angeführten Beiſpiele ſich nur auf geſchloſſene Binnenſeen beziehen. Während hier geſetz— liche Vorſchriften mehr oder wenig nachtheilig ſind, werden auf Waſſergebieten, wo Groß— und Kleinfiſcherei von vielen Berechtigten ausgeübt wird, ordnende und einſchränkende Be— 119 — g— —4̃4 ſtimmungen von Fiſchern ſelbſt gewünſcht. Es darf daher, wie auch die redaktionelle An— merkung ſagt, nicht angenommen werden, daß, was auf den Köllnitzer See gut wirkt, nun auch für andere Gewäſſer zweckmäßig ſein müßte; das aber iſt Thatſache, daß beim Ziehen mit dem Garn Samenfiſche (Laichfreſſer) häufig in Schaaren um die Garnflügel herum— ſchwimmen und aus dem Zuge entfliehen. Vor allgemeinen Schlüſſen aber möchte ich überhaupt warnen, denn andere Verhältniſſe bedingen andere Maßnahmen und zeitigen andere Erfolge. Nicht aus der Zanderfiſcherei allein, aber durch aufmerkſames Beobachten aller ein— ſchlägigen Verhältniſſe an Ort und Stelle, dürfte doch manches Neue erfahren oder manches Bekannte, ſcheinbar Feſtſtehende, umgeſtoßen werden können. A. Hübner. Eine fachmänniſche Fiſchereiſchule. Das „Neue Wiener Tagblatt“ Nr. 81 vom 24. März d. J. enthält folgende Notiz: „Eine fachmänniſche Fiſchereiſchule, welche in ihrer Art die einzige am ganzen Kontinente wäre und deren großer Werth und Wichtigkeit für das ganze Fiſchereiweſen ſich nicht unterſchätzen läßt, wird in Bohdanetſch bei Pardubitz angeſtrebt. Das Ackerbauminiſterium gemeinſchaftlich mit dem Unterrichtsminiſterium, ſowie der Stadtrath der Stadt Bohdanetſch unterſtützen das Unternehmen, welches von dem be— kannten Fachmanne und Sachverſtändigen in Fiſcherei-Angelegenheiten, Herrn Johann Veſely, Grundbeſitzer in Bohdanetſch, projektirt iſt.“ Wir ſind augenblicklich nicht in der Lage, die Richtigkeit dieſer Notiz, namentlich be— züglich der Unterſtützung des beregten Projektes durch das öſterreichiſche Ackerbauminiſterium zu konſtatiren, glauben aber davon Akt nehmen zu ſollen. Für Jäger und Fiſcher. In nächſter Zeit kommen fiskaliſche Fiſchereireviere in der Lahn und zwei darin mündende Bäche zur Verpachtung. Die Reviere liegen bei Diez und erſtrecken ſich durch eine der ſchönſten Gegenden des herrlichen Lahnthales. Auch wäre die Pachtung guter Jagdreviere leicht zu erreichen. Dieſe dem Sport ſehr günſtige und demſelben bis jetzt nicht erſchloſſene Gegend bietet dem Liebhaber gute Gelegenheit zum Fiſchen und Jagen. Der kgl. Oberförſter, Herr Kloevekorn in Diez wird ſicher auf Anfrage gerne Auskunft ertheilen. M. Wachsthumverhältniße des Salmo alsaticus. Nach Beobachtungen in der Fiſch— zuchtanſtalt Starnberg wogen Salmo alsaticus, welche am 8. April 1892 als dotterſack— freie Jungbrut in einen kleinen Futterteich ausgeſetzt wurden, nach einem Jahr und 11 Monaten pro 100 Stück 14000 gr, während gleichaltrige Forellen, welche unter denſelben Bedin— gungen mit demſelben Futter aufgezogen waren, pro 100 Stück nur ein Gewicht von 7200 gr zeigten. Die Elſäſſerſaiblinge waren ſomit in derſelben Zeit faſt doppelt ſo ſchwer geworden. Fiſcherei-Ausſtellung in Harburg. Dem Vernehmen nach ſoll in der Zeit vom 26. Mai bis 11. Juni ds. Is. in Harburg eine Fiſcherei-Ausſtellung für Hamburg — Altona, Ottenſen, Wandsbeck, die Fiſchorte Blankeneſe, Finkenwärder, Altenwärder, Lauen— bruch, Neuland, Bullenhauſen, Over ꝛc. ſtattfinden. Sie ſoll ſich aus folgenden drei Ab— theilungen zuſammenſetzen: 1. Hochſee-, Flußfiſcherei und Angelſport, 2. Teichwirthſchaft, 3. Aquarien- und Fontainen-Ausſtellung. An dieſe Ausſtellung ſoll ſich eine Ruder- und Segel-Regatta anſchließen. Schonvorſchriften für den Hummer. Nach einer in dieſen Tagen für Helgoland erlaſſenen landräthlichen Polizeiverordnung über die Schonzeit und das Mindeſtmaaß des Hummers iſt künftig der Fang des letzteren während der Zeit vom 13. Juli bis 14. Sep: tember überhaupt nicht geſtattet. Ferner wird es unterſagt, ſolche Thiere der gedachten Gattung zu fangen, verkaufen, verſenden ꝛc., welche nur eine Größe von weniger als 9 Centimeter, gemeſſen von der Spitze des Stirnhornes bis zum Hinterrande des Bruſtpanzers, beſitzen. Die Polizeibehörde iſt jedoch befugt, mit Genehmigung des Landraths die Schonzeit der Hummern um eine Woche zu verkürzen reſp. zu verlängern, ſowie das Mindeſtmaaß derſelben um einen Centimeter herunterzuſetzen oder zu erhöhen. Auch wird es vorbehalten, im etwaigen Intereſſe der Fiſchzucht, wiſſenſchaftlicher Unterſuchungen oder gemeinnütziger Verſuche von den vorſtehenden Beſtimmungen zu entbinden. u IX. Literatur. Der Ficchteich des Land⸗ und Forſtwirths. Anleitung zum Betriebe der Teichfiſcherei von W. Hömberg, Lehrer an der Landwirthſchaſtsſchule zu Lüdi u in Weſtfalen. Mit 6 Ab» bildungen. kl. 8“. 20 Seiten. Arnsberg, Verlag von J. Stahl. Um den Beſitzern kleinerer, ſeither unausgenützt liegender Teiche eine nicht zu umfangreiche, den Kleinbetrieb hauptſächlich berückſichtigende Anleitung zu geben, die Kleinteichwirthſchaft zu erweitern, iſt das vorliegende Schriftchen in leichtfaßlicher Sprache geſchrieben. Es beſchäftigt ſich mit dem Ertrage eines Teiches, der Anlage neuer Teiche und der Bewirthſchaftung derſelben, dabei alle dabei zu beob— achtenden Punkte vorführend, ſodann mit der Benutzung vorhandener geſchloſſener Gewäſſer als Fiſch— teiche, der Beſchaffung der erforderſichen Beſatzfiſche, deren Arten und Natur. Ebenſo werden die Fiſchfeinde kurz und zutreffend beſchrieben. In einem Anhange wird das Dubiſch-Verfahren kurz an— gegeben. Die Abbildungen beziehen ſich auf Teichanlagen, deren Verſchluß, insbeſondere durch Mönche, auch ſind Karpfen, Schleie, Karauſche und Forelle dargeſtellt. Das Schriftchen iſt empfehlenswerth, der Preis voraus ſichtlich ein geringer. X. Fragekaften. Frage Nr. 7 (Herr M. A. in F.): Wenn in einer Angelkarte geſagt iſt: die geſetzliche Schonzeit iſt von April bis Juni, darf dann in dieſer Schonzeit an den drei Tagen in der Woche, wo die Fiſcherei freigegeben iſt, 5 der Schonzeit die Angelfiſcherei ausgeübt werden? Antwort zu Frage Nr. 7: Unbedingt ja; denn in der Angelkarte ſelbſt iſt geſagt, die geſetz⸗ liche Schonzeit; dieſe beſtimmt “ich aber nad) der Verordnung vom 8. Auguſt 1887 $ 4 für die nicht in § 3 Ziffer 2 genannten Gewäſſer dahin, daß während der Zeit vom 10. April Morgens 6 Uhr bis zum 9. Juni Abends 6 Uhr nur eine verſtärkte wöchentliche Schonzeit dergeſtalt jtattfinden ſoll, daß die Fiſcherei — alſo auch die Angelfiſcherei — nur an drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche, von Montag Morgens 6 Uhr beginnend und Donnerſtag Morgens 6 Uhr ſchließend, betrieben werden darf. Abgeſehen davon könnte durch eine andere Beſtimmung der Schonzeit in der Angelkarte ſelbſt als der geſetzlichen nur eine Privat vereinbaxung zwiſchen dem Fiſchereiberechtigten und dem Karten— empfänger herbeigeführt werden, nicht aber ein Gebot des Innehaltens dieſer anders normirten Schon— zeit für den Angelkartenempfänger dem Strafgeſetze gegenüber; für dieſes gilt nur die geſetzliche Be⸗ ſtimmung. Hält der Karteninhaber die anders vom Fiſ chereiberechtigten in der Karte ſeſtgeſetzte Schon— zeit nicht inne, ſo kann er ſich dem Beſitzer gegenüber privatrechtlich haftend machen, nicht aber dem Strafrichter, wenn er ſich ſonſt innerhalb der durch die Karte ertheilten Erlaubniß hält. Frage Nr. 8 (Herr J. A. in A.): Eignet ſtch ein Teich mit lehmigem Grunde und ziem— lichem Quellenzufluß für Forellen oder beſſer für Karpfen, oder iſt derſelbe für beide Fiſcharten tauglich? Antwort zu Frage Nr. 8: Die Beurtheilung, ob ein Teich- zur Forellen- oder Karpfenzucht geeignet iſt, hängt nicht ſowohl von ſeinem Untergrunde ab, als vielmehr in erſter Linie von der Temperatur, welche das Waſſer desſelben annimmt. Ein Teich für Forellen ſoll ſich im Sommer nicht über 18“ R. erwärmen, weil die Forelle höhere Temperatur auf die Dauer nicht erträgt; ein Karpfen— teich kann ſich dagegen beliebig hoch erwärmen; er wird um ſo beſſer ſein, je wärmer ſein Waſſer iſt. In kaltem Waſſer wächſt der Karpfen dagegen ſehr langſam. Auf alle Fälle eignet fi ein Forellen- teich nicht zur Karpfenzucht und umgekehrt, ſo daß dieſe beiden Arten von Fiſchen nicht mit Erfolg zuſammen gezüchtet werden können. Eine beſtimmte Antwort auf Ihre Frage läßt ſich daher erſt geben, wenn Sie uns über die Temperatur informieren, welche das Waſſer Ihres Teiches im Sommer durchſchnittlich annimmt. Wichtig find ferner Angaben über Stärke des Zu- und Abfluſſes, Tiefe, Untergrund und Pflanzenwuchs. Frage Nr. 9 (Herr Fr. S. in Oſtr.): Iſt es in Württemberg erlaubt, Fiſche mit dem fed Stecheiſen zu ſtechen? Frageſteller hat unlängſt mit dem Garn gefiſcht und dabei einen 1 '/, pfündigen Hecht, welcher in der Mitte beinahe durchſtochen war, gefunden. Das betreffende Fiſch— waſſer, die Oſtrach, gehört in einer Strecke von ¼ Stunde halbſcheidig nach Oſtrach (preußiſch) und halbſcheſdig nach Laugbach (Württemberg, O.-A. Saulgau). Frage Nr. 10 (Herr B. v. R. in M.): Wie fängt man am beſten den Wels (Waller) mit der Angelruthe? — Wir bitten unſere verehrten Leſer ſich freundlichſt noch mehr an der Beantwortung der geſtellten Aufragen betheiligen zu wollen und bemerken, daß wir auch kurze Notizen, welche zum Abdrucke . wie überhaupt alle Beiträge prinzipiell honorieren. Die Redaktion. 1 Fe — — — O83 Sn 8 = = 998 aun . 91 — 61 — 008 — 95 — = 009 of 995 ee 8 08% | SS nneja, Ze) e „| » 956 > . . 8 * K - - I|- — — — e, ht: Sr 8 r 1 ‚Sunpng; S i be Bu N ER a, „ 5 . uso; 8.5 88 5 OS ee SF NÜED Be ea a Ta eh Er Rt 2 ee ee — 1c 2922 >) 2 — 08 * > r | | 001 SEN. " ynguS S — —(— 01 ER Fe IE 90905 — 1091 | — = DE 2 — 0 — — Er Mies | DE — | 002 — 2 -!- -|- - 2 ee zre, Maas = 2 003 — | 00 — 08 — ee D E 001 — — — unoßundhjoz6 EICH 2 | 01 DDD = o nano = 2 * 08 | 00% | „ = 8 uzqunjd „ re 50 TVT — — 09 — “2 8 0 f ee — — 99 or — ss — or — se — 08 De 8 - - | - -)- = |. 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(3/2) Redaktion: Dr. Bruno Hoſer-München und Dr. Curt Weigelt⸗ Berlin. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz! in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 11. April 1894. — W Nee Wan 0 4 gi 5 2 17 Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. Neue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preis: jährlich 4 ME. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die gefpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; GErpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Befammtinterefen der Eicherei, ſowie für dieBoltrohnngen der Fiſcherei Vereine in Sonderbei! Organ des Deutſchen Fiſcherei-Dereins, ſowie der Candes⸗Fiſch. Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗ Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Ver. für das Großherzogthum Beſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central-Fiſch⸗Dereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Der. des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elja Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Zadymännern Zeutſchlands. Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen und vom Deutſchen Zifdjereisderein. ; N = . Nr. 8. München. den 11. April 1894 XIX. Jahrg. Inhalt: I. Fleiſchmehl als Forellenfutter. — II. Der III. Württembergiſche Fiſcherejtag in Schwäbiſch Hall. — III. Fiſcherei-Ausſtellung in Schwäbiſch Hall. — IV. Die Fiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſionen 1894. — V. Vereins nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Fleiſchmehl als Jorellenfutter. Siehe Nr. 26 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ Jahrgang 1893, Nr. 1 und 3 1894. In Folge der in letzter Zeit erſchienenen Berichte und Inſerate erhält der Badiſche Unterländer Fiſcherei-Verein oft Anfragen bezüglich des Spratt' ſchen Patent-Fiſchfutters, weshalb er dasſelbe einer chemiſchen Unterſuchung auf den Nährwerth unterziehen ließ. Das Reſultat war im Vergleich zu dem von badiſchen Fiſchzüchtern bisher gebrauchten und ſeit Jahren eingeführten Fleiſchfuttermehl nicht günſtig; im Auftrage genannten Vereines hat ich deshalb die Geſellſchaft Spratts's Ltd. in Berlin um eine ſelbſtſtändige Analyſe ihres Fiſch— futters, welche als Grundlage zur folgenden Vergleichung dient. Spratt's Fleiſchfaſer-Fiſchfutter enthält: 38,37% Protein (ſtickſtoffhaltige Nährſtoffe), 9,92% Fette, 6,15 % Mineralſtoffe; 126 — — — Spratt's Prairiefleiſch für Fiſche: 55,85% Protein, 22,96 % Fett, 12,45 % Mineralſtoffe; bisher eingeführtes gewöhnliches Fleiſchfuttermehl der Liebig- und auch der Kemmerich-Geſellſchaft: 73%, Protein, 15% Fett, 5% Mineralftoffe. Spratt's koſtet 25 A, der Zentner ab Berlin, Fleiſchfuttermehl koſtet die Hälfte; zieht man ferner den Gehalt von Protein in Betracht, jo iſt Spratt's Fiſchfutter 3 — 4 mal jo theuer als jenes. Die mehrſömmerige Forelle verzehrt durchſchnittlich das Fünffache ihrer jährlichen Gewichtszunahme, demnach würde bei Fütterung mit Spratt's jedes Pfund Wachsthum des Fiſches 1 , 25 / koſten, ein Preis, welcher für die kleinen Fiſchzüchter auf dem Lande ein hoher genannt werden muß. Forellen-Jungbrut nimmt, wie ich mich durch Verſuche überzeugt habe, Spratt's Fleiſch⸗ faſer gerne und iſt dieſes in Anbetracht daß Jungfiſche keine große Menge gebrauchen — der Preis alſo wenig in's Gewicht fällt — als willkommener Zuwachs unſerer Futtermittel zu betrachten. Da es viele Stärkekörner pflanzlichen Urſprungs enthält, ſo braucht es nicht, wie gewöhnliches Fleiſchmehl, zur Fütterung mit Roggenmehl vermengt zu werden. Spratt's Prairiefleiſch iſt ein weiches fettiges Mehl von ſtark ranzigem Geruch, der, wenn ſtark damit gefüttert wird, den Geſchmack des Fiſches beeinflußen dürfte”); es enthält, wie dies auch beim gewöhnlichen Fleiſchfuttermehl der Fall, kleine Knochentheile; theuer erkaufte Erfahrung hat gezeigt, daß Fleiſchmehle erſt verfüttert werden dürfen, wenn die Brut mindeſtens zwei Monate alt iſt, ſie müſſen, um die ſchädlichen Knochentheile zu entfernen, fein geſiebt werden; das Durchſieben kann unterbleiben ſobald die Fiſchchen ſechs Monate alt ſind. In der Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt erhält die Jungbrut in den erſten zwei Monaten nur Mehl, das aus friſchen Seefiſchen und Eintagsfliegen hergeſtellt iſt, auf der Oberfläche des Waſſers ſchwimmt und ſich dauernd bewährt hat (1 Pfund zu 1 A 70 & genügt zur Aufzucht von Tauſenden, Bezugsquelle |. am Ende dieſes Berichts). Ein Verſuch mit Garneelenmehl hat für Brut keine guten Erfolge gezeigt, wahrſcheinlich in Folge der im Mehle zahlreich vor— handenen Schalen. Merkwürdig iſt es, daß dem Herrn Fiſchmeiſter Dießner in Treuenbrietzen, nach ſeinem leſenswerthen Berichte in der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ vom 9. Dezember v. J. zu ſchließen, das gewöhnliche Fleiſchfuttermehl unbekannt geblieben ſcheint, in Baden iſt es ſeit einem Jahr: zehnt eingeführt und den Landwirthen als Maſtfutter für Schweine, Geflügel u. ſ. w. be⸗ kannt, daher überall leicht zu beſchaffen; dies und ſeine Eigenſchaft, daß es trocken gelagert, mehrere Jahre hält, wird von Fiſchzüchtern beſonders geſchätzt. Herr Dießner hat 15000 Stück Forellenbrut in einen nahrhaften, einen Morgen großen Teich geſetzt, mit Spratts Prairiefleiſch gefüttert und beim Abfiſchen im Späthjahre die Fiſche 6 bis 10 Centimeter lang vorgefunden. Wie viele Fiſchchen noch vorhanden waren iſt nicht angegeben, übrigens würden ſie nach anderweitiger Erfahrung in einem ſo großen nahrhaften Teiche auch ohne alle Fütterung nicht viel weniger Wachsthum aufzuweiſen haben. Von verſchiedenen im Badiſch ee Fiſcherei-Verein mit Fleiſchfuttermehl erzielten Erfolgen führe ich zwei an. Bei Wertheim a./ M. wurde ein mit 4 Liter Quellwaſſer in der Sekunde geſpeiſter Teich, 5 Meter lang, 5 Meter breit, 1 Meter tief mit 2000 Stück Bachforellenbrut beſetzt und den Fiſchen probeweiſe, auch aus mangelnder Erfahrung ausſchließlich Liebig's Fleiſch⸗ futtermehl (mit dem üblichen Zuſatz von einem Dritttheil Roggenmehl zu einem zähen Teige mit Blut oder Waſſer geknetet und in der Hackmaſchine zu Wurmform gemahlen) gegeben, beim Abfiſchen im Mai des folgenden Jahres fand man 630 Forellen in Größe von 7 bis 12 Centimeter, ferner eine Waſſerratte, eine Anzahl Grundeln, Gelbrandkäferlarven, einen Froſch und eine Waſſerſpitzmaus; dieſe Fiſchfeinde find im nicht gemauerten Teich ſchwer aus: zurotten, fie hatten jedenfalls manche junge Forelle verſpeiſt. Das Wachsthum dieſer Fiſche wird wohl mit den von Herrn Dießner gegebenen Zahlen übereinſtimmen, da der Zuwachs in den Wintermonaten unbedeutend iſt. ) Anm. der Red.: Demgegenüber müſſen wir betonen, daß nach den Verſuchen des Herrn Fiſchmeiſters Dießner der Geſchmack der Fiſche durch Spratt's Fiſchfutter nicht beeinflußt wird. 42 | | \ 127 — —ꝑT— — In der muſtergiltigen Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt des Herrn F. Dill iſt der Auf: zuchtteich cementiert, genannte Feinde können daher und weil das Waſſer ſehr klar iſt, beobachtet und entfernt werden. Dieſer Teich iſt 8 Meter lang, 4 Meter breit, dreiviertel Meter tief und von einer ſtarker Quelle geſpeiſt, es werden darin ſeit vier Jahren alljährlich 6000 St. Brut der allerdings ſchnellwüchſig ren Regenbogenforelle theilweiſe mit Fleiſchfuttermehl auf: gezogen. Nach einem Jahre ſind die Fiſche 10 bis 20 Centimeter lang; der Verluſt beträgt in Folge von Kinderkrankheiten und allerlei Unfällen durchſchnittlich 25 15 während er bei meh ſömmerigen Forellen die unter denſelben Verhältniſſen aufwachſen und ihr Durchſchnitts⸗ gewicht alljährlich verdoppeln, 7% nicht überſteigt. In dieſer Anſtalt werden, ſeit das neue Heidelberger Schlachthaus erbaut iſt und ge— kochte Fleiſchabfälle von da leicht zu beſchaffen ſind, dieſe vorzugsweiſe und zwar zermahlen verfüttert, ferner auch kleine rohe Weißfiſche u. dgl., Fleiſchfuttermehl dient als willkommener Erſatz wenn anderes Futter nicht zur Hand oder der Jahreszeit wegen nicht haltbar iſt. Die Erfahrung lehrte hier dasſelbe was Herr Prof. Dr. Frenzel in Nr. 1 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung beſtätigt, nämlich Wechſel der Futtermittel, um die in dem einen fehlenden Stoffe durch die in dem andern enthaltenen zu ergänzen.“) Kauffmann. *) Die praktiſche Anwendung des Fleiſchfuttermehles, deſſen Miſchung mit Roggenmehl, die Maſchine „Enterprise“ zur Herſtellung der Nudeln und Würmer u. a. hat Herr Dill in Nr. 4 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ von 1893 des Näheren beſchrieben. Um ſchriftliche Anfragen zu vermeiden, ſind hier die für den Bereich des Badiſch Unterländiſchen Fiſcherei-Vereins nächſtgelegenen Bezugsquellen genannt: Liebig Fleiſchfuttermehl bei Herrn G. C. Zimmer in Mannheim, Kemmerich Fleiſchfuttermehl, Fiſchmehl und Eintagsfliegenmehl bei Herrn Louis Goos in Heidelberg, Fleiſchhack— maſchine „Enterprise“ bei den Herren Theodor Jäger oder C Krugmann in Heidelberg, Spratt's Patentfutter, Uſedomſtraße 28, Berlin. II. Der III. Württembergiſche Jiſchereitag in Schwäbiſch Hall. Die diesjährige Hauptverſammlung des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins fand in Verbindung mit einer Fiſcherei-Ausſtellung in Schwäbiſch Hall, am Oſtermontag ſtatt. Für die Verhandlungen hatte die Stadt bereitwilligſt die Aula des Gymnaſiums und für die Filcherei-Ausftellung die für dieſen Zweck beſonders geeigneten Räume des dortigen Sool— bades zur Verfügung geſtellt. Der Präſident des Württenbergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, Oberjägermeiſter Frhr. von Plato eröffnete um 9½ Uhr Vormittags die Verſammlung, dankte den Anweſenden, insbeſondere den Vertretern der k. Miniſterien des Innern und der Finanzen, der Kreisregierungen, der Centralſtelle für die Landwirthſchaft, ſowie mehrerer benachbarter Fiſcherei-Vereine für ihr Erſcheinen, der Stadt Hall für die freundliche Aufnahme, ſowie dem Feſtkomité, Ausſtellungs— komité, den Preisrichtern und den Ausſtellern für ihre Bemühungen. Stadtſchultheiß Helber hieß namens der Stadt und Oberförſter Krauß namens des Haller Fiſchzuchtvereins den Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Verein herzlich willkommen. Hierauf erſtattete der Schrift: führer, Profeſſor Dr. Sieglin von Hohenheim den Jahresbericht. Aus demſelben ſei Folgendes hervorgehoben: Wie das Jahr 1893 den meiſten Land— wirthen und insbeſondere Thierzüchtern unſerer engeren Heimat Wunden geſchlagen hat, zu deren Heilung Jahrzehnte nothwendig ſind und dasſelbe in Folge deſſen als ein Unglücksjahr zu be— zeichnen iſt, das auf lange hinaus in Erinnerung bleiben wird, ſo hat es auch den Fiſchern mancherlei unliebſame Ueberraſchungen gebracht. In den erſten Monaten des Jahres trat ſo grimmige Kälte ein, daß manche Weiher bis auf den Grund gefroren ſind und in den Flüſſen mit Rückſicht auf den Eisgang Dynamitſprengungen vorgenommen werden mußten, wodurch Millionen von Fiſchen aller Art und jeden Alters zu Grunde gegangen ſind. Dann kamen plötzliche und ſtarke Hochwaſſer. Weite Gebiete wurden überflutet, und viele Fiſche von den mächtigen Eisſchollen zerquetſcht, andere aber, die dieſen aus dem Wege gehen wollten und ſich von der Hauptſtrömung möglichſt entfernt hielten, kamen bei dem plötzlichen Fallen des Waſſers auf's Trockene und verendeten. In verſchiedenen Gegenden des Landes ſind durch das Hochwaſſer 128 Teichdämme zeriſſen, Brutanſtalten ſchwer beſchädigt, Brutapparate, ausgelegte Otterfallen u. ſ. w. fortgeriſſen und Hunderttauſende angebrüteter Salmonideneier mit Schlamm bedeckt oder fortgeſpült worden. Auf ſolch böſen Winter folgte ein noch ſchlimmerer Sommer. Viele Bäche und Teiche ſind vollſtändig ausgetrocknet, andere Gewäſſer waren und blieben Monate lang ſo klein, daß das Waſſer, beſonders, wenn demſelben viele Unreinigkeiten zu— geführt worden waren, in Fäulniß überging und einerſeits der Fiſchdiebſtahl und andererſeits die Vernichtung durch freigehende Enten, durch Eisvögel, Fiſchreiher, Fiſchotter u. ſ. w ganz außerordentlich erleichtert wurden. Weniger ſchlimm war der Sommer für größere Flüſſe und tiefe Seen. Nach erſteren zogen ſich die Fiſche aus den waſſerarmen Zuflüſſen und vermehrten ſich hier in Folge der großen Waſſererwärmung ungewöhnlich ſtark. Hoffentlich zieht ſich ein Theil der Brut all- mählich in die verödeten Zuflüſſe als Erſatz für die in den vorhergehenden Monaten ver: nichteten früheren Bewohner derſelben. Wahrſcheinlich im Zuſammenhang mit der großen Trockenheit im vorigen Sommer iſt im oberen Neckar, ſowie im Kocher eine eigenthümliche Krankheit bei den Barben und Schupp ⸗ fiſchen aufgetreten, an welcher ſchon viele Centner Fiſche zu Grunde gegangen ſind und die ſich bis heute immer noch weiter auszubreiten ſcheint. Ob menschliche Hilfe die Ausbreitung der Krankheit zu begrenzen vermag, iſt ſehr zu bezweifeln. Aehnliche Krankheiten ſind vor mehreren Jahren in der Moſel und ſodann in vorigem und in dieſem Jahre in Norddeutſch⸗ land aufgetreten und haben daſelbſt große Fiſchſterben verurſacht. Allein durch ſolche unlieb ſame Erfahrungen werden wir uns nicht abhalten laſſen dürfen, an der Vermehrung und Verbeſſerung des Fiſchbeſtandes unſerer heimiſchen Gewäſſer mit aller Energie weiter zu arbeiten! Wenn aber auch einzelne Vereinsmitglieder im vorigen Jahre leider ſchwere Verluſte erlitten haben, ſo darf doch der Verein mit Befriedigung auf dasſelbe zurückblicken. In erſter Linie darf hier auf die wohlgelungene Fiſcherei-Ausſtellung in Ulm hin⸗ gewieſen werden, welche weitere Kreiſe auf die Bedeutung der Fiſcherei aufmerkſam gemacht und dem Vereine viele neue Freunde und Gönner zugeführt hat. Es waren hier nicht nur Prachtexemplare unſerer heimiſchen, ſondern auch ſolche der erſt ſeit wenigen Jahren in Württemberg eingeführten und wegen ihrer großen wirthſchaftlichen Vorzüge gleichwohl ſchon ſehr verbreiteten Fiſcharten (Regenbogenforellen, Bachſaiblinge, Forellenbarſche, Zander ꝛc.) zu ſehen. Außerdem waren die verſchiedenen, für die künſtliche Fiſchzucht, die Schutzbrütung, zum Transport und Fang der Fiſche noth wendigen, von unſeren heimiſchen Induſtriellen ge: fertigten Geräthe und Apparate zur Schau geſtellt. Noch vor wenigen Jahren haben wir alle derartigen Geräthe ꝛc. c. vom Auslande beziehen müſſen. Auch das finanzielle Ergebniß der Ulmer Ausſtellung war ein ſo befriedigendes, daß von Seiten des Württembergiſchen Landes⸗Fiſcherei-Vereins keine Beihilfe nothwendig wurde. Allen, welche zum Gelingen jener ſchönen Ausſtellung beigetragen haben, dürfen wir daher unſern aufrichtigſten Dank ausſprechen. Außer der Hauptverſammlung in Ulm in Verbindung mit der Fiſcherei-Ausſtellung wurde im Dezember v. J. eine Vorſtandsſitzung in Rottweil gehalten, in welcher nicht nur die Vorbereitungen für die heutige Hauptverſammlung getroffen, ſondern auch verſchiedene weitere Gegenſtände behandelt und erledigt wurden. Die Zahl der Einzelmitglieder des Landesvereins iſt vom 1. Januar 1893 bis 1894 von 241 auf 260 geſtiegen und wäre noch erheblich größer, wenn nicht verſchiedene direkte Mitglieder des Landesvereins Mitglieder der neugegründeten dem Landesvereine angeſchloſſenen Lokal- vereine geworden wären. Die Ausgeſchiedenen ſind alſo unſerer Sache keineswegs untreu geworden. 3 Neue Bezirks: und Lokal⸗Fiſcherei⸗Vereine find im Sabre 1893 entſtanden: in Sont⸗ 5 j heim, Lauffen a. N., Bietigheim, Nürtingen, Rottweil, Brettach, Gaildorf, Langenburg, 1 Mergentheim und Freudenſtadt. 4 Nur ein Verein, der „Oberſchwäbiſche Gauverband“, hat ſich aufgelöſt, nachdem die | meiſten feiner Einzelmitglieder und Vereine es vorgezogen hatten, direkte Mitglieder des Landes⸗ | vereins zu werden. Am 1. Januar 1894 hatten ſich 44 Vereine, d. h. alle in Württem F berg überhaupt vorhandene, dem Württembergiſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereine angeſchloſſen. In [29 Hohenzollern hat ſich ein Fiſcherei⸗Verein, den wir gerne in unferen Verband aufnehmen würden, noch nicht gebildet. Nur die Centralſtelle des Vereins zur Beförderung der Land— wirthſchaft und des Gewerbes in den Hohenzoller'ſchen Landen hat ſich als Mitglied des 5 Ulmer Vereins uns indirekt angeſchloſſen. Aber nicht nur die Zahl der angeſchloſſenen Vereine hat zugenommen, ſondern auch die Thätigkeit der alten, wie der neugegründeten Vereine iſt eine recht erſprießliche geweſen. Auch ſolche ältere Vereine, welche ſich urſprüng⸗ lich nur zum Zwecke gemeinſamer Ausnutzung von Fiſchwaſſerſtrecken gebildet haben, ſind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Brutanſtalten zu errichten oder an verſchiedenen Stellen einzelne Brutapparate aufzuſtellen. Sie ſtreifen entweder die Salmoniden ihrer Gewäſſer ſelbſt ab, oder kaufen Eier, brüten dieſe aus und ſetzen die Brut an geeigneten Stellen in's Freie. Andere Vereine haben kleine Teiche hergeſtellt oder vorhandene Eisweiher gepachtet, beſetzen dieſelben je im Frühjahr mit einigen Laich-Karpfen, Schleien u. ſ. w. und bringen die hier gewonnene Brut in die Flüſſe. Daß dieſe Art des Fiſchereibetriebes, d. h. die Verbindung von Teich- und Flußfiſcherei, ſehr vortheilhaft iſt, zeigt die gegenwärtige Ausſtellung in Hall, in welcher ein 13 Pfund ſchwerer, in der Jagſt gefangener Karpfen ſich befindet. Gerade die in den letzten Jahren gemachten Er— fahrungen lehren, daß es nicht zweckmäßig iſt, alles auf eine Karte zu ſetzen, ſondern daß es ſich empfiehlt, nicht nur auf die Vermehrung des Edelfiſche, ſondern auch auf diejenige der ſog. Mittelfiſche hinzuwirken. Ein gemiſchter Beſtand von zuſammenpaſſenden Fiſcharten liefert jedenfalls den geſichertſten Durchſchnittsertrag. Sodann iſt zu erwähnen, daß auch die Zahl der landwirthſchaftlichen Vereine, die ſich dem Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereine angeſchloſſen haben, erheblich zugenommen hat. Dieſe finanzielle und moraliſche Unterſtützung derſelben iſt uns von großem Werth! Der Verein hat eine Anzahl Vertrauensmänner aufgeſtellt, welche da, wo noch keine Lokalvereine beſtehen, die Gründung ſolcher anſtreben, aufklärend und anregend wirken und die Intereſſen des Vereins nach Kräften fördern ſollen. Da es auf den verſchiedenen Ge— bieten des Fiſchereiweſens noch recht viel zu thun gibt, ſo haben wir Gelehrte wie Praktiker als Vertrauensmänner aufgeſtellt. Was nun die dem Präſidium in der letzten Hauptverſammlung und Vorſtandsſitzung ertheilten Aufträge betrifft, ſo ſind dieſelben in folgender Weiſe erledigt worden. 1. Unſerem Geſuch um eine ſtaatliche Unterſtützung wurde entſprochen und mit Ge— nehmigung Sr. Majeſtät des Königs vom 1. April 1893 an ein jährlicher Staatsbeitrag von 1000 A. gewährt. N 2. Das k. Miniſterium des Innern wurde gebeten, die im Intereſſe der Fiſcherei ge— machten Anlagen von Waſſerwerken (Schutzrechen ꝛc.) durch geeignete Perſönlichkeiten (etwa die Oberamtsbaumeiſter) regelmäßig kontrolliren zu laſſen, auf den Schutz der Altwaſſer hin— zuwirken und das Froſchen zu beſchränken. Außerdem wurde in Verbindung mit dem Württem— bergiſchen Jagdſchutzverein um das Vorlegen eines Geſetzes erſucht, welches die Konfiskation widerrechtlich gefangener Fiſche und verbotener Geräthe ermöglicht. Da die Miniſt. Berfüg. vom 24. Dezember 1889 aus Veranlaſſung der im vorigen Jahre in Bregenz getroffenen Verein— barung mit den übrigen Bodenſeeuferſtaaten einer Reviſion unterzogen werden ſoll, iſt zu hoffen, daß bei dieſer Gelegenheit auch unſere bezüglichen Wünſche Berückſichtigung finden können. \ 3. Der Miniſterial Abtheilung für Straßen- und Waſſerbau wurde die Bitte vorge— tragen, bei der Correktion fließender Gewäſſer mehr Rückſicht auf die Fiſchzucht zu nehmen und es haben unſere Wünſche auch bei dem Erlaß einer neuen Inſtruktion einigermaßen Beachtung gefunden. ö 4. Die k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft hat unſere Bitte um Ueberlaſſung von Dienſtmarken zur Verſendung unſeres Vereinsorgans abgelehnt. Da die Portokoſten unſere Kaſſe ſehr bedeutend belaſten, jo wäre es wünſchenswerth, wenn überall da, wo 2 und mehr Einzelmitglieder an einem Orte wohnen, eines derſelben ſich der Mühe unterziehen wollte, die ihm zugehenden Exemplare zu vertheilen. 130 — 5. Der Bitte, Fiſchereikurſe in Hohenheim abzuhalten, wurde entſprochen. In dankens— wertheſter Weiſe hat die k. Akademie Hohenheim die nothwendigen Räume zur Verfügung geſtellt, ſowie die Beſchaffung der Lehrmittel, die k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft da= gegen die Honorirung der Lehrer übernommen. Um es auch weniger Bemittelten zu ermöglichen, an dem Kurſus theil zu nehmen, hat der Württembergiſche Landes-Fiſcherei— Verein ſolchen die Hälfte der Fahrkoſten 1 05 einen Beitrag von 5 W,. bewilligt. Daß durch die Einführung ſolcher Kurſe einem dringenden Bedürfniſſe entſprochen wurde, geht aus dem Umſtand hervor, daß, obwohl die bezügliche Einladung erſt wenige Tage vor Eröffnung des Kurſes erlaſſen werden konnte, ſich 46 Theilnehmer gemeldet hoben und da nicht mehr als 25 angenommen werden konnten, 21 Angemeldete auf den nächſtjährigen Kurſus verwieſen werden mußten. Bei dieſer Gelegenheit ſei erwähnt, daß im letzten Winterſemeſter erſtmals nun auch an der Landesuniverſität eine Vorleſung über Fiſchzucht gehalten und gut beſucht wurde. 6. Das Kommando der k. Forſt- und Steuerwache hat auf unſere Bitte das ihr unterſtellte Perſonal in bereitwilligſter Weiſe darauf aufmerkſam gemacht, daß von Seiten des Landesvereins ſolchen Polizeiorganen, welche Fiſchereikontraventionen zur Anzeige bringen, Prämien in Ausſicht geſtellt werden. Es wurden dann auch an 137 Landjäger, Steuer⸗ wächter, Forſtwarte, Polizeidiener ꝛe. Ermunterungsprämien von zuſammen 571 M. bewilligt. 7. Auf Anregung unſeres Vereines hat das Präſidium des Württembergiſchen Jagd— ſchutzvereins ſeinen Mitgliedern empfohlen, den Fiſchern das Erlegen von Ottern (außer mit Schußwaffen) zu geſtatten und denſelben den Otterbalg zu überlaſſen. 8. Mit der Ausarbeitung des Entwurfes eines Geſetzes, betreffend die Bildung von Fiſcherei⸗Genoſſenſchaften, wurde vom Präſidium eine Kommiſſion betraut, welche ſich mit dieſer ſchwierigen Materie eingehend zu beſchäftigen hat und heute Vorſchläge machen wird. 9: Eine Anfrage bei dem Badiſchen Landes-Fiſcherei-Verein hat ergeben, daß derſelbe mit Rückſicht auf die dortigen Verhältniſſe nicht in der Lage iſt, die Verlegung der Schon— zeit für Bachforellen auf einen ſpäteren Zeitpunkt (als vom 10. Oktober bis 10. Januar) zu befürworten (vergl. die Verhandlungen auf dem Fiſchereitag in Ulm). (Schluß folgt.) III. Jiſcherei-Ausſtellung in Schwäbiſch Hall. In der ſchönen Salzſtadt Hall veranſtaltete der dortige Fiſcherei-Verein aus Ver⸗ anlaſſung des dritten Württembergiſchen Fiſchereitages eine Fiſcherei-Ausſtellung in den Räumen des dortigen Soolbades, die in jeder Beziehung, wenn auch in kleinerem Maaßſtabe angelegt, als gelungen bezeichnet werden kann. Die Eröffnung der Ausſtellung fand am Montag den 19. März ſtatt. Herr Forſtrath v. Hügel begrüßte als Ehrenpräſident die Anweſenden, unter welchen Se. Durchlaucht Fürſt von Waldenburg mit Gemahlin zu bemerken waren. Nach einer längeren Anſprache, in welcher Citate aus alten Urkunden die Fiſcherei aus der früheſten Zeit Hall's beleuchteten, wurde unter Dankesbezeugung für das Eintreten des Württembergiſchen Landes⸗Fiſcherei-Vereins, ſowie des Haller Fiſchzucht-Vereins für die Ausſtellung, dieſelbe er⸗ öffnet, an welche ſich ein Rundgang durch die Ausſtellung, unter Führung des Herrn Prof. Dr. Sieglin aus Hohenheim anſchloß. In dem Lichthofe des Soolbades, der in eine Felſengrppe umgewandelt war und auf welcher die der Fiſcherei ſchädlichen Vögel und Säugethiere, theils in prächtigen Gruppen ö arrangirt, ſich präſentierten, fanden die Aquarien ihre Aufſtellung, in welchen die verſchiedenſten— Fiſcharten: Karpfen, Schleien, Goldorfen, Hechte, Barſche, Zander, Aalrutten, Bach- und 131 Regenbogenforellen, Bachſaiblinge u. ſ. w. und in den verſchiedenſten Altersſtufen Quartier bezogen hatten. l Auch an einer kleinen Brutanſtalt fehlte es nicht, ſo daß dem Beſucher die Entwicklung des Fiſches vom friſch befruchteten Ei bis zum ſechs Wochen alten Fiſchchen gezeigt werden konnte. Baron von Ulm⸗Erbach hatte feinen jüngſt aus Japan erhaltenen Rieſen— ſalamander, der ein Gewicht von 25 Kilogramm, eine Länge von 128 Centimeter und ein Alter von etwa 300 Jahren aufweiſt und der ſtets umlagert war, dem Comité zur Ver— fügung geſtellt. In Mitte dieſer vorerwähnten Gruppe war in hübſcher gärtneriſcher Um— rahmung die Büſte Sr. Majeſtät des Königs von Württemberg aufgeſtellt. Wir verlaſſen den Lichthof und betreten einen größeren Raum, in welchem das k. Naturalienkabinet ſeine Ausſtellung arrangirt hat. Wir ſehen Präparate der in dortiger Gegend heimiſchen Fiſcharten, die der Fiſchzucht ſchädlichen und nützlichen Inſekten, Paraſiten, Fiſchſkelete e. Bade in Geſtemünde hat das Modell eines Fiſchdampfers, ſowie Muſcheln und andere Seethiere ausgeſtellt, und die Wände zieren die Abbildungen der verſchiedenſten Fiſcharten. Rechts vom Eingange iſt die Ausſtellung des Angelgeräthefabrikanten G. Stauden— mayer aus Ulm untergebracht, während links große Abbildungen von Fiſchen und anderem 1 Gethier in prächtig colorirten Tafeln zu ſehen waren. Die Wanderung führt uns nun in die geräumigen Badekabinete, die eigens zu dieſem Zwecke hübſch dekorirt, die verſchiedenſten Ausſtellungsgegenſtände beherbergen. Die Geruchsnerven ſagen uns ſchon, daß wir uns in der Nähe einer Ausſtellung von Seefiſchen befinden und in der That ſehen wir vor uns eine große Kollektion friiher Seefiſche, oft in unheimlichen Geſtalten. In einem anderen Kabinet befinden ſich kleinere Aquarien mit Goldfiſchen, Schleien, Stichlingen, Bitterlingen ꝛc., worunter die erſtmals in Württemberg von Prof. Dr. Sieglin in Hohenheim gezüchtete Madü-Maräne einen Ehrenplatz einnimmt. Ein wirklich prächtiger Fiſch, dem eine Zukunft bei uns wohl zu wünſchen wäre. Ferner ſieht man die prächtig geſtalteten Makropoden (Großfloßer) in großen und kleinen Exemplaren, von welchen nament— lich ein fünfjähriger Schleierſchwanzfiſch zu erwähnen iſt. Auch Tafelkrebſe friſten ihr einſiedleriſches Daſein in einem dieſer Aquarien. Getrocknete und gewäſſerte Stockfiſche durften auch nicht fehlen, denn mancher, der ſchon dieſen Fiſch verſpeiſt, hatte keine Ahnung davon, welche Geſtalt und Geſchmeidigkeit ein getrockneter Stock— fiſch in dieſem Zuſtande hat und man kommt gar zu gerne in Verſuchung, denſelben eher für ein Scheitchen Holz, als für einen Fiſch zu halten. Wir begeben uns nun in die oberen Gänge des Soolbades, in welchen Fiſchreuſen aus Draht, Holz ꝛc. in den verſchiedenſten praktiſchen und unpraktiſchen Konſtruktionen auf— geſtellt find, ferner Fangapparate für alle Gattungen von Raubzeug, Fiſchwaagen, Fiſchfutter— mehl und endlich Brutapparate und Transportgefäße in allen möglichen Formen und Größen. Fiſchliteratur iſt für den, der ſich dafür intereſſirt, reichlich vertreten und auch für Fiſcherbriefe und auf die Fiſcherei bezügliche Fangmethoden aus der guten alten Zeit ſorgte das ſtädtiſche Archiv in Ulm. Einen Hauptanziehungspunkt bildet der in ſeinen Feſtſchmuck gekleidete Reſtaurations— ſaal des Soolbades, in welchem eine Fiſcherhütte erſtellt iſt, die an Originalität nichts zu wünſchen übrig läßt. Ueber derſelben befinden ſich Fahnendekorationen in den Stadtfarben des Feſtortes. Ein großer Walfiſchrachen, der unter denſelben angebracht iſt, entleert ſich ſeiner ungewohnten Speiſe, eines eigenthümlichen Jonas', der an die Geſtalt eines zungen— fertigen Ausverkäufers erinnert, während links davon ein befiederter und ein behaarter Eier— dieb dem Neſt eines Krokodils einen Beſuch abſtatten, das vor lauter Verwunderung über den hübſchen Hebräer die Bewachung desſelben vergeſſen hatte; rechts erblicken wir einen hochgebuckelten Kater und einen Affen, der einen Häring in feinen Pfoten hält, einander an Witz und Humor übertreffend. Geſchickt angebrachte Dekorationen im Saale ſelbſt, ſowie in der Fiſcherhütte verfehlten nicht, dem Ganzen einen prächtigen Charakter zu verleihen und den Aufenthalt in dieſen Räumen ſo angenehm als möglich zu machen. Hoffen und wünſchen wir, daß die Ausſtellung dazu beitragen werde, auf dem Gebiete der Fiſcherei für die Zukunft immer mehr zu leiſten, ſo daß auch bei dieſem Zweige der . Landwirthſchaft ein fteter Fortichritt zu erkennen wäre. Um das zu erreichen, fohten die Filch: züchter aus ſich heraus gehen und zeigen, was ſie zu leiſten im Stande ſind. Nicht mit großen Quantitäten einzelner Fiſchſorten, ſondern mit wenigen aber wirklich ſchönen Exemplaren ſollen die Ausſtellungen beſchickt werden, wofür nicht nur das jeweilige Comité, ſondern die Intereſſenten der Fiſcherei den Ausſtellern Dank wiſſen. Sehr bedauerlich war es, daß nur einzelne Gegenden vertreten waren; es fehlte das obere Neckargebiet und Oberſchwaben gänz— lich; weder Aeſche, Barbe noch Huchen waren zu ſehen, und der Aal, der in der Kochergegend heimiſch iſt, fehlte gänzlich. Hoffen wir, daß die im Jahre 1896 in Stuttgart zu ver⸗ anſtaltende Fiſcherei-Ausſtellung einen Fortſchritt zeigen möge und daß namentlich auch auf Arten, die ſeither fehlten, Rückſicht genommen werden möge und die Zuſendung ſchlechten Materials gänzlich vermieden bliebe. Die ſchon in der Frühe vorgenommene Prämiirung ergab folgende Reſultate: Einen J. Preis mit ſilberner Medaille haben erhalten: von Loefen' ſche Fiſchzuchtanſtalt für Bachforellen, Bachſaiblinge; Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim für Regenbogenforellen und Madü-Maränen; Forſtverwalter Krauß in Hall für Regenbogen— forellen; Mathäus Käßbohrer in Ulm für Netze; Guſtav Staudenmayer in Ulm für eine reiche Kollektion Angelgeräthe; Fiſcherei-Verein Ulm für ein-, zwei- und dreijährige Regenbogenforellen; Pfarrer Preſſel in Creglingen für Baſtardſaiblinge. Einen J. Preis mit Bronce-Medaille: J. Weber, Fiſchzüchter in Ober: kochen, für Bachſaiblinge, Bachforellen; Reſtaurateur Hinderer in Crailsheim für eine Kollektion Kocherfiſche; Fiſchzüchter Uhl in Mönchsrode für Goldorfen, Spiegelkarpfen; Fein— mechaniker Wenger in Gaildorf für Brutapparate; W. Mühlbach in Neudamm für Brutapparate. Einen I. Preis ohne Medaille: Fiſchereiꝙ- Verein Ellwangen für Karpfen. N Einen II. Preis: A. Meeroth, Spänglermeiſter in Ulm, für Brutapparate; E. Sturm in Forchtenberg für Aalreuſen; G. Renftle, Flaſchnermeiſter in Hall, für Brutapparate; R. Weber in Heynau für Fallen und Fangapparate. Guſtav Staudenmayer. IV. Die Jiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſtonen 1894. Mitgetheilt von Victor Marta von Milborn. I. Oberöſterreich. Der mehr als ſiebenjährige Krieg wegen der geſetzlichen Regelung der Fiſchereiausübung iſt in den bewegten Sitzungen des oberöſterreichiſchen Landtages vom 9., 10. und 15. Februar ds. Is. mindeſtens zu einem vorläufigen Abſchluſſe gelangt. Eine Fußnote!) bringt den Leſern alle von der „Allgemeinen Fischeretzeitung⸗ in dieſer Angelegenheit bisher veröffentlichten wichtigeren Artikel in Erinnerung. Die folgende Berichterſtattung beruht auf den, der Redaktion vorliegenden, ſteno— graphiſchen Sitzungsprotokollen ſammt Beilagen des letzten oberöſter⸗ reichiſchen Landtages. 5 Der volkswirthſchaftliche Ausſchuß dieſes Landtages empfahl demſelben, wie voraus⸗ ſichtlich, jenen, übrigens mehrfach in einem der Fiſcherei abträglichen Geiſte amendirten Ent⸗ wurf des Landesausſchuſſes zur Annahme, welcher, in den Nummern 16 und 17 des Jahr- ganges 1892 dieſer Blätter ausführlich erörtert, nicht ohne Zulaß Sr. Excellenz des Herrn k. k. Ackerbauminiſters an Stelle der im Landtage 1886/87 mit a. h. Genehmigung einge— brachten Geſetzvorlage der Geſammtregierung auf die Tagesordnung kam. 50 Stehe „Allgemeine Fiſcherei— Zeitung“ Jahrgang 1888, Seiten: 35, 60, 145, 194, 206, 296, 313, 325, 337 und 349. Jahrgang 1891, Seite: 299. Jahrgang 1892, Sei ten: 19, 187, 197 und 267. Jahrgang 1893, Seiten: 123, 198. Jahrgang 1894, Seite: 7 — er 133 Dieſe Regierungsvorlage nahm bekanntlich die, nach Maßgabe der Eignung gewiſſer Waſſerſtrecken zur ſelbſtändigen guten Hege und Bewirthſchaftung, imperativ vorzunehmende Eintheilung der fließenden Gewäſſer im Eigen- und Pachtreviere in Ausſicht, welche Pacht— reviere aus den obigen Eigenſchaften nicht entſprechenden kleinen Fiſchereirechtsgebieten, zwar unter Aufhebung der perſönlichen Rechtsausübung der dort bisher Fiſchereiberechtigten, jedoch gegen proportionelle Vertheilung des Pachtſchillings an dieſelben gebildet werden ſollten. Eine erſte, im Sommer 1887 abgehaltene große Enquete Sachverſtändiger ging auf dieſe Tendenzen einſtimmig ein, doch beſchloß der Landtag eine Reviſion jenes Operates. Im Herbſte des Jahres 18888 ließ ſich die k. k. Regierung herbei, einem bereits unter dem Einfluſſe frondirender Elemente zuſtande gekommenen Antrage des ſogenannten Super— revifionscomite’s (der zweiten Enquete) zuzuſtimmen, wornach an Stelle der offiziellen Ber: pachtung auch die fakultative „gemeinſchaftliche“ (ob einheitliche? — wurde nie ſicher geſtellt) Bewirthſchaftung der zuſammengelegten Reviere treten konnte. Der Landtag 1888 genehmigte aber auch dieſen revidierten Geſetzentwurf nicht, ſondern ordnete deſſen nochmalige Ueberprüfung in Hinſicht ſeiner Rückwirkungen auf Landwirthſchaft und Induſtrie durch eine dritte Enquete an. Dieſe erſt im November 1891 abgehaltene Enquete wurde nun derart zuſammen⸗— geſtellt, daß ſie, übrigens in zweifelloſer Ueberſchreitung ihrer vorangeführten Aufgabe, das gänzliche Fallenlaſſen zuſammengelegter Reviere und die Zulaſſung der perſönlichen Fortaus— übung aller, alſo auch der minimalſten Fiſchereirechte — empfehlen mußte und empfahl. Auf Grund dieſer Beſchlüſſe pflog der Landesausſchuß im „kurzen Wege“ dringende und drängende Rückſprache mit dem Herrn k. k. Ackerbauminiſter, als deren Frucht der nun vorliegende jüngſte Geſetzentwurf erwuchs. Dieſer Entwurf ſieht von jeder Zuſammenlegung der an und für ſich nicht gut hege— und bewirthſchaftungsfähigen Fiſchereirechtsgebiete im Zwecke ihrer einheitlichen Bewirth— ſchaftung ab, — garantiert auch dem kleinſten Fiſchereiberechtigten die perſönliche Fortaus— übung ſeines Rechtes und begnügt ſich mit der Bildung „ſogenannter Reviere“, welche eine gute Hege und Wirthſchaftsführung nur thunlichſt ermöglichen, und die Reviergenoſſen in dieſer Richtung durch gewählte Ausſchüſſe möglichſt controliren und anregen ſollen. Wie der unter Beilage 1 ad Nr. 2 der ſtenographiſchen Landtagsſitzungsprotokolle 1893 enthaltene Bericht des Landesausſchuſſes vom 9. März 1892 wortgetreu anführt, „iſt das k. k. Ackerbauminiſterium der damals im kurzen Wege geſtellten Anfrage, ob nicht und beziehungsweiſe unter welchen Bedingungen die Zuſammenlegung kleinerer Waſſergebiete zu Pachtrevieren fallen gelaſſen und jedem Fiſchereiberechtigten die bisherige Ausübung ſeines Fiſchereirechtes belaſſen werden könnte, auf das „Freundlichſte und Dankenswertheſte“ entgegengekommen und hat demſelben unter Bekanntgabe der Cautelen, unter denen dem Wunſche der weiteren Selbſtausübung des Fiſchereirechtes ſeitens der einzelnen Fiſcherei— berechtigten Rechnung getragen werden könnte, in Betreff der nothwendigen Um— änderung des vom Reviſionscomité beſchloſſenen Geſetzentwurfes die näheren Andeut— ungen gegeben. Es mußte daher in den Kreiſen der Anhänger der urſprünglichen Regierungsvorlage nicht nur eine gewiſſe Ueberraſchung, ſondern große Genugthuung, dagegen vielleicht gemiſchte Gefühle in jenen ihrer Gegner erwecken, als der Vertreter der k. k. Regierung, Herr Hofrath Heyß, in der Landtagsſitzung vom 9. Februar ds. Is. folgende, ebenfalls wortgetreu reproduzierte Erklärung abgeben durfte: „Es kann ſachlich keinem Zweifel unterliegen und es iſt durch eine Reihe von Gutachten bekräftigt, daß der Standpunkt der Regierung der richtige und wirkſamſte iſt, weil durch Schaffung wirthſchaftlich geeigneter Fiſch— wäſſer die ſicherſte und von blos polizeilichen Maßregeln unabhängige Grundlage für die Hebung der Fiſcherei in den fließenden Gewäſſern hergeſtellt wird. Se. Excellenz der Herr Ackerbauminiſter betrachtet daher das Syſtem der Regie— rungs vorlage gegenüber jenem, welches in dem Geſetzentwurfe des Landesausſchuſſes und auch des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes niedergelegt iſt, als das beſſere, um ſo mehr als nach der dem hohen Hauſe 134 gleichfalls vorliegenden Zuſammenſtellung der Fiſchwäſſer in Oberöſterreich wirklich eine arge Zerſplitterung der Fiſchereirechte beſteht. Unbeſchadet dieſes prinzipiellen Vorzuges jenes Syſtems der Schaffung der Pachtreviere, das die Regierungsvorlage im Auge hat, ungeachtet dieſes Vorzuges, will jedoch der Herr Ackerbauminiſter auch dem Prinzipe des Entwurfes, wie er hier vor— liegt, jedoch nur für ſeinen Theil und unbeſchadet der definitiven Ent⸗ ſcheidung der Regierung über den Beſchluß des hohen Landtags, nicht entgegentreten, weil auch auf dem Wege, welchen dieſer Entwurf einſchlägt, eine Hebung der Fiſcherei, wenn auch keine ſo durchgreifende wie bei der Bildung von Pachtrevieren, zu erhoffen iſt. Wenn das hohe Haus belieben ſollte, den Entwurf des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes zur Grundlage der weiteren Verhandlungen zu nehmen, jo welde er ſich jedoch zu einigen Paragraphen desſelben, insbeſondere zu jenen, welche vom volkswirthſchaft⸗ lichen Ausſchuſſe abgeändert wurden, im Laufe der Spezialdebatte das Wort erbitten.“ Dieſe loyale, im Geiſte des Wahlſpruches unſeres Koalitionsminiſteriums: „Offen: heit und Wahrheit“ abgegebene Erklärung liest ſich wohl weſentlich verſchieden von dem früher zitierten Texte; Sie rechtfertigt vollſtändig die jahrelangen Beſtrebungen der allzeit getreuen Anhänger der Regierungsvorlage und konſtatiert, daß der neue Geſetzentwurf, welchem Se. Excellenz überdies blos perſönlich und unbeſchadet der definitiven Entſcheidung der Geſammtregierung nur nicht „entgegentreten“ will, — in fiſchereiwirthſchaftlicher Beziehung unbedingt — minderwerthig ſei.“ Die Se. Excellenz zur perſönlichen Nachgibigkeit gegenüber den Wünſchen der Oppoſition veranlaſſenden Gründe waren daher, wie wir es ſtets betonten, ſicher keine fiſchereiwirthſchaftlichen, ſondern „andere“. Sofort knüpfte auch der Landesausſchuß und Abgeordnete Herr Dr. Bahr, derſelbe, welcher die bekannte Petition der oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereine im Landtage einbrachte, an die Eröffnung der Regierung folgenden Antrag: „Das hohe Haus wolle über den vorliegenden Geſetzentwurf zur Tagesordnung übergehen, beziehungsweiſe die urſprüngliche Regierungs⸗ vorlage der Spezialdebatte zu Grunde legen.“ Der Redner bezeichnete den vereinbarten neuen Entwurf als unannehmbar. Nur die Schaffung eines verhältnißmäßigen Intereſſes an der beſten Hege und Ertragsfähigkeit können zur nachhaltigen Hebung der Fiſcherei in Waſſerſtrecken vielfach getheilten Beſitzes führen. Dafür habe ſich einſt die Regierung, dafür hätten ſich auch zwei Enqueten ausgeſprochen. Erſt eine dritte Enquete brachte dieſen Grundſatz zum Falle, indem ſie ihre Aufgabe und ihre Befugniß überſchritt; denn dieſe Enquete wurde nach dem Be— ſchluſſe des Landtages vom 8. Oktober 1888 eigentlich nur dazu ein: berufen, um den vom Reviſionscomité beſchloſſenen Geſetzentwurf, welcher ſich an die Regierungsvorlage angelehnt hatte und welcher im Prinzipe mit der Regierungsvorlage vollkommen übereinſtimmte, mit Rückſicht auf die Rückwirkung auf die Landwirthſchaft und Induſtrie zu prüfen. Die Sachverſtändigen aus den Kreiſen der Landwirthſchaft und aus den Kreiſen der Induſtrie haben, wie aus dem Enqueteprotokolle hervorgeht, nur ganz unbedeutende Ein: wendungen erhoben, und es ſei daher ganz merkwürdig, daß dieſe Enquete, welche zu nichts anderem ein berufen war, als die Rückwirkung des bereits vorhandenen Geſetzes auf die Landwirthſchaft und Induſtrie zu prüfen, über dieſe Auf: gabe hinausging, das Prinzip der Regierungsvorlage zum Falle brachte und über Antrag eines Sachverſtändigen, der früher ſelbſt ein eifriger Verfechter der Regierungsvorlage war, dieſes Prinzip nunmehr vollkommen verließ. Er theile nicht die Hoffnung des Regierungsvertreters, daß auch durch den vorliegenden Geſetzentwurf eine Hebung der Fiſcherei zu erwarten ſei, dieſe werde vielmehr ganz zu Grunde gehen. 135 Die Reviere, welche der gegenwärtige Entwurf vorſchlage, können nicht als „Reviere“ im Sinne des Reichs-Fiſchereigeſetzes betrachtet werden, ſie ſind es nur dem Namen nach. Warum ſoll gerade bei der Regelung der Fiſcherei der ſonſt allgemeine Grundſatz auf— gegeben werden, daß der Einzelne ſein Recht zu Gunſten des allgemeinen Beſten opfern müſſe? Man fürchte ſich vor dem Sturme der Kleinfiſcher! Der Entwurf überlaſſe auch außerordentlich viel dem „Verordnungswege.“ — Hierauf ſprach der Abgeordnete Herr Pießlinger (Senſenfabrikant und Waſſer— induſtrieller) gelaſſen die großen Worte: „daß die Binnenfiſcherei in Oberöſterreich niemals eine beſondere Berückſichtigung als Erwerbs- und als Produktionsquelle eines Volksnährmittels bilden werde, die Schaffung größerer Fiſchereigebiete in einer Hand aber, wie es die Bildung der Jagdlatifundien beweiſe, nur Chicanen der Werks- und Grundbeſitzer be— ſorgen laſſe.“ Darum und nicht allein aus Furcht vor den Kleinfiſchern und der Verletzung ihrer Rechte iſt dieſer Waſſerinduſtrielle gegen die Regierungsvorlage. Das Schlußwort des Berichterſtatters (Herr Abt Baumgartner) enthielt allerdings einige theilweiſe beſſer diskutable Motive: „Keine bekannte Fiſcherei-Geſetzgebung fordere eine ſo ſcharf imperative Zuſammenlegung von Fiſchereirechten wie die öſterreichiſche Regierungs— vorlage, deren Durchführung ſtoße daher auch in allen Kronländern, namentlich in Nieder— öſterreich, auf kräftigen Widerſtand *) Die volkswirthſchaftiche Wichtigkeit des Zweckes rechtfertige nicht ge— nügend die beabſichtigte Expropriation der Rechtsausübung, bei welcher den Reviergenoſſen aus dem ganzen Pachtſchillinge eventuell nur ein hinter ihrem bisherigen Nutzen zurück— bleibender Pachtantheil, daher keine — „angemeſſene Schadloshaltung“ zufallen könnte. Man ſolle den die Fiſcherei in Oberöſterreich meiſt als Nebenerwerb betreibenden kleineren Landwirthen die arbiträre und perſönliche Ausnützung derſelben nicht entziehen.“ Auf einer völlig irrigen Information durch „ſeinen Sachverſtändigen“ beruhte allerdings das Motiv des Herrn Berichterſtatters, daß trotz der unzähligen an der unteren Traun beſtehenden Kleinrechte der Fiſchreichthum (?) dort ein großer (?) und dieſer eben der gegenſeitigen Ueberwachung der „Kleinen“ zu danken ſei. Thatſächlich gibt es im ganzen Lande keine ſchlimmere Fiſchereiwirthſchaft und ärgere Waſſerverwüſter als in der als „Muſter“ angeführten Waſſerſtrecke. Wie vorauszuſehen, weil in vorhinein jo eingeleitet, fiel auch der Antrag Dr. Bahr's und beſchloß die große Mehrheit des Landtages in die Spezialdebatte über den „jüngſten Geſetzentwurf“ einzugehen. Die Einzelheiten dieſer Spezialdebatte ſollen ihren Leſern nur inſoferne vermittelt werden, als ſie auch für weitere Kreiſe und für Geſetzberathungen im Auslande von Intereſſe ſind, So viel aber darf bei ſtrengſter Wahrhaftigkeit im Allgemeinen feſtgeſtellt werden, daß der in der öſterreichiſchen Waſſer- und Fiſcherei-Geſetzgebung, alſo auch im vorliegenden Entwurfe, ſtets beobachtete Grundſatz, nach welchem die Präponderanz der landwirthſchaft— lichen und gewerblichen Waſſernutznießer nicht nur „in concreto“, ſondern „ex lege“ an: genommen wird, noch in keinem öſterreichiſchen Landtage rückſichtsloſer als in dieſem durch eine Reihe vom Berichterſtatter und Regicrungsvertreter fruchtlos bekämpfter, meiſt vom bekannten Abgeordneten und Müllermeiſter, Herrn Ignaz Huber, geſtellter Anträge aus— genützt wurde. *) Ueber die Oppofitton in anderen Landtagen ſollen demnächſt ſtreng wahrheitsgetreue, kurze Berichte folgen. Was die angeblichen Härten der Regierungsvorlage betrifft, fo boten nicht nur fremdländiſche Geſetzgebungen, ſondern auch die Ip rate des Reviſionscomités, von Milborn's abverlangtes Gut— achten und die Broſchüre Dauner-Milborn überreiches Material, um gewiſſe, für bejondeıs drückend gehaltene Beſtimmungen der Regierungsvorlage abzuändern, ohne das extreme Prinzip des bedingungsloſen „laisser faire et aller“, wie es der vorliegende Entwurf proklamierte, an deren Stelle zu ſetzen. Der Verfaſſer. 136 Tendenz und Methode dieſer Anträge werden am beſten durch die nachſtehenden Aeußer— ungen des Re ierungsvertreters, eines hervorragenden, mit dem Gegenſtande vollvertrauten Beamten gekennzeichnet. „Man ſolle den Titel „Fiſcherei-Geſetz“ lieber in „Anti-Fiſcherei-Geſetz“ wandeln.“ (Seite 390 ſtenogr. Protokoll.) „Es ſei einfacher zu dekretieren, der Grundbeſitzer habe immer recht.“ (Seite 403 ſtenogr. Protokoll) „Je länger und öfter das Fiſcherei⸗Geſetz berathen werde, deſto ungünſtiger geſtalte es ſich für die Fiſcherei.“ (Seite 412 ſtenogr. Protokoll) u. ſ. w. Wollen Sie ſich überdies eine kleine und kurze Blumenleſe des Inhaltes ſolcher An— träge gefallen laſſen: g a) Die miniſterielle Hauptcautel des Entwurfes, daß Fiſchereirechte wenigſtens künftig ohne behördlicher Genehmigung nicht mehr weiter zertheilt oder getheilt verpachtet werden dürfen, wurde dahin ergänzt: (§ 7) „Die Erwerbung und Pachtung von Fiſchereirechten in den Werkskanälen durch den Beſitzer der betreffenden Werke oder Betriebe im Wege freien Ueber— einkommens mit dem Fiſcherei-Berechtigten, bedarf der behördlichen Bewilligung nicht.“ “) b) Die von den Reviergenoſſen aus ihrer Mitte oder von auswärts () gewählten Ausſchußmitglieder und deren Stellvertreter, können jeder für ſich wieder einen „Stellvertreter“ beſtimmen (!) (§S 17) **) c) Laichſchonſtätten dürfen nur dort, wo keine „ökonomiſchen“ Rückſichten entgegen— ſtehen und (wegen des ſelbſtverſtändlichen Verbotes des Vieh- und Enteneinlaſſens in diefelben) nur in entſprechender Entfernung von Gehöften und Ortſchaften angelegt werden. ($ 24.) ** d) Außer dem im § 19 des Reichsgeſetzes vom 30. Mai 1869 (R. G.Bl. Nr. 93) wegen Ausübung anderer Waſſerbenutzungsrechte eingeräumten Anſpruche auf an— gemeſſene Schadloshaltung ſteht dem Fiſcherei-Berechtigten gegen Regulierungen oder Umlegungen des Fluß- oder Bachbettes eine Einſprache oder ein Ent- ſchädigungsanſpruch nicht zu. ($ 36.) *** e) Den Fiſcherei-Aufſichtsorganen wird die bisherige Befugniß, die „Radſtuben“ der Müller zu beaufſichtigen, aberkannt und ſo fort. Nur in einem einzigen Falle machten Agrarier und Kleininduſtrielle den Fiſchern ge— meinſam — ein „Geſchenk auf Koſten der Groß-Waſſerinduſtriellen“, wobei man unwillkürlich an die wohl gefälſchte Legende jenes Heiligen erinnert wird, der das Leder für die Schuhe der Armen den Reichen geſtohlen haben ſoll. Es wurde nämlich beſchloſſen, im $ 31 des jüngſten Entwurfes, welcher, conform dem § 47 der Regierungsvorlage, dahin lautete, daß „in Betreff der Benützung des Waſſers zur Aufnahme oder Ableitung ſolcher Stoffe, welche eine der Fiſcherei ſchädliche Verunreinigung bewirken, die Fiſcherei-Berechtigten oder der Fiſcherei-Revierausſchuß beanſpruchen können, daß — inſoferne eine ſolche Verunreinigung nicht ſchon aus anderen Rückſichten unſtatthaft ſein ſollte, dieſelbe dann unterlaſſen werde, wenn ohne erhebliche Erſchwerniß für das be— treffende Unternehmen die Entfernung der Stoffe auch auf einem anderen Wege oder nach einer entſprechenden Läuterung geſchehen kann“, — die Worte: „ohne erhebliche Er— ſchwerniß“ — wegzulaſſen. Damit wird die Zerſtückelung der Fiſchereirechte in's Unendliche lediglich zu Gunſten der Waſſerinduſtriellen, der unzähligen Mühlen u. ſ. w. gefördert. ) Damit ſoll offenbar den fiſchereifeindlichen Elementen, benachbarten Waſſerinduſtriellen und Grundbeſitzern die Einſchleichung und Stimmenberechtigung in die „Revierausſchüſſe“ ermöglicht werden. Die Behauptung des Berichtes des volkswirthſchaftlichen Ausſchuſſes, daß hiezu die Petition der Vereine die „Anregung“ gab, trifft, wie ſich Jedermann überzeugen kann, der den Artikel zu den SS 24, 28, 39 (Seite 21) dieſer auch in Deutſchland weit verbreiteten Petition liest, ganz ein— fach nicht zu. ) Der Ackerbauminiſter läßt dieſen Zuſatz direkt für unangemeſſen erklären. . nn ! 137 — — an Ueber dieſes gewiß auch im Auslande ſehr intereſſirende Amendement wurde viel und lang, — für und wider geſprochen. Vom Standpunkte der Fiſcherei ließe ſich gegen dieſe Streichung allerdings nichts einwenden. Ich muß aber hervorheben, daß, worauf in der Debatte leider nicht ſpeziell hin— gewieſen wurde, der $ 7 des Reichs-Fiſchereigeſetzes ($ 30 des jüngſten Entwurfes) die Beſtimmung enthält, daß den Fiſcherei-Berechtigten zwar allerdings das Einwendungsrecht auch gegen die Ausübung anderer Waſſerbenützungsrechte im Zwecke der Hintanhaltung der Verunreinigung der Fiſchwäſſer, aber nur inſoferne zugeſtanden wurde, als ſolchen Einwendungen entſprochen werden kann, ohne der anderweitigen Waſſerbenützung eine erhebliche Erſchwerniß zu verurſachen. Das den Fiſcherei-Berechtigten durch das Reichsgeſetz eingeräumte Einwendungsrecht iſt eben an jene Vorausſetzung geknüpft, welche der Landtag eliminirte. „Landrecht“ kann aber nicht „Reichsrecht“ brechen und darum hat, ſagen wir — leider — ein ſolcher Antrag wohl keine Ausſicht auf Sanktion. Warum alſo erſt ſolche Anträge ſtellen? Man müßte ein langes Leben hindurch, um das in Fachblättern ſo ſtreng verpönte Wort „Politik“ zu vermeiden, wirklich gar nichts „Anderes“ als „ZFiſchzucht“ betrieben haben, wollte man ſich dem Glauben hingeben, daß die vom Reſſortminiſter leider acceptirten Prinzipien des nun einmal beſchloſſenen Geſetzentwurfes, in weiterer Inſtanz noch auf un— überwindliche Schwierigkeiten ſtoßen werden. Wegen des Fiſchereigeſetzes für ein einzelnes Land wird kein Großſtaatsminiſter fallen und auch kein Landtag aufgelöſt werden. Ebenſo ſicher darf aber vorausgeſehen werden, daß der beſprochene Geſetzentwurf in feiner amendirten Faſſung als nicht geeignet der Sanktion empfohlen zu werden, an den oberöſterreichiſchen Landtag abermals rückwandern werde. Die Mehrzahl der vom Regierungsvertreter auch lebhaft beſtrittenen, mit Reichs- und früheren Landesgeſetzen collidirenden, im Falle des § 36 ſogar im direkten Auftrage des Reſſortminiſters als unannehmbar bezeichneten Amendements, läßt kein anderes Schickſal erwarten. Die paar Männer, welche mehr als ſieben Jahre mit verzweifelter Zähigkeit und Geduld dieſen ihren fiſchereifeindlichen Anträgen zum Siege verhelfen wollen und ſich hiefür auch Anhang verſchafften, begreifen eben nicht, daß ſie damit, um ein geflügeltes Wort zu variiren, zwar nicht „pour le roi de la Prusse“, aber für uns — ihre aufrichtigſten und wärmſten Gegner arbeiten, denen beim gegenwärtigen Stand der Sache ſelbſtverſtändlich nichts erwünſchter ſein könnte, als die Verzögerung einer definitiven Entſcheidung bis zu einem günſtigeren Zeitpunkte, wo die, wie ſich offiziell herausstellte, doch nur perſönlichen Zugeſtändniſſe, welche den vorliegenden Entwurf ermöglichten, etwa doch nicht mehr als bindend und ver— pflichtend für die Regierung angeſehen werden könnten.) Anmerkung: „Es verdient Erwähnung, daß laut des uns vorliegenden Berichtes des volks— wirthſchaftlichen Ausſchuſſes (Bellage 156 der ſtenographiſchen Protokolle) ſogar die pr inzipiellen Gegner der durch Herrn von Milborn ſeit Jahren wärmſtens vertheidigten Regterungsvorlage, in beſagtem Berichte an den oberöſterreichſſchen Landtag unſerem genannten Mitarbeiter die Anerkennung auf ernſt— gemeinte, mühevolle und nicht opferloſe Beſtrebungen — nicht verſagen können“. . Die Redaktion, | V. Bereinsnadriditen. Fiſcherei⸗Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Am 17. Mai fand in Niederlahnßein eine Verſammlung von Rheinfiſchern und Lahnfiſchern ſtatt, welche im Auftrage des Vereins durch Herrn Landrath Berg-St. Goarshauſen einberufen war. Derſelbe hatte die Freude eine ſtattliche Anzahl Fiſcher begrüßen zu können. Außer dieſen waren an— weſend einige Vereinsmitglieder dortiger Gegend, der Fiſchzüchter Herr Rübſaamen und der Vereins: vorſitzende. Seitens der k. Regierung in Coblenz beehrte Herr Oberfiſchmeiſter Myltus die Ver— ſammlung mit jener Gegenwart. Von linksrheiniſchen Fiſchern war der allzeit rührige Fiſchereiaufſeher Glöckner-Meuendorf erſchienen. Nach der Eröffnungsanſprache des Herrn Landraths Berg ergriff der Vereinsvorſitzende das Wort. Er legte die Beſtrebungen des Vereins während ſeines faſt zehnjährigen Beſtehens klar. Die anfangs geringen Mittel des Vereins ſeien in den letzten Jahren durch die geſteigerten Zuwendungen ſeitens des k. Miniſteriums und einzelner Kreiſe und Städte in ſo erfreulicher Weiſe gewachſen, daß der Verein nunmehr in der Lage ſei, an die Hebung der Flußfiſchereien herantreten zu können. Er halte Letzteres für das Hauptziel des Vereines, das außerordentliche Schwierigkeiten beſonders für den zu einem Kanal gewordenen Rhein biete. Indeſſen müſſe der Verſuch gemacht werden und werde Herr Rübſaamen die Art urd Weiſe des praktiſchen Vorgehens erläutern. Das Eine ſei aber un— umgänglich nöıhig — das Mitwirken der betheiligten Fiſcher. Ohne deren Hilfe ſei alle Arbeit ver: geblich. Die der Brutentwickelung ſo äußerſt ſchwierigen Verhältniſſe des Rheins ließen nur eine Hoffnung auf Wiederbelebung dieſes Stromes mit Friedfiſchen ꝛc. berechtigt erſcheinen, wenn man an den noch guten Stellen die Entwickelung der Brut künſtlich unterſtütze. Leider ſei trotz vieler Bitten noch immer zu beklagen, daß Seitens des Kommunal-Landtages dem Vereine keine Mittel zur Verfügung geſtellt wären. In längerer zündender Rede des Herrn Rübſaamen wurde den Anweſenden die Anwendung ſchwimmender Brutfäften empfohlen und unter Vorzeigung eines ſolchen Kaſtens die Methode der An— wendung erläutert, die darin gipfelte, durch künſtliche Herſtellung eines Laichbettes im Kaſten das Zuſammenkleben der Eier zu verhindern, wie ſolches vom Vortragenden praktiſch erprobt ſei. Nach dieſem längeren, mit großem Beifall aufgenommenen Vortrage wurde beſchloſſen, mit einigen Käſten während der bevorſtehenden Brutperiode praktiſch vorzugehen und erklärten ſich vier an— weſende Fiſcher bereit, die Arbeit zu übernehmen. Für denjenigen Fiſcher, welcher zuerſt mit Erfolg die Erbrütung im Kaſten fertig bringen würde, wurde eine Prämie von 30 A in Ausſicht gefellt. Hierauf ergriff der Oberfiſchmeiſter Mylius das Wort, der das Vorgehen des Fiſcherei-Vereins Wiesbaden mit Freuden begrüßte und verſprach, auch aufzdem linken Rheinufer ein gleiches: Vorgehen anzuregen. Ebenſo anerkennend ſprach ſich der Fiſcher Glöckner aus, welcher auch einen ſchon früher benutzten Brutkaſten vorzeigte. Derſelbe ſprach ſich weiter aus über die Gründe, welche die Abnahme der aufſteigenden Wanderfiſche verurſachten. Auch verfehlte er nicht, auf die wenig ſchonende Art des Fiſchfanges ſeitens mancher Fiſcher hinzuweiſen. Der Herr Landrath Berg ſchloß darauf die Verſammlung. Indem er den erſchienenen Fiſchern ſeinen Dank ausſprach, verband er damit die Hoffnung, daß dieſer erſte Verſuch, den Fiſchbeſtand des Rheines zu heben, ſegenbringend ſein möge. v. Derſchau. VI Vermiſchte Mittheilungen. Ueber die Fiſcherei im Ural entnehmen wir Folgendes der in Rußland erſcheinenden „Düna⸗Zeitung“: „Der Uralfluß iſt ausſchließlich der Fiſcherei vorbehalten. Von der Stadt Uralsksbis zur Mündung in das Kaſpiſche; Meer — d. i. auf Strecke von 200 Werſt — iſt jegliche Handelsſchifffahrt verboten. An den Stellen, wo die Störe ſich für den Winter— aufenthalt zu ſammeln pflegen, darf kein Lärm gemacht werden, kein Feuer brennen, kein leichter Kahn fahren. Nach den Geſetzen der Fiſcherei-Gemeinde iſt — um die Fiſche beim Laichen nicht zu ſtören — das Fiſchen im Sommer jo gut wie verboten. Zum Winter: aufenthalt ſteigen die Fiſche aus dem Kaſpiſchen Meere ſtromaufwärts in den Fluß. Sie gelangen jedoch nicht weiter als bis zur Stadt Uralsk; denn hier iſt ein Gitter quer durch den Strom gezogen, welches nur die kleineren Fiſche hindurchläßt, die größeren zurückhält. So bildet der untere Uralfluß einen großen Fiſchteich. Die Fiſcherei-Gemeinde, welche ihn verwaltet, hat ihren Sitz in Uralsk. Sie unterhält an der Mündung des Fluſſes einen Wachtdampfer, welcher den Unberechtigten das Eindringen verwehrt, und auf dem Fluß ſelbſt eine große Anzahl Wächter, die das Abfiſchen jo lange hindern, bis die von der Gemeinde feſtgeſetzte Fiſchzeit herangerückt iſt. Es wird gewöhnlich der untere Theil des Ural im Herbſt, der obere im Winter ab— gefiſcht. Die Herbſtfiſcherei wird mit Schleppnetzen betrieben und bringt durchſchnittlich 54 bis 72 Millionen Pfund Fiſche, darunter 200 000 Pfund Störe, die 21000 Pfund Kaviar liefern. Beſonders intereſſant iſt die Winterfiſcherei. Leicht und praktiſch gekleidet, mit einem großen eiſernen Eismeißel und zwei Haken an langen Stangen ausgerüſtet, bohren die Fiſcher mittels des Meißels tiefe Löcher durch das Eis auf das Waſſer und ziehen alsdann! geſchickt mit beiden Haken die an den Löchern ſich ſammelnden Fiſche an die Oberfläche. Hier werden dieſe getödtet. Auch im Winter find die Störarten die wichtigſten Fangfiſche. Sie liefern a — H— dann den höher im Preiſe ſtehenden Winterkaviar. Jährlich betheiligen ſich etwa 10 060 Mann an dieſer bei den Uralkoſaken beſonders beliebten Art der Fiſcherei, und über eine Million Pfund Störe und eben ſo viel andere Fiſche werden dabei erbeutet. — Außer dieſer Flußfiſcherei betreiben die Uralkoſaken auch den Fiſchfang im Kaſpiſchen Meere. 1891 wurden im Ganzen 5 817 464 Pfund Störe und nahezu 74 Millionen Pfund andere Fiſche erbeutet. Der geſammte Erlös wird für gemeinfame Rechnung verkauft. G. Lehrkurs für Berufsfiſcher in Oberöſterreich. Wir ſind in der Lage, die in Nr. 5 er. der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ — Seite 82 — gebrachte Notiz dahin zu ergänzen, daß das k. k. Ackerbauminiſterium die Abhaltung dieſes 16 tägigen Lehrkurſes durch Gewährung einer Subvention von 300 fl. ermöglichte. Vorerſt konnten nur ſechs Frei— plätze an junge Berufsfiſcher aus den verſchiedenſten Landestheilen verliehen werden; drei Zöglinge participiren am Unterrichte auf eigene Koſten. Denſelben leitet der in den weiteſten Kreiſen beſtens bekannte Vorſteher der Fiſchzuchtanſtalt des oberöſterreiſchen Fiſcherei⸗Vereines zu St. Peter in der Ziglau, Herr Danzmayer. Die erſte Anregung zu dieſem Kurſe gab am IV. öſterreichiſchen Fiſchereitage ein zum Beſchluſſe erhobener Antrag des Herrn Anton Mayer, Präſidenten des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-vVereins, auf Subventionirung ſolcher Kurſe. Die Eröffnung der Unterweiſung hat am 27. März ds. Is. zu St. Peter ſtatt⸗ e t ae ER ETERE n Von der Ems. Die Klage über die Abnahme der Fiſchbeſtände ertönt auch hier, und fie iſt nicht unbegründet. Freilich hat der Lachsfang ſich eher gebeſſert, als verſchlechtert — ein einziger Berufsfiſcher, welcher die Fluß- und Küſtenfiſcherei in der Ems betreibt, hat all— jährlich 100 — 120 größere und große Lachſe gefangen, für welche er pro Pfund 1,20 — 1,60 M. erzielt — aber der Fang aller anderen Fiſche hat erheblich nachgelaſſen. Der erwähnte Fiſcher fing ſonſt alljährlich 100 — 180 Pfund Nordſeeſchnäpel, im Jahre 1892/93 nur 10, 1893/94 20 Pfund. Es ſcheint faſt, als wenn dieſer ſo wohlſchmeckende Fiſch die Ems gar nicht mehr aufſucht. Nochmehr iſt der Fang der eigentlichen Süßwaſſerfiſche zurückgegangen. Dieſer Rückzug hat zwei Gründe. Man hat nämlich bei der Reviſion des Fiſchereigeſetzes und der dazu erlaſſenen Ausführungsverordnungen die Grenze der Küſtenfiſcherei viel zu weit in das Binnenland hinein verlegt, nämlich bis zur Emsſchleuſe bei Papenburg, während es richtiger geweſen wäre, die Grenze an den Punkt zu verlegen, wo bei normalem Waſſerſtand das Brackwaſſer (das mit Salztheilen gemiſchte Waſſer) aufhört. Dies iſt 20 — 25 Kilo: meter unterhalb der Emsſchleuſe der Fall. Auf dieſer Strecke wird nun jahrein jahraus ge— fiſcht. Während die auf dieſer Strecke befindlichen Seefiſche ſich aus den“ faſt unerſchöpflichen Gründen der Nordſee ergänzen, iſt die Rekrutierung der Süßwaſſerfiſche lediglich auf das kurze Emsſtromgebiet angewieſen. Werden nun die Süßwaſſerfiſche in” der Laichzeit weggefangen, ſo iſt es klar, daß ſie von Jahr zu Jahr abnehmen müſſen. Ein anderer und noch mehr ins Gewicht fallender Grund iſt aber — und nicht blos für die Ems, ſondern auch für andere, namentlich flache Gegenden — in den polizeilichen Verordnungen über die Reinigung der Waſſerzüge zu ſuchen. Dieſe Waſſerzüge — meiſt Gräben von 1—2 m Breite mit 50—80 em Waſſertiefe — enthielten früher eine Menge von Fiſchen aller Art. Da fie mit den Strömen oder ihren Nebenflüſſen in Verbindung ſtehen, ſo werden ſie namentlich zur Laichzeit von den Fiſchen aufgeſucht. Nun müſſen aber” die Gräben im Fr ühjahre gereinigt werden, alle Waſſerpflanzen, Holzſtücke, Schilf 2c. werden abgemäht oder mit Rechen auf's Ufer gezogen — und mit ihnen Myriaden von Fiſcheiern, die nun in der Luft elend zu Grunde gehen. Seit der Einführung der Frühjahrsreinigung ſind die Fiſche in den Gräben faſt ausgeſtorben, nur Aale und hin und wieder einen beim Hochwaſſer zurückgebliebenen Hecht findet man noch. Die Reinigung der Waſſerzüge könnte unbedenklich im Herbſte ſtatt— finden; das würde den Gräben bezw. dem Waſſerlaufe nicht ſchaden, aber dem Fiſchbeſtande den größten Nutzen bringen. Im Anſchluſſe an meinen Artikel über den Aalfang in Nr. 18, 1893, S. 276 ds. Ztg. ſandte mir Herr Ernſt Sturm zu Forchtenberg in Württemberg einen von ihm konſtruierten Drahtaalkorb, um mit demſelben Fangverſuche in der aalreihen Ems zu machen und um mein den Drathreuſen nicht gerade günſtiges Urtheil zu berichtigen. Ich muß nun geſtehen, daß 140 ich von der Reuſe ganz frappirt war. Und nicht anders erging es dem oben erwähnten Berufsfiſcher, der die ſinnreiche Einrichtung nicht genug zu rühmen wußte. In der That ſtellt die kräftig gebaute Reuſe eine ſehr gelungene Verbindung von Weiden- und Draht: geflecht dar, iſt alſo nicht eine Drahtreuſe in dem Sinne wie ich ſie in dem angeführten Artikel beſprach. Die Reuſe trat erſt Ende September ein und konnte deshalb nur wenige Tage ausgelegt werden. Sie lieferte nur vier Aale. Sobald der Aalfang beginnt, wird ſie neben Weidenreuſen in der Ems ausgelegt, um feſtſtellen zu können, welche Reuſen beſſer fangen. Ueber das Reſultat werde ich im Herbſte berichten. — Daß die aus bitteren Weiden angefertigten Aalreuſen ſtets ſchlechte Fangreſultate liefern, wurde mir im verfloſſenen Sommer auf's neue von einem alten erfahrenen Weſerfiſcher beſtätigt. Er bezeichnete als bittere Weiden alle diejenigen, welche Blätter mit weißlichem (wie Seide glänzendem oder mehlitaubartigem) Schimmer tragen und behauptete, daß entweder das durch die Weiden— ſtrömende Waſſer von dieſen einen bitteren die Fiſche abſchreckenden Geſchmack annehme, oder daß die Aale an den oft mit Schlick, kleinem Gewürm ꝛc. bedeckten Weiden der Reuſe „herum: knabberten und dann durch den bitteren Geſchmack vertrieben wurden. Ob dieſe Anſicht begründet iſt, bleibe dahingeſtellt; daß aber die Reuſen aus bitteren Weiden ſchlechte Reſultate liefern, dürfte nach meinen eigenen und fremden Erfahrungen nicht wohl zu beſtreiten ſein. Papenburg a. d. Ems. Amtsrichter Löwenherz. Aalzucht. Wie wir erfahren, ſind in dieſem Jahre faſt ſämmtliche Verſendungen von jungen Aalen aus Hüningen vorzüglich, zahlreiche ſogar ohne jeden Verluſt, gelungen. Noch ſind ca. 200,000 Stück in Hüningen vorräthig, deren Verſand jedoch bei der gegenwärtig warmen Witterung Schwierigkeiten macht. Der Zander im Rheingebiet. Im Frühling 1893 wurde ein Zander in der Moſel bei Trier gefangen. Anfang März dieſes Jahres fingen die Gewerbfiſcher Heiß von Ehners (Luxemburg) ein zweites Exemplar dieſes Fiſches ebenfalls in der Moſel, Machtum gegenüber. Derſelbe wog über 2 Kilogramm. Dieſe Exemplare werden gewiß von ausgeſetzter Brut ſtammen und liefern den Beweis von der ſchnellen Entwicklung des Zanders, da die Aus— ſetzung erſt vor vier Jahren ſtattfand. Luxemburg, 19. März 1894. Koltz. Desgleichen wird uns unterm 6. April aus Friedrichs afen geſchrieben: Geſtern wurde in Eriskirch ein 14pfündiger Zander gefangen, ein Prachtexemplar, das jetzt in Langen⸗ ſteins Baſſin zu ſehen iſt. Erneuter Beweis, wie trefflich der Zander im Bodenſee gedeiht. In letzter Zeit wurden viele Zander von 1 bis 9 Pfund gefangen. Wir ſitzen eben bei einem „lebenden“ und gedenken in Dankbarkeit des trefflichen Lobredners des Bodenſeezanders, wünſchend, er wäre in der bekannten Fiſchküche. Zu den Hochzeitsfeierlichkeiten am Hofe in Stuttgart lieferte Langenſtein prachtvolle Seeforellen, Zierden für jede königliche und kaiſer⸗ liche Tafel. Schrader. Für die Schleswig⸗Holſteiniſchen Forellenzüchter hat die k. Eiſenbahndirektion zu Altona wichtige Beſtimmungen getroffen zur raſchen direkten Beförderung von Tafelforellen nach Berlin. Während bisher die Verſendung dieſer werthvollen Fiſche durch längeren Transport mit großen Verluſten für die Fiſchzüchter verbunden war, dürfen jetzt verſuchsweiſe dieſe Send⸗ ungen mit den Schnellzügen befördert werden; hierdurch wird es möglich, die Sendungen in circa 7 Stunden nach Berlin zu ſchaffen. Als Aufgabeſtationen ſind' beſtimmt: Neumünſer rm Brokstedt!!! ah üNEE Wii. 8 Ankunft in Berlin 1255 Nachm. Von den Stationen Beringſtedt, Hohenweſtedt, Inningen iſt ein direkter Anſchluß mit vorgenanntem Zuge nicht zu ermöglichen. Die Forellenſendungen von dieſen Orten müſſen eine Nacht in Neumünſter ſtehen bleiben. Die Herren Fiſchzüchter werden in Neumünſter bei ihren Verſendfäſſern Wache halten und durch beſtändiges Auffriſchen des Waſſers die Fiſche munter halten müſſen. Dies iſt ein kleines Opfer für das dankenswerthe Entgegenkommen der k. Eiſenbahndirektion. Die Forellenverſender müſſen ſich ſelbſtredend allen Anordnungen 141 der Bahnbeamten an den Aufgabeſtationen unterwerfen. Namentlich darf der Raumgehalt der Fäſſer nicht mehr als 150 Liter fein. Bei oft wiederholten und umfangreichen Forellenſendungen i es ſehr zu empfehlen, dieſelben in Berlin durch zuverläſſige Perſonen in Empfang nehmen zu laſſen. von Stemann. Fiſcherei⸗Ausſtellung in Marienburg. Die vom Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein beſchloſſene Fiſcherei-Ausſtellung in Marienburg beginnt am 10. Mai d. J., Vor⸗ mittags 10 Ahr und ſchließt am 14. desſelben Monats, Nachmittags 6 Ahr. Anmeldungen find bis ſpäteſtens 20. April cr. unter Angabe des benöthigten Platzes an Rittergutsbeſitzer, Generalſekretär Steinmeyer in Danzig zu richten. Im Uebrigen wird auf das in Nr. 7 er. der „Allgem. Fiſcherei-Ztg.“ veröffentlichte Programm verwieſen. Der Vorſtand des Weſtdeutſchen Fiſcherei Vereins. VII. Fragekaſten. Antwort auf Frage Nr. 10 (Herrn B. v. R. in M.): Der Wels (Weller, Waller) wird hier im untern Lauf der Weichſel und im todten Arm derſelben, von der Plehnendorfer Schleuſe bis zur Mündung bei Neufahrwaſſer, in nur kleinen Exemplaren bis 4 Pfund ſchwer) mit der Grund— angel gefangen Als Köder wird Tauwurm benutzt und eine kräftige Angel mit großem Haken in Gebrauch genommen. Der Wels nimmt allerdings Fiſche lieber und wird deshalb hier wenigſtens mehr mit Legangeln gefangen. Der Köder muß den Grund berühren und es kann kurz nach dem Viß angehauen werden. Mit der Handangel habe ich Wels nur Abends und Nachts gefangen und auch nur dann, wenn ich Legangeln auf Aale ausgelegt hatte und mir, um die Zeit zu verkürzen, einige Grundangeln zur Hand gelegt hatte. Da der Biß des Wels ein lebhafter und kräft ger iſt, merkt mau denſelben an der Bewegung der Ruthe. Mit Legangeln, welche mit lebende Gründling, Uckelei, Bitterling ꝛc. beködert ſind und gegen Abend ausgelegt werden, erzielt man beſſere Reſultate. Das Köderſiſchchen wird unter der Rückenfloſſe und über dem Rückgrat, ohne dasſelbe zu verletzen, auf einen nicht zu großen, kurzſchenkeligen Angelhaken geſteckt. Breite des Hakens von der Spite bis zum Schenkel gemeſſen ca. 6— 7 Millimeter, Vorfach doppelter Gutfaden ca. 20 —25 Centimeter lang, Vorſchlag aus kräftiger Hanfſchnur, Senker mit oder ohne Wirbel zwiſchen Vorfach und Vorſchlag. Legangeln, welche in einem Bezirke ausgelegt ſind, der von einem Wels bewohnt wird, müſſen ſtets beobachtet werden, da der Wels häufig den Köder vom Haken nimmt ohne ſich feſtzubeißen, alſo ein neues Beködern der Haken ſehr oft nöthig wird. Dieſe Legangeln, mit Fiſchchen beködert, werden auch vom Aal, Zander, Barſch und der Quappe oder Aa rutte beſucht, wenn dieſelben jo ausgelegt werden, daß der Köder den Grund berührt oder doch höchſtens 2— 3 Centimeter über dem Grunde ſpielt. Man bat darauf Obacht zu geben, daß ungefirnißte Hanfſchnüre im Waſſer einſpringen und iſt deshalb, damit der Köder nicht zu hoch über dem Grunde ſchwebt, ein nochmaliges N kachlöthen der Angeln nöthig. Ungefirnißte Haufſchnüre ziehe ich den gefirniß ten trotzdem vor, weil die erſteren an der Luft ſehr ſchnell trocknen und länger brauchbar bleiben. G. Koenenkamp. SL des Danziger Angler Clubs. Frage Nr. 11. (Herrn S. in S. bei G.) 1. Was für ein Unterſchied beſteht in den annoncierten Edelkrebſen und den gewöhnlichen? 2. Von wann an fangen die Karpfen an zu freſſen, reſp. wann ſoll man anfangen dieſelben zu füttern? VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 10. April. Zuführen genügend, Geſchäft eb aft, Preiſe gedrückt. En gros-Preife in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte e 50—65 30 —40 Winter -Rheinlachs. . per Pfund 320 5 — Muse ch N 200 Wie E 35—38 12 Flundern, g -r. „ Stiege 300 — 400 Karpfen, mittelgroße 67—73 45 dor mittel E | 175—200 do. kleine f —— — Bücklinge, pomm. . . „ Wall 50100 Schleie 105-121 60 Dorſche Schock 250300 Bleie . | 33 15— 18 Schellfiſc hh „ Stiege 50—150 C | 20—26 5— 13 Aale, große . . . „ Pfund 100-120 Aale 2 855 97—103 90—96 SEAL. ra ar I) Oſtſeelachs = 68—78 i 1 100 Stk. 800 - 1000 Wels 40 — Geeſtemünde, 8. April. (Bericht von der Geeſtemünder Fiſchräucherei W ilhelm Bade in Geeſtemünde) En gros- Preiſe in Pfennigen pro Pfund: Schellfiſch 10, Kabliau 10, Schollen 24, Knurrhähne 8, Stinte —, Seelachs 25, Rothzungen 40, Lengfiſch 6, Winter ⸗ Weferlachs 170, Tafelzander 70, Flußhechte 35, Stör —; friſche Heringe per Zentner incl. Embalage —.— A. 142 — Inserate. Interessenten, welche für die vierte Auflage meiner „Fischzucht“ ein Inserat wünschen, bitte ich um freundliche ‚insendung des Wortlauts an meinen Herrn Verleger P. Parey, Verlagshandlung, Berlin SW. 46, Hedemann- Strasse 10. Derneuchen, 1. April 1894. Hochachtungsvoll (*) Mad von dem Borne. SERATT's Patent (Germany Ltd.) Fabrik: BERLIN N., Usedomstr. 28. 1. Prairie-Fleisch für Fische (für Forellen, Fischbrut etc.) in 3 Körnungen (fein, mittel, grob). Preis 25 Mk. pro 50 kg. ab Berlin. pro 5 kg. 3.20 Mk. franco. Fleisfaser- Fischfutter (für Fo- rellen, Karpfen, Goldfische etc.) in 5 Körnungen. Preis 25 Mk. pro 50 Kg. b Berlin, pro 5 Kg. 3.20 Mk. franco. Beide Fabrikate sind ungemein nahrhaft und halten sich, falls trocken aufbewahrt, jahrelang unverändert gut. Zeugniss des Herrn Lange, Oberförster Sr. Durchlaucht des Fürsten Bismarck steht zu Diensten. Ueber Fleischfaser - Hundekuchen und Fleischfaser-Geflügelfutter etc. siehe unsere Spezialpreisliste und unsere Brochüren. 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Zuſchlag. — Inſerate: die gefpaltene Petitzeiſe 30 Pfg. 4 Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr 19 N Degen für die Befammtinterofen der eil here, ſowie fur lie Heſtrebungen dee Fiſchecri Vereine Organ des Deuti chen Fiſcherei⸗Dereins, der Candes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des 05 Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſ ch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach: Tegeruſee, des Fiſch. ber. Wiesbaden „des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Sich. ‚Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch.⸗Ver., des Central. Fiſch.⸗Vereins für Schleswig⸗— Holſtein, des Kölner Fiſch.⸗ Ver., des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen nd Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗ Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc n Verbindung mit Fachmännern Deutſchlends, Oeflerreid; = Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vam Baneriſchen und vom Zeutſchen Fiſcherei⸗ Verein. Nr. 9. München, den 25. April 1894 XIX. Jahrg. Inhalt: I. Ein! Erſatz für den Hecht im Karpfenteich. — II. Der III. Württembergiſche Fiſchereitag in Schwäbiſch Hall. — III. Naturfuttererzeugung. — IV. Vereins nachrichten. — V. Ver: miſchte Mittheilungen. — VI. Fragekaſten. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. 3 (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) 1 I. Ein Erſatz für den Hecht im Karpfenteich. Von Max von dem Borne. Wenn die Karpfen älter als dreiſömmerig ſind, ſo muß ihre Vermehrung in den Abwachsteichen verhindert werden, weil ſonſt der Teich überſetzt und das Wachsthum der großen Karpfen in Frage geſtellt wird; das Mittel, welches von den Karpfenteichwirthen von Alters her angewendet wird, um dieſen Zweck zu erreichen, beſteht darin, daß zu zehn laich— ähigen Karpfen ein kleiner Hecht geſetzt wird, und die Wirkung iſt ſo ſicher, daß zu Wittingau in Böhmen ſeit Menſchen Gedenken eine Vermehrung der Karpfen in den Abwachsteichen nicht vorgekommen iſt. Deßhalb iſt die Rolle, welche der Hecht im Karpfenteiche ſpielt, ſo wichtig, daß ſie ſprichwörtlich geworden iſt, und daß W. Horak, der frühere Güterdirektor des Fürſten Schwarzenberg zu Wittingau, ſagte: Der Hecht iſt das Faktotum in der Karpfen⸗ g krtbſchaft | 146 Der Karpfenteichwirth hat aber ebenſoviel Grund, bei dem Gebrauch des Hechtes vor— ſichtig zu ſein, wie der Kranke bei der Benutzung des Morphiums. Denn der Hecht iſt der gefährlichſte Raubfiſch des Süßwaſſers, und übertrifft alle anderen Süßwaſſerfiſche an Schnell— wüchſigkeit. Wenn er in einen Brutſtreckteich gelangt, ſo iſt der Schaden unberechenbar, und wirft oft alle Pläne des Teichwirthes über den Haufen. Es iſt aber ſehr ſchwer, den Hecht von den Teichen fern zu halten, die von Waſſer geſpeiſt werden, welches Hechtbrut enthält, weil dieſe ſo klein iſt, daß ſie durch kein Gitter fern gehalten werden kann. Das Hechtei iſt ungefähr ſo groß wie eine Hirſekorn und der darin verborgene Fiſch natürlich noch kleiner; wenn man einen eben ausgeſchlüpften Hecht in ein Waſſerglas ſetzt, ſo iſt es ſchwer ihn mit bloßen Augen zu ſehen. Wie ſchnellwüchſig die Hechtbrut iſt, habe ich zu wiederholten Malen an einem Brut: ſtreckteiche erfahren, in welchen dieſelbe durch einen Kiesrechen gelangte, und in welchem ſie öfters bis zum Herbſt, alſo in ſechs Monaten eine Länge bis 43 em und ein Gewicht von mehr als zwei Pfund erreichte. Da der Teich nicht mit Waſſer geſpeiſt werden kann, welches keine Hechtbrut enthält, ſo konnte ich ihn ferner nicht als Brutſtreckteich benutzen. In den Abwachsteichen hat die Anweſenheit des Hechts den Nachtheil, daß ſie die Züchtung anderer werthvollerer Fiſcharten entweder erſchwert oder unmöglich macht. Und doch kann der Teichwirth manche ſehr werthvolle Fiſche züchten, ohne das Wachsthum der Karpfen zu beeinträchtigen. Denn dieſer ſucht feine Nahrung am Grunde, indem er den Schlamm auf: wühlt und die darin verborgenen Lebeweſen frißt. Deßhalb iſt das Waſſer trübe, wenn es viel Karpfen enthält, und wenn ein Karpfenteich trocken gelegt wird, fo iſt der Grund dicht mit Löchern bedeckt, welche die Karpfen beim Freſſen gewühlt haben. Die übrigen Kleinthier— freſſer und Planktonfreſſer, die Grünweidefiſche und Raubfiſche machen dem Karpfen wenig Konkurrenz, weil ſie ihre Nahrung nicht im Schlamm am Grunde des Teiches ſuchen, wie dieſer. Deßhalb würde der Teichwirth mit entſchiedenem Vortheil in den Abwachsteichen neben den Karpfen Zander, Maränen, Forellenbarſche, Schwarzbarſche, Sonnenfiſche, Regenbogen— forellen und andere werthvolle Fiſche züchten können, wenn die Hechtgefahr nicht vorhanden wäre. Es iſt deßhalb ſehr erfreulich, daß mein Neffe, Hans von Debſchitz, der bei mir die Fiſchzucht erlernte, ein Mittel erdachte, wodurch die Vermehrung der laichfähigen Karpfen in den Abwachsteichen ganz ſicher und in der allereinfachſten Weiſe verhindert wird. Er hat dieſes Mittel auf dem Rittergute Lipſa angewendet, als er die dortigen Teiche bewirthichaftete. Das Rezept lautet: Trennung der Geſchlechter. Man beſetze einen Abwachsteich nur mit männlichen oder nur mit weiblichen Karpfen, wenn dieſelben älter wie drei Jahre, alſo fortpflanzungsfähig ſind. Es iſt leicht bei den Karpfen das Geſchlecht ſchon im Herbſt zu unterſcheiden, der Bauch der Rogner iſt im Ganzen, namentlich aber im hinteren Theile breiter und gerundeter; und die Geſchlechtsöffnung, die hinter dem After ſich befindet (von den Fiſchern ſeltſamer Weiſe Nabel genannt) iſt beim Rogner geröthet und ſtark wulſtig, während ſie bei den Milchener eine eingezogene enge Spalte bildet. — Es iſt um ſo merkwürdiger, daß die Karpfenteichwirthe bisher das ſo überaus einfache Mittel, die Vermehrung des Karpfen durch Trennung der Geſchlechter zu verhindern, nicht angewendet haben, weil in der Landſchaft La Dombes in Frankreich in den Karpfenteichen von Alters her die Hechte nach Geſchlechtern getrennt in die Abwachsteiche geſetzt werden, weil ſie ſich dann nicht vermehren, ſchneller wachſen, fleiſchiger und wohl— ſchmeckender werden. Es iſt mit dem Debſchitz' ſchen Verfahren eben die alte Geſchichte von dem Ei des Kolumbus. Das Verfahren iſt nach meinem Dafürhalten ebenſo wichtig, wie das Dubiſch'ſche Ver— fahren. Beide haben die Analogie, daß Dubiſch die Vermehrung des Karpfen ganz ſicher ſtellt, während von Debſchitz die Vermehrung ganz ſicher verhindert. 147 — u II. Der III. Württembergiſche Jiſchereitag in Schwäbiſch Hall. (Schluß.) 10. Hinſichtlich der in der letzten Hauptverſammlung beklagten Verunreinigung ver— ſchiedener Gewäſſer durch Fabrikeffluvien kann berichtet werden, daß es mehreren k. Kreis— regierungen gelungen iſt, Uebereinkommen zwiſchen den Fabrikbeſitzern und Fiſcherei-Intereſſenten zu erzielen, welche, ohne die Induſtrie zu ſchädigen, als der Fiſcherei ſehr vortheilhaft ſich bereits erwieſen haben. So wurde konſtatirt, daß in der Erms unterhalb Urach's, wo der Fiſchbeſtand vor wenigen Jahren faſt vollſtändig ausgerottet war, ſich wieder ſchöne Fiſchbrut findet. Die Klagen an der Argen ſcheinen verſtummt zu ſein. In der Echatz ſind bei Pfullingen Aale eingeſetzt worden, da dieſe Fiſchart noch ziemlich weitgehende Waſſerverunreinigung erträgt. In der Brenz bei Heidenheim können zwar trotz des anerkennenswerthen Entgegenkommens der dortigen Induſtriellen wohl kaum mehr Edelfiſche gezogen werden; allein Aale, Forellenbarſche, Schleien und Karpfen ſcheinen doch noch gut fortzukommen. Letztere Fiſcharten ſollen in den Hülben des Heidenheimer Bezirks maſſenhaft für die Brenz vermehrt werden. Im oberen Kocher hat ſich zwar die Verunreinigung etwas vermindert. Allein vor— ausſichtlich iſt die Beſſerung nur von kurzer Dauer. Sobald die für die dortigen Verhält— niſſe viel zu kleine Rieſelfläche imprägnirt ſein wird, müſſen die früheren berechtigten Klagen wieder laut werden. Gründliche Abhilfe iſt daher um ſo nothwendiger, als nicht allein die Fiſcherei, ſonder“ auch die Geſundheit der Menſchen im oberen Kochergebiete durch die weit: gehende Waſſerverunreinigung leiden muß. Der neu gegründete Fiſcherei-Verein in Gaildorf will den einſt ſo forellenreichen Kocher auch nicht wieder mit Edelfiſchen zu beſetzen ſuchen, ſondern hat in erſter Linie die Ver— mehrung der Mittelfiſche in's Auge gefaßt. 11. Diplome und Ehrenotterfallen hat der Verein für das Jahr 1893 an vier Perſonen (in einem Fall für 15 Otter, in einem ſolchen für 10 Otter und in zwei Fällen für je 5 Otter) vertheilt. 12. Für Ankauf von 50 000 jungen Aalen wurden 400 A. verausgabt. Außerdem hat der Deutſche Fiſcherei-Verein 150 000 junge Aale zur Vertheilung in offene Gewäſſer überwieſen und endlich iſt wieder eine große Zahl Aale durch Vermittlung der k. Central— ſtelle zu ermäßigten Preiſen abgegeben worden. 13. Der für Ankauf von Zanderbrut bewilligte Betrag konnte keine Verwendung finden, da die neue Zanderzuchtanſtalt iu Vaihingen a. F. bei weitem nicht alle Beſtellungen zur Ausführung bringen konnte und in der Brutanſtalt in Friedrichshafen in Folge der unglücklichen Waſſerverhältniſſe die Zander gar nicht zum Laichen kamen. Sollten die beiden Zanderzucht— anſtalten im nächſten Jahr nicht genügend Abſatz für ihre Eierproduktion haben, ſo wird der im Vorjahre für Erwerbung von Zandereiern ausgeworfene Betrag noch Verwendung finden können. 14. Der Verein hat wieder für ſeine Mitglieder den Bezug wie den Verkauf von Zuchtfiſchen, Brut, Eiern u. ſ. w. vermittelt, indem ſowohl Liebhaber als Verkäufer von Fiſcherei-Produkten ihre Wünſche dem Schriftführer mitgetheilt und durch dieſen die betreffenden Adreſſen erfahren haben. Insbeſondere bei dem Bezug von Eiern amerikaniſcher Fiſcharten ſind unſern Mitgliedern nicht unerhebliche Vortheile erwachſen, da die auswärtigen Lieferanten denſelben bis zu 25 % Rabatt gewährt haben. Es wurden durch unſere Vermittlung bezogen für: 44 Württembergiſche Fiſchzüchter 194 000 Bachſaiblingseier und für 37 Württembergiſche Fiſchzüchter 153 000 Regenbogen— forelleneier, zuſammen für 81 Württembergiſche Fiſchzüchter 247 000 Eier amerikaniſcher Fiſcharten. Der Bezug von Eiern amerikaniſcher Fiſcharten war etwas geringer als im Vorjahre, da in einer ziemlich großen Anzahl württembergiſcher Brutanſtalten ſchon laichreife Bach— ſaiblinge und Regenbogenforellen vorhanden find und zur künſtlichen Vermehrung verwendet werden. Die künſtliche Fiſchzucht in Württemberg hat im Jahre 1893 ihr 30 jähriges Jubiläum 148 gefeiert. Im Jahre 1863 hat nämlich die k. Centralſtelle für Landwirthſchaft erſtmals zu Verſuchen mit derſelben aufgefordert und von München angebrütete Bachforelleneier kommen laſſen. Der Bezug von ſolchen Eiern geſtaltete ſich nun in folgender Weiſe: 1863: 22 000 St., 1868 r o St., 1873 79 500 St. 1878: 124 000 St., 1883: 193 000 St., 1893: 315 000 St. Vom Jahre 1888 an lieferten die Brutanſtalten des eigenen Landes ſchon beträchtliche Eiermengen und jetzt dürfte unſere heimiſche Produktion auf annähernd 1 Million Bachforellen: eier geſtiegen ſein. Dieſe Zahlen zeigen wohl am Deutlichſten, welch' bedeutende Fortſchritte auf dieſem Gebiet in den letzten Jahren bei uns gemacht worden ſind! Im Bodenſee war der Felchenfang im Jahre 1893 ein ſo überaus reicher, daß man dazu übergehen mußte, einen Theil der gefangenen Fiſche zu räuchern. Auf württembergiſchem Gebiet wurden 2 506 000 Blaufelchen- und 195 000 Sandfelcheneier gewonnen und in Friedrichshafen ausgebrütet. Der ſeit Jahren fortgeführte Verſuch, Aale im Donaugebiet ein— zubürgern, hat ſich als ſo erfolgreich erwieſen, daß am 7. Oktober 1893 eine Turbine in Scheer durch 40 eingequetſchte Aale zum Stillſtehen gebracht worden iſt! Nicht minder hat ſich im Neckargebiet in Folge der regelmäßigen und ſtarken Bruteinſätze der Aalbeſtand weſent⸗ lich gehoben. Auch in den ausgetorften Flächen Oberſchwabens, in welchen andere Fiſcharten kaum ihr Fortkommen finden, gedeihen die Aale prächtig. Endlich iſt zu erwähnen, daß im letzten Jahre viele neue Teiche angelegt und ältere Teiche erſtmals mit Fiſchen wieder beſetzt worden ſind. Bei der Beſetzung ſolcher Teiche wird nur vielfach der Fehler gemacht, daß verkrüppelte und langſamwüchſige Fiſche ihrer Billigkeit halber vorgezogen werden, während Edelkarpfen unter günſtigen Verhältniſſen erſtaunliche Gewichtszunahme aufweiſen. Redner hat eine Reihe von Wägungen vorgenommen und gefunden, daß ein 55 gr ſchwerer böhmiſcher Karpfen in einem Hohenheimer Teich in vier Sommermonaten v. J. um 825 gr zugenommen hatte. Die von verſchiedenen Vereinen eingeführten wöchentlichen Fiſchmärkte haben ſich ſehr bewährt und dürften auch da, wo ſolche bisher nicht beſtanden, angeſtrebt werden. Um auch bei Gelegenheit des Fiſchereitages Käufern und Verkäufern von Fiſchen Gelegenheit zu geben, ſich zu treffen, iſt hier im alten Soolbad eine Fiſchbörſe abgehalten worden. Hieran anknüpfend machte Regierungsrath Strobel von Ellwangen Mittheilungen über die Urſachen der in dem Jahresbericht erwähnten Kocherverunreinigung und gab im Auftrag der k. Kreisregierung die Erklärung ab, daß dieſe auf die allerdings ſehr weitgehende Waſſerverunreinigung ihr Augenmerk zu richten und für Abhilfe Sorge zu tragen, nicht unterlaſſen werde. Dieſe Erklärung wurde von allen Seiten mit großer Befriedigung ent— gegengenommen. ad 2 der Tagesordnung: Der Vorſitzende machte die Mittheilung, daß es ſehr wünſchenswerth wäre, gute Ab— bildungen von Fiſchen zu bekommen. Der Landesverein habe ſich daher mit der Weiſe'ſchen Buchhandlung in Stuttgart wegen dieſer Angelegenheit in's Benehmen geſetzt. Dieſe habe ſich bereit erklärt, eine im Lokal aufgehängte Tafel zu vervielfältigen und pro Exemplar incl. Text an Vereinsmitglieder für 2 AM, und andere Vereine, Schulen u. ſ. w. für 3 M. ab⸗ zugeben, wenn der Landesverein zu den Herſtellungskoſten einen Beitrag von 300 M. gebe. Profeſſor Dr. Klunzinger wünſcht zwar, daß an der vorgezeigten Probetafel noch verſchiedene Verbeſſerungen vorgenommen werden, allein die Majorität der Verſammlung ſpricht ſich dafür aus, ohne Weiteres mit der Vervielfältigung zu beginnen und bewilligt die ge— forderten 300 AM, Weiter weiſt der Vereinspräſident darauf hin, diß von verſchiedenen Seiten der Wunſch ausgeſprochen worden ſei, Vereinsabzeichen zu tragen. Es wurde in der Ber: ſammlung das Muſter eines ſolchen vorgezeigt, das ſich bei einer größeren Beſtellung für 12 „ pro Stück herſtellen läßt. Es wurde beſchloſſen, jedem direkten und indirekten Mit⸗ glied des Landesvereins auf Koſten dieſes bei Gelegenheit der jährlich ſtattfindenden Haupt⸗ verſammlung ein ſolches auszuhändigen. ad 3. Der Vereinskaſſier, Stabsſekretär Hin derer trägt die Rechnung für das Jahr 1893 vor. Die Einnahmen des Vereins inel. Kaſſenbeſtand betrugen 3762.24 A, die W N ri \ 149 Ausgaben 2738.54 J, es bleibt ſomit ein Kaſſenbeſtand von 1023.70 /, wovon 500 M. als eiſerner Beſtand für unvorhergeſehene Fälle auf der k. Württembergiſchen Hofbank in Stuttgart zinstragend hinterlegt ſind. Die Rechnung iſt von 2 Mitgliedern geprüft und richtig befunden und demgemäß dem Kaſſier Decharge ertheilt worden. ad 4. Der vom Vorſtand aufgeſtellte Voranſchlag für das Jahr 1894 wurde ein- ſtimmig genehmigt. Derſelbe balancirt in Einnahme und Ausgabe leinſchließlich des Depoſitums von 500 A.) mit 3603.70 M. ad 5. Oberamtsrichter Beßler von Neckarſulm führt aus, daß der Staat früher ausſchließlich das Fiſchereirecht inne gehabt, allmählich aber einzelne Berechtigungen an Ge— meinden und Private abgetreten habe. Durch Theilung haben ſich dieſe Rechte immer weiter zerſplittert, ſo daß z. B. im Oberamt Neckarſulm, wo der Neckar, der Kocher und die Jagſt eine Geſammtlänge von 77 Kilometer haben, die Fiſchereigerechtſame des Staates ſich nur auf 9 Kilometer erſtreckt, während die übrigen 68 Kilometer ſich auf 83 Einzelberechtigungen vertheilen. In anderen Landestheilen ſei die Zerſtückelung und Zerſplitterung der Fiſchwaſſergebiete eine ähnliche, zum Theil ſogar noch weitergehende. Unter ſolchen Verhältniſſen nützen Einzelne das ihnen zuſtehende Recht beſonders aus, und Andere werden abgehalten, Aufwendungen zu machen und zu ſchonen, da ſie keinen Vortheil davon haben. Eine ſo weitgehende Zer— ſplitterung der Fiſchwaſſergebiete führe daher immer zu einer unwirthſchaftlichen Ausbeutung derſelben und eine ſchonende Behandlung laſſe ſich nur erreichen durch Zuſammenlegung der— ſelben, reſp. im Wege der Genoſſenſchaftsbildung. Da könnten nun zwei Wege in Frage 7 * x * 1 A. — * NG u Ley 8 2 2 * 4 2 * 67 2 2 r 2 5 2 . * 2 e are NAT, 2. * 5 8 7 e > ? * 9 * kommen; entweder müßte man die beſtehenden Berechtigungen aufheben, reſp. für ablösbar Ag erklären — allein das würde nicht nur viel böſes Blut machen, ſondern auch großen Koſten— 3 aufwand verurſachen — oder die Rechte beſchränken, ſo daß die Bewirthſchaftung nicht mehr ee: von der Willkür des Einzelnen, ſondern von der Majorität der Berechtigten abhängt. Jeder 4 behalte nach wie vor durch feine Stimme in der Generalverſammlung feinen Einfluß und = feine Mitwirkung auf die Bewirthſchaftung, aber an Stelle einer unwirthſchaftlichen Aus— 8 beutung trete nun eine ordnungsmäßige und ſowohl im privaten als im öffentlichen Intereſſe 125 gelegene vortheilhafte Ausnützung. Alle Staaten, welche, wie Baden, Elſaß-Lothringen, Heſſen, Preußen u. ſ. w., uns auf dieſem Gebiete vorangegangen ſind, haben dieſen Weg mit Erfolg 4 und zum Vortheil aller Betheiligten betreten. Um aber dieſes Ziel zu erreichen, iſt ein 8 Geſetz nöthig. Dieſes ſoll möglichſt kurz ſein. Alles Weitere muß in die Ausführungs— 92 beſtimmungen, die ſich auf Grund der zu machenden Erfahrungen leichter ändern laſſen, auf— 99 genommen werden. Namens der Kommiſſion ſchlägt nun Redner folgenden Geſetzesentwurf vor: 5 1. „Zuſammenhängende Fiſchwaſſer, in welchen das Fiſchereirecht verſchiedenen Berech— 955 tigten zuſteht, können behufs einheitlicher Bewirthſchaftung und Nutzung zu einem zuſammen— 10 gehörigen Fiſchereigebiet erklärt werden, jo daß die einzelnen Berechtigten zu einer Fiſcherei— 1 genoſſenſchaft vereinigt werden. i in 2. Die Bildung einer ſolchen Genoſſenſchaft kann dann erfolgen, wenn dies im Intereſſe x der Erhaltung oder Vermehrung des Fiſchbeſtandes liegt und einen erhöhten wirthſchaftlichen a, 2 Nutzen für die Berechtigten ergibt. 3. Die Entſcheidung darüber, ob die Vorausſetzungen unter Ziffer 2 im einzelnen Falle zutreffen und demgemäß eine Genoſſenſchaft gebildet werden ſolle, ſteht nach Anhörung der betheiligten Berechten dem k. Miniſterium des Innern zu. 4. Das Letztere hat auch darüber zu entſcheiden, ob die Erweiterung, Einſchränkung oder Aufflöſung einer beſtehenden Genoſſenſchaft erfolgen ſoll. 5. Die Giltigkeit der von den Mitgliedern der Genoſſenſchaft durch Mehrheitsbeſchluß aufzuſtellenden Satzungen iſt von der Beſtätigung der Verwaltungsbehörden abhängig.“ Nach ausführlicher Begründung aller Einzelheiten des Entwurfs wurde derſelbe ein— ſtimmig gebilligt und das Präſidium beauftragt, das Weitere in dieſer Angelegenheit zu ver— anlaſſen. Der Vorſitzende dankte der Kommiſſion für ihre Arbeit und insbeſondere dem Redner für ſeine intereſſanten lichtvollen Ausführungen. ’ ad 6. Kollaborator Daiber von Laupheim führte aus, wie die künſtliche Fiſchzucht, obwohl ihre Erfindung in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts fällt, nur ſehr langſam e eee es * — — in der Praxis Verbreitung gefunden habe. Allgemeine Anwendung habe ſie in unſerem engeren Vaterlande erſt in den letzten Jahren gefunden. Seitdem habe aber auch das Fiſchereiweſen durch dieſelbe einen ganz ungeahnten Aufſchwung genommen. Mit Hilfe der mehr als 100 in Württemberg vorhandenen Brutanſtalten ſei es möglich, eine recht be— deutende Menge Brut zu erzielen. Aber es müßten immer noch mehr Brutanſtalten errichtet und weitere Einzelapparate aufgeſtellt werden. Um nun ſolche, welche noch keine eigene Er— fahrung auf dieſem Gebiete beſitzen und ſich mit Schutzbrütung befaſſen wollen, vor Miß— griffen und unnützen Ausgaben zu bewahren, habe Redner Skizzen von der von ihm ge— leiteten Vereinsbrutanſtalt in Laupheim anfertigen laſſen und bringe ſie heute zur Vertheilung. Er räth ferner, mit der künſtlichen Fiſchzucht erſt im Kleinen zu beginnen, damit man ſich die nöthigen Erfahrungen ohne erhebliche Verluſte ſammeln könne und gibt des Weiteren intereſſante Fingerzeige bezüglich zweckmäßiger Behandlung der Eier und der Brut in den Apparaten, des Ausſetzens der Brut u. ſ. w. a Da die Zeit ſchon ſehr vorgeſchritten war, mußte auf drei weitere angekündigte Bor: träge (der Fiſchfang im Donau- und Neckargebiet, Krebszucht und Erfahrungen mit fremden Fiſcharten) verzichtet werden und ging man zu der Frage über, wann und wo die nächſt— jährige Verſammlung gehalten werden ſoll. Geh. Kommerzienrath Duttenhofer ſchlug Rottweil für dieſen Zweck vor, rieth aber, mit der nächſtjährigen Hauptverſammlung keine Fiſcherei-Ausſtellung zu verbinden. Da die Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft im Jahre 1896 in Stuttgart eine große landwirth⸗ ſchaftliche Ausſtellung abhalten und mit dieſer auch eine Fiſcherei-Ausſtellung verbunden ſein werde, ſo wäre es vielleicht zweckmäßig, ſich in Rottweil mit Beſichtigung eines größeren praktiſchen Fiſchzuchtbetriebes (Redners Fiſchzuchtanſtalt, Fiſchteichen u. ſ. w.) zu begnügen. Es wurde beſchloſſen, dieſer Einladung Folge zu leiſten und es dem Vorſtand zu überlaſſen, den Zeitpunkt für die Hauptverſammlung feſtzuſetzen. Nachdem die bisherigen Hauptverſamm⸗ ungen des Landes-Fiſcherei-Vereins am Oſtermontag gehalten worden waren, wurde der Wunſch ausgeſprochen, die nächſtjährige verſuchsweiſe auf einen paſſenden Sonntag im Früh— jahr zu verlegen. ad 10 wurde mitgetheilt, daß der Fiſcherei-Verein Tübingen mit Rückſicht auf die im oberen Neckar ausgebrochene Barbenkrankheit um eine Beihilfe gebeten habe. Armbruſter begründet den Antrag und ſchlägt vor, nicht nur alle an der Krankheit verendeten, ſondern auch alle erkrankten Fiſche herauszufangen und durch Feuer zu vernichten, da er fürchte daß der Fiſchbeſtand in immer weiteren Gebieten von der Seuche werde er— griffen werden. Profeſſor Dr. Sieglin ſpricht ſich gegen dieſen Antrag aus, da die von ihm unter— ſuchten verendeten Barben, ſo ſehr abgemagert geweſen ſeien, daß man annehmen müſſe, daß die Erkrankung eine ſehr langdauernde ſei, bis der Tod der Fiſche eintrete. Da man den Fiſchen im erſten Stadium der Erkrankung ihren Zuſtand nicht anſehen könne und nicht nur die großen, ſondern auch die kleinen Fiſche und außerdem neben den Barben auch Schuppfiſche und andere Fiſcharten von der Krankheit befallen werden und dieſe weiter verbreiten können, ſo müßten logiſcher Weiſe ſämmtliche Fiſche in den Waſſergebieten, in welchen die Krankheit aufgetreten ſei, vernichtet werden. Er ſchlage vor, die vom Tübinger Verein erbetenen Mittel eventuell lieber zu verwenden, um nach dem Aufhören der Seuche die entvölkerten Gewäſſer mit geeigneter Brut wieder zu beſetzen. Letzterer Vorſchlag wurde einſtimmig angenommen. Der Vorſitzende macht die Mittheilung, daß Hoflieferant Vogler von Ravensburg eine Karte vom Oberamt Ravensburg hergeſtellt und zur unentgeltlichen Vertheilung gebracht habe, aus welcher alle auf die Fiſchzucht bezüglichen Verhältniſſe (Teiche, Brutanſtalten, Wehre, Turbinen, giftige Abwaſſer entlaſſende Fabriken ꝛc.) des dortigen Bezirks erſichtlich ſeien. Es wird dieſer fleißigen Arbeit allgemein Anerkennung gezollt und der Wunſch aus— geſprochen, daß auch in anderen Gegenden ſich ſolche opferwillige und ſachverſtändige Freunde der Fiſcherei finden mögen. Der Schriftführer macht auf ein kleines Büchlein: „Der Fiſch— teich des Land- und Forſtwirths“ von W. Hömberg, das Neueſtens erſchienen und für 50 zu haben ſei, aufmerkſam. Schulrath Dorſch von Worms ſtellt den Antrag, den Deutſchen Fiſcherei-Verein zu nn — SESEENITN IT ECONRE 151 — ũ— — erſuchen, einen Preis auszuſchreiben für die beſte Löſung der Frage: „Durch welche Maßnahmen ſind ohne allzugroße Koſten die Schäden zu verhüten oder auf ein Minimum zurückzuführen, welche durch die Abwäſſer von Fabriken, Canaliſirungen u. ſ. w. den Fiſchwaſſern zugefügt werden.“ Obwohl von allen Seiten die Bedeutung dieſer Frage für die Fiſchzucht anerkannt wurde, hielt die Verſammlung es doch nicht für angezeigt, dem Antrag zuzuſtimmen, da der Deutſche Fiſcherei⸗Verein ſich ſchon mit dieſer Angelegenheit beſchäftige, vor wenigen Tagen eine Kommiſſion desſelben bezügliche Berathungen gepflogen und die Aufſtellung von Preis: aufgaben im Sinne des Antragſtellers erwogen habe. Da Seine Majeſtät der König als Protektor des Württembergiſchen Landes-Ziſcherei— Vereins in Ausſicht geſtellt hatte, die Fiſcherei-Ausſtellung im Soolbad zu beſichtigen, wurde die Verſammlung um 12 Uhr von dem Vorfigenden geſchloſſen und begab ſich der Vereins— vorſtand zum Empfang des Königs nach der Ausſtellung. III. Naturfuttererzeugung in der Jeldbacher'ſchen Jorellen- und Saiblingkultur in Payerbach in Heſterreich. Dem Herrn Karl Feldbacher wurde vom k. k. Ackerbauminiſterium in Wien für die drei Jahre 1893, 1894 und 1895 eine Staatsſubvention von je 200 fl. unter der Bedingung ertheilt, daß er in ſeiner Forellen- und Saiblingkultur bei Payerbach an der Südbahn in Niederöſterreich eine größere Anlage zur Erzeuguug von ſogenanntem Naturfutter für feine Zuchtfiſche unter der Kontrole des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins einrichte und betreibe und über ſeine dabei gewonnenen Erfahrungen jährlich einen Bericht erſtatte, welcher in den „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins“ zu veröffentlichen iſt. Herr Feldbacher iſt nun dieſer Verpflichtung für das Jahr 1893 in dem letzten Heft der „Mittheilungen des Oeſterr. Fiſcherei-Vereins“ mit folgendem Berichte nachgekommen: „Ich errichtete ſechs 4 bis 6 m lange, 1 bis 3 m breite und 50 bis 75 em tiefe, ſolide auscementirte Gruben zur Zucht von Waſſerflöhen und Stechmückenlarven und dreißig verſchiedene Gruben mit hölzernen Einlagekiſten zur Maſſenerzeugung von Fleiſch- und anderen Fliegenmaden. Erſtere verſehen nun meine 40 000 Stück Jungfiſche derart mit dem ihnen zuſagenden Futter, daß dieſelben während 12 bis 16 Wochen nahezu um 100 Prozent an— wuchſen; letztere liefern bei einer Tagesproduktion von 15 bis 20 kg Maden das Futter für die älteren Forellen und Saiblinge. Ich ſtellte durch die Praxis feſt, daß mich die Erzeugung des lebenden Naturfutters im Vergleiche zu den Beſchaffungskoſten des früher angewendeten Säugethier- und Seefiſch— fleiſches pro 1 kg um mehr als die Hälfte billiger zu ſtehen kommt und das Naturfutter dabei qualitativ mindeſtens doppelt jo gut iſt, fo daß ich im nächſten Jahre ſowohl meine Futteranlage, als auch meinen Fiſchſtand um ein Bedeutendes zu vergrößern gedenke. Be— treffend die Herſtellung und den Betrieb meiner Futteranlage, ſei Folgendes erwähnt: 1. Die zuerſt erwähnten ſechs Gruben find gemauert, außen 1% m tief und circa 60 em über den Boden emporrageud, um den Inhalt vor eindringenden Feinden, als Fröſchen und Kröten, zu ſchützen; der ſeitlich auscementirte innere Raum iſt glatt, während der Boden der Gruben bei undurchläſſigem Grunde frei bleiben kann, bei durchläſſigem aber durch die rohe Mauerſchicht bedeckt bleiben muß; letzterenfalls erhält er auf dieſe eine circa 20 em hohe Schicht lockerer Erde als Winterbett für die Cruſtaceen. Der Grubenraum wird mit weichem Waſſer gefüllt, in welches ein Gemiſche aus Rindviehjauche und feſten menſchlichen Exerementen im genauen Verhältniſſe von 1:5 und etwas Geflügelkoth ein— getragen und mit dem Waſſer gut durcheinander gerührt wird. Da die Füllung der Gruben mit Beginn des Frühjahres erfolgt, To können mit dem Fortſchreiten der Vegetation zeitweiſe auch friſche, zu Häckſel zerhackte Pflanzen und Blätter in die Zuchtgruben eingetragen werden. Nach Füllung derſelben müſſen Zuchtthiere von Waſſer— flöhen (Daphnia pulex) eingeſetzt werden, welche ſich in allen ſtehenden Lachen oft jo maſſenhaft vorfinden, daß die Oberfläche durch ſie roſtroth gefärbt erſcheint; hier werden ſie mittelſt eines Netzes ſammt etwas Schlamm entnommen und in die Grube verſetzt. Den 152 Inhalt desſelben rühre man zu Zeiten um; für gewöhnlich überdecke man die Grube mit # Brettern, um kühlen Regen und ſtarke Sonnenhitze, ſowie Winde abzuhalten, das verdunjtende Waſſer erſetze man durch Nachfüllung. Ich bemerke hier, daß die Grundbedingungen jeder künſtlichen Inſektenzucht Feuchtig- keit, Wärme und Schatten ſind. | In dieſelbe Grubenflüſſigkeit legen auch die Stechmücken (Gelſen) ihre Larven maſſen⸗ haft ein, weil dieſe ſich von den Daphniden nähren. Erſtere geben ein fleiſch-, letztere ein fettbildendes Futter für alle Jungfiſche von dem Stadium angefangen, wo die Dotterſack- in die Freßwerkzeugernährung übergegangen, bis zu dem Zeitpunkte, wo die Fiſchchen 10— 15 dg ſchwer werden.“) F Bei der beſchriebenen Beſtellung der Grube vermehren ſich die Waſſerflöhe von Mitte April angefangen bis in den September hinein milliardenfach und können ſolch einer Grube 1 täglich mehrere Kilogramm entnommen werden, ohne daß ein bedeutender Abgang zu be- merken iſt. . Verfüttert werden dieſe Cruſtaceen und Stechmückenlarven an die Fiſchchen, indem man fie mittelſt eines Tüllnetzes aushebt, in reinem Waſſer vorſichtig ausſchwenkt und den Jung⸗ | fiſchchen in's Waſſer einläßt. Dieſe Methode der Fiſchfütterung und Aufzucht rührt von # Rakus und Scheidlin in Teſchen in Oeſterreichiſch-Schleſien her. (Irrthümlich: Anm. der Redaktion.) A 2. Die Fleiſchmaden erzeuge ich (ebenfalls nach der Methode der beiden Genannten) aus Vegetabilien und Blut auf folgende Weiſe: 1 Man nimmt einen ½ bis / m langen, % bis ½ m breiten und / bis / m tiefen oder beliebigen deckelloſen Holzkaſten, ſchwenke ihn tüchtig im Waſſer aus, ſo daß er 1 im Innern ganz naß wird und beſtreue ihn mit Sägeſpänen oder trockener Torferde derart, daß dieſe auch auf den Wänden haften bleibe und fülle ihn von unten angefangen in Schichten 1 von beiläufig Handbreite mit: 2 1. Sägeſpänen oder trockener Torferde; 2. ſteriliſirter (überbrühter oder überröſteter) f angefeuchteter Getreidekleie; 3. in Stücken geſtocktem Rindsblut ſammt dem Blutwaſſer, wenn # möglich mit daraufgelegten, zerhackten Fröſchen oder Fiſchen; endlich 4. mit Häckſel von dick ſtengeligen, womöglich eiweißhältigen Pflanzen (giftige Waldſchwämme und Pilze enthalten 36 a Eiweiß). Hierauf beginnt man die Auflage wieder mit den unter 1 bis 4 angeführten Stoffen, bis die Kiſte voll iſt. Dann ſtelle man ſie unter Bäume oder Geſtrüppe in feuchten, ? warmen Schatten. Binnen 8 bis 12 Stunden legen alle möglichen Fliegen in die Kiſten- einlage ihre Eier ab und in weiteren 24 bis 36 Stunden ſind die Eier ausgebrütet, die Maden entwickelt, futterreif. Bei Eintritt kühlen Regens überdecke man die Käſten, deren man beliebig viele auf— ſtellen kann, einfach. Bei Eintritt anhaltender Regenkühle ſtelle man die Käſten einzeln oder F mehrere zuſammen, in ausgehobene Erdgruben auf angefeuchtetem, d. h. zur Gährung an- geregten Pferde⸗ oder Schaf- (hitzige) Dünger und umgebe die Kiſtenwände von außen eben- falls mit ſolchen Dünger, beziehungsweiſe überdecke man die Kiſten mit Holzſpreizen und lege auch auf dieſe Dünger. Die Erdgruben überdecke man einfach mit Brettern, damit der eindringende kühle Regen nicht die Bruttemperatur zu ſtark herabſetze. Bei ſtark feuchter, warmer Lufttemperatur geht die Madenentwickelung ſehr raſch vor ſich, man ſehe da öfter nach, ſonſt entſchlüpfen die Maden wieder als fertige Inſekten. Die Kiſten müſſen nach jedesmaliger Brutablage wieder neu gefüllt werden und liefert eine Kiſte je nach Größe täglich 2 bis 3 und noch mehr Kilogramm Maden. Gefüttert N *) Anm. der Red. Dieſer Satz iſt durchweg irrthümlich. Daphniden ebenſo wie Mücken⸗ larven haben in ihrem Körper Stoffe, welche ſowohl fleiſch- als fettbildend ſind. Es iſt im phyſio⸗ logiſchen Sinne ein Unſinn, dem einen Thiere als Nahrung die Fähigkeit zur Fleiſchbildung (genauer geſagt Eiweißbildung), dem anderen die Funktion der Fettbildung zuzuſchreiben. Beide haben dieſelbe Wirkung, nur ſind die kleineren Daphniden früher, die größeren Mückenlarven ſpäter zu füttern. Es iſt bedauerlich, daß die ſog. Naturfuttererzeugung, als deren Urheber auch an dieſer Stelle mit Unrecht | Rakus und Scheidlin genannt find, durch allerhand gelehrt fein ſollende, in Wirklichkeit jedoch gänzlich unwiſſenſchaftliche und mißverſtändliche „Erklärungsverſuche“ in den Augen aller klardenkenden Fiſchzüchter nur discreditiert wird, fo daß der gute Kern, der in der Sache ſteckt, darunter leidet. ä a A re een 158 _ werden die Fiſche mit den Maden, indem man dieſe den Käſten entnimmt oder kleinere Kiſten ſammt dem Inhalte in's ſtehende Waſſer entleert. In fließendem Waſſer wird der Kiſteninhalt in weitmaſchige, verzinnte Drahtkörbe gethan, ſonſt nimmt ihn der Strom des Waſſers mit. 2 ½¼ bis 3 kg Maden oder Cruſtaceen oder Amphibien oder Fiſche geben jedes 1 kg Zuwachs, das iſt gerade jo viel als 15 bis 18 kg Pferdefleiſch.“ IV. Vereinsnachrichten. Bezirks⸗Fiſcherei-Verein Lindau. An der Freitag, 30. März, Abends abgehaltenen Generalverſammlung des Bezirks-Ziſcherei⸗ Vereins betheiligten ſich 22 Mitglieder und 2 Gäſte. Der gegenwärtige Mitgliederſtand beträgt 127. An Ausſetzungen wurde in vergangenem Jahr folgendes geleiſtet und zwar innerhalb des Vereins— bezirks a) im Bodenſee 13 000 Gangſiſche, circa 70 000 Blaufelchen (vgl. „A. F.⸗Z.“ Nr. 4, 1894) 12 980 Seeforellen, 8000 Hechte, alles eben angeführte, Brut nach Verſchwinden des Dotterſacks, ſowie 150 zweiſömmerige Karpfen, ausgeſuchte Waare, aus den Weihern des Herrn Helmensdorfer am Briehl, b) im Burggraben in Schreckenmanklitz 2009 Regenbogenſorellen, ebenſo im Rickenbach und in der Laiblach zuſammen 2240, in einem kleinen Weiher im Schloß Moos 1000 ſchottiſche Forellen, ebenſo im Rickenbach 400, in der Ach 1000 und im Eſchbach 2400. In die Ach kamen außerdem 11 000 Bachforellen. Außerhalb des Vereins bezirk wurden aus der Lindauer Anſtalt bezogene Brut geliefert in den Freibergſee 5000 Gangfiſche, in die Gewäſſer des Herrn v. Poſchinger im bayeriſchen Wald 3000 Bachfaiblinge und 1000 ſchottiſche Forellen, in den Alpenſee bei Immenſtadt 2000 ſchottiſche Forellen Es beträgt ſomit die Zahl der ausgeſetzten Brut circa 135 000 Stück. Prämien für erfolgreiche Anzeigen wurden 2 verliehen. Für den als Beiſitzer durch das Loos beſtimmten austretenden Herrn von Noſtitz wurde Herr Dr. Kellermann in den Ausſchuß gewählt. An dieſer Stelle muß auch gleich erwähnt werden, daß in dieſem Jahr eine Neuverpachtung ärarialiſcher Gewäſſer eintrat und damit auch eine Neubeſetzung ausgeſprochen wurde. Dieſelbe geſchieht mit der Bachforelle in ausge— dehntem Maße auf Grund verſchiedener Gutachten, zu welchen der Vorſtand vom k. Rentamt und der k. Regierung aufgefordert wurde. Anträge wurden folgende geſtellt: Im Jahre 1895 ſoll in Lindau eine Thierſchau des land— wirthſchaftlichen Bezirks⸗Vereins ſtattfinden. Es wird in Ausficht genommen auch eine kleine Fiſcherei— Ausſtellung von Fiſchen im gleichen Gebiet zu veranſtalten. Weiters beantragt Herr Michael Helmens⸗ dorfer, der Verein möge dahin wirken, daß doch der Seetheil zwiſchen den beiden Brücken alljährlich vor dem Zufrieren ausgefiſcht werden dürfe, da doch in den letzten Jahren durch das Eis hunderte und aberhunderte von Fiſchen zu Grunde gegangen feien. Da dies, wie ſich Jedermann durch Augen: ſchein überzeugen konnte, thatſächlich der Fall iſt, da der Waſſerſtand ſo niedrig wird und iſt, daß das Waſſer bis auf den Grund hinunter friert, ſo wird beſchloſſen, die Angelegenheit dem Ausſchuß zur Behandlung zu überlaſſen. Herr Zimmermeiſter Götzger weiſt auf die Zuſtände hin, die im unteren Thell der Ach herrſchen. Auch hier verſpricht der Ausſchuß, die Sache in die Hand zu nehmen, zumal die nunmehrige Abgabe von Fiſcherei-Erlaubnißkarten bei ſolchen Verhältniſſen ein leichteres Eingreifen ermöglicht. Der obere Theil der Ach hat ſich zu einem ſehr guten Fiſchwaſſer in Folge der vielfachen Ausſetzungen geſtaltet, es wird daher angeregt und beſchloſſen, einen oder zwei Aufſeher aufzuſtellen. Herr Regierungsrath Döhla dankte dem J. Vereinsvorſtand Freiherrn von Lochner für jelne Thätigkeit und forderte die Verſammlung auf zum Zeugniß des Tankes und der Anerkennung ſich von den Sitzen zu erheben, der J. Vorſtand wies darauf hin, daß wie auch der Abend mit ſeinen Anträgen bewieſen nur mit vereinten Kräften wirklich Gutes geleiſtet werden könne und trank in dieſem Sinne auf den Fiſcherei-Verein. Hierauf erfolgte Schluß der Verſammlung. Elſäſſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Sitzungsprotokoll vom 29. März 1894 des Centralvorſtandes des Elſäſſiſchen Jiſcherei— Vereins. Gegenwärtig: Baurath Köhren, Präſident; Generalagent Kratz, Kaſſier; Rechtsanwalt Mechling, Schriftführer. Entſchuldigt die Herren Miniſterialrath von Bibra und Baurath Döll. 1. Von Seiten zweier Sektionen des Vereins iſt die Frage angeregt worden ob es nicht zweck— mäßig ſei, auf Herabſetzung des für Bachforellen feſtgeſetzten Mindeſtenmaßes von 20 em hinzuwirken. Aus den ſeitens des Centralvorſtandes angeſtellten Ermittelungen geht hervor, daß zur Zeit kein Bedürfniß auf Herabſetzung des Mindeſtmaßes beſteht. 2. Das Kaiſerliche Miniſterium hat den Verein um gutachtliche Aeußerung darüber erſucht, ob eine Verlängerung des durch Verordnung vom 13. Mai 1892 angeordneten Verbotes des Krebsfanges 154 wünſchenswerth erſcheint. Beſchloſſen dem Kaiſerlichen Miniſterium die geftellte Frage in bejahenden Sinne zu beantworten. 3. Auf Anregung des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei Vereins hat die Weiſe'ſche Hofbuch— handlung in Stuttgart die Herſtellung einer Wandtafel mit den kolorirten Abbildungen aller ſüd— deutſchen Fiſche in die Hand genommen. Der Vorſtand des württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins hat an den Verein die Anfrage gerichtet, ob und auf welchen Abſatz im diesſeitigen Vereinsgebiete zu rechnen wäre. Der Centralvorſtand hat beſchloſſen einſtweilen 20 Exemplare mit Beſchreibung anzuſchaffen zu dem Vorzugspreiſe von 3 , pro Exemplar. 4. Der dem Elſaß-Lothringiſchen Landes-Fiſcherei-Verein ſeitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zum Zwecke der Salmonidenzucht bewilligte Zuſchuß wird zu / dem Elſäßiſchen Fiſcherei-Verein und zu ½ dem Lothringiſchen Fiſcherei-Verein und dem Verein für Saarfiſcher zugetheilt. 5. Der Präſident macht darauf aufmerkſam mit welcher Leichtfertigkeit einige Mitglieder des Vereins zum Zwecke der Befürwortung der Aufnahme neuer Mitglieder ihre Unterſchrift hergeben. Die Vereinsmitglieder werden gebeten bei Vorſchlägen zur Aufnahme neuer Mitglieder gewiſſen— haft und vorſichtig vorzugehen und nur ſolche Perſonen vorzuſchlagen, die der Aufnahme in den Verein würdig ſind. 6. Die Aufnahme neuer Mitglieder wird beſchloſſen. Der Schriftführer: Mechling. Der Präſident: F. Köhren. Weſtdeutſcher Fiſcherei-Verband. Es iſt ſehr verſtändigerweiſe in Anregung gebracht, daß der ſeit 1886 beſtehende Rechtspflege— ausſchuß des Verbandes auch mit dem kützlich der Oeffentlichkeit übergebenen Entwurfe eines Preußiſchen Waſſerrechts ſich zu beſchäftigen, insbeſondere Vorſchläge zur Erweiterung desſelben auf die nur vereinzelt darin bedachte Fiſcherei zu machen habe. Von den urſprünglich gewählten Mitgliedern des Ausſchuſſes ſind einige mit dem Tode abgegangen, andere freiwillig zurückgetreten und rechtfertigt dies es ſchon, daß der ergebenſt unterzeichnete Vorſitzende des Ausſchuſſes ſich erlaubt, auch Ihren Rath und Ihre ſehr werthvolle Beihülfe bei Bearbeitung dieſer Vorſchläge ſich zu erbitten. Jeder größere Fiſcherei-Verein wird ein Exemplar des Entwurfs — Berlin bei P. Parey, 3 . — beſitzen; doch bringt außerdem Nr. 7 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ eine Zuſammenſtellung der zunächſt in Betracht kommenden Paragraphen des Entwurfes ſammt dem bezüglichen Theile der ſehr beachtenswerthen Begründung ſowie etwas Kritik der betreffenden Theile des Entwurfes, der die von der Deutſchen Landwirthſchaft-Geſellſchaft veröffentlichten „Vorſchläge für Verbeſſerung des Deutſchen Waſſerrechts“ faſt gar nicht beachtet hat. Bei Berathung dieſer Vorſchläge waren Abgeordnete des Deutſchen Fiſcherei-Vereins (die Herren Fred Graf Frankenberg und Amtsgerichtsrath Adickes) mit thätig, welche trotz der ungünſtigen Zuſammenſetzung der Kommiſſion immerhin noch mehr erreichten, als der Preußiſche Entwurf der Fiſcherei jetzt gewähren will. Es ergeht nun das dringende Erſuchen an die Mitglieder des Rechtspflegeausſchuſſes und an alle Freunde des Verbandes, den neuen Preußiſchen Entwurf baldmöglichſt einer begutachtenden Kritik zu unterziehen und das Reſultat derſelben, ſowie insbeſondere genau formulirte und mit Begründung verſehene Anträge an den Unterzeichneten einzuſenden. Je nach Lage der Sache und ſofern dieſelbe nicht ſchriftlich ſich erledigen läßt, wird zu über— legen ſein, ob nicht eine Beſprechung wenigſtens der zumeiſt ſich dafür intereſſirenden Herren an einem zu vereinbarenden Orte um Pfingſten herum einzutreten habe, und wird auch hierüber gefällige Meinungs— äußerung erbeten. Die Herren Empfänger vorſtehenden Erſuchens werden um gütige Einſendung ihrer Vorſchläge dringend erſucht. Mit Petri Fiſchergruß ergebenſt Der Vorſitzende des Rechtspflegeausſchuſſes des Verbandes: F. W. Seelig, k. Amtsgerichtsrath. V. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei und Wiſſenſchaft. In dem Jahresbericht des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins pro 1893 beklagt der Geſchäftsträger des Vereins, Freiherr von Gärtner, die Thatſache, daß wohl kein Gebiet der Zoologie von der Wiſſenſchaft bisher ſo ſtiefmütterlich behandelt worden iſt wie das der Süßwaſſerfiſche. „Vielfach epidemiſch auftretende Krankheiten, welche ver— heerend, ja gänzlich vernichtend für große Fiſchbeſtände find, kennt die Wiſſenſchaft noch nicht;“) ſie hat noch nicht Zeit gefunden, durch mikroſkopiſche Unterſuchungen bezw. durch Veröffentlichung dieſer Unterſuchungen den Fiſchern ſowie dem Vaterlande zu nützen.“ 0 Anm. der Red. Wir erlauben uns hierzu die Bemerkung, daß die Schuld an dieſer That— ſache durchaus nicht allein auf Seiten der Wiſſenſchaft liegt. An Intereſſe ſpeziell für die Erforſchung . ene * Er 8 — e WE 155 — Eine Otterjagd in Oberſchwaben. Anfangs April dieſes Jahres wurde bei uns eine zweitägige Otterjagd abgehalten, die ihres intereſſanten Verlaufs wegen auch weitere Kreiſe intereſſieren dürfte. Herr Fabrikant V. aus Ravensburg iſt bekanntlich im Beſitze von ſechs auf Otter dreſſierten, ſtichelhaarigen Hühnerhunden und Griffons, die alljährlich viele Ottern aus ihren Verſtecken treiben und ſo den aufgeſtellten Schützen in Schußnähe bringen. Dieſelben waren auf der Ausſtellung in Schwäbiſch Hall anläßlich des III. Württembergiſchen Fiſchereitags in einer beſonderen Halle ausgeſtellt und auch von Sr. Majeſtät dem Könige mit großem Intereſſe beſichtigt worden. Die erſte Jagd in unſerem Bezirke war auf die Fiſchräuber der Einmündung der Weihung in die Iller bei Wiblingen und der Donaualtwaſſer zwiſchen Gögglingen und Ulm gerichtet. Während nun des niederen Waſſerſtandes wegen an der unteren Weihung kein Fiſchotter Aufenthalt genommen zu haben ſchien, iſt dieſe Sippe dagegen an und in der Donau immer noch in vielen Exemplaren vertreten. Die mit den ſechs grimmigen Otterfeinden unternommene Jagd war aber an dieſen dort ſehr tiefen und breiten Gewäſſern ziemlich ſchwer auszuführen; doch kam ein jüngerer Fiſchotter zur Strecke, leider gelang es aber nicht, denſelben aus dem naſſen Elemente hervorzuholen, da er ſehr bald unterſank und die zu große Tiefe den Hunden beim Apportiren hinderlich war. Mehr Glück brachte den Jägern von Sport dagegen der zweite Tag. Eine ſtattliche Anzahl Jäger und Zuſchauer hatten ſich ſchon in der Früh in der Nähe von Schwendi O.-A. Laupheim verſammelt und die Jagd begann Punkt 9 Uhr an der Roth flußaufwärts. Nach kurzem Suchen ſchon ließen die immer eifriger werdenden Hunde erkennen, daß die Spur eines Fiſchotters vorhanden war. An dem nahen Waldesrande ſammelten ſich plötzlich die Hunde an einer ziemlich hohen und anſcheinend ſtark unterſpülten Uferſtelle und begannen nun fleißig zu graben und zu ſcharren, auffallenderweiſe ohne Laut zu geben. — Der Otterbau war ſehr tief gelegen und erſtreckte ſich ziemlich landeinwärts. Ein Jagdgehilfe kam denſelben mit ſeinem Spieße zu Hilfe und die Schützen nahmen flußauf und -abwärts Aufſtellung in banger Erwartung des Otters. Nach angeſtrengter halbſtündiger Arbeit ſuchte endlich der grimmige Fiſchräuber flußaufwärts zu entkommen; trotzdem die Schützen ihn fehlten, zog er ſich jedoch ſchleunigſt wieder zurück, um von neuem in ſeinem Bau Schutz zu ſuchen; letzterer wurde ihm aber durch Ausräuchern mit Fröſchen und Schwärmern entzogen und ſo verſuchte er nun fluß— abwärts ſein Glück — auch hier hielten ihn die Schüſſe der Schützen, wiederum fehlend, doch wenigſtens vom Entrinnen ab! er zog ſich wiederum zurück in den nun ziemlich bloß gelegten Bau. Eine dritte Flucht verſuchend, kam er endlich zur Strecke zur allgemeinen Freude der ganzen Jagdgeſellſchaft. Er verſuchte dabei über Land ſeinen Gegnern zu ent— kommen — ein wohlgezielter Schuß machte ſeinem Daſein ein Ende. Laupheim. Daiber. Ueber Metallſpinner. Noch immer finden wir bei einem Theile des Anglerpublikums ein altes Vorurtheil gegen Metallſpinner — mancher Federkrieg wurde deßhalb ſchon pro und contra geführt. — Heute jedoch kann man in dieſer Beziehung ſagen: Es dämmert immer mehr! Denn die Erfahrungen und Verbeſſerungen im Artikel Metallſpinner haben ſich in der Neuzeit be— deutend vermehrt. Zwar kann man es keinem Hecht- oder Huchenangler verdenken, wenn er an dem der Krankheiten unſerer Fiſche mangelt es bei den Vertretern der Wiſſenſchaft keineswegs. Allein die Beſchaffung des geeigneten Unterſuchungsmaterials iſt dem theoretiſchen Forſcher ſehr erſchwert, oft geradezu unmöglich gemacht, wenn von Seiten der Fiſcher und Fiſchzüchter die Erkrankung von Fiſchen nicht nur nicht regelmäßig angemeldet, ſondern aus Furcht, es könne dadurch dem Renomms geſchadet werden, geradezu ängſtlich verſchwiegen wird. Dem Unterzeichneten ſind wiederholt Fälle von Fiſcherkrankungen bekannt geworden, ohne daß es ihm möglich war, die erkrankten Thiere zur Unterſuchung zu erhalten. Die Einen ſcheuen die Mühe der geeigneten Verpackung und die Koſten des Transports, die Anderen meinen, es kommt ja doch nichts aus fo einer Unterſuchung heraus, was verſtehen die Herren „ohne Waſſerſtiefel“ von den Fiſchen. Der Unterzeichnete erbietet ſich bei Fällen von Fiſcherkrankungen unentgeltlich eine Unterſuchung vorzunehmen. Derſelbe erſucht aber um eine genaue Beſchreibung der äußeren Um⸗ ſtände, unter denen die Erkrankung erfolgte, und bittet, die Fiſche nicht anders als friſch, in Pergamentpapier gewickelt und in Torfmull verpackt zu ſenden. München, zoolog. Inſtitut. Dr. Hofer. — K M—ę L' feſthält, was ihm ſeit Jahren Erfolge gebracht (gleichſam zur Gewohnheit geworden), und wenn 3 er von dem Metallſpinner nichts wiſſen will — deſſen Vortheile ihm neu find. Indeſſen kann nicht beſtritten werden, daß der Metallſpinner heute in vielen Gegenden ſehr beliebt iſt und neben den diverſen Vorfächern für lebende Fiſchchen und todte Fiſchchen ſeine volle Berechtigung erlangt hat! Die Fälle, in denen Erfolge und zwar eminente Erfolge, mit Metallſpinnern erzielt worden, gehören nicht mehr zu den Seltenheiten, ſie würden aber noch weit zahlreicher fein, wenn der Metallſpinner ebenſo häufig in Gebrauch käme als die Vorfächer wie: I „Chapmann“, Ehmant, „Imperceptible“, Francis u. ſ. w. Man hört zuweilen, daß von den Fabrikanten aus Intereſſe für die Metallſpinner Propaganda, reſp. Reklame gemacht wurde. 5 Solcher Einwurf kann indeſſen als hinfällig bezeichnet werden, indem es jedem Fabri— 7 kanten und Händler ganz egal ſein kann, ob er ſeine Metallſpinner oder ſeine anderen Vorfächer und Spinner verkauft! Thatſache iſt, daß ſchon Fälle vorgekommen, bei denen der Fiſcher mit dem lebenden oder todten Köderfiſchchen Erfolge hatte, während der Fiſcher mit Metallſpinner leer ausging — der umgekehrte Fall iſt indeſſen auch ſchon konſtatirt worden! i Weniger Kunſt erfordert es allerdings, ein lebendes Fiſchchen herum ſchwimmen zu laffen, bis es vom Hechte geraubt wird, oder mit dem todten Fiſchchen zu ſpinnen, als den Metallſpinner richtig zu behandeln. — In der unrichtigen Behandlung und Wahl des Metall: ſpinners baſirt ein Theil der Mißerfolge desſelben, und nicht weniger im Vorurtheile des Anglers, welcher oft ſchon nach einem einzigen mißglückten Verſuche den Spinner einfach bei Seite legt, ohne ſich vorher die nöthige Orientirung in der Behandlung angeeignet zu haben. — Wie angenehm iſt es beim Metallſpinner, jeder Thierquälerei, jedes mühſamen und öfteren Anköderns, nebſt der hiebei unvermeidlichen Verunreinigung der Finger enthoben zu ſein! — Daß der Metallſpinner auch auf Welſe verwendet werden kann, dürfte manchem geehrten Leſer Ihres geſchätzten Blattes neu ſein, ich lege Ihnen daher, zugleich als Antwort auf die bezügliche Anfrage im Fragekaſten der vorletzten Nummer, einen Bericht hierüber bei. H. Stork⸗ Theile Ihnen mit, daß ich Sonntag den 8. April einen 6 ½ Kilo ſchweren Wels mit Seide Nr. 3 und Stork-Spinner Nr. 15 a erwiſchte. Deva, 9. April 1894. Dragits Ignäcz. Ruſſiſche Krebſe. Die ruſſiſchen Südweſtbahnen gedenken jetzt beſondere Waggons für den Transport von Krebſen einzuführen. Die Anregung hierzu iſt durch die Geſuche zahlreicher Handeltreibender aus dem Gebiete der Dnjeſtr-Mündung geſchehen, welche darauf hinweiſen, daß Krebſe ſich mit großem Nutzen exportiren ließen, während dieſelben an Ort und Stelle fo gut wie gar keinen Werth hätten. Der Dnjeſtr beſitzt den ſchmalſcheerigen ſog. ruſſiſchen oder galiziſchen Krebs, Astacus leptodactylus. Dieſer Krebs, welcher an Güte keinen Vergleich mit unſerem, breite Scheeren tragendem Edelkrebs aushält, wird in Folge der Krebspeſt, die unſere Gewäſſer ſchwer geſchädigt hat, maſſenhaft auch in Deutſchland eingeführt. In Paris und Petersburg weiß man ſehr wohl den Edelkrebs zu ſchätzen und von ſeinem minderwerthigen öſtlichen Bruder zu unterſcheiden, jedenfalls beſſer, als bei uns in der Heimath des Edelkrebſes. Unter Bezugnahme auf einen ausführlichen Artikel in Nr. 23 dieſer Zeitung vom Jahre 1893, in welchem wir unſere Anſicht über den ruſſiſchen oder galiziſchen Krebs ein: gehend begründet haben, möchten wir dringend davor warnen, dieſen ſchmalſcheerigen Krebs aus Rußland zur Nachzucht in unſere Gewäſſer einzuführen. Zander in der Moſel. Laut gütiger Benachrichtigung iſt Ende März in der Moſel ein 3½ pfündiger Zander gefangen und zwar der erſte in der Mittel⸗Moſel, bei Trarbach, ſoweit bekannt geworden.“) K. Wir ſagen Herrn K. beſten Dank und bitten, uns freundlichſt weitere Mittheilungen zu— kommen zu laſſen. Beſonders erwünſcht wäre es, zu erfahren, ob je Zander in dortiger Gegend aus— geſetzt worden jind, D. Red. (Fortſetzung auf Seite 158.) 157 — — — , Bücklinge in Kiel Heringe in Stettin per Wall, in Kiel und Hamburg per Pfund, ſonſt per Krebſe theils per Srücd, theils per Pfund. — Die einfachen Ziffern gelten für lebende Fiſche, die fetten Ziffern für Fiſche auf Eis. t enthält die uns von den betreffenden Marktverwaltungen gütigſt mitgetheilten Detailpreife angegebrn in Kiel per Stiege, in Stettin per Schock Slundern find chert, Der nachſtehende Marktberich geräu für Fiſche pro Pfund in Pfennigen. und Stettin per Wall, ſonſt per Stück und geräuchert, Stück und „% u m ee, eee sgaay „ — | — , , 0 enn „ 55 8 /// ß / r e ir , rr!!! v y bis 2 PT! dd! . er ENIITHE | ee . ̃ĩ 11 ͤ ͤ f , ĩ¾ . ,a - - 0s -|- -|- —— — 608 00% - 0 - -( — 0% - |! - -[ - off — 0 -1- -|- — | Images cc re 3 051 — , 008° — | — 0 — | EB Wr tes er nopung - -|- -\- -|- -|- -/a -/o -|u - | -!s -/- -!u -|- -|- -|o -|- -|- -/- | uBuntgrog cc RE g 08 F ee Br re Fl 2) — D (— K- [ - Je — ö - vr -!- -|- -- %% - I [ = | =: ufzqunid ee | le Ale re ee TEST AT et ERRNTT, 77 le re , Y | | Se NE e NONGON Er f f f . ̃ ́ ! 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Der Laie unterſcheidet dieſe beiden Krebsformen, am leichteſten an der Farbe auf der Unterſeite der Scheeren und Füße. Der Edelkrebs hat rothe Füße, der Steinkrebs hat weiße, genauer geſagt, grauweiße Füße. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von ſchwieriger zu beobachtenden Merkmalen. So hat der Steinkrebs z. B. auf der unteren Seite des Stirnfortſatzes oder des ſogenannten Schnabels ein oder zwei kleine Dornen, welche an dieſer Stelle dem Edelkrebs fehlen. Die Unterſcheidung dieſer beiden Formen, Edelkrebs und Steinkrebs, hat für den Züchter die ſehr weſentliche Bedeutung, daß der rothfuͤſſige Edelkrebs ſehr viel ſchneller wächſt und erheblich größer und ſchwerer wird, als der Steinkrebs. Der Edelkrebs erreicht im ausgewachſenen Zuſtand ein Ge— wicht von ca. 125 gr, bei einer Länge von ca. 18 em, während der Steinkrebs wenig über 10 em lang wird und etwa nur die Hälfte an Gewicht erreicht. N a Zu bemerken iſt noch, daß derjenige, welcher Edelkrebſe verkauft, damit auch die Garantie übernimmt, daß darunter nicht der ſchmalſcheerige ruſſiſche oder galiziſche Krebs Astacus leptodactylus verſtanden iſt. ö 2. Karpfen dürfen nur in den Sommermonaten gefüttert werden. Frage Nr. 12. (Herrn M. O. in O.): „Welches iſt die beſte Fangmethode für Sportfiſcher auf Hechte und Barſche in ſtillen Gewäſſern?“ = Kebzendes Landgut e zu verkaufen in idylliſcher Lage des Blauthales, / Stunde von der Bahn: ſtation Herrlingen bei Ulm. Dasſelbe beſteht aus einem 2 ſtöckigen, maſſiven Wohnhaus, großer Scheuer mit Stallungen, Obſt- und Gemüſegarten, forellen⸗ reichem Fiſchwaſſer, einer großen Wieſe mit gutem Heuertrag und prächtiger, am Bergabhang ſich hinziehenden Parkanlagen. Das Anweſen eignet ſich ebenſowohl zu einem Ruheſitz für eine einzelne Familie, wie auch zur Errich⸗ tung einer Sommerfriſche oder eines Luftkurorts für Erholungsbedürftige, ſowie zu jedwedem gewerblichen Unternehmen. 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Neumann in Neudamm. Die nüchſte Nummer erſcheint am 9. Mai 1894. e n Allgemeine e' 2 5 iche rei-Beitun in % 5 eue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſckheint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preis: jährlich!“ Ut. — Beztehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Befammtintereffen der Fifdterei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine in Sonderbeit | Organ des Deutſchen Sifcherei:Dereins, ſowie der Landes- Fiſch.⸗ Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes, des Schleſ. Sifch.-Der., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Der. Miesbach⸗ Tegernjee, des Fiſch⸗Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Sifch.-Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central. Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig. Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Sifcherei- Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc Zn Verbindung mil Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Payeriſchen und vom Deutſchen FJiſcherei-Perein. 0 Nr. 10. München, den 9. Mai 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Käſeſtoff als Brutfutter. — II. Die Berliner Fiſcherei-Ausſtellung 1894. — III. Die Einrichtung einer Lachsfangſtatiſtik im Gebiet der Weſer. — IV. Die Fiſcherei-Geſetzgebung % in den öfterreichifchen Landtagen während der Seſſionen 1894. — V. Künftliche Spinner 8 für die Fliegenruthe. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — 0 VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Käſeſtoff als Brutfutter. Von Prof. Dr. Joh. Frenzel. Weißer Käſe, auch Quark genannt, wird vielfach und mit gutem Erfolge zum Füttern von Salmoniden und anderen Zuchtfiſchen verwendet. Namentlich empfiehlt es ſich, denſelben mit Fleiſch⸗ und Fiſchmehl zu mengen und mit der Riedel' ſchen Maſchine zu nudeln. Der weiße Käſe hat ferner auch als Futter für Salmonidenbrut Verwendung gefunden, die ihn gewöhnlich ſehr gerne nimmt. Dennoch bringt er mehrfache Uebelſtände mit ſich, die es wünſchenswerth erſcheinen laſſen, ihn in einer abgeänderten Form zu verabfolgen. Der gewöhnlich im Handel erhältliche weiße Käſe iſt nämlich ſelten friſch, ſondern oft ſchon mehr oder weniger in Verweſung begriffen, als welche wir ja den Uebergang in den ſogenannten reifen oder alten Käſe bezeichnen. In Folge deſſen bringt er mancherlei Gefahren für die 2.102 —ů Brut mit ſich, einerſeits, indem dieſe mit dem Käſe eine große Menge von Bakterien mit aufnimmt, anderſeits, indem das Waſſer durch Futterreſte ſtark verunreinigt wird. Dazu kommt, daß der weiße Käſe ſpezifiſch etwas ſchwerer als das Waſſer iſt und ſofort zu Boden ſinkt, ſo daß nur ein geringer Theil davon wirklich ausgenutzt wird, denn die Brut hat immer das Beſtreben, auf lebende, reſp. ſchwimmende, flottirende Nahrung zu gehen und gewöhnt ſich erſt langſam daran, etwas vom Boden aufzunehmen. Dabei iſt nun gar nicht zu verkennen, daß der Käſe, oder ſagen wir lieber, der in der Milch enthaltene Käſe— ſtoff, das Gafein, ein vorzügliches Nahrungsmittel vorſtellt, denn er iſt ja als ein ſehr reiner Eiweißkörper anzuſehen, der bekanntlich bei der Ernährung der Jungen von Säuge— thieren eine ganz hervorragende Rolle ſpielt. Es wäre allerdings wohl ſehr gewagt, wenn man von dieſen letzteren aus einen allgemeinen Schluß auf die Ernährung von thieriſcher Brut überhaupt ziehen wollte, wenn man den Käſeſtoff für Fiſchbrut als ebenſo nothwendig und unbedingt erforderlich anſehen wollte wie für Säugethierbrut; man wird aber nicht fehl— gehen, wenn man eine gewiſſe Analogie in der Ernährung der Thiere vorausſetzt und wenn man — freilich immer nur unter gewiſſen Bedingungen — das für die Einen gut hält, was auch den Anderen frommt. Von dieſem Geſichtspunkte ausgehend, ließ ich es mir daher angelegen ſein, dem Käſeſtoff eine größere Aufmerkſamkeit e und ihn in eine für Fiſchbrut geeignete Form zu bringen. Die Milch der Säugethiere (Kuh, Ziege ꝛc.) ſtellt bekanntlich eine ſchwach alkaliſche, wäſſerige Löſung von Käſeſtoff oder Caſein dar, wozu noch Fett (Butter), Milchzucker, Salze ꝛc. kommen. Es iſt ferner bekannt, daß die Milch durch Lab zum Gerinnen gebracht wird, d. h. der Käſeſtoff wird dabei in einen ungelöſten Zuſtand übergeführt und aus: geſchieden. Dasſelbe geſchieht, wenn die Milch ſauer wird, oder, was dasſelbe bedeutet, wenn man ſie ſauer macht, d. h. ihr eine Säure zufügt. Verſetzt man mithin Milch, z. B. Kuhmilch, mit einer geringen Menge Eſſig, ſo ſieht man plötzlich die Gerinnung erfolgen und nach einiger Zeit hat ſich der Käſeſtoff in flockiger Form am Boden des Gefäßes abgeſetzt. Gießt man nunmehr die überſtehende Flüſſigkeit ab, fo kann man die Caſeinflocken ſchon recht gut zum Füttern verwenden. Man hat dann jedenfalls den Vortheil wirklich friſchen Käſeſtoff zu verfüttern, der, wenn die Milch leidlich friſch war, von Bakterien und ſonſtigen ſchädlichen Mikroben jo gut wie frei iſt. Es beſteht dann nur noch der Uebel: ſtand, daß die Caſeinflocken, welche zwar ſehr zart und fein vertheilt find, zu ſchnell zu Boden ſinken und daher größtentheils verloren gehen. Doch auch dieſem Uebelſtande kann abgeholfen werden, wenn man nur ſorgfältig genug in der Darſtellung des Käſeſtoffes verfährt. Zu: nächſt empfiehlt es ſich nämlich möglichſt friſche und vor allen Dingen nicht abgerahmte Milch zu benutzen. Ferner muß dieſelbe mit etwa der vierfachen Menge Waſſer vermiſcht werden. Zum Ausſcheiden des Caſeins kann man ſodann gewöhnlichen Speiſeeſſig benutzen, der ja überall leicht zu beſchaffen iſt. Nur iſt auch dieſer ſtark zu verdünnen, d. h. ebenfalls mit etwa der vierfachen Menge Waſſer. Man gieße nun recht vorſichtig etwas von dem verdünnten Eſſig in die verdünnte Milch, rühre um und warte einen Augenblick, ehe man von Neuem zugießt und zwar wiederhole man dies ſo lange, bis ſich gerade die erſte Ge— rinnung zeigt. Dann muß man ſofort mit dem Zugießen von Eſſig aufhören, da ſich ſonſt das geſammte Gafein zu Boden ſetzt. Hat man jedoch den richtigen Moment erfaßt, ſo ſieht man wie ſich das letztere ſchwimmend an der Oberfläche der Flüſſigkeit anſammelt, während die darunter ſtehende Flüſſigkeit noch etwas getrübt iſt, ein Zeichen, daß noch nicht der geſammte Käſeſtoff zur Ausſcheidung kam. Dies letztere iſt jedoch nur ein ganz geringe fügiger Nachtheil; denn wenn auch wirklich ein geringer Theil des Materials dabei verloren geht, fo hat man doch den nicht hoch genug zu veranſchligenden Vortheil eines ſchwim— menden Brutfutters, jo wie es die Freßbrut“) am liebſten mag. Woher es kommt, daß das Gafein bei dieſem Verfahren obenauf ſchwimmt, läßt ſich ſchwer ſagen; wahrſcheinlich iſt es jedoch, daß das Milchfett, die Butter, hierbei eine Rolle ſpielt, inſoferne nämlich, als es beim Ausſcheiden des Käſeſtoffes von dieſem mechaniſch mitgeriſſen wird und daher das *) Als „Freßbrut“ möchte ich die Fiſchbrut von dem Zeitpunkte an bezeichnen, mit welchem fie zu freſſen beginnt. a e e ee EEE ee NT ee er Mir 163 ſpecifiſche Gewicht der ausgeſchiedenen Maſſe (alfo Käſeſtoff plus Butter) erhöht. Schon aus dieſem Grunde iſt es alſo beſſer, ganze d. h. nicht abgerahmte Milch zu verwenden, die außerdem dann noch den Vortheil mit ſich bringt, daß der zu verfütternde Käſeſtoff Fett enthält, welches der Freßbrut ebenfalls zu Gute kommt. Es iſt bekannt, daß die Gerinnungsart der Milch von Einfluß auf die Ernährung des Säuglings iſt. Während nämlich Frauenmilch ſehr feinflockig im Magen des letzteren gerinnt, ſo ergiebt die mit der Flaſche verabfolgte Kuhmilch trotz ihrer entſprechenden Ver— dünnung ſehr viel gröbere und zähere Flocken, wodurch ihre Verdaulichkeit herabgemindert wird. Dies liegt nach den Unterſuchungen des Gewerberathes Dr. Rieth daran, daß der Kuhmilch ein die feine Gerinnbarkeit bedingender Stoff fehlt, eine Eiweißart, die in der Frauen— milch enthalten iſt, aber auch noch anderen Milcharten eigen iſt, ſo der Ziegenmilch, wo ſie bei der Käſebereitung den ſog. Zieger ergiebt. Es läßt ſich daher auch nebenbei geſagt, der Kuhmilch durch Zufügen eines entſprechenden Eiweißſtoffes (Albumose) eine ähnliche Eigenſchaft verleihen, wie die der Frauen- oder Ziegenmilch. Sehr viel einfacher aber iſt es für unſeren Zweck, Ziegenmilch zu verwenden, die ja zumeiſt leicht beſchafft werden kann, wenn es der Fiſchzüchter nicht etwa vorzieht, ſelbſt eine Ziege zu halten. Dieſe Milch iſt auch noch fetter als Kuhmilch, was durchaus keinen Nachtheil bedeutet; denn nach den vom Verfaſſer bisher angeſtellten Verſuchen vertragen Salmoniden Fett nicht nur ſehr gut, ſondern ſie wachſen dabei auch erheblich. Hat man nach der oben ertheilten Vorſchrift den Käſeſtoff dargeſtellt, ſo warte man noch fo lange, bis er ſich vollſtändig an der Oberfläche angeſammelt hat. Dann verabfolgt man ihn am beſten mittels eines Löffels, einer Kelle oder eines groben Siebes. Er wird dann theils an der Oberfläche des Brutwaſſers, theils aber auch in dieſem frei flottiren, und nur ein ganz geringer Theil wird alsbald zu Boden fallen. Man wird alſo einen Zu— ſtand erreichen, wie er für Salmonidenbrut am zweckmäzigſten iſt, denn dieſe liebt es ja, auf all die kleinen Lebeweſen, die im Waſſer frei ſchwimmen und flottiren loszugehen und läßt ſich in dieſer Weiſe mithin leicht täuſchen. Es iſt keineswegs die Abſicht der vorſtehenden Zeilen, den Käſeſtoff als Univerſalfutter für Freßbrut zu empfehlen; denn wenn er auch ſehr eiweiß- und fettreich iſt, ſo iſt er doch zu arm an Salzen, Kohlehydraten 2e., als daß er als völlig ausreichendes Futter anzuſehen wäre. Da er jedoch im Waſſer frei ſchwimmt und nicht wie etwa Kalbsgehirn, Leber, Ei— gelb oder dergleichen alsbald zu Boden ſinkt, ſo ſtellt er ein ausgezeichnetes Mittel dar, um die Brut an die Aufnahme von künſtlichem Futter zu gewöhnen. Außerdem erſcheint es ſehr angebracht, ihn als letztes Tagesfutter zu verabreichen, da er ſich längere Zeit ſchwimmend erhält und daher allmählich aufgenommen werden kann. Die Freßbrut iſt mithin nicht gezwungen die ganze Nacht hindurch zu hungern, und man kann auf dieſe Weiſe wenigſtens annähernd die natürlichen Verhältniſſe nachahmen; denn in der freien Natur ſchlummern weder die Fiſchchen noch die kleinen Cruſtaceen ꝛc. und die erſteren haben immer etwas zu freſſen. Friedrichshagen, Biologiſche Station, April 1894. II. Die Berliner Jiſcherei-Ausſtellung 1894. Unſere Mittheilung über die gelegentlich der Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchafts— Geſellſchaft im Treptower Park ſtattfindende Fiſcherei-Ausſtellung hat eine eigenartige Verbreitung gefunden. Ein von einem Mitarbeiter der Staatsbürgerzeitung für dieſe, zuſammengeſchnittener unvollſtändiger Auszug hat dort Aufnahme und weitere Verbreitung in der Preſſe gefunden. Es machte ſich dabei ein gewiſſes Befremden gegen den Ausſchluß der freien Concurrenz be— merklich. Nach der beſagten Notiz in der Staatsbürgerzeitung, welcher wir natütlich voll ſtändig fern ſtehen, hätte dies Befremden allenfalls eine gewiſſe Berechtigung. In unſerer Mittheilung in Nr. 7 dieſer Zeitung find die für dieſen Ausſchluß maßgebenden Gründe in dem Wunſche der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft, ermüdende Wiederholungen zu ver— meiden und die Beſchaffung einer für die vorliegende Aufgabe überflüſſig großen Zahl von Aquarien auszuſchließen in abſolut nicht mißzuverſtehender Auseinanderſetzung klar gelegt. 164 Der Schlußſatz unſerer Veröffentlichung lautet: „Die Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſcherei-Vereins iſt gerne bereit, nähere Auskunft zu ertheilen und wo es ſich um eine nützliche Vervollſtändigung des geplanten Bildes handelt, etwaige Anmeldungen entgegen zu nehmen.“ Hierin liegt ein vollſtändig ausreichendes Correktiv der eingetretenen Beſchränkung der freien Conkurrenz, ſoweit es ſich um ausſtellungswürdige Neuheiten handelt, welches that— ſächlich auch und ſelbſtverſtändlich mit dem gewünſchten Erfolge vielfach in Anſpruch genommen wurde. Dieſer kurze Hinweis dürfte genügen um etwaigen unabſichlichen Mißverſtändniſſen vorzubeugen. W III. Die Einrichtung einer Tachsfangſtatiſtik im Gebiet der Weſer. Nachdem der Herr Oberpräſident der Provinz Hannover durch Schreiben vom 31. Januar 1894 dem Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbande mitgetheilt hatte, daß der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten mit Einführung einer Lachsfangſtatiſtik zunächſt für das Weſergebiet einverſtanden ſei, wenn die Fiſcherei-Vereine ſolche in die Hand nehmen, insbeſondere auch Konferenzen zur Beſprechung der Angelegenheit berufen und leiten wollten, hatte der Vorſitzende des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes, Herr Amtsgerichtsrath Adickes, die Herren Oberpräſidenten, Regierungspräſidenten, Fiſcherei-Vereine, Fiſcher und Fiſcherei— Intereſſenten des Weſergebiets auf den 26. Februar er. zu einer Beſprechung nach Hannover eingeladen, zu welcher ein großer Theil perſönlich erſchienen war. Die nichtanweſenden Inter— eſſenten hatten ſchriftlich ihre Zuſtimmung zur Einführung einer Lachsfangſtatiſtik in der Weſer erklärt, ſo daß in der That ſämmtliche Intereſſenten des Weſergebietes zu den nach— ſtehenden Beſchlüſſen gehört wurden. Als ſpezielle Sachverſtändige waren noch zugezogen die Herren Profeſſor Dr. Metzger aus Münden (Hannover) und Oberfiſchmeiſter Meliorationsbauinſpektor Recken aus Hannover. Nachdem der Vorſitzende, Herr Amtsgerichtsrath Adickes, die Conferenz eröffnet und auf die Beſtrebungen des Verbandes und die bisher erreichten Erfolge in dieſer Richtung hingewieſen hatte, erklärte derſelbe es zunächſt für nothwendig, daß zur Durchführung der Lachsfangſtatiſtik die einzelnen Fiſcher und Lachsfiſchereien ihre Lachsfangergebniſſe täglich in eine ihnen zu liefernde Tabelle eintragen und die ausgefüllte Tabelle der mit weiterer Bearbeitung der Lachsfangſtatiſtik betrauten Perſon allmonatlich einſenden müßten. Ein von Herrn Profeſſor Dr. Metzger entworfenes Formular wurde zur Begutachtung vorgelegt. Dasſelbe enthält eine Reihe von Rubriken zur Eintragung des täglichen Fangergebniſſes, und zwar des Geſammt— fangs nach Stück und Pfund, ferner 8 Unterabtheilungen für Lachſe von 3—8, 8— 10, 10-13, 13-16, 16— 19, 19—22 Pfund und darüber, ſowie eine Rubrik für beſondere Bemerkungen. Was die Veröffentlichung des Materials betrifft, jo haben ſich ſowohl die Lachs-Fiſcherei⸗ Geſellſchaft „Hohenzollern“ bei Elsfleth wie die Lachs-Fiſchereien bei Hameln bereit erklärt, ihre Fangergebniſſe bekannt zu geben. Von den dazwiſchen liegenden Fiſchereien ſind Be— denken gegen die Veröffentlichung der einzelnen Fiſchereien geltend gemacht. Der Vor— ſitzende bemerkt hierzu, daß der Verband bereit ſei, dieſen Bedenken Rechnung zu tragen, indem nur die Fangreſultate von Hohenzollern und Hameln einzeln, die der zwiſchen Elsfleth und Hameln liegenden Fiſchereien aber zuſammengerechnet veröffentlicht werden würden, dagegen geheim gehalten werden ſolle, was auf jeder einzelnen dieſer Fiſchereien gefangen iſt. Die Ertheilung des Dispenſes von der Frühjahrsſchonzeit dürfte, wie der Herr Vorſitzende des Weiteren ausführte, nur unter der Bedingung geſtattet werden, daß die Formulare von den Fiſchern wahrheitsgetreu ausgefüllt überſandt werden und daß die bisher üblichen Dis: pensgelder dem Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbande zur Deckung der Koſten der Lachsfangſtatiſtik und zur Hebung des Fiſchbeſtandes im Weſergebiet überwieſen werden. In der Debatte über die angeregten Punkte erklärten ſich die Vertreter der anweſenden Fiſcher bereit, möglichſt genaue Angaben zu machen. 165 Es wurde daher der einſtimmige Beſchluß gefaßt, der Kgl. Preuß. Staatsregierung, ſowie dem Senat der Stadt Bremen die Bitte zu unterbreiten: Dispenſe von der Frühjahrsſchonzeit nur unter der Bedingung zu ertheilen: 1. daß die Fiſcher dem Vertreter des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes — zur Zeit Herrn Profeſſor Dr. Metzger in Münden in Hannover — wahrheitsgetreue Anz gaben über ihre Fänge während des ganzen Jahres machen, insbeſondere das ihnen zugehende Formular zur Lachsfangſtatiſtik täglich ausfüllen und monatlich dem ge⸗ nannten Vertreter überſenden; 2. daß ſie die bisher üblichen Dispensgelder dem Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbande z. H. des zeitigen Vorſitzenden, Amtsgerichtsrath Adickes in Nienburg (Weſer) bis zum 1. Juli jeden Jahres übermitteln. Da die Herren Regierungspräſidenten von Hannover, Minden und Stade den vor— ſtehenden Beſchlüſſen entſprechend bereits verfahren, ſo iſt die Lachsfangſtatiſtik im Weſergebiet geſichert. Es ift das eine Thatſache, welche zweifellos in allen Fiſchereikreiſen mit Genug: thuung begrüßt werden wird und dem Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verband zur Ehre gereicht. Bei den ſehr bedeutenden Opfern, welche alljqährlich gerade zur Hebung der Lachsfiſcherei in Deutſchland verwendet werden, iſt die Einführung einer Statiſtik, d. h. die Grundlage für eine ſichere Controlle, ob die gegebenen Mittel auch mit Erfolg und zweckmäßig verwendet werden, ſehr an der Zeit geweſen. Hoffen wir, daß auch an unſeren anderen Strömen, namentlich am Rhein, in Bälde ſo viel erreicht würde, wie an der Weſer. Der Rheinlachs koſtet uns am meiſten! . : IV. Die Jiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Tandtagen während der Seſſionen 1894. Mitgetheilt von Victor Marta von Milborn. 12 Niederöſterreich. Aus den in den beiden erſten Nummern des Jahrganges 1890 dieſes Blattes ent— haltenen Berichten konnten ihre Leſer entnehmen, daß der niederöſterreichiſche Landtag, über Antrag ſeines Landeskultur-Ausſchuſſes und trotz eines abmahnenden Berichtes des nieder— öſterreichiſchen Landesausſchuſſes, am 15. November 1889 ein mit der bekannten Regierungs— vorlage nahezu identiſches Landes-Fiſchereigeſetz ohne jede Debatte angenommen habe. Das Geſetz erhielt am 26. April 1890 die A. H. Sanktion und es ſind, zufolge einer Erklärung der k. k. Regierung, die Entſcheidungen über die Revierbildung im Sinne dieſes Geſetzes mit Ausnahme der Donau, der Perſchling, Traiſen und Wien bereits gefällt; — die Revierbildung erſcheint daher, inſoferne der Inſtanzenzug erſchöpft iſt, zum größten Theile durchgeführt.“) Da gab Zeuge der uns vorliegenden, in der Fußnote?) bezogenen ſtenographiſchen Landtags— Sitzungsprotokolle und ihrer bezüglichen Beilagen, das harmloſe Anſuchen des öſterreichiſchen Fiſcherei⸗vereines um Gewährung einer Subvention zur Ausbildung von Fiſchmeiſtern für die neuen Reviere, einer ſtattlichen Anzahl von Abgeordneten den Anlaß, während der heurigen Landtagsſeſſion, — zunächſt wohl auf Grund mehrerer, — im Viertel ob dem Wienerwald, — namentlich im Bezirke Amſtetten, angeblich vorgekommener Mißgriffe bei der Revierbildung, nicht nur gegen die Durchführung, ſondern auch gegen den Inhalt des Geſetzes ſelbſt heftige ) Anm. d. Red. Das vom niederöſterreichiſchen Landtage in feiner letzten Seſſion beſchloſſene Geſetz, betreffend die Aenderung des Fiſcherei-Geſetzes, hat die Fatjerliche Sanktion erhalten. *) Siehe ſtenographiſche Protokolle des niederöſterreichiſchen Landtages über die 11., 12., 18. en 27. Sitzung, IV. Seſſion, VII. Wahlperiode (1894), dann Beilagen 46, 81 und 86 derſelben eſſion. N 166 Beſchwerden zu erheben, welche in dem folgenden von zwölf Abgeordneten am 23. Januar 1894 eingebrachten Antrage gipfelten: „In Anbetracht der großen Aufregung und Unzufriedenheit der Bevölkerung wegen der durch Ausführung des Fiſcherei-Geſetzes zu befürchtenden Schädigung, beziehungsweiſe Mono— poliſirung der Fiſcherei, wird die hohe Regierung dringend aufgefordert, die Ausführung des Geſetzes zu ſiſtiren, beziehungsweiſe die Eintheilung der Fiſcherei-Reviere und neue Erhebungen unter Einflußnahme des Landesausſchuſſes und aller betheiligten Intereſſenten anzuordnen.“ Es iſt gewiß ein ſehr ſeltenes parlamentariſches Ereigniß, daß von einem Geſetze, welches erſt vor vier Jahren und durchaus nicht überhaſtet, ſondern nach Jahre lang ſchlep— penden Verhandlungen und trotz eines abrathenden, außerordentlich umfangreichen und gründ— lichen Berichtes des niederöſterreichiſchen Landesausſchuſſes, einwendungslos, förmlich — mit „Pauken und Trompeten“ beſchloſſen wurde, nun behauptet wird: „daß die Beſtim— mungen des Geſetzes ganz unrichtig ſeien, den thatſächlichen Verhältniſſen nicht entſprechen, — daß das Geſetz ſo zu ſagen mit einem Schlagworte gemacht wurde und Niemand die eigentliche Tragweite und die Verhältniſſe, unter denen es geſchaffen ward, gekannt habe, — daß den Fiſcherei-Rechtsbeſitzern ihr Recht geraubt wurde“, — oder: — „Das Fiſcherei-Geſetz ſei am Schluſſe des Landtages 1890 in Bauſch und Bogen berathen und angenommen worden und dabei Vieles außer Acht gelaſſen worden, was die Volkswirthſchaft geradezu ſchädigt.“ Solche Angriffe werden noch beſſer dadurch illuſtrirt, daß während, wie die berufenen Stenogramme buchſtäblich beweiſen, von einigen Opponenten zugegeben wird, „daß das Geſetz zwar ein gutes, die Durchführung aber eine ſchlechte ſei,“ zum Beweiſe deſſen, manche Momente angeführt werden, welche im beſchloſſenen Geſetze ſelbſt ihre vollſte Begründung finden. So z. B. das Vorkommniß, daß Waſſerparzellen, welche ſich an und für ſich nicht zu Eigenrevieren qualifiziren und ihrer Lage nach nicht Pachtrevieren zugewieſen werden können, in korrekter Ausführung des § 12 des Geſetzes benachbarten Eigenrevieren gegen Entſchädigung der betreff jener Parzellen Fiſcherei-Berechtigten zur Bewirthſchaftung zugewieſen wurden. Ebenſo gut eine ſolche Parzelle dermalen der Verwaltung eines Kavaliers oder Finanz— barons zugewieſen wurde, was wohl das größte Aergerniß gab, hätte eine ſolche eventuell dieſen Herren gehörige Parzelle in einem anderen Falle etwa einem bürgerlichen Chriſten oder dem Eigenreviere einer ganz gutgläubigen Gemeinde zugetheilt werden können oder müſſen. Die gegen die Durchführung des Geſetzes in Niederöſterreich vorgebrachten Klagen ſollen daher hier um ſo weniger allzu breit behandelt werden, als bei einer ſolchen Rieſen— arbeit, welche der Regierungsvertreter, Herr Statthaltereirath Oſer, mit Recht eine „Linſen— klauberei“ nennt, einzelne, theilweiſe als begründet angenommene Mißgriffe, wie z. B. die allzu rigoroſe Beurtheilung einer Waſſerſtrecke bezüglich ihrer Qualifikation als Eigemevicr oder die Bildung überflüſſig großer Pachtreviere, immerhin vorkommen können, ferner die k. k. Regierung unter allgemeiner Anerkennung, welcher ſich auch die Oppoſition nicht entzog, — die Erklärung abgab, daß: „wenn es auch im Angeſichte der nahezu vollſtändigen Durch— führung der Revierbildung nicht mehr angehe, die Verordnung zur Durchführung des Fiſcherei— Geſetzes zu ändern und den reſtlichen Theil der Reviere mit anderem Verfahren und nach anderen Grundſätzen in Reviere zu theilen, die Statthalterei doch alle, ſowohl im Landtage vor— gebrachten, als in den Rekurſen angeführten Beſchwerden einer genauen Prüfung unterziehen und nach Maßgabe der Verhältniſſe, entweder vor Vorlage der Rekurſe an das hohe k. k. Ackerbauminiſterium ſelbſt einen neuerlichen Sachverſtändigenbefund einholen, eventuell auch die Betheiligten (Rekurrenten) oder die Gemeinden einvernehmen laſſen, oder aber bei dem hohen Ackerbauminiſterium ſolche Vorerhebungen beantragen, ebenſo veranlaſſen werde, daß in die noch zu erlaſſenden Kundmachungen über die Revierbildungen eine kurze Rechtsbelehrung bezüglich der Fiſchereirechte und der chin ſowie über die Grundzüge des Fiſcherei— Geſetzes aufgenommen werde.“ Neben den, gegen die Methode der Geſetzesdurchführung gerichteten, wie gezeigt, oft mißverſtändlichen Beſchwerden, bleiben aber die Angriffe gegen den Inhalt des Geſetzes 2 * 75 Er . 5 a 4 3 vi 2 2 3 * 167 und deſſen Prinzipien aufrecht und ſollen hier, zum Beweiſe ſtrengſter Objektivität, und für auswärtige Fachmänner in gedrängter Kürze Platz finden: „Das Geſetz involvire, nach Anſchauung der Opponenten, nicht bloß eine Expropriation des Ausübungsrechtes der kleinen Fiſcherei-Berechtigten, ſondern auch eine Expropriation ihres damit grundbücherlich verbundenen Realeigenthumes zu Gunſten der „Großen“, ohne daß Erſteren eine angemeſſene Schadloshaltung geſichert ſei, weil durch die Uebertragung der perſönlichen Ausübung kleiner Fiſchereirechte an die Pächter der zuſammengelegten Reviere oder Eigenrevierbeſitzer, abgeſehen von der hiedurch entſtehenden Minderung des Voluptuarwerthes dieſer kleineren Fiſchgüter, der anzuhoffende Antheil am Pachtſchillinge der zuſammengelegten Reviere eventuell geringer als deren bisheriges Erträgniß ſein könne. Das Sachenrecht werde gegen das Perſonenrecht ausgeſpielt, (?) — da, wenn ſich auch der Fiſchreichthum in den arrondirten Waſſerſtrecken mehren ſollte, der hieraus reſultirende Mehrnutzen, das „alterum tantum des Gewinnes“, dem Pächter oder Großbeſitzer zufalle, welcher die Fiſche an den Marktemporien theuer verkaufen werde, während die anrainende Lokalbevölkerung theure Fiſche kaufen müßte, die einzelnen Fiſcherei-Rechtsbeſitzer des Revieres am Nutzen des Pächters aber nicht partizipiren würden. Es ſei nicht ſtatthaft, die bisher im ruhigen und unangefochtenen Beſitze befindlich ge— weſenen kleinen Fiſch erei-Rechtsbeſitzer, wenn auch nur im Zwecke der Feſtſtellung ihres Anz ſpruches an den Pachtſchillingsantheilen der zuſammengelegten Reviere, zur Erweiſung ihres Rechtsanſpruches im prozeſſualen Wege zu nöthigen. Manche fiſchereiberechtigte Gemeinden, welche als Sommerfriſchen aus der Ertheilung von Fiſcherkarten und der hiedurch bedingten Fremdenfrequenz bisher erhebliche Vortheile zogen, werden dieſer Vortheile verluſtig, ſchlägt man ihre Waſſerſtrecken zu anderen Revieren.“ — — — Nun iſt die k. k. Regierung dem letzteren Vorwurfe in höchſt kluger Weiſe allerdings noch während der laufenden Landtagsſeſſion dadurch gerecht geworden, daß ſie in Abänderung der, übrigens vom niederöſterreichiſchen Landtage ſelbſt, ſeiner Zeit gegen den Regierungs— entwurf verſchärften §§ 13 und 15 des Geſetzes, wonach Gemeinden, denen Eigenreviere zugeſprochen würden, dieſe nur mittelſt zehnjähriger Verpachtung ausnützen und niemals als Erſteher von Pachtrevieren auftreten durften, eine Novelle einbrachte, welche wie folgt lautet: „Ausnahmen von dieſem Verpachtungszwange ſind von der politiſchen Landes— behörde einverſtändlich mit dem Landesausſchuſſe in jenen Fällen zu bewilligen, in denen dargethan wird, daß eine beſtimmte anderweitige Betriebsform nach den obwaltenden beſonderen Verhältniſſen im überwiegenden Intereſſe der Gemeinde oder Ortſchaft liegt.“ II. „Ausnahmen von dieſem Pachtverbote ſind von der politiſchen Landesbehörde ein— verſtändlich mit dem Landesausſchuſſe in jenen Fällen zu bewilligen, in denen dargethan wird, daß die Pachtung nach den obwaltenden beſonderen Verhältniſſen im überwiegenden Intereſſe der Gemeinde oder Ortſchaft liegt.“ Dieſe Novelle wurde auch genehmigt, ferner der weitere Antrag, „daß der Landesausſchuß beauftragt werde, das nächſte Jahr Vorſchläge zu machen um beſſere Zuſtände der Fiſcherei anzuſtreben“ — abgelehnt, dagegen eine Reſolution des Inhalts be— ſchloſſen, daß „die von Seite der k. k. Regierung abgegebene Erklärung, betreffend die Durchführung des Fiſcherei-Geſetzes, zur Kenntniß genommen und die k. k. Regierung auf: gefordert wird, eheſtens das im Sinne dieſer Erklärung Erforderliche zu veranlaſſen.“ Damit iſt für heuer und dermal der Angriff allerdings abgeſchlagen worden. Ob aber damit der Sturm für alle Zeit beſchworen iſt, muß bei dem Umſtande, daß die Oppoſition dieſen Majoritätsbeſchlüſſen gegenüber in ihrer Haltung beharrte, wohl dahin geſtellt bleiben. Ebenſo übte dieſer unliebſame Zwiſchenfall bereits ſeinen ſchlimmen Einfluß auf die Verhandlungen des gleichzeitig getagt habenden oberöſterreichiſchen Landtages, wo ſich Ge— ſinnungsgenoſſen der Opponenten alles Ernſtes und mit großem Behagen auf dieſe Szenen beriefen. 168 Dieſes Beiſpiel wird, wofür auch in den heurigen Landtagen Steiermark's und Kärnthen's gefallene Aeußerungen ſprechen, wohl auch in ſpäteren Landtagen um ſo eher Nach— ahmer finden, wenn jene Conceſſionen, welche für Oberöſterreich, wo die maſſenhafte Zer— ſtückung der Fiſchereirechte deren imperative Zuſammenlegung doch am allereheſten ge— rechtfertigt hätte, in Ausſicht ſtehen, zur geſetzlichen Wahrheit werden ſollten. Nur aus gebührender Rückſicht für die uns ohnehin in loyalſter Weiſe gewährte redaktionelle Gaſtfreundſchaft ſollen gewiſſe Bemerkungen und Anregungen, zu welchen die geſchilderten Vorkommniſſe geradezu drängen, bis zum gänzlichen Abſchluß dieſer objektiven Revue ver— tagt bleiben. So viel mag aber ſchon heute durchſcheinen, daß es, den bisherigen Wahrnehmungen nach, weniger die eventuelle Zuſammenlegung gewiſſer kleiner Fiſcherei-Rechtsgebiete im Zwecke ihrer einheitlichen Bewirthſchaftung überhaupt, als die unbedingte Exofficio-Verpachtung derſelben an unbekannte Dritte und Regionalfremde iſt, was den diverſen Oppoſitionen willkommene Anhaltspunkte bietet und Anhänger zuführt. Dagegen gibt es aber noch Mittel, die ohne völlige Preisgebung des leitenden Principes der einheitlichen Bewirthſchaftung entſprechender Reviere, ohne fundamentale Niederreißung des wahrhaft genialen Kunſtbaues des öſterreichiſchen Regierungsentwurfes, — womit man es in Oberöſterreich leider ſo eilig hatte, — zum gleichen Ziele führen könnten! Wir kommen darauf im Laufe unſerer folgenden Berichte und am Schluſſe derſelben zurück. V. Künſtliche Spinner für die Iliegenruthe. Die Freunde der Angelfiſcherei mache ich auf zwei neue künſtliche Köder aufmerkſam, welche die weltbekannte Firma Charles Farlow & Co., London W. C. 191 Strand liefert. The New Magnet Spinners ſind ganz kleine ſpinnende Köder, welche ſehr gut mit der Fliegenruthe geworfen werden können, und für den Fang von Barſchen und Forellen vortrefflich geeignet ſind. 3 Farlow's Hechtfliege iſt eine große glänzende Fliege mit Doppelhaken, welche einer Lachsfliege ähnlich iſt. Da der Hecht im Frühjahr die künſtliche Fliege ſehr gut nimmt, ſo ſollten die Hechtangler es einmal mit dieſem ſehr intereſſanten Sport verſuchen. Max von dem Borne. — VI. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Prämitirungen Außer den von der k. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft für die Vertilgung von Fiſchottern und Fiſchreihern ausgeſetzten Prämien von je 5 / beziehungsweiſe 1 * 50 gewährt der Landes⸗ Fiſcherei-Verein laut den im vorigen Jahre gefaßten Beſchlüſſen (Nr. 23 des „Württembergiſchen Wochen⸗ blatts für Landwirthſchaft“ und Nr. 12 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ von 1893) Jedem, der binnen Jahresfriſt 5 Fiſchottern in Württemberg oder Hohenzollern erlegt hat, eine Ehrenotterfalle nebſt Diplom, und fanden demgemäß für die letztverfloſſenen zwei Jahre folgende Verleihungen ſtatt: 1892: Fabrikant Hubert Vogler in Ravensburg, die Forſtwarte Weiß in Lauterach O.⸗A. Ehingen und Mattes in Laufen O.-A. Rottweil, Friedrich Knill in Wangen t. A., ſowie Maſchiniſt Wilhelm Schnaufer in Dürrmenz-Mühlacker je eine Falle und Forſtwart Gog in Briel O. -A. Tübingen zwei Fallen je nebſt Diplom. . 1893: Fiſcher Ludwig Bürkle in Neuenburg, die Forſtwarte Traub in Liebenzell und Mattes in Laufen, ſowie der Gaſtwirth Friedrich Wacker in Gröningen O.-A. Krailsheim je eine Falle; Hausknecht Friedrich Knill in der rothen Poſt in Wangen i. A. (welcher bereits 100 Ottern gefangen hat) zwei Fallen und Fabrikant Vogler in Ravensburg drei Fallen, je mit Diplom. ? Den öffentlichen Aufſichtsorganen (Landjägerkorps, Forſt- und Steuerwache ꝛc.) wird für er folgreiche Anzeigen von Fiſchfreveln ꝛc. eine möglichſt hohe Prämie gewährt, um durch eine ſchärfere Auffiht und vermehrte Kontrolle der Wildfiſcherei kräftig entgegenwirken zu können. Die erſtmalige Prämirung fand im Monat März d. J. für das Jahr 1893 ſtatt und erhielten; * he n Se N. u 169 115 Landjäger zuſammen 451 A, 15 Steuerwächter, nämlich: Holzſchuh und Widmann in Crailsheim, Staiger in Wörth (Ellwangen), Bölz in Heiligkreuzthal, Zollmann in Kirchheim u. T., Ehnes in Münſingen, Kalis in Zwiefalten, Cordier in Wiblingen, Steuerwachtmeiſter Widmann in Tettnang, Necker in Heringkofen, Talmon in Tettnang, Bernhard in Neukirch, Mink in Hirſchlatt, Arleth in Gerabronn und Hildenbrand in Schorndorf zuſammen 67 M, 4 Forſtwarte, nämlich: Klein in Gompelſcheuer (Altenſteig), Kiſtler in Cresbach (Dornſtetten), Morlock in Herrenalb und Rauch in Enzthal (Simmerfeld) zuſammen 32 / und zwei Gemeinde— a zufammen 11 ., ſo daß für 136 Angeſtellte der Geſammtbetrag von 561 &, zur Vertheilung gelangte. Die Prämien bewegen ſich zwiſchen 2—12 * und waren in einzelnen Fällen auch höher be⸗ meſſen, je nach Anzahl der angezeigten Fälle und der hierauf erfolgten Verurtheilungen. Sächſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Die Thatſache, daß die Flſchbeſtände in zahlreich fließenden Gewäſſern zufolge des andauernden Waſſermangels der letzten Jahre ganz erheblich gelitten haben, ja vielfach, namentlich in ſolchen Waſſer⸗ läufen, die durch Abwäſſer von anliegenden induſtriellen Anlagen verunreinigt werden, gänzlich ver- nichtet wurden, hat den Sächſiſchen Fiſcherei-Verein zu der Erkenntniß geführt, daß die Kleinteich— wirthſchaft mehr als bisher angeregt und gefördert werden müſſe. Zu dem Zwecke hat er der Schön— feld'ſchen Verlagsbuchhandlung, Dresden, Lindengaſſe, ein kleines populär geſchriebenes und mit 24 Abbildungen ausgeſtattetes Schriftchen zum Vertriebe übergeben unter dem Titel: Anleitung zum Bau und zur Bewirthſchaftung von kleineren Teichanlagen, bearbeitet unter Mitwirkung von Rudolph Georg Linke vom Sächſiſchen Fiſcherei-Verein. Dieſes Schriftchen, welches zu dem äußerſt billigen Preis von 60 Pf. durch jede Buchhandlung bezogen werden kann, bietet jedem, der über einen reinen Quell oder ein kleineres oder größeres fließendes Waſſer verfügt, die Möglichkeit, ſich darüber zu belehren und Einrichtungen zu treffen, wie dieſes Waſſer mit Hilfe der Fiſchzucht und ohne Aufwendung größerer Anlagekapitale ertragreich gemacht und ſelbſt in trocknen Jahren nutzbar erhalten werden kann. Es gibt ferner Anleitung über das Abfiſchen, den Transport, die weitere Aufbewahrung und Ernährung der Fiſche, ſowie über die An— lagekoſten und Rentabilität von Kleinteichwirthſchaſten. Gerade in einem induſtriellen Lande wie Sachſen und zu einer Zeit, wo eine Bodenrente durch landwirthſchaftlichen Betrieb kaum noch zu erzielen iſt, möge jeder Fiſchwaſſerbeſitzer prüfen und er⸗ wägen, ob er das zeither todtliegende Kapital, welches er in einem ſcheinbar unbedeutenden Waſſer— laufe beſitzt, nicht nutzbar machen kann, indem er eine Kleinteichwirthſchaft einrichtet.“) *) Anm. der Red. Wir haben bereits in Nr. 23 vom 4. November 1893 die oben erwähnte treffliche Schrift beſprochen und zur Anſchaffung empfohlen. Fiſcherei-Verein für Weſtfalen und Lippe. Die diesjährige Generalverſammlung wird am Mittwoch, den 27. Juni d. J. in Nieder⸗ marsberg abgehalten werden, was hierdurch vorläufig bekannt gegeben wird mit dem Bemerken, daß das Programm noch veröffentlicht werden wird. Schon jetzt wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der Generalverſammlung eine Beſichtigung der Sten nes'ſchen Fiſchzuchtanſtalten in Fürſtenberg— Wünnenberg, am 26. Juni voraufgehen wird. Brilon, den 19. April 1894. Der Vorſitzende des Jiſcherei-Vereins für Weftfalen und Tippe Dr. Federath. Weſtdeutſcher Fiſcherei-Verband. Der Verbandsvorſitzende Herr Amtsgerichsrath Adickes hat an die Verbandsmitglieder folgende Druckſchriften verſandt: 1. Ein Schreiben des Herrn Oberpräſidenten von Hannover vom 31. Januar d. Is., betreffend die Lachsfangſtatiſtik in der Weſer. 2. Protokoll vom 26. Februar d. J. mit zwei Formularen zur Lachsfangſtatiſtik. (Stehe Nr. III dieſer Nummer, in welcher wir einen Auszug desſelben mittheilen). 3. Entwurf eines Geſetzes betreffend die Ausübung der Adjazentenfiſcherei in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen nebſt Begründung und Protokoll des Weſtfäliſchen Provinziallandtages vom 13. Februar 1894. Da die Herren Regierungspräſidenten von Hannover, Minden und Stade bereits den Beſchlüſſen 10 26. Februar d. Is. entſprechend verfahren, fo tft die Lachsfangſtatiſtik im Wefergebiei geſichert. Die Regelung der Adjazentenfifcheret in der Provinz Weſtfalen erſcheint ausſichtsvoll, da die Regterungsvertreter derſelben nicht widerſprochen haben. Der Herr Verbandsvorſitzende ſchreibt dann des Weiteren: „Laſſen Ste uns eifrig weiter arbeiten, daß auch in den anderen Bezirken unſeres Verbandsgebietes bald Gleiches erreicht werde. 170 — —— — Ueber den neuen Entwurf eines Preußiſchen Waſſergeſetzes, der die Fiſcherei gar zu ſtiefmütterlich behandelt, hat der Vorſitzende unſeres Rechtspflegeausſchuſſes Herr Amtsgerichtsrath Seelig in Caſſel den Verbandsmitgliedern bereits Mittheilung gemacht. Eine baldige Delegirtenkonferenz wird nothwendig ſein. Mit Fiſchergruß ergebenſt E. Adickes, Amtsgerichtsrath z. Z. Verbandsvorſitzender.“ VII. Vermiſchte Mittheilungen. Bitte um Zandermagen vom Bodenſee. In Nr. 8 der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“ findet ſich eine Notiz aus Friedrichshafen, wonach in der letzten Zeit viele Zander im Bodenſee gefangen wurden. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit meine Bitte um Zuſendung der Mägen von im See gefangenen Zandern erneuern. Die Verpackung kann in einem Gläschen mit Spiritus oder in einem mit Alkohol befeuchteten Leinwandlappen und in Pergament: papier erfolgen. Meine bisherigen Beobachtungen haben, wie früher ſchon mitgetheilt, auf eine Lebens— weiſe des Zanders hingedeutet, die keinerlei Gefahr für die Nutzfiſche des Sees mit ſich bringen würde; aber wenn die Zandervermehrung energiſch weiter betrieben werden ſoll, müßten meines Erachtens vorher noch weitere Unterſuchungen über die Nahrung dieſes Fiſches angeſtellt werden. Freiburg i. Br. Profeſſor A. Gruber, I. Vorſitzender des Badiſchen Fiſcherei-Vereins. Fleiſch als Fiſchfutter. Auch in Ihrer geehrten Zeitung finde ich, wie in mehreren anderen, die Behauptung aufgeſtellt, daß 15 bis 18 Kilogramm Pferdefleiſch dazu gehörten, um 1 Kilogramm Forellenfleiſchzuwachs herzuſtellen. Es iſt dies eine vollſtändig irrthümliche Anſicht. Nicht bei Verſuchen, ſondern bei langjähriger, regelmäßiger Mäſtung mit größeren Mengen von Pferdefleiſch (oft drei Zentner täglich) habe ich durchſchnittlich mit 5 Kilo Fleiſch 1 Kilo Forellenzuwachs erreicht, oft ſogar mit 3 Kilo. Es kommt dabei eben auf die Intenſität der Mäſtung an, die ihrerſeits von ver— ſchiedenen äußern Faktoren abhängig, nicht aber in der ſtofflichen Zuſammenſetzung des Fleiſches begründet iſt, die kaum weſentlich von der der Maden und Larven unterſchieden ſein wird. Die Fütterung mit Letzteren iſt aber viel leichter zu einer intenſiven zu geſtalten, weil ſie als „natürliches Futter“ ohne Weiteres gern bis zur Sättigung genommen werden. Auf dieſen Punkt gründet ſich wohl auch das Irrthümliche der obigen Auslaſſung. *) C. Arens. *) Anm. der Red. Die Angaben über die Ausnutzung des Pferdefleiſches und die Umſetzung in Fiſchfleiſch ſind einander ſehr widerſprechend. Wir erinnern hier nur an die im großen Maßſtabe durchgeführten Fütterungen mit Pferde— fleiſch, welche von dem verſtorbenen Baron Goſtkowski in Tomice in ſeinen Karpfenabwachsteichen ausgeführt wurden. Obwohl dieſe Teiche geſämert wurden, alſo zur Produktion von natürlichem Futter auf das Beſte beſtellt und geeignet ſind, fütterte Baron von Goſtkowski jährlich noch 1800 Pferde— leichen. Er erhielt, ſeiner Beurtheilung nach, von 12—15 Pfund Pferdefleiſch ein Pfund Fiſchfleiſch. Der Sächſiſche Fiſcherei-Verein macht dagegen in der von ihm neuerdings herausgegebenen Schrift: „Anleitung zum Bau und zur Bewirthſchaftung vonkleineren Teichanlagen“ die Bemerkung, daß 5—8 Pfund Pferdefleiſch ein Pfund Forellenfleiſch liefern ſollen. Dieſe, und andere Angaben, welche alle auf „praktiſcher Erfahrung“ beruhen, ſind unter den allerverſchiedenſten Bedingungen gewonnen und entbehren der nöthigen wiſſenſchaftlichen Grundlagen bei Anſtellung des Experiments. Wir bezweifeln zwar auch die in dem in voriger Nummer abgedruckten Artikel über Natur: futtererzeugung aufgeſtellte Behauptung, daß 15— 18 Pfund Pferdefleiſch zur Erzeugung eines Pfundes Forellenfleiſch genügen, möchten aber doch vorerſt eine andere Zahl nicht an dieſe Stelle ſetzen. Wir dürfen wohl erwarten, daß die biologiſche Station des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Friedrichshagen, welche ja die Futterfrage in erſter Linie auf ihr Programm geſetzt hat, uns miffen- ſchaftlich begründete Zahlen auch über die vorliegende Frage geben wird. re re . ETITE ee Ar, ed n ee c a. EEE * « 3 171 Karpfenzucht in Schleswig⸗-Holſtein. Als Sachverſtändiger des Schleswig-Holſtein'ſchen Fiſcherei-Vereins war der königliche Fiſchmeiſter Herr Elsner vor Kurzem auf der Inſel Fehmarn anweſend; derſelbe beſichtigte die neue, umfangreiche Karpfenteichanlage des Herrn Saß auf Suhlsdorf und richtete daſelbſt kleine Teiche ein zur Ueberwinterung von Karpfen— koller und Karpfenſtreck. Dies war deßwegen nothwendig, weil die circa 20 Hektar um— faſſenden Aufzuchtteiche nicht genügend tief zur Ueberwinterung der Fiſche ſind. Der auf Veranlaſſung des Fiſcherei-Vereins im Jahre 1893 gemachte Verſuch, die etwas brackigen Gewäſſer mit einpfündigen Karpfen und einigen größeren Karpfen zu beſetzen, hat den denkbar günſtigſten Erfolg gehabt. Außer den im Herbſt 1893 verkauften Speiſe— fiſchen, waren jetzt noch 675 Stück zu 975 Pfund und 20 000 Stück Koller vorhanden, welche in die großen Teiche eingeſetzt find und nach Herrn Elsner 's Anleitung im Herbſt 1894 wieder herausgefiſcht werden ſollen. Ein weiteres Gelingen dieſes Unternehmens wird entſchieden Nachahmung finden, indem an unſerer Oſtküſte recht viel unfruchtbares Vorland vorhanden iſt, welches häufig durch geringe Deicharbeiten gegen die See geſchützt und be— wäſſert werden kann. St. Zander in der Moſel. Auf die geſälge Mittheilung in Ihrer geſchätzten Zeitſchrift „Zander in der Moſel“ erlaube mir Ihnen heute zu berichten, daß ich nach den von mir bei Fiſchern angeſtellten Recherchen konſtatiren konnte, daß bereits voriges Jahr ſchon zwei Zander hier in der Moſel unterhalb Traben gefangen wurden, ca. 4 Pfund ſchwer, immer in derſelben Gegend (im Litziger Woog, einer der tiefſten Stellen in der Moſel überhaupt — wo ſich auch große Hechte und Schuppenkarpfen aufhalten). — Zander wurden vor mehreren Jahren in die Moſel bei Metz eingeſetzt, in die Moſel von Trier abwärts bis Coblenz noch keine — die Fiſche müſſen alſo ſtromabwärts gewandert ſein. Wilh. Korn. Des Weiteren wird uns geſchrieben: Auf Ihre Anfrage in Nr. 9 Ihres Blattes Seite 156, betreff „Ausſetzen von Zander“, möge Ihnen zur Kenntniß dienen, daß vor 3 Jahren von mir in den Bach „Prims“ 10 000 Stück Zanderbrut ausgeſetzt wurden, welche jedoch bis heute hier ſpurlos verſchwunden ſind. Dagſtuhl — Wadern, 29. April 1894. Freiherr von Louiſenthal. Fiſchgut-Verpachtung. Das „Fiſchgut Steingaden“ in Oberbayern wurde auf längere Zeit an Herrn Ernſt Weber, Beſitzer der Fiſchzuchtanſtalt Lenggries, verpachtet. Es ſteht zu erwarten, daß mit dieſen neun alten, ſehr günſtigen Klaſſenteichen ein Muſterbetrieb einge— richtet 19118 Wie groß das Intereſſe für die Fiſcherei geworden iſt, beweiſt der Umſtand, daß eine Reihe ſpäterer Anfragen nicht mehr berückſichtigt werden konnte. Nur der iſolirte ſchön gelegene Illersbergerſee bei Buching-Füſſen 150 Tagwerk groß, iſt noch zu verkaufen oder auch zu ver— pachten, worauf Intereſſenten aufmerkſam gemacht werden. Beitrag zu dem Kapitel der Leiden des Fiſchzüchters. In der Fiſchbrutanſtalt des Herrn Rittergutsbeſitzer Schulz in Köſternitz hatte ein armdicker Aal das Zuflußrohr zum alten Bruthauſe vollſtändig verſtopft. Der die Aufſicht führende Fiſchmeiſter bemerkte dies erſt nach Verlauf von 4 Stunden und es find in dieſer kurzen Zeit 50 000 Stück Forellenbrut, darunter 3000 Regenbogenforellen eingegangen. Der hierdurch herbeigeführte „Schaden beträgt etwa 1000 A. und iſt um fo empfindlicher, als die Brut in den nächſten 5 Jagen verfandt und ausgelegt werden ſollte. Bei der demnächſt vorgenommenen ſorgfältigen ſtſtellung des Thatbeſtandes ſtellte es ſich heraus, daß der Aal eine Strecke von mindeſtens nuni Ruten aus dem von ihm bewohnten Teich heraus über eine Wieſenfläche gekrochen iſt, 30. in diejenigen Baſſins zu kommen, aus welchen es ihm erſt möglich war, in das Zufluß— tretar zum Bruthauſe zu gelangen. 4 Köslin, den 5. Mai 1894. Beversdorff. VIII. Frageſtaſten. g Antwort auf Frage Nr. 9. (Herrn Fr. S. in Oſtr.): In Beantwortung von Frage Nr beehre ich mich Ihnen Folgendes mitzutheilen: „Auf Grund des § 5 der Min.⸗Verfügung v. 24. Dez. 1889 iſt in Württemberg verboten, die 172 Anwendung grober Werkzeuge und von Mitteln zur Verwundung der Fiſche, namentlich von Fallen mit Schlagfedern, Lege- und Schlagreuſen, Schlaghamen, Fiſchgabeln, Stangen, Garnen u. dergl. Doch kann zum Fang großer Fiſche in Seen die Anwendung von Fiſchgabeln und Garnen in be— ſonderen Fällen und in widerruflicher Weiſe vom Oberamt geſtattet werden.“ Hohenheim, 26. April 1894. Sieglin. Weitere Antwort auf Frage Nr. 10. (Herrn B. v. R. in M.) Den Wels oder Waller, der ſich hier bet uns in der Elbe in tiefen Strudeln aufhält, fängt man hier an Angeln, woran man Aalraupen (oder Quappen) ſteckt, (man hackt die Angel durch den Rücken). Die Angel wird fo be⸗ ſchwert, daß ſie auf den Grund kommt. Man läßt die Angel treiben oder ziehen. Liegt ein Wels im Strudel, ſo frißt er ſicher, ſobald die Aalraupe ſich ſeinem Lager nähert. Es iſt nothwendig längere Zeit die Angel treiben oder ziehen laſſen, bis ſich dieſelbe ſeinem Lager nähert. Der Wels verläßt ſelten ſein Lager. Fr. R. in B. Frage Nr. 13. (Herr Fr. B. in B.): Darf in der geſetzlichen Schonzeit von April bis Juni an den drei Tagen, wo die Fiſcherei frei gegeben iſt, mit jedem Fiſchereigeräthe gefiſcht werden? Wir haben hier in der Elbe Schonreviere, wo während der Dauer der Schonzeit nicht gefiſcht werden darf. Es ſind Löcher und Schlenken, die größtentheils mit der Elbe in Verbindung ſtehen; das Fiſchen in der Elbe iſt uns geitattet. Antwort auf Frage Nr. 13. Die Anfrage iſt nicht ganz klar geſtellt worden. Soll nur efragt ſein: geftag 0 ob während der geſetzlichen Schonzeit an den drei Tagen, an welchen die Fiſcherei freigegeben iſt, mit jedem Fiſchereigeräthe gefiſcht werden darf?, ſo daß das Weitere nur beſchreibender Zuſatz iſt; ſo iſt die Antwort einfach: ja, mit allen ſonſt erlaubten Fanggeräthen, wenn nicht bei beſonderen Geſtattungen Seitens des Herrn Regierungspräſidenten etwas Beſonderes vorbehalten, der Gebrauch beſonderer Netze ꝛc. unterſagt tft! * a 2 b) Soll dagegen gefragt ſein, ob an den drei Tagen jeder Woche der vom 10. April bis 9. Juni dauernden Frühjahrs⸗Schonzeit, d. h. von Montag Früh 6 Uhr bis Donnerſtag Früh 6 Uhr — mo alſo faktiſch keine Schonzeit iſt, auch die als Sthonreviere „während der Schonzeit“ bezeichneten „Schlenken und Löcher“ eventuell mit allen erlaubten Geräthen befiſcht werden dürfen? ſo hängt das von den Abmachungen ab, die gelegentlich der Hingabe jener Altwaſſer, (das ſcheinen die Schlenken ꝛc. zu ſein), vereinbart ſind. Sollen ſie überhaupt während der Frühjahrs⸗Schonzeit d. h. vom 10. April bis 9. Juni nicht befiſcht werden, ſo hat es dabel ſein Bewenden. Iſt nichts vereinbart, oder heißt es nur während „der Schonzeit“, fo iſt die geſetzliche Schonzeit. während der jene drei Tage frei ſind, als gemeint zu unterſtellen, d. h. die Schonreviere dürfen dann Abenſo wie die offene Elbe und mit allen erlaubten Geräthen mitbefiſcht werden. Im Intereſſe der Fiſcherei ſelbſt liegt es aber, daß fie nicht befiſcht werden und daß überhaupt ſolche Fangmittel ausgeſchloſſen lleiben, welche geeignet ſind, die junge Fiſchbrut zu zerſtören. F. 8. Frage Nr. 14. (Herr Fr. B. in B.): Welche Geräthe gehören zur großem und welche Ge: räthe gehören zur kleinen Fiſcherei? ö Mit Zuſatz: Wir ſind hier zwei Klaſſen: Groß- und Kleinfiſcher. An Netzen wird hier ge⸗ braucht der Aal- oder Sturthamen, das große und kleine Ziehgarn, die Treibnetze, welabe eine Länge von 60—150 Meter haben, die Staaknetze, Reuſen, Körbe, Angeln, Greif- und Schnepelwiade, Buſch⸗ oder Setzhamen, das Schmeißnetz (letzteres wohl das Wurfgarn?) Antwort auf Frage Nr. 14. Das läßt ſich ſo allgemein nicht beantworten, vielmehri ist der Ortsgebrauch entſcheidend. Das große Ziehgarn, die großen Waden gehören zur großen zu, (herei, aber es ift nicht geſagt, daß die Fiſcher, die dasſelbe gebrauchen, nur dieſe Geräthe führen dir rften, vielmehr können ſie auch alle anderen daneben gebrauchen, die im Allgemeinen zur kleinen Fiſa)e e gehörend gerechnet werden. Ortskundige und bei entſtehendem Prozeſſe Archivare und ſonſtige Geleborte, welche die bezüglichen archivaliſchen Manieren kennen, dürften als die ausſchlaggebenden Sab ch verſtändigen zu bezeichnen ſein, die feſtſtellen, welche Geräthe an einem beſtimmten Orte die Groß- ur! welche die Kleinfiſcher gebrauchen dürfen! F. S. Frage Nr. 15. (Herr S. in S. b. G.): Sind Drahtreuſen praktiſch? Fangen ſich S Fiſche und Krebſe in denſelben ebenſo gut als in denen von Schnur? Welcher Lieferant iſt zu empf d Antwort auf Frage Nr. 15. Die Erfahrungen mit Drahtreuſen ſind noch neueren 7 Fu und deßhalb einander widerſprechend. Dieſelben werden von manchen Seiten ſehr gelobt. 2 2 weiſen Sie in dieſer Frage auf Nr. 8 dieſer Zeitung pag. 139/40 (von der Ems), wo eln „e fahrungen mit der Drahtreuſe mitgetheilt werden. Bezüglich geeigneter Bezugsquellen machen "77 auf die einſchlägigen Inſerate der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ aufmerkſam. ER n Frage Nr. 16 (Herr Ch. Br. in R.): a) Ich habe im vorigen Jahre 1000 Stück teger bogenforellen in ein Weierchen eingeſetzt, jetzt iſt dasſelbe ziemlich angefüllt mit Fröſchen. Sind die: ſelben oder vielleicht der Laich von denſelben den Forellen ſchädlich. Im Falle ſie ſchädlich ſein ſollten, wie kann man ſie am beſten vertilgen? b) Ich habe Futter für die Forellen aus Berlin, von Spratt's Patent (Fleiſchfaſern) bezogen. Iſt dieſes Futter für die einjährigen Regenbogenforellen recht oder gibt es vielleicht ein beſſeres? Antwort auf Frage Nr. 16: a) Fröſche und die Larven derſelben, die ſog. Kaulquappen, ſind nur der Jungbrut von Fiſchen ſehr ſchädlich, indem ſie dieſelbe in Maſſen auffreſſen. Einjährige u. TE REITER EN ig u 3 „ en 2 5 25 79 173 m Regenbogenforellen find dagegen vor den Nachſtellungen der Fröſche ſicher; vielmehr kehrt fich dann das Verhältniß um, indem die jungen Kaulquappen von den Fiſchen als willkommene Nahrung an- geſehen und von denſelben gerne verzehrt werden. Aeltere Fiſche betrachten auch erwachſene Fröſche als fette Beute und vorzüglichen Leckerbiſſen. Die Vertilgung von Fröſchen aus Brutteichen iſt mit großen Umſtänden verknüpft, häufig ſogar ganz unmöglich, da aus der Nachbarſchaft immer neue Schaaren zuzuwandern pflegen. Wir verwelſen Sie deßwegen auf den Artikel in Nr. 12 der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ pro 1893 (Froſchfänge). Sehr viel kann zur Vertilgung geſchehen, wenn man den friſch abgeſetzten Laich der Fröſche mit einem Netz herausfängt. Ein Fiſchzüchter wird denſelben jedoch nicht vernichten, ſondern in einem Tümpel bis zum Ausſchlüpfen der Kaulquappen aufbewahren, um dann dieſe an ſeine größeren Fiſche zu verfüttern. b) Spratt's Patent Fiſchfutter wird erfahrungsgemäß gerne von Forellen angenommen. Ob Sie dasſelbe regelmäßig verfüttern ſollen, wird ganz davon abhängen, wie theuer Ihnen mit dieſem Futter das Pfund Forellenfleiſch kommt und wie hoch Sie Ihre Forellen verkaufen können. Das müſſen Sie ſich einfach ausrechnen. Näheres über Spratt's Patent, ſowie über andere Fleiſchmehle finden Sie in den Nrn. 22 und 26 der „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ Ein weiterer Artikel folgt in nächſter Nummer. II. Frage Nr. 17. (Herr S. in S. b. G.): In dem ſehr intereſſanten Aufſatz von Herrn Max von dem Borne wird empfohlen: in Karpfenteichen unter Anderm Regenbogenforellen zu ſetzen. 1) Kann man nicht auch Bachforellen ſetzen? 2) Iſt es rentabel Krebſe hineinzuſetzen, um den Teich noch beſſer auszunutzen und um das von den Karpfen nicht Gefreſſene aufzunehmen? 3) Iſt es nicht praktiſch, in einem Karpfenabwachsteich fo viel ein- bis zweijährige Forellen zu ſetzen, daß die Karpfen⸗ brut als Nahrung den Forellen dient, und auf dieſe Weiſe den Abwachskarpfen keine Nahrung fort nimmt? Ich habe im vorigen Jahre großen Erfolg auf dieſe Weiſe erzielt. 4) Ferner empfiehlt von dem Borne in den Karpfenabwachsteichen Zander u. ſ. w. zu ſetzen, „wenn die Hechtgefahr nicht vorhanden wäre.“ Iſt denn der Zauder nicht ein ebenſo oder faſt ebenſo gefährlicher Räuber und wächſt er nicht ebenſo ſchnell wie der Hecht? Antwort auf Frage Nr. 17: 1) Forellen kann man in Karpfenteichen für gewöhnlich nicht züchten, da die Forelle eine Temperatur des Waſſers über 18° C. auf die Dauer nicht erträgt, ſondern abſteht. Karpfenteiche pflegen ſich dagegen im Sommer ſehr viel höher zu erwärmen. Dieſe höheren Temperaturen erträgt aber allenfalls noch die Regenbogenforelle, ſo daß dieſer Salmonide in Karpfen— teichen mitgezüchtet werden kann. 2) Ein Beiſatz von Krebſen in Karpfenteichen iſt unter Umſtänden ſehr wohl zu empfehlen. Der Krebs macht dem Karpfen keine Konkurrenz in der Nahrung und hat auch von dieſem nichts zu befürchten. Es fragt ſich nur, ob im gegebenen Fall der Karpfenteich genug Unterſchlupfe für den Krebs darbietet, welche dieſer Kruſter zu ſeinem Gedeihen verlangt. 3) Ihr Vorſchlag, zur Vertilgung der Jungbrut in Karpfenabwachsteichen ein- bis zweijährige Forellen einzuſetzen, müßte aus den sub 1) angeführten Gründen zunächſt dahin abgeändert werden, daß man ſtatt Forellen Regenbogenforellen verwenden könnte. Wir ſind auch der Meinung, daß dieſes Mittel in manchen Fällen, namentlich bei Teichen mit ſchnell abfallenden Ufern, anwendbar wäre und zum Ziele führen würde. In Teichen mit ſehr flachen Ufern dagegen, wo ja die haupt⸗ ſächlichſte Menge an Nahrung produzirt wird und wo ſich die junge Karpfenbrut natürlich am häufigſten aufhält, welche aber von den Regenbogenforellen nicht abgeſucht werden können, würde die gewünſchte Abſicht auf dieſe Weiſe nicht erreicht werden. Und das ſind doch bei weitem die meiſten Fälle. Ihr Mittel iſt ſomit im Gegenſatz zu dem von Debſchitz' ſchen Verfahren (Trennung der Geſchlechter) kein überall anwendbares. 4) Der Zander iſt bei weitem nicht der gefährliche Räuber wie der Hecht. Sein Schlund und ſein Magen ſind verhältnißmäßig viel kleiner, als beim Hecht, ſodaß er nur kleinere Fiſche freſſen kann. Er wird daher in vielen Karpfenwirthſchaften mit Erfolg als Beiſatzfiſch in Abwachsteichen gezüchtet. Frage Nr. 18. (Herr Dr. v. H. in D.) Hat man Reſultate vom Einſetzen von Karpfen⸗ brut in Seen oder Teiche, welche nicht abgelaſſen werden können und viele Fiſchräuber jeder Art ent— halten? und welche? Bitte dieſelben in dieſem Blatte mittheilen zu wollen. Frage Nr. 19 (Herr S. in S. b. G.): Das Gubener Kreisblatt macht bekannt, daß während der Zeit vom 10. April bis 9. Juni von Donnerſtag Morgens 6 Uhr bis Montag Morgens 6 Uhr jeder Betrieb der a verboten iſt. Fragen: 1) Iſt dieſes Verbot auch auf geſchloſſene Gewäſſer ausgedehnt? 2) Was verſteht das Geſetz unter geſchloſſenen Gewäſſern? Antwort auf Frage Nr. 19: Beide Fragen beantwortet das Geſetz direkt, zu 1) die Verord⸗ nung vom 8. Auguſt 1887 für die Provinz Brandenburg ꝛc. § 3 zu § 22 Ziffer 2 des Geſetzes (vom 30. Mai 1874), wo es im Eingang heißt: „Für den Betrieb in nicht geſchloſſenen Gewäſſern treten nachfolgende Beſtimmungen ein ꝛc.: 3) während der Zeit vom 10. April Morgens 6 Uhr ꝛc.;“ alſo wird daſelbſt Frage 1 verneint. Zu Frage 2 ſagt § 4 des Geſetzes vom 30. Mai 1874: Geſchloſſene Gewäſſer im Sinne dieſes Geſetzes ſind: } 1. alle künſtlich angelegten Fiſchteiche, mögen dieſelben mit einem natürlichen Waſſer in Ver— bindung ſtehen oder nicht, a 2. alle ſolche Gewäſſer, denen es an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten Verbindung fehlt; wenn in denſelben (Nr. 1 und 2) der Fiſchfang einem Berechtigten zuſteht. 8. K. Re: — — IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. 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Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 23. Mai 1894. — Vi Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preis: jährlich 4 Me. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expeditlon. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Geſammkinbereſſen der Fischerei, ſowie für llie Heſtrebungen der Fiſcherei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch. Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes, des Schlef. Fiſch.⸗ Ver., des Brandenburg. Sijch.-Der., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch.⸗ Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheinifchen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch.⸗ Ver., des Central Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig. Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.-Der., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vayeriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Nerein. Nr. 11. Münden, den 23. Mai 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Drei Preisaufaben des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. — II. Fleiſch als Fiſchfutter. — III. Der Entwurf des Geſetzes, betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer an den Privat- flüſſen der Provinz Weſtfalen. — IV. Aalſetzlinge aus Lauenbruch. — V. Vereinsnachrichten. VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Drei Preisaufgaben des Deutſchen Jiſcherei-Vereins. Die fteigende Verunreinigung der Waſſerläufe durch menſchliche und induſtrielle Aus. wurfſtoffe erheiſcht im Intereſſe der heimiſchen Fiſcherei dringend Abhilfe. Der Beweis einen durch die Abwäſſer erfolgten Schädigung bietet mancherlei Schwierigkeiten. Die chemiſche Analyſe vermag einen genügenden Nachweis der fiſchereiſchädlichen Beftandtheili der Abwäſſer zwar zu liefern, doch ſind namentlich die gasanalytiſchen Methoden nicht einfach und handlich genug, um raſch mit genügender Sicherheit die im Fiſchwaſſer gelöſten Gaſe (CO,. O. N.) deren relatives Verhältniß von den fäulnißfähigen Abwaſſerbeſtandtheilen organiſcher Herkunft ſehr einſchneidend beeinflußt wird, quantitativ zu beſtimmen. Die Lebensmöglichkeit der Fiſche und ihrer Nährfauna hängt aber auf's innigſte zuſammen mit den im Waſſer gelöſten Sauer— ſtoff⸗ und Kohlenſäuremengen. Ermittelungen über das abſolute wie relative Sauerſtoff— bedürfniß der Waſſerfauna liegen nicht in genügender Zahl vor, ebenſowenig iſt die Frage, 178 welche Mengen freier Kohlenſäure unſere Waſſerthiere dauernd zu ertragen vermögen, aus: reichend ſtudirt worden. Die chemiſche Beſtimmung beider Gaſe in normalem wie verun⸗ reinigtem Fiſchwaſſer wurde bisher zur Ermittelung eines etwaigen Sauerſtoffmangels, bezw. ſchädlichen Kohlenſäureüberfluſſes nur in den ſeltenſten Fällen ausgeführt; in erſter Linie wohl wegen der Schwierigkeit und Umſtändlichkeit der verfügbaren Methoden. — An den Körpern der in Folge von Waſſerverunreinigung zu Grunde gegangenen Fiſche läßt ſich nur in verſchwindend wenigen Fällen die Todesurſache ermitteln. Die chemiſche Unter⸗ ſuchung des Waſſers bleibt vielfach reſultatlos, weil das Waſſer, an deſſen giftigen Beſtand— theilen die Fiſche ſterben, ſich ſehr häufig der Probenahme zur Ermittelung ſeiner Beſtandtheile entzieht. Wenn „todte Fiſche“ die Thatſache eingetretener Vergiftung darthun, iſt das giftige Waſſer meiſt bereits kilometerweit abwärts gefluthet. Es bleibt zur Ermittelung der Schuld: frage, beziehungsweiſe zur Feſtſtellung der Todesurſache nur der Kadaver des Thieres zurück und daran läßt ſich nach dem heutigen Stande unſerer pathologiſch-anatomiſchen Kenntniffe, ſofern ein günſtiger Zufall nicht Reſte giftiger Metalle in den Kiemen oder etwa im Ver⸗— dauungsapparat der Fiſche chemiſch nachweisbar zurückhielt, Sicheres nicht erkennen. Zuckerfabriken, Stärkefabriken und ähnliche Betriebe ſenden Abwäſſer in die Waſſerläufe, deren chemiſche Natur den Waſſerpilzen — weiße Fadenalgen — günſtigſte Ernährungs- bedingungen bieten, wie das maſſenhafte Wachsthum dieſer niederen Pflanzen in derartig ver— unreinigten Gewäſſern beweiſt. Das Vorkommen dieſer Pflanzen, unter denen Leptomitus lacteus eine beſonders hervorragende Stelle einnimmt, iſt wohl aufzufaſſen als wirkſam im Sinne einer Reinigung der betreffenden Abwäſſer unter Aufſpeicherung der fäulnißfähigen Verunreinigung innerhalb ihrer Leiber. Die abgeſtorbenen Waſſerpilze, welche unter gewiſſen Bedingungen ſich aus den Flußbetten loslöſen und mit dem Waſſer in Geſtalt von Flocken bis zur Ausdehnung großer zuſammengeballter Fladen ſtromabfluthen, ſind äußerſt leicht zer⸗ ſetzbar und in ſolchen Fällen vergiften die faulenden, ſedimentirten oder ſchwimmenden Reſte dieſer Vegetationen die Fiſchgewäſſer. Die Lebensbedingungen dieſer Pflanzen find nicht aus— reichend erforſcht; ihre Lebensfähigkeit und die ihr Abſterben bedingenden Momente, wie nicht minder die Zerſetzungsvorgänge der losgelöſten abgeſtorbenen Pilzraſen erſcheinen einer Bear— beitung dringend bedürftig im Intereſſe einer eventuellen Inanſpruchnahme der guten Dienſte, welche ſie bei der Selbſtreinigung der Schmutzwäſſer zu leiſten vermögen unter Ausſchaltung der Uebelſtände, welche die Fäulnißvorgänge der todten Reſte im Gefolge haben. — In Erwägung vorſtehend geſchilderter Umſtände hat der Deutiche Fiſcherei-Verein nach Anhörung feiner wiſſenſchaftlichen Kommiſſion und nach Zuſtimmung ſeines Ausſchuſſes die nach⸗ folgenden drei Preisaufgaben geſtellt und für deren Löſung die unten erwähnten Preiſe ausgeſetzt. Gewünſcht werden: I. Einfache, ſichere und für alle Fälle anwendbare Methoden zur Beſtimmung der Waſſergaſe: Sauerſtoff, Kohlenſäure und Stickſtoff oder wenigſtens der beiden erſten. Es wäre beſonders erſtrebenswerth, daß Apparat und Methode An— wendung und Ausführung auch außerhalb eines chemiſchen Laboratoriums finden könnte, d. h. ohne die Hilfsmittel, welche der Chemiker in ſeinem Laboratorium zur Hand zu haben gewohnt iſt. Einlieferungstag 1. Juni 1895. Preis 800 M. Preisrichter: Prof. Dr. M. Fleiſcher — Berlin; Prof. Dr. J. König — Münſter i. Weſtf.; Prof. Dr. F. Tiemann — Berlin; Prof. Dr. C. Weigelt — Berlin. II. Unterſuchungen über den pathologiſch-anatomiſchen Nachweis der Wirkung folgender in Abwäſſern vorkommender Stoffgruppen auf die Fiſche: 1) freier Säuren: . 2) freier Baſen, insbeſondere Kalk, Ammoniak und Natron lauch die löslichen Carbonate von Kali und Natron wären zu berückſichtigen); 3) der freien Bleichgaſe (Chlor und ſchweflige Säure). 4) Ferner wird die Feſtſtellung der pathologiſchen Merkmale bei dem Erſtickungstode der Fiſche erbeten. SE RE 179 Bearbeitungen von Theilfragen, ſelbſt mit negativem Reſultat, im Sinne der Preisfrage ſind von der Preisertheilung nicht ausgeſchloſſen. — Als Verſuchsthiere werden zweckmäßig Vertreter aus der Gruppe der Salmoniden und Cypriniden empfohlen. Einlieferungstag 1. November 1896. Preis 1000 M. Preisrichter: Geh. Medic.-Rath Prof. Dr. L. Hermann — Königsberg i. Pr.; Prof. Dr. H. Nitſche — Tharandt; Geh. Medic.-Rath Prof. Dr. R. Virchow — Berlin; Prof. Dr. C. Weigelt — Berlin. III. Es ſollen die Entwicklungsgeſchichte und die Lebensbedingungen des Waſſer— pilzes Leptomitus laeteus — mit beſonderer Berückſichtigung ſeines Auf- tretens und Wiederverſchwindens in verunreinigten Wäſſern — unterſucht werden. Einlieferungstag 1. November 1895. Preis 600 M. Preisrichter: Dr. F. Hulwa — Breslau; Prof. Dr. O. Kirchner — Hohenheim; Prof. Dr. P. Magnus — Berlin; Prof. Dr. C. Weigelt — Berlin. Die Arbeiten dürfen in deutſcher, franzöſiſcher oder engliſcher Sprache abgefaßt ſein. Die Manuſkripte bleiben Eigenthum der Einſender, doch behält ſich der Deutſche Fiſcherei— Verein das Recht des Abdruckes der preisgekrönten Arbeiten in ſeiner „Zeitſchrift für Fiſcherei“ vor. Die Veröffentlichung der nicht preiswürdigen Manuſkripte in derſelben Zeitſchrift ſteht dem Deutſchen Fiſcherei-Verein ebenfalls gegen das übliche Mitarbeiterhonorar von 50 M. pro Bogen zu. Die preisgekrönten Autoren übernehmen die Pflicht, falls ſie vor der Veröffentlichung eine nochmalige Ueberarbeitung unter Einfügung etwaiger neuer eigener Forſchungen wünſchen, dieſe revidirten Manuſkripte innerhalb 3 Monaten nach der Rückgabe druckfertig wieder vorzulegen. Die deutlich geſchriebenen Manuffripte find mit einem Kennwort zu bezeichnen und in verſchloſſenen Briefumſchlägen unter gleichen Kennwort mit dem Namen und Wohnort des Verfaſſers zu verſehen. Andeutungen, welche die Perſon des Einſenders errathen laſſen, ſchließen von der Preisbewerbung aus, ebenſo ein verſpätetes Eintreffen der Bearbeitungen. Die Sendungen ſind eingeſchrieben zu richten an den Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Prof. Dr. Weigelt Berlin 8. W. Zimmerſtraße 90/91. Berlin, 20. April 1894. Der Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Fürſt Hatzfeldt⸗Trachenberg. II. Ileiſch als Jiſchfutter. Von Direktor Haack in Hüningen. Zu dieſer durch Herrn Arens⸗Cleyſingen in Nr. 10 dieſes Blattes angeregten, jo überaus wichtigen Frage möchte ich aus meiner langjährigen Erfahrung Folgendes anführen: Ich ſtimme vollſtändig mit der Redaktion dieſes Blattes darin überein, wenn dieſelbe anführt, „daß vorläufig alle Angaben über das durch Fütterung erzielte Wachsthum der Fiſche jeder wiſſenſchaftlichen Unterlage ermangeln.“ In der Allgemeinheit, daß 5—6 Kilogramm oder 15—16 Kilogramm Pferdefleiſch nöthig ſind, um ein Kilogramm Fiſchfleiſch zu erzielen, kann dieſe Frage überhaupt nicht be— handelt werden. Irgend einen Werth haben ſolche Angaben nur dann, wenn dieſelben ſich auf ein be— ſtimmtes Fiſchgewicht beziehen. Die Frage dürfte etwa wie folgt zu ſtellen ſein: Wie viel Kilogramm Pferdefleiſch ſind nöthig, um bei 100 Kilogramm Forellen eine Gewichtszunahme von ein Kilogramm zu bewirken. Es wird ferner bei dieſer Frage nur gar zu oft überſehen, daß die Bewohner eines Teiches eine ganz erhebliche Menge Nahrung als Erhaltungsfutter bedürfen, welches für eine Vermehrung des Fiſchfleiſches natürlich ganz außer Berechnung bleiben muß. 180 So ift es ſehr wohl denkbar, daß Jemand täglich 100 Kilogramm Fleiſch an feine Forellen verfüttert, und daß dieſe bei ſolcher Fütterung nicht nur nicht im Gewichte zunehmen, ſondern ſogar abnehmen. Dem Karpfenwirth iſt es ja ſchon lange bekannt, daß feine Fiſche, wenn er die Teiche überſetzt, (d. h. alſo, wenn die in den Teichen vorhandene Nahrung für die in dem Teiche befindlichen Fiſche nicht ausreicht,) nicht wachſen, ſondern verkümmern. Bei den meiſten Forellenteichen, bei den Maſtanſtalten wohl überall, kann auf die in den Teichen vorhandene natürliche Nahrung nicht gerechnet werden, es handelt ſich hier wohl ausſchließlich um die den Fiſchen zugeführte Nahrung. Ergiebt nun die zugeführte Nahrung keinen Ueberſchuß über das Erhaltungsfutter, ſo können die Fiſche nicht zunehmen. Es wäre deshalb ſicher von großer Wichtigkeit genau zu wiſſen, wie viel Erhaltungsfutter für z. B. 100 Kilogramm Forellen nöthig ſind. Jeder verſtändige Fiſchzüchter könnte dann leicht berechnen, wie viel Nahrung er ſeinen Fiſchen zu geben hätte, je nachdem er ſie mäſten oder nur in gutem Futterzuſtande erhalten will. Dieſe Frage iſt allerdings keineswegs leicht zu löſen und würde ſich Herr Profeſſor Frenzel, der Vorſtand der Biologiſchen Station zu Friedrichshagen, ein dauerndes Verdienſt um die praktiſche Fiſchzucht erwerben, wenn er uns ſ. Z. genauere Mittheilungen hierüber machen könnte. Es müſſen eben gar viele Faktoren mit in Rechnung gezogen werden, um ein endgültig richtiges Reſultat zu erhalten. Die chemiſche Zuſammenſetzung eines Futters allein iſt noch durchaus nicht beſtimmend für das Gedeihen, bezw. das ſchnelle Heranwachſen der Fiſche. Auch das ſtickſtoffreichſte Futter nützt uns nichts, wenn die Fiſche es nicht gerne, ja gierig annehmen, und ausgiebig verdauen. Die Fütterung im Winter wird eine gänzlich andere ſein, wie die im Sommer, ſelbſt Sonne und Schatten, Regen und Wind werden auf ihren Einfluß hin zu prüfen ſein. Jeder Fiſchzüchter weiß ja aus Erfahrung, daß je nach der Tages- und Jahreszeit, ſowie je nach der Witterung die Fiſche ſich ſehr verſchieden in der Nahrungsaufnahme verhalten. Ich verzichte darauf auch meinerſeits eine Angabe über das etwa nöthige Quantum Nahrung für Erzeugung eines Kilo Fiſchfleiſches zu machen, doch kann ich nicht umhin zu geſtehen, daß ich das von Herrn Arens angegebene Quantum für viel zu gering halte. Die Teiche des Herrn Arens liefern den Forellen, wenn er mit 3—5 Kilogramm Pferde: fleiſch ſchon ein Kilogramm Zuwachs hat, ſicherlich eine große Fülle von natürlicher Nahrung, welche nicht in Anrechnung gebracht worden iſt. Wirklich rentabel wird übrigens jede künſtliche Fütterung nur dann, wenn ſie ſo intenſiv wie nur möglich betrieben wird, d. h. je mehr die Fiſche freſſen, um ſo beſſer wird ſich das Futter, bezw. das hierfür verauslagte Kapital bezahlt machen. Hierin liegt leider wieder die ſo ſehr große Gefahr, daß durch Ueberfütterung verheerende Krankheiten auftreten. Mir iſt bis jetzt noch keine Maſtanſtalt bekannt, welche bei ſtarker Maſtung dauernd von Epidemien verſchont geblieben wäre. Da wird dann leider oft in ganz kurzer Zeit die Frucht jahrelanger Mühe, Arbeit und Koſten vernichtet. Am beſten erträgt nach meiner Erfahrung die Regenbogenforelle die andauernd ſtarke Fütterung, ſie iſt für Fiſchkrankheiten am wenigſten empfänglich. Es war dies auch mit ein Grund, weshalb ich ſ. Z. andauernd Propaganda für die Ein— führung der Regenbogenforelle machte und mich auch durch Anfeindungen aller Art hierin nicht beirren ließ. — — III. Der Entwurf des Geſetzes, betreffend die Jiſcherei der Afer⸗ eigenthümer an den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen. Weit über die Grenzen Weſtfalens ja Preußens hinaus hat die Nachricht, daß die Preußiſche Regierung ſich entſchloſſen hat, einen Geſetzentwurf über anderweitige Regelung PPT 181 . der Adjacentenfiſcherei in Weſtfalen einzubringen, in Fiſchereikreiſen freudiges Aufſehen erregt. Es iſt das Verdienſt des Rheiniſchen Fiſcherei⸗Vereins, zuerſt dieſe Sache angeſchnitten zu haben, das Verdienſt des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes insbeſondere des Weſtfäliſchen Provinzial⸗Fiſcherei⸗Vereins, unentwegt und trotz mannigfacher Mißerfolge immer von Neuem die Nothwendigkeit dieſer geſetzlichen Regelung betont zu haben. Das Reſultat dieſer Be⸗ mühungen wäre aber wohl kaum ein ſo erfreuliches geweſen, wenn nicht Se. Excellenz der Herr Oberpräſident Studt ſich ſo energiſch eine Förderung derſelben hätte angelegen ſein laſſen. 5 Die Gewäſſer der Provinz Weſtfalen waren früher ſehr fiſchreich; ein großer Theil derſelben iſt durch die Induſtrie ruinirt, im übrigen Theile hat die zu Recht beſtehende Adjacentenfiſcherei d. h. das Recht der Ufereigenthümer bis zur Mitte des Stromes zu fiſchen alle Bemühungen der Fiſcherei⸗Vereine, den Fiſchbeſtand zu heben, im Großen und Ganzen zu nichte gemacht. Die Schädlichkeit der Adjacentenfiſcherei, die Nothwendigkeit einer Beſchränkung derſelben iſt nicht nur von Fiſcherei-Intereſſenten, ſondern auch von den maßgebendſten Faktoren des öffentlichen Lebens in Preußen anerkannt. Herrenhaus und Abgeordnetenhaus, ferner das Landesökonomiekollegium, der Provinziallandtag für die Provinz Weſtfalen haben ſich für eine anderweitige Regelung der Adjacentenſiſcherei ausgeſprochen (ek. Beſchlüſſe des Abgeordneten⸗ hauſes vom 30. April 1887, Herrenhaus 21. März 1887, Landesökonomiekollegium 14. und 15. November 1888, Provinziallandtag 15. März 1889). Gerade die ſog. Privatflüſſe, die kleinen Flüſſe und Bäche, ſind für die Fiſcherei von größter Bedeutung. Der werthvollſte Edelfiſch, die Forelle, bedarf ihrer als eines unentbehr⸗ lichen Lebenselements, für ihre Fortpflanzung iſt ſie geradezu darauf angewieſen; dasſelbe gilt für den Lachs. Die Entwickelung der Lachsbrut iſt davon abhängig, daß der Lachs auf den Laichplätzen ruhig leben kann, Nahrung und Schutz vor Feinden findet. Die Adjacentenfiſcherei, ein normaler Zuſtand, falls der Großgrundbeſitz überwiegt, läßt aber in der Provinz Weſtfalen mit ihrem meiſt zerſplitterten Grundbeſitz, eine ruhige gedeih⸗ liche Entwickelung der geſammten Fiſcherei überhaupt nicht aufkommen. Wenn wir auch nicht Zuſtände haben wie in der Rheinprovinz, wo z. B. die Nahe 60 000 Fiſchereiberechtigte beſitzt, ſo iſt doch auch bei uns die Zahl der Berechtigten im Vergleich zur Waſſerfläche zu groß, als daß auf eine vernünftige Bewirthſchaftung gerechnet werden könnte. Ueber die wirthſchaftlichen Folgen zu kleiner Berechtigungskomplexe äußern ſich die Motive des Geſetzes vom 30. Mai 1874 wie folgt: „Wo in zuſammenhängenden Gewäſſern, in Flüſſen und Strömen eine größere Anzahl von Fiſchern konkurrirt, entſteht ohne die ſchützende Hand der Geſetzgebung naturgemäß ein Krieg Aller gegen Alle, der nur in der völligen Niederlage des Fiſchbeſtandes ſeine Endſchaft findet.“ Dieſe Worte paſſen auch für die Gewäſſer der Provinz Weſtfalen. Abgeſehen von dem größeren Grundbeſitze, und überhaupt von einzelnen Ausnahmen, hat auch in Weſtfalen die Fiſchereiberechtigung für die Adjacenten ihren Werth verloren. Vortheil von dem jetzigen Zuſtande haben nur die Fiſchfrevler, denen Niemand entgegentritt; die Adjacenten haben ein geringes Intereſſe daran, den Polizei⸗ organen wird durch die Menge der Berechtigungen die Feſtſtellung einer Fiſchereikontravention zu ſehr erſchwert. Es iſt deshalb nicht zu verwundern, daß alle Bemühungen der Fiſcherei-Vereine, durch Ausſetzen von Brut den Fiſchbeſtand zu heben, mit einzelnen Ausnahmen, faſt vergeblich geweſen ſind. Das Geſetz vom 30. Mai 1874 ſucht eine Abhilfe in der Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften. Leider ſind in der Provinz Weſtfalen Fiſcherei-Wirthſchafts⸗ und Nutzungsgenoſſenſchaften überhaupt nicht, Aufſichts- und Schutzgenoſſenſchaften nur zwei trotz aller Bemühungen in's Leben getreten. Für die vielen kleinen Grundbeſitzer der Provinz Weſtfalen hat die Ausſicht, mit einem minimalen Betrage an einer Genoſſenſchaft betheiligt zu ſein, wenig verlockendes, zumal überhaupt der Bauer nicht für Genoſſenſchaften ſchwärmt. „Derſelbe handelt, wie der Rheiniſche Fiſcherei-Verein ſagt, rationell, wenn er auf einen ſo kleinen Gewinn verzichtet; er hat dann das Vergnügen des Fanges, entgeht dem Nachdenken über das Statut und den mancherlei Umſtändlichkeiten des genoſſenſchaftlichen Verwaltungs— apparates und fühlt vor allem die Genugtthung, daß Alles beim Alten bleibt, mögen die 182 Fiſche dabei ihrerſeits zuſehen, wie ſie durchkommen.“ Unter dieſen Umſtänden bleibt nichts übrig, als die kleinen Zweigberechtigungen im Wege der Geſetzgebung zu beſeitigen und zu größeren Berechtigungskomplexen zuſammen zu faſſen. Was die Organiſation der gemeinen Nutzung betrifft, ſo konnte man an drei Wege denken. Man kann a) Zwangsgenoſſenſchaften bilden; b) die Fiſcherei zur Gemeindeſache machen; c) dieſelbe nach Analogie der Jagd regeln. Der Zwangsgenoſſenſchaft ſteht die Schwerfälligkeit und Weitläufigkeit des Apparates mit ſeinen Generalverſammlungen, Etatsaufſtellungen ꝛc. entgegen. Außerdem hat auch der Provinziallandtag einem eingehenden Entwurf, welcher die Uebertragung der Fiſcherei an Zwangsgenoſſen erſtrebt, aus prinzipiellen Gründen ſeine Zuſtimmung verſagt. f Bei der Uebertragung der Fiſcherei an die Gemeinden würde die Entſchädigungsfrage den Stein des Anſtoßes bilden. Es erübrigt demnach nur die Regelung nach Analogie der Jagd. Jagd und Fiſcherei ſtehen ja überhaupt unter gleichen wirthſchaft⸗ lichen Geſichtspunkten. Die Fiſcherei dürfte aber Anſpruch auf gleichen geſetzlichen Schutz haben, wie die Jagd, namentlich da die Fiſche Niemandem ſchaden und „da die wirthſchaftliche Bedeutung der Fiſcherei im Leben des Volkes die der Jagd um ein ſehr Bes deutendes überſteigt.“ — Motive zum Fiſchereigeſetze von 1874. Bevor wir auf die Einzelheiten des Geſetzentwurfes eingehen, möchten wir verſuchen, zwei weſentliche Bedenken gegen eine Beſchränkung des Rechtes der Adjacenten überhaupt zu widerlegen. Zunächſt wird behauptet, daß das Fiſchereirecht des Uferanliegers rechtlich als ein Ausgleich für die demſelben obliegenden Pflichten, namentlich die Räumungspflicht an— zuſehen ſei. Ein rechtlicher Zuſammenhang des Fiſchereirechts mit den Pflichten des Ufer: anliegers, insbeſondere der Räumungspflicht, iſt aber nicht nachweisbar. Es iſt dies ſchon deßhalb kaum denkbar, weil die Räumung der Bäche dem Intereſſe der Fiſcherei widerſtreitet, dem Fiſchbeſtande, dem Laich, der jüngeren Brut ſchädlich iſt. Die Räumung liegt im eigenen Intereſſe der Anlieger und Unterlieger und bezweckt, den Schutz des Ufers und Sicherung der Vorfluth. Dieſen Pflichten gegenüber ſteht das Recht der Be— nützung des Waſſers zum Trinken, Viehtränken, Waſchen und zur Bewäſſerung der Grund— ſtücke. Dieſe Pflichten liegen den Uferanliegern auch da ob, wo andere die Adjacenten— Fiſcherei einſchränkende Fiſcherei-Berechtigungen exiſtiren. Dem weiteren Einwand gegenüber, daß die beabſichtigte Neuregelung einen Eingriff in das Eigenthum bedingt, iſt darauf hinzuweiſen, daß Privatrechte, welche noch dazu höchſt zweifelhaft erworben ſind, dem ſtaatlichen Intereſſe an der Erhaltung eines höchſt wichtigen Zweiges der Volksernährung nachſtehen müſſen. Ueberall wo es ſich um Förderung der Landeskultur handelt, hat ſich die moderne Geſetzgebung nicht an den ſtarren, römiſchen Eigenthumsbegriff gekehrt, ſondern vom wirthſchaftlichen Geſichtspunkte leiten laſſen. Wir erinnern an unſere Agrar- und Ablöſungsgeſetzgebung, das Expropriationsgeſetz, das Geſetz über die Benutzung gemeinſchaftlicher Holzungen, das Fiſchereigeſez vom 30. Mai 1874 letzteres, indem es die ſogenannte wilde Fiſcherei ohne Weiteres beſeitigt. Zur Zeit hat die Fiſcherei-Berechtigung der Adjacenten vielfach gar keinen materiellen Werth, während zu hoffen iſt, daß mit der Zeit die Ufereigenthümer aus den Erträgniſſen der Verpachtungen nicht unerhebliche Einnahmen haben werden. Es mag hier daran erinnert werden, wie ein einziger, kleiner iriſcher Fluß, Corrib, gegenwärtig einen Jahrespacht von 400 000 M. bringt. Der Geſetzentwurf iſt im Provinziallandtage von Weſtfalen in nach— ſtehender Form faſt einſtimmig angenommen: I. Allgemeine Beſtimmungen. § 1. Die Ausübung der lediglich auf dem Eigenthum an einem Ufergrundſtücke beruhenden Fiſcherei in Privatflüſſen (ſog. Adjacentenfiſcherei) iſt, ſoweit auf Grund des gegenwärtigen Gejekes Fiſcherei-Bezirke gebildet werden, in dieſen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Beſtimmungen geſtattet. § 2. Unberührt bleiben: NS I IE 183 a) die auf beſonderem Rechtstitel beruhenden Fiſchereien, b) die mittels ſtändiger Vorrichtungen ausgeübten Fiſchereien ($$ 5, 20 und 28 des Fiſcherei⸗ Geſetzes für den preußiſchen Staat vom 30. Mai 1874), ſofern dieſelben bereits vor Erlaß des gegenwärtigen Geſetzes beſtanden haben, c) die Fiſchereien von Genoſſenſchaften (SS 9 und 10 des Geſetzes vom 30. Mai 1874). § 3. Die zu bildenden Fiſcherei⸗Bezirke find entweder ſelbſtſtändige oder gemeinſchaftliche. Ueber Bildung, Abänderung und Aufhebung derſelben beſchließt der Kreisausſchuß. II. Selbſtſtändige Fiſcherei-Bezirke. § 4. Befinden ſich die gegenüberliegenden Ufer eines Privatfluſſes in ununterbrochener Erſtreckung auf mindeſtens 500 Meter im Eigenthum einer Perſon oder im Miteigenthume mehrerer Perſonen, ſo muß auf deren Antrag durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes aus den entſprechenden Flußſtrecken einſchließlich des etwa überſchließenden und an einem Ufer vorhandenen Beſitzſtandes ein ſelbſtſtändiger Fiſcherei⸗Bezirk gebildet werden. § 5. Unabhängig von dieſen Bedingungen kann der Kreisausſchuß auch für kürzere Strecken und nur für ein Ufer nach Anhörung des Oberfiſchmeiſters der Provinz einen ſelbſtſtändigen Fiſcherei⸗ Bezirk bilden, wenn er dieſes im fiſcheretwirthſchaftlichem Intereſſe für zuläſſig erachtet. § 6. Schließt ſich an eine zu einem ſelbſtſtändigen Fiſcherei-Bezirk geeignete Flußſtrecke ein ſolches Ufereigenthum dritter Perſonen an, welches ſeiner Länge nach ſich weder allein zur Bildung einer felbft- ſtändigen, noch zuſammen mit anderen zur Bildung eines gemeinſchaftlichen Fiſcherei-Bezirks eignet, fo kann dieſe Flußſtrecke dem ſelbſtſtändigen Fiſcherel-Bezirk zugeſchlagen werden. Geſchieht ſolches, jo find die Ufereigenthümer verpflichtet, die Ausübung der Fiſcherei in den fraglichen Flußſtrecken ent⸗ weder ganz ruhen zu laſſen, oder dem Inhaber des ſelbſtſtändigen Fiſcherei⸗Bezirks auf deſſen Antrag gegen eine in Ermangelung gütlicher Vereinbarung, durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes feſtzuſetzende Entſchädigung zu überlaſſen. Gegen den Beſchluß iſt der Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsſtreltverfahren binnen zwei Wochen zuläſſig. § 7. Stehen die einen ſelbſtſtändigen Fiſcherei-Bezirk bildenden Grundſtücke im Eigenthume einer juriſtiſchen Perſon, einer Aktien- oder Kommanditgeſellſchaft, einer eingetragenen Genoſſenſchaft oder einer Waſſergenoſſenſchaft, ſo darf die Fiſcherei nur durch einen Bevollmächtigten, durch Verpachtung oder angeſtellte Fiſcher ausgeübt werden. Ueber die Art der Ausübung iſt dem Landrath Anzeige zu machen, bis zur Anzeige ruht die Fiſcherei. III Gemeinſchaftliche Fiſcherei-Bezirke. § 8. Die einem ſelbſtſtändigen Fiſcherei-Bezirke nicht zugewieſenen Flußſtrecken können durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes zu einem gemeinſchaftlichen Fiſcheret-Bezirke vereinigt werden. Der ge— meinſchaftliche Ftſcherel Bezirk ſoll in der Regel auf eine zuſammenhängende Flußſtrecke von mindeſtens drei Kilometer erſtrecken und thunlichſt beide Ufer umfaſſen, er kann in verſchiedenen Gemeinden und Kreiſen liegen. § 9. Die Verwaltung der Angelegenheiten eines gemeinſchaftlichen Fiſcherei-Bezirks erfolgt durch die Geſammtheit der bethetligten Grundeigenthümer. Die Aufſicht über die Verwaltung führt der Kreisausſchuß, in Stadikceeiſen der Stadtausſchuß. Die Fiſcheret⸗Verſammlung iſt beſchlußfähig, ſofern ſämmtliche betheiligten Grundeigenthümer mindeſtens zwei volle Werktage vorher in ortsüblicher Weiſe geladen ſind. Die Beſchlüſſe der Erſchienenen find für die Ausgebllebenen verbindlich. Grundeigenthümer, welche außerhalb der betheiligten Gemeinden wohnen, haben zur Entgegennahme von Ladungen einem in dieſer Gemeinde wohnenden Bevollmächtigten zu beſtellen und dem Fiſcherei-Vorſteher namhaft zu machen. 0 § 10. Die Berufung und Leitung der Fiſcherei-Verſammlung, ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, die Vorbereitung ihrer Beſchlüſſe, ſowie die Vertretung der Eigenthümer der Ufergrundſtücke in einem Verfahren auf Ablöſung einer Fiſcherei-Berechtigung liegen dem Fiſcherei-Vorſteher ob. Der Amtmann, in Städten der Bürgermeiſter iſt befugt, in der Fiſcherei-Verſammlung den Vorſitz, jedoch ohne Stimmrecht, zu führen, imgleichen die Einberufung einer ſolchen Verſammlung anzuordnen. Welcher Amtmann oder Bürgermeiſter zuſtändig iſt, beſtimmt im Zweifelsfalle der Regierungs— präſident. Der Fiſcherei⸗Vorſteher wird erſtmalig aus der Zahl der betheiligten Grundeigenthümer vom Kreisausſchuß auf drei Jahre ernannt. Demnächſt wird der Vorſteher von der Fiſcherei-Verſammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf ſechs Jahre gewählt. Kommt eine ſolche Wahl nicht zu ſtande, ſo erfolgt die Ernennung des Vorſtehers durch den Kreisausſchuß. In gleicher Weiſe kann für den Fiſcherei-Vorſteher ein Stellvertreter beſtellt werden. $ 11. Die Ausübung der Fiſcherei in einem gemeinſchaftlichen Fiſcherei-Bezirke erfolgt durch Ver⸗ pachtung oder durch einen angeſtellten Fiſcher, jede andere Art der Ausübung iſt verboten. § 12. Die Reineinnahme wird jährlich durch den Fiſcherei-Vorſteher unter die betheiltgten Grund— beſitzer und zwar Mangels beſonderer Vereinbarung nach Verhältniß der Uferlänge vertheilt. Vorher find Abrechnungs- und Vertheilungsplan in jeder Gemeinde zwei Wochen öffentlich auszulegen, nach— dem Ort und Beginn der Auslegung in den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht ſind. Auf Be— ſchwerden und Einſprüche gegen den Vertheilungsplan beſchließt der Fiſcherei-Vorſteher. Gegen dieſen Beſchluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage beim Kreisausſchuſſe ſtatt. § 13. Die Fiſcherei⸗Verſammlung faßt ihre Beſchlüſſe in Ermangelung anderweiter Verein— barung nach der Uferlänge derart, daß eine Uferſtrecke von 10 Meter als Stimmeinheit angeſehen wird und die Eigenthümer kürzerer Strecken eine volle Stimme haben. Kein Betheiligter kann mehr 184 — als / aller Stimmen auf ſich vereinigen. Das Stimmverhältniß wird durch den Fiſcherei-Vorſteher feſtgeſtellt. IV. Vorſchriften über ſelbſtſtändige und gemeinſchaftliche Fiſcherei-Bezirke. § 14. Die nach §§ 5, 6 und 8 gebildeten Fiſcherei-Bezirke können durch Beſchluß des Kreis— ausſchuſſes nach Ablauf von drei Jahren aufgehoben oder geändert werden, wenn der Kreisausſchuß dieſes im fiſchereiwirthſchaftlichem Intereſſe für nothwendig erachtet. Der Beſchluß tritt erſt nach drei Monaten in Kraft. § 15. Die Beſchlüſſe, durch welche Fiſcherei-Bezirke gebildet oder abgeändert werden, müſſen den Zeitpunkt des Inkrafttretens angeben. Sie ſind für ſelbſtſtändige Fiſcherei⸗Bezirke den einzelnen Be⸗ theiligten und für gemeinſchaftliche Bezirke in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen. § 16. Auf die Ausübung der Fiſcherei in den nach dieſem Geſetze gebildeten Fiſcherei-Bezirken finden die Beſtimmungen der §§ 8 und 12 des Geſetzes vom 30. Mai 1874, ſowie Art. II des Geſetzes vom 30. März 1880 mit der Maßgabe ſinngemäße Anwendung, daß als Aufſichtsbehörde der Kreis— ausſchuß, in Stadtkreiſen der Stadtausſchuß anzuſehen iſt. § 17. Den nach dieſem Geſetze zur Ausübung der Fiſcherei berechtigten Perſonen und ihrem legitimirten Hilfsperſonal iſt das Betreten der zu dem Fiſcherei-Bezirke gehörigem Ufergrundſtücke, in⸗ ſoweit dieſes zur Ausübung der Fiſcherei erforderlich iſt, geſtattet. Ausgenommen ſind dauernd voll— ſtändig eingefriedigte Grundſtücke, welche durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes auf Antrag der Eigen⸗ thümer ausgeſchloſſen werden. Für den etwa zugefügten Schaden haftet der Inhaber eines Fiſcherei— Bezirks, deſſen Bevollmächtigter, der Pächter oder der Fiſcher neben dem Beſchädiger und unbeſchadet des Rückgriffs auf dieſen. Die Feſtſetzung der Höhe der Entſchädigung erfolgt durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes. Gegen den Beſchluß iſt Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsſtreitverfahren binnen 2 Wochen uläſſig. a 5 18. Die auf Grund dieſes Geſetzes zu faſſenden Beſchlüſſe des Kreisausſchuſſes ergehen auf Antrag eines Betheiligten, des Landraths oder der Polizeibehörde. § 19. In Stadtkreiſen tritt an Stelle des Kreisausſchuſſes, abgeſehen von den Fällen SS 9 und 16, der Bezirksausſchuß. \ Naturgemäß mußte auf mannigfache Intereſſen Rückſicht genommen und nach dem Grundſatz gehandelt werden: „Das Beſte iſt der Feind des Guten.“ Der Weſtfäliſche Provinzial-Fiſcherei⸗Verein verzichtete daher auf Regulirung der ſingulären Fiſcherei⸗ Berechtigungen und der Koppelfiſcherei, es bleibt ferner die mittelſt ſtändiger Bor: richtungen betriebene Fiſcherei beſtehen. Der Geſetzentwurf geht nun der Adjacenten-Fiſcherei, der größten Feindin aller Fiſcherei zu Leibe und verletzt dadurch ſchon manche Intereſſen. Jedenfalls hat der Weſtfäliſche Provinziallandtag, welcher vorzugsweiſe aus Vertretern des Grundbeſitzes beſteht, durch ſeinen Beſchluß den Beweis geliefert, daß ihm das wirthſchaftliche Wohlergehen der Provinz weit über dem vermeintlichen Intereſſe Einzelner ſteht. Erleichtert iſt ihm ſeine Zuſtimmung durch eine ſehr verſtändige Beſtimmung des Entwurfes nach welcher das Geſetz nur Anwendung finden ſoll auf Flußſtrecken, welche vom Kreisausſchuß als hierfür geeignet bezeichnet werden. Der Kreisausſchuß iſt eine durchaus unabhängige, dem Landrath zur Seite ſtehende Behörde, welche die Verhältniſſe des Kreiſes am Beſten kennt. Wo die Fiſcherei von Adjacenten mit erheblichem Grundbeſitz pfleglich betrieben wird kann Alles beim Alten bleiben. Von dieſem Geſichtspunkte aus beſtimmt der Entwurf ferner, daß die Einzelausübung der Fiſcherei denjenigen Ufereigenthümern vorbehalten bleiben ſoll, die an beiden Ufern einen ſo großen ununterbrochenen Beſitz haben, daß die hierin eingeſchloſſene Fußſtrecke ausreichend groß zum wirthſchaftlichen Betriebe der Fiſcherei erſcheint. Beſitzt einer 500 Meter Uferlänge an beiden Ufern, jo muß für ihn ein ſelbſtändiger Fiſcherei-Bezirk gebildet werden, es kann auch ein ſelbſtändiger Fiſcherei-Bezirk für Jemandem gebildet werden, der eine kürzere Strecke oder ein Ufer beſitzt, wenn der Kreisausſchuß dies im fiſchereiwirthſchaftlichen In— tereſſe für zuläſſig erklärt. Alle übrigen Flußſtrecken können durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes zu einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirk vereinigt werden, welcher ſich in der Regel auf eine zuſammenhängende Länge von 3 Kilometern erſtrecken ſoll. Die Fiſcherei in demſelben darf nur durch Verpachtung genutzt oder durch einen angeſtellten Fiſcher ausgeübt werden. Die Verwaltung erfolgt durch die Intereſſenten, der Ertrag wird unter ſie getheilt. Zu erwähnen iſt noch, daß der Entwurf dem Pächter ein Betretungsrecht der Ufer 185 gewährt. Rechtlich ſtellt ſich dieſes Betretungsrecht als ein Legalſervitut dar, wie es auch dem Jagdpächter zuſteht. Ohne dasſelbe würde das ganze Fiſchereirecht illuſoriſch ſein. Durch die Beſtimmung, daß eingefriedigte Grundſtücke dem Betretungsrecht nicht unter⸗ liegen und daß der Kreisausſchuß berechtigt iſt, auch andere Grundſtücke — es iſt z. B. an Parkanlagen gedacht — auszuſchließen, iſt dafür geſorgt, daß berechtigte Anſprüche den Grundeigenthümern gewahrt bleiben. Da das preußiſche Herrenhaus und Abgeordnetenhaus ſich bereits früher gegen den Weiterbeſtand der Adjacenten⸗Fiſcherei ausgeſprochen hat (ſiehe die oben erwähnten Beſchlüſſe) iſt zu erwarten, daß der Entwurf bald Geſetz wird. Wir Weſtfalen erhoffen von ihm einen ſegensreichen Aufſchwung der Fiſcherei. Dr. Weihe. IV. Aalſetzlinge aus Tauenbruch. Vor einiger Zeit beſtellte ich bei Vogel in Lauenbruch 200 Stück großwüchſige Aale, das Hundert für 12 Mark. Ich erhielt 225 Aale in friſchem Zuſtand, ſehr gut verpackt und völlig lebenskräftig. Dieſelben hatten eine Größe von ca. 18 — 30 em und ein Durchſchnittsgewicht von ca. 17 Gramm, wogen ſomit insgeſammt ca. 7°), Pfund. Die Zuſendung erfolgte franko gegen Nachnahme im Betrage von 33,49 Mark. Bevor ich dieſe Aale erhalten hatte, wurde ich auf die in Nr. 25 pag. 396 der „Allgem. Fiſcherei⸗Ztg.“ 1893 bekannt gemachten Angaben von Dr. Hermes und Dr. Hofer auf— merkſam gemacht, wonach Aale aus Lauenbruch, welche zu verſchiedenen Zeiten und wieder— holt, auf ihr Geſchlecht hin unterſucht wurden, aus ca. 80 —90 „% Männchen beſtanden. Nachdem es nun allgemein bekannt iſt, daß eine Beſetzung mit Aalmännchen gänzlich werthlos iſt, da die Aalmännchen im völlig ausgewachſenen Zuſtande ja nur 45 em lang werden, ſo ſah ich mich veranlaßt, von den mir überſandten Aalen 213 Stück auf ihr Ge— ſchlecht hin unterſuchen zu laſſen und ſandte dieſelben zu dieſem Zwecke an das zoologiſche Inſtitut in München. Von dort erhielt ich folgende Antwort: „Die an das zoologiſche Inſtitut in München zur Unterſuchung auf das Geſchlecht überſandten 213 Stück Aale waren durchſchnittlich zu klein, um mit Sicherheit an denſelben die äußeren Geſchlechtsmerkmale konſtatiren zu können. Um Ihrem Wunſche nachzukommen, wurden daher zunächſt einige Dutzend anatomirt. Da dieſelben ſich faſt ausſchließlich als Männchen erwieſen, die übrigen ſomit zu Ihren Zwecken als Beſetzungsmaterial für Weiher doch gar keinen Werth gehabt hätten, ſo wurden ſämmtliche 213 Stück Aale anatomirt und auf die Form der Geſchlechtsorgane unterſucht. Es fanden ſich unter dieſen 213 Aalen nur 12 Weibchen, dagegen 201 Männchen. A. Schillinger. Dr. Bruno Hofer.“ Meine Vermuthungen haben ſich ſomit leider beſtätigt. Ich ſehe mich daher veranlaßt, dieſe für die Fiſchzucht ſo wichtige Angelegenheit ber Oeffentlichkeit zu übergeben. Nicht der mir erwachſene Verluſt war für mich hierzu beſtimmend, obwohl es jeder Waſſerwirth als einen Verluſt bezeichnen wird, wenn er bei ausdrücklicher Beſtellung großwüchſiger Aale, Aal— männchen erhält. Von einer rentablen Aalzucht darf jedenfalls nicht geſprochen werden, wenn man bei einer Ausgabe von 33,49 Mark ca. 7°), Pfund Aale erhält, welche ausgeſetzt, im beſten Falle nach 5 Jahren ca. 40—50 Pfund Aalfleiſch, im Geldwerth von etwa 60 Mark, ergeben können. Wo bleibt da bei Veranſchlagung der Koſten des Weihers und ſeines Betriebes, die Rente? Maaßgebend für die Veröffentlichung dieſer Zeilen war vielmehr für mich, abgeſehen von dem Anrathen mehrerer Mitglieder unſeres Bezirks-Fiſcherei-Vereins, das Intereſſe für die Fiſchzucht, um die ſo rentable Aalzucht durch derartige Geſchäftsmanipulationen nicht ſchädigen zu laſſen. Carl Fohr, Gutsbeſitzer in Miesbach. 186 Nachſchrift der Red. Nach den wiederholten Unterſuchungen von Aalen aus dem Mündungsgebiet der Elbe, welche ſtets das gleiche Reſultat ergeben haben, dürfte es nun wohl feſtſtehen, daß das Material von jungen Aalen, welches dort an der Mündung im Frühjahr gefangen wird, weſentlich aus Aaalmännchen beſteht, ſomit zur Beſetzung von Weihern als un— geeignet anzuſehen iſt. Es iſt nicht wohl anzunehmen, daß der Beſitzer des Verſandtgeſchäftes dieſer Aale in Lauenbruch ſich der Tragweite dieſer Thatſache völlig bewußt iſt. Die Aal: zucht — ein rentabler Zweig der Fiſchzucht — muß auf das empfindlichſte discredirt werden, wenn weitere Kreiſe von Waſſerwirthen ähnliche Erfahrungen machen ſollten, wie der Herr Einſender vorſtehenden Berichtes. Wir können, Angeſichts der vorzüglichen Erfolge, welche im Donaugebiet, wo der Aal bekanntlich nicht heimiſch war, mit der Beſetzung von Montee erzielt wurden, nur den Rath ertheilen, mit dieſer Art der Beſetzung durch Montee fortzufahren, da dieſelbe einmal weſentllich billiger iſt, andererſeits größere Garantien dafür gewährt, daß dieſelbe zum guten Theil aus Aalweibchen beſteht. Zwar hätte eine Beſetzung von Teichen mit ein- oder mehrjährigen Setzlingen auch bei der Aalzucht ſeine Vortheile, allein unter den gegenwärtigen Umſtänden, ſolange den Waſſerwirthen keine Garantien geboten werden, daß die Aalſetzlinge weſentlich aus Weibchen beſtehen, muß von dieſer Art der Beſetzung abgerathen werden. V. Vereinsnachrichten. Badiſch⸗Unterländer Fiſcherei⸗Verein. Mittheilung an ſeine Mitglieder. f Das verfloſſene Jahr war für den Fiſchbeſtand in frei fließenden Bächen, wo die Forelle helmiſch iſt, ein äußerſt ungünſtiges. In Folge der anhaltend trockenen Witterung im Vorſommer verfloſſenen Jahres glaubte ſich zum Theil die Landwirthſchaft berechtigt, dem geringen Futterſtand ihrer Wieſen dadurch aufzuhelfen, daß häufig der letzte Tropfen Waſſer dem Fiſchbach entzogen wurde. In manchen Fiſchwaſſern, die uns bekannt find, fand denn auch ein beklagenswerther Maſſen⸗ tod unter den Fiſchen ſtatt, welchem auch die eingeſetzte Forellenbrut großentheils zum Dpfer fiel. Den gerechten Beſchwerden der geſchädigten Fiſcherei-Pächter, welche ſich auf die geſetzlichen Beſtimmungen ſtützten, ſahen ſich die Behörden, welche auch die Landwirthſchaft zu ſtützen in erſter Linie berufen ſind, oftmals einer Frage gegenübergeſtellt, die eine ſalomoniſche Welsheit beanſpruchte. Daß der Fiſcheret bei einer Beurtheilung der kürzere Theil zufiel, darf unter Berückſichtigung der Nothſtandslage in welcher ſich die Landwirthſchaft thatſächlich befand, als ſelbſtverſtändlich angenommen werden. Will ſich der Fiſcherei⸗Berechtigte gegen derartige Schädigungen ſchützen reſp. denſelben möglichſt vorbeugen, möchten wir eindringlichſt den Rath geben, ſich mit dem Fiſchereigeſetz und den Vollzugsverordnungen mehr bekannt zu machen. Art. 8 des Geſetzes vom 3. März 1870 ſagt, daß das vollſtändige Abſchlagen natürlicher oder künſtlicher Waſſerläufe behufs des Fiſchfangs verboten iſt. Ebenſo aber auch, daß, wenn das Ab- ſchlagen oder Ablaſſen von Waſſerläufen zu anderen Zwecken beabſichtigt wird, (alſo hier zur Wieſen⸗ bewäſſerung) der Polizeibehörde rechtzeitig die Anzeige zu machen iſt, welche den Fiſcherei-Berechtigten oder deſſen Stellvertreter (Pächter) davon zu benachrichtigen hat. Die Vollzugsverordnung zu dieſem Geſetz ſpricht ſich in gleichem Betreff deutlicher aus. Dort ſagt § 23 wörtlich: „Wieſen⸗ oder Werkbeſitzer, welche Waſſerläufe abzulaſſen oder abzuſchlagen beabſichtigen (Art. 8 des Geſetzes) haben ihr Vorhaben rechtzeitig und mindeſtens drei Tage vorher der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, welch Letztere dem Fiſcherei-Berechtigten (Pächter), beziehungs⸗ weiſe deſſen Stellvertreter, hiervon unverweilt Kenntniß giebt. Iſt der Fiſcherei-Berechtigte (Pächter) nicht in der Lage, die zum Schutz der Fiſche und Brut erforderlichen Anordnungen rechtzeitig zu treffen, ſo werden die im Intereſſe des Fiſchbeſtandes gebotenen Vorkehrungen auf Koften des Fiſcherei-Berechtigten (Pächter) von der Ortspolizeibehörde angeordnet.“ Hier iſt dem Fiſcherei-Berechtigten der weitgehendſte Schutz gegen Schädigungen durch das Waſſerabſchlagen bei Wieſenbewäſſerungen und dergleichen gewährt. Wo dieſe Beſtimmungen nicht beachtet werden — und das iſt leider bei Wieſenbewäſſerungsanlagen großentheils der Fall — kann der Fiſcherei-Berechtigte oder Pächter den Schutz der Poltzeibehörde anrufen. Wenn nun der Fiſcherei-Pächter (denn nur mit ſolchen haben wir zu rechnen) nicht im Orte, d. h. nicht in der Fiſchwaſſergemarkung feinen Wohnſitz hat, und die Beauffichtigung nicht ſelbſt aus⸗ zuüben in der Lage iſt, empfiehlt es ſich, verpflichtete Fiſcherei-Aufſeher zu beſtellen, welche zugleich auch in eilenden Fällen als Stellvertreter des abweſenden Fiſcherei-Pächters zu funktto⸗ niren hätten. Die Erfahrung hat uns gelehrt, daß ſolche Einrichtungen, wo dieſe beſtehen, ſich bes währt haben, | 187 Anſeren Mitgliedern, welche Buchenberger's „Fiſchereirecht und Fiſcherelpflege“ nicht beſitzen, ſind wir gerne bereit, deſſen Bezug zu einem ermäßigten Preis zu vermitteln. Mit letzter Fiſcherei-Zeitung haben wir Ihnen das Verzeichniß unſerer Mitglieder, deren Zahl ſich erfreulich vermehrt, zugehen laſſen; ebenſo eine Mittheilung des Vorſtandes des Badiſchen Fiſcherei— Vereins in Freiburg über die in dem III. Württemberger Fiſchereitag beſchloſſene Herausgabe einer Wandtafel der Fiſche in ſüddeutſchen Gewäſſern, deren Vermittlung derſelbe unſeren Mitgliedern, welche dieſe Wandtafel zu beziehen wünſchen, übernommen hat. Dieſe Wandtafel darf als ein zeitgemäßer Gegenſtand in Fiſchzüchterkreiſen betrachtet werden. Unſere letzte Generalverſammlung verlief, beſonders durch die Anweſenheit des Generalſekretärs des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herrn Profeſſor Dr. Weigelt, der die Aufmerkſamkeit der anweſenden Mitglieder in einem 1½ ſtündigen Vortrag feſſelte, in animirter Weile. Auch die bedrohte Verun⸗ reinigung des Neckars durch die projektirte Anlegung einer Lumpenwaſchfabrik in Ziegelhauſen (ſiehe Nr. 24 Seite 375 und 376 der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“) erwähnte der Herr Profeſſor in ſeinem Vortrag. Mit Entſchiedenheit bekämpfte derſelbe die drohende Gefahr. Inzwiſchen wurde denn auch der Geſuchſteller mit ſeinem Vorhaben, das Fabrikabwaſſer in den Neckar einleiten zu dürfen, abge— wieſen, was wohl auch dem Proteſt der Berufsfiſcher-Genoſſenſchaft vorzugsweiſe zu danken ſein wird. In dieſem Falle hat ſich gezeigt, daß durch rechtzeitige Verwahrung manche Waſſerſchädigungen hätten ferngehalten werden können, gegen die wir jetzt unter Schwierigkeiten ankämpfen. Ueber die Thätigkeit unſeres Zweigvereins des Schwarzbach Fiſcherei⸗Vereins können wir mittheilen: Der Verein brachte im laufenden Jahre bereits an Bachforellenbrut 23000 Stück in den ver⸗ ſchiedenen Seſtenbächen des Schwarzbachs zum Ausſetzen, welche von der Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt bezogen wurden. Zum Ausſetzen gelangen noch 2000 Stück Regenbogenforellenbrut von gleicher Fiſchzuchtanſtalt. Außerdem läßt der Herr Graf von Helmſtatt, Mitglied des Vereins, in ſeiner Brutanſtalt auf Schloß Neckarbiſchofsheim für den Verein erbrüten: 6000 Eier der Bachforelle und des Lachsbaſtardes, die in den Krebsbach ausgeſetzt werden, ſowie 4000 Eier der Regenbogenforelle, welche dem Verein zugetheilt wurden. Weiter ließ der Herr Graf 16 000 Bachforellen- und Lachsbaſtardeier für feine eigene Rechnung zur theilweiſen Aufzucht in ſeinen Weihern, theils zum Beſetzen des Krebsbachs, erbrüten. Für die Vertilgung des Raubzeugs entwickelt der Herr Hotelbeſitzer Lang in Waibſladt, Mit— glied des Vereins, eine Thätigkeit, die alle Anerkennung verdient. In der letzten Woche fing derſelbe drei Otter, worunter abermals ein Rieſenotter von 40 Pfund, im Ganzen ſeit vier Jahren 26 Stück, unter welchen der größte ein Gewicht von 42 Pfund und eine Länge von 1 Meter 95 Centimeter hatte. Außer dieſen wurden auch einzelne Otter von anderen Vereinsmitgliedern zur Strecke gebracht. Schließlich glauben wir Ihnen mittheilen zu ſollen, daß in unſerem Wirkungskreis in neueſter Zeit neue Anlagen zur Weiherſiſchzucht ſowohl, als auch ſolche, mit welchen Brutanſtalten verbunden find, entftehen. Das Intereſſe für die Sache erhält hierdurch eine Steigerung, die wir mit Freuden begrüßen. Heidelberg, 5 Mai 1894. Der Vorſtand: W. Riedel. Fiſcherei-Verein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll der Vorſtaudsſitzung vom 4. April 1894. Anweſend ſind die Herren: Landrath Freiherr von Landsberg-Steinfurt, Vorſitzender des landwirthſchaftlichen Provinzialvereins für Weſtfalen und Lippe; Oberbürgermeiſter Dr, Mo ell: mann aus Osnabrück; Landeshauptmann von Weſtfalen Geheimer Oberregierungsrath Overweg; Landesrath Boeſe; Oberpräſidialrath von Viebahn; Meliorationsbauinſpektor und Oberfiſchmeiſter Nuyken; Major Menne und Gutsbeſitzer Jaffe-Sandfort. Unter dem Vorſitze des Herrn Landraths Dr. Federath nahmen vom Vorſtande Theil an der Sitzung die Herren: Landrath von Ditfurth; Regierungsrath Dr. Weddige; Wrede und Schloß— hauptmann Lengerke Im Verlauf der Sitzung erſcheint noch der bis dahin dienſtlich verhindert geweſene Amts— gerichtsrath Dr. Weihe. Der Vorſitzende eröffnet die Verſammlung und begrüßt die anweſenden Gäſte, er hebt hervor, daß die fiſcheretlichen Leiſtungen des Herrn Kaffe auf der landwirthſchaftlichen Ausſtellung zu Detmold im vorigen Jahre den Wunſch rege gemacht haben, eine jüngere, in der Eutwicklung begriffene Fiſch— zuchtanſtalt, welche ſchon ſo Hervorragendes leiſte, kennen zu lernen. Herr Jaffé habe ſeine Anfrage betreffs der Beſichtigung der Anſtalt in entgegenkommendſter Weiſe beantwortet und jo habe die heutige Verſammlung in der altweſtfäliſchen Stadt Osnabrück tagen können. Er danke hiefür Herrn Kaffe beſtens, nicht minder auch dem Herrn Oberbürgermeiſter Moellmann, welcher durch ſein Erſcheinen nicht nur ſein Intereſſe zur Sache bekunde, ſondern auch das freundnachbarliche Verhältniß der Stadt Osnabrück zu ihrem Mutterlande bekräftige. Punkt 1 der Tagesordnung: Fiſchereirechtliche Beſtimmungen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung bemerkt der Vorſitzende, daß die frühere Zuſammenſtellung 188 nahezu vergriffen ſei, und daher in Erwägung genommen werden müſſe, ob ein Neudruck unter ent» ſprechender Ergänzung angezeigt ſei. Die Verſammlung hält dies für wünſchenswerth, erachtet es aber auf Anregung des Herrn Oberpräſidialraths von Viebahn für angemeſſen, mit der Druck⸗ legung zu warten, bis der Landtag über den Entwurf des Geſetzes, betr. die Adjacenten⸗Fiſcherei, Beſchluß gefaßt habe um gegebenen Falls auch Letzteres bei der Zuſammenſtellung berückſichtigen zu können. Punkt 2 der Tagesordnung: Otterjäger. Nach dem letzten Berichte des Otterjägers Schmidt hat derſelbe keinen Otter mehr zur Strecke gebracht und glaubt er, daß die Ottern im Vereinsgebiet z. Zt. faſt ausgerottet ſind. Unter dieſen Umſtänden erachtet es der Vorſtand nicht mehr für zuläſſig, ſo erhebliche weitere Aufwendungen zur Vertilgung der Ottern zu machen. Indem anerkannt wird, daß gerade in der Ergebnißloſigkeit der letzten Jagdzüge des p. Schmidt im Vergleiche mit ſeinen Erfolgen in früheren Jahren der beſte Beweis für ſeine erfolgreiche Thätigkeit zu erblicken iſt, wird beſchloſſen p. Schmidt zum 1. April 1895 zu kündigen, jedoch beim Verbande der Weſtdeutſchen Fiſcherei-Vereine, eventuell beim Deutſchen Fiſcherei-Vereine, auf Uebernahme des p. Schmidt bezw. gemeinſchaftliches Engagement desſelben hinzuwirken. Punkt 3 der Tagesordnung: Laichſchonreviere in der Ems. f Zu dieſem Punkt bemerkt der Vorſitzende, daß der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen un) Forſten ſich für das Fortbeſtehen der Laichſchonreviere in der Ems als ſtändige ausgeſprochen have und der Herr Regierungspräſident in Münſter angewieſen jet, für ein Ausfiſchen der Raubfiſche in den Schonrevieren die erforderlichen Maßregeln anzuordnen. Herr Nuyken bemerkt hierzu, daß in § 3 der Dienſtanweiſung für die Fiſcherei-Aufſeher der Königlichen Regierung zu Münſter vom 7. November 1894 genau angegeben ſei, unter Beobachtung welcher Vorſichtsmaßregeln das Aus— fiſchen der Schonreviere ſtattzufinden habe. Punkt 4 der Tagesordnung: Berichte über die Thätigkeit der Fiſcherei⸗Aufſichtsbeamten. Der Herr Regierungspräſident zu Münſter hat die von den Kreisbaubeamten, Baurath Quantz und Bauinſpektor Borggreve eingereichten Berichte der Fiſcherei-Aufſeher, welche von dem Genannten in eingehender Weiſe ergänzt find und ein anſchauliches Bild über den derzeitigen Stand der Fiſcherei in der Ems und ihren Nebenflüſſen gewähren, dem Vereine zur Kenntnißnahme zugehen laſſen. Der Vorſtand erkennt dies dankbar an und beauftragt den Vorſitzenden, bei den Herren Regierungspräſi⸗ denten zu Minden und Arnsberg um Bekanntgabe der bezüglichen Berichte aus ihren Bezirken vor— ſtellig zu werden. In Betreff des Punktes 5 der Tagesordnung: Bericht an den Herrn Miniſter über die ſeither erzielten Erfolge wird beſchloſſen, die Herren Weihe und Nuyken mit der Ausarbeitung des Be⸗ richtes zu beauftragen. Herr Weddige erklärt ſich auf Wunſch bereit, ſeine Erfahrungen für den Bericht mit zur Verfügung ſtellen zu wollen. Punkt 6 der Tagesordnung: Verſchiedenes. Neue Eingänge. a) Lachstreppe in Rheine. Eine beſondere Genugthuung erregt die Mittheilung des Herrn Regierungspräſidenten zu Münſter, laut welcher die mehr als zehnjährigen Bemühungen des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe um Erbauung einer Lachstreppe an dem Wehre zu Rheine, endlichen Erfolg verſprechen. Der Herr Miniſter der öffentlichen Arbeiten hat nämlich den Auftrag ertheilt, die bislang ausgearbeiteten drei Projekte über Anlage eines Fiſchpaſſes an dem genannten Wehre einer Umarbeitung zu unterziehen und hierbei die Erfahrungen, welche an dem Paſſe in Hameln gemacht ſind, zu verwerthen. Sollte, was nunmehr zu erwarten ſteht, die Anlage in Rheine erfolgen, jo würde damit, wie Herr Regierungs- rath Weddige weiter ausführt, das weſtfäliſche Emsgebiet in einem großen Theile den Lachſen wieder zugänglich gemacht ſein. b) Ausſetzen der Lachsbrut in dieſem Jahre. Es iſt ein das Ausſetzen der diesjährigen Lachsbrut betreffender Brief des Vorſitzenden des Verbandes der weſtdeutſchen Fiſcherei-Vereine, Amtsgerichtsrath Adickes in Nienburg, unmittelbar vor der Sitzung eingegangen. Die Herren Weddige und Nuyken werden beauftragt, die gewünſchten Vorſchläge zu machen und dem Vorſitzenden einzureichen. c) Ausſetzen von Fiſchbrut in der Mettinger Aa. Vom Amtmann Poeppelmann in Mettingen iſt der Antrag eingegangen, einige Tauſend Forellenbrut in der Mettinger Aa auszuſetzen, da die Bedingungen für das Fortkommen hier ſehr günſtige ſeien. Herr Weddige beſtätigt dies und erklärt ſich darauf Herr Landrath von Ditfurth damit einverſtanden, daß von der ihm zu überweiſenden Brut 5000 Stück dem Amtmann Poeppel- mann zugetheilt werden. d) Generalverſammlung in Marsberg. Mehrfach geäußerten Wünſchen entſprechend, wird beſchloſſen, die auf den 15. Juni anberaumte Generalverſammlung in Marsberg auf die Woche vom 24.— 30. Juni zu verlegen und es dem Vor⸗ ſitzenden überlaſſen, den Tag der Verſammlung — jedoch baldmöglichſt — ſeſtzuſtellen. Vorträge für dieſe Generalverſammlung ſind in Ausſicht geſtellt von den Herren Profeſſor Dr. Weigelt aus Berlin und Major Menne in Bünde, welcher auch die Freundlichkeit hatte, ſeine Mitwirkung bei der zu veranſtaltenden Ausſtellung zuzuſagen. Der Vorſitzende theilt noch mit, daß er hoffe, bis zur Generalverſammlung auch die Drud- legung der Beſchreibung der Stein meiſter' ſchen Anſtalt in Bünde beendet zu ſehen und dieſelbe den Theilnehmern an der Generalverſammlung zuſtellen zu können. 189 e) Fiſcherei⸗Verein für das Fürſtenthum Lippe. Die Vorarbeiten zur Gründung des Vereins find nunmehr — wie Herr von Lengerke mit theilt — fo weit vorgeſchritten, daß in den nächſten Tagen die konſtituirende Verſammlung abgehalten werden kann. Das Intereſſe für den zu gründenden Verein iſt ein äußerſt reges und hofft Herr von Lengerke über zahlreiche Betheiligung und gute Erfolge demnächſt weiter berichten zu können.“) Punkt 7 der Tagesordnung: Beſuch der Fiſchzuchtanſtalt Sandfort. Zur Einleitung des Beſuches der Jaffé'ſchen Anſtalt verlieſt der Vorſitzende den Theil aus dem Berichte der Fiſcherei-Kommiſſion des Centralausſchuſſes der Königlichen Landwirihſchafts-Geſellſchaft zu Hannover für das Jahr 1891/92, welcher ſich ſpeziell mit der Jaffé' ſchen Anſtalt beſchäftigt. Hierzu nahm Herr Jaffé das Wort um eingehend zu erörtern, nach welchen Grundſätzen er ſeine Brut⸗ und Zuchtanſtalt eingerichtet hat und betreibt. Leider tft es nicht möglich dieſe intereſſanten Ausführungen hier eingehend wiederzugeben und müſſen wir uns in Bezug auf ſie und die Beſichtigung ſelbſt auf folgende Bemerkungen beſchränken, hoffen aber, daß Herr Jaffe Gelegenheit nehmen wird, dieſelben einem größeren Publikum zum Vortheil der heimiſchen Fiſchzucht zugänglich zu machen. Er darf verſichert ſeln, daß er durch eine eingehende Beſchreibung, wenn möglich unter Beigabe von Plänen, in gleicher Weiſe, wie er das Intereſſe der Verſammlung im höchſten Maße gefeſſelt hat, dasjenige aller ſich für Fiſchzucht intereſſirenden Kreiſe erregen wird. Herr Jaffé war lange Jahre in England, hat in Howietown Gelegenheit gehabt ſich eingehend mit dem Betrlebe der dortigen Anſtalt zu beſchäftigen, und laſſen ſeine in Sandfort geübten Züchtungs⸗ methoden den engliſchen Einfluß deutlich erkennen. Herr Jaffé züchtet Lochlevenforellen, deren an⸗ gebrütete Eter aus Howietown bezogen werden und deren äußerer Habitus in der Nachzucht dem unſerer Bachforelle ſehr ähnlich iſt, Regenbogenforellen mit deren Eiern er Howietown und andere engliſche Anſtalten verforgt, Bachſaiblinge und neuerdings auch Lachſe, von denen er ſchöne einſömmerige Exemplare vorführen konnte. Die Aufzucht der Brut erfolgt in einer von der im diesſeitigen Bezirke bisher angewandten vollſtändig abweichenden Methode. Die nur ſehr ſchwach mit Eiern beſetzten Brutkäſten werden entleert, ſobald ſämmtliche Eier ausgefallen find; die noch mit der Dotterblaſe verſehene Brut wird in lange Bruttröge, in welchen eine lebhafte Waſſercirculation ſtattfindet, gebracht und ſchon hier theilweiſe künſtlich gefüttert. (Teig aus Eigelb und beſtem Ochſenfleiſch). Es iſt bemerkenswerth, daß die Lochlevenbrut, welche von Fiſchen ſtammt, die durch Generationen hindurch an künſtliche Nahrung gewöhnt ſind, das Futter leichter annimmt, als die von einheimiſchen Forellen gewonnene Brut. Aus den langen Bruttrögen werden die jungen Thiere theils ſchon vor dem Verlieren der Dotterblaſe in große, weſentlich aus chemiſch reinem, durchlochtem Zinkblech hergeſtellte Aufzuchtkiſten, welche im Bache in lebhafter Strömung untergebracht ſind, übergeführt; ſie werden hier täglich fünf— mal gefüttert und verbleiben darin bis Mat oder Junk — je nach den Umſtänden — um dann in die üblichen Aufzuchtteiche gebracht zu werden. Ste Ergebniſſe dieſer Aufzuchtmethode find durchweg befriedigend, da vom Ausſchlüpfen bis zum einſömmerigen Fiſch ſich nur ein ſehr geringer Verluſt herausgeſtellt hat; der gute Erfolg wird vorwiegend darin zu ſuchen fein, daß die Ueberführung der Brut von einem Apparat in den anderen in kürzeſter Zeit vorgenommen, den Temperaturverhältniſſen Rechnung getragen, und andere ſchädliche äußere Cinflüſſe fern gehalten werden können. In den Bruttrögen und Aufzuchtkiſten herrſcht eine lebhafte Strömung, durch welche das eingebrachte Futter raſch vertheilt wird; es iſt dies die Vor⸗ bedingung für eine ſehr ſtarke Beſetzung der Apparate, wie ſie ſich in Sandfort vorfindet und wie ſie im Intereſſe einer intenſiven Ausnutzung des Futters erwünſcht iſt. Das Umſetzen der jungen Fiſche bringt den Vortheil mit ſich, ſie nach der Größe ſortiren zu können; es iſt dies ein Umſtand, auf den Herr Jaffé mit Recht großen Werth legt, weil hierdurch am beflen dem Aufkommen einzelner größerer Fiſche auf Koſten der Geſammtheit vorgebeugt und gleich- mäßiges Fortſchreiten der einzelnen Jahrgänge erreicht wird. Späterhin wird ſtatt des ſehr theueren Brutfutters fein gemahlene ganz friſche Kuhleber gegeben, welche ebenfalls fehr gern angenommen wird. Verſuche zur Züchtung natürlicher Nahrung haben auf Sandfort keine befriedigenden Erfolge gegeben. Die Produktion tft zu ſehr von der Temperatur, insbeſondere von dem Sonnenſcheine ab- hängig, als daß es möglich geweſen wäre, die erforderliche Menge mit Sicherheit Tag für Tag und beſonders ſo früh zu gewinnen, als es die Temperatur des Sandforter Brutwaſſers bedingt. Wenn irgend thunlich werden indeß kleine Cruſtaceen, Daphniden, Cyclopiden ꝛc. abgefiſcht und zugegeben. Das Ausſetzen der Brut in die Aufzuchtkäſten und Kiſten ermöglicht es die Teiche bis weit in den Sommer hinein trocken zu halten; ob nun die Trockenheit allein oder die Hühner, welchen man nach jeder Abſiſchung die trocken gelegten Teiche zum Scharren und Abſuchen überläßt, die Veranlaſſung ſind, ſei dahin geſtellt, jedenfalls iſt es eine äußerſt erfreuliche Thatſache, daß die Waſſerkäfer und ihre Larven den Teichen keinen nennenswerthen Schaden zufügen. Das Zuſammenbringen von Regenbogenforellen mit Bachforellen hat auch in dem Hauptteiche des Herrn Jaffé keinen günſtigen Erfolg gehabt; die Regenbogenforelle iſt weit gefräßiger als die Bachforelle, entzieht ihr das Futter und hält letztere dadurch in der Entwickelung zurück; aus dieſem Grunde werden beide Arten in Sandfort ſtreng von einander getrennt gehalten. *) Anm. der Red. Der Verein hat ſich bereits konſtitutrt. ek. dieſe Nummer der „Allgemeinen Fiſcherel-Zeitung“ sub Vereinsnachrichten. 190 Aehnliche Beobachtungen find auch im Vereinsgebiete wiederholt gemacht worden; weiterhin iſt aber auf Grund der vorliegenden Berichte der Einzelvereine — was hier eingeſchaltet ſein mag — hervorzuheben, daß in dem eigentlichen Forellengebiete unſerer Provinz, den Bächen im Gebirge, die Regenbogenforelle ſich nicht hält und tiefere Gewäſſer aufſucht. Ob Mangel an Nahrung oder die Temperatur des Waſſers ſie hierzu treibt, iſt wohl noch nicht genügend feſtgeſtellt, es genügt hier zu betonen, daß ſie mit Vortheil in Teichen zu züchten iſt, welche wegen der hohen Sommertemperatur und wegen weichen Untergrundes für die Aufzucht von Bachforellen, ungeeignet ſind. Herr Jaffé hält die Regenbogenforelle auch ganz beſonders geeignet als Nebenfiſch anſtatt der Hechte in Karpfen⸗ wirthſchaften. Der Preis der Regenbogenforelle als Abwachsfiſch hat ſich nach Sandforter Erfahrung auf dem Niveau desjenigen der Bachforelle gehalten, dazu kommt daß ſich auch für große Regenbogen— forellen, dreijährige Fiſche von 2—5 Pfund, ein guter Markt gefunden hat. War, wie aus dem vorſtehend Geſagten, ſich ergeben dürfte, der Ausflug nach Sandfort in fiſchereilicher Beziehung, ein ganz außerordentlich lohnender, ſo bot ſich den Freunden der Natur ſowohl, wie der Kunſt noch ein beſonderer Genuß in dem Beſuche des reizvoll gelegenen, ſorgfältigſt gepflegten Gutes Sandfort, deſſen Herrenhaus Schätze von alten Schnitz- und Schmiedearbeiten, Bildern u. ſ. w. birgt. Herr Jaffé hatte es ſich nicht nehmen laſſen, die Verſammlung mit einem opulenten Früh: ſtücke zu bewirthen; es ſei geſtattet, ihm an dieſer Stelle nochmals den Dank für ſeine der Verſamm⸗ lung in jeder Beziehung bewieſene Freundlichkeit auszuſprechen. MH Osnabrück, den 4. April 1894. gez. Federath Nuyken. Fiſcherei-Verein für das Fürſteuthum Lippe. Am 4. April d. J. hat ſich für das Fürſtenthum Lippe ein beſonderer Fiſcherei-Verein als Sektion des landwirthſchaftlichen Hauptvereins des genannten Fürſtenthums konſtituirt und ſich dem diesſeitigen Vereine angeſchloſſen. Derſelbe zählt bis jetzt 69 Mitglieder, und iſt der Herr Schloß— hauptmann von Lengerke zu Detmold zum Vorſitzenden und der Herr Kammerpräjident Ernſt zum ſtellvertretenden Vorſitzenden gewählt worden. Brilon, den 8. Mat 1894. Der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe: Dr. Federath. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Zuſammenſtellung der im Regierungsbezirk Poſen im Jahre 1893 ſtattgefundenen Beſtrafungen wegen Uebertretung des Fiſcherei-Geſetzes. Zahl der ſtattgefundenen Beſtrafungen nach der Art des Vergehens Für die Vergehen in — 2 Spalte 1—10 iſt feſtgeſetzt Verkauf bezw. 8 12 8 bezw. erkannt worden eine lr 5 3 Feilbieten unter || unberechtigt und ohne En : = 2 5 zT 8 = Beſteefarg dem zuläſſigen Erlaubnißichein während der Schonzeit 8 2 | & aE5 8 = || Minimalmaak ausgeübt ausgeübt S BE | 28 SSS 28 2 3 2 — 2 8 S SS &2, E von — — 2 a Eee & 3 — — S S SN Fiſchen, Krebſen Fiſchen, Angeln, KrebſenſſFiſchen, Angeln, Krebſen 35 Mk. 8 Ss S TE 3 4 5 5 8 9 10 11 ® 135 14 polizeilich feſtgeſetzte . Strafen 1 7 8.41 55 5 5 20 — 31456116 176 21 gerichtlich | erkannte Strafen!!! 11 1.4.14 1 — 4 86395 143 27 | ! | | | T T Ueberhaupt | 1 8 | 8 || 98 | 66 | 6 | 16 21 — | 7 231 |1006) 31948 Für die vorftehende von der kgl. Regierung in Poſen gütigft zur Verfügung geftellte ſtatiſtiſche Ueberſicht ſagen wir unſeren ergebenſten Dank. Es wäre durchaus im Intereſſe der Fiſcherei gelegen, wenn auch aus den anderen Regierungsbezirken ähnliche Zuſammen— ſtellungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht würden. Die Redaktion. Käſeſtoff als Brutfutter. Der Artikel Ihrer letzten Nummer „Käſeſtoff als Brutfutter“ hat für mich ganz beſonderes Intereſſe, weil ich meine Fiſchchen nur mit Käſe füttere. Und zwar verwende ich unſere gewöhnlichen Schleſiſchen Quärge in lufttrockenem Zuſtande fein gerieben. Dieſer Käſe hält ſich lange an der Oberfläche und frei flottirend im Waſſer. Ich füttere zur Zeit 500 Stück meiner Fiſchchen (heurige Bachforellen) in einem Behälter mit Glaswänden und f 5 Er 8 7 8 F * 4 191 kann beobachten, daß Abends auf das Waſſer gegebenes Futter zum Thetl am anderen Morgen ſich noch ſchwimmend im Waſſer bewegt. Die Fiſchchen ſelbſt machen durch jede Bewegung das am Grunde anlangende Futter von neuem im Waſſer flottirend. Dieſes Futter hat alſo die guten Eigenſchaften des in angezogenem Artikel beſchriebenen und den Vortheil, daß es nicht zu jeder Fütterung beſonders hergeſtellt zu werden braucht. Auch laſſen ſich vor dem Trocknen in den Quarg nach Bedürfniß andere Subſtanzen einmengen. H. Hielſcher, Mühlenbeſitzer. Die natürliche Fortpflanzung der Regenbogenforelle im Teiche iſt hier in einem Falle eklatant erwieſen worden. In Züchterkreiſen werden in Folgendem verbürgte That: ſachen gewiß Intereſſe erregen und zu weiteren Beobachtungen auch Andere anregen. Im Frühjahre 1892, alſo vor nunmehr rund zwei Jahren, beſetzten wir zum Zwecke des Verſuchs einen etwa ¼ Morgen großen, neu angelegten, mehrere ſtarke Quellen in ſich haltenden Teich bei Niederorſchel mit ca. 5000 Stück Bachforellenbrut, 60 Stück zweiſömmerigen Karpfen und ca. 150 Stück Regenbogenforellenbrut. Die angebrüteten Eier ſowohl der Bach⸗ als Regenbogenforellen waren aus der Muſterzuchtanſtalt des Herrn Arens in Cleyſingen bei Ellrich a / Harz bezogen, in unſerer Brutanſtalt hier ausgebrütet und von hier aus im ausſetzungsreifen und ſehr friſchem Zuſtande in den Teich gebracht worden, wo— ſelbſt ſich die Forellchen in den erſten beiden Monaten über alle Maßen gut entwickelten. Etwa im Juli, alſo nach ungefähr acht Wochen nach dem Ausſetzen, wurde plötzlich ein Maſſenabſterben der Jungforellchen beobachtet. Bei heißtrockener Witterung und bewegungs— loſem Waſſerſpiegel ſah man die jungen Fiſchchen vielfach einigemal einen Sprung über den Waſſerſpiegel ausführen, um dann todt auf den Grund zu ſinken. Nicht lange, und der ſo ſtark belebte Teich ſchien wie ausgeſtorben. In dieſem Frühjahre, alſo genau nach zwei Jahren, wurde am Ufer des Teiches plötzlich bereits dotterloſe Forellenbrut wahrgenommen, die bei näherer Unterſuchung als Regenbogenforellenbrut feſtgeſtellt wurde. Dies veranlaßte das alsbaldige Ablaſſen und die Unterſuchung des Teiches, wobei ſich folgendes Reſultat ergab: Von den 5000 Stück Bachforellen fanden ſich nur noch drei verkümmerte Exemplare von ca. * Pfund vor, alle anderen waren eingegangen, dagegen lieferten die 150 Stück Regenbogen 50 ſtolze Exemplare von ½ bis über ein Pfund und die Karpfen hatten ſich durchſchnittlich bis gegen ein Pfund angefüttert. Jung-Regenbogenforellenbrut war zahlreich vorhanden, ging jedoch in den etwa zwei Meter tiefer liegenden Bach mit ab. — Der Teich hat an einer Seite eine kieſige Stelle, welche durch eine nahegelegene ſtarke Quelle ſtets kühl gehalten worden iſt, und dieſe Stelle benutzten die Regenbogenforellen zum Abſetzen des Laiches. Die Annahme, daß die Regenbogenforellenbrut nicht von den vorhandenen zweijährigen Fiſchen ſtammen könnte, kann nicht aufkommen, denn dies waren die erſten durch uns in dieſe Gegend eingeſetzten Fiſche dieſer Art. Worbis, den 7. Mai 1894. Hollenbach, Vorſitzender des Kreis-Fiſcherei⸗Vereins. Regenbogenforellen im Moſelgebiet. Im Juni 1891 erhielt ich von C. Arens in Cleyſingen 2000 Stück embr. Regenbogenforelleneier, welche in meinem Bruthaus erbrütet wurden. Die Jungfiſche wurden in den Kautenbach verſetzt, oberhalb Bad Wildſtein, eine Stunde von der Mündung (bei Trarbach) entfernt, wo ich große Tümpel mitten in dem Bach angelegt habe. — Seither habe ich nun von den Zöglingen nichts mehr zu ſehen bekommen, ich glaubte Alles ſei fort. — Dem iſt aber nicht ſo! Vor 14 Tagen wurde an der Mündung des Kautenbaches durch einen Angler eine / Pfund ſchwere Trutta iridea gefangen (Rogner), geſtern fing ich mit der Angel eine ½ Pfund ſchwere Regenbogenforelle (Milchner) in dem Kautenbach da, wo ich die Brut 1891 einſetzte. — Trotzdem der Kautenbach zu den wildeſten, reißendſten Bächen gehört, hat ſich iridea doch daſelbſt heimiſch gemacht! Trarbach, den 12. Mai 1894. Wilh. Korn. Nachſchrift der Red.: Angeſichts der Thatſache, daß die Regenbogenforelle ge— wöhnlich bis in die Barbenregion abwärts wandert, wäre es intereſſant zu erfahren, ob im vorſtehenden Falle Stauwehre oder andere Hinderniſſe das Abwärtswandern verhütet haben. 192 Angebliche Aalbrut. Das „Bitterfelder Kreisblatt“ veröffentlichte in feiner Nummer vom 28. April ds. Is. nachſtehende, auch in andere Tagesblätter übernommene Notiz: „Daß der Aal lebendige Junge zur Welt bringt, ſcheint ſich bewahrheiten zu wollen. In einem heute Früh vom Fiſchereipächter Ed. Reinhardt in Bitterfeld gefangenen und geſchlachteten Aal fanden ſich mehrere ca. 3 cm lange aalähnliche Thierchen in einem blaſenartigen Behälter lebend vor. Dieſelben find unter das Mikroſkop gebracht worden und haben das vollſtändige Aus- ſehen eines Aales. Ein Thierchen, in Spiritus geſetzt, wird in unſerer Expedition aufbewahrt und iſt von Intereſſenten in Augenſchein zu nehmen.“ In Folge einer hierauf bezüglichen Anfrage beim Deutſchen Fiſcherei-Verein wurde auf Veranlaſſung desſelben eines der ſogenannten „Aaljungen“ an den Unterzeichneten zur Unter: ſuchung eingeſandt. Dasſelbe erwies ſich als ein in Aalen ſehr häufig ſchmarotzender Spul— wurm — Ascaris labiata. Dieſelbe Verwechſelung iſt bereits wiederholt vorgekommen, ebenſo häufig aber auch öffentlich corrigirt worden. a Dr. Hofer. VII. Fragekaſten. Weitere Antwort auf Frage Nr. 16. (Herrn Ch. Br. in N.) Ste haben Spratt's Fleiſch⸗ faſer zum Füttern für Forellen bezogen. Dieſes Futter paßt beſſer für Karpfen ꝛc. Beziehen Sie zur Forellenzucht Spratt's Pratriefleiſch Criſſel Nr. 1, welches Sie für Brut wie ältere Forellen mit großem Erfolg verwenden werden. Für Brut vertheile man es, da es ſtaubfein iſt, ganz einfach auf der Waſſerfläche; für ältere Forellen ſiehe meinen Aufſatz in nächſter Nummer. Dießner. Frage Nr. 19 (Herr A. H. in O.): 1) Iſt es in Württemberg erlaubt, den Waſſerlauf eines ſtaatseigenthümlichen Forellenbaches, der theuer verpachtet iſt, behufs Wäſſerung der Wieſen völlig aus dem Bachbett abzudämmen, daß der Bach, mit Ausnahme kleiner natürlicher Vertiefungen, ſtreckenweiſe nahezu trocken liegt? 2) Im verneinenden Falle: Wie viel Waſſer muß geſetzlich auch während der Wäſſerungsperiode im Bachbette fließen? 3) Sind in derartigen Fällen die Landjäger, Steuer⸗ und Forſtwächter verpflichtet, Uebertretungen anzuzeigen? Antwort auf Frage Nr. 19: Einſchlagende Geſetzesſtellen ſind folgende: Zu 1 (obenſtehend) lautet Art. 12 des Geſetzes über die Fiſcherei vom 27. November 1865: „Von dem beabſichtigten Abſchlagen eines Fiſchwaſſers iſt in den Fällen, wo nicht Gefahr „auf dem Verzuge ſteht, dem betheiligten Fiſcherei-Berechtigten rechtzeitig Anzeige zu machen“ und § 7 der Verfügung der Miniſterien des Innern und der Finanzen betr. die Ausübung der Fiſcherei vom 14. Dezember 1889: „Werk⸗ oder Wieſenbeſitzer, welche Waſſerläufe abzuſchlagen beabſichtigen, haben ihr Vorhaben, wo nicht Gefahr auf dem Verzuge ſteht, mindeſtens 48 Stunden vorher dem be— theiligten Fiſcherei⸗Berechtigten (Pächter) anzuzeigen, damit letzterer die zum Schutze des Fiſchbeſtandes gebotenen Vorkehrungen rechtzeitig treffen kann“ und weiter Art. 14 des Geſetzes: „Die Nichtbefolgung der Vorſchriften zieht, vorbehaltlich anderer geſetzlicher Strafen ac. die in Art. 1 Abſ. 1 des Polizeiſtrafgeſetzes vom 2. Oktober 1839 beſtimmten Geld- oder Gefängnißſtrafen nach ac.” Zu 3: ſchreibt obige Verfügung unter VIII Fiſchereiaufſicht $ 18 vor: „Außer den Landjägern, Ortspolizeidienern, Gemeinde-, Feld- und Waldſchützen haben auch die Steuerwächter, Grenzaufſeher und Forſtwächter den Vollzug der Fiſcherei-Vorſchriften gelegentlich ihres ordentlichen Dienſtes zu überwachen und find dieſe Diener durch eine be— ſondere Dienſtanweiſung mit ihren deßfallſigen Obliegenheiten bekannt zu machen“! Dieſe in 1892 erlaſſene Dienſtanweiſung enthält obige Sätze ꝛc. weiter: unter 4: Fiſchereiaufſicht und Verfehlungen: „Bezüglich der Fertigung der Anzeigen und der Befugniſſe gegen Zuwiderhandelnde u. ſ. w. wird auf die beſtehenden beſonderen Vor— ſchriften hingewieſen“. . Es erhellt, daß das in Frage 1 erwähnte „Abdämmen“ als erlaubt nicht zu betrachten iſt, weil es als ein verbotenes „Abſchlagen“ eines Fiſchwaſſers angeſehen werden muß; aber darüber ſind die Rechtsgelehrten nicht einig, ob nicht vielmehr nur ein völliges Trockenlegen des Waſſerlaufes namentlich der Fabrik- ꝛc. Kanäle, Mühlgräben u. ſ. w. Zwecks deren Reinigung oder Reparatur der Triebwerke u. dergl. als ein „Abſchlagen“ eines Fiſchwaſſers zu verſtehen iſt, obwohl die Miniſterial⸗ verfügung auch von Wieſenbeſitzern ſpricht (nicht auch das Geſetz). Zu Frage 2 gibt es keine ſpezielle Vorſchrift; der naturgemäß und ſonſt vielfach in gerichtlichen Fällen anderwärts eingenommene Standpunkt iſt der: ſo viel als zur Erhaltung des Fiſchbeſtandes erforderlich iſt, ſo viel daß die Fiſche leben und ſich ungehindert fortbewegen können. Frage 3 tft durch das Geſetz und die Ausführungen direkt bejaht. S. K. 193 — — — 82 200 a zer” 2 9 e ee e eee — | 8-s I- -I- -|- —— 0 — — ] — .. 28 8 ö 2 = 013 sgauy EEE TE EN ET 911 008 081 jj) | le er ar ENTE EC —— . —— a — WE MEER Oro — 001 — — — 4 — 9 bung 2 Fr e — — . ee ne — 2 . 5: „CC N == — c BE TE er * — Be Le) RP RER 2 —12091 511001 170017 1001 — 1081 — Era ne BE 8 — r BIN eee ungut 58 8 8 — 14 — -|- -|- -|- -|- — 10 — = 2 —. — — | usobun 928 ccc 5 1 05 Dr — og 23 — — ussßunkchiozg 2 * 2 N = ui — 8 — RR -ET 2 . Er er 7 en. = — Er JE Er 55 — Zu ve: S 2 ER 2 Ai — 2 . 5 == 08 — — — 588. 72 - 1 -I!- - Je g 02 rn * unde S 8 8 8 a a a 02 nopgug en RR) EL || — 41172 — — 2 8 2 8 88 : ö — = p 8 2 8 0 0% 88 — — 2 — — he: 091 — |) 021 — | 051 — — 1085 — 85 8 HllmaS = B * 0 002 — | 082 — 081 — — | 066 — ale spa CCT 000000 225 3.3 = reer sen! . 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Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut M. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 6. Juni 1894. Ans eine Aicher Zeitung. Neue Solge der Bayer. r Bayer. Ziſcherei· Zeitung Erſcheint monatlich zwei⸗ bis dreimal, Preie: jährlich 4 Mt. — Berlehte — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Erpebition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Befammtintereffen der Fischerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſckerei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes- Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗ Verbandes, des Schleſ. Sifch.-Der., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch. Der. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. ‚Der. Wiesbaden, des Recklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. ‚Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch.⸗Ver., des Central. Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Sifcherei- Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſa,, Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei⸗ Verein. Nr. 12. 065% München, den 6. Juni 1894. XIX. Jahrg. Juhalt: I. Ueber das Uferbetretungsrecht des Fi chers. — II. Ueber Erkrankungen von Fiſchen durch Bakterien. — III. Eine neue Netzwinde. — IV. Spratt's Prairlefleiſch, ſowie Kemmerich's und Liebig's Fleiſchmehl. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) ! „0 1 . I. Aeber das Aferbetretungsrecht des Jiſchers. Vortrag, gehalten bet der Wanderverſammlung des Kreis-Fifcherel- Vereins für Schwaben und Neuburg in Krumbach von Rechtsrath Gentner in Augsburg. Gar mannigfach find die Beziehungen, Berührungen und Kolliſionen, in welche der Fiſcher bei Ausübung ſeines Fiſcherei-Rechtes mit anderen Intereſſen kommt, ſo mit den Jägern, mit den Müllern, mit den Triebwerksbeſitzern, der Induſtrie und den Eigenthümern der an's Waſſer angrenzenden Grundſtücke. f Es ſoll hier nur eines dieſer Verhältniſſe herausgegriffen werden, und zwar das zu— nächſt liegende, mit der Ausübung des Fiſcherei-Rechtes in unmittelbarer Beziehung ſtehende, das Verhältniß des Fiſchers zum Beſitzer der an's Fiſchwaſſer angrenzenden Grundſtücke. Dieſes Verhältniß gipfelt in feinem praktiſchen Intereſſe für den Fiſcher in der Frage, - 198 Ay inwieweit muß ſich der Uferbeſitzer des an's Fiſchwaſſer angrenzenden Grundſtückes eine Be: nützung desſelben durch den Fiſcher gefallen laſſen und ſich ſelbſt einer Verfügung darüber enthalten? In der Hauptſache wird dieſes Verhältniß durch die Beantwortung der Frage ſeine Löſung finden, ob dem Fiſcher ein Recht zuſteht, bei Ausübung ſeines Fiſcherei-Rechtes fremdes Eigenthum zu betreten und dort Vorbereitungen zum Zwecke der Fiſcherei anzubringen. Es wird nothwendig ſein, zunächſt die Frage zu erörtern, worin die Ausübung = Fiſcherei-Rechtes beſteht, und wie die Ausübung möglicherweiſe ftattfinden kann. Das Fiſcherei-Recht beſteht im Allgemeinen in dem Rechte, auf einer beſtimmten Strecke eines Gewäſſers die Fiſche und andere Waſſerthiere ſich anzueignen und dortſelbſt die e Fiſche zu hegen und zu pflegen. Ich will zur Vereinfachung der Sache nur vom Fiſchfange ſprechen. Der Fiſchfang kann je nach Beſchaffenheit des Waſſers auf ſehr raſche Weiſe ſtattfinden. Er geſchieht in der Regel mit der Angel oder mittelſt Netzen. Die Angel wird entweder am Ufer befeſtigt, wie es beim Fangen von Hechten häufig geſchieht, oder aber vom Ufer aus in's Waſſer geworfen, wie es z. B. wohl am meiſten beim Fangen der Forellen ge⸗ ſchehen wird, oder ſie wird in ſelteneren Fällen wohl auch vom Kahn aus gehandhabt. Die Netze werden entweder vom Kahne aus eingeſetzt, in den meiſten Fällen aber am Ufer befeſtigt und gezogen. Im letzteren Falle wird meiſt auch ein Zutreiben der Fiſche gegen das Netz zu mittelſt Stangen ſtattzufinden haben, was in der Regel nur vom Lande aus geſchehen kann. Beim Fiſchen mit der Angel wird es unausbleiblich ſein, daß der Fiſch auf das Land geſchleudert wird, beim Fiſchen mittelſt des Netzes wird das Netz in einzelnen Fällen an's Land gezogen werden müſſen, beim Fiſchen im Kahne wird der Kahn an einer beſtimmten Stelle vom Ufer aus in's Waſſer gelaſſen und umgekehrt an einer beſtimmten Stelle wieder vom Waſſer an's Land gezogen werden müſſen. Aus alldem erhellt, und der praktiſche Fiſcher wird das wiſſen, daß ein Fiſcher ohne Benützung des an's Waſſer angrenzenden Ufers in den meiſten Fällen gar nicht möglich wäre und daß das Fiſcherei-Recht in den meiſten Fällen illuſoriſch wird, wenn nicht ein Uferbetretungsrecht des Fiſchers beſteht. Man ſollte alſo wohl glauben, daß das Uferbetretungs- und Benützungsrecht des Fiſchers etwas ſelbſtverſtändliches ſei, da hievon die Möglichkeit des Fiſchens überhaupt meiſt abhängen wird. Und doch iſt dieſes Recht des Fiſchers in vielen Fällen ſchon beſtritten worden und leider hat gerade der oberſte Gerichtshof in Bayern dieſes Recht in mehreren ihm zur Entſcheidung vorgelegenen Streitigkeiten nicht anerkannt. Mir ſchweben hier zwei Entſcheidungen des oberſten Gerichtshofes in Bayern vor. Das eine dieſer Urtheile betrifft den vielleicht in weiteren Kreiſen bekannt geweſenen Streit der altſtädtiſchen Fiſcherei-Geſellſchaft in Kempten, welcher unbeſtritten das Fiſcherei-Recht in der Iller, alſo einem öffentlichen Fluße, zuſteht, und welche in Folge dieſes Fiſcherei-Rechtes das Recht beanſpruchte, das angrenzende fremde Ufer zum Zwecke des Fiſchfanges betreten zu dürfen. Der oberſte Gerichtshof in Bayern hat der Fiſcherei-Geſellſchaft dieſes Recht aberkannt und ausgeſprochen, daß dem Fiſcherei-Berechtigten an ſich die Befugniß zur Betretung fremder Grundſtücke nicht zuſtehe und er hat hiebei ſich darauf berufen, daß in den beſtehenden baye— riſchen Geſetzen eine poſitive Vorſchrift hierüber nicht zu finden ſei und daß auch verſchiedene Rechtslehrer in ihren Werken hierüber nichts erwähnen. Der zweite Fall betrifft eine Klage gegen den Eiſenbahnfiskus, welcher auf einer Strecke des Rott-Fluſſes einen Damm aufgeführt, | hiedurch den Flußlauf beſchleunigt, die vorhandenen Einbuchtungen und damit die dortigen Brut⸗ und Zugplätze beſeitigt hat. Auch hier hat der oberſte Gerichtshof ausgeſprochen, daß eine Beſchränkung des Ufereigenthümers in der Ausübung ſeines Eigenthums zu Gunſten des Fiſchers nirgends ſtatuirt ſei, und daß der Ufereigenthümer nicht gezwungen werden könne, eine Veränderung zu unterlaſſen, welche der Hege der Fiſcherei ſchädlich ſein könnte. Auch in einem Urtheile des Oberlandesgerichts München vom Jahre 1886 iſt ausgeſprochen, daß kein Rechtsſatz beſtehe, welcher den Fiſcherei-Berechtigten als ſolchen das Betreten der Ufer⸗ grundſtücke unbedingt einräume. Es ſei ſogar den Fiſchern unterſagt, den Leinpfad an einem öffentlichen Fluſſe ohne Einwilligung des Eigenthümers für ſich zu benützen. — air sch er 8 . ET Pe T . Br 1 . 2 Y 5 1 15 * ae Und auch ein reichsgerichtliches Urtheil vom Jahre 1883 ſpricht aus, daß nach ge: meinem Rechte die in Privateigenthum ſtehenden Ufer der öffentlichen Flüſſe in gewiſſer Be⸗ ziehung dem öffentlichen Gebrauche unterworfen ſind, daß jedoch dem Fiſcherei-Berechtigten nur die Benutzung vom Fluſſe ſelbſt ausgeſtattet iſt, er insbeſondere nicht das Recht hat, fremde Ufer zu beſchreiten, um die Fiſcherei vom Lande aus zu betreiben. Alle dieſe Urtheile haben natürlich nicht den Sinn, daß dem Fiſcher niemals das Recht der Uferbetretung zuſtehe, fie ſagen vielmehr nur, daß dieſes Recht nicht ſchon aus dem Fiſcherei⸗Rechte folge, ſondern eines eigenen Rechtstitels, wie z. B. Vertrag, Verjährung, Er⸗ ſitzung bedürfe. Ihnen ſtehen aber wieder andere Urtheile entgegen, wie z. B. ein Urtheil des Ober— appellationsgerichtes Kaſſel vom Jahre 1862, welches ausſpricht, daß in dem Fiſcherei-Rechte auch die Befugniß enthalten iſt, die Ufer des Fiſchwaſſers zum Zwecke des Fiſchfanges zu betreten. Die Rechtſprechung in dieſer Frage iſt alſo noch nicht einig und bietet keine genügende Handhabe dafür, um die Frage unbedingt zu bejahen oder zu verneinen. Es wird alſo geſtattet und für den Fiſcher von großem Intereſſe ſein, dieſe Frage kritiſch zu beleuchten und ſie an der Hand der Rechtswiſſenſchaft und Praxis zu löſen zu verſuchen. Es iſt ja klar, daß nicht für alle einzelnen Fälle in Bauſch und Bogen die Frage ſich beantworten läßt, daß vielmehr im einzelnen Falle häufig beſondere Rechtsverhältniſſe hereinſpielen und daß häufig die ſtreitige Frage nur von Fall zu Fall entſchieden werden kann. Aber es laſſen ſich doch allgemeine Rechtsgrundſätze aufſtellen, welche überall da zu gelten haben, wo nicht im einzelnen Falle beſondere Verhältniſſe obwalten. Ich werde meinen Ausführungen das bei uns in Bayern in der Hauptſache geltende gemeine Recht zu Grunde legen und Partikularrechte nur inſoweit anführen, als ſie zur Unterſtützung meiner Anſicht von Belang ſind. Hienach möchte ich ein aus dem Fiſcherei-Rechte ſelbſt abzuleitendes Uferbetretungsrecht des Fiſchers unbedingt bejahen. Ich halte dieſes Recht als ein ſelbſtverſtändliches, weil es unentbehrlich iſt. Als erſter Grund für jedes Recht muß nach allgemeinem Rechte doch der gelten, daß es auch muß ausgeübt werden können; fonft iſt es illuſoriſch und kann kein Recht mehr ge— nannt werden. Wie will man aber das Fiſcherei-Recht denn in den meiſten Fällen ausüben, wenn die Uferbetretung verboten iſt? Ich meine doch, hier gilt vor Allem der Satz „qui huc jure utitur, nemini facit injuriam“ „wer von ſeinem Recht Gebrauch macht, thut Niemand Unrecht.“ Auch die Praxis und das allgemeine Rechtsbewußtſein ſprechen für dieſe Anſicht. In den allermeiſten Fällen wird der Fiſcher bei Ausübung der Fiſcherei das Ufer be— treten, ohne ſich eines anderen Rechtstitels bewußt zu ſein, als desjenigen, daß er hiemit eben ſein Fiſcherei-Recht ausübt. Die Entſtehung des Fiſcherei-Rechtes ſpricht nicht minder dafür. In den öffentlichen Flüſſen iſt das Fiſcherei-Recht ein Hoheitsrecht des Staates, ein ſogen. Regale. Es iſt doch kaum anzunehmen, daß der Staat ein von ihm in Anſpruch genommenes Recht von vornherein ſich jo hat beſchränken laſſen wollen, daß es in der Regel gar nicht ausgeübt werden kann. Dazu kommt, daß bei öffentlichen Flüſſen der ſogenannte Leinpfad beſteht, ein förmlicher Weg entlang des Fluſſes, der allerdings in erſter Linie der Schifffahrt zu dienen hat, der aber doch ein gänzlich unfruchtbares Stück Land iſt. Welcher vernünftige Grund ſoll denn dafür beſtehen, daß gerade der Fiſcher dieſen un— fruchtbaren Landſtreifen, durch deſſen Betretung ja gar Niemand beſchädigt wird, nicht ſoll betreten dürfen? Bei Privat⸗- oder nicht ſchiffbaren Flüſſen iſt das Bachbett Eigenthum der Angrenzer, ja bis zur Mitte des Bettes und das Fiſcherei-Recht in ſolchen Gewäſſern ſteht an ſich dem Eigenthümer eines Bettes zu. Soweit hier das Fiſcherei-Recht vom Eigenthums⸗ recht losgelöſt iſt, muß es durch beſondere Rechtstitel, ſei es durch Vertrag oder Erſitzung auf einen anderen übergegangen ſein. In beiden Fällen ſpricht die Vermuthung dafür, daß der Berechtigte mit dem Fiſcherei— 200 Rechte, ſoweit nicht etwas Anderes ausdrücklich bedungen wurde, auch das Recht der Ufer: betretung mit erworben hat. Bei Erwerbung des Fiſcherei-Rechtes durch Vertrag wird in der Regel, wenn nichts beſonderes ausgemacht worden iſt, eine ſtillſchweigende Servitut angenommen werden müſſen. Aehnliche ſtillſchweigende Servituten finden ſich ja auch in anderen Fällen. Z. B. es verkauft Jemand von einem an einem Weg liegenden Acker den rückwärts gelegenen Theil, der nicht am Weg liegt. In dieſem Falle wird mangels beſonderer Abmachung an⸗ genommen, daß der Käufer ſtillſchweigend die Servitut erworben hat, über den vorderen Thei! des Ackers zum rückwärtigen durch Verkauf abgetrennten Theil zu fahren. — Man ſollte glauben, daß ein ähnliches Recht auch bezüglich des Fiſchwaſſers gelten muß. — Der Eigenthümer eines Grundſtückes muß ſich zu Gunſten des Nachbarn und zu Gunſten der Rechte Anderer gar manche Beſchränkungen gefallen laſſen. So darf man, um die Früchte ſeines Eigenthums ſich anzueignen, ſoweit nothwendig, auch fremden Boden be— treten man darf ſich einen Bienenſchwarm, der auf fremdem Eigenthum ſich niedergelaſſen hat, von dieſem wegholen, und der Jagdberechtigte darf zum Zwecke der Ausübung der Jagd fremdes Eigenthum betreten. Warum ſoll das gleiche, ebenſo unentbehrliche Recht, nicht auch dem Fiſcher zuſtehen? Daraus, daß in den Geſetzen über dieſes Recht nichts beſonderes geſagt iſt und daß auch die meiſten Privatrechtslehrer dieſes Recht nicht beſonders erwähnen, darf keineswegs auf das Richtbeſtehen desſelben geſchloſſen weiden, da es einer beſonderen Erwähnung in allen den Fällen nicht bedarf, wo es ſich um etwas Selbſtverſtändliches und Unentbehrliches handelt. Dieſe Anſicht wird aber auch durch verſchiedene bedeutende Autoritäten und durch mehrfache partikulargeſetzliche Beſtimmungen, ſowie durch gerichtliche Entſcheidungen beſtätigt. So ſagt z. B. Weiscke: „Der Fiſcherei Berechtigte kann alle zur Ausübung des Fiſchfanges nothwendigen An— ſtalten treffen, z. B. Kähne halten, Netze ſtellen, ebenſo darf er von allen anderen Perſonen die Unterlaſſung von Handlungen verlangen, welche die Fiſcherei unmöglich machen oder weſentlich beeinträchtigen. Eine ſolche Beeinträchtigung wäre ſicher darin zu erblicken, wenn Jemand ſein Ufer ſo verbaut, daß man nicht mehr zum Waſſer gelangen kann.“ Pözl jagt in feinem Kommentar zum Waſſerbenützungsgeſetz: „Inſoweit die Betretung der Ufergrundſtücke zum Zwecke der Ausübung der Fiſcherei nothwendig iſt, muß ſie auch als erlaubt gelten, da derjenige, welcher das Fiſcherei-Recht hat, auch im Stande ſein muß, dasſelbe auszuüben.“ Unſer Altmeiſter Dr. Staudinger ſagt in Stengels Wörterbuch über die Ufer— betretung folgendes: f „Das Uferbetretungsrecht muß beſtehen, weil ohne dasſelbe die Ausübung des Fiſcherei- Rechtes überhaupt nicht, oder nicht vollſtändig möglich iſt. Die Nothwendigkeit des Ufer— betretungsrechtes ruht längſt im Rechtsbewußtſein. Spuren geſetzlicher Bekräftigung finden ſich ſchon im Sachſenſpiegel, dem älteſten deutſchen Geſetzbuche. Auch das bayeriſche Recht enthielt bereits vor Jahrhunderten indirekte Anerkenntniſſe des Uferbetretungsrechtes. Neuere Geſetzgebungen beſtätigen das Uferbetretungsrecht direkt.“ Im Sachſenſpiegel findet ſich folgende Beſtimmung: „Swilch Waſſer Stromes flüßet, deß iſt gemeine zu fahrende und zu fiſchende inne. Der Fiſcher muß och wohl des Erdriche nutzen alſoferne als er eines geſchritten mag aus dem Schiffe.“ Alſo ein Uferbetretungsrecht jedenfalls zum Zwecke des Ausſteigens vom Kahne aus. Der bekannte Rechtslehrer Kreitmaier jagt in feiner Anmerkung zum bayerifchen Land: recht, das in der Hauptſache dem gemeinen Rechte folgt: „Altwaſſer, welche ſich aus Verlandung des alten Rinnſales ergeben, werden wenigſtens in Bezug auf Fiſcherei⸗Rechte noch zum Hauptfluſſe gerechnet. Folglich gebührt die Fiſcherei hierauf demjenigen, der ſie auch auf dem Hauptſtrom hat, und dieſe nicht nur bei öffentlichen Flüſſen, ſondern auch bei Privatbächen, dergeſtalt, daß, wenn man aus dem Hauptwaſſer auf das alte Waſſer nicht mehr ſchiffen kann, die an— liegenden Grundherrn leiden müſſen, daß man das Schiff über ihren Grund tragen laſſen kann.“ 201 Das iſt doch ficher ein Uferbetretungsrecht, und wenn diefes ſogar für das vom Haupt: ſtrom abgetrennte Altwaſſer gilt, um wie vielmehr muß es beſtehen für das Hauptgewäſſer. Und an einer anderen Stelle ſagt er: „Nothhalber dürfen wir fremden Grund betreten, wenn unſer Haus oder Grund fo liegt, daß wir ohne Betretung eines Fremden nicht vor und zukommen können. Daraus muß uns der Nachbar die nöthige Paſſage gewähren.“ Das muß doch auch für das Fiſchwaſſer gelten. Privatrechtslehrer Stabbe ſagt in ſeinem Werke: „Die Anwohner eines öffentlichen Fluſſes müſſen denen, welche ihn für die Fiſcherei oder Schifffahrt benützen, den Gebrauch des Fluſſes dadurch ermöglichen, daß fie ihren dem ſogenannten Leinpfad geſtatten d. h. erlauben, das Ufer zum Anlegen eines Schiffes, zum Gehen neben dem Schiffe u. ſ. w. zu benützen.“ Im preußiſchen Landrechte findet ſich auch eine Art von Uferbetretungsrecht, indem dem Fiſcher erlaubt iſt, Fiſche, welche bei großem Waſſer oder einem Dammbruche auf das Grundſtück des Nachbaren gekommen ſind, dortſelbſt zu holen. Aus der Rechtsſprechung, welche indirekt auf ein Uferbetretungsrecht ſchließen läßt, möchte ich Folgendes bekannt geben: a e ET ET Er 1 Nach einem reichsgerichtlichen Urtheile vom Jahre 1883 ſteht es nach gemeinem Rechte % dem Fiſcherei⸗Berechtigten zu, auf überſchwemmten Wieſen zu fiſchen. * Nach Urtheil des Oberappellgerichts Darmſtadt, des Oberappellgerichts in Lübeck # und des Obertribunals in Stuttgart, beiteht das fließende Gewäſſer aus drei Beſtand— 1 theilen, dem Waſſer — Fluß, dem Bett und dem Ufer. Und in einem reichsgerichtlichen Urtheile vom Jahre 1887 iſt ausgeſprochen, daß das & Fiſcherei⸗Recht mit den darin enthaltenen Befugniſſen nicht an der aqua profluens des 4 Baches, d. i. an der fließenden Welle des Baches, ſondern an dem Bachganzen in beſt immter 3 räumlicher Ausdehnung beſteht. Zu dieſem Bachganzen gehört aber auch das Ufer und es itt alſo mit dieſem Urtheil ausgeſprochen, daß mit dem Fiſcherei-Rechte auch ein gewiſſes E Recht auf das Ufer beſteht, jedenfalls inſoweit, daß nicht eine Aenderung oder Verb ruung f des Ufers, welche das Fiſchen hindert, vorgenommen werden darf. & Dieſes Urtheil ift von eminenter Bedeutung für die Fiſcherei, denn es bricht mit der eeentſchieden irrthümlichen, auch in oberſtrichterlichen bayeriſchen Entſcheidungen vertretenen Anſicht, 3 daß das Recht des Fiſchers nur an der fließenden Welle hafte. Soweit das Material, welches * für ein dem Fiſcher an ſich zuſtehendes Uferbetretungsrecht ſpricht. 5 Was den Umfang des Rechts betrifft, jo finden hierauf alle Grundfäge über die Aus— übung von Dienſtbarkeiten im Beſonderen Anwendung. Dem Fiſcher iſt es nicht freigeſtellt, vom Uferbetretungs- und Benützungsrecht Gebrauch zu machen, wie er will, er darf dieß viel⸗ mehr, ſoweit nicht beſondere Rechtsverhältniſſe obwalten, nur inſoweit thun, als es wirklich zur Ausübung der Fiſcherei nothwendig iſt. Der bloßen Bequemlichkeit und der Liebhaberei kann hier natürlich kein Spielraum gegeben ſein. In Bezug auf den Umfang des Ufer⸗ betretungsrechtes wird ja vielfach gerade die langjährige Uebung maßgebend ſein. Eine Beſtimmung, wie weit das Ufer betreten werden darf gibt es nicht, es entſcheidet hier nur das Bedürfniß. 5 Als Hauptgrundſatz für Ausübung des Uferbetretungsrechtes muß auch der gelten, daß 5 es mit thunlichſter Schonung des fremden Eigenthums geſchehen muß. Die Beſchädigung des en fremden Eigenthums muß nach Möglichkeit vermieden werden. Daß es dem Fiſcher, der das 5 Uferbetretungsrecht hat, zu gewiſſen Zeiten ganz verboten ſei, das Ufer zu betreten, um nicht x z. B. die Saat oder den Graswuchs zu beſchädigen, iſt ſicher nicht richtig, das Recht wird 2 zu jeder Jahreszeit ausgeübt werden dürfen, wenn es zur Ausübung der Fiſcherei nothwendig iſt. Eine nothwendige Folge des Uferbetretungsrechtes iſt es, daß der Fiſcher verlangen kann, daß alle Veranſtaltungen des Ufereigenthümers unterbleiben, welche dem Fiſcher das k Betreten und Benützen des Ufers und damit die Ausübung der Fiſcherei unmöglich machen i oder erſchweren. Er wird ſich daher alles Verbauen des Ufers und die Einfriedung des an's Waſſer angrenzenden Grundſtückes fern halten können. 202 Hiemit ift im Allgemeinen die Frage erörtert, ob und in welcher Weile ein Ufer⸗ betretungs- und Benützungsrecht des Fiſchers angenommen werden kann. Selbſtverſtändlich iſt, daß vielfach beſondere Verhältniſſe mit in Frage kommen werden, welche von Fall zu Fall geprüft und entſchieden werden müſſen. Aber als allgemeiner Grundſatz kann geſagt werden, daß im Fiſcherei-Rechte, ſoweit nicht beſondere Umſtände ob⸗ walten, auch ein Uferbetretungsrecht liegen muß, wenn das Recht nicht blos ein leeres Wort ſein ſoll. Es iſt nicht zu bezweifeln, daß dieſes Recht auch durch die Rechtsſprechung allgemein anerkannt werden wird, daß es bis jetzt noch nicht der Fall iſt, hängt vielleicht hauptſächlich damit zuſammen, daß in dieſer Frage, wie in mancher anderen fiſchereilichen Frage ſich die Bedeutung und Wichtigkeit der Fiſcherei erſt Bahn brechen muß. N Sollte aber die Rechtsſprechung nicht von ſelbſt noch zu dieſer Auffaſſung kommen, ſo müßte im Intereſſe der Fiſcherei die geſetzliche Regelung der Frage angeſtrebt werden, wie es in anderen Staaten ſchon geſchehen iſt. So beſtimmt z. B. das Oeſterreichiſche Fiſchereigeſetz vom 25. April 1885 in § 5 Folgendes: „Den Fiſchern und ihrem Hilfsperſonale iſt zur Ausübung der Fiſcherei das Betreten fremder Ufergrundſtücke und die Befeſtigung von Fanggeräthen an denſelben unter Einhaltung der zur Vermeidung allenfallſiger Beſchädigung angemeſſenen Vorſicht, ſowie gegen Erſatz des etwa zugefügten Schadens geſtattet.“ Auch das Württembergiſche Fiſchereigeſetz beſtimmt in Art. 11: „Inſoweit es herkömmlich und für die Ausübung des Fiſcherei-Rechtes erforderlich iſt, ſteht dem Fiſcherei-Berechtigten die Befugniß zu, die Ufer zu begehen.“ Leider iſt in dem Entwürfe eines bürgerlichen Geſetzbuches für das Deutſche Reich und in den Motiven hiezu die Erwähnung dieſer Frage ganz zu vermiſſen. Es wird vielleicht Aufgabe der Fiſcherei⸗Intereſſenten fein, in dieſer Beziehung auf die Geſetzgebung des Deutſchen Reiches den nöthigen Einfluß auszuüben, damit auch in Deutſchland künftig dieſe Frage ein: heitlich zum Nutzen der Fiſcherei geregelt wird. II. Ueber Erkrankungen von Jiſchen durch Bakterien. Wenngleich Krankheiten epidemiſchen Charakters bei Fiſchen nicht ſelten auftreten und was nicht gerade häufig in die Oeffentlichkeit dringt — unſere Fiſchzucht- und Maſtanſtalten in verheerender Weiſe heimſuchen, um die Früchte jahrelanger Bemühungen in kurzer Zeit mit einem Schlage zu vernichten, ſo ſind doch zur Zeit die Urſachen dieſer Erkrankungen nur zum allergeringſten Theile wiſſenſchaftlich erforſcht. Zwar kennen wir von einigen Fiſch— krankheiten die Erreger derſelben, — insbeſondere manche epidemiſch auftretenden paraſitiſchen Würmer recht gut, gut genug, um bereits mit Ausſicht auf Erfolg die Krankheiten bekämpfen oder verhüten zu können. Von anderen Krankheiten wie z. B. den in Salmonidenzuchtanſtalten geradezu häufig auftretenden Gregarinoſen haben wir zwar den Krankheitserreger in dem Stadium feiner perniziöſen Wirkung aufgefunden, aber ſonſt wiſſen wir von dem Entwicklungsgang und der Lebensweiſe dieſer Paraſiten nicht genug, um dem Auftreten derartiger Erkrankungen vor— zubeugen. f Eine dritte Gruppe von Krankheitserſcheinungen, welche vielleicht weniger häufig in der freien Natur, um ſo mehr aber leider in Fiſchzuchtanlagen auftritt, ich meine die durch Bakterieninfektion verurſachten Fiſchepidemien, iſt bisher am wenigſten ſtudirt und erkannt worden, ſo daß zur Zeit nur zwei derartige Fälle genau beſchrieben ſind. Der erſte derſelben, eine Seuche unter den Forellen wurde von dem bekannten Bakteriologen Prof. Dr. Emmerich in München in den Nummern 7 und 8 der „All— gemeinen Fiſcherei-Zeitung“ vom Jahre 1890 beſchrieben. Die Krankheit, welche zwei Jahre hindurch in einer Salmonidenzuchtanſtalt beſonders heftig während der Laich eit auftrat und welcher in einem Jahre allein gegen 400 Laichforellen zum Opfer fielen, charakteriſirte ſich folgendermaßen: Im Beginn der Krankheit entſtanden als äußerlich ſichtbare Symptome auf der Haut an verſchiedenen Körperſtellen zahlreiche, etwa erbſengroße Geſchwülſte, welche mit einer gelblich⸗weißen, käſigen Maſſe oder blutigem Eiter erfüllt waren. Dieſe Puſteln brachen einige Zeit darauf nach der Oberfläche durch, ſo daß ein kleines flaches blutrünſtiges Geſchwür entſtand, welches ſich aber allmählig bis zum Umfang eines Fünfpfennigſtückes vergrößerte. Im weiteren Verlauf der Erkrankung traten zu den Geſchwüren noch Blutergüſſe unter die Oberhaut, namentlich in den Floſſen. Die Fiſche ſelbſt wurden nach 8 —10tägiger Krankheitsdauer träge, ſtanden immer an der gleichen Stelle, ſo daß ſie leicht mit der Hand zu ergreifen waren. Häufig griffen in dieſer Zeit auch die Schimmelpilze an den erkrankten Stellen der Oberhaut an und bedeckten große Theile derſelben in Geſtalt der bekannten weißlichen Flocken. Zwiſchen dem 12. und 20. Tage erfolgte gewöhnlich der Tod. Die Section zeigte an den meiſten inneren Organen gar keine beſonderen Veränderungen, nur der Darm war ſtark entzündet. Dagegen fanden ſich in den Muskeln zerſtreut ebenſolche eitrige Puſteln von Bohnengröße und zahl- reiche Blutergüſſe wie unter der Haut. Bei manchen Thieren führten auch die Darmentzünd— ungen ſchon allein zum Tode. Die Krankheit zeigte ſomit das Bild einer Furunkuloſe mit nachfolgender Bildung blutiger Ergüſſe in Haut und Muskulatur. Nachdem eine genaue Unterſuchung die Abweſenheit aller anderen Krankheitsurſachen ergeben hatte, wurden Bakterienkulturen angelegt und in der That aus dem Inhalt der Ge— ſchwüre dem Herzblut, der Muskulatur und anderen Organen ſtäbchenförmige Bakterien rein gezüchtet, welche ſich durch die beſonders charakteriſtiſche Form ihres Wachsthums in den Kul— turen als verſchieden von allen bisher bekannten Bakterienarten erwieſen. Mit dieſen Rein⸗ kulturen wurden nun Infektionsverſuche an geſunden Fiſchen angeſtellt und dadurch genau dieſelben Krankheitserſcheinungen mit nachfolgendem Tode hervorgerufen wie bei der natürlichen Infektion in den Teichen. Da die tödtliche Giftigkeit der Bakterien nicht nur bei direkter Ueberimpfung in den Körper geſunder Fiſche (Forellen, Aeſchen, Karpfen) eintrat, ſondern auch, wenn nur das Waſſer infizirt wurde, entweder direkt, oder indem erkrankte Fiſche zu geſunden geſetzt wurden, ſo konnte auch durch den Verſuch direkt die Anſteckungsfähigkeit der Krankheit erwieſen werden, ein Umſtand, welcher auch bereits durch den Verlauf der Krank— heit in der Anſtalt ſelbſt faſt erwieſen worden war. Ueber den Urſprung dieſer Forellenſeuche konnten ganz ſichere Aufſchlüſſe nicht mehr ermittelt werden. Nur ſoviel war höchſt wahrſcheinlich, daß die Krankheit durch Forellen eingeſchleppt wurde, welche aus einem mit Fäkalien und anderen Abwäſſern einer kleinen Stadt verunreinigten Bache ſtammten. Von dieſen Forellen wurden die in der Anſtalt ſchon vorhandenen geſunden Fiſche infizirt und zwar ſowohl diejenigen, welche mit jenen in einem Raum, wie auch in den benachbarten Weihern zuſammengelebt hatten, welche mit den erſten in Waſſerbindung ſtanden. Allerdings war die Sterblichkeit um ſo größer, je enger die Fiſche zuſammenſtanden. Sie nahm z. B. ab, als man in den Teichen die Unterſtände ent- fernte. Ein Jahr nach der erſten Erkrankung wiederholte ſich genau wieder zur Laichzeit der Forellen die Epidemie. Es lag daher die Gefahr vor, daß die ganzen Teiche, in denen die Fiſche gelebt hatten, infizirt ſeien. Es mußten in Folge deſſen zur Vermeidung weiterer Verluſte radikale Mittel in Anwendung gebracht werden. Zunächſt wurde mit dem ganzen in den verdächtigen Teichen vorhandenen Fiſchbeſtand geräumt; die Teiche wurden ſodann trocken gelegt, ausgegraben und mit neuem Kies auf dem Boden und an den Rändern auf— geſchüttet. Gleichwohl wiederholte ſich die Krankheit auch in den beiden darauffolgenden Jahren. Man mußte daher annehmen, daß das Terrain auf dem ſich die Teiche befanden, durchſeucht ſei. Dasſelbe wurde von einer Quelle durchſpült und war daher ſehr naß und ſumpfig geworden, ſo daß die Möglichkeit des Eindringens von Bakterien aus den Teichen in dieſes Erdreich gegeben war, wie umgekehrt auch von hier aus die Infektion der Teiche er— folgen konnte. In Folge deſſen war es angezeigt, das ganze Terrain trocken zu legen, was durch Faſſung und Ableitung der erwähnten Quelle ſowie durch Drainagen auch vollſtändig gelang. Dadurch war die Kommunikation des Teichwaſſers mit dem umgebenden früher ſumpſigen Boden beſeitigt und ſeitdem iſt die Krankheit auch während der letzten Laichperiode nicht mehr aufgetreten. Eine zweite durch Bakterien verurſachte Erkrankung bei Fiſchen wurde im Jahre 1892 204 im 10. Bande (Nr. 8) der Zeitſchrift „Fortſchritte der Medizin“ von Dr. F. Fiſchel und Dr. C. Enoch aus dem hygieniſchen Inſtitut der deutſchen Univerſität in Prag beſchrieben. Wenn es ſich auch in dieſem Falle nicht um eine förmliche Epidemie handelte — ſo weit wenigſtens aus der Beſchreibung der Autoren hervorgeht — da nur ein einziger aus einem Fiſchbehälter ſtammender Karpfen unmittelbar nach ſeinem Tode zur Unterſuchung ein— geliefert wurde, ſo beſitzt der Fall doch um ſeiner Konſequenzen willen, genügende Bedeutung, um ihn in den Kreiſen der praktiſchen Fiſchzüchter zu beſprechen. Aeußerlich waren an dent Karpfen zahlreiche Blutergüſſe bis zur Größe eines Fünfmarkſtückes zu bemerken, namentlich an den Kiemendeckeln, am Rücken des Thieres zu beiden Seiten der Rückenfloſſe, in dieſer ſelbſt, ſowie in der Schwanzfloſſe und um die Geſchlechtsöffnung. An den inneren Organen waren derartige Blutaustretungen nicht vorhanden, auch ſonſt keine auffälligen Veränderungen zu konſtatiren. N Es wurden nun aus dem Herzblut Bakterienkulturen auf Gelatineplatten angelegt, auf denen auch bereits nach drei Tagen zahlreiche Bakterienkolonien wuchſen. Dieſe Kolonien unter ſtrengſter Kontrolle weiter rein gezüchtet, ergaben ſtäbchenförmige Bakterien, welche häufig kettenförmig zu 4—5 Individuen zuſammenhingen. In den verſchiedenſten Rein— kulturen zeigten dieſe Bakterien ein ſo eigenthümliches Verhalten, daß über die ſpezifiſche Eigenart derſelben kein Zweifel obwalten konnte, weßhalb die genannten Autoren denſelben den Namen: Bacillus piseieidus gegeben haben. Mit den Reinkulturen dieſes Bacillus piscicidus wurden nun Karpfen infizirt, welche nach 6— 12 Stunden dieſelben Blutergüſſe auf dem Rücken, an den Floſſen und den Kiemen— deckeln zeigten, wie der urſprünglich zur Unterſuchung eingelieferte Karpfen. Kurz darauf ſtarben die infizirten Fiſche und aus ihrem Blute konnte wieder der Bacillus piscieidus in Reinkultur gezüchtet werden. Es war ſomit der ſtrikte Beweis erbracht, daß dieſes Bakterium für den Karpfen in hohem Grade giftig und, wie weitere Verſuche lehrten, auch anſteckend iſt Von beſonderer Bedeutung iſt aber ferner die Thatſache, daß der Bacillus piscieidus nicht nur bei Karpfen, ſondern auch bei Warmblütern krankheitserregende Wirkungen zeigt. Mäuſe und Meerſchweinchen, ſowie Hunde und Tauben, denen Reinkalturen dieſes Spaltpilzes eingeimpft wurden, gingen je nach der Menge des Impfmaterials und der Größe der Thiere zu Grunde, nachdem vorher Lähmungserſcheinungen an den Athmungsorganen und dem Herzen aufgetreten waren. Ebenſo ſtarben Mäuſe, welche mit infizirtem Brod gefüttert wurden nach 36 Stunden, wenn die Menge der aus den Reinkulturen dargeſtellten giftigen Subſtanz (eines ſog. Toxins) groß genug war (0,4 gr). Wurden nur geringere Doſen (0,2 gr) ge⸗ geben, ſo erkrankten die Thiere, erholten ſich jedoch wieder. Ebenſo erkrankten Hunde unter den Erſcheinungen heftigen Durchfalls, wenn ſie mit Brot gefüttert wurden, welches in einer Abkochung des Fleiſches des urſprünglich unterſuchten Karpfens eingeweicht war. Aus dieſen Unterſuchungen geht die ſehr merkwürdige Thatſache hervor, daß es Bak— terien gibt, welche in gleicher Weiſe ſowohl bei Fiſchen wie bei Warmblütern Krankheiten er— regen und den Tod im Gefolge haben können. Bisher kannte man derartige Bakterien nicht, ſondern man war der Meinung, daß die Bakterien der Warmblüter für die Kaltblüter, alſo auch die Fiſche, unſchädlich ſeien und umgekehrt. Von nun an wird man jedoch größere Vorſicht bei der Verwerthung von Fiſchen ob— walten laſſen müſſen, welche mit derartigen pathogenen Bakterien infizirt ſind. Daß ſolche Fiſche ſelbſt im gekochten Zuſtande von Menſchen nicht genoſſen werden dürfen, iſt wohl ganz ſelbſtverſtändlich, wie auch aus den oben erwähnten Fütterungsverſuchen an Hunden hervorgeht. Denn wenn auch durch das Kochen der abgeſtorbenen Fiſche alle Bakterien vernichtet werden, ſo können dieſelben doch bereits giftige Stoffe erzeugt haben, welche beim Kochen eben nicht zu Grunde gehen und wohl auch beim Menſchen Darmerkrankungen zu verurſachen im Stande ſind. Dasſelbe weiß man ja auch ſeit Langem von der ſog. Barbencholera, einer Krankheit die beim Menſchen durch den Genuß gekochten Barbenrogens hervorgerufen wird. Auch hier vernichtet die Siedetemperatur des Waſſers nicht das im Barbenrogen vorhandene Gift. 205 Der vorliegende Fall iſt jedoch noch in einer anderen Richtung ſpeziell für den Fiſch⸗ züchter von Bedeutung. Wenn uns derſelbe zum erſten Mal wie bereits betont, mit einem Spaltpilz bekannt gemacht hat, welcher in gleicher Weiſe für Warm: wie Kaltblüter pathogen iſt, jo geht daraus die Möglichkeit hervor, daß auch mit dem Fleiſche und den Eingeweiden krepirter Säugethiere, welche häufig an Fiſche verfüttert werden, unter Umſtänden Krankheiten übertragen werden können. In dieſer Richtung iſt nachſtehender Fall beſonders intereſſant. In No. 20 der „Allg. Fiſcherei-Zeitg. vom 21. September vorigen Jahres berichteten wir über ein großes Fiſchſterben, von welchem die Fiſchzuchtanſtalt Biberg bei Malching am Inn betroffen wurde. Daſelbſt wurde das Fleiſch eines verendeten Pferdes verfüttert, welches nach Ausſage des dortigen Thierarztes „leberkrank, jedoch als Fiſchfutter noch zu verwenden geweſen ſei.“ Acht Tage darauf begann ein erſchreckendes Fiſchſterben, welchem ca. 600 Stück bis zu 3 Pfund große Forellen, Regenbogenforellen und Bachſaiblinge zum Opfer fielen. Das gleiche Malheur widerfuhr einem zweiten Fiſchzüchter in Simbach, der auch von dieſem Fleiſch verfüttert hatte. Auf Veranlaſſung des Unterzeichneten wurden demſelben einige der verendeten Fiſche zur Unterſuchung eingeſandt. Da dieſelben keine anderen Krankheitsurſachen trotz genaueſter Prüfung erkennen ließen, ſo wurden die inneren Organe auf eine etwaige Infektion mit Bakterien unterſucht und zu dieſem Zwecke von dem Aſſiſtenten am hieſigen pathologiſch— anatomiſchen Inſtitut, Herrn Dr. Dürck Bakterienkulturen angelegt. Dieſelben ergaben das Reſultat, daß aus dem Blut und der Leber eigenthümliche, plumpe, kurze Stäbchenbakterien rein gezüchtet werden konnten, welche in den Kulturen ein durchaus eigenartiges Wachsthums— verhalten zeigten, ſo daß ſie ſich dadurch als eine eigene neue Art charakteriſirten. Leider mußten Mangels geeigneter Einrichtungen und zufällig eingetretener anderweitiger Umſtände wegen Infektionsverſuche unterbleiben, ſo daß ein nach allen Richtungen hin feſt— ſtehender Beweis für die Infektioſität der gefundenen Bakterien unterblieben iſt. Gleichwohl iſt es bei Berückſichtigung aller Nebenumſtände in hohem Grade wahrſchein— lich, daß durch die Verfütterung des gefallenen Pferdes eine Infektion durch ein im Blute der Fiſche ſich entwickelndes Bakterium erfolgt iſt. Die Unterſuchungen weiſen zum mindeſten ebenſo wie der Prager Fall darauf hin, daß es zwiſchen Warm- und Kaltblütern gemeinſame Bakterien gibt und daß durch Verfüt— terung mit krankem Fleiſch bei Fiſchen Epidemien erzeugt werden können. Auf alle Fälle ergibt ſich aber aus den mitgetheilten Beobachtungen eine praktiſche Regel für den Fiſchzüchter. Man ſoll alle thieriſche Nahrung, welche den Fiſchen gereicht wird, nicht anders als in gekochtem Zuſtande verab— folgen. Dieſe Forderung iſt nicht nur um der Bakterien willen zu ſtellen, welche in dem Futter vorhanden ſind und etwa krankheitserregend wirken können, ſondern auch weil thieriſche Paraſiten insbeſondere beim Verfüttern von Fiſchfleiſch in ungekochtem Zuſtande leicht über— tragen werden und eventuell gefährlich verlaufende Epidemien hervorzurufen im Stande ſind. Dr. Bruno Hofer. III. Eine neue Netzwinde. Auf der Fiſcherei-Ausſtellung in Marienburg erregten die von dem Maſchinenfabrikanten Raczkowski in Birnbaum ausgeſtellten „Netzzugmaſchinen“ das beſondere Intereſſe der praktiſchen Fiſcher. Praktiſche Verſuche mit dieſen Netzwinden bei der Befiſchung benachbarter Nogathbrüche ließen, wenn auch nicht ihre volle Zugkraft und ihre Verwendbarkeit für die Eisfiſcherei und die Fiſcherei mit großen Garnen, ſo doch ihre praktiſche Einrichtung erkennen, und es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß das Prinzip dieſer Winden die ſchwere Arbeit bei der Zugnetz-Fiſcherei ungemein erleichtert und vereinfacht. Wie die gewöhnlichen Netzwinden find auch die größeren Raczkowski'ſchen Netzzug— 2 . , , = / x SS PIE — 2 — — maſchinen auf Schlittenkufen geſtellt. Sie werden mittels eines Hakens am Vorderende ver: ankert und können außerdem durch eine ſpitze Eiſenſtange (auf der Abbildung ſichtbar) fixirt werden. Kleinere Winden ſind für Kähne beſtimmt und ſo eingerichtet, daß ſie ſich leicht auf ſolchen befeſtigen laſſen. Die Zugkraft der Winde wird durch Kurbel und Zahnrad ſo vermehrt, daß ein kleines Sommergarn durch zwei achtjährige Knaben mit Leichtigkeit in Be— wegung geſetzt werden konnte. Die Zugleine (auf der Abbildung die Leine rechts) geht durch eine Führung und iſt zwei- bis dreimal um eine Holzwalze von koniſcher Form geſchlungen, auf welcher ſie ſehr feſt anliegt, da jeder Leinenring ſich eng an den nebenliegenden an— ſchmiegen muß. Zwiſchen der koniſchen Walze und dem Zahnrad liegen zwei Trommeln, welche, wenn die Zugleinen eingeholt ſind, zum Aufziehen des Netzes ſelbſt dienen. Das Netz trägt zu dieſem Zweck an der Unterſimme in Abſtänden von 4 bis 5 Metern kurze Schleifen. Eine Hilfsleine, welche an beiden Enden ſtarke Stahlhaken trägt, wird auf der einen Trommel in einer ſeitlich angebrachten Oeſe befeſtigt, der Haken des anderen Endes wird in eine Schleife der Netzunterſimme gehakt und nun durch Aufwinden der Hilfsleine das Netz aufgezogen. Sobald die erſte Hilfsleine annähernd aufgewunden iſt, wird an der zweiten Trommel eine zweite Hilfsleine von gleicher Form wie die erſte befeſtigt, ebenſo mit dem Netz verbunden, dann aber die Winde in entgegengeſetztem Sinne gedreht, ſo daß, während die zweite Hilfsleine ſich auf die Trommel windet, die erſte ſich gleichzeitig abwickelt, um nach dem Aufwinden der zweiten Leine nun ihrerſeits wieder in Thätigkeit zu treten. Es iſt einleuchtend, daß auf dieſe Weiſe eine ſehr gleichmäßige Bewegung des Netzes auch nach dem Heranziehen der Flügel ermöglicht wird, während bisher durch die Nothwendigkeit, mehrere Fiſcher das Netz aufziehen zu laſſen, viele Unregelmäßigkeiten und in Folge deſſen Verluſte vorkommen. Erwähnt ſei noch, daß man an der Kurbel jeden plötzlich auftretenden Widerſtand, welcher ſich dem Zuge des Netzes entgegenſtellt, ſofort fühlt, ſo daß eine Be— ſchädigung des Netzes in Folge des kräftigeren Zuges nicht zu befürchten iſt. Seligo. e ee e e e- . AR PPPPPPPPPVGCCCC u * 7 * x » EN 207 IV. Spratt's Prairiefleiſch, ſowie Kemmerich's und Tiebig's Fleiſchmehl. Von B. Dießner, Fiſchmeiſter. In Nr. 26 Jahrgang XVIII, ſowie in Nr. 8 Jahrgang XIX der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ empfehlen die Herren Prof. Dr. Frenzel — Friedrichshagen b. Berlin, ſowie Herr Kauffmann als Futtermittel für Fiſche, in erſter Linie für Forellen, die von Liebig's und Kemmerich's Compagnie fabrizirten Fleiſchmehle, indem ſie dieſe Produkte zugleich mit Spratt's Prairiefleiſch im Allgemeinen zu Ungunſten des letzteren vergleichen. Es liegt mir nun ſehr fern, dieſen Fabrikaten die ihnen gebührende Achtung abzu— ſprechen, aber ich meine, man ſoll das „Beſſere durch Minderwerthigeres“ nicht zu ver— drängen ſuchen. Die Firma Spratt's Patent Germany Ltd., Berlin N., Uſedomſtraße 28, liefert ein Fiſchfutter, welches unter dem Namen „Prairiefleiſch Criſſel“ in verſchiedenen Körnungen in den Handel gebracht wird, und aus garantirt reinem, getrocknetem und gemahlenem Rind— fleiſche beſteht. Es enthält außer den ſtickſtoffhaltigen Subſtanzen die nöthigen „Mineralſtoffe und Fette“. Alſo „ſämmtliche“ Stoffe, welche ein gutes Futter aufweiſen ſoll, ſind ihm eigen. Vor allen aber iſt es entſchieden ſehr leicht verdaulich, da es, wie geſagt, die nöthigen Mineralſalze enthält, welche dagegen Kemmerich's, ſowie Liebig's Fleiſchmehlen bei der Fleiſch— extraktgewinnung entzogen worden ſind. Wenn nach den Analyſen, welche Herr Kaufmann mittheilt, Spratt's Prairiefleiſch 55,85% Protein, das Fleiſchfuttermehl der Liebig- und der Kemmerich-Geſellſchaft dagegen 73 9% Protein enthält, jo iſt deshalb noch nicht geſagt, daß die letzteren Futtermittel nun auch nahrhafter ſind. Denn ſtickſtoffhaltige Subſtanzen als ſolche bedingen noch nicht den Werth eines Nährmittels. Es kommt eben alles darauf an, in welcher Form der Stickſtoff in den Nährmitteln enthalten iſt, ob er auch verdaut werden kann. Um den Werth eines Fleiſchmehles zu beſtimmen, wird zwar oft behauptet, daß dieſer ſich ſchon an der Hand der Analyſe genau feſtſtellen ließe, um zu jagen, wie viel dieſes oder jenes Fleiſchmehl Fiſchfleiſch erzeugt. Dies iſt aber ganz unmöglich, denn nur mit praktiſchen und ganz genau durchgeführten Fütterungsverſuchen kann dies bewieſen werden, aber „nie“ durch die Analyſe allein. Ich wendete mich deshalb an das chemiſche Laboratorium und den Gerichtschemiker Herrn Dr. C. Biſchoff in Berlin und bat um deſſen Gutachten, und dieſer Herr ſagt in ſeinem, an mich gerichteten Berichte Folgendes: „Ich theile Ihnen ganz ergebenſt mit, daß es völlig unmöglich iſt, an der Hand der Analyſen die geſtellten Fragen genau zu beantworten. Es ſind zu dem Behufe doch erſt Verſuche erforderlich, wie viel von dem Stickſtoff, Fett ꝛc. direkt als Nährſtoff verbraucht und verarbeitet werden. Es läßt ſich nicht ohne weiteres aus dem Stickſtoffgehalt annehmen, daß derſelbe völlig in Fleiſch umgewandelt wird.“ Ich habe die Fütterungsverſuche angeſtellt und zwar folgendermaßen: 8 Ich beſetzte einen Teich von einem Morgen — 2500 qm Teichfläche und 57 Waſſerſtand mit 15 000 Forellenbrut. Dieſe Brut fütterte ich in der Zeit von 5 Monaten pro Tag zweimal mit je 350 gr 105 kg à 50 4 = 52,50 M. Prarriefeiſch Criſſel Nr. 1. f Die Brut nahm das Futter jederzeit ſofort gern und begierig und zwar Prairefleiſch Criſſel Nr. 1, welches ich, da es ſtaubfein iſt und wie Mücken auf dem Waſſer ſchwimmt, mit einem entſprechenden Siebe auf der Waſſerfläche des Teiches vertheilte. Bei dem Abfiſchen im Herbſte waren noch 53 160 kleine Forellen von der eingeſetzten Brut vorhanden. Von dieſen 53 „/ hatten 50 % eine Größe von 10 em, und die übrigen eine ſolche von 6—8 em. Ferner beſetzte ich einen 1 Morgen — 2500 qm großen Teich mit 400 Stück mehr: ſömmerigen Forellen. Gefüttert wurden dieſe täglich zweimal und zwar Früh und Abends mit je 500 gr Prairefleiſch Criſſel Nr. 1, mit 500 gr ganz geringem Mehl vermengt, 208 welches Beides mit Waſſer angefeuchtet, zu einem ſteifen Teig geknetet, mit der Fleiſch⸗ maſchine zu „Würmern“ fabrizirt und an die Forellen ſofort verfüttert wurde. Es wurden gefüttert 6 Monate — 180 1 pro 855 1 5 e Criſſel Nr. 1 4 50 Ben Es . ., 90. — Dazu die gleiche Zeit 180 kg Nash liches Mehl A 12 . S 00 M. 111.60 Dieſe 400 Stück Forellen erzielten pro Stück eine Gewichtszunahme von 125 gr, welches ein Geſammtgewicht von 50 kg ergibt. Da nun hier das ½ kg Forellen mit 3 M. bezahlt wird, und wenn die 111.60 für Futter in Abrechnung gebracht werden, fo ergibt ſich ein Reingewinn von , 188.40. Ich glaube, daß man mit derartigen Er— folgen wohl zufrieden ſein kann. Herr Kauffmann ſagt ferner, daß man Liebig's wie Kemmerich's Fleiſchmehle nicht bei der jungen Forellenbrut „ohne Nachtheile“ zu haben, verwenden könne. Höchſtens erſt bei einem Alter von etlichen Monaten. Alſo ein Beweis, daß die beiden letzten Futtermittel gerade dann, wenn es am nöthigſten, und wenn paſſendes Futter ſehr oft ſchwer zu be— ſchaffen iſt, bei der jungen Brut nicht verwendet werden können, wo doch jedem Forellen— züchter zu dieſer Zeit ein nach jeder Seite hin verwendbares Futter ſehr erwünſcht iſt. In dieſer Beziehung iſt dagegen Spratt's Prairiefleiſch Griffel Nr. 1 für die Forellen: zucht als ein Futter von höchſter Brauchbarkeit zu bezeichnen, welches den beiden vorer— wähnten Fabrikaten als Brutfutter weit überlegen iſt, ſelbſt wenn es etwas weniger Protein gehalt, auf den es ja, wie oben erläutert, „allein nicht“ ankommt, beſitzt. Herr Prof. Dr. Frenzel, ſowie Herr Kauffmann ſind der Anſicht, daß das Forellenfleiſch durch Füttern mit Spratt's Prairiefleiſch einen Bei- oder Nachgeſchmack an— nehmen könnte. Auch daraufhin habe ich die mit Spratt's Prairiefleiſch Criſſel Nr. 1 gefütterten Forellen geprüft, und zwar ſehr genau. Ich habe nicht, wie es hauptſächlich bei der Zu— bereitung der Forellen geſchieht, dieſe erſt kochen, oder in kochendem Waſſer erſt ziehen laſſen, nein, die Forellen wurden geſchlachtet, abgewaſchen und in reiner guter Butter gedämpft. Was war das Reſultat? Das Fleiſch hatte weder Bei- noch Nachgeſchmack. Herr Prof. Dr. Dammann, Direktor der Thierarzneiſchule in Hannover, ſagt in mehrfachen Mittheilungen ſeiner „Geſundheitspflege der landwirthſchaftlichen Hausſäugethiere“ von Spratt's Prairiefleiſch: „daß namentlich das Bedenken, es möge dieſes Fleiſch wohl auf den Geſchmack des Fleiſches und der Milch einen nachtheiligen Einfluß ausüben, ſich als völlig un— begründet erwieſen habe.“ Dasſelbe beſtätigt mir auch ein in meiner Nähe wohnender, mir befreundeter Forellen— züchter und Fabrikbeſitzer, welcher nicht nur ſeine Fiſche, ſondern auch ſeine Kälber und Schweine mit Spratt's Prairiefleiſch füttert, ohne jemals einen Beigeſchmack in dem Fleiſch der ſo gefütterten Thiere gefunden zu haben. Herr Prof. Dr. Frenzel betont in Nr. 26 Jahrgang XVIII der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, daß Kemmerich's Fleiſchmehl in Bünde 1893 bereits ausgezeichnet worden iſt. Ich bemerke darauf hin, daß die Weltfirma Spratt's Patent Germany Ltd., Berlin N., Uſedomſtraße 28, bereits 100 goldene Auszeichnungen über ihre Fabrikate beſitzt. V. Vereinsnachrichten. Kreis⸗Fiſcherei-Verein für Mittelfranken. Bericht über die Generalverſammlung desſelben pro 1894. Am 28. März fand in Schwabach die ſtatutengemäße Generalverſammlung des Kreis— Fiſcherei⸗Vereins ſtatt, welche von 52 Mitgliedern beſucht war. Der J. Vorſtand des Vereins, k. ulernoßnräfben Ritter von Zenetti, eröffnete die Ver- handlungen und begrüßte die Anweſenden. Derſelbe betonte, daß von allen Seiten Klagen laut werden über das Darniederliegen der Landwirthſchaft, welche beſonders im vergangenen Jahre in äö ö * 5 . Ay — — vielen Gegenden durch die Witterung ſchwer zu leiden hatte. Der Induſtrie ſei es leichter, Wohlſtand zu erwerben, da ſie von der Witterung unabhängig iſt und mit den vielen Erfindungen immer vor— wärts ſchreitet, während bei der Landwirthſchaft wenig Fortſchritt zu bemerken iſt. Es ſei deshalb nöthig, daß allen landwirthſchaftlichen Vereinen ſoviel wie möglich unter die Arme gegriffen würde, und zwar nicht nur denen, welche die Hebung des Pflanzenbaues und der Thierzucht bezwecken, ſondern auch den Zweigvereinen, die beſtrebt ſind, den Obſtbau, die Geflügelzucht und Fiſchzucht zu fördern. Im Kreiſe Mittelfranken könne man mit Zufriedenheit auf dieſe Zweige blicken. Der Obſtbau vermehrt ſich in letzter Zeit bedeutend. Die Geflügelausſtellungen geben Zeugniß von dem Fortſchritt der Geflügelzucht. Die Fiſchzucht iſt noch etwas zurück, vielleicht ohne unſere Schuld. Die Wifjens ſchaft läßt uns in Bezug auf Fiſchzucht noch in Vielem im Stich. Ueber die Wanderung der Fiſche iſt noch manches unbekannt. Ebenſo hat man häufig keine Erklärung für das plötzliche maſſenhafte Abſterben der Fiſche. Geklagt wird über die Abnahme der Fiſche, auch darüber, daß der Fiſch als Nahrungsmittel unterſchätzt wird. Die Geſetzgebung hat ſchon Einiges gethan zur Hebung der Fiſchzucht, doch iſt dieſelbe noch unvoll- ſtändig, vielleicht noch zu neu, und gibt uns keine Mittel an die Hand, die Ausführung der wohl— gemeinten und zweckmäßigen Beſtimmungen zu überwachen. Unſere Beſtrebungen ſollen ſein, der Hebung der Fiſchzucht unſere vollſte Aufmerkſamkeit zuzu— wenden und Aufgabe der Vereine iſt es, dieſelbe zu einer ergiebigen Quelle des Volkswohlſtandes u machen. i Nachdem der Vorſtand des Orts-Fiſcherei-Vereins Schwabach die Anweſenden begrüßt hatte, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Zu Punkt 1. Der Sekretär des Kreis-Fiſcherei-Vereins, Kulturingenieur Döpping, erſtattete den Jahresbericht, welchem wir nachſtehende Angaben entnehmen. Die Zahl der Mitglieder des Vereins hat ſich im Berichtsjahre wieder um einige ver: mehrt und iſt von 459 auf 465 geſtiegen. Von dieſen entfallen 388 auf die acht Ortsfiſcherelvereine während 77 Mitglieder dem Kreisverein unmittelbar angehören Am Schluße des verfloſſenen Jahres hat ſich in Waſſertrüdingen ein neuer Ortsverein ge— gründet, der gegenwärtig ſchon 22 Mitglieder zählt. Von den Mitteln des Kreisvereins wurden 900 gemäß Generalverfamm'ungsbeichluß vom 16. April 1893 an die Ortsvereine vertheilt. Vom den dem Verein noch zur Verfügung gebliebenen 370 // wurden verwendet: 30 AH zum Ankauf von Karpfenſetzlingen, welche in die Altmühl bei Leutershauſen eingeſetzt wurden, 30 *. für Hechtſetzlinge, welche in die Rezat bei Ansbach und 30 & für Karpfenbrut, welche in die Rezat bei Lehrberg kamen; 280 AM 50 A zum Ankauf von 6000 Stück Edelzuchtkrebſen. Hiervon wurden eingeſetzt: je 1000 Stück bei Feuchtwangen in die Sulzach, den Aichau- und Wüſtenbach; bei Neu⸗ ſtadt in die Aiſch; bei Windsheim in die Windsheimer und Lenkersheimer Aiſch; bei Eichſtätt in die Altmühl; bei Gunzenhausen oberhalb der Eiſenbahnbrücke in die Altmühl; bei Schwabach in die Schwabach, in den Gauchsbach vor ſeiner Einmündung in die Schwarzach und bei Penzendorf in die Rednitz. Die Edelzuchtkrebſe, wieder von der Flußfiſchhandlung von H. Blum in Eichſtätt bezogen, konnten, da nach Mittheilung dieſer Firma die Schälzeit der Krebſe ausnahmsweiſe eine ſehr ſpäte war, erſt Ende September zur Verſendung gelangen. Die Krebſe waren lauter ſchöne Exemplare und kamen in ausgezeichnetem Zuſtande an ihren Beſtimmungsorten an. Die Empfänger der Krebſe waren erſucht worden, dieſelben in aalfreie Gewäſſer auszuſetzen. Ueber das Fortkommen und Gedeihen derſelben konnten die Einſetzer wegen der kurzen Beob— achtungszeit noch keine genauen Berichte einſenden, Vom Deuiſchen Flſcherei-Verein wurden 40000 Stück Aalbrut unentgeltlich zur Vertheilung in den fließenden Gewäſſern des Kreiſes überlaſſen. Die Aalbrut gelangte in 8 Sendungen von je 5000 Stück zur Vertheilung und wurde aus— geſetzt in: die Pegnitz bei Lauf; die Pegnitz, Rednitz und Bibert bei Fürth; Schwäbiſche Rezat bei Georgensgmünd; Altmühl und ſchwäbiſche Rezat bei Weiſſenburg; Altmühl bei Wettelsheim; Wörnitz und Mühlbach bei Waſſertrüdingen; Sulzach und Schönbach bei Feuchtwangen; Aiſch bet Neuſtadt. Ueber das Gedeihen der Aalbrut liegen Berichte noch nicht vor, doch kann wohl angenommen werden, daß dieſelbe ſich ebenſo vortrefflich entwickelt, wie die in früheren Jahren eingeſetzte. Von Waſſertrüdingen wird unter anderem berichtet, daß in der Wörnitz Aale von 1 Meter Länge mit 4 ½ Pfund Gewicht gefangen werden. 8 Ebenſo haben auch die Ortsvereine auf eigene Rechnung Krebſe, Karpfen- und Hechtſetzlinge, Forellenbrut und Setzlinge, Schlagkarpfen, Aeſchenbrut, Regenbogenforellenbrut und Setzlinge und Bachſaiblingsbrut und Schleienbrut ausgeſetzt. d Fiſchreiher wurden im Berichtsjahre 49 Stück erlegt und yiefür 147 .M an Prämien ausbezahlt. Zu Prämien für erlegte Fiſchottern hatte der Landrath von Mittelfranken auch für das Jahr 1893 wieder 600 «A. bewilligt; davon wurden ausbezahlt für 28 erlegte Fiſchottern 168 / und wurde der Ueberſchuß von 432 . durch die k. Kreisregierung dem Kreis-Fiſcherei-Verein überwieſen. Von dem landwirihſchaftlichen Kreiscomits wurde ein Zuſchuß von 200 % bewilligt. Die Kreisvereinsrechnung pro 1893 ſchließt ab mit 2939 K, 18 1 Einnahmen, 2091 M 76 Ausgaben, ſomit 847 AM 42 h Aktivreſt. Des Weiteren ſchreibt der Bericht: 210 — „Gelegentlich der 7. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft zu München vom 8. bis 12. Juni fand eine Fiſcherei-Ausſtellung ſtatt. Zu derſelben wurde als Preisrichter Herr Reallehrer Kellner-Fürth delegirt. Die Ausſtellung war auch von mittelfränkiſchen Fiſchzüchtern in ſehr anerkennenswerther Weiſe mit ſchönen Exemplaren beſchickt und wurden Fiſchereibeſitzer Uhl in Mönchsroth, Fiſchereibeſitzer Wieſinger in Dinkelsbühl und Heinrich Blum in Eichſtätt für ihre vortrefflichen Leiſtungen mit Diplomen bedacht. Leider ſtanden für die Fiſche keine Geldmittel zu Preiſen, wie bei den übrigen Thiergruppen, zur Verfügung. Vom 19. bis 20. November verſammelte ſich in Berlin die erſte geſammtdeutſche Vertretung der Fiſcherei, der I. Deutſche Fiſchereirath, zur Berathung von der Hebung der Fiſchzucht in Deutfch: land dienlichen Gegenſtänden. Obwohl dem Deutſchen Fiſcherei-Verein geringere Mittel als in den Vorjahren zur Verfügung ſtanden, iſt es doch der warmen und nachdrücklichen Vertretung des bayer⸗ iſchen Landes⸗Fiſchere-Vereins bei Gewährung von Subventionen gelungen, für den mittelfränkiſchen Kreisverein für das Jahr 1894 die Bewilligung von 60 000 Stück Aalbrut und von 10 000 Stück Bachſaiblingseier und 15 000 Stück Regenbogenforelleneier zu erhalten. Einer Anregung des bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, jährlich mindeſtens einmal eine Konferenz von Vertretern aller Kreisvereine zur Beſprechung aller gemeinſamen Angele— genheiten, beſonders zur Verſtändigung über Vorſchläge und Maßregeln auf dem Gebiete der Geſetzgebung und Verwaltung abzuhalten, wurde vom Kreisverein zugeſtimmt. (Fortſetzung folgt). Caſſeler Fiſcherei-Verein. Die ſeit längerer Zeit geplante Neuregulirung der Schonreviere im Regierungsbezirk Caſſel wird ſeitens des Herrn Regierungspräſidenten bekannt gegeben. Dieſelbe iſt im Amtsblatt der König— lichen Regierung zu Caſſel Nr. 20 vom 16. Mai 1894 erfolgt und lautet: 292. Zufolge Ermächtigung des Herrn Miniſters für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten vom 9. April d. J. erkläre ich, unter Aufhebung aller früheren diesbezüglichen Beſtimmungen, die in dem nachſtehenden Verzeichniſſe bezeichneten Gewäſſerſtrecken in den Flußſtrecken der Weſer, Werra, Fulda, Eder und Lahn auf die Dauer von fünf Jahren zu Laichſchonrevieren. Verzeichniß der für die nächſten fünf Jahre — bis zum 31. März 1899 — im Regierungsbezirke Caſſel beſtehenden Laichſchonreviere. A. Weſergebiet. I. Weſer. Nr. 1, Kreis Rinteln: Von der Provinzialgrenze am fogenannten Semeswinkel bis zum dritten Oldendorfer Wege. Nr. 2, Kreis Hofgeismar: Von der Ziegel- oder Töpferhütte auf dem linken Weſerufer bis an den Thielebach unterhalb Bursfelde auf dem rechten Weſerufer. II. In der Werra und Zuflüſſe. Nr. 3, Kreis Eſchwege: Von der Grenze des Dorfes Altenburſchla bis zur Grenze des Dorfes Frieda abwärts. Länge: 6,25 km. III. In der Fulda und Zuflüſſe. Nr. 4, Kreis Caſſel (Land) Münden: Die Strecke von dem Punkte unterhalb Bonafort, wo die Provinzialgrenze ſich vom Fluſſe trennt, bis Münden im linken Fuldaarme bis zur Brücke im Fußwege nach Münden. Nr. 5, Kreis Caſſel (Land): Vom Wehre bei der neuen Mühle oberhalb Caſſel aufwärts bis zur Privatfiſcherei von Fiſcher in Freienhagen unterhalb Dennhauſen. Nr. 6, Kreis Melſungen: Die Fuldaſtrecke von der Einmündung der Eder aufwärts bis zum Breitenauer Mühlenwehr. Nr. 7, Kreis Melſungen (Oberförſterei Morſchen): Vom Mühlenwehr bei Neumorſchen bis zur Mündung des Connebachs und von da bis herauf zum ſ. g. Hungerborn. Nr 8, Rotenburg (O. T. Weſt): Vom Rotenburger Stadtwehr aufwärts bis zum ſogenannten Pflanzengraben. Nr. 9, Kreis Rotenburg: Die Privatfiſcherei des Gutsbeſitzers Koch in Breitenbach vom Pflanzengraben bis zur Breitenbacher Brücke. Nr. 10, Kreis Melſungen (Oberförſterei Spangenberg): Der Eſſebach von der Durchfahrt bei Halbersdorf bis zum Entſprung bei Retterode. f IV. Eder. Nr. 11, Kreis Fritzlar: Von der Einmündung in die Fulda (Nr. 6) bis zum Grifter Mühlenwehre. Nr. 12, Kreis Melſungen: Vom Mühlenwehre bet Altenburg bis zum Dorfe Niedermöllrich aufwärts. Länge: 3,25 km. Nr. 13, Kreis Frankenberg: Vom Frankenberger Stadtwehr bis zur Köhlermühle aufwärts. Nr. 14, Kreis Frankenberg: Der Nuhnebach von der Mündung in die Eder bis zum Mühlen: wehr oberhalb Schreufa. ee ee ae 5 e TE RE ee eee ß ae 211 Nr. 15, Kreis Melſungen: Die Schwalm von der Mündung in die Eder bei Altenburg aufs wärts bis zur Gemarkungsgrenze von Halle. Länge: 3,5 km. Nr. 16, Kreis Fritzlar: Die Schwalm von der Kerſtenhauſener Mühle bis zur Einmündung der Lahrbach. Länge: 4,5 km. V. Lahn. Nr. 17 und 18, Kreis Marburg: Vom Papiermühlenwehr, bei Marburg bis an das Kappeler Steinmühlenwehr, von da bis an den Ronhäuſer Graben bei Ronhauſen. Länge: 4,4 km und 2,4 km. Caſſel am 11. Mai 1894. Der Regierungspräſident: J. V. v. Pawel. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Ausſtellung für Volksernährung, Maſſenverpflegung, Sanitätsweſen, Verkehr und Sport in Kiel vom 4. bis 19. Auguſt 1894. Dieſe Deutſch⸗natjonale Ausſtellung, an deren Spitze unter dem Vorſitz des Herrn Oberbürgermeiſters Fuß die Herren Profeſſor Dr. F. v. Esmarch, Geh. Med.⸗Rath, Generalarzt I. Klaſſe, Profeſſor Dr. B. Fiſcher, Direktor des hygieniſchen Inſtituts der Königl. Univerfität, Bürgermeiſter H. J. J. Lorey, Polizeichef und Geh. Kommerzienrath A. Sartori, Präſident der Handelskammer, ſtehen, wird in Abtheilung I, Volksnährung, auch Fiſche in friſchem und konſervirtem Zuſtande enthalten. Ebenſo wird in der Abtheilung V, der Fiſchereiſport vertreten ſein, weßhalb wir auch an dieſer Stelle die Fiſchereiintereſſenten auf die im großen Maaßſtabe geplante Aus— ſtellung aufmerkſam machen. Fleiſch als Fiſchfutter. Auf die Ausführungen des Herrn Direktor Haak über „Fleiſch als Fiſchfutter“ in Nr. 11 dieſer Zeitung habe ich Einiges zu erwidern. Wenn ich von der Intenſität der Mäſtung als einem der wichtigſten und günſtigſten Faktoren für das Verhältniß des Futterverbrauchs zum Zuwachſe ſprach, jo hatte ich dabei gerade das im Auge, was Herr Direktor Haak über das Erhaltungsfutter ſagt. Je inten— ſiver die Maſt geſtaltet wird, je mehr Futter wird zum Zuwachs verwendet. Freilich hat umgekehrt eine intenſive Maſt mit der Länge der Zeit erfahrungsmäßig auch ihre Gefahren, die indeſſen mit der mehr theoretiſchen Löſung unſerer Frage nichts gemein haben. Ein weſentlich weiterer Faktor iſt, wie ganz richtig geſagt iſt, das Alter der Fiſche. Junge Fiſche haben das natürliche Beſtreben, möglichſt viel Futter zum Zuwachſe zu ver— wenden, was im Alter naturgemäß immer mehr aufhört. Es mag gerade dieſer Umſtand weſentlich mit zu dem guten Verhältniß von 5 zu 1 im Fleiſchkonſum zum Zuwachſe bei getragen haben, welches bei der Mäſterei in meiner Anſtalt thatſächlich und zwar während einer längeren Reihe von Jahren hervorgetreten iſt. In dem Abſatzgebiete meiner Maſt— forellen (und wohl allgemein) werden vorherrſchend Portions forellen (/ — 5 Pfund) verlangt und mir ſolche gut bezahlt. Es wurden deshalb die Fiſche in einem jugendlichen Alter verwerthet, wo das Beſtreben des Zuwachſes noch vorherrſchend war. Die Annahme, daß meine Forellen viel Naturfutter gefunden haben, entſpricht den Thatſachen in keiner Weiſe. Es genügt in dieſer Hinſicht zu erwähnen, daß 2—3 Zentner auf einem Aar Waſſerfläche bei der Maſt ſtanden. Es hat mir ferne gelegen, mit meinen Angaben in Nr. 10 ds. Blattes für eine be: ſtimmte Ziffer einzutreten, ich würdige vielmehr die verſchiedenen ſich geltend machenden Faktoren viel zu ſehr, um damit die Frage löſen zu wollen. Dagegen wollte ich den durch verſchiedene Blätter gehenden Angaben entgegentreten, daß 15— 18 Kilo Fleiſchfuter zu einem Kilo Forellenzuwachſe gehörten und das nach meinen vieljährigen Erfahrungen mit Fug und Recht. Es ſind das Zahlen, die bei einer halbwegs regelrechten Mäſtung außer allem An— ſatze bleiben können. i C. Arens. Zander in der Moſel. Zur Frage Zander in der Moſel theile ich ergebenſt mit, daß nicht allein bei Traben, wie Herr W. Korn in Nr. 10 ds. Blattes berichtete, ſondern auf der ganzen Moſelſtrecke von Traben bis Coblenz (105 Kilometer) während der letzten zwei Jahre in allen fünf Strommeiſterbezirken von den Fiſchern einzelne ausgewachſene 212 — ———— Zander gefangen worden ſind. Dieſelben ſtammen offenbar aus dem Moſelhafen bei Coblenz, wo ſie ſich jetzt maſſenhaft aufhalten und als Raubfiſche von Zeit zu Zeit fortgefangen werden, in zweiter Linie wohl aus dem Rhein. In letzteren, ſowie in den Moſelhafen ſind dieſe Fiſche vor ſechs bis zehn Jahren eingeſetzt worden, ehe die Holländiſche Regierung wegen der vermeintlichen Schädlichkeit des Zanders für die jungen Lachſe dagegen Einſpruch erhob. Mylius, kgl. Waſſerbauinſpektor. Bericht über Otternfangreſultate. Am 15. d. Mts. wurde von Jac. W. Wiſſenbach in Hedboru (Naſſau) der 163. Otter erlegt. Sämmtliche Ottern find in der Zeit vom 1. April 1885 bis 15. Mai 1894 auf einer Gewäſſerſtrecke von etwa fünf Kilometern mit Hunden und Fallen erlegt worden, in letzterer Zeit nur mit Fallen, mit Letzteren viel ſicherer, faſt unfehlbar. Mit guten Fallen und erfahrenen Fallenſtellern find die an einem Gewäſſer hauſenden Ottern in kurzer Zeit auszurotten, wenn nicht neue Ottern zuziehen. Mit Hunden iſt an den größeren Gewäſſern gar nichts auszurichten auch an kleineren Gewäſſern iſt die Jagd mit Hunden oft reſultatlos. Der ſeinerzeit ſo berühmte Otterjäger Schmidt jagte hier mit 3 Hunden 5 Tage auf Ottern und erlegte 1 Stück. In demſelben Jahre nach- dem Herr Schmidt die hieſige Gegend verlaſſen, fing Herr J. W. Wiſſenbach hier noch 10 Stück Ottern im Eiſen (in der Zeit von Auauft bis Dezember). Fortpflanzung des Bachſaiblings in Teichen. Im Jahre 1891 erhielt der Unter⸗ zeichnete 2000 bebrütete Eier des amerikaniſchen Bachſaiblings von dem löblichen Vorſtande des Deutſchen Fiſcherei⸗-Vereins. Die Brut — ohne irgend einen nennenswerthen Verluſt — wurde in einem vorzüglich geeigneten Weiher in St. Thomas (nahe Kyllburg) ausgeſetzt; in einem zweiten Weiher wurden Regenboge forellen und in einem dritten Bachforellen in gleicher Zahl eingeſetzt. Anfänglich wuchſen die Rege bogenforellen raſcher, im zweiten Jahre aber wurden ſie von den Saiblingen im Wachsthum überholt. Da die Weiher nicht groß genug waren, fo ſollten die Fiſche in größere Weiher gebracht werden. Es waren ca. 750—800 Saiblinge vorhanden. Leider konnte ich der Arbeit nicht beiwohnen, der Aufſeher war un— achtſam, er öffnete den Abfluß, ohne letzteren durch ein Netz völlig abzuſperren und ſo entkam etwas mehr als die Hälfte (über 400) in die Kyll; 379 Stück, alle ca. 150 —- 200 Gromm ſchwer, wurden in einen großen Weiher (Neu Straßburg) gebracht. Während der Mandverzeit im Herbſte war die Aufſicht nicht ſtreng durchzuführen, auch die Gewinnung des Laiches war ſpäter nicht möglich. Als am 10. Mai der Weiher befiſcht wurde, fanden ſich 140 Saib— linge, faſt alle über !/, Pfund ſchwer (bis zu nahe 1 Pfund) vor, außerdem aber zeigte ſich der Teich mit ca. 5000 Stück diesjähriger Saiblinge beſetzt. Dieſer Fiſch hat alſo im Teich gelaicht und pflanzt ſich daher in unſeren Gewäſſern ſelbſt fort. Bei einer Probe zeigte das Fleiſch des Saiblings ſich als ſehr viel feiner und werthvoller, als das unſerer Forellen, während dieſe einen beſſeren Geſchmack als die kali— forniſchen Forellen hatten. Direktor Dr. Dronke. Fiſchotterfang mit toten Heringen. Dem Flensburger Jagdſchutzverein wurden jüngſt von ſeinem auf der großen Frosleverjagd angeſtellten Jäger zwei Ottern eingeliefert. Hierüber große Freude und nicht geringes Erſtaunen. Wie hatte nur der Mann es möglich gemacht dieſe Thiere zu erlegen, von deren Exiſtenz auf ihrem Jagdrevier keinem Mitgliede des Vereins etwas bekannt war. Der gute Jäger hat den Otternfang nicht zu verantworten, das möge aus Folgendem erſehen werden. Das ca. 5000 ha umfaſſende Jagdrevier enthält für Faſanenzucht paſſende Wald— flächen, welche mit dieſem edlen Vogel ſtark bevölkert werden ſollten. Vorher mußten aber die Füchſe beſeitigt werden, und um das zu erreichen, griff man zu des Fuchſes Lieblings: ſpeiſe, dem Fiſch, welcher mit etwas Strychnin vergiftet wurde. Friſche, blanke, vergiftete Heringe wurden verſchiedentlich ausgelegt und verſchwanden in kurzer Zeit. Wer davon ge— naſcht hatte, war des Todes ſicher. So ging es auch bei den Ottern. Dieſe hatten noch die Quellen der Meynau erreicht, um raſch zu verenden, und der nachſpürende Jäger machte ſo eine gute Beute. Auffallend iſt hierbei, daß die Ottern tote Fiſche vom Lande weggenommen haben, während dieſelben ſonſt nur lebende Thiere nehmen. J. v. Stemann. e e nnen r Br 2 IT nnr + 4: ** eee, CTC ˙ A ⁵˙ ZELTE TE 213 Weſtphäliſches Fiſcherei⸗Geſetz. Den in der letzten Nummer dieſer Zeitung ver⸗ öffentlichten Entwurf des weſtfäliſchen Fiſcherei-Geſetzes hat das Preußiſche Abgeordnetenhaus in dreimaliger Leſung, das Herrenhaus in einmaliger Schlußberathung angenommen. Da an der Zuſtimmung der Krone nicht zu zweifeln iſt, wird demnächſt die Publikation des Geſetzes erfolgen. Mit freudiger Genugthuung werden alle Fiſchereikreiſe dieſe Nachricht aufgenommen haben, namentlich da das Geſetz noch kurz vor dem Einlaufe in den Hafen der dritten Leſung zu ſcheitern drohte. Das im §17 des Entwurfes dem Fiſcher gewährte Betretungs- recht hatte den Zorn einiger konſervativen Abgeordneten erregt, die, ohne jede Kenntniß der praktiſchen Fiſcherei, einestheils dieſe Paragraphen entbehren zu können glaubten, während ſie anderſeits darin eine ſchwere Beeinträchtigung der Rechte der Ufereigenthümer erblickten. Dazu kam, daß die Juriſten des Centrum der Beſtimmung des § 17, nach welcher die Feſtſtellung des Schadens beim Betreten der Ufer, dem Kreisausſchuß gebühren ſollte, ihre Zuſtimmung verſagten, da ſie an die Stelle des Kreisausſchuſſes den ordentlichen Richter ſehen wollten. So iſt es erklärlich, daß der $ 17, ohne welchen das Geſetz nicht den ge: ringſten Werth gehabt hätte, faſt geſtrichen wäre. Nachdem die Gefahr glücklich, und wie wir wohl verrathen dürfen, in der Hauptſache mit durch die fortwährende Einwirkung und Aufklärung des perſönlich im Abgeordnetenhauſe anweſenden Vorſitzenden des Weſtfäl. Prov. Fiſcherei⸗Vereins abgewandt iſt, begrüßten wir den glücklichen Ausgang mit um ſo größerer Freude, als auch Abgeordnete anderer Landestheile ein gleichlautendes Geſetz bei der Berath— ung verlangt haben. Da die Regierung dieſen Wünſchen ein offenes Ohr ſchenkte, ja für die Rheinprovinz ſchon in Kurzem ein gleichlautendes Geſetz in Ausſicht ſtellte, ſo iſt die Hoff— nung gerechtfertigt, daß in Kurzem die Adjacentenfiſcherei in der ganzen Preußiſchen Monarchie im weſentlichen beſeitigt ſein wird. Dr. Weihe. VII. Fragekaſten. Frage Nr. 20. (Herr P. L. in N., Preußen.) Mit nachſtehender Anfrage wendete ich mich an den hieſigen Amtsvorſtand und bat um Aufklärung, ob es nicht erlaubt ſei, auch während der geſetzlichen Schonzeit, die hier bei uns eingeführt iſt, auf die größten Fiſchräuber bei uns, wie Wels u. ſ. w., auch während dieſer geſetzlichen Schonzeit aufſtellen zu dürfen. Ebenſo glaube ich doch auch auf Krebſe aufſtellen zu dürfen. Der Amtsvorſtand verweigerte Alles und wende ich mich an eine geehrte Redaktion mit der ſehr ergebenen Bitte um gütige Aufklärung, wie ich mich zu benehmen habe. Antwort auf Frage Nr. 20. Während der geſetzlichen Frühjahrsſchonzeit in den unter Ziffer 2 des § 3 der Verordnung vom 8. Auguft 1887 genannten Gewäſſern von 10. April bis 9. Junt Abends 9 Uhr, kann vom Montag Morgens 6 Uhr bis Donnerſtag Morgens 6 Uhr jeder in die Schonzeit fallenden Woche d. h. an 3 Tagen mit allen Geräthen gefiſcht werden. Wenn gefragt wird, ob es nicht erlaubt ſei, während der geſetzlichen Schonzeit auf die größten Fiſchräuber, wie Wels ꝛc. „aufſtellen zu dürfen“; ſo ſoll das wohl heißen: Ob Netze, Körbe, Reuſen ꝛc. zum Fange dieſer Fiſchräuber in der Zeit von Donnerſtag Morgens 6 Uhr bis Montag Morgens 6 Uhr ausgelegt werden dürfen? Dies iſt zu verneinen! Doch kann der Regierungspräſident ausnahmsweiſe (§ 4 Nr. 2) dieſe ſogenannte ſtille Fiſcherei erlauben, unter den im Geſetze angegebenen Cautelen. § 10 der Verordnung (i. o.) Abſ. 2 lautet: In der Zeit vom 1. November bis 31. Mai einſchließlich, iſt der Fang von Krebſen in allen nicht geſchloſſenen Gewäſſern verboten, alſo iſt auch die weitere Frage zu verneinen bis 31. Mai. Der Amtsvorſtand hat völlig Recht. Davon kann man ſich durch einen Blick in die an⸗ gezogenen Geſetzesſtellen — gute Ausgabe: Das Fiſcherelgeſetz für den Preußiſchen Staat ꝛc. mit 33 Ab⸗ bildungen, Berlin bei Parey 1 % — leicht überzeugen. S. K. Frage Nr. 21. (Herr Schn. in M.) Nachdem bis jetzt oder doch früher die Anſicht ver⸗ treten war, daß Aalmännchen in der Montce nicht enthalten ſein ſollen, wodurch hauptſächlich die nicht ermöglichte Fortpflanzung des Aales im Süßwaſſer ihre Ableitung und Erklärung gefunden haben ſoll, ſo wird hiemit unter Bezugnahme auf Seite 185 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 11 vom 23. Mai 1894 das Erſuchen um Beantwortung der Frage geſtellt, ob nun durch Beſatz mit Lauenbrucher Aalſetzlingen, welche nun erwieſenermaßen männliche Aale enthalten, die Fortpflanzung der Aale bei Beſetzung bayeriſcher Süßgewäſſer mit vorſtehenden Setzlingen nicht doch ermöglicht iſt oder ob dieſes nur im Salzwaſſer möglich iſt? Antwort auf Frage Nr. 21. Im ſüßen Waſſer laichen Aale niemals, wenn man auch zu den Weibchen Aalmännchen ſetzt. Das Laichgeſchäft findet nur im Meere ſtatt, weil die Geſchlechts— 214 RER S 1. produkte, Eier und Samen, im Süßwaſſer niemals ihre Reife erlangen. Viele Tauſende daraufhin unterſuchte Aale haben im Süßwaſſer immer nur unreife Eier und unreifen Samen gezeigt. Reife befruchtungsfähige Eier und reife bewegliche Samenthierchen kennt man bisher vom Aal überhaupt noch nicht, weil ſich die Aale zur Laichzeit auch im Meere der Beobachtung entziehen. Alle entgegenſtehenden Behauptungen, daß Aale im ſüßen Waſſer gelaicht hätten, oder gar lebendige Junge zur Welt brächten, haben ſich bisher ſtets als auf falſcher oder ungenügender Beob⸗ achtung fußend, erwieſen. H. Frage Nr. 22. (Herr J. A. in A., Bayern). abgeſchlagen wied, darf mit derfelben ſchon bevor ich mit fiſchen fertig bin, hat der Müller zu warten bis ich ſämmtliche Fiſche gefangen? b b) Habe ich das Recht in den ſogenannten Waſſerradſtuben das Fiſchen vorzunehmen, wenn das Waſſer abgeſchlagen iſt? 0 Antwort auf Frage Nr. 22. Zu a) Nach Art. 126 Ziff. 2 des Bayeriſchen Polizeiſtraf⸗ geſetzbuches hat der Müller nur die Verpflichtung, Sie, abgeſehen von den dort aufgeführten Ausnahms⸗ fällen, von dem bevorſtehenden Ablaſſen des Baches rechtzeitig zu benachrichtigen, damit Sie Ihre Vorkehrungen als Fiſcherei-Berechtigter treffen können; dagegen iſt derſelbe nicht verbunden, mit dem Beginn der Reinigung des Baches bis zur Beendigung Ihrer etwa unternommenen Fiſcherei zuzuwarten. begonnen werden oder a) Wenn ein Mühlbach behufs Reinigung Zu b) Wenn durch Vertrag oder Uebung nicht ein Anderes feſtſteht, iſt der Fiſcherei-Berechtigte nicht befugt, das der Fiſcherei-Ausübung zu betreten. Innere von fremden Gebäulichkeiten ohne Genehmigung des Eigenthümers behufs Ob das Waſſer abgelaſſen iſt oder nicht, macht hiebei keinen Unterſchied. Doch können Sie nach unſerer Meinung nicht gehindert werden, den Bach unter der Waſſerradſtube zu befiſchen, ſoweit dieß ohne Eintritt in dieſe Stube möglich iſt. Bei Neuanlage von Gebäuden, welche 2 Theil des Fiſchwaſſers unzugänglich machen, wird der Fiſcherei-Berechtigte deßhalb ſeine Anf ſprüche auf Unterlaſſung der Beeinträchtigung feines Rechtes oder auf Entſchädigung ſofort geltend machen müſſen. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 1. Juni. Zufuhr knapp, Geſchäft lebhaft, Preiſe hoch. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende | friich, in Eis iſche geräucherte A, Hechte 1 95104 54 Winter-Rheinlachs. per Pfund 320 Zander 79—88 80 Ruff Lachs? 5 5 200 Barſche 50-60 32—36 Flundern, gr. „ Stiege 500 600 Karpfen, mittelgroße ß 715 — do. mittel 5 1 200-300 do. kleine. — — Bücklinge, pomm. . „ Wall 50 100 Schleie 98-117 60-67 Dorſche % „ „ Schock 200. 300 Blele 51—52 | 26-30. (Schellſiſch . . „ Stiege 75—200 Plötze 36—73 18-30 Aale, große „ Pfund 130140 Aale 93 80 i | 125 Oſtſeelachs a 100—119 Heringe „100 Stck. 800 1000 Wels 45 — Inserate. 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Organ für die Befammtintereffen der Fischerei, ſowie füt die Beſtrebungen der Fiſckerei- Veteine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, der Landes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes, des Schlef. Fiſch. Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch ch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch. ber. Wiesbaden, des Recklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Sich. ‚Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheinifchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central. Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig · Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗ Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit FTachmännern JDeutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutfden Tiſcherei⸗Jerein. Nr. 13. Münden, den 20. Juni 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Max von dem Borne +. — II. Bekanntmachung. — III. Aufforderung, die Fütterung der Fiſchbrut betreffend. — IV. Ueber Fleiſchhackmaſchinen in Fiſchzuchtanſtalten mit beſonderer Berückſichtigung derſelben zur Bereitung des Futters für Salmonidenbrut. — V. Zur Bad): ſaiblingfrage. — VI. Die Ausſtellung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins im Treptower Park zu Berlin. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Frage⸗ kaſten. — X. —.— und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. Max von dem Vorne Ye Am 14. Juni 1894 verſchied der Kammerherr Max von dem Borne auf ſeinem Gute Berneuchen in der Neumark an einem Gehirnſchlage. Nicht nur in unſerem Vaterlande, ſondern weit über die Grenzen Deutſchlands hinaus, überall, wo man von Fiſchzucht ſpricht, wird dieſe ernſte Botſchaft tiefe und aufrichtige Trauer erregen. Mit Max von dem Borne iſt einer der erſten und erfolgreichſten Vorkämpfer für eine pflegliche Behandlung der Fiſcherei dahingeſchieden, ein Mann, der mit erſtaunlicher Vielſeitigkeit auf den wichtigſten Gebieten des geſammten Fiſchereiweſens mit Rath und 5 That, in Wort und Schrift, in höchſtem Grade anregend, ja bahnbrechend gewirkt hat. M In der Geſchichte der deutſchen Binnen-Fiſcherei wird der Name Max von dem Borne f ſtets mit Auszeichnung genannt werden, wir Zeitgenoſſen aber werden dem hochgeſchätzten und allgemein verehrten Mann alle Zeit ein ehrendes Andenken bewahren. 218 II. Bekanntmachung. Nach Beſchluß des IV. Deutſchen Fiſcherei-Tages zu Friedrichshafen vom 28. Auguſt 1892 findet die V. Tagung in Breslau ſtatt. Der Deutſche Fiſcherei-Verein und der Schleſiſche Filcherei- Verein, als Vereins⸗ repräſentant des Verſammlungsortes, beehren ſich demgemäß zu dem in Breslau am 28. und 29. Auguſt d. J. ſtattfindenden V. Deutſchen Fiſcherei⸗Tage ihre Mitglieder, die verehrlichen Fiſcherei-Vereine und ſonſtigen Fiſcherei⸗Intereſſenten Deutſch⸗ lands hierdurch ergebenſt einzuladen. Der II. Deutſche Fiſcherei⸗Rath d. h. die Verſammlung der Delegirten der an den Deutſchen Fiſcherei-Verein angeſchloſſenen Landes: und Provinzial⸗Vereine findet am 27. Auguſt ftatt. Der Deutſche Fiſcherei⸗ Verein beehrt ſich die Vertreter der A. V. Vereine und feine Ausſchuß⸗ mitglieder hierzu ergebenſt einzuladen unter Hinweis auf die für den I. Fiſcherei-Rath zu Berlin feſtgeſtellten Bedingungen. Es iſt vorläufig Folgendes in Ausſicht genommen: Sonntag, den 26. Auguſt, Abends 8 Uhr. Zuſammenkunft der Mitglieder des II. Deutſchen Fiſcherei⸗Rathes im Franziskaner Leiſtbräu am Tauentzienplatze. a Montag, den 27. Auguſt. Früh 9 Uhr Sitzung des II. Deutſchen Fiſcherei-Raths im Ständehauſe. Nach Schluß derſelben, Nachmittags 5 ½ Uhr, einfaches Abendbrod im Zoologiſchen Garten, an welchem auch bereits eingetroffene Mitglieder des V. Fiſcherei-Tages Theil nehmen können. Abends freie Vereinigung im Leiſtbräu. Das Abendbrod im Zoologiſchen Garten fol incl. Eintritts⸗ geld 2 M. 50 J koſten. Dienſtag, den 28. Auguſt. Früh 10 Uhr Eröffnung der Verſammlung des V. Deutſchen Fiſcherei-Tages im Ständehauſe. Von 12—2 Uhr wird ein offenes Büffet dort aufgeſchlagen. Nachmittags 5 Uhr gemeinſames Mittagsmahl in den Räumen der Vereinigten Logen, Sternſtraße. Das Mittagsmahl fol pro Gedeck 3 M. betragen. Mittwoch, den 29. Auguſt. 9 Uhr Sitzung im Ständehauſe. Nachmittags 1 Uhr Abfahrt vom Zentralbahnhofe mittelſt Extrazuges nach Trachenberg; Beſichtigung der dortigen Teichwirthſchaft und Hälteranlagen. Die Rückkehr nach Breslau ſteht zwiſchen 7 und 8 Uhr Abends zu erwarten. Vereinigung im Leiſtbräu, eventuell an einem anderen noch zu beſtimmenden Orte. Donnerſtag, den 30. Auguſt. Früh 6 Uhr 35 Minuten Abfahrt vom Centralbahnhofe nach Bad Langenau, Graf⸗ ſchaft Glatz. Ankunft daſelbſt um 9 Uhr 39 Minuten. Die nöthigen Wagen zur Bes förderung nach Ober-Langenau ſtehen am Bahnhof bereit. Beſichtigung der Brutanſtalt und der Forellenteichanlagen; Frühftüd. Um 12 Uhr Wagenfahrt nach der Wuſtung bei Habelſchwerdt; Beſichtigung der ſtädt. Brutanſtalt und der Forellenteichanlagen daſelbſt. Um 3 Uhr gemeinſames Mittageſſen. Ferneres gemüthliches Zuſammenſein bei gutem Wetter in den herrlichen Anlagen der Wuſtung, bei ſchlechtem Wetter im großen Saale der ſtädt. Förſterei und Reſtauration. N Um 5 ½ Uhr Wagenfahrt zum Bahnhof; um 6 Uhr 22 Min. Rückfahrt nach Breslau. Die Tagesordnung der Verhandlungen beider Tagungen wird in der 2. Julihälfte in unſerer „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ zum Abdruck gelangen. Bis jetzt ſind folgende Berathungsgegenſtände angemeldet: 7 ͤ w ⁵ . ⁵˙ hat u ar nz 219 Berückſichtigung der Fiſcherei bei der Waſſerrechtsgeſetzgebung, insbeſondere in Preußen; Ueber die Selbſtreinigung der Flüſſe; f Zur Regelung der Frage der Raubzeugprämien; Zur Einführung einer Lachsfangſtatiſtik; Zur geographiſchen Verbreitung der Fiſche. Anmeldungen weiterer Vorträge und Anregungen zur Behandlung weiterer Berathungsgegenſtände ſehen wir gern entgegen und bitten deßhalb mit der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins (Berlin 8 W., Zimmerſtraße 90/91) in's Benehmen zu treten. Es hat ſich bereits ein Lokalcomits zur Beſchaffung von Wohnungen gebildet. Hier⸗ über behalten wir uns demnächſt weitere Mittheilungen vor. Indem die ergebenſt Unterzeichneten die Einladung zu recht reger Betheiligung an dem V. Deutſchen Fiſcherei⸗Tage wiederholen, geben ſie ſich der Hoffnung hin, daß dieſelbe in allen deutſchen Gauen freundliche Aufnahme finden möge. Berlin und Breslau, Mitte Juni 1894. Der Der Beutfche Fifcherei-Berein. Schleſiſche Fiſcherei-Berein. Fürſt von Hatzfeldt⸗Trachenberg. Graf von Frankenberg⸗Tillowitz. III. Aufforderung, die Fütterung der JFiſchbrut betreffend. Dank den Bemühungen hervorragender Männer, zu denen mit in erſter Linie der kürzlich (14. Juni d. J.) leider verſtorbene Kammerherr Max v. d. Borne zu rechnen iſt, hat die Fiſchzucht ſchon längſt die engen Bahnen verlaſſen, in welche ſie urſprünglich von der Natur gewieſen war. Iſt ſie doch in mehr als einer Richtung zu einer künſt⸗ lichen geworden, wie man es nennt, d. h. nicht zu einer erkünſtelten, der Natur zuwider⸗ laufenden, ſondern zu einem, auf natürlicher Baſis beruhendem Können und zu einer die Natur als Lehrmeiſterin nehmenden Kunſt. Von dieſem Geſichtspunkte aus ſollte man nicht nur die künſtliche Befruchtung der Eier auffaſſen, ſondern auch diejenigen Beſtreb⸗ ungen, welche ſich auf eine künſtliche Aufzucht der Fiſchbrut oder auf eine künſtliche Fütterung und Mäſtung aufwachſender Fiſche beziehen. Sind nun auch in Kreiſen der Fachleute, die ja zumeiſt eine reiche Erfahrung hinter ſich haben, die Anſichten überaus getheilt darüber, ob es ſich empfehle, der Brut unſerer vornehmſten Edelfiſche, der Salmoniden, ein künſtliches Futter, unter auch ſonſt nicht natürlichen Verhältniſſen, zu verabfolgen, anſtatt ihr, ſobald ſie freßfähig geworden, die goldene Freiheit zu laſſen, damit ſie ſich das ihr genehme Futter ſelbſt ſuche, ſo ſind doch anderſeits von einer ganzen Reihe von Züchtern gerade mit der Aufzucht der „Freßbrut“ ſo glückliche Reſultate erreicht worden, daß es ſich wohl verlohnt, dieſer Seite der Fiſchzucht eine größere Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Der Unterzeichnete glaubt ſich daher die Aufgabe ſtellen zu müſſen, dieſe Frage einer eingehenden Prüfung zu unter: ziehen, eine Frage, die naturgemäß in mehrere Unterfragen getheilt werden muß. So wäre zunächſt prinzipiell feſtzuſtellen, ob und unter welchen Umſtänden die künſtliche Aufzucht der Freßbrut ſolche Vortheile biete, daß ſie ſich überhaupt verlohne. Dann wäre zu erwägen, welcherlei Apparate zu einer ſolchen Aufzucht am geeignetſten wären; dann ob natürliche (Cruſtaceen, Fiſchrogen) oder künſtliche (Gehirn, Leber ꝛc.) Futtermittel vorzuziehen ſind. Weiter wäre zu unterſuchen, ob es unbedingt nothwendig ſei, die Futtermittel in friſchem, weichem Zuſtande zu verabreichen, oder ob ein getrockneter Zuſtand auch angängig ſei. Es iſt bekannt, wie überaus verſchieden die Anſichten über dieſe einzelnen Punkte ſind, und während z. B. die Viehzucht ganz genau weiß, was einem neugeborenen Kälbchen frommt, während es in der Landwirthſchaft eigentlich nur eine Methode gibt oder doch nur wenige Abarten derſelben, die eine gemeinſame Baſis haben, ſo handelt faſt jeder Fiſchzüchter anders, jeder hat ſeine eigene Methode, die ſich für ihn bewährt, und damit iſt er zufrieden. Mit der Prüfung der anderen Züchtungsmethoden gibt er ſich kaum ab und kann es auch | nicht gut, da er ſonſt aus dem Expermentiren vielleicht gar nicht herauskäme. Dazu kommt, daß die wenigſten Aufzuchtverfahren überhaupt allgemeiner bekannt ſind, denn die Lehrbücher enthalten wenig davon, und nicht Jeder fühlt ſich veranlaßt oder findet Gelegenheit, ſeine Erfahrungen preiszugeben oder weiteren Kreiſen bekannt zu machen. Von dieſen Erwägungen ausgehend, möchte der Unterzeichnete daher an alle Fiſchzüchter die Bitte richten, ihn in ſeinem Beſtreben zu unterſtützen. Dies könnte zuvörderſt dadurch geſchehen, daß ein jeder ſeine Meinung und Erfahrung mittheilt, mit beſonderer Angabe des Futtermittels, ob friſch, ob getrocknet, ferner die Art und Weiſe der Fütterung. Es wäre ferner anzugeben, ob die Freßbrut vor dem Ausſetzen nur angefüttert wurde, oder ob das Füttern beibehalten wurde; dann, ob neben künſtlichem Futter auch natürliches beſtand. Die Angaben über dieſe Punkte werden weiterhin dadurch an Werth gewinnen, wenn gleichzeitig die erzielten Reſultate mitgetheilt werden, ſowie — und das iſt überaus wichtig — die Koſten, welche das Futterverfahren verurſachte. Denn, wenn man auch behaupten kann, daß für Salmoniden brut kein Futterſtoff zu theuer iſt, jo wird man doch bei deren Heran— wachſen immer ſparſamer werden müſſen, und ſchon bei einſömmerigen Fiſchen werden die billigſten Futterſtoffe nicht mehr billig genug ſein. Um nach einem beſtimmten Plane arbeiten zu können und um die einlaufenden Berichte nicht zu verzetteln, bittet der Unterzeichnete, dieſelben an ihn einſenden zu wollen. Sie ſollen ſodann, wenn irgendwie möglich, unter ihrem eigenen Wortlaut, zu einem gemeinſamen Referat zuſammengefaßt und als ſolches veröffentlicht werden. Im Anſchluß daran wird ſodann beabſichtigt, im nächſten Jahre etwa vergleichende Fütterungsverſuche an Freßbrut von Salmoniden anzuſtellen, wobei, wenn angängig, alle die berichteten Fütterungsarten einer Prüfung unter gleichen Bedingungen und unter Kontrolverſuchen vorgenommen werden ſollen. Friedrichshagen, im Juni 1894. Prof. Dr. Frenzel, Biologiſche Station Müggelſee. IV. Ueber Fleiſchhackmaſchinen in Jiſchzuchtanſtalten mit beſonderer Berückſichtigung derſelben zur Bereitung des Jutters für Salmoniden- brut. Von W. Riedel, Heidelberg. Die amerikaniſche Fleiſchhackmaſchine darf man als ein unentbehrliches Wert: zeug für jede rationell geleitete Fiſchzuchtanſtalt betrachten. Ueber dieſe Maſchine und auch über Brutfutter find zwar ſchon verſchiedentlich Mittheilungen veröffentlicht. Unſere Erfahr: ungen in der Fiſchzüchterei ſind aber bei weitem nicht abgeſchloſſen, fortgeſetzt bereichern wir unſer Wiſſen. Und ſo mag auch das, in dem nachſtehend über die Brauchbarkeit der Maſchine und über die Art der Fiſchfütterung im Allgemeinen Geſagten, ſchon dageweſen ſein; anerkannt Gutes kann man aber immer wieder hören. Für den angehenden Fiſchzüchter (und dieſem ſind dieſe Mittheilungen vorzugsweiſe gewidmet) wird eine Zuſammenfaſſung des Ganzen auf alle Fälle erwünſcht ſein. Mit Hülfe der Fleiſchhackmaſchine ſind wir in der Lage ein Futter herzuſtellen, daß es uns ermöglicht der Brut ſowohl, als auch den größeren Fiſchen eine Nahrung zu bieten, die alle anderen Fütterungsmethoden in den Schatten ſtellt und das Gedeihen der Fiſche überraſchend fördert. Die Sorgen der Futterbeſchaffung für die auf unſere Pflege angewieſenen Fiſche werden durch dieſe Maſchine weſentlich verringert. Was dieß jagen will, vermag nur der- jenige Fiſchzüchter zu beurtheilen, welcher in früheren Jahren mit ſolchen Sorgen zu kämpfen hatte, oder vielfach mehr oder weniger noch damit geplagt iſt. Man darf noch hinzufügen, daß ſchon manches Intereſſe an dieſem Faktor ſcheiterte oder Schiffbruch litt. Nachſtehende Anleitung zur Fütterung gilt vorzugsweiſe den Salmoniden und zwar ſolchen, die ſich zur Aufzucht in Weihern oder Teichen eignen. Zunächſt will ich die Fütterung der Brut behandeln. Brut läßt ſich nach aufge⸗ zehrtem Dotterſack bekanntlich ja auch in den Brutapparaten an künſtliche Fütterung ge⸗ 221 — Ä——b wöhnen; allein dieſe Methode iſt mit einer peinlichen Sorgfalt, Reinhaltung der Apparate ꝛc. verknüpft. Rationeller und weſentlich ſicherer verfahren wir, wenn man die Brut nach aufgezehrtem Dotterſack alsbald in einen hierzu bereit gehaltenen Weiher ausſetzt, der nicht allzugroß ſein darf, ſo daß wir das fernere Gedeihen beobachten und die Fiſchchen im Auge behalten können. Hierzu eignen ſich Weiher in einem Größenverhältniß von annähernd 3 zu 6 bis 4 zu 8 Meter. Ausgemauerten Weihern möchte ich den Vorzug geben, jedoch iſt dieß nicht abſolut nothwendig, wenn die Wandungen auf irgend welche Weiſe, durch Steinplatten oder dergleichen, abgedämmt ſind. In dieſen Weihern, möglichſt frühzeitig vor dem Beſetzen beſpannt, bildet ſich ein Lebeweſen von Infuſorien, das unſerem Auge unſichtbar, aber für die Brut ein Objekt gibt, auf welches ſofort die Jagd beginnt. Es iſt intereſſant dieſes Jagen der Fiſchchen zu be⸗ obachten, und dabei das ſichtliche Gedeihen unſerer jungen Pfleglinge zu verfolgen. Dazu gehört ſelbſtverſtändlich, daß das Waſſer hell und klar bleibt, daß wir alſo für einen ſolchen Brutweiher möglichſt Quellwaſſer verwenden. Je nach der Zahl der Brut die wir einem Weiher übergeben, in angegebenen Größen bis zu 10 000 Stück, iſt dieſe Erſtlingsnahrung, die Infuſorien, in einigen Tagen weſent⸗ lich verringert. Nun beginnt unſer Eingreifen durch Zuführung künſtlicher Nahrung. Es bietet ſich ja mitunter Gelegenheit Infuſoriennahrung zu beſchaffen; allein dieſe Futterbeſchaffung iſt von Witterungsverhältniſſen und Zufälligkeiten, ſowie Sorgen aller Art abhängig, welcher eine Fiſchzuchtanſtalt enthoben ſein muß, ſoferne ſolche auf einen un⸗ unterbrochenen Betrieb rechnen will. Das Gedeihen der Fiſchchen iſt weſentlich abhängig von einer regelmäßigen Fütterung, die den Tag über mehrmals vorzunehmen iſt, beſonders bei einer ſtarken Beſetzung eines Weihers. Als erſte Nahrung die wir den Fiſchen anbieten, bewährten ſich ſeit Jahren in der Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt getrocknete Eintagsfliegen, (Auguſtfliege). Dieſe Fliegen find ein Handelsartikel, den wir uns mit 70 J per Liter, mitunter billiger, beſchaffen. In Heidelberg führt dieſen Artikel Kaufmann Louis Goos unter dem eigenthümlichen Namen „Weißwurm“, im Rohſtoff ſowohl, als auch mit einer Preiserhöhung fein pulveriſirt zum Verbrauch hergeſtellt. Das Pulveriſiren kann man auch ſelbſt beſorgen, wobei eine verſtellbare Kaffeemühle oder Gewürzmühle gute Dienſte leiſtet. Ein feines Roßhaarſieb oder ein ähnliches Sieb trennt die pulveriſirte Maſſe von gröberen Theilen, weche nochmals der Mühle übergeben werden, u. ſ. w. Ein Theil des Fliegenpulvers, aus den ECierſtöcken der Fliegen her: ſtammend, ſinkt etwas raſcher. Um dieſes Sinken zu verringern, gibt man dem Pulver einen kleinen Zuſatz von Fett, ſo daß dieſes Futter einige Zeit auf der Oberfläche des Waſſers ſich ſchwimmend erhält. Von den Fiſchchen wird dieſes Futter lebhaft genommen. Auf dieſe Art gewöhnen ſich die Fiſchchen an die ſogenannte künſtliche Fütterung. Inzwiſchen nehmen dieſe zur Abwechslung auch pulveriſirtes Fleiſch von getrockneten Fiſchen, die vor dem Trocknen abgekocht werden. Hierzu eignen ſich friſche Häringe, Uckelei und andere; ſie geben ein Futter, welches weniger raſch ſinkt. Abgekocht und von allen Knochentheilen geſondert, treibt man das Fleiſch durch die Fleiſchhackmaſchine mit einer Scheibe mittlerer Lochweite. Das Produkt trocknet man an der Sonne, eventuell auf andere Weiſe möglichſt raſch. Das Pulveriſiren geſchieht wie bei der Eintagsfliege. Als Regel gilt hier, wie überhaupt bei der Fütterung im Allgemeinen, nicht mehr Futter zu geben, als die Fiſchchen reſpektive Fiſche freſſen; Es iſt ſorg— fältig darauf zu achten, daß kein Futter auf dem Grund des Weihers liegen bleibt oder gar dort der Verweſung anheim fällt. In letzteren Fällen darf man häufig den Keim der Krank— heit ſuchen, welche zuweilen Verheerungen unter den Fiſchbeſtänden anrichten. Wo in einer Fiſchzucht peinliche Reinlichkeit als oberſter Grundſatz eingeführt iſt und durchgeführt wird, werden Sterbefälle von Fiſchen zu den Ausnahmefällen gehören, wenn nicht etwa in der Waſſerzuführung ſich Mängel einſtellen, die ſich nur an Ort und Stelle einer Beurtheilung unterziehen laſſen. 222 Etwa einen Monat nach dem Ausſetzen der Brut in den oder die Weiher können wir die Fleiſchhackmaſchine in Betrieb nehmen, um Futter für die kleinen Zöglinge herzu⸗ ſtellen. Hier macht ſich ſo recht der Werth dieſer Maſchine in der Fiſchzucht geltend. Mit Hilfe dieſer iſt uns von jetzt ab die Möglichkeit geboten ein Futter zu bereiten, daß den An⸗ forderungen, die wir an dasſelbe ſtellen um das raſche Heranwachſen der Fiſchchen nach Mög: lichkeit zu fördern, vollſtändig entſpricht und uns allen unliebſamen Eventualitäten für Futter⸗ beſchaffung, wie ſolche in früheren Jahren beſtanden, enthebt. Nebenbei bemerkt ſtellen ſich dieſe Futtermittel großentheils erſtaunlich billig. Hierauf werde ich ſpäter zurückkommen. Zur Bereitung eines entſprechenden Fiſchfutters bedürfen wir für die Fleiſchhackmaſchine verſchiedene Scheibeneinſätze mit Löchern, deren Weite ſich nach der Größe der Fiſche zu richten hat, die wir zu füttern beabſichtigen. Zur Herſtellung des Futters für die Brut werden Scheibeneinſätze mit den kleinſten Lochweiten hergeſtellt. Hierbei iſt in Rückſicht zu nehmen, welches Material uns zum Be⸗ arbeiten zur Verfügung ſteht. Je nach Beſchaffenheit des Futterſtoffes verwenden wir in der erſten Zeit Scheiben von ½ bis 1 Millimeter Lochweite. Eine ſolche Scheibe beſitzt 400 bis 500 Löcher. Die Herſtellung ſolcher minimaler Lochweiten iſt nicht ohne entſprechend eingerichtete Maſchinen möglich, beſonders da die Bohrung keine koniſche ſein ſoll und ſein darf; denn das Futter ſoll in feinſter Wurmform oder in ſolcher von Maden aus der Maſchine hervortreten, alſo eine Form haben, welche den Fiſchchen die Form des Naturfutters vor- zutäuſchen beſtimmt iſt. Solche Scheibeneinſätze ſtellen ſich anſcheinend hoch im Preiſe, wenn die Bohrungen den angegebenen Zahlen und den Dimenſionen der gewünſchten Lochweiten entſprechen ſollen; bei ½ Millimeter annähernd 12 bis 14 //. Je nach den zunehmenden Lochweiten ver ringern ſich die Scheibenpreiſe; fo z. B. bei 1 Millimeter auf circa 6 bis 8 M; bei 2 Millimeter auf 4 NM; bei 3 Millimeter auf 2.75 M in Hartguß ausgeführt. Bohr⸗ ungen in Stahlſcheiben ſind weſentlich theurer. Im Verhältniß zu dem, was uns dieſe Scheiben leiſten, können die Koſten welche deren Beſchaffung beanſprucht, nicht oder doch nur minimal in Betracht kommen. Das Material das wir zur Brutfutterbereitung verwenden, kann mannigfacher Art ſein, vorausgeſetzt, daß ſolches den Nährſtoffgehalt beſitzt, den wir beanſpruchen. Bevorzugen möchte ich das Material aus den Abfällen der Schlächtereien und der Schlachthäuſer, welche aus Weichtheilen beſtehen, wie z. B. Tragſäcke von Kühen und in dieſen die ſogenannten Eier⸗ ſtöcke, welche denſelben anhaften ꝛc., ſelbſtverſtändlich entſprechend abgekocht. Ebenſo iſt zu empfehlen Leber, die aber nicht durch zu langes Kochen hart werden darf und noch in Wurm⸗ form aus der Maſchine hervorgeht. Stehen uns ſolche Futtermittel nicht zur Verfügung, dann läßt uns das amerikaniſche Fleiſchmehl niemals in Futternoth kommen. Ueber die Verwendung desſelben für Fiſchfutterzwecke gibt die Abhandlung des Herrn Profeſſor Dr. Frenzel in Nr. 1 der Allgemeinen Fiſchereizeitung vom laufenden Jahr: „Einiges über Fleiſchmehl“, im allgemeinen beachtenswerthe Anleitungen. Für Forellenbrut läßt ſich dieſes Fleiſchmehl jedoch nur verwenden, indem wir durch ein feines Sieb die gröberen Theile desſelben beſeitigen. Letztere werden zur Großfiſchfütter⸗ ung verwendet. Das abgeſiebte feinere Fleiſchmehl vermengen wir zum Gebrauch mit friſchem Blut und in Ermangelung von ſolchem mit gewöhnlichem Roggenmehl und Waſſer, oder beides gemeinſchaftlich. Der Fleiſchmehlteig, den wir dann durch die Fleiſchhackmaſchine treiben, erzeugt ein fadendickes Produkt, daß wie feine Würmchen aus der Lochſcheibe tritt und je nach der Zahl der Löcher bis zu 500 gleichzeitig. Sind abgekochte Fleiſchabfälle zu weich um Wurmform zu erzeugen, ſo hilft ein kleiner Zuſatz von feinem Fleiſchmehl, welches wir der weichen Fleiſchmaſſe beimengen, dem Mangel ab. Fiſchzuchtanſtalten in der Nähe größerer Städte ſind meiſt mehr oder weniger, je nach⸗ dem die Schlachthäuſer Abfälle aus dieſen zu liefern in der Lage ſind, unabhängig vom Fleiſchmehl. Dieſe Vortheile entbehren die Fiſchzüchtereien auf dem Lande und dieſen iſt das Fleiſchmehl und die Fleiſchhackmaſchine mit den diverſen Lochſcheiben ein Sorgenbrecher. . A TEE EL TEE WF TEL 223 — — — — 4 Zweifellos würden viel mehr Fiſchzüchtereien entſtehen und beſonders da entſtehen, wo die edle Forelle gedeiht, wenn dieſe Thatſachen dort mehr bekannt würden. Erwähnen möchte ich noch, daß das Futter welches wir auf dieſe Weiſe herſtellen, nicht getrocknet, ſondern immer möglichſt friſch verfüttert werden ſoll. Ziehen wir den Nährgehalt des Fleiſchmehls, den Schlachthausabfällen gegenüber, in Rechnung, ſo wird die Futterkoſtendifferenz ſich ſo ziemlich die Wagſchale halten. Die von Städten entfernt gelegenen Fiſchzüchtereien ſind ſomit nicht, oder doch nicht weſentlich benach⸗ heiligt. Bekanntlich bietet man den Fiſchen zuweilen Abwechslung im Futter. Auch hier bietet ſich dem Fiſchzüchter auf dem Lande Gelegenheit ſolches Abwechslungsfutter zu beſchaffen. Das Fleiſch von erlegten Raubthieren, von Nothſchlächtereien u. ſ. w. iſt, wenn auch nicht ganz unentgeltlich, doch mit wenig Koſten erhältlich. Getrocknet laſſen ſich dieſe Futtermittel aufbewahren. Durch das Abkochen werden etwa in ſolchen vorhandene krankhafte Beſtand⸗ theile, wie dieß auch bei Schlachthausabfällen der Fall iſt, vollſtändig unſchädlich gemacht, eine Gefahr für die Fiſche alſo beſeitigt. \ Selbſtverſtändlich iſt wohl, daß man zur Herſtellung des Futters für Großfiſche Scheibeneinſätze in die Fleiſchhackmaſchine mit größerer Zahl von Löchern, gewöhnlich bis zu 10 verwendet. V. Zur Vachſaiblingfrage. Von A. Rühm, fürſtl. Oberförſter a. D. in Scheibe, — Schwarzburg Rudolſtadt. Es iſt ſehr erfreulich, daß nach mehrſeitiger Anregung die Regenbogenforelle in der letzten Zeit zur Weiterzucht ſo in Aufnahme gekommen iſt, daß die Nachfragen nach ange— brüteten Eiern, Brut und Setzlingen von dieſem Fiſch ſich ungemein vermehrt haben und wie im Allgemeinen anzunehmen iſt, auf Grund wirklicher Erfolge. Nicht minder bedeutend find aber auch die Erfolge, welche durch Weiterzucht des Bach: ſaiblings (Fontinalis) nachzuweiſen find, und es muß um jo mehr Wunder nehmen, daß gleichzeitig eine Abnahme der Nachfrage bei dieſem ſo werthvollen Fiſche ſich im Gegenſatz zur Regenbogenforelle bemerkbar macht. Hierdurch veranlaßt, will ich meine mehrjährigen Beobachtungen und Erfahrungen über dieſen Fiſch hiermit veröffentlichen, mit dem Wunſche, daß dieſe wenigen Zeilen dazu beitragen möchten, daß die ihm gebührende Beachtung wieder erneuert wird und auch erhalten bleibt. Der Bachſaibling iſt ein ganz vorzüglicher Speiſefiſch, der im fließenden Waſſer ge— zogen der Bachforelle an Feinheit wenig nachſteht, ſogar derſelben theilweiſe vorgezogen wird. Er gedeiht vor allem in unſeren Gebirgsgewäſſern vortrefflich und lebt hier mit der Bach— forelle friedlich zuſammen, ſeine Nahrung mehr auf dem Grunde ſuchend als Letztere, dabei den großen Vortheil zeigend, daß er ſich nicht flußabwärts zieht, ſondern eher der friſchen Strömung entgegenzukommen ſucht. Eine Verbaſtardirung im Freien mit der Bachforelle habe ich iind nicht bemerkt, trotz⸗ dem in meinen Gewäſſern bereits ca. 30 Prozent Bachſaiblinge mit der Bachforelle zuſammen⸗ leben, ohne daß eine Abnahme der Letzteren wahrzunehmen wäre. Nur durch künſtliche Vermiſchung iſt es möglich, im günſtigſten Falle von tauſend Eiern 0,5 Prozent lebensfähige Fiſchchen zu erhalten, die zwar zu ſchönen, aber ſterilen Exemplaren heranwachſen. Die ſich fo abſchreckend zeigende Annahme, daß durch Einſetzen des Bachſaiblings in die Forellens gewäſſer die reine Bachforelle verloren geht, ſich daher als ganz unbegründet erweiſt. Am meiſten ſprechen für die Weiterzucht des Bachſaiblings die Wachsthumsverhältniſſe. Er wächſt viel raſcher als die Bachforelle, wird überhaupt größer als dieſe bei gleich ange— paßten Nahrungsverhältnißen und kann die Mehrzunahme des Gewichts bis zum 4. Jahre durchſchnittlich 50 Prozent betragen. Einen großen Vorzug verdient der Bachſaibling auch durch die Leichtigkeit ſeiner Fortpflanzung. Seine Geſchlechtsreife tritt ſchon mit dem 2. Jahre ein. Er iſt beim Laichen an keine beſtimmte Oertlichkeit gebunden, denn ſowohl im fließenden Waſſer als auch in Teichen iſt reichlich Brut vorgefunden worden. Hoch zu ſchätzen iſt dabei die Eigenthümlichkeit, daß dieſer Fiſch ſchon in der Jugend den Verfolgungen durch Fiſchfeinde vie 224 — — — leichter und gewandter zu entkommen weiß, als alle anderen Salmoniden, daher auch ſeine Aufzucht in Brut: und Streckteichen mit fo wenig Verluſten verbunden zu ſein pflegt. In Teichen mit anderen Salmoniden zuſammengeſetzt, lebt der Bachſaibling auch hier mit dieſen friedlich zuſammen, geht begierig an das eingeworfene, künſtliche Futter und regt dabei die ſonſt ſo trotzig ſich zeigende Bachforelle ſehr bald mit zur Aufnahme ſolchen Futters an. Der Einwand, daß große und alte Fiſche des Bachſaiblings weniger feines, mehr trocknes Fleiſch lieferten, dürfte wohl auch auf andere Salmoniden in demſelben Verhältniß Anwendung finden und möchte ich hier nur mittheilen, daß größere Fiſche des Bachſaiblings durch ger ſchickte Hand als Backfiſch, auch als Gelöéfiſch zubereitet, hochfeine Speiſen liefern. Nicht unerwähnt kann bleiben, daß der Bachſaibling ſehr gern an die Grundangel geht und auch hierin einen Vortheil gewährt, namentlich für denjenigen, welcher mit hohen Löhnen beim Fiſchfang zu rechnen hat. Nachſchrift der Red. Wir begrüßen die vorſtehenden intereſſanten Mittheilungen mit beſtem Dank und dürfen daran wohl die Hoffnung knüpfen, daß auch von anderen Seiten die bei der Bachſaiblingszucht gemachten Erfahrungen im allgemeinen Intereſſe in dieſen Blättern bekannt gegeben werden möchten. VI. Die Ausſtellung des Deutſchen Jiſcherei-Vereins im Treptower Vark zu Berlin.“) Wer die wirthihaftliche Wichtigkeit der Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins richtig würdigt, wird ſeine Anerkennung auch der neueſten Veranſtaltung desſelben, der Fiſcherei⸗Ausſtellung im Treptower Park nicht verſagen. Um ſeine Zwecke immer bekannter zu machen und die für jede gute Sache nothwendige Theilnahme des großen Publikums zu wecken, gibt es kaum ein beſſeres Mittel, als eine Ausſtellung, welche diesmal von der rührigen und thatkräftigen Leitung des Vereins mit großer Mühe gelegentlich der Aus⸗ ſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft durchgeführt wurde. Man würde darin eine Generalprobe der für 1896 geplanten größeren Ausſtellung erblicken dürfen, wenn nicht eine ſich über Monate hinaus erſtreckende Ausſtellung von Lebendigem noch viel umfaſſendere Veranſtaltungen erforderte, als die nur auf wenige Tage bemeſſene und von vornherein in einem engeren Rahmen geplante Veranſtaltung. Immerhin hat auch in der gegenwärtigen be⸗ ſchränkteren Vorführung viel für eine künftige größere gelernt werden können und wird gelernt worden ſein. Die Ausſtellung war in zwei offenen, Rücken an Rücken ſtehenden Zelten unter⸗ gebracht. Der Gedanke, die deutſchen Süßwaſſerfiſche in Einzelbehältniſſen lebend vorzuführen, war ein ſehr guter, indeſſen bei der Beſchaffenheit des zur Verfügung ſtehenden Waſſers auch ein ſehr kühner. Das Waſſer wurde mittelſt einer von der Firma Soenderop & Co. in Berlin geſtellten pneumatiſchen Waſſerhebevorrichtung, deren Motor ſich nicht immer ganz zuverläſſig erwieſen haben ſoll, aus dem nahen See entnommen und zeichnete ſich weder durch Klarheit noch durch eine dem thieriſchen Leben förderliche Zuſammenſetzung aus. Es iſt eiſenhaltig und deßhalb für Fiſche ziemlich ungeeignet. Bei der Kürze der Vorbereitungss und der Ausſtellungszeit war es indeß nicht möglich, eine Enteiſenungsvorrichtung anzu⸗ bringen. Unter ſo ſchwierigen Verhältniſſen, iſt es nur der ſtändigen und reichlichen Er— neuerung des Waſſers zu danken, daß die Fiſche am Leben erhalten wurden; ein großer Abgang war dennoch zu beklagen, namentlich in den erſten Tagen an den empfindlichen Forellen. Für dieſe ſchönen Fiſche, welche den Vorzug haben, daß ſich ebenſo gern der lyriſche Dichter, als der Feinſchmecker ihrer erinnert, darf die Ausſtellung beſonders den Herren A. Hübner in Thalmühle, S. Jaffé in Sandford bei Osnabrück und C. Arens in Cleyſingen am Harz dankbar ſein. Erſterer ſandte ſchöne heimiſche Bachforellen in ver⸗ ſchiedenen Entwicklungſtadien. Jaff é lieferte u. A. eine koloſſale dreijährige Regenbogen⸗ forelle, deren deutlich entwickelter „Regenbogen“ ſehr bemerkt wurde, Arens Salmoniden⸗ 1150 Ein eingehender und vollſtäudiger Bericht erſcheint demnächſt in unſerer „Zeitſchrift für Fiſcherei“. FP I EN S hg * „„ 7 4 Te 8 e re 8 — 225 baſtarde und amerikaniſche Bachſaiblinge, die Brutanſtalt Bienenbüttel in der Lüneburger Haide luſtig ſich tummelnde Nordſeeſchnäpel. Vielſeitig war das Geſchlecht der Karpfen ver: treten. Von Derſchau in Seewieſe (Unterfranken) zeigte die landesüblichen Frankenkarpfen, die fürſtliche Teichverwaltung in Trachenberg galiziſche Karpfen in verſchiedenem Entwicklungs— zuſtande. Am Tage der Eröffnung der Ausſtellung ausgeſchlüpfte Karpfenbrut dankte die Aus⸗ ſtellung Herrn A. Hübner-Thalmühle, welcher auch Zander, 2- und 1-ſömmerige, ſowie 3 Jahre in den Thalmühler Weihern gehaltene, von dem Deutſchen Fiſcherei-Verein einge— führte Sterlet vorführte. Schleien, Bleie, Karauſchen, Hechte, Barſche, darunter auch die durch v. d. Borne eing führten amerikaniſchen Forellen- und Steinbarſche hatten Hübner und die Müggelſeeſtation des Deutſchen Fiſcherei-Vereins be’ wgt. Aale waren von Moor in Glückſtadt ausgeſtellt. Diejenigen Fiſche, welche lebend nicht herbeigeſchafft werden konnten, erblickte der Beſchauer auf Eis; ſo einen großen Huchen oder Donaulachs und die Coregonen des Bodenſees, welche Läubli-Ermattingen bei Conſtanz geſandt hatte, während die kleine Maräne (Coregonus albula) aus Oſtpreußen durch Forſtreuter-Königsberg beſchafft worden war. Eine recht vollſtändige Sammlung der wirthſchaftlich werthvollen Nordſeefiſche, welche F. Buſſe-Geeſtemünde beigeſteuert, reihte ſich den erwähnten Süßwaſſerfiſchen auf Eis an, das Bild des deutſchen Friſchfiſchmarktes vervollſtändigend. Von lebenden Krebſen hat Herr Forſtreuter in Königsberg eine ziemliche Anzahl recht großer Exemplare aus den noch nicht verſeuchten Gewäſſern Oſtpreußens geliefert, Kr.bje, alter deutſcher Raſſe, die nach dem großen Sterben ſelten geworden find. Die Vorführung der biologiſchen Station am Müggelſee zeichnete ſich durch ſehr ſchöne Präparate in Formalin aus. Die Fluß- und Teichfauna tritt dem Beſchauer hier in großer Mannigfaltigket in Spirituspräparaten entgegen. Von Intereſſe find beſonders auch die den Fiſchen als Nahrung dienende Fauna, die Entwickelung der Salmonideneier in ihren verſchiedenen Stadien ꝛc. Hierher gehert auch die Ausſtellung der Fiſchfeinde, welche das naturhiſtoriſche Muſeum in dankenswerther Weiſe zur Verfügung geſtellt hatte. Vom Fiſchotter bis zum Band— wurm in den Eingeweiden des Bleis begegnen wir einer ſehr reichhaltigen Sammlung. Der Verein „Triton“ in Berlin zeigte eine große Anzahl von Aquarien, belebt von Gold⸗ und Silberfiſchen und den eigenthüml chen Schleierſchwänzen und ſonſtigen ſeltenen Aquariumsfiſchen nebſt den weiteren Erforderniſſen des Aquarienſports. Oskar Ziegenſpeck in Berlin iſt Spezialiſt für Angelgeräthſchaften aller Art und bringt ſolche in erftaunlicher Fülle zur Anſchauung. Von Koch-Eiſenach iſt eine beſondere Art aus Draht hergeſtellter Fiſchreuſen ausgeſtellt, während Netze in allen erdenklichen Ausführungen die mechaniſche Netzfabrik von C. Franz Klinder in Neubabelsberg vorführte. Noch ſeien die Raubthierfallen von Grell & Co. in Haynau, das Modell eines großen Störs, ſeinen Kavaarreichthum ent: hüllend von Caſtan und eine ſehr ſchöne Muſchelſammlung von Umlauf in Hamburg erwähnt. Räucherfiſche, Fiſch⸗ und Krebsconſerven aller Art, bilden einen beſonders intereſſanten Theil der Ausſtellung. Wir führen nachſtehend die Namen der Ausſteller an, weil nach dem, was ſie anbieten, zu urtheilen, dieſe Ouellen ſehr empfehlenswerth ſein dürften: H. u. J. Hüllmann in Ellerbeck bei Kiel (Geräucherte Fiſche, Sprott, Heringe, Flunder und Makrelen), Palm Nachfolger in Stralſund (Bratheringe, Aalbricken, Bismarckheringe ꝛc.), Frau Eliſe Siefken in Varel (Krebsconſerven, Krabben), Rheder Buſſe in Geeſtemünde, geräucherte Nordſeefiſche: (Schellfiſche, Rochen, Haie, Knurrhähne ꝛc.), endlich H. Forſtreuter in Königsberg, deſſen geräucherte Maränen etwas ganz beſonders Delikates ſind. Last not least iſt die eigene Ausſtellung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und ſeiner biologiſchen Station, vervollſtändigt durch Einſendungen von Dr. Seligo in Königsberg und F. Seelig, Fiſchhof bei Caſſel, anerkennend zu erwähnen. Die Apparate zur Handhab— ung der ſogenannten künſtlichen Fiſchzucht, Bruttöpfe, Bruttröge, Selbſtausleſer ꝛc. in den verſchiedenſten Conſtruktionen finden wir vertreten. Modelle von Brutanſtalten und Teichan— lagen (Einſender Ebrecht-Neuſtadt am Rübenberge), ferner von Fiſchwegen und Aal— leitern (theilweiſe in Betrieb) geben auch nach dieſer Richtung ein dankenswerthes und über— ſichtliches Bild der Beſtrebungen des Vereins zur Hebung der Fiſcherei. Die Ausſtellung lieferte den Beweis der Vielſeitigkeit der Aufgaben des Deutſchen 226 Fiſcherei-Vereins und der geradezu erdrückende Andrang des Publikums erwies das allſeitige Intereſſe an dem hier Gebotenen. Leider erſchwerte die Fülle des Beſuches andererſeits den Genuß des Gebotenen ſehr beträchtlich. Möchte die viele Mühe, welche die Ausſtellung deren Veranſtaltern verurſachte, durch eine ſtändig zunehmende Anerkennung der Beſtrebungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins be— lohnt werden. Des Vereines erſter Präſident Fürſt Hatzfeldt-Trachenberg iſt einer unſerer erſten und erfolgreichſten Teichwirthe und Karpfenzücher und Herr Profeſſor Dr. Weigelt, der Gereralſekretär des Vereins, darf bekanntlich das große Verdienſt für ſich in Anſpiuch nehmen, derartig nachhaltig auf die Nothwendigkeit der Reinhaltung unſerer Flußläufe auf— merkſam gemacht zu haben, daß das frühere Gewährenlaſſen der Regierung gegen die immer ſchlimmer werdende Verunreinigung der Flüſſe durch induſtrielle Abwäſſer ſich in ent chiedene Abwehr verwandelt hat. Unter ſolch' thatkräftiger Leitung verſpricht der Deutſche Fiſcherei— Verein auch weiter ein wichtiges Glied in der Beſtrebung zur Hebung der Volkswirthſchaft und des Nationalwohlſtandes zu bleiben! A. Förſter. — ———. VII. Bereinsnadricten. Fiſcherei-Verein für Weſtfalen und Lippe. Die Mitglieder des Vereins beehre ich mich, unter nachſtehender Mittheilung des Programms und der Tagesordnung, zur Theilnahme an der am 27. Juni d. J. in Niedermarsberg ftattfindenden Generalverſammlung hierdurch ganz ergebenſt einzuladen. Programm: Dienſtag den 26. Juni. 1. Mittags Zuſammenkunft in Niedermarsberg auf dem Bahahofe. (Ankunft des Zuges von Warburg-Scherfede 11,24, Ankunft des Zuges von Hagen— Schwerte 11,49). 2. Nachmittags 12 ½ Uhr gemeinſchaftlicher Ausflug nach Fürſenberg und Be— ſichtigung der Fiſchzuchtanſtalten des Herrn Amtmann Stennes in Fürſtenberg-Wünnenberg. 3. Abends geſellige Zuſammenkunft im Gaſthofe zur Poſt; wenn es die Witterung geſtattet, im Freien. Mittwoch den 27. Junt. 4. Morgens 8 ½ Uhr Beſuch der Stadtberger Hütte und Beſichtigung der Filter: preſſen. 5. 9 ½ Uhr Beginn der Sitzung im Saale des Gaſthofs zur Poſt: Tagesordnung nach— ſtehend. 6. Etwa 11 Uhr Gang zur Paulinenquelle und Beſichtigung der Fiſcherei-Ausſtellung daſelbſt, eventuell Fortſetzung der Vorträge und Beſprechungen. 7. 2 Uhr Nachmittags Mittageſſen im Gaſthof zur Poſt, zu 3 , das Gedeck. 8. Abend-Unterhaltung im Kaſino. Abfahrt der Züge in der Richt— ung nach Schwerte-Hagen 5,9 und 9,58 (nur bis Beſtwig-Nuttlar), in der Richtung Scherfelde— Warburg 8 Uhr. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnung pro 1893/94. 3. Etat pro 1894/95. 4. Be⸗ ſtimmung des Ortes der nächſten Generalverſammlung. 5. Im Anſchluſſe an die Beſichtigung — Nr. 4 des Programms — Vortrag über „Unſchädlichmachung der Abwäſſer“, Referent: Der General: ſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Profeſſor Dr. Weigelt-Berlin. 6. Vortrag des Herrn Regierungsrath Dr. Weddige-Münſter: „Der Entwurf eines preußiſchen Waſſergeſetzes in feiner De: deutung für die Fiſche ei“. 7. Vortrag des Herrn Major Menne-Bünde über „Teichanlagen und Teichwirthſchaft“. Ev. 8. Von der Generalverſammlung angeregte Beſprechungen (§ 19 des Statuts.) Logis beſorgt das zu Niedermarsberg gebildete Lokalcomité, und bitte ich, mir bezügliche Wünſche baldgefälligſt mittheilen, dabei auch angeben zu wollen, ob die Mitglieder ſich an dem Beſuche der Fiſchzuchtanlagen in Fürſtenberg-Wünnenberg von Niedermarsberg*) aus betheiligen werden, damit dort die nöthige Anzahl Wagen bereit geſtellt werden kann. a Brilon, den 16. Mai 1894. Der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe: Federath, Königlicher Landrath. ) Die Entfernung beträgt: von N.-Marsberg aus 13 km, von Salzkotten aus 22 km, von Paderborn aus 26 km. Württembergiſcher Landes-Fiſcherei⸗Verein. Das Erſcheinen der vom Verein durch Vermittlung der Weiſe'ſchen Hofbuchhandlung in Stutt— gart ins Leben gerufenen farbigen Tafeln mit den Abbildungen der Fiſche Süddeutſchlands hat ſich leider etwas verzögert. Der Verleger ging davon aus, daß nach Möglichkeit den, wenn auch nicht ſehr zahlreichen Perſonen, die dem Unternehmen abgünſtig geſinnt waren, durch möglichſt korrekte Herſtellung aller Boden zum Tadel entzogen werden ſollte. 5 Zu dieſem Zweck ließ derſelbe auf ſeine Koſten verſchiedene der älteren Abbildungen neu her— ſtellen, wodurch ſich ein erheblicher Zeitaufwand ergab. a f Er RE a re ee Be ee ee 7 F 227 — nn Ferner wurde auch noch die Möglichkeit in's Auge gefaßt, demnächſt auf die Tafel durch Ver— größerung derſelben alle deutſchen Fiſche zu vereinigen und ſchließlich mußten noch die bayerijchen und elſäßtſchen Schonzeiten dem kleinen Begleitbüchlein eingefügt werden. Alles dieß verurſachte einen unliebſamen Aufſchub, welcher jedoch durch den Erfolg hoffentlich vollſtändig gerechtfertigt wird, wenn die Tafel — wie zu erwarten — in den nächſten Wochen erſcheint. Kreis⸗Fiſcherei-Verein für Mittelfranken. Bericht über die Generalverſammlung desſelben pro 1894. (Fortſetzung und Schluß.) Im Allgemeinen war das Berichtsjahr für die Fiſcheret nicht günſtig. Bei der großen Kälte und dem niederen Waſſerſtande im Winter 1892/93 ſind z. B. im Bezirk Gunzenhauſen viele Aale durch Einfrieren im Schlamme zu Geunde gegangen. In verſchiedenen Gegenden wurden durch die lange anhaltende Trockenheit im Sommer kleinere Bäche ſo waſſerarm, daß oft nur in einzelnen Tümpeln noch Fiſche waren, die wenig oder gar keine Nahrung dort hatten. Im Bezirk Feuchtwangen mußten aus mehreren Weihern, beſonders Abwachsweihern, wegen Waſſermangels die eingeſetzten Fiſche herausgenommen werden. Andererſeits wurde vom Ortsverein Nürnberg beobachtet, daß das Laichgeſchäft der Fiſche im vergangenen Sommer durch die größere Waſſerwärme ein ganz vorzügliches war, daß maſſenhafte Brut zu ſehen war, und daß das Wachsthum derſelben raſcher erfolgte. Im Bezirke Schwabach haben ſich die vielen Wieſenbewäſſerungen für die Fiſcherei ſehr nach— theilig gezeigt, auch laufen von dort Klagen ein über die Verunreinigung der Flußläufe durch die vielen Hammerwerke und Fabriken. Auch aus Ansbach wird uns berichtet, daß durch die Abwaſſer der chemiſchen Fabrik in Lehrberg ein maſſenhaftes Abſterben verſchiedener Arten von Fiſchen in der Reza hervorgerufen worden ſei. Klagen über Fiſchdiebſtahl und Fiſchereifrevel laufen hauptſächlich ein von Fürth. Hier wurden z. B. vier große Hechte in einen Zuchtweiher geworfen, welche die darin enthaltene Brut vollſtändig vernichteten. 20 Perſonen kamen im Laufe des Jahres zur Anzeige, wofür der Ortsverein 40 . Anzeigeprämien bezahlt hat. In Nürnberg, wo gleichfalls viele Fiſchdiebſtähle vorkommen, konnte leider nur eine Anzeigeprämie zur Auszahlung gelangen. Aus Waſſertrüdingen wird beſonders über großen Schaden geklagt, welcher der Fijcherei durch Nachtdiebſtahl zugefügt wird. Im Bezirke Hersbruck bemerkt man bereits die Abnahme der Forellen auf den in früheren Jahren als beſte Forellenplätze bekannten Strecken, welche trotz aller Bemühungen der Polizeiorgane durch die Ausbeutung der zu ſehr hohen Preiſen verpachteten Fiſchwaſſer bedingt iſt. Im Bezirke Weißenburg iſt die in den Fehlbach eingeſetzte Brut wiederholt durch Einwerfen von semen coceuli maſſenhaft getödtet worden. Trotz der vielen Schwierigkeiten, mit welchen die Fiſchzucht im Kreiſe Mittelfranken einestheils wegen des im Verhältniß zu anderen Kreiſen herrſchenden Waſſermangels, anderntheils wegen der vi.len Fabrifanlagen zu kämpfen hat, wird von Jahr zu Jahr das Intereſſe an der Fiſcherei ein größeres, und iſt dies hauptſächlich den erfolgreichen Beſtrebungen der Ortsvereine zu denken, die un— ermüdlich find mit der Wiederbevölkerung der Gewäſſer ihres Bezirkes. So hat ſich z. B. die Vorſtandſchaft des Ortsvereins Fürth ein Verzeichniß der ſämmtlichen Ge— wäſſer ihres Bezirkes anfertigen laſſen, und ſoll an der Hand desſelben nach und nach rattonell mit Einbürgerung der Bachforelle, der Regenbogenforelle, des Bachſalblings, des Elſäßerſalblings und des Forellenbarſches vorgegangen werden. Dem Ortsverein Gunzenhauſen iſt in den letzten Jahren die Bevölkerung der Rohrach bei Degersheim mit Forellen gelungen, und wurden dort im letzten Herbſte mehrfach Exemplace mit 11) Pfund gefangen. Der Verein Hersbruck-Lauf hat es ſich zur Hauptaufgabe geſtellt, durch möglichſt umfangreiche Einſetzungen künſtlich gezüchteter Bachforellen- und Regenbogenforellenbrut der vollſtändigen Ausbeutung der Forellengewäſſer entgegenzuwirken. Vom Ortsverein Schwabach ſind ſeit ſeinem Beſtehen beſetzt worden: die Schwabach mit Karpfen, Forellen, Aalen und Schleien; die Rednitz mit Aalen und Aeſchen; die Schwarzach mit Forellen und Aalen, ſowle mit Krebſen; die fränkiſche Rezat mit Aalen und Forellen; die ſchwäbiſche Rezat mit Aalen; die Roth, die Aurach und die Volkach mit Forellen und Aeſchen. In dieſen Gewäſſern wurden Aeſchen bis zu zwei Pfund, Aale und Karpfen bis zu drei Pfund gefangen. Der Ortsverein Weiſſenburg hat im vergangenen Jahre eine Brutanſtalt für Salmoniden mit vier kaliforniſchen Bruikäſten errichtet. f In den Orts vereinen Nürnberg, Fürth und Waſſertrüdingen wurde auch durch öffentliche Vor— träge das Intereſſe an der Fiſherei geweckt, und den Fiſchzüchtern Anleitungen zur Hebung der Fiſch— zucht gegeben. Mögen die Beſtrebungen der Ortsvereine und aller übrigen Fiſcherei-Intereſſenten auch ferner— hin ſtets mit Erfolg begleitet fein, der Kreisverein wird ſtets gerne bereit ſein, alle Bemühungen nach Kräften zu unterſtützen. 8 228 Die in dem Etat eingeſetzte Poſition für Diäten und Nelfefoften wird auf 60 & erhöht, de ſich für Abſendung eines Delegierten zu einer auf Antrag des bayeriſchen Landes Fiſcherei-Vereines jährlich ſtattfindenden Konferenz eine Mehrausgabe ergibt. An die Orts⸗Fiſcherei-Vereine werden für das Jahr 1894 950 &, bewilligt: Die Prämie für Erlegung eines Fiſchreihers wird von 3 A auf 2 &., herabgeſetzt, und dem⸗ entſprechend in den Etat ſtatt der bisherigen 150 «A nur 100 AM eingeſetzt. Der Etat pro 1894 ſchließt ab mit 2107 M 42 Einnahmen, 1416 «AH Ausgaben, ſomit 691 AM 42 Aktivreſt. Die Vorſtandſchaft für die nächſten drei Jahre beſteht aus folgenden Herren: I. Vorſtand kgl. Regierungspräſident Ritter von Zenetti; II. Vorſtand kgl. Regierungsdirektor Geib; Schriftführer Kulturingenieur Döpping; Kaſſier kgl. Regierungsſekretär Lang; ſachverſtändige Mitglieder: F. Herter, Regieverwalter, Nürnberg; F. Köderer, Stadtfiſcher, Gunzenhauſen; F. Mägerlein, Fiſcher, Thurnhofen; M. Scheuermann, Ftiſcher, Dinkelsbühl. Es wird beſchloſſen, auf die Tagesordnung für die nächſtjäheige Generalverſammlung folgenden Antrag zu ſetzen: Statt der in § 8 der Statuten für die Vorſtandſchaft vorgeſehenen vier ſachverſtändigen Mit- glieder ſoll von jedem Ortsverein ein Sachverſtä diger in die Vorſtandſchaft des Kreisvereins gewählt werden. Die von einzelnen Fiſchwaſſerbeſitzern eingelaufenen Geſuche um Unterſtützung werden abgelehnt, und wird zugleich der Beſchluß gefaßt, künftighin einzelnen Mitgliedern aus Mitteln des Kreisvereins überhaupt keine Unterſtützung zu gewähren. Die dem Kreisverein zur Verfügung ſtehenden Mittel ſollen, je nach Bedarf, an die Ortsvereine abgegeben werden, deren Vorſtandſchaft für die richtige Ver— wendung derſelben Sorge trägt. Die bisher noch keinem Ortsverein angehörenden Mitglieder des Kreisvereins ſollen deßhalb, wenn möglich einem Ortsverein beitreten oder wenn ſich ein ſolcher nicht in der Nähe befindet, ſelbſt einen Orts- oder Bezirksverein gründen. Der Antrag des Ortsvereins Nürnberg, die von ihm zu der Fiſcherei-Ausſtellung in Nürnberg um 1600 A. angekauften Aquarien um 700 &* zu übernehmen, wird zunächſt abgelehnt, doch ſoll die Vorſtandſchaft des Kreisvereins mit dem Ortsverein Nürnberg über die Erwerbung der Aquarien in's Benehmen treten. Die Einladung des Vorſtandes des Ortsvereins Weiſſenburg, Herrn Lehrer Eiſen, die nächſt— jährige Generalverſammlung in Weiſſenburg abzuhalten, wird angenommen. Nach Erledigung des geſchäftlichen Theiles hielt Herr Lehrer Hauerſtein-Kornburg einen e Vortrag über Krebszucht, auf welchen wir demnächſt an an anderer Stelle zurückkommen werden. VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchfang in der Weſer. In der letzten Sitzung des naturwiſſenſchaftlichen Vereins in Oldenburg brachte der Vorſitzende, Herr Oberthierarzt Dr. Greve, intereſſante Vergleiche über das Ergebniß des Fiſchfangs in der Weſer im Jahre 1893 und im Jahre 1885, in welch letzterem die Arbeiten für die Weſerkorrektion noch nicht begonnen hatten. Die Be— aufſichtigung der Fiſcherei in der Weſer liegt von Bremerhaven bis Elsfleth einem in Brake wohnenden Fiſcherei-Aufſeher und von Elsfleth bis Vegeſack einem gleichen Beamten, wohnhaft in Blumenthal, ob. Nach einigen Mittheilungen über die verſchiedenen Fanggeräthe wurden folgende Fangreſultate der Hauptfiſcharten der Weſer angegeben: Maifiſche 1893 — 52 000 Stück, im Gewichte von 23 400% kg; 1885 60 000 Stück mit 27 000 kg Gewicht. Jeder Fiſch war durchſchnittlich 33 em lang und 450 g ſchwer. Störe: 1893 keine, 1885 — 11 Stück, darunter ſechs weibliche mit 110 Pfund Caviar. Aale: 1893 — 5100 kg (42 000 Stück) Sommeraale und 11300 kg Treibaale unterhalb Elsfleth, 1580 kg Sommeraale und 80 kg Treibaale oberhalb Elsfleth, im Ganzen 7890 kg; 1885 — 2600 kg Sommeraale, 5750 kg Treibaale, zuſammen 8350 kg. 1893 wurden 21 100 kg Stinte und 32 300 Stück Butt gefangen. Für 1885 fehlen die Zahlen. Lachs 1893 — 69 Stück und 1885 100 Stück. Die Dampfbagger find dieſem Fange hinderlich geweſen. Die holländiſche Lachsfiſcherei hat daher auch zeitweiſe den Fang eingeſtellt. Man hat vielfach zerſtückte Lachſe gefunden, die wahrſcheinlich von den Schrauben der Korrektionsdampfer getroffen wurden. Schnäpel: 1893 unterhalb Elsfleth 1400 Stück, oberhalb 200 kg; 1885 nur ca. 250 Stück. Quabben: 1893 — 2125 Stück, 1885 nur 300 — 400 Stück. Von folgenden Fiſchen ſind die Reſultate nur für 1893 bekannt: Neunaugen 33 300 Stück, Blau- oder Meernaſen unterhalb Elsfleth 19 600 Stück, oberhalb 4100 kg. Brachſen 3600 Stück, Hechte 650 kg, Baars 2600 kg. Aus obigen Zahlen geht gerade nicht hervor, daß der 229 Fang in Folge der Korrektionsarbeiten zurückgegangen ift; es waren die Arbeiten den Fiſchern aber manchmal bei Aufſtellung der Geräthe hinderlich. Anm. der Red. Die vorſtehenden Angaben, welche durchaus zuverläſſig ſind, beziehen ſich jedoch nicht auf den geſammten Fiſchfang in der Weſer, ſondern nur auf die oldenburgiſche Fiſcherei am linken Weſerufer, nicht auch auf die preußiſche am rechten Ufer. Zu bemerken iſt ferner noch, daß die holländiſche Zeegen-Fiſcherei bei Elsfleth mit ihren Erträgen gleichfalls nicht mitgerechnet iſt. Intereſſant iſt die Vermehrung der Nordſeeſchnäpels, mit deſſen künſtlicher Zucht auch durch Ausſetzung von Brut ſeit 1885 in der Weſer begonnen wurde. Ueberſicht der während des Etatsjahres 1893/94 in den preußiſchen Staatsforſten erlegten Fiſchreiher, Fiſchottern ꝛc. > Zerſtörte Zerſtörte Regierungsbezirk Fiſchreiher Fiſchottern Reiher⸗ Regierungsbezirk Fiſchreiher Fiſchottern Reiher⸗ horſte horſte sbeg 2387 34 16 Transport 3098 99 116 Gumbinnen 155 7 16 Schleswig 204 5 7 F — — Hands 81 1 — Marienwerder .. . 413 12 — Hildesheim . . . 0. 4 — Potsdam 651 3 15 Mineb urs 329 8 10 Frankfurt a. O. . 600 — 26 Stade n — 10 C 18 — Osnabrück (incl. Aurich) — — — 198 4 12 Münſter le — — alfünd 357 1 4 eee eee e — — 4187 11 — Nensberg — — Mromberg 159 — 6 G 9 24 — a 99 3 — Wiesbaden 1 1 — 980 — — Coblenn z — — — r — — Düſſeldorf . 1 — — Magdeburg. . . 207 — 21 N ana 3 — — Merſebug 36 6 — FF ehe 1 1 — F — —— N nee — — Latus 3098 99 116 Summe 4291 143 143 Weißer Käſe als Brutfutter. In Nr. 10 dieſes Jahrgangs der „Allg. Fiſcherei— Zeitung“ bringt Herr Prof. Dr. Joh. Frenzel einen Artikel über: „Käſeſtoff als Brut⸗ futter.“ Schon früher habe ich in verſchiedenen Fachzeitſchriften mehrfach dieſes Thema beſprochen, zumal ich „Quark“ mehrere Jahre als Futter für Salmoniden zu benutzen gezwungen war, und auch mit gutem Erfolge. Für Brut wendet man dieſes Futter in folgender Weiſe an: Man nehme friſchen Quark und drücke dieſen tüchtig aus. Iſt dies geſchehen, ſo forme man Klöschen in der Größe eines Fünfmarkſtückchens und laſſe dieſe an der Luft trocknen und zwar ſo lange bis dieſe hart wie Stein ſind. Will man nun den Quark zum Füttern benutzen, ſo reibe man dieſen auf einem feinen Reibeeiſen, nehme dann einen Löffel und ſtreue dieſen Quark fein vertheilt auf das Waſſer, auf welchem derſelbe wie Mücken ſchwimmt und die Brut es ſehr gern annimmt. Würde man den geriebenen Quark mit den Händen ver- theilen, fo würde ſich dieſer zuſammenballen, klumpenweiſe unterſinken und als Futter vers loren gehen. Auf dieſe Weiſe habe ich ſehr gute Erfolge erzielt, denn die Fiſchchen nehmen das Futter ſehr gern. Das Füttern größerer Forellen mit Quark geſchah wie folgt: Ich nahm friſchen aus— gedrückten Quark, dieſen allein oder zur Hälfte mit Spratt's Prairiefleiſch Criſſel Nr. 1 und mit ſo viel geringem Mehl vermiſcht, daß ich einen recht ſteifen Teig kneten konnte. Dieſen drehte ich durch die Fleiſchmaſchine, aus welcher die ſchönſten „Würmer“ heraus— kamen, welche ich an die Forellen ſofort verfütterte. Auch habe ich oft älteren Forellen Quark, welcher ſchon ſtark in Verweſung übergegangen war, mit zum Füttern verwendet, und ohne Schaden. Zum Fabriziren von Würmern eignet ſich jede gewöhnliche Fleiſch— maſchine. Wo der Quark billig zu haben, was ja nicht immer der Fall iſt, kann ich 230 — —ůů—ů —-—-—ꝝ dieſen nur als ein ausgezeichnetes Salmonidenfutter empfehlen, welches ſchließlich durch Bei⸗ miſchung von Spratt's Prairiefleiſch Criſſel Nr. 1 und Salz, noch viel nahrhafter und leichtverdaulicher gemacht werden kann. Bruno Dießner, Fiſchmeiſter. Zander im Rhein. In voriger Woche wurden bei Koblenz wieder ſehr gute Zander gefangen. Mehrere Exemplare wogen 5—6 Pfund, der größte 15 Pfund. Es dürfte das wohl der beſte Zander ſein, der bislang im Rhein gefangen wurde. Es ſtellt ſich immer mehr der große Werth dieſes Fiſches heraus, der, leider ſagen wir, dem Berufsfiſcher beſſeren Verdienſt gibt, wie der Lachs. Daß der Zander außerordentlich gut im Rhein gedeiht, wird ſich in den nächſten Jahren immer mehr zeigen. M. Vom Seidendarm. Manchen Leſern dieſes Blattes dürfte es unbekannt ſein, woher denn eigentlich der Seidendarm ſtammt, und aus welchem Material er beſteht. Die vielen Namen die für denſelben gebraucht werden, ſprechen ſchon für meine Vermuthung, denn der eine nennt es Seidenwurmdarm, Gut, Poil, der andere Reiherſehne, Seegras, ja gar Katzen⸗ darm. Auch liegt die Annahme nahe, daß der Seidendarm für ein Produkt gehalten wird, wie die Darmſaite, welche aus Hammelsdärmen gefertigt wird — und daß man meint er würde aus den Därmen der Seidenraupe gewonnen. Es liegt nicht in meiner Abſicht an dieſer Stelle eine wiſſenſchaftliche Abhandlung zu geben, ſondern nur den Leſer damit bekannt zu machen, was der Seidendarm iſt und woher er ſtammt, er, der den Angelfreunden ſo oft zwiſchen die Finger kommt und ihnen ſchon viele Freude, aber vielleicht auch ſchon manchen Verdruß bereitet hat. Der Seidendarm iſt ein Produkt, das uns die Raupe des japaneſiſchen Seidenſpinners (Bombyx mori) liefert. Es ſind die Spinndrüſen, welche die Raupe zum ſpinnen des Cocons verwendet und welche uns die Seide liefert. Um den „Seidendarm“ zu gewinnen, wird die Raupe, wenn ſie ausgewachſen iſt und ſich zum einſpinnen (verpuppen) anſchickt, ge⸗ tödtet. Der Körper wird alsdann, nachdem er mehrere Stunden in Eſſig gelegen hatte, geöffnet, worauf die beiden in demſelben befindlichen glänzenden Spinndrüſen zum Vorſchein kommen, die uns den Seidendarm liefern. Dieſe Spinndrüſen werden in reines Waſſer gelegt und darauf mit den Fingern langſam in die Länge gezogen. Will man einen recht langen feinen „Darm“ haben, ſo wird das Zieheiſen ähnlich wie bei Drathziehereien verwendet. Der ſo ausgezogene Seidendarm wird an beiden Enden feſtgeklemmt und dem Trocknen überlaſſen. An die ſo gewonnenen Fäden — wenn ich mich ſo ausdrücken darf — werden nun die Angelhacken angebunden, oder es werden mehrere ſolcher Fäden zuſammengeknotet, was dann das Vorfach gibt, das namentlich bei der Fliegenfiſcherei unbedingt nothwendig iſt. Auch zwei, drei und mehr ſolcher Fäden werden zuſammengedreht ähnlich wie der Seiler ſeine Schnüre fertigt, wodurch natürlich eine größere Widerſtandsfähigkeit erzielt wird. Die Güte des Seidendarms erkennt man an ſeinem ſchönen Glanze, ſeiner Durchſichtigkeit, auch ſoll er möglichſt rund ſein; da wo milchige Stellen ſich zeigen, wird er meiſt brechen. Italien und Spanien liefert uns den Seidendarm, da in dieſen Ländern die Seidenraupenzucht ſtark be— trieben wird. Es gibt verſchiedene Qualitäten von Seidendarm, die jedenfalls auf die Größe und Beſchaffenheit der Raupen zurückzuführen ſind. In Bänden von 100 Stück kommt der Seidendarm in den Handel deren Preis von 70 Pfennigen bis 7 M. differirt. Ich habe davon geſprochen, daß der Seidendarm dem Angler auch ſchon Verdruß bereitet habe, da er häufig bricht. Hieran trägt in den meiſten Fällen der Angler ſelbſt die Schuld, denn ge⸗ wöhnlich nur im trockenen Zuſtande bricht ein guter Seidendarm. Es iſt daher nothwendig, daß die zu verwendenden angebundenen Hacken und Vorfächer vor dem Gebrauch in Waſſer gelegt oder zwiſchen feuchten Lappen mitgeführt werden. Durch dieſe Befeuchtung wird der Seidendarm weich, elaſtiſch und ſehr zähe. Auch darauf iſt zu achten, daß der Seidendarm nie einen Bug erhalte; hat er dieſen, ſo wird er, wenn auch nicht gleich, ſo doch bald an dieſer Stelle brechen. Daher iſt es angezeigt, angebundene Hacken und Vorfächer ſtels in Kreiswindungen aufgerollt, aufzubewahren. Von ganz beſonderer Wichtigkeit aber iſt es, um 231 ſich Verdruß zu erſparen, daß man vor dem Fiſchen die Seidendärme an den Hacken und die Vorfächer auf ihre Brauchbarkeit unterſucht und Fehlerhaftes ausſcheidet. Ulm a. / D. Guſtav Staudenmayer. IX. Fragekaſten. Weitere Antwort auf Frage Nr. 19 (Herrn A. H. in O.), betr. den Mißbrauch des Wäſſerungsrechts zum Schaden des Fiſchereirechts. In Württemberg iſt dieſe Materie durch die heute noch rechtsverbindliche Vorſchrift des Punktes 18 der Mühlordnung vom 10. Januar 1729 (Reglerungsblatt 1864, Seite 167) geregelt. Dieſer Punkt hat die Ueberſchrift: „Wer und wie ſich des Wäſſerns zu gebrauchen“ und lautet wörtlich: „Des Wäſſerns ſoll ſich keiner weiter gebrauchen, als inſoweit er deſſen berechtigt, inſonderheit aber ſo, damit dem Mahlwerk und dem Fiſchwaſſer kein Schaden dadurch geſchehe, und wenn das Waſſer zu unrechter Zeit, ohne Noth, aus Muthwillen, dem anderen zu Schaden abgeſchlagen wird, ſoll ein ſolcher mit 10 fl (jetzt 20 ), wo er aber deſſen gleich benöthigt wäre, ſoll der Abſchlag doch nicht ohne angängiges obrigkeitliches Er— kenntniß geſchehen, bei Strafe eines kleinen Frevels (6 ).“ Nach hergebrachter Praxis wird die ẽUebertretung dieſes Punktes durch die Wieſenwäſſerer gemäß Artikel 42 des Polizeiſtrafgeſetzes vom 27. Dezember 1871 (Geldſtrafe bis zu 150 ) abgerügt. Auch durch die Rechtſprechung iſt das Verhältniß der Wieſenwäſſerer zum Fiſchwaſſerberechtigten geregelt. Der Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart hat in ſeinem Urtheil vom 18. April 1887 ausgeſprochen: „Dieſes Verfahren (nämlich das Abdämmen, Abſchlagen, Abzapfen eines Fiſchwaſſers zu Wäſſerungszeiten) verſtößt gegen die für das . la bei Handhabung der Wäſſerungsfallen in geeigneter und wirkſamer Weiſe überwacht wird und find Uebertretungen dieſer Vorſchrift vom Oberamt gemäß Artikel 42 des Poltzeiſtrafgeſetzes abzurügen. Durch die polizeiliche Beſtrafung iſt ſelbſtverſtändlich die Klage auf Schadenerſatz nicht ausgeſchloſſen, und es tft bei Abmeſſung des Schadens hauptſächlich die verendete Fiſchbrut in Anſchlag zu nehmen. Sind in einem Fiſchwaſſer Wäſſerungsvorrichtungen angebracht worden, welche den Wäſſerern ermög— lichen, dem Waſſerlauf ſämmtliche Tropfen zu entziehen, jo kann der Fiſchwaſſerberechtigte, der nicht der ſteten Gefahr ausgeſetzt ſein kann, daß ſein Fiſchbeſtand über Nacht vernichtet wird, gemäß dem noch heute gültigen Generalreſkripts vom 20. Februar 1792, betr. das Erlaubnißnachholen zu Waſſer— bauten (Amtsblatt 1886, S. 199), die Bitte um Einleitung des waſſerpolizeilichen Verfahrens ein: reichen, und es muß dann vor der Ertheilung der waſſerpolizellichen Kognition zur Belaſſung der Wäſſerungsfallen der ſtaatliche Fiſchereiſachverſtändige gutachtlich vernommen werden. Dadurch wird eine gerechte Vertheilung des Waſſers, eine ſogenannte Fiſcheiche, die mit der Feuereiche in den meiſten Fällen zuſammentrifft, herbeigeführt und den Anlaß zu Zwiſtigkeiten zwiſchen dem fiſchereilichen Sonderrecht und den Wäſſerungsrechten gründlich und mit einem Male für immer und ewig, wie es 5 ſo gerne in den alten Urkunden heißt, ausgetilgt. Gewöhnlich wird für die Fiſch- und Feuereiche ein Mahlgang Waſſer, etwa 4 Kubikſchuh — 92 Sekundenliter angenommen; jedenfalls muß aber dem Fiſchwaſſer (Mühlbach, Werkkanal, Wildbett) ſo viel Waſſer gelaſſen werden, daß die Fiſche leben und ſchwimmen können. Mit der allgemeinen Vorſchrift, ſo und ſo viel Waſſer muß im Mühlbach bleiben, iſt es aber nicht gethan; der Fiſchwaſſerberechtigte muß vielmehr verlangen, daß an den Wäſſerungs— fallen ſolche Vorrichtungen angebracht werden, daß das nöthige Waſſer abfließen muß und von den Wäſſerern nicht genommen werden kann. Bei der Erneuerung von alten abgängigen Fallen hat der Fiſchwaſſerberechtigte ja nicht zn verſäumen, feine Rechte zu wahren und ſtets auf die Einhebung der waſſerpolizeilichen Erlaubniß zu dringen; eine ſolche kann jedoch immer beantragt werden, wenn die berufliche Exiſtenz bedroht iſt und insbeſondere die Poltzei die Einbaltung des Punktes 18 der Mühl⸗ ordnung nicht in wirkſamer Weiſe überwachen kann. (Vergl. auch Seelig, Fiſcherei und einſchlagendes Waſſerrecht S. 58: Urtheil der Strafkammer Kaſſel, Urtheil des Kammergerichts, S. 117: Urtheil des Oberlandesgerichts München). Bei dieſer Gelegenheit möchte ich die Bitte anſchließen, daß die vortrefflichen fiſchereilichen Be— ſtimmungen der württ. Mühlordnung (Punkt 18, 10, 16), welche demnächſt einem Waſſerrechtsgeſetz weichen muß, nicht einfach aufgehoben, ſondern in dem neuen Geſetz oder ſonſtwie untergebracht werden uchen. Killinger. Frage Nr. 23. (Herr J. A. in A., Bayern). Iſt es rathſam einem Teiche, / Morgen groß, welcher mit 40 Stück 1—2 pfündigen Karpfen beſetzt iſt, welche das Waſſer desſelben ſtets trübe machen, noch Forellen beizugeben und wie viel Forellen dürften eventuell noch eingeſetzt werden? Am Tage iſt der Einfluß nicht groß, aber jede Nacht hindurch kann dem Teiche Waſſer nach Belieben bei— gebracht werden. Verhältniß der Ausübung verſchiedener Sonderrechte an öffentlichen Gewäſſern geltenden Rechtsgrund— ſätze, wonach die Ausübung des einzelnen Rechts ſtets mit möglichſter Rückſicht auf die anderen be— ſtehenden Sonderrechte zu geſchehen hat und insbeſondere der Fiſchwaſſerberechtigte verlangen kann, daß andere ſolche Handlungen unterlaſſen, wodurch das Fiſchereirecht unmöglich gemacht oder weſent— lich beeinträchtigt würde. (Vergl. Lang, Sachenrecht $ 121, S. 561 und 563: Württ. Archiv J, S. 432; Gerber Privatrecht I, § 94, S. 157.). Das erwähnte Verfahren verſtößt aber auch gegen 1 die Beſtimmung in Punkt 18 der Mühlordnung.“ Die Regierung für den Donaukreis hat z. B. erſt X wieder am 12. April 1894 dem Oberamt Geislingen aufgetragen, daß die Einhaltung des Punktes 18 232 — —ůͤ— Können Sie mir zum Schluße noch eine Witterung oder Köder angeben, welche ſich zum Fange von Forellen in Reuſen am beſten bewähren? Antwort auf Frage Nr. 23. Es iſt überhaupt nicht rathſam in einen Karpfenteich Forellen zu geben, weil die Forellen im Sommer bei der hohen Temperatur des Waſſers, d. h. wenn dasſelbe ſich über 18° C. erwärmt, abſtehen würden. Wenn Sie am Tage noch dazu geringen Zufluß haben und Ihr Teich nicht etwa beſonders tief iſt, fo können Sie ſicher fein, daß in dem Teich keine Forellen leben bleiben. Mehr Ausſicht würden Sie mit der Zucht der Regenbogenforellen haben, welche höhere Temperaturen ertragen und unter Umſtänden in Karpfenteichen gezüchtet werden können. Da aber, wie Sie ſagen, in Ihrem Teich das Waſſer von den Karpfen getrübt wird, fo iſt auch für das Ge— deihen der Regenbogenforellen wenig Ausſicht. Jedenfalls läßt ſich eine ſichere Antwort ohne genauere Kenntniß Ihres Teiches nicht gut geben. Schreiben Ste entweder Näheres über die Temperatur (im Sommer), den Untergrund, Pflanzenwuchs, ungefähre Menge des Zufluſſes ꝛc. oder ſetzen Sie indeſſen verſuchsweiſe einige Stück Regenbogenjährlinge in Ihren Weiher ein. in Bezüglich der Fiſchwittrung können wir Sie nur auf den Inſeratentheil unſerer Zeitung vers weiſen. Frage Nr. 24. (Herr J. W. in N., Württemberg.) Im Auftrag eines Dritten hatte ich dieſes Jahr eine Sendung von Forellenetern zum Ausbrüten übernommen, dabei find aber fo eigenartige Erſcheinungen zu Tage getreten, daß ich nicht unterlaſſen kann an dieſer Stelle erfahrene Fiſchzüchter um Ihre Anſicht und Aufklärung zu bitten. Die Eier, 4500 Stück, wurden durch die k. Centralſtelle bezogen, reſp. von derſelben übermittelt und kamen Anfangs März in meinen Beſitz. Die Verpackung war nicht wie ſonſt üblich *) in feuchtem Moos, ſondern in mit Leinwand überzogenen Rähmchen. Das Ausſehen der Eier war nach Oeffnen der Kiſte ziemlich trübe und waren auch viele todte Gier dabei. Gleich in den erſten Tagen ſtarben mir einige Hundert ab und fo jeden Tag 20-50 Stück bis zum Ausſchlüpfen. Das Ausſchlüpfen der Brut ging ebenfalls nicht normal von Statten, indem es beinahe vier Wochen dauerte bis die Fiſchchen alle da waren; bei früheren Sendungen dauerte dieſes höchſtens 8—10 Tage, dabei war die Brut überaus zart und ſtarben in den erſten Tagen ſämmtliche Fiſche ab. Jetzt nachdem die übrigen Fiſchchen 3—6 Wochen alt find, (dieſe Differenz kommt von dem ungleichen Ausſchlüpfen her) zeigt ſich ein ganz betrübendes Bild. Viele Hundert find Kümmerer, das heißt halb: kreisförmig zuſammengewachſene oder ſonſtige Krüppel, hunderte Anderer ſonſt normal entwickelt liegen auf dem Rücken oder der Seite, und ſchießen nur ab und zu unbehilflich im Bruttrog herum, um gleich wieder in die vorherige Stellung zurückzufallen, dabet haben dieſelben weder die Form noch Farbe einer jungen Forelle, ſind auch etwas größer und an den Seiten mit größeren Flecken gezeichnet. Dieſe ſterben alle ab, und ſind mir von oben angegebener Zahl von 4500 Stück gut die Hälfte daraufgegangen. Das Waſſer der Brutanſtalt iſt Quellwaſſer, im Winter von 6 und gegenwärtig 8 Grad Reaumur, und wurden in demſelben ſchon ſeit vielen Jahren Tauſende von Forelleneiern erbrütet. Eine Diskuſſion über Vorſtehendes wäre gewiß im Sinne Vieler erwünſcht. *) Anm. der Red. Die Verpackung in feuchtem Moos tft durchaus nicht mehr fo allgemein üblich, auch nicht ſo zweckmäßig wie die auf Rahmen. Antwort auf Frage Nr. 24. Es wird nicht wohl möglich fein, nachträglich hinter die Ur: ſache des Abſterbens Ihrer Forellen mit Sicherheit zu kommen, obwohl immerhin einige Gründe dafür namhaft gemacht werden könnten. So kann man z. B. aus der Thatſache, daß ſo viele Mißgeburten entſtanden, den Schluß ziehen, daß bei der Verpackung die Eier gedrückt worden find. Es iſt ja be⸗ kannt, daß man durch Druck, übrigens auch durch heftiges Stoßen an die Brutkiſten, experimentell Mißgeburten erzeugen kann. Nicht ſelten kommt es auch vor, daß die Eier bei der Verpackung gar zu forg'ältig eingehüllt werden, dann an Luftmangel leiden und aus dieſem Grunde gleichfalls zu Grunde gehen. Im vorliegenden Falle könnten auch bei der Befruchtung bereits Unregelmäßigkeiten ſehr verſchiedener Natur vorgekommen ſein. Eier oder Samen können geſchwächt geweſen ſein, die Eier z. B. wenn ſie vor der Befruchtung 5—10 Minuten in Waſſer gelegen haben, der Samen, wenn derſelbe gleichfalls auch nur ca. 20 Sekunden vor der Befruchtung mit Waſſer in Berührung ge: kommen iſt. Auch in dieſem Falle entſteht kümmerhafte Brut und viele Todesfälle. Frage Nr. 25. (Herr H. B. in Sch.) Wann laichen Goldorfen? Können dieſelben im Weiher durchflteßendes Waſſer (am Einlauf 50 em hoch Abſturz) ertragen und womit können dieſelben am billigſten gefüttert werden? Frage Nr. 26. (Herr S. in S.) Hat ſich die Lampe für Fiſchteiche bewährt, um Inſekten Nachts zu fangen? Wo und zu welchem Preiſe bezieht man dieſelbe? Frage Nr. 27. (Herr B. in W.) In meinen Forellenſtreckteichen befinden ſich eine ganze Menge Larven des Dytikus marginalis; augenblicklich 2½ bis 3 Centimeter lang. Bei oberfläch⸗ licher Beobachtung ſcheinen ſie ſich mit der Forellenbrut, welche ſich in derſelben Größe befindet, gut zu vertragen, indem ſie ganz harmlos zwiſchen derſelben umherzuſchwimmen ſcheinen; bei längerer Beobachtung jedoch ſieht man, wie ſie mit koloſſaler Schnelligkeit ein harmloſes Forellchen mit ihren Zangen ergreifen und ſofort anfangen anzufreſſen; das Forellchen tft ſehr ſchnell todt. Gibt es ein Mittel ſich vor dieſem Fiſchräuber zu ſchützen und welches? SEES — -1- 01 - -|I- - = 008] = 008’ = ons] = of o = — | or-8 I) = I = - | = |< = = | = " "guy e a ir rer ß, ß . re aunund Se JF ᷣͤ—: / ⁰ x , . · ¶·· / . a Ta 282 8 „IB ↄ ↄ (( ⁵ P . D )) , ,. , bb 65 5 5 JJ)))%)ꝓ))))VVV):U:UF!!!!!!!!!!!!!!!! ß! e ON FFII el ER RE P PP 8 r e / / v . . I = AUS See, ehe - Je = el = dei == = ori == = = je e e bun 8 8 8 , / / , p ß . en URDIAEEIAG r , BBT 11 DE 25 EI les Fiese a0 8 8 2 f b v / pr e TEE NTG 8 3 2 „ x rr , ꝙ a ee N Fre ee , /p , . e ß,, ̃ r . 5 88 TT ͤ , /// BE DE DE ae ER FFF f ge , P] ̃ , OB 05 = „econ. e ed 08-08 = joron- =) r ee 533 like) er ĩͤ ͤͤ̃ . // . al 33 _ — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —— — — — — — 7 — — 2 . 38 | | 651 pl 2 8 r a Kr el el 15 0 e 1 // i en BE N | re eee eee , ,. xx . buhqwo au 838 , , // . . ee ei > c 2 82 r ee / x . r v , . 8 8 de f S 353 2 228 322 f | 8882 | 3 2 8 5 RER S 8888 2 Sr 2 3 322 E 2 8 S 0 28 e S SSS S 38 S „ 2 8 88 2438.2 S 2 5 8 8 22 2 g . N . .. [mn$ ef : t ung gf 5 : 2 0 5 82 3 ung 'gr | dung 8 ung g | un 9 jung 6 mug 6. jung 91 re zung gf ung 6 ung 6 lung 8 > 852 8 Brkungs 8 ei |Baugmog| uod; nmorgaag | decke ae »aouung| woman | a 1 0 0 gi [unyuog aan bins unn Juspungg 125 118 IE ER - TR ER ET WG N Ka Pr Eh BE TREE, BEER SL: ER 3 > - en Sudan MEER er 234 Dekanntmachung. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Thiere betr. Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung vom 9. März 1894 im landwirthſchaftlichen Wochenblatt Nr. 13 bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß Prämien aus Staatsmitteln für die Er⸗ legung von Waſſeramſeln fernerhin nicht mehr bewilligt werden. Karlsruhe, den 11. Juni 1894. Großherzogl. Miniſterium des Innern. Fiſchwaſſer⸗Verpachtung. (Wiederholt.) Das ſtaatseigenthümliche Forellen-Fiſchwaſſer in der Schmiech, welches bei dem Urſprung ders ſelben oberhalb der oberen Mühle bei Gundershofen ſeinen Anfang nimmt und ſich bis unten an das Dorf Schmtechen bei der Stellfalle an der Mühle erſtreckt, wird auf eine Reihe von 6—12 Jahren nach Wahl der Pachtherrſchaft neu verpachtet. Die Aufſtreichsverhandlung findet ! am Dienſtag den 3. Juli d. J., Nachmittags 3 Ahr auf der Kameralamtskanzlei ſtatt. Blaubeuren, den 20. Juni 1894. Kgl. Kameralamt. (0 Kielmeyer. I. Mauer & C 2 Goldene Medaille, Weingutsbeſitzer Dürkheim (Ungſtein) Rheinpfalz N M Hoflieferanten für den däniſchen Hof, N I diefaif. deutſche Marine, vieler ftädt. Regie u. Feſt⸗Weine Officiers⸗Caſinos ꝛc. 8 Weine eigener Kelterung oder Gewächſe hervorragendſter Weingüter. — Weiße und rothe ſelbſtgezogene Tiſchweine per Liter 60 und höher. (14/9) Proben und Preisliften gerne zu Dienften. Berlin 1892. Filialen: Skukkgark, Frankfurt a. M., Straßburg i. E. 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Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Eigenthümer Carl Franz) in München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 4. Juli 1894. BORN! N RR N } Allg ie Niſcherei-Zeitung. 13 . * * 5 neue Solge der r Bayer. Siſe Siſcherei⸗Seitung . Erſcheint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jäbrlich 4 UML. — Bache Bezlehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — 1 Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 ME, nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inferate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. 24 Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 — Organ für die Gefammlinkereſſen dee iſcherei, owie für lie heſtrebungen der Fildherei-Vereine in Sonderbeit Organ des Deutſchen Fiſcherei-VDereins, ſowie der Sandes-Kifch.-Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Sifch.-Derbandes, 2 des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach⸗ CTegernſee, des Fiſch. ber. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Sich. ‚Der. für dasGroßherzogthum Heſſen, des Rheinischen Sifch.-Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central -Fiſch⸗Vereins für Schleswig» Holitein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc Y In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Ocferreid) » Ungarns und der Schweiz, herausgegeben 12 vom Bayerifden und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. | Nr. 14 505% Münden, den 4. Juli 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: It Bekanntmachung. — II. Ueber den Bachſaibling. — III. Ein Wort über die Karpfen⸗ zucht und Teichwirthſchaft in Schleswig-Holſtein. — IV. Vorzüge und Mängel der Briſtol⸗ Stahl-Ruthen. — V. Die Fiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſionen 1894. — VI. Vereins nachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — N VIII. Perſonalnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — 8 Inſerate. N. f (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) 2 I. Bekanntmachung. 8 Wir bitten diejenigen unſerer Mitglieder, welche mit der Entrichtung des jährlichen Beitrages von 9 Mark noch im Rückſtande ſind, denſelben baldgefälligſt an unſere Kaſſa, Zimmerſtraße 90/91, abſenden zu wollen. 2 Berlin, den 2. Juli 1894. 5 Geſchäftsſtelle des Deutſchen Piſcherei-Vereins. E Prof. Dr. Weigelt. 3 II. Ueber den Badfaibling. „ Angeregt durch den Wunſch der geehrten Redaktion, über den Bachſaibling weitere Er— 1 fahrungen kund zu geben, erlaube ich mir in dieſer Richtung Folgendes auszuführen: Die Regenbogenforelle hat ben trefflichen Bachſaibling unverdienter Maaßen in den 238 Schatten geſtellt. Es geht das ganz natürlich zu. — Jede neu eingeführte Fiſchart wird zuerſt in künſtlichen, geſchützten Verhältniſſen gehalten, um von den wenigen Exemplaren eine reichere Nachzucht zu haben, ehe man ſie dem freien Konkurrenzkampfe überläßt. Bekanntlich eignet ſich nun die Regenbogenforelle für künſtliche Verhältniſſe weit mehr, als der Bachſaibling und deßhalb iſt dieſer bald in Mißkredit gekommen, indem von dieſen einſeitigen Eigenſchaften auf's Allgemeine geſchloſſen wurde. Das iſt aber ungerechtfertigt. Wenn im Vergleiche beider bei der künſtlichen Zucht die Wagſchale für die Regen— bogenforelle ſteigt, ſo iſt in höherem Grade das Umgekehrte bei freien und natürlichen Ver— hältniſſen für den Bachſaibling der Fall. Dort iſt der dankbare und lohnende Fiſch nicht die vielgerühmte Regenbogenforelle, ſondern der Bachſaibling. Die Brutausſetzungen der Erſteren in freie Bäche der Forellen— region führen ſelten zu einem greifbaren Reſultate. Die ungemeine Beweglichkeit derſelben läßt ſie ſich ſchnell Stunden- ja Tagereiſen weit verbreiten. Der Ausſetzende hat das Nach— ſehen und ſorgt für das Wohl ſeiner Unterlieger auf Koſten ſeines eigenen Geldbeutels. Selbſt beim Ausſetzen in Teiche macht man dieſe Erfahrungen und ein Ueberſetzen über zehn, ja mehr Dämme, über die nicht einmal Waſſer hinweg fließt, iſt keine Seltenheit. Ganz anders der Bachſaibling. Ihn findet man in der Forellenregion immer wieder, fein Ausbreitungsgebiet iſt ein begrenztes. Er iſt und bleibt ein Fiſch der Forellenregion, wie man ihn beſſer gar nicht wünſchen kann. Der Wohlgeſchmack ſeines Fleiſches kommt dem der Forelle nahe, was ihm vielleicht darin abgeht, das erſetzt er durch ein prächtiges Farbenſpiel, mit dem er wie abſichtlich ergötzt, denn er hält ſich gerne in den höheren Schichten des Waſſers auf, die die ſcheue Bachforelle meidet, und das, was ihn ganz be— ſonders werthvoll für die Bäche der Forellenregion macht, ſind ſeine geringen Anſprüche an Verſtecke. Bekanntlich meiden Bachforellen große Waſſerſtrecken, ſelbſt wenn ihre ſonſtigen Lebensbedingungen vollſtändig erfüllt ſind, lediglich weil ihrem hohen Verſteckbedürfniſſe keine Rechnung getragen iſt, und dieſe bevölkert der Bachſaibling. Er erſetzt durch erhöhtere Auf— meikſamkeit und Schlauheit die Sicherheit, welche die Bachforellen in unzugänglichen Ver— ſtecken ſuchen. Ein Stein, ein Grasbüſchel genügt ihm in dieſer Hinſicht vollſtändig. Bei ſeiner Gefräßigkeit ſucht er ſeine Nahrung vielfach an anderen Stellen und in anderen Dingen als die Bachforelle. Er ſchlingt viel größere Brocken hinab, an die die Forelle nur aus Hunger gezwungen geht. Während dieſe auf Fraß lauert, in der Angel nur das nehmend, was am leichteſten zu erreichen iſt und ihr die wenigſte Mühe verurſacht, ſo ſucht er mehr nach Nahrung, alles zu Bewältigende aufnehmend. Es folgt daraus nicht ſo wohl ein weit ſchnelleres Wachsthum, als ferner auch der nicht zu unterſchätzende Vortheil, daß ſich beide nicht allzuſehr beeinträchtigen und nicht da eine Forelle zu verhungern braucht, wo ein Bachſaibling ſteht. Ihre Lebensbedingungen ſind immerhin in ſo hohem Grade verſchieden, daß es von wirthſchaftlichem Vortheile iſt, ſie nebeneinander zu halten. Kurz: Unſere artenarme Forellenregion iſt durch ihn ohne Gefahr weſentlich bereichert, um ſo mehr als eine Baſtardirung beider ausgeſchloſſen, oder doch wenigſtens ohne Bedeutung iſt. Nicht minder gut wie für den Bach eignet ſich der Bachſaibling auch für Teiche. In | ſolchen Teichen, wo die Bachforelle gedeiht, da gedeiht auch der Bachſaibling, erftere über: wachſend. Bei der Maſt muß er allerdings das Feld räumen. Zwar wächſt er auch dort un⸗ heimlich, aber ebenſo unheimlich iſt auch ſeine Hinfälligkeit und Sterblichkeit. Unfähig Wider⸗ ſtand zu leiſten iſt er der erſte, welcher an (dem erfahrenen Mäſter) wohlbekannten Epi— demien zu Grunde geht, er verliert ſeine ſchönen Farben, iſt als Maſtfiſch ſchwer lebend zu verſchicken, trocken von Geſchmack u. ſ. w. Aber auch das nur cum grano salis. Nimmt man die Maſt im fließenden Waſſer vor, ſo ändert ſich Vieles, dann kann er ſich wohl in der Reihe der Maſtfiſche ſehen laſſen, ſelbſt die Verkrüppelungen der Schnauzen und der Kiemendeckel, die ſonſt an der Tagesordnung find, bleiben dann ebenſo wie die Neigung zu Krankheiten weg. Jedem das Seine, die Regenbogenforelle in künſtliche, geſchloſſene Verhältniſſe, den EEE IDEE 5 1 ‘a * * 1 9 239 — Bachſaibling in das Freie und namentlich in's fließende Waſſer, dann erlebt der Züchter ſeine Freude an ihm. Den wiederholten lobenden Zuſchriften nach zu ſchließen, ringt er ſich auch bereits Bahn; daß das aus eigenen Kräften geſchieht, ſpricht um ſo mehr für ſeine Güte. Charakteriſtiſch iſt, daß ſeine Vorzüge oft auf Rechnung ſeiner Schweſter mit dem hochtrabenden Namen — Regenbogenforelle — geſetzt werden. Nicht ſelten habe ich Mühe, begreiflich zu machen, daß der ſo gerühmte Fiſch ja gar nicht die Regenbogenforelle, ſondern der Bachſaibling ſei. Es iſt nur zu wünſchen, daß auch noch von anderen Seiten zur Ehrenrettung des Bachſaiblings beigetragen werde. C. Arens. III. Ein Wort über die Karpfenzucht und Teichwirthſchaft in Schleswig-Holſtein. In faſt keinem anderen Eckchen des deutſchen Reiches hat die Natur der Fiſchzucht ſo verſchwenderiſch und vorſorglich in die Hände gearbeitet, wie in Schleswig-Holſtein. Mit Blindheit müßte der geſchlagen ſein, der nicht einſieht, wie harmoniſch Alles zuſammentrifft, um der Fiſcherei die Arbeit zu erleichtern und ihr einen ſchönen Erfolg zuzuſichern. Nicht allein die gewaltigen Fluthen der Nordſee ſind es, noch die lieblichen, grün ſchillernden Wellen des baltiſchen Meeres, welche das Auge des Schleswig-Holſteiniſchen Fiſchers auf ſich ziehen. Auch ſind es nicht immer die Seeen, Flüſſe, Auen und Bäche, der Fiſche Lebens- und Mehrungselement von der gütigen Natur ſelbſt gebildet — nein, alles ſelbſtſtändige Schaffen haben die Götter nicht von den breiten Schultern der Angelſachſen ge— nommen. Zu welchem andern Zwecke als zu Anlagen von Teichen müſſen in den wenig fruchtbaren Strecken der Provinz, in den Groß- und in den meilenweiten Haideländereien thalförmige Bodenſenkungen, bewäſſert von einer Au oder einem kleinen Bache, verſteckt liegen? Wie die Werbeoffiziere der preußiſchen Könige prüfend jedes männliche Geſchöpf be— trachteten, ob es zum Soldaten nicht vielleicht mehr geſchaffen ſei, als zu irgend einem andern Berufe, ſo fragt ſich ein Teichliebhaber unwillkürlich: Weßhalb liegt dieſes Fleckchen Erde brach; das genügſame Schaf findet kaum ſeinen täglichen Nahrungsbedarf hier, und doch liegt an der nämlichen Stelle ein Gottesſegen verborgen für den, der genug Schaffens— trieb und Unternehmungsgeiſt beſitzt, um den naheliegenden Bach anzuſtauen, das Terrain zu überrieſeln und den auf dieſe Weiſe entſtandenen Teich mit Karpfen zu beſetzen. Da die Waſſerſcheide Schleswig-Holſteins an der öſtlichen Seite der Provinz liegt, ſo entwickelt ſich das Flußſyſtem nach der Richtung der Nordſee hin; der Waſſerreichthum formt faſt ein einziges großes Wieſenthal aus dem Weſten des Landes. Obgleich nur kurze Wäſſerchen den Oſten Holſteins und Oſt-Schleswig durchſtrömen, ſo wird dieſer ſcheinbare Waſſermangel reichlich aufgewogen durch die entzückenden Landſeen des baltiſchen Höhenzuges. Dort liegt zwiſchen geheimnißvollen Buchen- und Eichenwäldern ein Uglei-See, Selent winkt von Ferne, und Plön am gleichnamigen See mit der biologiſchen Station des Profeſſors Zacharias iſt eine wahre Fundgrube für die Fiſcherei, wie für Schleswig es der Witten— ſee iſt. Doch zurück zum Weſten, dort ſtrahlt es leuchtend grün dem Auge des Fremden entgegen. Das ſind die Marſchen, Ländereien, welche des Menſchen Willenskraft und Aus— dauer in ihrer vollſten Bedeutung repräſentiren; auch dieſe Diſtrikte ſind nicht arm an den Bedingungen, die zur Betreibung der Fiſchzucht und Teichwirthſchaft erforderlich ſind. Im Kreiſe Eiderſtedt an der Eidermündung zieht ſich eine herrliche Dünenkette entlang; da man aber noch mit Todesſchrecken an die Sturmfluthen vom Jahre 1300 und 1600 denkt, hat der Geiſt menſchlicher Vorſicht hier einen Binnendeich errichtet. Hier iſt ein vortheilhaftes Terrain für Karpfenzucht in jener Niederung zwiſchen dem Schutzwall der Natur und dem von Menſchenhand errichteten zu finden. In der Nähe von Huſum, der grauen Stadt am Meer, wie der gottbegnadete Dichter Theodor Storm ſie getauft hat, liegt ein Dörfchen Schwabſtedt. Ein ſehr ſchöner Teich iſt das Eigenthum der Gemeinde; auch hier ließe ſich mancher Vortheil durch Karpfen-, Schleihe⸗ oder Karauſchenzucht ernten. In der Nähe desſelben Dörfleins erfreut ſich aber 240 auch ſchon mancher Karpfenteich ſeines nutzenbringenden Daſeins; ungefähr 125 Ar umfaſſen die Teichanlagen des Kreiſes Huſum. Setzt an ſeine Wanderung vom Kreiſe Eiderſtedt nach Süden hin weiter fort, fo erſchaut man bald die Heimath der Dithmarſen, eines Menſchenſchlages, der an Kraft und Ges _ ſundheit und an Charaktereigenthümlichkeiten wahrhaft ſeines Gleichen ſucht. In Norder— und Süderdithmarſchen, das ſind die Namen der beiden Kreiſe, bedecken die Karpfenteiche wohl mehr als 17 Hektar. In der äußerſten Nordmark deutſcher Völkerſchaften, im Kreiſe Tondern, iſt noch nicht arg viel für Fiſchzucht geleiſtet worden und doch waren gerade dort auf der Inſel Föhr, dem bekannten Badeort, die beiden ſogenannten Vogelkopen, die wie geſchaffen zu Fiſch⸗ teichen ſind. Wenn hier noch nicht viel von der Arbeit des Fiſcherei-Vereins zu ſehen iſt, ſo darf man darüber nicht zu hart urtheilen; denn des Fiſcherei-Vereins Arbeit wendet ſich naturgemäß zuerſt dem Körper und von da nach den Gl edern zu. Doch auf dem öden ſandigen Rücken von Nordalbingia, dem das braune Haidekraut fein melancholiſches Gepräge verleiht, iſt der Fiſchzucht in Teichen Thür und Thor geöffnet. Jene troſtloſen Torfmoore, wo die Erika ſich vergebens bemüht, einen Schimmer von Freude und Glück zu verbreiten, ſind durchzogen von Niederungen und unfruchtbaren e Sie zu berieſeln und mit Fiſchen zu beſetzen, würde ein Leichtes ſein. Last but not least kommt hinzu, daß die aufgeweichten Pflanzenſtoffe der Moor⸗ erde dem Karpfen durch Schaffung der niederen Thierwelt vorzügliche Nährſtoffe liefern. Für landwirthſchaftliche Zwecke iſt der Boden nur mit großem Koſtenaufwand und unge— heurer Mühe ertragsfähig. Nur ein Bokelholm als Korrektionshaus kann durch ſeine billigen Arbeitskräfte das rieſige Werk, man möchte es faſt eine Danaidenarbeit nennen, auf ſich nehmen, jenen Mittelſtrich der abgeſtorbenen Urwälder von Neuem für Acker- und Forſtkultur zu gewinnen. Eine ſolche minutiöſe, treue, gewiſſenhafte Arbeit iſt aber nich überall durch- führbar und der Bauer verſucht ſoviel Kapital, wie irgend möglich, aus ſeinen Ländereien zu ſchlagen. Daher erklärt es ſich aus ſich ſelbſt, daß in den Steinburger, Rendsburger, Schleswiger und Flensburger Kreiſen mehr als 180 Hektar durch Teichwirthſchaft äußerſt nutzbar gemacht worden ſind. Und noch immer kann rüſtig in den erwähnten Gemarkungen gearbeitet werden, die verſchiedenſten Stellen warten noch darauf, um im Intereſſe der Land— bewohner und der Fiſcherei ausgenutzt zu werden. Die Güter des Schleswig-Holſteiniſchen Erbadels, die größtentheils an dem herrlichen, waldreichen Oſtſeeſtrande liegen und den Kreiſen Schleswig, Eckernförde, Rendsburg, Kiel, Oldenburg, Ploen, Segeberg, Stormarn und Lauenburg angehören, bieten unendlich reiche Gelegenheit für Teichwirthſchaft. Im Ganzen nach dem Ausſpruch eines Mitgliedes der Ritterſchaft, wird die Fiſcherei noch zu wenig rationell in dieſem Theile der Provinz be— trieben. Es nennt der Graf von Brockdorf auf Kletkamp und Grünhaus unbeſtreitbar die älteſten Karpfenteiche ſein Eigen. Seine Anlagen, deren 20 an der Zahl ſind, gehen auf das Jahr 1700 zurück. Dann tritt ein großer Stillſtand auf dieſem Arbeitsfelde ein und erſt in den Jahren 1835—50 wird der Karpfenzucht ein etwas regeres Intereſſe entgegengebracht. In den Kreiſen Rendsburg und Oldenburg fing man an, etwas unternehmungsmuthiger zu werden. Der älteſte Teich des Grafen Reventlow-Criminil auf Farve in Oldenburg wurde 1750 abgedämmt, im Jahre 1865 entſtand dann ein zweiter; beide umfaſſen ca. 2 Hektar. Doch die jetzt in Schleswig⸗Holſtein exiſtirenden ertragsfähigen Karpfenteiche, ſie zählen in Bauſch und Bogen etwa 325, vertheilen ihre Gründungszeit auf die 70 er, 80 er und 90 er Jahre. Dieſe Jahre mahnen unwillkürlich an ein für jede Fiſcherei wichtiges Ereigniß, an die Gründung des Vereins. Vor 18 Jahren kam der Präſident des deutſchen Fiſcherei-Vereins, der verſtorbene Kammerherr von Behr nach Schleswig; er veranlaßte hier die Geburt des Schleswig⸗Holſteiniſchen Provinzial⸗Vereins. Es iſt wohl nicht zuviel geſagt, wenn das Wachſen des Vereins und der Auſſchwung der Karpfenzucht in naher Verbindung mit ein⸗ ander ſtehen. Der Verein hat augenſcheinlich hier, wie auf andern Zweigen der Fiſcherei die Initiative ergriffen. Man richte nur fein Auge hin nach Fehmarn, eine Inſel der Dit fee, die durch einen ſchmalen Streifen Waſſers vom Feſtlande getrennt iſt. Eine auf dem * 241 Gebiete der Fiſchzucht gänzlich kenntnißloſe Bevölkerung richtet jetzt die nicht für edle Ge⸗ treidearten geeigneten, vom Salzgehalte des früheren Meeresbodens durchdrungenen Nieder: ungen zur Karpſenzucht ein. Hier war es, wo durch Sachverſtändige des Vereins die umfangreichſten und ergiebigſten Teichanlagen ins Erben gerufen wurden; fie zeigten beim Abfiſchen ein Reſultat, wie es an andern Orten faſt nie erreicht worden iſt. Auf der Inſel Alſen, dem Gottesgarten Schleswig— Holſteins, machte man 70 Hektar Fläche zu einem rieſigen Teich. Im Jahre 1886 wurde dieſes Gewäſſer, das Baltingmoor, wie es genannt wird, mit Karpfen beſetzt und nach 2 Jahren ergab die erſte Abfiſchung 36,000 Pfund Karpfen. Ein anderer Teich, der ſich 17 Hektar ausdehnt, wies nach dreijährigem Beſtande Karpfen auf, welche bis zu 7 Pfund herangewachſen waren. Auch im Kreiſe Apenrade fängt man an, ſich tüchtig zu rühren. Um Rinkenis herum und auf dem herzoglichen Gute Gravenſtein liegt manch ſchöner Karpfenteich. Schließlich iſt in den letzten Jahren viel im Kreiſe Steinburg geſchafft worden. Das adelige Gut Sarlhuſen intereſſirt ſich ſehr für die Förderung der Teichwirthſchaft; und zu des Grafen Rantzau-Breitenburg Beſitzungen gehören große Flächen umfaſſender Karpfenteiche. Ohne Uebertreibung kann wohl behauptet werden, daß es etwas Schönes um die Zucht dieſes Edelfiſches iſt. Die Teichforelle, des Karpfen Rivalin, erfreut das Auge durch ihre ſchlanke Form, ihre graziöſen Bewegungen, ihr buntſchillerndes Schuppenkleid; ſie iſt die bezaubernde Fee im Reiche der Fiſche. Der Karpfen in feiner Beſchaulichkeit und phlegmat⸗ iſchen Ruhe vermehrt fein Körpergewicht um ein ganz Beträchtliches im Laufe von 2— 3 Jahren. Der etwas ſchmächtige Setzkarpfen oder Kullerfiſch iſt nach dieſer Zeitſpanne kaum in dem mächtigen Speiſefiſch wieder zu erkennen, der den gern begrüßten Gang eines opulenten Diners ausmacht. Ein Gegenſtück zur pfeilſchnellen Nachbarin könnte man ihn den unge— ſchlachteten Rieſen der Teichfiſchwelt taufen Ja, er würde durch übergroße Bequemlichkeit weniger wohlſchmeckend werden, wenn nicht des Menſchen Klugheit auch hier abwährend ein— gegriffen hätte. Wozu anders, als den Karpfen ein wenig von ſeiner Ruhe zu rauben und ihn aus ſeinen Träumereien im heißen Sommerſonnenſchein aufzujagen, hat man den Stören— fried, den Hecht, ihn zum unliebſamen Gefährten gegeben. Seit Kurzem vertritt ihn auch zuweilen in ſeinem Amte eine Art Forellenbarſch; man ſchlägt da nämlich zwei Fliegen mit einer Klappe; erſtlich nützt man dem Karpfen und zweitens zieht man in dem Forellenbarſch eine Art Fiſch groß, deſſen Fleiſch dem des Hechtes weit vorzuziehen iſt. Viel iſt ſchon auf dem Gebiete der Karpfenzucht gearbeitet worden. Alle Erfolge werden hoffentlich nur dazu dienen, den Schaffenstrieb mehr und mehr anzuſpornen, damit das blühende Jetzt einer früchtereifen Zukunft entgegenſehen möge. „Vermehren und Hegen, dem Lande zum Segen“; das ſei auch fernerhin der Wahl— ſpruch aller Schleswig-Holſteiniſchen Fiſcherei-Freunde. Die Fiſchteichanlagen ſind auf die Kreiſe wie folgt vertheilt: Hadersleben mit 9 Hektar, Tondern 1,70, Apenrade 18, Sonderburg 180, Flensburg 26, Schleswig 12, Huſum 8, Eiderſtedt 5, Etkernförde 12, Kiel 49, Oldenburg 194, Ploen 852, Segeberg 20, Stor. marn 298, Lauenburg 73, ingeberg 22, Steinburg 97, Süder-Dithmarſchen 22, Norder⸗ 3 Dithmarſchen 14 und Rendsburg mit 109 Hektar; zuſammen 2021 Hektar. Außerdem wird in den Landſeeen Sankelmark mit 80 Hektar, Lührſchau 90 und Borgdorf mit 50 Hektar regelmäßig eine lohnende Karpfenaufzucht betrieben. F. v. Stemann. IV. Vorzüge und Mängel der Briſtol-Stahl-Nuthen. Obwohl die amerikaniſchen Briſtolſtahlruthen in manchen Anglerkreiſen ſchon bekannt ſind, ſo finden wir ſie doch noch verhältnißmäßig wenig im Gebrauch. Daß ſie dem Angler— publikum nicht ſympathiſch wären, kann man nicht ſagen, allein es liegt im Charakter des Deutſchen erſt zu prüfen, und die Angler find beſonders vorſichtig gegenüber etwas Neuem! Man will erſt Urtheile und Gutachten hören. Von den Engländern, welche ſonſt gleich bei der Dnd ſind, den kleinſten Artikel, den fie erfunden, in Fachblättern zu bringen, iſt über die Stahlruthen noch nichts veröffentlicht worden. 242 Geſtatten Sie daher, dieſes Angelzeug heute etwas näher zu betrachten und zwar ohne irgend ein anderes Intereſſe als das der Liebe zum Angelſport. Die Stahlruthen fabrizirt, ſo viel mir bekannt, nur ein Haus in Briſtol. Schon vor etwa 1 ½ Jahren hatte ich Gelegenheit, dieſelben in verſchiedenen Modellen kennnen zu lernen; in Gebrauch habe ich ſolche erſt vorigen Herbſt genommen — unterdeſſen jmd mir auch einige Berichte von auswärtigen Augelfreunden eingelaufen, welche meine Er— fahrungen beſtätigen und geſtatten, einen zuverläſſigern Maßſtab anzulegen. — Der Amerikaner hält bei ſeinen Ruthen weniger auf Länge, als auf Handlichkeit und Leichtigkeit; deßhalb ſind auch die Briſtolſtahlruthen durchſchnittlich nur 310 Centimeter lang und 270 bis 285 Gramm ſchwer — alſo leichter als die gewöhnlichen geſpließten Bambusruthen. — Die Stahlruthen werden mit Haſpel vor der Hand (Henshall) oder auch hinter der Hand gefertigt; man unterſcheidet Teleſkopſtahlruthen oder Aufſteck⸗ ſtahlruthen. J. Die Teleſkopruthen haben die Konſtruktion des Fernrohres; man kaun ſolche auseinanderziehen und in das Handtheil, welches 92 Centimeter lang iſt, zuſammenſchieben; fie ſind meiſtentheils viertheilig und haben den großen Vorzug vor allen anderen Angel- ruthen, daß ſie keine Ringe benöthigen, indem die Schnur im Innern der Röhren durch— läuft — ein Verfangen der Schnur iſt deßhalb gänzlich ausgeſchloſſen. Um die Schnur vom Haſpel in die Röhren zu leiten, bedient man ſich eines meterlangen Stückes feinen Stahl: drahtes. Nachdem der Haſpel eingeſetzt worden, ſchleift man den Stahldraht in die Schnur ein. Einige Centimeter oberhalb der Haſpeleinrichtung befindet ſich im hölzernen Handgriffe der Stahlruthe eine kleine Oeffnug (Trichter), welche dazu dient, den Draht mit der Schnur in die Röhre einzuführen. Um dieſes zu bewerkſtelligen, müſſen die drei Stahlrohrtheile derart mit den Rückenden vor die Mündung der trichterförmigen Oeffnung gebracht werden, daß das Ende des Spitzentheiles ein wenig hervorſteht, ſo daß man leicht den Draht in das— ſelbe einführen kann. (Damit die Röhren beim Einführen des Drahtes ſich nicht verſchieben, drückt man mit dem Zeigefinger der rechten Hand oben an der zuſammengeſchobenen Ruthe auf die Mündung, aus welcher die Spitze herausſieht, während man mit der Linken den Handgriff der Ruthe ſo hält, daß die Trichteröffnung oben iſt.) Jetzt ſchiebt man den Draht ſo lange in der Spitzenröhre vorwärts bis er, an der Spitze angekommen, mit dem Zeigefinger gefühlt wird, alsdann zieht man Draht ſammt Schnur vollends heraus und gleichzeiiig auch die Röhren, letztere ſo weit, bis ſie feſt ſitzen — nun iſt die Ruthe ge— brauchsbereit. Will man die Ruthe weich, als Fliegenruthe, benützen, ſo zieht man die Theile bis an die Ringmarkirung heraus, will die Ruthe etwas ſteifer zum Fiſchen mit Fiſchlein oder Wurm begnützen, dann zieht man die Theile weniger weit auseinander. Die Manipulation des Durchziehens der Schnur iſt nach 2—3 Mal in der Uebung und erfordert gar keine Schwierigkeiten. Man kann indeſſen auch die Schnur in den Röhren laſſen, wenn ſolche zuſammengeſteckt ſind und hat nicht nöthig, jedesmal neu einzuſchleifen, wobei ſelbſtverſtändlich auch der Haſpel an der Ruthe bleiben muß. Daß der Stahl nicht zu ſpröde, aber auch nicht zu weich iſt, beweiſt mir folgender Vorfall: 6 Eines Tages als mein Wadenbeißerl ſich in die Schnur der im Graſe liegenden Stahlruthe verwickelte, ſprang er wie raſend mit Gerte davon und blieb an einem Baume hängen, wobei ich zu meinem Schrecken gewahrte, daß die Spitze ein bedeutendes Knie be— kommen hatte und ſo ſtark verbogen war, daß ich alle Hoffnung aufgegeben, an dieſem Tage weiter fiſchen zu können — denn beim Zurückbiegen mußte die Spitze ſicher brechen — aber ſiehe, ſie brach nicht und iſt heute wieder ſo ſchnurgerade und elaſtiſch wie vorher — das Material an den Stahlruthen iſt alſo ein vorzügliches zu nennen, denn ich bin überzeugt, jede andere Ruthenſpitze wäre in ſolchem Falle ſicher entzwei gebrochen. Die Wahrnehmung, zu welcher mir mein Takerl verholfen, war mir deſto angenehmer, da ich es niemals gewagt hätte, eigenhändig die Ruthenſpitze einer ſo grauſamen Probe zu unterwerfen. II. Die Aufſteckſtahlruthen werden wie die gewöhnlichen Ruthen aufgeſteckt, Re, Ser El > Zu 243 find 3—4 heilig und beſitzen eine Länge von 3,10 Meter und ein Gewicht von 270 Gramm. Griff iſt Celluloid, umwickelt, Beſchlag wie an allen Stahlruthen vernickelt. Die Stehringe find wie die meiſten amerikaniſchen zugleich Schnurableiter, indem zwei Ringe in ſchiefer Lage oben zuſammengelöthet ſind, die Schnur wird durch dieſe Ringe gezogen. Die Aufſteckſtahlruthe führt ſich wie auch die Teleſcopruthe ſehr leicht und angenehm, ſie erträgt die ſtärkſten Schwingungen, ohne krumm zu werden. Vermöge ihrer bedeutenden Schnellkraft und Elaſticität genügt ein kurzer leichter Anſchlag, ein leiſer Zucker aus dem Handgelenke um beim Anhieb die Angel ſofort feſtſitzend zu machen. Bei den Stahlruthen iſt die Rückkehr der Spitze in die geradlinige Lage eine weit rapidere als bei Rohr- oder Holzſpitzen. Im Anfange jedoch, bis die Hand die ruhige Be— handlung der Gerte gewohnt iſt, ſtören bei ſtarkem Auswurf die nachvibrirenden Schwank— ungen der Spitze. Als eine Unannehmlichkeit der Stahlruthe habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß dieſelbe bei Regenwetter einroſtet, ſo daß man die Züge nur mit Mühe wieder auseinander bringt. Zu Hauſe angekommen, ſchraube man daher ſogleich die unter'm Handtheil befindliche Schraubenkapſel ab, nehme die Theile von rückwärts heraus, reinige ſie ſorgfältig und öle ſie gut ein. Die Aufſteckſtahlruthen ſcheinen gegen Roſt widerſtandsfähiger als die Teleſcop— ruthen, weil ſie ſchwarz lakirt ſind. Die Teleſcopruthen können wegen der Reibung beim Zuſammenſchieben und Ausziehen nicht lakirt werden. Wollen wir noch etwas an den Stahlruthen bemängeln, ſo iſt es das Fehlen des Grabſcheites, welches ſich nicht gut an— bringen läßt, weil das Handtheil hohl iſt. Wer eine leichte, ruhige Hand hat, wem das jedesmalige Reinigen und Einfetten der Stahlruthe nicht zu viel iſt, wer das Grabſcheit entbehren kann, der wird an dieſem Augel— zeug ſeine Freude haben! Stork. V. Die Jiſcherei⸗Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Tandtagen während der Seſſionen 1894. Mitgetheilt von Victor Maria von Milborn. III. Steiermark.“) Der ſteiermärkiſche Landtag hatte in der 19. Sitzung voriger Seſſion vom 25. April 1893 den Thätigkeitsbericht des Landesausſchuſſes über den Stand der Erhebungen bezüglich des Fiſcherei⸗Geſetzes zur Kenntniß genommen. Dieſer Bericht ſchloß mit der Bemerkung, daß ſich aus finanziellen Rüd: ſichten die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte zu Gunſten des Landes nicht empfiehlt und der Landesausſchuß den Landtag um die Ermächtigung erſucht, in der nächſten Seſſion den Entwurf eines Fiſcherei-Geſetzes, giltig für das Herzogthum Steiermark, auch ohne gleichzeitige Vorlage eines Geſetzentwurfes, betreffend die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte, in Vorlage bringen zu können. Demzufolge unterbreitete der Landesausſchuß dem heurigen Landtage einen von der bekannten Regierungsvorlage nur in geringem Maaße abweichenden, von dem ſteiermärkiſchen Fiſcherei⸗ʃvereine, den beiden Handelskammern und der k. k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft ſchon früher begutachteten Entwurf eines Landes-Fiſcherei-Geſetzes mit dem Antrage auf deſſen Ges nehmigung. Der Landeskulturausſchuß des Landtages, welchem dieſer Entwurf, aber auch ein zweiter, von dem Herren Abgeordneten Jermann und zehn Genoſſen in der Form eines detailirt ausgearbeiteten Geſetzes eingebrachter Antrag vorlag, wonach, unvorgreiflich einer künftigen geſetzlichen Regelung der Fiſcherei⸗Reviere, vorerſt die Ablöſung der beſtehenden Fiſcherei-Rechte e *) Stenographiſche Protokolle der 16. und 26. Sitzung des ſteiermärkiſchen Landtages vom 29. Januar und 13. Februar 1894, ferner Beilagen Nr. 51, 66 und 122. 1893/94. ee in öffentlichen und gewiſſen Privatgewäſſern zu Gunſten des Landes oder der Gemeinden in Angriff genommen werden ſoll, — einigte ſich jedoch in dem Einrathen: Der Landtag wolle beſchließen: 1. In die Berathung und Beſchlußfaſſung des Geſetzentwurfes über die Regelung der Fiſcherei-Rechte wird dermalen nicht eingegangen; 2. dieſe Geſetzesvorlage und der Antrag Jermann's werden dem Landesausſchuſſe mit dem Auftrage überwieſen: a) bei dem Entwurfe des Geſetzes über die Regelung der Fiſcherei-Rechte die neueſten Erfahrungen der einzelnen Länder auf dem Gebiete der Fiſcherei— Geſetzgebung zu berückſichtigen; b) über die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte das Gutachten der Bezirksvertretungen einzuholen; 8 c) über beide Geſetzesvorlagen in der nächſten Landtagsſeſſion Bericht zu erſtatten und Anträge zu ſtellen. Damit iſt die Ablöſungsfrage, welche, wie im Eingange erwähnt, bereits 9 abgethan betrachtet werden konnte, abermals in Fluß gerathen. Dieſer Antrag liche im Weſentlichen damit begründet, daß verschiedene, angeblich der Löſung oder Klärung bedürftige Beſtimmungen des vorgelegten Fiſcherei-Geſetzentwurfes mit Rückſicht auf die Erfahrungen der neueren Fiſcherei-Geſetzgebungen für Bayern, (22) Baden, die Schweiz, Ungarn und Elſaß-Lothringen überprüft, ferner die im Entwurfe ebenſo angeblich vorkommenden drei Ablöſungsgattungen (?) einheitlich geſtaltet werden ſollen. Es habe ſich — für den Ausſchuß nämlich — deutlich ergeben, daß die Regelung der Fiſcherei-Rechte ohne deren Ablöſung nicht gedacht werden könne; (2) es ſei fraglich, ob, wenn bei der Regelung der Fiſcherei-Rechte“) die Grundſätze für die Ablöſung nicht normirt werden, bei einer ſpäteren Ablöſung derſelben die durch das Reichs-Fiſcherei-Geſetz dermalen zugeſtandene Stempel- und Gebührenfreiheit dann noch erwirkt werden könne, auch würde eine vorläufige Regulirung der Fiſcherei-Rechte *) deren ſpätere Ablöſung erſchweren und koſt— ſpieliger geſtalten. Man möge darüber, ob die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte im Intereſſe des Landes ge— legen ſei, zu weſſen Gunſten und in welcher Weiſe dieſelbe vorzunehmen wäre, auch noch die Bezirksvertretungen im Einvernehmen mit den Gemeinden hören. Ganz unmöglich iſt es, das 30 Paragraphe umfaſſende Ablöſungsprojekt hier voll— inhaltlich wieder zu geben. | Nachdem ihre Leſer aber feiner Zeit mit den ähnlichen Entwürfen aus Schleſien und Kärnthen vertraut gemacht wurden ***), fo möge jenen, namentlich ausländiſchen Leſerkreiſen, welche ſich für Fragen der Fiſcherei-Geſetzgebung beſonders intereſſiren, wenigſtens durch Ab— druck der folgenden weſentlichen Paragraphe des in Rede ſtehenden Antrages ein weiteres, ſicher nicht unwillkommenes Material geboten werden. 8 41. „Die Fiſcherei-Rechte der gegenwärtigen Berechtigten in den öffentlichen Gewäſſern ſind abzulöſen. 9 8 In Privatgewäſſern iſt das Fiſcherei-Recht abzulöſen, wenn fie: a) Ausleitungen aus einem öffentlichen Gewäſſer (Seitenarme, Werkskanäle, Mühl— gräben, Schwellteiche, Bewäſſerungsanlagen u. dgl.), b) oder Ausſtände eines öffentlichen Gewäſſers (Altarme, Altwäſſer, Auswäſſer, Stauwäſſer, Lahnen u. dgl.) ſind, mit dem öffentlichen Gewäſſer durch Zu— oder Abfluß, durch Rückſtau oder bei gewöhnlichen Ueberſchwemmungen in einer ſolchen Verbindung ſtehen, daß Fiſche aus dem öffentlichen in das Privatgewäſſer einwechſeln können. ) und **) ſoll wohl heißen „Fiſchereirechts-Ausübung“? Anmerkung des Verfaſſers. zn) „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ — Jahrgang 1889: Nr. 3 II, Jahrgang 1890: Nr. 5 IE]. Fortſetzung, Jahrgang 1891: Nr. 2 I, Jahrgang 1892: Nr. 23 J, Nr. 27 I, Nx. 28 III, Jahrgang 1893; Nr. 19 Seite 298. 245 — — Dieſe Verbindung trifft nicht zu, wenn der Fiſchwechſel aus dem öffentlichen in das Privatgewäſſer durch ſtändige Vorrichtungen dauernd und ausreichend verhindert iſt oder nur bei außergewöhnlichen Ueberſchwemmungen ſtattfindet. $. 3. Von der Ablöſung ausgenommen ſind die Fiſcherei-Rechte: a) in Privat ſeen; b) in anderen Privatgewäſſern, welche nicht als Ausleitung oder Ausſtand eines öffentlichen Gewäſſers im Sinne des § 2 in Betracht kommen; c) der Gemeinden (Ortsgemeinden) in den im $ 4, lit. b bezeichneten Ger wäſſern, ſoweit dieſe im eigenen Gemeindegebiete gelegen ſind. In Grenzgewäſſern erſtreckt ſich das Gemeindegebiet, wenn nicht ein anderer Beſitz⸗ ſtand nachgewieſen iſt, bis zur Mitte des Waſſerbettes. Ueber das eigene Gemeindegebiet hinausreichende Fiſcherei-Rechte der Gemeinden ſind von der Ablöſung nicht ausgenommen. 8 4. Das abgelöſte Fiſcherei-Recht geht über: a) in den Beſitz des Landes: in den ſchiffbaren und floßbaren Strömen und Flüſſen und ihren Seitenarmen (§ 2 des Landesgeſetzes vom 18. Januar 1872. L. G. B. Nr. 8) mit den dazu gehörigen Ausleitungen und Ausſtänden im Sinne des § 2. b) in den Beſitz der Gemeinde (Ortsgemeinde): in allen anderen, in ihrem Gebiete gelegenen öffentlichen und Privat: gewäſſern ($ 2), daher bei Grenzgewäſſern, wenn nicht ein anderer Beſitz⸗ ſtand nachgewieſen iſt, bis zur Mitte des Waſſerbettes. 975. Für die enteigneten Fiſcherei-Rechte iſt den Berechtigten von denjenigen, in deren Beſitz jene übergehen, Entſchädigung zu leiſten. Dieſe beträgt das zwanzigfache des nachweisbar erzielten oder durch Schätzung ermit— telten reinen Jahresertrages, welcher ſich aus dem Durchſchnitte der letzten der Kundmachung dieſes Geſetzes vorangegangenen zehn Kalenderjahre ergibt.“ Dieſer Mittheilung wäre wohl noch anzufügen, daß der Berichterſtatter des Landeskultur— ausſchuſſes, Herr Abgeordneter und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Radey, auch den Entwurf des Ablöſungsgeſetzes (Antrag Jermann) fertigte und damit zu ſeinem Eigenen machte. Ebenſo dürfte man ſich jene längſt früher in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ abge— druckten Erläſſe der k. k. Regierung gegenwärtig halten, welche bezüglich der Ablöſungsfrage an die Landtage von Schleſien, Kärnthen und auch bereits nach Steiermark ergingen und mit den Prinzipien des vorangeführten Ablöſungsgeſetzes vergleichen.“) In der Landtagsſitzung vom 13. Februar d. J. ſtellte laut ſtenographiſchen Protokolles das Landesausſchußmitglied Herr Graf Franz Attems zwar den Gegenantrag, den vom Landesausſchuſſe vorgelegten Fiſcherei-Geſetzentwurf zur Grundlage der Spezialdebatte zu nehmen, weil der eigentliche Zweck des Geſetzes, die Ermög— lichung einer rationellen Fiſcherei-Ausübung auch durch dieſen erreicht werde, welcher die Ausübung kleinerer Fiſcherei-Rechte doch nur eventuell ſequeſtrirt, während das Jermann'ſche Ablöſungsprojekt den bisherigen Beſitzern das ganze Fiſcherei-Recht nimmt und dem Lande oder den Gemeinden gibt. Eine ſolche Ablöſung ſei nicht nothwendig und nicht juridiſch gerechtfertigt; fie nehme auf den Erhalt bereits gutkonditionirter Eigen-Fiſcherei-Gebiete keine Rückſicht. Uebrigens präjudizire eine Regelung der Ausübung der Fiſcherei-Rechte ihrer ſpäteren allfälligen Ablöſung nicht, u. ſ. w. In gleichem Sinne unterſtützte der Regierungs vertreter, Herr Statthaltereirath ) Siehe Anmerkung: * — Dr. Netoliczka, den Antrag des Grafen Attems und berichtigte auch zutreffend den Anwurf, daß die Regierungsvorlage mehrere (3) Ablöſungsgattungen enthalte. Das half aber nicht! Die Herren Abgeordneten Poſch, Dr. Radey und Jermann verharrten bei der Vertretung ihres Standpunktes. „Die Ablöſung der Fiſcherei-Rechte auf fremdem Grund und Boden“ gilt dem Herrn Abgeordneten Poſch ſeit jeher als Leitmotiv. : „Der Fiſch ift ein Zuwachs, ein Zugehör des Waſſers. Das Waſſer iſt öffentliches Gut, es kann demnach der Fiſch, wie bis zum Jahre 1848 (?) nur öffentlichen Zwecken dienen;“ ſo macht Herr Abgeordneter Jermann geltend, und ſucht zu beweiſen, daß die Ablöſung gar nicht ſo ſchwer durchführbar, einſt auch für das Land und die Gemeinden ganz gut rentabel ſein werde. Er hofft, daß die zu beſchließenden Erhebungen über die eventuelle Ablöſung bis zum nächſten Jahre (2?) vollendet fein dürften, und wenn fie gegen die Ablöſung ausfallen, das „Fiſcherei⸗Geſetz“ immerhin noch allein beſchloſſen werden könne. Die troſtreiche Hoffnung auf einen ſo baldigen Abſchluß der beabſichtigten umfangreichen Vorarbeiten können wir leider nicht theilen, weil, wie der Herr Berichterſtatter Dr. Radey in ſeiner Rede ſelbſt zuläßt, ſogar das „ob“ und „wie“ der Ablöſung noch Gegenſtand weitverzweigter Einvernehmungen bilden ſoll, man daher nach Jahresfriſt abermals vor einer recht ſtattlichen Sammlung ganz neuer oder weſentlich modifizirter Ablöſungsprojekte ſtehen könnte, die wieder „erwogen“ ſein wollen. Aber ſelbſt angenommen, daß der Kern des nun vorliegenden Ablöſungsgeſetzentwurfes die Baſis einer nächſten Landtagsberathung bilden würde, iſt ſchwerlich vorauszuſetzen, daß die k. k. Regierung von ihren bisherigen grundſätzlichen Anſchauungen über die Ablöſung zu Gunſten der Ufergemeinden, welche theilweiſe auch durch den Antrag Jermann in's Auge gefaßt iſt, abgehen werde, und es bliebe überdieß, vorläufig von allen anderen Einwendungen abgeſehen, welche ſich gegen den ausgearbeiteten Geſetzentwurf erheben ließen, auch — die dort offen gelaſſene Frage über die künftige Stellung und Behandlung der nicht der Ablöſung unterzogenen Fiſcherei-Rechte im Syſteme, noch vielfach diskutabel. Die Chancen des vorliegenden Ablöſungsprojektes dürften durch die einzuleitenden Um⸗ fragen ſchwerlich beſſere werden. Vielleicht fällt es, wenn ſich einſt auch die Anhänger der Ablöſungstheorie mit jenen der ſimpeln Regelung der Fiſcherei-Ausübung friedlich einigen ſollten, dann erſt z. B. den — „Waſſerinduſtriellen“ ein, das ſeit acht Jahren hingezogene Fiſcherei-Geſetz durch andere Einſtreuungen abermals ad calendas graecas zu verſchieben. Dagegen möchten wir ſchon heute die kompetente Aufmerkſamkeit auf die in der Land⸗ tagsrede des Herrn Abgeordneten Jermann, nebenbei geſagt, eines warmen und ſach— kundigen Freundes der Fiſchereiſache — vorgebrachte, allerdings nicht originelle Bemerkung lenken, „daß die im Zwecke der einheitlichen Bewirthſchaftung zuſammengelegter Reviere in's Auge gefaßte amtliche Verpachtung derſelben nicht unbedingt nothwendig ſei. Es könnte, führt der Redner aus, den Beſitzern des zuſammengelegten Fiſcherei-Revieres geſtattet werden, den einheitlichen Betrieb ſelbſt einzurichten; ſie könnten ſich einigen, die Fiſcherei in ihrem gemeinſchaftlichen Reviere einverſtändlich zu verpachten, ſie könnten einen gemeinſchaftlichen Fiſcher beſtellen und den Ertrag aus der Fiſcherei in natura oder im Gelderlöſe unter ſich theilen. Ein ſolcher Vertrag oder ein ſolches Statut ſollte nur der Genehmigung der politiſchen Behörden unterliegen, und nur dann, wenn die Fiſcherei⸗ Berechtigten in einem beſtimmten Termine, etwa von ſechs Monaten, die einheitliche Fiſcherei⸗ Wirthſchaft nicht eingerichtet haben, dann erſt ſollte von der politiſchen Behörde zur Verpachtung des Revieres geſchritten werden. Damit würde eine große Härte, eine große Beſchränkung beſeitigt werden.“ Aehnliche Vorſchläge machten ſich auch bereits bei der zweiten Enquéte über das Fiſcherei Geſetz in Oberöſterreich unter damaliger Zuſtimmung der Regierung geltend und fanden in dem Gutachten des Verfaſſers dieſer Zeilen an den oberöſterreichiſchen Landes⸗ a 247 — ausſchuß (sub Beilage c) ad Nr. 2 zum ſtenographiſchen Sitzungsprotokolle des oberöſter— reichiſchen Landtages 1893) präziſe formulirten Ausdruck. Nachdem der ſteiermärkiſche Landtag am 13. Februar d. J. jedoch den Antrag ſeines Landeskulturausſchuſſes zum Beſchluſſe erhob, ſo wurde damit wohl die meritoriſche Entſcheid— ung über ein Landes⸗Fiſcherei⸗Geſetz auf ſehr lange Dauer ver, tagt.“ VI. Pereinsnachrichten. Fiſcherei⸗Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die diesjährige ordentliche (9.) Generalverſammlung findet am Samſtag, den 7. Juli d. J. Mittags 12 Uhr in Braunfels (Kreis Wetzlar) im Schloß-Hotel ftatt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſitzenden. 2. Bericht des Schatzmeiſters. 3. Neuwahl des Vorſtandes. 4. Vortrag des Herrn Amtsrichters Dr. Heymann zu Hachenburg über den Entwurf zum Waſſer— recht. 5. Vortrag des Herrn Rübſaamen zu Welſchneudorf über Kaſtenerbrütung. 6. Anträge aus der Verſammlung. Der Vorſitzende des Fiſcherei-Vereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden ; von Derſchau. Badiſcher Fiſcherei-Verein. Am Sonntag den 24. Juni hielt der Badiſche Fiſcherei-Verein im Kaffeehaus zum 3 Kopf in Freiburg i. B. ſeine IX. ordentliche Generalverſammlung ab, die verhältnißmäßig gut beſucht war. Die Tagesordnung umfaßte folgende Punkte: 1. Erſtattung des Jahresberichtes. 2. Genehmigung der durch die Kommiſſion geprüften Rechnung pro 1893. 3. Wahl der Rechnungs— Prüfungskommiſſion. 4. Verſchiedenes. dach Begrüßung der Anweſenden entwarf der I. Vorſitzende Herr Profeſſor Dr. Gruber ein kurzes Bild über die Thätigkeit des Badiſchen Fiſcherei-Vereins im abgelaufenen Jahre und er— theilte hierauf dem Schriftführer das Wort zur Verleſung des Jahresberichtes. Der Wortlaut des— ſelben iſt folgender: 1. Die heutige IX. ordentliche Generalyerſammlung wurde gemäß $ 17 unſerer Satzungen durch Circular unſern Mitgliedern bekannt gegeben. 2. Als Erſatz für das in der Perſon des Herrn Stiftungsverwalter Stark ausgeſchiedene Vorſtandsmitglied wurde in der Sitzung vom 22. Dezember v. Is. Herr Profeſſor Dr. Ernit Ziegler gewählt, ſo daß außer dem Genannten z. Zt. dem Vorſtand folgende Herren angehören: 1. Herr Profeſſor Dr. Gruber als J. Vorſitzender, 2. Herr Privatier Kübler als II. Vorſitzender, 3. Herr Privatier Pyhrr, 4. Herr Fabrikant Kromer, 5. Herr Oberſt a. D. Roberts, 6. Herr Landwirthſchaftsinſpektor Burghard, 7. Herr Zahnarzt Werner, 8. Herr Carl Schuſter als fach— männiſcher Beirath. 3. Das verfloſſene Jahr hat dem Verein zwar wenig Gelegenheit geboten, in einer größeren Wirkſamkeit nach Außen hervorzutreten, hingegen iſt derſelbe, wie in früheren Jahren ſowohl ſeitens der Behörden als von privaten Fiſchereiintereſſenten zur Erſtattung von Gutachten ſehr vielfach in Anſpruch genommen worden. Einer zweitägigen Conferenz „die Anlage von Waſſerwerken im Rhein bet Laufenburg be— treffend“ als Sachverſtändige beizuwohnen, wurden im Monat November v. Is. der J. Vorſitzende unſeres Vereins, Herr Proſeſſor Dr. Gruber und der fachmänniſche Beirath Herr C. Schuſter be⸗ rufen. Es dürfte den beiden Herren in Gemeinſchaft mit dem Schweizer Delegirten, Herrn Ober— „ frorſtinſpektor Coaz, wohl gelungen ſein, darzuthun, welch' ſchwerwiegende Folgen das Abſperren des ganzen Rheinbettes durch ein Stauwehr oberhalb der Laufener Fälle auf die geſammte Fiſcherei und ganz beſonders auf die Lachsfiſcherei ausüben würde. Ein künſtlicher Erſatz für den natürlichen Auf— ſtieg wäre gerade hier ſehr ſchwierig zu ſchaffen und in ſeiner Wirkung höchſt zweifelhaft. N 4. Zu gleicher Zeit mit dieſer Laufenburger Conferenz tagte erſtmals in Berlin der vom deutſchen Fiſcherei-Verein in's Leben gerufene „Deutſche Fiſchereirath“. Von unſerm Verein war in Behinderung unſeres I. Vorſitzenden als repräſentativer Stellvertreter Herr Major a. D. Freiherr von Baligand delegirt worden, der ſich damals gerade in Berlin aufhielt. 5. Unterm 16. September v. Is. hat Se. Kgl. Hoheit der Großherzog mit allerhöchſter Staatsminiſterialentſchließung unſerm Anſuchen entſprechend, gnädigſt geruht, dem Vadiſchen Fiſcherei— Verein die Körperſchaftsrechte zu ertheilen. 6. Unſer diesjähriger Fiſcherei⸗-Unterrichtskurs hat am 2. und 3. März d. Is. ſtattgeſfunden. Es wohnten demſelben 10 von Gr. Regierung hierzu entſandte Staatsbeamte und außerdem als Vertreter des Großh. Miniſteriums des Innern Herr Miniſterialrath Föhrenbach bei. Zur be⸗ ſonderen Ehre gereichte es dabei dem Badiſchen Fiſcherei-Vereine, daß fein hoher Protektor, Se. Kgl. Hoheit der Erbgroßherzog an ſämmtlichen Vorträgen theilzunehmen und höchſt ſein Intereſſe an den darin verfolgten Zielen auszuſprechen geruhten. Am öffentlichen Fiſchereikurs betheiligten ſich 248 18 Fiſcherei⸗Intereſſenten aus verſchiedenen Ständen. An die Vorträge ſchloß ſich am Samſtag Mittag ein Beſuch der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof unter Führung des I. Vorſitzenden unſeres Vereins und wurden daſelbſt ſämmtliche Einrichtungen gezeigt und erklärt. 7. Wie im Vorjahr waren wir auch im verfloſſenen Vereinsjahr durch Zuwendung eines Staats: beitrages, für welchen wir hiermit Gr. Regierung den ehrerbietigſten Dank ausſprechen, in den Stand geſetzt, badiſchen Fiſchereiintereſſenten den Bezug von bebrüteten Eiern und Brut zu den bekannten er: mäßigten Preiſen zu vermitteln. Es wurden abgegeben: A. Bebrütete Eier: von Bachforellen 423 500, von Bachfatblingen 7 500, von Aeſchen 25 000, von Regenbogenforellen 91000, zuſammen 547000 Eier. B. Fiſchbrut: von Bachforellen 139 500, von Aeſchen 265000, von Regenbogenforellen 7000, von Zuchtkrebſe 700, von jungen Aalen 2000, von Karpfen 6850, zuſammen 421050. Die Abgabe von Eiern und Brut zuſammen beträgt ſomit in dieſem Jahre 968 050 Stück, im Vorjahre 893530 Stück Es iſt ſomit eine Zunahme von 74520 Stück zu verzeichnen. Hierin ſind inbegriffen 14500 Stück Bachforellenbrut, welche in einige kleinere von uns in Afterpacht gegebene Vereinsfiſchwaſſer eingeſetzt wurden. Inbegriffen find ferner 60000 Stück Bad): forellenbrut, welche durch die Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof der Wutach und 250000 Stück Aeſchen⸗ brut, weiche von der Filiale der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof in Radolfzell dem Unterſee unentgelt— lich übergeben wurden. 8. Auch in dieſem Frühjahre wurde eine ſehr bedeutende Menge von Lachsbrut im Gebiete des Oberrheins zur Ausſetzung gebracht und zwar 250000 Stück für die Gr. Badiſche und 813000 Stück auf Rechnung der Kgl. Niederländiſchen Regierung, ſomit im Ganzen ein Quantum von 1063 000 Stück junger Lachſe. Erbrütet wurden dieſelben in der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof. Die Ausſetzung fand in der Nähe von Freiburg (bei Ebnet, Littenweiler, Neuhäuſer, Zarten, Kirch— zarten, Burg, Oberried, Lehen, Buchheim, Gottenheim, Umkirch, Dachswangen) ſowie bei Breiſach (Burkheim) bei Niederhauſen, Buchholz und in die Wutach bei Bad Boll ſtatt. Felchenbrut wurde ausgeſetzt 1200 000 Stück im Februar und März an verſchiedenen Stellen des Zeller- und Gnadenſees. 9. Vom 1. Dezember 1892 bis eben dahin 1893 find in Baden aus den im Staatshaushalte vorgeſehenen Mitteln an Prämien bezahlt worden für 109 Ottern à 5 M = 545 M, für 433 Reiher à 1.50 AM — 649.50 M. und für 632 Waſſeramſeln à SO A = 505.60 -, überdies für die Vernichtung von 5 Reihereiern 2.50 % Die bewilligten Prämien betrugen insgeſammt daher 1702.60 Im Vorjahre betrug dieſer Aufwand 1290.50 A, fomit gegen dieſes ein Plus von 412.10 , Bekanntlich find die Belege für die Erlegung der Fiſchfeinde an uns einzuliefern und haben wir die ſehr umfangreichen Liſten darüber zu führen. Die Zahl der Vereinsmitglieder des Badiſchen Fiſcherei-Vereins beträgt zur Zeit 1 Ehrenmit— glied, 13 korporative und 217 perſönliche. Hiezu kommen noch die Mitglieder des Ba diſch— Unterländer Fiſcherei Vereins, welcher am 1. Januar ds. Js. 1 Ehrenmitglied und 124 korporative und perſönliche Mitglieder zählte. 11. Die 1893 er Rechnung iſt zur Einſicht der Mitglieder hier aufgelegt und es beſagt der Prüfungsbeſcheid, daß dieſelbe im Ganzen richtig befunden wurde und dem Rechner, Herrn Stiftungs— verwalter Schlager, Decharge ertheilt werden wolle. Die Geſammteinnahmen haben 8 979.62 , die Gefanmtansgaben 8 605.88 «AH. betragen, ſomit am 1. Januar 1894 ein Kaſſenvorrath von 373.74 A. Das Vereinsvermögen berechnet ſich pro I. Januar 1894 auf 16 685.80 *, dasfelbe hat am 1. Januar 1893 betragen 17 307.96 & und hat ſich ſomit um 622.16 A. vermindert, um welchen Betrag im Jahre 1893 die laufenden Einnahmen hinter den laufenden Ausgaben zurückgeblieben ſind. Es wurde nämlich von dem im Jahre 1891 bereits gewährten Staatszuſchuß von 1000 «AM. für Förderung der Teichforellenzucht die für den Unterländer-Verein beſtimmte Hälfte von 500 W exit im Jahre 1893 abgeliefert. Wäre die Ablieferung ſchon im Jahre 1891 erfolgt, ſo wäre der damalige Einnahmeüberſchuß von 2514 A. 09 % um 500 &, geringer geweſen und wir hätten am Schluſſe des Jahres 1893 nur eine Mehrausgabe von 122 A. 16 AL zu verzeichnen gehabt. Dieſe rührt daher, daß wir ſeiner Zeit nicht alle in früherer Zeit übernommenen Fiſchwaſſer abzulöſen vermochten und gezwungen waren, einige derſelben um bedeutend geringere jährliche Beträge in Afterpacht zu geben und daß wir für den Feldſee bis jetzt keinen Afterpächter ausfindig machen konnten, wodurch uns allein ſchon ein Pachtzinsausfall von 65 WM erwachſen iſt. Im Anſchluſſe hieran beſprach der J. Vorſitzende ſpeziell die Finanzlage des Vereins und ſtellte in Ausſicht, daß im Laufe der Zeit das Gleichgewicht zwiſchen Einnahme und Ausgabe ſich wieder herſtellen wird. Gegen die Jahresrechnung wird nichts erinnert ſomit dem Rechner Decharge ertheilt. Zu Rechnungsreviſoren werden auf Vorſchlag des I. Vorſitzenden wiede die Herren Oberförſter Hüetlin, Kaufmann Streb und Fabrikant Pfeilſticker gewählt. Zum letzten Punkt der Tagesordnung wurden Seitens der anweſenden Mitglieder verſchiedene Wünſche geäußert, deren thunlichſte Berückſichrigung der I. Vorſitzende zuſagt. Mit der Bitte, auch ferner in allen fiſcherei-wirthſchaftlichen Fragen die Beihllfe des Badiſchen-Flſcherei-ʃVvereins in Anſpruch nehmen wollen, wird hierauf die Generalverſammlung vom I. Vorſitzenden geſchloſſen. Der I. Vorſitzende: Gruber. / Ku 9 BE De a 249 Vöcklabrucker Bezirks⸗Fiſcherei-Verein. Die Generalverſammlung wurde am 20. v. Mts. abgehalten. Als Delegirte des ober— öſterreichlſchen Fiſcherei-Vereins waren deſſen Präſident Herr Anton Mayer und der Vicepräſident Herr Vacano erſchienen, — außerdem zahlreiche Chrengäſte anweſend. Die Einnahmen des Vereines ſtellen ſich mit 856 fl., die Ausgaben mit 300 fl. dar; — der Aktiv⸗Kaſſabeſtand beträgt 556 fl. Nachdem die Leiſtungen des Vereines bis zum Momente der im Vorſommer abgehaltenen größeren Ausſtellung — aus dieſem Anlaſſe ausführliche Beſprechung und Würdigung fanden, wollen wir uns darauf beſchränken, mitzutheilen, daß die Generalverſammlung unter Anderem beſchloß:— 1) Im eigenen Wirkungskreis einen kurzen „Fiſcherei-Kurs für Angehörige des Vereinsbezirkes“ nnter Herrn Hans Köttl's bewährter Leitung in deſſen Anſtalt ſchon im heurigen Spätherbſte ab— uhalten. 55 2) Im Laufe des Sommers an zwei Orten des Vereinsbezirkes außerordentliche Vollverſamm— lungen, namentlich im Zwecke inſtruktiver Beſprechungen zu veranſtalten. N 3) Die für den V. öſterreichiſchen Fiſchereitag (1894) zu Wien vorzubereitenden Referate über „die eventuelle Feſtſtellung einer geſetzlichen Schonzeit für Regenbogenforellen und Bachſalblinge“, dann über den „Stand der oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Geſetzgebung“, einvernehmlich mit dem oberöſter— reichiſchen Fiſcherei-Vereine zu erſtatten und ſich bei letzterem Referate auch der Mitwirkung des Herrn von Milborn, als Ehrenmitglied beider Vereine, zu verjichern. 4) Als Delegirte zu dem im Oktober d. J. in Wien abzuhaltenden V. öſterreichiſchen Fiſcheret— tage die Herren: Obmann Rudolf Wacha, Hans Köttl und Victor von Milborn zu entſenden. Zum Vereinsobmanne wurde abermals Herr Rudolf Wacha, zum Obmann-Stellvertreter neu, Herr geiſtlicher Rath, Dechant und Stadtpfarrer, M. Streicher gewählt. Als Ausſchüſſe werden fnngiren die Herren Kanonikus Karl Holly, Dr. Alois Wacha, Joſef Thyl, Hans Köttl, Joh. Gehmayer, Georg Leitner, Karl Bakele, Anton Gruber; als Reviſoren die Herren Benno Pitner und Alois Schropp; Schriftführer bleibt J. Thyl. M. VII. Bermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei⸗Konferenz zu Bregenz am Bodenſee. In Gemäßheit des Art. 14 der am 5. Juli v. J. zwiſchen den Bodenſee-Uferſtaaten abgeſchloſſenen Uebereinkunft ſind am 25. Juni d. J. zu Bregenz die Bevollmächtegten der betheiligten Staaten zu gemeinſamer Berathung zuſammengetreten. Als Bevollmächtigte fungiren zur Zeit für Baden: Miniſterial— rath Föhrenbach; für Bayern: Miniſterialrath Ritter von Haag und Regierungsrath Döhla; für Liechtenſtein: Landesverweſer v. Stellwag-Carion; für Oeſterreich: k. k. Sektionschef im k. k. Ackerbauminiſterium Ritter von Rinaldini und Hofrath Graf St. Julien-Wallſee; für die Schweiz: die Regierungsräthe Dr. Egloff und Schubiger; für Württemberg: Regierungsrath Maginot und Finanzrath Geyer. Außerdem waren anweſend der ſtellvertretende Bevollmächtigte Frhr. v. Lochner, k. bayer. Kammerherr, und Profeſſor Dr. Sieglin. Die Bevollmächtigten vereinbarten eine Geſchäftsordnung (Art. 14 der Bregenzer Uebereinkunft), nach welcher künftig jährlich im Juni abwechslungsweiſe an verſchiedenen Uferorten (Friedrichshafen, Arbon, Romanshorn oder Rorſchach, Lindau, Konſtanz und Bregenz) ein Zuſammentritt ſtattfindet, zu dem auf Wunſch einzelner Bevollmächtigter auch Vertreter der Fiſcherei-Vereine und einzelne Sachverſtändige beigezogen werden können. Außerdem beſchäftigte ſich die Konferenz eingehendſt mit dem feſtzuſetzenden Kontrolzeichen und entſchied ſich im Prinzip für die Perforirung. Nähere Vorſchläge hierüber werden von einer Spezialkommiſſion ausgearbeitet. Ebenſo war die Einrichtung der Thätigkeit der Brutanſtalten Gegenſtand längerer Erörterung. Die Bregenzer Uebereinkunft iſt jetzt in allen betheiligten Staaten der Hauptſache nach in Vollzug geſetzt. Durch den jährlichen Zu— ſammentritt der Bevollmächtigten wird die Fortbildung der vorhandenen Einrichtungen und die ſyſtematiſche Förderung der Bodenſee-Fiſcherei verbürgt. Hg. Bericht über Otternfangreſultate. In Rr. 12 Ihrer Zeitung vom 6. Juni 1894 wird die Mittheilung gemacht, daß Herr Wiſſenbach in Hedborn in neun Jahren 163 Ottern erlegt habe. Dieſes Reſultat iſt gewiß ein ſehr ſchönes und erfreuliches und es wäre nur zu wünſchen, daß den Ottern überall ſo energiſch auf den Balg gerückt würde. Wenn in der Notiz aber geſagt wird, daß ein guter Fallenſteller die an einem Gewäſſer hauſenden Otter in kurzer Zeit leicht ausrotten könne, ſo iſt dies doch nicht richtig, denn der 250 Otter iſt ein ſtets wandernder Geſelle. Er wird immer und immer wieder an fiſchreichem Waſſer auftauchen. Die ſicherſte und billigſte Art den Otter zu erlegen iſt zweifellos das Fangen desſelben in guten Fallen. Es gehört dazu aber auch viel Verſtändniß, Uebung und Praxis, was ſich nicht Jeder ſo leicht aneignet! Deßhalb hat neben dem Fallenſtellen auch die Jagd mit Hunden ihre Berechtigung. See iſt zwar der Hundehaltung wegen viel koſtſpieliger, bietet aber be: ſonders für den Jäger ein ganz eigenartiges Intereſſe. Wenn in dem Artikel geſagt iſt, daß Herr Wiſſenbach in fünf Monaten noch 10 Otter im Eiſen gefangen habe, trotzdem der berühmte Otterjäger Schmidt fünf Tage an den Gewäſſern gejagt und nur ein Stück bekommen habe, ſo iſt dies kein Beweis dafür, daß die Jagd mit Hunden zu verwerfen iſt. In der Zeit als Schmidt dort war, d. h. in den paar Tagen, waren eben zufällig nicht mehr Otter als der eine in den betr. Ge— wäſſern. Jeder Otterjäger und Fallenſteller weiß, daß der Otter ſich nirgends ſtändig hält, mit Ausnahme der Mutterotter, ſo lange dieſe mit den Jungen noch nicht fortkommen kann. Er weiß auch, daß es oft wochen-, ja monatelang anſtehen kann, bis ſich wieder ein Otter ſpürt. Ebenſo kommt der Fallenſteller mit ſeiner Falle häufig zu ſpät, denn der Otter fiſcht bekanntlich in einer Nacht oft mehrere Stunden weit ein Flußgebiet ab und nimmt dann einen anderen Bau oder Unterſchlupf an. Deßhalb iſt das ſyſtematiſche Abſuchen von ganzen Flußgebieten mit Hunden häufig dankbarer als das Fallenſtellen. Es bietet neben dem Reize dieſes eigenartigen Jagdſports den Vortheil, daß die Baue aufgefunden werden, wobei häufig die ganze Sippe auf einmal zur Strecke kommt. So hat z. B. Herr Fabrikant Vogler in Ravensburg mit ſeinen vorzüglich eingejagten Hunden im Jahre 1894 an neun Jagdtagen 15 Stück Ottern erlegt, darunter vier an einem Tage in den Fürſtl. Wolfegg'ſchen Revieren und drei an einem Tage in der Aach bei Steinenbach, während der beſte Fallen— ſteller in Württemberg 1894 nur 10 Ottern erlegte. Die Gebrüder Schmidt haben in letzterem Bache 1884 an einem Tage fünf Ottern erlegt, in 14 Tagen 11 Stück, ebenſo auf den Gräfl. Ouadt'ſchen Jagden neun Stück in wenigen Tagen. Wenn Ottern in kleineren Gewäſſern vorübergehend vorhanden ſind, kommen ſie mit guten Hunden leichter und raſcher zur Strecke, als mit Fallen. Daß man oft vergebliche Gänge macht und große Strecken abſuchen muß, iſt ſelbſtverſtändlich. Wie oft und viel muß aber der Fallen⸗ ſteller laufen um zu revidiren und nachzulegen? Wir wollen daher der Otterjagd mit Hunden ihre Erfolge nicht nehmen laſſen, vielmehr allen Jägern, welche ſich den Luxus der Haltung einiger Otternhunde erlauben können, dieſen hochintereſſanten Jagdſport auf's Wärmſte empfehlen. Im Laufe des Jahres werden in dem in München erſcheinenden „Deutſchen Jäger“ ein— gehende Berichte über die Otterjagden mit Hunden von ſachkundiger Feder erſcheinen, auf welche wir auch die Leſer dieſes Blattes aufmerkſam machen wollen. V. Forellenbarſch im Bodenſee. Von Fiſcher Weidmann in Lindau wurde dieſer Tage im Bodenſee in der Nähe der Villa Amſee zum erſtenmal ein Forellenbarſch ge— fangen. Der ſehr ſchöne ca. 20 em lange Fiſch wurde der Sammlung der Realſchule in Lindau einverleibt. Wie dieſer Forellenbarſch in den See gekommen, iſt mir unbekannt, wahrſcheinlich iſt derſelbe vielleicht mit mehreren Gefährten einem in der Nähe des Hojerbergers gelegenen Privatweiher entkommen. F. v. Lochner. Zwei neue Fiſchfeinde: Gelbbauchige Unke (Bombinator bombinus L.) und Wechſelkröte (Bufo viridis Laur.) In einer von meinen kleinen Lettengruben, die neben diverſen Unken auch einige Wechſelkröten bisher zu ſtändigen Gäſten hatte, bemerkte ich neulich eine überraſchende Abnahme der heurigen, noch recht kleinen Brut von der Karauſche (Cyprinus carassius L.) und Rapfenlaube (Leucaspius delineatus v. Sieb.) Ich errieth bald, obwohl meines Wiſſens Aehnliches noch nicht publicirt iſt, daß die oben genannten Amphibien die Fiſchräuber ſeien, fing daher von jeder Art je ein Exemplar und fand in der Wechſel⸗ kröte 20 Fiſchchen: 16 Karauſchen und 4 Moderlieschen, in den Eingeweiden der Unke 12 Fiſchleichen vor. Eine andere im Karpfenſtreichteiche ergatterte Unke hatte 20 Eier von Cyprin. carpio., ſowie 6 Stück Jungbrut aufgefreſſen. g Im Frühlinge, wenn die trägen Karpfen eben aus dem Winterſchlaf erwacht ſind, da iſt es eee re — = ö Br Zah — 7 SE ee a Zr 251 — —— ˙ᷣ —— hier, beiläufig bemerkt, vorwiegend das geile Weibchen von Rana arvalis Nils und Bufo vulgaris, das ſich am Schädel der Fiſche feſtklammert, die Vorderfüße in die Augen eindrückt und die Thiere jo zu Tode plagt, während andererorts ſolche Schandthaten von Rana esculenta. B. viridis und Pelobates gemeldet werden. Karl Knauthe. Fiſchwurſt. Das Neueſte auf dem Gebiete der Fiſchnahrungsmittel in Deutſchland iſt die vor Kurzem von der Firma J. Rubardt in Geeſtemünde in den Handel gebrachte Fiſchwurſt. — Die genannte Firma, welche ein Friſchfiſchgeſchäft, verbunden mit Räucherei und Mariniranſtalt ſeit langen Jahren betreibt und in der Fiſchnahrungsbranche eine viel— Eu feitige Erfahrung hinter ſich hat, verſuchte ſeit Längerem eine unſeren deutſchen Verhältniſſen und dem Geſchmacke des großen Publikums angepaßte Wurſt aus Fiſchfleiſch zu fabriziren, was nunmehr auch gelungen iſt. Die Fiſchwurſt hat im Ausſehen und Geſchmack viel Aehnlichkeit mit Leberwurſt und kann friſch gebraten, ſowie geräuchert gegeſſen werden. Die— ſelbe findet i in Geeſtemünde und der nächſten Umgebung eine ſehr günſtige Aufnahme, die Nach— frage iſt ſo groß, daß bisher Beſtellungen nach auswärts noch keine Berückſichtigung finden konnten, obwohl täglich ein anſehnliches Quantum fabrizirt wird. Der Preis, welcher ſich vorausſichtlich noch niedriger ſtellen wird, wenn die Vorrichtungen erſt vervollkommnet ſind, und das Perſonal ausgebildet iſt, beträgt z. Z. 40 Pfennige pro Pfund und iſt zu bemerken, daß, weil das Fiſchfleiſch bedeutend leichter als anderes Fleiſch das Quantum des gleichen Gewichtes bei der Fiſchwurſt ein erheblich größeres als bei der Fleiſchwurſt iſt. Verwandt werden zu der Wurſt nur friſche Schellfiſche und verurſacht das Entgräten eine mühevolle Arbeit. De. Fiſcheier als Fiſchfutter. Vor einiger Zeit las ich in der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“, daß es an geeignetem natürlichen Futter für kleine Fiſche, namentlich Forellenbrut mangele. Sofort lenkte ich mein Augenmerk auf die Abfälle der Hochſeefiſcherei, deren Fahrzeuge hier in Hamburg— Altona in der Zahl von ca. 300 wöchentlich an den Markt kommen. Es war ja längſt kein Geheimniß, daß von dieſen Abfällen gerade die Nordſee jo Manches in Fülle in fich birgt, was auch als Fiſchfutter Verwendung finden könnte. *) So ſah ich auf einer 10 tägigen Reiſe mit einem Fiſchdampfer die vielen, ja Millionen von laichreiſen Fiſchen, von denen einige Rogen bis zu 3—4 Kilogramm hatten, welcher aber ohne jegliches Bedenken über Bord geworfen wurde. Ich nahm davon eine Probe mit nach Hauſe, wo ich dieſelbe mit ca 4% Salz verſetzte, legte mir in aller Kürze Forellenteiche an, um das ſo präparirte Futter zu verſuchen. Ich war freudig überraſcht, zu ſehen, mit welcher Begierde die kleinen Forellen dieſes Futter annahmen. Es war mir klar, daß dieſer Rogen für Brut und kleine Forellen ein ausgezeichnetes Futter ſei. Um auch das Urtheil anderer Fiſchzüchter zu er— fahren, ſchickte ich den mit Salz verſetzten ca. 3 Monate alte Rogen nach der Fiſcherei— Ausſtellung zu Harburg, wo er in Gegenwart von verſchiedenen Fiſchzüchtern den ausge— ſtellten Fiſchen als Futter vorgeworfen und von den Fiſchen begierig angenommen wurde. Das Reſultat war denn auch, daß mein Futter von der Zoologiſchen Geſellſchaft in Harburg mait dem höchſten Preiſe bedacht wurde. Zahlreiche Aufträge gehen täglich ein, da aber augenblicklich nur Seehechte und Petermännchen laichreif ſind und dieſe nur hoch im Norden gefangen werden, fo iſt es mir nicht möglich, allen Anordnungen zu entſprechen. In den Monaten Auguſt bis Februar, wo ſämmtliche großen Fiſche, ſowie Schellfiſche und Kabeljan laichreif find, wäre es mir ein leichtes, Fiſchrogen in Quantitäten von 6 bis 8000 Zentner zu gewinnen. Ich erſuche deshalb die Herren Fiſchzüchter, welche in der Fiſchfütterungsfrage auf längere Erfahrung zurückſehen, gefälligſt darüber Urtheil zu fällen, wie der Rogen am beſten zur Verwendung kommt, ob friſch, geſalzen oder gar getrocknet; ich würde es vor— ziehen, ihn mit wenig Salz zu verſetzen, da der Rogen während der Reiſe auf See und während des Transports per Bahn andernfalls einen zu unangenehmen a verbreiten würde. Näheres enthält meine Annonce in diefer Nummer. Altona. 4 J. H. Mewes. ef. Dr. Curt Weigelt: Die Abfälle der Seefiſcherei. 252 — Nordoſtdeutſcht Gewerbeausſtellung 1895. Unſere verehrten Leſer machen wir auf die für den Sommer 1895 in Königsberg i. Pr. geplante „Nordoſtdeutſche Gewerbe ausſtellung“ aufmerkſam, bei welcher auch eine Abtheilung „Marine und Fiſcherei“ in Ausſicht genommen iſt. Wenngleich für dieſe wie für einige andere Abtheilungen die Theil— nahme keine von vornherein beſchränkte iſt, ſo wird doch zunächſt auf Betheiligung aus der Provinz Oftpreußen, ſowie aus Weſtpreußen und Poſen gerechnet. Als Platz für die Aus— ſtellung iſt der Hufenpark mit dem daran anſtoßenden Terrain nach der Labiauer Bahn be— ſtimmt; ein beſonderes Gebäude wird für die Fiſcherei Ausſtellung errichtet werden. Es liegt nun ebenſowohl im Intereſſe des ganzen Planes wie der Fiſcherei-Kreiſe, wenn die Fiſcherei-Ausſtellung eine reichhaltige und wohlgelungene wird; die „Ausſtellungs— bedingungen“ können vom „Ausſtellungscomité der Nordoſtdeutſchen Gewerbeausſtellung zu Königsberg i. Pr., Bergplatz 15“ bezogen werden, als Schlußtermin für die Anmeldungen iſt der 1. Oktober 1894 feſtgeſetzt. Der Hecht wirft alle Neumonde ſeine ſcharfen langen Zähne ab, und zwar drei bis vier Tage vor dem Neumonde wird ſein Gebiß wacklig. (Sein Fleiſch iſt dann loſe und ſieht etwas röthlich aus. Der Fiſch iſt mager und ſchmeckt minderwerthig.) Der Hecht kann während dieſer Zeit mit dem loſen Gebiß die erhaſchte Beute nicht feſthalten (da er im Gebiß Schmerz empfinden wird). Er muß mit kleineren Fiſchen, die er ungekaut verſchlingt (alſo mit unzulänglicher Nahrung) ſich begnügen. Nach den vorbezeichneten Tagen ſchwillt dem Hecht das Gaumenfleiſch ſtark an, ſieht röthlich aus, und erit ein oder zwei Tage nach dem Neumonde kommen die friſchen, ſpitz wie Nadeln ausſehenden Zähne wieder zum Vor— ſchein, die gleich feſt am Kiefer ſind. Im Vollmond iſt der Hecht für die Küche am ge— eignetſten. Mitth. des Oſtpr. Fiſch.⸗Ver. Schädlichkeit des Roͤgens der Barben. In der Weihnachtszeit werden in der Gegend von Frankenſtein ſtatt Karpfen vielfach Barben gegeſſen, es ſcheint aber dort nicht all— gemein bekannt zu ſein, daß der Rogen dieſes Fiſches ſchädlich iſt. Ein Herr in Wartha, welcher dieß der „N. Geb.-Ztg.“ ſelbſt mittheilt, erkrankte 5 bis 6 Stunden nach dem Ge: nuß von Rogen einer Barbe am hl. Abend auf eine bedenkliche Weiſe, während die anderen Perſonen, welche nur Fleiſch von der Barbe genoſſen, ganz munter blieben. Uebelkeit, öfteres furchtbares Erbrechen mit Diarrhöe hielten nicht nur die ganze Nacht, ſondern auch den ſolgenden Tag an. Magentropfen und herber Ungarwein haben ſich als Linderungsmittel gut bewährt. In einer anderen Familie desſelben Ortes erkrankten ebenfalls nur die Perſonen, welche Barbenrogen genoſſen, während wiederum die Familienmitglieder, welche nur Fleiſch von genanntem Fiſche aßen, keine Krankheitsanfälle hatten. Für die deutſche Hochſeefiſcherei iſt das Jahr 1894 ein Jubiläumsjahr inſofern, als vor nunmehr 10 Jahren der erſte, für den Hochſeefiſchfang in der Nordſee beſtimmte Fiſcherei-Dampfer in Geeſtemünde in Betrieb geſetzt worden iſt, nachdem man bis dahin bloß Segelſchiffe für die Fiſcherei verwendet hatte. Mit dieſer Neuerung brach für die deutſche Hochſeefiſcherei eine Zeit ungewohnten Aufſchwunges an; ſie gewann von nun ab volkswirth— ſchaftliche Bedeutung für ganz Deutſchland, inſofern ſie nicht mehr bloß den Küſtenſtrichen wie früher, ſondern auch dem Binnenlande ein werthvolles Nahrungsmittel zuführt, der heimiſchen Induſtrie lohnenden Verdienſt gewährt und ſehr vielen Perſonen gewinnbringende Beſchäftigung ermöglicht. Die Fiſcherei-Dampferflotte iſt feit dem Jahre 1884 ſehr ſchnell gewachſen. Dünf Jahre nach der Inbetriebſetzung jenes erſten Dampfers in Geeſtemünde gab es bereits ein Viertelhundert ſolcher Dampfer, und jetzt, nach einem Jahrzehnt, beläuft ſich die Zahl derſelben auf 66, von denen 5 dem Emsgebiet, 17 dem Elbgebiet und die übrigen 44 dem Weſergebiet zugehören. Dieſe 66 Fiſcherei-Dampfer repräſentiren ein Anlagekapital von 7 Millionen A, und dieſes Anlagekapital verzinſt ſich hoch, denn der Geſammtertrag der Fiſcherei-Dampferflotte kann auf jährlich etwa 1 Millionen veranſchlagt werden, voraus— geſetzt natürlich guter Fang, zu dem 5 etwa 400 000 Etr. Seefiſche gehören — und günſtige Marktverhältniſſe. Berichtigung. Zum Schluß des in Nr. 13 der „Allg. Sifcherei- Zeitung“ enthaltenen Artikels über die Fleiſchhackmaſchine heißt es: „Selbſtverſtändlich ift wohl, daß man zur Her— r . es 820 m K W e Dre et, “7 Sl Fe 253 ſtellung des Futters für Großfiſche Scheibeneinſätze in die Fleiſchhackmaſchine mit grö zerer Zahl von Löchern, gewöhnlich bis zu 10, verwendet“. Dies kann zu Irrthümern Veran: laſſung geben. Dieſe Stelle niuß natürlich heißen: „mit größeren Löchern, gewöhnlich bis zu 10.“ - m — VIII. Serfonafnadiriditen. Wie uns aus Oberöſterreich berichtet wird, iſt der vieljährize Präſident des oberöſter— reichiſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Anton Mayer, wegen Domizilwechſel von dieſer feiner Stellung zurückgetreten. Herr O. Mayer war ſeit 1870 Ausſchußmitglied und ſeit 1876 mit nur einjähriger Unterbrechung „Präſident“ des gedachten Vereines. Es ſoll auf die nahezu 25 jährige Thätigkeit Herrn A. Mayers zurückgekommen werden. Zum Präſidenten des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins wurde Herr Landesrechnungs— rath Georg Lahner gewählt. IX. Sragekaften. Antwort auf Frage Nr. 18 (Herrn Dr. v. H. in D.): In hieſiger Gegend, am Zobten, Miltelſchleſien, war es bis vor wenigen Jahren und iſt es theilweiſe jetzt noch Brauch, Karpfenbrut in Teiche, die nur alle 3—4 Jahre oder gar nicht abgelaſſen werden können und viele Räuber: große Barſche, Hechte, Welſe enthalten, zu ſetzen. Es fällt nun freilich ein beträchtliches Quantum der Brut jenen Raubfiſchen zur Beute — nach meinen Erfahrungen bis 50 und mehr Prozent — aber die überlebenden Thiere, durchweg die kräftigſten, geſündeſten, ſind immer, weil viele Nahrung für fie vorhanden, gut gewachſen, fett. Aehnliche gute Reſultate erzielte, wenn ich recht berichtet bin, der Prinz Carolath in dem großen See bei Saabor, Kreis Grünberg, der natürlich nicht abgelaſſen werden kann und an allerhand Raubzeug Ueberfluß hat. Dort finden ſich nunmehr wunderhübſche Karpfen en masse vor, die vor nicht langer Zeit als winzige Thierchen eingeſetzt wurden. Endlich find ja ſchon oft genug von Fiſcherei⸗Vereinen mit gutem Erfolge Brutkärpfchen in Flüſſe ausgeſetzt worden. Die Sache erſcheint ſchlimmer, als ſie in der That iſt. K. Kn. Antwort auf Frage Nr. 25. (Herrn H. B. in Sch.): Die Goldorfe verträgt durchfließendes Waſſer, ſelbſt wenn dasſelbe kühlen Gebirgsbächen entſtammt, nach meinen Erfahrungen ganz wohl, ſteigt ſie doch in den Rinnſalen unferer Berge oft genug bis faſt zur Quelle auf. Ihre Laichzeit fällt hier ſpäter als die des Karpfen, wenn ſich das Waſſer bis auf 20 C. erwärmt hat, etwa Mitte Mai. Am billigſten füttert man meiner Meinung nach alle Fiſche mit Fleiſſchmaden. Zu dieſem Behuf ſetzt man ein Käſtchen mit ſiebartig durchlöchertem Boden jo auf vier Pfähle, daß Letzterer ca. ein Fuß über den Waſſerſpiegel kommt und wirft in das oben verſchließbare Käſtchen allerhand krepirte oder geſchoſſene Säugethiere und Vö el hinein. Die Fliegen ſetzen an letztere raſch ihre Eier ab und die Maden fallen raſch in's Waſſer. K. Kn. Antwort auf Frage Nr. 27. (Herrn B. in W.): Zur Zeftöruug allen Ungeziefers iſt es zweckmäßig, die abgelaſſenen Teiche über Winter ausfrieren zu laſſen, oder, falls das nicht angeht, weil dieſelben entweder raſch wieder angefüllt werden ſollen oder ſchnell voll Waſſer laufen, Beſtreuen des Teichbodens mit ungelöſchtem Kalk. Natürlich muß vor dem Beſatz letzterer durch gehöriges Aus— ſpülen erſt fortgeſchafft werden Benecke, „Fiſchzucht in Oſt⸗ und Weſtpreußen“, p. 501). Trotzdem finden ſich immer gar bald Waſſerkäfer ein, die des Abends bei Eintritt der Dämmerung oft aus großer Ferne herbeigeflogen kommen, ihre Eier abſetzen u. ſ. w. — Von kiesgründigen Forellenteichen mit faſt keinem Pflanzenzuwuchſe habe ich nun das gefährliche Geſindel mit Glück dadurch fern ge— halten, daß ich im zeitigen Frühling dicht dabei eine kleine Grube in den Boden graben, mit aller: hand Waſſerpflanzen und einem Gemiſch von Waſſer und Miſtjauche anfüllen ließ. In dieſem „Himmelsteiche“, welchen die Waſſerkäfer entſchieden bevorzugen, ſtark frequenttren, können ſie leicht gefangen und unſchädlich gemacht werden. — Wie ich die räuberiſchen Larven von Dyticus marginalis aus kleinen Tümpeln herausbekomme, habe ich in Nr. 19 S. 299 des XVIII. Jahrgangs der „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ geſchildert. Karl Knauthe-Schlaupitz. Frage Nr. 28 (Herr R. N. in O.): Welche Länge kann eine 2 ½ Pfund ſchwere Bach— forelle im allergünſtigſten Falle erreichen? Antwort auf Frage Nr. 28: ca. 40—43 em.; jedoch iſt zu bemerken, daß es langge— ſtrecktere und gedrungenere Forellenraſſen gibt, von denen die Letzteren bei dem angegebenen Gewicht nicht ſo lang werden. 254 — — n X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 3. Juli. Zufuhren mäßig, Geſchäft lebhaft, Preiſe gut. En gros- Preiſe in Pfennigen Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Hechte 1492 48 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 320 Zander 120 80 Nuff. Lachs. 5 5 15 200 Barſ che 70 17-38 Flundern, gr. „ Stiege | 450 —500 Karpfen, mittelgroße . 85 — do. mittel 5 1 150— 250 do? kleine — — Bücklinge, pomm. . „ Wall 50— 100 Schleie . .| 64-70 30—39 Dorihe 2... 9 Schock 200 0 Bee 57 20 — 22 Schellfiſ ch; Stiege 50 —100 Plöitz e; 50 16—24 Aale, große „ Pfund 120 Agle 90102 86 Sir: Par 5 120 Oſtſee lach — 100 Heringe „ 00 Si. — Wels 42— 44 — ; Geeſtemünde, 3. Juli. (Bericht von der Geeſtemünder Fiſchräucherei Wilhelm Bade in Geeſtemünde) En gros-Preiſe in Pfennigen pro Pfund: Norweger Salm, garantirt rothfleiſchig, 100, Weſerſalm 125, Seehechte 10, ohne Kopf 12, Seelachs 12, Schellfiſche, mittel 5, Kabllau 10, ohne Kopf 12, Schollen mittel 10, Bratſchollen 6, Bratſchellfiſch 3, Knurrhahn 6, Lengfiſch 10, Petermann 20, Rothzungen 20, Makrelen 35, Steinbutt 52, Seezungen 120, Tarbutt 40, Heilbutt 35, Zander 60, Flußhechte 50, Schleien 40, Breſen 25, lebende Helgoländer Auſtern 8, Elbſalm 100, Norweger Salm 90, Silberlachs 85, Hummer 150. 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Preisl. mit EEE ee e ee FC ram re ee er ET, 7 Allg emeine Jiſcherei-Zeitung. eue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſckeint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jährlich 4 Mk. — Bezlehbar durch die Poſt, den Buchhandel und Erpebition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mk. Zuſchlag. — Inſerste: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie: Erpeditian: Herzogſpitalſtraße Nr 19. Organ für lie Befammtintereffen der&iftierei, fomie für lliecheſtrebungen der Fiſchetei-Pereine in Sonderbei! Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes, des Schlef. Fiſch. Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Der., des Fiſch.⸗ Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch.⸗ Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Sifch.-Der., des Central -Fiſch. Vereins für Schleswig ⸗ Bolitein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Sifch.-Der., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Janeriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Jerein. Nr. 15. München, den 18. Juli 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. und II. Bekanntmachung. — III. Welchen Schutz gewähren die bayeriſchen Geſetze der Fiſcherei? — IV. Die Fiſcherei-Ausſtellung in Marienburg am 10. bis 14. Mat 1894. — V. Zur Richtigſtellung. — VI. Preisausſchreiben. — VII. Vereins nachrichten. — VIII. Ber: 9 10 0 Mittheilungen. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung. Es gehen täglich hier Poſtſendungen ein, welche vorher nach Leipziger Platz 9 adreſſirt waren. Wir machen darauf aufmerkſam, daß ſich unſere Geſchäftsſtelle und unſere Kaſſe nur Zimmerſtraße 90/91 befinden und bitten deßhalb ſämmtliche uns betreffenden Sendungen nur nach Zimmerſtraße 90/91 zu adreſſiren. Berlin, den 13. Juli 1894. Deutſcher Fifcherei-Berein. Prof. Dr. Weigelt, General-Sekretär. 258 —ä— II. Bekanntmachung. Von den Verhandlungen des erſten Deutſchen Fiſcherei-Rathes zu Berlin und der Zu— ſammenſtellung der Deutſchen Fiſcherei-Vereine (Heft 6 — 1893 bezw. Heft 1 — 1894 unſerer „Zeitſchrift für Fiſcherei“) haben wir Sonder-Abdrücke anfertigen laſſen, welche zum ‘reife von je 1 / (event. in deutſchen Briefmarken) von uns bezogen werden können. Berlin 8. W., Zimmerſtraße 90/91. Geſchäftsſtelle des Deutſchen Tiſcherei-Vereins. Prof. Dr. Weigelt, General-Sekretär. III. Welchen Schutz gewähren die bayeriſchen Geſetze der Jiſcherei? Vortrag, gehalten bei der Wanderverſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins für Schwaben und Neuburg in Kempten von Rechtsrath Gentner in Augsburg. Ein Fiſcherei⸗Geſetz beſteht weder für Bayern noch für das Deutſche Reich. Doch iſt es falſch, deßwegen zu glauben, daß bei uns die Fiſcherei des geſetzlichen Schutzes entbehre. Ein geſetzlicher Schutz iſt der Fiſcherei zu Theil geworden in einzelnen bayeriſchen Ge— ſetzen und im Reichsſtrafgeſetzbuche. Die Frage, wie weit dieſer geſetzliche Schutz reicht und inwieweit er der Erweiterung etwa noch bedarf, ſoll Gegenſtand dieſes kurzen Vortrages ſein, welcher aber gewiſſermaßen nur eine Skizze darſtellt und nicht darauf berechnet iſt, auf die einzelnen einſchlägigen Materien tiefer einzugehen, welche ja jede für ſich allein Gegenſtand eines Vortrages ſein könnten. Unter den geſetzlichen Beſtimmungen iſt zunächſt anzuführen Art. 126 des bayeriſchen Strafgeſetzbuches, welcher jenen mit Geld bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht, welcher den beſtehenden Fiſcherei-Ordnungen oder den ortspolizeilichen Vorſchriften über Zeit und Art des Fiſchfanges und Krebsfanges zuwiderhandelt. Dieſe Beſtimmung bildet die Grundlage der für Bayern erlaſſenen Fiſcherei-Ordnung vom 4. Oktober 1884, welche natürlich, wie ſchon ihr Name ſagt, ſich nur auf die Aus— übung der Fiſcherei bezieht, alſo nur Vorſchriften für den Fiſcher enthält, während ſie die Rechtsverhältniſſe des Fiſchers nach Außen ganz unberührt läßt. Es iſt zweifellos, daß durch die Fiſcherei-Ordnung die Fiſcherei-Rechtsverhältniſſe in Bayern gegen frühere Jahre bedeutende und weſentliche Verbeſſerung erfahren haben. Eine weitere Beſtimmung zum Schutze der Fiſcherei findet ſich in $ 370 — Ziff. 4 — des Reichsſtrafgeſetzbuches, wonach derjenige, welcher unberechtigt fiſcht oder krebſt, mit Haft oder Geldſtrafe bis zu 150 AM. beitraft wird, und in § 296 des Reichsſtrafgeſetzbuches, wonach derjenige, welcher unter erſchwerenden Umſtänden fiſcht oder krebſt, nämlich bei Nacht, beim Fackellicht, oder unter Anwendung ſchädlicher Stoffe mit Geld bis zu 600 M. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten beſtraft wird. Bei dieſen ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen kann es auffallen, daß die Fiſcherei nicht den gleichen ſtrafgeſetzlichen Schutz genießt, wie die Jagd, da unberechtigtes Fiſchen als Ueber— tretung beſtraft wird, während unberechtigtes Jagen als Vergehen mit Geld bis zu 300 AM. oder Gefängniß bis zu 3 Monaten beſtraft wird, und da unberechtigtes Fiſchen unter er: ſchwerenden Umſtänden mit viel geringerer Strafe bedroht iſt, wie unberechtigtes Jagen unter erſchwerenden Umſtänden, welch’ letzteres mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bedroht iſt. Ich finde dieſen Unterſchied nicht ganz gerechtfertigt, da in beiden Fällen eigentlich ganz das gleiche Reat gegeben iſt, nämlich: „ſtrafbarer Eigennutz“; obwohl ich ja zugeben muß, daß bei der unberechtigten Sagdansübung durch die damit verbundene Waffenführung vielleicht eine größere Gefährlichkeit ſtattfindet. Leider kommt dazu der Umſtand, daß ſich in der Rechtsſprechung der Gerichte eine viel mildere Praxis bei Beſtrafung von Fiſcherei-Freveln herausgebildet hat als bei Jagdfreveln; denn während die letzteren in der Regel ziemlich ſtrenge beſtraft werden, wird bei Fiſcherei⸗ Freveln faſt immer nur auf Geldſtrafe erkannt. e — —ę— Erſt in jüngſter Zeit ift dem Fiſcherei⸗Verein für Schwaben und Neuburg gegenüber darüber Klage geführt worden, daß einige Burſchen, welche Monate lang unter erſchwerenden Umſtänden bei Nacht in fremden Wäſſern gefiſcht und großen Schaden angerichtet hatten und den Fang bei Zechgelagen verzehrt haben, mit Geldſtrafen von nur 5 ũ W, bis 2) AI, davon: gekommen ſind. Es wäre, da an eine Aenderung des Strafgeſetzes wohl nicht zu denken iſt, lebhaft zu wünſchen, daß wenigſtens innerhalb des vom Geſetzgeber geſteckten Rahmens die Fiſcherei⸗ Frevel ſtrenger beſtraft würden, als es bis jetzt der Fall war. Zu bedauern iſt auch, daß eine große Anzahl von Fiſcherei-Freveln überhaupt unbeanſtandet bleibt, weil ſie nicht zur Anzeige gelangen. — Der Grund liegt zweifellos in einer ungenügenden Beaufſichtigung des Fiſchereiweſens. Die Fiſcherei⸗Geſetze anderer Staaten, jo in Preußen, Württemberg, Elſaß-Lothringen und Baden haben dieſen Mangel richtig erkannt und ihm dadurch abzuhelfen geſucht, daß ſie beſtimmt haben, daß nicht nur die Polizeiorgane, ſondern auch die ſtaatlichen Vollzugsorgane, wie z. B. Steuerwächter, Grenzaufſeher, Forſtwächter, Baumwärter, Bach- und Kanalaufſeher, das Straßen: und Waſſer⸗Aufſichtsperſonal, Floß⸗ und Brunnenaufſeher angewieſen ſind, Fiſcherei⸗Frevel zur Anzeige zu bringen und dadurch, daß ſie die Möglichkeit vorgeſehen haben, daß die Aufficht über die Fiſcherei durch beſondere vom Staate aufgeſtellte Beamte ausgeübt wird, oder daß die Fiſcherei⸗Berechtigten ſelbſt ſolche Aufſeher aufſtellen können, welche amtlich zu verpflichten ſind. Eine ſolche Beſtimmung fehlt bei uns in Bayern gänzlich. Eine ſtrafgeſetzliche Beſtimmung, welche auch zu Gunſten der Fiſcherei gedeutet werden kann, findet ſich noch in Art. 97 Ziff. 5 des Waſſerbenützungsgeſetzes, worin mit Geld- oder Haftſtrafe bedroht iſt, wer das Waſſer des Privatflußes oder Baches zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen oder zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaft des Waſſers auf ſchädliche Art verändert wird, benützt, obwohl es ſehr zweifelhaft iſt, ob man dabei an's Fiſchen und nicht vielmehr nur an's Baden, Waſſerſchöpfen u. dgl. gedacht hat. Auf öffentliche Flüſſe bezieht ſich dieſe geſetzliche Beſtimmung überhaupt nicht. Gerade in Bezug auf Waſſerverunreinigung aber wäre eine klare und deutliche geſetz— liche Beſtimmung zu Gunſten der Fiſcherei von höchſter Wichtigkeit, wie ſolche Beſtimmungen ſich auch in der That in verſchiedenen Fiſcherei-Geſetzen vorfinden. So verbieten die Fiſcherei-Geſetze in Preußen, Württemberg, Elſaß-Lothringen, Sachſen und Baden ſo ziemlich übereinſtimmend, in die Fiſchgewäſſer Stoffe von ſolcher Beſchaffenheit und Menge zu werfen, einzuleiten oder einfließen zu laſſen, daß dadurch dem Fiſchſtande Schaden erwächſt oder die Fiſche vertrieben werden, oder daß überhaupt dadurch Fiſcherei— Rechte geſchädigt werden. Und einige dieſer Fiſchereigeſetze gehen ſogar noch weiter und geben der Verwaltungs— behörde die Befugniß, da wo ſolche der Fiſcherei ſchädliche Anlagen ſich ſchon befinden, deren Beſeitigung zu verlangen. Noch eine die Fiſcherei betreffende Beſtimmung enthält Art. 57 des vorerwähnten Waſſerbenützungsgeſetzes, welche lautet: „Dem Fiſcherei⸗Berechtigten ſteht kein Widerſpruch gegen Anlagen zur Waſſerbenützung zu, vorbehaltlich der gerichtlichen Geltendmachung der ihm etwa zuſtehenden Entſchädigungs— anſprüche.“ Dieſe Beſtimmung bezieht ſich blos auf Privat⸗Flüſſe; bezüglich der öffentlichen Flüſſe wird in Bezug auf Waſſerbenützungsanlagen im Geſetze gar nichts von der Fiſcherei geſagt und es iſt hier der Vorbehalt des civilrechtlichen Entſchädigungsauſpruches nicht gemacht. Trotzdem muß es ja zweifellos ſein, daß die civilrechtliche Klage dem Fiſcher immer und überall da zuſtehen muß, wo eine Beeinträchtigung ſeines Rechtes ſtattfindet, denn das Fiſcherei⸗Recht iſt ein Recht an der Sache, entweder ein Ausfluß des Eigenthums oder ein dingliches Recht, jede Beeinträchtigung durch Dritte muß alſo einen Entſchädigungsanſpruch geben, wenn es auch im Geſetze nicht beſonders geſagt iſt. 260 Aber das iſt in den meiſten Fällen eine für den Fiſcher ſchwierige Sache, welche auch häufig für ihn nicht zum Ziele führt. Das Intereſſe des Fiſchers liegt darin, daß ſeine Sache ſchon bei Ertheilung der Waſſerbenützungsconzeſſion geregelt wird. Was der Fiſcher will, iſt, daß er bei Waſſerbenützungsanlagen als Betheiligter erachtet und gehört wird, und daß bei Beſcheidung des Waſſerbenützungsgeſuches dem Unternehmer das auferlegt wird, was zur Wahrung des Fiſcherei-Rechtes nothwendig iſt, wie es in anderen Fiſcherei-Geſetzgebungen auch ſchon beſtimmt iſt. So beſtimmen Preußen, Elſaß-Lothringen, Oeſterreich, Sachſen und Baden, daß Der: jenige, welcher in einem natürlichen Gewäſſer Wehre, Schleußen, Dämme oder andere Waller: werke errichten will, welche den freien Zug der Fiſche verhindern oder beeinträchtigen, durch die zuſtändige Behörde angehalten werden kann, auf ſeine Koſten Fiſchwege anzulegen und zu unterhalten. Daß der Fiſcher insbeſondere nicht alle induſtriellen Unternehmungen verhindern kann, iſt bei der Wichtigkeit der Induſtrie klar, aber in den allermeiſten Fällen laſſen ſich die Intereſſen des Induſtriellen und des Fiſchers vereinigen und das ſoll durch diejenigen Ver⸗ waltungsbehörden geſchehen, welche über Waſſerbenützungsgeſuche zu beſcheiden haben. Am häufigſten wird ja hier wieder die Frage der Waſſerverunreinigung hereinſpielen. Es ſind aber, wie Prof. Dr. Weigelt in ſeinem in Nummer 10 und 11 der Allg. Fiſcherei⸗Zeitung von 1893 abgedruckten Vortrage überzeugend ausgeführt hat, nur ganz ſeltene Fälle, in welchen nicht der Waſſerverunreinigung durch den Fabrikbetrieb mit Erfolg entgegenge— arbeitet werden kann, wenn die nölhigen Vorrichtungen gemacht werden. Jetzt iſt man auf den guten Willen der Induſtriellen oder auf den Prozeßweg an— ge wieſen. Das ſollte auch bei uns geſetzlich geregelt werden, wie es in Preußen, Elſaß-Lothringen, Oeſterreich, Sachſen und Baden bereits zu Gunſten des Fiſchers geſchehen iſt. Aehnlich wie mit den Waſſerbenützungsanlagen verhält es ſich auch mit den Fluß— korrektionen. Das bayeriſche Geſetz über den Uferſchutz erwähnt der Fiſchereiberechtigten überhaupt nicht. Zwar iſt mir nicht zweifelhaft, daß bei ſolchen Korrektionen auch der Fiſchereiberechtigte als Betheiligter zu erachten und zu hören iſt, aber es iſt ja bekannt, wieviel Korrektionen ausgeführt worden ſind, ohne daß den Intereſſen der Fiſcherei auch nur irgendwie Rechnung getragen worden iſt. Auch hier ſteht dem Fiſcher nur der oft recht zweifelhafte Schutz der gerichtlichen Ent— ſchädigungsklage zu, während es von größter Wichtigkeit wäre, daß bei Vornahme von Kor⸗ rektionen die der Fiſcherei dienlichen Maßnahmen durch die zuſtändige Verwaltungsbehörde dem Unternehmer auferlegt werden können. Ich will nur einen Fall herausgreifen. Durch die Korrektionen ſind vielfach Theile des alten Flußbettes vom korrigirten Strome abgeſchnitten worden, welche oft noch recht werthvolle Fiſchwaſſer darſtellen. Bei früheren Korrektionen hat man auf eine Verbindung zwiſchen Altwaſſer und neuem Strombett gar keine Rückſicht genommen, ſo daß die Altwaſſer einer raſchen Verlandung entgegengehen. Durch das Entgegenkommen der Staatsbehörde durften nun nachträglich an vielen Stellen Verbindungsöffnungen auf Koſten der Fiſcher angebracht werden, um die Altwaſſer der Fiſcherei zu erhalten. In jüngſter Zeit aber ſind an der Donau viele dieſer Oeffnungen, welche auf Koſten der Fiſcher hergeſtellt worden ſind, einfach wieder geſchloſſen worden und alles Petitioniren hat bis jetzt nichts genützt, um die Oeffnungen wieder herzuſtellen. Die Altwaſſer werden verlanden und als Kulturflächen nicht den 20. Theil deſſen werth ſein, was ſie als Fiſchwaſſer ertragen. 1 Es müßte doch möglich fein, auch hier die Intereſſen des Fiſchers mit den Intereſſen des Uferſchutzes zu vereinen, aber das kann nur auf dem Wege der Geſetzgebung geſchehen, mit dem Petitioniren oder mit der gerichtlichen Klage iſt dem Fiſcher nicht gedient. Re S 8 ren A 885 N 2 e ee N ** * * e re eee e eee eee 261 Gar manche andere fiſchereiliche Frage wartet bei uns in Bayern noch der geſetzlichen Regelung, die anderwärts ſchon erfolgt iſt. Ich möchte hier in Kürze nur noch drei Punkte herausheben. Es iſt bekannt, wie ſchädlich es für ein Fiſchwaſſer iſt, wenn auf kurzen Strecken mehrere das Fiſcherei-Recht ausüben. Da das Fiſcherei-Recht bei Privatflüſſen aus dem Eigenthumsrechte hervorgeht, und jeder Uferbeſitzer bis zur Mitte des Fluſſes Eigenthümer des letzteren, alſo fiſchereiberechtigt iſt, wenn nicht durch Vertrag oder ſonſtwie andere Rechtsverhältniſſe beſtehen, ſo können auf einer kleinen Strecke oft ſehr viele gleichzeitig fiſchereiberechtigt ſein. Da ſucht nun Jeder, da der Fiſch nicht ſtehen bleibt, ſondern wandert, auf ſeiner Strecke möglichſt viel herauszufangen, von Schonung iſt keine Rede und das Waſſer wird ausgeplündert. Dagegen gibt es bei uns zur Zeit keinen geſetzlichen Schutz. Die Jagd iſt hier ſchon wieder im Vortheil. Das Jagdrecht folgt aus dem Eigenthumsrecht, aber der Eigenthümer iſt bei Aus⸗ übung geſetzlich beſchränkt, er darf nur dann auf ſeinem Eigenthume ſelbſt die Jagd ausüben, wenn er er einen zuſammenhängenden Grundbeſitz von einer beſtimmten Größe hat. Iſt das nicht der Fall, jo übt die Gemeinde das Jagdrecht Namens der Grundbeſitzer in ihrem Bezirke durch Verpachtung aus. Eine ſolche Beſtimmung müßte aber auch im Intereſſe der Fiſcherei geſchaffen werden, oder es müßte beſtimmt werden, was in anderen Ländern beſtimmt iſt, ſo in Preußen, Elſaß, Sachſen und Baden, daß die Fiſcherei-Berechtigten eines beſtimmten Bezirkes gezwungen werden können, eine Genoſſenſchaft zum Zwecke der gemeinſchaftlichen Bewirthſchaftung und Benutzung des Fiſchwaſſers zu bilden, und die Art der Ausübung der Fiſcherei durch ein von der Behörde zu genehmigendes Statut zu regeln. Eine zweite Frage, welche der geſetzlichen Regelung bedarf, iſt das Uferbegehungsrecht. Ich habe dieſe Frage bei der vorjährigen Wanderverſammlung in einem Vortrage ein— gehend behandelt und begnüge mich an dieſer Stelle mit einem Hinweis auf denſelben, welcher in Nr. 12 der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ er. abgedruckt iſt. Ich habe aus Quellen und aus allgemeinen Rechtsgrundſätzen dargelegt, daß dem Fiſcher das Uferbegehungsrecht zuſtehen muß. Aber in Bayern hat dieſe Anſicht bis jetzt in der Rechtsſprechung keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden. Die Kemptener wiſſen es ja ſelbſt, denn gerade in dem Prozeſſe der ſtädtiſchen Fiſcherei— Geſellſchaft in Kempten gegen Schnetzer hat der bayeriſche oberſte Gerichtshof dem Fiſcher im Allgemeinen ein Uferbegehungsrecht abgeſprochen. Ja es gibt Urtheile, wonach der Fiſcher nicht einmal den Leinpfad ſoll betreten dürfen. Wenn es nicht ſelbſtverſtändlich iſt, daß dem Fiſcher auch ein Uferbegehungsrecht zu— ſteht, ſo muß man es geſetzlich beſtimmen. Württemberg gibt dem Fiſcher die Befugniß zur Uferbegehung, wo es herkömmlich und für die Fiſcherei erforderlich iſt. Oeſterreich geſtattet den Fiſchern und ihrem Hilfsperſonale das Betreten fremder Grundſtücke und die Befeſtigung von Fanggeräthen ausgenommen ſind nur umfriedete Grundſtücke. Endlich noch zum Schluſſe ein Wort über die Erlegung der der Fiſcherei ſchädlichen, jagdbaren Raubthiere, insbeſondere des Otters. Wir ſtehen in Bayern immer noch auf dem Standpunkte, daß der Fiſcher dem Jäger zu liebe ſeinem ärgſten Feinde nicht zu Leibe rücken darf, nicht einmal in ſeinem Eigenthume, nicht einmal in ſeinem eigenen Fiſchwaſſer. Er iſt ganz machtlos gegen dieſen Feind, wenn er ſich mit dem Jagdberechtigten über die Erlegung nicht verſtändigen kann. Dazu kommt noch, daß der Jäger an der Erlegung des Otters ſehr wenig Intereſſe hat; der Fang iſt mühſam und für den Jäger wenig lohnend. Wenn die Fiſcherei⸗Vereine nicht immer noch mit Prämien zur Ottern⸗Erlegung locken 22 | m würden, fo würde kein Jäger fich mit dem Otternfang abgeben; aber was koſtet das den Fiſcherei⸗Vereinen Geld und wie viel beſſer könnte dieſes Geld für andere Zwecke verwendet werden, wenn man den Fiſcher ſelbſt das Recht zur Ottern-Erlegung gäbe. Da brauchen wir keine Prämie mehr auszuſetzen, der fängt ſie ſchon ohne Prämie. Rings um uns herum iſt dieſe Frage längſt geſetzlich geregelt, in allen den von mir bereits mehrfach erwähnten Fiſcherei-Geſetzen, und zwar in der Art, daß dem Fiſcher geſtattet iſt, ſolche der Fiſcherei ſchädlichen Thiere ohne Anwendung von Schußwaffen zu tödten, wobei in einigen Geſetzen die Beſchränkung gemacht iſt, daß der Fiſcher ſolche Thiere nur in oder an ſeinem Fiſchwaſſer erlegen darf und die getödteten Thiere dem Jagdberechtigten ausliefern muß. Dieſe Beſchränkung wollten wir Fiſcher uns ja gerne gefallen laſſen, wenn nur über— haupt dem Fiſcher das Recht der Erlegung zugeſtanden würde. Ich habe hiemit die verſchiedenen Schmerzen des Fiſchers berührt. Wir müſſen anerkennen und zugeſtehen, daß die Fiſcherei-Verhältniſſe in Bayern Dank des Wohlwollens der Behörden und der Regierung ſich ſeit einem Jahrzehnte weſentlich ge beſſert haben, wir hoffen aber auch, daß die Wünſche, die ich heute ausgeſprochen habe, noch erfüllt werden und daß auch wir in Bayern noch das erhalten, und zwar recht bald, was andere Staaten ſchon haben: ein Fiſcherei⸗Geſetz. - IV. Die Jiſcherei-Ausſtellung in Marienburg am 10. bis 14. Mai 1894. Der Vorſtand des Weſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereins beſchloß in ſeiner Sitzung am 13. Januar d. J. eine Fiſcherei-Ausſtellung zu veranſtalten und zwar bei Gelegenheit der diesjährigen Diſtriktsſchau des Centralvereins weſtpreußiſcher Landwirthe, welche im Mai für Marienburg in Ausſicht genommen war. Obwohl man in Anbetracht der Neuheit des Unter— nehmens für den Verein und der knappen Vorbereitungszeit mit einigem Zagen an die Aus⸗ führung dieſes Beſchluſſes ging, zeigte ſich doch in den betheiligten Kreiſen bald ein reges Intereſſe für den Plan und das aus der Mitte des Vereinsvorſtandes gewählte Ausſtellungs⸗ comité hatte ſchließlich Mühe, für die Fülle der Anmeldungen den nöthigen Platz zu be ſchaffen Ein ſehr geeigneter Ausſtellungsraum wurde ſchließlich durch beſonderes Entgegenkommen der Stadtverwaltung in Marienburg verfügbar. Die Stallungen für den großen Luxus pferdemarkt, welcher alljährlich in Marienburg Tauſende aus allen Weltgegenden verſammelt, mußten neu aufgeführt werden, und durch Vermittelung des Magiſtrats wurde erreicht, daß ein Flügel und ein großer Theil des Hauptbaues dieſes Gebäudes ſchon vor Beginn der Ausſtellung fertiggeſtellt und als Ausſtellungshalle dem Comité überlaſſen werden konnte. Dies erleichterte die Herſtellung der für die Fiſcherei-Ausſtellung nöthigen beſonderen Einricht— ungen für Beleuchtung, Zu- und Ableitung des Waſſers u. ſ. w. Da bei der Ausſtellung ein Hauptgewicht auf die Vorführung lebender Fiſche gelegt werden ſollte, ſo wurden 12 Schauaquarien hergeſtellt. Als ſolche dienten gut gedichtete Holzkäſten von 2 m Länge, 60 em Höhe, 40 em Breite, eine Seitenwand aus vier Glas— fenſtern gebildet. Die Käſten wurden vor dem Einſetzen der Glasplatten mehrmals gefirnißt. Als Kitt bewährte ſich Mennigkitt am beſten. 24 Stunden mit Waſſer gefüllt hatten ſich die Käſten in allen Fugen geſchloſſen und waren faſt vollkommen waſſerdicht, trotz des großen Waſſerdrucks auf dem hohlſtehenden Boden. Durch Querwände von Drahtgaze konnten in jedem Aquarium nach Bedürfniß bis vier Abtheilungen geſchaffen werden. Der Abfluß befand ſich in der hölzernen Rückwand 40 em über dem Boden, er hatte 4 cm Durchmeſſer und war durch ein rund ausgeſchlagenes Drahtſieb bedeckt, das die Fiſche am Abſchwimmen hinderte. Einige Schwierigkeiten bot noch die Beſchaffung geeigneten Waſſers für die Durch— ſtrömung der Baſſins. Der Ausſtellungsplatz liegt zwar dicht neben der Nogath, aber etwa 14 m über dem Spiegel derſelben. Nach den angeſtellten Ermittelungen erſchien es am ge: o En rs 8 FF EEE 3 x 2 y RE EEE A ER Tr a ET ea Be es ee ES ES * vr 3 ae rathenſten, das Waſſer durch einen Pulſometer der Firma M. Neuhaus u. Co. in Berlin emporzuheben. Der hierzu erforderliche Dampfdruck wurde in einer neben dem Ausſtellungs— gebäude aufgeſtellten Lokomobile erzeugt und durch eine lange Rohrleitung in den dicht am Nogathufer aufgeſtellten Pulſometer geführt. Die Befürchtung, daß der kondenſirte Dampf das Waſſer zu ſtark erwärmen werde, erwies ſich im Allgemeinen als unzutreffend, die Er— wärmung betrug nur 2— 4 C. Gleichwohl war die Waſſerwärme bei der während der Ausſtellung herrſchenden Sonnengluth eine verhältnißmäßig hohe, und wenn trotzdem auch die Salmoniden ſie, ſo lange ſie ſich in den Aquarien befanden, ohne ſichtbaren Schaden ertragen haben, ſo wurde dies nur durch den ſtetig erhaltenen Waſſerſtrom erreicht, welcher in jeder Minute jedem Aquarium mindeſtens 20 Liter zuführte, ſa daß das Waſſer ſich in einer Viertel— ſtunde vollſtändig erneuerte — Ein anderer Uebelſtand aber machte ſich im Laufe der Aus— ſtellungstage immer unangenehmer bemerkbar: die ſtarke Trübung des Nogathwaſſers durch Sinkſtoffe, beſonders durch Thonſchlamm. Obwohl die Stelle, an welcher das Waſſer in den Pulſometer geſogen wurde, in geeigneter Weiſe hergerichtet war, um die Sinkſtoffe abzuhalten, war doch das Waſſer in den Baſſins zeitweiſe ſo trübe, daß auch die geringe Breite von 40 em zu groß war, um die im Hintergründe ſich aufhaltenden Fiſche ſichtbar werden zu laſſen. In Folge deſſen entzogen ſich beſonders die lichtſcheuen Salmoniden und Forellen— barſche meiſt den Blicken des Beſchauers, während die anderen Fiſche vielfach an den Glas— wänden hin und her ſchwammen. Bei der Trübheit und Wärme des Waſſers mußte auch von den beabſichtigten Fütter— ungsverſuchen abgeſehen werden, zu welchen durch das Entgegenkommen der Firmen Richard Herwig in Altpillau, Louis Goos in Heidelberg und Spratt in Berlin Proben zur Verfüg— ung ſtanden. Die Dekoration der Ausſtellungshalle war bei aller Einfachheit mit viel Geſchmack her— geſtellt. Die Eingangspforten zierten neben den Flaggenmaſten die Figuren einer Ceres und eines italieniſchen Fiſchers, welche die Thonwaarenfabrik bei Marienburg freundlichſt herge— liehen hatte. Dem Eingange gegenüber plätſcherte in einem Gebüſch von Lorbeerbäumen eine Fontäne, hinter welche die lange Reihe der Fiſchbaſſins die Mitte der Ausſtellung einnahm. Am anderen Ende dieſes Teiles der Ausſtellung befand ſich eine Brunnengrotte, vor welcher in einem Baſſin ſich die Speiſeforellen des Reſtaurateurs tummelten. An den Wänden zogen ſich beiderſeits die Tiſche mit den Ausſtellungsgegenſtänden hin, darüber an der Wand zwiſchen Fahnen und Tannenkränzen Darſtellungen von Waſſerthieren, ausgeſtopfte Waſſervögel und geſchickt arrangirte Netze, mit welchen namentlich die mechaniſche Netzfabrik in Landsberg a. W. auch die Decke der ganzen Halle hatte ſchmücken laſſen. Außer dieſen Arrangements, an denen noch die von einigen Lehranſtalten Marien— burgs zur Verfügung geſtellten ausgeſtopften Fiſchfeinde hervorzuheben ſind, trug zur Aus— ſchmückung der Halle nicht wenig auch die ſchöne Sammlung von Trockenpräparaten von Fiſchen bei, welche das weſtpreußiſche Provinzialmuſeum in Danzig ausgeſtellt hatte. Sämmt— liche Fiſcharten Oft: und Weſtpreußens find darin in ſehr anſchaulicher und naturgetreuer Darftellung vertreten. Die Fiſche find in der Längerichtung halbi:t, ausgeſtopft und auf dem Boden von Glaskäſten befeſtigt. Für Schau- und Lehrſammlungen hat dieſe Dar— ſtellungsweiſe vor den üblichen Präparaten in Spiritus vieles voraus und verdient weitere Verbreitung. Eine andere Zierde der Ausſtellung war eine große Sammlung von Modellen von Fiſcherbobten und Fanggeräthen, welche die Sektion für Küſten- und Hochſee-Fiſcherei herge— geben hatte. Dieſe Modelle zeigten den Fiſcherei-Betrieb in der Oſtſee, insbeſondere den Flunder- und Störfang, ſowie einige ähnliche Fangarten aus der Nordſee, und erregten bei den Beſuchern allſeitig Intereſſe. Auch der Weſtpreußiſche Fiſcherei-Verein hatte einige lehrreiche Boots- und Netzmodelle ausgeſtellt, welche die Fiſcherei im Putziger Wiek veranſchaulichten. Ein beſonders hübſch ausgeführtes großes Modell eines Lachskutters, von Inſpektor Bruchmann in Weſterplatte her— geſtellt, hatte Ingenieur Heß-Danzig geſandt. Andere Darſtellungen von Fiſchfangmethoden hatte der Oſtpreußiſche Fiſcherei-Verein ausgeſtellt. Die Fiſche der Ausſtellung waren größtentheils aus Teichwirthſchaften Pommerns, — —— —— Weſt⸗ und Oſtpreußens geliefert. Eine große Menge von Teichfiſchen hatte insbeſondere Schulz⸗Cöſternitz nach Marienburg geſandt. Dieſelben waren theilweiſe in mitgebrachten eigenen Baſſins untergebracht, außerdem nahmen ſie noch vier ganze Ausſtellungsbaſſins ein. Es waren darunter recht ſchöne importirte Karpfen, galiziſcher und böhmiſcher Herkunft, an denen der körperliche Unterſchied zwiſchen dieſen beiden Raſſen deutlich in die Augen fiel. Auch Schleihen, Forellen und Saiblingsbaſtarde enthielt die Cöſternitzer Sendung. Ein zweiter Pommerſcher Züchter, Oberförſter Schulz in Friedrichshuld bei Treten, hatte ein Sortiment guter ein- und dreiſömmeriger Bachſaiblinge ſowie Baſtarde von Binnen⸗ lachs (Trutta sebago) mit Bachforelle (Trutta fario) ausgeſtellt. Suhr⸗Grünfelde, unſer bekannter Karpfenlieferant, hatte außer großen Karpfen auch einjährige Karpfen, ſowohl ſolche, die nach dem Dubiſchverfahren von den Eltern getrennt aufgewachſen waren, als auch die viel kleineren, welche mit den Eltern in den Streichteichen geblieben waren. Leiſtikow⸗ Neuhof hatte Goldſchleihen und Karpfen ausgeſtellt. Von anderen Fiſchen iſt ein Sortiment Bachforellen hervorzuheben aus der Zucht von Frau von Kobylinski⸗Jankendorf. Eine Sendung ſchöngewachſener Regenbogenforellen von Forſtreuter-Königsberg Pr. kam leider todt in der Ausſtellung an. Hübner⸗Thalmühle hatte Zanderbrut ſowie Macropoden, Werner-Wangotten Goldfiſche ausgeſtellt. Auch der Weſtpreußiſche Fiſcherei⸗Verein führte die Früchte feiner kleinen Züchterei in Königsthal vor und hatte auch eine vollſtändige Sammlung der in den weſtpreußiſchen Gewäſſern lebenden Amphibien und Reptilien in lebenden Exemplaren ausgeſtellt. Der Stuhmer Fiſcherei-Verein hatte Landſeefiſche, C. Hübert Elbing eine reiche und wiederholt ergänzte Partie von Haff— fiſchen, Steinbrücker-Mar enburg Nogathfiſche geſandt. Große Anziehung übte auf das Publikum ein in Thätigkeit geſetztes Modell einer Aalleiter aus, auf welcher junge Aale munter emporkletterten und ihre Reiſe unermüdlich von Neuem antraten, ſo oft ſie zurückgeſetzt wurden. Nicht minderes Intereſſe erregte ein ebenfalls in Thätigkeit geſetztes Modell der Fiſch— leiter in Braunsberg, in welcher junge Forellen und Saiblinge bis zur oberſten Etage empor: ſchwammen. Beide Modelle waren vom Oſtpreußiſchen Fiſcherei-Verein in Königsberg aus⸗ geſtellt. Von anderen Ausſtellungen ſind noch hervorzuheben: das hübſche Arrangement des Danziger Anglerclubs, welcher eine Fülle von Angelgeräthen, — die durchgehends von den Clubmitgliedern ſelbſt angefertigt find — vorführte, — die Ausſtellung des Danziger Anglerz vereins, die der Ukleiſchupperei von H. Wunderlich in Tilſit (Uklei, Schupper, Silberglanz und chemiſch gefärbte Perlen), — der praktiſche Eierzählapparat von Brandſtetter in Dejte (Ungarn) — die ebenſo ſauber wie ſolide gearbeiteten Fiſchbrutapparate von Glauß in Königsberg Pr. — die Räucherwaaren von Abel's Wwe. in Memel und C. Hübert in Elbing. Den eigenartigſten und anziehendſten Schmuck erhielt die Ausſtellung durch die Be— theiligung zahlreicher junger Damen aus Marienburg, welche unter der Führung von Frau Stadtrath Jaſſe in nicht genug anzuerkennender Liebenswürdigkeit es übernommen hatten, ſowohl die Ausſtellungsgegenſtände zu erklären, als auch bei dem ſchwierigen Kaſſengeſchäfte und in der Reſtauration — in welcher ſie für Rechnung des Comité's einen vortrefflichen Oſtſchaumwein von Leiſtikow⸗Neuhof verkauften, thätig zu fein. Auch dürfen die Rundgänge durch das Marienburger Schloß nicht unerwähnt bleiben, bei welchen Töchterſchullehrer Flögel die ſachkundige Erklärung übernahm und als beſondere Ueberraſchung durch mehrere von einem wohlgeſchulten Quartett vorgetragene Geſänge die wundervolle Akuſtik des großen Remters und der Schloßkirche erprobt wurde. Die Ausſtellung, welche im Ganzen von etwa 1000 Perſonen beſucht wurde, ſchloß mit der Prämmiirung der beſten Leiſtungen. Den Ehrenpreis des Oſtpreußiſchen Fiſcherei-Vereines, eine Glasſchale mit Bronceunter⸗ ſatz, erhielt Frau von Kobylinski⸗Jankendorf. Silberne Medaillen erhielten: Ritter— gutsbeſitzer Schulz in Cöſternitz, die mechaniſche Netzfabrik in Landsberg a. W., Klempner: meiſter Glauß in Königsberg Pr. Bronce-Medaillen: Gutsbeſitzer Leiſtikow⸗Neuhof, Gutsbeſitzer Suhr-Grünfelde, Fiſcherei-Beſitzer Hübner-Thalmühle bei Frankfurt a. O., Angler: Club Danzig, Oberförſter Schulz-Friedrichshuld bei Treten, Fiſchhändler Hübert⸗Elbing. Diplome des Deutſchen Fiſcherei-Vereines: Fiſchhändler Wunderlich-Tilſit, Bad⸗ * 265 infpeftor Bruchmann⸗Weſterplatte, Rittergutsbeſitzer Werner-Wangotten, Kaufmann Pfuhl⸗ Marienburg, Tiſchlermeiſter Fabian (für die Anfertigung der Aquarien und anderer Tiſchler— arbeiten der Ausſtellung). Geldpreiſe (vom pommerſchen Fiſcherei-Verein geſtiftet): Maſchinenfabrikant Raczkowski⸗Birnbaum 100 /, Fiſcher Steinbrücker-Marienburg 50 M, Pumpenfabrikant Foediſch⸗Marienburg (für die gelungene Anlage der Waſſerleitung) 50 M. Seligo. V. Zur Nichtigſtellung! Von Dr. M. v. Brunn, Hamburg, Naturhiſtoriſches Muſeum. 1. Der Aalhändler und Herausgeber des ſeit Dezember vor. Jahres erſcheinenden Correſpondenzblattes für Fiſchzüchter, Herr Vogel in Lauenbruch bei Harburg, fagt in Nr. 12 jenes Blattes unter dem 15. Juni d. J. auf Seite 182 wörtlich Folgendes: „Es iſt unwahr, daß männliche Aale nur 45 em lang werden, diejenigen Aale, unter denen die Herren vom Mikroſkop und Seciermeſſer männliche Aale ver— ſtehen, haben wir ſelbſt in München als recht reſpektable 55 em lange Speiſe— aale in Alkohol ausgeſtellt und oft genug mit 60 em für die Küche geſchlachtet.“ Die hierin ausgeſprochenen Behauptungen erkläre ich als vollkommene Un— wahrheiten! Erſtens, weil noch kein einziger, zuverläſſiger Beobachter einen männlichen Aal von mehr als annähernd 50 cm Länge gefunden hat.!) Zweitens, auf Grund folgender Thatſachen, die in aller Ausführlichkeit wiederzugeben, ich mich perſönlich veranlaßt ſehe: Acht Tage vor Beginn der Münchener Ausſtellung, am 31. Mai vor. J., ſchrieb mir der mir bis dahin noch völlig unbekannte Herr Vogel: „Es liegt mir nun beſonders auch daran, auch noch Präparate: Aal männlich, Aal weiblich, Aal-Laich, Aal-Brut,“* gütigſt zur Verfügung geſtellt von Herrn Dr. von Brunn, Hamburg, mit vorführen zu können... Ich erlaube mir deßhalb die Bitte um eine umgehende Antwort, damit ich auf telegraphiſchem Wege die Aufnahme dieſer Sachen, wie oben,“ noch in den Katalog bewirken kann.“ Ich bemühte mich darauf nach einigen Tagen perſönlich zu Herrn Vogel nach Lauen— bruch hin, um Näheres über die Sache zu beſprechen, erklärte mich auch gerne bereit, ihm männliche und weibliche Aale nachzuſchicken, da ich ſie bis zu ſeiner eigenen Abreiſe nach München nicht mehr fertig aufſtellen konnte. Noch rechtzeitig gelangten meine Aale, in zwei hohen Cylindergläſern fix und fertig für die Ausſtellung, zur Abſendung und ſind tadellos angekommen. Das eine Glas enthielt, lang ausgeſtreckt auf eine Glastafel gebunden, zwei echte männliche Aale, deren Geſchlecht ich wie das von Tauſend anderen durch Sektion feſt— geſtellt hatte. Die von mir brieflich nachgeſandte und in München auf das richtige Glas mitten vorn aufgeklebte Etikette beſagte in auffallender Schrift: „Männliche Aale (Anguilla fluviatilis Flem. &). Dieſelben find bisher nur bis zu einer Länge von ca. 48 cm ge funden worden.“ Es unterliegt für mich nicht dem geringſten Zweifel, daß nur dieſe meine Aale es ſind, auf welche ſich obige unwahre Angabe des Herrn Vogel bezieht. Dieſelben hatte Letzterer auch auf ſeiner ſogenannten „Allgemeinen Fiſcherei-Ausſtellung“ in Harburg dieſes Jahr wiederum ausseftellt, und zwar gänzlich ohne mein Wiſſen. Von feinen angeblich 55 em langen männ ichen Aalen war dort hingegen nicht die Spur zu ſehen — weder in ) Die weitaus überwiegende Mehrzahl der Aalmännchen erreicht höchſtens eine Größe von 45 cm. Ganz ausnahmsweiſe und höchſt ſelten find unter vielen Tauſenden von unterſuchten Aalen einige wenige Stück etwas länger gefunden worden. Der Entdecker der Aalmännchen, Prof. Syrski, gibt an, daß die größten von ihm gefun— denen Aalmännchen nur 43 em Länge gehabt haben. Dr. Jacoby, welcher wohl die umfaſſendſten Unterſuchungen zur Naturgeſchichte des Aales geliefert hat, fand unter 1200 Stück unterſuchten Aalen nur 1 Aalmännchen von 48 em Länge. Das größte bisher jemals beobachtete Aalmännchen von 49 em Länge bat Sennebogen⸗Comiſa in der „Zeitſchrift für Fiſcherei“ Bd. 1, 1893, beſchrieben. Das ſind aber ganz abnorme Seltenheiten. Auf Grund von Tauſenden von Unterſuchungen haben dagegen bisher ſämmtliche Forſcher übereinſtimmend die Thatſache feſtgeſtellt, daß normalerweiſe das Aalmännchen eine Länge von 45 cm nicht überfchreitt (Anm. der Red.) 266 Waſſer noch in Alkohol! Auch hat er hier erklärt, gerade meine Aale bewieſen, daß er Recht habe. Jene meine beiden Aalmännchen ober waren und find noch heute nur — 43 bezw. 42 em lang. 2. Derſelbe Herr Vogel ſagt an anderer Stelle ſeiner Schmähſchrift „In eigener Sache“ Seite 179: „Ob der Fiſchzüchter bei Bezug junger Aale mehr Nutzen von Männchen oder Weibchen erzielt, iſt eine Frage, welche zu erörtern nöthig erſcheint. Die Aal— männchen werden nicht ſo groß als die Weibchen, haben aber ein beſſeres, fetteres Fleiſch und ſind zum Zweck des Räucherns geſucht, wenigſtens kaufen die Fiſch— räucherer mit Vorliebe „ſeitzſchnauzige“ Aale, welche ſich in der Regel als Männchen erweiſen. Die Aalweibchen haben ein groberes, ſchwammigeres Fleiſch und für den Fiſchräucherer bedeutend mehr Gewichtsverluſt, ſo daß dieſe breitſchnauzigen, dick— köpfigen Aale auch niedrigere Preiſe erzielen. . . . Es wachſen bei mir die Aale ganz gleichmäßig und ſehr gut zu, ſo daß ich keinerlei Unterſchiede im Wachsthum zwiſchen Männchen und Weibchen erkennen kann.“ Herr Vogel ſucht hier das nur in ganz bedingtem Sinne für kleine Aale unter 50 em überhaupt brauchbare Unterſcheidungsmerkmal zwiſchen Männchen und Weibchen, nämlich die ſpitzere Schnauze der erſteren, gefliſſentlich zu verwerthen, um den Eindruck zu erwecken, als ob feine Verfand-Zuchtaale, ſelbſt wenn fie zum größten Theil aus Männchen beſtehen ſollten, doch recht, ja womöglich ganz beſonders werthvoll als Beſatzmaterial ſeien. Es iſt aber ganz einfach abermals nicht wahr, daß ſich dieſe „ſpitzſchnauzigen“, „werth— volleren“ Aale von über 50 em Länge, welche Herr Vogel in obiger Darſtellung einzig und allein meinen kann und die er ſelbſt „oft genug mit 60 em für die Küche geſchlachtet“ hat, „in der Regel als Männchen erweiſen.“ Ganz im Gegentheil! Noch nie hat ſich auch nur ein einziger von ihnen als Männchen erwieſen. Sie ſind vielmehr ſämmtlich vollkommen ebenſogut Weibchen, wie die „breitſchnauzigen, dickköpfigen“ großen Aale! Jeder hieſige Fiſchhändler und Räucherer, welcher mit Aalen zu thun hat, weiß, daß gerade die „ſpitzköpfigen“ recht ſtattlichen „Flom“ haben, wie hier die Eierſtöcke ge— nannt werden. Alſo auch durch dieſe fernere unwahre Behauptung werden die SO ͤ Vogel'ſcher männlicher Aale nicht um ein Haar beſſer. Sie ſind und bleiben nach wie vor ein hächſt minderwerthiges, ſtreng genommen, ſogar werthloſes Beſetzungsmaterial. 3. Von durchaus vertrauenswerther Seite iſt mir vor ca. 8 Wochen folgende Mit— theilung zugegangen: „Vogel theilte mir im vorigen Jahre auf der Münchener Fiſcherei-Aus— ſtellung mit, daß Sie das ganze Mündungsgebiet der Elbe auf das Geſchlecht der Aale unterſucht hätten, und daß Sie nur 2%, Männchen daſelbſt ge: funden hätten. Er mißbraucht ſomit die Autorität Ihres Namens. Ich bin bereit, die Thatſache dieſer Aeußerung Vogel's nach jeder Richtung hin zu ver— treten.“ Sollte man's für möglich halten! Nämlich bei meinem oben erwähnten Beſuche des Herrn Vogel, 8 Tage vor der er— wähnten Ausſtellung, eröffnete ich demſelben, daß ich unter den aus der Unterelbe bis Ham— burg — ſo weit haben ſich meine bereits vor ca. 8 Jahren begonnenen allgemeinen Aal— ſtudien erſtreckt — unterſuchten Aalen — 80% g Männchen gefunden habe. Herr Vogel erwiderte mir hierauf: Ja, er nehme ſeine Aale auch von weiter oberwärts, von Bullen— haufen ꝛc. Von jenem meinem Befunde — 80 „ männlicher Aale in der Unterelbe — habe ich ſchon in früheren Jahren den verſchiedenſten Perſönlichkeiten, welche mit Fiſcherei-Sachen zu thun haben, Mittheilung gemacht und weiß, daß dieſe auch den Fiſcherei-Behörden zuge⸗ gangen ſind. 5 So berichtete ich unter dem 13. März 1892 an Herrn Geheimrath Prof. Dr. Henſen, RT a er IT ai I, 267 — Mitglied der Kommiſſion zur wiſſenſchaftlichen Unterſuchung der Deutſchen Meere in Kiel, auf deſſen direkte Anfrage über meine Aalunterſuchungen, wörtlich Folgendes: „Als Ergebniß meiner Bemühungen in dieſer Richtung vermag ich die Thatſache zu vertreten, daß von Hamburg aus ſtromabwärts von ſämmtlichen ſogenannten grünen oder Reuſenaalen, deren jährlich weit mehr als 7 Millionen gefangen werden, mindeſtens 80 % männlichen Ge⸗ ſchlechtes ſind.“ > Solche Aale find es aber, welche Herr Vogel verſendet, nicht „Wanderaale“, wie er gelegentlich glauben zu machen verſucht hat. Die Geſammtheit des Vorſtehenden dürfte genügen, um einigermaßen zu zeigen, wes' Geiſtes Kind Herr Vogel iſt! — VI. Preis ausſchreiben. Nachdem es ſich herausgeſtellt hat, daß in neuerer Zeit aus dem Mündungsgebiet der Elbe Mengen von Aalmännchen zur Aufzucht und Maſt an Teichwirthe verkauft worden ſind, und nachdem zur Ermöglichung dieſes die Fiſcherei-Intereſſen ſchädigenden Handels (ef. Nr. 11 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ vom 23. Mai cr.) in Fiſcherei-Kreiſen die Behauptung verbreitet wird, daß Aalmännchen entgegengeſetzt allen unſeren bisherigen Er: fahrungen häufig eine Größe von 55—60 em erreichen ſollen, fo ſetzt der Unterzeichnete einen Preis von 100 Mark aus für jedes männliche Indiniduum des Fluß⸗Aales (Anguilla fluviatilis), welches in einer Länge von 55—60 em aufgewieſen werden kann. Der Direktor des Berliner Aquariums Herr Dr. Hermes, an welchen die Aale in Spiritus conſervirt einzuſenden find, hat es gütigſt übernommen, die Unterſuchung und Con: ſtatirung des Geſchlechtes der eingeſandten Aale auszuführen. München, den 15. Juli 1894. Alfred Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt des Bayer. Landes-Fiſcherei-Vereins in Starnberg. VII. Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Auf Veranlaſſung und Einladung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins hatten ſich am 1. Juli l. Is. in München im Sitzungsſaale des landwirthſchaftlichen Vereins die Vertreter des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins und der ſämmtlichen Bayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Vereine zu einer gemeinſamen Berathung ihrer Fiſcherei-Intereſſen zuſammengefunden. Anweſend waren Generalarzt 1. Cl. a. D. Dr. Friedrich, Landgerichtsrath Dompierre, Rechtspraktikant W. Merck (Bayer. Landes-Fiſcherei-Verein), Rentier Schillinger (Oberbayern), Rechtsrath Duetſch (Niederbayern), Rechnungsrath Seitz (Oberpfalz), Oekonomierath Kroeter (Oberfranken), Kulturingenieur Döpping (Mittelfranken), Landgerichtsrath Scherpf (Unterfranken), Rechtsrath Gentner (Schwaben), die Vertretung der Pfalz hatte Herr Generalarzt I. Cl. a. O. Dr. Friedrich übernommen. Die Ver⸗ ſammlung, an der auch eine Anzahl von weiteren Intereſſenten theilnahmen, wurde von dem Vor- ſitzenden des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins, Generalarzt Dr. Friedrich und dem Regierungsvertreter Miniſterialrath Ritter v. Haag begrüßt. Beſchloſſen wurde, eine ſtändige Verbindung aller Bayer— iſchen Fiſcherei-Vereine herbeizuführen und als gemeinſames Organ eine Delegirten-Verſammlung in's Leben zu rufen. Aufgabe der Delegirten-Verſammlung iſt die Beſprechung, Berathung und Beſchluß— faſſung bezüglich aller die allgemeinen Fiſcherei-Intereſſen Bayerns betreffenden Fragen, insbeſondere in Bezug auf die Landes-Fiſcherei-Ordnung, Abgabe von Gutachten und Stellung von Anträgen auf dem Gebiete der Fiſcherei-Geſetzgebung und der Verwaltung, Verwendung der für Landes,JFiſcherei— Intereſſen zur Verfügung ſtehenden Mittel, Vertretung Bayerns im Deutſchen Fiſcherei-Rath, Abhalt- ung von Landes-Fiſcherei-Ausſtellungen und wirthſchaftliche Maßnahmen zur Hebung der Fiſcherei in Flußgebieten, welche den Bezirk mehrerer Kreiſe berühren. Nach einſtimmiger Annahme der vorge— ſchlagenen Statuten konſtituirte ſich ſofort die erſte Delegirten-Verſammlung. Durch den nunmehr ge— ſicherten engeren Zuſammenſchluß der Fiſcherei-Vereine erhält das Bayeriſche Fiſchereiweſen eine kräftigere Stütze, die Stellung der Vereine wird nach Außen und nach Innen weſentlich verſtärkt werden und es iſt zu erhoffen, daß die neue Drganifatton dem Bayeriſchen Fiſchereiweſen zu dauerndem Nutzen gereichen wird. 268 VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Wie groß wird der männliche Aal? Auf dieſe an mich gerichtete Frage kann ich auf Grund meiner Erfahrung und Unterſuchungen nur antworten, daß unter den zahlreichen von mir auf das Geſchlecht unterſuchten Aalen die größten Exemplare der Männchen 45 em Länge nicht überſtiegen. So weit ich unterrichtet bin, hatte einer der größten bisher entdeckten männlichen Aale eine Länge von 48 em. Jacoby fand ein einziges Exemplar von dieſer Größe in Comacchio unter ca. 1200 aufgeſchnittenen Aalen.“) Den größten bisher aufgefundenen männlichen Aal von 49 em Länge fand Sennebogen in Comiſa in der venetianiſchen Lagune. An anderen Stellen indeſſen hat er nur ſolche bis zu 46 em wahrgenommen. Berlin, den 25. Juni 1894. Dr. Hermes. *) Siehe Seite 49 von: Jacoby, „der Fiſchfang in der Lagune von Comacchio nebſt einer Darſtellung der Aalfrage.“ Berlin 1880. Verlag von Auguſt Hirſchwald. Der Bachſaibling. Ihrem Correſpondenten Herrn Arens iſt durchaus beizupflichten, wenn er empfiehlt, den beiden ſchönen amerikaniſchen Fiſchen, dem Bachſaibling und der Regenbogenforelle jedem ſein Feld und ſeine Ehre zu geben. Die Regenbogenforelle, welche ſich am wohlſten in tiefen, warmen Gewäſſern, ſei es nun in den tieferen ruhigeren Bächen des Mittelgebirges oder den ausgedehnten Karpfen⸗ wirthſchaften des Flachlandes fühlt, wird ſich bei dem Teichwirth jedes Jahr mehr ihr Feld erobern und im Ertrag Hecht und Forellenbarſch weit übertreffen. Der Bachſaibling wird immer ein bedeutend beſchränkteres Feld haben, weil er ganz beſondere Anſprüche an feinen Aufenthalt ſtellt. Er gedeiht ganz vorzüglich in kalten Quell: teichen, aber auf die Dauer auch nur in ſolchen, und wo ein Verſiegen der Quelle (die möglichſt im Teich liegen ſollte) auch nur für Tage zu befürchten iſt, iſt der Fiſch gefährdet. In ſicheren Quellteichen gedeiht er indeß vorzüglich, ſei es in der Lüneburger Haide, ſei es am Harz ıc. Ich möchte der Anſicht, daß die Regenbogenforelle im offenen Gewäſſer ein Ausreißer, der Bachſaibling indeß ein guter Hausvater iſt, nicht ſo unbedingt beipflichten. In England, wo große Angelclubs ſich in angrenzende Theilſtrecken der Forellenſtröme theilen, dieſelben regelmäßig beſetzen und abfiſchen und alſo nicht nur eine Kontrolle, ſondern auch ein beſonderes Intereſſe daran haben, möglichſt viele der eingeſetzten Fiſche auf ihrer Strecke wieder einzufangen, iſt der Bachſaibling wegen ſeiner Wanderluſt in argen Verruf gerathen und werden Regenbogen und Lochlevens (ſchottiſche Forelle) zum Beſatz der offenen Strecken jetzt bevorzugt. Thatſache iſt wohl, daß ſo raſch wachſende Fiſche, Saiblinge wie auch Regenbogen beide tieferes Waſſer bevorzugen, wenn ſie heranwachſen und auf reichlichere Nahrung fouragtren müſſen. Merkwürdig bleibt es, daß, während der Saibling, der als junger Fiſch in Geſchmack, wohl jeder Forellenart überlegen ſcheint, im Heranwachſen trocken wird, die Regenbogenforelle gerade als großer Fiſch hervorragend ſchön ſchmeckt. Der Bachſaibling wird immer ein beſonders liebes Schmerzenskind des Züchters bleiben, der bedacht fein muß, feine Laichfiſche wit Kunſtfutter zu unterſtützen. Saiblinge ſind da außerordentlich empfindlich gegen plötzliche Temperaturſchwankungen und ein Oſtwind, der im Frühling plötzlich die Teichfläche ſtark abkühlt, ruft bei ſtark ge— mäſteten Fiſchen leicht Schwamm hervor. Der Fiſch iſt aber in ſeinem prächtigen Farbenkleid und ſeiner Lebhaftigkeit ſo herrlich, und in ſeiner Entwicklung ſonſt ſo dankbar, daß ihm ein größerer Freundeskreis nur zu wünſchen iſt. S. Jaffé, Sandford. Weiter wird uns über den „Bachſaibling“ geſchrieben: Bezugnehmend auf die beiden letzten Artikel über den Bachſaibling und auf die beſondere Anregung der ſehr geehrten Redaktion geſtatte mir die in hieſiger Fiſchzuchtanſtalt gemachten Erfahrungen mitzutheilen. Ich kann größtentheils die in den Nummern 13 und 14 der „Allgem. Fiſcherei-Stg.“ enthaltenen Artikel über Bachſaibling beſtätigen, es wird derſelbe hierſelbſt ſchon ſeit einer Reihe aon Jahren gezüchtet und habe ich während dieſer Zeit nur gute Erfolge zu verzeichnen gehabt. 269 Der Bachſaibling iſt ungeheuer ſchnellwüchſig und eignet ſich vor allen anderen Fiſchen am beſten zur Mäſtung; die in Nummer 14 der „Allgem. Fiſcherei⸗Ztg.“ ausgeſprochene Bedenken über Maſt im Teiche habe ich hier nicht beſtätigt gefunden, es gedeihen die Fiſche ſowohl im Teich wie im Bach vorzüglich. Der Bachſaibling iſt bereit zu jeder Zeit das Futter aufzunehmen, er nimmt es ſozuſagen aus der Hand, das zutrauliche Weſen, welches er zur Schau trägt, macht ihn dem Züchter ſowie dem Laien beſonders lieb. Krankheiten bei der Maſt in Teichen ſind hier noch nicht in Erſcheinung getreten. Ih halte es für durchaus vortheilhaft, im fließenden Waſſer den Bachſaibling neben der Forelle zu züchten, die Lebensbedingungen ſind ſo verſchiedenartige, daß beide Fiſcharten ſehr wohl neben einander leben und gedeihen können. Es befindet ſich hier ſeit circa 6 Jahren der Bachſaibling im ftiefkerden Waſſer und habe ich nicht finden können, daß der Forellenbeſtand hierdurch verringert iſt. Der Bach— ſaibling belebt ein Gewäſſer ungemein, die Forelle läßt ſich be Tage bekanntlich wenig ſehen, wohingegen der Bachſaibling ſich durch Licht und Sonnenſchein durchaus nicht abhalten läßt, ſeiner Nahrung nachzugehen. ü Sodann kann ich für den Züchter noch als beſonders werthvoll hervorheben, daß die im Teiche gemäſteten (Eier) Bachſaiblinge in der Laichzeit vorzügliche Eier hergeben, wohin— gegen bei den Eiern der in Teichen gemäſteten Bachforelle ſtets große Verluſte zu verzeichnen find, ich habe im vergangenen Jahre bei 50 000 Bachſaiblingseier circa 1000 Stück ver: dorbene Eier gehabt, bei Eiern, welche von Fiſchen gewonnen ſind, die im Teich gezüchtet wurden, gewiß ein vorzügliches Reſultat. Es wäre ſehr zu wünſchen, daß der Bachſaibling auch bei den Konſumenten mehr in Aufnahme gelangt, denn ich glaube wohl, daß er nicht nur der Forelle im Geſchmack gleich— kommt, ſondern derſelben voran zu ſtellen iſt, es kann dem Züchter ſonſt alle aufgewandte Mühe und Arbeit nicht helfen, wenn keine Nachfrage iſt. Oberförſter Schulz-Friedrichsruh. Fiſchzüchter⸗Vereinigung. Im Sommer 1893 iſt eine Anzahl von Fiſchzüchtern zu einer Vereinigung zuſammengetreten, um die Intereſſen der Fiſchzucht im Anſchluß an den Deutſchen Fiſchereiꝙ-Verein und die übrigen Landes- und Lokal- Vereine zu pflegen. Die Hauptziele dieſer Vereinigung gehen dahin, den Austauſch der Erfahrungen zu ver— mitteln, die Reellität im Handel mit den Zuchtprodukten zu heben und Angebot und Nach— frage zu regeln. In den Tagen vom 18. bis 21. Mai traten die Mitglieder, reſp. Bevollmächtigten zu einer Konferenz in Coburg zuſammen und war der Deutſche Fiſcherei-Verein durch ſeinen Generalſekretär vertreten. Es wurden die Statuten vollſtändig aufgeſtellt und die Errichtung einer Geſchäftsſtelle für die Geſchäftszeit 1894/96 beſchloſſen. Als Vorſitzender bis 1896 wurde Unterzeichneter gewählt, an den etwaige Anfragen zu richten ſind. Seewieſe bei Gemünden (Bayern), im Juli 1894. v. Derſchau. IX. Zragetaften. Nachtrag zur Antwort auf Frage Nr. 25. (Herrn H. B. in Sch.): Während der beiden letzten Jahre (1893/94) habe ich in meinen zahlreichen Lettengruben recht viele Verſuche über den Erfolg verſchiedener Fütterungsverſuche bei Karpfen jeglichen Alters angeſtellt. Die dabei ge— wonnenen Reſultate ſollen demnächſt an dieſer Stelle zur Publikation kommen. Für heute nenne ich Ihnen nur noch eine der billigſten und erfolgreichſten: die mittels friſchem Rindviehmiſt. Sobald das Waſſer eines nahrungsarmen Teiches mit allmählig abfallenden Ufern ſich über 18°C erwärmt hat, laſſe ich tagtäglich unſere ſämmtlichen Zugochſen oder Kühe längere Zeit darin herumſchwimmen. Die dabei in's Waſſer fallenden Exkremente enthalten, vorausgeſetzt, daß das Vieh kräftig gefüttert wird, noch eine Menge von den Fiſchen nahrhaften Subſtanzen, andrerſe eits tragen ſie, wie Benecke treſſend bemerkt, aber auch zur Erzeugung einer üppigen Fauna niederer Thiere bei. Endlich werden gleichzeitig die bekanntlich recht trägen Karpfen durch das badende Vieh recht gründlich aus ihrer Ruhe aufgejagt, ein Umſtand, der zu ihrem Gedeihen weſentlich beiträgt. Es wird bei dieſem Modus nun freilich der Wirthſchaft ein Quantum animaliſchen Düngers entzogen, aber der Verluſt erſcheint beträchtlicher, als er in der That iſt. — bleiben daher viele werth— volle Stoffe im Schlamme und tragen zu deſſen Güte als Düngemitel bei. Karl Knauthe. 270 Bücklinge in Kiel fonft per U ck in Kiel und Hamburg per Pfund, infachen Ziffern gelten für lebende in Stettin per Scho U theils per Pfund. — Die e Heringe in Stettin per Wall ert, reſp. Schock, äuch lundern find angegeben in Kiel per Stiege, rebſe theils per Stück, Fiſche auf Eis. fennigen. Y Marktbericht enthält die uns von den betreffenden Marktverwaltungen gütigſt mitgetheilten Detailpreiſe ſonſt per Stück nnd ger nd in P Wall, äuchert, R er Fiſche, die fetten Ziffern für Der nachſtehende für Fische pro Pf und Stettin per Stück und : : | München Stuttgart] Karlsruheſ Conſtan Me Frankfurt öln [Bremen [Hannover Magde⸗ ipzi Fiſchar t 12. Sul 30. Juni |14. Juli N = . 16. Juli 5 14. Juli 5 Inni fl. Jul 14. Ful . Jul 22. Jun 14. Full Karpfen. . 110 — 100 — — — 100 — 100 65 120 60 — Schleie. 90 — 100 — | — — 90 50 | so 4090 70 60 120 Hecht . 40 — 100 —-— — | —: 75 90 65 | so 60 70 | 90 Zander . . 160 „„ uad 75.11807270 1100 — Barſch . | 80 TT 40: 200 =D Fa Brachſen | so — 60 —— —-|- — 40 20 50 30 50 | — Aal 220 ao ne od d 120260 120 140 Aalrutten 150 „ i 20 5 le Karaufhe . 80 C h e 40 — Weipfiihe . | 40 e TE 40 40 — 30 — RR Söb e! 80 „ ie 40 — — ( — — EI IUE Naſen 40 — 60 -|- -|- -|- - |: 30 a el Wels. . [160 N o a ee 89955 40 Barbe. | so | le ee ae A Felchen. 130 Te ee IE MERE — Maränen | — ee ER N BE N ee ER Saibling . 340 „„2„5W57ö; ee 5 — Forelle 340 — — | - 200 — — 500 — (450 175 500 — 450 — 400 — | — — — — Neſche ee J. || 2 Lachsforelle. — oe e eee | 0 SE Rheinlachs. — 280 150 165 175 100 —ͤ⅛ — Oſtſeelachs. — „li e 200 — 180 — — — — Schellfiſch. — N ee 300 5 Sa — — DU el )) | ee) A — Kablla ng - — 50 — D -|- 15 — 20 30 — 40 —-— — Weißling | — „„ / u ea ll ee ir Flundern | — -|- -|Ii- -|- -|- 20 — 40 ol ͥ [ — 15 Schollen — „ 20 3 50 — 40 — — — Rothzungen — — — 60 — -|- 50 — 35 — 45 70 — 60 — — — Serzungen . | — - — 180 — — ( 170 — 95 — 180 — 180 - 200 — — — Steinbutt | — -I|- 90 — -|- 110 — 5|- 100 — 10 — 150 — — — 40 Serhecht - — 50 — — -|- 40 — © — — -|- — — — Rochet „Ji o -|- -|- — — — - Büdling . | — a „ 180 = Hering — F lier e a ee ee — — Hummer. — 20 180 165 — 180 „ — Krebs 220 — 4171040. 0 2311900019002 1250 16007 6000 1200 — | 0 iA % 4 W Inserate. für 0 Die vorzüglichsten Fangapparate llerhan.. 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Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Dereins für Weſtfalen und Lippe, des ElſaßLothringiſchen Fiſch. Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Jachmännern Deutſchlands, Geſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 16. %% München, den 1. Auguſt 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: 1. Einiges über die Kaiſerliche Fiſchzucht-Anſtalt bei Hüningen im Elſaß. — II. Der Wander⸗ zug der Malnfiſche im Frühjahr 1894. — III. Ueberſicht über die Zahlung von Prämien zur Vertilgung von Fiſchfeinden im Königreich Bayern. — IV. Lachsbaſtarde auf der Schwelzeriſchen Fiſcherei-Ausſtellung in Zürich. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Einiges über die Kaiſerliche Jiſchzucht-Anſtalt bei Hüningen im Elſaß. Von H. Haack. Im Jahre 1852 begann die franzöſiſche Verwaltung mit der Errichtung der hieſigen Anſtalt. Anfänglich von geringem Umfange wurden die Anlagen nach und nach erweitert und beſonders der Anbrütung und dem Verſande von Salmonideneiern große Aufmeikſamkeit geſchenkt. Die Anſtalt vertheilte ihre geſammten Produkte völlig unentgeltlich und zwar nicht nur nach Frankreich ſelbſt, ſondern auch nach dem Auslande hin. Es bedurfte nur eines einfachen Begehrens auf vorgedrucktem Formular und man er— hielt, je nach den Beſtänden der Anſtalt, eine Anzahl von Salmonideneiern in ſorgfältigſter Verpackung völlig unentgeltlich durch die Poſt zugeſendet. 274 Der eigentlichen Aufzucht von Fiſchen wurde dagegen nur ſehr geringe Aufmerkſamkeit zugewendet, die ganzen Anlagen hierfür waren unbedeutend und höchſt mangelhaft. Im Jahre 1870 ging die Anſtalt bekanntlich in deutſchen Beſitz über und wurde zu: folge einer Petition des Deutſchen Fiſcherei-Vereins an den Herrn Reichskanzler die Fortführ⸗ ung der Anſtalt im Jahre 1871 beſchloſſen. Dem Verfaſſer wurde auf Vorſchlag des Deutſchen Fiſcherei-Vereins der Auftrag, den Betrieb der Anſtalt, welcher während des Kriegsjahres natürlich geruht hatte, wieder einzu: richten und übernahm derſelbe am 26. Mai 1871 die Leitung der hieſigen Anſtalt. Da fi die Landesbehörden mit dem vom Verfaſſer in der erſten Betriebsperiode Er⸗ reichten zufriedengeſtellt erklärten, ſo wurde derſelbe bereits im Jahre 1872 definitiv zum Direktor der Anſtalt ernannt. Bei der Uebernahme der Anſtalt in deutſche Verwaltung waren ganz unerwartete Schwierigkeiten zu überwinden. Der Grund und Boden der Anſtalt, von über 46 Hektar Flächeninhalt, iſt nicht Staatseigenthum, ſondern war von Beginn an von der Gemeinde Blotzheim erpachtet. . Am 1. Oktober 1870 war die Pachtung abgelaufen und in den Kriegswirren hatte der Präfekt in Colmar es verabſäumt, den Pachtvertrag rechtzeitig zu erneuern. Die deutſche Verwaltung war hier alſo nicht Rechtsnachfolger der franz' ſiſchen Ver— waltung, ſondern war gezwungen, einen neuen Pachtvertrag mit genannter Gemeinde ab— zuſchließen. Nach vielem Unterhandeln gelang es endlich, einen ſolchen Vertrag zu Stande zu bringen, wenn auch zu ganz erheblich ungünſtigeren Bedingungen. Während von der franzöſiſchen Verwaltung nur 2000 Franken Jahrespacht gezahlt worden, mußten wir ſofort erheblich mehr zahlen. Heute beträgt die Pachtſumme mehr wie das Doppelte, nämlich 4500 Franken oder 3600 Mark. Auf meinen Antrag hin wurde ſofort beſchloſſen, die Anſtaltsprodukte nicht mehr un⸗ entgeltlich abzugeben, ſondern hierfür einen, wenn auch anfänglich niedrigen Preis feſtzuſetzen. In Deutſchland waren damals Abnehmer für angebrütete Salmonideneier nur in ſehr geringer Anzahl vorhanden, die Mehrzahl der Anſtaltserzeugniſſe ging anfänglich nach Frank— reich, Holland, Schweiz und Oeſterreich. Nach und nach mehrten ſich auch die Abnehmer in Deutſchland. Das Intereſſe für die Fiſchzucht wurde, beſonders nachdem unſer unvergeßlicher Kammerherr von Behr das Präſidium des Deutſchen Fiſcherei-Vereins übernommen hatte, von Jahr zu Jahr größer und hiermit ſtiegen denn auch die Nachfragen nach angebrüteten Salmonideneiern von Jahr zu Jahr. Mit dieſer ſich mehrenden Nachfrage entſtanden dann auch nach und nach in Deutſch⸗ land Fiſchzuchtanſtalten, welche ſich mit dem Verkaufe von angebrüteten Eiern und Brut be⸗ ſchäftigten. Mit dem ſich überall regenden größeren Intereſſe für die Fiſchzucht mehrten ſich jedoch auch ſehr bald die Schwierigkeiten für diejenigen Anſtalten, welche darauf angewieſen waren, ihr Betriebsmaterial von befruchteten Edelfiſcheiern durch Ankauf von außerhalb zu erwerben. Die Schweiz, welche bisher der Anſtalt befruchtete Eier von Seeforellen, Saiblingen und Coregonen aller Art in ſehr großer Menge geliefert hatte, verbot mehrere Jahre hindurch vollſtändig die Ausfuhr von Fiſcheiern. Auch in den übrigen Bezugsländern, beſonders in Oeſterreich, wurden neue Schongeſetze eingeführt, bezw. bereits beſtehende, ſtrenger gehandhabt. Ausnahmen wurden überall nur zu Gunſten von einheimiſchen Fiſchzuchtanſtalten gemacht. Heute ſind Eier der genannten Fiſche im Wege des Ankaufs ſo gut wie gar nicht mehr zu haben, ſondern die größeren Verkaufsanſtalten können ſich ſolche Eier in der Regel nur noch im Wege des Austauſches verſchaffen. Ein neues Feld der Thätigkeit eröffnete ſich der hieſigen, wie überhaupt den deutſchen Fiſchzuchtanſtalten, als im Jahre 1875 die erſte Einführung von angebrüteten Eiern des Bachſaibling (damals noch „amerikaniſche Forelle“ genannt) und zwei Jahre ſpäter die von Eiern der Regenbogenforelle geglückt war. — 1 17 * Er * * W 1 N ' 3 Dieſe Fiſche, beſonders letzterer, erfreuten ſich ſehr bald der Gunſt der Fiſchzüchter und heute noch können die Nachfragen nach angebrüteten Eiern der Regenbogenforelle von den ins zwiſchen in erheblicher Zahl entſtandenen Handelsfiſchzuchtanſtalten nicht voll befriedigt werden. Wie bereits oben angedeutet, hatte die franzöſiſche Verwaltung der Aufzucht von Fiſchen in den Anſtaltsgewäſſern nur eine ſehr geringe Aufmerkſamkeit geſchenkt und doch iſt die hieſige Anſtalt mehr wie jede andere mir bekannte Anſtalt hierfür geeignet. Die Anſtalt verfügt nämlich nicht nur über eine in normalen Jahren recht erhebliche Menge von Quellwaſſer, ſondern es ſteht ihr auch das Waſſer eines kleinen, die Anſtalt durchfließenden Forellenbaches, des Augraben, zur Verfügung; ferner wird derſelben durch einen eigens hierfür angelegten kleinen Kanal aus der erſten Haltung des Rhein-Rhone-Kanals eine ſehr beträchtliche Menge Rheinwaſſer zugeführt. In normalen Jahren kann die Anſtalt noch nicht die Hälfte dieſes Waſſers verwenden, ſondern muß dasſelbe durch eine Freiſchleuſe der zweiten Kanalhaltung wieder zuführen. Die hieſige Anſtalt iſt alſo in der Lage, nicht nur Salmoniden aller Art zu züchten, ſondern ſie kann auch die Zucht von Sommerlaichern aller Art mit Erfolg betreiben. Die Anlage der Teiche iſt allerdings wegen des ſehr geringen Gefälles keineswegs leicht und muß ſonſt überall mehr durch Ausgraben wie durch Anſtauen bewirkt werden. Es war gleich vom Beginn meiner hieſigen Thätigkeit an eine meiner Hauptaufgaben ſowohl für Salmoniden wie auch für Sommerlaichfiſche geeignete Teiche herzuſtellen und ſind hierfür alljährlich größere Aufwendungen gemacht worden. Die hier vorgefundenen Teiche waren wohl ſämmtlich in ihrem bisherigen Zuſtande als Zuchtteiche gar nicht zu verwenden, die meiſten waren auch wohl weniger zu Zwecken der Fiſchzucht, wie zur Verſchönerung der Anlagen gemacht worden. Keiner dieſer Teiche konnte behufs des Abfiſchens trocken gelegt werden. Mit Bäumen und Zierpflanzen aller Art bedeckt erhoben ſich aus kleinen Teichausgrabungen zierliche Inſeln, die Dämme der oft nur ſchmalen Teiche waren mit hohen Baumgruppen eingefaßt, welche nicht ſelten während des ganzen Tages das Sonnenlicht von den Teichen fern hielten. Die Umwandlung ſolcher Zierteiche in Nutzteiche erforderte ſtets, weil das Erdreich dicht mit Wurzeln durchwachſen iſt, viel größere Arbeit wie eine völlige Neuanlage. Gegenwärtig ſind dieſe Teichanlagen im Weſentlichen beendigt, wenn auch noch einzelne der vorgefundenen Teiche einer durchgreifenden Umgeſtaltung bedürfen, um als wirkliche, nutzbringende Fiſchteiche angeſehen zu werden. Die von mir neuangelegten, bezw. bereits völlig umgeſtalteten Teiche (12 Laich⸗, Streck⸗ und Abwachsteiche für Karpfenzucht, zuſammen 20 Hektar groß, ſowie 6 Winter: teiche von 0,80 Hektar, ferner ca. 3 Hektar Forellenteiche, wozu noch ein 1,5 Kılometer langer Aufzuchtgraben kommt) ſind ſämmtlich behufs des Abfiſchens ganz trocken zu legen, auch kann die Mehrzahl der Karpfenteiche während des ganzen Winters völlig trocken gehalten werden. Wie bereits angeführt, gab die Anſtalt unter deutſcher Verwaltung vom erſten Jahre ab ihre Produkte nicht mehr wie früher unentgeltlich ab, ſondern ließ ſich ſowohl die Eier, wie Verpackung bezahlen. Anfänglich waren die Preiſe, als Abnehmer im Inlande nur in geringer Zahl vor— handen waren, eine Kundſchaft alſo erſt geſchaffen werden mußte, niedrig, nach und nach wurden die Preiſe jedoch angemeſſen erhöht und ſchon ſeit „vielen Jahren“ hat der Anſtaltsdirektor, ſo viel an ihm liegt, darauf hingewirkt, daß die Anſtalt die gleichen Preiſe führt, wie die Mehrzahl der Privatanſtalten. Für Ausländer find die Preiſe um 20—25 % höher wie für Inländer, außerdem wird ſtets die Verpackung zum vollen Selbſtkoſtenpreiſe berechnet und muß außerdem für je 1000 Salmoniden- und für je 10 000 Coregonen- und Zandereier 15 A für Transport: koſten zur Bahn gezahlt werden. Dieſe Nebenkoſten mitgerechnet ſind die Preiſe der hieſigen Anſtalt für ſämmtliche Salmoniden mit Ausnahme der Regenbogenforelle auch für deutſche Abnehmer höher wie bei der Mehrzahl der Privatanſtalten. Hierzu kommt, daß die Anſtalt bis jetzt nicht in der Lage war, bei größeren Bezügen einen Rabatt zu gewähren, wie das wohl die meiſten Privatanſtalten thun, ferner werden ſämmtliche Sendungen nur gegen Nachnahme oder Vorhereinſendung des Betrages ausgeführt. Es iſt alſo ein völlig ungerechtfertigter, durch Nichts bewieſener Vorwurf, wenn be— 276 hauptet wird, daß die hieſige Anftalt durch ihre „Schleuderpreiſe“ die Rentabilität der Privatanſtalten unmöglich mache. Der Ausgabeetat der Anſtalt beläuft ſich auf durchſchnittlich 32,000 bis 36,000 M jährlich. Hiervon ſind ſämmtliche Ausgaben, ſachliche wie perſönliche zu beſtreiten. Die Pacht für das Anſtaltsgrundſtück beträgt jährlich 3,600 M., die Beamtengehälter 7,560 AM, für Ankauf von Fiſcheiern find ausgeworfen 10,000 /, für Arbeitslöhne, Unter: haltung der geſammten Anlagen, einſchließlich der Verbeſſerungen an Teichen ꝛc. 7,000 M, für Fiſchfutter 1,600 M, Verpackungskoſten, Heizung, Beleuchtung, Bibliothek, Feuerverſicher⸗ ung ꝛc. rund 6,000 . Der Einnahmeetat der Anſtalt wird mit etwa 12,500 bis 15,000 M. in Anſatz ge: bracht, fo daß als Staatszuſchuß alljährlich etwa 18- bis 20,000 M im Etat vorgeſehen waren. Wenn größere Neubauten oder durchgreifende Umbauten an Gebäuden nothwendig waren, ſo erhöhte ſich der Ausgabeetat und hiermit auch der Staatszuſchuß wohl noch hie und da um 3,000 bis 4,000 J, mehr wie 28,000 &., ſind jedoch noch nie in Anſatz ge: bracht worden. Für Jeden, der mit den Etatsaufſtellungen einer Staatsanſtalt vertraut iſt, bedarf es nun keiner weiteren Erläuterung, daß ſowohl Ausgaben wie Einnahmen nur im Soll ſtehen, daß letztere allerdings erheblich größer ſein dürfen, daß die Ausgaben jedoch niemals über— ſchritten werden dürfen. So find denn auch in vielen Jahren die Einnahmen um 5,000 vis 6,000 AM. und mehr höher geweſen, wie im Etat vorgeſehen, die Ausgaben dagegen um 2,000 bis 3,000 A, niedriger. In derartigen günſtigen Jahren ſtellt ſich dann auch der ſo— genannte Staatszuſchuß um die entſprechende Summe, alſo um 7,000 bis 9,000 M. niedriger, wie im Etat vorgeſehen. Dieſer Staatszuſchuß wird jedoch keineswegs ohne eine Gegenleiſtung gegeben. Die Anſtalt hat hierfür in erſter Linie alljährlich mindeſtens eine halbe Million junger Lachſe in den Rhein, bezw. deſſen Nebenflüſſe auszuſetzen. In den meiſten Jahren ift dieſe Zahl ganz erheblich überſchritten worden, nicht ſelten iſt eine volle Million junger Lachſe und ſelbſt noch mehr ausgeſetzt worden. Streng genommen hat alſo die Anſtalt keine weitere Staatsſubvention, als daß der Anſtalt vom deutſchen Reiche eine größere Anzahl junger Lachſe zu gutem Preiſe abg kauft wird. Die Anſtalt hat außerdem den Fiſcherei-Vereinen des Landes, wie den kaiſerlichen Oberförſtereien ihre Produkte um 25 0% unter dem Marktpreiſe abzugeben. Dieſe Gegenleiſtungen kommen in dem Etat zahlenmäßig nir jends zum Ausdruck. Vollſtändig unrichtig iſt es daher, wenn in einigen Fachblättern angeführt worden iſt, daß im Etat der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen für 1894/95 das Ausgabe-Soll „87,860 ,“ und der vorgeſehene Staatszuſchuß „75,360 A." betrage. Die Angaben ſind, ich laſſe es dahingeſtellt, ob dies abſichtlich oder unabſichtlich geſchehen, genau um volle „50,000 /“ zu hoch. Im Uebrigen bedarf es keiner weiteren Erörterung, daß eine Staatsanſtalt, welche an Etat und Reglement gebunden iſt, mit einer Privatanftalt überhaupt nicht zu konkurriren vermag. Eine Privatanſtalt kann jede günſtige Marktlage im Ankauf und Verkauf benützen, iſt überhaupt völlig frei in ihrem Handeln, die Staatsanſtalt dagegen kann ſich in keiner Weiſe frei bewegen, überall treten Reglement und Etat hindernd in den Weg. Der ganze Betrieb einer Staatsanſtalt iſt ein viel ſchwerfälligerer, das Schreibweſen und beſonders das Rechnungsweſen iſt viel größer und komplizirter wie bei einer Privatanſtalt. Die deutſche Fiſchzucht, welche vor 23 Jahren bei Uebernahme der hieſigen Anſtalt gerade erſt zu keimen begann, iſt inzwiſchen zu einem mächtigen Baume herangewachſen und es liegt wirklich die Erwägung nahe, ob auch jetzt noch,“ nachdem die Privatinduſtrie fo er: ſtarkt, das Weiterbeſtehen der Staatsanſtalt nothwendig oder doch wünſchenswerth ſei. Ich habe dieſe Frage ſchon vor einigen Jahren ſelbſt aufgeworfen und in einem Jahresberichte ausgeſprochen, daß im Weſentlichen die hieſige Anſtalt ihre eigentliche Miſſion, nämlich anregend und belehrend zu wirken, wohl erfüllt habe. Die rein praktiſche Thätigkeit wird, ſo weit es ſich um die Anbrütung und Verſend⸗ er te e ee ET eee mne OR DEN ET TERN BERATER 277 ung von Edelfiſcheiern, Ausbrütung und Verſendung von Brut handelt, durch eine gut ges jeitete Privatanſtalt eben ſo gut, ja, da letztere in der Regel im Beſitze von eigenen Fiſch— waſſern ſind, oft noch beſſer und vor Allem billiger ausgeführt werden können, wie durch die hieſige Anſtalt. Gänzlich überflüſſig iſt jedoch nach meinem Dafürhalten eine unter ſtaatlicher Leitung ſtehende Fiſchzuchtanſtalt gegenwärtig noch durchaus nicht. Es ſind auf dem Gebiete der Fiſchzucht noch eine Menge von Fragen zu löſen, mit welchen Privatanſtalten ſich nicht wohl beſchäftigen können. Experimente koſten ja in der Regel viel Zeit und wohl auch Geld und im Voraus kann ja niemals beſtimmt werden, ob die anzuſtellenden Verſuche auch wirklich erfolgreich ſein, bezw. Nutzen bringen werden. Die hieſige Anſtalt wird alſo als Verſuchsanſtalt vorläufig noch eine größere Wichtig⸗ keit behalten. Jedoch auch auf einigen Gebieten der praktiſchen Zucht iſt die Thätigkeit der hieſigen Anſtalt noch nicht zu entbehren. Ungeachtet meiner vielfachen Anregung iſt bis jetzt in Deutſchland noch keine Fiſch—⸗ zuchtanſtalt vorhanden, welche ſich mit der Zucht des „Zander“, bezw. mit der Verſendung von Eiern, Brut und einſömmerigen Zandern befaßt.“) Gerade hier wäre doch eine Arbeits— theilung durchaus nothwendig. Es iſt doch im höchſten Grade unpraktiſch, daß von der äußerſten Grenze des Reiches, vom Rheingebiete her, woſelbſt der Zander erſt in wenig Exemplaren vorhanden iſt, bei warmem Wetter Zandereier nach Gegenden Deutſchlands ge— ſendet werden müſſen, woſelbſt der Zander ſeit Jahrtauſenden heimiſch nnd jährlich hunderte von Zentnern ſolcher Fiſche gefangen werden. In irgend einer Form, ſei es als Privatanſtalt, ſei es als rein elſaß-lothringiſche Landes⸗ anſtalt würde die hieſige Anſtalt übrigens auch dann fortbeſtehen, wenn von Seiten des deutſchen Reiches der Anſtalt keinerlei Subvention mehr gegeben würde, bezw. wenn das Reich der Anſtalt keine jungen Lachſe mehr abkaufen würde. Elſaß⸗Lothringen hat nach einem Staatsvertrage alljährlich pro Kilometer Rheinufer: länge je 1000 junge Lachſe auszuſetzen, bedarf hierzu alſo einer Fiſchzuchtanſtalt. Ferner werden alljährlich durch die Landes-Fiſcherei-Vereine, wie durch die kaiſerlichen Oberförſter eine große Anzahl Karpfen, Forellen und andere Fiſche in öffentlichen Gewäſſern ausgeſetzt, welche am billigſten durch die hieſige Anſtalt geliefert werden können. Da ein Verkauf der hieſigen Anſtalt, wie vor einiger Zeit ein Fachblatt wohlmeinend vorſchlug, deßhalb nicht möglich iſt, weil, da Grund und Boden nicht dem Staate, ſondern der Gemeinde Blotzheim gehört, ſelbſt eine Verpachtung der Anſtalt wohl nur mit Einwillig⸗ ung dieſer Gemeinde ſtattfinden könnte, ſo dürfte die hieſige Anſtalt wohl noch ſo lange unter ſtaatlicher Verwaltung verbleiben, bis die Privatanſtalten die Mitwirkung einer Staatsanſtalt gänzlich entbehren können und auch einer Verſuchsanſtalt nicht mehr bedürfen. Anm. der Red.: Wir möchten nicht verabſäumen auf die Fiſchzuchtanſtalt von Herrn Hübner in Thalmühle hinzuweiſen, welche gleichfalls Zanderbrut verſendet. II. Der Wanderzug der Mainfilde im Frühjahr 1894. Von L. Buxbaum, Raunheim a. M. Der große Wanderzug der Mainfiſche begann in dieſem Frühjahr am 24. März, acht Tage früher als im vorigen Jahre. Die Zeit ihrer Ankunft iſt in den verſchiedenen Jahren überhaupt nicht viel verſchieden und differirt nur um 10 bis 15 Tage. Wie in den Vor⸗ jahren waren auch diesmal die Schneider, Alburnus lucidus, wieder die Eröffner des Zuges. Ihre Länge betrug 10 — 12 em und waren fie bei 2 R. Morgens um 8 Uhr ſchon ganz munter. Die folgenden Tage war es etwas kühler und ging der Zug dement— ſprechend langſamer. Erſt am 28. März wurde der Zug ſtärker und am 30. März kamen auch Rothaugen, Leueiscus rutilus, von 14— 17 em Länge und Breſem, Abramis brama, von 12 14 em Länge in den Fiſchpaß. Am 1. April war der Fiſchpaß ſtark 278 — gefüllt und waren neben den Schneidern, Rothaugen und Breſem auch Fluß: barſche, Perca fluviatilis, Döbel, Squalius cephalus, und Gründlinge, Gobio fluviatilis, vertreten. Bei Sonnenſchein ſprangen an dieſem Tage die Fiſche recht luſtig über die Zwiſchenwände des Paſſes. Am 3. April war der Zug noch ſtärker und ſprangen die Fiſche bis zum Abend. So ging der Zug weiter und am 10. April kamen noch dazu, der Kaulbarſch, Acerina cernua, der Weißfiſch, Chondrostoma nasus, und die Barbe, Barbus fluviatilis. Am 12. April waren die Fiſche ſchon frühe im Paß und ging der Durchzug ziemlich raſch von ſtatten. Am 14. April waren Barben von 40 - 50 cm Länge im Fiſchpaß, die ganz mit Laich angefüllt waren und ſich deßhalb auch ſehr ruhig verhielten. Am 15. April ſprangen die Fiſche ſchon morgens, gleich nach Sonnenaufgang bei bedecktem Himmel und dauerte der Zug bis nach Sonnenuntergang Bei zunehmender Temperatur ſteigerte ſich der Zug von Tag zu Tag und wurde nur unterbrochen, wenn die Fabriken ihre ſchädlichen Abwaſſer laufen ließen. Daß gerade dadurch ein unberechenbarer Schaden an der Fiſcherei und alſo auch an dem Nationalreichthum geſchieht, iſt ſchon oft genug geſagt worden, eine Abhilfe dieſer Kalamität iſt bis jetzt noch nicht eingetreten. Am 21. April war der Paß ziemlich leer und war das Mainwaſſer roſa gefärbt, welches ſich an dem Nadelwehr, woſelbſt es verſtäubte, recht hübſch ausnahm, aber für die Fiſche giftig war. Vom 1. bis 5. Mai ging der Zug raſch vorwärts, dann einige Tage langſamer und am 15. Mai wieder ziemlich raſch. An manchen Tagen waren kleinere Fiſche im Paß, an anderen wieder größere. Es gehen auch nicht alle Fiſcharten durch den Fiſchpaß mainauf— wärts, ſondern manche benutzen die Schleuſen zu ihrem Zuge und gehen mit den Schiffen ein und aus. Am 20. Mai habe ich auch einige Bitterlinge, Rhodeus amarus, hier Bille genannt, erhalten von 5 em Länge und einer 1 em langen Legröhre. Dieſe halten ſich mehr im ruhigen Waſſer neben oder im Rohre auf, woſelbſt ſich die Muſcheln befinden, in deren Kiemen ſie ihre Eier legen. Vom 28. Mai an wurde der Zug täglich ſchwächer und am 3. Juni hörte er ganz auf. Es gehen täglich noch Fiſche durch den Paß, ſowohl auf- als abwärts, allein es iſt kein regelmäßiger Zug mehr. Die Hechte fingen in dieſem Jahre ſchon Mitte Februar zu laichen an und ſtanden da ruhig beiſammen, fo daß fie leicht gefangen werden konnten. Die Fiſcherei ging in dieſem Jahre recht ſchlecht und hat für die Fiſcher nur wenig Gewinn abgeworfen. Die häufigſten Mainfiſche ſind die Rothaugen und die Breſem. Nun hat aber das Fiſcherei-Geſetz die Beſtimmung, daß die Breſem unter 28 em Länge nicht gefangen werden dürfen. Da nun gerade die Breſem mehr in die Breite wachſen, ſo dauert es lange bis ſie das geſetzliche Maaß von 28 em erreichen, ſie ſind dann ſchon ſchwere Fiſche. Ein Breſem von 18 bis 20 em Länge iſt ſchon ein ſchöner Backfiſch und könnte das geſetzliche Maaß etwas reduzirt werden, bei den anderen Arten entſpricht das geſetzliche Maaß beſſer der Entwicklung der Fiſche. Für die Fiſcher des Mains hat gerade dieſe Frage, über das geſetzliche Maaß der Breſem, eine hohe Bedeutung, weil dieſerhalb die meiſten Strafen entſtehen. Es wäre zu wünſchen, wenn man dieſer Frage einmal näher treten wollte. Jetzt, nachdem der Fiſchzug zu Ende, werden vereinzelt, oberhalb der Nadelwehre, an den Nachtſchnüren, ſchöne Aale gefangen; die Beute mit dem Wurfgarn iſt aber gering und die Breſem, die gejagt und dann gefangen werden, find meiſtens kleiner als 28 cm und müſſen wieder ausgeſetzt werden. Krebſe haben ſich bis jetzt in dem Untermain nicht wieder angeſiedelt und wird es wohl auch niemals mehr dazu kommen, denn die Nieder: ſchläge aus den Fabrikabwaſſern in dem Schlamm, auf dem Grund des Mainbettes, ſind den Krebſen nicht zuträglich. Früher waren viele Krebſe im Main und ich ſelbſt habe mir oft kräftige Suppen daraus bereiten laſſen, leider iſt das jetzt vorbei. Die Fabriken machen aber ſo gute Geſchäfte, daß ſie ſehr gut beſſere Vorkehrungen zur Beſeitigung ihrer, für die Fiſchzucht ſchädlichen Abwaſſer treffen könnten. In einen Fluß, auf dem Schifferei getrieben wird, gehören ſolche Fabrikabwaſſer überhaupt nicht und auch die Anwohner des Fluſſes haben ein Recht, die Beſeitigung ſolcher Mißſtände zu ver— langen. ö f Noch eine neue Erſcheinung will ich hier kurz anführen. Seither haben die Raben: — erna 3 1 * 8 LET RER TEEN TEE 279 krähen, Corvus corone, und die Saatkrähen, Corvus frugilegus, die todten Fiſche aus dem Main herausgeholt und haben dadurch gegen die Verpeſtung der Luft gearbeitet. Nun machen aber beide Rabenarten geradezu ein Geſchäft aus der Fiſcherei, waten in das Waſſer und fangen da auch lebende Fiſche, ja ſie ſtreichen ſogar über dem Waſſer hin und her und ſuchen dieſe mit den Fängen zu packen, wie dies die Raubvögel machen. Man ſieht daraus, wie ſich die Thiere überall den gegebenen Verhältniſſen anpaſſen. III. Aeberſicht über die Zahlung von Prämien zur Vertilgung von Jiſchfeinden im Königreiche Bayern. (Zuſammengeſtellt auf Veranlaſſung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins). Anzahl der Geſammtaufwendungen Welcher Theil des in Mark Thieres wird zur 1892 1893 Kontrole abgeliefert Bezirk I. Fiſchotter. Oberbayern 5 + „ 76 91! 800 304.— | 364.— | 320.— die Schnauze Pa; 5 V 27 45] 37 139.20 | 230.80 | 188.80 | die Schnauze Oberpfalz un Regensburg?). 6 , 88 67] 71 528.— | 402.— | 426.— Oberfranken. 6 , 37 36 31 222.— | 216.— | 186.— Mittelfranken . 6 / 41] 30] 28 246.— | 180.— | 168.— Unterfranken und Aſchaffenburg. 3 MI 74 82] 41, 222.— | 246.— | 123.— Schwaben und Neuburg. .|5 , 860 76 78 430.— | 380.— | 390.— Königreich Bayern. Sal a SH 1 NE die Schnauze Nichts Nichts 1260 1444 81 645.20 | 748.80 | 421.20 | die Schnauze die Schnauze die Schnauze II. Fiſchreiher. — — — Oberbayern — | — | — | Niederbayern .| — | — | — Pfalz 2 f 34 20 Oberpfalz und Regensburg . 2 , 54 52 89 108.— | 104.— | 178.— [die beiden Ständer 35 71.40 58.80 72.40 der Kopf Oberfranken — | — | — — — — — Aunchmel auch der Kopf) Mittelfranken 3 , 44 26 49 132.— | 78.—147.— Nichts Unterfranken und Aſchaffenburg. 1 % 70 960 73] 70.— 96.— | 73.— der Kopf Schwaben und Neuburg. 2 234 105 1760 468.— | 210.— 352. — die beiden Ständer Königreich Bayern . 422 = 307 849.40 | 546.80 | 822.40 | ) In den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz werden außerdem von einzelnen Bezirks⸗Fiſcherei⸗Vereinen noch weitere Prämien gewährt, die wegen ihrer wechſelnden Höhe hier nicht im einzelnen angegeben werden können. . III. Andere Fiſchfeinde. Für andere Fiſchfeinde außer Fiſchotter und Fiſchreiher werden Prämien im Königreich Bayern nur im Regierungsbezirke Oberpfalz und Regensburg gezahlt. a n Anzahl der Geſammtaufwendungen Welcher Theil des Bezeichnung des = 19 gezahlten Prämien in Mark Thieres wird zur . indes = { Iſcfendes IS insoıliso2]11s03| 1891 | 1892 | 1898 |Rontrote abgeliefert Fiſchaar 4 15 er | 10 10 Milan 3M 8 1 2 2 3.— 68 an 156 Rohrdommel. 2 % 19 19 2.— 18.— 38.— | 1 1 Sägetaucher . l T 6 4 * 653 He auch der Kopf) Summa — || 25 | 28 | 33 | „ ns 80.— | IV. Ueberſicht über die in den einzelnen Regierungsbezirken zur Vertilgung der Fiſchfeinde aufgewendeten Summen in Mark. TER | 2 5 Jahr Dber: | Nieder: Pfal Ober- Ober- | Mittel: | Unter: | Schwa: | Königreich bayern | bayern 3 pfalz franken franken | franfen | ben Bayern 1891 645.20 304.—| 210.60 1892 | 748.80| 364.—| 289.60 1893 320.— 261.20 705.— 222.—378.—292.—898.— 3654.80 M, 581.—| 216.— 258.— 342.—590.— 3389.40 l. 684.— 186.— 315.—| 196.— | 742.—| 3125.40 J Wilhelm Merck. IV. Cachsbaſtarde auf der Schweizeriſchen Jiſcherei-Ausſtellung in Zürich. Von Direktor Haak-Hüningen. In der Schweiz, wie auch in Baden, wurden bisher alljährlich große Mengen von Lachseiern mit Forellenmilch befruchtet und die jo erhaltenen Lachsbaſtarde in Flüſſe und Bäche ausgeſetzt. Angeblich ſollten derartige Lachsbaſtarde viel ſchnellwüchſiger ſein, wie Forellen und nicht den Wandertrieb der Lachſe haben. Daß Leachsbaſtarde fortpflanzungsfähig ſeien, wurde zwar nicht mit Beſtimmtheit be— hauptet, jedoch als höchſt wahrſcheinlich hingeſtellt. (Die Mehrzahl der älteren Anleitungen ꝛc. über Fiſchzucht ſtellte übrigens Obiges auch als eine völlig feſtſtehende, allgemein bekannte Thatſache hin). Auf Grund höchſt ſorgfältig mehrere Jahre hindurch ausgeführter Beobachtungen hatte ich bereits vor etwa zehn Jahren feſtgeſtellt, daß unter gleichen Lebens- und Nahrungs— verhältniſſen die Bachforelle viel ſchnellwüchſiger iſt wie der Lachsbaſtard, ferner, daß von einer eigentlichen Fortpflanzungsfähigkeit der Lachsbaſtarde nicht die Rede ſein könne, da von Tauſenden anſcheinend völlig normal befruchteter Eier nur hie und da ein lebensfähiges Fiſchlein aufkäme. Ich machte über dieſe Beobachtungen ſowohl auf der Deutſchen Fiſchzüchter-Konferenz in Danzig, wie auch auf der Generalverſammlung des Schweizeriſchen Fiſcherei-Vereins in Baſel Mittheilung, konnte jedoch an beiden Stellen nicht völlig überzeugen, da man allgemein von der Vortrefflichkeit der Lachsbaſtarde zu ſehr überzeugt war. Es genügte ſogar noch nicht, daß ich auf der Schweizeriſchen Fiſcherei-Ausſtellung in 933 8 bei EIERN 5 . a F Sl ; 225 281 Bafel im Jahre 1891 eine größere Anzahl 4 und 5 Jahre alter Lachsbaſtarde ausſtellte, um das geringe Wachsthum der Lachsbaſtarde im Vergleiche zu anderen Salmoniden vor Augen zu führen, der Glaube an die Vorzüglichkeit der Lachsbaſtarde hatte aber zu tiefe Wurzel geſchlagen. In ſehr energiſcher Weiſe war die Schweizeriſche Fiſcherei-Zeitung mehrfach für den Lachsbaſtard eingetreten, hauptſächlich geſtützt auf Beobachtungen, welche ein Fiſcherei-Aufſeher des Kanton Zürich gemacht haben wollte. Auf der Schweizerischen Fiſcherei-Ausſtellung in Zürich ſollte nun die Vorzüglichkeit und Schnellwüchſigkeit des Lachsbaſtardes Jedermann in zahlreichen Exemplaren dieſes Fiſches that— ſächlich bewieien werden und wurden hierfür lange Zeit vorher geeignet erſcheinende Schritte gethan. Derjenige Ausſteller jedoch, auf welchen man die größten Hoffnungen geſetzt (hatte er doch einen großen fiſchleeren Weiher eigens für die Aufzucht der Lachsbaſtarde zur Verfügung geitellt), konnte gar keine Lachsbaſtarde ausſtellen, der oben angedeutete Fiſcherei-Aufſeher brachte allerdings eine Anzahl ſolcher Fiſche zur Schau, bewies hierdurch jedoch genau das Gegentheil von dem, was eigentlich bewieſen werden ſollte. Die bereits 4 Jahre alten Lachsbaſtarde waren nämlich ganz erheblich kleiner wie die unter den gleichen Verhältniſſen aufgewachſenen, erſt 3 Jahre alten Regenbogenforellen. Einige größere Fiſche, welche angeblich auch Lachsbaſtarde ſein ſollten, erwieſen ſich bei genauerer Prüfung als Forellen und gab der Ausſteller auch zu, daß es möglich ſei, dieſe Fiſche ſeien beim Sortiren nach dem Ablaichen irrthümlich in den unrichtigen Behälter gelangt. Ich enthalte mich jeder weiteren Bemerkung zu Vorſtehendem, kann jedoch nicht umhin hieran die Hoffnung zu knüpfen, daß das Baſtardiren von Lach eiern in Zukunft möglichſt eingeſchränkt werden möge und nur dann etwa noch ausgeführt werde, wenn jede andere Verwerthung der Lachseier unmöglich erſcheint. Schließlich möchte ich jedoch noch darauf beſonders aufmerkſam machen, daß der be— kannte Fiſchzüchter, Herr C. Arens-Cleyſingen den Leſern dieſes Blattes ja lange als eifriger und ſorgſamer Beobachter bekannt, genau die gleichen Beobachtungen über das ge— ringe Wachsthum ꝛc. der Lachsbaſtarde gemacht hat, wie Verfaſſer ſelbſt. V. Vereinsnachrichten. Elſäſſiſcher Fiſcherei-Verein. Sitzungsprotoftoll des Centralvorſlandes des Elſäſſiſchen Fiſcherei-Vereins zu Straßburg vom 9. Juli 1894. Gegenwärtig: 1) Baurath Koehren, Präſident; 2) Miniſterialrath Frhr. von Bibra; 3) Rentner Fritſch; 4) Generalagent E. Kratz. Entſchuldigt: Baurath Doell und Rechtsanwalt Mechling. 1. Zum Ankaufe von Fiſchbrut und Fiſchen werden den verſchiedenen Sektionen Zuſchüſſe in der Höhe von 900 A bewilligt. 2. Antrag von 22 Mitgliedern des Vereins betr. Ausſchluß aus dem Vereine von 5 Mit— gliedern, die Angelkarten für den Umleitungskanal gelöſt haben. Beſchloſſen den in dem Antrage vor— getragenen Sachverhalt vor weiterer Entſcheidung näher zu unterſuchen. 3. Beſchloſſen ein Mitglied aus dem Vereine auszuſchließen, welches eine Erlaubnißkarte zum Fiſchen im Umleitungskanal pro 1894 beſtellt aber nicht abgeholt, dagegen mit der gefälſchten vor: jährigen Karte fiſchte, und deßhalben wegen Urkundenfälſchung und Fiſcherelübertretung verurtheilt wurde. 4. Beſchloſſen die diesjährige Generalverſammlung in Gebweiler am 16. September abzuhalten. Programm und Tagesordnung werden den einzuladenden Mitgliedern noch zugehen. 5. Antwort des ka ſerlichen Miniſteriums betreffend Errichtung von Fiſchleitern und Laichplätzen im 170 5 der Sektion Schlettſtadt. Eine Abſchrift der Zuſchriſt wird der Sektion Schlettſtadt zu— geſandt. 5 6. Die Herren Bezirkspräſidenten zu Straßburg und Colmar theilen dem Vorſtande mit, daß der Bezirk Ober⸗Elſaß 350 M und der Bezirk Unter-Elſaß 700 zur Remuneration für Entdeckung von Fiſcherei-Freveln zur Verfügung ſtellen. 7. Eingegangen die Antwort der kaiſerlichen Generaldirektion der Reichseiſenbahnen in Elſaß— Lothringen, betr. Ueberlaſſung von zwei Altwaſſern bei Hoerdt und Bietlenheim zum Zwecke der Er— er ıtchtung von Schonrevieren. Dem Mitglied, welches die Frage angeregt hat, wird von dem Reſultate der Unterhandlungen bei dem Vorſtande Kenntniß zu nehmen, anheim gegeben. 8. Herr Haack, Direktor der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen wird mit feinem Cine verſtändniß gebeten, den Elſaß-Lothringiſchen Fiſcherei-Verein bet dem im Auguſt er. zuſammentretenden Fiſchereitage und Fiſchereirathe zu Breslau zu vertreten. 9. Der Centralvorſtand beſchließt, ein Schreiben des Mitgliedes, Herrn Schützenberger, betreffend die Schädigung der Fiſcherei im Krummen Rhein und Schwarzwaſſer bei Straßburg durch Vornahme von Wehrbauten dem Minifterium zur Kenntnißnahme und Unterſuchung mitzutheilen. 10. Mittheilung des Jahresberichtes pro 1893, deſſen Publikation aus verſchiedenen Gründen verzögert wurde. Der Präſident: F. Koehren. Badiſch⸗Unterländer Fiſcherei-Verein. Mittheilung an ſeine Mitglieder. Der Bachſaibling iſt bei uns im badiſchen Unterland ein noch wenig, wenn nicht faſt unbe⸗ kannter Fiſch. Verſuche denſelben einzubürgern wurden im Jahre 1890 mit 5000 Stück Brut ge⸗ macht. Die Fiſchchen kamen friſch und geſund zum Ausſetzen, gleichzeitig mit ebenſoviel Regenbogen⸗ forellenbrut. Während die Regenbogenforellen ſchon im folgenden Jahre die Wanderung in tiefgründige Waſſer antraten, und dort gut gediehen, war vom Saibling bislang keine Spur zu entdecken. Daß die ausgeſetzten Fiſchchen Saiblingsbrut war, darüber lag wohl kein Zweifel vor; aber der Vermuthung darf man Raum geſtatten, daß möglicherweiſe vom Lieferanten irrthümlich eine Verwechslung mit Seeſaibling ſtattgefunden haben mag. Daß ſich letzterer in einem Forellenbach nicht heimiſch fühlt und alsbald wandert, iſt ſelbſtredend. Unter dieſen Verhältniſſen erlebten wir keine Freude an dem Ausſetzen von Saiblingsbrut. Durch die Kundgebung des Herrn Arens über den Bachſalbling in Nr. 14 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ iſt unſer Vorurtheil über dieſen Fiſch verdrängt und das Intereſſe für einen aber- maligen Verſuch weſentlich geweckt, in der Hoffnung daß es uns gelingt von echten und geſunden Bachſaiblingsmutterfiſchen Eier zu erwerben. Mitglieder unſeres Vereins die im Beſitz geeigneter Fiſchwaſſer ſind, wie ſolche Herr Arens für den Bachſaibling beanſprucht, und beabſichtigen einen Verſuch zu machen dieſen Fiſch in ihren Fiſchwaſſern einzubürgern, ſind wir zur Vermittlung des Bezuges befruchteter Eier von reellen Lieferanten bei frühzeitiger Beſtellung gerne bereit. In neuerer Zeit empfehlen ſich Lieferanten von Fiſchwitterung welche die Fiſche aus der Ferne herbeilocken und zum unwiderſtehlichen Anbeißen veranlaſſen ſoll. Unſere Mitglieder, die dem Angel⸗ ſport huldigen und den Zweck dieſer verlockenden Anpreiſung noch nicht kennen gelernt, möchten wir den Rath geben, für ſolchen Schwindel kein Geld zu opfern. Heidelberg. Der Vorſtand: W. Riedel. Oberöſterreichiſcher Fiſcherei-Verein. Der oberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein hielt feine ſtatutenmäßige dießjährige Generals verſammlung am 24. Juni d. J. unter Vorſitz feines Vicepräſidenten Vacano ab. — Wie bereits gemeldet, trat Herr Anton Mayer wegen Domizilwechſel von ſeiner Stellung als Vereinspräſident zurück. Deſſen definitive Reſignation war am 24. Juni d. J. noch nicht ſicher geſtellt, jo daß die heurige ordentliche Generalverſammlung noch nicht in der Lage war, von dieſem für den Verein ſehr empfindlichen und dermal ſchwer erſetzlichem Verluſte offiziell Akt zu nehmen und Herrn A. Mayer die wohlverdiente Ehrung für ſein nahezu 25jähriges ſachkundiges, ſchaffensfreudiges und vielfach er⸗ ſprießliches Wirken als Ausſchuß und Präſident des Vereins angedeihen zu laſſen. Wir werden hoffentlich Gelegenheit finden, hierüber ſpäter berichten zu können. Anton Mayer zählt zu den Mit⸗ gründern der oberöſterreichiſchen Fiſchere-Vereine und nützte feine in England, Frankreich und Deutſch— land gewonnenen fachlichen Erfahrungen, beſtens vertraut mit den Fiſcherei-Verhältniſſen ſeines engeren Vaterlandes, in voller Hingebung zur Hebung derſelben und ihrer geſetzlichen Regelung, an welcher derſelbe, ſowohl 1880/81, als 1885 bis in die jüngſte Zeit — im fortſchrittlichen Gelſte die „Original— Vorlagen“ der k. k. Regierung vertretend, regſten Antheil nahm. Er erwirkte namhafte Subventionen des Staates, des Landes und zahlreicher Gönner für Vereinszwecke, förderte die Huchen- und Krebsvermehrung, die Errichtung zahlreicher Privatfiſchzucht— anſtalten im Lande, machte ſich bei ſämmtlichen bisherigen „öſterreichiſchen Fiſcherei-Tagen“ in nütz⸗ lichſter Weiſe — redegewandt — bemerkbar und darf ſich rühmen, den Gedanken „ſubventionirter Fiſcherei⸗Lehrkurſe“ in Oeſterreich angeregt und zur Verwirklichung gebracht zu haben. Mayer's piscikulturelle, langjährige Wirkſamkeit iſt übrigens auch im Auslande nicht unbe⸗ kannt. — Eine entſprechende Würdigung ſeiner leider durch Veränderungen in ſeiner bürgerlichen Lebensſtellung unterbrochenen Leiſtungen erſchiene nur als ein Akt — loyaler Gerechtigkeit. In derſelben Generalverſammlung wurde der Herr Conſul a. D. C. O. Cech in Agram zum „korreſpondirenden Mitgliede“ ernannt. Nachdem der Verein gleichzeitig einen umfangreichen „Jahresbericht“ verſendete, werden wir bei deſſen folgender Beſprechung Gelegenheit finden, uns über das meritoriſche Vereinswirken zu ver breiten. a —n. E e e e e S > — — ee EEE r ik: + 283 VI. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchzüchter⸗Vereinigung. Auf die von verſchiedenen Seiten an uns gelangenden Anfragen, betr. die „Fiſchzüchter-Vereinigung“, weiſen wir auf die in Nr. 15 Seite 268 der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ enthaltene Veröffentlichung hin, wonach Anfragen an Herrn von Derſchau-Seewieſe bei Gemünden, Bayern, zu richten ſind. D. Red. Deutſche Seefiſcherei-Geſellſchaft Germania. Die bisherige Kommanditgeſellſchaft für Seefiſcherei Richard Herwig in Alt-Billau iſt in eine Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung unter der Firma „Deutſche Seefiſcherei-Geſellſchaft Germania“ (Gef. mit beſchr. Hftg.) umge: wandelt worden. Der bisherige perſönlich haftende Geſellſchafter der Kommanditgeſellſchaſt, Herr Richard Herwig, iſt zum Geſchäftsführer der Geſellſchaft Germania gewählt worden. Der Betrieb der Geſellſchaft wird durch Einſchaltung neuer Apparate noch verbeſſert werden. Briſtol⸗Stahlruthen. Zu meinen Ausführungen über die Stahlruthe in Nr. 14 der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ kann ich noch hinzufügen, daß man die Züge auch weniger weit ausziehen kann und ſolche dennoch feſt halten; dann iſt die Ruthe ſteifer und eignet ſich ganz gut zum Spinnen mit dem Fiſchchen auf Forellen. Zieht man die Theile lang aus, dann hat man eine Fliegenruthe. H. Stork. Strömling (Leuciscus muticellus) und Frauennerfling (Leueiscus Virgo Heck.) in Schleſien eingeführt. In meinem erſten Artikel über den Strömling am Zobten, Mittelſchleſien (Jahrg. 1888 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“) erwähnte ich bereits ganz ausdrücklich, daß dieſer intereſſante Weißfiſch ſich nur rar in den Silſterwitzer Teichen vor— finde. Man hat nun ſeit der Zeit, während ich mich im Auslande befand, von jenen Tümpeln einen nach dem andern geſchlämmt und dabei natürlich alle in den Augen der Bauern werthloſen Cypriniden geſchlachtet oder zu Grunde gehen laſſen. In Folge davon iſt leider der Leuciscus muticellus dort momentan fo rar geworden, daß ich heuer trotz eifrigen Fiſchens und hoher ausgeſetzter Prämien bloß noch zwei größere Exemplare lebend erhalten konnte, von denen einer munter in einer meiner Lettengruben ſich tummelt, während der andere, da er einging, wohl konſervirt nunmehr meine Sammlung ziert; er ſoll ſpäter an ein Muſeum abgegeben werden. Es wäre nun doch wohl höchſt bedauerlich geweſen, wenn der Strömer am Vater Zobten hätte ausſterben ſollen, das mußte verhindert werden. Ich wendete mich alſo an diverſe Fiſchhändler zunächſt in Bayern mit der Bitte, mir gegen gutes Honorar Strömlinge zu verſchaffen, aber immer vergeblich. Bald waren friſche, geſunde Thiere allzu ſchwer oder faſt gar nicht erhältlich. Bald fürchtete man, die Fiſche würden den weiten Transport nicht überſtehen, da ſie ſehr hinfällig wären u. a. m. Da, in meiner größten Noth, wendete ich mich vertrauensvoll an unſeren hochverehrten Mitarbeiter, Herrn Dr. C. Fickert, am zoologiſchen Inſtitut der Univerſität Tübingen: Derſelbe erklärte ſich in äußerſt liebens würdiger Weiſe ſofort bereit, meinem Wunſche zu willfahren und übermittelte mir geſtern die erſte Probeſendung, vier größere Exemplare in 9 Kilogramm Waſſer, dem ein wenig Salicylſäure und Branntwein beigeſetzt waren.?) Trotz der in den letzten Tagen herrſchenden tropiſchen Hitze hatten drei von den Strömlingen den Transport, der volle zwei Tage währte, gut überſtanden; ſie plätſchern jetzt munter im Zobtenbergwaſſer herum. Im Herbſte er, will mir Herr Dr. Fickert weitere Thiere ablaſſen, es ſollen und werden ſich daher bald wieder viele von dieſen Fiſchen am Zobten vorfinden. Für ſeine große Güte und Freundlichkeit ſei Herrn Dr. Fickert auch an dieſer Stelle herzlichſter Dank! Außer den Strömlingen habe ich heuer im Beginne des Lenzes 6 Stück Frauen— nerflinge (Leueiscus Virgo Heck.) jüngere Exemplare, die ich durch Vermittelung eines ) Dieſe Kompoſition, auf 1 Liter Waſſer 0,5— 1,0 Gramm Salicylſäure und 1 Theelöffel Branntwein ſei hiermit angelegentlich empfohlen, ich habe darin die ſehr hinfälligen Pfrillen und Schmerlen in der größten Hitze bis 5 Wochen lang gehalten, ohne das Waſſer ein einziges mal zu erneuern. (ef. „Zoolog. Garten“, Frankfurt a. Main, 91.) 284 Händlers in Wien erhielt, nachdem ich vielfach vergebens angefragt, am Zobten eingeführt. Vier von den Thieren ſind noch hier in meinen Gruben und entwickeln ſich ſehr gut. Zwei hat die Fluth in den „Schwarzen Graben“, einen Zufluß der Lohe mit fortgenommen. Sollten dieſe Thiere mal ſpäter in der Oder auftauchen, ſo weiß man, wie der Fund be— urtheilt werden muß. Zuletzt ſei noch kurz erwähnt, daß der Verfaſſer im kommenden Winter ſowohl den Gobio uranoscopus als auch die ſüdlichen Fiſche: Aulopyge Hügelii Heck., Phoxi- nellus alepidotus Heck., Chondrostoma phoxinus Heck., letztere zu Kreuzungsver⸗ ſuchen, hier einführen will. Er bittet Kollegen, ihm zur Erlangung dieſer Thiere behilflich ſein zu wollen. Schlaupitz, Kr. Reichenbach n. Eule, 22. Juli 1894. Karl Knauthe. Fiſchbrot. Es wurde gelegentlich der Fiſchere tage am Bodenſee an dieſer Stelle er— wähnt, daß das „Fiſchbrot“ der Anwohner ein Süßwaſſerſchwamm ſei. Im Anſchluß hieran ſei erwähnt, daß auch hier die Leute die klumpigen Brocken eines Süßwaſſerſchwamms, Ephydatia fluviatilis Lieb., der ſich hier in hochintereſſanten Formen vorfindet, als „Fiſch— brot“ zu bezeichnen pflegen. Knauthe. 4 Der Bachſa bling. Die auf dieſen reizenden Fisch ſich beziehenden werthvollen Aus: laſſungen der letzten Nummern der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ ergeben bezüglich der An— ſprüche desſelben an Gewäſſer, nach meinen Erfahrungen in der Lüneburger Haide, eigentlich keinen Widerſpruch. Der Bachſaibling gedieh mir ſowohl im ſchmalen, von kleinen Quellchen geſpeiſten Rinnſalen mit Durchſchnittstemperatur von 10°, als auch im kleinen Karpfenteiche mit ſchwachem Zufluß und mit häufigſter Waſſerwärme von 18 bis 20% R.; immer bei Appetit, immer da, wenn zur Krippe gerufen wurde. Erſteres mag wohl ſeinem natürlichen Bedürfniſſe allerdings mehr zuſagen, und ein Vorwärts-, Aufwärtsſtreben iſt dem Saibling zweifellos mehr als den anderen Salmoniden eigen. Das hat er, nebſt Schönheit und Ge⸗ ſchmack vor der Regenbogenforelle voraus, die Waſſer, viel Waſſer braucht, und Wärme; etztere aber verträgt der Saibling auch bis zu dem genannten Grade. von der Eichburg-Coswig. Schwarzbarſch. Am 20. Juli angelte ich mit dem Regenwurm um einige Fiſche als Köder zum Krebſen zu fangen und zwar in dem durch das Gut Berneuchen fließenden Flüß⸗ chen Mietzel. Ich hatte aber das Glück zuerſt einen ¼ pfündigen, dann einen zweipfündigen Schwarzbarſch zu fangen. Der letztere mußte längere Zeit gedrillt werden, da er ſich ſtark wehrte, ehe ich ihn vermittels des Landungsnetzes in Sicherheit bringen konnte. Ein Zeichen, daß Schwarzbarſche in unſeren Gewäſſern gedeihen. Größere Fiſche ſind in der Mietzel nicht ausgeſetzt worden, dagegen iſt Brut aus den Teichen öfters entſchlüpft. Forellenbarſche, die auch in größeren Exemplaren in die Mietzel ausgeſetzt wurden, ſind ſchon hin und wieder in Reuſen und im Stocknetz, auch bei den Winterfiſchereien auf den Seen mit der Made ge— fangen worden. Der Fang würde dem verſtorbenen Kammerherrn Max von dem Borne ſicher viel Freude gemacht haben. Ueberhaupt haben in dieſem Jahre alle in den hieſigen Teichen befindlichen Fiſcharten ſehr gut gelaicht, ſind auch gut gewachſen, ſo daß Berneuchen im Herbſte allen Kaufanfragen wohl gerecht werden kann. H. von Debſchitz. Die Treiſche. Zu den auf ſteter Lauer liegenden Raubthieren zählt ganz beſonders auch die Treiſche (häufig auch Quappe, Aalraupe, Lot, in der Schweiz Trüſche genannt). Dieſelbe iſt darum in kultivirten Gewäſſern kein gern geſehener Gaſt und muß dafelbft ihrer Gefräßigkeit wegen möglichſt auszurotten geſucht werden, will man nicht Gefahr laufen, daß durch ſie der Fiſchbeſtand eines Flüßchens mehr und mehr dezimirt wird. Die Oberfläche der Treiſche iſt theils grün, theils grau marmorirt; der Farbenwechſel ſcheint theils von dem Aufenthaltsort herzukommen, ſofern im offenen Fluße mehr grau mar— morirte, in Bächen und Gräben mehr grün marmorirte Exemplare ſich vorfinden, theils von der Laichzeit abhängig zu ſein, da während letzterer die Farbe in der Regel dunkler zu ſein pflegt. Die Geſtalt dieſes Fiſches hat, da er ziemlich lang geſtreckt und ſehr glatt anzufühlen 285 nr ift, viel mit dem des Aales gemein, der Kopf liegt in der Mitte zwiſchen dem des Hechtes und der Forelle. Das Gewicht der Treiſche beträgt / — 1 ¼ʒ kg, ihre Nahrung beſteht in Würmern, Fröſchen, kleinen Fiſchen und anderen Waſſerthierchen und ihr Lieblingsaufenthalt ſind Gräben, Bäche und kleine Flüſſe mit unterwühlten Ufern und friſchem Waſſer (Quellwaſſer). * Die Laichzeit fällt in die Monate Oktober, November und Dezember, zu welcher Zeit ſie ziemlich träge (auch ſonſt tagsüber) in Löchern des unterwühlten Ufers liegen und in großer Zahl ſehr leicht mit der Hand gefangen werden können, ein Umſtand, der ſie ganz beſonders als fangbar von Seiten der Fiſchdiebe erſcheinen läßt und denen ſie auch in großer Zahl zum Opfer fallen; angeblich mit der Abſicht zu baden, machen ſich dieſe Fiſchdiebe im und am Waſſer zu ſchaffen, ſo daß man ihnen in den wenigſten Fällen etwas anhaben kann. Sonſt fängt man dieſe Fiſchart in Reuſen und mit Legangeln, die mit Würmern, Fröſchen oder kleinen Fiſchen beködert ſind und ziemlich tief gelegt werden müſſen, da die Treiſche ſtets auf dem Grunde ſich fortbewegt und einer Schlange ähnlich ſich von Ufer zu Ufer ſchleicht. Auch mit der gewöhnlichen Wurmangel kommt ab und zu ein einzelnes Exem— plar zum Fang, gerne beißen ſie jedoch nur Abends bei der Dämmerung oder Morgens in der Früh und wenn das Waſſer mehr trüb als hell, der Himmel aber bedeckt iſt oder leichter Regen fällt. Das Fleiſch ſchmeckt ausgezeichnet gut und wird oft dem der Forelle vorgezogen, der Preis ſtellt ſich jedoch etwas billiger (iſt natürlich auch von den Verhältniſſen der ein— zelnen Gegenden abhängig). Auf dem Lande gibt es oft Gelegenheit die Treiſchen per Pfund zu 70—90 Pfennig zu kaufen, wenngleich dieſelben öfters dem Stück nach zum Verkauf ge— langen und für einzelne Fiſche, die in der Regel / — / Pfund wiegen, mit 50—60 Pfennig bezahlt werden. Ihrer Zubereitung geht das Abziehen der Oberhaut voraus, zu welchem Zwecke man die Fiſche zuerſt in ſiedendes Waſſer taucht und dann leicht abſchabt. Blau abgeſotten mit neuen Kartöffelchen ſchmeckt die Treiſche alsdann ſehr fein, doch wird ſie häufig auch gebacken mit Salat auf die Tafel geſetzt und ſie hat ſchon Manchen, der bisher gegen Fiſchſpeiſen die größte Abneigung zeigte, eines beſſeren belehrt und zu einem Liebhaber derſelben geſtempelt! Laupheim i. Württemberg. Daiber. Waſſerpflanzen in Teichen. Seit einigen Jahren iſt in den Teichen der hieſigen Fiſchzuchtanſtalt der amerikaniſche Waſſerreis eingeführt und gedeiht vortrefflich. Der Samen dieſer Waſſerpflanze dient den Karpfen ꝛc. zur Nahrung und kann man täglich beob— achten wie begierig die Fiſche nach dieſer Nahrung ſuchen, nur müſſen Wildenten von den Teichen fern gehalten werden, welche ebenſo begierig den Waſſerreis verzehren. Der Waſſerreis iſt eine perennirende Pflanze, welche in einer Waſſertiefe von 6 Zoll bis 5 Fuß wächſt und in Deutſchland im Juli, Auguſt reif wird. Der Samen wird im Herbſt zu jeder Zeit vor dem Einfrieren geſät, nachdem er vorher eingequollen und durch Lehm beſchwert worden. Nach meiner Meinung iſt der Waſſerreis eine Pflanze, die geeignet iſt, die Nährhaftigkeit eines Teiches für karpfenartige Fiſche bedeutend zu erhöhen und die in keiner Teichwirthſchaft fehlen ſollte. In den nächſten Tagen werde ich mit der Ernte des Waſſerreis beginnen und glaube ein größeres Quantum abgeben zu können. Lübbinchen-Guben, 22. Juli 1894. Eckardt. Zander im Rhein. Im Hafen von St. Goarshauſen ſind zwei Zander gefangen worden, To daß die Verbreitung dieſes Fiſches vom Niederrhein bis etwa Speyer kon— ſtatirt iſt. D. Fiſchwaſſer⸗Verpach ung. (Zur Saiſon.) Es dürfte zahlreiche Leſer intereſſiren, zu erfahren, daß das viele Jahre lang von weiland Fiſchill und deſſen Erben (unter der be— währten Adminiſtration Mr. Zangerls) erpachtete, von Gmunden bis unter den Traunfall reichende, ärariſche Fiſchereirecht in der Traun, ſeit 1. Juli d. J. in die Pachtung durch die Herren Anton und Franz Höpplinger (Iſchl) übergegangen iſt. Dieſe Waſſerſtrecke gilt als eine der fiſchreichſten und beſtbewirthſchafteten, nicht nur in Oberöſterreich, ſondern auch in ganz Oeſterreich. Es finden ſich dort Traunforellen und Aeſchen, ſowie Baſtarde 286 von Traun: und Seeforellen höchſtbekannten Gewichtes, nicht — als „Raritäten“. — Der Ertheilung der Fangbewilligung in Begleitung eines Bedienſteten der Pächter an bewährte Angler und gegen Ablieferung der gefangenen Fiſche ſtehen keine Schwierigkeiten entgegen. Aale in der Thaya. Am 17. Juni d. J. fing Herr Johann Doleſchal aus Brünn in der Thaya bei Unter-Wiſternitz unter der Mühle im Mühlbach einen ſchönen, großen Aal, welcher circa 80 Centimeter lang war. Ich war ſelbſt dabei, wie der Fiſch, und zwar auf einen großen Thauwurm wie bei Barbe-Angeln in der Thaya gehandhabt wird, gefangen wurde, und hätte der glückliche Fänger den ganzen Kram in das Waſſer geworfen, weil er darüber ganz erſchrocken war, denn er hatte noch keinen ſolchen Fiſch geſehen. (Mitth. des Mähriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereins.) Anton Schiebl. Lebende Scholle bei Mainz. Der Fiſcher Peter Nauheimer III aus Flörsheim a Main fing am Montag den 23. Juli an Schleuße Nr. 1 in Koſtheim eine lebende Scholle von 15 Pfund ca. und brachte dieſelbe heute am 27. Juli lebend zum Verkauf auf den Mainzer Fiſchmarkt. Es iſt wohl eine ſehr große Seltenheit, daß dieſe Fiſche, welche wohl etwas im Strom aufwärts gehen, ſo weit das ſogenannte Brackwaſſer reicht, auch wohl vereinzelt bis Köln gekommen ſind, ſo weit aufſteigen, weßhalb ich der Kurioſität halber nicht verfehlen wollte, davon Mittheilung zu machen. Wallau's Fiſchhandlung in Firma F. C. Haenlein Sohn. VII. Sragekaften. Frage Nr. 29. (Herr S. in S.): Ich habe einen Teich, in den das Brennereiwaſſer, Kloakenwaſſer u. ſ. w. fließt, eignet ſich derſelbe zur Aufzucht von Karpfen oder ſonſt einem Fiſche? Frage Nr. 30. (Herr S. in C.): Wie ſtark kann ein Bächlein von einer Durchſchnitts⸗ temperatur von 11° im Sommer, welches durch Anſtauungen auf 1000 Quadratmeter Oberfläche ge— bracht wird, mit Zufluß von 200 Liter in der Minute, wohl mit Salmonidenjährlingen beſetzt werden? Das Verſuchstauſend gedieh vortrefflich. Futter künſtlich. Frage Nr. 31. (Herr C. Fr. in Kr.) Wer weiß ein beſtimmtes Gegenmittel gegen Byſſus, der die jungen Fiſchchen befallen hatte und dem in kurzer Zeit die ganze Brut zum Opfer fiel? Starke Salzlöſung hat nicht geholfen. VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarltberichte. Berlin, 27. Juli. Zufuhren ausreichend, Geſchäft ruhig, Preiſe befriedigend. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) | lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hechte ] 80-93 45 Winter⸗Rheinlachs. . per Pfund 320 Aduder. 0. 08 90 Jar]. Lacs 200 Barſ che [5660 20 Flundern, gr. „ Schock 200-300 Karpfen, mittelgroße . 75 == do. mittel 3 x 150—250 Daran stein, 2 — — Bücklinge, [pomm. „ Wall 150—200 Schlet e an 21—47 Dorſche . . „ Schock 200-250 Blete [3588 62 kl. 16 Schellfisch „ Stiege 50—100 Plöbe . „3035 10—22 Aale, große. „ Pfund 120 Aale Nina 60—90 45— 90 Stör - 1 120 Oſtſeelachs — 110 Heringe „ 100 Stck.] 700 - 800 Wels 40 — Geeſtemünde, 27. Juli. (Bericht von der Geeſtemünder Fiſchräucherei Wilhelm Bade in Geeſtemünde) En gros- Preiſe in Pfennigen pro Pfund: Steinbutt 90, Tarbutt 70, Heilbutt 50, Seezungen 100, Porttonszungen 100, Rothzungen 50, lebende Helgoländer Hummer 100, lebende Auſtern 4, Schellfiſche 12, Kabliau 25, große Kochſchollen 25, hochfeinen Rheinſalm 150, hochfeinen Weſerſalm 140, Nordiſchen Salm, rothfleiſchig 125, Tafelzander 90, Flußhechte 75, Schleien 60, Makrelen —, Bratſchellfiſche 10, Bratſchollen 10, Seehechte 12, Seelachs 20, Knurrhähne 10, Schnepel 30, Petermännchen —, Rochen 15, geräucherten Winter-Weſerlachs 225, Krebſe 12 Mark per Schock. 287 — — Inserate. füı ıulerhan — Thontauben-Wurfmaschinen und Wildlocken #4 aller Art liefert die renommirte, Die vorzüglichsten Fangapparate Kaubthiere und Vögel, sowie grösste deutsche = Raubthierfallen-Fabrik E. Grell & Co., Haynau (Schlesien). prämülrt mit e und goldenen Medaillen im In- und Auslande. Grossen illustr. Preis-Courant bitten gratis zu verlangen. 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Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Grpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Befammtinterefen der Ficherei, fowie für llie Heſtrebungen der Fiſckerei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Candes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Der., des Fiſch. Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch. Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Kheiniſchen Fiſch.⸗Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central-Fiſch. Vereins für Schleswig⸗ Holftein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Sifcherei- Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗ Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, OGeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Vayeriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗ Verein. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die Fiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſionen 1894. — III. Eine Methode des Karpfenfanges. — IV. Vereins⸗ nachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Fragekaſten. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. Beilage: Der Geſetzentwurf eines Preußiſchen Waſſerrechtes. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung. Gelegentlich der Breslauer Fiſchereitage werden die nachſtehend verzeichneten Vorträge ꝛc. gehalten werden. Weitere ſind zwar angemeldet, doch ſteht es noch nicht voll— ſtändig feſt, ob die Herren Redner ſich für Breslau werden frei machen können. Wir müſſen uns deßhalb vorbehalten, die definitive Tagesordnung erſt in der am 26. Auguſt d. J. er⸗ ſcheinenden Nr. 1 des Tageblattes bekannt zu geben. II. Deutſcher Fiſchereirath. Montag, den 27. Auguſt, 9 Uhr Vormittags. Sitzung nicht öffentlich. 1. Die neuen Satzungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und die Geſchäftsordnung des Fiſchereirathes. 290 2. Bericht über die Ausführung der Beſchlüſſe des I. Deutſchen Fiſchereirathes Berlin 1893 (Referent: Der General-Sekretär). Berichte und Wünſche aus den Arbeitsgebieten der angeſchloſſenen Vereine. . Deranftaltung einer großen Deutſchen Fiſcherei-Ausſtellung gelegentlich der Gewerbe— Ausſtellung Berlin 1896 (Referent: Der General-Sekretär). 5. Berückſichtigung der Fiſcherei bei der Waſſergeſetzgebung, insbeſondere in Preußen (Referent: Kammergerichtsrath Uhles; Korreferent: Amtsrichter Dr. Heymann— Hachenburg). 6. Zur Einführung einer Lachsfangſtatiſtik für die deutſchen Ströme (Referent: Amts⸗ gerichtsrath Adickes-Nienburg a. d. Weſer). 7. Zur Regelung der Frage der Raubzeugprämien (Referent: Freiherr von Gaertner), Breslau. V. Deutſcher Fiſchereitag. Dienſtag, den 28. und Mittwoch, den 29. Auguſt, 10 Uhr Vormittags. 1. Mittheilung der Beſchlüſſe des II. Deutſchen Fiſchereirathes durch den Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. 2. Zur geographiſchen Verbreitung der Fiſche (Referent: G. Joſephy-Liegnitzj). 3. Ueber Teichwirthſchaft mit beſonderer Berückſichtigung der Karpfenzucht (Referent: Direktor Haack-Hüningen). 4. Fleiſchfreſſende Pflanzen in Fiſchteichen mit Demonftrationen (Referent: Dr. Walter: Radziunz). . Ueber die Bedeutung der biologiſchen Süßwaſſerſtationen für die fiſchereiliche Praxis (Referent: Dr. Joh. Frenzel-Friedrichshagen, Müggelſeeſtation). . Ueber Fiſchkrankheiten (Referent: Dr. Hofer-München). . Ueber die Barbenſeuche (Referent: Dr. Fickert-Tübingen). . Fortgeſetzte Aalunterſuchungen mit Demonſtrationen (Referent: Arthur Fedderſen⸗ Kopenhagen). 9. Ueber die Selbſtreinigung der Flüſſe mit Demonſtrationen (Referent: Dr. Hul wa⸗ Breslau). 10. Das Verhältniß des Pächter zum Verpächter von Fiſchgewäſſern (Referent: Oberſt⸗ lieutenant a. D. von Derſchauh. 11. Die phyſiologiſchen Grundlagen der Ernährung der Fiſche (Referent: Profeſſor Dr. Joh. Frenzel⸗ Friedrichshagen). 12. Der erſte Fiſcherei-⸗Kurſus des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins in Calbe a. Saale und ſeine Ergebniſſe (Referent: Profeſſor Dr. Weigelt). Berlin, den 1. Auguſt 1894. 8 0 S Fürſt von Bakfelit-Tradenberg, Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins. II. Die Jiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Tandtagen während der Heffionen 1894. Mitgetheilt von Victor Maria von Milborn. IV. Kärnthen.*) Die während der heurigen Seſſion des Landtages für das Herzogthum Kärnthen abge: führte kurze Verhandlung über ein Landes-Fiſchereigeſetz illuſtrirt in greller Weiſe die bezüglich der Fiſcherei-Geſetzgebung überhaupt, und der bekannten Regierungsvorlage insbeſondere, in dieſem Lande herrſchenden Stimmungen und Anſchauungen. Ihre Leſer erfuhren aus der in Nummer 23 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1892 ) Siehe ſtenographiſche Protokolle der 6. und 26. Sitzung des Kärnthnerlſchen Landtages. 291 erſchienenen ausführlichen Berichterſtattung, daß ein Beſchluß des vorletzten Landtages, ſowohl die Regierungsvorlage als den in der Form eines ausgearbeiteten Geſetzentwurfes eingebrachten Antrag des Abgeordneten Dr. Steinwender, welcher eine mit Intervention des Landes vorzunehmende Ablöſung der Fiſcherei-Rechte zu Gunſten der „Ufergemeinden“ unter gleichzeitiger Bildung piseikulturell entſprechender Pachtreviere be— handelte, einfach — begrub. In der heurigen Landtagsſeſſion verſuchte unerwarteter Weiſe der Abgeordnete Herr Dr. Jobſt ſammt Genoſſen, denen ſich auch Herr Dr. Steinwender zugeſellte, die Exhumirung dieſer Frage. Man iſt umſomehr geneigt und berechtigt, Herrn Abgeordneten Dr. Steinwender für den eigentlichen Spiritus Rector dieſer Aktion zu halten, als derſelbe ſich that— ſächlich Jahre lang mit beſonderem Eifer und mit vielem Verſtändniſſe für die Regelung der Fiſcherei⸗Verhältniſſe in Kärnthen einſetzte und die Geneigtheit gezeigt haben ſoll, auch diesmal das gegenſtändliche Referat im Ausſchuſſe zu übernehmen. Der diesfalls geſtellte Antrag lautete: „Der volkswirthſchaftliche Ausſchuß wird beauftragt, unter Zugrundelegung des von demſelben im Jahre 1890 vorgelegten Entwurfes, jedoch unter vorläufiger Aus: ſcheidung der die Ablöſung regelnden Beſtimmungen ein Landes⸗Fiſchereigeſetz dem hohen Landtage vorzulegen.“ Obiger Antrag wurde auch thatſächlich dem volkswirthſchaftlichen Landtagsausſchuſſe zugewieſen. Statt Dr. Stein wender trat jedoch Herr Abgeordneter Graf A. Lodron als Berichterſtatter ein und ſtellte im Namen des beſagten Ausſchuſſes folgenden Antrag: „Der hohe Landtag beſchließt: In die Berathung des Antrages Dr. Jobſt wird nicht eingegangen und der Landesausſchuß angewieſen: 1) Erhebungen zu pflegen, in welcher Weile die Fiſcherei-NVormen ſammt Durch— führungsbeſtimmungen ſtrenger gehandhabt werden könnten, als bisher. 2) In welcher Weiſe ein angerichteter Schaden am Fiſchbeſtande erhoben und erſetzt werden muß. 3) Vorſchläge zur Unterſtützung der künſtlichen Fiſchzucht zu machen. 4) Sich mit der k. k. Regierung und der k. k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft diesbezüglich in's Einvernehmen zu ſetzen. 5) Hierüber in der nächſten Seſſion dem hohen Landtage Bericht zu erſtatten.“ Sagen wir es, kurz daran anknüpfend, ebenſo bündig, daß der Landtag in ſeiner 26. Sitzung nur den Eingang dieſes Antrages zum Beſchluß erhob, die übrigen fünf Punkte aber ablehnte. Die Angelegenheit der Fiſcherei-Geſetzgebung iſt alſo wieder zur „Ruhe“ beſtattet, d. h. ein zweitesmal, und diesmal noch ein bischen weniger „achtungsvoll“ ad acta gelegt worden. „Es geſchieht gar Nichts und bleibt Alles beim Alten.“ Die verſchiedenen Motive zu dieſem endlichen Mehrheitsbeſchluſſe ſind ebenſo bunte, als vielfach recht ſonderbare. Der Berichterſtatter, Herr Graf Lodron, führt aus, „daß nachdem der ganze Unter— ſchied zwiſchen damals und heute darin beſtehe, daß damals das ganze Geſetz abgelehnt wurde und jetzt „vorläufig“ nur ein Theil desſelben eingebracht werden ſoll, für die- ſelben Abgeordneten kein Grund vorliege bei ungeänderten Verhältniſſen darauf in getheilter Form einzugehen.“ „Die Revierbildung werde der theoretiſchen Erwartung ihrer Nützlichkeit praktiſch nicht entſprechen, Widerſtand und Unzufriedenheit hervorrufen; der Eigenthümer ſei der beſte Verwalter, — nicht die Mißwirthſchaft der Fiſcherei-Beſitzer, ſondern die Fluß— regulirungen, die ſchädlichen Fabrikeffluvien u. ſ. w. ſeien Schuld an dem übertrieben (?) geſchilderten Niedergange der Fiſcherei; — die zwangsweiſe Revierbildung ſei ein „ungeſetz— licher Gewaltakt“, bedinge eine Verletzung der Privatrechte und freien Eigenthums— 292 verfügung. Eine freiwillige Genoſſenſchaftsbildung wäre eventuell vortheilhaft, aber niemals eine generaliſtrende Zwangsmaßregel.“ Aehnlich äußert ſich Herr Abgeordneter Fürſt Roſenberg: „Das Moment der Erheiſchung des „allgemeinen Beſten“ treffe für die Einſchränkung der perſönlichen Fiſcherei-Ausübung kleiner Beſitzer nicht zu; die Expropriation der Rechts— ausübung im zuſammengelegten Reviere, wobei nur der Beſitztitel bleibe, ſei ein durch das öffentliche Recht nicht geforderter — Gewaltakt. Der Fiſchbeſtand der kärnthneriſchen Gebirgswäſſer werde durch periodiſche Elementar⸗ ereigniſſe leicht wieder entvölkert, man möge der Genoſſenſchaftsbildung auf „Seen“ das Hauptaugenmerk zuwenden. Ein Geſetz zur Bildung durch die Regierung und das Land ausgiebig unterſtützter Genoſſenſchaften würde, freudig begrüßt, ein wirkſameres Mittel ſein.““) — — — — Derlei hatte man in den mehrjährigen Plenarverhandlungen über die Regelung der Fiſcherei⸗Ausübung im fortſchrittsfreundlichen Kärnthner-Landtage bisher nie in ſolcher Schärfe vernommen. Die nach piscikulturellen Grundſätzen obligatoriſch einzuleitende Revierbildung, ob nun mit irgend einem Ablöſungsſyſteme verbunden oder nicht, ſchien bisher — Axiom. Wir zweifeln nicht daran, daß, abgeſehen von dem ſtets eingeſtandenen, uns auch ganz begreiflich und begründet erſcheinenden Widerwillen des Großgrundbeſitzes gegen eine Generalablöſung „ſeiner Fiſcherei-Rechte“ zu Gunſten der U’ergemeinden, von welchem Projekte übrigens der Antrag Jobſt-Steinwender dermal (leider nur „vorläufig“) abſah, die in Oberöſterreich gezeigte Nachgiebigkeit des Herrn Reſſortminiſters, ſowie die von chriſtlich-ſozialer Seite im niederöſterreichiſchen Landtage erfolgten und wenig energiſch wider: legten Angriffe gegen die Prinzipien der Regierungsvorlage und jene der modernen Fiſcherei— Geſetzgebung überhaupt, — ihre verlockende Wirkung bereits auch in — Kärnthen äußern. Solche Konſequenzen waren und find noch ganz vorausſichtlich. — — Noch offener und ſtrammer erklärt der Herr Abgeordnete Dr. Prettner, ein Bor: fechter der Ablöſungstheorie, daß er der Hebung und Regelung der relativ wenig ertrags— fähigen Fiſcherei ſehr kühl gegenüber ſtehe. „Man habe ſich damit beſchäftigt, weil die Regierrng ein „ungeheures Gewicht“ (2) darauf legte, man habe aber erkannt, daß eine Beſſerung der Fiſcherei-Verhältniſſe nur durch die „Ablöſung der meiſt im Beſitz der Großen befindlichen Fiſcherei-Rechte“ zu erzielen wäre. (22) — Wenn das nicht erreichbar ſei, wolle man lieber nicht mitthun und warten bis Ausſicht auf Erfüllung dieſer Wünſche vorliege.“ Redner ſpricht ſich ebenfalls gegen Zwangsgenoſſenſchaften aus. Sr. Exzellenz der Herr Statthalter proteſtirte ſelbſtverſtändlich gegen den Vorwurf des der Regierung bezüglich der Zuſammenlegung der kleinen Fiſcherei-Rechte imputirten, — angeblichen „Gewaltaktes;“ Abgeordneter Dr. Steinwender betonte ganz zutreffend, daß, wenn es ſich darum handle, kleinen Beſitzern die „Jagd“ zu nehmen und ſie zu hindern dieſes Recht auszuüben, falls ſie weniger als 200 Joch ihr Eigen nennen, das für keinen Gewalt— akt gehalten werde; — daß nicht⸗obligatoriſche Fiſcherei-Genoſſenſchaften weder „Fiſch noch Fleiſch“ ſeien, daß, wenn ſolche Genoſſenſchaften noch vom Gelde der anderen Steuerträger unterſtützt (ermuntert) werden ſollen, das auch einen „Gewaltakt“ gegenüber letzteren dar⸗ ſtelle.“ „Es wäre ja auch möglich die bisherigen Vorlagen in Betreff der Revierbildung in einem anderen Geiſte und Sinne umzuarbeiten, wonach in ſogenannten „Wirth: ſchaftsrevieren“ den Fiſcherei-Rechtsbeſitzern nebſt dem unangetaſteten Eigenthumsrechte auch die autonome Verfügung über die Fiſcherei-Rechtsausnutzung, aber nach piscikulturell richtigen, eventuell behördlich vorzuſchreibenden Normen, kurz geſagt, wohl nach dem Prinzipe ) Die Inſtitution ganz freiwifiger Genoſſenſchaften hat eben darum ſehr wenig Bedeutung und Werth, weil ſich ſolche Genoſſenſchaften, laut Erfahrung in anderen Ländern, entweder gar nicht, oder nur baſenweiſe bilden, daher für die allgemeine Hebung der Fiſcheret in ganzen Waſſerläufen ziemlich irrelevant bleiben. Anmerkung des Verfaſſers. —— 293 thunlichſt autonomer, jedoch ſtets einheitlicher Wirthſchaftsführung überlaſſen bleiben könnte.“ Wie erſichtlich, nähert ſich auch dieſe Anregung des Abgeordneten Dr. Steinwender, welcher in richtiger Auffaſſung der Lage, diesmal ſogar von ſeinem Lieblingsprojekte der „Ab— löſung“, leider und verhängnißvoll genug, nur — „vorläufig“ abſehen wollte, dem von uns längſt als „Ausgleichsprogramm“ bezeichneten und in konkreter, wenn auch etwas ab— weichender Faſſung den maßgebenden Faktoren nahegelegten Vorſchlage, einer novellariſchen Milderung des ſtarren Syſtems der unbedingten Exoffo-Verpachtung zuſammengelegter Reviere. — — — — — — — — — — — Umſonſt! Hie „Ablöſung um jeden Preis“ oder — „lieber gar Nichts;“ — dort, um nur dieſes Geſpenſt zu bannen, ebenfalls lieber — „gar Nichts“, ſtarre Negation jedes fortſchrittlichen Projektes! Beließe man die Beſitzer piscikulturell wohlbeſchaffener Fiſcherei-Rechtsgebiete im ruhigen Status quo und würde den in zuſammengelegte Reviere obligatoriſch zu vereinigenden Fiſcherei-Berechtigten, der, wenn auch einheitlich zu regelnde, aber regelmäßig autonome Wirthſchaftsbetrieb zugeſtanden, ſonach von der bedingungsloſen Exoffo-Verpachtung ſolcher Reviere abgeſehen, ſo dürfte das auf dem grünen Tiſche des Kärnthner Landtages ſeit acht Jahren herumrollende Columbus⸗Ei der Fiſcherei-Frage bald endgiltig feſtſtehen und ein ganz gutes Fiſcherei-Geſetz leicht zuſtande kommen. Es handelt ſich nur um ein klein bischen weniger „Juſtamentnicht“ von allen, aber auch von — allen Seiten! III. Eine Methode des Karpfenfanges. Von Guſtav Sachs in Paris. Karpfen gehören bekanntlich zu denjenigen Fiſchen, welche, wenn ſie einmal einen Aufenthaltsort gewählt haben, denſelben jo leicht nicht wieder verändern. See mögen zum Aufſuchen der Nahrung wohl zuweilen ſich anderswo umſehen, kehren aber dann ſtets wieder zur alten Stelle zurück. Es war mir oft gegeben, dieſe Erfahrung ſelbſt zu machen, und habe ich darauf mein Verfahren beim Fange derſelben gegründet, kann es auch meinen Herren Kollegen angelegentlichſt empfehlen. Ich verſchaffe mir vor Allem einen oder mehrere Eimer guter Thonerde oder Lehm, rein und ohne Vermengung mit Sand, welcher dem Lehm die Feſtigkeit benimmt, ſo daß er ſich, beſonders in fließendem Waſſer, zu raſch auflöſt. In ſtehenden Gewäſſern dürfte dieſes Bedenken weniger begründet ſein. Alsdann weiche ich 1 Liter Weizen, möglichſt dick und weiß, 24 Stunden in Waſſer ein und laſſe ihn in einem gedeckten Gefäß mit Hinzuſetzen von Waſſer auf dem Feuer langſam dämpfen bis er aufſpringt und ſich unter dem Finger leicht zerdrücken läßt; dann entferne ich das Waſſer vermittels eines Siebes, knete alsdann Lehm und Weizen untereinander und zwar im Verhältniß eines Liters gekochten Weizens zu einem mittelgroßen Eimer von Thonerde oder Lehm. Als Quinteſſenz füge ich noch ½ Liter Fleiſchmaden, asticots, hinzu, welche ebenfalls mit dem Teig verarbeitet werden. Und nun forme ich aus dieſer Maſſe Kugeln von der Dimen ion einer größeren Orange, welche ich an den Platz werfe, an welchem ich ſpäter zu fiſchen beabſichtige; ſehr empfiehlt es ſich, dieſes Verfahren erſt ungefähr drei Tage zu beobachten, ehe man zum eigentlichen Fiſchen übergeht, die Fiſche werden dadurch arglos, ſammeln ſich in Menge und bohren zu— verſichtlich in die Kugel, um den Weizen und die Maden zu verſpeiſen. Und nun wähle man eine ſtarke, mit einem größeren Haſpel verſehene Ruthe, deren Länge von den örtlichen Verhältniſſen abhängt, ca. 4—5 Meter genügen. Die Ruthe darf ziemlich ſteif ſein. Ein geſundes Tonkin-Rohr mit nicht zu kleinen Stehringen, 3- oder Atheilig, mit ſtarken Hülſen an allen Enden mit Hartholz verzapft (verkeilt), halte ich am geeignetſten für dieſe Fiſcherei. Ich ſetze voraus, daß vom Ufer aus gefiſcht werden ſoll oder noch beſſer in einem Kahn, der nicht allzu leicht in's Schwanken geräth; ferner wähle man als Vorfach ein ſtarkes dreifach gedrehtes Poil mit zwei Wirbeln, entſprechender Schnur Seide Nr. 2 und eine Angel zwiſchen Nr. 4 bis 6, je nach der Größe der vorhandenen Karpfen; ſchließlich unterſuche 294 — man mit einem Blei die Tiefe des Waſſers und ſtelle vermittels des Haſpels die Länge der Schnur dermaßen ein, daß, wenn die Ruthe, ſei es im Kahn oder am Ufer, aufliegt, die Schnur ſtramm angezogen ift, wenn die Angel den Grund berührt. Sind dieſe Vorbereit⸗ ungen alle getroffen, ſo befeſtige man an die Angel einen Wurm, begrabe ſie in der Mitte der erwähnten Kugel, welche man möglichſt ſtark zuſammenpreßt und werfe ſie dann am äußerſten Ende der Ruthe geräuſchlos in's Waſſer. Sollte die Schnur nicht ganz ſtramm angezogen ſein, ſo läßt ſich mit dem Federhaſpel leicht nachhelfen. Und nun beobachte man die größte Ruhe und verliere niemals die Schnur aus dem Auge. Der Biß der Karpfen iſt ſehr verſchieden. Bei den Einen macht ſich ſolcher bloß durch eine leichte Bewegung bemerkbar, andere verſchlingen haſtiger den Köder, und bedarf es einer gewiſſen Uebung zur Erfaſſung des richtigen Momentes. Es beruht dies auf einiger Erfahrung, welche man ſich bald aneignet. Hat ein Karpfen angebiſſen und iſt das Waſſer ſtrauch- oder baumfrei, ſo kann man ihn ruhig gewähren laſſen; doch iſt es rathſam, die Ruthe während dem Drill möglichſt ſtramm zu halten, weil, wenn der Karpfen den Köder nicht tief genug verſchluckt, er ſich leicht wieder los zu machen im Stande wäre. Man laſſe daher dem Karpfen ge— nügend Zeit zum Schlucken. Fleiſchmaden ſind zwar ſehr wünſchenswerth, aber da ſolche in größeren Mengen nicht leicht zu haben ſind, genügt es, ſich nur des gekochten Weizens zu bedienen. Bei Nacht⸗ oder bei Legangeln iſt dasſelbe Verfahren zu beachten. Die Zucht der Fleiſchmaden läßt ſich leicht bewerkſtelligen, indem man einen Hammelskopf in der Sonne aufhängt und einen Kaſten mit Kleie darunter aufſtellt. Nach Verlauf von acht Tagen ent: wickeln ſich die Maden und fallen, wenn reif, von ſelbſt in den Behälter. Das Vermengen der Kleie mit den Thonkugeln wird deren gute Eigenſchaften nur noch vermehren. Nachſchrift: Ich habe der Anleitung des Herrn Sachs, welcher mir den vorſtehenden Artikel überſandt hat, noch beizufügen, daß ſtatt Weizen auch zerhackte Würmer mit Lehm vermiſcht werden können, auch Hirn, Rückenmark oder geronnenes Blut nimmt der Karpfen gerne an. Der Karpfen iſt, ohne vorausgegangene Fütterung, außerordentlich ſchwer zu fangen — nur in ſeltenen Fällen hat der Angler auf nicht vorgefütterte Karpfen Erfolg — und nur in den früheſten Stunden des Morgens. Stork. IV. Vereinsnachrichten. Central⸗Fiſcherei⸗Verein für Schleswig⸗Holſtein. Die nächſte Generalverſammlung des Central-Fiſcherei⸗Vereins für Schles⸗ wig⸗Holſtein wird gegen Mitte September dieſes Jahres in Hadersleben abgehalten. Näheres hierüber wird beſonders mitgetheilt werden. Die vorläufig feſtgeſtellte Tagesordnung lautet: 1. Wahl eines Vorſtandmitgliedes. 2 Berichterſtattung des Geſchäftsführers. 3. Vorlegung der Jahresrechnung pro 1893. 4. Vorlegung des Reviſionsprotokolls und Antrag auf Entlaſtung des Rechnungsführers. 5. Wahl der Rechnungsreviſoren. 6. Feſtſtellung des Budgets. 7. Beſtimmung des Orts der nächſten Generalverſammlung. 8. Vortrag des Fiſchzüchters Herrn Giersberg zu Wiedenborſtel über „Leben und Ernähr⸗ ung der Fiſche“. 9. Vortrag des Fiſchzüchters Herrn Hadenfeldt zu Beringſtedt über „Bevölkerung unſerer Auen und Bäche mit Krebſen“, unter gleichzeitiger Vorzeigung der von ihm erzielten Reſultate. 10. Entgegennahme von Anträgen. Der Haushaltungsplan für 1894 iſt vom Vorſtande wie folgt entworfen: Entwurf zu einem Haushaltungsplan für 1894. A. Einnahmen. 1. Stagtsunterfütznn gg 8 e e es 2 Provinztaluntertüßunga‚a‚‚gg.ü. De ae 7322300 9. Beittuge der Mitgliedes?eEU ee N „ 900 4 Für Fiſcheſer?r?rk?kkk 1590 5. Für Fiſchbrut, welche den Kreiſen und Privaten geliefert wird, ſowie ſonſtige Kreisunter— Rötungen ngmnmgnmm oe Re se „ 1200 Don der Sparkaſfe zu Nottoofgfgf‚f‚g‚ſ‚ü ee 2 i 50 7. Eine in Ausſicht geſtellte Einnahme zur Deckung der Ausgabe Nr. 199 ... „ 1000 A. Einnahmen. . cA 6800 295 B. Ausgaben. JV 2. Abgabe für Land⸗ und Waſſernutzung zum Bruthaufe . BT 2 5 50 3. Fuhrlohn für den Fiſchtransport c PN ee: „ 200 E RR E12 2 EEE Ne 5. Begleitung der Fiſchbrut und Arbeitslohn beim Ausſetze nnn... 250 Bolinierhaltung. des Inventaaas ss . 0,0% EEE FE : 200 7. Beſchaffung von Salmonideneiern und Züchtung von 1 ſömmerigen Lachſen „ 900 8. Zur Förderung der Stör- und Schnäpel zucht. . 9. Zur Förderung der Karpfenteichwirthſchaft und Krebszucht durch Informallonen und 5 Beſchaffung guter Beſatzfiſcſkhhne t. KH N U EN 600 10. Relſekoſten der Sachverfländigen . 20. 2 02 0a een REN I. Bereinsheiträge: .. ........., Ser ae Bl Dann Kae 7 „ 80 12. Druckſachen, Zeit: und Fachſchriften für die Vereinsmitgliede run „500 lt J EEE 3 300 14. Generalverſammſungen und Vorſtandsſitzunge mon ; 300 en BR Be TA NE a BE RE „ 600 nr Ba en JJ en se Be FE Er fer: 25 e eee ee et n l l 200 eee e ae, het SE 200 19. Für den Ankauf der in Privalfiſchzuchtauſtalten der Provinz angebotenen Forellenbrut 8 e ee „ 1000 20, Unrorhergeſehenes und zur Abrundunnn ggg ri B. Ausgaben. A. 6800 Rendsburg, 5. Auguſt 1894. Der Vorſtand: Conze, Gutsbeſitzer, Sarlhuſen. Ebeling, Kapitän, Ekenſund. J. Hauſchildt, Fiſchzüchter, Hohenweſtedt. Jargstorff, Bürgermeiſter, Kelllnghufen. Krogh, Kapitän, Sonderburg. Peterſen, Fiſcher, Bellin. von Stemann, Geſchäftsführer. V. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei-Medaille. Der Schweizeriſche Fiſcherei-Verein hat in feiner letzten Delegirten— verſammlung vom 16. Juni er. beſchloſſen zur Prämiirung beſonderer Leiſtungen auf dem Gebiete des Fiſcherei-Weſens eine Medaille anfertigen zu laſſen. Dieſelbe ſoll nicht nur an Schweizer, ſondern auch an Ausländer zur Verleihung gelangen können. Ein weiblicher Krebs mit männlichen Geſchlechtsmerkmalen. Vor Kurzem fing der Fiſcher Bierbüchler im Waginger See (bei Traunſtein) einen Flußkrebs, welchen der— ſelbe ſeines breiten Schwanzes wegen für ein Weibchen hielt. Bei genauerer Betrachtung bemerkte derſelbe jedoch unter dem Schwanz die charakteriſtiſchen Merkmale des Krebsmännchens, d. h. fünf Paar von ſogenannten Afterfüßen, von welchen das erſte Paar zu einer Samen leitenden Rinne löffelförmig eingerollt war. Fiſcher Bierbüchler hielt den Krebs daher für einen Zwitter und übergab ihn dem Unterzeichneten zur weiteren Uuterſuchung. Dieſe zeigte nun, daß der Krebs kein Zwitter war, ſondern von den inneren Geſchlechtsorgauen nur einen normal entwickelten Eierſtock aufwies, von welchem rechts und links die beiden am Grunde des dritten Schreitfußpaares ausmündenden Eileiter ausgingen. Der Krebs war alſo ein Weibchen mit den äußeren Geſchlechtsmerkmalen eines Mäuuchens. Dr. Hofer. 296 — — —-—-— Ueber Lachsbaſtarde. Herr Direktor Haack-Hüningen ſchreibt in Nr. 16 der „All— gemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Seite 280: „In der Schweiz, wie auch in Baden wurden bisher alljährlich große Mengen von Lachseiern mit Forellenmilch befruchtet“ u. ſ. w. Dieſe Angabe iſt wenigſtens für Baden nicht richtig. Der größte Theil der in Baden gewonnenen Lachseier wird unter Kontrole der Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof befruchtet. Baſtardirt 9 1 einschließlich der Nothbefruchtungen aus Mangel an Lachsmännchen im Herbſt 1891: 1,4 9105 1892: 3,3% ſämmtlicher dieſer Auſtalt zugewieſenen Lachseier, 1883 ſogar gar keine. Es iſt kaum anzunehmen, daß von anderer Seite in Baden Baſtardirungen vorge— nommen wurden, es iſt uns nur ein Fall bekannt, wo (1893) in einer ſonſt keine Lachſe erbrütenden Anſtalt ein Lachsweibchen mit Forellenmilch e wurde, weil kein Männchen vorhanden war. Den übrigen Ausführungen des Herrn Direktor Haack über den Werth der Lachs— baſtarde ſtimmen wir gerne zu, wir glauben auch feſtſtellen zu können, daß dieſe Anſicht in den Kreiſen der badiſchen Fiſcherei-Intereſſenten mehr und mehr für die richtige gehalten wird. Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof. Aalzucht. In dem auf dem Wege zwiſchen Traunſtein und Salzburg gelegenen ca. 9 [I Kilometer großen Waginger See wurden in dieſem Sommer zum erſten Male Aale gefangen. Dieſe Fiſche fehlten wie überall im Donaugebiet von Natur aus urſprünglich auch in dieſem See. Erſt im Jahre 1890 wurde Montée aus Hüningen eingeſetzt und dieſe Be— ſetzungen ſeitdem alljährlich wiederholt. Die Montée ſcheint hier ſehr günſtige Bedingungen für ihr Wachsthum vorgefunden zu haben, den unter den ca. 20 Stück von dem Fiſcher Bierbüchler ganz zufällig in Köderfiſchreuſen erbeuteten Aalen befanden ſich Fiſche bis zu 1 Meter Länge, welche alſo nicht älter als vier Jahre ſein können. Der Waginger See eignet ſich ſomit beſonders zur Aufzucht von Aalen. Ei Vom Bachſaibling. Der amerikanische Bachſaibling wurde von Anbeginn feiner Ein— führung bis jetzt mit Vorliebe von mir gezüchtet. Er erweiſt ſich ſehr dankbar als gezähmter Teichfiſch, wie auch als Wildfiſch im Bache; es iſt deßhalb auffallend, daß er als Beſatz— material für freie Gewäſſer nicht derart gewürdigt wird, wie er es verdient. Den Auslaſſungen des Herrn Arens in Nr. 14 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ ſchließe ich mich vollkommen an: in's freie Waſſer der Forellen region eingebürgert, wird er Berufs- wie Sportfiſcher ſehr befriedigen und das Entzücken der Feinſchmecker werden. Der anſcheinend etwas hohe Preis ſollte nicht abhalten, energiſcher mit der Einbürger— ung dieſes Fiſches vorzugehen. Die Heranzüchtung und Haltung eines geſunden Zucht— ſtammes iſt für den Züchter ſo einfach nicht; obſchon häufiger erwähnt wurde, daß er im zweiten Jahre generationsfähig ſei, ja einzelne männliche Individuen ſchon im erſten Lebens— jahre, ſo ſind doch die Produkte ſolch jugendlicher Thiere nicht in gleicher Weiſe brauchbar; erſt im dritten, eigentlich aber erſt im vierten Lebensjahre beginnen die Generationsprodukte von Bachſaiblingen als gutes Material ſich zu entwickeln Was nun bis zu dieſer Zeit den Züchtern die Fiſche an Futter, Pflege ꝛc. koſten, ſteht nicht im Verhäl niß zum Werth des Fiſches, ſelbſt bei einem Erlös von 8 / pr. Kilo; die Züchter würden Geld zuſetzen und es muß durch den Verkauf der Nachzuchtsprodukte das Defizit zu decken geſucht werden. Der Preis der angebrüteten Eier ſchwankt von 8— 10 // pr. Mille; es iſt meiner Erfahr— ung nach die äußerſte Grenze, um dem Züchter ſeine mühevolle Arbeit kärglich zu lohnen; anders wird es mal werden, wenn der Bachſaibling häufiger als Wildfiſch auftritt. Für's freie Waſſer der Forellenregion, beſitzt er einen viel höheren Werth wie die Regenbogenforelle, dieſe wandert als Brut, dort ausgeſetzt, ſehr bald thalwärts nach ſtärkerem, wärmerem Waſſer, wächſt hier raſch zum ſtattlichen Fiſche heran, wie einzelne Fänge be— wieſen haben, welche jedoch bis jetzt nicht überall im richtigen Verhältniß zu den gemachten Ausſetzungen ſtehen. Nach hieſigen unmaßgeblichen Beobachtungen ſcheint die Regenbogen— forelle ſogar im dritten Jahre nach ihrem Ausſetzen noch weiter thalab zu wandern und zwar auf Nimmerwiederſehen. Sollte ſie am Ende meerwärts ziehen? Ganz bedeutend iſt ihr Werth für den Teichwirth, bedeutender noch iſt derſelbe für die freien Gewäſſer der Barbenregion anzuſchlagen, wo in Europa ein Standſalmonide fehlt. Welſchneudorf (Naſſau). Heinr. Rübſaamen. — 297 SETZE Schwimmende Taue. Wenn Schiffen oder Fiſchern das Ende eines geworfenen Seiles zufällig aus der Hand gleitet, ſo pflegt das Seil verloren zu ſein; hier würden alſo Seile, die nicht untergehen, großen Werth haben; aber auch zu Rettungszwecken bieten ſolche Seile Vortheile. Amerikaniſche Seiler ſtellen nun baumwollene Taue her, welche über eine Seele aus Kork gearbeitet find; aus kleinen, genau aneinander paſſenden cylindriihen Kork— ſtückchen beſtehend, beeinträchtigt dieſe Einlage weder die Biegſamkeit noch die Feſtigkeit des Taues. Bei einer Leine von 25 mm Durchmeſſer erreicht die Widerſtandsfähigkeit pro Dezi— meter 50 kg. Da dieſe Seile unbedingt ſchwimmen müſſen, werden ſie beiſpielsweiſe die Stelle, wo ein längeres Fiſchernetz verloren ging, anzeigen, und zuſammengerollt können ſie ſogar als Rettungsbojen dienen. (Schwimmende Taue werden nach einem vom Reichspatent— amt patentirten Verfahren auch in Deutſchland angefertigt. D. Red. d. Schiff.) VI. Fragekaſten. Antwort auf Frage Nr. 29. (Herrn S. in S.): Aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen unter den obwaltenden Verhältniſſen nur zur Zucht der Karauſche und Schleihe ganz entſchieden rathen. Beide Fiſche gedeihen in ſehr verunreinigtem, ſtinkendem Waſſer bekanntlich dann noch, wenn der Karpfen längſt abſteht und wachſen, falls der Tümpel mit ihnen nicht überſetzt wurde, relativ gut. Außerdem würde ich an ihrer Stelle einige wenige Karpfen, ein- oder zweiſömmrigen Strich, den beiden „Vettern“ zugeſellen, um an der Hand des Experimentes die Frage entſcheiden zu können. Probiren geht über Studiren, und ohne genaueſte Kenntniß der Gewäſſer läßt ſich ſchlecht Rath er— theilen. Knauthe. Antwort auf Frage Nr. 31. (Herrn C. Fr. in Kr.): Verſuchen ſie doch mal mit Zuſatz von etwas Salpeterſäure zum Waſſer, vielleicht hilft das. Wenigſtens habe ich bei größeren Cypri— nolden dann, wenn ſtarke Kochſalzlöſungen nicht wirkten, durch Bepinſeln der kranken Stellen mit folgender Kompoſition: i Aqu, destill, 96,0 gr. Acid nitr' e 4,0 gr. den Byſſus ohne die Geſundheit der Fiſche zu gefährden, oft genug total vertrieben. Auch ein wiederholtes Einſchmieren der infizierten Stellen an größeren Fiſchen mit einer 6 bis 8 Formaldehyd-Löſung lieferte jüngſt bei Alburnus und Leueiscus überrafchend gute Reſultate, wie ja überhaupt dieſe neue Flüſſigkeit eine große Zukunft zur Konſervirung, Antiſepſis, Aſepſis, Desinfektion u. ä. zu haben ſcheint. Sie beziehen eine ca. 40% Löfung in Waſſer unter dem Namen „Formalin“ aus jeder „Chemiſchen Fabrik“ oder größeren Droguenhandlung. Bitte die mit dieſer Löſung erzielten Reſultate hier publiziren zu wollen. Schließlich möchte ich Ihre Aufmerkſamkeit noch auf einen Artikel von Paul Nitſche in „der Zoolog. Garten,“ Frankfurt a. M. 1892, 11 p. 341 (als Sonderabdruck durch den „Triton,“ Berlin N. O. Barnimſtr. 24 zu beziehen) hinlenken. Nach ſeiner Mittheilung dürfte ein Umſetzen der Fiſche in friſches, ſtark ſtrömendes Waſſer, nachdem man ihnen die Saproleguiaceen behutſam vom Körper heruntergeſchabt hat, ſicher helfen, während die Anwendung ſtarker Kochſalzlöſungen oft gerade das Gegentheil herbeiführte. Letztere Methode habe ich ſelbſt noch nicht probirt. Karl Knauthe. Weitere Antwort zur Frage Nr. 31. (Herrn C. Fr. in Kr.): Der Byſſus, dem Ihre ganze Brut zum Opfer fiel, iſt möglicherweiſe eine Erbſchaft der Mutterfiſche, von welchen die Brut abſtammt. Wahrſcheinlich hatten die Eltern der Brut zur Zeit des Laichgeſchäftes Pilzfleden. Geben Sie hierüber Aufklärung, dann werde ich Ihnen Weiteres mittheilen. Heidelberg. W. Riedel. Frage Nr. 32. (Herr Dr. v. H. in D.): Kann man den Bachſalbling und die Bachforelle in Himmelsteichen züchten, deren Grund ein ſandig-mooriger iſt, und in welchen jede Strömung fehlt? Raubfiſche ſind nicht darin. d Antwort auf Frage Nr. 32. Aller Vorausſicht nach, nein! Die Temperatur eines Himmels— teiches ohne Strömung wird im Sommer 18° C. jedenfalls für längere Zeit überſteigen und höhere Temperaturen halten dieſe Fiſche nicht aus. Frage Nr. 33. (Herr A. H. Fr. in F.): Wer gibt Auskunft, ob das ſeit Kurzem von dei Firma J. H. Mewes Altona in den Handel gebrachte Fiſchfutter (Fiſchrogen) für Forellenbrut, Bachſaiblingsbrut ꝛc. vortheilhaft tt oder nicht, da ich in dieſer Sache Anfänger bin? Frage Nr. 34. (Herr Fr. A. in C.): Es iſt in letzter Zeit ſchon viel über den Bachſalbling in der Allgemeinen Fiſcherel⸗Zeitung geſchrieben worden; es tft aber noch nichts darüber erwähnt worden, womit dieſer Fiſch gefüttert wird. Es wäre gewiß ſehr zweckmäßig, wenn hierüber von erfahrener Seite genauere Angaben gemacht würden. Frage Nr. 35. (Herr v. L. in L.): Kann man in einem größeren Aquarium, mit Brutforellen beſetzt, zur Förderung ihres Gedeihens ab und zu eine Prieſe Kochſalz in das Waſſer werfen? „ ſonſt per Bücklinge in Kiel tigſt mitgetheilten Detailpreiſe Ziffern gelten für lebende 75 u in Kiel und Hamburg per Pfund, in Stettin per Schock, altungen g in Stettin per Wall, theils per Pfund. — Die einfachen angegebrn in Kiel per Stiege, vn find chert, Heringe r Stück, reſp. Schock, ält die uns von den betreffenden Marktverw Flunde cke nnd geräu f Eis, fonft per Stü eräuchert, Rrebſe theils pe ffern für Fiſche au U Der nachſtehende Marktbericht enth per Wall für Fiſche pro Pfund in Pfennigen. die fetten Zi Stück und g FJiſche, und Stettin | a f Mü | Um Stuttgart Karlsruhe] Conſtanz en Köln | Bremen [Hannover Aug Leipzig [Breslau] Poſen [Hamburg] Kiel Stettin | Danzig Fiſchart 3. Aug. 2 Juli 1. Aug. 10. Aug. 10. Aug. 11. Aug. N Aug. 15. Aug. 11. Aug. 11. Aug. 11. Aug. 110 — [ — 385 120 — — —— 100 — 90 115 80 — 110 — x —ꝛyęçéêé 40 50 25 60 — ln I 50 3060 50 N — — [120 — 100 80 120 70 150 120 Aalrutten 2 2 a 2 — on E [3 8 0 ö 8 | — —e— — — — — D 100 — 100 — — — [90 — 120 — |120 60 100 — = re en — ee — — | 90 60 100 60 J 70 110 60 |120 80 — — Döbel Naſen Del „ae Barbe Felchen. . 140 —— - | - 90 — 100 — — Maränen . — Karaunen. Tora MEI a en Weißfiſche u En Saibling Iso -5- —|- -I- - |- — d Forelle. 350 — 220 — 270 — 400 —— — — 200 — — 450 — 500 200 500 — 140 — — -|- — F ))). ĩͤ v | Lachsforelle ——————— ] — — — 260 — —— 150 — 150 120 -|-18!- -|- -|- -|- - | - -|- - Rheinlachs. — 300 — —[— 170 — 280 — —— —— 280 — — — 10 — 25 fr! ee Oſtſeelachs. — —— -»!- -|I- -|- 240 ——! —— [ 128 — 140 — 175 — 180 - -—|- -|- - 20 -|— — Schenfſ)ß; . d %% . , e e 1 De ED ee De a / T ee I , . ee ee ee Kablfa n 11 P Q , ‚ ‚ , = , ‚ N ‚‚‚ ‚‚ ITB r ee, ee ee ß ß Anden ,gmegömß — ̃ ———— . „ ee 8 6 + e ,, ꝓ pr!!! ¶ ⁵ , in Rothzungen HH ⁵ f N Le ee Seezungen.— —— —— 200 | — 180 -I- - 1 660 — — [ 160 — 150 — 180 — 190 — 01 —- —-|I- -|I- -|- -|- —- Steinbutt ad ol 180 - = 0 = 120 100 — 150 — 50 -- ᷑F—1I:!. ee ĩ 6 — en a een Se ee , E ²p : Rochen „ . Y . è ͤ f ‚ , T r , ß ! . a Ver 0 Büdling gg D a [lo ne Fign. 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Wie nicht anders zu erwarten ſtand, haben in Ausführung der im Vorworte zum Entwurfe eines Preußiſchen Waſſerrechtes regierungsſeitig gegebenen Anregung nicht nur die dieſerhalb mit entſprechender Auflage verſehenen betheiligten Behörden, ſondern auch viele an der Regelung des Waſſerrechtes intereſſirten Erwerbsgruppen der Bevölkerung den Entwurf geprüft und theilweiſe ihre Anſichten und Vorſchläge kundgegeben. Soweit ſie uns intereſſiren, hat u. A. Rechtsanwalt Dr. Baumert zu Spandau, ein ſehr rühriges Mitglied des Sonder— ausſchuſſes für Waſſerrecht der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft ſeinen an dieſen Aus— ſchuß erſtatteten Bericht durch Drucklegung veröffentlicht, ein weiterer Bericht des Regierungs— rathes F. v. Sybel zu Berlin an denſelben Ausſchuß aus dem Geſichtspunkte der Rein— haltung der Flüſſe und Bäche von gewerblichen Abwäſſern erſtattet, iſt erſchienen — beide bei Gebrüder Unger zu Berlin, — das geſchäftsführende Mitglied des Waſſerausſchuſſes der weſtdeutſchen Induſtrie ꝛc. Fr. v. Schenk zu Arnsberg in Weſtfalen hat im Auftrage und auf Grund der Beſchlüſſe dieſes Ausſchuſſes deſſen Gutachten — gr. 8°. 146 S. Arns⸗ berg 1894 — ebenwohl gedruckt den zahlreichen Mitgliedern des Ausſchuſſes, den Unter: kommiſſionen und ſonſtigen Intereſſenten mitgetheilt. Es lag nahe, daß gelegentlich einer Konferenz über Weſerlachsfangſtatiſtik zu Hannover auch der ſeit 1886 beſtehende Rechtspflegeausſchuß des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Ver— bandes veranlaßt wurde, mit dem Entwurfe ſich zu beſchäftigen und insbeſondere Vor— ſchläge zur Erweiterung desſelben und ſtärkeren Heranziehung der wie früher gezeigt, nur ver— einzelt darin bedachten Fiſcherei zu machen. Der unterzeichnete Vorſitzende dieſes Ausſchuſſes erließ dieſer Anregung folgend Ende März d. J. ein Erſuchen an die wenigen noch vorhan— denen Mitgli der dieſes nur vereinzelt in die Oeffentlichkeit getretenen Ausſchuſſes und andere Freunde der Fiſcherei ꝛc., den neuen Preußiſchen Entwurf einer begutachtenden Kritik zu unter— ziehen und das Reſultat derſelben, ſowie insbeſondere genau formulirte und mit Begründung verſehene Anträge einſenden zu wollen. Wie bereits früher erwähnt, hat auch der Deutſche Fiſcherei Verein eine beſondere Kommiſſion zur Begutachtung des Entwurfes berufen und auch an den Berathungen des Waſſerrechtsausſchuſſes der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft ſich betheiligt, auf der Generalverſammlung des Weſtfäliſchen Provinzial-Fiſcherei-Vereines zu Niedermarsberg am 27. Juni c. it über den „Entwurf eines Preußiſchen Waſſergeſetzes in einer" Bedeutung für die Fiſcherei“ berichtet, und hatte daſelbſt auch der Unterzeichnete die Ehre, vor einer hochilluſtren Verſammlung ſeine Vorſchläge im Allgemeinen entwickeln zu dürfen, und die Genugthuung, daß Widerſpruch, wenn auch wohl zunächſt nur aus anderen mitſprechenden Gründen, dagegen nicht erhoben wurde. Ebenſo wurde auf der Generalver— ſammlung des Wiesbadener Fiſcherei-Vereines zu Braunfels am 7. Juli C. eingehend unter Einbringung verſchiedener Vorſchläge berichtet. — 2 — Das erwähnte Erſuchen an die Mitglieder des Rechtspflegeausſchuſſes, dem ein Sonder⸗ abdruck des Artikels J aus Nr. 7 der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung über den preußiſchen Entwurf und § 47 der Vorſchläge der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft, welche von der Fiſcherei handelt, beilag, hat wohl verſchiedentlich ſehr beachtenswerthe und mehr oder weniger ausführliche Aeußerungen ſeitens Verſchiedener der erſuchten Herren erzielt, aber nur wenig formulirte Anträge, ſo daß von der urſprünglich geplanten Zuſammenberufung der Gutachter zwecks mündlichen Austauſches über die gemachten Vorſchläge abgeſtanden und die Redaktion der nun zu ſtellenden Anträge ſammt Begründung unter Zuziehung des Verbands: vorſitzenden im Weſentlichen vom Unterzeichneten ſelbſtredend mit Benutzung der eingegangenen Schriftſtücke übernommen iſt. Weder der Bericht des Dr. Baumert, der auf Seite 41 unter 11 einen Abſchnitt „Fiſcherei“ hat, ſich im Weſentlichen aber nur über den durch Annahme des Geſetzes über die Adjazentenfiſcherei in Weſtfalen gänzlich nach diesſeitiger Auffaſſung in Wegfall gekommene § 304 des Entwurfes und einige Nebenpunkte ausſpricht und die Beſchlüſſe der Vorſchläge der Deutſchen Landwirthſchaft-Geſellſchaft in § 47 gänzlich außer Acht läßt, noch die Be⸗ ſchlüſſe des Ausſchuſſes der Weſtdeutſchen Induſtrie ꝛc. obwohl in der erſten Sitzung be⸗ ſchloſſen war, daß die Unterkommiſſion 3 auch die Frage der Fiſcherei-Angelegenheiten in den Kreis ihrer Thätigkeit hineinziehen ſollte, haben für die Fiſcherei ſich beſonders erwärmt oder, was ja an ſich erklärlich iſt, deren berechtigte Intereſſen beſonders hervorgehoben; ſind dieſe ja doch ſehr oft durch Läſſigkeit der Intereſſenten ſeit Jahren vernachläſſigt und hält es doch auch jetzt noch ſchwer, die Wichtigkeit dieſes volks- und landwirthſchaftlichen Gebietes ſelbſt den Landwirthen klar zu legen, wie ja auch der Entwurf dasſelbe nicht ſonderlich be— rückſichtigt hat. Immerhin ſchließen wir uns im Gegenſatz zu dem Beſchluſſe des Central-Vorſtandes des landwirthſchaftlichen Vereines für Rheinpreußen, welcher den Entwurf vom landwirth⸗ ſchaftlichen Standpunkte aus für unannehmbar erklärt, dem Schlußworte des Baumert'ſchen Berichtes dahin an, daß „es ein großes Verdienſt des Entwurfes iſt, daß er Landwirthſchaft“ — zu der ja die Fiſcherei als die Ausnutzung der durch § 1 des Entwurfes den Lande grundſtücken gleichgeſtellten Waſſergrundſtücken gehört — „und Gewerbe bezüglich der Waſſer— nutzung grundſätzlich gleich behandelt“ und daß auch, wenn die dieſerhalb und ſonſt zur Mehrberückſichtigung der Fiſcherei unſerſeits zu ſtellenden Anträge keine Berückſichtigung finden ſollten, „auch wenn der Entwurf in ſeiner gegenwärtigen Faſſung mit ſeinen Mängeln und Schwächen Geſetz werden ſollte, ſogar dies einen ungeheuren Fortſchritt und eine gewaltige Verbeſſerung des jetzigen Zuſtandes, der nachgerade eines einheitlichen Rechtsſtaates unwürdig iſt, bedeuten würde.“ Wir verkennen dabei nicht, daß ſolange ein allgemeines bürgerliches Rechtsbuch noch nicht in Kraft getreten iſt, alſo die „für Grundſtücke geltenden Vor chriften des allgemeinen bürgerlichen Rechts, ſoweit nicht dieſes Geſetz ein anderes beſtimmt“, ſwelches nach $ 1 auch für die Gewäſſer, die Waſſergrundſtücke gelten ſollen, bis dahin auf drei verſchiedenen Rechtsgrundlagen beruhend in den drei großen Rechtsgebieten der preußiſchen Monarchie, dem landrechtlichen, dem preußiſchen auf das römiſche Recht erbauten und dem franzöſiſchen (rheiniſchen), verſchiedenartig auf die Beſtimmungen des Entwurfes einwirken und in jeden dieſer Rechtsgebiete anders wirkend, eine verſchiedenartige Auslegung derſelben Be— ſtimmung des Entwurfes herbeiführen können; ſo daß es als das Richtigere ſich darſtellt, den Erlaß eines Waſſergeſetzes bis nach dem Erſcheinen des Allgemeinen bürgerlichen Geſetz— buches zu vertagen; ſind aber gleichwohl der Meinung, daß, nachdem einmal die Sache in Fluß gekommen und Gelegenheit geboten iſt, daß die Fiſcherei-Intereſſenten ebenſowohl ſich ausſprechen und zwar, was gleich hier angefügt fein mag, unbekümmert darum, ob die ein- zelnen Vorſchläge, wie z. B. das Recht der Uferbetretung gerade in das Geſetz über Wafler- recht oder vielmehr in das Allgemeine Geſetzbuch gehören, dieſe Gelegenheit ergriffen werden muß, um Demjenigen Ausdrucke zu geben, was beim Widerſtreite der Intereſſen als das Minimum des der Fiſcherei zu Gewährenden zu betrachten iſt, wenn nicht anders der Fiſch⸗ beſtand der meiſten unſerer Gewäſſer ſo erhehlich dezimirt werden ſoll, daß in abſehbarer Zeit einzelne Fiſcharten nur noch in zoologiſchen Gärten lebend gezeigt, von Erhaltung eines billigen Volksnahrungsmittels aber gar keine Rede mehr fein kann R > IE N Es braucht deßhalb nicht noch beſonders hervorgehoben zu werden, daß es als im Intereſſe der Fiſcherei liegend angeſehen wird, wenn entgegen der Vorſchrift in § 2 des Entwurfes auch die die Fiſcherei in waſſerrechtlicher Beziehung betreffenden geſetzlichen Beſtim— mungen in das Waſſerrechtsgeſetz ſelbſt mitaufgenommen werden, wie dies ausweislich der Begründung auf Seite 282 des Entwurfes die Kommiſſion ſelbſt für das Beſſere er— achtet hat, ſo daß nicht nur Umgeſtaltung der einzelnen Paragraphen des Entwurfes, in denen die Fiſcherei jetzt ſchon ſpärlich berückſichtigt iſt, ſondern mehrfach eine Beifügung von Geſetzparagraphen zwecks Einſchaltung weiterer fiſchereirechtlihher Veſtimmungen angezeigt erſcheint. Es dürfte ſich die Annahme, wenigſtens die Berückſichtigung der weiter zu begründen: den Anträge rechtfertigen und werden dieſelben unter B zuſammengeſtellt. Dieſelben erſtrecken ſich nicht auf den Behördenorganismus, obwohl wir uns f nicht verhehlen, daß derſelbe nach dem Entwurfe ein zu komplizirter iſt, daß durch Einführ— ung der nach den Stromgebieten zu ſchaffenden Waſſerämter vielfach die ſeit Alters her ge— meinſam behandelten Angelegenheiten eines und desſelben Regieru 'gsbezirkes an verſchiedenen Stellen — ob gleichartig ſteht dahin? — bearbeitet werden müſſen; wir glauben weiter, daß auch die Zuſtändigkeitsgrenzen der einzelnen Stellen nicht ſcharf genug gezogen ſein dürften, wie beiſpielsweiſe das Verwalten der hauptſächlichſten Funktionen des Waſſeramtes durch den Oberpräſidenten des Stromgebietes ihn in Differenz mit ſeinen ſonſtigen Befug— niſſen bringen kann; der Oberpräſident wird überhaupt dem ihm nach dem Entwurf zuge— wieſenen Vorſitz im Waſſeramt kaum regelmäßig führen, vielmehr ziemlich ſtändig der dazu beſtimmte Oberpräſidialrath, ſo daß es ſich empfehlen dürfte, gleich von vorneherein eine eigene Behörde als Waſſeramt zu bilden und zwar, wie im übrigen im Intereſſe der Fiſcherei ebenfalls liegend, für jedes Stromgebiet. Die Meinung des Weſtdeutſchen Induſtrieverbandes, daß von Codifizirung des ge— ſammten Waſſerrechtes für die ganze Monarchie abzugehen und den einzelnen Landestheilen der Ausbau der grundlegenden waſſerrechtlichen Beſtimmungen zu überweiſen ſei, können wir nicht für empfehlenswerth halten, wenn einer Central-Waſſerbehörde die Befugniß eingeräumt wird, einzelne Beſtimmungen provinziell und lokal anders geſtalten zu dürfen. Als ſachlich richtig dürfte es vielleicht erſcheinen, eine Behörde zu ſchaffen, welche über die Land- und Waſſergrundſtücke gleichzeitig zu entſcheiden hat, alſo eine Verbindung des vorgeſchlagenen Waſſeramtes mit den jetzigen Generalkommiſſionen, unterſtellt einer höheren Behörde ähnlich oder vereint mit dem Ober-Landeskulturgericht und zwar für jedes Stromgebiet mit reſſort— mäßigen Unterbehörden unter Beigabe der entſprechenden techniſchen Kräfte. Beſtimmte An— träge in dieſer Richtung ſollen nicht geſtellt werden, da im ganzen die Fiſcherei beim Aus— trage dieſer Frage nicht ſehr weſentlich betheiligt iſt, nur bezüglich des 8 24 des Entwurfes wäre die Beſtimmung zu bejcitigen, daß dem „Oberpräſidenten der Provinz“ derartige geſetz— geberiſche Funktionen eingeräumt werden, wie der Entwurf dies vorſieht; es würden voraus— ſichtlich vielfach Differenzen und Widerſprüche herbeigeführt werden, da die Flüſſe und Waſſer— läufe vielfach die Provinzialgrenze bilden; ſo könnte beiſpielsweiſe auf dem einen Ufer er— laubt fein, was auf dem anderen verboten iſt. Es müßte eine Central-Waſſerbehörde ges ſchaffen werden, welche die für alle Provinzen möglichen Beſtimmungen unter Zuziehung wirklicher Sachverſtändiger ausarbeitete, wie z. B. ſpeziell die Frage der Reinhaltung der Gewäſſer zur Zeit noch eine ſehr umſtrittene und lange noch nicht genügend bearbeitete iſt; der ihr unterſtellten Behörde könnte dann innerhalb vorher beſtimmt feſtgelegter Grenzen die Befugniß ertheilt werden, unter Berückſichtigung lokal oder provinzial beſtehenden thatſäch— licher Verhältniſſe gewiſſe Zugeſtändniſſe zu machen und Aenderung der allgemeinen Erlaſſe eintreten zu laſſen, ſo daß es nicht erforderlich wäre, wenn ſich das Bedürfniß der Aender— ung, Modifizirung oder Beſeitigung einzelner Beſtimmungen ergibt, ſtets den nicht einfachen Weg der Geſetzgebung zu beſchreiten, dies vielmehr durch behördliche Beſtimmung zu erreichen wäre. Sodann wäre zu wünſchen, daß die geſetzgeberiſche Sorgfalt ſich auch mehr auf die unter den nicht klaren Begriff: „ſonſtige“ und „übrige Waſſerläufe“ verwieſenen Bäche er— ſtreckte, da dieſe für die Hebung der Fiſcherei insbeſondere die Fiſchzucht ſchon um deßwillen von erheblichem Nutzen find, weil in ihnen die Brut der edelſten Binnenfiſche (der Salmo: niden) heranwächſt und herangezogen werden muß, ſo daß auch hier nicht Alles in die Willkür der Grundbeſitzer insbeſondere der Ufereigenthümer gelegt werden darf, wie z. B. gerade hier das Uferbegehungsrecht dem Fiſcherei-Berechtigten eingeräumt und die ſogenannte Adjazentenfiſcherei beſeitigt werden muß. Im Einzelnen. Dies vorausgeſchickt, ſoll ſich nunmehr zu den einzelnen Paragraphen des Entwurfes gewendet werden: § 2. Daß in $ 2 Zeile 2 das Wort: „Fiſcherei“ in Wegfall kommen müßte, ergibt ſich aus dem ſchon Geſagten; es müſſen im Geſetze ſelbſt alle auf die Fiſcherei und das Waſſerrecht bezüglichen Punkte geregelt werden, ſoweit dies nicht ſchon in zufriedenſtellender Weiſe im Fiſcherei-Geſetze geſchehen iſt. § 4. Der Zuſatz zu Nr. 2 „im Sinne dieſes Geſetzes; vergleiche § 4 des Fiſcherei⸗ Geſetzes vom 30. Mai 1874“, rechtfertigt ſich dadurch, daß $ 4 des Entwurfes eine neue Art: „geſchloſſene Gewäſſer“ ſchafft, deren Begriffsbeſtimmung mit der in § 4 des Fiſcherei⸗ Geſetzes vom 30. Mai 1874 gegebenen theilweiſe in Widerſpruch ſteht, da die in dieſem als „geſchloſſene Gewäſſer“ bezeichneten Fiſchwaſſer mit einem Waſſerlauf in Verbindung ſtehen können und für die außerdem noch gilt, daß in demſelben der Fiſchfang Einem Berechtigten zuſtehen muß, worauf bei den „geſchloſſenen Gewäſſern“ des Entwurfes keine Rückſicht ge— nommen iſt; die in der Klammer als geſchloſſene Gewäſſer mitaufgeführten Seeen und Teiche ſelbſt Weiher haben auch meiſtens einen regelmäßigen oberirdiſchen Waſſerabfluß, ſo daß auch für ſie der Ausdruck „geſchloſſene Gewäſſer“ dem gewöhnlichen Sprachgebrauche widerſpräche. Es iſt ja nun freilich in § 4 des Fiſcherei-Geſetzes geſagt: „geſchloſſene Ge— wäſſer im Sinne dieſes Geſetzes“, aber es dürfte ſich doch empfehlen, im Entwurfe des Waſſergeſetzes für die Gewäſſer ohne regelmäßigen oberirdiſchen Abfluß einen anderen Aus— druck zu wählen oder mindeſtens auch hier den Zuſatz zu machen: „im Sinne dieſes Geſetzes“, um den Unte ſchied von den geſchloſſenen Gewäſſern im Sinne des Fiſcherei-Geſetzes hervor— treten zu laſſen. § 6. Wenn im $ 4 des Fiſcherei-Geſetzes die Frage wegen Eigenſchaft eines Ge— wäſſers „im Verwaltungswege unter Ausſchluß des Rechtsweges“ entſchieden werden ſoll, ſo iſt dies auch die Abſicht des Entwurfes, zugleich empfiehlt es ſich die entſcheidende Behörde anzugeben, weßhalb vorgeſchlagen iſt, ſtatt „im Verwaltungsſtreitverfahren“ zu ſagen: „vom Waſſeramte unter Ausſchluß des Rechtsweges“. § 13. Es iſt hier auf die Beſtimmung des § 31 des Fiſcherei-Geſetzes, welche für Schonreviere die meiſten der hier fakultativ zu verbietenden Handlungen unterſagt, hinzuweiſen und auszudrücken, daß dieſe Beſtimmung aufrecht erhalten werden ſoll, was durch den Zuſatz am Eingang des Paragraphen: „Unbeſchadet der Beſtimmungen in § 31 des Fiſcherei-Geſetzes über Schonreviere kann“ erkennen zu geben ift, das Wort „kann“ in 2. Reihe des $ bereits hervorgenommen, fällt dann als überflüſſig aus. Auch die Entnahme von Eis muß theil— weiſe im Intereſſe der Fiſchzucht unterſagt werden können, deßhalb der Zuſatz im Texte. Zu § 16 des Entwurfes iſt ein Zuſatz 3 wegen der Fiſcherei-Berechtigung in den Altwäſſern und den im Inundationsgebiete liegenden Waſſerſtücken des verlaſſenen oder ver— legten Bettes in Vorſchlag gebracht, bezüglich deſſen das oben Geſagte gilt, da er möglicher: weiſe nicht in das Waſſergeſetz ſondern in das Allgemeine bürgerliche Geſetzbuch gehört. Da aber bei verlaſſenen ꝛc. Flußbetten bezüglich der Fiſcherei in denſelben öfters Streit entſteht, dieſelben vielfach für die Heranziehung der Fiſchbrut unentbehrlich find, jo iſt einestheils, wenn auch nur in einem Nebenſatze ausgeſprochen, daß die Altwaſſer thunlichſt mit dem Hauptwaſſer in Verbindung gehalten werden ſollen (vergleiche $ 99 des Entwurfes) und anderntheils über die Fiſcherei-Berechtigung Entſcheidung getroffen. Nicht nur ſo lange als die Verbindung mit dem Hauptwaſſer beſteht, ſondern auch wenn die ſonſt darin durch all— mähliges Verſanden, Austrocknen, Zuwerfen oder dergleichen entſtandenen als geſchloſſene Ge— wäſſer im Sinne dieſes und des Fiſcherei-Geſetzes, dann anzuſprechenden Teichen oder Lachen ähnliche Waſſerſtücke mit dem Hauptwaſſerlauf nicht mehr in Verbindung ſtehen, aber im Inundationsgebiete desſelben liegen und insbeſondere bei jedem Hochwaſſer überfluthet werden DR oder doch während der Hochwaſſer eine ſolche Verbindung mit dem Hauptwaſſer haben, daß die Fiſche ſich in dieſelben flüchten und darin Schutz ſuchen, muß die Fiſcherei-Berechtigung in dieſen Gewäſſern den im Hauptwaſſer Fiſcherei-Berechtigten verbleiben, was im Gebiete des gemeinen Rechtes mehrfach in gerichtlichen Erkenntniſſen ausgeſprochen iſt. § 19. Der als Abſatz 2 einzufügende Zuſatz bezweckt Herbeiführung einer allgemeinen Vorſchrift, daß die Räumung dieſer Gewäſſer, zumeiſt Bäche nicht zu einer Zeit vorgenommen wird, in welcher die darin ſich aufhaltenden Fiſche laichen oder ihren Laich in den wegzu— räumenden Kräutern abgeſetzt haben, was zur Hebung der Fiſchbrut und zum Schutze der Brut nöthig iſt. Wenn $ 21 des Entwurfes die Erlaſſung derartiger Vorſchriften zwar im Auge hat, wonach die Waſſerpolizei derartiges feſtſetzen kann; ſo iſt das kein Grund dagegen, die vor— geſchlagene Beſt'mmung ſelbſt ausdrücklich in das Geſetz mit aufzunehmen, weil einestheils ſolches oft überſehen, anderntheils aber bei mangelnder Einſicht und fehlendem Verſtändniß, ſowie Fürſorge für die Fiſcherei häufig ſogar geradezu für überflüſſig gehalten wird. § 24 folg. Zum Abſchnitt 3: „Vorſchriften zur Reinhaltung der Gewäſſer“ iſt be— reits in früherer Erörterung das Ungenügende derſelben nachzuweiſen verſucht, auch die Be— fugniß des Bezirksoberpräſidenten zum Erlaſſe von Einſchränkungen der zu ertheilenden all— gemeinen Anordnungen bemängelt. Die Schwierigkeit der Sache wird in keiner Weiſe er— kannt und daneben dürfte auch darauf Rückſicht zu nehmen ſein, daß die Wiſſenſchaft über das Verfahren der durch Verunreinigung entſtehenden Krankheiten und ſonſtigen ſchädlichen Folgen noch in der Entwicklung befindlich iſt, ſo daß es ſich empfehlen möchte, einer Central— behörde die Befugniß einzuräumen, die Reſultate dieſer Forſchungen zur Geltung bringen zu können, ohne jedesmal die Geſetzgebungsmaſchine in Gang bringen oder auch nur den Ver— ordnungsweg beſchreiten zu müſſen; aber als oberſter Grundſatz wäre doch wohl hinzuſtellen, daß die dem Gemeinbrauche unterſtehenden Gewäſſer, daß namentlich die zum Trinken für Menſchen und zum Tränken des Viehes dienenden Gewäſſer ſo rein zu halten ſind, daß auch die Fiſche darin exiſtiren können. Dieſer Grundſatz wäre im Geſetze als das Maßgebende hinzuſtellen, daneben könnte es der einzuſetzenden Centralbehörde überlaſſen werden, die für alle Provinzen möglichen Beſchränkungen auszuarbeiten und dann den herzurichtenden Waſſer— ämtern eine gewiſſe Befugniß zur Erhöhung oder zum Exlaſſe dieſer Beſchränkungen einzu— räumen. Dem entſprechend iſt in Erweiterung des Vorſchlags eines ſehr rührigen und gutge— leiteten Po inzial-Fiſcherci-Vereins der unter Nr. 3 zu $ 24 erſichtliche Zuſatz gemacht, ſowie an Stelle der Worte „der Oberpräſident der Provinz“ andere Faſſung beantragt. Es decken ſich dieſe Vorſchläge im Ganzen mit dem Antrage, welchen die Vertreter des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bei Berathung der „Vorſchläge der Deutſchen Landwirthſchafts— Geſellſchaft“ dahin gehend gemacht hatten, daß eine allgemeine Beſtimmung in das Geſetz aufgenommen, die Ausführungsbeſtimmungen aber der Verordnung oder der Verfügung der Centralbehörde überwieſen würden. Daneben wird wegen der bereits zur Zeit des Inkrafttreten des Geſetzes vorhandenen Ableitungen aus landwirthſchaftlichen und gewerblichen Anlagen Anordnung zu treffen fein, und iſt der Schluß des Zuſatz s darauf gerichtet, dieſem gerecht zu werden. § 26. Der Zuſatz in „allen“ vor Waſſerläufen iſt beantragt, weil unter den „Waſſer— läufen“ im Entwurfe nicht immer auch die der Unterhaltungspflicht nicht unterſtehenden „Bäche“ mitgemeint ſind, und beim Fehlen des Wortes „allen“ deduzirt werden könnte, daß dieſe kleinen „ſonſtigen“ Waſſerläufe außerhalb des Geſetzes ſtünden, was nicht ſein darf, da auch an Bächen und Gräben, die mit Waſſerläufen in Verbindung ſtehen, im Prinzip das Röthen nicht zu dulden iſt. § 28. Die „Provinzialwaſſerbehörde“ iſt als die mit den Verhältniſſen am beſten betraute, mit techniſchen Hilfskräften ausgerüſtete Behörde an Stelle des überlaſteten Land: rathes — in Städten wird kaum Veranlaſſung zur Dispensertheilung ſein — in Vorſchlag zu bringen. Zum 2. Theile, 1. Abſchnitt: „Eintheilung der Waſſerläufe“ wäre vielleicht ein anderes Syſtem, das ſich auch auf die Bäche miterſtreckte, anzuwenden, was Dr. Baumert in 3 dem Eingangs erwähnten Berichte des Näheren ausführt; es würde dann der Entwurf durch— gehend an den bezüglichen Stellen zu ändern und ausführliche Begründung der Abänderungs— vorſchläge beizugeben ſein, wovon als zu weit abführend, Abſtand genommen wird. Sin 2. Abſchnitt dieſes Theiles: „Benutzung und Veränderung der Waſſerläufe“ iſt in den SS 37 und 38 entſprechend der Beſtimmung in § 2 des Entwurfes keine vollſtändige Aufzählung der Verbrauchszwecke gegeben, es fehlt u. A. doch die im Rahmen des Entwurfes liegende „Benutzung der Waſſerläufe für den öffentlichen Verkehr“ und in Folge der Beſtim⸗ mung im $ 2 auch die Fiſcherei. Da in 8 2 die Aufnahme der letzteren beantragt iſt, muß ihrer auch hier gedacht werden, was am einfachſten durch Einſchreibung der Worte „der Fiſcherei“ hinter Flößerei geſchieht. Ebenſo iſt ſie zu erwähnen bei: § 40. Der $ 1 des Entwurfes ſtellt die Waſſergrundſtücke den übrigen Grundſtücken gleich, ſie ſollen als ſolche kultivirt werden, durch ihre Bearbeitung ſoll der landwirthſchaft— liche Erwerbsgewinn erhöht, die Erziehung von zur Ernährung der Bevölkerung dienlichen Erzeugniſſen vermehrt werden. Iſt dies ernſtlich beabſichtigt, ſo muß dafür Fürſorge getroffen werden, daß die Waſſergrundſtücke auch Waſſergrundſtücke bleiben, d. h. daß dem vorzüg⸗ lichſten Erzeugniſſe dieſer Waſſergrundſtücke, den Fiſchen, die Exiſtenzermöglichung nicht abge— ſchnitten wird; mit anderen Worten es muß bei dem im $ 40 vorgeſehenen Ausgleichungs⸗ verfahren darauf gehalten, davon ausgegangen werden, daß in fiſchreichen Gewäſſern ſtets ſo viel Waſſer zu belaſſen iſt, als zur Erhaltung der Fiſchbeſtände erforderlich iſt. Es iſt dieſerhalb der bei § 40 erſichtliche Zuſatz in Vorſchlag gebracht. Auch in 8 44 muß der Fiſcherei Rechnung getragen werden. Hier iſt u. A. der Be- und Entwäſſerung beziehungsweiſe der ja auch zu landwirthſchaftlichen Zwecken im Gebrauche befindlichen Treib— werkzeuge gedacht, aber wenn man die Sache genauer anſieht, nur zu Gunſten der feſten, Bodengrundſtücke; an das neu geſchaffene Waſſergrundſtück, welches je nach der örtlichen Gelegenheit und dem Geſchicke des Beſitzers eine erheblich höhere Rente abwerfen kann, als ſchlechte Aecker, Trieſcher und ſaure Wieſen ꝛc. ſcheint nicht gedacht zu ſein. Um dasſelbe rationell kultiviren und ertragsreich zu machen, bedarf es ebenſowohl der Zu- und Ableit— ungen, der Stauanlagen und dergleichen zwecks Anlage von Fiſchteichen, Brutanſtalten und dergleichen. So gut wie die in § 44 genannten Ent- und Bewäſſerungsanlagen des Grund und Bodens verfolgt auch die Fiſchzucht Zwecke der Landeskultur und im gegebenen Falle und bei gegebenen örtlichen Verhältniſſen in höherem Grade, als die ſeither an mancher dafür ungeeigneten Stelle übliche Bodenbearbeitung. Es iſt deßhalb gewiß nicht unbillig, auch für ſie Berückſichtigung zu verlangen und zielt darauf der beantragte Zuſatz hin. Bei Titel 4 des Abſchnitts 2: „Rechte der Eigenthümer“ dürfte hervorzuheben ſein, daß die Benützung von fiſchreichen Waſſerläufen inſoferne zu beſchränken iſt, daß nicht ein völliges Trockenlegen derſelben der, wenn auch unbeabſichtigte Erfolg des Gebrauches iſt, es muß das Kapitel des Trockenlegens der Waſſerläufe mitbehandelt werden, was ſich wohl am beſten in der vorgeſchriebenen Weiſe erledigen dürfte. Der Inhalt des vorgeſchlagenen neuen § 64a rechtfertigt ſich aus fiſchereilichen Rück— ſichten, die des Näheren hier auseinander zu ſetzen zu weitläufig ſein würde, ohnehin auch bei einigem Nachdenken ſich ſelbſt erklären. Zu § 65. Wie bereits aus dem zu § 44 Bemerkten erkeunbar wird, ſtehen die Intereſſen der alten Bodengrundſtücke mit denen der neugeſchaffenen Waſſergrundſtücke und den daſelbſt auch genannten Triebswerksanlagen, wenn auch nicht in diametralem, doch hie und da wenigſtens beim Mangel gegenſeitigen Entgegenkommens in anſcheinend argem Wider: ſpruch: ſowohl die Bewäſſerungs- ꝛc. Anlagen der Wieſenbeſitzer, wie die ſonſtigen Triebwerke können der Fiſcherei ebenwohl nicht gewollten, aber tief einſchneidenden Schaden thun, die Anlagen bringen nämlich oft die Fiſchbrut, die künftigen Fleiſchgeber auf's Trockene und machen ſie untergehen, die Triebwerke, namentlich die jetzt faſt überall angewendeten Tur— binen ſchädigen den Fiſchbeſtand, indem hier alles Waſſer und damit die in ihm befindlichen Fiſche, namentlich aber die zum Meere wandernden Aale beim Mangel von Schutzvorricht— ungen in den Turbinenkanal und die Turbinenkammern geführt und dort, wenn nicht zer: malmt, doch an- und durchſchnitten werden, ſo daß ſie ſpäter umkommen und verderben. Es empfiehlt ſich deßhalb auch bei § 65 bezügliche Beſtimmungen einzuführen, und zwar a BITTE vr 8 12 Aueh A > en Seat Zune * 8 R 7 2 ws WAA Er. A S Bw re — Pi =; Er 5 zwei Hilfsparagraphen, deren Inhalt ſich ebenfalls meiſt von ſelbſt rechtfertigt. Mehrfach iſt derſelbe bezüglichen Beſtimmungen der ſchweizeriſchen Geſetzgebung über Fiſcherei entnommen, die wie eine Vergleichung derſelben mit dem Preußiſchen Fiſcherei-Geſetze vom 30. Mai 1874 im übrigen ergibt, ſehr viel Gemeinſchaftliches mit dem letzteren hat, aber die jetzt hervorge— hobenen Punkte nicht gleichzeitig mit Erlaß des Fiſcherei-Geſetzes geregelt hat. Einzelne Be— ſtimmungen find auch der praktiſch bewährten ehemaligen kurheſſiſchen Geſetzgebung nachge— bildet, einzelnes iſt aus § 47 der Vorſchläge der Landwirthſchafts-Geſellſchaft entnommen, weil dasſelbe auf Vereinbarung der Vertreter der kollidirenden Intereſſen beruhend voraus— ſichtlich in dieſer Faſſung den geringſten Widerſpruch finden wird. Sachliche Begründung im einzelnen dürfte auch hier überflüſſig ſein und unterbleibt deßhalb am beſten. Ebenſo bei den zu § 72 und 91 des Entwurfes vorgeſchlagenen Zuſätze, die theilweiſe den Kompromiſſen der „Vorſchläge ꝛc.“ entnommen ſind. Zu Abſchnitt 3 „Unterhaltung der Waſſerläufe“ und zwar zu Titel 1: „Allgemeine Vorſchriften“ wäre im großen Ganzen wenig zu bemerken, nur wäre hier — unbeſchadet des Einfügens an anderer, der Redaktion des Geſetzes paſſender erſcheinenden Stelle, wie dies auch bezüglich der übrigen Vorſchläge der Fall iſt — das für Ausübung der Fiſcherei noth— wendigen Rechts der Uferbetretung, des Freigangsrechtes längs der Fiſchereiſtrecken zu gedenken. Wie die Rechte des Gemeingebrauches ($ 59 —63), des Staates für Unternehm— ungen für das öffentliche Wohl ($ 95— 103), der Unterhaltungspflichtigen ( 110 —113) erörtert und aufgezählt ſind, ſo muß auch das Urrecht des Fiſchers zur Betretung der Ufer hier ausdrücklich hervorgehoben werden, und zwar da in den $$ 118 und 122 von dem Uferbetretungsrecht anderer Perſonen die Rede iſt, hier durch Verweiſung auf einen neuen Paragraphen, der dem ganzen Abſchnitt unter 130a anzufügen iſt. In demſelben iſt das Uferbetretungsrecht vorbehaltlich der Entſchädigungspflicht für entſtehenden Schaden nach Vor— gang des § 17 des ſeitens der Volksvertretung genehmigten Entwurfes betreffend die Aus— übung der Adjazentenfiſcherei in Weſtfalen feſt ulegen. Vielfach wird dies Recht ja angefochten und trotz der auf dem Rechtsbewußtſein des Volkes beruhenden Nothwendigkeit desſelben nicht überall in der neueren Geſetzgebung aner— kannt, aber wie Württemberg, Heſſen und die öſterreichiſchen Kronländer es geſetzlich beſtätigt haben, ſo darf nach Annahme der bezüglichen Beſtimmung im obenangeführten preußiſchen, von der Staatsregierung zur Annahme empfohlenen Geſetzentwurfe nunmehr als feſtſtehend angenommen werden, daß das Uferbetretungsrecht nunmehr auch überall in Preußen zur ge— ſetzlichen Anerkennung und Geltung gelangen wird. Die Faſſung des neu vorgeſchlagenen Paragraphen ſtimmt im Weſentlichen mit der des weſtfäliſchen Geſetzes, und bedarf es dieſerhalb keiner Erörterung der Nothwendigkeit der Auf— nahme einer ſolchen Beſtimmung mehr. Wenn in dem Paragraphen zugleich das nicht unbeſtrittene Recht der Mitbenutzung des Leinpfades ſeitens des Fiſchers als zu Gunſten des Letzteren entſchieden hingeſtellt iſt, ſo wird dagegen kaum ein begründeter Widerſpruch ſich erheben, da ein Begehen, ein Benützen des Leinpfades zum Zwecke der Fortbewegung des Kahnes oder ausliegender Netze durch den Fiſcher eine weitere Beſchränkung des Eigenthümers kaum enthalten dürfte; daß derſelbe nicht zum Aufhängen und Trocknen der Netze, ja nicht einmal den Pfad ſelbſt, weil dieſer immer frei ſein muß, zum Ausziehen der Netze benutzen darf, ergibt die dieſer— halb gemachte Beſchränkung. Der bezügliche Paſſus des § 47 der Vorſchläge der Deutſchen Landwirthſchafts-Geſellſchaft, welcher lautet: „Fiſchereiberechtigte ſind befugt zur Ausübung und Beaufſichtigung der Fiſcherei die Ufer zu betreten und zum Ausziehen der Netze zu benutzen, doch haben ſie dem Uferbeſitzer jeden dabei verurſachten Schaden zu erſetzen, auch auf Verlangen dafür vorher angemeſſene Sicherheit zu beſtellen“ hat dadurch ſeine Erledigung gefunden. Abgeſehen vom Uferbetretungsrechte iſt es auf Grund gemachter gegenſeitiger Erfahr— ungen für angezeigt gefunden, bei § 110 des Entwurfes noch hervorzuheben, daß der Unter— haltungspflichtige möglichſt ſchonend bei Erfüllung feiner Verpflichtungen, insbeſondere beziin- EIERN a lich der Fiſcherei vorgehen muß und dürfte dieſe Erwägung den zu $ 110 gemachten Zuſatz rechtfertigen. Im Titel 2 „Unterhaltungspflicht“ beſtimmt $ 132 des Entwurfes, daß bei Grenz gewäſſern die Unterhaltungspflicht beiden unterhaltungspflichtigen Verbänden obliegen ſoll; ſpäter insbeſondere in dem nach diesſeitigem Dafürhalten in Wegfall kommenden § 304 iſt nun beſtimmt, daß den Unterhaltungspflichtigen auch die Fiſcherei-Berechtigung zufallen ſoll; das darf aber nur Einem der Verbände zu Gute kommen, nicht Beiden, weil dadurch wieder die wenig empfehlenswerthe Koppelfiſcherei begünſtigt würde. Es iſt deßhalb vorſorglich ein bezüglicher Zuſatz gemacht. Der Abſchnitt 4 „Stauanlagen“ gibt zu mancherlei Anträgen Veranlaſſung: Zunächſt iſt bei $ 149 Nr. 1 auf die Bedürfniſſe der Fiſcherei zu rückſichtigen, die mehrfach mit ſonſtigen Intereſſen zuſammenfallen, wenn gleich ſich dies nicht gut im Rahmen des Geſetzes wird erledigen laſſen. Aus früher mitgetheiltem Grunde, um alles dahin Ge— hörige zuſammenzufaſſen, ſind, wie erſichtlich, Zuſätze beantragt. Wenn in denſelben u. A. von Fluthſchleußen geſprochen wird, ſo ſoll dadurch auf dieſen Punkt aufmerkſam gemacht und darauf hingewieſen werden, daß jeder Beſitzer eines Wehres anzuhalten iſt, ſolches mit zweck- mäßigen Anlagen zu verſehen; der Zufluchtsorte iſt auch gedacht, jedoch dürfte deren Anleg⸗ ung nicht dem Stauwerkbeſitzer, ſondern dem Eigenthümer des betreffenden Waſſerlaufes be— ziehungsweiſe dem Staate aufzulegen ſein. Die zu $ 152 und 153 beziehungsweiſe 154 und 155 gemachten Vorſchläge ſcheinen weil ſelbſtverſtändig überflüſſig zu ſein, gleichwohl ſind ſie gemacht, um die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der darin erwähnten Dinge hervorzuheben. Der zu $ 162 gemachte Zuſatz ſpricht für ſich ſelbſt und ſoll der in waſſerarmen Zeiten hervorgetretenen Sucht, alles Waſſer zum eigenen Zwecke zu verwenden, entgegentreten. Die vorgeſchlagene Grenze des freizulaſſenden Waſſers dürfte eine gerechtfertigte ſein. Der Theil III des Entwurfes, der von „Waſſergenoſſenſchaften“ handelt, bietet nur zu der Bemerkung Anlaß, daß daneben die ohnehin wenig zu praktiſcher Anwendung gelangten SS 9 und 10 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874 zwar beſtehen bleiben könnten, daß es ſich aber empfiehlt, ſie mit dem gegenwärtigen Geſetze zu verbinden, ſchon um die für dergleichen verhältnißmäßig minder wichtigen Dinge nicht erforderliche, dort vorgeſchriebene landesherrliche Genehmigung in Wegfall zu bringen. Es muß dann in $ 180 eine bezüg⸗ liche Nr. 6 eingefügt werden. Eines beſonderen Abſchnittes über Fiſcherei-Genoſſenſchaften, wie ſolche in Abſchnitt 2 und 3 des Entwurfes bezüglich der „Genoſſenſchaften zur Ent- nnd Bewäſſerung von Grund— ſtücken und zur Anlegung und Benützung von Sammelbecken“ ſich finden, wird es nicht be— dürfen, die allgemeinen Beſtimmungen in Abſchnitt 1 und 4 dürften genügen. Zu den $$ 185, 219, 223 find Zuſätze beantragt, weil auch die Fiſcherei-Berechtigten von ſolchen genoſſenſchaftlichen Anlagen Vortheil haben können. Es muß ihnen deßhalb die Möglichkeit des Britrittes gewahrt werden, wie fie aber auch zu den Koſten müſſen herbei— gezogen werden können. Theil V des Entwurfes, der von den „Behörden“ handelt, iſt bereits im Eingange geſtreift und als nicht überall entſprechend bezeichnet; doch ſollen beſtimmte Anträge in dieſer Richtung nicht geſtellt werden, da abgeſehen von der Verunreinigungsfrage die Organiſation der bezüglichen Waſſerbehörden ohne großen Einfluß auf die fiſchereilichen Verhältniſſe ſein dürfte. Im Theil VI „Zwangs⸗ und Stvafbeſtimmungen find mit Rückſicht auf die neuen Zuſatzparagraphen 64a, 65a, 65b zu § 291 Nr. 1 dieſe Paragraphe als unter die Strafe des § 291 fallend, durch Aufnahme dieſer Zahlen zu bezeichnen, weil dieſe Anordnungen unter Strafe geſtellt werden müßten. Geſchähe dieſes nicht, ſo würde eine ſogenannte lex imperfecta vorliegen, die Beſtimmungen würden vorausſichtlich keinen großen Erfolg haben, zumal ſie meiſt im Verwaltungswege entweder gar nicht oder erſt viel zu ſpät nach bereits zugefügten Schaden erzwingbar wären. Im VII. Theile des Entwurfes „Uebergangs- und Schlußbeſtimmungen“ muß in Con⸗ eee 72 N en e EEE 4 * 4 0 g . n N ſequenz der Hereinziehung der Fiſcherei in das Geſetz ſelbſt im 8 293 das Wort „Fiſcherei⸗ Betrieb“ wegfallen. Dagegen find im § 312 I 6 die §8 9 und 10 des Fiſcherei⸗Geſetzes vom 30. Mai 1874 aufzunehmen, weil ſie ebenfalls wegfallen ſollen. § 304 kommt am beſten in Wegfall, er macht einen, wie früher bereits gezeigt, keineswegs als gelungen zu bezeichnenden Verſuch, die Adjazentenfiſcherei zu beſeitigen. Nach): dem der dieſelbe behandelnde „Geſetzentwurf betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen“ vorausſichtlich in Kürze Geſetz werden wird, für die Rheinprovinz bereits ein ähnliches Geſetz in Ausſicht genommen iſt, empfiehlt es ſich, dieſen Gegenſtand ganz aus dem Waſſergeſetze zu entfernen und zu beſonderer geſetzlicher Regelung zu verweiſen, bei welcher Gelegenheie auch die Koppelfiſcherei-Gerechtſamen einer einſchränkenden Behandlung unterworfen und weiter geregelt werden kann, daß den Gemeinden, welchen Fiſchereien durch das Fiſcherei-Geſetz zugewieſen ſind, dieſe nicht wieder dadurch zu wilden Fiſchereien machen, daß fie Fiſcherei-Karten in unbeſchränkter Anzahl ausgeben, Gegenſtände, die gelegentlich der Waſſergeſetzgebung wohl nicht zu regeln ſind. Es folgen die auf Vorſtehendes ſich ſtützenden B. Anträge. 1. Im $ 2 — abgedruckt S. 108 dieſes Jahrgangs — Zeile 2 find die Worte „und die Fiſcherei“ zu ſtreichen; 2. im $ 4 des Entwurfes lautend: Dieſes Geſetz verſteht: 1. unter Waſſerläufen diejenigen Gewäſſer, welche in nutürlichen oder künſtlichen Betten einen regelmäßigen oberirdiſchen Abfluß haben, ohne Unterſchied, ob er beſtändig oder in Zwiſchenräumen ſtattfindet, e i n⸗ ſchließlich ihrer Quellen (natürliche künſtliche Waſſerläufe). Der Begriff eines natürlichen Waſſerlaufes wird durch deſſen Veränderung ($ 37) nicht aufgehoben; 2. unter geſchloſſenen Gewäſſern diejenigen, welche keinen regelmäßigen oberirdiſchen Abfluß haben (Seen, Teiche, Weiher u. ſ. w.) iſt hinter: „geſchloſſenen Gewäſſern“ zuzufügen: „im Sinne dieſes Geſetzes (vergl. § 4 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874);“ 3. in § 6 Zeile 2 a. E. Streitigkeiten über die Frage, ob ein Gewäſſer der einen oder anderen der in § 4 bezeichneten Gattungen angehört, werden im Verwaltungsſtreitverfahren ent= ſchieden. Zuſtändig iſt, vorbehaltlich der Beſtimmungen der $$ 33, 34 und 36, der Kreisausſchuß, in Stadtkreiſen der Bezirksausſchuß. iſt ſtatt: im Verwaltungsſtreitverfahren zu ſagen: „vom Waſſeramte unter Ausſchluß des Rechtsweges“; die Worte: „Zuſtändig bis Bezirksausſchuß“ fallen weg. 4. Dem $ 13 lautend: Die Entnahme von Pflanzen, Schlamm, Sand, Erde und Steinen aus dem Bette eines Waſſerlaufes kann durch Anordnung der Waſſerpolizeibehörde geregelt oder beſchränkt werden. iſt a) vorauszuſchicken: „Unbeſchadet der Beſtimmungen in § 31 des Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874 über Schonreviere kann“ unter Wegfall des Wortes „kann“ im Texte und b) hinter den Worten: „und Steinen“ zuzufügen: „ſowie von Eis“. 5. § 16 lautend: Wenn in Folge natürlicher Ereigniſſe ein Strom ſein Bett verlaſſen, und ſich ein neues ſchiffbares Bett oder ein Nebenarm (§ 10) gebildet hat, jo iſt der bis— herige Eigenthümer des neuen Bettes bis auf die Höhe des dem Staate verbleibenden Werthes des verlaſſenen Bettes für den Verluſt ſeines Eigenthumes auf ſeinen An— trag vom Staate zu entſchädigen. Das verlaſſene Bett ift, ſoweit es nicht nach dem Ermeſſen der Strombau: verwaltung für ihre Zwecke gebraucht wird, gegen einen von ihr feſtzuſetzenden billigen Schätzungspreis den Anliegern käuflich zu überlaſſen. Dieſe Vorſchrift findet auch im Falle einer künſtlichen Verlegung des Stromes Anwendung. erhält einen Zuſatz als Abſatz 3 des Paragraphen: „Die Ausübung der Fiſcherei in Altwäſſern, die thunlichſt mit dem Hauptwaſſer in Verbindung zu halten ſind, und in ſonſtigen, im Ueberſchwemmungsgebiete des Hauptwaſſers liegenden Waſſerſtücken des verlaſſenen oder verlegten Hauptwaſſers verbleibt bis zur Verlandung der Waſſerſtücke dem im Hauptwaſſer zur Fiſcherei Berechtigten.“ 6. Im $ 19 lautend: Waſſerläufe, welche den Vorſchriften dieſes Geſetzes über die Unterhaltung nicht unterliegen (Bäche), ferner die zur Abführung von Waſſer dienenden Gräben, ein ſchließlich der Wege- und Grenzgräben, ſind durch Räumung und Auskrautung in ſolchem Stande zu erhalten, daß die Vorfluth ($ 18) nicht beeinträchtigt wird. Dieſe Vorſchrift findet keine Anwendung auf ſolche künſtlichen Waſſerläufe und Gräben, welche nachweislich von dem Eigenthümer oder deſſen Rechts— vorgänger ohne eine hierzu beſtehende Verpflichtung auf eigenen Grund und Boden angelegt ſind, und deren Erhaltung auch nicht auf Grund einer ſonſtigen beſonderen Verpflichtung gefordert werden kann. iſt zwiſchen dem 1. und 2. folgender neuer Abſatz einzufügen: „Dieſe Räumung und Auskrautung iſt während der Laich- und Schonzeit der in den zu räumenden Gewäſſern vorkommenden Fiſche und zwei Monate nachher verboten.“ und der Beginn des folgenden Abſatzes lautet dann; Dieſe „Vorſchriften finden“, ſtatt Vorſchrift „findet“. Zum Abſchnitte von Reinhaltung der Gewäſſer. 7. iſt zum $ 24 — abgedruckt S. 110 dieſer Zeitſchrift — a) folgender Zuſatz hinter 2 zu machen: „3. daß dadurch dem Fiſchbeſtande erheblicher Schaden erwächſt oder die Fiſche vertrieben werden; und im 2. Abſatze des Paragraphen iſt an Stelle der Worte: der „Oberpräſident der Provinz“ zu ſagen: b) „Die Centralwaſſerbehörde und kann daneben durch Miniſterialverfügung der Provinzialwaſſerbehörde die Befugniß ertheilt werden, aus örtlichen Gründen von den Beſchränkungen zu befreien. Beſchwerden gegen Verfügung des letzteren entſcheidet die Centralwaſſerbehörde. Ob und in wieweit Beſchränkungen vorgedachter Art auf die bereits beim In⸗ krafttreten dieſes Geſetzes vorhanden geweſenen Ableitungen aus landwirthſchaftlichen oder gewerblichen Anlagen Anwendung finden ſollen, wird von den Provinzial— waſſerbehörden entſchieden, gegen deren Beſchlüſſe Rekurs an das Oberlandeskultur— gericht zuſteht.“ 8. In § 28 — abgedruckt S. 109 der „Allg. Fiſch.-Ztg.“ — ſind die Worte: „mit Er⸗ mächtigung des Oberpräſidenten vom Landrathe, in Stadtkreiſen vom Regierungspräſidenten“ zu ſtreichen und ſtatt deren zu ſetzen: „von der Provinzialwaſſerbehörde“ Zeile 5 desſelben Paragraphen am Ende ſind vor dem Worte: „Regierungspräſident“ die Worte „in Stadtkreiſen“ zuzufügen. Abſchnitt: Benutzung ꝛc. der Waſſerläufe. 9. Im § 38 — abgedruckt S. 109 der „Allg. Fiſcherei⸗Ztg.“ — find hinter den Worten: „der Flößerei“ die Worte: „der Fiſcherei“ einzuſchieben. 10. Im 5 40 des Entwurfes lautend: — 11 Wenn wegen Verminderung des Waſſerſtandes oder aus anderen Gründen das vorhandene Waſſer nicht für die Bedürfniſſe aller Berechtigten ausreicht, oder wenn verſchiedene einander ausſchließende Benutzungsarten in Frage kommen, ſo iſt auf Antrag eines Betheiligten die Benutzung des Waſſerlaufes, unter thunlichſter Schon— ung der beſtehenden Rechte, im Ausgleichungsverfahren (58 42 und 43) zu regeln. ft hinter dem Worte: „Rechte“ zuzufügen: ü „insbeſondere unter Feſtlegung des zur Erhaltung des Fiſchbeſtandes nöthigen Ab- und Zufluſſes des Waſſerlaufes.“ 11. Ebenſo iſt im § 44 lautend: Der Eigenthümer eines Waſſerlaufes iſt verpflichtet, deſſen Benutzung ſowie eine zum Zwecke der Benutzung vorzunehmende Veränderung gegen vollſtändige Ent— ſchädigung zu geſtatten, wenn der aus dem Unternehmen zu erwartende Nutzen den Nachtheil des betroffenen Eigenthümers erheblich überwiegt, und das beabſichtigte Unternehmen anders nicht zweckmäßig ausgeführt werden kann. Unter denſelben Bedingungen müſſen ſich bei Unternehmungen zur Ent- oder Bewäſſerung von Grundſtücken oder zu Triebszwecken die Eigenthümer der Ufer⸗ grundſtücke und der ſonſt von dem Unternehmen betroffenen Grundſtücke die Anlage der erforderlichen Ableitungen oder Zuleitungen, Stauanlagen und ſonſtigen Werke gefallen laſſen. Auf Gebäude und eingefriedigte Hof- und Gartenräume findet dieſe Vorſchrift keine Anwendung. im 2. Abſatze 2. Zeile hinter den Worten: „von Grundſtücken“ zuzufügen: „zu Zwecken der Fiſchzucht insbeſondere zur Speiſung von Teichen, Zuführung von Waſſer für Fiſchbrutanſtalten ꝛc.“ oder ꝛc. 12. Bei Tit. 4. Rechte des Eigenthümers. § 64. Dem Eigenthümer iſt die Benutzung ſowie eine zum Zwecke der Be— nutzung vorzunehmende Veränderung des Waſſerlaufes geſetzlich geſtattet, ſoweit ſich nicht aus dieſem Geſetze Beſchränkungen ergeben, oder Rechte dritter entgegenſtehen. Bei den geſetzlich im Eigenthume der Anlieger ſtehenden Waſſerläufen hat Jeder das Recht auf antheilige Nutzung, und zwar, ſoweit es ſich um gegenüberliegende Ufergrundſtücke handelt, nach dem im § 11 Ziffer 1 angegebenen Maßſtabe“ tft als Zuſatzparagraph einzufügen: 64a. „Das Trockenlegen der Waſſerläufe zum Zwecke des Fiſchfanges iſt verboten. Sonſtige Abſchläge von Fiſchwaſſern haben abgeſehen von Eilfällen in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März zu unterbleiben. Falls Trockenlegen zu anderen Zwecken nöthig wird, muß die zuſtändige Waſſer— polizeibehörde, Noth- und Eisfälle ausgenommen, jo zeitig und mindeſtens 24 Sunden vorher von der beabſichtigten Vornahme benachrichtigt werden, damit dieſelbe den Fiſcherei-Berechtigten oder Pächtern, wozu fie verpflichtet iſt, benachrichtigen kann. Sofern die Staatsverwaltung derartige Abſchläge anordnet, hat die Bauleitung der Ortspolizeiwaſſerbehörde zeitig davon in Kenntniß zu ſetzen, damit dieſe die Fiſcherei— Berechtigten oder Pächter rechtzeitig benachrichtigen kann. Gemeinden und Waſſerwerkbeſitzer haben die oben genannten Perſonen auch direkt vorher zu benachrichtigen. Bezüglich gewerblicher und anderer Ableitungen aus einem Waſſerlauf hat die Waſſerpolizeibehörde dahin zu ſorgen, daß im eigentlichen Flußbette immer ſo viel Waſſer fließt, als zur Erhaltung und Bewegung der dort befindlichen Fiſche noth— wendig iſt. . Ausnahmen von vorjtehenden Beſtimmunzen kann die Provinzialwaſſerbehörde geſtatten.“ 13. Zu 8 68 Bei der Benutzung und Veränderung des Waſſerlaufes darf der Mitgebrauch der übrigen Eigenthümer nicht beeinträchtigt werden. werden folgende Zuſätze beantragt: * 8 65a. „Bei großen Bewäſſerungsanlagen iſt an den Hauptkanälen der Ein— tritt von Fiſchen durch Anbringung geeigneter Vorrichtungen an den Schleuſen und Kanälen zu verhindern. Beim Wäſſern durch kleinere Vorrichtungen aus fiſchreichen Gewäſſern iſt ein geeigneter Rechen an der Ableitungsſtelle aus dem Waſſerlauf einzufügen oder wenigſtens durch eingelegte Reiſer, Dornen oder dergleichen, namentlich der Eintritt auch junger Fiſchrut zu verhindern. Bei bereits bei Inkrafttreten des Geſetzes vorhandenen Wäſſerungsanlagen muß der Eigenthümer des Grund und Bodens es geſtatten, daß der Fiſcherei-Berechtigte Anlagen zum Abhalten der Fiſche vom Eintritt in die Wäſſerungsgräben auf ſeine Koſten herſtellt, ohne dadurch den Waſſerzulauf erheblich zu mindern. Es darf allen Waſſerläufen durch das Wäſſern niemals ſo viel Waſſer entzogen werden, daß der Fiſchbeſtand dadurch in Frage kommt. (Vergl. §§ 40, 44 und 65 b). § 65 b. Die Beſitzer von Waſſerwerken ſind verpflichtet, zweckdienliche Vorricht— ungen durch Anlegung von Gittern, Rechen und dergl. zu erſtellen, um zu ver— hindern, daß die Fiſche in die Triebwerke gerathen und hat die die Stauanlagen genehmigende Behörde jede Anlage abzulehnen, durch welche die Fiſcherei in erheb— lichem Maaße geſchädigt wird, ſofern nicht volle Entſchädigung eintritt. Bei bereits zur Zeit des Inkrafttretens des Geſetzes beſtehenden Triebwerken kann der Fiſcherei-Berechtigte Rechen und andere Vorrichtungen zum Schuß der Fiſche oder Erleichterung der Wanderung derſelben auf eigene Koſten an beſtehenden Trieb— und Stauwerken erſtellen laſſen, ſofern ſie für allen, den Betriebsbeſitzern entſtehenden Schaden, Sicherheit und Entſchädigung leiſten. Auch Unregelmäßigkeiten im Betrieb, welche durch die obenbezeichneten Vorricht— ungen verurſacht werden, ſind zu entſchädigen. Die Provinzialwaſſerbehörde beſtimmt die Höhe der Entſchädigung und Sicherheit, erläßt auch erforderlichen Falls Beſtimmungen über die Art der zuläſſigen Vorricht— ungen und deren Benutzung. Die Beſitzer der Trieb- und Stauwerke können indeſſen die Annahme der Ent— ſchädigung ablehnen und verlangen, daß ihnen ihr ganzes Werk gegen einen nach den Grundſätzen der Zwangsenteignung feſtzuſetzenden Preis abgekauft werde, wenn die durch die Vorrichtungen zum Schutze der Fiſche oder der Erleichterung der Wanderung derſelben in Anſpruch genommene Waſſermenge oder Waſſerkraft ſo groß iſt, daß deren Entziehung die Rentabilität des Werkes weſentlich zu beeinträchtigen oder den Betrieb weſentlich zu erſchweren geeignet iſt. Auch hierüber entſcheidet das Waſſeramt. — Der Fiſcherei-Berechtigte hat ſich innerhalb einer vom Waſſer— amt feſtzuſetzenden Friſt, nachdem ihm der Preis mitgetheilt iſt, zu erklären, ob er ſeinen Antrag aufrecht erhält. Erklärt er ſich nicht, wird angenommen, daß er den Antrag fallen läßt.“ 13. Zu 78 f Fiſcherei-Berechtigte haben kein Widerſpruchsrecht gegen die Verleihung, unbeſchadet der ihnen etwa zuſtehenden Entſchädigungsanſprüche. iſt zunächſt hinter: „unbeſchadet“ einzufügen: „der gerichtlichen Geltendmachung“ der ıc. und ſodann noch weiter folgender Zuſatz: „Es ſteht ihnen gegen die Ausübung, Aenderung oder Neubegründung anderer Waſſernutzungsrechte und die Errichtung der wegen derſelben erforderlichen Vorricht— ungen, ſofern der vorausſichtliche Werth der neuen Nutzung größer iſt als der Werth der Fiſcherei, kein Widerſpruchsrecht zu wohl aber ein Anſpruch auf volle Ent— ſchädigung. Sie können ſtets verlangen, daß vor der Einrichtung neuer Anlagen Sicherheit geleiſtet werde, oder, falls es ſich um eine dauernde Schädigung der Fiſcherei handelt, ihr Recht von dem Antragſteller ihnen zum vollen, nach den Grundſätzen für die Zwangsenteignung feſtzuſtellenden Werth abgekauft werde. Der RT r ͤilö!᷑/¼V/ꝗ lern Zst San une — 13 — Antragſteller hat innerhalb einer vom Waſſeramt feſtzuſetzenden Friſt ſich zu er⸗ klären, ob er den Kaufpreis zahlen und ſeinen Antrag aufrecht erhalten will. Erklärt er ſich nicht bereit, wird angenommen, daß er den Antrag fallen läßt.“ 14. In § 91: Die Verleihung kann durch Beſchluß des Waſſeramtes für erloſchen erkärt werden: 1. wenn der Beliehene die verliehenen Anlagen dauernd entfernt oder eingehen läßt; iſt in der erſten Zeile der Nr. 1 hinter: „oder“ noch einzufügen: „oder ſie dauernd oder in weſentlichen Theilen zerfallen läßt“; 15. Zu $ 110 des Entwurfes lautend: Der zur Unterhaltung eines Waſſerlaufes öffentlich-rechtlich Verpflichtete iſt befugt, diejenigen Veränderungen auf der von ihm zu unterhaltenden Strecke vorzunehmen, welche zur ordnungsmäßigen Unterhaltung des Waſſerlaufes geboten ſind. wird als Zuſatz vorgeſchlagen: „Er hat dabei mit thunlichſter Schonung fremder Rechte vorzugehen, insbeſondere auch auf Erhaltung des Fiſchbeſtandes, der Laich- und Schonplätze, ſowie der Ber: bindung der Altwaſſer mit dem Waſſerlauf Bedacht zu nehmen.“ 16. Hinter dem Abſatz 1 des § 115 lautend: : Die Eigenthümer der Ufergrundſtücke find verpflichtet, behufs Ausführung der in § 114 bezeichneten Arbeiten das Betreten des Ufers, ſowie die erforderlichen Anlagen im Bette oder am Ufer des Waſſerlaufes und die Ablagerung des Aus— hubes auf die Ufergrundſtücke ohne Anſpruch auf Entſchädigung zu geſtatten. ſowie Abſatz 1 des § 122 des Entwurfes lautend: Das Betreten aller Anlandungen, Sandbänke, Inſeln, ſowie der Ufer ſelbſt, das Setzen von Stations- und Feſtpunktſteinen, ſowie von Schifffahrts- und ſonſtigen Merkzeichen iſt den Beamten und den mit Legitimation derſelben verſehenen Beauf— tragten der Stromverwaltungsbehörde oder des Unterhaltungspflichtigen zu dienſtlichen Zwecken jederzeit gestattet. Soweit nicht Gefahr im Verzuge iſt, hat dem Setzen der Merkzeichen u. ſ. w. die Anhörung der Beſitzer vorauszugehen. iſt jedesmal in Klammer zuzuſetzen: „(Vergl. auch § 130 a).“ 17. Am Schluß des Abſchnittes iſt folgender neuer Paragraph zuzufügen: § 130 a. „Der zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigte und feine Gehilfen dürfen die zu nicht eingefriedigten Beſitzungen gehörigen Ufergrundſtücke, ſowie Brücken, Wehre und Schleußen inſoweit betreten, als das zur Ausübung der Fiſcherei, ſowie zur Beaufſichtigung derſelben erforderlich iſt. Zur vollſtändigen Einfriedigung gehört eine Einfriedigung des Flußufers nicht, im Uebrigen entſcheidet der Kreisausſchuß (das Waſſeramt) darüber, was für voll- ſtändig eingefriedigt zu erachten iſt. Für den beim Betreten verübten Schaden haftet, ſoweit nicht ganz Unberechtigte ihn zugefügt haben, der Fiſcherei-Berechtigte, vorbehaltlich des Rückgriffes auf den Beſchädiger. An ſchiffbaren Waſſerläufen dürfen die zur Fiſcherei Berechtigten den Lein- und Floßpfad innerhalb der zum Zwecke des Schiffszuges und des Flößens feſtgeſtellten Grenzen und Beſchränkungen benutzen unter Haftung für den etwa entſtehenden Schaden. Ausziehen der Netze außerhalb des Lein- ꝛc. Pfades am Ufer nach dem Waſſerlauf hin iſt ohne Störung des Schiffzuges und der Flößerei geſtattet. Die Feſtſtellung der Höhe der Entſchädigung erfolgt in Ermangelung gütiger Vereinbarung; durch Beſchluß des Bezirksausſchuſſes (Waſſerämter), gegen welchen Beſchluß binnen zwei Wochen Antrag auf mündliche Verhandlung im Streitverfahren zuläſſig iſt.“ 18. Hinter dem § 132, welcher lautet: Bildet ein Waſſerlauf die Grenze zwiſchen zwei nach § 131 unterhaltungs— pflichtigen Verbänden, ſo liegt die Unterhaltung beiden gemeinſchaftlich ob. iſt ein Zuſatz einzuſchieben: — 14 = „Die Fiſcherei Nutzung nach § 304 kann jedoch eintretenden Falles unter Ent: ſchädigung des anderen nur an Einen Verband übergehen.“ 19. Im $ 149 lautend: Bei Verleihung oder Genehmigung einer Stauanlage ſind Feſtſetzungen zu treffen: 1. über die bauliche Einrichtung der Anlage und ihrer Zubehörungen (Waſſer— ableitung); wird in der Parentheſe zuzufügen ſein: „(Grundabläſſe, Fiſchpäſſe ꝛc.)“ 20. Im $ 150 lautend: Dem Unternehmer können weitere Einſchränkungen, insbeſondere auch über die zu benutzende Waſſermaſſe, gemacht werden. hinter: „Waſſermaſſe“ den Zuſatz: „unter Berückſichtigung der Erhaltung eines guten Fiſchbeſtandes.“ 21. Ebenſo zu § 152 des Entwurfes, welcher lautet: § 152. Die Setzung und Bezeichnung des Merkzeichens erfolgt bei den Strömen und Schifffahrtskanälen unter Leitung des Waſſeramtes, im Uebrigen unter Leitung des Kreis: (Stadt), Ausſchuſſes. Ueber die Setzung und Bezeichnung iſt eine Urkunde aufzunehmen. zuzuſetzen hinter: „aufzunehmen“: „welche bei der genehmigenden Behörde aufzuheben iſt und wo die Betheiligten jederzeit Einſicht nehmen können.“ 22. Im $ 133 des Entwurfes, deſſen Wortlaut it: Nähere Vorſchriften über die Einrichtung des Merkzeichens und die Feſtpunkte, und über das Verfahren bei der Setzung und Bezeichnung des Merkzeichens werden im Wege der Ausführung dieſes Geſetzes getroffen. wird vorgeſchlagen hinter: „Merkzeichen“ zuzufügen: „die unter Zuziehung der übrigen Betheiligten zu erfolgen haben.“ 29. Im § 154 Für die beim Inkrafttreten dieſes Geſetzes beſtehenden, mit einem vorſchrifts- mäßig bezeichneten Merkzeichen nicht verſehenen, ſowie für ſolche Stauanlagen, welche eine Genehmigung nicht bedürfen, muß die Setzung und Bezeichnung des Merk— zeichens auf Antrag Betheiligter nach Vorſchrift der 88 151 und 153 erfolgen. hinter dem Worte: „muß“ zuzuſetzen: „unbeſchadet bereits beſtehender geſetzlichen Beſtimmungen.“ 24. Ebenſo im $ 155 lautend: Streitigkeiten über den Umfang der Stauberechtigung unterliegen der Entſcheid— ung im Verwaltungsſtreitverfahren. Zuſtändig iſt bei den Strömen und Schiff— fahrtsfanälen das Waſſeramt, im Uebrigen der Kreisausſchuß, in Stadtkreiſen der Bezirksausſchuß. g Zeile 1 hinter: „Stau-“ zu ſetzen: „beziehungsweiſe Fiſcherei-Berechtigung.“ f 25. Hinter $ 162 des Entwurfes wird vorgeſchlagen folgenden neuen Paragraphen einzufügen: „Bei waſſerarmen Zeiten darf bei dem ſogenannten Sammeln des Waſſers nicht alles Waſſer am Abfluſſe gehindert werden, vielmehr ſind Vorkehrungen zu treffen, daß während jener Zeit bei Gewäſſern unter 400 Quadratkilometer Einzugsgebiet ein Vierteil und bei größeren Gewäſſern nicht unter einem Zehntel der zufließenden Waſſermenge dem Unterlaufe ununterbrochen zugeführt werde.“ 26. Dem § 180 folgendenden Wortlautes: Nach den Vorſchriften dieſes Geſetzes können öffentliche Waſſergenoſſenſchaften gebildet werden: F 2 AERO: . * r PER ya zur Benutzung, Veränderung und Unterhaltung von Gewäſſern; . zur Ent: oder Bewäſſerung von Grundſtücken; zum Schutze der Ufer; . zur Anlegung, Benutzung und Unterhaltung von Sammelbecken; . zur Herſtellung und Verbeſſerung von Waſſerſtraßen (Flößereien) und anderen Schifffahrtsanlagen. wäre anzufügen: 6. zum Zweck geregelter Aufſichtsführung der gemeinſchaftlichen Maßregeln zum Schutze des Fiſchbeſtandes ſowohl als zum Zwecke gemeinſchaftlicher Bewirth⸗ ſchaftung und Benutzung einer mindeſtens zwei Kilometer langen Fiſchſtrecke, insbeſondere wenn daſelbſt die ſogenannte Adjazentenfiſcherei oder Koppel⸗ Fiſcherei-Berechtigungen vorhanden ſind.“ 27. Im $ 185 welcher lautet: Der Genoſſenſchaft können außer den Eigenthümern der bei dem Unternehmen betheiligten Grundſtücke oder gewerblichen Anlagen nur diejenigen Gemeinde-, Amts-, Kreis: und ſonſtigen Kommunalverbände, ſowie diejenigen Deichverbände und Me— liorations⸗Genoſſenſchaften, deren Intereſſen bei dem Unternehmen betheiligt find, als Genoſſen angehören. wäre in der letzten Zeile hinter: „betheiligt ſind“ einzufügen: „ſowie Fiſcherei-Berechtigte“. 28. Ebenſo im § 219 des Entwurfes lautend: Die Aufſichtsbehörde iſt berechtigt, auf Antrag des Genoſſenſchaftsvorſtandes und nach vorgängiger Anhörung der Eigenthümer die Heranziehung ſolcher Grundſtücke zu den Genoſſenſchaftsbeiträgen zu verfügen, welche der Genoſſenſchaft nicht ange— hören, jedoch aus den Genoſſenſchaftsanlagen Vortheil ziehen. Die Genoſſenſchaft iſt in dieſem Falle verpflichtet, die herangezogenen Eigen— thümer auf ihr Verlangen nach Maßgabe der im $ 218 gegebenen Vorſchriften in die Genoſſenſchaft aufzunehmen. hinter: „Grundſtücke“ Zeile 2 a. E. einzufügen: „„von gewerblichen Anlagen desgleichen Fiſcherei-Berechtigter.“ 29. Desgleichen wäre im § 223 mit folgendem Wortlaute: Eigenthümer von gewerblichen Anlagen, welche nach Begründung der Genoſſen— ſchaft den Betrieb der Anlage auf die Benutzung der Sammelbecken oder der aus den Sammelbecken fließenden Waſſerläufe einrichten, dürfen, ſoweit die beſſere Be— nutzung durch das genoſſenſchaftliche Unternehmen möglich geworden iſt, das Waſſer erſt benutzen, nachdem ſie der Genoſſenſchaft beigetreten ſind. Eigenthümer nicht-gewerblicher Anlagen der im erſten Abſatze bezeichneten Art können, auch ohne Genoſſen zu ſein, mit Beiträgen zu den Genoſſenſchaftslaſten herangezogen werden. Die Höhe der Beiträge richtet ſich nach dem Vortheile, welchen der Eigenthümer der Anlage in Folge der Anlegung des Sammelbeckens gegen den früheren Zuſtand mehr erzielen kann. im zweiten Abſatz zweite Zeile u. A. hinter „Genoſſen“ einzufügen: d „ſowie Fiſcherei-Berechtigte.“ 30. Im § 291 lautend: Mit Geldſtrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark, im Vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen, wird, ſofern nicht nach anderweiten ſtrafgeſetzlichen Beſtim— mungen härtere Strafen verwirkt ſind, beſtraft: 1. wer den Vorſchriften der 88 159 Abſatz 1, 161, 162 Abſatz 1 und 2, 163 oder einem auf Grund des § 120 erlaſſenen Verbote zuwiderhandelt. würde hinter $$ die Zahlen „64a, 65a, 65 b“ zuzuſetzen fein. 31. Im § 293, abgedruckt Seite 109 der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ müßten die Worte: „des Fiſcherei-Betriebes“ | in Wegfall kommen. = Er El 18 32. Der § 304 wegen Abſchaffung der Adjazentenfiſcherei fällt aus und tritt an deſſen Stelle ein anderer, etwa folgenden Inhalts: Die ſogenannte Adjazenten-, die Koppelfiſcherei ſowie die Ausübung der den Gemeinden zugewieſenen Fiſchereien insbeſondere dahin, daß letztere nicht durch un⸗ beſchränkte Ausgabe von Fiſcherei-Karten genützt werden dürfen, wird durch beſon— deres Geſetz geregelt. 33. In § 312 J 6 find neben den in Wegfall kommenden $$ 43 und 44 des Fiſcherei⸗Geſetzes auch noch „§§ 9 und 10 als wegfallend” aufzunehmen. Caſſel, am 12. Juli 1894. Der Vorſitzende des Nechtspflegeausſchuſſes des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Berbandes. F. W. Seelig, Königlicher Amtsgerichtsrath. 3 — Göſſenbacher'ſche Buchdrucerel (Franz & Müplipaler) München. 5 — } 4 A Bier; 8 ® fleue Solge der r Bayer. Sijd Siſcherei⸗Seitung Cem monaotſiſch zwei⸗ bis dreimal, Preie: Jöhrlich 4 b. — Dachte — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Expedition. — User Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mt. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inftitut, alte Akodemie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Defammtintereffen fler iſcherei, ſowie für llie Heſtrebungen der Fiſckerei- eteine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes ⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗ Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Kiſch Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. ‚Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central. Fiſch.⸗Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver. des Hamburger Fiſch.⸗Der., des Fiſcherei-Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß .Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Fochmännern Deutfdjlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Payeriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei⸗ Verein. Ar IB. e Bänden, der 31. Aung e, d Jahrg. Inhalt: 1. Verhandlungen des II. Den tſch⸗ n Fiſchereirathes 1 in Breslau. — II. Max Paul Guſtav Kreuzwendedich von dem Borne +. — III. Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachſaibling. — IV. a ermiſchte Mittheilungen. — V. Fragekaſten. — VI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. — — k uö—9ͤ,b14——— — — ——— ͤ äw⁴dö⁊ͤ—— 2ä—— — :ʃ.i —yę—-—¼ . — ut—L — (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) Verhandlungen des II. Deutſchen Jiſchereirathes in Breslau. Am Montag den 27. Auguſt wurden die Verhandlungen circa 9 Uhr Vormittags durch den Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Se. Durchlaucht den Fürſten Hatzfeldt— Trachenberg, mit der Begrüßung der Anweſenden eröffnet. In das Präſidium wurden zu Beiſitzern der Vorſitzende des Shlefiihen Fiſcherei-Vereins, Graf Frankenbera auf Tillowitz, und der Vertreter des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins, Profeſſor Dr. Sieglin aus Hohenheim gewählt. Hierauf berichtete der Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Profeſſor Dr. Weigelt aus Berlin, über die Ausführung der Beſchlüſſe des vorjährigen Fiſcherei— Rathes. Danach iſt an alle techniſchen, landwirthſchaftlichen und forſtlichen Hochſchulen das Erſuchen gerichtet worden, die Lehre von der Abwaſſerreinigung unter ihre Lehrgegenſtände aufzunehmen. Die eingegangenen Antworten find ſämmtlich wohlwollend a sgefallen. Dann ſind die deutſchen landwirthſchaftlichen Mittelſchulen erſucht worden, die Fiſchzucht zu 302 lehren. Auch hier find die eingegangenen Antworten durchweg wohlwollend. Endlich iſt eine Kommiſſion zuſammengetreten, der die Frage der Unterſuchung von Abwäſſern bei zu— tage tretenden Schädigungen vorgelegt worden iſt. Die noch nicht abgeſchloſſenen Arbeiten werden etwa am Schluſſe des Jahres veröffentlicht werden. Es iſt Ausſicht vorhanden, daß dieſe Kommiſſion ſich zu einer ſtändigen Einrichtung ausbilden wird. Fürſt Hatzfeldt ſtellte nun die neuen Satzungen des Deutſchen Fiſcherei— Vereins und die Geſchäftsordnung des Fiſcherei-Rathes zur Berathung, nament— lich die 88 27— 39 des vorgelegten Entwurfs, die vom Fiſcher i-Rathe handeln. Hierbei bemängelt Profeſſor Dr. Sieglin aus Hohenheim das für die einzelnen Vereine in Aus— ſicht genommene Stimmenverhältniß. Namentlich glaubt er, daß der Württembergiſche Landes— Fiſcherei-Verein mit zwei Stimmen gegen den Bayeriſchen mit vier Stimmen benachtheiligt ſei und beantragt für Württemberg 3 Stimmen. Fürſt Hatzfeldt erwiderte hierauf, daß mit der vorgeſchlagenen Stimmenvertheilung eine Zurückſetzung eines Vereins keineswegs beab— ſichtigt ſei; die Provinz Schleſien habe auch z. B. nur 1 Stimme; und Profeſſor Weigelt konſtatirt, daß für die Vertheilung der Stimmen die Beſetzung im Bundesrathe vorbildlich geweſen ſei. Im Fiſcherei-Rath hätten dagegen die außerpreußiſchen Vereine relativ weit mehr Stimmen erhalten, als die preußiſchen Vereine. Nachdem ferner Dr. Hofer noch darauf hingewieſen hatte, daß die Bayeriſchen Fiſcherei-Vereine mit ihren die Zahl 7000 bereits er— heblich überſteigenden Mitgliedern etwa doppelt fo ſtark ſeien wie die Fiſcherei-Vereine in Württemberg, zieht Profeſſor Sieglin ſeinen Antrag zurück. Hauptmann Aſter konſtatirt darauf Namens des Sächſiſchen Fiſcherei-Vereins, daß der von ihm vertretene Verein keine Be— denken gegen die vorgeſchlagene Stimmenvertheilung zu erheben habe. Bevor in die weitere Berathung des Entwurfs eingetreten wurde, bemerkten die Herren Amtsgerichtsrath Seelig und Dr. Seligo, daß fie zu dieſem wichtigen, alle Fiſcherei-Vvereine ſehr nahe berührenden Gegenſtande, zur Zeit keine bindenden Erklärungen ab— geben könnten, da der Entwurf ihrem Vereine nicht vorgelegen habe. Die Verſammlung tritt dieſer Auffaſſung bei und beſchließt, daß im Intereſſe der für den Deutſchen Fiſcherei— Verein dringenden Feſtſtellung ſeiner Statuten womöglich bereits bis zum Oktober die einzelnen angeſchloſſenen Vereine ihre Rathſchläge und Einwendungen zu dem Entwurf ſchriftlich beim Deutſchen Fiſcherei-Verein anbringen mögen. Es wurde daher von einer ſpeziellen Durch— berathung der einzelnen Paragraphen abgeſehen und nur auf Anregung des Herrn Dr. von Brunn in Hamburg über die Grenzen des Arbeitsgebietes des Deutſchen Fiſcherei-Vereins diskutirt, ſpeziell über die Frage, ob der Deutſche Fiſcherei-Verein, welcher nach ſeinem Statutenentwurf ein Verein für Fiſchzucht und Binnenfiſcherei ſein wolle, auch die Küſten— fiſcherei in ſein Arbeitsgebiet aufnehmen werde, oder ob die Sorge für dieſe dem nun ſelb— ſtändig gewordenen Verein für Hochſee-Fiſcherei mit zufallen werde. Dr. von Brunn zeigte an der Hand einiger Vorfälle, daß die Löſung dieſer Frage für die Küſtenländer außerordent— lich wichtig ſei. Der Hamburger Fiſcherei-Verein ſei z. B. in ſchwieriger Lage bei der Be: zahlung der Sehundsprämien, welche im Intereſſe der Lachszucht ausgeſetzt ſeien, und für welche nach Loslöſung der Sektion für Hochſee-Fiſcherei weder dieſe noch der Deutſche Fiſcherei— Verein Mittel bewilligen wolle. Dieſen Ausführungen treten Dr. Seligo und Dr. Dröſcher bei, ſpeziell mit der weitereren Anfrage, ob der Deutſche Fiſcherei-Verein in Zukunft auch die Lachszucht in der Oſtſee zu fördern gedenke. Fürſt Hatzfeldt bejahte dieſe Anfrage, meinte jedoch, daß eine genaue Begrenzung der Arbeitsgebiete des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und des Vereins für Hochſee-Fiſcherei ſich nicht in den Statuten ausdrücken laſſe. Die Prämiirung der getöteten Seehunde halte er ſpeziell für eine Sache des Hochſee-Fiſcherei-Vereins. Aus der Verſammlung trat Freiherr von Gärtner dieſer Meinung bei, während Dr. von Brunn dagegen betonte, daß namentlich die Lachsfiſcher in der See Vortheile daraus zögen. Nach weiteren, Berathungen über die genauere Abgrenzung der Competenzen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins und der früheren Sektion für Hochſee-Fiſcherei, an denen ſich noch beſonders die Herren Amts— gerichtsrath Adickes, Fiſchmeiſter Kegel und Profeſſor Weigelt betheiligten, kam die Verſammlung auf Grund der Erklärungen Se. Durchlaucht des Fürſten Hatzfeldt und des Generalſekretärs Profeſſor Weigelt darin überein, daß ſich eine genaue Abgrenzung der Thätigkeit beider Vereine nicht ſtatutenmäßig feſtſtellen laſſe. Im Küſtengebiete müßten beide 303 — Vereine gemeinſam zur Förderung des von ihnen angeſtrebten gleichen Zieles zuſammen— wirken. Das gute Verhältniß beider Vereine und die Gemeinſamkeit der Intereſſen bürge auch für die Zukunft für ein einträchtiges Zuſammengehen in allen Fragen der Küſten— Fiſcherei. Darauf wolle man auch ferner vertrauen. Beim III. Punkt der Tagesordnung: Berichte und Wünſche aus den Arbeits- gebieten der angeſchloſſenen Vereine bemerkte zunächſt Fürſt Hatzfeldt, daß die Mittel des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Folge der überreichen Lachseiergewinnung des vorigen Jahres ſehr ſtark in Anſpruch genommen worden ſeien, ſo daß der Verein, um die angebotenen Eier nicht verkommen zu laſſen, ſogar den diesjährigen Etat dafür habe ſtark in Anſpruch nehmen müſſen und ſich daher für andere Zwecke die größte Sparſamkeit auf— zuerlegen habe. Gleichwohl werde der Deutſche Fiſcherei-Verein nach Möglichkeit allen berechtigten Anforderungen entſprechen. Er erſuche dagegen auch die angeſchloſſenen Vereine zur Ver— minderung der Unkoſten bei den Ausſetzungen von Lachsbrut dem Deutſchen Fiſcherei-Verein hilfreich zur Seite ſtehen zu wollen. Entgegen der bisherigen Gepflogenheit die Berichte und Wünſche aus den einzelnen Gebieten des Vereins nach Flußſyſtemen geordnet vorzubringen, machte ſodann Fürſt Hatzfeldt den Vorſchlag, zur Vermeidung von Wiederholungen und im Intereſſe einer einheitlichen Darſtellung die Berichte nach den Arten der Zuchtfiſche ge— ordnet zu geben. Dieſer Vorſchlag fand den Beifall der Verſammlung und es ſprach zuerſt Herr Schilling er⸗München über den Huchen. Derſelbe wies auf die Bedeutung dieſes werthvollen Fiſches für das Donaugebiet kurz hin, erläuterte die Gefahren, welche das Ge: deihen dieſes Fiſches bedrohten und hob beſonders die Schwierigkeit und Koſtſpieligkeit der Hucheneiergewinnung hervor, ſo daß eine ſtärkere Aufwendung von Mitteln für die Huchen— zucht erwünſcht ſei. Profeſſor Dr. Sieglin trat dieſen Ausführungen bei, und der Fiſcherei— Rath beſchloß auf Antrag von Profeſſor Weigelt die gleichen Mittel wie bisher, circa 1000 A. für Zwecke der Huchen zucht beim Deutſchen Fiſcherei-Vereine zu beantragen. Für die Zukunft werde ſich mehr thun laſſen, wenn reichere Mittel zur Verfügung ſtänden. Den Gegenſtand der hierauf folgenden ſehr eingehenden Berathungen bildete der Lachs, für deſſen Zucht, wie Amtsgerichtsrath Adickes zunächſt bemerkte, die Reichsſubvention in erſter Linie bewilligt ſei. Die Hebung der Lachszucht ſei das Hauptziel des Deutſchen Fiſcherei— Vereins, alle anderen Aufgaben müßten dagegen zurückſtehen. Zur Lachszucht im Rhein ergriff nun zunächſt Herr Oberſtlieutenant von Derſchau das Wort und wies auf das Mißverhältniß hin, daß von den in den Rhein kommenden Lachseiern Deutſch'and 75, Holland nur 25 Prozent ausſetze, daß aber von den gefangenen Rheinlachſen umgekehrt 75 Prozent auf Holland, 25 Prozent auf Deutſchland kommen. Ein derartiges Mißverhältniß zwiſchen Arbeit und Lohn iſt in hohem Grade ungerecht und müſſe beſeitigt werden. Er beantrage daher, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein eine Reviſion des mit Holland abgeſchloſſenen Lachsvertrages veranlaſſen und auf eine gerechtere Vertheil— ung der Laſten zwiſchen Holland und Deutſchland mit allem Nachdruck dringen möge. Dieſen Ausführungen trat Direktor Haack in Hüningen bei und ſagte: Wir haben bei Abſchluß des Lachsvertrages Holland Alles concedirt, dafür aber nichts erhalten. Als die Lachs— konvention, nach welcher eine Schonzeit am Sonntag für die vorhandenen Lachs-Fiſchereien in Holland eingeſetzt wurde, um dem Lachs die Gelegenheit zum Aufſtieg wenigſtens an einem Wochentage zu ermöglichen, kaum in Kraft getreten war, da errichteten die Holländer oberhalb der alten Lachs-Fiſchereien ſogleich einige neue Fiſchereien, in welchen alle die Lachſe, die am Sonntag unterhalb nicht gefangen werden durften, am Dienſtag und Mittwoch ober— halb mit Sicherheit erbeutet werden. So ſicher werden hier dieſe Lachſe zur Beute, daß dieſe oberen Fiſchereien an anderen Wochentagen gar nicht fiſchen, weil da der Fang nicht lohnt. Die Sonntagsſchonzeit iſt daher völlig illuſoriſch und gänzlich ohne Werth. In Deutſchland und weiter oberhalb im Rhein werden jetzt überhaupt nur noch Lachſe gefangen, wenn in Holland vorher Hochwaſſer oder Stürme eingetreten ſind, bei welchen dort nicht gefangen werden kann, ſo daß deßhalb dem Lachs der Aufſtieg möglich wird. Mit dem Willen der Holländer und in Folge des Lachsvertrages fangen wir keinen einzigen Lachs mehr wie früher. Die Einführung der von den Holländern ſpäter umgangenen und völlig illu— ſoriſch gemachten Sonntagsſchonzeit ſollte die bedeutendſte und werthvollſte Konzeſſion von 304 Seiten Hollands fein. Dafür mußte ſich Deutſchland verpflichten, ca. / aller Koſten ſchon allein für die Gewinnung und Erbrütung der Lachseier aufzubringen. Noch Werthvolleres jedoch, als dieſe Leiſtungen bieten wir dadurch, daß wir unſere beſten Gewäſſer, unſere Forellenbäche zur Aufzucht der Lachsbrut hergeben und damit der Forellenzucht völlig ent— ziehen. Für jeden aufwachſenden Lachsjährling könnten wir eine Forelle ebenſo lange er— nähren und heranziehen. Schon allein dadurch bieten wir weit mehr als Holland, welches den Löwenantheil am Fang vorwegnimmt. Einen Vortheil hat Deutſchland dagegen durch den Vertrag in keiner Weiſe. Derſelbe müſſe daher geändert werden. Die hierauf folgenden Redner traten dieſen Ausführungen bei, und es wurde eine all— gemeine Unzufriedenheit mit den durch den Lachsvertrag am Rhein hervorgerufenen Verhält— niſſen konſtatirt. Herr Amtsgerichtsrath Seelig wies jedoch darauf hin, daß bei den hier— gegen zu ergreifenden Mitteln immer im Auge behalten werden müſſe, die fo lange und mit Erfolg durchgeführten Vrutausſetzungen nicht aufzugeben. Auf Antrag Se. Durchlaucht ds Fürſten Hatzfeldt erklärt ſich darauf der Fiſchereirath damit einverſtanden, dem Präſi— denten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins die zur Abſtellung der beſt henden Mißſtände geeignet erſcheinenden Schritte zu überlaſſen. Die Diskuſſion ſpielte hierauf vom Rhein auf das Maingebiet über, indem Oberſtlieutenant von Derſchau feſtſtellte, daß die früher ſo ſehr beklagten Verunreinigungen des Mains etwas nachgelaſſen hätten und daß in letzter Zeit auch bereits Lachſe im Main gefangen worden ſeien. Man könne daher wieder daran denken, auch im Maingebiet Lachſe auszu— ſetzen. Die jungen Lachſe würden ſeiner Anſicht nach nur bei Hochwaſſer abwärts wandern, wobei ihnen die verunreinigten Stellen des Mains nichts ſchadeten. Dagegen ſprach ſich jedoch Amtsgerichtsrath Adickes aus. Der Main iſt noch ſtark durch Celluloſefabriken ver— unreinigt und daher noch immer ungeeignet zur Lachszucht. Wir haben aber im Moſelgebiet und in der Schweiz viele, und nicht verunreinigte Bäche zur Aufzucht der Lachſe, denen man vor dem Main entſchieden den Vorzug geben müſſe. Ebenſo iſt ſeiner Anſicht und ſeiner perſönlichen Erfahrungen nach auch das Quellgebiet der Elbe in Böhmen ſo ſehr verunreinigt, daß es zum Ausſetzen von Lachſen unpaſſend erſcheint. Dagegen iſt die Weſer derjenige Fluß, in welchem man hauptſächlich Lachszucht treiben müſſe. Dieſer einzige, rein deutſche Fluß, müſſe weitaus ſtärker mit Mitteln zur Lachszucht vom Deutſchen Fiſcherei-Verein unterſtätzt werden, um ſo mehr, da die Gefahr beſteht, daß die Fiſcherei-Geſellſchaft „Hohenzollern“, welche bisher die meiſten Mitteln dazu hergegeben hatte, eventuell ihren Betrieb einſtellen könnte. Prof. Weigelt hielt dem entgegen, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein eben über ſeine Mittel nicht hinaus könne. Er weiſt nach, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein was er könne für den Lachs thue. Der Verein ſei mit einem ſehr ſtarken Defizit in das laufende Jahr eingetreten, weil das vorige, ſehr lachseierreiche Jahr Anlaß gegeben habe, beſonders viel Lachſe auszuſetzen. Vertragsmäßig müſſe der Deutſche Fiſcherei-Verein zuerſt für Lachsbrut in den Rhein ſorgen, dann für die anderen Ströme. Fürſt Hatzfeldt bemerkte dazu, daß bei alledem der Deutſche Verein nicht aufhören werde, auch für den Lachs in der Weſer zu ſorgen wie bisher. Mehr wie bisher werde man im nächſten Jahre aber jedenfalls nicht aufwenden können. Amtsgerichtsrath Adickes ſprach darauf die Hoffnung aus, daß es ge— lingen werde, vom Reiche mehr Mittel als bisher zu erhalten, worauf Fürſt Hatzfeldt mittheilte, daß ſchon im vorigen Jahre von ihm beim Reiche die Erhöhung der Reichsbeihilfe beantragt ſei und daß er dieſen Antrag wieder erneuern werde. Vielleicht werde ihm ent— ſprochen werden. Zur Lachszucht in der Elbe erinnerte Fiſchermeiſter Kegel aus Calbe a. S. daran, der Elbe beim Ausſetzen der Lachſe nicht zu vergeſſen. Profeſſor Nitſche ſchließt ſich dieſer Bitte an und beantragt 30000 Lachseier für die Elbe in Sachſen. Die Diskuſſion wurde hierauf durch Dr. von Brunn aus Hamburg auf die Frage hingeleitet, ob es nicht zweckmäßig ſei, die jungen Lachſe erſt ein Jahr lang in Teichen heranzuzüchten und dann erſt dem fließenden Waſſer zu übergeben. Frhr. von Gärtner theilte hierzu mit, daß der Schleſiſche Verein mit dieſem Verfahren bisher gute Erfahrungen gemacht habe. Das Endergebniß ſolle ſpäter veröffentlicht werden. Sei es günſtig, dann empfehle es ſich vielleicht überhaupt, alle Brut erſt in Teichen etwas heranwachſen zu laſſen. Amtsgerichtsrath Adickes hält dem entgegen, daß dieſe Frage noch keineswegs geklärt ſei. In 305 Amerika ſolle man ſich neuerdings dagegen ausgeſprochen haben. Geeignet für dieſe Verſuche, di: etwas koſtſpielig ſeien, ſei beſonders Schleswig-Holſtein, wo dieſelben auch bereits angeſtellt würden. Direktor Haack ſprach ſich hierauf zwar im Prinzip für die Aufzucht von Lachs— jährlingen in geſchloſſenen Gewäſſern aus, glaubte indeſſen, daß in Folge der hierzu nöthigen großen Teiche die Koſten eines derartigen Verfahrens ungleich und unverhältnißmäßig höher ſein würden, eine Anſicht der wiederum Herr Schillinger in München entgegenhielt, daß man nach amerikaniſchem Syſtem und wie dort mit Erfolg und geringen Koſten die Lachs— brut in hölzernen Brutrinnen ſehr wohl aufziehen könne, wodurch die Lachszucht erheblich verbilligt werden würde. Er habe nach amerikaniſchem Syſtem Lachſe aufgezogen, von denen für 4000 Stück das Futter pro Tag 30 koſte. Direktor Haack meinte jedoch, daß die in derartig kleinen Verhältniſſen gezüchteten Lachſe unfähig wären, ſpäter im freien Waſſer den Kampf um's Daſein glücklich zu beſtehen. Solche künſtlich gefütterten Lachsjährlinge würden es ſeiner Meinung nach weder verſtehen, in der freien Natur ihre Nahrung zu er— haſchen, noch auch den Nachſtellungen ihrer Feinde auszuweichen. Herr Schillinger widerſprach dieſer Anſicht, und berichtete über Verſuche, welche ihm direkt gezeigt haben, daß in Brutrinnen aufgezogene Lachſe, als ſie in einen Teich geſetzt wurden, ſofort mit großer Lebhaftigkeit auf die dort eingeſetzte lebende Nahrung Jagd machten und dieſelbe ſo ſicher und ſchnell zu erbeuten wußten, als ob ſie dem Geſchäft des Jagens immer obgelegen hätten. Er glaube auch nicht, daß eine kräftig ernährte und gewachſene Brut es nicht verſtehen ſollte, ihren Feinden auszuweichen. Nichts iſt ſtärker in einem Thier, als ſein Erhaltungstrieb und den wird es niemals verlernen. Prof. Weigelt theilte hierzu mit, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein, welcher alle dieſe Verſuche auf das Lebhafteſte verfolge, auch ſeinerſeits gleiche Verſuche zur Löſung der ſchwebenden Frage habe anſtellen laſſen. Es werde hoffentlich bald völlige Klarheit ge— ſchaffen werden. So lange bis indeſſen keine nach allen Richtungen geſicherten Reſultate vor— liegen, wird noch nach dem bisherigen Syſtem der Brutausſetzung verfahren werden müſſen. Dr. Seligo berichtete nun über die Lachszucht im Gebiete‘ der Oſtſee, wo der Lachs— fang eine ſehr bedeutende Rolle ſpielt. Trotz deſſen ſind die Mittel zur Förderung der Zucht immer ſehr beſcheiden ausgefallen, ſo daß er das dringende Erſuchen richte, angeſichts des ſich ſtetig ſteigernden Lachsfangs in der Oſtſee auch größere Mittel zu Brutausſetzungen zur Verfügung zu ſtellen. Sr. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt wiederholt demgegenüber, daß die Mittel des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, bevor dieſelben nicht überhaupt erhöht würden, leider auch zu dem angeführten Zweck augenblicklich nicht erhöht werden könnten. Doch könne er verſichern, daß er dem Autrage, ſowie die Mittel da wären, entſprechen würde. Hiermit wurde die Diskuſſion über den Lachs geſchloſſen und über den Bachſaibling und die Re zenbogenforelle berathen. Sämmtliche der hierzu das Wort führenden Redner konſtatiren ohne Widerſpruch das vorzügliche Gedeihen dieſer beiden Fiſche, deren Zucht jetzt wohl ſchon die meiſten Fiſcherei-Vereine mit Erfolg obliegen. Prof. Dr. Sieglin gab fogar ſeiner Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß in Württemberg nach zwei Jahren dieſe beiden Jiſcharten jo verbreitet fein würden, daß im Lande ſelbſt für die Nachzucht genügendes Material vorhanden ſein dürfte, und daß dann die Mittel des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu dieſem Zwecke nicht mehr in Anſpruch genommen zu werden brauchten. Zunächſt wurde die Bereitſtellung derſelben Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins jedoch noch allſeitig für nöthig gehalten und Fürſt Hatzfeldt erſuchte die hierzu einlaufenden Anträge, welche nach Mög: lichkeit Berückſichtigung finden würden, ſchriftlich beim Deutſchen Fiſcherei-Verein einzureichen. Im Anſchluß an dieſe Berathungen befürwortete Herr Schillinger die Einführung auch anderer wichtiger amerikaniſcher Fiſche, beſonders der Purpurforelle, die wichtiger ſei als Bachſaibling und Regenbogenforelle zuſammen. Dieſer Fiſch iſt überaus weit in Nordamerika verbreitet, laicht im Frühjahr, hält ſich zwar vorwiegend in den Forellengebieten aber auch in ſtehenden Gewäſſern auf, iſt kein ſolcher Räuber wie die Forelle und wächſt ſehr ſchnell. Er wird im dritten Jahre ein Pfund ſchwer. In Amerika iſt er ſo gemein, daß man auf ſeine Nachzucht gar keine Arbeit verwendet. Der Geſchmack iſt noch feiner als der der Forelle. Redner beantragt die Bewilligung nur geringer Mittel zum Verſuche der Ein— führung der Purpurforelle. Fürſt Hatzfeldt frägt, ob der Vorredner die Sache nicht in die 306 — Hand nehmen wolle. Der Deutſche Fiſcherei-Verein ſei bereit, Mittel hierfür herzugeben, wenn man nicht zu viel beanſpruche. Herr Schillinger iſt bereit, dieſer Anregung Folge zu geben und die Einführung der Purpurforelle zu verſuchen. Zur weiteren Berathung wurde hierauf die Zucht der Coregonen geſtellt. Hierüber ſpricht zunächſt Prof. Dr. Sieglin, welcher berichtet, daß die Zucht der Blaufelchen im Bodenſee zweifellos von Erfolg begleitet geweſen ſei. Dieſelbe könne nur in Friedrichshafen ausgeführt werden, obwohl die Schweiz und Baden den Hauptvortheil von dem Fang dieſes Fiſches hätten. Früher ſeien zu dieſem Zwecke vom Deutſchen Fiſcherei-Verein Mittel zur Ber: fügung geſtanden, im letzten Jahre jedoch ausgeblieben. Unter Bezugnahme auf früher gegebene Verſprechungen Seitens des Deutſchen Fiſcherei-Vereins erſuche er auch in Zukunft um die Unterſtützung desſelben und beantrage 1000 / durchſchnittlich pro Jahr. Hierzu bemerkt Dr. Hofer, daß, nachdem auch das Ausland, wie die Schweiz, an den Erfolgen der Blaufelchenzucht partizipire, die hierzu nöthigen Mittel wohl auch von dort in entſprechender Weiſe herangezogen werden könnten. Die neuerdings in's Leben getretene internationale Kommiſſion zur Hebung der Fiſcherei im Bodenſee, welche neben ihren Aufgaben polizeilicher Natur, auch der Fiſcherei— Wirthſchaft, der Fiſchzucht ihre Aufmerkſamkeit ſchenken wolle, ſei hierzu in erſter Linie berufen, wie dieſelbe überhaupt in allen Fragen der Fiſchzucht im Bodenſee die höchſte Inſtanz ſei, welche auch in fiſchzüchteriſchen Fragen zu entſcheiden habe. Derſelben Meinung gibt auch Herr Schillinger Ausdruck, indem er darauf hinweiſt, daß, als er auf dem vorjährigen Fiſchereirath noch ohne Kenntniß der Kompetenzen der Bodenſeekommiſſion für die Zucht des Zanders im Bodenſee plaidirt habe, ihm ſpäterhin darüber von zuſtändiger Seite eine Belehrung zu Theil geworden ſei, daß weder der Fiſchereirath noch der Deutſche Fiſcherei— Verein über Maßnahmen zur Hebung der Fihzucht im Bodenſee zu entſcheiden habe. Das iſt jetzt Sache der zu dieſem Zwecke beſtehenden Kommiſſion. Prof. Dr. Sieglin wider— ſpricht dieſer Auffaſſung und konſtatirt, daß man in Württemberg wenigſtens Niemanden hindern könne, Fiſche in den Bodenſee einzuſetzen. Er habe auf der internationalen Bodenſeekonvention der fünf Uferſtaaten zugleich auch den Deutſchen Fiſcherei-Verein vertreten und ſei dabei der Ueberzeugung geworden, daß dieſer Verein auch in Zukunft für die Fiſchzucht daſelbſt werde eintreten können. Die Heranziehung der Bodenſeeuferſtaaten zu den Koſten der Fiſchzucht am Bodenſee ſtoße namentlich auf die große Schwierigkeit, daß ſich ein Repartitionsmodus nicht habe finden laſſen. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt beſtätigt darauf, daß Herr Prof. Dr. Sieglin den Deutſchen Fiſcherei-Verein in den Konferenzen der Bodenſeekommiſſion vertreten habe, ohne allerdings hierzu einen formalen Auftrag erhalten zu haben. Ueber die Zucht des Schnäpels berichtete demnächſt Amtsgerichtsrath Adicke s. Er habe im vergangenen Jahre acht Millionen Schnäpeleier zur Ausbrütung gebracht und hoffe, daß er in Zukunft noch mehr werde gewinnen können. Hierzu find ca. 1500 Kl. erforderlich, welche der Deutſche Fiſcherei-Verein auch in Ausſicht ſtellte. Herr Dr. Seligo theilte darauf mit, daß die Madümaräne im Schalſee auch vor: komme und daß daſelbſt die. Möglichkeit geboten ſei, über ihre Lebensweiſe genauere Beobachtungen anzuſtellen. Dieſer Fiſch iſt für die Fiſchzucht ſo wichtig und wir wiſſen ſo wenig über ihre Lebensweiſe, daß es ſehr erwünſcht wäre, um für weitere Verbreitung derſelben genügende Anhaltspunkte zu haben, die Gewohnheiten derſelben, ihre Ernährungsweite ꝛc. zu ſtudiren. Herr Dr. Dröſcher ſchließt ſich dieſer Anregung an und beſtätigt das Vorkommen der Madümaräne im Schalſee. Derſelbe ſei 73 Meter tief und habe ſehr kalkhaltiges Waſſer. Die Madümaräne lebt dort nur in großer Tiefe. Einſetzungen derſelben in andere tiefe Seen ſeien indeſſen ohne Erfolg geblieben, dagegen gedeiht ſie in flacheren Gewäſſern. Am zweck— mäßigſten wäre es aber wohl, Beobachtungen über dieſen werthvollen Fiſch im Madüſee ſelbſt anzuſtellen. Prof. Dr. Sieglin berichtete dagegen, daß die Madümaräne in Karpfenteichen ſehr gut gedeihe. In Württemberg ſei dieſelbe an ſieben verſchiedenen Stellen als Brut aus— geſetzt und ſei im erſten Jahre 15 em lang geworden. Sie iſt ein guter Beiſatzfiſch für Karpfenteiche, da ſie dem Karpfen in ſeiner Nahrung keine Konkurrenz macht. Als Gegen— ſtück hierzu theilten Amtsgerichtsrath Seelig und Dr. Seligo verſchiedene Fälle mit, in denen die Ausſetzungen erfolglos geblieben ſeien, ohne daß man hinter die Urſachen ge— kommen ſei; Letzterer halte deshalb weitere Unterſuchungen für ſehr erwünſcht. Direktor 307 Haack ſprach hierzu feine Anſicht dahin aus, daß viele Erfahrungen bereits gezeigt hätten, wie die Madümaräne nur in ganz großen mächtigen Karpfenteichen mit gewaltigen Flächen gedeihe. In kleineren Karpfenwirthſchaften werde ſie ſich niemals einbürgern. Zahlreiche Ver— ſuche in dieſer Richtung ſeien immer erfolglos geblieben. In den erſten beiden Jahren ſei ihre Zucht zwar ſehr leicht, ſpäter jedoch, wenn fie zum großen Fiſch heranwachſen ſolle, ſtellen ſich in kleinen Teichen große, ja unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg. Er glaube daher nicht, daß dieſer Fiſch jemals eine ſtarke Verbreitung erfahren werde. Seine Zucht ſei deßhalb der Privatthätigkeit zu überlaſſen, um ſo mehr, da auch der Preis an vielen Orten ſehr niedrig bleiben würde. Nach einer hierauf eingetretenen halbſtündigen Frühſtückspauſe, während welcher eine koloſſale Regenbogenforelle aus Sandfort bei Osnabrück vorgezeigt wurde, begannen die Be— rathungen über den Zander. (Schluß folgt.) II. Max Paul Hufav Kreuzwendedich von dem Vorne 5. Max Paul Guſtav Kreuzwendedich von dem Borne?) wurde geboren zu Berneuchen in der Neumark am 20. Dezember 1826 als Sohn des Rittergutsbeſitzers Guſtav von dem Borne und der Frau Pauline geb. von der Oſten-Wapnitz. Er beſuchte das Friedrich-Wilhelm-Gymnaſium in Berlin von 1837—47. Nach beſtandenem Abiturientenexamen widmete er ſich aus eigener Neigung zu den Naturwiſſenſchaf— ten der bergmänni— ſchen Laufbahn. Nach einem Jahre prakti— ſcher Arbeit in den Kohlengruben Schle— ſiens u. Weſtphalens, machteer einige wiſſen— ſchaftliche Reiſen in die Alpen und in die Tatra, ſtudirte dann drei Jahre auf den Univerſitäten zu Ber— lin und Bonn, wurde Berggeſchworener zu Ratibor und Ruda in Oberſchleſien, dann Hilfsarbeiter bei dem Oberbergamt zu Dort— mund und im Mini⸗ ſterium zu Berlin. Am 27. Januar1859 beſtand Max von dem Borne ſein Berg-Aſſeſſorexamen und nahm im Mai desſelben Jahres ſei— nen Abſchied, um die Verwaltung ſeines väterlichen Gutes Ber— neuchen zu über— nehmen, nachdem er ſich am 9. Mai des— ſelben Jahres mit Eliſabeth von Dechen, Tochter Sr. Ercellenz des Wirk— lichen Geheimrathes und Oberberghaupt— mann von Dechen, zu Bonn vermählt hatte. Auf ſeiner Hochzeits-Reiſe ſah ſich Max von dem Borne ſchon einige Fiſchzucht- Anſtalten an, da er ſchon da— mals mit dem Ge— danken umging, das durch ſein Gut Berneuchen fließende Flüßchen Mietzel ſich für Zwecke der Fiſch— zucht nutzbar zu machen. Auf Bern⸗ euchen vergrößerte er zunächſt die Mühle und legte dann die Rieſelwieſen an. Bei dem Bau der Rieſelwieſen waren größere Kanalbauten nothwendig, die ihn zur Anlage zunächſt ) Den plötzlichen Tod dieſes um die Fiſcherei und Fiſchzucht fo hochverdienten Mannes haben wir bereits in Nr. 13 er. der „Allg. Fiſcheref-Ztg.“ unſern Leſern mitgetheilt. 308 kleiner Teiche veranlaßten. Auch der verſtorbene Kammerherr von Behr, der erſte Präfident des Deutſchen Fiſcherei-Vereines, den von dem Borne zu ſeinen beſten Freunden zählte, regte ihn an, ſich der Fiſchzucht zu widmen. In den Jahren 1870 und 1871 legte Max von dem Borne alſo einige kleinere Teiche an, die er mit Karpfen beſetzte und begründete hiemit die bekannte Berneucher Fiſchzucht-Anſtalt. Dann baute er ein kleines Bruthaus, in welchem er die Zucht von Forellen verſuchte, und welches mit der Zeit ſo vergrößert wurde, daß dasſelbe 17 Bruttiſche enthält, und alle Arten Fiſcheier ausgebrütet werden können. Er vervollkommnete die kaliforniſchen Tröge und die Selbſtausleſer. In den Jahren 1878 — 79 bearbeitete er die ichthyologiſche Karte von Deutſchland, Oeſterreich und der Schweiz, auf Grund der umfaſſendſten und eingehendſten Studien und Erkundigungen, eine Arbeit, die in ihrer Gründlichkeit und Zuverläßigkeit vielleicht zu den werthvollſten, jedenfalls zu den mühevollſten ſeines Lebens gehörte. Die Karte bildete ein Objekt der Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin im Jahre 1880, wo er für dieſelbe, ſowie für die ausgeſtellten Brutapparate den dritten Kaiſerpreis erhielt. Zu der im Jahre 1883 ſtatt— gefundenen Fiſcherei-Ausſtellung zu London wurde er als Delegirter vom Staate hingeſandt und verband die Reiſe zugleich mit einer Tour durch Schottland. Im Laufe der Jahre wurden noch verſchiedene Reiſen durch Deutſchland und nach Oeſterreich, Galizien, der Schweiz und Ober-Italien unternommen, welche Max von dem Borne ſtets mit ichthyologiſchen Studien verband, die ſpäter durch ſeine Bücher der All— gemeinheit zu Gute kamen. Literariſch war Max von dem Borne ſehr thätig; neben vielen kürzeren Abhand— lungen über Fiſchzucht und Angelei entſtammen ſeiner Feder: Illuſtr. Handbuch der Angel— fiſcherei. Berlin 1875. Wegweiſer für Angler. Berlin 1877. Kurze Anweiſung zur Be— nutzung d. tiefen kaliforn. Troges. Berlin 1878. Die Fiſchereiverhältniſſe des Deutſchen Reiches, Oeſterreich-Ungarns, der Schweiz und Luxemburgs. Berlin 1880 — 1882. Fiſch⸗ zucht (in Verb. m. Haack u. Michaelis). Th. J. d. Amtl. Ber. über d. Internationale Fiſchereiausſtellung zu Berlin. 1881. Züchtet Karpfen! Berlin 1882. Taſchenbuch der Angelfiſcherei. Aufl. 2. Berlin 1882. Die Fiſchereiverhältniſſe der Werra (Verh. des nat. Ver. für preuß. Rheinl. u. Weſtph. Bd. 38). 1882. Fiſcherei und Fiſchzucht im Harz. Berlin 1883. Der amerik. Schwarzbarſch (Mieropterus salmonoides). 1883. Die Fiſch⸗ zucht. Aufl. 3. Berlin 1885. Handbuch der Fiſchzucht und Fiſcherei. (Unt. Mitwirkung v. Benecke und Dalmer). Berlin 1886. Der Schwarzbarſch und der Forellenbarſch (Micropterus salmonoides u. Dolomieu). Berlin 1886. Wien 1887. Das Waſſer für Fiſcherei und Fiſchzucht. Neudamm 1887. Tod den Fiſchfeinden. Aufl. 2. 1889. Kurze Anleitung zum Betriebe der künſtl. Fiſchzucht. Aufl. 4. Berlin 1890. Sechs amerikaniſche Salmoniden in Europa. Neudamm 1890. Kurze Anleitung zur Fiſchzucht in Teichen. Neudamm 1891. Der amerikaniſche Zwergwels und der Fleckenwels Amiurus nebulosus & A. caudafurcatus). Aufl. 2. 1891. Die amerikan. Sonnenfiſche (Sunfish) ꝛc. in Deutſchland. Neudamm 1893. Der amerikan. Hundsfiſch (Dogfish) in Deutſchland. Neu: damm 1893. Süßwaſſerfiſcherei. Berlin 1894. Seine letzte literariſche Arbeit war die Um: arbeitung ſeiner in der Thaer-Bibliothek erſchienenen Fiſchzucht in drei getrennten Theilen: die künſtliche Fiſchzucht, die Teichwirthſchaft und die Süßwaſſerfiſcherei. Die künſtliche Fiſchzucht iſt erſt nach ſeinem Tode zum Druck gekommen. Im Jahre 1883 führte Max von dem Borne den amerikaniſchen Forellenbarſch und Schwarzbarſch in Deutſchland und ſomit in den meiſten Staaten Europas ein, ebenſo ſpäter den Steinbarſch, den Zwergwels, den Sonnenfiſch, den Kalicobarſch, den Hundsfiſch und die Minnows. Im Juli 1884 laichten die Schwarzbarſche und Forellenbarſche zum erſten Male in kleinen Teichen des Berneucher Parkes. Die Beobachtung der Fiſche, ihrer Lebensgewohnheiten, der jungen Brut und deren Wachsthum, war eine alljährlich wiederkehrende Freude und Be— ſchäftigung, welcher er mit großer Hingabe oblag. Durch ſeine Anregung wurde das von Thomas Dubiſch in Teſchen, Oeſterreich-Schleſien, angewandte Karpfenlaichverfahren in Deutſchland bekannt und verbreitet. Um das Dubiſch⸗ Verfahren kennen zu lernen, reiſte Max von dem Borne ſelbſt nach Teſchen. = — 4 8 CCC . A Lr 309 Mit der Zeit vergrößerte Max von dem Borne ſeine Teichwirthſchaft, fo daß unten jeiner Leitung in Berneuchen 25 neue Teiche entſtanden. Neben Karpfen züchtete er in den ſelben die von ihm eingeführten amerikaniſchen Fiſche, ferner Regenbogenforellen, Goldorfen, Gold— ſchleie und Zander. In ſeinem Fiſchhaus werden alljährlich für den Deutſchen Fiſcherei-Verein Lachſe und Schnäpel zum Beſatz des Odergebietes neben den eigenen Forellen und Maränen ausgebrütet. Seine Seeen bereicherte er durch Beſatz mit edlen Fiſchen. Im Jahre 1888 ernannte der hochſelige Kaiſer Friedrich Mar von dem Borne zum Kammerherrn. Seine letzte Sorge waren feine Teiche. Am 13. Juni dieſes Jahres von einem Gange nach denſelben zurückgekehrt, fühlte er ſich unwohl und am 14. Morgens verſchied Max von dem Borne. Sonntag den 17. Juni fand die Beiſetzung auf dem Friedhofe zu Berneuchen ſtatt. Von Nah und Fern kamen Beweiſe der Hochachtung und Liebe, die ſich der Verſtorbene bei feinen Mitmenſchen durch ſeine ausgezeichneten Eigenſchaften erworben hatte. Seine Schöpfung bleibt ſeiner Familie erhalten, da er ſein Gut Berneuchen zum Majorat gemacht hatte, und ſeine Teichwirthſchaft wird im Sinne Max von dem Borne's weiter geführt werden. . B. — _- _ III. Bachforelle, Negenbogenforelle, Vachſaibling. In einem 20 Meter langen, 6 Meter breiten und an den tiefſten Stellen 1,25 Meter tiefen Teiche der Oeſeder Fiſchzuchtanſtalt in Oeſede bei Osnabrück waren vorübergehend 250 Bachforellen, 70 Regenbogenforellen und 100 Bachſaiblinge untergebracht, die mäßig gefüttert wurden. Die Fiſche waren im Durchſchnitt je / Pfund ſchwer. Der Teich liegt ohne jeden Schutz, iſt den Sonnenſtrahlen vollkommen frei ausgeſetzt und wird mit Quell: waſſer geſpeiſt, das dem Teiche allerdings keinen großen, aber doch vollkommen ſtetigen Zu— fluß gibt. Im Teiche ſelbſt entſpringen keine Quellen. Am 29. Juni d. J. bemerkte der Fiſchmeiſter, daß einige der Fiſche unruhig hin und her ſchoſſen, den Bauch zeigten und theilweiſe verendeten. Sofort wurden die Fiſche mit einem Netze aus dem Teiche genommen und in den nahe liegenden Quellbach geſetzt, wo denn auch kein Fiſch mehr einging. Das Teichwaſſer hatte an dieſem Tage eine Temperatur von 24 C.; die Luft: temperatur betrug 31, der Himmel war wolkenlos, jo daß die Sonne auf die der Waſſer— oberfläche nahen Fiſche unmittelbar einwirken konnte. Im Ganzen waren 56 Fiſche abgeſtorben. Nach der in den letzten Jahren ſo ſehr hervorgehobenen guten Eigenſchaft der Regenbogenforelle, hohe Wärmegrade zu ertragen, hätte man annehmen ſollen, daß ſich unter den todten Fiſchen keine oder doch nur wenige Regen— bogenforellen finden würden. Aber gerade das umgekehrte Ergebniß wurde beim Sortiren gefunden. Während von den 250 Bachforellen 17 Stück, von den 100 Saiblingen 7 Stück, alſo noch nicht / der vorhandenen Anzahl dieſer Fiſche geſtorben waren, waren von den 70 Regenbogenforellen annähernd die Hälfte, nämlich 32 Stück, eingegangen. Es liegt hier ein Fall vor, der zeigt, daß unter Umſtänden die Regenbogenforelle weniger widerſtandsfähig iſt, als die Bachforelle und der Bachſaibling. Der Grund für das Abſterben der Fiſche liegt in dem vorliegenden Falle übrigens wohl nicht in der Waſſerwärme, als vielmehr in der ſtarken direkten Einwirkung der Sonnenſtrahlen, verbunden mit der ziemlich hohen Temperatur des Waſſers. Unter anderen Umſtänden haben ſowohl Bachforelle, Regenbogenforelle, wie auch Bachſaibling oft höhere Temperaturen als 24° C. ohne zu leiden. Als Hauptgrund für das Abſterben muß man daher die heißen Sonnenſtrahlen an— ſehen, von denen die Regenbogenforellen mehr getroffen wurden, weil ſie ſich mehr in den oberen Waſſerſchichten aufhielten, während Bachforellen und Bachſaiblinge am Grunde viel geſchützter waren. Es iſt ja auch eine bekannte Sache, daß man die Bachforelle in Bach— läufen meiſt an ſchattigen Stellen vorfindet, wo ſie auf zufließendes Futter wartet, während die Regenbogenforelle nach Futter ſuchend umherſchwimmt und ſich ſo der Sonne mehr ausſetzt. 310 Aus dem vorliegenden Falle ift für den Fore.lenzüchter die Mahnung zu entnehmen, in den oft künſtlich hergeſtellten Maſtteichen ſchattige Stellen zu ſchaffen. An heißen ſonn'gen Tagen werden dieſe dann von den Fiſchen aufgeſucht werden. In Karpfenteichen ſowie in ſämmtlichen natürlichen Teichen geben Schilf und Waſſerpflanzen ſo wie ſo meiſt hinreichenden Schutz gegen Sonnenſtrahlen. Der Beſitzer ſolcher Teiche braucht daher auch keinen dem mitgetheilten gleichen Unglücksfall zu befürchten, wenn er Salmoniden als Beiſatz zu Karpfen oder Schleihen gibt. Die Frage, ob er Bachforellen, Regenbogenforellen oder Bachſaibling wählt, wird meiſtens ein Verſuch allein entſcheiden können. Probiren geht auch beſonders in Fiſchzuchtfragen oft über Studiren. In flachen Teichen, die keine Quellen enthalten und keinen beſonders ſtarken Durchfluß haben, wird allerdings höchſtens die Regenbogenforelle leben können. Für Teiche jedoch mit tiefen Stellen oder für ſolche, die Quellen enthalten, bezw. einen ſtetigen ſtarken Durchfluß haben, iſt der Verſuch mit der Bachforelle und dem Bachſaibling als Beiſatz ſehr zu empfehlen. Schon jetzt weigern ſich einige Fiſchhändler, für die Regenbogenforelle die gleich hohen Preiſe zu bezahlen, wie für die Bachforelle. Es iſt daher zu befürchten, daß die Regenbogenforelle um ſo niedriger im Preiſe ſtehen wird, je mehr fie ſich verbreitet und daß die Bachforelle und der Bachſaibling ſtets leichter und beſſer abgeſetzt werden können. Q. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Eine neue Staats⸗Fiſchzuchtanſtalt. Schon ſeit 10 Jahren beantragte der um die Fiſchzucht ſo hochverdiente Kammerherr von dem Borne in Wort und Schrift in den Forſten am Stettiner Haff Teiche in großem Maßſtabe herzurichten und das Haff mit Maſſen von Karpfenbrut zu beſetzen. Ein guter Erfolg wurde von demſelben durch in Berneuchen gewonnene Erfahrungen in Ausſicht geſtellt. Dieſes Projekt iſt nun endlich in der Aus— führung begriffen, indem Herr Hübner-Thalmühle beauftragt iſt, für Rechnung des preußiſchen Staates im Forſtrevier Stepenitz eine circa 20 Hektar große Teichwirthſchaft zwecks Erzeugung von Karpfenbrut herzuſtellen und letztere in verſchiedenen Altersſtadien im Stromgebiet der Oder auszuſetzen. Um Terrain und Waſſer voll auszunützen iſt nach einem neuen Syſtem die Einrichtung getroffen, drei Tage nach dem Ausſchlüpfen beim Verſchwinden des Dotterſackes 3 der Brut, alſo Millionen, auszufiſchen und den ſtillen Haffbuchten zuzuführen. Der noch über— reichliche Reſt iſt in die Brutſtreckteiche zu ſetzen, welche allmonatlch von dem immer wieder heranwachſenden Ueberſchuß für den Strom abgeben müſſen, ſodaß im Herbſt noch ein nor— maler Strich zu gewinnen iſt. Dieſer letztere iſt in Hälterteichen zu überwintern und im Frühjahr ein Streckteich davon zu beſetzen, während alle anderen Fiſche nun der Oder übergeben werden. Da die Herſtellungskoſten gering und die Lage günſtig, iſt die Zweckmäßigkeit dieſer erſten öffentlichen Anlage für Sommerlaicher wohl anzunehmen. T. Karſchkarpfen und Hecht. In einem unſerer kleineren Teiche hatte ich heuer größeren Karpfen beiderlei Geſchlechtes einige laichfähige Karauſchen beigeſellt, in der Hoffnung durch das Kreuzen der beiden nahe verwandten Arten recht viele Karſchkarpfen zu wiſſenſchaftlichen Zwecken zu erhalten. Um jedoch ein Ueberwuchern der beſtimmt zu erwartenden Jungbrut und das dadurch bedingte Verkümmern (langſame Wachſen, Abmagern) derſelben zu verhüten, ſetzte ich einige kleinere Hechte ein. Unlängſt mußte ich nun den Tümpel fiſchen, weil unſere Müller den Zapfen derſelben bei Nacht gründlich locker gemacht, damit ſie Waſſer in ihre Teiche bekämen. Dabei überraſchte mich der Umſtand, daß die Nachkommen der Karauſche und ihre B.endlinge, die man ſelbſt in dieſem Stadium trotz ihrer geringen Größe, von C. carpio zu unterſcheiden vermag, en masse am Leben waren, dagegen faſt kein einziges reines Kärpfchen mehr, obgleich, wie ich aus Wahrnehmungen genau wußte, reine Karpfen: brut genug producirt worden war. In dem Magen von 6 durchſchnittlich je um 1½ Pfund ſchwerer gewordenen Hechten fanden ſich vorwiegend: Kärpfchen, Gründlinge, Moderlieschen, Rana esculenta-Larven, ſowie niedere Cruſtaceen, dann, weniger häufig, Plötzen, Elritzen, Schmerlen und eine Alge e REEL TERN WEHR vor, außerdem in einem eine Waſſerſpitzmaus. Kein einziger C. carassius oder Carpio Kollari. Es war mir das nämliche Faktum bereits vor einigen Jahren in einem Teiche der Nachbarſchaft aufgeſtoßen, ich unterließ jedoch die Publikation damals aus diverſen Gründen, zumal weder Benecke, noch der Compilator Brehm, noch Fatio oder andere Forſcher, die ja von einem Horror des Hechtes gegen Schleihe und Bitterling zu berichten wiſſen, bei der Beſchreibung der Karauſche etwas derartiges erwähnen. Mir wird aber nunmehr mit einem Male der Umſtand klar, daß man mitunter aus ſchlechten Züchtereien als Karpfenſtrich reine Karſchkarpfenbrut erhält, während doch in der freien Natur dieſelbe wohl ſchwerlich rein erzeugt werden dürfte. Schlaupitz, 19. Auguſt 1894. Karl Knauthe. Laichreife des Moderlieschens. Im Anſchluß an die an dieſer Stelle publizirten Notizen, daß unter Umſtänden gewiſſe von den uns aus Amerika gekommenen Salmoniden ſchon im erſten Lebensjahre laichreif werden, erlaube ich mir kurz mitzutheilen, daß das Moderlieschen nach meinen Erfahrungen bei halbwegs guter Nahrung ſehr regelmäßig im Alter von einem Jahre laichreif wird. Da meines Wiſſens noch Niemand bisher auf dieſem Punkt aufmerkſam gemacht hat, dürfte die Beobachtung immerhin intereſſiren. Karl Knauthe. Fiſchleiter am Wehr von Ay in der Iller. Auf Einladung des Herrn Rechts— rathes Gentner von Augsburg begaben ſich am Montag den 13. Auguſt, Vertreter von Augsburg, Memmingen, Weißenhorn, Brandenburg, Neu-Ulm, Wurzach, Ulm zur Beſichtigung der Fiſchleiter am Wehre von Ay in der Iller, um zu berathen auf welche Art und Weiſe eine Aenderung derſelben oder eine eventuelle Neuanlage durchzuführen ſei, um den dort häufig vorkommenden Huchen (Salmo hucho) den Aufſtieg in die obere Iller zu ermöglichen. Wer je einmal das Wehr in Ay mit ſeinem rieſigen Gefälle geſehen hat, dem wird es klar ſein, daß bei dieſer Anlage, — die Fiſchleiter liegt nämlich neben der Floßgaſſe, alſo in der Mitte des Fluſſes, — der Aufſtieg eines Huchens nur in den ſeltenſten Fällen gelingen dürfte. Die Anſichten der Experten gingen nun dahin daß von einer Neuanlage Umgang genommen werden ſolle, dagegen müßte die Fiſchleiter entſprechende Aenderungen erfahren. Dieſelbe ſoll 1) ſo weit verlängert werden, daß ſie bis tief in das Waſſer hineinragt, ſo daß die Fiſche wenigſtens hinein ſchwimmen können, auch ſoll die Leiter an dieſer Stelle verbreitert werden, 2) ſoll der Abſtand von einer Culiſſe zur anderen 2,50 Meter betragen, 3) ſollen die Culiſſen erhöht werden, ſo daß das Waſſer nicht mehr über dieſelbe ſtürzen kann. Von der Horizontallegung der einzelnen Felder zwiſchen den Culiſſen ſoll vorerſt Abſtand genommen werden. Es ſoll ferner vor und während der Laichzeit der Huchen eine Aufſicht aufgeſtellt werden, deren Aufgabe es wäre, zu beobachten, ob Huchen die Fiſchleiter paſſiren oder nicht. Bei dieſer Gelegenheit kann auch die Neuanlage einer Fiſchleiter am linken (württembergiſchen) Ufer der Iller zur Sprache, allein die ungeheuren Koſten, — die Herſtellung einer Spund— wand allein würde 36000 Mark betragen, — gaben Veranlaſſung dieſes Projekt aufzugeben. Ulm, im Auguſt 1894. Guftav Staudenmayer. Die Treiſche. Lota vulgaris, auch Quappe, Rutte, Aalraupe, Aalrutte, Trüſche (in hieſiger Gegend Treiſche genannt). Auf die Veröffentlichung des Artikels über die Treiſche in Nr. 16 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ nehme ich Veranlaſſung beſonders deßhalb einiges zu erwidern, da Herr Daiber ſagt: „Auch mit der gewöhnlichen Wurmangel kommt ab und zu ein einzelnes Exemplar zum Fang.“ Die Fiſcherei auf Treiſchen verhält ſich denn doch etwas anders, denn gerade die Treiſche iſt derjenige Fiſch, der ſehr leicht mit der Hand— angel zu fangen iſt. Ich erlaube mir daher mitzutheilen, daß ich und Mitglieder des hieſigen Fiſcherei⸗Vereins ſehr häufig mit dem Wurm dieſen Fiſch geangelt haben. Ein mir befreundeter Herr in Ay an der Iller hat ſchon wiederholt in ganz kurzer Zei 120 bis 150 Treiſchen geangelt. Es iſt hiemit nun erſichtlich, daß ſich dieſelbe nicht nur mit Reuſen und Legangeln fangen läßt, ſondern daß auch dem Angelfreunde Gelegenheit geboten iſt, den Sport auf dieſe Fiſchart in ergiebigſter Weiſe auszuüben. Bekanntlich gehört die Treiſche zu den Fiſchen, die erſt mit einbrechender Dämmerung ihrer Nahrung na hgehen um dieſelbe am Flußgrunde aufzuſuchen. Man angelt deßhalb am vortheilhafteſten mit dem Grundblei. Für 312 diejenigen Angler, die mit dem Grundblei zu angeln nicht vertraut find, theile ich mit, daß der Angelſtock nicht zu weich und die Angelſchnur nicht zu dünn ſein darf; das Grundblei kann in Kugel-, Walzen- oder viereckiger Form gewählt werden, — ich ziehe Kugelform vor. Für ſtärkere Strömungen iſt das Grundblei etwas ſchwerer zu nehmen, als für ruhig fließendes Waſſer. Das Grundblei hat ein Loch, ſo weit, daß die Angelſchnur leicht hindurch läuft. Dasſelbe wird auf die Schnur geſchoben und ca. 35 —40 em vom Angelhaken entfernt durch ein an die Angelſchnur mittelſt des Achterknotens befeſtigtes Stückchen Holz, vor dem Zurück— fallen auf den Angelhaken geſchützt. Das Grundblei darf alſo nicht feſtgebunden werden, ſondern die Angelſchnur muß frei durch dasſelbe laufen. Als Köder verwendet man Würmer, und in Ermanglung derſelben länglich geſchnittene Fleiſchſtückcheu, etwa Rind- oder Kalb: fleiſch. Die nun fo hergerichtete Angel wird langſam auf den Grund gelaſſen, jo daß man das Auffallen des Grundbleies fühlt, worauf die Angelleine ſo angezogen wird, daß ſie zwiſchen Angelſtock und Grundblei ſtraff iſt; es iſt dies nöthig, damit der Angler den Anbiß ſofort fühlt. Beißt eine Treiſche fo wird fie den Köder mit fortziehen wollen; da aber das Grundblei feſt am Boden liegt, ſo kann ſie nur die Leine durch letzteres ziehen und verräth ſich ſelbſt beim leiſeſten Beißen dem Angler. Die Treiſche beißt ſehr gerne und haſtig und will man das jedesmalige Herausſchneiden des verſchluckten Hakens verhindern, ſo iſt ein allzu langes Warten mit dem Auhieb nicht räthlich. Hat aber ein Fiſch geſchluckt jo hänge man um Zeit zu erſparen den Angelhaken aus dem Carabinerhaken aus und angle mit einem friſch eingehängten Haken weiter. Sowohl ein Carabinerhaken als auch ein Vorrath von Angelhaken ſind zu dieſer Fiſcherei nothwendig, wie ſelbſtverſtändlich der Schwimmer bei der Grundangel überflüſſig iſt. Ich habe bereits geſagt, daß der Fang der Treiſche mit Einbruch der Dämmerung geſchehen ſolle und habe klares Waſſer vorausgeſetzt; iſt das Waſſer aber angetrübt, ſo kann auch am Tage mit gleich gutem Erfolg geangelt werden, namentlich ſo lange das Waſſer im Steigen iſt. Ulm im Auguſt 1894. Suftav Stauden mayer. Die Lachszucht in Bühmen wurde in der Saiſon 1893—94 abermals mit gutem Erfolge durchgeführt aber obwaltender ungünſtigen Finanzverhältniſſe wegen in beſcheidenerem Maße als in den früheren Jahren. (Die Subvention für Lachszucht war in dieſem Jahre um 250 fl. reduzirt) Von einheimiſchen Lachſen wurden embryonirte Eier dadurch erzielt, daß man laichreife Weibchen von Obriſtvi nach Schüttenhofen und Schräbersdorf ſandte und dieſelben mit dem Milch der jungen Lachſe (Struwitzen) befruchtet wurden. Herr Sol. Markuci erzielte von den aus Obriftvi geſandten 3 Weibchen 38,9 0 Eier. Herr Raab in Schräbers— dorf 15,000. Von Vottavalachſen wurden in Schüttenhofen 8000, in Schräbersdorf 30,000 Eier embryonirt. In Herrenskretſchen wurden heuer bloß 20,000 von Lachſen des Kamnitz⸗ baches erzielt. Im Ganzen von einheimiſchen Lachſen 101,000 Stück. Der deutſche Fiſchereiverein in Berlin, der früher immer 600,000 ſandte, ſchickte heuer bloß 330,000 und zwar diesmal aus der Anſtalt des galiziſchen Fiſcherei-Vereines und von Colbe. An— gekauft wurden aus Seewieſe und aus Freiburg 60,000 Rheinlachseier. Somit kamen im Ganzen 491,000 embryonirte Lachseier zur Vertheilung an neun im Betriebe befindliche Brutanſtalten in den Quellgebieten der Elbe und Moldau. Ausgeſetzt wurden im April und Mai folgende Mengen der bis 30 mm großgezogenen jungen Lachſe: In Schüttenhoſen (Züchter Joſ. Markuci) 101,114 Stück in die Vottava. Neuhäuſer bei Langendorf (Züchter Jakob Bauer) 25,198 in die Vottava. In Schräbersdorf bei Unterreichenſtein (Züchter J. Raab) 74,850 in die Zuflüſſe der Vottava. In Tuſſet bei Böhm, Röhren Fürſt Schwarzenbergiſche Fiſchzuchtanſtalt (A. Rutterſteiner) 19,000. In Zaleſi bei Volin (J. Maſak 27,950 in die Zuflüſſe der Volinka. In Strasic bei Volenic (Liska) 9350. (Ein ſtarker Froſt von 15°C am 5. Januar vernichtete daſelbſt 50,000 Eier). In Zaluz bei Berg: reichenſtein (Revierförſter Moravec) 39,116 in die Zuflüſſe der Vottava. In Gabel an der Adler (der Fiſcherei⸗Verein) 54,632 in die Stille Adler. In Nekor bei Geiersperg (der Fiſcherei-Verein) 64,677. Im Ganzen wurden in das Flußgebiet der Moldau 297,178 Stück, nn das der Elbe 119,309 Stück, zuſammen 416,487 Stück ausgeſetzt. Prag, 29. Auguſt 1894. Prof. Dr. A. Frisé. S * — 2 * al 313 Die Jugendſtadien der Aale. Sehr räthſelhafte Fiſche find die fogenannten Leptocephali. Es find das kleine langgeſtreckte durchſichtige Fiſche, meiſt von bandförmiger Geſtalt, oft mit einigen Reihen von ſchwarzen Flecken. Geſchlechtsorgane ſind bei dieſen im Meere lebenden Fiſchchen nie beobachtet worden. — Man hält jetzt allgemein wohl die Lepto— cephalen für abnorme Formen, dadurch zu Stande gekommen, daß ſie in das Meer hinaus verſchlagen wurden. Wären ſie in der Nähe der Küſten geblieben, ſo würden ſie ſich normal entwickelt haben zu denjenigen Meeresfiſchen, deren mißgebildete Jugendformen ſie ſind. Aber welche Fiſche würden daraus entſtanden fein? Prof. B. Graſſi und Dr. S. Calan— druccio beobachteten nun, daß kleine Leptocephalen aus gewiſſen ſchwimmenden Eiern ausſchlüpften, welche fie bei Meſſina fiſchten. Weiterhin haben fie einige Lepto- cephalus-Atten mit mehreren Muraenoiden in Verbindung gebracht und vertreten in einer neuen Arbeit“) die Anſicht, daß der Leptocephalus brevirostris mit dem Aal in Beziehung ſtehe, und zwar in folgender Weiſe: Die Eier des Aales ſchwimmen auf der Oberfläche des Meeres; aus ihnen ſchlüpfen kleine Leptocephalus brevirostris aus, welche alsbald in die Tiefen des Meeres hinabſteigen und dort im Schlamme oder Sand oder unter Steinen leben. Sie verwandeln ſich alsdann mit raſcher Metamorphoſe in Helmichthys. Dieſes iſt eine Leptocephalus-Form, welche eine ſtärker entwickelte Muskulatur und eine mehr cylinderförmige Geſtalt beſitzt. Wenn die Helmichthys alsdann ihre Muskulatur ausge— bildet, ihre definitiven Zähne erhalten haben und das Blut anfängt ſich zu färben, treten ſie ihre Wanderung zum Süßwaſſer an, wo ſie die definitive Geſtalt der jungen Aale annehmen. Wenn die vorgetragenen Anſichten auch noch nicht mit aller Exaktheſt bewieſen find, ſo verdi nen ſie doch bei dem Intereſſe, welches der Fortpflanzung des Aales mit Recht ent— gegen gebracht wird, hier erwähnt zu werden. Hkg. (Mitth. der Sect. f. K.- u. Hochſeefiſcherei No. 8, 1894.) ) B. Grassi u. S. Calandruecio, Ancora sullo svilluppo dei Murenoidi (Boletino mensile dell' Academia Gioenia di Se. nat. in Catania. — Fasc. 34. Sitzung vom 26. Nov. 1893.) Todesfall. Am 30. Auguſt ds. J. verſchied zu Linz in Oberöſterreich Herr Joſef Danzmayer, welcher ſich als Ausſchußmitglied und langjähriger Leiter der Fiſchzuchtanſtalt des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins, nicht nur um dieſen, ſondern auch um die Hebung der künſtlichen Fiſchzucht und rationellen Fiſchwirthſchaft in ganz Oberöſterreich beſtens verdient machte. Danzmayer iſt auch in weiteren Kreiſen durch ſeinen „verbeſſerten Kiesbrut— apparat“ bekannt geworden. Der öberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein, welcher in jüngerer Zeit durch den Austritt Hermann Donners und die Ueberſiedlung Anton Mayers nach Ungarn empfindliche xerlufte erlitt, wird durch Danzmayers Hinſcheiden neuerdings ſchwer betroffen. M. V. Fragekaſten. Weitere Antwort auf Frage Nr. 32 (Herrn Dr. v. H. in D.): Ju Nr. 17 der ge: ehrten Zeitung iſt die Frage Nr. 32: „Kann man Bachjatblinge und Bachforelle in Himmelsteichen züchten, deren Grund ein ſandig-mooriger iſt und in welchen jede Strömung fehlt?“ Dahin beant— wortet, daß aller Vorausſicht nach dies nicht der Fall wä e und zwar iſt als Grund angegeben, daß jedensfalls die Temperatur eines Himmelsteiches ohne Strömung im Sommer 18° C. für längere Zeit überſteige und hö ere Temperaturen dieſe Fiſche nicht aushalten könnten. Ich ſehe mich veranlaßt dem Folgendes entgegen zu halten. Meinen mehrfachen diesbezüglichen Erſahrungen gemäß, können Bachforellen und Bachſaiblinge jogar ſehr hohe Temperat ıren ertragen und zwar habe ich Beiſpiele bis - 27° C. Ebenſo habe ich ſchon Jahrzehnte ſowohl Bach ſorellen als Bachſaiblinge in reinen Himmelsteichen (mit ſterk'en Sandboden) gezüch et und nie über das üb— liche Maaß hinausgehende Verſuſte gehabt, obwohl die Teiche der Sonne alsgeſetzt find. Es iſt nicht die Wärme, welche die Fiſche tödtet, ſondern anſcheinend der damit verbundene relative Luftmangel. Man kann von einer tedtlichen Waſſertemperatur nicht allgemein, ſondern nur für ein beſtimmtes Gewäſſer oder einen beſtimmten Gewaſſertypus ſprechen. Es iſt ſchon richtig, da; je höher die Temperatar des Waſſers iſt, deſto geringer auf feine Fähig eit Luft aufgelöſt zu erhalten. Unſtreitig läßt ſich theoretiſch ein beſtimter Wärmegrad feſt— ſtellen, wo die Befähigung des Waſſers aufhört, eine genügende Menge Luft aufgelöſt zu erhalten, um damit gewiſſen Fiſcharten das Leben zu friſten, aber einestheils liegt dieſe Grenze auch für die jo ſehr luftbedürftigen Forellen und Bachſaiblinge viel höher als bei 18° C., anderntheils iſt die Be⸗ ſtimmung dieſer Grenze für die Praxis ohne große Bedeutung, denn es iſt nicht die Waſſererwärmung allein, welche die Luft aus dem Waſſer vertreibt, es wirken vielmehr dabei noch viele andere Faktoren ein, welche bei den verſchiedenen Wäſſern in größerer oder geringerer Menge in Frage kommen. Es iſt in dieſer Hinſicht beiſpielsweiſe an die faulenden Beimiſchungen zu erinnern, deren orkdirende Wirk⸗ ung den Sauerſtoff der im Waſſer aufgelöſten Luft verbraucht. Umgekehrt wirken lufterhaltend: Ober: flächenvergrößerungen, Bewegungen des Waſſers, welche mechaniſch Luft einreißen, Waſſerpflanzen de. Es können deshalb Fiſche im fließenden Waſſer oder in ſolchem ſtehendem Waſſer, deſſen Oberfläche oft durch Wind gekräuſelt wird, das mit Sauerſtoff ausathmenden Waſſerpflanzen beſetzt, welches frei von faulenden Subſtanzen iſt, einen Untergrund hat, Weitem höhere Temperaturen ertragen als Solche, beeinträchtigt wird. der keine oxidirbaren Gaſe entſteigen läßt, bet dite in Gewäſſern ſtehen, wo der Luftgehalt Wie nun die Verhältniſſe der Himmelteiche des Frageſtellers in dieſer Richtung beſchaffen ſind, das läßt ſich nach den dürftigen Angaben nicht vorausſagen. praktiſche Verſuch“ entſcheiden. Antwort auf Frage Nr. 35. (Herrn v. Es ſollte dabei auch lediglich „der C. Arens. . in L.): Beigaben von Kochſalz allein zum Waſſer dürften nach zahlreichen von mir angeſtellten en keinen Nutzen, eher Schaden ſtiftenz dagegen hat ſich folgende Kompoſition bewährt: Zu 2 Liter Brunnen-, Teich- oder Grabenwaſſer 1 Theelöffel Salicylſäurelöſung (1: 2%), 2 Theelöffel guter Kornbranntwein und 4,0 gr. Kochſalz reſp. 1,0 gr. Salzſäure. Knauthe. VI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 4. September. in Pfennigen. Fiſche (per un lebende friſch, in Eis Hechte. 61—81 56 Zander 62—92 72 Barſche 1 20 Karpfen, mittelgroße 60 - 80 — do. kleine. — — Schleie 85— 92 21—47 Bleie 8 52 d Poe 30—35 2223 Ale 72— 73 90 Oſtſeelachs . — — Wed . . 38 — Zufuhr ziemlich reichlich, Geſchäft lebhaft, Preiſe gut. En gros-Preiſe Fiſche geräucherte Ah Winter⸗Rheinlachs. per Pfund 320 RU, e are, a 200 Flundern, gr. „ Schock | 250—400 do. mittel 5 2 150—200 Bücklinge, able „ Wall 150— 200 Dorſche . „ Schock 200— 250 Schellfiſch . „ Stiege 75 —100 Aale, große . „ BR 120 r Nee, LS 90—120 Heringe .| „ 100 Stcck. 700 -800 Inserate. Bücher-Verkauf! Brehm, Die Fifhe. Mit 145 Abbild. im Text und 11 Tafeln, eleg. gebunden neu ſtatt 16 Mark nur 7 Mark. (Obiger iſt der die Fiſche geſondert behandelnde Band von Brehms großem Thierleben, über deſſen Bedeutung u. Ausſtattung, da allgemein bekannt, nichts zu jagen iſt. 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Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Defammlintereffen derFifdierei, ſowie für ſlie heſtrebungen der Fildherei-Bereine in Eonterbeit Organ des Deutichen Fiſcherei-Vereins, owie der Landes⸗Fiſch. Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch-Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach— Tegernſee, des Fiſch. Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.-Der., des Fiſch.⸗ Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheinischen Fiſch. Der., des Caſſeler Fiſch.-Der., des Central-Fiſch-Vereins für Schleswig— Holſtein, des Kölner Fiſch. Der., des Hamburger Sifch.-Der., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothringiſchen Fiſch.-Ver., des Fijcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiß, herausgegeben nom Bayeriſchen und vom Deulfdyen Fiſcherei-Verein. Nr. 19. München, den 14. September 1894 XIX. Jahrg. Inhalt: I. Verhandlungen des II. Deutſchen Fiſchereirathes in Breslau. — II. Ueber Raubzeug— prämlirung. — III. Die Fiſcherei-⸗(eſetzgebung in den öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſionen 1894. — IV. Ueber Reihe rvertilgung. — V. Etwas über den Karpfenfang an der Weichſelmündung bei Neufähr. — VI. Veneins nachrichten. — VII. Vermiſchte Mitthellungen. — VIII. Fragelaſten. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Verhandlungen des II. Deutſchen Jiſchereirathes in VPreslau. (Schluß.) Die Berathungen über den Zander leitete Herr Amtsgerichtsrath Adickes mit dem Wunſche ein, daß in Norddeutſchland für die dort beſtehenden Bedürfniſſe an Zanderbrut eine Zanderzuchtanſtalt eingerichtet werden möge. Herr Schulrath Doſch bemerkt hierzu, daß für den Rhein in der Gegend von Worms weitere Ausſetzungen von Zandern wohl nicht mehr nöthig ſeien. Trotzdem eine Konvention mit Holland den Deutſchen Fiſcherei-Verein verhindert habe, den Zander im Rhein einzubürgern, ſei dieſer Fiſch in Folge von ander— weitigen Einſetzungen bereits ſo zahlreich im dortigen Rhein vorhanden, daß derſelbe wohl als daſelbſt eingebürgert betrachtet werden muß. Dieſe Anſicht beſtätigt Herr von Derſchau, indem er noch an die weiteren Fänge von Zandern an anderen Orten des Rheins erinnert. Es geht daraus hervor, daß der Zander im Rhein, obwohl dieſem Stromgebiet urſprünglich fremd, dennoch überall ſeine günſtigen Bedingungen zum Gedeihen finde. Das gleiche gute 318 — — Fortkommen des Zanders in der Weſer und Fulda konſtatirte darauf Herr Amtsgerichtsrath Seelig mit dem Wunſche, daß auf Grund dieſer erfreulichen Erfahrungen mit weiteren Ausſetzungen fortgefahren werden möge. Es entſpann ſich nun eine lebhafte Diskuſſion über die Frage, woher man das nöthige Material an Zandern zur Ausſetzung erhalten könne. Herr Dr. Dröſcher wies zuerſt darauf hin, daß junge Satzzander in der Größe von 10 bis 12 em für 5 pro Stück von dem Fiſchmeiſter Herrn Steffen in Riebnitz (Mecklen⸗ burg) zu beziehen ſeien und daß er dieſe Bezugsquelle nur empfehlen könne. Herr Direktor Haack erklärte ſich zwar bereit von Hüningen aus auch in Zukunft Zandereier zu verſenden, hob aber hervor, wie unnatürlich es doch ſei, daß von Hüningen, aus dem fernſten Süd⸗ weſten des Reiches, Zandereier nach Norddeutſchland, der eigentlichen Heimath des Zanders, geſandt werden müßten. Die an Hüningen geſtellten Anforderungen ſind, ganz abgeſehen von der durch die abnorme Trockenheit des Vorjahres bedingten geringeren Produktion an Zandereiern, im Allgemeinen zu große, ſo daß eine Entlaſtung dieſer Anſtalt durch die Ein— richtung anderer Zanderzuchtanſtalten, namentlich in Norddeutſchland dringend geboten erſcheint. Er halte dafür, daß ein Preis von 50 für das Tauſend Zandereier ein Normalſatz ſei. Auch Herr Profeſſor Dr. Sieglin beſtätigte darauf das Bedürfniß nach weiteren Bezugs⸗ quellen von Zanderbrut und berichtete über Verſuche, welche er in Württemberg mit der Ein⸗ führung von Laichzandern und der Gewinnung von Brut gemacht habe. Leider ſeien die⸗ ſelben bisher in Folge von Waſſerarmuth verunglückt, doch hoffe er, daß dieſelben ſpäter gelingen werden, ſo daß man in Württemberg auch bei der Gewinnung von Zanderbrut bald auf eigenen Füßen ſtehen dürfte. Ebenſo iſt man, wie Dr. Seligo des Weiteren ausführte, in Oſtpreußen bemüht, den Bedarf zur Zanderzucht im eigenen Lande zu decken. Man hat z. B. wiederholt mit Erfolg Zander aus dem Haff als Satzzander in Seeen ein— geführt und man iſt auch beſtrebt dort eine Zanderzuchtanſtalt in's Leben zu rufen. Bezüglich der Einführung von kleinen Zanderſetzlingen habe er die Erfahrung gemacht, daß kleine Fiſchchen ſchwer transportabel ſind, weniger empfindlich zeigen ſie ſich dagegen bei einer Größe von 25—30 em und darüber. Dieſer letzteren Anſicht widerſprach übrigens ſpäter Herr Hauſchildt aus Schleswig-Holſtein, welcher wiederholt Zanderjährlinge ohne Verluſte auch auf weitere Strecken verſandt hat. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt ſtellte hierauf die Anfrage, ob nicht der Schleſiſche Fiſcherei-Verein ſich mit der Zanderzucht eingehender befaſſen könne. Freiherr von Gärtner antwortete darauf, daß man ſich bereits ſeit vier Jahren in Schleſien damit befaſſe. Bei Oppeln wurden im Jahre 1890 zweimal Hundert Tauſend Stück Zanderbrut ausgeſetzt und zwiſchen Oppeln und Coſel ſind darauf große Zander heimiſch geworden. Auf anderen Strecken habe übrigens die Oder genügend Zander, (in Breslau kämen z. B. nur Oderzander zu Markt,) ſo daß weitere Einſetzungen überflüſſig erſcheinen, um ſo mehr als die Schleſiſche Regierung, welche bisher den Zander als einen nicht zu ſchonenden Fiſch angeſehen habe, in Zukunft geneigt ſei, auch für dieſen Fiſch Laichſchon⸗ reviere einzurichten. Was dagegen die Zucht des Zanders im Intereſſe der Teichwirthſchaft anlange, ſo kann wohl ein Verſuch gemacht werden, bei der Fiſchzuchtanſtalt in Brieg einen Hälter für Zander einzurichten. Doch bezweifle er, daß hiermit große Erfolge zu erzielen ſeien, da der Flußzander in Hältern nicht ablaichen ſolle. Er meſſe überhaupt dem Zander als Teichfiſch keinen beſonders hohen Werth bei, könne ihn als ſolchen auch nicht empfehlen, um ſo weniger, da ſeine Zucht mit beſonderen Schwierigkeiten verknüpft iſt. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt ſprach hierauf mit Rückſicht auf den Werth des Zanders als Teichfiſch ſeine Anſicht dahin aus, daß mit dem Zander als Beiſatzfiſch in Karpfenteichen ein beſonderes Geldgeſchäft nicht zu machen ſei. Bei der Abfiſchung iſt es ſehr ſchwierig, die Zander aus der großen Maſſe von Karpfen lebend herauszubekommen, die meiſten Zander gehen dabei zu Grunde und ſind dann nicht mehr rentabel zu verwerthen. Dem gegenüber betonte dagegen Herr Direktor Haack, daß, wenn bei der Abfiſchung mit genügender Vorſicht verfahren werde, und die Zander recht ſorgfältig zuerſt aus der Fiſchgrube herausgenommen würden, es keines⸗ wegs ſo ſchwierig ſei, die Zander am Leben zu erhalten. Er halte daher den Zander auch im Karpfenteich für keinen ſo werthloſen Beiſatzfiſch. Wenn man den Zander zur Nachzucht verwerthen und zur Laiche bringen wolle, ſo darf man freilich hierzu keine Flußzander und auch keine Zander aus großen Seeen gebrauchen. Solche Fiſche akklimatiſiren ſich nur ſehr — 5 7 IR 3 in ? 1 > ’ A, br 5 5 =“ 4 ne u ae 319 ſchwer und ſehr langſam. In Wittingen, wo man richtige Teichzander habe, welche auch in Hältern mit Sicherheit laichen, leben die Zander bereits ſeit dem vorigen Jahrhundert in Teichen. Viele Jahrzehnte hat dort ſomit die Akklimatiſirung gedauert. Solche, bereits an das Leben in Teichen angepaßten Zander, ſind am beſten zur Nachzucht zu verwenden, wenn man mit Sicherheit auf das Laichen der Fiſche in Hältern rechnen will.“) Die Diskuſſion wurde hierauf von dem Herrn Vorſitzenden auf den Maifiſch hinüber: geleitet. Zunächſt berichtete Herr von Derſchau, daß die von ihm für die letzte Laich— periode in Ausſicht genommenen Erbrütungsverſuche von Maifiſchen in den Kribben im Rhein leider in Folge des niederen Waſſerſtandes unmöglich geweſen ſeien. Den ſchwerſten Schaden fügen der Maifiſchzucht dagegen die Holländer zu, welche mit ihren Fangmethoden fo viel abfangen, daß der Maifiſch nicht mehr, wie früher, in genügender Menge zum Laichen auf— ſteigen könne. Der ehemals blühende Fang des Maifiſches iſt jetzt völlig ruinirt. Bei Reviſion des Lachsvertrages mit Holland, ſollte daher der Deutſche Fiſcherei-Verein auch darauf dringen, daß von Seiten Hollands keine Fangvorrichtungen auf Maifiſche gebraucht würden, welche den Aufſtieg dieſes als Volksnahrungsmittel einſt ſo werthvollen Fiſches verhindern. Dieſen Ausführungen ſchloß ſich Herr Dill an und illuſtrirte den rapiden Verfall des Mai— fiſchfanges im Neckar mit der Thatſache, daß während früher im Neckar durchſchnittlich 10,000 Maifische erbeutet wurden, der Fang immer mehr zurückgegangen ſei, bis in dieſem Jahre nur 8 Stück zum Fange kamen. Herr Amtsgerichtsrath Adickes ſchlug darauf als ein weiteres Mittel, die Maifiſchzucht zu fördern, vor, man ſolle den preußiſchen Staat er— ſuchen, für einige Jahre die Verpachtung der ihm gehörigen Maifiſchwäſſer zu unterlaſſen und jo den Fang auf Maififche zu ſiſtiren. Dieſem Vorſchlag trat Herr von Derſchau mit dem Hinweis entgegen, daß bei eintretenden Hochwäſſern ausnahmsweiſe die Meaifiiche doch aufſteigen und dann nicht gefangen werden dürften, daß ferner ein ſolches Mittel keine dauernde und gründliche Hebung der Maifiſchzucht herbeizuführen im Stande ſei. Man muß für Einrichtungen zur Erbrütung ſorgen, und der ruinöſen Art des Abfangens von Seiten der Holländer entgegentreten. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt erklärte ſich hierauf zu Schritten in der Richtung der kundgewordenen Wünſche bereit. Demnächſt wurde über den Aal verhandelt. Herr Schillinger aus München ſprach zunächſt über die Erfolge, welche mit der Ausſetzung von Aalbrut im Donaugebiet er— zielt worden ſind. Dieſelben haben ſich derart erfreulich erwieſen, daß ſie den Deutſchen Fiſcherei-Verein nur ermuthigen können, feinen großen Verſuch, den Aal in der Donau ganz heimisch zu machen, auch in Zukunft weiter fortzuſetzen. Se. Durchlaucht Fürſt Ha tz— feldt erwiderte hierauf, daß dieß auch die Abſicht des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſei, und daß mit den Ausſetzungen fortgefahren werden ſolle. Herr Fiſchmeiſter Kegel aus Calbe a. d. Saale ſtellt darauf das Erſuchen, daß auch in andere Flüſſe aus Mitteln des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins Aalbrut eingeſetzt werden möge, wogegen aber Herr von Derſchau her— vorhob, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein ſeine Mittel dazu nicht hergeben ſolle, um Aale in Aalgewäſſer einzuſetzen. Aale ſind in denſelben genug vorhanden, es ſei nur ſchwierig die— ſelben zu fangen. Dieſer Anſicht ſchloß ſich Herr Dr. Dröſcher an und führte des Weiteren aus, daß es nicht die Aufgabe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſein könne, in Aalgewäſſern, am allerwenigſten aber in geſchloſſenen Wäſſern für die Aalzucht zu ſorgen. Jeder Teichbeſitzer kann ſich ſelbſt ſehr leicht Aalbrut oder Setzaale verſchaffen, hierzu braucht er keine fremde Hilfe, und wer von einem Privatunternehmen den Vortheil hat, muß auch die Koſten dafür tragen. In gleichem Sinne ſprach ſich ferner Herr Dr. Seligo aus. Auch er könne es nicht für eine Aufgabe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins halten, feine Mittel für die Aalzucht in Aalgewäſſern herzugeben, wenngleich er nicht verkenne, daß man nicht überall in gleicher Weiſe in der Lage iſt, ſich leicht Aalſetzlinge zu verſchaffen. In Weſtpreußen ſind dieſelben 3. B. ſchwer zu erhalten, jo daß man dort der Hauptſache nach auf den Bezug von Montde angewieſen iſt. Man ſolle ſich daher die Quelle für dieſe in Hüningen offen halten. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt erwiderte hierauf, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein auch nicht die Abſicht habe, für die Aalzucht in Privatgewäſſern Mittel aufzuwenden. Herr Dr. von Brunn ) Anm. der Red.: Außer den genannten Bezugsquellen befteht in Norddeutſchland die be— kannte Zanderzuchtanſtalt des Herrn Hübner in Thalmühle bei Frankfurt a/ O. 320 trat hierauf dafür ein, daß jedoch aus den Mitteln des Deutſchen Fiſcherei-Vereins auch in öffentlichen Aalgewäſſern für die Aalzucht durch Anlegung von Aalleitern geſorgt werden könne, was Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt mit dem Hinweis beſtätigte, daß der Deutſche Fiſcherei⸗ Verein zu dieſem Zwecke Mittel früher bereits zur Verfügung geſtellt habe und fortwährend zur weiteren Anlegung von Aalleitern Anregung gebe. Hierzu ſprach Herr Amtsgerichtsrath Adickes den Wunſch aus, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein Modelle von Aalleitern anfertigen laſſen und ausſtellen möge. Dieß wird, wie Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt zuſagte, auf der Ausſtellung im Jahre 1896 der Fall ſein. Herr Profeſſor Dr. Weigelt machte ſodann auf eine ganz neue Art von Aalleitern aufmerkſam, welche er auf der Fiſcherei— Ausſtellung in Marienburg in Thätigkeit geſehen habe. Dieſelbe ift aus Torfbändern her⸗ geſtellt und dürfte ſich anſcheinend recht praktiſch erweiſen. Jedenfalls iſt ſie ſehr einfach und billig. Nach dieſer kurzen Abſchweifung wurde die Diskuſſion durch Herrn Profeſſor Sieglin wieder auf die Frage gerichtet, ob der Deutiche Fiſcherei-Verein feine Mittel nicht auch zur Aalzucht in Aalflüſſen verwenden könne. Seiner Meinung nach könne man ſich hierüber generell nicht enticheiden, fondeın man müſſe im einzelnen Falle unterſuchen, ob nicht beſondere Verhältniſſe vorliegen, daß auch in einem von Natur aus mit Aalen verſorgten Fluß aus Vereinsmitteln Aalzucht getrieben werden müſſe. Im Neckar z. B. hat der Aalbeſtand in Jo ge des erſchwerten Aufſtieges und der fortwährenden Störungen durch die Schifffahrt ſicht— bar abgenommen. Dort ſoll e man z. B. Aalbrut einſetzen. Herr von Derſchau glaubte dagegen, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein ſich prinzipiell dahin ſchlüſſig machen ſolle, die Zucht eines Fiſches aus ſeinen Mitteln nur ſo lange zu fördern, bis der Nutzen ſeiner Zucht erwieſen iſt. Nach dieſem Grundsatz ſollte auch bei der Verwendung der Mittel zur Aalzucht verfahren werden. Herr Dr. von Brunn fragte darauf an, ob die Ausſetzungen im Donaugebiet einen Nutzen gebracht hätten, worauf Dr. Hofer darauf hinwies, daß man den Aal an allen größeren Fiſchmärkten im Donaugebiet, z. B. in München, Regensburg, Paſſau regelmäßig auf dem Markt antreffen könne. Der Nutzen der bisherigen Ausſetzungen im Donaugebiet ſei ſomit zweifellos, wenn es auch nicht gut möglich ſei, denſelben zahlenmäßig anzugeben. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt reſumirt die Verhandlungen und regt einen Verſuch an, die Fangreſultate des Aales im Donaugebiete ſtatiſtiſch feſtſtellen zu laſſen. Ueber die Zucht der Sommerlaichſiſche ſprach hierauf Herr von Derſchau und be richtete über geglückte Verſuche, welche im letzten Sommer in der Moſel mit der Erbrütung von Naſen, Barſchen und Döbel in Käſten angeſtellt worden ſind. Er halte die künſtliche Erbrütung von Sommerlaichern im großen Maßſtabe für durchführbar und höchſt nothwendig, namentlich in Strömen, in welchen wie z. B. im Rhein die Fiſchbrut kaum mehr die Mög— lichkeit habe, in Folge der fortwährenden Strombauten und des Schifffahrtsverkehres im Freien überhaupt ausz iſchlüpfen. Die Zucht der Sommerlaicher iſt daher eine der wichtigſten Aufgaben, zu deren Löſung insbeſondere die Berufsfiſcher mit herangezogen werden müßten. Dieſen Anſchauungen hielt indeſſen Herr Amtsgerichtsrach Adickes entge zen, daß er die künſtliche Zucht der Sommerlaicher für wenig erfolgreich halten müſſe gegenüber dem, was die Natur darch die immenſe Fruchtbarkeit der Sommerlaicher leiſte. Seiner Meinung nach wäre die Hauptſache zur Hebung des Beſtandes dieſer Fiſche die Verlängerung der Schonzeit bis zum 1. Juli. Im Anſchluß hieran ſprach Herr Dr. von Brunn über die Wichtige keit der Zucht des Stüres. Der ſehr werthvolle Stör nehme ſehr ſtark ab und es ſei ge— bo’en, für di fen Fiſ) nachdrücklich zu ſorgen. Man ſolle das Mindeſtmaß erheblich herauf— ſetzen, etwa auf 1,5 m Länge, ein Laichſchonrevier für den Stör ſchaffen und die Laich— gründe des Fiſches zu erforſchen ſuchen. Fürſt Hatzfeldt glaubt, verſichern zu können, daß für den Stör die bisherigen Mittel auch ferner zur Verfügung geſtellt werden. Profeſſor Dr. Weigelt th ilt mit, der See-Fiſcherei-Verein wolle den Stör wiſſenſchaftlich bearbeiten laſſen, und der Deutſche Fiſcherei-Verein werde mit ſeinen Mitteln hierbei helfen. Bezüglich der Einrichtung von Laichſchonrevieren forderte Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt den Ham— burger Fiſcherei-Verein auf, eine Eingabe an den Deutſchen Fiſcherei-Verein zu machen, damit dieſer die preußiſche Regierung zur Anlegung der geeigneten Schonreviere erſuche. Hiermit waren die Berathungen über die Zucht der einzelnen Fiſcharten beendigt. Es ſprach hierauf Herr Graf Fred Frankenberg über Fiſchpäſſe. Bei den Neubauten in ver 321 der oberen Oder ſeien Fiſchpäſſe angelegt worden, ob dieſe aber praktiſch ſeien, ſcheine fraglich. Er bitte daher um Mittheilungen von Erfahrungen. Fürſt Hatzfeldt erwiderte hierauf, daß er vor Jahren den Oberpräſidenten von Schleſien um die Einrichtung von Fiſch— päſſen erſucht habe. Dieß ſei auch geſchehen. torgen erſcheine wahrſcheinlich der Oder— ſtrombaudirektor und der Oberfiſchmeiſter, mit denen man weiter verhandeln möge. Freiherr von Gärtner hält die neuen Oderfiſchpäſſe für wenig werth, ſo lange Breslau keine Päſſe habe. Ueberdies ſcheinen ihm die neuen Päſſe im Oberlaufe der Oder auch wenig praktiſch zu ſein. Man ſollte, ehe man nicht beſſeres gefunden, die Päſſe im Main zum Muſter nehmen. Fürſt Hatzfeldt iſt bereit, im Sinne dieſer Ausführungen an zuſtändiger Stelle zu wirken, ſobald ſchriftliche Ausführungen darüber vorliegen. Es wird noch über die beſte Einrichtung von Fichpäſſen geſprochen und auf das einſchlägige Werk von Keller verwieſen. Herr Dr. Dröſcher wies darauf auf den Schaden hin, welcher den Fiſchern durch das unberechtigte Fiſchen Seitens der Schiffer in der Elbe entſtünde, und rief zur Abſtellung desſelben die Hilfe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins an. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt ſagte die Intervention des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu, wenn ihm ein ſpezieller ſchriftlicher Antrag hierzu eingereicht würde. Des Weiteren regte Herr Dr. Dröſcher zum Zweck einer einheitlichen, und dann erſt Erfolg verſprechenden Bewirthſchaftung der Elbe, die Begründung eines Elb-Fiſcherei-verbandes an. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt glaubt, daß die preußiſche Regierung einer derartigen Inſtitution wohlwollend gegenüberſtehen würde. Zum Schluß des Punktes 3 der Tagesordnung weiſt Herr Profeſſor Dr. Sieglin auf die zahlreichen Unzuträglichkeiten hin, welche in Folge der gänzlich verſchiedenartigen Fiſcherei⸗Beſtimmungen in den kleinen Hohenzollern'ſchen Erblanden und in den anderen ſüd— deutſchen Staaten entſtanden ſind. Er ſpreche den Wunſch aus, daß die preußiſche Staats— regierung hier etwas mehr Entgegenkommen zeigen möge, als das in der That bisher der Fall wir. Als vierter Gegenſtand der Tagesordnung folgte hierauf die Berathung über die Ver— anstaltung einer großen deutſchen Fiſcherei-Ausſtellung Seitens des Deutſchen Ficheret— Vereins bei Gelegenheit der Berliner Gewerbeausſtellung im Jahre 1896. Fürſt Hatzfeldt füh te aus, daß dieſe Ausſtellung in dieſem Frühjahr bereits beſchloſſen worden ſei. Es ſei ein recht günſtiges Terrain an der Spree zur Verfügung geſtellt. Der Fiſchereirath werde erſucht, ſich mit der Abhaltung dieſer Ausstellung prinzipiell einverſtanden zu erklären, damit man mit der Bitte um Subbentionirung an das Reich gehen könne. Herr Profeſſor Dr. Sieglin erwiderte hierauf, daß der Württembergiſche Landes-Fiſcherei-Verein durch dieſe Ausſtellung in eine ſchwierige Lage gerathe, da derſelbe im gleichen Jahre die Abſicht habe, bei Gelegenheit der Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Stuttgart auch eine Fiſcherei⸗Ausſtellung zu veranstalten, bei welcher man auf die Beihilfe des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins gehofft habe. Sein Verein werde daher durch den Beſchluß des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins nicht beſonders angenehm berührt werden. Herr Profeſſor Dr. Weigelt bemerkte dagegen, daß die Ausſtellung im Jahre 1896 bereits beſchloſſene Sache ſei, und daß eine gleichzeitige Ausſtellung in Stuttgart die Abhaltung derſelben in Berlin nicht ver— hindern könne, um ſo weniger, da die letztere ein halbes Jahr dauern ſolle, während in Stuttgart nur fünf Tage lang ausgeſtellt würde. Er hoffe vielmehr, daß ſich beide Aus— ſtellungen gegenſeitig ſehr wohl unterſtützen und ergänzen könnten. Herr Prof. Dr. Sieglin erklärt ſich hiermit einigermaßen einverſtanden, und bringt hierauf das Verhältniß zur Sprache, in welchem die deutſche Fiſcherei zur Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft ſtehe. Bisher ſei die Fiſcherei auf den großen Ausſtellungen dieſer Geſellſchaft ſo ſehr zu kurz ge— kommen, daß es dringend nothwendig ſei, der Fiſcherei die ihr gebührende Achtung daſelbſt zu verſchaffen. Herr Direktor Haack ſtimmt dieſen Ausführungen vollkommen bei und er— klärt, daß er in Stuttgart auf der Ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft nicht ausſtellen werde, wenn nicht die Fiſchzucht zum mindeſten die gleichen Rechte erhält, wie die Bienenzucht. Auch der rheiniſche Fiſcherei-Verein hat es, wie Herr Profeſſor Hupperts aus Bonn hierauf mittheilte, abgelehnt, auf den Ausſtell ingen der Deutſchen Landwirthſchafts— geſellſchaft eine Fiſcherei-Ausſtellung zu veranſtalten. Gegenüber dieſen, eine begründete Miß— ſtimmung der Fiſcherei⸗Kreiſe verrathenden Auslaſſungen betonte Freiherr von Gärtner, 322 —ũ— —— —ę43 daß es doch wohl im beiderſeitigen Intereſſe läge, wenn ein möglichſt gutes Verhältniß zwiſchen den Kreiſen der Fiſcherei und der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft hergeſtellt würde. Er halte ein ſolches bei der bekannten Bereitwilligkeit des Leiters dieſer Geſellſchaft, Herrn Geheimrath Eyth, allen billigen Wünſchen gerne entgegenzukommen, für ſehr wohl erreichbar. Man ſolle nur die berechtigten Anſprüche gebührend geltend machen, und auf ein gutes Einvernehmen hinwirken. Im übrigen erklärte ſich die Verſammlung nach einem Reſumé des Vorſitzenden damit einverſtanden, daß im Jahre 1896 eine Deutſche Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin abgehalten werden ſoll. Zum fünften Punkt der Tagesordnung: Berückſichtigung der Fiſcherei bei der Waſſergeſetzgebung, insbeſondere in Preußen, hielt zunächſt Herr Amtsrichter Heymann aus Hachenburg einen eingehenden, die Verſammlung lebhaft intereſſirenden Vortrag, in welchem der Nachweis erbracht wurde, daß die Fiſcherei, welche in einem Waſſerrecht prinzipiell aufgenommen werden müſſe, in dem vorliegenden Entwurf eines preußiſchen Waſſerrechts durchaus ungenügend und ganz kümmerlich berückſichtigt ſei. Der Herr Vortragende machte unter ausführlicher Begründung eine große Zahl von Abänderungsvorſchlägen ſpeziell über eine beſſere Regelung des Uferbetretungsrechts, ſowie der Adjazenten- und Koppel:Filcheret. Wir dürfen an dieſer Stelle den Wortlaut der betreffenden Anträge aber wohl übergehen, da ſich dieſelben im Weſentlichen mit den in der Beilage zu Nr. 17 der „Allgem. Fiſcherei⸗ Zeitung“ von Herrn Amtsgerichtsrath Seelig formulirten Vorſchlägen, auf welche der Herr Referent wiederholt henwies, decken. Zu dem gleichen Gegenſtande ergriff ſodann der Cor: referent, Herr Regierungsrath von Sybel aus Berlin das Wort und behandelte in einer längeren, meiſterhaften Rede das Verhältniß zwiſchen Induſtrie und Fiſcherei. Die Inter: eſſen dieſer beiden Produktionszweige ſtünden ſich nur ſcheinbar gegenüber, denn in Wirklichkeit ſei der Induſtrie, namentlich in induſtriellen Gegenden, an der Reinhaltung des Waſſers gerade ſo viel gelegen, wie der Fiſcherei. Ein verunreinigtes Waſſer iſt für zahlreiche induſtrielle Be: triebe ebenſo unbrauchbar, wie zur Fiſchzucht. Redner begründete ſodann im Einzelnen, wie in dem vorliegenden Entwurf ſpeziell die Verhältniſſe der Waſſer-Ab- und Zufuhr gänzlich un⸗ genügend geregelt ſeien und legte der Verſammlung nachſtehende von der Deutſchen Land: wirthſchaftsgeſellſchaft entworfenen Abänderungsvorſchläge vor: „Der Sonderausſchuß für Abfallſtoffe hat in feiner Sitzung vom 13. Mai 1894 dle §§ 24—31, betreffend die Vorſchriften zur Reinhaltung der Gewäſſer, Entwurſ eines preußiſchen Waſſergeſetzes, Verlag von Paul Parey, Berlin 1894, einer Berathung unterzogen und in Verfolg derſelben fol— gende Beſchlüſſe gefaßt: I. Der Sonderausſchuß für Waſſerrecht hat am 9. Mai 1894 zu Theil J Abſchnitt 3 unter Ziffer 8 beſchloſſen: „Die Vorſchriften über die Reinhaltung der fließenden Gewäſſer müſſen als durchaus unzu⸗ länglich bezeichnet werden. Vergl. Begründung in von Sybel's Bericht S. 19 u. ff.“ Der Sonderausſchuß für Abfallſtoffe tritt dieſer Auffaſſung bei. Die von Wiſſenſchaft und Technik ermittelten Methoden zur Reinhaltung der Gewäſſer find praktiſch fo erprobt, daß die Geſetz— gebung unbedenklich gegen die Verunreinigung der Gewäſſer mit viel größerem Nachdruck grundſätzlich Stellung nehmen kann, als dieß Seitens des Entwurfs geſchehen iſt. Es würde hierdurch die Ver— beſſerung und Ausbildung jener Methoden einen weitern Antrieb erfahren. Die Vorſchriften zur Reinhaltung müßten in ſachentſprechender Weiſe auch auf das Grund— waſſer Ausdehnung finden. II. Die Zuleitung von Dungſtofſen, als thieriſchen und menſchlichen Abfallſtoffen, Abfällen von Schlachthäuſern und Abdeckereien, ſowie von Hauswäſſern in die fließenden Gewäſſern iſt durch das Geſetz unbedingt zu verbieten und zwar ſowohl aus geſundheitlichen wie aus volkswirthſchaftlichen Rückſichten. III. Die Zuleitung gewerblicher Abwäſſer kann in jedem einzelnen Falle nur auf Grund einer beſonderen Abwäſſerungskonzeſſion erfolgen. Zu dieſem Zweck ſtellt: a) eine techniſche Zentralbehörde mit verbindlicher Kraft für das ganze Staatsgebiet feſt, welche Zuleitungen gewerblicher Art bedingt und welche unbedingt konzeſſionirt werden dürfen. Das zu veröffentlichende Verzeichniß iſt in angemeſſenen Zeitabſchnitten in einer den Fortſchritten der Wiſſenſchaft und der Technik entſprechenden Weiſe zu ver⸗ vollſtändigen und zu ergänzen, beziehungsweiſe zu berichtigen. Alle in dem Verzeichniß nicht enthaltenen Ableitungsarten ſind nicht konzeſſionsfähig. Dieſelbe Behörde hat die Aufgabe, allgemeingiltige Grundſätze für den Erlaß von Abwäſſerungskonzeſſionen aufzuſtellen. 2 Ec 323 b) Die für das betreffende Stromgebiet beſtehende Waſſerbehörde prüft im einzelnen Falle ob eine im Sinne der techniſchen Zentralbehörde konzeſſionsfähige Abwäſſerung vor: liegt. Zutreffendenfalls iſt das Konzeſſionsverfahren fortzuſetzen zur Prüfung der örtlichen Verhältniſſe, wie der Größe des aufnehmenden Waſſerſtroms, des Ufer— profils u. ſ. w.; ferner der entgegenſtehenden Nutzungsrechte, zu welchem Zweck die etwa betheiligten Uferanlieger, ſowie ſonſt bekannte Intereſſenten beſonders vor- zuladen ſind. Im Falle der Ertheilung der Konzeſſion ſind die zur Reinhaltung, Abklärung, Ver⸗ dünnung, Abkühlung u. ſ. w. erforderlichen Vorſchriften als weſentliche Beſtandtheile in den dem Stande der Wiſſenſchaft und der Technik entſprechenden Umfange in die Konzeſſion mit aufzunehmen. d) Beſondere Dichtigkeit der Bevölkerung oder ſtärkere Anhäufung abwäſſernder Anlagen an einem Orte begründen umſoweniger einen Nachlaß der allgemeinen Konzeſſions— bedingungen, als unter ſolchen Verhältniſſen die Reinhaltung der Flußläufe doppelt nothwendig erfcheint, die Koſten zur Vorkehrung der Reinhaltung aber durch gemein— ſchaftliche Veranſtaltungen ſich für den Einzelnen bedeutend herabmindern laſſen. e) Jede gewerbliche Abwäſſerung, die ohne Konzeſſion vorgenommen wird, oder welche die Konzeſſionsvorſchriften verletzt, unterliegt einer angemeſſenen Geldſtrafe, welche für jede innerhalb eines Kalendertages begangene Uebertretung feſtzuſetzen iſt. 1) Die Abwäſſerungskonzeſſion muß entzogen werden bei längerem Nichtgebrauch, bei wiederholter Beſtrafung wegen Ueberſchreitung der Grenzen der Konzeſſion, bei weſent— licher Veränderung der Verhältniſſe, wie z. B. bei Vermehrung der ableitenden Anz lagen, bei techniſchen Fortſchritten, welche die Ableitung überflüſſig erſcheinen laſſen u. ſ. w. IV. Nach Ablauf einer Uebergangszeit müſſen alle Abwäſſerungen nach den Vorſchriften des Geſetzes geregelt ſein. Die Ausübung einer Abwäſſerung vor Erlaß des Geſetzes begründet keinen Anſpruch auf deren dauernde Weiterausübung oder auf Schadenerſatz im Falle der Verhinderung der Ableitung.“ Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt dankte den Herren Referenten für ihre eingehenden Ausführungen und beantragte, nachdem Herr Graf Fred Frankenberg ſich gleichfalls prinzipiell gegen den vorliegenden Entwurf eines preußiſchen Waſſerrechts und für die Ab— änderungsvorſchläge der Referenten ausgeſprochen hatte, eine Reſolution, welche ſich grund— ſätzlich mit den Abänderungsvorſchlägen der beiden Herrn Referenten einverjtanden erklärt und beſonders eine beſſere Regelung des Uferbetretungsrechts, der Adjazenten- und Koppel-Fiſcherei, ſowie der Waſſer⸗Zu- und Abfuhr fordert. Der Fiſchereirath erklärt zu dieſer Reſolution ſeine Zuſtimmung. Es ergriff hierauf zu Punkt 6 der Tagesordnung: Einführung einer Lachsfang— ſtatiſtik für die deutſchen Ströme Herr Amtsgerichtsrath Adickes das Wort und berichtete über die Erfolge, welche in dieſer Richtung bisher an der Weſer erzielt ſind, wo die Ein— führung einer Lachsfangſtatiſtik geſichert iſt. (Genauere Angaben hierüber ſind in der „Allgemeinen F ſcherei-Zeitung“ Nr. 10 vom 9. Mai dieſes Jahrganges, veröffentlicht.) Er würde es im Intereſſe der Lachszucht für einen großen Fortſchritt halten, wenn eine ebenſolche Statiſtik auf alle deutſchen Ströme ausgedehnt würde. Die Durchführung derſelben iſt keineswegs ſo ſchwierig, da für den Lachsfang immer nur einige wenige Stellen in Betracht kommen. Die Fiſcher kann man ebenſo wie an der Weſer überall zu richtigen Angaben veranlaſſen, wenn man einmal die Angaben der einzelnen Fiſchereien geheim halte und nur die Zahlen für das ganze Flußgebiet veröffentlicht, und wenn andrerſeits die Dis— pensertheilung zum Lachsfang nur unter der Bedingung gegeben würde, daß genaue ſtatiſti— ſche Angaben gemacht würden. Der Herr Miniſter habe ſich mit dem letzteren Modus ein: verſtanden erklärt, ſo daß die Ausſicht auf die Durchführung einer allgemeinen Lachsfang— ſtatiſtik, wie ſie z. B. in Holland bereits beſtehe, berechtigt erſcheint. Bevor hierauf zu dem letzten Gegenſtand der Verhandlungen übergegangen wurde, ſprach noch Herr von Derſchau über das Verhältniß des Pächters zum Ver— pächter, ein Thema, welches urſprünglich auf das Programm des Fiſcherei-Tages geſetzt worden war. Redner berichtete ſpeziell über einen Fall, in welchem einem Fiſcherei-Pächter, der nur dann die Fiſcherei ausüben kann, wenn er das Ufer betritt, vom Gerichte das bis dahin unbeanſtandet ausgeübte Recht der Uferbetretung abgeſprochen worden iſt. Unter dieſen Verhältniſſen müſſe doch der Pachtvertrag hinfällig ſein. Der Staat, im vorliegenden Falle der Verpächter, ſei aber anderer Anſicht, und habe auf Erfüllung der Pachtbedingungen ge— drungen, trotzdem die Gerichte die Ausübung des Pachtrechts abgeſprochen haben. Das ſei c — — 324 ein unhaltbarer Zuſtand. Redner beantragte daher eine ſeine Anſchauung ausdrückende Re⸗ ſolution. Nachdem hierzu Freiherr von Egloffſtein aus Thüringen 3 ähnlich gelagerte Fälle mitgetheilt hatte, während in 2 anderen dagegen der Staat das Pachtverhältniß korrekter Weiſe gelöſt habe, nimmt der Fiſchereirath die Reſolution von Derſchau vorkehaltlich re— daktioneller Abänderungen an. Den Schluß der Verhandlungen des Fiſchereirathes bildete eine Diskuſſion zur Regelung der Frage der Raubzeugprämien, welche Frhr. von Gärtner einleitete. Der— ſelbe hat ſeine Ausführungen und das Ergebniß der Verhandlungen in dieſer Nummer der Allg. Fiſch.⸗Ztg. zum Gegenſtand eines beſonderen Artikels gemacht, fo daß wir uns mit einem Hinweis darauf begnügen können. Im Anſchluß hieran trat Herr Dr. von Brunn nochmals für die Prämiirung der Seehunde ein, von denen an der deutſchen Küſte jährlich ca. 1200 Stück geſchoſſen würden, und an deren Vertilgung doch auch die Binnen-Fiſcherei-Vereine Intereſſe haben. Diele ſollten ſich deßhalb auch an der Prämiirung betheiligen. Prof. Dr. Weigelt erklärte jedoch, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein ſeit der Lostrennung der Sektion für Küſten- und Hochſeefiſcherei keine Fonds zu dieſem Zwecke mehr zur Verfügung habe. Hiermit war die Tagesordnung erledigt. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt ſprach den Mitgliedern des Fiſchereirathes a Dank für die Theilnahme an den Verhandlungen aus und ſchlug zum Ort der nächſtjährigen Berathungen München vor. Nachdem Herr Schillinger an dieſen Vorſchlag eine warme Einladung geknüpft hatte, beſchließt die Verſammlung im Sinne des Antrages. Es erfolgte ſodann um 5 2 Uhr Nachmittags der Schluß der Verhandlungen des zweiten Deutſchen Fiſchereirathes. II. Ueber Naubzeugprämiirung. Mehrfach hatte ich in den Vorjahren Gelegenheit zu beobachten, daß behufs Prämien— erlangung, bei Einſendung von Merkmalen fiſchſchädlichen Raubzeuges Unregelmäßigkeiten vor: kamen. Betrachte ich die mir vorliegende, von mir in neuer Zeit aufgeſtellte Zuſammenſtellung des in den Jahren 1891, 1892 und 1893 erlegten Raubzeuges und der dafür gezah'ten, ſehr variirenden Prämienſätze; ziehe ich in Berückſichtigung, daß der eine Verein die Schnauze der Otter, der andere möglichſt benachbarte Verein die Vorderläufe dieſer Thiere, der eine Verein die Ständer und Fänge, der andere Verein die Fänge und Köpfe des erlegten Raub— zeuges als Merkmale zur Prämiirung ſich einſenden läßt, ſo liegt es wohl nahe, daß, durch dieſe Manipulation herbeigeführt, Unzulänglichkeiten entſtehen können, reſp. entſtanden ſind. Dieſe Beobachtung veranlaßte mich, in der Sitzung des I. Deutſchen Fiſchereirathes zu Berlin den 20. November 1893 folgenden Antrag einzubringen: „Verſammlung wolle beſchließen, das Präſidium des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu erſuchen, daß in Deutſchland überall a eih hohe Schuß- und Fangprämien ge— zahlt werden.“ Dieſer, mein Antrag, fand ſo wenig günſtige Aufnahme, daß ich denſelben, noch vor der Abſtimmung, zurückzog. Der Herr Geheime Oberregierungsrath von Friedberg wies darauf hin, daß, wenn auch dieſer Antrag zurückgezogen ſei, es dennoch eine Möglichkeit gebe, eine wichtige Ab— änderung der beſtehenden Unzulänglichkeiten herbeizuführen und zwar dadurch, daß überall die gleichen Merkmale des erlegten Raubzeuges eingeſchickt würden. Der Präſident Se. Durchlaucht der Fürſt von Hatzfeldt-Trachenberg verſprach, dieſen Gegenſtand auf die Tagesordnung des nächſten Fiſchereirathes zu ſetzen und brachte mich als Referenten in Vorſchlag. Mein bei Gelegenheit des Deutſchen Fiſchereirathes am 27. Auguſt 1894 in Breslau eingebrachter Antrag wurde, nachdem er einige kleine redaktionelle Abänderungen erfahren batte, einſtimmig in folgender Form angenommen: 325 „Verſammlung wolle beſchließen, das Präſidium des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zu erſuchen, bei den Leitungen der ihm angeſchloſſenen Vereine dahin zu wirken, daß nur dann Prämien für erlegtes Raubzeug gezahlt werden, wenn im friſchen Zuſtande, oder mit Urſprungszeugniß, als Merkmale eingeſchickt werden: a) vom Otter die Naſe, b) vom Reiher, Kormoran, Milan, Rohrweihe, Waſſeramſel ꝛc. der Kopf, c) vom Fiſchadler die Fänge.“ Intereſſant dürften folgende Aufſtellungen ſein, welche ich nach den mir zugängig ge⸗ wordenen Zuſammenſtellungen der einzelnen Fiſcherei-Vereine, bezüglich des in den Jahren 1891, 1892 und 1893 erlegten Raubzeuges gemacht habe. Hiernach wurden innerhalb der, dem Deutſchen Fiſcherei⸗Vereine angeſchloſſenen Vereine in dieſen Jahren prämiirt: 1) 8 205 Ot teen 32 445 M — S Prämiengeld, , ene 12 540, „ 75 % P 3) ,,, . 216 „ 50 „ 4) 42 Rohrweihen und Milane an 95 „ — „ 1 5) 1569 Waſſeramſeln, Eisvögel, Sigetaucher e. 4278 „ 40 „ 5 6) 1271 Kormorane 3 N „ 0 > 7) 22 Eier von Reihern und Waſſeramſeln 8 „ = 8) F 220 „ — „ „ 23 693 Stück... 47 583 M 90 A Prämiengeld. Mehrere der verbündeten Vereine zahlen überhaupt keine Prämien. Einige Vereine zahlen auch Prämien für zerſtörte Reiherhorſte und der Weſtfäliſche Fiſcherei⸗Verein ſorgt für die Vertilgung des Raubzeuges, ſpeziell der Otter, durch Anſtellung eines Otternjägers, welchem er jährlich 1800 M. Gehalt zahlt und ihm die Beute überläßt. Daß mehrfach die Prämien nicht direkt durch die Vereinsleitungen, ſondern durch Staatsbehörden und landwirthſchaftliche Centralvereine gezahlt werden, will ich hier nur ge legentlich erwähnen. Es würde zu weit führen, wollte ich einen genauen Vertheilungsnachweis des oben aufgeführten erlegten Raubzeuges und der dafür gezahlten Prämien hier folgen laſſen. Ich will nur hervorheben, daß der Oſtpreußiſche Fiſcherei-Verein in den n drei zii 548 Ottern der Weſtpreußiſche Fiicherei-Verein . . . 8 499 „ und 448 Reiher der Pommerſche Fiſcherei⸗Ve rein . 870 „ „ 510 „ der Mecklenburgiſche Fiſcherei⸗VereiXunu . . 361 „ „ 859% „ der Schleswig-Holſteinſche Fiſcherei-Verein .. 220 " N die Direktion des Märkiſch— tnbwitnftichen east 84 Sr, „ 241 „ der Schleſiſche Fiſchere-Verein .. . Bi nA n 274 „ „ 179. „ Ben hee Fischerei⸗ Vereins 429 „ 535699 5 der Württembergiſche Fiſcherei⸗Verei nn . 332 „ „ e der Badenſiſche Fiſcherei-Verein . 5 „ 1198 „ der landwirthſchaftliche Provinzialverein Poſen F N na " ſämmtliche Fiſcherei-Vereine des Königreichs an a ah 7 i der Weſtdeutſche Fiſcherei- Verband.. 1 „% 1708 „ prämiirt haben. Der ſo überaus ſchnell und exakt arbeitenden Leitung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins wird es hoffentlich gelingen, daß mein einſtimmig acceptirter Antrag recht bald in Wirkſamkeit treten wird. Breslau, Auguſtaſtraße 48, am 2. September 1894. Frhr. W. von Gaertner, Schriftführer des Schleſiſchen Fiſcherei⸗Vereins. 326 III. Die Jiſcherei-Geſetzgebung in den öſterreichiſchen Tandtagen während der Seſſtonen 1894. Mitgetheilt von Victor Maria von Milborn. V. Schleſien. “) Es iſt ihren Leſern wohl bekannt, daß dieſe Blätter den fiſcherei-geſetzlichen Arbeiten des Landtages für das Herzogthum Schleſien ſeit Jahren mit größter Aufmerkſamkeit und warmer Theilnahme folgten. Man nahm es dort mit der Abſicht, die äußerſt verworrenen Fiſcherei-Verhältniſſe einer baldigen geſetzlichen Regelung zuzuführen, von allem Anfange an wirklich ſehr ernit. Zählte man auch aus Gründen rechtlicher oder politifcher Natur nicht zu den An: hängern jener vom ſchleſiſchen Landtage bisher verfolgten Tendenz, welche die auf fremdem Grunde herrſchenden Fiſcherei-Rechte unter Intervention des Landes zu Gunſten der „Ufer— anrainer“ ablöſen wollte, ſo mußte die in Schleſten unentwegt feſtgehaltene Abſicht, gleichzeitig die Bildung größerer und einheitlich zu bewirtſchaftender Fiſcherei-Reviere, im Sinne der bekannten „Regierungs-Vorlage,“ in ſoforten Angriff zu nehmen, doch umſo lebhafteren Sympathien in fiſchereiwirthſchaftlichen Kreiſen begegnen, als die Methode, nach welcher dieſes oberſte Erforderniß einer guten Fiſcherei-Wirthſchaft, dieſer höchſte Zweck einer guten Fiſcherei-Geſetzgebung erreicht wird, — gedachten Kreiſen ziemlich gleichgiltig ſein kann. Es fiel ſchwer, den konſequenten Strebungen des ſchleſiſchen Landtages eine ge— wiſſe Theilnahme zu verſagen, wenn man ſich gegenwärtig hielt, daß den durch die Para— graphe 3 und 8 des Reichs-Fiſcherei-Geſetzes vom 25. April 1885 begründeten, durch den Motivenbericht hierzu**) und durch mehrfache Miniſterial-Deklarationen für zuläſſig er kannten Abſichten einiger Landtage: „Allgemeine Ablöſungen beſtehender Fiſcherei-Rechte im Zwecke der Schaffung größerer und einheitlich zu bewirthſchaftender Fiſcherei-Gebiete — anzubahnen, jahrelang die größten, nahezu unüberwindlichen Schwierigkeiten entgegengeſtellt worden find, während z. B. dem oberöfterreichiichen Landtage gegenüber, unſchwer und im „kurzen Wege“ darauf eingegangen wurde, — ſogar den oberſten Zweck des Reichs-Fiſcherei-Geſetzes und der neue Landes-Fiſcherei-Geſetze betreffenden Regierungsvorlage, d. i. die Bildung größerer „einheitlich zu bewirthſchaftender Fiſcherei— Gebiete“ völlig Preis zu geben. Der ſchleſiſche Landtag erfuhr ein ganz beſonderes Mißgeſchick in dieſer Richtung, da ſeinem am 17. November 1892 zum drittenmal beſchloſſenen „Ablöſungsgeſetzentwurfe“ die Sanktion der Regierung zum dritten male verweigert wurde. Im Angeſichte dieſer Thatſache wandte ſich der ſchleſiſche Landesausſchuß daher an das k. k. Ackerbauminiſterium mit der Anfrage, ob es nicht etwa den Intentionen des Miniſteriums entſpräche, wenn die Ablöſung der zerſplitterten Fiſchere-Rechte zu Gunſten des Landes, der Bezirke oder Gemeinden ſtattfinden würde. „Hierauf erklärte das k. k. Ackerbauminiſterium in ſeinem Erlaſſe vom 17. Oktober 1893 3. 17.965, daß die Regierung die Zuläſſigkeit einer allgemeinen Ablöſung beſtehender Fiſcherei— Rechte zu dem Zwecke um durch Schaffung größerer, einheitlich zu bewirth: ſchaftender Fiſcherei-Gebiete die Binnen-Fiſcherei im öffentlichen Suter: eſſe zu heben, zwar anerkenne, daß fie aber glaube, daß durch die im Fſſcherei— Geſetze vorgeſehene Revierbildung die Hebung der Binnen Fiſcherei auch ohne eine um- faſſende Ablöſung beſtehender Rechte ſich erzielen ließe und daß das entſcheidende Moment für die Wahl des einen oder des anderen Weges eigentlich in der mit der Ab— löſung untrennbar verbundenen finanziellen Frage liege. Zugleich wird hervorgehoben, daß *) Siehe „Allgemeine Fiſcheret-Zeitung“ Jahrgang 1893 Nr. 19 S. 298; 1892 Nr. 27 S. 333; 1890 Nr. 5 6 7 S. 50 61 u. 77; 1889 Nr. 3 S. 32 u. 33. *) Drittvorletzte Alinea der Beilage 1026 zu den ſtenographiſchen Protokollen des Abgeordneten⸗ hauſes IX. Seſſion, Seite 16. | | } | | gl u U 08. DU Zn > ae us BE 2 SE ZU 22 an 327 ein Einwand gegen eine generelle Ablöſung nicht erhoben werden würde, vorausgeſetzt, daß die Ablöſung ſowohl in ihren Grundlagen, als in den Durch— führungsmodalitäten ſich als im allgemeinen Beſten liegend und zweck⸗ mäßig erweiſt, was bei der bisher geplanten Ablöſung zu Gunſten der Uferanrainer nicht der Fall geweſen ſei; auch die Ablöſung zu Gunſten der Gemeinden, ſcheine dem Ackerbauminiſterium als minder empfehlenswerth und ſei es, wenn überhaupt der Weg der Ablöſung betreten werden ſolle, noch am angemeſſenſten die Ab⸗ löſung zu Gunſten des „Landes“ durchzuführen.“ — Es lag daher dem Vorberathungsausſchuſſe, welcher nebenbei gejagt, mittler— weile auch ſeinen Referenten gewechſelt hatte, die Frage vor: ſoll nunmehr das Prinzip der Ablöſung von Fiſcherei-Rechten verlaſſen oder ſoll nicht wenigſtens noch der Verſuch gemacht werden, zu prüfen, ob die geplante Ablöſung von Fiſcherei-Rechten zu Gunſten des Landes in Rückſicht auf die bezüglich der Fiſcherei in Schleſien beſtehenden beſonderen Verhältniſſe und insbeſondere in Rückſicht auf den finanziellen Effekt einer derartigen Ablöſung möglich und wünſchenswerth ſei. Der Ausſchuß einigte ſich im folgenden, als „letzten Verſuch“ zu betrachtenden Antrage: „Der Entwurf des Fiſcherei-Geſetzes und der Entwurf des Geſetzes, betreffend die Ablöſung von Fiſcherei-Rechten, werden an den Landes ausſchuß zurückgeleitet und derſelbe beauftragt, die zur Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Ablöſung von Fiſcherei-Rechten zu Gunſten des Landes, insbeſondere mit Rückſicht auf den finanziellen Effekt einer ſolchen Aktion, durchführbar erſcheine, nöthigen Daten zu ſammeln, beziehungsweiſe zuſammenzuſtellen, und je nach dem Reſultate dieſer Erhebungen entweder die beiden im Sinne der Ablöſung der Fiſcherei⸗Rechte zu Gunſten des Landes umgearbeiteten Entwürfe, nämlich des Fiſcherei-Geſetzes und des Geſetzes, betreffend die Ablöſung von Fiſcherei-Rechten, oder aber, unter Auflaſſung des Prinzipes der Ablöſung von Fiſcherei-Rechten überhaupt, den Entwurf des Fiſcherei-Geſetzes allein dem hohen Landtage in deſſen näch ter Seſſion vorzulegen.“ Dieſer Antrag wurde in der 19. Sitzung des Landtages vom 1. Februar 1893 auch zum Beſchluſſe erhoben. Zur etwas näheren Beleuchtung der jahrelangen Hin- und Herwanderung dieſer An— gelegenheit zwiſchen Miniſterium und Landtag, wollen wir übrigens folgende, dem ſteno— graphiſchen Protokolle der 19. Landtagsſitzung 1894, Seite 526 entnommene Worte des Ahgeordneten Türk anführen: „Ich möchte daher den Wunſch ausſprechen, daß vielleicht die ſchmiegſamere und biegſamere Natur des gegenwärtigen Herrn Be— richterſtatters in dieſer Sache endlich einmal zu einem günſtigeren Auswege gelangen möge, als es vielleicht der härteren und ſpröderen Natur des früheren Herrn Berichterſtatters möglich war und ich möchte ihm daher dieſe Sache dringend an's Herz legen, daß ſie doch wenigſtens in der nächſten Seſſion endlich einmal eine Regelung erfahre.“ f Alſo — „Schmiegſamkeit und — Biegſamkeit!!“ — ö Der an den ſchleſiſchen Landtag gerichtete Miniſterialerlaß vom 17. Oktober 1893 Z. 17.965 iſt für den künftigen Gang aller landtäglichen Fiſcherei-Geſetzgebungen jeden: falls von ganz eminenter Bedeutung, weil er ſich dießmal, allerdings nothgedrungen, weitaus klarer und präziſer als alle bisherigen, unſeren Leſern wohlbekannten gegen— ſtändlichen Erläſſe über die Bedingungen ausſpricht, unter welchen die k. k. Regierung die in verſchiedenen Landtagen auftauchenden Ablöſungsprojekte in ernſten Betracht zu ziehen über: haupt geneigt iſt. Es geht aus dieſer Erklärung „in nuce“ hervor, daß unbeſchadet der prinzipiell an— erkannten Zuläſſigkeit einer allgemeinen Ablöſung beſtehender Fiſcherei-Rechte im Zwecke der Schaffung größerer und einheitlich zu bewirthſchaftender Reviere, dieſer Zweck auch auf dem Wege der Revierbildung nach Maßgabe der Regierungsvorlage — ohne eine umfaſſende Ablöſung beſtehender Rechte erreichbar ſei, — daß nicht nur die Grundlagen der Ablöſung, ſondern auch deren Durchführungsmodalitäten ſich, als im „allgemeinen Beſten“ liegend er weiſen müſſen und, wenn überhaupt der Ab⸗ 228 _ löſungsweg betreten werde, die Ablöſung zu Gunften des Landes am angemeſſenſten ſcheine. Den zur Geſetzgebung in Landeskultur- Angelegenheiten im Allgemeinen verfaſſungs⸗ mäßig kompetenten, alſo auch zur Fiſcherei-Geſetzgebung in Durchführung des Reichs⸗-Fiſcherei⸗ Geſetzes berufenen Landtagen, bleibt nach den vorausentwickelten Eröffnungen, beziehungsweiſe Rathſchlägen — wie man ſieht allerdings keine — „große Wahl!“ Wir wollen von einer unausweichlich auf das Gebiet ſtaatsrechtlicher Diskuſſion führenden, näheren und gründlichen Erörterung des Exlaſſes in dieſem Fachblatte abſehen. Hoffen wir aber, daß durch dieſe Enunciation mindeſtens jene Hoffnungen gründlich getilgt werden, welche, wie in früheren Artikeln gezeigt wurde, in einigen Ländern dahin gerichtet find, daß es gewiſſen Einflüſſen oder einer konſequent-oppoſitionellen Strömung endlich doch gelingen könnte, ein vom Syſteme der gleichzeitigen Bildung größerer und einheitlich zu bewirthſchaftender Reviere — vorläufig getrenntes oder ganz abſehendes A ſungsgeſetz in glücklicher Stunde und im „kurzen Wege“ ebenſo leicht — „durchzubringen“, als es z. B. in Oberöſterreich gelang ſelbſt das oberſte Prinzip jeder erſprießliten Fiſcherei-Wirthſchaft und guten Fiſcherei-Geſetzgebung: die Schaffung viscifulturell richtiger und einheitlich zu bewirthſchaftender Fiſcherei-Reviere zum — jähen Falle zu bringen. IV. Ueber Neihervertilgung. Es treten mit Recht noch immer und immer wieder ſchwere Klagen über die großen Schäden auf, welche den Fiſchereien durch die Reiher zugefügt werden. Die kgl. Staats: regierung hat die beſte Abſicht dieſem Uebelſtande zu begegnen und für die Forſtbeamten Prämien zur Vertilgung der Thiere ausgeſetzt; ſie hat darin ſelbſt mit Nachdruck gewirkt. Wenn dies nun nicht ausreichend geholfen hat, ſo liegen da verſchiedene, ſchwer überwind— liche Hinderniſſe vor. Es iſt daher im Intereſſe der Fiſcherei-Treibenden, daß ſie ſich ſelbſt helfen und nicht bloß durch bittere oder zu bittere Klagen Bitterkeit erzeugen. Die: Zeilen bezwecken, um guten Rath zu ertheilen, wie die Fiſcherei-Treibenden ſich ſelbſt helfen können. Wenn in einem Staatsforſt ſich Reiherhorſte befinden, ſo iſt es nicht rathſam, dieſelben zu vernichten, weil die Reiher ſich dann in Gründung neuer Kolonien vereinzeln und ſchwerer wieder zu finden ſind, oder ſich im Privatbeſitz anſiedeln, wo man ihnen nicht immer beikommen kann. Den Fiſcherei-Berechtigten ſteht es frei, den Oberförſter des Reviers um ein Abſchießen der Reiher (ſchon Ende Mai) zu bitten, bevor dieſelben flugbar ſind. Geſchieht dies nicht, ſo können ſie ſich unter genauer Bezeichnung des Forſtortes an die kgl. Regierung, reſpektive das kgl. Miniſterium, mit der Bitte wenden, daß ihnen erlaubt werde, die Neſter mit den Jungen auszunehmen. Dieſes iſt nicht ſo ſchwer, denn es gibt genug Leute, wie Schornſteinfeger, Schiffer, Maurer, Klempner u. ſ w., welche gut klettern können und mit Steigeiſen und Strick nicht zu ſchwer hinaufkommen. Wenn dieſelben dann mit einem leichten läugeren Stock ausgerüſtet ſind, an welchem ſich ein ſpitzwinkeliger Schneidehaken befindet, können ſie die jungen Reiher herunterhaken und es iſt möglich, von einem mit mehreren Horſten beſetzten Baume viele junge Reiher zur Erde zu befördern, wo ſie ein anderer aufnimmt. . Der Kletterer kann dabei in einem Tage durch Einlöſung der ausgeſetzten Prämie viel Geld verdienen. Da bei dieſer Arbeit die alten Reiher um den Horſt kreiſen, können die Forſtbeamten dieſelben noch gleichzeitig abſchießen, wenn ſie wollen. Die Prämie im Betrage von 50 Pfennig zahlt entweder die kgl. Regierung durch die Forſtverwaltung des Ortes oder der Fiſcherei-Verein der Gegend (hier der Fiſcherei-Verein der Provinz Brandenburg durch den Generalſekretär Herrn Dr. Freiherrn von Kannſtein, Berlin N. W., Werftſtraße 9/D) wenn von jedem Reiher ſowohl die Ständer als der Schnabel eingeſchickt werden. Außerhalb des Bezirkes der Horſte ſind aber die Reiher leicht zu fangen und nach dem Geſetz vom 30. März 1880 Artikel IV iſt es jedem Fiſcherei-⸗Berechtigten geſtattet, Fiſch⸗ ottern, Taucher, Eispögel, Reiher und Kormorane ohne Anwendung von Schußwaffen zu tödten oder zu fangen und für ſich zu behalten. Obwohl ich in meiner Umgebung keine N 0 ; ; 1 329 Reiher dulde, kommen doch immer genug Reiher zugezogen, um Fiſche zu rauben. Dieſelben abzuſchießen iſt ſehr mühſam, zeitraubend und nicht durchgreifend. Deßhalb habe ich Teller— eiſen erſonnen, in welchen ich in kurzer Zeit jeden zureiſenden Reiher bald fortfange. Ich habe damit ſeit Jahren probirt und fing 1893 ſechzig Reiher. Dieſes Jahr ſind bereits 25 Reiher gefangen und getödtet; damit habe ich Ruhe und keinen Aerger mehr. Es iſt nun jeder Fiſcherei-Berechtigte im Stande, dieſe Fangmethode bei ſich anzuwenden und wenn (8 Genoſſenſchaften ſind, ſo können dieſe es leicht ausführen, indem ſie damit einzelne be— trauen und ſie darin unterſtützen. Wenn alle Fiſcherei-Berechtigten es ſich angelegen ſein laſſen wollten, dieſe Fangmethode einzuführen, dann würde es in drei Jahren kaum noch einen Reiher geben und man brauchte nicht auf Hilfe anderer zu warten. Im Nachſtehenden will ich nun beſchreiben, wie ich den Reiherfang ausübe und bin ich auch gern bereit, jedem dies hier an Ort und Stelle zu zeigen, der mich nicht verſtanden haben ſollte; ich bin von der Station Grunow, Bahn Frankfurt alD — Cottbus in einer Stunde zu Fuß zu erreichen und bitte ich nur, daß der Beſuchende ſich vorher durch eine Poſtkarte anmelde, damit jemand hier iſt, der die Reiherfänge vorzeigen kann. Die Reiher ſtellen ſich mit Vorliebe beim Fiſchen auf ſeichte Stellen des Waſſers, auf denen ſie dabei im Waſſer gehen können, ohne ſich die Hoſen naß zu machen. Auch müſſen dieſe Stellen nicht zu ſehr bewachſen ſein, damit die Reiher durch freie Umſchau die An— näherung des Menſchen rechtzeitig bemerken können; ſie ſuchen dabei Sandbänke auf, deren hellen Grund ſie von Weitem leicht finden und welche in den Flüſſen hinter Buhnen und in den Seeen an Bach-Einmündungen leicht zu finden ſind. Wenn ſie die flachen Stellen abgefiicht haben, ſtellen je ſich, ſobald fie es haben können, in denſelben auf eine aus dem Waſſer etwas hervorragende Stelle und lauern mit eingekrümmtem Hals, ſtill wie eine Bild— ſäale, auf vorbeiziehende Fiſche, die fie mit großer Schlagfertigkeit erhaſchen. Dieſen Umſtand benützend, habe ich an flachen Stellen meiner Seeufer künſtliche Sandbänke hergeſtellt, indem der Sand auf mehrere Quadratmeter in's Waſſer vom Ufer aus hineingeworfen wurde, ſo daß der Waſſerſtand über dem Sand ca. 10 em oder beſſer noch weniger beträgt. Je größer dieſe flache Stelle iſt, deſto leichter finden ſie die Reiher. An der Kante der Sandbank, wo das Waſſer anfängt tiefer zu werden, iſt ein Sandhügel, wie ein großer Maulwurfshügel aufgeworfen, der etwa 20 em aus dem Waſſer hervorragt und oben ungefähr 40 em Durchmeſſer hat. Damit der Wellenſchlag dieſen Hügel nicht zu oft fortwäſcht, lege ich um denſelben etwas Raſen oder Steine und ſuche ſolche Stellen zu der Anlage auf, welche gegen Weſten geſchützt und durch einen mehrere Meter entfernten Schilfhorſt gedeckt ſind. Auf dieſem Sandhügel bette ich ein Tellereiſen mit Sand ein. Es iſt dazu nicht ein gewöhnliches Tellereiſen zu ge— brauchen, weil bei demſelben der Teller zu dicht am Bügel iſt und die Reiher mit ihren langen Zehen ſchon den Teller berühren und abdrücken können, wenn der Ständer noch gar nicht im Bereiche der Bügel iſt, dann die Eiſen fehlſchlagen, wodurch der Reiher vorſichtiger wird und ſolchen Hügel ſo bald nicht wieder betritt. Deßhalb habe ich nun ſolche Eiſen fertigen laſſen, deren Teller ca. 11 em im Umkreis und eine Bügelbreite des aufgeſtellten Eiſens von 30 em Durchmeſſer hat. Wenn dann der Reiher den Teller betritt, faſſen die Bügel regel— mäßig den Ständer, damit der Sand nicht ſo leicht unter den Teller läuft, befindet ſich um denſelben ein Blecheylinder, ähnlich wie bei den Ottereiſen. Damit ferner der Reiher nicht das Eiſen fortſchleppt, binde ich es mit einem Draht an einen Stein oder an einen kleinen Pfahl. Um die Thiere nicht zu lange zu quälen, werden die Eiſen öfter revidirt, nach vielem Regen neu eingebettet und die Reiher getödtet. Nach meiner Angabe hat meine Eiſen Rudolf Weber in Haynau (Schleſien) gefertigt und habe ich bei einer Beſtellung von 20 Stück pro Stück 3.30 A. bezahlt. Ich glaube aber, daß er ſie bei weiteren Beſtellungen wohl noch etwas billiger liefern wird. Die Billigkeit und Vorzüglichkeit der Weber'ſchen Eiſen ſind ja allgemein bekannt. Ich bin gewiß, daß jeder, der ſich mit Energie dem Reiherfange hingibt, keinen Aerger mehr von ſolchen Fiſchräubern haben wird; die Prämien machen die Koſten reichlich bezahlt. Bei dieſer Gelegenheit will ich auch gleich erwähnen, daß ich die Fiſchadler auf den bekannten Pfahleiſen fange, welche im Waſſer ſtehend aufgeſtellt werden. Der Fiſchadler ſtellt ſich gern auf hohe Pfähle oder trockene Bäume, um das Waſſer zu beobachten, wo die Fiſche 330 — hoch ſtehen und ſie zu ſchlagen. Auch er fängt ſich bald in den kleinen, beſonders kon— ſtruirten Eiſen, die auf hohen Pfählen befeſtigt ſind. Ein erfahrener Fiſcher wird ſchon wiſſen, in welcher Gegend die Fiſchadler am liebſten ſich aufhalten um die Pfahleiſen dort aufzuſtellen. Ich fange jährlich durchſchnittlich vier Fiſchadler. R. Weber fertigt ebenfalls die Pfahleiſen billig und gut. Bei meinem Pfahleiſen ragt der Pfahl, der in einem vier— beinigen Bock ſteht, ca. 5—6 Meter aus dem Waſſer, iſt ſo dick wie das aufgeſtellte Eiſen Weite hat und ift zum Erklettern mit Sproſſen verſſhen, welche durch durchgebohrte Löcher geſteckt ſind. Siehdichum bei Grunow, den 24. Auguſt 1894. Reuter, königlicher Forſtmeiſter. V. Etwas über den Karpfenfang an der Weichſelmündung bei Neufähr. Veranlaßt durch die in Nr. 17 der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung beſchriebene Methode des Karpfenfanges möchte ich im Folgenden die hierorts gemachten Erfahrungen beim Fange dieſer Fiſchart beſprechen um ſo mehr als hier recht günſtige Reſultate erzielt worden ſind und hier der Karpfenfang den hauptſächlichſten Sport ſämmtlicher Angelfreunde bildet. Von dem Danziger⸗Angler-Club iſt eine größere Strecke der ſtrömenden Weichſel nahe dem Ausfluß derſelben in's Meer, ſowie eine Strecke der todten Weichſel, als Sportsgebiet gepachtet worden. Beide Strecken geben Gelegenheit den Karpfenfang mit der Angel zu betreiben. In der ſtrömenden Weichſel iſt der Karpfen an geſchützten Stellen, welche durch die in den Strom gebauten über 200 Meter langen Buhnen gegeben werden, zu finden und zwar in großer Anzahl und in großen Exemplaren. Die Strömung zwiſchen den Buhnen iſt eine rückläufige und eine immerhin noch beträchtliche, ſo daß der, ruhiges Waſſer liebende Karpfen genöthigt iſt, Stellen zu ſuchen, welche ihm Schutz gegen die Strömung gewähren und an denen ihm das vorbei- oder darüber hinwegſtrömende Waſſer Nahrung zuführt. Dieſen Schutz findet der Karpfen an den Buhnen in Löchern zwiſchen verſenkten Felsſtücken und in den aus Strauch (Faſchinen) und Felsſtücken hergeſtellten Senkſtücken, welche zur Erbauung der Buhnen benutzt worden ſind. In dieſen Löchern ſowie in und unter dem Strauch iſt der Fiſch gegen die Nachſtellungen auch der Fiſcher geſchützt und nur dem Angler, welcher mit dem Terrain genau bekannt iſt, erreichbar. Geangelt wird vom Kahn und wird eine ungetheilte ca. 15 Fuß lange Bambusrohrruthe benutzt. Die Angelleine iſt aus ſtarker Seidenſchnur hergeſtellt, mit Senker ſtark beſchwert und mit einem tragfähigen Schwimmer aus Pappelholzrinde verſehen, der Vorſchlag wird aus 2—3 ſtarken Gutfäden geflochten und ein kräftiger aber nicht zu großer Haken angewunden oder angeſchlängt. Die Angelleine wird an der Spitze der Ruthe durch eine Oeſe gezogen einigemale um die Ruthe geſchlängt (an der Spitze in Abſtände von ca. 25 cm, nach dem Griffende zu in Abſtände von 50 —60 em) und vom Gleiffende der Ruthe an einem Knopf befeſtigt. Eine Rolle oder Haspel wird nicht benutzt, da das Trillen des gehackten Fiſches, wegen der Neigung deſſelben in das Strauch zu ſchießen, in nur beſchränktem Maße zuläſſig iſt und der Fiſch ſtets im Mittelwaſſer gehalten und ſein Wider— ſtand in halber Waſſertiefe parirt werden muß. Hat man die Stelle gewählt, an der man zu fiſchen gedenkt, und die Tiefe durch das Senkblei feſtgeſtellt, ſo regulirt man den Schwimmer fo, daß der Haken mit dem Köder 5— 10 em über dem Grunde liegt, die Strömung hebt alsdann die Schnur mit dem Köder etwas und bewegt denjelb n auf dem Grunde. Als Köder werden benutzt, gekochte Kartoffeln, (am beſten ſind ganz kleine in ungeſalzenem Waſſer abgekochte Kartoffeln, dieſe ſind in der Regel glaſig und bröckeln nicht ſo leicht vom Haken ab) Teig von Weißbrod hergeſtellt, mit etwas Butter vermengt, und einem Tröpfchen Antsol verſehen, (dieſer Teig wird in einem angefeuchteten Tuch oder in einer mit Honig ausgeſchmirten Blechbüchſe aufbewahrt) oder rothe recht lebendige, gut gereinigte Regenwürmer. Angefüttert oder gekörnt wird nur ganz wenig während des Angelns und zwar mit Kartoffelbrocken oder zerſchnittenen mit Lehm verkneteten Tauwürmern. Es iſt hier die Erfahrung gemacht worden, daß durch ein vorheriges Ankörnen eine Menge Verwandtſchaft des Karpfens beſonders kleine Weißfiſche (Güſtern ꝛc.ä) aber auch, wenn mit Tauwurm gefüttert wird, Kaulbarſch und Aal . angelockt werden, daß in Folge deſſen auch beim Angeln der Köder von dieſen Fiſchen, deren Fang nicht beabſichtigt iſt, mitgenommen wird und durch das häufigere Anhauen und Fangen kleinerer Fiſche, der große Fiſch, deſſen Fang beabſichtigt iſt, verſcheucht wird. Es wird deshalb hier und mit Erfolg vorgezogen die einzelnen Stellen, an denen ſich Karpfen auf— zuhalten pflegen, nach einander aufzuſuchen und iſt es keine Seltenheit, daß auf dieſe Weiſe 10—12 Karpfen von je 2—3 Pfund Schwere in wenigen Stunden von einem Augler gefangen werden. Sehr wirkſam iſt es wenn man den Köder langſam auf dem Grunde von einer tiefen nach einer flacheren Stelle zieht und dieſes Manöver öfters wiederholt, der Karpfen wird dadurch, ſelbſt wenn er ſonſt unluſtig beißt, faſt jedesmal veranlaßt den Köder zu nehmen. In der todten Weichſel wird in derſelben Weiſe gefiſcht nur wird, da eine eigentliche Strömung nicht zu überwinden iſt, ein leichteres Floß und weniger Geſenke an der Angel gebraucht. Als Köder wird in der todten Weichſel meiſtens die Kartoffel benutzt und nur ausnahmsweiſe, wenn dieſer Köder nicht zur Hand iſt, zu Teig oder Wurm ge— griffen, wogegen in der ſtrömenden Weichſel der Wurm allen anderen Ködern vorgezogen wird. Der Karpfen beißt häufig ſehr langſam und ſpielt gerne mit dem Köder, man muß alſo warten und nicht voreilig anhauen. Die beſte Fangzeit iſt hier während der Monate Auguſt, September, Oktober in den Morgen- und Abendſtunden. E. Könenkamp, Vorſtandsmitglied des Danziger Angler-Clubs. VI. Pereinsnachrichten. Elſäſſiſcher Fiſcherei-Verein. Generalverſammlung des Elſäſſiſchen Fifherei-Bereins am Sonntag den 16. September 1894 zu Gebweiler. Vormittags nach Ankunft der Eiſenbahnzüge (von Baſel 8.06, von Straßburg 9.25 u. ſ. w.) Empfang der Gäſte im Gaſthof „Zur goldenen Kanone“. Ebendort Sitzung Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Präſidenten. 2. Vortrag des Herrn Oberthür betreffend die Bildung von Fiſcherei-Genoſſenſchaften. 3. Bericht des Herrn Direktor Haack über den in Breslau am 28. und 29. Auguſt d. J. ſtattgefundenen Fiſchereirath. 4. Entgegennahme von Anträgen Seitens der Vereinsmitglieder. ¼1 Uhr gemeinſchaftliches Feſteſſen im Hotel „Zur goldenen Kanone“. Seitens der Generaldirektion der Eiſenbahnen von Elſaß-Lothringen wird den Vereinsmitgliedern auf Vorweiſung der Mitgliedskarte pro 1894 freie Rückfahrt bewilligt. Die verehrlichen Mitglieder, welche an dem gemeinſchaftlichen Mittageſſen à 4 Mark mit ½ Liter Tiſchwein das Gedeck theilnehmen wollen, find gebeten, dies vor dem 13. ds. Mts. mittelſt Poſtkarte dem Beſitzer des Hotels, Herrn Vogelweidt, anzuzeigen. Straßburg, den 1. September 1894. Der Vorſtand des Fiſcherei-Vereins. Schleſiſcher Fiſcherei-Verein. Dienſtag, am 16. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, findet im großen Saale der Chriſtian Hanſen'ſchen Weinhandlung zu Breslau, Schweidnitzerſtraße 17/18, die zweite diesjährige, zehnte laufende Hauptverſammlung des Schleſiſchen Jiſcherei-Vereins ſtatt. Nach Schluß der Sitzung wird ein gemeinſames Mittagseſſen in demſelben Raume eingenommen und alsdann, und zwar Nachmittags gegen 3¼ Uhr ſoll der III. Schleſiſche Fiſchverkaufstag dortſeloſt beginnen. Durch Mitglieder eingeführte Gäſte ſind ſtets willkommen. Tagesordnung. . Geſchäftliche Mittheilungen durch den Vorſitzenden. Aufnahme neuer Mitglieder. . Wahl eines Schriftführers und eines Schatzmeiſters nach § 4 unſerer Allerhöchſten Orts ge— nehmigten Satzungen vom 6. Juli 1892, in einem Wahlgange reſp. in zwei Wahlgängen, mittelſt Zettel; — an Stelle des auf ſeinen Wunſch am 1. Januar 1895 aus dieſen Aemtern ſcheidenden Freiherrn W. von Gaertner, Breslau. 4. Wahl eines Mitgliedes des ſchleſiſchen Fiſcherei-Vereins in den deutſchen Fiſcherei-Rath, an Stelle des Freiherrn von Gaertner. 5. Geſchäftliche Mittheilungen des Schriftführers. on» 332 — — 6. Aus der Vorzeit der Fiſcherei. Referent: Dr. Franz Hulwa, Breslau. 7. Etwaige Anfragen aus der Verſammlung. Schloß Tillowitz O/ S., im September 1894. Der Vorſtand des ſchleſiſchen Fiſcherei-Vereins. gez.: Fred Graf von Frankenberg. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Regenbogen und Szibling. Der Quellteich des Rechtsanwalts J. Dyckhoff bei Osnabrück wurde im Frühling 1893 mit aus der Forellenzucht Sandfort bei Osnabrück bezogenen Regenbogen- und kontinalis-Jährlingen beſetzt. Die Fiſche waren bis zur Ausſetzung künſtlich gefüttert, hatten indeß in dem / Morgen großen Teich ſich ausſchließlich von der ſehr reichlichen Naturnahrung zu ernähren. Der Teich iſt ein ſehr tiefer Quellteich, die Quellen liegen im Teich ſelbſt, die Temperatur ſteigt ſelten über 9 Grad. Im Auguſt 1894 wurden von Herrn Dyckhoff geangelt: Zwei Regenbogen und zwei Saiblinge zuſammen 2½ Pfund, ein Saibling ca. 1¼ Pfund, ein Saibling ca. 1 ½ Pfund, ein Regenbogen ca. 1 Pfund und hierauf das F ſchen eing ſtellt, da die Fiſche ſchon ziemlich weit entwickelte Eier hatten. Die Regenbogenmagen waren mit Köcher— fliegenlarven im Gehäuſe dicht angefüllt; die Saiblinge hatten ſämmtlich eine ziemliche Anzahl halbverdauter Stichlinge im Magen. Es zeigt dies wieder das außerordentlich ſchnelle Wachſen der Amerikaner unter günſtigen Nahrungsverhältniſſen. Es wäre intereſſant, zu erfahren, ob anderswo eine Ausnützung des Stichlings als Nahrung bei Saiblingen beobachtet iſt. Den Geſchmack der Saiblinge beſchreibt Herr Dyckhoff als mäßig, den der Regenbogen als vorzüglich. S. Jaffe Hecht im Karpfente ch. In der Diskuſſion über den Vortrag des Herrn Direktor Haack⸗Hüningen über „Karpfenzucht“ gelegentlich der Fiſcherei-Tage zu Breslau bemerkte Herr Profeſſor Dr. Sieglin-Hohenheim, daß nach ſeinen Erfahrungen der Hecht den Karpfen am Laichen verhinderte, eine Meinung, welcher faſt alle der anweſenden Zoologen und Fiſchzüchter unbedingt beipflichteten, wie ich geſprächsweiſe erfuhr. Dieſe Anſicht ſtimmt nun aber mit meinen bezüglichen Beobachtungen gar nicht überein; hier denkt der Het nicht daran, die Karpfen im Momente des Laichens zu ſtören. So hatte mein Vater heuer z. B. in einen nur wenige Quadratruthen großen Tümpel zu 7 Paar Streichkarpfen 6 größere Hechte geſetzt, trotzdem laichten, wie ich ſelbſt ſah, alle Karpfen ſehr gut ab, unbehelligt von dem Räubergeſindel. (Ich habe diverſe von den Thieren [Cyprinus carpio L.] nachdem ſie ſich ihrer Geſchlechtsprodukte entledigt, mit einem Kätſcher ſchnell herausgefangen und durch raſche Einführung eines feinen Thermometers in den After auf ihre Innenwärme unterſucht. Dieſelbe betrug: Am 18. Mai bei + 24,5 C. Temperatur am Laichplatze, + 23,0“ in tieferen Schichten — + 23,5 C. Am 19. Mai Temperatur am Laich— platze + 23,0 b in tieferen Schichten + 22,0 9 C., Fiſche Z und 2 — + 23,0“ C. ) Es gelangten ferner ſchon im April er. in unſerer als Abwachsteich benützten Schaf— bade ſämmtliche Karpfen zur Fortpflanzung, obwohl auch dort zum Wegfreſſen der etwaigen Brut genügend Hechte eingeſetzt worden waren. Es ließ ſich, wie ich beobachtete, keiner der Hechte in der Nähe der flachen Laichplätze blicken. (27. April Innenwärme der Fiſche bei + 19,0 am Laichplatze = + 19,0 C.) Aus ſolchen abweichenden Beobachtungen dürfte hervorgehen, daß die Gepflogenheiten der Fiſche ebenſo wie die der Säugethiere, Vögel u. ſ. w., nach der Lokalität varüiren, 5 Schlaupitz, Kr. Reichenbach a. d. Eule, 9. Sept. 1894. Karl Knauthe. Das Waſſerdichtmachen von Stoffen geſchieht nach einer Briefkaſtennotiz der „Dresdner Nachrichten“ wie folgt: 0,5 kg Leim, den man in kaltem Waſſer hat aufquellen laſſen und 0,5 kg gute Talgkernſeife in kleine Scheibchen geſchnitten, werden in 10 Liter heißem Waſſer *) ef. dagegen die Angaben von Dr. Selige in Zacharias „die Thier- und Pflanzenwelt des Süßwaſſers“, Fiſche. Zur Erklärung dieſes auffälligen Faktums muß der Umſtand herbeigezogen werden, daß unſere Weißfiſche (Cypriniden) zur Patchzeit nicht zu freſſen pflegen. D. V. a ee ce ben P dl nina Lian = m na dt aüeı Nu 2 Au laln ll un in a lade m ana u 333 — ee gelöſt und die Löſung dann eine viertel Stunde lang im Sieden erhalten, während welcher Zeit man ihr nach und nach 0,75 kg pulveriſirten Alaun zuſetzt. In dieſe dann etwas erkaltete Flüſſigkeit taucht man die zu imprägnirenden Stoffe ein, läßt abtropfen und hängt zum Trocknen auf. Nach dem Trocknen kann der hierdurch waſſerdicht gewordene Stoff gewaſchen und geplättet werden. — — VIII. Fragekaſten. Antwort auf Frage Nr. 33 (Herrn A. H. Fr. in F.) [betr. Fütterung mit Fiſchrogen!: Gleichzeitig mit meinem als Fiſchfutter in den Handel gebrachten „Fiſchrogen“ legte ich mir bei Harburg an einer friſchen Quelle einen Teich an, welchen ich mir am 25. Juni von der Fiſchzuchtanſtalt „Oeſede bezogenen angefütterten 250 Stück Bachforellen 250 Stück Bachſaiblingen 1000 Stück Regen- bogenforellen beſetzte.“ Dieſe Fiſche haben bis vor ca. 8 Tagen nichts anderes als Fiſchro zen gefreſſen, haben ſich ſehr gut dabei gehalten, fo daß die meiſten jetzt, das iſt am 20. Auguſt, 7—9 cm lang ſind. Jedoch iſt auch ein Theil dabei, der noch verhältnißmäßig klein geblieben iſt. Leider vermag ich nicht anzugeben, welche Art etwas zurückgeblieben iſt. J. H. Mewes in Altona. Weitere Antwort auf Frage Nr. 33. (Herrn A. H. Fr. in F.): Mit dem Mewes'ſchen Fiſchfutter (Fiſchrogen) habe ich im Monat Juli verſuchsweiſe Bach- und Regenbogenforellen- ſowie Bachſaiblingsbrut füttern laſſen. Sämmtliche Brut, die in Aufzugsteichen getrennt gehalten und vorher mit Fleiſchfaſermehl (bezogen von Gebr. Herbſt in Magdeburg) gefüttert worden war, hat dies Futter ſehr gern angenommen. Es empfiehlt ſich aber, bei diesfallſiger Fütterung Leute mit abgeſtumpften Geruchsnerven zu verwenden. Saalburg. Oberländer, Oberförſter. Antwort auf Frage Nr. 34. (Herrn Fr. A. in C.): Fütterung des Bachſaiblings betreffend: In der Oeſeder Fiſchzuchtanſtalt in Oeſede bei Osnabrück wird der Bachſaibling mit der Bach orelle und der Regenbogenforelle in denſelben Futte teichen gefüttert und erhält jo natürlich auch das gleiche Futter. Es hat ſich das Füttern im denſelben Teichen als zweckmäßig herausgeſtellt, weil der Vachſaibling und die Bachforelle das Futter mehr vom Grunde wegnehmen, während die Regen— bogenforelle es mehr in den oberen Waſſerſchichten zu erhaſchen ſucht. Verſüttert wird mit Abwechslung: Seefiſche, Granatmehl, Fleiſch geſottener Kühe und Pferde Blut, Pferdeleber u. dergl. Bei dieſer Fütterung hat ſich der Bachſatbling in Teichen, die ſich im Sommer bis 25° C. erwärmen, einen neigen Durchfluß von Bachwaſſer haben und eine Durchſchnittstiefe von 0,80 m, eine größte Tiefe von 1,25 m beſitzen, ſtets gut gemacht. Er erreichte bei mäßiger Fütterung als zweiſömmeriger Fiſch im Oktober eine Durchſchnittsgröße von ½/ Pfund. Die Regenbogenforellen in denſelben Teichen waren nicht größer, die Bachforellen etwas kleiner. Ein Teich von 20 m Länge und 6 m Breite wird in der Oeſeder Fiſchzuchtanſtalt mit 2500 Jährlingen beſetzt; man iſt jedoch jetzt beſtrebt, die Durchſchnittstiefe auf 1,20 und die größte Tiefe auf 2,00 m zu bringen. Der einzige Unglücksfall, der den Bachſaibling in der Oeſeder Fiſchzuchtanſtalt betroffen hat, iſt in Nr. 18 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ geſchildert. Q. Frage Nr. 36. (Herr S. in E.): Eine Anzahl pfündiger Forellen müſſen ſich mit einem Bachtheil von etwa 50 Meter Länge begnügen. Da die natürliche Nahrung nicht ausreicht, wird künſtliches Futter, Garneelen, mit verabfolgt. Da dies letzte in ſehr vorſichtiger, d. h. geringer Menge verabfolgt wird, ſo bin ich darüber in Zweifel, ob dieſe Forellen ſchon als „gemäſtete“ Fiſche zur Laichzeit zu erachten und demgemäß der Laich als untauglich zur Zucht zu betrachten wäre. Hierauf kommt es mir an. Eine freundliche Beantwortung iſt vielleicht auch im Stande anzugeben, warum Laich gemäſteter Bachforellen als zur Zucht entwerthet, angeſehen werden muß; meines Erachtens kann nur die mit der Maſt verbundene Verfettung die Urſache ſein. IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 11. September. Zufuhr ziemlich bedeutend, Geſchäft lebhaft, Preiſe gut. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) | lebende | frifch, in Eis Fiſche geräucherte A Hechte 6471 45 Winter⸗Rheinlachs. per Pfund 320 Zald enn 6988 90 a 4 200 Barſ che f 42—57 31—34 Sundern, gg. . | „ Schock | 250—400 Karpfen, mittelgroße . — = ek 5 150200 do. kleine 74—80 — Bücklinge, pomm. . . „ Wall 150— 200 F 101 53 Dolſche [, Schock 200250 Mee 60 16 Schellfiſchc -. ẽ „ Stiege 75 —100 EL e 30—35 27—23 Aale, große. . | „ Pfund 110— 120 N 85 90 Stör IE En # | 90—120 Oſtſeelachs 8 . S | e 1008. 700 800 T ˙ A Bi 1:1: — a 3abfıhleihben (Soli: und Grünfcleihen), durchſchnittlich 12 Gentimeter lang, ofierire das Hundert zu 4 / ab Rennerod⸗Weſterwald gegen Nachnahme. a Schulze-Noeßler, (2/1) Kreislandwirthſchaftsinſpektor. E Karpfenſatz bis zu ¼ Pfund pro Stück tft vom 10. Sept. d. J. an abzugeben. Preis pro Pfund 90 W ab Teich. O. Wittig, 2 Teippen b. Ziegenhein i. 5. Angelgeräte- u. Netz- Fabrikation on C. Brink, Bonn a. Rh. 5 Grösstes Lager der Na nm; 8 en: V } 2 5 a ur Illustr. Preisl. mit vollständ. 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September 1894. Ey" 10. Fee KR u Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. neue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jährlich 4 ME. — Bezlehbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuschlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Befammtinterefen ler kiſcherei, ſowie für dieBotcchungen der Fifherei-Bereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Sifcherei:Dereins, ſowie der Landes- Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch.⸗ Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.-Ver., des Fiſch. Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Sifch.-Der., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central -Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig ⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch.-Der., des Fiſcherei- Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutfden Fiſcherti⸗Verein. Nr. 20. München, den 28. September 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Verhandlungen des V Deutſchen Fiſchereitages zu Breslau. — III. Der Stand der Fiſcherei-Geſetzgebung in Böhmen und Mähren. — IV. Ueber den Lachsbaſtard. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Frage: kaſten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherel⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe gejtattet.) I. Bekanntmachung. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat im Vorjahre eine Zuſammenſtellung der Preisliſten von Fiſchbrut⸗ und Fiſchzuchtanſtalten drucken laſſen und dieſelbe ſowohl mit der Zeitſchrift für Fiſcherei als Beilage zu Heft 5 publiziert, als auch zahlreichen Anfragen entſprechend die Preisliſten vielfach ſeparat verſendet. Der Deutſche Fiſcherei-Verein gedenkt auch in dieſem Jahre eine gleiche Zuſammen— ſtellung herauszugeben und bittet deßhalb die Verwaltungen der Brut- und Fiſchzuchtanſtalten, welche Werth darauf legen, ihre Preisliſten auf dieſem Wege zum Druck und zur Ver— öffentlichung gebracht zu wiſſen, unſerer Geſchäftsſtelle ihre Preisverzeichniſſe bis längſtens den 10. Oktober cr. einzuſenden. Wir berechnen dabei unſern Mitgliedern etwa die ganze Seite mit 10 ¼ — die halbe mit 5 l, während Nichtmitglieder die doppelten Preiſe zu zahlen haben. . Die Preisverzeichniſſe werden ohne ornamentales Beiwerk alle in gleicher Weiſe gedruckt werden. Ein Index am Schluſſe der Zuſammenſtellung wird die Auffindung erleichtern. Berlin 8. W. Zimmerſtraße 90/91. Die Geſchäftsſtelle des Deutſcheu Fifcherei-Bereins. Prof. Dr. Weigelt, Generalſekretär. II. Verhandlungen des V. Deutſchen Jiſchereitages zu Breslau. Am Dienſtag den 28. Auguſt, Vormittag nach 10 Uhr wurde im großen Sitzungsſaale des Provinzialſtändehauſes der V. Deutſche Fiſchereitag durch Se. Durchlaucht den Fürſten Hatzfeldt⸗ Trachenberg mit der Begrüßung der Erſchienenen und mit dem Danke beſonders an die an⸗ weſenden Vertreter der königlichen Behörden und an den Vertreter der Stadt Breslau, Ober: bürgermeiſter Bender eröffnet. Se. Durchlaucht der Fürſt theilte mit, daß an Seine Majeſtät den Kaiſer ein Huldigungstelegramm abgeſandt worden ſei. In das Präſidium wurden der Vorſitzende des ſchleſiſchen Fiſcherei-Vereins, Graf Frankenberg⸗ Tillowitz, dann der Vertreter des bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins Herr Schillinger, und der Vertreter des thüringiſchen Fiſcherei-Vereins, Freiherr von und zu Egloffſtein berufen. Oberbürgermeiſter Bender begrüßte hierauf in warmen Worten, in denen er die Bedeutung der Fiſchzucht und die Verdienſte der Fiſcherei⸗Vereine in das rechte Licht zu rücken wußte, den Fiſchereitag im Namen der Stadt Breslau. Von der an erſter Stelle auf der Tagesordnung ſtehenden Mittheilung der Beſchlüſſe des Fiſchereirathes (Verhandlung vom vorhergehenden Tage) wurde mit Rückſicht darauf, daß der Bericht hierüber in einem für die Mitglieder des Fiſchereitages beſonders hergeſtellten „Tageblatt“ bereits gedruckt vorlag, Abſtand genommen. Herr Joſephy aus Liegnitz hielt vielmehr ſofort feinen Vortrag „Zur geographiſchen Verbreitung der Fiſche“. Der Vortrag gab in großen Zügen ein Bild von der Verbreitung der für die einzelnen Faunengebiete hauptſächlich charakteriſtiſchen Familien der Fiſche. Eine Beſprechung knüpfte ſich an dieſe Ausführungen nicht. Demnächſt ſprach Herr Direktor Haack aus Hüningen „über Teichwirthſchaft mit beſonderer Berückſichtigung der Karpfenzucht“. Der Redner betonte, daß er nur aushilfsweiſe zu dem Vortrage berufen worden ſei, den eigentlich Herr Victor Burda aus Bielitz hätte halten ſollen. Dann gab Redner kurz einen hiſtoriſchen Rückblick auf die Entwickelung der Teichwirthſchaft, die ſchon bei den alten Römern vorzufinden ſei, die dann ganz beſonders im Mittelalter blühte und namentlich von den Mönchen und den Ordens⸗ rittern betrieben wurde, ſchließlich aber im Anfange unſeres Jahrhunderts in Folge der damals ſich ſteigernden Bodenpreiſe dergeſtalt in Verfall gekommen ſei, daß man die meiſten Teiche aufgegeben habe. In neueſter Zeit vollziehe ſich erfreulicher Weiſe ein Umſchwung in ent⸗ gegengeſetzter Richtung. Alte, ehemals beſtandene Teichanlagen werden vielerorts wieder be⸗ ſpannt und neue Teiche bereits in erheblicher Zahl eingerichtet. Namentlich ſeien es zwei Fiſche, die in ordnungsmäßiger, ſyſtematiſcher Weiſe in Teichen gezüchtet würden, der Karpfen und die Forelle. Außerdem habe man die Regenbogenforelle und den Bachſaibling aus Nordamerika eingeführt, die ſich als gute Teichfiſche erwieſen. Redner hat überdies ſelbſt auch eine Kreuzung aus Bachſaibling und deutſchem Saibling erzielt, den elſäſſiſchen Saibling, der ſich vortrefflich bewährt. Ob man Forellen- oder Karpfenzucht betreiben wolle, das hänge ſelbſtverſtändlich ganz von der Natur des zur Verfügung ſtehenden Waſſers ab. In kalten Teichen mit hartem Untergrund und fließendem Waſſer werden die Forelle und die ihr ver⸗ wandten Salmoniden ihre natürlichen Lebensbedingungen finden; in warmen Teichen mit ſtehendem Waſſer dagegen und weichem Untergrund iſt der Karpfen und ſeine Teichgenoſſen zu Hauſe. Heute wolle er nur über die Karpfenwirthſchaft ſprechen. Die erſte Sorge eines rationellen Teichwirths iſt die Beſchaffung einer guten ſchnell⸗ wüchſigen Karpfenrace. Man kann dieſelben entweder aus den beſtehenden großen Karpfen⸗ wirthſchaften in Böhmen, Galizien, Franken ꝛc. beziehen, jeder Karpfenwirth iſt aber auch ſelbſt in der Lage durch ſorgfältige Zuchtwahl eine geeignete Race in verhältnißmäßig kurzer 3 Zeit heranzuzüchten. Er ſelbſt habe z. B. im Laufe von 15 Jahren aus urſprünglich minderwärtigem Material Zuchtkarpfen allererſten Ranges erzielt. Redner erörterte ſodann ausführlich die bekannten Regeln einer modernen Karpfenwirthſchaft, für welche der Fiſch— meiſter Dubiſch in Galizien die Grundlage geſchaffen habe; er ſprach kurz über die An⸗ lage der Laichteiche und das Laichgeſchäft der Karpfen, ferner über Streckteiche, Abwachs⸗ teiche und Winterteiche. In die Abwachsteiche ſollen bei guter Beſchaffenheit derſelben nicht mehr als ca. 75 Stück Karpfen auf den preußiſchen Morgen eingeſetzt werden. Die Frage der Beſetzung von Karpfenteichen iſt wohl die wichtigſte aber auch die ſchwierigſte in der ganzen Karpfenwirthſchaft. Gewöhnlich wird der große Fehler gemacht, daß die Teiche über- ſetzt werden. Es tritt dann derſelbe Mißerfolg ein, der z. B. hervorgerufen würde, wenn man auf einer Wieſe, auf welcher man gerade ein Stück Vieh gut heranmäſten könne, 20 Stück ernähren wollte. Wie dieſe anſtatt ſchwerer zu werden, alle an Gewicht abnehmen müſſen, fo finden auch in einem überſetzten Karpfenteich die Fiſche nicht einmal das noth⸗ wendige Erhaltungsfutter geſchweige denn die nöthige Nahrung um an Gewicht zu— zunehmen. Daher iſt es ein unbedingtes Erforderniß, für eine erfolgreiche Karpfenwirthſchaft, daß der Karpfenwirth den Ernährungswerth jedes ſeiner Teiche genau kennt und danach den Beſatz derſelben regelt.“) Ob ein Teichwirth durch künſtliche Fütterung der Karpfen eine Teichfläche noch ſtärker ausnützen könne, das ſei eine Frage, welche in der Allgemeinheit nicht beantwortet werden kann. Die Frage der künſtlichen Fütterung, beim Karpfen iſt keineswegs genügend geklärt, in den meiſten Fällen wird es ſehr fraglich ſein, und ganz von den Nebenumſtänden abhängen, ob die Futterkoſten durch den Zuwachs an Fiſchfleiſch gedeckt werden. Die rationelle Bewirthſchaftung guter Karpfenteiche ſoll einen Reinertrag von circa 50 Mark auf den Morgen liefern. Die Koſten der Bewirthſchaftung müßten durch den Ertrag von Nebenfiſchen gedeckt werden. Wichtig ſei als ſolcher Nebenfiſch der Hecht, der nicht die durch das Sprichwort vom Hecht im Karpfenteich ihm zugewieſene Aufgabe habe, den Karpfen vor Trägheit zu behüten, ſondern die, den Karpfen von den Mitbewerbern um ſeine Nahrung, vornehmlich auch von den Fröſchen, zu befreien. Auch der Zander ſei ein guter Nebenfiſch, wenn er ſorgfältig behandelt werde, namentlich beim Fange. Hierbei ſei Vorſicht geboten. Der Zander dürfe nicht in zu kleine Gefäße gebracht werden, keinenfalls in ſolche, in denen er nur in gekrümmter Lage zu verharren vermöge. Den Forellenbarſch und den Schwarzbarſch habe der verſtorbene von dem Borne aus Amerika eingeführt. Von ihnen ſei namentlich der ſchnellwüchſige und widerſtandsfähige Forellenbarſch als Beiſatzfiſch in Karpfenteichen zu empfehlen. Bezüglich des Schwarzbarſches mangle es noch an genügenden Erfahrungen. Dem Aale kann Redner eine größere Bedeutung als Beiſatzfiſch nur bedingungs— weiſe zuerkennen. Rationelle Karpfenzucht fordere alljqährlich eine Trockenlegung der Teiche, und dieſe vertrage der Aal, welcher ſich beim Ablaſſen der Teiche im Schlamm verkriecht und dabei zu Grunde geht, nicht. Neuerdings habe Direktor Suſta in Wittingau intereſſante wohlgelungene Verſuche mit der Maduemaräne als Beiſatzfiſch zum Karpfen gemacht. Aber die Wittingauer großen Teiche ſeien bis zu 1000 ha groß und der Suſta'ſche Verſuch ſei alſo nicht überall zu wiederholen. Ueberdies ſei die Maduemaräne beim Fangen noch heikler als der Zander und auch der Geſchmack der Wittingauer Maräne will dem Redner nicht ſonderlich gefallen. Gut verkäuflich ſei dieſe Maräne allerdings. Die Schleihe ſei als ) Anm. der Red. Um ſich darüber bei Zeiten Klarheit zu verſchaffen, ob ein Teich über: ſetzt iſt, oder ob die natürliche Nahrung des Karpfens d. h. die Kleinfauna nicht völlig ausgenutzt iſt, kann man einen doppelten Weg einſchlagen. Entweder, man verfährt nach dem Beiſpiel des Herrn Direktors Suſta in Wittingau, welcher in ſeinen Teichen wiederholt Probefiſchen veranſtaltet, und dann mit der Waage in der Hand einen Zuwachs oder eventuell eine Abnahme am Gewicht der Karpfen konſtatirt; oder man kann auch mit Hilfe kleiner äußerſt feinmaſchiger Netze die Menge der in einem Teiche vorhandenen Kleinfauna direkt fangen und meſſen und ſo ebenfalls feſtſtellen, ob ein Teich zu einer gegebenen Zeit noch Nahrung für den Karpfen in genügender Menge enthält oder nicht. Dieſe letztere Methode iſt z. B. mit Erfolg von Hern Dr. Walter in dieſem Jahre auf den Teichen des Fürſtentums Trachenberg ausgeführt worden. Sie iſt wohl erheblich einfacher, wie Die erſtgenannte, erfordert dagegen eine bedeutende Erfahrung, ſodaß fie zur Zeit wenigſtens, bevor ſie nicht weiter aus— gebildet iſt, nicht von jedem mit Sicherheit befolgt werden kann. 340 Beiſatzfiſch nur in ſolchen Teichen zu empfehlen, welche längere Zeit unter Waſſer bleiben, da ſie im Verhältniß zum Karpfen ein zu langſames Wachsthum habe. Hierauf ging der Redner auf die große volkswirthſchaftliche Bedeutung der Karpfen⸗ wirthſchaft über, und betonte wie z. B. ſchlechte Wieſen durch zeitweiſe Benützung derſelben als Teiche in gute umgewandelt werden könnten, wie dann überhaupt ein richtiger Wechſel zwiſchen landwirthſchaftlicher und teichwirthſchaftlicher Nutzung des Bodens für den Land— wirthen von dem allergrößten Nutzen ſei und manche Klage der bedrängten Landwirthſchaft verſtummen machen würde. Die zeitweiſe Benutzung eines Teiches als Ackerland, welches dann mit Getreide, Hafer, Grünfutter ꝛc. zu beſtellen iſt, erhöht einmal den Nahrungwerth des Bodens als Teichboden, indem derſelbe durch die landwirthſchaftliche Beſtellung aufge— lockert wird, im Winter gut durchfrieren kann und dadurch der als Karpfennahrung dienenden Kleinfauna die günſtigen Bedingungen für ihre raſche Entwicklung und Vermehrung ver— ſchafft. Umgekehrt wird aber auch ein Ackerland durch zeitweiſes Bewäſſern und Benutzen desſelben als Karpfenteich für die landwirthſchaftliche Nutzung ertragreicher. Zum Schluß ſchilderte dann der Redner eine nach derartigen Grundſätzen geleit te Karpfenwirthſchaft auf der Domäne Wittingau in Böhmen, woſelbſt Fiſchernten bis zu 2200 Centnern aus einem Teiche erzielt und ohne den Marktpreis zu drücken rationell ver— werthet würden. Ueberall, wo nur immer die Verhältniſſe es geſtatten, ſollte daher auch bei uns von unſeren Landwirthen rationelle Karpfenwirthſchaft betrieben werden. (Beifall.) Herr Graf Frankenberg-Tillowitz ſtimmte dieſer Mahnung lebhaft bei. Im Kreiſe Falkenberg in Schleſien ſind im letzten Jahrhundert über hundert Teiche aufgelaſſen und in ſaure Wieſen umgewandelt worden, die man ſo ſchnell als möglich wieder zu Teichen machen und dann abwechſelnd als Teiche und als Wieſen nutzen ſollte. Redner ſchildert den ſchon vom Vorredner erwähnten koloſſalen Roſenberger Teich bei Wittingau in Böhmen, der aber nicht rationell angelegt ſei, weil ein Bach durch ihn laufe. Damit ſei die Möglichkeit gegeben, daß der Teich überlaufe, wie es vor zwei Jahren in Folge eines Wolkenbruches mit dem Roſenberger Teich geſchehen ſei. Fließende Wäſſer ſolle man um die Teiche herum: führen, nicht durch ſie hindurch. Redner ergänzt dann die Ausführungen des Vorredners durch Mittheilungen über Karpfenfütterung. Direktor Suſta in Wittingau wiegt die Karpfen ſeiner Teiche, und wenn ſie nicht gut genug gewachſen ſind, dann füttert er, und er braucht jährlich Tauſende von Centnern an Fiſchfutter, die er in einer eigenen zu dieſem Zweck eingerichteten Fabrik herſtellt. Die Schleihe ſcheint dem Redner nicht ſo werthlos wie dem Vorredner. Der Schwarzbarſch ſei nicht wohlſchmeckend und habe ein hartes Fleiſch. Der Zander ſterbe zu leicht ab. Redner glaubt, daß in der Teichwirthſchaft noch immer weiter gute Fortſchritte zu verzeichnen ſein werden. Profeſſor Dr. Sieglin aus Hohenheim, welcher in der Diskuſſion ferner das Wort ergriff, kommt u. a. auf die Goldfiſchzucht zu ſprechen, die der eigentliche Ruin unſerer früheren Fiſchzucht geworden ſei, wenigſtens in Süddeutſch⸗ land. Solche Teiche aufzulaſſen, ſei freilich rationell geweſen. Die Eintheilung in Streck, Abwachs- u. ſ. w. Teiche ſei eigentlich uralt. Man ſei in der Neuzeit nur auf fie wieder zurückgekommen und habe die Züchtung nach Dubiſch verbeſſert. Bei dem Streben nach Verbeſſerung der Karpfenraſſen habe man ſein Augenmerck auch beſonders darauf zu richten, daß jede Inzucht vermieden werde. Auch die Schnellwüchſigkeit ſei nicht auf jeden Fall zu bevorzugen, denn ſie gehe Hand in Hand mit einer Verminderung der Fortpflanzung. Der Hecht im Karpfenteich habe nicht nur, wie der Herr Referent bemerkte, die Aufgabe, dem Karpfen die Nahrungskonkurrenten vom Halſe zu ſchaffen, ſondern er verhüte, daß der Karpfen in den Abwachsteichen laiche und ſich dadurch in feiner eigenen Jungbrut die gefähr— lichſten Futterkonkurrenten ſchaffe. Dieſelbe Rolle ſpielt aber auch der Zander und Forellen— barſch. Der Forellenbarſch laiche am beſten in recht warmem Waſſer. Redner hält eine größere Ausbreitung der Teichwirthſchaft auch deßhalb für wünſchenswerth, weil ſie erheblich weniger Aufwand an Arbeit fordere, als andere landwirthſchaftliche Nutzung. Hier wurde dieſer Gegenſtand verlaſſen und die Verhandlungen wurden auf kurze Zeit, um Gelegenheit zum Einnehmen eines Frühſtücks zu geben, abgebrochen. Bei dieſem Früh⸗ ſtück wurde auch die geſtern von Herrn Amtsgerichtsrath Adickes vorgewieſene Regenbogen⸗ 341 forelle aus Sandfort verſpeiſt. Man fand den Fiſch etwas trocken, ſonſt aber trefflich, etwa dem Lachſe verwandt ſchmeckend. Nach dem Frühſtücke begrüßte Fürſt Hatzfeldt zunächſt den inzwiſchen im Verſammlungsſaal erſchienenen Oberpräſidenten D. von Seydewitz und den Regierungspräſidenten von Breslau Dr. von Heydebrand und der Lafa.*) Der Herr Oberpräſident dankte hierfür, begrüßte ſeinerſeits die Verſammlung in der Hauptſtadt Schleſiens, hob die wirthſchaftliche Bedeutung der Fiſchzucht hervor und gab dann eine akten— mäßige Darſtellung über die Handhabung der Fiſchfrage bei den Bauten an der Oder. Danach ſind in allen Stauſtufen in der oberen Oder Fiſchpäſſe nach den bewährteſten Muſtern, namentlich nach denen der Fiſchpäſſe im Main, angelegt. In Brieg iſt ein ſolcher Paß in der Ausführung begriffen, und wegen der Anlegung eines ſolchen in Ohlau ſchweben Ver— handlungen. In Breslau beſtehen in den alten Stauſtufen Fiſchpäſſe noch nicht, doch wird über deren Herſtellung verhandelt. Die Projekte für den Breslauer Großſchifffahrtweg ſind noch nicht aufgeſtellt; es wird noch erwogen, ob hierbei Fiſchpäſſe räthlich und ausführbar ſind. Im übrigen verſicherte der Herr Oberpräſident, der ja ſelbſt Mitglied des Schleſiſchen Fiſcherei⸗Vereins iſt, die Verſammlung feines lebhafteſten perſönlichen Intereſſes für die Fiſch— zucht und Fiſcherei. Auch die von den Berufsfiſchern im vorigen Jahre in Berlin gegen die Oderſtrombauverwaltung erhobenen Anklagen ſeien unbegründet. Den Croſſener Fiſchern ſei bei der letzten Befahrung der Oder durch die Oderſtromſchifffahrts-Kommiſſion reichlich Ge: legenheit gegeben worden, ihre Beſchwerden vorzubringen. Soweit hier nicht die Erhaltung des Fluſſes als Schifffahrtſtraße entgegenſtände, würden dieſe Beſchwerden mit größtem Ent— gegenkommen erledigt. — Fürſt Hatzfeldt dankte für dieſe Mittheilungen, die auf's Neue das Wohlwollen ſowohl des Herrn Oberpräſidenten wie ſeiner Verwaltung klarlegten. Hierauf erhielt Herr Dr. Franz Hulwa aus Breslau das Wort zu ſeinem von Demonſtrationen begleiteten, von der Verſammlung mit geſpannter Aufmerkſamkeit verfolgten Vortrage über die Selbſtreinigung der Flüſſe. Lebhafter Beifall lohnte den Redner für ſeine Ausführungen. Wir werden den Wortlaut dieſes umfangreichen Vortrages, welcher uns bereits im Druck vorliegt, in einer der nächſten Nummern der Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung zur Kenntn ß unſerer Leſer bringen. In der Diskuſſion zu dieſem Vortrage bemerkte Herr Profeſſor Dr. Frenzel, daß nach ſeinen Unterſuchungen nicht nur die fäulnißerregenden Stoffe, ſondern auch Krankheitserreger, ſogenannte pathogene Bakterien, von dem einen der bei der Selbſtreinigung der Flüſſe eine große Rolle ſpielenden Faktor, den Infuſorien ver— nichtet würden. Hierauf wurde dieſer Gegenſtand verlaſſen, und Herr Dr. Arthur Fedderſen aus Kopenhagen, Fiſcherei-Conſulent der Däniſchen Regierung, erhielt das Wort zu ſeinem ebenfalls von Demonſtrationen begleiteten Vortrage über fortgeſetzte Aalunterſuchungen. Redner erinnerte zunächſt an ſeine früheren Unterſuchungen über das Vorkommen von Aalmännchen und den Sommerzug derſelben in der Gudenaa in Dänemark (Anm. d. Red. Hierüber haben wir bereits in Nr. 17 der „A. F. Z.“ pro 1893 berichtet). In dieſem ca. 150 Kilometer langen, in die Oſtſee ſich ergießenden Fluß leben die kleineren Aalmännchen gerade ſo wie die Weibchen, ſie wachſen dort heran, und wandern im Sommer ſchaarenweiſe meerwärts, um die ſpäter im Herbſt nachkommenden Weibchen zum Laichgeſchäft zu erwarten. Wo und wann dieſes Laichgeſchäft im Meere ſtattfinde, ſei freilich noch keineswegs ſicher feſt— geſtellt, da es ja bekanntlich noch niemals beobachtet wurde. Er ſei der Meinung, daß die Laichgründe der Aale im Meere nicht in allzu großer Ferne von den Küſten liegen könnten, da er nicht glaube, daß die ſo zarte Montée im Stande ſein würde, große Strecken im Meere zurückzulegen. Auch der Zeitpunkt des Laichgeſchäftes ſei ebenſo noch nicht ſicher feſt— geſtellt. Freilich weiß man, daß alljährlich große Schaaren von Aalbrut, die Montee, im Frühjahre die Flüße ſtromaufwärts ziehen. Man hat daraus in Verbindung mit der ferner beobachteten Thatſache, daß im Herbſt die Aalweibchen zum Meere wandern, den Schluß ge— „) Außerdem und außer dem ſchon erwähnten Oberbürgermeiſter Bender waren von behörd— lichen Perſonen, zum Theil ſchon von Anfang an, noch anweſend: der Präſident der General— kommiſſion Schwarz, der Polizeipräſident Dr. Bienko, der Oberregierungsrath von Dewitz, an a hie Peſcheck, der Landesſyndikus Gürich und der Landesbaurath Geheime Baurath Keil. 342 zogen, daß zwiſchen dieſen beiden Wanderungen das Laichgeſchäft der Aale ftattfinden müſſe. Dieſen Schluß halte er auch für richtig, glaube dagegen, daß ſich außer der im Herbſt ftatt: findenden Fortpflanzung noch eine zweite Laichperiode etwa Ende Juli abſpiele. Er ſchließt dies aus der von ihm beobachteten Thatſache, daß die Aalbrut in der Gudenaa in ver: ſchiedener Größe auftrete und zwar ſei im Oberlauf der Gudenaa bei Glentholm die größere Montée früher im Jahre aufgetreten als unterhalb, bei Silkeborg, wo ſich kleinere Montee erſt ſpäter gezeigt habe. Daß die Montee immer im Frühjahr die Flüße aufwärts ſteige, erkläre ſich aus der Thatſache, daß zu dieſer Zeit die Waſſerläufe reichlich mit gutem Waſſer verſehen find. Seiner Anſicht nach ſei übrigens die Montée nicht das Produkt der letzten Fortpflanzung, ſondern ſie ſtamme von der ein Jahr früher ſtattgefundenen Laichperiode. Wennſchon es keinem Zweifel unterliege, daß der Aal ſein Laichgeſchäft im Meere beſorge, jo hätten ihn feine Unterſuchungen doch zu der Anſicht geführt, daß eine Fort: pflanzung des Aales unter Umſtänden auch im Süßwaſſer ſtattfinden könne. Der Wanderaal, d. h. der Aal mit ſpitzem Kopfe, laicht im Meere, dagegen habe ſich der breitſtirnige, nicht wandernde Aal bereits ſo ſehr an das Leben im Süßwaſſer angepaßt, daß er bereits an einzelnen Lokalitäten, ſo z. B. im Wener See und in der Gudenaa laicht. Er betrachte daher den breitſtirnigen Aal als eine Süßwaſſervarietät, als einen ſtabilen Süßwaſſerfiſch, der ſich daſelbſt auch ſortpflanzt. Redner demonſtrirte zur Erläuterung dieſer Behauptung ein Aalweibchen, welches in der That den Eindruck machte, als ob dasſelbe kurz vor dem Fang verlaicht haben müßte. Dieſer intereſſante, ſehr eingehend gehaltene Vortrag, welcher mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde, wird in einer unſer nächſten Nummern unſern Leſern ausführlich zur Kenntniß gebracht werden. In der Diskuſſion hierzu bemerkte Herr Dr. von Brunn unter Anderem, daß die Anſicht des Herrn Vorredners über eine Fortpflanzung des Aales im ſüßen Waſſer durch die Mittheilung desſelben noch keineswegs bewieſen ſei. Ehe man dieſelbe für richtig halten könne, müßten erſt viel vollſtändigere Unterfuchungen vorliegen. Herr Dr. Fedderſen erklärte darauf, daß er ſelbſt ſeine Unterſuchungen nicht für ab⸗ geſchloſſen halte, er habe ſeine Anſichten ausſprechen wollen, um dadurch auch anderweitig zu weiteren Unterſuchungen anzuregen. Nur daran müſſe er feſthalten, daß der breitſtirnige Aal eine komplette Süßwafſervarietät ſei. Herr Dr. von Brunn anerkennt darauf die Bemühungen des Herrn Referenten um eine ſo ſchwierige Aufgabe. Zum nächſten Punkt der Tagesordnung erhielt Herr Dr. Walter z. Z. in Radziunz bei Trachenberg das Wort zu einem von Demonſtrationen begleiteten Vortrag über fleiſch⸗ freſſende Pflanzen in Fiſchteichen, in welchem derſelbe auf die Gefährlichkeit der in Fiſchgewäſſern oft ſtark wuchernden Utricularien hinwies, Pflanzen, welche einmal die Nahrung der Fiſche, Mückenlarven und Cruſtaceen, in enormer Menge vertilgen, anderſeits aber auch junge Fiſchchen z. B. Karpfenbrut direkt fangen und verdauen können. Auch dieſen ſehr intereſſanten Vortrag werden wir in der nächſten Nummer der „A. F.⸗Z.“ im Wortlaut veröffentlichen. An der auf den beifällig aufgenommenen Vortrag ſich anſchließenden, auch über Teich⸗ wirthſchaft überhaupt handelnden Debatte betheiligten ſich Profeſſor Dr. Frenzel, Dr. Hofer aus München, Rentmeiſter Blume aus Bärsdorf⸗Trach und Schulrath Doſch aus Worms. Sodann ſprach Profeſſor Dr. Frenzel aus Friedrichshagen über die Bedeutung der bio⸗ logiſchen Süßwaſſerſtationen für die fiſchereiliche Praxis. Im letzten Viertel unſeres Jahrhunderts ſei eine große Zahl biologiſcher und zoologiſcher Stationen entſtanden. Die praktiſche Aufgabe der biologiſchen Süßwaſſerſtationen ſei, den Mangel an Wiſſen in Bezug auf die Ernährung der Fiſche, Schädlinge derſelben, ihre Krankheiten, die ihnen drohenden Gefahren, ihre Züchtung und Aehnliches zu beſeitigen. Sie bedeuteten für die Fiſchzucht das— ſelbe, wie die landwirthſchaftlichen Verſuchsſtationen für die Landwirthſchaft. Dieſes Gebiet der Thätigkeit ſei ſo überaus groß und vielgeſtaltig, daß ſich eine Trennung nach Spezialitäten, weſentlich im Anſchluß an örtlich gegebene Bedingungen, empfehle. Die Ausführungen des Redners ſchloſſen mit einer Beſchreibung der von ihm geleiteten Müggelſeeſtation. In der Diskuſſion äußerte ſich Profeſſor Dr. Nitſche aus Tharant dahin, daß die Stationen ſchwierige Fragen, wie z. B. die des Aales, für's Erſte lieber bei Seite laſſen und ſich S 343 vielmehr ſolchen Aufgaben widmen ſollten, deren Löſung geringere Schwierigkeiten bieten und ein unmittelbar greifbares Reſultat ergeben. Dr. Hofer ſchlug als eine Aufgabe für die biologiſchen Stationen die Unterſuchung der Karpfenracen vor, deren Unterſcheidung für die Praxis der Fiſchzucht ſehr wichtig wäre. Die gegenwärtig beſtehende Unſicherheit unſerer Kenntniſſe auf dieſem Gebiete ermögliche eine unlautere Konkurrenz. Fiſchmeiſter Kegel aus Kalbe a. S. legte den biologiſchen Stationen insbeſondere noch die Erforſchung der Fiſchkrankheiten an's Herz. Hierauf wurde der Gegenſtand verlaſſen. Sr. Durchl. Fürſt Hatzfeldt theilte noch mit, daß zu dem am nächſten Tage ſtattfindenden Ausflug nach der Teichwirthſchaft in Trachenberg der Sonderzug am nächſten Tage Mittag pünktlich 1 Uhr vom Oberſchleſiſchen Bahnhof abgehen wird. Dann erfolgte der Schluß der Sitzung nach 410 Uhr. Die Fort⸗ ſetzung der Sitzung wurde auf den folgenden Tag, Mittwoch den 20. Auguſt, Vormittag 9 ½ Uhr angeſetzt. (Schluß folgt.) III. Der Stand der Jiſcherei-Geſetzgebung in Böhmen und Mähren. Mitgetheilt von Victor Maria von Milborn. Eine Reihe von Aufſätzen hat die Leſer dieſer Blätter über jene Plenar-Verhandlungen unterrichtet, welche in einigen öſterreichiſchen Landtagen während der Seſſionsperiode 1894 über die bekannte, definitive Landes⸗Fiſcherei⸗Geſetze betreffende Regierungsvorlage gepflogen wurden. Wir laſſen, mehrfachen Anfragen und diesfälligen Wünſchen entſprechend, nunmehr auch einen thunlichſt gedrängten Bericht über den Stand derſelben Frage in dem wegen mancher piscikulturellen Intereſſengemeinſchaft auch für das Deutſche Reich wichtigen Nachbar-König— reiche Böhmen und der hochinduſtriellen Markgrafſchaft Mähren folgen. Im böhmiſchen Landtage wurde die bewußte Regierungsvorlage am 31. Dezember 1886, alſo vor 7 Jahren 8 Monaten, eingebracht und mit Beſchluß vom 8. Januar 1887 einer neungliederigen Kommiſſion zugewieſen, über deren Antrag der Landtag am 26. Januar 1887 beſchloß: „Den Landesausſchuß zur Berichterſtattung und Antragſtellung in nächſter Seſſion anzuweiſen.“ Dieſer holte die bezüglichen Gutachten des Landeskulturrathes und der Fiſcherei-Vereine des Landes ein. Im Laufe jener Erhebungen fertigte der Landtag dem Landesausſchuß noch zwei weitere Beſchlüſſe vom 2. Oktober 1888 und 19. November 1889 zu, deren zweiter den Auftrag enthielt „darauf Bedacht zu nehmen, daß in Hinkunft größere Fiſcherei-Diſtrikte oder Reviere gebildet werden, welche nach Analogie der Jagdbarkeit zu verpachten wären.“ Gleichzeitig verſchaffte ſich der Landesausſchuß die erforderlichen Daten im Wege der k. k. politiſchen Behörden, woraus derſelbe, trotz des als minder genügend und lückenhaft bezeichneten Reſultates dieſer Behelfe, doch feſtſtellen konnte, daß bedeutende Fiſcherei— Rechte in Böhmen, in den fließenden Gewäſſern, meiſt den geweſenen Dominien und einzelnen Städten und nur ſporadiſch den Dorfgemeinden und den Beſitzern der Ufer— grundſtücke, in den ſtehenden Gewäſſern, mit ſeltenen Ausnahmen, aber deren Eigenthümern zuſtehen, daß ferner in zahlreichen Gewäſſern, wegen Mangel an Fiſchen, die Fiſcherei über⸗ haupt jo bedeutungslos ſei, daß hierfür nicht einmal Fiſcherei-Rechte angemeldet wurden. Der Landesausſchuß nahm daher, die Nothwendigkeit baldiger Abhilfe erkennend, auf Grund der erwähnten Einrathen des Landeskulturrathes und der Fiſcherei-Vereine den Regierungsentwurf zur Baſis ſeiner Anträge, beziehungsweiſe des hiernach adjuſtirten Geſetzentwurfes, welchen derſelbe mit Bericht vom 24. Februar 1892 Z. 343 dem Landtage auch vorlegte. Dieſem Berichte folgte ein zweiter vom 31. Auguſt 1892 Z. 68, welcher die mit Note der k. k. Statthalterei vom 26. Juli 1892 Z. 8038 mitgetheilten Bemerkungen der k. k. Regierung zu dem vom Landesausſchuſſe amendirten Geſetzentwurfe enthielt, Bemerkungen, welche bisher in der Oeffentlichkeit nicht bekannt wurden. An dieſer Stelle muß wohl auch die Erwähnung Platz finden, daß mehrere aus dem 344 Motivenberichte zur Vorlage des Landesausſchuſſes Z. 343 genau erſichtliche, ſicher nur vom Wunſche nach einer möglichſt ideal gedachten Ausgeſtaltung der Fiſcherei-Verhältniſſe Böhmens veranlaßte Anträge einzelner Fiſcherei-Vereine zu gewiſſen Paragraphen des Regierungs⸗ entwurfes, doch weſentliche Abänderungen des „beſtehenden Civilrechtes im Wege der Landes— geſetzgebung“ bedingt hätten oder bedingen würden. Der Landesausſchuß berückſichtigte dieſe Anträge damals zwar allerdings nicht, weil er theils deren dringende Wichtigkeit nicht anerkannte, theils beſtrebt war, hierdurch provozirte „verzögernde Bedenken“ hintanzuhalten. Sie gaben aber dem böhmiſchen Landesausſchuſſe immerhin den Anlaß und die Gelegenheit ſeine Anſchauung dahin auszuſprechen, daß er die Abänderung oder Ergänzung des beſtehenden Civilrechtes im Wege eines Landesgeſetzes, durch welches eine nach den Verfaſſungsgeſetzen in die Kompetenz der Landesgeſetzgebung fallende Angelegenheit geregelt wird, für zuläſſig hält, und daß daher in dem Landes-Fiſcherei-Geſetze auch Normen des beſtehenden Civilrechtes, ſomit auch die in dem Reichsgeſetze vom 25. April 1885 betreffend die Regelung der Fiſcherei in den Binnengewäſſern enthaltenen civilrechtlichen Beſtimmungen, abgeändert oder ergänzt werden können. Dieſe Anſicht wurde aus der Faſſung des Artikel 11 lit. k. des Staatsgrundgeſetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 Nr. 141 R.⸗G.⸗Bl. abgeleitet, laut welcher die Strafjuſtiz- und Polizeiſtraf⸗, ſowie die Civilgeſetzgebung über ſolche Gegenſtände, welche in den Wirkungskreis der Landtage gehören, von der Reichsgeſetzgebung ausdrücklich ausgenommen werde. (2) Daß jedoch die Fiſcherei-Geſetzgebung in den Wirkungskreis der Landtage gehört, darüber könne bei Vergleichung des § 11 des zitirten Staatsgrundgeſetzes mit dem § 12 desſelben Geſetzes nicht der geringſte Zweifel obwalten; übrigens ſpreche gerade die Einbringung des Regierungsentwurfes für die Anſicht, daß die Fiſcherei-Geſetzgebung in die Kompetenz des Landtages gehört. Bei dieſer Sachlage könnten in dem Landes,-Fiſcherei⸗Geſetze auch civilrechtliche Beſtim⸗ mungen, durch welche das beſtehende Civilrecht abgeändert oder ergänzt wird, enthalten ſein und es könnten zweifellos durch dieſes Landesgeſetz auch die civilrechtlichen Beſtimmungen des Reichs⸗Fiſcherei⸗Geſetzes vom Jahre 1885 nach dem allgemeinen Grundſatze: „lex posterior derogat priori“ abgeändert und ergänzt werden. (2) — Es würde daher der Umſtand, daß die abgeänderten fraglichen Beſtimmungen dem Reichs⸗Fiſcherei⸗Geſetze vom 25. April 1885 entnommen ſind, einer ſolchen Abänderung nicht zum. Wege ehen I en De EP Wir geben diefe Auffaffung und Auslaſſung, ohne fie natürlich von unſerem Stand⸗ punkte aus, zu theilen, hier mit guter Abſicht wieder, weil fie auch auf Anträge anderer Intereſſentengruppen anwendbar, für die künftige Behandlung des Geſetzes gerade in dem, bezüglich der Fragen autonomer Geſetzgebung bekanntlich ſchwierigen „böhmiſchen Landtage“ von größerer Bedeutung werden könnte und bedauern, daß zur Ventilation dieſer Kontroverſe überhaupt ein „Anlaß“ gegeben wurde. — Obige Berichte wurden vom Landtagspräſidium der Kommiſſion für Landeskultur— Angelegenheiten und über deren Antrag vom 20. September 1892, welcher die Abhörung von Vertretern der Induſtrie und mit Waſſerkraft betriebener Unter: nehmungen für wünſchenswerth erklärte, mit Landtagsreſolution vom 13. April 1893 einer eigenen, durch die Curien aus dem ganzen Landtage zu wählenden 15 gliedrigen Kom⸗ miſſion zugewieſen, die den einhelligen Beſchluß faßte, dem Landtage vorzuſchlagen, den Landesausſchuß zu beauftragen: „Er habe über dieſen Entwurf die Wohlmeinung der Handels- und Gewerbekammern und der Bezirks vertretungen von Böhmen einzuholen, ſohin mit Berückſichtigung der Ergebniſſe dieſer Erhebungen einen neuen Entwurf eines Fiſcherei-Geſetzes für das König⸗ reich Böhmen ſammt Motiven auszuarbeiten und dem Landtage in der nächſten Seſſion vorzulegen.“ Wegen des vorzeitigen Abſchluſſes, welchen die Landtagsſeſſion 1893 fand, konnte jedoch der Bericht über dieſen Beſchluß der Kommiſſion für das Fiſcherei-Geſetz dem Landtage nicht mehr erſtattet werden, weßhalb ſich die in der V. Jahresſeſſion neugewählte Kommiſſion N | ; a * m REN 9299 345 für das Fiſcherei⸗Geſetz, zufolge Beſchluſſes des Landtages vom 11. Januar 1894, mit dieſem Gegenſtande neuerdings zu beſchäftigen hatte. Auch dieſe Kommiſſion kam in ihrer Sitzung vom 22. Januar 1894, nach gründlicher Berathung des Gegenſtandes, zu demſelben Ergebniſſe und Beſchluſſe, der ſich in ihrem Berichte an den Landtag vom 1. Februar 1894 Z. 459 niedergelegt findet. Dieſelbe Kommiſſion erklärte es auch für erwünſcht, die mit den in Oeſterreich bereits a. h. ſanktionirten Fiſcherei⸗Geſetzen gemachten Erfahrungen kennen zu lernen und ebenſo die neueſten, ſeit Verfaſſung des Regierungsentwurfes entſtandenen ausländiſchen Geſetze, namentlich das für Elſaß⸗Lothringen erlaſſene, in Betracht zu ziehen; — ebenſo will ſie dem Landesausſchuſſe bei Verfaſſung des neuen Geſetzentwurfes die gebührende Bedacht— nahme auf die vorerwähnten, weſentlich belangreichen Bemerkungen der k. k. Regierung empfohlen wiſſen. Wie uns jedoch aus zuverläßigſter Quelle bekannt iſt, wurde auch dieſer Bericht und Antrag im letzten böhmiſchen Landtage wegen Zeitkürze noch nicht erſtattet und dürfte daher erſt im Spätherbſte d. J. zur Verhandlung kommen, wenn für das „arme Fiſcherei-Geſetz“ wirklich diesmal einmal — „Zeit“ erübrigt. (?) Dieſe authentiſche Darſtellung der „res bohemicae in Fiſcherei-Angelegenheiten“ erklärt die bisherige 7½ĩ jährige Verzögerung vollſtändig. Vor zwei bis drei Jahren iſt auch auf eine meritoriſche Behandlung des definitiven Fiſcherei⸗Geſetzes für Böhmen gar nicht zu rechnen, und die im Jahresberichte des geſchätzten Saazer⸗Fiſcherei⸗Vereines für 1893 ausgeſprochene Beſorgniß, daß ein Landes-Fiſcherei-Geſetz nach den Intentionen des urſprünglichen Regierungsentwurfes überhaupt fraglich werden könnte, iſt immerhin nicht allzu peſſimiſtiſch. Nicht erfreulicher ſind jene Daten, welche wir bezüglich des Standes der Fiſcherei— Geſetzfrage in Mähren zu liefern in der Lage find. Die bereits im Januar 1887 an den mähriſchen Landtag gelangte Regierungsvorlage wurde mit Beſchluß desſelben vom 18. Januar 1887 dem Landesausſchuſſe „zur Vorberath— ung, ſowie zur Einleitung geeigneter Erhebungen“ zugewieſen. Laut Bericht des Landesausſchuſſes Nr. 170 ex 1888 holte derſelbe die Wohlmeinung des I. mähriſchen Fiſcherei⸗Lvereines und jene des mähriſchen Landes-Fiſcherei-Vereines über den Regierungsentwurf ein und legte denſelben, mit allerdings ziemlich weſentlichen Abänderungs— antıägen verſehen, auch dem Landtage wieder vor, welchem gleichzeitig die während der Seſſion eingelaufenen, vom k. k. Ackerbauminiſterium mit Erlaß vom 26. September 1888 Z. 13.146 ex 1869 herabgelangten Bemerkungen zu den vorerwähnten Abänderungsanträgen des Landesausſchuſſes vorlagen. Mit Landtagsbeſchluß vom 5. Oktober 1888 wurden alle dieſe Operate abermals dem Landesausſchuſſe zur Vorberathung und Einleitung der nothwendigen Vorerhebungen bes züglich der differenten Beſtimmungen beider Entwürfe zugeferligt. Dieſem Auftrage iſt mit Bericht des Landesausſchuſſes Z. 81 ex 1889 durch Wieder— vorlage eines Fiſcherei-⸗Geſetzentwurfes entſprochen worden, welcher „allen Bedenken der Regierung“ Rechnung trug. Am 10. Oktober 1889 ward dieſe Vorlage einem „beſonderen Landtagsausſchuſſe“ zur neuerlichen Vorberathung zugewieſen, jedoch von dieſem, da nun erſt die „Bedenken der Landtagsmitglieder auftauchten“ am Seſſionsſchluſſe unerledigt rückgeſtellt. Seither iſt das Fiſcherei⸗Geſetz Jahr für Jahr der Berathung eines Landtagsausſchuſſes unterzogen, aber nie mehr vor das Plenum des Landtages gebracht worden. Erwähnung jedoch verdient es, daß der Berathungsausſchuß der Seſſion 1891, wie bereits in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗- Zeitung“ Nr. 28 ex 1892 Seite 35 feinerzeit kurz berichtet wurde, im Angeſichte der in den Kreiſen der Müller- und Waſſcrinduſtriellen gegen gewiſſe Beſtimmungen des Regierungsentwurfes herrſchenden unverſöhnlichen Gegnerſchaft, nicht die Ueberzeugung gewinnen konnte, daß dieſer Entwurf im Landtage die nothwendige Anhängerzahl finden werde, und deßhalb einſtimmig laut Bericht Z. 1229 ex 1891 ein nochmaliges Einvernehmen des Landesausſchuſſes mit der k. k. Regierung zu dem Ende 346 empfahl, um eine derartige Umarbeitung des Geſetzentwurfes herbeizuführen, welche ihm eine größere Zahl von Anhängern ſichern möchte. Das k. k. Ackerbauminiſterium erklärte jedoch mit Erlaß vom 5. März 1893 Z. 1673 hierauf, vorderhand, mit Ausnahme der eventuellen Ausſcheidung der für Mähren entbehrlichen Beſtimmungen über die ſtehenden Gewäſſer und die „Muſchel,“ keine andere Aenderung des Geſetzentwurfes in Ausſicht ſtellen zu können. In der während der jüngſten Landtagsſeſſion abgehaltenen Sitzung des Fiſcherei⸗ Geſetzausſchuſſes vom 12. Januar 1894 wurde endlich der Referent Herr Graf Fries, Reichs⸗ und Landtagsabgeordneter, erſucht, an eine vollſtändige Umarbeitung der Regierungsvorlage in ihren verſchiedenen, Bedenken erregenden Be⸗ ſtimmungen heranzutreten und ſeinerzeit dem Ausſchuſſe hierüber Bericht zu erſtatten. Sicherem Vernehmen nach, wird an dieſem neueſten Entwurfe, über erfolgte Einladung, auch der geſchätzte Präſident des I. Mähriſchen Landes⸗Fiſcherei-Vereines Herr Dr. Friedrich M. Klob mitarbeiten. Vor zwei Jahren iſt im günſtigſten Falle an das Perfektwerden eines mähriſchen Landes ⸗Fiſcherei-Geſetzes nicht zu denken. IV. Jleber den Tachsbaſtard. Einem Aufſatz des Herrn C. Arens in Cleyſingen in Nr. 19 der Schweizeriſchen Fiſcherei⸗Zeitung pro 1894 entnehmen wir nachſtehende Angaben: Um das Verhalten des Lachsbaſtardes klar zu ſtellen, verſchaffte ich mir aus Hüningen und Zarnikau (Livland) mit Forellenmilch befruchtete Lachseier. Bei beiden zeigte ſich übereinſtimmend (obwohl von weit getrennten Gebieten ſtammend) die Baſtard⸗ natur ſchon in der Dotterperiode, wo das Ausreifen der Fiſchchen auffällig unregelmäßig vor ſich ging. Es gab ſchon ausſetzreife Fiſchchen, während anderen, gleichalterigen die Dotterblaſe noch zu dreiviertel anhing, dabei glaſige Dotterſäcke und Verkrüppelungen die Hülle und Fülle. — Ich habe nun dieſe Lachsbaſtarde in ganz verſchiedenen Verhältniſſen groß gezogen, nicht ſowohl in ganz künſtlichen, auf dem Wege der Fütterung, als auch im Bache und Teiche. Nirgends zeigte ſich da ein beſonderes Wachstum, wie man es von einem Baſtarde erwarten müßte; ja im allgemeinen blieben die Lachsbaſtarde hinter den gleichalterigen Forellen zurück. Ganz beſonders auffällig trat das bei der Maſt hervor. Im dritten Jahre zeigten ſich die Fiſche laichreif. Es war ſehr viel, ſchöne, leichtflüſſige Milch vorhanden, welche zu den beſten Hoffnungen Veranlaſſung gab. Die Eier waren auffällig groß, (faſt wie Lachseier) und dementſprechend in geringerer Zahl vorhanden. Es machte einen eigen⸗ thümlichen Eindruck, wenn von einem verhältnißmäßig kleinen Fiſch, ſo große Eier, wie von einem großen Lachſe liefen. 5 Nach den verſchiedenſten Richtungen hin wurden nun Befruchtungen vorgenommen. Die Eier der Lachsbaſtarde wurden nun ſowohl mit Milch der Baſtarde, als auch mit Milch der Forellen befruchtet, umgekehrt auch Forelleneier mit Baſtardmilch. Ueberall im Ganzen das⸗ ſelbe Bild. Die Furchung trat zwar ein, aber ſie blieb auf niedrigen Stufen ſtehen, führte ſelten zur Augenbildung und noch ſeltener zur Bildung regelrechter Fiſchchen. Nur hie und da gelang es, einige Prozente lebensfähiger Fiſchchen zu erhalten, wie das auch bei anderen Baſtardirungen der Fall zu ſein pflegt. Daß einige Prozente Fiſchchen erzielt werden, beweiſt ſelbſtverſtändlich nicht die Fruchtbarkeit, denn dieſe muß vom praktiſchen Standpunkte aus betrachtet werden. Es kann nicht im Intereſſe liegen, unſere Flußläufe mit einem Fiſche zu bevölkern, welcher ſo untauglich für die Fortpflanzung iſt, daß auch im günſtigſten Falle von tauſend Eiern nur wenige zu lebensfähigen Fiſchchen werden. Die Befruchtungen ſind von mir in ſo verſchiedenen wiederholten Fällen und mit ſo verſchieden erzogenen Fiſchchen bei ſtets gleichem Mißerfolge vorgenommen, daß ich daran feſthalten muß: „Der Lachsbaſtard iſt unfruchtbar.“ Intereſſant iſt folgender Verſuch. Es wurden Forelleneier zu gleicher Zeit mit gleichen Quantitäten Forellen- und Lachsbaſtardmilch befruchtet. Es zeigte ſich, daß auch die Eier E 3 — re — e DEN de el ccc un in Dan un nr ee u 4 KU zur Hälfte zu regelrechter Entwicklung kamen, zur anderen Hälfte aber in der ſchon be: ſchriebenen Weiſe ausblieben. Es läßt ſich demnach daraus ſchließen, daß es den Spermen der Baſtarde keineswegs an der nöthigen Energie gefehlt hat, ſich zur Geltung zu bringen. Es wäre ein dankbares Feld für einen Forſcher, klar zu ſtellen, warum ſie der folgenden Furchung eine falſche Richtung geben. Ich möchte hier noch eine Bemerkung einſchalten. Vielfach wird die Fruchtbarkeit eines Baſtardes als erwieſen erachtet, wenn Generationsprodukte vorhanden ſind und zur Reife gelangen und das mag auch Viele zur Annahme der Fruchtbarkeit des Lachsbaſtardes verleitet haben. Es iſt das aber eine ganz falſche Anſicht. Die meiſten Baſtarde bringen anſcheinend regelrechte Generationsprodukte hervor, aber dieſe erweiſen ſich als unfruchtbar. Ich könnte dafür eine Reihe weiterer Beiſpiele auch aus der warmblütigen Thierwelt anführen. Es wird nun über die Unterſcheidungszeichen des Lachsbaſtardes und der Forelle viel geſtritten. Wenn man auch bei manchen Exemplaren im Unklaren ſein kann, ſo erkennt man doch den Lachsbaſtard in den meiſten Fällen bei einiger Uebung ſofort und zwar hauptſächlich an dem ſpitzflügeligen und ausgeſchnittenen Schwanze und der geſtreckten Geſtalt. Der Schwanz der erwachſenen Forelle iſt gerade abgeſchnitten, im weiteren Alter ſogar oft konvex. Der Lachsbaſtard bewahrt ſich aber immer einen mehr oder weniger ausgeprägten Schwalbenſchwanz mit weit ſpitzeren Enden als die Forelle. Um nun zu zeigen, daß ich auch ein vergleichsweiſes Urtheil in der Baſtardfrage habe, möchte ich darauf hinweiſen, daß von mir außer der Seeforelle auch die Meerforelle (trutta trutta) mit der Bachforelle baſtardirt iſt, ich möchte hier den Ausdruck „gekreuzt“ gebrauchen, denn dieſe Fiſche ſind ja ſo nahe mit der Bachforelle verwandt, daß man von „Kreuzung“ ſprechen kann. Beide Kreuzungen ſind ſowohl unter einander als bei Rückkreuzung mit der Bachforelle vollkommen und unbegrenzt fruchtbar. Auch ihre Schnellwüchſigkeit namentlich die der Meerforellenkreuzung iſt weit größer als die des Lachsbaſtardes. Ich würde die Meerforellenkreuzung weiter gezüchtet und als ſchnellwüchſigen Fiſch empfohlen haben, aber es hat ſich herausgeſtellt, daß fie gegen die immerhin nicht unſanfte Behandlung während der Laichperiode weit weniger widerſtandsfähig iſt als unſere reine Forelle. Zum Schluß ſei noch bemerkt, daß in Zarnikau auf meinen Wunſch auch der Lachs mit der Meerforelle baſtardirt iſt. In der Dotterperiode zeigten ſich hier keine Unregel— mäßigkeiten. Es iſt auch aus dieſen Eiern hier ein ſchön ſilberglänzender mit ſchwarzen Tupfen gezeichneter Fiſch hervorgegangen, welcher in der Schnellwüchſigkeit hinter der Forelle nicht zurückblieb. Ueber ſeine Fruchtbarkeit konnte ich keine Erfahrung ſammeln, weil mir zu wenig Exemplare zur Verfügung ſtanden und in Zarnikau ſpäter dieſe Befruchtung nicht wieder vorgenommen wurde, alſo keine Eier weiter bezogen werden konnten. C. Arens. — — V. Vereinsnachrichten. Weſtdeutſcher Fiſcherei-Verband. Programm für die X. ordentliche General-Verſammlung des weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes. Sonntag, 14. Oktober 1894, Nachmittags 2¼ Uhr: Zuſammenkunft auf dem Bahnhof Münden in Hannover. Beſichtigung einer Fulda⸗Schleuſe mit Fiſchtreppe. Geſellige Vereinigung. Montag, 15. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, im Caſſeler Hof zu Caſſel: General: Verſammlung. Tagesordnung: Jahresbericht und Rechnungsablage. 2 Bericht der Verbandsmitglieder über ihre Thätigkeit im Jahre 1893/94. Wahl des Vorſitzenden und des Ortes der General-Verſammlung für 1895. Lachsfangſtatiſtik im Weſergebiet, Ausdehnung auf andere Ströme Deutſchlands. Bildung von Sektionen für die einzelnen Stromgebiete. Neue Statuten des Deutſchen Fiſcherel-Vereins. Zucht der Wanderfiſche. Adjazenten⸗ und Koppel⸗Fiſcherei. Waſſergeſetzgebung. 10. Reihervertilgung. 11. Reviſion und Neudruck unſerer Statuten. 12. Sonſtige Anträge und Anregungen. I ES 348 — — —ů—— Nach Schluß der Verhandlungen: Gemeinſchaftliches Mittagseſſen. Später: Beſichtigung der Stadt Caſſel. Abends: Geſellige Vereinigung. All Freunde der Fiſcherei und Fiſchzucht ladet ergebenſt ein Nienburg (Weſer), Ende September 1894. E. Adickes, utsgerichtsrath, z. Z. Vorſitzender des Verbandes. Fiſcherei⸗Verein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die diesjährige Zeneralverſammkung. Die auf den 7. Juli nach Braunfels an der Lahn einberufene Generalverſammlung war von ungefähr 40 Herren beſucht. Von Seiten der Königlichen Regierung in Wiesbaden war Herr Regierungs— rath Kroßa erſchlenen. Außerdem waren anweſend: Herr Oberfiſchmeiſter Schmidt-Caſſel, Herr W Mylius-Coblenz, Herr Amtsgerichtsrath Seelig (von Seiten des weſtdeutſchen Ver⸗ bandes). Der Vorſitzende eröffnete um 12¼ Uhr die Verſammlung, beg üßte die Anweſenden und führte in längerem Vortrage Folgendes aus: Das Jahr 1893 iſt für die Fiſcherei in Folge des Waſſermangels ein ungünſtiges geweſen. Wenn trotzdem im Spätjahr an vielen Stellen im Rheingebiet mehr Lachſe, wie früher, gefangen wurden, jo iſt deſes Reſultat wohl nur auf das Ausſetzen von Brut zurückzuführen. Der abnorm niedrige Stand des Rheines hat auch leider die Erbrütung von Malfiſchen in den Kribben bei Coblenz unmöglich gemacht. Die Erfolge der Brutanſtalten ſind auch in Folge des vorangegangenen trockenen Jahres nicht als hervorragend zu bezeichnen. Der Rhein, in Folge der Uferbefeſtigung und Dampfſchifffahrt der Erzeugung von Brut nicht günſtig und zwar beſonders auf der Strecke von Rüdesheim abwärts, iſt auf die Unterſtützung des Laichgeſchäfts durch ſchwimmende Brutkäſten hingewieſen. Mitte März war eine Verſammlung von Rheine und Lahn-Fiſchern nach Niederlahnſtein einberufen, um denſelben die Auwendung der Brutkäſten zu zeigen. Die ausgeſetzte Prämie von 30 Mark erwarb ſich ein Niederlahnſteiner Fiſcher, welcher Naſen abgeſtrichen hatte und große Mengen Brut vorzeigen konnte. Es ſoll im nächſten Jahre in größerem Maßſtabe vorgegangen werden Leider war Herr Rübſamen durch Krankheit ferngehalten, ſo daß der Bericht über Erbrütung weiterer Sommerlaicher nicht erſtattet werden konnte. Die Vermehrung des Zanders, der an manchen Stellen dem Berufsfiſcher hervorragende Einnahmen ſchafft, ſchreitet recht erfreulich vorwärts. Im Main kann eine Hebung des Fiſchbeſtandes konſtatirt werden, welcher Umſtand wahr⸗ ſcheinlich auf die verminderte Einführung ſchädlicher Stoffe Seitens der Fabriken zurückzuführen iſt. Die Fiſche benutzen die Päſſe, indeſſen iſt es wünſchenswerth, nunmehr, bei dem ſich hebenden Beſtande, eine genaue Kontrole herbeizuführen. Da der Waſſerſtand wohl das ganze Jahr ein niedriger war, ſo ſind die Nadelwehre ſelten gezogen. Umſomehr iſt die Behauptung eines ſicheren Gewährmannes von Bedeutung, wonach der Lachsfang auf der Mainſtrecke von Aſchaffenburg bis Lohr mit Sicherheit auf 35 Stück anzunehmen iſt. Da nach bayeriſchem Geſetz zur Zeit des Aufſtieges der Lachsfang verboten iſt, ſo erfährt man nur zufällig vom Fangen des Lachſes. Man kann wohl mit Sicherheit annehmen, daß auf der ganzen Mainſtrecke an 70 Lachſe jährlich gefangen werden. In Folge deſſen erſcheint die Frage berechtigt, ob es nicht an der Zeit ſei, auch das bedeutende Stromgebiet des Maines bei Ausſetzung der Brut heranzuziehen. Von Seiten der Höchſter Innung iſt Beſchwerde erhoben worden über die Ablagerung der Baggerſtoffe, wodurch der Rückgang der in den Uferbauten enthaltenen Fiſche bei fallendem Waſſer erſchwert wird. Gelegentlich einer Strombefahrung ſoll dieſer Uebelſtand zur Sprache gebracht werden. In der Lahn macht ſich der Einſatz der Spiegelkarpfenbrut erfreulich bemerkbar. An mehreren Stellen find ſchon Exemplare bis zu 3½ Pfund gefangen. Ueber die Regenbogenforelle tft ſehr wenig zu berichten. Daß immerzu Exemlare gefangen werden, ſteht feſt. Indeſſen ſcheuen fich die Fiſcher Angaben zu machen, weil ſie elne Steigerung der Pacht fürchten. Leider iſt die ſogenannte Uferfiſcherei noch ſehr im Gange, die eine Statiſtik des Fiſchbeſtandes geradezu unmöalich macht. Der Verein wird, wenn die ſtaatliche Subvention weiter bewilligt wird, auch nächſtes Frühjahr wieder 24000 Stück iridea-Brut in Lahnbäche bringen. Die kleineren Bäche und Flüſſe haben vom Waſſermangel und Diebſtahl arg zu leiden gehabt, jedoch iſt deren Beſtand, dank der Verpflichtung der Pächter, Brut auszuſetzen, geſichert. Sehr zu bedauern iſt der Verlauf einer Klage wegen Uferbetretens. Dieſer Fall ſoll gelegentlich des diesjährigen Fiſcherei-Rathes zur Sprache kommen. Als ein ſehr erfreuliches Reſultat des letzten Jahres iſt die Bruterzeugung in ſchwimmenden Käſten anzuſehen — ſie wird unzweifelhaft ein regeres Intereſſe Seitens der Berufsfiſcher zur Folge haben. Es erfolgte darauf die Bekanntgabe einer Zuſammenſtellung der im Jahre 1893 zur Anzeige gebrachten Fiſchfrevel. Es kann nur immer wieder dankend hervorgehoben werden, daß die Königliche Regierung dem Verein jährlich eine ſolche Zuſammenſtellung zukommen läßt. Dieſelbe ſoll den Ge⸗ richten ꝛc. ꝛc. und den Herren Landräthen zugehen und, wenn möglich, durch die Allgemeine Fiſcheret⸗ Zeitung veröffentlicht werden. Der Verſammlung wird zum Schluß Mittheilung gemacht, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein a nn et 349 eine Beihilfe von 300 Mark, zwel Kreiſe je 100 Mark, die Stadt Frankfurt gleichfalls 100 Mark bewilligt haben. Hoffentlich wird dem Verein wieder eine reichliche Beihilfe Seitens des Königlichen Miniſteriums zu Theil. Von den 2 Karpfenſendungen nach Höchſt und Dkez iſt die erſtere ver⸗ unglückt wegen Transportverzögerung, während die letztere um 110 km weiter in gutem Zuſtande 5 Stunden früher in Diez eingetroffen iſt, wie die nach Höchſt beſtimmte. Die Sache ſoll weiter verfolgt werden. Herr Oberfiſchmeiſter Baurath Mylius aus Coblenz echält darauf das Wort über einen Kaſtenerbrütungsverſuch: In Folge der bereits erwähnten Verſammlung in Niederlahnſtein hatte der Herr Oberfiſchmeiſter einem tüchtigen Moſelfiſcher einen Kaſten übergeben. Die Verſuche wurden zu recht ungünſtiger Zeit — es war im Mai recht kühl — ang eſtellt und zwar mit Barſch, Rothauge und Döbel. Der Laich wurde am 2. Mal eingeſetzt, am 7. Mat zeigten ſich Augenpunkte, wie der Herr Oberfiſchmeiſter ſich perſönlich überzeugte; am 8. Mai waren die erſten Fiſche ausgeſchlüpft; am 12. Mat war das Ausſchlüpfen mit kaum 1% Verluſt beendet. Die junge Brut wurde am 17. Mat in ungefährer Zahl von 20000 Stück dem Fluß übergeben. Verſuche mit Karpfenlaich ſcheiterten, wahrſcheinlich eine Folge der großen Kälte. b Weitere Verſuche werden angeſtellt werden. Dieſem Vorgehen des Herrn Oberfiſchmeiſters ſprach die Verſammlung ihren vollen Dank aus. Der Schatzmeiſter Herr Premier-Lieutenant a./ D. von Götz berichtet darauf Folgendes: Der Verein zähtl 256 Mitglieder. Der Kaſſe des Vereins find zugefloſſen: 1500 Mark Staats: beihilfe, 300 Mark Beihilfe des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, 395 Mark von Kıeifen ꝛc. ꝛc. und Städten. Dazu die Mitgliederbeiträge. Die Ausgaben beſtehen hauptſächlich in Prämien für Otternfang, Frevel— anzeigen und Brutverſuchen; für 616 Mark Karpfen (Lahn und Main) 600 Mark für Regenbogen— brut (Lahn), 530 Mark Abonnement der Allgemeinen Fiſcherei-Zeltung, ſo daß am Schluße des Jahres ein Beſtand von 597 Mark 12 Pfg. verblieb. — Durch 2 Mitglieder iſt die Rechnung geprüft und richtig befunden. Die Verſammlung ertheilte darauf mit Dank dem Herrn Schatzmeiſter Decharche. Bel der alsdann vorgenommenen Neuwahl des Vorſtandes wurde der bisherige Vorſtand wiedergewählt. Es erhielt darauf Herr Amtsrichter Dr. Heymann das Wort zu einem Vortrag über den Entwurf eines Preußiſchen Waſſergeſetzes. Redner beleuchtete eingehend die Schäden, die der Binnen— fiſcherei durch Annahme des vorliegenden Entwurfes erwachſen würden. — Auf dem Deutſchen Fiſcherei— Tage wird Herr Dr. Heymann als Koreferent über das gleiche Thema ſprechen und wird ſ. Zt. der Bericht darüber veröffentlicht werden. Nachdem Herr Landrath Berz noch über die Schädigung der Rhein-Fiſcherei durch Holland geſprochen, kam der vorerwähnte Uferbetretungsfall noch einmal zur Debatte. Es erhält Herr Strom— meiſter Meyer aus Runkel das Wort zu folgenden Mittheilungen: Im vorigen Jahre wurden Karpfen, die in die Lahn eingeſetzt waren, lange Zeit in denſelben Gruppen zuſammen geſehen, wie ſie aus den Kaſten in dle Lahn geſchüttet worden ſind. Von Zeit zu Zeit konnte eine beträchtliche Zunahme der Karpfen an Größe und Gewicht konſtatirt werden. Seit zwei Monaten ſind ſie jedoch faſt vollſtändig verſchwunden und ſollen an anderen, entfernt gelegenen Stellen, z. B in Limburg, in Aalkörben gefangen worden ſein. Der Strommeiſter beklagt ſich noch darüber, daß in den meiſten Fällen, die von ihm wegen Fiſcherel-Frevel Angezeigten freigeſprochen oder mit einer ganz geringen Strafe belegt würden, beides Umſtände, welche die Denunzirten nicht abhielten, welter zu freveln, dem Denunzianten jedoch alle Luſt an der Beſchützung der Fiſcherei nehmen und ihn geradezu lächerlich machen. Ganz beſonders ſei dies in dem Bereiche der Stadtgemeinde Weilburg der Fall, wo ſich die Fiſchfrevler auf einen Freibrief be— tiefen, und auch auf Grund deſſen freigeſprochen wurden, der Freibrief bezöge ſich jedoch nur auf Hochwaſſer, während in den betr. Fällen bei nur etwas angeſchwollenem Fluße gefiſcht worden wäre. Der Vorſitzende verſpricht Abhilfe, ſoweit dies in den Kräften des Fiſcherel-Vereins ſtünde. Hierauf ſchließt Herr von Derſchau nach beinah dreiſtündiger Dauer die Verſammlung. Ein gemeinſchaftliches Mittageſſen hielt ſodann die Verſammlung noch längere Zeit in ver— gnügter Stimmung zuſammen. gez. v. Derſchau. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Hebung der Fiſchzucht in der Provinz Pommern. Die Provinz Pommern beſitzt zur Grundſteuer eingeſchätzte Waſſerflächen: Regierungsbezirk Stralſund 3187 Hektare, Regierungsbezirk Stettin 24333 Hektare, Regierungsbezirk Köslin 46 621 Hektare, und iſt dieſe Provinz daher zu den waſſerreichſten Theilen des Staates zu rechnen, da außerdem auf allen Gemarkungen kleinere Waſſerbehälter, ausgetorfte Moore, Mergelgruben ꝛc. in reicher Anzahl vorhanden find. Der im Jahre 1885 in's Leben gerufene Pommerſche Fiſcherei— Verein hatte es ſich zur Aufgabe gemacht, dieſe kleineren, größtentheils in Händen von Ge— meinden und Kleingrundbeſitzern befindlichen Waſſerbehälter durch Fiſchzucht nutzbar zu machen. Es wurden zu dieſem Zwecke Aufſätze, enthaltend Belehrungen und Anleitungen über Beſetzung dieſer Gewäſſer mit geeigneten Fiſchen verfaßt und als Beilage zu den Kreisblättern zur 350 Br 3 Kenntniß der Gemeinden und Kleingrundbeſitzer gebracht. Dieſes Vorgehen hatte den ge⸗ wünſchten Erfolg nicht gehabt. Der hinterpommerſche Bauer iſt bei derartigen Vorſchlägen mißtrauiſch und für Neuerungen überhaupt wenig empfänglich. Er iſt um ſo weniger geneigt, auf die Waſſerwirthſchaft ſeine Mittel und Thätigkeit zu verwenden, als er an Beiſpielen den Erfolg derartiger Beſtrebungen nicht abmeſſen, den Fortgang derſelben auch nicht, wie bei der Landwirthſchaft, durch den Augenſchein beobachten kann. Der Pommerſche Fiſcherei-Verein hat nun nach jahrelangen erfolgloſen Bemühungen auf theoretiſchem Gebiete einen anderen, und zwar den praktiſchen Weg eingeſchlagen. Es wurde beſchloſſen, den Gemeinden und Kleingrundbeſitzern zu Verſuchszwecken einheimiſche Beſatzfiſche unentgeltlich zu verabfolgen. Vor drei Jahren wurde mit vier Kreiſen des Regierungsbezirks Köslin der Anfang gemacht, im vergangenen Jahre folgten drei Kreiſe und im laufenden Jahre vier Kreiſe. Es ſind in jedem dieſer drei Jahre circa 600 bis 700 Mark aus den Mitteln des Vereins zur Verwendung gekommen. Beſchafft und vertheilt ſind, einſömmerige Karpfen, zweiſömmerige Schleihen und Aalbrut. Dieſe praktiſchen Beſtrebungen des Fiſcherei-Vereins ſind zur großen Genugthuung des⸗ ſelben nicht ohne Erfolg geweſen. Die gelieferten Beſatzfiſche haben ſich zur Ueberraſchung der Empfänger an Gewicht und Größe in den beſonders nahrungsreichen kleinen Waſſer— behältern ſo vortheilhaft entwickelt, daß ſchon jetzt Seitens der Gemeinden und Kleingrund— beſitzer mehrfach die Abſicht zu erkennen gegeben iſt, dieſe Beſtrebungen auf eigene Koſten fortzuſetzen. Die in dieſer Beziehung an den Verein bereits herangetretenen Anträge wird derſelbe durch Lieferung von Beſatzfiſchen zum Selbſtkoſtenpreiſe und Uebernahme der Transportkoſten unterſtützen. Bei der Reichhaltigkeit der Gewäſſer in der Provinz Pommern, und vorzugsweiſe im Regierungsbezirk Köslin wird das Erwachen des Intereſſes für die Waſſerwirthſchaft nicht ohne wohlthätige Folgen für die Bevölkerung ſein. Köslin. Beversdorff. Zucht der Sommerlaicher. Im vergangenen Frühjahr wurde zu Niederlahnſtein im Hotel Douqué vom Wiesbadener Fiſcherei-Verein eine Verſammlung abgehalten und unter Anderem ein Vortrag über künſtliche Fiſchzucht und Erbrütung von Sommerlaichern gehalten. Wir haben nun eine Probe und zwar auf folgende Weiſe angeſtellt. Es wurden laichreife Fiſche, Naſen, von uns genommen, dieſelben mit der linken Hand hinterm Kopfe gefaßt, dann über eine Schüſſel gehalten und mit dem rechten Daumen und Zeigefinger der Leib des Fiſches, leiſe von oben nach unten in die Schüſſel geſtrichen, ſodann wurde Milchner ge— nommen und leiſe die Milch über die Eier gedrückt, das ganze mit der Hand durcheinander gerührt und dann in den vom Wiesbadener Fiſcherei-Verein bekommenen Kaſten gelegt. Der: ſelbe wurde dann in die Lahn vor Anker gelegt. Es dauerte aber 14 Tage bis die Eier ausgingen, und nicht wie in dem Vortrage zur Sprache kam, drei, höchſtens acht Tage. Mehrere Tauſend kleine Fiſche waren ausgegangen. Herr Hotelbeſitzer Douqus hat ſich von der Richtigkeit unſeres Vorgehens überzeugt. Hierauf haben wir die Fiſche an geeigneter Stelle ausgeſetzt. Peter Ems und Chriſtian Hohl, Fiſcherei-Pachter. Tag⸗ oder Sommerſchlaf der gemeinen Schleihe (Tinca vulgaris Cuv.) Am 7. Auguſt a. er. ging ich Nachmittags gegen 3½ Uhr den „Schwarzen Graben“ bei Schlaupitz entlang, um aus ſeinen gegenwärtig recht ſeichten kryſtallklaren Fluthen diverſe Muſcheln: Unio, Anodonta u. ſ. w. aufzuholen. Dabei gewahrte ich ganz zufällig in einem kleinen, grell von der Sonne beſchienenen Loche zwei ſchwarze Schwänze mit abgerun: deter Schwanzfloſſe aus dem Schlamm hervorragen, die ſich bei genauerer Betrachtung als der gemeinen Teichſchleihe angehörig erwieſen. Natürlich erinnerte ich mich nunmehr ſofort an die Angaben von K. Th. E. v. Siebold über den „Tag- oder Sommerſchlaf“ dieſer Fiſche und das um ſo eher, als dieſe Beobachtung erſt neuerdings, wenn ich nicht irre, in dem Werke „Weſtfalens Thierleben“, Fiſche, vollauf beſtätigt wurde. Schnell entkleidete ich mich, ſo weit das nöthig, ergriff das ſtets in meiner Rocktaſche ſteckende, äußerſt fein ge⸗ arbeitete, ſehr leicht reagirende Thermometer aus der bekannten Fabrik von Joh. Greiner A lin ra 351 in Münden, — dasſelbe kann 10 cm weit in den Darmkanal der Fiſche eingeführt werden — watete in's Waſſer und begann die Fiſche aufzuholen. Die Thiere glichen vollſtändig den in Kälteſtarre häufig genug von mir beobachteten und im „Zoologiſchen Anzeiger“ und „Zoolo— giſchen Garten“ Jahrg. 1891 ſehr genau beſchriebenen Elritzen (Leuciscus phoxinus Kr.) Ihr Körper war ganz weich, geſchmeidig, ſämmtliche Chromatophoren, trotzdem namentlich der Schwanz ſehr lange der grellen Sonnenhitze preisgegeben war und bei dem Aufholen der Fiſche eine Temperatur: erhöhung ihrer Umgebung von + 23,60 bis + 32,0 C. (an der Luft) ftattfand, blieben hochgradig expandirt. Die Kiemendeckel wurden nicht bewegt. Die Körperwärme (durch den After gemeſſen) betrug Anfangs bei beiden ca. 500 gr ſchweren Stücken in Waſſer von + 23,60 am Grunde, 24,20 C. oben = + 23,50 C. Die Thiere zeigten alſo, geradeſo wie im Winter, eine Temperatur, welche etwa gleich der des umgebenden Waſſers war. Leider konnte ich die wichtige, hochintereſſante Frage, ob das Herz der Thiere pulſirte oder nicht unter den obwaltenden Verhältniſſen nicht löſen, weil ich kein Chloroform, auch keinen Aether oder andere Narcotica zur Hand hatte. Als ich einen Fiſch ohne weiteres anatomiren wollte, erwachte er, entwand ſich meiner Hand und ſchwamm davon, anfangs noch ganz träge, lethargiſch, bald aber völlig munter, ebenſo der andere. Sofort begannen bei beiden Thieren ſowohl die Färbung rapide abzublaſſen als auch die Temperatur im Innern zu ſteigen. Gegen 6 Uhr Abends zeigten beide Schleihen ſchon 25,850 C. bei einer Waſſertemperatur von + 24,40 unten, + 25,00 “ C. oben. Hoffentlich gelingt es einem der geneigten Leſer dieſer Zeitſchrift Aehnliches zu beob— achten und die Frage nach dem Verhalten des Blutes dieſer „ſchlafenden“ Thiere zu löſen, was mir bei Fröſchen, Kröten, Molchen, Fiſchen in Kälteſtarre ja zuerſt geglückt iſt („Zool. Anzeiger “.) Schlaupitz, Kr. Reichenbach u. Eule, 8. Auguſt 1894. Karl Knauthe. Netzzugmaſchine. Herr Raczowski in Birnbaum hat auf ſeine in unſerem Blatt Nr. 12 dieſes Jahres beſchriebene Netzzugmaſchine ein Deutſches Reichspatent erhalten. VII. Fragekaſten. Antwort auf Frage Nr. 36. (Herrn S. in E.): In Ihrem Falle kann man die Fiſche nicht wohl als „gemäſtete“ anſehen, deren Laich dürfte zur Zucht tauglich ſein. Warum Laich von gemäſteten Forellen zur Zucht entwerthet (untauglich) an⸗ geſehen werden muß, dieſe Frage wurde meines Wiſſens in dieſer Form in der Fiſchzüchter⸗ preſſe noch niemals geſtellt und darum auch keine Veranlaſſung geboten, eine öffentliche Aufklärung zu geben. Eine ſolche iſt aber ungemein wichtig; denn eine große Mehrzahl der Fiſchzuchtintereſſenten wird in derſelben Lage ſein wie Sie. Eier von Maſtforellenmutterfiſchen ſind, mit Samen von gemäſteten männlichen Forellen be⸗ fruchtet, ausnahmlos weſentlich größer als Eier die von Fiſchen abſtammen, welche in normalen Waſſerverhältniſſen mit natürlicher Fütterung zur Laichreife gelangten. Dieſe größeren Eier von Maſtforellen werden von Nichtkennern, gerade ihrer Größe halber, meiſtentheils bevorzugt. Deren Färbung iſt eine hellere als diejenige der Zuchtforellen (ich will dieſe Bezeichnung den geſunden Mutterfiſchen beilegen) und in ſoſern unſchwer beide zu unterſcheiden. Die Erbrütung geht von beiden mehr oder weniger gleichmäßig von ſtatten; meiſtens iſt aber der Abgang bei Maſtforelleneiern bis zum Ausſchlüpfen der Brut ſchon ein größerer, zuweilen ſehr erheblicher. Vergleicht man während der Dotterſackperiode beide, die Maſtforellen und Zuchtforellenbrut, ſo findet man, daß letztere ſich lebhafter bewegt, während erſtere träg auf der Bodenfläche der Brutapparate verweilt. Wie bei den Eiern, ſo iſt auch die Maſtforellenbrut größer als die von normalen Zuchtfiſchen. Die Färbung der Brut iſt bei Maſtforellenabſtammung, entgegen der Eierfärbung, eine dunkle, während die geſunde Brut von Zuchtfiſchen eine helle Färbung angenommen. Solange die Brut ſich vom Dotterſack nährt, geht die Entwickelung bei beiden normal von ſtatten. Iſt der Dotterſack aufgezehrt, dann nimmt die Sache weſentlich andere Geſtaltung an. Die Brut von Zuchtfiſchen ſtammend, ſteigt auf und ſucht nach Futter, während die Brut von Maſtforellen auf dem Boden zurückbleibt und bei einer Störung nur mühſam einen anderen Aufenthalt ſucht. Futter nimmt dieſe Maſtforellenbrut nicht, mag man ihr Infuſorien in lebendem, oder Fliegen in getrocknetem, pulveriſirtem Zuſtand bieten. Brut von Zuchtforellen abſtammend nimmt dagegen lebhaft dieſe Futter. Das Abſterben der Maſtforellenbrut beginnt nunmehr Dimenſionen 352 — SAL DE anzunehmen, welches das Fiſchzüchterlintereſſe ſehr herabſtimmt, namentlich iſt dies bei angehenden Fiſchzüchtern der Fall. In kurzer Zeit find die armen Geſchöpfe ſämmtlich abgeſtorben. Nachdem dieſe mit großen Opfern erkaufte Erfahrung durch verſchiedentliche Verſuche eine Beſtätigung fand, lag mir daran die Urſache zu erforſchen. Ich wendete mich an die Vorſteher der Laboratorien der Heidelberger Untverfität, welche meinem Wunſche auch bereitwilligſt entgegen kamen. Die Unterſuchungen fanden in dem Laboratorium des zoologiſchen Inſtituts, größtentheil in meiner Gegenwart ſtatt. a Das Reſultat dieſer eingehenden Unterſuchungen der abgeſtorbenen Forellchen war, daß dieſen der Schlund fehlte, daß dieſelben folglich keine Nahrung annehmen konnten. Cs murde weiter konſtatirt, daß die Schlundbildung bei geſunder Forellenbrut während der Dotterſackperſode vor ſich geht. Bei Brut von gemäſteten Forellen abſtammend verſagt die Natur die Schlundbildung. Für meine Perſon ſind dieſe Erfahrungen längſt unumſtößliche Thatſachen. In wieweit dieſe Thatſachen die Veranlaſſung boten, daß vielſeitig noch der Grundſatz in dem Fiſchzüchteralphabet vertheidigt wird, Brut mit noch etwas Dotterſack auszuſetzen, will ich der freien Beurtheilung anheim ſtellen. Heidelberg. W. Riedel. Frage Nr. 37. (Abonnent in Eltville): Iſt es möglich, daß in einem Fabrikteiche, wohin warme Waſſer eingeleitet werden, der aber einen Abfluß beſitzt, Karpfen fortkommen können und lohnt es ſich ſolche einzuſetzen? IX. Citeratur. Forellenzucht, kurze Anleitung für Landwirthe, welche Forellen-Teichwirthſchaft als Neben⸗ erwerb betreiben wollen. Herausgegeben von Slegfried Jaffé, Beſitzer des Gutes Sandfort bei Osnabrück. In Kommiſſion bei der Rackhorſt' chen Buchhandlung in Osnabrück, 1894. Dle uns vorliegende kleine Schrift behandelt auf dem knappen Raum von ca. 24 Seiten die Forellenzucht, d. h. nicht das, was man für gewöhnlich unter dieſer Bezeichnung verſteht, d. h. die geſammte Aufzucht vom Ei an, ſondern unter abſichtlicher Uebergehung aller auf die Gewinnung und Erbrütung der Laichprodukte bezüglichen Einrichtungen nur alle diejenigen Vorkehrungen, welche zur Forellenzucht als Teichwirthſchaft nothwendig ſind. Man wird deim Verſaſſer beſtimmen, wenn er dem in der Fiſchzucht noch unerfahrenen Land— wirthen als lukrative Nebenbeſchäftigung die Aufzucht von Forellenjährlingen zu marktfähiger Waare, d. h. zu der am beſten verkäuflichen Portionsforelle von /— ) Pfund in beſonders zu dieſem Zwecke angelegten Teichen räth, ihn dagegen vorerſt, bevor er nicht eine mehrjährige Erfahrung hinter ſich hat, vor der Anlage von eigentlichen Brutanſtalten, welche die ganze Zeit, Kraft und Aufmerkſamkeit mindeſtens eines ſachkundigen Züchters von Beruf erfordern, im Allgemeinen warnt. Der Yandwirth, welcher geeignetes Waſſer beſitzt, ſoll ſich darauf beſchräuken, Teiche anzulegen und in dieſen bereits ein Jahr alte, von gut renommirten Fiſchzuchtanſtalten bezogene Fiſche in einem Jahr zur Marktwaare heranwachſen laſſen. Die zur Erreichung dieſes Zweckes nöthigen Angaben bietet die vorliegende Schrift durch die Beantwortung folgender Fragen: 1) Wo ſind Forellenteiche lohnend anzulegen (Waſſer, Bodenbeſchaffenheit)? 2) Wie find Forellenteiche anzulegen (Teichanlage, techniſche Hilfe, Dämme, Mönch und S ebe, Quell⸗, Bach⸗, Mühltelche)? 3) Wie ſind Forellenteiche rationell zu bewirthſchaften (Arten des Beſatzes: Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachſaibling)? 4) Was ſoll der Landwirth kaufen (Setzlinge. Brut, 4 Monate alte Fiſchchen, Pflege der Teichnahrung, Kunſtfutter)? Hierzu kommen dann Rathſchläge über das Einſetzen der Fiſche, die Aufſicht, die Fiſchräuber, Abfiſchung, Sortirung, Verwerthung, Transport und Verwendung. Sehr beizuſtimmen iſt dem Verfaſſer, wenn er den Landwirthen beſonders bei Neuanlagen von Teichen empfiehlt ſich von erfahrenen Sachverſtändigen zuvor Rath zu erholen. In der That werden gerade bei der Anlegung von Fiſchteichen häufig genug Fehler gemacht, welche ſpäter nicht mehr zu repariren ſind und den Erfolg der ganzen Wirthſchaft in Frage ſtellen. Weniger einverſtanden ſind wir allerdings mit dem Rathſchlage des Verfaſſers von jeder künſtlichen Fütterung abzuſehen und dafür nur die natürliche Teichnahrung zu pflegen. Die künſt— liche Fütterung birgt allerdings bei unrichtiger Handhabung eine Menge Gefahren, auf welche der Verfaſſer auch aufmerkſam gemacht hat. Allein mit Vorſicht betrieben dürfte ſie beſonders da am Platze ſein, wo einmal die natürliche Nahrung wie z. B. hier und da in Gebirgsgegenden beim beſten Willen weder in genügender Menge vorhanden noch durch Pflege zu beſchaffen iſt, anderſeits eine Menge von Abfallprodukten der Landwirthſchaft billig zur Verfügung ſteht und keine andere und beſſere Verwerthung finden kann, denn als Fiſchfutter. Gerne hätten wir daher in dem ſonſt vortrefflichen Büchlein eine kurze Anleitung über vernünftige Fütterungsmethoden geſehen. Im Ganzen können wir die vorliegende Schrift des Herrn Jafſé, welche auch noch durch übrigens ſehr hübſche Abbildungen von niederen als Fiſchnahrung dienenden Thieren und Pflanzen, von Fiſchfeinden, Teichverſchlüſſen, Verſandtfäſſern ꝛc. illuſtrirt iſt, nur angelegentlichſt empfehlen und derſelben ins Beſondere in der ländlichen Bevölkerung eine große Verbreitung wünſchen. . — gen gütigft mitgetheilten Detallpreife „in Stettin per Schock, Bücklinge in Kiel U, in Kiel und Hamburg per Pfund, ſonſt per Die einfachen Ziffern gelten für lebende ge in Stettin per Wa . brn in Kiel per Stiege e n Schock, theils per Pfund. — Stück nnd geräuchert, Her Marktbericht enthält die uns von den betreffenden Marktverwaltun für Fiſche auf Eis. rebſe theils per Stück, reſp. Auen chert Pfund in Pfennigen. Flundern find ange en er Wall, ſonſt per eräu für Zis pro f. e pro und Sie p Stück und seit Fiſche, die n az — 0988| — 0981.77 — - | -oil— -I- - |- -|- - | dog = os, — onzıl — osı[ — — | = al- - | - -[ — [s-osı| os 9. ga = a ee Ne og „ß ⁵ . ee 1 1) ae . P ᷣò̃⁶»n! . ß . „„ ðV rr Der a — E c Ge tra Buypn - - | - - | - - | - -|- -|- -|- -|- -|e -|- -|- -|- -|- -|- -|- -|- -|- -|- -= mo 88. ee BEE Re ET oje sie] 1022 U I o ee = . nquf eie RE 8 N Tee Ten = ap = ok is ae er 3E r irn n Fe Feen ien E e Fra et 8 1888 r 8 888 rns 888818888 rbb 811 Ke 8 61 KN ih Fr ü ( D A a I doe — 061 = | - — [— — | * spurupäg „nn ͤ Er e Te re Tal nr ee ala ee ET / // d v C . u. Bug En ee ne v ee T c VVT a a ee al re ed EEE ET Ze r ER ee . 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Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 12. Oktober 1894. re a Pe ee RENTEN FE el ET N FR - 5 0 > > 9 5 N 00 MM 0 N 9905 0 \ N G 7 N vun NND D HUN ee W. 7 x 77 Allgemeine Fiſcherei-Zeitung. neue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. —— —T[ ——ętn Erſcheint monatlich zwei⸗ 518 dreimal, Preie: jährlich 4 Mk. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expeditlon. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inftitut, alte Akademie; Grpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die efammkinkereſſen der Fischerei, fowie für dieBetehungen der Fiftierei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes. Fiſch. Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schlef. Fiſch. Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Der., des Fiſch. Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheinischen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch.- Ver., des Central-Fiſch. Vereins für Schleswig Holſtein, des Kölner Fiſch. Der,, des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Geſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Paneriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei-Verein. Nr. 21. München, den 12. Oktober 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: 25 Bekanntmachung. — 1. Ueber ſleiſchfreſſende Pflanzen. — III. Verhandlungen des V. Deuiſchen Fiſchereſtages zu Breslau. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vermiſchte Mit⸗ theilungen. — VI. Fragekaſten. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherel- und Fiſchmarktberichte. 0 — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geftattet.) I. Bekanntmachung. Im Auftrage der unterzeichneten Miniſterien wird auch in dieſem Jahre an der könig— lichen Forſtakademie zu Tharandt ein Lehrkurſus für künſtliche Fiſchzucht durch den Profeſſor Dr. Nitſche abgehalten werden. — Derſelbe beginnt Donnerſtag, den 15. November, Nachmittags 5 Uhr, und ſchließt Sonnabend, den 17. November, Nachmittags 6 Uhr. Der Kurſus wird wie früher aus praktiſchen Uebungen und Vorleſungen beſtehen und Jedermann unentgeltlich gegen einfache Einzeichnung des Namens in die an Ort und Stelle ausliegende Liſte zugänglich ſein. Dresden, den 15. September 1894. Die Miniſterien der Finanzen und des Inner. von Thümmel. von Metzſch. 358 II. Aleber fleiſchfreſſende Pflanzen. Vortrag gehalten auf dem Fiſchereitag in Breslau von Dr. Walter. Meine Herren! Eine hinreichende Kenntniß des Stoffkteislaufes innerhalb des Waſſers darf geradezu als Poſtulat für die Weiterentwickelung aller Zweige des Fiſcherei-Weſens, ganz beſonders aber des zukunftsreichſten unter ihnen, der Teichwirthſchaft, bezeichnet werden. Erſt wenn wir die Wanderungen und Schickſale des Stoffes kennen, welcher ſchließlich beim Fiſche anlangt, erſt wenn wir die Lebensbedingungen und Wechſelbeziehungen der vielen pflanzlichen und thieriſchen Organismen des Waſſers ſeſtgeſtellt haben, erſt dann iſt uns auch die Möglichkeit gegeben, nach der einen oder der anderen Richtung fördernd oder ſtörend in dieſen Stoffkreislauf einzugreifen, um ihn unſeren Zwecken und Wünſchen dienſtbar zu machen. Mit Bezug auf das für den Menſchen ſo wichtige Endglied der großen Stoffwanderung im Waſſer, mit Bezug auf den Fiſch erweiſen ſich ſämmtliche Zwiſchenglieder entweder als fördernde oder als hemmende, zerſtörende Elemente. Selbſt ſolche Organismen, die anſcheinend in keiner Beziehung zum Leben des Fiſches ſtehen, die der Fiſchzüchter als indifferente be⸗ zeichnen möchte, ſtellen ſich bei näherer Betrachtung und Unterſuchung als indirekt ſchädlich oder nützlich heraus, und inſofern kann man behaupten, daß das Studium der Schädlinge und Nützlinge des Fiſches die geſammte Organismenwelt des Waſſers umfaſſe. Veranlaßt durch den bekannten Fiſchzüchter Herrn Viktor Burda in Bielitz hatte ich dieſen Sommer Gelegenheit, auf den Beſitzungen des verdienſtvollen Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei⸗vVereins, Sr. Durchlaucht des Fürſten Hatzfeldt-Trachenberg, nebſt anderen teich— wirthſchaftlichen Fragen die Fiſch-Nützlinge und -Schädlinge 1., 2. und 3. Ordnung zu ſtudiren, und ich bin gern bereit, Ihnen während unſeres heutigen Aufenthaltes in Trachen⸗ berg einiges über die gewonnenen Reſultate an der Hand meiner Aufzeichnungen und Präparate mitzutheilen. Im Nachfolgenden will ich über ein Bruchſtück aus dem Kapitel der Fiſchkonkurrenten und dem der Brutſchädlinge Bericht erſtatten. Die letzteren nehmen ja inſofern ein erhöhtes Intereſſe in Anſpruch, als man ſich mehr und mehr davon überzeugt, daß die Erfolge in der Fiſchzucht zum guten Theil von der Möglichkeit abhängig ſind, die jungen Fiſchlein bis zu einer Größe heranzuziehen, welche ſie den Nachſtellungen der in Maſſen vorhandenen niederen Feinde aus den Ordnungen der Pilze, Würmer, Inſekten, Fiſche und Amphibien entrückt. Auf den Beſitzungen Sr. Durchlaucht des Fürſten Hatzfeldt⸗Jachenberg wohnte ich des öfteren dem Abfiſchen der Brutteiche und Brutvorſtreckteiche bei, und es gelang mir, unter— ſtützt durch die liebenswürdigen Bemühungen des fürſtlichen Teichverwalters, Herrn Sperling, in den abgelaſſenen uud nur wenig Waſſer enthaltenden Teichen verſchiedene Brutſchädlinge in flagranti zu ertappen; andere — muthmaßliche — wurden geſammelt und in Glasgefäßen beobachtet, vielfach auch auf ihren Darminhalt unterſucht. Zu Radziunz bei Trachenberg liegen hintereinander drei Brutteiche und drei Brutſtreck— teiche. Während der Abfiſchung der Karpfenbrut, die zu Beginn des Juni ſtattfand, entdeckte ich im dritten Brutteich ein auf dem Waſſer ſchwimmendes Pflänzchen, das ich ſofort als eine fleiſchfreſſende Waſſerpflanze, eine Utricularia erkannte. Meine Herren! Fleiſchfreſſende Pflanzen ſind ein Thema, welches ſich in der Neuzeit, und zwar ſeit Darwin, der ſich viel mit ihnen beſchäftigt hat, einer gewiſſen Popularität er⸗ freut, und das Intereſſe, welches ſelbſt der Laie dieſen merkwürdigen Geſchöpfen entgegenbringt, iſt ein durchaus begreifliches, wenn man erwägt, daß ein Fangen von lebendigen Thieren zum Zwecke der eigenen Ernährung mit der ganzen ſonſtigen Natur der Pflanze in direktem Wider: ſpruche ſteht. Fleiſchfreſſende Waſſerpflanzen ſind ſchon weit weniger bekannt als die auf dem Lande lebenden, welche theilweiſe von Liebhabern eifrig kultivirt werden. Fleiſchfreſſende Pflanzen in Fiſchteichen ſind aber ein Thema, das meines Wiſſens bisher noch nicht die intereſſirten Kreiſe beſchäftigt hat. Was es damit für eine Bewandniß hat, ſollen die nachfolgenden Auseinanderſetzungen erweiſen. Fleiſchfreſſende Landpflanzen ſind ſolche, welche auf den Fang lebender kleiner Inſekten, die eine nur geringe Widerſtandsfähigkeit beſitzen, eingerichtet ſind. Derartige Inſekten gibt es 4 > RL EEE N Fre A Eee Ss N NK NV £ 39 359 — aber — wenigſtens im ausgebildeten Zuſtand — im Waſſer nicht. Die Waſſerinſekten ſind meiſtens zu groß oder mit zu guten Freßwerkzeugen ausgerüſtet, als daß ſie die fleiſchfreſſenden Waſſerpflanzen, von denen bei uns hauptſächlich zwei, die Utricularien und die Alderovandien in Betracht kommen, im Stande wären, ſie mit ihren kleinen zarten Fangorganen dauernd feſtzuhalten. Welches iſt alſo die Beute, die ſowohl klein genug iſt, als auch in ſo großen Mengen vor⸗ kommt, daß ſich ihr Fang für die Pflanzen lohnen möchte? Nun meine Herren, es ſind in der Hauptſache die kleineren Larven gewiſſer Inſekten, welche im ausgebildeten Zuſtande nicht im Waſſer vorkommen, es ſind Mückenlarven und — Cruſtaceen. Mückenlarven und Cruſtaceen! Meine Herren, ich brauche Ihnen nicht zu beweiſen, daß Mückenlarven und Cruſtaceen die hauptſächlichſte Nahrung der Cypriniden während ihres ganzen Lebens, ſowie der Salmoniden und vieler anderen Fiſche während ihres Jugendzuſtandes bilden: Seit den Unterſuchungen Suſta's, die für alle Zeit einen Ehrenplatz in der Geſchichte der Fiſcherei⸗Entwicklung einnehmen werden, zweifelt kein Einſichtiger mehr an dieſer That⸗ ſache, die ich ſelbſt durch viele ausführliche Belege erhärten könnte. Zunächſt könnte nun jemand behaupten, daß dieſe Pflanzen gar nicht von den ge: fangenen Thieren leben, und daß der Thierfang nur eine nebenſächliche und ganz unweſentliche Beſchäftigung bilde, von der die Pflanze gar keinen weiteren Nutzen habe. Dieſe Behauptung die an und für ſich den Stempel der Unwahrſcheinlichkeit trägt, iſt überhaupt nicht mehr dis— kutabel, nachdem Büsgen durch vergleichende Kulturverſuche nachgewieſen hat, daß der Zuwachs gefütterter Utricularien das Doppelte vom Zuwachs nicht gefütterter beträgt. Es wäre alſo im Prinzip feſtgeſtellt, daß wir in dieſen fleiſchfreſſenden Waſſer⸗ pflanzen Fiſchkonkurrenten, indirekte Feinde der Fiſche, Schädiger zweiter Ordnung vor uns haben. Ein erhöhtes Intereſſe gewinnt nun aber die Frage, ob dieſe Pflanzen wirklich im Stande ſind, die Produktivität eines Gewäſſers an Fiſchfleiſch erheblich herabzudrücken. Bei der Beurtheilung dieſer Frage kommt erſtens die Menge der von einer Pflanze aufgenommenen Thiere und zweitens die Anzahl der in einem Teiche und ſeinen Zuleitungsgräben vorhandenen Pflanzen in Betracht. Hierzu einige Daten, welche ſich auf die von mir beobachtete Utricularia beziehen, und denen ich vorausſchicken will, daß die Fangorgane dieſer Pflanze in blaſen— förmigen Kapſeln beſtehen, in denen ſich die gefangenen Thiere reſp. deren unverdaute Chitin— ſkelette befinden. Die Pflanzen, welche ich im Juli und Auguſt in dem einen Radziunzer Brutteich und darauf auch in dem nebenan liegenden Brutſtreckteich fand, befanden ſich alle in üppigem Wachs⸗ thum und beſaßen eine Länge von durchſchnittlich 80 em; ich habe aber häufig 90, 100 und mehr Centimeter gemeſſen. Auf eine Strecke von 25 em zählte ich an dem Hauptſtengel und einigen kleinen Nebenzweigen mehrmals ungefähr 150 ältere Blaſen, welche mit Thieren beſetzt waren. Nehme ich nun als Inhalt einer ſolchen Blaſe durchſchnittlich drei Cruſtaceen und Mückenlarven an — obgleich ich häufig weit mehr gezählt habe, ſo ergibt ſich für eine 80 em lange Pflanze, welche auf eine Strecke von 50 em ausgebildete und mit Thieren beſetzte Blaſen enthält, die beträchtliche Summe von 900 Eruſtaceen und Mückenlarven, die alſo zur ſelben Zeit ſich in den Blaſen einer einzigen Pflanze befinden. Weiter zeigten die Pflanzen ſchon im Juli eine ſo rapide Ausbreitung, wenigſtens in den Gräben, Furchen und tieferen Stellen der beiden kleinen Teiche, daß man mit jedem Handgriff ein Dutzend der eng aneinander und durcheinander gelagerten Exemplare aus dem Waſſer ziehen konnte. Dieſe Momente werden zur Genüge Gründe für die Annahme abgeben, daß die Utricularien unter Umſtänden, wenn ſie nämlich zu wuchern beginnen und große Strecken be— decken, im Stande ſind, die Produktivität eines Teiches an Fiſchfleiſch erheblich herabzudrücken, indem ſie ein vom Teiche ſelbſtproduzirtes Quantum lebender Fiſchnahrung für ſich in Anſpruch nehmen und ſomit zu ſchlimmen Konkurrenten des Fiſches werden. Meine Herren! Dieſe Utricularien ſind nun aber nicht nur Fiſchkonkurrenteu, alſo Feinde zweiter Ordnung, ſondern, wie ich Ihnen ſogleich zeigen werde, direkte Fiſchfeinde, Feinde erſter Ordnung, und zwar Brutſchädlnge. Schon einmal iſt im Jahre 1884 durch den 360 —— — engliſchen Naturforſcher Mo feley feſtgeſtellt worden, daß ſich in den Blaſen einer Utricularia junge, eben ausgeſchlüpfte Rochen gefangen hatten. Am gleichen Tage, an dem ich die erſte Pflanze fand, ſtellte ich einen Verſuch mit der 14 Tage alten Karpfenbrut an, welche aus dem Brutteiche zu Radziunz ausgefiſcht wurde. Ich ſetzte am Abend in ein 22 em hohes und 14 cm breites Cylindergefäß eine Anzahl Karpfenbrut und 10 kleine Exemplare der Utricularia von durchſchnittlich 15 em Länge, welche nur den Raum an der Oberfläche bedeckten. Am nächſten Morgen war ich ſehr überraſcht, als ich ſah, daß ſich etwa zehn Fiſche in den Blaſen gefangen hatten. Meine Herren! Das Intereſſe welches der Fiſchzüchter naturgemäß für dieſe Pflanzen hegen muß, berechtigt mich wohl, Ihnen eine kurze Darſtellung der hochintereſſanten Art und Weiſe zu geben, auf welche die Utricularien kleine Thiere zu fangen vermögen. Ich ges ſtatte mir, ein Glas mit abgeſchnittenen Blaſen, in denen ſich Kruſter- und Mückenlarven befinden, und ein ſolches mit einem abgeſchnittenen Stück einer friſchen Pflanze herumzugeben, an welchem Sie die äußerlich charakteriſtiſchen Eigenſchaften zu erkennen vermögen. Die Pflanze iſt wurzellos und ſchwimmt untergetaucht im Waſſer; nur ihre ziemlich großen ſchönen gelben Blüthen ſendet fie an ca. 10 em langen Stengeln im Auguſt über die Waſſerfläche empor. Sie beſitzt jene zerſchlitzten, haarförmigen Blätter, die ein Specifikum der ſubmerſen Waſſerpflanzen ſind, und erinnert noch in anderen Aeußerlichkeiten an die letzteren, ſo daß ſie wohl verwechſelt werden könnte, wenn nicht jene auffallenden Blaſen, die Sie ſofort bemerken werden, ein ſicheres Diagnoſtikum abgeben würden. Dieſe Blaſen hielt man, da ſie häufig Luftblaſen enthalten, bis zum Jahre 1875 für Schwimmorgane, und erſt der berühmte, noch jetzt in den Mauern Breslaus weilende Botaniker Ferd. Cohn ſtellte im genannten Jahre feſt, daß die Blaſen Fangapparate für kleine Thiere ſeien. Die höchſt exakten Unterſuchungen Cohn's wurden ſpäter durch Darwin und in jüngſter Zeit durch Büsgen beſtätigt und erweitert. Danach ſtellt ſich die Cruſtaceenfalle folgendermaßen dar: Die Blaſe gleicht einer ſtark zuſammengedrückten halben Hohlkugel, deren untere Seite ebenfalls verſchloſſen iſt bis auf eine kleine Oeffnung, welche der Inſertion des Blaſenſtieles etwa gegenüber liegt. Dieſe äußere Oeffnung bildet aber nur den Eingang zu einem kleinen Vorraum, der gegen das Innere der Blaſe wieder durch eine zarte, aber ſehr elaſtiſche Membran begrenzt wird. Das innere, in die Blaſe führende Ende dieſer Membran iſt nicht feſtgewachſen, ſondern ruht frei auf einer feſten Brücke, welche eine konkave Krümmung beſitzt. Dadurch erhält die Membran ſelbſt eine nach der Außenwelt konvexe Oberfläche, auf welcher nun die Kruſter herbeikriechen. Durch die Schwere der Thiere und den Druck, den ſie aus⸗ üben, oder aber durch eine plötzliche heftige Bewegung entſteht auf der konvexen Membran eine Längsfalte oder ein Spalt, welcher in den inneren Hohlraum führt, und in dieſem Spalt wandern oder rutſchen theilweiſe die Kruſter in das Innere der Blaſe. Die feine Membran, von dem Druck der auf ihr laſtenden Kruſter befreit, ſchließt in Folge ihrer Elafticität im Moment den Spalt, und den gefangenen Thieren iſt der Ausweg verſchloſſen, da ſich die Membran, ihrer Natur gemäß, nach außen nicht öffnen läßt. Meine Herren! Die Worte werden nicht genügen, Ihnen ein klares Bild von der Falle zu verſchaffen; deßhalb bitte ich einen Augenblick dieſem, wenn auch noch ſo rohen, ſo doch inſtruktiven Modell Ihre Aufmerkſamkeit zu ſchenken, das Ihnen nur einen Begriff von dem mechaniſchen Prinzip der Falle geben ſoll. Stellen Sie ſich einmal meinen Hut als das Modell der Blaſe vor, ſo würde dieſer Pappdeckel die untere Oeffnung — wenigſtens theilweiſe — zu verſchließen haben. An dem einen Ende des Deckels erhebt ſich, wie Sie ſehen, eine konkave Brücke, auf welcher, mit dem Rande feſt anliegend, ein Stück Papier angebracht iſt. Befeſtige ich nun dieſen primi⸗ tiven Apparat an meinem Hute, ſo wäre die Falle im Großen und Ganzen fertiggeſtellt. Nehme ich jetzt einen Bleiſtift und übe damit auf die konvexe Fläche des Papieres einen Druck aus, ſo öffnet ſich, wie Sie ſehen, ein Spalt, der in die Blaſe hineinführt. Laſſe ich den Knopf des Bleiſtiftes in der Blaſe verſchwinden und gleichzeitig den Druck aufhören, ſo werden Sie bemerken, daß ſich das Papier in Folge feiner Elaſticität ſofort wieder der konkaven Brücke anlegt, ſoweit das der in meiner Hand gehaltene Bleiſtift zuläßt. Den Knopf a BE a u a aan mo 361 des Bleiſtiftes aber kann ich nur durch Anwendung von Gewalt aus ſeiner Gefangenſchaft befreien. Das iſt die mechaniſche Einrichtung der Falle. Nun könnten Sie mich aber fragen, und zwar mit Recht, was denn eigentlich die Kruſter veranlaſſe, in größeren Mengen in die geſtellten Fallen hineinzugehen. In der That wäre auch die ſinnreiche Einrichtung ſo ziemlich zwecklos, wenn zu der Falle nicht auch ein Köder hinzukäme. Es iſt aber nicht etwa die Pflanze ſelbſt, welche den Thieren begehrens— werth erſcheint: im Gegentheil, ſie ſcheint durch eine ſchwache Löſung von Gerbſäure in ihrem Zellſaft vor Thierfraß gänzlich geſchützt zu ſein. Der Köder wird vielmehr von kleinen drei— zelligen Drüſenhaaren, welche den Rand und das Innere des Vorraumes der Blaſe bedecken, abgeſondert, und zwar in Geſtalt eines Schleimes, dem die kleinen Kruſter offenbar begierig nachſtellen. Zum Vorraum ſelbſt führen gewiſſermaßen als Leitſtangen etliche weit in's Waſſer ragende ſtarre Borſten, an denen die Kruſter entlang kriechen. Es ſei ſchließlich noch erwähnt, daß die Zerſetzung der gefangenen Thiere im Innern der Blaſe nicht durch peptoniſirende Verdauungsſäfte der Pflanze ſelbſt, ſondern durch die Einwerkung von Bakterien erfolgt, welche meiſt in großer Anzahl in den Blaſen enthalten ſind. Die Thiere leben nach ihrer Gefangennahme gewöhnlich noch Tage lang; auch die mit dem Schwanzende gefangenen Fiſche habe ich noch über 24 Stunden leben ſehen, ehe ſie der Tod ereilte. Die mit Hilfe der Bakterien gelöſten organiſchen Subſtanzen werden dann von eigenthümlich geſtalteten vierarmigen Haaren aufgenommen, welche die innere Wand der Blaſe bedecken. Soviel von dem überaus ſinnreichen Fangapparat der Utricularien, welcher, wie der Erfolg lehrt, ſo außerordentlich praktiſch iſt. Meine Herren! Nachdem ſich nun die Schädlichkeit der Utricularien in Fiſchteichen nach zwei Richtungen hin — als Fiſchkonkurrenten und als Brutſchädlinge — ergeben hat, bedarf es für den Fiſchzüchter wohl kaum der Aufforderung, dieſe Pflanzen zu vertilgen, wo ſie ſich finden, ob in Brutteichen, Streckteichen, Abwachsteichen oder Zuleitungsgräben. Jeder von Ihnen, der die Pflanze einmal geſehen hat, wird ſie gegebenen Falles ſofort wieder erkennen, und zwar hauptſächlich an den eigenthümlichen Blaſen, welche charakteriſtiſch genug ſind. Trotzdem iſt die Pflanze, ſelbſt wo ſie in großen Mengen vorkommt, zuweilen nicht leicht zu finden, da ſie — wenigſtens nach meinen Erfahrungen — nicht immer an der Oberfläche des Waſſers ſchwimmt, ſondern ſich meiſtens am Grunde des Waſſers zwiſchen Grashalmen, Pflanzenſtengeln und Moos, wo ſich die Brutſtätte der Cruſtaceen befindet, aufhält, und zwar, nach den beiden Radziunzer Teichen zu ſchließen, am liebſten in ſumpfigem, mit Moos verwachſenem Boden. Hat man ſie einmal entdeckt, ſo fällt ihre momentane Vertilgung oder doch Decimirung nicht ſchwer. Da ſie keine Wurzeln beſitzt, ſo läßt ſie ſich leicht mit dem Rechen ſammeln, nachdem man vorher den größeren Pflanzenbeſtand hat abhauen laſſen. Freilich kann ich nicht angeben, ob auf dieſe Weiſe eine radikale Beſeitigung der üppig wuchernden Pflanze möglich iſt. Dieſelbe dürfte aber ſicher durch eine mehrjährige Sömmerung und womöglich Beackerung des Teiches erreicht werden. Was die zweite bei uns einheimiſche Gruppe von fleiſchfreſſenden Waſſerpflanzen, die ebenfalls ſchwimmenden Alderovandien betrifft, ſo habe ich dieſelben bisher noch nicht in Fiſchteichen gefunden, zweifle jedoch nicht, daß auch ſie unter Umſtänden hier vorkommen und Schaden anrichten können. III. Verhandlungen des V. Deutſchen Jiſchereitages zu Breslau. (Schluß.) Am zweiten Tage, Mittwoch den 29. Auguſt, wurden die Verhandlungen um 9½ Uhr Vormittags durch den Präſidenten eröffnet. In das Präſidium wurden berufen der Vorſitzende des Caſſeler Fiſcherei-Vereins, Herr Amtsgerichtsrath Seelig und der Vorſitzende des Weſt— deutſchen Fiſcherei⸗vVerbandes Herr Amtsgerichtsrath Adickes. Zuerſt erhielt das Wort Dr. Hofer aus München zu ſeinem durch Abbildungen erläuterten Vortrage über Fiſchkrankheiten. Derſelbe erörterte zunächſt die Gründe, 2362 welche es verhindert hätten, daß wir bisher noch keine ſyſtematiſch durchgebildete Krankheits⸗ lehre der Fiſche beſitzen. Die Schuld liegt nicht auf Seiten der Wiſſenſchaft, dieſelbe hat uns vielmehr bereits mit einer großen Zahl von Krankheiten der Fiſche, reſpektive deren Urſachen bekannt gemacht. Redner gab ſodann einen kurzen Ueberblick über den gegen⸗ wärtigen Stand unſerer Kenntniſſe auf dieſem Gebiet. Die Urſachen, aus denen Krankheiten entſtehen, ſind entweder innere oder äußere. Die aus den erſteren entſtehenden ſogenannten konſtitutionellen Erkrankungen haben, abgeſehen von einigen durch übermäßige Inzucht, Baſtar⸗ dirung und Mäſtung hervorgerufenen Mißbildungen oder Entwicklungshemmungen der Eier und Brut, für den Fiſchzüchter im Allgemeinen keine Bedeutung, da ſie zu ſelten und nicht epidemiſch auftreten. Wichtig ſind dagegen die Krankheiten, welche aus äußeren Urſachen hervorgerufen werden. Dieſe beſtehen entweder in Veränderungen der natürlichen Exiſtenz⸗ bedingungen, wie z. B. chemiſchen Verunreinigungen des Waſſers, Verminderung des Sauer: ſtoffes, plötzlichen Temperaturſchwankungen, ungeeigneter Nahrung, oder in Infektionen durch thieriſche, reſpektive pflanzliche Paraſiten. Ueber die durch Veränderungen der äußeren Exiſtenzbedingungen verurſachten Erkrank⸗ ungen wiſſen wir noch ſehr wenig. Wohl iſt ja allgemein bekannt, daß plötzliche und hoch— gradige Aenderungen in den Lebensbedingungen den Tod von Fiſchen verurſachen können; die bei allmählicher aber dauernder Veränderung derſelben zweifellos ſehr zahlreich entſtehenden chroniſchen Erkrankungen, welche namentlich in unſeren Flüſſen, an denen Fabriken liegen, eine große Rolle ſpielen, ſind bisher noch faſt gar nicht ſtudirt worden. Als Beiſpiel einer derartigen Erkrankung ſchildert Redner eine durch Fabrikabwäſſer verurſachte, in einer ganzen Flußſtrecke in der Oberpfalz verbreitete Erblindung von Forellen und Aeſchen. Um die Kenntniſſe auf dieſem Gebiet zu fördern, habe der Deutſche Fiſcherei-Verein bekanntlich eine Summe von 1000 A. für eine hierauf bezügliche Preisaufgabe ausgeſetzt. Sehr viel eingehender iſt dagegen unſer Wiſſen von den paraſitären Erkrankungen. Die thieriſchen Paraſiten, welche Fiſche befallen, find entweder Außenparaſiten (Efto: paraſiten), welche auf der Haut oder den Kiemen ſchmarotzen, oder Innenparaſiten (Ento⸗ paraſiten), welche im Darm, der Leibeshöhle, Leber, Niere, Gehirn, überhaupt in ſämmtlichen Organen des Fiſches ihren Sitz haben können. Die Ektoparafiten find verhältnißmäßig nicht ſehr zahlreich. Bekannt find unter ihnen einige Arten von einzelligen Organismen ſogenannten Urthieren oder Protozoen z. B. der Ichthyophthirius, ferner eine größere Zahl von Saugwürmern oder Trematoden, wie Gyrodactylus und Dactylogyrus, einige mit dem Blutegel verwandte Würmer, z. B. die Piscicola geometra, endlich eine erhebliche Anzahl von ſchmarotzenden Krebſen, Nächſt⸗ verwandten der als Fiſchnahrung eine ſo große Rolle ſpielenden Copepoden oder Hüpferlinge, wie z. B. die Lernaeocera-Arten und der Argulus foliaceus, die Karpfenlaus. Unter normalen Verhältniſſen, d. h. wenn dieſe Schmarotzer nicht zu zahlreich auf den Fiſchen vorkommen, richten dieſelben keinen erheblichen Schaden an. Bei übermäßiger Entwicklung derſelben können jedoch durch dieſe Ektoparaſiten die ſchwerſten Erkrankungen bei Fiſchen hervorgerufen werden. Zur Erläuterung dieſer Behauptung erörterte Redner ſodann einige hierher gehörende Fälle von ſchweren Epidemien, ſo ein Maſſenſterben von Schleihen in Folge Infektion mit Lernaeocera cyprinacea, eine Forellenerkrankung durch Argulus foliaceus in einer Brutanſtalt, einen Fall von Vernichtung eines großen Theils der Bad ſaiblingsbrut einer Anſtalt durch Ichthyophthirius. Am meiſten leiden durch Ektoparaſiten wohl die in Aquarien gezüchteten Fiſche. In Folge deſſen hat auch der Verein „Triton“ für Aquarien⸗ und Terrarienkunde in Berlin dieſen Paraſiten ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zugewandt und gedenkt durch eine demnächſt zu erlaſſende Preisaufgabe zu weiterem Studium in dieſer Richtung anzuregen. An Zahl bei weitem erheblicher und zum Theil auch viel gefährlicher, als die Ekto⸗ paraſiten ſind die im Innern der Organe ſchmarotzenden Entoparaſiten. Dieſelben rekrutiren ſich aus den gleichen Thierklaſſen wie die Außenparaſiten, d. h. aus den Urthieren und den Würmern. 5 Unter den Urthieren find es die ſogenannten Sporozoen, am häufigſten die als Pſoro⸗ ſpermien bezeichneten Formen, welche ſowohl in Brutanſtalten, wie auch in der freien Natur > * 2 N. * * 4 363 — wiederholt die größten Epidemien veranlaßt haben. Am bekannteſten ſind davon wohl die ſich ſeit Jahren immer wiederholenden Pſoroſpermien⸗Erkrankungen der Barben in der Moſel, welchen in manchen Jahren ſchon hunderte von Centnern dieſer Fiſche zum Opfer gefallen ſind. Aehnliche Erkrankungen kommen auch in Salmonidenbrutanſtalten öfters vor. Redner übergeht eine genauere Darſtellung dieſer Krankheiten mit Rückſicht auf den Umſtand, daß der unmittelbar nachfolgende Referent Herr Dr. Fickert aus Tübingen die Sporozoen⸗ Erkrankungen zum Gegenſtand eines beſonderen Vortrages gemacht hatte. Ganz außerordentlich zahlreich ſind unter den Entoparaſiten beſonders die Würmer ver⸗ treten, von denen ſowohl Bandwürmer und Saugwürmer, als auch die Rund⸗ würmer überaus häufig in Fiſchen gefunden werden. Die Anzahl der bisher beſchriebenen Formen hat, wenn wir die Schmarotzer der marinen Fiſche hinzurechnen, die Zahl von 200 Arten bereits erheblich überſchritten. So häufig paraſitiſche Würmer in Fiſchen auch vorkommen, ſo wenig pflegen dieſelben im Allgemeinen den Fiſchen Schaden zu bringen, da ſie gewöhnlich an Zahl der Individuen in dem einzelnen Fiſch beſchränkt ſind. Gleichwohl haben in manchen Gegenden gewiſſe Fiſche wie z. B. der Stichling ſchwer unter der Infektion mit Bandwürmern zu leiden, ſo daß, wenn z. B. mehrere Exemplare eines Schistocephalus in der Bauchhöhle des Fiſches leben, die Stichlinge geradezu aufplatzen und daran zu Grunde gehen. In Brutanſtalten ſind bisher größere Erkrankungen in Folge von paraſitiſchen Würmern noch nicht bekannt geworden. Ebenſo wie die Thierwelt ſtellen auch die Pflanzen eine Reihe von ekto- und ento⸗ paraſitiſchen Schmarotzern bei den Fiſchen. Von den Außenparaſiten ſind am bekannteſten die Saprolegniaceen, welche in verſchiedenen Arten ſowohl Eier als auch erwachſene Fiſche befallen und deren Tod verurſachen. Dieſe Pilze find unter dem Namen „Byssus“ wohl allen Fiſchzüchtern eine bekannte Erſcheinung und leider ebenſo häufige Gäſte in Brut— apparaten als in Hältern und Teichen. Kochſalzlöſungen und Salyzilfäure ſind in Brutkäſten dagegen ebenſo oft mit Erfolg erprobte Mittel wie das Einlegen von Wachholderzweigen in Teichen, an denen ſich die Fiſche mechaniſch die Pilze abſtreifen können. Ob auch unter den als Waſſerblüthe bekannten verſchiedenen Algen ſpezielle Krankheitserreger für Fiſche vor— kommen, wie behauptet wird, bleibt durch weitere Studien feſtzuſtellen vorbehalten. Im Allgemeinen ſind es glücklicherweiſe nur wenige Pflanzen, welche auf der Haut oder an den Kiemen der Fiſche ſchmarotzen. Dafür liefert aber das Pflanzenreich leider in Geſtalt der allgemein als Krankheitserreger mit Recht ſo berüchtigten Bakterien auch für die Fiſche wahrſcheinlich eine ſo große Zahl von Infektionsträgern, daß die Bakterienſeuchen aller Vorausſicht nach als die beſonders für die Fiſchzuchtanſtalten gefährlichſten und am häufigſten vorkommenden Krankheitsformen angeſehen werden müſſen. Trotz ihrer beſonderen Gefährlichkeit und Häufigkeit gerade in Brutanſtalten ſind die Bakterieninfektionen bisher erſt wenig ſtudirt worden. Wir kennen aus der freien Natur einige durch Bakterien verurſachte Epidemien von Fiſchen, ſo z. B. die koloſſalen Maſſen⸗ ſterben in der Walfiichbai im Jahre 1880 und 1884, wobei fo viele Fiſche zu Grunde gingen, daß noch nach Jahren am Ufer Fiſchſkelette fußhoch aufgeſchichtet lagen. ok. Zeit: ſchrift für Fiſcherei Bd. II pro 1894 Heft 2—3. Von unſeren Zuchtfiſchen ſind Bakteriener⸗ krankungen bekannt geworden, einmal bei Salmoniden, zweitens beim Karpfen. Redner ſchildert dieſe von ihm bereits in Nr. 12 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ referirten Fälle, denen er noch die Beſchreibung einer neuerdings zur Beobachtung gelangten Bakterien— epidemie unter den Halbbrachſen im Riegſee hinzufügt. Zum Schluße betonte der Redner, daß gerade die Bakterienerkrankungen es ſind, für welche die Fiſchzüchter bei der Mäſtung und Haltung der Fiſche auf engem Raum ſelbſt die Bedingungen hervorrufen. Mit Bezug auf die Frage, ob gegen Fiſchkrankheiten mit Erfolg vorgegangen werden könne, ſpricht ſchließlich Redner ſeine Anſicht dahin aus, daß das Reſultat genauerer Studien der Fiſchkrankheiten in ſelteneren Fällen wohl auch zur Auffindung von Heilmitteln ſpeziell gegen manche Ektoparaſiten führen werde; aller Vorausſicht nach würde es jedoch gelingen, das Auftreten von Krankheiten namentlich in Fiſchzüchtereien durch die ſtrikte Befolgung gewiſſer Vorſichtsmaßregeln zu verhüten. Ein ſchnellerer Fortſchritt unſerer Kenntniſſe auf 364 — dem Gebiet der Fiſcherkrankungen ſteht zu erwarten, wenn die hieran intereſſirten Kreiſe der Praxis recht lebhafte Beziehungen zu den Vertretern der Wiſſenſchaft unterhalten. N Sodann ſprach Dr. Fickert aus Tübingen über die Barbenſeuche. Nachdem er über einige andere, ältere Sporozoen-Epidemien und ihre Erreger geſprochen, handelte er be— ſonders über die gerade gegenwärtig im oberen Neckar, dann aber auch im Kocher und in der Jaxt auftretende Seuche, die auch durch Sporozoen verurſacht werde. Die Kiemen wurden von dieſen Paraſiten nicht infizirt, ſondern die inneren Organe ſpeziell die Musculatur. Ein ſicheres Kennzeichen der Erkrankung ſei eine ſtarke Abmagerung des befallenen Thieres. Der erkrankte Fiſch infizire ſich fortgeſetzt ſelbſt weiter, und durch ſeinen Kadaver werde der Paraſit dann auch nach außen weiter verbreitet. Starken Vorſchub habe der Seuche die Trockenheit des letzten Sommers und überhaupt der Mangel an kräftigen Hochwaſſern ſeit zwei Jahren geleiſtet. Zur Bekämpfung der Seuche ſolle man nach Möglichkeit die er— krankten Fiſche fangen und, um den Krankheitserreger zu beſeitigen, durch Feuer vernichten. Wir werden dieſen Vortrag unſeren Leſern im Wortlaut demnächſt zur Kenntun ß bringen. In der Diskuſſion ſpricht Freiherr von Egloffſtein über das Vorkommen ähnlicher Seuchen in Thüringen, wo ein Arzt ſich mit Unterſuchung der Krankheit befaßte. Veröffentlichungen hierüber ſtehen bevor. Nachdem hierauf Herr Schulrath Doſch aus Worms darauf hingewieſen hatte, wie wichtig es für den Fiſchzüchter wäre, in Fällen von Erkrankungen ſeiner Fiſche genau zu wiſſen, an welche Adreſſe er ſich zu wenden habe, räth Dr. Hofer aus München, kranke Fiſche zur Unterſuchung möglichſt der nächſten Univerſität einzuſenden, und Profeſſor Dr. Sieglin machte den Norfchlag, bei den deutſchen Univerſitäten dahin zu wirken, daß an jeder derſelben ein Profeſſor ſich frei— willig zur Unterſuchung von Fiſchkrankheiten bereit erkläre. Mit Bezug auf de Barbenſeuche im Neckar ſei er der Meinung, daß das Herausnehmen der kranken Barben allein kaum ſicher helfen werde,) und die Fiſche kleinen Maaßes herauszunehmen, ſei überdies verboten. Direktor Haack verſpricht ſich nach ſeinen Erfahrungen nicht allzu viel von den durch den Vorredner vorgeſchlagenen Umfragen bei den Univerſitäten. Er halte die Einrichtung be— ſtimmter Unterſuchungsſtellen für zweckmäßiger. Mit Rückſicht auf die von dem erſten Referenten erwähnte Möglichkeit, den Krankheiten vorbeugend zu begegnen, könne er nur die peinlichſte Sauberkeit, die ſorgfältige Entfernung aller Futterreſte, die alljährliche Reinigung des Untergrundes, die Vermeidung einer Ueberfütterung der Fiſche und die Beſeitigung aller irgend verdächtigen Fiſche, die dann meiſt noch genießbar ſeien, anrathen. Dr. Hofer fügt dem hinzu, daß auch das Ueberſetzen erkrankter Fiſche aus Teichen in ſchnellfließendes Waſſer, alſo gleichſam ein Klimawechſel, häufig von Erfolg begleitet geweſen ſei. Doch ſei es zur Zeit nicht möglich, ſpezielle Prohibitivmaßregeln etwa für alle Fälle anzugeben. Jeder Fall ver: langt ſeine beſondere Behandlung. An der weiteren Beſprechung betheiligten ſich noch Dr. Hofer aus München, Geheimer Medizinalrath Profeſſor Dr. Guſt. Fritſch aus Berlin und Profeſſor Dr. Frenzel aus Friedrichshagen, der dringend das Kochen zu ver— fütternder Kadaver, Eiweißſtoffe u. ſ. w. empfiehlt. Hierauf wird dieſer Gegenſtand ver: laſſen, nachdem Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt zugeſagt hatte, daß der Deutſche Fiſcherei— Verein den gegebenen Anregungen Folge leiſten werde, auch bereits in dieſer Richtung Schritte gethan habe. Profeſſor Dr. Frenzel gibt es bei der vorgerückten Zeit auf, feinen Vortrag über die phyſiologiſchen Grundlagen der Ernährung der Fiſche heute zu halten. Der Vortrag wird auf dem nächſten Fiſchereitage gehalten werden. Dr. Fickert hat dem Deutſchen Fiſcherei⸗LVerein Fiſchkarten geſchenkt, die dankbar entgegengenommen werden. Profeſſor Dr. Weigelt berichtete ſodann kurz über den erſten Fiſchereiꝙ-Kurſus des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Calbe a. S. Der Kurſus dauerte zwei Tage und wurde von 15 Schülern aus drei benachbarten Innungen beſucht. Ein Lehrbuch für ſolche Kurſe wird vorbereitet. Ueber dieſen Gegenſtand gibt die Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſcherei⸗ Vereins gern jede gewünſchte Auskunft. Die Ausbreitung ſolcher Kurſe ſei erwünſcht. *) Anm. der Red. Dieſer Anſicht können wir nicht beipflichten. Da die Verbreitung der Sporozoen⸗Erkrankung ausſchlleßlich durch den Kadaver der todten Fiſche erfolgt, nicht aber durch den erkrankten, noch lebenden Fiſch, ſo muß das Herausfangen aller infizivten Fiſche zweifellos die weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern. DR 365 Profeſſor Dr. Sieglin meint, die Errichtung folder Schulen ſei wohl mehr Sache der Einzelvereine und erklärt ſich außerdem dagegen, daß Elementarlehrer den Unterricht in ſolchen Kurſen ertheilen. Prof. Weigelt weiſt darauf hin, daß das ganze Unternehmen neu und jung ſei und daß ſich natürlich noch vieles beſſern laſſen werde. Dr. von Brunn aus Hamburg macht Mittheilungen über Kurſe, die mit beſtem Erfolge in Altenwerder ab— gehalten worden ſeien. Die Tagesordnung war damit erſchöpft. Se. Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die empfangenen Anregungen und Belehrungen der deutſchen Fiſcherei von Nutzen ſein werden und dankt den Theilnehmern an den Verhandlungen. Rechts— rath Gentner dankt den Referenten, beſonders aber dem Fürſten Hatzfeldt für die erfolg— reiche Leitung der Verhandlungen. Die Anweſenden erheben ſich zum Zeichen ihres Ein— verſtändniſſes von den Plätzen. Fürſt Hatzfeldt dankte mit warmen Worten. Der nächſte Fiſchereitag ſoll im Jahre 1896 in Berlin gelegentlich der dort ftattfindenden Ausſtellung abgehalten werden. Schluß der Verhandlungen gegen 11 ¼ Uhr Mittags. Zwiſchen die Verhandlungen auf den Fiſchereitagen in Breslau hatte der Schleſiſche Fiſcherei⸗Verein eine Reihe von Feſtlichkeiten eingeſchoben, welche wie überhaupt das geſammte Arrangement der Geſchäfte und der der Erholung und dem perſönlichen Verkehr der einzelnen Theilnehmer dienenden Vergnügungen mit größter Sorgfalt und Mühe vorbereitet und glänzend durchgeführt worden waren. Den Mittelpunkt der Feſtlichkeiten bildete eine Vereinigung von etwa hundert Theilnehmern an dem Fiſchereitage am Montag Nachmittag in dem feſtlich gefchmücktem Saale der Vereinigten Logen in der Sternſtraße zum gemeinſamen Mahle. Hierbei brachte als erſter Redner Fürſt Hatzfeldt das Hoch auf den Kaiſer aus, welches begeiſterte Aufnahme fand. Dann trank Regierungspräſident Dr. von Heydebrand und der Laſa, indem er unter dem Beifalle der Anweſenden verſprach, ſeinerſeits für ein gutes Einvernehmen des grünen Tiſches mit der Praxis des Lebens eintreten zu wollen, auf den Deutſchen und auf den Schleſiſchen Fiſcherei-Verein und auf die Präſidenten derſelben, Graf Frankenberg widmete fein Glas den Herren vom Breslauer Localcomité, Frhr. von und zu Egloffſtein das ſeinige dem Geſchäftsführer des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins, Frhrn. von Gärtner. Demnächſt toaſtete Schulrath Doſch aus Worms auf den Fürſten Hatzfeld, Frhr. von Egloffſtein auf Dr. Hulwa, Oberbürgermeiſter Bender auf den Vertreter Dänemarks Dr. Fedderſen, Frhr. von Gärtner auf die Berichterſtatter bei den Verhandlungen des Fiſchereirathes und Fiſchereitages, Herr Dr. Fedderſen auf den Deutſchen Fiſcherei-Verein u. ſ. w. Die ſehr animirte Stimmung wurde noch ganz beſonders gehoben durch zwei von Herrn Dr. Hulwa verfaßte viel Heiterkeit erregende Tafellieder: „Offenes Sendſchreiben an den V. Deutſchen Fiſchereitag von Piseis“ und „Urgeſchichte der Fiſcherei.“ Exkurſion nach Trachenberg. Von den Theilnehmern am Fiſchereitage begab ſich eine anſehnliche Zahl, etwa 120, unmittelbar nach Schluß der Verhandlungen am Mittwoch nach dem Oberſchleſiſchen Bahnhofe, wo durch Vermittelung des Localcomites ein treffliches warmes Frühſtück für billiges Geld bereit ſtand. Nach Einnahme desſelben beſtiegen die Herren unter Leitung des Fürſten Hatzfeldt einen von dieſem geſtellten Sonderzug, der Punkt 1 Uhr nach Trachenberg abging. Auf dem Bahnhofe Trachenberg ſtanden 7 Equipagen und 7 große Leiterwägen bereit, welche die Theilnehmer an dem Ausfluge binnen etwa drei Viertelſtunden nach der Fiſchmeiſterei Radziunz brachten, wo Dr. Walter ſeit dem Mai d. J. ſeine kleine biologiſche Station aufgeſchlagen hat. Von ſeinen hier geleiſteten Arbeiten erhielten die Anweſenden ein anſchauliches Bild durch eine große Zahl von Präparaten jeder auf die biologiſche Seite der Teichwirthſchaft ſich beziehenden Art von Pflanzen und Thieren aus den Trachenberger Teichen, von natürlichem Fiſchfutter, von Fiſchfeinden u. ſ. w. Auch die in dem Vortrage des Herrn Dr. Walter ausführlich behandelte Utricularia war in zwei Exemplaren, einem degenerirten und einem in Blüthe ſtehenden, vertreten. Außerdem zeigte Dr. Walter in ſeiner Station unter dem Mikroſkop eben friſch dem Waſſer entnommene 366 — noch lebende natürliche Fiſchnahrung. Weiter wurde das Intereſſe der Anweſenden durch eine ſehr überſichtliche Reliefkarte der Teichwirthſchaft des Fürſtenthums Trachenberg in An⸗ ſpruch genommen. Von den rund 1360 ha Teichfläche kommen im Einzelnen: 0,75 ha auf zwölf Strichteiche, 52,13 ha auf fünf Brutſtreckteich, 425,34 ha auf 25 Streckteiche und 879,92 ha auf vier Abwachsteiche. Von dieſen in der Hauptſache ſchon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angelegten Teichen wird immer die eine Hälfte drei Jahre lang unter Waſſer gehalten, die andere aber drei Jahre lang landwirthſchaftlich genützt, und zwar durch kleine Pächter, die parcellenweiſe die Flächen übernehmen. Die unter Waſſer gehaltenen Flächen bewirthſchaftet der Fürſt ſelbſt. Als Proben der Bewirthſchaftung waren einſömmrige und zweiſömmrige Fiſche ausgeſtellt. Außerdem konnte man ausgedehnte Winterhälter in Augenſchein nehmen, und ein offenbar ſehr praktiſcher transportabler Krahn zur Verladung von Fiſchgefäßen, auch vom Wagen zur Eiſenbahn, erregte Aufſehen. Dann wurden ein unter Waſſer ſtehender und ein trocken gelegter und landwirthſchaftlich benützter Teich beſucht, und als dies geſchehen war, beſtieg man wieder die Wagen und fuhr nach Schloß Trachen— berg, an deſſen Parkgrenze die Wagen wieder verlaſſen wurden. Eine kurze Wanderung führte an die Parkſeite des langgeſtreckten, alten Schloßbaues mit ſeinen uralten, herrlichen Spalierobſtbäumen, wo Ihre Durchlaucht die Frau Fürſtin ihre Gäſte huldvollſt begrüßte. Im Freien ſtanden Tiſche und Buffets, und gern folgte man der ergangenen Einladung und nahm Platz, um ſich zu reſtauriren. Bald darauf traf als Antwort auf die an Se. Majeſtät den Kaiſer von dem V. Deutſchen Fiſchereitag überſandte Huldigung nachſtehendes Telegramm Se. Majeftät ein, welches von Se. Durchlaucht dem Fürſten verleſen und von der Verſammlung mit Jubel aufgenommen wurde: „Seine Majeſtät der Kaiſer und König find durch das treue Gedenken des dort zu: ſammengetretenen Fiſchereitages auf das Angenehmſte berührt worden und laſſen für den Huldigungsgruß mit der Verſicherung danken, daß Allerhöchſt dieſelben den auf die Förderung der deutſchen Fiſcherei gerichteten Beſtrebungen ein lebhaftes Intereſſe entgegenbringen. Auf Allerhöchſten Befehl von Lucanus, Geheimer Kabinetsrath.“ Zu ſchnell leider verging die Zeit. Es mußte geſchieden ſein. Doch es geſchah nicht ohne den gebührenden Dank. Profeſſor Dr. Sieglin machte ſich auf an ihn ver: gangene Aufforderung gern zum Dolmetſch der Gefühle der Anweſenden indem er etwa Folgendes ausführte: „Der Fürſt habe bei Eröffnung des gegenwärtigen Fiſchereitages erklärt, es ſei ſchwer für Schleſien, eine würdige Fortſetzung des IV. Fiſchereitages, der an den Ufern des Bodenſees tagte, zu geben. Die Anweſenden alle feien indeſſen wohl mit dem Redner darin einverſtanden, daß was Süddeutſchland geboten habe, von Schleſien weit über: troffen worden ſei. Dazu komme die vorzügliche Führung der Verhandlungen durch den Fürſten, und nun ſeine und ſeiner durchlauchtigen Gemahlin Gaſtlichleit.“ Die Rede ſchloß mit einem jubelnd aufgenommenen dreifachen Hoch auf den Fürſten und die Frau Fürſtin. Nicht lange danach wurde aufgebrochen, und bald nach 7 Uhr ſetzte ſich der Sonderzug wieder in Bewegung, der die Feſttheilnehmer gegen 8 ¼ Uhr nach Breslau zurückbrachte. Ausflug nach Oberlangenau und Habelſchwerdt. Auch der weitere am nächſten Tage geplante Ausflug in die Grafſchaft Glatz fand bei verhältnißmäßig recht gutem Wetter ſtatt. Am Centralbahnhof zu Breslau hatten ſich trotz der frühen Morgenſtunde über 70 Theilnehmer eingefunden. Die 118 Kilometer lange, die Zeit von 3 Stunden beanſpruchende Eiſenbahnfahrt berührte Camenz, die Feſtung Glatz und endete in Bad Langenau, wo offene Kutſchen, die von dem Fiſchzüchter Bauerngutsbeſitzer Raſchdorf und dem ſtädtiſchen Oberförſter Herrn Kliche begrüßte Geſellſchaft aufnahmen und zunächſt zur Brutanſtalt des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins Oberlangenau, welche dieſer auf der Beſitzung des Herrn Raſchdorf angelegt hat, brachten. An der Hand der vom Schrift: führer des Vereins, Herrn Freiherrn Wilhelm von Gärtner, geſpendeten Plänen und unter deſſen Führung wurde die Anſtalt und einzelne Teiche beſichtigt, letztere, 17 an der Zahl, liegen im Thale des Horndorf'ſchen Waſſers und enthalten Forellen verſchiedener Jahr: e renne | i 367 gänge und insbeſondere auch Regenbogenforellen. Die ſeit zwei Jahren im Betrieb befindliche feſtlich geſchmückte Brutanſtalt erzielt alljährlich unter Leitung des Herrn Raſchdorf etwa 300 000 Fiſchchen und enthält 43 unveränderte von dem Borne'ſche Tröge, 1 Brutkaſten und 1 Selbſtausleſer neben verſchiedenen Behältern ꝛc. Geſpeiſt wird ſie von den unmittelbar darüber liegenden Forellenabwachsteiche, deſſen Waſſer zur Brutzeit geringe Wärme hat. In der Brauerei zu Oberlangenau wurden beim Frühſtück von Raſchdorf gezüchtete Bachforellen verſpeiſt, die ſehr mundeten. Der Vorſitzende des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins Graf Fred Frankenberg Tillowitz brachte dem „tüchtigen“ Forellenvater Raſchdorf, Herr Schillinger (München) auf den Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, Profeſſor Dr. Weigelt ein launiges Hoch aus. Dann ging es per Wagen über Bad Langenau zurück nach dem Städtchen Habel— ſchwerdt und zu der im Forſtort Wuſtung gelegenen ſtädtiſchen Forellenbrutanſtalt, welche der ſtädtiſche Oberförſter Herr Kliche leitet. Am Eingang der Anlage empfing die Vertretung der Stadt, die auch für Muſik geſorgt und die Anlage ſinnig geſchmückt hatte, die An— kommenden und hatten ſich bei Tiſche 86 Perſonen zuſammengefunden. In einer Thalſchlucht liegen durch Umleitungsgräben geſchützt, größere und kleinere Teiche, meiſt mit Regenbogenforellen verſchiedener Jahrgänge, die hier recht gut gedeihen, beſetzt, ſie werden mit Fleiſch und Abfällen, die zubereitet werden, gefüttert und ſollen, an— geblich auf den Klang der Schelle, zum Füttern kommen, was ſie aber diesmal unterließen, da wohl die an den Teichrändern ſtehenden Zuſchauer ſie verſcheuchten. Die Brutanſtalt hat 30 Brutkäſten, mehrere Aufbewahrungsbehälter für die laichreifen Forellen; durch einen im Vorraum befindlichen Ofen wird ſie im Winter erwärmt, das Waſſer tritt in dieſelbe aus einem Bache. Eine lange im Freien hergerichtete Tafel nahm die Geſellſchaft auf, die gereichten Regenbogenforellen ſchmeckten zwar etwas nach dem Teiche, mundeten aber ſowie alles übrige gut, die Lieder, die Dr. Hul wa gedichtet hatte, wurden geſungen und nicht weniger denn zehn Reden, meiſt launigen Inhalts, gehalten, bis die Zeit zum Aufbruch nahte. Nach herzlicher Verabſchiedung von den Einheimiſchen fuhren die Auswärtigen zur Station Habel— ſchwerdt und von da mit der Eiſenbahn zurück nach Breslau, dort die ſchönen Tage des Fiſchereitages höchſt befriedigt beſchließend. IV. Bereinsnadiriditen. Oberöſterreichiſcher Fiſcherei-Verein. Zum Aechenſchaſtsberichte des oberöſterreichiſchen Jiſcherei-Pereines für 1893 und über die Huchen- und Krebsvermehrung, ſowie über die Fiſcherei-Karte für Oberöfterreih insbeſondere. Der Rechenſchaftsbericht des oberöſterreichiſchen Fiſchere-Vereines für das Vereinsjahr 1893 wurde erſt Ende Juni d. J. ausgegeben. Es ſollte eben vor Erſcheinen desſelben das Ergebniß des erſt in dieſem Frühjahre an der Fiſchzuchtanſtalt des Vereines zu St. Peter mit ſtaatlicher Subvention abgehaltenen 16tägigen Lehr— kurſes für Berufsfiſcher abgewartet werden. Leider verweiſt uns der nun vorliegende Jahresbericht dießfalls wieder auf den erſt im nächſten Frühjahre 1895 erſcheinenden Bericht für 1894. Man erfährt dermal nur, daß ſich für 6 Stipendien 9 Bewerber fanden und 3 Fiſcher als Volontärs am Kurſe theilnahmen. Für ſtatiſtiſche Daten, Rechnungen und dergleichen mag der Abſchluß des Rechenſchaſtsberichtes mit dem Solarjahre geboten fein; aber alle anderen vor feiner Drucklegung ſich ereignenden wich⸗ tigeren Vorkommniſſe im Vereine ſollten doch noch möglichſt ausführlich darin beſprochen werden, weil ſonſt das allgemeine Intereſſe an ſolchen Mittheilungen völlig erlahmt. Die Zahl der Vereinsmitglieder wird mit 226 angegeben, worunter aber manche Namen wegen der gleichzeitigen Eigenſchaft ihrer Träger als „Ehren- und korreſpondirende Mitglieder“ oder „Vereinsgönner“ doppelt angeführt erſcheinen, daher nach Beſeitigung dieſes Verſehens die Mitglieder— zahl ſich etwas niedriger ſtellt. Unter den Einnahmen mit 1706 fl. 50 kr. fallen die Subventionen des Staates für Huchen⸗ und Krebsvermehrung mit 500 fl., jene des Landes mit 200 fl., und einiger Gönner mit 323 fl. auf. An Mitgliederbeiträgen werden 437 fl. beziffert. Es verblieb ein Kaſſareſt mit 202 fl. 59 kr. Der Verein intervenirte bei einer von der k. k. oberöſterreichiſchen Statthalterei einberufenen 368 Enquete, ferner bei vier amtlichen Kommiſſionen und erftattete 134 Gutachten an Behörden uud Private, was für das in denſelben geſetzte Vertrauen Zeugniß gibt. Eine Hauptaktion desſelben be⸗ ſtand in der Verfaſſung, Ueberreichung und Verbreitung der in der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“ bereits beſprochenen „Petition“ in Sachen des vom oberöſterreichiſchen Landtage beſchloſſenen neuen Fiſcherei-Geſetzes. Der oberöſterreichiſche Landtag hat zwar im Grunde der bekannten Stellungnahme ſeiner Majorität gegenüber den vom oberöfterreichifchen Fiſcherei-Vereine unentwegt vertretenen Prinzipien der urſprünglichen Regierungsvorlage, dieſer Petition allerdings nur in wenigen und neben⸗ ſächlichen Punkten Rechnung getragen; — Beſſeres darf man aber wohl von der noch ausſtehenden Entſchließung der k. k. Geſammtregierung erhoffen. Ueber die Leiſtungen der Vereins-Fiſchzuchtanſtalt zu St. Peter liegt nach⸗ ſtehender Ausweis vor: In den Aufzuchtsgräben und Teichen der Anſtalt wurden an Jungfiſchen ausgeſetzt: 10 000 Stück Bachforellen, 7000 Stück Bachſaiblinge, 7000 Stück Regenbogenforellen. : Ferner wurden an der Mündung der Traun in die Donau 50000 Stück Huchen⸗ brutfiſche ausgeſetzt. An Eiern wurden im Jahre 1893 gewonnen: 60 000 Stück Huchen, 34000 Stück Regen⸗ bogenforellen, 40000 Stück Hechte, 54000 Stück Bachforellen, 10 000 Stück Bachſaiblinge, 1000 Stück Baſtarde (Bachſaiblinge mit Bachforelle befruchtet). Die Einnahmen der Anſtalt werden mit 142 fl. 90 kr., deren Koſten mit 136 fl. 74 kr. an⸗ gegeben. N Bei der vom Vereine würdig beſchickten letzten Fiſcherei-Ausſtellung aus Anlaß des Volksfeſtes zu Linz errang derſelbe einen Geldpreis von 120 Kronen, das Krebs-Comité einen ſolchen mit 50 Kronen; dem verdienten, kürzlich leider verſtorbenen Anſtaltsleiter, Herrn Joſef Danzmayer, wurde ein Preis mit 40 Kronen zuerkannt. Der nun geſchiedene Vereinspräſident, Herr Anton Mayer erhielt bei dieſer Gelegenheit eine „ſilberne Staatsmedaille“ für ſein „langjähriges, außerordentlich erſprießliches Wirken zur Hebung der Fiſchzucht“. Huchenvermehrung. Dem an das k. k. Ackerbauminiſterium über die Huchenlaichperiode 1893, be: ziehungsweiſe über die Verwendung der Staatsſubvention von 250 fl. — zur Gewinnung von Huchenlaich, künſtlicher Erbrütung und Ausſetz⸗ ung von Huchen-Jungfiſchen, ſowie zur Inſpizirung der Huchengewäſſer während der Laich-(Schon-) Zeit erſtattetem Berichte, läßt ſich entnehmen, daß im Jahre 1893 wieder neun in verſchiedenen Landestheilen gelegene Fiſchzuchtanſtalten als „Huchenausbrütungs⸗Stationen“ bezeichnet wurden, wohin die mit amtlichen Fanglicenzen verſehenen Fiſcher das zur künſtlichen Erbrütung geeignete Laichmaterial der während der Schonzeit gefangenen Huchen einzuliefern hatten. Von dieſen Anſtalten kam aber nur die Anſtalt des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins und jene des Herrn Hans Köttl in die Lage, geeignetes Laichmaterial zu erhalten, Huchen zu erbrüten und auszuſetzen. Es wurden jedoch 109 Geſuche um Geſtattung des Huchenfanges während der Schon⸗ zeit vom Vereine begutachtet und wahrſcheinlich nahezu eben ſo viele Fanglicenzen von den k. k. Bezirkshauptmannſchaften ertheilt, jedoch nur 38 gefangene laichreife Huchen „angemeldet“ und circa 51 000 aus dieſem Material erbrütete Junghuchen in die Traun und Agger aus: geſetzt. In den Jahren 1885 bis 1893 kamen ungefähr 230 000 Stück Junghuchen zum Ausſatze, — wobei, lieſt man die vielen zu Grunde liegenden Jahresberichte aufmerkſam nach, die eigene Anſtalt des Vereins ſtets die größten Leiſtungen aufweiſt, welchen jene des Herrn Haus Köttl folgen, während die anderen als Ablieferungsſtationen für das Huchen⸗ Laichmaterial bezeichneten Fiſchzuchtanſtalten im Lande, bloß abwechſelnd und nur ab und zu, in wirklich ſeltenen Fällen, in Anſpruch genommen wurden, daher im Verhältniß zu den allerdings „brillanten“ Leiſtungen der Vereinsanſtalt, welche ſicher Alles daran ſetzte, um ſich alljährlich regelmäßig das erforderliche Laichmaterial zu verſchaffen und das ſchöne Beiſpiel eines großartigen Huchenausſatzes zu geben, auch nur relativ ſehr geringe Reſultate aufweiſen. Dieſe Beobachtung iſt für die ſachliche Beurtheilung des Werthes und Erfolges, der nun bereits jahrelang fortgeſetzten Methode der Huchenvermehrung keineswegs gleichgiltig, weil, daraus folgt, daß das zu erreichende Ziel, die möglichſte Vermehrung des Huchens in all 369 feinen oberöſterreichiſchen Laichgewäſſern, bisher hauptſächlich nur für die Traun in energiſcher Weiſe verfolgt wurde. Nachdem, wie bekannt, der in den Seitengewäſſern der Donau ausſchlüpfende, ein oder mehrere Jahre dort verweilende, und ſpäter in die Donau zur Mäſtung wandernde Jung— huche, nach erlangter Geſchlechtsreife zur Verrichtung des Laichgeſchäftes, in der Regel und Mehrzahl wieder zu ſeiner Geburtsſtätte aufſteigt, ſo iſt es einleuchtend, daß die Beſetzung aller Huchenlaichgewäſſer mit Jungbrut als eine weſentliche Bedingung für die ſpätere natür- liche Fortpflanzung und Vermehrung des Huchens in dieſen Gewäſſern angeſehen werden muß. Durch den gegentheiligen Vorgang wird es auch begreiflich, daß die in der vorliegenden Vereinsſchrift angezogenen Berichte einiger Vertrauensmänner über eine angeblich wirklich wahrnehmbare, ſtärkere Huchenvermehrung in den in Betracht kommenden Nebengewäſſern der Donau, trotz des lang überſchrittenen Jahrzehntes gedachter Verſuche, eigentlich doch nur ſpärliche ſind und eher Hoffnungen als bedeutende Erfolge beſtätigen. Bringt man dieſe Thatſachen mit den im vorliegenden und allen früheren Huchen— berichten niedergelegten eigenen Wahrnehmungen und Klagen des Vereines über die während der Schonzeit fortdauernden Huchenfänge und Verkäufe ohne Licenz, über allerhand andere fortbeſtehende Geſetzübertretungen und Mißbräuche beim Huchenfange in Verbindung, ſo läßt ſich nicht bezweifeln, daß während der Laichzeit nicht nur überhaupt mehr laichreife und zu Zwecken künſtlicher Vermehrung geeignete Huchen, ſondern auch auf nicht allzu entfernt von einander gelegenen Fangplätzen — gleichzeitig mehr „gerechte Huchenpaare“ gefangen werden, als die licenzirten Fiſcher behaupten und anmelden. Der Troſt, daß in Gewäſſern, wo bei den als Ablieferungsſtationen bezeichneten Fiſch— zuchtanſtalten keine Huchen angemeldet wurden, dafür deren natürliche Vermehrung Platz griff, — erſcheint wohl unſtichhaltig, weil derſelbe auf die durch gegentheilige Erfahrungen widerlegte Vorausſetzung gegründet ſein müßte, daß die licenzirten Fiſcher mit merkwürdiger Regelmäßigkeit nur immer unreife oder bereits ausgelaichte oder immer nur männliche oder weibliche laichreife Exemplare einzeln fangen, was, auf Treu und Glauben jahrelang hinzunehmen, doch allzu vertrauensſelig erſcheint. Die Berufsfiſcher betrachten vielmehr trotz dem bereits dreizehnjährigen Beſtande der Durchführungsverordnung vom 19. April 1881 3. 1056 zum proviſoriſchen Fiſcherei-Geſetze vom 7. November 1880, womit der Huchenfang im Inn, der Salzach, Traun und Enns zwar auch zur Schonzeit, j doch nur unter der Bedingung geſtattet wurde, daß „der Laich zur künſtlichen Fischzucht verwendet wird“, und ungeachtet aller Belehrungen, den Huchenfang zur Schonzeit noch immer als ihr „gutes Recht“; ſie löſen der Form wegen und um über— haupt fiſchen zu dürfen, in Gottes Namen ihre Licenzen, haben jedoch für die Gegen— verpflichtung der Ablieferung des gewonnenen Laichmaterials an gewiſſe Zuchtanſtalten, be— ziehungweiſe der Anmeldung laichreifer Huchen bei denſelben noch keineswegs das richtige Verſtändniß. Allerdings ſind die als Ablieferungsſtationen namhaft gemachten Brutanſtalten oft ziemlich weit entfernt von den Fangorten, die Abfuhr des Laichmaterials dahin wäre daher nicht ſelten mit namhaften Unbequemlichkeiten für die Fiſcher verbunden. Geſchieht aber auch nur eine ſchriftliche oder mündliche Anmeldung der — zu häufigſt, von verſchiedenen Fiſchern, an verſchiedenen Orten gefangenen, laichreifen, männ⸗ lichen und weiblichen Exemplare an die bezeichnete Anſtalt, ſo vergeht damit, und bis die von der Anſtalt an Ort und Stelle entſendeten Organe dort ihres umſtändlichen Berufes: der Ausſtre fung, — Laichbefruchtung und Ueberſtellung der befruchteten Eier an die Anſtalt walten können, wohl noch mehr Zeit, ſo daß in vielen Fällen die ganze Aktion erfolglos bleiben muß und dem Fiſcher meiſt Nachtheile bringt. Viele Fiſcher hegen auch die Beſorgniß, daß die abgelieferten Huchen in Folge ihrer Ausſtreifung oder längeren Bewahrung in den Kaltern vor dem Verkaufe abſterben könnten. In anderen Fällen wirkt die Lockung, den ſchweren, laichſtrotzenden Fiſch heimlich beſſer zu verkaufen, mächtiger als die Sorge vor der nahezu niemals eintretenden Ergreifung in flagranti und einer gelinden Beſtrafung. 5 370 Die Kontrole des „licenzirten“ Huchenfanges während der Schonzeit an den gewöhn⸗ lichen Fangplätzen durch lokalbehördliche Organe iſt eben eine notoriſch illuſoriſche. So werthvoll die bei der relativ geringen Staatsdotation ſicher ſehr mühſeligen und opfervollen, mehrfachen Inſpektionsreiſen der Vereinsdelegirten im Großen und Ganzen ſchon wegen der Wahrnehmung piscıkultureller Mißſtände auf den bereiſten Gewäſſern im Allge— meinen ſein mögen, jo wünfchenswerih deren Fortſetzung ſchon darum bleibt, weil das künftige Fiſcherei⸗Geſetz für Oberöſterreich leider keine Flußgebiets-Revierausſchüſſe auf— ſtellt, — deren Organen die Kontrole ganzer Flußgebiete obliegen würde, ſo vermögen die Inſpektionsorgane doch nicht allgegenwärtig zu ſein. > Nachdem die ertheilten behördlichen Fanglicenzen dem Vereine, wie ver: lautet, auch nicht bekannt gegeben werden, ſo ſind die Delegirten des Vereines kaum in der Lage, hinterher durch vertrauliche Umfragen und Recherchen die Fangergebniſſe der licenzirten Huchenfänger im Gegenhalt zu ihren eigenen Angaben zu kontroliren, geſchweige belaſtendes und zur Ueberweiſung eventueller Umgehungen des Geſetzes und feiner Durchführungs— vorſchriften geeignetes Beweismaterial zu ſammeln. Es handelt ſich in Oberöſterreich bei der doch für das ganze Donaugebiet und ſeine in Betracht kommenden Nebenflüſſe berechneten Operation, wie bereits früher erwähnt, in erſter Linie aber gewiß nicht darum, daß alljährlich an irgend einer, und zwar ungefähr an derſelben Stelle 30 —50 000 Huchenjungfiſche mit mehr oder weniger Feierlichkeit ausgeſetzt werden, ſondern darum, daß die Fiſcherei- Berechtigten von vorerwähnten Gewäſſern, inſoferne ſie nicht in der Lage ſind, die künſtliche Erbrütung von Huchenjungfiſchen auf eigenen Fiſchzuchtanſtalten ſelbſt vorzunehmen, — veranlaßt, gewöhnt und endlich ſtramm bemüßigt werden, die Ablieferung oder Anmeldung des beim licenzirten Huchenfange während der Schonzeit gewonnenen brauchbaren Laich— materials an die für alle Laichgewäſſer bezeichneten fremden Fiſchzucht⸗ anſtalten ehrlich vorzunehmen. Prüft man aber die bisherigen Jahresergebniſſe genau, ſo ſtellt ſich heraus, daß der von der bezogenen Durchführungsverordnung im Auge gehabte Zweck entweder nur ſehr un— vollkommen erreicht wurde oder überhaupt bezüglich der in Frage ſtehenden Gewäſſer durch den bloßen Verlaß auf die Mitwirkung und den guten Willen der Berufsfiſcher nicht er- reicht werden könne, weil der Huchenfang nicht konſortionell (gemeinſchaftlich, g noſſen— ſchaftlich, reviermäßig), ſondern von den Beſitzern der meiſt ſehr kurzen Fiſcherei-Rechtsgebiete ſelbſtändig betrieben wird, daher der einzelne kleinere Fiſcherei-Berechtigte thatſächlich nur ſelten in die Lage kommen mag, der ihm bezeichneten Fiſchzuchtanſtalt gleichzeitig laichreifes Fort⸗ pflanzungsmaterial beider Geſchlechter zuzuführen. Selbſt der gleichzeitige Fang männlicher und weiblicher Exemplare in nicht allzuweit von einander entfernten Fiſcherei-Rechtsgebieten iſt ein Zufall, auf den kein „Syſtem“ der künſtlichen Huchenvermehrung aufgebaut werden kann. So hübſch ſich auch die in viele Fiſcherei-Geſetzgebungen oder ihre Durchführungs— vorſchriften aufgenommenen Beſtimmungen leſen, daß der Fang gewiſſer Fiſcharten während ihrer Schonzeit nur unter der Bedingung der Verwendung des Laichmaterials zur künſtlichen Fiſchzucht geſtattet werden könne, ſo ſollte man ſich doch endlich darüber klar werden, daß, wenn die Licenzwerber für ſolchen Fiſchfang keine eigenen und zweckdienlichen Brut: be⸗ ziehungsweiſe Fiſchzuchtanſtalten beſitzen, ſondern nur verpflichtet werden, das gewonnene ge: eignete Laichmaterial dazu unentgeltlich und entſchädigungslos an irgend eine fremde Anſtalt abzuführen, — dieſe „Licenzbedingung“ in den meiſten Fällen umſomehr nur eine leere Phraſe bleiben muß, weil die Fangergebniſſe unmöglich überall ſcharf kontrolirt werden können. Die etwa gehegte Erwartung, daß die Berufsfiſcher, durch erwähnte Licenzbedingung gedrängt, — zur Einrichtung eigener Brutanſtalten ſchreiten werden, hat ſich aber nicht, und vielleicht gerade darum nicht erfüllt, weil die licenzirten Huchenfiſcher durch die Bezeich⸗ nung fremder Anſtalten zur Laichabfuhr ſich der Nöthigung, die Bedingung „künſtlicher Nachzucht“ ſelbſt zu erfüllen, überhoben fühlen und niemals um Ausflüchte für die an⸗ DP 371 gebliche Unmöglichkeit laichreifes Fortpflanzungsmaterial abzuführen oder anzumelden, verlegen ſein werden. ö Das in Ausſicht ſtehende neue oberöſterreichiſche Fiſcherei-Geſetz mit der privilegirten ſtelbſtändigen Fortausübung jedes noch jo minimalen Fiſcherei-Rechtes und der beab- ſichtigten wenig umfangreichen, unter Verwaltung meiſt kleiner Fiſcherei-Berechtigter ſtehenden Fiſcherei-Reviere wird an dieſen Zuſtänden kaum etwas beſſern. Man wird daher, will man in abſehbarer Zeit eine wirklich ausgiebige und wahr— nehmbare Vermehrung des Huchens in allen Huchenlaichgewäſſern Oberöſterreichs herbeiführen, zu „anderen Methoden“ übergehen müſſen. Es ſind dießfalls aus Kreiſen gewiegter Fiſchzüchter bereits bemerkenswerthe Vorſchläge laut geworden Sie gipfeln vor Allem darin, daß die dauernd unentgeltliche Abfuhr des Laichmaterials durch die unter dieſer Bedingung zum Huchenfang während der Schonzeit licenzirten Fiſcher an gewiſſe Brutanſtalten, ebenſowenig als die koſtenloſe Erbrütung des abgeführten Laich— materials durch Privatbrutanſtalten gefordert werden können, — deren Beſitzer oft gar kein eigenes Intereſſe an der Huchenvermehrung haben. Man möge, wie es z. B. auch im erſten Deutſchen Fiſcherei-Rathe bezüglich der Lachs⸗ nachzucht angeregt wurde,) den Huchenfiſchern billige Entſchädigungen für das abgetretene geeignete Laichmaterial in Ausſicht ſtellen und gewiſſen Fiſchzuchtanſtalten an jedem Huchen— laichgewäſſer angemeſſene Unterſtützungen gegen die akkordmäßige Verpflichtung gewähren, all— jährlich regelmäßig aus woher und wie immer beſchafften Hucheneiern ein angemeſſenes Quantum Huchenbrut in dieſe Gewäſſer auszuſetzen. Dieſe klingenden Argumente würden auf unſere Kleinfiſcher jedenfalls beſtimmender wirken, als alles „noch ſo gütliche und überzeugungsvolle Zureden“ der zur Inſpektion dele— girten Vereinsmitglieder. Ein anderer, nicht minder beachtenswerther Vorſchlag einer beſonders hervorragenden Fachautorität geht dahin, „daß mit dem veralteten Verfahren der Ausſetzung der Huchenbrut nach Aufzehrung des Dotterſackes, den neuen Erfahrungen gemäß, überhaupt ganz gebrochen werde und dafür nur einjährige Jungfiſche der Huchen in alle als Huchenlaichgewäſſer be— kannten Seitenflüſſe der Donau ausgeſetzt werden ſollen. Man veranlaſſe und befähige durch Mitwirkung des Fiſcherei-Vereines einzelne geeignete Fiſchzuchtanſtalten an allen Huchen— laichgewäſſern zur Aufzucht von Huchenjährlingen und kaufe dieſe denſelben dann von Vereins— wegen zu guten Preiſen, behufs regelmäßiger, jährlicher Ausſetzung in alle Huchenlaich— gewäſſer, ab. Durch eine ſolche Verwendung der Staatsſubvention würden die Beſitzer der gewonnenen Fiſchzuchtanſtalten in den Stand geſetzt, mit den Huchenfiſchern bald Handels eins zu werden und niemals an Laichmaterial Mangel leiden.“ Der letztere Vorſchlag dürfte mit Hinblick auf die durch denſelben bedingte Adaptirung gewiſſer Brutanſtalten für Aufzuchtszwecke allerdings eine größere Erhöhung der bisherigen Staatsſubvention erfordern als der erſtere, — und auch den unmittelbaren Einfluß der Be— hörden und der Fiſcherei⸗Vereine auf die Berufsfiſcher abſchwächen. Jedenfalls gilt es, durch eine oder die andere Methode in abſehbarer Zeit ekla— tantere Erfolge zu erzielen, welche auch auf die ſkeptiſchen Berufsfiſcher überzeugende: wirkend, dieſelben endlich zur regeren und ſelbſtloſeren Mitwirkung an der künſtlichen Huchen— vermehrung heranzögen. Gleichzeitig müßten die licenzirten Huchenfiſcher durch die behördlichen Organe während der Fangzeit weit ſtrammer als bisher überwacht, in Straffällen beiſpielvoll geahndet und auch dem Fiſcherei⸗Vereine durch rechtzeitige Mittheilung der ertheilten behördlichen Fanglicenzen Gelegenheit geboten werden, den Huchenfang und deſſen wirkliche Ergebniſſe mindeſtens ſtichprobenweiſe in flagranti zu kontroliren. (Fortſetzung folgt.) *) Anmerkung: Siehe Zeitſchrift für Fiſcherei I. Jahrgang 1893 Nr. 6, Seite 229. 372 Oeſterreichiſcher Fiſcherei⸗Verein. Für den am 19., 20 und event. 21. Oktober 1894 in Wien abzuhaltenden V. Oeſterreichiſchen Fiſcherei⸗Tag ſind nachſtehende Berathungsgegenſtände feſtgeſetzt. 1. Bericht des Oeſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines. ' 2. Berichte anderer Verbandsvereine und Geſellſchaften über das zur Durchführung der Beſchlüſſe des IV. öſterreichiſchen Fiſcherei-Tages Wien 1890 Unternommene und die damit erzielten Erfolge und eventuelle Anträge. 3. Berichte der einzelnen Verbandsvereine und Geſellſchaften über den Stand der Fifcherel: Geſetzgebung in den betreffenden Kronländern und deren Durchführung; eventuelle Anträge. 4. Vorschläge für die geſetzliche oder behördliche Aufſtellung von Schonzeiten für den ameri— kaniſchen Bachſalbling und die amerikaniſche Regenbogenforelle. Referent: Der Oberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein in Linz. 5. Der praktiſche Werth des Scheidlin-Rakus'ſchen Fiſchfütterungs- und Aufzuchtverfahrens. Referent: Der Galiziſche Landes-Fiſcherei-Verein in Krakau. 6. Der dermalige Stand der Krebsfrage. Referent: Die ſelbſtſtändige Fiſchzucht— Sektion der k. k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft für Krain in Laibach. Für Sonntag den 21. und Montag den 22. Oktober 1894 iſt ein Ausflug auf die Fürſt Schwarzenberg'ſche Domäne Wittingau behufs Theilnahme der am letzteren Tage ſtattfindenden Ab— fiſchung des Roſenberger Teiches in Ausſicht genommen. Füc Nachtlager In Wittingau wird geſorgt. Wir bemerken hiezu, daß als Mitglieder nur die Delegirten der dem Verbande des Oeſterr. Fiſcherei⸗-Vereins angehörigen Vereine, als Theilnehmer dagegen alle Mitglleder eines in- oder ausländiſchen Fiſcherei-Vereines zugelaſſen find. Fiſcherei-Verein Walchenſee. 5 Auf Anregung des kgl. Bezirksamtmannes in Tölz, Freiherrn von Malſen und mit Unter: ſtützung des Vorſtandsmitgliedes des Bayeriſchen Landes-Fiſcherel-Vereins, Herrn A. Schillinger, haben ſich die Fiſcherei-Berechtigten des Walchenſees zu einem Fiſchere-Vereln zuſammengeſchloſſen. Es ſteht zu erwarten, daß hiedurch eine einheitliche Bewirthſchaftung dieſes Sees in's Leben treten wird, welche den ſtark im Rückgang begriffenen Fiſchbeſtand desſelben wieder zu heben wohl als das beſte Mittel erfcheint. - V. Vermiſchte Mittheilungen. Preisaufgabe. Der Verein für Aquarien- und Terrarienkunde „Triton“ in Berlin beabſichtigt demnächſt zur Bekämpfung der Fiſchektoparaſiten eine Preisaufgabe auszuſchreiben, welche zum Studium dieſer Schädlinge anregen, und Mittel zu ihrer Vernichtung zu Tage fördern ſoll. Zu dieſem Zweck will der Verein etwa 1000 l aufbringen, wovon bereits mehr als die Hälfte von den Mitgliedern des Vereins eingegangen iſt. Es ſteht zu erwarten, daß, nachdem ſich auch der Deutſche Fiſcherei-Verein durch einen Zuſchuß an der Ermöglich— ung des Preisausſchreibens betheiligt hat, auch andere Fiſcherei-Vereine diefen Beiſpiel folgen werden. Die Fiſchektoparaſiten ſchädigen zwar vorzugsweiſe die in Aquarien gehaltenen Fiſche, allein auch die Fiſchbrut wird nur zu oft durch derartige Schädlinge vernichtet und auch er— wachſene Fiſche haben in unſeren Zuchtanſtalten erheblich darunter zu leiden. Die Fiſcherei— Vereine haben daher auch ein Intereſſe, die Kenntniß der durch Ektoparaſiten veranlaßten Krankheiten der Fiſche zu fördern, um die Mittel zur Heilung reſp. zur Verhütung derſelben an die Hand zu bekommen. H Spratt's Patent. Die Firma Spratt's Patent (Germany) Ltd, die bekannte Fabrik für Hunde- und Fiſchfutter, hat ihre Fabrik vom 1. Oktober curr. ab nach Rummelsburg Berlin O. verlegt und ihre Fabrikgebäude ſowie die inneren Einrichtungen vergrößert. Ein verbeſſerter Bruttopf. Die Zwickauer Porzellanfabrik bringt ſeit neuerer Zeit einen Bruttopf runder Facon aus Porzellan in den Handel, welcher ſich durch beſonders gute Abdichtung des Siebeinſatzes auszeichnet und daher eine gleichmäßige allſeitige Circulation des Waſſers ermöglicht. Eine genauere Beſchreibung desſelben mit Abbildung folgt in einer der nächſten Nummern. Saiblinge und Regenbogen. Im Frühling 1893 wurde der bei Osnabrück belegene Teich des Fabrikanten Kromſchröder mit Setzlingen leinſömmerigen) aus der Fiſchzucht des Gutes Sandfort bei Osnabrück beſetzt und zwar mit Regenbogen und Saiblingen gemiſcht. Die im Oktober 1894 ftattgefundene Abfiſchung ergab einen ganz ungewöhnlichen Zuwachs der Fiſche innerhalb eines Jahres. Die reſultirenden Fiſche wogen (mit Ausnahme eines RE 373 — — Krüppels) ſämmtlich über 1 Pfund, bei einzelnen Saiblingen wurde ein Gewicht von 1‘ Pfund, bei einzelnen Regenbogen ein ſolches von über 2 Pfund konſtatirt. Die Fiſch⸗ waren bis zur Ausſetzung künſtlich gefüttert und dann auf die im Teich vorhandene Natur— nahrung allein angewieſen. Es fanden ſich bei der Abfiſchung 12 Stück 5—7 em große dies jährige Saiblinge vor, ſo daß konſtatirt wurde, daß die Saiblinge theilweiſe innerhalb ihres 12. Lebensmonats zur Laichreife gelangt ſein mußten. Der Boden des Teiches iſt felſig und es brachen im Teich ſtarke Quellen aus dem Geröll hervor, welche zum Laichplatz wohl dienlich ſind. S. Jaffé. — VI Frageſaſten. Frage: Nr. 38 (Herr K. in G.): 1) Warum gedeihen im Flußwaſſer und Teichen, wohin Abwäſſer von Zuckerfabriken münden, die Leptomitus, Saprolegnia- und Beggiatoapilze ſo unge— mein häufig? 2) Sind dieſe Pilze im Stande bei maſſenhaftem Vorkommen das Leben der Fiſche im Teiche und Fiſchbehältern zu gefährden. Antwort zu Frage 38: Die erſte der beiden Fragen läßt ſich zur Zeit nicht genau be— antworten, da wir zu wenig über die Biologie dieſer Pilze wiſſen. Sie können das u. A. auch daraus erſehen, daß ſich der Deutſche Fiſcherei-Verein veranlaßt geſehen hat, einen Preis von 600 M auf die Erforſchung des Leptomitus lacteus auszuſetzen. (ef. Nr. 11 der A. F.⸗Z. pro 1894.) Aller Wahrſcheinlichkeit nach ſind es die Mengen organiſcher Abfallprodukte der Zuckerfabriken, welche das Gedeihen dieſer Pilze befördern. Daß dieſelben im Stande ſind bei maſſenhaften Vorkommen in Teichen und Fiſchbehältern das Leben der Fiſche zu gefährden, unterliegt gar keinem Zweifel. Von den Saprolegeniaarten hat die Erfahrung dies ſeit Langem beſtätigt. H. VII. Titeratur. Forellenzucht von S. Jaffeé in Sandfort. Unſerer Beſprechung dieſer Schrift in der letzten Nummer der Allgemeinen Fiſcherel-Zeitung haben wir noch nachzutragen, daß der Geſammtauflage eine ſehr hübſch ausgeführte Buntdrucktafel mit Abbildungen der Regenbogenforelle, der Forelle, des Bachſaiblings und der Lochlevenforelle beiliegt. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Karpfenbörſe zu Kottbus. Auf der im September cr. abgehaltenen Fiſchbörſe, deren Geſchäfte ſich beſſer als in dem Vorjahre abwickelten, wurden nachſtehende Preiſe erzielt: Für Galiziſche Spiegelkarpfen bei 50—55 Stück per Zentner 52 M, bei 30—34 Stück per Zentner 64 AM, für Karpfen aus der Lauſitz bei 40 Stück per Zentner 53—54 A, bei 35 Stück per Zentner 57—60 AM, bei 30 Stück per Zentner 63 *, bei 25 Stück per Zentner 66 M Frühkarpfen, im Auguſt geliefert, brachten in Berlin nach Abzug der Unkoſten 72 & loco Teich 63 AM Berlin, 9. Oktober. Zufuhr genügend, doch in Seefiſchen knapp. Geſchäft ruhlg, Preiſe be— frt:digend. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis iſche geräucherte A 6 57 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund 320 Zander = 2 Ne nl 85 34—46 Ruff. Lach 3 200 Barſ che ] 4075 25—34 Flundern, g... [„ Schock | 250—400 Karpfen, mittelgroße . | 67—71 — ane ze as 5 2 150— 200 50. feine 6667 — Bücklinge, pomm. . „ Wall 200— 250 F 108 — Dorſche . i „ Schock 200 Weise ana 30 3—8 Schellfiſch „ Stiege 75—120 I ER 56 14—25 Aale, große. „ Pfund | 110—120 Aale . * 0 0 2 . 68 80 Stör . . n * 90—130 Offelah® . . .» . — 140 Heringe „ 100Stck.] 700-800 BB ee 7 ie 41 — Angelgeräthe-u.Netz-Fabrikation | Offene Burhikrebfe Von C. Brink, Bonn a. Rh. Grösstes Lager der ‚vorzüglich. Geräte, — Illustr. Preisl. mit vollständ. Anleitung gegen 20 -Marke aller Staaten. (30/27) bewährter und lebensfähiger Waare, / eiertragende Weibchen, / Männchen, mit A 3.00 per 100 St.; Verpackung ſorgfältig und billigſt. Lieferzeit Sep⸗ tember und Oktober. Berlin O. 17. A. Micha, (5/4) Kgl. Hoflieferant. 3 Harburg, den 1. Oktober 1894. Verpachtung einer WVallfermühle nebſt Fiſcherei. Die ſtädtiſche, früher fiskaliſche ſog. Außenmühle hierſelbſt, drei Mahlgänge enthaltend, wird vm 1. Mat 1895 pachtlos. Zur öffentlich meiſtbietenden Verpachtung derſelben auf die nächſten 10 Jahre iſt Termin auf Dienſtag den 6. November d. J., Vormittags 11 Uhr im hieſigen Rathhaus, Zimmer 32, angeſetzt. Mit der Mühle werden etwa 3½ Morgen Garten- und Wieſenland, etwa 4 Morgen Weide: land und die Fiſcherei in dem etwa 100 Morgen großen Mühlenteiche verpachtet. Die Verpachtungs-Bedingungen können auf unſerem Bau-Bureau im Rathhaus, Zimmer 12, eingeſehen und auch gegen Erſtattung der Copialien bezogen werden. Das Pachigeld-Minimum iſt auf 3200 «AH feſtgeſtellt. Die Fiſchzüchtanſtalt Köslin hat vom 20. Oktober d. J. ab abzugeben u. z. von der Brutanſtalt Mocker bei Coeſternitz 1. einſömmerige Bachforellen das 100 zu 20 ½¼ 2. einſömmerige Bachſaiblinge , „ „ 24 M 3. zwei- u. dreiſömmerige Schleihe: 8 bis 13 cm lang das „ „ 8 of. 14 " 20 " " " „ " 10 M. Bei Frühjahrslieferung erhöhen ſich die Preiſe entſprechend. (#) Die Fischzucht von C. Arens in Cleysingen b. Ellrich a. Harz liefert in der bevorstehenden Brutperiode: Angebrütete Eier, Brut, Setzlinge, aller Salmoniden, im Besonderen: der Bachforelle, des Bachsaiblings, der Regenbogenforelle. Man fordere Preisliste. (3) Bach- und Regenbogenforellen⸗Setz⸗ linge gibt die Fiſchzuchtanſtalt bei ’ Wiesbaden v. November anbillig ab. Ka” Man fordere Preisliſte. (7/4) Fischtafel. Die Fische Süddeutschlands zusammengestellt von Dr. Fickert-Tübingen. Prachtvoller Farbendruck circa ı Meter hoch, mit Text, enth. die gesetzl. Best. d. süddeutschen Staaten über Laichzeit, Mindestmaasse etc. Preis für Mitglieder der Fischerei-Vereine Mk. 3.—. Direkt von J. Weise’s kgl. Hof buchh., Stuttgart. (3) Angelgeräthe vorzügliches Fabrikat. — Preisliste frei (8) G. Staudenmayer, Ulm, Kgl. württ. Hoflieferant, Der Magiſtrat. (gez.) Ludowieg. (*) 15 bis 25 Centimeter Länge, aus der mit dem Nord⸗Oſtſee-Kanal in Verbindung ſtehenden Eider, (Männchen und Weibchen zu gleichen Theilen) zum Preiſe von 5 , 50 % für 100 Stück incl. 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(3) Thafwühle b. Fraubkſurt a. 0. Redaktion: Dr. Bruno Hofer-München und Dr. Curt Weigelt Berlin. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Juſtitut : Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler) München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 26. Oktober 1894. R r 7 I ENDEN IN N 9 l e f Wee N Allgemeine ſiſcherei-Zeitung. leue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſckeint monatlich zwei⸗ bis dreimaf, Preise: jährlich 4 Mk. — Meziebbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Expeditlen. — Unter ſtreuzbanczuſendung im Inland 1 Mk, nach dem Ausland 150 Pet Zuschlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für fie Pefammlinkereſſen der Fischerei, ſowie für die Bestrebungen let Fischerei- Vereine „ Sonderbei Organ des Deutſchen Fiſcherei- Vereins, ſowie der Landes⸗Fiſch.⸗Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Kifch.-Der., des Thüring. Fiſch.⸗Der, des Fiſch. Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.-Ver., des Fiſch⸗Ver für das Großherzogthum Heſſen, des Rheinischen Fiſch. Ver., des Caſſeler Fiſch⸗Der., des Central-Fiſch Vereins für Schleswig⸗ Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Der., des Sifcherei-Dereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch. Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mil Fadmännern Deulſchlands, Meſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baneriſchen und vom Deulſchen Tiſcherei-Verein. „ 9 2 € N Nr. 22. München, den 26. Oktober 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: 1. Bekanntmachung. — II. Lachszucht im Rhein. — III. Loch Leven-Forellen. — IV. Raupen⸗ fütterung für Fiſche. — V. Vereins nachrichten. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Perſonalnachrichten. — VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung. Se. Durchlaucht Fürſt von Hatzfeldt Trachenberg, unſer allverehrter Präſident, hat in Folge ſeiner Berufung zum Oberpräſidenten der Provinz Schleſien das bisher mit ſo viel Verſtändniß und Erfolg geführte Amt eines erſten Vorſitzenden unſeres Vereins mit dem nachſtehenden Schreiben niedergelegt: e Trachenberg, den 1. Oktober 1894. Hochverehrter Herr! Nachdem Seine Majeſtät der König die Gnade gehabt haben mich zum Oberpräſidenten der Provinz Schleſien zu ernennen, bitte ich Sie hierdurch die Erklärung entgegen zu nehmen: daß ich hiermit das Amt des Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins niederlege. Wenn ich aus dieſer mir lieb gewordenen, ehrenvollen Stellung ausſcheide, jo veranlaßt mich dazu die Thatſache, daß meine neuen Amtsgeſchäfte mir nicht die Zeit übrig laſſen werden, daneben die Geſchäfte des Deutſchen Fiſcherei-Vereins weiter führen zu können. 378 Weit mehr als ich erwarten durfte und weit mehr als ich verdiente, ift mir von allen Mitgliedern des Deutſchen Fiſcherei-Vereins ſtets das größte Wohlwollen entgegen gebracht worden. Ich bitte Alle meinen verbindlichſten Dank hierfür ent⸗ gegen zu nehmen. Die neue Organiſation des Deutſchen Fiſcherei-Vereins iſt zwar noch nicht abgeſchloſſen, aber doch in ihren Grundzügen feſtgelegt, ſo daß ich hoffe, der end— giltige Abſchluß wird keinen erheblichen Schwierigkeiten begegnen. Als einfaches Mitglied unſeres Vereines werde ich deſſen Beſtrebungen auch in Zukunft dasſelbe Intereſſe, wie bisher, zuwenden. Dem früheren Präſidenten aber, deſſen Können mit dem Wollen nicht immer im Einklange ſtand, bitte ich ein freundliches Andenken zu bewahren. Mit der Verſicherung vorzüglicher Hochachtung verbleibe ich Euer Hochwohlgeboren ganz ergebener Fürſt von Hatzfeldt. Der Rücktritt Se. Durchlaucht im gegenwärtigen Stadium der Entwickelung unſeres Vereines wäre ein ſchwerer Schlag für die ſo glücklich begonnene Neuorganiſation; auch würde ich wünſchen, bei dem im März nächſten Jahres bevorſtehenden Feſte der 25jährigen Wiederkehr der Begründung unſeres Vereines Se. Durchlaucht an der Spitze desſelben zu ſehen. Ich war deßhalb im Vereine mit einigen Mitgliedern unſeres Ausſchuſſes beſtrebt, Se. Durchlaucht zu beſtimmen, dieſen Entſchluß rückgängig zu machen. Fürſt Hatzfeldt hat die Güte gehabt, ſich unſeren Vorſtellungen zugänglich zu er— weiſen, jedoch die definitive Zurücknahme ſeines Rücktrittes von einem etwaigen Votum des Geſammtausſchuſſes abhängig gemacht. Der Ausſchuß hat ſoeben getagt und mich beauftragt, Se. Durchlaucht dem Fürſten von Hatzfeldt mitzutheilen, daß der Ausſchuß dringend um Beibehaltung ſeiner Funktionen an unſerem Verein bäte. Ich habe hiernach begründete Hoffnung, daß unſerem Verein ein Wechſel im Vorſitz nicht bevorſteht, hielt mich aber für verpflichtet, unſeren Mitgliedern, an— geſchloſſenen Vereinen und Freunden von dieſem erfreulichen Ausgange hierdurch Mittheilung zu machen. Berlin, den 22. Oktober 1894. G. v. Bunſen, I. Vice⸗Präſident des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins. II. Sadiszudt im Ahein. In der Auguſtnummer ſeiner „Mededeelingen“ über Fiſcherei fügt Dr. Hoek der Ucberſetzung des auf dem diesjährigen Fiſcherei-Rath in Breslau über Lachszucht im Rhein Geſprochenen die folgenden Bemerkungen hinzu: „Obgleich hier nicht der geeignete Ort ſein dürfte, in eine Zurückweiſung der in den „Breslauer Verhandlungen zum Ausdruck gebrachten Behauptungen einzutreten, möchte ich „doch gern ſogleich auf das Folgende aufmerkſam machen. „Der Deutſche Fiſchereirath iſt an die Stelle der früheren Fiſchzüchterkonferenzen ge— „treten. Zum erſten Male ſeit vielen Jahren war bei einer derartigen Verſammlung von „Fiſchzüchtern und ſonſtigen Fiſcherei-Intereſſenten in Deutſchland kein Holländer gegenwärtig. „Der Präſident des Deutſchen Fiſcherei-Vereins hatte den Verfaſſer dieſer Zeilen einladen „laſſen, nach Breslau zu kommen, doch war es demſelben wegen einer anderen Dienſtreiſe „unmöglich, dieſer Einladung Folge zu leiſten. Zum erſten Male ſeit vielen Jahren hat „nun die Berathung eine für Holland weniger ſchmeichelhafte Wendung genommen. Obgleich „das dort Vorgebrachte ſich zur Kritik ſehr wohl eignet — iſt doch gerade die Behauptung „des Oberſtlieutenants von Derſchau, daß der Lachsfang der Lohn der Arbeit des Fiſch⸗ „züchters ſei, köſtlich und jene des Direktor Haack, daß man überall, wo jetzt junge Lachſe 379 „gezüchtet werden, gerade fo gut Forellen groß ziehen könnte (als ob der Lachſe wegen eine „Forelle weniger gezüchtet wird) als beſonders gelungen zu bezeichnen — jo will ich eine „ſolche doch unterlaſſen und mir nur die Bemerkung erlauben, daß es wiederum nicht Fiſcher „oder bei der Fiſcherei Intereſſirte waren, welche geſprochen haben, ſondern Fiſchzüchter, und „daß dieſe Herren in Folge des Fehlens einer Statiſtik über den Lachsfang im deutſchen „Rhein ſich hierüber ungefähr in der nämlichen ſeligen Unwiſſenheit befinden, als ich ſelbſt. „Dann möchte ich noch auf das Folgende aufmerkſam machen. Vor wenigen Jahren „hat der Deutſche Fiſcherei⸗Verein mit Hinſicht auf die Ausſetzung von Lachsbrut in Deutſchland „mit den Niederlanden und Preußen eine halb offizielle Uebereinkunft geſchloſſen. Man hat „ſich dahin geeinigt, daß künftig bei dem Kaufen und Ausſetzen von Lachsbrut gemeinſchaftlich „gearbeitet werden ſollte. Gleichzeitig wurde feſtgeſetzt, wie viel Lachsbrut jeder der drei „Kontrahirenden jährlich wenn möglich in den Rhein ausſetzen ſollte. Der damalige Präſident „des Deutſchen Fiſcherei⸗-Vereins hat es als eine ſehr wichtige Errungenſchaft bezeichnet, als „in dieſer Angelegenheit mit Holland vollſtändige Uebereinſtimmung erzielt war. Da ſeit „jener Zeit Holland pünktlich ſeinen vereinbarten Verpflichtungen nachgekommen iſt, ſo meinte „man das Recht zu der Vorausſetzung haben zu dürfen, daß zwiſchen dem Deutſchen Fiſcherei⸗ „Verein — obgleich ſeine Leitung inzwiſchen in andere Hände übergegangen war — den „Niederlanden und Preußen, hinſichtlich der Ausſetzung von Lachsbrut in den Rhein, das „gute Einverſtändniß von 1891 immer noch exiſtirte. „Es befremdet uns hiernach, daß der Ausſchuß des Vereins, ohne dagegen auch nur „irgendwie zu proteſtiren, die Beſchwerden der Herren Fiſchzüchter von Derſchau und „Haack zu den Seinigen gemacht hat! Ich bin nicht darüber erſtaunt, daß es unter den „Fiſchzüchtern des oberen Rheins ſolche gibt, welche meinen, Holland ſolle noch mehr Lachsbrut „in Deutſchland züchten laſſen und ausſetzen, ſondern darüber, daß der Ausſchuß des Deutſchen „Fiſcherei⸗vereins — wie es ſcheint — Anlaß zu Beſchwerden zu haben glaubte und keinen „anderen ſympathiſcheren Weg eingeſchlagen hat, um dieſe ſeinen Alliirten mitzutheilen. „Ein „quantum mutatus ab illo“ muß mir hier vom Herzen! Dr. P. Hoek.“ Wir bedauern vorab, daß Herr Dr. Hoek verhindert war, an unſeren Berathungen theilzunehmen; er würde dann das dort Geſagte ruhiger beurtheilen, noch mehr aber bedauern wir, daß Herr Dr. Hoek mit ſeiner Entgegnung nicht auf das Erſcheinen des ſtenographiſchen Berichtes gewartet hat. In letzterem Falle würde er erſehen haben, daß Fürſt Hatzfeldt ausdrücklich betont habe, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein ſich durch den Vertrag mit Holland, den derſelbe ſeiner Zeit mit Freude und Genugthuung begrüßte, für gebunden erachte. Ueber die Anträge des Fiſchereirathes beſchließt der Ausſchuß unſeres Vereines erſt nach Fertigſtellung des ausführlichen Berichtes und da dieſer noch ausſteht, jo find die Vor: würfe gegen den Ausſchuß hinfällig. Der Fiſchereirath iſt eine Delegirten-Verſammlung ſämmtlicher deutſchen Landes- und Provinzialvereine und nicht eine Fiſchzüchterkonferenz unter anderem Namen. Die Theil nehmer der Fiſchzüchterkonferenzen wurden aus dem Vertrauen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zur Konferenz eingeladen, ihren Auslaſſungen gegenüber konnte alſo von einer gewiſſen Ver— antwortung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins die Rede ſein. Nicht ſo bei dem Fiſchereirath, deſſen Delegirte die genannten deutſchen Vereine in vollſtändig freier Wahl entſenden. Der Deutſche Fiſcherei⸗Verein trägt alſo keine Verantwortung für die Reden der Delegirten zum Fiſchereirath. Wie ſich der Ausſchuß unſeres Vereins demnächſt zu dem Antrage des Fiſchereirathes ſtellen wird, ſteht dahin; er wurde damit noch nicht befaßt. Im Uebrigen bemerken wir, ohne an dieſer Stelle auf eine weitere ſachliche Beur— theilung der auf dem Fiſchereirath in Breslau gegen die Aufrechterhaltung des Vertrages vor— gebrachten Beſchwerden einzugehen — deren fachlicher Kritik ja auch Herr Dr. Hoek aus: gewichen iſt — daß der Anſtoß zu der Bewegung gegen den Lachsvertrag nicht von Seiten der Fiſchzüchter ausgegangen iſt, ſondern daß es in erſter Linie die Fiſcher waren, welche auf das Mißverhältniß der Leiſtungen und des Gewinns bei der Lachszucht im Rhein hin— gewieſen haben. (cf, Glaſer in der „D. F.⸗Z.“ vom 29. Mai 1894.) Die Beſchwerden dieſer 380 zunächſt bei dem Vertrag intereſſirten Kreiſe haben auf dem Fiſchereirath durch Männer, welche mit denſelben in engſter Fühlung ſtehen, ihren Ausdruck gefunden Wenn auch in den Kreiſen der Fiſchzüchter der Wunſch beſteht, Holland möge mehr Lachsbrut in den Rhein ausſetzen, ſo iſt dieſer Wunſch durch die nicht aus der Welt zu ſchaffende Thatſache wohl genügend gerechtfertigt, daß der Hauptgewinn am Lachsfang Holland, der Haupttheil der Laſten für die Lachszucht dagegen Deutſchland zufällt. Das zu beweiſen, bedürfen wir keiner Statiftf, jo ſehr wir ſonſt mit Dr. Hoek wünſchen zu einer zuver⸗ läßigen Lachsfangſtatiſtik zu gelangen. Der ſogenannte Lachsvertrag iſt ein Staatsvertrag zwiſchen Deutſchland, Holland, Luxemburg und der Schweiz. Der Deutſche Fiſcherei-Verein ſteht, wie Se. Durchlaucht der Fürſt von Hatzfeldt wiederholt betont hat, ſtreng auf dem Boden dieſes Vertrages und hofft, daß das „gute Einvernehmen“ zu Holland, an welchem Herr Dr. Hoek zu zweifeln keinen Anlaß hatte, auch in Zukunft erhalten bleiben möge. III. Coch Ceven-Jorellen. In der von uns jüngft kritiſirten Broſchüre der Sandforter Fiſchzuchkanſtalt über „Forellen⸗ zucht“ findet ſich ein in Buntfarben gehaltenes Portrait der Loch Leven (oder ſchottiſchen) Forelle, welches in mehr als einer Hinſicht intereſſant iſt. Die Forelle (es handelt ſich hierbei um ein in der Sandforter Anſtalt aus direkt von Schottland importirten Eiern ge— zogenes Exemplar) erſcheint im Bilde als ein ſchlank gebauter Fiſch in der Zeichnung unſerer deutſchen Bachforelle nicht unähnlich; die dunklen Flecken, welche unſere heimiſche Forelle am Rücken zeigt, ſind indeß in der Leven größer und markanter und nach der Mittellinie zu von größeren citronen⸗ bis orangefarbenen Höfen umgeben, die großen rothen Pankte unſerer fario ſind mehr verdeckt und treten nur an der Mittellinie markant aber kleiner und auf hellgelbem Hofe hervor. Der Fiſch iſt in ſeinen Heimathsſeeen, dem Loch Leven und anderen benachbarten tiefen und kalten Hochſeeen Schottlands, rein ſilberfarben mit einzelnen ſchwarzen Flecken, ſpeziell am Kopf und an den Rückenfloſſen, ſehr dunkelroth im Fleiſch und hechtartig im Bau. Es iſt deßhalb eine Frage, welche für unſere Züchter durchaus nicht nur von wiſſen— ſchaftlicher, ſondern auch von praktiſcher Bedeutung iſt, ob dieſer Fiſch, deſſen Einführung auch in unſere Ströme und Teiche verſucht wird, eine für ſich alleinſtehende Forellenart iſt, oder nur eine lokale Varietät der Bachforelle darſtellt. Im erſteren Falle würde ihre Einführung eine zu fürchtende Quelle der Hybridiſirung (und darauf gewöhnlich folgender Unfruchtbarkeit der Nachkömmlinge) ſein, im anderen Falle indeß würde ihre Einführung bei darauf folgender Miſchung mit den beſtehenden Lokalraſſen keine Sterilität, ſondern eine auffriſchende Ver— beſſerung derſelben aller Vorausſicht nach zur Folge haben. Und letzteres iſt in der That der Fall. Wir finden nach engliſchen Berichten, daß die im Jahre 1873 von Maitland aus wilden Levenforellen gewonnenen Eier bei der Domeſticirung in ſeiner Fiſchzucht ganz allmählich in ihren Nachkommen ein der Bachforelle ähnliches Kleid annahmen. Jedoch zeigte ſich dabei der Unterſchied, daß die in Maitland's Anſtalt gezogenen Fiſche, deren Eltern, reſp. Vorfahren (es handelt ſich im Jahre 1894 bereits um die fünfte, reſp. ſechſte Generation der in der Gefangenſchaft großgezogenen Loch Leven-Nachkommen) das Silberkleid wie in ihrem Heimathsſee trugen, ſowohl an Schnellwüchſigkeit als auch Geſundheit den aus lokalen Bachforellenraſſen ausgewählten Zuchtfiſchen überlegen waren, ſonſt ſich aber im Kleide wenig von denſelben unterſchieden. Dieſe domeſticirten Loch Levenforellen ſind nun ſeit 1875 in England und den überſeeiſchen Kolonien in außerordentlich großem Maaßſtab vertheilt worden und von überall lauten die Berichte, daß ſie ſich mehr oder weniger ſchnell dem Kleide der Lokalraſſen anpaſſen. Merkwürdig iſt dabei der Umſtand, daß die Fiſche ſich um ſo mehr der Bachforellenzeichnung nähern, je ärmer verhältnißmäßig die Nahrung des Waſſers iſt, dagegen wenn die in dem neuen Wohnort gegebenen Bedingungen ſich annähernd den der urſprünglichen Heimath gleich zeigen, die Fiſche wieder in ſilberige einfarbige Levenforellen zurückſchlagen, immer aber (und u Si 381 dies iſt wohl auf die in Maitland's Fiſchzucht ſorgfältig durchgeführte Zuchtwahl zurück⸗ zuführen) außerordentlich ſchnellwüchſige Fiſche bleiben. i Die Loch Levenforellen haben ſich in Sandfort als eine ganz außerordentlich harte und dankbare Forellenraſſe in der Aufzucht gezeigt; die Jungfiſche nahmen paſſende Nahrung viel leichter als die deutſche Bachforelle und das Reſultat in Zahl und Größe der Jährlinge war befriedigender als bei aus deutſchen Wildfiſchen gewonnenen Eiern. Die zweijährigen Fiſche blieben geſtreckter und ſchlanker (aber nicht leichter bei gleichem Futter) als die Bachforelle, es iſt aber, da leider größere tiefe Seebecken im Hannoverſchen nicht exiſtiren, der Nachweis bisher unmöglich geweſen, ob dieſe Raſſe auch in Deutſchland ſo außerordentliche Abwachsreſultate liefert, wie die Engländer fie für Nachkommen dieſer Levenforellen nachweiſen wollen. Es liegen augenblicklich in London Exemplare von 23 und 25 Pfund dieſer Forellen vor, welche in Neuſeeland an den Flußmündungen gefangen find und die (in Eis in's Mutterland zurück⸗ transportirt) zeigen, welche Reſultate Leveneier in den Kolonien geben. Dieſe Fiſche ſind ſilberig mit ſchwarzen Punkten, im Bau wie der Salmo ferox (die große Seeforelle Nord— britanniens) und ſtelgen im Juni zum Laichen auf, ein Beweis nicht nur wie unftabil Forelleuraſſen in Kennzeichen und Lebensweiſe find, ſondern wie ſehr fie ſich an veränderte Lebensbedingungen zu adaptiren wiſſen. 8. IV. Naupenfütterung für Jiſche. Von Prof. Dr. Frenzel, Friedrichshagen. Gewöhnlich wird ein Teich oder dergl. mit jo viel Fiſchen beſetzt, als ſich darin ges nügend ernähren können, wenn man es nicht vorzieht, zur künſtlichen Fütterung über— zugehen. In der That bietet dieſe letztere ja den großen Vortheil einer beſſeren Raumausnutzung, indem man in demſelben Gewäſſer ſehr viel mehr Fiſche halten kann, wozu noch als weiterer Vortheil der kommt, daß man dieſen ſehr viel mehr Nahrung zu bieten im Stande iſt als die Natur, wodurch ein intenſiverer Abwachs erreicht wird. Man kann dann von den Nahrungsverhältniſſen des Teiches ganz abſehen und dieſen ſo ſtark beſetzen, als genügend viel Luft zur Atmung und nicht ſo viel Kohlenſäure vorhanden iſt, daß eine Vergiftung der Fiſche durch dieſe eintreten würde. In vielen Zuchtanſtalten nun, namentlich in Karpfen⸗ wirthſchaften, läßt ſich eine ausſchließliche Kunſtfütterung ſchon wegen der damit verbundenen Umſtändlichkeiten nicht wohl durchführen; es iſt dann aber immer von großem Werth, wenn manu die Natur zu unterſtützen vermag und wenn man die im Waſſer bereits vorhandene Nahrung durch Zuführung anderer, wenn auch zunächſt fremdartiger, vermehrt und verbeſſert. Ein gutes Fiſchwaſſer iſt zwar an natürlicher Nahrung oft erſtaunlich reich. An und unter der Oberfläche wimmeln zahlloſe kleine Kruſter, wie Cyclops-Arten, Daphnien, Leptodoren ꝛc. im Vereine mit Algen (Diatomeen ꝛc.), und noch reicher iſt die Uferzone mit ihrem Pflanzen— wuchs, zwiſchen welchem ſich Mücken- und andere Inſektenlarven, Würmer und Schnecken aufhalten. Aber iſt das Waſſer vielleicht etwas ſtärker mit Fiſchen beſetzt als es eigentlich ſein ſollte, ſo räumen dieſe ganz gewaltig unter jenen Organismen auf, ſo daß dieſe mehr und mehr abnehmen und ihnen nicht Zeit zur Fortpflanzung und zum Nachwuchs gelaſſen wird. Dann, um dieſer Gefahr vorzubeugen, iſt eine Beifütterung offenbar ſehr am Platze, eine Art der Fütterung, die vielſach und mit gutem Erfolge geübt wird. Dieſelbe wird, wie bekannt, ſehr verſchieden ausgeführt; man kann indeſſen, was das Futter ſelbſt anbelangt, zwei Gruppen unterſcheiden, nämlich lebendes Futter auf der einen Seite und todtes Futter auf der anderen. Indem letzteres hier gänzlich außer Acht gelaſſen ſein möge, ſei ferner daran erinnert, daß erſteres ſelber wieder möglichſt verſchiedenartig iſt, inſofern, als die Einen danach trachten, das natürliche Futter durch gleichartiges zu erſetzen, z. B. indem ſie Waſſerthiere (Daphnien, Schnecken ꝛc.) anderwärts fangen und in ihre Teiche bringen, während die Anderen auch anderes Gethier ihren Fiſchen zuführen, z. B. die be— kannten Fleiſchmaden. Weiß doch Jedermann, daß die Fiſche, und namentlich unſere Salmoniden, nach Fli gen und anderen Inſekten, die in's Waſſer fallen, die alſo von außen hinein gelangen, ebenſo gierig, ja vielleicht noch gieriger ſchnappen als nach den eigentlichen Waſſerinſekten. Sie werden hierbei einzig und allein durch das Auge geleitet und der Geruch ſpielt gar keine Rolle, wovon ſich Verfaſſer, nebenbei bemerkt, überzeugen konnte, indem er einige Centimeter über der Waſſeroberfläche eines gemauerten Behälters, in welchem Regenbogenforellen gehalten wurden, eine Lockſpeiſe, z. B. Salmonideneier, in einem allſeitig verſchloſſenen Gläschen (Glasröhre) ſchwebend hielt: die Forellen ſprangen dabei lebhaft gegen das durchſichtige Gefäß, um die ſofort geſehenen Eier zu erlangen. Man kann mithin auch ſagen, daß die Zuführung von derartigen Nahrungsmitteln wie Fleiſchmaden kaum als eine künſtliche, gar nicht aber als eine un- oder gar widernatürliche bezeichnet werden darf. Bei der Madenfütterung wird gewöhnlich anderweitig nicht verwendbares Fleiſch, wie Pferdefleiſch, Kadaver kranker oder gefallener Thiere, ferner die Eingeweide ꝛc. nutzbar gemacht, indem man in der bekannten Weiſe die Maden der Schmeißfliegen daraus zieht. So rationell dieſe Art der Nahrungsbeſchaffung auch iſt und ſo gierig auch die Fliegenmaden von den Fiſchen, z. B. von Forellen genommen werden, jo müſſen dabei doch zwei Webel: ſtände namhaft gemacht werden, welche allerdings nicht überall Geltung haben, unter Um: ſtänden aber doch einen Erſatz der Madenfütterung wünſchenswerth erſcheinen laſſen. Be⸗ kanntlich müſſen die obengenannten thieriſchen Abfälle bereits in Verweſung übergehen, wenn ſie die Fliegen zum Abſetzen ihrer Eier oder Brut anlocken ſollen; dann aber entwickeln ſie einen ſo unangenehmen und durchdringenden Geruch, daß dieſe Art der Futtergewinnung nicht überall, nicht in kleineren Wirthſchaften, nicht in nächſter Nähe bewohnter Häuſer ꝛc. an⸗ wendbar erſcheint. Als zweiter Uebelſtand muß ferner der geltend gemacht werden, daß bei dem Umſetzen der todten thieriſchen Subſtanz in lebende immer ein gewiſſer Verluſt entſteht; denn einmal geht ſchon durch die Fäulniß ſelbſt manches verloren. Ferner aber kann bei der Umwandlung einer gewiſſen Menge von Eiweiß (Fleiſchfaſer), leimgebender Subſtanz (Sehnen ꝛc.), Fett und Kohlehydraten (Stärke ꝛc.) in lebendes Gewebe nie wieder die gleiche Menge lebender Subſtanz gebildet werden, da bei dieſem Stoffwechſel in in Folge der phyſiologiſchen Verbrennung im Thierkörper dadurch ein Verluſt an Subſtanzen eintritt, daß dieſe in Kohlenſäure, Harnſtoff ꝛc. verwandelt werden, kurz in Stoffe, die für die Ernährung nicht mehr in Betracht kommen. Mancher mag nun dieſe Ueberlegung als theoretiſch richtig anerkennen, ohne ihr eine praktiſche Bedeutung beimeſſen zu wollen. Dennoch aber iſt dabei eine ſolche nicht zu vermiſſen; denn man könnte, wenn man die obengenannten thieriſchen Abfälle zur Verfügung hat, den gewünſchten Zweck, nämlich die Fütterung der Fiſche, einfach dadurch erreichen, daß man dieſelben durch die von W. Riedel in Heidelberg empfohlene amerikaniſche Fleiſchhackmaſchine treibt, eventuell nach vorhergehendem Durchkochen und Miſchen mit irgend einem ſtärkemehlhaltigem Körper, z. B. mit Abfallreis, oder mit Roggenmehl, Kartoffeln oder dergl.“) Allerdings iſt ja auch dieſe Prozedur nicht überall zuläſſig, z. B. kaum in größeren Karpfenwirthſchaften. Auch halten viele darauf, ihren Fiſchen, namentlich den Forellen, lebende Nahrung zuzuführen, ſo daß die Maden— fütterung unter Umſtänden immer noch am Platze bleibt. In dieſem Falle dürfte aber auch fie ſich theilweiſe erſetzen laſſen und zwar durch Fütterung mit Raupen, wobei in eiſter Linie an die Raupen des Kohlweißlings und ähnlicher Schmetterlinge aus der Gattung Picris (P. brassicae, P. rapae etc.) zu denken iſt. Auch dieſe ſtellen eine lebende Nahrung vor, auch dieſe beſtehen, wie die Fliegenmaden, hauptſächlich aus Fleiſch und Fett. Sie enthalten aber noch — im Darmkanal — pflanzliche Stoffe, die ſelbſt für Raubfiſche nicht nutzlos ſind und dieſen mithin ebenfalls zu Gute kommen. Die genannten Raupen ähneln dadurch eigentlich mehr der natürlichen Nahrung der Fiſche als die Fleiſchmaden; denn die den Fiſchen zur Speiſe dienenden kleinen Waſſerthiere, wie Kruſter, Würmer und Schnecken, leben zumeiſt auch von pflanzlichen Stoffen, die mithin direkt oder indirekt, den Fiſchen nutzbar werden. Mancher Gärtner, mancher Bauer ſieht mit Schmerzen, wie feine Kohlpflanzungen von Schaaren von Kohlweißlingen (im Volksmunde auch Calytten genannt) befallen und von deren Raupen aufgefreſſen werden. Da hilft kein Beſprengen mit Tabakslauge oder dergl., und das einzige, allerdings mühevolle Mittel beſteht im Abſuchen der Raupen. Was nun ) Die ſo hergeſtellten Nudeln oder Kunſtmaden können auch getrocknet werden und halten ſich dann dauernd gut. 5 383 —— damit beginnen? Viele zerdrücken einfach die Raupen auf den Blättern, was zwar hilft, aber doch ein recht unſauberes Geſchäft if. Wie viel rationeller wäre es, die Kohl: vernichter in Töpfen zu ſammeln und an Fiſche zu verfüttern, die ſie ausnahmslos gerne annehmen, wie ja auch manche Baummade in den Bach oder Teich fällt und gierig erhaſcht wird! Ja, der Fiſchzüchter ſollte geradezu Kohl oder Rettig oder dergl. pflanzen, der Raupen wegen; er hätte dann ein gutes Beifutter für ſeine Fiſche und könnte, wenn das Abſuchen der Raupen rationell geſchieht, gleichzeitig einen Theil des Kohles retten. Etwas mühſam und zeitraubend iſt freilich das Raupenſammeln, aber es kann von kleinen Kindern recht wohl ausgeführt werden, die vom Sammelgeiſt beſeelt und in Erwartung einer angemeſſenen Prämie ſich bald gegenſeitig überbieten. Wem weiterhin dieſe Prozedur als zu umſtändlich erſcheint, der kann noch in anderer Weiſe verfahren. Gerade ſo, wie man nämlich die Fleiſchmadenkulturen über dem Waſſerſpiegel aufſtellt, damit die Maden von ſelbſt in's Waſſer fallen, oder wie man nach dem Vorbilde des verewigten Kammerherrn M. von dem Borne amerikaniſchen Waſſerreis an den Teichrändern anpflanzt, ſo kann dies auch mit Kohl, Rettich, Hederich, Senf und anderen Kruziferen geſchehen. Damit werden kaum irgend welche Ausgaben verknüpft ſein und manche Raupe wird den Fiſchen zur Beute in's Waſſer geweht werden. Die Fiſcherei und die Fiſchzucht iſt ſchon längſt aus dem Rahmen eines beſchaulichen Daſeins herausgetreten. Wie die Viehzucht in der Landwirthſchaft zu einer hohen Stufe der Vollkommenheit gediehen iſt, ſo daß wildes, ſich ſelbſt überlaſſenes Vieh, wie es z. B. die Prairien, Savannen und Pampas Amerikas bevölkert, hinſichtlich des Werthes weit hinter dem Stallvieh des europäiſchen Züchters zurückſteht, jo wird auch der Fiſchzüchter ſein Be: ſtreben mehr und mehr auf eine Verbeſſerung der Lebensbedingungen für ſeine Fiſche und auf eine ertragreichere Verwerthung ſeiner Anſtalten richten. Wie die Luftſchichten, die ſich über der Erde wölben, genug Raum für die gefiederte Welt bieten, jo bietet auch das Wafler ſeinen Bewohnern mehr Raum als das flache Land und als ſteile Klippen. Aber dieſer umfangreiche freie Raum, ſelbſt wenn er von großen Maſſen friſchen luftzuführenden Waſſers durchſtrömt wird, wird in der Natur noch viel zu wenig ausgenutzt, da, wie Anfangs ſchon angedeutet, die Menge der natürlichen Nahrung mit der Menge der Fiſche, welche in jenem Raum etwa exiſtiren könnten, nicht gleichen Schritt hält. Hier fördernd und helfend ein— zugreifen, muß eine unſerer vornehmſten Sorgen und Bemühungen ſein. Bietet doch die Natur noch ſo viele Hilfsmittel, die bis jetzt kaum irgendwie nutzbringend verwendet werden. Der Zweck dieſer Zeilen war, auf eins dieſer Hilfsmittel hinzuweiſen. Manches andere wird ſich vielleicht noch finden und uns zum Segen gereichen. Man erinnere ſich nur an die zahlloſen Pilze (Schwämme), welche in unſeren Wäldern und an den Teichrändern nutzlos dahinvegetiren und die bei ihrem hohen Eiweißgehalt möglicherweiſe ein vortreffliches Fiſch— futter abgeben würden. Hoffen wir, daß auch mit dieſen wird ein Gewinn für die Fiſchzucht zu erzielen ſein. Biologiſche Station Müggelſee, Oktober 1894. V. Vereins nachrichten. Württembergiſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Bekanntmachung des Württembergiſchen Tandes-Jiſcherei-Vereins, betreffend die Lieferung von Fiſcheiern. Um den Bezug von Bachforelleneiern zu erleichtern hat der Württembergiſche Landes⸗ Fiſcherei⸗Verein mit folgenden Fiſchzüchtern ein Abkommen getroffen, dle ſich bereit erklärt haben, je 1000 gut befruchtete und angebrütete Bachforelleneier in guter Verpackung zu liefern und zwar a) für 4 , 50 48 einſchließlich Verpackungskoſten und bei Bezug von 5000 und mehr Eiern in einer Sendung auch portofrei: 1. der Ulmer Fiſcherei-Verein in Ulm a. d. Donau, 2. der Fiſchzüchter Weber in Oberkochen, OA. Aalen, 3. der Fiſchzüchter Kübler in Böffingen, OA. Freudenſtadt, 4. der Fiſchzüchter Hartmann in Pfrondorf, OA. Nagold, 5. der Fiſchzüchter Englert in Weilheim u. Teck, 6. der Fiſchzüchter Merkt, Schultheiß in Iſenburg, OA. Horb; 384 b) für 5 A .einſchließlich Verpackungskoſten und Porto: 1. der Fiſchzüchter Ocker Melchior in Herbrechtingen, OA. Heidenheim, 2. der Fiſchzüchter Gunzenhauſer Jakob in Kuchen, OA. Geislingen. Beſtellungen find thunlichſt bald, jedenfalls aber vor dem 31. Dezember d. J., an obige Lieferanten oder an Herrn Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim zu richten. Da ferner der Bedarf an Eiern von Bachſatblingen, Kreuzungs-(Elſäßer-) Saiblingen, Negenbogenforellen und Madue-Maränen durch die einheimiſchen Fiſch— zuchtanſtalten in dieſem Jahre vorausſichtlich noch nicht wird gedeckt werden können, ſo iſt der Württembergiſche Lan bes Fischerei Verein wieder bereit, den Bezug derſelben zu vermitteln und wollen Beſtellungen auf ſolche Eier baldigſt, jedenfalls aber vor dem 31. Dezember d. J., bei Herrn Profeſſor Sieglin gemacht werden. Derſelbe nimmt auch Beſtellungen auf Laichkarpfen,-Schleihen und andere Zucht- und Beſatzfiſche entgegen. Stuttgart, den 7. Oktober 1894. Das Präſidium des Württembergiſchen Landes-Fiſcherei-Vereins. gez. von Plato. Bekanntmachung der Sal. Württembergiſchen Zentralſtelle für die Landwirthſchaſt, betreſſend die Beſchaffung von Salmonideneiern und von Aalbrut für inländische Fiſchzüchter. Nachdem die Gründe, welche die Zentralſtelle ſeit dem Jahr 1863 alljahrlich veranlaßt haben, inländiſchen Fiſchzüchtern ohne Unterſchied die Beſchafſung angebrüteter Forelleneier durch Zuſchuß aus der Staatskaſſe zu erleichtern, im Weſentlichen in Wegfall gekommen ſind, wird die Zentralſtelle fünftighin nur in beſonderen Fällen und auf Grund eines nachgewieſenen Bes dürfniſſes einen Beitrag zum Ankauf von Salmonideneiern (Bachforellen-, Regen- bogenforellen= oder Bachſaiblingseiern) gewähren. Diesbezügliche Geſuche wären mit den erforderlichen Nachweiſen verſehen an die Zentralſtelle zu richten. Dagegen ſind Beſtellungen von Aalbrut, wie bisher, ſpäteſtens bis zum 31. Dezember d. J. bei dem Sekretariat der Kgl. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft in Stuttgart einzureichen. Stuttgart, den 24. September 1894. v. O w. Caſſeler Fiſcherei⸗Verein. Aeberſicht der Ceiſtungen der Jiſchbrutanſtallen im Gebiete des Caſſeler Jiſcherei⸗Vereins in der Campagne 1893/94. A. Rheingebiet. I. Kinzig. 1. Die Fürſtlich Yſenburg-Wächtersbach'ſche Brutanſtalt Hammer bei Wächtersbach erzielte aus 13 000 Stück ſelbſtgeworbenen Bachforelleneiern etwa 11000 Stück junge Fiſchchen zum Beſatz eigener Bache. II. Sinn. 2. Kgl. Oberförſter Wetzel zu Mottgers (Kreis Schlüchtern): 2193 Stück Jungfiſche von Bach— forellen eigener Züchtung zum Beſetzen ſeiner Pachtwaſſer. Erſtmalige Erbrütung, desgleichen: Kgl. Oberförſter Jacobi zu Burgjoß (Kreis Gelnhauſen): a) aus 80 000 Stück ſelbſtgeworbener Bachforelleneier etwa 70000 Stück, wovon 30000 Stück verkäuflich waren; die übrigen 40 000 Stück in Brutteiche und die Joſta geſetze find; b) 4000 Stück Regenbogenforellenjungfiſche zum Beſatz eigener Brutteiche. III. Lahngebiet. 4. Vereinsbrutanſtalt zu Münchhauſen bei Wetter, Kreis Marburg: Die Reſultate ſind mit denen der Vereinsbrutanſtalt zu Fiſchhof bei Bettenhauſen zuſammengeſtellt und dortſelbſt (bei V. 8) nachzuſehen. B. Weſergebiet. IV. Werragebiet. 5. Forſthaus Querenberg (fol. Förſter Stückradt) bei Großalmerode: von 13 000 Stück ſelbſtgeworbenen Forelleneiern 8000 Stück Fiſchchen, von denen 4000 in die Bäche und Teiche des Etabliſſements geſetzt, 4000 verkauft ſind; 6. Brutanſtalt Esbachsgraben des Johannes Dänner bei Tann in der Rhön gab von 240 000 Stück ſelbſtgeworbenen Forelleneiern 125000 Stück angebrütet ab — 15000 nach auswärts, erzielte aus dem Reſte 130 000 Stück Fiſchchen, welche theils käuflich abgegeben, theils zur Beſetzung eigener Gewäſſer verwendet ſind; 7. Brutanſtalt in Wüſtenſachſen in der Rhön erzielte aus 15 000 ſelbſtgeworbenen Forelleneiern 14 500 Stück Fiſchchen, von denen 0 Stück käuflich abgegeben find. V. Fuldagebiet. Vereinsbrutanſtalt Fiſchhof bei Bettenhauſen und Münchhausen bei Wetter (ſ. oben III 4.) a) Von (100 000 Stück ſelbſtgeworbenen + 150000 Stück angekauften =) 250 000 Stück Forelleneiern wurden 5000 Stück angebrütet weiter begeben, aus dem Reſte 188 000 Fiſchchen erzielt, davon find 122000 Stück theils verkauft, 75 500 zu eigenem Bedarfe ver⸗ wendet; 5 8 S 8 10. ale 385 b) Lachs. Von 1156000 geworbenen Eiern wurden am 20.—23. Februar 18942 826 000 Stück als mit Augenpunkten verſehen feſtgeſtellt und in der Zeit vom 18. April bis 1. Juni 662 800 Stück hieraus erbrütete Fiſchchen ausgeſetzt; c) Aeſchen. Von 10 000 Stück angebrüteten Eiern waren auf dem Transport 3000 Stück unbrauchbar geworden, erzielt wurden 5300 Fiſchchen; d) Bachſaibling. Von 12000 Stück angekauften Eiern wurden zur Weitererbrütung 8000 Stück an vier von Forſtbeamten geleitete Brutanſtalten abgegeben; der Reſt erbrütet und ſind davon 1500 Stück Fiſchchen ausgeſetzt; e) Regenbogenforellen. Von 17500 Stück angebrütet erhaltenen Eiern find 13 500 an ſechs von kgl. Forſtbeamten geleitete Brutanſtalten abgegeben, der Reſt erbrütet und davon 3100 Fiſchchen erzielt; 8 1) Saiblingsbaſtard. 3000 Stück angebrütet erkaufte Eier lieferten 2200 Stück Fiſchchen, die in einen Brutteich zur Aufzucht eingeſetzt ſind; g) 3 er 30 000 Stück von Hüningen bezogene Eier find in drei Teichen zur Aufzucht erbrütet. Oberaula (fgl. Forſtmeiſter Borgmann) aus: a) 16 137 Stück ſelbgeworbenen Bachforelleneiern (fario) erzielte derſelbe: ) im Bachapparat mit Kuffer'ſchen Töpfen und ſtarkem Waſſerzufluß von 10 768 Eiern 10 554 Fiſchchen bei 2% Abgang; 5) im Eckhard'ſchen Kaſten mit ſchwachem Waſſerzulauf (pro Minute 1,3 Liter) von 5369 Eiern 2100 Fiſchchen, demnach 60 % Abgang; ne find 2500 Stück Fiſchchen, der Reſt 10154 ift in Aufzuchtteiche und Pachtwaſſer eingeſetzt; b) Bachſaibling (fontinalis), aus 2008 Stück angebrütet erhalten 2004 Fiſchchen, erzielt im Bachapparat (Kuffer'ſcher Topf), alſo = 0,2 % Verluſt. Dieſelben find benachbarten Ges wäſſern zugeführt. c) Regenbogenforelle (iridea), aus 1988 angebrütet erhaltenen Eiern 1085 Fiſchchen er: zielt, mit 903 Stück, d. h. 45 ¾ im Bachapparat (mit Kuffer'ſchem Topfe); dieſelben find in Aufzuchtgräben ausgeſetzt. Brutanſtalt Gers hauſen bei Niederaula: a) ad 000 Stück Bachforelleneiern (8000 eigene Werbung) 10 100 Fiſchchen zu eigener Ver⸗ wendung; b) aus 1000 Stück Seeforelleneiern (trutta lacustris) 830 Stück Fiſchchen in Teiche; e) aus 1000 Stück Saiblingseiern eigener Werbung 600 Stück ebenſo, d) wie aus 2000 Stück Regenbogenforelleneiern, von Hüningen bezogen, erzielte 1750 Stück Fiſchchen, in Teiche ausgeſetzt; Brutanſtalt des landwirthſchaftlichen Centralvereins zu Halingsmühle, Kreis Fulda (Ges brüder Reinhard) aus 290000 Stück ſelbſtgeworbenen Bachforelleneiern ihre 278 000 Stück . denen 238 000 Stück in die erpachteten Gewäſſer geſetzt, der Reit käuflich ab⸗ gegeben iſt; . Brutanftalt der Wwe. des Philipp Krönung in Hunmühle bei Poppenhauſen in der Rhön erzielte aus 1025000 Stück Eiern, von denen 570 000 ſelbſtgeworben waren, 1007000 Fiſchchen zu eigenem Gebrauch und Verkauf; „Krönung'ſche Brutanſtalt Remerzhof bei Poppenhauſen legte 400000 Stück Bachforelleneier auf und erzielte 393000 Fiſchchen, von denen 10000 zu eigenem Bedarfe verwendet ſind; . Brutanftalt von E. Groß zu Dietershauſen, Kreis Fulda in der Rhön: 70 000 Stück Forelleneier eigener Werbung ergaben 59 500 Stück Fiſchchen zu eigenem Bedarfe; „In der Brutanſtalt des R. Roth zu Döllbach waren 40 000 Stück ſelbſtgeworbener Forellen⸗ eier ausgelegt, die durch Unfall zu Grunde gegangen ſind; . Brutanftalt des Ferdinand Karges zu Mittelſtellberg in der Rhön, Kreis Gersfeld, erzielte aus 13 000 Stück ſelbſtgeworbenen Bachforelleneiern 12 200 Stück Fiſchchen zu eigenem Bedarf; . Gräflih Froberg-Montjoie'ſche Brutanſtalt in Gersfeld in der Rhön erzielte aus: a) 23 000 Stück Bachforelleneiern eigener Werbung 18 700 Stück Fiſchchen, zu eigenem Bedarf; b) aus 5000 Stück bezogenen Seeforelleneiern 4900 Stück Fiſchchen zur Beſetzung eines Weihers. 17 VI. Weſergebiet. Fiſchbrutanſtalt der königlichen Forſtakademie zu Hannover-Münden (Prof. Dr. A. Metzger) ſiehe unten Bericht unter 3. a) Schnäpel: 40 000 Stück Eier ergaben 37 700 Stück Fiſchchen, b) Lachs: 80000 //ꝗß9. 1264200 % 2 c) Regenbogenforelle: 2000 „ \ 3 10 7 P. U. Nicht thätig war die Brutanſtalt des ꝛc. B. Ochs zu Oberzell, des ac. Chr. Habich, Veckerhagen und wahrſcheinlich des Nikolaus Bohn, von der ebenſo wie von der forſt⸗fiskaliſchen Anſtalt Guttels bei Rohnburg a. F., Bericht, mehrfachen Erſuchens ungeachtet, nicht eingegangen it. 386 — 2 5 Es find nach Vorſtehendem im Vereinsgebiet künſtlich erbrütet und den Gewäſſern desſelben zugeführt: 2212 347 Stück Bachforellen (Salmo fario), 4104 „ Bachſaibling (Salmo fontinalis), 2200 „ Bachſaiblingsbaſtard, 11835 „ Regenbogenforellen (trutta iridea), 5 730 „ Seeforellen (trutta lacustris), 37 700 „ Schnäpel (coregonus oxyrhynchus), 683 200 „ Lachs, Salm (salmo salar), 6300 „ Aeſchen (thymallus vulgaris), insgeſammt 2 963 416 Stück künſtlich erbhrütete Jungfiſche im Gebiete des Vereins erzielt und ausgeſetzt. Auch erbrütet G. Wehner zu Kleinheiligenkreuz bei Fulda alljährlich für eigenen Bedarf einige Tauſend Stück Bachforellen, worüber nähere Berichte fehlen. Daneben find 30 000 Aeſcheneier ausgelegt und 2000 Stück Aale (20—25 em lang) in die Gewäſſer des Vereinsgebietes vertheilt, jo daß annähernd 3 Millionen Jungfiſche ausgeſetzt ſind. 2. Bericht der Jiſchbrutanſtalt der königlichen Jorſtaßademie zu Münden über die Brutcampagne 1893/94. Erſtattet von Profeſſor Dr. Metzger zu Münden. 1. Schnäpel (eoregonus oxvrhynchus). 40000 Eier, erhalten den 24. Januar von der Fiſchzuchtanſtalt Bienenbüttel. Verluſt gering, im Ganzen etwa 1800 Eier und 500 Fiſchchen. Ausgeſetzt am 15. und 16. März in die Werra oberhalb Münden: 37 700 Fiſchchen. 2. Lachs (salmo salar). 30000 Eier, erhalten den 30. Januar von Hameln. Verluſt durch den Transport (die unteren Gier hatten durch Druck gelitten) 2683 Stück, während der Biutperiode 500 Stück, während der Dotterſackperiode ſtarben etwa 400 Stück ab. Ausgeſetzt 26 400 Fiſchchen in die Werra am 23., 24., 25. und 26. April. 3. Regenbogenforelle (Trutta iridea). 2000 Eier, erhalten den 29. April von der Fiſchzuchtanſtalt des Gutes Sandfort bei Osnabrück. Verluſt auf dem Transport 285 Stück, während der Brutperiode 110; außerdem erwieſen ſich etwa 25 Eier als unbefruchtet und etwa ebenſo viele lieferten Menſtroſitäten (Doppelköpfe, Verkrümmte, blaſigen Dotterſack). Ausgeſetzt den 31. Mai 500 Stück in einen Teich der Oberförſterei Gahrenberg und am 1. Juni 1000 in die Gewäſſer der Oberföſterei Ebergötzen. Temperatur des Brutwaſſers: Dezember (1893) 4,9° R., Januar (1894) 3,85, Februar 4,8“, März 4,9 5, April 7°, Mai 8,4“. 3. Beſetzung von Gewäſſern des Vereinsgebietes durch den Eaffeler Jiſcherei-Verein. Vom Vereine ſind an Forellen in circa 30 Sendungen ausgefekt: a) in Erledigung von Pachtverträgen in 9 verſchedene Bäche... 39 500 Stück, b) im öffentlichen Intereſſe und auf Vereinskoſtennn n 36 000 „ 75 500 Stück. Daneben Regenbogenfor ellen e N 4 Sezadle c Veche A Br ae Sc are 3 2000 „ Iich 8 e eee ic!!! De: ERRENB ne S 30 000 * Insgeſammt . . . . 111 000 Stück. Slaliſtiſches: Beſtrafungen wegen Fiſcherei⸗Vergehen und Fiſcherei-Uebertretungen innerhalb des Regierungs⸗ bezirkes Caſſel im Jahre 1893: Aus den Seitens der Herren Erſten Staatsanwälte zu Eaſſel, Hanau und Marburg in Folge höherer Anordnung alljährlich dem Caſſeler Fiſcherei-Verein zugehenden Jahresüberſichten über die rechtskräftigen Entſcheidungen wegen Fiſchdiebſtählen, Fiſcherei-Vergehen und fiſcherel⸗polizeillichen Uebertretungen bei den Amtsgerichten des Bezirks dürfte unter Verweiſung auf die vorjährige S. 150 ff. des Jahrganges 1893 der „Allgem. Fiſcherei-Zeltung“ mitgetheilte Zuſammen⸗ ſtellung das Nachſtehende die fijchereilichen Kreiſe intereſſiren: I. Von den 68 in Betracht kommenden heſſiſchen Amts- beziehungsweiſe Schöffengerichten waren in 1893 mit Fiſcherei⸗Strafſachen 33 gegen 35 im Vorjahre befaßt und zwar im Landgerichts⸗ bezirke Hanau 12 (14), Marburg 7 (9) und Caſſel 14 (13). Verhandelt iſt in 137 Anklagen (93) gegen 173 (149) Angeklagte, darunter gegen 1 (2) Perſonen (Imal). Die Angeklagten vertheilen ſich en (45) Hanauer Bezirk 43 (60), auf den Marburger 43 (18), auf den Caſſeler Landgerichtsbezirk Freigeſprochen wurden im Landgerichtsbezirk Caſſel 12, im Landgerichtsbezirk Marburg 3, insgeſammt alſo 15 Angeklagte, jo daß alſo 157 (172—15) Verurtheilte übrig bleiben; gegen 3 der⸗ ſelben wurde auf Verweis erkannt. | | | PR 387 — — — Die Frelſprechungen wurden ausgeſprochen von den Schöffengerichten Hlerenberg, Vöhl, Veckerhagen, Orb und Hofgeismar in je 1 Falle, Hersfeld und Frankenberg in 2, Caſſel in 3 und Rotenburg in 4 Fällen. Ob im Landgerichtsbezirk Hanau Freiſprechungen vorkamen, erhellt aus der Jahresüberſicht nicht. Die 157 Beſiraften gegen 124 im Vorjahre vertheilen ſich auf die Amtsgerichte: Caſſel mit 11 (10), Oberkaufungen 1 (11), Fritzlar 4 (4), Gudensberg 2 (4), Hofgeismar 0 (0), Hersfeld 10 (3), Lichtenau 3 (2), Melſungen 8 (3), Rotenburg 3 (3), Volkmarſen 1 (0), Vetkerhagen 13 (0), Witzenhauſen 4 (1), Wannfried 1 (0), Zierenberg 7 (2) Angeklagte — ferner Bergen 3 (1), Eiterfeld 3 (4), Fulda 5 (7), Gelnhauſen 5 (7), Großenlüder 2 (2), Hanau 7 (0). Hünfeld 1 (1), Neuhof 5 (0), Orb 2 (5), Schwarzenfels 1 (0), Weyhers 5 (1), Steinau 8 (2), Borken 2 (0), Frankenberg 10 (2), Jesberg 4 (3), Neukirchen 7 (0), Vöhl 2 (0), Marburg 12 (3), Frohnhauſen 4 (3), Wetter 5 (1) Angeklagte. ; Unter 14 Jahren waren 4 Angeklagte, 2 wurden mit je 1 Mark, 2 mit Verweis beſtraft. Vorbeſtraft wegen Fiſcherei-Frevels waren im Landgerichtsbezirk Gafjel 6, im Marburger Bezirk 1, vom Hanauer Bezirk erhellt nichts. II. Die Form der Erkenntniſſe tft im Hanauec Bezirke nicht mitgetheilt, auch im Caſſeler Beztite erhellt die Zahl der Urtheile (32) und der Strafverfügungen (42) nicht, im Marburger Bezirke ergingen 8 (5) Urtheile und 31 (13) Strafverfügungen. III. Die Strafthat angehend, fo iſt meiſt wegen unberechtigten Fiſchens (Strafgeſetzbuch 370 4) Strafe erkannt, außerdem aber u. A. auch: 1) wegen unberechtigten Aufberoahrens von Fiſcherei-Geräthen nach pos. 4 des kurheſſiſchen Fiſchſiraftartſs vom 30. Dezember 1822 gegen 6 (6) Angeklagte beim Amtsgerichte Caſſel; 2) wegen verbolswidrigen Einlaſſens von Enten in Fiſchwaſſer 2 Angeklagte beim Amtsgericht Zierenberg, vom Landgerichte Caſſel wurd: die Konſiskation der Enten ausgeſprochen; 3) gegen 1 Angeklagten wurde auf Grund des $ 361 des Strafgeſetzbuches auf Strafe von 1 Mark erkannt wegen unterlaſſener Abhaltung feiner 11- und Yjährigen Knaben von der Fiſcherei⸗Uebertretung. IV. Erkannt wurden an Strafen: 1) an Geld: im Bezirk Faſſel gegen 67 (46) auf 472 Mark (300), im Bezirk Marburg gegen 36 (15) auf 139 (132) Mark, im Bezirke Hanau gegen 38 (38) auf 274 (230) Mark, zuſammen auf 885 (562) Mark; 2) auf Haft im Caſſeler Bezirk gegen 3 (4) Angeklagte auf 5 (4) Wochen, 14 Tage, 1 Woche, im Marburger gegen 1 (1) auf 14 Tage Haft, im Hanauer gegen 4 (3) auf 2mal 3 Wochen Haft, auf 1 Woche und 1 Tag; 3) auf Gefängniſt: im Marburger Bezirk auf 2 Wochen. In mehreren Fällen mußte auf Freiſprehung erkannt werden, weil bei dem geringen Waſſer⸗ lande in den Gewäſſern die dem Verenden nahen Fiſche als vom Fiſcherei-Berechtigten aufgegeben betrachten wurden. V. Anzeiger waren im Jahre 1893: Forſtbeamte im Caſſeler Bezirke bei 18 (9) Fällen, im Marburger bei 11 (6) Strafſachen. Bezüglich des Hauauer Vezirkes fehlen die bezüglichen Angaben. — Waſſerbau- und ſtaarlich beſtellte Fiſcherei-Aufſeher: im Caſſeler Bezirk bei 19 (10) Anzeigen, un Marburger ber 1 (1); Privat- Fiſcherei-Aufſeher: im Caſſeler Bezirk s (1); Gendarmen und Schugleute: im Caſſeler Bezirk 40 (7), im Marburger bei 23 (7) Anzeigen; von Privaten waren 5 (12) Anzeigen eingegangen. Von den beſonders zum Fiſcherei- Schutz geilgneten Feldhüter waren nur 3 Anzeigen eingegangen. Betrachtungen ſollen an dieſe Ergehulſſe nicht geknüpft, es ſoll jedoch angeſtrebt werden, die Keuntniß verſchiedener Strafakten zu erlangen, die zu Zweifeln insbeſondere wegen anſcheinender Geringfügigkeit der Strafe gegeben haben, und dann wird vielleicht ſpäter Weiteres mitgetheilt. Oberöſterreichiſcher Fiſcherei-Verein. Zur Aechenſchaſtsberichte des oberöſlerrei hiſchen Jiſcherei- Vereines für 1893 und über die Huchen- und Krebsvermelhrung, ſowie über die Fiſcherei-Karle für Dberöfterreid insbeſondere. (Fortſetzung.) Was die ebenfalls vom Staate mit jährlich 250 fl. ſubventionirte Thätigkeit des Vereins zur Wiederbevölkerung der Gewäſſer mit Edelkrebſen betrifft, jo entnehmen wir dem Berichte des Vereines an das k. k. Ackerbauminiſterium daß im Jahre 1893, 9580 Stück 15—18 cm lange fortpflanzungsfähige, aus Südlroatien bezogene Edelkrebſe an 26 Parteien um den Preis von 3 kr. per Stück abgegeben werden konnten und 4400 Stück unentgeltlich in fünf Waſſerſtrecken eingeſetzt wurden. Was die in demſelhen Abſchnitte enthaltene Bemerkung betrifft, daß nach den eingelangten günſtigen Berichten der Fiſcher und Fiſchere-Intereſſenten über das Gedeihen der Einſatzkrebſe im ab— gelaufenen Jahre ſchon in mehreren Fällen junge Brut konſtatirt wurde, und demnach die Einbürgerung der geſuchten Edelkrebſe nunmehr geſichert ſei, jo iſt dieſe Bemerkung wohl nur dahin aufzufaſſen, daß in jenen, leider nicht ſpeziell ausgeführten Gewäſſern, wo Krebsjungbrut konſtatirt wurde, das 388 weitere Wachsthum der Einſätze, beziehungsweiſe die Fortpflanzung derſelben als geſichert betrachtet und erhofft werden könne. N Dem entgegen ſteht aber auch die ebenſo erweisliche und merkwürdige Thatſache, daß manche früher krebsreiche Gewäſſer ſeit Jahren zwar regelmäßig mit einer ganz bedeutenden Zahl von Zucht⸗ krebſen beſetzt wurden, ohne daß ſich, ungeachtet der genaueſten Nachforſchungen, irgend eine Spur vom Verbleib der Einſatzkrebſe ſelbſt, geſchweige eines Nachwuchſes derſelben, auffinden ließ. Wie an Hand der früheren Nereinsberichte über die ſiebenjährige Krebsvermehrungsaktion fonftatirt werden konnte, wurden durch Vermittlung des Vereins bisher im Ganzen circa 87 375 Zuchtkrebſe im Lande zum Ausſatz gebracht. Soweit aus denſelben Berichten ferner zu erſehen iſt, ſind es aber leider nur wenige Parteien, welche den Nachſatz für ihre Fiſchwäſſer fonfequent und in ausgiebigem Maaße fortſetzten. Die Verſuche biieben mehr vereinzelt und unzuſammenhängend. Bei manchen Züchtern ſcheint die bisherige Erfolgloſigkeit ihrer Bemühungen eine gewiſſe Ent⸗ muthigung erzeugt zu haben. Für eine ſyſtematiſche und nachhaltige Beſetzung aller geeigneten Fiſcherei⸗ Rechtsgebiete ganzer Waſſerläufe mit Edelkrebſen fehlt, ganz abgeſehen von der Unzulänglichkeit der gebotenen Geldmittel, auch leider jede Organiſation der einzelnen, meiſt nur auf kurzen Waſſerſtrecken Fiſcherei Berechtigten im Zwecke gemeinſamer piscikultureller Operationen. Es iſt keineswegs ausgeſchloſſen, daß ſogar von einzelnen Wirthen geſchehene Einſätze, welche ſich in die benachbarten liliputaniſchen Kleinrechtsſtrecken verlieren, dort nicht einmal geſchont wurden. Auch hierbei zeigt ſich eben der Nachtheil der überzahlreichen, ſelbſtändig betriebenen minimalen Fiſcherei-Rechtsgebiete und der leider von einflußreichen Seiten fortgenährten Abneigung gegen gemeinſame, einheitliche Kulturmaßregeln. Das in Ausſicht ſtehende definitive Landes-Fiſcherei⸗Geſetz für Oberöſterreich wird dieſe Nachtheile ebenfalls nicht beheben, weil es keine zuſammengelegten Reviere mit einheitlicher Bewirthſchaftung kennt. Es wäre daher wohl angezeigt, daß, ſobald auf irgend einer Theilſtrecke eines Waſſerlaufes, deſſen Wiederbevölkerung mit Edelkrebſen ernſtlich in Angriff genommen wird, jedesmal auch ein auf 4—5 Jahre zu erſtreckendes, allgemeines, behördliches Krebsfangverbot für den ganzen Waſſerlauf, zumindeſt aber für die, den mit Jungbrut beſetzten Waſſerſtrecken benachbarten Fiſcherei-Nechtsgebiete erwirkt und erlaſſen werde. So beſteht z. B. ein ſolches Verbot für den Traunſee und deſſen Ein⸗ mündungsgewäſſer. Von großem Intereſſe erſchiene es ferner, wenn mit dem nächſten „Krebsberichte“ des Vereines eine überſichtliche, tabellariſche Darſtellung der bisher mit Krebſennachſatz bedachten Fiſcherei-Rechtsgebiete und die Erfolge dieſer Operation verbunden würde. Binnen 5—7 Jahren müſſen ſich im Falle des Gedeihens der geſchehenen Einſätze, ba aller fachmänniſchen Bedachtnahme auf den langſamen Entwicklungsgang des Krebſes, örtlich doch ganz evidente Erfolge nachweiſen laſſen. Auch ſollten die unentgeltlichen Ausſätze einer ſpeziellen periodiſchen Kontrole unters zogen werden. Nicht minder würde es ſich empfehlen, zeitweife in den geleſenſten öffentlichen Blättern des Landes und etwa auch in den viel verbreiteten wohlredigirten Mittheilungen des oberöſterreichiſchen Landeskulturrathes belehrende, populäre Artikel über den Nutzen und die relative Leichtigkeit der Krebszutt im Zwecke der Wiederbelebung des ziemlich geſunkenen Intereſſes der Kleinfiſcher an der Aufzucht des Edelkrebſes einrücken zu laſſen. Nachdem die „Erörterung über den Stand der Krebsfrage“ übrigens einen Vortrags- und Berathungsgegenſtand des nächſten öſterreichiſchen Fiſchereitages bilden ſoll — mögen vorläufig mehrere längſt in Ausſicht genommene Bemerkungen und Anregungen zu dieſem Gegenſtande, — an dieſer Stelle noch unterbleiben. Es iſt übrigens anzuhoffen, daß bei obiger Berathung auch die Frage in Erwägung gezogen werden wird, ob es ſich nicht empfehle, die bekanntlich wenig Aufwand erfordernde Errichtung von Krebszuchtanſtalten in verſchiedenen Landestheilen zu ſubventioniten und die heimiſchen Gewäſſer mit den dort erzeugten, bereits alklimatiſirten Jungkrebſen zu beſetzen oder zur Wiederbevölkerung verödeter he miſcher Krebsgewäſſer das immerhin koſtſpieligere aber verläßlichere Satzmaterial aus bekannten, allerdings nicht zahlreichen, aber noch mit ſehr ſchönen Krebsbeſtänden verſehenen heimatlichen Waſſer⸗ läufen zu benützen. (Schluß folgt.) VI. Vermiſchte Mittheilungen. Poſtverſand von Fiſcheiern nach Oeſterreich Dem Vorſtand des Deutſchen Fiſcherei⸗ Vereins beehrt ſich das Reichs-Poſtamt im Verfolg ſeines Schreibens vom 27. April 1892,115221 mitzutheilen, daß dringende Pakete mit befruchtetem Fiſchlaich bis zum Gewicht von 5 kg im Verkehr mit Oeſterreich-Ungarn vom 1. November ab zur Beförderung zugelaſſen werden. Die Verſendungsbedingungen ſind im Allgemeinen die gleichen, wie bei dringenden Packeten des inneren deutſchen Verkehrs; namentlich beträgt die beſondere Gebühr ebenfalls 1 Mark für fr . * 389 — jedes Stück. Den Sendungen müſſen, wie allen ſonſtigen Packeten nach Oeſterreich-Ungarn drei Zoll⸗Inhaltserklärungen beigefügt werden. Berlin, W. den 11. Oktober 1894. gez. Fritſch. Statiſtiſches. Anläßlich des in Breslau abgehaltenen V. Fiſchereitages und des dabei ſtattgefundenen Ausfluges nach Trachenberg iſt der Wunſch ausgeſprochen worden, eine Statiſtik der Teichwirthſchaft des Militſch-Trachenberger Kreiſes zu veröffentlichen. Wir theilen daher mit, daß 1) die Geſammt⸗-Teichfläche des Kreiſes betretet. . 5500 ha. 2) die jährlich bewäſſerte Teich fläche 3200 ha. 3) jährlich zum Verkauf kommen: DER RE BT N 4500 Err. RN N EN I TEENS, C. Hechte, Barſche u. ſ. w. Buche ER RR Fürſtliches Kameralamt Trachenberg. Haaſe. Erkenntniß des kgl. bayeriſchen Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Juli 1894. Errichtung einer Holzſtofffabrik in einem Privatfluſſe des Staates, welcher gemäß Art. 40 Abſ. 2 des Waſſerbenützungsgeſetzes wie ein öffentlicher Fluß zu behandeln iſt. Ohne Erlaubniß der Verwaltungsbehörden dürfen nach Art. 10 und 40 Abſ. 2 des Waſſerbenützungsgeſetzes vom 28. Mai 1852 innerhalb des Ueberſchwemmungsgebietes eines ſolchen Fluſſes keine Dämme oder ähnliche Anlagen, welche auf den Lauf des Waſſers oder die Höhe des Waſſerſtandes Einfluß haben können, angebracht und in dem Fluſſe ſelbſt dürfen keine Triebwerke, Waſſerleitungen, Abzugsgräben ꝛc., noch ſonſtige, den freien Waſſer— ablauf ſtörenden Anlagen errichtet werden und nach Art. 11 bedarf die Abänderung be— ſtehender Einrichtungen und Anlagen dieſer Art der gleichen Erlaubniß. Ob und unter welchen Bedingungen aber die Verwaltungsbehörde dieſe Erlaubniß zu ertheilen für gut findet, hängt, wie der kgl. Verwaltungsgerichtshof immer gleichmäßig erkannt hat, von ihrem adminiſtrativen Ermeſſen ab. Je mehr — ſei es bezüglich des Schutzes der Ufer, der Verhütung von Ueberſchwem— mungen und Verſumpfungen, der Verunreinigung des Waſſers, der Vermeidung von Waſſer— verluſten, der Gefährdung der ſanitären Bedürfniſſe einer großſtädtiſchen Bevölkerung, wie auch im Allgemeinen der Fiſcherei, oder ſei es in irgend welcher anderer Beziehung — Rückſichten des öffentlichen Wohles oder der öffentlichen Intereſſen hereinſpielen und je mehr Intereſſenten bei der allgemeinen Waſſerbenützung betheiligt ſind, — deſto mehr erſcheint es erklärlich, daß das Geſetz die Genehmigungsertheilung in das pflihtmäßige Ermeſſen der Behörden gelegt hat. Im vorliegenden Falle iſt feſtgeſtellt, daß an dem betreffenden Fluſſe ſowohl allgemeine Intereſſen als auch ſolche Einzelner in ganz hervorragendem Grade und in der mannig— faltigſten Weiſe betheiligt ſind. Wenn daher namentlich zur Verhütung einer gemeinſchäd— lichen Waſſerverunreinigung und zur Verhütung von Waſſerverluſten von der Vorinſtanz die Anlegung von Klärbaſſins und eine mit größeren Koſten verbundene Dichtmachung des Werk— kanales für nothwendig erachtet wurde, ſo hat ſich dieſelbe hiebei innerhalb der Grenzen ihrer Zuſtändigkeit und innerhalb des den Behörden durch das Geſetz anheimgegebenen adminiſtrativen Ermeſſens gehalten. Ob die dem Unternehmer hiebei gemachten Auflagen nothwendig, ob ſie zweckmäßig, angemeſſen oder überhaupt geeignet find, den Zweck der Wahrung der obwaltenden öffentlichen Intereſſen zur Erfüllung zu bringen, ob ſie für den Unternehmer mehr oder minder läſtig und auf die Rentabilität oder ſelbſt auf die Durchführbarkeit des Unternehmens Einfluß zu üben geeignet ſind u. dergl, das Alles beruht auf Erwägungen, die der Würd gung des fol. Verwaltungsgerichtshofs entrückt find. Letzterer könnte nicht einmal dann mit Erfolg angerufen werden, wenn dem Unternehmer die nachgeſuchte Erlaubniß ganz und gar ver— weigert worden wäre. Da die Wahrung der öffentlichen Intereſſen in Bezug auf die Waſſer— benützung den Behörden von Amtswegen obliegt und dieſe hiebei an die Anträge der Parteien und an das Gutachten der Sachverſtändigen nicht gebunden ſind, ſo ſtellt ſich auch der 390 —ů—ůů — Beſchwerdeeinwand, daß die Vorinſtanzen den fraglichen Beziehungen über die Anträge der Parteien und das Gutachten der Sachverſtändigen in unzuläſſiger Weiſe hinausgegangen ſei, im Verfahren vor dem Verwaltungsrichter als unbehelflich dar. Fiſchereikurſe. Auf Veranlaſſung des Vöcklabrucker Bezirks-Fiſcherei-Vereines wird der bekannte Fiſchzüchter Herr Hans Köttl in Redl Neukirchen, Oberöſterreich (Halteſtelle Gampern-Neukirchen der Wien-Salzburger Bahnſtrecke) am 5., 6. und 7. November d. J., dann am 10., 11. und 12. April 1895 Fiſchereikurſe für angehende kleine Fiſchzüchter ab⸗ halten. Anfragen und Anmeldungen ſind an den Eingangs genannten Fiſcherei-Verein zu richten. M.— Regenbogenforellen in der Elſenz. In dieſem Jahre wurden von den von mir vor vier Jahren in die Elſenz eingeſetzten Regenbogenforellen Exemplare im Gewicht von 8 Pfund gefangen, gewiß ein Beweis für die Vorzüge der Regenbogenforellen in geeigneten Fiſchwaſſern. Heidelberg, 30. September 1894. Riedel. Ein Beiſpiel für die Schnellwüchfigkeit der Bachſaiblinge und der Regen⸗ bogenforellen. Im vergangenen Frühjahre wurde in die Brutteiche meiner Anſtalt das Produkt aus je 15 Tauſend Eiern obiger Fiſche zur Aufzucht geſetzt. Bei der eben vollendeten Abfiſchung ergaben ſich in Summa 446 Pfund Fiſche. Es ſind alſo aus 30 Tauſend Eiern innerhalb eines halben Jahres 4 Centner Fiſche ge— worden. Der vierte Theil derſelben beſtand dabei aus Exemplaren von 16— 20 Centimeter Länge, die Hälfte aus 10—15 Centimeter langen. Der Durchſchnitt lag bei 13 und 14 Centimeter. Einzelne Fiſche wogen 80 Gramm. In ſolchen Fiſchen ſteckt natürlich eine weit beſſere Wüchſigkeit als bei den ſonſt ge: handelten von 5—10 Centimeter Länge. Die Teichwirthe ſollten den höheren Preis nicht anſehen und ſtatt verkümmerter Waare, ſolche regelrecht gezogene und in einem glatten Wachsthume ſtehenden Fiſche kaufen. Nur ſolche Setzlinge ſind befähigt, ſchon im folgenden Sommer Speiſewaare, ja Gewichte bis 1 Pfund zu ergeben. C. Arens. Merkwürdiger Fang. Dieſer Tage hat ein Fiſcher in einem der in der Nähe des Starnberger Sees belegenen kleinen Seeen gegen Seeshaupt einen Waller von 1915 Pfund gefangen; es iſt dies durchaus nichts außergewöhnliches, jedoch nicht unintereſſant, auf welche Weiſe der Fang vor ſich ging. Der Fiſcher hatte Legangeln gelegt; es fing ſich an dem Köderfiſch ein Taucher, und dieſen nahm der Waller an, der ihn im Fiſchkalter wieder von ſich gab. d Ich theile dieß nur mit, weil ich nicht weiß, ob es bekannt iſt, daß der Waller auch auf ſolche Beute geht. v. M. Raubzeugvertilgung. In dem Großherzogthum Heſſen ſind während des Etatsjahres 1893/94 im Ganzen 515 M. Prämien für die Erlegung von 65 Fiſchottern (6 J pro Stück) und 125 Fiſchreihern (1 M pro Stück) ausbezahlt worden. Von den Erlegern waren 20 Fiſcherei-Berechtigte und 65 Jagd- Berechtigte. A Krebszucht in Thüringen. Der Vorſtand des Thüringer Fiſcherei-Vereins beabſichtigt die⸗ jenigen öffentlichen Gewäſſer Thüringens, die in früheren Jahren Krebſe enthielten, jetzt aber in Folge der in den Jahren 1881—84 ziemlich überall aufgetretenen Krebspeſt keine oder nur wenige aufweiſen, wieder mit Krebſen zu beſetzen. Der Fiſcherei-Verein hat eine größere Summe hierzu beſtimmt und zunächſt für dieſen Herbſt die Ausſetzung von 10 000 Stück Satzkrebſen in Ausſicht genommen. Der Anfang hiermit iſt bereits vor einigen Tagen mit Ausſetzen von 6 Schock an mehreren Stellen der Saale hier bei Jena ſowie an vielen anderen Waſſerläufen Thüringens gemacht worden und werden bis Ende dieſes Monats 10 000 Stück eingeſetzt ſein. Die Krebſe werden aus Oſtpreußen bezogen (keine ruſſiſchen), haben eine durchſchnittliche Größe von 8—13 em, kommen trotz der weiten Entfernung durchweg munter an und es iſt deßhalb auf baldigen Erfolg zu rechnen. Der erhoffte Erfolg für die Vermehrung der Krebſe in unſeren Thüringer Gewäſſern wird um ſo ſicherer ein⸗ treten, wenn die Fiſcherei⸗Berechtigten ſich genau nach den geſetzlichen Beſtimmungen richten Wen 391 — ——4 — wollten und alle gefangenen Krebſe, die nicht das Mindeſtmaaß von 10 em (vom Schwanz bis zur Naſenſpitze gemeſſen) haben, wieder in's Waſſer zurückſetzten. Es iſt ferner dringend zu wünſchen, daß alle gefangenen Mutterkrebſe, die noch Eier reſp. Junge mit ſich tragen, was im Mai noch ſehr häufig vorkommt, ohne Ausnahme ihrem Elemente wieder übergeben werden. Daß dies im eigenen Intereſſe der Fiſcher liegt, bedarf keiner Auseinanderſetzung, 1 aber leider finden ſich nur zu häufig in der käuflichen Waare ſolche Mutterkrebſe. Für den 4 größten Theil der Bevölkerung iſt jetzt ein Gericht Krebſe ein unerſchwinglicher Luxus; | während vor etwa 40—50 Jahren das Schock mit 60 Pfennige und noch weniger zu haben 1 war, koſtet es jetzt an 6 Mark. Wenn es auch zu ſo niedrigen Preiſen wie früher nicht wieder kommen wird, ſo wollen wir doch hoffen, daß durch die beabſichtigten Ausſetzungen von Krebſen in ganz Thüringen Seitens des Thüringer Fiſcherei-Vereins mit der Zeit wenigſtens eine Verbilligerung der Speiſekrebſe eintreten möge. Krebszucht in der Oder und Spree. Nach den Recherchen, welche der kgl. Oberfiſchmeiſter der Provinz Brandenburg, Herr Gerhardt, angeſtellt hat, iſt Grund zu der Annahme vorhanden, daß die Krebspeſt in der Oder bei Schwedt als erloſchen betrachtet werden darf. Auch in 4 der Spree, in welche von der Fiſcherinnung zu Beeskow in den Jahren 1885, 1886 und 1 1888 Krebſe bei Beeskow ausgeſetzt wurden, ſind in den letzten Jahren einzelne ausgewachſene Krebſe gefangen worden, ein Beweis, daß das Spreewaſſer in der Gegend von Beeskow von der Krebspeſt befreit iſt. Es iſt daher zur weiteren Förderung der Krebzucht in dieſen Theilen der Spree und Oder von dem genannten Oberfiſchmeiſteramt für die Fiſcherinnungen E zu Beeskow und Schwedt eine Staatsbeihilfe beantragt worden. Nachdem es ſich Heraus: 8 geſtellt hatte, daß die früheren Ausſetzungen in der Spree durch die Fiſcherinnung von Beeskow in fehlerhafter Weiſe betrieben wurden, indem die längere Zeit auf dem Transport geweſenen Krebſe unvermittelt in das Waſſer geworfen, anſtatt daß dieſelben, wie jedem Krebszüchter bekannt, am Ufer ausgeſetzt und mit Waſſer beſprengt worden wären, ſo iſt dem Antrag zur Bewilligung einer Staatsbeihilfe die Bedingung beigefügt worden, daß die Fiſcher— innung zu Schwedt ſich vor dem Bezug und dem Ausſetzen der Krebſe mit dem zuſtändigen Oberfiſchmeiſter in Verbindung zu ſetzen habe. Für eventuelle neue Ausſetzungen iſt die Herbſtzeit (September) in t, genommen, in welcher natürlich Männchen und Weibchen, am beſten im Verhältniß von 1:2 eingeſetzt werden. H. Fiſchereigeſetzliches. (Oberöſterreich). Wie werthe Leſer aus dem in Nummer 8 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ enthaltenen Berichte erfuhren, hat der oberöſterreichiſche Landtag über Antrag des Abgeordneten und Müllermeiſters Ignaz Huber, und obſchon der Regierungs- verteter im Namen des k. k. Ackerbauminiſters erklärte, daß dieſer Antrag ganz unannehmbar ſei, folgenden Zuſatz zu § 36 des Fiſcherei-Geſetzes beſchloſſen: „Außer dem im $ 19 des Reichs-Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1869 wegen Aus: . übung anderer Waſſerbenützungsrechte eingeräumten Anſpruche auf angemeſſene Schadloshaltung ſteht dem Fiſcherei⸗Berechtigten gegen Regulirungen oder Umlegung des Fluß- oder Bachbettes i eine Einſprache oder ein Entſchädigungsanſpruch nicht zu.“ Selbſt ohne Kenntniß des öſterreichiſchen bürgerlichen Geſetzbuches, des öſterreichiſchen Waſſerrechtes und Reichs-Fiſcherei-Geſetzes wird jeder Rechtskundige einſehen, daß ein ſolcher Paragraph ein — „Monſtrum“ ſei, welcher auch nicht die geringſte Ausſicht auf die Adoption durch die k. k. Regierung habe. Wahrſcheinlich um ein Paroli gegen die glänzende Anfechtung dieſes formloſen Antrages durch die bekannte Petition der oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereine zu bieten, hat Herr Huber es aber zu Wege gebracht, daß die ihm gefällige Bezirksgenoſſenſchaft Wels beim „oberöſter— reichiſchen Landeskulturrathe“ den Antrag einbrachte: „derſelbe möge beim k. k. Miniſterium auf die Genehmigung dieſes Paragraphen hinwirken.“ Hierüber referirten in der Sitzung des Landeskulturrathes vom 21. Auguſt d. J. die Herren P. Benno Mayr, ſtändiger Referent in Fiſcherei⸗Angelegenheiten und Dr. Ritter von Glanz, als der Vertreter des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins, und ſtellten — in Erwägung, daß die Fiſcherei-Rechte ebenſo des Schutzes bedürfen, wie andere Rechte, ſowie weil durch das allgemeine bürgerliche 4 Geſetzbuch und das Waſſerrecht ausgeſprochene Beſtimmungen aufzuheben, nicht in die Kompetenz c 392 des hohen Landtages falle, und endlich der von demſelben beſchloſſene Zuſatz zu dem § 36 des Fiſcherei-Geſetzes für Oberöſterreich, nach einer diesbezüglichen Aufklärung des Herrn Regierungsvertreters im hohen Landtage, keine Ausſicht auf die allerhöchſte Sanktion habe, — den Antrag, es ſei auf das Einſchreiten der Bezirksgenoſſenſchaft Wels nicht einzugehen. Herr P. Benno Mayr iſt derſelbe Herr, welcher, wie man weiß, den Anſtoß zur Ab— lehnung des Syſtems der „zuſammengelegten Reviere“ gab, weßhalb es um ſo bedeutungs— voller wird, wenn ſogar „dieſem Herrn“ der beſprochene „Antrag Huber“ zu — „Itater Tabak“ war, und er ſich als Referent des Landeskulturrathes dagegen ausſprach. Nichtsdeſtoweniger wurde der Antrag der zwei Referenten im Landeskulturrathe mit allen gegen vier Stimmen abgelehnt und das k. k. Ministerium muß den „Huber'ſchen Antrag“ abermals — quittiren. Die „ländlichen Beiſitzer“ drangen eben durch! Von einer „Genehmigung“ kann nun freilich keine Rede ſein; es wäre aber hoch an der Zeit, daß durch die baldige und bündige Erledigung des „Geſetzentwurfes“ ſolchen fortwährenden Agitationen endlich — „klipp und klapp“ — ein Ende gemacht würde. Herr Dr. Ritter von Glanz legte gleich nach obigem Beſchluſſe ſein Mandat als Vertreter des oberöſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins im Landesku turrathe zurück, und war nur ſchwer zu bewegen, dasſelbe bis auf Weiteres beizubehalten. v. Milborn. VII. Perſonalnachrichten. Wie wir vernehmen, mußte ſich Herr Dr. Friedrich Wildgans, k. k. Sektionsrath im öſterreichiſchen Ackerbau-Miniſterium und Redakteur der „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei⸗Vereines“, in den letzten Tagen einer ernſten Operation durch den berühmten Wiener Chirurgen, Hofrath und Profeſſor Dr. Albert unterziehen. Die Operation gelang voll: ſtändig, und ſteht, bei raſcher Rekonvalescenz, die dauernde Herſtellung des Patienten in ſicherer Ausſicht. Leider war Sektionsrath Dr. Wildgans durch dieſen Zwiſchenfall verhindert, dem V. Fiſchereitage der öſterreichiſchen Verbaud-Vereine in Wien anzuwohnen. Möge der um die Hebung der öſterreichiſchen Fiſcherei und die Förderung ernſter Vereinsthätigkeit viel verdiente Beamte baldigſt ſeiner regſamen Thätigkeit wiedergegeben werden. M.— Herr W. Riedel hat ſeine Fiſchzüchterthätigkeit von Heidelberg nach Waibſtadt (Badiſche Odenwaldbahn) verlegt. VIII. Zragekaften. Weitere Antwort auf Frage Nr. 36. (Herrn S. in E.): In Ihrer Nr. 20 vom 28. September 1894 brachten Sie im Fragekaſten die Antwort auf Frage Nr. 36 von Herrn Riedel in Heidelberg, welcher die Eier von gemäſteten Forellen zu Zuchtzwecken als vollſtändig untauglich erklärt. Geſtatten Sie mir nun, als langjähriger Fachmann und Praktiker, Ihnen mitzutheilen, daß ich faſt gerade das Gegentheil beobachtet habe. Ich ziehe mir einen Theil meiner Forellenbrut jedes Jahr ſelbſt und zwar ausſchließlich von Ciern gemäſteter Forellen, und habe gefunden, daß die Sterblichkeit nicht größer iſt, als bei allen anderen Forellen- und Regenbogenforelleneiern. Was nun die Brutfiſchchen anbelangt, fo find diefeiben viel größer und kräftiger als diejenigen, welche von Forellen ſtammen, die aus Naturbächen gewonnen worden find. Dieſer Größen unterſchied bleibt auch für alle folgenden Entwicklungsperioden beſtehen. Was die Färbung anbelangt, ſo hat die Brut meiner Maſtforellen alle möglichen Schattirungen, von ganz hellgrau, grün, dunkelgrün, hellbraun, dunkelbraun bis kohlſchwarz. Die Brutfiſchchen ſind ſehr munter und werden in den erſten Wochen noch mit pulveriſirten Eintagsfliegen oder mit ganz fein durchgepreßtem Fiſchfleiſch gefüttert und nehmen ſehr lebhaft die Nahrung an. Daß ein gewiſſer Prozentſatz zu Grunde geht, weiß jeder Fiſchzüchter, einmal mehr, ein anderesmal weniger, das iſt eben nach meiner Anſicht Glücksſache! Daß in kurzer Zeit ſämmt⸗ liche Fiſchchen abgeſtorben ſind, wie Herr Riedel angibt, iſt mir noch niemals vorgekommen, und dürften bei ſolchen Fällen wohl andere Urſachen an dem Abſterben die Schuld getragen haben. Ich habe ſchon viele Hunderttauſende von befruchteten Eiern meiner gemäſteten großen Forellen verkauft, und habe noch von keiner Seite eine Klage bekommen. Daß alſo der Laich von gemäſteten Forellen zur Zucht entwerthet (untauglich) ſein ſoll, muß ich im Intereſſe aller Fiſchzüchter, welche mit Laich von gemäſteten Forellen arbeiten, entſchieden zurückweiſen, und ich glaube ſicher annehmen zu können, daß wohl der größte Theil, aller zu Zuchtzwecken zur Verwendung kommenden Forelleneier, Fiſchen aus Auſtalten, entſtammt, worin ſolche gefüttert, reſpektive gemäſtet worden ſind. Es wäre ſehr wünſchenswerth zu erfahren, was Herr Ried el-Heidelberg eigentlich unter „gemäſteten“ Forellen verſteht. Nach meiner Anſicht iſt jede Forelle, welche in Hältern oder Teichen gehalten wird, und außer der natürlichen, im Teich vorhandenen Nahrung noch gefüttert wird, als Maſtforelle anzuſehen und warum fol dieſe Forelle ſich von den anderen jo unterjcheiden ? Mainz, im Oktober 1894. Wallau. 8 0031 u I ee rtr ö 2 — TTP r x — 4 — —|- une oer Re — -|- -|- 08 — 0 aut =& en Bee en r AN N ro e 1 DE DEREN N In a Eee * ET bund Erich: r C 5 Er ee a FE buhpngz S „ 003 „ N ee JJ 88 Des - -—|I- — ee ee a A — — —— ( — — 100 — — — -|- — Ice D * 5 J LEE N er 70 09 | —— -|- - | + map 8 12 „ — —— — -|- — — 091 011 ER a en RR r r ea 7120 75 ae NELINITE) en — — e bol = ori = oel < 7 - n Se DEE 1 8 nsbungchiozg r EN a a ae er Ze ze el re wpopS E05“ Se - |- - | - -|r -o -Je — oe — oe - 0 1 — — -|- -|- — ussgun]jd un — — Ben, 1 — — or — c — — — — — — se = 09 5 5 5 „„ r ET SE DA N Se RE FE ungpg S 0 — -|- - a N Or pre re F er noſſovz 5338 . 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Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler) München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nächſte Nummer erſcheint am 9. November 1894. AN — ’ Allgemeine Niſcherei-Zeitung. eue Solge der r Baner. Siſe Siſcherei⸗Seitung Erſcheint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jährlich 4 Mt. — Berlehbe — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Erpeditlon. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 1.50 Mk. Zuſchlag. — Inferate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Befammtintereffen der Fischerei, foroie für lie eſtrebungen der Fildierei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Sifcherei-Dereins, der Landes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗ Verbandes, des Schlef. Fiſch. Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach: Tegernſee, des Fiſch. ber. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗ ‚Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Sifch.-Der., des Caſſeler Fiſch.⸗Ver., des Central. ⸗Fiſch.⸗Vereins für Schleswig Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Sifch.-Der., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fifch.-Der., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Gefterreid) » Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifdyen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 23. München, den 9. November 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Magen(pförtner)⸗Verſtopfung bei künſtlicher Fütterung der Fiſch⸗ brut. — III. Neuer Gabelſpinner für Hechte. — IV. Vereinsnachrichten. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Perſonalnachrichten. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) Bekanntmachung. Es gereicht mir zur beſonderen Freude unſeren angeſchloſſenen Vereinen, Mitgliedern und Freunden die Mittheilung machen zu können, daß Seine Durchlaucht Fürſt Hatzfeldt⸗ Trachenberg uns erhalten bleibt. In Folge des einſtimmigen Beſchluſſes der am 29. v Mts. verſammelten Ausſchuß⸗ mitglieder erging der nachſtehende Brief an Seine Durchlaucht: Berlin 8. W., den 29. Oktober 1894. Euerer Durchlaucht beehre ich mich mitzutheilen, daß der Ausſchuß unſeres Vereines in ſeiner ſoeben beendeten Sitzung einmüthig beſchloſſen hat, die Bitte auszuſprechen, daß Euere Durchlaucht an der Spitze unſeres Vereins bleiben möchten. Indem ich mit dem Ausdruck beſonderer Freude dieſen Beſchluß zu Euerer Durchlaucht Kenntniß bringe, lege ich weiter noch eine Reihe von Briefen (14) 398 — verſchiedener, am Erſcheinen verhinderter Ausſchußmitglieder bei, welche mir auf ein an dieſelben gerichtetes Cirkular, deſſen Text ich ebenfalls beifüge, zugingen. In der Hoffnung, daß Euere Durchlaucht dieſem von dem Geſammtausſchuß befürworteten Wunſch, unſer Vorſitzender bleiben zu wollen, Gehör geben werden, verbleibe ich mit dem Ausdruck vorzüglichſter Hochachtung Euerer Durchlaucht ergebenſter (gez.) von Bunſen. Hierauf erhielt ich die nachſtehende, hoch erfreuliche Kundgebung des Fürſten Hatzfeldt: Breslau, den 31. Oktober 1894. Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich auf die vorgeſtrige Zuſchrift unter Rückreichung der Anlagen ganz ergebenſt zu erwidern, daß ich gern bereit bin, dem mir kundgegebenen Wunſche unſeres Ausſchuſſes zu folgen und das Präſidium des Deutſchen Fiſcherei-Vereins bis zum 1. April 1895 weiter zu führen. Ich bitte gleichzeitig für den mir entgegengebrachten Beweis von Vertrauen meinen aufrichtigſten Dank ausſprechen zu dürfen. Mit der Verſicherung vorzüglicher Hochachtung Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenſter (gez.) Fürſt von Hatzfeldt. Ich habe deßhalb die Leitung unſeres Vereins unſerem Präſidenten Fürſten von Hatzfeldt⸗Trachenberg wieder übergeben. Berlin, den 1. November 1894. G. v. Bunſen. II. Magen (pförtner) -B 0 bei künſtlicher Fütterung der Jiſchbrut. Von Prof. Dr. Joh. Frenzel, Biolog. Station „Müggelſee“ zu Friedrichshagen. In Folge meiner „Aufforderung“ in Nr. 13 der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ p. 219 liefen an Stelle von Antworten mehrere dem Sinne nach übereinſtimmende Anfragen hier an, die an dieſem Orte beantwortet werden mögen, obgleich ich eine Beſprechung der in Rede ſtehenden Frage lieber auf eine ſpätere Zeit verſchoben hätte, denn einerſeits gibt es jetzt Salmoniden brut in eigentlichem Sinne des Wortes kaum noch und Niemand wird fi ihrer Fütterung wegen jetzt Sorgen machen und anderſeits hätte ich gern die Mittheilungen der Erfahrungen Anderer abgewartet. Die Anfragen nun, um welche es ſich hier handelt, beziehen ſich auf die Fütterung, reſp. Aufzucht von Salmonidenbrut mit harten, trockenen Futtermitteln, von denen ja Fleiſchmehl, Spratt's Prairiefleiſch, getrockneter weißer Käſe, ferner auch Pillauer Fiſchmehl, ſowie endlich getrocknete Inſekten (ſog. Weißwurm, Eintags⸗ fliegen ꝛc.), getrocknete Daphnien, Garneelenmehl ꝛc. in Betracht kommen. Dieſe Futtermittel kann man unſchwer in zwei Gruppen eintheilen, nämlich in die, welche nichts find als ge: trocknete und zermahlene ganze Thiere, die im urſprünglichen Zuſtande ein natürliches Futter darſtellen oder doch nachahmen würden — es ſind dies die zuletzt genannten — und in die zuerſt genannten, welche, ſelbſt im Rohzuſtande doch immer etwas den Fiſchen Fremd- artiges ſind, da ſie nur Theile von größeren Thieren vorſtellen. Davon abgeſehen ſtimmen anderſeits beide Gruppen von Futtermitteln darin überein, daß ſie aus thieriſchen, alſo eiweißreichen Subſtanzen beſtehen, denen ihr Waſſergehalt durch Trocknen größtenlheils entzogen worden iſt, wodurch fie ſich als faſt unbegrenzt lange haltbar erweiſen. Sie bieten REN, BL nr na a A 5 5 4 N * 4 0 daher den großen Vortheil der Bequemlichkeit, da fie zumeiſt leicht und nicht zu thener zu beſchaffen find, jederzeit zur Verfügung ſtehen und keiner mühſamen und zeitraubenden Vor⸗ bereitung bedürfen, ſondern ohne Weiteres verfüttert werden können. Es müßte danach ein⸗ leuchten, daß derartige Futtermittel namentlich für den Gelegenheitszüchter und Liebhaber, der nur nebenbei eine kleine Fiſchzuchtanlage hält oder mit Fütterung nachhelfen will, von außer: ordentlichen Nutzen und Vortheil ſein müßten. Ich glaubte daher auf ihre Prüfung nun ganz beſonderes Gewicht legen und umfangreichere Futterverſuche damit anſtellen zu ſollen. Dieſe ſind nun zwar bei Weitem nicht abgeſchloſſen, ſollen vielmehr in vergleichender Weiſe eigentlich erſt in Angriff genommen worden, laſſen aber doch ſchon in einer Richtung ein beſtimmtes Reſultat erkennen, welches hier in Kürze beſprochen werden ſoll. Das Futter, welches man einem Thiere, in unſerem Falle einem Fiſchchen, verabreichen will, muß nicht nur einen geeigneten Nährwerth haben und gut zu verdauen und auszu— nutzen ſein, ſondern es muß auch in einer paſſenden Geſtalt verabreicht werden können Davon ausgehend hat man den oben genannten Futtermitteln durch Mahlen und Schroten eine beſtimmte Körnung gegeben, die etwa der Größe eines kleinen Krebschens, einer kleinen Daphnie oder dergl. entſpricht, ohne dabei eine „ſtaubfeine“ Form bezweckt oder erlangt zu haben, wie es in dem Artikel p. 287 der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ fälſchlicherweiſe heißt. Es gehört vielmehr einerſeits doch eine recht grobe Auffaffung dazu, um z. B. Prairiefleiſch Nr. 1 (Spratt) als ſtaubfein zu bezeichnen, und anderſeits wäre dieſe Form ſchon deswegen völlig ungeeignet, als Forellen- und ähnliche Brut, ſelbſt wenn ſie eben erſt anfängt zu freſſen, durchaus nicht auf die kleinſten der ſichtbaren Waſſerorganismen, z. B. auf Cyclops⸗ Arten angewieſen iſt, ſondern ein derartig großes Maul und hinreichend weiten Schlund hat, um die ſehr viel größeren Daphnien, Amphipoden ꝛc. mit Bequemlichkeit zu verſchlucken, was ſie dann auch thatſächlich thut. Gehen wir nun auf die Futtermittel im Einzelnen ein, ſo habe ich, um mit dem Fleiſchmehl anzufangen, dies bereits bei früherer Gelegenheit ausführlich beſprochen (p. 4 ff. der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ 1894 Nr. 1) und dabei das ſogenannte weiche der Kemmerich-Kompagnie hervorgehoben. Ich machte dabei ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß dies Präparat ein zwar ſehr reines Eiweiß darſtellt, aber doch in Folge der Extraktgewinnung ſeiner Salze beraubt worden iſt. Es muß daher für jeden Einſichtsvollen von vorne herein klar ſein und es bedarf gar keiner langen Auseinanderſetzungen mehr, daß dieſes Fleiſchmehl, wenn es als ausſchließliches Futter gereicht wird, durchaus nicht zur Aufzucht von Forellenbrut wie überhaupt zur Fütterung von Fiſchen geeignet ſein kann. Es fehlt ihm vor allen Dingen Kalk, ferner Phosphor, Kali ꝛc. Weiterhin iſt es auch gar nicht ſo leicht dieſe Stoffe in Geſtalt ihrer Salze dem Fleiſchmehl beizumengen; denn um ein inniges und gleichmäßiges Gemenge zu erzielen, müßten ſie gelöſt oder doch angefeuchtet werden, und auch dann würden ſie ſich nicht innig genug mit der Fleiſchfaſer verbinden, ſondern ſobald ſie in's Waſſer gelangen, gelöſt oder in Subſtanz ausgeſchieden werden und ſomit den Fiſchchen kaum irgendwie zu Gute kommen. Man kann freilich auch dieſe Schwierigkeit überwinden, indem man die Salze im Ueberſchuß zufügt oder indem man ſie mittelſt eines Bindemittels, z. B. mittelſt Stärkekleiſter oder Dextrin, an die Fleiſchfaſer gewiſſermaßen anklebt. Dann aber kann man leicht zu viel davon geben und eine Vergiftung der Thierchen veranlaſſen, wie es überhaupt auf empiriſchem Wege kaum gelingen würde, das richtige Verhältniß der Salze zu einander abzupaſſen. Schon aus dieſen Gründen alſo würde ich das Fleiſchmehl in un— vermiſchtem Zuſtande überhaupt nicht und für Salmonidenbrut ganz beſonders nicht empfehlen. Es käme dann in unſerem Falle nur noch in Miſchung mit anderen Futter— mitteln in Betracht, wie wir weiter unten noch ſehen werden. Es iſt in der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ mehrfach auf das ſogenannte Prairiefleiſch (Spratt) oder „Criſel“ hingewieſen worden. Da dieſes reines (ganzes) Rindfleiſch (vergl. p. 6 Jahrg. 1894, der „Allg. Fiſch.⸗Ztg.“) in getrocknetem Zuſtande darſtellt, ſo iſt es ohne Zweifel ein ſehr werthvolles Fiſchfutter, auch wenn es ſehr viel weniger Protein (Eiweiß ꝛc.) als Fleiſchmehl enthält; denn es iſt ja für jeden auch nur halbwegs in der phyſiologiſchen Chemie oder in der landwirthſchaftlichen Futterlehre Bewanderten ſelbſtverſtändlich, daß der Protein: 400 u gehalt eines Futterſtoffes allein nicht den Futterwerth desſelben bedingt, und es bedarf gar nicht erſt des Gutachtens eines Gerichtschemikers (p. 207, Jahrg. 1894, der „Allg. Fiſcherei⸗ Zeitung“) um dieſe Weisheit zu bekräftigen. Weiß es doch jede Hausfrau oder Köchin ſchon längſt, daß ein ſaftiges Beefſteak ſehr viel bekömmlicher und zuträglicher iſt als ein Stück ausgekochtes Fleich, obgleich dies ſehr viel mehr Protein enthält. Ich ſelbſt hatte außerdem in meinem ſchon erwähnten Artikel (p. 6 Jahrg. 1894 der „Allg. Fiſchereis Ztg.“) darauf hingewieſen, daß die Fleiſchſalze — im künſtlichen Verdauungsverſuche — zwar die Verdauung an und für ſich etwas verzögern, dafür aber ungemein anregend auf die Magennerven einwirken und eine lebhafte Sekretion (Abſonderung) des Magenſaftes (Pepſin⸗Salzſäure) veranlaſſen, und wenn der Schreiber des Artikels p. 207, Jahrg. 1894, der „Allg. Fiſch.⸗Ztg.“ jene Worte mit dem nöthigen Verſtändniß geleſen hätte, ſo hätte er ſich wohl einen großen Theil ſeiner Ausführungen erſparen können. Ebenſo möchte ich an dieſer Stelle Verwahrung dagegen einlegen (vergl. p. 208 Jahrg. 1894 der „Allg. Fiſcherei⸗ Ztg.“), daß ich unbedingt der Anſicht bin, daß das Forellenfleiſch durch Füttern mit Spratt's Prairiefleiſch einen Bei⸗ oder Nachgeſchmack annehme. Denn jeder, der der deutſchen Sprache hinreichend mächtig iſt und über das erforderliche Maaß von Logik verfügt, wird ſehen, daß es ſich nicht um eine Anſicht, ſondern um eine Frageſtellung handelt, wenn ich ſage: „Jedenfalls wird es ſich verlohnen, auch mit dem erſteren“ — nämlich mit dem Prairiefleiſch — „weitergehende Verſuche anzuſtellen und namentlich in Betracht zu ziehen, ob und in wie weit der große Gehalt an Fett, reſp. an ranzigem Fett, den das Prairie⸗ fleiſch aufweiſt, nachtheilig auf den Geſchmack der Fiſche einwirkt.“ Dieſe Frageſtellung aber war ſchon deßwegen ſehr berechtigt, als es bekannt iſt, daß Thiere öfters den Geſchmack ihres Futters annehmen, z. B. Schweine, deren Fleiſch und Speck nach Fütterung mit dem ge⸗ wöhnlichen Fleiſchmehl, das ja einen ziemlich ſcharfen Geruch hat, einen dieſem ähnlichen Charakter erhalten fol. Es wäre jedenfalls der Nachweis von größtem Werth, daß das fo: genannte Prairiefleiſch und ähnliche Futtermittel, z. B. Garneelen, friſches Pferdefleiſch ꝛc., bei Fiſchen nicht dieſe üble Eigenſchaft haben, wie immer noch ſogar anerkannt tüchtige Fiſchzüchter poſitiv behaupten. Dies ſei hier nur nebenbei bemerkt, denn bei der Fütterung von Brut kommt eine derartige Frage nicht weiter in Betracht, da es Niemand einfallen würde — Salmonidenbrut zu verſpeiſen, und da, ſelbſt wenn die Brut einen vom Futter herrührenden Beigeſchmack annehmen würde, dieſer bei ihrem Heranwachſen im Lauf der Zeit beſeitigt werden könnte. Iſt ſomit das Fleiſchmehl als ſolches nicht als geeignet zur Fütterung von Salmonidenbrut anzuſehen, ſo käme es in zweiter Linie in Gemiſch mit anderen Subſtanzen in Betracht. Um es daraufhin zu prüfen mengte ich es daher mit hartgekochtem Eigelb, Prairiefleiſch, weißem Käſe re. unter Zufügen von etwas geröſtetem Mehl oder dergl. in ver⸗ ſchiedenartiger Weiſe und ſtellte mit Hilfe der von W. Riedel empfohlenen Fleiſchhack⸗ maſchine (Nudelmaſchine) feinſte Nudeln davon her, die theilweiſe friſch, d. h. angefeuchtet, theilweiſe in getrocknetem Zuſtande verfüttert wurden. Sie wurden in dieſer Form von Lachs⸗ und Forellenfreßbrut ſehr gerne genommen, zumal ſie bei geringem Fettzuſatz und vorſichtigem Aufſtreuen auf die Oberfläche des Waſſers flottirten und ſelbſt in feuchtem Zu⸗ ſtande nur theilweiſe unt rſanken. Es ſtellte ſich jedoch bald heraus, daß ein nicht geringer Theil der Freßbrut einging, wobei es auffiel, daß die Freßluſt nachließ und daß bei den kranken Individuen die Magengegend ſehr ſcharf hervortrat. Dieſer letztere Umſtand veran⸗ laßte mich, jedesmal eine Sektion vorzunehmen, und es zeigte ſich in etwa 80°, aller Fälle, daß der Magen im hinteren Theil (Pylorus) vor dem Ausgang in den eigentlichen Darm, alſo am Pförtner, einen kleinen bis etwa ſtecknadelknopfgroßen Körper enthielt, der ſich mikroſkopiſch als ein Beſtandtheil des Fleiſchmehles, als ein Stückchen hartgetrockneter Sehne oder Faſcie oder Knöchelchen oder dergl., ſelten aber als wirkliche Muskelſubſtanz (Fleiſch) zu erkennen gab. Es war alſo durch einen ſchwerverdaulichen, zu großen Körper eine Art von Magenverſtopfung eingetreten, welche ſchließlich den Tod der zarten Thierchen nach ſich zog. Die gleiche Erſcheinung trat ſogar bei ſehr fein gemahlenem Fleiſchmehl auf, wenn auch vielleicht ſeltener, denn dieſes enthält immer noch gröbere und namentlich auch durch den Trockenprozeß unverdaulich gewordene Beſtandtheile, die im Magen 401 zurückbleiben und ſich zu einem den Darmverſchluß bewirkenden Kügelchen zuſammenballen, das groß genug wird, um das Magenende außen am Thierchen deutlich zu kennzeichnen. Erinnert man ſich deſſen, was ich bei früherer Gelegenheit über das ſogenannte ameri⸗ kaniſche Fleiſchmehl berichtet hatte, ſo muß es einleuchten, daß dieſes manche Beſtandtheile enthält, die als ſchwerverdaulich, namentlich für ſo zarte Organismen wie Salmonidenbrut, bezeichnet werden müſſen. Ochſenfleiſch beſteht ja nicht allein aus reiner Muskelſubſtanz, ſondern wird mit den beim Schlachten nicht entfernten bindegewebigen Beimengungen wie Faſern, Muskelſcheiden, Sehnen, was alles man wohl auch mit dem treffenden Wort „Zadder“ bezeichnet, zuſammen gemahlen und ſpäter getrocknet. Bei dieſem letzteren Prozeß wird ſchon die Muskelfaſer ziemlich hart, jene bindegewebigen Subſtanzen aber nehmen eine faſt horn⸗ artige Beſchaffenheit an und erweiſen ſich, wenn man z. B. einen künſtlichen Verdauungs⸗ verſuch mit dem Fleiſchmehl anſtellt, als relativ ſchwerverdaulich. Dieſer Umſtand fällt zwar bei größeren Thieren kaum in's Gewicht und einſömmerige Forellen beiſpielsweiſe ge⸗ deihen vortrefflich bei Fleiſchmehlfütterung. Die Organiſation der Freßbrut iſt aber offenbar eine zu zarte, um derartige Indigeſtiva vertragen zu können, wozu noch als wichtiges Moment kommt, daß dieſe ſchon rein mechaniſch reizend auf die empfindliche Magenwand einwirken. Nachdem die Fleiſchmehlfütterung das oben gekennzeichnete Reſultat ergeben hatte, mußte ich mir die Frage vorlegen, wie ſich die übrigen in Betracht kommenden Futtermittel in dieſer Beziehung verhalten werden. Es wurden daher zunächſt mit Spratt's Prairiefleiſch darauf hinzielende Verſuche angeſtellt. Da dieſes nicht wie das Fleiſchmehl ſtaubfein, ſondern, ſelbſt in der feinſten Nummer, hinreichend grob gekörnt iſt, ſo bietet es den großen Vortheil, daß es ohne Weiteres an die Freßbrut verfüttert werden kann. Dieſe ſucht ſich dabei die ihr zuſagenden Stücke aus und läßt die zu groben und zu feinen außer Acht. Es würde damit alſo auch ein außerordentlich bequemes Futtermittel gegeben ſein, das außerdem noch den Umſtand für ſich hat, daß es noch alle Fleiſchſalze, viel leimgebende Subſtanz und endlich eine nicht unerhebliche Menge von Fett beſitzt. Leider aber muß im Uebrigen von dieſem Präparat dasſelbe wie vom Fleiſchmehl ausgeſagt werden, denn es enthält ebenfalls die durch den Trockenprozeß ſchwer verdaulich gemachten bindegewebigen Subſtanzen, die bei dem Prairiefleiſch ſogar viel ſchädlicher wirken, da ſie in noch größeren Stücken als im Fleiſchmehl auftreten, denn dies wird ja, wie bereits weiter oben hervorgehoben wurde, ſehr viel feiner gemahlen als jenes. In der That ergab auch die Verabreichung von Prairiefleiſch — im nicht weiter zubereiteten Zuſtande — an die Freßbrut ein durchaus ungünſtiges Reſultat, und es ergaben ſich bei der Sektion auch hier wieder ca. 80 12 von Magen: verſtopfungen, ein Reſultat, das ſich kaum beſſerte, wenn das Prairiefleiſch vor dem Ber: füttern mit heißem Waſſer aufgebrüht oder wenn es mit anderen Futterſtoffen z. B. mit Eigelb oder weißem Käſe zuſammengemengt und genudelt wurde. Ich kann daher nur zu dem Schluſſe gelangen, daß das Prairiefleiſch ſich ebenſo wenig wie das Fleiſchmehl zum Verfüttern an Salmonidenbrut eignet. Nach den obigen Ausführungen dürfte es kaum noch erforderlich ſein, die übrigen ähnlich geſtalteten Futtermittel hier genauer zu beſprechen, denn ſie alle ſind von ähnlicher Herkunft wie das Prairiefleiſch und in ähnlicher Weiſe hergeſtellt. So erfüllte auch das von R. Hertwig nach dem Weigelt'ſchen Verfahren fabrizirte Pillauer Fiſchmehl die darauf geſetzten Hoffnungen als Brutfutter in keiner Weile, obgleich es ſich ſonſt als Bei— futter für größere Fiſche ausgezeichnet bewährt, ſo daß es nicht genug empfohlen werden kann. Es exiſtirt bis jetzt in zwei Sorten, nämlich als Stichlings- und als Häringsmehl, wovon erſteres für unſeren Zweck ſchon deswegen von vorneherein zu verwerfen iſt, weil es alle Knochen und Stacheltheile, die bekanntlich beim Stichling ſehr hart und ſcharf ſind, beſitzt, die ſich trotz der feinen, hier wirklich faſt ſtaubartigen Körnung des Fiſchmehles doch noch ſehr bemerklich machen. Es hieße alſo den zarten Magen des Brütlings beſonders ſtark belaſten, wollte man ihm das Stichlingsmehl zumuthen. Etwas beſſer mag ſich wohl, das ſei hier noch erwähnt, Häringsmehl verhalten, welches auch einen weniger unangenehmen Geruch beſitzt; aber ein gutes Reſultat ergab es bei der Freßbrut ebenfalls nicht. Das Fiſchmehl unterſcheidet fi von Fleiſchmehl, Prairiefleiſch ꝛc. dadurch, daß es aus ganzen Thieren und nicht wie dieſe Präparate, nur aus gewiſſen Theilen hergeſtellt wird. Das 402 Gleiche gilt nun auch von denjenigen Futtermitteln, die durch Trocknen und von Arthropoden (Gliederfüßer) gewonnen werden, als da ſind getrocknete Eintagsfliegen (Weißwurm) oder dergl. Daphnien und endlich Garneelenmehl. Die erſten ſtellen ein ſehr ſchönes Präparat dar, welches die richtige Körnung und einen nicht unangenehmen Geruch beſitzt und noch den Vortheil bietet, daß es ſich nach dem Aufſtreuen auf dem Waſſer noch lange ſchwimmend erhält. Es repräſentirt ſomit faſt das Ideal eines Brutfutters. Leider muß nun aber andererſeits erwogen werden, daß die verwendeten Inſekten ziemlich harte Chitinpanzer beſitzen, welche einen ganz beträchtlichen Theil des getrockneten Präparates ausmachen. Dieſe Chitintheile ſind nun ſchon an ſich kaum verdaulich, und ſie werden es durch das Trocknen ſicherlich noch weniger. Damit übereinſtimmend übergab denn auch ein Fütterungsverſuch mit dieſem von verſchiedenen Seiten warm empfohlenen Futtermittel durchaus kein befriedigendes, ja nicht einmal ein augenfällig beſſeres Reſultat als die oben ſchon beſprochenen Subſtanzen. Das Fliegenmehl wird zwar außerordentlich gerne genommen, aber es ſtellt ſich doch ein erheblicher Verluſt an Brütlingen ein, und es ergibt ſich auch hier wieder bei ca. 80% der Secirten ein Verſchluß des Magen— ausganges (Pförtner) durch einen harten Gegenſtand, der in dieſem Falle irgend ein Chitin⸗ körper iſt. Die Daphnien, um nun zu dieſen überzugehen, bilden bekanntlich mit die beſte natürliche Nahrung für unſere Fiſche. Da ſie nicht immer, z. B. nicht im Winter, in hinreichenden Mengen zur Verfügung ſtehen, ſo kam man auf den nicht üblen Gedanken. Daphnien zu trocknen und in dieſer Form zu verfüttern. Sie bewähren ſich auch ausgezeichnet für etwas größere Fiſche, welche ſie gerne nehmen, zumal ſie ſich auf dem Waſſer ſchwimmend halten, für Salmonidenbrut können wir ſie nach unſeren Erfahrungen aber ebenfalls nicht empfehlen, denn auch ſie bieten, gerade wie getrocknete Fliegen, viel zu viele harte Chitintheile dar. Allerdings wird man mir einwenden, daß lebende Daphnien doch dieſelben Beſtandtheile, alſo dieſelben Chitintheile beſitzen und dennoch eine fo vortreffliche Speiſe abgeben. Ju der That liegt hier aber ein großer Unterſchied vor. Bei der lebenden Daphnie ſind nämlich die Chitintheile noch weich und feucht, ſo daß ſie den Verdauungsſäften keinen ſo erheblichen Widerſtand entgegenſetzen. Außerdem ſind die Weichtheile, die Muskulatur, die Eingeweide, ohne Zweifel ſehr leicht verdaulich. Bei der getrockneten Daphnie jedoch iſt dies keineswegs der Fall. Denn getrocknetes (coagulirtes) Eiweiß ꝛc. iſt unter allen Umſtänden ſchwerer ver— daulich, als friſches, lebendes. Die überhaupt nahrhafte und verdauliche Subſtanz der Daphnie iſt mithin durch das Trocknen ſchon recht ſchwer verdaulich gemacht worden, ſo ſchwer, daß für die noch härteren Chitinſubſtanzen keine Verdauungskraft mehr übrig bleibt. Aus dieſem Grunde müſſen mithin getrocknete Daphnien eo ipso ſchwerer verdaulich als lebende angeſehen werden. Dies zeigten denn auch die mit getrockneten Daphnien angeſtellten Fütterungsverſuche, zur Evidenz, denn es ſtarben auch hierbei recht viele Brütlinge, und unter dieſen waren eben— falls wieder ca. 80 % mit „Magenverſtopfung“, welche ſich in dieſem Falle auf chitinige Be⸗ ſtandtheile zurückführen ließ. Nach den obigen Ausführungen wird es nicht Wunder nehmen, daß zum Schluß auch Garneelenmehl als nicht geeignet zur Fütterung von Salmonidenbrut gefunden wurde. Unter denjenigen künſtlichen Futtermitteln, welche für Freßbrut in Betracht kommen könnten, hatte ich ſ. Z. (vergl. „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 10 p. 161 ff.) auch Käſeſtoff oder weißen Käſe (Quark) in friſchem Zuſtande empfohlen. Dieſer eignet ſich deßwegen nicht ſchlecht, als er, richtig angewendet, auf dem Waſſer ſchwimmt, weich iſt und ſeiner auffallenden Farbe wegen gerne genommen wird. Ein wirklich ausreichendes Futter iſt er jedoch nicht, da er, wie ich das ſ. Z. bereits ausgeführt hatte, zu arm an Salzen, Kohlenhydraten ꝛc. iſt. „Da er jedoch“, ſo hatte ich mich weiter ausgedrückt, „frei ſchwimmt und nicht wie etwa Kalbsgehirn, Leber, Eigelb oder dergleichen alsbald zu Boden ſinkt, ſo ſtellt er, ein ausgezeichnetes Mittel dar, um die Brut an die Aufnahme von künſtlichem Futter zu ges wöhnen.“ Nach Veröffentlichung des oben bezeichneten kleinen Artikels erſchienen nun zwei Notizen vom Mühlenbeſitzer H. Hielſcher (vergl. „Allg. Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 11 p. 190 ff.) und vom Fiſchmeiſter Br. Dießner (ebenda Nr. 13 p. 229 ff.), welche getrockneten weißen Käſe zur Fütterung empfehlen, indem ſie ihn fein zerrieben z. B. auf einem feinen Reibeeiſen. Die Art und Weiſe dieſer Fütterung iſt freilich eine recht bequeme; auch muß — D 4 * 4 1 ui 2 } ' . FR a ne aaa 0n m kn A 2 an = 0 u a rt LA aa. zugegeben werden, daß das Käſepulver recht gut — „wie Mücken“ — auf dem Waſſer ſchwimmt. Im Uebrigen aber bietet es dieſelben Nachtheile wie die oben beſprochenen ge: trockneten Futtermittel dar; denn wenn man den Käſe zu fein verreibt, fo iſt das Futter zu feinkörnig und wird deßhalb nicht genommen, und wenn es grobkörnig gehalten wird, etwa wie Prairiefleiſch in feinſter Körnung, ſo iſt es wieder zu grob und enthält harte, ſchwer verdauliche und eine „Magenverſtopfung“ herbeiführende Stücke. Man müßte, um ein ſehr feines Pulver zu erzielen, ganz anders verfahren, nämlich den ausgewaſchenen Käſe— ſtoff zwiſchen Filtrirpapier (Fließpapier), poröſen Mauerſteinen ꝛc. recht ſorgfältig abpreſſen und dann auf breiter Fläche an der Luft trocknen, worauf er zu einem feinen Pulver zer⸗ fällt. Dann aber iſt die Prozedur doch eine recht umſtändliche und mindeſtens ebenſo um⸗ ſtändlich, als wenn man den Käſeſtoff unmittelbar mit Eſſig darſtellt, wie ich angegeben hatte. Ich würde dann cher vorſchlagen, den gewöhnlichen weißen Käſe, wenn er nicht ganz friſch iſt, mit Waſſer auszuwaſchen und dann direkt in feingedrückter Form, etwa mit Hilfe eines Siebes oder einer kleinen Siebkelle zu verfüttern. Dann aber verliert er ſeine beſte Eigenſchaft, nämlich die Schwimmfähigkeit. Nach den obigen Ausführungen müſſen die angeführten getrockneten Futtermittel, ſo weit ſie als erſtes Futtermittel für Fiſchbrut in Betracht kommen, durchaus verworfen werden. Sie haben alle das gemeinſam, daß ſie zu große, harte und ſchwerverdauliche Be— ſtandtheile enthalten, welche dem kleinen Fiſchchen „wie Blei“ im Magen liegen und ihn ruiniren. Dazu kommt aber noch der ſehr wichtige Umſtand hinzu, daß auch die Eiweiß— beſtandtheile, die Fleiſchtheilchen ꝛc. durch den Trockenprozeß in einen harten ſchwerverdaulichen Zuſtand übergeführt werden, den ſie weder durch Aufweichen oder Aufbrühen mit Waſſer, noch durch längeres Kochen verlieren. Soll mithin die künſtliche Aufzucht der Fiſchbrut ge: fördert werden, was ſich gewiß als ſehr nothwendig erweiſt, ſo wird man entweder bei den hergebrachten Surrogaten wie Gehirn, Leber, gekochtem Eigelb ꝛc. bleiben müſſen oder nach neuen zu ſuchen haben. Ein Brutfutter, welches alle Beachtung verdient, iſt offenbar Fiſch— rogen, wie er von Rud. Linke“) in Tharandt verwendet wird. Nur muß dieſer möglichit friſch verfüttert werden, da eine längere Konſervirung auf Eis auch manche Gefahren mit ſich bringt. Die obige Mittheilung mußte ſich auf eine knappe Wiedergabe der Fütterungsreſultate beſchränken; ich behalte mir indeſſen vor, bei anderer Gelegenheit ausführlicher auf dies Thema zurückzukommen und die anatomiſchen Verhältniſſe dabei zu berüdjichtigen. ) Vergl. deſſen Preisliſte für 1894/95. III. Neuer Gabelſpinner für Hechte. x Dieſer Spinner ift unabhängig von den Haken und kann augenblicklich mit jedem beliebigen Hakenſyſtem in Verbindung gebracht werden. Wenn die Hechte ſchlecht beißen und nur verzagt am Schwanz des Köders zupfen, was aus den Spuren der Biſſe leicht zu erſehen iſt, dann fiſcht man am beſten mit nicht zu großen Haken und einem am Schwanz des Köders hängenden Triangel. Beißen ſie aber gut und fallen gierig über den Köder her, dann wird man finden, daß die meiſten hängen bleiben, wenn nur mit dem großen Triangel gefiſcht wird, der am Spinner abgebildet iſt. Derſelbe hängt in gerader Linie mit der Schnur, ſo daß die Haken beim Anziehen ſo leicht eindringen, wie es überhaupt möglich iſt. Um den Köder am Spinner zu befeſtigen, nimmt man Haken und Gabel aus dem Wirbel. Dann hält man die Gabelzinken zuerſt in der Nähe der Spitzen feſt und ſticht die eine Spitze über, und die andere unter dem Maul parallel laufend durch den Kopf, was der harten Knochen wegen mitunter einige Kraftanwendung erfordert. Hierauf faßt man die Gabel weiter oben und drückt ſie nah unter der Haut der Länge nach durch den Körper des Fiſches, wobei man ihn der Gabelbiegung entſprechend, krumm hält. Wenn das Oehr der Gabel vorn am Maul anliegt, drückt man die Spitzen der im Gabelöhr hängenden Klammern hinter dem Kopf in die Seiten des Fiſches ein. Bei Benützung des großen 404 Triangels ſticht man den größeren Haken des: ſelben ſoweit vom Kopf entfernt durch den Fiſch, daß, wenn der Hakenſchenkel nach oben gedreht iſt, ſich das Oehr mit dem der Gabel in gleicher Linie befindet, und hängt dann beide Oehre wieder in den Wirbel ein. An dieſem Spinner drehen ſich, auch mit dem verhältnißmäßig großen Triangel, ſelbſt kleinere Köderfiſche noch ſchnell genug. Wenn der Haken⸗ ſchenkel zu weit vom Fiſch abſteht und durch fein Gewicht nach unten hängend das Drehen desſelben verhindert, dann umſpannt man beide mit einem dünnen Gummiring, der ſie zuſammenhält. An dem für die Huchen-Fiſcherei beſtimmten Spinner iſt der Triangel noch etwas größer und ſtärker. Da die Haken desſelben noch weiter vom Kopf des Köders entfernt ſind, ſo kann Letzterer auch noch mit einem Doppelhaken bewaffnet werden, deſſen dritte bartloſe Spitze hinter dem Kopf von außen durch den Fiſch geſtochen, und deſſen Oehr dann vor den anderen in den Wirbel gehängt wird. Mancher nach dem Kopf des Köders ſchnappende Fiſch bleibt in dieſem Haken hängen, aber anderer: ſeits kann wieder bei einer größeren Zahl von Haken einer dem anderen das Eindringen erſchweren. Ueberhaupt dürfte es wohl nie gelingen eine Angel für die Spinn-Fiſcherei zu kon⸗ ſtruiren, an welcher bei geſchickter Handhabung die beißenden Fiſche unfehlbar hängen bleiben; eben ſo wenig wie für irgend eine andere Art von Fiſcherei. Je nachdem die Fiſche beißen wird man mit dem einen oder dem anderen Haken beſſeren Erfolg haben. Die mit dem Wechſeln derſelben verbundenen Umſtändlichkeiten fallen bei Verwendung des neuen Spinners weg. Herr Hildebrand in München, bei welchem dieſe von Allcock in Redditch fabri— zirten Spinner zu haben ſind, hat auch daran angebrachte Kautſchukfiſche, die deutlich veran— ſchaulichen wie der natürliche Köder am Spinner befeſtigt wird. Dieſelben können auch als künſtliche Köder benutzt werden und laſſen ſich faſt eben ſo leicht wie die natürlichen am Spinner anbringen und wieder davon abnehmen, nur müſſen in letzterem Falle eingeſtochene Haken beim Herausziehen nach der dem Widerhaken entgegengeſetzten Seite gedrückt werden, damit ſie den Kautſchuk möglichſt wenig beſchädigen. Wenn die Verſilberung matt wird, kann man durch einige Pinſelſtriche mit ſogenannter Silber: oder Aluminiumbronze, welche ſofort trocknet, die Fiſche wieder glänzend machen. Oktober 1894. A. Ehmant. IV. Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landes⸗Fiſcherei⸗Verein. Protokoll über die I. Delegirten⸗Verſammlung der Bayerifhen Jiſcherei-Vereine. Auf Einladung des Bayeriſchen Landes⸗Fiſchere⸗Vereins hatten ſich am 1. Juli 1894 Vor⸗ mittags 10 Uhr im Sitzungsſaale des landwirthſchaftlichen Vereins in München, Türkenſtraße 7, eingefunden 1) Vom k. Staatsminiſterium des Innern: Ritter von Haag, kgl. Miniſterialrath im kgl. Staatsminiſterium des Innern, als Ver⸗ treter des kgl. Staatsminiſteriums, ferner: Hörmann, kgl. Oberreglerungsrath im kgl. Staatsminiſterium des Innern, Müller, kgl. Regierungsrath im kgl. Staatsminiſterium des Innern. 405 2) Vom bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Verein: a Dr. Friedrich, Generalarzt I. Cl. a. D., I. Vorſitzender, als ſtimmberechtigte Ver⸗ Dompterre, kgl. Landgerichtsrath, II. Vorſitzender, treter des Bayer. Landes⸗ Merck, Regierungsacceſſiſt, Sekretär, Fiſchere⸗Vereins. Schillinger, Rentier, Vorſtandsmitglied des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei⸗Vereins, als ſtimmberechtigter Vertreter für Oberbayern, Strähuber, Lehrer an der kgl. Luitpold⸗Kreisrealſchule, Kaſſier des Bayeriſchen Landes⸗ Fiſcherei⸗Vereins, N May, Profeſſor, Generalſekretär des landwirthſchaftlichen Vereins, Haubenſchmidt, kgl. Garniſonsbauinſpektor, Dr. Hofer, Privatdozent, Redakteur der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“. 3) Von den Kreisvereinen: Dütſch, Rechtsrath, II. Vorſtand des Kreis⸗Fiſchzucht⸗Vereins für Niederbayern, Seitz, fürſtlich Thurn und Taxis'ſcher Rechnungsrath, I. Sekretär des oberpfälziſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereins, Krocker, Kreisſekretär, Schriftführer des oberfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗Vereins, Döpping, Kulturingenieur, Sekretär des Kreis-Fiſcherei⸗Vereins von Mittelfranken, Scherpf, kgl. Landgerichtsrath, I. Vorſtand des unterfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei-Vereins, Gentner, Rechtsrath, I. Vorſtand des Fiſcherei-Vereins für Schwaben und Neuburg. Herr Generalarzt Dr. Friedrich, als Vorſitzender des einladenden Vereins, eröffnet die Ver⸗ ſammlung, begrüßt die Delegirten der Kreisvereine und ſpricht allen Anweſenden den Dank für ihr Erſcheinen aus, insbeſondere Herrn kgl. Miniſterialrath von Haag, ferner Herrn kgl. Oberregierungs— rath Hörmann und Herrn kgl. Reglerungsrath Müller, ſowie Herrn Profeſſor May. Der Vorſitzende konſtatirt hierauf die Präſenz und bemerkt dabei, daß der pfälziſche Kreis— Fiſcherei⸗Verein ihn mit feiner Vertretung beauftragt habe. Herr Miniſterialrath Ritter von Haag erklärt, er habe den Auftrag, im Namen des fol. Staatsminiſteriums des Innern die Verſammlung zu begrüßen. Die kgl. Staatsregierung lege großes Gewicht auf die Vereinsthätigkeit auf dem Gebiete der Fiſcherei, ein engeres Aneinanderſchließen der beſtehenden Fiſcherei-Vereine jet dringend nothwendig; dem bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereine wie den Kreisvereinen gebühre daher der wärmſte Dank und Anerkennung für die Anbahnung näherer Beziehungen der einzelnen Vereine zu einander. Er wünſche den heutigen Berathungen den beſten Erfolg. erner: Herr kgl. Landgerichtsrath Dompierre legt die Entſtehungsgeſchichte des vorliegenden Ent— wurfes der „Beſtimmungen für die Delegirtenverſammlung der bayeriſchen Fiſcherel-Vereine“ dar. Ein Bedürfniß nach engerem Zuſammenſchluß beſtehe ſchon längſt. In jüngſter Zeit ſei die Sache durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein neuerlich in Fluß gekommen ſo daß ſich eine Regelung nicht mehr länger verſchieben laſſe, einmal durch die Schaffung des Deutſchen Fiſchereirathes, ſodann vor Allem dadurch, daß der Deutſche Fiſcherei-Verein grundſätzlich in jedem Bundesſtaat nur mit einem Central: organ in Verbindung treten und dieſem die Vertheilung der ihm für Fiſcherei-Zwecke zur Verfügung ſtehenden Mittel überlaſſen wolle. Im letzten Jahre habe er dies dem Bayeriſchen Landes-Fiſcherei— Verein allein überlaſſen. Dieſer habe es jedoch als unbedingt nothwendig empfunden, den Kreis— vereinen eine entſcheidende Stimme einzuräumen. Außerdem kämen vielfache weitere gemeinſame Intereſſen in Frage. Der vorliegende Entwurf ſtelle ſich als ein Verſuch dar, eine Form zur Her— ſtellung einer engeren Verbindung der bayeriſchen Fiſcherei-Vereine zu finden, bei welcher den einzelnen Vereinen die größtmöglichſte Selbſiſtändigkeit eingeräumt und die von jedem derſelben zu machenden Konzeſſionen auf das mindeſte Maß beſchränkt werden. Andererſeits fei es erforderlich der Delegirten— verſammlung eine gewiſſe Selbſtſtändigkeit einzuräumen, dieſelbe faſſe nach dem Entwurf ihre Be— ſchlüſſe endgiltig. Darin läge ein Verzicht aller betheiligten Vereine auf anderweitige Regelung der der Beſchlußfaſſung der Delegirten-Verſammlung unterſtellten Materien. Dem bayeriſchen Landes— Fiſcherei-Verein ſeien gewiſſe Vorrechte in Bezug auf Stimmenzahl der Vertreter, Vorſitz in den Ver⸗ ſammlungen eingeräumt; es ſei aber auch zu bedenken, daß dem eine größere Belaſtung durch Arbeit und finanzielle Opfer gegenüberſtänden. Er empfehle den Entwurf einer wohlwollenden Prüfung. Herr Rechtsrath Gentner gibt ſeiner Freude über die Schaffung eines gemeinſamen Organs Ausdruck, es jet dies als ein großer Fortſchritt zu betrachten. Auf eine möglichſt ſelbſtſtändige Stel- lung der Delegirten⸗Verſammlung ſei der größte Werth zu legen. Er hätte allerdings gewünſcht, daß ein Schritt weiter gegangen und ein Zentralorgan nach Analogie des landwirthſchaftlichen Vereins geſchaffen worden wäre, mit Rückſicht auf einen Erfolg der heutigen Verhandlungen ſei er aber bereit, in eine Berathung des vorliegenden Entwurfes einzutreten. Herr Generalſekretär Profeſſor May: Das Vorbild des landwirthſchaftlichen Vereins ſei bei den Vorberathungen in's Auge gefaßt worden, mit Rückſicht auf die möglichſte Selbſtſtändigkeit der einzelnen Kreiſe aber habe man ſich zu dem Entwurfe entſchloſſen. Es ſei nicht ausgeſchloſſen, das ſpäter mit der Zeit das zu ſchaffende Organ ſich zu einem Zentralorgan in ähnlicher Weiſe wie ein ſolches beim landwirthſchaftlichen Verein beſtehe, ausbilden laſſe, vorläufig ſei es aber angezeigt, ſich mit dem Erreichbaren zu begnügen und den Entwurf als Grundlage zu nehmen. Hierauf wird in die Spezialdiskuſſion eingetreten und nachſtehende Beſtimmungen wurden nach eingehender Berathung einſtimmig angenommen: 406 Veſtimmungen für die Dekegirten-Verſammlung der hayeriſchen Jiſcherei-Vereine. J. Zur Förderung der gemeinſamen Fiſcherei-Intereſſen treten die beſtehenden 7 Kreis-Fiſcheret— Vereine mit dem Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereine, welcher zugleich die beſonderen fiſchereilichen Intereſſen des Kreiſes Oberbayern vertritt, in eine ſtändige Verbindung. II. Um dieſe Verbindung wirkſamer zu geſtalten, ſind von dem Bayeriſchen Landes-Fiſcherei— Vereine „Delegirten Verſammlungen der bayeriſchen Fiſcherei-Vereiue“ einberufen. III. Aufgabe der Delegirten-Verſammlung iſt die Beſprechung, Berathung und Beſchlußfaſſung bezüglich aller die allgemeinen Fiſcherei-Intereſſen Bayerns betreffenden Fragen insbeſondere über: 1) Eventuelle Vorſchläge betr. die Landes-Fiſcherei-Ordnung; 2) Abgabe von Gutachten und Stellung von Anträgen auf dem Gebiete der Geſetzgebung und Verwaltung; 3) Verwendung der für Landes-Fiſcherei-Intereſſen zur Verfügung ſtehenden Mittel; 4) Vertretung Bayerns im Deutſchen Fiſchereirath; 5) Abhaltung von Landes-Fiſcherei-Ausſt llungen; 6) Wirthſchaftliche Maßnahmen zur Hebung der Fiſcherei in Flußgebieten, welche den Bezirk mehrerer Kıei e berühren. IV. Die Delegiitenverſammlung beſteht aus 11 ſtimmberechtigten Mitgliedern, nämlich 8 Vertretern der Kreiſe, von welchen jeder Kreis⸗Fiſcherei-Verein und der Bayeriſche Landes-Fiſcherel-Verein in Vertretung des Kreiſes Oberbayern je einen beſtellt, und drei Mitgliedern der Vorſtandſchaft des Bayeriſchen Landes Fiſcherei-Vereins. Jedem der genannten Vereine ſteht überdies das Recht zu, eine beliebige Anzahl weiterer Vertreter mit berathender Stimme zu entſenden. Die Reiſekoſten der Delegirten werden von dem dieſelben b ſtellenden Vereine beſtritten. V. Erſter Vorſitzender der Delegirten-Verſammlung iſt der Vorſitzende des Bayeriſchen Landes— Fiſcherei-Vereins; der zweite (ſtellvertretende) Vorſitzende, ſowie der Schriftführer werden von der Verſammlung gewählt. Ein weiterer Schriftführer wird von dem Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereine zur Verfügung geſtellt. VI. Die Delegirten-Verſammlung wird durch den Vorſitzenden des Bayerliſchen Landes-Fiſcherei— Vereins unter Bekanntgabe der Berathungsgegenſtände einberufen und findet in der Regel einmal im Jahre ſtatt. Außerordentliche Verſammlungen find einzuberufen, wenn mindeſtens drei Kreisverelne dies beantragen. 5 VII. Die Delegirten⸗Verſammlung faßt ihre Beſchlüſſe und wählt mit abſoluter Mehrheit der anweſenden ſtimmberechtigten Vertreter; bei Stimmengleichhelt entſcheidet die Stimme des Vorſitzenden. VIII. Die Ausführung der Beſchlüſſe der Delegiſten-Verſammlung und die Erledigung der laufenden Geſchäfte außerhalb der Tagungen der Verſammlung übernimmt die Vorſtandſchaſt des Bayeriſchen Landes Fiſcherei-Vereins. Gegenſtände von Wichtigkeit, deren Erledigung nicht bis zur nächſten Tagung der Verſammlung verſchoben werden kann, ſind im Wege ſchriftlicher Abſtimmung der betheiligten Vereine zu erledigen, wobei das in IV und VII feſtgeſetzte Stimmenverhältniß maßgebend iſt. IX. Veröffentlichungsorgan der Delegirten-Verſammlung tft die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“. Der Vorſitzende, Herr Generalarzt Dr. Friedrich, konſtatirt darauf die einſtimmige Annahme der vorſtehenden Beſtimmungen und erklärt die erſte Delegirten-Verſammlung für konſtltuirt. Derſelben fiel die Aufgabe zu, die Delegirten zum Fiſchereirath in Breslau zu ernennen. Es werden gewäblt die Herren: I. Rentier Schillinger, München, Oberbayern. a 2. kgl. Regierungsaſſeſſor Reiter, Regensburg, Oberpfälziſcher Kreis-Fiſcherei-Verein. 3. Regierungsacceſiſt Merck, München, bayeriſcher Landes-Fiſcherei-Verein. 4. Rechtsrath Gentner, Augsburg, Kreis-Fiſchere-Vereln für Schwaben und Neuburg. Für letzteren wurde im Falle ſeiner Verhinderung als Stellvertreter gewählt Herr Bezirks— kommiſſär Büttner. Hiemit iſt die Tagesordnung erſchöpft. Herr Rechtsrath Gentner ſpricht hierauf Namens der Auswärtigen dem kgl. Staatsminiſtertum des Innern, dem Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Verein und dem Vorſitzenden den wärmſten Dank aus. Er begrüße das Reſultat der heutigen Berathung mit großer Freude und hoffe, daß damit ein we— ſentlicher Schritt zur Förderung des Fiſcherei-Weſens in Bayern geſchehen ſei. Der Vorſitzende ſchließt ſodaun die Verſammlung mit der Verſicherung, daß der Bayeriſche Landes⸗Fiſcherei⸗Vverein nur das Beſte im Intereſſe der gemeinſamen Sache gewollt habe und mit dem Wunſche, daß durch den nunmehr erfolgten engeren Zuſammenſchluß der bayeriſchen Fiſcherel-Verein die Sache der Fiſcherei in Bayern eine kräftige Förderung erfahren möchte. V. Vermiſchte Mittheilungen. Deutſcher See-Fiſcherei-Verein. Die Sektion für Küften- und Hochſee⸗Fiſcherei des Deutſchen Fiſcherei-Vereins hat in der Generalverſammlung ihrer Mitglieder am 29. Sep⸗ tember d. Js. beſchloſſen, ſich in einen ſelbſtſtändigen Deutſchen See-Fiſcherei-Verein N f 407 umzuwandeln. Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben Allergnädigſt geruht, das Protektorat über den neuen Verein zu übernehmen. Das Ziel der Sektion, dem gemeinnützigen Werke der Förderung unſerer nationalen See⸗Fiſcherei zu dienen und ihr den Platz erobern zu helfen, welcher ihr nach der Bedeutung des deutſchen Reiches und ſeiner Küſtenentwickelung zukommt, wird auch das des neuen Vereins ſein. Alle für den Verein beſtimmten Sendungen ſind in Zukunft an den Deutſchen See⸗ Fiſcherei⸗ Verein, Hannover, Eichſtraße 2, zu richten. Notiz. Sendungen, namentlich ſolche, welche lebende oder todte Fiſche enthalten und welche für die Bioliogiſche Station „Müggelſee“ beſtimmt ſind, bitte ich direkt dorthin und nicht an mich perſönlich adreſſiren zu wollen, und zwar wie folgt: Biologiſche Station „Müggelſee“, Friedrichshagen, Seeſtraße. % Prof. Dr. Joh. Frenzel. Lachsfangſtatiſtik auf der Weſer. Auf der am 15. Oktober er. zu Caſſel abge: haltenen Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbandes machte Herr Prof. Dr Metzger folgende ſtatiſtiſche Angaben über den Lachsfang im Jahre 1894 auf der Weſer von Hammeln bis Elsfleth, d. h. auf einer Strecke von 265 Kilometer. Es wurden gefangen: Im Monat Januar. . 100 Stück im Geſammtgewichte von 1,434 Pfund, pr * ee e 5 „ 5 ß 1 iii 5 n 3 ee ee 16 CCC 2 „ 1529 „ 4 Cr, P RO, ie 5 SS e 1 en 75 0 r e 9 F September (bis zur Mitte des Monats nur, da dann die Schon: F r 5 5 620. 8 Sm Ganzen wurden alio . . . . 8662 Stück im Geſammtgewichte von 113,337 Pfund gefangen. Werden hierzu die noch fehlenden Angaben von einzelnen Fangſtatten im obigen Gebiete ſchätzungsweiſe hinzugerechnet, ſo ergibt ſich, daß mindeſtens 10,000 Stück mit 120,000 Pfund Geſammtgewicht eingefangen wurden, ſowie daß das Durchſchnittsgewicht eines Lachſes 12 Pfund betrug. Der Geſammtwerth beträgt mindeſtens 180,000 AM. Etwa 26 % der gefangenen Lachſe beſtehen aus ſolchen, die 3—8 Pfund wiegen. Zum V. öſterreichiſchen Fiſchereitage in Wien. Nachdem die in verſchiedenen öſterreichiſchen Blättern erſchienenen und zum Theile auch in auswärtige Journale überge— gangenen Berichte über die Verhandlungen und Beſchlüſſe gedachter Verſammlung, laut uns gewordenen verläßlichen Mittheilungen, als vielfach lückenhaft und unzutreffend bezeichnet werden, ziehen wir es vor, das Erſcheinen der authentiſchen Berichte in den „Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereines“ abzuwarten, um unſere Leſer über die Vorgänge des V. öſterreichiſchen Fiſcherei-Tages zu unterrichten. Regenbogenforelle. Der hieſige Orts-Fiſcherei⸗Verein beabſichtigte ſchon ſeit längerer Zeit einen Verſuch mit der Aufzucht der Regenbogenforelle im Karpfenteiche zu machen. Im Herbſt 1893 wurde ein ca. 1 Hektar großer Abwachsteich mit 250 Stück zwei- und dreiſömmerigen Spiegelkarpfenſetzlingen beſetzt. Dieſer Teich, der an ſeiner tiefſten Stelle gut 4 Meter mißt, iſt an den Ufern, namentlich an den ſeichten Stellen, ſtark mit Schilf be— wachſen, der Zufluß, welcher ein geringer iſt, verſiegt in den Sommermonaten häufig längere Zeit. An mehreren Stellen des Teichbodens treten ſpärliche Quellen zu Tage. Ende März 408 —— heurigen Jahres erhielten wir durch gütige Vermittlung des Herrn Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg, eine Anzahl Salmonidenſetzlinge. Von dieſen Fiſchen wurden 90 Stück 8— 10 Centimeter lange Regenbogenforellen in vorerwähnten Teich geſetzt, deſſen Temperatur in den Sommermonaten bedeutend ſteigt; der Thermometer der in den Teich hineingebauten öffentlichen Badeanſtalt zeigte in der Badeſaiſon öfters 20% Reaumur. Am 27. Oktober wurde der Teich gefiſcht; wir erhielten 241 zwei- und dreipfündige Karpfen und 50 Stück Regenbogenforellen, 26—30 em lang und 300 bis 480 Gramm ſchwer. Der überaus ſtarke Verluſt der iridea iſt, wie wir nachträglich erfuhren, auf Rechnung des ſchlecht verwehrten ſogenannten Ueberlaufes zu ſetzen. Eine ärgerliche Geſchichte paſſirte uns beim Verbringen der Fiſche in die Winterbehälter. Zur Verfügung ſtanden uns zwei Behälter, die mittelſt durchlochter Bohlen von einander geſchieden ſind. In das eine Baſſin kamen die Karpfen, das andere nahm die Regenbogenforellen auf. Obwohl nun beide Winterungen durch ſtarke Quellenzuflüſſe geſpeiſt wurden, fühlten ſich die Forellen höchſt unbehaglich, nach kurzer Zeit ſchwamm eine größere Anzahl auf dem Rücken, andere ſtanden ab. Wir verbrachten nun die Forellen in andere Baſſins, nach einiger Zeit waren ſämmtliche Fiſche wieder munter. Wir können die Sache nur ſo erklären, daß das durch die große Anzahl der Karpfen ver— unreinigte Waſſer in das andere Baſſin gedrungen iſt und dadurch das Verbleiben der Forellen unmöglich machte. Der Temperaturunterſchied zwiſchen Teich und Winterung iſt kein nennens— werther. Weißenburg, Ende Oktober. Eiſen. Preisaufgabe. Die verehrlichen Fiſcherei-Vereine ſowie Beſitzer von Fiſchzuchtanſtalten und ſonſtige Intereſſenten werden gebeten, für unſere Preisaufgabe „Bekämpfung der durch Ektoparaſiten hervorgerufenen Fiſchkrankheiten“, ſowie „Bekämpfung der Brutſchädlinge beſonders des Röhrenwurms und des Süßwaſſerpolypen“ etwa beſtimmten Beiträge (vergl. Nr. 21 der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“) ſpäteſtens bis ultimo Dezember d. J. an unſer Ehren— mitglied, Herrn Dr. L. Heck, Direktor des zoolog. Gartens, Berlin W., Kurfürſtendamm 9, oder an den Kaſſierer des Vereins, Herrn C. Im me jr., Berlin 8. W., Kommandanten: ſtraße 84, einzuſenden. Ueber die bereits gezahlten und noch einlaufenden Beträge werden wir demnächſt Bericht geben. Der Vorſtand des „Triton“, Verein für Aquarien- und Terrarien⸗Kunde zu Berlin. J. A.: Paul Nitſche, I. Vorſitzender, Berlin 8. O., Barnimſtraße 24. VI. Perſonalnachrichten. Ehrung Vom V. öſterreichiſchen Fiſchereitag in Wien wurde dem Herrn k. und k. Truchſeß und Hofſekretär in Gmunden Victor Maria Edlen von Milborn, für deſſen unermüdliche Bemühungen um das Zuſtandekommen eines guten Fiſcherei-Geſetzes, insbeſondere in Oberöſterreich, der Dank ausgeſprochen. VII. Fragekaſten. Weitere Antwort auf Frage Nr. 36: Herr Wallau, Mainz, findet ſich veranlaßt, meine Beantwortung der Frage Nr. 36 (Herrn S. in E.), worin ich die Eier von gemäſteten Forellen ab⸗ ſtammend, zu Zuch zwecken werthlos bezeichnete, als langjähriger Fachmann und Praktiker zu wider⸗ legen, da er gerade das Gegentheil beobachtet habe. Herr Wallau will den Beweis dafür damit erbringen, daß er ſchon viele hunderttauſende von befruchteten Eiern ſeiner gemäſteten großen Forellen verkauft und noch von keiner Seite eine Klage bekommen habe. Weiter wirft ſich Herr Wallau als Anwalt aller Fiſchzüchter, die mit Laich von gemäſteten Forellen arbeiten, auf, um die Unter⸗ ſtellung, daß der Laich von gemäſteten Forellen zur Zucht entwerthet (untauglich) fein ſoll, entſchieden zurückzuweiſen . A N 409 zu Wenn Herr Wallau, wie erſichtlich, mit feinen Maſtforelleneiern Handel treibt, fo finde ich es ſehr natürlich, daß er ſeine Waare nicht untauglich erklärt wiſſen will und die Einnahmequelle ſich nicht verringern laſſen möchte. Als langjähriger Fachmann, wie Herr Wallau angiebt zu fein, und woran nicht gezweifelt werden ſoll, muß mir unwillkürlich auffallen, daß derſelbe nicht ſchon früher ſeinen Proteſt zu Gunſten der Maſtforelleneier geltend machte und zwar auf den Artikel in der „Allg. Ftſcheret-Zeitung“ Nr. 7 vom 10. März 1889 Seite 81: „Die minderwerthige Waare in der künſtlichen Fiſchzucht.“ Am Schluß dieſes Artikels über Maſtforelleneier ſagt deſſen Einſender: „Was wir über den Handel minderwerthiger Forelleneier der großen Fiſchzuchtanſtalten „ſagten, mögen ſich die Beſitzer ſolcher Etabliſſements auf's Kerbholz ſchreiben. Es iſt ein „wunder Fleck an ihren ſonſt gefunden Organismus.“ Hierzu findet ſich auf Seite 83 folgende Anmerkung der Redaktion: „Mit Letzterem hat der Herr Verfaſſer des uns aus Mitteldeutſchland zugegangenen „Artikels vollkommen Recht. Auch wir kennen Fälle des „Hereinfalls“ mit ſo billigen, von „Maſtforellen gewonnenen Eiern. Die großen, ſoliden Fiſchzuchtanſtalten, namentlich die⸗ „jenigen, deren Zweck ein volkswirthſchaftlicher und nicht ein ſpekulativer tft, ſollten es ſich „zum Grundſatze machen, Forelleneier von Maſtanſtalten niemals zu beziehen ꝛc.“ Herr Wallau wird hieraus erſehen, daß die Maſtforelleneierfrage nicht neu iſt und die redlichen Fiſchzüchter, die es mit der Förderung der Fiſchzucht ernſt meinten, ſchon lange beſchäftigt. Ja, Herr Wallau, es iſt ein wunder Fleck in der Fiſchzucht: der Handel mit minderwerthigen Laichftoffen der Salmoniden überhaupt, der durch Ihre Auslaſſungen keineswegs beſeitigt wird. Ob die Laichſtoffe von Ihren großen gemäſteten Forellen eine Ausnahme machen, das müßte durch eine wiſſenſchaftliche Unterſuchung vorerſt feſtzuſtellen ſein. Ihren langjährigen Fiſchzüchtererfahrungen ſtehen andere gegenüber. Die meinigen datiren auf das Jahr 1852 zurück, wo ich erſtmals den Studien der künſtlichen Fiſchzucht mit dem denkbar günſtigſten Erfolg obgelegen. Daß der größte Theil aller zu Zuchtzwecken zur Verwendung kommenden Forelleneier, Fiſchen aus Anſtalten entſtammt, worin ſolche gefüttert, reſpektive gemäſtet werden, ſoll nicht widerſprochen werden. Es iſt dies eben der kranke Theil an dem die Entwickelung der Fiſch— zucht leidet. Was ich eigentlich unter gemäſteten Forellen verſtehe, möchte Herr Wallau von mir ers fahren. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß Herr Wallau als langjähriger Fachmann ſicher weiß, welchen Werth oder Nichtwerth die Laichſtoſſe von gemäſteten Forellen für die Fiſchzucht haben. Das Wort „gemäſtet“ ſagt ja ſchon, daß die Fiſche ſich nicht mehr in einem naturwüchſigen Zuſtand befinden, ſo bald ſolche durch forcirte Fütterung irgend welcher Art, der natürlichen Entwickelung ent— zogen find. Die Weiher, in welchen die Fiſche gemäſtet werden, ſind gewöhnlich bis zu den äußerſten Griftenzgrenzen beſetzt und von Naturfutter kann in dieſen nicht mehr geſprochen werden. Die Laichſtoffe der Fiſche, die in ſolchen Mäſtereien zur Entwickelung gelangen, find diejenigen, die ich, und ich darf wohl annehmen mit mir auch zahlreiche andere Fiſchzüchter für werthlos halten. Wenn Herr Wallau für ſolche Laichſtofſe Käufer fand, welche mit ihrem Namen beſtätigen, daß ſie mit denſelben, wenn nicht günſtige, ſo doch zufriedenſtellende Reſultate erzielten, dann will ich mein Wiſſen Herrn Wallau beſcheiden zu Füßen legen. Vorerſt aber halte ich meine Beantwortung der Frage 36 in Nr. 20 nach wie vor aufrecht. Waibſtadt (Heidelberg). Riedel. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. g Berlin, 6. November. Zufuhr knapp in Flußfiſchen, ſehr knapp in Seefiſchen, Geſchäft ſtill, Preiſe befriedigend. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A C 50 40 Winter⸗Rheinlachs . . per Pfund 320 Jander aii 80-00 af. Lader. le, 200 Barlde . -. » . „| 80—50 20—24 Flundern, gr. .. „ Schock | 250—400 Karpfen, mittelgroße . | 71—73 — do. mittel : x 3 150—200 do. kleine 56—60 — Bücklinge, pomm. „ Wall 200-250 Schlele Bet: 100 51 Dich Schock 200 Bleie . 4 24—27 917 Schellfiſch . „ Stiege 75—120 Plötze . . 4 83-40 | 14—15 Aale, große „ Pfund 110-120 Aale e 80 72— 74 Stör 3 * " 90—1 30 Oſtſeelachs — 120 Heringne [„ 100 Stck.] 700 — 800 els 0 . * 0 0 0 40 5 es Die Fischzucht von C. Arens in Cleysingen b. Ellrich a. Harz liefert in der bevorstehenden Brutperiode: Angebrütete Eier, Brut, Setzlinge, aller Salmoniden, im Besonderen: der Bachforelle, des Bachsaiblings, der Regenbogenforelle. Man fordere Preisliste. (5) Badj= und Regenbogenforellen-Setz⸗ linge gibt die Fiſchzuchtanſtalt bei Wiesbaden v. November anbillig ab. O Man fordere Preisliſte. BER (7/6) Fischtafel. Die Fische Süddeutschlands zusammengestellt von Dr. Fickert-Tübingen. 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Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtttut. . Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler) München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nähfte Nummer erſcheint am 23. November 1894. 2 8 11 Allg Ente ine Jiſcherei-Zeitung. eue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Seitung. Erſcheint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jährlich 4 Mk. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Expedition. — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19 Organ für die Befammtintecefen der&ifherei, ſowie füt flie Heſtrebungen der Fiſcherei-Hereine in Sonderbeit Organ des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, ſowie der Candes⸗Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach» Tegernſee, des Fiſch.⸗Ver. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗ Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch. Ver., des Central-Fiſch-Vereins für Schleswia- Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver. des Hamburger Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei-Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.Ver., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ıc. In Verbindung mit Tachmännern Zeutſchlands, Oeſlerreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Banyeriſchen und vom Deutfäjen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 24. München, den 23. November 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I., II. und III. Bekanntmachungen der K. Württ. Zentralſtelle für die Landwirthſchaft. — IV. Bekanntmachung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereins. — V. Intenſive Teichwirth: ſchaft. — VI. Vereins nachrichten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Perſonal⸗ nachricht. — IX. Fragekaſten. — X. Literatur. — XI. Fiſcherel⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Bekanntmachung der K. Württ. Zentralſtelle für die Tandwirthſchaft,. betreffend die Zuerkennung von Preifen für Leiffungen im Jiſchereiweſen für das Jahr 1894. Für Leiſtungen im Fiſchereiweſen ſind für das Jahr 1894 folgende Preiſe vergeben worden: L je ein Preis von 80 W.: 1) Dem Fiſcherei⸗Verein Neckarſulm (Vorſtand Oberamtmann Haller) für Anlage einer zweckmäßigen und leiſtungsfähigen Brutanſtalt, Aufſtellung einzelner Brutapparate an verſchiedenen Orten des Bezirks, Gründung mehrerer Lokalvereine, Herſtellung von id: teichen und Beſetzung derſelben, ſowie fiſcharmer offener Gewäſſer, theils mit einheimischen, theils mit geeigneten fremden Nutzfiſcharten, 244 — 2) dem Oſtermüller D. Mack in Langenau, OA. Ulm, für Errichtung einer größeren und zweckmäßigen Brutanſtalt, maſſenhafte Produktion von künſtlich befruchteten Fiſcheiern, Einbürgerung fremder Nutzfiſcharten und Vereinigung mehrerer Fiſchwaſſerſtrecken zu einem ſehr einträglichen Geſammtbetrieb; II. je ein Preis von 60 A.: 1) Dem Fabrikanten J. G. Weiß in Biberach a. Riß für Errichtung einer Fiſch⸗ brutanſtalt, Vereinigung mehrerer Fiſchwaſſerſtrecken zu einem geordneten Geſammtbetrieb und Beſetzung derſelben mit geeigneten Fiſcharten, 2) dem Schultheiß Diether in Orendelſall, OA. Oehringen, für Aufſtellung und zweckmäßige Benützung eines Brutapparates, Anlage mehrerer Teiche und Beſetzung derſelben, ſowie eines offenen Gewäſſers mit geeigneten Fiſcharten. 3) dem Landwirth Joſeph Thaler in Kimerazhofen, OA. Waldſee, für die Anlage mehrerer muſtergiltiger Teiche auf einer vorher ertragloſen Fläche und rationelle Bewirth⸗ ſchaftung dieſer Teiche; III. je ein Preis von 50 W.: 1) Dem Schultheiß Merkt von Iſenburg, OA. Horb, für Errichtung einer zweck⸗ mäßigen Brutanſtalt, ſowie Anlage geeigneter Teiche und Aufzuchtsgräben, 2) der Gräfl. von Linden ſchen Gutsverwaltung (Verwalter Schullehrer Fiſcher) in Burgberg, OA. Heidenheim, für Anlage einer Brutanſtalt und Herſtellung eines kleinen Aufzuchtteiches; IV. ein Preis von 35 M.: Dem Werkführer Gottlob Lichtenberger in Göppingen für Errichtung einer Brut⸗ anſtalt und Vereinigung mehrerer kleinerer Fiſchwaſſerſtrecken, ſowie Beſetzung derſelben mit Edelfiſchen; V. ein Preis von 25 A.: Dem Schreinermeiſter Jakob Stotz in Hirſau, OA. Calw, für Aufſtellung und Be⸗ nützung eines Brutapparates, ſowie Beſetzung eines fließenden Gewäſſers mit Edelfiſchen. Stuttgart, den 26. Oktober 1894. v. O w. II. Bekanntmachung der K. Württ. Zentralſtelle für die Candwirthſchaft, betreffend die Ausſetzung von Preiſen für Ceiſtungen im Jiſchereiweſen für das Jahr 1895. Zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und eines rationellen Betriebs der Fiſcherei werden als Anerkennung für hervorragendere Leiſtungen auf dieſem Gebiete, insbeſondere für Errichtung zweckmäßiger Fiſchbrutanſtalten, für Aufſtellung und Anwendung geeigneter kleiner Fiſchbrutapparate, für zweckentſprechende Einrichtung und rationellen Betrieb der Teich⸗fFiſcherei (in Setz⸗ und Streckteichen), für Vereinigung kleiner Fiſchwaſſerbezirke zu einem rationellen Geſammtbetrieb ꝛc. Preiſe von 20 bis 100 M. im Geſammtbetrag von 500 M, ausgeſetzt. Die Preisbewerbungen, welche eine Darlegung der Leiſtung, beziehungsweiſe eine nähere unter Umſtänden mit Zeichnungen belegte Beſchreibung der Anlage enthalten müffen, find bis 1. März k. J. an die Zentralſtelle für die Landwirthſchaft in Stuttgart einzusenden. Diejenigen Fiſchzüchter, welche in den Jahren von 1889 ab Preiſe erhalten haben, können für das Jahr 1895 nicht wieder für die gleiche Leiſtung als Bewerber auftreten. Stuttgart, den 26. Oktober 1894. v. Om. III. Bekanntmachung der K. Württ. Zentralſtelle für die CTandwirthſchaft, betreffend die Abhaltung eines Anterrichtskurſes für Fiſchzucht in Hohenheim. Mit Genehmigung der Kgl. Miniſterien des Innern, ſowie des Kirchen⸗ und Schul⸗ weſens und im Einverſtändniß mit der Kgl. Inſtitutsdirektion Hohenheim wird ein dæei⸗ 4 tägiger theoretiſch⸗praktiſcher Fiſcherei⸗Kurs am 3., 4. und 5. Januar 1895 in Hohen⸗ heim ſtattfinden. An den genannten Tagen werden die Profeſſoren Dr. Sieglin und Dr. Klunzinger populäre Vorträge über die wichtigſten Nutzfiſche, die natürliche und künſtliche Vermehrung derſelben, Teichanlagen und Teichwirthſchaft, Fiſchfang, Krebszucht u. ſ. w. in Verbindung mit praktiſchen Demonſtrationen halten. Der Unterricht iſt unentgeltlich. Anmeldungen ſind vor dem 15. Dezember d. J. an den Leiter des Kurſes, Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim zu richten. Da der Kurs auf höchſtens 25 Theil⸗ nehmer eingerichtet werden ſoll, müßte für den Fall, daß mehr Anmeldungen eingehen, vor⸗ behalten werden, eine Auswahl derart zu treffen, daß die verſchiedenen Landestheile moͤglichſt gleichmäßige Berückſichtigung finden. Diejenigen Angemeldeten, welche nicht mittelſt beſonderen Schreibens auf einen ſpäteren Kurs verwieſen werden müſſen, wollen ſich am 3. Januar k. J. Vormittags 9½ Uhr in dem Hörſaal der Ackerbauſchule in Hohenheim einfinden. Um die Theilnahme am Kurs auch Minderbemittelten zu erleichtern, ſtellt ſolchen der Württembergiſche Landes⸗Fiſcherei⸗verein die Vergütung der Hälfte der Auslagen für eine Rückfahrkarte III. Kl. der Eiſenbahn, ſowie einen Betrag von 5 / zu den Koſten des Aufenthalts in Hohenheim in Ausſicht. Bezügliche Anträge ſind mit der Anmeldung zu ſtellen. Stuttgart, den 2. November 1894. v. 0m IV. Bekanntmahung des Nayeriſchen Tandes-Jiſcherei-Vereins. Der Bayeriſche Landes-Fiſcherei⸗Verein beabſichtigt mit Unterſtützung des k. hohen Staatsminiſteriums des Innern durch ſeine Mitglieder, die Herren A. Schillinger, Vor⸗ ſtand der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg, und Dr. Bruno Hofer, Privatdozent der Zoologie an der Univerſität München, einen Lehrkurs für praktiſche Fiſchzucht abhalten zu laſſen. Derſelbe wird am 14. und 15. Dezember 1894 ſtattfinden und zwar am erſten Tage in München, woſelbſt von 9 Uhr ab im zoologiſchen Hörſaale der alten Akademie (Neuhauſerſtraße 51) Vorträge gehalten werden: I. Ueber die Naturgeſchichte unſerer Zuchtfiſche mit vornehmlicher Berückſichtigung ihrer wirthſchaftlich wichtigen Eigenſchaften und Lebensgewohnheiten. II. Ueber die Teichwirthſchaft (Karpfen: und Salmoniden⸗Teichwirthſchaft). III. Ueber die Ernährung der Fiſche. IV. Ueber die wiſſenſchaftlichen Grundlagen der künſtlichen Befruchtung und ihre Be: deutung für die Praxis. Am zweiten Tage ſollen die Theilnehmer des Lehrkurſes in der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereins zu Starnberg praktiſche Unterweiſungen und Anleitungen erhalten und zwar: I. Ueber Laichfiſche im Allgemeinen. II. Ueber die praktiſche Ausführung der künſtlichen Befruchtung. III. Ueber Herſtellung von Brutanlagen. IV. Ueber Transport: a) friſch befruchteter Eier, b) embryonirter Eier. V. Ueber Ausſetzung der Jungbrut. VI. Ueber Ernährung der Jungbrut. VII. Ueber den Nutzen der Pflanzen in Salmoniden⸗Weihern, insbeſondere bei künſt⸗ licher animaler Ernährung. Am Donnerſtag den 13. Dezember 1894, Abends 8 Uhr, findet im Verſammlungslokale des Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Vereins (Muſeum, Promenadenſtraße) eine zwangsloſe Ver: einigung der Theilnehmer des Kurſes ſtatt, wobei über ev. weitere Fragen Auskunft ertheilt werden wird. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Anmeldungen ſind an den Bayeriſchen Landes⸗Fiſcherei⸗Verein in München zu richten. 416 — — — V. Sutenfive Teichwirthſchaft. Von S. Jaffs in Sandfort. In meiner Broſchüre „Forellenzucht“ (Verlag Rackford, Osnabrück, 50 ) habe ich den kleinen Teichwirth eindringlich gewarnt, ſeinen Teichen anderes Kunſtfutter zuzuführen, als ſich im Teich von ſelbſt reproduziren kann; er ſoll ſeinen Teich bewirthſchaften, wie ſeinen Acker, ſich auf den Einſatz beſchränken, den ſein Waſſer ohne viel weiteres Zuthun nährt, er ſoll die lebende Teichnahrung durch Zuführung von Schnecken, Muſcheln, Flohkrebſen und nützlichen Waſſerpflanzen hegen und mehren, aber alles todte Futter meiden. Waſſer, Futtermittel und Energie zu einer intenſiveren Wirthſchaft fehlen ihm meiſt. Wo indeß dieſe drei Faktoren vorhanden, liegt kein Grund vor, weßhalb nicht eine intenſive Wirthſchaft betrieben werden ſollte; aber ich möchte betonen, daß ſie auch nur da lohnend betrieben werden kann, wo Waſſer, Futtermittel und Zeit reichlich vorhanden ſind. Die in Folgendem dargelegten Prinzipien ſind ſolche, welche in der Forellenzucht des Gutes Sandfort und in anderen, nach deren Muſter angelegten Züchtereien, erfolgreich durch⸗ geführt ſind. — Die bei den Teichen angewendeten Zuleitungen und Durchläſſe ſind dieſelben wie die in obiger Broſchüre genau illuſtrirten, nur daß ſämmtliche Apparate in Anbetracht des zu bewältigenden Waſſerquantums in größeren Dimenſionen ausgeführt ſind. Das Waſſer einer Forellenmaſtanſtalt ſoll möglichſt reichlichen, ſtetigen Quellen ent⸗ ſtammen, die Teiche ſollen möglichſt nahe, aber nicht zu dicht bei den an ihrem Urſprung meiſt noch ſehr ſauerſtoffarmen Quellen liegen; eine Zuführung von Bach- oder Flußwaſſer in die Teiche iſt der gelegentlichen Trübung des Waſſers wegen nützlich, Flußwaſſer allein indeß der ſteigenden Temperatur wegen nicht dienlich. Je mehr die Teiche durch nahes, anſteigendes Terrain während der heißen Nachmittags: zeit Schatten empfangen können, deſto kühler wird der Teich ſich halten. Der wichtigſte Faktor indeß, der die Beſatzſtärke und Sicherheit der Teiche beeinflußt, iſt die Tiefe derſelben, die ſo bedeutend ſein ſoll, als es die Bodenbeſchaffenheit und die unumgängliche Nothwendigkeit, die: ſelben zeitweiſe ganz trocken zu legen, irgend erlaubt. Selbſt bei bedeutendem Waſſerzufluß ſollten Maſtteiche nicht unter einem Meter Tiefe haben, und wenn es nicht wünſchenswerth wäre durch das Waſſer den Boden des Teiches jederzeit in ſeiner ganzen Ausdehnung über⸗ ſehen zu können, ſo würde ich drei Meter Tiefe lieber noch als zwei Meter ſehen. Die Teiche ſollen auf ihrer Sohle einen geringen Fall nach dem Mönch hin haben und ſchon der ungeheure Waſſerdruck, den ein ſo tiefer Teich bedingt, läßt es wünſchenswerth erſcheinen, die Waſſermaſſe nicht ganz aufzudämmen, ſondern mindeſtens ½ der Tiefe durch Ausſchachten zu gewinnen. Es wird vortheilhaft ſein möglichſt mehrere Teiche (vielleicht vier) gleichzeitig zu bauen und dieſelben bei 1¼ Meter Tiefe in einer Spiegelfläche von etwa 9 * 20 Meter anzulegen. Nöthig iſt es, daß jeder Teich abſolut trocken gelegt werden kann, vortheilhaft, wenn jeder Teich eine vom andern unabhängige Zuleitung friſchen Waſſers hat, was nicht aus— ſchließt, daß von zwei Paar Teichen die unterliegenden nebenbei das Waſſer der erſten Teiche wieder erhalten. Böſchungen und Boden der Teiche müſſen gut planirt und alle Verſtecke, Stöcke Steine ꝛc. vermieden werden, das ſpäter nöthige Durchnetzen der Teiche läßt dies und eine praktiſche Beſchränkung auf das oben angegebene Maaß richtig erſcheinen. Es iſt vortheilhaft, Boden und Böſchungen der Teiche ſofort nach Fertigſtellung mit Brunnenkreſſe (der Samen iſt bei jedem Gärtner käuflich) anzuſäen, und die Teiche erſt nach ca. 8 Tagen zu beſpannen, wenn man nicht vorzieht, das zweite Teichpaar, welches als dringend uöthige und jederzeit disponibel ſtehende Reſerve dienen ſoll, vorläufig trocken liegen zu laſſen. Wo bei intenſiver Fütterung es nöthig iſt, ſpeziell den ſchöneren Bach⸗ forellen jedes Verſteck zu nehmen, dient die Brunnenkreſſe, die bald reichlich wuchern wird, ſpäter dazu, bequeme Sonnenſchirme für die Fiſche und Ferienkolonieen für die kleineren Lebeweſen zu ſchaffen, welche uns in der Maſt nicht weniger nöthig ſind, als im Naturteich. Es werden lange Bohnenſtangen (etwa vier per Teich) quer in regelmäßigen Abſtänden 417 — — — auf die Waſſerfläche gelegt und Brunnenkreſſenbüſchel dahinter geworfen, die Kreſſe wurzelt dann frei im Waſſer und iſt leicht vor dem Durchnetzen zu entfernen. Ich habe bis jetzt nur von Erdteichen geſprochen und die Exiſtenz der an vielen Stellen beſtehenden Maſtteiche aus Holzbohlen oder Cement ignorirt. Dieſe haben bei ſehr hohen Anlagekoſten den Vortheil ſehr bequemer Handhabung, die ſenkrechten Seiten gewähren guten Schattenwurf und Ueberſichtlichkeit, indeß iſt der Abwachs in ſolchen Hältern im Vergleich zu Erdteichen (ganz abgeſehen von deren geringerem Koſten⸗ punkt) ſehr unbefriedigend und die ausgeſchiedenen Futterreſte (Exkremente) werden in den⸗ ſelben durchaus nicht ſo gut verwerthet wie in Erdteichen, wo die hierzu dienenden Klein⸗ weſen ein viel beſſeres Bett und Tiſch finden. Ich glaube auch, daß die Forelle bei der Verdauung Erde mechaniſch gebraucht. Nebenfiſche ſollen in Maſtteichen natürlich nicht gehalten werden und möglichſt ſoll nur eine Forellenart in jedem Teich (der Saibling im kühlſten, die Bachforelle im wärmeren und die Regenbogenforelle im wärmſten) gehalten werden. Es iſt dringend räthlich Lymnäen (Sumpfſchnecken), Flohkrebſe und Köcherfliegen den Maſtteichen von Anfang an zuzuführen und den Fiſchen ſo nicht nur ein wichtiges Naturfutter nach Möglichkeit zu geben, ſondern ſo mühelos für eine Ausnutzung und Aufräumung der Futterreſte zu ſorgen. Wer Fiſche auf kleinem Raum zuſammendrängt und todtes Futter einführt, muß ſuchen, das ſo geſtörte Glei hgewicht der Natur nach Kräften durch Zufuhr von kleinen Lebeweſen wieder herzuſtellen. Auf Sandfort liegen über und zwiſchen den Maſtteichen ſpezielle kleinere Erd— baſſins, welche ſtark mit Pflanzen beſetzt ſind und die erfolgreich dem Zweck dienen, das Waſſer wieder mit Sauerſtoff und Lebeweſen zu verſehen. Ich empfehle nicht zur Anzucht der Lebeweſen ſtehende Gräben und Jauchedüngung anzuwenden, dieſelben dienen allerdings zu reicher Nahrungsentwicklung, aber auch zur Brutſtätte des Waſſerkäfers und anderer Feinde. Die ſchwierige Frage der Beſatzſtärke der Teiche läßt ſich genau nur an Ort und Stelle beantworten. In Sandfort werden auf einen Maſtteich von 180 Quadratmeter und 1½ Meter Tiefe 4000 Setzlinge im Herbſt eingeſetzt und da es ſich darum handelt, möglichſt raſch einen Fiſch von nicht über / Pfund zu produziren (das beliebteſte Gewicht), ſo werden alle ſchwächlichen kleinen und alle übergroßen Setzlinge ausgeſchieden und der Normalfiſch von 8—11 Centimeter zur Maſt verwendet. Natürlich find zur künſtlichen Fütterung die ſchon künſtlich herangezogenen und gefütterten Setzlinge am beſten, wilde Setz— linge ſind meiſt nicht gleichmäßig genug und nicht in gleichmäßigem Futterzuſtand zu haben und glaube ich auch zum Kannibalismus geneigter als domeſtizirte Fiſche. Die großen Vortheile einer Maſtanſtalt vor einer wilden Fiſcherei (zu welcher ich auch alle Naturteichwirthſchaften rechne), beſtehen nun darin, daß die Maſtanſtalt es in der Hand hat, ihr Produkt auf den Markt zu bringen oder zu halten wie es dem Beſitzer paßt. Der wilde Teich wirft gerade zur verkehrten Zeit, ſei es im Herbſt, wenn die Saiſon für Abſatz der Forellen beim Händler noch nicht angefangen hat, oder im Frühjahr nach den Faſten, ſeinen Vorrath auf den Markt und kein Wunder, daß der Händler ſich da ſeinen Vortheil und ſein Riſiko durch billige Offerten wahrt. Der Händler weiß aber auch, wo er in der Zeit, in welcher Eis die Wildteiche ſchließt, ſeine Fiſche ſuchen muß und bekommen kann, ohne das Riſiko des Gewichts, Verluſts und Ablebens zu laufen, und mit einiger Vorſicht kann die Maſtanſtalt ſich einrichten, ihre Fiſche gerade zum richtigen und theuerſten Zeitpunkt fertig zu haben. Es werden auch bei ſorgfältigſter Sortirung der Setzlinge im Laufe der Fütterung Fiſche zurückbleiben oder verwachſen. Die zurückgebliebenen (wohl 10—15 /) müſſen in einem der Reſerveteiche nachgefüttert werden und finden Nehmer im Frühling, die meiſten Fiſche werden indeß zum Oktober bis Dezember vollwichtig ſein und der Turnus des Maſt⸗ teiches wird ſich innerhalb eines Jahres regelmäßig vollenden laſſen. Die vorgewachſenen Fiſche werden in einer gut eingerichteten Zuchtanſtalt zur Auswahl als Zuchtfiſche für zukünftige Campagnen dienen, wenn größere Teiche vorhanden ſind, wird es ſich auch (bei Regenbogenforellen) lohnen, dieſelben zwei Jahre weiter als Speiſefiſche zu pflegen. Zum Beſatz von Maſtteichen kommen, wie oben geſagt, vor allem normale und gleich— mäßig ſortirte Fiſche in Frage und werden dieſelben am beſten im Herbſt, unmittelbar nach 418 E — — der Abfiſchung, aus den Jährlingsteichen bezogen; die Fiſche ſind dann im beſten Futterzuſtand, der Transport iſt bei der kühlen Witterung billiger als im Frühling und da die Fiſche in den Maſtteichen den ganzen Winter durch freſſen und wachſen, iſt und wird ein im Herbſt bezogener 10 Centimeter-Fiſch natürlich ein beſſerer Fiſch, als ein ſolcher, der erſt mit 10 Centimeter im Frühling bezogen wird; er wird auch im Herbſt meiſt billiger zu kaufen ſein. Die deutſche Bachforelle geht im Allgemeinen recht ſchwer an künſtliche Nahrung, fie iſt ſcheu und es muß ihr ſchon jeder Schlupfwinkel genommen und ſie ſehr dicht geſtellt werden, um ſie zum Freſſen zu bewegen; wir haben aber jetzt in ihrer Couſine der „Loch Leven“, eine ſchottiſche Bachforelle, bei welcher fortgeſetzte Domeſtizirung ihrer Eltern, der Nach: kommenſchaft nicht nur viel von der Scheu genommen, ſondern auch durch Anpaſſung an gleiche Verhältniſſe ein faſt gleiches Kleid und Ausſehen wie bei der deutſchen Bachforelle gezeitigt hat. Der Fiſch iſt ſpeziell für Maſtzwecke deßhalb ſehr dankbar. Unſere künſtliche Fiſchzucht wäre wohl kaum auf die Höhe gekommen, auf welcher ſie it, wenn wir nicht die beiden Amerikaner, Saibling und Regenbogenforelle, adoptirt hätten. Sie kommen für Maſtanſtalten in erſter Linie in Betracht. Sie werden die Bachforelle weder verdrängen noch erſetzen, aber neben ihr auch beim Publikum ihren eigenen Platz behaupten. Der Saibling wird bereits, wo er bekannt iſt, theuerer wie die Bachforelle bezahlt und die Regenbogenforelle, die bei ihrer koloſſalen Schnell: wüchſigkeit im erſten Stadium leicht zu fett wird, macht ſich einen ſicheren Markt als drei— jähriger Fiſch in großen Exemplaren von 1—3 Pfund. In der Sandforter und in benachbarten Anſtalten iſt für alle obigen Fortan ein ſicherer Markt raſch geſchaffen worden und es werden erzielt, am Teich: für / — / pfünd. Fiſche 3—4.50 M. pr. Pfund für Bach-, Negenbogenforellen und Saiblinge; für große Regenbogenforellen 2.50 A. pr. Pfund, und rentirt ſich letzterer Preis für große Fiſche, welche auf 3 reſp. 5 Pfund nur einen Setzling benöthigen, noch beſſer als 3 J. pr. Pfund für ¼ pfünd. Fiſche, bei denen pr. Pfund vier Setzlinge verbraucht werden. Es iſt natürlich nicht an jedem Platz möglich, Raum für die Anzucht ſo großer Ab— wachsforellen zu ſchaffen; in verhältnißmäßig engen Behältern wachſen ſelbſt bei ſehr reich⸗ lichem Waſſerzufluß und ſehr reichlichem Futter die Fiſche nicht ſo außerordentlich in drei reſp. vier Jahren. Der Abwachsfiſch benöthigt bei alledem im höheren Alter der Fiſche auch mehr Raum und Tiefe. Es werden demgemäß in Sandfort die zweijährigen Regenbogenforellen, welche über das Portionsgewicht herausgewachſen und circa ½ Pfund ſchwer ſind, in einen Teich von circa 1 Morgen bei 6 Fuß Waſſerſtand und in Zahl von 600 bis 700 geſetzt und erreichen dann in einem weiteren Jahr 3—4 Pfund per Fiſch. Dasſelbe Reſultat ließe ſich wahr: ſcheinlich bei einem kleineren Teich mit tieferem Waſſerſtand auch erreichen; wenigſtens werden in Schottland in einem Teich von 70 Meter & 30 Meter und 4 Meter Tiefe 1400 Fiſche von durchſchnittlich 4 Pfund gefüttert und Jahr aus Jahr ein gehalten. Es wird nützlich ſein, ſich ein Bild zu machen, wie viel Futter ein mittlerer Forellen⸗ zuchtbetrieb in einem Jahr benöthigt, und ſich zu fragen, wie ſich die Koſten einer künſtlichen intenſiven gegen eine extenſive Naturwirthſchaft ſtellen. Es iſt nicht zu vergeſſen, daß Forellen Gewohnheitsfreſſer ſind und ſich ungerne an einen Wechſel der Farbe und Conſiſtenz des gereichten Futters gewöhnen. Es wird deßhalb vortheilhaft ſein, von Anfang an Futterſtoffe zu wählen, welche regelmäßig beſchafft werden und gemiſcht ziemlich gleichmäßig verabreicht werden können. Es ſchadet zwar Forellen durchaus nicht, einige Tage zu hungern, indeß gehört eine regelmäßige mäßige Fütterung doch zu den Bedingungen des Erfolges. DPiorellenmaſtanſtalten ſollten ſchon des Vertriebs wegen nicht zu weit von den Haupt⸗ wegen abliegen und da werden auch Futterſtoffe leichter zu haben ſein. Gutes Forellenfutter und regelmäßig billig zu haben ſind Seefiſche und dieſe müſſen mit Schlachthofabfällen den Tiſch hauptſächlich decken. Die Fiſchauktionatoren in Hamburg, Altona, Geeſtemünde weiſen gerne eine Auswahl — 419 von Bezugsquellen für Seefiſche nach, praktiſch iſt es, ſolche zu nehmen, die mit Blunt und Eingeweide verkauft werden (Knurrhahn) ſonſt Schellfiſch; Heringe ſind meiſt zu fett. Von Schlachthofabfällen kommt in erſter Linie Leber und Lunge in Frage und beide ſind ausgezeichnetes Fiſchfutter. Es dürfte ſich dringend empfehlen, nur ſolches Futter zu kaufen, welches die Schlachthofinſpektion paſſirt hat; größere Viehſtücke, welche zur Nahrung untauglich, find auch für Fiſche mindeſtens gefährlich und nur wenn eine Abkochung der⸗ ſelben (wie ſie in manchen Schlachthöfen möglich), ſtattfindet, welche den Eiweißgehalt bindet, ſo find fie anzurathen. Fiſche und Schlachthofabfälle werden auf einer Hackmaſchine zerkleinert (zu empfehlen iſt für mittlere Betriebe Nr. 91 von Scheffel & Schiel, Mühlheim a. Rh., die mit einer Hand⸗ kraft 1 Centner in einer Stunde zerkleinert) und gemiſcht, eine Zuthat von Garneelenmehl oder Fleiſchmehl zum Futter iſt ganz dienlich und gibt Konſiſtenz. Von ſolchem Futter werden nach meiner Erfahrung bei richtiger Temperirung des Auf⸗ zuchtwaſſers (Saiblinge 12 Reaumur, Bachforellen 14—16 5, Regenbogenforellen 16—18 durchſchnittlich), welche mit einiger vorſichtiger Berechnung der Sonnenlage und Durchfluß der Teiche wohl zu machen ift, circa 5—6 Pfund für ein Pfund Abwachs bis zum Portionsfiſch verbraucht und die Koſten des Abwachſes pro Pfund Fiſchfleiſch werden inkluſive Regie und Wartung in einer mittleren Anſtalt mit 90 J per Pfund hochgegriffen ſein. Bei größeren 1—5 pfündigen Fiſchen ſtellt ſich der Abwachs noch bedeutend billiger und beſſer. Es wird jetzt wieder mit Vorliebe empfohlen Schnecken, Raupen ꝛc., für Fiſche mit⸗ zuverfüttern, gewiß ein recht gutes Zufutter, wenn es auch durch Sammelkoſten etwas theuer kommt, ich würde alles davon reichen, was zu ſchaffen iſt, indeß dürfte es nicht viel ſein. Forellen find ſtarke Freſſer und eine mittlere Anſtalt, die z. B. zwei Teiche, & 4000 Setzlinge, bewirthſchaftet und von dieſen 8000 Abwachsfiſche mit 2000 Pfund Schlachtgewicht produziren will, muß in einer Campagne ſchon 10 —12 000 Pfund Futter beſchaffen oder im Durchſchnitt in einer Woche 240—250 Pfund Futter (2 Centner Fiſch, ½ Centner Abfall). Fiſchfutter hält ſich auch im Sommer drei Tage genügend friſch, wenn der Vorrath in große irdene Töpfe gethan und mit wenig Salz bedeckt, von fließendem Waſſer umſpült wird. Es wird deshalb auch für mittlere Anſtalten thunlich ſein, zweimal pro Woche Zentner⸗ körbe voll Seefiſch per Bahn zu beziehen. — Daß bei ſo billigem Futter eine rentable, intenſive Zucht möglich iſt, liegt auf der Hand und das größte Riſiko, was zu fürchten iſt, ſind dabei Epidemien. Ganz zu eliminiren iſt dieſer Faktor nicht, aber ich möchte hervorheben daß: 1) die Beſchaffung eines geſunden Futters; 2) die Fürſorge für genügende Kleinweſen zur Vertilgung der Abfälle; 3) die Beſchaffung von Erdteichen, welche nach jeder Campagne, am Boden und Böſchungen geſchält und gut mit Kreſſe verſehen werden und periodiſch trocken liegen, die beſte Verſicherung hiegegen geben. Die Fütterung ſollte im Sommer Abends um Sonnenuntergang, ſonſt kurz nach Mittag ſtattfinden und die Fiſche nie mehr als 5% ihres ungefähren Gewichts erhalten. Bei ſchwülem Wetter ſollte nicht gefüttert werden und auch nicht wenn die Lufttemperatur viel über 22“ Reaumur ſteigt. Die Wartung der Fiſche ſollte einer Perſon übertragen werden und die Fiſche durch Beſucher möglichſt nicht geſtört werden. Maſtfiſche werden, ſolange der Teich ſtark beſetzt iſt, mit einem glatten Zugnetz aus⸗ gefangen und müſſen gut ausgewäſſert werden; ſie ſind dann im Geſchmack ganz ſo gut wie Wildfiſche, wenn auch ſelten ſo feſt im Fleiſch. Die älteren Fiſche ſtehen auch in dieſer Hinſicht den Wildfiſchen nicht nach und ſpeziell die Regenbogenforelle gewinnt im Alter ungemein an lachsartigem, vortrefflichem, keinen Geſchmack. Auf einzelnen Gütern und ſpeziell in vielen Fabriken (beſonders Papiermühlen) wird eine Wirthſchaft, wie oben empfohlen, möglich und nützlich ſein und die Anlage ſelbſt dürfte 420 — einfach und auf kleinem Raum, der Aufſicht wegen, dicht beim Haus herzuſtellen ſein. Ich habe bis jetzt mehr den Nutzen aus einer ſolchen intenſiven kleinen Wirthſchaft betont, die Freude an derſelben wird nicht ausbleiben. Sind nun, wie in vielen Fällen, bei Fabriken ablaßbare Stauteiche mit Quellwaſſer vorhanden, die für die intenſivere Zucht nutzbar gemacht werden ſollen, deren Dimenſionen indeß über das genannte Maaß bedeutend hinausgehen, ſo iſt es angebracht, dieſelben mit ge⸗ ringerer Beſetzung auszunützen. Ich möchte den Beſatz, da in ſolchen Fällen die Bachforelle ſchwerer an's Futter geht, auf die Amerikaner und vor allem die Regenbogenforellen beſchränken und den Betrieb von Anfang an auf einen zweijährigen Turnus und große Abwachsfiſche einrichten. Alſo größtmöglichſte Setzlinge (ſelbſt zu höherem Preis) nehmen und per Morgen nicht über 2000 Stück beſetzen. Die Amerikaner werden ſich auch in ſolchen Teichen ſofort zum Futter melden und iſt es für die Regenbogenforellen wenigſtens auch gleichgiltig, wenn eine temporäre Stagnirung des Teiches eintritt. Ich möchte zum Schluß nochmals die Grundſätze einer intenſiven Wirthſchaft dahin zuſammenfaſſen: 1) reichliches kühles Waſſer und tiefe Teiche; 2) mit an's Futter gewöhnten, gleichmäßig ſortirten Setzlingen wirthſchaften; 3) dicht beſetzen, und zwar vorzüglich mit Saiblingen und Regenbogenforellen; 4) kein ſchlechtes Futter füttern; 5) rein abfiſchen, die Teiche trocken legen und ſorgfältig reinigen. VI. Vereinsnachrichten. Weſtfäliſcher Fiſcherei⸗Verein. Vorſlandſitzung vom 6. Oktober 1894 zu Rheine. Rheine, den 6. Oktober 1894. In der heutigen Vorſtandſitzung begrüßte der Vorſitzende zunächſt den Herrn Landeshauptmann Gehelmen Oberregierungsrath Operweg mit beſonderem Danke für das von demſelben trotz feiner außerordentlichen Inanſpruchnahme der heimiſchen Fiſcherei wieder bezeigte Intereſſe, ſowie ſeinen Be⸗ gleiter, den Herrn Landesrath Boeſe, und gab dem Bedauern Ausdruck, daß der Herr Ober-Präſidial⸗ rath von Viebahn, von dem ſoeben ein Telegramm eingegangen, am Erſcheinen verhindert ſci. Der Vorſitzende begrüßte ſodann unter Hinweis auf die Veranlaſſung zur Tagung in Rheine den Herrn Baurath Meyer aus Lingen und den Vorſitzenden des Rheine'ſchen Fiſcherei-Vereins Herrn Windhoff, ſowie Herrn Jaffé-Sandfort, der dem in dem letzten Protokolle niedergelegten Wunfche - des Vorſtandes inzwiſchen durch Herausgabe einer „kurzen Anleitung für Landwirthe, welche Forellen Teichwirthſchaft als Nebenerwerb betreiben wollen,“ trefflichſt entſprochen hat. Von Vorſtandsmitgliedern waren anweſend: Die Herren Landrath von Ditfurth, Vrede, Landrath Dr. von Borries, Dr. jur. Freiherr von Landsberg-Velen, Regierungsrath Dr. Weddige, Amtsgerichtsrath Dr. Weihe. Der Herr Oberfiſchmeiſter, Meliorationsbauinſpektor Nuyken hatte wegen Unwohlſeins abs geſagt, war aber doch noch erſchienen. Entſchuldigt hatten ſich noch der Vorſitzende des landwirthſchaftlichen Provinzialvereins Herr Freiherr von Landsberg: Steinfurt und der Kreis⸗Landrath Herr Plenio. Kodifikation der fiſchereilichen Beſtimmungen und Herausgabe mit dem neuen Adjazenten⸗ Fiſcherti⸗Geſetze. In Verfolg der letzten Vorſtandsbeſchlüſſe regte der Vorſitzende die Frage an, ob es jetzt für zweckmäßig gehalten würde, die Zuſammenſtellung der zur Zeit in Weſtfalen und Lippe geltenden fiſchereigeſetzlichen Beſtimmungen zu publiziren. Herr Regierungsrath Dr. Weddige erachtet es für wünſchenswerth, noch weiter eine abwartende Stellung einzunehmen. Herr Landrath von Dit⸗ furth wünſcht an ſämmtliche Fiſcherei-Vereine Exemplare des Geſetzes, betr. Adjazenten-Fiſcherei, vers theilt zu ſehen. f en Vorſitzende will außerdem an die Herren Landräthe der Provinz Druderemplare vers theilen, ein Gedanke, der allgemein Anklang findet. Es wird beſchloſſen, eine einfache Textausgabe des Geſetzes zu veranſtalten und derſelben die größte Verbreitung zu geben. Otterjäger. Der Herr Vorſitzende referirt hierauf über die Otterjäger⸗Einrichtung und theilt mit, daß Herr Geheimrath Krupp in Eſſen, welcher früher den Wunſch geäußert hat, unſer Vereins⸗ gebiet mit ſeiner Ottermeute zu bejagen, jetzt dieſe Meute abſchaffen wolle. 421 Herr Landrath von Ditfurth betont die Nothwendigkeit, dem Otter welter planmäßig nach⸗ zuſtellen, zumal er ſich wieder vermehrt habe. Der Vorſitzende erklärt es aus Anlaß dieſer Beobachtungen für erforderlich, die Vereine zu er⸗ ſuchen, Spuren von Ottern ſofort zu melden. Weiterhin wird der Vorſitzende autoriſirt, wegen Uebernahme der Meute des Herrn Geheimrath Krupp mit dieſem in Verbindung zu treten. Mit dem Weſtdeutſchen Fiſcherei-Verbande ſoll wegen Ausdehnung des Jagdgebiets weiter verhandelt werden. Laichſchonreviere in der Ems. Es wurde ſodann auf Grund der Beobachungen, die bei einer Fahrt auf der Ems vor Beginn der Sitzung gemacht worden waren, in eine Berathung eingetreten, in welcher auch die Laichſchonreviere in der Ems zur Sprache kamen. Herr Windhoff konſtatirt, daß in der Ems eine Unmenge von Weißfiſchen vorhanden ſei, die ein gutes Futter für die werthvollen Raubfiſche abgäben. Dieſe Raubfiſche müßten vermehrt werden, namentlich der Zander. Herr Baurath Meyer erachtet die jetzige Inſtruktion für das Ausfiſchen der Laichſchonreviere als ausreichend. Herr Landrath von Ditfurth ſpricht ſich für unveränderte Beibehaltung der jetzigen Schon⸗ reviere aus. Herr Regierungsrath Dr. Weddige hält es für ausreichend, die Laichſchonreviere bis zum Jult als ſolche zu behandeln, nachher ſie aber auszufiſchen. A 16 5 Windhoff hält das Zuſammenleben von Hechten ꝛc. und Regenbogenforellen für ſehr möglich. Der Herr Oberfiſchmeiſter wünſcht Beibehaltung des jetzigen Zuſtandes. Der Vorſitzende bittet, die Regenbogenforelle, deren Natur noch nicht genügend ergründet jet, hier — unterhalb Rheine — außer Spiel zu laſſen und die Laichſchonreviere in ihrer gegenwärtigen Einrichtung bis auf Weiteres beizubehalten. Dieſer Anſicht wurde beigetreten. Ausführungs⸗Verordnung zu dem Fiſcherei-Geſetz vom 30. Juni 1894. Der Vorſitzende hält es mit Herrn Landrath von Borries für noch nicht angezeigt, eine Ausführungsverordnung zu erlaſſen. Es wurde beſchloſſen, durch den Herrn Vorſitzenden die einzelnen Fiſcherei-Vereine darauf hin⸗ zumelfen, daß das Geſetz vom 30. Juni 1894 nur da Anwendung finde, wo der Kreisausſchuß Flſcherei⸗Bezirke bilde, und an den Herrn Oberpräſidenten die Bitte zu richten, dem Provinzialvereine etwa nach Jahresfriſt darüber Mittheilung zu machen, in welchen Kreiſen Fiſcherei-Bezirke durch die Kreisausſchüſſe gebildet ſeien. Dabei iſt der Vorſtand einſtimmig der Anſicht, daß vorläufig eine Aus— führungs-Verordnung nicht zu erlaſſen fein möchte. Lachstreppe in Rheine. Herr Baurath Meyer referirte über die bisherigen Verhandlungen, welche durch ein Reſkript des Herrn Landwirthſchaftsminiſters im November 1893 eingeleitet ſind. Im Dezember hat eine genaue Unterſuchung durch den beauftragten Herrn Baubeamten ſtattgefunden. Der Vorſtand iſt einſtimmig der Anſicht, daß bei der Vortrefflichkeit der Ems als Fiſchwaſſer, die beſonders auch durch den mitanweſenden bekannten Fiſchzüchter Herrn Jaffé anerkannt wurde, es ſehr zu bedauern ſei, daß die Angelegenheit noch nicht weiter gefördert ſei und beſchlleßt, den Herrn Ober⸗Präſidenten zu bitten, auf die baldige Fertigſtellung dieſer für die Ems ſo wichtigen Anlage hochgeneigteſt hinwirken zu wollen. Honorar für ſchriftſtelleriſche Arbeiten. Der Vorſitzende erbittet und erhält die Erlaubniß, dem Herrn Profeſſor Landols für die Anfertigung der Beſchreibung der Steinmeiſter'ſchen Fiſchzucht— Anlagen eine Entſchädigung bis zu 200 / auszuzahlen. Jaffe's Forellenzucht. Der Herr Vorſitzende verwelſt noch beſonders auf dle Eingangs ge⸗ nannte Schrift des Herrn Jaffé über Forellenzucht, hält die Verbreitung derſelben für ſehr wünſchens⸗ werth und wird zur Beſchaffung einer größeren Anzahl von Exemplaren auf Vereinskoſten ermächtigt. Unterſtützungen. Es wurde beſchloſſen an Beihülfen: 1. 1) dem Vereine zum Schutze und zur Beförderung der Fiſcherei in der Ruhr und Lenne 150 A; 2) dem Kreis-Fiſcherel-Verein Brilon 200 A; 3) dem Lüdenſcheider Fiſcherei-Vereine 500 A; 4) dem Fiſcherei-Verein Hamm 200 A; 5) dem Kreis-Fiſcherel-Verein Meſchede 250 A; 6) dem Fiſcherei-verein Rüthen 100 «A; 7) dem Lokal-Fiſcherei-Verein in Milspe 50 «A; 8) dem Fiſcherei⸗ Verein für Minden und Ravensburg 250 ; 9) dem Fiſcherei-Verein für die Kreiſe Paderborn-Büren, Warburg⸗Höxter 300 A; 10) dem Fijcherei:Verein Herford 50 A; 11) dem Fiſcherei-Verein für das Elſegebiet zu Bünde 200.4; 12) dem Fiſcherei-Vereln für den Stadt- und Landkreis Münſter 200 A ; 13) dem Fiſcherei-Verein des Kreiſes Steinfurt 200 «4; 14) dem Fiſcherei-Verein Warendorf 150 «K; II. dem Direktor Alzer zu Elspe für Fiſchereizwecke 230 & und zwar für die landwirth— ſchaftliche Winterſchule zu Elspe ad Antrag I 100 «#4, ad Antrag II 100 «#4, ad Antrag IV 30 MH (zum Beſuche der Jaffé'ſchen Anſtalt) zu bewilligen. Zanderausſetzung. Was die Frage der Zanderausſetzung betrifft, ſo ſpricht Herr Landrath von Ditfurth gegen eine Ausſetzung von Zandern in die Ems ohne nähere Begrenzung. Herr Reglerungsrath Dr. Weddige erklärt, daß beabſichtigt werde, den Zander in das Staus waſſer der Ems unterhalb Rheine auszuſetzen. Er könne dann nur bis Telgte hinaufgehen. Oteſe Strecke jet ſehr geeignet, da die Ems hier eine Tiefe von 4—5 Meter habe. An Futter ſei kein Mangel, ſo daß der Zander in der Ems einer hoffnungsvollen Zukunft entgegengehe. Der Vorſitzende erklärte, wenn man Zander ausſetzen wolle, jo erſcheine die Ems hierzu vor⸗ zugsweiſe geeignet. Es wurde beſchloſſen 675 1 für die Ausſetzung von Zander zu bewilligen und Herrn Regierungsrath Dr. Weddige mit der Ausführung der Ausſetzung zu beauftragen. re DR —ͤ —g Preisaufgabe. Zur Bekämpfung der Fiſchektoparaſiten will der Verein Triton eine Prels⸗ aufgabe ausſchreiben. Es wurde beſchloſſen, hierzu 20 A zu bewilligen. R . gez. Federath. Weihe. Am folgenden Tage wurde unter freundlicher Führung des Herrn Baurath Meyer der Fiſch⸗ paß am Emswehr bei Hanekenfaehr beſichtigt. Herr Baurath Meyer hat in dem Cirkulare Nr. 1 de 1889 des Deutſchen Fiſcherei-Verelns die Ems⸗Fiſchpäſſe zu Hanekenfaehr und Liſtrup ſpeziell bes ſchrieben und durch Zeichnung erläutert. Der Fiſchpaß zu Hanekenfaehr iſt im Jahre 1878 im Umlaufe um den rechtſeitigen Uferpfeiler der Freifluth erbaut. Derſelbe beſteht aus 14 durch Sperren getrennte Baſſins von 3 Meter Licht⸗ weite, 195 bis 3,50 Meter Länge und 0,75 Meter Tiefe; das Gefälle von Baſſin zu Baſſin beträgt 0,25 Meter. In den Sperren find — abwechſelnd an der rechten und an der linken Seite — Ausſchnitte von 40 Eentimeter Breite und 30 Centimeter Tiefe angebracht, ſo daß der Lachs ſowohl ſchwimmend als ſpringend aufwärts ſteigen kann. Der Fiſchpaß wurde im Frühjahre 1879 eröffnet und hat ſich ſeitdem in jedem Jahre für den Aufſtieg der Wanderfiſche in günſtiger Weiſe wirkſam gezeigt. Sämmtliche Fiſcharten, welche in der Ems vorkommen, — mit Ausnahme des Störs — ſind in dem Fiſchpaſſe beobachtet. Im Frühjahre wird derſelbe vornehmlich von Maifiſchen, von Ende September bis Ende Dezember von Lachſen zum Aufſtiege benutzt; namentlich findet im Monate November in der Regel ein lebhafter Aufſtieg von Lachſen ſtatt, da dieſe dann laichreif ſind und das Beſtreben haben, den Laich möglichſt weit ſtromaufwärts abzuſetzen. Die Wanderung des Lachſes in der Ems hängt weſentlich vom Waſſerſtande ab; bei niedrigem Waſſerſtande bleibt derſelbe hauptſächlich im Fluthgebiete; ſobald jedoch die Ems in der Zeit von Ende September bis Ende Dezember bis auf 0,50 Meter und darüber am Unterpegel zu Hanekenfaehr an⸗ ſchwillt, findet ein lebhafter Aufſtieg von Lachſen ſtatt. Dieſelben wandern ſodann aufwärts, theils in der Ems durch die Fiſchpäſſe zu Hanekenfaehr und Liſtrup bis zum Rheiner Wehre, theils in der Ahl — welche ½ Stunde oberhalb Hanekenfaehr in die Ems mündet — bis zu den in zwei verſchiedenen Armen dieſes Fluſſes vorhandenen Waſſermühlen zu Kunkemühle und Plantlünne. Das Gewicht der auf dieſer Wanderung gefangenen Lachſe wechſelt zwiſchen 5 und 16 Pfund; doch ſind auch Lachſe von 20 bis über 30 Pfund gefangen. Während der Schonzeit vom 1. November bis 15. Dezember wird nur einzelnen Fiſchern an einigen Wochentagen der Fang von Lachſen unter der Bedingung der unentgeltlichen Abgabe von Fortpflanzungsſtoffen an die Brutanſtalt des Fiſcherei⸗Vereines zu Lingen geſtattet; auch die Steinmeiſter ſche Fiſchbrutanſtalt zu Bünde hat von hier künſtlich befruchtete Lachseier bezogen. Oberöſterreichiſcher Fiſcherei-Verein. Zum Rechenſchaftsberichte des oberöſterreichiſchen Jiſcherei-Vereines für 1893 und über die Huchen- und Krebsvermehrung, ſowie über die Sifherei-Karte für Oberöſterreich inshefondere. (Schluß.) Der Jahresbericht meldet auch die endliche Vollendung der vom Vereine mit einer bereits nicht öſterrelch überſchrittenen Landesſubvention von 400 fl. hergeſtellten Fiſcherei⸗Karte Ober⸗ öſterreichs. Dieſe Karte dürfte ihresgleichen allerdings in keinem zwelten Lande finden, denn ſie enthält: I. Die Grenzen der adminiſtratlven Eintheilung des Landes nach Bezirkshauptmannſchaften, Gerichtsbezirken, Orts⸗ und Steuergemeinden. II. Die ſämmtlichen Fiſchwäſſer, deren üblichſte Namensbezeichnung, die Grenzen aller vorkommenden Fiſcherei⸗Rechte nach den Angaben der Gemeindevorſtehungen und Grundbuchsanlagen. III. Die Bezeichnung der verſchiedenen Fiſchregionen und der in den einzelnen Gewäſſern vor⸗ kommenden Fiſcharten und Schalthiere. IV. Die bis zum Jahre 1892 bei dem Oberöſterreichiſchen Fiſcherei⸗Vereine angemeldeten 92 künſtlichen Fiſchbrut⸗ und Zuchtanſtalten. Auch wurde für die im Abſatze II erwähnten Fiſcherel⸗Rechte ein, bei ſtetiger Evidenz⸗ face für Adminiſtrationszwecke ſehr nützlicher „Kataſter, angelegt, in welchem die Namen der aktlſchen Beſitzer dieſer Rechte mit fortlaufenden, mit den gleichen Nummern der Karte korreſpondlrenden Zahlen nach Bezirkshauptmannſchaften gereiht, aufſcheinen. Wir erfüllen nur eine in dieſen Blättern längſt gemachte Zuſage, wenn wir einige Worte über dieſe ebenſo mühſame als intereſſante Arbeit nachholen, welcher bei mehreren öffentlichen Ausſtellungen volle Aufmerkſamkeit und gerechter Beifall zu Theil ward. Wenn die Verläßlichkeit der Angaben hier und da etwas zu wünſchen läßt, weil dieſe Daten großen Theils nur auf jenen der nicht immer über geeignete Arbeitskräfte verfügenden Landgemeinden beruhen, ſo theilt die Karte dieſes Gebrechen mit dem großen, ſogar vom oberöſterreichiſchen Landes⸗ Ausſchuſſe im Vorjahre herausgegebenen Generalverzeichniſſe ſämmtlicher Fiſcherrechte des Landes, und es darf mit dieſem Umſtande umſoweniger allzu ſtrenge in's Gericht gegangen werden, als einer Ver⸗ öffentlichung der Karte und des Kataſters jedenfalls eine recht forgfältige Superreviſion nach dem aktuellen Stande vorangehen müßte. 423 Der Moment für eine ſolche Veröffentlichung iſt aber wohl noch nicht gekommen. Der Jahresbericht meint zwar, daß ſich eine zweite vom Vereine angefertigte Karte, welche Karte mit Hinweglaſſung der Fiſcherei⸗Rechtsgrenzen und jener der Steuergemeinden herausgegeben werden ſollte, zur Vervielfältigung im kleineren Maßſtabe eignen würde, wenn dem „Vereine“ die hierzu erforderlichen Mittel zukämen. Dieſe Anſicht findet jedoch nicht überall Zuſtimmung. Eine ſolche Karte würde ſich nicht über den Werth der für mehrere andere Kronländer bereits beſtehenden und halb vergeſſenen Fiſcherei⸗Karten erheben und höchſtens Sport- oder in beſchränkter Bedeutung primitiven Lehrzielen bezüglich des Vorkommens gewiſſer Fiſcharten in gewiſſen Gewäſſern dienen; fie hätte aber gar keinen adminiſtrativen Zweck mehr. Allerdings iſt das dieſer Arbeit ſeiner Zeit geſteckte nächſte Ziel, der oberöſterreichiſchen Landes— Geſetzgebung ein treues Bild der horrenden Zerſtückung der Fiſcherei-⸗Rechte in Abſicht auf Schaffung einer gejeglichen Behebung dieſes ſchreienden Mißſtandes vor Augen zu führen, erfolglos geblieben. Die ſchöne Karte hing zwar im Vorgemache des oberöſterreichiſchen Landtagsſaales, allen Abgeordneten erſichtlich. Der oberöſterreichiſche Landtag beſchloß trotz dieſer Evidenzſtellung, von der Zuſammenlegung der Kleinrechte zu Revieren mit einheitlicher Rechtsausübung ab zuſehen. Der Liebe Müh' war daher — umſonſt. Dieſe Arbeit könnte und ſollte aber das Subſtrat für eine offizielle, adminiſtrative Fiſcherei⸗Karte und einen ſolchen Fiſchwaſſer⸗Kataſter Oberöſterreichs bilden. Hierauf ſei die Aufmerkſamkeit des k. k. Ackerbauminiſteriums, beziehungs⸗ weiſe der k. k. oberöſterreichiſchen Landes-Regierung gelenkt, in deren Hände das vorliegende Material — wenn auch im Wege des Rückerſatzes der hierfür vom Lande geleiſteten Sub⸗ ventionen übergehen müßte, ſoll etwas ganz tüchtiges und brauchbares geſchaffen werden. Die einzelnen ineinander greifenden Blätter dieſer revidirten Karte wären ebenſo wie die dazu⸗ gehörigen Fiſchereirechts-Kataſter thunlichſt „bezirlsweiſe“ zu geſtalten, und die bezirksweiſe amtliche Evidenzhaltung des Kataſters gleich jener der „Waſſerbücher“ zu verfügen. Diefe Ueberarbeitung ſollte — wenn auch unter Mitwirkung des oberöſterreichiſchen Fiſcherei⸗ Vereines und mit Benützung der von den künftigen Fiſcherei-Revierausſchüſſen nachzuliefernden Daten (§ 19 des Geſetzentwurfes) — jedoch durch die politiſchen und die ihnen beigegebenen techniſchen Organe durchgeführt werden. Bei dieſer Gelegenheit wären dann auch die nunmehr nach verſchiedenen Einheitsmaßen berechneten Ausdehnungen der Fiſcherei-Rechte, welche häufig, ſogar ohne Angabe jedes Ausmaßes, nur als ganze oder halbe „Fiſchwaiden“ angeführt ſcheinen, nach einheitlichem Metermaß zu bes rechnen, und die nach dem künftigen Geſetze und ſeiner Durchführungs- Verordnung zu bildenden „Reviere in die Karte einzuzeichnen; — die neue Revierbildung müßte demnach unter allen Umſtänden abgewartet werden. Möchten dieſe Anregungen an maßgebender Stelle gütige Beachtung finden. Ueber die von allen Zuchtanftalten des Landes gewonnenen Eier und ausgeſetzten Brutfiſche liegt folgender Nachweis vor: Gewonnene Ausgeſetzle Eier. Brutfiſche. Aeſche, Thymallus vulgaris o Tide 65 000 42 000 %% ͤ ᷣ ͤ % „ . 1912500 1322 400 CWC . 175 500 61 000 % chend apache: ͤ ͤ ß . 65 000 51000 Rheinanken, Coregonus Wartmann 558 000 90 000 Salblinge, Salmo Salvelinuuuuês ß . . 820 300 178 700 / . 134 600 80 900 J T N 2 19 500 8 000 Regenbogenforellen, Salmo iridee:tn zzz 252 000 92 600 eines Salma fontinalis , eee 182 730 104 700 Summe 3685130 2031300 Er weiſt gegen das Vorjahr einen Rückgang mit 589 470 Eiern und 50 300 Brutfiſchen nach, was übrigens mit auf Rechnung der allerdings bedauerlichen Nichteinſendung mehrerer Anſtalts— berichte zu ſetzen fein dürfte. — — — — Die Ausſichten auf eine rationelle Fortentwicklung und raſchere Hebung der Fiſcherei in Ober— öſterreich haben ſich arg verdüſtert. Die organiſche Regelung und Gliederung der Fiſcherei-Rechtsausübung, wie fie im ur⸗ ſprünglichen Geſetzentwurfe der Regierung in Ausſicht genommen war, — iſt vom ober⸗ öſterreichiſchen Landtage abgelehnt und mit Zulaſſung des Herrn k. k. Ackerbauminiſters bekanntlich ein neuer Geſetzentwurf beſchloſſen worden, welcher, falls er auch nur in ſeinen prinzipiellen Beſtimmungen dle Genehmigung der Sefammtregierung und die Sanktion der Krone erhalten ſollte,“) ) Wie die amtliche „Linzer-Zeitung“ vom 28. Oktober d. J. meldet, hat Se. Majeſtät der Kaiſer mit Allerhöchſten Entſchließung vom 8. Oktober d. J. dem vom Landtage des Erzherzogthums Dale nd beſchloſſenen Entwurfe eines Fiſcherei⸗Geſetzes die Allerhöchſte Sanction nicht zu er⸗ ellen befunden. 424 — — —— jeden zeitgemäßen und wirklichen Fortſchritt auf piscikulturellem Gebiete für unabſehbare Zelt hemmen muß. Der oberöſterreichiſche Fiſcherei-Verein hat durch das Ausſcheiden und den Tod hervorragender und bewährter Mitglieder in jüngerer Zeit empfindliche Verluſte erlitten. Es wird, allem Anſchelne nach, das Jubiläum ſeines 25jährigen Beſtandes unter minder erfreulichen Aſpekten begehen. Möge die Erkenntniß dieſer ernſten Lage ihm aus den Kreiſen der heimatlichen Fachmänner und Fiſcherei⸗ Freunde nicht nur eheſtens gleichwerthigen Erſatz, ſondern auch zahlreiche jüngere, hingebungs⸗ volle und ſchaffensfreudige Kräfte zuführen, damit ſich wieder ein friſches, an fruchtbringenden Im⸗ pulſen reiches Vereinsleben entfalte, und mindeſtens das Erreichte im aufgezwungenen Ringen mit den zahlreichen Gegnern einer blühenden Binnen-Fiſcherei erhalten werde. Ebenſo macht ſich der berechtigte Wunſch geltend, daß der oberöſterreichiſche Fiſcherel- Verein im ſtändigen Ausſchuſſe des Landeskulturrathes, von einem, wo nur möglich ſeinem Vorſtande entnom⸗ menen, durch gediegene und erprobte Kenntniſſe und Erfahrungen im Fiſcherei-Weſen wohlbewährten Fachmann vertreten erſcheine. Victor Maria von Milborn. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Eine neue Varietät der Karauſche. Einer gütigen Einladung des Herrn Vickor Burda folgend, wohnte ich im Oktober er. der Abfiſchung eines großen Karpfenweihers auf den Beſitzungen des Grafen v. Wirſchkowitz, Kreis Militſch, in Schleſien bei. Es wurden daſelbſt neben zweiſömmerigen Karpfen und Schleihen ſehr große Quantitäten der Karauſche erbeutet, welch letztere Herr Burda in den Gegenden an der polniſchen Grenze ſehr gern dem Karpfen beigeſellt, weil ſie einerſeits ſeiner Meinung nach kein Nahrungs— konkurrent von Cyprinus carpio iſt und anderſeits dort ſehr gern, ſtellenweis ſogar lieber als der Karpfen gekauft wird. Dabei fand ich denn zu meiner Ueberraſchung unter den Karauſchen etwa 2 % Stücke vor, die wie der Spiegelkarpfen, nur jederſeits eine Reihe größerer Schuppen vom Kiemendeckelrande bis zum Schwanz beſaßen, während der übrige Körper nackt war. Herr Burda hielt dieſe Thiere für Baſtarde zwiſchen Carpio Kollari Heck und Cyprinus carpio var. rex. cyprinorum Ag., ich konnte ihm jedoch bereits an Ort und Stelle am Zahnſyſtem ꝛc. zeigen, daß dieſelben echte Karauſchen von der hochrückigen Form (C. gibelio Nils.) waren. Auch Herr Dr. Fickert-Tübingen, zoologiſches Inſtitut, dem ich ein Exemplar zufendete, beſtätigte meine Diagnoſe. Von polniſchen Fiſchhändlern, die in Wirſchkowitz anweſend waren, erfuhr ich, daß dieſe neue Form „Spiegelkarauſche“ in Poſen und Rußland ſehr gemein ſei, um ſo auffallender iſt es, daß dieſelbe bisher in keinem ichthyologiſchen Werke erwähnt wurde. Leider konnte ich bloß 5 Exemplare aus Wirſchkowitz mitbringen, davon beſitzt eines die Biologiſche Station Friedrichshagen, eines das Zoologiſche Inſtitut Tübingen, eines Herr Schillinger- München, der Reſt, zwei Stück, kommt an's Zoologiſche Inſtitut München, doch will mir Herr Burda bald weitere lebende Stücke überlaſſen. Starnberg, Fiſchzuchtanſtalt, 18. November 1894. Karl Knauthe. Vom Fiſcherei⸗Verein Tübingen. Es dürfte manchen Leſer der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ intereſſiren, wie in Folge rationeller Ausnutzung ſich das Exträgniß eines Fiſchwaſſers ſteigern kann. Seit der Gründung des hieſigen Fiſcherei-Vereins im November 1886 wurden dem hieſigen Neckar und ſeinen Zuflüſſen, ſoweit ſie vom Verein gepachtet ſind, ſtetig Forellen-, Aeſchen- und Aalbrut zugeführt und außerdem durch ſorgfältiges Schonen während der Laichzeit der Beſtand an minderwerthigen Fiſchen wie Barben, Schuppfiſchen und Naſen gehoben. Einen Ueberblick über die Wirkung dieſer Maßregeln gibt die folgende Ueberſicht über die Einnahmen des Vereins aus dem Fiſchverkauf ſeit ſeinem Beſtehen. Es wurden für Fiſche gelöſt: 1886/87 508 1890/91. . 578 l 32 8 188% „62 1891/92 . . . 575 ¼ 92 & 1888/89 . . . 204 l 77% 1892903. 1130 4 60 & 1889/90 . . 281 ¼ 30% 1893/94 4. 1700 J 83 Zur letzten Zahl ſei noch bemerkt, daß gut die Hälfte der 1700 M, aus dem Verkauf N rms 425 von Forellen, Aeſchen und Aalen gelöſt wurde. Nicht zum mindeſten aber verdankt der Verein ſeine erhöhten Einnahmen der aufopfernden Thätigkeit ſeines Fiſchmeiſters W. Arm⸗ bruſter. 2 Verſand von Fiſchen auf den de tſchen Eiſenbahnen im erſten Vierteljahr 1894. Verkehrsbezirke Ausfuhr?) Einfuhr“) Oſt⸗ und Weſtpreußen 5 N e Dit: und weſtpreußiſche Süren. b Kto 20 635 157 Provinz Pommern TTT 1223 1161 Pommerſche Häfen . . V 13 496 1262 Großherzogthum Mecklenburg x. PER : 8 4 149 313 Häfen Roſtock bis Flensburg 2 e 9 097 613 Provinz Schleswig⸗Holſteinu n 369 444 / A re e e 2 939 1421 r mt ia ee een hin Be allei:e 0 587 175 Emshäfen er „ 331 706 Provinz Hannover, Oldenburg x . R te 195 1 058 Provinz Poſen „ ae 70 2 748 Regierungsbezirk Dose. Be a u ah 140 1 302 Stadt Breslau SH orte ia ee 975 363 Regierungsbezirk Breslau und Alegnit n 205 522 Deines „ ger 195 5 620 Provinz Brandenburg . e 418 890 Regierungsbezirk Magdeburg, Merſeburg und Anhalt Der 958 802 Regierungsbezirk n und N R 239 2 490 Königreich Sachſen A ane 229 2 644 Heſſen-Naſſau und Oberheſſer e pe REN AR 24 246 ee, ͤ ee Te el 122 1459 Ruhr⸗Revier Rheinland. r 66 1156 ies ire ee 22 629 Rheinprovinz rechts des Rheins ꝛe . 2 25 Rheinprovinz links des Rheins ã2222½· . 142 2 000 „% m/ 2 115 Rheinhafen⸗ Stationen . n 371 95 %%% ͤ⏑ÿṽ!̃̃ ] ˙Ü?x̃ um. ̃ | 10 62 Elſaß . . 0 0 0 0 . . * . . . . * . . . 0 22 282 Bayeriſche Pfalz . . —— 23 Großherzogthum Heſſen (excl. Oberen) AR, ua 43 40 Großherzogthum Baden r 3 4 Mannheim ꝛc. „F 16 4 Königreich Württemberg mit Sobenoleen. a: „ | 25 25 Königreich Bayern —ͤ— 97 503 ) Ausfuhr und Einfuhr in Tonnen = 1000 Kg. Lachs⸗Fiſcherei in Schleswig-Holſtein Der Fang von Lachs-Laichfiſchen hat be: gonnen und ſcheint bei dem günſtigen Hochwaſſer ſehr ergiebig zu werden. Auf der fiskaliſchen Treene wurden in 4 Nächten 63 Fiſche und auf der fiskaliſchen Sorge in 3 Tagen und Nächten 37 Fiſche gefangen. Von den bereits reifen Fiſchen ſind 120 000 Eier gewonnen. Die übrigen Fiſche werden in Teichen und großen Behältern gehalten bis zur Laichreife. Auch von der Kruckau und Haalerau gehen Nachrichten über bedeutende Lachsfänge ein. Ebenfalls machen die Fiſcher auf der Eider ſehr gute Geſchäfte mit dem Lachsfang. 426 un Die Fischer, welche früher mit Mißtrauen nach der Lachsbrut ſchauten, verlangen jetzt dringend ſtarke Brutausſetzungen. Dies iſt ein erfreuliches Zeichen und ein ſchöner Lohn für eine fünfzehnjährige Arbeit. Rendsburg, den 8. November 1894. 8. Einiges über den Fang des Döbels (Squalius cephalus). Ueber den Fang dieſes Fiſches iſt meines Wiſſens nur ſelten etwas Näheres in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ berichtet worden. Ganz natürlich! Die Berichte über den Fang von Edelfiſchen erſcheinen vornehmer, mehr eines Sportsmannes würdiger. Man ſcheut ſich gewiſſermaßen über die Erbeutung ſolch' gemeiner Fiſche etwas zu ſchreiben, ebenſo wie der paſſionirte Jäger Anſtand nehmen würde, über die Jagd auf Krähen oder Sperlinge zu berichten. Bei der rapid zunehmenden Verunreinigung der Gewäſſer iſt die Zeit nicht mehr fern — wenigſtens in unſerem induſtriellen Sachſen iſt dies der Fall — wo faſt alle beſſeren Fiſcharten verſchwinden werden. Nur der Döbel, als „letzter der Mohikaner“ wird noch eine Reihe von Jahren unſere verunreinigten Gewäſſer bewohnen, um dann leider auch wohl für immer von der Bildfläche zu verſchwinden. Er wird alſo in vielen Gewäſſern ſeiner außer⸗ ordentlichen Widerſtandsfähigkeit wegen für den Fiſcher ſozuſagen das letzte Fangobjekt bilden, wie dies in vielen Waſſerläufen thatſächlich auch jetzt ſchon der Fall iſt. In ſolchen Gegenden iſt man, inſofern man auf das Vergnügen nicht verzichten will, nur noch auf den Fang dieſer Fiſche angewieſen. Es gibt paſſionirte Forellenfiſcher, die es verſchmähen würden, auf Döbel zu angeln, weil nach ihrer Meinung der Sport nicht intereſſant und aufregend genug ſei. Auf Grund langjähriger Erfahrung kann ich jedoch gerade das Gegentheil behaupten. Zunächſt iſt es ungleich ſchwerer einen Döbel zum Biß zu veranlaſſen, als z. B. eine Forelle. Während letztere nach Allem ſchnappt, was ſich im Waſſer bewegt, iſt der Döbel ſchon ein ganz bedeutend vorſichtigerer Patron. Er beſieht ſich im ruhigen Waſſer den Köder wohl zehnmal, ehe er anbeißt und liebt zu jeder Zeit andere Leckerbiſſen — und Leckerbiſſen müſſen es ja faſt immer ſein, wenn er es der Mühe werth halten ſoll, darnach zu ſchnappen. Iſt der einmal gefaßte Köder nicht nach ſeinem Geſchmack, ſo läßt er ihn wieder fahren, was ihm bei ſeinem zahnloſen glatten Munde ſehr oft glückt. Bei keinem anderen Fiſche kommt es daher auf die Art und Weiſe und den wichtigen Zeitpunkt des Anhauens ſo ſehr an, wie beim Döbel und der Angler muß überaus geſchickt mit ſeiner Ruthe zu operiren verſtehen, wenn er auf Erfolg rechnen will. Als Köder verwendet man am beſten das, was eben die Jahreszeit an Inſekten und Früchten bietet. Künſtlicher Köder empfiehlt ſich indeß nur dann, wenn natürliches Futter ſchwer oder gar nicht zu erreichen iſt. Im Frühjahr iſt der Fang mit Mai- oder Junikäfern ſehr lohnend, auch Kirſchen eignen ſich vortrefflich als Köder, wenn man damit einige Stunden vorher auf der Angelſtelle anfüttert. Zur Flug⸗Fiſcherei im Sommer und Herbſt eignen ſich als vorzüglichſter Köder die kleinen Wieſenpferdchen (Hopper). Im Herbſt wird man mit Pflaumen recht gute Erfolge haben; man verwende dabei aber die engliſchen Drillinge von der ſchwächeren Sorte. Je größer der Haken, deſto mißtrauiſcher der Fiſch! Ein univerſeller Angelköder, der immer, beſonders aber zur kälteren Jahreszeit, gern genommen wird, ſind kleine Fiſchchen und von dieſen werden wieder die Ellritzen von den Döbeln beſonders bevorzugt. Man kann mit dieſem Köder faſt ſicher auf Ausbeute rechnen. Hierzu eignet ſich am beſten eine mittelſtarke Ruthe mit leichter Holzrolle. Es iſt dies auch die geeignetſte Methode, weil man damit einen ſehr weiten Wurf unternehmen und von einer beſtimmten Stelle aus, je nach Haltung der Angel, eine Strecke von 30 bis 40 Meter befiſchen kann. In hieſiger Gegend erzielt man auch mit Pferdefleiſch als Köder ſehr gute Erfolge. Ob Squalius cephalus ein Fleiſchfreſſer (Raubfiſch) oder Vegetarianer iſt, konnte bis dato wiſſenſchaftlich genau noch nicht feſtgeſtellt werden. Herr Homberg in Lüdingshauſen widmet in der Zeitſchrift „Natur und Offenbarung“ dem Döbel einen eigenen Artikel, worin er zu beweiſen ſucht, daß derſelbe kein Raubfiſch ſei, ſondern nur ſo per Zufall nach den Köderfiſchen ſchnappe. Als langjähriger Fiſcher und Angelliebhaber kann ich jedoch konſtatiren, zu Wi AL en. daß der Döbel mit großer Vorliebe dieſen Köder nimmt und auch die frei im Waſſer umher: ſchwimmenden Fiſchchen verfolgt. Wechſelburg, Königreich Sachſen. Tirpitz. VIII. Nerſonalnachricht. Am 12. November verſchied zu Linz a. d. D. Herr Rudolf Berghofer, k. u. k. Major d. R., Beſitzer des Militär⸗Verdienſtkreuzes, im 81. Lebensjahre. Derſelbe war durch viele Jahre Ausſchußmitglied und Vicepräſident des oberöſterreichiſchen Fiſcherei⸗-Vereins, ein richtiger Sportsmann und wegen ſeines concilianten Weſens allgemein beliebt. M. IX. Zragekaften. Die geſchätzte Beantwortung der von mir angeregten Frage Nr. 36, „Werth oder vielmehr Unwerth der Brut gemäſteter Forellen betreffend“, ſpitzt ſich ſchon jetzt zu einem Meinungsaustauſche zu, deſſen Art mich bereits bedauern läßt, die Frage aufgeworfen zu haben. — Iſt es denn ganz un⸗ möglich rein fachlich zu bleiben?; muß immer gleich mit dem furor teutonicus d'rein getunkt werden? Man ſollte denken, daß unſer ſteter Verkehr mit Kaltwaſſer uns zu kühler und objektiver Anſchauung verhülfe. — Anderſeits geben Ihre Aeußerungen, ſoweit ſie ſachlich ſind, vollauf Stoff zur Theil⸗ nahme und auch zu Zweifel. Aber ſo kommen wir nicht vorwärts. Meine Frage, die nach Gründen forſchte, beanſprucht, wie es ſcheint, viel Zeit, da noch nicht einmal die Thatſache der Entwerthung feſtſteht; wir haben alſo allen Grund, wollen wir gemeinnützlich fein, alles Ueberflüſſige in der Be⸗ tonung perſönlicher Meinungen zu vermeiden. Eichburg-⸗Coswig i. A. Schmidt, Rittmeiſter a. D. Frage Nr. 39. (Frhr. v. W.): Kann man 1, 2—3 ſömmerige Schleihen in Hältern überwintern ohne für deren Geſundheit und Leben beſorgt ſein zu brauchen, beziehungsweiſe müßte den Hältern kontinuirlicher Zus und Abfluß gegeben werden oder nicht? Die hieſigen Hälter ſind nicht mit Bohlen oder Brettern ausgeſchlagen, ſondern mit Raſen, bilden ein längliches Rechteck und können enthalten je nach Wunſch je 30—40 Kubikmeter Waſſer; jedem Hälter kann beliebig ſtarker Waſſerzu⸗ und Abfluß gegeben werden. Ev. wie viel Pfund Schleihen könnten pro Kubikmeter Waſſer überwintert werden? Die Karpfen aus den hieſigen Teichen, welche nicht verkauft worden ſind, überwintern wir im Winterteich, möchten aber die Schleihen nicht darunter miſchen, weil die Frühjahrs⸗Fiſcheret dann zu umſtändlich wird. X. Literatur. Die Fiſche Süddeutſchlands, zuſammengeſtellt von Dr. C. Fickert, Stuttgart, Verlag vor J. Weiſe's k. Hofbuchhandlung 1894. Das vorliegende Werk beſteht der Haupcſache nach aus einer großen Tafel mit 57 farbigen Abbildungen der in Süddcutſchland einheimiſchen und daſelbſt eingeführten Fiſche und des Fluß⸗ krebſes. f Es muß als ein außerordentlich ſchwieriges Unternehmen bezeichnet werden für den geringen Preis von 3 reſp. 4 AL unſere ſämmtlichen ſüddeutſchen Fiſche colorirt zur Darſtellung zu bringen. Um hier der Natur möglichſt nahe zu kommen und namentlich die feinſten Farbennuancen zum Ausdruck zu bringen, iſt eine ſehr bedeutende Zahl von Platten nothwendig, welche, da auch Gold- und Silberdruck erforderlich iſt, bedeutende Koſten verurſachen. Wir erinnern nur an ein ähnliches Unternehmen des amerikaniſchen Sportsfiſchers W. C. Harris, welcher neuerdings die amerikaniſchen Angelfiſche (allerdings meiſterhaft colorirt) herausgibt, deſſen Werk jedoch ca. 50 & koſten wird. Trotz der durch den niedrigen Preis erforderlichen Beſchränkung geben die Abbildungen des Fickert'ſchen Werkes im Allgemeinen ſowohl in Form und Farbe getreue Bilder unſerer Fiſche, welche namentlich dem Laien die Beſtimmung und Erkennung eines Fiſches auf alle Fälle weſentlick erleichtern wird. Und das iſt ja wohl der Hauptzweck der vorliegenden Arbeit. a Einige Verbeſſerungen wären bei einer weiteren Auflage indeſſen wohl angezeigt. So müßte die Darſtellung des Bachſaiblings mehr die charakteriſtiſche Zeichnung dieſes Fiſches beſonders auf der Rückenſeite zum Ausdruck bringen; ferner wäre es vielleicht zweckmäßiger, die rothen Tupfen beim Lachs, welche nur ausnahmsweiſe vorkommen, wegzulaſſen; die Schnauze der Naſe iſt wohl nur im Druck verunglückt. Den Abbildungen iſt eine kurze, klare Beſchreibung der 56 vorkommenden Fiſche und des Flußkrebſes, ſowie ein Schlüſſel zur Erleichterung der Beſtimmung und 11 Tabellen mit den An⸗ gaben über die Schonzeit der Fiſche in Württemberg, Elſaß⸗Lothringen, Baden und den 8 Kreiſen Bayerns beigegeben. 5 Fortſetzung auf Seite 429. Bürklinge in Kiel chert, Heringe in Stettin per Wall, in Kiel und Hamburg per Pfund, ſonſt per U altungen gütigſt mitgetheilten Detailpreifs in Stettin per Schock ktwerw 428 — — „ reſp. Schock, theils per Pfund. — Die einfachen Ziffern gelten für lebende lundern find angegebrn in Kiel per Stiege, f Eis. & und Stettin per Wall, ſonſt per Stück nnd geräu Stüd und geräuchert, Rrebſe theils per Suück Der nachſtehende Marktbericht enthält die uns von den betreffenden Mar für Fiſche pro Pfund in Pfennigen. Fiſche, die fetten Ziffern für Fiſche au Fiſchart Karpfen Schleie Ag! Aalrutten Karauſche . Weißfiſche . Döbel Naſen Wels, Barbe Felchen Maränen . Saibling. Forelle Aeſche Lachsforelle. Rheinlachs . Oſtſeelachs . Schellfiſch . Dorſch . Kabliau . Weißling . Flundern . Schollen . Rothzungen See zungen. Steinbutt. Seehecht. Rochen Bückling . Hering. Hummer Krebks Stuttgart] Karlsruhe] Gonftanz| Metz 27. Oktbr.] 13. Nov. 450 250 450 150 — Köln Bremen |Sanneber 17. Nov. | 17. Nov. 1 Leipzig Breslau 17. Nov. Poſen Hamburg Kiel Stettin 20. Nov. — — 1100 70 100 75 100 70 120 75 90 70 80 60 — 60 — 70 70 — 50 40 25 — 50 30 100 80 100 70 25 — [ — — 75 — 50 30 20 —— 15 20 — — — 40 40 — 40 55 60 45 40 — She 70 50 160 120 140 140 — 30 — 350 | 180 — | 200 — 28 — 25 — —— 2 — 20 — 20 — —— 15 — 30 — 35 — 60 — 60 — 100 — 150 — 100 — 130 — 30 — 50 u Der — — 9 200 — 250 — 1500 — 1800 — 90 80 45 70 429 —ů — —22—̊ Das ganze Werkchen iſt für ein weiteres Publikum berechnet und dürfte den Bedürfniſſen desſelben zur ſchnellen und ſicheren Beſtimmung jedes in Süddeutſchland vorkommenden Fiſches durchaus Rechnung tragen. Wir können daher dasſelbe namentlich unter den Mitgliedern der Fiſcherei-Vereine zur An ſchaffung beſtens empfehlen. H. Die königliche Univerſitäts-Druckerei von H. Stürz in Würzburg, welche als Spezialität die Anfertigung von Ausſtellungsplakaten, Diplomen ꝛc. betreibt, hat ihrer Collektion jetzt auch ein Plakat zu Ankündigungen von Fiſcherei-Ausſtellungen, ſowie ein Diplom für Prämitrungen, Ehrenauszeichnungen ac. auf dieſem Gebiete eingereiht. Die Muſter zeigen ein geſchmackvolles Arrangement, farbenprächtige Ausſtattung und tadelloſe Arbeit. Die Preiſe ſind im Verhältniß ſehr geringe zu nennen, indem das Plakat pro Stück 18 „ und das Diplom 1 . 50 koſten. Die Druckerei hält dieſe Muſter ſtets vorräthig, und kann jede beliebige Anzahl ſofort abgegeben werden. Wir verweiſen noch auf das bezügliche Inſerat in der heutigen Nummer unſeres Blattes. Inserate. NI 1111111111111 1171117727 III B. 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Havauna-CIgarren-mport und Versandt von Dr. E. Hartmann, Blaubeuren, Württemberg. Muster gegen 1 Mk. in Briefmarken. (30/21) F Die Heidelberger Fischzucht Anstalt Leopolostrasse 24a Heidelberg Leopoldstrasse 24a (*) Besitzer F. Dill liefert in der Brutzeit 1894/95 angebrütete Eier das Tausend a) der Regenbogenforelle (trutta irideaa) „ zu Mk. 10.— der Barhbforelte Grutts far . Brut kostet je nach Art und Entwicklung per Tausend . . 2... 2 2 2.2. Mk.15 bis 30. Bei grösseren Bestellungen ermässigen sich die Preise nach Uebereinkunft. — Die Forellenzucht des Gutes Sandfort bei Dsnabrüs verendet jetzt oder ſpäter Welzlinge: 5— 2 Pfg. nach Größe. Vorrakſi 100 000. Deutſche Bachforelle. Schottiſche Bachforelle (echte Lochleven) der deutſchen ähnlich, aber ungemein raſchwüchſig. Bachſaiblinge (echte fontinalis) [amerikaniſche] für kalte Teiche. Regenbogenforelle (amerikaniſche) für warme Teiche und als Beiſatzfiſch für Karpfenteiche. Die Sandſorter Anſtalt verſendet (gegen 50 Pfg.) als Kulturanweiſung Forelleu zucht. Kurze Anleitung für Landwirthe, welche Teichwirthſchaft als Nebenerwerb betreiben wollen. 6 Seiten Illuſtrationen: Fiſchnahrung und Feinde, Teicheinrichtungen. . ERRETERT] JULIUS KOCH, Ingenieur, 4 Maſchinenſabriß, Liſenach (Thüring.) Neueſte Fiſch⸗n u. Aalreuſe, Flachfäng., vollſt. aus verzinkt. Draht hergeſtellt. Reichs⸗Patent. — Muſterſchutz. Vielmals prämiirt mit Medaillen und Diplomen. Nr. 1 Flachfäng. 150 em Länge, 35em hoch a A. 9 frco. Bahnh. Eiſenach. Nr. II. 150 em Länge, 40 cm hoch & „ 11.00 desgl. Nr. III. 150 em Länge, 50 em hoch à . 13.00 desgl. (20) | e a 50 „ extra. — en Büchſe Fiſchwitterung wird jeder Reuſe gratis beigefügt. — Illuſtr. Proſpekte auf Wunſch ſofort gratis und franco. Für Fiſchzüchter u. 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(30/30) Karpfen⸗Beſatz von vorzüglichſter Schnellwüchſigkeit, offeriut Victor Burda, (7/4) Bielitz, Oeſterreich. rr IE EFT: Ein: und zweiſömmerigen Karpfen- ind Schleihenſatz verſendet gegen Nachnahme Paul Sobtzick, (9/3) Siiäsiicterei Brzezie b Ratibor. S See 5 Ka ’& 1 2 Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler) München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nüchſte Nummer erſcheint am 6. Dezember 1894. 5 Allg emeine Jiſcherei-Zeitung. Neue Solge der Bayer. Siſcherei ⸗Seitung. Erfteint monatlich zwei⸗ dis dreimal, Preie: jährlich 4 Mk. — Beziehbar durch die Poſt, den Buchhandel und die Erpe — Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Mk., nach dem Ausland 150 Mk. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: München, Zeologiſches Inſtitut, alte Akademie; Erpedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Pefammkintereſſen dle iſcherei, owie für die heſtrebungen der Fiſchetei-Vereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſowie der Landes- Fiſch.⸗Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗ Verbandes, des Schleſ. Fiſch.⸗Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Sifch.-Der. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Sifch.-Der. für das Großherzogthum Heſſen, des Kheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Sifch.-Der., des Central-Fiſch.⸗ Vereins für Schleswig⸗ Holftein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver., des Fiſcherei⸗ Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Der., des Fifcherei-Dereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deulſchlands, Heſlerreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Payeriſchen und vom Zeutſchen Fiſcherei⸗Jerein. Nr. 25. München, den 6. Dezember 1894. XIX. Jahrg. Inhalt: I. Regenbogenforelle als Beiſatz in Karpfenteichen. — II. Die „Sorge“ und der darin betriebene Fiſchfang. — III. Nochmals der Döbel. — IV. Vereins nachrichten. — V. Vers miſchte Mittheilungen. — VI. Perſonalnachricht. — VII. Fragekaſten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Begenbogenforelle als Veiſatz in Karpfenteichen. Herr von Schrader Sundern, (einer der energiſchſten Hannoverſchen Teichwirthe, der gegen 1000 Morgen Karpfenteiche bewirthſchaftet), ſchreibt mir: „Der Schwerpunkt meiner extenſiven Teichwirthſchaft liegt bei mir in der Karpfen⸗ zucht. Trotzdem werde ich der Forellenzucht mehr Intereſſe zuwenden, namentlich ſeitdem ich dieſen Herbſt die Erfahrung gemacht habe, daß namentlich die Regenbogenforellen ganz vorzüglich in meinen Teichen wachſen. Ich erhielt im Frühjahr 300 Stück von Ihren Regenbogenforellen (22. März 1894, 7—10 Centimeter⸗Fiſche) und fette dieſelben neben ausgeſucht großen einſömmerigen Karpfen in einen ca. 50 Morgen großen Teich und war nicht wenig überraſcht, ſtatt der erwarteten / pfündigen Fiſche, Fiſche von / —1 Pfund Gewicht zu bekommen. Von den 300 Stück bekam ich 175 Stück wieder. Die Abfiſchung war eine ſchwierige, da der Teich ſehr verkrautet. Ich muß ſagen, daß wir im Geſchmack den Regenbogenforellen vor den Bachforellen den Vorzug gegeben haben. — — Die Regenbogenforellen waren im Geſchmack bereits ganz lachsähnlich. Was haben die Forellen nun hauptſächlich für Nahrung in den Teichen gehabt? Die verzehrten Fiſche haben uns darüber Aufklärung gegeben. Sämmtliche Forellen hatten eine Menge Stichlinge im Magen und da die Stichlinge hier ſehr reichlich, wird es ihnen ſo leicht an dieſer Nahrung nicht gefehlt haben. Nebenbei machten ſich die Forellen alſo dadurch nützlich, daß fie die die Karpfen in ihrer Nahrung beeinträchtigenden Stichlinge ver⸗ tilgten. Sie bezweifelten derzeit, daß die Forellen Stichlinge nähmen und ſagten, daß häufig welche daran zu Grunde gingen. Vielleicht iſt auch der nicht unerhebliche Verluſt dadurch herbeigeführt, daß die jüngeren Forellen beim Verſchlucken der Stichlinge eingingen, die größeren Forellen müſſen fie aber doch ſehr gut vertragen können!! — Die von Schrader'ſchen Teiche liegen auf recht armen Boden und werden durch Flußwaſſer intermittirend geſpeiſt. — Der obige Beiſatz-Verſuch beſtätigt die ſehr große Wichtigkeit der Regenbogenforelle für Karpfenwirthſchaften, die mit der Regenbogenforelle eine ſehr werthvolle Nebennutzung gewinnen. Ich möchte hier wiederholen, was ich bereits im Herbſt 1893 über dieſen Fiſch berichtete: Nach den hier in dem ſehr heißen Sommer 1893 gemachten Erfahrungen kann die Regenbogenforelle, wenn nur genügend tiefes Waſſer vorhanden, Monate lang ohne friſchen Waſſerzufluß auskommen und Temperaturen von über 20 Grad vertragen, ja beſonders gut dabei gedeihen, und es dürfte wohl keine beſſere Verwendung des Fiſches exiſtiren denn als Beiſatzfiſch in tiefen und großen Karpfenteichen, welche an ſich regelmäßig abgefiſcht und bewirthſchaftet werden. Der Fiſch iſt, wenngleich er ſehr große Mengen Nahrung erfordert, kein ſtarker Räuber; viel weniger als die Bachforelle und ſelbſtverſtändlich viel weniger als der Hecht und Barſch. Er nährt ſich gerne von Lymnäen und kleinen Friedfiſchen, und ich würde empfehlen, ihn in Karpfenteichen wie folgt einzuſetzen: einſömmerige Karpfenſetzlinge mit ein⸗ ſömmerigen Regenbogenforellen im Verhältniß von 25 Karpfen zu einer Regenbogenforelle und die bei der Herbſtabfiſchung reſultirenden Regenbogenforellen dann im kommenden Frühjahr im Verhältniß von 15 Karpfen zu einer Regenbogenforelle wieder beizugeben, wenn der Fiſch nicht früher zum Verkauf kommen ſoll. Die Regenbogenforellen ſind leicht dicht gedrängt in Winterbehältern mit fließendem Waſſer zu halten und gewöhnen ſich dort ſehr leicht an künſtliches Futter (friſche Schlacht⸗ hausabfälle). Die Setzlinge ſollten als beſonders gut genährte Fiſche und nicht kleiner als 7—10 em gekauft werden. Die Fiſche erreichen in der erſten Campagne, wie oben gezeigt, bis ein Pfd. per Stück, in der zweiten 3—5 Pfd. jeder und bringen als ſolche gute Preiſe. In der Campagne 1893 kam in Sandfort ein Poſten (ca. 3 Zentner 3—bpfündige) 30 Monate alter Regenbogenforellen zum Verkauf, die zu ca. 2.50 / per Pfd. ſehr ſchlank abgeſetzt wurden, und wurde von den Händlern über Knappheit der Vorräthe dieſer Größe geklagt. Die für 1894 zu erwartende Ernte von ca. 20 Zentnern dieſer Größe iſt zum gleichen Preiſe kontrahirt. Daß es für den Teichwirth vortheilhafter iſt, dieſe Forelle zu einem Gewicht von 3—5 Pfd. in 2 Campagnen abwachſen zu laſſen, als fie zum Portionsfiſch abzuſchlachten, beweiſt das einfache Rechenexempel, daß der Portionsfiſch per Pfd. 4 Setzlinge braucht, die wohl jeder 25 J loko Teich Koſten erfordern, gegen 1 Setzling für den großen Abs wachsfiſch; indeß tritt im dritten Jahr noch der Vortheil hinzu, daß der wachſende Fiſch Nahrung ausnutzt, die dem Portionsfiſch zu grob iſt. S. Jaffé in Sandfort. II. Die „Sorge“ und der darin betriebene Jiſchfang. Der Herr Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten hat eine eingehende Ermittelung der Erträge und der Nutzbarmachung der Gemeinde-Fiſchereien angeordnet. Aus den bisher geſammelten Nachrichten ging mit wenigen Ausnahmen hervor, daß die Gemeinde⸗Fiſchereien an Bächen und Flüſſen geringe oder gar keine Erträge abwarfen. 435 — — — Dieſen Nachrichten iſt jedoch kein maßgebender Werth beizulegen. Es iſt zwar zu bedauern, aber es iſt wahr, daß nur ſehr wenige Fiſcherei-Pächter oder Nutznießer die reine Wahrheit über ihre Fangreſultate ausſagen. Sie fürchten nach Ablauf der Pachtzeit eine Pachterhöhung oder gar eine ſolche Ueberbietung der Pacht, daß ſie die Fiſcherei ganz auf⸗ geben müſſen. Bei fo ı geringen Werthangaben, wie fie über die Gemeinde⸗Fiſchereien vorliegen, dürfte es nicht zu verwundern ſein, daß das Intereſſe der Behörden für dieſelben ſicher im Abnehmen begriffen fein könnte. Daher ſei es jedem Fiſcher oder Eigenthümer einer Gemeinde⸗Fiſcherei dringend empfohlen, bei den nunmehr bevorſtehenden neuen Erhebungen über die Fiſcherei⸗ Erträge die volle Wahrheit zu ſagen. In Schleswig⸗Holſtein befinden ſich kleine Bäche, welche bei geringer Ausnutzung auf etwa 6 Kilometer Länge jährlich für 1000 bis 1200 M. Forellen liefern. Wie hoch mag wohl der Werth aus denſelben angegeben ſein?? Dieſe Frage iſt allerdings nur zu beant⸗ worten, wenn die Bäche genannt werden und dies kann ſpäter einmal geſchehen. Der eigentliche Zweck dieſer Zeilen iſt ein Verſuch zur Anleitung bei der demnächſt aufzunehmenden Statiſtik über die Gemeinde-Fiſchereien und hierzu iſt die Sorge ausgewählt. Die Fiſcherei in der Sorge iſt allerdings hauptſächlich fiskaliſches Eigenthum. Das thut aber nichts zur Sache, denn deßhalb hat das Gewäſſer kein anderes Ausſehen als wenn es den Gemeinden gehörte. Die Sorge entſpringt bei Boklund und Brekendorf im Kreiſe Eckernförde und fließt in zwei getrennten Armen zwiſchen den Gemeinden Brekendorf, Ramsdorf —Owſchlag und Boklund, Norby — Kropp nach dem Owſchlager Mühlenteich. Zu beiden Uferſeiten befinden ſich Moor: ländereien und Moorwieſen. Die Sohle des Baches, welcher bei Brekendorf entſpringt, iſt ſtreckenweiſe ſteinig, ſonſt moorig. Ein regelrechter Fiſchfang wird hier nicht betrieben, wohl aber werden Hechte und Aale gelegentlich gefangen. Vom Opwſchlager Mühlenteich fließt die Sorge zwiſchen Owſchlag — Ramsdorf, Stein— ſieken bis zur Rendsburger Kreisgrenze bei Alt-Duvenſtedt. Auf dieſer Strecke hat dieſelbe größtentheils Kies- und Steingrund, im Uebrigen Sand- und Moorgrund. Der Bach iſt durchſchnittlich 3Z—4 Meter breit. Der ſchmale Abfluß aus dem Owſchlager See wird vom rechten Ufer aufgenommen. In dieſer circa 4½ Kilometer langen Strecke wird der Fiſch⸗ fang regelrecht betrieben. Bei der Mühle iſt ein guter Aalfang und im Bache werden Hechte, Lachs und Meerforellen gefangen. Der weitere Lauf der Sorge bis zur Sandſchleuſe bildet die Grenze zwiſchen den Kreiſen Rendsburg einerſeits und Eckernförde, Schleswig audererſeits, iſt 20 Kilometer lang und 5 bis 10 Meter breit. Eine weitere 4 Kilometer lange Strecke führt in die Eider (Nordſee), und nimmt von der Eider aufwärts bis zur Sandſchleuſe Theil an den Ebbe: und Fluthbewegungen der Eider. Auf den erſten 20 Kilometern bis zur Sandſchleuſe werden Moorwieſen und Sandländereien durchfloſſen. Der Grund iſt mit Ausnahme geringer Strecken moorig. Bei Sorgbrück befinden ſich Grund: und Sandböden. Die Tiefe iſt 1 bis 2 Meter. Die Fischerei. wird hier regelrecht betrieben und liefert Hecht, Aal, Brachſen, Aaland, Barſche und Weißfiſche, ſowie Lachſe in durchaus nicht gering anzufchlagenber Menge. Der Hauptertrag wird jedoch aus der zwiſchen Owſchlag und Alt-Duvenftedt von der Lachs⸗ und Meerforellen⸗Fiſcherei gewonnen. Schon vor 15 Jahren lieferten die Pächter befruchtete Lachs⸗ und Meerforelleneier und mit hen hieraus gewonnenen Fiſchen wurden die Kiesgründe bei Opſchlag und Sorgbrüd mit Brut beſetzt. Mit zunehmendem Fiſchfange wurde die Brutausſetzung eine immer inten⸗ ſtwere bis zur Höhe von 35000 Stück per Jahr. Hierdurch find die Lachs: und Meer⸗ forellen jetzt offenbar zur Herrſchaft gelangt, denn es werden hunderte dieſer Fiſche gefangen, welche ſich leicht nach Altersklaſſen von der Brutausſetzung her beſtimmen laſſen. Vor einigen Tagen wurde ſogar ein Fiſch von 31 Pfund Gewicht erbeutet. So gewaltige Erträge ſind erſt nach der Brutausſetzung entſtanden. Dieſelben werden noch beſſer werden. Denn in Owſchlag wird kein Fiſch verkauft, dem nicht die Fortpflanzungs⸗ . abgenommen ſind. So wie hier bei Opſchlag wird auch bei anderen Gewäſſern der Provinz verfahren 436 Toon on mit ganz ähnlichen Erfolgen. Es iſt daher der Beweis geliefert, daß unſere Bad: und Fluß⸗Fiſchereien ſich ſehr ertragfähig machen laſſen, wenn die Fiſcher und die Züchtereien ge⸗ meinſchaftlich uneigennützig an die Arbeit gehen. Als Grundlage dieſer gemeinſchaftlichen Arbeit muß eine genaue Beſchreibung der Gemeindegewäſſer dienen und wo bisher ſchon ein⸗ zelne Lachſe und Meerforellen gefangen werden, müſſen die Pächter oder Nutznießer kontraktlich verpflichtet werden, jährlich Brut dieſer Fiſche auszuſetzen. Nur hierdurch laſſen dieſelben ſich dazu beſtimmen, zur Gewinnung der Brut mitzuhelfen. Mit ſteigenden Erträgen müſſen die Brutausſetzungen auch geſteigert werden. Der Einwand, daß durch ſolchen Zwang eine Schädigung der Verpächter oder der Fiſcher zu vermerken ſein würde, iſt durch die bisherigen Erfahrungen ſehr unbegründet. 8. III. Nochmals der Döbel. In Nr. 24 der „Allgemeinen Fiſcherei Zeitung“ macht Herr Tirpitz⸗Wechſelburg einige Mittheilungen über den Fang des Döbel. Am Schluße derſelben zieht er meine Mit⸗ theilungen über dieſen Fiſch in „Natur und Offenbarung“ an. Herr Tirpitz ſagt, ich ſuche nachzuweiſen, daß der Döbel nur zufällig nach den Köderfiſchen ſchnappe, während er kon⸗ ſtatiren könne, daß der Döbel dieſen Köder mit Vorliebe nähme. Da ich annehmen muß, daß Herr Tirpitz meine Ausführungen nicht genau geleſen, dieſelben auch den Leſern der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ nicht allgemein bekannt fein mögen, fühle ich mich veranlaßt, mitzutheilen, was ich eigentlich über den Döbel geſagt habe. In dem erwähnten Artikel, der auch in „Weſtfalens Thierlebens“, Bd. III, übergegangen iſt, habe ich nachgewieſen, daß der Squalius kein Raubfiſch ſein könne, denn 5 1. fehlt ihm die zum Fange nöthige Bezahnung des Mundes, wie ja auch Herrn Tirpitz bekannt iſt; 2. hat der Döbel in meinen Aquarien nicht ein einziges der kleinen Beifiſchlein genommen; 3. habe ich den Fiſch häufig beobachtet, wie er von den Steinen die Algen ſchabte und zu ſich nahm; 4. vollſtändig überzeugend iſt für mich die Thatſache, daß die zahlreichen, von mir in der Blei-, Barben⸗ und unteren Forellenregion gefangenen Döbel auch nicht ein einziges Fiſchlein im Verdauungskanale aufwieſen, ſondern 1 dieſer ſtets mit pflanzlicher Nahrung gefüllt war. Es iſt mir nie gelungen, einen Squalius mit dem Köderfiſch zu fangen, ich bezweifle jedoch nicht, daß dieſes zuweilen der Fall iſt, wie mir Freunde des Angelſports erzählten, und allgemein behauptet wird. Ich fing den Döbel ſtets mit echtem weſtfäliſchen Pumper⸗ nickel. Hierin hätte ich einen Fingerzeig erkennen können, welche Nahrung der Fiſch zu ſich nimmt. Zu dem gewagten Schluſſe, nach dem Köder die Nahrung des Fiſches zu beſtimmen, konnte ich mich jedoch nicht verſtehen. Ich nahm vielmehr an, daß der Döbel alle die ſchlechten Eigenſchaften beſitze, die ihm in allen alten Schriften beigelegt, werden. Erſt die Mittheilungen des hervorragenden Forſchers und Fiſchzüchters Suſta, welche Herrn Tirpig vielleicht nicht bekannt find, veranlaßten mich, den Fiſch genauer anzuſehen. Die oben mit⸗ getheilten Reſultate beſtätigten die Behauptungen Suſta's voll und ganz. Als ich die Mittheilungen des Herrn Tirpitz zu Geſichte bekam, erwartete ich, Neues über den Fiſch zu vernehmen, Mittheilungen über gründliche Unterſuchungen, die vielleicht ergeben haben, daß der Fiſch anderswo doch nicht ſo unſchuldig iſt, wie der Suſta'ſche und der meinige, fand mich jedoch in dieſer Hinſicht enttäuſcht. Wenn Herr Tirpitz den von ihm zitirten Artikel noch⸗ mal nachleſen will, fo wad er finden, daß es mir darauf ankam, dem Döbel die ihm ges bührende Stellung in der Waſſerwirthſchaft zuzuweiſen, und daß mir daher wenig daran ge⸗ legen ſein konnte, nachzuweiſen, ob er hin und wieder, zufällig oder mit großer Vor⸗ liebe ein Köderfiſchchen nimmt. Als junger Angler mußte ich wiederholt erfahren, daß mein Küchenperſonal beſſer über die Ernährung und Lebensweiſe der Fiſche unterrichtet war, als ich. Sollte es nicht auch anderen Anglern ſo ergehen! Seit Jahren nehme ich die 437 — — Eingeweide der geſchlachteten Fiſche ſelbſt zur Hand und ich kann ſagen, daß ich ſehr viel des Lehrreichen und Intereſſanten darin geleſen habe. Würde dieſes überall geſchehen, fo würden die noch beſtehenden Zweifel bald gehoben ſein. Sehr dankbar bin ich Herrn Tirpitz, daß er die Aufmerkſamkeit wieder auf dieſen Fiſch gelenkt und iſt daher wohl an⸗ zunehmen, daß man auch anderorts ſich genauer mit dem Studium derſelben befaſſen wird, damit endlich die Frage, ob der Squalius ein Raubfiſch oder Pflanzenfreſſer iſt, definitiv entſchieden wird. Hömberg⸗Lüdinghauſen. Anmerkung der Redaktion: Den vorſtehenden Anſchauungen des Herrn Hömberg können wir nur ſehr bedingungweiſe beiſtimmen. Der Döbel oder Aitel nimmt zweifellos vielerorts Pflanzen in ſeinen Darm auf und wird dieſelben wahrſcheinlich auch theilweiſe verdauen, d. h. wenigſtens die Eiweißkörper und die löslichen Kohlehydrate zu feiner Ernährung extrahiren. Die Hauptmaſſe des Pflanzen: körpers, die Celluloſe und die Stärke geht indeſſen, ſo weit wenigſtens die bisherigen Unter⸗ ſuchungen lehren, unverändert durch den Darm hindurch, ſpielt alſo als Nahrung keine Rolle. Es iſt daher ſehr fraglich, ob der Döbel die Pflanzen um ihrer ſelbſt willen zu ſich nimmt und nicht vielmehr wegen der auf denſelben vorhandenen thieriſchen Organismen. Daß der Aitel dagegen an anderen Orten ein Großthierfreſſer iſt, ja zuweilen ſogar als Raubfiſch zu betrachten iſt, das ſteht ganz unzweifelhaft feſt. Jeder Beſitzer eines Forellenbaches in Süddeutſchland weiß, daß er in dem Aitel einen allgemein verbreiteten und gefährlichen Feind der Forellen zu ſehen hat. Wo man in Forellen⸗ gewäſſern den Aitel gewähren läßt, da verdrängt derſelbe nur zu oft die Forelle aus ihrem Gebiet, und wer ein Forellenwaſſer richtig bewirthſchaftet, der ſorgt nicht nur für die Nach⸗ zucht der Forellen, ſondern muß mit dem Netz Hecht und Aitel periodiſch herausfangen. Ebenſo wie der Forelle ſtellt der Aitel auch dem Krebſe nach und greift ſelbſt Krebſe von mittlerer Größe mit Erfolg an. Zu derſelben Frage ging uns dieſer Tage nachſtehender Beitrag von Herrn Karl Knauthe zu: „In einen ſehr kleinen, aber nahrungsreichen, an den Ufern mit Pflanzen bewachſenen Weiher ſetzte ich Mitte April a. er. drei Paar Karpfen der typiſchen, langſam wachſenden ſchleſiſchen Raſſe. Die Thiere laichten raſch und bald wimmelte es in dem Weiher von Brut. Nunmehr wurden, ca. 12 Tage nach beendetem Laichgeſchäft, ſämmtliche alten Karpfen herausgekätſchert und an ihrer Stelle 12 große und 4 mittlere Döbel eingeſetzt. Dieſe letzteren hatten binnen 6 Wochen ſämmtliche Karpfenbrut aufgefreſſen. Nicht mehr ein kleiner Cyprinus carpio fand ſich ſich in dem Weiher vor. — Etwa in der zweiten Woche, nach— dem fie hineingeworfen waren, fing ich zwei von den Squalius cephalus heraus. Ihr Darm war mit ſehr wenigen Daphniden und Cyclopiden, dagegen zahlreichen Kärpfchen an— gefüllt.“ Des Weiteren ſchreibt Herr Knauthe: „Kürzlich hatte ich Gelegenheit, den Schlierſee zu beſuchen, um dort Saiblinge zu ſtreifen. In dem dortigen Hoffiſcher, Herrn Schrädler, lernte ich einen Maun kennen, welcher mit den Lebensgewohnheiten und der Nahrung der Fiſche im Schlierſee ſehr vertraut iſt. Derſelbe ſagte mir Folgendes: „Zum Glück kommt im Schlierſee der Hecht nicht vor, ſeine Stelle erſetzt indeſſen vollſtändig der Aitel. Den ſollten Sie mal beim Fange der Lauben im Sommer beobachten, wie der Saibling ſchießt er blitzſchnell lange Zeit hinter ihnen her, ſpringt ihnen über Waſſer nach bis er ſie ver— ſchlungen hat. — Sobald unſere Edelfiſche laichen, erſcheint er auch auf den Laichſtätten um die Eier der Saiblinge und Seeforellen zu verzehren.“ Herr Schrädler zeigte mir Aitel von 2 Pfund in Spiritus konſervirt, die Saiblinge von 20—25 Centimeter im Darm hatten, ferner Stücke von 1¼ Pfund, deren Magen je einen Saibling von 15 Centimeter Länge und außerdem noch ein gehöriges Quantum Eier vom Salmo salvelinus und Trutta lacustris enthielt. Auch ſchöne Krebſe fanden ſich unter den Darmpräparater als Beute des Döbel vor. Eine Anzahl dieſer Präparate habe ich für die Biologiſche Station Friedrichshagen bei Berlin erworben. Starnberg, Bayern, 26. November 1894. Karl Knauthe. Wenn der Einſender des obigen Artikels, Herr Hömberg, ſich in den Kreiſen der Sportsfiſcher, welche bekanntermaßen mit den Gewohnheiten der Angelfiſcher vielfach ſehr vertraut ſind, nach der Nahrung des Aitel erkundigen wollte, ſo würde er erfahren können, daß in Süddeutſchland wenigſtens auf den Aitel gewohnheitsmäßig und nicht etwa vereinzelt, mit thieriſchem Köder geangelt wird, mit dem Fiſchchen, mit Maikäfern, mit Würmern und mit großen Fliegen. 2 Es kann demnach gar keinem Zweifel unterliegen, daß der Aitel thieriſche Nahrung zu ſich nimmmt, vielerorts ſogar die Gewohnheiten eines Raubfiſches angenommen hat, ob⸗ wohl die Beobachtungen eines Suſta u. A. uns ebenſo ſicher zu lehren ſcheinen, daß dieſer Fiſch anderen Orts auch Pflanzen frißt. | 5 IV. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſcherei⸗Verein. 5 X. Gauptverſammkung. Verhandelt zu Breslau, am 16. Oktober 1894, Vormittag 10 Uhr. Auf der Tagesordnung ſtanden: 1. Geſchäftliche Mittheilungen durch den Vorſitzenden. 2. Auf⸗ nahme neuer Mitglieder. 3. Wahl eines Schriftführers und eines Schatzmeiſters, nach § 4 der Allerhöchſten Orts genehmigten Satzungen vom 6. Juli 1892, in einem Wahlgange, reſp. in? zwei Wahlgängen, mittelſt Zettel; — an Stelle des auf ſeinen Wunſch am 1. Januar 1895 aus dieſen Aemtern ſcheidenden Freiherrn W. von Gaertner: Breslau. 4. Wahl eines Mitgliedes in den Deutſchen Fiſcherei-Rath, an Stelle des Freiherrn von Gaertner. 5. Geſchäftliche Mittheilungen des Schriftführers. 6. Aus der Vorzelt der Fiſcherel: Referent: Dr. Franz Hulwa-Breslau. 7. Etwaige Anfragen aus der Verſammlung. — e Es waren 13 Mitglieder erſchienen. Zuerſt gedenkt der Vorſitzende Herr Graf Frankenberg -Tillowitz des Ablebens des Herrn Landeshauptmann von Klitzing. Seinem Antrage zufolge ehren die Anweſenden das Andenken dieſes hochverdienten Mannes, durch Erheben von den Sitzen. — Alsdann ſchlug er vor, den jetzigen Regierungs⸗ präſidenten zu Breslau, Herrn Dr. von Heydebrand und der Laſa zum Ehrenmitgliede zu er⸗ wählen. Herr Regierungspräſident Dr. von Heydebrand und der Laſa wird einſtimmig als Ehrenmitglied gewählt und übernimmt es der Vorſitzende, den Herrn Regierungspräſidenten zu er⸗ ſuchen, dieſe Wahl gütigſt anzunehmen. 25 ; Hierauf theilt der Vorſitzende mit, daß ſich erfreulicher Weiſe, ſeit der letzten Hauptverſammlung am 2. April cr. die Zahl der Mitglieder um 41 vermehrt hat; er verlieſt die Namen dieſer neu an⸗ gemeldeten Mitglieder, deren Aufnahme im Laufe der Verſammlung erfolgte. ET Alsdann machte er der Verſammlung die Mittheilung, daß am 1. Januar 1895 der, feit der Gründung des Vereins die Geſchäfte eines Schriftführers und Schatzmeiſters führende Freiherr W. von Gaertner-Breslau auf feinen Wunſch dieſelben niederlegt. Er gedenkt der Verdienſte des Freiherrn von Gaertner um den Verein und erſucht die Anweſenden, zum Zeichen ihrer Anerkennung und ihres Dankes, ſich von den Sitzen zu erheben. a Freiherr von Gaertner ſpricht ſeinen Dank für dieſe Auszeichnung aus. Zur vorläufigen Uebernahme des Amtes eines Schriftführers, auf die Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1895, hat ſich der Privatgelehrte Herr Dr. Walter aus Radziunz und zur Führung der Geſchäfte eines Schatzmeiſters, auf dieſelbe Zeit, hat ſich der Generalſekretär des landwirthſchaftlichen Zentral⸗Vereins Herr Dr. Kutzleb, hier, bereit erklärt. Beide Herren werden auf Vorſchlag des Vorſitzenden gewählt. ; Hiernach beſteht, vom 1. Januar 1895 ab, der Vorſtand des Schleſiſchen Fiſcherei⸗Vereins bis zum 1. Juli 1895 aus folgenden 7 Mitgliedern: 1. Herr Graf von Frankenberg-⸗Tillowitz, Vor⸗ ſitzender. 2. Prinz Georg zu Schoenaich-Carolath, Durchlaucht, Saabor ſtellvertretender Vorſitzender. 3. Herr Dr. Walter ⸗Radzlunz, Schriftführer. 4. Herr Generalſekretär Dr. Kutzleb-Breslau, Schatz⸗ meiſter. 5. Herr Generallandſchafts⸗Direktor Graf von Pückler-Burghauß, Exzellenz auf Ober⸗ Weiſtritz, Beiſitzer. 6. Herr von Gehren, Herzoglicher Kammer⸗Direktor, Ratibor, Beiſitzer. 7. Herr von Ruffer⸗Rudzinitz, Beiſitzer. f . s An Stelle des Freiherrn von Gaertner, bisherigen Delegirten des Schleſiſchen Fiſcherei⸗ Vereins im Deutſchen Fiſcherei-Rath, muß nach Punkt 4 der Tagesordnung eine Neuwahl erfolgen. Auf Vorſchlag des Herrn Vorſitzenden wird Herr Dr. Franz Hulwa⸗ Breslau zum Delegirten gewählt. Zu Punkt 5 der Tagesordnung berichtet der Schriftführer, daß am Beginn des Jahres 1894 der Verein incl. feiner Ehrenpatrone und Ehrenmitglieder 273 Mitglieder zählte und daß dieſe Zahl am 15. Oktober 1894 auf 315 angewachſen iſt. Im Laufe dteſes Jahres ſchieden 2 Mitglieder durch Tod aus dem Verein: 1. der Herrſchaftsbeſitzer Herr Oberſt von Tlele⸗Winklerz; 2. der hochverdiente Landeshauptmann der Provinz Schleſien, ein Mitbegründer des Vereins, Herr von Klitzing. Ihren Austritt aus dem Verein erklärten 15 Mitglieder. In Summa ſchieden 12 17 Mitglieder aus; aber 58 Mitglieder find neu hinzugetreten. — Dieſes ſtete Wachſen des Vereins tft der beſte Beweis dafür, daß die Thätigkeit und die Beſtrebungen des Vereins in der Provinz Anerkennung finden. ah 439 T— uw ev onna Ueber den Verlauf der zum Empfang des V. Deutſchen Fiſchereitages ſtattgefundenen Feſttage behält ſich der Referent vor, eingehend im Jahresbericht pro 1894 zu berichten. Die Niederlegung ſeiner Vereinsämter, welche er ſeit 11. Dezember 1889, alſo ſeit Beginn des Vereins inne hatte, erklärt der Schriftführer durch das Zuſammentreten für ihn ſchwerwlegender per⸗ ſönlicher Verhältniſſe. Für all die Nachſicht und Anerkennung, welche ſein beſtes Wollen in dieſer ae ſeitens der hohen Behörden der Provinz und der Mitglieder gefunden hat, fpricht er feinen Dank aus. Außer den Zinſen der angelegten Gelder vom 1. Juli 1894 ab, beſitzt heute der Verein das ſtattliche Vermögen von 10 540 Mark. Ein großer Wunſch des Scheidenden und Berichterſtattenden der ſich ein kleines Verdienſt um die Aufſparung dieſes Vermögens beimißt, iſt es, daß dasſelbe dereinſt zur Gründung einer Fiſcherei-Lehranſtalt Verwendung findet. — Dieſer Zweck hat ihm immer, bei Aufſparung der Gelder, vorgeſchwebt. Daß der Verein aber in die Lage gekommen iſt, ſich das Ver⸗ mögen aufſparen zu können, hat er in erſter Linie Sr. Exzellenz dem Herrn Grafen von Pückler⸗ Burghauß zu danken, deſſen Einfluß dem Vereine größere Zuwendungen verſchaffte. Alsdann beſpricht der Schriftführer feine, im Laufe d. J. im Vereins⸗Intereſſe unternommenen Reiſen nach Berlin, Brieg, Landeck, Oberlangenau, Plomnitz, Habelſchwerdt, Garbendorf, Krappitz, Coburg, Alt⸗Jauer, Myslowitz und Ulbersdorf und theilt auch mit, daß er vielfach Zeit gefunden, ergangenen privaten Requiſitionen zu genügen. Ferner theilt er mit, daß der Verein vom Landwirthſchafts-Miniſterium, von der Provinz, vom landwirthſchaftlichen Zentral-Verein für Schleſien und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein 6700 Mark Zuwendungen erhalten hat. Außer dieſen Zuwendungen überwies die Königliche Regierung zu Oppeln dem Verein 560 Mark zum Ankauf von Krebſen und Fiſchbeſatz und die Königliche Regierung zu Breslau übergab dem Schriftführer zur Wiederherſtellung des Garbendorfer Oder-Laichſchonreviers bei Brieg die Summe von 180 Mark. 2869 Mark 52 Pfennig wurden etatmäßig für Aufwand bei Gelegenheit des Deutſchen Fiſchereitages bewilligt; aber nur 849 Mark 73 Pfennig fanden Verwendung. Die Schleſiſchen Gewäſſer wurden durch Vereinsgelder im Frühjahr und Herbſt 1894 mit folgendem Beſatz verſehen: 1. 45 000 Stück Forellenbrut. 2. 190 000 Stück befruchtete Zandereier. 3. 39 000 Stück Aalbrut. 4. 7 600 Stück Setzaale. 5. 14 580 Stück Beſatzkrebſe. 6. 25 000 Stück Lachsbrut. 7. 3 000 Stück Schleihbrut. 8. 3 000 Stück Karpfenbrut. Hierfür wurde eine Summe von 1865 Mark 10 Pfg. aufgewendet. Außerdem wurde die Oder und Weide noch durch die Vermittlung des Vereins, aber nicht durch Vereinsgelder mit 13 200 Stück Beſatzkrebſen bevölkert. Drei Vorſtandsſitzungen am 4. März, 26. Auguſt und 15. Oktober er., zwei Hauptverſammlungen am 2. April und am heutigen Tage und fünf Kommiſſionsſitzungen fanden im Laufe d. J. ftatt. Anſchließend an dieſe Berichterſtattung theilt der Schriftführer ferner noch mit, daß er es über⸗ nommen habe, den Schülern der Landwirthſchafts-Schule zu Brieg in der dortigen Brutanſtalt unter Aſſiſtenz des Gutsbeſitzers Raſchdorf in Oberlangenau die künſtliche Befruchtung von Salmoniden⸗ eiern zu lehren. Seinem Antrage gemäß genehmigt die Verſammlung für dieſen Zweck eine Pauſchal⸗ ſumme von 70 Mark. Der Herr Vorſitzende theilt mit, daß in Ausſicht genommen ſei, eine blologiſche Station in Radziunz auf dem Beſitz Sr. Durchlaucht des Fürſten Hatzfeldt ins Leben zu rufen. Für die etwaige Unterhaltung dieſer Statlon würde Sr. Durchlaucht, der Fürſt von Hatzfeldt⸗ Trachenberg, Herr Viktor Burda aus Bielitz, der landwirthſchaftliche Zentral-Verein der Provinz Schleſien, der Schleſiſche Fiſcherei-Verein und hoffentlich auch die Staatsregierung eintreten. Zu Punkt 6 der Tagesordnung hielt der Herr Dr. Franz Hulwa⸗Breslau einen hoch⸗ intereſſanten Vortrag „Aus der Vorzeit der Fiſcherei.“ Der Herr Vorſitzende dankt dem Vortragenden Namens der Verſammlung, Herr Dr. Hulwa zeigte noch einige mitgebrachte Käſtchen mit Waſſer⸗ nüſſen vor und erklärt, daß dieſe Früchte früher ein wichtiges Nahrungsmittel geweſen ſind und die Kartoffeln zum Theil erſetzt haben. Hierauf wurde die Hauptverſammlung geſchloſſen, und nach Beendigung eines im Verſammlungs⸗ lokale eingenommenen Mittageſſens begann der III. Schleſiſche Fiſch⸗Verkaufstag. Fiſch⸗ händler aus Berlin, Dresden, Breslau und Oberſchleſien waren anweſend und es wurden große Ab—⸗ ſchlüſſe bei guten vorjährigen Preiſen erzielt. Elſäſſiſcher Fiſcherei⸗Verein. Sitzungsprotokoll des Centralvorſtandes des elſäſſiſchen Fiſcherei-Bereins vom 5. November 1894. Gegenwärtig: Präſident Koehren, Kaſſtrer Kratz, Schriftführer Mechling und Mitglied Fritſch 1) Die Protolle der Sitzungen des Vorſtandes vom 9. Juli er. ſowie der Generalverſamm⸗ lung vom 16. September or. wurden genehmigt. 2) Beſprechung der in der Generalverſammlung vom 16. Septenaber geſtellten Anträge und be⸗ ſchloſſen: a) Das Kaiſerl. Miniſterium zu bitten, möglichſt auf Bildung von Fiſcherei-Genoſſenſchaften hinzuwirken. b) Das Kaiſerl. Miniſterium zu bitten, die Frage zu erwägen, ob es nicht thunlich wäre, bei den landwirthſchaftlichen Schulen oder ſonſt geeigneten Orten zur Hebung des Intereſſes und des Verhältniſſes in Fiſchzuchtangelegenheiten Fiſcherei⸗Kurſe abhalten zu laſſen. 3. Beſprechung des Aufnahmegeſuches eines neuen Mitgliedes. 440 4. Anfrage bel den Sectionspräfidenten der Section Zabern, betreffend eventuelle Beibehaltung ſelner Funktionen nach ſeiner Verſetzung nach Colmar. 5. Fiſcher Schmutz macht dem Centralvorſtande den Vorſchlag betr. Aufbewahrung bezw. Benützung der dem Vereine gehörigen Aquarien. Beſchloſſen mit Herrn Schmutz in Verhandlung zu treten. 6. Der Präſident gibt dem Vorſtande Kenntniß von einer Entſcheidung des Herrn Bezicks⸗ Präſidenten des Unter⸗Elſaß, welche die Genehmigung zur Ableitung von Gerbereiabwäſſern in die Ill verſagt. Der Verein hatte gegen die Ertheilung der beantragten Genehmigung Einſprache gethan. 7. Für das nächſte Jahr wird der Verein wieder Erlaubnißkarten zum Fiſchen mit ſchwerer Angel im Umleitungskanale zum Preiſe von , 12, 9 und 6 an jelne Mitglieder abgeben. Dies jenigen Mitglieder, die ſolche Karten wünſchen, müſſen dieſelben vor Ende Dezember bei dem Kaſſirer des Vereins ſchriftlich oder mündlich verlangen. Der Schriftführer Mechling. Der Präſident E. Koehren. V. Vermiſchte Mittheilungen. Ein⸗ und Ausfuhr von Fiſchen im deutſchen Zollgebiet. In der Zeit vom 1. Januar bis 1. Oktober 1894 betrug die Einfuhr von friſchen Fiſchen in Deutſchlaud 385 412 Doppelzentner (100 Kilogramm). Dem gegenüber ſteht die geringe Ausfuhr von 38 550 Doppelzentnern in dem gleichen Zeitraum. Von geſalzenen Fiſchen, außer Heringen, wurden in derſelben Zeit eingeführt 36 683 Doppelzentner, ausgeführt dagegen nur 4155 Doppelzentner. Die Einfuhr von geſalzenen Heringen erreichte in demſelben Zeitabſchnitt die rieſige Zahl von 1136507 Faß, während nur 964 Faß Heringe zur Ausfuhr gelangten. Die Zahlen ſind ungefähr dieſelben wie im Vorjahre, nur die Einfuhr von friſchen Fiſchen aus dem Auslande hat eine Steigerung um circa 125 000 Doppelzentner erfahren. Die vorſtehenden ſtatiſtiſchen Angaben lehren auf das Unzweideutigſte, wie bedeutend der Bedarf von Fiſchen in Deutſchland iſt und wie in Folge deſſen für die weitere Entwick⸗ lung ſowohl unſerer Meer⸗ als auch der Binnen⸗Fiſcherei die beiten Marktbedingungen vor: handen ſind. 5 Von der Waſſeramſel. In Nr. 4 Jahrgang 1893 der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ habe ich das Erſtaunen ausgeſprochen, daß in dem ſo tüchtig verwalteten badiſchen Lande die Waſſeramſel als Raubzeug behandelt werde. Es hat ſodann an Verſuchen nicht gefehlt, mich eines Beſſeren zu belehren. Nun leſe ich mit großer Freude in Nummer 7 der „Orintho⸗ logiſchen Monatsſchrift des Deutſchen Vereines zum Schutze der Vogelwelt“, Jahrgang 1894, S. 211, daß einclus aquaticus in Baden nicht mehr zu den Geächteten zählt. Auf eine Eingabe zu Gunſten des immer ſeltener werdenden Vogels iſt Seitens des „Sekretarius Großherzoglichen Miniſteriums des Innern“ folgende Antwort vom 11. Juni 1894 erfolgt: „Auf Ihre an Se. Exzellenz den Herrn Präſidenten des Miniſteriums des Innern gerichtete Vorſtellung vom 5. Mai d. J. ſetzen wir Sie zu Folge höheren Auftrages hiermit in Kenntniß, daß die Bewilligung von Prämien aus Staatsmitteln für die Erlegung von Waſſeramſeln im Großherzogthum inzwiſchen aufgehoben worden iſt“. In derſelben Nummer S. 210 ſteht aus einem Briefe des inzwiſchen verſtorbenen Hofrathes Dr. Liebe in Gero, der nicht Dilettant, ſondern hervorragender Fachmann und Gelehrter war, Folgendes: „Der Waſſerſtaar iſt weniger von der Fiſchbrut, als vielmehr von kleinen Waſſerthieren — Krebschen, Aſſeln, Inſekten — abhängig. Das kann man am deutlichſten in den Alpen ſehen, wo die Waſſerſtaare ſich an ſolchen Gießbächen am wohlſten befinden, welche wegen ihrer Wildheit abſolut keine Fiſche enthalten, ein überzeugender Beweis, daß der Waſſerſtaar zu ſeinem Lebensunterhalt weder Fiſchlaich noch junger Brut bedarf.“ ö A. von Padberg. Anmerkung der Redaktion: Die vorſtehenden Mittheilungen aus den Unter⸗ ſuchungen des bekannten Ornithologen Hofrath Dr. Liebe würden allerdings einen über⸗ zeugenden Beweis dafür erbracht haben, daß der Waſſerſtaar zu feinem Lebensunterhalt weder Fiſchlaich noch junger Brut bedarf, wenn zuvor auch wirklich der Beweis erbracht wäre, daß die Gießbäche in den Alpen keine Fiſche enthielten. Dies iſt jedoch eine ganz zweifellos irr⸗ 441 thümliche Behauptung, da jeder, der ſich mit der Fiſcherei in den Gießbächen der Alpen ab: gegeben hat — und dieſelbe verſteht — in denſelben auch Fiſche (Forellen, Grundeln ze.) aufgefunden hat, wenn auch deren Beſtand kein reicher genannt werden kann. Ueberdies handelt es ſich bei der ganzen Frage doch nicht darum, ob der Waſſerſtaar zu ſeinem Lebensunterhalt der Fiſche und des Laichs bedarf, ſondern ob er überhaupt Fiſche und Fiſchlaich frißt, refp. in wie großer Menge und mit welcher Vorliebe. Ebenſo oft wie es feſtgeſtellt wurde, daß die Waſſeramſel Inſekten und Cruſtaceen frißt — welche Thiere keineswegs immer als Fiſchfeinde zu betrachten find — wie ge fliſſentlich von Seiten der Ornithologen behauptet wird (cf. „Ornithologiſche Monatsſchrift“ Nr. 11 vom November 1894) ſondern die als Fiſchnahrung eine ſehr wichtige Rolle im Haushalt der Fiſche ſpielen, ebenſo oft iſt es aber auch feſtgeſtellt worden, daß der Waſſer—⸗ ſtaar Fiſche frißt. Wenn von verſchiedenen Ornithologen dieſe Thatſache angezweifelt wird, indem dieſelben angeben, daß ſie keine Fiſchreſte, ſondern nur Inſekten im Magen des Waſſerſtaars haben auffinden können, ſo iſt daran zu erinnern, daß es ganz außerordentlich leicht iſt, in dem Speiſebrei die unverdaulichen Chitintheile der Inſekten aufzufinden. Dagegen iſt ein Fiſch in allen ſeinen Theilen viel leichter verdaulich und hinterläßt — bis auf die winzig kleinen Hörſteinchen — unter Umſtänden gar keine Ueberreſte. Es bedarf alſo zum Nachweis einer ſtattgefundenen Fiſchnahrung im Speiſebrei oft einer viel ſorg⸗ fältigeren Unterſuchung, die zweifellos nicht immer eingehalten wurde. Die negativen Be— funde beſitzen deßhalb auch nicht dieſelbe Beweiskraft, wie die, wenn auch weniger zahlreichen, viel ſchwierigeren, entgegenſtehenden poſitiven Angaben. Uns iſt noch kein Fiſchzüchter, d. h. kein Beſitzer von Fiſchbrutanlagen bekannt ge: worden, welcher nicht die Beobachtung machen mußte, daß der Waſſerſtaar ſeiner Fiſchbrut ſoviel es ihm nur möglich iſt, nachſtellt. Erſt in dieſen Tagen wurden kurz nacheinander ſieben Waſſeramſeln in den Fiſchzuchtanſtalten zu Starnberg und Mühlthal erlegt, welche ſämmtlich in ihrem Magen Forellen bis zu ca. 7 em Länge enthielten. Kein Fiſchzüchter wird daher den Waſſerſtaar in der Nähe feiner Brutanlagen dulden und ſich von der Ber: treibung dieſes Feindes ſeiner mit Mühe und großen Koſten aufgezogenen Pfleglinge abhalten laſſen weder durch die nur von bedauerlicher Unkenntniß der Verhältniſſe zeigenden Behaupt⸗ ungen mancher Ornithologen — wie die Fiſchzucht ſei ein Sport (ef. „Ornithologiſche Monatsſchrift“ 1894 pag. 330) noch von elegiſchen Stimmungsbildern oder Angriffen aus derſelben Quelle, welche ſelbſt vor der Charakteriſirung der Fiſchzüchter als „Mörder und Räuber“ nicht zurückſchreckten. Ob freilich derſelbe Grad von Gegenwehr gegen eine Ueberhandnahme der Waſſeramſel, wie ſie im Gebiete von Brutanlagen zweifellos berechtigt iſt, auch in der freien Natur am Platze iſt, das erſcheint uns als eine Frage, welche in der Allgemeinheit nicht beantwortet werden kann. Die Nahrung der Waſſeramſel wird ſich jedenfalls ganz nach dem in jeder Gegend vorhandenen Material richten, hier mehr aus Inſekten und Cruſtaceen, dort mehr aus Fiſchen beſtehen. Dementſprechend und nach Maßgabe der vorhandenen und zu ſchützenden Fiſcherei⸗Intereſſen werden ſich auch die Maßregeln gegen eine eventuelle Ueberhandnahme der Waſſeramſel zu richten haben. Daß die Waſſeramſel aber ein für die Fiſcherei nützlicher Vogel ſei, wie in der „Ornithologiſchen Monatsſchrift“ wiederholt zu leſen iſt, das wird ſelbſt einem fanatiſchen Vogelliebhaber zu beweiſen, nicht ſonderlich gelingen. H. Fiſchereipflege im Regierungsbezirk Düſſeldorf. Nach einer Zuſammenſtellung, welche wir der Güte des Herrn Regierungsrathes Dr. Ruhnke in Düſſeldorf verdanken find während des Rechnungsjahres 1893/94 im Bezirk Düſſeldorf vom Staate, der Provinz, den Kreiſen und Gemeinden insgeſammt 2967 Mark zur Hebung der Fiſcherei den Vereinen u. dgl. geſpendet worden. Es wurden 81000 junge Salmoniden, 7000 Aale, 5000 Karpfen und 9000 Krebſe in geeignete Gewäſſer ausgeſetzt. Bei einer Anzahl Waſſermühlen an der Niers (einem Nebenfluß der Maas), ſowie an der Erft ſind Aalleitern angelegt worden, welche ſich gut zu bewähren ſcheinen. Merkwürdiger Aalfang. Der „Generalanzeiger für Bonn und Umgegend“ ſchreibt unler dem 1. November er.: Die alte Lebenswahrheit, daß manchmal Leute ernten, die nicht geſäet haben, hat ſich am vergangenen Mittwoch auf dem Wege von Endenich nach Lengsdorf wieder beſtätigt. Eine dort ahnungslos daherkommende Frau war entſetzt vor einer auf der Chauſſee ſich windenden vermeintlichen Schlange zurückgewichen und erholte ſich erſt von ihrem Schrecken, als man ganz in der Nähe noch eine große Geſellſchaft ſolcher „Schlangen“ gewahrte, welche ſich als wirkliche und recht anſehnliche Aale entpuppten und munter in und neben dem Chauſſeegraben umherzappelten. Ueber die Herkunft dieſer Thierchen war man Anfangs in ebenſolcher Unklarheit, als Herr Brenner ſ. Z. es über den Verbleib ſeiner Aalbrut geweſen iſt, welche er in einer Anzahl von 2000 Stück vor etwa 5 Jahren in den Schumacher'ſchen Weiher eingeſetzt und vor 3 Jahren beim Ausfangen mit nur noch 5 Stück vertreten gefunden hat. Daß dieſelben zum größten Theil in den nebenanliegenden, bis dahin unbevölkerten Weiher des Herrn Wolter übergeſiedelt waren, hatte ſelbſt dieſer nicht geahnt und ſo den Thieren unbewußt eine reichliche Schonzeit angedeihen laſſen. . In Folge der am Dienſtag gefallenen großen Regenmenge wanderten die Aale auf das anſtoßende Gelände über und drangen bis zur Chauſſee und aufwärts in's Endenicher Wäldchen vor, wo ſie meiſt von einer hocherfreuten Knabenſchaar in Empfang genommen wurden. Im Ganzen mögen an 2 Centner Aal gefangen worden fein, worunter ſich Exemplare bis zu drei Pfund befanden. Zwei Nahrungskonkurrenten des Karpfens. In ſeinen „Reiſeberichten“ erwähnt der Schriftführer des Schleſiſchen Fiſcherei-Vereins, Herr Baron W. v. Gärtner, daß nach Anſicht des Herrn Burda die Karauſche kein Nahrungskonkurrent des Karpfen ſei und hinwiederum ſchreibt Herr Suſta-Wittingau in „der Karpfen und ſeine Nahrungskonkurrenten“, daß er den Döbel als vorwiegenden Pflanzenfreſſer kennen gelernt habe. Beide Angaben ſchienen mir der Wirklichkeit nicht immer entſprechend. Ich beſchloß alſo, Experimente an: zuſtellen. Zu dieſem Behuf beſetzte ich eine nur 3 Quadratmeter große und 1.5 Fuß tieſe Lettengrube mit ſtarkem Pflanzenwuchs folgendermaßen: 6 je 1 bis 1½ Pfund ſchwere Karpfen, 12 größere, ebenſoviele kleinere Karauſchen, 10 diverſe Döbel, 12 Plötzen, 8 Alburnus lucidus, endlich 30 Leucaspius delineatus und 10 Gebio fluviatilis. Anfangs war viele thieriſche Nahrung darin vorhanden, ſo daß ſämmtliche Thiere laichten. Ende September wurde der Weiher gefiſcht: Sämmtliche Karpfen waren total, zu Skeleten, abgemagert, alle anderen Cypriniden dagegen recht fett. Es wurden nun die Därme der Thiere unterſucht. Dabei waren die von allen anderen „Weißfiſchen“, alſo auch Leuciscus cephalus und Cypr. carassius faſt durchweg mit thieriſchem, die des Karpfen dagegen mit pflanz— lichem Detritus angefüllt und es hatten namentlich die raſchen Döbel die in's Waſſer ge: rathenen Landinſekten in Maſſe vom Waſſerſpiegel weggeſchnappt. — Daraufhin habe ich mir aus diverſen mittelſchleſiſchen Bächen, neuerdings auch aus den Wäſſern um Starnber Döbel verſchafft und immer gefunden, daß dieſer Fiſch, ebenſo wie die Karauſche, ein arger Nahrungskonkurrent des Karpfen iſt. — Sämmtliche Präparate befinden ſich in der Bio⸗ logiſchen Station Friedrichshagen bei Berlin. Starnberg, 18. November 1894. Karl Knauthe. Sammlung von Fiſcherliedern ꝛc. Unterzeichneter iſt mit einer Sammlung von Liedern, Gedichten ꝛc. Fiſcherei und Schifffahrt betreffend beſchäftigt und bittet um Zuſendung geeigneter Beiträge. Altenwerder bei Hamburg. : Boſenick, Lehrer. Vom Bodenſeezander. Eine Fiſchhändlerin von Romanshorn überbrachte mir heute 10½ Pfund durchſchnittlich aus pfündige Zander aus dem Bodenſee. Die Fiſche haben noch heute morgen gelebt und bluten noch, ſind daher — nicht wie Herr Schaffner in Konſtanz vielleicht meinen wird — auf Eis importirte Zander, ſo entſtammen dem Bodenſee. Lindau, 29. November 1894. Frhr. von Lochner. Jagd- und Fiſcherei-Ausflug nach Florida. Wie wir hören, gedenkt das Reife: kontor von Karl Rieſel in Berlin 8. W. im kommenden Januar einen Ausflug nach Florida zu unternehmen, auf welchem neben der Jagd ꝛc. auch Fiſcherei-Ausflüge veranſtaltet werden ſollten. Genauere Auskunft ertheilt die obengenannte Geſellſchaft. 1 R el DE u nn nn a Reuſen zum Wegfangen der Schwiumkäfer aus Fiſchteichen. Man verwendet zum Wegfaugen des Schwimmkäfers (Dystiscus) und feiner Larven Reuſen aus ganz eng gefloch⸗ tenem, verzinktem Drahtgewebe, die man ſich am Beſten ſelbſt anfertigt oder auch durch N. Flechſenberger in Kaltennordheim zum Preiſe von 5 AM pro Stück beziehen kann. Dieſe Reuſen werden mit einem abgezogenen Froſch oder friſchem Fiſch oder auch mit einem feſten Teig aus Fleiſchmehl mit Weizenmehl und Blut beködert und dann am Rande des Teiches unter Waſſer ausgeſetzt. Sie müſſen täglich revidirt und mit friſchem Köder verſehen werden. Dieſe eben geſchilderten Reuſen kann man außerdem ſehr gut zum Herausfangen von ganz jungen Karpfenſtrich aus Teichen verwenden. Als Köder dient alsdann der Teig aus Fleiſchmehl und Blut. Starnberg, 5. Dezember 1894. Ei. Lepetit, K. Knauthe. VI. Perſonalnachricht. Aus Gmunden am Traunſee wird uns berichtet, daß ſich dort Herr Profeſſor Dr. Otto Nüßlin aus Karlsruhe zum Behufe ſeiner Studien über die Renken aufhält. Dr. Nüßlin beabſichtigt auch den Atterſee zu beſuchen. F VII. Sragekaften. n Weitere Antwort auf Frage Nr. 36. Herrn Riedel zur Erwiderung! Meine Ant⸗ wort auf die Anfrage geſchah nur, um den allgemeinen Fiſchzüchterintereſſen zu dienen, und da ja bekanntlich viele Anſichten zuſammengefaßt, erſt recht dazu führen, einen Punkt aufzuklären, ſo war ich ſo frei, auch meine Anſicht in der Frage über „Werth oder Untauglichkeit der Eier von gemäſteten Forellen“ gerne den Geſammtintereſſen zu unterbreiten. Ein Vorwurf, als ſei ich intereſſirt durch Verkauf von Forelleneiern, trifft mich nicht, da ich ſchon ſeit einer Reihe von Jahren überhaupt keine Eier mehr verkaufe, ſondern ſolche alle für eigene Zwecke gebrauche, ja noch dazu kaufe, alſo, wie Herr Riedel mir zum Vorwurf machen will, vom Verſtopfen einer Einnahmequelle nicht die Rede ſein kann. Cbenſo finde ich es etwas ſonderbar, daß Herr Riedel von redlichen Fiſchzüchtern ſpricht, welche ſich mit dieſer Frage ſchon länger beſchäftigen; ſoll mir vielleicht damit der Vorwurf des Gegen- theils gemacht werden? Warum nun gerade Herr Riedel jo aufgebracht iſt, weil Jemand anderer Anſicht iſt wie er, begreife ich wirklich nicht. Ich hätte viel eher eine ſachliche Erwiderung ge— wünſcht, als einen ſolchen „furor teutonieus“, wie ſich der Herr Frageſteller humoriſtiſch geäußert hat. Doch nun genug der perſönlichen Bemerkungen, die ja für die Allgemeinheit kein Intereſſe be⸗ 4 Iöet hoffentlich aber zwiſchen mir und Ihnen, Herr Riedel, Feine Urſache zur Feindſchaft abgeben r f Nach Ihrer mir gegebenen Erklärung, was Sie unter Maſtforellen verſtehen, theile ich „Ihre Anſicht vollſtändig. Jeder Forellenzüchter wird die Erfahrung aber auch gemacht haben, daß es höchſt gefährlich iſt, ſeine Forellen durch „foretrte Fütterung“ zu außernatürlicher Größe und Verfettung zu bringen, da bei eintretender Laichzeit ſolche Forelleu an ihrem Laich vielfach elend zu Grunde gehen und es in den Teichen koloſſale Verluſte gibt. Durch die Verfettung der Thiere können dieſelben ihren Laich nicht los werden; derſelbe wird krankhaft (brandig wie es in der Fiſcherſprache heißt) und daran klepirt der Fiſch. Dieſer kranke Laich iſt deßhalb auch völlig werthlos für Zuchtzwecke und kann gar nicht in Betracht kommen. Nach dieſer Ausführung aber kann ich meine ſämmtlichen Forellen nicht als „gemäſtet“ betrachten, was ich bisher gethan habe, obſchon ſolche recht wohl genährt find, aber nicht jenen Grad der Verfettung erreichen, welchen Herr Riedel angibt. Es iſt nun allerdings in Fiſchzuchtanſtalten ſehr ſchwer, da eine richtige Grenze zu finden, welche präziſe entſcheidet, was man als gefüttert und was man als „gemäſtet“ erklären muß, da bekanntlich in jedem Teich ein Theil der Forellen ſtark frißt und in Folge deſſen ſich auch ſtärker entwickelt, während ein anderer Theil gerade durch dieſe ſtarken Freſſer von den Futterplätzen ver⸗ drängt und dadurch zurückbleiben wird. Man wird ſogar in Teichen, welche Ueberfluß an Futter haben, vermagerte und halbverhungerte Fiſche aus obigen Urſachen finden. Ebenſo wird jeder rationelle Forellenzüchter, deſſen Teiche nicht ſeht futterreich find, unbedingt mit anderem Futter nachhelfen. Wenn nun die Laichzeit da iſt, ſiſcht man ſeine Teiche aus und nimmt den reifen Forellen die Eier ab und befruchtet dieſelben. Hierbet werden aber wohl immer beide Forellenſorten, wie oben angegeben, vorkommen und die Eier werden ſich wohl kaum von einander unterſcheiden laſſen in der Größe und Farbe. Eier von friſchgefangenen Bachforellen find allerdings etwas kleiner, aber wo ſoll man alle die Bachforellen hernehmen, um die verlangten und gebrauchten Forelleneier alle zu beſchaffen! Da muß man eben auch zu den Teich⸗ forellen greifen und iſt nach meiner Anſicht alſo der Laich derſelben unter den gegebenen Vorausſetz⸗ ungen brauchbar ja womöglich noch kräftiger und entwicklungsfählger, weil die Elternfiſche au und für ſich ſchon kräftiger find. Ein Benützen von Laich von krankhaften verfetteten Fiſchen I * „ 1 * +3 . 4 N 50 444 * SSB eigentlich von ſelbſt ausgeſchloſſen, weil die Eier dieſer Fiſche ſchon vielfach vor dem Abſtre fen im Fiſch ſelbſt zu Grunde gegangen wären. 5 Soweit meine eigenen Erfahrungen, im Anſchluß an die mir von meinen Voreltern über⸗ lieferten Anſichten, welche nachweislich bis 1772 zurückgehen, feit welchem Jahre in meinem Geſchäft man ſich bereits mit Forellenzucht befaßt hat. Auch bin ich durch Zuſchriften von ganz bedeutenden Forellenzuchtanſtalten Deutſchlands in meinen Anſichten durch deren Beſtätigung beſtärkt worden und hoffe, daß wir nun mit unſeren Anſichten gegenſeitig einig geworden ſind. Wallau. Antwort auf Nr. 39 (Frhr. v. W.) : Ihre Anfrage bezüglich des Ueberwinterns der Schleihen erlauben wir uns dahin zu beantworten, daß dies in Ihrem Hälter ſehr leicht geſchehen kann, wenn Ste beſtändigen Zus und Abfluß ſchaffen. Geben Sie pro Kubikmeter 50 Pfund Schleihen im Maximum und reguliren Sie den Zu- und Abfluß ſo, daß die Schleihen dadurch, ſelbſt bei a Schneeſchmelze, nicht aus ihrem Lager herausgeriſſen werden können. Im letzteren Falle, wenn die Thiere aus ihrem Winterlager gebracht werden, könnten leicht bedeutende Verluſte für Sie entſtehen. Fiſchzuchtanſtalt Starnberg. E. Lepetit, K. Knauthe. ——— — VIII. Fiſcherei- und Jiſchmarftberichte. Berlin, 4. Dezember. Zuſuhren mäßig, Geſchäft etwas bewegter, Preiſe wenig verändert. En gros-Preiſe in Pfennigen. Fiſche (per Pfund) lebende | friich, in Eis Fiſche geräucherte * Hechte. „ ee 8 34 Winter⸗Rheinlachs. . | per Pfund 320 Zander J 5537 40-68 Ruf. Lachs 8 200 Barſ che 30-40 15—17 Flundern, gg. „ Schock | 250-400 Karpfen, mittelgroße . 46-67 40 do. mittel . 4 150— 200 do. kleine 60-63 — Bücklinge, pomm.. „ Wall 175 - 200 F Nasa ae 9 34—40 Dorſche 8 „Schock 200 Bleile 2040 25 Schellfiſch 9 „Stiege 75 — 12 Mörse An 16—17 Aale, große 8 „ Pfund | 119-120 llt we. a Bir 65 10% [SU. SR 90—130 Oſtſeelachs . — 150-160 [ Heringe „100 Stck.] 700 — 800 Wels * . . . . . 30— 36 — IX. Citeratur. Unterſuchungen über die Fauna der Gewäſſer Böhmens IV. Die Thierwelt des Unter⸗ pocernitzer und Gatterſchlager Teiches. Von Prof. Dr. Ant. Fric und Dr. V. Vavra. Mit vielen Abbildungen im Texte; Prag 1894. Immer mehr bricht ſich die Ueberzeugung Bahn, daß die Kenniniß der niederen Thierwelt, welche unſere Gewäſſer bewohnt und den Fiſchen zur Nahrung dient, die Grundbedingung für eine rationelle Waſſerwirthſchaft darſtellt. Welche Fortſchritte die Karpfenzucht durch das Studium der Kleinfauna gemacht hat, das haben uns die glänzenden Reſultate des Meiſters in der Karpfen⸗ wirthſchaſt, Direktor Suſta in Wittingau, bereits bewieſen. Aber auch der Salmonidenteichwirth kann der Kenntniß der niederen Thierwelt nicht entrathen, ſelbſt wenn er in künſtlichen Baſſins und mit künſtlicher Nahrung hauptſächlich füttert. Denn abgeſehen von ihrer niemals ganz zu vernach⸗ läſſigenden Bedeutung bei der Ernährung ſpielen namentlich in Kunſt- und Maſtteichen die kleinen Thiere eine große und noch viel zu wenig allgemein gewürdigte Rolle bei der Reinhaltung der Teiche durch die Verzehrung der niemals zu vermeidenden fäulnißerregenden Abfallſtoſſe aus dem Futter, wodurch die niederen Thiere ein wirkſames Mittel zur Verhütung von Krankheiten werden. Unſere Kenntniſſe von der niederen Thierwelt des Waſſers bedürſen noch ſehr der Exweiterung und Vertiefung. Beſonders intereſſant und für die Fiſcherei⸗Wirthſchaft von großem Werth erſcheinen genaue Studien über die Thierwelt unſerer Gewäſſer in den verſchiedenſten Jahreszeiten, über ihre Quantität, ihre Vertheilung ꝛc. In dieſer Beziehung bietet die vorliegende Schrift, in welcher die Reſultate der Studien über die Fauna zweier Teiche durch mehrere Jahre in den einzelnen Monaten beſchrieben werden, recht intereſſante Aufſchlüſſe. Für ein weiteres Publikum, namentlich für Waſſer⸗ wirthe, beſonders belehrend iſt das Kapitel, in welchem die aufgefundenen Arten in ſehr 5 Abbildungen dargeſtellt werden und ſo ein bequemes Mittel zur ſchnellen Erkennung dieſer auch ſonſt weit verbreiteten Teichbewohner gewähren. Recht inſtruktiv iſt in dieſer Richtung auch das Bild der Uferſanna des Gatterſchlager Teiches, auf welchem die bunt zuſammengeſetzte Thierwelt unter Waſſer vorgeführt iſt. s Die vorliegende Schrift enthält noch Mittheilungen über die beiden zoologiſchen Stationen SR ferner Einiges über Planktonſtudien und zum Schluß Angaben über die Nahrung des arpfens. Wir können die Lektüre derſelben, welche nicht nur dem Zoologen, fondern auch dem Fiſch⸗ züchter viel Intereſſantes bietet, nur angelegentlichſt empfehlen. 8 #. 445 — Inserate. Naturgeschichte der Vögel Europas Von Med. Dr. Anton Fritsch. Dieses Werk ist das zugänglichste und billigste Hilfsmittel zur Bine und zum Studium der Vögel Europa’s. Dasselbe enthält auf 61 Tafeln 680 Abbildungen der sämmt- lichen Vögel Europa's in ihren verschiedenen Farbenkleidern. Dieselben sind in lithographischem Farbendruck hergestellt, welcher nicht nur den sorgfältig mit Wasserfarben colorirten Ab- bildungen gleichkommt, sondern dieselben durch Gleichheit der Exemplare und durch Dauer- haftigkeit übertrifft. Der Text ist in Octav 506 Seiten stark und enthält ausser Synonymik und einer kurzen Beschreibung der Arten auch Angaben über Vaterland, Nahrung, Lebens- weise und alles Wiesenswerthe in kurzer Darstellung. In Commission bei F. TEMPSKY in Prag. (Der Preis im Buchhandlungswege beträgt: ungebunden in Mappe 144 4, in Prachteinband 166 .A) SS Probetafel gratis! =.” Lehranstalten, welche sich direct an den Verfasser (Prag, Wenzelplatz 66) wenden, wird eine ansehnliche Preiserniedrigung und auch bequeme Zahlungsraten gestattet. — Einige Exemplare zweiter Categorie sind zum halben Ladenpreis am Lager. 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N VWWGTCCV Pa ra N 5 Dieſe Bruttröge werden mit einer Verbeſſerung Porzellan-Fiſchbrutapparat. angefertigt, welche es verhindert, daß Eier oder Inferen neu konſtruitten Fiſchbrutapparat ems | Brut ſich in die Falzen am Vorſtellſieb einklemmen Kor 1 und abſterben. Ueber dieſe Verbeſſerung ſind mir 1 N enn diefer von Mitgliedern des Thüringer Fiſcherei⸗Verelns lobende Anerkennungen zugegangen. Zwickauer Porzellanfabrik 400 Tröge von mir im Gebrauch. (10%) Zwickau i. Sachſen. W. Beyer, Klempnermeiſter, EEE 3, Schmidtſtedterſtr. 48, Erfurt, Ängelgeräthe Thüringen. vorzügliches Fabrikat. — Preisliste frei (12) Beltell unge 4. Staudenmayer, Ulm, auf Karpfen, Forellenbarſchen, Schwarzbarſcheu, Cel. württ. Hoflieferant. Steinbarſchen, Sonnenfiſchen, Zwergwelſen und 2 .. 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(3/2) DEF EI N EN I IT I EI To: Ein: und zweilönmerigen Karpfen- und Schleiferfaß verſendet gegen Nachnahme Vaul Sobtzick, (9%) Fiſchzüchterei Brzezie b. Natibor. 4 SS n Redaktion: Dr. Bruno Hofer- Münden und Dr. Curt Weigelt⸗Berlin. Für die Redaktion verantwortlich: Dr. Bruno Hofer in München, zoologiſches Inſtitut. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Franz & Mühlthaler) München. Für den Buchhandel zu beziehen durch J. Neumann in Neudamm. Die nüchſte Nummer erſcheint am 20. Dezember 1894. e 600 00 I 5 % . allge ie ET Niſcherei Jeitung Neue nn der r Baner. Siſe Ziſcherei⸗Seitung Erſcheint monatlich zwei⸗ g dreimal, IWM. — Berlehbar durch die Poſt, den Buchhandel und bie Epe Unter Kreuzbandzuſendung im Inland 1 Pig Er ee 150 ME. Zuſchlag. — Inſerate: die geſpaltene ee 30 e 50 bfg. Redaktion: München, Zoologiſches Inſtitut, alte Akademle; Expedition: Herzogſpitalſtraße Nr. 19. Organ für die Gefammkinkereſſen dee&ifciere, ſowie für dießeftrehungen der Fiſcherei-Pereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Sifcherei-Dereins, ſowie N der Sandes-Kifch.-Der. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch. Verbandes, des Schleſ. Fiſch. Ver., des Brandenburg. Fiſch. Ver., des Thüring. Fiſch. Ver., des Fiſch.⸗Ver. Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſch. ber. Wiesbaden, des Mecklenburg. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. ‚Der. für dasGroßherzogthum Heſſen, des Rheinifchen Fiſch.⸗Ver., des Caſſeler Fiſch.⸗Ver., des Central. Fiſch.⸗Vereins für Schleswig- Holſtein, des Kölner Fiſch. Ver., des Hamburger Fiſch. Ver. ., des Fiſcherei⸗Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothringiſchen Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗Vereins für den Kreis Lingen ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutfdjen Fiſcherei⸗ Verein. Nr. 26.40 München, den 20. Dezember 1894. XIX. Jahrg. Sm I. 1. Fiſcherei und ihr Verhältniß zu den Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen. Die engliſchen Forellenzuchtmethoden in deutſcher Beleuchtung. — III. Vereinsnach⸗ 75 — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Fragekaſten. — VI. Literatur. — VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. Nachdruck unter Quellenangabe geſtattet.) I. Die Jiſcherei und ihr Verhältniß zu den Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen. Vortrag des Rechtsrathes Franz Gentner in Augsburg bei der am 21. Oktober 1894 in Dillingen abgehaltenen Wanderverſammlung des Kreis-Fiſcherei-Vereins von Schwaben und Neuburg. Am 28. Mai 1852 wurde in Bayern das Geſetz über die Benützung des Waſſers nebſt den damit in innigem Zuſammenhange ſtehenden Geſetzen über den Uferſchutz und die Bewäſſerungs⸗ und Entwäſſerungs⸗Unternehmen erlaſſen. In den Motiven zum erſtgenannten Geſetze iſt ausgeführt, daß die reichen Waſſerkräfte Bayerns bis dorthin ſowohl zur Belebung der Induſtrie, als auch insbeſondere zur höheren Entwicklung der Landeskultur bei weitem nicht genügend benützt ſeien. Es handle ſich nun darum, dieſe reichen Kräfte für die Induſtrie und Landeskultur nutzbar zu machen und ſo das nationale Vermögen zu vermehren, und deßwegen die Waſſer— Kr benützung geſetzlich zu regeln, da derzeit dieſer Benützung die beſtehenden Eigenthumsverhältniſſe faſt überall unüberſteigbare Hinderniſſe in den Weg legen. Hieran knüpfen dann die Motive noch folgende Bemerkungen: So ſehr zu wünſchen iſt, daß die reichen Waſſerkräfte für Landeskultur und Induſtrie nutzbar gemacht werden, ſo wird die Geſetzgebung doch hierin nur mit großer Behutſamkeit vorgehen; die dem Zwecke zu machenden Konzeſſionen dürfen nicht bis zum Umſturz des be⸗ ſtehenden Rechtes geſteigert werden. Das Geſetz ſoll auf der einen Seite die Landeskultur, auf der anderen Seite die Induſtrie berückſichtigen. Einer weiſen Staatsverwaltung obliegt es, alle Quellen des natio⸗ nalen Reichthums und der allgemeinen Wohlfahrt mit gleicher Sorgfalt im Auge zu behalten und es müßte der Geſetzgebung ſehr zum Vorwurf gemacht werden, wollte ſte das eine Intereſſe zum Nachtheil des anderen begünſtigen. So entſtanden die obengenannten Geſetze und ſie ſind in der That ſeit mehr als 40 Jahren durch die damit ermöglichte und herbeigeführte Korrektion der Flüſſe und Aus⸗ nützung der Waſſerkräfte für die Landeskultur und für die Entwicklung der Induſtrie ein wahrer Segen geworden, ein unermeßlicher Born für den nationalen Reichthum, der dadurch um ungezählte Millionen vermehrt worden iſt, eine Quelle des Wohlſtandes, von der wir hoffen wollen, daß ſie nie verſiegen möge. Aber die im Intereſſe der Landeskultur vorgenommenen Flußkorrektionen und die im Intereſſe der Induſtrie gemachten Waſſerbenützungsanlagen ſind leider auch nicht ohne großen und ſchädigenden Einfluß geblieben auf einen Theil der Volkswirthſchaft, deſſen Bedeutung für den nationalen Wohlſtand erſt in neuerer Zeit wieder mehr und mehr erkannt und vers ſtanden worden iſt, auf die Fiſcherei. Sie ſind faſt durchweg gemacht worden ohne jede Rückſicht auf die fiſchereilichen Intereſſen, und ohne daß denjenigen, welche hiedurch in ihrem Erwerbe geſchädigt worden ſind, eine Entſchädigung zu Theil geworden wäre. Fragt man ſich nun, ob dieſer thatſächliche Erfolg vom Geſetzgeber gewollt worden iſt und ob er eine nothwendige Folge der erwähnten Geſetze war, ſo möchte darauf Folgendes zu antworten ſein: Daß durch Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen, insbeſondere durch Trieb: werkanlagen nothwendig eine Verſchlechterung der fiſchereilichen Verhältniſſe in unſeren Ge: wäſſern eintreten mußte, weil ſich ſolche Anlagen und Korrektionen vielfach gar nicht anders machen laſſen als dadurch, daß die natürlichen Lebensbedingungen für die Fortpflanzung und Ernährung der Fiſche untergraben werden, iſt klar, und damit wird die Fiſcherei rechnen müſſen; daß aber die der Fiſcherei dienlichen Maßnahmen, auch ſo weit ſie möglich geweſen wären, meiſt ganz unterblieben und Korrektionen und Waſſerbenützungsanlagen ohne Ent— ſchädigung der Fiſcherei-Berechtigten vorgenommen wurden, war zweifellos im Hinblicke auf die Eingangs erwähnten Motive und Art. 104 des Waſſerbenützungsgeſetzes, wonach an den beſtehenden Geſetzen über die Fiſcherei-Ausübung nichts geändert werden ſollte, vom Geſetz— zeber nicht gewollt und iſt zum großen Theil einer irrthümlichen Rechtsanſchauung und einer dem Waſſerbenützungsgeſetze nicht entſprechenden Praxis, nicht zum wenigſten aber der eigenen Unthätigkeit der Fiſcherei-Berechtigten, die es verſäumt haben, ihre Rechte geltend zu machen, zuzuſchreiben. Sehen wir nun zu, wie ſteht es mit den Rechten des Fiſchers gegenüber den Fluß⸗ korrektionen und Waſſerbenützungsanlagen, welchen Einfluß üben ſolche Korrektionen und An⸗ lagen auf die Fiſcherei überhaupt aus, welchen Schutz gewähren unſere Geſetze der Fiſcherei jetzt und welchen Schutz ſollten ſie gewähren. 1. Die Waſſerbenützungsgeſetze vom 28. Mai 1852 ſind Geſetze, welche im öffentlichen Rechte ihre Begründung haben, ſie konnten und wollten Eigenthum und ſonſtige auf Privat⸗ rechtstitel beruhende, wohlerworbene Rechte, welche den verfaſſungsmäßigen Schutz nach Titel IV 8 8 der Verfaſſungsurkunde genießen, nicht einfach aufheben. Es iſt daher ganz zweifellos, daß überall da, wo ein Fiſcherei-Recht als wohl er⸗ worbenes Recht beſteht, es durch Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen nicht einfach f 8 1895 451 aufgehoben werden kann. Privatrechte müſſen zwar dem öffentlichen Intereſſe weichen, dann aber nur gegen Entſchädigung nach Maßgabe der Geſetze. Wo öffentliche Intereſſen nicht in Frage kommen, da gibt jede Schädigung oder Ents ziehung des Fiſcherei-Rechtes ſelbſtverſtändlich einen zivilrechtlichen Klageanſpruch auf Ent⸗ ſchädigung. N Lange Zeit allerdings hatte der Fiſcherei-Berechtigte, auch wenn er ſeinen Anſpruch zu wahren ſuchte, vielfach einen ſchweren Stand, hauptſächlich hervorgerufen dadurch, daß man das Fiſcherei-Recht in öffentlichen Flüſſen, als durch ſtaatshoheitliche Verleihung, von Regalien herrührend, als ein eigentliches Recht gar nicht gelten ließ und als ein Ding betrachtete, welches der Staat, wie er es verliehen hat, ſo auch jeden Augenblick wieder entziehen kann. Aber die Rechtsanſchauung und Rechtsſprechung in dieſer Hinſicht hat ſich in letzter Zeit weſentlich geändert. Man wird heute den Rechtsſatz ausſprechen können: „Das Fiſcherei⸗Recht, ſoweit es nicht an ſich Ausfluß des Eigenthums am Gemwäſſer, alſe als Theil des Eigenthums zu beurtheilen iſt, iſt auch in öffentlichen Flüſſen und da, wo es auf Verleihung beruht, ein Recht an fremder Sache, welches an dem Fluß als ſolchem haftet, d h. am Waſſer ſammt der Sohle und dem Uſer, ſohin ein Recht, welches durchaus nach den Grundſätzen des Privatrechtes, nach den Grundſätzen über die Dienſtbarkeiten, zu beurtheilen iſt.“ Man kann ſich in dieſer Beziehung auf die neuere reichs- und landesgerichtliche Recht⸗ ſprechung und Litteratur, insbeſondere auf eine ganz vorzügliche Rechtsausführung von Dr. Staudinger, abgedruckt in Nummer 25 und 26 des XI. Ergänzungsbandes der „Blätter für Rechtsanwendung“ berufen, und ſteht zu erwarten, daß Entſchädigungsanſprüche des Fiſchers wegen Schädigung des Fiſcherei⸗Rechtes künftig mit mehr Rückſicht auf Erfolg geltend gemacht werden können als früher. Aber das Intereſſe des Fiſchers iſt nich! auf den Prozeß gerichtet, er koſtet Geld und ſein Ausgang bleibt doch immerhin zweifelhaft, um ſo mehr als hinterher, wenn der alte Zuſtand beſeitigt iſt, ſehr häufig der Nachweis der erlittenen Beſchädigung, wenigſtens nach der Seite der Höhe hin, ein ſehr ſchwieriger iſt Dem Fiſcher iſt es weniger um Entihädigung zu thun, als vielmehr um Erhaltung ſeiner Fiſcherei. Er will bei Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen als Betheiligter erachtet werden und will, daß ſein Intereſſe vor Durchführung ſolcher Unternehmungen ge— wahrt werde. Gerade in dieſer Hinſicht aber hat der oben ausgeſprochene Satz, daß die Fiſcherei ein Recht an der Sache iſt, die ſich auf das Waſſer mit der Flußſohle und dem Ufer er⸗ ſtreckt, eine ſehr wichtige Folgerung nach ſich. Sie beſteht darin, daß der Fiſcherei-Berechtigte ein Recht auf den Beſtand des Fluſſes in ſeinem jeweiligen Zuſtande hat und daß ihm der Fluß ſammt Sohle und Ufer nur inſoweit entzogen werden kann, als die Geſetze dies aus— drücklich zulaſſen. — Das Waſſerbenützungsgeſetz enthält über dieſe Frage überhaupt keine Beſtimmung, denn Art. 6 des Waſſerbenützungsgeſetzes, wonach die Entziehung des Flußbettes eines öffentlichen Fluſſes in keinem Falle einen Gegenſtand der Entſchädigung bildet, bezieht ſich lediglich auf den ſpeziellen Fall des Art. 5 jenes Geſetzes und handelt nur davon, daß in dem Falle, in welchem ein Privatfluß in einen öffentlichen Fluß umgewandelt und den Adjazenten dadurch die Waſſerbenützung entzogen oder beeinträchtigt und deßhalb Entſchädigung geleiſtet wird, nicht auch noch eine beſondere Entſchädigung für Entziehung des Flußbettes geleiftet werden ſoll. Wird zur Regelung eines Flußbettes für öffentliche und gemeinnützige Zwecke fremdes Eigenthum nothwendig und dieſem ſtehen dingliche nutzbare Rechte gleich, ſo findet vielmehr einzig und allein das Geſetz über die Zweckenteignung Anwendung, auf welches ausdrücklich auch Art. 9 des Uferſchutzgeſetzes in dem Falle verweiſt, in welchem zur Ausführung von Uferſchutzbauten eine Eigenthumsentwerthung nothwendig wird. Hieraus folgt, daß der Fiſcherei⸗Berechtigte überall da bei Flußkorrektionen im öfſent— lichen Intereſſe als betheiligt zu erachten iſt, wo eine Aenderung des Flußlaufes und der ur. ale u Dun 452 Wird zur Durchführung eines Privatunternehmens zum Zwecke der Waſſer— benützung eine Flußkorrektion nothwendig, wodurch fremdes Eigenthum, alſo gegebenen Falles die Ufer und die daran haftenden dinglichen Rechte, die Fiſcherei-Rechte berührt werden, ſo iſt nach allgemeinen Rechtsgrundſätzen eine Verſtändigung des Unternehmers mit dem Eigenthums⸗ Berechtigten oder dem dinglich Berechtigten, alſo hier dem Fiſcherei-Berechtigten, nothwendig. Dem ſteht Art. 57 des Waſſerbenützungsgeſetzes, der ſich übrigens nur auf Privat— Flüſſe, nicht auf öffentliche Flüſſe bezieht und welcher ausſpricht, daß dem Fiſcherei-Berechtigten ein Widerſpruchsrecht gegen Waſſerbenützungsanlagen nicht zuſteht, nicht entgegen. Dieſer Artikel kann ſich, wenn er nicht in Widerſpruch treten will mit den Verfaſſungs— geſetzen, nur auf die Benützung des Waſſers, ſoweit ſie ohne Inanſpruchnahme fremden Eigenthums und der daran haftenden dinglichen Rechte möglich iſt, nicht aber auf ſolche Anlagen beziehen, zu welchen eine Flußkorrektion unter Inanſpruchnahme fremden Eigen— thums nothwendig iſt. Es ſei geſtattet, hier einen ganz beſonders eigenthümlichen Fall hervorzuheben. Es kommt vor, daß bei Waſſerbenützungsanlagen der Unternehmer das Waſſer aus dem alten Bett — ſogar eines öffentlichen Fluſſes — ableitet und dadurch dem Fiſcherei— Berechtigten entzieht, dieſes Waſſer dann über eigenen Grund und Boden führt und nun in dieſem neuen Kanal für ſich das Fiſcherei-Recht in Anſpruch nimmt, ohne dem Fiſcherei⸗ Berechtigten zu entſchädigen, weil er ja als Eigenthümer des neuen Kanals dortſelbſt auch fiſchereiberechtigt iſt. Das heißt man doch das Recht auf den Kopf ſtellen. Die letzte Schlußfolgerung, daß die Fiſcherei in dem neuen Kanal dem Eigenthümer desſelben zuſtehe, iſt ja an ſich richtig, unrichtig aber iſt die Schlußfolgerung, daß der Fiſcherei-Berechtigte gegen eine derartige Unternehmung keinen Widerſpruch erheben kann. Das geht denn doch über dasjenige Recht hinaus, welches der Geſetzgeber zur Be— günſtung von Waſſerbenützungsanlagen hat geben wollen, hier muß doch der Fiſcher auch gehört werden und Sache des Staates wird es ſein, in ſolchen Fällen die Konzeſſion zur Waſſerbenützung, wenigſtens in öffentlichen Flüſſen, nur unter der Bedingung zu ertheilen, daß das Recht des Fiſcherei-Berechtigten auf den neuen Kanal übergeht, wie dies in neuerer Zeit auch in Württemberg zu geſchehen pflegt. Es iſt zu bedauern, daß der Art. 57 des Waſſerbenützungsgeſetzes, leider veranlaßt durch den Kommentar von Pözl, der ſeine urſprüngliche, der vorſtehenden Ausführung ent— ſprechende Anſicht ſpäter vollſtändig zu Ungunſten der Fiſcherei geändert hat, in der Praxis eine ſo irrthümliche Auslegung erhalten konnte. Es iſt auch irrthümlich, wenn man den Fiſcherei-Berechtigten deßhalb, weil ihm ein Widerſpruchsrecht gegen Waſſerbenützungsanlagen nicht zuſteht, hiebei überhaupt nicht als be— theiligt erachtet. Denn, wenn das Geſetz dem Fiſcher auch kein Recht einräumt, ſolche Anlagen zit ver— hindern, ſo iſt damit nicht ausgeſchloſſen, daß berechtigte und billige Wünſche des Fiſchers, welche ſich mit der Waſſerbenützungsanlage vereinigen laſſen, durch entſprechende Auflagen bei der Konzeſſionsertheilung berückſichtigt werden. Dieſes geht ſchon zur Genüge hervor aus Art. 58 des Waſſerbenützungsgeſetzes, wo— nach die Benützung des Waſſers in Privatflüſſen zu Beſtimmungen, durch welche die Eigen- ſchaft des Waſſers ſchädlich verändert wird, der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die Verwaltungsbehörde unterliegt. Dieſes gilt doch auch für den Fiſcherei-Berechtigten, und wie ſoll die Verwaltungs— behörde die entſprechenden Beſchränkungen auferlegen, wenn ſie diejenigen nicht hört, wegen deren die Beſchränkungen auferlegt werden ſollen. Nach alldem laſſen ſich die Intereſſen der Fiſcherei-Berechtigten in folgende Sätze zuſammen faſſen. a) Der Fiſcherei-Berechtigte iſt bei allen Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen als Betheiligter zu erachten und zu den Verhandlungen hierüber zu laden. b) Bei Ertheilung der Erlaubniß zur Waſſerbenützung und zu Korrektions- und Wehr⸗ 453 bauten hat die Verwaltungsbehörde die dem fiſchereilichen Intereſſe dienenden Maß: nahmen dem Unternehmer zur Auflage zu machen. c) Findet bei Flußkorrektionen, welche im öffentlichen Intereſſe vorgenommen werden, eine Entziehung des Flußbettes oder des Ufers ſtatt, ſo kommt auch hin⸗ ſichtlich des Fiſcherei-Rechtes das Geſetz über die Zweckenteignung zur Anwendung. d) Wird behufs Herſtellung einer Waſſerbenützungsanlage im Intereſſe eines Privat- unternehmens die Entziehung eines Flußbettes oder eines Ufers nothwendig, ſo iſt im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Einigung zwiſchen dem Unternehmer und dem Fiſcherei-Berechtigten zu verſuchen. Kommt die Einigung nicht zu Stande, ſo ſind die Parteien auf den Rechtsweg zu verweiſen. Wir müſſen wünſchen, daß die Praxis und die Geſetze mit dieſen Intereſſen künftig in Einklang gebracht werden. 2. Was den Einfluß der Flußkorrektionen auf die Fiſcherei betrifft, ſo iſt ja bekannt, daß damit dem Fluß die Buchten und das ruhige Waſſer genommen wird, worin der Fiſch ſein Laichgeſchäft verrichtet, und wo die junge Brut, geſchützt gegen die Gefahren des offenen Waſſers, heranwachſen kann. \ Das Einzige, was der Filcherei in ſolchen Fällen noch verbleibt, iſt das Altwaſſer. Aber hier treten ſofort wieder die angeblichen Intereſſen der Landeskultur in Konflikt mit den Intereſſen der Fiſcherei. Es wird im Intereſſe der Kultivirung der hinter den Korrektionsbauten liegenden Gründe die möglichſt raſche Verlandung angeſtrebt. Dieſer Standpunkt dürfte nicht richtig ſein. Er mag ja einmal ſeine volle Berechtigung gehabt haben zu einer Zeit, in welcher eben der Landwirth aus der Wieſenkultur eine beſſere Rente erzielt hat, als aus der Fiſcherei und in Folge deſſen die Teiche trocken gelegt wurden. Aber heute trifft das nicht mehr zu; heute geben Fiſchteiche eine weit beſſere Rente als die landwirthſchaftliche Ausnützung eines Grundſtückes. Es iſt alſo im allgemeinen volkswirthſchaftlichen Intereſſe gelegen, überall da, wo der Korrektionsbau ſelbſt es erlaubt, die Offenhaltung der Altwaſſer durch Anbringung von Oeffnungen, ſogenannten Traverſen, anzuſtreben und nicht die Verlandung. Es iſt wohl richtig, daß man Seitens der Bauverwaltung hingegen auch techniſche Bedenken hat, aber man ſollte doch der Frage einmal energiſch an den Leib rücken und zwar von oben her und einmal den Grundſatz aufſtellen, nicht die Verlandung iſt die Hauptſache, ſondern die Erhaltung der Altwaſſer, ſoweit ſie ſich mit den Zwecken der Kor— rektion irgendwie vereinbart; dann werden ſich auch die techniſchen Mittel und Wege hiezu finden. In Württemberg hat man dieſen Grundſatz bereits aufgeſtellt. Es wird das weniger in den Rahmen eines Geſetzes, als vielmehr in den Rahmen von Anordnungen gehören, welche von höchſter Stelle an die Flußverwaltungen gegeben werden, obwohl es nicht aus— geſchloſſen wäre, auch das Geſetz dahin zu ergänzen, daß bei Ausführung von Uferſchutzbauten den Intereſſen der Fiſcherei thunlich Rechnung zu tragen und insbeſondere die Offenhaltung der Altwaſſer nach Thunlichkeit anzuſtreben iſt. 3. Waſſerbauten und Waſſerbenützungsanlagen können ungünſtig auf die Fiſcherei wirken dadurch, daß ſie den freien Zug der Fiſche und damit insbeſondere das Laichgeſchäft der Wanderfiſche hindern, Waſſerbenützungsanlagen häufig auch dadurch, daß ſie das Waſſer in einer für die Fiſcherei ſchädlichen Weiſe verunreinigen. In erſter Beziehung kann durch Anlegung von Fiſchwegen wenigſtens einigermaßen abgeholfen werden und es iſt die Anlage und Unterhaltung ſolcher Fiſchwege in Preußen, Baden, Elſaß⸗Lothringen, Sachſen, Oeſterreich und der Schweiz denjenigen, welche in einem Waſſerlauf Schleuſen, Dämme oder andere Bauanlagen errichten, geſetzlich zur Pflicht gemacht, in einzelnen Geſetzen auch beſtimmt, daß ſich die Beſitzer ſchon beſtehender Anlagen die Her— ſtellung von Fiſchpäſſen auf Koſten der Intereſſenten gefallen laſſen müſſen. Preußen gewährt zur Anlegung von Fiſchpäſſen ſogar die Zwangsenteignung von fremdem Grund und Boden. Am weiteſten geht die Schweiz, welche den Beſitzern von Waſſerwerken überhaupt, alſo 454 auch von ſchon beſtehenden Waſſerwerken, die Verpflichtung auferlegt, Fiſchwege herzuſtellen da, wo Wehre, Schleuſen und Schwellen den Durchzug der Fiſche erſchweren oder verhindern. Manche Fiſcherei⸗Geſetze, wie z. B. Baden und die Schweiz, gewähren auch Schutz gegen Beſchädigung der Fiſche durch Turbinenanlagen, indem ſie dem Unternehmer die Her⸗ ſtellung und Unterhaltung von Vorrichtungen auferlegen, welche das Eindringen von Fiſchen in die Turbinen verhindern; auch hier wieder geht die Schweiz am weiteſten, da ſie dieſes auch von den Beſitzern ſchon beſtehender Turbinenanlagen verlangt. In Bayern fehlt eine geſetzliche Regelung dieſer Frage gänzlich, man iſt auf den guten Willen der Wehrerbauer und Triebwerksbeſitzer angewieſen. Eine geſetzliche Regelung erſcheint daher wenigſtens in der Richtung geboten, daß bei Neuanlagen von Wehrbauten und Waſſerwerken der Unternehmer verpflichtet wird, Fiſchpäſſe und Schutzvorrichtungen an den Turbinenbauten herzuſtellen und zu unterhalten und daß die Beſitzer ſchon beſtehender Waſſerbauten verpflichtet werden, die Anbringung ſolcher Päſſe und Vorrichtungen wenigſtens zu geſtatten. Ueber die Art der Anlage von Fiſchpäſſen und Schutzvorrichtungen hätte die Ver⸗ waltungsbehörde, welche die Waſſerbaukonzeſſion ertheilt, nach Verhandlung mit den Be⸗ theiligten zu entſcheiden und es wären die bezüglichen Vorſchriften in die Bedingungen, unter welchen die Wehrbau: oder Waſſerbau⸗Erlaubniß ertheilt wird, mit aufzunehmen. Was die Verunreinigung des Fiſchwaſſers durch Einleitung ſchädlicher Stoffe anbelangt, ſo entbehren wir in Bayern den geſetzlichen Schutz nicht ganz, aber er genügt nicht. Zunächſt iſt zu erwähnen, daß überall da, wo ein Fiſcherei⸗Recht als Ausfluß eines Eigenthums oder als dingliches Recht beſteht, ſelbſtverſtändlich die Zivilrechtsklage gewährt ift, gegen Beſchädigungen der Fiſchereien, welche in Folge Verunreinigung des Waſſers eins treten. (Staudinger, Nr. 9 des XII. Ergänzungsbandes der „Blätter für Rechts⸗ anwendung.) Auch ein beſchränkter ſtrafrechtlicher Schutz ſteht dem Fiſcherei⸗Berechtigten zur Seite. Aber das praktiſche Intereſſe für den Fiſcher liegt doch auch hier wieder nicht darin, daß er Strafe und Schadenerſatz verlangen kann, wenn ſeine Fiſcherei geſchädigt iſt, ſondern darin, daß ſolche Schädigungen überhaupt von Anfang an durch geeignete Veranſtaltungen hintangehalten werden; es liegt daran, daß dem Werkbeſitzer von vornherein auferlegt wird, feine Anlage fo zu machen, daß eine Verunreinigung des Waſſers nicht ſtattfindet oder doch möglichſt vermindert wird. In Bayern beſteht in dieſer Hinſicht jetzt nur die Beſtimmung in Art. 58 des Waſſer⸗ benützungsgeſetzes, wonach in Privatflüſſen die Benützung des Waſſers zum Betriebe von Gerbereien, chemiſchen Fabriken, Bleichen, zum Flachs und Hanf röſten und zu anderen Beſtimmungen, durch welche die Eigenſchaften des Waſſers auf ſchädliche Art verändert werden, der beſonderen Bewilligung und Beſchränkung durch die Verwaltungsbehörde unter⸗ liegt. Dieſe Beſtimmung iſt aber, abgeſehen davon, daß ſie ſich nur auf Privatflüſſe bezieht, zu eng begrenzt, Preußen, Württemberg, Baden, Sachſen und die Schweiz verbieten das Einleiten von Stoffen in's Fiſchwaſſer, welche der Fiſcherei ſchädlich ſind, Preußen mit der Beſchränkung, daß bei überwiegendem Intereſſe der Landwirthſchaft oder der Induſtrie das Einwerfen oder Einleiten von ſolchen Stoffen in die Fiſchwaſſer geſtattet werden kann, wobei dem Inhaber der Anlage die Ausführung ſolcher Einrichtungen aufgegeben werden ſoll, welche geeignet find, den Schaden für die Fiſcherei möglichſt zu beſchränken. Ein gleiches Verbot wird auch in Bayern gefordert werden können, und zwar um ſo mehr, als die Technik ſoweit vorgeſchritten iſt, daß eine Reinigung der Gewerbe⸗ und Fabrik⸗ waſſer vor deren Ableitung faſt immer möglich fein wird. Es wird aber nothwendig ſein, daß neben dem geſetzlichen Verbote, zur Einleitung ſchädlicher Stoffe in Fiſchwaſſer ſchon bei Ertheilung der Waſſerbenützungskonzeſſion diejenigen Borſchriften gegeben werden, welche ſich zur Verhütung der Waſſerverunreinigung als noth⸗ wendig darſtellen. Es ſind hier im kurzen Zügen die fiſchereilichen Intereſſen bei Flußkorrektionen und Waſſerbenützungsanlagen dargelegt und es iſt die Anregung zur geſetzlichen Regelung der ein⸗ ſchlägigen Fragen gegeben worden, ſoweit die jetzigen Geſetze nicht ausreichen. 455 wunnnn rn Die Abſicht dieſer Darlegungen iſt es nicht, einen Kampf zwiſchen verſchiedenen Inter⸗ eſſen hervorzurufen, ſondern eine Ausgleichung der verſchiedenen Intereſſen anzubahnen. Die Fiſcherei wird den höheren volkswirthſchaftlichen Intereſſen weichen müſſen, ſie will die Landeskultur nicht hindern und die Induſtrie nicht lähmen, aber ſie kann bean⸗ ſpruchen, daß auch ihre Intereſſen berückſichtigt werden, ſoweit ſie ſich mit den höheren wirth⸗ ſchaftlichen Intereſſen vereinigen laſſen und fie kann verlangen, daß wo dieſes nicht möglich iſt, der Fiſcher nicht rechtlos geſtellt iſt, ſondern ſchadlos gehalten wird. II. Die engliſchen Jorellenzuchtmethoden in deutſcher Beleuchtung. Die „Zeitſchrift für Fiſcherei“ des deutſchen Fiſcherei-Vereins bringt in ihrem letzten Hefte einen Aufſatz über engliſche Methoden der Forellenzucht, freilich mit einer Bemerkung der Redaktion, daß ſich die Letztere mit dem Inhalt derſelben nicht völlig einverſtanden er⸗ klären könne. Der ſehr geſchätzte Verfaſſer, Herr S. Jaffé in Sandfort, zeigt in demſelben eine ungemein große Verehrung für die engliſchen Methoden und umgekehrt eine ausgeſprochen abfällige Meinung für die deutſchen, ſo daß er zu einer Entgegnung herausfordert. Spezifiſch engliſch iſt dabei das Ausſetzen von Jährlingen in Bäche, das Ausſäen von Eiern kurz vor dem Ausſchlüpfen und das Anbrüten der Eier in dünnen Lagen. Die Aufzucht von Brut in kleinen geſchloſſenen Räumen kann nicht als ſpezifiſch engliſch erachtet werden, fie iſt in Deutſchland ſchon ſeit einem Viertel-Jahrhundert im Gebrauch geweſen, ja ſie kann als ein überwundener Standpunkt betrachtet werden, woran auch das nichts ändert, daß ſie als etwas „Neues“ von jüngeren Züchtern wieder empfohlen wird. Eins ſchickt ſich nicht für Alle. Wenn ſich die engliſchen Methoden in dem Inſellande bewährt haben, ſo brauchen ſie noch lange nicht auch für Deutſchland zu paſſen, ja können ſogar hier einen großen Fehler bedeuten. In England iſt der Sportzweck der leitende. Die Koſten ſpielen dabei keine Rolle, ja ein gewiſſer Aufwand gehört zum Begriffe des „Sport.“ Selbſt wenn derſelbe zum „Steckenpferde“ herabſänke, indem auch Schichten der Bevölkerung ihm huldigen, denen ihre Lage verbietet große Aufwendungen zu machen, ſo iſt es doch auch aus mit dem Stecken— pferde, wenn es ſich um „Erwerb“ handelt. In Deutſchland iſt die Fiſchzucht kein Sport, kein Reiten von Steckenpferden, es iſt ein Erwerbszweig. Es iſt die Waſſerwirthſchaft ein im rapiden Aufblühen begriffener Nebenzweig der Landwirthſchaft. Dementſprechend fragt nicht der Waſſerwirth, wie komme ich am ſchnellſten und am müheloſeſten zum Ziele, ſondern wie am billigſten. Und da bietet ſich ihm die Brut. Sie zählt bei gleichem finanziellem Auf— wande nach Tauſenden, wo der Jährling nach Hunderten zählt, und wenn der Wirth auch weiß, daß von den Tauſenden viele zu Grunde gehen, mehr als von den Hunderten, ſo hat er doch die begründete Hoffnung, daß mehr als 10 % bleiben. Weiter die Adjazenten⸗Fiſcherei mit ihrer Zerſtückelung der Berechtigung verbietet ges tadezu einen höheren Aufwand. An den Faden kann der Ausſetzer feinen Jährling nicht legen und ein Entweichen des theueren Jährlings bedeutet ſpeziell für ihn einen em— pfindlichen Verluſt, der bei den Tauſenden der Brut weniger in's Gewicht fällt. Der hohe Preis des Jährlings, der ſich bei der großen Mühe und dem Riſiko der Herſtellung kaum mindern läßt, wird ſtets ein Anſtoß ſein und bleiben für deren Ausſetzen in Bäche. Warum auch nicht das fließende Waſſer mit Brut beſetzen? Das iſt das Lebens— element der Brut, da iſt fie am Platze! Der Erfolg aus ſolchen Ausſetzungen iſt ein ekla— tanter. Es ändert daran auch nichts, wenn einige Fiſcherei-Organe dieſe Erfolge mit einem billigen Federſtriche aus der Welt ſchaffen zu können glauben. Sie nöthigen damit dem er— fahrenen Fiſcher nur ein mitleidiges Lächeln ab. Eine rationelle Fiſchzucht im eigenſten Sinne des Wortes läßt ſich im Bache ſo wie ſo nie betreiben, die gehört in das Kapitel der Teichwirthſchaft. Die Bachwirthſchaft iſt und bleibt eine „wilde Fiſcherei“ und dafür iſt die zahlreichere und billigere Brut am Platze. Die alljährig ſich hebende Nachfrage nach Eiern und Brut legt ein beredtes Zeugniß für deren Erfolge ab, und da wo die arge Zerſtückelung der Adjazenten-Fiſcherei große Aufwendungen 456 nn — des Einzelnen verbietet, da treten mit Recht die Vereine mit ihren ſtaatlichen Subventionen ein. Sie werden ſich in ihren Bemühungen auch nicht beirren laſſen durch die abfälligen Bekritelungen, die ihnen zu Theil werden. Es ſollten aber auch die Behörden davon ablaſſen, an die Bewilligung von Subventionen die Bedingung zu knüpfen, daß die Empfänger die Hälfte der erhaltenen Eier und Brut bezahlen. In den weitaus meiſten Fällen ſind die Empfänger ſolcher Zuwendungen nicht die, welche den Nutzen haben, ſie treten vielmehr für den allgemeinen Nutzen ein, indem ſie ſich für das allgemeine Beſte der Mühe der Erbrütung der Eier unterziehen, eine Mühe für die ſie ſich bedanken müſſen, wenn ſie auch noch dafür finanzielle Aufwände machen ſollen. Der Herr Verfaſſer des in Rede ſtehenden Aufſatzes muß ſelbſt zugeſtehen, daß auch im Inſelreiche an einer Stelle, wo man den Geldbeutel zu Rathe ziehen mußte, vom Aus⸗ ſetzen von Jährlingen abgeſehen und mit „Erfolg“ zum Ausſetzen von Brut gegriffen wurde. Nun wir in Deutſchland ſind in derſelben Lage; auch wir müſſen den Geldbeutel zu Rathe ziehen und halten das Ausſetzen von Brut in Bäche für das Zweckmäßigſte, das Billigſte und — „das Natürlichſte“. — Mögen die Herren Inſulaner fortfahren, ihre Bäche mit Jährlingen zu bevölkern, weil ſie da ſchneller zum Ziele kommen, mögen ſie es ſich etwas koſten laſſen um ihrem „Sporte“ deſto eifriger fröhnen zu können. Wir in Deutſchland ſehen auf den Ertrag und bringen denſelben in Einklang mit dem Aufwande und den ob- waltenden Umſtänden. Es braucht deßhalb nicht angenommen zu werden, daß die von unſeren Anſtalten produzirten Jährlinge unverkäuflich bleiben. Die immer mehr wachſende Teichzucht und die Einſicht, daß die Forelle mit ſammt ihren Anverwandten ein vorzüglicher Teichfiſch iſt, kon— ſumirt die verhältnißmäßig kleine Zahl von Jährlingen, die zu Markte kommen und voraus ſichtlich kommen werden, mit Leichtigkeit. Es iſt nicht Jedermanns Sache, ſich der unend- lichen Mühe und Arbeit und dem Riſiko der Aufzucht von Brut hinzugeben. Die natürliche Aufzucht in Teichen verbietet ſich außerdem von ſelbſt, denn nur beſonders geartete und be— reitete Teiche ſind für ſolche geeignet, in den meiſten kommt die Brut um. Weßhalb? Weil fie da an unnatürlicher Stelle ift, es fehlt ihr an Organen (? die Red.), ſich im ſtehenden Waſſer genügend Futter anzueignen, den ganz anders gearteten Feinden zu entgehen. Ihr Element iſt und bleibt der Bach, das fließende Waſſer. In den Teich gehört der Jährling, mit ihm allein iſt dort eine rationelle und geordnete Zucht zu betreiben. Mit ſeiner Beſchaffung iſt der Teichwirth aber vorherrſchend auf die Zuchtanſtalten angewieſen. Wenn nun der geehrte Herr Verfaſſer zugeben mußte, daß an einigen Orten ſeines Gewährslandes auch Brut ausgeſetzt wurde, ſo beſchränkt er das aber auf Ausſäen von „Eiern, die kurz vor dem Ausſchlüpfen ſtehen“. Es würde ein großer Fehler ſein, wollten wir das nachahmen. Jeder weiß wie gierig allerlei Fiſche und ſonſtiges Gethier auf die Eier ſind, ſie würden bald in hungrige Mägen verſchwinden. Auch ein Bedecken mit Kies hat ſeine Schwierigkeiten. Gröbere Steine tödten die vor dem Ausſchlüpfen empfindlichen Eier, feiner 191 erſtickt fie leicht. Es iſt ſchwer, die rechte Zwiſchenſtufe und Art der Bedeckung zu reffen. Weiter iſt jedem erfahrenen Eierlieferanten bekannt, daß ſich Eier, die nahe vor dem Ausſchlüpfen ſtehen, in den bekannten und bequemen trockenen Methoden ſchwer verſchicken laſſen, weil durch die Erſchütterung das Ausſchlüpfen beſchleunigt wird. Von jeder geordneten Züchterei wird deßhalb einzig der Zeitpunkt zum Verſenden benutzt, wo die Augen eben ſichtbar geworden ſind. Es müßte das Verſchicken ſolcher vor dem Ausſchlüpfen ſtehender Eier ſchon im Waſſer geſchehen und wie ſehr das den Verſandt erſchwert, das weiß jeder Züchter. Will ſich der Empfänger nicht der Mühe des Ausbrütens unterziehen, ſo ſoll er ausſatzfähige Brut nehmen, die hat einen hinreichend entwickelten Inſtinkt, um den Gefahren, die ihm in ſeinem Elemente lauern, zu entgehen. Bei dem Brüten wird nun als beſonders wichtig dargeſtellt, daß die Eier nur in einer Lage liegen und fie viel Waſſer umfpült. Nun jeder Züchter, welcher mit dem kaliforniſchen Troge arbeitet und deren ſind es fa die meiſten, legt die Eier darin in mehreren Schichten, oft in drei übereinander und hat 457 darin noch feine Nachtheile geſpürt. Es läßt ſich durch den kaliforniſchen Trog ein Strom leiten, welcher die Eier geradezu trägt, ſie werden da mit ausreichendem Waſſer umſpült, auch wenn ſie in mehreren Schichten liegen, ſie ſind in der Hinſicht viel beſſer daran, als ihre natürlich gelaichten Geſchwiſter, die im Kieshaufen eingebettet ſind. Der geehrte Ver— faſſer benutzt nun dieſen Punkt um über die deutſche Fiſchzucht ſein „Anathema“ aus: zuſprechen. Dem kann nur erwidert werden, daß unſere deutſche Fiſchzucht ſchon lange mit großen Erfolgen beſtanden hat, ehe man von dem Herrn Kritiker etwas hörte und daß ſie deßhalb die abfällige Kritik eines verhältnißmäßig jungen Züchters nicht zu fürchten und ſich nicht allzuſehr zu Herzen zu nehmen braucht. Es bleibt nun noch der letzte Punkt, auf den der Herr Verfaſſer ſein Hauptgewicht zu legen ſcheint, nämlich die Aufzucht der Brut in geſchloſſenen engen Räumen mit künſtlichen Futtermitteln. Dieſe iſt in Deutſchland ſchon lange im Schwunge geweſen, man leſe nur in den Zirkularen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins der 80er Jahre nach, dort hat ſich der er— fahrungsreiche Direktor der Kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen ſchon mehrfach in ähnlicher Weiſe ausgelaſſen, wie der Herr Verfaſſer des hier beſprochenen Aufſatzes. Ich benutze nun die eigenen Worte des Herrn Direktor Haak um ſein jetziges Urtheil und das aller erfahrenen Züchter in dieſer Hinſicht darzulegen: „Damals wußte ich es ganz genau, wie es gemacht werden mußte, jetzt weiß ich es aber nicht mehr.“ Es hat eben dieſe Methode auf die Länge der Zeit ihre großen Gefahren. Nun ſoll mit dem Wunſche geſchloſſen werden, daß der Herr Verfaſſer des beregten Aufſatzes nicht bloß jetzt wiſſen möge, wie es gemacht werden muß, ſondern allezeit. Er ſoll dann als ein Markſtein der Fiſchzucht gewieſen werden. Vorläufig verzeiht er, wenn ſie ſeine Verdienſte und ſein Geſchick wohl gebührend anerkennt, aber „abwartet“. C. Arens. III. Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landes-Fiſcherei⸗Verein. Der Bayeriſche Landes-Fiſcherei-Verein hatte die Ehre, am Donnerſtag den 13. er. von Sr. Kgl. Hohelt dem Prinzen Ludwig von Bayern zum Beſuche der auf der prinzlichen Begüterung in Mühlthal bei Starnberg neuerbauten Fiſchzuchtanſtalt eingeladen zu werden. Se. Kgl. Hoheit hatte die Gnade, die Geladenen perſönlich in ſeiner Anſtalt zu empfangen und zu geleiten. Die Anſtalt ſelbſt, welche nach den Plänen des Herrn Schillinger erbaut wurde, iſt ſo zweckmäßig und wirthſchaftlich rationell angelegt, daß wir eine genauere Beſchreibung in einer der nächſten Nummern dieſer Zeitung unſeren Leſern bringen werden. Tagesordnung zur Generalverſammlung des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei-Vereius, Donnerſtag den 27. Dezember 1894, Abends 8 Uhr, im Muſeum. I. Bericht über die Thätigkett des Vereins im Jahre 1894. II. Ablage der Jahresrechnung des Vereins. III. Berichterſtattung über die Zuwendung der Otterprämien im Jahre 1894. IV. Feſtſtellung des Etats für 1895. \ V. Beſchlußfaſſung über das Statut der Delegirtenverſammlung der Bayerifchen Fifcherei-Vereine, VI. Zuſätze und Aenderungen zu den Vereinsſgtzungen. VII. Beſchlußfaſſung über die Bildung eines Fiſcherei-Ausſchuſſes für Oberbayern und eventuelle Wahl der Mitglieder dieſes Ausſchuſſes. VIII. Wahl der Mitglieder des Vorſtandes. Fiſchſchutz⸗Verein in Köln. Köln, den 18. November 1894. Am geſtrigen Abend hatten ſich auf Einladung des Vorſtandes die Mitglieder des hieſigen Fiſchſchutz-Vereins zu einer Sitzung im oberen Saale der Elſäſſer Taverne verſammelt. Von dem Vorſitzenden, Herrn Direktor Lubitz wurden die Anweſenden mit Worten des Dankes für ihr zahl— reiches Erſcheinen begrüßt und insbeſondere die von auswärts herbeigeeilten Mitglieder, unter denen ſich der Direktor der Kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen, Heir Haak, Herr Züchter O. Froitzheim aus Krichelsmühle bei Langerwehe und Andere befanden, herzlich willkommen geheißen. Der ſeit der letzten Verſammlung mit der Königlichen Regierung gepflogene Schriftwechfel, be: treffend die Abſtellung ſtändiger Fiſcherei-Vorrichtungen während der Schonzeiten, Verfahren mit den in Folge von Fiſcherei-Kontraventionen eingezogenen Geräthe, Aufforderung zur Theilnahme an einem Lehrkurſus Über Fiſchzucht und Fiſchwaſſerbewirthſchaftung, ſowie Revifion der rheiniſchen Ausführungs⸗ Verordnung' zum Fiſcherei⸗Geſetz u. ſ. w. wurde feinem Inhalt nach mitgetheilt; es führte das von dem Vorſtande abgegebene Gutachten auf Feſtſtellung eines Mindeſtmaßes für die Regenbogenforelle, den Bachſalbling und den elſäſſiſchen Saibling von 24 em zu einer ſehr lebhaften Diskuſſion. Während von dem Vorſitzenden hervorgehoben wurde, daß nach dem einſtimmigen Urtheil der Sachverſtändigen des erſten deutſchen Fiſcherei-Raths 24 em als Mindeſtmaß für die genannten Fiſcharten vorzuſehen ſei, wurde von den Intereſſenten des Fiſcherel-Gewerbes hervorgehoben, daß die Grenze dieſes Mindeſt⸗ maßes zu hoch bemeßen und demjenigen der Bachforelle anzupaſſen, d. h. auf 20 em zu bemeſſen ſei. Für dieſe Feſtſetzung ſpreche die Praxis, da ein 20 em großer Fiſch durchſchnittlich 100 Gramm ſchwer und im Geſchäftsverkehr mit den Hoteliers gerade dieſe Portlonsfiſche die geſuchteſten ſeien. Außerdem gebe aber auch der Umſtand zu Bedenken Anlaß, daß der Hande swerth der amerikaniſchen Salmoniden demjenigen der deutſchen ungefähr gleich ſtehe und die Schnellwüchſigkeit bezw. die ſchnellere Zunahme des Körpergewichts der Fiſche ja doch nur von den Nahrungsbedingungen in den⸗ jenigen Gewäſſern, in welchen die betreffenden Fiſche leben abhängig ſel. Man könnte alſo, wolle man fi nicht dieſen Anſichten verſchließen, mit demſelben Recht auch das Mindeſtmaß der deutſchen Bachforelle auf 24 om erhöhen.“) Da dieſe Darlegung auch von dem Herrn Direktor Haak, dem erſten Züchter des elſäſſiſchen Saiblings, Unterſtützung fand, fo beſchloß die Verſammlung in Form der nachſtehenden Reſolutlon dieſe Geſichtspunkte in Verfolg des früher erſtatteten Berichts Königlicher Regierung zur geneigten Erwägung nachträglich zu unterbreiten. „Die heutige Verſammlung des Fiſchſchutz⸗Vereins ſtellt in Ergänzung des Berichts vom 8. d. M. aus Rückſicht auf die im Regierungsbezirke Köln vorherſchenden lokalen Verhältniſſe ganz ergebenſt den Antrag, den amerikaniſchen Salmoniden als Regenbogen⸗ forelle und Bachſaibling ſowie elſäſſiſcher Saibling dasſelbe Mindeſtmaß zuzubilligen, wie der heimiſchen Bachforelle.“ . Die von dem Herrn Miniſter für Landwirthſchaft, Domatnen und Forſten durch Erlaß an die Königlichen Regierungen in Ausſicht geſtellte Beihilfe an Fiſcherel-Vereine oder Gemeinden zur Ber ſetzung der Gewäſſer fand lebhafte Begrüßung und wurde mit Recht als eine Anerkennung für die gemeinnützigen Beſtrebungen gezeichnet. Das Andenken der um die Fiſcherei verdienten und mit dem Tode abgegangenen Herren M. von dem Borne, Carl Oſthoff und Ortsvorſteher Becher ehrte die Verſammlung durch Er⸗ heben von den Plätzen. Eine für die verwittwete Gendarm Tilgen in Eitorf auf Anregung eines Mitgliedes aufge⸗ legte freiwilltze Sammlung ergab die Summe von & 20, welche derſelben noch nachträglich als un der warmen Theilnahme an dem erlittenen Verluſt durch den Tod ihres Mannes überſandt werden. Schließlich einigte man ſich nach längerer Debatte noch dahin, daß der Preis der Angelfarten für die Siegfifcherei des Vereins für 1895 auf & 6 pro Stück und die Anzahl der überhaupt zur Ausgabe gelangenden Karten auf 15 Stück zu bemeſſen ſei. ) Anmerkung der Redaktion: Das tft ja vielerorts z. B. in Bayern längſi ger ſchehen. Auf dem I. Fiſcherei-Rath in Berlin wurde das Mindeſtmaß für Regenbogenforelle und Bachſaibling übrigens nur deßhalb auf 24 em zum Vorſchlag gebracht, weil man die Vereinfachung unſerer geſetzlichen Beſtimmungen wegen namentlich mit Rückſicht auf das Brittelmaß der Bachforelle nicht zu vielerlei Beſtimmungen treffen wollte und daher dasjenige Meundeſtmaß wählte, welches für die Bachforelle in Deutſchland am verbreiteſten iſt d. h. 24 em. Sachlich wurde dagegen anerkannt, daß für die ſchnellwüchſigen Fiſche Regenbogenforelle und Bachſalblinge ein Mindeſtmaß von 24 cm zu niedrig gegriffen ſei. Zu der vorſtehenden im Cölniſchen Fiſchſchutzvereine anerkannten Motivirung einer Herabſetzung des Mindeſtmaßes auf 20 em möchten wir uns nur noch die Bemerkung erlauben, daß für die Feſtſetzung eines Mindeſtmaßes für einen Fiſch die Geſchäftsuſancen der Hoteliers ꝛc. wohl nicht maßgebend ſein können, ſondern in erſter Linte die Rückſicht auf die Erhaltung des Fiſchbeſtandes. Dieſelbe erſcheint nur dann gewährleiſtet, wenn einem Fiſch dasjenige Mindeſtmaß zuerkannt wird, auf welchem derſelbe wenigſtens einmal zur Latchreife und Fortpflanzung gelangen kann. Regenbogen— forelle, Bachſalbling und Elſäſſer Saibling find bet einer Größe von 20 em aber der Regel nach höchſtens zweljährige Fiſche, vielfach ſogar nur ein Jahr alt und eben nicht latchfähig. Die Laichreife tritt bei dieſen Fiſchen normalerweiſe erſt im dritten Jahre reſp. bet einer Größe von 25 em und darüber ein. Nur Männchen werden häufig bereits im 2. Lebensjahre laichfähig. Auf dem am 19. und 20. Oktober 1894 in Wien abgehaltenen V. Oeſterreichiſchen Fiſcherei⸗ Tag ſtimmte nach dem in den Mitth. des Oeſterr. Fiſch.-Vereins Nr. 56 pro 1894 gegebenen Iſſtziellen Protokoll die Verſammlung auf Vorſchlag des Herrn Profeſſor Franke aus Laibach und des iſch⸗ züchters Hans Köttl aus Redl⸗Zipf in Oberöſterreich „allfettig” (loc. eit. pag. 137) dafür, daß der Regenbogenforelle und dem Bachſalbling ſogar ein Mindeſtmaß von 30 em zuerkannt würde. Wir würden es ſehr bedauern, wenn die Königl. Preuß. Regierung dem Antrag des Fiſch— ſchutzvereines in Köln Folge geben und das Mindeſtmaß für Regenbogenforelle und Bachſalbling auf 20 om feſtſetzen wollte. Die Einbürgerung dieſer vorzüglichen amerikaniſchen Fiſche in unſere ein⸗ heimiſchen Gewäſſer wäre in dem Geltungsgebiet derartiger Minimalmaße geradezu N gemacht. . 459 Bezirks⸗Fiſcherei⸗Verein Laupheim. Am 2. Dezember hielt der Bezirks-Fiſcherei-Vereln Laupheim eine Plenarverſammlung im Gaſthof zur Traube dahier ab. Nachdem der Vereinsvorſtand, Kollaborator Daiber die Mitglieder begrüßt hatte mit der Mittheilung, daß nunmehr der Verein nach dreijährigen Beſtehen auf 80 Mit⸗ glieder gewachſen ſei (einheimiſche 54 auswärtige 26), wurde der Bericht des Kaſſiers entgegengenommen. Die Einnahmen betragen 370 *, die Ausgaben 362 ., ſomit bleibt ein kleiner Ueberſchuß auf neue Rechnung vorgetragen. Hierauf wurden die von von München bezogenen Exemplare der „Allgemeinen Fiſcherel⸗Zeitung“ (8) den einzelnen Vereinsmitgliedern zugethellt und deren Zirkular beſtimmt. Das für kommendes Frühjahr in Ausſicht genommene Fiſcheſſen iſt ganz beſonders dazu beſtimmt, den vielen Vereins mitgliedern, die nicht im Beſitz von Fiſchwaſſern find, für deren Beiſteuer zur Vereins⸗ kaſſe eine alljährliche Bonifikation zu gewähren. Der Vorſitzende berichtete hierauf über die ſtattge⸗ fundene Otterjagd, wobei ein Otter zur Strecke kam, (zwiſchen Schwendi und Gutenzell) über die Wahrnehmungen bezüglich des Wachsthums und Fangs der ſeit einer Reihe von Jahren eingeſetzten Aale, über das Fortkommen der Regenbogenforellen u. ſ. w. Die bisher eingelegten Zandereier ließen bis zur Stunde noch keinen Erfolg konſtatieren un) auch die eingeſetzten Bachſaiblinge konnten nicht wieder zu Fang gebracht werden. Prämiirungen für Anzeigen von Fiſcherel-Freveln waren im laufenden Jahre keine gemacht worden, da die Fiſchdiebe anſcheinend mit mehr Vorſicht auf ihren Raub auszu— zlehen ſcheinen und auch deren Einfangen in unſerem weit geſtreckten Riede nicht ſo leicht iſt. Um den landwirthſcha tlichen Bezirksverein für die alljährliche Leiſtung eines Beitrags zur Vereinskaſſe einigermaßen Rechenſchaft abzulegen, verfaßte der Vorſtand an genannte Adreſſe einen kleinen Bericht, dem wir über Fiſcheinſatz u. ſ. w. folgendes entnehmen: a) Der Fiſcheinſatz umfaßt ſelt Frühjahr 1889 im Ganzen 15000 Bachforellen, 7000 Bach⸗ fatblinge, 5 000 Regenbogenforellen, 50 000 Zandereier, 70000 Aale, 6000 Karpfen und 16 Pfd. Krebſe. b) Zu dem in Hohenheim im Januar 1894 ftattgefundenen Fiſcherei Kurs wurde ein Mitglied (Lehrer Held von Staig) abgeſch'ckt und zu den Koſten aus der Vereinskaſſe ein Beitrag geleiſtet. e) Auf Koſten der Vereiuskaſſe find alljäh elich 3 Brutapparate aufgeſtellt,, die den Vereins⸗ mitgliedern zur Benützung überlaſſen werden. d) Beinahe ſämmtliche Fiſchwaſſer des Bezirks befinden ſich in Händen von Vereinsmitgliedern. e) Zum Fang kommen hin und wieder Aale von 70—90 cm. Länge. Die Hebung des Fiſchbeſtandes geht jedoch langſam von Statten, da neben dem trockenen Jahrgang 1893 auch die zahlreichen zweifühigen Fiſchdiebe die Schuld tragen. Bei der Wahl des Vorſtandes und Ausſchuſſes wurde der Vorſchlag gebilligt, die bisherigen durch Acclamation wieder zu wählen. Hieran ſchloß ſich elne allgemeine Unterhaltung, wobei noch verſchiedene einſchlägige Fragen zur Crörterung kamen. Daiber. IV. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſcherei⸗Lehrkurs. Am 14. er. wurde der in München und Starnberg abgehaltene Fiſcherei⸗Lehrkurs durch den I. Vorſitzenden des Bayeriſchen Landes-Fiſcherei- Vereins Herrn Generalarzt I. Cl. a. D. Dr. Friedrich mit einer Auſprache an die Erſchienenen eröffnet. Nachdem hierauf der Vertreter der Kgl. Staatsregierung Herr Miniſterialrath Ritter von Haag die Theilnehmer des Kurſes im Namen der Kgl. Staatsregierung begrüßt und der Verſicher— ung Ausdruck gegeben hatte, daß die Kgl. Regierung allen auf die Hebung der Fiſcher ei ger richteten Beſtrebungen thunlichſte Förderung angedeihen laſſen werde, wurden die programm— mäßig feſtgeſetzten Vorträge, Demonſtrationen und Uebungen am erſten Tage in München, am zweiten in der Fiſchzuchtanſtalt zu Starnberg abgehalten. Es hatten ſich 53 Theilnehmer zum Kurſe eingefunden. Dem Berufe nach befanden ſich darunter 12 Landwirthe, theils Gutsbeſitzer, theils Lehrer an Landwirthſchaftsſchulen, 6 praktiſche Fiſcher, 6 Forſtbeamte, 5 Thierärzte, die Uebrigen waren verſchiedenen Berufsklaſſen angehörig. Salmonidenzucht in Schleswig⸗Holſtein. Den Vereinsbruthäuſern zu Alt-Mühlendorf und Rendsburg ſind bis heute zugeführt: 1) Rheinlachseier 340 000 von den dem Nordſeegebiet angehörigen Flüſſen und Bächen: Treene, Sorge, Eider, Wehrau, Luhnau, Haalerau. 2) Meerforelleneier 128 000 von der Treene und Wehrau, ſowie dem Seckenbach bei Rendsburg. 3) Oſtſeelachseier 77 000 von Süderballig und Langballig. 4) Bachforelleneier 20 000 von der Haalerau, Wehrau und den Nindorfer Fiſchteichen. Zuſammen alſo 565 000 Salmonideneier. 460 Dies ſchöne Reſultat erhält namentlich dadurch eine erhöhte Bedeutung, daß die Fiſcherei⸗ Beſitzer, reſp. die Fiſcher, zur Erreichung desſelben in anerkennenswerther Weiſe behilflich geweſen ſind. Eine ſehr ſtarke Beſetzung ihrer Gewäſſer wird hierdurch geſichert. 11. Dezember 1894. Angeltour auf Regenbogenforellen. Ein Korreſpondent des „Field“ beſchreibt eine Angeltour auf Regenbogenforellen in ihrer kaliforniſchen Heimath wie folgt: Ich beſuchte im Juni dieſes Jahres vom Sacramento-Thal aus die Sierra Nevada und wir fiſchten dicht bei Chico, einem Bergthal, 4000 Fuß über der See, wo dicht unter dem 10 000 Fuß hohen Laſſen Bute zwei prachtvolle kryſtallklare Quellen ſich in einen kleinen See ergießen, der viele Forellen führt. Wir angelten und fingen faſt ſofort einen 5 Pfund⸗Fiſch, der ausgezeichnet kämpfte. Es find ſchöne Fiſche mit ſilberigem Bauch, der nach der Seitenlinie dunkelt und am Rücken ſtark gefleckt iſt. Die Kiemendeckel ſind roth— goldig und die Seitenlinie in faſt Zollbreite zeigt dieſelbe Farbe. Wir fingen kurz nacheinander Fiſche von ¼, ½ͤ bis 1 Pfund und fanden, daß die Fiſche nach dem Anbiß kopfüber auf den Grund zu bohren ſuchten, dann fortſchoſſen und ſprangen mit einer Gewalt, die unſer Angelzeug ſtark auf die Probe ſtellte. Morgens bevor die Briſe ſtark wurde, biſſen die Fiſche am beſten und ein Fang (mit der Fliege) von 8 bis 9 Fiſchen war in einem Morgen nichts ſeltenes. Unſeren beſten Sport hatten wir, wo eine ſtarke Quelle aus dem Felſen brach und raſch in ein tiefes Becken abſtürzte, deſſen Abfluß in den hier circa 120 Meter breiten, tiefen langſamen Fluß geht. Ich fing auf dem Fluß vom Boot aus mit der Fliege (große gelbe Lachsfliege) 34 Fiſche, pfündige und bis zu 21), Pfund. Wir ſahen ſehr große Fiſche und maßen einen Fiſch, der eben mit der Senke gefangen war. Derſelbe wog 10 Pfund, hatte 27 Zoll Umfang und einen Haken wie ein alter Lachs. Solche Fiſche ſind nicht ſelten. Jaffé, Sandfort. Schwere Bachforelle. In der Traun, nächſt Gmunden, wurde bei einer zum Zwecke künſtlicher Fiſchzucht vorgenommenen Abfiſchung eine weibliche Forelle gefangen, welche, obſchon bereits ſtark verlaicht, das ſehr reſpektable Gewicht von 7 Kilo ergab. M. V. Ziragekaften. | Zur Frage 36. Nach der Erwiderung des Herrn Wallau in Nr. 25 habe ich keine Ver⸗ anlaſſung weiter auf die Sache zurückzukommen, da wir ja nun Beide über den Unwerth der Fort⸗ pflanzungsprodukte gemäſteter Forellen einer Meinung find. Riedel. Frage Nr. 40. Wird der als Fiſchköder dienende Regenwurm im Flußgebiet der Iller, des Lech, der Iſar und des Inn noch mit einem beſonderen Namen volksthümlich benannt und mit welchem? Antwort erbittet direkt das unterzeichnete Inſtitut, im Voraus verbindlichſt dankend. 4. Dezember 1894. Direktion des Märkiſchen Provinzial⸗Muſeums. Geh. Reg.⸗Rath E. Friedel, Vicepräſident des Deutſchen See-Fiſcherei⸗Vereins, Berlin C., Breiteſtraße 20 a. e VI. Literatur. Ueber die Durchforſchung des Meeres nach Aallaichplätzen, von Franz Frh. L. Motte in Görz. In Nr. 17 der „Allg. Fiſch.⸗Ztg.“ vom 10. Auguſt 1893 haben wir bei der Beſprechung des Inhalts vorſtehender Schrift irrthümlicherweiſe angegeben, daß dieſelbe in Görz 1892 erſchienen ſei. Wir berichtigen hier dieſe Angabe mit der Bemerkung, daß die betreff. Arbeit in den Mittheilungen der Seltion für Küſten⸗ und Hochſee⸗Fiſcherei, Jahrg. 1893 erſchienen iſt. » U N N 461 VII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 15. Dezember. Bei ausreichenden Zufuhren und mäßigen Preiſen war das Geſchäft in dieſer Woche im Ganzen ruhig, nur in Karpfen belebter. In den letzten Tagen wurden lebende Fiſche etwas knapp, Eisfiſche dagegen trafen reichlich ein und das Geſchäft entwickelte ſich darin ziemlich flott. En gros-Preiſe in Pfennigen. iſche (per Pfund lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A kr 15 = 3 2 42—57 | 40—50 Winter⸗Rheinlachs. per Pfund 320 r 90 52—80 Ruf Loach2s 2 200 Borſche 300 20—24 Flundern, gr. . „ Schock 250-400 Karpfen, mittelgroße . | 46 — 72 47 Dar milch as a us # 150—200 do. kleine „| 60-63 — Bücklinge, pomm. [„ Wall 175 — 200 Schleie „„ 5699 34—48 e Sthnk 200 Bleie 63 11—25 Schellfiſch „ Stiege 75 —120 PPP 12— 32 5— 20 Aale, große. „ Pfund 110-120 Ir 8182 e SEITE 90—130 Oſtſeelachs . — 137-151 [Heringe „ 100 Stck. 700 — 800 D d IE Inserate. —ͤ—— — ——66—ä e äwͤ—ęß Le ———— 4 79 942411744114444144 4144414111411 1 11741111111411111111117 211111111141441117 — — 2. Nildebrand. Ottoſtraße 3 B München, Ottoſtraße 3B Bpetial-Gelchükt für Angelgeräthe, empfiehlt zur Huchen-Fiſcherei feine vorzüglich bewährten Ruthen aus geſpließtem Tonkinrohr, anerkannt beſtes und zäheſtes Material, zum billigen Preiſe von «AH 25.—, hiezu paſſende Rollen von Meſſing oder Nottingham-Holzrollen, beſte Schnüre aus Hanf und Seide, Vorfächer von ſelbſtgefertigtem Gimp, engl. Drahtſchnur oder 6—12fach gedrehtem Poils. Neueſte Gabelſpinner nach Ehmant; neueſte Röhrchenſpinner nach Dr. Heintz; außerdem Huchenangeln in den |: verſchledenſten Syſtemen, künſtliche Köderfiſche aus Gummi und Metall. 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