HARVARD UNIVERSITY. LIBRARY OF THE MUSEUM OF COMPARATIVE ZOÖLOGY. bsy 00 0 a J,“ g Pr 0 e 3 1. /9 ee Yarmany 16 6 42 | 0 0 | ( L N e Pr AT on NH, HAMBÜTK HM. NON. 22 Die Mitarbeiter der „Al I Dr. Heintz, München; 2 Prof. Dr. Braun, Königsberg; 3 Armbruster, Tübingen; 4 Dr. Halbfass, Neuhaldensleben; 5 Baus inspektor Nuyken, Breslau; 6 Diessner, Gr. Satspe; 7 Ahlers, Sahrendorf; S C. Arens, Cleysingen; 9 Amtsgerichtsrath = Dr. Heymann, Weilburg; 10 S. Jaffe, Sandfort; I Feddersen, Kopenhagen; 12 Prof. Dr. Hofer, München; 13 Burda, Wien; 5 14 Dr. Schillinger, münchen; 15 Oekonomierath Haack, hüningen; 16 Dr. Seligo, Danzig; 17 Prof. Dr. Weigelt, Berlin; Is Prof. Hupertz, Bonn; 19 Prof. Dr. Hulwa, Breslau; 20 Elsner, Nortorf; 21 Pfarrer Pressel, Mühlhausen; 22 Ober: amtmann haller, Nekarsulm; 23 Stadtrath Bartmann, Worms. meinen Fiſcherei-Zeitung“!: 41 24 Rauch +, Bernried; 25 Prof. Dr. Lampert, Stuttgart; 26 Poppe, Elbingerode; 27 Frhr. von Lochner, Lindau; 28 Rektor Grotrian, Gnesen; 20 Prof. Dr. Metzger, münden; 30 Rittergutsbesitzer Schirmer, Neuhaus; 31 hübner, Frankfurt a. Oder; 32 Oberstleutnant von Derschau, Seewiese: 33 Schumacher, Kruft; 34 Dr. hoffbauer, Trachenberg; 35 Generalsekretär Fischer, Berlin; 30 Linke, Tharandt; 37 Forstrath Eberts, Cassel; 38 Forstmeister Borgmann, Oberaula; 39 Giesecke, Hannover; 40 Graf von Walderdorff, Teublitz; 41 Stork, München; 42 Vogler, Ravensburg; 43 Prof. Dr. Fritsch, Prag; 44 Direktor Kollmann, Salzburg; 45 Köttl, Redl-Zipf; 46 Dr. Stiglleithner, Velden. * 9 1 . 2 1 = 3 Ar 8 3 a ar 7 22 n Ee 2 N a De 3 1 Allgemeine ischerei- Zeitung. Neue Folge der Bayerischen Fischerei-Zeitung. Organ für die Geſammk⸗Inkereſſen dev Fiſcherei, ſomie für die Beſtrebungen dev Fiſchereivereine in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei. verbandes, des Schlef. Sifchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Sifchereivereins für das Großh. Beſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner 1 des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei vereins für die Provinz Poſen, des Central -Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Fachmännern Deutfhlands, Oeſterreich⸗Angarns und der Schweiz herausgegeben vom Bageriſchen und dem Deutſchen Fiſchereinerein. Kedigirt von Dr. Bruno Bofer und Friedrich Fiſcher. nn XXVI. Jahrgang 1901. — Neue Folge Band XVI. — —— — München. Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Klöck & Giehrl), Herzogſpitalſtraße 19. e JAN 16 1902 Inhalls- Werzeichniß. A. Sachregiſter. Seite Seite Aalausſetzungen. 446 Fiſchereiausſtellung in Bautzen Aale im Main 212 und Chemnitz: 2 Aalſterben im Kaifer Wilhelm- Kanal 393 — in Cannſtatt . . 217 237 443 462 Abfiſchung in Wittingau ... 462 — in Halle 124 252 284 308 ier der Induſteree 1351 i Eee 0.20 Riſchgeund, vom 373 — in Kaufbeureen 459 Allgemeine Lacher ei- Zeitung, ain Oſtedde 8 25 jähriges Beſtehen ... 133 in esu gs. DAS gelſf port 160 287 r ENT Angler auf dem Kriegspfad. En in Stettin 2 Anweiſungen für Fiſchzucht 35 81 184 — in Stuttgart 443 462 229 268 347 392 498 — in Wien 124 230 269 310 426 Aquarium in Kiel.. . 270 Fiſcherei, deren Entwicklung.. 135 Aufſtellung von Targrundſagen für t walk a0) Fiſchgewäſſer .. | . 470 490 Kulmbach 378 Ausfuhr von Fiſchen , EIGTEN LEHRE Be ne 31 36 221 in Deterweid) re. la Bahfaibling .. 195 | a 8 i 991 . Fiſchereivertretung a Frankreich M 499 obenjee-Coregonen +. Seat in ® i e 35 epfeefiſcher e 311 , a: | von Seeſternen een | Fiſchereikonfereng I P dearpfenenn in Chriſtian s 21) in Heidelberg 350 ; 54 | Fiſchereikongreß in Petersburg 218125460 sinfektionsmittel 446 Hiſchereilehrturs in Waren 53 unbefruchtete 22232 | er 10 0 . Sr 196 Elektriſche Angel 312 BE in Klagen fut 4062 Engliſcher Fiſchfangg . 251 — in München 16 433 Entſchädigungspflicht bei Ufer⸗ in Payerbach 196 betretung . . . . Straßbur 69 82 bug ee 8 Entwicklung der Fiſcherei ee in Tharand ae in Boclabrud. ek Fiſche, deren e 70 93 97 114 163 in Wittenberg . . . . 83 124 461 483 173 193 352 390 400 Fifheveimufeum. eee Fiſcherei am la Pa. 9 AO ſchereſ echt 2 25 31 36 43 59 89 124 — am Obermain 8 168 188 189 221 274 334 335 348 427 445 Baal. Seite Fiſchereiſchädliche Thiere 113 231 311 312 333 354 428 Fiſchereitag Böhmen????ç?ſ⸗ 369 Fiſchereiverhältniſſe des Mains 203 225 reelle 478 Fiſchereiverſuchsſtation er rr een 61 Fiſchfang in Schonrevieren . . 61 Fiſchfutter 21 214 254 311 385 394 398 ichhand e 185 Fiſchkrankheiten. 157 180 242 454 474 493 Fr 214 Fiſchmum en 461 ee, en We 312 Jiſchrauhhen g 84 Fiſchſterben 394 408 446 484 500 ii der Leine 353 iſchbdergif tung 162 Fiſchwaſſerverunreinigung 8 Fiſchzucht in künſtlichen Waſſerſtraßen 298 — internationale Beziehungen .. 156 — monatliche Anweiſung 35 81 184 229 268 347 392 498 — Theorie und 1 e 141 Flora der Teiche. 4 28 55 101 177 218 Forellen barſch 1 ae 7 im Bärmſe 245 Furunkuloſe bei Fiſ chen 291 Futtermittel 21 214 254 311 385 394 398 Gang fiſch get . 260 277 Gewäſſer, deren Reinhaltung 124 251 341 357 378 419 Gewitter und Fiſchſterben .. 74 Giftige Sardinen 84 Golda ranſc ?: 212 Hecht, Mißbilduggnngng 14 Hochſeefäſch ert . s3 124 Gorizundalgiiteme ge Rn 38 Induſtrie, deren Abwäſſer 151 Inten ide Zu), 345 Internationale Beziehungen in der Fiſchzuü ß Se 156 — Fiſchereiunterſu chungen 444 Internationaler Kongreß in Peters— urg ee 248 425 460 Karpfenangelei im Spreewalde .. 499 Ka rpfenfütter ung 50 65 Karpfenmarkt in Cottbus ... 352 393 Korpfen transport; 445 c 144 183 Korpfen guck ñ 317 496 Konferenz in Heidelberg. 350 Kongreß für Fiſcherei in Palermo 210 — für Fiſcherei in Petersburg 248 125 460 Koppelfiſcherei in Hannover 348 Korbweidenktult yu 405 Kor ma ]?ĩ?irkb 8 231 Körpermeſſung für Fiſche 183 Krankheiten der Fiſche 157 180 242 454 474 493 Seite Krebſe, deren Krankheit 10 Krebs, Minimalmaß . 46 76 124 269 303 Keb fh 164 202 290 Krebs iiber ee 352 STERSTHUER ß 372 Künſtliche Waſſerſtraßen, Fiſchzucht . 298 Lachse winnung 105 Lach erer derſend ang 293 / 20 ee 156 199 Lachs faeyh g 83 332 408 446 / 332 Lochsfangſtatitifßefe nen 373 Lachsfiſcherei in Holland .. 211 in Schottlanngng‚d 457 Lachs in der Them 231 Jachsteruſtt 407 Lachswan derungen 211 Lachszucht 264 324 370 387 Laich ſaiſon der Coregonen : 121 Laichzeit der Regenbogenforelle 62 Literatur 21 90 168 189 214 70 335 465 486 Doeh leven- Forelll?s 486 Lüften von Transportwaſſer 408 Maifiſchzuc t 373 Meereskunde, Meeresforſchung 82 185 230 406 461 Meerforelle 211 270 Minimalmaß des Krebſes 46 76 124 269 303 Monatliche Anweiſungen zur Fiſch— zucht . 35 81 184 229 268 347 392 498 Mühlgräbenfiſcherei BE 59 Kahrung in Teichen 117 Natureisergeu gung 408 Netze, desinſizire·n 234 Wetzmaſchen weite 483 MWeüngu gen 62 106 126 Nottingham Rolle x 206 Pachtpreis für Gewäſſe er 408 Perſonalnachrichten 21 42 63 128 214 234 254 274 375 410 465 485 Pilze auf Karpfmnmfte 314 Prähiſtoriſche Fiſ cher? 15 Naubthier fallen 313 Regenbogenforelle 37 62 106 107 125 164 186 238 257 290 331 367 389 — in der aoh n a1 Reinhaltung der Gewäſſer 124 251 341 357 378 419 Rieuſe nd 110 Salmonideneier-Verpackung . 367 442 Salmanideneiwtaber. e 80 119 Saveritoff im Waſſeer 291 Schar bte & 231 Sch if im Teiche 485 Sich leine IE 126 Sich ultz für Kreb e 372 Seefiſche als Fiſch futter 311 Sportsfiſch ere 211 — — Seite Taxgrundſätze für Fiſchgewäſſer 470 429 Deichbeſet zug .:... Teichflora ; 4 28 55 101 177 218 ichnahrun gs 17 Teichwirthſchaftlicher Kalender . 373 Siefſeeſa ß — 8 149 Turbinenſchutz bfür Fiche 21 Uferbetretung, Entſchädigungs— CCCP 154 1 RESET NEE OR 246 Unterricht in der Fiſchzucht 332 445 Unterſuchung der Hochſe. .. 36 Vereinsnachrichten: Altenkirchen, Kreisfiſchereiverein .. 20 Anglerbund, Deutſcher 214 Badiſch-Unterländer * 232 485 Bayeriſcher Landesfiſchereiverein 45 89 313 414 462 469 Böhmen, Fiſchereivereine . .. 369 Brandenburg, Fiſchereiverein . .. 128 Caſſeler Fiſchereiverein .. . 89 187 212 Deutſcher Fiſchereirath .. 377 435 Deutſcher Fiſchereiverein 84 297 337 377 413 414 434 Elſäſſiſcher Fifchereiverein . 88 449 Halle, Auidereiverein..ı.r..0...0.. 252 Heſſen, Großherzogthum, Fiſcherei— = verein 274 Kulmbach, Fiſchereigenoſſenſchaft .. 5003 Lothringiſcher Fiſchereiverein c / Site) | a. met,” e Mayen, Kreisfiſchereiverein . . . 233 Mittelfränkiſcher Kreisfiſchereiverein 253 Niederbayern, Kreisfiſchereiverein . 252 Oberfränkiſcher Kreisfiſchereiverein 253 484 Oberpfälziſcher Kreisfiſchereiverein . 38 Seite Oſtpreußen, Fiſchereiverein . 212 290 333 Pommer'ſcher Fiſchereiverein. .. 254 Poſen, Fiſchereiverein . 107 126 353 374 Rheiniſcher Fiſchereiverein 410 448 Sachſen, Provinz, und Herzogthum Anhalt, Fiſchereiverein . .. 274 Sächſiſcher Fiſchereiverein . ... 109 Schleſiſcher Fiſchereiverein. 187 270 449 Schwaben und Neuburg, Kreisfiſcherei— Dill 8 292 Thüringer Fiſchereiverein . 41 87 Unterfränkiſcher Kreisfiſchereiverein. 20 Weſtdeutſcher Fiſchereiverband . 334 409 Weſtfalen und Lippe, Fiſchereiverein 16 63 165 428 Wiesbaden, Fiſchereiverein 40 292 313 Württembergiſcher Landesfiſcherei- Ti verein 85 217 237 254 377 447 500 Verſendung von Lachseiernn . .. 293 Verſuchsſtation für Fiſcherei ... 197 Vertilgung fiſchereiſchädlicher Thiere 113 „von Fiſchfeinden-n‚- Ba! Verunreinigung der Gewäſſer von Cottbus — der Wupper Verzollung von Fiſchen 70 93 97 114 163 173 193 352 390 400 IE. er rei ee ee ee 62 Wanderung der Mainfiſche 352 Wanderungen der Lachſe 211 nne, 424 , Ra ran 212. Weſtfalen, siieereizehtr. 1. 20: 221 IITHLELAEDETLEN I 8 482 Württembergiſches Fiſchereirecht . 225 Zoll für Fiſche 70 93 97 114 163 173 193 352 390 400 - B. Namensregiſter. Seite Il N AS RE EN is 82 Antiiododogdg ee 327 338 Aren 8 38 62 119 141 367 Ac mbrüſteß! . After, ee N 110 EN S EN REEL: 289 Biker, !:! 8 402 Bernhardt c 459 Bertram 37 Birnen!!! ee 1 Bg rom. ee 144 324 Bir dai. er SE 259 SB baum ae 203 225 352 Ele ß 8 251 11 ĩᷣ ᷣ (ä v 189 Derſchau, von 165 Dl! 2: 298 Düßel 126 Ger! 37 213 259 390 Beten er Sr: 5 447 DB. 231 CCC 334 350 435 442 n ER 4 28 55 101 177 218 cht 5A 5 oe 21 Fiche? e e e Gerl, Ritter von 257 11110 N 889 Gieſe cke ee 50 199 Güll men AN een 12 274 351 Goetz on ee: 293 314 Gall 8 405 424 Gi mm¹⁴ er 107 Grlolrt ang 8 128 375 CCC 290 291 314 483 Haack N Tea Te 135 Haag, Dr. von. 9 134 313 434 469 Haollen2nsxgzazagszz eo - Ola 27 Hatzfeldt, Fürſt von . . . 85 297 338 414 Hein f Bee 206 Gehn g 8 79 Dede. Dr ee 154 DIT ua Fre SR 43 274 335 Hofer, Prof. Dr. 15 46 157 180 197 242 292 313 419 454 474 493 Dartbiauer, Dr... .:. see 183 ffn, r See 126 eee 22 Se 107 IS, RE ac 189 EA a RE ars. > n..0 0 2 I 117 156 345 385 397 443 OO C 410 Seite FRE LEE ER GENRE © 165 186 ern F 4 Kofler! De 238 e on. 291 Mahner!!! a haldar ae 393 RITA SC RE ee 36 EE 313 Lochner, V 122 Lubaſch, k̃5f 8 62 III SEE 81 IIZ N A a No 410 Meirner a Kr * ul Mehr RR ER 470 490 Mühlen, von ur 307 Nama ung 414 MWuhkeenßn ee 65 168 225 Plato, d %nnnn 218 238 Pi ae ET RE) Mauch 110 Reckennxssz 105 Miß lin ee 260 277 SWG en BE 215 Schenkel e e 114 Schiemen z; 8 232 Schillinger, Dr: 149 Schoenaich⸗ Carolath, Prinz zu 187 499 Schumacher 35 81 184 229 234 268 347 392 498 See ur) re 20 429 Seligsss ER Au ae 79 S 333 % T 504 Stiglleithner AD a are le 353 Sr !klkk EN 12 160 RI! PER 246 b e BB REES SU © 34 VW. G. ; 8 274 W RA 40 W . N RT 448 Walderdorff, Graf vBoenn 7 Wan ee a 498 Weberrrr,t 107 Weberr?!́!bÿ 241 Wee denrxnxnrnxns Se 258 Weigelt 151 310 341 357 378 Werner,; 106 W. l en Fe 370 Will gerodet 70 Zee ge 478 500 r 8 neren N pr N U 1a 3 2 99 1 f | AN ie Aufl. 6500 1901. Ne. 1. ufl. i * rr .. ETEEEET * — Allgemeine Jiſcherei-Zeitung. bobs! (tele Solge der aper. Stfchereieitung. 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Mittheilung von Adreſſenänderungen an die Expedition — München Nutiq Schutzmarke, f. Weber, Spez.: en 2 R. Weber Fischzucht Hüttenhammer von Hermann Hasenclever Remscheid-Ehringhausen liefert: Eier, Brut und Setzlinge der Bach-, der Regenbogenforelle und des Bachsaiblings. älteste und grösste Raubthierfallen-Fabrik Weltausstellung Paris prämürt mit der silb. Staatsmedaille, Weltberühmte Fangapparate für Fische, Raubwild, Vögel ete. | Ottereisen Nr. 126, in welchem Ch. Zettler, prämiirter Otternfänger, 58 Fischottern hintereinander fing. 5 gratis. Haynau i. Schles. angebrütete dier, Brut und Gatzſiſche von Bachforelle, Bachſaibling, Ne bogeuforelle aus ſchnellwüchſ., gewählter Raſſe — Nau verlange Freiskiſte! -- Köniel. Sachs. Stagtsmedallle 1894. Königl, Preuss, Staats- medaille 1896, -Siegerehrenpreis, I. Preis, Dresden 1897. SSF CT.... 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Organ für die Belammtinterefen der Filhherei, ſowie fü ſowie für die Heſtrebungen der Fiſcherei-Vereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſowie der Schl Jh „Ver. für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſch.⸗Verbandes⸗ des Schleſ. gie ch. Ver., des Brandenburg. Fiſch.⸗Ver., des Thüring. Fiſch.⸗Ver., des Fiſch. Ver. Miesbach, Tegernſee, des Fiſch. Der. Wiesbaden, des 185 Her. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Kölner Sifch.-Der., des Fiſcherei⸗Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Loth⸗ ringiſchen Fiſch. Ver., des Fiſcherei Vereins für den Kreis Lingen, des Fiſcherei⸗Vereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗Vereins für die Provinz Poſen, des Central ⸗Fiſcherei⸗ Vereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiß, herausgegeben vom Janeriſchen und vom Deutſchen Fiſcherti⸗Verein. Nr. 1. 1. München, den 1. Januar 1901. XXVII. Jahrg. Inhalt: 1. © I. Darſtellung des in Württemberg geltenden Fiſchereirechts. — II. Unſere Teichflora. — III. Der Forellenbarſch in der Teichwirthſchaft. — IV. Vorläufige Mittheilung über eine neue Krankheit der Krebſe. — V. Fiſchereikonferenz in Heidelberg. — VI. Der Angler auf Kriegspfad! — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Perſonalnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Literatur. — XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) 1901. Mit herzlichem Dank für das uns bisher aus allen Kreiſen der Fiſcherei entgegengebrachte reiche Vertrauen und mit beſonderem Dank für die uns gütigſt geſpendete Gönnerſchaft und die treue Arbeit unſerer altbewährten und vieler neuer Mitarbeiter beginnen wir das neue Jahr, in welchem die „Allgemeine Fiſcherei⸗Zeitung“, das älteſte Publikationsorgan für Fiſcherei in Deutſch⸗ land, ihr fünfundzwanzigjähriges Beſtehen zu verzeichnen haben wird. Auch in dem kommenden Jahre werden wir ſtets bemüht ſein, alle berechtigten Intereſſen der Fiſcherei mit Nachdruck zu vertreten und unſere Leſer über alle Fortſchritte in Theorie und Praxis auf dem Laufenden zu erhalten. Wir erbitten uns aber hierzu die Erhaltung des bisherigen Wohlwollens, indem wir allen unſeren Leſern, Freunden und Gönnern, ſowie der ganzen deutſchen Fiſcherei wünſchen: Ein glückliches neutes Jahr! I. Darſtellung des in Württemberg geltenden Jiſchereirechts. Das württembergiſche Fiſchereirecht hat durch das kürzlich verabſchiedete Waſſerrechtsgeſetz, ſowie durch das Einführungsgeſetz hierzu einige nicht unweſentliche Neuerungen erfahren, daher wir in Nachſtehendem aus der Feder eines württembergiſchen Verwaltungsbeamten eine Darſtellung des geſammten jetzt giltigen Fiſchereirechtes bringen. I. Wer iſt in Württemberg fiſchereiberechtigt? Fiſchereiberechtigt oder befugt, Fiſche und Krebſe zu fangen, ſind in Württemberg die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter von Fiſchwaſſern und Krebsbächen und Diejenigen, welche von den Genannten beſonders ermächtigt werden. Während der Ueberfluthung der Ufer ſteht das Recht zu fiſchen, dieſen Berechtigten auch außerhalb der Ufer zu, ſofern dieß Fiſchen ohne Beſchädigung des Grundeigenthümers geſchehen kann, und unter Verpflichtung zum Erſatz alles etwa geſtifteten Schadens. Wenn in Folge ves Austretens eines Fiſchwaſſers Fiſche oder Krebſe außerhalb des ordentlichen Fiſchwaſſers ſich befinden, iſt jedem Grundbeſitzer geſtattet, die nach dem Rücktritt des Waſſers innerhalb ſeines Grundeigenthums zurückgebliebenen Fiſche und Krebſe zu fangen und ſich anzueignen. Er darf jedoch keine Netze oder ſonſtigen Vorrichtungen anbringen, wodurch die Fiſche gehindert werden, mit dem Rücktritt des Waſſers in das Bett zurückzukehren. Was ein Fiſchwaſſer ſei, darauf iſt die Antwort nicht jo einfach, als man annehmen ſollte. Dem Sprachgebrauch nach wäre es ein Waſſer, in welchem ſich Fiſche befinden. So iſt das „Fiſchwaſſer“ im rechtlichen Sinne aber nicht gemeint. Es gibt Waſſer, worin ſich Fiſche befinden, ohne daß ein Fiſchereirecht daran beſteht und es gibt Fiſchwaſſer, in welchem keine Fiſche ſind. Es handelt ſich alſo nicht um's Waſſer, ſondern das Waſſer iſt das Objekt, an welchem das Recht ausgeübt wird, da die Fiſche bloß im Waſſer vorkommen. Im juriſtiſchen Sinn verſteht man unter Fiſchwaſſer die Befugniß, „in einem gewiſſen Waſſer aus irgend einem Rechtstitel Fiſche zu fangen“ (und zu krebſen). Soweit nun ein Gewäſſer in Jemandes Eigenthum ſteht, hat der Eigenthümer für die Regel auch das Recht, die darin vorhandenen Fiſche zu occupiren; er müßte denn dieſe Theil⸗ befugniß abgetreten haben. Der Rechtstitel iſt hier eben das Eigenthum, d. h. die Herrſchaft über eine Sache in ihrer Totalität, unter Ausſchluß jedes Anderen. Im Privateigenthum ſtehen: Die geſchloſſenen Gewäſſer, wie kleine Seen (die keinen ſtändig fließenden Ablauf haben), Weiher, Teiche, ſowie die eines Bettes entbehrenden fließenden Gewäſſer, wie Quellen, die auf einem Grundſtück entſpringen und einen Abfluß entweder nicht haben oder die nur in einem Rinnſal, Graben, abfließen. Der Eigenthümer des Grundſtücks welches dieſe Teiche und Quellen umſchließt, hat auch über letztere freie Verfügung; fie find pars fundi. Dagegen gibt es Gewäſſer, die theils aus natürlichen, theils aus juriſtiſchen Gründen nicht im Privateigenthum ſtehen: Der reißende Gebirgsbach, der ſchiffbare Strom — zumal bei Hoch⸗ waſſer — ſpotten der Macht des einzelnen Menſchen; auch die ſtrömende Waſſerwelle iſt ihrer Natur nach etwas ſtets Wechſelndes, den Eigenthumsbegriff oder die perſönliche Verfügungsmacht Ausſchließendes. Die Hand, welche in das fließende Waſſer taucht, greift während dem Schöpfen wechſelnde Waſſertheile. Für dieſe fließenden Gewäſſer hat nun das Recht den Begriff „Oeffentliches Gewäſſer“ geſchaffen und es wird dieſer Begriff je nach der Ausgeſtaltung der römiſchrechtlichen oder deutſchrechtlichen Auffaſſung in den einzelnen Ländern theils weiter, theils enger angewendet. Nach den in Württemberg in Geltung gebliebenen Grundſätzen des römiſchen Rechts zählen zu den öffentlichen Gewäſſern (und ſind als ſolche dem Privateigenthum entzogen) die in einem Bett ſtändig fließenden Gewäſſer. Ob das Bett, das auch öffentliche Sache iſt ein natürliches oder künſtliches iſt, ändert nichts. In der Mehrzahl der anderen deutſchen Länder gelten nur die ſchiff- oder floßbaren Gewäſſer als öffentliche. In dieſen Ländern hat die deutſchrechtliche Auffaſſung über das römiſche Recht den Sieg davongetragen. Die öffentlichen Gewäſſer ſtehen alſo nicht im Privateigenthum, ſondern ſind Gemeingut, an dem ein Gemeingebrauch ſtattfindet und dieſer wird von dem in der öffentlichen Macht, dem Staat, ſich ausdrückenden Gemeinwillen regulirt. (Der Gemeingebrauch iſt das rechtlich 3 charakteriſtiſche Merkmal der öffentlichen Gewäſſer). Aus dieſem ſtaatlichen Recht der Regelung des Gemeingebrauchs der öffentlichen Flüſſe, das begrifflich ein polizeiliches Recht, die Waſſer— hoheit iſt, hat ſich durch Begriffsverwirrung und ſonſtige Einflüſſe im Lauf der vergangenen Jahrhunderte ein landesherrliches Nutzungsrecht, ein fiskaliſches Recht herausgebildet. Der Gemeingebrauch der fließenden Gewäſſer wurde beſchränkt zu Gunſten des Landesherrn; es entſtand das Waſſerregal. Zum Waſſerregal wurde ſchon früh das Fiſchereirecht gerechnet. Kaiſer Friedrich Barbaroſſa behandelt ſchon in ſeiner Konſtitution vom Jahre 1158, das Fiſchereiregal als Wirthſchaftsrecht, das durch Lehenbriefe, Erbpacht, Pacht und Verkauf zu Nutzen gebracht wurde. Und in des „Herzogthums Württembergs erneuerter Forſtordnung vom 1. Juni 1614“ ſteht: „Als Wir aller Fiſchwaſſer und Bächen in Unſerm Herzogthum eine gemeine Fiſchordnung in Unſer Landes-Ordnung drucken und ausgehn haben laſſen und Wir befinden, daß nicht allein in Unſerm, ſondern auch Unſerer Unterthanen Fiſchwaſſer dieſelbig auch gehalten werde ꝛe.“ Zum fünften: Keinem, ſo nicht eigen oder beſtanden Waſſer oder Bäch hatt, in ſolchen Bächen oder Waſſern, zu keiner Zeit zu fiſchen oder zu krebſen geſtatten, alles bey (obgemelter) Peen dreyer Pfund Heller. Wölte ſich aber jemandt einiger Gerechtigkeit oder Dienſtbarkeit, in einem oder mehr Waſſer oder Bächen, deß fiſchens anmaſſen, ſo ſoll derſelbig zuvor mit Grund und Urkund vor Unſern Obervogt, Amptleutten, auch Gerichten ſolches darthun, alßdann ihme der Billigkeit nach, hierumb Beſcheid gegeben werden.“ Da drückt ſich bereits ſcharf das Verhältniß des landesherrlichen Vorrechts, des Regals aus. Im weiteren Verlauf durfte im alten Herzogthum Niemand in öffentlichen Gewäſſern ohne landes herrliche Konzeſſion gegen Erlegung von Gebühren fiſchen. Einen ähnlichen Verlauf wie im alten Herzogthum hat das Fiſchereirecht in Württemberg in den Anfangs des Jahrhunderts hinzugekommenen Territorien des jetzigen Königreichs im Allgemeinen genommen. Auch in den Landen, wo nach dem Ausſterben der Hohenſtaufen aus dem Stammherzogthum Schwaben und Franken ſelbſtändige Territorialgewalten ſich bildeten, entſtand das Fiſchereiregal. Daneben waren jedoch Fiſchwaſſer der Kommunen herkömmlich. Wenn nun auch mit der Inkorporirung dieſer Territorien unter das Königreich zu Anfang des Jahrhunderts und mit der Entwicklung des letzteren zum modernen Rechtsſtaat die vielen Fiſcherei— Regalien der ehemaligen Territorialherren, als ſolche, gefallen ſind und die Verleihung der Erlaubniß zum Fiſchen gegen Konzeſſionsgeld aufgehört hat und wenn die Fiſchwaſſer des Staats jetzt als ſtaatliche Einnahmequellen verpachtet werden, ſo iſt von dem Fiſcherei-Regal doch noch die Vermuthung geblieben, daß im Zweifel der Staat der Berechtigte ſei, wenn kein Anderer den Erwerb kraft Verleihung oder unvordenklicher Verjährung nachweiſt. Daß eine Menge Fiſcherei— berechtigte kraft letzterer zwei Rechtstitel vorhanden ſind, iſt nach dem Vorausgeſchickten erklärlich. Wie ſich aus dem Waſſerhoheitsrecht der Territorialherren nach Oben das Waſſerregal, ſo hat ſich aus dem Gemeingebrauch des Waſſers nach Unten das Sonderrecht des Fiſch— waſſers vieler Privater ausgewachſen. Die geringe wirthſchaftliche Werthſchätzung der Fiſche begünſtigte letztere Thatſache. Auch aus den Konzeſſionen von Waſſerwerken und beſonders Mühl: kanälen entſtunden per nefas manche Fiſchwaſſer, welche durch die lange Zeit unbeanſtandete thatſächliche Ausübung nun den unvordenklichen Beſitz — die Erſitzung — für ſich haben. Die Fiſchereiberechtigten in Württemberg ſind ſomit: der Staat, die Gemeinden und eine große Anzahl von Privatperſonen, letztere unter dem Titel der ſogenannten „wohlerworbenen Rechte.“ Beiſpielsweiſe haben im Flußlauf des Neckars auf der kurzen Strecke ſeines Laufes von der Landesgrenze bei Böttingen durch den Oberamtsbezirk Neckarſulm bis zur ‚Grenze gegen Heilbronn (eirca 16 Kilometer Länge) das Fiſchwaſſer (als Gerechtſame): Der Staat Württemberg, 4 Gemeinden und 28 Privatperſonen. (Die Werks- und Mühlkanäle und die Aal⸗ fänge ſind dabei nicht gezählt.) i II. Rechtlicher Charakter der Fiſchereirechte. Die Fiſchwaſſer des „Staats“, welche ungefähr ein Drittel derjenigen des ganzen Landes ausmachen, galten bisher, abgeſehen von dem Eigenthumsrecht an geſchloſſenen Gewäſſern, unbeſtritten ls dem „öffentlichen Recht“ angehörend; vermöge ihres Urſprungs aus der Territorialherrſchaft, dem Territorialeigenthum, dem Waſſer- und Fiſchereiregal oder dem Waſſer⸗ hoheitsrecht. Gleiche Auffaſſung herrſchte bezüglich der Fiſchwaſſer mancher adeliger Gutsherrſchaften, da ſie ähnlichen Urſprung hatten. Auch die Fiſchwaſſer der Gemeinden, ſoweit ſie von der ehemaligen Territorialmacht (Reichsſtädte) oder von dem Markungspolizeirecht abgeleitet wurden, galten als öffentliche Rechte. Dagegen wurden die Fiſchwaſſer der Privaten, gleichgiltig ob ſie mittelſt Belehnung, Konzeſſion, Verkauf, Erbpacht vom Staatsregal abgeleitet oder auf Privaterwerb oder unvor⸗ denkliche Verjährung geſtützt wurden, als wohlerworbene Sonderrechte betrachtet und bildeten als ſervitutenähnliche Rechte ein Privatrecht. . Zum Schutz dieſer letztgedachten Rechte, beziehungsweiſe der für ſie beſtehenden Anlagen und zwar ſowohl dem Staat, als Dritten gegenüber, dienten die allgemeinen, für dingliche Rechte gegebenen petitoriſchen und poſſeſſoriſchen Rechtsmittel. Die Gerichte entſchieden über Streitigkeiten. Da nun bei den Fiſchwaſſern des Staats und der Gemeinden 2c. die öffentlich rechtliche Natur anerkannt war und da als allgemein giltiger Grundſatz galt: „Im Zweifel gehört das Fiſchereirecht dem Staat und wer ein Sonderrecht beanſprucht, muß den Beweis einer früheren Verleihung oder der unvordenklichen Verjährung führen.“ Da ferner der Standpunkt der württembergiſchen Geſetzgebung der war, daß in Art. 10 Ziff. 24 des Geſetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Dezember 1876 als Verwaltungs⸗ rechtsſache vor die Verwaltungsgerichte verwieſen waren: „Streitigkeiten über die Benützung öffentlicher Gewäſſer und die Ausübung der Fiſcherei, wenn hierüber ein Streit zwiſchen mehreren Betheiligten beſteht und der erhobene Anſpruch nicht privatrechtlicher Art iſt“ — ſo iſt einleuchtend, daß es ſehr ſchwierig war, einen Streit in Fiſchereiſachen zum Austrag zu bringen. Es war ſtets ein Kompetenzkonflikt zu riskiren, wobei wohl der Streit⸗ anfang, nicht aber ſein Ausgang menſchlicher Berechnung zugänglich war. Dieſem mißlichen Zuſtand iſt ein Ende bereitet worden durch den Beſchluß vom 18. Oktober 1900, zu Art. 30 des Waſſerrechtsgeſetzes, wodurch, ſowie durch den zuſtimmenden Beſchluß der Kammer der Standesherren vom 30. Oktober 1900, feſtgeſtellt wurde in Abſatz 6: „Fiſchereirechte ſind Berechtigungen des Privatrechts. Bezüglich der Fiſchereirechte am Bodenſee verbleibt es bei dem beſtehenden Rechte.“ Zu bemerken iſt zu letzterem Satz nur, daß darüber: ob die Fiſchereiberechtigung am Bodenſee dem Staat zuſteht als öffentliches Recht oder als Privatrecht? Zweifel obwalten, die nicht entſchieden ſind. Daß mit dem Beſchluß auch der Art. 10 Ziff. 24 des Verwaltungsrechtspflegegeſetzes abgeändert wurde und die Zuſtändigkeit der Verwaltungsgerichte nur noch begründet iſt bei Streitigkeiten über die Aus übung der Fiſcherei am Bodenſee, ſei ſchließlich beigefügt. Die Verhältniſſe am Bodenſee, der von fünf Staaten umgrenzt iſt, ſind beſonderer Art. Er hat in gewiſſem Sinn die Eigenſchaft eines internationalen Verkehrsgebiets. Es kommt in Betracht, daß eine Territorialgrenze nicht gezogen und die Territorialhoheit der Bodenſeeuferſtaaten nicht abgegrenzt iſt. Der Fiſchfang am Bodenſee iſt in gewiſſem Maß (das Angeln von der Hand vom Land aus) freigegeben. (Fortſetzung folgt.) II. Anſere Teichflora. Von Dr. phil. Friedrich Fedde Wenn wir an einem ſchönen Sommertage einen Spaziergang unternehmen und dabei an einen von Schilf umſäumten, mit Waſſerroſen und Entenſchnatter bedeckten Tümpel kommen, ſo freuen wir uns jedesmal über die Ueppigkeit der Vegetation, über den dichten Wald von Rohr und Schilf, deſſen Stille nur durch das Säuſeln des Windes unterbrochen wird, der leiſe die Spitzen der Halme bewegt. Anders denkt ein Fiſchzüchter von einem ſolchen Tümpel. Ihm ſcheint ein derartiges Gewäſſer ebenſo nutzlos und unergiebig zu ſein, wie einem praktiſchen Landwirthe ein mit den bunten Blumen des Feldes geſchmücktes Brachfeld. Und mit Recht. *) Mit nachſtehendem Artikel beginnen wir eine Reihe von Aufſätzen aus der Feder des Herrn Dr. Fedde, in welcher die wichtigſten unſerer Teichpflanzen in Wort und Bild dargeſtellt werden ſollen. Einen weſentlichen Theil ſeiner Ausführungen hat der Verfaſſer auf der Haupt⸗ verſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins am 7. November 1900 vorgetragen. 5 Denn in einem derartig verwachſenen und in Folge deſſen auch meiſt verſumpften Tümpel läßt ſich eine regelrechte Fiſchzucht nicht treiben. Hierzu ſind allein Teiche geeignet, d. h. Waſſeranſammlungen in geeigneter Lage und mit geeignetem Boden, deren Waſſerſtand man nach Belieben regeln kann. Damit iſt nun keineswegs geſagt, daß in einem ſolchen Teiche jeder Pflanzenwuchs fehlen darf. Im Gegentheil; der Teich muß ſogar, um zu einer rationellen Fiſchzucht geeignet zu ſein, eine beſtimmte Menge von Waſſerpflanzen beſitzen, wobei nun allerdings ein zu viel vermieden werden muß. Schaden des übermäßigen Pflanzenwuchſes. Was zunächſt den Schaden anbetrifft, den ein zu dichter Pflanzenwuchs in einem Fiſchteiche anrichten kann, jo iſt einer der größten Schäden die „Verſumpfung“ des Teiches. Immer dichter und dichter wird der Pflanzenteppich, immer mehr und mehr geht er in die Mitte des Teiches hinein. Der Zwiſchenraum zwiſchen den einzelnen Pflanzen wird immer geringer, Licht und Luft haben keinen Zutritt mehr, das Waſſer wird, wie man ſich ausdrückt, immer mehr und mehr „erkältet“, die Fiſche haben in dem dichten Geſtrüpp keinen Platz mehr. Die faulenden Pflanzentheile ſinken zu Boden und füllen den Teich immer mehr an. Die unter dem Waſſer verweſenden Rückſtände entwickeln allerlei ſchädliche Stoffe, die auch die noch nicht verwachſenen Theile des Teiches vergiften. Schließlich wird aus dem Teiche ein Sumpf, aus dem Sumpf ein Moor, in dem ſich dann im Laufe der Sahr- hunderte der ſchönſte Torf entwickeln kann. Alle Moore, ſowohl die in Süddeutſchland, wo das Donaumoos und Donauried, ſowie das Dachauer Moos wohl die bekannteſten ſein dürften, wie auch die großen Moore der Norddeutſchen Tiefebene ſind auf dieſe Weiſe entſtanden. Meiſt iſt es das Ueberhandnehmen von Schilf, das einen Teich auf ſolche Weiſe zum Ver⸗ ſumpfen bringt. Iſt erſt die Verſumpfung eingetreten, dann thun die Riedgräſer (Cyperaceae) das Ihrige dazu, den Sumpf in ein echtes Moor zu verwandeln. Bald überzieht eine dichte Decke von ſauren Gräſern die Waſſerfläche; unten ſinken die abgeſtorbenen Wurzel- und Stengel⸗ theile zu Boden, oben bilden ſich neue Pflanzen. Beim völligen Abſchluß von Sauerſtoff und unter dem konſervirenden Einfluß der Humusſäure können die auf dem Boden des Teiches liegenden Pflanzenbeſtandtheile nicht verweſen, d. h. verbrennen, ſondern ſie „verkohlen“, d. h. ſie werden zu Torf, ein Vorgang, wie er ſich ähnlich vor Millionen von Jahren bei der Bildung der Steinkohlen⸗ und Braunkohlenflöze abgeſpielt haben dürfte. So weit braucht es aber gar nicht zu kommen. Schon ein zu dichter Ueberzug von Pflanzen mit ſchwimmenden oder fluthenden Blättern kann der Fiſchzucht durch zu ſtarke Ab- kühlung und die Wegnahme des Lichtes ſchädlich werden. Obgleich nämlich die meiſten Fiſche thieriſche Nahrung zu ſich nehmen, iſt und bleibt doch die Pflanzenwelt mittelbar die Hauptnahrungsquelle der Fiſche. Von den Pflanzen, hauptſächlich von den mikroſkopiſch kleinen Algen und Pilzen, nähren ſich nämlich die Infuſorien und die anderen winzig kleinen Thierchen, die eine Nahrung für die kleinen Kruſter, Schnecken, Würmer und Inſektenlarven bilden. Dieſe wieder dienen den kleineren Fiſchen zur Nahrung, die ihrerſeits wieder von den größeren ver- zehrt werden, ein Vorgang, wie er ſich analog auch überall ſonſt in der Natur abſpielt. Pflanzen aber brauchen zu ihrem Gedeihen immer Licht, da nur unter dem Einfluſſe des Tageslichtes der grüne Farbſtoff der Pflanzen, das Chlorophyll, imſtande iſt, die Kohlenſäure, die, wie in der Luft, ſo auch im Waſſer enthalten iſt, zu zerlegen und ſich den Kohlenſtoff nutzbar zu machen, ein Vorgang, den man Aſſimilation nennt. Natürlich ſind mit ſolchen Pflanzen nur die wirklich grünen, blaugrünen oder braunen Farbſtoff führenden Pflanzen gemeint, alſo hauptſächlich die Algen, da ja die Pilze, die dieſes Farbſtoffes entbehren und deßhalb nicht aſſimiliren können, ſaprophytiſch oder paraſitiſch leben, d. h. ſich von todten oder lebenden Organismen nähren. Als Beiſpiel, daß dieſe grünen Pflanzen nicht ohne Licht leben können, möge Folgendes dienen: Im Teiche des Botaniſchen Gartens zu Breslau nahm vor mehreren Jahren die Waſſerpeſt (Elodea canadensis) derartig überhand, daß fie alle anderen Waſſerpflanzen völlig verdrängte. Ganze Bootsladungen dieſer Pflanze wurden aus dem Teiche herausgeholt, aber es nützte dieß gar nichts, denn die Pflanze vermehrte ſich ſo ſchnell, daß in kurzer Zeit der Teich genau wieder ſo voll von der Waſſerpeſt war wie vorher. Da wandte man folgendes 6 nn ſehr einfache Mittel an: Man brachte Waſſerlinſen (Lemna), auch Entenſchnatter, Enten⸗ futter oder Entengrütze genannt, auf den Teich. In kurzer Zeit bedeckte ſich der Teich mit den Waſſerlinſen völlig und die Waſſerpeſt ging zu Grunde, da ſie unter dem dichten Raſen von Lemna nicht genug Licht zur Weiterentwicklung hatte. Das Entenſchnatter ließ ſich dann leicht wieder vertreiben, indem man Enten in den Teich brachte, die die kleinen, grünen Pflänzchen gern freſſen, und die dann auch bald den Teich völlig ſäuberten. Nutzen des mäßigen Pflanzenwuchſes. Obgleich wir nun geſehen haben, daß ein übermäßiger Pflanzenwuchs der Fiſchzucht durchaus ſchädlich iſt, iſt doch der Nutzen, den eine mäßige Vegetation von Waſſer⸗ und Sumpfpflanzen bringt, nicht zu unterſchätzen. Eine Decke von mit Schwimmblättern verſehenen Waſſerpflanzen oder ein mit Schilf oder Kalmus beſtandener Teichrand gewährt den Fiſchen zunächſt einen ſicheren Unterſchlupf und genügenden Schutz gegen die Nachſtellungen von Raubfiſchen und gegen die Angriffe von Raubvögeln. Trotz ihrer ſcharfen Augen werden Letztere in dem Gewirr von Stengeln und Blättern ihre Beute nicht ſo leicht entdecken und, wenn ſie ſie auch entdeckt haben ſollten, nicht ſo gut erreichen können. Kann ſich doch einerſeits durch eine ſchnelle Bewegung der Fiſch leicht zwiſchen den Stengeln und Blättern in Sicherheit bringen, während andererſeits der Raubvogel ſich leicht mit ſeinen Fängen in den Waſſerpflanzen verwickeln kann. Die Beobachtung hat auch gelehrt, daß die Raubvögel, von denen beſonders der Seeadler (Haliaötus albicilla) und der Fiſchadler (Pandion haliaötus) die gefürchtetſten find, faſt immer nur in offenes, von Waſſerpflanzen freies Waſſer hinabſtoßen. Auch der Reiher (Ardea), der gefährlichſte und ſchädlichſte aller thieriſchen Fiſchjäger, der durch das Waſſer hinwatend, mit ſchnellen Schnabelſtoß ſeine Beute zu erhaſchen ſucht, dürfte bei ſeiner Jagd durch die Waſſerpflanzen ſtark gehindert werden. Während das eben Geſagte beſonders für Stred- und Hauptteiche gilt, ift für Streich- oder Laichteiche ein ſtellenweiſer Wuchs von Schilf oder noch beſſer von feineren Waſſerpflanzen, wie Mannagras (Festuca oder Glyceria fluitans), Viehgras (Glyceria aquatica) u. a. ſehr geeignet, damit die Fiſche ihren Laich daran anhängen können.“) Man muß doch ſogar, wenn ſich in einem ſolchen Teiche keine Waſſerpflanzen befinden, dieſe durch Hineinwerfen von Aeſten und Zweigen zu erſetzen ſuchen. Dichte Schilfbeſtände am Rande des Teiches und eine Decke von Pflanzen mit Schwimm⸗ blättern bieten aber auch den kleinen Waſſerthieren, der Hauptnahrung der kleineren Fiſche, einen ausgezeichneten Ort zur Entwicklung und zum Aufenthalt. Fiſcht man z. B. das Blatt einer Seeroſe, des Laichkrautes (Potamogeton), des Waſſerknöterichs (Polygonum amphibium) oder ſonſt einer Pflanze mit Schwimmblättern heraus und be⸗ trachtet die Unterſeite mit einer Lupe, ſo wird man die ganze Blattfläche mit allerlei winzig kleinem Gethier, wie Flohkrebſen (Gammarus), Strudelwürmern (Turbellaria), Süßwaſſer⸗ polypen (Hydra) bedeckt finden. In einem größeren Aquarium mit reichlichem Pflanzenwuchs kann man leicht beobachten, wie die kleineren Fiſche die Waſſerpflanzen nach ſolchen Thierchen förmlich abſuchen. Schließlich wirken aber auch die Waſſergewächſe direkt verbeſſernd auf die Quali⸗ tät des Waſſers ein. Die Fiſche athmen mit dem Waſſer den darin enthaltenen Sauerſtoff ein und ſtoßen aus den Kiemen kohlenſäurehaltiges Waſſer wieder aus. Die Sauerſtoffmenge des Waſſers wird alſo dadurch verringert. Wenn nun noch außerdem bei geringem Waſſerſtand und bei allzu großer Verſchlammung des Teiches im heißen Sommer zu viel Sauerſtoff durch die faulenden Beſtandtheile des Teiches verbraucht wird, dann kann bei zu geringem Waſſer⸗ zufluß leicht der ſogenannte „Fiſchaufſtand“ eintreten. Dieſer Fiſchaufſtand hat ſeinen Grund in dem mangelnden Sauerſtoff und beſteht darin, daß die Fiſche, ängſtlich nach Luft ſchnappend, an die Oberfläche des Waſſers kommen und, wenn nicht bald durch Zufluß von friſchem Waſſer dem Uebel abgeholfen wird, zu Grunde gehen. Wenn auch die Waſſerpflanzen allein dieß Unheil nicht verhindern können, ſo dient ihre Einwirkung doch dazu, dieß Uebel wenigſtens . Bei der Aſſimilation, die ich ſchon weiter oben erwähnt habe, nehmen nämlich ) Nicklas, a. a. O. S. 181. — — — die Pflanzen Kohlenſäure auf, um den Kohlenſtoff derſelben zu Stärke zu verarbeiten, den dadurch frei werdenden Sauerſtoff aber ſcheiden ſie wieder ab. So wird dem Waſſer die den Fiſchen ſchädliche Kohlenſäure genommen und der den Fiſchen zum Athmen nöthige Sauerſtoff wieder zugeführt. Hierin ergänzen ſich alſo Fiſche und Pflanzen. Ferner bilden ſich im Waſſer in Folge der Fäulniß der verſchiedenen organiſchen Reſte verſchiedene Stoffe, beſonders Ammoniak und ſalpeterſaure Salze. Dieſe ſind in größeren Maſſen natürlich auch den Fiſchen ſchädlich. Da ſie aber die Hauptnährſalze der Pflanzen darſtellen, ſo wird ein genügender Pflanzenwuchs im Teiche ein Ueberhandnehmen dieſer Fäulnißprodukte verhüten. Beſonders die Algen machen ſich in dieſer Hinſicht verdient. Allerdings darf man nicht überſehen, daß gerade die Algen, wenn ſie allzu reichlich auftreten, was beſonders an ſolchen Stellen des Teiches der Fall ſein wird, wo das Waſſer nicht genügend in Bewegung iſt, das Waſſer zu ſehr erkälten und deßhalb der Fiſchzucht ſchädlich werden.“) Auch darf an dieſer Stelle die Thätigkeit der verſchiedenen Pilze nicht unerwähnt bleiben, die in Folge ihres Chlorophyllmangels auf organiſche Nahrungsmittel angewieſen ſind und ſich hauptſächlich von faulenden Stoffen nähren. (Fortſetzung folgt.) III. Der Jorellenbarſch in der Teichwirthſchaft. Vortrag, gehalten in der Generalverſammlung des Oberpfälziſchen Kreisfiſchereivereins in Schwandorf am 25. November 1900 von W. Graf Walderdorff. 5 Meine Herren! Wie Ihnen allen bekannt ſein wird, wurde der Forellenbarſch aus Nordamerika zu uns importirt. Er bewohnt große Flüſſe und Seen in ſeiner Heimath, in welchen er zu ſtattlicher Größe heranwächſt. Im Norden der Vereinigten Staaten wird er 6—8 Pfund, im warmen Süden ſogar 20— 25 Pfund ſchwer und iſt überall, ſowohl wegen ſeiner Schmackhaftigkeit, wie auch als Sportfiſch der Angler hochgeſchätzt. In vielen Flüſſen der Union, wo er früher nicht heimiſch war, wurde er eingeſetzt, und beherbergen ihn dieſe jetzt in Menge. So wurden z. B. im Jahre 1868 in der Susquehannah nur 200 laichfähige Barſche eingeſetzt, bis 1885 aber ſchon mindeſtens 30 000 Pfund gefangen. Nach Europa wurde der Forellenbarſch 1883 durch den um die Fiſchzucht jo hochver— dienten Max v. d. Borne eingeführt. Er ließ ſich 45 Stück 2— 3 cm lange junge Forellen⸗ barſche aus Amerika nach Berneuchen kommen, von denen zehn die weite Seereiſe überſtanden, im Jahre 1885 geſchlechtsreif wurden und laichten. Von Berneuchen aus wurde dann ganz Europa mit Forellenbarſchen verſehen, und kann dieſer Fiſch nun eigentlich überall als akklimatiſirt gelten. Die großen Hoffnungen, die man bei uns auf den Forellenbarſch ſetzte, haben ſich jedoch nur zum Theile verwirklicht. Die Erfolge in offenen Gewäſſern, wo er mit dem Hechte zu kämpfen hat, waren ſeither recht geringe. Zum Theile rührt dieß wohl daher, daß hier nur meiſt Jährlinge zur Ausſetzung kommen und nicht wie in Amerika laichfähige oder doch wenigſtens zweijährige Fiſche. Ein Theil der Mißerfolge iſt auch auf den unglücklich gewählten deutſchen Namen des Fiſches zurückzuführen. Durch den Namen „Forellenbarſch“ verführt, glaubten manche es mit einer Forellenart zu thun zu haben und ſetzten den Fiſch in Forellengewäſſer. Unſer Fiſch hat aber mit einer Forelle ganz und gar nichts zu thun; er iſt, wie alle Barſch⸗ arten, ein Bewohner des warmen Waſſers und gedeiht nur in dieſem. In ſeiner Heimath heißt er, zum Unterſchiede von ſeinem kleineren Verwandten, „großmäuliger Schwarzbarſch“. Wenn die Erfolge in offenen Gewäſſern auch geringe waren, jo hat ſich der Forellen- barſch für die Teichwirthſchaft um ſo werthvoller erwieſen, wenn er auch bei uns nicht die Größe erreicht, wie in ſeiner Heimath. Aber auch in der Teichwirthſchaft gedeiht er nur dort, wo keine Hechtgefahr beſteht. Der Oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein führte den Forellenbarſch 1892 ein, indem er 150 Jährlinge durch den Aquarienhändler Gayer in Regensburg bezog. Von dieſen Setzlingen behielt der Verein 100 Stück, wovon 50 in die Weiher bei Karthaus und 50 in einen Weiher bei Kneiting geſetzt wurden, während ich die letzten 50 Stück zu Verſuchen nach Hauzenſtein ) Nicklas, a. a. O. S. 97. erhielt. Die Fiſche in Kneiting entkamen in die Donau, in Karthaus war meines Wiſſens auch wenig Erfolg, wenigſtens wurde keine Nachkommenſchaft von denſelben erzielt. In Hauzen⸗ ſtein laichten die Forellenbarſche 1894 zum erſten Male und wurden ſeither ſehr viele Forellen⸗ barſche verſchiedenen Alters an den Kreisſiſchereiverein und Private abgegeben. Ich kann den Forellenbarſch nur als einen ſehr dankbaren Nebenfiſch im Karpfenteiche empfehlen; er iſt ein delikater Fiſch, läßt ſich leicht züchten und gibt einen ganz guten Nebenertrag. Trotzdem aber ſchon ziemlich viele Forellenbarſche in der Oberpfalz vertheilt wurden, iſt ſeine Verbreitung noch gering, und das Urtheil der meiſten Teichwirthe über ihn nicht günſtig, ihre Erfolge waren meiſt ſchlechte. Meiner Erfahrung nach müſſen aber die betreffenden Herren an dieſen Miß⸗ erfolgen wohl ſelbſt ſchuld ſein. Es ſind namentlich drei Punkte, die gegen den Forellenbarſch angeführt werden, und zwar, daß er langſam wächſt, gerne aus den Teichen entweicht und empfindlich bei der Ab⸗ fiſchung und dem Transporte iſt. Was den erſten Punkt anlangt, ſo gebe ich zu, daß der Forellenbarſch bei uns kein beſonders raſchwüchſiger Fiſch iſt. Meine Erfahrungen beruhen allerdings nur auf Erfolgen in flachen Weihern, in tieferen Weihern ſoll er ja beſſer wachſen. Bei mir wird der Forellen⸗ barſch im zweiten Jahre // — )⁰ Pfund, im dritten / — / Pfund ſchwer und dann iſt ſein Wachsthum noch geringer; ich hatte noch nie ſchwerere als zweipfündige Forellenbarſche. Dieß Wachsthum halte ich aber für ganz genügend; wir züchten doch auch die Forelle, die Schleie u. ſ. w. als Portionsfiſch! Warum ſollen wir denn den Forellenbarſch größer züchten? Je eher ein Produkt Marktwaare iſt, um ſo beſſer, und als Portionsfiſch können wir ſchon die größeren zweiſömmerigen Barſche verwerthen! Dazu ſpricht noch ein gewichtiger Grund dagegen, den Forellenbarſch älter als drei Jahre werden zu laſſen, und das iſt ſeine Frühreife und große Fortpflanzungsfähigkeit. Setzen wir dreiſömmerige Forellenbarſche in die Karpfen⸗ weiher, ſo laichen dieſe daſelbſt und die junge Brut nimmt den Karpfen eine Maſſe Futter weg. Zur Dezimirung dieſer Brut wäre der Beiſatz von ganz kleinen Hechten nöthig. In Teichwirthſchaften wo Streckteiche und Abwachsteiche nahe aneinander liegen und durch Waſſer⸗ läufe verbunden ſind, wie z. B. bei mir, iſt der Hecht ein viel zu gefährlicher Raubfiſch, als daß er noch eingeſetzt werden dürfte. Natürlich ſpreche ich da nur von Teichwirthſchaften mit dreijährigem Betriebe, wo alle Streckteiche zum Strecken der Jährlinge dienen. Den zweiten Fehler, nämlich die Wanderluſt des Forellenbarſches, kann ich allerdings nicht leugnen. Wo der Forellenbarſch ein Loch findet, entweicht er aus dem Teiche. Bei größeren Fiſchen kann man ſich durch entſprechende Rechen und Gitter am Ein- und Ausfluß gegen das Entkommen ſchützen, bei einſömmerigen Fiſchen und der Brut geht das ſchon ſchwerer. Weite Mönche mit engen Gittern verhindern das Entkommen wohl ganz, dieſe laſſen ſich aber nicht überall anbringen, da ſie nicht genügend Waſſer durchlaſſen. Weiher mit ſtarkem Waſſer⸗ durchfluß, wo das Hochwaſſer nicht vorbeigeleitet werden kann, eignen ſich daher nicht für kleine Forellenbarſche. Bei den Laichteichen iſt es meiſt kein Unglück, wenn ein Theil der Brut entkommt, da immer noch genügend übrig bleibt. Mir iſt heuer aus dem Laichteiche viel Brut entkommen und doch fiſchte ich in den unterhalb liegenden Teichen eine Menge Setzlinge, und zwar bis zu 15 em lang und durchſchnittlich 20 g ſchwer, ab. Ich beabſichtige nun in Zukunft den oberen und kleineren von zwei übereinanderliegenden Weihern, der regelmäßig bei Gewittern das eine oder andere Mal ſtarken Durchfluß hat, als Laichteich zu benützen; was mir da an Brut auskommt, fange ich im unteren Weiher größtentheils wieder. Es iſt das ſo eine Art Dubiſch-Verfahren, wie es v. d. Borne auch beim Forellenbarſche anwendete und dadurch gerade wie beim Karpfen viel ſtärkere Setzlinge erzielte. Da ich ſtets viele Forellen⸗ barſchjährlinge einſetze, liegt mir nicht viel daran, wenn einige auskommen. Ich betrachte das als eine Beſetzung der Naab, in welche meine Teichgerinne münden. Thatſächlich wurden zwiſchen Münchshofen und Burglengenfeld ſchon mehrfach Forellenbarſche in der Naab gefangen und wäre es nur zu wünſchen, wenn kleinere Exemplare wieder dem Fluſſe übergeben würden. Was ſchließlich die Empfindlichkeit des Forellenbarſches bei der Abfiſchung und dem Transporte angeht, ſo konnte ich hievon nie etwas bemerken. Daß bei der Abfiſchung kleiner Einſömmeriger das eine oder andere Stück zu Grunde geht, iſt ja nicht zu vermeiden; der Verluſt iſt aber auch gering, wenn man die Fiſchchen durch's Teichrohr läßt und außerhalb 9 — desſelben in einem Fangkaſten fängt. Von zweiſömmerigen oder älteren Forellenbarſchen geht mir aber faſt nie auch nur ein Stück zu Grunde, auch in größeren Teichen, wo einige Hundert Barſche mit 30 und mehr Zentner Karpfen abgefiſcht werden. Die meiſten Forellenbarſche laſſen ſich leicht um den Teichrechen herum fangen, ehe noch die Karpfenfiſcherei angeht, aber auch einzelne unter die Karpfen gerathenen Fiſche leiden hiedurch nicht. Freilich darf man einen Teich nicht bis zum letzten Tropfen auslaufen laſſen und dann die Fiſche aus dem Schlamm ſammeln; das verträgt ſelbſt der widerſtandsfähige Karpfen nur ſchlecht. Beim Transporte dürfen Forellenbarſche nicht im ſelben Geſchirr mit Karpfen transportirt werden, dabei ſtehen fie um. Für ſich allein in reinem Waſſer können fie aber ſogar recht gedrängt auf kurze Strecken transportirt werden und auch weite Transporte ſind mir noch ſtets vollſtändig gelungen. Das wäre alſo das Weſentliche über die wirklichen und vermeintlichen Fehler des Forellen— barſches; nun zu ſeinem Nutzen. Da ich, wie ſchon erwähnt, den Forellenbarſch ſchon ſeit 1892 zu beobachten Gelegenheit habe, konnte ich mich auch gründlich von den guten Eigen- ſchaften desſelben ebenſo überzeugen, als von den ſchlechten und habe den Forellenbarſch als einen ſehr ſchmackhaften und auch die Karpfenproduktion hebenden Fiſch ſchätzen gelernt. Als ich 1897 die Teublitzer Teichwirthſchaft übernahm, brachte ich von Hauzenſtein den Forellen— barſch mit herüber und halte ihn jetzt in allen Weihern mit Ausnahme der Laich- und Brut— ſtreckteiche. 1899 konnte ich ſchon 325 Forellenbarſche mit 165 Pfund als Speiſefiſche ver— werthen, heuer über 600 Fiſche mit ca. 340 Pfund, während der dießjährige Geſammtzuwachs an Barſchen über 5 Zentner beträgt. Herr Hoflieferant Männer führte meine Forellenbarſche im vorigen Herbſte auf dem Regensburger Markte ein, und haben dieſelben mit Recht ſchon viele Liebhaber gefunden. Ich perſönlich ſchätze den Forellenbarſch als einen der feinſten Tafelfiſche, namentlich ſchmeckt er auf Renkenart raſch gebraten oder gebacken vorzüglich. Der Erlös aus dem Forellenbarſch iſt nicht zu unterſchätzen, er beträgt z. B. heuer bei mir, nur aus Speiſeſiſchen, Mk. 2.70 pro Tagwerk der Geſammtteichfläche und erſcheint ganz als Rein- ertrag, da der Forellenbarſch ja keine Regiekoſten eigens verurſacht. Für werthvoller als den direkten Nutzen aus ſeinem Erlöſe halte ich aber noch den indirekten Nutzen des Forellenbarſches durch die Steigerung der Karpfenproduktion in den mit ihm beſetzten Teichen. Der Forellen— barſch verzehrt nämlich außer kleinen Fiſchen lauter Nahrungskonkurrenten des Karpfens, alle großen Inſektenlarven, hauptſächlich aber die jo läſtige Froſchbrut, die Kaulquappen. Selbſt gut entwickelte Einſömmerige machen ſich ſchon über die Kaulquappen her, in Teichen, welche mit größeren Forellenbarſchen beſetzt ſind, kommt keine Kaulquappe durch. Der ausgewachſene Froſch iſt in Karpfen⸗Laich⸗ und Brutſtreckteichen ein ſehr ungern geſehener Gaſt, da er gehörig unter der Jungbrut aufräumt; die Kaulquappen ſind aber in allen flachen Teichen ſchädlich, da ſie lediglich vom Teichplankton leben und dort, wo ſie in großen Maſſen vorkommen, die Teiche vollſtändig leer freſſen können und dieß gerade zur Zeit, wo auch der Karpfen den größten Futterbedarf hat. Von dieſen läſtigen Futterkonkurrenten befreit uns der Forellenbarſch vollſtändig; leider können wir ihn nicht auch in die Laich- und Brutſtreckteiche, welche am meiſten von den Fröſchen aufgeſucht ſind, einſetzen, denn das hieße den Bock zum Gärtner machen. Auch vom kleinen Fiſchunkraute ſäubert der Forellenbarſch die Teiche und kann deßhalb gerade wie der Hecht eingeſetzt werden, um wilde Karpfenbrut zu vertilgen. Ich züchte nur dreiſömmerige Speiſekarpfen, brauche ihn alſo nicht als Teichpolizei zum Verzehren von zufällig entſtandener Brut; heuer hatte ich aber in einem Streckteiche auch etliche drei— ſömmerige Aiſchgründer Karpfen zur Beobachtung des Wachsthums beigeſetzt und beobachtet, daß dieſe gelaicht hatten, fand auch befruchtete Eier. Bei der Abfiſchung zeigte ſich nicht ein Karpfenjährling, jedoch waren die beigeſetzten einſömmerigen Forellenbarſche auffallend gut gewachſen, ſo daß anzunehmen iſt, daß ſie die entſtandene Karpfenbrut alle gefreſſen haben. Auch von der überflüſſigen Karpfenbrut aus den kleinen Laichteichen laut Dubiſch⸗Verfahren hatte ich eine Maſſe Brut in den Laichteich der Forellenbarſche geſetzt, ohne ein Stück wieder abzufiſchen. Ich glaube alſo, daß der Forellenbarſch auch in dieſer Richtung dieſelben Dienſteleiſtet wie der Hecht. n Was ſchließlich die Zucht des Forellenbarſches anbelangt, ſo iſt dieſe ſo leicht als nur möglich. Nach meiner Erfahrung laicht derſelbe in jedem warmen Waſſer und zwar ſobald dasſelbe 13° R. erreicht, alſo meiſt gegen Mitte Mai. Der Forellenbarſch macht ſich gleich den anderen Barſcharten ein Neſt auf Sand, Kies oder Wurzelwerk, welches er durch fort— 10 —— geſetztes Fächeln mit dem Schwanz von Schlamm freihält. Die Brut fällt bald aus, geht "in: großen Schwärmen in's freie Waſſer, über welches fie alle Augenblicke wie ein Flug Tauben: dahinſchießt. So lange die Brut klein iſt, wird ſie von einem der Elternfiſche bewacht, welcher den Schwarm wie ein Schäferhund umkreiſt und zuſammentreibt, was ſehr nett anzuſehen ift.. Ich laſſe die Barſche in einem ſchwach mit Karpfen beſetzten Teiche laichen. Die einſömmerigen Barſche ſetzt man in die mit einſömmerigen Karpfen beſetzten Streckteiche, die zweiſömmerigen in die Abwachsteiche. Wenn jedoch die einſömmerigen Karpfen 10 em und darüber lang ſind, können ohne Bedenken auch zweiſömmerige Barſche zugeſetzt werden. Sie ſehen alſo, daß die Zucht und Aufzucht des Barſches keinerlei Umſtände und Unkoſten bereitet und überaus einfach iſt. Ich möchte daher allen Teichwirthen wiederholt empfehlen, dem Forellenbarſche ein Plätzchen in den Karpfenteichen zu gönnen und kann Sie verſichern, daß der Erfolg A ausbleiben wird, wenn Sie ſich an das eben Gehörte halten. IV. Vorläuſige Mittheilung über eine neue Krankheit der Krebſe.)“ Seit dem Erſcheinen der Krebspeſt, dieſes unliebſamen Gaſtes, der vom Weſten kommend unſere Krebsbeſtände arg vermindert hat, iſt das Intereſſe für dieſe Krankheit natürlich ſehr gewachſen. Der Sekretär der Livländiſchen Abtheilung der Kaiſ. Ruſſiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſchfang, Herr M. von zur Mühlen, hat in ſeinen ſteten Bemühungen um die Förderung aller die Intereſſen der Geſellſchaft betreffenden Fragen ſich ſeiner Zeit an mich gewandt, feſtzuſtellen, ob wir es hier mit derſelben Krebsſeuche zu thun haben, wie im Auslande. Bei den mir im April vorigen Jahres zur Unterſuchung zugeſtellten Krebſen konnte ich die Krebspeſt nicht nachweiſen, wohl aber wurde ich bei dieſen Verſuchen auf eine andere Krankheit der Krebſe aufmerkſam, die hier außerordentlich verbreitet iſt und bisher nirgends beſchrieben wurde. Dieſe Krankheit äußert ſich in dem Auftreten von ſchwarzen Flecken auf dem Panzer der Krebſe und wird daher wohl am zutreffendſten mit dem Namen — Fleckenkrankheit der Krebſe bezeichnet werden können. An lebenden Krebſen können dieſe Flecken leicht über⸗ ſehen werden, auf dem rothen Panzer gekochter Krebſe treten die ſchwarzen Flecken dagegen ganz beſonders deutlich hervor. Viele, die dieſe Flecken an gekochten Krebſen beobachtet haben, bringen dieſelben gewöhnlich mit dem Kochen in urſächlichen Zuſammenhang, indem ſie die Flecken für verbrannte Stellen halten. Die Flecken treten auf den verſchiedenſten Körper⸗ ſtellen, am häufigſten auf den Segmenten des Abdomen (der ſogenannte Schwanz des Krebſes) und auf den Extremitäten auf. Sie ſind gewöhnlich ſcharf begrenzt, rund und von einem mehr oder weniger deutlich hervortretenden heller gefärbten Hof umgeben. Die Größe der Flecken ſchwankt zwiſchen einigen Millimetern und 1 ſelbſt 15 Centimetern im Durchmeſſer. Viele Krebſe zeigen mehrere Flecken an verſchiedenen Theilen des Körpers. Die infizirte Stelle erſcheint glanzlos; der Panzer iſt hier ſtark verdickt, dabei aber ſo weich und bröckelig, daß man ihn mit einer Nadel leicht entfernen und zwiſchen den Fingern zerreiben kann. Große Flecken laſſen im Centrum leicht einen Defekt entſtehen, der bis in die Muskulatur hineinragt. Entwickelt ſich der Prozeß am Grunde extremer Körpertheile, ſo führt das ge⸗ wöhnlich zum Verluſt derſelben. Oft trifft man Krebſe, die außer einigen Flecken auf dem Panzer den Verluſt einer Scheere, einiger Extremitäten oder Fühler zeigen. Die Stelle der abgefallenen Theile deutet ein ſchwarzer Stummel an. Mit kleinen Flecken behaftete Krebſe laſſen in ihrem Benehmen nichts Krankhaftes wahrnehmen. Krebſe dagegen mit vielen und großen Flecken ſind oft matt und gehen in der Gefangenſchaft leicht ein. Größere Flecken an den Extremitäten beeinträchtigen ſtark den Gebrauch derſelben. Nach mehr als jahrelangem Studium dieſer Krankheit iſt es mir gelungen, als Urſache dieſer Flecken einen Fadenpilz nachzuweiſen. Schon bei mikroſkopiſcher Unterſuchung von Schnitten aus dem infizirten Panzer und der darunterliegenden veränderten Gewebe ſieht man ) Sonderabdruck aus der baltiſchen Wochenſchrift für Landwirthſchaft, Gewerbefleiß und Handel, Organ der kaiſerlichen, livländiſchen, gemeinnützigen und ökonomiſchen Sozietät. Nr. 47, 1900. — 11 — dieſe Theile von einem Gewirr ſich verzweigender Fäden durchzogen. Unter aſeptiſchen Kautelen von der Innenſeite kleiner Flecken entnommene Panzerſtückchen, auf geeignete Nährböden übertragen, bedecken ſich bald mit einem dichten Pilzraſen und es laſſen ſich auf dieſe Weiſe unſchwer Reinkulturen erhalten. Der Pilz wächſt auf den üblichen Bakteriennährböden, wobei er ſich ſelbſt bei Oberflächenimpfung mit Vorliebe in Form von ſtrahligen Fortſätzen in die Tiefe ausbreitet. Das ſich auf der Oberfläche ausbreitende Luftmycel iſt ſammetartig und von ſchneeweißer Farbe. Mikroſkopiſch wie kulturell hat der Pilz große Aehnlichkeit mit dem Milchſchimmel (oidium lactis), unterſcheidet ſich aber von ihm in einigen ſehr weſentlichen Punkten. Nach ſeinen morphologiſchen und biologiſchen Eigenſchaften muß der Pilz den Oidiaceen zugezählt werden und habe ich ihn als Oidium astaci bezeichnet. Aufſchwemmungen der Kultur geſunden Krebſen unter die Schale injizirt, führten zur Bildung charakteriſtiſcher Flecken. Auf Anrathen von Profeſſor Hofer aus München, dem ich im Sommer Gelegenheit hatte, einige die Fleckenkrankheit betreffende Präparate zu demonſtriren, verſuchte ich auch eine Infektion von außen durch Einreiben der Kultur in die durch Abſchaben der oberflächlichſten Schicht verwundete Schale. Auch dieſe Impfung hatte, zum Theil wenigſtens, poſitiven Erfolg. Wie mir bekannt, iſt die Fleckenkrankheit der Krebſe in einigen Kreiſen Livlands (im hieſigen, Fellinſchen, Wendenſchen und Wolmarſchen) ſehr verbreitet. Sie iſt namentlich verbreitet in Seen, deren Grund mit Waſſerpflanzen bedeckt iſt, und in kleinen, ſchlammigen, langſam fließenden Flüſſen. Aus ſolchen Wäſſern habe ich Krebſe erhalten, von denen 15 bis 30 Prozent und öfters noch mehr mit Flecken behaftet waren. Ohne Zweifel gehen viele Krebſe an dieſer Krankheit zu Grunde; ſo wurde mir z. B. mitgetheilt, daß in einem krebsreichen See, in dem dieſe Krankheit ſtark verbreitet iſt, ſtellenweiſe der ganze Boden mit todten, ſtark mit Flecken bedeckten Krebſen wie beſäet erſcheint. Es wäre intereſſant zu erfahren, ob die Fleckenkrankheit auch in anderen Gegenden und in ähnlicher Verbreitung vorkommt und würde ich für jede dießbezügliche Nachricht ſehr dankbar ſein. Ich hoffe bald, ſowohl über die Fleckenkrankheit, wie über den dieſe Krankheit erzeugenden Pilz Ausführlicheres mittheilen zu können. Prof. C. Happich. V. Jiſchereikonferenz in Heidelberg.) Am 9. September 1900, Nachmittags 3 Uhr, fand auf Einladung des Fiſcherei⸗ vereins für das Großherzogthum Heſſen im Hotel „Prinz Karl“ zu Heidelberg eine Konferenz ſtatt, welche über die Vertheilung des durch die Etatskommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins dem ſogenannten Karpfen- und Zandergebiet des Oberrheines zur Verfügung geſtellten Betrages von Mk. 2000 zu entſcheiden hat. Anweſend waren als Vertreter der intereſſirten Vereine: 1. des Landesfiſchereivereins für das Königreich Wüttemberg, Herr Hofrath Hinderer aus Stuttgart; 2. des Elſäßiſchen Fiſcherei⸗ vereins, Herr Oberthür aus Straßburg, Präſident der Sektion Straßburg des Elſäßiſchen Fiſchereivereins; 3. des Badiſchen Fiſchereivereines, Herr Fiſchzüchter Dill aus Heidelberg; 4. des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen, Herr Forſtaſſeſſor Gilmer aus Worms. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein hatte keinen Vertreter geſchickt; Herr Landeskonſulent für Fiſcherei, Dr. Schillinger, war wegen einer andern Reiſe verhindert, theilzunehmen. Von Herrn Oekonomierath Haack war ein Telegramm eingelaufen, in welchem er ſein Bedauern ausdrückte, nicht an der Verſammlung theilnehmen zu können. Nachdem durch den Vertreter des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen die Konferenz eröffnet und demſelben der Vorſitz übertragen war, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Zunächſt wurde über die Anſprüche für gemachte Aufwendungen im Jahre 1899 des Bayeriſchen Fiſchereivereins verhandelt und wurde beſchloſſen, die Regelung dieſer Angelegenheit dem Deutſchen Fiſchereiverein zu überlaſſen. *) Der vorſtehende Bericht, welcher uns bereits vor längerer Zeit eingeſandt wurde, konnte leider aus Raummangel nicht früher veröffentlicht werden. 12 Die zur Verfügung ſtehenden Mk. 2000 ſollen in gleichen Theilen den fünf intereſſirten Fiſchereivereinen zugewieſen werden, ſodaß ein jeder Verein Mk. 400 erhält. Sollte einer der Vereine den Betrag von Mk. 400 etwa nicht ganz aufbrauchen, ſo wird der Reſt an die übrigen Betheiligten prozentualiter der eventuell gemachten Mehraufwendungen vertheilt. Die Gelder kommen durch den Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen zur Auszahlung, nachdem dieſem Vereine Nachweis über die Verwendungen eingereicht worden iſt. Da der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen dem Deutſchen Fiſchereivereine Nachweiſung im Ganzen vorzu⸗ legen hat, wird erſucht, die Belege baldmöglichſt einzureichen. Bezüglich der Anſprüche des Königlich Bayeriſchen Landesfiſchereivereins für gemachte Aufwendungen im Jahre 1899 wird der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen erſucht, bei dem Deutſchen Fiſchereiverein vorſtellig zu werden, aus dem noch zur Verfügung ſtehenden Betrag für Unterſtützung der Binnenfiſcherei Bayern einen beſonderen Zuſchuß zu gewähren. Darüber, ob die Gelder in erſter Linie für Ausſetzung von Zander oder Karpfen Ver⸗ wendung finden ſollen, wurde keinerlei Beſchluß gefaßt, dieß vielmehr den einzelnen Vereinen anheimgeſtellt. Aus der allgemeinen Stimmung jedoch war zu entnehmen, daß die Abſicht beſteht, in erſter Linie, ſoweit Material beſchafft werden kann, den Zander zu berückſichtigen. Herr Hofrath Hinderer machte intereſſante Mittheilungen über die Erfolge, welche die Ausſetzung von Zandern in Württemberg gehabt hat. Während in den erſten Jahren nur geringe Reſultate zu erkennen waren, wurden im Jahre 1899 zum erſten Male Zander in nennenswerther Menge und Größe gefangen, und hat in dieſem Jahre der Fang wiederum eine Steigerung erfahren. Aehnlich konnte ſich Herr Oberthür für ſein Zandergebiet ausſprechen. Herr Dill meldete, daß die badiſchen Fiſcher jetzt ebenfalls vereinzelte Exemplare von Zandern im Neckar fangen, was in Anbetracht der nur in geringem Maße vorgenommenen Ausſetzungen dazu anſpornt, dem Zander auch weiterhin die ihm gebührende Beachtung zu ſchenken. Was die Ausſetzungen des Zanders in dem heſſiſchen Rheinſtromgebiet anlangt, ſo konnte Herr Forſtaſſeſſor Gilmer nur Günſtiges berichten. Der Zander gehört jetzt mit zu den aus⸗ giebigſten Fiſchen der heſſiſchen Rheinfiſcherei. Herr Dr. Schillinger-München theilte brieflich mit, daß er, wenn die Beſetzung des Rheines mit Zandern gewünſcht wird, in der Lage ſei, dieſe ausführen zu können, da er 21 Hektar für die Aufzucht des Zanders verwendete, und dieſe Weiher heuer noch zur Abfiſchung kämen. Ferner erſucht Herr Dr. Schillinger mitzutheilen, daß der Kreisfiſchereiverein Speyer gewünſcht hat, daß die Buhnen im bayeriſchen Rhein mit 4000 Stück Forellenbarſch-Jährlingen beſetzt werden und daß dieſe Beſetzung durch Mittel des kgl. bayer. Finanzminiſteriums erfolgt. Die Konfereuz richtete zum Schluſſe an den Vorſtand des Fiſchereivereins für das Groß⸗ herzogthum Heſſen das Erſuchen, für das kommende Jahr für das Karpfen- und Zandergebiet des Oberrheins von dem Deutſchen Fiſchereiverein einen höheren Betrag zu erbitten. Nachdem noch verſchiedene intereſſante Gegenſtände, wie Errichtung biologiſcher Stationen in den Flüſſen, Ausſetzen der Regenbogenforelle und Wiederbelebung der durch die Krebspeſt entvölkerten Gewäſſer erörtert und der Beſchluß gefaßt worden war, die Konferenz das nächſte Jahr in Worms abzuhalten, wurde der offizielle Theil der Konferenz geſchloſſen. ö Heidelberg, den 9. November 1900. Forſtaſſeſſor Gilmer, prov. Schriftführer des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen. VI. Der Angler auf Kriegspfad! Von H. Stork. Wer fiſchen will, thut gut, ſich in alle Verhältniſſe betreffs Begehung von Wieſen, Müller⸗ rechte, Grenzen, eventuell ſogar Sonntagsruhe zu fügen, oder er kommt, wie wir ſpäter erfahren werden, auf den Kriegspfad! Vorher nicht nachher, ſich über Alles genaueſtens erkundigen, iſt dringend zu rathen. Man denke ſich an die Stelle der Betheiligten und man wird es dann denſelben nicht verdenken, wenn ſie an ihrem alten Rechte feſthalten. ö 13 VS Es wird, wie ich in einer Reihe von Jahren zu beobachten Gelegenheit hatte, in dieſer Beziehung viel geſündigt. Die Landbewohner wollen weiter nichts als ein paar gute Worte, dann erlauben ſie die Begehung ihrer Gründe meiſtens anſtandslos, aber wenn von den Anglern rückſichtslos über Wieſen und Aecker losgegangen und nachher auf ihre Fiſchkarte gepocht wird, das empört dieſelben und der Angler erreicht dann gerade das Gegentheil von dem, was er wollte. Ich erinnere mich noch lebhaft einer Angelparthie im Schmiechthal. Es war der zweite Ausflug, den ich an dieſen Forellenbach, welchen ich auf zehn Jahre gepachtet hatte, mit Herrn H. v. H. unternommen. In beſter Laune verließen wir die Station Schmiechen und erreichten nach / Stunden die Bachgrenze, um zunächſt unſere Fliegen in den Gumpen des Mühlſchuſſes zu werfen, jeder von uns fing hier eine Forelle von ca. IN Pfund, dann aber war es aus, es erfolgte kein Biß mehr; wir hätten noch einige bekommen können, ohne Zweifel aber hatten die Forellen Herrn v. H., welcher ſich, trotz meiner Warnung, zu nahe am Waſſer poſtirt hatte, geſehen; denn ich beobachtete noch mehrere große Forellen, welche unter dem Schußbrett ſtanden, zuweilen einen Schritt weit hervorkamen, dann aber ſchnell wieder in ihren Schlupfwinkel zurückeilten. Wir verfolgten eine Zeit lang den Saumpfad längs dem Waſſer; dann kam ein Zaun, welcher einen Obſtgarten umſchloß; dieſen umgingen wir im hohen Gras, um nachher wieder an den Bach zu gelangen. Eine Zeit lang waren wir genöthigt, über eine Wieſe zu gehen, und ich bemerkte mit einiger Beunruhigung, daß wir hiebei tiefe Furchen durch das hohe Gras machten. Herrn v. H. ließ ich als Gaſt ca. 50 Schritte vorausfiſchen, ich folgte und wollte eben wieder meine Fliege auswerfen, als ein fulminantes Donnerwetter hinter mir losging, aber kein echtes, luftreinigendes, wie es der Fiſcher liebt. Es war ein Bauer, der ſchon von weitem mit heftigen Geſtikulationen und den bekannten Wieſenſchritten auf mich losging, in der Hand hatte er einen alten Schießprügel. Aus ſeinem Fluchen und Schimpfen wurde mir bald klar, daß er uns Stadtherren das Betreten feiner Wieſe verbieten wollte. Einen Augen⸗ blick ſtutzte ich, dann ſchritt ich ärgerlich, ohne von ſeinem Gepolter weiter Notiz zu nehmen, vorwärts, aber dieſe ſcheinbare Gleichgiltigkeit reizte den auf's Höchſte aufgeregten Menſchen noch mehr, er rannte mir wie ein Beſeſſener nach, ſtellte ſich vor mich hin, zog ſeine Flinte herauf und ſchrie hochroth vor Zorn: „Weg aus meiner Wieſen, oder i ſchieß der eins nauf!“ Im gleichen Moment aber donnerte ihm eine Stentorſtimme entgegen: „Gewehr weg!“ Es war Herr v. H., welcher, meine kritiſche Lage bemerkend, herbeigeſprungen war; langſam ſenkte der Bauer jetzt ſeine Flinte und es wurde ihm bedeutet, daß, wenn er ſich im Recht glaube, er beim Schultheißenamt klagen könne, keinesfalls aber berechtigt ſei, auf ſolche Weiſe aufzutreten. Wir gingen dann unbeläſtigt weiter. Nebenbei will ich doch bemerken, daß dieſer jähzornige Poltrian, als ich im Wirthshaus mit ihm einmal auf der Bank ſaß und einige Maß Bier auffahren ließ, ſich als ganz genießbarer Menſch entpuppte und ſpäter ſogar mein Holz⸗, Eier⸗, Butter-, Schmalz- und Hühnerlieferant wurde, der mir dann erlaubte, jederzeit über ſeine Wieſe zu gehen. Ich habe den Sommer darauf manche kühle, geſtöckelte Milch bei ihm hinuntergelöffelt und wir unterhielten uns hiebei über Land und Stadt und lachten oft über das erſte Zuſammentreffen, wobei ich ihn immer einen „hitzigen Teufel“ nannte. Dieß freute ſeine Frau jedesmal und ſie zwinkerte mir mit den Augen beifällig von der Ofenbank herüber, denn ihr Mann war ein Haustyrann und ſeine Leute durften nicht muxen. An jenem ereignißvollen Tage, es war ein Sonntag, hatte ich noch ein Intermezzo: Kaum ſaßen wir im Herrenſtübchen zu St., als ein Mann hereinkam und mit tragiſcher Komik uns vortrug, er komme im Auftrage Seiner Hochwürden des Herrn Pfarrer und müſſe uns leider mittheilen, daß wir in Strafe ſeien, wegen Fiſchens während des Gottesdienſtes. Wir nahmen dieſen Ukas gelaſſen hin und baten den Meßner, dem Herrn Pfarrer zu berichten, wenn das Fiſchen am Sonntag Morgen verboten ſei, dann möchte der Herr Pfarrer die Güte haben und den Bauern auch das polternde Kegeln um Geld auf der Kegelbahn während des Gottesdienſtes verbieten. Ich muß erwähnen, daß dieſe kleine Wolke ſich ſpäter in gegenſeitiges Wohlgefallen auflöſte. — Des Nachmittags machten wir uns wieder an's Fiſchen; gleich an der Brücke vor dem Gaſthaus fing mein Gaſt eine Forelle mit der ſchwarzen Palmer mit Silberleib und Doppelangel, fie wog lebend 2 Pfund und wir verſorgten dieſes Exemplar in meinem Be- 14 hälter im Bache. Mit der grauen Horroksfliege erwiſchte ich nachher, auf einem ſchlüpfrigen Balken ſtehend, zwei halbpfündige Forellen, aber an dieſem Tag, alles Unglück voll zu machen, verlor ich beim Hinauswerfen einer dritten die Balance und ſtürzte ſammt Angelruthe und Ruckſack in den Bach, mit raſchem Griff zog mich jedoch mein liebenswürdiger Begleiter an's Ufer. Die Sonne ſchien heiß und ich hatte keine Luſt, wegen einer naſſen Hofe und Rock auf's Fiſchen zu verzichten, entledigte mich alſo raſch dieſer zwei Stücke und wand ſie mit freundlicher Beihilfe des Herrn v. H. ſo gründlich als möglich aus und zog ſie dann wieder an. Wir fiſchten weiter, Herr v. H. mit dem Redſpinner voraus, ich mit lebenden Heuſchrecken in der Nachhand; als wir in St. ankamen, hatte mein Begleiter der Zahl nach mehr, aber kleinere Forellen, ich hatte drei Stück weniger, dafür aber meiſt größere Exemplare, zuſammen enthielten unſere Ruckſäcke 11 Pfund Forellen. Meine Kleider waren noch feucht, ich ſteckte mich daher in die Sonntagskleider des Wirthes, was große Heiterkeit erzeugte, als ich in der ländlichen Tracht in's Herrenſtübchen trat. Die Wirthstochter Anna bereitete uns einen Teller voll blauer und einen Teller voll gebackener Forellen nebſt famoſem Pfannenkuchen; fie ſagte mir, ihr Vater ſei krank und ſie glaube, er werde nicht mehr aufkommen, da er ſchon 78 Jahre auf dem Rücken habe. Das verdarb mir den Appetit, da ich dieſen Mann ſehr ſchätzte, wir hatten ſchon manchen Abend zuſammen verplaudert, wobei er in Allem Beſcheid wußte und ein ſtaunenswerthes geſundes Urtheil auch über ſtädtiſche Verhältniſſe an den Tag legte. Ich ging in ſeine Stube hinauf, er lag im Bett bis zum Skelett abgemagert und lächelte trübe, als ich ihm die Hand drückte; er hatte allerhand Arzneien am Fenſter ſtehen, aber Anna vertraute mir an, daß er von keiner Gebrauch mache und als Nahrung abſolut nichts anderes als gekochte Zwetſchgen genieße, der Eigenſinn! ſagte ſie. Als ich nach drei Wochen wieder nach St. kam und mit gewiſſer Beklemmung nach ihm fragte, ſagte mir Anna zu meinem ſprach⸗ loſen Erſtaunen: „Der Vater iſt im Feld und ſchaut nach den Knechten“. Auf unſere damalige Angelparthie zurückzukommen, erzählte uns Gottlieb, der Wirths⸗ ſohn, daß er wieder die große Forelle geſehen habe, welche mir ſchon einmal mit Angel und Vorfach davon gegangen, eine Forelle, die man allgemein auf 6—8 Pfund ſchätzte, von der ich aber glaubte, daß ſie längſt im Forellenhimmel ſei. Das reizte uns ſehr und wir be— ſchloſſen, auf dem Rückwege dem Einſiedler einen Beſuch zu machen. Mein Gaſt war nur auf Fliegenfiſcherei eingerichtet mit Seidenſchnur Nr. 1 ꝛc. — ich rieth ihm ab, mit jo feinem Zeug auf ſo großen Fiſch zu fiſchen, allein da er einmal große Luſt hatte, auf dieſes Thier zu fiſchen, jo ließ ich ihm feinen Willen und gab ihm wenigſtens eines meiner einfachen Poil⸗ vorfächer mit zwei Wirbeln, an welches er eine kleine Pfrille befeſtigte, die er kurz vorher gefangen hatte und an ein Stewardvorfach montirte. Zunächſt ließ er 10, dann 15, dann 20 Yard Schnur hinaus, dann legte er die Hemmung ein und kaum hatte er einige Meter aufgehaſpelt, als ein mächtiger Riß erfolgte; ſtatt in die Leine zu greifen, zunächſt mäßig zu pariren und die Hemmung am Haſpel zu öffnen, ließ Herr v. H. dem flüchtigen Fiſche die Schnur bis zur Hemmung abziehen, dann erfolgte, da die Schnur nicht weiter ablaufen konnte, ein Schneller, und weg waren Schnur, Vorfach und Pfrille. Ich drehte mich vor Aerger auf dem Abſatz herum, aber es half nichts. Herr v. H. lächelte nur und meinte: „Der heutige Tag iſt doch recht intereſſant geweſen“ und ich habe mir daraus die Lehre gezogen, nie wieder mit der Flugangel allein auszurücken, es iſt merkwürdig, daß ein Unglück ſelten allein kommt. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Ueber Mißbildungen beim Hecht. In Nummer 7 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ vom vorigen Jahre konnte ich über eine intereſſante Mißbildung bei einem Hechte Mittheilung machen, bei welchem offenbar durch eine mechaniſche Verletzung der Schwanz ver- loren gegangen und durch Zuſammenwachſen der Rückenfloſſe und der Afterfloſſe eine neue Schwanzfloſſe entſtanden war. (Vergl. Fig. 1.) Durch die Freundlichkeit des Herrn Rektor Grotrian in Gneſen, Schriftführer des Fiſchereivereins der Provinz Poſen, ging mir ein weiteres Exemplar eines Hechtes zu, welcher, wie Herr Rektor Grotrian in einer Mittheilung auf der Verſammlung des Poſen'ſchen Fiſchereivereins am 21. April 1900 ſelbſt hervorgehoben 15 — — hat, jedenfalls aus derſelben oder einer ähnlichen Urſache ſein Schwanzende verloren hat und bei dem die Rücken⸗ und die Afterfloſſe erſt im Begriffe ſtehen, um das hintere Körperende herum— zuwachſen, ohne daß es bereits zur Bildung einer einheitlichen neuen Schwanzfloſſe gekommen wäre. Man ſieht bei dem Exemplar, welches in der nachſtehenden unteren Abbildung (Fig. 2) wiedergegeben iſt, noch ganz deutlich die Verletzung des hinteren Körperendes und die unregel— mäßige Verheilung der erhaltenen Verwundung. Eine Präparirung des Skelettes der beiden Fig. 2. Hälften der ſich bildenden Schwanzfloſſe zeigte, wie bei dem erſten Exemplar ſo auch hier, daß die Floſſenſtrahlen auf Floſſenſtützen aufſitzen, und ſomit nicht Theile einer echten Schwanz— floſſe, ſondern nur Rücken- und Afterfloſſe ſein können. Ich habe die bereits in No. 7 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ gegebene Abbildung des von mir zuerſt beſchriebenen Hechtes in Fig. 1 hier nochmals wiedergegeben. Ein Vergleich der beiden Bilder zeigt ſofort, daß die von mir verſuchte Deutung des erſten Befundes durch den von Herrn Rektor Grotrian mir überſandten Hecht eine erfreuliche Beſtätigung fiadet. Hofer. Prähiſtoriſche Fiſcherei in Bayern. In der letzten Monatsverſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins hielt Herr Dr. Birkner, Aſſiſtent an der anthropologiſch-prähiſtoriſchen Sammlung in München, einen längeren Vortrag über die prähiſtoriſche Fiſcherei in Bayern. Eine reiche Kollektion von Fundſtücken aus der prähiſtoriſchen Zeit, ſowie Tafeln, die Herr E. Krauſe, Konſervator am Völkermuſeum zu Berlin, zur Verfügung ſtellte, benutzte der Vortragende zur Anſchaulich— machung des einſchlägigen Materials. Wie der Vortragende ausführte, erſcheint es als ſehr wahrſcheinlich, daß die Eiszeitmenſchen ſchon Fiſcherei trieben. Sie werden wohl dieſelben Mittel angewendet haben, deren ſich die Fiſcher heutzutage noch bedienen, z. B. das Betäuben der Fiſche durch Schläge auf das Eis. Auch das Fiſchen mit der Angel war damals ſchon. bekannt und dürfte namentlich die ſogenannte Spitzangel, ein kleines, zu beiden Seiten zugeſpitztes Stäbchen, in Gebrauch geweſen ſein. Die Spitzangel wurde erſt in jüngſter Zeit von einer Fiſchereizeitung zum Gebrauch für den Wurmköder anempfohlen und ein Bekannter des Vortragenden hat ſelbſt mit einer ſolchen Angel gefiſcht. Nach den Analogien der Kultur der modernen Naturvölker iſt anzunehmen, daß die Eiszeitfiſcher auch die Anfänge der Krumm— angel kannten. Es iſt nicht unwahrſcheinlich, daß fie, ebenſo wie die modernen Naturbölker, durch Befeſtigen von Feuerſteinſpitzen oder Knochenſpitzen an einem Holz- oder Knochenſtäbchen 16 — —ö—0 eine Art Widerhaken herſtellten. Solange indeß eine derartige Angel nicht in gebrauchs⸗ fähigem Zuſtande gefunden iſt, und das war, ſoweit dem Vortragenden bekannt, bisher noch nicht der Fall, bleibt dieſe Anſchauung natürlich Hypotheſe. Ueberreſte von Fiſchen wurden in den jüngeren Höhlen der Eiszeitmenſchen gefunden; vor Allem in jenen Höhlen, wo mit Widerhaken verſehene Pfeile und Harpunen vorkommen, ſind Fiſche als Nahrung konſtatirt. In unſeren deutſchen Höhlen ſcheinen die Fiſche freilich ſelten geweſen zu ſein. Fraas fand in Schuſſenried Wirbelknochen von ſtattlichen Fiſchen, in Hohlefels fand er einige Wirbel von mittelgroßen Barſchen oder Karpfen. Beſonders deutlich zeigen die auf den Harpunen und anderen Geräthen angebrachten, theilweiſe ganz naturgetreuen Abbildungen von Fiſchen, daß die Eiszeitmenſchen Fiſcher waren. Nach der Eiszeit bevölkerten ſich die vormaligen Gletſcher— zonen allmählich mit derjenigen Thierwelt, die ſich heute noch vorfindet. Es entſtanden die Wieſen und Wälder, die Flußläufe, die Binnenſeen. Sei es zum Schutze gegen Thiere und Menſchen, ſei es aus anderen Gründen, haben die Menſchen, die an Seen wohnten, es vor- gezogen, im See ſelbſt ihre Wohnungen aufzuſchlagen, es entſtanden die Pfahlbauten. Aus den Pfahlbautenfunden erſehen wir, daß auch die Fiſcherei eifrig betrieben wurde. Es finden ſich Harpunen und Speere der verſchiedenſten Form, Spitz- und Krummangeln der verſchiedenſten Form, aus Stein und Knochen, außerdem aber auch Netze mit 3½ bis 4½ Centimeter Maſchenweite, zum Netzfiſchen nothwendige Geräthe, wie Netzſenker und Netzſchwimmer, ferner Netzſtricknadeln, Fiſchkörbe und Reuſen. Von den ſteinzeitlichen Pfahlbauten unterſcheiden ſich die ſpäter (etwa ſeit 1500 v. Chr.) entſtandenen Bronze-Pfahlbauten ſehr merklich. Die in letzteren gefundenen Geräthe find größtentheils von Bronze. Das hauptſächlichſte Fiſcherei⸗ geräthe iſt neben der Spitzangel die Krummangel, die in den verſchiedenſten Größen und Formen, mit und ohne Widerhaken, vorkommt. Es wurden auch Formen gefunden, die als künſtliche Köder gedeutet werden können und mit unſeren Löffelſpinnern zu vergleichen find. Der Mitteltheil iſt flach und blattartig, oben befindet ſich eine Schleife, unten ein Angelhaken. Auch Netzfunde ſind zu konſtatiren, wenn auch, auffälligerweiſe, ſeltener als in den Pfahl— bauten aus der Steinzeit. Schon ans der Steinzeit kennen wir Boote, die ſogenannten „Einbäume“. Die Verfertigung erfolgte wohl mit der Steinaxt unter Anwendung von Feuer. In der Bronzezeit zeigen die Boote ſchon Querrippen, ſowie den in der Steinzeit fehlenden Handgriff zum Ziehen an das Land. Neben den Pfahlbauten laſſen ſich auch Pfahl⸗ ſetzungen konſtatiren, die direkt für den Fiſchfang beſtimmt waren, indem ſie das Waſſer einengten und es ſo ermöglichten, daß die Fiſcher den Fiſchen mit den Netzen und vom Nachen aus beſſer beikommen konnten. Der Vortragende ſchloß ſeine Ausführungen mit der Bemerkung, daß auch das Wenige, was Bayern an Fiſchereigeräthen aus der prähiſtoriſchen Zeit bietet, immerhin geeignet erſcheint, zu zeigen, daß auch bei unſeren früheſten Vorfahren die Fiſcherei einen wichtigen Faktor des wirthſchaftlichen Lebens darſtellte. ir Fiſchereilehrkurs in München. Der am 13., 14. und 15. Dezember in München und Starnberg abgehaltene Fiſchereilehrkurs, welcher von dem Vorſitzenden des Bayeriſchen Landes fiſchereivereins, Herrn Miniſterialdirektor Dr. Ritter von Haag, ſowie von dem Ver⸗ treter des k. bayer. Miniſteriums des Innern, Herrn Oberregierungsrath Brettreich, mit Anſprachen begrüßt wurde, war von 112 Theilnehmern beſucht. Ihrem Berufe nach ſetzten ſich dieſelben zuſammen aus 16 Berufsfiſchern, 9 Forſtbeamten, 16 Vertretern der Land⸗ wirthſchaft, 6 Thierärzten, 20 Studierenden und 45 Fiſchereiintereſſenten von verſchiedenen Berufsklaſſen. VIII. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll über die am 29. September 1900 zu Rheine im ſogenannten Kaſino abgehaltene Generalverſammlung. An Stelle des durch Krankheit verhinderten Vorſitzenden, Herrn Geh. Regierungsrath Dr. Federath, eröffnet der ſtellvertretende Vorſitzende, Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe, um 11⅛ Uhr die gut beſuchte Verſammlung und begrüßt zunächſt den Vertreter des Herrn Ober— präſidenten, Herrn Oberpräſidialrath von Viebahn, indem er auf das lebhafte Intereſſe und unermüdliche Wohlwollen hinweiſt, welches von dieſer Seite den Beſtrebungen des Fiſchereivereins 17 ſtets entgegengebracht werde. Zu bedauern ſei dagegen, daß keine der eingeladenen Regierungen einen Vertreter zu der Verſammlung entſandt habe; das Bedauern ſei um ſo gerechtfertigter, als einmal ſo wichtiges Material wie die Berathung des Entwurfs für das neue Fiſchereigeſetz auf der Tagesordnung ſtände, und andererſeits ſehr viel, ſpeziell auf die Fiſchzucht bezügliches Neues und Intereſſantes zur Sprache käme, was wohl beachtenswerth und geeignet ſei, die Kenntniſſe der auf dem Gebiet der Fiſcherei thätigen Herren zu erweitern. Der Vorſitzende theilt ferner mit, daß der neue Herr Landeshauptmann leider am Erſcheinen verhindert ſei und erinnert an die großen Verdienſte, welche der frühere Landeshauptmann Overweg ſich um die Fiſcherei ſelbſt und um die Vereine in der Provinz erworben habe. Sein Vorſchlag, ihn zum Ehrenmitglied zu ernennen, wurde mit größtem Beifall aufgenommen und beſchloſſen, ihm hiervon durch ein Telegramm Kenntniß zu geben. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe verlieſt ſodann ein vom Herrn Geh. Regierungsrath Dr. Federath eingelaufenes Begrüßungstelegramm und gibt ſeinem Bedauern Ausdruck, daß derſelbe durch die Krankheit ſeiner Frau Gemahlin und durch eigene Unpäßlichkeit gezwungen ſei, der heutigen Verſammlung fern zu bleiben. Er bittet, dem abweſenden Vorſitzenden einen telegraphiſchen Gruß. der Verſammlung überſenden zu dürfen, wozu dieſe unter Beifall ihre Zuſtimmung gibt. Punkt 1 der Tagesordnung: Der Herr Vorſitzende bittet Herrn Meliorationsbauinſpektor Nuyken um Verleſung des Jahresberichtes. Das geſchieht, und da Niemand hiezu das Wort ergreift, ſo erklärt Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe denſelben für angenommen. Punkt 2 der Tagesordnung: Die Rechnungslegung für das Jahr 1899. Die vorgelegten Beläge werden von den Herren Windhoff und Sprickmann auf ihre Richtigkeit geprüft, und, da keine Ausſtellungen zu machen ſind, wird Entlaſtung ertheilt. Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage des Etats für 1900. Hervorgehoben wurde hierbei, daß ſich in einigen Bezirken eine Vermehrung von Fiſchottern in unliebſamer Weiſe bemerkbar mache; der Betrag für Otternprämien wird deßhalb von 100 Mk. auf 400 Mk. erhöht, der Etat der Wanderredner dagegen um den entſprechenden Betrag gekürzt. Der vorgeſchlagene Etat wurde ohne Debatte angenommen. f Punkt 4 der Tagesordnung: Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe berichtet dann über den Entwurf von Abänderungen des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874. Der Entwurf ſei einſeitig und für die Verhältniſſe des Oſtens zugeſchnitten, und da dieſe in Weſtfalen ganz anders liegen, ſei der größte Theil der vorgeſchlagenen Beſtimmungen unannehmbar. Herr Dr. Weihe erörtert dieß des Näheren, indem er auf die einzelnen Paragraphen eingeht, welche über die Bildung und die Befugniſſe von Fiſcherinnungen, über die Bildung von Fiſchbezirken, über die Beſchränkung der Sportfiſchereien, die Begünſtigung der Berufsfiſcher, die Kontrolle von Abwäſſern aus induſtriellen Anlagen, die Ausbildung und Stellung des Oberfiſchmeiſters u. ſ. w. eingeht. Anerkennenswerth ſei das in dem Entwurf zum Ausdruck kommende Beſtreben, die Machtbefugniſſe des Regierungs- präſidenten zu erweitern, da es auf dieſem Wege möglich ſei, der aus den örtlichen Verhältniſſen ſich ergebenden Verſchiedenartigkeit der Bedürfniſſe auf fiſchereilichem Gebiet Rechnung zu tragen. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe führt dann aus, daß bereits am 14. September in Kaſſel eine von allen Fiſchereiintereſſenten der weſtlichen Provinzen beſchickte Verſammlung ſtattgefunden habe, zu der Herr Meliorationsbauinſpektor Nuyken das Referat über den oben zur Berathung ſtehenden Punkt der Tagesordnung übernommen hatte. In Bezug auf die geäußerten Wünſche und Bedenken habe vollſtändige Einmüthigkeit geherrſcht, und nach eingehenden Erörterungen ſei eine dementſprechende Reſolution einſtimmig gefaßt worden, welche er ſich zu verleſen und der Verſammlung zur Annahme zu empfehlen erlaube. (Vergl. Nr. 20 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ vom 15. Oktober 1900.) Nach der Verleſung ertheilt Herr Dr. Weihe dem Korreferenten zu dieſem Gegenſtand, Herrn Meliorationsbauinſpektor Nuyken, das Wort. Herr Nuyken ſchließt ſich in kurzen Worten den Aus⸗ führungen des Vorredners an und bittet ebenfalls um Annahme „der Reſolution. Ohne Wider- ſpruch beſchließt die Verſammlung demgemäß. Punkt 5 der Tagesordnung: Der Bericht des Herrn Meliorationsbauinſpektors Nuyken über die Einführung und Wirkung des Geſetzes vom 30. Juni 1894, betreffend die Fiſcherei der Ufer— eigenthümer in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen. Die Ausführungen gipfeln darin, daß ſich das Geſetz faſt durchweg als praktiſch und den vorhandenen Bedürfniſſen entſprechend erwieſen habe, und daß deßhalb kein Grund vorliege, von demſelben abzugehen. Die Verſammlung ſteht auf demſelben Standpunkt und ſpricht dem Herrn Meliorationsbauinſpektor ihren Dank für den Vortrag aus. Hierauf nimmt Herr Oberpräſidialrath von Viebahn zu folgenden Ausführungen das Wort: Das Hauptverdienſt um das Zuſtandekommen des Geſetzes vom 30. Juni 1894 gebühre unſtreitig dem Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe. Daß mit dem Geſetz etwas Gutes geſchaffen ſei, das gehe aus den damit bisher gemachten Erfahrungen hervor; denn unzweifelhaft ſeien eine ganze Reihe bedeutender Erfolge auf fiſchereilichem Gebiete erzielt worden. Er verweiſe hierbei als beſonders charakteriſtiſch auf die ſteigenden Pachterträge, welche aus der Fiſcherei gezogen würden. Es ſei daher erwünſcht auch dort, wo bislang noch keine Fiſchereibezirke gebildet ſeien, ſolche zu gründen ſofern im Uebrigen die Verhältniſſe hierfür geeignet wären. Man ſollte nicht warten, bis entſprechende Anträge aus den Kreiſen der Intereſſenten geſtellt würden, ſondern maßgebende Perſonen, wie der Landrath, Amtmann u. ſ. w. ſollten die Initiative ergreifen und ſich durch das 18 — Mißtrauen, welches ihnen von den Intereſſenten bisweilen entgegengebracht würde, nicht abſchrecken laſſen. Er mache auch darauf aufmerkſam, daß vielleicht die Vorlage guter, bewährter Pachtverträge bei den Intereſſenten aufklärend und fördernd wirken könne, und verweiſe in dieſer Beziehung auf die Kreiſe Altena und Olpe, welche geeignetes Material liefern könnten. Der Herr Landrath von Bönninghauſen erklärt, er habe ſich die größte Mühe in ſeinem Kreiſe gegeben, Fiſchereigenoſſenſchaften zu Stande zu bringen, aber bisher ohne jeden Erfolg. Die Bäche ſeien zum großen Theile fiſcharm, und Pächter würden ſich da kaum finden, da die Einnahmen aus der Abfiichuug die hierfür aufgewendeten Koſten nicht decken könnten. Außerdem biete auch die Vertheilung der Pachtgelder an die Intereſſenten Schwierigkeiten, da die Fiſche in der Hauptſache ſich in den unregelmäßig, und oft weit vertheilten Kolken aufhielten, während die dazwiſchen liegenden Bachſtrecken meiſt ſeicht und fiſchleer ſeien. Die Beſitzer von Bachſtrecken mit Kolken ſeien daher entſchieden gegen die Bildung von Fiſchereibezirken. Herr Oberpräſidialrath von Viebahn machte hierauf den Vorſchlag, Herr von Bönninghauſen möchte ſich doch mit den Landräthen anderer Kreiſe einmal in Verbindung ſetzen; vielleicht ergäben ſich aus dem gegenſeitigen Austauſch der Meinungen und Erfahrungen doch der eine oder andere Weg, der bezüglich der Bildung von Fiſchbezirken zum Ziele führe. Herr Landrath von Bönninghauſen erklärt, bereits Alles verſucht zu haben, aber ohne den geringſten Erfolg. Auch die bisher vorgenommenen Ausſetzungen von Brut hätten nicht dazu bei- getragen, den Fiſchbeſtand zu vermehren. Wo die Fiſche blieben, wiſſe man nicht. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe führt an, daß im Kreiſe Herford die Verhältniſſe ähnlich gelegen hätten, wie im Bezirk des Herrn von Bönninghauſen. Auch hier habe es Anfangs nicht gelingen wollen, Fiſchereibezirke zu Stande zu bringen. Die Bevölkerung habe dieſem Beſtreben direkt feindſelig gegenübergeſtanden, und doch ſeien hier mit der Zeit gute Erfolge erzielt worden, auch die Brutausſetzungen hätten zu guten Ergebniſſen geführt. Vielleicht ſeien auch bei der Aus- ſetzung Fehler gemacht worden, was ja bei der Schwierigkeit gerade dieſer Materie wohl erklärlich ſei. Herr Dr. Potthaſt führt demgegenüber aus, daß ſeiner Meinung nach keine Fehler vor⸗ gekommen, vielmehr alle bei Brutausſetzungen zu beobachtenden Vorſichtsmaßregeln angewandt ſeien. Herr von Bönninghauſen weiſt zur Kennzeichnung der ihm entgegenſtehenden Schwierig- keiten ferner darauf hin, daß in ſeinem Kreis für die Fiſcherei nur drei Bäche in Betracht kämen, und zwar die Berkel, der Mühlenbach und die Stewer. Jeder derſelben ſei aber zum bei weit größten Theil im Beſitz nur einer Perſon. Alle anderen Bäche beſäßen ſo gut wie keine Fiſche. Herr Meliorationsbauinſpektor Nuyken erklärt, daß die erſten Ausführungen des Herrn Landrath von Bönninghauſen bezüglich der unregelmäßigen Beſchaffenheit einzelner Bachſtrecken ihn nicht davon überzeugen können, daß dieſer Umſtand unüberwindliche Schwierigkeiten für die Bildung von Fiſchereibezirken böte, denn anderswo lägen die Verhältniſſe ganz ebenſo, und doch ſei hier die Bildung von Fiſchereibezirken gelungen; dagegen erkenne er wohl die Schwierigkeiten an, welche ſich aus den Beſitzverhältniſſen ergäben. Von weiteren Verſuchen mit Brutausſetzungen ſolle man ſich doch durch die bisherigen Mißerfolge nicht abſchrecken laſſen; das Waſſer der Bäche ſei zum großen Theil gut, und daß ſich Erfolge erzielen ließen, das zeigen Beiſpiele bei ähnlichen Verhältniſſen, ſo namentlich die Bäche, welche im Kreiſe Bielefeld vom Teutoburgerwald herunter kommen, die früher ganz fiſcharm jetzt aber, Dank der Bemühung des Landraths von Ditfurth, ſehr gut mit Forellen beſetzt ſeien. Nach einigen noch hierauf bezüglichen Aeußerungen von verſchiedenen Seiten wird dieſes Gebiet verlaſſen, und es erhält das Wort Herr Schloßhauptmanu von Lengerke zu ſeinem Vortrag über die Thätigkeit der Kallekommiſſion, welche Verſuche über die Aufzucht von Lachſen in Teichen anſtellt. Der Deutſche Fiſchereiverein habe hierzu 1000 Mk. geſtiftet und auch weitere Unterſtützungen in Ausſicht geſtellt, allerdings unter der Bedingung, daß die Verſuche auch zu einem poſitiven Ergebniß führen und zu Gunſten der Aufzucht von Lachſen in Teichen ſprächen. Der eingehende Bericht der Kommiſſion werde in nächſter Zeit erſtattet werden. Redner wollte hier nur einen allgemeinen Ueberblick über die bisher gewonnenen Ergebniſſe geben, betone aber, daß die Zeit, die bisher auf die Verſuche angewandt werden konnte, zu kurz ſei, als daß ein ab⸗ ſchließendes Urtheil ſchon jetzt gefällt werden könne. Immerhin könne er mittheilen, daß ſich der Lachs ſehr gut in Teichen aufziehen laſſe. Es ſind bis zu 30 Prozent Fiſche aus der ausgeſetzen Brut gewonnen worden; ja in einem Falle gediehen von 1500 Stück Brut 1105 Stück, alſo 74 Prozent. Zu den Zuchtverſuchen wurden drei Gräben von verſchiedenen Abmeſſungen benutzt, und darin abwechſelnd Brut, angefütterte Brut und Setzlinge ausgeſetzt. Die Verſchiedenartigkeit der Ergebniſſe erkläre ſich, abgeſehen von der Kürze der Verſuchszeit, ſchon daraus, daß die Verſuchs⸗ gräben nicht ſtets von gleicher Beſchaffenheit ſein können, der Pflanzenwuchs ſei verſchieden, dementſprechend die Nahrungsverhältniſſe, die Schädlinge und vor allen Dingen wechsle auch die Brut ſelbſt in ihrer Beſchaffenheit; dazu kommen noch allerlei ſonſtige, vorher nicht zu überſehende Zufälligkeiten. Das Eine ſei aber feſtgeſtellt, daß das Hauptgewicht auf die Verwendung tadelloſer Brut gelegt werden müſſe. Am beſten habe ſich ſelbſt gezogene Brut bewährt, weil man hier von Anfang an alle Vorgänge, z. B. auch bei der Eiergewinnung, ſelbſt überwachen kann und von vielen Zufälligkeiten, wie ſie z. B. der Verſandt der Eier oft mit ſich bringe, unabhängig ſei. Einmal habe man z. B. Brut aus Hemeringen bezogen, die bei ihrer Ankunft keinen Anlaß zu Bedenken gaben. Aber bald zeigten ſich auf den Eiern Fleckenbildungen, die zu großen Verluſten führten, und von der ausgekommenen Brut ging ſehr viel ein. Was die Beſchaffenheit des Teichgrundes anbetreffe, jo ergäben ſich die zu ſtellenden Forderungen aus der Bedingung, daß der Teich möglichſt reich an Nahrung ſein ſoll; Lehmböden ſeien daher beſſer als ſterile Kies⸗ oder Sandböden. Bezüglich des Waſſers habe ſich ergeben, daß die Lachſe in weichem Waſſer beſſer gedeihen als in hartem. Dem entſprächen auch die Steinmeiſter'ſchen Aufzuchtsverſuche, deren Ergebniß ebenfalls als ein ſehr günſtiges bezeichnet werden kann. Es ſeien ſowohl Verſuche mit Fütterung wie ohne Fütterung gemacht worden; beides ergebe gute Reſultate. Es habe ſich auf Grund der bisherigen Verſuche eine Geſellſchaft mit beſchränkter Haftpflicht gebildet, um die ganze Angelegenheit weiter zu verfolgen und zwar praktiſch ſoweit zu fördern, daß die Er gebniſſe der Allgemeinheit zu Gute kommen können. Im Anſchluß an ſeinen Vortrag geht Redner ſodann auf die Frage der Brutausſetzung in fließenden Gewäſſern über. Gut ſei ja die Brutausſetzung, aber es ſeien dabei doch ſo manche Schwierigkeiten zu überwinden und Vorſichtsmaßregeln zu beobachten. Für äußerſt wichtig halte er es, daß die Brut möglichſt weit vertheilt werde; nicht allein die Rückſicht auf die Brutſchädlinge ſei hierfür maßgebend, ſondern ebenſo, oder vielleicht noch mehr die auf die Nahrungsverhältniſſe; denn es ſei ſelbſtverſtändlich, daß eine gewiſſe Bachſtrecke nur einer gewiſſen Brutmenge Nahrung liefern könne, und wenn die zunächſt ziemlich hilfloſen Thiere zu dicht ausgeſetzt würden, ſei es leicht möglich, daß ein großer Theil allein aus Mangel an Nahrung einginge. Es ſei freilich nicht zu verkennen, daß mit der Vergrößerung des Ausſetzungsgebietes auch die Koſten für die Aus- ſetzung wüchſen. In Gewäſſern, wo Forellen vorkommen, iſt natürlich die Lachsbrut äußerſt gefährdet, da die Forelle ſehr gefräßig iſt und die Brut als willkommene Beute anſieht. Es iſt alſo auch in dieſer Beziehung Vorſicht geboten. Ferner iſt als erſchwerender Umſtand für die er⸗ folgreiche Ausſetzung von Brut nicht zu vergeſſen, daß das Ausſetzungsgebiet immer kleiner wird; denn an den unteren und mittleren Flußſtrecken breitet ſich immer mehr die Induſtrie mit all ihren für die Fiſcherei ſchädlichen Begleiterſcheinungen aus, und dieſe ſeien nicht nur lokaler Natur, ſondern erſtrecken ſich ſicher viel weiter, da ſie die Verbindung der oberen, reinen Flußſtrecke mit den unteren Waſſerläufen den Fiſchen ſehr erſchwert oder ganz abſchneidet. Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe dankt dem Redner für jeine Ausführungen, denen er ſich nur anſchließen könne, und gibt ſeiner Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß man mit Rückſicht auf die mit der Brutausſetzung verbundenen Nachtheile jedenfalls dazu übergehen werde, Setzlinge auszuſetzen. Mit dem oben erörterten Thema ſei man ſchon zu Punkt 7 der Tagesordnung über⸗ gegangen und er gebe hierzu das Wort Herrn Amtmann Pöppermann. Redner erklärt, daß ſeiner Meinung nach der Rückgang der Bäche im Fiſchreichthum zum großen Theil auf die zu weit ge— triebene Reinigung und Auskrautung der Waſſerläufe zurückzuführen ſei, wodurch den Fiſchen der nöthige Schutz entzogen, und wohl auch' die Ernährungsverhältniſſe verſchlechtert würden. Ob nicht Wege gefunden werden könnten, um Bachſtrecken, die als Schonreviere zu benutzen ſind, vor der Reinigung zu ſichern? Herr Meliorationsbauinſpektor Nuyken gibt zu, daß dieſe Frage von großer Bedeutung und demgemäß auch ſchon oft erörtert worden ſei. Die Verhältniſſe ſeien aber ſo verſchiedenartig, daß auf eine einheitliche Löſung der Frage nicht zu rechnen ſei. Es müſſe hier von Fall zu Fall entſchieden werden. Wo es ſich z. B. um Grundſtücke handelt, die im Frühjahr raſch entwäſſert werden müſſen, da wirdzman eben die Waſſerläufe auskrauten, da die landwirth⸗ ſchaftlichen Intereſſen größer ſind, als? die der Fiſcherei. Wo dagegen derartige Geſichtspunkte nicht in Betracht kommen, da ſtünde nichts im Wege, im Sommer oder Herbſt zu räumen. Die beſte Löſung wäre es, wenn der Regierungspräſident den örtlichen Verhältniſſen entſprechende Verordnungen erlaſſen könnte. Herr Landrath von Bönninghauſen erklärt, er laſſe mit Rückſicht auf die Fiſchzucht erſt in der Zeit zwiſchen 15. Mai und 15. Juli räumen. Bei dieſer Gelegenheit klagt Redner auch über die Schädigungen, welche dem Fiſchbeſtand durch die Verunreinigung der Induſtrie zugefügt werden. Herr Oberpräſidialrath von Vie bahn fragt den Vorredner, ob er ſich ſchon deßwegen mit dem Gewerbeinſpektor in Verbindung geſetzt habe. Bei ſcharfer Kontrolle ſei es wohl möglich, die ſchuldigen Induſtriellen zu überführen ſund haftbar zu machen. Wenigſtens ſei es an anderen an gelungen, auf dieſem Wege Handhaben zum Vorgehen gegen die betreffenden Schuldigen zu ekommen. Herr von Bönninghauſen erklärt, daß eine ſolche Ueberwachung ſich wohl bei einer einzelnen induſtriellen Anlage durchführen laſſe, nicht aber da, wo viele Fabriken in Betracht kämen, wie es in ſeinem Kreiſe der Fall ſei. Es ſei da faſt nie möglich, feſtzuſtellen, von welcher Fabrik die Verunreinigung ausgegangen ſei. Herr Meliorationsbauinſpektor Nuyken führt aus, daß es oft unmöglich ſei, die Ver⸗ unreinigung von Waſſerläufen zu verhindern und verweiſt dabei auf die Verhältniſſe an der Emſcher und Wupper. Dieſe Waſſerläufe bilden eigentlich nur noch Schmutzkanäle und ſeien wohl für immer für wirthſchaftliche Zwecke und für die Fiſchzucht verloren. Anders liegen aber die Verhältniſſe an der Ruhr und Lenne, deren Waſſer ſei noch brauchbar, und es muß hier mit allen Mitteln verhindert werden, daß weitere Verſchlechterungen durch die Induſtrie herbeigeführt werden, und zwar nicht nur im Intereſſe der Fiſchzucht, ſondern vielmehr noch aus dem Grunde, weil dieſe Flüſſe allein Trinkwaſſer und Gebrauchswaſſer für das induſtrielle Emſchergebiet liefern. Würde das Waſſer für dieſe Zwecke unbrauchbar gemacht, ſo wäre damit die letzte Möglichkeit, Gebrauchs⸗ waſſer zu erhalten, genommen. Redner betont ſodann die große Wichtigkeit brauchbarer Klär⸗ 20 — —„—:ꝛ᷑— anlagen und ſtellt die Forderung auf, daß dieſe in ganz anderer Weiſe beaufſichtigt werden müßten als dieß bisher geſchehe, wenn ſie ihren Zweck erfüllen ſollen. Er halte es für unerläßlich, daß beſondere Beamte angeſtellt würden, deren Aufgabe ſein würde für die Reinhaltung der Flüſſe und Bäche zu ſorgen und ſpeziell auch die Kläranlagen zu revidiren. Dieſe Arbeit ſei viel zu umfang⸗ reich, als daß ſie von dem Gewerbeinſpektor mit ausgeführt werden können. Herr Fabrikant Windhoff fragt an, wie es eigentlich mit der Schonzeit gehalten werde. Nach dem Geſetz könne während der Schonzeit immer noch drei Tage in der Woche gefiſcht werden; da würden oft die Brutfiſche weggefangen, und der Fiſchbeſtand leide darunter. So ſei es z. B. in der Ems bei Rheine. Der beſte Fiſch ſei hier der Hecht, und es ſei zu befürchten, daß der Ertrag zurückgehe. 8 Herr Meliorationsbauinſpektor Nuyken erkennt die Klage als ganz gerechtfertigt an und fügt hinzu, daß inn vorliegenden Falle der Uebelſtand noch dadurch vergrößert würde, daß der Hecht gewöhnlich ſchon vor der Frühjahrsſchonzeit laiche, und daß die Hechte namentlich dann gefangen würden, wenn ſie zum Zweck des Laichens die kleinen Bäche ꝛc. aufſuchen. Hierin könne aber durch eine Verordnung des Regierungspräſidenten Wandel geſchaffen werden, an den die Intereſſenten nur einen entſprechenden Antrag zu richten hätten. 125 Der Amtsgerichtsrath Dr. Weihe fragt ſodann nach dem Ergebniß der Zanderausſetzungen in der Ems. Herr Fabrikant Wind hoff theilt daraufhin mit, daß die Fiſche ſich ſehr gut entwickelt hätten, dagegen habe man junge Fiſche noch nicht zu Geſicht bekommen. Es ſcheine demnach, als ob die ausgeſetzten Fiſche nicht gelaicht hätten. Man gebe die Sache aber nicht auf, ſondern hoffe doch noch auf Erfolg und habe daher jetzt ½pfündige Zander in der Ems bei Telgte ausgeſetzt. Es wäre mit Freuden zu begrüßen, wenn ſich der Zander einbürgerte; denn er ſei äußerſt ſchmackhaft und in dieſer Hinſicht dem Hecht weit überlegen, was von mehreren der Anweſenden beſtätigt wird. Hiermit iſt die Tagesordnung erſchöpft, und es nimmt zum Schluß Herr Oberpräſi dialrath von Viebahn das Wort, indem er gleichfalls ſeinem Bedauern über die Abweſenheit des Herrn Landraths Dr. Federath und feiner Anerkennung über die Umſicht Ausdruck gibt, mit der der ſtellvertretende Vorſitzende, Herr Amtsgerichtsrath Dr. Weihe, die Verhandlungen geleitet habe. Deſſen Eintreten für den Vorſitzenden ſei um ſo anerkennenswerther, wenn man erwägt, welche Schwierigkeiten ſich ſeinem Erſcheinen zu der Verſammlung entgegenſtellten (Extrazug), Redner glaubt deßhalb im Sinne der Anweſenden zu handeln, wenn er Herrn Amtsgerichtsrath Dr. Weihe für das hierbei bethätigte Pflichtbewußtſein, ſowie für ſeine ſonſtige umſichtige Thätigkeit den. Dank ausſpricht. Nach Schluß der Verſammlung fand ein gemeinſchaftliches Mahl ſtatt, welches in äußerſt angeregter Stimmung verlief. Eine beſondere Würze erhielt es durch die Vorträge der Rheiner Kapelle, welche der Lokalverein zum Feſtmahle beordert hatte. gez. Seefluth. Unterfränkiſcher Kreisſiſchereiverein. Am 18. Dezember 1900, Abends 8 Uhr, fand in der Reſtauration „Alhambra“ in Würzburg, die ordentliche Generalverſammlung des Unterfränkiſchen Kreisfiſchereivereins unter Leitung des I. Vorſtandes, k. Landgerichtsrath Scherpf, ſtatt. Aus dem von dieſem erſtatteten Jahresberichte war zu entnehmen, daß Seitens des Vereins im Jahre 1900 zur Hebung der Fiſchbeſtände in den einzelnen Gewäſſern des Kreiſes zur Ver⸗ theilung gelangten: 26000 Bachforellenbrut (abgegeben um 4 Mk. pro Mille), 7100 Bachjaiblings- brut, 10000 Regenbogenforeklenbrut, 40000 Aalbrut, 3700 Karpfen und 9200 Krebſe. Bezahlt wurden für 47 gefangene Ottern a 3 Mk. = 141 Mk., für 98 Reiher a 1 Mk. = 98 Mk. und an Gendarmerie und Schutzmannſchaften für erfolgreiche Anzeigen 53 Mk. Bei einem Abgange von 31 und einem Zugang von 44 Mitgliedern zählt der Verein z. Zt. 418 Mitglieder. Die Jahresrechnung ſchloß ab mit: 3047 Mk. 83 Pfg. Einnahmen, 2692 Mk. 79 Pfg. Ausgaben und einem Aktivreſt von 355 Mk. 04 Pfg. Von dem Vorſtande wurde beſonders hervorgehoben, daß es gelungen iſt, unter den Gewerbefiſchern des Maingebiets eine geordnete Fiſchwirthſchaft im Main einzuführen, welche die Einrichtung einer großen Anzahl von Schonrevieren und deren ſyſtematiſche Beſetzung mit Karpfen, Zandern und anderen Edelfiſchen in einem mehrjährigen Turnus bezweckt. Die Vorſchläge, welche von dem Ausſchuſſe des 17 Innungen mit ungefähr 300 Gewerbe⸗ fiſchern umfaſſenden Fiſcher⸗ und Schifferverbandes bereits angenommen wurde, harren nur noch der Genehmigung der im Januar künftigen Jahres ſtattfindenden Generalverſammlung. Kreisfiſchereiverein Altenkirchen. Die am 14. Oktober 1900 in Betzdorf ftattgehabte Generalverſammlung war von den Mitgliedern des Vereins gut beſucht. Auf der Tagesordnung ſtand der Vortrag des Vorſitzenden des Vereins, Hern Winterſchuldirektor Fiſch-Wiſſen, über das Thema: „Wie kann der Ertrag an Fiſchen in unſeren Teichen gehoben werden? Da bei einem Beſatz von Karpfen die Nährſtoffe des Teiches nicht voll ausgenutzt werden, jo empfahl der Vortragende für Teiche mit ſchlammigem Untergrunde in erſter Linie die Schleie und den Aal, weil beide die Nährſtoffe auf dem Untergrunde— 21 und im Schlamme aufſuchen. Bei einem Beſatz mit Aalen muß jedoch dafür geſorgt werden, daß ſie nicht entweichen können. Ferner wurde noch die Regenbogenforelle empfohlen, welche die Nahrung theilweiſe aus der Luft über der Oberfläche des Waſſers aufnimmt. Für Teiche mit kieſigem Untergrunde wurde vom Redner ein Beſatz mit Zander und dem Forellenbarſch für zweckmäßig gehalten. In Folge der gegebenen Anregungen beſchloß die Fiſchereigenoſſenſchaft Betzdorf-Bruche 800 einſömmerige Karpfen⸗, 100 Schleien- und 100 Flußbarſchſetzlinge in ihre Intereſſentenfiſcherei einzuſetzen, wozu von den dem Verein zur Verfügung geſtellten Mitteln eine Beihilfe von 20 Mark in Ausſicht geſtellt wurde. Als zweites Thema ſtand auf der Tagesordnung: „Ablegung des Jahresberichtes“. Aus den Darlegungen ging hervor, daß der Verein eine rege Thätigkeit entfaltete und das Intereſſe der Mit— glieder beſtens gewahrt wurde. Es iſt deßhalb Pflicht und Schuldigkeit der Fiſchereiintereſſenten dem Vereine als Mitglied beizutreten. Der Vorſitzende des Vereins: Fiſch, Winterſchuldirektor. IX. PYerſonalnachrichten. Von der Hauptverſammlung des Poſenſchen Fiſchereivereins am 17. Dezember 1900 wurden zu Ehrenmitgliedern erwählt: 1. der Oberpräſident der Provinz Poſen, Herr Dr. von Bitter; 2. Herr Landeskonſulent Dr. Alfreo Schillinger-München; 3. Herr Profeſſor Dr. Hofer-München. X. Jragelkaſten. Weitere Antwort auf Frage Nr. 30 aus Jahrg. 1900 des Herrn W. in B. Die Schuppen des Ukelei werden zur Zeit — früher war es anders — vornehmlich in der Umgegend der drei Haffe, nämlich Stettiner Haff, Friſches Haff (Nogatmündungen) und Kuriſches Haff (Ruß) gewonnen. Am meiſten betheiligt iſt das Stettiner Haff mit den Ortſchaften Wolgaſt, Anklam, Anklamer Fähre, Uſedom (z. Z. verboten), Ueckermünde, Wollin. Aber auch die Flüſſe aufwärts findet noch Ukelei— fang zur Gewinnung von Schuppen ſtatt: Stettin, Greiffenhagen-Gartz, Jarmen, Demmin. Dr. Schiemenz. Frage Nr. 1. (Herr J. B. in B.): a) Läßt ſich das Fleiſch von gutem, im Winter nothgeſchlachtetem Vieh, welches geſalzen und demnach getrocknet wurde, im Sommer zu Fiſchfutter mit Vortheil verwerthen? b) Wie wird dasſelbe am beſten dazu präparirt? Antwort: a) Man kann geſalzenes Fleiſch als Fiſchfutter verwenden, muß aber unbedingt vorher das Fleiſch recht ſtark mit Waſſer auswaſchen, weil erfahrungsgemäß die Fiſche bei Fütterung mit ſtark geſalzenem Fleiſch Darmkatarrhe bekommen und dann leicht zu Grunde gehen. b) Das geſalzene Fleiſch wird nach gründlichem Auswaſchen am beſten durch eine amerikaniſche Fleiſch— maſchine zerkleinert und nun den Fiſchen direkt vorgeworfen. Frage Nr. 2. (Herr F. in E.): Kann einer der Leſer einen wirklich praktiſchen Tur- binenſchutzrechen angeben, der genügend Schutz den Fiſchen gewährt, ſich nicht leicht verſtopft und keine Stauung des Waſſers verurſacht? Antwort: Die ſchwierige Frage der Turbinenſchutzrechen iſt unſeres Erachtens nur durch Anwendung der ſogenannten Horizontalgitter zu löſen, da dieſe eine beliebig große Durchlaßfläche bekommen können, und daher genügend viel Waſſer durchgehen laſſen, ohne ſich jo leicht zu ver- ſtopfen wie die vertikalen Gitter. Genauere Mittheilungen über dieſe horizontalen Waſſerdurchläſſe haben wir in Nr. 21 und 24 des Jahrganges 1895 und in Nr. 2 des Jahrganges 1896 gegeben, auf welche wir hiemit verweiſen. XI. Literatur. Die Thierwelt der Hochgebirgsſeen. Von Profeſſor Dr. F. Zſchokke. Mit 8 Tafeln und 4 Karten. Preisgekrönt von der Schweizer Naturforſchenden Geſellſchaft. In: „Denkſchriften der Schweizer Naturforſchenden Geſellſchaft“, Band XXXVII, 1900. Verlag von Georg & Cie., Baſel, Geneve, Lyon. Der Verfaſſer des vorliegenden umfangreichen Werkes hat vor zehn Jahren ſeine erſten fauniſtiſchen Studien an Gebirgsſeen veröffentlicht und ſeitdem durch alljährliche Exkurſionen an die Seen der Alpen und des Jura die Erforſchung dieſer Gewäſſer eifrig betrieben. Eine Reihe von 22 — — Abhandlungen aus der Feder Zſchokke's geben uns Aufſchluß über die eigenthümlichen und intereſſanten fauniſtiſchen und biologiſchen Verhältniſſe in hochgelegenen Seen des Rhätikon, des St. Gotthardgebietes, des großen St. Bernhard, des Jura u. ſ. w. Bei dem großen Aufſchwung, den die Seenforſchung in den letzten Jahrzehnten genommen hat, iſt es nicht verwunderlich, daß auch von einer ganzen Reihe anderer Forſcher Einzelunterſuchungen an Alpenſeen ausgeführt wurden. Beſonders die Schweiz bot ein ausgiebiges Arbeitsfeld dar, liegen doch im Kanton Graubünden allein 615 Seen. Von den Forſchern, welche zahlreiche Beiträge zur Kenntniß der Fauna und Flora ſchweizeriſcher Gebirgsſeen geliefert haben, ſeien hier außer Zſchokke nur Aſper, Heuſcher, Imhof und du Pleſſis genannt. Ueber hochgelegene Waſſerbecken der franzöſiſchen Alpen und der Pyrenäen geben uns hauptſächlich de Guerne, Richard und Delebecques werthvolle Aufe ſchlüſſe, während der ungariſche Forſcher Dad ay die Tätrajeen in den Bereich ſeiner Unterſuchungen zog. Auch Hochgebirgsſeen in den bayeriſchen Alpen, in Schweden, Norwegen, kurz von den ver— ſchiedenſten Gegenden Europas (und auch Nordamerikas) ſind mehr oder weniger auf ihre phyſikaliſchen, fauniſtiſchen und floriſtiſchen Verhältniſſe hin unterſucht. Zſchokke hatte ſich nun die Aufgabe geſtellt, alle dieſe Unterſuchungen zuſammenzuſtellen, zu vergleichen und in dem vorliegenden Werke ein Bild zu entwerfen von der Zuſammenſetzung, Vertheilung und Herkunft der Fauna hochgelegener Gebirgsgewäſſer, ſowie von dem Bau und der Lebensweiſe ihrer Vertreter. In den einleitenden Kapiteln behandelt der Verfaſſer die äußeren Bedingungen der Hoch- gebirgsſeen, Untergrund, Umgebung, Niveauſchwankungen, Zuflüſſe ꝛce. Beſonders zahlreiche Be⸗ obachtungen liegen vor über die Temperatur des Waſſers in den verſchiedenen Jahreszeiten und über die Eisbedeckung, welch letztere von großer Bedeutung für die Fauniſtik und Biologie der Gebirgsſeen iſt. Die Sommermaxima und Winterminima liegen relativ wenig weit auseinander, und der Eisabſchluß des Seeſpiegels iſt von ſehr langer Dauer. In dem Abſchnitte über die Winterfauna hochalpiner Seen wird gezeigt, daß ein großer Theil der Fauna den langen Winter in aktivem Zuſtande unter der Eisdecke überdauert. Vielleicht iſt gerade das rechtzeitige Erſcheinen der Letzteren von Vortheil für das Gedeihen der perennirenden Organismen, indem ſie das Aus⸗ ſtrahlen der Wärme aus dem geſchloſſenen Waſſerbecken verhindert. Der zweite, umfangreichſte Abſchnitt der vorliegenden Arbeit enthält die ſpezielle Beſprechung der einzelnen Thiergruppen. Es iſt nicht möglich, an dieſer Stelle auf den Inhalt der einzelnen Kapitel näher einzutreten. Es ſei nur hervorgehoben, daß (nach Angaben von Fatio) von Fiſchen die Ellritze ſich am höchſten, bis gegen 2500 m, auf natürlichem Wege in die Alpen erhebt, während Salmo lacustris, künſtlich importirt, noch Hochgebirgsbecken von über 2600 m Höhenlage bewohnt. Von den 51 Fiſchen der Schweiz ſteigen nur fünf Arten über 1100 m und nur drei über 2000 m. Durch künſtliche Einfuhr allerdings wurde die Fiſchfauna der Hochalpen um eine ſtattliche Reihe von Formen bereichert (Cypriniden, Barſch, Hecht, Trüſche). Der dritte Theil der Arbeit gliedert ſich in ſieben Kapitel allgemeinen Jahalts über die Litoral- und Tiefenfauna, über Tiefſeethiere als Uferbewohner hochalpiner Gewäſſer, über das Plankton, die allgemeine Vertheilung der Thierwelt, die Zuſammenſetzung und den Urſprung der Fauna von Hochgebirgsſeen und über die Thierwelt der Hochgebirgsbäche. Bezüglich des Inhaltes dieſer Kapitel, der in kurzen Worten nicht wiedergegeben werden kann, ſei auf das Werk ſelbſt verwieſen. Das Hauptergebniß ſeiner Unterſuchungen faßt Zſchokke in den Schlußſatz zuſammen: „Die Thierwelt der Hochgebirgsgewäſſer ſteht nach Zuſammenſetzung, Urſprung, Vertheilung, Biologie und Morpho- logie noch heute unter dem Zeichen der Gletſcherzeit“. Den Schluß des Werkes bildet ein reichhaltiges Literaturverzeichniß, das weitere derartige Arbeiten weſentlich erleichtern wird. Vier Karten veranſchaulichen das Unterſuchungsgebiet, das Zſchokke auf ſeinen Exkurſionen durchſtreifte, und auf acht Tafeln werden uns 16 wohlgelungene Bilder aus dem ſchweizeriſchen Hochgebirge, dem Arbeitsfelde des Verfaſſers, vor Augen geführt. Mit dem eben beſprochenen Werke iſt der erſte Anfang damit gemacht worden, in einheitlicher, zuſammenfaſſender Weiſe die Reſultate zu verwerthen, welche die Seenforſchung, dieſer junge Zweig der Biologie, bisher zu Tage gefördert hat. Das Buch, welches zum Preiſe von 20 Mk. erhältlich iſt, kann Jedem auſ's Beſte empfohlen werden, der ſich einen Einblick in die eigenartige Lebewelt hochalpiner Seen verſchaffen möchte. 8. In der Redaktion ſind ferner eingelaufen zur Beſprechung: „Katechismus für Aquarienliebhaber“, Fragen und Antworten über Einrichtung, Beſetzung und Pflege des Süß- und Seewaſſer-Aquariums, ſowie über Krankheiten, Transport und Züchtung der Fiſche. Von Wilhelm Geyer. Vierte von ſeinem Sohne Hans Geyer beſorgte Auflage. Magdeburg, Creutz'ſche Verlagsbuchhandlung. Der Schleierſchwanz und Teleſkopſchleierſchwanz, ihre Zucht und Pflege und die Beurtheilung ihres Werthes. Von Dr. E. Bade. Magdeburg, Creutz'ſche Verlagsbuchhandlung. 23 — — — XII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 21. Dezember 1900. Zufuhren, außer in See- und todten Fiſchen, wieder reichlich. Geſchäft lebhaft. Preiſe für lebende Hechte weiter nachgebend, ſonſt wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Ah Hechte 54 0 47 e e per Pfund 525 Zander — 68 Ruſſ. 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Wiesbaden, des Fiſch.⸗Ver. für das Großherzogthum Heſſen, des Rheiniſchen Fiſch.⸗Ver., des Kölner Fiſch.⸗Ver., des Fiſcherei⸗Vereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Loth⸗ kingiſchen Sifch.-Der., des Sifcherei-Dereins für den Kreis Lingen, des Sifcherei-Dereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗Vereins für die Provinz Poſen, des Central. Jiſcherel⸗ Vereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Berbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich⸗-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Janeriſchen und vom Deutfhen Fiſcherti⸗Verein. Nr. 2. München, den 15. Januar 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Darſtellung des in Württemberg geltenden Fiſchereirechts. — II. Unſere Teichflora. — III. Fiſchereivertretung und Berufsfiſcher. — IV. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Perſonalnachrichten. VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geftattet.) I. Darſtellung des in Württemberg geltenden Jiſchereirechts. (Schluß.) III. Beſchränkungen des Fiſchereirechts. Das Geſetz vom 27. November 1865 beſtimmt: Fiſchereianſtalten und Vorrichtungen, welche der Schifffahrt, der Flößerei, beſtehenden Waſſerbauten oder Waſſerwerken ſchädlich wären, dürfen nicht errichtet werden. Zu baulichen Anlagen (Fiſchwehren u. ſ. w.) in öffentlichen Gewäſſern iſt die Erlaubniß der Staatsbehörde erforderlich. (Hieher gehören die ſogenannten Aalfänge.) Ueber die Schonzeit vergl. unten Ziff. IV. Das Betreten eingefriedigter Ufergrundſtücke iſt dem Fiſchereiberechtigten ohne Er— laubniß des Grundeigenthümers nicht geſtattet. Sonſt ſteht ihm, inſoweit es herkömmlich und 26 — — für die Ausübung des Fiſchereirechts erforderlich iſt, die Befugniß zu, die Ufer zu begehen. Auch iſt derſelbe unter dieſen Vorausſetzungen befugt, das ihn am Auf- und Abfahren am Ufer hindernde Uferholz, wenn die Ortsbehörden deſſen Beſeitigung dem Ufereigenthümer vergeblich angeſonnen haben, ſelbſt nach Bedarf zu entfernen; er hat jedoch die abgehauenen Zweige neben dem Stamm niederzulegen. Es iſt verboten, in den Bodenſee neue Fiſcharten ohne vorgängige behördliche Bewilligung einzuſetzen. N IV. Schutz der Fiſcherei. Wer fiſcht oder krebſt, hat hiebei eine von dem Eigenthümer, Nutznießer oder Pächter des Fiſchwaſſers ausgeſtellte, die Dauer der Berechtigung beſtimmende Legitimations-Urkunde, die vom Ortsvorſteher beglaubigt ſein muß, mit ſich zu führen. Den genannten Fiſchwaſſer— berechtigten wird die Fiſcherkarte vom Ortsvorſteher ausgeſtellt. Während der Schonzeit, die durch Verordnung feſtgeſetzt wird, dürfen Fiſche und Krebſe weder gefangen, noch zum Verkauf gebracht werden; Laich- und Beſatzungsfiſche für Zwecke der Fiſchzucht ſind ausgenommen. Der Fang und Verkauf von Mutterkrebſen mit Eiern iſt verboten. Die Benützung eines für die Fiſche giftigen oder betäubenden Köders, ſowie die An— wendung erplodirender oder betäubender Stoffe zum Fiſchfang find verboten. Der Froſchfang kann unterſagt bezw. beſchränkt werden. Während der Laichzeit der Forellen- und Salmenarten und der Treiſchen muß das Uf er— holzhauen und die Vornahme nicht dringender Uferbauten an Fiſchwaſſern, ſowie das Mähen von Schilf und Gras und das Sammeln und Ausführen von Steinen, Sand und Schlamm in denſelben unterbleiben. Im Bedürfnißfalle dürfen die Ortsbehörden von dieſem Verbot dispenſiren. Den Fiſchereiberechtigten iſt geſtattet, Fiſchottern und Fiſchreiher in ihren Fiſch— waſſern mittelſt Fallen und Schlingen (nicht aber mit Schießgewehr) zu erlegen, ſie haben jedoch ſolche dem Jagdberechtigten auszufolgen. Während der Schonzeit und während weiterer ſechs Wochen nach beendigter Laichzeit dürfen in ſolche Fiſchwaſſer, in welchen die betreffenden Fiſche ſich vorherrſchend aufhalten oder in abgeſchlagene Fiſchwaſſer zahme Enten nicht zugelaſſen werden. Bei Gemeindefiſchwaſſern hängt die Zulaſſung von der Gemeindebehörde ab. Die Verunreinigung der Fiſchwaſſer durch ſchädliches Abwaſſer oder durch ſonſtige die Fiſche gefährdende Abfälle gewerblicher Einrichtungen iſt nach dem Fiſchereigeſetz von 1865 möglichſt zu vermeiden und bei der polizeilichen Kognition über die Einrichtung ſolcher Anſtalten iſt das Intereſſe der Fiſcherei durch Anordnung von Schutzmaßregeln zu wahren, ſofern dieß ohne verhältnißmäßige Beläſtigung geſchehen kann. Ein Einſprachenrecht war hiebei dem Fiſcherei— berechtigten nicht eingeräumt. Nun aber iſt durch Art. 30 des neuen Waſſergeſetzes von 1900 (deſſen Promulgation in Zeitkürze zu erwarten iſt) ein beſchränktes Einſpracherecht in dem Falle eingeräumt, wenn der durch die Einleitung oder die Wafjernugung der Fiſcherei zugehende Nachtheil von größerer gemeinwirthſchaftlicher Bedeutung iſt als das geplante Unternehmen. Es iſt jetzt Folgendes beſtimmt: „Wenn durch die beabſichtigte Einleitung von Flüſſigkeiten der in Art. 23 bezeichneten Art, durch die Verleihung eines Waſſernutzungsrechts oder die Genehmigung einer Waſſer⸗ benützungsanlage (Art. 31) eine Schädigung der Fiſcherei in dem bisherigen Umfang ihres Betriebs eintritt, ſo iſt dem Unternehmer bei der Ertheilung der Erlaubniß zur Einleitung bezw. bei der Verleihung oder Genehmigung die Erſtellung entſprechender Vorkehrungen zur Abwendung der Schädigung, ſoweit ſolche Vorkehrungen ohne unverhältnißmäßige Koſten oder Erſchwerungen des Betriebs für den Unternehmer möglich find, aufzugeben. Iſt eine Ab⸗ wendung der Schädigung nicht, oder nur mit unverhältnißmäßigen Koſten oder Erſchwerungen des Betriebs möglich, ſo kann die Erlaubniß zur Einleitung, die Verleihung oder die Ge⸗ nehmigung von der Polizeibehörde nur dann verſagt werden, wenn nach ihrem Ermeſſen der durch die Einleitung, die Waſſernutzung oder die Waſſerbenützungsanlage der Fiſcherei in dem 27 bisherigen Umfang ihres Betriebs zugehende Nachtheil von größerer gemeinwirth— ſchaftlicher Bedeutung iſt, als das geplante Unternehmen. Der Unternehmer hat dem Fiſchereiberechtigten für die ihm durch die Einleitung, die Waſſernutzung, oder die Waſſerbenützungsanlage erwachſende Schädigung der Fiſcherei in dem bisherigen Umfang des Betriebs unter Ausſchluß eines Anſpruchs des Fiſchereiberechtigten auf Aenderung des Unternehmens vollen Schadenerjaß zu leiſten. Dieſelbe Schadenserſatzpflicht tritt auch dann, wenn eine Beeinträchtigung der Fiſcherei erſt nach ertheilter Erlaubniß, Verleihung oder Genehmigung ſich herausſtellt, inſoweit und inſolange ein, als nicht der Beeinträchtigung durch Schutzmaßregeln abgeholfen wird.“ Ueber Schadenserſatzanſprüche erkennen die bürgerlichen Gerichte. V. Sicherung der Fiſchereirechte. Die meiſten Fiſchwaſſer waren ſeitdem in den Primärkataſtern und Güterbüchern der ein- zelnen Markungen eingetragen. Die letzteren ſind ein Verzeichniß ſämmtlicher zur Gemeinde— markung gehöriger Grundſtücke mit Angabe ihrer für die Gemeindeverwaltung und Rechtspolizei wichtigen öffentlichen und privatrechtlichen Verhältniſſe. Insbeſondere diente das Güterbuch zugleich als Ortsſteuerkataſter und enthielt alle Steueranſchläge, ſowie die auf dieſe bezüglichen Verhältniſſe. Da die Fiſchrechte der Gefäll- bezw. Grundſteuer unterworfen waren, ſo erklärt ſich auch hieraus ihr Eintrag in die Güterbücher. Da die Güterbücher von Bedeutung waren für die Wahrung dinglicher Rechte an Liegenſchaften, ſo iſt begreiflich, daß mit dem 1. Januar 1900 — der Zeit der Einführung der neuen Grundbuchordnung — auch die Frage auftauchte: Wie ſind die Fiſchereirechte in den neuen Grundbüchern zu behandeln? Nach dem Einführungsgeſetz zum Bürgerlichen Geſetzbuch bleiben von dieſem die landesgeſetzlichen Vorſchriften über die Fiſcherei unberührt. : Da die Anlegung neuer Grundbücher ihre Zeit erfordert, jo wurden in Württemberg mit dem 1. Januar 1900 die bisher geführten öffentlichen Bücher mit der Maßgabe, daß das ſeit— herige Güterbuch das Hauptbuch iſt, zum Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Geſetzbuches erklärt, zugleich aber deren Umſchreibung in die Formen der neuen Grundbücher angeordnet. Damit ſind alle in den alten Güterbüchern gelaufenen Fiſchereirechte zunächſt auch für das jetzt giltige Grundbuch gewahrt. Von der Verpflichtung zur Eintragung bezw. Uebertragung in das neue Grundbuch ſind im Sinne des $ 90 der Grundbuchordnung befreit: Die Grundſtücke des Staats und die öffentlichen Wege und Gewäſſer; es ſcheiden ſomit von der künftigen Aufnahme in die Grundbücher aus: die auf das Eigenthum und die Regalität ſich ſtützenden Fiſchwaſſer des Staats an ſtehenden Gewäſſern und alle Fiſch— waſſer an öffentlichen Flüſſen, auch ſoweit ſie ſeitdem im Güterbuche eingetragen waren; ebenſo — mit dem Objekt — die Fiſchwaſſer der Gemeinden und Privaten an öffentlichen Gewäſſern. Nun wäre ſchwierig geweſen, zu ſagen, wie es mit den Fiſchwaſſern der Gemeinden, Guts— herrſchaften und Privaten zu halten ſei, inſoweit dieſelben auf öffentlich rechtliche Gerechtſame geſtützt waren. Dieſe Schwierigkeit iſt mit der geſetzgeberiſchen That der Erklärung aller Fiſcherei— rechte als „Privatrechte“ (ſiehe oben II) zunächſt gelöſt. Und da in Art. 208 des württembergiſchen Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche geſagt iſt: „Auf eine ſelbſtändige (d h. nicht an ein herrſchendes Grundſtück gebundene) Fiſcherei— gerechtigkeit, ſowie auf ein zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Geſetzes beſtehendes vererbliches und übertragbares Nutzungsrecht an einem Grundſtück finden die ſich auf Grundſtücke be— ziehenden Vorſchriften und auf den Erwerb eines ſolchen Rechtes die für den Erwerb des Eigenthums an einem Grundſtück geltenden Vorſchriften des Bürgerlichen Geſetzbuches Anwendung. Die Vorſchriften der SS 7, 20 und des § 22 Abſ. 2 der Grundbuchordnung über das Erb— baurecht, ſowie die Vorſchrift des §S 50 der Grundbuchordnung finden auf dieſe Rechte ent— ſprechende Anwendung.“ So ſcheint auch im Grundbuchweſen Klarheit geſchaffen. Oberamtmann Haller, Regierungsrath. 28 II. Anſere Teichflora. Von Dr. phil. Friedrich Fedde. (Fortſetzung.) Zuſammenſetzung der Teichflora. Was nun die Zuſammenſetzung unſerer Teichflora betrifft, ſo ſetzt ſich diefe hauptſächlich aus zwei Arten von Pflanzen zuſammen, nämlich aus Sumpfpflanzen und aus den eigentlichen Waſſerpflanzen, zwiſchen denen die amphibiſchen Pflanzen eine Art von Uebergang bilden.“) Unter Sumpfpflanzen verſteht man ſolche Pflanzen, die im Erdboden wurzeln, deren untere Stengeltheile aber zeitweilig oder auf zeitlebens vom Waſſer umſpült werden, während die oberen Theile der Pflanzen, beſonders aber Blätter und Blüthen von Luft um⸗ geben werden. Dieſe Pflanzen unterſcheiden ſich in Bezug auf ihre Nahrungsaufnahme durch nichts von den eigentlichen Landpflanzen. Beſonders bemerkenswerth iſt es, daß ſie zu Grunde gehen, wenn ſie längere Zeit vollſtändig vom Waſſer bedeckt werden, während ſie hingegen völliges Zurücktreten des Waſſers ſehr wohl ertragen, falls nur das Erdreich, in dem ſie wurzeln, feucht genug bleibt. Halten ſich doch auf feuchten Wieſen, früheren Sümpfen, die ausgetrocknet wurden, noch Jahre lang Schilf, Binſen, ja ſogar Schwertlilien und Seeroſen. Anders die eigentlichen Waſſerpflanzen. Dieſe gehen unweigerlich zu Grunde, wenn der Teich, in dem ſie wachſen, längere Zeit trocken gelegt wird. Während die Oberhaut der meiſten übrigen Pflanzen mit einem dünnen Korkhäutchen überzogen iſt, das die übermäßige Verdunſtung des in der Pflanze enthaltenen Waſſers verhindert, fehlt den eigentlichen Waſſer⸗ pflanzen dieſe ſchützende Hülle. Die zarten Zellhäute können die ſtarke Verdunſtung des Waſſers nicht aufhalten und die Pflanzen vertrocknen in verhältnißmäßig kurzer Zeit. Das Korkhäutchen fehlt dieſen Pflanzen, da die Aufnahme der im Waſſer gelöſten Nährſalze durch die ganze Oberhaut der Pflanze erfolgt, nicht wie bei den Sumpfpflanzen nur durch die Wurzel. Eigentliche Wurzeln beſitzen daher dieſe Pflanzen nicht, ſondern ſie ſind entweder durch Haftwurzeln am Grunde des Gewäſſers befeftigt (Elodea, Myriophyllum, Isoötes) oder ſchwimmen frei in demſelben umher (Lemna, Hottonia, Ceratophyllum und die meiſten Algen). | Die amphibiſchen Pflanzen verhalten ſich in Bezug auf ihre Laubblätter dem Ueberfluthen durch das Waſſer gegenüber wie echte Waſſerpflanzen, dem Austrocknen gegenüber aber wie Sumpfpflanzen. Werden ſie für längere Zeit auf's Trockene geſetzt, dann gehen zwar die Blätter, die früher untergetaucht waren, bald zu Grunde, das Laub aber, das früher auf der Oberfläche des Waſſers ſchwamm, bleibt erhalten und die friſch herausſprießenden Laubblätter paſſen ſich dem neuen Medium an. Das Laub ſolcher Pflanzen pflegt dann auch oft äußerlich eine verſchiedene Geſtaltung zu zeigen: während die untergetauchten Blätter fein geſchlitzt ſind, damit ſie nicht ſo leicht von der Strömung zerriſſen werden, ſind die ſchwimmenden Blätter ganz und unzertheilt. Dieſe ſogenannte „Heterophyllie“ zeigen z. B. mehrere Laichkräuter (Potamogeton heterophyllus), einige weißblühende Waſſerranunkeln (Batrachium aquatile) und die Waſſernuß (Trapa natans). Die amphibiſchen Pflanzen wurzeln entweder im Boden der Teiche oder, wenn ſie wie die Waſſerlinſe (Lemna minor und polyrrhiza) frei ſchwimmende Gewächſe ſind, ſo dringen ihre Wurzeln, wenn die Pflanzen auf den Grund geſetzt werden, in die feuchte Erde ein und entnehmen derſelben ihre Nährſtoffe wie die echten Landpflanzen. A. Sumpfpflanzen. a) Pflanzen mit über das Waſſer herausragenden Stengeln und Blättern. Die charakteriſtiſchſte aller unſerer einheimiſchen Sumpfpflanzen iſt jedenfalls das Schilf. Der Name „Schilf“ iſt eigentlich ein Sammelname, unter dem verſchiedene Gewächſe verſtanden werden können. Die wichtigſten und am häufigſten vorkommenden ſind: das Schilfrohr oder Waſſerrohr, auch gemeines Schilfgras genannt (Phragmites communis oder Arundo Phragmites), das Glanzrohr (Phalaris arundinacea) und der Rohrkolben, auch Böttcherſchilf genannt (Thypha latifolia). Alle drei Gewächſe zeichnen ſich durch beträchtliche a 05 Kerner v. Marilaun, a. a. O. I. S. 69. 29 — — — Höhe aus: ſo wird das Schilfrohr bis 4 Meter und höher. Sie beſitzen einen aufrechten, mit ſchmalen, ungeſtielten Blättern beſetzten Stengel. Während die beiden erſten Pflanzen, die zu den Gräſern gehören, an der Spitze des Halmes in lockerer, büſcheliger Riſpe die kleinen Aehrchen tragen, ſtehen die Blüthen des Rohrkolbens in kolbenförmigen Blüthenſtänden, und zwar männliche und weibliche Blüthen getrennt in zwei übereinanderſtehenden Kolben, die männ⸗ lichen Blüthen oben, die weiblichen Blüthen unten. Trotz ſeines ſchilfartigen Habitus gehört der Rohrkolben nicht zu den Gräſern, ſondern in eine eigene Familie, die der Rohrkolben— gewächſe (Thyphaceae), die mit den tropiſchen Pandanusarten eine nähere Verwandtſchaft beſitzt. Wie in ihrem äußeren Wuchs, ſo zeigen auch in Bezug auf Struktur und Lebensweiſe dieſe Schilfe eine große Uebereinſtimmung. So beſitzen ſie einen beſonders ſtarken Gehalt an Kieſelſäure, wovon man ſich leicht ohne chemiſche Unterſuchungen überzeugen kann, wenn man mit der Hand an einem Blatte der Pflanze entlang ſtreift: man kann ſich mit den meſſer⸗ ſcharfen Blatträndern beim unvorſichtigen Herunterfahren leicht tiefe Schnittwunden zuziehen. Intereſſant iſt die Art und Weiſe, wie ſich die Blätter des Schilfrohres und des Glanzrohres bei ſtarkem Winde verhalten. Dieſe beiden Pflanzen beſitzen nämlich drehbare Blätter.“) Die langen, ſchmalen Blätter ſitzen am Stengel vermittelſt hohlcylindriſcher Blattſcheiden, die den Halm eng umſchließen. Da nun die älteren Blätter ſehr ſtarr ſind, ſo könnten ſie leicht vom Winde abgebrochen werden. Dieß wird dadurch vermieden, daß ſich bei ſtärkerem Winde die Blätter mit den Scheiden um den Stengel wie eine Windfahne drehen. Wer nach einem ſtarken Sturme ſchon einmal an einem Rohrdickicht vorübergegangen iſt, wird vielleicht bemerkt haben, daß der Schilfbeſtand wie gekämmt ausſieht: alle Blätter ſind nach der dem Winde entgegen— geſetzten Seite gedreht. Dieſe Drehung kann natürlich nur dann ſtattfinden, wenn die Reibungs— ſtelle zwiſchen Blattſcheide und Halm recht glatt iſt. Da durch hineinfließendes Regenwaſſer, ſowie durch hineingeſpülten Staub oder hineinrollende Sandkörnchen leicht die Reibung verhindert werden könnte, ſo ſind an der Stelle, wo das Blatt in die Scheide übergeht, beſondere Ableitungsvor richtungen“) vorhanden: vor der Scheide befindet ſich in Geſtalt eines kleinen, zarten, dem Halme feſt anliegenden Häutchens, der ſogenannten Ligula, ein Schutzwall, der das Waſſer am Eindringen in die Blattſcheide hindert, während ſich rechts und links von dieſem Schutzwall am Blattrande zwei Eindrücke befinden, durch die wie in Regenrinnen das aufgeſtaute Waſſer leicht abfließen kann. Ueber Nutzen und Schaden des Schilfes für die Fiſchzucht habe ich ſchon weiter oben berichtet. Vor Allem muß man ſich davor hüten, das Schilf ſich allzuſtark ausbreiten zu laſſen. Und die Gefahr, daß dieß in mehr wie erwünſchtem Maße geſchieht, iſt um ſo ſtärker vorhanden, als alle drei Schilfarten ſich äußerſt ſchnell und unaufhaltſam durch Stockſproſſe ausbreiten. Beſonders zu fürchten iſt hierin das gemeine Schilfrohr (Arundo Phragmites), das bei dieſer Gelegenheit alle anderen Pflanzen unterdrückt und verdrängt und die beſten Teiche in verhältnißmäßig kurzer Zeit in unbrauchbare Sümpfe verwandeln kann. Kerner v. Marilaun erzählt z. B., daß an der unteren Donau manche Niederungen ſo ſtark mit Rohr beſtanden ſind, daß man dort thatſächlich im Umkreiſe mehrerer Stunden außer Rohrhalmen keine anderen beſonders hervortretenden Pflanzen ſehen kann. — Das Ueberhandnehmen des Schilfes iſt eigentlich das Gefährlichſte, was einem Teiche paſſiren kann, um ſo mehr, als der Landwirth leicht geneigt ſein wird, dieſem Ueberhand— nehmen mit einer gewiſſen Ruhe zuzuſehen, da er den eventuellen Ausfall an Fiſchen durch den Ertrag aus dem Schilfe wird decken zu können glauben. Meiſt wird er ſich aber in dieſer Hoffnung täuſchen, da die Schilfgewinnung faſt immer mit großem Verluſt an Arbeitskräften und Zeit verknüpft iſt und ſich eigentlich nur in einem ſtrengen, ſchneeloſen Winter lohnt, wenn der Teich Fuhrwerke und Menſchen zu tragen vermag.) Nicklas gibt folgende Methoden zur Vertilgung des Schilfes an: Völlige Austrocknung des Teiches, wobei man noch durch die verſumpften Stellen beſonders breite und tiefe Gräben ziehen muß. Aufbrechen des Bodens und Ausbrennen desſelben zur Vertilgung der Schilf— wurzeln. Der Teich muß dann ein bis zwei Jahre zum Ackerbau verwandt werden, weil die viele Aſche den Fiſchen ſchädlich werden kann. Eine andere Methode iſt: Abſchneiden der *) Kerner v. Marilaun, a. a. O. S. 396. **) Kerner v. Marilaun, a. a. O. I. S. 9. 5) Siehe Nicklas, a. a. O. S. 92. 30 —— Schilfſtengel dicht unter der Waſſerfläche im Juni oder Juli mit an lange Stangen gebundenen Sicheln oder Senſen. Das in die abgeſchnittenen Strünke hineintretende Waſſer läßt dann dieſelben verfaulen.“) Man kann auch verſuchen, bei ſtarker Eisdecke den Teich erſt ab⸗ und dann hochzuſpannen. Sit die Eisdecke feſt genug, dann wird ſie, wenn ſie ſich hebt, das ganze angefrorene Schilf mitſammt den Wurzeln herausreißen. Außer dieſem Mittel empfiehlt der bekannte Fiſchzüchter Horock aus Wittingau noch Folgendes: Hineintreiben von Schweineheerden in die Teichwänder. Die Schweine wühlen den Boden auf und verzehren die Wurzelſtöcke. Indeß kann dieſes Mittel nur zu einer Schwächung des Schilfbeſtandes benützt werden. — Das Schilfrohr wird hauptſächlich zum Dachdecken und Berohren von Zimmer⸗ decken gebraucht und bei gün⸗ ſtigen Transportverhältniſſen lohnt ſich daher ſein Anbau. Die behaarten Fruchtſtielchen des Rohrkolbens benutzt man zur Polſterung, die Blätter benutzt der Böttcher zum Fig. 1. Glyceria spectabilis. Dichten der Daubenfugen (daher Böttcherſchilf). — Man kann das Schilf am beiten durch Stecklinge von Wurzelſproſſen fortpflanzen. Andere dem Teichſchilf nahe verwandte, d. h. auch zur Familie der Gräſer gehörige Pflanzen ſind: das anſehnliche Süßgras (Glyceria spectabilis) [vergl. Fig. 1], das Schwaden- oder Mannagras (Glyceria fluitans) und das Viehgras (Glyceria aquatica). Alle drei Gräſer bieten mit ihren bis 1,50 m hohen, mit ſchmalen Blättern beſetzten Halmen einen ſchilfähnlichen Habitus dar. Das Süßgras liebt beſonders Teiche, die von Zeit zu Zeit austrocknen, und bietet nicht nur in ſeinen jungen Trieben und abfallen⸗ den Früchten eine gute Fiſchnahrung, ſondern liefert auch ein geſundes und nahrhaftes Futter für das Rind⸗ vieh. Aehnlich verhält es ſich mit dem Schwaden- oder Mannagras, deſſen ſtärkehaltige Früchte in Nord⸗ deutſchlaud als „Mannagrütze“ für Suppen u. ſ. w. Verwendung finden. Biologiſch intereſſant iſt die An⸗ paſſungsfähigkeit der Blätter des Mannagraſes an die Waſſerſtrömung. Die linealen, plötzlich zugeſpitzten Blätter fluthen zunächſt im Waſſer, ſchwimmen dann auf der Oberfläche und treten erſt Später aus dem Waſſer Fig. 2. Waſſerreis. heraus, Kerner v. Marilaun ““) Aehre und Blatt. Wurzelſtock. hat nun gefunden, daß die Blätter *) Dieß Verfahren empfiehlt ſich übrigens auch bei geringeren Schilfmengen zur Anwendung; das abgeſchnittene Schilf kann getrocknet und als Streumaterial verwendet werden. #70. d. D II S. 49 31 des im fließenden Waſſer wachſendes Graſes über dreimal ſo lang und über den fünfzehnten Theil ſo ſchmal werden, wie die der in ruhigen Tümpeln wachſenden Pflanze. Man hat es hier mit einer Anpaſſungserſcheinung zu thun, die den Zweck hat, die Blätter vor dem Zerreißen durch die raſche Strömung zu bewahren. Da die eben erwähnten Gräſer ebenſo wie das Schilf Stockſproſſen beſitzen, jo laſſen fie ſich gleichfalls leicht durch Stecklinge fortpflanzen. Außer den genannten Gräſern kommen noch in Betracht der ſchleſiſche Reis (Oryza clandestina), eine mit der echten Reispflanze Oſtaſiens nahe verwandte Art. Ferner noch der amerikaniſche Waſſerreis oder Tuscarorareis (Zizania aquatica) vergl. Fig. 2], der eine Zeit lang viel von ſich reden machte,) da man aus ſeiner Anpflanzung doppelten Nutzen zu ziehen hoffte, einerſeits durch die vielen Schmarotzer, die dieſer Reis beſitzt, und die eine ausgezeichnete Karpfennahrung liefern ſollen, andererſeits durch den Ertrag an Körnerfrüchten. Leider ſtanden mir außer den Angaben von Nicklas“) nähere Daten über dieſe Pflanze nicht zu Gebote. (Fortſetzung folgt.) III. Jiſchereivertretung und Verufsſiſcher. In der Begründung zu dem „Entwurf von Abänderungen des preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874“, wie er von einer Kommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins ausgearbeitet worden iſt, findet ſich folgende Ausführung: „Weit mehr als gegen das Geſetz vom 30. Mai 1874 richtet ſich die unmittelbare Unzufriedenheit der Fiſcher, wenigſtens in den wichtigſten Fiſchereirevieren, gegen die Ausführungs⸗ verordnungen und die auf letzteren beruhenden Polizeiverordnungen, d. h. alſo gegen die Art und Weiſe, wie das Fiſchereigeſetz gehandhabt wird. Der Hauptvorwurf, der in dieſer Beziehung von Seiten der Fiſcher erhoben wird, iſt der, daß die zur Handhabung des Fiſcherei⸗ geſetzes berufenen Organe mit dem Fiſchereibetrieb und ſeinen Bedürfniſſen nicht genügend bekannt ſeien, und daß daher die von ihnen auf Grund des Fiſchereigeſetzes erlaſſenen Ver⸗ ordnungen die Fiſcher oft ganz unnöthigerweiſe in der Ausübung ihres Gewerbes ſtörten und beſchränkten und die Einrichtung eines rationellen Fiſchereiwirthſchaftsbetriebes hinderten. Das Geſetz bedurfte alſo einer Reviſion und Abänderung in dem Sinne, daß eine unzweckmäßige Geſtaltung der auf Grund des Geſetzes zu erlaſſenden Ausführungsverordnungen und Polizei⸗ verordnungen und eine unzweckmäßige Handhabung der Fiſchereipolizei geſetzlich verhindert wird. Das wichtigſte Mittel, um dieſen Zweck zu erreichen, erblickt die Kommiſſion in einer Reform des Oberfiſchmeiſteramtes und in der geſetzlichen Einführung einer aus Vertretern der verſchiedenen Fiſcherei⸗ intereſſen zuſammengeſetzten „Fiſchereivertretung“ als ein in allen Fiſchereiangelegenheiten zu hörendes ſachverſtändiges Organ. Dieß hält die Kommiſſion für die wichtigſte und unentbehrlichſte den vor⸗ liegenden Abänderungsvorſchlägen zum preußiſchen Fiſchereigeſetz ein- gefügte Neuerung. Auf dem Gebiete der Fiſcherei muß ebenſo wie bei anderen Gewerben eine möglichſt große Freiheit der Bewegung gewährt bleiben, wenn die Fiſcherei jemals zu einer wirklichen Wirthſchaft werden und ſich nicht bloß auf das Fangen von Fiſchen beſchränken ſoll. Dieſe für die Umwandlung des bloßen Fiſchfanges in eine wirkliche Fiſchereiwirthſchaft als unerläßlich geforderte Bewegungsfreiheit beſteht vor Allem darin, daß man dem freien Ermeſſen der ihre Gewäſſer und deren Fiſchbeſtände am beſten kennenden Fiſcher die Ent- ſcheidung der Frage überlaſſen muß, zu welchen Zeiten, an welchen Orten und in welchen Größen die einzelnen Fiſcharten gefangen bezw. geſchont werden müſſen, welche relativen Mengen der verſchiedenen Größen einer Fiſchart dem Gewäſſer zu entnehmen find, welche Rück⸗ ſicht der Fiſchfang auf die durch den Fiſchmarkt gebotenen Konjunkturen zu nehmen hat und wie die Konſtruktion der Geräthe am zweckmäßigſten einem rationellen Fiſchfang anzupaſſen iſt. Um dieſes durchaus billige Verlangen der Fiſcher nach möglichſter Bewegungsfreiheit im Betrieb der Fiſcherei mit der durch den Charakter der Fiſchereiberechtigungen und der Fiſcherei bedingten ) Vergl. „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ 1897, S. 391. **) „Lehrbuch der Teichwirthſchaft“ von C. Nicklas. S. 103105. 32 — Dunn Nothwendigkeit gewiſſer Beſchränkungen, denen ſich der Einzelne im Intereſſe des Schutzes aller übrigen Berechtigten unterwerfen muß, zu vereinigen, iſt eine individualiſirende, den beſonderen lokalen Eigenthümlichkeiten und Verhältniſſen der einzelnen Gewäſſer ſich anpaſſende Behandlungs⸗ weiſe der Fiſcherei auf dieſen Gewäſſern nothwendig. Dieſelbe ſoll nach dem Grundgedanken des preußiſchen Fiſchereigeſetzes dadurch erreicht werden, daß im Geſetze ſelbſt nur einheitliche und univerſelle Normalbeſtimmungen für die ganze Monarchie, die allgemeinen Prinzipien für die Fiſchereipolizei und alle den Fifchereibetrieb ſelbſt regelnden Vorſchriften, gegeben werden, zu denen dann für die einzelnen Provinzen beſondere Ausführungsverordnungen erlaſſen werden, und daß den Regierungspräſidenten die Befugniß eingeräumt wird, Dispenſe von fiſcherei— polizeilichen Vorſchriften zu ertheilen oder Verſchärfungen und weitergehende Beſchränkungen im Bedarfsfall eintreten zu laſſen, je nachdem die lokalen Verhältniſſe dieß erfordern, d. h. daß die eigentliche, den praktiſchen Fiſchereibetrieb unmittelbar berührende und regelnde Geſtaltung der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften in ihren mannigfaltigen, nach den Gewäſſergebieten außer- ordentlich variirenden Einzelheiten im Weſentlichen in die Hand der Regierungspräſidenten gelegt wird. Wenn aber das Fiſchereigeſetz dem Regierungspräſidenten ganz ungemein weitgehende Befugniſſe in Bezug auf den Fiſchereibetrieb einräumen und damit den Fiſchereibetrieb ziemlich in allen wichtigſten Punkten von der Entſcheidung des Regierungspräſidenten, d. h. von einer im Fiſchereibetrieb ſelbſt nicht erfahrenen Perſon, abhängig machen muß, wie dieß auch nur annähernd in keinem anderen Erwerbszweig geſchieht, wenn der Geſetzgeber einen ſolchen Ein⸗ griff in die wirthſchaftliche Selbſtändigkeit und Freiheit der einzelnen Fiſchereiberechtigten und Fiſchereitreibenden zum Schutze Aller gegen Alle für nothwendig hält, dann hat derſelbe anderer— ſeits die Pflicht, dafür zu ſorgen, daß dem das Fiſchereigeſetz handhabenden Regierungs⸗ präſidenten eine Inſtanz an die Seite geſetzt wird, die unzweifelhaft ſachverſtändig iſt und die in der Lage iſt, jederzeit nur die für das wirthſchaftliche Wohl der Fiſcher allerbeſten Maß⸗ regeln zu treffen, und daß dem Regierungspräſidenten geſetzlich die Pflicht auferlegt wird, dieſe ſachverſtändige Inſtanz zu hören. Dem Regierungspräſidenten bleibt vielfach weder die Zeit noch die Kraft, einem der Verbeſſerung ſo bedürftigen Gebiet, wie die Fiſcherei es iſt, die nöthige Aufmerkſamkeit und Fürſorge zu widmen; er iſt, ebenſowenig wie ſein Stellvertreter, auch beim beſten Willen nicht in der Lage, den für die Beurtheilung aller Einzelheiten erforderlichen Einblick in die Praxis zu gewinnen. Freilich ſind auch bisher Sachverſtändige herangezogen und gehört worden; aber die Kommiſſion kann nicht anerkennen, daß dieß immer wirkliche Sachverſtändige geweſen ſind; namentlich hält die Kommiſſion es für bedauerlich, daß man ſich bis in die jüngſte Zeit geſcheut hat, unter allen Umſtänden die beſten und zuver— läſſigſten Sachverſtändigen, die Fiſcher ſelbſt, zu Rathe zu ziehen und die Erfahrung und praktiſchen Kenntniſſe von ſachkundigen, dem Beamtenſtande nicht angehörigen, ſondern dem Fiſchereigewerbe ſelbſt entnommenen Elementen bei der Fiſchereiverwaltung und der Handhabung des Fiſcherei— geſetzes nutzbar zu machen. Dieſem Mangel ſoll durch Einſetzung beſonderer techniſcher, praktiſcher und theoretiſch genügend vorgebildeter Fiſchereibeamten im Hauptamte (Oberfiſchmeiſter) als Beiräthe der Oberpräſidenten und der Regierungspräſidenten und durch Einrichtung von Fiſcherei⸗ vertretungen (Berufsfiſcherkommiſſionen, Fiſchereikammern) für die einzelnen Regierungsbezirke abgeholfen werden. Die heftigſten Vorwürfe, welche die Fiſcher gegen das jetzt geltende Fiſcherei⸗ geſetz erheben, richten ſich gegen den Umſtand, daß die Handhabung des Geſetzes in die Hand des Regierungspräſidenten gelegt und die Fiſcherei in große Abhängigkeit von dieſem Beamten gebracht iſt, daß aber keine geſetzliche Garantie geſchaffen iſt, daß wirkliche Sachverſtändige aus den Kreiſen der betheiligten Fiſcher gehört werden müſſen.“ Schließlich ſei bemerkt, daß die genannte Kommiſſion einſtimmig folgende Reſolution gefaßt hat: „Die Kommiſſion hält es für dringend nothwendig, die Inſtitution der Oberfiſchmeiſter umzugeſtalten und zu einem berufsmäßigen Hauptamt zu machen, für welches eine bejondere- Vorbildung nöthig iſt und welches etwa unter dem Titel eines Fiſchereiinſpektors zuſammen⸗ zufaſſen wäre. Dieſen Fiſchereiinſpektoren iſt als berathendes Organ eine aus Fiſchern be- ſtehende Fiſchereivertretung an die Seite zu ſtellen, deren Mitglieder von dem zuſtändigen Oberpräſidenten berufen werden.“ Dieſe Fiſchereivertretung ſoll alſo lediglich eine berathende Inſtanz ſein, von der die j 1 Au: 33 Staatsverwaltung den zuverläſſigſten ſachverſtändigen Rath erhalten kann und die bei allen wichtigen Entſcheidungen gehört werden muß; die endgiltige Entſcheidung ſelbſt bleibt aber in den Händen der Staatsverwaltung und des Regierungs- präſidenten! Um zu verhindern, daß die Berufsfiſcher, deren gewerbliche Intereſſen am wichtigſten find, von den Nichtberufsfiſchern überſtimmt werden, ſollen mindeſtens zwei Drittel der Mit- glieder der Fiſchereivertretung praktiſche Fiſcher ſein, welche genügend lange in dem betreffenden Bezirke die Fiſcherei betrieben haben, um ihre Bedürfniſſe zu kennen. Unſeres Erachtens ſind zur Vertretung der Intereſſen der Fiſcherei die berufenen Organe die überall vorhandenen Fiſchereivereine, eine beſondere Intereſſenvertretung durch die „Fiſcherei— vertretung“ erſcheint uns gänzlich überflüſſig und wie wir weiter ſehen werden für große Theile der Monarchie unausführbar. Die Kommiſſion iſt jedoch der Anſicht geweſen, daß die Fiſcherei— vereine bei weitem nicht ſo erfolgreich wirken könnten, wie eine ſtaatlich eingerichtete und im Fiſchereigeſetz anerkannte Fiſchereivertretung. Nur Dr. Seligs⸗Königsberg äußerte bei den Kommiſſionsberathungen gegen die „Fiſchereivertretungen“ ſeine Bedenken. Er verſpricht ſich von ihnen keinen Vortheil und hält die Einrichtung derſelben für unmöglich! An Stelle derſelben will er lieber einzelne vom Staate angeſtellte Sachverſtändige als Beiräthe der Fiſchereidezernenten ſehen. Amtsgerichtsrath Dr. Heymann äußert ſich über dieſe Frage in Nr. 57 der „Fiſcherei⸗ Zeitung“ 1900 und Nr. 10 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ 1900 in folgender Weiſe: „Ich bin nicht optimiſtiſch genug um an die Durchführung dieſer etwas utopiſtiſchen Reformpläne glauben zu können. Vor allen Dingen werden hiezu auch, bei im Uebrigen günſtiger ſtaatlicher Finanzlage, keine Mittel bereit geſtellt werden, denn die Reform würde ſich koſtſpielig geſtalten. Der Reformvorſchlag findet aber auch hier im Weſten wenig oder gar keinen Anklang und erſcheint für das Salmonidengebiet inſofern geradezu bedenklich, als die geplante Inſtitution geeignet iſt, gerade hier die rajt- und ſelbſtloſe Thätigkeit der Fiſchereivereine in Frage zu ſtellen, wenn nicht ganz lahm zu legen. Zahlreiche Fiſcherei⸗ vereine, die in erſter Linie die Förderung der Fiſchzucht und Fiſcherei und Schutz der Fiſch— beſtände als ihre Hauptaufgabe betrachten, aber auch der Pflege und Verbreitung des dem Entwurfe verhaßten Fiſchereiſports gebührende Beachtung ſchenken, würden, falls der berufs⸗ mäßige Oberfiſchmeiſter in den einzelnen Vereinen ausſchlaggebend oder gar Vorſtand werden ſollte, in abſolute Abhängigkeit von der Regierung gerathen, bei einem Gegenſatze zwiſchen Oberfiſchmeiſter und Verein aber vorausſichtlich mittel- und einflußlos daſtehen. Dieſer Gegen- ſatz würde bei der bekannten Abneigung der zwei Drittel aller Stimmen in der Fiſcherei⸗ vertretung auf ſich vereinigenden Berufsfiſcher gegen die ſogenannte Sportkonkurrenz, natürlich von vorneherein beſtehen und damit wäre das Schickſal des Vereins beſiegelt. In Abhängigkeit von der Regierung, gewiſſermaßen als ein untergeordnetes Organ, wollen und können die Vereine im Salmonidengebiet nicht arbeiten, ohne ihren Schutz und insbeſondere ohne finanzielle, ſtaatliche Beihilfe aber können ſie bei der Geringfügigkeit ihrer Mittel überhaupt nicht beſtehen. Eine Fiſchereivertretung, in der die Berufsfiſcher zwei Drittel aller Stimmen auf ſich ver- einigen ſollen, wäre zu dem, ſoweit ich die Verhältniſſe kenne und beurtheile, im Salmoniden⸗ gebiet nur ſchwer oder gar nicht zuſammen zubringen. Es gibt dort eben keine eigentliche Berufsfiſcherei als Hauptberuf, wie in den öſtlichen Provinzen. Ganz gewiß halte auch ich im vollen Einverſtändniß mit der Kommiſſion es für dringend nothwendig, daß, wenn unſere Fiſchereiverhältniſſe eine ſtetige und gedeihliche Hebung erfahren ſollen, der Regierung ichthyologiſch und praktiſch gebildete, durchaus erfahrene Fachmänner als Sachverſtändige und als berufene Mittelsperſonen zwiſchen ihr und den Fiſchern im Hauptamte beigeordnet werden müſſen. Dieſe Einrichtung hat ſich in Bayern, wie man hört, ganz hervorragend bewährt ꝛc.“ Aehnlich urtheilt der Oberfiſchmeiſter, Meliorationsbauinſpektor Nuyken⸗-Münſter: „Es iſt ſchon hervorgehoben worden, daß die hier gedachte Organiſation aus Mangel an Berufsfiſchern in der Provinz Weſtfalen unmöglich iſt und erübrigt daher, näher darauf einzugehen.“ 34 — Auch die von der zur Berathung des Fiſchereigeſetzentwurfes eingeſetzte Kommiſſion des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes ſpricht ſich in der am 14. Dezember 1900 in Kaſſel gefaßten Reſolution in gleicher Weiſe aus: „Im Weſten Preußens ſind Berufsfiſcher nicht in dem Maße vorhanden, daß ſich eine Fiſchereivertretung im Sinne des Entwurfes 2c. möglich machen ließe.“ Um die Berechtigung dieſer Urtheile erkennen zu können, iſt es zunächſt nothwendig, zu wiſſen, was der Entwurf unter „Berufsfiſcher“ verſteht. Hierüber äußert ſich der § 8 des Entwurfs dahin: i „Ss 8. Politiſche Gemeinden können die ihnen zuſtehende Fiſcherei nur durch beſonders angeſtellte Berufsfiſcher oder durch Verpachtung an Berufsfiſcher nutzen. Fiſcher im Sinne des Geſetzes ſind Die jenigen, welche die Fiſcherei nachweislich mindeſtens drei Jahre bei einem Fiſcher gelernt oder als Beruf geübt haben. Dem Fiſcher im Sinne dieſes Geſetzes iſt gleich zu achten der Fiſchereibeſitzer, welcher ſeine Gewäſſer ſelbſt bewirthſchaftet, ohne das Fiſchereigewerbe ſelber gelernt zu haben oder mit eigener Hand zu üben.“ Hiezu bemerkt Nuyken in ſeinem Gutachten über den vorliegenden Geſetzentwurf: „Berufsfiſcher oder Fiſcher im Sinne dieſes Geſetzentwurfes, alſo Leute, welche drei Jahre lang die Fiſcherei erlernt haben, ſind in der Provinz Weſtfalen kaum vorhanden, daher würden politiſche Gemeinden die ihnen zuſtehende Fiſchereigerechtigkeit nicht ſelbſt nützen können; das ausgeſprochene Verbot der Anpachtung einer Fiſcherei durch Perſonen, welche weder Fiſcher ſind, noch eine eigene Fiſcherei beſitzen, iſt für weſtfäliſche Verhältniſſe durchaus zu verwerfen.“ Was Heymann und Nuyken für den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Provinz Hannover dargelegt haben, trifft nach den in der Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes von den Vertretern des Weſtens im Jahre 1900 abgegebenen Erklärungen für den ganzen Weſten zu. Die Bildung einer Fiſchereivertretung iſt nicht durchführbar und unnöthig. Den Regierungspräſidenten ſtehen in den überall beſtehenden unabhängigen Fiſcherei⸗ vereinen einwandsfreie Organe zur Einholung von Gutachten und Rathſchlägen zur Verfügung und ſollten einmal ausnahmsweiſe dieſe Organe fehlen oder verſagen, dann wird es genügen, wenn Fiſchereiſachverſtändige zu Rathe gezogen werden. Vor Allem halten wir es aber für im höchſten Grade erwünſcht und nothwendig, daß das wichtige Dezernat der Fiſcherei nicht in die Hände junger, unerfahrener, in kurzen Zeiträumen wechſelnder Aſſeſſoren, wie dieß leider ſo oft der Fall iſt, gelegt, ſondern einem älteren Rathe anvertraut werde, der ſich bereits praktiſche Kenntniſſe und Erfahrungen auf dem Gebiete der Fiſchzucht und Fiſcherei zu erwerben Gelegenheit hatte und möglichſt lange das Dezernat behalten und ſo ſich die unbedingt erforderliche genaue Kenntniß der örtlichen Berhältniſſe und Bedürfniſſe verſchaffen kann. Steht ein ſolcher Mann dem Regierungspräſidenten zur Seite, dann können wir die Fiſchereivertretungen nicht nur entbehren, ſondern es iſt auch ein für die Fiſcherei ſicherlich äußerſt ſegensreiches Zuſammenwirken des Regierungspräſidenten und der mit den örtlichen Verhältniſſen vertrauten Fiſchereivereine zu erwarten. Die Kommiſſion gibt ſelbſt zu, daß die Beſtimmungen des Geſetzentwurfs hinſichtlich der Fiſchereivertretung, der Fiſchereiverpachtung ꝛc. nur für den oſtelbiſchen Theil der preußiſchen Monarchie paſſen, dagegen ganz und gar nicht für den Weſten, und daß es bei der Verſchiedenheit der Verhältniſſe im Oſten und Weſten unmöglich ſei, über die Verpachtung von Fiſcherei⸗ berechtigungen, die Ausbildung der Berufsfiſcher ꝛc. kurze einheitliche Beſtimmungen für die ganze Monarchie zu treffen. „Es wird vielmehr eines neuen beſonderen Paragraphen für das weſtliche Preußen bedürfen und es wird Sache des Rheiniſchen Fiſchereivereins bezw. des Weſt⸗ deutſchen Fiſchereiverbandes ſein, einen ſolchen zu finden.“ Nun dieſer Paragraph iſt nicht ſchwer zu finden, er wird dem Sinne nach lauten müſſen: „Die Beſtimmungen der SS 8 Abſatz 1 und 2, ſowie 90—97 finden für die Provinzen: Rheinprovinz, Weſtfalen, Heſſen-Naſſau und Hannover keine Anwendung. Demgemäß werden an die Stelle der Fiſchereivertretungen in den Regierungsbezirken, wo ſolche nicht gebildet werden, die Fiſchereivereine, und mangels dieſer von den Regierungspräſidenten zu berufende Sach⸗ verſtändige zu treten haben.“ t 35 IV. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher⸗Kruft. Januar. Es iſt ein Zug unſerer Zeit, dem kleinen Landmanne helfend unter die Arme zu greifen. Und das mit Recht; denn der kleine Landmann lebt in fortwährendem Kampfe um's tägliche Brod. Von Morgens früh bis Abends ſpät muß er im Schweiße des Angeſichts arbeiten, um der Scholle das Nothwendigſte für ſich und die Seinigen abzuringen. Viel beſſer iſt es zwar ſchon in den letzten 20 Jahren, Dank der Fürſorge der Behörden und der land— wirthſchaftlichen Vereine, geworden. Die Kultur des Bodens, die Viehhaltung und Alles, was dazu gehört, wird viel rationeller betrieben, als früher. Aber das Ziel iſt noch lange nicht erreicht. Ganz beſonders muß noch dahin gewirkt werden, unſere kleineren Landwirthe mehr für die landwirthſchaftlichen Nebenbetriebe, unter denen der Fiſchzucht die erſte Stelle gebührt, zu erwärmen. Nach dieſer Seite hin bietet ſich noch ein ſehr großes Arbeitsfeld; denn faſt durchweg fehlt dem kleinen und mittleren Landwirthe zur Aufnahme der Fiſchzucht in ſeinem Betrieb das richtige Verſtändniß. Inwiefern iſt denn die Fiſchzucht dem Landwirthe von Nutzen, bezw. lohnt es ſich, daß er ſeine koſtbare Zeit dieſem Betriebe zumendet? In Nr. 11 des vorigen Jahrganges dieſer Zeitung iſt bereits darauf hingewieſen, daß nicht jeder Landwirth zugleich auch Fiſchzüchter ſein kann. Hiezu bedarf es nicht ſo ſehr des guten Willens des Einzelnen, als vielmehr, daß er in ſeinem Grundbeſitz Stellen hat, in denen die Waſſerverhältniſſe derart günſtig ſind, daß dem Sachverſtändigen die Einrichtung eines Fiſchzuchtbetriebes gut erſcheint. Allzu⸗ ſelten ſind derartige, günſtige Plätzchen nicht. Namentlich in Gebirgsgegenden, in denen faſt jedes Thal ſein konſtantes Quellbächlein hat, ließe ſich durch Fiſchzucht recht viel erreichen. Da hat z. B. ein Landmann eine Wieſe in einer Thalſchlucht. Noch nie hat ſie ihm was anders eingebracht, als ein paar Fuhren ſaures Heu. Es iſt aber auch ein Aerger mit dieſem Platz; nicht bloß, daß der kleine Bach, welcher einige Hundert Meter oberhalb entſpringt, in vielen Windungen mitten durchfließt, nein, rechts und links quillt Waſſer hervor, ſodaß man anders nicht als mit Waſſerſtiefeln in der Wieſe arbeiten kann. Durch Drainage freilich könnte man dieſelbe trocken legen, aber das koſtet auch recht viel Geld. Viel richtiger und einträglicher iſt es, an einem ſolchen Platze Fiſchzucht zu betreiben; denn erſtens koſtet eine Teichanlage an ſolcher Stelle nicht viel, weil daſelbſt die Teiche durch Aufſchüttung waſſerdichter Querdämme gebildet werden. Es kämen alſo nur die Koſten eines vom Zimmermann anzufertigenden Zapfenhauſes, oder Mönches ſowie der dazu gehörigen Thonrohre in Betracht. Vielleicht beſitzt der Landwirth noch die Geſchicklichkeit, ſich aus geeigneten Eichendielen ſelbſt ein Zapfenhaus zuſammen⸗ zunageln, was ja eigentlich das richtige Verfahren iſt. Zweitens liefern ſolche Thälchen eine große Menge natürliches Fiſchfutter. Zu Millionen krabbeln in den Wäſſerchen die Vertreter der niederen Waſſerfauna herum, ſich von fallendem Laub, faulendem Gras und Aehnlichem ernährend. Warum ſoll ſich der Landwirth dieß Gethier nicht nutzbar machen, indem er eine entſprechende Anzahl Fiſche damit füttert? Drittens verurſacht ein den Verhältniſſen angemeſſener, beſcheidener Fiſchzuchtbetrieb nicht allzuviel Laſt und Mühe. Wenn die Teiche nicht ſtärker beſetzt werden, als ſie zu ernähren im Stande ſind, was vor der Hand nur dringend anzurathen iſt, ſo beſteht die Arbeit eigentlich nur darin, daß man die Fiſchchen einſetzt, und dieſelben ſpäter wieder herausfiſcht und verwerthet. Muß gefüttert werden, ſo gibt es ſchon mehr zu thun, jedoch lohnt ſich dieſe Arbeit. Viertens wirft, wie ſchon vorhin angedeutet, dieſe Wieſe, wenn ſie zur Fiſchzucht benutzt wird, eine weitaus größere Rente ab als früher. In der Regel wachſen die Fiſche ſchon in drei Jahren zu verkaufsfähiger Waare heran. Wer nun die Preiſe unſerer Edelfiſche in Betracht zieht, wird leicht berechnen können, daß ihm die Fiſchzucht weit mehr einbringt, als die Benützung des betreffenden Platzes zu anderen landwirthſchaftlichen Betrieben, und dieß ſelbſt dann, wenn die Anlage der Teiche ſich theurer geſtalten ſollte, als vorhin erwähnt. 36 — —ͤ ä l— V. Vermiſchte Mittheilungen. Internationale Ausſtellung in Oſtende 1901. In den Monaten Auguſt und September 1901 wird unter dem Protektorat der Stadtverwaltung eine internationale Aus⸗ ſtellung ſtattfinden, welche Hygiene, Fiſcherei und Vorrichtungen gegen Seeunfälle umfaſſen ſoll. Bei dieſer Gelegenheit wird ein Kongreß abgehalten werden, auf welchem die verſchiedenen zur Ausſtellung gehörenden Gebiete zu behandeln ſein werden. Programme und Reglements ſind zu haben bei dem Generalſekretär, rue de Sceurs Blanches, 18, in Oſtende. Wiſſenſchaftliche Unterſuchung der Hochſee. Von der Biologiſchen Anſtalt auf Helgoland iſt ein Präparator abgeordnet worden, der auf deutſchen Fiſchdampfern mit in See geht und von Bord dieſer Dampfer aus den ganzen Winter hindurch wiſſenſchaftliche Unter— ſuchungen der Hochſee vornimmt. Die Ergebniſſe ſollen zur Feſtſtellung der Laichplätze, der Laichzeit und der vorhandenen Eimengen der Fiſche dienen und gleichzeitig im Intereſſe der Frage über künſtliche Befruchtung von Fiſcheiern Verwendung finden. Zum Entwurf eines preußiſchen Fiſchereigeſetzes. Meine Ausführungen über die Vorrichtungen zum Aalfang in Nr. 22 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ find nicht aus der Abſicht hervorgegangen, zu der Hetze gegen die Oberfiſchmeiſter etwas beizutragen, ſondern ich habe dieſelben nur zu dem Zwecke geſchrieben, weil ich die Befürchtung hegte, daß der Aalfang in den Aalvorrichtungen, auf welchen in hieſiger Gegend die ganze Exiſtenz der Berufsfiſcher ruht, beſchränkt oder verboten werden ſoll. Ich freue mich, daß die Ausführungen des Herrn Baurath Nuyken, ſowie des Herrn Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Metzger ſich nur auf die Verhältniſſe in Weſtfalen, Hannover und Heſſen-Naſſau beziehen ſollen, was ich anfangs über- ſehen hatte. Dort mögen die Verhältniſſe anders liegen wie bei uns. Hier aber kann ich nur nochmals verſichern, daß in den hieſigen Vorrichtungen zum Aalfang nur ganz vereinzelt werthvolle Fiſche gefangen werden, ſodaß dieſelben weitaus in der Hauptſache nur dem Aal- fange dienen. Dieſe Vorrichtungen verbleiben auch nicht ſtändig im Waſſer, ſondern werden alle 3—4 Tage gereinigt und getrocknet, damit durch ihre Verſchlammung keine Beeinflußung ihrer Fängigkeit eintreten kann. Der Aal kann in hieſiger Gegend während der Monate Mai und Juni, wo er in einer Nacht 12 — 15 Kilometer ſtromabwärts wandert, mit keinem anderen Fanggeräth, als nur mit den Aalvorrichtungen gefangen werden, da er während ſeiner Wanderung ſtromabwärts nicht raubt und weder mit Schnüren, noch Aalflotten, auch nicht mit Aalkörben zu bekommen iſt. Würden daher die Aalvorrichtungen um dieſe Zeit verboten werden, ſo würde die Exiſtenz zahlreicher Fiſcherfamilien in hieſiger Gegend vernichtet werden. Kietz bei Beeskow. Kunig. Verurtheilung wegen Fiſchwaſſerverunreinigung. In der Nähe von Tarnowitz hat Graf Henckel v. Donnersmarck eine Celluloſefabrik errichtet, deren Abwäſſer in den Stola- bach abfließen. Seit dieß geſchieht, iſt dort ein auffallendes Fiſchſterben wahrgenommen worden. Auf die deßhalb erhobenen Beſchwerden wurde im Jahre 1897 ein Klärapparat eingerichtet, durch welchen die Abwäſſer der Fabrik gereinigt werden ſollen. Dieſes Ziel ſcheint aber nicht vollſtändig erreicht zu ſein, denn das Fiſchſterben dauerte fort. Nunmehr wurden der techniſche Leiter der Fabrik, Direktor Fiſcher, und der Generaldirektor der Gräfl. Henckel v. Donnerz- marck'ſchen Werke, Schulz, wegen Uebertretung des Fiſchereigeſetzes unter Anklage geſtellt. Beide ſtellten die Verunreinigung des Stolabaches durch die Abwäſſer der Celluloſefabrik in Abrede und behaupteten vielmehr, daß dieſe eine Folge des Einfluſſes der Schmutzwäſſer der Stadt Tarnowitz ſei. Daraufhin wurden Unterſuchungen des Waſſers von den verſchiedenſten Stellen durch chemiſche Sachverſtändige angeordnet. Dieſe gelangten zu dem Schlußgutachten, daß das Fiſchſterben als eine Folge der durch die aus der Celluloſefabrik herrührenden Abwäſſer ſtatt⸗ gehabte Verunreinigung des Stolabaches anzuſehen ſei. Ein gegentheiliges Gutachten des gericht- lichen Sachverſtändigen Dr. Biſchoff in Berlin blieb ohne Einwirkung; die Strafkammer des Landgerichts gelangte zur Verurtheilung der Angeklagten zu 120 reſp. 30 Mk. Hiergegen legten dieſelben Reviſion ein. Sie erachten ihre Verurtheilung aus dem preußiſchen Fiſcherei⸗ geſetz als einen Verſtoß gegen die Reichsgewerbeordnung, in welcher das Konzeſſionsverfahren für die Errichtung und den Betrieb derartiger Fabrikanlagen vollſtändig geregelt ſei. Gegen die Konzeſſionsbedingungen iſt aber nicht gefehlt worden. In Uebereinſtimmung mit dem An- — Be rn a Se 37 trage des Oberſtaatsanwaltes erkannte der Strafſenat des Kammergerichts auf Zurückweiſung der Reviſion. Denn die vom Vorderrichter feſtgeſtellten Uebelſtände, auf welche das Strafgeſetz ohne Rechtsirrthum angewendet iſt, laſſen ſich ganz unabhängig von der genehmigten gewerb— lichen Anlage beſeitigen. Zum Vorkommen von Regenbogenforellen in der Lahn. Durch Umfragen bei den Herren Forſtmeiſter Siemon in Ellnhauſen, Gaſtwirth Schäfer in Laasphe und Kommer— zienrath Jung in Amalienhütte bei Laasphe iſt es mir gelungen, die Herkunft der im Jahre 1899 in der Lahn bei Caldern und Laasphe gefangenen Regenbogenforellen feſtzuſtellen und Näheres über Wachsthum, Vermehrung und Geſchmack derſelben zu erfahren. Herr Forſtmeiſter Siemon theilt mit, daß die drei Stück im Jahre 1899 von ihm in der Lahn bei Caldern gefangenen Regenbogenforellen ſicher aus der Wettſchaft*) ſtammen, und nicht wie er anfangs geglaubt, von den bei Ems in die Lahn eingeſetzten herrühren, ſeitdem er von Forſtmeiſter Wolf in Wetter erfahren, daß von Seite der Fiſchbrutanſtalt Münchhauſen bei Wetter vor einigen Jahren Regenbogenforellen in die Wettſchaft eingeſetzt worden ſind und die von ihm gefangenen jedenfalls aus der Wettſchaft in die Lahn aufgeſtiegen ſind. Weiter wird noch bemerkt, daß die gefangenen ca. ½ pfündigen Regenbogenforellen ein viel weichlicheres Fleiſch hatten, als die gleich ſchweren Steinforellen. Vergangenen Sommer ſind dort keine gefangen worden. Herr Gaſtwirth Schäfer (früher Forſtbeamter bei Kaſſel) theilt mit, daß im Monat Auguſt 1900 Regenbogenforellen in der Lahn bei Laasphe gefangen wurden, welche vier Pfund ſchwer waren, während die im Vorſommer 1899 gefangenen 27 cm lang waren. Die Regen- bogenforelle ſei ſomit zur Zucht ſehr geeignet, komme jedoch dort der Aeſche in Bezug auf Geſchmack, Gewicht und Vermehrung nicht bei. Herr Kommerzienrath Jung in Amalienhütte bei Laasphe ſchreibt: Die von ihm gepachteten Teiche auf dem Hülshof, zwei Stunden oberhalb Laasphe, wurden 1897 mit kleinen Regenbogenforellen, welche von Herrn Seelig in Betten- haufen bezogen, beſetzt. Dieſelben gediehen ſehr gut und waren auch ſchmackhaft. Die meiſten ſind aber aus den Teichen in die Laasphe (ein Nebenfluß der Lahn) und von da in die Lahn entwichen. Aus dem hier Mitgetheilten iſt mit Sicherheit anzunehmen, daß die gefangenen Regenbogenforellen in der Lahn bei Caldern aus der Wettſchaft ſtammen und die in der Lahn bei Laasphe gefangenen, den Teichen bei Hülshof, zwei Stunden oberhalb Laasphe, entſchlüpft ſind. Leider iſt mir nicht mitgetheilt worden, ob die Forellen als Brut oder Setzlinge eingeſetzt worden ſind. Es wäre zu wünſchen, wenn durch Vermittlung der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ Licht⸗ und Schattenſeiten der Regenbogenforelle und Aeſche in Bezug auf Vermehrung, Schnell- wüchſigkeit und Schmackhaftigkeit des Fleiſches mehr beleuchtet würden, um feſtzuſtellen, welcher von den beiden Fiſcharten der Vorzug gebührt. Meine Aufgabe wird es fein, die Negenbogen- forelle in der Lahn bei Laasphe zu beobachten: 1. ob ſich dieſelbe dort dauernd gemeinſchaftlich mit der Steinforelle erhält reſp. verträgt, oder ob ſich beide Fiſcharten, wie Barſch und Forelle, bis zur Vernichtung bekämpfen reſp. auffreſſen; 2. ob die Regenbogenforelle in Zukunft den Lahnfluß bei Laasphe ſtromauf- oder ſtromabwärts weiter bevölkern und ob andere Fiſcharten in Folge ihrer Verbreitung verſchwinden. A. Bertram. Ueber die vielfach angefeindete Regenbogenforelle ſchreibt mir auf eine dießbezüg⸗ liche Anfrage der Herr Vorſitzende des Pommerſchen Fiſchereivereins Folgendes: „Köslin, den 29. Dezember 1900. Bezüglich der Regenbogenforellen waren die Anſichten unſerer fiſchzüchtenden Mitglieder anfänglich ſehr getheilt. Zu bemängeln fand ſich, daß dieſelbe in kleinen Exem— plaren, ſogenannten Portionsfiſchen von / — )” Pfund, ſchlechten Abſatz fand. Jetzt wird ſie meiſtens in größeren Exemplaren von mindeſtens ein Pfund gezüchtet und iſt in dieſer Größe ſehr begehrt. Durch ihr ſchnelles Wachsthum und weil ſie ſich ſehr gut als Beiſatzfiſch zu Karpfen eignet, iſt ſie außerdem in den letzten Jahren recht beliebt geworden und wird in unſerem Vereinsgebiet in immer größerer Zahl gezüchtet. Sie eignet ſich namentlich auch gut zum Beſatz von Flüſſen, beſonders für die unteren Theile derſelben. Der Vorſitzende des Pommerſchen Fiſchereivereins. J. V.: Delſa, Geheimer Regierungsrath.“ Kaſſel, 6. Januar 1901. Eberts, Regierungs- und Forſtrath. ) Die Wettſchaft fließt oberhalb Marburg in die Lahn. 38 — Horizontalgitter. Auf die Dießner'ſchen Entgegnungen betreffs des Horizontalgitters kann ich mich kurz faſſen. Das, was mit der Neigung des Gitters um 5 em unvollkommen erreicht wird, bringen die Staubretter der Cleyſinger Anſtalt vollkommen. Hier ſteht das Waſſer über dem Gitter nicht 5, ſondern 20 —30 cm. Die Neigung des Gitters iſt der Anfang der Rückkehr zum Senkrechten und charakteriſirt ſchon damit eine Verſchlechterung. Viel beſſer thut man, in dem Mönch hinter dem Gitter Staubretter anzubringen, welche das Waſſer zwingen, nach dem Paſſiren des Gitters ſoweit zu ſteigen, als man Waſſerſtand über dem nunmehr horizontal gelaſſenem Gitter wünſcht. Im Uebrigen muß daran feſtgehalten werden, daß erſt nahezu 1 qm Gitterfläche bei 1 cbm Durchfluß per Minute das Andrücken der Fiſchchen in der erſten Zeit nach der Dotterperiode hindert. Es kann nicht gerathen werden, den Angaben des Herrn Dießner zu folgen. Wenn an deſſen kleines Gitter keine Fiſchchen angedrückt wurden, ſo hat das andere Urſachen. Möglicherweiſe hielt die größere Tiefe vor dem Mönche die Fiſchchen von dem an der Oberfläche befindlichen Gitter fern. Wahrſcheinlich war aber der Teich jo ſchwach beſetzt, daß die Fiſchchen im vollen Futter ftanden und keine Veranlaſſung hatten, waſſerab zu wandern, wie es hungernde Fiſchchen gerne thun. Sind die Teiche und Baſſins ſtark beſetzt, ſo daß künſtliche Fütterung nöthig iſt, was ja bei der jetzigen intenſiven Zucht meiſtentheils der Fall iſt, ſo kann man es kaum umgehen, daß die Fiſchchen zeitweiſe hungern und dann inſtinktmäßig waſſerab nach nahrungsreicheren Waſſerſtrecken ſuchen, hierbei maſſenhaft auf die Gitter kommen. Namentlich iſt das vielfach in den Morgenſtunden der Fall. Auch das Ausweichen vor Waſſertrübungen veranlaßt ſie dazu. Gegen alle ſolche Eventualitäten muß der ſorgſame Züchter gerüſtet ſein und das iſt er mit einer kleineren Gitter fläche nicht. Die wenigen Groſchen Mehrkoſten, die gegen auch nur einige Verluſte gar nicht in's Gewicht fallen, ſollten keinesfalls geſpart werden. Arens. Jubiläum. Die durch ihre gediegenen Fabrikate weit bekannte Fabrik von Fangapparaten von R. Weber in Haynau, begeht am 16. ds. Mts. das Feſt ihres 30 jährigen Beſtehens. Während dieſer Zeit wurde die Fabrik für ihre außerordentlichen Leiſtungen in Fallenfabrikation im In⸗ und Auslande vielfach prämiirt; es wurden ihr zuerkannt 2 Weltausſtellungsmedaillen Paris und Antwerpen; 16 goldene Medaillen, ſowie über 100 ſilberne Medaillen und Diplome von verſchiedenen Jagd- und Sportausſtellungen. VI. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreisfiſchereiverein. Sonntag, den 25. November 1900, fand zu Schwandorf in der ſtädtiſchen Turnhalle die Generalverſammlung des Oberpfälziſchen Kreisfiſchereivereins ſtatt, verbunden mit einer vom Fiſchereiverein Schwandorf veranſtalteten Fiſchereiausſtellung. Die Tagesordnung war folgende: 1. Einleitende Anſprache und Bemerkungen. 2. Erſtattung des Jahresberichtes für 1897/98 und 1899. 3. Kaſſabericht. 4. Vorträge: a) Ueber Karpfen⸗ fütterung (Profeſſor Dr. Hofer- München); b) Ueber den Forellenbarſch als Teichfiſch (Graf v. Walderdorff-Teublitz). 5. Beſtimmung des nächſtjährigen Verſammlungsortes. 6. Wünſche und Anträge. 7. Ausſchußwahl nach 8 6 der Vereinsſatzungen. Der J. Vorſtand, Regierungspräſident Ritter v. Lutz, eröffnete die Verſammlung, begrüßte die zahlreich erſchienenen Vereinsmitglieder und Freunde der Fiſcherei und gedachte dann in warmen Worten feines im Jahre 1899 verſtorbenen Amtvorgängers, Sr. Excellenz Herrn Regierungs- präſidenten Grafen v. Fugger, ſowie des ebenfalls 1899 dahingegangenen I. Vereinsſekretärs und Kaſſiers, fürſtl. Thurn⸗ und Taxis ſchen Rechnungsrathes Seitz. Er betonte, daß dieſe ſchmerzlichen Verluſte in der Vorſtandſchaft es verſchuldet haben, daß 1899 von der Abhaltung einer General⸗ verſammlung abgeſehen werden mußte, und daß auch deßhalb die Berichterſtattung auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. Hierauf erſtattete der I. Sekretär Graf v. Walderdorff-Teublitz den Jahresbericht für 1897/8 und 1899 („Allgem. Fiſch.-Ztg.“ Nr. 23), nach deſſen Referate der Vereinskaſſier, Rechnungs⸗ kommiſſär Brandl, den Kaſſabericht erſtattete. Die Verſammlung ertheilte dem Herrn Kaſſier einſtimmig Decharge. Mittlerweile war Herr Profeſſor Dr. Hofer aus München eingetroffen, welcher ſo liebens⸗ würdig war, an Stelle des in letzter Stunde am Erſcheinen verhinderten Herrn Landeskonſulenten Dr. Schillinger, der einen Vortrag über Teichwirthſchaft zugeſagt hatte, hilfreich einzuſpringen. 39 Nachdem der Vorſitzende Herrn Profeſſor Dr. Hofer der Verſammlung vorgeſtellt und dem- ſelben für ſein Erſcheinen gedankt hatte, ertheilte er ihm das Wort zur Erſtattung des Referates „über Karpfenfütterung“. In gewohnter klarer und gemeinverſtändlicher Weiſe beſprach Redner die neueſten wiſſen⸗ ſchaftlichen Beobachtungen über die Verdauung des Karpfen und praktiſchen Erfahrungen in der Karpfenfütterung und betonte namentlich, daß gute Fütterungsreſultate nur dann erzielt würden, wenn eine richtige Zuſammenſetzung der Futtermittel gewählt und auch eine richtige zeitliche Ver⸗ theilung des Futters unter genauer Berückſichtigung von Waſſer⸗ und Lufttemperatur eingehalten werde. Lebhafter Beifall wurde dem Redner gezollt. Hierauf erſtattete Graf v. Walderdorff-⸗Teublitz ſein Referat „über den Forellenbarſch als Teichfiſch“. Redner gibt ſeine in neun Jahren geſammelten Erfahrungen über Lebensweiſe und Wachsthum des Forellenbarſches in flachen Karpfenteichen bekannt und empfiehlt dieſen wohl⸗ ſchmeckenden Fiſch ſowohl wegen ſeines direkten Nutzens durch die Verwerthung als auch wegen ſeines indirekten Nutzens als Vertilger der Nahrungskonkurrenten des Karpfen, namentlich der Kaulquappen, der Beachtung der oberpfälziſchen Teichwirthe. Auch dieſer Vortrag (vergl. Nr. 1 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ pro 1901) wurde von der Verſammlung beifällig aufgenommen und hierauf zu Punkt 5 der Tagesordnung geſchritten. Auf Antrag des Vorſitzenden wurde beſchloſſen, die Wahl des Ortes für die nächſtjährige General- verſammlung dem Vorſtande zu überlaſſen, welcher ſich bei Zeiten mit den Bezirks⸗Fiſcherei⸗ vereinen in's Benehmen ſetzen ſolle, um dießbezügliche Wünſche berückſichtigen zu können. Nach Beantwortung einiger Anfragen durch den Herrn Vorſitzenden wurde hierauf zur Ausſchußwahl geſchritten. Auf Antrag des Herrn Oekonomierath Kebbel⸗Fronberg wurde der bisherige Ausſchuß wieder gewählt, mit Ausnahme der Herren Privatier Meiche-Eichhofen und Bauernfeind⸗Stadtamhof, an deren Stelle die Herren Apotheker Daubert und Hoflieferant Männer, beide in Regensburg, neu gewählt wurden. i Der Ausſchuß ſetzt ſich nunmehr zuſammen: I. Vorſtand: k. Regierungspräſident Ritter v. Lutz⸗ Regensburg; II. Vorſtand: k. Oberforſtrath Rueff- Regensburg; I. Sekretär: k. Kämmerer Graf v. Walderdorff-⸗Teublitz; II. Sekretär: k. Forſtrath Hörmann-Regensburg; Kaſſier: k. Rechnungskommiſſär Brandl⸗- Regensburg; Ausſchußmitglieder (nach dem Alter der Einberufung): k. Oberſtleutnant a. D. Muſchi⸗Regensburg, erbl Reichsrath Graf von der Mühle⸗Eckart⸗ Leonberg, Forſtverwalter Weber⸗ Schwarzenfeld, Rechtsanwalt und Gutsbeſitzer v. Grafenſtein⸗ Weiden, k. Bauamtmann Schildhauer-Regensburg, Apotheker Daubert-Regensburg, k. Hof- lieferant Fiſchhändler Männer⸗Regensburg. Nachdem Herr Regierungspräſident Namens ſämmtlicher Ausſchußmitglieder die Wahl dankend angenommen hatte, ſchloß derſelbe die Verſammlung mit einem begeiſtert aufgenommenen Hoch auf Seine k. Hoheit den Prinz-Regenten. Es folgte hierauf ein Rundgang durch die Fiſchereiausſtellung. Dieſelbe war, entſprechend der Gelegenheit, keine große, wirkte aber dafür durch die Gediegenheit des Zuchtmateriales in hervor⸗ ragender Weiſe. Man ſah, daß die Leitung der Ausſtellung von dem richtigen Grundſatze durch⸗ drungen war, daß auch auf den kleineren Fiſchereiausſtellungen, wie fie gelegentlich von General⸗ verſammlungen, Bezirksverſammlungen ꝛc. abgehalten zu werden pflegen, in erſter Linie die Reſultate der Zucht vorgeführt werden ſollen, und daß ſolche Ausſtellungen nicht dazu da ſind, die Schauluſt eines weiteren Publikums zu befriedigen, ſondern zur Nachahmung anzuregen und die Fiſchzucht zu verbreiten. In dieſer Richtung wirkt eine kleine, aber gediegene Ausſtellung ohne Zweifel nach⸗ haltiger, als eine größere Vorführung mit allerhand Parade- und Rieſenfiſchen, die in letzter Stunde irgendwoher mit Hilfe eines Fiſchhändlers beſchafft werden. Man ſah aber auch an den Objekten der Ausſtellung, daß in dem Bezirk der Oberpfalz von dem Kreisfiſchereiverein mit Verſtändniß für die Zucht gearbeitet worden iſt; denn ſonſt hätte die vorgeführte Zuchtwaare nicht allgemein eine durchweg gute, ja vorzügliche ſein können; insbeſondere waren die Karpfen, und zwar die böhmiſche ſowohl wie die galiziſche Raſſe, der Aiſchgründer ſowohl wie der altfränkiſche Karpfen, in vorzüg⸗ licher Weiſe vertreten. Daneben ſah man Schleien, unter denen beſonders die außerordentlich großen, zweiſömmerigen Schleien der Gräfl. v. Holnſtein'ſchen Gutsverwaltung Schwarzenfeld vortheilhaft auffielen. Wiederholt waren Forellenbarſche als Nebenfiſche aus Karpfenteichen in mehreren Jahrgängen ausgeſtellt, welche bewieſen, daß auch dieſer vortreffliche Beiſatzfiſch in der Oberpfalz ſich ſchon Boden verſchafft hat. Goldorfen waren gleichfalls von mehreren Ausſtellern vorgeführt. Die Salmoniden traten naturgemäß in dem der Karpfenzucht vorwiegend dienenden Gebiete von Schwandorf zurück und waren nur durch vortreffliche Regenbogenforellen des Herrn Apotheker Altnoeder⸗ Schwandorf repräſentirt, welcher als der verdienſtvolle Veranſtalter der Ausſtellung ſeine eigenen Zuchtprodukte in anerkennenswerther Weiſe außer Preisbewerb geſtellt hatte. Sehr intereſſant waren auch die von dem Grafen von der Mühle-Leonberg ausgeſtellten drei⸗ bis achtjährigen Edelkrebſe, welche mit dem achten Lebensjahr ihre Maximalgröße von 13—14 cm bereits erreicht hatten. Auch durch dieſe Ausſtellung wurde wiederum gezeigt, daß bet Krebs nicht jo langſam wächſt, wie das einige Händler im Intereſſe ihrer privaten Geſchäfte ehaupten. Das Preisgericht, beſtehend aus dem Vorſitzenden, Herrn Profeſſor Dr. Hofer, ſowie Herrn Forſtrath Hörmann und Herrn Apotheker Altnoeder, erkannte nachſtehende Preiſe zu: 40 I. Preis. 1. Der Gräfl. v. Holnſtein'ſchen Gutsverwaltung Schwarzenfeld, hierzu ein Ehrendiplom des Bayeriſchen Landes-Fiſchereivereins für hervorragende Karpfen eigener Zucht, aus⸗ gezeichnet ſchnellwüchſige Schleien und Forellenbarſche. 2. Herrn Grafen v. Walderdorff-Teublig, hierzu ein Ehrendiplom des Bayeriſchen Landes-Fiſchereivereins für eine Ausſtellung vorzüglicher Zuchtkarpfen verſchiedenſter Raſſen in mehreren Jahrgängen, vom einſömmerigen bis zum fünf⸗ ſömmerigen Laichkarpfen, ſowie für feine Zucht von Forellenbarſchen und ſeine erfolgreichen Be— mühungen um Verbreitung dieſes vortrefflichen Beiſatzfiſches in Karpfenteichen. 3. Herrn Grafen von der Mühle- Leonberg für eine reichhaltige Ausſtellung von ſchnellwüchſigen Karpfen eigener Zucht, ſowie für ſeine Zucht von Schleien, Gold- und Silberorfen und vortrefflichen Edelkrebſen. II. Preis. 1. Herrn Hiltl jun.⸗Holzhaus, hierzu ein Ehrendiplom des Bayeriſchen Landes- Fiſchereivereins für eine Ausſtellung von hervorragenden ſchnellwüchſigen Zuchtkarpfen in fünf Jahrgängen. 2. Herrn Retzer, Oekonom in Oder, gleichfalls für vortreffliche Zuchtkarpfen in vier Jahrgängen und für ſeine Goldnerflinge. 3. Herrn Hiltl ſen, Fiſchereibeſitzer in Freihölz, für die Ausſtellung einiger Jahrgänge gleichfalls guter und empfehlenswerther Zuchtkarpfen. 4. Herren Fiſcher und Dietl⸗Schwandorf für eine Ausſtellung von zwei, drei- und vierſömmerigen, ſehr gut gewachſenen Karpfen, ſowie für eine Kollektion von Naabfiſchen. III. Preis. 1. Herrn Oekonomierath Kebbel-Fronberg für die Ausſtellung vierſömmeriger Schlagkarpfen, guter und empfehlenswerther Raſſe. 2 Herrn Schuirer- Schwandorf für die Ausſtellung dreiſömmeriger Karpfen von normaler Schnellwüchſigkeit, ſowie für Goldorfen. 3. Herrn Fiſcherhäudler Männer- Regensburg für eine Vorführung verſchiedener Donaufiſche, ſowie von Regenbogenforellen und Krebſe. Die Ausſtellung erfreute ſich ebenſo wie die Generalverſammlung eines lebhaften Beſuches, insbeſondere von der ländlichen Bevölkerung, welche dadurch ſicherlich manche Anregung zu erneuten Beſtrebungen in der Fiſchzucht erhalten haben wird. Gegen 2 Uhr verſammelten ſich über 60 Theilnehmer zum Diner im geſchmackvoll dekorirten Saale des Gaſthauſes „zum Kloſter“ und wurde dem von Herrn Gaſthofbeſitzer Fiſcher ſervirten Mahle alle Ehre erwieſen. Selbſtredend fehlte es nicht an offiziellen und nichtoffiziellen Toaſten, die Stimmung wurde ſehr animirt und nur zu ſchnell verrannen die Stunden, bis die gemüthliche Tafelrunde ſich trennen mußte und das Dampfroß die Feſttheilnehmer nach allen Wind- richtungen entführte. W. Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Verein hat ſeine XV. ordentliche Generalverſammlung am 18. Auguſt 1900 in Limburg a. d. Lahn, im Gaſthauſe „Zur alten Poſt“ bei guter Betheiligung von Mitgliedern und Intereſſenten abgehalten. Herr Landrath Wagner-Rüdesheim leitete vertretungsweiſe die Verhandlungen, da der Vorſitzende, Herr Oberſtleutnant von Derſchau, zu erſcheinen verhindert war. Die Verſammlung beſchloß auf Antrag des ſtellvertretenden Herrn Vorſitzenden, durch ein Begrüßungstelegramm an Herrn von Derſchau ihrem Bedauern über deſſen Fernbleiben auszudrücken. Vom Vorſtande waren zugegen die Herren Amtsgerichtsrath Dr. Heymann- Weilburg, Admini⸗ ſtrator Dern-Erbach (Rheingau), Schatzmeiſter und Schriftführer von Goetz-Wiesbaden, von der kgl. Regierung Herr Meliorations-Bauinſpektor, Oberfiſchmeiſter Thoholte und Regierungs- und Gewerberath Dr. Leymann-Wiesbaden, vom Weſtdeutſchen Fiſchereiverband Herr Amtsgerichtsrath Adickes-Nienburg a. d. Weſer. Der zur Zeit auf Urlaub abweſende Herr Regierungspräſident Dr. Wentzel ſandte der Verſammlung ein Begrüßungstelegramm mit dem Ausdruck ſeines Be⸗ dauerns, derſelben nicht beiwohnen zu können. Der Kreis Limburg war für den auf Urlaub befindlichen Herrn Landrath durch Herrn Regierungsaſſeſſor Ittenbach und der Kreis Weilburg durch Herrn Regierungsaſſeſſor Lex vertreten. Dem vom Herrn Vorſitzenden erſtatteten Jahresbericht entnehmen wir: Die Zahl der Mit- glieder des Vereins war in den letzten Jahren dauernd etwa 300. Die verfügbaren Mittel ſind hauptſächlich zur Bewilligung von Prämien für erlegte Fiſchottern und für erfolgreiche Fiſcherei— frevelanzeigen an Gendarmen, Polizei- und ſonſtige Aufſichtsbeamte verwendet worden, ſowie zur Ausſetzung von Karpfen in den Rhein, die Lahn und den Main. Für das laufende Wirthſchaftsjahr hat der Vorſtand beſchloſſen, außer den bisherigen Aufwendungen noch Mittel für das Ausſetzen der Regenbogenforelle in die Lahn, bezw. in das Lahngebiet bereit zu ſtellen, damit der Verein über die ſeit etwa 8 Jahren mit dieſem werthvollen Fiſch gemachten Verſuche zu einem abſchließenden Urtheil gelange. Aus dem Berichte des Schatzmeiſters, Herrn von Götz und Schwanenfließ iſt zu vermerken, daß der Verein im verfloſſenen Wirthſchaftsjahre über eine Einnahme von etwa 3000 Mk. verfügte, welche, wie bereits mitgetheilt, entſprechende Verwendung gefunden hat. An Prämien ſind etwa 90 Mk. für erlegte Fiſchottern und etwa 350 Mk. für Anzeigen bewilligt worden. Die Jahresrechnung nebſt Belegen wird von dem Genannten vorgelegt mit dem Bemerken, daß dieſelbe von zwei Vorſtandsmitgliedern geprüft und richtig befunden worden ſei, worauf ihm die Verſammlung Decharge ertheilt. Der nun folgende Vortrag des Herrn Amtsgerichtsrathes Dr. Heymann-Weilburg über den „Entwurf zu einem neuen preußiſchen Fiſchereigeſetz“ unterzieht dieſen einer ſehr eingehenden kritiſchen Betrachtung. Gegen das zur Zeit geltende Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874 bezw. gegen deſſen Handhabung werden ſchon ſeit Jahren aus intereſſirten Kreiſen mehr oder minder 4 3 150 Pi 41 — — — ſcharfe Angriffe erhoben, denen — wie der Redner ausführt — Berechtigung keineswegs abzuſprechen ſei, wenn auch die den beſonders mißvergnügten oſtelbiſchen Erwerbsfiſchern in den Mund gelegten Klagen zu einem guten Theil übertrieben oder zum Theil künſtlich gemacht ſein mögen. Redner hat die Verbeſſerungsbedürftigkeit bereits vor Jahren auf dem II. Deutſchen Fiſchereitag in einem Referat über den preußiſchen Waſſergeſetzentwurf betont. Die damaligen Abänderungsanträge gingen dem Landtag zu, der ſie aber der Regierung lediglich als Material überwies. Redner beleuchtet dann in klarer und überzeugender Weiſe die Details des neuen Entwurfs, worüber wir an dieſer Stelle nicht weiter zu berichten brauchen, da Herr Amtsgerichtsrath Dr. Heymann ſeinen Stand⸗ punkt zu dem Entwurf in Nr. 10 und 11 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ bereits präziſirt hat. Der Vorſitzende dankte dem Redner für die von gründlichſter Beherrſchung der Materie zeugenden Darlegungen, an welche ſich noch eine ſehr angeregte Diskuſſion knüpfte. Auch bei dem Feſtmahle, welches die Mehrzahl der Verſammlungstheilnehmer noch eine Weile vereinte, wurde der Gedankenaustauſch fortgeſetzt. Thüringer Fiſchereiverein. Am 24. November 1900 fand in Jena die 22. Generalverſammlung des Thüringer Fiſchereivereins ſtatt. Die Verſammlung wurde Mittag gegen 1 Uhr im Saale der „Sonne“ durch den Vorſitzenden des Vereins, Freiherrn von und zu Egloffſtein⸗Weimar, mit einer kurzen Anſprache eröffnet, in welcher er die Vertreter Thüringer Staatsregierungen, als welche für Weimar Regierungsrath Schmid, Bezirksdirektor in Apolda, für Altenburg Geh. Regierungs-, Staats- und Landrath Kammerherr von Kropff in Roda, für Rudolſtadt Staatsrath Dr. Körbitz von dort, für Coburg Hofjäger Clauder-Callenberg erſchienen waren, begrüßte und mittheilte, daß von Gotha, Reuß⸗Gera und Sondershauſen Schreiben eingegangen ſind, nach denen es den dortigen Regierungsvertretern zu ihrem Bedauern nicht möglich war, perſönlich hier anweſend zu ſein. Man ſchritt alsdann zur Erledigung der Tagesordnung. 1. Den Geſchäftsbericht des Vorſtandes bezüglich des Vereinsjahres 1899/1900 trug der Schriftführer Oberinſpektor Schultze-Jena vor. Die Mitgliederzahl beläuft ſich danach auf 292, zeigt alſo gegen das Vorjahr einen kleinen Rückgang; leider hat aber der Verein eine ganze Anzahl Mitglieder durch den Tod verloren, auch ſonſt iſt der Abgang durch Verziehen ꝛc. etwas größer geweſen, doch wird hoffentlich im kommenden Jahre eine reiche Zahl neuer Mitglieder gewonnen werden. Aus der Reihe der fürſtlichen Mitglieder iſt S. K. H. Herzog Alfred von Sachſen⸗Coburg⸗Gotha durch den Tod abberufen worden; zu ſeinem und der übrigen verſtorbenen Mitglieder Andenken erhebt ſich die Verſammlung von den Plätzen. Vorſtandsſitzungen ſind fünf abgehalten worden, davon eine in Weimar, welche der Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins Fiſcher-Berlin durch ſeine Gegenwart erfreute. Der Verein hatte die Ehre, den VIII. Deutſchen Fiſchereirath und VIII. Deutſchen Fiſchereitag in der Zeit vom 15. bis 17. Juni 1900 in Weimar begrüßen zu dürfen; bei dieſer Gelegenheit hatte er in der „Armbruſt“ eine Fiſcherei— Ausſtellung veranſtaltet, über die ſpäter Vorſitzender berichten wird. Was nun die Vertheilung von Eiern und Brut durch den Verein anbelangt, ſo iſt in erſter Linie der Lachs ſeit langer Zeit wieder zu erwähnen, und zwar wurde der Verein durch Vermittelung des Deutſchen Fiſchereivereins in die Lage verſetzt, 40000 Lachseier von der Landwirthſchafts- Kammer in Hannover aus Hemeringen bei Hameln zu beziehen. Dieſe waren von vorzüglicher Beſchaffenheit, ihre Ausbrütung gelang ausgezeichnet, es waren kaum 2 Prozent Verluſt zu verzeichnen. Die Eier kamen am 19. Februar an, 38000 davon wurden in der Brutanſtalt des Herrn Klopfleiſch⸗Stadtſulza, 2000 in der Brutanſtalt des Referenten ausgebrütet; die Brut ſchlüpfte am 8. März und ſpäter aus, und wurde dann Anfang Mai, zu einer ſehr günſtigen Zeit, in Saale und Ilm, an den günſtigſten Stellen, deren richtige Auswahl eine Hauptbedingung für den Erfolg iſt, ausgeſetzt, jo u. A, bei Mattſtedt, Zottelſtedt, Heusdorf, Großheringen, Camburg, Jena, Kahla u. ſ. w. Eine weitere Vermehrung des Lachsbeſtandes in Thüringen iſt dadurch ermöglicht worden, daß die hannoverſche Landwirthſchafts-Kammer auch für das Weſergebiet 50000 Eier abgegeben hat, welche nach Hildburghauſen und Meiningen kamen. Auch für die kommende Periode hat ſich der Verein wiederum um 50000 Lachseier beworben und hofft, ſie zu erhalten. Die Lachsfang- Statiſtik für die an der Saale gelegenen Staaten auf die Zeit von Anfang November 1899 bis Ende Februar 1900 zeigt folgendes Ergebniß: Schwarzburg-Rudolſtadt 6 Lachſe im Gewicht von zuſammen 31 ½ Kilo; Sachſen-Weimar, II. Verwaltungsbezirk, 1 Lachs von 5 Kilo; Sachſen⸗Altenburg, welches ſich ſtets durch die meiſten Lachſe auszeichnet, 53 Lachſe = 205 Kilo; Sachſen⸗Meiningen 38 Lachſe = 135 ½ Kilo; die Geſammtzahl der Lachſe beträgt alſo 93 mit einem Gewicht von zuſammen 393 ½ Kilo, was gegen das Vorjahr eine ganz erhebliche Zunahme, um mehr als das Doppelte bedeutet. Weiter ſind zur Bebrütung und Ausſetzung gekommen an Eiern: Bachforellen 124000, Regenbogenforellen 15000, Bachſaiblinge 9000, Zander 3000. An Brutfiſchen find an die Mitglieder vertheilt worden: Bachforellen 84000 Stück, Regenbogenforellen 6300 Stück, Bach⸗ ſaiblinge 2800 Stück. In den Salzunger See, bekanntlich den tiefften in Thüringen, iſt 2—3 jähriger Saiblingsſatz ausgeſetzt worden, ein Verſuch, der hoffentlich gelingen und zeigen wird, ob ſie daſelbſt laichen. An Aalbrut wurden 2000 Stück, an Krebſen 1200 Stück vertheilt; die Ausſetzung von ſolchen iſt in letzter Zeit geringer geweſen, weil man erſt auf den Erfolg der früheren Ausſetzungen warten wollte. 5 42 — An Prämien für gefangenes Raubzeug ſind gezahlt worden 11 für Ottern, von denen 8 aus dem Saale-, 3 aus dem Weſergebiet ſtammten, 10 für Fiſchreiher, 6 für Anzeigen von Fiſchdiebſtählen. Ein kurzer Rückblick auf die letzten 5 Jahre in Bezug auf die Abgabe von Eiern und Satz zeigt, daß bei den Bachforellen eine langſame Abnahme der Eierabgabe ſtattgefunden hat; es wurden davon vertheilt 1895/96 223 000, 1896/97 225000, 1897/98 192000, 1898/99 139,000, im letzten Jahre nur 124000. Dagegen iſt die Nachfrage nach Brut und Setzlingen derſelben Gattung geſtiegen. Dieß findet ſeine Erklärung wohl darin, daß manche Fiſchwaſſerbeſitzer die Mühe und Arbeit der Ausbrütung und die damit verbundenen Verluſte ſcheuen und lieber fertige Brut oder Setzlinge beziehen; zu einem guten Theil liegt aber der Grund der Abnahme darin, daß die Anzahl der kleineren Brutanſtalten im Vereinsgebiet zugenommen hat, was nur mit Freude begrüßt werden kann. Der Verein hat in der Zeit 31 Bruttröge abgegeben. Natürlich entzieht ſich die Zahl der auf dieſe Weiſe gewonnenen Brut der Schätzung des Vereins, man kann aber wohl im Ganzen eine ziemliche Zunahme annehmen. Auch in der Teichwirthſchaft macht ſich in unſerm Vereinsgebiet allmählich ein Fortſchritt bemerkbar. Leider war der Verein noch immer nicht in der Lage, den zahlreichen Nachfragen nach Karpfenſatz genügen zu können; man muß alſo auf weiter liegende Zuchtanſtalten zurückgreifen. Es gibt in unſerm Vereinsgebiet nur wenige Zuchtanſtalten, welche ſich mit der Zucht ſchnellwüchſiger edler Karpfen beſchäftigen, und ihren Satz werden ſie raſch los, ſodaß den Teichwirthen nicht genug zu empfehlen iſt, mehr Teiche anzulegen und mehr Satz zu züchten. Von einer Ueberproduktion davon in Thüringen wird noch lange nicht die Rede ſein können. (Schluß folgt.) VII. Perſonalnachrichten. Der Landeskonſulent für Fiſcherei, Herr Dr. Alfred Schillinger, wurde vom Schweizeriſchen Fiſchereiverein in Würdigung ſeiner großen Verdienſte um das Fiſchereiweſen überhaupt und in dankbarer Anerkennung der dem Schweizeriſchen Fiſchereivereine geleiſteten Dienſte zum Ehrenmitgliede ernannt. VIII. Fragekaſten. Frage Nr. 3. (Herr A. St. in Z.): Hat die Gemeinde Fl. das im Grundbuche nicht eingetragene Recht, in meinem auf preußiſchem Staatsgebiete gelegenen, 25 Morgen großen Fl. See, Schafe und Pferde zu waſchen, ſowie Enten und Gänſe in den See einzulaſſen? Iſt letzteres zur Laichzeit nicht verboten? Iſt nicht die Schafwäſche der Fiſchzucht ſchädlich? Antwort: Ihr Fiſchwaſſer iſt allem Anſcheine nach ein geſchloſſenes Gewäſſer im Sinne des § 4 des preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 und Sie find, wie ich annehme, als Eigenthümer dieſes Waſſergrundſtücks im Grundbuch eingetragen. Trifft dieſe Annahme zu, ſo können Sie kraft Ihres Eigenthumsrechts mit Ihrer Sache nach Belieben verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausſchließen, ſoweit nicht Ihr Eigenthum beſchränkende Rechte Dritter oder gar das Geſetz entgegenſtehen. Ob nun das von der Gemeinde Fl. an Ihrem Waſſergrundſtücke in Anſpruch genommene Recht (Dienſtbarkeit) begründet iſt, läßt ſich ohne nähere Unterlagen von hier aus ſelbſtredend nicht beantworten. Immerhin erſcheint es auffallend, daß die genannte Gemeinde bei Anlegung des Grundbuchs ihr angebliches und anſcheinend auf unvordenkliche Ver— jährung geſtütztes Recht nicht zur Eintragung angemeldet hat. Eine fiſchereipolizeiliche Vorſchrift, die das Zulaſſen von Enten und Gänſen auf Fiſchwaſſer während der Laichzeit der Fiſche verböte, beſteht zur Zeit in Preußen noch nicht, jedoch haben in den letzten Jahren regierungsſeitig — ob durchweg? weiß ich nicht — dießbezügliche Erhebungen ſtattgefunden und der Entwurf zu einem neuen preußiſchen Fiſchereigeſetz hat in §S 87 eine Beſtimmung aufgenommen, der zufolge der Fiſcherei⸗ berechtigte zahme Enten, die er auf ſeinem Fiſchwaſſer antrifft, zu tödten oder zu pfänden befugt ſein ſoll. Eine etwaige im öffentlichen Intereſſe zu erlaſſende dießbezügliche polizeiliche Verbots⸗ vorſchrift würde aber in Ihrem Falle, wo es um ein geſchloſſenes Privatwaſſer ſich handelt, ganz belanglos, bezw. nicht anwendbar ſein, da dem Eigenthümer ohnehin alle aus dem Eigenthume als ſolchem ſich ergebenden Rechtsbehelfe zu Gebote ſtehen. Die Schafwäſche in kleineren geſchloſſenen, wie auch in offenen (fließenden) Gewäſſern ohne genügenden Zufluß (z. B. in trockener waſſerarmer Jahreszeit unter den Wehren) iſt unbedingt dem Fiſchleben ſchädlich, insbeſondere aber, wenn, was Regel zu fein ſcheint, hierbei Chemikalien (jog. graue Salbe vorwiegend) zur Anwendung gelangen. Da nun in Ihrem Falle ein verbrieftes Recht der Gemeinde Fl. nicht vorzuliegen und der Rechts- erwerb, zumal die Anmeldung zur grundbuchmäßigen Eintragung unterblieben iſt, überhaupt ein zweifelhafter zu ſein ſcheint, ſo dürfte es ſich vielleicht empfehlen, wenn Sie durch zweckentſprechende Vorkehrungen, wie z. B. Einfriedigung der Zugangsſtellen, Verbotsſchilde u. dgl., die Ausübung der von der Gemeinde Fl. in Anſpruch genommenen Rechte zu vereiteln oder doch zu erſchweren ſuchen, eventuell aber auch Antrag auf Beſtrafung einzelner Perſonen ſtellen und auf dieſe Weije- — — — letztere oder die Gemeinde Fl. als ſolche zwingen, ihr angebliches Recht im Rechtswege geltend zu machen und dort den vermuthlich nicht ſicheren Beweis desſelben zu erbringen. Daß der Werth eines Beſchränkungen der angegebenen Art unterliegenden Fiſchwaſſers ſtark herabgemindert, unter Umſtänden rein illuſoriſch iſt, bedarf keiner weiteren Erörterung. Dr. Hn. Frage Nr. 4. (Herr E. B. in S.): Ihre Frage, ob die an Ihr Fiſchwaſſer angrenzenden Wieſenbeſitzer berechtigt ſind, unter Schädigung Ihrer Forellenbeſtände die im Bachbette, bezw. in den „Bachgraben“ lagernden, den Forellen Schutz und Unterſchlupf gewährenden und zum Fort⸗ beſtand der Fiſcherei nothwendigen Granitſteine wegzuſchaffen, ſowie ob gerichtliche Entſcheidungen analoger Fälle vorliegen, iſt dahin zu beantworten: Die betreffenden Wieſenbeſitzer ſind nur in dem Falle zur Gewinnung der Bachſteine berechtigt, wenn ſie eingetragene Eigenthümer des Bachbettes bezw. Bachgrabengeländes ſelbſt ſind, es müßte dann ihr Recht zur Entnahme auf einem beſonderen Titel beruhen. Der Eigenthümer einer Sache kann, ſoweit nicht das Geſetz oder Rechte Dritter entgegenſtehen, mit ſeiner Sache nach Belieben verfahren, er iſt regelmäßig zu jeder Dispoſition über ſeinen Grund und Boden nach freiem Belieben befugt. Wer Eigenthümer der mit Waſſer bedeckten Bodenflächen iſt, haben Sie nicht angegeben. Als herrenloſe Sache, an denen Eigenthumserwerb durch Aneignung (Okkupation) möglich wäre, find die Bachſteine in keinem Falle zu erachten. Ohne nähere Unter- lagen läßt ſich hiernach Ihre geſtellte Frage erſchöpfend nicht beantworten und ebenſowenig iſt eine Prüfung der Frage, ob und inwieweit die durch die Steingewinnung Ihr angeblich von den Vor⸗ fahren überkommenes Fiſchereirecht ſchädigenden Wieſenbeſitzer ſchadenserſatzpflichtig gemacht werden können, möglich. Der Sie auf den Rechtsweg verweiſende Beſcheid der kgl. Regierung in E. iſt in jedem Falle als zutreffend zu erachten und Zweckmäßigkeitsfrage nur, ob Sie ſelbſt die Rolle des Klägers übernehmen oder durch geeignete Maßnahmen die Wieſenbeſitzer in dieſe Rolle nn nge Dr. Hn. IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. Januar 1901. Zufuhren, gering, Geſchäft rege, Preiſe recht befriedigend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A T — 56 Winter⸗Rheinlachs per Pfund — F — — Muff Lachs „ 1 = C — | 30 Flundern, Kieler. „ Stiege 600 Karpfen, mittelgr. . 1 — do. mittelgr.. „ Kiſte — Karauſchen 4 — Bücklinge, Kieler. „ Wall — Schleie er — — Dorſc g Nite — T — 16—24 Schellfiſch 5 5 = Bunte Fiſche = — Aale, große „ Pfund | 100—120 1 = — Stor 5 6 7 == Oderlachs re = Heringe. . „ 100 Stck. 600-1200 Wels — — F 2 = Inserate. ffffffföffffffffffffffffffffffffff 1 Schöne Forellenzüchterei in Weſtfalen, an der Bahn gelegen, mit einem Beſtande von ca. 10000 Mk. 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(Mitglied des Filcherei-Ber. f. d. Prov. Sachſen.) Redaktion: Prof. Dr. Bruno Hofer-München und Friedrich Fiſcher⸗ Berlin. Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Bruno Hofer, Zoologiſches Inſtitut der Thierärztlichen Hochſchule München, Königinſtraße. Expedition und Druck: Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Klöck & Giehrl), München, Herzogſpitalſtraße 19. Papier von der München⸗Dachauer Aktien⸗Geſellſchaft für Papierfabrikation. Für den Buchhandel zu beziehen durch Georg D. W. Calwey in München, Finkenſtraße 2. Die Niſchzuchtanſtalt Stannbeng I gibt ab: Eier, Zungbrut und Zährlinge von Bachforelle, Regenbogenforelle, I Bachſaibling und Elſäßer Sailing, Seeforelle und Aeſchen, ſowie auch ein⸗ und zweiſömmerige Fiſche von Karpfen, Forellenbarfchen und Zeſchen. Be: lehrungen über Beſetzungen werden unentgeltlich ertheilt. 8 Anfragen zu richten an den Vorſtand der Anſtalt: Dr. A. 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Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tbierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Erpedition: München, Herzogſpitalſtraße 19. Organ für die Hefaumkinketeſſen ler Sifdierei, ſowie für die Beſtrebungeu der Fifcherei-Bereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ; fowie der Sandesftichereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Sijcherel- verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heifen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. | An Verbindung mit Zachmannern Heulſchlands, Oelerreich-Angarns und der Bahweis, herausgegeben vom Zaneriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei-Verein. Nr. 3. München, den 1. Februar 1901. XXVI. Jahrg. — sen a ne m i Inhalt: I. Bekanntmachung. — II Zur Abwehr. — III. Ueber Karpfenfütterung. — IV. Unſere Teichflora. — V. Fiſcherei in Mühlgräben. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Vereins⸗ nachrichten. — VIII. Perſonalnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Crlaubniß der Redaktion geftattet.) I. Bekanntmachung. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein hat in ſeiner Sitzung vom 10. Januar 1901 nachſtehenden einſtimmigen Beſchluß gefaßt: „Der Schatzmeiſter des Deutſchen Fiſchereivereins, Herr Oskar Micha zu Berlin, hat in Nr. 51 der von Herrn Dr. Dröſcher herausgegebenen „Fiſchereizeitung“ eine Reihe von An— griffen gegen den hock verdienten Redakteur der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, Herrn Profeſſor . Dr. Bruno Hofer, gerichtet und Sonderabdrücke dieſes Schriftſtückes an alle maßgebenden Perſönlichkeiten verſendet. In der Erwägung, daß dieſes Vorgehen des Schatzmeiſters des Deutſchen Fiſchereivereins gegen den Redakteur der Zeitung, die offizielles Organ des Deutſchen Fiſchereivereins iſt, gegen 5 alle Rückſichten verſtößt, welche die nothwendige Vorausſetzung eines guten Einvernehmens der beiheiligten Vereine und Organe bilden, und in der Erwägung, daß inhaltlich der von Herrn 46 Profeſſor Dr. Hofer abgegebenen Erklärung die erwähnten Angriffe jeder inneren Begründung entbehren, ſpricht der Bayeriſche Landesfiſchereiverein ſein Bedauern und ſeine Mißbilligung anläßlich dieſes Vorgehens aus und ladet den Deutſchen Fiſchereiverein ſowie alle mit dem⸗ ſelben in Verbindung ſtehenden Fiſchereivereine ein, ſich dieſem Ausdrucke des Bedauerns und der Mißbilligung anzuſchließen.“ II. Zur Abwehr. Von Prof. Dr. Hofer-München. In Nr. 51 der „Fiſcherei-Zeitung“ hat der Krebshändler Micha in Berlin unter gleichzeitiger Ueberſendung von Separatabdrücken an die höchſten Staatsſtellen Bayerns an meine Adreſſe einen offenen Brief gerichtet, welcher die heftigſten Vorwürfe gegen meine Perſon auf eine ſolche Fülle unrichtiger Angaben und unwahrer Behauptungen gründet, daß ich mich ge- nöthigt ſehe, eine Richtigſtellung derſelben hiemit folgen zu laſſen. Die Urſache des gegen mich gerichteten Angriffes entſpringt einem Gutachten, welches ich auf Anſuchen des Deutſchen Fiſchereivereins im Jahre 1898 über die Frage erſtattet habe, ob in Preußen die Herabſetzung des Minimalmaßes für den Krebs von 10 auf 9 em vom biologiſchen und wirthſchaftlichen Standpunkte aus gerechtfertigt erſcheint, in Sonderheit ob 1.) eine allge⸗ meine, für den Bereich der preußiſchen Monarchie giltige Herabſetzung des Minimalmaßes auf 9 em ftatthaft iſt; 2.) ob im Intereſſe der Krebshändler lediglich für den Durchgangsverkehr die gleiche Maßregel zugelaſſen werden darf. In dieſem Gutachten habe ich auf Grund der bis dahin in der Literatur vorliegenden Unter⸗ ſuchungen von Benecke, Carbonnier, Soubeiran und Schillinger, welche die überein⸗ ſtimmende Angabe machen, daß die Laichreife des Krebsweibchens der Hauptſache nach erſt bei einer Länge von über 10 cm eintrete, den Schluß gezogen, daß eine allgemeine Herabſetzung des Minimalmaßes auf 9 em nach dem gegenwärtigen Stande unſeres Wiſſens nicht empfohlen werden könne, daß der Deutſche Fiſchereiverein aber mit Rückſicht auf das Vorkommen klein⸗ bleibender Krebsraſſen in einzelnen Gewäſſern in der vorliegenden Frage beſonders vorſichtig handeln würde, wenn er eine erneute Unterſuchung derſelben veranlaſſen wollte; die Koſten für die Beſchaffung des Materials hierzu würden Mk. 250 kaum überſteigen; „der Unterzeichnete wäre bereit, die Unterſuchung koſtenlos durchzuführen“. (Der Krebshändler Micha, dem mein Gutachten vorgelegen hat, ſagt daher die Unwahrheit, wenn er in ſeinem offenen Brief behauptet, ich hätte vom Deutſchen Fiſchereiverein für dieſe Verſuche Geld erbeten.) Zur Frage Nr. 2 habe ich die Erklärung abgegeben, daß ich nicht in der Lage ſei, von hier aus beurtheilen zu können, ob zur Herabſetzung des Minimalmaßes lediglich für den Durchgangsverkehr genügend ſichere Garantien dafür geboten werden können, daß nicht inländiſche untermaßige Krebſe aus unſeren ohnehin ſo ſtark in Anſpruch genommenen Gewäſſern heraus⸗ genommen werden und als ausländiſche Krebſe in den Handel kommen. (Der Krebshändler Micha ſagt daher nochmals die Unwahrheit, wenn er dieſe meine Worte in ſeinem offenen Brief dahin verdreht, daß ich mich überhaupt für inkompetent erklärt habe, die Frage nach der Herabſetzung eines Minimalmaßes zu beurtheilen.) Anſtatt daß nun meinem Vorſchlage auf erneute Prüfung der Frage Folge geleiſtet worden wäre, wurde auf Veranlaſſung des Krebshändlers Micha eine ſyſtematiſche Hetze gegen alle Angaben in Scene geſetzt, welche dafür ſprechen, daß der Krebs erſt bei 10 em Länge der Hauptſache nach in das Laichgeſchäft eintrete. Alle Autoren, welche ſich in dieſem Sinne ausgeſprochen hatten, wurden als unzuverläſſig verdächtigt, als Ignoranten herabgeſetzt, als unfähig hingeſtellt in der Frage überhaupt mitzuſprechen, und ein derartiger Terrorismus gegen Alle, die ſich erlaubten in der Frage ein ſelbſtändiges Urtheil zu haben, entwickelt, daß der Redaktion der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ in der That mehrfache Zuſchriften zugingen, von Leuten, welche die gleiche Beobachtung gemacht hatten, wie die oben genannten Autoren, ſich aber ſcheuten, mit Rückſicht auf die ihnen drohende Vergewaltigung und Verunglimpfung, ihre Angaben öffentlich bekannt zu geben. Es ſollte eben um jeden Preis, koſte es was es r en ee Lee ae 47 — nnnnnn wolle, Alles mundtodt gemacht werden, was gegen die Herabſetzung des Minimalmaßes auf- zutreten gewagt hatte. Wenn ich mich für meine Perſon durch dieſes Keſſeltreiben nicht abſchrecken ließ, meiner Ueberzeugung in der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ jeder Zeit Ausdruck zu verleihen, ſo erfüllte ich damit nur meine Pflicht als verantwortlicher Redakteur der „Allg. Fiſcherei-Zeitung“, die Intereſſen der Produzenten, der Fiſcher, Fiſchzüchter und Fiſchwaſſerbeſitzer nachdrücklich zu wahren und dieſelben nicht einem oder wenigen Großhändlern zu Liebe zum Opfer zu bringen. Denn das Verlangen nach Herabſetzung des Minimalmaßes für den Krebs iſt lediglich auf Betreiben und im Intereſſe einiger Großhändler, in erſter Linie des Krebs⸗ händlers Micha geſtellt worden, welcher wenigſtens einen Theil ſeines ungeſetzlichen Handels mit Krebſen von 5, 6, 7, 8 und 9 em Länge legaliſiren wollte; nicht einmal der geſammte Krebs- handel iſt dafür eingetreten, im Gegentheil: der Krebskleinhandel hat, wie die „Deutſche landwirthſchaftliche Preſſe“ *) in einem wohlbegründeten Appell an die Volksvertreter, der Herab— ſetzung des Minimalmaßes nicht zuzuſtimmen, überzeugend nachweiſt, nicht nur kein Intereſſe an der Herabſetzung, ſondern befürchtet ſogar mit Recht dadurch eine Schädigung ſeiner Geſchäfte. Dagegen iſt es keinem Fiſchereiverein, keiner Fiſcherinnung, keiner Fiſchereigenoſſenſchaft jemals eingefallen, aus eigener Initiative das Minimalmaß für den Krebs herabſetzen zu wollen, am allerwenigſten zu einer Zeit wie jetzt, in welcher der Beſtand unſerer Gewäſſer an Krebſen durch Krankheiten, Korrektionsbauten, Waſſerverunreinigungen, übermäßige Aus— nützung, vor Allem aber durch die noch immer nicht überall erloſchene Krebspeſt ſo gewaltig reduzirt iſt, zu einer Zeit, in welcher alle Vereine bedeutende Summen für die Wieder— bevölkerung unſerer Gewäſſer mit Krebſen aufwenden und zum Schutze ihrer Beſtrebungen eher berechtigt wären, eine Erhöhung des Minimalmaßes zu verlangen. Bei dieſer Sachlage wird wohl von Niemandem meinem dem Deutſchen Fiſchereiverein ertheilten Rathſchlag, eine Herabſetzung des Mindeſtmaßes nur auf Grund erneuter und um— faſſender Unterſuchungen zu prüfen, innere Berechtigung und ſtrengſte Objektivität abgeſprochen werden können, um ſo weniger, als ich mit meiner Auffaſſung der Sachlage keineswegs allein daſtehe, da ſich eine namhafte Reihe von Theoretikern, Praktikern und Fiſchereivereinen in gleicher Weiſe gegen die Herabſetzung des Minimalmaßes ausgeſprochen hat. Der Krebshändler Micha dagegen ſucht in ſeinem offenen Briefe meine Stellungnahme in der Frage dadurch zu verdächtigen, daß er mir den Vorwurf macht, ich hätte von einer Herabſetzung des Minimalmaßes nicht aus Ueberzeugung und aus objektiven Gründen abgerathen, ſondern lediglich aus Voreingenommenheit und Animoſität gegen ſeine Perſon. Um dieſe In⸗ ſinuation zu ſtützen, hat derſelbe eine faſt endloſe Reihe von Vorwürfen gegen mich erhoben, die mit der Sache ſelbſt gar nichts zu thun haben, die ich auch unberückſichtigt gelaſſen haben würde, wenn fie nicht über alles Maß hinausgehende Uebertreibungen und Unwahrheiten ent- hielten, welche ich hierunter richtig zu ſtellen mich genöthigt ſehe. 1. Der Krebshändler Micha macht mir den Vorwurf, daß ich in meinen Publikationen über die Krebspeſt ihm dafür keinen öffentlichen Dank erſtattet habe, daß er mir einige Schock Krebſe zur Unterſuchung koſtenlos geliefert habe. Hierauf habe ich zu erwidern, daß die mir von dem Krebshändler Micha gelieferten Krebſe, welche ich größtentheils gar nicht beſtellt hatte, zur Aufklärung der Urſache der Krebs— peſt nicht das Allermindeſte beigetragen haben. Selbſt die mir als geſund garantirten und über- ſandten Verſuchskrebſe erwieſen ſich derartig hochgradig mit Bakterien infizirt, daß ich dieſelben nicht einmal zu den einfachſten Infektionsverſuchen benützen konnte. Dagegen habe ich in meiner erſten Mittheilung über die Urſache der Krebspeſt aus⸗ drücklich hervorgehoben, daß mir diejenigen Krebſe, an denen ich den Erreger der Krebspeſt auffinden konnte, durch die Vermittelung von Herrn Profeſſor Dr. Weigelt zugegangen waren. Es lag daher für mich gar keine Veranlaſſung vor, den Namen des Krebshändlers Micha mit der Entdeckungsgeſchichte der Krebspeſt in Verbindung zu bringen. 2. Der Krebshändler Micha macht mir den weiteren Vorwurf, daß er von der Theil⸗ n ) Vergl. „Deutſche landwirthſchaftliche Preſſe“, Nr. 3, 12. Januar 1901: Zur Frage des im Handel zuläſſigen Mindeſtmaßes der Krebſe, von Fiſchereidirektor Heyking in Jagdſchütz⸗Bromberg. 48 ann nahme an der Sitzung der „Biologenkonferenz in Weimar“, zu welcher er ſich ohne Einladung eingefunden hatte, auf meine Veranlaſſung ausgeſchloſſen wurde. Hierzu habe ich zu bemerken, daß ſämmtliche Mitglieder der Konferenz mit mir darin übereinſtimmten, daß die Theilnahme an einer Biologenkonferenz nur auf dem Gebiete der Biologie wiſſenſchaftlich thätigen Forſchern zuſtehe. Die weitere hieran gefnüpfte Behauptung des Krebshändlers Micha, ich hätte in dem Bericht über die Biologenkonferenz in Ne. 14 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ gejagt, daß die Anregung zu der Konferenz in Weimar von Herrn Profeſſor Weigelt ausgegangen ſei, iſt wiederum direkt unwahr, da ich in dem betreffenden Bericht ausdrücklich erklärt habe, daß der von Herrn Profeſſor Weigelt ſeit Jahren wiederholt ausgeſprochene Wunſch nach derartigen Konferenzen aus Mangel an Mitteln nicht zur Durchführung gebracht werden konnte, und daß die Weimarer Konferenz erſt nach Erhöhung des Reichszuſchuſſes auf Grund eines Vorſtandsbeſchluſſes des Deutſchen Fiſchereivereins möglich wurde. Auf weſſen Antrag dieſer Beſchluß des Borftaıdes im Deutſchen Fiſchereivereine herbeigeführt wurde, entzog ſich der öffentlichen Mittheilung, da die Verhandlungen desſelben vertraulicher Natur find. Die A n⸗ regung zur Konferenz in Weimar, welche nach der Behauptung des Krebshändlers Mich a fein Verdienſt ſei, nimmt übrigens in der „Fiſcherei-Zeitung“ Herr Dr. Dröſcher, Schwerin, ausdrücklich für ſich in Aaſpruch. 3. Ferner macht mich der Krebshändler Micha ohne jeden plauſibeln Grund dafür verantwortlich, daß auf dem Fiſchereitag in Weimar der Vorſtand des Württembergiſchen Landes⸗Fiſchereivereins, Seine Excellenz der Oberjägermeiſter Freiherr von Plato, dem Keebs⸗ händler Micha eine gerechte Abfertigung dafür zu Theil werden ließ, daß derſelbe den Verſuch gemacht hatte, den Württembergiſchen Landes-Fiſchereiverein unter Entſtellung des wahren Sach⸗ verhaltes in ſeine Agitation gegen die Regenbogenforelle hineinzuziehen, um der weiteren Ein⸗ führung dieſes Fiſches die öffentlichen Mittel zu entziehen. Der Krebshändler Micha be— hauptet fogar, ich hätte in dem Bericht hierüber in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ eine auf dem Fiſchereitag unmittelbar erfolgte angebliche Widerlegung des Freiherrn von Plato abſichtlich unterdrückt. Dieſe letztere Behauptung iſt zum vierten Mal eine Unwahrheit, wie aus nad- ſtehender Erklärung Seiner Excellenz des Freiherrn von Plato hervorgeht, welche zugleich den Beweis dafür erbringt, daß ich der ganzen Angelegenheit überhaupt fern ſtehe. „Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen nur erwidern, daß ich weder durch Sie noch ſonſt Jemand zu meiner in Weimar abgegebenen Erklärung über die Aeußerungen des Herrn Micha bezüglich der Regenbogenforelle veranlaßt worden bin. Auch erinnere ich mich nicht, daß Jemand verſucht hätte, mich dabei zu widerlegen, was ja auch ganz unmöglich war, da die Behauptung, „daß in Württemberg regierungsſeitig die Kreisvereine angewieſen ſeien, kein Geld mehr für Salmoniden auszu zeben“, dem wahren Sachverhalt durchaus widerſpricht. Freiherr von Plato.“ Die weitere Behauptung des Keebshändlers Micha, daß ich es abgelehnt haben ſolle, auf Anſuchen des „Deutſchen Fiſchereivereins“ eine nachträgliche Berichtigung des angeblich ent- ſtellten Berichts in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ hierüber erfolgen zu laſſen, iſt zu m fünften Mal eine Unwahrheit, da der „Deutſche Fiſchereiverein“ mich niemals erſucht hat, eine ſolche „Berichtigung“ in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ zu publiziren. 4. Des Weiteren ſtellt der Krebshändler Micha die durch nichts bewieſene Behauptung auf, daß ich in meinem am 6. September 1900 in Salzburg auf dem Oeſterreichiſchen Fiſchereitage gehaltenen Vortrag, welcher nach dem offiziellen Stenogramm wörtlich in Nr. 23 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ abgedruckt iſt, unbewieſene Beſchuldigungen gegen die von ſeinem Geſchäfte ausgeführten Lieferungen von Satzkrebſen erhoben haben ſoll, welche „augenſcheinlich in dem offiziellen Bericht über den Oeſterreichiſchen Fiſchereitag nachträglich geſtrichen ſind“. Die hierin enthaltene Beleidigung trifft nicht mich, ſondern die Leitung des Oeſterreichiſchen Fiſchereitages. Mangels jeglicher genauer Angaben Seitens des Krebshändlers Micha beſteht für mich auch keine Veranlaſſung, näher darauf einzugehen. 1 Zr 5 N | 49 — PA PE5. Ferner erhebt der Krebshändler Micha gegen mich den Vorwurf, ich hätte meine dem Studium der Krebspeſt in Rußland gewidmete Reiſe dazu benützt, „um die Intereſſen des deutſchen Handels im Auslande zu ſchädigen“, indem ich laut einer Notiz der „St. Peters⸗ burger Zeitung“ vom 31. Oktober 1900 zum Schutze der ruſſiſchen Krebſe ein Mindeſtmaß von 10 em für Rußland vorgeſchlagen hätte. Hierzu habe ich zunächſt zu bemerken, daß die Kaiſerlich Ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſch⸗ zucht und Fiſcherei bereits im Herbſt 1899, alſo faſt ein Jahr vor meiner Reiſe nach Rußland im Sommer 1900, die Einführung eines Minimalmaßes für den Krebs von 10 em beſchloſſen hat, ein Beſchluß, den der Krebshändler Micha ver— ſchweigt, um mich als den Urheber für die bevorſtehende Einführung eines Mindeſtmaßes von 10 em in Rußland zu verdächtigen, ein Beſchluß, der dem Krebshändler Micha aber ganz genau bekannt war, da er ſich gleichfalls vor meiner Reiſe mit einem von Dr. Dröſcher unter- zeichneten Gutachten ohne jede Aufforderung hierzu an die Kaiſerlich Ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei herangedrängt und dieſelbe von der Einführung eines Minimalmaßes von 10 em abzubringen verſucht hat. Einer derartigen unberufenen Einmiſchung in fremdländiſche Verhältniſſe habe ich mich in Rußland ſelbſtverſtändlich ſtets und ſorgfältig enthalten, dagegen habe ich, wenn man mich gefragt hat, meine Ueberzeugung zu Gunſten des Krebs— händlers Micha nicht, wie dieſer verlangt, verleugnet, ſondern den Beſchluß der Kaiſerlich Ruſſiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei vom Herbſt 1899 als zweckmäßig für die Erhaltung der ruſſiſchen Krebsbeſtände gebilligt und gut geheißen. 6. Was nun endlich meine Bemerkungen zu dem Bericht über die Sitzung des Branden- burgiſchen Fiſchereivereins vom 16. Oktober in Nr. 23 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1900 betrifft, ſo wird jeder Unbefangene zugeben, daß dieſelben nicht über das Maß einer berechtigten Kritik und Abwehr gegenüber den maßloſen Angriffen des Krebshändlers Micha hinausgehen. Der mir bei dieſer Gelegenheit gemachte Vorwurf, daß die von mir empfohlene Quarantäne der Beſatzkrebſe in den meiſten Fällen undurchführbar wäre oder doch nur mit unverhältniß— mäßig großen Mitteln angewandt werden könnte, entſpringt nicht etwa objektiv vorliegenden wirklichen Hinderniſſen für die Quarantäne, ſondern lediglich der Befürchtung des Händlers, es könnten ſich geſchäftliche Schwierigkeiten daraus entwickeln, daß die Empfänger von Beſatz— krebſen in der Quarantäne ein Mittel an die Hand bekommen haben, ſich über den Geſund— heitszuſtand der ihnen gelieferten Krebſe ein eigenes Urtheil zu bilden. Wie leicht die Quarantäne von Krebſen ſelbſt mit ganz großen, nach Tauſenden zählenden Beſatzmengen durchführbar iſt, hat Herr Dr. Schillinger ſeit Jahren praktiſch bewieſen, indem er die durch ihn an die Empfänger zu vertheilenden Krebſe vorher in kleinen Teichen, wie ſie gewöhnlich zur Aufzucht von Salmoniden gebraucht werden, auf ca. zwei Wochen ein— ſetzt und mäßig mit Moorrüben füttert, ſo daß keine Futterreſte übrig bleiben. Derartige kleine Aufzuchtsteiche mit reinem Waſſer ſind in dem Gebiete jeden Fiſchereivereins in beliebiger Menge vorhanden und disponibel, ſo daß ſich für keinen Verein auch nur die geringſten Schwierigkeiten mit der Quarantäne ſelbſt bei ganz großen Beſetzungen ergeben werden. Wer dagegen kleinere Beſatzmengen zu beziehen wünſcht und keinen Teich zur Verfügung hat, der kann in einem Lattenkaſten von Ks m Länge und 80 cm Breite bequem 300 Stück Krebſe von durchſchnittlich 10 em Länge in einer Schichte ohne die geringſte Gefahr für das Leben der Krebſe auf 1—2 Wochen in reinem Waſſer unterbringen und auf ihre Geſundheit beob- achten. Derartige geglückte Verſuche hat auch der Wiesbadener Fiſchereiverein reſp. Herr Forſt— meiſter Elze in Königſtein bei der für ſeinen Verein übernommenen Ausſetzung von Krebſen durchgeführt, in einem Falle aber, den der Krebshändler Micha ſo darſtellt, als ob die Krebſe nur deßhalb krepirt wären, weil ſie in Quarantänekäſten geſetzt worden wären, konſtatirt, daß ſein Beſatzmaterial vorher mit Krebspeſtbazillen infizirt geweſen iſt. Die aktenmäßige Dar— ſtellung dieſes für weitere Kreiſe intereſſanten Falles wird durch Vermittlung des Wiesbadener Fiſchereivereins in einer der nächſten Nummern der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ folgen; ich begnüge mich daher an dieſer Stelle mit der Feſtſtellung, daß in dem vorliegenden Falle durch Vorverſuche ſichergeſtellt worden war, 1. daß in dem Waſſer, in welchem die Krebſe quarantänirt wurden, geſunde Krebſe gelebt hatten und geſund geblieben waren; 2. daß die Quarantänekäſten genügend groß waren, um eine übermäßige Anhäufung der Krebſe darin zu verhindern; 3. daß die 50 — — — in der Quarantäne erkrankten reſp. abgeſtorbenen, von dem Krebhändler Micha gelieferten Krebſe von dem bacillus pestis Astaci infizirt waren, wie die Unterſuchungen in der Biologiſchen Station zur Unterſuchung von Fiſchkrankheiten in München bewieſen haben. — — Mit den vorſtehenden Auseinanderſetzungen glaube ich für jeden Unbefangenen genügend gezeigt zu haben, wie ſehr die Angriffe und Vorwürfe des Krebshändlers Micha nur ein⸗ ſeitige Uebertreibungen und Entſtellungen des wahren Sachverhaltes enthalten und daher jeder inneren Berechtigung thatſächlich entbehren. III. Weber Karpfenfütterung. Von E. Gieſecke, Wanderlehrer für Fiſcherei. Die Verſuche Karpfen in rationeller Weiſe zu füttern, reichen etwa zwanzig Jahre zurück. Im Großen, auf hunderten von Hektaren, wird ſeit vielen Jahren die Fütterung auf der Herrſchaft Wittingau in Böhmen betrieben. Erſt nachdem der bis dahin ſtabile Karpfen⸗ preis, hauptſächlich durch die Einfuhr fremder Karpfen, Schwankungen unterlag und zu dem heutigen niedrigen Stande herunterſank, iſt auch in Deutſchland in größerem Umfange mit der Fütterung begonnen worden. Der Fütterung fehlte anfänglich die durch exakte Verſuche ge⸗ wonnene Unterlage. Es wurden dann Verſuchsſtationen gegründet und die Wiſſenſchaft war bemüht, Klarheit auf dieſem Gebiete zu ſchaffen. Nichtsdeſtoweniger iſt auch heute die Karpfen⸗ fütterungsfrage noch nicht gelöſt und es ſcheint, daß es den ausgedehnteren praktiſchen Verſuchen vorbehalten iſt, die Fütterungsfrage zu klären. Auf Veranlaſſung des Ausſchuſſes für Fiſcherei der Landwirthſchafts⸗ kammer für die Provinz Hannover ſind ſeit zwei Jahren derartige Verſuche angeſtellt, und wurden zu dem Zwecke aus Mitteln der Landwirthſchaftskammer in Sunder, auf dem Rittergute des Herrn von Schrader, welcher Mitglied des Ausſchuſſes iſt, und in Bienenbüttel, der Fiſchzuchtanſtalt der Landwirthſchaftskammer, Verſuchsteiche angelegt. Ueber die Reſultate dieſer Verſuche wird Folgendes mitgetheilt: In Sunder ſind fünf Futterteiche von je 1 Morgen eingerichtet. In Bienenbüttel ſind drei Teiche vorhanden, wovon der eine zur Ermittelung des natürlichen Zuwachſes dient und die anderen beiden Teiche von 2 bezw. 1 Morgen zur Fütterung benutzt werden. Sowohl in Sunder als auch in Bienenbüttel handelt es ſich um Teiche auf leichtem Sand- und Moorboden. Aus der Teichbeſchreibung in Sunder theilen wir mit, daß vier Teiche im Jahre 1899 und ein Teich im Winter 1900 angelegt ſind und der Boden aus einer 40 bis 50 Centimeter ſtarken, mit Seggen und Riedgras bewachſenen Moordecke auf Sanduntergrund beſteht. Die Speiſung der Teiche erfolgt durch Einlaßmönche aus den überliegenden großen Teichen, welche aus dem Meißebache geſpeiſt werden. Der Waſſerſtand iſt 40 bis 50 Centimeter hoch. Die Bienenbütteler Teiche ſind 1891 auf quelligem Wieſenboden mit Sanduntergrund angelegt und bis zum Jahre 1898 ſtändig beſpannt geweſen. Das zur Speiſung dienende Waſſer iſt einem Bache entnommen, welcher 3 Kilometer oberhalb auf anmoorigem Boden entſpringt und meiſtens durch Wieſen fließt. Das Waſſer iſt weich und wird im Winter zur Speiſung der dortigen Salmoniden-Brutanſtalt benutzt. Sämmtliche Verſuchsteiche haben im Frühjahr 1899 eine ſchwache Kalkdüngung erhalten. In Sunder wurde die Düngung durch eine Gabe von 5 Zentner Misburger Kalkmergel pro Teich und Morgen bewirkt, während in Bienenbüttel die Teiche mit Kalkmilch ausgegoſſen wurden. Der Naturzuwachs der Sunder'ſchen Teiche iſt im vergangenen Jahre mit 30 Pfund pro Morgen (— / Hektar) ermittelt. Die Ermittelung in dieſem Jahre führte zu keinem brauch⸗ baren Reſultat. Es wird angenommen, daß in Folge etwas flacherer Beſpannung des für die Ermittelung der natürlichen Nahrung benutzten Teiches der entſtandene und über das Waſſer hinaus⸗ ragende Pflanzenwuchs ungünſtig auf den Abwachs der Fiſche eingewirkt hat; es iſt deßhalb der im vergangenen Jahre ermittelte Naturzuwachs auch dem dießjährigen Verſuche zu Grunde gelegt. In Bienenbüttel iſt der Naturzuwachs des 2 Morgen großen Teiches in dieſem Jahre mit genau 40 Pfund pro Morgen ermittelt, während der Naturzuwachs des kleineren, für Brut⸗ aufzucht benutzten Teiches auf Grund des bisherigen Abwachſes mit nur 20 Pfund ermittelt iſt. 51 — —— Die Sunder'ſchen Verſuchsteiche zeigen eine nur ſehr ſchwach entwickelte, grobe Flora, ſo daß ein Ausmähen dieſer Teiche im Sommer nicht nöthig war. Anders war es in Bienenbüttel. Der Boden des größeren Teiches iſt im Jahre 1899 grobſchollig gehackt und dann das Schilf mehrere Male ausgemäht. Auch in dieſem Jahre iſt im Juli das Schilf aus den Teichen entfernt. Der kleinere, für Brutaufzucht benutzte Teich hat einen reinen Untergrund und fehlen hier die groben Teichgewächſe gänzlich. Im vergangenen Jahre war es Aufgabe des Verſuches, die Wirkung verſchiedener Futter- mittel zu erproben, und ſind zu dem Zwecke verfüttert: 1. Liebig'ſches Fiſchmehl und Maisſchrot, 2. Lupinen⸗ und Maisſchrot, 3. nur Lupinenſchrot. Sowohl in Sunder als auch in Bienenbüttel betrug der Teichbeſatz das Vierfache des natürlichen Beſatzes und zur Beſtimmung des Futterquantums wurde angenommen, daß 4 Pfund Futtermaſſe 1 Pfund Karpfenfleiſch ergeben ſollen. Für einen Verſuchsteich von 1 Morgen Größe z. B., welcher einen Naturzuwachs von 30 Pfund hatte, wurden als Naturbeſatz 18 Stück halbpfündige galiziſche Karpfen berechnet renn K und für den Futterbeſatz demgemäß noch weitere 54 Stück Karpfen eingeſtellt, ſo daß alſo der Verſuchsteich 72 Stück Karpfen erhielt. In der Annahme, daß jeder Karpfen 2 Pfund zunehmen ſollte, war für 28454 — 108 Pfund Futterzuwachs das Futterquantum zu beſtimmen, welches mit 490108 —= 432 Pfund be- rechnet worden iſt. Die Fütterung ſollte am 1. Juni beginnen und Anfang September endigen, ſo daß die Fütterungszeit einen Zeitraum von 90 bis 100 Tagen umfaßte. Die Verſuche hatten folgendes Ergebniß: In Sunder ſind 1899: im Teiche I, Größe 1 Morgen, mit 150 Pfund Fleiſchmehl, 300 Pfund Maisſchrot und 4 Pfund phosphorſaurem Kalk 97,8 Pfund Karpfenfleiſch erzeugt; im Teiche II, Größe 1 Morgen, mit 225 Pfund Lupinenſchrot und 225 Pfund Maisſchrot nebſt 4 Pfund phosphorſaurem Kalk 95,5 Pfund Karpfenfleiſch erzeugt; im Teiche III, Größe 1 Morgen, mit 450 Pfund Lupinenſchrot nebſt 4 Pfund phosphor⸗ ſaurem Kalk 100,1 Pfund Karpfenfleiſch erzeugt. Danach iſt in den drei Verſuchsteichen mit rot. all, Pfund Futtermaſſe 1 Pfund Karpfenfleiſch erzeugt. Hierbei ſei bemerkt, daß das Futterquantum während der ganzen, 100 Futtertage enthaltenden Futterzeit täglich in gleich großen Quantitäten verabfolgt wurde. In Bienenbüttel find 1899 in dem damals 3 Morgen großen Futterteiche (eine Fläche zur Ermittelung der Naturnahrung iſt erſt im Frühjahr 1900 abgetheilt) wurden mit 550 Pfund Liebig'ſchem Fleiſchmehl, 900 Pfund Maismehl und 14 Pfund phosphorſaurem Kalk 266 Pfund Karpfenfleiſch erzeugt, alſo mit rot. 5,4 Pfund Futtermaſſe 1 Pfund Karpfenfleiſch. Bei dieſem Verſuche wurde die Futtermaſſe auf 90 Juttertage nicht gleichmäßig vertheilt, ſondern es wurden im Juni 20 Prozent, im Juli 30 Prozent und im Auguſt 50 Prozent verfüttert. . Bei dieſer Berechnung iſt ſowohl in Sunder als auch in Bienenbüttel der Stückverluft mit ſeinem entſprechenden Abwachsgewicht zu dem wirklichen Gewicht zugeſchlagen. Auf Grund dieſer vorjährigen Reſultate, welche beſonders noch durch den Umſtand beeinflußt wurden, daß die Qualität der mit Maisſchrot und mit Fleiſchmehl gefütterten Karpfen zu wünſchen übrig ließ, hatte ſich der Ausſchuß für Fiſcherei dann entſchieden, in dieſem Jahre nur mit Lupine zu füttern. Es ſollte durch dieſe Verſuche feſtgeſtellt werden, bei welchem Futterbeſatze die Futter⸗ ausnutzung am vortheilhafteſten iſt, wenn die Teiche mit einem dem einfachen, zweifachen, dreifachen und vierfachen Naturzuwachſe entſprechenden Beſatze beſetzt werden, alſo den zweifachen, dreifachen, vierfachen und fünffachen Naturbeſatz erhalten. Demgemäß wurden die vier Futterteiche in Sunder mit 30, 45, 60 und 75 Stück zweiſömmerigen, raſchwüchſigen, 1 Pfund ſchweren galiziſchen Karpfen beſetzt und vom 6. Juni an bis 7. Juli mit 1, 2, 3 und 4 Pfund Lupinenſchrot täglich gefüttert, und 52 vom 7. bis 23. Juli mit täglich 1½, 3, 4 und 6 Pfund, ferner vom 23. Juli bis 5. September täglich mit 2, 4, 6 und 8 Pfund gefüttert, ſo daß alſo in dem mit 30 Stück Karpfen beſetzten Teiche im Ganzen 135 Pfund, in dem mit 45 Stück beſetzten Teiche 240 Pfund, in dem mit 60 Stück beſetzten Teiche 405 Pfund, im Ganzen alſo 1220 Pfund Lupinenſchrot verfüttert wurden. Es iſt alſo hier im Gegenſatze zum Vorjahre die Futterration nicht täglich gleichmäßig verbraucht worden, ſondern auf die Monate Juni, Juli, Auguſt im Verhältniß von 2 zu 3 zu 4 vertheilt. f Auch in dieſem Jahre wurden auf 100 Pfund Lupinenſchrot 300 Gramm phosphor⸗ ſaurer Kalk zugeſetzt. Die grobgeſchrotene Lupine wurde 24 Stunden vor der Fütterung eingeweicht. Die Abfiſchung fand Ende Oktober ſtatt. Es ſtellte ſich heraus, daß im Teiche J ein Stückverluſt von 5 und im Teiche IV ein Stückverluſt von 2 Karpfen eingetreten war und in mehreren Teichen eine geringe Einwanderung kleiner Karpfen und Schleien aus den über- liegenden großen Teichen ſtattgefunden hatte. Wenn der dem Stückverluſte entſprechende Abwachs micht ſubſtituirt wird, ſo beträgt der Geſammtzuwachs, einſchließlich der wenigen zugewanderten, kleinen Karpfen und Schleien: im Teiche I rot. 54,0 Pfund, 1 6674 5 IE 88,0 in FVV Der auf die Ermittelung des Naturzuwachſes abzielende dießjährige Verſuch in dem fünften Verſuchsteiche lieferte, wie Anfangs erwähnt iſt, kein brauchbares Reſultat, und mußte deßhalb der Naturzuwachs des Vorjahres zur Ermittelung des Futterzuwachſes benutzt werden, welcher ohne Subſtituirung des allerdings ſehr minimalen Stückverluſtes 26 Pfund betragen hat. Nach Abzug dieſer 26 Pfund beträgt der Futterzuwachs: im Teiche J rot. 28 Pfund bei zweifachem Naturbeſatz, 77 7 77 " " " II " 40,4 7 " drei " " " " I | I " 6 2 U 0 71 " vier " " * 7 IV " 8 2 0 7 " fünf " 77 Demgemäß iſt erzielt worden 1 Pfund Fiſchfleiſch: im Teiche I mit 4,8 Pfund Lupinenſchrot, 77 " II " 5,9 " " di " III 7 6, 5 77 " IV " 6, 6 " " " Die Koſten für Lupinen und phosphorſauren Kalk betrugen pro Pfund 5,5 Pfg. Es koſtete demgemäß die Erzeugung von 1 Pfund Fiſchfleiſch, abgeſehen von allen anderen Koſten: im Teiche I 26,4 Pfg., " „ II 32.5 [2 7 „ III 3 5, 8 " 1 N IV 36,3 2 In Bienenbüttel wurde ein Parallelverſuch gemacht in dem ſchon im Vorjahre zur Fütterung benutzten Teiche, welcher durch Abtheilung einer Fläche zur Ermittelung des Natur- zuwachſes auf 2 Morgen reduzirt worden iſt. Als Beſatz wurde das Vierfache des Natur⸗ beſatzes eingeſetzt und betrug rot. 150 Stück — 119 Pfund zweiſömmerige galiziſche Karpfen mit einem gleichmäßigen Stückgewicht von reichlich / Pfund; hierbei iſt angenommen worden, daß die Karpfen den der Raſſe entſprechenden höchſten Stückzuwachs von 2,2 Pfund erreichen ſollten. Die Fütterung erſtreckte ſich auf 90 aufeinander folgende Futtertage und hat am 1. Juni begonnen. Es wurde auch hier nur mit Lupine gefüttert, welche, grobgeſchroten und vorher eingequellt, auf 12 Futterplätze vertheilt worden iſt. Behufs Ermittelung des Futterquantums wurde angenommen, daß 4½½ Pfund Lupinen. 1 Pfund Fiſchfleiſch ergeben ſollen. Da der natürliche Zuwachs des Teiches mit 2 8 40 = 80 Pfund ermittelt war und einen dem dreifachen Naturzuwachſe entſprechenden Futterbeſatz erhalten hatte, ſo war für 53 — 3 8 80 — 240 Pfund das Futter zu beſchaffen und daher ein Futterquantum von 4,5 > 240 — 1080 Pfund Lupinen zu verwenden. Von dem Futterquantum ſind im Juni 20 Prozent oder täglich 7 Pfund, im Juli 30 Prozent oder täglich 11 Pfund, und im Auguſt 50 Prozent oder täglich 18 Pfund ver— füttert worden. Ferner ſind zugeſetzt an phosphorſaurem Kalk täglich im Juni 20 Gramm, im Juli 30 Gramm und im Auguſt 50 Gramm, im Ganzen rot. 6 Pfund. Die Temperatur des Waſſers und der Luft iſt täglich zweimal gemeſſen und ergab im Mittel folgende Zahlen in Tagesgraden: im Juni: Luft 436,5 R., Waſſer 433,0 R., durchſchnittlich rot. 15 3 0 ER im Juli: Luft 546,5 „ Waſſer 538,5 „ durchſchnittlich rot. ie Ae im Auguſt: Luft 484,5 „ Waſſer 476,0 „ durchſchnittlich rot. 158 1 durchſchnittlich mittlere Waſſerwärme der drei Monate rot. 15,7 R. Es betrug das Minimum und Maximum der Waſſertemperatur: Minimum Maximum i t nn 1, J A re 230, „ " Auguft Te an A 13,0 " 20,0 7 Hieraus geht hervor, daß die Waſſertemperatur im Juli am höchſten war und die Waſſerwärme niemals ſo hoch oder ſo tief kam, daß die Fütterung hätte ausgeſetzt werden müſſen. Die Durchſchnittszahlen der Monate zueinander zeigen eine Schwankung von nur 2 bezw. 3° R. Das Vorjahr zeigte ganz ähnliche Waſſerwärmezahlen, nämlich durchſchnittlich: ET ee Pape RE J ee PRO PA und durchſchnittlich in den drei Monaten 161,0 R. Auch hier war der Juli der wärmſte Monat, und die größte Schwankung der Wärmedurchſchnittszahlen betrug 2 /K R. Eine Summirung der Tagesgrade und Vergleichung mit den Zahlen des Vorjahres ergibt für 1900 ein Minus von 71,6 R., und zwar: I LS 1 , ie,, e Im Verlaufe der Futterzeit iſt die Beobachtung gemacht worden, daß das gereichte Futter in den Monaten Juni und Juli vollſtändig aufgezehrt wurde, dagegen im Auguſt, beſonders im letzten Drittel des Monats, das Futter nur theilweiſe genommen wurde und Futterreſte bis zur Abfiſchung liegen blieben. Das an kälteren Tagen gereichte und nicht gleich völlig aufgezehrte Futter iſt in den darauf folgenden wärmeren Tagen mit verzehrt, ſo daß die Futterplätze ſchließlich immer leer waren. Eine Ausnahme machte das letzte Drittel im Auguſt; die unverzehrten Lupinen blieben liegen, weil eine höhere Wärmeperiode danach nicht mehr eintrat. Im Juli trat Waſſermangel ein, jo daß / der Fläche, d. i. /10 Hektar, trocken lag. Auch ift der Futterteich im Juli einmal vollſtändig ausgemäht und das Schilf aus demſelben entfernt worden. Die Abfiſchung fand am 22. September ſtatt. Das vor der Abfiſchung unterſuchte Waſſer enthielt noch reichliche Mengen von Nahrung, insbeſondere Waſſerflöhe, Hüpferlinge und Sumpf⸗ ſchnecken. Die zur Ermittelung der Naturnahrung abgetheilte Fläche ergab einen Zuwachs von 40 Pfd. pro 1 Hektar. Die Schätzung war alſo zutreffend und entſprach den Reſultaten des Vorjahres. Die Abfiſchung des Futterteiches ergab 142 Stück mit 343 Pfund. Der Stückverluſt von 8 Stück iſt nicht aufzuklären, da todte Karpfen nicht gefunden worden ſind und Raubzeug nicht beobachtet wurde. Die Karpfen waren gleichmäßig abgewachſen und hatten ein Stüd- gewicht von knapp 2½ Pfund. 54 — Der Futterzuwachs berechnet ſich daher, wenn die Abfiſchung mit 343 Pfund, der Einſatz mit 119—6 = 113 Pfund und der Naturzuwachs mit 80—10 — 70 Pfund, Summa 183 Pfund, eingeſtellt werden, auf 343— 183 — 160 Pfund. Hierzu find 1080 Pfund Lupinen verbraucht, und daher mit 6¾ Pfund Lupinen 1 Pfund Fiſchfleiſch erzeugt worden. Es koſtet daher das durch Fütterung erzielte Pfund Karpfenfleiſch, abgeſehen von allen anderen Koſten, 6,75 * 5,5 Pfg. = 37,10 Pfg. Das Abfiſchungsreſultat zeigt, daß unter den hier vorliegenden Verhältniſſen nicht mit 4½ Pfund Lupinen 1 Pfund Karpfenfleiſch erzielt werden konnte, ſondern daß ohne Subſtituirung des Stückverluſtes 6 Pfund nöthig waren, und das der von der Raſſe zu erwartende höchſte Stückzuwachs von 2,2 Pfund nicht erreicht worden iſt. Die Urſache wird darin geſucht, daß 1. wahrſcheinlich der dem vierfachen Zuwachſe entſprechende Beſatz bei dieſer Teichklaſſe zu hoch iſt, i 2. die prozentuale Steigerung des Futters von / auf / auf 510 in den drei Futtermonaten ungünſtig gewählt iſt. Es macht vielmehr den Eindruck, als wenn, den durchſchnittlichen Temperaturverhältniſſen der in Frage ſtehenden Gegend entſprechend, im Juli die größte Futtermenge zu verabreichen iſt und das Futterverhältniß etwa betragen müßte im Juni 30 Prozent, im Juli 40 Prozent und im Auguſt 30 Prozent. Dieſe Annahme hat eine Beſtätigung gefunden durch die Sunder'ſchen Verſuche. Im Jahre 1899 waren bei gleichmäßiger Vertheiluug der täglichen Futter⸗ rationen von den verſchiedenen Futtermitteln, welche probirt wurden, nur 4½ Pfund nöthig, um 1 Pfund Fiſchfleiſch zu erzeugen, während bei prozentualer Steigerung der Futterrationen im Jahre 1900 die Futterausnutzung ungünſtig ausfiel. Ferner zeigten die Sunder'ſchen und Bienenbütteler Verſuche, daß bei vier- bezw. fünf⸗ fachem Naturbeſatze zur Erzeugung von 1 Pfund Karpfenfleiſch 6 7⅛ bis 6°/, Pfund Lupinen verbraucht wurden, während bei doppeltem Beſatz nur 4,8 Pfund nöthig waren. Unrichtig würde es nun aber ſein, wenn man hieraus den Schluß ziehen wollte, daß es finanziell vortheilhafter ſei, die Futterteiche nur doppelt ſtatt fünffach zu beſetzen, weil im erſteren Falle das Pfund Fiſchfleiſch mit nur 26,4 Pfg. und bei fünffachem Beſatz mit 36,3 Pfg. erzeugt worden iſt. Im Gegentheil, eine einfache Rechnung an Hand der Sunder'ſchen Verſuche zeigt, daß der fünffache Beſatz der rentabelſte iſt: Im Teiche I find 28 Pfund Karpfenfleiſch mit 135 Pfund Lupinen erzeugt. Wird das Pfund Karpfenfleiſch mit 60 Pfg. und die Lupine 2c. pro Pfund mit 5 ½ Pfg. bewerthet, jo beträgt der durch Fütterung erzielte Bruttoüberſchuß 16,80 — 7,42 — 9,38 Mk. Im Teiche II find 40,4 Pfund Fleiſch mit 240 Pfund Lupinen erzeugt, daher 24,2 — 13,2 — 11 Mk. Ueberſchuß. Im Teiche III ſind 62 Pfund Fleiſch mit 405 Pfund Lupinen erzeugt, daher 37,20 — 22,28 = 14,92 Mk. Ueberſchuß. Im Teiche IV ſind 82 Pfund Fleiſch mit 540 Pfund Lupinen erzeugt, daher 49,20 — 29,70 —= 19,50 Mk. Ueberſchuß. Der Bruttoüberſchuß pro Teich und Morgen beträgt danach bei zwei⸗ fachem Beſatze und einem Koſtenaufwande von nur 26,4 Pfg. pro Pfund Karpfenfleiſch 9,38 Mk., dagegen bei fünffachem Beſatze und einem Aufwande von 36,3 Pfg. pro Pfund Karpfenfleiſch 19,5 Mk., alſo mehr als das Doppelte. Wenn man berückſichtigt, daß die ſonſtigen Unkoſten für Bedienung, Teichmiethe und Verzinſung in den beiden Fällen faſt gleich ſein werden, ſo liegt es auf der Hand, daß der höhere Futterbeſatz der rentablere iſt, trotzdem die Produktionskoſten ſich höher ſtellen. Ein weiterer Fütterungsverſuch iſt mit Karpfenbrut vorgenommen, welche aus dem Laichteiche in den bereits Eingangs beſchriebenen zweiten Bienenbütteler Verſuchs⸗ teich von ¼ Hektar Größe, mit einem Zuwachs von etwa 20 Pfund, überſetzt iſt. Die Karpfenbrut, etwa 6000 Stück, iſt Anfang Juni überſetzt, und mit der Fütterung iſt am 20. Juni begonnen. R R “ * 7 > Aa 2 CWG einen hübſchen Anblick, allerdings nicht für den Fiſchzüchter, denn das 70 gute Arten bekannt find.*) werden Lampendochte verfertigt. Es empfiehlt ſich, die Binſen, wenn ee — NER EEE 55 Es find verfüttert täglich bis 1. Auguſt 5 Pfund Geeſtemünder Fiſchmehl und 5 Pfund Reismehl und während des Monats Auguſt 8 Pfund Fiſchmehl und 8 Pfund Reismehl. Das Futter wurde mit heißem Waſſer angemengt. Die am 20. September vorgenommene Abfiſchung ergab 2100 Stück mit 93 Pfund Gewicht. Die Brut war ſehr ungleichmäßig abgewachſen; das Stückgewicht lag zwiſchen 15 und 30 Gramm und betrug durchſchnittlich etwa 20 Gramm. Das Reſultat hat den Erwartungen nicht entſprochen. Es iſt wahrſcheinlich mit der Fütterung zu ſpät begonnen und das Geeſtemünder Fiſchmehl, feinſte Körnung, für Karpfenbrut in ſo armen Teichen mit zum Theil reinem Quarzſandboden nicht geeignet. IV. Anſere Teichflora. Von Dr. phil. Friedrich Fedde. (Fortſetzung.) Andere weniger wichtige Teichgräſer ſind: der gekniete Fuchsſchwanz (Allopecurus geniculatus), der mehr feuchte Teichränder liebt und das lanzettblättrige Reitgras (Calamagrostis lanceolata). Von den echten Gräſern, die einen hohlen, nur an den Knoten ausgefüllten, im Querſchnitt runden Stengel beſitzen, unterſcheiden ſich die Riedgräſer (Cyperaceae) durch ihren mark⸗ erfüllten, knotenloſen, im Querſchnitt meiſt dreikantigen Stengel. Ihr Vorkommen iſt kein gutes Zeichen, denn es deutet auf ſauren, ſumpfigen Boden und dementſprechendes Waſſer hin, das natürlich für die Fiſche äußerſt wenig geeignet iſt. Bekanntlich liefern ja auch dieſe „ſauren Gräſer“ ein ſchlechtes, faſt unbrauchbares Heu. Zu den bei uns einheimiſchen Riedgräſern gehört zunächſt das feuchte, ſandige Ufer liebende gelbliche und ſchwarzbraune Cyper⸗ gras (Cyperus flavescens und Cyperus fuscus), ferner die verſchiedenen Simſen (Seirpus paluster, lacustris [Fig. 3], silvaticus), das Wollgras (Eriophorum vaginatum und latifolium) [Fig. 4], deſſen Blüthenhüllzipfel zur Zeit der Fruchtreife ſich in lange, weiße, ſeidenartig glänzende Haare umwandeln, die als Flugapparat die Frucht umgeben. Die weißen, im Winde ſpielenden Haarbüſche gewähren, da die Pflanze meiſt heerdenweiſe vorkommt, Vorkommen des Wollgraſes iſt ein ſicheres Anzeichen ſauren, moorigen Bodens. Die Hauptvertreter der Riedgräſer ſind aber die Seggen, die Angehörigen der Gattung Carex, von der in Schleſien ungefähr Von grasähnlichem Habitus, aber von den Botanikern in die Reihe der Liliengewächſe geſtellt, fallen uns ferner in zur Moor- bildung neigenden, alſo der Fiſchzucht ungünſtigen Teichen die echten Binſen, die der Gattung Juncus angehören, auf. Die langen, knotenloſen, ſtielrunden Stengel werden zum Flechten von Blumen⸗ Fig. 3. Seeſimſe (Seirpus körbchen, ſowie getrocknet zum Dachdecken benutzt. Aus dem Mark euer ſie gebraucht werden ſollen, ſchon Ende Juni ſchneiden zu laſſen, da ſie ſpäter von einem Inſekt angeſtochen, ſpröde und unbrauchbar werden.“) Die wichtigſten Arten dürften wohl Juncus Leersii, J. effusus (Fig. 5), J. lamprocarpus, J. silvaticus, J. atratus und J. compressus ein. Nahe verwandt mit dem bei der Beſprechung des Schilfes erwähnten Rohrkolben (Thypha) iſt der Igelkolben (Sparganium) [Fig. 6], ebenfalls ein Gewächs von grasartigem Habitus, ſo genannt nach ſeinen in runden, ſtachligen Köpfchen zuſammenſtehenden Früchten. Vergl. Emil Fiek, Flora von Schleſien. Breslau 1881. S. 475—495. **) Vergl. Nicklas, a. a. O. S. 98. 56 Von ebenfalls noch ſchilfartigem Habitus, aber zu der beſonders in den Tropen reich entwickelten Familie der Aaronsſtabgewächſe (Araceae) gehört der zu Pfingſten wegen ſeines würzigen Geruches zum Schmuck der Zimmer fo beliebte Kal mus (Acorus Calamus) [Fig. 7] mit feinen lineal⸗ſchwertförmigen, am Grunde oft röthlichen, oben zugeſpitzten Blättern und wagerecht im Schlamm hinkriechenden Wurzelſtöcken. An dem blattartig zuſammengedrückten Stengel ſtehen ſeitlich die unſcheinbaren, grünlichen Blüthen in einem fleiſchigen, cylindriſchen, vorn abgeſtumpften Kolben. Wenn ſchon an und für ſich der Kalmus ziemlich ſpärlich bei uns blüht, ſo hat doch noch Niemand dieſe Pflanze mit reifen Früchten geſehen. Dieſe Pflanze vermehrt ſich alſo hier zu Lande nur ungeſchlechtlich durch Sproſſung; wohl aber findet man in ihrer Heimath China und Indien an den Kolben röthliche Beerenfrüchte. Woher kommt dieß nun? Den Grund hierfür hat man nicht in klimatiſchen Urſachen zu ſuchen, ſondern in biologiſchen. Die - Sa = 8 N Er B K f 2 = r — D 5 * 5 A ar Wu SS N 8 NN. / de 8 II 5 NF ee Ko II NEW: NY Id \ III u AR I ) 4 N N . 5 2 Fig. 4. Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium). Fig. 5. Flatterbinſe (Juncus effusus). Blüthen des Kalmus ſind nämlich protogyn, d. h. wenn in einer Blüthe die Staubbeutel ſich öffnen, ſind die Narben ſchon längſt vertrocknet und nicht mehr empfängnißfähig. Eine Selbſtbefruchtung in den einzelnen Blüthen iſt alſo ausgeſchloſſen. Zur Fremdbeſtäubung, d. h. zur Uebertragung des Blüthenſtaubes auf andere Blüthen, fehlen aber bei uns augen⸗ ſcheinlich die geeigneten Inſekten, die jedenfalls in der Heimath der Pflanze vorhanden ſein müſſen.“) Der an ätheriſchem Oel beſonders reiche Wurzelſtock iſt als Rizoma Calami offizinell und wird zur Anregung der Verdauungsorgane verordnet. Mit Zucker überzogen gibt er eine wohlſchmeckende Confitüre und mit Branntwein aufgeſetzt einen ausgezeichneten Likör. Von ſeinem Nutzen und Schaden iſt das Gleiche zu ſagen wie vom Schilf. Zur ſelben Familie gehört das mehr die verſumpften Teichränder liebende Schweinekraut oder *) Vergl. Kerner v. Marilaun, II. S. 393. 57 Schlangen wurz (Calla palustris), [Fig. 8], deſſen mehr eiförmige Kolben von einem innen leuchtend weiß gefärbten, außen, unſcheinbar grünen Hochblatt umgeben ſind. 8 Während die bisher genannten Pflanzen alle unſcheinbare grüne Blüthen beſaßen, zeigen KÄN A Fig. 6. Aeſtiger Igelkolben (Sparganium ramosam). Fig. 8. Sumpfſchlangenkraut (Calla palustris). Fig. 9. Waſſer⸗Schwertlilie (Iris Pseudacorus). uns die Teichränder aber auch prächtige Blüthenpflanzen. Da leuchten uns zunächſt die gelben — g Blüthen der Schwertlilie (Iris Pseudacorus) [Fig. 9] entgegen. Mit ihren breit⸗lineal⸗ ſchwertförmigen Blättern beſitzt die Pflanze in nicht blühendem Zuſtande eine gewiſſe Aehnlich⸗ 58 keit mit dem Kalmus. Es fehlt ihr aber deſſen angenehmer aromatiſcher Geruch. Der Wurzel⸗ ſtock ſoll genoſſen Erbrechen erregen, auch oll er in der Gerberei Verwendung finden. Die Wurzelſtöcke verwandter Arten wärmerer Gegenden ſind als Rhizoma Iridis offizinell und werden unter dem Namen „Veilchenwurzel“ als Konſervirungsmittel für die Zähne benutzt. Fig 10. Waſſerlieſch Fig. 11. Gemeiner Froſchlöffel (Butomus umbellatus). (Alisma plantago). Fig. 12. Gemeines Pfeilkraut Fig 13. Sumpf⸗Dotterblume (Sagittaria sagittifolia). (Caltha palustris). — Andere buntblüthige Gewächſe ſind der Waſſerlieſch, auch Blumenbinſe, Waſſer⸗ viole oder Schafthau (Butomus umbellatus) [Fig. 10] genannt, mit feinen hohen, prächtig roſarothen Blüthendolden einen Schmuck jedes Teichrandes bildend. Ferner die mit ihm nahe verwandten, zur Familie der Alismaceae gehörigen Gewächſe, nämlich: der Froſchlöffel (Alisma Plantago) [Fig. 11], jo genannt nach feinen langgeſtielten, lanzettlich— ) m w ZN * . — . SE * e 59 eiförmigen, entfernt einem Löffel ähnlich ſehenden Blättern, die in einer grundſtändigen Roſette angeordnet die Pflanze der Wegebreite (Plantago) ähneln laſſen und aus ihrer Mitte die in pyramidenförmiger Riſpe ſtehenden blaßroſa Blüthen entſpringen laſſen. Sowie das Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia) [Fig. 12], auffallend durch die pfeilförmigen, lang⸗ geftielten Blätter. Auch dieſe Pflanze verändert ebenſo wie das Mannagras in ſchnellfließendem Waſſer ihre Belaubung, indem die pfeilförmigen Blattſpreiten ſo ſtark reduzirt werden, daß ſie entweder ganz verſchwinden, oder doch nur klein und ſpatelförmig ausgebildet find, während ſich die Blattſtiele bis 5 70 em verlängern und ſich zu flachen, ſchlaffen, im Waſſer flottirenden Bändern geftalten.*) Froſchlöffel, Pfeilkraut, Blumenbinſe und Igelkolben beſitzen übrigens auch der Verbreitung durch das Waſſer angepaßte Früchte, die durch ein mächtiges, luftgefülltes Gewebe zum Schwimmen fähig gemacht werden und auf dem Waſſer flottirend vom Winde oder durch die Strömurg an andere Stellen getrieben werden können. Aber nicht nur die einkeimblättrigen Gras- und Liliengewächſe haben ihre Vertreter unter den Sumpfpflanzen, ſondern auch die Zweikeimblättrigen (Dicotyledonen). Da ſehen wir zunächſt im Frühling und Sommer an den feuchten, graſigen Teichrändern die dottergelben Blüthen des Schmirgels oder der Sumpfdotterblume**) (Caltha palustris) [Fig. 13], ſowie die in ihren Blüthen ganz ähnlichen und auch zur Familie der Ranunculaceae gehörigen Waſſerhahnenfüße, den flammenden Hahnenfuß (Ranunculus flammula) und den großen Hahnenfuß nach den langen, lineal⸗lanzettiſchen Blättern auch Speerkraut (Ranuneulus Lingua) genannt; alle drei genannten Pflanzen ſind mehr oder weniger giftig. Trotzdem werden die Knoſpen des Schmirgels oft im Frühjahr geſammelt, mit Eſſig eingemacht und als Kapern verkauft, denen ſie im Geſchmack in Folge ihrer Bitterkeit ähneln. (Fortſetzung folgt.) V. Jiſcherei in Mühlgräben. Im weſtlichen Deutſchland beſteht an vielen Orten ein alter Streit über die Fiſcherei in Mühlgräben. Meiſtens haben die Müller dieſes Recht ohne Weiteres in Anſpruch genommen und wußten den beſonderen Vortheil noch auszunutzen, daß die Fiſche in der Salmonidenregion mit Vorliebe aus dem Mutterbache in die Mühlgräben übergingen, letztere alſo gewiſſermaßen natürliche Fiſchfallen bildeten. Bei Streitigkeiten, die, wie geſagt, maſſenhaft überall vorhanden waren, wurde meiſtens angenommen: Der Mühlgraben iſt ein künſtlich hergeſtellter Waſſerlauf, gehört zur Mühle, mithin auch die Fiſcherei des Mühlgrabens dem Müller. In dieſe Recht⸗ ſprechung kam ein großer Stoß durch die Aufhebung der ſogenannten Adjazentenfiſcherei in den drei weſtlichen Provinzen Preußens, inſofern als nunmehr viele Gemeinden die Mühlgräben als öffentliches Gemeindeeigenthum anſehen und dieſelben mit den Mutterbächen verpachteten. In einzelnen Fällen ließen die Müller dieß über ſich ergehen, in den meiſten Fällen aber beanſpruchten und betrieben ſie die Fiſcherei weiter, trotz der Einſprüche der Gemeinden und der Pächter. Dann erließ vor einem Jahre das Landgericht zu Bonn eine Entſcheidung zu Gunſten der Gemeinden gegen die Müller, und von da ab wurde die Sache entſchieden beſſer, da das klare Urtheil bald bekannt wurde und nun Gemeinden und Pächter mit mehr Nachdruck ihr Recht durchführen konnten. Es war eben der Rechtsgrundſatz aufgeſtellt, daß der Mühlenbeſitzer nur dann das Recht der Fiſcherei im Mühlgraben hat, wenn er einen unzweifelhaften Eigenthums⸗ titel nachweiſt, oder an beiden Ufern auf die geſetzlich vorgeſchriebene Länge Adjazent iſt. Auf Anregung des Rheiniſchen Fiſchereivereins hat der Weſtdeutſche Fiſchereiverband beſchloſſen und den Antrag geſtellt, daß dieſe Materie auch bei Gelegenheit des neuen Fiſchereigeſetzes mit anderen wichtigen Fragen geregelt werde. Inzwiſchen iſt in derſelben Angelegenheit von einem Kreis⸗ und einem Bezirksausſchuß der Rheinprovinz in der letzten Zeit eine Entſcheidung gefällt, die in erfreulicher Klarheit dieſe ſchwierige Sache behandelt und ſich, ebenſo wie das erwähnte Urtheil des Landgerichtes zu Bonn, gegen die Müller ausſpricht. Wir ſind in der angenehmen Vergl. Kerner v. Marilaun, a. a. O. II. S. 495. Wird auch Schmalzblume oder Butterblume genannt. 60 Lage, dieſe letzten beiden Entſcheidungen unſeren Leſern mitzutheilen, in der Hoffnung, daß für ſo viele, noch ſchwebende Streitfälle dieſer Art wiederum eine werthvolle Grundlage zur Be⸗ urtheilung gegeben if. Daß dieſe letzten Entſcheidungen von Verwaltungs behörden aus⸗ geſprochen ſind, denen im Allgemeinen vielleicht beſſere Sachverſtändige zur Verfügung ſtehen, als den ordentlichen Gerichten, möchte nebenbei noch als Fingerzeig gelten, wie derartige Streitigkeiten im! gegebenen Falle zu behandeln find. Die Urtheile haben folgenden Wortlaut: Beſchelu ß. Der Antrag vom 2. Mai ds. Is. auf Bildung eines ſelbſtändigen Fiſchereibezirks aus dem ihnen eigenthümlich gehörenden Waſſerlaufe wird zurückgewieſen. Das Geſetz vom 25. Juli 1895 behandelt nur die Regelung der Fiſcherei der Ufer⸗ eigenthümer in den Privatflüſſen der Rheinprovinz und nur dann, wenn die gegenüber⸗ liegenden Ufer eines Privatfluſſes ſich in ununterbrochener Erſtreckung auf mindeſtens 500 Meter im Eigenthum einer Perſon oder im Miteigenthum mehrerer Perſonen befinden, iſt nach $ 4 e. C. aus der betreffenden Flußſtrecke ein ſelbſtändiger Fiſchereibezirk zu bilden. Dieſe Vorausſetzung trifft im vorliegenden Falle nicht zu, indem ſich ausweislich der vor⸗ liegenden Kataſterhandzeichnung nur der eigentliche Waſſerlauf nicht aber zugleich die gegen⸗ überliegenden Ufer desſelben im Eigenthum der Antragſteller befinden. Als Ufergrundſtück im Sinne des Geſetzes kann nicht der Theil des Waſſerlaufes angeſehen werden, welcher gewiſſermaßen als Einfaſſung dient und bei gewöhnlichem Waſſerſtande nicht vom Waſſer beſpült wird. Unberührt von dieſer Entſcheidung bleibt die Frage, ob etwa den Antrag⸗ ſtellern auf Grund eines beſonderen Rechtstitels die Fiſcherei in dem von ihnen eigen- thümlich beſeſſenen Waſſerlaufe zuſteht. Gegen dieſen Beſchluß ſteht den Antragſtellern binnen zwei Wochen vom Tage der Zuſtellung desſelben ab die bei dem unterzeichneten Kreisausſchuſſe einzureichende Beſchwerde an den Bezirksausſchuß zu. — „Der Kreis ausſchuß. Bei ch lu ß. r -Die Beſchwerde gegen den Beſchluß des Kreisausſchuſſes vom 11. Juni 1900, durch den ihr Antrag auf Bildung eines ſelbſtändigen Fiſchereibezirks aus dem ihnen gehörigen Mühlenteichen zurückgewieſen worden iſt, wird als unbegründet verworfen. Gründe: Auf Grund des 8 8 Geſetzes vom 25. Juni 1895 (G. S. S. 207) wurde in dortiger Gemeinde Strecken des Dorfbaches unter Hinzunahme des im Eigenthum der Beſchwerde⸗ führer ſtehenden ſog. Mühlenteiches zu einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirk vereinigt. Die Beſchwerdeführer machen geltend, es ſtehe ihnen, da der Mühlenteich ihnen zu eigen gehöre und fie, ſowie ihre Rechtsvorgänger ſeit altersher unbeſtritten Fiſchereirechte in ihm aus⸗ geübt hätten, ein beſonderer Rechtstitel zur Seite, jo daß nach $ 2 a. a. O. der Mühlen⸗ teich nicht in den gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirk aufzunehmen ſei. Ueberdieß ſeien ſie auf eine Entfernung von mehr als 1200 Metern Eigenthümer der beiderſeitigen Ufergrundſtücke, daher ſei ihrem Antrage auf Bildung eines ſelbſtändigen Fiſchereibezirks ſtattzugeben, zumal von ihnen für ordnungsmäßige Ausübung der Fiſcherei Sorge getragen werde. Der Antrag iſt jedoch nicht begründet. Der Mühlteich leitet einen Theil des Waſſers des Dorfbaches, in trockenen Jahres- zeiten faſt deſſen ganzes Waſſer, zur Mühle der Beſchwerdeführer, um es unterhalb der Mühle wieder an den Hauptbach abzugeben. Die Ableitung des Waſſers geſchieht nur zum Zwecke des Mühlenbetriebes; weitere Rechte haben die Mühlenbeſitzer an dem Waſſer nicht erlangt. Insbeſondere haben ſie nicht etwa kraft ihres Eigenthumsrechts an den Grund und Boden, über den der Mühlteich fließt, ein beſonderes Fiſchereirecht erworben, ebenſo wenig, wie fie ein ſolches durch Erſitzung haben erlangen können. Auch ein anderer Rechts- titel, auf dem ein beſonderes Fiſchereirecht der Beſchwerdeführer beruhen könnte, liegt nicht vor. Der Mühlteich, der auch nicht etwa ein geſchloſſener, künſtlich angelegter Fiſchteich iſt, theilt vielmehr, wie er wirthſchaftlich vom Hauptbache abhängig iſt, auch in fiſchereirechtlicher Hinſicht die Rechtsverhältniſſe des Hauptbaches. Da ein Ausnahmefall im Sinne des § 2 a. a. O. nicht 61 vorliegt, jo können an ihm Fiſchereirechte daher nur von den Uferbeſitzern ausgeübt werden und es erhebt ſich die Frage, ob die Beſchwerdeführer als Ufereigenthümer Anſpruch auf ſelbſtändige Ausübung der Fiſcherei an dem Mühlteiche haben; die Frage iſt zu verneinen. Nach 8 4 a. a. O. iſt dann ein ſelbſtändiger Fiſchereibezirk zu bilden, wenn ſich die gegenüberliegenden Ufer des Mühlgrabens in ununterbrochener Erſtreckung auf mindeſtens 500 Meter im Eigenthum bezw. Miteigenthum der Beſchwerdeführer befinden. Nachgewieſen iſt dieß aber nur, für eine erheblich kürzere Strecke, ſoweit ſie Eigenthümer der Parzellen 1397/531, 13980531 ꝛc. find. Daß fie auch auf eine weitere Erſtreckung hin eine ihrer Angabe nach etwa 1,30 Meter breiten Landſtreifen längs beider Ufer des Mühlteiches oberhalb der Mühle beſitzen, haben ſie nicht nachweiſen können und wollen. Grenzſteine nach den Nachbargrundſtücken zu ſind nirgendwo vorhanden; wo die Grenze zwiſchen der Parzelle 727, auf der der Mühlgraben fließt, und den Nachbargrundſtücken ſich befindet, haben die Be— ſchwerdeführer ſelbſt nicht anzugeben vermocht; ſie müſſen ſogar zugeben, daß der eigentliche Waſſerlauf heute möglicherweiſe unmittelbar an fremde Grundſtücke anſtößt, wie ſie auch nicht beſtreiten, daß die Nachbarn das Gras bis unmittelbar an den Graben abmähen. Da ſie hiernach nicht als Uferbeſitzer, denen auf eine Entfernung von mindeſtens 500 Meter beide Ufer des Mühlteiches gehören, zu betrachten ſind, ſo haben ſie auch keinen Anſpruch auf Bildung eines eigenen Fiſchereibezirks. Ebenſowenig kann im vorliegenden Falle von der Vergünſtigung, die § 5 a. a. O. gewährt, Gebrauch gemacht werden, da bei der geringen Ausdehnung, auf der die Beſchwerdeführer thatſächlich Uferbeſitzer ſind, es nicht im fiſcherei⸗ wirthſchaftlichen Intereſſe liegt, für dieſe kurze Strecke einen ſelbſtändigen Fiſchereibezirk zu bilden. Der Bezirks ausſchuß. VI. Vermiſchte Mittheilungen. Internationale Fiſchereiausſtellung 1902 in St. Petersburg. Die Kaiſerlich Ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei wählte für die Internationale Fiſchereiausſtellung des Jahres 1902 ein Ausſtellungscomité aus folgenden Perſonen: Präſident des Organiſations⸗ comités der Vicepräſident der Geſellſchaft, Dr. O. A. Grimm; Präſident der Expertenkommiſſion Kammerherr Gluchowskoi; Vicepräſident des Comités Jägermeiſter M. A. Andrejewski. Zu Leitern der Ausſtellungsſektionen hat die Verwaltung gewählt: für die Sektion Fiſchereiobjekte: H. Hülſen; Fiſchzucht N. A. Borodin; Fiſchereigeräthe und Netze: J. D. Kusnezow; Bereitung der Fiſcherei⸗ produkte: F. A. Pöhl; Fiſchereifaktoreien und Maſchinen: A. E. Meißner; Angelſport: General M. A. Ljalin, Zimmeraquarien: Nabatow; Wiſſenſchaftliche Werke: Mag. zool. N. M. Kaipo⸗ witſch; Sanitär⸗ökonomiſche Einrichtungen und Rettungsweſen: Taraſſowb. Zu Mitgliedern des Organiſationscomités außer den Leitern der Sektionen find noch die Herren Dörr, Heynemann und Bar. Kuſſow auserſehen. Zum Präſidenten des Organiſationscomités des Internationalen Fiſchereikongreſſes iſt Staatsſekretär Weſchnjakow gewählt worden, als Mitglieder werden fun⸗ giren der Verwaltungsrath der Geſellſchaft und die Leiter der Sektionen. Zur Deckung der erſten nothwendigen Ausgaben beſchloß die Sitzung aus der Kaſſe leihweiſe 5000 Rubel zu aſſigniren. Ausfuhr von Fiſchen. Bukareſt, im Januar. Seit einigen Tagen haben im Domänen⸗ miniſterium eine Menge von Geſuchen verſchiedener ausländiſcher Geſellſchaften einzulaufen be- gonnen, welche Kontrakte für die Ausfuhr von Fiſchen abzuſchließen wünſchen. ie meiſten dieſer Geſuche kommen aus Deutſchland und Oeſterreich. Fiſchexport. Das „Bukareſter Tageblatt“ ſchreibt vom 10. Januar 1901: Die Aus⸗ fuhr von friſchen Fiſchen von Rumänien nach Oeſterreich gewinnt immer mehr an Ausdehnung und wurden namentlich in der letzten Zeit größere Sendungen Karpfen nach Wien befördert. Fiſchfang in Schonrevieren. Der Verband der Fiſcher an der Saale und Unſtrut war bei der kgl. Regierung zu Merſeburg vorſtellig geworden, daß von der getroffenen Maß⸗ nahme, daß bei der Befiſchung von Schon- und Laichſchonrevieren 50 Prozent des Ertrages an den Fiskus abgegeben werden ſollten, abgeſehen würde. Dem iſt nun zur Befriedigung der intereſſirten Fiſcher in wohlwollendſter Weiſe entſprochen worden, denn in der an den Verbands— vorſitzenden, Herrn Fiſchermeiſter Albert Mundt in Weißenfels, gelangten Antwort wird vom 62 Herrn Regierungspräſidenten mitgetheilt, daß der Herr Landwirthſchaftsminiſter ihn ermächtigt habe, bei Abfiſchung von Schon- und Laichſchonrevieren in geeigneten Fällen den fiskaliſchen Antheil am Fangerlös den die Abfiſchung ausführenden Fiſchern gänzlich zu belaſſen. Der Regierungspräſident ſieht entſprechenden Anträgen entgegen. Zur Laichzeit der Regenbogenfsrelle. Der Eintritt der Laichzeit der Regenbogen⸗ forelle entſpricht auch dieſes Jahr wieder den bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen in der Cleyſinger Anſtalt. Die unglaublich milde Witterung bis Weihnachten ließ erwarten, daß gemäß der Regel, daß Wärme verfrüht, Kälte verzögert, ein ungewöhnlich früher Eintritt der Laichzeit ſtattfinden würde. In Wirklichkeit regte es ſich Ende Dezember ſchon bedenklich zwiſchen den Regenbogenforellen. Man fand damals ſchon angefangene Neſter. Die dann plötzlich ein— getretene Kälte verzögerte den wirklichen Beginn bis zum 24. Januar, wo ſich die erſten vier Zentner reife Weibchen vorfanden. Nach den langjährigen Beobachtungen in Cleyſingen muß als feſtſtehend betrachtet werden, daß milder Winteranfang einen Eintritt der Laichzeit in der zweiten Hälfte des Januar, ein mittlerer Winter im Februar und ein ſtrenger im März ver⸗ urſacht, daß ſich alſo der Zeitpunkt nach der Temperatur des Waſſers richtet, in dem die Regenbogenforellen ſtehen, nicht aber, wie vielfach angenommen wird, eine allmähliche allgemeine Verfrühung ſtattfindet. Es beſtätigt ſich weiter regelmäßig, daß junge Regenbogenforellen ſpäter laichen als ältere. Wie freudig die Regenbogenforellen auch im höheren Alter bei regelrechter Behandlung weiterwachſen, beſtätigt die Abfiſchung des Teiches 13 der Anſtalt, welcher 109 5 bis 7 Jahre alte Weibchen mit 620 Pfd. Gewicht zu Tage beförderte, darunter einzelne Exemplare mit 8 bis 9 Pfd. Sollte nicht dementſprechend die Regenbogenforelle im Handel den immer mehr ſchwindenden Lachs vertreten? Es hat bald den Anſchein, da ſie als Erſatz für ihn immer mehr gefragt wird. C. Arens. Wo fängt man Querder und Neunaugen? (Siehe Inſerat.) Der Unterzeichnete iſt mit dieſer Frage ſeit einiger Zeit beſchäftigt und hofft, zu ihrer Beantwortung auf dieſem Wege zu gelangen. Die Neunaugen ſind, wie vielleicht bekannt, für die Naturwiſſenſchaft außer⸗ ordentlich wichtige Fiſche, mit denen die Gelehrten ſich bereits oft beſchäftigt haben. Der allgemeine Fang dieſer Thiere findet an den Flußmündungen (Memel, Danzig, Elbing, Stettin, Bremen) in den Monaten Oktober, November, Dezember ſtatt. Außer dieſer Zeit iſt es gegen⸗ wärtig ſchwer, ſie zu erhalten. Dieß hängt mit der Lebensweiſe der Neunaugen zuſammen, die zu Beginn des neuen Jahres in die Flüſſe hinaufwandern; fie gelangen dann im Februar, März und April bis in die Oberläufe und kleinen bachartigen Nebenflüſſe der großen Ströme, wo ſie Ende April ihr Laichgeſchäft vornehmen. So hat man ſie früher z. B. im Frühjahre in Nebenflüſſen des Pregel in Oſtpreußen und in der Pauke bei Berlin gefangen. Hier aber ſind ſie jetzt verſchwunden. Dieß betrifft die alten, erwachſenen Thiere; außer dieſen kommen nun auch Jugendformen vor, die ein wenig anders ausſehen und ſich zu den Neunaugen ver⸗ halten, wie die Kaulquappe zum Froſch. Dieſe jungen Larven werden Querder genannt und ſind nach dem Laichen der Alten im Mai und Juni in den kleinen Flüſſen und Bächen geſehen und gefangen worden. Da für mich die Frage, wo ich Querder und Neunaugen erhalten kann, außerordentlich wichtig iſt, ſo bitte ich die geehrten Vorſtände von Fiſchereivereinen, Fiſchzüchter, Inhaber von Fiſchereigeſchäften und Flußfiſcher ſich dieſer Angelegenheit anzunehmen. Mit⸗ theilungen darüber mögen an mich perſönlich oder an die Redaktion dieſes Blattes geſendet werden. Dr. med. W. Luboſch, kgl. Anatomie, Breslau, Maritr. Ein rieſiger Walfiſch iſt kürzlich mit dem der Bergiſchen Dampfſchiffsgeſellſchaft gehörenden Dampfer „Neptun“ in den Hamburger Hafen gebracht worden und hat einige Tag ſpäter ziemlich unbemerkt eine Rundfahrt durch einen Theil der Stadt gemacht. Das Thier iſt zwiſchen Spitzbergen und der Bäreninſel vom Walfiſchfänger Ingebrikſten erlegt worden und ſoll nach einem beſonderen Verfahren präparirt und dann in Hamburg und den größeren Städten Deutſchlands zur Schau geſtellt werden. Es iſt ein Finnwal (Balaenoptera boops) aus der Klaſſe der Bartenwale und hat eine Länge von 21 Meter, darf alſo mit Fug und Recht als ein „Rieſe der Thierwelt“ bezeichnet werden. Sein Gewicht betrug nach dem Fange 150 000 Pfund, allerdings unter Einſchluß von 15 000 Dorſchen, die man bei der Aus⸗ ſchlachtung des Ungethüms als Spuren ſeiner letzten Mahlzeit in ſeinem Magen fand. Der Rieſe wurde von der Walfiſchfangſtelle Trolfjord unter Leitung des Präparators H. Friedrich K 8 1 x 63.— (aus Braunſchweig) über Bergen nach Hamburg geſchafft und wird jetzt von dem genannten Präparator präparirt. Alle unangenehmen Erſcheinungen, die bisher Walfiſch⸗Ausſtellungen begleiteten, ſollen dadurch unterdrückt werden. Der deutſche Seefiſcherei-Almanach für 1901 iſt im Druck erſchienen. Dieſes für die Hochſeefiſchereiintereſſenten und Fiſcher nützliche Buch iſt in dieſem Jahre noch reicher als früher ausgeſtattet. Es enthält u. A. neu, ein Leuchtfeuerverzeichniß für See- und Küſtenfiſcher, die Signal⸗ und Seetelegraphen⸗, Nebelfignal-, Lootſenſtationen, Sturmſignal und Rettungs⸗ ſtationen. Die vollſtändigen Verzeichniſſe aller deutſchen Fiſcherfahrzeuge und aller ſonſt für die Hochſeefiſcherei wichtigen Sachen, machen das Buch zu einem vorzüglichen Nachſchlagebuch und Rathgeber. * VII., Berſonalnachrichten. Sélys⸗Longchamps T. Zu Lüttich verſtarb am 11. Dezember 1900 Baron M. C. von Sélys⸗Longchamps, welcher ſich durch ſeine Arbeiten über die Naturgeſchichte der Fiſche über die Grenzen ſeines Landes einen geachteten Namen erworben hatte. Er iſt der Verfaſſer einer Fauna der Fiſche Belgiens, ſowie zahlreicher intereſſanter kleinerer Mittheilungen aus dem Gebiete der Ichthyologie. VIII. Nereinsnachrichten. Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll über die am 24. November 1900 zu Unna abgehaltene Vorflandsſitzung. Anweſend: Der Vorſitzende Geh. Regierungsrath Dr. Federath; die Vorſtandsmitglieder: Landrath von Ditfurth, Amtmann Opderbeck, Meliorationsbauinſpektor und Oberfiſchmeiſter Nuyken; als Gaſt: Herr Landeshauptmann Holle; ihre Behinderung hatten angezeigt die Herren: Oberpräſidialrath von Viebahn, Landrath von Borries, Schloßhauptmann von Lengerke, Amts- gerichtsrath Dr. Weihe, Gutsbeſitzer Vrede und Fabrikbeſitzer Guſtav Lohmann-Witten. Der Vorſitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt den Herrn Landeshauptmann Holle, den der Vorſtand die Ehre habe, zum erſten Male in ſeiner Mitte zu ſehen. Er hoffe, daß die Ver⸗ handlungen das ſchon früher kundgegebene Intereſſe für die Beſtrebungen des Vereins beim Herrn Landeshauptmann erhöhen und dauernd rege halten werden, was für den Verein und ſeine Beſtreb— ungen beſonders freudig zu begrüßen ſein würde. Sodann wiederholt der Vorſitzende das ſeinerzeit ſchriftlich kundgegebene Bedauern, daß er krankheitshalber verhindert geweſen ſei, der letzten Vorſtandsſitzung und der Generalverſammlung in Rheine beiwohnen zu können. Er hoffe, nachdem er inzwiſchen ſein Amt als Landrath niedergelegt habe und mehr ſeiner Geſundheit leben könne, in der Zukunft den Anforderungen, welche an den Vorſitzenden des Vereins geſtellt werden müßten, um ſo eher gerecht werden zu können, als es ihm an der hiezu nöthigen Zeit nicht mehr fehlen würde, ſeine Paſſion für die Fiſcherei aber nicht ab, ſondern mit den derſelben erwachſenen größeren Aufgaben eher zugenommen hätte. Es wird ſodann in die Tagesordnung eingetreten und zunächſt die Frage der Ottervertilgung eingehend behandelt. Der Vorſitzende legt dar, wie eine Zeit lang die Anſtellung eines Otterjägers in der Provinz ſich bewährt habe, und die Klagen über die von Ottern angerichteten Schäden verſtummt ſeien. Später aber habe man dieſe Einrichtung fallen laſſen müſſen, weil die dem Fiſchereiverein ent- ſtandenen Koſten in keinem Verhältniß mehr zu den erlegten Ottern geſtanden hätten; die Klagen über die durch Ottern verurſachten Schäden ſeien bald wieder aufgetaucht, und ſo ſei der an der Fuelbecker Thalſperre angeſtellte Fiſchmeiſter Galle als Otterfänger vom Vereine beſtellt, aber nur ſelten von den Intereſſenten requirirt, trotzdem die Fiſchereivereine durch beſondere Rundſchreiben auf dieſe Einrichtung aufmerkſam gemacht worden wären. Als Ergebniß der ſehr eingehenden Erörterung der Frage, wie man am zweckmäßigſten den Otter nachhaltig vertilgen könne, an der ſich namentlich auch Herr Landeshauptmann Holle lebhaſt betheiligte, iſt Folgendes zu vermerken 1. Es empfiehlt ſich aus der Zahl der vorhandenen Forft- und Jagdſchutzbeamten — ſeien es königliche, kommunale oder private — geeignete Perſönlichkeiten für die einzelnen Flußgebiete zu beſtimmen, welche nebenamtlich als Otterjäger für den Verein thätig ſind und ihre Vergütung in Form einer hohen Prämie erhalten. Der Vorſtand geht hiebei von der Erwägung aus, daß durch die Wahl von Forſt⸗ und Jagdſchutzbeamten viele Schwierigkeiten behoben werden würden, welche in jagdlicher Beziehung die Anſtellung eines eigenen Otterjägers mit ſich gebracht hat und auch wohl ſtets mit ſich bringen wird. 64 2. Dabei wäre es aber jehr wünſchenswerth, wenn mit der Otterjagd beſonders vertraute notable Perſönlichkeiten die Leitung planmäßig für ganze Flußgebiete zu veranſtaltender Jagden unter Benutzung und Anweiſung der zu 1 genannten Perſonen übernehmen würden. Als ſolche werden genannt die Herren Freiherr Clemens von Fürſtenberg zu Paderborn und Freiherr von Martels zu Münſter, mit denen der Vorſitzende dieſerhalb in Verbindung treten will. Mit den genannten Herren ſoll auch erwogen werden, ob es ſich nicht empfehlen möchte, eine Ottermeute zu beſchaffen, und ob und wie dieſelbe den zu 1 genannten Perſonen zeitweilig zu überlaſſen ſein würde. Nachdem die Koſten der Anſchaffung und Unterhaltung der Meute ermittelt ſein werden, wird über einen entſprechenden Beitrag hiezu Seitens des Fiſchereivereins zu berathen ſein. 3. Einſtweilen ſoll der Fiſchmeiſter Galle auch weiterhin als Otterfänger thätig ſein; dabei ſoll er ſein Hauptaugenmerk darauf richten, geeignete Perſönlichkeiten in dem Fangen des Otters zu unterweiſen., Herr Opderbeck bemerkt hiezu noch, daß die Thalſperrengeſellſchaft ſtets in bereitwilligſter Weiſe Galle beurlaubt habe, um Ottern zu fangen, wenn er die Aufforderung hiezu erhalten habe, daß dieß aber nur ſelten vorgekommen ſei. Eine raſche Benachrichtigung des Galle ſei jetzt auch durch das Telephon möglich, da die Thalſperre Fuelbecke an das Fernſprechnetz angeſchloſſen ſei. In Betreff der Otterjagd halte er — Opderbeck — es für erwünſcht, wenn in die Jagd- pachtverträge die Beſtimmung aufgenommen würde, daß der Anpächter ſich von der Polizeibehörde angeordnete Jagden auf Fiſchfeinde, insbeſondere Otter und Reiher, gefallen laſſen müſſe. Der Vorſitzende wird bezügliche Verhandlungen einleiten. In Betreff der Prämienzahlung für Otter hat ſich inſoferne eine ungünſtige Verſchiebung für den Verein herausgebildet, als die Prämien jetzt vorſchußweiſe bezahlt würden, etwaige Ueber— ſchüſſe aus einem von Staat und Provinz mit feſten Beträgen dotirten Prämitrungsfonds, die früher dem Vereine zu Gute gekommen wären, jetzt alſo nicht mehr in Frage kämen. Der Vorſtand hält es für ſehr wünſchenswerth, namentlich auch zur Durchführung einer planmäßigen, nachhaltigen Ottervertilgung in vorbeſchriebener Art, wenn zu dem früheren Modus zurückgekehrt und die Aus- zahlung der Prämien vollſtändig in die Hand des Vereins gelegt würde und bittet er den Herrn Landeshauptmann dazu mitzuwirken. Dieſer hat grundſätzliche Bedenken hiergegen nicht zu erheben, möchte indeſſen nicht, daß dieſe ganze Frage noch im laufenden Etatsjahre ausgetragen würde, dagegen würde er ſchon jetzt gern bereit ſein, einen Antrag des Fiſchereivereins, in dem dieſer um die Ueberweiſung der bei dem jetzigen Modus gegen früher erſparten Provinzialmittel bitte, beim Provinzialausſchuß zu befürworten. In Betreff der Prämienbemeſſung wünſcht Herr von Ditfurth möglichſt hohe Prämien, damit nicht etwa eine jagdliche Behandlung des Otters dahin eintrete, daß nur ein Theil der Ottern abgeſchoſſen, ein anderer aber geſchont würde; es komme darauf an, den Otter ſo vollſtändig wie möglich zu vertilgen, und deßhalb müſſe die Prämie hoch ſein, um zur Erlangung jedes geſpürten Räubers zu reizen. Zu dem Punkt der Tagesordnung: Fiſcherei im Dortmund-Ems⸗Kanal hebt der Vorſitzende das große Entgegenkommen hervor, welches der Fiſchereiverein Seitens des Chefs der Kanal- verwaltung und ſeiner Beamten gefunden habe. Ueber die Ausnutzung der Fiſcherei habe am 6. Oktober in Münſter eine Berathung ſtattgefunden, welche eine Einigung über alle wichtigen Punkte herbeigeführt habe. Demgemäß werde der Provinzial-Fiſchereiverein ſelbſt als Anpächter der Kanalverwaltung gegenüber auftreten, den Lokalvereinen aber geeignete Strecken zur Bewirth— ſchaftung überweiſen. Ein Pachtvertrag werde von der Kanalverwaltung bearbeitet und demnächſt mitgetheilt werden. Als betreffende Lokalvereine kämen vorläufig diejenigen in Lüdinghauſen, Münſter und Steinfurt in Betracht; doch ſei auch ſchon Fühlung mit Dortmunder Herren genommen, um dort einen Lokalverein, beſonders zur Bewirthſchaftung der Dortmunder Haltung, zu begründen. Das Entgegenkommen, welches Herr Oberbürgermeiſter Schmieding und andere Herren bereits bekundet hätten, laſſe die Begründung eines Vereins als geſichert erſcheinen. Der Vorſtand begrüßt dieſe Mittheilungen freudigſt und wird beſchloſſen, eine Sitzung in Dortmund auf den 14. Januar nächſten Jahres 10 ½ Uhr im Römiſchen Kaiſer anzuberaumen, zu der außer den Herren Land— räthen des Stadt- und Landkreiſes noch die Herren: Ehrenamtmann Schulte-Witten, Ehrenamtmann Weſtermann, Wilhelm und Louis Brüggemann, Stadtrath Raude, Landgerichtsrath Schmieding, Pfarrer Hauſemann in Mengede, Wilhelm Potthof in Lünen u. A. m. beſonders eingeladen werden ſollen. Herr Landeshauptmann Holle will dem beſonders an ihn gerichteten Wunſche des Vor— ſitzenden gerne entſprechen und ebenfalls zur Sitzung kommen. Um den einzuladenden Herren ein Bild über die jetzigen und künftigen Fiſchereiverhältniſſe im Kanal zu geben, ſoll Herr Profeſſor Geh. Regierungsrath Dr. Metzger erſucht werden, einen Auszug aus ſeinem ausführlichen Gutachten unter Berückſichtigung der Abfiſchungsberichte des Oberfiſchmeiſters zu bearbeiten, der in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ veröffentlicht und den Intereſſenten vor dem Sitzungstage in beſonderen Abdrücken zugeſandt werden ſoll. Herr Landeshauptmann Holle weiſt bei dieſer Gelegenheit noch auf die hohe Bedeutung hin, welche die Einrichtung einer biologischen Station gerade zur Unterſuchung der Fiſcherei— verhältniſſe im Dortmund-Emshäfen-Kanal haben würde. Er glaubt, die Stadt Münſter ſei als Sitz der Akademie, der Verſuchsſtation, des Oberfiſchmeiſters und in Anbetracht anderer Verhält— niſſe beſonders geeignet für die Errichtung einer derartigen Station, zu deren Einrichtung und Pie der Herr Miniſter jedenfalls auf eine Reihe von Jahren entſprechende Zuſchüſſe leiſten würde. 65 — — — Der Vorſitzende dankt für dieſe Anregung, der er gelegentlich im Deutſchen Fiſchereiverein weitere Folge geben wird, um auch durch dieſen Mittel für eine ſolche Anſtalt zu erhalten. Er macht bei dieſer Gelegenheit auf die neuerdings aufgetauchte Idee ſchwimmender biologiſcher Stationen aufmerkſam und betont neben einer biologiſchen Station die Wichtigkeit einer Beobachtungsſtation und Fangſtatiſtik gerade für das Kanalfiſcherei Unternehmen. Ueber die Wirkung des Geſetzes, betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer in den Privat- flüſſen der Provinz Weſtfalen vom 30. Juni 1894, berichtet der Herr Oberfiſchmeiſter kurz, indem er auf ſeine ausführlichen Darlegungen in der letzten Generalverſammlung Bezug nimmt. Er iſt damit beſchäftigt, das ihm von dem Herrn Oberpräſidenten zur Verfügung geſtellte Material für eine Veröffentlichung zu bearbeiten, weil bei den allſeitigen Beſtrebungen, die Adjazentenfiſcherei zu beſeitigen, die hier in Weſtfalen geſammelten Erfahrungen auch für die anderen Provinzen Intereſſe haben könnten. Was ſpeziell die von dem Herrn Miniſter angeregte Frage der Einführung der gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirke ex lege — nicht wie im weſtfäliſchen Geſetze auf beſondere Anregung und Beſchlußfaſſung hin — betreffe, ſo dürfte eine derartige Maßregel kaum empfohlen werden können, weil ſie einen ſehr tiefen Eingriff in die Eigenthumsverhältniſſe darſtelle, der im weſtfäliſchen Provinziallandtage nicht durchzubringen geweſen ſein würde; andererſeits bewieſen die in Weſtfalen gebildeten 207 ſelbſtändigen und 270 gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirke mit ins⸗ geſammt 1700 Kilometer Länge, daß ſowohl die hiemit verbundene Arbeitslaſt zu bewältigen geweſen ſei, wie auch, daß es an der erforderlichen Anregung und dem guten Willen nicht gefehlt habe. Man könne unbedenklich ſagen, daß das Geſetz ſich gut eingeführt habe und — mit geringen Ausnahmen — dort, wo die Bildung von Fiſchereibezirken wirthſchaftlich und rechtlich möglich ſei, fie auch eingerichtet worden feien. Ueber eine Beſichtigung der Fiſchbrutanſtalt Menden, welche feinerzeit von dem erſten Vor— ſitzenden des Vereins, dem verſtorbenen Freiherrn von Dücker, eingerichtet worden, berichtet der Vor- ſitzende. Die Beſichtigung iſt gemeinſchaftlich von ihm und dem Oberfiſchmeiſter vorgenommen und dabei feſtgeſtellt worden, daß für eine ordnungsmäßige Einrichtung der ſehr baufälligen Anlage erhebliche Mittel aufgewendet werden müßten, deren Verwendung ſich aber nicht empfehle, weil die Anſtalt ſehr abgelegen ſei und — auch anderer Verhältniſſe halber — den Wettbewerb mit neueren Anlagen nicht durchführen könne. Aus dieſen Gründen ſei es zweckmäßig, dem Fiſchereiverein Menden die Auflöſung der Anſtalt zu empfehlen und die verfügbaren Mittel zur Beſetzung und Ausnutzung der im Vereinsgebiet noch vorhandenen guten Fiſchwaſſer zu verwenden. Dringend wünſchenswerth ſei es, den Stammverein, aus dem der Provinzialverein hervorgegangen ſei, im Sinne ſeines Gründers auch unter den leider ungünſtiger gewordenen Verhältniſſen des Ruhr- und Lennegebietes fortzuführen. Der Vorſtand erklärt ſich hiemit einverſtanden. Herr Stennes theilt mit, daß er ſich auf eine Anfrage des Deutſchen Fiſchereivereins bereit erklärt habe, 150000 Lachseier zum Preiſe von 2 Mark 50 Pfennig für das Tauſend zu erbrüten und gegen Erſtattung ſeiner Selbſtkoſten in das Rheingebiet auszuſetzen. Ebenſo fragt der Deutſche Fiſchereiverein an, ob der Verein 15000 Stück Lachsjährlinge aus Bünde im Herbſt 1901 auszuſetzen bereit ſei. Der Vorſtand trägt keine Bedenken, eine entſprechende Zuſage zu machen und wird für die erforderliche Kontrolle in gleicher Weiſe ſorgen, wie es bei den anderen Aus— ſetzungen geſchehen iſt. In Betreff der Betheiligung an der gelegentlich der Gewerbe- und Kunſtausſtellung in Düſſeldorf geplanten Fiſchereiausſtellung wird beſchloſſen, die diesſeitige Mitwirkung zuzuſagen, auch Beihilfen zur Ermöglichung der Beſchickung der Ausſtellung an weſtfäliſche Züchter zu gewähren. Größere Mittel könnten leider nicht aufgewendet werden, weil es an entſprechenden Fonds mangele. Es wird davon Kenntniß genommen, daß der Deutſche Fiſchereiverein an Auszeichnungen goldene und ſilberne Medaillen und Ehrendiplome verleiht. Unna, den 24. November 1900. gez. Federath. Nuyken. IX. Jragekaſten. Frage Nr. 5. (Herr M. H. K. in St.): Iſt es zu empfehlen, gekochtes und gemahlenes Pferdefleiſch in feingemahlenem Zuſtande vom 1. Juli ab an die Karpfenbrut zu verfüttern? Ich kann ſelbiges für einen ſehr minimalen Preis beziehen und gedächte große Quantitäten davon zu verfüttern? Antwort: Sie können Ihre Abſicht ſehr wohl ausführen und nicht bloß die Karpfenbrut, ſondern auch größere Karpfen mit gekochtem, feingemahlenem Pferdefleiſch füttern. Es gibt Teich- wirthſchaften, wie z. B. die ſehr bekannte Karpfenzüchterei des verſtorbenen Baron Goſtkowski in Tomice (Galizien), in welcher jährlich viele Hundert Stück Pferde an Karpfen verfüttert werden. Frage Nr. 6. (Herr M. K. in L.): Sites möglich, daß Forellen mit 15—20 cm Länge Brut freſſen, wenn ſolche in einen Brutteich kommen? Ferner freſſen Fröſche Brut? Antwort: Es iſt durch zahlreiche Beobachtungen ſichergeſtellt worden, daß Forellen in der Länge von 15— 20 em ihre eigene Brut mit Vorliebe verzehren, jo daß wenige Stücke ganze Brut⸗ teiche ausfreſſen können. Ebenſo iſt auch der Froſch ein ſehr berüchtigter Räuber von Fiſchbrut. 66 — — — X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 26. Januar 1901. todten Plötzen reichlich. Geſchäft lebhaft. 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Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Bruno Hofer, Zoologiſches Inſtitut der Thierärztlichen Hochſchule München, Königinſtraße. Expedition und Druck: Pöſſenbacher'ſche Buchdruckerei (Klöck & Giehrl), München, Herzogſpitalſtraße 19. Papier von der München⸗Dachauer Akltien⸗Geſellſchaft für Papierfabrikation. Für den Buchhandel zu beziehen durch Georg D. W. Calwey in München, Finkenſtraße 2. | 1 f ö 7 X Die Niſchzuchtanſtalt Starnberg gibt ab: Eier, Zungbrut und Zährlinge von Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachſaibling und Elſäßer Saibling, Seeforelle und Aeſchen, ſowie auch ein- und zweiſömmerige Fiſche von Karpfen, Porellenbarſchen und Aeſchen. Be⸗ lehrungen über Beſetzungen werden unentgeltlich ertheilt. Anfragen zu richten an den Vorſtand der Anſtalt: Dr. A. Schillinger, Geſchäfts⸗ ſtelle: München, Maxburgſtraße. —n— | Drahtgewebe- und Geflechte-Werke Für Fischzüchter C. S. SCHMIDT, Niederlahnstein a. Rh., ist unentbehrlich FI e a \ 4 . . — schreus en.. 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Organ für die Belammtintereffen der Fifherei, ſowie für die Heſtrebungen der Filherei-Bereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei— verbandes, des Schlef. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Beſſen, des Kheiniſchen Sifchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central⸗Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Derbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiß, herausgegeben vom Jayeriſchen und vom Jeutſchen Tiſcherti⸗Verein. Nr. Nr. 4. München, den 15. Februar 1901. XXVI. Jahrg. Indalt: I. © I. Bekanntmachung. — II Die Verzollung von lebenden Fiſchen. — III. Gewitter und Fiſchſterben. — IV. Zur Frage des im Handel zuläſſigen Mindeſtmaßes der Krebſe. — V. Salmonideneinſätze. — VI. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der 85 ſchzucht. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Literatur. — XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Am 18. und 19. März ds. Is. findet bei der Kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt Blotzheim vormals genannt bei Hüningen ein unentgeltlicher theoretiſcher und praktiſcher Lehrkurſus über Fiſchzucht ſtatt. Am erſten Tage wird vorzugsweiſe die ſogenannte künſtliche Fiſchzucht, am zweiten Tage dagegen die Teichwirthſchaft behandelt werden. Der theoretiſche Theil des Kurſes wird an den Vormittagen in St. Ludwig, der prak— tiſche Theil an den Nachmittagen auf der Fiſchzuchtanſtalt abgehalten werden. Der Kurſus beginnt Montag, den 18. März, Vormittags 10 Uhr, im Saale des Hotelbeſitzers John in St. Ludwig. Theilnehmer wollen ſich 70 vorher bei dem Leiter des Kurſus, Direktor Oekonomierath Haack, Fiſchzuchtanſtalt Blotzheim, vormals genannt bei Hüningen — Poſt St. Ludwig — ſchriftlich anmelden, welcher auch zu jeder Auskunftsertheilung bereit iſt. Straßburg, den 7. Februar 1901. Miniſterium für Elſaß-Lothringen, Abtheilung für Landwirthſchaft und öffentliche Arbeiten. 8 Der Unterſtaatsſekretär: Im Auftrag: Willgerodt. 8 5 . 0 2 9 II. Die Verzollung von lebenden Jiſchen. 3 J. Auszug us den Verhandlungen der vom Deutſchen Fiſchereiverein 4 berufenen Zollkonferenz.“) y * 1 Auf der am 10. April 1900 in Berlin tagenden Zollkonferenz wurde auf die Schwierig— keiten hingewieſen, welche bei Einführung eines Zolles auf lebende Fiſche der Verzollung ſich entgegenſtellten, während von anderer Seite wieder die Verzollung als leicht durch— führbar hingeſtellt wurde. i Einleitend bemerkte zu dieſer Frage der Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins Dr Fiſcher-Berlin: Der zweite Hauptpunkt der Tagesordnung betrifft „Zollvorſchriften bezw. Formalitäten“. Die Erörterung dieſer Frage wird bei unſeren Berathungen von hervorragender Wichtigkeit ſein. Der Fiſch iſt ja eine dem Verderben außerordentlich leicht ausgeſetzte Waare, und beſonders bei dem Transport lebender Fiſche ſind die Schwierigkeiten, die ſich einer Verzollung in den Weg ſtellen — rein techniſche Schwierigkeiten — ſo groß, daß es einer eingehenden Debatte bedürfen wird, um in dieſer Beziehung Klarheit zu ſchaffen. Auch bei der Konferenz im Reichsamt des Innern ſind bereits Ausführungen gemacht worden, welche zeigen, daß die Schwierigkeiten dieſer Frage von keiner Seite verkannt werden. Es! wird ſich um den Bahntransport einerſeits und um den Transport zu Waſſer andererſeits handeln. Man war ſich damals darüber einig, daß die einzige Möglichkeit der Verzollung ein Bruttozoll ſei, und daß die Einfuhr von lebenden Fiſchen nur in ſtaatlich ge— aichten Gefäßen geſchehen könne, die ihrem ganzen Gewichte oder Raum- inhalte nach verzollt werden müßten. Es iſt von mir darauf hingewieſen worden, daß bei einer ſolchen Bruttoverzollung Ungerechtigkeiten in der Verzollung eintreten würden, weil im Sommer in ein gleiches Waſſerquantum erheblich weniger Fiſche geſetzt werden können, als im Herbſt oder Winter bei kühler Witterung. N. 3 Majoratsherr Fiſcher-Tirſchtiegel: Vielleicht iſt es wünſchenswerth, daß zwiſchen den Süßwaſſerfiſchen Unterſchiede gemacht werden und zwar deßhalb, weil ſich die ver— ſchiedenen Fiſcharten verſchieden verhalten in Bezug auf ihre Lebensfähigkeit, womit in Ver— bindung ſteht, daß die Behandlung einzelner Arten vor und hinter der Grenze eine ver— = ſchiedene fein kann, um an Bruttozoll zu ſparen. Unbedingt zu trennen wären lebende und todte Fiſche! Die lebenden Fiſche werden in der Hauptſache in flüſſiger Waſſerverpackung eingeführt und zwar theils per Eiſenbahn, theils in Schiffsgefäßen. Es iſt nicht ausge— ſchloſſen, daß auch lebende Fiſche trocken die Grenze paſſiren. Es iſt im Reichsſchatzamt darauf hingewieſen worden, daß der Karpfen ſehr wohl ein paar Stunden außer Waſſer ſein kann und dennoch am Leben bleibt, und das iſt auch beim Aal der Fall. Wenn wir einen Bruttozoll bekommen, ſo wird vorausſichtlich der ausländiſche Importeur dieſe ſtark lebens— fähigen Fiſche bis zur Grenze im Waſſer transportiren, ſie dort aus dem Waſſer nehmen, trocken verzollen und ſie jenſeits der Grenze wieder in's Waſſer legen, um auf dieſe Weiſe ſich einen geſetzlich nicht beabſichtigten Vortheil zu verſchaffen. Mit dieſen Verhältniſſen muß ) Vergl. Niederſchrift der Verhandlungen der vom Deutſchen Fiſchereiverein berufenen Zollkonferenz in Berlin am 10. April 1900. Herausgegeben von F. Fiſcher, Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins. 71 man unbedingt rechnen. Bei Bruttoverzollung lebender Fiſche in Waſſerverpackung würde eventuell zu trennen ſein: eingeführt in Tonnen per Eiſenbahn oder in Schiffsgefäßen. Die Fiſche, die per Bahn transportirt werden, gehen ſämmtlich glatt vom Aufgabeort bis zum Konſumtionsort, ohne daß die Gefäße irgendwie geöffnet werden können. Anders iſt es mit den Fiſchen, welche in Schiffsgefäßen eingeführt werden, in der Hauptſache Schleie und Aale von Norden und Karpfen von Süden. Es iſt allgemein bekannt, daß die Schiffer unterwegs ſtändig damit beſchäftigt ſind, ihre Fiſche zu ſortiren, die matten und todten Fiſche abzuleſen und zu verkaufen. Hierfür könnte eventuell eine verſchiedene Höhe des Bruttozolles Platz greifen; zum mindeſten müßte man die Beſetzungsfähigkeit anders normiren. Dieſer Brutto— zoll würde am beſten zu erheben ſein nach dem Raumgehalt des Transportgefäßes, da aber Raumgehalt verſchieden auszunutzen iſt, je nach den Verhältniſſen, ſo wäre nach der Möglich— keit des Beſatzes ein verſchiedener Zollſatz zu berechnen; ſolche Unterſchiede ergeben z. B. Bahn⸗ oder Schiffstransport. Die Beſatzfähigkeit muß ferner verſchieden ausgeſprochen werden in Bezug auf die jeweilige Jahreszeit. Wir wiſſen, daß die Fiſche im Herbſt, im Winter und im Frühjahre eine dichtere Beſetzung der Gefäße vertragen als im Sommer. Man darf im Sommer auf 100 Liter Waſſer höchſtens 25—30 Pfund Fiſche als Verſchickungs—⸗ grenze im Binnenlande hinſtellen, während bequem 50—70 Pfund Fiſche im Winter auf 100 Liter Waſſer verſandt werden können. Städtiſcher Verkaufsvermittler Ferd. Kretſchmer-Berlin: Was Herr Fiſcher ausführte hinſichtlich der Möglichkeit der Verzollung, daß man nämlich gewiſſe Fiſche, welche bekanntlich ein ziemlich zähes Leben haben, an der Grenze aus ihrem natürlichen Elemente zum Zwecke der Verzollung herausnimmt, das muß ein praktiſcher Mann, welcher weiß, mit welchen Quanten gerechnet werden muß, als durchaus unmöglich bezeichnen. Die Verzollung würde dadurch erleichtert werden und auch möglich ſein, aber mindeſtens würde der Beſtand an Fiſchen, der verzollt wird, derartig geſchädigt werden, daß ein Weitertransport von der Grenze nicht möglich wäre; denn den Fiſch wieder in das Waſſer zu ſetzen, um ihn dauernd lebend zu erhalten, und das Geſchäft damit zu machen, welches der Geſchäftsmann nöthig hat, würde unmöglich ſein, und mithin dürfte dieſe Abſicht nicht als Erleichterung oder als Möglichkeit der Verzollung in Betracht kommen. Herr Fiſcher hat ſodann auch über das Beſetzen der Fäſſer geſprochen. Da die Verpackungsarten, die Verſandtweiſe, die Emballagen ſo verſchiedener Natur ſind, ſo werden wir noch ſehr viel darüber verhandeln müſſen. Wir werden bei der Abſicht der Verzollung an der Möglichkeit ſcheitern: Wie ſoll der Fiſch ver— zollt werden? Man weiß allgemein, daß ein Transport in Fäſſern mit Waſſer per Bahn je nach der Jahreszeit und je nach der Temperatur und nach der Art ſich verſchieden geftaltet. Ich nehme eine Entfernung von 50 Meilen an. Zu einer Zeit, wo wir eine Temperatur von über 0 Grad haben, würden auf 600 Pfund Tara, alſo Waſſer und Fiſche, netto 100 Pfund Fiſche kommen, während man bei einer Temperatur von unter 0 Grad das Doppelte an Fiſchen in demſelben Faß transportiren kann. Majoratsherr Fiſcher: Ich habe noch nicht gehört, daß Seitens der deutſchen Eiſen— bahnbehörden irgendwie Skrupel darüber geäußert worden ſind, daß die armen Fiſcher im Sommer die Fiſchfäſſer ſo ſchlecht beſetzen können, und daß dadurch die Fracht ſo hoch iſt. Die Eiſenbahnverwaltung erhebt pro Liter Waſſer ihren feſtſtehenden Frachtſatz; weßhalb man nicht von dem ausländiſchen Händler in gleicher Weiſe einen Zoll erheben ſoll, ſehe ich nicht ein. Wenn man den deutſchen Fiſch im Waſſer verfrachten muß, ohne Rückſicht darauf, welche Fiſchquantität und Qualität im Waſſer ſteht, ſo kann man mit Recht ebenſo gut mit dem ruſſiſchen Fiſch bezüglich des Zolles verfahren. Herr Kretſchmer war über die Möglich— keit erſtaunt, daß man beim Transport über die Grenze die Fiſche aus dem Waſſer nehmen könne, um ſie nach der Verzollung wieder in das Waſſer zu ſetzen und fragte nach dem Gewährsmann. Nun darauf kann ich ihm ſagen, daß Herr Micha der Sachverſtändige ge— weſen iſt, welcher im Reichsamt des Innern darauf hingewieſen hat, daß dieſe Möglichkeit nicht ausgeſchloſſen iſt. Aber ein Jeder, der die Lebensfähigkeit des Karpfens kennt, wird wiſſen, daß es eine Kleinigkeit iſt, ihn drei Stunden lebend außer Waſſer zu halten, ihn dann wieder einzuſetzen und lebend weiter zu halten. Bei dem Aal iſt es ebenſogut möglich. Um ganz gerecht bei der Verzollung vorzugehen, müßte der Zollſatz feſtgeſtellt pro Zentner Netto— 13 — ũ— — gewicht ganzer unverſehrter Fiſche, und je nach der verſchiedenen Tara oder dem Stadium der Vorbereitung der Fiſche möchte dieſer Nettozollſatz nach feſtzuſtellenden, prozentualiter zu beſtimmenden Normen der Bruttoverzollung zu Grunde zu legen ſein. Graf von der Recke-Volmerſtein⸗Craſchnitz: Es würde die Möglichkeit vorliegen, zur Feſtſtellung der Steuerbeiträge die Frachtbriefe zu benutzen, allerdings unter der Voraus⸗ ſetzung, daß die Sache in redlicher Weiſe vor ſich geht. In dem Frachtſchein ſteht die Zentner- zahl angegeben, die wir verſchicken. Es wäre die Frage, ob man nicht als Unterlage für die Verzollung eine gewiſſe Schätzung finden könnte, welcher der Inhalt des Waſſers nach der Literzahl zu Grunde gelegt fein kann, während ja die gefrorenen Fiſche ſich ganz leicht ver— zollen laſſen. i Oekonomierath Haack-Hüningen: Die große Schwierigkeit liegt darin: Auf welche Weiſe iſt der Zoll auszuführen. Wir werden das heute nicht einmal ſtreifen, viel weniger genau erörtern können; wohl aber iſt die Sache von Wichtigkeit, daß wir, wenn wir einen Zoll beantragen, auch ſagen können: die Verzollung kann in der und der Art ausgeführt werden. Ich beantrage, mit dieſen Erörterungen eine Kommiſſion von ſachverſtändigen Fiſch⸗ händlern und Praktikern zu beauftragen. Majoratsherr Fiſcher: Am ſchwierigſten erſcheint nach der Darlegung des Herrn Vorredners die zolltechniſche Behandlung. Ich habe bereits vorhin ausgeführt, daß, wenn die Bahnverwaltung bei der Verfrachtung keine Unbilligkeit darin findet, ſich von den Fiſchern für das Waſſer hohe Frachten jahraus, jahrein zahlen zu laſſen, man auch dem Ausländer zumuthen kann, für ſeine Fiſche einen Bruttozoll zu zahlen. Es wäre eine Verzollung nach den betreffenden Transportgefäßen leicht durchführbar. Eine zweite Art der Verzollung wäre die, daß die eingeführten Fiſche von der Grenze ab einfach unter Zollverſchluß gehen, in ein unter Zollverſchluß ſtehendes Lager gebracht, dort dem Händler übergeben und von ſeinen Leuten ſortirt werden, welch' Letzteres der Händler ſo wie ſo machen muß. Will der Händler die Fiſche nicht in Zollverſchluß geben, ſo könnte er die Fakturen den Behörden vorlegen und nach der Fakturen-Fiſchmaſſe den Zoll erlegen. Die Fakturen müßten bei einem deutſchen Konſul im Auslande beglaubigt werden, oder es könnte eine eidesſtattliche Verſicherung des Empfängers über Höhe des Imports die Beglaubigung des Konſuls erſetzen. Endlich wäre auch noch eine dritte Möglichkeit zu erwägen: In Hamburg iſt es allgemein Sitte, in Im- portgeſchäften, deren zolltechniſche Behandlung Schwierigkeiten macht, daß von der Zollbehörde vereidigte Geſchäftsbeamte der Steuer mit entſprechenden Friſten nach Eingang der Waare angeben, welche Waaren quantitativ und qualitativ importirt ſind, und daraufhin werden die Waaren verzollt. Wollte man einen der drei von mir angedeuteten Wege beſchreiten, ſo wären die Schwierigkeiten bei der Verzollung ſehr gering. Großfiſchermeiſter Kraatz-Paarſteinwerder: Wenn gejagt wird, der Zoll wäre deßhalb nicht durchführbar, weil die zolltechniſche Behandlung nicht möglich ſei, ſo beſtreite ich das ganz entſchieden. Die Fiſche kommen in jeder Weiſe her, verpackt oder lebend. Die Fiſche brauchen nicht an der Grenze angehalten zu werden: entweder bezahlt der Abſender den Zoll oder der Empfänger. Am beſten iſt es, wenn der Empfänger den Zoll bezahlt, weil nicht alle Fiſche durch die Bahn eingeführt werden, ſondern auch durch die Dampfſchiffe und Quatzen. Das würde alſo ſchwierig ſein, zu kontrolliren; aber jedenfalls hat die Behörde ein Recht, bei dem Empfänger nachzuſehen, wieviel Fiſche eingeführt worden ſind. Schriftführer des Centralvereins preußiſcher Berufsfiſcher Paeske-Berlin: Es iſt angezweifelt worden, daß ſich die Verzollung durchführen laſſen werde. Das iſt bei friſchen und gefrorenen Fiſchen mit Leichtigkeit der Fall. Lebende werden an der Grenze in den meiſten Fällen verzollt werden müſſen; andererſeits aber können ſie ja auch in Orten, wo ſich Zollämter befinden, leicht abgefertigt werden. Diejenigen Fiſche, welche ſchon von Berliner Händlern in Warſchau gekauft ſind, werden am beſten in Berlin verzollt werden; die Auktions— waare dagegen wird an der Grenze verſteuert werden müſſen. Städtiſcher Verkaufsvermittler Kretſchmer: Es iſt ſchon faſt genügend bemerkt worden, welche Schwierigkeiten und Nachtheile im Geſchäftsbetriebe das Verzollen der Fiſche mit ſich führen würde. Es iſt wohl der Fall, daß die Mehrzahl der anweſenden Herren in EIER DIT ET REEL e ER 2777 720008 SE 07 BEE EN ER ET EEE VS 73 Unkenntniß ift, mit welchen Mengen man zu rechnen hat, und worin die Schwierigkeiten bei der Verzollung beſtehen, zumal die Verpackung und die Verſandtart bei Fiſchen eine ſehr ver⸗ ſchiedene iſt. Weiß man dieß zu überſehen, ſo muß man ſagen, daß es geradezu unmöglich ſein wird, das Verzollen von Fiſchen unter Verhältniſſen vornehmen zu können, auf welche die Behörde einzugehen im Stande iſt, und die ſolcher Art ſind, daß das Geſchäft nicht gefährdet wird. Die Art, in welcher der Verſandt der Fiſche vor ſich geht, iſt eine ſehr ver— ſchiedene, und es iſt ſchwer, dafür feſte Anhaltspunkte zu geben. Die Fiſche kommen vom Auslande: a) in trockener Packung bezw. Eis, b) in mit Waſſer gefüllten Fäſſern, c) zu Waſſer in den verſchiedenartigſten Fahrzeugen, d) in Waggons mit beſonders eingerichteten quadratiſchen Kiſten, e) in Spezialwagen verſchiedenſter Konſtruktion. Bei der Verſandtart c iſt jede Schätzung des Nettogewichtes unmöglich. Der Einkauf iſt nicht gleich ergiebig, es kann ſehr wohl ein Fahrzeug mit nur geringer Ladung und umgekehrt die Grenze paſſiren. Bei der Verſandtart d und e iſt es ausgeſchloſſen, das Taragewicht feſtzuſtellen, ohne das Nettogewicht der Fiſche ermittelt zu haben. Wie wird nun das Verzollen an der Grenze vorzunehmen ſein? Entweder man muß die Angaben des Gewichtes Seitens des Verſenders anerkennen, oder man ſtellt das Gewicht an der Grenze feſt, wodurch aber eine erhebliche Verſchleppung unvermeidlich iſt, die ihrerſeits mindeſtens Qualitätsverſchlechterung, oftmals das Verderben der Sendung bedingt. Würde man die Verzollung an der Empfangsſtelle vornehmen wollen, ſo würde man mit genau denſelben Schwierigkeiten zu rechnen haben. Dazu kommt dann noch der Umſtand, daß die Empfangsſtelle in ſehr häufigen Fällen eine Zollſtelle nicht beſitzt und die Heranziehung eines Beamten zu zeitraubend iſt. Es liegt dann alſo die Gefahr vor, daß lebende Fiſche bei einem Gewitter krepiren können und daß andere Fiſche bei großer Wärme werthlos werden. Ebenſo kann auch der Fall eintreten, daß der Empfänger die Annahme verweigert, was zur Folge hat, daß die Fiſche nun werthlos und Seitens der Eiſenbahnbehörde verſchleudert werden. Dieſe Fälle kommen heute ſchon häufig vor, trotzdem auf den Fiſchen kein Zoll ruht ꝛc. Majoratsherr Fiſcher: Die Frage der Verzollungstechnik iſt im Reichsamte auch näher erörtert worden und dort iſt auf Vorſchlag des Herrn Grafen Kanitz eine Verzollung nach geaichtem Rauminhalt der Umſchließung in Ausſicht genommen worden. Das würde Schwierigkeiten nicht machen, denn die Fiſchfäſſer müſſen des Transportes auf der Eiſenbahn halber bereits jetzt amtlich geaicht ſein. Die Schiffsgefäße werden neuerdings, ſoweit mir bekannt, auch vermeſſen, und jedes Schiff hat in ſeinen Papieren den Rauminhalt genau angegeben. Es würde ſich alſo vielleicht nur darum handeln, denjenigen Fahrzeugen, die bisher unter die Großſchifffahrt nicht gefallen ſind, alſo die Quatzen, die von Dänemark und Schweden kommen, die Verpflichtung aufzuerlegen, ihren Rauminhalt amtlich feſtſtellen zu laſſen. Eine beſondere Rolle wird der Prozentſatz der in der Umſchließung enthaltenen Fiſche ſpielen. Derſelbe richtet ſich nach der Jahreszeit, der Witterung und der Fiſchart. Da wir darüber einig (2) geworden ſind, daß einzelne Fiſchſorten nicht verſchieden hoch verzollt werden ſollen, ſo würde nur mit der verſchiedenartigen Stärke des Beſatzes der Gefäße gerechnet werden müſſen, und der zählebigere Fiſch würde alſo vorausſichtlich billiger eingeführt werden, als derjenige Fiſch, welcher eine ſubtilere Behandlung erfordert. Man würde ſich darauf beſchränken, die Beſatzſtärke feſtzuſtellen für den Sommerbeſatz, welcher in Geltung wäre im Mai, Juli, Auguſt und allenfalls September und für den Winterbeſatz in den übrigen ſieben Monaten. Soweit ich darüber orientirt bin, wäre anzunehmen, daß auf 100 Liter Raumgehalt als Sommerbeſatz 30—40 Prozent reſp. Pfund, als Winterbeſatz 60 — 75 Prozent reſp. Pfund, eingeſetzt werden können. Es ſcheint mir von prinzipieller Wichtigkeit, daß man einen Zollſatz für das Nettogewicht der eingeführten Fiſche feſtlegt und, davon ausgehend, den Bruttozoll für todte ſowie lebende Fiſche je nach Tara, Eispackung, oder je nach Jahreszeit und beſetztem geaichtem Rauminhalt der Transportgefäße regulirt. Das wäre die eine Art der Verzollung, die, wie mir ſcheint, zur Zeit die meiſte Geneigtheit findet. Zweitens würde die Möglichkeit vorliegen, die allerdings nur für größere Geſchäfte paſſend wäre, daß in den betreffenden Importgeſchäften vertrauenswürdige Beamte nach Vereinbarung zwiſchen Geſchäftsinhaber und Behörde auszuwählen und durch die Behörde zu vereidigen wären, und daß dieſe allmonatlich nach den Büchern angäben, welche Quantitäten Fiſche importirt ſind. Im dritten 74 — Falle würde es ſich darum handeln, daß man bei der Grenzpafjage die betreffenden Gefäße plombirt und ſie unter Zollverſchluß nach ihrem Beſtimmungsorte gehen läßt, daß bei der Ankunft der betreffenden Gefäße dieſelben entweder von einem Beamten in Empfang genommen werden, unter deſſen Aufſicht das Sortiren und Auswiegen vorgenommen wird, oder aber daß unter Steuerverſchluß die Sortirung durch dieſelben Leute des Empfängers vorgenommen würde, die ſie jetzt ausführen, und daß dann der betreffende Zollbeamte dem Verkauf der Waare beiwohnt und ſich auf dieſe Weiſe von der Quantität des importirten Fiſches über- zeugt. Eine vierte Modalität, einen Werthzoll zu erheben, ſchien den Herren aus dem Reichs— ſchatzamte nicht günſtig zu ſein und wurde abgelehnt, weil im Allgemeinen das Deutſche Reich Finanzzölle nicht erhebe. Es iſt immerhin möglich, daß in der Folge ſolche Finanzzölle ein⸗ geführt werden. Von Amerika weiß ich, daß die dortigen Staaten lediglich Werthzölle erheben und daß Amerika unſerer Induſtrie ziemlich unangenehme Formalitäten zumuthet bei Bezahlung der Werthzölle. Ich glaube, daß Deutſchland ſehr wohl in der Lage ſein würde, einen ſolchen Zoll zu erheben, ohne damit für den ausländiſchen Lieferanten eine unüberwindliche Erſchwerniß zu verbinden. (Schluß folgt.) III. Gewitter und Fiſchſterben. Eine Umfrage. Zahlreich ſind die in den verſchiedenen Fiſchereizeitungen enthaltenen Berichte, denen zufolge bei oder nach Gewittern in Flüſſen und Seen, auf Fiſchtransporten und in Brut⸗ anſtalten gewaltige Fiſchſterben beobachtet wurden. Nun iſt es ja klar, daß überall dort, wo, wie in der Nähe größerer menſchlicher Nieder⸗ laſſungen und namentlich in der Nähe von Großſtädten bei Gewittergüſſen mit wolkenbruch⸗ artigem Regen plötzlich ungeheure Mengen von fäulnißfähiger organiſcher Subſtanz in die Waſſer⸗ läufe oder Waſſeranſammlungen gelangen, eine mächtige Sauerſtoffzehrung eintritt, die ſchließlich den Tod ſämmtlicher Fiſche und der anderen auf die Sauerſtoffzufuhr durch das Waſſer ange⸗ wieſenen Lebeweſen herbeiführen muß. Dieſe Sauerſtoffzehrung beruht auf der Thätigkeit allerkleinſter Organismen und iſt bei höherer Temperatur ſo intenſiv, daß die wenigen in einem Fluß⸗ oder Seewaſſer vorhandenen chlorophyllhaltigen Organismen gegen ſie nicht auf⸗ zukommen im Stande ſind (ſ. meine Beobachtungen in den Sammenthiner Fiſchteichen beim Verfaulen der abgemähten Teichſtreu, an den Futterplätzen u. a. m.) Die „Selbſtreinigung der Gewäſſer“ verſagt unter dieſen Umſtänden ebenſo, wie ſie bei der Einleitung gewiſſer an organiſcher Subſtanz überreicher induſtrieller Abwäſſer oder bei der Verweſung der Waſſer⸗ blüthenmengen zu verſagen pflegt. Aehnlich liegen die Verhältniſſe im Dorfteich während der Nacht. Nach Eintritt der Dunkelheit verbrauchen die chlorophyllhaltigen Organismen bekanntlich Sauerſtoff und produziren Kohlenſäure und es iſt dieſe Produktion von Kohlenſäure durch die Pflanzen in Verbindung mit den Gährungs- und Fäulnißprozeſſen, ſowie dem Verbrauch der Thiere bei warmer Witterung unter gewöhnlichen normalen Verhältniſſen ſchon ſo ſtark, daß die Sauerſtoffwerthe bis zu der für die Weißfiſche gerade noch erträglichen unterſten Grenze abzuſinken pflegen. Bringen nun in ſolchen ſchwülen, windſtillen Nächten Regengüſſe reichliche Quantitäten von Miſtjauche, menſchlichem oder thieriſchem Koth oder Straßen- ſchmutz, überhaupt von raſch faulender und namentlich eiweißhaltiger Subſtanz, in die Dorf- teiche hinein, ſo ſind eben Fiſchſterben die ganz naturgemäße Folge. Unter die Kategorie der hier angegebenen Fälle gehören auch unſtreitig viele, wenn nicht die meiſten der bei Fiſchtransporten gemachten Beobachtungen. Um unſere Thiere, Salmoniden wie Weißfiſche, namentlich im Sommer auf weitere Strecken verſenden zu können, ſorgen wir zwar thunlichſt dafür, daß der Darmkanal leer iſt und daß die Thiere einige Tage vor der Reiſe ſchon nichts gefreſſen haben, trotzdem werden, wie uns unſere Verſuche ganz einwandfrei zeigten, noch recht bedeutende Harnmengen in das Waſſer entleert, welche gar bald eine intenſive Sauerſtoffzehrung herbeizuführen vermögen. Es war dieſe Sauerſtoffzehrung in unſeren Ver⸗ 2 —— e ere ee Neben erz | 1 4 1 i 75 nn Suchen bei verhältnißmäßig geringen Fiſchmengen in recht beträchtlichen Waſſerquantitäten bei ‚einer Temperatur von 18— 20 C. bereits jo mächtig, daß ſelbſt eine beſtändige intenſive Durchlüftung nicht hin reichte, das Waſſer genügend ſauerſtoffreich zu erhalten. — Nun muß man ſelbſt im Sommer und auf weitere Entfernungen Fiſchtransporte ausgeführt haben, um zu wiſſen, welch' hohe Temperaturen ſich unter Umſtänden in den Waggons entwickeln können und, wie in Folge dieſer tropiſchen Hitze das Eingehen transportirter Fiſche auch ohne die Annahme einer direkten Einwirkung der Gewitter zu erklären iſt, zumal bei Fiſchtransporten noch mancherlei Zufälligkeiten (längeres Stehen auf Stationen u. a. m.) mitſprechen. Unter den von mir aus der Literatur verſchiedener Länder zuſammengeſtellten Beob- achtungen über Fiſchſterben bei Gewittern — etwa 400 — gehören die meiſten unſtreitig den eben genannten drei Gruppen an und müſſen daher von vornherein ausgeſchaltet werden. Eine Anzahl anderer ſind wegen Mangel an näheren Angaben nicht ſicher unterzubringen, immerhin verbleiben noch Fälle genug, aus denen hervorgeht, das während der Gewitter ein unter Umſtänden ſogar recht beträchtlicher Sauerſtoffſchwund im Waſſer auftreten muß. Dieſe Annahme, welche in direkten, im hieſigen Inſtitut angeſtellten Ver⸗ ſuchen eine Stütze findet, wird mir von verſchiedenen gewiegten Züchtern und gediegenen Praktikern durchaus beſtätigt. — Ich gebe im Folgenden in groben Zügen ein Reſumé dieſer Gewitter⸗ beobachtungen, ſoweit ſie mir einwandfrei erſcheinen, und bitte die Herren Fachgenoſſen, Natur— freunde, Aquarienbeſitzer u. A. ihre bezüglichen Wahrnehmungen entweder der Redaktion dieſer Zeitung oder an mich perſönlich einſenden zu wollen. Jeder genau beobachtete Fall iſt zur Klärung dieſer wichtigen Frage hochwillkommen. Die auf Veranlaſſung von Profeſſor Dr. Zuntz durch mich ausgeführten Verſuche über den Sauerſtoffgehalt der Sammenthiner Dorfteiche im Sommer und Winter haben ergeben, daß dieſe Weiher in Bezug auf die Schnelligkeit und Gründlichkeit der „Selbſtreinigung“ geradezu ideelle Verhältniſſe repräſentiren. Mögen auch noch ſo gewaltige Mengen von fäulnißfähiger organiſcher Subſtanz am Tage in dieſe Pfühle gelangen, ſie werden ſpielend verarbeitet, verarbeitet, ohne daß die Sauerſtoffwerthe, die ja gerade im belichteten Dorfteich recht hohe ſind, merklich abſinken. Daß in guten Seen und Teichen die Verhältniſſe ähnlich liegen, zeigen in ſchöner Uebereinſtimmung die Befunde von Dr. med. Schimanski in den Stuhmer Becken, welche dieſer mir gütigſt zur Verfügung geſtellt hat, und meine Beobachtungen im Fiſchteich IV Sammenthin. Thatſächlich hören wir auch nie, daß in ſolchen erſtklaſſigen Weihern nach ſtarken Regengüſſen ohne Gemitter- neigung im Tageslicht trotz der oft hineingelangten ganz gewaltigen Mengen von Jauche, Koth und Schlick Fiſchſterben beobachtet wurden. Es wird vielmehr in den betreffenden Berichten immer ausdrücklich betont, daß die Fiſche, wenn ſie dyspnoiſch, nach Luft ſchnappend, an der Oberfläche des Waſſers ſtanden, ſobald der Regen fiel, munter in ihrem Elemente ver- ſchwanden und daß weiterhin die Freßluſt, welche vorher verſagt hatte, ſich unmittelbar nach dem Regenfall deſto ſtärker wieder einſtellte. Ganz anders bei Gewittern! — Die Fiſche bleiben dyspnoiſch, ſelbſt während der Regen fällt, an der Oberfläche, die Athemnoth ſverſtärkt ſich zuſehends und plötzlich beginnt das Sterben, dem oft genug nicht nur ſo widerſtandsfähige Thiere wie der Bitterling, das Moderlieschen, die Schleihe und der Schlammpeitzker, ſondern auch zahlreiche Vertreter der beweglichen Kleinfauna zum Opfer fallen. — Vor reichlich 15 Jahren erklärten Nicklas u. A. dieſe Erſcheinungen dadurch, daß „wohl ein Blitzſtrahl das Waſſer getroffen“ hätte, allein ſie mußten dieſe Annahme ſehr bald fallen laſſen, nachdem von Oeſterreich, Bayern, aus der Schweiz und vom Oſtſeeſtrande her Nachrichten des Inhaltes eingelaufen waren, daß im ganz klaren, reinen Gebirgsbach oder See die Fiſche unter ſolchen Verhältniſſen bei Tage wie bei Nacht maſſenhaft krepirt ſeien, obwohl die Gewitter in einiger Entfernung nieder- gingen, alſo die betreffende Lokalität Blitzſchlägen gar nicht ausgeſetzt war. — Sehr merkwürdig iſt auch das Verhalten der Schlammpeitzker an Tagen mit ſtarker Gewitterneigung. Wir wiſſen, daß unſere mit einer eigenartigen Darmathmung ausgeſtatteten drei Schmerlenſpezies von dieſer bloß dann Gebrauch machen, wenn der Sauerſtoffvorrath im Waſſer knapp wird. Im pflanzenloſen Aquarium oder beſſer noch in einem mit Brunnenwaſſer 76 — beſchickten Goldfiſchglaſe können wir das ziemlich oft beobachten. Beſonders gut gelingen derartige Experimente indeſſen an gewitterſchwülen Tagen, weßwegen man den Fiſch auch in vielen Gegenden als Wetterpropheten preiſt. Nun ſind derartige Wetterprophezeihungen durch Thiere ja ſtets eine heikle Sache — ich erinnere an die treffende Bauernregel von dem Krähen der Hähne; aber eigenthümlich iſt und bleibt es doch, daß man die Darmathmung der Schmerlen im Freien. außer bei Fiſchaufſtänden noch niemals als an gewitterſchwülen Tagen beob⸗ achtet hat und daß dieſe Thiere alsdann ſchon am frühen Morgen durch ihr abjonder- liches Verhalten die Nachmittags kommenden Gewitter anzeigten. Intereſſant iſt auch die Unruhe des Aales, eines gleich den Schmerlen typiſchen Grundfiſches. Er „läuft“ bei dieſer Gelegenheit wie toll und wird maſſenhaft in Reuſen und Säcken gefangen. Aehnliches berichtet man über den Wels. — Hier möchte ich weiterhin jene Beobachtungen unterbringen, nach denen ſich ähnlich wie bei Fiſchaufſtänden die verſchiedenartigſten Fiſche maſſenhaft am Einfluß eingefunden und verſucht haben, durch die Rechen und Gitter zu entkommen. Hierüber weitere ſichere Daten zu erhalten, wäre ſehr erwünſcht. Ich erwähnte im Vorausſtehenden bereits, daß gerade in klaren, reinen Gebirgsbächen und Seen oft genug Fiſchſterben bei Gewittern zur Beobachtung gelangt ſeien. Hierher gehört. auch der unlängſt an anderer Stelle erwähnte Fall, wo in einer Fiſchzuchtanſtalt in gewiſſen Bruttrögen oder Behältniſſen ſämmtliche Forellen abſtarben, während ſie in anderen am Leben blieben. Dieſe intereſſante Beobachtung ſteht keineswegs vereinzelt da, ſie wird vielmehr um die Mitte oder gegen Ende der achtziger Jahre, als die Forellenzucht noch weit mehr als heute im Brennpunkt des Intereſſes ſtand, von ganz verſchiedenen Stellen, ſogar aus Amerika, gemeldet. Dabei wird in mehreren Berichten beſonders betont, daß die Fiſche nicht in neben- oder hintereinander ſtehenden Trögen abgeſtorben ſeien, ſondern daß dieſes Abſterben in „ganz verſchiedenen“ Käſten „ganz verſchieden, in bunter Reihe“ erfolgt ſei. Leider fehlen auch hier genaue Daten und leider werden ſich dieſe Angaben kaum je vervollſtändigen laſſen, da die betreffenden Notizen meiſt in Form kurzer Mittheilungen oder von Anfragen anonym erſchienen ſind. Nach unſeren Verſuchen ließen ſich derartige Wahrnehmungen aber dann leicht und einwandfrei erklären, wenn ein Theil der Behältniſſe etwa aus Metall (Blech), der andere aus Glas beſtanden hätte oder, woran man eher denken kann, wenn ein Theil der Glasgefäße durch metalliſche Rohrleitungen mit der Erde in Verbindung ſtand, ein Theil nicht. Es müßten dann in den Metallgefäßen bezw. den leitend mit der Erde verbundenen Behältniſſen die Fiſche am Leben geblieben, in den Glasgefäßen aber abgeſtorben ſein. Gerade hierüber gemachte Beobachtungen bitte ich unter genauer Angabe der Adreſſe mittheilen und bei eventuellen jpäteren Wahrnehmungen auf dieſe Punkte achten zu wollen. Am merkwürdigſten ſind aber jene Berichte, von denen der eine aus Oſtpreußen, der andere aus Rußland ſtammt und nach denen in ſolchen Nächten, in denen Nordlichter beobachtet wurden, alle Fiſche in offenen Teichen und Seen trotz der kühlen, winterlichen Tem⸗ peratur abſtarben. Hierher ſcheint mir auch jene Mittheilung zu gehören, welche beſagt, daß eines Abends bei „eigenartiger“ Röthung des Himmels ein totales Fiſchſterben in einem See eingetreten ſei. Karl Knauthe, Berlin N 4, Invalidenſtraße 42. IV. Zur Frage des im Handel zuläffigen Mindeſtmaßes der Krebſe.“) Nachſtehend bringen wir unſern Leſern einige Beiträge zu der Frage nach der Herab— ſetzung des Mindeſtmaßes für den Krebs, aus dem hervorgeht, wie weite Kreiſe eine direkte Schädigung unſerer einheimiſchen Krebsbeſtände mit Recht befürchten, wenn die von dem Krebs— händler Micha in Berlin lediglich zu ſeinem privaten Vortheil in Szene geſetzte Agitation zur Herabſetzung des Minimalmaßes auf 9 cm wirklich in Kraft treten ſollte. In der „Landwirthſchaftlichen Preſſe“, dem hervorragendſten Organ der deutſchen Land- wirthſchaft, ſchreibt hierüber Herr Heyking in Nr. 3 vom 12. Januar 1901 u. A. Folgendes: *) Auszug aus einem Artikel in der „Deutſchen landwirthſchaftlichen Preſſe“ Nr. 3 vom 12. Januar 1901. Ar N - HN. n I —1 „Schon ſeit Jahren agitiren Herr Micha und ſein Anhang für die Herabſetzung des geſetzlichen Mindeſtmaßes der Krebſe von 10 auf 9 cm. Wenn ich auch in einigen Punkten mit Herrn Micha gleicher Anſicht bin, ſo kann ich dieſe doch nicht in allen Punkten theilen. Herr M. behauptet, ein Krebs von 9 em Länge kann unter Umſtänden ſchon zweimal fortpflanzungsfähig ſein. Dieſes iſt unter Umſtänden richtig und auch falſch. Wir haben in Preußen viele Seen, in denen die Krebſe nie 10 em lang werden und ſchon mit 8 em fortpflanzungsfähig ſind. In anderen Seen dagegen, die große Krebſe produziren, iſt es eine große Seltenheit, daß man 9 cm lange eiertragende Weibchen findet. Als ich feiner Zeit die Herrſchaft Parlow in der Uckermark bewirthſchaftete und von dort meine umfangreichen Krebsfänge an Herrn Micha verkaufte, bildete dieß Thema oft einen Geſprächsanlaß zwiſchen mir und dem Micha'ſchen Fiſch⸗ bezw. Krebsmeiſter, der mir im Auftrage des Herrn Micha die Krebſe abnahm. Unter Tauſenden von Schock Krebſen entdeckten 10—12 Sortirer keine ſo kleine Krebsmutter. Der Parlower See erzeugte eben nur große Krebſe. Die kleine Krebsart ſcheint an beſtimmte Seen gebunden zu ſein, woſelbſt ſich dieſelbe oft trotz der raubwirthſchaftlichen Fänge rieſig vermehrt. Werden dieſe — ich nenne ſie Zwerg⸗ krebſe — in andere Seen verſetzt, ſo verliert ſich in der erſten Generation ihre Eigenſchaft nicht. In Teichen mit kaltem, klarem Quellwaſſer kann der Zwergkrebs nicht leben, er ver- langt flache, moorige und anmoorige Seen mit viel Vegetation und hoher Erwärmung. Daß es dieſe beiden Krebsraſſen in Deutſchland gibt, weiß Herr Micha beſtimmt, in Folge deſſen wird er zugeben, daß er nur bedingungsweiſe im Punkt J Recht hat. (Anmerkung der Redaktion: Hier hätte eben die von Profeſſor Hofer dem Deutſchen Fiſchereiverein vor— geſchlagene Neuunterſuchung der ganzen Frage einſetzen ſollen, um feſtzuſtellen, welche Ver⸗ breitung und welche wirthſchaftliche Bedeutung dieſe Krebszwergraſſen eigent⸗ lich beſitzen.) Punkt II. Herr Micha behauptet, daß durch Herabſetzung des Mindeſt⸗ maßes der Krebſe das Intereſſe des Handels gewahrt wird. Dieſes kann Herr M. doch nur auf den internationalen Großhandel beziehen. Rußland und Finnland lieferten früher eine große Menge Krebſe, hauptſächlich vorwiegend ſolche Waare unter 10 em Länge. Gewiß wurde es dem Großhändler ſchwer, derartige Thiere unterzubringen, da der Verkauf von untermaßigen Thieren bei uns verboten, — allerdings würde das neue Geſetz dem Händler freie Hand geben. Was der inländiſche Handel — hauptſächlich der Kleinhandel — von dem Geſetz erwarten ſoll, kann ich nicht recht begreifen. Schon in ziemlich bedeutenden Provinzialſtädten wickelt ſich der Krebshandel zum größten Theil in den Monaten ohne R ab. Daran iſt das Publikum gewöhnt, und es werden Jahrzehnte vergehen, ehe es anderen Sinnes wird. In dieſen Monaten ſind die Krebſe billig, wer einen Suppenkrebs haben will, der kann ſich einen 10 em langen leiſten, er braucht keinen 9 centimetrigen. Der Händler erhält von feinen Lieferanten nur Maßkrebſe, weil der Lieferant weiß, daß er dem Händler mit der kleineren Waare Unannehmlichkeiten der Polizei gegenüber bereitet. Der kleine Handelsmann verkauft dieſe geſetzliche Waare und ift zufrieden! — Nun frage ich Sie, Herr Micha, wenn das Geſetz auch die 9 em großen Krebſe freigibt, was nützt dieß dem Kleinhändler? Es wird ſich der Markt in einigen Jahren vielleicht überfüllen, die Preiſe werden fallen, — kurz, es wird mit den Krebſen einige Jahre ein Schleuderhandel getrieben, um dann auch wieder auf dem alten Standpunkt zu ſein. Kein Menſch wird behaupten können, daß unſere Krebsbeſtände bei dem jetzigen Mindeſt⸗ maß ſich geſteigert haben — das Gegentheil iſt der Fall. Ihr Herr Vater iſt beim Krebs⸗ handel und 10 em Mindeſtmaß ein reicher Mann geworden, Sie fordern 9 cm — vielleicht wird ſpäter dereinſt Ihr Herr Sohn 8 em fordern. Schließlich werden wir auf den Stand— punkt gelangt ſein, überhaupt nur 8 em lange Zwergkrebſe in Deutſchland zu haben. Die Erhöhung der Waſſerpachten, die Verbeſſerung der Fanggeräthe, der Kampf um's Daſein, der auch an den Fiſcher erhöhte Anforderungen ftellt, hat heute ſchon viele Fiſcher gezwungen, auch mindermaßiges Material anzugreifen, und es finden ſich hie und da auch gewiſſenloſe Händler, die derartige Waare verwerthen, — wird dieß ausbleiben? — 9 em iſt erlaubt — 8 wird mitgenommen, und 7 bleibt übrig⸗ Was hat nun die Landwirthſchaft von der Herabſetzung des Mindeſt⸗ maßes von 10 auf 9 em? Wird die Waſſerpacht ſteigen? Dieß doch nur jo lange, bis die 10 em Länge aus- gefiſcht iſt, nachher bleibt es beim Alten. Unſere Seebeſitzer find, Gott ſei Dank, fo konſervativ, daß ſie ſich ſelbſt ein Fiſchereigeſetz inſofern machen werden, daß ſie keinen Krebs aus ihrem Waſſer laſſen, der nicht das Maß hat, welches der Beſitzer wünſcht. Wie der Schießer an einer devaſtirten Jagd doch endlich ſein Ende findet, jo wird es auch in den ſogenannten freien Seen der Fall fein; wenn das Waſſer ausgeraubt, verläßt entweder der Beſitzer das Lokal, oder er gelangt zur Einſicht. Welchen Vortheil hat der kleine Fiſcher von der Herabſetzung des Mindeſtmaßes? Derjenige, welcher ſeinem See die großen Krebſe entnommen, wird nun über die kleinen herfallen und dieſe verwerthen, zu ſeinem Nutzen, aber zu des Verpächters Schaden. Ein Anderer, deſſen Pachtdauer abläuft, wird noch ſchnell ſeine 9gem-Krebſe auf den Markt bringen. und dann verduften. Der gewiſſenhafte Waſſerbeſitzer wird es beim Alten laſſen. Es wird alſo der vorſichtige, rationelle Fiſcher und Waſſerbeſitzer ſo gut wie gar keinen Nutzen von der Herabſetzung des Mindeſtmaßes haben. Der einzige, welcher einen Vortheil von der Herabſetzung des Min⸗ deſtmaßes von 10 auf 9 cm hat, iſt der Großhändler, deren es in Deutſchland nur einige gibt. Die Großhändler vermitteln für den Kleinhandel des In- und Auslandes die ſogenannten Suppenkrebſe und Krebſe, welche zum Garniren der Speiſen und zu Fricaffees gebraucht werden. Ein Großhändler iſt nun nicht im Stande, ſo viel Krebſe en detail zu verkaufen, wie eine Großſtadt gebraucht, er muß ſeine Waare in die Auktion bringen können, er muß ſie dem Kleinhandel anbieten. Dieß verhindert allerdings das zeitige Geſetz. Der Handel mit untermaßigen ausländiſchen Krebſen ließe ſich vielleicht auf folgende Weiſe in die Wege leiten: Der Handel mit Krebſen über 10 em wird freigegeben. Inländiſche Krebſe unter 10 em dürfen von Händlern weder feilgeboten, noch zum Kauf ausgeſtellt werden, ſich auch nicht in den Hältern der Händler befinden. Ausländiſche Krebſe unter 10 em dürfen nur in an der Grenze verplombten Körben eingeführt werden, vielleicht von 1 Schock-Körben an. Nur der Konſument, der den Korb mit der Waare erſteht, iſt berechtigt, den Korb zu öffnen, der Handel geht auf das Vertrauen, das man zum Händler hegt. Suppenkrebſe dürfen daher unter 1 Schock nicht abgegeben werden. Acht bis zehn Tage werden ſich ſolche Krebſe lebend halten (ſiehe „Fiſcherei-Zeitung“, Neudamm, Seite 822, Spalte II), dieſe Zeit wird für den Großhändler und Händler genügend ſein, um ſeine Waare zu . Ausländiſche Großhändler mögen ihre Hälter an die Grenze legen und von dort ihrem Kollegen den nöthigen Bedarf übermitteln, erreicht doch jedes Eilgut in weniger als einem Tage von der Landesgrenze Berlin. Durch dieſe Maßregel wird auch vermieden werden, daß deutſche Gewäſſer mit ausländiſchen Krebſen beſetzt werden, denn wir produziren ge⸗ nügend Beſatzwaare, wenn auch nicht zu einem Preiſe von 2,50 bis 3 Mk. pro 100 Stück.“ Nach einigen weiteren Ausführungen über Beſatzkrebſe ſchreibt der Verfaſſer weiter: „Mit ausländiſchen Krebſen wollen und brauchen wir unſere Seen nicht zu devaſtiren, denn wir haben eigene Beſatzkrebſe in genügender Menge. Wenn die Fiſchereivereine in ihren Bezirken Umfrage halten, werden ſie genug Angebote aus heimiſchem Waſſer erhalten. Zum Fang von Beſatzkrebſen iſt die landräth⸗ Ee: 79 mn — liche Genehmigung erforderlich. Jeder Sendung iſt vom Gemeindevorſtand eine Beſcheinigung beizugeben. Wenn es ſo gehandhabt wird, dann wird nicht dem Ausland und dem Millionärgroßhändler der Millionenverdienſt in den Schooß fallen, ſondern dem Waſſerbeſitzer und dem Fiſchersmann! Hoffentlich wird unſer Parlament Ihre Wünſche, Herr Micha, nicht erfüllen, und da thäte es recht daran. Jagdſchütz bei Bromberg. Heyking, Fiſchereidirektor.“ * * * Des Weiteren ſchreibt der Sachverſtändige des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins, Herr Dr. Seligo in Nr. 1, Band XIII der „Mittheilungen des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins“ unter dem Titel: „Die Krebspeſt und andere Krebskrankheiten“ über die vor⸗ liegende Frage unter Anderem Folgendes: „Die Hauptkrankheit des Krebſes, die ſogenannte Krebspeſt, hat nun in faſt ganz Mitteleuropa die Krebsbeſtände der Gewäſſer theils vernichtet, theils ſo verringert, daß ſie ſich nur nach vieljähriger, ſorgfältiger Schonung wieder zu dem alten, werthvollen Umfange ent- wickeln können. Im Vergleich zu der früheren, in reinen, klaren Gewäſſern faſt allgemeinenn Verbreitung des Krebſes ſind jetzt die Krebsgewäſſer bei uns zu Ausnahmen geworden, ſodaß der von dem Großhandel zu deckende Bedarf zum großen Theile aus dem Auslande, namentlich aus Rußland, Finland, Schweden bezogen wird. Es läge wohl nun nahe, mit dem koſtbaren Reſtbeſtande, der uns namentlich auch zur Wiederbevölkerung der von der Seuche befallenen Gewäſſer mit Krebſen dienen muß, ſchonend umzugehen und namentlich eine Gewähr dafür zu ſchaffen, daß die geringen Beſtände, welche hier und da aus den verſchont gebliebenen Jung⸗ krebſen und aus den kleinen Mengen eingeſetzter Krebſe ſich gebildet haben, Zeit behalten, um anzuwachſen, ſich reichlich zu vermehren und damit die Wiederherſtellung eines fangwürdigen Beſtandes wieder anzubahnen. Es iſt daher zu hoffen, daß die Bemühungen von Berliner Fiſchhändlern, welche leider bei maßgebenden Kreiſen in Berlin Unterſtützung gefunden haben, nämlich das Mindeſtmaß des Krebſes von 10 em noch weiter auf 9 em herabzudrücken, keinen Erfolg haben. Im Intereſſe der deutſchen Krebszucht liegt eine ſolche Herabſetzung entſchieden nicht, fie fol thatſächlich nur im Intereſſe der Krebshändler durchgeführt werden, deren Material in Folge der Krebspeſt ſich erheblich vermindert hat, die daher durch Herabſetzung des Mindeſt⸗ maßes mehr, wenn auch geringere Waare auf legale Weiſe erlangen wollen, während ſie dieſe ſelbe untermaßige Waare zur Zeit nur unter Umgehung des Geſetzes auf den Markt bringen können. Wenn geſagt wird, daß „vernünftige Fiſcher“ ſich trotz des niedrigen Mindeſtmaßes hüten würden, ſo kleine Krebſe zu verkaufen, ſo ſchlägt dieſe Aeußerung ſelbſt die Behauptung, daß die Herabſetzung im Intereſſe der Fiſcher liege. Namentlich aber geht fie gegen die Inter⸗ eſſen der zahlreichen Gewäſſerbeſitzer, welche nicht ſelbſt die Seen bewirthſchaften, ſondern die Krebſerei beſonders verpachten und bei der jetzt herrſchenden Unſicherheit gegenüber der Krebspeſt die Pacht nicht auf eine längere Reihe von Jahren feſtlegen können. Daher würden zweifellos in „unvernünftiger“ Weiſe die Seen ausgeraubt werden. Wenn angeführt wird, daß die Fiſchereibeimten Schwedens den Fang von Krebſen von 9 em Länge an nicht zu beanſtanden Veranlaſſung nehmen, weil der Krebsbeſtand bei dieſer Ausdehnung des Fanges nicht ſichtlich abnehme, jo mag das für das von der Krebspeſt noch unberührte Schweden gelten, in Gentral- europa und namentlich in Norddeutſchland würde die allgemeine Einführung eines ſo geringen Mindeſtmaßes, das nur dem Handel zu Liebe angeſtrebt wird, bei den jetzt herrſchenden Zu⸗ ſtänden unausbleiblich dem ſchon an ſich überaus ſtark geſchmälerten Krebsbeſtande ſchwere Schäden ſchlagen. In Schweden ſelbſt beanſtandet man die dort zu Markt gebrachten kleinen Krebſe als „jämmerlich kleines Zeug“ *), und wir ſollten die Hand dazu bieten, daß auch bei uns der Krebs den Händlern zu Liebe jo verſchleudert werde? Seligo.“ *) Om kräftor och kräftodling. Sv. Fiskeritidskrift 1900. S. 41. 80 V. Salmonideneinſätze. Verfolgt man unſere deutſche Fachpreſſe, ſo findet man heute drei Richtungen vertreten, welche alle dem allgemeinen Wohle auf fiſchereilichem Gebiete dienen wollen. Wie in der Politik, blieb es auch hier nicht aus, daß die Geiſter aufeinander prallten — eine geſunde, aber auf die Dauer wenig erquickliche und erfahrungsmäßig wenig fördernde Er⸗ ſcheinung, die nur vorübergehend Nutzen ſchafft. Wir haben außer der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“, ein Fachblatt für Teichwirthe, ein anderes vertritt in erſter Linie den Handel, ein drittes vornehmlich den Fiſcherſtand u. ſ. w. Wenn ein Laie alle dieſe Blätter durchlieſt, muß er zu dem Urtheil kommen, daß die erſten Jahrzehnte fiſchereilicher Beſtrebungen mit unfruchtbaren Arbeiten erfüllt geweſen ſind. Beſonders herabgeſetzt wird die Salmonidenzucht. Schlagworte, wie „das Geld für Lachſe in den Rhein werfen“ ſind häufig zu leſen; es wird fogar die Hebung der Forellenwäſſer angezweifelt. Man muß jagen, es iſt Syſtem in der Sache und semper aliquid haeret. Hat man doch regierungsſeitig die Verwendung von Staatsgeldern für Iridea verboten. Es würde zu weit führen, das Unberechtigte dieſer Urtheile zu beweiſen, es wäre auch vergeblich, da beliebte Schlagworte immer wiederkehren werden. Es fragt ſich nur, ob von Seiten Derjenigen, welche mit Ausſetzung von Salmoniden Erfolge zu verzeichnen hatten, an den Stellen darüber berichtet worden iſt, von denen die Anregungen ausgegangen ſind: die Fiſchereivereine. Dieſe Frage muß man verneinen, wenigſtens ſind derartige Berichte nur vereinzelt zur Kenntniß gelangt. Daß aber eine Veröffentlichung dringend nöthig iſt, tritt heute recht in die Augen fallend zu Tage, wenn man den Entwurf zu einem neuen preußiſchen Fiſchereigeſetz lieſt. Der Werth der Salmonidenwäſſer iſt nicht entſprechend gewürdigt. Der Grund dieſer Verſäumniß liegt oft an der Gleichgiltigkeit der Betheiligten. Man ſagt ſich, „das find ja allbekannte Dinge u. ſ. w.“ Oft auch liegt etwas anderes zu Grunde, wo Gewäſſer verpachtet ſind. Man fürchtet, den Pachtzins zu ſteigern. Die Folgen dieſer Unterlaſſungen wären nun nicht ſo ſchlimm, wenn ausſchließliche Forellenwäſſer in Frage kämen, denn deren gute Verwerthung wird dadurch keinen Schaden leiden — aber etwas Anderes iſt es, wenn Flüſſe und Seen zur Beſetzung mit Salmoniden durch die Vereine herangezogen werden. Mißlingt an einer Stelle das Ausſetzen, ſo wird ſofort von gegneriſcher Seite das bekannte Wort vom „rechten Fiſch in's rechte Waſſer“ entgegengeſchleudert. Das iſt ungeheuer billig, aber auch ebenſo ungerecht. A priori zu entſcheiden, ob immer das rechte Waſſer und der rechte Fiſch vereinigt ſind, iſt nur auf wiſſenſchaftlicher Grundlage möglich und da ſind wir trotz aller Arbeit noch in den Anfängen. Sollten wir aber mit dem Ausſetzen ſo lange warten, bis die wiſſenſchaftlichen Grundſätze klargelegt ſind, ſo würde das erſtens außerordentlich lange dauern, zweitens aber auch der Wiſſenſchaft nicht gedient ſein. Letztere muß von Erfolgen, wie von Mißerfolgen, ihre Schlüſſe ziehen. Seit etwa dreißig Jahren haben wir die trutta iridea eingeführt — zugleich mit der fontinalis. Der Werth erſteren Fiſches für den Teichzüchter iſt zweifellos. Während nun die fontinalis an ſehr vielen Orten in kalte Bäche eingeführt iſt und ſich ſehr gut entwickelt, ſteht man der Iridea zum großen Theile noch abweiſend gegenüber. Es ſcheint nöthig, den Gründen dieſer Erſcheinung näher zu treten. Man weiß aus den in den Zuchtanſtalten gewonnenen Erfahrungen, daß die Iridea wärmeres Waſſer, wie die fontinalis liebt, bevorzugt. Es wird wohl kaum eine Salmoniden⸗ anſtalt geben, welche über Forellenbäche verfügt, die nicht die Ausſetzung der Iridea verſucht hätte. Es werden wohl alle nur mit Brut, höchſtens mit Jährlingen vorgegangen ſein. Wohl übereinſtimmend lautete das Urtheil, daß die Iridea ſtromab in größere und wärmere Waſſer⸗ läufe gewandert ſei. Es bildete ſich nun ſchnell wieder ein Schlagwort: „Die Iridea iſt ein Ausreißer“. Dabei iſt es jahrelang geblieben. Der Züchter erfreute ſich ſeines Teichmonopols. Die Vereine, in ihren Mitteln beſchränkt, wollten von dem „Ausreißer“ nichts wiſſen, obgleich die Anſicht ſich allmählich Bahn brach, daß die Iridea die einzige Salmonide bis jetzt ſei, die man in unſere Flüſſe bringen könne. Es wird nun mit Recht die Frage aufgeworfen, wo ſind denn die vorerwähnten Einſätze geblieben? Sie müßten doch in den unteren Flußläufen zum Vorſchein gekommen ſein? Darauf Br * 81 kann man erwidern, daß dieſe unteren Waſſerläufe meiſt in ſolchen Händen ſind, welche von dem Daſein und dem Ausſehen der Iridea keine Ahnung haben. Soll aber in einem ſtark befiſchten Waſſer ein neu zugeſetzter Fiſch aufkommen, ſich einbürgern, ſo muß die Ausſetzung in genügender Zahl und Jahre hintereinander erfolgen. Das iſt wohl nur ſelten geſchehen. Fünf Jahre dauerte es, bis die Einbürgerung des Zanders im Rheine feſtgeſtellt wurde. Geradeſo verhält es ſich zweifellos mit der Iridea. Kommt man auf Reiſen als Fiſcherei⸗ liebhaber mit Fiſchern in Berührung, ſo wird der Einzelfang auf Befragen zuweilen zugegeben. An wie vielen Flüſſen nun die Iridea heute ſchon heimiſch iſt, das kann man nur wahrſchein⸗ licherweiſe aus Süddeutſchland wiſſen, wo man planvoller vorgegangen iſt. Da beſteht auch kein Zweifel mehr über den hohen Werth des Fiſches, beſonders für die Wäſſer, welche von Berufsfiſchern befiſcht werden. Anders dagegen in Norddeutſchland, wo man mit Vorliebe an manchen Orten den Befürworter der Salmonideneinführung als einen „Hochtory“ dem braven Berufsfiſcher gegenüber hinſtellt. Gewiß iſt jahrelang der Fluß und See dem Bache gegenüber etwas ſtiefmütterlich behandelt worden. Das iſt aber heute durchaus nicht mehr der Fall. In hoch anerkennenswerther Weiſe muß erwähnt werden, daß vieler Orten der Berufsfiſcher freundlich und fördernd den Vereinsbeſtrebungen gegenüber ſteht. Um Klarheit über das Vorkommen der Iridea zu erhalten, erſcheint es ſehr nöthig, daß in der am weiteſten verbreiteten „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Notizen erſcheinen, über folgende Punkte etwa: 1. Name des Gewäſſers. 2. Von woher ſtammt muthmaßlich der Einſatz? (Brut, Setzlinge oder größere Fiſche.) 3. Zahl und Größe der gefangenen Fiſche. 4. Sind Laichplätze und Brut, und an welchen Stellen beobachtet? Das iſt der Hauptzweck dieſer Zeilen, den wir der verehrlichen Redaktion an's Herz legen möchten. Dringend iſt zu wünſchen, daß endlich die Vorurtheile, welche der vorzüglichen Iridea noch nachgeſagt werden, ſchwinden. Zweifellos wird ſich herausſtellen, daß der Fiſch ſchon weiter verbreitet iſt, wie man glaubt. M. Anmerkung der Redaktion. Wir ſind gerne bereit, Mittheilungen über die Regen⸗ bogenforelle entgegenzunehmen und bitten um zahlreiche Nachrichten aus unſerem Leſerkreiſe. VI. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher⸗Kruft. Februar. In welcher Weiſe kann und ſoll der Landwirth, da wo es angeht, die Fiſchzucht mit in ſeinen Betrieb aufnehmen? Erſtens durch Nutzbarmachung bereits vor⸗ handener Gewäſſer. Abgeſehen von Bächen und Seen, die ja faſt alle verpachtet ſind und von dem Anpächter benutzt werden, gibt es an vielen Orten auf dem Lande noch Gewäſſer, die noch nie von einem Fiſche bewohnt wurden. Da iſt zunächſt der Dorfteich (Brandweiher), der mitten im Ort liegt in Betracht zu ziehen. Wird derſelbe durch Quellwaſſer geſpeiſt, ſo daß er fortdauernden Zu- und Abfluß hat, ſo eignet er ſich zur Forellenzucht ganz vor— züglich. Da die Abſperrvorrichtung ſolcher Teiche durchweg nicht für Jungbrut eingerichtet iſt, fo empfiehlt es ſich, zum Beſatz ein- oder zweiſömmerige Fiſche zu nehmen, die dann nach ein bis zwei Jahren zu marktfähiger Waare herangewachſen ſind. An manchen Orten iſt der Dorfteich dem einem oder anderen Ortsbewohner gegen geringes Entgelt auf eine Reihe von Jahren, überlaſſen und bringt alle zwei bis drei Jahre ſchönen Gewinn. Sollte der Dorf- teich ſich für Forellenzucht nicht eignen, weil ſein Waſſer ſich den Sommer über zu ſehr erwärmt, ſo verſuche man es mit Karpfen. — Sodann ſind ausgebrochene Steingruben, die jahraus jahrein zum Theil mit Waſſer gefüllt ſind, beachtenswerth. Freilich wird man in ſolchen⸗ ſogenannten Himmelsteichen von Forellenzucht und viefach ſogar von Karpfenzucht abſehen müſſen. Dagegen gedeihen in denſelben eine mäßige Anzahl Aale recht gut und können, je nach Art des Einſatzes, in zwei bis vier Jahren herausgefangen und verkauft werden. Zweitens, was von größerer Bedeutung iſt, durch Anlage geeigneter Teiche. Nehmen wir ein Beiſpiel. Landwirth X. hat in irgend einem Seitenthälchen eine enge Wieſe, die von 82 — ʃ——— — einem Quellbächlein Sommer wie Winter durchfloſſen wird. Er hat ſich entſchloſſen, dieſen Platz zur Fiſchzucht zu benutzen; denn es iſt ihm von ſachkundiger Seite geſagt worden, daß er hier durch Anlage von Querdämmen mit geringen Koſten eine Anzahl recht hübſcher Fiſch⸗ teiche anlegen kann; ſagen wir drei bis vier. Es dürfte nun wohl rathſam fein, dieſe Teiche nicht alle auf einmal anzulegen, ſondern vorerſt nur den oberſten. Die Arbeit hierzu mag an froſtfreien Tagen des Winters, wo die übrigen landwirthſchaftlichen Arbeiten nicht ſo drängen, geſchehen. Recht gut wird es ſein, ſich vorher eine ähnliche Anlage anzuſehen und ferner ſich Rath bei erfahrenen Männern zu holen, damit das Zapfenhaus zweckmäßig eingerichtet und eingeſetzt, der Damm ſtark und dicht werde. Endlich iſt der Teich fertig und unſer Freund X beſpannt ihn. Es iſt Alles wohlgelungen und X hat ſeine wahre Freude daran. Aber es ſind noch keine Fiſche darin. Endlich im März kommen auch dieſe; es ſind einige Tauſend Stück Forellenbrut. X will die Fiſchchen ſogleich in den Teich hineinſetzen, aber der Ueberbringer derſelben nimmt ihn beim Arme und wandert thalaufwärts das Bächlein hinan einige hundert Meter oder noch mehr. Voll Staunen fragt X.: „Was ſoll denn das? Die Fiſche gehören doch in meinen Teich. Ganz richtig. Aber wir ſetzen ſie hier oben aus. Die Thierchen fühlen ſich ganz wohl in dem klaren, kleinen Bächlein, ſie vertheilen ſich darin und haben ſo eine viel größere und ausgiebigere Fläche ſich zu ernähren. Die meiſten finden den Weg abwärts zum Teiche ſchon von ſelber und im Herbſte werden eine viel größere Menge recht ſchön entwickelter Forellchen im Teiche ſein, als wenn die Brut von Anfang ſämmtlich darin ausgeſetzt worden ſei. Im Spätherbſte wird Teich Nr. 2 in Angriff genommen. Die Arbeit geht nun ſchon leichter von ſtatten als bei Nr. 1. Nachdem Nr. 2 fertig und beſpannt iſt, wird Nr. 1 gezogen und abgefiſcht. Das Reſultat iſt in der Regel ein recht ſchönes. Ohne weiteres Zuthun iſt Landwirth X nun in den Beſitz einer ſchönen Anzahl Einſömmerer gelangt, die er jetzt ſämmtlich in Nr. 2 einſetzt. Nr. 1 mag den Winter über unbeſpannt bleiben und nur durch die mittlere Rinne dem Waſſer Durchlauf zu Nr. 2 gewähren. Erſt im folgenden Frühjahre, kurz vor Ankunft der neuen Brutſendung, wird Nr. 1 wieder beſpannt, um gerade ſo wie im erſten Jahre ausgenutzt zu werden. Im folgenden Spätherbſte werden Nr. 3 und 4 angelegt, und nun Nr. 2 gezogen und abgefiſcht. Die Fiſche ſind nun ſchon recht ſchön geworden, aber nicht alle ſind gleichmäßig gediehen. Die ſtärkſten finden eine neue Heim⸗ ſtätte in Nr. 4, die ſchwächeren dagegen in Nr. 3, während Nr. 2 entweder gleich oder was beſſer iſt, nachdem er einige Wochen leer geſtanden hat und ausgefegt wurde, wieder mit dem Ergebniß von Nr. 1 beſetzt wird. Während des folgenden, dritten Sommers kann X ſchon dazu übergehen, aus Nr. 4 zu verkaufen und namentlich dann, wenn er inzwiſchen darauf gekommen iſt, die Fiſche in Nr. 2, 3 und 4 zu füttern. Vielleicht hat er im Herbſte Nr. 4 ausverkauft und die erzielte Einnahme hat ſein Intereſſe für die ſchöne Fiſchzucht bedeutend erhöht. Ein anderer Landwirth wird den ihm gebotenen Eigenthums- und Waſſer⸗ verhältniſſen entſprechend anders wirthſchaften müſſen. Vielleicht geſtaltet ſich bei ihm die Sache ſchwieriger und koſtſpieliger. Immerhin, bei richtiger, ſorgfältiger und ſachgemäßer Handhabung bringt ihm der Platz durch die Fiſchzucht mehr ein als früher und das macht die gehabte Mühe und Ausgaben bald vergeſſen. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Inſtitut für Meereskunde. An der Königlichen Friedrich - Wilhelms -Univerfität zur Berlin iſt unter Leitung des Geh. Regierungsrathes Freiherrn von Richthofen, Profeſſor der Geographie, ein Inſtitut für Meereskunde begründet worden, welches, in Verbindung mit einem noch in den erſten Stadien der Ausgeſtaltung begriffenen Muſeum, die Aufgabe hat, die Meeres⸗ kunde im weiteſten Sinn, nämlich einerſeits nach der geographiſchen, phyſikaliſchen und bio⸗ geographiſchen Seite, andererſeits nach der volkswirthſchaftlich-hiſtoriſchen Richtung zu pflegen. Dieß ſoll in erſter Linie durch wiſſenſchaftliche Studien und Vorleſungen erreicht werden, doch hat das Inſtitut auch dem weiteren Zweck zu dienen, durch öffentliche Vorträge Sinn und 83 Verſtändniß für das Meer und das geſammte Seeweſen in Gegenwart und Vergangenheit, ins— beſondere für die volkswirthſchaftliche und ſtaatliche Bedeutung von Schifffahrt, Seeverkehr und Seemacht, in weiteren Kreiſen anzuregen und zu verbreiten. Den zuerſt genannten Aufgaben wird das Inſtitut erſt nach Fertigſtellung der dafür in Ausſicht genommenen Räume, nach Beſchaffung der Hilfsmittel des Studiums und nach weiterer Ausgeſtaltung der Sammlungen des Muſeums gerecht werden können. Den die allgemeine Belehrung betreffenden Zielen iſt es ſchon jetzt näher getreten und zwar mit einem Vortrage des Herrn Prof. Dr. Chun aus Leipzig über die deutſche Tiefſeeexpedition. Es ſollen zu dieſem Zweck im laufenden Winterſemeſter noch weitere Vorträge abgehalten werden, zu welchen die hervorragendſten Vertreter der Wiſſen— ſchaft ihre Themata bereits angeſagt haben. N Vorträge für Fiſchereiintereſſenten. Der Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt beabſichtigt Ende März ds. Is. in Wittenberg 2— 3 Tage Vorträge für praktiſche Fiſcher und ſolche, die ſich dafür intereſſiren, koſtenlos abzuhalten. Zur Haltung von Vorträgen haben ſich erboten: Dr. Kluge-Magdeburg, Dr. v. Spillner⸗Wittenberg, Lehrer Lucas⸗Werbelin, Kegel-Kalbe, ſowie der Vorſitzende, Rittergutsbeſitzer Schirmer-Neuhaus; auch ſoll noch, was Strombau, Einrichtung von Laichſchonrevieren und Fiſchereigeſetzgebung betrifft, von Seiten der Elbſtrombauverwaltung ein Vortrag gehalten werden. Da die Vorträge intereſſant und lehrreich zu werden verſprechen, ſo wäre ein reger Beſuch ſehr erwünſcht. Anmeldungen nimmt der Vorſitzende des Fiſchereivereins, Schirmer-Neuhaus, entgegen. Fiſchereilehrkurs in Erlangen. Mit Rückſicht darauf, daß das Intereſſe für den rationellen Betrieb der Fiſchzucht erfreulicherweiſe auch bei uns ein immer regeres wird, wurden ſeit zwei Jahren auf Veranlaſſung des Bezirksfiſchereivereins Erlangen bezw. des Mittelfränkiſchen Kreisſiſchereivereins Fiſchereilehrkurſe in Erlangen abgehalten, die aus Mittel- und Oberfranken und der Oberpfalz ſehr gut beſucht waren. Der Mittelfränkiſche Kreisfiſchereiverein hat nun beſchloſſen, alljährlich in Erlangen für Nordbayern einen Fiſchereilehrkurs abzuhalten. Derſelbe wird für dieſes Jahr vorausſichtlich Mitte März, zum Theil im Zoologiſchen Inſtitut der k. Univerſität, zum Theil in der Fiſchzuchtanſtalt des Bezirksfiſchereivereins dahier, unter der Leitung des Herrn Dr. Fleiſchmann, k. Univerſitätsprofeſſor und Direktor des Zoologiſchen Inſtituts, des Herrn Dr. Zander, Aſſiſtent an dieſem Inſtitut, ſowie des Leiters der hieſigen Fiſchzuchtanſtalt, Stadtkämmers Herrn Georg Colb, abgehalten und noch beſondere Bekannt— machung darüber erlaſſen werden. Der Kurs wird zwei Tage in Anſpruch nehmen und den Intereſſenten Gelegenheit bieten, ſich über die Fiſchzucht im Allgemeinen und namentlich über die Teichwirthſchaft (Teichbau, Teichdüngung, Beiſatzfiſche für den Karpfenteich ꝛc.), über die Ernährung der Fiſche mit Natur- und Kunſtfutter, ſowie über die künſtliche Fiſchzucht zu informiren. Die hauptſächlichſten Fiſcharten, die den Fiſchen zur Nahrung dienenden Waffer- thierchen werden im lebenden Zuſtande demonſtrirt und auch die hauptſächlichſten Teichpflanzen, Modelle, Brutapparate und die verſchiedenen künſtlichen Fiſchfutterarten werden den Beſuchern vorgezeigt und erklärt werden. Die Theilnahme am Lehrkurs iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Die deutſche Hochſeefiſcherei hat auch im letzten Jahre einen erfreulichen Aufſchwung genommen. Die Fiſchzufuhr nach Geeſtemünde betrug 32 / ũ Mill. Pfund im Werthe von 4¼ Mill. Mark gegen 2977 Mill. Pfund im Werthe von 4 Mill. Mark im Jahre 1899. Weniger günſtig ſtellte ſich allerdings das Reſultat in Bremerhaven, wo 5 ¼ Mill. Pfund Fiſche für faſt / Mill. Mark verfteigert wurden gegen 5°/, Mill. Pfund zu 750 176 Mk. im Jahre vorher. Der Ertrag der nach Nordenham fahrenden Hochſeefiſchereidampfer wird auf 2 bis 2 ½ Mill. Mark geſchätzt. Der Geſammtwerth der an den Märkten an der Weſer angebrachten Fiſche beträgt alſo gegen 7 Mill. Mark. Der Lachsfang im holländiſchen Rhein. In dem abgelaufenen Jahre 1900 iſt der Lachsfang im holländiſchen Rhein ganz außerordentlich niedrig geweſen, da nur in Summa 21462 Stück Lachſe angeführt wurden, von denen noch dazu nicht ganz 4 Prozent aus Deutſch— land, Frankreich und Norwegen ſtammten. Gegen das Jahr 1899, in welchem 25 785 Stück Lachſe gefangen wurden, zeigt ſich ſomit eine Abnahme um ca. 17 Prozent. Nur die ſogenannten St. Jakobsſalme haben eine Steigerung im Fange zu verzeichnen gehabt, da von dieſen im Jahre 1899 nur 3702 Stück, im Jahre 1900 dagegen 5220 Stück gefangen wurden. Aus. 84 a u en dieſer Steigerung glaubt man in Holland den Schluß ziehen zu dürfen, daß in einem ber nächſten Jahre wiederum eine Steigerung des Geſammtfanges, namentlich bei den Sommer⸗ lachſen zu erwarten ſein wird. Da in dem abgelaufenen Jahre 1900 die Lachsfiſcherei auf dem Rhein weder durch Eis noch durch Hochwaſſer behindert wurde, ſo daß während des ganzen Jahres ungeſtört gefiſcht werden konnte, ſo geht aus dem außerordentlichen Rückgang der Lachs⸗ fiſcherei hervor, daß auf die Menge der im Rhein zum Fange kommenden Lachſe die Aus⸗ ſetzungen von Lachsbrut keinen entſcheidenden Einfluß ausüben, ſondern daß andere Faktoren, die wahrſcheinlich während des Aufenthaltes der Lachſe im Meere in Wirkung treten, hierbei eine große Rolle ſpielen. Selbſtverſtändlich geht aber daraus nicht hervor, daß die Ausſetzungen von Brut als ſolche ohne Werth wären, da man nicht wiſſen kann, ob nicht ohne dieſelben der Lachsfang in den letzten Jahren noch bedeutend geringer geweſen wäre. Giftige Sardinen. In der franzöſiſchen Arrondiſſementhauptſtadt Chätellerault im Departement Vienne ſtarben vor wenigen Tagen drei Perſonen an Vergiftung durch den Genuß von Oelſardinen. Die aus den Eltern, einer 11 jährigen Tochter und einem Sohn von neun Jahren beſtehende Familie Richard hatte die Fiſche als Nachſpeiſe zum Mittageſſen ſerviren laſſen. Während die Eltern und das Mädchen tüchtig zulangten, weigerte ſich der Knabe, die Sardinen anzurühren. Als der Vater ihm befahl, ſeinen Widerwillen zu bekämpfen, nahm das Kind einen Biſſen in den Mund, doch war es ihm unmöglich, das Stückchen Fiſch hinunter⸗ zuſchlucken. Er ſpie es wieder aus und erklärte, lieber hungern zu wollen. Bald nach dem Eſſen wurde das Ehepaar und die Tochter von heftigem Unwohlſein befallen und trotz fofort in Anſpruch genommener ärztlicher Hilfe gab das Kind ſchon in der darauffolgenden Nacht ſeinen Geiſt auf. Die Eltern, kräftige Leute im Alter von 30 bis 40 Jahren, ſtarben im Verlauf des nächſten Tages. Die gerichtlich angeordnete Unterſuchung der von den drei Perſonen genoſſenen Speiſen hatte zum Ergebniß, daß die ſchon etwas verdorbenen Sardinen in der That das Gift enthielten. Prämien für Fiſchraubzeug. Die Prämien für erlegtes Fiſchraubzeug ſind von dem Fiſchereiverein für die Provinz Brandenburg, in Berlin, weſentlich erhöht worden, fo die bis⸗ herige Prämie von 50 Pfg. für Reiher auf 2 Mk., die Prämie für Taucher von 50 Pfg. auf 1 Mk. und von Ottern von 3 Mk. auf 5 Mk. Seit dem 1. April bis 17. November vor. Js. find erlegt worden 10 Reiher, 126 Taucher und 81 Ottern, wofür insgeſammt 551 Mk. an Prämien gezahlt worden ſind. Zur Erlangung einer Prämie ſind u. a. ein⸗ zureichen: vom Reiher die Ständer, vom Taucher der Kopf und vom Otter die Naſe. Ein Doublée auf Huchen. Einen gewiß ſehr ſeltenen Fang machte am 1. Februar Herr Dr. Karl Heintz in München, wohl einer der gewandteſten Huchenfiſcher, indem er in der Iller, zwiſchen Immenſtadt und Kempten, mit einem Wurf zwei Huchen von 9½ und 5 Pfund Schwere an die Angel bekam, welche offenbar zu gleicher Zeit nach demſelben Köder geſchnappt und dabei der eine an dem vorderen, der andere an dem hinteren Drilling ſich gefangen hatten. VIII. Vereinsnachrichten. Deutſcher Fiſchereiverein. In der Vorſtandsſitzung des Deutſchen Fiſchereivereins vom 15. Januar 1901 haben die nachſtehenden, auf dem VIII. Deutſchen Fiſchereirath in Weimar gefaßten Beſchlüſſe die ſatzungs⸗ gemäß erforderliche Genehmigung des Vorſtandes des Deutſchen en gefunden. 1. Antrag des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes und des Fiſchereivereins für Waldeck und Pyrmont. Der Weſtdeutſche Fiſchereiverband und der Fiſchereiverein für Waldeck und Pyrmont, die beantragt hatten, in die Reihe der angeſchloſſenen Vereine aufgenommen zu werden, ſollen dahin verſtändigt werden, daß im Hinblick auf die bevorſtehende Neubearbeitung der Satzungen, über deren Ausgang zur Zeit noch nichts Beſtimmtes vorauszuſagen ſei, eine Aufnahme neuer Vereine zur Zeit nicht thunlich erſcheine. 2. Antrag Recken: a) Den angeſchloſſenen Vereinen ſind die definitiven Bewilligungen aus Mitteln des Deutſchen Fiſchereivereins an die angeſchloſſenen Vereine, und zwar an alle Vereine, 85 — mitzutheilen, und ſobald als möglich auszuzahlen. b) Den angeſchloſſenen Vereinen iſt 6 Wochen vor dem Zuſammentreten des Fiſchereirathes ein ſchriftlicher Bericht über die Ausführung der Beſchlüſſe des letzten Fiſchereirathes zu überſenden. c) Die angeſchloſſenen Vereine ſind rechtzeitig vom Deutſchen Fiſchereiverein unter Beifügung eines vorläufigen Etatsentwurfes, betreffend die vorausſichtlich zur Verfügung ſtehenden Gelder, aufzufordern, ihre Wünſche für das kommende Etat3- jahr dem Deutſchen Fiſchereiverein mit eingehender Begründung derſelben einzureichen. Der Deutſche Fiſchereiverein wird alsdann dieſe Wünſche nebſt Begründung zuſammenſtellen und 6 Wochen vor dem Fiſchereirath den angeſchloſſenen Vereinen mittheilen, auch einen etwaigen vorläufigen Beſchluß des Präſidiums des Deutſchen Fiſchereivereins über die jedem Verein zuzutheilenden Summen beifügen. 3. Antrag Micha: Die an den Deutſchen Fiſchereiverein angeſchloſſenen Bereine ſind im Prinzip darüber einig, daß Anſprüche an das Reich aus den beſonderen Mitteln desſelben (Mk. 30,000) nur durch Vermittlung des Deutſchen Fiſchereivereins dem Reichsamt des Innern unterbreitet werden ſollen. 4. Antrag Micha: Die Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins wird beauftragt, die⸗ jenigen Nachrichten und Erfahrungen über Erfolge von Ausſetzungen und ſonſtiger fiſchereilicher Beſtrebungen zu ſammeln und zu veröffentlichen, welche ſich in den Vereinsberichten und in der Fachliteratur finden und ſonſt in Erfahrung zu bringen ſind. 5. Antrag des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins: Der Vorſitzende des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins hat den Antrag eingebracht, den Bodenſee wie früher als ſelbſtändiges Wirthſchaftsgebiet mit einer Summe von Mk. 600 jährlich zu bedenken, und gibt dem Wunſche Ausdruck, daß der Generalſekretär mehr als bisher in direkte perſönliche Fühlung mit den angeſchloſſenen Vereinen treten möge, zu dieſem Zwecke ſei es nothwendig, die bereitgeſtellten Mittel für Reiſekoſten zu erhöhen. 6. Der Deutſche Fiſchereirath ſpricht die Hoffnung aus, daß es dem Vorſtande des Deutſchen Fiſchereivereins gelingen möge, baldigſt die Mittel flüſſig zu machen, um den auswärtigen Mit- gliedern des Vorſtandes die Reiſekoſten zu den Vorſtandsſitzungen zu vergüten, und 7. einzutreten für die Bewilligung von Mitteln für eine Fiſchereikarte des Vereinsgebietes des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt. 8. Antrag Hofer: Der Deutſche Fiſchereirath ſpricht ſich für die Einführung eines Karpfenzolles aus. 9. Antrag Eberts: Der Fiſchereirath erklärt eine Reviſion der Satzungen des Deutſchen Fiſchereivereins für nothwendig und erſucht daher den Vorſtand, dieſe Reviſion in geeigneter Weiſe zu veranlaſſen und hierzu eine aus den Vorſtandsmitgliedern: Vicepräſident Uhles, Regierungs⸗ und Forſtrath Eberts, Geh. Regierungsrath und Landrath Dr. Federath, Miniſterialdirektor Dr. von Haag, Schatzmeiſter Micha, Excellenz von Plato, Baurath Recken und dem Generalſekretär Fiſcher, beſtehende Kommiſſion einzuberufen, welche ſich im Bedarfsfalle durch Kooptirung von zwei weiteren Mitgliedern ergänzen kann. 10. Antrag Schillinger: Der Herr Staatsſekretär möge gebeten werden, zu geſtatten, daß in Zukunft Reichsmittel für die Regenbogenforelle ausgegeben werden dürfen. 11. Antrag Fiſcher: Es möge dem Deutſchen Fiſchereiverein, der Centralſtelle, über die Mitgliederzahl der angeſchloſſenen Vereine und der dieſen wieder angeſchloſſenen Untervereine genaue Mittheilung gemacht werden, damit ſtatiſtiſch feſtgeſtellt werden könne, wie groß die Zahl der für die Fiſcherei intereſſirten, organiſirten Vereinsmitglieder in Deutſchland ſei. Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. Württembergiſcher Landesfifchereiverein. Vorſtandsſitzung am Sonntag, dien 16. Dezember 1900, im Vereinslokale in Stuttgart. In Anweſenheit ſämmtlicher 23 Vorſtandsmitglieder fand die jährliche Ausſchußſitzung unter dem Vorſitz des Herrn Präſidenten, Excellenz Freiherrn von Plato, kgl. Oberjägermeiſters, ſtatt. Als Vertreter der Königlichen Staatsbehörden waren erſchienen Herr Freiherr H. von Ow, Präſident der kgl. Centralſtelle für die Landwirthſchaft, mit Herrn Oberregierungsrath Kraiß, ferner der Referent der kgl. Domänendirektion in Fiſchereiſachen, Herr Finanzrath Jäger. Nach Begrüßung der Anweſenden, insbeſonders der Herren Vertreter der kgl. Regierung berichtete der Herr Präſident über die Ausführung der anläßlich der dießjährigen Hauptverſammlung in Freudenſtadt gefaßten Beſchlüſſe, unter Anfügung weiterer geſchäftlicher Mittheilungen. 1. In Folge der verſandten Einladungsſchreiben zum Beitritt in den Landesverein wurden 34 neue Mitglieder gewonnen, ſodaß heute demſelben 350 Einzelmitglieder angehören. 2. In einem Bericht des „Schwäbiſchen Merkur“ vom 11. Juni über die Freudenſtädter Hauptverſammlung, III. Theil, wird der Anſchein erweckt, als ob gemiſchter Beſatz von Bach- forellen und Bachſaiblingen vorgeſchlagen worden ſei, während auf Grund des Vortrages von Herrn Prof. Lampert⸗ Stuttgart, vom Herrn Präſidenten gerade hievor gewarnt wurde, damit nicht eine Vermischung dieſer zwei Winterlaicher ftattfinde, wie dieß in dem Bericht über dieſe Hauptverſammlung (ſiehe Nr. 17 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“) ganz richtig ausgeführt iſt. 3. Ueber die von über 40 Seen- und Teichbeſitzern Oberſchwabens beantragte „Aufhebung der geſetzlichen Schonzeit für Karpfen und Schleien“ entwickelt ſich ein längere Be⸗ ſprechung, bei welcher hervorgehoben wurde, daß beſonders Karpfen, in nicht ablaßbaren Teichen hauptſächlich nur während der wenigen Tage über die Laichzeit gefangen werden können, was bis jetzt aber geſetzlich verboten iſt; dadurch werden die Beſitzer ſolcher Fiſchwaſſer in ihrem Ver⸗ dienſte erheblich beeinträchtigt. Aus den gleichen Gründen wurde ſ. Z. die Schonzeit der Karpfen ꝛc. für den Bodenſee aufgehoben. Nachdem noch weiter feſtgeſtellt wurde, daß in unſeren fließenden Gewäſſern die eingeſetzten Karpfen nicht laichen, wird ein erweiterter Antrag dahin gehend ein— ſtimmig angenommen: „An die kgl. Regierung die Bitte um Aufhebung der bis jetzt beftehen- g den Schonzeit für Karpfen, Schleien, Barſche und Brachſen“ zu berichten. 4. Betreffs des Antrages: „Aufſtellung von Fiſchwarten“, welche Fiſchern ꝛc. mit Rath und That an die Hand gehen ſollen, erklären ſich hiezu ſämmtliche Vorſtandsmitglieder unentgeltlich bereit. (Verzeichniß derſelben auf Seite 266 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ von 1898.) 5. Als Rechtsanwälte in Fiſchereiſachen wurden vorgeſchlagen: 1. Neckarkreis: Rechtsanwalt Wächter⸗Ludwigsburg. 2. Schwarzwaldkreis: 5 Jäger⸗Tübingen. 3. Jagſtkreis: 5 Gumpp⸗Ellwangen. 4. Donaukreis: 1 Müller⸗Ehingen a. D. 6. Der Antrag, daß die Fiſchereirechte als Privatrechte erklärt werden ſollen, iſt durch Verabſchiedung des Waſſerrechtsgeſetzes erledigt. 7. Die vorgebrachten Beſchwerden über Schädigung der Fiſcherei in der Donau durch Flußregulirungsarbeiten und Wehrbauten, ſollen im Juni 1901 durch eine Kommiſſion an Ort und Stelle unterſucht werden. 8. Ein von dem Fiſchereiverein Rottenburg a. N. wegen Aufhebung der Flößerei neu geſtellter Antrag betr.: Offenhaltung der Floßgaſſen während der Zeit, wo die betreffenden Waſſer⸗ kräfte nicht benützt werden, wurde dem kgl. Miniſterium des Innern ſofort vorgelegt, um eventuell noch bei den Ausführungsbeſtimmungen zum Waſſerrechtsgeſetz berückſichtigt werden zu können. 9. In Folge einer Anfrage des kgl. Miniſteriums des Innern betr. Regelung der Fiſcherei an Sonn- und Feſttagen hat das Präſidium den Vorſchlag gemacht, das Fiſchen, das Angeln inbegriffen, innerhalb der Ortsgrenzen an dieſen Tagen ganz zu unterſagen, dagegen außerhalb, aber nur mit der Handangel, den ganzen Tag zu geſtatten. 10. Bezüglich der jährlichen Prämiirungen von Seiten der kgl. Centralſtelle für die Landwirthſchaft für hervorragende Leiſtungen in der Fiſchzucht wird der Wunſch ausgeſprochen, daß hierüber auch der Landesfiſchereiverein gehört werden möge, da doch derſelbe die Intereſſen der Fiſcherei im ganzen Lande vertrete. Hierauf wird von zuſtändiger Seite mitgetheilt, daß die Abſicht beſtehe, die ſeitherige Art der Vertheilung von Preiſen aufzuheben und den entſprechenden Betrag dem Landesfiſchereiverein zur Verwendung in ähnlichem Sinne zu über⸗ weiſen. Dieſes Anerbieten wurde einſtimmig mit großem Danke aufgenommen, da dieſe Staats- prämien bei dem jetzigen Stand der Fiſchzucht als nicht mehr zeitgemäß anzuſehen ſeien und der Landesverein auf das Eingehendſte über die Bedürfniſſe der einzelnen Fiſchzüchter unterrichtet ſei, auch gewiß in vollſtändig objektiver Weiſe dieſe Mittel verwenden würde. 11. Die von verſchiedenen Vereinen beantragte Einführung einer geſetzlichen Schon- zeit für die „Naſe“ (Chondrostoma nasus) iſt vom kgl. Miniſterium des Innern genehmigt und wird nächſtens veröffentlicht werden. 12. Wegen der am Pfingſtmontag ds. Is. im Neckar bei Heilbronn vorgekommenen Fiſchvergiftung hat der Landesverein rechtzeitig Anzeige erſtattet und wird über das Ergebniß ſ. Z. berichtet werden. 13. Bei den Hauptverſammlungen in Heilbronn und Freudenſtadt wurde der Beſchluß gefaßt, aus Anlaß des 10 jährigen Beſtehens des Landesfiſchereivereins eine allgemeine Landes- fiſcherei-Ausſtellung in Verbindung mit dem landwirthſchaftlichen Hauptfefte im Herbſt 1901, in Cannſtatt abzuhalten, zu welcher Zeit dann auch der Deutſche Fiſchereirath in Stuttgart tagen wird. Da aber die nicht unbedeutenden Koſten einer ſolchen Ausſtellung der Landesfiſchereiverein aus eigenen Mitteln nicht, ohne die Intereſſen ſeiner Mitglieder zu ſchädigen, beſtreiten kann, jo hat ſich das Präſidium an die kgl. Centralſtelle für die Landwirth⸗ ſchaft gewendet, welche dem Projekt ſympathiſch gegenüber ſteht, dabei aber den Wunſch ausſpricht, daß dieſe Ausſtellung nicht, wie beantragt, eine ſtaatliche, ſondern ein Unternehmen des Landes- fiſchereivereins ſein ſolle, unter Subvention Seitens des Staates. So dankbar die in Ausſicht geſtellte Regelung der Geldfrage aufgenommen wurde, ſo ſehr wurde von allen Rednern bedauert, daß die kgl. Centralſtelle dieſe Ausſtellung nicht als ſtaatliche behandelt wiſſen möchte, nachdem doch die Fiſcherei in berechtigter Weiſe als ein nicht zu unterſchätzender Nebenzweig der Landwirthſchaft immer mehr anerkannt und auch von ſehr vielen Landwirthen praktiſch betrieben werde. Es wird res 87 hierauf unter Darlegung der weiter hiefür ſprechenden Gründe beſchloſſen, eine wiederholte Bitte dahingehend zu ſtellen, die kgl. Centralſtelle wolle unter Gewährung der erforderlichen Mittel den Landesfiſchereiverein ermächtigen, die Ausſtellung, an welcher auch Nichtmitglieder ſich betheiligen dürfen, zu veranſtalten und den offiziellen Charakter derſelben insbeſonders durch Verwilligung von Preiſen und Diplomen feſtzuſtellen, wie ſolche von der kgl. Regierung alljährlich für die übrigen Zweige der Landwirthſchaft (Ziegen, Schweine, Bienen ꝛc.) gegeben werden. > Die weitere Ausführung der Vorarbeiten für dieſe Ausstellung wird hierauf einer Kommiſſion übertragen, beſtehend aus dem Präſidenten, Kaſſier, Schriftführer, ſowie Elſäßer-Vaihingen a. F., welche ſich durch Beiwahl ergänzen kann. Ueber die vorläufigen Rechnungsergebniſſe des laufenden Jahres berichtet nunmehr der Kaſſier, Hofrath Hinderer. Einer Einnahme von Mk. 5570 ſtehen Ausgaben von über Mk. 4700 gegenüber, doch ſind noch einige größere Ausgaben für Beſatzfiſche in Ausſicht zu nehmen. Im Etat für 1901 ſtehen Mk. 4800 Einnahmen ebenſoviel Ausgaben gegenüber. Schriftführer Armbruſter berichtet ſodann auf Grund der bis jetzt eingelaufenen Jahres⸗ berichte der angeſchloſſenen Vereine, daß wiederholt ſtarke Klagen geführt wurden über ungenügenden Schutz gegen Fiſchwilderer ꝛc., über Schädigung durch Turbinen. Die betreffenden Behörden werden von Seiten des Landesvereins um Abhilfe erſucht werden. Die Fangergebniſſe waren im Allge- meinen gut, beſonders wurden die geſteigerten Erträge an Aalen und Bachforellen hervorgehoben, ebenſo bei der Teichwirthſchaft an Karpfen und Regenbogenforellen, was insbeſonders bei erſteren auf den Bezug von edlen, raſchwüchſigen Raſſen zurückzuführen iſt. Erfreulicherweiſe tritt beinahe überall das Beſtreben hervor, mehr einſömmerige Fiſche einzuſetzen, als nur Brut. Die guten Ergebniſſe eines ſolchen Einſatzes werden gewiß in immer weitere Kreiſe dringen. In den Deutſchen Fiſchereirath wurden als Vertreter gewählt: 1. Excellenz Frei⸗ herr von Plato-Stuttgart; 2. Fiſchmeiſter Wilh. Armbruſter⸗Tübingen; als Stellvertreter: 1. Hofrath Hinderer-Stuttgart; 2. Oberförſter Krauß-Schwäb. Hall. Ein Antrag des Fiſchzuchtvereins Hall um Herbeiführung eines geſetzlichen Ver- botes der Zulaſſung von Gänſen und Enten in die zu Zwecken der Fiſchzucht ver⸗ pachteten laufenden Gewäſſer, fand, obgleich beſonders die Schädlichkeit der Enten ſehr bekannt iſt, nicht die Zuſtimmung des Ausſchuſſes, da unter Berückſichtigung der landwirthſchaftlichen Verhältniſſe eine ſichere Ablehnung dieſes Antrages zu erwarten wäre. Tübingen, 31. Dezember 1900. Wilh. Armbruſter, Schriftführer. Thüringer Fiſchereiverein. (Schluß.) Die Klagen über die Verunreinigung der Gewäſſer durch Abflüſſe aus Fabriken ꝛc. nehmen von Jahr zu Jahr zu, neuerdings gingen ſolche ein über einige Fabriken in Remda und das Elektrizitätswerk in Weimar, durch deſſen Gasanſtaltsabwäſſer im vorigen Sommer in der Ilm von Weimar bis Tiefurt 30 Zentner der werthvollſten Fiſche zu Grunde gingen. Nur durch ſtrengere Handhabung der beſtehenden Geſetze Seitens der Staatsregierungen läßt ſich z. Z. hier Abhilfe ſchaffen. Hoffentlich kommen auch hier neue Geſetze, wenn der preußiſche Staat ſeine ein- ſchlägige Geſetzgebung einer Reviſion unterzieht. Dort hat eine Kommiſſion des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins ihre Arbeiten hierüber in einem Bande veröffentlicht, der hier ausliegt. Es ſind verſchiedene Entwürfe darin enthalten, u. A. auch eine Verordnung über die Abführung von Schmutzwäſſern 2c.; die Vorſchriften lehnen ſich an die geſetzlichen Vorſchriften an, welche in Elſaß-Lothringen, Baden, der Schweiz ſeit längerer Zeit gehandhabt werden, ſodaß alſo von einer Schädigung der Induſtrie keine Rede ſein kann. Werden dieſe Vorſchriften bei uns eingeführt, ſo werden die Klagen wohl verſtummen. Es iſt zu hoffen, daß nach Preußens Vorgang in dieſer Richtung auch unſere Staats- regierungen vorgehen werden, und zwar möge dieß recht bald geſchehen. 2. Die Rechnungsablage erfolgte durch den Vorſitzenden. Die Einnahmen beſtehen in Mk. 3672.75, darunter Beſtand aus dem Vorjahr Mk. 922.62, Beiträge der Mitglieder Mk. 882, Subventionen der Regierungen Mk. 1130, wozu noch nachträglich angemeldet worden ſind Mk. 400 von Altenburg und Mk. 500 von Weimar; die Ausgaben belaufen ſich auf Mk. 2798.28, ſodaß ein Beſtand von Mk. 874.47 verbleibt. Die Rechnung iſt durch Oberförſter Böttner-Jena geprüft worden und hat wie immer eine genaue und präziſe Rechnungsführung des Kaſſirers Schilling ergeben. Man ertheilte dieſem mit dem Ausdruck des Dankes für ſeine Mühewaltung Entlaſtung. — Bei dieſer Gelegenheit berichtet Vorſitzender weiter über die Fiſchereiausſtellung des Vereins in Weimar. In Folge ſchlechten Wetters war deren Beſuch ſo ungenügend, daß ſich ein Zuſchuß von Mk. 486 aus Vereinsmitteln nothwendig machte. Die Ausſtellung war reichlich und mit prachtvollen Fiſchen beſetzt, deren Ausſtellern beſonderer Dank gebührt. Die anweſenden Vertreter ſämmtlicher deutſchen großen Fiſchereivereine ſprachen ihre Freude über das Gebotene aus. Die Fiſche ſind alle, dank dem guten Waſſer, geſund geblieben; es waren vertreten Salmoniden, Karpfen und beſonders eine reichhaltige Kollektion von Saalefiſchen, die unſer Mitglied Fiſchermeiſter Wentzke⸗Jena ausgeſtellt hatte. Außerdem waren Fang- und Kochapparate, Transportgegenſtände, Sammlungen wiſſenſchaſtlicher Gegenſtände, Sportartikel u. a. m. ausgeſtellt. 88 3. In feinem Bericht über die Verhandlungen des VIII. Deutſchen Fiſcherei⸗ raths und VIII Deutſchen Fiſchereitages in Weimar, welche ſ. Z. in dieſer Zeitung im Weſentlichen wiedergegeben worden ſind, griff Vorſitzender die Punkte heraus, welche für die Thüringer Verhältniſſe von beſonderer Wichtigkeit ſind; vor Allem betonte er die Nothwendigkeit, für eine umfaſſende Organiſation aller Fiſchereiintereſſenten in den einzelnen Fluß⸗ und Stromgebieten kräftig zu wirken, wodurch erſt diejenigen Kreiſe, welche ein thätiges Intereſſe⸗ verlangen, gewinnen werden. Solche Organiſation kann dann ganz anders durch ihren genoſſen⸗ ſchaftlichen Zuſammenſchluß gegen Schädigungen aller Art auftreten und für die Intereſſen ihrer Mitglieder eintreten. Ein anderer wichtiger Punkt war die Verunreinigung der Gewäſſer. Hier iſt ein Hauptpunkt, der die gerichtliche Verfolgung ſolcher Schädigungen ſo ſchwierig macht, der, daß dem Richter gegenüber der Beweis der Vergiftung der Fiſche durch die Schmutzwäſſer überbracht werden muß. Das läßt ſich nun inſofern mit ziemlicher Sicherheit conſtatiren, als bei 0 8 faſt ſtets nur eine Art betroffen wird, während bei Vergiſtungen die Fiſche aller Arten: abſterben. — 4. In feinem Vortrag „Zur Entwickelungsgeſchichte des Aales“ gab Privatdozent Dr. Leonhard Schultze-Jena zunächſt einen geſchichtlichen Ueberblick über die Theorien, welche im Alterthum zur Erklärung des Räthſels der Fortpflanzung des Aals, bei dem zu keiner Jahreszeit weder Eier noch Milch gefunden wurden, aufgeſtellt waren und bis in das Mittelalter hinein behielten. Ariſtoteles nahm an, daß der Aal weder männlich noch weiblich ſei und von aalartigen Regenwürmern abſtamme, Plinius, Athenäus und Appian waren dagegen der Anſicht, daß von Knäueln von Aalen, wie ſie öfter gefunden werden, eine Subſtanz ausgeſchwitzt werde, welche die Fortpflanzungskeime enthalte. Später kam man darauf, daß die Aale lebendige Junge zur Welt brächten, wodurch man durch das Auffinden von Spulwürmern, in ſogen trächtigen Aalen, welche Würmer man für junge Aale hielt, gebracht wurde. Endlich kam bereits in einem 1708 erſchienenen Werk der Italiener Redi auf die richtige Spur, als er die Theorie aufſtellte, daß der Aal nur deßhalb nach dem Meere zuwandere, um dort Eier und Samen abzulegen, aus denen dann die jungen Aale hervorgehen, welche wieder in die ſüßen Gewäſſer ziehen. Dieß fand, nachdem dieſe Anſicht wiederholt der Vergeſſenheit anheimgefallen war, durch neuere Unterſuchungen ſeine Beſtätigung. Bei Forſchungen im Meere in der Nähe von Meſſina, wo die Strömungen des jonischen und tyrrheniſchen Meeres zuſammentreffen, in der alten Scylla und Charybdis, wo viele Tiefſeethiere durch ſie mit emporgeriſſen werden, entdeckte man unter dieſen die ſogenannten Leptocephalen, wurmähnliche Thiere von glasartiger Durchſichtigkeit, die ſich bald als die Zwiſchen⸗ form erwieſen, aus welcher der Aal entſteht. Es iſt alſo mit Sicherheit anzunehmen, daß der Aal nach dem Meer zieht, um dort in der Tiefſee zu laichen; während er dann abſtirbt, entwickeln ſich aus dem Laich die Leptocephalen, aus dieſen ſpäter die Montée⸗Aelchen, welche dann wieder in die Flüſſe ſteigen und dort bis zur Geſchlechtsreife verbleiben. Reicher Beifall lohnte den Redner für ſeine durch zahlreiche Präparate ꝛc. unterſtützten Ausführungen, an deren Schluß er auch die Ein⸗ wendungen, welche noch immer gegen dieſe Entwickelungslehre gemacht werden, beleuchtete. 5. Anträge, Wünſche und Anfragen aus der Verſammlung. Auf Vorſchlag von Ober⸗ inſpektor Schultze-Jena wurde als Beiſitzer neugewählt Herr Klopfleiſch⸗Stadtſulza, als weiterer Beiſitzer neu hinzugewählt Herr Wentzke-Jena. Weiter berührte Herr Klopfleiſch die Angelegenheit eines Lachsſtiegs am Wehre bei Großheringen und kam zu dem Ergebniß, daß es auf Grund von ihm ausgeführter Verſuche zweckmäßiger ſein werde, eine Rohrleitung durch das Wehr zu führen, welche vor Schädigungen geſichert ſei und den Lachſen ein bequemeres Aufſteigen an der dort ſehr ſchwierigen Stelle geſtatte, ohne irgendwie die Niveauverhältniſſe des Waſſers zu beeinträchtigen. Der Vorſtand wird ſich mit der Angelegenheit beſchäftigen und das Erforderliche veranlaſſen. Als Ort für die nächſte Generalverſammlung, die Ende November ds. 33. ftattfinden ſoll, wurde auf Anregung Triptis gewählt. Gegen 3 Uhr wurde die Verſammlung geſchloſſen. Die Theilnehmer vereinten ſich darnach zu dem üblichen gemeinſamen Mahle. Elſäſſiſcher Fiſchereiverein. In der Sitzung des Centralvorſtandes des Elſäſſiſchen Fiſchereivereins vom 7. De zember vor. Is. wurde an Stelle des bisherigen Präſidenten, Bauraths Koehren, der Kaufmann Leon Strohmeyer, Mitglied der Handelskammer zu Straßburg, zum Präſidenten des Elſäſſiſchen Fiſchereivereins gewählt. Kaufmann Strohmeyer nahm dieſe Wahl an und dankte dem bisherigen Präſidenten im Namen des Vorſtandes und des Vereins für die langjährigen Dienſte, die er in fachkundiger Weiſe während ſeiner achtjährigen Präſidentſchaft und als eifriges Mitglied des Vereins ſeit deſſen Gründung dem Elſäſſiſchen Fiſchereiverein geleiſtet hat. Redner verſprach, die Vereinsintereſſen auf's Beſte fördern zu wollen und hofft, dieſes Ziel zu erreichen, da ja Präſident Koehren dem Centralvorſtande weiter angehören und dem neuen Präſidenten hoffentlich noch lange Jahre mit ſeinen reichen Erfahrungen bei Leitung der Vereinsgeſchäfte zur Seite ſtehen werde. Er bitte daher auch den Kaſſirer Kratz und den Schriftführer, Anwalt Mechling, die ſchon ſeit langen Jahren dem Vorſtand ihre Zeit und Mühe geopfert haben, ihm noch beizuſtehen zum beſten Wirken der Geſellſchaft. Im weiteren Verlaufe der Sitzung erſtattete Sektionspräſideut Oberthür Bericht über jeine Theilnahme an der im Oktober 1900 zu Heidelberg ſtattgehabten Verſammlung von Delegirten der ſüddeutſchen Fiſchereivereine. Bei der hierbei erfolgten Vertheilung der Seitens des Deutſchen Fiſchereivereins den ſüddeutſchen Vereinen zur Verfügung geſtellten Mittel wurden dem Elſaß⸗ Lothringiſchen Fiſchereiverein 400 Mk. zugetheilt. Weiter beantragte der Berichterſtatter Namens der Sektion Straßburg, zwecks beſſerer Beaufſichtigung der Fiſchwaſſer im Gelände der Sektion Straßburg, der Verein möge einen Fiſchereiaufſeher anſtellen. Der Antragſteller ſchlug vor, daß die Hälfte dieſes Aufſehergehaltes von der Centralkaſſe und die andere Hälfte von der Sektion Straßburg beſtritten werde. Der Antrag Oberthür wurde angenommen. Bayeriſcher Landesfiſchereiverein. Auf Grund des S 20 der Satzungen berufe ich die Generalverſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins auf Donnerstag, den 21. Februar 1901, Abends 8 Uhr, im Muſeums⸗ gebäude zu München. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungsablage. 3. Feſtſtellung des Etats. 4. Wahl der Mitglieder des Vorſtandes. München, am 4. Februar 1901. Der Vorſtand. I. Vorſitzender: Dr. von Haag. Caſſeler Fiſchereiverein. In ſeiner Sitzung vom 12. Januar cr. hat der Geſammtvorſtand des Caſſeler Fiſcherei— vereins die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ als Organ dieſes Vereins beſtimmt. IX. Stagekaften. Frage Nr. 7. (Herr K. in K.): Die Ausführungsbeſtimmungen zum wüttembergiſchen Fiſchereigeſetz vom 27. Nov. 1865 und 7. Juni 1885, nämlich die Verfügungen vom 1. Juni 1894 und 7. Oktober 1898 ſchreiben vor: „Es iſt verboten 4. der Gebrauch von Schleifgarnen 5 (Zegen, Barbengezahr), ſowie von doppelwandigen Stellnetzen (Kleppgarn) zum Fang von Standfiſchen. Für den Bodenſee und andere Seen, für die Donau, ſowie für Fiſchwaſſer in Hafenanlagen findet dieſes Verbot keine Anwendung.“ Wie ſind die Schleifgarne und doppel— wandigen Stellnetze konſtruirt? Welche Fiſcharten ſind im Sinne des Verbots Standfiſche? Antwort: Schleifgarn iſt gleich Zege, doppelwandige Garne haben eine vordere eng— 5 maſchige und eine hintere weitmaſchige Wand; die Fiſche fangen ſich darin, indem ſie gegen die engmaſchige Wand ſtoßen und eine Anzahl Maſchen derſelben durch die weitmaſchige Wand ziehen und ſich jo im Netz verwickeln. Standfiſche find Naſen, Barben und Schuppfiſche. Frage Nr. 8. (Herr K. in K.): Iſt ein Wehrgumpen, welchem es bei niedrigem Waſſer— ſtand an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten Verbindung mit dem in einen Kanal abge— leiteten Fluß⸗ und Bachwaſſer fehlt, während dieſer Zeit ein geſchloſſenes Gewäſſer im Sinne des § 6 der angeführten württembergiſchen Verfügung? Eine Fiſchleiter fehlt und auch beim Ueber— laufen des Wehrs iſt ein Wechſel aufwärts faſt ausgeſchloſſen, während bachabwärts die Möglichkeit dann gegeben iſt. Antwort: Der Wehrgumpen iſt und bleibt auch bei niedrigem Waſſerſtand ein Theil des Flußbetts und hat die rechtlichen Eigenſchaften desſelben. Niemals iſt er als „geſchloſſenes Gewäſſer“ zu behandeln. Frage Nr. 9. (Herr K. in K.): Die württembergiſche Miniſterialverfügung, betreffend die Ausübung der Fiſcherei, vom 1. Juni 1894, ſchreibt in § 2 für die Fiſchnetze die Maſchen— weiten vor und zwar für den Lachsfang 60 mm, für den Fang der übrigen Fiſcharten 30 mm. Zum Fang von Blau⸗ und Weißfelchen im Bodenſee iſt nach der Verfügung vom 7. Okt. 1898 40 mm Maſchenweite feſtgeſetzt. Die badiſche Landesfiſchereiordnung vom 3. Februar 1888 ſetzt in § 34 wortwörtlich dieſelben Maſchenweiten feſt, fügt jedoch noch bei „ce. beim Fang kleiner Fiſch— arten 20 ram.“ Die Uebereinkunft zwiſchen Baden, Elſaß-Lothringen und der Schweiz über die Anwendung gleichartiger Beſtimmungen für die Fiſcherei im Rhein und ſeinen Zuflüſſen, ein ſchließlich des Bodenſees, vom 18. Mai 1887, ſtimmt wieder wortgenau mit den badiſchen Vor— ſchriften überein. Welche Vorſchriften über die Maſchenweite beſtehen in Bayern? Wie wird die Maſchenweite gemeſſen, längs des Maſchenſchenkels von Knoten zu Knoten in Höhe und Breite oder über's Eck, in der Diagonale? Sit den außerwürttembergiſchen Netzfabriken geſtattet, an württembergiſche Fiſcher Fiſchnetze von nur 20 mm Maſchenweite zu verkaufen? 90 nn anna Antwort: Die Landesfiſchereiordnung für das Königreich Bayern vom 4. Oktober 1884 beſtimmt in Abſchnitt 4 § 8, daß Fiſchnetze nicht angewandt werden dürfen, wenn deren Maſchen im naſſen Zuſtande ſowohl in ihrer Höhe, wie in ihrer Breite nicht wenigſtens 3 cm meſſen. Im Rhein und deſſen Zuflüſſen müſſen die Maſchenweiten der großen Zugnetze und Bügelreuſen an den Seitentheilen 6 cm, im Innern 4 em in Höhe und Breite haben. Bei den großen Zugnetzen in den Seen können die Kreisregierungen, Kammern des Innern, eine Verengerung der Maſchen⸗ weite gegen das Innere geſtatten, wenn und ſoweit dieß die örtlichen Verhältniſſe erfordern. Zum Zwecke des Fanges von Futter- und Köderfiſchen iſt der Gebrauch von Netzen mit geringerer Maſchenweite geſtattet. Nach §S 11 kann zum Aalfang durch die Diſtriktspolizeibehörde einzelnen Fiſchereiberechtigten der Gebrauch von Netzen, welche nur für den Aalfang beſtimmt ſind, mit einer Maſchenweite von mindeſtens 1,5 em in Höhe und Breite widerruflich geſtattet werden. Für den Fang von Blaufelchen im Bodenſee iſt eine Maſchenweite von 4 em analog wie in Württemberg vorgeſchrieben. — In Württemberg beſteht kein Verbot des Verkaufs von nur 2 mm maſchenweiten Fiſchnetzen, aber dem Fiſcher iſt die Anwendung von nicht vorſchriftsmäßigen (4 cm Maſchenweite bei Felchen, 2,3 em bei Gangfiſchen, 6 em bei Lachſen und 3 cm bei den übrigen Fiſchen) Netzen verboten und im Strafverfahren iſt auf die Einziehung verbotener Fanggeräthe zu erkennen. X. Literatur. Ein Beitrag zum Fange des Fiſchotters von Hubert Vogler, Ravensburg. Zweite Auflage. Der in Nr. 6 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ vom Jahre 1898 veröffentlichte Auf⸗ ſatz des Herrn Hubert Vogler in Ravensburg, in welchem klare und ſachgemäße Anweiſungen zum Fange des Fiſchotters gegeben worden ſind, iſt auf Wunſch verſchiedener Intereſſenten von der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ in Separatabdrücken in zweiter Auflage hergeſtellt worden und kann von der Expedition der Zeitung, München, Herzogſpitalſtraße 19 zum Preiſe von 10 Pfennig pro Exemplar bezogen werden. Den verehrlichen Fiſchereivereinen ſtellen wir 100 Exemplare zum Preis von Mark 7 zur Verfügung. XI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. Februar. Zufuhren, außer Flundern, mäßig. Geſchäft lebhaft. Grüne Heringe ſchwer verkäuflich. reife für lebende Fiſche feſt. Für todte Waare wenig verändert. 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Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des eren für das Großh. Heſſ en, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Sifcherei« — 8 vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig-Holftein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Tachmännern Deutfä)lands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zaneriſchen und vom Jeutſchen Fiſcherei⸗Verein. Ai Aubalt: I. Di I. Die Verzollung von lebenden Fiſchen. — II. Zur Fiſchzollfrage. — III. Unſere Unſere Teich flora. — IV. Lachseiergewinnung im Herbſt 1900. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Vereins⸗ nachrichten. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Die Verzollung von lebenden Jiſchen. (Fortſetzung ſtatt Schluß.) Die hierauf folgende Rede des Kommiſſärs des kgl. preuß. Finanzminiſteriums, Geh. Oberfinanzraths Dr. Köhn, iſt bereits in Nr. 21 (1900) dieſer Zeitſchrift, Seite 382, mit⸗ getheilt worden. Städtiſcher Verkaufsvermittler Kretſchmer: Zu den Ausführungen des Herrn Fiſcher bemerke ich, daß bei dem Transport von lebenden Fiſchen nicht im Sommer auf 100 Liter Waſſer 40 Prozent und im Winter 75 Prozent Fiſche kommen. Es würde ſich die Sache fo ſtellen, daß bei der Verſendung im Sommer auf 1 Faß = 350 Liter in einer Entfernung, die überhaupt nennenswerth iſt, 100 Pfund Fiſche und im Winter 200 Pfund kommen. Majoratsherr Fiſcher: Es iſt möglich, daß ich mich geirrt habe. Ich hatte das 5 Gewicht von 1 Liter Waſſer mit 1 Pfund ſtatt 1 Kilo angenommen, da würden 20 Prozent 94 — etwa dem entſprechen, was Herr Kretſchmer ſagte. Dieſes Beſatzverhältniß iſt jeder Zeit durch Nachfrage bei den Fiſchern feſtzuſtellen, und ich glaube daher, daß dieß Schwierigkeiten nicht machen kann. Ich halte es für prinzipiell nothwendig, von dem Nettogewicht der Fiſche auszugehen, dafür den Zoll feſtzuſetzen, und nach der jeweiligen Beſatzungsmöglichkeit den Zoll pro 100 Liter Raumgehalt zu reguliren. Den Modus der Verzollung nach den Angaben eines vereidigten Beamten halte ich für größere Geſchäfte fortgeſetzt für den durchaus beſten; ich möchte daher bitten, demſelben näher zu treten und ihn der Behörde zur Erwägung wärmſtens zu empfehlen. Für den kleineren Grenzverkehr würde zweifellos der geaichte Raumgehalt der Gefäße ausreichen. Bei Eiſenbahn-Frachtberechnung wird das Gewicht des Transportfaſſes ſelbſt nicht mitberechnet. Es wird lediglich der Litergehalt des Faſſes der Fracht zu Grunde gelegt, und das Faß an ſich paſſirt auf dem Hinwege frachtfrei, während es auf dem Rückwege als Emballage zu halbem Gewichtstarif verfrachtet wird. Dr. Walter Lankwitz: Ich halte es für unmöglich, eine einheitliche Beſatzſtärke für die verſchiedenen Fiſcharten, ſelbſt wenn man eine Trennung von Sommer und Winter berückſichtigt, zu normiren. Ich erinnere nur beiſpielsweiſe an das ganz außerordentlich verſchiedene Sauerſtoffbedürfniß der Forelle und des Karpfens. Das Beſatzverhältniß iſt ein grundverſchiedenes, nicht nur im Sommer und im Winter, ſondern auch innerhalb derſelben Jahreszeit, je nach der herrſchenden Temperatur und der zu überwindenden Transport- entfernung. Ich erinnere ferner daran, daß auch die verſchiedenen Altersſtadien der Fiſche ein ganz verſchiedenes Sauerſtoffbedürfniß beſitzen. Man kann z. B. unter den gleichen äußeren Bedingungen vom dreiſömmerigen Karpfen 25 Pfund auf 100 Liter Waſſer ſetzen, vom zweiſömmerigen noch 17 Pfund und vom einſömmerigen nur noch 10 Pfund. Ich glaube, daß es ſich in Anbetracht der zahlreichen Kombinationen, welche für die Beſetzung der Waſſer— gefäße hinſichtlich der Verſchiedenheit der Fiſcharten und ihrer Altersſtadien einerſeits, der Temperaturen und der Transportentfernungen andererſeits in der Praxis zu berückſichtigen ſind, überhaupt nicht durchführen laſſen wird, ein einheitliches Beſatzgewicht für 100 Liter Waſſer feſtzuſtellen, aus welchem den Intereſſenten die größten Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten erwachſen müßten. Großfiſchermeiſter Kraatz: Im Intereſſe der Handelsintereſſenten liegt es, daß ſie möglichſt geringe Zollſchwierigkeiten haben. Es iſt am beſten, wenn nur geaichte Gefäße genommen werden und genau nach dem geaichten Inhalt der Zoll erhoben wird. Die Beſetzung im Sommer und im Winter wird niemals einheitlich feſtgeſetzt werden können. Jeder wird nach ſeiner Erfahrung den Einſatz in die Fäſſer machen. Darauf kommt es auch gar nicht an; die Hauptſache iſt, daß die Zollſchwierigkeiten beſeitigt werden, und da iſt es das allerbeſte, wenn für die geaichten Gefäße ein beſtimmter Zoll pro 100 Liter erhoben wird. Die Fiſche ſind im Allgemeinen im Winter im Preiſe viel billiger als im Sommer. Im Sommer find die Fiſche viel theurer und, wenn auch im Sommer weniger Fiſche aus geſetzt werden als im Winter, ſo liegt es doch im Intereſſe der Händler, wenn ſie den Zoll ruhig zahlen. Sie haben dadurch keine Schwierigkeiten und der Verluſt, den ſie durch die Zollſchwierigkeiten hätten, würde dadurch beſeitigt, daß der Zoll nach den geaichten Gefäßen erhoben wird. So iſt es mit den Drebeln und mit den Quatzen. Wenn die Gefäße geaicht 1 ſind, kommt es nicht darauf an, wieviel Einſatz darin iſt, weil die Zollbehörde nicht nöthig hat, die Fiſche zu wiegen; denn der Händler würde ſich immer darauf einrichten, ſoviel ein— zuſetzen wie er könnte und er hätte nicht die Schwierigkeiten des Wiegens und das Abſterben der Waare. Das iſt der geeignetſte Weg, um die Handelsintereſſen am wenigſten zu ſchädigen. Großfiſchermeiſter Hübner-Frankfurt a. O.: Das verſchiedene Beſetzungsverhältniß, wie es durch die Herren Kretſchmer und Fiſcher angegeben worden iſt, wird ſich immer ziemlich durch den verſchieden hohen Preis der Fiſche ausgleichen. Fiſche, welche viel Waſſer brauchen, ſolche Fiſche ſind minderwerthig, wie z. B. Plötzen, halten den Transport nicht aus, die tragen die Fracht auch nicht, die kommen auch jetzt nicht herein. Forellen brauchen zwar auch viel Waſſer, werden dadurch natürlich auch viel mehr Zoll zahlen müſſen, wenn es nach dem Bruttozoll geht. Sie beſitzen aber auch den vierfach höheren Werth als Karpfen, es gleicht ſich der Zollſatz nach dem Werth hin nahezu aus, wenn brutto nach geaichtem Rauminhalt der Zoll bemeſſen wird. 95 Fiſchhändler Theod. Rihter- Dresden: Dresden iſt der einzige Platz, wo auf Fiſche bereits eine Eingangsſteuer erhoben wird und wir bezahlen pro Zentner 2 Mark. Wir hatten bis vor 6 oder 8 Jahren den Modus, daß nach dem Bruttogewicht die Menge der Fiſche angenommen wurde, die in den Fäſſern war. Bei einem Faß von 500 Liter wurde angenommen, daß es 300 Pfund Fiſche enthielt. Das war ganz ſchön im Winter, da kamen wir gut weg und wir profitirten ſchließlich mal dabei, aber im Sommer befanden wir uns im großen Nachtheil. Wie es aber in jedem Berufskreiſe erleuchtete Menſchen gibt, ſo hatten wir auch einige kleine Händler darunter, welche ſich die Sache zu Nutze machten; ſie ließen ihre Sendungen bis zur letzten Station gehen, machten dann das Faß ganz voll, ſodaß 4—5 Zentner darin waren. Die Fiſche hielten es bis dahin aus, und die Steuererhebung wurde theilweiſe illuſoriſch, wenn ſie nicht 2 Mark, ſondern nur 1 Mark für den Zentner bezahlten. Wenn ich einen Transport von Krakau nach Dresden habe, bezw. nach Berlin, ſo kann ich auf 500 Liter Waſſer nicht mehr als 50 Pfund Fiſche ſetzen. Aehnlich wird es auch mit dem Fiſchzoll kommen, denn die Sache lohnt ſich. Wenn bei einem weiten Wege hunderte von Mark verdient werden können, ſo werden unlautere Manipulationen von unlauteren Menſchen ſicher gemacht werden. Ich komme darauf zurück, daß der lebende Fiſch ein eigenartiges Produkt iſt, welches nicht ſo ohne Weiteres zur Verzollung geeignet iſt. Städte wie Berlin, Dresden, München haben ja eigene Zollämter; aber viele Provinzialſtädte haben überhaupt keine ſolchen, ſodaß an Nebenplätzen die Zollvernehmung überhaupt nicht ſtattfinden könnte, in Folge deſſen bei der leichten Verderblichkeit der Waare eine Erhebung von Zoll gar nicht durchführbar erſcheint. Auch aus dieſem ganz wichtigen Grunde müſſen wir bitten, von einer Anregung eines Fiſchzolles abſehen zu wollen. Wir haben übrigens die Einrichtung der Erhebung der ſtädtiſchen Abgabe nach dem Brutto— gewichte jetzt nicht mehr. Wir Fiſchhändler in Dresden ſind verpflichtet worden, das Nettogewicht auf dem Frachtbriefe anzugeben, wonach vernommen wird, und müſſen auf Verlangen unſere Bücher zur Kontrolle vorlegen. Aber darauf läßt ſich die Landeszollbehörde auf keinen Fall ein. Majoratsherr Fiſcher: Ich ging davon aus, daß man einen Zollſatz auf das Netto- gewicht feſtſetzt, um dem begegnen zu können, worauf ich von Anfang an hingewieſen und was Herr Richter auch als Praxis weniger gewiſſenhafter Dresdener Händler geſchildert hat, daß die Fiſche kurz vor der Grenze feſt zuſammengepackt und gleich hinter der Grenze wieder auseinandergeſetzt werden. Es würde der Behörde bei Feſtlegung des Zolles für Netto— fiſchgewicht eventuell die Möglichkeit gegeben fein, da Remedur zu ſchaffen, wo die Fäſſer nach dem landläufigen Begriff doppelt beſetzt find, um eine geringere Steuer bei Brutto- verzollung zu zahlen. Wenn aber die Stadt Dresden heute ſchon dazu übergegangen iſt, ihre Fiſchhändler auf Ehrenwort zu wichtiger Angabe der Einfuhr zu verpflichten, ſo würde bei allen größeren deutſchen Geſchäftsbetrieben die eidesſtattliche Verſicherung des Geſchäfts— leiters auf Grund der Geſchäftsbücher auch als Baſis der Verzollung von den Steuerbehörden acceptirt werden können. Die Verzollung würde ſich dadurch ſehr leicht erledigen laſſen. Bei kleineren oder unzuverläſſig ſcheinenden Betrieben tritt Bruttoverzollung nach Raum— gehalt der Umſchließung ein. Entweder kommen die Fiſche per Bahn und Schiff, und dann find die Fracht- reſp. die Schiffspapiere da, in denen die Fracht ſchon nach dem Litergehalt berechnet worden iſt, oder in dem ganz geringen Grenzverkehr werden Fiſchtransporte per Wagen eingeführt und dann iſt an der Grenze der Aichgehalt der Fäſſer oder das Brutto— gewicht feſtzuſtellen und danach der Zoll zu erheben. Generalſekretär Fiſcher: Der Herr Vertreter des Finanzminiſteriums hat uns erklärt, daß auf eine Werthverzollung durch Angabe der büchermäßigen Nachweiſung der Einfuhr Seitens der Händler kaum zu rechnen iſt. Wenn ich recht verſtanden habe, ſo iſt aus den hier gepflogenen Debatten und auch aus den Erklärungen des Herrn Geh. Oberfinanzraths Köhn kurz hervorgegangen, daß nur eine einzige Möglichkeit exiſtirt, einen Zoll auf lebende Fiſche einzuführen, und das iſt die Bruttoverzollung, ſei es nach Gewichts- oder Maßeinheit. Ich glaube, wenn die heutige Verſammlung dem Herrn Staatsſekretär eine Reſolution in dem Sinne überreicht, daß ſie anerkenne, daß dieß die einzige Möglichkeit der Verzollung lebender Fiſche iſt, daß ſie aber ferner nicht verkenne, daß dieſe Art der Verzollung große Bedenken hat, ſo würde damit der Gegenſtand heute in unſerem Sinne erledigt werden können. 96 Fiſchhändler A. Jacob-Berlin: Ich möchte etwas über den T Fiſchen mit Fahrzeugen ſagen. Wenn Fahrzeuge von auswärts kommen und wenn ſie unterwegs in einen kleinen Nothhafen einlaufen, wo ſich keine Zollſtation befindet, was wollen wir da machen? Wir müſſen die Waare nachſehen, die unbrauchbare fortwerfen. Von der Waare, die noch etwas Werth hat, ſieht man doch zu, noch etwas zu retten, indem man dieſelbe ſo ſchnell als möglich verpacken und zur Bahn ſchaffen muß, damit, wenn inzwiſchen der Wind günſtiger wird die Weiterreiſe ohne Verzug angetreten werden kann. Die Waare, die noch etwas Werth hat, können wir nicht ſo ſchnell verladen und an den Beſtimmungsort ſchaffen. Die Sache iſt doch gerade mit dieſen Fahrzeugen zu ſchwer. Wenn wir nach Swinemünde oder von dort kommen, dann beſorgt der Makler dort die Regulirung. Wir bekommen dann ein Telegramm, daß das Fahrzeug abgegangen iſt; es iſt mitunter 14 Tage bis 5 Wochen auf der Reiſe, je nach der Gelegenheit. Es kommt nun in Swinemünde an, der Makler beſorgt Alles. Es iſt aber dann die Gelegenheit vorhanden, wo auch andere Fahrzeuge einlaufen, und diejenigen Fahrzeuge, welche uns überholt haben, haben immer den Vorzug, daß ſie früher zur Reviſion gelangen. Vor der Reviſion und bei derſelben bleibt das Fiſchtransport-Fahrzeug in Be⸗ wegung, was doch unmöglich, wenn die Fiſche verzollt werden ſollen. Wenn die Reviſion beendet iſt, könnten dann dieſe Fahrzeuge ſchnell durch Dampfſchiffe nach Stettin geſchleppt werden. Aber nun liegt die Sache ſo, daß wir, wenn wir dieſe Waare verzollen ſollen, und die Waare ſchon ſehr klamm iſt, gar nicht wiſſen, welche Maßregel wir endlich treffen ſollen. Häufig iſt es ſo, daß die Fiſchtransport-Fahrzeuge im Schlepptau eines Dampfers ſtundenlang im Kreiſe herumgeſchleppt werden müſſen, um die Waare in Bewegung zu erhalten, damit ſie nicht abſtirbt. Still mit den Segelquatzen zu liegen, iſt in den meiſten Jahreszeiten gänzlich ausgeſchloſſen, da die Fiſchtransport-Fahrzeuge mit kleinen Löchern verſehen ſind; daß dieſe Löcher klein ſind, iſt nöthig für die Fahrt beim Segeln, denn ſonſt würde die Waare auf dem Transport zu viel leiden. Hingegen ſind die Aufbewahrungsdrebel anderer Konſtruktion und hier ſo eingerichtet, daß ſie im Stillliegen genügend Ventilation haben, um die Waare geſund zu erhalten. Die Einfuhr von lebenden Fiſchen über See vom Auslande in Fiſchtransport⸗ Fahrzeugen iſt erſtens nicht bedeutend, zweitens mit ſolcher Schwierigkeit verbunden, daß der Inhaber, Schiffsführer und Leute ſich freuen, mit einigermaßen gutlebenden Fiſchen im Hafen zu ſein, und nun ſollen ſie mitanfehen, daß Waare, die noch lebend dem Publikum verkauft werden könnte, vielfach zu Grunde geht, weil lebende Fiſche dem Zoll und den damit ver— bundenen Formalitäten unterworfen find 2c. ꝛc. Ich möchte doch Herrn Kraatz zur Erwägung geben, ob denn ein Zoll wirklich einen Vortheil für den Berufsfiſcher bringt. Die Fiſche, welche von außerhalb eingebracht werden, ſind gar nicht nennenswerth, das ſind kaum 1000 Ztr., davon kommen 900 nur her, und die anderen bleiben bei ſchlechtem Wetter auf der See, werden über Bord geworfen. Ich weiß nicht, wie wir dieſe Schwierigkeiten überwinden ſollen; den Zoll an ſich ſcheue ich ja nicht, das erkläre ich offen und frei. Wenn ich 100 Zentner abſegeln laſſe, ſo kann es vorkommen, daß bei einer langen Reiſe 30 Zentner weggeworfen werden, und der Mann weiß dann nicht, wieviel er weggeworfen hat, denn wo ſoll er auf der See wiegen. Auf der See ſind die Leute froh, daß ſie ſich überhaupt ſo helfen können. Nun habe ich 30 Zentner weggeworfen und ſoll als ehrenhafter Mann vielleicht ſagen, daß ich nur 20 Zentner weggeworfen hätte. Und, wenn dann nachgewogen werden ſollte, ſo werde ich vielleicht noch ſtrafbar. Generalſekretär Fiſcher: Dieſe Ausführungen beſtärken mich nur darin, eine Reſolution in dem Sinne vorzuſchlagen, daß die heutige Verſammlung ſich dahin äußert, daß die einzige Möglichkeit der Verzollung die Bruttoverzollung ſei nach Maß oder Gewicht. Majoratsherr Fiſcher: Es iſt zweifellos ſehr wohl angängig, daß in den großen Geſchäften einzelne Beamte oder auch der Geſchäftsinhaber der Zollbehörde den Auszug aus den Büchern zur Einſicht geben; das würde nicht ſchwierig ſein. Die Bedenken des Herrn Jacob bezogen ſich wiederum auf die Frage des Durchwiegens der Fiſche, eine Frage, die als vollkommen abgethan erſcheint. Wir ſind darüber einig, daß die lebenden Fiſche nicht durchgewogen werden, ſondern ſchlimmſten Falls nach dem Rauminhalt des Umſchließungs⸗ gefüßes verzollt werden ſollen. Dabei hat der Schiffseigenthümer nicht mehr Beläſtigung als jetzt, wo der Beamte ja ſchon auf das Schiff kommt, um zu ſehen, ob andere Sachen 2 re- NET wi 97 vorhanden ſind. Der Beamte kann durch einen einzigen Blick in die Schiffspapiere feſtſtellen, welchen Raumgehalt der Fiſchbehälter des Schiffes hat. Im Uebrigen wird keine Verzögerung ſtattfinden. Ich gebe zu, daß Bruttoverzollung nicht gleichmäßig trifft, wie Herr Jacob eben ausgeführt hat, wenn von 100 Zentnern Fiſchen vielleicht 40 bis 50 verloren gehen können, dann hat der Händler ein großes Riſiko. Umſomehr wird er ſich bemühen, die Verzollung nach den Büchern auf eidesſtattliche Verſicherung vornehmen zu dürfen, wobei jedes Riſiko ausgeſchloſſen iſt. Generalſekretär Fiſcher: Ich berufe mich auf den Herrn Vertreter des Finanzminiſters, welcher erklärte, daß es nicht angängig ſei, das durchzuführen. Herr Richter erklärte, daß ſeine Landesregierung das, was die Stadt Dresden macht, nicht machen würde. Dr. Walter: Ich bin auch der Anſicht, daß ſowohl die Bruttoverzollung an der Zollgrenze, als auch die Nettoverzollung am Beſtimmungsort außerordentlich große Schwierigkeiten nach ſich zieht. Die Schwierigkeiten dieſer Verzollungsarten ſind allſeitig anerkannt und betont, beſonders auch durch die Worte des Herrn Jacob, indem einerſeits eine beſtimmte Beſatznorm nicht feſtgeſtellt werden kann, und indem andererſeits der Plomben— verſchluß durchaus nicht im Intereſſe der Betheiligten liegt. Ich glaube nicht, daß dieß die einzige empfehlenswerthe Möglichkeit der Verzollung iſt. Ich habe nicht von dem Herrn Regierungsvertreter gehört, daß er es als vollſtändig unmöglich hingeſtellt hat, eine ſolche Art der eidesſtattlichen oder buchmäßigen Verzollung vorzunehmen, wie fie Herr Majorats— herr Fiſcher vorſchlägt. Ich möchte deßhalb im Intereſſe der Betheiligten bitten, eine ſolche Möglichkeit offen zu laſſen. Hoflieferant O. Micha-Berlin: Ich möchte nur darauf hinweiſen, daß unter Umſtänden ein Fahrzeug mit 100 Zentner Fiſche, für welche es abgemeſſen iſt, bei einer ſchlechten Reiſe aus Rußland vielleicht nur noch 50 Zentner brauchbare Fiſche nach Swinemünde bringt, wofür der Zoll bezahlt werden müßte, den eigentlich 100 Zentner koſten ſollten. Oder wenn der Fiſchhändler mit einer Quatze, die für 100 Zentner abgemeſſen iſt, in Dänemark bei knapper Zeit nur 50 Zentner kaufen kann, ſo bezahlt er auch den Zoll für 100 Zentner. das wirft doch dieſes Syſtem der Maßbeſteuerung um; ein ſolches Lotterieſpiel ſollte aus der Beſteuerung eines ſo wichtigen Volksnahrungsmittels nicht gemacht werden. Majoratsherr Fiſcher: Es handelt ſich hier um eine Vertrauensſteuer, um eine Geſchäftsſteuer auf Grund der Auskunft aus den Geſchäftsbüchern, um eine Buchſteuer. Großfiſchermeiſter Huber: Wenn durch Sturm und Wetter von 100 Zentnern Fiſche auf der Fahrt 50 Zentner verloren gehen können, ſo iſt das ein außerordentlich großes Riſiko. Gegen dieſes Riſiko kommt der eventuelle Zollverluſt gar wenig in Betracht und würde kaum 1 zu 5 des Fiſchverluſtes betragen. Die Reſolution, welche zur Annahme gelangte, iſt bereits in Nr. 21 dieſer Zeitſchrift, Seite 383, mitgetheilt worden. (Schluß folgt.) II. Zur Jiſchzollfrage. Von E. G. Fiſcher-Schloß Tirſchtiegel. Die Erkärungen des Reichskanzlers Grafen Bülow über den Schutz der deutſchen Arbeit haben im ganzen Lande ein freudiges Aufleuchten hervorgerufen. Hat doch die Regierung zum erſten Male in klarer unzweideutiger Weiſe ausgeſprochen, daß ſie den Schutz der deutſchen Landwirthſchaftsgewerbe bei Abſchluß der kommenden Handelsverträge im Auge behalten will. Damit wird für alle Intereſſentengruppen aber die Pflicht doppelt ernſt, der Regierung auch näher zu treten mit Anführung der berechtigten Wünſche. Und ſo darf in Sonderheit die deutſche Fiſcherei nicht zurückſtehen, wenn ſie eine entſprechende Berückſichtigung finden ſoll, und ſich derſelben werth erzeigen will. Unſere Gegner im Handelsſtande haben wiederholt der Regierung wie der Oeffentlichkeit geſagt, daß das Fiſchereigewerbe durchaus in voller Blüthe ſtände; ja ein Vertreter äußerte, daß bezüglich des Einkommens und Vermögens, in den kleinen Landſtädten der Fiſcher gleich hinter dem Apotheker rangire. Zwar iſt dem ſofort widerſprochen worden, aber es iſt doch nöthig, daß aus weiteren Fiſchereikreiſen heraus gegen derartige Darſtellungen laut Proteſt erhoben wird. 98 Nun iſt nach den ſeitherigen Verhandlungen des Deutſchen Fiſchereivereins in der Haupt⸗ ſache Stellung gegen den Zoll genommen worden, indeſſen auf Grund einer Abſtimmung, bein welcher ſich die Freunde des Zolles zum Theil entfernt hatten, ſodaß die Abſtimmung ein einwandfreies Votum kaum vorſtellt. Der Fiſchereirath in Weimar hat ſich nur für einen Karpfenzoll ausgeſprochen und dem haben ſich ſüddeutſche Korporationen angeſchloſſen, weil dort ein Schutz für Binnenſeefiſche nicht: nöthig erſcheint. Es iſt daher gerade in Norddeutſchland Pflicht aller Fiſcher und Fiſcher⸗ vertretungen in energiſcher Weiſe ihrerſeits für einen Zoll auf Edelfiſche einzutreten. Schließlich handelt es ſich bei dem Zoll auf Edelfiſche neben Karpfen in der Hauptſache um die Intereſſen der nord- und oſtdeutſchen Fluß- und Seefiſcherei und dieſelben können nicht verlangen, daß: Süddeutſchland und Weſtdeutſchland für ihre Intereſſen eintreten. Es iſt daher dringend geboten, daß namentlich die Fiſchereivereine öſtlich der Elbe Stellung nehmen zur Zollfrage und ihre Wünſche für dieſelbe der Regierung in klaren Reſolutionen zum Ausdruck bringen. Wenn der Deutſche Fiſchereiverein allenfalls für einen Karpfenzoll eingetreten iſt, ſo kann man dieß nur als eine Abſchlagszahlung an diejenigen Intereſſentenkreiſe anſehen, welche ihre Intereſſen am beſten organiſirt und vertreten haben, an die Karpfenzüchter, welche ſich in der Hauptſache aus dem Grundbeſitzerſtande rekrutiren. Man hat dadurch die Teichwirthſchaft in Gegenſatz gebracht zur Fluß- und Seefiſcherei und iſt dabei wohl von den Gedanken ausgegangen, daß der Karpfen das Produkt einer wirthſchaftlichen Thätigkeit ſei, während der Wildfiſch im Fluß⸗ und Seegebiet ein koſtenloſes Geſchenk der gütigen Natur ſei, welches lediglich zu fangen und zu verwerthen iſt. Daß dieß der Wirklichkeit nicht entſpricht, iſt allbekannt. Die Hochſee⸗ fiſcherei im großen Ocean iſt bisher ſo aufzufaſſen, aber ſelbſt in der Küſtenfiſcherei beginnt ein Wirthſchaftsbetrieb ſich geltend zu machen und für Binnengewäſſer ſind die Zeiten lange vorbei, wo nur gefiſcht und nicht auch rationell geſchont und gepflegt werden muß. Schon unſer jetziges mangelhaftes Fiſchereigeſetz weiſt auf eine Fiſchereiwirthſchaft hin und der Entwurf zum neuen Geſetz ſtellt als erſtes Grundprinzip auf, daß die Fluß- und Binnenſeefiſcherei eine organiſch durchgebildete Wirthſchaft werden ſoll zum Segen des ganzen Landes. Auch haben hervorragende Vertreter der praktiſchen Fiſcherei, wie z. B. die Herren Mahnkopf, Kraatz, Hübner, Kegel u. A. ihre Erfolge nicht erzielt durch möglichſt intenſive Fänge, ſondern durch eine der Natur angepaßte rationelle Schonung und Pflege zu rechter Zeit und am rechten Ort, Blutauffriſchungen des Fiſchbeſtandes und Einführung neuer Fiſchraſſen und Fiſcharten. Wer heute im Fiſchereigewerbe wirklich vorwärts kommen will, muß dieſen Muſtern nacharbeiten, und es hieße das ganze fröhliche, friſche Wirthſchaftsleben im Fiſchereigewerbe ertödten, wenn man durch Fehlen des Zollſchutzes die Fiſcherei auf eine einfache Raubwirthſchaft herabdrüden- wollte. Es würde unerklärlich ſein, weßwegen man den Karpfen, welcher meiſt von größeren Beſitzern gezogen und verkauft wird, durch einen Zoll ſchützen ſollte, aber die anderen Edelfiſche, welche den Verdienſt und das Brod des meiſt viel ärmeren Pachtfiſchers der Binnengewäſſer ausmachen, dem ausländiſchen Import oder vielmehr dem Intereſſe des gutſituirten und mit: Großkapital arbeitenden Fiſchhändlers ausliefern wollte. f Hat die Karpfenwirthſchaft auch der geſammten Fiſchkunde die größte Anregung gegeben, Te» iſt doch jetzt eine rationelle Pflege auch der anderen Fiſcharten das Ziel unferer neuen, wirthſchaft⸗ lichen Beſtrebungen geworden und der Deutſche Fiſchereiverein kann es als einen ſeiner ſchönſten Erfolge aus früherer Zeit bezeichnen, daß er u. A. den Zander im Rhein, eine große Zahl von Salmoniden⸗ arten in den ſehr ergiebigen Wafferadern unſeres weſtlichen und ſüdlichen Vaterlandes eingeführt hat. Dieſe Beſtrebungen müſſen unbedingt auch weiterhin gefördert werden und unſere Regierung. wird ſich dieſer Förderung nicht entziehen und der Fiſcherei ihren Schutz nicht verſagen, wenn ihr durch die Intereſſentenkreiſe bewieſen wird, daß ein ſolcher Schutz eine Nothwendigkeit iſt. Wir können es uns verfagen, an dieſer Stelle über die prinzipielle Frage der Noth- wendigkeit von Zöllen für unſer deutſches Erwerbsleben zu ſprechen, da das Bedürfniß allſeitig, beſonders aber auch von der Staatsregierung anerkannt wird. Es iſt ſomit zu erhoffen, daß. ein gewiſſer Zollſchutz auch der Fiſcherei zu Theil werden wird, ſoweit derſelbe für die Fiſcherei⸗ verhältniſſe angezeigt erſcheint. . . Nun hat ſeither lediglich der Karpfen in dieſer Hinſicht fi des Wohlwollens der Fiſcherei⸗- forporationen zu erfreuen gehabt. Viel ſchlimmer als der Karpfen iſt aber der Zander im 99 — ſeinen Werthperhältniſſen gedrückt durch den Import — namentlich aus Rußland. Während vor 1520 Jahren noch der Preis von 1 Mk. bis 1.20 Mk. ſchlankweg dem Fiſcher vom Händler im Jahresdurchſchnitt gezahlt wurde, iſt jetzt dieſer auf 70—80, höchſtens 90 Pfennige geſunken, trotz ſonſtiger allgemeiner Steigung der Pachtungen, Arbeitslöhne und allgemeinen Lebensbedürfniſſe. Es iſt dieß die Folge des ganz außerordentlichen ſtarken Importes ruſſiſcher Eiszander, welche im Jahre 1896 mit 26, in der Folge mit 40 — 42 Mk. pro Zentner frei Berlin eingeführt wurden. Da das Publikum in der Hauptſache den Unterſchied zwiſchen deutſchen und ruffiſchen Fiſchen nicht kennt, werden letztere willig aufgenommen und entſprechend bezahlt, ſodaß der Händler am ruſſiſchen Zander ein weſentlich beſſeres Geſchäft macht als am deutſchen, und daß in der That die Mühe der Zucht, der ſorgfältigen Behandlung nach dem Fange und des ſchwierigen Transportes für den ſehr ſubtilen, lebenden Zander kaum mehr lohnend erſcheint. Ein kraſſes Beiſpiel dieſer vernichtenden Konkurrenz lieferte mir im vorigen Jahre ein bekannter Großfiſcher, welcher in Folge eines großen Fanges Stettiner Haffzander, beſte friſche Haffzander in Eispackung nach München zum Preiſe von 65 Pfg. pro Pfund offerirte, worauf ihm die Antwort wurde: „Preis viel zu hoch, Ruſſen weſentlich billiger“. Ein Bremenſer Fiſchhändler bot zur gleichen Zeit für Hecht 35 Pfg., für große Zander über 3 Pfund 45—50 Pfg. pro Pfund. Aehnlich liegen die Verhältniſſe beim Aal, der früher anſtandslos mit 1 Mk. bis 1.10 Mk. im Jahresdurchſchnitt bezahlt wurde, während jetzt ſich dieſer Durchſchnitt nur auf 80—85 Pfg. iſtellt, in Folge der ganz erheblichen Zufuhr, namentlich von den däniſchen, ſchwediſchen und ruſſiſchen Küſten und in neuerer Zeit aus Italien, welches für die Lebensbedingungen aller Fiſche in Folge ſeines warmen Klimas ja weſentlich günſtigere Verhältniſſe aufweiſt als Deutſchland. Ferner iſt zu erwähnen der Schlei, der in neuerer Zeit als Erſatz für Forellen einen erhöhten Werth erhalten hat und in Folge deſſen, trotz ſeiner ſchwierigen Aufzucht doch ein Mitglied unſerer Karpfenteiche geworden iſt. Den Lohn für ihre Mühe aber müſſen die Züchter theilen mit der ausländiſchen Koukurrenz, namentlich von Holland und Rußland, woher dieſe Fiſche beſonders in kleinen, vielfach untermaßigen Exemplaren für den Konſum wegen ihres Geeignetſeins zu Portionsfiſchen bezogen werden. Einen Beweis dafür, daß bei Mangel erheblicher ausländiſcher Konkurrenz der deutſche Fiſch einen angemeſſenen, aber für den Konſumenten keineswegs zu hohen Preis bringt, zeigt der Hecht, welcher ſich ziemlich konſtant auf einem Preiſe von 60— 70 Pfg. hält, alſo nur 10 —15 Pfg. niedriger als der jo ſehr viel ſchwieriger zu behandelnde und eigentlich werth— vollere Zander. Es wäre zu wünſchen, daß eventuell der Zollſchutz auch für dieſen Brodfiſch der deutſchen Binnenfiſcherei mit feſtgelegt würde. g Nun wird ſtets hervorgehoben, daß der Zoll den Fiſchkonſum zu erheblich zurückdrängen würde. Demgegenüber iſt darauf hinzuweiſen, daß einerſeits unſer Fiſchkonſum durch die Hochjee- fiſcherei ganz außerordentlich gehoben iſt, und daß den Konſumenten dadurch eine außerordentlich billige Quelle für Fiſchfleiſch freiſteht. Es ſind aber nach der Statiſtik über Deutſchlands auswärtigen Handel mit friſchen Fiſchen mit der ſteigenden Einfuhr bis zum Jahre 1894 die Preiſe ſucceſive geſunken und bis zum Jahre 1899 die Preiſe bei ziemlich gleich bleibender Einfuhr wiederum geſtiegen und zwar von 25 Mk. im Jahre 1894 auf 59 Mk. im Jahre 1898. Es iſt ohne Weiteres klar, daß von dieſem geſteigerten Preis das Ausland oder die wenigen Händler den Hauptvortheil gehabt haben. Wäre durch den erhöhten Preis thatſächlich der Konſument belaſtet worden, ſo hätte doch nach den Argumenten der Zollgegner die Einfuhr ſich nicht auf gleicher Höhe halten können. Ebenſo iſt der Import ruſſiſchen Zanders vom Jahre 1896 zu 1897 trotz der Preisſteigerung von 26 auf 40 Mk. der gleiche geblieben. Es hat alſo lediglich der Ausländer reſp. der Großhändler dieſe 14 Mk. erzielt. Wäre die Differenz zwiſchen dieſen Preiſen als Zoll vom Deutſchen Reiche erhoben worden, ſo hätte der Konſument trotz der hohen Reichseinnahme und des damit bedingten Schutzes der deutſchen Fiſcherei noch nicht einen Pfennig mehr für ſeinen Fiſch zu bezahlen brauchen. Es dürfte bei der allgemeinen Steigerung der Lebensunterhaltspreiſe eine mäßige Steigerung für Fiſche ſelbſt nicht unbillig erſcheinen, umſomehr als dieſelbe einem weitverbreiteten Gewerbe ‚au Gute kommt, welches ſich thatſächlich in feinen Erwerbsverhältniſſen in den letzten Jahren auf abſteigendem Wege befunden hat. Nun wird aber in der Folge bei dem jetzt in ganz 100 Deutſchland bemerkbaren Aufſchwunge im Fiſchereibetriebe ganz unbedingt eine erhöhte Produktion von Fiſchfleiſch eintreten. Es werden ferner durch Verbeſſerung der Transportverhältniſſe, die ſeither lediglich auf einem Lokalabſatze oder Verſandt mittelſt Fuhrwerk angewieſenen oſtpreußiſchen Seen in die Lage kommen, ihre herrlichen Produkte dem weiteren Vaterlande zugänglich zu machen, namentlich iſt zu hoffen, daß der in Preußen, Pommern und Mecklenburg ſchon hoch⸗ geſchätzte Braſſen oder Brachſen (Blei) ſeinen Weg im weiten deutſchen Vaterlande finden werde. Dadurch wird den übrigen Süßwaſſerfiſchen eine entſprechende Konkurrenz entſtehen. Endlich aber wird der Fiſchfang immer durch ganz Deutſchland ziemlich gleichmäßig abhängig ſein von Witterung und Jahreszeit dergeſtalt, daß zu gewiſſen Zeiten Maſſenfänge überall eintreten, deren Verwerthung ganz unbedingt eine entſprechende billige Preisnotirung hervor⸗ rufen müſſen, weil der Fiſch nicht zu lange im gefangenen Zuſtande aufgehoben werden kann. In dieſen Zeiten wird ſelbſt der arme Mann gut und billig ſein Gericht Fiſche kaufen können. In der Zeit des geringen Fanges werden allerdings die Preiſe entſprechend ſteigen, aber es⸗ iſt dieß nur der billige Ausgleich für die gleich große Mühe des Fiſchers und in ſolchen Zeiten wird der wohlhabendere Theil der Bevölkerung von dem Fiſchkonſum keineswegs ab⸗ ſchrecken. Für beſonders ſeltene Fiſche zu außergewöhnlicher Jahreszeit aber mögen immerhin hohe Luxuspreiſe gezahlt werden, und können dieſelben ſogar als Nothwendigkeit daſtehen, weil der geſteigerte Luxus den wirthſchaftlichen Werth doch bei Seite ſetzt und ſich lediglich nach dem Geldpreiſe richtet, in der Abſicht, zu ungewöhnlicher Zeit etwas Beſonderes zu bieten. Es iſt ferner ſchon wiederholt darauf hingewieſen, daß unſere Nachbarſtaaten ſich, und dem deutſchen Beiſpiel anpaſſend, in ganz erheblichem Maße auf die Produktion von Fiſchfleiſch geworfen haben, und daß Holland, Dänemark, Rußland, Oeſterreich, Rumänien und Italien ihren Fiſchüberſchuß vor allen Dingen auf den deutſchen Markt werfen und in der Folge mit noch ganz anderen Maſſen als ſeither den Markt überſchwemmen werden. Wollte die Staats⸗ regierung die Fiſcherei nicht ſchützen, ſo würde dieſelbe gar bald an den Rand des Ruins kommen. Man darf die Frage des Fiſchzolles nicht ventiliren, ohne ſchließlich auch auf das Haupt⸗ argument der Gegner hinzuweiſen, welches darin gipfelt, daß die Technik der Fiſchverzollung allein zur Ablehnung jeglichen Zolles führen müſſe. Der Handel ſtellt ſich dabei jo, als ob nur eine trockene Durchwiegung der Importfiſche auf der Grenze ſtattfinden müſſe, welche naturgemäß einen erheblichen Theil des Fiſchtransportes zu Grunde richten würde. Demgegenüber iſt auch vom Deutſchen Fiſchereivereine der Staatsregierung der Vorſchlag gemacht worden, eine Buchverzollung einzuführen, derart, daß die Importfirmen in gewiſſen Intervallen Auszüge aus ihren Geſchäftsbüchern, welche von zu dieſem Zwecke vereidigten Angeſtellten ihres Geſchäftes⸗ gefertigt würden, wie dieß in Hamburg ſchon jetzt bei allen großen Importartikeln und Firmen geſchieht und wie es bei der ſtädtiſchen Verbrauchsabgabe auch beiſpielsweiſe der Magiftrat: der Stadt Dresden ſeit Jahren thut. Hierdurch würde jegliche Beläſtigung des Handels aus⸗ geſchloſſen, ja ſelbſt jeder Aerger vermieden und nur der Weg weiter benutzt ſein, auf welchen unſere preußiſche Geſetzgebung bei Erhebung der Einkommenſteuer gegangen iſt. Es würde außerdem aber auch ſehr wohl möglich ſein, nach dem Raumgehalte der umſchließenden Transport- oder Schiffsgefäße für den Import lebender Fiſche, oder nach Brutto⸗ gewicht bei todten Fiſchen den Zoll zu erheben. Auch hierin würde man nur der Praxis- folgen, welche heute die deutſche Eiſenbahnverwaltung ihren eigenen Fiſchern und Fiſchhändlern auferlegt, wenn dieſelben die Fiſche verfrachten. Es erſcheint unverſtändlich, warum der Aus⸗ länder reſp. der Importeur nicht einen Zoll nach gleichem Modus zahlen ſoll, nach dem der Fiſcher ſeine Frachten erlegen muß. Was nun die Höhe der Zollſätze anlangt, ſo dürften dieſelben ſich ohne Ungerechtigkeit den Preisdifferenzen anſchließen, welche wir in verſchiedenen Jahren bei dem Import aus⸗ ländiſcher Fiſche beobachtet haben, d. h. man dürfte ohne Härte als Minimalzoll einen ſolchen von 30—40 Mk. pro Doppelzentner lebenden oder todten Fiſchfleiſches annehmen, als Maximal⸗ grenze einen ſolchen von 50 — 60 Mk. Die Erhebung würde bei der Buchverzollung nach dem anzugebenden Nettogewicht zu berechnen ſein, wenn die Verzollung nach Raummaß der Umſchließungsgefäße oder nach Brutto⸗ gewicht erfolgt, auf Grund von Reduktionsfaktoren, welche ſich der Praxis anſchließen und welche durch Sachverſtändige leicht feſtgeſtellt werden können. 4 101 Van Ich glaube im Vorſtehenden die in Frage kommenden Geſichtspunkte genügend geſtreift zu haben und möchte zum Schluß den Wunſch ausſprechen, daß möglichſt alle Fiſchereivereine Deutſchlands ſich in ihren nächſten Sitzungen mit der Fiſchzollfrage beſchäftigen möchten und alsdann eine möglichſt gleichlautende Reſolution in möglichſter Einſtimmigkeit dem Deutſchen Reichstage und dem Bundesrathe zuſtellen möchten, dahingehend, daß bei Berathung der neuen Zollvorlage ein ausgiebiger Schutz der deutſchen Fiſcherei auf ihre Edelfiſche zu Theil würde durch Erhebung eines Zolles auf ausländiſche Edelfiſche in den Grenzen zwiſchen 30 und 60 Mk. pro Doppelzentner Fiſche. Solcher einmüthigen Vorſtellung werden die deutſchen Regierungen und der Reichstag ſich nicht verſchließen und das deutſche Fiſchereigewerbe würde freudig und vertrauensvoll der Zukunft entgegenblicken können. III. Anſere Teichflora. Von Dr. phil. Friedrich Fedde. (Fortſetzung.) Einen reizenden Anblick gewähren im dichten Schilfdickicht die purpurnen Blüthenähren des Weiderichs (Lythrum Salicaria), neben denen ſich die unſcheinbaren, weißen Blüthen der verſchiedenen Brunnenkreſſen (Nasturtium officinale, N. amphibium, N. palustre) [Fig. 14 — 16] ſehr einfach ausnehmen. Die jungen, fleiſchigen, ſattgrünen Fig. 14. Kreſſe Fig. 15. Kreſſe Fig. 16. Kreſſe (Nasturtium palustre). (Nasturtium amphibium). (Nasturtium officinale), Blätter letzterer Pflanze befigen einen ſcharf⸗rettigartigen Geſchmack und liefern einen äußerſt geſchätzten Salat, den man aber nur im Winter oder Frühjahr haben kann, da die Blätter der herangewachſenen Pflanzen das zarte Aroma verloren haben. Bei Erfurt am Fuße des Stadtwaldes wird dieſe Brunnenkreſſe in ſchmalen Gräben im Großen gezüchtet. Da dieſe Gräben von warmen Quellen geſpeiſt werden, ſo entwickelt ſich hier auch die Pflanze im kalten 102 Winter, und die tiefgrünen Graben gewähren dann inmitten der ſchneeweißen Felder einen herz⸗ erfreuenden Anblick, Nicklas *) empfiehlt die Pflanze zur Kultur in Forellenteichen und Büchen. Die Anpflanzung iſt eine ſehr einfache. Man legt Wurzeln der Pflanze, die man mit Steinen N > — 8 — & 2 N „ — N: Fig. 19. Bachbunge (Veronica Beccabunga). Fig., 20. Weiße Seeroſe (Nymphaea alba). beſchwert, damit ſie nicht fortſchwimmen, in's Waſſer und kann ziemlich ſicher ſein, daß ſich die Pflanze gut entwickeln wird. Ebenfalls im Schilfdickicht wächſt noch das gemeine und das ſtrauß⸗ blüthige Friedlos (Lysimachia vulgaris und thyrsiflora) mit goldgelben Blüthen, der röhrige 2) a. a. O. S. 101. eee ee ee ee ee eee Pu er x N 103 Pferdekümmel (Oenanthe fistulosa), der Waſſerfenchel (Oenanthe Phellandrium oder Phellandrium aquatieum), der Merk (Sium latifolium), die Berle (Berula angusti- folia) [Fig. 17] und der bis über einen Meter hoch werdende, ſehr giftige Waſſerſchier— ling (Cicuta virosa) [Fig. 18]; letztere fünf Pflanzen ſind Doldengewächſe (Umbelliferae) mit weißlichen oder roſaweißlichen Blüthen. Den Waſſerſchierling erkennt man am beſten an ſeiner mit Luftkammern verſehenen, hohlen Pfahlwurzel. Auch verſchiedene Ehrenpreiſe, wie z. B. die Bachbunge (Veronica Beccabunga) [Fig. 19] lieben die Teichränder. Eine der lieblichſten Pflanzen ſumpfiger Teichränder iſt aber der Fieberklee (Menyanthes trifoliata) mit ſeinen ſchimmernd weißen ſammtartigen Blüthen und glänzend grünen kleeartigen Blättern, die als Folia Trifolii febrini (Bitterthee oder Fieberthee) offizinell ſind. Von Cryptogamen find nur zwei Arten von Sumpfſchachtelhalmen (Equi- setum palustre und Equisetum limosum) zu erwähnen. b) Pflanzen mit Schwimmblättern. Während die bis jetzt erwähnten Pflanzen, rein äußerlich betrachtet, wenig Anpaſſungen an ein Leben im Waſſer zeigten, iſt dieß bei den mit Schwimmblättern verſehenen Pflanzen in viel höherem Maße der Fall. Meiſt haben wir es hier mit Formen zu thun, deren meiſt rundliche, lederartig entwickelte Schwimmblätter an langen, biegſamen, beweglichen Stielen derartig verankert ſind, daß ſie von den Wellen leicht auf- und abgeſchaukelt werden können. Gelangt trotzdem ein Blatt durch allzuſtarken Wellenſchlag einmal unter Waſſer, dann wird es in den meiſten Fällen auch zerriſſen. Die Zahl der in unſeren Gewäſſern heimiſchen Pflanzen mit Schwimmblättern iſt nicht groß. Die Königin unter ihnen iſt aber jedenfalls die weiße Seeroſe (Nymphaea alba) Fig. 21. Froſchbiß (Hydrocharis morsus ranae). Fig. 20] mit ihren wohlriechenden, ſich des Abends ſchließenden Blüthen. Auf dem Grunde des Teiches befindet ſich ihr kurzer Stamm, von dem die langen, mit lufterfülltem Gewebe verſehenen Blattſtiele an den Waſſerſpiegel hinaufgehen und dort wie Ankertaue die rundlichen, lederartigen Blätter feſthalten. Ganz ähnlich ſind die Blüthenſtiele beſchaffen. Im vegetativen Aufbau ganz ähnlich, wenn auch nicht mit jo prächtigen Blüthen verſehen, iſt die gelbe See- roſe oder Mummel (Nuphar luteum) mit ihren dottergelben, alkoholiſch duftenden Blüthen, aus denen die Türken ein kühlendes Getränk (Pufer eirceghi) bereiten. Nach Nicklas“) werden die gerbſtoffreichen Stämme dieſer beiden Pflanzen zum Braunfärben von Wolle und Baumwolle benutzt. Ganz ähnliche, wenn auch nicht jo große Blätter wie die Seeroſe, beſitzen das See— kandel (Limnanthemum nymphaeoides), mit kleinen, goldgelben Blüthen, zur Familie 5 der Enziangewächſe (Gentianaceae) gehörig, und der Froſchbiß (Hydrocharis morsus ranae) [Fig. 21] mit ſeinen kleinen, zarten, weißen Blüthen. Hier entſpringen die rundlichen **) g. a. O. S. 95. — 7 Er, *. N . * e 104 — Schwimmblätter nicht direkt aus dem am Grunde des Teiches wurzelnden Hauptſtamm, ſonderm von letzterem gehen lange, tauförmige, blattloſe Stengel aus, die ſich erſt dicht unter der O ber⸗ fläche des Waſſers verzweigen und Blätter und Blüthen entſenden. Natürlich ſitzen die nter⸗ ſeiten aller dieſer Schwimmblätter voll von Waſſerinſekten. B. Amphibiſche Pflanzen. Die meiſten anderen mit Schwimmblättern verſehenen Pflanzen kann man dann ſchon zu den amphibiſchen Pflanzen rechnen. So z. B. unſere Laichkräuter (Potamogeton natans und crispus) [Fig. 22], dann der Waſſerhahnenfuß (Batrachium aquatile), an kurzen Stielchen vorragen, in den Mo⸗ naten Mai bis Auguſt ganze Teichſtrecken wie ein weißes Blumen⸗ Während die nieren⸗ förmigen, gelappten dicht bedeckt mit Waſſerthierchen ſind, bilden die vielteiligen, weichen, borſtenförmig blätter, die außerhalb artig zuſammenfallen, ein wahres Eldorado für die Waſſerinſekten, Fig. 22. Laichkraut (Potamogeton erispus). Waſſerlinſe (Lemna minor [Fig. 23] und polyrrhiza)- ſelbſt find auf der oberen Seite mit feinen Wärzchen beſetzt, Fig. 23. Entenflott (Lemna minor). r deſſen weiße, oft wohl⸗ riechende Blüthen, die aus dem Waſſer her⸗ beet erſcheinen laſſen. Schwimmblätter auf ihrer Unterſeite meiſt zertheilten Waſſer⸗ des Waſſers pinſel⸗ und das Vorkommen dieſer Pflanze in Teichen darf für den Fiſchzüchter als äußerſtt vortheilhaft bezeichnet werden. Auch verſchiedene Arten der gehören hierher, ferner der Waſſerfarn (Salvinia natans), eine mit den Farnkräutern verwandte Kryptogame, der echte Wurzeln völlig fehlen. Die Blätter ſtehen an den kurzen, wagerecht im Waſſer ſchwimmenden Stengeln in dreigliedrigen, alternirenden Quirlen. Von den drei Blättern eines Quirls ſind aber nur zwei als richtige Schwimmblätter ausgebildet, während das dritte, nach unten zu liegende, fein verzweigt und bräunlich gefärbt iſt und ein wurzelähnliches Gebilde darſtellt, das auch die Funktion einer Wurzel übernommen hat. Die eiförmigen Schwimmblätter die ein kurzes Haarbüſchel tragen, eine Vorrichtung, die ein Naß⸗ werden der Blattoberſeite verhüten ſoll. Schließlich gehört hierher noch die Waſſernuß (Trapa natans), ebenfalls mit fein 7 zerſchlitzten, haarförmigen, fluthenden Blättern und langgeſtielten, rautenförmigen Schwimmblättern von lederartiger Beſchaffenheit. Die Blattſtiele ſind in der Mitte meiſt aufgeblaſen; die dadurch entſtehenden Knoten ſind mit lufthaltigem Gewebe erfüllt und dienen als Schwimmer. Bekannt ſind die mit vier Stacheln, den verhärteten Kelchzipfeln, verſehenen Früchte, die wegen ihrer Stärke und ihres Oelreichthums ſich ſehr gut zur Schweinemaſt eignen. Auch werden die⸗ nn 105 jelben in manchen Gegenden roh oder zubereitet von n 1 geufien, da fie in ihrem Geſchmacke an Kastanien krinnerrn. ede 19131 Alle dieſe amphibiſchen Pflanzen ſind im Stande, im Falle ſie von dem ſinkenden Waſſer auf's Trockene geſetzt werden ſollten, mit ihren Wurzeln aus der Erde, genau wie Landpflanzen, ihre Nahrung zu entnehmen, während die Schwimmblätter und die neu ſich entwickelnden Blätter ſich ohne Schwierigkeit dem neuen Medium anpaſſen. (Fortſetzung folgt.) IV. Tachseiergewinnung im Herbſt 1900. Die Lachseiergewinnung im vergangenen Herbſt hat im Rheingebiete ein ziemlich ſchlechtes Reſultat gehabt, im Gebiete der Oſtſee hat ſie ganz verſagt. Um ſo erfreulicher iſt es, daß die Gewinnung an der Weſer und an der Ems auch in dieſem Jahre als eine befriedigende bezeichnet werden kann. Wenn nicht durch Verunreinigung des Weſerwaſſers bei Hameln durch gewerbliche Abwäſſer ein großer Theil der Laichlachſe vernichtet worden wäre, eine Kalamität, die in dieſem Jahre zum erſten Male bei Hameln eingetreten iſt, ſo wäre das dießjährige Reſultat ſogar ein ſehr gutes geweſen. Durch die Waſſerverunreinigung iſt aber leider etwa eine halbe Million Lachseier verloren gegangen. Trotzdem iſt es gelungen, bei Hameln rund 1450 000, an der Oertze, einem Nebenfluſſe der Aller, rund 140 000 und bei Lingen an der Ems rund 360 000 Lachseier zu gewinnen, im Ganzen 1950000. Die Eier find in den Anſtalten Hemeringen, Bienenbüttel und Lingen untergebracht. Das bisherige Brutgeſchäft iſt überall mit geringen Verluſten verlaufen, ſodaß es dem Fiſchereiausſchuß in Hannover, welcher bekanntlich die künſtliche Lachszucht für das Wefer-, Elbe- und Emsgebiet in die Hand genommen hat, gelingen wird, das bei Gründung der Centralanſtalt Hemeringen in Ausſicht genommene Normalquantum von IS, Millionen angebrüteten Lachseiern zu erreichen und die angebrüteten Eier auf die Brutanſtalten im Weſer⸗, Elbe⸗ und Emsgebiete zu vertheilen. Die Berichte dieſer Brutanſtalten über die Erbrütung der Eier, beſonders auch derjenigen der Hauptanſtalt in Hemeringen, ſprechen ſich übereinſtimmend darüber aus, daß die im vorigen Jahre von Hemeringen bezogenen Eier in beſter Verfaſſung angekommen ſind und daß die Verluſte bei der weiteren Erbrütung ſehr gering waren. Nur die Brutanſtalt an der Kalle in Calldorf bei Vlotho hat einen größeren Verluſt erlitten, indem aus 50000 Eiern nur 42 000 Brut gewonnen und ausgeſetzt find, dieß ergibt 16 °/, Verluſt. Die Anſtalt in Lüding⸗ hauſen in Weſtfalen, welche zugleich mit Calldorf Eier aus Hemeringen erhalten hat und zwar aus demſelben Troge, hat nur 2½ % Verluſt gehabt, die Anſtalt Bünde in Weſtfalen, welche % Million Lachseier aus Hemeringen erhalten, nur 1,6% Verluſt, die Anſtalt Münchhauſen bei Caſſel mit 270 000 Eiern nur 2% und die Anſtalt Fiſchhof mit 180000 Eiern nur ar Verluſt; ſämmtliche Eier waren aus Hemeringen. Der große Verluſt an der Kalle in Calldorf, der auch nach Heft Nr. 1, Seite 18 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“, 1901, in der Generalverſammlung des Weſtfäliſchen Fiſcherei⸗ vereins zu Rheine zur Beſprechung gekommen iſt, kann daher unmöglich auf die Schuld der Hemeringer Anſtalt zurückgeführt werden. Als der Unterzeichnete am 23. Juli vor. Is. Gelegenheit hatte, die Anſtalt in Calldorf kennen zu lernen, iſt mit dem dortigen Fiſchmeiſter auch der vorerwähnte große Verluſt be⸗ ſprochen worden. Aus der betreffenden Notiz über jenen Beſuch erſehe ich, daß nach Ausſage des dortigen Fiſchmeiſters der Hauptverluſt in Calldorf eingetreten iſt, als die Brut faſt aus⸗ ſetzungsfähig war. Das Bruthaus in Calldorf wird aus dem Mühlengraben geſpeiſt; das Wafler- quantum, welches der Anſtalt zugeführt wird, erſcheint reichlich gering. Ein Filter iſt nicht vorhanden, obſchon der Mühlengraben oft ſehr ſchmutziges Waſſer führt. Das Kallewaſſer iſt ſehr kalkhaltig, alſo ſehr hart. Hieraus, ſowie aus dem Mangel an Filtern dürfte daher der große Verluſt in Calldorf zu erklären ſein. Dagegen ſind Waſſer⸗ und Filterverhältniſſe in Hemeringen tadellos, ſodaß es nicht angängig erſcheint, die Calldorfer Verluſte der Hemeringer Anſtalt zur Laſt zu legen. Irgend welche Reklamationen gegen die von Hemeringen erhaltenen Lachseier ſind auch im vergangenen Jahre von keinem Empfänger eingegangen. Recken. 106 V. Bermif chte Mittheilungen. 10015 Gd 2255: Or St { Fiſchereiturs in Hohenheim. Am 3.— 5. Januar cr. iſt an der Lundwirthſchäfttt hen Akademie Hohenheim bei Stuttgart ein theoretiſch⸗praktiſcher Kurſus für Fiſchzüchter abgehalten worden. Zu demſelben waren ſo viele Anmeldungen eingegangen, daß die urſprünglich feſtgeſetzte Maximalzahl ſchließlich überſchritten werden mußte. Unter den Kurstheilnehmern waren die Staats-, Gemeinde- und Privatbeamten ziemlich ſtark vertreten, während zu den früher in Hohenheim abgehaltenen Kurſen die Berufsfiſcher, Müller und kleineren Landwirthe das Haupt⸗ kontingent geſtellt hatten. Um die verhältnißmäßig kurze Zeit gut auszunützen und die Zuhörer nicht zu ſehr zu ermüden, wechſelten Vorträge im Hörſaal, Demonſtrationen in der Fiſchzucht⸗ anſtalt und an den Teichen, ſowie freie Diskuſſion beim Bier mit einander ab. Der Nach⸗ mittag des dritten Tages wurde dazu benützt, eine Exkurſion zur Beſichtigung der in großer Zahl auf der benachbarten Markung Vaihingen und im Königlichen Rothwildpark Solitude angelegten Teiche zu beſichtigen. Die Kurstheilnehmer äußerten ſich ſehr befriedigt über das in und bei Hohenheim Gehörte und Geſehene und ſprachen insbeſondere den beiden Kurslehrern, Profeſſor Dr. Sieglin und Profeſſor Dr. Häcker, ihren Dank wiederholt aus. Fiſchereilehrkurs in Payerbach. An der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Karl Feldbacher in Payerbach (Niederöſterreich) findet vom 10. bis 17. April l. Is. ein Fiſchereikurs ſtatt, der in theoretiſcher und praktiſcher Beziehung das ganze Gebiet der Fiſchzucht umfaſſen wird. Zum Schluſſe wird eine Exkurſion zur Beſichtigung von Fiſchzuchtanſtalten unternommen. An Unter⸗ richtshonorar ſind 10 Kr. zu erlegen. Für Unterkunft und Verpflegung, ausſchließlich Getränke, ſind für einen Tag 4 Kr. zu zahlen. Der Anmeldungstermin endet am 8. April l. Js. Von den Neunaugen. Bitte nachſtehende Zeilen auf die Anfrage in Nr. 3 dieſer Zeitung: „Wo fängt man Querder und Neunaugen“ als Antwort in Ihrer w. Zeitſchrift aufnehmen laſſen zu wollen. Als Fiſchereibeſitzer der unteren Agger bis in die Mündung in die Sieg fange ich jährlich zu verſchiedenen Zeiten Neunaugen, oder auch Pricken genannt, in großen Mengen. Die erſten Neunaugen, die hier aufwärts ſteigen, kommen im Monat April vor, um die Laichzeit der Makrelen (8.— 20. April), ſchlagen ſich auf den Fuhrten (oder auch Schnellen) tiefe Löcher aus und liegen zu Hunderten auf einem Knäuel zuſammen, um zu laichen. Das Laichgeſchäft dauert ganz kurze Zeit, dann find fie verſchwunden. Die Thiere ſind durchſchnittlich 20 — 30 em lang und 2 em dick. Die zweite Art von Neunaugen (Lampreten) Petromyzon marinus. D. Red.], die aufwärts ſteigt, kommt Ende Mai bis Ende Juni vor, ſie zählt auch zu den Neunaugen, unterſcheidet ſich aber von der vorhergenannten Art. Letztere find 50 —80 em lang und wiegen durchſchnittlich 1½ bis 2½ Pfund pro Stück. Weil dieſe Fiſche ſozuſagen ungenießbar ſind und hier keine Nachfrage dafür iſt, ſo werden dieſelben auch nicht gefangen, und ziehen Anfangs Juli wieder ab. Auch für die Frühjahrsneunaugen, wie ſolche hier genannt werden, iſt auch wenig Nachfrage und ſie ziehen auch meiſtens ungeſchoren wieder ab. Dagegen ſteigen Ende Auguſt, je nach den Waſſerverhältniſſen, vereinzelt Pricken auf, und ſie werden hier die Vorboten des Lachſes genannt. Man hat hier die Sage „Kommen viele Pricken, gibts auch viele Lachſe“, und in der That iſt es auch ſo. Am meiſten kommen hier die Pricken (Neunaugen) im September, Oktober und November vor, ſie ſind leicht zu fangen und haben auch bis halben November ſtets Abnehmer bei guten Preiſen, nach dieſer Zeit aber nicht mehr, weil dieſelben beim Verpacken bezw. Verſenden den Laich (Milch und Rogen) abſetzen. Was der Herr Frage⸗ ſteller nun „Querder“ nennt, nenne ich hier „Steinbiſſer“. Dieſe Fiſche find wirklich die Jugendformen von Neunaugen mit 7 Kiemenlöchern. Dieſe Querder oder Steinbiſſer halten ſich ausſchließlich im ſchlammigen Untergrund, das ganze Jahr hindurch auf, und werden beim Ausbaggern von Waſſergräben mit ſchlammigem Boden zu Hunderten zu Tage befördert. Weil dieſelben als Hauptnahrungsmittel dem Aal dienen, werden ſie auch hier als Köder zum Aalfange mittelſt Leg⸗ bezw. Grundangeln verwandt. Carl Werner, Fiſchereibeſitzer, Aggerdeich b. Troisdorf (Rheinl.) Von der Regenbogenforelle. Theile Ihnen mit, daß in der Sieg ſchon Regenbogen⸗ forellen gefangen wurden, die wahrſcheinlich aus Nebenbächen herrühren, in welche dieſelben eingeſetzt wurden. Ich ſelbſt habe einmal in einen kleineren Forellenbach Regenbogenforellen eingeſetzt, aber niemals ein Stück gefangen, dieſelben ſcheinen in die Sieg gewandert zu ſein. Rda. 1 $ 2 7 1 107 Sodann habe ich weit höher hinauf in einem größeren Nebenbache der Sieg, welcher an der Mündung durchſchnittlich 10 Meter breit iſt, eine Regenbogenforelle gefangen. Wie dieſelbe dorthin gekommen iſt, iſt mir unerklärlich. Nach ſorgfältig eingezogenen Erkundigungen ſind in dieſen Bach niemals Regenbogenforellen ausgeſetzt worden und auch in der Umgebung der Sieg, etwa 20 Kilometer auf- und abwärts, nicht. Ich nehme an, daß dieſelben vom unteren Lauf der Sieg nach aufwärts gewandert ſind. Joſ. Honnerbach, Köln. Von der Laichzeit der Regenbogenforelle. Vielleicht intereſſirt es, daß hier am 5. Februar ds. Is. der erſte größere Poſten Regenbogenforelleneier von alten Fiſchen gewonnen wurde, vier- und fünfjährige find noch zurück. Wir find in dieſem Jahre auch mit ſämmtlichen übrigen Bruthauserzeugniſſen circa ein Monat früher daran, als in früheren Jahren. Ernſt Weber, Sandau bei Landsberg a. L. Von der Regenbogenforelle. Auf den Artikel „Salmonideneinſätze“ in Nr. 4 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ geſtatte mir, aus Erfahrung Folgendes zu berichten. Meine Fiſch⸗ zuchtanſtalt liegt an dem Schüpfbach, welchen ich in der ganzen Länge, 8 Kilometer, in Pacht habe. Dieſer Bach mündet in die Umpfer und habe dieſe, ebenfalls 8 Kilometer nach aufwärts und abwärts, in Pacht, nebenbei noch drei kleine Quellbächlein von je 3—4 Kilometer. Ich ſetze jährlich in dieſe Bäche ca. 30,000 Bachforellenbrut ein, Regenbogenforellen abſichtlich noch nie. Ich fange aber in dieſen Gewäſſern ſehr häufig Regenbogenforellen und zwar überall, in verſchiedenen Größen, z. B. in den tieferen Stellen Fiſche von / —1 / Pfund ſchwer. Es kam mir im letzten Sommer vor, daß unter 30 geangelten Forellen 10 Stück Regenbogen⸗ forellen dabei waren. Ich ſage aber, abſichtlich ſetze ich nie Iridea ein. Es kommt nun vor, daß im Bruthauſe die Apparate untereinander ſtehen und auf dieſe Weiſe auch Brut aus dem einen in den andern Apparat entſchlüpft. Dann wird beim Reinigen der Apparate auch mal eine Anzahl Brut mit in den Ablauf geſchwemmt, und auf dieſe Weiſe kann es nur vorkommen, daß die Iridea in meine Bäche gelangt iſt. Dieſer Fiſch gedeiht in den Bächen gut und iſt in der Freiheit ſehr ſchön und ſchmackhaft, nur ſollte er nicht unter / —1 Pfund ſchwer gefangen werden, weil dann erſt das Fleiſch feſter und beſſer wird. Ich kann nur behaupten, daß aus meinen Bächen die Regenbogenforelle nicht ſo raſch auswandert wie das anderwärts berichtet wird; ob ſich dieſelbe auch bei mir in der Freiheit fortpflanzt, kann ich nicht ſagen, da ich hierüber noch keine Beobachtung gemacht habe. — Von der Elſenz bei Heidelberg kann ich noch berichten, daß dieſelbe früher ganz fiſchleer war; ſie wurde von Seiten des Badiſch⸗Unterländer Fiſchereivereins mit einer größeren Anzahl einſömmeriger Regenbogen⸗ forellen beſetzt, welche da vorzüglich gedeihen. 2 Fiſchzuchtanſtalt Unterſchüpf (Baden). J. Grimmer. VI. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für die Provinz Poſen. Der Fiſchereiverein für die Provinz Poſen hielt am 17. Dezember vor. Is., dem fünf⸗ jährigen Stiftungstage des Vereins, im Mylius-Hotel in Poſen eine Vorſtandsſitzung und ſeine 9. Hauptverſammlung ab. Der Vereinsvorſitzende, Regierungsrath Alfred Meyer-Bromberg, eröffnete die Verſammlung, an der ſchließlich 54 Mitglieder und Gäſte theilnahmen, um 10°/s Uhr mit einer Begrüßung der Erſchienenen und mit einem Danke an die Behörden und Vereine, die zu dieſer Verſammlung ihre Vertreter geſandt hatten. In Vertretung des Oberpräſidenten von Bitter war Oberpräſidialrath Thon erſchienen, als Vertreter des Regierungspräſidenten in Bromberg, Freiherr von Lützow. Die Anſiedlungskommiſſion von Poſen war vertreten durch ihren Präſidenten von Wittenburg, die Stadt Poſen durch ihren Oberbürgermeiſter Witting, die Poſener Handelskammer durch ihren Vorſitzenden, Kommerzienrath Herz, der Deutſche Fiſchereiverein durch ſeinen Generalſekretär Fiſcher, und auch der frühere Oberpräſident von Poſen, Freiherr von Wilamowitz, wohnte der Verſammlung von Anfang bis zu ihrem Ende mit Intereſſe und Betheiligung an den Debatten bei. Der Vorſitzende ſchloß an die Begrüßung als Punkt 1 der Tagesordnung ſein Referat über: „Fünf Jahre Vereinsarbeit, Rückſchau und Ausſchau.“ — In demſelben ging er davon aus, wie der 17. Dezember 1895, der Tag, an welchem der alte Landwirthſchaftliche Provinzialverein ſeine letzte Sitzung hielt, um die ihm obliegenden Aufgaben an die neu gegründete Landwirthſchafts⸗ kammer für die Provinz Poſen abzugeben, der Geburtstag des Fiſchereivereins für die Provinz — — — Poſen wurde. Er führte im Weiteren aus, wie ihm die Aufgabe wurde, die nöthigen Maßnahmen behufs Organiſation des Vereins zu treffen, wie vielfach er zu dieſer Arbeit ermuntert, wie viel⸗ fach er aber auch davor, als vor einer zeitraubenden, ſchwierigen und wenig dankbaren Mühe⸗ waltung gewarnt worden war, wie ſchließlich jedoch ſein Intereſſe für die Fiſcherei, das er ſchon früher als Vorſitzender des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins bethätigen konnte, ſiegte, wie er bald Unterſtützung von Behörden und Privaten und wirkſame Mitarbeiter fand. — Die Aufgaben, die ſich der Verein ſtellte, waren: 1. Die Beſetzung der öffentlichen Gewäſſer der Provinz mit Fiſch⸗ brut und Jungfiſchen, 2. Förderung der See- und Teichwirthſchaft, 3. Anlage von Fiſchleitern an Stauwerken und Wehren und Vermehrung der Laichſchonreviere, 4. Vernichtung von Fiſchfeinden und Verſchärfung der Filchereipolizer, 4. endlich Mitarbeit auf wiſſenſchaftlichem und geſetzgeberiſchem Ge⸗ biete in allen die Fiſcherei betreffenden Fragen und 6. die Herſtellung einer Fiſchereikarte der Provinz. Das erſte und Haupterforderniß zur Erreichung dieſer geſteckten Ziele war eine Erforſchung der provinziellen Gewäſſer in fiſchereilicher Beziehung durch hierzu herangezogene Sachverſtändige. Dieß wurde ausgeführt durch den jetzigen Regierungsrath Dr. Dröſcher in Schwerin i. M., den Schriftführer des Vereins, Rektor Grotrian-Gneſen, den früheren Wanderlehrer des Vereins Heyking und den jetzigen Wanderlehrer Herrguth, ſo daß die Vereinsleitung jetzt die fiſchereilichen Verhältniſſe der Provinz ziemlich genau kennt. Die Beſetzung der öffentlichen Gewäſſer mit Fiſchbrut und Jungfiſchen, z. B. der Brahe, Küddow und Drage mit Lachsbrut, ſchnellfließender Bäche in Hügelgebieten mit Bachforellen, des Bromberger Kanals, der kanaliſirten Netze, der Obra und Wilna mit Zandern, Schleien und Karpfen, vieler Seen mit Aalen und verſchiedener öffentlicher Gewäſſer mit Krebſen, erfolgte nach Möglichkeit nach dem Grundſatze: Der rechte Fiſch ins rechte Waſſer. Die Zeit iſt noch zu kurz, um ſichtbare Reſultate dieſer Ausſetzungen feſtzuſtellen, doch iſt jetzt eine beſondere Statiſtik hierüber eingerichtet worden, die mit den Jahren doch über die Erfolge Aufſchluß geben wird. — Was die Förderung der Seen- und Teichwirthſchaft in der Provinz und in den fünf Jahren der Vereins- thätigkeit anbelangt, jo hat der Verein für das ſchwierigere Gebiet, eine rationelle Seenbewirth⸗ ſchaftung, ſchon das erreicht, daß ſich hierfür aller Orten ein reges Intereſſe kundgibt, hinſichtlich der Teichwirthſchaft aber ſind poſitive Fortſchritte gemacht worden. Es hat ſich herausgeſtellt, daß die Provinz Poſen, obgleich vorwiegend Flachland, doch mehr Gelegenheit zur Anlage von Teichen bietet, als dieß früher angenommen wurde. Erfreulich iſt es, daß auch Salmoniden in Brutteichen auf⸗ gezogen werden, ſo daß die Provinz Poſen einen großen Betrag ihres Bedarfs an Satzfiſchen ſchon ſelbſt decken kann. Auch alte, ſchon eingegangene Teichanlagen ſind in verſchiedenen Orten mit Erfolg wieder in Betrieb geſetzt worden. — Der Verein iſt auch nach Kräften bemüht geweſen, durch Belehrung anregend auf ſeine Mitglieder einzuwirken. Viel Material in dieſer Hinſicht iſt den Jahresberichten beigefügt worden, verſchiedene Arbeiten über rationelle Fiſcherei, ſo auch das „Handbuch für Fiſcher“, verfaßt vom Rektor Grotrian und Regierungsrath Alfred Meyer, ſind nebſt einem Fiſchbandmaße in alle größeren Orte der Provinz vertheilt worden, nicht minder auch die vom Rektor Grotrian verfaßten „Verhaltungsmaßregeln bei Verſendung, Empfang und Ausſetzung von Fiſchbrut.“ — Den ſchon vorhandenen Fiſchpäſſen und der Anlage neuer Fiſchwege hat der Verein fortgeſetzt ſeine Aufmerkſamkeit und Fürſorge gewidmet. Aalleitern hat der Verein beſonders in der Lobſonka errichtet, und hinſichtlich der Anlage von Fiſchpäſſen auf der in erweitertem Aus⸗ bau begriffenen Waſſerſtraße Weichſel-Warthe hat der Schriftführer auf Grund einer Bereifung der genannten Strecke ein Gutachten geliefert, das der königlichen Regierung in Bromberg eingereicht worden iſt. — An Anregungen und gutachtlichen Aeußerungen auf dieſem Gebiete hat es der Verein nicht fehlen laſſen. Erfolge werden aber erſt ſichtbar werden, wenn die Staatsbehörden die nöthige Beaufſichtigung der getroffenen Einrichtungen durch geeignete Perſonen übernehmen. — Die Zahl der Laichſchonreviere iſt in den fünf Jahren der Vereinsthätigkeit weſentlich vermehrt worden. Beſonders gilt dieß vom Netzefluſſe, deſſen Altarme meiſt offen bleiben, und von ver⸗ ſchiedenen Genoſſenſchaftsgewäſſern. Bemerkt ſoll hier werden, daß ſämmtliche Schonreviere nur zeitweilige find, weil die Praxis eine zeitweilige Anfiſchung auch der Schonreviere doch für noth- wendig erachtet hat, da andernfalls ſolche Waſſerſtrecken ſchließlich Standplätze für Raubfiſche würden. — Die Prämien für Erlegung von Fiſchfeinden und für Anzeigen, betreffend Ueber⸗ tretungen des Fiſchereigeſetzes haben ſich von Jahr zu Jahr geſteigert, ſeinen wiſſenſchaftlichen Aufgaben iſt der Verein durch Anlegung eines kleinen Muſeums in Gneſen nach Möglichkeit gerecht geworden, und auf dem Gebiete der Fiſchereigeſetzgebung hat ſich der Vorſtand in ver⸗ ſchiedenen Gutachten geäußert. Was die Zukunft des Vereins anbelangt, ſo gilt als nächſte Hauptaufgabe die Herſtellung einer Fiſchereikarte der Provinz, die Anregung der Beſitzer von größeren Waſſerwirthſchaften zur Anlage von Fiſchhältern und Anſchafſung von Transportgefäßen und die Organiſation des Fiſch⸗ handels, die Anregung eines „Fiſchzolles“, worüber die Akten ja noch nicht geſchloſſen ſind, iſt von einem Vereinsmitgliede, Majoratsherr Fiſcher⸗Tirſchtiegel, ausgegangen. — Schließlich erachtete es der Vorſitzende als nothwendig, dahin zu ſtreben, daß mit der Zeit die Geſchäft sführung des Vereins nach der Provinzial-⸗Hauptſtadt, nach Poſen ſelbſt, verlegt werde. Hierauf erledigte der Vorſitzende geſchäftliche Mittheilungen. — Der Verein zählt gegen⸗ wärtig 408 Mitglieder, nämlich 6 Ehrenmitglieder, 60 korporative, 302 perſönliche und 20 außer⸗ ordentliche Mitglieder. — Auf der mit der dießjährigen Wanderausſtellung der Deutſchen Land⸗ wirthſchaftsgeſellſchaft verbundenen Fiſchereiausſtellung hat der Verein zwei Preiſe, nämlich einen Geldpreis von 100 Mark und eine ſilberne Medaille erhalten. Die Ausſtellung hat den Beweis 99 109 — erbracht, daß unſer Verein andern Provinzialvereinen an Rührigkeit und Erfolgen nicht nachſteht. — Auf dem Fiſchereirath und Fiſchereitag in Weimar war der Verein durch ſeinen Vorſitzenden vertreten geweſen. Die Berichte über ſeine Verſammlungen ſind durch die Vereinsorgane inzwiſchen bekannt geworden. Von den gefaßten Beſchlüſſen hob der Vorſitzende hervor, daß ſich der Fiſchereirath auch mit der Frage eines „Schutzzolles“ auf Fiſche beſchäftigt und dabei einen mäßigen Zoll auf Karpfen empfohlen habe. Ferner habe ſich jene Verſammlung dahin entſchieden, für die Folge nach Möglichkeit Lachsjährlinge und nur im Nothfalle Lachsbrut auszuſetzen. — Zu dem von einem Ausſchuſſe des Deutſchen Fiſchereivereins ausgearbeiteten Entwurfe zu einem neuen Fiſchereigeſetze hat ſich auch der Vorſtand unſeres Vereins gutachtlich geäußert und in dieſem ſeinem Gutachten dem Wunſche Ausdruck gegeben, zur Verwaltung und Vertretung der Fiſcherei⸗ intereſſen einen weniger großen Apparat zu bilden, als der Entwurf in dieſer Hinſicht vorſchlägt. — Auf eine bezügliche Anfrage der Verwaltungsbehörde hat der Vereinsvorſtand die zuſtändigen Gendarmen als die geeignetſten Aufſichtsorgane hinſichtlich einer Kontrolle der Fiſchereierlaubniß⸗ ſcheine bezeichnet. — Der trockene Sommer des Jahres 1900 hat, wie anderwärts, ſo auch in unſerer Provinz durch plötzlich eintretende Fiſchſterben (wie z. B. in der Dbra) ſchädlich gewirkt. — Der Vorſitzende verlas ſodann die Schreiben zweier Mitglieder, von Unruh⸗Pietrowo und des Förſters Wildt in Tannenberg bei Schildberg über günſtige Reſultate mit der Aufzucht von Salmoniden. Der Erſtere hat mit Regenbogenforellen und Bachſaiblingen, die er mit in einer Fleiſchhackmaſchine zerkleinerten Fleiſchabfällen aller Art fütterte, die beſten Erfolge erzielt, Letzterer hatte gleich günftige Erfolge mit freilebenden Bachforellen in der Smolnica. Fiſchmeiſter Herrguth berichtete im Anſchluß an dieſe erfreulichen Reſultate, daß in noch andern Bächen des Schildberger Höhenzuges, ſo auf den Gütern Erlenhof und Falkenhagen, mit ſichtbarem Erfolge Bachforellen⸗ zucht getrieben werde, und der Unterzeichnete, daß nach einer ihm gewordenen Zuſchrift des Land⸗ rathamtes Kolmar der Lachsfang in der Küddow in dieſem Jahre trotz der jetzt in der unteren Netze erbauten Wehre auf gleicher Höhe wie in den letzten Vorjahren gehalten habe, daß ſomit dieſe Wehre den Aufſtieg des Lachſes nicht hinderten. — An den Vereinsvorſtand ſind wiederholt Mitglieder mit der Bitte herangetreten, den Abſatz ihrer Fiſche zu vermitteln. Damit kann ſich, wie der Vorſitzende näher ausführte, der Verein ſelbſtverſtändlich nicht befaſſen, ſondern es wäre jedem Beſitzer größerer Fiſchereien nur anzurathen, Hälter zu bauen, wodurch ſie dann leicht in der Lage ſeien, ihre Fiſche nach Bedarf der Abnehmer und darum mit Erzielung höheren Gewinnes zu verkaufen. — Der Vorſitzende erwähnte hierauf eines Falles aus dem Kreiſe Schroda, wo einem Fiſcher, der einen Fiſchotter erlegt hatte, von Seiten des Vereins die ausgeſetzte Prämie gezahlt wurde, der aber hernach gerichtlich angeklagt wurde, daß er ohne Berechtigung gejagt habe. Um fernerhin ſolche, die Intereſſen der Fiſcherei ſchädigenden Vorkommniſſe zu verhüten, will der Vorſitzende dahin wirken, daß der Fiſchotter auch in Poſen von der Liſte der jagdbaren Thiere geſtrichen werde, wie dieß z. B. in Oſtpreußen ſchon längſt geſchehen iſt. — Der Vorſitzende hat aus eigener Erfahrung feſtgeſtellt, daß geſchlachtete, in Eis und Holzwolle verpackte Forellen ſich zwei Tage lang nicht nur vollkommen friſch erhalten, ſondern auch hinſichtlich des Geſchmackes ſoeben friſchgeſchlachteten Forellen an Güte nichts nachgaben. Dieß ſei beachtenswerth; denn viele Abnehmer von Forellen verlangten immer noch lebende Waare. — Ueber die dießjährigen Herbit- ausſetzungen wird im nächſten Jahresberichte eingehend Bericht erſtattet werden. — Hinſichtlich der Zanderzuchtſtationen erachtet es der Vorſitzende als dringend nothwendig, daß ſich mehrere Mitglieder damit Mühe geben möchten, den Zander in Teichen zum Laichen zu bringen und bis zu Jährlingen aufzuziehen. Gutsbeſitzer Schneider-Bismarcksfelde ſtellt dieſes in Ausſicht, ſobald es ihm gelungen ſei, eine nachbarliche Parzelle, die ſich zur Anlage von Teichen ungemein eignet, käuflich zu erwerben. Fiſchermeiſter Ryczek-Kruſchwitz hat jetzt im Wiecanowoer See bei Mogilno, wo im Jahre 1896 von Hübner⸗Thalmühle bezogene befruchtete Zandereier erbrütet wurden, gute Fänge von Zandern, von denen jeder circa 2 Pfund wog, gemacht, jo daß der Zander in jenem See als eingebürgert zu betrachten ſei. Er hält hiernach die Verbreitung des Zanders durch befruchtete Eier für die ſicherſte Methode. Fiſchermeiſter Krzywoszynski⸗Rogaſen widerſprach dem; denn er hat nach mehrfachen Verſuchen Erfolge nur dann gehabt, als er laichfreie Zander in feinen See ſetzte. — Die dem Verein gehörigen Teiche bei der Fiſchbrutanſtalt in Prinzenthal mußten vergrößert werden, weil die Nachfrage nach Beſatzmaterial von Salmoniden eine ſtets wachſende war. — Sekretär Winkelmann, der dem Vorſitzenden mehrere Jahre hindurch in der Erledigung der ſchriftlichen Korreſpondenz hilfreiche Hand leiſtete, iſt als Sekretär in's Land⸗ wirthſchaftsminiſterium berufen worden. Die Verſammlung beſchließt, ihm neben einem ehrenden Anerkennungsſchreiben noch ein Monatshonorar zu gewähren. (Schluß folgt.) Sächſiſcher Fiſchereiverein. Die XVII. Generalverſammlung des Sächſiſchen Fiſchereivereins findet Freitag, den 8. März 1901, Mittags 1 Uhr, in Renner's deutſcher Schänke „Zu den drei Raben“, in Dresden, Marienſtraße 22 (im ſogen. „weißen Saale“) ſtatt. Im Sitzungsſaale werden aus⸗ ſtellen die Firmen: B. A. Müller⸗Dresden: Angelgeräthe; A. Wehner-Dresden: Fiſchnetze; Schlicke-Tharandt: Fiſchereigefäße. Tagesordnung: 1. Vortrag der Vereinsrechnung und des Geſchäftsberichtes aus 1900. 2. Antrag auf Richtigſprechung der Vereinsrechnung aus 1900 und Wahl einer Rechnungsprüfungs⸗ Abordnung für die 1901 er Vereinsrechnung. 3. Mittheilung über verwendete und zu verwendende 110 Mittel: a) für Wiederbevölkerung ſächſiſcher Gewäſſer; b) für Abhaltung von Ausſtellungen und Gewährung von Prämien bei denſelben; e) für Gewährung von Prämien für erlegtes Raubzeug und Gratifikationen an Aufſichtsorgane. 4. Wahl zweier Delegirter zum Deutſchen Fiſchereirath. 5. Vortrag des Herrn Profeſſor De. Bruno Hofer- München über „Pockenkrankheit der Karpfen“. 6. Allgemeine Mittheilungen und Wünſche aus der Mitte der Verſammlung. Anſchließend an die Generalverſammlung ſoll gegen 3 /% Uhr im oberen kleinen Saale ein f gemeinſames Mittageſſen ſtattfinden. Anmeldungen ſind bis ſpäteſtens 5. März an die Ge⸗ ſchäftsſtelle des Sächſiſchen Fiſchereivereins einzuſenden.“ a : Dresden, am 22. Februar 1901. Der Vorſtand des Sächſiſchen Fiſchereivereins: gez. Graf von Könneritz-Loſſa. Aſter VII. Fragekaſten. Frage Nr. 10. (Herr J. K. in Sch.): a) Sind die in Nummer 16 vom 15. Auguſt 1900: 5 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ auf Seite 292 beſchriebenen Reuſen ſo herzuſtellen wie die garnenen, oder iſt wie das käufliche Drahtgeflecht zu flechten? b) Wollen Sie gefl. die Stärkenummer der zu verwendenden Kupferdrähte angeben, eventuell wo ich dieſelben am beſten und billigſten beziehen kann? c) Sind ſolche Reuſen zum Fang von Hecht, Aal, Barbe, Barſch, in faſt ſtillem Fluß⸗ gewäſſer mit dammartigem, theilweiſem nackten Uferrand, bei einer Tiefe von 3 m und darüber und ca. 16 m Breite, mit Erfolg zu verwenden? d) Es iſt beſonders bei Hochwaſſer ſchwer bei⸗ zukommen, da alsdann der Fluß über die Ufer tritt; es ſind Hechte von 15 Pfd. und darüber, ſowie Barben von mehr als 10 Pfd. vorhanden, auch Aale, Barſche und andere Fiſche in allen Größen. e) Sind vielleicht die in derſelben Nummer beſchriebenen Stellnetze hier zu verwenden, oder welche würden Sie mir anrathen, um mit Erfolg zu fiſchen, da theilweiſe auch Gebüſch und Röhricht vorhanden iſt? Antwort: a) Reuſen aus Kupferdraht können in jeder beliebigen Größe und Maſchenweite hergeſtellt werden; das Flechten iſt einfacher und leichter wie mit gewöhnlichem Draht. b) Es iſt wohl am beſten, Sie laſſen ſich von dem Erfinder und Verfertiger dieſer Drahtreuſen, Herrn Fiſcher⸗ meiſter und Fiſchzuchtanſtaltsbeſitzer Bierbichler in Waging am Waginger See (Oberbayern) eine Reuſe kommen; ſie können dann leicht nach dieſem Muſter Ihre Reuſen anfertigen. e) Die Reuſen können zum Fange aller Fiſche, wie Hecht, Aal, Barbe, Barſch u. ſ. w. verwendet werden; fie paſſen auch für den von Ihnen beſchriebenen Fluß, nur müſſen ſie an den Rändern und tieferen Stellen eingelegt werden, wo die Fiſche gewöhnlich zirkuliren. d) Bei Hochwaſſergefahr müſſen die Reuſen am Lande mit Draht oder Bindfaden befeſtigt werden; bei Hochwaſſer ſelbſt werden Reuſen nicht eingelegt. Zum Fange von 10— 15 pfündigen Fiſchen benöthigen Sie größere Reuſen mit entſprechend weiten Maſchen. e) Stellnetze können Sie in Ihrem langſam, faſt träge fließenden Fluß ſehr gut benützen; am beſten ſetzen Sie dieſelben von einem Ufer gegen das andere und vermeiden dabei Röhricht und Gebüſch. Mit dem Stellnetze können alle Fiſche mit Ausnahme des Aales gefangen werden. Zum Fange von 2—5 pfündigen Fiſchen muß die Maſchenweite 45 mm betragen, während zum Fange von großen Fiſchen eine Maſchenweite von 50—60 mm, von Knoten zu Knoten. gemeſſen, nöthig iſt. Rauch. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 23. Februar. Zufuhren nicht genügend, Geſchäft flott, Preiſe recht befriedigend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A echte Dr 62 Winter⸗Rheinlachs | per Pfund 625 Sauber: — — Ruf: Lach? 7 = Vorſche — 32— 33 Flundern, Kieler. . „ Stiege 600 Karpfen, mittelgr.. . 71—75 57-63 do. mittelgrn. „ Kiſte — Karauſchen . — — Bücklinge, Kieler. „ Wall | 500-600 Shleie 101 109 — Dorſchhe die — F _ — Schellfiſc ht 1 — Bunte Fiſche — — Aale, große . . . „ Pfund | 130-140 D — — Storr 5 — ne — — Heringe. „% 100 Stck. 600 1200 eis „ — — Marktbericht über den Forellenhandel im Königreich Sachſen für Januar 1901. Das Geſchäft in lebenden Forellen war äußerſt rege. Die ſtrenge Kälte geſtattete die Abfiſchung von Teichen nicht mehr, ſo daß das Angebot kein allzugroßes war. Man zahlte für Portionsforellen (von / — ) Pfund) 350 Mark p. Ztr. frei lebend Hälter oder Bahnhof des Fiſchhändlers. Für große Forellen von 1—2 Pfund zahlte man 250 Mark. Die Nachfrage für große Fiſche war jedoch nur ſchwach. Für Februar und März ſind die Ausſichten bezüglich der Preiſe für Portionsfiſche günſtig, da eher ein Steigen, als Fallen des Preiſes zu erwarten ſteht. | reden . EN BER TAN VER Te A n Für meine Teichwirthſchaft und Korbweiden— kultur auf ca. 40 Morgen ſuche ich zum 1. April ds. Is. bei freier Wohnung nebſt Zubehör einen erfahrenen, ſachverſtändigen, verheiratheten Ver- 5 1 1 walter. Nur beſte Referenzen mit Gehaltsan- ſprüchen ſind zu richten an Seewald, Kreis- baumeiſter, Arnswalde. Teichwärter geſucht. Ein fleißiger, nüchterner, ehrlicher und zu— verläſſiger Mann, verheirathet, findet per 1. April oder ſpäter Stellung. Solche, welche in ähn- licher Stellung thätig waren, werden bevorzugt. Zu melden bei der Reichsgräflich Schaffgotſch'⸗ ſchen Fiſchereiverwaltung Giersdorf i. R. Aquarium. 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Gepedition: München, Herzogſpitalſtraße 19. £ Deganfür die Hefamminkereſſen der Fifherei, ſowie für die Beſtrebungen der Sifhherei-Bereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſo wie 4 der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, 3 des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Rheinifchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Tachmännern Deulſchlands, Oellerreid)= Ungarns und der Schweiß, ee eee vom Zaneriſchen und vom Deutſchen Fiſcherti-⸗Verein. 2 2 6. München, den 15. März 1901. II Jahrg. © 9 8 Ps ER BEE Dual I. Bekanntmachung. — II. Die Verzollung von lebenden Fiſchen. — III. II. Natürliche Nahrung in Teichen. — IV. Nochmals Salmonideneinſätze. — V. Die Coregonen⸗Laichſaiſon im bayeriſchen Theil des Bodenſees im Winter 1900. — VI. Fiſchereiausſtellung in Stettin. — . VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Perſonalnachrichten. — X. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmilicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Die Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Thieren betr. 1. Mit Bezug auf unſer Ausſchreiben vom 20. Februar 1900 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß aus den im Staatsbudget vorgeſehenen Mitteln für Vertilgung von der Fiſcherei de Thieren im Jahre 1900 folgende Prämien bewilligt wurden: 71 Iſchotten Mt 355. 200 Ilſchre her , 309 2. Aus den im Staatsbudget vorgeſehenen Mitteln können auch im laufenden Jahre Prämien für die innerhalb des Landes erfolgte Vertilgung von Fiſchottern und Fiſchreihern bewilligt werden. Die Prämie für einen erlegten Fiſchotter beträgt 5 Mk., diejenige für einen bebe 1,50 Mk. re 8 1 SE ee 114 — Wer auf Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer an den Vorſtand des Badiſchen Fiſchereivereins in Freiburg i. Br. frankirt l(einſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden. N Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramtes des Wohnortes des Er⸗ legers beigegeben ſein, welcher zu entnehmen iſt: a) daß der Prämienbewerber zur Erlegung des Thieres berechtigt war, auch ſelbſt der Erleger des Thieres iſt; b) daß letzteres der beſcheinigenden Stelle vorgelegen hat; c) an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattgefunden hat. Die Einſendung der Belegſtücke ſoll längſtens binnen acht Tagen nach erfolgter Er— legung geſchehen. Karlsruhe, den 2. Februar 1901. Großh. Miniſterium des Innern. Schenkel. II. Die Verzollung von lebenden Fiſchen. (Schluß.) II. Gutachten eines höheren Steuerbeamten über die Verzollung lebender Fiſche. „Wenn ein Zoll auf vom Auslande eingeführte lebende Fiſche gelegt werden ſoll, ſo halte ich, und zwar für ſämmtliche Fiſcharten, nur die Bruttoverzollung nach dem Raum- maß der Transportbehälter für durchführbar, da dieſe Verzollung immer ſchnell von ſtatten gehen und die Waare hierbei faſt gar keinen Schaden erleiden wird. Die Behälter in den Schiffsgefäßen find ja immer vermeſſen. Sollten lebende Fiſche in anderen Behältern ein- geführt werden, ſo kann es für den Lieferanten bezw. Empfänger der Waare keine zu große Mühe verurſachen, ſich für dieſe Transporte geaichte Gefäße zu beſchaffen. Um die Höhe des Zollſatzes bemeſſen zu können, wäre natürlich bei den Großhändlern zu ermitteln, wie viel Kilogramm lebende Fiſche auf 100 Liter Raumgehalt ſowohl im Winter (Oktober bis einſchließlich März), als auch im Sommer (April bis einſchließlich September) transportirt werden können. So müßte denn ſowohl für die Sommer-, als auch für die Wintermonate ein entſprechender Zollſatz für 100 Liter Raumgehalt feſtgeſetzt werden. Die Buchverzollung allgemein einzuführen, halte ich nicht für annehmbar, denn einer eidesſtattlichen Verſicherung der Einführenden wird die Zollbehörde kaum Glauben ſchenken, und ich glaube auch, daß dann nicht ſelten falſche Verſicherungen abgegeben werden würden. Die Buchverzollung nur für größere Geſchäfte einzuführen, dürfte auch zu verwerfen ſein, da dann für die kleineren Geſchäfte doch ein anderer Modus der Verzollung eingeführt werden müßte, was ſchließlich nichts Halbes und nichts Ganzes ſein würde. Wenn auch in den größeren Geſchäften immer ein Geſchäftsbeamter auf das Zollintereſſe vereidigt werden ſollte, ſo wird es ſich die Zollverwaltung, welche bekanntlich Niemandem traut, trotzdem doch nicht nehmen laſſen, eine ſtrenge Kontrolle in dieſem Geſchäftsmodus zu üben, was ſchließlich den Geſchäftsleuten ſicherlich ſehr läſtig werden würde. Mit Rückſicht hierauf dürfte es rathſam ſein, die Buchverzollung ganz fallen zu laſſen, da ſie doch nur zu Unzuträglichkeiten führen müßte. Ebenſo iſt die Einführung eines Werthzolles zu verwerfen. Die Zollbehörde müßte ſich immer von dem Werthe der Waare ſelbſt überzeugen können, was aber bei lebenden Fiſchen, welche aus den Behältern nicht herausgenommen werden ſollen, nicht zu ermöglichen iſt. Sich nur auf die Werthangabe des Lieferanten bezw. Empfängers der Waare zu ver— laffen, darauf würde die Zollverwaltung niemals eingehen können.“ 115 — III. Mittheilungen über die Erhebung von Fiſchzöllen Seitens anderer Staaten. Gegenwärtig werden Zölle bei der Einfuhr lebender Fiſche bereits erhoben von Bulgarien, Kanada, Frankreich, Griechenland, Oeſterreich-Ungarn, Portugal, Rumänien, Rußland, Spanien, Türkei und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Mit Ausnahme von Bulgarien und der Türkei, welche Werthzölle von 12 bezw. 8 Prozent des Werthes der einzuführenden Fiſche erheben, bemeſſen die genannten Länder die Zölle nach dem Gewichte der Fiſche. Ueber die Verzollung ſind mir bis jetzt auf meine Anfrage folgende Mittheilungen geworden: a) Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Konſulats in Paris. Paris, den 18. Januar 1901. Ew. p. p. benachrichtige ich, daß nach den bei der hieſigen General-Zolldirektion ein= gezogenen Erkundigungen Fiſche bei der Einfuhr nach Frankreich nach dem Gewichte ver— zollt werden und zwar wird bei dem Zollſatz von 10 Fres. einſchl. und weniger für die 100 Kilo das Bruttogewicht und bei dem Zollſatz über 10 Fres. das Nettogewicht der Fiſche zu Grunde gelegt. Das bei lebenden Fiſchen befindliche Waſſer und der Behälter wird bei der Nettoverzollung nach Schätzung vom Totalgewicht abgezogen, bei den im Bruttogewicht zu verzollenden Fiſchen kommt das Waſſer ebenfalls nach Schätzung in Abzug. Zu bemerken iſt dabei noch, daß bei der Einfuhr friſcher Seefiſche in Fäſſern das der Verzollung zu Grunde zu legende Nettogewicht durch Abzug einer Tara von 12 Prozent von dem Bruttogewicht ermittelt werden kann. . Nach Nr. 45 des auf deutſche Provenienzen Anwendung findenden franzöſiſchen Ninimal- tarifs beträgt der Zollſatz: für friſche Süßwaſſerfiſche: Salmoniden, Lachs, gewöhnliche oder lachsartige Forelle, Aeſche, Schnäpel, Felche, gravenche ou fera blanche, le houting, die 100 Kilo brutto 10 Fres. andere, wie Karpfen, Hecht, Barſch, Barbe, Aal, und andere Weißfiſche, Gold iſche n f. f. die 100 Kilo Beuth, ee 5 Fres. für friſche Meerfiſche, die 100 Kilo netooo. JJ 20 Fres. % Der Kaiſerliche Konſul. b) Weitere Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Konſulats in Paris. Paris, den 14. Februar 1901. Die hieſige Zolldirektion hat einem von mir entſandten Konſulatsbeamten erklärt, daß das Bruttogewicht von lebenden Fiſchen bei der Einfuhr nach Frankreich in Behältern durch Verwiegung feſtgeſtellt wird. Das in den Behältern befindliche Waſſer wird nach Schätzung vom Verzollungsgewichte in Abzug gebracht. a Kommen hingegen die Fiſche direkt in Schiffen zur Einfuhr, ſo werden ſie bei der Verzollung in Behälter überführt, welche das für lebende Fiſche nöthige Waſſer enthalten, um das Zollgewicht feſtzuſtellen. Das in den Behältern befindliche Waſſer wird ſodana nuch Schätzuug vom Brutto- gewicht abgezogen. Der Kaiſerliche Konſul. c) Mittheilung des Kaiſerlichen Hauptzollamtes in Metz bezw. des Neben- zollamtes in Movéant. Movéant, im Januar 1901. 8 V. K. H. dem Kaiſerlichen Hauptzollamt zu Metz mit dem Berichte zurückgereicht, daß lebende Fiſche zur Zucht in Frankreich zugelaſſen ſind. Der Zoll beträgt: 1. für gewöhn— liche Süßwaſſerfiſche brutto 5 Fres. von 100 Kilo; 2. für lachsartige Süßwaſſerfiſche brutto 10 Fres. von 100 Kilo und 3. für Seefiſche netto 20 Fres. von 100 Kilo. Der Sendung muß ein von der Lokalbehörde beglaubigtes Urſprungs- und Geſundheitszeugniß beigegeben fein. Bei den netto zu verzollenden Fiſchen wird das Waſſer abgeſchätzt und mit der Umſchließung vom Bruttogewicht abgezogen. Das Nebenzollamt J. 116 — d) Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Konſulats in Wien. Wien, 10. Januar 1901. Auf Ew. p p. Schreiben 2c. erwidere ich, daß Fiſche bei der Einfuhr aus dem Aus⸗ lande in das öſterreichiſch-ungariſche Zollgebiet den folgenden Zollſätzen unterworfen ſind: f 1. Fiſche, friſche (alſo auch lebende), Tarif Nr. 51. Zollſatz allgemein: 2 fl. per 100 Kilo sporco ). Zollſatz vertragsmäßig: zollfrei. { 2. Häringe geſalzen oder geräuchert, Tarif Nr. 86. Zollſatz allgemein: 3 fl. per 100 Kilo sporco. 3. Fiſche, nicht beſonders benannte, geſalzen, geräuchert, getrocknet, Tarif Nr. 87. Zoll- ſatz allgemein: 5 fl. per 100 Kilo netto. Zollſatz vertragsmäßig: 3 fl. per 100 Kilo sporco. 4. Fiſche, zubereitet (marinirt oder in Oel eingelegt u. ſ. w.) in Fäſſe ern, Tarif Nr. 88. Zollſatz allgemein: 15 fl. per 100 Kilo netto. Die Tara beträgt für die Poſition Nr. 87 des allgemeinen Tarifs und für die Nr. 88: 13 Prozent in Kiſten, Fäſſern und anderen hölzernen Gefäßen (Bottichen u. dergl.) mit Deckeln, 10 Prozent in offenen hölzernen Gefäßen ohne Deckel, 9 Prozent in Körben, 4 Prozent in Ballen. 5. Fiſche in Flaſchen, Büchſen u. dergl. eingemacht, eingedämpft oder eingeſalzen, in Oel oder ſonſt eingelegt, Tarif Nr. 93. Zollſatz allgemein: 40 fl. Zollſatz vertragsmäßig: 35 fl. per 100 Kilo netto. 6. Fiſche in Büchſen u. dergl. hermetiſch verſchloſſen, ohne Unterſchied, Tarif Nr. 92. Zollſatz allgemein: 40 fl. Zollſatz vertragsmäßig: 35 fl. per 100 Kilo netto. Die Tara beträgt für Poſition Nr. 92 und 93: 16 Prozent in Kiſten und Fäſſern, 10 Prozent in Körben, 6 Prozent in Ballen mit doppelter Emballage, 4 Prozent in Ballen mit einfacher Emballage. Die angegebenen Zollſätze verſtehen ſich in Gold. Der Kaiſerlich Deutſche Generalfonful. e) Mittheilung des Provinzial⸗Steuerdirektors für Schleſien. Breslau, den 28. Dezember 1900. Auf die Anfrage vom 26. ds. Mts. erwidere ich ergebenſt, daß bei der Einfuhr nach Oeſterreich, ſoweit mir bekannt iſt, friſche Fiſche, Fluß⸗ und Bachkrebſe, ſowie friſche Schnecken gemäß Tarifklaſſe IX, Nr. 51, nach dem Bruttogewichte, alſo ohne Abzug von Waſſer und Waſſerbehälter, mit 2 Gulden für 100 Kilo verzollt werden, ſoweit nicht e vertragsmäßig bewilligt iſt. Der Provinzial-Steuerdirektor. 0 INA, ) Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Konſulats in Rumänien. Bukareſt, den 17. Januar 1901. Auf das an die Kaiſerliche Geſandtſchaft gerichtete Schreiben ꝛc. erwidere ich unter Hinweis auf die in Abſchrift hier anliegenden einſchlägigen Artikel des rumäniſchen Zolltarifs und auf Grund der im Finanzminiſterium eingezogenen Erkundigungen, daß lebende Fiſche in dieſem Tarif nicht eigens aufgeführt ſind, ſondern in demſelben nur von pesce proaspet (friſchen Fiſchen) die Rede iſt. Die Verzollung bei der Einfuhr erfolgt nach Gattung des betreffenden Fiſches und nach dem Ge⸗ wichte unter Anrechnung der Tara. Für Waſſer oder Eis wird von der Tara nichts abgezogen, d. h. die Fiſche werden mit dem Waſſer bezw. mit dem Eis abgewogen. Lebende Fiſche werden nach Rumänien, welches zu den fiſchreichſten Ländern Europas gehört und Fiſchexportland iſt, wie das Reſſortminiſterium angibt, in der Regel überhaupt nicht eingeführt. Importirt wird hauptſächlich nur ein eingeſalzener, ordinärer, billiger Weißfiſch aus Rußland für die niedere Bevölkerung (beſonders während der langen und ſtrengen orthodoxen Falten). Der Kaiſerliche Konſul. Anlage: Artikel 26. Fiſche, nicht benannte: a) friſch, geſalzen oder getrocknet, pro 100 Kilo 5 Er p) geräuchert, mit Ausnahme von Lachs und Forellen, pro 100 Kilo 10 Lei 0 sporco — brutto. . 0 Dee e mi 4 Sab (Lachs und, Forellen geräuchert werden? als eßbare Fiſchkonſerven angeſehen und find nach Er dem im Artikel 92 feſtgeſetzten Satze zu verzollen). Tara 15 Prozent in Fäſſern und Kiſten. — N Artikel 27: Stör, Hauſen, Barſch, Umberfiſch, Karpfen und Schill pro 100 Kilo, friſch, ge— ſalzen oder getrocknet, 10 Lei. g) Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Generalkonſulats in Petersburg. Petersburg, den 5. Februar 1901. Nach Artikel 40 des Allgemeinen ruſſiſchen Zolltarifs ſind Vieh, Pferde, Thiere jeder Art, außer den beſonders benannten, zollfrei. Hierzu bemerkt das Zolleirfular N 11946 von 1882, daß lebende Fiſche, die in Fiſchkaſten mit Waſſer eingeführt werden, nach Artikel 40 behandelt werden. Außer Artikel 40 kommt für Fiſche nur noch Artikel 37 Punkt J in Frage, wo friſche Fiſche genannt ſind. Unter friſchen Fiſchen verſteht man hier, wie eine Erkundigung im Zolldepartement ergab, nur todte Fiſche, weßhalb alle übrigen, nicht in todtem Zuſtande eingeführten Fiſche nach dem Zollcirkular Nr. 11946 von 1882 zollfrei find. Nach Art. 37 des ruſſiſchen Zolltarifes ſind zollpflichtig: 1. friſche Fiſche: a) Turbots (Steinbutten), Sole (Meerzungen), Forellen: 3,60 Rubel + 50 Prozent Zuſchlag (Goldvaluta) per Pud; bp) Fiſche jeder Art außer den unter Ia benannten: 0,18 Rubel per Bud brutto + 50 Prozent Zuſchlag. Ueber die Ermittelung des Bruttogewichts beſtehen keine beſonderen Beſtimmungen, es wird alſo die ganze Verpackung mitgerechnet. Der Kaiſerliche Generalkonſul. b) Mittheilung des Provinzial⸗Steuerdirektors für die Provinz Oſtpreußen. Königsberg, den 2. Januar 1901. Auf das 2c. Schreiben vom 19. vor. Mts. erwidere ich ergebenſt, daß nach dem Artikel 40 des ruſſiſchen Zolltarifs lebende Fiſche, in Fiſchkaſten mit Waſſer eingeführt, bei der Einfuhr nach Rußland Zollfreiheit genießen und eine Gewichtsfeſtſtellung derſelben daher überhaupt nicht ſtattfindet. Es wird vielmehr lediglich zu ſtatiſtiſchen Zwecken das Gewicht der Fiſche auf Grund der Angaben des Waarenführers angeſchrieben. Eine ſolche Einfuhr nach Rußland iſt nach den angeſtellten Ermittelungen bisher aber nur über das Nebenzollamt Ib zu Dlottowen, Hauptamtsbezirk Johannisburg erfolgt und zwar theils in ſogenannten Hüllkaſten auf dem Piſſeckfluß, theils auf dem Land- und Waſſerwege in Waſſerfäſſern, welche ebenſo, wie eigens zur Beförderung eingerichtete Wagen und Schiffe nach den bei der ruſſiſchen Zollbehörde eingezogenen Erkundigungen dabei den Fiſchkaſten gleich geachtet werden. Der Provinzial-Steuerdirektor. i) Mittheilung des Kaiſerlich Deutſchen Generalkonſulats in der Türkei. Konſtantinopel, den 9. Januar 1901. Auf das an die Kaiſerliche Botſchaft gerichtete Schreiben vom 26. vor. Mts. theile ich mit, daß es in der Türkei keine ſpezifiſchen Zölle gibt. Sämmtliche Waaren ſind hier ohne Ausnahme und Unterſchied einem Einfuhrzoll von 8 Prozent ihres a; Schätzungswerthes unterworfen. Bei der Schätzung wird der Waare der hieſige Marktpreis unter Abzug von 10 Prozent zu Grunde gelegt. Der Kaiſerliche Generalkonſul. III. Natürliche Nahrung in Teichen. Von S. Jaffé-⸗Sandfort. Es iſt mir öfters die Frage geſtellt worden, wie es möglich iſt, bei ſo ſtarker Beſetzung der intenſiv bewirthſchafteten Jährlings⸗ und zweijährigen Zuchtteiche in Sandfort (von denen letztere nicht der Anzucht von Zuchtmaterial, ſondern der Fertigſtellung des beliebten zweijährigen Speiſefiſches gewidmet ſind, während das Zuchtmaterial in beſonders großen Teichen im freieren Spiel mit nur leicht unterſtützter Naturnahrung aufgebaut wird) in ſo langen Betriebsjahren nicht nur einen fo dauernd kerngeſunden, großen Fiſchbeſtand zu halten, als auch ſelbſt in jo ſehr dicht beſetzten Teichen einen ſo augenſcheinlich überreichen Beſtand von Naturfiſchfutter zu 118 8 5 wahren. Die ſehr reichliche Waſſerverſorgung allein kann es nicht machen, auch nicht die ſorg⸗ fältige Auswinterung und Kalkung der Teiche, denn keiner dieſer drei Faktoren hat ſich an jedem Platze, wo intenſive Wirthſchaft betrieben, als unfehlbar erwieſen. Es iſt auch nicht allein die allerdings an ſich ſehr wichtige richtige Temperirung des Waſſers, welche in allein mit Pflanzen beſtandenen Zwiſchenteichen ihm feine Friſche und feinen Sauerſtoff wahrt, ſondern wohl in erſter Linie der ſehr hohe, natürliche, und aus den, dem jüngeren Muſchelkalk entſpringenden ſtarken Quellen ſtets erneute Kalkgehalt des Waſſers und dieſem Kalkgehalt dann allerdings künſtlich aufgepfropft, die ſehr ſorgfältig gepflegte Produktion natürlicher Nahrung, auf die ich heute in Wort und Bild beſonderen Nachdruck legen möchte. Natürliche Nahrung iſt von jeher das Schlagwort der Fiſchzucht geweſen und keiner hat ſie zur Herſtellung des natürlichen Gleichgewichts in ſeinen Teichen mehr nöthig, als der intenſive Züchter. Natürliche Nahrung wechſelt aber mit der Natur jeden Waſſers, die ungeheuer geſteigerte Produktionsfähigkeit des hochtemperirten weichen Karpfenwaſſers mit ſeinen Wolken von Daphnien und Cyclops bietet ganz andere Produktionsbedingungen als ein kälteres kalkreiches Waſſer, und für Forellen (ſpeziell für dem erſten Jugendalter entwachſene Forellen), durch mit Düng⸗ ſtoffen durchſetzte Nebengräben des Hauptteiches Nahrungsquellen aufſchließen zu wollen und die kleinen Kruſter, die den Forellen nur ganz indirekt und in theurer umgeſetzter Form mundgerecht fein können, in Maſſen als Zufutter ziehen zu wollen, iſt verkehrt, jo oft es auch verſucht und empfohlen iſt, ganz abgeſehen davon, daß ſolche ſtarkerwärmte Nebenabſchnitte für direkt und indirekt arbeitende Schädlinge wahre Paradieſe ſind. Die Vermehrung von Rückenſchwimmern und Waſſerkäferlarven, die den Forellen direkt ſehr ſchädlich ſind, die der Froſchjugendformen, die ſelbſt weit ſtärkere Zehrer ſind, als fie nachher den Forellen in ihren Körpern an Kraft— futter bieten, überwiegt an ſolchen Stellen bedeutend deren Nahrungswerth. Dazu ſind ſie direkte Zehrer an dem koſtbaren Sauerſtoff und ihrer Flora: dunkle Algen und grobfaſerige Gewächſe ſchreiben ihnen einen ganz unliebſamen Steckbrief. Natürlich kann eine dauernd ſo ſtarke Kalkzufuhr, wie es ein an ſich ſehr kalkreiches Waſſer bedingt, auch nicht mit beſtem Willen und einmal pro Jahr gegebener künſtlicher Kalkzufuhr an ſich kalkarmen Gewäſſern gegeben werden und erſte werden immer in ihrem Nahrungsvorrath nicht nur, ſondern auch beſonders in dem kräftigen Charakter, dem ausreichenden Knochenbau und nicht zum mindeſten in dem ſchönen Eieraufbau ihrer Fiſche Vortheile haben, die das weiche, kalkarme Waſſer ſich erſt künſtlich ſchaffen kann. Die einmalige Kalkung (Zufuhr von Aetzkalk in Geſtalt von friſch— gelöſchtem Staubkalk oder Kalkmilch) verfolgt auch in erſter Linie weſentlich andere Zwecke. Sie ſoll die Humusſäure neutraliſiren, die in dem unter einem ſchweren Waſſervorhang vom Luftzutritt, ganz anders noch als verhältnißmäßig trockenes Land, abgeſchloſſenen Teichboden ſchädlich wirkt, ſie ſoll den Boden ſüßen und aufſchließen, und ſeine Mineralbeſtandtheile aus⸗ laugungsfähiger machen. Auch die Ausfrierung der Teiche (die Winterung) verfolgt weſentlich andere Ziele, als im Allgemeinen angenommen wird, ſie ſoll allerdings, aber doch nur im Nebenzweck, den Wintereiern der kleinen Kruſter Quartier geben, in erſter Linie aber den Teich⸗ boden lockern und ganz ähnliche Bodenvorbereitung für die nächſte Ernte machen, wie wir von der Winterwirkung auf trockenes Land erwarten; eine ſtärkere Zerkrümelung des Bodens, Ver⸗ mehrung der Athemfähigkeit, in einem Worte höhere Gare. Haben wir aber nun ſehr hohen 3 natürlichen Kalkgehalt (ſogenanntes hartes Waſſer), jo müſſen wir uns in erfter Linie auch Gäſte einladen, die dieſe Kraftzufuhr nützen können und da vor allen Dingen Schnecken und immer wieder Schnecken ziehen und zwar ſolche, deren nicht zu harter Panzer und ſehr große Ver- mehrungsfähigkeit den Forellen zuſagt. Das ſind nun beſonders die einſchaligen Schnecken der Limnaeen- Familie, in erſter Linie die feine kleine peregra, dann die stagnalis. Ich finde hier die peregra weit reichlicher laichend und feinſchaliger als die stagnalis und ziehe ſie deßhalb vor. 4 Die Produktion der Schnecken muß nun aber auch der Größe der Forellen angepaßt ſein, und es lohnt ſich deßhalb, ſpeziell in den Teichen, die im Juli aus den Kinderſtuben die 4 4—6 cm langen Jungfiſche aufnehmen ſollen, vor Allem Mutterſchnecken einzuſetzen und zwar 2 im Mai reſp. Juni (eher werden die Jungfiſchteiche nicht beſpannt), um eine jehr reiche Laich⸗ ablage zu erzielen. Die Jungfiſche haben dann im Juli Vorrath an ſtecknadelkopfgroßen und etwas größeren Schnecken, die ſie trotz des ſehr reichlichen Zufutters aber lange nicht alle 119 bewältigen können. Die kleinen Schnecken finden einestheils in den (an anderer, früherer Stelle beſchriebenen) Pflanzenſchirmen der Teiche Schutz, theils iſt trotz der ſtarken Beſetzung der Teiche (ca. 25 000 5 em- Fiſche pro Teich, von 35 m Spiegellänge bei 5 m Spiegelbreite) die Schneckenproduktion Herbſtabfiſchungg immer ; Teiche, ſehr viele bleiben aber nach Schneckenart Teiches liegen und ziehen ſich dann allmählich nach der Mitte. Ich habe der nebenſtehenden Photogra⸗ phie eines ſolchen 35 m langen Teiches, die un⸗ mittelbar nach der Ab⸗ fiſchung und Aufſuchung der letzten Fiſche ge⸗ nommen, wenig hinzu⸗ ziuſetzen; die überall ſicht⸗ lichen, den ganzen Teich⸗ grund beſäenden Knöpf⸗ 38 eine ſo große, daß die noch großen Schnecken⸗ worrath ergibt. Bei der Abfiſchung gehen natürlich viele mit dem abfließenden Waſſer in untenliegende an den Seitenwänden des chen, die allerdings in der Photographie nicht ſehr deutlich hervortreten, deren jedes eine im Sonnenlicht glitzernde 8 win Schnecke ift, ſpricht für ſich, es find für uns die liebſten ſtillen Waſſergäſte, zugleich Verzehrer aller Nahrungsreſte und Fäkalien und reinlichſte Fiſchnahrung, im Kalkreichthum ihrer Schale das wirkſamſte Medium im Aufbau des Knochengerüſtes und der Geſundheit unſerer Fiſche. IV. Nochmals Salmonideneinſätze. Von C. Arens. Der in' Nr. 4, Seite 80, der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ veröffentlichte Aufſatz über i _ Salmonideneinfüge trifft den Nagel auf den Kopf. Jeder Uneingeweihte muß irre werden, ob des Gezeters von gegneriſcher und ob des Schweigens von der anderen Seite wegen der Forellen⸗ 3 einſetzungen. Von ihren ſtummen Zuchtobjekten hat die Fiſchzucht aber nun einmal die Eigen⸗ ſchaft angenommen, ihre Erfolge nicht an die große Glocke zu hängen, lächelnd zu ſchweigen ob der Anfeindungen, ob der beliebten, immer wiederkehrenden Schlagworte, weil fie weiß, daß es trotzdem geht. Sie läßt für ſich reden allein ihre Erfahrungen und Erfolge und die können auch durch die beliebteſten Schlagworte nicht mundtodt gemacht werden, obwohl erſtere 2 icht gerade den Mund voll nehmen, aber langſam und ſicher und deſto unwiderſtehlicher ſich zur Ueberzeugung bringen. Die Erfolge ſind ihre „Logik“, die ſchon kräftigere Gegner mund⸗ © todt gemacht hat, als billige Schlagworte. An Hinweiſungen bei den zuſtändigen Vereinen auf dieſe Erfolge hat es bei alledem nicht gefehlt, aber ſolche werden von gegnerischer Preſſe einfach ignorirt, man ſchweigt fie grund⸗ ſätzlich todt, ſonſt wäre es auch ſchnell mit der Oppoſitionsherrlichkeit vorbei. Meinte es die Gegnerſchaft ehrlich, jo würde fie ſich die Frage vorlegen und beantworten: Warum kommen die Beſteller von Eiern und Brut bei den Vereinen immer wieder und warum vergrößern und erweitern ſich von Jahr zu Jahr die Beſtellungen, trotzdem ſie, wie Seitens der Regierung La 120 — ſchon ſeit Jahren angeordnet iſt, zum großen Theile bezahlt werden müſſen und nicht zum Beſatze geſchloſſener Gewäſſer verwandt werden dürfen? Etwa weil die Beſteller ſich ein Ver⸗ gnügen daraus machen, tagtäglich durch Eis und Schnee nach dem Bruthauſe zu ſtampfen und 0 Eier zu leſen? Weßhalb vergrößert ſich die Eierproduktion und der Umſatz der Salmoniden⸗ anſtalten von Jahr zu Jahr rapid und weßhalb zeigt es ſich immer deutlicher, daß doch noch die Nachfrage die Vorräthe überſteigt? Weßhalb find alle die Grabesſtimmen der Warner vor Ueberproduktion plötzlich verſtummt? Vielleicht weil die Brutausſetzungen ein „Kardinalfehler“, ein „erfolgloſes Streben“, „ein Hemmſchuh der Forellenzucht“ find, wie fie in den Neujahrs⸗ betrachtungen eines gegneriſchen Blattes neuerdings wieder bezeichnet ſind? Nun die Fiſchzucht kann mit dieſem „Hemmſchuh“ zufrieden ſein, würde es doch ſonſt in allzu raſender Fahrt vorwärts gehen. Die Herren Gegner ſollten aber die Zeichen der Zeit beſſer verſtehen, ſonſt möchten ſie eines Tages gewahr werden, daß fie hinterher hinken, wo fie die Führung zu haben glauben.“ Auch die nicht minder geſchmähten Lachsbrutausſetzungen ſetzt Herr Fiſchermeiſter Kegel⸗ Calbe a. S. in einem trefflichen Aufſatze in Nr. 8 der „Fiſcherei-Zeitung“ in's rechte Licht, indem er aus den Aufzeichnungen ſeiner Fiſcherbrüderſchaft nachweiſt, daß die Lachsfänge auch in den früheren goldenen Zeiten, wo die Dienſtboten keinen Lachs mehr eſſen wollten, nicht größer geweſen ſeien als jetzt, wohl aber viel unregelmäßiger und daß erſt nach den Brutausſetzungen eine gewiſſe Regelmäßigkeit in dieſelben gekommen ſei. Zum erſten Male tritt da eine Fiſcherbrüderſchaft mit ihrem Lachsfangberichte der letzten zwanzig Jahre hervor und darunter ſteht 1885 mit 848, 1891 mit 800, 1893 mit 811, 1894 mit 1015 in Calbe a. S. gefangenen Lachſen. Das find doch achtungswerthe Zahlen!!! Hier reden „Fiſcher“, ſie reden aus ihrer Erfahrung heraus den Brutausſetzungen das Wort. Wer hat da mehr Gewicht, die unerfahrenen Schlagwortfabrikanten, oder der erfahrene Fiſcher, auf den ſie ſich doch ſonſt fo oft berufen? Auch die anderen Fiſcherbrüderſchaften ſollten heraus⸗ treten mit ihren Anſichten und Fangaufzeichnungen, ſie thun es zur Förderung ihrer eigenen Sache. Auch die vielverwerthete Dienſtbotenſache beleuchtet Herr Kegel von einer ganz anderen Seite, die ihr den Agitationsſtoff vollſtändig nimmt. Er ſagt, damals als das paſſirte, gab es noch keine Eiſenbahnen, kaum Chauſſeen und dementſprechend auch keinen geordneten Fiſch⸗ handel. Sechs und achtſpännige Frachtwagen vermittelten in Zwiſchenräumen von 8 bis 14 Tagen den Verkehr von Stadt und Land. Ein gelegentlicher reicher Lachsfang wanderte in den Keller und diente vorerſt mangels Transportgelegenheit der nächſten Umgebung zur Nahrung. Es iſt bekannt, wie ſchnell man ſich Lachsfleiſch zuwider ißt und das umſomehr, wenn es erſt die Kellerluft einige Zeit genoſſen hat. Daß dabei auch die friſcheſten Lachſe nicht an die Dienſtboten gekommen ſind, das ſteht zu erwarten. Es war alſo nicht die Reichhaltigkeit der Lachsfänge, welche dieſe jetzigen Leckerbiſſen zum verſchmähten Nahrungsmittel der Dienſtboten machte, ſondern die damaligen Verkehrsverhältniſſe. Man darf ſolche Ueberlieferungen, wie es gemeinhin geſchieht, nicht mit der Brille von heute betrachten, ſondern muß mit den damaligen Verhältniſſen rechnen, dann ſehen ſie ganz anders aus. Sehr richtig bemerkt auch der Aufſatz, daß man über den Erfolg von Negenbogenforellen- ausſetzungen gar nicht eher ein Urtheil haben könne, als bis ſie eine Zeit lang regelmäßig und in größerer Menge ſtattgefunden hätten. Wenn man in einem größeren Flußlaufe 5 Pfund 1 Forellen natürlich laichen läßt, ſo wird ſelbſt der eingefleiſchteſte Gegner ſolcher Beſetzungen nicht erwarten, daß nun binnen Kurzem der Fluß von Forellen wimmle, aber von dem Aus⸗ ſetzen von 5000 Brut verlangen ſie das und ſchreien Zeter über den Unwerth der Ausſetzungen, wenn von den Tauſenden nur einzelne Exemplare wieder gefangen werden. 5 Pfund Forellen ſehen nach nichts aus, 5000 Brut haben einen großen Namen und doch iſt beides gleichbedeutend. Die Regenbogenforelle überraſcht alljährlich ſelbſt den Erfahrenen immer wieder von Neuem durch unerwartet großartige Erfolge und vielſeitige Eigenſchaften, jo daß ihre Akklimati⸗ ſationsfähigkeit zu den allerbeſten Erwartungen geradezu zwingt. In welche Region ſie freilich gehört, das läßt ſich im Voraus nicht ſagen und dazu bedarf es Verſuche im Größeren, zu denen die Regierung Mittel geben ſollte. Wenn ſich ein Fiſch trotz aller Anfeindungen ſo zur Geltung bringt, wie die Regenbogenforelle, ſo liegt etwas in ihm, was nicht von der Hand gewieſen werden ſollte. Die Regierung ſollte mehr auf die Beurtheilung derer ſehen, welche den betreffenden EEE NE eee eee eee N N * F le ET 121 — — Fiſch unter den Händen haben, als auf Beſchlüſſe von Verſammlungen, in denen der „größte Schreier“ zur Geltung kommt, ohne Garantie zu bieten, daß er die richtige Beurtheilung vertritt. Die Regierung verlangt zur Wandlung ihres Urtheiles über die Regenbogenforelle, daß der Vorgang der natürlichen Fortpflanzung direkt im Freien beobachtet werde. Theoretiſch betrachtet, ein zu billigendes Verlangen, aber wo ſoll der Vorgang beobachtet werden, wenn die Regierung fortgeſetzt keine Mittel für ein Verſuchsfeld geben will, trotzdem alle Jahre von Neuem nachgewieſen wird, daß die Regenbogenforelle a priori als ein paſſender Fiſch der niederen Flußregionen zu betrachten iſt, ja befähigt ſcheint, eine Stellung einzunehmen, wie die Meerforelle, und dabei viel ſchnellwüchſiger iſt. Wie ſkeptiſch auch ſolche anſcheinend gerechtfertigte Forderungen zu betrachten find, daß a man erſt nachweiſen ſolle, daß die Regenbogenforelle im Freien ſich natürlich fortpflanze, das lehrt der Bachſaibling. Deſſen natürlicher Laichvorgang iſt ſchon in vielen Fällen beobachtet, es hat ſich auch in den betreffenden Gewäſſern Nachwuchs genügend vorgefunden, doch kommt 2 dieſer Fiſch gegenüber der Bachforelle auf die Dauer nicht zur Geltung, die Beſtände ſchwinden ohne künſtliche Nachhilfe. Für dieſen Fiſch, der lediglich die Forellenregion mit ihrem ſo ſchon hochwerthigen Fiſchbeſatze zu bereichern befähigt iſt, ſind die Regierungsmittel frei gegeben, für die Regenbogenforelle aber, die befähigt erſcheint, die niederen, an werthvollen Fiſchen armen N Regionen zu bevölkern, werden die Taſchen geſchloſſen. Um nun zum Schluſſe, der Aufforderung gemäß, thatſächliches Material zu bringen, ſo ſei > wiederholt darauf hingewieſen, daß in der Cleyſinger Anftalt Regenbogenforellen in den ſtark durch⸗ floſſenen Theilen der Teiche in vielen Fällen gelaicht haben und Brut aufgekommen iſt. Dieſer Vorgang iſt ſehr oft direkt beobachtet, auch die Eierneſter unterſucht und ſpäter die Brut vorgefunden. Es fanden ferner in den 80 er und Anfangs 90 er Jahren auch Ausſetzungen von Brut in die Zorge am Fuße des Harzes ſtatt. Es wurden davon einzelne Regenbogenforellen ge- fangen, aber im Verhältniſſe zum Bachſaiblinge ſehr wenig. Trotzdem nun ſeit einem Jahrzehnte die Ausſetzungen aufgegeben ſind, werden heute immer noch Regenbogenforellen gefangen und zwar mehr als früher und dabei alle Altersklaſſen vertreten gefunden. Es muß deßhalb nothwendig natürliche Vermehrung ſtattgefunden haben, wenn auch in 3 der Zorge der natürliche Laichvorgang nicht beobachtet iſt, was aber auch bei dem verhältniß⸗ mäßig doch immer einzelnen Vorkommen und der arbeitsvollen Zeit des Frühjahres kein Wunder iſt. Iſt jo der Nachweis geführt, daß ſich die Regenbogenforelle ſchließlich doch zur Geltung bringen und akklimatiſiren kann, ſo würde es doch falſch ſein, Einſatz in die Forellenregion zu empfehlen, denn die Abwachsverhältniſſe der daſelbſt gefangenen Regenbogenforellen beweiſen, daß ihnen das Waſſer daſelbſt doch zu kalt iſt, ſie ſich doch nicht ſo entwickelt haben wie ſie e können. Sie verweiſt ſich eben nach allen Beobachtungen auf eine tiefere Region. 5 V. Die Coregonen-Taichſaiſon im bayeriſchen Theil des Bodenſees im Winter 1900. Wir ſind in gewiſſem Grade berechtigt, von einer Coregonen-Laichſaiſon allgemein zu ſprechen, da es im letzten Winter das erſte Mal glückte, neben den Sand- und Blaufelchen⸗ eiern auch Gangfiſcheier im bayeriſchen Theil zu gewinnen und zu erbrüten. Während man 5 noch vor Kurzem nicht einmal wußte, daß die Blaufelchen zur Laichzeit bis gegen Nonnenhorn— Waſſerburg ſich ausbreiten, haben die Fiſcher auch Weißfelcheneier zu gewinnen gelernt und iſt 2 * es, wie eben erwähnt, im vergangenen Winter auch dem Fiſcher Brunner gelungen, einen Gangfiſchlaichplatz aufzufinden. Die Weiß⸗ oder Sandfelchen begannen um den 17. November herum zu laichen, wenigſtens x wurden am 17. die erſten Eier eingeliefert. Dank des Umſtandes, daß der ganze Geſchäfts⸗ betrieb ein viel ruhigerer, weniger aufregenderer als beim Blaufelchenfang iſt und des weiteren Vortheils, daß die Fiſcher begriffen haben, zum Streifen nur die größeren, alſo die älteren Fiſche zu benutzen, iſt das Befruchtungsreſultat ein viel beſſeres als früher und gelingt unter normalen Verhältniſſen die Erbrütung beſſer. Die Fiſcher Brunner von Lindau und Joſef Rau 122 von Nonnenhorn lieferten bis zum 24. November im Ganzen 495 000 Sandfelcheneier ab. 7 In der Anſtalt wurden fie in den bei uns jo beliebten Schillinger⸗Macdonald⸗Gläſern erbrütet und iſt es gelungen 409 000 Fiſchchen zu gewinnen und auszuſetzen, was einem Erbrütungs⸗ reſultat von 82,6 Prozent gleichkommt. Auffallend iſt, daß ſich noch gar kein Bild über Zu⸗ oder Abnahme des Fanges gewinnen läßt. Sehr hübſch machte ſich die Sache bei Gewinnung der Gangfiſcheier. Ein Fiſcher, Brunner, fing mit dem gleichen Geſchirr am ſelben Ort unter ziemlich egalen Witterungs- verhältniſſen: am 25. November lieferte er 54 000 Eier ein, am 26. 81000, am 27. 54 000, am 28. 36 000 und am letzten Tag den 29. 18000. Es war fomit am zweiten Tage bereits das Maximum eingetreten und ſtehen die Einlieferungszahlen ſogar im Verhältniß von 6:9: 6: 4: 2. Es iſt das wohl Zufall, daß es ſich gerade jo traf, aber für den, der der- artige Verhältniſſe ſtudirt, iſt es ſicher von Intereſſe. Im Ganzen hatten wir alſo 243 000 Gangfiſcheier in die Anſtalt bekommen und ließ ſich erwarten, daß die Erbrütungsreſultate auch günſtige ſein müßten. Es gelang auch 229000 Setzlinge zu gewinnen — ſohin ein Reſultat von 94,2 Prozent. Man wird es uns nicht verargen, wenn wir auch hieran Freude und einen gewiſſen Stolz hatten. Ganz intereſſant geſtaltete ſich die Blaufelcheneiergewinnung. Bekanntlich ſollen die Blau⸗ felchen ihre Laichzeit um den 26. November herum beginnen — ſie ließen ſich aber nichts vorſchreiben und thaten uns erſt am 9. Dezember den Gefallen, die erſten Eier zu liefern; das kam wohl davon her, weil anfänglich das Waſſer noch zu warm war. Am Fange betheiligten ſich drei bayeriſche Betriebe und fünf badiſche, alle von Nonnenhorn aus. Insbeſondere ſetzten die Badener eine Ehre darein mit gutem Geſchirr zu kommen. Sie brachten zum Theil ganz neue Netze, Alle aber geradezu ſchmucke, ſaubere Fahrzeuge. Eins davon war ſogar auf Kiel mit Schwert gebaut. Der Beſitzer meinte, das ſei das erſte derartige Schiff am See und erzählte mit Stolz, daß er das bei den Pionieren in Kehl geſehen und gelernt habe. Da nun nicht jeden Tag alle Betriebe fuhren, ſo gebe ich zunächſt wie im Vorjahre für die einzelnen Tage die Mittelzahlen an. Am 9. Dezember war die Mittelzahl 18 000, am 10. Dezember wurde nicht gefahren, am 11. Dezember haben wir noch 21500. Am 12. ſchnellt fie ſchon auf 83 750 hinauf. Am 13. und 14. find fie mit 177 286 und 165 000 nahezu gleich, um am 15. das Maximum mit 307000 zu erreichen. Am 16. fällt fie ebenſo raſch wieder auf 178 000, um ſich am 17. und 18. mit 157000 gleich zu bleiben. Damit hörte auch der Fang auf — die Laichzeit war vorbei. Die ſämmtlichen Fiſcher bekamen im Ganzen 7481000 Eier, wovon 2 745 000 in Starnberg, 2 190 000 in Ueberlingen und 2 546 000 in Lindau zur Erbrütung kamen. a Die Fiſcher hatten ſich auch Mühe gegeben, die Befruchtung ordentlich vorzunehmen. Man ſah es den Eiern förmlich an, daß man gut mit ihnen umgegangen war und ſo haben ſich die Fiſcher auch die Prämien mit 200 Mark, die uns von Seite des Miniſteriums bewilligt worden waren, wohl verdient und wurden dieſe für die nach Bayern gelieferten 5 291 000 Eier gewährt, ſo daß etwa auf 1000 Eier 4 Pfennig vergütet wurden. Es ſei hier angefügt, daß zum ſelben Satz auch für die Sandfelchen- und Gangfiſcheier Prämien gewährt wurden und zwar gab dieſe in der Höhe von rund 30 Mark der Fiſchereiverein Lindau. Dank der Gürtelbahn konnten die Eier vom Fiſchmeiſter der Anſtalt in Nonnenhorn Nachmittags geholt und noch Abends in die Gläſer gebracht bezw. verſandt werden. Einmal Nachts arbeiteten wir zu Dreien von Nachts 10 bis 11½ Uhr, um anderen Tags Morgens gleich wieder weiter zu machen! Es kann nie genug daran erinnert werden, die Eier immer und immer wieder abzuſpülen, ehe ſie in die Apparate kommen — ſie kleben zu raſch zuſammen und bieten dann dem aufſteigenden Waſſerſtrom ein bedeutendes Gegengewicht. Dank der Mühe und Plage des Fiſchmeiſters Hindelang und ſeiner Gehilfen gelang aber die Erbrütung auch da und von den 2 546 000 Eiern ſetzten wir wirklich 2000 000 aus — wir hatten alſo auch hier ein Erbrütungsreſultat von 78,5 Prozent. Freilich dürften für die Fiſchmeiſter ähnliche Prämien ausgeſetzt werden, wie für die Fiſcher, denn die Arbeit und die Veranwortung iſt keine geringe. So war alſo heuer die Felcheneier-Erbrütungsſaiſon eine recht glückliche; allerdings war Wind, Wetter und Temperatur auch günſtig. Es dürfte wohl wieder Jahre dauern, bis alle die Faktoren wieder ſo zuſammentreffen, wie in der letzten Laichſaiſon. von Lochner. — ee LE ER EE x / Dad Ken SE ea 123 — VI. Jiſchereiausſtellung in Stettin. In den Tagen vom 7. bis 10. Juni 1901 findet anläßlich einer Provinzialſchau für die Provinz Pommern unter Abtheilung II eine Fiſchereiausſtellung in Stettin ſtatt, zu welcher der Pommerſche Fiſchereiverein einen Zuſchuß von 300 Mk. geſtiftet hat, ſowie den Ausſtellern Beihilfe zu den Transportkoſten im weiteren Betrag von 300 Mk. gewähren wird. Entſprechende Geſuche ſind an den Vorſtand des Pommeriſchen Fiſchereivereins zu richten. Wir entnehmen der Schau- ordnung für die Ausſtellung auf pag. 6 sub 2 Nachſtehendes: 1. Nur ſolche Thiere aus pommerſchen Gewäſſern, die ſich mindeſtens 6 Monate vor dem erſten Schautage im Beſitz des Ausſtellers befunden haben und zur Zucht verwendet oder beſtimmt ſind, ſowie Geräthe zum Züchten von Fiſcheiern und Fiſchbrut, werden zur Ausſtellung zugelaſſen. Vom Preisbewerb ausgeſchloſſen ſind Maſtthiere und alle übrigen mit der Fiſchzucht in Verbindung ſtehenden Ausſtellungsgegenſtände. 2. Die Anmeldung und Beſchreibung der Thiere iſt auf den vorſchriftsmäßigen von der Landwirthſchaftskammer zu beziehenden Anmeldeſcheinen bis zum 30. April 1901, der übrigen Aus⸗ ſtellungsgegenſtände bis 31. März 1901, zu bewirken; ſpätere Anmeldungen haben kein Anrecht auf Berückſichtigung. 3. Das gleichzeitig mit der Anmeldung zu entrichtende Standgeld beträgt für Waſſerbehälter von mehr als 0,5 qm Grundfläche 6 Mk., für Waſſerbehälter unter 0,5 qm 4 Mk., für 1 qm Tiſch in gedeckter Halle 3 Mk. Der Bedarf an Waſſer ſowie an Eis iſt frei. 4. Während der Ausſtellung etwa abſterbende Thiere werden aus den Behältern nach zu- voriger Benachrichtigung des Ausſtellers oder deſſen Stellvertreters entfernt und dieſem zur Ver— fügung geſtellt. Gegenſtände, die in Folge ſchlechter Verpackung beſchädigt ſind, werden von der Ausſtellung ausgeſchloſſen. 5. Die Empfangnahme und den Aufbau der Ausſtellungsgegenſtände, die Verſorgung der Thiere während der Ausſtellung, ſowie die Rückſendung übernimmt die Schauleitung, aber ohne Gewähr für die Geſundhaltung der Thiere. Will der Ausſteller dieß ſelbſt ausführen, ſo iſt dieß in Spalte 10 des Anmeldeſcheins anzugeben. Die Kiſten und Behälter, in denen die Thiere und Gegenſtände eingeſandt werden, ſind inwendig, jedoch nicht am Deckel, mit der vollſtändigen Adreſſe des Ausſtellers zu verſehen. 6. Die lebenden Fiſche ſind nur in folgenden Einheiten auszuſtellen: je mindeſtens 100 dieß⸗ jährige Fiſche, 25 vorjährige Fiſche, 5 mehr als zweijährige Fiſche und 30 Krebſe. 7. Die Höhe der einzelnen Preiſe wird nach Schluß der Anmeldung feſtgeſetzt und bekannt gegeben werden. Zunächſt ſtehen 800 Mark zur Preisvertheilung zur Verfügung. 8. Zugelaſſen werden folgende Klaſſen: A. Lebende Fiſche und Krebſe. Klaſſe 1: Karpfen. Klaſſe 2: Salmoniden. Klaſſe 3: Sonſtige Nutzfiſche. Klaſſe 4: Krebſe. Klaſſe 5: Sammlungen, beſtehend aus drei hintereinander folgen- den Jahrgängen aus Klaſſe 1. Klaſſe 6: Sammlungen, beſtehend aus drei hintereinander folgenden Jahrgängen aus Klaſſe 2. Klaſſe 7: Sammlungen, beſtehend aus drei hinter⸗ einander folgenden Jahrgängen aus Klaſſe 3. B. Die künſtliche Fiſch⸗ und Krebszucht und deren Hilfsmittel (vgl. Abtheilung VI). Klaſſe 8: Geräthe zum Züchten von Fiſcheiern und Fiſchbrut. Klaſſe 9: Fiſchgeräthe aller Art. Klaſſe 10: Geräthe zur Aufbewahrung und zum Verſandt friſcher Waſſerthiere. Pflege der Fiſche und Krebſe, umfaſſend Klaſſe 11. Fang und Verwerthung von Fiſchen, umfaſſend Klaſſe 12. Wiſſenſchaftliche Darſtellungen, umfaſſend Klaſſe 13. E VII. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchereiausſtellung in Prag. In der Zeit vom 15. bis 19. Mai 1901 wird der Landes⸗Centralfiſchereiverband für das Königreich Böhmen im Verein mit der Landwirthſchaft⸗ lich en Centralgeſellſchaft für das Königreich Böhmen eine Fiſchereiausſtellung im kgl. Thier⸗ garten in Prag veranſtalten. Dieſelbe wird folgende Abtheilungen umfaſſen: I. Waſſerthiere, * 124 — lebend oder ausgeſtopft, konſervirt oder in Abbildungen aller Arten, wie Schwämme, Korallen, Weichthiere, Auſtern, Perlmutter, Strahlthiere, Würmer, Inſekten, Krebſe, Amphibien, Schild kröten, Waſſervögel ꝛc. ꝛc. II. Fiſchereigeräthe aller Art und aller Nationen in Original oder in Modellen, Fiſchfahrzeuge, Maſchinen und Werkzeuge zur Verarbeitung der Rohſtoffe. III. Künſtliche Zucht von Waſſerthieren; Brutapparate in Thätigkeit, Modelle und Abbildungen von Zucht⸗ anftalten, Fiſchleitern, Fütterung der Fiſche ꝛc. c. IV— VII werden enthalten: Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Verſandt friſcher Waſſerthiere, zur Verarbeitung, Zubereitung und Konſervirung der Fiſchereiprodukte; Modelle von Fiſchhäuſern; wiſſenſchaftliche Unterſuchung der Gewäſſer in Beziehung auf den Fiſchbeſtand. VIII wird die Geſchichte der Fiſcherei bringen und IX Literatur ꝛc. ꝛc. Die Leitung der Ausſtellung liegt in den Händen eines Ausſchuſſes, welcher von den Veranſtaltern derſelben gebildet iſt. Die Anmeldung hat bei der Landwirth⸗ ſchaftlichen Centralgeſellſchaft für das Königreich Böhmen in Prag, Vodickagaſſe Nr. 38, bis zum 30. April 1901 zu geſchehen. Daſelbſt iſt auch alles Nähere zu erfragen. Internationale Fiſchereiausſtellung in Wien 1902. Wie die „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins“ in Nr. 2 vom 15. Januar 1901 berichten, hat der Ausſchuß des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins beſchloſſen, im Jahre 1902 in Wien (im Prater) eine inter⸗ nationale Fiſchereiausſtellung zu veranſtalten. Näheres werden wir in einer der nächſten Nummern mittheilen. Wandersausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Halle. Vom 13. bis 18. Juni ds. Is. wird in Halle an der Saale wie alljährlich mit der Wander- ausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft eine Fiſchereiausſtellung verbunden ſein, zu welcher der Anmeldetermin für Fiſche am 10. Mai abläuft. Der Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt hat beſchloſſen, ſeinen Mitgliedern, welche die Ausſtellung in Halle beſchicken wollen, eine entſprechende Unterſtützung zu gewähren. Die Vorträge für praktiſche Fiſcher in Wittenberg, welche für dieſen Monat geplant war, müſſen auf den Schluß des Jahres verlegt werden, da die Berufsfiſcher wegen der günſtigen Witterung zum Fiſchfang jetzt nicht in der Lage waren, daran theil zu nehmen. Der Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen nimmt Anmeldungen zu den wahrſcheinlich im Dezember ſtattfindenden Vorträgen indeſſen ſchon jetzt entgegen. Die Ergebniſſe der deutſchen Hochſeeſiſcherei im Jahre 1900. Auch vom Ham⸗ burger Fiſchmarkt liegt jetzt das Ergebniß des Jahres 1900 vor. Es beträgt (incluſive Cux⸗ haven mit 111 870 Mk.) 3 155 495 Mk. gegen 2 418186 Mk. im Jahre 1899. Das Geſammtbild der Entwicklung der deutſchen Hochſeefiſcherei im vergangenen Jahre iſt danach, wenn auch einige Märkte einen kleinen Rückgang aufzuweiſen haben, doch ein recht erfreuliches. An der Spitze aller Märkte ſteht nach wie vor Geeſtemünde mit 4 369 194 Mk., dann folgt Hamburg mit 3 155 495 Mk., Altona mit 2 199 788 Mk. und Bremerhaven mit 704 183 Mk. Kurz hinter Altona würde, falls dort Auktionen abgehalten würden, Nordenham folgen. Schätzt man den Erlös der im letztgenannten Hafen angebrachten Seefiſche auf ca. 2 Millionen Mark, ſo ergibt ſich ein Geſammtertrag der deutſchen Hochſeefiſcherei von erheblich über 12 Millionen Mark. Auch im abgelaufenen Jahre haben die Weſerhäfen ihren Platz vor den Elbhäfen be⸗ wahrt. In Geeftemünde-Bremerhaven-Nordenham find für rund 7 Millionen, in Hamburg⸗ Altona⸗Cuxhaven für ca. 51/, Millionen Mark Seefiſche angebracht. Gegen die Herabſetzung des Minimalmaßes der Krebſe Hat fi auch ein zweites Hauptorgan der deutſchen Landwirthſchaft, die „Illuſtrirte landwirthſchaftliche Zeitung“, er- klärt, welche in ihrer Nummer 14 vom 16. Februar ds. Is. aus der Feder des Herrn Cordian einen Artikel bringt, in welchem der enorme Schaden hervorgehoben wird, der unſeren ein⸗ heimiſchen Krebsbeſtänden droht, wenn das beſtehende Minimalmaß einem Großhändler und ſeiner Habſucht zu Liebe herabgeſetzt würde. Der Artikel fordert alle Produzenten und Kon- ſumenten und beſonders deren berufene Vertreter, die Fiſchereivereine und die Volksvertreter auf, ganz energiſch gegen die Herabſetzung des geſetzlichen Mindeſtmaßes für Krebſe aufzutreten. Für die Reinhaltung der Gewäſſer. Das gl. preußiſche Miniſterium für Land⸗ wirthſchaft u. ſ. w. hat in einer Beilage zum „Deutſchen Reichsanzeiger“ vom 5. März cr. 125 eine allgemeine Verfügung erlaffen, in welcher die bei den Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewäſſer zu beobachtenden Grundſätze und Ziele eingehend erörtert werden. Soweit ein Vor— gehen der Polizeibehörden in Betracht kommt, müſſen dieſe über den thatſächlichen Zuſtand der Gewäſſer ihres Bezirkes genau unterrichtet fein und ſich von allen für die Abwäſſerungs⸗ verhältniſſe weſentlichen Veränderungen alsbald Kenntniß verſchaffen. Die polizeilichen Exekutiv⸗ beamten find anzuweiſen, von allen Gewäſſerverunreinigungen, die fie gelegentlich wahrnehmen, thunlichſt unter Angabe der Urſprungsſtelle und der Häufigkeit der Wieder— holungen der ihnen vorgeſetzten Polizeibehörde unverzüglich ſchriftliche Anzeige zu er⸗ ſtatten, worauf dieſe Behörde das Weitere zu veranlaſſen hat. Ferner ſind behufs Feſtſtellung 5 etwaiger Verunreinigungen und Erörterung der zur Reinhaltung erforderlichen Maßnahmen nach Bedarf, in der Regel mindeſtens alle zwei bis drei Jahre, Begehungen derjenigen Gewäſſer vorzunehmen, die bereits in erheblicherem Maße verunreinigt ſind, oder bei denen eine ſolche Verunreinigung zu beſorgen iſt. Bei den zur Reinhaltung der Gewäſſer zu ergreifenden Maß— nahmen ſind vornehmlich als Ziele ins Auge zu faſſen: 1. Vermeidung der Verbreitung an⸗ ſteckender Krankheiten oder ſonſtiger geſundheitsſchädlicher Folgen, auch im Hinblick auf die ſchifffahrttreibende Bevölkerung; 2. Reinhaltung des für eine Gegend oder Ortſchaft zum Trinken, zum Haus- und Wirthſchaftsgebrauch oder zum Tränken des Viehes, ſowie zum Be— triebe der Landwirthſchaft oder zum Gewerbebetriebe erforderlichen Waſſers; 3. Schutz gegen erhebliche Beläſtigungen des Publikums; 4. Schutz des Fiſchbeſtandes. Für die fortlaufende Beobachtung und Verwerthung der Fortſchritte auf dem Gebiete der Abwäſſerreinigung und Waſſerverſorgung ſoll, vorausſichtlich vom 1. April 1901 an, eine ſtaatliche Prüfungs⸗ und Unterſuchungsanſtalt in Thätigkeit treten, bei der alsdann die Behörden ſach— kundigen Rath erlangen können. Die Geſichtspunkte, von denen bei Verfolgung der vor— bezeichneten Ziele vorzugsweiſe auszugehen iſt, find in der miniſteriellen Verfügung näher dar- gelegt worden. Hiernach kommt als Verunreinigung der Gewäſſer neben dem Einwerfen feſter Stoffe und Gegenſtände namentlich das Einleiten verunreinigten Waſſers oder ſonſtiger flüſſiger Stoffe in Betracht. Es ſoll in der Regel unterſchieden werden: zwiſchen Gewäſſern, die in erſter Linie zur Entwäſſerung, insbeſondere zur Aufnahme der Abwäſſer von Ortſchaften und Fabriken, benutzt werden oder die in längerer Ausdehnung mit gewerblichen oder anderen baulichen Anlagen beſetzt find, und ſolchen Gewäſſern, die hauptſächlich Zwecken der Land- wirthſchaft, Viehzucht oder der Bewäſſerung dienen, ferner, ob nahe der Einmündung erheb- licher Mengen ſchädlicher Abwäſſer Ortſchaften liegen, die auf die Benutzung des Waſſers ins— beſondere zu Trinkzwecken oder für den häuslichen Gebrauch angewieſen ſind, oder ob die Wohnſtätten ſo weit von der Einmündungsſtelle entfernt ſind, daß eine Schädigung als un— wahrſcheinlich zu erachten iſt. Ein Unterſchied in dem polizeilichen Vorgehen iſt auch geboten je nach der Art der Anlagen und Anſtalten, von denen die Verunreinigung ausgeht, z. B. ob es ſich um gewerbliche Anlagen handelt, die einer beſonderen Genehmigung nach S 16 der Gewerbeordnung bedürfen oder einer ſolchen nicht bedürfen. Soweit es ſich um eine Verun⸗ reinigung der Gewäſſer durch den Bergbau handelt, iſt den Bergbehörden die Aufgabe über— tragen, jeder gemeinſchädlichen Einwirkung des Bergbaues entgegenzutreten. Die Bergbehörden, haben ſich in wichtigeren Fällen mit den Waſſerpolizeibehörden in's Benehmen zu ſetzen. Der hier ſkizzirten allgemeinen Verfügung ſind als Anlage angefügt eine Zuſammenſtellung der beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften über die Reinhaltung der Gewäſſer und „Grundſätze für die Einleitung von Abwäſſern in Vorfluther (Waſſerläufe und ſtehende Gewäſſer)“. Bachſaibling und Regenbogenforelle in der Rhene und oberen Diemel. Im Jahre 1896 und 1898 ſetzte der als Sportfiſcher in hieſiger Gegend wohlbekannte Apotheker Oiäeſtreich zu Adorf in Waldeck je 2000 Bachſaiblingsbrut in die Rhene aus. Im Herbſt 1899 wurden die erſten Bachſaiblinge in Größe von etwa 20 em Länge und ca. / Pfd. Gewicht gefangen. Im Laufe des Jahres 1900 wurden etwa 100 Bachſaiblinge mit der Angel und dem Netz in der Rhene und Diemel bei Padberg gefangen, welche jedoch, ſofern dieſelben unbeſchädigt geblieben waren, dem Fluſſe wiedergegeben wurden. Bei Abfiſchung des Teiches bei Padberg im verfloſſenen Herbſte fanden ſich unter den Bachforellen ca. 100 laichfähige Bachſaiblinge, welche abgelaicht und die Eier in dem dortigen Gräflichen Bruthaus untergebracht wurden und jetzt bereits ausgeſchlüpft ſind. (Bachſaiblinge waren in den Teich nicht ausgeſetzt.) Die Brut 126 —ͤäͤ ſoll in die obere Diemel (Kreis Brilon) ausgeſetzt werden. Herrn Oeſtreich gebührt alſo das Verdienſt, den Bachſaibling in die Rhene und die Diemel eingebürgert zu haben und da ich mehrfach bemerkt habe, daß die Bachſaiblinge in den genannten Gewäſſern gelaicht haben, ſo werden gewiß dieſe Bäche noch mehr bevölkert werden. An der Angel am Wurm beißt der Bachſaibling viel heftiger als die Bachforelle, was freilich vor der Hand nicht wünſchenswerth iſt. Bei ungünſtiger Witterung angelte ein Fiſcher hier in der Nähe und fing drei Bach⸗ ſaiblinge, ohne einen weiteren Biß gehabt zu haben. Leider hatte der Fiſcher die Bachſaiblinge # aus Unkenntniß abgeſchlagen. Auch acht zweijährige / Pfd. ſchwere Regenbogenforellen wurden hier verfloſſenen Sommer gefangen, welche wohl vor zwei Jahren, von 100 Stück Brut, aus dem Teiche in das offene Gewäſſer entrückt ſein mögen. Padberg bei Breddar, Weſtfalen. Düßel. Ueber das Verhalten der Schleie dem Lichte gegenüber hat Teichverwalter Galinsky in Militſch in dieſem Winter recht intereſſante Beobachtungen gemacht. Während⸗ dem die Fiſche, ihrem Wohlbefinden entſprechend, bei Tage ihr Winterlager nicht verlaſſen und unſichtbar bleiben, kommen ſie, jung und alt, in finſteren Nächten an die Ränder der Winter⸗ ungen und machen ſich daſelbſt unter der dicken Eisdecke bemerkbar. Tritt der leuchtende Mond hervor, oder bringt man eine Laterne in die Nähe, ſo ziehen die Fiſche allmählich nach der Tiefe. In mondhellen Nächten laſſen ſie ſich gar nicht ſehen. Es würde alſo nicht ſchwer fallen, den Unruhegeiſtern das Handwerk zu legen. („Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei⸗ vereins“, Nr. II pro 1901.) Zur Anfrage in Nr. 3 betr. Neunaugen. Im Forellenhälter, angebracht am Ufer des Mühlgrabens unſerer Weistritz zu Bad Alt-Heide, Grafſchaft Glatz, ſammelt ſich das Jahr über eine circa ¾ Fuß hohe Schicht von Schlamm an. Bei der Entfernung des ſelben finden ſich ſtets bis 20 und mehr Querder verſchiedener Größe und Dicke vor. Ich bin gerne bereit, die Zuſendung einiger Exemplare, in Spiritus gelegt, zu veranlaſſen. Mit Petri Heil! } Dr. G. Hoffmann, jetzt Patſchkau i. Schleften. VIII. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für die Provinz Poſen. (Schluß.) Im Anſchluſſe an dieſe geſchäftlichen Mittheilungen des Vorſitzenden nahm zunächſt das Wort Generalſekretär Fiſcher⸗Berlin und ſprach über die Erfahrungen, die der Deutſche Fiſchereiverein in der Calle mit dem Ausſetzen von Lachsbrut und Lachsjährlingen gemacht habe. Lachsbrut eigne ſich zum Ausſetzen, aber nur an ſolchen Stellen, die den natürlichen Bedingungen des Lachſes ent⸗ ſprächen, und wo die Brut auch hinreichend Schutz fände. Beſſere Erfolge ſeien mit Lachsjährlingen f gemacht worden, weil die Fiſchchen in dieſem Alter allen Gefahren ſchon mehr gewachſen ſeien. Er führte ferner aus, daß es dem Vorſtande des Deutſchen Fiſchereivereins immer ſchwerer würde, Laich von Oſtſeelachſen über Riga aus Rußland zu beziehen und fragte an, ob der Poſener Verein nicht in der Lage wäre, ſelbſt befruchteten Lachslaich zu gewinnen. Andernfalls müßte ſich der Poſener Verein mit Laich von Rheinlachſen begnügen, wobei freilich zu hoffen ſei, daß ſich der Rheinlachs auch im Oſtſeegebiete entwickeln werde. Regierungsrath Meyer nahm auch dieſe Zuſicherung mit Dank entgegen, indem er die aus der Pomündung bezogene Aalbrut, die ſich bei uns in Norddeutſchland ſehr gut entwckelt, in Parallele ſtellte und auf Grund dieſer Erfahrung auch ein Gedeihen des Rheinlachſes im Oſtſee⸗ gebiete ſicher erhoffte. Die Anfrage des Generalſekretärs Fiſcher konnte der unterzeichnete Schriftführer dahin beantworten, daß die Möglichkeit der Gewinnung von befruchtetem Lachslaich an den bekannten Laichplätzen des Lachſes in der Küddow auch jetzt noch vorhanden ſei, wie ſolcher Laich früher ſchon dort in Wirklichkeit gewonnen wurde. Die letzten Beſtrebungen des Vereins in dieſer Hinſicht ſeien aber, trotzdem der Schriftführer an Ort und Stelle mit den Küddowfiſchern wiederholt perſönlich in engſte Fühlung trat, an der Engherzigkeit dieſer Leute bis jetzt geſcheitert. Der Vorſitzende beauftragte hierauf den Schriftführer, dieſe Angelegenheit von Neuem in Angriff zu nehmen, fortgeſetzt im Auge zu behalten, die betreffenden Fiſcher ſchließlich der Gewährung * EL 8 — ee. RE EEE n * e 6 127 72270 a von Prämien zu verſichern, jedenfalls aber alle möglichen Mittel anzuwenden, die Fiſcher für die Gewinnung des Laiches zu bewegen. Majoratsherr Fiſcher⸗Tirſchtiegel ſprach hierauf über die Bedeutung der Anlage von Aal— leitern, wie der vergeblich verſuchte Aufſtieg von Aalbrut an ſteilen Wehren in ſeiner Gegend beobachtet worden ſei, wie ſich aber die Mühlenbeſitzer ſeiner Nachbarſchaft der Sache direkt wider— ſetzten. Er ſtellte den Antrag, der Verem möchte bei der Königlichen Regierung vorſtellig werden, in dieſer Angelegenheit beſtimmend auf die Mühlenbeſitzer einzuwirken und auch eine Beaufſichtigung der ſchon geſchaffenen Fiſchwege vornehmen zu laſſen, andernfalls hätten die beſten Leitern keinen Zweck. Der Vorſitzende konnte vorläufig nur die Anlage weiterer Aalleitern an geeigneten Orten in Ausſicht ſtellen, wozu Generalſekretär Fiſcher Mittel aus der Kaſſe des Deutſchen Fiſchereivereins uſicherte. ; Inzwiſchen waren dem Vorſitzenden zwei Depeſchen eingehändigt worden; es waren Glüd- wünſche zum fünfjährigen Stiftungsfeſte des Vereins, geſandt vom Rittergutsbeſitzer von Kalkreuth⸗— Kurzig und vom Brandenburgiſchen Bruderverein. Die Verleſung beſonders der letzteren Depeſche wurde von der Verſammlung mit Beifall entgegen genommen. Auf Antrag des Vorſitzenden wurden hierauf der Oberpräſident von Poſen, Excellenz von Bitter, und auf Antrag des Majoratsherrn Fiſcher die Herren Dr. Schillinger und Profeſſor— Dr. Hofer, beide in München, zu Ehrenmitgliedern des Vereins gewählt. Die Jahresrechnung für 1899/1900 iſt für richtig befunden worden, und ertheilte die Verſammlung dem Schatzmeiſter Entlaſtung. Der Verein tritt mit einem Baarvermögen von Mk. 564.79 in's neue Rechnungsjahr. Das im Etat feſtgeſetzte Gehalt des Fiſchmeiſters Herrguth wurde auf Antrag des Vorſitzenden um jährlich Mk. 200 erhöht. Hierauf erhielt das Wort Landrath von Willich- Birnbaum zu ſeinem Referate „Begründung einer Fiſchverkaufsgenoſſenſchaft in Poſen“. Er ging davon aus, daß ein Verkaufen der Fiſche vom Gewäſſer ab, wie dieß in anderen Gebieten ſehr zum Vortheile der Produzenten ausgeführt werde, in Poſen wegen der hier noch ungenügenden Transportverhältniſſe nicht gut möglich ſei. Die Fiich- produzenten ſeien ſomit auf ſelbſt ausgeführten Vertrieb nach größeren Orten angewieſen. Nach Berlin ſtellten ſich aber die Transportkoſten für ein Pfund Fiſche auf 4—6 / Pfennige, in Berlin würden auch die Fiſche, weil ſich dort die Waare anhäufe, ſchlecht bezahlt, nach Poſen aber betrügen die Transportkoſten per Pfund nur 2—2 / Pfennige. Den Fiſchereibeſitzern der Provinz Poſen wäre alſo ſehr damit geholfen, wenn ſie ihre Produkte nach der Stadt Poſen abſetzen könnten. Es müßte ſich zu dieſem Zwecke eine Genoſſenſchaft mit beſchränkter Haftung bilden. Freilich wäre die Genoſſenſchaft auf das Entgegenkommen der ſtädtiſchen Verwaltung Poſens angewieſen. Es müßten in Poſen genügend Hälter angelegt werden, um die Menge der angefahrenen Fiſche auf- nehmen und längere Zeit lebend halten zu können. Hälter in der Warthe ſeien aber, weil das Warthewaſſer oft verunreinigt werde, nicht zu empfehlen, es müßte in Poſen eine Fiſchverkaufshalle errichtet werden, ausgeſtattet mit großen Baſſins, die mit Leitungswaſſer geſpeiſt würden. Der von der Genoſſenſchaft angeſtellte Geſchäftsleiter müßte Kaution ſtellen und vereidigt werden. Zu der an dieſe Ausführungen ſich ſchließenden lebhaften Debatte nahm zunächſt der Vor— ſitzende ſelbſt das Wort. Er ſtellte ein Gelingen des geplanten Unternehmens ſicher in Ausſicht, ſobald ſich nur eine größere Zahl Theilnehmer meldeten. Doch müſſe ſich die Vereinsleitung von dieſem Unternehmen durchaus fernhalten. In Bromberg habe ein ähnliches Unternehmen beſtanden, der „Verein für Fiſchverwerthung in Bromberg“. Daß dieſe Geſellſchaft, wie ſich gerade jetzt herausgeſtellt, mit einigen Tauſend Mark Verluſt gearbeitet habe, liege nicht an der Sache ſelbſt, ſondern habe andere Gründe. Der Umſatz der Bromberger Genoſſenſchaft ſei ein großer geweſen, und eine ſolche Geſellſchaft könnte in Poſen um ſo mehr Erfolge erzielen. Die unmittelbare Leitung der Geſchäfte könnte ein einfacher, in den Gang des Fiſchhandels eingeweihter Kommis übernehmen. Oberbürgermeiſter Witting ſicherte hierauf als Vertreter der Stadt Poſen dem geplanten Unternehmen möglichſtes Entgegenkommen zu. Die Verhältniſſe auf dem Poſener Fiſchmarkte lägen im Argen, der Fiſch ſei in Poſen kein Volksnahrungsmittel, ſondern mehr Luxusartikel. Er habe ſelbſt ſchon früher die Hebel zu einer Beſſerung der Verhältniſſe angeſetzt, bis jetzt aber Erfolge nicht erzielt. Er verſpräche ſich aber von der Errichtung der Fiſchverkaufshalle das Beſte; die Stadt würde wohl den Platz zur Halle unentgeltlich hergeben, vielleicht auch billiges Leitungswaſſer; doch müßte er von vornherein darauf beſtehen, daß den Mitgliedern der Fiſcherinnung Poſen der Eintritt in die Genoſſenſchaft jeder Zeit offen ſtehen müſſe. Regierungsrath Meyer ſchlug hierauf vor, ſofort ein Zirkular zur Einzeichnung von Mit— gliedern zu der geplanten Genoſſenſchaft in Umlauf zu ſetzen, was während der weiteren Debatte geſchah. Inzwiſchen nahm auch das Wort zu der Angelegenheit Oberpräſident a. D. von Wilamowitz, ſagte, daß er zu der „ZFiſchereigenoſſenſchaft des oberen Netzediſtrikts“ gehöre und ſtellte es als wünſchenswerth hin, daß ſich auch der in der Verſammlung gegenwärtige Pächter des Geploſees zu der Angelegenheit äußere, zumal die Gewäſſer jener Genoſſenſchaft eine nicht unbeträchtliche Menge minderwerthiger Fiſche, z. B. Bleie, enthielten. Der Pächter, Fiſchermeiſter Ryczek-Kruſchwitz führte daraufhin aus, daß ein Beitritt zu der Genoſſenſchaft für ihn keinen Vortheil bringen könnte, da er ſeine Fiſche aus dem Geploſee, zumal die minderwerthigen Plötzen, vom Gewäſſer ab ſehr vortheilhaft nach Rußland verkaufe. 128 Anknüpfend an die erwähnten minderwerthigen Weißfiſche beklagte es Dr. med. Clauß, daß die Fiſche uoch zu wenig Volksnahrungsmittel ſeien. Er ſtellte aus dem Gedächtniß eine Tabelle der wichtigsten Fiſcharten nach ihrem Nährwerth an Fett- und Stickſtoffgehalt auf und wies nach, wie gerade auch die ſogenannten Weißfiſche reich ſeien an Eiweißſtoffen. Auf Anregung von Seiten des Vertreters der Netzefabrik Itzehoe, Kaufmann Roſenberg, äußerte ſich auch noch ein Mitglied der Fiſcherinnung Poſen, Fiſchermeiſter Mentzel, und verſprach * ſich von der Errichtung der Genoſſenſchaft nicht viel, das Waſſer der Warthe ſei zu ungeeignet und der Umſatz an Fiſchen in der Stadt Poſen ein verhältnißmäßig ſehr geringer. Trotz dieſer zugegebenen Thatſachen ſprach nochmals Oberbürgermeiſter Witting für die # Sache, und nachdem noch der Vertreter der Poſener Handelskammer, Kommerzienrath Herz, es als nothwendig hingeſtellt hatte, in eine Kommiſſion zu dieſer Angelegenheit jedenfalls auch Poſener 5 Innungsfiſcher hinzuzuziehen, wurden die weiteren Schritte zur Organiſation der geplanten Genoſſen⸗ | ſchaft dem Landrath von Willich übertragen. Hierauf hielt der unterzeichnete Schriftführer einen Vortrag über „Die Kultur der Korbweide als Nebenzweig der Teichwirthſchaft“, welcher Vortrag im nächſten Jahresberichte veröffentlicht werden ſoll. Die beiden folgenden Referate über „Fiſchſterben in der Obra“ — Förſter Hoffmann⸗ Schierzig, und „Ueber Teichbau“ — Lehrer Barthel-Poſen, wurden von der Tagesordnung abge— 4 ſetzt, weil beide Referenten behindert waren. Zuletzt ſprach noch unter Vorführung von bezüglichem Anſchauungsmaterial Fiſchmeiſter Herrguth „Ueber Raubzeugvertilgung“. Die Apparate hatte die Firma Grell in Haynau zur . Verfügung geſtellt, und der aus der Praxis des Referenten gegriffene Vortrag gewährte der Ver⸗ ſammlung Einblick in die Art und Weiſe der Vertilgung von Fiſchottern, Fiſchreihern, Tauchern, Enten, Eisvögeln, Spitzmäuſen und Waſſerratten. Nachdem noch Majoratsherr Fiſcher-Tirſchtiegel den Antrag geſtellt hatte, daß ihm ein Vortrag „Ueber Fiſchzoll“ für die nächſte Hauptverſammlung reſervirt werde, wurde die Verſammlung mit einem Danke des Vorſitzenden an die Erſchienenen geſchloſſen. Nach der Verſammlung vereinigte ſich eine beträchtliche Anzahl Mitglieder zu einem Feſteſſen. Im Verlaufe desſelben traf noch ein telegraphiſcher Glückwunſch des Mecklenburgiſchen Brudervereins ein, die Grüße wurden in gleicher Weiſe erwidert, mehrere Toaſte auf den Deutſchen Fiſchereiverein und auf den Poſener Fiſchereiverein ausgebracht, und alle Theilnehmer waren mit dem Verlaufe der Verſammlung höchſt befriedigt. Grotrian, Rektor in Gneſen. Fiſchereiverein für die Provinz Brandenburg. Einladung zur Hauptverſammlung des Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg am Sonnabend, den 30. März 1901, Nachmittags 5 Uhr, im Landeshauſe der Provinz Branden⸗ burg zu Berlin, Mathäikirchſtraße 20/21. Tagesordnung: 1. Wahl des Vorſtandes. 2. Feſtſetzung des nächſtjährigen Etats vom 1. April 1901 bis 31. März 1902. 3. Entlaſtung der vom Schatzmeiſter aufgeſtellten Rechnung für das abgelaufene Geſchäftsjahr vom 1. April 1900 bis 31. März 1901. 4. Entgegennahme des Geſchäftsberichtes vom 1. April 1900 bis 31. März 1901. 5. Vortrag des Herrn Dr. Lauterborn⸗ Ludwigshafen über das Vogel-, Fiſch⸗ und Thierbuch des Straßburger Fiſchers Leonhard Baldner. 6. Entwurf von Abänderungen des Preußiſchen Fiſchereigeſetzes. 7. Fiſchereikarte der Provinz 4 Brandenburg. 8. Fiſcherei im Teltow⸗Kanal. 9. Regelung der Fiſchereiverhältniſſe im Spreewald. 10. V. Internationaler Zoologen-Kongreß in Berlin vom 12. bis 16. Auguſt 1901. 11. Mittheilungen. Der Vorſitzende. IX. Verſonalnachrichten. Ernennung. Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins, Oberpräſident Fürſt Hatz⸗ feldt Herzog von Trachenberg iſt von der mediziniſchen Fakultät der Univerſität Breslau zum Doctor honoris causa ernannt worden. f Georg Rauch T. Am Sonntag, den 10. März cr., iſt Herr Georg Rauch, Fiſch⸗ meiſter des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, in Bernried nach kurzer Krankheit verſchieden. Derſelbe hatte ſich auf dem Gebiete der Fiſcherei und Fiſchzucht eingehende Kenntniſſe und her⸗ vorragende praktiſche Erfahrungen erworben, und dieſelben auch im Intereſſe der Allgemeinheit mit großem Fleiße und Energie zu verwerthen verſtanden. Seinem Namen wird daher in der Geſchichte der Beſtrebungen zur Hebung der Fiſcherei in Bayern ein ehrendes Andenken be⸗ wahrt bleiben. a a u RR e N PP X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. März. Zufuhren nur mäßig. wenig veräudert. Grüne Heringe wenig gefragt. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis 83 92 — Zander 73 96 40 Barſche . . | 56-70 38—39 Karpfen, mittelgr.. . —_ | — Karauſchen — | — Schleie 96 — E 47—50 26—34 Bunte Fiſche Ze u 2 — Oderlachs — — Wels 28—36 Geſchäft recht lebhaft. Preiſe im Allgemeinen Fiſche geräucherte A Winter⸗Rheinlachs . per Pfund 495 f Laß, 240 Flundern, Kieler. „ Stiege 400-600 do. mittelgr.. „ Kiſte — Bücklinge, Kieler. „ Wall 500-600 Dihe „ Kite — Schellſiſcßhßh 5 — Aale, große „ Pfund 130 — 140 SC ae x — Heringe. „% 100 Stck.] 6001200 An AAN W NRZ EN SB et “ N Sr, — > eee Verwalter geſucht. Für meine Teichwirthſchaft und Korbweiden⸗ kultur auf ca. 40 Morgen ſuche ich zum 1. April ds. Is. bei freier Wohnung nebſt Zubehör einen erfahrenen, ſachverſtändigen, verheiratheten Ver⸗ walter. Nur beſte Referenzen mit Gehaltsan⸗ ſprüchen ſind zu richten an Seewald, Kreis⸗ baumeiſter, Arnswalde. 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Die Verpacht⸗ ungsbedingungen liegen hierſelbſt zur Einſicht aus und können auch gegen Einſendung von Mk. 0,50 bezogen werden. Die Angebote ſind verſiegelt und mit ent⸗ ſprechender Aufſchrift verſehen bis zum 23. März ds. 35., Vormittags 10 Ahr, hierher einzu⸗ reichen. Zuſchlagsfriſt 8 Tage. Coepenick, den 6. März 1901. Der Waſſerbauinſpektor. 130 Silcherei- Verpachtung. Dienstag, den 19. März ds. Is., Nachmittags 2 Uhr, werden in der Gaſtwirth⸗ ſchaft „Aheiniſcher Hof‘ zu Worms die Ende dieſes Monats leihfällig werdenden Domanial⸗ fiſchereien aus den Großh. Oberförſtereien Lampertheim, Worms, Gernsheim und Mainz auf 12 Jahre in folgenden Looſen öffentlich verpachtet: mündung); Gemarkung Guntersblum; an der Maulbeerauſpitze; — & om — Der Lampertheimer Altrhein in den Gemarkungen Biedenſand und Lampertheim; Der Rheinſtrom von der badiſch⸗bayriſchen Landesgrenze bis zur Wormſer Straßenbrücke; Der Rheinſtrom von der Wormſer Straßenbrücke bis zum Ende des Steinerwörths (Weſchnitz⸗ Der Rheinſtrom von der Weſchnitzmündung bis zur Gernsheimer Fahrt; . Der Rheinſtrom von Profilſtein 45 in der Gemarkung Gimbsheim bis Profilſtein 55 in der Der Altrhein hinter der Maulbeerau von dem Schleußenquerbau bis zu dem unteren Abſchluß Der Altwaſſerteich am Salzſtein in der Gemarkung Worms. Pachtliebhaber, deren Fähigkeit zur Pachtung nicht vorliegt, haben ſich hierüber ee im Verpachtungstermin bei der untenzeichneten Behörde auszuweiſen. Worms, den 4. März 1901. Großherzogliche Oberförſterei Worms. Schaub. Fiſcherei- Verpachtung. Mittwoch, den 20. März ds. Js ., Vormittags 11 Uhr, ſoll im Hotel Jelder, gegenüber dem Bahnhof hierſelbſt, die Nutzung der Fiſcherei in 8 neu angelegten Fiſchteichen, gelegen im Schutzbezirk Aulgaſſe bei Siegburg, in 5 Looſen auf 8 Jahre, vom 1. April ds. Is. bis 31. März 1909 öffentlich verpachtet werden. Nähere Auskunft ertheilen: Förſter Wall- witz zu Siegenburg und der Unterzeichnete. Siegburg, den 6. März 1901. Der e Jorſtmeiſter. Reuſch. Offerire 10 Zuber 2⸗ſömmer. ſchnellwüchſige Satzkarpfen durchſchnittlich ca. 1 Pfund ſchwer. Zugleich ſuche ich 2000 Stück ein⸗ ſömmerige Satzkarpfen zu kaufen. H. Saß, Sulsdorf (Infel Fehmarn). 7 zur Herſtellung eines wirk⸗ Vorschrift lich guten ſchwimmenden Fiſchfutters gegen entſprechende Vergütung abzugeben. W. Henking, Apotheker, Braunſchweig. Fischzüchterei Brzezie 2 bei Ratibor 2 offerirt: ſcknellwüch ige, alli ein: und zweiſömmerige Satzkarpfen und Satzſchleien. F Preisliſte gratis und franko. ER Einige Hunderttauſend Bachfonellen-Eien werden zu kaufen geſucht. 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Beziehbar durch Poſt, Buchhandel und Expedition. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Thierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Herzogſpitalſtraße 19. Organ für die Gefammtinkereſſen ler Fiſchetei, lo wie für die Heſtrebungen ler Fiſclerei-Hereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei— verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach ⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heifen, des Rheiniſchen Hischereivereins, des Hölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei— vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Pachmännern Deutfd)lands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben 5 vom Janeriſchen und vom Peutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 7. München, den 1. April 1901. XXVI. Jahrg. Inbalt: 1. Zu I. Zum fünfundzwanzigjährigen Beſtehen der „Allgemeinen Fiſ ſcherei-Zeitung“. — II. Unſere Mitarbeiter. — III. Die Entwickelung der Fiſcherei und Fiſchzucht während des letzten Vierteljahr— hunderts. — IV. Theorie und Praxis in der künſtlichen Fiſchzucht. — V. Karpfenzirkel für ſubtile Zuchtwahl. — VI. Der Tiefſeeſaibling. — VII. Die fiſchereilich ſchlimmſten Abwäſſer der Induſtrie und die Ausſichten zu ihrer Beſeitigung. — VIII. Die Entſchädigungspflicht bei der Uferbetretung. — IX. Internationale Beziehungen in der Fiſchzucht. — X. Die Krankheiten unſerer Fiſche. — XI. Der Angelſport vor 45 Jahren und heute. — XII. Vermiſchte Mittheilungen. — XIII. Vereins- nachrichten. — XIV. Fragekaſten. — XV. Literatur. — XVI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Zum fünfundzwanzigjährigen Veſtehen der „Allgemeinen Jiſcherei-Zeitung“. Am 28. März 1876, alſo vor 25 Jahren, erſchien die erſte Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“, damals noch unter dem Titel „Mittheilungen über Fiſcher eiweſen“, Organ des Bayeriſchen Fiſchereivereins in München“, unter der Redaktion des Vereinsmitgliedes Herrn Max Eiſenberger, kgl. Notar in Tölz. Es war dieß die erſte periodiſch und regelmäßig erſcheinende Zeitſchrift für Fiſcherei, welche in Deutſchland begründet wurde und die Aufgabe übernommen hatte, an der Förderung der Fiſcherei thatkräftig in Wort und Schrift mitzuarbeiten, für die ſich nach der Begründung des Deutſchen 134 Fiſchereivereins und der Uebernahme der früher franzöſiſchen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen durch das Reich zahlreiche Kräfte zu regen begannen. Von Anfang an zwar für einen größeren Leſerkreis als die Mitglieder des Bayeriſchen Fiſchereivereins beſtimmt, hielten ſich die „Mittheilungen über Fiſchereiweſen“ doch zu— nächſt nur in engeren Grenzen, denn es war der Leſerkreis für eine Fiſchereizeitung damals noch ein überaus beſchränkter und das Intereſſe für die Fiſcherei kaum entſtanden. Es galt daher, das— ſelbe erſt in weitere Kreiſe hinauszutragen. Aber mit dem ſteigenden Intereſſe der Behörden für die zu neuem Leben erwachende Fiſcherei, mit dem Entſtehen immer zahlreicherer Vereine, welche jo- wohl zur Hebung des Fiſchereiſportes, wie auch zur Verbreitung der Fiſchzucht gegründet wurden, wuchs auch die Zahl der Leſer und Abonnenten der „Mittheilungen über Fiſchereiweſen“, ſodaß bereits mit dem 15. Januar des Jahres 1879 die „Mittheilungen“ als „Bayeriſche Fiſcherei— Zeitung“ in erweiterter Form unter neuem Schilde vor die Oeffentlichkeit treten konnten. Mit Ablauf des Jahres 1881 legte der bisherige Redakteur, Herr Notar Eiſenberger, aus Geſundheitsrückſichten die Redaktion der „Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung“ nieder und an feine Stelle trat Herr Dr. Julius Ritter von Staudinger, damals k. Oberappellationsgerichtsrath, jetzt Geheimer Rath und Senatspräſident a. D., welcher die Zeitung neun Jahre bis Ende des Jahres 1890 als verantwortlicher Redakteur gezeichnet hat. Unter ſeiner überaus thatkräftigen und energiſchen Leitung gewann die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ einen immer größeren Leſerkreis nicht nur innerhalb Bayerns, ſondern über die Grenzen desſelben hinaus in dem übrigen Deutſchland und den Nachbarſtaaten, ſo daß die Zeitung entſprechend ihrer Verbreitung mit dem 1. Januar 1886 als „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ herausgegeben werden konnte. Vortrefflich redigirt und namentlich in juriſtiſchen Fragen von einer erſten Autorität berathen, erwarb ſich die „All- gemeine Fiſcherei⸗Zeitung“ allgemeine Anerkennung und Werthſchätzung. Mit dem Jahre 1891 übernahm der gegenwärtige verantwortliche Redakteur, Herr Profeſſor Dr. Bruno Hofer zuerſt vertretungsweiſe, ſodann vom Jahre 1892 an definitiv die verantwortliche Leitung der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, welche vom Jahre 1893 ab als Organ des Deutſchen Fiſchereivereins und der überwiegenden Mehrzahl aller anderen deutſchen Landes- und Provinzial vereine erwählt wurde. Seitdem traten auch der Redaktion die Generalſekretäre des Deutſchen Fiſchereivereins, Profeſſor Dr. Weigelt und Frd. Fiſcher, bei. Entſprechend ihrer Verbreitung als Organ der Deutſchen Fiſchereivereine hat ſich die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ ihr früheres An⸗ ſehen nicht nur zu erhalten verſtanden, ſondern namentlich die Zahl ihrer Leſer und Freunde mehr— fach zu ſteigern gewußt, ſodaß die gegenwärtige Auflage bereits 6700 Exemplare pro Nummer beträgt. Getreu ihrer Aufgabe, in erſter Linie diejenigen Intereſſen zu vertreten, welche auch die Fiſchereivereine auf ihren Schild geſchrieben haben, ohne indeſſen andere berechtigte Forderungen auf dem Gebiete der Fiſcherei zu vernachläſſigen, iſt die „Allgemeine Fiſcherei- Zeitung“, unterſtützt von einem großen Kreiſe hervorragender Mitarbeiter, ſtets beſtrebt geweſen, ihre Leſer über alle Fortſchritte auf dem Gebiete der Fiſcherei in Theorie und Praxis auf dem Laufenden zu erhalten und denſelben mit ihrem Rath und ihren Erfahrungen jeder Zeit an die Hand zu gehen. Man wird daher der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ die Anerkennung nicht verſagen können, daß ſie zu dem glücklichen Aufſchwung, welcher insbeſondere der Fiſchzucht in den letzten 25 Jahren zu Theil geworden iſt, redlich das Ihrige beigetragen hat. Und jo darf denn die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“, welche ſich bisher ſtets in aufſteigender Entwicklung bewegt hat, mit Befriedigung auf ihre glückliche Vergangenheit, auf ihre erfolgreiche Arbeit von 25 Jahren zurückblicken. Möge es ihr aber auch in Zukunft vergönnt ſein, das reiche Vertrauen, welches ihr aus ſo weiten Kreiſen ihrer Leſer und Freunde entgegengebracht wurde, zu erhalten und zu mehren und mit gleichen Erfolgen auch in dem neuen Vierteljahrhundert an der Entwicklung unſerer heimiſchen Fiſcherei mitzuarbeiten, getreu ihrem Grundſatz: „Vermehren und hegen dem Schöpfer zur Ehre, den Menſchen zum Segen“. München, 28. März 1901. Zzaperiſcher Sandesfifchereiverein. Dr. von Haag. a e e eee wet — — a n 135 — —— 11. Anſere Mitarbeiter. Die Bedeutung und das Anſehen jeder Zeitſchrift hängt neben der Redaktion in erſter Linie von den Mitarbeitern ab. Je gediegener und ſachverſtändiger, je zahlreicher und viel— ſeitiger die Beiträge derſelben einlaufen, um ſo anregender und belehrender kann eine Zeitſchrift wirken und um ſo größer wird ihr Einfluß auf die Entwicklung des von ihr bearbeiteten Gebietes ſein. Die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ kann es ſich zur Ehre anrechnen, einen großen Kreis angeſehenſter Männer aus allen Ständen der Fiſcherei zu ihren Mitarbeitern zählen zu dürfen. Aus Theorie und Praxis, aus den Federn der Gelehrten, wie aus den Erfahrungen des Berufs fiſchers und Fiſchzüchters fließen der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ alljährlich reiche Beiträge aus allen Theilen unſeres Vaterlandes zu, ſo daß ſie ihre Leſer über alle Fortſchritte auf dem Geſammtgebiete der Fiſcherei und Fiſchzucht und über alle wichtigeren Ereigniſſe auf dem Laufenden zu halten in der Lage iſt. Wenn ſich daher die „Allgemeine Fiſcherei⸗Zeitung“, wie aus ihrer großen Verbreitung von zur Zeit 6700 Exemplaren pro Nummer geſchloſſen werden kann, ſeit 25 Jahren einer allgemeinen und ſich immer ſteigernden Beliebtheit erfreut, ſo dankt ſie ihr ſtetiges Gedeihen vornehmlich ihren getreuen Mitarbeitern. In der Vorausſetzung, daß es gewiß viele unſerer Leſer intereſſiren würde, diejenigen Männer, von welchen ſie ſo häufig in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ geleſen haben und mit denen ſie ſchon ſeit Jahren ein geiſtiges Band verknüpft, auch von Angeſicht kennen zu lernen, haben wir uns erlaubt, die Photographien derſelben auf beiliegenden Blättern zu reproduziren. Leider verbot es uns der Raum, in die Gruppenbilder alle Mitarbeiter der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ ohne Ausnahme aufzunehmen, ſondern wir mußten uns auf diejenigen beſchränken, welche ſeit Jahren zu unſeren „Getreueſten“ zählen und deren häufigeren und regelmäßigeren Beiträgen die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ ihre Anerkennung verdankt. Mit nochmals wiederholtem Danke für die uns bisher von unſeren Mitarbeitern geſpendete Arbeit und Treue verbinden wir die Hoffnung, daß uns dieſelben auch in der Zukunft ihre hochgeſchätzte Mitwirkung nicht verſagen mögen, und daß der Kreis derſelben ſich auch für die Folge mehr und mehr erweitern möge: Zum Wohle der Fiſcherei und zu des Vaterlandes allgemeinem Beſten! III. Die Entwickelung der Jiſcherei und Jiſchzucht während des letzten Vierteljahrhunderts. Von kaiſerl. Oekonomierath Direktor Haack. Wie mit der politiſchen Einigung unſeres deutſchen Vaterlandes in der Induſtrie, dem Handel und zahlreichen anderen Gebieten ein bis dahin kaum geahnter Aufſchwung begann, ſo war dieß auch auf dem Gebiete der Fiſchzucht der Fall. Es hatte ſich zwar kurz vor Beginn des ſämmtliche deutſchen Stämme einigenden großen Krieges ſchon der Deutſche Fiſchereiverein gebildet, doch richtete ſich deſſen Thätigkeit anfänglich mehr auf die Hebung der Seefiſcherei, der Zucht von Miesmuſcheln, Auſtern 2c. 2c., wie auf die Förderung der Süßwaſſerfiſcherei. Das Intereſſe für die letztere wurde wohl erſt recht wach, als die Wieder— angliederung der ehemalig deutſchen Lande — Elſaß-Lothringen — an das Deutſche Reich eine feſt beſchloſſene Sache war. Im Elſaß befand ſich die weithin bekannte, unter ſtaatlicher Leitung ſtehende Fiſch— zuchtanſtalt bei Hüningen, welche wohl nicht mit Unrecht das Mutterinſtitut der neueren — Süßwaſſerfiſchzucht genannt wird. Der Deutſche Fiſchereiverein richtete an den Reichskanzler eine Petition, in welcher um Aufrechterhaltung und Weiterführung dieſer Anſtalt gebeten wurde, entſendete außerdem bald nach dem Waffenſtillſtande dorthin eine Kommiſſion mit dem Auftrage, die dortigen Verhältniſſe genau zu unterſuchen und hierauf hin geeignete weitere Vorſchläge zu machen. Vor 1870 gab es in Deutſchland eigentlich nur zwei Fiſchzuchtanſtalten, welche ſich in etwas größerem Umfange mit der ſogenannten künſtlichen Fiſchzucht beſchäftigten. Es war 136 — dieß die Anſtalt des Oberbürgermeiſters Schuſter zu Freiburg in Baden und die der Gebrüder Kuffer zu München. So viel mir bekannt, haben nur dieſe beiden Anſtalten ſich damit befaßt, Forelleneier ꝛc. 2c. anzubrüten und zu verſenden. Die Weiterführung des ſtaatlichen Betriebes der Fiſchzuchtanſtalt Hüningen wurde im April 1871 beſchloſſen und auf Vorſchlag des Deutſchen Fiſchereivereins der Unterzeichnete im Monat Mai 1871 mit der Wiedereinrichtung des Betriebes der Anſtalt betraut. Die Hauptaufgabe der Staatsanſtalt war zunächſt, das Intereſſe an der Fiſchzucht in weitere Kreiſe zu tragen, ſowie allſeitig anregend und belehrend zu wirken. Es wurde jedoch ſofort mit dem Beginn der Thätigkeit der Anſtalt mit dem von der franzöſiſchen Verwaltung bisher ver— folgten Prinzipe, die Produkte der Anſtalt an angebrüteten Eiern und Brut unentgeltlich abgegeben, völlig gebrochen und für dieſe Produkte ein angemeſſener Preis verlangt. Es hatte ſich in nur zu vielen Fällen bewahrheitet, daß dasjenige, was unentgeltlich zu erhalten war, auch wenig geachtet wurde. Durch die völlig unentgeltliche Abgabe von Salmoniden— eiern wie Brut war es auch geradezu unmöglich gemacht, daß irgend eine Privatanſtalt, welche die gleichen Zwecke verfolgen wollte, aufkommen konnte. In der That gab es auch 1871 in ganz Frankreich außer der großen Staatsanſtalt kaum eine andere irgendwie nennens— werthe Fiſchzuchtanſtalt. Da die Fiſchzuchtanſtalt Hüningen ihre Produkte unter deutſcher Verwaltung nicht mehr verſchenkte, ſondern nur zu einem angemeſſenen Preiſe abgab, ſo wurde ſehr bald aller Orten die Privatthätigkeit angeregt und es entſtanden wenige Jahre ſpäter in allen Theilen Deutſchlands größere und kleinere Privatfiſchzuchtanſtalten. Die ſogenannte künſtliche Fiſchzucht kann ſich im Weſentlichen nur auf die Zucht der Salmoniden und Coregonen erſtrecken; dieſe Fiſche werden auch als Tafelfiſche am meiſten geſchätzt und am beſten bezahlt. Es iſt alſo erklärlich, daß viele Jahre hindurch auch die Beſtrebungen für die Hebung der Fiſchzucht in Deutſchland ſich faſt ausſchließlich auf die Zucht der Forellen- und Lachsarten beſchränkten. Ebenſo erklärlich iſt es allerdings, daß hier anfänglich vielfach Mißgriffe gemacht wurden, wußte man doch über die Lebensbedingungen der Fiſche noch gar wenig. 4 Man glaubte zu Anfang ohne große Schwierigkeiten die Seen Norddeutſchlands mit edlen Blaufelchen, Saiblingen und Seeforellen bevölkern und ſo bisher ungeahnte Schätze dieſen großen Seenflächen entnehmen zu können. Nur zu bald mußte man jedoch einſehen daß dieß in den meiſten Fällen ein völlig vergebliches Bemühen ſei. Bald aber fanden ſick zahlreiche Mitarbeiter, um die Gewäſſer Deutſchlands wieder reichlicher mit edlen, werthvollen Fiſchen zu bevölkern und theoretiſch wie praktiſch an der Löſung der hiermit zufammen= hängenden Fragen mitzuwirken. Ich nenne hier an erſter Stelle den für unſere gute Sache ſo hoch begeiſterten Kammer— herrn von Behr-Schmoldow. Dieſer hat als langjähriger Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins der Hebung der deutſchen Fiſchzucht ſeine ganze Kraft gewidmet und iſt bis zu feinem letzten Athemzuge hiefür thätig geweſen. Weit über die Grenzen Deutſchlands hinaus, ja in hervorragender Weiſe jenſeits des Oceans, in den Vereinigten Staaten Nord— amerikas, ſuchte und fand er thätige Mitarbeiter. Es würde zu weit führen, an dieſer Stelle alles das anführen zu wollen, was von Behr-Schmoldow für Hebung der Fiſchzucht in Deutſchland gethan. Dieß gehört der Geſchichte an und feine Thätigkeit wird dauernd unver- geſſen bleiben. An zweiter Stelle muß der Rittergutsbeſitzer Kammerherr Mar von dem Borne-Berneuchen erwähnt werden. Uns Allen iſt ja bekannt, wie Hervorragendes v. d. Borne in der Fachliteratur geleiſtet, ebenſo bekannt iſt es wohl, daß wir v. d. Borne die Einführung der amerikaniſchen Barſcharten verdanken. Der durch v. d. Borne hergeſtellte Brutapparat, irrthümlich gewöhnlich der „Kaliforniſche Brutapparat“ genannt, iſt muſter⸗ giltig für die Mehrzahl der heute zur Verwendung gelangenden Brutapparate geweſen und wird in ſeiner Hauptſache, dem Prinzipe der Unterſtrömung, wohl kaum jemals übertroffen werden. Rittergutsbeſitzer Eckardt-Lübbinchen, welchem wohl zuerſt die Züchtung der Madue-Maräne gelang, Oekonomierath Brüſſow-Schwerin, deſſen Verdienſte um die Hebung der Fiſchzucht in Mecklenburg unvergeſſen find, ferner Prof. Dr. Benecke-Königsberg i. Pr., gleichzeitig hervorragender Gelehrter und Praktiker, welcher das Intereſſe für Fiſchzucht in den großen, ſeenreichen Provinzen Oſtpreußen und Weſtpreußen ſo erfolgreich geweckt hat; 2 * * Sn 4 137 alle dieſe weilen nicht mehr unter uns, die von ihnen auf den wohl vorbereiteten Boden ausgeſtreute Saat iſt aber gut aufgegangen und beginnt ſchon hie und da reichliche Früchte zu tragen. Wir dürfen jedoch auch der jetzt noch lebenden, noch rüſtig mitarbeitenden Männer aus der Kinderzeit unſerer Fiſchzucht nicht vergeſſen. Es iſt dieß zunächſt der langjährige Präſident des Rheiniſchen Fiſchereivereins, Herr Profeſſor, Geh. Regierungsrath Freiherr von La Balette-St. George zu Bonn, welcher praktiſch und theoretiſch ſeit einem Vierteljahr⸗ hundert auf dem Gebiete der Fiſchzucht thätig iſt. In Thüringen wirkt ebenfalls ſeit langen Jahren der Neſtor der deutſchen Fiſchzüchter, Herr Oberförſter Rühm Scheibe, ſowie der Vorſitzende des Thüringer Fiſchereivereins, Freiherr von Egloffſtein in Weimar, im ehe⸗ maligen Herzogthum Naſſau der als praktiſcher Fiſchzüchter weithin bekannte Rübſaamen⸗ Welſchneudorf, ferner von Derſchau-Seewieſe, in Schleſien der Fiſchermeiſter Müller⸗ Tſchiſchdorf, in Sachſen Profeſſor Dr. Nitſche-Tharandt, in Hannover Amtsgerichtsrath Adickes⸗Nienburg a. Weſer, Geh. Rath Profeſſor Dr. Metzger-Münden und viele andere mehr, die uns lediglich der Raum verbietet, hier zu nennen. Alle die genannten Männer begannen ſchon vor einem Vierteljahrhundert oder noch früher ihre Thätigkeit und jeder hat an ſeinem Theile dazu beigetragen, daß die deutſche Fiſchzucht die aller anderen Länder Europas weit überflügelt hat. Die Thätigkeit der Genannten war faſt ausſchließlich auf die Zucht der Salmoniden gerichtet, wie ja lange Zeit hindurch Fiſchzucht und Forellenzucht ziemlich gleichbedeutend waren. a Einen erneuten Aufſchwung erhielt die Salmonidenzucht, als es im Jahre 1877 gelang, Eier des kaliforniſchen Lachſes (Salmo Quinat) nach Europa zu überführen. Die im erſten und zweiten Jahre ſo überaus widerſtandsfähigen und ſchnellwüchſigen kaliforniſchen Lachſe haben allerdings die auf ſie geſetzten Hoffnungen nicht erfüllt, denn dieſelben ſtarben nach erlangter Laichreife faſt ſämmtlich ab. Allein durch die Einführung des kaliforniſchen Lachſes wurde der Anſtoß gegeben, weitere geeignete Fiſche aus dem uns fauniſtiſch ſo verwandten Gebiet von Nordamerika in unſere heimiſchen Verhältniſſe einzubürgern. Am Jahre 1879 gelang es, lebende Eier des damals noch „amerikaniſche Forelle“ genannten Fiſches „Salmo fontinalis“ nach Deutſchland zu bringen. v. Behr benannte dieſen Fiſch ſehr treffend „Bachſaibling“. Ich muß hierbei allerdings bemerken, daß nach England ſchon früher derartige Eier aus Amerika überführt worden find. Auch der Bachſaibling hat die auf ihn geſetzten Hoffnungen nicht ganz erfüllt. An den meiſten Orten tritt während und nach der Laichzeit eine derartige Sterblichkeit dieſes Fiſches ein, daß man mit demſelben auf die Dauer nicht recht voran kommt. Viele Fiſchzüchter, welche früher von dem Bach— ſaibling ganz begeiſtert waren, haben deßhalb die Zucht dieſes ſchönen, ſchnellwüchſigen Fiſches bereits aufgegeben. Da jedoch an einzelnen Orten der Bachſaibling während der Laichzeit widerſtandsfähiger zu ſein ſcheint, ſo wollen wir die Hoffnung noch nicht aufgeben, dieſen Fiſch dauernd in Europa eingeführt zu ſehen. Das größte Geſchenk, welches uns Amerika an Salmoniden gemacht hat, iſt aber unſtreitig die kaliforniſche Regenbogenforelle (Salmo irideus). Am erſten Pfingſtfeiertage des Jahres 1881 erhielt die Kaiſerliche Fiſchzucht 326 — dreihundert ſechs und zwanzig — lebende Eier dieſes Fiſches. Die hieraus erzielte Brut gedieh, allerdings bei ganz beſonders ſorg— fältiger Pflege, ſo vortrefflich, daß ſchon im Jahre 1884 mehrere Tauſende angebrüteter Eier der Regenbogenforelle abgegeben werden konnten. Die aus den oben genannten 326 Eiern erzielten Fiſche find im Weſentlichen als die Stammeltern der jetzt in Europa überall ver- breiteten zahlreichen Regenbogenforellen anzuſehen. Es ſind allerdings auch noch ſpäter mehrfach kleine Sendungen von Regenbogenforelleneiern aus Amerika nach Europa gekommen und war gerade der Verfaſſer der lebhafteſte Fürſprecher für noch weitere Einführungen. Es mißlangen jedoch zahlreiche dieſer Transporte vollſtändig, in jedem Falle ſtanden die ſpäter noch lebend nach Europa gelangten Regenbogenforelleneier in gar keinem Verhältniſſe zu den vom Jahre 1884 ab in Deutfchland ſelbſt gewonnenen Eiern. Die Regenbogenforelle iſt von früheſter Jugend an viel widerſtandsfähiger wie unſere einheimiſchen Forellenarten und gegen die meiſten Infektionskrankheiten ſo gut wie unempfänglich. Für die Teichwirth⸗ ſchaft gibt es keinen Salmonen, welcher ſich mit der Regenbogenforelle vergleichen ließe. 138 — Die Regenbogenforelle iſt als Kind des Südens, obgleich ſie auch in falten Quellteichen jehr wohl gedeiht, im Stande, eine viel höhere Waſſerwärme zu ertragen, wie unſere einheimiſchen ke Forellenarten. Dieſelbe kann ſogar mit beſtem Erfolge als Beiſatzfiſch in Karpfen-Abwachs⸗ teichen gezüchtet werden, vorausgeſetzt, daß dieſelben tiefere Stellen und einen etwas kräftigen Waſſerzufluß haben. Mag auch das Fleiſch der Regenbogenforelle nicht ganz fo wohl- ſchmeckend ſein wie das unſerer einheimiſchen Forellen, ſo iſt dieſer Fiſch für uns doch von unbeſtreitbar hohem Werthe, weil er auch in ſolchen Gewäſſern noch wohl gedeiht, welche für unſere einheimiſchen Salmoniden nicht mehr geeignet ſind. Ob es uns gelingen wird, die Regenbogenforelle auch in dem Unterlaufe unſerer größeren Flüſſe, ſowie in größeren Landſeen, den Haffen oder ſelbſt im Brackwaſſer heimiſch zu machen oder doch ſie in ſolchen heranwachſen zu laſſen, iſt eine noch offene Frage, deren Löſung der Zukunft vor⸗ behalten bleibt. Bis zur Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts war Fiſchzucht und Forellenzucht, wie bereits hervorgehoben, ziemlich gleichbedeutend. Allerdings waren ſchon damals in der Lauſitz, in Schleſien, Sachſen, Holſtein, Bayern 2c. größere Teichwirthſchaften vorhanden, welche ſich mit der Zucht des einzigen Hausthieres unter den Fiſchen, dem Karpfen, beſchäftigten, doch wurde dieſe Zucht wohl überall in einfachſter Weiſe, ſo wie ſie von den Vätern übernommen war, auch fortgeführt. Die internationale Fiſchereiausſtellung, welche 2 im Jahre 1880 zu Berlin ſtattfand, gab aber die erſte Anregung dazu, auch der Karpfenteich⸗ wirthſchaft eine größere Aufmerkſamkeit wie bisher zuzuwenden. Allerdings waren in der Hauptſache damals auch nur Salmoniden aller Art ausgeſtellt, doch hatte es ein Teichwirth aus Galizien, Herr Gaſch-Kaniow, unternommen, dorthin lebende Karpfen ſeiner Zucht zu bringen. Unſere Teichwirthe ſahen dort mit Erſtaunen, daß es bei richtiger Züchtung möglich ſei, den Karpfen ſchon im erſten Sommer zu einem 1 Pfd. ſchweren Fiſche heranzuziehen, ein Gewicht, welches derſelbe in den nach alter Weiſe bewirthſchafteten Teichen erſt nach drei Sommern erreichte. Dieß Beiſpiel gab den größeren deutſchen Teichwirthen Veranlaſſung, zu erproben, wie auch ſie in ihren Teichen ſchnellwüchſigere Karpfen züchten könnten. Sie hatten hierzu um ſo mehr Veranlaſſung, als durch das von Fiſchmeiſter Dubiſch erprobte Verfahren der Karpfenbruterzeugung die Produktion der Letzteren völlig ſicher geworden war. Gerade die Unſicherheit der Karpfenbruterzeugung nach dem alten Verfahren hatte die Ren⸗ tabilität der Karpfenteiche oft ganz in Frage geſtellt. Mit welchem Erfolge unſere Karpfenwirthe ſich ſeitdem mit der rationelleren Karpfenzucht beſchäftigt haben, iſt uns ja Allen bekannt. Unter der Leitung der beiden Großmeiſter der Karpfenzucht, Joſef Suſta und Victor Burda, hat ſich durch rationelle Bewirthſchaftung der Teichflächen die Rente wohl überall erheblich geſteigert, ja dieſelbe iſt hie und da auf das Doppelte gegen früher geſtiegen. Ueberall in Deutſchland wurden jetzt an irgend hiefür geeigneten Orten neue Karpfenteiche angelegt, bezw. eingegangene wieder neu in Bewirthſchaftung genommen, ſo daß vor kurzer Zeit ſchon von einer Ueberproduktion die Rede war. Ueberall vertieften und verbreiteten ſich die Kenntniſſe von der Lebensweiſe des Karpfens, namentlich feiner Ernährung, feines Wachsthums ꝛc. und darauf fußend vermehrte ſich das Verſtändniß für eine richtige Beſetzung der Teiche im Verhältniß zu ihrer Produktionsfähigkeit und ins⸗ beſondere auch die Erkenntniß, welche hohe Bedeutung die Zucht geeigneter Karpfenraſſen für die volle Ausnützung der Teiche beſitzt. Jedoch nicht allein dem Karpfen wendete man eine größere Aufmerkſamkeit zu, auch andere volkswirthſchaftlich wichtige Fiſche wurden in Betracht gezogen. Schon vor 25 Jahren gelang es, auf Veranlaſſung des Deutſchen Fiſchereivereins hin, dem Unterzeichneten eine Anzahl junger Aale (Aalbrut, montée) aus Frankreich zu beziehen und auf weitere Ent⸗ fernungen hin zu verſenden. Allerdings mißglückten anfänglich zahlreiche Transporte voll⸗ ſtändig, doch gelang es nach und nach ein Verfahren ausfindig zu machen, durch welches der Verſandt der jungen Aale ziemlich gefahrlos, ja faſt ganz ſicher iſt. Etwa eine Million junger Aale werden jetzt ſeit Jahren alljährlich aus Italien bezogen und nach allen Theilen Deutſchlands, hauptſächlich nach dem Nordoſten, mit beſtem Erfolge verſendet. Da der Aal in Folge ſeiner eigenartigen Lebensweiſe ſehr wenig Feinde hat, ſo iſt das Ausſetzen der genannten jungen Aale faſt überall von deutlich nachweisbarem Erfolge geweſen. Neuerdings * — e Er 23 PPP N ee n ir 2 * 139 ä — werden auch vielfach größere Aale, ſogenannte Setzaale, welche in den unteren Flußläufen, in einigen Haffen oft in großer Zahl vorkommen, gefangen und in weiter vom Meere ent— fernte Seen und obere Flußläufe überführt. Welche Art des Beſetzens unſerer Seen vor— theilhafter iſt, mag hier unerörtert bleiben. Sicher iſt wohl, daß wir bei Einſatz von Aalbrut (montée) beſtimmten Gewäſſern Hunderttauſende von Aalen zuführen, ohne daß einem anderen deutſchen Gewäſſer etwas genommen wird. E Die Zucht eines anderen wichtigen Fiſches iſt ebenfalls erſt im vergangenen Viertel- jahrhundert gelungen, es iſt dieß die Zucht des Zanders — Schill oder Amaul — (Lucioperca Sandra). Noch auf dem Erſten Deutſchen Fiſchereitage zu München im Jahre 1886 mußte der in Fiſchereiſachen fo wohl erfahrene Prof. Dr. Benecke-Königsberg eingeſtehen, daß wir über die Art und Weiſe des Laichens der Zander ſo gut wie nichts wüßten. Heute kennen wir die Art des Laichens der Zander ſehr genau und gerade durch die Benutzung der Eigenart des laichenden Zanders gelingt es uns, Hunderttauſende, ja Millionen natürlich befruchteter Zandereier zu erhalten, welche wir dann auf weite Strecken zu verſenden gelernt haben. Ein großes Verdienſt um die Zucht des Zanders hat ſich der bekannte Großfiſcher und Fiſchzüchter A. Hübner-Frankfurt a. O. erworben. Dieſem gelang es ſchon vor einer Reihe von Jahren Zandereier künſtlich zu befruchten und auszubrüten. Hübner hat wohl zuerſt Zandereier wie Zanderbrut mit gutem Erfolge weithin verſendet. Die Akklimatiſirung des Zanders im Rheingebiete, wo der Zander gänzlich fehlte, iſt als vollſtändig gelungen zu erachten und iſt hierdurch den Fiſchern an ſolchen Orten, wo der edle Lachs oder Salm nicht gefangen werden kann, ein ſehr werthvoller Erſatz geboten. Der Karpfen, welcher bisher faſt ausſchließlich in beſonderen Teichen gezüchtet worden, wird in den letzten Jahren auch vielfach zur Beſetzung von Landſeen und größeren Fluß— läufen verwendet. Da der Karpfen als Hausthier, ſorgfältig geſchützt gegen Feinde aller Art, im Laufe der Jahrhunderte es ſo gut wie ganz verlernt hat, den ſchweren Kampf um's Daſein zu beſtehen, ſo findet zwar eine eigentliche Fortpflanzung der Karpfen in Seen und Flüſſen, welche Hechte und andere Raubfiſche enthalten, nicht ſtatt, die eingeſetzten Karpfen wachſen in derartigen Gewäſſern jedoch bald zu ſtattlichen Fiſchen heran. Allerdings müſſen die einzuſetzenden Karpfen bereits eine ziemliche Größe haben, ſollen ſie nicht ſofort eine Beute der Raubfiſche werden. Große Verdienſte um die Zucht der Karpfen und Zander in größeren Landſeen hat ſich der Forſtmeiſter Reuter-Siehdichum (Prov. Brandenburg) erworben, welcher in den von ihm bewirthſchafteten Seen die wenig werthvollen Weißfiſcharten durch die viel werth— volleren Karpfen, und den geringer geachteten Hecht durch den hochgeſchätzten Zander erſetzte. Da der Aal, der Karpfen und der Zander beſonders in Norddeutſchland überall hochgeſchätzt und theuer bezahlt werden, dieſe in den meiſten Seen der norddeutſchen Tiefebene gut ge— deihen, ſo iſt der Werth dieſer Seen durch das Einſetzen der genannten Fiſcharten a ſehr beträchtlich geſteigert worden. Die, wie bereits oben angeführt, durch von dem Borne-Berneuchen bei uns ga Barſch⸗Arten, beſonders der Forellenbarſch und Schwarzbarſch, haben bis jetzt wohl nur für größere Teichwirthſchaften Bedeutung erlangt. Die Einführung in Seen und größere Flüſſe hat, mit wenigen Ausnahmen in Süddeutſchland, anſcheinend bisher noch keine weſentlichen Erfolge gehabt. 5 Wir erſehen aus Obigem alſo, daß neuerdings nicht mehr allein der Zucht der Salmo— niden Aufmerkſamkeit geſchenkt wird, ſondern daß man auch beſtrebt iſt, die großen Seen— flächen der norddeutſchen Tiefebene, in welchen Salmoniden, abgeſehen von einigen Coregonen, nicht vorkommen, durch die Züchtung anderer geeigneter werthvollerer Fiſcharten ertrag— reicher zu machen. Jedoch nicht allein die Praktiker haben im vergangenen Vierteljahrhundert fleißig an der Hebung der Fiſcherei im deutſchen Vaterlande gearbeitet, auch die Wiſſenſchaft hat be— gonnen, ihrerſeits zur Löſung zahlreicher wichtiger Fragen beizutragen. Schon vor mehr wie zwanzig Jahren begann der erſte Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins, Prof. Dr. Weigelt, ſeine bisher noch nicht übertroffenen Arbeiten über die Schädigungen, welche durch die Abwäſſer der Fabriken ꝛc. dem Fiſchbeſtande zugefügt werden. Biologiſche Stationen 140 an Seen und großen Teichen, welche uns über die Lebensbedingungen, Nahrung ꝛc. ꝛc. der Fiſche Aufſchluß geben ſollten, wurden errichtet. Die Königlich Baneriſche Staatsregierung, J welche hinſichtlich der Fürſorge für die Hebung der Fiſcherei von keiner anderen Regierung Deutſchlands übertroffen wird, ſchuf an der Thierärztlichen Hochſchule zu München einen beſonderen Lehrſtuhl für Fiſchereikunde und errichtete mit Unterſtützung der Reichsregierung eine biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei, welche ſich vorzugsweiſe mit der Erforſchung der Krankheiten der Fiſche, ihrer Ernährung und ihrem Verhalten gegenüber Waſſerverunreinigungen durch Abwäſſer zu beſchäftigen hat. Die Leitung dieſer Verſuchsſtation wurde dem durch ſeine bahnbrechenden Arbeiten auf dieſem Gebiete weit über die Grenzen Deutſchlands hinaus be⸗ kannten Zoologen Prof. Dr. Hofer übertragen. Vielfach belehrend und fördernd wirkten auch die Teichwirthſchaftliche Verſuchsſtation in Trachenberg unter der Leitung von Dr, Walter und Dr. Hoffbauer, ferner die biologiſchen Stationen am Müggelſee (Prof. Frenzel und Dr. Schiemenz), die Stationen am Plöner See (Dr. Zacharias) und in Weſtpreußen (Dr. Seligo), ſowie die vielverſprechenden Arbeiten aus dem phyſiologiſchen Laboratorium der Landwirthſchaftlichen Hochſchule in Berlin von Zuntz und Knauthe. Nicht vergeſſen dürfen wir hier auch die förderliche Thätigkeit der alljährlich ſich wiederholenden Fiſchereilehrkurſe rühmend hervorzuheben, wie ſie in München, Hohenheim, Freiburg, Hüningen, Tharandt, Trachenberg, Welſchneudorf ꝛc. eingerichtet ſind. In höchſt erfreulicher Weiſe hat ſich ferner im verfloſſenen Vierteljahrhundert das fiſchereiliche Vereinsweſen entwickelt. Vor 25 Jahren beſtand außer dem Deutſchen Fiſcherei⸗ verein, welcher damals damit begann, ſeine Thätigkeit mehr der Süßwaſſerfiſcherei zuzuwenden, kein anderer größerer Fiſchereiverein mit wirthſchaftlichen Zielen. Es gab zwar damals auch ſchon kleinere Vereinigungen von Fiſchereifreunden, doch waren deren Beſtrebungen wohl mehr auf die Hebung des Fiſchereiſports wie auf die Hebung der Fiſchzucht gerichtet. Da jedoch die Fiſchereiverhältniſſe der norddeutſchen Tiefebene grundverſchieden von denen Süddeutſchlands und einem Theile Mitteldeutſchlands ſind, ſo erwies es ſich bald als durchaus nothwendig, daß für die einzelnen Staaten, bezw. preußiſchen Provinzen, beſondere Vereine begründet wurden, weil nur fo den lokalen Verhältniſſen Rechnung getragen werden konnte. Es gehört gerade mit zu den unſterblichen Verdienſten unſeres verewigten von Behr-Schmoldow, daß er überall die Bildung von Landes- bezw. Provinzialvereinen anregte und förderte, jo daß heute kein Land und keine Provinz in Deutſchland ohne Fiſchereiverein zu finden iſt. Das Königreich Bayern hat mit ſeinem Landesfiſchereiverein, ſeinen Kreisvereinen und lokalen Bezirksvereinen auf dieſem Gebiete wohl die vollkommenſte Organiſation und die größte Zahl von Mitgliedern, wenn auch die Königreiche Preußen, Württemberg und Sachſen, ſowie die meiſten anderen Staaten Deutſchlands ebenfalls wohl organiſirte Fiſchereivereine beſitzen. Selbſt der jüngſte Staat Deutſchlands, Elſaß-Lothringen, ſteht hierin nicht zurück. Das Königreich Bayern kann beſonders deßhalb vorbildlich für die anderen Staaten gelten, weil daſelbſt im Verein mit dem vortrefflich organiſirten und geleiteten Bayeriſchen Landes⸗ fiſchereiverein und mit den oben genannten fiſchereiwiſſenſchaftlichen Inſtituten in München ein in Theorie wie Praxis gleich hervorragender Mann wirkt und der Fiſchereiſache ſeine ganze Thätigkeit gewidmet hat, welcher ſich die Hebung des Fiſchereiweſens in feiner engeren Heimath zur Lebensaufgabe gemacht hat. Es iſt dieß der uns Allen bekannte, hochverdiente Dr. Alfred Schillinger, der Landeskonſulent für Fiſcherei in Bayern, welcher insbeſondere durch feine er⸗ folgreichen Beſtrebungen zur Organiſation der Berufsfiſcher und Fiſchereiberechtigten an einzelnen Fluß- und Seegebieten auf wirthſchaftlicher Grundlage der Fiſcherei nahe Bahnen gewieſen hat. Wir dürfen es, ohne befürchten zu müſſen, der Ueberhebung geziehen zu werden, wohl, ausſprechen: Auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens ſteht Deutſchland unerreicht da und kann unſere Organiſation des fiſchereilichen Vereinsweſens wohl als muſtergiltig für alle anderen Länder erachtet werden. 25 Jahre ſind für den einzelnen Menſchen eine lange, lange Zeit, eine kurze Spanne Zeit iſt es jedoch in der Geſchichte, wie auch in der Volkswirthſchaft. Es darf daher auch wahrlich nicht überraſchen, wenn die Erfolge, welche wir in dieſer kurzen Zeit erreicht haben, 1 noch nicht allfeitig befriedigende find. Bedenken wir, wie lange Jahre hindurch die Lande wirthſchaft bemüht iſt, durch rationellere Bodenkultur dem Acker größere Erträge abzugewinnen, TREE =. 2 ENTE er re S e 4 141 — wie lange Jahre hindurch der Vervollkommnung der Thierzucht die allergrößeſte Aufmerkfam⸗ keit geſchenkt wird, bedenken wir, wie zahlreich hier die Mitarbeiter ſind und mit wie viel größeren Mitteln hier gearbeitet wird, ſo kann es wahrlich nicht überraſchen, daß wir auf dem Fiſchereigebiete noch weit von der Vollkommenheit entfernt ſind; iſt dieß doch bei der Landwirthſchaft und der landwirthſchaftlichen Thierzucht auch noch keineswegs der Fall. Ganz deutlich nachweisbare Erfolge haben wir auf dem Gebiete der Teichwirthſchaft gehabt, und zwar ſowohl bei der Karpfen-, wie auch bei der Forellen⸗Teichwirthſchaft. Die Rentabilität unſerer nach neueren Grundſätzen bewirthſchafteten Karpfenteiche hat ſich, wie bereits oben gezeigt, nachweislich bedeutend gegen früher gehoben. Die Zucht der Forellen in Teichen war vor 25 Jahren noch ſehr wenig bekannt, heute iſt dieſelbe in vielen Gegenden ein recht bedeutender Induſtriezweig geworden. Da die meiſten Forellenteichwirthſchaften mit einer Brutanſtalt verbunden ſind und in der Regel auch größere Forellenbäche in Bewirthſchaftung haben, ſo ſorgen dieſe dafür, daß die Forellen— zucht in immer weitere Kreiſe dringt. Es iſt nicht wohl möglich, ſämmtliche der neu ent— ſtandenen größeren Forellenzuchtanſtalten, bezw. Forellenteichwirthſchaften hier anzuführen, ihre Zahl iſt bereits viel zu groß. Namen wie Arens-Cleyſingen, Linke-Tharandt, von Derſchau-Seewieſe, Jaffé-Sandfort, Weber-Sandau, Blaſius Zwick-Trier, und viele andere mehr ſind weit über die Grenzen Deutſchlands hinaus wohl bekannt. Millionen von Salmonideneiern aller Art werden von dieſen Anſtalten nicht nur nach Deutſchland, nein nach den meiſten anderen Staaten Europas, in welchen Forellenzucht getrieben wird, alljährlich verſendet. Weit über das Meer hinaus, nach Auſtralien, Neu- Seeland und Indien verſenden einzelne dieſer Anſtalten ihre Produkte. Ebenſo nachweislich iſt es, daß zahlreiche Forellenbäche jetzt einen viel reichlicheren Forellenbeſtand haben, wie ehemals und daß dieß allein der Beſetzung der Bäche mit Forellen— brut oder Setzlingen zu danken iſt. Weniger erfreulich oder doch weniger nachweisbar ſind unſere bisherigen Erfolge in den größeren Flüſſen, wo es ſich in der Hauptſache um den edelſten und werthvollſten Bewohner unſerer Gewäſſer, den Lachs oder Salm — Salmo salar — handelt. Gerade für die Zucht des Lachſes ſind ſeit Jahren die größten Mittel aufgewendet worden und dennoch müſſen wir heute eingeſtehen, daß ein wirklich dauernder Erfolg doch wohl nur vereinzelt, wie z. B. in der Weſer, nachzuweiſen iſt. Wir können mit voller Beſtimmtheit nachweiſen, daß die jungen Lachſe, Sälmlinge, in den Bächen und oberen Flußläufen wohl gediehen ſind, der Fang der großen Lachſe hat, ſich jedoch nicht dementſprechend gemehrt. Sicherlich iſt dieß bei dem bedeutendſten Lachs— fluſſe, dem Rheinſtrome, der Fall. Es ſprechen hier eben ſo viel andere Faktoren mit, wie vermehrte Dampfſchifffahrt, Strombauten und Uferregulirungen, Vermehrung der ſchädigenden Abflußſtoffe aus Fabriken ꝛc., daß ein endgiltiges Urtheil hier noch nicht gefällt werden kann. Wir dürfen hierbei auch nicht überſehen, daß unſere Bemühungen im Weſentlichen nur einen Kampf mit der fortſchreitenden Kultur bedeuten und daß wir ſchon nicht vergeblich gearbeitet haben, wenn es uns gelungen iſt, ſo ziemlich den früheren Stand zu erhalten. Wir ſind jetzt wohl gerüſtet, um in dem neuen Jahrhundert dieſen Kampf aufzunehmen. Wiſſenſchaft wie Praxis haben ſich vereinigt um dafür zu ſorgen, daß auch unſere Nach— kommen ſich noch eines guten Fiſchgerichts erfreuen können, daß dieſer nicht unbeträchtliche Theil des Nationalvermögens auch ihnen erhalten bleibt. Kaiſerl. Fiſchzucht-Anſtalt, im Februar 1901. IV. Theorie und Praxis in der Künſtlichen Jiſchzucht. Von C. Arens. Theorie und Praxis, zwei Faktoren, die ſich anſcheinend ausſchließen, ſich gegenſeitig mißachten, ſich ſogar befeinden und doch aufeinander angewieſen ſind, zwei Pole, ein negativer und ein poſitiver, die nichts mit einander gemein haben und doch ſich anziehen, zwei getrennte Geſchlechter, ein Mann und eine Frau, die allein ein „Hageſtolz“ und eine „alte Jungfer“ 142 ä einſeitige Aeußerungen der Natur darſtellen, in ehelicher Verbindung aber ein fruchtbares Ganzes bilden, ſo kennzeichnet ſich die Natur dieſer beiden Begriffe. Wie ſich im menſchlichen Leben die beiden Geſchlechter in den Entwickelungsjahren gegen⸗ feitig mißachten, der Knabe ſich ſtolz vom Mädchen wendet, um im Spiele unter ſich dem erwachenden Drange nach ſtreitbaren, kraftentfaltenden Aeußerungen Genüge zu verſchaffen und darin eine angemeſſene Thätigkeit findet, dem Mädchen ein Greuel iſt, das ſeine Neigungen auf harmloſere, in ſich abgeſchloſſene, praktiſchere, die ſpätere Lebensaufgabe nachahmende Dinge richtet, trotzdem aber eine Zeit kommt, wo Eins das Andere ſucht, nicht mehr ſtolz und miß⸗ achtend meidet und ſchließlich ſich Beide die Hand zum Ehebunde reichen, ihre beiderſeitigen ganz abweichenden Thätigkeiten vereinigen und damit ein vollendetes, fruchtbringendes Ganzes ſchaffen, ſo auch bei der Theorie und der Praxis auch auf dem Gebiete der künſtlichen Fiſch⸗ zucht. Verfolgen wir die bisherige Vergangenheit der künſtlichen Fiſchzucht in unſerem Vater⸗ lande, ſo finden wir in den erſten Anfängen in der Mitte des vorigen Jahrhunderts das Kindchen „Fiſchzucht“ bei ſeinem Spiele, nicht ſchaffend nach großen Geſichtspunkten, ſondern nach Kindesart, fühlend und taſtend, inſtinktmäßig eine kleine Erfahrung auf die andere, einen Erfolg auf den anderen bauend, dem Spiele ſeinen Weg laſſend, wohin er führt, denn noch iſt kein Ernſt in der Sache, noch geht es keinem beſtimmten Ziele nach. Doch mit der wachſenden Geſchicklichkeit, mit weiterer Häufung der Erfahrungen gewinnt die dunkle Ahnung, daß das Spiel einen ernſteren Hintergrund haben, daß es ſich auswachſen könne zu einer ernſteren Thätigkeit, immer mehr an Geſtaltung. Auch dieſe ernſtere Thätigkeit des reiferen Kindes iſt noch zunächſt ein Spiel, ein „Sport“. Es iſt das die vielgeſchmähte Periode des „Sportes“ in der Fiſchzucht, die ſich an die erſten kindlichen Bemühungen anſchloß. Billig und einfach iſt es, aus den reiferen Jahren auf dieſe Periode mit Hohn und Schmähung herabzublicken, aber nicht berechtigt, denn ſie lag nothwendig im Gange der Entwickelung, es war die Zeit der bewußteren Spiele des reiferen Kindes. Als Sport mußte es ſich in der Hauptſache auf Sportfiſche, auf Salmoniden richten, der Sport beſtand auch nicht einſeitig in der Förderung des „Fangſportes“, ſondern die Fiſchzucht ſelbſt wurde als „Sport“ angeſehen und betrieben. Es war damals auch noch ein Sport, ſeinen Gäſten Forellen auf die Tafel zu ſetzen, nicht eine Frage des Geldbeutels, wie jetzt, ſondern eine Frage der Möglichkeit, die man ſich ſelbſt verſchaffen mußte. Im Handel waren Forellen nur örtlich und zeitweilig zu haben, einen Forellenhandel, wie ihn die heutige künſtliche Fiſchzucht gezeitigt hat, gab es damals noch nicht. Die ſich immer mehr bahnbrechende Erkenntniß indeſſen, daß die Forelle ein ſehr dankbares Zuchtobjekt ſei, vereinigte ſich mit der immer klarer ſich aufdrängenden Gewißheit, daß in ihr eine Quelle ernſtlichen Erwerbes und eine volkswirthſchaftliche Bedeutung verborgen liege. Bei dem reiferen Kinde „Sportfiſchzucht“ regten ſich zielbewußtere Beſtrebungen, ja fie wuchſen nachgerade aus in himmelanſtrebende Backfiſchideen, wie „die Forelle als Volks⸗ nahrungsmittel im Topfe des Arbeiters“ und Aehnlichen. Aber in dem jungfräulichen Buſen erwachten auch andere Gefühle, unklare und unverſtandene, aber doch nicht zu unterdrückende, die Sehnſucht nach dem anderen Geſchlechte. Zunächſt war es das Bedürfniß nach Mittheilung, nach Austauſch der Erfahrungen und Meinungen und nach Fußen auf den Anſichten Anderer. Die Folge davon waren Vereine und Fachzeitungen. Unſere verehrte Jubilarin, damals noch die Bayeriſche, war eine der Erſten, die ſich in den Dienſt der künſtlichen Zucht ſtellte, ſie wurde zunächſt das, was heute „ein Korreſpondenzblatt“ genannt wird, das iſt das erſte Entwickelungs⸗ ſtadium einer ſolchen Zeitung, ein Organ, in dem die jugendliche Praxis der künſtlichen Fiſch⸗ zucht ihre fühlenden und ungeläuterten Anſichten gegenſeitig austauſchen konnte, bis fie. beachtenswerth hinausklangen auch in Kreiſe, die ihr bisher keine Beachtung gezollt hatten, aber plötzlich gewahr wurden, daß dieſe Fiſchzucht doch ein herrliches Feld ihrer Thätigkeit ſei, ein unberührtes, aber tiefgründiges, werth, daß es erforſcht und ihre Geheimniſſe erhellt würden. In die Auslaſſungen der Praxis miſchten ſich Stimmen der Theorie, der Wiſſenſchaft, der Jüngling nähert ſich der Jungfrau. Noch ſchloſſen ſich die Beſtrebungen und Forſchungen den einfachen Tagesaufgaben der Praxis an, Kenntniß der Lebensbedingungen der Zuchtfiſche, die Entwickelung des Eies, die Brutzeit, die Kenntniß der Nahrungsthiere der Forellen, ihre Feinde in der großen und kleinen Thier⸗ und Pflanzenwelt. Wenn auch vorläufig die Theorie noch rein wiſſenſchaftlich ver- . r er = 143 — tiefenden Arbeiten fernſtand, ſo machte ſich doch bald ihre befruchtende Thätigkeit geltend. Die theoretiſchen Forſchungen verbanden die loſe aneinander gereihten Erfahrungen zu einem Ganzen, nicht mehr fühlend taſtete die Praxis weiter, ſondern ihr Weg wurde erleuchtet durch das Licht der Theorie. Wenn auch die Praxis allein mit ihren fühlenden Inſtinkten bereits ein Brauchbares geſchaffen hatte und fie darauf fußend bisher die unfruchtbare, graue Theorie entbehren zu können glaubte, ſich ſpröde ihren Bewerbungen bisher verſchloß, ſo mußte ſie doch bald gewahr werden, daß ihr von den Ergebniſſen der theoretiſchen Forſchungen die Augen geöffnet wurden und daß die Schnelligkeit, mit der die Entwickelung ſich weiterhin vollzog, ein gewaltiges Förderniß durch die theoretiſchen Einwirkungen erkennen ließ, was Wunder, wenn daraus ein gewiſſes Ueberſchätzen der Theorie entſprang, das ſchließlich über das Ziel hinausſchoß und die immerhin nur praktiſche Aufgaben verfolgende Fiſchzucht vielfach faſt ausſchließlich nach theoretiſchen Geſichtspunkten beurtheilen und leiten ließ. Nicht wenig trugen dazu die Maß⸗ nahmen der Behörden bei, die von den Vereinen darum angegangen, finanzielle Beihilfen an Bedingungen knüpften, die einſeitig allein nur theoretiſche Erwägungen und eee vorausſetzten, obwohl fie rein praktiſchen Aufgaben dienen ſollten. Wenn irgendwo ein Gewäſſer zur Hebung des Beſtandes mit einem neuen Fiſch unter Beihilfe von Regierungsmitteln beſetzt werden ſollte, wenn, wie es vielfach geſchehen iſt, behördlicherſeits Fiſchzuchtanſtalten errichtet oder Private unterſtützt, Teiche auf fiskaliſchem Grund und Boden angelegt, Geſetze und Verordnungen erlaſſen werden ſollten und Aehnliches, ſo war es meiſt der naturwiſſenſchaftlich gebildete Gelehrte, der über die Zweckmäßigkeit der Maßregel befragt wurde. Die betreffenden Gutachten athmeten Gelehrſamkeit und Gründlichkeit, Meiſterſtücke der Theorie, denn — es ließ ſich über die Auslaſſungen derſelben nicht ſtreiten — und doch verurſachten ſie nicht ſelten ein Kopfſchütteln bei der wortkargen Praxis, die lächelnd ſich darüber wunderte, daß man eine ſo einfache Sache, die ſich täglich vor ihren Augen abſpielt, mit einem Aufwande von ſoviel Gelehrſamkeit nicht gerade immer begutachten könne. Sie ſelbſt wurde nicht befragt, man glaubte ihr nicht genügend Urtheilskraft zutrauen zu können, man hielt ſie befangen, unterſtellte ihr viel zu ſehr egoiſtiſche Beweggründe, die man an allen Ecken glaubte hervorleuchten zu ſehen. Die Auslaſſungen der Praxis, ſie mochten auch noch zu ſehr den Kern der Sache treffen, verhallten, ſie verhallten, weil ſich die Theorie mit ihrer unangreifbaren Logik, mit ihrer beſtechenden Gelehrſamkeit in den Vereinen, Verſammlungen und gegenüber den Behörden ausſchließlich zur Geltung gebracht hatte. Die Folge waren vielfach verkehrte Maßnahmen, verkrachte oder doch kümmerlich ihr Daſein friſtende Anſtalten, unzweckmäßige Geſetze und Verordnungen ꝛc. Das Schema F und die einſeitige theoretiſche Behandlung einer Sache der Praxis ſchien feine unheilvolle Einwirkung auch auf die Fiſchzucht ausüben zu wollen, aber Goethes „Lebens- grüner Baum“, die Praxis überwucherte auch dieſe Auswüchſe, ſie bröckelten ab, weil die Logik der Praxis „ihre Erfolge“ ſich mit der Zeit durchſchlagender erwieſen als die der Theorie, der Theorie, die einſeitig ihre im Studirzimmer, im Laboratorium mit dem Secirmeſſer, höchſtens noch aus dem Glasbaſſin des Zimmeraquariums gewonnene und erſchöpfte Erkenntniß, der Natur aufzwingen, ſie nach dieſer Erkenntniß ummodeln wollte, während die Praxis ruhig weiterarbeitend in ihrer praktiſchen Weiſe die Natur nahm wie ſie ſich bot, mit ihren Eigenheiten rechnete, ſie aber ausbaute, ihr zu Hilfe kam, aus ihren Quellen ſchöpfte, wo ſie ein Förderniß ihres Zieles erkannte und ſo unbeirrt von der abirrenden Theorie ihren Weg verfolgte, Erfolg auf Erfolg einheimſte und fo bald dieſer Theorie die Ueberzeugung beibrachte, daß nicht die Praxis es ſei, welche ihr folge, ſondern daß ſie ſich ihr wieder nähern müſſe, wenn ſie nicht ganz auf Abwege gerathen und ein Hageſtolz werden wolle. Damit ſtehen wir an dem Wendepunkte, den die fiſchzüchteriſche Theorie und Praxis in unſerer Zeit genommen hat. Es iſt heute nicht mehr ein „Sport“, Fiſchzucht zu treiben, ſondern ein ernſter Erwerbszweig und deßhalb hat jo manche ſportlich geleitete Anſtalt ſchließen müſſen oder friſtet kaum noch ihr kümmerliches Daſein, ſchnell und weit überflügelt von der gewerblichen Fiſchzucht, und deßhalb ſind auch die Sportfiſche mehr in den Hintergrund getreten. Im Vordergrunde ftehen heute n ben den Salmoniden auch die „Karpfen und ihre Anverwandten, die bisher vernachläſſigte Teichwirthſchaft, deren Erfahrungen und Lehren auch auf die Bewirthſchaftung der fließenden Gewäſſer oder größeren Seen zu ihrem Vortheile finngemäß angewandt werden. Die Theorie ſah ein, daß ſie ſich 144 — — wieder anſchließen mußte an die Tagesfragen der Praxis, wenn ſie weiter ſegensreich wirken ſollte, ſie mußte da anknüpfen, wo die „Praxis“ verſagte, wo Erfahrung und Beobachtung allein nicht hinreichte, weiterzukommen oder drohende Schäden zu beſeitigen, verwickelte Fragen. 5 zu löſen, ſie mußte Hand in Hand gehen mit der bisher gering geachteten Praxis, eine der 4 anderen zur Seite ſtehen: Anſtatt der in's Waſſer gefallenen ſtaatlich unterſtützten Muſterzucht⸗ 2 anſtalten entſtanden biologische Stationen, Verſuchsſtationen, Fiſcherſchulen, die Praxis wurde bei den behördlichen Maßnahmen herangezogen, gefragt und gehört, ihren Auslaſſungen nicht x mehr Mißachtung entgegengeftellt, die Gelehrten wendeten ſich in weiſer Erkenntniß der Sachlage breunenden Fragen zu, wie der Waſſerverunreinigung, den Fiſchkrankheiten, den Vorgängen der Ernährung bei den Fiſchen, der Waſſerdurchlüftung ꝛc. ꝛc., alles Fragen, deren exakte wiſſen⸗ ſchaftliche Unterſuchung der Praxis unmittelbaren Nutzen verſchaffte, die gleicherweiſe ihr nutzte, b wie der Theorie ein intereſſantes Feld ihrer Thätigkeit darbot. Kurz, die Ehe zwiſchen 4 der Theorie und Praxis wurde geſchloſſen. Wenn ſich nun auch das junge Paar 5 erſt untereinander einleben muß, wenn auch jeder der beiden Theile etwas von ſeiner Eigenart daran geben muß, um ein harmoniſches, fruchtbringendes Ganze zu bilden, wenn auch die Theorie ihre biologiſchen Stationen noch mehr, als es geſchehen an beſtehende Anſtalten und Wirthſchaften anſchließen muß, nicht einen beliebigen, kaum zur Fiſchzucht benutzten See oder ſonſt ein Gewäſſer als Verſuchsfeld gebrauchen darf, und ſo ſich im Anſchluſſe an im Betriebe befindliche Anſtalten durch die ſich dort tagtäglich in Fülle aufdrängenden Geſichtspunkte leiten laſſen muß und wenn auch hier und da die brennenden Fragen noch mehr nach dem praktiſchen Bedürfniſſe hin behandelt werden müſſen, wenn auch umgekehrt die Praxis mehr Vertrauen und Entgegen⸗ kommen gegen die Theorie haben muß, wenn ſie nicht ſagen darf, mir iſt es ganz gleichgiltig, ob der krankheiterregende Bazillus wie ein Komma oder ein Fragezeichen ausſieht, wenn mir nicht geſagt werden kann, wie man ihn fernhält, wenn ſie nicht von jeder theoretiſchen Unter⸗ ſuchung und Auslaſſung gleich handgreiflichen Nutzen verlangen darf, ſo iſt das Alles doch nur eine Frage der Zeit, liegt im weiteren Entwickelungsgange und pflegt auch in den menſchlichen jungen Ehen fo zu gehen. So mie fi die Sache aber heute geſtaltet hat, berechtigt ſie zu den ſchönſten Hoffnungen und Erwartungen und das ſoll die Fiſchzucht mit Freude und einer gewiſſen Genugthuung erfüllen. Sie iſt keine „alte Jungfer“ geblieben, ſondern ein nützliches, fruchtbringendes Glied im wirthſchaftlichen Leben. Nehmen wir das Jubiläum der Allgemeinen zur Veranlaſſung, unſerem jungen Paare für ihre eheliche Vereinigung die herzlichſten Wünſche auf den ferneren Weg zu geben und vergeſſen wir auch dabei der Verdienſte unſerer Jubilarin nicht, die nicht zum kleinſten Theile ſich dabei den Kuppelpelz verdient hat, deßhalb Heil dem Ehepaare „Theorie und Praxis“, Heil und Dank der „Allgemeinen“. hr * S r V. Karpfenzirkel für ſubtile Zuchtwahl. Von Hugo Borgmann, k. Forſtmeiſter in Oberaula. Im Thier- wie im Pflanzenreich machen wir die Beobachtung, daß nicht alle erzeugten Individuen mit gleicher Lebensenergie ausgeſtattet in den Kampf um's Daſein eintreten. Betrachten wir z. B. die Entwickelung eines aus Vollſaat hervorgegangenen Fichten⸗ 8 beſtandes, jo finden wir, daß mit der Zeit eine gewiſſe Anzahl beſonders gut veranlagter Stämme in der dichten Schaar ſich durch auffallende Dicke und auch größere Höhe bemerklich machen. Selbſt dem aufmerkſamen Laien kann dieſe ſehr in die Augen ſpringende Erſcheinung 3 nicht entgehen. Da findet er Stämme von 10, 20, ja bis 30 em Dicke in Bruſthöhe in mehr oder weniger unregelmäßiger Vertheilung nebeneinander, die alle das gleiche Alter haben. Und doch ſind alle gleichzeitig unter denſelben Bedingungen erwachſen. Die ſchwächer ver⸗ anlagten Individuen bleiben im Wuchſe gegen die vorwüchſigen zurück und verfallen enen früheren Tode. Dieſen naturgemäßen Vorgang unterſtützt nun der Forſtmann inſoferne, als er das natürliche Abſterben der Kümmerlinge und zurückgebliebenen Exemplare nicht abwartet, Ä EA SE ne BEIN Bee 145 ſondern durch deren rechtzeitigen vorgreifenden Aushieb das Wachsthum der von Natur als beſſer veranlagt gekennzeichneten Stämme noch begünſtigt und erheblich befördert. Er ſorgt dafür, daß dieſen prädeſtinirten Bäumen größerer Wachsraum in der Luft und im Boden, mehr Licht und Nahrung geboten werde. Die Verſuche (von Cieſelar u. A.) darüber, ob aus den Samen dieſer bevorzugten Exemplare auch wieder beſonders gut veranlagte Pflanzen in größerer Zahl hervorgehen, ſind noch nicht abgeſchloſſen, haben aber die Wahr— ſcheinlichkeit für ſich. In ähnlicher Weiſe ſoll der Karpfenzüchter bei der Beſetzung ſeiner Teiche und bei der Aufzucht ſeiner Laichkarpfen verfahren. Er wählt von den zur Verfügung ſtehenden Ein— ſömmerigen die vorgewachſenen und ſchwerſten Fiſche aus, um ſie im zweiten Sommer im Streckteiche zu / bis 1 Pfd. ſchweren Beſatzfiſchen heranzuziehen. Von letzteren wählt er zum Beſatz der Abwachsteiche wiederum die ſtärkſten aus und erlangt auf dieſe Weiſe bei richtig bemeſſener Beſatzziffer und günſtigen Witterungsverhältniſſen das höchſtmöglichſte Abwachsgewicht, er nützt die Produktionsfähigkeit feiner Teiche im vollſten Maße aus. Deß— halb iſt vor allen Dingen jedem ſorgſamen Züchter zu empfehlen, daß er einen, ſeinen Bedarf an ein- und zweiſömmerigen Beſatzfiſchen nicht unerheblich überſteigenden Vorrath erzieht, um eben Auswahl treffen zu können. Da wirft ſich nun ſofort die Frage auf, wie verwendet er die zurückgebliebenen ausgeſchoſſenen Fiſche? Ja, das iſt eine höchſt peinliche Frage, welche man nur ungerne anſchneidet. 5 Es iſt mir ja wohl bekannt, daß hochreelle Züchtereien den Ausſchuß an kleinen Ein— ſömmerigen zur Fütterung der Raubfiſche verwenden, ſei es in Teichen oder Seen, oder den Flußläufen zuführen, aber nun die Zweiſömmerigen? Zum Theil mögen die ausgeſchoſſenen, für eigene Zucht nicht geeignet erachteten Zwei— ſömmerigen in ähnlicher Weiſe Verwendung finden, vielfach aber kommen dieſelben zum Ver— kauf und dienen kleineren Teichwirthen, welche nicht in der Lage ſind, ſolche ſelbſt zu erziehen, zum Beſatz ihrer Teiche. Wenn nun wohl auch öfters im beſten Fall gemiſchtes Beſatzgut von verſchiedentlichem Werthe abgegeben wird, ſo bleibt das immerhin ein, die Karpfenzucht im Großen und Ganzen ſchädigendes Verfahren. Daß es ſogar vorkommt, daß verbuttete Zweiſömmerige für Einſömmerige verkauft werden, nun, darüber wollen wir mit Verachtung hinweggehen und hoffen, daß die von Dr. Hoffbauer u. A. (ſiehe Nr. 8 und 9, Jahrgang 1898 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“) uns gegebenen Erkennungszeichen, die aber leider beim Lederkarpfen und wohl auch bei vielen Spiegelkarpfen nicht anwendbar find, wenigſtens für den Schuppenkarpfen Stich halten. Nun hat uns, zuerſt wohl Burda, mitgetheilt, daß die Anlage zur Schnellwüchſigkeit unſerer hochgezüchteten Raſſen im erſten und zweiten Sommer bei nicht hinreichender Ent— wickelung nicht verloren gehe. Wie ich bereits in Heft 5, Jahrg. 1898 dieſer Zeitung kurz erwähnt habe, trifft dieß bei der von mir gezüchteten Raſſe und in meinen Teichen nicht zu, was ich bei meiner relativ kleinen Wirthſchaft genau zu kontrolliren im Stande war. Da— gegen habe ich die Beobachtung gemacht, daß allerdings durch jahrelange, ſorgfältige Zucht— wahl die Schnellwüchſigkeit wieder hergeſtellt werden kann, wenn den zurückgebliebenen Thieren ganz beſonders günſtige Ernährungsverhältniſſe bei ſehr erheblicher Unterbeſatzziffer geboten werden können. Aber es iſt hiermit doch immer ein ſehr erheblicher Verluſt verbunden. Mag dem nun ſein, wie ihm wolle, und unterſtellen wir die Burda'ſche Erfahrung als zutreffend, ſo kommt es darauf an, gewiſſe Eigenſchaften und Kennzeichen zu gewinnen und feſtzuſtellen, welche uns in den Stand ſetzen, auch an zurückgebliebenen Thieren, bei denen alſo die zu verlangende Größe bezw. das Gewicht nicht ausreicht, dennoch zu erkennen, ob fie von einer wirklich ſchnellwüchſigen Raſſe abſtammen. Aus der Erfahrung und durch gewiſſe Eigenſchaften der ſchnellwüchſigſten Raſſen iſt uns bekannt, daß ſolche einen relativ kleinen Kopf und entweder einen hohen Rücken, oder einen breiten Rücken haben, am beſten, aber auch am ſeltenſten, hoch- und breitrückig ſind. (Um letzteres zu erreichen, kreuzte ich Franken mit Galiziern.) Dieß ſind jedoch immerhin ſehr allgemein gehaltene Begriffe zur Bezeichnung der Körperform, welche durch genaue Meſſungen feſtgelegt werden müſſen. Bei der von mir vorgenommenen ſubtilſten Zuchtwahl habe ich nun umfangreiche Meſſungen ausgeführt, wie 146 ich a. a. O. (Nr. 5, Jahrg. 1898, der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“) bereits kurz andeutete, wo ich bezüglich der Laichfiſche erwähnte, daß ſolche nicht nur gewogen, ſondern auch „nach beſtimmten urſächlich in Zuſammenhang ſtehenden Dimenſionen gemeſſen worden ſind“. Um dieſe Meſſungen zu erleichtern, zu beſchleunigen und die Berechnungen zu erſparen, habe ich den nachſtehend abgebildeten kleinen Apparat (Fig. 1) konſtruirt, der ſich auf eine ſehr einfache mathematiſche Grundlage ſtützt. Er beſteht aus Meſſing und könnte wohl billiger auch aus hartem Holz, Buchsbaum u. dgl., hergeſtellt werden. Die beiden Schienen ab und ed (Fig. 2) drehen ſich um den feſten Punkt 0. Die kürzeren Schenkel od und ob find in den Punkten d und b in drehbarer Verbindung mit ebenſo langen, im Drehpunkt 9“ ver- einigten, weiteren zwei Schenkeln, welche um eine gewiſſe Länge noch über o“ hinausragen, verbunden. Die beiden rechtwinklig im Mittelpunkt o“ ſich kreuzenden und an o befeſtigten Leitſchienen ef und io garantiren die rechtwinklige Führung. Oeffnet man die längeren Zirkelſchenkel ao und co weiter von einander, fo entfernen ſich die Punkte d und b ent- ſprechend gleichmäßig vom Mittelpunkt o“, während ſich gleichzeitig die Punkte o und o“ dem Punkt o“ nähern. Hiermit öffnet ſich aber auch der obere kleinere Zirkel, d. h. die Ent- fernung g—h wird entſprechend größer. Das Verhältniß der feſten Schenkel od und ob zu oa und oe ift durch Ausziehen der Zirkelſpitzen a und c aus der Schiene veränderlich, fo daß ao (und co) das zwei- bis dreifache von ob (bezw. od) betragen kann. Dieß ſind aber die Verhältnißzahlen, nach denen ſich die Rückenhöhe des Karpfen zur Länge desſelben ohne Schwanzfloſſe verhält. Verlange ich z. B. daß meine Raſſe eine Rückenhöhe habe, welche 2 ½ mal in der Länge enthalten iſt, jo ſtelle ich durch Ausziehen der beiden Zirkelſpitzen das Verhältniß 1: 2,5 her, d. h. ich ſtelle die auf der ausziehbaren Spitze befindliche Marke auf 2,5 der Zirkelſchiene. Dann finde ich für alle Längen der zu unterſuchenden großen wie kleinen Karpfen, welche ich mit den Spitzen des Zirkels ac abgreife, die zugehörige Rückenhöhe in der Entfernung d—b. Zur bequemeren Prüfung, ob die geforderte Höhe der zu unterſuchenden Karpfen in Wirklichkeit vorhanden iſt, ſind an der Unterſeite der Punkte d und b zwei aufſtellbare und umlegbare Füße vorhanden, deren Spitzenentfernung von der Höhe der Karpfen ausgefüllt ſein muß. Iſt dieß nicht der Fall, ſo erfüllt er die verlangte Bedingung nicht. Weiter aber geſtattet dieſer Karpfenzirkel auch das Verhältniß des Kopfes zur Länge des Karpfen zu beſtimmen, beziehungsweiſe feſtzuſtellen, ob die für eine gewiſſe Länge des eis . RE ART P - 147 Karpfens zuläffige oder erwünſchte Länge des Kopfes nicht überſchritten wird, nämlich durch den oberen, kleinen Zirkel. Auch an dieſem laſſen ſich die Spitzen herausziehen und in die mit dem größeren Zirkel korreſpondirende Einſtellung bringen. Die Verhältnißzahl des Kopfes zur Länge des Karpfen bewegt fi zwiſchen 3,4 und 4,4. Hier befinden ſich an der ausziehbaren Spitze des Kopfzirkels (Fig. 3, etwa doppelte Ver⸗ größerung) drei Längsfelder für 3,4—4 und 4,4, welche mit den darauf befindlichen Marken auf die korreſpondirenden Einſtellungen des großen Zirkels zu bringen ſind. Iſt z. B. die Einſtellung des großen Zirkels 2,5, d. h. iſt die Höhe des Karpfens in der Länge desſelben , 5 2,5 mal enthalten, und verlangen wir, daß die Kopflänge viermal in der Geſammtlänge ent— halten ſei, ſo wird die Spitze des Kopfzirkels ſo weit herausgezogen, bis die auf dem mit 4 bezeichneten Längsfeld befindliche Marke auf 2,5 der Zirkelſchiene eingeſtellt iſt. Um ein Verſchieben zu vermeiden, werden die ſeitlich angebrachten Klemmſtifte feſtgeſchraubt. Die Entfernung der Zirkelſpitzen ergibt alsdann für alle Oeffnungen des großen Zirkels, alſo für große und kleine Karpfen, die zugehörige, bezw. zuläſſige Kopflänge. Für die Kopfverhältnißzahl L = 3,4 und die Höhenverhältnißzahl 1 = 25 iſt die Marke 2,5 des Längsfeldes 3,4 auf die Marke 2,5 des daranſtoßenden Feldes der Zirkelſchiene einzuſtellen, bei + — 44 und + — 2 die Marke 2 auf dem Längsfeld 4,4 auf die Marke 2 des Nachbarfeldes zu ftellen u. ſ. f. Die zwiſchen 3,4 und 4, ſowie zwiſchen 4 und 4,4 liegenden Kopfverhältnißzahlen können dann weiter nach dem Augenmaß eingeſtellt werden. Die Marke auf dem Mittelfeld hätte, wenn fie das gemeine Mittel zwiſchen 3,4 und 4,4 dar— ſtellen ſollte, eigentlich auf 3,9 eingemeſſen werden müſſen, da aber die Zahl 4 von ſonſt guten Karpfenraſſen eben noch erreicht wird und nur von ganz langgeſtreckten, kaum in Betracht kommenden Sorten, wie hungaricus 2c. übertroffen wird, fo iſt das Mittelfeld aus rein praktiſchen Rückſichten auf 4 menſurirt worden. b Wir find alſo in der Lage, mit Hilfe dieſes Karpfenzirkels bei jedem Setzling oder Zuchtfiſch, deſſen Länge zwiſchen die Spitzen a—e genommen wird, auf die ſchnellſte und leichteſte Weiſe, ohne jede Berechnung feſtzuſtellen, ob die der Schnellwüchſigkeit oder der Raſſe entſprechende Höhe und zugehörige Kopflänge vorhanden reſp. nicht erreicht oder über— ſchritten wird. Daß auch umgekehrt verfahren werden kann, z. B. die konkrete Höhe eines Karpfens zu Grunde gelegt wird und alsdann die Verhältnißzahl 1 an der Stelle des Zirkels abzuleſen iſt, wo die Länge des Karpfen hineinpaßt u. ſ. w., bedarf wohl kaum der Erwähnung. 8 Was nun die Breitrückigkeit anbelangt, welche allerdings vielfach nur auf Koſten der Hochrückigkeit zunimmt, ſo glaube ich hervorheben zu dürfen, daß dieſes entgegengeſetzte Ver— hältniß doch nicht immer ſo konſtant iſt, wie allgemein angenommen wird, und nach meinen Meſſungen ſchwankender iſt, als man gewöhnlich glaubt, und durchaus nicht ausgeſchloſſen ſein dürfte, durch fortgeſetzte ſorgfältigſte Zuchtwahl, welche auch dieſes Moment berückſichtigt, einen Karpfen zu züchten, der ein Optimum durch möglichſte Vereinigung von Hoch- und Breitrückigkeit darſtellen würde. Meine Meſſungen in dieſer Richtung ſind jedoch noch nicht zahlreich genug, obgleich ich glaube, daß meine oben erwähnte Kreuzung bereits kleine Erfolge in dieſer Hinſicht, wenigſtens an einzelnen Thieren, erkennen läßt. Mit ziemlicher Beſtimmt— heit ſcheint aber aus den vergleichenden Meſſungen hervorzugehen, daß bei konſtantem Ver— hältniß 11 der ein-, zwei- und dreiſömmerigen Fiſche derſelben Zucht das Verhältniß a, Höhe durch Dicke, mit dem fortſchreitenden Wachsthum und Alter immer größer wird, d. h. die Dicke der Höhe (bezw. halben Höhe ſ. u.) ſich immer mehr nähert. 148 — Um wenigſtens einen annähernden Anhalt zu gewinnen, iſt in der Mitte “ des Apparates noch ein dritter, umklappbarer, nach unten ſtehender Stift angebracht, der die jedesmalige Höhe in zwei Hälften theilt. Die Dicke der Karpfen bleibt meiſt unter der Hälfte der Höhe zurück, welche Hälfte wohl nie ganz erreicht wird. Bringt man die nach Höhe und Kopflänge zur ganzen Länge gemeſſenen Thiere nun noch von oben zwiſchen die im oberen Theil etwas ſtärker ausgehaltenen Stifte dk und “!, fo gewinnt man ein annäherndes Bild über die zugehörige oder erwünſchte Dicke, oder Breitrückigkeit. Die Entwickelung des Schwanzſtieles der Karpfen dürfte noch einen weiteren Anhalts⸗ punkt für die Schnellwüchſigkeit und Raſſeneigenthümlichkeit abgeben, jedoch habe ich bis jetzt meine Meſſungen hierauf noch nicht ausgedehnt. Es dürfte ohne Weiteres einleuchtend ſein, daß dieſes Inſtrument bei der Auswahl der zur Zucht beſtimmten, am beſten für ſich allein unter den beſten, wenn auch nur natür⸗ lichen Nahrungsverhältniſſen, zu erziehenden Thieren von großem Nutzen fein muß; aber es f | dürfte auch zur Auswahl des Beſatzes gute Dienfte leiten, ſowie ferner durch dasſelbe der Zucht⸗ und Zuwachserfolg bezüglich der Ausformung des Körpers kontrollirt werden kann und endlich durch ſeine Anwendung die Raſſenbeſtimmung erleichtert wird. Daß wir vielleicht dereinſt unſeren Beſatz nach Dimenſionsverhältniſſen, die durch dieſen Apparat leicht nachmeßbar ſind, ein- und verkaufen müſſen, werden die großen Praktiker vielleicht in das Reich der Utopien verweiſen, indem ſie ſagen, einen guten Karpfenſetzling, 5 ein⸗ oder zweiſömmerig, erkennt der erfahrene Praktiker auf den erſten Blick und jeder einigermaßen geübte Fiſcherknecht kann die erforderliche Auswahl treffen. Dieſen Herren empfehle ich die ſelbſt — ich möchte ſagen nach dem Gefühl — auf Grund reicher Anſchauung und Erfahrung, die ja gewiß nicht hoch genug anzuſchlagen iſt, ausgeſuchten Karpfen bezüglich ihrer wichtigſten Dimenſionen in größerer Anzahl einmal nachzumeſſen, — ſie werden erſtaunen, wie oft grobe Abweichungen von den zu fordernden ieee 2 da zu Tage kommen werden. A Bis zu welchem Grade das Beſatzmaterial nachzumeſſen ſein dürfte, wird von vielerlei Umſtänden, namentlich von der Größe des Betriebes abhängen, aber für die Auswahl der Zuchtthiere ſollte es meines Erachtens nicht unterlaſſen werden, daß die hierzu ausgewählten vorgewachſenen Exemplare auch noch einer Dimenſionsmeſſung unterworfen werden, um weiteren und genaueren Anhalt darüber zu gewinnen, bei welchen Dimenſionsverhältniſſen eben dieſe Vorwüchſigkeit zu Stande gekommen iſt. 4 Hierdurch könnten auch der Erweiterung unſerer Raſſenkenntniſſe wichtige Dienſte geleiſtet werden. Wie weit unſere bekannteſten Raſſen in dieſer Richtung auseinandergehen, lehren folgende, aus den Bildern des Herrn Profeſſor Dr. Hofer im Jahrgang 1898 ent- wickelte Zahlen: eee ee N h * { IE HHEUNDEr „er: 2,04 3,40 J altere 2,47 3,44 N 3, Berneucher 2,60 3,61 A. Göllſch onen 2,60 4,04 2 B. Fainle ng 2,64 357 5 hen 3,00 3,80 # 7. Flußkarpfen 3,33 4,00 4 8. Hungariens 3,60 4,40 = Dieſe nach der Hochrückigkeit geordneten Zahlen laſſen erkennen, daß die zugehörigen x Raſſen ſich bezüglich der Kopflänge noch recht verſchieden verhalten und von den Bildern der fünf erſten hochgezüchteten Raſſen nur die Göllſchauer und Berneucher bei relativ hohem Rücken auch relativ kleine Köpfe haben. Sollten die Herren, welchen mehr und verſchiedenartiges Material als mir, zu Gebote ſteht, ſich den angegebenen Meſſungen recht fleißig widmen und die deßfallſigen Reſultate zur allgemeinen Kenntniß bringen, ſo könnte auch der Wiſſenſchaft hiermit ein großer Dienſt erwieſen werden. eee ee | } +7) * > 149 — — —é VI. Der Tiefſeeſaibling. Von Dr. Alfred Schillinger-München. Wenn die einzelnen Gebiete unſerer Fiſchfauna auf ihren Beſtand hin ſchon ſeit Jahr— hunderten eingehend unterſucht und dadurch vorzüglich bekannt geworden ſind, ſo iſt bis in die neueſte Zeit die Tieffeefauna unſerer alpinen und ſubalpinen Seen nicht in gleicher Weiſe gründlich erforſcht worden, ſchon weil die Schwierigkeiten der Unterſuchung ſehr große ſind, und die Arbeit mit Netzen in 2—300 m Tiefe anſtrengend und koſtſpielig iſt. Es darf uns daher nicht verwundern, wenn wir aus der Tiefſeefauna unſerer einheimiſchen tiefen Seen noch Formen an das Tageslicht befördern, welche bisher unbekannt geblieben ſind. Eine ſolche Form ſtellt uns der nachſtehend abgebildete Tiefſeeſaibling dar, den ich in der Tiefe mehrerer unſerer ſubalpinen Seen aufgefunden habe. Im Jahre 1892 beſchäftigte ich mich mit einer Unterſuchung, um die Laichzeit der Kilche im Bodenſee von Neuem zu ſtudiren, und ließ mir zu dieſem Zwecke in jedem Monat aus verſchiedenen Tiefen des Bodenſees Kilche herausfangen. Bei einer Tiefe von ca. 100 m wurde gelegentlich mit den Kilchen ein Fiſchchen mitgefangen, welches wie der Kilch einen aufgetriebenen Leib beſaß und auch in der Farbe dieſelben Grundtöne erkennen ließ, wie fie — — EEE PR Bi für die Kilche charakteriſtiſch ſind. Wie die Abbildung auf den erjten Blick zeigt, haben wir es hier mit einem Saibling (Salmo salvelinus) zu thun, worüber uns die Unterſuchung des Vomers den letzten Zweifel nimmt, welcher nur auf der Platte und nicht am Stiele, d. h. in der gleichen Weiſe wie ſonſt beim Saibling bezahnt iſt. Die Zähne ſtehen gewöhnlich nur mn einer Querreihe. Der Tiefſeeſaibling erreicht eine Länge von höchſtens 15—16 em, wird aber ſchon bei einer Länge von 10 cm laichreif. Er zeigt die geſtreckte Körperform, wie ſie font für den Saibling charakteriſtiſch iſt, unterſcheidet ſich aber von dieſem ſehr auffallend durch die Form der Schnauze und durch die Größe der Augen. Die Schnauze iſt überaus ſtumpf und fällt in einem ſteilen Bogen nach unten zu ab; der Zwiſchenkiefer und der Oberkiefer überragen hierbei etwas den Unterkiefer, ſo daß das Maul nicht ganz endſtändig, ſondern ein wenig unterſtändig ſteht. Eine beſondere Größe zeigt uns das Auge, indem dasſelbe ca. 3½ mal in der Kopflänge enthalten, alſo etwa doppelt ſo groß iſt, wie bei dem gewöhnlichen Saibling, wo der Durchmeſſer des Auges etwa den ſechſten Theil der Kopflänge beträgt. Dieſe merk— würdige Vergrößerung des Auges zeigt es uns ſchon allein, daß wir es mit einer Form zu thun haben, die normalerweiſe ſich ihren Aufenthalt in der Tiefe gewählt hat, da wir ja allgemein wiſſen, daß in den lichtarmen Tiefen die Augen ſich entweder gewaltig vergrößern, wenn ſie nicht, was ja auch vorkommt, wegen Lichtmangel überhaupt bis zur vollſtändigen Erblindung verkümmern. In unſerer einheimiſchen Fauna haben wir freilich unter den Fiſchen keine Formen, deren Augen in der Tiefe ſich rückbilden, da die ſpezifiſchen Tiefſeefiſche, zu denen auch der Kilch gehört, ihre Augen lediglich vergrößern. Aber unter den wirbelloſen Thieren, welche mit dieſen Tiefſeefiſchen zuſammenleben, ſehen wir gar nicht wenig blinde Formen, jo z. B. den blinden Flohkrebs (Niphargus puteanus), eine blinde Aſſel (Asellus 5 cavaticus), einen blinden Cyclops u. a. m. (Vergl. Hofer: „Die Verbreitung der Thier— welt im Bodenſee“, pag. 13: Die Tiefſeefauna.) 150 Sehr auffallend ift auch die ſtarke Bezahnung. Die Zähne ſtehen ſowohl am Zwiſchen— kiefer, wie am Oberkiefer nach außen ſichtbar hervor, während der Unterkiefer ſich in den Oberkiefer hineinlegt und von dieſem in der ganzen Länge ſeitlich überragt wird. Die Ober- kiefer reichen über die Mitte des Auges. In Folge dieſer hervorſtehenden Zähne verhaken ſich die Fiſche auch ſehr leicht in den Netzen, in denen ſie mit den Zähnen hängend an die Oberfläche emporgezogen wurden. Die zuvor ſchon erwähnte abgeſtutzte Form der Schnauze, welche wir ſonſt beim Saibling vermiſſen, allenfalls beim Saibling des Walchenſees andeutungsweiſe vorfinden, ſteht wohl auch im Zuſammenhang mit ſeinem Aufenthalt in der Tiefe, wo er gezwungen iſt, ſeine Nahrung von dem Grunde aufzunehmen. Die Letztere be⸗ ſteht bei dem Tiefſeeſaibling des Bodenſees nach meinen Unterſuchungen des Darminhaltes im Weſentlichen aus Erbſenmuſcheln (Pisidium Hoferi Clessin), aus Dipterenlarven (Chironomus und Tanypus) und dem blinden Cyclops viridis, zur Laichzeit der Renken auch aus deren Eiern, alſo aus Formen, die entweder im Schlamm oder auf dem Schlamm der Tiefſee leben, aus welchem der Saibling fie ſich herausſuchen muß. Es wird daher die An- nahme zuläſſig ſein, daß in Anpaſſung an dieſe ſpezielle Nahrungsaufnahme aus dem Grund die ſonſt bei Saiblingen endſtändige Schnauze ſich allmählich in eine etwas unterſtändige umgewandelt hat, unter gleichzeitigem, in Folge deſſen auftretendem Steilabfall der oberen Hälfte der Schnauze, d. h. des Zwiſchenkiefers und des Oberkiefer. * Sehr eigenthümlich und beſonders charakteriſtiſch für den Tiefſeeſaibling iſt feine Farbe, welche am meiſten an die des Kilches erinnert. Die ganze obere Seite des Fiſches, d. h. der Kopf, der Rücken, ſowie die Rücken-, Schwanz⸗ und Afterfloſſen zeigen ein fahles Braun, geradeſo wie beim Kilch, während die Seiten und der Bauch weißgrau und etwas ſilberglänzend erſcheinen. Die Schuppen ſind äußerſt zart und haben auch nur einen ganz geringen Belag von Guaninkryſtallen, fo daß fie in dieſer Beziehung faſt an die Glanzloſig⸗ keit der Schuppen der Stinte erinnern. Es fehlen dem Tiefſeeſaibling alle die ſchönen Töne von Roth und Gelb, welche wir ſonſt bei unſeren Saiblingen bewundern, die gerade durch die ausgedehnte Verwendung des Rothes mit zu den ſchönſten Fiſchen unſerer einheimiſchen Fauna gehören. Auch von Flecken und Tupfen, wie ſie ſonſt bei jedem Saibling beobachtet werden, iſt keine Spur vorhanden. Selbſt zur Laichzeit ändert ſich die gewöhnliche Farbe des Tiefes i ſaiblings in feiner Weiſe, und auch das Männchen legt ſich kein Hochzeitskleid an. 5 Die große Einfarbigkeit des Tiefſeeſaiblings ſpricht ebenſo wie die Größe der Augen und die Stumpfheit der Schnauze, reſp. Unterſtändigkeit des Maules, unzweideutig dafür, daß wir es mit einem lediglich in großen Tiefen lebenden Fiſch zu thun haben, bei welchem aus Mangel an Licht die ſonſt bei den Fiſchen ſo verbreiteten Schmuck- und Schutzfarben zwecklos und überflüſſig geworden und daher der Rückbildung anheimgefallen ſind. Eine naturgetreue Darſtellung des Tiefſeeſaiblings in Farben wird in dem Atlas der Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa, welchen Profeſſor Dr. Hofer herauszugeben im Begriffe iſt, enthalten fein. 2 Wie ich ſchon Eingangs bemerkte, kommt unſer Saibling beim Fang immer mit ſtark aufgetriebenem Leib an die Oberfläche. Der Fiſch wird geradeſo „trommelſüchtig“ wie der Kilch, indem ſich in Folge des verminderten Waſſerdruckes die Gaſe in der Schwimmblaſe gewaltig ausdehnen und nicht nur die Schwimmblaſe, ſondern auch den ganzen Leib auftreiben und hervorwölben, ſo daß ſelbſt die Bauchhaut häufig ſtark geſpannt wird, ja hier und da ſogar aufplatzt. N Der Tiefſeeſaibling tritt bei einer Länge von 10 em bereits in das Laichgeſchäft, indem er wenig zahlreiche Eier produzirt; Fiſchchen von ca. 11,6 cm Länge hatten z. B. ca. 90 Eier von einem Durchmeſſer von 2¼—3 mm. Seine Laichzeit fällt in den Monat Dezember und ſcheint im Januar beendigt zu ſein. 2 Den Tiefſeeſaibling habe ich zuerſt im Bodenſee gelegentlich des Kilchfanges kennen gelernt, wo er gemeinſam mit dem Kilch in einer Tiefe von 70 m und darunter lebt. Später habe ich denſelben, auch wiederum gelegentlich des Kilchfanges, im Ammerſee aufgefunden, wo er gleichfalls in Tiefen unter 70 m aufzufinden iſt, dieſelben Eigenſchaften wie im Bodenſee zeigt, aber wie es ſcheint, ein wenig größer wird, da ich hier Exemplare bis zu 16 cm Länge erhalten konnte. Ich zweifle jedoch nicht, daß dieſer Fiſch auch in anderen tiefen Seen unfer Alpen vorkommen wird. # | | = = — — — Wenn wir uns nun zum Schluſſe die Frage vorlegen, ob wir es in dem Tiefſeeſaibling mit einer ganz neuen Art zu thun haben, die auch mit einem neuen Speziesnamen zu belegen wäre, oder aber, ob derſelbe vielmehr eine Form darſtellt, die ſich von dem gewöhnlichen Saibling abgezweigt und durch Anpaſſung an das Leben am Grunde und in den Tiefen unſerer Seen eine hochgradige Veränderung ihrer Körperform und ihrer Farben erhalten hat, ſo muß ich geſtehen, daß ich mehr der letzteren Annahme zuneige, zumal da es im Bodenſee auch Saiblinge gibt, welche Zwiſchen- und Uebergangsformen von dem normalen Saibling zu dem Tiefſeeſaibling darſtellen. So kommt z. B. zur Laichzeit in der Nähe von Ueberlingen ein klein bleibender, bis zu 17 em lang werdender Saibling zum Vorſchein, welcher auch in der Tiefe lebt, aber zur Laichzeit wenigſtens ein ſchönes Hochzeitskleid angelegt hat. Ihm fehlt jedoch noch das große Auge und die ſtumpfe Schnauze. Im Walchenſee finden wir ferner Formen mit etwas unterſtändigem Maule, welche in dieſer Beziehung ſehr an unſern Tiefſee— ſaibling erinnern, ſonſt aber in der Farbe und in der Größe der Augen ſich wie gewöhnliche Saiblinge verhalten. Ich möchte daher unſern Tiefſeeſaibling lediglich als eine Varietät be— trachten und denſelben als Salmo salvelinus var. profundus bezeichnen. VII. Die ſiſchereilich ſchlimmſten Abwäſſer der Induſtrie und die Ausſichten zu ihrer Beſeitigung. Von Prof. Dr. C. Weigelt- Berlin. Seit einigen Jahren hat der Präſident des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen, der Freiherr Heyl zu Hernsheim, bekanntlich ſelbſt Beſitzer mächtiger induſtrieller Arbeits⸗ ſtätten, gegen die zunehmende Verunreinigung unſerer öffentlichen Gewäſſer durch Abwäſſer der Induſtrie im Reichstage warnend ſeine Stimme wiederholt erhoben; jetzt iſt ihm auch im preußiſchen Abgeorduetenhauſe in dem Freiherrn von Eynatten ein Helfer erſtanden. Das Reich hat ſich in dem Reichsgeſundheitsrath für ſein Geſundheitsamt einen zuver— läſſigen Beirath in Fragen geſchaffen, zu denen auch die Verunreinigung der Gewäſſer gehört. Die preußiſche Regierung wendet in der Medizinalabtheilung des Kultusminiſteriums dank dem verſtändnißvollen Vorgehen des Geh. Obermedizinalraths Dr. Schmidtmann, vortragenden Rathes in eben dieſem Miniſterium, weſentlich wohl aus hygieniſchen Rückſichten ſeit einiger Zeit erhöhte und beſondere Aufmerkſamkeit der Waſſerverunreinigung zu, und Bayern hat bereits in der ſeit einem Jahre beſtehenden kgl. bayer. biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München eine Auskunftsſtelle geſchaffen, in welcher über die ſpezifiſche Wirkung von Abwäſſern auf Fiſche und niedere Thiere Unterſuchungen angeſtellt und auf Anfragen zuverläſſige Auskunft ertheilt wird. Schon ſeit einigen Jahren verſuchte eine in loſem Zuſammenhang arbeitende Kommiſſion von tüchtigen Forſchern, deren Hauptaufgabe an verſchiedenen Inſtituten der Reichs⸗ hauptſtadt lag, über nützliche Probleme auf hygieniſcher Baſis Aufſchluß zu gewinnen, unter Leitung von Geheimrath Dr. Schmidtmann; jetzt fol an die Stelle dieſer Kommiſſion ein ſtändiges Inſtitut treten, für welches das Kultus miniſterium in ſeinem Etat Mittel vorge— ſehen hat, um es, wie wir hören, in Magdeburg in's Leben treten zu laſſen. Die Wahl des Ortes, ohne Zuſammenhang mit einer Hochſchule, erſchiene befremdlich, läge nicht gerade dort die Anſtalt in einem gewiſſen Mittelpunkt für Arbeiten auf hygieniſch— landwirthſchaftlichem Gebiete in der Nähe einer Fülle von Zucker- und Stärkefabriken, ſowie, vielleicht auch mit⸗ beſtimmend, im Bereich der Abwäſſer der Staßfurter und wenigſtens theilweiſe auch der Harzer Salz⸗ und Kaliinduſtrie. Aber auch die Induſtrie beginnt, wie uns die Verhandlungen der Generalverſammlung des Vereins zur Wahrung der Intereſſen der chemiſchen Induſtrie Deutſchlands im verfloſſenen Herbſte in Hamburg bewieſen, ſich ihrer Pflichten für die Reinhaltung der öffentlichen Gewäſſer zu erinnern, welcher Pflicht allerdings ſchon vor zehn Jahren Prof. Dr. Juriſch-Charlottenburg in einer im Auftrage jenes Vereins zuſammengeſtellten Denkſchrift in den Worten Ausdruck gab: „Die Induſtrie erkennt im Uebrigen grundſätzlich ihre Verpflichtung an, nach Maßgabe der durch Wiſſenſchaft und Praxis gegebenen Mittel Beläſtigungen durch Abwäſſer nach Möglichkeit — — — zu vermeiden oder zu mildern“. Dieſer hübſche Satz ſollte indeß, da er irgendwelche weitere fördernde Unterſtützung nicht fand, zu einem lediglich platoniſchen Daſein verurtheilt bleiben. Jetzt endlich hat man ſich ſeiner erinnert und es will gutem Vernehmen nach Ernſt werden mit der Bethätigung dieſer „grundſätzlich anerkannten Verpflichtung“. Die Hamburger Ver⸗ ſammlung hat auf Vorſchlag ſeiner Abwaſſerkommiſſion beſchloſſen, „der Schaffung einer Central⸗ arbeitsſtelle für die chemiſche Induſtrie näherzutreten“ — im Sinne einer zukünftig geringeren Belaſtung der Gewäſſer mit induſtriellen Auswurfſtoffen — und zu Vorarbeiten vorerſt eine beſcheidene Summe in den Etat des Vereins eingeſtellt. Mit Befriedigung können wir alſo konſtatiren, daß man die Arbeit an Stelle guter Wünſche zu ſetzen bereit ſcheint. Das wären ja fiſchereilich recht gute Ausſichten für die Zukunft unſerer Gewäſſer. Es erſcheint angezeigt, angeſichts dieſer Umſtände der Frage näher zu treten, welche Hoffnungen dürfen wir für die Zukunft unſerer Gewäſſer hegen im Sinne ihrer Geſundung von den jetzt vielfach obwaltenden ſchweren Uebeln und weiter, wie ſteht's mit unſerem Hand⸗ werkzeuge zur Bekämpfung und Beſiegung dieſer Uebel. Da die preußiſche Regierung im Intereſſe der praktiſchen Wirkſamkeit ihres neuen Inſtituts den Wunſch haben muß, daß deſſen Erfahrungen und Lehren nicht auf dem Papier ſtehen bleiben, ſo dürfen wir wohl erwarten, daß auf geſetzlichem oder dem Verordnungswege demnächſt Vorſchriften für die der Abwaſſerbehandlung beziehungsweiſe gewiſſe Mindeſt⸗ anforderungen an die Reinheit der Abwäſſer vor ihrem Eintritt in die Gewäſſer erſcheinen werden, deren ſtrenge Handhabung dann ſchon unmittelbar eine gewiſſe Beſſerung im Gefolge haben dürfte, gegenüber der bisherigen bedauerlichen Läſſigkeit dieſen Auswürfen der Induſtrie gegenüber. Unſer Werkzeug aber iſt vielfach noch recht unvollkommen und — was das Schlimmere iſt, wir entbehren geeigneter Werkzeuge gewiſſen Abwaſſerbeſtandtheilen gegenüber völlig. Hierhin 4 gehören beſonders die Verſalzungen der Gewäſſer durch Abwäſſer aus Salinen und Salzberg⸗ werken (Kaliinduſtrie), aus Kohlengruben (Piesberg) und aus einzelnen Großinduſtrien (Ammoniak⸗ ſodafabriken). Hier gibt's keine Hilfe und es darf ſogar ausgeſprochen werden: es kann niemals eine gefunden werden. Wir ſind dieſen Abwaſſerbeſtandtheilen gegenüber darauf an⸗ gewieſen, thunlichſte Verdünnungen der Abwäſſer anzuſtreben, die im Uebrigen fiſchereilich kaum zu fürchten, wohl aber gelegentlich der Landwirthſchaft bei Benützung ſolcher Wäſſer für Rieſelzwecke ſchwere Schädigungen bringen können. i Deutſchland verſorgt als das ſalzführendſte aller Länder der Erde mit den Produkten und Fabrikaten der Salzinduſtrie im weiteren Sinne zu recht hervorragendem Antheil die Welt mit dieſen Erzeugniſſen, es kann daher auch nicht Wunder nehmen, daß unſere Flüſſe hie und da unter den in dieſen Abwäſſern enthaltenen Salzmaſſen zu leiden haben, deren Entfernung oder Ausnützung auf keinem Wege gelingt, wie uns die Anweſenheit gerade dieſer Salze im Meerwaſſer lehrt. Weiter müſſen wir als fiſchereilich recht bedenklich die große Gruppe der Induſtrien anſehen, welche organiſche Rohſtoffe verarbeiten und bei dieſer ihrer Arbeit fäulnißfähige Sub⸗ ſtanzen als Abwaſſerbeſtandtheile auswerfen. Neben den landwirthſchaftlichen, abwaſſerliefernden Gewerben, den Zucker- und Stärkefabriken ꝛc. hätten wir hier auch die menſchlichen und thieriſchen Auswurfſtoffe, die Haus- und Küchenwäſſer und die ſogenannten Kanaljauchen kanaliſirter Städte einzureihen. Ein ſehr beträchtlicher Antheil der Abwäſſer der deutſchen Geſammtinduſtrie gehört, namentlich unter Einrechnung der zuletzt genannten ſtädtiſchen Abwäſſer, man denke auch an die Gefahren, welche die bekannten Nothausläſſe bringen, dieſer Gruppe an. Dieſelbe iſt beſonders eigenartig dadurch charakteriſirt, daß eine mäßige Beigabe ſolcher Auswürfe unter Umſtänden als fiſchereilich nützlich aufgefaßt werden muß, weil unter ihrem Einfluß eine Ver⸗ mehrung des lebenden Nährſtoffkapitales unſerer Fiſchgewäſſer erfolgt. Im Uebermaß in die Gewäſſer gebracht, zehren die Fäulnißprozeße den normalen Athemſauerſtoff des Waſſers auf und bringen die Fiſche zum Erſtickungstode. Dieß Uebermaß kommt dank uaſerer immer größer werdenden, d. h. die tägliche Verarbeitungsziffer ihrer Rohmaterialien nach Thunlichkeit ſteigernden landwirthſchaftlichen Gewerbe nur zu häufig vor. Eine Verdünnung bis zu dem Grade, bei tmelhem wir fiſchereilichen Nutzen erwarten dürfen, iſt bei ſolchen rieſigen Arbeitsſtätten — ver- ns r e e ee ch Sei a Eu ze tee! CCC d ABS * 153 arbeiten unſere größten Zuckerfabriken doch täglich über 40 000 Zentner Rüben bei einer täglichen Abwaſſerproduktion von etwa 20 000 Kubikmeter — ſelten möglich, unſer altbekanntes Werkzeug — Klärbecken, chemiſche Reinigung, ja ſelbſt Rieſelfelder — reichen meiſt nicht aus, um die Gefahren eines Uebermaßes zu bannen, um ſo mehr, als bei nicht wenigen Zuckerfabriken die Handhabung dieſer Werkzeuge zur Zeit noch recht läſſig betrieben zu werden pflegt. Der verhältnißmäßig neue Modus der ſogenannten biologiſchen Reinigungsverfahren entbehrt noch einer genügenden Aufklärung über die obwaltenden Verhältniſſe und der unanfechtbaren Erkenntniß der erwünſchten bezw. einzuleitenden Vorgänge. Wenn wir auch wohl berechtigt ſind, auf den Ausbau dieſer „Faul⸗Verfahren“ große Hoffnungen für die Zukunft zu ſetzen, gerade gegenüber den Abwäſſern der Zucker⸗ und Stärkefabriken und den Hausabwäſſern, jo find wir doch gegen- wärtig noch in der Lage, dieſen Auswürfen fiſchereilich die ſchwerſten Bedenken entgegenzubringen. Die Mehrzahl der „Fiſchſterben“, von denen die Zeitungen recht häufig zu berichten haben, ſind'ihrem Konto zuzuſchreiben und das wird wohl auch jo bald nicht anders werden. An letzter Stelle hätte ich jetzt noch der Abwäſſer zu gedenken, welche Fiſchgifte in die Gewäſſer tragen, ohne daß es der Abwaſſertechnik bisher gelungen wäre, ihrer auf einfachem Wege oder überhaupt Herr zu werden. Hierher gehören die Induſtrien, welche die Bleich⸗ gaſe verwenden, alſo Bleichereien, Holzſtoff- und Papierfabriken und verwandte Gewerbe. Wohl vermögen wir z. B. auf chemiſchem Wege freies Chlor und ſchweflige Säure, um welche es ſich hier handelt, leicht in relativ unſchädliche Verbindungen überzuführen, aber bei den beträcht⸗ lichen Abwaſſer⸗ beziehungsweiſe Giftmengen, welche hierbei häufig ausgeworfen werden, war eine vollſtändige Entfernung der letzten Reſte dieſer Gaſe bis jetzt doch vielfach nicht leicht erreichbar. Namentlich gilt dies nach Richtung einer billigen Bewältigung dieſer Reſte, deren Verſchwinden im natürlichen Gewäſſer zwar nach einiger Zeit erfolgt und deßhalb hygieniſch weſentlichen Beanſtandungen nicht begegnet, aber wegen der ganz furchtbaren Giftigkeit dieſer Gaſe trotz alledem gelegentlich ſchwere fiſchereiliche Schäden im Gefolge hatte. Hoffnungsvollen Ausblick gewährt nun ein Verfahren, welches die bekannte Firma Siemens & Halske kürzlich erſonnen und zur Entfernung letzter Bleichgasreſte aus gebleichten Stoffen — anſtatt der Aus⸗ laugung mit Waſſer — verwendet. Das Verfahren benutzt erfolgreich die guten Dienſte der Elektrizität. Für feine Ausführbarkeit — allerdings nur indirekt im Intereſſe der Abwäfſer — zeugt die Einführung in mehreren größeren Bleichereien. Faſt völlig hoffnungslos ſtanden wir dagegen bisher den Abwäſſern der Theerinduſtrie, der Gasinduſtrie und der Ammoniakgewinnung aus Gaswaſſer und verwandten Gewerben gegen⸗ über, in ihren Auswürfen giftiger Phenole, welche ſich fiſchereilich faſt ſo ſchlimm erweiſen, als die eben genannten Bleichgaſe. Profeſſor Hofer charakteriſirt dieſe Gifte als Nerven⸗ gifte für die Fiſche. Ihre Entfernung aus den Abwäſſern ſpottete bis jetzt jeder darauf verwandten Mühe, denn, wenn auch das Degener'ſche Abſorptionsverfahren zweifelloſe Abhilfe leiſtet, fo iſt doch der hier erforderliche Apparat ein ſo koſtſpieliger, daß namentlich für große Fabriken mit erheblicheren Mengen ſolcher Abwäſſer die Beſchaffung der nöthigen Einrichtung ſo koſtbar würde, daß von der Einführung derſelben Abſtand genommen werden müßte. In der allerjüngſten Zeit gelang nun dem Verfaſſer auf völlig von den bisherigen Ver⸗ ſuchen abweichender Baſis, geſtützt auf ältere Beobachtungen und theoretiſche Erwägungen, die Geſtaltung eines Verfahrens, welches nach den bisherigen Vorverſuchen wirthſchaftlich durchführbar erſcheint; den ausſichtsvollen Laboratoriumsverſuchen werden demnächſt bereits in Vorbereitung befindliche Verſuche im Großen folgen, über welche ſpäter zu berichten vorbehalten bleiben muß. Gelänge die Entfernung und das Unſchädlichmachen dieſer Gifte, als deren bekannteſtes die Karbolſäure genannt werden mag, ſo wäre das namentlich für unſere kleinen Gewäſſer fiſchereilich wohl als ein ſehr beachtenswerther Fortſchritt auf dem Gebiete der Abwaſſer— reinigungstechnik zu begrüßen, denn trotz des beginnenden Siegeszuges der Elektrizität werden wir Gasanſtalten wohl noch recht lange als Licht- und Wärmeſpender im Betrieb ſehen, wie wir andererſeits der Theerverarbeitung nicht entrathen können, da wir in ihr die Erzeugerin der Rohmaterialien der die Welt beherrſchenden deutſchen Theerfarbeninduſtrie zu erblicken haben. 154 — VIII. Die Entſchädigungspflicht bei der Aferbetretung. Von Amtsgerichtsrath Dr. Heymann in Weilburg a. d. Lahn. Wie in Heſſen, Württemberg und den öſterreichiſchen Kronländern die geſetzliche Feſt— legung des ſogen. Uferbetretungsrechts bereits früher erfolgt iſt, ſo will nunmehr auch der hier mehrfach beſprochene „Entwurf von Abänderungen des Preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874“ dieſem Rechte, deſſen Nothwendigkeit längſt im Rechtsbewußtſein beruht, für das geſammte preußiſche Staatsgebiet Anerkennung und Geltung verſchaffen durch Auf- nahme des „Uferbetretung“ überſchriebenen § 89, welcher lautet: „Der zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigte und ſeine Gehilfen dürfen fremde Ufergrundſtücke, Brücken, Wehre und Schleuſen inſoweit betreten und an denſelben Schiffe und zum Fiſchfang oder zur Aufbewahrung von Fiſchen beſtimmte Geräthe befeſtigen, als dieß zur Ausübung der Fiſcherei erforderlich iſt. Ausgenommen find diejenigen Grundſtücke, welche dauernd vollſtändig eingefriedigt find oder, ohne dieß zu fein, durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes ausgeſchloſſen worden find. Zur vollſtändigen Einfriedigung gehört eine Einfriedigung des Flußufers nicht; im Uebrigen entſcheidet der Kreisausſchuß darüber, was für dauernd vollſtändig eingefriedigt zu erachten iſt. Für den beim Betreten verübten Schaden haftet der zur Aus- übung der Fiſcherei Berechtigte. Die Feſtſetzung der Höhe der Entſchädigung erfolgt in Ermangelung gütlicher Vereinbarung durch Beſchluß des Kreisausſchuſſes. Gegen den Beſchluß iſt Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsſtreitverfahren binnen zwei Wochen zuläſſig.“ Wohl kein Fiſchereibetrieb in Binnengewäſſern, ſelbſt der in Seen und Flüſſen nicht, kann die Uferbenutzung gänzlich entbehren; eine Befiſchung der kleineren Waſſerläufe aber, insbeſondere der Forellenbäche ſammt und ſonders, iſt ohne Uferbetretung einfach unmöglich. Deßwegen und weil, wie mehrfach bereits ausgeführt, bei verſchiedener rechtlicher Auffaſſung des Uferbetretungsrechts die Rechtſprechung bei ſonſt gleichgearteten Verhältniſſen ausein— andergeht, ziemlich allgemein aber auf dem Standpunkte angelangt zu ſein ſcheint, daß kein Rechtsſatz dem Fiſchereiberechtigten als ſolchem die Uferbetretung einräume, vielmehr das Recht hierzu durch privatrechtlichen Titel erworben ſein müſſe, wäre die geſetzliche Fixirung des genannten Rechts ein ſehr dankenswerther Fortſchritt, wenn nicht die gleichzeitige Feſt— legung der Schadenserſatzpflicht des Fiſchereiberechtigten der Sache einen bitteren Beigeſchmack gäbe. Nach meiner Auffaſſung wenigſtens gibt die Beſtimmung al. 2 des § 89 in ihrer gegenwärtigen Faſſung zu Bedenken Anlaß. Die Tragweite dieſer Beſtimmung ſcheint bis jetzt noch nicht genügend erkannt oder doch nicht gebührend berückſichtigt. In allen mir bis jetzt zu Geſicht gekommenen Gutachten habe ich eine Behandlung der Entſchädigungsfrage 5 vermißt und auffallenderweiſe ſchweigt auch die ſonſt ſo eingehende Begründung des Abänderungsentwurfs hierüber ganz. Daß wirkliche Beſchädigungen erſetzt werden müſſen, iſt ſelbſtredend; dieſe Verpflichtung 4 beruht in allgemeinen Rechtsgrundſätzen. Hier handelt es ſich deßhalb auch nicht um die Schadenserſatzpflicht an ſich, ſondern darum, ob nicht die den Fiſchereiberechtigten bedingungslos verpflichtende Beſtimmung ſo, wie ſie lautet, der Willkür und Chikane Thür und Thor öffnet und ob nicht dadurch der Werth eines geſetzlichen Uferbetretungsrechts zu ſehr herabgemindert, wenn nicht illuſoriſch gemacht wird. Wer wird hauptſächlich von der Entſchädigungspflicht getroffen werden? Nicht der Seen- und nicht der Flußfiſcher, ſondern der Kleinfiſcher und unter dieſen vorwiegend wieder der Forellenfiſcher! In den zahlreichen mehr oder minder werthvollen Gebirgsbächen des Weſtens und der deutſchen Mittelgebirge wird der Forellenfang meiſtens, der ſportsmäßig betriebene aber ausſchließlich, mittelſt der Angel ausgeübt. Er erfordert überall und unbedingt Uferbetretung. Während die Ufer der Seen und Flüſſe meiſt derart beſchaffen ſein werden, daß nur ausnahmsweiſe von einer Uferbeſchädigung ernſthaft wird geredet werden können, rieſeln die Forellenbäche — wenigſtens die zahlreichen mir bekannten — ausnahmslos ganz oder doch theilweiſe durch Wieſengelände. Um derartige Fiſchwäſſer handelt es ſich in einem großen und weiten Theile der Monarchie, nicht bloß im Weſten, ſondern beiſpielsweiſe auch 155 — — in einem größeren Theile der Provinz Schleſien. Hier ſcheidet alſo nicht etwa die Elbe die ſonſt verſchieden gearteten Fiſchereiintereſſen des Weſtens und Oſtens. Die Wieſenkultur ſpeziell ſteht in den Provinzen Heſſen-Naſſau, Rheinland und Weſtfalen auf hoher Stufe. Viele Kreisverbände haben ihren eigenen Wieſenbaumeiſter, es beſtehen Fachſchulen für Wieſenbaukunde, allerwärts bilden ſich Wieſenmeliorations-Genoſſenſchaften, die Güterpreiſe ſind dementſprechend hohe und ihre Tendenz iſt eine ſtetig ſteigende. Strich— weiſe, ſo z. B. auf dem noch vielfach verkannten waſſerreichen Weſterwalde mit ſeinen geradezu idealen Forellenbächen, bilden die Wieſen den Hauptreichthum und Stolz der vor— wiegend Viehzucht treibenden Bevölkerung. Daß dieſelbe mit Eifer über Verhütung von Kreszenzbeſchädigungen wacht, iſt ihr nicht zu verdenken. Nun fällt die Hauptfangzeit des Forellenfiſchers bekanntlich in die Zeit von etwa Mitte April bis Ende Auguſt oder auch noch darüber hinaus, die Hochſaiſon für ihn aber bedeuten die Monate Mai, Juni und Juli, alſo die Zeit vor und während der Heuernte. Ein Forellenangler befiſcht in einem Gange ſpielend mehrere Kilometer lange Bachſtrecken, betritt hierbei, da der Grundbeſitz im Weſten ſtark parzellirt iſt, nothwendig hunderte von ganz verſchiedenen Grundbeſitzern gehörende Wieſenparzellen und kommt ſo, wenn er Pech hat, innerhalb weniger Stunden mit einer Unzahl von Beſitzern in Konflikt. Ueber große Mittel gebietende Sportfiſcher, zumal die allerwärts gute Salmoniden— wäſſer aufſuchenden Engländer, die für einen Tages-Angelſchein gern zwanzig und mehr Mark entrichten, dabei die gefangenen Forellen an den Fiſchereiberechtigten abliefern oder ihm mit hohem Preiſe bezahlen müſſen, ſind natürlich in der angenehmen Lage, jede an ſie geſtellte Schadenserſatzforderung prompt begleichen zu können. Sie werden dieß auch, wenn— ſchon es noch lange nicht für alle dieſer Spezies Angehörenden zutrifft, in der Regel ſo halten, ſofern ſie damit nur erreichen, in Ausübung ihres meiſt mit Leidenſchaft betriebenen Sports weiteren Beläſtigungen nicht ausgeſetzt zu ſein. Wie jedoch ſoll es dem minder begüterten Fiſchereiberechtigten, wie gar dem ängſtlich rechnenden Erwerbsfiſcher, deren es auch im Salmonidengebiete gibt, ergehen? Das iſt ja doch das der Fiſchereigeſetz-Kommiſſion vorſchwebende Ideal, daß möglichſt alle Fiſchwäſſer in die Hand der Berufsfiſcher gelangen ſollen. Wiſſen nämlich unſere Wieſenbeſitzer — und ich glaube, hierin meine im Kopfrechnen meiſt gewandten und im Fordern nie ängſtlichen Landsleute ganz genau zu kennen — erſt einmal, daß ſie einen geſetzlichen Anſpruch auf Erſatz jeglichen, durch Uferbetretung verübten Schadens haben, ſo kann der Fiſchereiberechtigte in Gewäſſern der vorbezeichneten Art ruhig den Betrieb einſtellen; er würde den an ihn geſtellten Forderungen, dem unver— meidlichen Aerger und allen den nothwendig ſich ergebenden Scherereien nicht mehr gewachſen ſein. g Illustrando will ich hier eine ebenſo amüſante wie lehrreiche Epiſode einſchalten: Als der nun längst verſtorbene Fürſt z. W. eine Waldlifiere, an der das Wild beſonders ſtark auf Aeſung austrat, eingattern ließ, weil ihm der Wildſchaden zu koſtſpielig wurde — die angrenzenden Bauern beſtellten nämlich ihre Aecker nur auf Wildſchaden hin und ein „Acker mit Wildſchaden“ erzielte bei Güterverſteigerungen ſtets die höchſten Preiſe in jener Gemarkung — beſchwerten ſich die nunmehr in ihren Kreszenzen geſchützten Bauern allen Ernſtes bis zur höchſten Inſtanz, daß man ihnen nun auch noch „das bißchen Wild— ſchaden“ genommen habe, und verlangten Beſeitigung der Einfriedigung. Der Fall iſt charakteriſtiſch und könnte typiſch werden; er läßt die lehrreiche Folgerung zu, daß künftighin auf lohnende Uferbeſchädigung mehr Gewicht gelegt wird, als auf die Kreszenz ſelbſt; der Fiſchereiberechtigte wird auf Gnade und Ungnade den Beſitzern von Wieſen und beſtellten Ufergrundſtücken überhaupt überliefert. Entweder bezahlt er fortgeſetzt, um Ruhe zu haben, Beträge, die in keinem Verhältniſſe zum wirklich angerichteten Schaden ſtehen, oder er ſtürzt ſich in unerquickliche und koſtſpielige Prozeſſe. Erfolgt nämlich keine gütliche Einigung zwiſchen dem Beſchädiger und dem Beſchädigten, ſo entſcheidet zunächſt der Kreisausſchuß, in zweiter Inſtanz das Verwaltungsgericht. Der Beſchluß des Kreisausſchuſſes kann ſelbſtredend nur auf ſachverſtändiger Abſchätzung des Schadens baſiren. Ob nun das nicht immer objektive und nicht immer einwandfreie Ortsgericht oder der Landwirthſchafts— 156 — — — inſpektor oder wer ſonſt die Abſchätzung vornimmt, — in jedem Falle entſtehen Koſten. Wer bezahlt ſolche? Doch wohl ſtets der Fiſchereiberechtigte! Entſcheidet beiſpielsweiſe im konkreten Falle der Kreisausſchuß, daß der angerichtete Schaden nicht 2 Mk., wie der Beſchädigte behauptet, ſondern nur 1.50 Mk. betrage, ſo zahlt der Beſchädiger 1.50 Mk. Schadenserſatz, dazu eventuell aber den fünf- oder noch mehrfachen Betrag an Koſten. Was hat er nun erreicht? Er mag ſich anſtellen, wie er will: er hat verloren. Schlimmer noch wird ſich die Sache geſtalten, wenn es zum Verwaltungsſtreitverfahren kommt und der Fiſchereiberechtigte hierin gar eines Rechtsanwalts ſich bedient. Dieſe nicht bloß denkbaren, ſondern ganz naheliegenden und unvermeidlichen Konſequenzen der Beſtimmung al. 2 des § 89 können und dürfen nicht überſehen werden. Wird der Fiſchereiberechtigte in puncto Erſatz für Uferbeſchädigung nicht beſſer geſchützt, werden nicht Kautelen gefunden, die ihn gegen willkürliche Ausbeutung oder koſtſpielige Verfahren ſichern, ſo werden ſich die Folgen mit unfehlbarer Sicherheit bald einſtellen: Die Forellenbäche, die durchweg und vielfach in einer ihren Werth weit überragenden Weiſe im Pachtpreiſe geſtiegen find, werden nicht mehr begehrt werden, fie werden ſich zu Pacht- objekten nicht mehr eignen; denn — man verzeihe die triviale Wendung! — wenn die Brühe noch theurer wird als der ohnehin ſchon zu theuere Brocken, wenn der ſonſt Körper und Geiſt erfriſchende Angelſport nur mehr Aerger und maßloſe Koſten im Gefolge hat, dann dankt ſchließlich auch der enragirteſte und wohlhabendſte Angler für ein mehr als zweifel— haftes Vergnügen; damit aber werden gleichzeitig, insbeſondere auch für den Fiskus, bis jetzt immer ergiebiger gewordene Einnahmequellen verſiegen. | Die Schwierigkeit, mit poſitiven Verbeſſerungsvorſchlägen hervorzutreten, wird feines- wegs verkannt. Einen etwaigen Einwand, daß die Sache in Wirklichkeit ſich vielleicht nicht ſo ſchlimm geſtalten werde, darf man nicht gelten laſſen. Man thut beſſer, auf realem Boden ſtehend, die Verhältniſſe und Menſchen ſo zu nehmen, wie ſie überall und wirklich ſind, nicht etwa ſo, wie ſie ſein ſollten oder ſein könnten; es geht, wie ſchon bei anderer Gelegenheit bemerkt, ein zu optimiſtiſcher Zug durch den ganzen Abänderungsentwurf. Soll alſo die geſetzliche Feſtlegung des Uferbetretungsrechts nicht zu einem Danaer- geſchenk werden, ſo muß zur Entſchädigungsfrage Stellung genommen werden. IX. Internationale Beziehungen in der Jiſchzucht. Von S. Jaffé-⸗Sandfort. Wenige Wiſſenſchaften dürften ſo zur Belebung internationaler angenehmer Beziehungen bei⸗ getragen haben, wie unſere Fiſchzucht. Als der Neſtor unſerer angloſächſiſchen Angler, der alte Izaak Walton, der ſein liebenswürdiges Buch „Der komplete Angler“ vor gerade jetzt 250 Jahren ſchrieb, es dem” beſchaulichen Manne zur Freude widmete, jo zollt er in demſelben wieder und wieder fremder Wiſſenſchaft, als Grundlage ſeiner theoretiſchen Kenntniß der Teichwirthſchaft, ſeinen Dank. Und es ſind damals nicht engliſche Gelehrte, die ihm ſeine Beiſpiele geben, ſondern kontinentale, nämlich der alte Schweizer Geßner, dann Aldrovandi, deſſen gelehrtes Buch „De Piscibus“ in Frankfurt 1640 erſchien, und J. Dubrarius Scala, deſſen Buch über Fiſche und Teichanlagen ſchon 1599 in's Engliſche überſetzt wurde. Aus letzterem hat wieder der franzöſiſche Arzt Debault geſchöpft, der in feinem „Landhaus“ damals die Quinteſſenz vernünftiger Teichwirth⸗ ſchaft gab. Seine Anleitungen zur Anlage von Karpfenteichen (damals, um 1650 —53, war der Karpfen faſt ein noch ſo neuer, aus den deutſchen Niederlanden eingewanderter Gaſt in England, wie es heute bei uns die amerikaniſchen Forellenſorten find) waren damals für England muſter⸗ giltig und ſind auch heute durchaus nicht zu verachten. Sehr viel weiter als dieſer alte franzöſiſche Doktor ſind wir heute mit unſern modernſten Empfehlungen für rationelle Karpfenzucht auch nicht gekommen. Er empfiehlt bei Teichanlagen vorhergehende gründliche Entwäſſerung des Terrains, gründliche Sömmerung der Teiche und Beſtellung derſelben mit Hafer in ihrer Ruheperiode und kennt auch ſchon die Grundzüge rationeller Fütterung der Fiſche. Dann folgt allerdings eine lange Ruheperiode in internationalen Fiſchereibeziehungen, von Jacobi's brillanten Verſuchen mit der Fortpflanzung von Salmoniden (1738) dringt allerdings, wahrſcheinlich durch eine direkte Mittheilung Jacobi's, um 1758 an den Grafen Goldſtein Einiges rr TEE ED EEE 157 nach Frankreich und wird im Jahre 1770 von dem Franzoſen Duhamel in einem Werke über Fiſcherei veröffentlicht, aber die Stürme der großen Revolution verwiſchen alle dieſe Spuren ſo gründlich, daß die Franzoſen um 1850 in einem von dem damaligen Waſſeringenieur Coumes ver— breiteten Rapport die Erfindung der künſtlichen Salmonidenzucht für ſich beanſpruchen konnten und im Jahre 1851, alſo vor gerade 50 Jahren, entſchied ſich die franzöſiſche Regierung im Prinzip für eine große Anlage zur Pflege der Fiſchzucht in Hüningen, die von 1852, 53 und 54 an dann ein neues Centrum internationaler Fiſchzüchterbeziehungen wurde. Im Jahre 1861 partizipirten nicht weniger als 11 fremde Länder an der liberalen Eiervertheilung der Hüninger Anſtalt, und hier lernten Buckland und ſeine Freunde die Grundlage für lang gepflegte freundliche Fiſcherei— beziehungen zwiſchen dem Elſaß und England, die auch nachher auf die deutſche Adminiſtration der Anſtalt übergingen. Sämmtliche moderne engliſche Fiſchzuchtverſuche, ſoweit ſie Salmoniden angehen, und indirekt danach die amerikaniſchen großartigen Beſtrebungen beruhen auf dieſer der alten elſäſſiſchen Anſtalt entlehnten Kunſt. Der ſorgfältigen Pflege dieſer internationalen Beziehungen nahm ſich dann unſer hier und jenſeits des Waſſers unvergeſſener Herr von Behr an, deſſen Name in den Staaten heute unſere Bachforelle als von Behrforelle trägt. In den Jahren 1877 und folgenden findet dann der große Rückſtrom amerikanischen Dankes in Geſtalt der Einführungen der amerifa- niſchen Forellenſorten ſtatt, Fred. Mather und ſeine Freunde vereinigen ſich mit der jetzt deutſchen Hüninger Leitung, um die großen Transporte der Regenbogenforellen und Saiblinge nach hier zu geleiten, und heute ſtehen wir den Vereinigten Staaten gegenüber faſt eher in dankbarer Schuld, als daß wir ihnen viel Neues bieten können, es ſei denn in Geſtalt unſerer wiſſenſchaftlichen Fiſch— unterſuchungen. Aehnlich ſtehen wir mit Frankreich, England und Rußland, und ein regerer Austauſch von wiſſenſchaftlicher Meinung und ſtärkere Akklimatiſirung von Zuchtprodukten findet zwiſchen uns und ihnen ſtatt, als je. Unſer Schwerpunkt liegt hier, wie auf ſo vielen anderen Gebieten, in der gründlichen wiſſenſchaftlichen Behandlung von Fiſch- und Fiſchereifragen, und nichts zeigt dieß mehr, als die freundſchaftlichen Citate aus unſeren Fiſchereizeitungen im Auslande und die Achtung, mit der ſie von deutſcher Fiſchzucht und Fiſchwiſſenſchaft ſprechen. X. Die Krankheiten unſerer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. Wenn ich in einer nachſtehenden Serie von Artikeln den Verſuch machen möchte, die Krankheiten unſerer Fiſche darzuſtellen und einen Ueberblick über die gegenwärtigen Kenntniſſe auf dieſem Gebiete zu geben, ſo beabſichtige ich nicht, das geſammte Thema erſchöpfend zu er— ledigen, da ich mir eine derartige Behandlung des Stoffes für ein mit farbigen Abbildungen ausgeſtattetes Lehrbuch der Fiſchkrankheiten vorbehalte. Ich werde mich hier lediglich auf diejenigen Krankheiten der Fiſche beſchränken, welche für unſere Fiſcherei und Fiſchzucht von beſonderem Intereſſe ſind und in unſere Fiſchereiwirthſchaft mehr oder minder empfindlich ſtörend eingreifen. Ich werde hiebei im Gegenſatz zu einer früheren, durch unſere inzwiſchen gemachten Erfahrungen überholten Darſtellung der Fiſchkrankheiten in der „Zeitſchrift für Fiſcherei“ vom Jahre 1895 die zu beſprechenden Krankheiten der Fiſche an dieſer Stelle nach den Organen der Fiſche eintheilen, welche einer Erkrankung unterliegen können. Zwar möchte es für den praktiſchen Zweck, den meine Darſtellung verfolgt, Dieſem oder Jenem er— wünſchter ſein, wenn ich die Krankheiten der Fiſche nach den Fiſcharten behandeln würde, alſo etwa die Krankheiten des Karpfen, die Krankheiten der Forelle, die Krankheiten der Barbe 2c. getrennt beſchreiben wollte, allein hierbei würde ich genöthigt fein, mich zu wieder— holen, da nicht ſelten dieſelben Krankheiten bei verſchiedenen Arten vorkommen, ſo daß die Darſtellung eine ermüdende und über Gebühr ausgedehnte werden würde. Ich werde daher zu berichten haben: 1. Ueber die Erkrankungen der Haut. 2. Ueber die Erkrankungen des Darmkanales und ſeiner Anhangsorgane, der Kiemen, der Verdauungsdrüſen, der Schwimmblaſe. 3. Ueber die Erkrankungen der Geſchlechtsorgane und ihrer Produkte, Eier 158 - und Spermatozoen. 4. Ueber die Erkrankungen der Niere. 5. Ueber die Erkrankungen des Herzens, der Blutgefäße und des Blutes. 6. Ueber die Erkrankungen des Nervenſyſtemes und der Sinnesorgane. 7. Ueber die Erkrankungen der Muskeln. 8. Ueber die Erkrankungen des Skelets und im Anſchluß daran über Mißbildungen. I. Die Krankheiten der Haut. Bevor wir die große Zahl der Krankheiten, welchen die Fiſchhaut ausgeſetzt iſt, be- ſprechen, wollen wir uns einen kurzen Ueberblick über den normalen Bau derſelben ver— ſchaffen. Wir unterſcheiden, wie nachſtehende Figur zeigt, an der Haut der Fiſche, wie über⸗ haupt an der Haut der Wirbelthiere zwei Lagen, eine untere Lage, die wir als Cutis oder Leder⸗ haut bezeichnen, und eine obere, welche den Namen Epidermis oder Oberhaut (Epithel) führt. b Die Lederhaut beſteht aus Bindegewebsfaſern, welche je nach der Dicke derſelben in mehr oder 08 7 . Ae SR N 2 3 2 l 2 0 S * 2 8 S SS EI Seinkrechter Schnitt durch die Haut eines Fiſches: OH = Oberhaut, VI = Lederhaut, Sch = Schleimzellen, Bl = Blutgefäße, F = Fett. minder zahlreichen Lagen angeordnet iſt, deren einzelne der Hauptſache nach parallel zu einander ziehende Faſerzüge ungefähr in derſelben ſchrägen Richtung zur Längsachſe des Körpers verlaufen, wie die Schuppen und durch ſenkrechte Faſerzüge zuſammengehalten werden. In der Lederhaut befinden ſich ferner Blutgefäße, Lymphſpalten, Nerven und die Farbſtoffe, theils gelöſt, theils in Geſtalt der bekannten, feſten Farbſtoffzellen oder Chromatophoren, welche ſich zum Theil freilich auch in die Lücken zwiſchen den Zellen der Oberhaut eindrängen. In den oberſten Theilen der Unterhaut ſtecken in beſonderen Taſchen derſelben die Schuppen, welche ſowohl auf ihrer unteren wie auf der oberen Seite ſtets von Bindegewebezellen und darüber natür— lich auch noch von der Oberhaut bedeckt ſind; auf der entgegengeſetzten, unmittelbar an die \ 4 * # | 159 —ů— Muskeln angrenzenden Seite pflegt ſich das Fett im ſogenannten Unterhautbindegewebe anzuſammeln. Im Gegenſatz zur Cutis enthält die Oberhaut keine ſtraffen Bindegewebsfaſern, ſondern beſteht lediglich aus überaus weichen und zarten Epithelzellen, die in mehreren, oft ſehr zahlreichen Lagen übereinander geſchichtet ſind, wobei ſie an Größe von unten nach der Oberfläche zu abnehmen. Zahlreiche dieſer Zellen beſitzen die Fähigkeit, ſich in Schleimzellen zu verwandeln und den bekannten, normalerweiſe über die ganze Oberhaut der Fiſche ver— breiteten durchſichtigen Schleim zu produziren. Ihre Zahl wechſelt je nach der Fiſchart in bedeutenden Grenzen; Aale und Schleien zeigen z. B. eine Oberhaut mit überaus zahlreichen Schleimzellen; die Weißfiſche dagegen beſitzen die geringſte Zahl und die kleinſten Schleimzellen. Die Oberhaut unterſcheidet ſich von der Unterhaut insbeſondere noch durch den Mangel an Blutgefäßen, ſo daß man bekanntlich die Oberhaut der Fiſche verletzen kann, ohne daß die— ſelbe blutet. Nur bei entzündlichen Prozeſſen und gewiſſen übermäßigen Wucherungen finden wir die Haargefäße der Catis in die Oberhaut eindringen und dann kann dieſelbe bei Verletzungen derartiger Stellen, wie z. B. bei den Pockenflecken des Karpfen, bluten. Die Oberhaut der Fiſche unterſcheidet ſich von der Haut der dauernd auf dem Lande lebenden Thiere ferner in einem ſehr wichtigen Merkmal, da ſie in ihrer oberen Hälfte nicht wie bei den in der Luft lebenden Wirbelthieren oder beim Menſchen verhornt, ſondern in allen ihren Theilen durchaus weich bleibt und daher nicht nur überaus leicht durch mechaniſche Einflüße verletzlich ift, ſondern auch dem Eindringen von Krankheits- erregern der verſchiedenſten Natur geringen Widerſtand entgegenſetzt. Es kann uns daher nicht Wunder nehmen, daß gerade die Haut der Fiſche mit ſo zahlreichen Krankheiten behaftet iſt, da ihr, wie geſagt, der Schutz mangelt, den die in der Luft befindlichen Wirbelthiere in ihrer Horndecke beſitzen; allerdings iſt die Fiſchhaut keineswegs aller Abwehrmittel entblößt, da ſie ſowohl in ihrem Schleim, mit dem ſie den ganzen Körper umgibt, eine ſchützende Hülle, namentlich gegen chemiſche Veränderungen und deren ſchädigende Einflüße, beſitzt, als auch in ihren Schuppen gegen mechaniſche Verletzungen in wirkſamer Weiſe geſchützt iſt. Es kommt dazu, daß ſowohl die Oberhaut wie auch die Schuppen in der Lederhaut ſich ſehr leicht regeneriren, ſo daß ſelbſt große Defekte und Schuppenverletzungen unter Umſtänden ausheilen können. Auch beſitzen die Fiſche ſpeziell gegenüber von Bakterieninfektionen in ihrem Blute beſonders kräftige Abwehrmittel in den darin gelöſten ſogenannten baftericiden Stoffen, deren Wirkung nach den bisherigen Unterſuchungen zu ſchließen ſogar kräftiger iſt, als z. B. bei den Säugethieren. Wenden wir uns nunmehr den Krankheiten der Haut zu, ſo ſehen wir dieſelben hervor— gerufen einmal durch thieriſche und pflanzliche Paraſiten der verſchiedenſten Arten, anderer— ſeits durch mechaniſche und chemiſche Einflüſſe, ſowie durch Temperaturſchwankungen, ſchließ— lich als Begleiterſcheinungen innerer Krankheiten. Mechaniſche Verletzungen. Die mechaniſchen Verletzungen der Fiſchhaut, welche am häufigſten wohl beim Fiſchen entſtehen, beſitzen im Allgemeinen keine große Bedeutung, da die Oberhaut, ſowie die Leder— haut der Fiſche ſich überaus leicht regenerirt, die Verletzungen ſomit ſehr ſchnell und zwar ohne die ſonſt bei den in der Luft lebenden Wirbelthieren ſo häufigen eiterigen Entzündungen ausheilen. Indeſſen bieten dieſelben doch für manche Infektionserreger die Eingangspforten dar, ſo daß, wenn verletzte Fiſche in Aquarien, Hälter oder Winterteiche gebracht werden, gar nicht ſelten zahlreiche und darunter ganz beſtimmte und regelmäßig wiederkehrende In— fektionskrankheiten im Gefolge auftreten. Da ſind einmal die durch Saprolegnien hervor— gerufenen Verpilzungen der Fiſche zu finden, andererſeits eine namentlich in Fiſchhältern faſt ſtets und überall zu beobachtende Erkrankung, welche ſich durch das Aufrichten und Sträuben der Schuppen verräth, und welche durch einen Bazillus verurſacht wird. Ich werde dieſe Krankheitsformen bei den Infektionskrankheiten näher zu ſchildern haben. Die weite Ver— breitung dieſer und anderer Hautkrankheiten lehrt uns aber, daß wir bei der Abfiſchung von Gewäſſern dann, wenn die Fiſche längere Zeit lebend aufbewahrt werden ſollen, möglichſt vorſichtig zu Werke zu gehen haben, um mechaniſche Verletzungen der Haut thunlichſt zu 160 — — vermeiden. Wie es nur möglich iſt, vollkommen unverletzte Fiſche, auch die ſo empfindlichen Weißfiſche, Wochen und Monate lang unverſehrt in Aquarien zu halten, ſo gelingt auch die Ueberwinterung unſerer Zuchtfiſche ohne Abgang nur dann, wenn bei der Abfiſchung der Teiche die Fiſche nicht verletzt werden, d. h. nicht wie das ſo häufig beobachtet werden kann, in die Fiſchfäſſer, auf die ſcharfen Kanten der Oeffnungen derſelben geworfen werden, auf den Sortirtiſchen, an denen ſcharfe Ecken vorhanden ſind, ſich abſchinden und ſtoßen u. ſ. w. Ganz beſonders ſchädlich wirkt in dieſer Beziehung auch das dreiwandige Spiegelnetz, aus deſſen Beutel die Fiſche ſelten unverletzt hervorkommen. Wie groß die Bedeutung ſolcher mechaniſcher Verletzungen beim Fiſchen ſein kann, lehren uns die Fiſchereimethoden in den unteren Donauländern, z. B. in Rumänien, von wo aus wir ſchon längſt mit lebenden Fiſchen in rieſigen Mengen verſorgt worden wären, wenn nicht durch primitive Fangmethoden die Fiſche ſo ſtark verletzt würden, daß ſie weite Transporte lebend nur ſelten überſtehen. (Fortſetzung folgt.) XI. Der Angelſport vor 45 Jahren und heute. Von H. Stork. Unten im binſenbewaldeten See, etwas abſeits der alten, abgebröckelten Feſtungsmauer des Städtchens R., ſchaukeln ſich kleine Wellen und verlieren ſich murmelnd zwiſchen den unterwaſchenen Sandfelſen des Ufers; an dieſem ſtehen drei Männer und ein Knabe, ihre Augen ſind auf einige freie Stellen in den Binſen gerichtet; treten wir näher. Unfern vom Ufer entdecke ich einen Kübel mit Waſſer, in dem ſich müde, matt und marode etliche halbpfündige Brachſen, einige ebenſo große Schleien, einige viertelpfündige Rothaugen und zwei fingerlange Barſche ſchaukeln. Wie ſchon die Kleidung der Angler errathen läßt, ſind es Vergnlgungsſtſcher aus dem nächſt gelegenen Städtchen, die ſich hier unterhalten. Betrachten wir uns ihre Angelausrüſtung etwas näher: der Eine hält eine dünne, circa vier Meter lange, vom Alter und der Sonne gebleichte Stange aus Tannenholz in der Hand; der Zweite ein Seerohr von etwa drei Meter Länge; der Dritte, deſſen Kleidung den wohlhabenderen Kleinbürger verräth, hatte eben ſeine Haſelnußſtange in den Sand geworfen, um eine dickbauchige Porzellanpfeife auszuklopfen, den Waſſerſack abzunehmen und ſeiner braunen Brühe zu entledigen. Alle drei Angler machten den Eindruck des ruhigen, höchſtens in den Schlichen des Rams oder Zwick erfahrenen Kleinbürgers. Mein Gruß wird mit einem mißtrauiſchen Blick und Knurren erwidert, ich begreife wohl, ich bin hier kein willkommener Gaſt, aber Notiz nehme ich hievon keine. Der Knabe zeigt mir die Angelruthe ſeines Vaters, an deren Spitze eine etwa vier Meter lange, gedrehte Schnur, wie ſolche zum Zubinden der Kornſäcke verwendet wird, feſt— gebunden war, daran baumelte im letzten Viertel ein durchbohrter Flaſchenkork und zuletzt ein verroſteter, viel zu großer, ehemals blau geweſener Angelhaken. Eben will ich mit dem zweiten Angler anbandeln, als etwas über meinem Kopfe ſchwirrt, ich drehe mich um und ſehe eine halbpfündige Brachſe im Sande zappeln. Das machte mir Spaß und ich ging weiter mit dem Gedanken: das Fiſchen im See, ſo langweilig es ausſieht, muß doch auch ſeinen Reiz haben. Ein Jahr ſpäter hielt ich mich an der oberen Donau auf; mir war zu ſchwül im Hauſe und ich bummelte daher an dem Fluß entlang. Es dauerte nicht lange, da raſchelte etwas in den Weidenbüſchen — zwei Angler waren's, mein alter Haarkünſtler mit einer mächtigen, runden Hornbrille auf dem unteren Theil ſeines Kupferbergwerkes und ein Cereviskäppchen im Nacken; dicke Schweißtropfen ſtanden ihm im Geſicht. Nebenan war ein zuſammenlegbarer Stuhl ähnlich denen auf den Dampfſchiffen. Der dicke Mann lächelte verlegen und meinte: ich hab's nimmer ausg'halten in meiner Bude. „Ich auch nicht“, ſagte ich und beſah mir ſeine Angelruthe; es war ein vier Meter langes, ſchwarzes Pfefferrohr, oben mit einem großen Ring von Horn, durch dieſen lief eine gedrehte Schnur bis an den Handgriff. Hier waren zwei etwas hervorſtehende Nägel eingeſchlagen und auf dieſen noch ungefähr fünf Meter 3 Schnur aufgewickelt, die er beliebig ablaſſen konnte. 161 — in ch Alſo ſchon ein Fortſchritt im Angelfport, über welchen ich ihm mein Kompliment machte. Der andere Angler hatte eine, wie er ſagte, von einem Tiſchler fabrizirte Fichten⸗ ſtange von ſchwerem Kaliber, feine fünf Meter lange Schnur war nur oben angebunden und daran ein Floß von der enormen Größe einer Spalirbirne, vorne eine Flintenkugel und ein Angelhaken Nr. 1/0 mit Wurm. Dieſen warf er einige Meter weit flußaufwärts ein, ließ ihn dann ſinken und ſoweile von der Strömung herabtreiben, als es ihm die Schnur erlaubte, dann warf er wieder vor! Neuem aus. Im Gebüſch ſah ich etwas glänzen, es waren drei Barben, von denen ein. e etwa vier Pfund hatte, ſie gehörten dieſem Glücklichen. 15 Jahre ſp⸗ ater, gegen Ende des franzöſiſchen Krieges, ſtand ich wieder an den Ufern der oberen Dong eu und zwar bei der Feſtung U., in welcher über 20 000 gefangene Franzoſen, meiſt Turkos, Anſan terte, Artillerie, auch Araber in Kaſematten und unter Zelten untergebracht lagen. Am Ufer der Donau ſtanden franzöſiſche Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten reihen- weiſe neben einander und fiſchten mit fünf bis ſechs Meter langen, leichten Schilfrohrruthen, die ſie ſich, wie ſie mir ſagten, dutzendweiſe von Straßburg kommen ließen. Am Ende der nadelfein en Ruthenſpitze befand ſich eine vier- bis fünffach gedrehte, ca. ſieben Meter lange Roßhaarr ſchnur angebunden, daran ein Federkiel, nach dieſem ein feines, kleines Schrot, dann ein 20-25 Meter langes, einfaches, ſage einfaches Roßhaar, daran ein kleiner Angelhaken Nr. 8 opder Nr. 10 mit Brodkügelchen aufgeſteckt oder mit geſtocktem Blut umwickelt. (Pines Tages kam der Vorſtand der Fiſcherzunft ganz außer Athem zu mir und ſagte: „So EDinn es nicht fortgehen mit den verflixten Franzoſen, die fangen uns ja alle Fiſche weg; Anfanggs gaben wir aus Mitleid Erlaubniß, in der Meinung, mit ſo kleinen Angeln und den ſchwagehen, feinſt geſpitzten Ruthen und einfachem Roßhaarvorſchlag können ſie höchſtens finger- langeue Lauben fangen, allein ſie fangen mit denſelben Naſen, Barben, Brachſen, Frauenfiſche, Aitl in ze. bis zu drei Pfund; man ſollte es nicht glauben, aber wir haben's mit eigenen Augen zu ib finſerem Erſtaunen geſehen.“ 9 Ich ging mit dem Fiſcher an's Ufer und überzeugte mich hievon, dann trug ich einem fiſängdenden höheren Offizier die Beſchwerde des Fiſchermeiſters vor. Er erwiderte mir mit der grirf zßten Artigkeit, er und feine Kameraden ſeien bereit, die Fiſche zu bezahlen oder Angel- kaEirten zu löſen, deren Werth zu beſtimmen, ſie den Fiſchern überlaſſen, auch wollen ſie für dil e fiſchenden Soldaten auf ihre Koſten Karten löſen; damit waren die Fiſcher ſehr zufrieden. chf Ich erwähne dieſen Fall als Erinnerung nicht nur des liebenswürdigen Benehmens ander Franzoſen, ſondern auch des damaligen Standes des Angelſports wegen. Luxus in Angelgeräthen war keiner vorhanden, aber man lernte von den Franzoſen, mit den feinſten Ruthen, feinſten Angeln und Vorſchlägen auch größere Fiſche fangen. Vor ſieben Jahren fiſchte ich in Poicy an der Seine, einige Stunden von Paris, und über— zeugte mich, daß auch damals noch auf dieſelbe SE von den Franzoſen und Franzöſinnen gefiſcht wurde, wie anno 1870. Einige Jahre ſpäter wurde ich mit einem Engländer bekannt, der lediglich zu ſeinem Vergnügen auf Angelſport reiſte. Ich beſuchte ihn in ſeinem Hotel und hatte Gelegenheit, nicht nur die Mannigfaltigkeit und Feinheit ſeiner Ausrüſtungen für den Fang aller Arten von Fiſchen, ſondern auch die große Ordnungsliebe zu bewundern, mit welcher alle dieſe Gegenſtände in größeren und kleineren Behältern, das Ganze in einem verſchließbaren Koffer auf's Praktiſchſte und Sorgfältigſte aufbewahrt waren. Anfangs verhielt ſich der Herr ziemlich reſervirt, nachdem er ſich aber nach und nach von meinem großen Intereſſe überzeugt hatte und ſah, daß er es nicht mit einem Schmarotzer zu thun hatte, legte er die Steifleinwand ab und war ſo liebenswürdig, mich jedesmal zu ſeinen Fiſchzügen einzuladen. Dieſem Herrn verdankte ich außerordentlich viel an praktiſchem Wiſſen, betreffend Aus⸗ werfen der Leine, Anköderung, Drill, Landung, Platzwahl ꝛc. ꝛc. Später trennten uns unſere Lebenswege und wir ſchieden als Freunde und mit herzlichem Bedauern. Von nun an widmete ich mich mit Vorliebe und beſſerem Verſtändniß dem Angelſport und mit größerem Intereſſe dem Abſatz von beſſeren Angelgeräthen. Die vorſtehenden Epi— ſoden habe ich deßhalb mitgetheilt, weil fie beſonders typiſch für die früheren Verhältniſſe Deutſchlands im Fiſcherſport waren. Es war das vor ca. 40 Jahren, die Zeit des größten \ 16% mA \ Niederganges der Fiſcherei überhaupt, in welcher weder bei den Behörden noch im Publikum irgend ein Intereſſe für die Förderung der Fiſcherei vorhanden war, in welcher Waſſergeſetze ent⸗ ſtehen konnten, die der Fiſcherei prinzipiell die letzte Stellung gegenüber anderen Waſſernutzungen anwieſen; es war das aber auch die Zeit, in welcher die erſten kleinen Vereine ent⸗ ſtanden, damals allerdings lediglich zur Hebung des Fiſchereiſportes, unter ihnen einer der älteſten, der ſchon im Jahre 1852 begründete Münchner Anglerclub, der Vorläufer Des heutigen Bayeriſchen Landesfiſchereivereins. 5 Vor 45 Jahren fiſchte man bei uns, wie wir Eingangs diefes erfahren haben, faſt ausſchließlich mit den primitivſten Geräthen, Netzfiſcherei war Sache der Profeſſionsfiſcher, welche auch Legangeln mit lebenden Fiſchchen machten, feinere Ruthen mit Laufringen und Haſpel kannte ſicherlich noch Niemand, wer nicht in England geweſen oder mit den paar fiſchenden Engländern verkehrt hatte; von Spinnfiſcherei war noch keine Spur, die Flugangel mit der künſtlichen Fliege war den meiſten ein ſpaniſches Dorf. Die Wenigen, welche aus alten Kloſterbüchern etwas hievon geleſen oder von Engländern gehört, hielten dieſe Fiſcherei für ein Hirngeſpinſt. Unter Metallſpinnern kannte man nur den Löffel, allein dieſer war den Bodenſeefiſchern zu theuer, ſie verwendeten daher Blechſtreifen, in welche ſie einige Angeln ein⸗ lötheten. Geklöppelte präparirte Seidenſchnüre kannte noch Niemand; die ganze Au srüſtung eines Anglers (deutſche Sportangler gab es überhaupt noch nicht), koſtete damals etliche Kreuzer; wer hätte ſich die Mühe nehmen wollen, die Fiſche ſelbſt zu fangen, das! Pfund Brachſen z. B. koſtete ja nur einen halben Batzen, auch andere feinere Fiſche kaufte nan um einen Purzelbaum, beſonders in kleineren Städten und auf dem Lande, wo kein Verdieliſt und das Geld ſehr rar war. Brachſen kauften die Landleute im Sommer häufig, nicht um ſie zu eſſen, ſondern um mit dem Fette derſelben ihr Vieh einzureiben und, wie ſie ſagten“, da⸗ durch vor Mücken zu ſchützen. u Ziehen wir nun den Vergleich der oben geſchilderten Zeiten mit den heutigen Ar ıgel- ſportverhältniſſen, ſo entrollt ſich ein Bild, welches ſich vor 40 Jahren noch Niemand geträk mt hätte. Gleich wie in beinahe allen Zweigen der Induſtrie und des Handels ſich Deutſchlahnd nach langer Nacht jetzt eine imponirende Stellung unter den ziviliſirteu Völkern erobert hat, ſo hat auch im Angelſport der deutſche Michel aufgehört. Am heutigen „Sportangle,t” hat alles Spießbürgerliche ſein Ende; „praktiſch“ iſt ſeine Deviſe und das ſehen wir den ſeiner Kleidung und Ausrüſtung: ſeine Angelruthe iſt nicht mehr aus Fichtenholz, fonderl® aus Stahl, aus geſpließtem Bambus, aus Tonkin- oder indiſch Rohr, auch aus Hykory oder, Lanzenholz, immer aber zuſammenlegbar aus drei bis vier Theilen und ſtets mit Laufringen und Haſpel verſehen; meiſtentheils iſt die Ruthe in ſolidem Tuchſack verſorgt, an welchem. ein Riemen zum über die Schulter hängen angebracht iſt; gedrehte Schnüre verwendet längſt— kein Angler mehr, ſie ſind jetzt erſetzt durch geklöppelte von Seide. Ein Lendengürtel trägt den praktiſchen Blechbehälter, gleich geeignet für Unterbringung von Formalin-Köderfiſchchen, Taufröſchchen, Würmern ꝛc., wie für lebende Heuſchrecken. An demſelben Gürtel iſt ein Haken, an welchem das zuſammenlegbare oder auch teleſkopiſch eingerichtete Unterfangnetz oder der Landungshaken eingehängt ſind. Auf dem Rücken der unentbehrliche Ruckſack, darin mehrere Taſchen, zum Theil für Proviant, zum Theil für Fliegenbuch für künſtliche Fliegen und Inſekten, Behälter für künſtliche Spinner, für Haſpel, Schnüre, Blei und andere Uten— ſilien. Die Fiſche werden in wollene Tücher gewickelt in Mitte des Ruckſackes untergebracht, daneben auch die waſſerdichten Kautſchukſtrümpfe oder Stiefeln des Anglers, der in Gebirgs- bächen oder Flüſſen fiſcht und dieſelben trockenen Fußes überſchreiten will. Wer aber dieſes nicht will, der hat eine Traverſe bei ſich, vermittelſt welcher er jede gegenüberliegende Flußſtelle, ohne hinüberzugehen, von diesſeits befiſchen kann. Aus Allem dieſen iſt zu erſehen, welcher Luxus, welche Verfeinerung ſich des Angel— ſportes heute bemächtigt hat. Eine mäßige Ausrüſtung erfordert 20—30 Mk, eine beſſere ſchon 60—80 Mk., eine ſehr feine, für alle Vorkommniſſe eingerichtete 100 —200 Mk. Ausrüſtungen zum Angeln bei überſeeiſchen Expeditionen oder für arktiſche Gewäſſer erfordern beſondere Sorgfalt, beſondere Verpackung und größere Apparate; dieſelben belaufen ſich zuweilen auf 800— 1000 Mk. Wir können annehmen, daß in Deutſchland allein einige tauſend Geſchäfte neben ihren anderen Artikeln auch Angelgeräthe führen, ungefähr 300—400 ver- = - * N; * D e e eee —— 1 * 1 163 — 4—ͤ— a a u u ſchleißen die feineren Angelgeräthe neben Jagdartikeln und anderen Sportgeräthen; täglich wächſt die Zahl. der Angler und mit ihnen die Bedürfniſſe an Angelgeräthen. Gegenden, y welche bisher höchſt ſelten der Fuß eines Fremden betreten und in denen die Fiſchwaſſer früher nahezu werthlos und total verwahrloſt waren, werden heute von Sportanglern be— ſucht, welche treu dem Grundſatze: „Vermehren und hegen“, die entvölferten Waſſer neu beſetzen und Verdienſt in's Land bringen; deßhalb iſt auch der echte Sportangler überall gerne geſehen, denn er iſt kein Raubritter und ſchont ſeine Waſſer! Es liegt auf der Hand, daß im Verhältniſſe Handel und Induſtrie an dem Aufblühen dieſes Sportes theilnehmen, eifrig wird in größeren Spezial-Angelgeräthegeſchäften Deutſch— lands an Verbeſſerungen jeder Art gearbeitet und ſchon heute gehen für Tauſende von Mark deutſche Angelgeräthe nach England, nach Frankreich, nach Rußland und anderen Ländern, denn auf der ganzen Erde verbreitet ſich dieſer Sport mit rapider Schnelligkeit; wünſchen wir ihm Petri Heil! XII. Vermiſchte Mittheilungen. Zur Frage der Fiſchzälle. Soll ein Schutzzoll für Fiſche eingeführt werden? Dieſe Frage beſchäftigte am Montag, den 4. März, den Oſtpreußiſchen Fiſchereiverein in einer mehr als 3½ ſtündigen Monatsſitzung. Die Verſammlung war ungewöhnlich zahlreich beſucht. Auch eine Anzahl Berufsfiſcher war erſchienen. Das Referat erſtattete Herr General— ſekretär Dr. Böhme vom Oſtpreußiſchen landwirthſchaftlichen Centralverein. In mehr als einſtündigen Ausführungen ſuchte zunächſt der Herr Referent unter Zugrundelegung der Ver— handlungen des Deutſchen Fiſchereivereins über die gleiche Frage vom 10. April 1900 und des Deutſchen Seefiſchereivereins vom 21. und 22. Februar 1900 darzuthun, daß das Intereſſe der heimischen Fiſchproduktion einen Zollſchutz erheiſche. Bei einem Durchſchnitts verbrauch von 6 ½ Pfund Fiſchfleiſch jährlich pro Kopf der Bevölkerung ergebe ſich ein Geſammtkonſum von 3 400 000 Centner, davon entfallen zwei Millionen auf Seefiſche, die Hälfte auf deutſche, die andere auf importirte, und es verbleiben 1 400 000 Centner Süßdwaſſerfiſche. Dieſer Bedarf könne im Großen und Ganzen aus den heimiſchen Gewäſſern gedeckt werden, ſo daß die Einfuhr, die ſich in 15 Jahren von 139 000 auf 544 000 Centner geſteigert habe, ſehr wohl eine Beſchränkung ertragen könne und müſſe. Rußland ſei ein beſonders gefährlicher Nachbar in Folge ſeines enormen, ſchier unerſchöpflichen Fiſchreichthums. Für den Zoll kommen hauptſächlich in Betracht Karpfen, Schleie, Zander, Lachſe und Aale. Bezüglich des Karpfens glaubt Redner unbedingt Zollſchutz verlangen zu müſſen, zumal ſich die Einfuhr an Karpfen von 2 323 000 kg im Jahre 1896 auf 5 561 000 kg im Jahre 1898 gefteigert habe, und da ſich die heimiſche Karpfenproduktion leicht und ſtark vermehren laſſe. Schleie will Referent zollfrei laſſen, da die heimiſche Produktion den Bedarf nicht decke und nicht fteigerungs- fähig ſei. Dagegen verlangt er einen „ſtrammen“ Zoll auf ruſſiſchen Zander, der in un— geheuren Quanten zu lächerlich geringem Preiſe und in minderwerthiger, manchmal direkt gefährlicher Qualität von Rußland auf den deutſchen Markt geworfen werde; zu 35 bis 40 Mk., ja ſelbſt zu 26 Mk. pro Zentner werde dieſer Fiſch in Berlin verauktionirt. Der Zoll werde zwar den Zander vertheuern, es ſei aber kein Schade, wenn der Zander auf dem Tiſch des „kleinen Mannes“ durch irgend einen, jetzt vielleicht weniger beliebten, aber auch recht wohlſchmeckenden deutſchen Fiſch verdrängt werde. Lachs und Aal, deren Fang in deutſchen Gewäſſern immer mehr zurückgehe, will Redner zollfrei laſſen, ebenſo Krebſe. Einen Zoll aber für alle gefrorenen Fiſche könne man um ſo mehr einführen, als ja auch Rußland ſchon jetzt Zoll auf deutſche Fiſche erhebe und dieſen in letzter Zeit ſogar von 27 auf 40 Kopeken pro Pud (von 2 auf 3 Mk. pro Zentner) erhöht habe. Ueber die Höhe des Zolls möchte Referent nickt ſprechen, er iſt der Meinung, daß er ſich je nach der Ermäßigung des ruſſiſchen Zolls zu richten, alſo z. B. bei Wegfall des ruſſiſchen Zolls 15 Mk., ſonſt 20 Mk. pro Zentner zu betragen habe. Referent beantragt ſchließlich, den Bundesrath zu erſuchen, bei den bevor— ſtehenden Handelsvertragsverhandlungen auf einen Zoll für lebende Karpfen und auf gefrorene andere Süßwaſſerfiſche mit Ausnahme von Lachs und Aal hinwirken zu wollen. Nach einem zu entgegengeſetzten Anträgen gelangenden Korreferat eines Fiſchhändlers beſchloß die Ver⸗ 164 ſammlung, einen Antrag des Herrn Hübner⸗Thalmühle anzunehmen, dahingehend, daß der rüſſiſche Fiſchzoll aufgehoben oder aber, falls Rußland ſich dieſer Forderung gegenüber ab⸗ lehnend verhält, auf ruſſiſche Fiſche ein deutſcher Zoll gelegt wird. Die Verzollung von lebenden Fiſchen. (Nachtrag zu den Artikeln in Nr. 6 und 7.) Zur Frage der Verzollung lebender Fiſche möge noch folgende Ergänzung nachgetragen werden. Nach einer Mittheilung des kaiſerlich deutſchen Konſulats in Wien findet bei lebenden Fiſchen, welche aus Ländern, die — wie Deutſchland — Handelsverträge mit Oeſterreich-Ungarn ge⸗ ſchloſſen haben, eingehen, eine Gewichtsermittlung nicht ſtatt, da der Import zollfrei iſt. Bei lebenden Fiſchen, welche aus anderen Ländern eingeführt werden, wird das Gewicht als maßgebend angenommen, welches in dem Frachtbrief bei Eiſenbahnbeför⸗ derung oder in dem Konnoſſement bei Schiffsbeförderung angegeben iſt. In den übrigen Fällen, wo es erforderlich wird, das Gewicht der eingeführten lebenden Fiſche zollamt⸗ lich zu ermitteln, wird der Behälter, in dem ſich die Fiſche befinden, mit den Fiſchen darin und dem ſonſtigen Tara gewogen und von dem ganzen Bruttogewicht iſt dann der Zoll zu entrichten. Maßnahmen gegen ein weiteres Vordringen der Krebspeſt. Unter obigem Titel bringt die „Balt. Wochenſchr.“ aus der Feder des Herrn M. v. Zur-Mühlen folgenden be⸗ achtenswerthen Artikel: Zwar habe ich in der Nr. 51 der „Balt. Wochenſchr.“, Jahrgang 1900 (cf. auch Nr. 286 des „Rig. Tagebl.“ des vorigen Jahrganges) über die Unterſuchungen Profeſſor Hofer's bereits referirt und darauf aufmerkſam gemacht, daß wir in dem unge⸗ löſchten Kalk ein Mittel beſitzen, mit deſſen Hilfe es vorausſichtlich gelingen dürfte, das Aufwärtsdringen der Krebspeſt in den bereits infizirten Flußgebieten zu verhindern. Ich möchte jedoch beim Nahen des Frühjahrs, mit dem uns ein weiteres Vordringen der Krebspeſt droht, nicht verſäumt haben, die Herren Beſitzer krebsführender Gewäſſer nochmals zu bitten, im erforderlichen Falle dieſes Mittel ja nicht unverſucht zu laſſen. Bei richtiger Anwendung kann der erzielte Gewinn ein ſehr bedeutender ſein, wogegen die dabei in Frage kommenden pekuniären Opfer, wenigſtens bei kleineren Flüſſen, kaum nennenswerth fein dürften. Die näheren Angaben finden ſich in dem oben citirten Aufſatz der „Balt. Wochenſchr.“. In dieſem habe ich auch darauf hingewieſen, daß die Krebspeſt in noch nicht infizirte Gewäſſer in erſter Linie durch Menſchen übertragen wird, und zwar vielfach durch die Krebsfänger, die von Waſſer zu Waſſer wandern und mit ihren Geräthen, an denen Theile erkrankter Krebſe haften ge- blieben ſind, die Anſteckungsſtoffe verbreiten. So iſt z. B. in den letzten zwei Jahren in mehreren, in der Nähe des Gutes Gothenſee gelegenen Seen, die nicht mit Flüſſen in Ver⸗ bindung ſtehen, die Krebspeſt ausgebrochen. Bei näherer Nachforſchung habe ich in Erfahrung gebracht, daß an der Elwa anſäſſige Leute, die ſich dort eifrig mit dem Krebsfang beſchäftigten, öfters auch in dieſen Seen mit denſelben Geräthen gekrebſt haben. Da nun hier die Zeit des Ausſterbens der Krebſe gleich auf diejenige folgt, wo die Thiere in der Elwa zu Grunde gingen, und ein Jeder wohl aus Erfahrung weiß, wie wenig ſauber unſere Fiſcher mit ihren Geräthen umgehen und was Alles an denſelben haften bleibt, ſo ſcheint mir die Annahme durchaus berechtigt, daß wir es in dieſem Fall mit einer Uebertragung der Krankheit durch dieſe an der Elwa anſäſſigen Krebsfänger zu thun haben. Eine böswillige Abſicht liegt ſicher nicht vor, da die Betreffenden ſich in erſter Linie am meiſten ſelbſt geſchädigt haben; auch hatten ſie ſicher keine Ahnung von der Urſache dieſer Krankheit, über die ſelbſt wir erſt in den letzten Jahren durch Profeſſor Hofer's Unterſuchungen aufgeklärt worden ſind, immerhin beweiſt uns dieſes Beiſpiel, wie richtig es iſt, ſtreng darauf zu achten, daß ja keine Krebsfänger mit bereits an anderen Orten benutzten Netzen und Reuſen zum Fange zugelaſſen werden. Bei der einfachen Konſtruktion aller beim Krebſen erforderlichen Utenſilien und bei der geringen Mühe ihrer Her- ſtellung dürfte ein ſolches Verbot keineswegs auf großen Widerſtand bei den Krebsfiſchern ſtoßen. Von der Regenbogenforelle. Vor Jahren ſind vom Fiſchgut Seewieſe einige Hundert Iridea-Brut in einen Nebenbach der fränkiſchen Saale eingeſetzt. Davon ſind in dieſem Bache zwei Stück von je / Pfund im folgenden Jahre gefangen. Später iſt kein Fiſch dieſer Art weiter beobachtet worden. Wohl aber werden ſolche in der fränkiſchen Saale gefangen. Wie P. M. in ſeinem Aufſatze „Salmonideneinſätze“ in Nr. 4 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ ſehr richtig bemerkt, iſt es außerordentlich ſchwierig, vom Berufsfiſcher Auskunft über außergewöhn⸗ liche Fänge zu erhalten. Nur ſehr langſam gewinnt man das Zutrauen des Berufsfiſchers e * 4 5 x 1 na £ de um N BR re. eu D eee eee e FE 105 — einerſeits, andererſeits macht man die Erfahrung, wie ſelten ein wirkliches Jutereſſe an Neu- einſührungen vorhanden iſt. Durch obigen Einſatz ſowohl, wie durch Ungufmerkſamkeit beim Abfiſchen der Teiche iſt eine ganze Zahl Iridea in die Saale gelangt. Wenigſtens läßt ſich das heute feſtgeſtellte Vorkommen auf keinen anderen Grund zurückführen. Es werden that⸗ ſächlich nunmehr in der Saale Regenbogenforellen alljährlich gefangen, und zwar dehnt ſich das Vorkommen auf eine Strecke von 26 Kilometer aus — von der Mündung bis gegen Hammelburg, Da die Berechtigungen ſehr verzettelt find (an manchen Strecken find Ufer- berechtigungen), ſo kann man ſich leicht vorſtellen, wie ſchwierig es iſt, ſichere Nachrichten zu erhalten. Das ſteht aber feſt: Es werden jährlich Fiſche gefangen, und zwar oberhalb, wie unterhalb Seewieſe. Bis jetzt iſt nicht feſtgeſtellt, ob der Fiſch zum Laichen in die einmündenden Bäche ſteigt; der gelegentliche Fang im unteren Laufe des Fiſchbaches hängt lediglich von der größeren oder geringeren Trübung der Saale ab. Im Main iſt in hieſiger Gegend meines Wiſſens keine Iridea gefangen, wohl aber in der unteren Sinn, welche ſich in die Saale kurz vor deren Mündung ergießt. Daraus iſt aber durchaus nicht zu folgern, daß die Iridea ſich nicht im Main halten würde. Wir ſind in Bayern in der glücklichen Lage, in keiner Hinſicht, das Ausſetzen der Iridea betreffend, behindert zu ſein, und ſo hat ſich denn auch die k. Bade⸗ direktion Kiſſingen entſchloſſen, die dortige Saale mit Iridea zu beſetzen. Unter Aufwendung von 200 Mk. ſind im vorigen Herbſt 200 Setzlinge von über 10 Centimeter und 30 Stück große Fiſche in die Kiſſinger Saale gebracht, wozu der Landesfiſchereiverein die Hälfte der Koſten beigeſteuert hat. von Derſchau. Die Regenbogenforelle hat ſich in der unteren Tauber in Baden und in einem Zufluß derſelben, dem Brehmbach, eingebürgert; ſie wird dort in größerer Anzahl und bis zwei Pfund ſchwer gefangen. Ich wünſchte auch, über ihre Laichplätze berichten zu können, dieſelben konnten indeſſen bisher nicht ermittelt werden, doch müſſen die Fiſche ohne Zweifel im Brehmbach gelaicht haben, da ſie in dieſem in jeder Größe gefangen werden, obſchon während vier Jahren das Ausſetzen unterblieben iſt. Entgegen anderweitigen Erfahrungen findet man die Iridea hier hauptſächlich an den Mühlwehren und anderen raſch fließenden Strecken. Ihr Geſchmack iſt ganz gleich demjenigen der im gleichen Waſſer gefangenen Bach⸗ forellen, auch deren Abſatz ebenſo leicht. K. Fiſchereilehrkurs in Erlangen. Am 15. und 16. April cr. wird in Erlangen ein Lehrkurſus für praktiſche Fiſchzucht ſtattfinden, den die Herren Prof. Dr. Fleiſchmann, Dr. Zander und Stadtkämmerer Colb abhalten werden. Nähere Mittheilungen find im betreffenden Inſerat. dieſer Nummer enthalten. XIII. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll über die am 14. Januar 1901 zu Dortmund abgehaltene Vorſtandsſitzung. Anweſend: Der Vorſitzende, Geh. Regierungsrath Dr. Federath; die Vorftandsmitglieder Landrath von Ditfurth, Schloßhauptmann v. Lengerke, Amtmann Opderbeck und Ober- fiſchmeiſter Baurath Nuyken. Außerdem beehrten die Verſammlung mit ihrer Anweſenheit die Herren Landeshauptmann Holle, Regierungsrath Haxter als Vertreter des Herrn Regierungspräſidenten zu Arnsberg, Polizeiaſſeſſor Kienitz als Vertreter des Herrn Oberbürgermeiſters zu Dortmund, Reichs- freiherr Clemens von Fürſtenberg aus Paderborn und Freiherr von Martels aus Münſter. Der Vorſitzende begrüßt und beglückwünſcht die Anweſenden zur erſten Sitzung im neuen Jahre, von dem er eine erhebliche Förderung der Fiſcherei im beſonderen Hinblick auf die heute hier fortzu- ſetzenden Verhandlungen zur Nutzbarmachung des Dortmund⸗Emskanals glaubt erwarten zu dürfen. Er theilt jodann mit, daß die Herren Landrath von Borries, Fabrikant Lohmann und Oberpräſidial— rath von Viebahn, krankheitshalber bezw. dringender Dienſtgeſchäfte wegen ſich entſchuldigt hätten und von dem Ehrenmitgliede, Wirkl. Geh. Oberregierungsrath Overweg ein Dankſchreiben für die Ehrenurkunde eingegangen ſei, welches ihm Veranlaſſung gäbe, die großen Verdienſte des genannten Herrn auch um die fiſchereilichen Intereſſen der Provinz Weſtfalen nochmals dankend hervorzuheben. „Sodann berichtet der Vorſitzende über eine Vorbeſprechung, welche am Abend vorher in Ausführung des Beſchluſſes der vorigen Sitzung, betreffend zweckmäßigſte Organiſation der Otter⸗ vertilgung in der Provinz, ſtattgefunden hätte und dankt den Herren Freiherrn von Fürſtenberg und von Martels für ihr Erſcheinen und die Rathſchläge, welche dieſe beiden hervorragenden Sach⸗ verſtändigen in bereitwilligſter Weiſe ertheilt hätten. Es ſei beſonders erfreulich, daß beide Herren 166 — — ſich durchaus im Einverſtändniß befunden hätten, weil dadurch das Vorgehen des Vereins erleichtert und die Gewähr für den Erfolg gegeben ſei. Von beiden Herren ſei eine Verminderung des Otters in der letzten Zeit beobachtet worden, eine Thatſache, die, wie der Vorſitzende aus Zeitungsberichten nachweiſt, auch anderswo, namentlich in Rußland, feſtgeſtellt worden ſei. Aus dieſem Grunde ſchon dürfte ſich die Beſchaffung einer Ottermeute nicht empfehlen, auch ſprächen dagegen die großen An⸗ ſchaffungs⸗ und Unterhaltungskoſten und die Schwierigkeit, ſie rechtzeitig an Ort und Stelle zu ſchaffen und dort richtig zu führen. Da der Otter ſehr häufig und auf große Strecken wechsle, ſei die Ausſicht, ihm mit der Ottermeute beizukommen, ſehr gering, wenn dieſe erſt weiter hergeholt werden müſſe. Dagegen empfehle es ſich ſehr, beſonders Müller und Müllerknechte für den Fang zu intereſſiren, der mittelſt Eiſen ſehr gut auszuführen ſei, wenn nur das Verſtändniß für das Thier und ſeine Gewohnheiten vorhanden wäre. Gerade die Mühlen ſeien die gegebenen Fangſtellen, weil der Otter hier aus dem Unter⸗ in das Oberwaſſer wechſeln müſſe und die Ausſtiege leicht erkennbar ſeien. Da der Otter ſich ſehr häufig löſe, ſo wäre aus der Loſung auch die Anweſenheit eines Otters leicht feſtzuſtellen. Um diejenigen Perſonen zu ermitteln, welche an der Otternvertilgung ſich beſtändig betheiligen würden, ſei an die Einzelvereine geſchrieben, und ſei auch ſchon eine größere Zahl benannt worden. Dieſen Perſonen ſolle eine genaue Inſtruktion gegeben und ſollen fie im Legen der Fallen örtlich durch die Fiſchmeiſter Galle in Fuelbecke bezw. Huber in Hamm unter⸗ wieſen werden, nachdem die Letztgenannten wiederum vorher durch die Herren Freiherren von Fürſtenberg und von Martels auf alle beim Fang zu beobachtenden Einzelheiten aufmerkſam gemacht worden wären, wozu ſich beide Herren in dankenswertheſter Weiſe bereit erklärt hätten. Der Fiſch⸗ meiſter Galle ſei zur Bereiſung des ſüdlichen Theiles, Huber für den nördlichen Theil der Provinz in Ausſicht genommen. Die durch die Beſchaffung der erforderlichen Fallen entſtehenden Koſten würden vom Vereine zu tragen ſein. Es fand darauf eine außerordentlich lebhafte Erörterung über den Gegenſtand ſtatt, welche allgemeines Einverſtändniß mit den vom Vorſitzenden gemachten Ausführungen ergab. Bemerkens⸗ werth für die Lebensgewohnheiten des Otters iſt noch, daß er im nordweſtlichen Münſterlande keine Baue hat und von Holland her in die Vechta, Dinkel und die verſchiedenen Aaen einwandert, wie Herr Freiherr von Martels ausführte, während er nach den Erfahrungen des Herrn von Ditfurth in der Weſer Baue anlegt und von hier aus bis über den Teutoburger Wald wechſelt, wobei er auch Haſen gegriffen haben ſoll. Herr von Lengerke hält es für wünſchenswerth, in Anſehung der großen Strecken, auf welche der Otter wechſelt, mit den Nachbarprovinzen Hand in Hand vorzugehen, da dann eine größere Sicherheit für die dauernde Vertilgung des Otters gegeben ſei. Der Vor- ſitzende erkennt dieſen Standpunkt als theoretiſch richtig an, weiſt aber auf den ſeitherigen ab- lehnenden Standpunkt der betreffenden Vereine und die früheren vergeblichen Verſuche hin, welche bezüglich der Uebernahme eines Theils der Koſten des Otterjägers Seitens der angrenzenden Provinzen gemacht worden wären. Man möge zunächſt von weiteren bezüglichen Verſuchen ab- ſehen und ſich auf ſich ſelbſt verlaſſen; habe ſich das jetzige Vorgehen bewährt, ſo werde es an der Zeit ſein, die Nachbarvereine zu gleichen Schritten zu veranlaſſen. Der Herr Landeshauptmann iſt hiermit einverſtanden und glaubt, daß namentlich Hannover im Hinblick auf die 1000 Mark, welche die Provinz Weſtfalen für Lachsbrutausſetzung dahin beiſteuert, es an dem Entgegenkommen nicht werde fehlen laſſen, weil die Vertilgung des Otters gerade auch der Lachszucht zu Gute komme. In Betreff der von der Provinzialverwaltung bewilligten Prämien für Ottervertilgung bemerkte Herr Landeshauptmann Holle noch, daß in der letzten Zeit hiefür 200 Mk. vorgeſehen ſeien und hiervon im Jahre 1898 nur 102,50 Mk. und im Jahre 1899 170 Mk. verbraucht worden wären. Solche Erſparniß wäre er gern bereit, dem Fiſchereiverein zu überreichen, auch halte er es für gerechtfertigt, wieder einen höheren Betrag im Etat vorzuſehen, wo in der vorberathenen Art vor⸗ gegangen werden ſolle und hieraus größere Koſten erwachſen würden. Der Vorſitzende betont noch, wie wichtig es gerade bei dieſem Vorgehen ſei, daß die Otter-Prämiirung ganz in die Hände des Vereins gelegt werde. Darauf wurde dieſe Angelegenheit verlaſſen und vom Herrn Freiherrn von Fürſtenberg auf einige Mißſtände hingewieſen, welche ſich bei den Dubbeloh-Teichen bei Paderborn, zu deren Anlage der Verein ſeiner Zeit eine Beihilfe bewilligt habe, herausgebildet hätten. Da die Angelegenheit im Augenblicke nicht klar geſtellt werden kann, wird Herr von Fürſtenberg erſucht, ſich um eine Verbeſſerung in dem von ihm vorgetragenen Sinne bei der Stadtvertretung zu bemühen, auch will der Vorſitzende aus den Akten feſtſtellen laſſen, ob der Verein ſich bei der Bewilligung der Beihilfe das Recht einer Einwirkung auf den Betrieb und die Unterhaltung der Teiche vorbehalten habe. Es wird nunmehr in die Tagesordnung eingetreten und zu Punkt 1 „Unterſtützungsgeſuche für das Jahr 1901“ vom Vorſitzenden mitgetheilt, daß die nachſtehenden Beihilfen erbeten ſeien und zwar vom Kreisfiſchereiverein Arnsberg 200 Mk. vom Fiſchereiverein Minden⸗Ravens- 5 1 Brilon . 250 | gegn N HEUTE Meſchede . 230 Kreisfiſchereiverein Paderborn . 300 „ ” " 77 77 ei Hamm .350 „ 5 5 Lüdinghauſen 150 „ „ Fiſchereiverein Rüthen. . 150 „ | 5 0 Se A ; 05 > 8 er Lüdenſcheid. . 350 „ | © teinfurth . 300 „ £ N Schalksmühle 150, „ Fichereiverein nn 1 300 g 0 Bere 150 „ | 10 h Ruhr Lenne .1 n „Kreisfiſchereiverein Olpe . . 200 „ ö 1 Kreisfiſchereiverein Siegen . 100 ES „ Fiſchereiverein Geſeke . 80 „ Summa 4060 Mk. e e e 8 RL ER eee dr > ang 1 * N er S. e ee e eee a U a ” Pier ee De! 6 W. . er sent 167 Iron Hiezu ift zu bemerken, daß in den für den Fiſchereiverein Minden⸗Ravensberg erbetenen 550 Mk. die für den Fiſchereiverein für das Elſegebiet beantragten 300 Mk. und ebenſo die für den Kreisfiſchereiverein Wiedenbrück beantragten 100 Mk. enthalten ſind. Da beide Vereine dem Verein Minden⸗Ravensberg angeſchloſſen ſind, ſo kann die von ihnen beantragte Summe nur durch den Verein Minden⸗Ravensberg ihnen zugehen. In Betreff der vom Verein Milspe erbetenen, verhältnißmäßig hohen Summe von 300 Mk. ſoll der Verein zunächſt um einen ausführlichen Bericht über ſeine bisherigen Leiſtungen, insbeſondere über die Verwendung der im vorigen Jahre bewilligten 400 Mk. erſucht werden. Der Kreisverein Siegen hatte Gelder zur Unterſtützung privater Teichanlagen erbeten. Es ſoll ihm darauf geantwortet werden, daß der Provinzialverein derartige Unterſtützungen grundſätzlich nicht ge währt, es dem Kreisverein indeſſen unbenommen ſei, aus den ihm bewilligten Mitteln qu. Beihilfen zu leiſten. Punkt 2. „Verwendung der Beihilfen zur Entnahme von Setzlingen aus den Fiſchzucht⸗ anſtalten zu Fürſtenberg und Bünde“. Analog dem vorjährigen Beſchluſſe ſoll bei der Vertheilung der Beihilfen auch in dieſem Jahre die Bedingung geſtellt werden, für die Hälfte der zu bewilligenden Summe Setzlinge auszuſetzen. Bei dem Bezuge ſolcher ſollen die beiden Anſtalten zu Bünde und Fürſtenberg in gleicher Weiſe berückſichtigt werden. Punkt 3: „Erweiterung einer Fiſchereianlage zu Grißenbach, Kreis Siegen“, wurde vertagt. 5 Ueber Punkt 4: „Fiſchteichanlagen zu Altenkleusheim“, referirte der Oberfiſchmeiſter. Die Anlage entſpreche nicht den Anforderungen, welche an eine rationelle Teichwirthſchaft geſtellt werden müſſen; auch könne der Verein im Hinblick auf den ſeither eingenommenen Standpunkt die für eine Privatanlage erbetene Beihilfe konſequenterweiſe nicht gewähren, dieß müſſe vielmehr dem Kreis— fiſchereiverein Olpe überlaſſen bleiben. Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt. Zu Punkt 5: „Wahl eines Mitgliedes in den Ausſchuß XIII der Landwirthſchaftskammer der Provinz Weſtfalen“ wurde beſchloſſen, den Oberfiſchmeiſter als ſolchen zu wählen. Punkt 6: „Neuere Eingänge.“ Der unter der Oberleitung des Oberfiſchmeiſters mit der Auf⸗ ſtellung der Teichprojekte betraute Wieſenbaumeiſter Kreuz hat den Antrag geſtellt, ihm behufs Be⸗ ſichtigung und Reviſion der ſeither ausgeführten Teichanlagen ein Reiſeſtipendium zu gewähren. Auf Befürwortung des Antrags und Vorſchlag des Oberfiſchmeiſters werden Kreuz hiefür 100 Mk. bewilligt; Im Anſchluſſe an die Vorſtandsſitzung fand eine Verſammlung ſtatt, zu der ſich auf Ein⸗ ladung des Vorſitzenden eine Anzahl Herren eingefunden hatten, um über die Bildung eines Fiſcherei⸗ vereins für den Stadt⸗ und Landkreis Dortmund zu berathen. Nach Begrüßung der Erſchienenen durch den Vorſitzenden legt dieſer dar, wie der Fiſcherei⸗ verein für Weſtfalen und Lippe es ſeither als ſeine Aufgabe betrachtet habe, neben der Hebung der Fiſchzucht in den dafür geeigneten Bächen und Flüſſen an ſeinem Theile auf eine Ausgleichung der zwiſchen der Induſtrie und der Landwirthſchaft beſtehenden Gegenſätze hinzuwirken. Aus dieſem Grunde habe man Abſtand davon genommen, dort, wo die Induſtrie ſeit Jahren überwiege und nach menſchlicher Vorausſicht niemals mehr Fiſcherei in den Bächen und Flüſſen werde betrieben werden können, durch nutzloſes Vorgehen die Gegenſätze zu verſchärfen. Man habe ſich da die Förderung der Teichwirthſchaft angelegen ſein laſſen, um in ihr das in den Bächen und Flüſſen Verlorene zu erſetzen. Auch heute gehe er von dieſem Geſichtspunkte aus, indem er die Anweſenden bitte, ſich zu einem Fiſchereiverein zuſammenzuſchließen, um die Fiſcherei in dem Dortmund-Ems- kanal im volkswirthſchaftlichen und ſportlichen Intereſſe zu nutzen. Wie die ſeither in anderen Haltungen ausgeführten Probeabfiſchungen ergeben hätten, ſei der Kanal als ein ausgezeichnetes Fiſchwaſſer anzuſprechen, das dem zu bildenden Fiſchereiverein ein weites und dankbares Feld der Thätigkeit bieten werde. Das Intereſſe des Herrn Oberpräſidenten und des Herrn Regierungs- präſidenten beſchränke ſich nicht auf die Entſendung von Kommiſſaren zur heutigen Verſammlung, der Herr Oberpräſident insbeſondere habe vielmehr in dem, ſeinen Kommiſſar benennenden Erlaſſe noch ausdrücklich ſein „großes“ Intereſſe an der Begründung eines Fiſchereivereins für Stadt und Landkreis Dortmund betont und als Chef des Kanals eine thatkräftige Förderung des Kaual⸗ fiſcherei⸗Unternehmens wiederholt in Ausſicht geſtellt, ſodaß an dem Erfolge nicht zu zweifeln ſei. Hierauf erörterte der Oberfiſchmeiſter die ichthyologiſchen Ergebniſſe der abgefiſchten Strecken, das reiche Fangergebniß und ſetzte auseinander, wie beabſichtigt ſei, die geſammte Fiſcherei im Kanal in der Provinz Weſtfalen durch den Provinzialverein anzupachten, und den einzelnen Vereinen beſtimmte Strecken zu überweiſen. Für den hier neu zu bildenden Verein würde die Dortmunder Haltung, eventuell auch die Strecke vom Hebewerk bis zum Hafen Herne in Frage kommen. An dieſe Ausführungen knüpfte ſich eine lebhafte Erörterung über die dem neuen Verein zu über⸗ weiſende Strecke, die Art der Ausführung der Fiſcherei, die Bewachung u. ſ. w. an, bei der Herr Kommerzienrath Overbeck als altbewährter Fiſcher dankenswerthe Fingerzeige gab und namentlich vor Beſetzungen mit Edelfiſchen warnte, ſolange der große Beſtand an Hechten nicht dezimirt ſei. f Der Vorſitzende gab ſeiner beſonderen Freude über dieſe Ausführung Ausdruck, da ſie genau mit den Anſichten des Vorſtandes übereinſtimmte, und auch Herr Geheimer Regierurgsrath Profeſſor Dr. Metzger, eine anerkannte Autorität auf fiſchereilichem Gebiete, die gleiche Auffaſſung vertreten habe. N Nachdem Herr Stadtrath W. Brügmann dem Vorſitzenden für ſeine Bemühungen um Bildung eines Fiſchereivereins in Dortmund gedankt und ſich dahin ausgeſprochen hatte, daß die von dem neuen Vereine zu bewirthſchaftende Strecke zweckmäßig am Hebewerk aufhöre, dafür aber Verhand⸗ lungen mit der Stadt einzuleiten ſein würden, um auch den Hafen, alſo ſtädtiſches Gebiet, mit in 168 un — die vom Vereine zu bewirthſchaftende Fläche hineinzuziehen, wurde der Verein einſtimmig begründet. Derſelbe ſoll Stadt und Landkreis umfaſſen und ſich in erſter Linie die Bewirthſchaftung der vom Herrn Brügmann bezeichneten Waſſerſtrecke angelegen ſein laſſen. Sodann wurde als proviſoriſcher Vorſtand unter dem Vorſitze des Herrn Stadtraths Brügmann die Herren Kommerzienrath Overbeck, Landrath Freiherr von Heyden Rynſch, Ehrenamtmann Schulte⸗Witten, Polizeiaſſeſſor Kienitz, Amtmann Schragmüller⸗Mengede, Amtmann Schwarthoff-Waltrop und Amtmann Bonnermann⸗Lünen gewählt. Hierauf ſchloß der Vorſitzende unter dem Ausdrucke lebhaften Dankes für das der Fiſcherei bewieſene Intereſſe mit den beſten Wünſchen für den neuen Verein die Verſammlung. gez. Federath. gez. Nuyken. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Am Donnerſtag, den 18. April, wird die Generalverſammlung des ſchleſiſchen Fiſchereivereins ſtattfinden, zu welcher wir die Tagesordnung in den nächſten Wochen bringen werden. XIV. Fragekaſten. Frage Nr. 11. (Herr B. in N.): Hat ein Fiſchwaſſerbeſitzer, von deſſen Waſſer ein Werk⸗ kanal abgezweigt wird, in dieſem das Fiſchereirecht, da doch ohne Zweifel die Fiſche aus ſeinem Waſſer in den Kanal eintreten werden? Antwort: Nach dem bayeriſchen Landrecht, welches für Ihren Fall zuſtändig iſt, hat der Fiſchwaſſerbeſitzer nicht ohne Weiteres den Anſpruch auf das Fiſchereirecht im Werkkanal. Vielmehr wird zunächſt der Uferanlieger in Frage kommen. In dem Entwurf zu einem neuen bayeriſchen Fiſchereigeſetz iſt indeſſen für die Zukunft vorgeſehen, daß dem Fiſchwaſſerbeſitzer des Hauptſtroms auch das Fiſchereirecht im Werkkanal zuſtehen ſoll. XV. Citeratur. Ländliche Teichwirthſchaft. Praktiſche Winke für bäuerliche Teichbeſitzer von Fr. Ernft Weber, Gutsbeſitzer und Teichwirth in Sandau bei Landsberg am Lech. Mit 15 Original- abbildungen. Stuttgart 1901. Verlag von Eugen Ulmer. f In einer kleinen, 70 Seiten ſtarken Schrift gibt der als praktiſcher Teichwirth und Fiſch⸗ züchter bekannte Herr Ernſt Weber praktiſche Winke zum Betriebe der Teichwirthſchaft, insbeſondere für den kleinbäuerlichen Teichbeſitzer. Der Verfaſſer beſpricht: 1. Die Anlage von Teichen (für Karpfen und Salmoniden). 2. Die Bewirthſchaftung und den Beſatz. 3. Die Fiſcharten. 4. Die Krank⸗ heiten. 5. Die Futterverſorgung. 6. Die Verwerthung der Produkte. Ueberall beſchränkt ſich der Verfaſſer auf das Wichtigſte, was Jemand, der Fiſchzucht treiben will, wiſſen ſoll, und gibt an der Hand von guten, inſtruktiven Abbildungen wirklich praktiſche und brauchbare Rathſchläge. Zu knapp gerathen iſt das vierte Kapitel über die Fiſchkrankheiten, welches nur drei Krankheiten erwähnt, und in welchem zum Mindeſten auf die zahlreichen, bei der Fütterung der Fiſche auftretenden Darm- krankheiten und die Möglichkeit ihrer Vermeidung hätte hingewieſen werden ſollen. Als Anhang erſcheinen die zehn Gebote des Teichwirthes und ein ſehr praktiſches Beiſpiel einer einfachen Buch⸗ führung. Wir können das kleine Werk, welches unſeren modernen Erfahrungen überall Rechnung, trägt, daher nur zur Anſchaffung beſtens empfehlen. XVI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 23. März 1901. Zufuhr ungenügend. Geſchäft lebhaft. Preiſe entſprechend hoch. In geräucherter Fiſchen lebloſer Markt. 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April cr. dahier, jedesmal von 8½— 12 Ahr Vormittags und 2—6 Ahr Nachmittags, zum Theil im Hörſaal des zoologiſchen Inſtituts der lt. Aniverſität, zum Theil in der Fiſchzuchtanſtalt des Bezirksſiſchereivereins Erlangen ſtattfinden. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Anmeldungen zum Tehrkurſe wollen alsbald an Herrn Stadtkämmerer Colb in Erlangen direkt gerichtet werden. Ansbach, den 25. März 1901. Die Vorſtandſchaft des Kreisfifhereivereins für Mittelfranken. v. Schelling. Döpping. U mei fer RNIT gebildeter — In Dont eilte eine neu | kräftiger Mann anzulegende Fischzucht und Brutanſtalt, nebſt der die Teichwirthſchaft in allen Fächern, fait bdebnter Fluß⸗ und Bachfiſcherei (alle er | alles, was es auf dem Gebiete der Fiſchzucht moniden) für Alpengegend in Oeſterreich wird gibt, erlernen will, oder Leute, die ſchon in dem geſucht. 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Org die Defammtinterellen der Fildherei, ſowie für die Beſtrebungen der Fifhherei-Bereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins, ſo wie Per Sandesftichereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗ Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central⸗Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. * Verbindung mit Fachmännern Deulſchlands, Veflerreid) = Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom zu chen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Inhalt: I. Zur Einführung eines Fiſchzolles. — II. Unſere Teichflora. — III. Die ie Krankheiten unſerer Fiſche. — IV. Die Bedeutung der Körpermeſſung als Beſtimmungsmittel. — V. Monat» liche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — VI. e Mittheilungen. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Fragekaſten. — IX. Literatur. — X. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Zur Einführung eines Jiſchzolles. Von E. G. Fiſcher-Schloß Tirſchtiegel. In Nr. 11 der „Deutſchen Fiſcherei- Zeitung“, Stettin, vom 12. März 1901, tritt Herr Micha meinen in Nr. 5 der „Allgemeinen (Münchener) Fiſcherei-Zeitung“, gemachten Aus⸗ führungen über den Fiſchzoll entgegen. Im Allgemeinen iſt es dieſelbe Melodie, welche in allen Verhandlungen um Hölle ertönt, nur in einer entſprechend veränderten Tonart. Wo andere Gründe nicht verfangen, wo die Logik der Praktiker, das Solidaritätsgefühl zwiſchen Groß und Klein in dem jetzigen Kampfe um die Zölle ſich Bahn bricht, da ſucht der Handel, welcher natürlich in abſoluter, internationaler Freiheit am beſten blühen kann und dem der Geldverdienſt an erſter Stelle ſteht, ohne Rückſicht darauf, was aus den wirthſchaftlich ruinirten Erwerbszweigen der 174 — deutſchen Heimath wird, zunächſt Mißtrauen gegen die Perſönlichkeit des den Zollſchutz er⸗ a ſtrebenden Berufsgenoſſen zu ſäen, alsdann den Unterſchied zwiſchen Groß und Klein inner⸗ halb dieſes Berufes auszunutzen, ferner den gegenwärtigen Zuſtand in roſigſten, idealen E Farben zu ſchildern, dann die Bedenken des Zollfreundes durch Beruhigungspulver zu zer⸗ ſtreuen, und ſchließlich ein Schreckgeſpenſt der Zukunft hinzuzaubern, für den Fall, daß der Zollſchutz zur Einführung gelangen ſollte. Das iſt die Kampfesweiſe vieler Zollgegner in den letzten Jahren geweſen und ſo tritt auch hier Herr Micha auf, welcher im Uebrigen den Anſpruch darauf erhebt, ſelbſt größter Fiſchereifreund zu fein. (Anm. der Redaktion: Auf dieſen wohlberechneten Trie des Krebshändlers Micha werden die Berufsfiſcher gewiß nicht hereinfallen.) Von Vornherein möchte ich erklären, daß mir die perſönliche Zuſpitzung des Kampfes als durchaus ungeeignet erſcheint, wenn man ſachlich miteinander kämpfen will. Leider ſcheint Herr Micha, das Organ der freihändleriſchen Wünſche, eine ſolche perſönliche Kampfesweiſe beſonders zu pflegen. Ich möchte aber nicht in den Ton verfallen, der im offenen Briefe des Herrn Micha gegenüber Herrn Profeſſor Hofer angeſchlagen wurde, würde übrigens auf Angriffe in ſolcher Tonart auch nicht antworten, da meine Zeit für dergleichen perſönlichen Streit zu koſtbar iſt und ſolche Streitigkeiten der Sache ſelbſt am wenigſten nützlich ſind. Ich hoffe, in meiner Entgegnung mich genügend verſtändlich zu machen, ohne daß der Name und die perſönlichen Verhältniſſe des Gegners, welcher ſich zum Sprecher für die Freihandelsintereſſen jederzeit gemacht hat (und ſogar in dem Verein deutſcher Fiſchhändler 1200 Mark zur Agitation gegen die Einführung eines Fiſchzolles beantragt hat. Die Red.), u ; 2 auf einer Druckſeite zehnmal zu erſcheinen braucht, wie in dem mich bekämpfenden Artikel der „Stettiner Fiſcherei-Zeitung.“ Daß meine Ausführungen in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ dem Gegner wenig Neues brachten, iſt leicht erklärlich, da der Handel alle Verkaufsverhältniſſe wohl beſſer kennt, als der Berufsfiſcher. Der Artikel iſt auch nur dazu beſtimmt, weiteren Fiſchereikreiſen die Nothwendigkeit des Zolles darzulegen, und haſche ich nicht darnach, in dem Kampfe um den Zoll immer neue intereſſante Einzelheiten zu bringen, da mir dieſer Kampf nicht Sport iſt, ſondern ich denſelben führe aus Ueberzeugung und aus Intereſſe für unſere bedrängte 1 deutſche Fiſcherei. 3 Auf die einzelnen Darſtellungen, welche der beregte Artikel einnimmt, gebe ich folgende Erwiderung: 1 Es iſt richtig, daß ich meine Seewirthſchaft ſeit einigen Jahren ſelbſt übernommen habe und mit den Erfolgen meiner circa vierjährigen Thätigkeit zufrieden bin, weil ich Ausſicht habe, durch rationelle Pflege und vorſichtigen Fang, bei welchem die auf meinen Gewäſſern von mir vorgeſchriebenen Mindeſtmaße, die geſetzlichen Mindeſtmaße ganz erheblich überſteigen, und entſprechende Blutauffriſchungen den Fiſchbeſtand meiner Gewäſſer ebenſo zu heben, wie das unſere bewährten praktiſchen Lehrmeiſter Mahnkopf, Hübner und Kraatz und Andere 4 gethan haben. Von Alters her ſind allerdings auf verſchiedenen Beſitzungen unferer Provine die Gewäſſer nur in eigener Regie bewirthſchaftet worden und auch diefe dürfte man in gleicher Weiſe fortführen. Daß aber bei Ausſicht auf einen Zoll und dadurch angeblich = vorgerufener unnatürlicher und künſtlicher Steigerung der Fiſchpreiſe ſich ſehr viel andere Beſitzer bereit finden würden, dieſem Beiſpiel zu folgen, iſt kaum anzunehmen, da die webe Güter zum weitaus größten Theil landwirthſchaftlich genutzt werden und der Betrieb der Landwirthſchaft heute mehr denn je einen ganzen Mann erfordert. ia Mein Beſitz, Schloß Tirſchtiegel, hat in der Hauptſache Waldbeſitz und eine land⸗ . wirthſchaftlich ſelbſt genutzte Fläche von nur ca. 150 Hektar, daneben die Seewirthſchaft von 470 Hektar, auf welche ſich in Folge deſſen naturgemäß die perſönliche Thätigkeit des Beſigers ganz beſonders konzentriren kann. So eigenartige Verhältniſſe liegen anderweit kaum vor und es dürfte nicht zu erwarten ſein, daß viele Beſitzer ſich der Arbeit, eigener Fiſcherei unterziehen. Ein Unterſchied in den Intereſſen der Seebeſitzer und der Seepächter würde durch einen Fiſchzoll wohl kaum hervorgerufen, dieß um ſo weniger, weil ja zugegeben wird, daß der Fiskus der größte Seebeſitzer iſt, welcher ſelbſtverſtändlich eigene Fiſcherei kaum betreiben wird. Freilich würde es dem Gegner ſehr angenehm ſein, wenn er einen Keil zwiſchen die 1" A 1 4 nr Br °F 175 Seebeſitzer und die Pächter Hineintreiben könnte und den Berufsfiſcher womöglich vor die Intereſſen des Fiſchhandels ſpannen könnte. Ich glaube aber, daß der deutſche Berufsfiſcher— ſtand den Fiſchgroßhändler ſchon zur Genüge kennen gelernt hat, um ſich hierzu nicht brauchen zu laſſen, wenigſtens habe ich die Namen der bekannten Großfiſchhändler, welche Mecklen— burg und Pommern beherrſchen, nie mit beſonderer Freundlichkeit von Berufsfiſchern nennen gehört. Daß die Intereſſen des geſammten Standes in der Regel von einem der wohlhabenderen Berufsgenoſſen vertreten wird, iſt natürlich. Zu wünſchen wäre freilich, daß die Berufsfiſcher ſelbſt mehr aus ihrer Reſerve herausträten. Daß dieſelben dieß nur ſelten thun, liegt in der natürlichen Scheu des Praktikers, ſich in die Oeffentlichkeit zu wagen und den Kampf mit dem ſo viel vermögenderen, redegewandteren und durchgebildeteren Handelsſtande aufzunehmen. Hoffentlich läßt ſich das deutſche Fiſchereigewerbe durch ſolche Scheingründe aber nicht davon abhalten, das Intereſſe des Berufs durch kräftiges Eintreten für den Zollſchutz zu verfolgen. Selbſtverſtändlich enthält der gegneriſche Artikel ein Loblied auf die beſtehenden Ver— hältniſſe, „das Fiſchereigewerbe blüht“ — freilich heute ſchon mit Einſchränkung bezüglich der Stromfiſcherei —, „die Pachtpreiſe ſteigen und werden ſicherlich fortgeſetzt gleich— mäßig ſteigen“, „es herrſchen jetzt ſehr hohe Preiſe für Schleie, Aale und Hechte“. „Der Fiſcher hat daher nichts weiter zu wünſchen, als guten Fang und zu ertragende Pacht“. So ſieht ſich der heutige Zuſtand außerordentlich roſig an. Ja! Mit den augenblicklichen Preiſen könnte der Fiſcher allenfalls zufrieden ſein. Nur lehrt die Praxis, daß augenblicklich deutſche Fiſche kaum oder wenig zu fangen ſind, und daß immer, wenn wir momentan ſehr hohe Preiſe haben, nicht der deutſche Fiſcher den Segen hat, ſondern der ausländiſche Konkurrent. 7 t 1585 1. Tritt der Fiſchfang bei uns ein, dann ſinken die Preiſe rapid und während nach dem erſten Theil des gegneriſchen Artikels niedrige Preiſe nur bei Maſſenfängen in der Sommerlaichzeit entſtehen ſollen, wird dem von mir angeführten Beiſpiel gegenüber, daß in den Monaten Januar und Februar vor. Js. beſte Haffzander mit 65 Mk. nicht gekauft wurden, weil Ruſſen weſentlich billiger waren, und daß zu gleicher Zeit von einem Bremer Fiſchhändler für Hechte nur 35 und für große Zander, d. h. über 3 Pfund, nur 45—50 Pfg. pro Pfund geboten wurden, im ferneren Verlaufe entſchuldigend geſagt, daß an dieſen ſchlechten Preiſen unbedingt die ſchlechte Marktlage ſchuld wäre, eventuell bei flauem Wetter die gute Verſorgung des Marktes mit Fiſchen und ruſſiſchen Zandern. Es wird alſo hier ſchon zugegeben, daß billige Preiſe auch außer der Sommerlaichzeit vorkommen und jeder Berufsfiſcher weiß leider zur Genüge, daß, wenn ſich die Fänge zu irgend einer Jahreszeit, gleichgiltig ob Frühjahr, Sommer, Herbſt und Winter, einigermaßen ſteigern, ſofort der Preis energiſch fällt und der arme Fiſcher den Schaden hat, während der Fiſchhändler bei niedrigen wie hohen Preiſen ſeinen ſchönen Verdienſt einſteckt. Mit den momentanen Fi reifen können unſere Zoll⸗ 2 a) beſtrebungen auch gar nicht rechnen und die von mir angegebenen Zahlen beziehen ſich aus— drücklich auf längere Zeiträume, und iſt es ſchon längere Jahre her, daß Zander mit Mk. 1.— bis Mk. 1.20, Aale mit Mk. 1.— bis Mk. 1.10 im Durchſchnittspreis, je nach dem der Fang es gab, von den Fiſchhändlern bezahlt wurden, während jetzt in Folge der ausländiſchen Konkurrenz Zander auf 70—90, Aale auf 80—85 Pfg. im Jahresdurchſchnitt geſunken find. 5 Uebrigens iſt bei dieſen Preiſen nicht zu vergeſſen, daß fie den Durchſchnitt der Jahrespreiſe repräſentiren und die hohen Preiſe ſtets nur dann gezahlt werden, wenn der Fiſchfang gering iſt und ſomit der Handel den Bedarf aus dem Auslande deckt. Der Jahresdurchſchnitt für den deutſchen Fiſcher würde ſich noch ganz erheblich niedriger ſtellen, um ſo mehr, als in den Pi Berliner Preiſen Fracht, Verkaufsſpeſen und Proviſion mit inbegriffen find, welche pro Zentner durchſchnittlich wohl ſicher 6—15 Mk. betragen, je nach Verſandtart, trocken oder in Waſſer, oder nach der Jahreszeit. Wenn die Pachtpreiſe ſteigen, ſo iſt hieraus das Blühen des Fiſchereigewerbes noch lange nicht zu folgern und iſt allbekannt, daß ein großer Theil des deutſchen Erwerbslebens außer der Landwirthſchaft in den letzten Jahren einen ſtarken Aufſchwung genommen hat, wodurch naturgemäß die allgemeine Preisſteigerung eingetreten iſt, welche nun auf diejenigen Gewerbe übergreift, deren Reinerträge keineswegs ſteigend ſind. Beiſpielsweiſe ſind in der a Provinz Poſen die Preiſe für Grundbeſitz auch geſtiegen, in Folge ſtarker Ankäufe durch 176 Anſiedelungsbanken ꝛc., ohne daß deßwegen irgend ein Kenner der Verhältniſſe behaupten würde, die Landwirthſchaft der Provinz Poſen befinde ſich in beſonderer finanzieller Blüthe. Es iſt aber auch nicht zu vergeſſen, daß durch rationelle Fiſchpflege und Einführung der neuen, auf wiſſenſchaftlicher Grundlage beruhenden Wirthſchaftsarten die Steigerung der Naturalerträge aus den Gewäſſern ſich heben wird, und daß ſchließlich unſere Staatsregierung in wohlwollender Weiſe durch Hebung der Teichverhältniſſe, wie der geſammten Landwirth⸗ ſchaft, jo auch der Fiſcherei Förderung angedeihen laſſen wird. Hieraus zu folgern, daß trotz dieſer Förderungen die Staatsregierung ſelbſt ihre Maßnahmen durch Freigabe der Auslandskonkurrenz vernichten ſoll, wird hoffentlich nicht in Erfüllung gehen. Obgleich nun nach gegneriſcher Anſicht unſere Fiſchereizuſtände ideal und roſig ſind, ſo müſſen doch die Bedenken zerſtreut werden, welche von den Zollfreunden für die Zukunft gehegt werden und demgemäß fließt Honig in den Ausführungen der Freihändler. „Zunächſt ſcheint ſich Rußlands Fiſchreichthum bereits zu mindern“, „dann iſt die Kon⸗ kurrenz von Rumänien und die Karpfenproduktion Italiens bereits ausgeſchloſſen“ “) und „alle Angaben über beſonders billige Preiſe ausländiſcher Fiſche ſind bereits widerlegt“. Mehr kann der deutſche Fiſcher ja nicht verlangen! Die ruſſiſchen Fiſche haben offenbar Wind von den deutſchen Zollbeſtrebungen bekommen und fangen daher ſchleunigſt an, ſich zu vermindern, vielleicht in Folge Vergiftung, vielleicht durch plötzlichen Aufſchwung der ruſſiſchen Induſtrie und die in deren Gefolge auftretenden Abwäſſerkalamitäten, vielleicht auch in Folge Selbſtmord, weil ſie den hohen Zoll auf ihren eisbedeckten Rücken nicht mehr nehmen können — inzwiſchen ſteigt der Preis für ruſſiſche Zander und dem deutſchen Fiſcher ſchwebt ſchon das ſüße Bild vor, daß ruſſiſcher und deutſcher Zander einträchtiglich mit 1 Mk. und darüber bezahlt werden. Ja, wer das Alles ſo glauben möchte!! Sollte hier nicht vielleicht ein freundlicher Wink an die ruſſiſchen Geſchäftsfreunde ausreichen, um denſelben klar zu machen, daß ihre Intereſſen gefährdet ſind, wenn der Import jetzt vorwärts geht, und kann es den— ſelben nicht unter Umſtänden ganz recht fein, einmal ein oder zwei Jahre die halben Quanti— täten zu importiren, bei um 50 Prozent geſteigerten Preiſen, die den Verdienſtausfall wieder einbringen! Und ſollten die rumäniſchen Fiſchzüchter, denen Kapital wie billige Fiſche in erheblichem Umfang zur Verfügung ſtehen, wirklich nach dem Scheitern des erſten Verſuches die ſchönen Geſchäftsausſichten ganz aufgeben! So gut wie vom Don und der Wolga dürften die— ſelben auch ſchließlich von der Donau ihre Fiſche in Eispackung nach Deutſchland bringen können, aber natürlich nicht vor Abſchluß der neuen Zollverträge, und der italieniſche Karpfen überlegt ſich's vielleicht auch noch zwei Jahre, ehe er den Wünſchen ſeiner Züchter nachkommt und „entſprechend abwächſt“. Haben wir erſt ungefährdet Raum für zollfreie Fiſcheinfuhr, dann werden ſich die ruſſiſchen Zander ebenſogut wie die rumäniſchen und italieniſchen Karpfen ſchon auf den deutſchen Märkten einſtellen. Neben dem Karpfen vielleicht auch noch Aale und Schleie und andere Edelfiſche, und dann mag die deutſche Fiſcherei ſehen wo ſie bleibt. (Schluß folgt.) ) Ja, der Krebshändler Micha hat ſogar die Entdeckung gemacht, daß „ſämmtliche Fiſche Rumäniens weichlich und daher zu längeren Transporten ungeeignet find“, während TEEN ER TE ERBE ee ee rn ea a A EURER doch jeder nur halbwegs mit den Verhältniſſen Vertraute weiß, daß lediglich durch die nicht genügend ſorgfältigen Fangmethoden in Rumänien die Fiſche vielfach verletzt werden und deßhalb ſchwer zu transportiren ſind, ein Uebelſtand, dem die rumäniſche Regierung ohne Zweifel abzuhelfen wiſſen wird. Bezüglich der direkt irreführenden und durchweg unrichtigen 3 Behauptung des Krebshändlers Micha, daß die Produktion von Karpfen in den Neisfeldern Italiens mit großem Mißerfolg arbeitet, und daß alle gegneriſchen Angaben über beſonders billige Preiſe für ausländiſche Waare bereits beweiskräftig widerlegt wurden, machen wir darauf aufmerkſam, daß eine derartige, durch wirklich thatſächliches Material geſtützte Wider⸗ j legung nirgends erfolgt iſt, daß vielmehr vor einigen Wochen wiederum 800 Zentner italieniſche Karpfen zum Preiſe von 35 Mk. auf dem Münchner Fiſchmarkt eingetroffen ſind. Der Landeskonſulent für Fiſcherei, Herr Dr. Schillinger, wurde ſogar erſucht, dieſe Karpfen in ſeinen Teichen zunächſt aufzubewahren. Die Red. 177 II. Unfere Teichflora. Von Dr. phil. Friedrich Fedde. (Fortſetzung.) C. Waſſerpflanzen. Obgleich die echten Waſſerpflanzen zweifellos ihre Nährſalze mit ihrer ganzen Oberfläche aufnehmen und ihre Wurzeln in Folge deſſen die eine ihrer Hauptfunktionen, nämlich die Auf- nahme der im Waſſer gelöſten Nährſtoffe, verloren haben, ſind dieſe Pflanzen doch meiſt irgendwie angeheftet. Freiſchwimmend ſind nur wenige. Zu letzteren Pflanzen gehört in erſter Linie die dreilappige Waſſerlinſe (Lemna trisulca) [Fig. 23, ſiehe S. 104]. Es ſei mir geftattet, an dieſer Stelle einige Worte über die Waſſerlinſen überhaupt zu ſagen. Wer kennt nicht dieſe friſchgrünen Ueberzüge auf Teichen und Tümpeln, bekannt unter dem Namen Entenfutter oder Entenſchnatter? Nehmen wir ein ſolches kleines Pflänzchen aus dem Waſſer heraus und betrachten wir dasſelbe näher. Es beſteht eigentlich nur aus einigen wenigen derben, rundlich-eiförmigen Blättchen, unten mit einem Würzelchen daran. Wir können weder einen geſonderten Stengel erkennen, noch finden wir Blüthen daran. Man könnte daher im erſten Augenblicke geneigt ſein, dieſe Pflanze für eine Ciyptogame, vielleicht für ein im Waſſer lebendes Lebermoos zu halten, da ja die ganze Pflanze einem ſogenannten „Thallus“, d. h. einem weder in Stamm noch in Blatt gegliedertem Vege⸗ tationskörper gleicht, wie ihn die meiſten Lebermooſe, ſowie die Prothallien der Farnkräuter zeigen. Indeß haben wir es doch nicht mit einer Cryptogame zu thun; denn, wenn uns das Glück hold iſt, können wir im April, Mai oder Juni in Ausbuchtungen der kleinen Schwimm— blättchen männliche oder weibliche Blüthen ſehen, die aus einem Staubblatt oder einem Frucht- blatt beſtehen. Wir haben es alſo hier mit einer höher entwickelten Pflanze zu thun, die ſich aber in allen Theilen ſtark zurückgebildet hat. In der That ſtellt man die Waſſerlinſengewächſe ‚(Lemnaceae) in eine Reihe mit den Aaronſtabgewächſen (Araceae). Da die Pflanze äußerſt ſelten blüht, ift fie faſt allein auf vegetative Vermehrung angewieſen. An den Blättchen ent- ſtehen kleine Knöſpchen, die ſich ſchon an der Mutterpflanze entfalten und, wenn ſie ſich genügend entwickelt haben, loslöſen. Das Würzelchen an der Unterſeite der Schwimmblättchen iſt ſpiralig gedreht und hat für das Pflänzchen dieſelbe Bedeutung, wie das Schwert oder der hohe Kiel bei den Segelbooten, nämlich zu verhindern, daß ein plötzlicher Windſtoß das Pflänzchen ums werfe. Wie weit bei den Waſſerlinſengewächſen übrigens die Reduktion des ganzen Vegetations- körpers gehen kann, erſieht man daraus, daß eine nahe Verwandte der Lemna, die Wolffia arrhiza der Wurzeln ganz entbehrt. Natürlich iſt das Vorkommen von Waſſerlinſen, wenn ſie nicht zu ſtark auftreten, für die Fiſchzucht äußerſt günſtig, da ſie einen Schlupfwinkel für eine Unzahl kleiner Waſſerthierchen bilden. Die Anpflanzung dieſes kleinen Gewächſes dürfte äußerſt einfach ſein: Man ſchüttet einfach eine Portion Waſſerlinſen, die man ſich irgendwoher beſorgt hat, in den Teich und kann ſicher ſein, daß ſich die Pflanze bald reichlich verbreiten wird. In den meiſten Fällen jedoch wird man eine ſolche Mühe gar nicht nöthig haben, da die Waſſerlinſen außerordentlich leicht an in das Waſſer getauchte Körper ſich anheften und gerade dadurch ſich für den Transport durch Waſſervögel ausgezeichnet eignen. a Andere ebenfalls freiſchwimmende, wurzelloſe Waſſerpflanzen find die Waſſerfeder (Hottonia palustris), zur Familie der Primulaceae gehörig, mit feinen, kammförmig⸗ fiedertheiligen Blättern und weißen oder blaßroſa Blüthen, die in aufrechten, langgeſtielten Trauben über das Waſſer emporragen und den Teichen oft von Ferne das Anſehen blumen- reicher Wieſen verleihen. Ferner das Hornblatt (Ceratophyllum demersum [Fig. 24 und submersum) mit ebenfalls fein zerſchlitzten Blättern. Beide Pflanzen bieten in ihrem Blattgewirr guten Unterſchlupf für alle möglichen Waſſerthierchen. Außer dieſen eben genannten Pflanzen gehören noch eine ganze Anzahl von Sporen— pflanzen (Cryptogamen) hierher, von denen ich zunächſt nur Riceia fluitans, ein ſchwimmendes Lebermoos mit gabelig verzweigtem Thallus, nennen will. Ein hönft merkwürdiges, in ſeinem Bau an die tropiſchen Agaven oder an die Aloe erinnerndes Gewächs iſt die Waſſeraloé, Waſſerſcheere oder Waſſerſäge (Stratiotes aloides) mit roſettenförmig ſtehenden, ſteifen, breit⸗linealiſchen Blättern und zarten, weißen, 178 über die Waſſerfläche herausragenden Blüthen. Dieſe Pflanze bringt den Winter auf dem Grunde der Gewäſſer zu. Im Frühjahre hebt ſie ſich dann empor und bringt zunächſt neue Blätter und Wurzelbüſchel, dann Blüthen hervor. Hierauf ſinkt die Pflanze wieder auf den Boden des Gewäſſers zurück und reift hier ihre Früchte aus. Sind dieſe ausgereift und hat die Pflanze neue Knoſpen für junge Tochterpflanzen angelegt, was meiſt um das Ende des Auguſt der Fall zu ſein pflegt, dann ſteigt ſie wieder an die Oberfläche des Waſſers. Einen Fig. 24. Gemeines Hornblatt Fig. 26. Brachſenkraut (Isoëtes (Ceratophyllum demersum). lacustris.) Fig. 25. Waſſerpeſt (Elodea canadensis). merkwürdigen Anblick gewähren jetzt die allmählich herangewachſenen jungen Tochterpflanzen, die an langen Stielen die alte Pflanze umgeben „wie die Küchlein die Henne“.“) Im Laufe der Zeit ſterben dann die Stiele ab, die jungen Pflänzlein werden ſelbſtändig und ſinken ſammt der Mutterpflanze im Spätherbſt wieder auf den Boden des Teiches zurück, um zu überwintern. Die meiſten auderen Waſſerpflanzen find am Grunde des Teiches angeheftet, jo die viel geſchmähte und viel gefürchtete Waſſerpeſt (Elodea canadensis) [Fig. 25] mit quirligen, ) Vergl. Kerner v. Marilaun, a. a. O. I. S. 70. I * 179 lineallanzettlichen Blättern. Sie wurde 1836 aus Amerika in Europa eingeſchleppt und zwar nur in weiblichen Exemplaren, d. h. in Exemplaren mit Blüthen, in denen ſich nur Stempel befinden. Zuerſt trat ſie in Irland auf, dann kam ſie über England nach Norddeutſchland. Da die männlichen Blüthen in Europa fehlen, ſo kann ſich die Pflanze nicht durch Früchte, ſondern nur vegetativ, durch Sproſſung, verbreiten. Dieß thut ſie aber in um ſo reichlicherem Maße, jo daß fie in Flüſſen der Schifffahrt äußerſt läſtig werden kann. Nicht ſo ſchädlich iſt fie der Fiſchzucht, da das dichte Gewirr ihrer Stengel und Blätter ſowohl den Fiſchen wie auch den kleinen Waſſerthierchen gute Schlupfwinkel bietet und nur die Fiſcherei ſehr erſchwert, da ſie ein Fiſchen mit Schlepp- und Zugnetz fo gut wie unmöglich macht. Man nimmt an“), daß ie nach ungefähr einem Jahrzehnte wieder verſchwindet, einerſeits weil fie dann allen Kalk, den ſie zum Gedeihen nöthig braucht, aus dem Waſſer geſogen hat, andererſeits wohl, weil eben nur weibliche Pflanzen bei uns vorkommen. Sie ſoll einen Futterwerth beſitzen, der dem des beſten Klees gleichſteht, und eignet ſich daher ausgezeichnet als Futter für Rindvieh, aber auch für Schweine. Wenn ſie nicht ſchon durch Waſſervögel in den Teich geſchleppt wird und ſo von ſelbſt auftritt, ſo iſt ihre Anpflanzung äußerſt einfach: ſchon kleine Stückchen der Pflanze, Fig. 27. Fig. 28. Waſſerhelm (Utricularia vulgaris). 2055 A. Blattſtück mit mehreren Blaſen. B. Fiedertheil des Blattes mit Blaſe. Chara fragilis. C. Blaſe im Längsſchnitt. C v. Klappe. Ca. Blaſenwandung. (C. nach Göbel.) die ſogar ganz vertrocknet ſein können, entwickeln, in einen Teich geworfen, in ganz kurzer Zeit eine üppige Vegetation von dieſer Pflanze. Am Grunde des Teiches angeheftet find auch mehrere Laichkräuter (Potamogeton pusillus, P. crispus u. a.) [Fig. 22, ſiehe S. 104], ſowie von Cryptogamen das klare Gebirgsteiche liebende Brachſenkraut (Isoötes lacustris) [Fig. 26], ſowie die in kalk⸗ haltigen Gewäſſern vorkommenden Armleuchtergewächſe (Characeae), z. B. Chara fragilis (Fig. 27), deren leicht zerbrechliche Stengel mit Kalk inkruſtirt find (und namentlich als Laich⸗ kräuter für die Bodenrenken (Coregonus fera) eine große Bedeutung haben. Die Red.) Aber auch noch zwei „fleiſchfreſſende“ Pflanzen befinden ſich unter den untergetauchten Waſſergewächſen, nämlich die Aldrovandia vesiculosa und der Waſſerhelm (Utri— -eularia vulgaris) [Fig. 28. Die Aldrovandia vesiculosa gehört in die Familie der Sonnenthaugewächſe (Droseraceae). Sie iſt ein bei uns ziemlich ſeltenes, in den Teichen des ſüdlicheren Europas dagegen häufigeres Gewächs, das vorzugsweiſe Teiche mit weichem, klarem Waſſer liebt. Bei uns in Schlefien erreicht die Aldrovandia die NW- Grenze ihrer Ver⸗ breitung und kommt hier auch nur in Oberſchleſien vor. Die wurzelloſen, fadenförmigen Stengel fluthen im Waſſer und beſitzen eine Länge von 5 bis 10 em. Sie ſterben am hinteren Ende ) Vergl. Nicklas, S. 102. 180 — allmählich ab und wachſen am vorderen Ende weiter. Die hier entſpringenden jungen Blätter bilden ein dichtes Knäuel, das im Herbſt als Winterknoſpe auf den Boden des Teiches ſinkt un die Pflanze ſo überwintern läßt. Die Blätter ſtehen quirlig und beſitzen einen ziemlich breiten Blattſtiel, der am Ende die rundliche Blattſpreite trägt, die in der Mittelrippe gefaltet iſt. um Blattſtielende, dort, wo ſich die Blattſpreite anſetzt, entſpringen beiderſeits zwei bis drei lange, gewimperte Borſten. Die eingebogenen Ränder der Blattſpreite find mit kleinen Spitzchen beſetzt. Auf der Blattſpreite ſelbſt befinden ſich kleine, feine Härchen. Geräth ein kleines Waſſerthierchen, 3. B. ein Flohkrebs oder eine Inſektenlarve, oder auch eine Diatomee zwiſchen die beiden etwas zu einander geneigten Blattflächen und ſtößt an die kleinen Härchen, jo bewirkt der dadurch verurſachte Reiz ein raſches Zuſammenklappen der beiden Blatthälften und das Thierchen oder die Diatomee iſt gefangen. Die mit den feinen Zähnchen verſehenen Blattränder ſchließen ſo feſt und dicht aneinander, daß ein Entſchlüpfen des Thierchens unmöglich gemacht wird. Die Tödtung des Thierchens geht hier nicht jo ſchnell von ſtatten wie bei dem Sonnenthau,. bei dem das Thier von ſchleimigen Härchen feſtgehalten, mit Schleim ganz umhüllt und darin erſtickt wird, ſondern man hat beobachtet, daß die Thiere oft noch einige Tage in ihrem Gefängniß leben blieben. Schließlich aber gehen ſie doch zu Grunde und werden bis auf die unverdaulichen Theile, die wieder ausgeſchieden werden, verdaut. Die näheren Vorgänge hierbei ſind noch wenig bekannt. ® Während die Aldrovandia auf Reize hin Bewegungen ausführte, um Thierchen zu. fangen, beſitzt der Waſſerhelm (Utricularia) eine Art von Fallgruben. Auch die Waſſerhelme, zur Familie der Lentibulariaceae gehörig, die mit den Lippenblüthlern (Labiatae) näher verwandt ſind, ſind ebenfalls wurzelloſe, ungetauchte Pflanzen mit fein zerſchlitzten Blättern, deren * Zipfel zum Theil in rundliche, hohle Blaſen umgewandelt ſind. Die geblichen Lippenblüthen ſtehen einzeln oder in Trauben, die an langen, dünnen Stielen aus dem Waſſer herausragen. Die eben erwähnten Bläschen ſind nun zum Thierfang eingerichtet. Sie ſtellen kleine Fallen, wahre Fanggruben dar. Betrachten wir eine derartige Blaſe genauer mit der Lupe [Fig. 28], jo finden wir, daß wir es mit kugligen, nach oben zu ein wenig gewölbten, blaßgrünen Kapſeln zu thun haben, die an dem dem Stiel gegenüberliegenden Ende mit ſpitzen, ſteifen, theilweiſe verzweigten Borſten beſetzt ſind.“) Hier befindet ſich der Eingang in die Blaſe. Dieſe iſt durch eine fallthürartige Klappe verſchloſſen, die ſich nur nach innen zu öffnet. Da die Klappe ſehr 2 elaſtiſch ift, ſo gibt fie leicht nach innen zu nach, wenn ein kleines Thierchen, in der Meinung hier einen ausgezeichneten Schlupfwinkel gefunden zu haben, eindringen will. Iſt das Thierchen erſt einmal drin, ſo legt ſich die Klappe vermöge ihrer Elaſtizität wieder feſt vor die Mündung und das Thierchen iſt gefangen. Ein Entweichen aus dieſem Gefängniß iſt unmöglich, da ſich die Klappe eben nur nach innen zu öffnet, und alles Drängen des Thieres gegen dieſelbe nichts nützt. Das eingeſchloſſene Thier geht ſchließlich aus Mangel an Sauerſtoff oder Nahrung zu Grunde, verweſt und die allmählich ſich auflöſenden Fleiſchtheile werden von beſonderen Saugzellen aufgenommen. (Fortſetzung folgt. III. Die Krankheiten unſerer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. (1. Fortſetzung.) Chemiſche Einwirkungen. ; Die chemiſchen Veränderungen des Waſſers, welchen unſere Fiſche ſeit der enormen 4 Entwicklung der Induſtrie ſo häufig durch die Abwäſſer derſelben ausgeſetzt ſind, wirken auf die Haut der Fiſche im Allgemeinen überaus heftig ein, jo daß die Fiſche meiſt ſchon nach, wenig Stunden daran zu Grunde gehen. Leider wiſſen wir über die ſpezifiſche Wirkung de 5 einzelnen Abwäſſer zur Zeit noch überaus wenig, da in den meiſten Fällen von Fiſchſterben in Folge chemiſcher Verunreinigung des Waſſers die Unterſuchung zu ſpät kommt und erſt dann *) Vergl. Kerner v. Marilaun, a. a. O. I. S. 111 ff. 181 zn einſetzt, wenn die Haut der Fiſche bereits poſtmortale Veränderungen und Zerfallserſcheinungen erlitten hat, welche das ſpezifiſche Bild der chemiſchen Wirkung eines beſtimmten Stoffes ver— wiſchen und unkenntlich machen. Es find indeſſen an der biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München ſyſtematiſche Unterſuchungen hierüber im Gang, welche ſpäter im Zu— ſammenhange veröffentlicht werden ſollen. Aus denſelben mögen hier einige Reſultate an— a geführt werden, welche den Beweis dafür erbringen, daß in der That in gewiſſen Fällen von chemiſcher Einwirkung ſpezifiſch pathologiſch-anatomiſche Merkmale reſultiren, welche unter Umſtänden für die Diagnoſe von Bedeutung ſein können. So wirkt z. B. die Schwefelſäure in einer Verdünnung von 0.01 —0.04 mer zunächſt in der Weiſe, daß die Schleimzellen der Haut zu ungemein ſtarker Sekretion angeregt werden, dabei ſelbſt aufquellen, platzen und ſo wie die benachbarten Oberhautzellen aufgelockert, weißlich getrübt werden und zerfallen. Die— ſelben Erſcheinungen treten auch in den Schleimzellen unterhalb und am Hinterrande der Schuppen auf; in Folge davon belegt ſich die Haut beſonders reichlich am Hinterrande der Schuppen mit einem weißen, wie Seife ausſehenden Belag, beſtehend aus Schleim und zer— fallenen Oberhautzellen. Dieſe Erſcheinung tritt Schon ſtundenlang vor dem Tode der Fiſche auf, ſo daß man durch ſie einen Rückſchluß auf die vorhergehenden Urſachen ziehen kann. In ähnlicher Weiſe, wenn auch nicht ſo ſtark, wirkt die Salzſäure in gleicher Konzentration, während andere Säuren, wie z. B. die Chromſäure, dieſe Wirkung nicht haben. Die Aetz— alkalien, Kalilauge, Natronlauge, Kalklauge wirken in gleicher und auch ſtärkerer Verdünnung auf die Schleimzellen nicht in derſelben Weiſe ein. Bei ihnen tritt vielmehr die Wirkung auf das Kiemenepithel viel energiſcher ein, worüber wir bei den Erkrankungen der Kiemen zu ſprechen haben werden. Die Chloride der Alkalien, Kochſalz, Chlormagneſium, Chlorkalium haben auch eine ſpezifiſche Wirkung auf die Haut, indem fie dieſelbe bei Verdünnungen von ½ bis ca. 1 gr pro Mille zu lebhafter Schleimſekretion anregen, fo daß ſich die Behälter, in denen man derartige Verſuche anſtellt, nach wenigen Stunden von Schleim trüben. Hierbei kommt es aber nicht zu einem weißen, ſeifenartigen Belag auf der Haut, da auch der Zerfall der Oberhautzellen entweder ganz ausbleibt oder nur ein ſehr geringer iſt. Die Haut erſcheint vielmehr äußerlich ganz intakt und der Schleim wird nur ins Waſſer abgeſchieden. Bei länger andauernder Einwirkung dieſer Salze gehen die Fiſche zu Grunde, wahrſcheinlich in Folge von Erſchöpfung ihrer Haut durch die übermäßige, fortgeſetzte Sekretion. In dieſen wie wahrſcheinlich in den meiſten anderen Fällen von chemiſcher Einwirkung durch Abwäſſer bleiben leider pathologiſch-anatomiſche Merkmale nicht zurück, an denen man die Diagnoſe auf die wirkſame Urſache ſtellen könnte. Es wird aber noch jahrelanger, eingehender Studien auf dieſem Gebiete bedürfen, bis wir zu abſolut zuverläſſigen Daten gelangen werden. Schon heute aber glaube ich vorausſagen zu können, daß dieſelben uns kein beſonderes Rüſtzeug im Kampf gegen die Waſſerverunreinigungen liefern werden, da in der Praxis thatſächlich vor— handene, pathologiſch-anatomiſche Merkmale durch die am Fiſchkörper fo ſchnell auftretenden porſtmortalen Erſcheinungen verdeckt werden, bevor eine Fiſcherkrankung oder ein Fiſchſterben überhaupt zur Kenntniß des geſchädigten Fiſchwaſſerbeſitzers gelangt. Da die meiſten chemiſch wirkenden Abwäſſer ihre Wirkung ſchon auf die Haut und die Kiemen ſo intenſiv ausüben, daß die Thiere daran zu Grunde gehen, bevor die Chemikalien noch in die inneren Organe eindringen und dort Veränderungen hervorrufen können, ſo verhält ſich der Fiſch Vergiftungen gegenüber prinzipiell verſchieden von den Säugethieren und dem Menſch, die eben von den meiſten Vergiftungen an den inneren Organen getroffen werden und dort ſichtbare pathologiſche Veränderungen erfahren. Wir werden daher, wenn einmal das geſammte Material hierzu vorliegt, dieſen prinzipiellen Unterſchied beſonders zu betonen haben, und auf Grund des— ſelben den zur Zeit herrſchenden Anſchauungen namentlich unſerer Rechtſprechung entgegen— treten müſſen, daß der Fiſchwaſſerbeſitzer bei vergifteten Fiſchen die gleiche Verpflichtung zum Nachweis eines ſpezifiſchen Giftes hat, wie derſelbe von der Judikatur mit Recht bei Ver— giftungen des Menſchen und der Säugethiere verlangt wird. Im Anſchluß an die Einwirkungen der Chemikalien auf die Haut möchte ich noch einige Worte über die Wirkungen des Sauerſtoffmangels ſagen, ſoweit dieſelben ſich durch Ver— änderungen an der Fiſchhaut zu erkennen geben. Wenn Fiſche im Waſſer Sauerſtoffmangel 75 erleiden, wie das beſonders häufig auf Fiſchtransporten vorkommt, ſo werden dieſelben, kurz 182 bevor fie abſterben, auffallend blaß, indem ſich die Farbſtoffzellen der Haut, die ſogenannten Chromatophoren, ſtark zuſammenziehen, wodurch die blaſſe Hautfarbe bedingt wird. Ein auf- fallendes Erblaſſen von Fiſchen bei Transporten iſt daher ein ſicheres Zeichen für den Ein- tritt von Sauerſtoffmangel; es iſt dann die höchſte Zeit, daß auf irgend einem Wege Sauer- ſtoff zugeführt werden muß, wenn die Fiſche nicht in kurzer Zeit eingehen ſollen. Thermiſche Einwirkungen. Plötzliche Temperaturſchwankungen, welchen die Fiſche namentlich oft auf Transporten, ſowie beim Ueberſetzen aus den Fiſchwaſſern in Behälter, beim Ausſetzen von Fiſchbrut in die Gewäſſer ausgeſetzt ſind, haben ſehr intenſive Einwirkungen auf dieſelben zur Folge, da gar nicht ſelten auf ſolche plötzliche Temperaturſchwankungen ſelbſt der Tod der Fiſche ein⸗ treten kann. Zur Zeit läßt ſich der geſammte Folgenkomplex von Temperaturſchwankungen auf den Fiſch noch nicht überblicken, indeſſen haben wir bereits einige Erfahrungen über die Einwirkungen derſelben auf die Haut der Fiſche. So ſind dem Verfaſſer bereits in mehreren Fällen, in welchen Fiſche in erheblich, 7—8°, kühleres Waſſer plötzlich überſetzt wurden, beim Karpfen Erkrankungen der Haut vorgekommen, welche ſich darin äußerten, daß die Haut ſich wenige Tage darauf in umfangreichen, ſelbſt handgroßen Fetzen von dem Körper ablöſte, jo daß die Muskulatur direkt bloß lag. Die genaueſten Unterſuchungen der Haut ſowohl wie der inneren Organe ergaben durchaus das Fehlen irgend welcher Infektionserreger oder irgend welcher Hautparaſiten. Es konnte daher nur angenommen werden, daß für dieſe auf— fallende Ablöſung ſo großer Hautfetzen lediglich die vorhergegangene plötzliche Abkühlung derſelben verantwortlich zu machen war. Eine Regeneration der Haut fand in dieſen Fällen nicht ſtatt; die Fiſche gingen vielmehr, nachdem etwa ein Drittel der Haut abgefallen war, zu Grunde. In einem zweiten Falle, in welchem Fiſche während zweier Ausſtellungen aus kühlem Transportwaſſer in wärmeres Aquarienwaſſer geſetzt wurden, traten auf der Haut beim Karpfen, bei der Schleie, beim Forellenbarſch kleine, bis 1 cm lange, an den Rändern drei— eckig bis vieleckig ausgezackte, weißlich trübe Flecken der Oberhaut auf, welche direkt an die bei der Pockenkrankheit des Karpfen entſtehenden Pockenflecken erinnerten. Der Körper war mit denſelben wie überſät. Eine Unterſuchung der Flecken ergab, daß die Oberhautzellen an denſelben lediglich etwas gequollen und getrübt waren, ohne daß irgend ein Krankheitserreger nachgewieſen werden konnte. Der Hautausſchlag ging, wie die fortgeſetzte Beobachtung in den Aquarien zeigte, nach etwa einer Woche vollſtändig zurück, ſo daß die Fiſche wiederum vollkommen geſund erſchienen und weiter geſund blieben. Ich erwähne dieſen Fall beſonders deßhalb, weil er ſich auf Ausſtellungen wiederholt ereignen und die Preisrichter in Verlegen— heit ſetzen könnte, ob ſie Fiſche mit derartigen Hautausſchlägen nicht als kranke Fiſche über— haupt von der Preisbewerbung auszuſchließen hätten. Eine Verwechslung mit den Anfangs- ſtadien der Pockenkrankheit iſt in dem vorliegenden Falle in der That leicht möglich, man würde aber den betreffenden Ausſtellern entſchieden Unrecht thun, ihre nur vorübergehend und ungefährlich erkrankten Fiſche zurückzuweiſen. Wenn in den mitgetheilten Fällen Erfäl- tungen der Haut äußerlich ſichtbare Symptome zurücklaſſen, ſo wird ohne Zweifel auch ſonſt, wo dieß nicht der Fall iſt, die plötzliche Abkühlung der Haut immer von nachtheiligem Ein— fluß auf dieſelbe ſein, da der Fiſch aus Mangel an Blutgefäßen in der Oberhaut nicht im Stande iſt, wie der Warmblüter, eine allmähliche Regulirung der Wärme derſelben herbei— zuführen und deßhalb den Einwirkungen der Erkältung um ſo ſtärker ausgeſetzt ſein muß. Wenn die Zellen der Haut auch nicht gleich zerfallen oder ſich mit der ganzen Unterhaut in großen Fetzen ablöſen, ſo werden ſie doch vorausſichtlich immer einer Schwächung unterliegen, ſie werden gegenüber den überall vorkommenden Infektionserregern weniger widerſtandsfähig fein und zu Infektionskrankheiten beſonders hinneigen. Die Züchter von Agquarienfiſchen haben darüber beſonders viel ungünſtige Erfahrungen machen müſſen. Man ſollte aber auch in der großen übrigen Fiſchzucht und beim Fiſchfang, überall wo man Fiſche von einem Gewäſſer in ein anderes überträgt und wo es darauf ankommt, die Fiſche längere Zeit zu halten, auf die Temperaturſchwankungen des Waſſers beſonderes Augenmerk richten, und die Fiſche erſt in ein neues Waſſer übertragen, wenn man dasſelbe durch Abkühlung reſp. Er- Re? nr 1 \ 1 * 183 wärmung dem urſprünglichen Waſſer an Wärme gleich gemacht hat. Beſondere Sorgfalt wird ja bereits in dieſer Richtung überall beim Ausſetzen von Fiſchbrut in die Gewäſſer an— gewandt, wobei der Ausſetzende ſelbſt mit einem Thermometer das Waſſer der Transport— kanne und das Flußwaſſer zu meſſen hat und durch langſames, ſorgfältiges Eingießen des— ſelben in die Transportkanne vor dem Ausſetzen einen Ausgleich der Temperatur herbei— führen muß. (Fortſetzung folgt.) IV. Die Bedeutung der Körpermeſſung als Veſtimmungsmittel. (ef. „Karpfenzirkel für ſubtile Zuchtwahl“, Nr. 7 dieſer Zeitung.) Von Dr. Hoffbauer, Trachenberg. Herr Forſtmeiſter Borgmann hat in Nr. 7 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1901 in ſehr beachtenswerther Weiſe auf die Bedeutung, welche beſtimmte Dimenſionsverhältniſſe und ihre Meſſung für die ſubtile Zuchtwahl haben und künftig noch haben werden, aufmerkſam gemacht und allem Anſchein nach mit feinem Karpfenzirkel ein ſehr praktiſches und ver- einfachendes Meßinſtrument konſtruirt. Mich intereſſirt die Sache aus dem Grunde, weil mir ſchon ſeit längerer Zeit die Frage vorſchwebt, ob es ſich wohl lohnen würde, unſere Karpfenraſſen in ähnlicher Weiſe, wie dieß Profeſſor Heincke, der Direktor der biologiſchen Anſtalt auf Helgoland, in ſeinem hoch— bedeutſamen, umfangreichen Werke über „Die Naturgeſchichte des Herings“,“) in konſequenter Weiſe zum erſten Male durchgeführt hat, wiſſenſchaftlich genau durch Meſſung zu begrenzen. Eine ſolche Beſtimmung lediglich durch Meſſung und Zählung und der richtigen Kom— binirung der gefundenen Werthe iſt nun aber keineswegs ſo einfach, wie man im erſten Augenblick glauben könnte; ein Blick in das Heincke'ſche Werk und die Rieſenarbeit, welche darin ſteckt, lehrt das Gegentheil. Derartige Unterſuchungen erfordern Jahre, wenn ſie wirklich wiſſenſchaftlichen Werth haben ſollen. Vor allen Dingen gehört dazu ein ungemein großes, nach Hunderten zählendes Unterſuchungsmaterial, an dem im Einzelnen eine mehr oder weniger große Zahl ſehr genauer ſorgfältiger Meſſungen und Zählungen vorzunehmen iſt, deren Heincke beiſpielsweiſe ca. 100 000 an nicht weniger wie 6000 Individuen vorgenommen hat. Die Methode der Raſſenbeſtimmung beruht nun, ſoweit es ſich in der Kürze angeben läßt, auf der bereits von Bertillon mit Erfolg in der Kriminaliſtik eingeführten Meſſung beſtimmter Körperparthien, wodurch die ſichere Wiedererkennung eines beſtimmten Individuums jederzeit ermöglicht wird. Es iſt das Verdienſt Heincke' s, dieſe Methode Bertillon's u. A. gleichzeitig auch auf die ſichere Erkennung nicht nur eines einzelnen Individuums, ſondern ſeiner Zugehörigkeit zu einer beſtimmten Spezies oder Raſſe ausgedehnt zu haben und zwar mit Anwendung der Wahrſcheinlichkeitsrechnung auf die Geſetze der Variabilität. Heincke faßt ſeine Entdeckung mit folgenden Worten zuſammen: „Thier- und Pflanzenindividuen, die unter gleichen Verhältniſſen leben und in unmittelbarer Blutsverwandtſchaft ſtehen, alſo die Individuen einer Lokalform oder Raſſe, ſind in einer beliebigen individuell konſtanten Körper⸗ eigenſchaft nur die zufälligen Abweichungen von dem Mittel derſelben unter Annahme eines beſtimmten Schwankungsgrades um dieſes Mittel. Sie verhalten ſich zu einander und zu ihrem Mittel, wie die Fehler in irgend einer Beobachtungsreihe zu der wahrſcheinlichſten oder mittleren Größe des beobachteten Objekts bei einer beſtimmten Schärfe der Beobachtungsart.“ Hierauf weiter einzugehen, iſt an dieſer Stelle natürlich unmöglich, ich will nur des Intereſſes halber einige der äußeren Hauptmeßlinien angeben, welche von Heincke bei der Kombinirung benutzt ſind. 1. Totallänge des Körpers. 2. Abſtand der Baſis des erſten Strahls der Rückenfloſſe von der Schnauzenſpitze. (Spitze des Unterkiefers). 3. Abſtand der Bauchfloſſe von der Schnauzenſpitze. 4. Abſtand des Afters von der Schnauzenſpitze. N ) „Naturgeſchichte des Herings“ von Profeſſor Dr. Friedrich Heincke in „Abhandlungen des Deutſchen Seefiſchereivereins“, Band II, Berlin 1898. 184 5. Länge der Baſis der Afterfloſſe. 6. Länge der Baſis der Rückenfloſſe. 7. Obere, untere, ſeitliche Kopflänge u. ſ. w., u. ſ. w. Dazu kommt noch eine Reihe anderer Meſſungen und Zählungen äußerer und innerer Organe, die meiſt aber nur gelegentlich zur Beſtimmung benutzt worden ſind. Durch die Zuſammenſtellung dieſer Meſſungen und Zählungen gibt Heincke ein genaues Signalement für den Hering, wie Bertillon für den Menſchen. Heincke iſt überzeugt, dadurch faſt vollkommen erreicht zu haben, nicht allein die Exiſtenz der Heringsraſſen wiſſenſchaftlich ſicher feſtgeſtellt zu wiſſen, ſondern dieſelben auch ſo genau beſchreiben zu können, daß ſich, wie geſagt, jedes einzelne Individuum einer Raſſe oder Varietät mit Sicherheit beſtimmen läßt. Er verläßt mit dieſer Methode den bisherigen Weg der gebräuchlichen Syſtematik, die beim Hering beiſpielsweiſe für die Spezies nicht das bietet, was für die Raſſe und Varietät verlangt wird, und vergleicht die alte Beſtimmungsweiſe nicht unzutreffend mit den Signalements in Steckbriefen ꝛc., Statur „klein“ — Geſicht „oval“, — Haar „blond“ — und beſondere Kennzeichen: keine, die ohne Photographie eine Erkennung nicht zulaſſen. Der hohe Werth der Heincke'ſchen Arbeit liegt darin, uns einen Fingerzeig für die Beſtimmung anderer Raſſen gegeben zu haben und es iſt wohl kaum zweifelhaft, daß wir auch beim Karpfen lediglich auf Grund dieſer Methode zu einer wiſſenſchaftlich exakten Beſtim⸗ mung gelangen können; allerdings ſpielen hier noch einige wichtige Fragen mit, welche die Ausführung nicht ſo ſchnell und ſo leicht bewerkſtelligen werden; indeſſen laſſen die bereits in größerer Zahl von mir vorgenommenen Meſſungen die Hoffnung auf einen günſtigen Erfolg zu. Zweck dieſer Zeilen war zunächſt, mit den Angaben die Praxis weiter für dieſe Unter⸗ ſuchungen zu intereſſiren und den von Forſtmeiſter Borgmann ausgeſprochenen Wunſch, der Wiſſenſchaft behilflich zu ſein, ſo viel wie möglich zu unterſtützen. V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher⸗Kruft. Wenn die Landwirthe ſich der Fiſchzucht annehmen und dieſelbe mit in ihren Betrieb aufnehmen ſollen, ſo müſſen ſie vor allen Dingen von der Nützlichkeit und Rentabilität der⸗ ſelben überzeugt ſein. Vielfach kennen, namentlich die kleinen und mittleren Landwirthe die Fiſchzucht nicht einmal dem Namen nach, und da iſt es ihnen durchaus nicht zu verdenken, wenn ſie ſich Anfangs dieſer Sache etwas ablehnend gegenüberſtellen. Da hört man zunächſt manchmal die Erwiderung: „Das iſt ja dummes Zeug; zu ſolchen Sachen haben wir Bauern weder Zeit noch Geld.“ Es fragt ſich nun, in welcher Weile den Landwirthen die Ueber⸗ zeugung beizubringen iſt, daß die Fiſchzucht eine ſich lohnende Nebenbeſchäftigung iſt. Zu allernächſt iſt es Sache der landwirthſchaftlichen Schulen, dieß zu bewerkſtelligen. Auf unſeren landwirthſchaftlichen Hochſchulen, z. B. in Poppelsdorf, finden regelmäßig Vorleſungen über Fiſchzucht, Teichanlagen ꝛc. ſtatt und in der Regel iſt auch dort Gelegenheit, dieſe Dinge praktiſch zu zeigen. Anders iſt es aber in den ſogenannten landwirthſchaftlichen Winterſchulen. Hier bleibt wegen der Kürze der Zeit des Oefteren die Fiſchzucht gänzlich unberückſichtigt. Aber gerade in dieſen Schulen, wo beſonders die Söhne der mittleren Landwirthe der Um- gegend während des Winters in landwirthſchaftlichen Dingen Unterricht empfangen, dürften gelegentliche Vorträge über Fiſchzucht oder Exkurſionen zu einer Fiſchzuchtanſtalt von nach⸗ haltigem Nutzen ſein. Was die jungen Leute in dieſen Winterſchulen lernen, bethätigen ſie nachher im Leben, und mancher landwirthſchaftliche Betrieb iſt Dank der dort empfangenen Belehrung aus einem unpraktiſchen und unrentabeln, ein rationeller und nutzenbringender geworden. Deßgleichen dürfte es rathſam ſein, in den ländlichen Volksſchulen hier und da der Fiſchzucht Erwähnung zu thun. Es iſt dabei durchaus nicht nothwendig, ein beſonderes Fach, „Fiſchzucht“, in den Lehrplan der Volksſchule aufzunehmen; denn es gibt ſo Gelegenheit genug, den Kindern hier und da Einiges über Nutzen und praktiſchen Betrieb derſelben zu ſagen. Die Kinder erzählen es zu Haufe und jo dringt nach und nach die Kenntniß der Fiſchzucht in die ländliche Bevölkerung ein und gibt Anlaß zu praktiſchen Verſuchen. r A ET n EB ee ge . 1 a ee NET Re 185 — — — Viel wichtiger und erfolgreicher iſt es aber, in den Verſammlungen der Landwirthe dieſen auch über Fiſchzucht Belehrung zu geben. Allenthalben beſtehen große, landwirthſchaft— liche Vereine, die, da gewöhnlich die Intereſſenſphäre des Vereins ſehr groß iſt, wieder in landwirthſchaftliche Lokalabtheilungen eingetheilt find. Die Vereine ſowohl als auch die Lokal— abtheilungen derſelben gliedern ſich in Sektionen, unter denen auch eine Sektion Fiſchzucht. Nun findet man aber leider nur zu oft, daß, wenn auch die Sektion Fiſchzucht des ganzen Vereins recht rege arbeitet, die Sektion Fiſchzucht der Lokalabtheilung nur dem Namen nach beſteht, was um ſo bedauerlicher iſt, als die Lokalabtheilungen direkt mit den praktiſchen Land— wirthen verkehren. Sollte es nicht möglich ſein, in den Verſammlungen derſelben hier und da auch einmal einen Vortrag über Fiſchzucht zu halten. Den praktiſchen Werth dieſer Vorträge wird wohl Niemand mehr bezweifeln, der Gelegenheit hatte, zu beobachten, wie gerade auf Grund der Vorträge in den Verſammlungen Viehhaltung, Wieſen-, Ackerbau ꝛc. 2c. augen⸗ ſcheinlich ſich gehoben haben. Und gerade ſo, wie unſere Landwirthe Verſtändniß zeigen für das, was ihnen auf dem Gebiete des Ackerbaues 2c. von Vortheil iſt, werden fie auch nicht blind ſein für den Nutzen, der ihnen aus der Fiſchzucht erwachſen kann, wenn ſie dieſelbe da, wo es angängig iſt, mit in den landwirthſchaftlichen Betrieb aufnehmen. In Gegenden, in denen durch die Gunſt der Verhältniſſe ſich die Fiſchzucht ganz beſonders empfiehlt, iſt es wichtig und lohnend, beſondere Verſammlungen anzuberaumen, in denen ausſchließlich die Fiſch— zucht behandelt wird. Dies iſt nun eine Sache, die die beſtehenden Fiſchereivereine in ihr Programm aufnehmen und dann aber auch ausführen ſollten. Wie es denn überhaupt eine volkswirthſchaftlich bedeutungsvolle Thätigkeit der Fiſchereivereine ift, gerade den Landwirthen in Bezug auf Fiſchzucht mit Rath und That betzuſtehen, was am nachhaltigſten wohl in der Weiſe geſchehen dürfte, wenn in jedem Fiſchereivereine eine beſondere Kommiſſion gebildet würde, die nach dieſer Richtung hin ausſchließlich zu arbeiten hat. Schließlich iſt noch der Fachſchriften Erwähnung zu thun. Wenn die landwirthſchaftlichen Kaſinos, Vereine ꝛc. zu ihren bisherigen Zeitſchriften auch die Allgemeine Fiſcherei-Zeitung den Mitgliedern zugänglich machen wollten, ſo würde ſchon hierdurch Mancher angeregt werden, der edlen Fiſchzucht zu ſeinem und der Allgemeinheit Nutzen nahe zu treten. 0 VI. Vermiſchte Wittheilungen. Hydrographiſch⸗biologiſche Meeresforſchungen. Der Plan, in unſeren nordiſchen Meeren internationale biologiſche Meeresforſchungen durch die anliegenden Nationen ausführen zu laſſen, geht ſeiner Verwirklichung immer mehr entgegen. Die norwegiſche Regierung hat kürzlich Einladungen zur Abhaltung einer Konferenz ergehen laſſen, die am 6. Mai ſtattfinden ſoll, und auf welcher die Grundzüge für die von den betheiligten Ländern vorzunehmenden Erforſchungen der nordeuropäiſchen Meerestheile aufgeſtellt werden ſollen. Die Konferenz hat den weiteren Zweck, neben der Feſtſetzung des Planes und der Methoden für dieſe Forſchung Beſchluß über die Errichtung eines Centrallaboratoriums zu faſſen. Die Norweger wünſchen, daß das Inſtitut in ihrem Lande errichtet und Nanſen zum Chef ernannt werde. Es bleibt indeſſen abzuwarten, wie die Konferenz ſich zu dieſem Vorſchlag verhalten wird, da auf Nor— wegen die nach der Einwohnerzahl zu bemeſſenden Ausgaben für das Inſtitut nur den 17. Theil betragen werden. Dänemarks und Schwedens Fiſchhandel mit Deutſchland. Das däniſche ſtatiſtiſche Bureau macht über den Fiſchhandel Dänemarks mit dem Auslande im Jahre 1899 einige bemerkenswerthe Angaben. Die geſammte Ausfuhr Dänemarks an Fiſchen und Fiſchereiprodukten betrug demnach im Jahre 1899 43 580 393 Pfund im Werthe von 8 314 000 Kronen. Davon entfielen auf Deutſchland 29 752 472 Pfund, alſo weit mehr als die Hälfte. Ein- geführt wurden im Ganzen 30 350 793 Pfund im Werthe von 585 500 Kronen und zwar von Deutſchland 1135 752 Pfund. Bei dem Export nach Deutſchland handelte es ſich beſonders um friſche Fiſche und Salzheringe. Von erſteren kamen 24 095 750 Pfund, von letzteren 2 858 386 Pfund nach Deutſchland. Demnächſt ſpielen getrocknete und geſalzene Fiſche ſowie lebende Hummer die Hauptrollen, von denen je ca. 1 Million Pfund nach Deutſchland verſandt 186 —— wurden. Der Hauptfiſchhandel Dänemarks ſtützt ſich demnach offenbar auf den deutſchen Markt. Von Schweden wurden nach Deutſchland 30 Millionen Pfund friſche Heringe, 1 Millionen Pfund friſche Fiſche, 12 Millionen Pfund Salzheringe u. A. im Geſammtwerthe von 3 175 503 Kronen exportirt. Die Einfuhr aus Deutſchland repräſentirte einen Werth von 211860 Kronen. Einbürgerung der Regenbogenforelle. Der Jahresbericht des Badiſch-Unterländer Fiſchereivereins pro 1900 enthält nachſtehende Angaben über die Einbürgerung der Regen⸗ bogenforelle in dem Vereinsgebiet. Der Bericht ſchreibt: „Was die Erfolge betrifft, welche von früheren Einſätzen des Badiſch-Unterländer Fiſchereivereins herrühren, ſo kann konſtatirt werden, daß die Regenbogenforelle in dem Elſenzbache eingebürgert iſt. Es wurden in dem— ſelben bei Zuzenhauſen Exemplare von 67 cm Länge gefangen. Aehnliches wird von Sins— heim berichtet. Die Regenbogenforelle iſt ſomit in dem Elſenzbache ein Standfiſch geworden und damit auch bewieſen, daß dieſer wohlſchmeckende, ſchöne, raſchwüchſige Fiſch in geeignetem Waſſer, wozu der Elſenzbach von Meckesheim aufwärts bis Eppingen gerechnet werden darf, durchaus kein Ausreißer iſt. Vor etwa 1½ Jahren ſetzte der Verein 1000 Jährlinge der Regenbogenforelle oberhalb Sinsheim bis Eppingen aus. Dieſelben ſind vortrefflich gediehen und wurden in dieſem Jahre zahlreiche Exemplare gefangen, welche bis nach Baden-Baden verkauft worden ſind. Die Regenbogenforelle laicht nunmehr in dem Elſenzbache und wird ſich in demſelben natürlich fortpflanzen, doch müſſen in denſelben noch mehrere Jahre kräftige Satzfiſche eingeſetzt werden. Die in denſelben damals eingeſetzten Karpfen ſind ebenfalls gediehen. Im Wirkungskreiſe des Badiſch-Unterländer Fiſchereivereins iſt die Regenbogenforelle auch noch in anderen Waſſerläufen eingebürgert; ſo in dem Wollenbach der Schwarzbach Fiſchereigenoſſenſchaft, dem Ochſenbach der Leimbach-Fiſchereigenoſſenſchaft und hinter Mosbach in dortigen Waſſerläufen. Die Verſuche mit derſelben in der Jagſt ſind noch zu jung, um über den Erfolg urtheilen zu können.“ Zur Lachserbrütung. In Nr. 5 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ leſe ich, daß die Erbrütung der aus der Centralanſtalt Hemeringen bezogenen Lachseier ein überraſchend günſtiges Reſultat ergeben hat, indem die Fiſchzuchtanſtalten Lüdinghauſen nur 2,5 Prozent, Bünde i. W. 1,6 Prozent, Münchhauſen 2 Prozent, Fiſchhof gar nur 1 Prozent Verluſt hatten, dagegen die Brutanſtalt Calldorf 16 Prozent. Jeder Fachmann muß über ſolch günſtige Ergebniſſe erſtaunt ſein, es wäre, um der Sache ſicher zu ſein, daher intereſſant zu erfahren, ob die erzielte Brut durch Vertrauens männer nachgezählt wurde oder ob einfach die Angaben des dienſtthuenden Perſonals angenommen worden ſind. Nach meinen Erfahrungen ſtimmen letztere ſelten mit den Zahlen, welche die von Holland und theilweiſe vom Deutſchen Fiſcherei⸗ verein ausgeübte Kontrolle ergibt, da das Perſonal aus naheliegenden Gründen größere Ver⸗ luſte in den meiſten Fällen zu vertuſchen geneigt iſt. Eine zehnjährige Beobachtung der Brut⸗ ergebniſſe in badiſchen Anſtalten läßt mich ſelbſt den Verluſt von 16 Prozent bei Calldorf als ein ſehr günſtiges Reſultat betrachten. Wir haben in Baden alte Anſtalten mit guten Waſſer⸗ verhältniſſen, nahe bei der Eiergewinnung gelegen, glaubten auf der Höhe der Zeit zu ſein, doch können wir uns mit obigen Zahlen nicht meſſen. Iſt Irrthum ausgeſchloſſen? Die Angaben betreffen nur Verluſte auf angebrütete verſchickte Eier, die Anbrütungs- und Transportverluſte ſind nicht angegeben, dieſe zu erfahren wäre, um Vergleiche ziehen zu können, auch nützlich. K. Umgehung des Fiſchereigeſetzes in Oeſterreich. Prag, im März. Von einigen Fiſch⸗ händlern wurde das Fiſchereigeſetz bisher unter dem Vorwande umgangen, daß das Verbot betreffend den Verkauf von Fiſchen während deren geſetzlicher Schonzeit ſich nicht auf Teichfiſche erſtrecke, angeblich weil die Schonzeit nur Fiſche aus fließenden Gewäſſern (Flüſſen und Bächen) betreffe. Dieſe Frage hat nun die k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 12. Februar 1901, Ziff. 218,587, in einem konkreten Falle dahin entſchieden, daß 8 13 des Fiſchereigeſetzes und Art. IX der bezüglichen Kundmachung den Verkauf ſämmtlicher Fiſche während der Schonzeit ausnahmslos und ohne Rückſicht auf deren Provenienz (daher auch Teichfiſche) verbietet, und daß in Folge dieſes allgemein giltigen Verbotes eine Ausnahme zu Gunſten Einzelner nicht bewilligt werden kann. Berichtigung. In dem Artikel „Der Angelſport vor 45 Jahren und heute“ von H. Stork in Nr. 7 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“, Seite 161, 17. Zeile, muß es heißen: ein 20— 25 Centimeter langes, einfaches, ſage einfaches Roßhaar. E er 2 2 ere nu en ei e As 2 Ne EEE N EEE * # 187 VII. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Donnerstag, den 18. April 1901, Vormittags 10 Uhr, findet in Breslau im Hotel „Monopol“ die erſte dießjährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Geſchäftliche Mittheilungen des Vorſitzenden. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Jahresrechnung, Reviſionsbericht und Dechargeertheilung. 4. Haushaltungsplan (Voranſchlag) pro 1901. 5. Wahl zweier Reviſoren zur Prüfung der Jahresrechnung für das Etatsjahr 1901. 6. Jahresbericht des Geſchäftsführers. 7. Bericht über die bisherige Thätigkeit der Verſuchsſtation Trachenberg von Dr. Hoffbauer. 8. Zur Frage der Waſſerverunreinigung. Referent: Profeſſor Dr. Hulwa. 9. Zum Fiſchzoll. Referent: Graf von der Recke von Bolmer- ſtein⸗Kraſchnitz. Korreferent: Königl. Bergrath und Handelskammer⸗Syndikus Gothein- Breslau. 10. Mittheilungen über eine Verſandtkanne mit Pumpvorrichtung für Forellen von Stadthauptkaſſen⸗ rendant A. Sendler⸗Schönau a. K. 11. Demonſtration einer Abflußvorrichtung für Karpfenteiche an einem kleinen Modell von Fiſchereiverwaltungsdirektor Marx-Giersdorf im Rieſengebirge. Gäſte ſind ſtets willkommen. — Nach Schluß der Sitzung findet im Verſammlungslokal ein gemeinſames Mittagsmahl ſtatt. Der Vorſitzende des Schleſiſchen Fiſchereivereins G. Prinz zu Schoenaich⸗Carolath. Caſſeler Fiſchereiverein. Bericht über die 23. ordentliche Generalverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins am Dienſtag, den 26. Februar 1901. Der Vorſitzende, Oberforſtmeiſter Hintz-Caſſel begrüßte zunächſt die zahlreich erſchienenen Vereinsmitglieder und Gäſte, dankte den Vertretern der Staatsbehörden für ihr Erſcheinen, ſowie für das dem Vereine bewieſene Wohlwollen, gedachte der dem Vereine durch den Tod entriſſenen Mitglieder und erſtattete kurzen Bericht über die Vereinsthätigkeit während des abgelaufenen Jahres. Hiernach zählt der Verein ca. 300 Mitglieder. Vorſtandsſitzungen haben allmonatlich ftatt- gefunden und es wurden neben den laufenden Geſchäften beſonders folgende wichtige Gegenſtände bearbeitet: Weiterführung der Verſuche zur Ermittelung der für die hieſigen Verhältniſſe beſten Karpfenraſſe; Erweiterung der Fiſchpäſſe in der kanaliſirten Fulda; Einwirkung des Aalfanges während der Frühjahrsſchonzeit auf die Fiſcherei. Gleich wie der Vorſtand in Uebereinſtimmung mit den Ausführungen in der vorigjährigen Generalverſammlung ſich hinſichtlich der Geſtattung des Aalfanges während der Frühjahrsſchonzeit ablehnend verhalten, iſt derſelbe auch für das Verbot des Flachsröſtens in den Fiſchgewäſſern und des Einlaſſens von Enten auf dieſe Gewäſſer ent- 1 7 ſchieden eingetreten. Bei den Berathungen über den Entwurf eines neuen Fiſchereigeſetzes hat der Vorſtand die Wahrung der heimiſchen Fiſchereiintereſſen ſich angelegen ſein laſſen. Im Laufe des Jahres iſt die Beſetzung der kanaliſirten Fulda mit Karpfen, die Ausſetzung von Zandern und Regen- bogenforellen in die dazu geeigneten Gewäſſer, die weitere Bevölkerung der Gebirgsbäche des Vereinsgebietes mit Forellen und Krebſen erfolgt. Die Ergebniſſe der beiden Vereinsbrutanſtalten waren folgende: Bezogen wurden 450 000 Lachseier, 395000 Forelleneier, 10000 Regenbogenforelleneier und 5000 Bachſaiblingseier. Erbrütet wurden 420 000 Lachſe, 326 000 Forellen, 9000 Regenbogenforellen und 2000 Bachſaiblinge. Die erbrüteten Lachſe wurden in die untere Eder und in die Fulda ausgeſetzt. Von den Bachforellen wurden 92 500 im öffentlichen Intereſſe unentgeltlich in geeignete Gewäſſer ausgeſetzt, 85 000 zu mäßigen Preiſen an Vereinsmitglieder abgegeben, 80 500 in die vom Vereine erpachteten Gewäſſer aus⸗ geſetzt, 18 000 zur Erziehung von Jährlingen verwendet und 50 500 anderweit abgegeben. Die Regen- bogenforellen und Bachſaiblinge wurden größtentheils ebenfalls im öffentlichen Intereſſe in geeignete Gewäſſer ausgeſetzt, ein kleiner Theil an Vereins mitglieder abgegeben. Ein Theil der Regenbogen- forellen iſt in einen Teich gebracht worden, von wo aus deren Ausſetzung in die Eder ſpäter erfolgen ſoll. — Der Vernichtung der Fiſchfeinde iſt wie auch in früheren Jahren die größte Aufmerkſamkeit zugewendet worden. Zur Prämiirung wurden nur 30 erlegte Fiſchottern und 14 Reiher angemeldet. Ueber den Rechnungshaushalt gab der Schatzmeiſter Müller eine Ueberſicht, die mit einer Einnahme von rund 5000 Mk. und einer Ausgabe von rund 4000 Mk. abſchließt. Nunmehr berichtete Regierungs- und Forſtrath Eberts⸗Caſſel über die Verhandlungen der Zollkonferenz bezüglich der Einführung von Fiſchzöllen. Im Anſchluſſe an dieſen Vortrag faßte die Verſammlung mit allen gegen eine Stimme folgende Reſolution: „Der Verein ſpricht ſich für einen Zoll auf Karpfen und Schleie aus und hält eine Prüfung der Nothwendigkeit eines Zolles auf den Zander für wünſchenswerth.“ Herr G. Seelig⸗Fiſchhof bei Caſſel macht Mittheilungen über die fiſchereilichen Ver- hältniſſe im Vereinsgebiete während des abgelaufenen Jahres. Er weiſt auf den empfehlenswerthen Beiſatz von Regenbogenforellen in den Karpfenteichen hin. Durch die Kreuzung der galiziſchen Spiegelkarpfen mit den einheimiſchen Leder- und Spiegelkarpfen ſei ein vorzüglicher, ſchöner, geſunder und raſchwachſender Fiſch gezüchtet worden. Bei den Abfiſchungen der Teiche in Wilhelmshöhe im verfloſſenen Jahre hätten ſich von 6—7 jährigen Zandern ein- bis zweiſömmerige Setzlinge vorgefunden, ein Beweis, daß es möglich ſei, dieſen werth⸗ 188 — vollen Fiſch bei uns einzubürgern und daß auch eine natürliche Fortpflanzung desſelben zu erwarten ſei. Auch die zuletzt im Jahre 1893 in die Fulda ausgeſetzten Zander⸗ ſetzlinge ſchienen ſich fortgepflanzt zu haben, denn in den letzten Jahren ſeien hier mehrfach Zander im Gewichte von / —2 Pfund gefangen worden. Da hiernach der Zander ſich anſcheinend für die Fulda eigne, beabſichtige der Verein auch weitere Ausſetzungen von Zander im Laufe der nächſten Jahre vorzunehmen. Ein Gleiches ſolle mit der Regenbogenforelle geſchehen, welche ſich in der Wettſchaft, einem in die Lahn fließenden Bache, und in der Lahn ſelbſt wohl zu fühlen ſcheine. In den letzten Jahren ſeien in der Lahn oberhalb Marburg wiederholt Regenbogenforellen im Gewichte von 3 Pfund gefangen worden. In der unteren Wettſchaft würden unter 10 Pfund Forellen immer mindeſtens 1 Pfund Regenbogenforellen gefangen. Vom Lachs ſei es in den heſſiſchen Gewäſſern ſtill geworden. In der Fulda oberhalb Caſſel und in der Eder ſeien ſeines Wiſſens Lachſe überhaupt nicht gefangen worden. Bei Münden ſollten jedoch noch 80 Stück gefangen worden ſein. Oberſtleutnant von Derſchau-Seewieſe weiſt auf die Bedeutung der Regenbogen⸗ forelle hin und bedauert, daß Seitens der Regierung die Verwendung von Staatsgeldern für deren Ausſetzung immer noch nicht geſtattet werde. Die bisher unternommenen Verſuche, die Regen⸗ bogenforelle in unſeren Gewäſſern einzuführen, ſeien vielfach aus dem Grunde geſcheitert, weil ſie am falſchen Orte und in nicht richtiger Weiſe gemacht worden ſeien. Wolle man einen Fiſch in ein Gewäſſer einführen, deſſen Fortpflanzungsbedingungen, wie bei der Regenbogenforelle, noch nicht genau bekannt ſeien, ſo ſolle man große kräftige Exemplare aber keine Brut ausſetzen. Erſtere könnten ſich ihrer Haut wehren und würden die paſſenden Laichplätze ſchon aufzufinden wiſſen. Seien dieſe ſpäter, wie z. B. beim Lachs, bekannt, dann könne man mit Brut und Setzlingen weiter vorgehen. Oft ſeien die Verſuche mit der Regenbogenforelle auch wegen der vielen vorhanden geweſenen Hechte mißlungen. Er könne übrigens eine größere Anzahl Bäche und Flüſſe nennen, in denen die Ausſetzungen der Regenbogenforelle mit gutem Erfolge vorgenommen worden ſeien; er erinnere nur an die fränkiſche Saale, die Tauber, die Lahn ꝛc. Regierungs⸗ und Forſtrath Eberts ſtimmt dieſen Ausführungen zu und bemerkt, daß der Deutſche Fiſchereirath im vorigen Jahre einſtimmig den Beſchluß gefaßt habe, das Reichsamt des Innern zu bitten, in Zukunft zu geſtatten, daß Reichsmittel für die werthvolle Regenbogenforelle verwendet werden dürften. Es ſei ſomit zu hoffen, daß der Einbürgerung der Regenbogenforelle in unſeren Gewäſſern in Zukunft wieder mehr Aufmerkſamkeit geſchenkt werden könnte. Auch er halte die Regenbogenforelle für einen beachtenswerthen Fiſch nicht nur für Teiche, ſondern auch für größere Bäche und Flüſſe. In dieſer Richtung habe man beiſpielsweiſe im Cösliner Bezirk und auch in Oeſterreich ſehr günſtige Erfahrungen mit der Regenbogenforelle gemacht. In ähnlicher Weiſe äußern ſich Major Herrlein-Gießen, Landrath von Stockhauſen- Münden, Amtsrath Kloſtermann⸗Caſſel u A. a Landrath von Stockhauſen macht Mittheilung von den Schwierigkeiten, die ſich in Hannover der Ausführung des Geſetzes betr. die Aufhebung der Koppelfiſcherei entgegenſtellten. Regierungs- und Forſtrath Eberts bemerkt, daß ein Geſetz zur Beſeitigung der Adjazenten⸗ und Koppelfiſcherei auch für Heſſen unbedingt erforderlich ſei. Ein ſolches Geſetz ſei auch bereits vor Jahren von der Generalkommiſſion in Caſſel ausgearbeitet worden Man habe aber die An⸗ gelegenheit vorläufig ruhen laſſen, weil ein neues Fiſchereigeſetz für Preußen geplant werde, welches auch dieſe Materie regeln ſolle Sollte dieſes Geſetz nicht zu Stande kommen, dann müſſe ſich der Caſſeler Fiſchereiverein in Verbindung mit dem Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden ſelbſtverſtändlich dieſer überaus wichtigen Frage wieder annehmen. Baurath Greve⸗Caſſel theilt mit, daß die Fiſchpäſſe in der kanaliſirten Fulda, welche früher nicht ordentlich funktionirten, neuerdings umgebaut bezw. erweitert worden ſeien und nunmehr von den Fiſchen beſſer angenommen würden. Durch Zählung der in der Reuſe oberhalb des Einlaufs des Fiſch— paſſes im Nadelwehr zu Bonafort gefangenen Fiſche ſei feſtgeſtellt, daß die weſentliche Verſtärkung des durch den Paß gehenden Waſſerſtromes die Fiſche veranlaſſe, in erheblich größerer Zahl als bisher den Aufſtieg auszuführen. Während in früheren Jahren etwa 2000 Fiſche bei Bonafort auf⸗ geſtiegen ſeien, ſeien im Jahre 1900 etwa 40 000 Fiſche gezählt worden, darunter zwei Lachſe. Auch die Päſſe an den übrigen Nadelwehren ſeien viel ſtärker als früher benutzt worden. Nur wäre an den vier oberen Wehren beobachtet worden, daß die größte Zahl der Fiſche nur bis zur dritten Kammer aufſteige und dann nach längerem Verweilen wieder umkehre. Die Urſache dieſes Verhaltens ſei noch nicht erkannt worden, doch hoffe man, dieſelbe durch weitere Beobachtungen zu erforſchen. Dann würden ſich auch wohl Mittel und Wege finden, die Fiſche zum völligen Aufſtieg durch die Päſſe zu veranlaſſen. (Schluß folgt.) VIII. FJragekaſten. Frage Nr. 12. (Herren Gebr. Br. in Sch.): Iſt der Fiſchereibetrieb von eigenen und gepachteten Fiſchwaſſern, für welche Gefällſteuern zu entrichten ſind — verbunden mit künſtlicher Fiſchzucht —, nach den württembergiſchen Steuergeſetzen gewerbeſteuerpflichtig? Der Verkauf der Fiſche erfolgt an beſtimmte Unternehmer auf Grund vorausgegangener Beſtellung in eigener Perſon. Auf welchen Geſetzen beruht die etwaige Gewerbeſteuerpflicht? Antwort: Der Betrieb der Fiſcherei in eigenem oder gepachtetem Fiſchwaſſer und die Ver⸗ werthung der Erzeugniſſe der Fiſcherei unterliegen in Württemberg der Gewerbeſteuer nicht, ſondern P. ˙ » a Fr Dr Sa ehe rd ae 2 re 5 e. N rn, * N * c er 189 bloß der Gefällſteuer (ſiehe Art. 1 Z. 1b und Art. 2 3.8 des Geſetzes betr. die Grund- [Gefäll-] Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer vom 28. April 1873). Die Gewerbeordnung für das Deutſche Reich findet nach $ 6 derſelben auf die Fiſcherei keine Anwendung. Wer ſelbſtgewonnene oder rohe Erzeugniſſe der Fiſcherei feilbietet, bedarf auch keines Wander⸗Gewerbeſcheins ($ 59 Z. 1 R.⸗Gew.⸗O.). Wer jedoch Fiſche aufkauft, um ſie mit Gewinn wieder zu verkaufen, alſo Fiſchhandel treibt, unterliegt (wie jedes andere Handlungsgeſchäft) der Gewerbeſteuer (Schicker, Anm. 2 zu $6 R.⸗Gew.⸗O.) Hr. Frage Nr. 13. (Herr O. C. in D.): a) Wie weit müſſen die Stäbe eines Schutzgitters (Rechens) von einander entfernt ſein, welches als ſtändige Vorrichtung in einer Mühlrinne, einige Meter vor dem Rade angebracht iſt? b) Darf der Fiſchereiberechtigte zum Zwecke des Fiſchfanges in ſchonender Weiſe Grundſtücke (Wieſen), natürlich nur die Ufer, betreten; iſt er eventuell ſtrafbar oder nur ſchadenerſatzpflichtig? e) Obwohl der Müller ein Recht an der Waſſerkraft hat, wird er ein Fiſchereirecht im Umfange ſeiner Mühlen doch wohl nur dann haben, wenn es ihm verbrieft iſt, oder ſteht den Müllern das Fiſchereirecht in ihren ſogenannten Radſtuben, welche oft eine beträcht⸗ liche Strecke meſſen, zu? d) Die Wieſenbeſitzer hieſiger Gegend, welche mit ihren Wieſen an die Bäche grenzen, haben von Samſtag bis Sonntag Abend das Recht, ihre Wieſen mit dem Waſſer des Baches zu bewäſſern, wodurch oft ganze Strecken trocken gelegt werden? Dürfen dieſelben das Waſſer gänzlich verwenden oder etwa nur wieviel? 5 Antwort: a) Nach der Frage handelt es ſich nicht um eine Fang vorrichtung, ſondern um ein Schutzgitter. Eine Vorſchrift über die Maſchen⸗ oder Stabweite ſolcher Vorrichtungen beſteht unſeres Wiſſens in Bayern nicht. b) Nach dem Vorbehalte in Art. 69 und 218 des Einführungs- geſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche ſind für die Befugniſſe des Fiſchereiberechtigten zur Ufer⸗ benützung die Landesgeſetze, demnach in Bayern bis zu der in Ausſicht ſtehenden Erlaſſung eines Fiſchereigeſetzes die bisherigen zivilrechtlichen Beſtimmungen maßgebend. Die Rechtſprechung der Obergerichte geht im Allgemeinen und insbeſondere mit Bezug auf öffentliche Flüſſe davon aus, daß dem Fiſchereiberechtigten in Ermangelung eines beſonderen auf die Uferbetretung bezüglichen Rechtstitels, und abgeſehen von Nothfällen, ein Recht zum Beſchreiten der in fremdem Eigenthum ſtehenden Ufer nicht zuſteht. Günſtiger geſtaltet ſich das Verhältniß für den Fiſchereiberechtigten in den häufigen Fällen, in denen ſich ſein Recht auf einen ſogenannten Privatfluß (nicht jchiffe oder floßbaren Fluß oder Bach) bezieht, der nach dem Bayeriſchen Waſſerbenützungsgeſetze regelmäßig ein Zubehör der Ufergrundſtücke bildet; hier ſteht der Fiſchereiberechtigte dem Ufereigenthümer wie ein Servitutberechtigter gegenüber und kann demnach beanſpruchen, daß ihm die Benützung der Ufer ſoweit geſtattet wird, als dieß zur Ausübung der Fiſchereiberechtigung nothwendig iſt. Selbſtver⸗ ſtändlich iſt ihm hiebei möglichſte Schonung der Ufergrundſtücke zur Pflicht gemacht. Ganz allgemein können übrigens die Uferbenützungsrechte durch beſondere Rechtstitel, insbeſondere durch langjährige Rechtsausübung (Verjährung) begründet, erweitert oder beſchränkt werden. Namentlich wird die herkömmliche Benützungsweiſe im einzelnen Falle faſt immer einen zuverläſſigen Maßſtab für das Beſtehen und den Umfang der hieher gehörigen Befugniſſe des Fiſchereiberechtigten abgeben. Bei rechtmäßiger und innerhalb der erlaubten Grenzen ausgeübter Uferbetretung beſteht keine Ver⸗ pflichtung zum Erſatze des hiebei an dem Ufergrundſtücke verurſachten Schadens; unbefugte, oder das berechtigte Maß überſchreitende Uferbenutzung macht den Fiſchereiberechtigten nicht nur ſchadens⸗ erſatzpflichtig, ſondern nach Umſtänden überdieß gemäß § 368 Z. 9 des R.-Str.-G.⸗B. ſtrafbar. e) Müllern als ſolchen ſteht das Fiſchereirecht im Bereiche ihrer Mühlvorrichtungen und Mühl⸗ ſchüſſe nicht zu; wollen ſie ein Fiſchereirecht beanſpruchen, ſo müſſen ſie ſich wie jeder Andere ent⸗ weder auf ein unbeſchränktes, d. i. durch eine fremde Fiſchereibefugniß nicht belaſtetes Eigenthum an der betreffenden Bachſtrecke oder auf einen zum Erwerb des Fiſchereirechts an fremdem Eigen⸗ thume geeigneten Titel (notariellen Vertrag, Verjährung u. ſ. w.) berufen können. d) Wir dürfen annehmen, daß es ſich in Ihrem Falle um einen ſogenannten Privatfluß handelt, welcher wahr- ſcheinlich nach Art. 39 des Bayeriſchen Waſſerbenützungsgeſetzes eine Zugehörung der angrenzenden Grundſtücke bildet, jedenfalls aber im Eigenthum der Wieſenbeſitzer ſteht; in ſolchem Falle iſt das Verhältniß des Fiſchereiberechtigten zu dem Eigenthümer des Gewäſſers nach den Grundſätzen über die Servitutrechte zu beurtheilen. Hienach darf der Eigenthümer des mit dem Fiſchereirechte be- laſteten Gewäſſers nichts vornehmen, was die Ausübung dieſes Rechts hindert oder beeinträchtigt, darf alſo das Waſſer des Fluſſes zur Bewäſſerung ſeiner Grundſtücke nur mit der ſich hieraus ergebenden Beſchränkung verwenden; er muß deßhalb ſoviel Waſſer im Flußbette belaſſen, daß der Fiſchbeſtand nicht geſchädigt oder erheblich gefährdet wird. In welchem Umfange hienach das Waſſer abgeleitet werden darf, iſt nach den Umſtänden des einzelnen Falls zu beſtimmen. Wo freilich eine anderweitige und weitergehende Waſſerableitung dem Herkommen entſpricht, wird ſich der Fiſcherei— berechtigte mit dem hergebrachten Maße beſcheiden müſſen. D. IX. Citeratur. Hugo H. Hitſchmann's Journalverlag. Die Bureaux der unter dieſer Firma vereinigten Fachblätter: „Wiener Landwirthſchaftliche Zeitung“, Oeſterreichiſche Forſt- und Jagd-Zeitung“, „Allgemeine Wein⸗Zeitung“, „Der praktiſche Landwirth“ und „Der Oekonom“, welche ſich ſeit 26 Jahren, bezw. ſeit ihrer Gründung, in Wien, I., Dominikanerbaſtei 5, befanden, befinden ſich nunmehr im Land- und forſtwirthſchaftlichen Vereinshauſe, Wien J., Schauflergaſſe 6. 190 — — X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 10. April 1901. Zufuhren reichlicher. Geſchäft theilweiſe matt. Preiſe faſt durch⸗ ! weg niedriger. 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Organ für die Belammtintereffen der Filcerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſcherei-Pereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſo wie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei—⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ = vereins für die Provinz Poſen, des Central⸗Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Jachmünnern Deulſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zaneriſchen und vom Deutſchen Fiſcherei⸗Verein. Nr. 9. Münden, den 1. Mai 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Zur Einführung eines Fiſchzolles. — II. Die kgl. bayeriſche Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. — III. Die Lachseiergewinnung und -Erbrütung im Gebiete der Weſer und Ems. — IV. Zur Frage der Krebspeſt. — V. Die Fiſchereiverhältniſſe des Mains in alter und neuer Zeit. — VI. Der Wurf von der Nottingham-Rolle. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Perſonalnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Literatur. — XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartitel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Zur Einführung eines Jiſchzolles. Von E. G. Fiſcher-Schloß Tirſchtiegel. (Schluß.) Wenn das Wohl und Wehe des deutſchen Fiſchers auch nicht von 10000 Doppelzentnern ruſſiſcher Importfiſche abhängt, ſo wollen wir den Zoll doch für alle ausländiſchen Import— ſiſche. Ja, ſelbſt wenn diefer Geſammtfiſchimport mit 30 Mk. pro Doppelzentner Zoll belegt wird, ſo bedingt das noch lange nicht die Unmöglichkeit, daß der deutſche Mittelſtand ſein Gericht Fiſche regelmäßig eſſen kann. Im Allgemeinen iſt der Immobilienwerth, die Wohl— habenheit und das Einkommen des deutſchen Mittelſtandes doch ſoweit gewachſen, daß er durch eine geringe Preisſteigerung ſich vom Fiſchgenuß nicht abhalten laſſen würde. Uebrigens Ber hat der deutſche Mittelſtand Preisſteigerungen von täglichen Lebensbedürfniſſen in ganz anderer Höhe durch unſeren Großhandel ſich gefallen laſſen müſſen, wobei der Profit noch dazu in die Taſchen der reichſten Leute des Landes und der Welt gefloſſen iſt, ohne daß deßwegen irgend ein Freihändler ſich nennenswerth aufgeregt hätte. Ich erinnere nur an die Kohlen und an das Petroleum! Kein deutſcher Landwirth hätte es je wagen dürfen, für einen Zoll einzutreten, welcher der Preisſteigerung in dieſen Produkten gleichkäme und darüber hat ſich niemand auch nur halb ſo viel aufgeregt, als über den vorliegenden Fall, wo dem durchſchnittlich in der That wenig bemittelten und durch die Verhältniſſe gedrückten Berufs— fiſcher eine gewiſſe Sicherheit für lohnenden Betrieb ſeines Gewerbes gewährt werden ſoll. Aber der Fiſchzoll wird vorausſichtlich noch nicht einmal ganz vom deutſchen Konſum zu tragen ſein, ſondern naturgemäß zum Theil auf das Ausland fallen, wie aus der Preisbewegung im Getreide ſich nachweiſen läßt. Wenn bei einer Preiserhöhung von 28 Mk. pro Doppel- zentner der Konſum abgeſchreckt würde, ſo wäre im Jahre 1897 der ruſſiſche Zander aus 1 der Berliner Küche verſchwunden, da er 1896 nur 26 Mk., 1897 aber 40 Mk. pro Zentner koſtete. Daß dieß nicht der Fall geweſen, beweiſt der vollkommen gleichbleibende Import dieſes ruſſiſchen Zanders. Wer nun aber weder ſich durch die heutigen roſigen Verhältniſſe, noch durch die in Nebel zeronnenen Bedenken hat bewegen laſſen, ſeine Oppoſition gegen den Fiſchzoll zu opfern, 9 dem wird nun endlich der Schrecken vorgeſtellt, welchen die Zukunft unter der Herrſchaft— eines Fiſchzolles für das deutſche Fiſchergewerbe mit ſich bringt. „Durch eine weitere fünfte liche Steigerung der Fiſchpreiſe, die Hoffnung auf eine rapide weitere Erhöhung derſelben, 5 werden die ſchon jetzt unerſchwinglichen Pachtungen in's Ungemeſſene geſteigert, ſelbſtverſtändlich nur zum Nutzen der unerſättlichen Seenbeſitzer, die nicht genug Pacht erhalten können und welche die armen wehrloſen Berufsfiſcher mehr ſteigern, als der verſchrieenſte Berliner Haus- wirth es mit ſeinen Miethern über's Herz bringt, der, wenn wirklich ſolche Berufsfiſcher ſich nicht finden ſollten, nun ſich dem Großkapitalismus in die Arme wirft oder ſeine Pächter vielleicht aus anderen Ständen heranzieht. Freilich muß zugegeben werden, daß der größte 3 Seenbeſitzer der Fiskus ift, dem man ſolch' unmenſchliches Vorgehen doch nicht zumuthen } kann. Aber der Fiskus hat ſolche Wünſche für einen Fiſchzoll noch gar nicht ausgeſprochen. Daher iſt offenbar der Fiſchzoll nicht berechtigt. Ja! Glaubt denn der Gegner, daß auf die Dauer wirklich unnatürlich geſteigerte Pachtpreiſe ſich halten können? Sollten wirklich, in der Hoffnung auf günſtige Steigerung der Fiſchpreiſe in Folge Zollſchutz, einzelne Seen, welche gerade in der Zwiſchenzeit zur Verpachtung gelangen, zu hoch getrieben werden, ſo würde das eine Kurzſichtigkeit einzelner Bewerber beweiſen, für die Geſammtheit aber kaum Beweiskraft haben. Zwiſchen Angebot und Nachfrage wird ſowohl im deutſchen Fiſchhandel als in der Seeverpachtung ſich ein mittlerer Preis ergeben und daß der Großkapitalismus ſich auf Seenverpachtungen werfen ſollte, zum Verderben des Fiſcherſtandes, dagegen kann doch der Fiskus als größter Fiſchereibeſitzer den ganzen Stand im allgemeinen wirthſchaft⸗ lichen Intereſſe jederzeit ſichern. Die Verwünſchungen, welche nach Anſicht der Freihändler aus dieſen Pachtſteigerungen auf das Haupt der Verfechter des Fiſchzolles fallen ſollten, werden, ſoweit mir bekannt, heute von gar manchem Berufsfiſcher ſchon lange über Fiſchhändler und Fiſchimporteure laut, welche ihre Geldkraft dazu benutzen, um dem kleinen Fiſcher zu billigen Preiſen ſeine Waare abzunehmen, und wenn derſelbe nicht billig iſt, einfach mit ausländiſchen Bezügen ihm drohen, oder ihm Preiſe ausländiſcher Waare entgegenhalten, wie ſolche das von mir angeführte Beiſpiel beſagt. Die „billigen Ruſſen“ koſten dem deutſchen Fiſcher ſchon manche Stange Gold. Ferner wird das Intereſſe des oſtpreußiſchen Fiſchers ausgeſpielt gegen Zollwünſche 3 der geſammten deutschen Fiſcherei. „Das ruſſiſche Verhältniß erfordert allergrößte Aufmerkl ſamkeit.“ „Oſtpreußen allein würde die Zeche zu zahlen haben für eventuelle Repreſſalien Rußlands.“ Auch hiermit ſieht es nicht fo ſchlimm aus, wie es auf den erſten Blick erſcheinen mag. Schon jetzt importiren wir reichlich doppelt ſo viel ruſſiſche Fiſche, als jetzt Fiſche nach Rußland gehen. Schon hieraus ergibt fi, daß wir in einer recht guten Poſition find. Ein Theil dieſer deutſchen Fiſche würde aber zweifellos ſchon heute nach Deutſchland abgeſetzt werden können und für den übrigbleibenden Reſt hätte allerdings die deutſche Staatsregierung — — „ \ 195 — — durch Hebung und Begünſtigung des Fiſchexportes der Oſtpreußiſchen Fiſcherei eventuell ein Aequivalent zu bieten. 8 Wie eigenthümlich heute ſchon die Verhältniſſe in Oſtpreußen liegen, beweiſt die folgende Thatſache. Einer der größeren oſtpreußiſchen Seen iſt mit ca. 5000 Mk. jährlich verpachtet. Sämmtliche werthvolle Fiſche dieſes Sees werden nach Deutſchland verkauft, theilweiſe ſelbſt bis Süddeutſchland hin. Die werthloſeren kleinen Fiſche, Stinte, Weiß: fiſche u. dergl., gehen nach Rußland. Es find dieß jährlich etwa 6— 700 Zentner und für dieſen offenbar nur kleinen Theil des Fiſchfanges hat der betreffende Pächter jährlich circa 2000 Mk. Zoll an Rußland zu zahlen, alfo °/, ſeiner ganzen Pachtſumme. Hieraus geht einmal hervor, daß der Fiſchzoll als Abſchreckungsmittel für den Handel überhaupt nicht wirkt, andererſeits daß unſere oſtpreußiſchen Fiſcher bei ihren Verkäufen nach Rußland recht erhebliche Aufwendungen allein an Zöllen machen müſſen. Wenn nun der preußiſche Staat, die ihm aus dem Fiſchzoll erwachſende Einnahme, welche ihm ja immer indirekt zu gute kommt, wenn auch das Reich die Zölle erhebt, verwendet, um den oſtpreußiſchen Fiſchern entſprechende Verkehrserleichterungen zu ſchaffen, durch Neubau von Bahnen oder Zarif- begünſtigungen, ſchnellere Bahnverbindung ꝛc., ſo wird ſich ohne Mühe ein leichter und billiger Ausgleich ſchaffen laſſen, ſelbſt wenn — was aber doch ſehr ſtark bezweifelt werden kann — Rußland die Fiſcheinfuhr aus Oſtpreußen ganz unterbinden ſollte. Es würde alſo ein recht magerer Vergleich werden, wenn im Verkehr mit Rußland gegenſeitige Zollfreiheit für Fiſche feſtgeſetzt werden ſollte. Wollte ſich die ruſſiſche Regierung verpflichten, ihrerſeits alle Fiſche in Rußland zu den gleichen Tarifſätzen zu befördern, nach welchen deutſche Fiſche in Deutſchland verfrachtet werden, ſo könnten wir mit Ruhe und Gelaſſenheit die Beſtrebungen um einen Zoll nach Rußland fallen laſſen. So lange aber Rußland es verſteht, ſeinen Produkten ſo unvergleichlich günſtigere Verſandtbedingungen zu verſchaffen, als unſere deutſchen ſie haben, können wir eine gleichmäßige, zollfreie Behandlung nicht als den wirthſchaftlichen Verhältniſſen des Fiſchereigewerbes in Deutſchland und Ruß— land entſprechend finden. Die anderen Staaten behandeln in der Hauptſache Deutſchland nur als Abladeſtelle für ihren Fiſchüberfluß, ſo daß der Zollſchutz gegen dieſelben ohne Weiteres nöthig erſcheint. Aus Rückſicht für die Fiſchinduſtrie aber, welche in der Hauptſache ſich an den See— grenzen etablirt und in der Hauptſache ſeewärts eintreffende Fiſche verarbeitet, auf einen Zoll für Süßwaſſerfiſche zu verzichten, kann der deutſchen Binnenfiſcherei nicht zugemuthet werden. Den Schluß der gegneriſchen Ausführungen bilden natürlich die zolltechniſchen Fragen. Es iſt völlig unerklärlich, warum das, was in Hamburg möglich iſt, nicht anderweit ge— ſchehen kann. Hält ſich etwa der Berliner Fiſchhandel für weniger reſpektabel und ver— trauenswerth als der Hamburger Kaufmannsſtand? Ich glaube eine ſolche Zumuthung würde ſelbſt jeder Gegner des Großhandels in der vorliegenden Frage energiſch zurückweiſen. Hat nicht auch ferner der Magiſtrat der Stadt Dresden mit beſtem Erfolge das gleiche Syſtem der Buchverzollung eingeführt?! Daß der Fiſchhandel nicht nur in großen Städten mit Zollämtern ſitzt und daß im Deutſchen Reiche auch kleine Fiſchhändler exiſtiren, iſt unbe— ſtritten. Unſere Gegner werden aber wohl nicht behaupten wollen, daß ein Fiſchexport in irgendwie nennenswerthem Maßſtabe nach Städten ftattfände, welche kein Steueramt hätten, oder daß ein größerer Fiſchimport von nicht eingetragenen Kaufleuten in nennenswerthem Umfange betrieben würde. Schließlich könnte bei der Buchverzollung aber auch die Importfirma ihre Monats— oder Wochendeklaration an das nächſtgelegene Steueramt per Poſt einſchicken, und wenn, wie gelegentlich eingeworfen, die Sicherheit der Zollzahlung bei Buchverzollung gefährdet ſein ſollte, ſo würde die deutſche Steuer ebenſogut, wie bei allen übrigen Frachten und Zoll— krediten dieſe Kredite nur gewähren gegen Erlegung einer entſprechenden Kaution, welche bei wöchentlicher oder monatlicher Einreichung der Nachweiſe keineswegs das Importgeſchäft überlaſten würden. Sollten aber wirklich irgendwo kleinere Quantitäten von Fiſchen durch Detailhändler im Grenzverkehr importirt werden, ſo käme hierfür ganz einfach die Bruttoverzollung in 196 Frage, welche beim Paſſiren der Grenze zu erlegen wäre, fo gut wie die Fracht heute überall bei Aufgabe lebender Fiſche zu zahlen iſt für das Bruttogewicht. Eine Begünſtigung der Großfirmen würde alſo keineswegs eintreten. Uebrigens habe ich ſeither ſolche zarte Rückſichten auf den kleinen Fiſchhändler auch in den Thaten der Groß— händler anderweitig nicht verſpürt. Dagegen dürfte es gerade den Herren, welche dem deutſchen Fiſchhandel fo nahe ſtehen, wie der Verfaſſer des mich angreifenden Artikels wohl ganz genau weiß, daß der größere Theil des Imports vom Auslande ſo wie ſo nur von verhältnißmäßig wenigen Firmen betrieben wird und daß beiſpielsweiſe ruſſiſche Zander heute von Berlin aus vielfach in die Provinzialſtädte verſandt werden, ohne daß dieſe Plätze direkt von Ruß⸗ land ihre Fiſche bezögen, geradeſo wie beiſpielsweiſe ruſſiſche Krebſe in der Hauptſache von Berlin aus für den größten Theil von Deutſchland disponirt werden. 7 Meines Erachtens dürfte alſo auch das Schreckgeſpenſt in Nichts zerfließen, welches unſere Freihändler dem deutſchen Fiſchereigewerbe entgegenzuhalten ſuchen. Aber wichtig iſt es immerhin, daß die deutſchen Fiſcher erkennen lernen, daß es die allerhöchſte Zeit iſt, ihre Wünſche zu äußern und ſich nicht hinziehen zu laſſen durch Verhandlungen, Debatten, Be— ruhigungspulver, um die drohende Kalamität des fortgeſetzten Imports zollfreier Fiſche von — ſich abzuwenden. 4 Im Prinzip iſt zweifellos die Nothwendigkeit des Zolles für das deutſche Erwerbs- leben nachgewieſen. Unſere deutſche Regierung hat ſich auch in dankenswerther Weiſe offen ausgeſprochen für den Schutz der deutſchen Landwirthſchaftsgewerbe, zu denen unbedingt die deutſche Fiſcherei mit gehört. Es handelt ſich jetzt nur darum, will das deutſche Fiſchereigewerbe auch ſeinerſeits theilnehmen an dem Schutze, welcher den übrigen deutſchen Gewerben und der deutſchen Arbeit durch den Zoll ge⸗ währt werden ſoll und welcher auf lange Zeit hinaus das deutſche Erwerbs⸗ leben ſchützen ſoll, oder will es auf dieſen Schutz verzichten und zwar frei⸗ willig verzichten für die ſchönen Augen des internationalen Fiſchgroß⸗ handels und ein Stiefkind im deutſchen Erwerbsleben bleiben, welches trotz angeſtrengteſter mühſeliger Arbeit niemals wieder das einbringen kann, was ihm in der gegenwärtigen Entwickelungszeit durch Wegfall eines Zollſchutzes verloren gehen würde? Dieſe Kardinalfrage ſollten alle deutſchen Fiſcher ſich vorlegen und ſich dabei bewußt bleiben, daß ihnen ein Fiſchſchutzzoll noch lange kein faules und dabei glänzendes Leben verſpricht, ſondern daß trotzdem jeder Einzelne unter Zuhilfenahme aller wiſſenſchaftlichen und techniſchen Hilfsmittel wird arbeiten müſſen, um ſich und ſeiner Familie ein entſprechendes Auskommen und eine der allgemeinen wirthſchaft— lichen Lage entſprechende Verbeſſerung ſeiner perſönlichen Verhältniſſe zu verſchaffen. Leider hat die deutſche Fiſcherei zu lange ſich zurückgehalten und ihre Wünſche öffentlich nicht bekannt gegeben. Möchte es ihr nicht ſo ergehen, wie der deutſchen Landwirthſchaft bei Abſchluß der jetzt herrſchenden Handelsverträge. Ebenſo wie in den 70 er und 80 er Jahren das Schweigen der Landwirthſchaft und ihre mangelnde Organiſation der Grund war für ihren tiefen Fall, bei Abſchluß der Handelsverträge und wie dieſelbe durch Zuſammenſchluß von Groß und Klein, Oſt und Weſt ſich zu feſtem zielbewußtem Streben aufgerafft hat, welchem die Erfolge nicht verſagt bleiben werden, ebenſo muß jetzt die deutſche Fiſcherei geſchloſſen ihre Wünſche an hoher und höchſter Stelle zum Ausdruck bringen. Schon iſt es die höchſte Zeit. Die verbündeten Regierungen und der Bundesrath ſollen demnächſt ſich mit der neuen Zollvorlage beſchäftigen. Wenn dann nicht dafür geſorgt iſt, + daß neben dem Karpfen auch die anderen deutſchen Edelfiſche durch Zölle geſchützt werden, ſo 4 iſt der richtige Augenblick vielleicht für Jahrzehnte verpaßt und die Folgen dieſes „Zu ſpät“ 1 4 t dürften unſere Berufsgenoſſen in trauriger Weiſe ſehr bald am eigenen Leibe ſpüren. ö Es ergeht daher beſonders an die Männer der Praxis der Ruf, ihre bedrohten Inter- eſſen auf das Energiſchſte zu vertheidigen und ihre Wünſche in ihren zuſtändigen Fiſcherei⸗ vereinen zur Geltung zu bringen. Für die Berufsfiſcher wäre es dringend wünſchenswerth, daß ſich dieſe einzeln an den Verein praktiſcher Großfiſcher in Berlin, zu Händen des Vorſitzenden, Herrn Großfiſchermeiſter Mahnkopf in Spandau, oder des Schriftführers, Herrn Kanzleirath Lobvogel-Brandenburg a. H., wendeten, um ſich dort zu betheiligen 1 197 an der Reſolution, welche in dieſem Vereine einſtimmig gefaßt iſt und nach erfolgter möglichſt zahlreicher Unterſchrift den maßgebenden Stellen, preußiſchen Staatsminiſterien, Bundesrath und dem Reichstag zugeſandt werden ſoll. Möchten die Beſtrebungen zur Erreichung des Fiſchzolles von Erfolg gekrönt werden zum Segen unſerer deutſchen friſch aufſtrebenden Binnenfiſcherei. II. >. Rgl. bayeriſche Biologiſche Verſuchsſtation für Jiſcherei in München. Seit dem 1. Januar 1900 iſt in München in Verbindung mit dem Zoologiſchen Inſtitute der Thierärztlichen Hochſchule unter der Leitung von Profeſſor Dr. Hofer eine kgl. bayeriſche Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei eingerichtet worden, deren Statuten wir nachſtehend bekannt geben: § 1. Die Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei hat den Zweck, im Intereſſe der Fiſcherei und Fiſchzucht wiſſenſchaftliche Unterſuchungen, insbeſondere auf dem Gebiete der Fiſchkrankheiten, der Fiſchernährung und der Fiſchwaſſerverunreinigungen anzuſtellen, an Fiſcher, Fiſchzüchter und ſonſtige Fiſchereiintereſſenten Deutſchlands Auskünfte und Rath⸗ ſchläge auf Anfrage zu ertheilen und durch Veröffentlichungen auf den erwähnten Gebieten aufklärend und belehrend zu wirken. § 2. Anfragen an die Biologiſche Verſuchsſtation und Anträge auf Unterſuchungen können von jedem Fiſchereiintereſſenten des Deutſchen Reiches geſtellt werden. Sendungen ſind zu richten an die: K. b. Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei, München, Veterinärſtraße 6. § 3. Vorſchriften für die Einſendung von Unterſuchungsmaterial: 1. Für die Unterſuchung von Fiſchkrankheiten find lebende erkrankte Fiſche am ge— eignetſten. Dieſelben können in Fäſſern oder Fiſchkannen nach den allgemeinen Vorſchriften über Fiſchtransporte verſendet werden. Zur erſten Orientirung, ſowie zur Erkennung zahl— reicher Krankheiten genügt es indeſſen auch, todte Fiſche zur Unterſuchung einzuſenden. Die— ſelben ſind jedoch ſorgfältig zu verpacken, d. h. möglichſt einzeln in Papier oder Leinwand einzuwickeln und zwiſchen Holzwolle, Moos, Stroh, Torfmull oder Sägeſpähne zu verwahren und, wenn nicht gerade ſtrenge Kälte herrſcht, mit ſo viel Eis zu verſenden, als vermuthlich bis zum Eintreffen am Beſtimmungsort abſchmelzen wird. Die ganze Verpackung muß in leichten Holzkiſten oder Schachteln, nicht aber in Papier vorgenommen werden. 2. Bei der Ueberſendung der Fiſche ſind, wenn irgend möglich, nicht nur todte Exem— plare, ſondern auch zur Zeit des Verpackens noch nicht abgeſtorbene Thiere auszuwählen, welche die Zeichen einer Erkrankung an ſich tragen. Dieſelben dürfen jedoch nicht vorher durch einen Schlag auf den Kopf getödtet werden. Dringend erwünſcht iſt, daß nicht nur ein oder zwei Exemplare, ſondern bis zu etwa einem halben Dutzend und darüber eingeſandt werden. 3. Iſt lebendes oder beſonders zu konſervirendes Unterſuchungsmaterial nöthig, ſo wird die Station in jedem Einzelfalle darüber genauere Angaben, ſowie Gläſer und Kon— ſervirungsflüſſigkeiten übermitteln. 4. Jeder Sendung iſt eine ausführliche briefliche Mittheilung beizufügen und zwar womöglich voraus, nicht nachzuſenden. Dieſelbe muß Angaben enthalten: a) Ueber den Umfang und die Dauer der Fiſcherkrankung. b) Ueber die Beſchaffenheit des Waſſers (Teich-, See-, Fluß⸗, Quellwaſſer), Temperatur, Pflanzenwuchs, Reinheit, Untergrund desſelben. Bei Quellwaſſer iſt anzugeben, ob dasſelbe direkt nach dem Austreten aus der Erde oder erſt nach längerem Lauf zur Haltung der Fiſche verwandt wird. c) Ueber die äußerlich ſichtbaren Symptome, z. B. abnorme Verfärbungen, blutige oder ſonſtige Flecken, Geſchwüre auf der Haut, auffallende Bewegungen beim Schwimmen, Verlaſſen der Unterſtände, Herausſpringen aus dem Waſſer, Reiben oder Scheuern an Steinen und Wurzeln, heftiges, ruckweiſes Athmen oder lethargiſches Liegen am Boden, Erblindung der Augen, Anſchwellungen in den Kiemen und in der Rachen— 198 — Inmnnnn höhle, ſowie Blutergüſſe in dieſe u. ſ. w., d. h. Alles, was von dem normalen Aus⸗ ſehen der Fiſche irgendwie abweicht und auffällt. 1 d) Ueber die Art der Fütterung in Teichen und Aufzuchtsgräben, d. h. uber das Futter ſelbſt, ſowie darüber, in welcher Menge, Geſtalt und Häufigkeit dasſelbe verabreicht und aufgenommen wird. 3 e) Ueber das Vorhandenſein oder Fehlen von chemiſchen oder mechanischen Verunreinige ungen der betreffenden Gewäſſer, ſowie ob Fabrikanlagen, Düngergruben u. ſ. w. damit in Verbindung ſtehen oder bei Hochwaſſer ſtehen können. ; f) Ueber allenfalls ſchon früher in dem betreffenden Waſſer beobachtete ähnliche Er- krankungen. 5. Die Sendungen haben durch die Poſt zu erfolgen. An beſonders heißen Tagen iſt es erwünſcht, die Sendungen über Nacht auszuführen und darauf zu achten, daß dieſelben nicht an Sonn- und Feiertagen in München eintreffen, wo fie leicht auf der Poſt ſtehen bleiben können. Lebende Fiſche ſind möglichſt ſo abzuſenden, daß ſie nicht während der Nachtzeit in der Station eintreffen; auch iſt ihr Eintreffen vorher, wenn nöthig, telegraphiſch anzuzeigen. 6. Zur Unterſuchung des Sauerſtoffgehaltes der Gewäſſer werden von der Station die nöthigen Behälter und Reagentien mit einer Gebrauchsanweiſung dem Anfragenden zugeſandt. § 4. Rathſchläge und Gutachten werden zunächſt nur den Frageſtellenden perſönlich mitgetheilt. Allgemein intereſſirende und zur Belehrung geeignete Ergebniſſe der Unter— ſuchungen werden jedoch ohne Nennung der Namen der Frageſteller in der „Allgemeinen Fiſcherei- Zeitung“ veröffentlicht. In dieſem Organ wird auch der jährliche Geſchäftsbericht der Station bekannt gegeben. Die Veröffentlichung umfaſſender wiſſenſchaftlicher Unterſuchungen der Biologiſchen Verſuchsſtation in einem beſonderen Publikationsorgan iſt in Ausſicht genommen § 5. Für die in der Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei angeſtellten Unter- ſuchungen werden Gebühren nach Maßgabe folgender Beſtimmungen erhoben: a) Unterſuchungen des Sauerſtoffgehaltes im Waſſer unterliegen einer Gebühr von 3 bis 5 Mark. b) Für die Unterſuchungen von Fabrikabwäſſern, welche ſich jedoch nur auf den Grad und die Art ihrer Schädlichkeit für die Fiſche erſtrecken können, iſt neben dem Erſatz für die Baarauslagen, welche der Station erwachſen, eine Gebühr von 3 Mk. für jede aufgewendete Arbeitsſtunde zu erheben. Ausführliche chemiſche Waſſeranalyſen werden in der Station nicht durchgeführt. c) Die Unterſuchungen von Fiſchkrankheiten werden vorerſt im Allgemeinen unentgeltlich ausgeführt, wenn die Einſender des Unterſuchungsmaterials einem Fiſchereivereine, oder einer Fiſchereigenoſſenſchaft, oder einer Fiſcherinnung des Deutſchen Reiches als Mitglied angehören. Jedoch iſt die Station berechtigt, die erwachſenden Baar⸗ auslagen oder wenn ein erheblicher Arbeitsaufwand durch die Unterſuchung ver⸗ anlaßt wird, für die aufgewendete Arbeitsſtunde eine Gebühr von 3 Mk. zu bean⸗ ſpruchen. Berufsfiſcher und Fiſchzüchter mit kleinen Betrieben können aber auf Antrag auch von dieſer Gebührenzahlung befreit werden. d) Größere ſchriftliche Gutachten, welche von dem Vorſtande der Station nur inſoweit übernommen werden können, als die übrigen Dienſtesaufgaben desſelben dadurch nicht beeinträchtigt werden, unterliegen einer beſonderen Gebühr, über welche mit den Einſendern von Fall zu Fall Abmachungen vorbehalten bleiben. e) Für im öffentlichen Intereſſe von bayeriſchen ſtaatlichen Behörden und Stellen erholte Gutachten ſind Gebühren nicht zu entrichten, wenn nicht etwa dieſelben einer Partei überbürdet werden. 1) Für Reiſen an Ort und Stelle find zu entrichten: 1. Dem Vorſtand der Station die Reiſeauslagen (Eiſenbahnfahrt II. Klaſſe) und 15 Mk. Tagesdiäten; 2. den Stations- aſſiſtenten die Reiſeauslagen (Eiſenbahnfahrt II. Klaſſe) und 10 Mk. Tagesdiäten. § 6. Die Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei iſt dem K. bayeriſchen Staats- 7 miniſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten unmittelbar unterſtellt. Deren Aufgaben, Organifation 2c. werden von dieſem K. Staatsminiſterium im Einvernehmen mit 7 199 dem K. Staatsminiſterium des Innern feſtgeſetzt. Der Station ſteht ein Kuratorium zur Seite, welchem angehören: g 1. Ein Vertreter des K. Staatsminiſteriums des Innern für Kirchen- und Schul— angelegenheiten, zugleich Vorſitzender. 2. Ein Vertreter des K. Staatsminiſteriums des Innern. 3. Der ſtaatliche Konſulent für Fiſcherei. 4. Der Vorſtand der Station. 5. Ein Vertreter des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, welcher von dieſem Vereine gewählt wird. 6. Drei weitere vom K. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schul— angelegenheiten ernannte Mitglieder. Dem Kuratorium iſt der Arbeitsplan, der Jahresvoranſchlag und der jährliche Rechen— ſchaftsbericht der Station zur gutachtlichen Beurtheilung vorzulegen; den Vortrag hierüber erſtattet der Vorſtand der Station. III. Die Fachseiergewinnung und Erbrütung im Gebiete der Weſer und Ems. Bon Gieſecke-Hannover. Der Laichlachsfang in der Weſer bei Hameln beginnt meiſtens im letzten Drittel des Monats Oktober. Der Erfolg hängt weſentlich vom Waſſerſtande ab. Am häufigſten wird der Laichlachs gefangen, wenn der Waſſerſtand niedrig iſt und ſich wenig über 0,0 des dortigen Pegels hält. Auch die Temperatur des Waſſers ſcheint von Einfluß zu ſein. Bei + 8e R. iſt der Fang am ergiebigſten, und meiſt ohne Erfolg, wenn die Temperatur auf + 3° R. zurück- geht. Bei eintretendem, ſtärkeren Froſt wird der Fang ganz eingeſtellt, ebenſo bei Hochwaſſer. Die meiſten Lachſe werden gewöhnlich in der erſten Hälfte des November gefangen. Zuerſt ſteigen hauptſächlich kleine Männchen von 4—8 Pfund herauf; überhaupt iſt der Fang von Männchen überwiegend und beträgt in manchen Jahren das Dreifache der gefangenen Weibchen. So ſind beiſpielsweiſe im vergangenen Herbſt bei Hameln 501 Männchen und nur 183 Weibchen gefangen. Die Fangergebniſſe und demgemäß die Eiergewinnung in den vergangenen Jahren ſind ſehr ungleichmäßig ausgefallen. Es ſind bei Hameln an Lachs— eiern gewonnen im Jahre: 1881 = 171000 Stück 1888 = 3838000 Stück 1895 = 3 144 000 Stück 1882 110000 „ 1889 = 405000 „ 1896 1 079 000 „ 1883 = 210000 „ 1890 362000 „ 1897 = 1 200 000 (2) Stück 1884 = 273 000 „ 1891,74 eg 1898 = 2180 000 5 1885 = 213000 „ 192 8900 „ 1899 = 1603 000 5 1886 — 460 000 „ 1893 = 1 663 000 „ 1900 = 1437 000 8 1887 = 433 000 „ 1894 = 1 400 000 „ Die Urſachen des ungleichen Aufſtieges der Laichlachſe ſind unbekannt. Der Weſerlaichlachs wird mit Senke und Zuggarn gefangen. Es ſind meiſtens zwei vom Boot aus bediente Senken und zwei Zugnetze im Betriebe und 17 Mann zur Bedienung erforderlich. Unter dem Hamelner Wehre wird mit der Senke gefangen und weiter ſtrom— abwärts mit dem Zuggarn. Das Zuggarn iſt ein einwandiges Segenetz von 80 bis 100 m Länge, 2 m Höhe und 5 em Maſchenweite. Laichreife Lachsweibchen werden ſelten gefangen. Gegen Ende der Fangzeit (Anfang Dezember) kommen abgelaichte Weibchen vor, oft auch ſchon früher. Es find Laichplätze in der Nähe der Fangſtellen beobachtet worden, welche eine Breite von Im und eine Länge von mehr als 10 m hatten. Es ſind dieß vom Schlamm gereinigte Gaſſen, mit grobem, bis fauſtdickem Kiesuntergrunde. Bei der ungünſtigen Beſchaffenheit der in der Noth aus⸗ gewählten Plätze iſt aber mit Sicherheit anzunehmen, daß die Eier in dem Schlamm, welcher bald den Kies wieder überdecken wird, zu Grunde gehen. 200 Die gefangenen Lachſe werden, Männchen und Weibchen geſondert, in Lattenkäſten von 1½ m Breite und Höhe aufbewahrt, welche im Fluſſe verankert werden. In einem ſolchen Kaſten können 10 mittelgroße Weibchen oder 15—20 Männchen etwa drei Wochen gebrauchs⸗ fähig aufbewahrt werden. Die Hälter der Männchen werden oberhalb der Weibchenhälter im Strome befeſtigt. Die Hälterkäſten werden täglich unterſucht, um feſtzuſtellen, ob reife Weibchen vorhanden ſind. Ein ſelbſtthätiges Ablaichen der Weibchen im Hälter iſt noch niemals beobachtet. Die Unterſuchung, zumal der großen Weibchen, welche hier bis zu 35 Pfund ſchwer gefangen werden, kann nun nicht ſo wie bei kleinen Forellen vorgenommen werden, dazu iſt der Lachs zu groß und die Gefahr vorhanden, daß Beſchädigungen eintreten, welche die Brauchbarkeit der Eier in Frage ſtellen. Auch würde man ſich oft täuſchen, wenn man jeden Lachs, der beim Aufnehmen Eier verliert, für laichreif halten würde. Es gibt aber ein äußeres untrügliches Erkennungszeichen, daß der Lachs reif iſt. Zu dem Zwecke wird das Weibchen mit dem Hamen vorſichtig aus dem Hälter genommen und am Strande auf ein ausgebreitetes Laken gelegt. Ein Fiſcher erfaßt nun das Weibchen oberhalb der Schwanzfloſſe, ſodaß der Kopf nach unten hängt und der Bauch dem Fiſchmeiſter zugekehrt iſt. Fällt jetzt der Leib vom After bis zu den Bauchfloſſen faltig zuſammen oder mit anderen Worten, fallen die Eier bis hinter die Bauchfloſſen in der Bauchhöhle des Fiſches zurück, ſo iſt mit Sicherheit darauf zu rechnen, daß der Lachs reif iſt. Fallen die Eier nicht ganz ſo tief, ſo wird das Weibchen in den Hälter zurückgeſetzt und erſt in 2—8 Tagen wieder unterſucht. Beim reifen Weibchen treten die Eier ohne jeden Druck ſelbſtthätig in gleichmäßiger Folge heraus. Beim Abſtreichen ergreift ein Fiſcher den Lachs beim Kopfe, führt die Zeigefinger vorſichtig unter Kiemendeckel und Kiemen hindurch in das Maul, die Daumen zu beiden Seiten der Augen, und hebt ihn mit ausgeſtreckten Armen in die Höhe. Ein zweiter Fiſcher ergreift den Lachs beim Schwanze, indem er gleichzeitig einen Zeuglappen herumſchlägt, damit die Hände nicht abgleiten. Mit dem Schwanze dicht über der Befruchtungs⸗ ſchüſſel, fallen nun die Eier in gleichmäßigem Strahle hinein. Der Fiſchmeiſter hilft nur durch einen leichten Druck in der Gegend der Bruſtfloſſen. Gewaltſam abgedrückte Eier find werthlos und die Urſache der großen Verluſte in den Anftaltem Ein Lachsweibchen gibt meiſtens ſo viel Tauſend Stück Eier, als es Pfunde ſchwer iſt, ſo gibt z. B. ein zehnpfündiger Lachs 10000 Eier. Die abgeſtrichenen Lachſe werden getödtet und verwerthet. Sie werden ebenſo wie die Sommerlachſe meiſtens an den Rhein verſandt. und kommen dann wohl als „Rheinſalm“ zu uns zurück. Die Befruchtungsſchalen haben eine Größe von 70/40 em, bei 20 em Tiefe. Sie ſin vorn mit breitem Ausguß zum Ausſchütten der Eier und unten in der Mitte der Bodenfläche mit einem 10 qem großem Siebe verſehen, unter welchem, von außen regulirbar, ein Schieber angebracht iſt. Es wird auf dieſe Weiſe erreicht, daß die Eier ſolange trocken in der Schale liegen, bis die Milch hinzutritt. Je nach der Menge der Eier werden zu jedem Abſtrich zwei bis drei gute Milchner ber utzt. Dann werden die Eier mit den Händen ſorgfältig durch— gemengt, einige Hände voll Waſſer zugeſetzt und die Schale zur Seite geſtellt. Nach einiger Zeit findet das Abgießen der Eier ſtatt und ſchließlich das Einfüllen in die Transportkannen. Die Transportkannen haben 16 Liter Inhalt und nehmen 40000 friſch befruchtete Eier auf. Gewöhnlich werden auf allen Fangſtellen an einem Tage 100000 bis 300000 Eier gewonnen. Die mit Eiern und Waſſer gefüllten Kannen werden auf einem beſonders kon— ſtruirten Federwagen zur Anſtalt Hemeringen gebracht und noch denſelben Abend auf die Siebe vertheilt. Die Bruttröge find 2 m lang, mit je drei Sieben. Auf jedes Sieb kommen 9000 Eier, ſodaß ein Kaſten 27000 Eier enthält. Es find je zwei Käſten unter- und nebeneinander auf- geſtellt. Je zwei Käſten mit 54000 Eiern erhalten bis zum Ausſchlüpfen der Brut / — / Liter Waſſer und die Brut erhält reichlich / Liter pro Sekunde. Es wird faſt ausſchließlich mit Bachwaſſer gebrütet. Für den Nothfall ſteht auch Teich- und Quellwaſſer zur Verfügung. Die Erbrütung geſchieht in einer von den Anſchauungen mancher Salmonidenzüchter ab— weichenden Weiſe, welche die Eier bis zum Sichtbarwerden der Augenpunkte nicht gern be— rühren wollen. Nachdem die Eier ausgezählt, ausgemeſſen, auf die Siebe gebracht und ſorg— fältig ausgeſucht ſind, erhalten ſie acht Tage Schonzeit. Von da ab bis zu 160 Tagesgraden Er 201 — — werden die Eier täglich ausgeſucht. Hierbei wird mit einer Gänſefeder der Siebboden gehörig gereinigt, indem die Eier zur Seite geſchoben werden. Wöchentlich einmal werden die Eier mittelſt einer Gießkanne abgebrauſt und die Tröge, Zuleitungsrinnen und die äußeren Sieb— böden gründlich mit Bürſte und Schwamm gereinigt. Bei dieſer Gelegenheit wird auch, etwa alle 14 Tage, eine Löſung von permanganſaurem Kali (2 g in einem Liter Waſſer) bei gleich⸗ mäßig fließendem Waſſer in die Tröge geſchüttet. Je zwei Tröge erhalten ¼ Liter dieſer Löſung. Alle Käſten werden täglich nachgeſehen und die Eier dabei mit der Feder bewegt und von anhaftendem Schmutze befreit. Bei dieſer Behandlung iſt der Verluſt gleichmäßig, äußerſt gering und Pilzbildung nicht zu fürchten. Von 160 Tagesgraden ab bis zum Sichtbarwerden der Augenpunkte, welches bei 200 Tagesgraden eintritt, wird die tägliche Arbeit nur auf das vorſichtige Ausſuchen der abge— ſtorbenen Eier beſchränkt. Sind die Augenpunkte vorhanden, ſo werden die Eier jeden zweiten Tag abgebrauſt, nachdem zuvor Käſten und Siebe mit ſchwacher Kochſalzlöſung gründlich gereinigt ſind. In dieſem Stadium ſind Verluſte eigentlich nicht mehr vorhanden. Der Geſammtverluſt dieſes Jahres beträgt kaum 4 Prozent. Hierbei iſt zu berückſichtigen, daß die im Freien mit oft ſtarren Fingern im hohen Schnee vorgenommene Befruchtung nicht ſo vollkommen ſein kann, wie die Befruchtung von Salmonideneiern in einer Brutanſtalt, und daß durch die unvermeidliche, längere Haltung der Weibchen in den Lattenkäſten oft eine Ueberreife der Eier eintritt, deren nachtheilige Folgen erſt bei der Erbrütung zu Tage treten und deßhalb bei Lachserbrütung ein größerer Verluſt eigentlich ſelbſtredend iſt. Bei 430 Tagesgraden R. ſchlüpft die Brut aus und wird dann ſo behandelt wie andere Salmoniden. Ueber die Eier jedes Siebes in der Anſtalt wird ein beſonderes Konto geführt, welches Aufſchluß gibt über Herkunft, Datum des Abſtrichs, Anzahl der eingelegten Eier, täglich notirte Verluſte, Sichtbarwerden der Augenpunkte, Temperaturgrade der Erbrütung und über die Abgabe der Eier oder Brut an fremde Anſtalten. Eine zweite Lachseiergewinnungsſtelle für das Weſergebiet befindet ſich bei Wolt- hauſen in der großen Oertze. Auch hier werden jährlich 100 000 bis 150 000 Eier ge⸗ wonnen. Im vergangenen Herbſt find dort 140000 Eier gewonnen worden. Abſtrich und Erbrütung beſorgt die Anſtalt Bienenbüttel. Auch in der Ems werden Laichlachſe gefangen. Die Hauptfangſtelle befindet ſich bei Hanekenfähr unweit Lingen. Weitere Fangſtellen ſind bei Goldfiſch, Ströhn, Plantlünne, Leſchede ꝛc. vorhanden. Die Geſchäfte nimmt die Anſtalt in Lingen wahr, welche bis 300 000 Eier unterbringen kann. Der Fang wird hier meiſtens mit der ſogenannten Fuke, einer großen Garnreuſe, ausgeführt. Die Reuſe hat zwei Einkehlen. Der erſte Rahmen hat einen Durchmeſſer von 2—5 m und iſt viereckig ſtatt rund. Die Flügel ſind abnehmbar. Die Reuſe wird am Abend eingeſtellt (indem ſie mit einem am Ende befindlichen, eiſernen Ringe an einem im Emsbett angebrachten Pfahle befeſtigt wird) und dann frühzeitig am anderen Morgen wieder gehoben. Tagsüber wird mit der Fuke nicht gefangen. Der Fang iſt lohnend und erfordert verhältnißmäßig wenig Arbeitskräfte, doch leiden die Lachſe bei dieſer Fangmethode mehr, als bei Anwendung des Zuggarnes und der Senke. Leider iſt auf einen Fang in der Ems und Ahe nur dann zu rechnen, wenn Hochwaſſer eingetreten iſt und die unterhalb liegenden fünf Nadelwehre niedergelegt ſind. Der Aufſtieg durch die ſogenannten Lachstreppen iſt gleich Null. Eine Ausnahme macht die Lachstreppe bei Haneken, welche anders konſtruirt iſt, als die Treppen der Nadelwehre; dieſe mit Verſtändniß angelegte Treppe wird vom Lachs ohne Schwierigkeiten paſſirt und gern angenommen. Da der Aufſtieg der Lachſe hier ganz von dem Eintritt des Hochwaſſers abhängig iſt, ſo tritt auch die Hauptfangzeit meiſtens ſpäter ein, als in der Weſer. Die meiſten Lachſe werden oft erſt Ende Dezember gefangen. Auf eine Gewinnung von mehr als etwa 350 000 Eiern iſt unter den jetzigen Verhältniſſen dort nicht mehr zu rechnen. Im verfloſſenen Jahre ſind, hauptſächlich bei Haneken, 340 000 Lachs⸗ eier gewonnen. Die Erbrütung geſchieht in derſelben Weiſe, wie in Hemeringen. Es wird mit filtrirtem Emswaſſer gebrütet. Viele Lachſe ſind durch Anſpringen gegen die Nadelwehre beſchädigt und iſt aus dieſem Grunde hier meiſtens ein verhältnißmäßig größerer Eierverluſt vorhanden als an der Weſer.— 202 IV. Zur Frage der Krebspeſt. Unter dieſer Ueberſchrift enthält die „Baltiſche Wochenſchrift“, Nr. 13 vom 10. April er. einen Bericht über die am 30. März er. unter dem Vorſitz des Vicepräſidenten Dr. Oskar von Grimm in St. Petersburg ſtattgehabten Verhandlungen der Kaiſerlich ruſſiſchen Geſell⸗ ſchaft für Fiſchzucht und Fiſchfang. Die „Baltiſche Wochenſchrift“ bemerkt ſogleich eingangs, daß der in der „Petersburger Zeitung“ vom 3. April enthaltene Bericht über die Sitzung nicht an allen Stellen zutreffend ſei, und daß das mit einen Grund abgegeben habe, in ihren Spalten auf die Angelegenheit zurückzukommen. Den Vortrag des Abends hielt der Krebs⸗ händler Oskar Micha-Berlin, welcher einen Ueberblick über den Handel mit Krebſen zwiſchen Rußland, Deutſchland und Oeſterreich gab. Nach ſeinen Angaben wurden aus Rußland nach Deutſchland exportirt im Jahre 1896 —= 10000, 1897 = 7000, 1898 = 7500, 1899 = 6000 und 1900 = 7000 Doppelzentner Krebſe. Nach Oeſterreich gehen jährlich etwa 3300 Doppel- zentner. Die Beſchaffung dieſer Krebſe wurde, wie der Vortragende betont, den Händlern aus Deutſchland recht ſchwer gemacht, indem ſie ſelbſt den Fang, den Aufkauf und den Export übernehmen mußten. Des Weiteren wendet ſich der Vortragende gegen den Vorwurf, daß die mit dem Export im Zuſammenhang ſtehende Vertheilung von Krebsreuſen an die Be— völkerung der Krebsrayons das Verbreiten der Krebspeſt in Rußland beſchleunigt oder über— haupt bewirkt habe. Es müßten andere, bisher nicht aufgeklärte Gründe fein, die die Krebs— peſt verurſacht haben. In Rußland ſei die Peſt auch viel weniger ſtark aufgetreten und habe ſomit ihre Kraft gemindert. Was das Mindeſtmaß für Krebſe betrifft, deſſen Herabſetzung auf 9 em für Preußen beantragt ſei (der Bericht in der „Baltiſchen Wochenſchrift“ ſpricht irrthümlicherweiſe von einer Herabſetzung des Mindeſtmaßes für ganz Deutſchland ſtatt für Preußen), ſo empfehle er auch für Rußland ein ſolches von 9 cm. Würde das Mindeſtmaß auf 9 cm feſtgeſetzt werden, fo würden die Krebsfänger von 100 Krebſen nur 76 Prozent abliefern dürfen, bei einem Mindeſtmaß von 10 em nur 58 Prozent. Der Vortragende empfahl ſchließlich, falls man glaube, in Rußland den Krebsbeſtand ſchützen zu müſſen, ein zeitweiliges lokales Fang—⸗ verbot zu erlaſſen und zwar namentlich in den Oſtſeeprovinzen, wo bisher allein in größerem Umfange ein Krebsſterben konſtatirt worden ſei (und von wo der Krebshändler Micha keine nennenswerthen Mengen von Krebſen mehr bezieht). Der Bericht fährt dann wörtlich fort: „Der anweſende Präſident des Livländiſchen Filialvereins, Baron Stackelberg, ſprach ſich im Namen des von ihm vertretenen Vereins für ein Mindeſtmaß von 10 cm aus, da nach den von Herrn M. v. zur Mühlen ange ſtellten Unterſuchungen es ſich erwieſen hat, daß bei normalen Krebsbeſtänden (astacus fluviatilis) von weiblichen Krebſen in der Größe von 10,1—12,3 em 91 Prozent 9,5—10,0 „ 73 P 9,0 9, 1%, „ 85— 8,8 „ 14,2 „ 6,5— 8,4 „ 0 5 Eier tragend, demnach fortpflanzungsfähig waren. Zwar find die Unterſuchungen von zur Mühlen's noch nicht abgeſchloſſen, doch zeigen fie bereits jetzt deutlich genug, daß der Haupt- ſache nach die weiblichen Krebſe erſt bei einer Länge von 10 cm eiertragend ſind und dieſe Cruſtaceen ſyſtematiſch ausgerottet werden müſſen, wenn ihnen nicht wenigſtens die Möglich- keit einer einmaligen Vermehrung geboten wird. Es gibt ja auch ſehr vereinzelte minder— werthige Gewäſſer, in denen der Krebs langſamer wächſt und dementſprechend in kleinerem Zuſtande geſchlechtsreif wird, doch ſind dieſe Gewäſſer beim Export jedenfalls von keiner Bedeutung. Es ſei ja wohl anzunehmen, daß mit der Zeit durch den Export und damit verbundene Preisſteigerung der Krebſe den Beſitzern und Adjazenten von Gewäſſern Vortheile entſtehen werden, bisher ſei aber von ſolchen nichts zu ſpüren geweſen, dagegen ſehr große Nachtheile und Verluſte. Die von Herrn Micha als ſo mühſam geſchilderte Organiſation des Fanges, Aufkaufes und Exportes von Krebſen in Rußland beſtand meiſt hf 203 darin, daß jüdiſche Emiſſäre überall, wo krebsreiche Gewäſſer im Lande waren, auftauchten, die örtlichen Fiſch⸗- und Wilddiebe engagirten, dieſe mit krebspeſtverdächtigen Fanggeräthen (Krebsreuſen) aus rüſteten und ſo die Gewäſſer in ſchonungsloſeſter Weiſe ausplünderten, dieſe als durch⸗ aus kommunes Eigenthum betrachtend. Dementſprechend hat ſich nach hieſigen Beobachtungen die Krebspeſt gerade von den Centralſtellen für Einlieferung der gefangenen Krebſe radial weiter verbreitet. Auf Grund dieſer Beobachtungen könne, wenn Maßregeln zum Schutz der dezimirten Krebsbeſtände vorgeſchlagen werden müſſen, nur von einem tempo⸗ rären Exportverbot, aber nicht von einem Fangverbot die Rede ſein, denn nur erſteres laſſe ſich leicht und erfolgreich kontrolliren, während ein lokales Fangverbot bloß ein weiteres Hinderniß rationeller Maßnahmen für den Krebszüchter abgeben, den Krebsdiebſtahl aber kaum einſchränken dürfte. Eine Feſtſetzung des Mindeſtmaßes auf 10 em beim Export würde aber auch ſchon ſeinen Nutzen bringen.“ Reſumirend führte darauf der Vorſitzende an, daß man jetzt die für den Schutz der Krebsbeſtände wichtige Frage der Normirung eines Minimalmaßes kaum entſcheiden könne (er ſelbſt ſchlage ein Maß von 9½ em vor), ſondern auf etwa ein Jahr verſchieben müſſe, bis die von der Geſellſchaft verſandten Fragebogen zurückerſtattet und von Herrn v. zur Mühlen weitere, von ihm in Ausſicht genommene Beobachtungen ausgeführt ſeien. V. Die Jiſchereiverhältniſſe des Mains in alter und neuer Zeit. Vortrag, gehalten auf der Generalverſammlung des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen am 2. Dezember 1900 zu Mainz, von L. Buxbaum-⸗Raunheim a. Main. Hochgeehrte Herren! Bei der heutigen Generalverſammlung des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen möchte ich die Fiſchereiverhältniſſe des Mains aus alter und neuer Zeit etwas näher beleuchten. Der Main und ſeine Zuflüſſe waren in alten Zeiten für die Anwohner ſo lange zur beliebigen Benutzung frei, bis die Kaiſer zu den bereits reſervirten Rechten in den Bann forſten, Bullau, Gelnhauſen und Dreieich, hie und da auch das ausſchließliche Recht des Fiſchfangs an ſich zogen. Dieſe Aneignung der Oberherrlichkeit ſtieß natürlich auf hartnäckigen Widerſtand, denn das Fiſchereivorrecht gehörte zu den beſtrittenſten Rechten, zugleich war es aber auch von großer Bedeutung, da ein nicht geringer Theil der Uferbewohner vornehmlich ſeinen Lebensunterhalt darin fand. Von einer Schadloshaltung war keine Rede. Der Main wird in den Urkunden ſtets mit dem Beinamen eines fiſchbringenden und fiſchreichen Waſſers bezeichnet. Die königlichen Maierhöfe hatten die Einnahme aus dem Fiſchfang der ihnen zugewieſenen Mainſtrecke zu verrechnen, während ſeltenere Fiſche an die Hoftafel zu Frankfurt und ſpäter nach Mainz geliefert werden mußten. Kaiſer Otto III. verlieh am 9. Mai 994 den Chorbrüdern der k. Salvatorkapelle zu Frankfurt das Recht, daß alle am Freitag bei Tag und Nacht von ſeinen und anderen Fiſchern mit Netzen, Hamen oder Reuſen im Main gefangenen Fiſche fortan dem Abt und den Brüdern abgeliefert werden mußten, wie ſie bisher an den König gegeben wurden. Die Zeit und Urſache des Verluſtes dieſer Schenkung iſt nicht angegeben. Im Laufe der Zeit nahmen die Wildbannherren als kaiſerliche Lehensträger das Fiſchereirecht in Anſpruch, und zwar für den Bannforſt Bullau, die Kirche St. Maria ad Gradus, als Afterlehensträgerin des Erzſtifts Mainz; für den Gelnhäuſer Wildbann die Dynaſten von Hanau, und für die Dreieich, die Hagen-Münzenbergiſche Familie. Sie legten an geeigneten Stellen des Mains Bannwaſſer an, in welchen Unberechtigten das Fiſchen ſtrenge unterſagt war. Die Deutſch⸗Ordens⸗Brüder zu Sachſenhauſen, welche ſeit 1255 im unbeſtrittenen Beſitze der Münzenbergiſchen Stiftung zu Sachſenhauſen waren, ließen ſich am 8. Juni 1285 vom Kaiſer Rudolf von Habsburg ihr Fiſchrecht im Main, genannt das Frohnwaſſer, beſtätigen. Es erſtreckte ſich auf die Hälfte des Mains von der Kaiſerlai bei Offenbach bis zum Speckweg bei Niederrad und war an beiden Grenzpunkten durch einen „Pohl“ (Pfahl) bezeichnet. König Adolf v. Naſſau erneuerte am 11. Juli 1293 den Deutſch-Ordens⸗Brüdern 204 dieſes dem Deutſchen Reiche gehörende Pachtrecht zum bisherigen Pachtzins von 15 Mltr. Korn, auf Widerruf. Die deutſchen Kaiſer und Könige waren durch das ganze Mittelalter Freunde der Deutſch⸗Ordens⸗Brüder. Manche wohnten, ſeitdem der k. Saalhof verfallen oder ver⸗ pfändet war, im deutſchen Hauſe zu Sachſenhauſen. Ludwig der Bayer, der bei 48maliger Anweſenheit in Frankfurt ſehr oft im deutſchen Hauſe einkehrte, verlieh dem Orden 1338 außer einer bedeutenden Schenkung im Reichsforſt Dreieich auch die Fiſcherei im Frohnwaſſer und erneuerte dieſe Schenkung 1341 und 1342 mit der ausdrücklichen Bedingung, daß der Orden in der Ausübung der Fiſcherei durch Niemand ſolle gehindert werden. Ebenſo beſtätigten dieſes Recht die Kaiſer Karl IV. 1378, Wenzel 1389, Ruprecht 1403 und Max 1494. Durch vielfache Uebertretungen bei Ausübung der Fiſcherei wurden auch ſchon genaue Vor⸗ ſchriften erlaſſen, denn nach dem Weisthum des Maigerichts zu Langen vom Jahr 1338 ſollte der Reichsvogt von Münzenberg als Lehensinhaber wehren, daß in den im Wildbann Dreieich be⸗ findlichen Gewäſſern beim Fiſchen die Spangezaue, das ſind Garne, welche unten mit Bleikugeln, oben mit Holzſtücken verſehen waren, nicht gebraucht werden dürfen, außerdem waren die Wahden und Kieſelgarne verboten. Auch der Vogt zu Dreieich durfte dieſe Geräthe nicht gebrauchen. Als der Vogt die Fiſcherei im Main unterhalb Frankfurt als Bannwaſſer gegen eine Abgabe, die zunächſt in einem Dritttheil der gefangenen Fiſche beſtand, verpachtete, beſchwerten ſich die Frankfurter Fiſcher bei ihrem Rath, denn der Main ſei von Alters her oberhalb und unterhalb des Frankfurter Gebietes frei geweſen. Auch die Eppſteiniſchen Herren ſuchten die Frankfurter Fiſcher unterhalb Frankfurt einzuengen. Ueberall am Main, wo eine alte Zollſtation war, finden wir auch das Fiſchereirecht am Main. Was die Fiſcherei in den Gräben und Fiſchwaſſern am ehemaligen Schloſſe Goldſtein unterhalb Niederrad betrifft, ſo iſt in der Anſtellungsurkunde des Amtmannes Wolf von Sachſenhauſen vom Jahre 1400 feſtgeſetzt, daß er ohne Wiſſen und Willen des Frankfurter Raths nicht fiſchen darf, außer in dem äußerſten Graben. Später wurde die Erlaubniß auch auf die inneren und äußeren Gräben und Fiſchwaſſer ausgedehnt, der ſich jedoch im 16. Jahr⸗ hundert Kurmainz widerſetzte. Die Deutſch⸗Ordens⸗Brüder waren durch Kriege, in die fie verwickelt wurden, in Geldnoth gekommen und haben deßhalb mehrere Liegenſchaften in Frankfurt 1455 an die Stadt verkauft, auch die Fiſcherei im Frohnwaſſer an die Frankfurter Fiſcher verpachtet für 14 Pfd. Heller, welcher Betrag auf Lätare fällig war. Schon vorher, 1425 ging durch Kauf verſchiedener Orte auch die Fiſchereiberechtigung im Main von Gottfried v. Eppſtein an Kurmainz über. Der heilige Nikolaus iſt der Schutzpatron der Fiſcher und Schiffer. Dieſe gründeten im Mittelalter auf ſeinen Namen Gilden, Bruderſchaften, Zünfte und Innungen, wodurch ein Gemeingeiſt geweckt und eine Erſtarkung des unteren Bürgerſtandes bewirkt wurde. An der Spitze der Zunft ſtanden die Zunftmeiſter und die geſchworenen Meiſter, welche alljährlich von den Mitgliedern gewählt, die Intereſſen der Genoſſenſchaft zu wahren hatten. Keiner wurde als Meiſter aufgenommen, der nicht das Gewerbe ordentlich erlernt und Proben ſeiner Geſchicklichkeit vorgelegt hatte. Nur die männlichen Perſonen der fiſchberechtigten Familien genoſſen die Erbfolge, über die Zulaſſung eines Tochtermannes beſchloß die Zunft. In Bezug auf ihr Gewerbe hatten die Fiſcher beſondere Abzeichen an ihren Häuſern und namentlich da, wo die Zunftſtube war. Ueber dem Eingang desſelben hing ein ſchmied⸗ eiſerner Kranz mit dem Wappen, gewöhnlich einem Fiſche, der reich mit Arabesken verziert und mit einer Inſchrift verſehen war. Solche Zunftſchilde waren oft wahre Meiſterſtücke der Schmiedekunſt. Die Wände der Zunftſtube waren ebenfalls mit Abzeichen und Bildern aus dem Leben und Treiben der Fiſcher geziert und auf dem Wandgeſims ſtanden die Zunft⸗ kannen, über deren Gebrauch die Jahresabſchlüſſe und ſonſtige Mittheilungen Kunde geben, daß es da zuweilen auch hoch herging. Jede Zunft beſaß eine Lade, in der die Akten und das Zunftſiegel aufbewahrt wurden. Die Einnahmen der Fiſcherzunft beſchränkten ſich in früherer Zeit meiſtens auf allgemeine Umlagen, auf Stiftungen, die Prüfungsgelder der aufgenommenen Meiſter, ſowie auf Ein- und Ausſchreibgebühren. Verſchiedene Fiſcherzünfte können den Urſprung ihrer Gerechtſame gar nicht nachweiſen, denn die Sitte, ein Lehen ohne Briefe zu verleihen, iſt ſehr alt und reicht mindeſtens in das 205 12. Jahrhundert hinein. Der fortdauernde Beſitz ihrer Privilegien, ſowie ihre ſpäter erhaltenen und durch Jahrhunderte reichenden Urkunden haben ihnen bis in die Jetztzeit eine Gewährſchaft geſicherten Beſitzes des Fiſchereirechts geboten. Die Frankfurter Fiſcher bilden mit denen zu Sachſenhauſen eine Zunft, welche wohl eine der älteſten am Mainſtrom ſein dürfte, denn ihre Geſchichte reicht zurück in jene Zeit, wo alle gewerbtreibenden Einwohner Frankfurts, die Kaufleute ausgenommen, unfrei, alſo dienit- und hofhörig waren. Die Fiſcher waren dem König zu beſtimmten, perſönlichen Frohndienſten verpflichtet; ſie mußten z. B. jeden Freitag in der Woche für den König den Tag und die Nacht durchfiſchen, um die k. Hofhaltung mit Faſtenſpeiſen zu verſehen. Außerdem mußten ſie dem König jeder Zeit ihre Fahrzeuge zur Verfügung ſtellen u. dgl. m. Andere Fiſcherzünfte beſtanden in Offenbach, Keſſelſtadt mit Fechenheim, Steinheim mit Dietesheim und Groß-Auheim, Hanau, Seligenſtadt, Aſchaffenburg, Höchſt mit Nied, Schwanheim und Flörsheim und Mainz. Wann die erſte Fiſcherordnung erſchienen iſt, läßt ſich nicht beſtimmen. Aus den Jahren 1414 bis 1532 datiren Akten über die ſogenannte Fiſchwaydt, nach welchen die Frankfurter und Sachſenhäuſer Fiſcher mainabwärts bis zum Rhein und aufwärts bis Aſchaffenburg fahren durften. Es iſt überhaupt eine eigenthümliche Erſcheinung, daß einzelne Fiſchereiberechtigungen ſo ſehr ausgedehnt waren, daß es den Berechtigten ſchwer wurde, ihr Recht voll und ganz auszuüben. Obgleich die Fiſcher von Mainz bis nach Aſchaffenburg fahren durften, 87 Kilometer, ſo kamen ſie doch noch nicht bis Frankfurt, 35 Kilometer, un ſo konnten die Fiſcher von Flörsheim, Höchſt und Schwanheim auch fiſchen, ohne den Mainzern hinderlich zu ſein. Nach einem Aktenſtück von 1436 mußten alle Fiſcher geloben und ſchwören, den Bürger— meiſtern, Schöffen, dem Rath und der Stadt getreu und hold zu ſein, ſie und die Bürger vor Schaden zu warnen und Bürgermeiſtern und Rath gehorſam zu ſein, ſo lange ſie in der Stadt wohnen. Kein Fiſcher durfte mehr als einen gedingten Knecht halten, außerdem, der des Rathes iſt, mag zwei Knechte haben. Weit zurück dürfte auch wohl die Geſchichte der Seligenſtädter Fiſcherzunft reichen. Seit dem Jahre 815 brachte Einhard, dem Ludwig der Fromme die Güter Michelſtadt und Seligenſtadt ſchenkte, den größten Theil feines Lebens in Seligenſtadt und theilweiſe auch in Michelſtadt zu. Es liegt wohl genügende Veranlaſſung vor, daß derſelbe, welcher den Grund zu der nachmaligen, ſo berühmten Benediktiner Abtei legte, in Seligenſtadt, als weltlicher Vorſteher derſelben, auch für das materielle Wohl derſelben ſorgte, ihr auch einen Theil des Ertrags der Fiſcherei zumandte. Im Jahre 1063 ſchenkte Kaiſer Heinrich IV. die Abtei und den Marktflecken Seligenſtadt, welcher ſeit 1045 ein Marktrecht beſaß, dem Erz⸗ biſchof Siegfried zu Mainz. In dem Weisthum von 1430 bis 1433 über die Gerechtſame der Abtei Seligenſtadt, im Gricht Klein-Steinheim wird beſtimmt, daß alle Fiſche im Main und in den Waſſerbächen daſelbſt der Abtei gehören. Die Fiſcherzunft zu Seligenſtadt kommt urkundlich im 14. Jahrhundert vor. Sie beſaß mit den Fiſcherzünften zu Aſchaffenburg, Steinheim, Keſſelſtadt und Frankfurt, Koppelrecht, mit Ausnahme der herrſchaftlichen Bann- waſſer von Aſchaffenburg bis zur Frankfurter Grenze. Unter Erzbiſchof Berthold v. Mainz wurde anno 1500 folgende Fiſcherordnung bekannt egeben: = „Dieſſe Nachgeſchriebene Ordnung iſt in vergangenen Jahren und Zeiten dem Gemeinen Nutzen zu gutt Auf dem Main fürgenohmen, and durch die Fiſcher und Andere den Main hinab, Biſs uff den Rhein gehalten worden, Alſs: Zum Erſten, daß man die Striege oder die Sail, mit Nahmen Spangezaun abſtellen und nit gebrauchen ſoll. Item ſollen die Wege in den Fachen frey ſein und Kein Dornbaum darinnen gelegt, deßgleichen die Yaich auch nit bis in das Land gezogen werden. Item daß die Eydge und Rüſtbredt von St. Petri Stuhlfeier oder Catharinentag ahn, biſs uff St. Bartholomäi nit gepraucht werden ſollen, denn ſie beginnen Zur ſelben Zeit großen ſchaden zu thun. Item daß man die Stadt fache mach, mit Wirr ſtekhen. Item dafs über Sechſs mitt dem Schragen oder Lauſsen nit fahren ſollen, welche das überfahren, Sollen geſtrafft werden. Item ſoll Keiner über hundert purſten in das waſſer legen, und die Er alſo legt, ſollen ſein eigen ſein. fie a! x * Item Es ſoll auch Keiner mitt Einem Wrbhane Ein ander wider Sein leid Schiff Seilen oder Wenbauwe fiſchen. Item Es ſollen alle alte Fluß und Zeug, wo mann vor Zeiten leitſchiff hingelegt hatt, geraumbt werden. Item Mann ſoll auch Keinen Jungen Hecht fahen vor St. Bartholomäi, und Keinen Jungen Fiſch vor St. Jakobstag. Item Mann ſoll auch mitt Keinem leggarn, die man Eintriebgarn nennt, fiſchen, denn von pfingſten biſs uff St. Jacobstag in der Woche, nehmlich Dienstag und Donnerstag. Item Mann ſoll des Nachts Kein garn ſetzen, noch Keinen Fiſch Stechen mit dem gern des Nachts noch ahm tage. Item man ſoll auch nit ſchwemmen Vor St. Jakobstag. Item Wurfgarn und Breittgarn ſollen abgeſtellt und verbotten ſein. Item wer ſolches überfahre und daß warlich beſagt oder darahn prächig erfunden würde, der ſoll verlohren haben Sein gezaue, und dazu ahn 4 Gulden gebüſt werden. Pro Copia Johann Jacob Grimm, Not. Ambtſchr. zu Steinheim. Später wurde dieſe Fiſcherordnung öfter erneuert und erweitert. (Schluß folgt.) VI. Der Wurf von der Nottingham -Nolle. Von Dr. Karl Heintz. Unter dieſer Ueberſchrift erſchien am 19. Januar lfd. Is. ein größerer Artikel in der „Fishing Gazette“, der einen Vortrag eines Herrn J. F. Emery, gehalten am 15. Januar in der Gresham Angling Society, wiedergab. Der Vortrag hatte großen Beifall gefunden und machte auch deſſen Abdruck in weiteren Leſerkreiſen Aufſehen, was daraus hervorgeht, daß in den nächſten Nummern der „Fishing Gazette“ immer wieder in anerkennendem Sinne davon die Rede iſt. Mir für meine Perſon iſt der Artikel doppelt intereſſant, erſtens, weil er eine genaue, nicht mißzuverſtehende Beſchreibung der Methode bringt und zweitens, weil dieſe ganz und gar von meinen Erfahrungen abweicht, dabei doch, wie es ſcheint, die allgemein übliche jenſeits des Kanales iſt, ſonſt hätten ſich doch ſicher ſchon Stimmen dagegen erhoben. Ich ſchicke meinen Ausführungen voraus, daß ich ſeit 1883 beim Spinnangeln auf Huchen, Hechte und Forellen ausſchließlich die Nottingham-Rolle benutze und daß ich wohl annehmen darf, daß ich, wenigſtens in Süddeutſchland der Erſte bin, der die Methode adoptirt hat. Meine erſten Verſuche machte ich nach der Anleitung von dem Borne's mit der ein⸗ händigen Ruthe, ging aber dann bald zu zweihändigen Ruthen über. Ich habe nicht ſehr lange gebraucht, bis ich das Werfen von der Rolle perfekt los hatte und kann nur ſagen, daß es keine einfachere und ſicherere Art des Werfens geben kann, wenn man die Sache richtig anpackt. Ich habe ſeitdem ſchon eine große Anzahl von Angelfreunden, die theilweiſe früher Meiſter des Themſeſtyls (Werfen in Schlingen) waren, dazu bekehrt. Jetzt, ſeit ich den Artikel in der „Fishing Gazette“ geleſen, iſt mir erſt ſo recht klar geworden, warum die Methode noch ſo viele Gegner hat. Wie gut muß aber das Werfen von der Rolle ſein, wenn ſogar Leute, wie der Vortragende, die die ganze Prozedur ungeſchickt und unpraktiſch durch⸗ führen, dennoch davon ſo entzückt ſind. Mr. Jardine, der in England anerkannt erſte Hechtfiſcher, ſagt in ſeinem neueſten Werke über Hechtfiſcherei (Pike & Perch), daß er tüchtige und erfolgreiche Fiſcher, die den Nottingham⸗Styl adoptirt hatten, viele ſchlechte Würfe habe machen ſehen, bei denen der Köder auf viele Nards das Ziel verfehlte oder in den Aeſten der Bäume hängen blieb, ferner, daß es nicht möglich ſei, dem Köderfiſche beim Werfen von der Rolle das Leben und die wechſelnde Bewegungsfähigkeit zu geben, welche auf den Raubfiſch den beſonderen Reiz aus⸗ zuüben pflegen. John Bickerdyke, eine andere Autorität, ſchreibt in ſeinem vor Kurzem au 2 2 ai 207 erſchienenen Buche, das ebenfalls „Pike & Perch“ betitelt ift, nicht fo ungünſtig über den Nottingham⸗Styl, im Gegentheil, er empfiehlt „dieſe außerordentlich kunſtvolle Methode“ denen, die hauptſächlich vom Ufer aus zu fiſchen pflegen. Dieſelbe ſei zwar etwas ſchwerer zu erlernen, wie der Themſe-Styl, aber es würden die Verwicklungen, die durch das Fallen— laſſen der Leine auf den rauhen Boden entſtünden, vermieden. Dagegen empfiehlt er den Themſe⸗Styl beim Fiſchen vom Kahne aus, wo man die Leine auf den glatten Boden fallen laſſen könne, ohne einen Wirrwar zu riskiren. Man könne wohl die Klänge in der Hand behalten, allein das ſei nur thunlich, wenn eine entſprechend ſtarke Strömung mithelfe. Bickerdyke ſelbſt wirft am Ufer ſtehend von der Rolle, obwohl er mit größerer Sicherheit in Klängen wirft. Es geht jedoch aus ſeiner allerdings nur ganz oberflächlichen Beſchreibung der Methode hervor, daß er den Vortheil, der das Werfen von der Rolle ſo einfach und ſicher macht, nicht herausgefunden hat. Dasſelbe habe ich auch bei einer Anzahl von Sportfiſchern beobachtet, denen ich zuzuſehen Gelegenheit hatte und fo gibt mir heute der citirte Vortrag des Mr. Emery, der mir beweiſt, daß eine weitverbreitete Unkenntniß über die Behandlung der Nottingham-Rolle herrſcht, Anlaß, endlich Klarheit in die Methode zu bringen. Zunächſt werde ich den Vortrag des Mr. Emery auszugsweiſe in freier Ueberſetzung zur Kenntniß der geneigten Leſer bringen, um dann zu erwähnen, was ich daran auszuſetzen habe. Derſelbe ſagt: „Das Werfen von der Rolle iſt nach meiner Meinung und nach der Aller, welche die Methode angenommen haben, das unvergleichlich Beſte bei der Spinnfiſcherei. Denn wie die Fliege des Flugfiſchers in direkter Berührung mit ſeiner Rolle iſt, ſo iſt der Köder des Spinnfiſchers, der ihn direkt wirft, in jedem Moment in direktem Konnex mit Letzterem. Jeder Meter Leine, der unterwegs iſt, ſteht unter ſeiner unmittelbaren und vollſtändigen Kontrolle. Ich ziehe eine ganz offene Rolle zur Führung der Leine vor, halte jedoch ſolche mit Vorrichtungen zur Leinenführung nicht für nachtheilig. Ich bevorzuge eine Angelruthe von zwölf Fuß und möchte behaupten, daß die Gerte mehr als die doppelte Länge des Anglers- haben ſoll. Viele Fiſcher befeſtigen ihre Rolle ſo, daß, wenn die Ringe des Angelſtockes unten ſind, die Handhaben ſich auf der linken Seite befinden. Das iſt falſch, ausgenommen für Linkshänder. Die Handgriffe müſſen rechts ſein. Die Angelruthe wird feſt mit der rechten Hand angefaßt und zwar ſo weit vorne als bequem, indem man den Knopf am Hand— theile in die Weichen drückt, was einen Drehpunkt bildet und von dieſem kommt er nicht weg, bis nicht der Köder in feinem Fluge einen Winkel von 50° paſſirt hat. Die linke Hand faßt den Haſpel von unten, wobei dieſer in der freien Hand bleibt, der Daumen liegt am oberen Rand, am Fixirungsringe der Rolle, der vierte und fünfte Finger am unteren Rand. Der Zeigefinger greift über die Leine zur andern Seite der Trommel, indem er als Bremſe auf die untere Kante der Letzteren einwirkt. Dieſer Finger muß immer auf der Trommel ſein, bis der Köder thatſächlich das Waſſer berührt, indem er beſtändig ſeine Geſchwindigkeit fo regulirt, daß der Köderfiſch keinen Moment auch nur einen Zoll ſchlappe Leine hat. Das Geheimniß des Ueberlaufens von Haſpel und Schnur wird hiedurch geklärt und nur eine beſtändige Uebung vermag das feine Gefühl zu geben, das nöthig iſt, um die Schnelligkeit der Rolle zu reguliren, denn man muß während der ganzen Flugzeit des Köders öfters ſtärker oder ſchwächer bremſen; was mit einer mechaniſchen Bremſe unmöglich wäre, iſt auf dieſe Weiſe möglich und wenn man einmal die Schnelligkeit der Rolle zu reguliren verſteht, iſt alles Uebrige leicht. Die Anfangsſtärke des Wurfes wird durch die Entfernung des Ziel— objektes feſtgeſetzt. Aber, ob dieſe groß oder klein, ſie hat zu beginnen am äußerſten Punkte des ſtumpfen Winkels und muß enden, wenn die Angelgerte den rechten Winkel erreicht. Der Wurf muß mit einem Schwung, nicht mit einem Ruck beginnen. Das iſt ſehr wichtig. Der Köder muß ſtraff hängen und der Angler muß ihn fühlen, bevor er den Wurf macht. Beim Wurf muß eine Bahn im Auge behalten werden; beabſichtigt man einen längeren und weiteren Wurf, ſo kann er nicht leicht zu hoch gemacht werden. Dem Neuling rathe ich, ſtatt den Wurf auf einen Punkt auf dem Waſſer zu machen, gegen den Himmel zu werfen. Es iſt mir damit vollſtändig ernſt und ich kann nicht eindringlichſt genug dazu rathen. Man möge immer daran denken, in die Luft zu werfen, je höher, deſto beſſer. Der Effekt wird eine Ueberraſchung fein. Es beſteht keine Gefahr, den Himmel zu treffen, aber der Köderfiſch 208 wird fliegen. Der Anfänger ſoll es gar nicht verſuchen, weite Würfe zu machen, ſondern ſich vor Allem zum Meiſter ſeiner Rolle auf kurze Diſtanzen von 30-40 Pards heranzubilden.“ Der Vortragende ging dann über zur Namhaftmachung einer Anzahl von Meiſtern des Wurfes von der Rolle und legte Exemplare der verſchiedenen Rollen nach Nottingham-Syſtem zur Anſicht vor. Dann erwähnte er noch die Rekordwürfe in den Turnieren. Der Welt⸗ rekordwurf ſei jetzt noch immer 71 Yards 1 Fuß, ſeit dem Turnier in Wimbledon 1896. Zum Schluſſe ſprach er den dringenden Wunſch aus, daß öfter ſolche Turniere ſtattfinden möchten. Indem ich nun zur Beſprechung des Emery'ſchen Vortrages übergehe, drängt es mich, zuerſt mit den Wettkämpfen zu beginnen, weil wir in Deutſchland für dieſen Auswuchs des Sportes abſolut kein Verſtändniß haben und nicht begreifen können, wie man ernſthaft daran Gefallen finden kann. Es iſt doch nur ein Spiel, das mit der Fiſcherei ſo viel wie nichts zu thun hat und mag als ſolches feine Berechtigung haben. Wenn man mit Holzkugeln, ſtatt mit Köderfiſchen, auf 50— 70 Meter Entfernung nach Nottingham-Art, kleine hölzerne Kegel oder Figuren umzuwerfen trachten und dem Sieger Preiſe zutheilen wollte, ſo hätte das einen Sinn als Leibesübung, für den echten Sportfiſcher hat es aber keinen Werth, denn: 1. wird durch den Wurf gegen den Himmel und das Hineinpatſchen des Köders jeder Fiſch verſcheucht; 2. hat man auf Entfernungen über 40 Meter unmöglich ein Urtheil über Tiefe, Reinheit des Grundes 2c., dagegen faſt ausnahmslos Gelegenheit, ſei es längs des Ufers oder watend, ſei es, beſonders in Seen, mit Hilfe eines Bootes jeder einladenden Stelle näher beizukommen; 3. iſt der Anhieb auf Entfernungen über 30 Meter in Folge der Elaſtizität der Schnur und der Unmöglichkeit, dieſelbe wegen der ungleichen Zwiſchenſtrömungen ganz geſpannt zu halten, trotz aller hineingelegten Wucht, faſt immer zu ſchwach; 4. werden die Köder bei ſo weiten Würfen ſehr raſch unbrauchbar. Mein Grundſatz war von jeher, nicht weiter zu werfen als nothwendig. Vor Allem muß ich die Stelle, an die ich werfen will, richtig beurtheilen können. Es gibt meiner Meinung nach nichts Ungeſchickteres, als durch einen unnütz weiten Wurf den Verluſt der Angel, die raſche Abnützung des Köderfiſches und einen Fehlbiß oder das Abkommen eines ſchönen Fiſches zu riskiren, von der Zeitverſäumniß und unnöthigen Kraftverſchwendung gar nicht zu reden. Die Engländer, welche in der Mehrzahl das Beſtreben haben, es den Rekordwerfern gleich zu thun, müſſen konſequenterweiſe zu langen, ſehr elaſtiſchen Gerten und zu möglichſt dünnen Leinen greifen und ſich angewöhnen, in hohem Bogen zu werfen. Dazu paſſen dann wieder nur kleine und ſchwache Hakenſyſteme, kurz, ein ſolcher Fiſcher iſt am beſten zu vergleichen mit dem Jäger, der auf Hochwild unglaublich weite Schüſſe macht und dasſelbe meiſtens fehlt, öfters anſchweißt, aber ſelten zur Strecke bringt. In allen engliſchen Handbüchern des Angelſports wird verlangt, daß der Spinnfiſcher 100 bis 120 NYards auf der Rolle habe, um dem gehakten Fiſch genügend Leine geben zu können. Ich habe zwar kein Urtheil darüber, wie ſich der Lachs verhält und habe auch noch keine Seeforellen außer mit der Schleppangel gefangen, allein das kann ich beſtimmt ſagen, für Hechte und Huchen reicht eine Schnur von 40 Meter Länge vollkommen aus. Habe ich doch in den 18 Jahren, ſeitdem ich die Spinnfiſcherei mit der Nottingham-Rolle betreibe, viele hundert Stück Hechte und Huchen, darunter eine ſtattliche Anzahl von Exemplaren zwiſchen 10 und 17½½ Kilo (38 engliſche Pfund) gefangen und iſt es mir in der langen Zeit nur ein einziges Mal vorgekommen, daß 40 Meter Schnur nicht ausreichten! In dieſem einen Falle würden aber auch 100 und mehr Meter nicht gereicht haben, denn der betreffende Fiſch, ein Huchen von faſt ſieben Kilo, hatte ſich an der Haut zwiſchen Waidloch und Schwanzfloſſe gefangen und ſchoß mit einer ſolch raſenden Geſchwindigkeit in die langgezogene Stromſchnelle des Lechfluſſes, daß meine Rolle in ein paar Sekunden abgelaufen und der Angelſtock geſtreckt war. Begünſtigt von der gewaltigen Strömung machte der Fiſch ſolche Riſſe, daß ich Mühe hatte, nicht über den Bootrand gezogen zu werden. Endlich wurde das feſtgefahrene Boot frei und kam in die Strömung. Obwohl wir dem Fiſch nachfuhren, gelang es erſt nach einigen hundert Metern, mit dem Aufrollen zu beginnen. Dreimal brachte ich den Fiſch faſt auf Hafflänge, doch jedesmal flog er wieder dahin wie beſeſſen, die Schnur bis zum letzten Meter mitnehmend. Endlich, faſt einen Kilometer weiter ſtromabwärts, gelang die glückliche Landung. Wer weiß, ob ich den Fiſch eben ſo ſicher mit 100 Meter Schnur gelandet hätte? Unſere wilden Gebirgsflüſſe ſind ſo verunreinigt durch verſunkenes Holz, daß die 209 — längere Schnur ſich wohl eher irgendwo verwickelt hätte. Dieſer eine Fall iſt inſoferne lehrreich, als eine geklöppelte, ungefirnißte Seidenſchnur von 40 Meter Länge, wie ich ſie von der Firma Hildebrand in München beziehe, fo außerordentlich elaſtiſch und dehnbar iſt, daß ein. noch jo großer Fiſch ſich noch fo ſehr abarbeiten kann, die Schnur reißt nicht und wenn die Haken nur richtig gehärtet find, dann kommt der Fiſch nicht los. Ich habe noch jeden Fiſch, der richtig im Rachen gehakt war, auf 30—35 Meter Entfernung forcirt, wobei mir außer der Elaſtizität der Schnur, die Elaſtizität der Gerte zu Statten kam. Wo ich kann, und das gelingt ja in den meiſten Fällen, folge ich dem abgehenden Fiſche womöglich bis er anfängt, müde zu werden. Ich gebe zu, daß es leider in Deutſchland noch eine ziemliche Anzahl von Spinnfiſchern gibt, die jeden gehakten Fiſch unbarmherzig ſofort herauszerren, indem ſie ſich. auf die Feſtigkeit ihrer Geräthe, die geeignet wären, einen Haifiſch zu fangen, verlaſſen. Wie ſich dieſe Leute ſelbſt das ſchönſte Vergnügen des Angelſportes, den Kampf mit dem Fiſch, benehmen, ſo ſind die meiſten Engländer in das Gegentheil verfallen, indem ſie förmlich einen Ruhm darin ſuchen, mit dem ſchwächſten Material große Fiſche zu fangen. Was aber dabei. verloren geht, darüber ſchweigt die Geſchichte. Das Richtige liegt auch da in der Mitte. Ich komme nun zur Manipulation des Wurfes ſelbſt. Vor Allem begeht der Vor— tragende, und wie es ſcheint, die meiſten Engländer, den Fehler, mit der nach abwärts gekehrten Rolle zu werfen. Nicht nur, daß das Bremſen ſehr erſchwert wird, der Fiſcher verliert dadurch beim Aufwinden jede Kontrolle über ſeine Schnur. Erſte Bedingung für das richtige Gelingen des nächſten Wurfes iſt die tadelloſe, gleichmäßige und feſte Auf— windung der Wurfleine. Und dazu muß man eben ſehen, was aber unmöglich iſt, wenn das Sehfeld verdeckt iſt. Darum allein haben die Gegner der Methode das Werfen von der Rolle nicht lernen können, weil fie verſäumt haben, die Schnur ſchön gleichmäßig aufzurollen. Wie einfach wirft es ſich von der Rolle, wenn dieſelbe oben iſt und die Leine darüber, nicht darunter wegläuft. Man umgreift die Gerte mit der einen Hand am Handgriffe, unmittelbar unter der Rolle und legt den Daumen auf den beweglichen Rand derſelben. Mit der anderen Hand packt man die Gerte weiter oben. Der Köderfiſch, der je nach der Situation 1—3 Meter herabhängt, wird langſam pendelnd nach der einen Seite geſchwungen und in dem Moment, wo er als Pendel den größten Ausſchlag macht, ſchwingt man dem. Stock in der Richtung des Punktes, wo der Köder einfallen ſoll. Dabei lockert man den auf dem Rollenrand aufliegenden Daumen ſo weit als nöthig, um ihn dem Rande wieder mehr anzu— ſchmiegen, ſobald der Köder ſich dem Ziele nähert. Die Ruthenſpitze wird dabei förmlich wie ein Wegweiſer dem Ziele entgegengeſtreckt, aber in dem Momente gehoben, wo der Köder in die Nähe der Oberfläche des Waſſers kommt. Hat man das richtig in der Uebung, ſo fällt der Köder, nicht wie Mr. Emery beſchreibt vom Himmel, ſondern in einem ſpitzen Winkel faſt lautlos ein. Ich habe die Handgriffe links, die Gerte zum Wurfe und zum Spinnen in der rechten Hand. Es iſt mir ſympathiſcher, die Gerte und einen gefangenen Fiſch mit der rechten Hand zu führen und mit der linken zu landen. Beim Wurfe ſelbſt habe ich die rechte Hand unten, die linke oben, dann im Moment, wo der Köder auffällt, wechsle ich raſch, die rechte Hand kommt weit hinauf an den Handtheil, um die nöthige Kraft zum Anhieb zu haben, die linke beſorgt das Aufrollen. Mit dem Daumen der rechten Hand regulire ich das richtige gleichmäßige Aufſpulen der Schnur, falls es nöthig ſein ſollte, wie z. B. bei ſchwacher Strömung, leichtem Köder oder ſtark gefrorener Schnur. Es iſt ſelbſtverſtändlich ganz gleichgiltig, ob man den Wurf mit der rechten oder linken Hand macht. Wer die andere Hand zur Führung der Gerte benutzen will, muß ein— fach die beſchriebenen Handgriffe umgekehrt machen. Sehr wichtig iſt, daß man ſich dieſelbe Sicherheit im Wurf von links nach rechts und von rechts nach links verſchafft. Hat man freies Terrain, ſo kann man auch den Handgriff beim Wurfe in die Seite ſtemmen, um dem Köder einen gewiſſen Schwung zu geben; ſind Terrain— hinderniſſe, ſo muß man lernen, z. B. mit hochgeſtreckten Händen über Sträucher zuwerfen oder den Köder von unten her mit einem geraden Schwung zwiſchen zwei Hinderniſſen durchzuſchwingen. Sehr wichtig, im Gegenſatz zu den Empfehlungen des Mr. Emery, iſt, den Köder in einer möglichſt flachen Kurve dem Ziele entgegenzuſenden. Je weiter das Ziel, deſto größer muß die Anfangsgeſchwindigkeit fein, der einträglichſte Wurf iſt auf 1020, höchſtens 210 25 Meter, in ganz ſeltenen Fällen hat ein Wurf von 30 Metern noch einen Werth. wenn einer beſonders verlockenden Stelle nicht näher beizukommen iſt. Es iſt eine ganz falſche Annahme des Mr. Jardine, wenn er behauptet, man könne beim Gebrauche der Nottingham-Rolle nicht akkurat werfen und dem Köderfiſche das Leben und die wechſelnde Bewegungsfähigkeit nicht geben. Ich ſowohl, wie eine Anzahl meiner Sportfreunde treffen das Ziel auf 20—30 Meter mit der denkbar größten Sicherheit, wenn ich einigermaßen Acht gebe, werfe ich von Früh bis Abends, ohne ein einziges Mal die Schnur in Unordnung zu bringen und was die wechſelnde Bewegungsfähigkeit betrifft, ſo iſt nichts leichter als dieß zu erreichen. Man braucht nur die Rolle in wechſelnder Schnelligkeit aufzuwinden, während man die Ruthenſpitze abwechſelnd heranzieht und wieder etwas über den rechten Winkel ſtreckt. Meiner Erfahrung nach iſt die richtige Ruthenlänge 3.20 Meter = 10½ Fuß engl. Längere Ruthen ſind entweder zu ſchwer oder zu weich, ſo daß ſie ermüdend wirken oder der Anhieb nicht ſitzt. Ich bin ſo zufrieden mit der gewöhnlichen Nottingham-Holzrolle ohne Schnurführung, aber mit Sperre, daß ich gar keine Luſt habe, eine von den theuren und zerbrechlichen Rollen, die jetzt in England fabrizirt werden, zu verſuchen. Für Huchen und Hechte benütze ich eine Rolle von zehn, für Forellen eine ſolche von acht Centimeter Durch— meſſer. Die Sperre iſt, wie geſagt, unentbehrlich und tritt in Funktion, ſobald der Fiſch angehauen iſt. Bei der Gelegenheit will ich erwähnen, daß Anfänger ſich leichter thun, wenn ſie ihre erſten Wurfverſuche bei vorgelegter Sperre machen, ſie dürfen ſich aber dieſe Methode keinesfalls dauernd angewöhnen. Das einzige Inſtrument, das dem Werfen in Schlingen, dem Themſe⸗Styl, eine dauernde Berechtigung verſchafft, iſt der Ehmant'ſche Fächer, den aber die engliſchen Autoritäten nicht zu kennen ſcheinen. Nur wer dieſen Fächer benützt und gut in Klängen zu werfen verſteht, kann allenfalls mit einem Nottingham-Fiſcher einigermaßen konkurriren. Zum Schluſſe muß ich noch erwähnen, daß die Spinnfiſcherei, trotzdem ſie bei den Eng— ländern in ſehr hohem Anſehen ſteht, auffallenderweiſe nur verhältnißmäßig ſelten geübt wird. Werden doch 80 Prozent aller großen Raubfiſche mit dem lebenden Köder an der Floß⸗ oder Paternoſterangel gefangen“). Wenn wir auch den Engländern in ſportlicher Be— ziehung viel Anregung zu verdanken haben, können wir uns daher doch mit Recht anmaßen, gerade für die Methode des Spinnfiſchens kompetent zu ſein. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Kongreß für Fiſcherei in Palermo. Ende Mai und Anfangs Juni cr. wird in Palermo der II. italieniſche Kongreß für Fiſcherei mit nachſtehendem Programm ſtattfinden. Generalſitzung: 1. Fiſchereiaufſicht und Nothwendigkeit der Gründung von Fiſchereigenoſſenſchaften (Ref.: Palmiſano). 2. Aenderungen des Fiſchereigeſetzes (Ref.: Prof. Rabbeno). 3. Fiſchmarkt und Fiſchhandel (Ref.: Prof. Levi-Morenos). Vorträge: 1. Perlenfiſcherei im Eryträiſchen Meer (Prof. Vinciguerra). 2. Tiefſeeleben (Prof. Raffaele). Sektion für Seefiſcherei: 1. Gegen⸗ wärtige Lage des Fiſchhandels und Mittel zur Verbeſſerung der Ausfuhr (Prof. Vinciguerra). 2. Rathſchläge zu einem vortheilhaften Thunfiſchhandel (Spadaro). 3. Schwammfiſcherei in den italieniſchen Meeren. 4. Verſchiedene Aufzuchtmethoden der Mollusken (Prof. Raffaele). Sektion für Süßwaſſerfiſcherei: 1. Einbürgerungsverſuche mit ausländiſchen Fiſchen in Italien (Beſana). 2. Die Intereſſen der Induſtrie gegenüber den Intereſſen der Fiſcherei (Beſana). 3. Krebszucht (Vinanti). Theilnehmer an dem Kongreß, zu welchem eine Beitragsgebühr von 8 Mk. zu entrichten iſt, haben ſich zu wenden an das Exekutivcomité des II. Nationalen Fiſchereikongreſſes, Rom, Piazza Grazioli Nr. 5. An dem Kongreß können auch Ausländer und Damen theilnehmen. Von Mailand reſp. Verona aus erhalten die Theilnehmer auf den Eiſenbahnen und Dampfſchiffen 60 Prozent Preisermäßigung, ſo daß ſich hier für Fiſcherei⸗ intereſſenten eine günſtige Gelegenheit bietet, Italien und Sizilien kennen zu lernen. Wir machen noch beſonders aufmerkſam, daß um die Zeit des Kongreſſes den Beſuchern auch die Gelegenheit gegeben iſt, die große Thunfiſcherei in Augenſchein zu nehmen. *) Fangarten, zu denen viel weniger Geſchick und Kunſtfertigkeit gehört und die bei uns in Deutſchland faſt ganz unbekannt ſind. mn REREIR 2 FR 211 Fiſcherei in Rumänien. Die Einnahmen der in eigener Regie exploitirten Fiſchereien des Staates betrugen bis zum 1. (14.) März 1,129,000 Fres., das iſt um 129,000 Fres. mehr als im Voranſchlage vorgeſehen war. Bis zum Ende des Budgetjahres, d. i. bis zum 1. (14.) April dürfte der Ueberſchuß bis 250,000 Fres. ſteigen. Das Budget der ſtaatlichen Fiſcherei für das nächſte Jahr iſt mit 1,200,000 Fres. in den Einnahmen, das iſt um 200,000 Fres. höher als der Voranſchlag des laufenden Jahres und mit 215,000 Fres. in den Ausgaben, das iſt um 15,000 Fres. höher als das gegenwärtige Budget feſtgeſtellt worden. Lachsfiſchereien in Holland. In Rotterdam wurden die Lachsfiſchereien Orange⸗Naſſau und Prins Hendrik in der neuen Maas an die Firma G. A. ten Houten um den Preis von 60,510 Gulden verpachtet. Von dem früheren Pächter waren für dieſe Fiſchereien, die ſeit dem 15. Auguſt vor. Is. nicht betrieben waren, 60,485 Gulden geboten worden. Seltene Gelegenheit zur Sportsfiſcherei. Noch nie, ſeit die Sportsfiſcherei auf⸗ gekommen iſt, hat ſich den Jüngern derſelben eine ſo außerordentliche Gelegenheit geboten, gleichzeitig mit herrlichen Naturgenüſſen dem Angelſporte mit der ſicheren Ausſicht auf ſeltenen Erfolg fröhnen zu können, wie im bevorſtehenden Sommer. Die St. Lawrencee Steamſhip Co. in Quebec (Canada) hat ſich das ausſchließliche Fiſchrecht in ſechs großen, viele Hundert Meilen langen Flüſſen, die ſich an der Küſte von Labrador in den atlantiſchen Ocean ergießen, geſichert und wird eine Serie von Ausflügen dahin auf eine Entfernung bis zu 1600 engl. Meilen organiſiren. Die Geſellſchaft verpflichtet ſich für Unterkunft, Zelte, Führer, Träger, Köche, Boote ꝛc. ausgiebig zu ſorgen, ſo daß den Theilnehmern auch in den entlegenſten Gegenden die denkbar größte Bequemlichkeit geboten wird. Die Flüſſe wimmeln von Lachſen, großen Forellen ꝛc. Der Aufenthalt an Ort und Stelle wird ſich auf 14 Tage, die Dauer des Ausfluges von Quebec auf ca. vier Wochen erſtrecken. Die Koſten für dieſe Tour ſind auf 350 Dollars feſtgeſetzt. Es wäre wünſchenswerth, wenn ſich auch aus Deutſchland Theilnehmer an dieſem einzigartigen Unternehmen finden würden. Hz. Ueber die Wanderungen und das Wachsthum der Lachſe ſind von dem norwegiſchen Fiſchereiinſpektor Landmark ſeit mehreren Jahren Beobachtungen angeftellt worden, deren intereſſante Ergebniſſe er in feinem kürzlich herausgegenen „Bericht über die norwegiſchen Süßwaſſerfiſchereien in den Jahren 1897 und 1898“ mittheilt. In dieſen beiden Berichtsjahren allein wurden von früher gefangenen und dann mit Zeichen verſehen wieder ausgeſetzten 800 Lachſen 41 Stück wieder⸗ gefangen, von denen 37 in Flüſſen und 4 in offener See gezeichnet worden waren. 28 Lachſe wurden in denſelben Flüſſen wiedergefangen, in denen ſie mit Zeichen verſehen worden waren, und 9 Stück in offener See. Nicht ein einziger gezeichneter Lachs war in einem fremden Fluſſe wieder⸗ gefangen worden. Die neun in der See wiedergefangenen Lachſe fand man in einer Entfernung von 10 bis 180 Kilometer von der Mündung des Fluſſes, in welchem ſie gezeichnet worden waren. Die Zeit, in der die gezeichneten Lachſe wiedergefangen wurden, ſchwankte zwiſchen wenigen Tagen und über 18 Monaten. Ein Lachs, der 70 Kilometer von der Mündung des Fluſſes entfernt gefangen wurde, hatte dieſe Strecke in vier Tagen zurückgelegt. Praktiſch genommen, wächſt der Lachs nur während ſeines Aufenthaltes in der See, aber nicht während er im Fluſſe ſich aufhält. Um dieß zu beweiſen, wird jeder Lachs bei der Anbringung des Zeichens gewogen. Die Gewichtszunahme war natürlich verſchieden. Lachſe, die beim Zeichnen bis 3 Kilo wogen, hatten beim Wiederfangen nach ein und zwei Jahren um 90 bis 200 v. H. an Gewicht zugenommen. Die größte Gewichtszunahme zeigte ein Lachs, der bei der Anbringung des Zeichens im Sirefluſſe im Dezember 1895 21 Kilo wog, beim Wiederfangen im Oktober 1897 aber ein Gewicht von nicht weniger als 72 Kilo erreicht hatte. Die Beobachtungen bezüglich der Wanderungen der Lachsforellen haben die Thatſache ergeben, daß dieſe Fiſche keine weiten Wanderungen unternehmen, ſondern nur nach dem Verlafſen der Flüſſe ſich höchſtens bis zu den inneren Theilen der Fjorde begeben und dann zur Laichzeit wie die Lachſe wieder nach den Flüſſen zurückkehren, wo ſie ausgebrütet worden ſind. Von der Meerforelle. Für dieſes Jahr und verſuchsweiſe iſt vom Regierungspräſidenten für den Regierungsbezirk Stettin das Mindeſtmaß für den Fang der Meerforelle (Silberlachs, Schwarzlachs, Strandlachs, Lachsforelle, Salmo trutta L.) von 50 cm auf 28 cm herabgeſetzt. Eine ausgiebige Fiſcherei von Seeſternen wird ſtellenweiſe an der engliſchen Küſte betrieben, und zwar beſonders während der Wintermonate. Zuweilen gehen viele Hunderte von + 212 Booten gleichzeitig auf die Jagd nach dieſen eigenartigen Meeresthieren, von denen ſchwer einzuſehen iſt, wie ſie eine nützliche Verwendung finden ſollten. In der That werden ſie zu nichts anderem benutzt, als zur Düngung des Bodens auf die Felder geworfen zu werden, und es beſteht in England vielfach der Glaube, daß ſie für die Erzielung hoher Ernten einzelner Getreidearten den ausgezeichnetſten Dünger liefern. Großer Wels. Vor Kurzem wurde in der Donau bei Mannswörth ein Wels im Gewichte von 3 Zentner gefangen und einer Länge von ca. 3 m. Aale im Main. In Schweinfurt wurden dieſer Tage im Auftrag des Unterfränkiſchen Kreisfiſchereivereins 8000 Stück junge Aalbrut in den Main geſetzt. Goldkarauſchen. Auf der Beſitzung des Herrn Grafen von Geldern⸗Egmont in Roggen⸗ burg, Bez. Neu⸗Ulm, traten bei der Abfiſchung eines Karpfenteiches im vergangenen Herbſt ganz unerwartet größere Mengen von Goldkarauſchen auf. Der betreffende ca. 5 Tagwerk große und ganz abgeſchloſſene Teich war drei Jahre vorher mit 5— 600 Stück angeblich ganz reinen Karpfenſetzlingen beſetzt worden. Jedenfalls waren bei dem Ausſetzen keine Goldkarauſchen vorhanden. Bei der Abfiſchung nach drei Jahren wurden ca. 400 Karpfen wiedergefangen, daneben aber 4 — 500 Stück ca. ½ pfündige Goldkarauſchen, außerdem noch eine größere Menge kleinerer ebenfalls goldig verfärbter Karauſchen. Es muß ſomit angenommen werden, daß unter den Karpfenſetzlingen beim Ausſetzen Karauſchen geweſen ſind, und daß dieſe aus nicht bekannten Urſachen ihre urſprüngliche Farbe in ein auffallend ſchönes und glänzendes Gold abgeändert haben. Da die Goldkarauſchen (nicht zu verwechſeln mit unſeren bekannten Goldfiſchen) eine ſehr ſelten auftretende Varietät der gewöhnlichen Karauſchen ſind, ſo machen wir auf dieſen Fall ganz beſonders aufmerkſam, mit dem Bemerken, daß von dieſen auffallend ſchönen und widerſtandsfähigen Goldkarauſchen, welche ſich als Zierfiſche in größeren Baſſins und Zierteichen beſonders eignen, noch ca. 400 Stück etwa ½ pfündige Fiſche von Herrn Grafen Geldern-Egmont, München, Sofienſtraße 5, abgegeben werden können. Jubiläum. Der Fiſchereiverein für die Provinz Oſtpreußen wird am 7. und 8. Juli ds. 53. ſein 25 jähriges Stiftungsfeſt feiern, an welches ſich eine Fahrt von Königsberg nach dem Friſchen Haff bis Pillau anſchließen ſoll. Wir ſprechen dem Verein, welcher auf eine 25 jährige überaus erfolg⸗ und ſegensreiche Thätigkeit zurückblicken kann, unſere herzlichſten Glückwünſche zu ſeinem Jubelfeſte aus, in der Hoffnung, daß derſelbe unter ſeiner ziel⸗ bewußten und energiſchen Leitung in dem neuen Vierteljahrhundert fein altes Anſehen erhalten. und die Zahl ſeiner Mitglieder und Freunde ſtändig vermehren möge. VIII. Vereinsnachrichten. Caſſeler Fiſchereiverein. Bericht über die 23. ordentliche Generalverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins am Dienſtag, den 26. Februar 1901. (Schluß.) Herr Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Metzger-Münden, der leider durch Krankheit ver⸗ hindert war, ſelber zu erſcheinen, machte dem Vereine nachſtehende ſehr intereſſante Mittheilungen: „Obſchon ich bereits früher wiederholt erörtert habe, aus welchen Gründen der Caſſeler Fiſchereiverein eine ablehnende Stellung gegen die in den Abänderungsvorſchlägen zum preußiſchen Fiſchereigeſetze geforderte gänzliche Freigabe des Aalfanges einnimmt, ſo halte ich es doch für nothwendig, auf dieſe äußerſt wichtige Frage nochmals zurückzukommen, wenn auch nur, um weiteres Material für die Berechtigung unſerer Ablehnung herbeizuſchaffen. Zu dieſem Zwecke mögen folgende Zahlenangaben hier Platz finden, die den Gang der Fiſcherei in einem Aalfange und zwar in einem ſolchen, der nach der übereinſtimmenden Meinung der Fachkenner zu den harm⸗ loſeſten gehört, vor Augen führen. Der Aalfang hat geliefert: im April 66 Pfund Fiſche, 2 / Pfund Aal; Gelderlös: Mk. 21.30 bezw. Mk. 2.25 240 „ 4 7 56.45 0 Mai " 7 " U " " " 4.25 " Juni 48 " 7 18 7 " " 7 16.35 7 " 18 3 " Juli N 7 " 23 7 7 " 1 " 2 23.— 7 Auguft 2 " " 29 7 " U F " n 29.— 2 September 2 / " " 75 " " " " 75 77 7 15. U Oktober 3 7 " 59 U 7 7 1 —.15 " [2 55.—. 213 Der erſte Aal wurde am 25. April, der letzte am 10. Oktober gefangen; außerdem fanden ſich vier Lachſe vor, der erſte im Juni, der zweite im Oktober und die beiden letzten im November. Vorſtehende Zahlen reden eine deutliche Sprache. Während der beiden in die Schonzeit fallenden Monate April und Mai ſind uur 6% Pfund Aale gefangen, dagegen 306 Pfund Fiſche (5 Prozent Raubfiſche — Hecht und Barſch — und 95 Prozent mehr oder weniger laichreife karpfenartige Fiſche — Rothauge, Zärthe, Schuppert, Barbe ꝛc. —) ꝛc. ꝛc.“ Ueber Fiſchbeobachtungen, welche im verfloſſenen Jahre am Fuldawehre und Fiſchpaß bei Bonafort gemacht worden ſind, äußert ſich Prof. Pr. Metzger weiter: „Der Aufſtieg und Durchzug der Frühjahrslaicher begann am 20. und 21. April, an welchen Tagen die Waſſertemperatur ſich dauernd über 10° C. erhob; er dauerte in wechſelnder Stärke bis zum 8. Mai, von welchem Tage ab die Waſſertemperatur (17,55) rückläufig wurde und am 16. und 17. Mai ſogar bis auf 9° herabging. Während dieſes Kälterückſchlages wurden Fiſche am Wehr und im Paß nur ganz vereinzelt bemerkt. Erſt vom 22. Mai an, als die Temperatur wieder 12° betrug und im Steigen begriffen war, wurde der Durchzug wieder lebhafter, ohne jedoch die frühere Höhe zu erreichen. Waren es vor dem Kälterückſchlag vorwiegend Rothaugen und Zärthen, zu zu denen ſich nach und nach auch die jüngeren Laichgenerationen von Schuppert und Barbe geſellten, jo fanden ſich während der zweiten Durchgangsperiode bei 15—20° Waſſertemperatur neben den Nachzüglern von Rothauge und Zärthe vorwiegend ältere Schuppert und Barben in der Kreuzreuſe des Fiſchpaſſes ein und wurden von da in das Oberwaſſer freigegeben. Wenn im Vergleich zu früheren Jahren dießmal die Anzahl von durchziehenden Cyprinoiden erheblich größer geweſen iſt, ſo hat dieß wohl darin ſeinen Grund, daß in ganz ähnlicher Weiſe, wie es gute, mittlere und ſchlechte Obſtjahre, ſo auch gute, mittlere und ſchlechte Fiſchjahre gibt, die in bunter Reihe miteinander wechſeln, je nachdem die vorzugsweiſe auf das Laichgeſchäft und das Gedeihen der Brut einwirkenden Faktoren mehr oder weniger günſtig oder geradezu ungünſtig geweſen ſind. Für den an Individuenzahl viel reicheren Durchzug des abgelaufenen Jahres haben wir daher wohl die maßgebenden Faktoren in erſter Linie in den Witterungs- und Waſſerſtands⸗ verhältniſſen während der Laich⸗ und Brutentwickelungsperiode der Jahre 1896 bis 1898 zu ſuchen. Mit dem vermehrten Waſſerzufluß durch die Fiſchpäſſe hat dieß meiner Anſicht nach nichts zu thun, denn der Aufſtieg von Frühjahrslaichern hat, ſo lange der Fiſchpaß bei Bonafort in Thätigkeit iſt, jedes Jahr in demjenigen Umfange ſtattgefunden, in welchem ſich die genannten Fiſcharten im Unterwaſſer am Wehre eingefunden haben. Es kann aber auch eine Vermehrung der Zahl dadurch herbeigeführt ſein, daß auf der Flußſtrecke unterhalb des Wehres frühere Laichſtätten durch Baggerung oder Ausſchüttung verloren gegangen ſind und daher die früher dort ablaichenden Fiſche nun weiter aufwärts durch den Fiſchpaß ziehen müſſen, um einen anderen ihnen zuſagenden Laichplatz auf- zuſuchen. Mit dem 26. Juni hörte der Durchzug von laichenwollenden Fiſchen faſt ganz auf. Für die am Wehre ſich einfindenden, aufwärtsſtrebenden Aale von 23—40 cm Länge waren wie früher im Unterwaſſer enge Drahtreuſen gelegt. Vom 4. bis 31. Mai fingen ſich darin 75 Stück, vom 1. bis 30. Juni rund 2000, vom 1. bis 4. und 23. bis 31. Juli 260 und vom 1. bis 31. Auguſt 751. Es wurden alſo im Ganzen 3086 Stück in das Oberwaſſer eingeführt. Vom 4. bis 21. Juli waren die Reuſen nicht in Thätigkeit, da der Beobachter beurlaubt war und eine geeignete Stellvertretung ſich nicht beſchaffen ließ. Der erſte Lachs wurde am 22. Mai beobachtet und zwar in der Schleuſe. Es wurden ferner in der Schleuſe bemerkt am 8. November drei Stück, am 16. November einer und am 5. Dezember zwei. Den Weg durch den Fiſchpaß haben nur zwei Lachſe genommen, einer am 28. Mai und ein ſog. Jakobslachs am 1. September. Die Schleuſe als rein zufällige und bei Dampferverkehr überdieß recht gefährliche Durchgangsſtraße hat demnach für die Lachswanderung mehr geleiſtet, als der jederzeit, ſo lange das Wehr nicht niedergelegt iſt, zum Eintritt offen ſtehende Fiſchpaß. Am 6. Juni war im Oberwaſſer ein großer, todter Lachs, dem der Kopf fehlte, an die Wehrnadeln angetrieben. Ob beim Durchlaufen eines Dampfers von den Radſchaufeln tödtlich ge— troffen oder beim vergeblichen Springen am Wilhelmshäuſer Wehr oder anderweitig verunglückt, mag dahingeſtellt bleiben. Unterhalb des Wehres zeigte ſich an 6. Juni ein großer Lachs und wurden dann erſt wieder am 6. November einige Lachſe beobachtet. Nach den mir zugegangenen Mittheilungen ſollen nun dagegen auf dem Aalfange der Fuldamühle bei Münden in den Monaten Oktober, November und Dezember über 60 Lachſe gefangen worden ſein. Wenn man nun bedenkt, daß dieſe Lachſe, um in den Aalfang zu gerathen, entweder das Wehr des Mühlengrabens oder aber das den linken Fuldaarm abgrenzende Wehr mit dem ſog. Fiſcher- oder Schifferhohl nehmen müſſen und dann von da ab freie Bahn haben bis zum Wehr von Bonafort, ſo erſcheint es im höchſten Grade auffallend, daß nur eine ſo geringe Anzahl von ihnen bis zu dieſem Wehre vorgedrungen iſt. Nach der Urſache dieſer auffallenden Erſcheinung brauchen wir indeſſen nicht lange zu ſuchen. Der ſtörende Baggerbetrieb unterhalb von Bonafort, ſowie der Lärm und Schiffsverkehr am neuen Aus⸗ und Einladeplatz oberhalb des großen Fuldawehres bei Münden haben den Lachs zurückgeſcheucht. Weiter als bis nach Spichershauſen ſcheinen Lachſe mit Hilfe von Hochwaſſerſtänden nicht vor gedrungen zu ſein. So viel ich bis jetzt habe in Erfahrung bringen können, ſind weder am Caſſeler Wehr noch in der Eder Lachſe gefangen oder bemerkt worden. Die Lachsernte auf der Weſerſtrecke Hameln bis Elsfleth, die ſich im verfloſſenen Jahre auf 3976 Stück beziffert und einen Werth von 60300 Mk. repräſentirt, verdanken wir daher faſt ausſchließlich der künſtlichen Lachszucht! ; An ſonſtigen Fiſcharten, die durch den Fiſchpaß aufgeſtiegen find, bleiben noch zu erwähnen: eine Aeſche am 21. April und eine Forelle am 11. Juni. Eberts. EUR — Deutſcher Anglerbund. Der Deutſche Anglerbund wird ſeinen II. Bundestag am 16., 17. und 18. Mai er. zu Berlin in den „Bismarckſälen“, Neue Grünſtraße 28, halten. Am Abend des 16. Mai, um 7 Uhr, wird nach einer Begrüßung der Bundesmitglieder durch den 1. Vizepräſidenten, Herrn Dr. Brehm, und einer von dem Generalſekretär zu haltenden Feſtrede, von Herrn Dr. Brehm ein Vortrag mit Lichtbildern gehalten über das Thema: „Streifzüge mit der Angelruthe und Camera“. Die Schlußrede hält Herr Dr. F. Skowronnek. Am 17. Mai, Vormittags 10 Uhr, wird eine allgemeine Vorſtandsſitzung, Nachmittags 1 Uhr Sitzung des Bundestages ſtattfinden. Auf derſelben wird der Geſchäftsbericht vorgetragen, ferner eine Berathung von Abänderungsvorſchlägen zu den Statuten gepflogen, ſowie die Wahl von Vor⸗ ſtandsmitgliedern und die Wahl des Ortes für den nächſten Bundestag vorgenommen werden. Abends 9 Uhr großer Kommers mit Coneert. Am 18. Mai, um 8 Uhr Vormittags, Dampferfahrt von der Jannowitzbrücke nach Heſſen⸗ winkel mit Muſik und Geſangverein. Von 3—4 Uhr Preisangeln; an demſelben können nur Bundesmitglieder theilnehmen, die offen das Bundesabzeichen tragen. An dasſelbe ſchließt ſich die Vertheilung der geſtifteten Preiſe und eine Reihe von weiteren Vergnügungen. Für die Theil⸗ nehmer an der Dampferfahrt und den Feſtlichkeiten am 18. Mai werden Karten zum Preiſe von 1 Mark ausgegeben. Gäſte ſind zu allen Veranſtaltungen des Bundestages willkommen, dürfen jedoch am Preisangeln nicht theilnehmen und ſich an der Debatte bei den Berathungen nicht be— theiligen. Nähere Mittheilungen können im Sekretariat des Anglerbundes, Berlin O. 27, Andreas⸗ ſtraße 75, eingeholt werden. IX. Perſonalnachrichten. Ernennung. Dem hochverdienten Präſidenten des Deutſchen Seefiſchereivereins, Herrn Kloſterkammerpräſidenten Dr. Herwig in Hannover, iſt aus Anlaß ſeines bevorſtehenden Rück— trittes aus ſeiner Amtsſtellung der Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrath mit dem Range der Räthe J. Klaſſe verliehen worden. X. Jragekaſten. Frage Nr. 14. (Herr J. P. in E.): Welches Futter für Fiſche in kleineren Teichen können Sie als am leichteſten zum Füttern empfehlen, und welches Quantum wird ungefähr auf zehn Fiſche (ca. 2 Pfund Karpfen) pro Monat gerechnet? Antwort: Wir empfehlen Ihnen Fleiſchmehl zum Füttern, von welchem Sie ungefähr 2—3 mal ſoviel Futter für die ganze Futterperiode von Mai bis September abzugeben haben, als Ihre Fiſche mehr zuwachſen ſollen. Wenn Sie alſo z. B. erwarten wollen, daß Ihre Fiſche durch die Fütterung einen Zentner ſchwerer werden ſollen als ohne Fütterung, ſo müſſen Sie 2—3 Zentner Fleiſchmehl verfüttern und dieſe Futtermenge auf die ganze Futterperiode vertheilen und zwar ſo, daß Sie in den wärmeren Monaten Juli und Auguſt etwa doppelt ſo viel Futter geben, wie in den kälteren Monaten Mai, Juni und September. Frage Nr. 15. (Herrn J. W. in W.): a) Wie wird Forellenbrut mittelſt Fiſchrogen am vortheilhafteſten gefüttert? p) Was iſt vortheilhafter, in nahrungsreiche Teiche Montséeaale oder Satzaale einzuſetzen? Antwort: a) Die vortheilhafteſte Fütterung, bei welcher am wenigſten Fiſchrogen ver- loren geht, geſchieht auf mechaniſchem Wege, entweder durch das Futterrad oder durch die Futter⸗ maſchine von Kröber (zu beziehen durch die Firma Stork in München). Auf dieſe Weiſe wird das Futter gleichmäßig während des ganzen Tages in das Waſſer geſtreut und von den Fiſchchen gerne angenommen. b) Man hat ſowohl mit Montéeaalen wie mit Satzaalen in Teichen gute Erfolge gehabt, im letzteren Falle aber nur dann, wenn die Satzaale nicht der Hauptſache nach aus Aal⸗— männchen beſtehen, wie das bei den Satzaalen der unteren Elbe der Fall iſt. Die Männchen bleiben bekanntlich klein und erreichen durchſchnittlich keine größere Länge als 45 em. XI. Literatur. Forſchungsberichte aus der biologiſchen Station zu Plön. Theil 8. Mit 6 Abbildungen. Von Dr. Otto Zacharias. Stuttgart 1901. , An erſter Stelle des vorliegenden Heftes veröffentlicht F. W. Knörrich (Berlin) „Studien über die Ernährungsbedingungen einiger für die Fiſchproduktion wichtiger Mikroorganismen des Süßwaſſers“. Die von Knörrich behandelten Fragen find von großem, wiſſenſchaftlichem und praktiſchem Intereſſe, und das damit betretene Gebiet iſt noch wenig erforſcht. Doch will uns e er e ee 215 — ũ— —k bedünken, daß die vom Verfaſſer angeſtellten Verſuche, ſoweit ſie die Cruſtaceen betreffen, nicht immer beweiskräftig ſind für die daraus gezogenen Schlüſſe. Beſonders dürfte der Fall, „daß gelöſte organiſche Subſtanzen von den Krebsthierchen ſowohl aufgenommen und verwerthet werden“ (pag. 45) durch die Reſultate des betreffenden Verſuches kaum bewieſen ſein. Wir gedenken ſpäter gelegentlich auf die Arbeit Knörrich's ausführlicher zurückzukommen. Der zweite, von W. Hartwig ſtammende Aufſatz behandelt die freilebenden Copepoden der Provinz Brandenburg; dann folgen zwei Beiträge von E. Lemmermann über die Algenflora eines Moortümpels bei Plön und des „Saaler Boddens“, eines Strandſees in der nordweſtlichen Ecke der Provinz Pommern. Im fünften Abſchnitte des vorliegenden Heftes gibt M. Marſſon die Planktonliſten einiger Gewäſſer der Umgebung von Berlin. Den Schluß bilden eine kleine Ab- handlung von M. Voigt „über Gallerthäute als Mittel zur Erhöhung der Schwebefähigkeit bei oer und ein Beitrag zur Kenntniß des Planktons einiger Seen in Pommern von acharias 8. XII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 24. April 1901. ſchleppend. Preiſe theilweiſe gedrückt. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis che 38 80 47—42 F 100 90 Barſche 2 — 22 Karpfen, mittelgr. . l — — Karauſchen De — — Schleie W 101—122 — F — — Bunte Se 37—40 13 Aale . — 94 Dderlac ) — — FR — — e Zufuhren mäßig, nur Flundern und Dorſch reichlich. Geſchäft Fiſche geräucherte Ab Winter⸗Rheinlachs per Pfund 450 Ruff SO nur le y 240 Flundern, Kieler. . | „ Stiege | 400 - 600 do. mittelgr.. „ Kiſte | 200-300 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 200—225 Dorſch e fie 300 —400 Schellfiich N ® 300 — 400 Yale, große „ Pfund | 110—130 Stör. 1 160 200 Heringe „ 100 Stck. 600 - 1200 Wir ſuchen mit eee durchaus vertrauten, gut empfohlenen Ri iſchmeiſter. Stellung angenehm. Abſchrift der Zeugniſſe reſp Angabe der bisherigen Thätigkeit erwünſcht. Tiſchereiverein Lemgo (Lippe). Fiſchmeiſter in allen Zweigen der künſtlichen Salmoniden— zucht firm, ſucht, geſtützt auf Ja Referenzen, dauerndes u. ſelbſtändiges Engagement. Gefl. Offerten unter X. 22 an die Expedition dieſer Zeitung erbeten. Line größere Fiſcherei iſt zu verpachten oder auch zu verkaufen. Zu erfragen in der Neumühle, Eilenburg i. Pr. Sa. Ein lediger Mann, 33 Jahre alt, bewandert im Flußfiſchen, ſucht eine Stelle als — FHilıher = auch iſt derſelbe in der Jiſchzucht bewandert. 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Victor, 150 Karpfenzucht“. 1897. 2. Aufl. 1897. 1898. Preis 1 #4, 10 Exemplare 7,50 M. Preis 0,60 M 1899. Preis „Zeitſchrift für Fiſcherei“, Band 1—4 (1893-1896), alte Bände 6 «AH „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“, die Jahrgänge 1893—1896, pro Jahrgang 3 . II. von dem Borne, Max, „Kurze Anleitung zur Fiſchzucht in Teichen“. 0,40 , gebunden 0,50 M. — — „Tod den Fiſchfeinden!“ 18 Seiten. „Züchtet Sommerlaichfiſche!“ Weeger, E., „Tod den Reihern!“ 1891. „Ueber Errichtung von Aalbrutleitern“. 1891. 39 Seiten. Preis „Kurze Anleitung zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht“. 1890. 18 Seiten. Preis 0,20 % 3 1 amerikaniſche Salmoniden in Europa“. 1890. Preis 0,20 M. 20 Seiten. Preis 0,20 M. 11 Seiten. 38 Seiten. Preis 0,40 A Preis 0,10 A 1885. 28 Seiten. Preis 0,10 M. Su beziehen durch die Geſchäftsſtelle, Berlin W., Linkſtraße 11. Habe nur noch einſömmerige Galizier Satzkarpfen abzugeben, von Goldorfen ca. 12 Centimeter lange und laichreife. H. Maaß, Tiſchzucht, Berlinchen N.⸗Al. 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Organ für die Belfammtinterellen der Fischerei, lo wie für die Heſtrebungen ler Fiſcherei-Pereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſcherei Vereins, ſo wie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Sifcherei- verbandes, des Schlef. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Tachmännern Deutfdjlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Banerifden und vom Jeutſchen Tiſcherei⸗Verein. Nr. 10. München, den 15. Mai 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Unſere Teichflora. — III. Ueber die Einführung des Geſetzes, betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen vom 30. Juni 1894. — IV. Die Fiſchereiverhältniſſe des Mains in alter und neuer Zeit. — V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Vereins⸗ nachrichten. — VIII. Perſonalnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins. Gemäß den Beſchlüſſen in der Hauptverſammlung Heilbronn 1899 und Freudenſtadt 1900 findet heuer aus Anlaß des zehnjährigen Beſtehens des Vereins eine Landesfiſcherei-Ausſtellung ſtatt, welche mit Allerhöchſter Genehmigung an das landwirthſchaftliche Hauptfeſt in Cannſtatt angegliedert und demgemäß in den Tagen vom 27. bis 30. September cr. daſelbſt ſtattfinden wird, in welcher Zeit auch die Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins und der IX. Deutſche Fiſchereirath hier tagen. Zur Betheiligung an der Ausſtellung find ſämmtliche Landesangehörige, ob fie die Mitgliedſchaft des Vereins beſitzen oder nicht, als gleichberechtigt zugelaſſen. An Preiſen 218 gelangen zur Vertheilung: filberne und bronzene Medaillen der k. Centralſtelle für die Landwirth⸗ ſchaft, goldene, ſilberne und bronzene Medaillen des Vereins, Geldpreiſe und Anerkennungsdiplome. Indem das unterzeichnete Präſidium zu zahlreicher Betheiligung an der Ausſtellung einladet, wird zugleich bekannt gegeben, daß die allgemeinen Zulaſſungsbedingungen, die Aus⸗ ſtellungsordnung und der Anmeldetermin in Bälde veröffentlicht werden. Die Herren Vorſtandsmitglieder und Fiſchereivereinsvorſtände werden um thunlichſte Ver⸗ — 8 1 — 88 breitung dieſer Bekanntmachung in den Intereſſentenkreiſen erſucht. 5 Stuttgart, den 5. Mai 1901. 5 Das Präſidium des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins. 3 Freiherr von Plato. 9 4 m 3 II. Anſere Teichflora. 2 Von Dr. phil. Friedrich Fedde. 2 (Schluß ftatt Fortſetzung.) 7 Zu den echten Waſſerpflanzen ſind ſchließlich auch noch die vielen, meiſt mikroſkopiſch 1 kleinen Sporenpflanzen zu rechnen, die in ungeheurer Anzahl unſere Teiche bevölkern und den „Urſtoff“ aller Fiſchnahrung darſtellen. Man kann ſie ſchlechthin eintheilen in Algen, d. h. Pflanzen, die Blattgrün (Chlorophyll) enthalten und ſich daher ſelbſtändig ernähren können!), und Pilze, d. h. Pflanzen ohne Blattgrün, die ſich nicht ſelbſtändig ernähren können und daher auf lebenden oder todten Organismen ſchmarotzen. Wer hat nicht ſchon in Gräben oder Tümpeln jene grünen Maſſen geſehen, die im Waſſer fein zertheilt oder als Ueberzüge Pfähle oder Steine bedeckend, ſich beim Herausnehmen zu formloſen, dunkelgrünen Klumpen ballen. Unterſuchen wir einen ſolchen Klumpen näher unter dem Mikroſkop, jo finden wir, daß derſelbe aus unzähligen feinen, grünen Fäden beſteht, ſogenannten Fadenalgen, aber wir bemerken in dieſen Raſen auch noch andere kleine Gebilde von rundlicher oder länglicher Geſtalt, bald in Form kleiner, grüner Kügelchen (Kugelalgen) oder kleiner brauner Schächtelchen, bald länglich im Umriß, bald rund oder quadratiſch (Diatomeae). Näher auf dieſe Pflanzen und ihre eigenthümliche Fort⸗ pflanzung hier einzugehen, würde zu weit führen. Es mögen nur einige der häufigſten erwähnt werden. Die Armleuchtergewächſe (Characeae) wurden ſchon früher erwähnt. Den Hauptbeſtandtheil der oben ge- nannten grünen Raſen bilden Oedogonium (Fig. 29) mit gitterförmig durchbrochenen Chlorophyllplatten, ferner die dunkel⸗ grüne Cladophora mit meiſt keulig angeſchwollenen Zellen und gleichmäßig vertheiltem Chlorophyll. Letztere Alge iſt in ſtehenden oder langſam fließenden Gewäſſern ziemlich häufig und bildet an überſchwemmt geweſenen Stellen auf dem Boden eigenthümliche, graue Fladen, bekannt unter dem Namen ; Meteorpapier, Flußwatte, in Schlefien auch Oderhaut genannt. IE Ferner die tiefgrüne, aus verzweigten, ſchlauchförmigen Zellen beſtehende Vaucheria, das bis 60 em lange, grüne Netze | bildende Waſſernetz (Hydrodictyon) [Fig. 30], die mit zierlichen ſpiralbandähnlichen Chloroplaſten verſehene Spirogyra, die mit kleinen, grünen Sternchen angefüllte Zygnema und endlich die eigenthümliche Schwingalge (Oseillaria) [Fig. 31]. Letztere Alge, die meiſt ſchmutziges und unreinliches Waſſer liebt und einen A ̃—˙ r e Fig. 29. Oedogonium spec. ) Vergl. die Aſſimilation: S. 5, Nr. 1 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1901. 219 unangenehmen Modergeruch befigt, iſt bemerkenswerth durch merkwürdige, ſchwingende Bewegungen ihrer grünen Fäden, über deren Natur man noch nicht ganz aufgeklärt iſt. An den Stengeln von Waſſerpflanzen kann man häufig kleine Gallertklümpchen ſehen, in die kleine, blaugrüne, roſenkranzähnliche Gebilde eingebettet find; dieß iſt eine kleine Alge namens Nostoc. Während man die bis jetzt erwähnten Algen meiſt zu den Fadenalgen rechnen kann, ſind die haupt⸗ ſächlichſten Vertreter der Kugelalgen die Protococcaceae, Pflanzen, die meiſt einzelne, grüne, kuglige Zellen darſtellen, ferner Volvox globator oder Eudorina elegans (Fig. 32), deren rundlich⸗eiförmige Zellen in kugligen Kolonien angeordnet ſind und die ſich mit Hilfe feiner Fäden, ſogenannter Cilien, die aus der Gallertkugel herausragen und fortwährend in — N N Der N . Fig. 30. Waſſernetz (Hydrotictyon). Fig. 31. Schwingalge (Oscillaria). Fig. 32. Eudorina elegans. ſchwingender Bewegung ſind, ſich fortbewegen. Letztere Algen, ſowie die auf ſumpfigen Teichen bisweilen grüne Ueberzüge bildende Euglaena viridis wird bisweilen auch wegen ihrer Eigenbewegung zu den Thieren gerechnet. Die zierlichſten Gebilde unter allen dieſen Algen find aber jedenfalls die Kieſelalgen (Diatomaceae, Bacillariaceae). Jede dieſer Algen beſitzt einen Kieſelpanzer, der aus zwei Schalen beſteht, von denen die eine auf die andere geſetzt iſt, wie der Deckel auf eine Schachtel. Mannigfaltig iſt die Form dieſer Kieſelpanzer, noch mannigfaltiger aber ſind die feinen und zierlichen Skulpturen, die ſich auf den beiden Schalen befinden. Mit je ſtärkerer Vergrößerung man ſich eine ſolche Kieſelalge anſchaut, um ſo mehr ſolche Zeichnungen und Skulpturen treten hervor, ſodaß 220 man manche ſolcher Diatomeen als Teſtobjekte benutzt, um die Stärke eines Mikroſkopes zu prüfen. Innen beſitzen dieſe Algen ebenfalls einen Chloroplaſten, d. h. einen Träger von grünem Farbſtoff; indeß iſt der grüne Farbſtoff nicht ohne Weiteres ſichtbar, da er durch einen braunen, das Diatomin, völlig verdeckt wird. Auch die Diatomeen beſitzen eine Eigen⸗ bewegung, von der man annimmt, daß ſie durch feine, kleine Cilien bewirkt wird, die durch die Poren des Kieſelpanzers herausgeſtreckt werden. Dieſe Diatomeen, die auch ſchon im Navicula subsalina. Fig. 35 Gomphonema Fig. 36. Melosira olivaceum. varians. er Fig. 34. Pleurosiema attenuatum Fig. 37. Saprolegnia ferax. meſozoiſchen Zeitalter unſerer Erde vorkamen, bilden foſſil große Ablagerungen von Kieſelguhr oder Diatomeenerde, ſo z. B. in der Lüneburger Heide. Mit Nitroglyzerin getränkt geben dieſe weißlichen, kreidepulverähnlichen Maſſen den Sprengſtoff Dynamit. Die Hauptformen find die länglich⸗eiförmige Pinnularia, die an beiden Enden mehr ſpitzig zulaufende Navi⸗ cularia (Fig. 33), das flache S-fürmige Pleurosigma (Fig. 34), die elliptiſche, mit ſeht feinen Querſtreifen verſehene Amphora, das keilförmige Gomphonema (Fig. 35), die ſtäbchen- förmige Synedra, die bogig gekrümmte Epithemia, die kreisförmige Melosira (Fig. 36). 7 . 221 Von den Pilzen leben die ſchlauchförmige Achlya und Saprolegnia (Fig. 37 und 38) auf todten Inſekten und verletzten reſp. erkrankten Fiſchen; das einzellige, unverzweigte Fäden bildende Lagenidium ſchmarotzt in Spirogyrafäden. Der aus einzelligen, gabelig verzweigten Fäden beſtehende Leptomitus lacteus (Fig. 39) liebt ſumpfiges, langſamfließendes Waſſer und bedeckt hier mit ſeinem ſchmutzigweißen Raſen in dichtem Filz alle unter Waſſer befindlichen Gegenſtände. Vor Allem aber ſind hier die in mit faulenden Organismen angefülltem Waſſer . lebenden Spaltpilze (Schizomycetes, Bacteria) zu erwähnen, von denen wir r > 1 . = un — . . einige Stäbchenund Kugelbakterien (Fig. 40 NRZ und 41) abgebildet haben. ‚Obenan ſteht Fig. 41. Kugelbakterien e Bacterium Termo aus einzelnen, kurz⸗ (Micrococcus). , zylindriſchen Zellen beſtehend, die an beiden 1 KENN Enden eine Cilie tragen. Dieſes Bakter ift der eigentliche Erreger 2. 777 ah 7 1 S N * 4, [4 > . der Fäulniß und findet ſich eigentlich überall in ſchmutzigem Waſſer, auf deſſen Oberfläche er oft regenbogenartig ſchillernde Häute bildet. Schwach gebogene Stäbchen bildet Vibrio, ſpiralig ge- (Bacillus). wundene Fäden an jedem Ende mit einer Cilie Spirillum. Die zylindriſchen, oben etwas verdickten Fäden von Crenothrix Kühniana bilden weißliche oder bräunliche Flöckchen. Daß verſchiedene krankheitserregende Bakterien, wie z. B. das Typhusbakter ebenfalls im Waſſer, wenn auch glücklicherweiſe nur ſelten, vorkommen, dürfte wohl allgemein bekannt ſein. * * * So bilden die Pflanzen den eigentlichen Lebensfaktor für die Thierwelt unſerer Gewäſſer. Auch in dem ſcheinbar pflanzenärmſten Fiſchteiche werden ſich immer Pflanzen befinden, denn: ohne Pflanze kein Thier. Wie überall in der Natur, jo bilden auch in unſeren Ge- wäſſern Pflanzen und Thiere eine „Lebensgemeinſchaft“ und der Fiſchzüchter, der es verſtehen wird, in dieſe Lebensgemeinſchaft durch geeignete Pflege die richtige Harmonie herein⸗ zubringen, wird für ſeine Mühe auch belohnt werden. 7 9 7 fd en 4 FAN TUN) EIN ERS mn RS ZN III. Weber die Einführung des Geſetzes, betreffend die Jiſcherei der Alfereigenthümer in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen vom 30. Juni 1894. Die fiſchereirechtlichen Verhältniſſe der Provinz Weſtfalen haben ſich in den einzelnen Gebieten ſehr verſchieden entwickelt. Im Süden der Provinz, dem Siegerlande, gehörte die Fiſcherei zur naſſauiſchen Zeit zu den Regalien, ſie ging als ſolche ſpäter auf den preußiſchen Fiskus über, der dieß Recht auf den meiſten Bächen noch beſitzt, auf einzelnen aber an Private veräußert hat. Ein Recht der Anlieger zum Fiſchen beſteht hier nirgends. Neuerdings iſt die Frage aufgeworfen worden, ob den Anliegern das Recht zuſteht, die Fiſchereigerechtigkeit des Staates abzulöſen. Die Königl. Generalkommiſſion in Münſter hat in erſter Inſtanz dieſe Frage bejaht, die Entſcheidung der angerufenen zweiten Inſtanz ſteht noch aus. Würde ſie im Sinne des Vorderrichters ausfallen, ſo müßte dieß im fiſchereiwirthſchaftlichen Intereſſe ſehr bedauert werden, weil dann die Anliegerfiſcherei mit all ihren Nachtheilen dort ein— gerichtet werden würde, wo zur Zeit eine einheitliche Berechtigung vorhanden und eine rationelle Fiſchereiwirthſchaft möglich iſt. In dem dem Siegerlande benachbarten Kreiſe Wittgenſtein, den früheren Fürſtenthümern Wittgenſtein, beſtand ebenfalls ſeit alters das Fiſchereiregal. Auch heute noch wird die ausſchließliche Fiſchereigerechtigkeit von den beiden fürſtlichen Häuſern in Berleburg und Laasphe in Anſpruch genommen und, mit Ausnahme einer kurzen Strecke auf der Oedeborn, auf der die Stadt Laasphe ein Mitfiſchrecht beanſprucht, ähnen dieß Recht von den Anliegern nicht ſtreitig gemacht. Auch in den nördlich gelegenen, früher zum Kurfürſtenthum Kurköln gehörigen Gebietstheilen, den heutigen Kreiſen Meſchede, Ipe, Brilon und Arnsberg iſt die Fiſcherei wohl urſprünglich Regal geweſen, ſie iſt dann 222 ſpäter auf Klöſter, größere Güter und Gemeinden übergegangen und hat fich neben dieſen Berechtigungen — dem Grade nach allerdings ſehr verſchieden ſtark — die Anliegerfiſcherei entwickelt. Während die Fiſchereien im Kreiſe Brilon faſt ausſchließlich den Gütern und Gemeinden gehören, finden ſich Koppelfiſchereien vielfach in den Kreiſen Meſchede und Olpe und Strecken, welche ausſchließlich der Nutzung durch die Gewäſſeranlieger unterworfen ſind, weiter nördlich in den Kreiſen Arnsberg und Altena. Im Kreiſe Meſchede werden gute Fiſchwaſſer theilweiſe von der Gemeinde, den Anliegern und dritten Berechtigten befiſcht. In den Regierungsbezirken Münſter und Minden gilt vorwiegend das Anliegerfiſchereirecht, doch kommt hier auch vielfach Koppelfiſcherei, welche dann gewöhnlich von einem benachbarten größeren Grundbeſitzer ausgeübt wird, in Frage. Die Nachtheile der Anliegerfiſcherei: möglichſte Ausnutzung des eigenen Rechtes ohne Rückſicht auf andere Berechtigungen und die Unmöglichkeit einer fiſchereiwirthſchaftlichen Nutzung der Gewäſſer ſind ſeit Jahren erkannt und haben nach langjährigen Bemühungen des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe zum Erlaß des Geſetzes, betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer in den Privatflüſſen der Provinz Weſtfalen vom 30. Juni 1894 geführt,“) in welchem die Anliegerfiſcherei als ſolche beſeitigt und damit der Grund für eine rationelle Fiſchereiwirthſchaft gelegt worden iſt. Bei der Aufſtellung des Entwurfes war man ſich in dem genannten Vereine und bei den zuſtändigen Behörden und Körperſchaften darüber klar, daß das Geſetz, welches das Uferbetretungsrecht den demnächſt Fiſchereiberechtigten einräumen mußte und damit einen nicht unerheblichen Eingriff in das Eigenthumsrecht bedingte, in den beiden Häuſern des Landtags nur dann durchzubringen ſein würde, wenn beſtehende Rechte möglichſt ungeſchmälert beſtehen blieben. Aus dieſem Grunde ſchloß man von vornherein die auf beſonderen Rechtstiteln beruhenden Fiſchereigerechtigkeiten aus und nahm auch Abſtand von einer Beſeitigung der Koppelfiſcherei. Außerdem beſchränkte man die Giltigkeit des Geſetzes noch inſofern, als man die Bildung der Fiſchereibezirke und damit die Beſeitigung der Anliegerfiſcherei nicht obligatoriſch, ſondern von dem Beſchluß des Kreisausſchuſſes abhängig machte. In den ſpäter für die Provinzen Hannover und Rheinland erlaſſenen Geſetzen hat man bekanntlich auch die Koppelfiſcherei beſeitigt. In der Provinz Weſtfalen iſt es auch ohnedieß an einzelnen Stellen — ſo z. B. im Kreiſe Arnsberg — der geſchickten Leitung des Kreislandraths gelungen, die Fiſchereiberechtigung der der Koppelfiſcherei unterworfenen. Strecken in einer Hand zu vereinigen. Außer dieſen durch das Geſetz gegebenen Einſchränkungen find mancherlei Verhältniſſe in einzelnen Flüſſen vorhanden, welche die Bildung von Fiſchereibezirken zwecklos machten. Hierher gehören in erſter Linie die Verunreinigungen der Bäche und Flüſſe in Folge der hochentwickelten Induſtrie, welche die Emſcher mit ihren Nebenbächen, die Rahmede, die Nette, die Nahmer, die Oeſe, dann beſtimmte Strecken der Lenne, der Ruhr, Volme und Ennepe und einige Gewäſſer in den Kreiſen Bielefeld, Soeſt, Hamm, ſowie in dem nördlichen Theile des Regierungsbezirkes Münſter für jegliche fiſchereiwirthſchaftliche Nutzung unbrauchbar machen. Aus dieſem Grunde fallen bei der Bildung der Fiſchereibezirke vollſtändig aus die Kreiſe Recklinghauſen, Gelſenkirchen, Dortmund, Bochum, Iſerlohn, ſowie große Theile der Kreiſe Hagen, Hattingen, Hamm, Soeſt, Altena und Bielefeld. Ebenſowenig kommen die Stadtkreiſe der Provinz für das Geſetz in Frage. Einige Kreiſe — Beckum und Tecklenburg — haben in Folge ihrer Lage auf den Waſſerſcheiden der Flußgebiete nur gering entwickelte Bachſtrecken, ſodaß auch ſie für die Bildung von Fiſchereibezirken außer Betracht bleiben müſſen, und endlich find viele Bäche des nördlichen Münſterlandes in Folge der geologiſchen Beſchaffenheit des Geländes in trockenen Sommern einem fo ſtarken Rückgange des Waſſers unterworfen, daß ſie für die Fiſcherei nur geringe Bedeutung haben. An einzelnen Stellen, wo die Verhältniſſe günſtiger find, beruht die Fiſcherei gewöhnlich auf beſonderen Rechts- titeln. Es iſt dieß vorwiegend der Fall in den Kreiſen Koesfeld, Borken, Lüdinghauſen und Ahaus, weßhalb hier nur vereinzelt Fiſchereibezirke gebildet werden konnten. Aus dieſen Gründen waren bei der Einführung des Geſetzes von vornherein viele Gewäſſerſtrecken außer Betracht zu laſſen. Erwägt man nun weiter, daß von den rund *) Abgedruckt Jahrg. XIX der „Allg. Fiſch.-Zeitg.“ Nr. 11 vom 24. Mai 1894 Seite 182. A 75 Ei ET TER ren * Sr ’ * 24 * Pin * 77 4 ä — — 8000 km Fluß⸗ und Bachſtrecken der Provinz 1189 km auf Gemeindefiſchereien“) ent— fallen, alſo ebenfalls für das Geſetz nicht in Betracht kommen, ſo wird man zu der Ueber— zeugung gelangen, daß durch die bis Ende vorigen Jahres erfolgte Bildung von 211 ſelbſt— ſtändigen Fiſchereibezirken mit rund 450 km Gewäſſerlänge und 270 gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirken mit einer Geſammtlänge von rund 1260 km, die Einführung des Geſetzes in die Praxis ſich in einer Weiſe vollzogen hat, wie ſie bei der eigenartigen Materie und dem allen Neuerungen abholden Naturell des weſtfäliſchen Bauern nicht beſſer erwartet werden konnte. Es darf die Behauptung aufgeſtellt werden, daß, abgeſehen von den Kreiſen Münſter, Lippſtadt und Hamm, in denen der Widerſtand des Kreisausſchuſſes gegen die Einräumung des Uferbetretungsrechts die Bildung von Fiſchereibezirken verhindert hat, ſie faſt überall ge— bildet worden ſind, wo ſolches im Fiſchereiintereſſe angezeigt erſcheint. Nicht ganz ſo günſtig wie die formelle Einführung des Geſetzes, iſt der Erfolg in fiſchereilicher Hinſicht geweſen; denn der Widerſtand der Bevölkerung, der in den eben ge= nannten Kreiſen ſich offen geäußert hat, zeigt ſich verſteckt in den Kreiſen Herford und Höxter, in denen zwar Fiſchereibezirke gebildet worden ſind, die Art der Verpachtung und ihre Aus— nutzung aber die Wirkung des Geſetzes zu nichte macht. Weiter unten wird auf dieſen Punkt des Näheren einzugehen ſein. Abgeſehen hiervon erkennen aber alle Berichte die gute Wirkung des Geſetzes auf die Hebung der Fiſcherei an, die ſich hauptſächlich in der Beſeitigung der Raubfiſcherei, der Vermehrung der Fiſchbeſtände und der Erträge aus der Fiſcherei geäußert hat und ſpricht ſich z. B. der Landrath des Kreiſes Olpe dahin aus, daß „die Forellenzucht einen gewaltigen Aufſchwung genommen habe.“ Es darf alſo auch in materieller Hinſicht der Zweck des Geſetzes als erreicht angeſehen werden. Es ſollen nunmehr kurz die Erfahrungen erörtert werden, welche ſich ſeither ergeben haben, ſoweit ſie von allgemeiner Bedeutung und oben noch nicht behandelt worden ſind. 1. Obwohl nach § 2, 1 die auf einem beſonderen Rechtstitel beruhenden Fiſchereien von den Beſtimmungen des Geſetzes unberührt bleiben ſollten, ſo iſt es doch für zuläſſig erachtet worden, auf denjenigen Strecken, welche außer den Anliegern von dritten Perſonen kraft beſonderen Rechtstitels befiſcht werden, die Anlieger zu einem gemeinſchaftlichen Fiſcherei— bezirke zu vereinigen und dieſen dem Geſetze gemäß zu verpachten. 2. Die Bildung der Fiſchereibezirke durch den Kreisausſchuß, welche der $ 3 vorſchreibt, hat ſich in jeder Beziehung bewährt. Es mag dieß hier feſtgeſtellt werden gegenüber dem Entwurfe eines neuen Fiſchereigeſetzes, nach welchem die Generalkommiſſion an Stelle des Kreisausſchuſſes zuſtändig ſein ſoll. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen iſt dem lebhaften Intereſſe, welches die Landräthe dem Geſetze entgegengebracht haben und ihrer Autorität die große Zahl der in den einzelnen Kreiſen gebildeten Fiſchereibezirke zu danken. Abgeſehen davon, daß kein Grund erfindlich iſt, weßhalb in einer Sache der allgemeinen Landesverwaltung zum Theil ſinguläre Organe zuſtändig gemacht werden ſollen, iſt nicht anzunehmen, daß von den Lokalbeamten der Generalkommiſſion, den Spezialkommiſſaren, bei ihrer auf einige Gemarkungen beſchränkten Thätigkeit ein gleicher Erfolg erreicht ſein würde. 3. Es iſt mehrfach vorgekommen, daß Grundeigenthümer, denen nach § 4 auf ihren An- trag ein ſelbſtändiger Fiſchereibezirk, hätte gebildet werden müſſen, den Antrag trotz wieder— holter Aufforderung nicht geſtellt haben. In ſolchen Fällen kann, wie der Herr Oberpräſident durch Erlaß vom 4. Auguſt 1900 verfügt hat, die fragliche Strecke einem gemeinſchaftlichen *) Es wird von Intereſſe ſein, zu erfahren, daß aus den Gemeindefiſchereien nach einer Zuſammenſtellung aus dem Jahre 1896 in der Provinz Weſtfalen 8094.15 Mk. gelöſt wurden. Dieſer Betrag, welcher in Folge neuer Verpachtungen vermuthlich zur Zeit nicht unweſentlich höher iſt, vertheilte ſich auf die einzelnen Regierungsbezirke nach folgender Tabelle, welche auch über Flußlänge und Durchſchnittsertrag Auskunft gibt: Zahl der Gem.⸗ Bachlänge Geſammt⸗ Durchſchnitts⸗ | Regierungsbezirk Fiſchereien km Ertrag Ertrag auf 1 kun F 30 180 460.15 Mk. 2.55 Mk. rern 54 246 #585. „ 7 10 Arnsberg 126 763 ii „„ T 210 1189 8094.15 Mk. 6.81 Mk. 224 Fiſchereibezirk angegliedert werden, vorausgeſetzt, daß auf dieſe Folge in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewieſen worden iſt. 4. Der 8 5, nach welchem der Kreisausſchuß auch für kürzere Strecken als 500 m und nur für ein Ufer nach Anhörung des Oberfiſchmeiſters einen ſelbſtändigen Bezirk bilden kann, wenn er dieß im fiſchereiwirthſchaftlichen Intereſſe für zuläſſig erachtet, hat vielfach An⸗ wendung gefunden; dabei iſt im Allgemeinen daran feſtgehalten worden, bei Bächen unter 10 m mittlerer Breite ſelbſtändige Fiſchereibezirke nicht zuzulaſſen. 5. Die Bildung der Fiſchereibezirke iſt vorwiegend auf die Anregung durch die Kreisausſchüſſe, beziehungsweiſe deren Vorſitzende erfolgt. Von der in § 18 getroffenen Beſtimmung, wonach der Antrag auch Seitens der Betheiligten oder der Ortspolizei— behörde geſtellt werden kann, iſt wenig Gebrauch gemacht worden. Es iſt bei Gelegenheit der Nüfſtellung eines neuen Fiſchereigeſetzes die Frage erörtert worden, ob es ſich nicht empfehlen möchte, die Bildung von Fiſchereibezirken kraft Geſetzes eintreten zu laſſen. Meines Erachtens iſt dieß nicht erforderlich, weil dort, wo die Fiſchereibezirke wirthſchaftlich zweckmäßig find, ſich unſchwer ihre Bildung auf dem im Geſetze vorgeſehenen Wege hat ermöglichen laſſen. 6. Zu § 9, nach welchem die Verwaltung der Angelegenheiten eines gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirks durch die Geſammtheit der betheiligten Grundeigenthümer (Fiſchereiverſammlung), erfolgt, iſt von einer Seite darauf hingewieſen worden, daß der Verwaltungsapparat zu ſchwerfällig ſei und es beſſer ſei, ſtatt der Geſammtheit einen Ausſchuß von etwa fünf Per⸗ ſonen mit der Verwaltung der Angelegenheiten des gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirkes zu beauftragen, es ſei dieß namentlich dann angezeigt, wenn bei minderwerthigen Fiſchereien eine größere Intereſſentenzahl vorhanden wäre. Es erſcheint nicht erforderlich, eine Aenderung des bezüglichen Paragraphen vorzunehmen, da das ausführende Organ der Fiſchereivorſteher iſt, außerdem, wo es nöthig erſcheinen ſollte, die Geſammtheit der Betheiligten unzweifelhaft berechtigt iſt, ihre Rechte einem Ausſchuß zu übertragen. 7. In Betreff der Beſtimmung des § 12, nach welchem die Fiſcherei in einem gemein= ſchaftlichen Fiſchereibezirk nur durch Verpachtung genutzt oder durch einen angeſtellten Fiſcher ausgeübt werden darf, hat ſich eine Meinungsverſchiedenheit darüber ergeben, ob die Fiſcherei in einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirke neben den dort vorgeſehenen Fällen der Verpachtung. und der Nutzung durch einen angeſtellten Fiſcher auch ruhen darf. Im allgemeinen wirthſchaftlichen Intereſſe würde gegen das Ruhenlaſſen der Fiſcherei in einzelnen Theilen einer größeren Strecke nichts zu erinnern fein, man hat ſich aber mehr- fach dieſes Paragraphen bedient, um das Geſetz zu umgehen. Es iſt z. B. an einer Stelle durch die Geſammtheit der betheiligten Grundeigenthümer offiziell der Beſchluß gefaßt worden, einen gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirk zu bilden, gleichzeitig aber auch beſchloſſen worden, die Fiſcherei ruhen zu laſſen; in Wirklichkeit fiſchten jedoch die Uferanlieger nach wie vor. Dazu ſind fie dann nicht mehr berechtigt und können fie daran, wenn nicht ſtrafgeſetzlich, To doch von Aufſichtswegen gehindert werden. Da dieß aber oft ſchwierig iſt, weil es an Auf- ſichtsbeamten fehlt, würde es ſich vielleicht empfehlen, wenn an Stelle von „darf“ gejagt würde, „muß“, und gleichzeitig die öffentliche meiſtbietende Verpachtung vorgeſchrieben würde, damit Verpachtungen unter der Hand, die unter Umſtänden nur einem, dem eben genannten ähnlichen Vorgehen dienen würden, vermieden werden. Um bei den Verpachtungen eine pflegliche Behandlung der Fiſcherei zu ſichern und einer zu ſtarken Ausbeutung zu ſteuern, haben mehrere Fiſchereibezirke die Bedingung der jährlichen Einſetzung einer beſtimmten Zahl und Art von Fiſchbrut in die Pachtverträge aufgenommen, auch ſich in dem Pachtausſchreiben vorbehalten, nur Perſonen als Pächter zuzulaſſen, welche bezüglich der pfleglichen Behandlung der Fiſchwaſſer zu keinen Bedenken Veranlaſſung geben. Beide Bedingungen müſſen als zweckmäßig bezeichnet werden. Beſondere Beachtung verdient auch die Beſtimmung des § 9, Abſatz 2 des von den Landgemeinden Lüdenſcheid aufgeſtellten Vertrages, wonach der An— pächter geſtatten muß, daß alle anerkannten Fiſchfeinde auf Anordnung der Polizeibehörde vertilgt werden und daß zu jeder Zeit ſolche Maßnahmen von der genannten Behörde an- geordnet werden können, welche im Intereſſe der Fiſcherei liegen. j 8. Es ift von einzelnen Stellen Klage darüber geführt worden, daß die Vertheilung der Reineinnahmen auf die Berechtigten unter Zugrundelegung der Uferlänge als Maßſtab RAN HEUER TEE SB SE NE en 3 HT ENTE * — FF 225 eine große Arbeit verurſache, welche zu der zu vertheilenden Summe namentlich dann in keinem richtigen Verhältniß ſtehe, wenn die Fiſcherei geringwerthig und die Zahl der Uferanlieger verhältnißmäßig groß ſei. Dieſer Einwand iſt nur theilweiſe begründet, denn wenn auch unter den angegebenen Vorausſetzungen die Arbeit der Vertheilung im Ver— hältniß zu dem Reinertrage ziemlich groß ſein mag, ſo iſt dieß doch nur bei der erſtmaligen Feſtſtellung des Antheilverhältniſſes der Fall, ſpäterhin ermäßigt ſie ſich auf die Durchführung einiger Rechenexempel und auf die Vertheilung des Geldes. Sollten die Betheiligten einen anderen Vertheilungsmaßſtab vorziehen, ſo ſteht der Wortlaut des § 13 dem nicht entgegen, auch wird es häufig, namentlich bei geringeren Pachterträgen, möglich ſein, durch gemein— ſchaftlichen Beſchluß ſie einer Wohlthätigkeitsanſtalt, einem Kirchenbaufonds oder dergleichen zu überweiſen, oder auch für Ausbeſſerung eines Weges, Uferräumung oder dergleichen zu ver— wenden, wenn man nicht vorziehen ſollte, zur Hebung der Fiſchzucht Brut oder Setzlinge dafür einzukaufen. 9. Bezeichnenderweiſe ſind Klagen über das Uferbetretungsrecht, welches der § 17 dem Anpächter einräumt, nirgends erhoben worden. Wenn die Kreisausſchüſſe einzelner Kreiſe wohl vorwiegend mit Rückſicht auf dieſen Paragraphen von der Bildung gemeinſchaftlicher Fiſchereibezirke Abſtand genommen haben und die Umgehungen des Geſetzes — vergleiche Bemerkung sub 7 — auch wohl theilweiſe im Hinblick auf den beim Fiſchen etwa entſtehenden Schaden vorgenommen ſein mögen, ſo ſind direkte Klagen in den Bezirken, in denen das Geſetz ſeit mehreren Jahren Anwendung gefunden hat, nicht erhoben worden. Es ſind dieß ähnliche Erfahrungen, wie ſie mit den Verpachtungen der fiskaliſchen Fiſchereien im Kreiſe Siegen gemacht worden ſind. Dort hat ſich nämlich die Praxis herausgebildet, die Fiſcherei zur Zeit der Heu- und Grummeternte und unmittelbar vorher, alſo zu einer Zeit, wo ihre Ausübung den Wieſen nachtheilig ſein könnte, ruhen zu laſſen. Es iſt anzunehmen, daß auch in den angrenzenden, hier vorwiegend in Betracht kommenden Kreiſen die Fiſcherei— anpächter ſich eines ähnlichen Vorgehens befleißigt und ſomit Klagen vermieden haben. Dieß ſind in kurzen Zügen die Erfahrungen, welche ſich aus der Einführung des Geſetzes vom 30. Juni 1894 ergeben haben. Man darf hieraus den Schluß ziehen, daß es, trotz einzelner Mängel, ſeinen Zweck erfüllt und den fiſchereiwirthſchaftlichen Verhältniſſen der Provinz von großem Nutzen iſt. Nuyken. IV. Die Jiſchereiverhältniſſe des Mains in alter und neuer Zeit. Vortrag, gehalten auf der Generalverſammlung des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen am 2. Dezember 1900 zu Mainz, von L. Buxbaum⸗-Raunheim a. Main. (Schluß.) Daniel Brendel von Homburg, Kurfürſt von Mainz, erließ am 8. Januar 1573 eine Fiſcherordnung, deren beglaubigte Abſchrift bei den Seligenſtädter Zunftakten aufbewahrt wird. Dieſes Fiſchereigeſetz behandelt die Sache ſehr eingehend. Es mußten z. B. damals alle Salme, die auf den Markt gebracht werden ſollten, zuvor von den geſchworenen Fiſch— meiſtern beſichtigt, für gut, friſch und aufrichtig erklärt werden, auch war ein beeideter Salm— ſchneider angeſtellt. Die Frankfurter Fiſcher erhielten 1579 einen beſonderen Stand auf dem Römerberg, beſchwerten ſich jedoch 1584, daß ſie den Fiſchmarkt jede Woche kehren ſollten. In Betreff der Mainflußgerechtigkeit gab es zwiſchen dem Frankfurter Rath und Hanau, Kurmainz, Iſenburg und Heſſen gar oft Erörterungen, die je nach Umſtänden in langjährige Streitigkeiten übergingen. Die Fiſcher haben darunter am meiſten leiden müſſen. So ließ der Graf zu Hanau im Jahre 1471 einige Frankfurter Fiſcher von der Fiſchwaydt hinweg gefangen nehmen. Die Seligenſtädter nahmen denſelben am Nikolaustage 1515 ihre Fiſche und Netze ab. Der heſſiſche Burggraf und Amtmann zu Rüſſelsheim verlangte 1540 von Frankfurter Fiſchern den dritten Fiſch, ſo ihm dieſelben zwiſchen Oſtern und Pfingſten von den gefangenen Fiſchen hätten geben müſſen. Im Jahre 1621 klagten die Frankfurter Fiſcher, daß ſie, weil ſie ſich im Rüſſelsheimer Schloß nicht angemeldet hätten, vom Burggrafen daſelbſt in Arreſt genommen worden ſeien. In gleicher Weiſe erfolgt 1639 eine Klage beim 226 Rath, daß ihnen der Kommandant, als fie im Rüſſelsheimer Schloſſe ihr Präſent abliefern wollten, alle Fiſche habe abnehmen laſſen. Ebenſo hat der Iſenburgiſche Graf Wolfgang zu Kelſterbach 1569 durch ſeine Beamten Wildgeld von jedem Fiſcher verlangt und auch von deren Netzen eine Abgabe erhoben. Die Frankfurter beſchwerten ſich darüber, allein es mußte gezahlt werden, wollte man nicht die gepfändeten Nachen und Netze verlieren. Als nach dem dreißigjährigen Kriege einige Fiſcher nach altem Herkommen bei Offenbach ihre Netze in den Main auswarfen, wurde vom Offenbacher Schloſſe aus auf dieſelben geſchoſſen. Seltene Fiſche, wie Störe, gehörten ſchon frühe zu den Reſervatrechten der hohen Herren; ſie bildeten auch im hieſigen Maingebiet ein Vorrecht der Herrſcher und mußten, wenn ſie im kurmainziſchen Gebiet gefangen wurden, ſofort an die kurfürſtliche Verwaltung abgeliefert werden. So wurde 1490 von Frankfurter Fiſchern bei Höchſt ein Stör gefangen, den ſie nach Mainz abgeliefert und vier Gulden Geſchenk erhalten haben. Am 23. Mai 1575 hat der Fiſcher Cunrad Rumpenheimer bei Griesheim einen Stör gefangen, den er in Frank⸗ furt verkauft hat. Als er den folgenden Montag nach Höchſt kam, wollte ihn der Zoll- ſchreiber in Haft nehmen, weil er den Stör nicht in Höchſt abgeliefert habe und er mußte eine Strafe zahlen. Ein weiteres Aktenſtück des Frankfurter Raths lautet: „Den 16. Juny 1624 haben die Frankfurter Fiſcher zu Nacht im Mayn unfern von Schwanheim einen Stör gefangen und denſelben anhero bracht, welcher 7¼ Schuh lang geweſen. Dieweil man ſich aber erinnerte, daß anno 1575 gleichfalls einer bei Griesheim im Chur-Mayntziſchen territorio gefangen, anherobracht und allhie ausgeſchnitten worden, wodurch aber großer unwillen bei Chur⸗Maintz verurſacht worden, alsz iſt zu rath beſchloſſen, daß man den Fiſchern anbe⸗ fehlen ſoll, den jetzmals gefangenen Stör Ihrer Churf. Gnaden zu Maintz zu präſentieren und zu überliefern.“ Dieſer Stör wurde nun in Aſchaffenburg abgeliefert und haben die Fiſcher 6 Rchsthlr. Belohnung erhalten. Als fie aber nach einigen Tagen nach Höchſt kamen, wurden fie in Arreſt geſetzt und ihnen 20 Rchsthlr. Strafe abverlangt, weil ſie den Stör nicht gleich in Höchſt abgeliefert hatten. Die letzten Störe wurden gefangen 1847 bei Frank⸗ furt und 1855 bei Würzburg. Wie ſehr die Fiſcher bedrängt wurden, geht aus folgendem Aktenſtück hervor: „Der Frankfurter Rath bittet 1581 den Grafen Ludwig v. Iſenburg, veranlaſſen zu wollen, daß die Frankfurter Fiſcher fortan nicht mehr gehindert werden, ihr altherkömmliches Recht auf dem Maine auszuüben.“ Der Frankfurter Rath ordnete 1604 eine neue Ausgabe der Fiſchereiartikel an, jedoch beſchwerten ſich viele der Fiſcher über die neue Ordnung und die in derſelben geſetzte Taxe, ſo daß 1607 nochmals eine Fiſchereiordnung erfolgte, die jedoch im Weſentlichen mit den früheren Verordnungen übereinſtimmte. Kurfürſt Johann Schweickart v. Kronenburg erließ für die mainziſchen Lande 1610 eine Fiſcherordnung, die ſämmtlichen Fiſcherverbänden des hieſigen Maingebiets zur Kenntniß⸗ nahme zugeſtellt wurde. Dieſe, zum Theil ſehr ausführlich ausgearbeiteten Fiſcherordnungen geben ſchon Ziel und Maß an, wie in älteren Zeiten in hieſiger Gegend die Fiſcherei auf dem Maine betrieben wurde. Ueber die Berechtigungen und die Grenzen der Bezirke der einzelnen Fiſcherzünfte gab es aber beſtändig Streitigkeiten und Prozeſſe, die ſich bekanntlich bis zur Neuzeit fort⸗ geſpielt haben. Mit dem Inkrafttreten des neuen Fiſchereigeſetzes beſchloſſen die am Main gelegenen heſſiſchen Ortſchaften, die auf altem Herkommen ſich ſtützende Fiſcherei auf ihrer Mainſeite zum Anrecht zu erheben und dieſelbe zu verpachten, um damit den Gemeindeeinnahmen eine neue Quelle zu eröffnen. Die dadurch entſtandenen Prozeſſe wurden theils durch Ver⸗ gleich, theils durch richterliches Urtheil erledigt. So hat nun Frankfurt das Recht des Fiſch⸗ fangs im Main vom Offenbacher Grenzgraben linksmainiſch und von der Fechenheimer Gemarkungsgrenze rechtsmainiſch bis nach Schwanheim. Von Schwanheim bis zum Rhein ſiſchen die Höchſter und Flörsheimer Fiſcher. Die vorgeführten Main- und Fiſchereiverhältniſſe datiren aber aus einer Zeit, in der das Mainwaſſer noch hell und klar war, ſo daß es die Schiffer zum Kochen, Waſchen und ſogar zum Trinken gebrauchen konnten und es für die Fiſche noch eine Luſt war, ſich in . 227 dieſem friſchen Waſſer zu tummeln. Da konnte Jung und Alt der Anwohner jederzeit ein friſches Bad nehmen, ohne Gefahr zu laufen, eine Blutvergiftung davonzutragen. Da konnte der Landmann ohne Gefahr ſein Vieh zur Schwemme in den Main treiben und die Wäſcherinnen konnten das Mainwaſſer mit Vortheil zum Waſchen und Bleichen gebrauchen. Da war der Main noch belebt mit Fiſchen, Krebſen, Muſcheln und Waſſervögeln vielerlei Art. Das iſt leider nun alles anders geworden, ſeitdem am Untermain eine Anzahl chemiſcher Fabriken entſtanden ſind, die ihre ſcharfen, zum Theil giftigen Abwäſſer in den Main ab— führen. An beſtimmten Tagen in der Woche wird dieſe Jauche auf die Menſchheit losgelaſſen und was da nicht ausweicht und flüchtig wird, geht zu Grunde. Die Fiſche ſterben dann in Maſſe und werden von den Raubvögeln und Krähen verzehrt, die ſich dadurch ſehr nützlich machen, denn im anderen Falle würden dieſe todten Fiſche die Luft verpeſten. Noch gefährlicher wurde die Sache, nachdem die Mainkanaliſation ausgeführt war. Nun ging das Waſſer nicht mehr ſo raſch zum Rhein ab, ſondern ſtand faſt ruhig und konnte ſeine nachtheiligen Wirkungen erſt recht zur Geltung bringen. Dieſe Mainkanaliſirung wurde bekanntlich in den Jahren 1883 bis 1886 in der Art ausgeführt, daß die Strecke Mainz — Frankfurt durch fünf Stauanlagen auf eine durchſchnittliche Waſſertiefe von 2,50 m gebracht wird. Dieſe fünf Haltungen befinden ſich bei Koſtheim, Raunheim, Kelſterbach, Höchſt und Frankfurt. Die Nadelwehre werden durch Fiſchpaßanlagen umführt, welche nach dem Kaskadenſyſtem angelegt ſind. Der Paß bei Raunheim beſteht aus fünf kaſtenartigen Behältern von 3 zu 3 m Raum, die von einem zum andern Behälter je 0,36 m Fall haben, ſo daß ſich der ganze Fall von 1,80 m auf fünf Terraſſen vertheilt. Der obere Theil des Paſſes iſt 1 m, der untere 2 m breit. Hier kann nun der Wanderzug der Mainfiſche genau beobachtet und kontrollirt werden und habe ich das dreizehn Jahre lang auch gethan. In einem Jahre habe ich mit einem Hamen die Fiſche täglich mehrmals herausgehoben, gemeſſen, gewogen und die Arten feſtgeſtellt, wobei ich auch Herrn Prof. Metzger zu Hann.-Münden zu Rathe zog. Die Waſſerfälle überwinden die Fiſche entweder dadurch, daß ſie das ſtrömende Waſſer durchſchwimmen, was den Fiſchen mit einer beſonderen Schwanzfloſſe nicht ſchwer fällt, oder indem ſie einen Sprung durch die Luft machen. Es iſt erſtaunlich, welch' rieſige Muskelkraft die Fiſche dabei bekunden, denn ein Fiſchchen von der Länge eines Fingers macht einen Sprung durch die Luft von über einem Meter Länge und Höhe. Das Hauptbewegungs— organ bildet dabei der Schwanz und die Schwanzfloſſe, der wie eine Schiffsſchraube wirkt. Es gehen aber nicht alle Arten durch den Paß, manche laſſen ſich mit den Schiffen ſchleußen, wie die Aale. Dieſe ſuchen auch an den Nadeln durchzukommen, klemmen ſich feſt und gehen zu Grunde. Es ſollten hier Aalleitern eingelegt werden. Der troſtloſe Zuſtand des Mainwaſſers beſteht jetzt noch und wie die Mainkanaliſirung nicht bloß der Stadt Frankfurt, ſondern dem ganzen Vaterland zum Segen gereicht, ſo nimmt auf der anderen Seite die Fiſcherei von Jahr zu Jahr ab, ſo daß es faſt nicht mehr lohnt, ſie als Geſchäft zu betreiben. Wie gerne die Fiſche in den Main gehen, ſieht man daran, daß ſie im Winter, wenn die Wehre umgelegt ſind und das Waſſer durch raſcheren Abzug reiner wird, in größerer Zahl erſcheinen. Das ſteht feſt, die Fiſche, welche klares Waſſer lieben, verlaſſen den gefärbten Main und auch die minderwerthigen Fiſche werden bei uns immer ſeltener. Im Obermain, wo dieſe Verjauchung nicht ſtattfindet, iſt die Fiſcherei noch rentabel. Von dieſem gefärbten Waſſer habe ich ſeinerzeit eine Probe an Herrn Profeſſor Dr. Hofer zu München geſchickt und bekam ich die Nachricht, daß in dieſem Waſſer überhaupt kein Fiſch leben könne. Die Sache hat aber noch eine hygieniſche Seite. Wenn die Schleußen der Fabrik— Abwaſſerkanäle geöffnet werden, dann überzieht ſich das Mainwaſſer mit einer Haut, die in allen Regenbogenfarben ſchillert, wie die Haut der giftigen Schlangen. Das Waſſer bekommt dann die Konſiſtenz einer Jauche und weil es ſo wenig Strom hat, ſo ſchlagen ſich die darin enthaltenen mineraliſchen Beſtandtheile nieder auf den Boden und überziehen alle Gegen— ſtände mit einer ſchmierigen Kruſte. Dadurch entſtehen Krankheiten unter den Fiſchen, Krebſen und Muſcheln, denn dieſes Waſſer wirkt giftig auf Menſchen und Thiere. Einige Schiffer, die ſich mit Mainwaſſer gewaſchen, wurden augenkrank und mußten in die Augenheilanſtalt, um ſich heilen zu laſſen; andere, die Wunden an den Händen hatten, bekamen gefährliche 228 — DDB: ů—ů Blutvergiftungen und wieder andere, wie Flößer, die im Waſſer ſtanden, bekamen geſchwollene Füße. Die Fiſche ſterben entweder gleich, oder ſie werden krank, bekommen Pilzausſchläge und viele verlieren durch die Säuren auch die Floſſen, die dann wie verbrannt ausſehen. Die edlen Fiſcharten können ſich in dieſem Waſſer nicht halten, die 1886 eingeſetzten Zander find ſchon lange ausgewandert. Es ſoll nun ein Verſuch mit Karpfenſetzlingen gemacht, werden. Vielleicht gelingt es der Wiſſenſchaft, eine Fiſchart zu züchten, die das Waſſer ver⸗ tragen kann. In Flörsheim iſt es vorgekommen, daß ein Federvieh-Händler 30 Gänſe in den Main trieb, die ſich da baden ſollten. Auf dem Heimwege ſind ſie alle geſtorben. Das ſind nun Zuſtände, die gewiß der Abhilfe bedürfen. Mögen die Fabriken ihre ſchädlichen Abwaſſer verdampfen oder auf andere Weiſe unſchädlich machen, in einen öffent⸗ lichen Fluß, auf dem viele Menſchen beſchäftigt find, gehören fie nicht. Wir wollen die Induſtrie durchaus nicht ſchädigen, allein wir verlangen auch, daß wir durch fie nicht ge— ſchädigt werden. Daß man auch der Teichwirthſchaft ſchon gebührende Beachtung geſchenkt, geht daraus hervor, daß an günſtigen Stellen Teiche angelegt wurden. Im Jahre 1417 erlaubte Erz⸗ biſchof Werner von Trier, Herr zu Falkenſtein, aus ſonderlicher Freundſchaft und Liebe, dem Komthuren des Deutſchen Ordens zu Sachſenhauſen, Otto von Kottesdorf, zu dem im Haimbachwalde bereits vorhandenen und auf Falkenſteiniſchem Gebiet liegenden Weiher noch einen oder zwei Weiher anzulegen. Ein Weiher von 11 Morgen 8 Ruthen wurde mit 100 Stück Karpfenſetzlingen beſetzt. Der Wildhofweiher war 17 Morgen 30 Ruthen groß. Zwiſchen dem Sandhof und Niederrad hatte das Ordenshaus einen Weiher, welcher 450 Karpfenſetzlinge erforderte. Im Jahre 1585 wurde aus einer minderwerthigen Wieſe bei Grafenbruch ein Teich gemacht und in denſelben Karpfen geſetzt. Dieſer Teich war 86 ½ Morgen groß. Nach Winkelmann ſollen daraus nach einigen Jahren für 4987 Mk. Fiſche verkauft worden ſein. Ueber ſtets erneuerte Fiſchereiverordnungen, Verträge, Schenkungen, Belehnungen und Streitigkeiten könnte ich noch Vieles ſagen, allein ich will Ihre Geduld nicht länger auf die Probe ſtellen. Am 20. April 1832 erſchien eine Zuſammenſtellung der Großh. heſſ. Vorſchriften über das Fiſchereiweſen, welche den Zunftvorſtänden zur Befolgung befohlen wurde. Da aber die Fiſchereivergehen und-Frevel in den einzelnen Theilen des Großherzogthums Heſſen nach verſchiedenen Normen beſtraft wurden, ſo erſchien zur Beſeitigung dieſer Ungleichheit 1837 ein Auszug aus den Beſtimmungen der altheſſiſchen Fiſchereiſtrafordnungen von 1776 und 1780, dem 1860 der Erlaß eines Fiſchereiſtrafgeſetzes folgte. Mit dem Inkrafttreten desſelben am 1. Januar 1861 traten alle bisherigen, dahin bezüglichen Verordnungen und Geſetze außer Kraft. Das Fiſchereigeſetz vom 27. April 1881 machte allen vorhergehenden Ver- ordnungen ein Ende. 5 So manche veraltete Einrichtung aus früheren Jahrhunderten hat allmählich einer neuen Ordnung der Dinge weichen müſſen, denn die Zeit, in der wir leben, hat andere Anſchauungen und beſſere Rechtsverhältniſſe gebracht. Vergleichen wir nun die alte Zeit mit der neuen, ſo müſſen wir doch ſagen, daß Vieles beſſer geworden iſt. Der Zahn der Zeit hat ja Vieles zernagt, aber Alles hat er nicht beſeitigen können; die Zunftkannen find ver- ſchwunden, aber der Durſt der Fiſcher hat ſich glücklich erhalten bis auf den heutigen Tag. Wie Sie aus dem Vorgetragenen erſehen haben, war man auch in alter Zeit ſchon beſtrebt, die Fiſcherei zu heben. Man hat eine große Anzahl von Fiſchereigeſetzen und Ver⸗ ordnungen erlaſſen und hat Vieles probirt, was ſich nicht bewährte, iſt aber deßhalb nicht muthlos geworden, ſondern hat immer weitere Proben angeſtellt, eingedenk des Sprichwortes: „Probirt geht über ſtudirt.“ In der neueren Zeit hat man aber die Wiſſenſchaft zu Hilfe gerufen, hat die Sache erſt gründlich ſtudirt und dann die Probe darauf gemacht. Das hat ſich glänzend bewährt und das ganze Fiſchereiweſen hat einen ungeahnten Aufſchwung ge— nommen und wird ſtets weiter ſchreiten. Das alte Sprichwort: „Probirt geht über ſtudirt“ hat für unſere Zwecke keine Giltigkeit mehr, wir müſſen es dahin abändern, daß wir ſagen: „Probiren und Studiren, das wird kuriren!“ r EN * # 5 4 1 ; 5 7 pr H = 3 229 un V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher⸗Kruft. Die Auffütterung der Forellen, namentlich der Jungbrut, macht manchem vielerlei Kopf⸗ zerbrechen. Und in der That iſt es ſo einfach nicht, in dieſem Punkte das Richtige zu treffen. Es gibt ja ſo mancherlei Futter und für Brut wird ſo vielerlei empfohlen. Kalbsgehirn, Kalbfleiſch, Blut, Käſe, Fleiſchmehl ꝛc. ꝛc.; aber woher immer nehmen? Ferner wie geſtaltet ſich der Koſten⸗ punkt; denn vor allen Dingen muß der Fiſchzüchter darauf bedacht ſein, das Futter ſo billig als möglich zu beſchaffen, da ſonſt die Rentabilität der Fiſchzucht bezweifelt werden muß. Das beſte Forellenfutter iſt bekanntlich das, was das Fiſchwaſſer produzirt an Vertretern der niederen Waſſer⸗ fauna. Dieſe Produktion auf das höchſte Maß zu bringen, muß zu allernächſt des Fiſchzüchters Sorge ſein und wie kann er das? Dieſe Futterthierchen, z. B. die Daphnien, Cyclops, Flohkrebſe, Waſſeraſſeln, Cypris u. A. leben meiſt von faulenden Stoffen. Gefallenes Laub, dürres Gras, Ab— fälle von Leinen, Jauche, Dünger und Aehnliches, wird von dieſen Thierchen aufgeſucht, um eines- theils ſich zu ernähren, anderntheils Eier abzuſetzen. Wo die Exiſtenzbedingungen günſtig ſind, iſt die Vermehrung dieſer Thierwelt eine ſchier fabelhafte und die Fiſche, welche in dieſem Gewäſſer ſich befinden, ſei es nun Teich oder Bach, leiden keine Noth, ſie gedeihen wie die „Morchel im Mai.“ Ein namhafter Fiſchzüchter erzählte mir einſt, daß unter ſeinen Teichen einer ſei, der her- vorragend günſtige Reſultate liefere, weil — die Miſtjauche in denſelben abfließe. Es iſt nun namentlich für den Landwirth, der ſich mit Fiſchzucht befaßt, leicht und billig, ſeinen Teich ebenſo wie ſein Feld zu düngen. Wenn auch nicht die ganze Teichſohle ſo zu behandeln iſt, ſo könnten doch an verſchiedenen Stellen, namentlich da, wo das Waſſer ſich am meiſten erwärmt, Laub, Dünger, Raſen, Moos und Aehnliches verſenkt werden. Bei einer derartigen Behandlung des Teiches iſt es aber eigentlich unerläßliche Bedingung, denſelben alljährlich gründlich zu reinigen, auszukalken und ihn 14 Tage bis 3 Wochen gänzlich trocken zu ſtellen. Bei ſtarker Beſetzung von Teichen iſt es indeß aber un- möglich, ſo viel Naturfutter zu erzielen, daß eine gedeihliche Entwickelung der Fiſche, ſei es nun Brut oder ſeien es größere Fiſche, zu erwarten iſt. Da muß gefüttert werden, was, wie bereits erwähnt, namentlich bei der Brut nicht ohne Schwierigkeiten iſt. Das eine Mal hat man glücklich ein ſchönes Quantum Kalbsgehirn, Blut und dergleichen, aber da kein Eis vorhanden iſt, verdirbt der Vorrath ſchon nach 1 bis 2 Tagen und dann iſt wieder die Noth da. Aber es gibt ein Mittel, ſich auch ohne Eis, ohne Salzung in Tagen der Fülle für ſpätere arme Tage einen Vorrath von ſehr gutem Futter aufzuſpeichern, ein Mittel, das z. B. dem kleinen Landwirthe ermöglicht, etwa ein vorzeitig geborenes Kalb zu einem Futter für Forellenbrut zu präpariren, wie er wohl kaum ein beſſeres Kunſtfutter finden dürfte. Er kann nämlich das Fleiſch eines ſolchen Thieres (auch anderes Fleiſch, Blut, Seefiſche u. dgl.) dörren und mahlen. Das Dörren ohne die dazu geeigneten Apparate macht wohl etwas mehr Arbeit und Aufmerkſamkeit, aber es geht und lohnt ſich. Zunächſt werden die Fleiſchſtücke klein geſchnitten und dann bei gelinder Wärme auf einem Siebe ſo lange getrocknet, bis der größte Theil der Feuchtigkeit ausgeſchieden und verdampft oder durch das Sieb abgetropft iſt. Waſſerdampf ohne Preſſung gibt hierzu den geeigneten Wärmegrad. Würde man von vorne herein die Fleiſchſtücke einer größeren Hitze (Backofen) ausſetzen, ſo würden dieſelben röſten und ſchließlich verbrennen. Nachdem die Brocken ſoweit ſind, daß ſie ſich nicht mehr weich anfühlen, kann man dieſelben zur vollſtändigen Ausdörrung einer größeren Wärme ausſetzen; der Backofen des Küchenherdes eignet ſich hierzu recht vorzüglich. Schließlich find die Stücke rappeldürr ge- worden und nun erübrigt noch, daß ſie klein gemahlen werden. Eine alte Kaffeemühle läßt ſich zu dieſem Geſchäfte verwenden und liefert ein feines, weißes Fleiſchmehl, welches ſich in Töpfen, Blech⸗ büchſen oder Kiſtchen an einem trockenen Orte beliebig lange aufbewahren läßt. Die kleinen Forellchen nehmen dieſes Mehl gerne und gedeihen vorzüglich dabei. Dazwiſchen mag ja gelegent- lich auch anderes Futter, wie man's eben haben kann, gereicht werden. Aber man hat ſo ein Futter, von deſſen Güte man überzeugt iſt, das ſich aufbewahren läßt und das keine Koſten ver— urſacht hat. Etwas Mühe macht die Herſtellung freilich; ohne Mühe und Arbeit gibt's heutzutage, wo die gebratenen Tauben nicht mehr in der Luft herumfliegen, niemals einen Preis. 230 20 VI. Vermiſchte Mittheilungen. 5 „ n ae Internationale Fiſchereiausſtellung Wien 1902. Der Oeſterreichiſche Fiſchereiverein veranſtaltet, wie wir bereits in Nr. 6 mitgetheilt haben, in der zweiten Hälfte des Monats September 1902 in Wien, unter dem Protektorate des Erzherzogs Franz Ferdinand eine große internationale Fiſchereiausſtellung, zu deren Durchführung das k. k. Ackerbauminiſterium eine namhafte Subvention bewilligt hat. Das vorbereitende Comité hat ein umfangreiches Programm ausgearbeitet, welches folgende Gruppen umfaßt: a) lebende Fiſche und ſonſtige Waſſerthiere, und zwar Süßwaſſer⸗ und Seefiſche ꝛc.; b) todte Fiſche, darunter auch naturhiſtoriſche Präparate; c) Fiſchzucht (Pläne, Zeichnungen, Modelle, Fiſchzuchtgeräthe); d) natürliche und künſtliche Fiſch⸗ nahrungsmittel; e) Fiſchſchädlinge des Thier⸗ und Pflanzenreiches; ) Fiſchfang und Fiſcherei⸗ ſport; g) Fiſchtransport; h) Literatur; i) Hiſtoriſches; K) Induſtrieerzeugniſſe aus Fiſcherei⸗ produkten; J) Fiſchzubereitung (Koſthalle). Wie man ſieht, wird ſich die Ausſtellung auf Grund dieſes Programmes um ſo lehrreicher und intereſſanter geſtalten, als ſich wohl auch das Ausland in hervorragender Weiſe betheiligen wird. Beſonderes Gewicht wird bei der Durchführung dieſes Unternehmens auf eine möglichſt vollkommene Darſtellung der Seefiſcherei in der Adria gelegt werden, um dadurch den Seefiſchimport aus den öſterreichiſchen Gewäſſern zu fördern. Wünſchens⸗ werth wäre es, wenn ſich die Intereſſenten möglichſt bald melden würden, um eine Ueberſicht bei Vergebung des vorhandenen Raumes baldigſt zu gewinnen. Die Detailbeſtimmungen, ſowie alle Auskünfte find beim Ausſtellungscomité, Wien I, Herrengaſſe 13, zu erhalten. Die internationalen Meeresforſchungen. Als offizieller Vertreter des Deutſchen Reiches bei der am 6. Mai in Chriſtiania ſtattfindenden hydrographiſchen Konferenz iſt der Kloſterkammer⸗Präſident Dr. Herwig in Hannover, Präſident des Deutſchen Seefiſchereivereins, auserſehen worden. Die übrigen deutſchen Delegirten ſind die Profeſſoren Krümmel und Brandt (Kiel), Heincke (Helgoland) und Henking (Hannover). Unter den Vorbereitungen, die deutſcherſeits für die Meeresforſchungen getroffen werden, gehört in erſter Reihe die Anſchaffung eines be⸗ ſonderen Dampfers, für den nunmehr das Bauprogramm feſtgeſtellt worden iſt. Deſſen Koſten betragen 300,000 Mk., wozu noch die laufenden Ausgaben kommen, zu denen das Reich 120,000 Mk. und Preußen 30,000 Mk. beiſteuert. Wie erinnerlich ſein wird, hatten im Sommer 1899 in Stockholm Delegirte Deutſchlands, der ſkandinaviſchen Länder, Englands, Hollands und Rußlands Berathungen abgehalten und für die in Ausſicht genommenen Meeres⸗ forſchungen, die den Anlaß dieſer Konferenz bildeten, ein Programm aufgeſtellt, in welchem als Ziel dieſer Forſchungen bezeichnet wird: die Unterſcheidung der verſchiedenen Waſſerſchichten nach ihrer geographiſchen Verbreitung, Tiefe, Temperatur, Salzgehalt, ihren Gaſen, ihrem Plankton (den in ungeheuren Maſſen im Meer treibenden, theils dem Thierreich, theils dem Pflanzenreich angehörenden winzigen Lebeweſen, die die Urnahrung der Seethiere bilden) und ihren Strömungen, um damit die Grundlagen zu liefern ſowohl für die Beurtheilung der äußeren Lebensbedingungen der nutzbaren Seethiere, wie auch für Wetterprognoſen auf längere Zeit im Intereſſe der Land⸗ wirthſchaft. Die Forſchungen haben ſomit ſowohl praktiſchen wie wiſſenſchaftlichen Werth und ſind u. A. dadurch von beſonderer Bedeutung, daß ſie überall — in der Oſtſee und den angrenzenden Meerestheilen, in der Nordſee, in Theilen des nordatlantiſchen Oceans und Eismeeres — zu gleicher Zeit ſtattfinden, und zwar alljährlich in vier Terminen, im Februar, Mai, Auguſt und September. Da Deutſchland die Oſtſee und ein Theil der Nordſee als Arbeitsgebiet zugewieſen wurde, das gleichzeitig befahren werden muß, iſt es erforderlich, außer dem beſonderen Dampfer für Meeresforſchungen, für die Terminfahrten noch einen zweiten Dampfer zu miethen. Natürlich haben ſich auch die anderen Länder mit geeigneten Fahrzeugen zu verſehen, ſoweit ſie nicht ſchon gerüſtet ſind, z. B. beſitzen Rußland und Norwegen bereits beſondere Fahrzeuge für hydro⸗ graphiſche Forſchungen, und Dänemark, Schweden und Holland ſtehen im Begriff, eigene Schiffe bauen zu laſſen. Urſprünglich war in Ausſicht genommen, mit den internationalen Forſchungen am 1. Mai ds. Is. zu beginnen, doch wird damit kaum eher als im Herbſt der Anfang gemacht werden können Auf der bevorſtehenden Konferenz in Chriſtiania wird man ſich zunächſt noch mit weiterer Ausarbeitung des Programms zu beſchäftigen haben, auch harrt die Frage der Löſung, in welchem Lande das geplante Centralinſtitut errichtet werden ſoll. Anſcheinend hat Dänemark gute Ausſicht dazu. 1 231 Ueber die Fiſcherei in der Schweiz enthält der Bericht des eidgenöſſiſchen Departements des Innern pro 1900 nachſtehende intereſſante Angaben: „Die Anzahl der kantonalen Aufſeher beläuft ſich auf 204 mit 15 zeitweiſen Gehilfen. Deren Beſoldung ſammt Tag⸗ und Reiſegeldern erreicht den Betrag von 62,393.13 Fres. (1899: 57,314.03 Fres.). Von Raubzeug kamen in 14 Kantonen zum Abſchuß: 127 Fiſchottern, 81 Fiſchreiher, 204 Krähen; zuſammen 412 Stück 1899: 344 Stück). Die von den Kantonen hierfür verabfolgten Prämien belaufen ſich auf 3994 Fres., von denen der Bund den Kantonen 1924.70 Fres. erſtattete. Es beſtanden in der Schweiz im Be⸗ richtsjahre 35 Schonreviere mit einer Seefläche von 272.75 Hektar, einer Fläche fließender Gewäſſer von 680.02 Hektar (einer Länge von 1391 Kilometer), Geſammtwaſſerfläche 952.77 Hektar. Der Kanton Waadt hat, mit Genehmigung des Bundesrathes, den Fang der Krebſe auf dortigem Gebiete, behufs Wiedereinführung dieſes durch Krankheit faſt ganz eingegangenen Kruſters, für die Jahre 1900 und 1901 gänzlich verboten. Es wurden Fiſchſtege erſtellt: 1. beim Elektrizitätswerk Hagneck, Kanton Bern; 2. beim Elektrizitätswerk in Wangen a. A., Kanton Bern; 3. beim Waſſerwerk von Betznau, Kanton Aargau; 4. am Rheinthaler Binnenkanal, Kanton St. Gallen. Damit die Fiſche nicht in die Triebwerke gerathen, wurden verſchiedene Rechen erſtellt (Art. 6 Abſ. 1 des Bundesgeſetzes). Der Abſtand der Eiſenſtäbe der Rechen von einander wurde im Maximum auf 3 Centimeter feſt⸗ geſetzt. — Fiſchzucht. Die Anzahl der Fiſchbrutanſtalten iſt von 155 im Jahre 1899 auf 150 zurüd- gegangen, deſſenungeachtet aber die Fläche der Eierunterlagen von 452 auf 473 Quadratmeter und der Brutgläſer von 203 auf 250 Stück geſtiegen. Es wurden 43 591 600 Stück Eier eingelegt und daraus 32 987 900 Fiſchchen erzogen, gegenüber 32 905 200 im Vorjahre. Zur Ausſetzung in öffentliche Gewäſſer gelangten 32 773 900 Stück. Die gewonnenen Fiſchchen ſtellen ſich nach Fiſch⸗ arten wie folgt zuſammen: a) Inländiſche Arten: 1179 700 Lachſe, 218 200 Lachsbaſtarde, 1412300 Seeforellen, 4636 900 Fluß⸗ und Bachforellen, 3 345 400 Rötheli (Saiblinge), 1 692 600 Aeſchen, 18 475 800 Felchen, 1 843 000 Hechte, 10 000 Aale, zuſammen 32 813 900 Stück. p) Ausländiſche Arten: 114 500 Regenbogenforellen, 59 500 Bachſaiblinge (Salmo fontinalis), zuſammen 174 000 Stück. Geſammtſumme beider Arten: 32 987 900 Stück. — Der Bundesbeitrag für die in öffentliche ſchweizeriſche Gewäſſer ausgeſetzten Fiſchchen belief ſich auf 22,690 Fres. gegen⸗ über 24,515 Fres. im Vorjahr. Verſuche, den Lachs wieder in die Themſe einzuführen. Während die Themſe in alten Zeiten ein Lachsfluß von großer Bedeutung war, iſt zur Zeit und ſchon ſeit vielen Jahrzehnten der Lachs aus dieſem Fluſſe vollkommen verſchwunden und die bisherigen Verſuche, dieſen Edelfiſch daſelbſt wieder einzuführen, ſind vergeblich geweſen, weil die Themſe in ihrem unteren Theil viel zu ſtark verunreinigt iſt. Nun ſind aber die Beſtrebungen, der Verunreinigung der Themſe entgegenzutreten, zum Theil bereits erfolgreich geweſen, ſodaß man wiederum Ver⸗ ſuche in Ausſicht genommen hat, um den Lachs von Neuem in die Themſe zu bringen. So hat ſich im Sommer des Jahres 1899 ein Themſelachsverein gebildet, unter dem Vorſitze des Herrn Grenfell, eines Parlamentsmitgliedes, welcher die Frage durch Verſuche zur Ent⸗ ſcheidung bringen will, ob der Lachs ſich in dieſem Fluſſe wieder anſiedeln läßt oder nicht. Zu dieſem Zwecke find im vorigen Monate ca. 1000 Stück Lachſe in Teddington-Weir in die Themſe eingeſetzt worden, und ähnliche Verſuche ſind für das nächſte Jahr in Ausſicht ge- nommen. Man iſt in England auf den Erfolg dieſes Experimentes ſehr geſpannt, da dasſelbe, wenn es gelingt, einen Triumph für die künſtliche Fiſchzucht bedeuten würde. D. B. Ueber den Kormoran oder die Scharbe macht der däniſche Staatskonſulent für Fiſcherei, Herr Arthur Fedderſen, in einer der letzten Nummern des Vereinsorgans des däniſchen Fiſchereivereins eine Reihe auch für unſere Verhältniſſe intereſſante Mittheilungen, u. a. ſchreibt derſelbe: Die Schädlichkeit und Gefährlichkeit dieſes Fiſchräubers zeigt ſich darin, daß er täglich ſieben Pfund Fiſche verzehrt. Dazu kommt noch, daß er mindeſtens ebenſo geſchickt taucht als der Seehund, ja, auch dort noch auf den Grund zu tauchen und zu räubern vermag, wo der Seehund den Mund zuhalten muß. Die völlig ausgewachſene Scharbe iſt 80 - 90 cm lang und beſitzt eine Flügelweite von 1,30 —1,50 m. Sie vermag daher äußerſt ſchnell vom Niſt⸗ oder Ruheorte nach dem Fiſchorte ſich zu begeben, und hier taucht ſie mit Hilfe ihrer Ruderfüße äußerſt geſchickt und ſehr tief. Ihre Fangweiſe ſchildert der Verfaſſer folgendermaßen: Die ſich ſenkenden Fiſche erreichen nicht ſchneller den Grund, als dieſer ſchwarze Teufel in Vogelgeſtalt, und ſelten ſchießt die Scharbe wieder an die Waſſeroberfläche empor, ohne eine 232 Beute an dem Haken des ſtarken Schnabels mitzuführen. Sie kann nämlich unter Waſſer ſich Zeit laſſen, weil ihre Lungen es ihr geſtatten, den Athem mehrere Minuten länger zurück⸗ zuhalten, als viele andere Taucher dieß vermögen. Hat ſie nun einen Aal aus dem Verſtecke hervorgeholt oder einen Dorſch aus dem Netz oder vom Fiſchhaken losgelöſt, dann taucht ſie ſchnell empor und fliegt mit der Beute auf einen großen Stein oder anderen guten Futterplatz, um dieſe hier zu verſchlingen, indem ſie dafür ſorgt, daß der Kopf des Fiſches zuerſt in den Schlund gelangt, weil ſie auf dieſe Weiſe am leichteſten die Macht der Beute brechen kann. Trotzdem ereignet es ſich, daß ein größerer Aal der Scharbe mitunter recht viel Widerſtand leiſtet und allerlei Mühe bereitet. Der Aal findet nämlich keinen Gefallen an dem Eintritt in den Schlund des Fiſchräubers und verſucht daher, in demſelben Kehrt zu machen. Wenn der Aal ſich nun zurückkrümmt, koſtet es der Scharbe nicht geringe Mühe, den geſchmeidigen und widerſtrebenden Aalkörper ihrem Willen unterzuordnen und zum Hinabgleiten zu bewegen. Mitunter ſieht man mehr als den halben Aal ſich aus dem Schlund der Scharbe heraus— krümmen. Unglücklicherweiſe beſitzt der Schlund des Vogels einen nicht allzu kleinen Kehl⸗ ſack, worin dann der Aal gefangen wird und ſo ſelten entſchlüpft. In früheren Jahren brüteten die Scharben keineswegs ſelten an den däniſchen Küſten. Sie niſteten damals gemeinſchaftlich mit den Reihern in den höchſten Waldbäumen. Heutzutage findet man ſie jedoch ſeltener in unſeren Wäldern, wahrſcheinlich weil die Brut, die im Neſte leicht zu erlegen war, während die alten Vögel hoch über den Wipfeln ſchwebten, ein den Jägern beliebtes Ziel bildete. Dahingegen brüten die Scharben ſchaarenweiſe in den Scheeren und auf den Klippen der ſchwediſchen und norwegiſchen Küſte. Das müſſen wir uns ja merken, denn nun benutzen die Scharben aus jenen Gegenden unſere Gewäſſer als Winterquartiere. Sie ſind äußerſt gefähr⸗ liche Gäſte. An der Nordoſtküſte der Inſel Samsö im Kattegatt und an Vorſprüngen von Langöre ſtellen ſich vom Oktober an Tauſende von Scharben ein und verweilen hier bis Ende März. In dieſer Zeit haben die Fiſche und die Fiſcher, aus deren Stellnetzen und von deren Fiſchhaken die Scharben den Fang rauben, ſchwer zu leiden. Die Scharben gehen zweimal am Tage auf den Fang aus, nämlich in der Morgen- und in der Abenddämmerung. Während der übrigen Zeit ſitzen ſie ſchaarenweiſe auf Steinen oder Halbinſeln, die ſich weit in's Meer erſtrecken. Es iſt ſelbſtredend, daß die Fiſcher dieſe Räuber als ihre ärgſten Feinde betrachten und ſie zu vertilgen ſuchen, es iſt jedoch nicht leicht, ihnen auf Schußweite nahe zu kommen, da ſie äußerſt wachſam ſind und bei der geringſten Gefahr davonfliegen. Lebensdauer unbefruchteter Eier. Man hat früher darüber geſtritten, wie lange Forelleneier, wenn ſie nicht befruchtet oder nicht entwickelungsfähig ſind, liegen können, ohne ſchlecht zu werden, d. h. die weiße Farbe und Undurchſichtigkeit zu zeigen. Man glaubte mancherſeits, daß dieſes Schlechtwerden mehr oder minder ſchnell einträte, und man allein daraus, daß die Eier ihre normale Erſcheinung und Durchſichtigkeit bewahrten, auf eine Befruchtung der Eier ſchließen könnte. Wenn man nun wohl auch ſchon längſt von dieſer Auffaſſung abgekommen iſt, ſo möchte ich doch noch zu ihrer gründlicheren Widerlegung mittheilen, daß bei mir dieſen Winter Forelleneier über vier Monate gelegen haben, ohne ſich zu entwickeln und ohne ihr durchſcheinendes Ausſehen zu verlieren. Die normal befruchteten Eier waren bereits längſt ausgeſchlüpft. Friedrichshagen, den 25. April 1901. P. Schiemenz. VII. Vereinsnachrichten. Badiſch⸗ Unterländer Fiſchereiverein. Der Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein hat ſeinen Jahresbericht pro 1900 erſtattet, welchem wir nachſtehende, auch weitere Kreiſe intereſſirende Angaben entnehmen: Der Verein hat ausgeſetzt: Karpfen in den Neckar 8500 Stück, Regenbogenforellenjährlinge in den Elſenzbach, Schwarzbach, Jagſt, Leimbach ꝛc. 3400 Stück, Bachforellenjährlinge 2600 Stück; ferner hat der Verein mit Unter⸗ ſtützung des k. Staatsminiſteriums den Bezug von 273000 Stück Eiern und Brut der Bachforelle vermittelt. Von Krebſen wurden in den Krebsbach oberhalb Neckarbiſchofsheim und in die Erf bei Hardheim je 600 Stück eingeſetzt. Der Bericht konſtatirt eine allgemeine Zunahme des Fiſchbeſtandes im Vereinsgebiete, insbeſondere an Bach- und Regenbogenforellen. Hierzu hat auch beſonders die Gründung von Fiſchereigenoſſenſchaften weſentlich beigetragen; der Bericht gibt hierzu ein ſpezielles u Ir * Den EV LINSE Rn 233 Beripiel. Im Amtsbezirke Sinsheim wurde vor etwa dreißig Jahren die Schwarzbach⸗Fiſcherei⸗ genoſſenſchaft gegründet. In dem Schwarzbache und einigen ſeiner Seitenläufe kam damals die Forelle nur mehr vereinzelt vor, die meiſten ſeiner Seitenläufe waren ohne Edelfiſche. Nach Er⸗ richtung der Genoſſenſchaft verpachtete dieſelbe das geſammte Fiſchwaſſer an eine Fiſchereigeſellſchaft für 70 Mk., welcher es oblag, das gepachtete Fiſchwaſſer mit Bachforellen und ſonſtigen paſſenden Fiſcharten wieder zu bevölkern. Die Fiſchereigeſellſchaft ſetzte vorzugsweiſe Bachforellen aus und war das geſammte Gebiet der Schwarzbach⸗Fiſchereigenoſſenſchaft nach Ablauf der Pachtperiode mit Edelfiſchen ſo reich bevölkert, daß bei der Neuverpachtung 1898 ein Geſammtpachterlös von 475 Mk. erzielt wurde. Einzelne Gemeinden, welche früher keine 50 Pfg. aus ihrem Bache zogen, erhalten nun jährlich 50 Mk. und mehr. In das Fiſchwaſſer der Genoſſenſchaft, 196425 Quadratmeter, werden jährlich etwa an Brut⸗ und Satzfiſchen der Bach- und Regenbogenforelle zuſammen 33 700 Stück eingeſetzt. Die Genoſſenſchaft hat einen Sachverſtändigen gegen entſprechende Renumeration angeſtellt, welcher die Kontrolle über richtige Handhabung der Fiſcherei, ſowie über den bedungenen jährlichen Fiſcheinſatz ausübt. In dankenswerther Weiſe leiſtet die Großherzogliche Regierung auch hierzu einen Zuſchuß. Sehr intereſſant ſind auch die Nachrichten, welche der Jahresbericht über das Gedeihen der Regenbogenforellen enthält und die wir in Nr. 8 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗-Zeitung“ unter der Rubrik „Vermiſchte Mittheilungen“ gebracht haben. 5 Die Einnahmen des Vereins betragen Mk. 2965.—, die Ausgaben Mk. 2614.82. Dem Badiſch⸗Unterländer Fiſchereiverein iſt es, wie aus ſeinem Jahresbericht wiederum hervor⸗ geht, gelungen, mit Erfolg zur Hebung der Fiſcherei im Vereinsgebiete gewirkt zu haben, nicht nur durch direktes Ausſetzen von Fiſchen und Krebſen, ſondern im Zuſammenwirken mit den betreffenden Staatsbehörden durch Beſeitigung von Fiſchereiſchäden, wie Fiſchfeinden, Hinderniſſen im Aufſtieg der Fiſche, Fiſchwaſſerverunreinigungen, ſowie endlich durch Abhaltung von öffentlichen Verſammlungen und Verbreitung belehrender Schriften aus der Fiſchereiliteratur. Fiſchereiverein des Kreiſes Mayen. Der Fiſchereiverein des Kreiſes Mayen und ſeine Wirkſamkeit ſeit dem Jahre 1893. Unſere großen Fiſchereivereine, deren Intereſſenſphäre meiſt durch die Provinzialgrenze be⸗ ſtimmt wird, haben anerkanntermaßen eine erſtaunliche und ſehr erſprießliche Wirkſamkeit entfaltet. Wie aber auch ein kleiner Verein, deſſen Mittel nur ſehr beſchränkte find, verhältnißmäßig Be⸗ deutendes auf dem Gebiete der Fiſchzucht entfalten kann, ſoll in Nachfolgendem dadurch gezeigt werden, daß die Thätigkeit eines ſolchen Vereins bekannt gegeben wird. Der Fiſchereiverein des Kreiſes Mayen wurde im Jahre 1893 als ſelbſtändige Unter⸗ abtheilung der landwirthſchaftlichen Lokalabtheilung Mayen gegründet. Die Anregung hierzu gab der damalige Landrath des Kreiſes, Herr Verwaltungsgerichtsdirektor Linz zu Wiesbaden. Geleitet wurde der Verein durch den Herrn Bürgermeiſter Adam zu Andernach. Die Wirkſamkeit des Vereins erſtreckt ſich auf ſämmtliche Gewäſſer des Kreiſes, auf die geſchloſſenen ſowohl als auch auf die nicht geſchloſſenen, und gelangt zum Ausdruck einerſeits in der Fürſorge für die Vermehrung der Fiſchbeſtände und der Hebung der Fiſcherei in wirthſchaftlicher Hinſicht, andererſeits in der Gewährung der Mittel zu einem ausreichenden Fiſchſchutze. Seit dem Jahre 1894, wo der Verein zum erſten Male mit praktiſchen Ergebniſſen ſeiner Thätigkeit in die Erſcheinung getreten iſt, ſind Seitens desſelben in die öffentlichen Gewäſſer des Kreiſes ausgeſetzt worden: im Jahre 1894 20 C00 Stück Forellenbrut, im Jahre 1898 100 000 Stück Forellenbrut, 1895 3000 „ N „ „ 1899 = 100 000 „ N 1896 70 000 „ 5 ee 1900, eee n „ 197 10000 „ 5 | - Außerdem find jeit dem Jahre 1895 auf Anrathen des inzwiſchen verſtorbenen Benediktiner⸗ Paters Anſelmus Schott zu Maria Laach Verſuche mit der Einbürgerung des Bachſaiblings in der Nette, dem Krufter Bache und dem Brohlbache (in dem oberhalb Burgbrohl gelegenen Theile) gemacht worden, indem dieſen Gewäſſern insgeſammt circa 60 000 Stück Saiblingsbrut zugeführt worden ſind. Für die geſchloſſenen Gewäſſer ſind ſodann noch Karpfen und Regenbogenforellen in größeren Mengen an die Mitglieder des Vereins abgegeben worden. Auf Anregung des Herrn Verwaltungsgerichtsdirektors Linz zu Wiesbaden wurde im Jahre 1899 ein Verſuch zur Neu⸗ bevölkerung der öffentlichen Gewäſſer mit Edelkrebſen gemacht. Vor etwa 20 Jahren gingen nämlich die ſehr reichen Krebsbeſtände der Gewäſſer des Kreiſes Mayen in Folge der Krebspeſt vollſtändig ein, und ſeit 20 Jahren wurde kein Krebs mehr gefangen. Es wurden nun durch Ver⸗ mittlung einer namhaften Firma 4000 Stück Satzkrebſe aus Finnland bezogen. Die Thiere, welche bereits eine Größe von 8—10 Centimeter erreicht hatten, kamen recht gut an. Dieſelben wurden, bevor ſie dem Bache übergeben wurden, zur Beobachtung 3 Wochen lang in Quarantäne gehalten und nun erſt, als ſich nichts Verdächtiges zeigte, ausgeſetzt. Etwa 100 Stück derſelben blieben zu weiterer Beobachtung noch fernere 2 Monate im Vereinsbruthauſe zu Kruft. Dieſe zeigten ſich während dieſer Zeit nicht nur recht begierig in der Nahrungsaufnahme, ſondern die weiblichen ſetzten ſogar Eier an. Im Jahre 1900 wurden weitere 4000 Krebſe, ein Geſchenk des Rheiniſchen 234 — Fiſchereivereins, in die Nette, Elz ꝛc. ausgeſetzt, und es iſt alle Ausſicht vorhanden, daß es guten Erfolg haben wird, da die Beobachtungen zu dem Reſultat geführt haben, daß einestheils die Er- reger der Krebspeſt gänzlich aus unſern Gewäſſern verſchwunden ſind, anderntheils unter den be⸗ zogenen Satzkrebſen keine infizirten Individuen vorhanden waren. An Prämien für erfolgreiche Anzeigen gegen Fiſchfrevler ſind Seitens des Vereins ſeit 1894 circa 300 Mk. aus eigenen Mitteln gezahlt worden. Außerdem wurden mehrmals auf Antrag des Vereins aus ſtaatlichen Fonds derartige Prämien gewährt. Für das Jahr 1900 und die Folge iſt die Organiſation eines geregelten Fiſchſchutzes für ſämmtliche, auf Grund des Geſetzes vom 25. Juni 1895, betreffend die Fiſcherei der Ufereigenthümer in den Privatflüſſen der Rheinprovinz, gebildeten, gemeinſchaftlichen Fiſchereibezirke in Ausſicht genommen. Die Zahl dieſer Bezirke beläuft ſich zur Zeit für den Umfang des Kreiſes Mayen auf 26. Letztere ſind ſämmtlich zu Gunſten der betheiligten Gemeinden verpachtet. Hierbei iſt als beſonderer wirthſchaftlicher Erfolg der Vereinsthätigkeit die Thatſache zu erwähnen, daß, während bis zum Jahre 1897 der Pachtertrag ſämmtlicher Gemeinde- fiſchereien des Kreiſes nur 521.50 Mk. betrug, derſelbe von dieſem Jahre ab auf rund 1600 Mk. ſtieg. Bei der erfreulichen Hebung des Intereſſes für die Fiſchzucht im Kreiſe und dem augen⸗ ſcheinlichen, ganz erheblichen Wachsthum der Fiſchbeſtände, ſelbſt in Gewäſſern, die früher als un⸗ geeignet galten, darf mit Sicherheit erwartet werden, daß die nächſten Verpachtungen Ergebniſſe liefern werden, welche die vorerwähnte Summe noch um das Zwei⸗ bis Dreifache überſteigen. Den Verpachtungen liegen einheitliche, von dem Vereine aufgeſtellte Bedingungen zu Grunde. Nach den⸗ ſelben darf, abgeſehen von beſonders zu geſtattenden Ausnahmen, der Fang nur mittelſt der Angel ausgeübt werden. Hierbei ſei darauf hingewieſen, daß die oben erwähnten Verſuche mit der Ein⸗ bürgerung des Bachſaiblings ſich glänzend bewährt haben, indem dieſer Fiſch, neben Forelle und Aeſche, welch' letztere in der Nette zahlreich vertreten iſt, jetzt zu den regelmäßigen Erträgen des Fanges gehört. Konnte doch der Verein ſchon bei der Provinzialausſtellung in Andernach im Jahre 1897 ſelbſtgezüchtete, vorzügliche Exemplare (größere und kleine) des Bachſaiblings ausſtellen. Da Letzterer in unſeren heimiſchen Gewäſſern noch zum Theil als Fremdling gilt, und gleich wie die Regenbogenforelle in Bezug auf ſein Verhalten im Bache und ſeine Geeignetheit für's offene Gewäſſer noch unter Beobachtung ſteht und deßhalb auch von der ſtaatlichen Subventioniruug aus⸗ geſchloſſen iſt, ſo dürfte die im hieſigen Kreiſe gemachte Erfahrung wohl von allgemeinem Intereſſe ſein. Der Verein verfügt ſeit 1895 über ein eigenes, mit Hilfe der Provinz angelegtes Bruthaus in Kruft, zu welchem ihm Seitens eines Gönners in einer Parkanlage daſelbſt ein beſonderes Gelaß mit entſprechender Waſſerzufuhr eingeräumt worden iſt. Der Betrieb dieſes Bruthauſes ſteht unter ſachverſtändiger Leitung. Seit einiger Zeit beſteht das Projekt, eine größere Fiſchzuchtanſtalt zu errichten, zu welcher ein Gelände von circa 1 Hektar in beſter Lage bereits geſichert iſt. Nach außen hin lehnt ſich der Verein an den großen Provinzialverein in Bonn an, unter deſſen Mitgliedern er auch durch den Vorſitzenden und eine größere Anzahl von Mitgliedern ver⸗ treten iſt. Im Jahre 1899 erhielt der Kreisfiſchereiverein durch das Entgegenkommen des Rheiniſchen Fiſchereivereins den Beſuch des Herrn Profeſſors Huppertz aus Poppelsdorf, ſowie des Herrn Oekonomierathes Haak aus Hüningen. Letzterer, welcher Direktor der Kaiſerlichen Fiſch⸗ zuchtanſtalt iſt, belehrte in einer ſtark beſuchten Generalverſammlung des Vereins die Anweſenden durch einen hoch intereſſanten Vortrag über Salmonidenzucht. Beſonders gute Beziehungen unter⸗ hält der Verein mit dem Kölner Fiſchſchutzverein. In mehreren Generalverſammlungen hatte der⸗ ſelbe die Ehre, Vertreter des Letzteren begrüßen zu können. Schumacher-Kruft. VIII. Perſonalnachrichten. Ernennungen. Der Landeskonſulent für Fiſcherei, Herr Dr. A. Schillinger-München, ſowie der Geſchäftsführer des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins, Herr Dr. A. Seligo-Danzig, wurden zu korreſpondirenden Mitgliedern des Schwediſchen Fiſchereivereins „Svenska Fiskareförbundet“ ernannt. IX. Jragekaſten. Frage Nr. 16. (Herr H. in N.): Welches Mittel wird am beſten zur Desinfektion eines Netzes angewendet, welches in einem See benützt worden war, in dem vor einiger Zeit die Krebs— peſt ausbrach? d Antwort: Das beſte Mittel, um Netze zu desinfiziren, iſt das Auskochen derſelben in einem Waſchkeſſel. Kocht man ein Netz eine halbe Stunde lang in einem Keſſel, der mit einem Deckel bedeckt iſt, jo find die Krebspeſtbakterien ohne Zweifel abgetödtet. Wenn es ſich um Des- infektion von Krebsreuſen handelt, die aus Weiden geflochten ſind, ſo iſt es zweckmäßig, die ganze Reuſe auf eine Stunde etwa in Kalkmilch zu werfen; hierbei iſt nur darauf zu achten, daß die Kalkmilch nicht ſchon lange geſtanden iſt, ſondern friſch zubereitet ſein muß. — — — X. Jiſcherei- und Jiſchmarſtberichte. Berlin, 8. Mai 1901. Fiſche (per Pfund) lebende d 6 Zander Dorſcges Karpfen, mittelgr. . ſtarauſchen Schleie eie Bunte Fiſche Aale Oderlachs eln friſch, in Eis 50 —57 51 107-111 E Zufuhren mäßig. Geſchäft ſchleppend. 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Im Mai iſt Fallen des Preiſes auf 300 Mk. für Portionsfiſche zu erwarten. — F Ein tüchtiger Fiſchmeiſter der in der Karpfen ſowie Jorellenzucht und -Maſt gründlich erfahren, und ſeine Brauchbar- keit nachzuweiſen im Stande iſt, wird für eine ſelbſtändige Stellung geſucht. Angebote mit Lebenslauf, Zeugnißabſchriften und Gehaltsanſprüchen befördert die Expedition dieſer Zeitung sub A. 739 B. Ein geſetzter, tüchtiger, mit allen einſchlägigen Arbeiten vertrauter Marinier und Räucherer ſucht Stellung als Meiſter. Offerten befördert die Expedition d. Blattes unter „Räucherer“. Gebildeter Fiſcherei⸗Wanderlehrer welcher ca. 2 Jahre als ſolcher für eine Provinz fungirt hat, der fachwiſſenſchaftliche Vorträge halten kann, im Teichbau, Fiſchzucht, Wildfiſcherei, Krebſerei, Netzbau und Fiſchhandel Erfahrung hat, ſucht Stellung. Offerten befördert die Ex⸗ pedition dieſer Zeitung unter I. 0. Sehr günſtig für Forellenzäcter! Zu verpachten ca. 2,1 ha Wieſe mit 21 Teichen. 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Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, 5 des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Rheinifchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für . den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Sifcherei- vereins für die Provinz Poſen, des Central-Sifchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. . In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiß, herausgegeben vom Zaneriſchen und vom Deutſchen Tiſcherei⸗Verein. Ne 11. gen von 1 dun 0. I Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die Regenbogenforelle in Oeſterreich. — III. Die Krankheiten unſerer Fiſche. — IV. Ueber die Entwicklung des im Barmſee neu eingeführten Forellenbarſches. — V. Eine zeitgemäße Betrachtung. — VI. Internationale Fiſchereiausſtellung und Inter- nationaler Kongreß für Fiſcherei und Fiſchzucht zu St. Petersburg 1902. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Perſonalnachrichten. — X. Fragekaſten. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins. Gemäß den Beſchlüſſen in der Hauptverſammlung Heilbronn 1899 und Freudenſtadt 1900 findet heuer aus Anlaß des zehnjährigen Beſtehens des Vereins eine Landesfiſcherei⸗Ausſtellung ſtatt, welche mit Allerhöchſter Genehmigung an das landwirthſchaftliche Hauptfeſt in Cannſtatt angegliedert und demgemäß in den Tagen vom 27. bis 30. September er. daſelbſt ſtattfinden wird, in welcher Zeit auch die Hauptverſammlung des Deutſchen Fiicherei- vereins und der IX. Deutſche Fiſchereirath hier tagen. Zur Betheiligung an der Ausſtellung find ſämmtliche Landes angehörige, ob fie die Mitgliedſchaft des Vereins beſitzen oder nicht, als gleichberechtigt zugelaſſen. An Preiſen 238 gelangen zur Vertheilung: filberne und bronzene Medaillen der k. Centralſtelle für die Landwirth⸗ ſchaft, goldene, ſilberne und bronzene Medaillen des Vereins, Geldpreiſe und Anerkennungsdiplome. Indem das unterzeichnete Präſidium zu zahlreicher Betheiligung an der Ausſtellung einladet, wird zugleich bekannt gegeben, daß die allgemeinen Zulaſſungsbedingungen, die Aus⸗ ſtellungsordnung und der Anmeldetermin in Bälde veröffentlicht werden. 3 Die Herren Vorſtandsmitglieder und Fiſchereivereinsvorſtände werden um thunlichſte Ver⸗ breitung dieſer Bekanntmachung in den Intereſſentenkreiſen erſucht. Stuttgart, den 5. Mai 1901. Das Präſidium des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins. Freiherr von Plato. II. Die Negenbogenforelle in Oeſterreich. In Oeſterreich hat man ſeit längerer Zeit die Einbürgerung der Regenbogenforelle und zwar meiſt mit günſtigem Erfolge verſucht. Mit dankenswerther Bereitwilligkeit hat mir das Oeſterreichiſche Ackerbauminiſterium eine größere Anzahl Gutachten von ſachverſtändigen Mitgliedern des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins zur Verfügung geſtellt, welche ſehr intereſſante Angaben über die Regenbogenforelle enthalten und in Folgendem auszugsweiſe mitgetheilt werden ſollen. I. Gutachten des Herrn Profeſſor Rafael Koller. „Ungefähr zu derſelben Zeit, als der Ruf des amerikaniſchen Bachſaiblings recht bedenklich zu werden anfing, als ſich herausgeſtellt hatte, daß dieſer Fiſch eigentlich nur für ganz kleine Waſſer brauchbar ſei, hat man die kaliforniſche Regenbogenforelle zu uns hergeholt. Abgeſehen davon, daß gleich von Anfang an verlautete, ſie würde einen ſehr ſchnellwüchſigen Teichfiſch abgeben, waren es insbeſondere zwei Eigenſchaften, von denen man ſich Großes verſprach: ſie war ein Frühlingslaicher und ſollte ſich im Gegenſatze zum Bachſaibling auch für größere und weichere Gewäſſer eignen; nebenbei hielt man noch immer an der alten Anſicht feſt, man könne der Forelle einen anderen Salmoniden zugeſellen, ohne daß ihr damit eine fühlbare Konkurrenz geſchaffen werde. Dieſe Hoffnungen, ſowie der Reiz der Neuheit und eine fortgeſetzte ausgiebige Reklame thaten ſodann das ihrige, dem Fremdling eine relativ ſchnelle Verbreitung zu ſichern. Seitdem iſt nicht viel mehr als ein Dezennium in's Land gegangen und ſchon ſcheint es, als ob ihr dasſelbe Schickſal beſchieden wäre, wie dem Bachſaibling, nämlich, mit wenigen Ausnahmen, von allen Seiten geſchmäht zu werden. Trotzdem wage ich zu behaupten, daß man in der Ver⸗ urtheilung der Regenbogenforelle, gegen die man in letzter Zeit eine regelrecht organiſirte Hetze (von gewiſſer intereſſirter Seite) in Scene zu ſetzen beliebt hat, entſchieden zu weit geht und bin dabei überzeugt, mit vielen Züchtern und Freunden eines vortrefflichen Fiſchgerichtes übereinzuſtimmen. Aus den Erfahrungen, die man mit dem Bachſaibling, einem Fiſche, dem ſeiner Zeit ähnliche Lobeshymnen vorausgeſandt wurden, gemacht hat, konnte man bereits entnehmen, daß die volle Einbürgerung eines fremden Fiſches keine einfache Sache ſei, und ſo mußte man, wenn man den Standpunkt einer nüchternen Erwägung überhaupt nicht verließ, von vorn⸗ herein erwarten, daß die angeblichen Vorzüge des Neulings wahrſcheinlich bloß bedingungsweiſe und ſehr verſchieden, je nach der Oertlichkeit zur Geltung kommen würden; es hieß auch hier probiren und wirklich war nur zu bald manches zu bemängeln. Zwar erſchienen hier und da die eingeſetzten Jungfiſche in großer Zahl und bewieſen dadurch, daß ſie ſich hinreichend zu ernähren, ſowie ihren Feinden zu entgehen wußten, zeigten in der Folge ein raſcheres Wachsthum als die Forelle und blieben nach Wunſch bodenſtändig. Allein anderwärts kam die Brut überhaupt nicht mehr zum Vor⸗ ſchein, oder man erfuhr, daß ſie weit abwärts auf fremdem Gebiete aufgetaucht ſei, was manchen natürlich mehr ärgerte, als wenn er niemals wieder von den Deſerteuren gehört hätte. Hier war man begreiflicherweiſe mit dem Urtheil über fie ſchnell fertig. Doch auch dort, wo man mit ihr früher zufrieden war, wurde man ſpäter anderen Sinnes, denn man glaubte wahr⸗ genommen zu haben, daß ſie durch ihre Unruhe und Gefräßigkeit die Forelle von den beſten Plätzen vertreibe, ſie alſo direkt und indirekt ſchädige. Die Mehrzahl blieb wohl bodenſtändig, doch manche und gerade die größten Exemplare zeigten die Neigung auszuwandern. Andere TTP 239 verdroß wieder, daß die nachgeſetzte Brut nicht mehr dasſelbe ſchnelle Wachsthum, wie die zuerft eingeſetzte aufweiſe, eine Erſcheinung, die entweder auf Mangel an Nahrung oder auf die Wirkung der Inzucht zurückzuführen ſein dürfte, da alle Regenbogenforellen von wenigen und noch dazu auf's engſte verwandten Mutterfiſchen abſtammen. Ihre anfänglich mit Genugthuung begründete Fähigkeit, auf natürlichem Wege Nachzucht zu liefern, erwies ſich für die Dauer als nicht ausreichend zur Erhaltung des Beſtandes; trotz Schonung nahm ihre Zahl mehr und mehr ab und man ſah ſich gezwungen, wenn nicht jedes Jahr, ſo doch nach Verlauf von mehreren, für reichlichen Nachſchub von künſtlich erzogener Brut zu ſorgen. Ungeachtet all' dieſer Mängel ſank ihr Werth in den Augen der Züchter nur wenig, fo lange fie dieſelben Preiſe erzielte, wie die Forelle. Als aber — nachdem Jahre hindurch die Qualität ihres Fleiſches allgemein dem der Forelle gleich geſchätzt worden war — von gegneriſcher Seite mit einem Male herausgefunden wurde, daß dem nicht ſo ſei und außerdem die Mähr verbreitet wurde, daß ſämmtliche Regenbogen⸗ forellen ausſchließlich mit Pferdefleiſch gefütterte Teichprodukte ſeien, verringerte ſich der Preis und hiermit die Zahl ihrer Anhänger. Das Fleiſch der Regenbogenforelle iſt ebenſo, wie das der Bachforelle, je nach dem Standorte verſchieden. Entnimmt man aber beide demſelben Waſſer, ſo iſt kein Unterſchied herauszufinden. Die Regenbogenforelle hat außerdem vor der Bachforelle manches voraus. Bekanntlich iſt das Fleiſch eines Fiſches vor der Laichzeit am beſten. Nach derſelben iſt es ſchlecht, bis die vom Laichgeſchäft ſehr mitgenommenen Fiſche ſich durch reichlichen Fraß wieder geſtärkt haben. Während nun die Forelle nach der Laichzeit den ganzen Winter bis tief in die Frühlingsmonate hinein aus Mangel an reichlicher Nahrung ſchlecht bei Leibe iſt, ver— mag ſich die Regenbogenforelle als Frühlingslaicher verhältnißmäßig raſch zu erholen, weil faſt unmittelbar nach der Laichzeit regeres thieriſches Leben einſetzt. Sie iſt demnach im offenen Waſſer ſehr im Gegenſatz zur Forelle, die nur von Ende April bis Oktober in der Feiſtzeit iſt, mit Ausnahme einiger Wochen nach der Laichzeit das ganze Jahr über gut bei Leibe. Man vergleiche etwa zu Oſtern die Forelle mit der Regenbogenforelle, die jetzt vor der Laichzeit ſtehend, gerade im vorzüglichen Nährzuſtande ſich befindet. Immerhin iſt hierbei auffallend, wie ſie im Stande iſt, ſich in dieſer doch noch oft ſo kalten Zeit jene Mengen Nahrung zu verſchaffen, die zu einem guten Nährzuſtand und überdieß zum Aufbau der Zeugungsſtoffe erforderlich ſind. Jeder, der im Vorfrühling jemals nach ihr geangelt hat, weiß übrigens, daß ſie ſogar bei Schneewaſſer ganz lebhaft beißt, während man von der Forelle höchſtens einzelne und kleine fängt. Sie ſcheint ſomit energiſch nach Nahrung zu ſuchen und findet fie auch, wie ihr guter Nährzuſtand beweiſt. Heute iſt bereits mit Sicherheit anzu⸗ nehmen, daß die Regenbogenforelle nicht für jedes offene Gewäſſer paßt, das der Forelle günftig iſt. Ich habe fo ziemlich ſeit ihrer Einführung (vorwiegend im Vorlande des Salz- kammergutes, im Gebiete der Vöckla) Jahr für Jahr reichlich Gelegenheit gehabt, ſie zu beob— achten und glaube dießbezüglich Folgendes vertreten zu können: Als Jungfiſche eingeſetzt, ſind ihnen ſelbſt die kleinſten Bäche, vor- ausgeſetzt, daß ſie in Folge humoſer Uferböſchungen und theilweiſe unter⸗ höhlter Ufer genügend Nahrung und Deckung zu bieten vermögen, genehm. Die Brut erſcheint hier oft geradezu maſſenhaft und zeigt ſich auch recht bodenſtändig. Haben die Fiſche jedoch eine Länge von etwa 20—25 cm erreicht, fo ergreift fie der bekannte Drang nach abwärts, ſo daß oft kaum ein Stück zurückbleibt. We weit ſie abwärts gehen, hängt von zufälligen Umſtänden ab. Treten mehrere kleine Bäche kon centriſch zu einem größeren zuſammen, der häufig ſchon Tiefen von einem Meter und gute Unterſtände aufzuweiſen hat und bei minderem Gefälle ſo reiches Waſſer führt, daß in ihm bereits zahlreiche Koppen, Pfrillen, Schneider- und Weberfiſche, Schlammbeißer u. a. vorkommen, ſo nehmen die groß gewordenen ſchon hier dauernd Stand. Die Wanderung beträgt ſomit oft kaum einen oder zwei Kilometer. Erlangt dagegen ein Bach mangels ſeitlicher Zuflüſſe erſt nach ſtundenlangem Lauf eine entſprechende Größe und mit ihr einen reichlicheren Beſtand an den genannten Futterfiſchen, ſo wandern die groß gewordenen ebenſoweit nach abwärts. Durch dieſes Verhalten iſt klar ausgeſprochen, daß ihr zwar im mehr jugendlichen Alter die Kleinthiernahrung des Waſſers genügt, daß ſie aber, groß geworden, 240 unbedingt Fiſchnahrung für ihre Gefräßigkeit haben muß. Kleine Bäche können daher nur als Aufzuchtſtrecken betrachtet werden und auch für größere taugt die Regen⸗ bogenforelle nicht, wenn fie aus irgend einem Grunde die gehörige Menge von Futterfiſchen nicht enthalten. Daher ſagt ihr das eigentliche Alpengebiet, deſſen kalte und reißende Gewäſſer aus mehrfachen Urſachen arm an Futterfiſchen find, ſelten zu und dieſe Gegenden ſind es zumeiſt, in denen man mit ihr nicht reuſſirt hat, während ſie in den den Alpen vorgelagerten Hügel⸗ ländern häufig ſchon in verhältnißmäßig kleinen Gewäſſern halbwegs Standfiſch zu werden vermag. Vielfach iſt es auch gelungen, ſie in Gewäſſern, die wegen der Weichheit des Waſſers einen Salmoniden überhaupt niemals enthalten haben, einzubürgern, wodurch eine erhebliche Werthſteigerung dieſer Gewäſſer erzielt wurde. Die ihr eigene Unruhe ergreift ſie zuweilen auch in größeren Gewäſſern; ohne daß man einen ſtichhaltigen Grund anzugeben weiß, vermindert fie ſich ſtreckenweiſe ganz deutlich, kehrt freilich, wiewohl mehr vereinzelt, wieder zurück und es iſt noch nicht ſicher, ob ihr von Natur aus ein gewiſſer Wandertrieb innewohnt, oder ob ihre wohl mit der Schnellwüchſigkeit zu- ſammenhängende Gefräßigkeit fie nur in unſeren Gegenden antreibt, von Zeit zu Zeit nahrung3- reichere Plätze aufzuſuchen. Für letzteres ſpricht, daß ſie dort, wo ſie verſuchsweiſe im offenen Gewäſſer regelmäßig und gut gefüttert wurde, keinerlei Aus⸗ wanderungsgelüſte gezeigt hat. Leider wird in Folge der Wanderluſt, insbeſondere in Revieren von geringer Ausdehnung, kaum jemals ein maßhaltiges Stück, das zum Fange gelangt, wieder freigegeben und aus dem⸗ ſelben Grunde von manchen Fiſchereiberechtigten nicht mehr nachhaltig genug für künſtlich er⸗ brüteten Nachſchub geſorgt. Die Regenbogenforelle hat unzweifelhaft gewiſſe Eigenheiten, die man vielleicht Fehler nennen mag; ſie ſind jedoch nicht ausreichend, um ein Ueberſehen ihrer Vorzüge zu rechtfertigen. In jener Region, in der die Forelle allein herrſcht, iſt ihr Werth allerdings gering. Man hat offenbar ſeiner Zeit überſehen, daß der Forelle die Nahrung durchaus nicht in Uebermaß geboten iſt; dieſe Region enthält nichts, was nicht von ihr allein ausgenützt werden könnte. Da aber die Regenbogenforelle außer im unteren Gebiete der Forelle ſich abwärts in der ganzen Region der Aeſche und theilweiſe noch in der des Hechtes, in Strecken alſo, in denen die Forelle allmählig zurücktritt und zuletzt gänzlich verſchwindet, jeder Konkurrenz tapfer zu erwehren weiß, kann ſie für ſich das Verdienſt in Anſpruch nehmen, einem forellenartigen Fiſch ein neues Gebiet erobert zu haben und wenn ſie ſich in ihm nicht allgemeiner und zahlreicher findet, liegt die Schuld weniger an ihr, als an den Fiſcherei⸗ berechtigten, die bisher verſäumt haben, ihr, gewiſſer Fehler wegen, die man anderen Fiſchen ohne Weiteres verzeiht — die Aeſche z. B. verſchwindet nach ſehr ſtarker Trübung des Waſſers oft plötzlich und kehrt erſt nach Monaten und in verminderter Zahl zurück — in ausreichendem Maße Gelegenheit zu geben, das zu werden, wozu ſie uns längſt hätte werden können. Ihr leidiges Herumwandern, das durchaus nicht überall in ſtörender Weiſe zur Geltung kommt und in großen Revieren ohnehin nur wenig in's Gewicht fällt, ſowie ihre unzulängliche natürliche Vermehrungsfähigkeit könnte auch dort, wo eine Reihe kleinerer Reviere auf einander folgen, durch allſeitiges und obligatoriſches Einſetzen von Brut paralyſirt werden, wenn die Intereſſenten, vielleicht auf der Baſis einer genoſſenſchaftlichen Vereinigung, ſich über einen geregelten und das ganze Gewäſſer umfaſſenden Wirthſchaftsplan zu verſtändigen vermöchten. Gerade durch fie hätten wir es in der Hand, unſere Gewäſſer von mittlerer Größe mit werthvollen Fiſchen zu verſehen. Bei keinem einzigen Salmoniden ſchafft eine Maſſenzucht von Jungbrut ſo geringe Schwierigkeiten, als bei der frühjahrslaichenden Regenbogenforelle. Ich bin auch feſt überzeugt, daß Derjenige, welcher ſie am richtigen Orte gezüchtet und darnach ihre Vorzüge kennen gelernt hat, nicht ſofort kapituliren wird; er wird vielmehr trotz Rückgang des Preiſes, der vermuthlich auch nur ein vorübergehender ſein wird, in ihr einen Fiſch ſehen, deſſen Zucht ſich deßhalb noch lohnend geſtaltet, weil er einerſeits ſchnell eine marktfähige Größe erreicht und andererſeits gerade in Gewäſſern, die gar nicht viel beſſer zu verwerthende Fiſche enthalten, bei gutem Willen unſchwer und beliebig zahlreich eingebürgert werden kann. Den Degenerationserſcheinungen könnte durch Zuführung von friſchem Blut abgeholfen werden. Für den Teich iſt die Regenbogenforelle inſofern eine vortreffliche Acquiſition, als ihre Verwendbarkeit ſich innerhalb weiter Grenzen bewegt; ſie fühlt ſich augenſcheinlich noch wohl 8 * 3 N = E 8 * 5 * br 8 = 3 i — u——6 in Teichen, in denen man wegen des ſchon recht bedenklichen Waſſers bei ungewöhnlicher Hitze ein Eingehen der Forellen an Sauerſtoffmangel befürchten muß und ſelbſt echten und nicht zu kleinen Karpfenteichen kann man einen kleinen Beſatz von ihnen beigeben, obwohl man gewöhnlich davon abgerathen hat, weil man ſich gar nicht vorzuſtellen vermochte, wieſo ein offenbar für reines Waſſer beſtimmter Salmonide die Trübung, welche die Karpfen bei ihrer ſtändigen Suche nach Nahrung verurſachen, lange ertragen könnte. Doch haben ſpeziell über dieſe Frage ange— ſtellte Verſuche dieß in unzweifelhafter Weiſe dargethan; ihr iſt eben ein reichlicher Fraß, wie ihn weiches Waſſer mit ſchlammigem Grund bietet, die Hauptſache! Für ſehr quellreiche und ſommerkalte Teiche eignet ſie ſich im Allgemeinen nicht gut; allein es iſt ſicher nicht das kalte Waſſer an ſich, das ſie nicht verträgt — denn ich habe an zu vielen Orten in ſolchen Teichen den prächtigſten Beſtand geſehen — ſondern der Nahrungsmangel kann ihr hier ver— derblich werden, wie manches Maſſenſterben erwieſen hat. Sie in ſolche Teiche zu ſetzen, iſt nur rathſam wenn ſtändig ausgiebig und regelmäßig gefüttert werden kann, oder wenn die Teiche ſehr umfangreich ſind und der Beſatz beſcheiden bemeſſen wird. Sie ſcheint unter allen Salmoniden am wenigſten ein langes Faſten aushalten zu können und ihr gegenüber ſind Bachforellen und Bachſaiblinge wahre Hungerkünſtler. Als Sportfiſch iſt die Regenbogenforelle ebenfalls nicht zu verachten, reicht jedoch nicht an die Forelle heran; bei trübem Waſſer und naßkalter Witterung beißt ſie allerdings beſſer, als die Forelle, iſt aber bei ſchönem Wetter und klarem Waſſer ſehr ſcheu und ſpringt deßhalb minder nach der Fliege, vielleicht auch, weil ſie größer geworden, derbere Koſt verlangt und Fliegennahrung weniger beachtet.“ II. Gutachten des Mähriſchen Landesfiſcherei⸗-Inſpektors Franz Weber in Brünn. „Die Regenbogenforelle hat ſich als Zuchtobjekt nicht nur für künſtliche Waſſeranſamm⸗ lungen bewährt, ſondern iſt in fließenden Gewäſſern bereits heimiſch ge- worden. Die Forſtämter Biſtritz, Kwaſſitz und Viſowitz, welche die Zucht der Iridea in Teichen und Baſſins betreiben, ſind mit den Erfolgen ſehr zufrieden. Die Aufzucht macht gar keine Schwierigkeiten. Die genannten Zuchtanſtalten erziehen ihre Mutterfiſche zumeiſt ſelbſt, haben ihre eigenen Brutſtuben, Baſſins zum Strecken der Brut und Abwachsbaſſins zur Er— zeugung von Konſumfiſchen. Der Turnus iſt ein dreijähriger, in deſſen Verlaufe die Fiſche ein durchſchnittliches Stückgewicht von einem Kilogramm erlangen. Die Brut erhält anfänglich nur Naturfutter (Cruſtaceen), welches in eigens angelegten Tümpeln erzeugt wird; mit der fortſchreitenden Entwickelung der Fiſchchen werden Ameiſeneier, Mückenlarven, Fliegenmaden, Engerlinge ꝛc., wie es die Jahreszeit liefert, verabreicht. Bei eintretendem Mangel an Natur⸗ futter wird geſchabtes, gekochtes Fleiſch gefüttert. Auch ſind über den Baſſins Lattenbehältniſſe angebracht, welche zur Erzeugung von Fliegenmaden dienen. Gerühmt wird der gefahrloſe Transport der Fiſche ſelbſt auf weite Strecken und bei warmer Jahreszeit. Biſtritz verſandte im Vorjahre während einer Zeit allwöchentlich circa 80 Kilogramm Iridea nach Wien ohne bedeutenderen Eingang und erzielte dort pro Kilo— gramm lebend 7 Kronen (etwa 5.60 Mk.)! In neueſter Zeit beginnt ſich die Einführung der Regenbogenforelle als Beiſatzfiſch für Karpfenteiche Bahn zu brechen. Als gelungenes Exempel der Bevölkerung unjerer fließenden Gewäſſer kann der Oberlauf der Wſetiner Betſchwa angeführt werden. Der Anfang der Beſetzung dieſer Waſſerläufe mit Regenbogenforellen fällt in das Jahr 1897; heute iſt daſelbſt ein äußerſt günſtiger Stand vorhanden. Im Jahre 1900 wurden ſogar laichende Exemplare beobachtet. Als fernerer Beweis, daß die Iridea bei uns als Zukunftsfiſch angeſehen wird, iſt die vom Mähriſchen Landesfiſchereiverein geplante Anlage einer Zuchtanſtalt bei Adamsthal, in welcher einſömmerige Iridea für Teiche und fließende Gewäſſer herangezogen werden ſollen. Nach meinem Dafürhalten iſt die Iridea ein Fiſch, welcher die größte Be— achtung verdient als Beiſatz für Karpfenteiche und zur Bevölkerung jener fließenden Gewäſſer, welche den Uebergang zwiſchen der Region unſerer Bachforelle und der Barbe bilden.“ (Schluß folgt.) III. Die Krankheiten unſerer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. (2. Fortſetzung.) Ueber Erkältungskrankheiten der Fiſche. Obwohl ich bereits in dem vorhergehenden Abſchnitte dieſer Artikelſerie (vergleiche „Allgem. Fiſcherei- Zeitung“ Nr. 8 pag. 180) auf die Krankheiten hingewieſen habe, welche durch plötzliche Temperaturſchwankungen bei den Fiſchen entſtehen können, ſo will ich auf dieſen Gegenſtand doch noch einmal zurückkommen, weil mir gelegentlich der letzten Abfiſchungen der Winterteiche, ſowie aus Anlaß einiger Fiſchtransporte und gerichtlicher Verhandlungen in den letzten Monaten auffallend viele Fälle von Krankheiten zur Kenntniß kamen, welche durch Erkältungen der Fiſche hervorgerufen worden waren. Ich habe auch die Ueberzeugung, daß derartige Krankheiten, wie ich ſie in den nachſtehenden Zeilen zu beſchreiben gedenke, ſehr viel häufiger vorkommen als man glaubt, ja, daß dieſelben namentlich im Fiſchhandel eine ſehr große, praktiſche Rolle ſpielen. Auf den erſten Blick wird es Manchem vielleicht paradox klingen, von Erkältungs— krankheiten bei Kaltblütern und ſo auch bei Fiſchen zu ſprechen; daß Kaltblüter ſich über— haupt erkälten können, wird gewiß Mancher noch gar nicht bedacht haben; indeſſen lehrt uns eine einfache Ueberlegung, daß gerade die kaltblütigen Fiſche Erkältungskrankheiten viel ſtärker ausgeſetzt ſein müſſen, wie die in der Luft lebenden Warmblüter, welche einmal daran gewöhnt ſind, plötzliche, große Temperaturſchwankungen ihrer Umgebung nahezu täglich zu erfahren, andererſeits in ihrem Körper phyſikaliſche und chemiſche Vorrichtungen zur Wärme— regulirung beſitzen, um die Temperaturſchwankungen der Umgebung in ihrer Wirkung auf den Körper abzuſchwächen und aufzuheben. So beſitzt der Warmblüter in ſeiner Haut ein reiches Netz von Blutgefäßkapillaren, welche ſich zuſammenziehen und das Blut in tiefere Partien des Körpers zurückdrängen, wenn die Haut durch kältere Luft ſtark abgekühlt wird, wie umgekehrt die Haargefäße der Haut ſich ausdehnen und das Blut aus dem Innern des Körpers in die Haut hineinvertheilen, wenn die Temperatur im Innern zu hoch ſteigt, damit das Blut ſich in der Haut durch Verdunſtung auf derſelben abkühlen kann. Der Warmblüter zeigt ferner chemiſche Wärmeregulirungsvorrichtungen, welche auch in dem Sinne wirken, die Körpertemperatur unabhängig von den Schwankungen derſelben in der Umgebung zu machen und endlich iſt die allgemeine Horndecke, welche ſich auf der Oberhaut der Warmblüter findet, auch ein Schutz gegen die Einflüſſe plötzlich eintretender Wärme oder Kälte. Ganz anders verhält ſich dagegen der Fiſch, welcher keine Einrichtungen beſitzt, um die Temperatur ſeines Körpers konſtant zu erhalten. Er gehört vielmehr zu den wechſel— warmen Thieren, deren Körpertemperatur immer gleich der des umgebenden Waſſers iſt, oder doch nur um Bruchtheile eines Grades davon abweicht. In ſeiner Haut befinden ſich nur ſpärlich Blutgefäßkapillaren. Dieſelben ſind auch ausſchließlich im Bereich der Lederhaut vorhanden und dringen nicht, wie beim Warmblüter, mit papillenartigen Fortſätzen derſelben in die Oberhaut hinein. Der ganze Bereich der Oberhaut iſt vielmehr von Blutgefäßen entblößt. In gleicher Weiſe entbehrt der Fiſch aller Einrichtungen zur chemiſchen Wärme— regulirung und feine zarte, ſchleimhautähnliche Oberhaut verhornt nicht, außer ganz vorüber— gehend während der Laichzeit. Ferner hat der Fiſch im Gegenſatz zum Warmblüter auch gar keine Gelegenheit, in der Natur plötzliche Temperaturſchwankungen zu erfahren, da die Temperaturbewegungen im Waſſer ſich ſelbſt in flachen Teichen niemals ſo rapid geſtalten wie in der Luft. Kühlt ſich die Luft über einem Waſſer z. B. plötzlich, in wenig Stunden um 10 bis 15° ab, jo dauert es Tage lang, bis dieſe Temperaturerniedrigung ſich auf die ganze Waſſermaſſe erſtreckt, ſo daß überhaupt im Waſſer immer nur allmähliche Temperaturſchwankungen vorhanden ſind. Es kann uns daher nicht wundern, wenn der Fiſch in ſeiner Organiſation keine Einrichtungen beſitzt, um ſich gegen ihm unbekannte Temperaturſtürze zu erwehren. Wenn wir uns dieſe Verhältniſſe alle klar überlegen, ſo wird es uns begreiflich erſcheinen, daß Fiſche, welche plötzlichen Temperaturſchwankungen ausgeſetzt werden, ſehr 243 heftig auf dieſelben reagiren und Erkältungskrankheiten preisgegeben fein müſſen. Soweit unſere bisherigen Erfahrungen reichen, ſcheint ſich die Erkältung der Fiſche zunächſt nur in Erkrankungen der Haut derſelben zu äußern, wenigſtens kenne ich außer den Einflüſſen plötz— licher Abkühlung auf die Laichablage der Fiſche und die Entwicklung der Eier, ſonſt keine anderen Erkältungseinflüſſe als an der Haut. Wir wollen daher zunächſt die Einflüſſe der Erkältung auf die Oberhaut betrachten, die wir in der nachſtehenden Abbildung an einem Karpfen (Fig. 1) dargeſtellt ſehen. Hier ſind mir in der letzten Zeit einige Fälle bekannt geworden, in welchen bei der im Monat April ſtattgefundenen Abfiſchung der Winterteiche die Karpfen vor dem Einſetzen in die Abwachsteiche in ſehr kaltes Quellwaſſer gebracht wurden, wobei die Temperatur— differenz zwiſchen dem Teichwaſſer und dem Quellwaſſer etwa 10° C betrug. Die bei der Abfiſchung noch vollkommen tadellos befundenen Karpfen, welche eine geſunde und glatte Haut zeigten, ließen bereits am nächſten Tage an verſchiedenen Theilen des Körpers und der Floſſen zarte, milchglasartig getrübte Partien der Haut erkennen, an anderen Stellen war, wie die vorſtehende Abbildung zeigt, die Oberhaut in ganz unregelmäßiger Weiſe abgehoben und hatte ſich zu feinen, fadenähnlichen, unregelmäßig verlaufenden Strängen zuſammen— gerollt; die Haut machte den Eindruck, als ob ſie leicht zerkratzt worden wäre. An anderen Fig. 1. Stellen waren Fetzen der Oberhaut bereits abgefallen, ſo daß die Unterhaut bloß lag. Wenn man die Fiſche im Waſſer der Länge nach betrachtete, ſo zeigte die ganze Oberhaut einen leichten, trüben Schimmer. An allen dieſen veränderten Theilen der Oberhaut waren die Zellen ſtark gequollen, im Zerfall begriffen und zum größten Theile abgeſtorben, ſo daß ſie ſich theils einzeln, theils im Zuſammenhang mit anderen fetzenweiſe loslöſten. Dieſe Vorgänge ſteigerten ſich nun im Laufe der nächſten 12 Stunden in dem kalten 5° © betragenden Quell- waſſer ſo ſtark, daß der größere Theil der Oberhaut ſich direkt milchglasweiß trübte und in unregelmäßigen, großen Fetzen und Flecken ſich abhob, ſo daß ein unerfahrener Beobachter ohne Zweifel die Fiſche für verpilzt erklärt haben würde. Viele von den Fiſchen ſahen geradezu weiß aus. Dieſer ganze Prozeß des Abſterbens der Oberhautzellen ſpielte ſich im Verlaufe von 24 bis 36 Stunden ab. Es handelte ſich dabei um mehrere Zentner Karpfen, von welchen ein großer Theil ganz die gleichen Erſcheinungen zeigte. Wir hatten es hier ſonach mit einer typiſchen Erkrankung der Oberhaut durch plötzliche Temperaturabkühlung der Fiſche zu thun. Die Oberhaut, welche vorher auf etwa 14 bis 15° © erwärmt geweſen war, wurde nach dem Transport plötzlich auf 5° C in dem Quellwaſſer abgekühlt und die Folge dieſer plötzlichen Abkühlung war dann der direkte Zerfall der Oberhautzellen. Als dann die Fiſche wiederum in wärmeres Waſſer zurückgeſetzt wurden, verſchwanden bei den meiſten Exemplaren die Krankheitserſcheinungen, d. h. die abgeſtorbenen Theile der Ober— 244 haut wurden völlig abgeſtoßen und durch neu hinzuwachſende Theile geſunder Oberhaut wieder erſetzt. Ganz denſelben Effekt kann man nun erreichen, wenn man experimentell im Aquarium Karpfen aus warmem Waſſer plötzlich in ein anderes Aquarium mit kaltem, 10 bis 15° niedriger temperirtem Waſſer einſetzt. Auch dann macht man die Beobachtung, daß die Ober— hautzellen in einzelnen, unregelmäßig geſtalteten Partien ſich trüben, abſterben und ab- geſtoßen werden. In der biologischen Verſuchsſtation zu München find hierüber zur Zeit noch weitere Verſuche im Gange, über welche ſpäter berichtet werden wird. So günſtig, wie in dem vorher mitgetheiltem Falle verläuft nun die Erkältung der Oberhaut durchaus nicht immer. Es treten ſehr häufig, oder ſogar in den meiſten Fällen, weitere Komplikationen durch Infektion der Haut mit Saprolegnien hinzu. Das iſt ins⸗ beſondere der Fall, wenn derartig erkrankte Fiſche nicht ſofort in gutes Teichwaſſer zum Einſatz kommen, ſondern vielmehr in Hältern aufgehoben werden, z. B. bei Fiſchhändlern, wo die Fiſche dicht gedrängt ſtehen, ſich aneinander reiben und ſcheuern und zumeiſt auch noch von einem ſtarken Waſſerſtrom getroffen werden. Dann erfolgt keine Abheilung, ſondern im Gegentheil ein allgemeines Verpilzen der Oberhaut, an dem die Fiſche dann mehr oder minder ſchnell zu Grunde gehen. Und dieſe Fälle, welche ſich beſonders im Fiſchhandel ereignen, haben eine große, praktiſche Bedeutung, an welche man bisher, wie es ſcheint, noch kaum gedacht hat. So ereignet es ſich z. B., daß ein Fiſchzüchter ſeine Karpfen im Herbſte abfiſcht, dieſelben bei der Abfiſchung durchaus tadellos, namentlich frei von jeder Hauterkrankung findet. Die Fiſche zeigen, da das Teichwaſſer nicht ſelten ziemlich ſtark erwärmt iſt, häufig genug eine Körper- temperatur von 15 bis 18˙%% und kommen nun entweder ſchon in ſehr kaltes Transports waſſer in den Fäſſern, oder ſie kommen vor der Verſendung an den Händler in kaltes Quell— waſſer, oder aber ſie werden nach dem Verſandt von dem Händler in ſeine kalten Fiſchhälter eingeſetzt. Schon während des Transportes oder am nächſten Tage beginnt dann die Ober— haut der Fiſche ſich weißlich zu trüben; der Fiſchhändler erklärt die Trübung ſelbſtverſtändlich für eine Verpilzung, da er nicht in der Lage iſt, ſie richtig zu diagnoſtiziren und erhebt nun gegen den Züchter Erſatzanſprüche. Es kommt zum gerichtlichen Verfahren, bei welchem dann immer nur von Pilzflecken, Pilzerkrankungen ꝛc. die Rede iſt und in Folge deſſen häufig zu unrichtigen Entſcheidungen. Man wird daher dieſen Erkältungskrankheiten beim Karpfen, wie ſie ſich namentlich beim Transport der Fiſche oft ereignen, ſehr viel größere Auf— merkſamkeit ſchenken müſſen, als das bisher geſchehen iſt und dieſelben dadurch zu vermeiden haben, daß man beim Umſatz von Fiſchen aus einem Waſſer in ein anderes mit dem Thermo— meter in der Hand zuvor zu konſtatiren hat, wie hoch die Temperaturdifferenz ſich beläuft. Wenn dieſelbe mehr als 4 bis 5° 0 beträgt, jo hat man durch allmähliches Zuſchütten des einen Waſſers in das andere eine langſamere Abkühlung der Fiſche herbeizuführen, bevor ſie in das kalte Waſſer überſetzt werden. Dieſe Maßregeln ſind ganz beſonders ſtreng bei Zuchtfiſchen zu beachten, wie ſie ja auch bereits beim Ausſetzen von Salmonidenbrut in das freie Gewäſſer längſt zu den ſelbſt— verſtändlichen Vorausſetzungen richtiger Ausſatzmethoden gehören. Wenn man im Fiſch— handel auf dieſe Verhältniſſe weniger Rückſicht zu nehmen braucht, weil die Fiſche ja ſo wie ſo möglichſt raſch verkauft werden, ſo erſcheint es doch von Bedeutung, hierauf hinzuweiſen, ſchon um die ſehr häufig auftretenden Differenzen wegen angeblicher oder faktiſcher, aber ſcheinbar ohne erkennbaren Grund eingetretener Verpilzungen von Karpfen richtig zu beurtheilen. Es wird auch daran zu denken ſein, daß bei geringeren Graden von Erkältung, welche nicht mit einem ſchon äußerlich ſichtbaren Abſterben von Oberhautzellen verbunden ſind, jedenfalls die Neigung der Oberhaut zur Infektion mit Pilzen ſehr geſteigert werden wird. Aehnliche Erkrankungen, wie ſie beim Karpfen vorkommen, habe ich auch bei der Schleie und dem Forellenbarſch geſehen; inwieweit noch andere Fiſche davon betroffen werden, müſſen erſt ſpätere Verſuche ergeben. Daß der Karpfen von dieſen Erkältungen am meiſten zu leiden hat, liegt wohl auch mit daran, daß er als Warmwaſſerfiſch überhaupt in ſehr niedrig temperirtem Waſſer ſich weniger widerſtandsfähig zeigt. Vielleicht ſpielt auch die ver— ſchiedene Härte des Waſſers hierbei eine Rolle, worüber wir indeſſen noch nichts Näheres wiſſen. A 2 as EN 5 u & DE EA en > un ER 245 — Wenn für gewöhnlich durch Erkältung zunächſt die Oberhaut des Karpfen zu leiden hat, ſo kommt es indeſſen auch vor, wie ich bereits in dem vorhergehenden Artikel berichtet habe, daß auch die Lederhaut von der Erkältung betroffen wird, dabei abſtirbt und ſich in kleineren oder größeren, ſelbſt handgroßen Fetzen vom Körper ablöſt und in Lappen um denſelben herumhängt, ſo daß die Muskulatur frei zu Tage tritt. Einzelne ſolche tiefer Fig. 2. greifende und die Lederhaut betreffende Erkrankungen durch Erkältung ſind auch in dem oben mitgetheilten Falle wiederum vorgekommen, ſie waren mir aber ſchon in früherer Zeit be— kannt geworden. In der vorſtehenden Abbildung (Fig. 2) habe ich einen ſolchen Karpfen dargeſtellt, dem ein großer Theil ſeiner ganzen Haut abgefallen war. Dieſe Fälle ereignen ſich, wie es ſcheint, ſeltener, führen dann aber regelmäßig zum Tode der Fiſche, auch ohne daß Verpilzungen hinzuzutreten brauchen. (Fortſetzung folgt.) IV. Aeber die Entwicklung des im Narmſee neu eingeführten Jorellenbarſches. Unmittelbar am Wetterſteingebirge liegt als Reſt eines Gletſcherſtromes in einer Höhe von 886 Meter über dem Meeresſpiegel, umrahmt von dunklen Waldbergen, mit freier Ausſicht gegen Süden, der Barmſee. Die Temperatur ſeines Waſſers ſteigt, wenngleich reichlich vier Monate des Jahres Eis den Spiegel überdeckt, in warmen Spätſommern bis zu 25 Grad Celſius. Der Barmſee, welcher Jahrhunderte hindurch einen klöſterlichen Beſitz bildete, und als ſolcher ſich, wie urkundlich nachgewieſen iſt, ſchon frühzeitig einer gewiſſen fiſchereilichen Pflege erfreute, weiſt zur Zeit einen beſonderen Formenreichthum an Fiſchen nicht auf. Namentlich fehlten bisher alle Arten von Coregonen, überhaupt alle Salmoniden. Einzelne Cyprinier⸗ geſchlechter ſtarben in hiſtoriſcher Zeit aus. Dagegen beherbergt der unter normalen Verhält⸗ niſſen abflußfreie See noch Krebſe in reichlicher Menge. Vor einigen Jahren wechſelte der See ſeinen Beſitzer. Herr Bankier Auguſt Finck aus München erwarb dieſes landſchaftliche Kleinod und unternahm es, durch eine reiche und vielgeſtaltige Beſetzung des Gewäſſers, im Großen einen Verſuch zu machen, welche bisher fremde Fiſche mit Erfolg eingebürgert werden können. Selbſt eine Fiſchzuchtanſtalt wurde zu dieſem Zwecke an einem kleinen Quellwaſſerlaufe des Ufers mit viel Verſtändniß angelegt und benutzt. Unter Anderem wurden im Jahre 1898 durch Herrn Finck 191 zweijährige, von Herrn Dr. Schillinger im Gallerweiher bei Bernried gezogene Forellenbarſche ausgeſetzt. In den Jahren 1899 und 1900 wurden je Tauſend Jährlinge gleicher Herkunft zugeführt. Während 246 — ſich über anderweitige Verſuche noch nicht überall abſchließend urtheilen läßt, war dieſer Beſatz von ganz unerwartetem Erfolge begleitet. Bei einer Beſichtigung und Befiſchung des Sees in den ſonnigen letzten Tagen des Septembers 1900 fanden ſich Forellenbarſche an allen Rändern des wundervollen Sees in allen Größen vertheilt. In Menge waren namentlich kleinere Exemplare an Stegen, verſteckten Bäumen, Pfahlreſten und derartigen, Schatten bietenden Gelegenheiten, welche zur Bergung mit Vorliebe aufgeſucht werden, zu ſehen. Beim Laich⸗ geſchäfte wurden im Sommer die Fiſche mehrfach beobachtet. Der Neſtbau mit Jungbrut wird ſcharf bewacht und vertheidigt. Hiedurch wird die beträchtliche Vermehrung des Forellen⸗ barſches erklärlich, der nach in verſchiedenen Teichen gemachten Erfahrungen durch andere Raub⸗ fiſche ſehr gefährdet wird, da deſſen Rückenfloſſe nicht ein ſo gefährliches Trutzmittel, wie bei unſerem einheimiſchen Flußbarſche bildet. Die größeren Fiſche zeigten ſich an den warmen Tagen meiſt paarweiſe und zogen in einem anſcheinend begrenzten Gebiete geſchäftig hin und her, zeitweilig nach größeren Inſekten haſchend. Die reichliche Fortpflanzung und das treffliche Gedeihen des Forellenbarſches im Barmſee lehrt, daß ſich dieſer Fiſch vorzüglich zur Einbürgerung in unſeren ſubalpinen Seen eignet. Es iſt ja richtig, daß der Jährling und der zweijährige Fiſch an den ſeichten Uferſchlupfwinkeln leicht mit der Wurmangel zu fangen iſt. Der erwachſene Fiſch entzieht ſich den Nachſtellungen jedoch viel beſſer und erſetzt alle Verluſte durch die erwähnte ſorgfältige Ueberwachung der zahlreichen Brut. Bei der Ausdehnung größerer Seen (des Starnberger-, Ammer⸗, Chiemſees 2c.) iſt natur⸗ gemäß eine der Fläche des Barmſees und deſſen jüngſter Beſetzung voll entſprechende, gleich große Zuführung eines neuen Fiſches nicht durchzuführen. Der einzelne Fiſch entzieht ſich in den großen Gewäſſern auch viel mehr der Beobachtung. Es klingt daher etwas merkwürdig, wenn ſich Leute dahin äußern, daß die bisherigen Forellenbarſchbeſetzungen in unſeren größeren Seen zu keinen befriedigenden Reſultaten geführt haben. Auch von jenen Mönchen, welche vor etwa drei Jahrhunderten den Amaul von der Donau in den Ammerſee verpflanzt haben, wird keiner erlebt haben, daß dieſer Fiſch in Menge im ganzen See verbreitet war, und dennoch bildet derſelbe heute dort den geſchätzteſten Handelsfiſch, der an Güte des Fleiſches ſeinen nordiſchen Bruder entſchieden überragt. Auch beim Forellenbarſch mag noch eine Reihe von Jahrzehnten vergehen, bis derſelbe in den größeren Seen eine wirthſchaftliche Bedeutung erlangt. Uns genügt die bei der Be⸗ ſetzung kleinerer Seen gewonnene Ueberzeugung, daß dem werthvollen Fremdlinge unſere heimiſchen Verhältniſſe ſehr behagen. Wir ſchätzen dieſen neu eingeführten Barſch um ſo mehr, als er ſeine Nahrung vielfach einem Thiergebiete entnimmt, welches andere Edelfiſche wenig ver⸗ werthen. Namentlich find es die in unſeren Gewäſſern oft in ungeheuerer Menge verbreiteten Larven von Lurchen, welche aller Fiſchbrut in hohem Maße ſchädlich ſind. Unter der Nach⸗ kommenſchaft der Fröſche räumt der Forellenbarſch ganz gehörig auf, welche Eigenthümlichkeit beſonders auch das Wohlgefallen des Teichwirthes erregt. Herr Bankier Finck hat ſich jedenfalls große Verdienſte um die bayeriſche Fiſcherei dadurch erworben, daß er eine Gelegenheit ſchuf, woſelbſt ſich das Gedeihen des Forellenbarſches in freier Natur beobachten läßt, und der bisher in Teichen fortgepflanzte Fiſch, in Freiheit ge⸗ boren und aufgewachſen, in kräftiger und urwüchſiger Entwicklung das werthvollſte Material zur weiteren Beſetzung freier Gewäſſer darbieten wird. TR. II V. Eine zeitgemäße Betrachtung. Von Gg. Meirner- Pforzheim. Wenn der Sportsfiſcher im Sommer einmal auf vierzehn Tage oder drei Wochen den Berufsrock auszieht, ſeine Angelruthe einpackt und dann auf Schuſters Rappen oder mit dem ſchnaubenden Dampfroß durch die Lande zieht, da oder dort fröhliche Einkehr haltend, um mit lieben Freunden zu plaudern oder ſeine Angel nach der munteren Forelle auszuwerfen, dann geht ihm erſt das Herz recht auf, wenn er den größeren Flußthälern, wo der Verkehr fluthet, den Rücken wendet und in die lieblichen Seitenthäler eindringt, wo die moderne Kultur erſt nach und nach ihren Einzug hält. Denn, wie er den Salonmenſchen haßt mit ſeinem ? Deen 247 pomadigen Aeußern, ſeinen blafirten, inhaltsloſen, abgeſchmackten Redensarten, jo ift ihm auch in tiefſter Seele zuwider der Fluß mit ſeiner glatten Oberfläche, auf der langſam ein voll⸗ beladener Schleppkahn oder ein endloſes Floß hinuntergleitet, mit den wohlbefeſtigten Ufern, die meilenweit kein Strauch, kein Buſch, kein Baum ſchmückt, und mit einem Waſſer endlich, das den größten Theil des Jahres hindurch mit Lehmbrühe eine große Aehnlichkeit hal. Wo aber ein rauſchender Gebirgsbach zwiſchen tannenbewachſenen Hängen über zerklüfteten Felſen ſich ſeinen Weg bahnt, wo ein kleines Flüßchen ſich durch blumige Wieſen beſcheiden dahin⸗ ſchlängelt und ſtundenlang ſchattige Erlen, ſchlanke Pappeln und ſilbergraue Weiden ſeine Ufer begrenzen und dem Thale einen unbeſchreiblichen Reiz verleihen, da weitet ſich ihm die Bruſt, da möchte er wohnen und ſeine freien Stunden am murmelnden Waſſer verbringen. Dankbar ſegnet er das Andenken früherer Geſchlechter, die helfend der Natur unter die Arme griffen und, wo ſie an den Bächen eine Lücke gelaſſen, dieſelbe durch Anpflanzen von Weiden und Erlen ausfüllten. Freilich in den Augen unſerer modernen Flußbaumeiſter waren dieſe Männer, die die Flußufer derartig bepflanzten zum Schutz ihrer Wieſen und unbewußt der Fiſcherei und der landſchaftlichen Schönheit der Gegend einen Dienſt leiſteten, Dummköpfe ganz gewöhnlicher Art. War es doch dem Fortſchritt unſerer Zeit vorbehalten, herauszufinden, daß mit Weiden und anderem Buſchwerk beſtandene Ufer mehr dem Zerſtörungswerk des Waſſers ausgeſetzt ſind, als glatte mit Steinen oder Faſchinen bewehrte. Denn, wo eine Weide ihr Wurzelwerk in's Erdreich treibt, da wäſcht nach und nach das Waſſer die Erde los, die von den Wurzeln gelockert iſt, unterhöhlt das Ufer und endlich bricht durch die Schwere des Buſches oder Baumes veranlaßt, der ganze Klumpen mit ſammt dem Baume herein. Oder der an— geſchwollene Bach wühlt hinter dem Buſchwerk Löcher heraus, reißt die ganze Anpflanzung weg und nimmt ſie mit ſich fort oder bildet ſich dahinter ein neues Bett. Das alles iſt höchſt gefährlich, darum fort mit Weiden und Erlen. Und den Fiſchern, die darüber murren, gewährt man eine ſtaatliche Unterſtützung der Fiſcherei, aber der Buchſtabe des Geſetzes iſt erfüllt und die Flußſchau hat triumphirt. Da begehe ich nun ſchon ſeit fünfzehn Jahren in den Ferien die Ufer der Jagſt bei Krautheim und Gommersdorf (Baden) und je älter ich werde, deſto weniger will mir die Logik in den Kopf, mit der der Kampf ſtaatlicherſeits gegen die zerſtörende Kraft des Waſſers geführt wird. Da iſt bei Krautheim ein langer, ſehr tiefer und über 20 m breiter Mühl⸗ kanal, deſſen Ufer mit uralten Weidenbäumen beſtanden waren und Domänengut ſind. Das Waſſer fließt ſehr langſam und ſtill dahin und es konnte ſich Niemand erinnern, daß an den bewachſenen Ufern je nennenswerthe Stücke weggeriſſen worden wären, dagegen wußte Jeder⸗ mann, daß ſie unterhöhlt waren und unter dem Wurzelwerk alle Arten von Fiſchen, namentlich auch Hechte, vorzügliche Unterſtände und Laichplätze hatten. Nun kam man an maßgebender Stelle auf den Gedanken, daß dieſe hohlen Ufer gefährlich ſeien und mit Aufwand großer Koſten verſchwanden die Weidenbäume, die Zierde des Thales, die Ufer wurden mit Faſchinen und Steinen gegen das Flußbett abgeböſcht, die Fiſche vertrieben und das Fiſchen mit Netz oder Reuſe oder Aalſchnur in Folge des Aſtwerkes der Faſchinen unmöglich gemacht. Einen weniger modernen Eindruck macht der Jagſtfluß noch bei Gommersdorf. Ich freue mich jedesmal, wenn ich an einem Kinde noch etwas Natürlichkeit ſehe, die die Dreſſur noch übrig gelaſſen hat, und ſo geht mir's auch mit meiner alten Bekannten, der Jagſt. Da iſt noch mancher mächtige Weiden⸗ oder Erlenbuſch, der weit in's Waſſer hinaushängt und es beſchattet. Macht da der Angler, der die Ufer begeht, einen Augenblick an einem heißen Sommernachmittag Halt und hat die Geduld, ein wenig zu beobachten, ſo wird er bald merken, daß eine merkwürdige Geſellſchaft da drunter hauſt. Da ſieht er von Zeit zu Zeit die ſchwülſtigen, weißen Lippen einer Barbe ein wenig unter einer Wurzel hervorkommen, oder eine andere langſam und gemächlich eine Inſpektionsreiſe um den Buſch herum machen, oder wenn er ſich langgeſtreckt auf den Bauch legt und ſein Geſicht beſchattet, ſieht er etwa 1½ Fuß unter dem Waſſerſpiegel eine Schaar Schuppfiſche (Aitel) ruhig daſtehen und verwundert den Neugierigen anglotzen, oder eine Heerde Rothaugen verläßt ihr Verſteck und kehrt ſchleunigſt wieder zurück, wenn ſie den Beobachter merkt. Glaubt er aber, hier eine gute Beute zu machen, und läßt den Köder an dem Buſche einſinken, ſo irrt er. Sie Alle, die da Sieſta halten, geſchützt vor den heißen Sonnenſtrahlen und dem Netze des Fiſchers, haben jetzt keinen Hunger; erſt wenn die Abendſchatten auf dem Waſſer lagern, verlaffen ſie ihr Verſteck und ſuchen Nahrung, und jetzt winkt dem Fiſcher Erfolg. Wenn nun nach einem Jahre mich das Dampfroß wieder der Heimath zuführt und ich die alten Fiſchgründe und meine Bekannten vom vorigen Jahr aufſuche, dann iſt der ſchöne Weidenbuſch weg. Er iſt abgehauen und liegt im Waſſer, was mir allerdings gerade auch nicht unerwünſcht iſt; denn jetzt flüchtet auch die Jungbrut in das ſchützende Aſtwerk vor dem räuberiſchen Hecht und die Alten finden eine prächtige Stätte, den Laich da anzuheften. Aber das Auge vermißt etwas und blickt traurig auf die öde Stelle. Und ſo fällt jedes Jahr einer nach dem andern von den alten Geſellen, und frage ich warum, ſo bekomme ich immer die Antwort: Die Flußſchau hat ihn weggeſprochen. Und dann kommen die Bauern dem Befehl nach, aber aus dem Waſſer ziehen mögen ſie den ſtörriſchen Alten nicht und das hat noch ſein Gutes. Und ein weiteres Glück iſt, daß die Wurzeln wenigſtens im Boden bleiben und nach und nach wieder neue Schößlinge treiben. Aber die alten Fiſchſtände werden doch ruinirt und wenn ein gewaltiger Rückgang von Hechten und Barſchen eingetreten iſt, ſo iſt nach dem übereinſtimmenden Urtheil aller erfahrenen Fiſcher nur die Uferkorrektion Schuld daran. Und bei dieſen Korrektionen fällt mir jedes Jahr von Neuem auf, wie an den Stellen, die mit Gebüſch bewachſen ſind, ſoweit ich mich erinnere, kein nennenswerther Schaden vom Waſſer angerichtet worden iſt. Und wenn man 15 Jahre lang die Ufer begeht, kennt man dieſelben doch jedenfalls genau. Dagegen hat ſich da oder dort die Richtung der Strömung geändert und irgend eine neue unbewachſene Stelle an einer Wieſe in Angriff genommen und jedes Jahr fällt ein Stück davon zum Opfer. Da iſt es nun komiſch, zu ſehen, wie die Eigenthümer den Kampf mit dem Element führen. Immer wieder werden ein oder mehrere Wagen ſchwere Feldſteine hingeführt und an der gefährdeten Stelle in's Waſſer geſchüttet bis das Ufer abgeböſcht iſt. Und jedes Hochwaſſer nimmt dieſe Steine wieder mit. Wenn's Einer etwas beſſer machen und ſich Zeit nehmen will, dann legt er eine Faſchine ein, das hilft dann eher. Aber Weiden einſtecken, nein, beileibe nicht! Es wäre auch Unſinn, wenn dieſelben an anderen Stellen ja weggehauen werden müſſen. Und doch reden dieſe Stellen, die ſchon ſo lange dem Waſſer trotzen, eine eindringliche Sprache, und doch haben unſere Vorfahren gefährdete Stellen ſtets mit Weiden angepflanzt, und doch macht man's heute noch ſo, wo kein Geſetz ſich darein miſcht, wo ein Privatmann einen Teich anlegt oder einen Damm baut ꝛc. Wahrhaftig, Diejenigen, die das nicht ſehen, müſſen mit Blindheit geſchlagen ſein oder nicht ſehen wollen. Eine ſpätere Generation wird aber einmal ebenſo ſcharf urtheilen über die Zerſtörungswuth unſerer heutigen Flußſchau, wie dieſe den Stab gebrochen hat über die bewährte Praxis unſerer Vorfahren. ® VI. Internationale Jiſchereiausſtellung und Internationaler Kongreß für Jiſcherei und Jiſchzucht zu St. Petersburg 1902. Unter dem Protektorate Sr. Kaiſerl. Hoheit des Großfürſten Sergij Alexandrowitſch wird die Kaiſerliche ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchereiund Fiſchzucht im Februar und März 1902 zu St. Petersburg eine „Internationale Fiſchereiausſtellung in Verbindung mit einem Inter⸗ nationalen Kongreſſe für Fiſcherei und Fiſchzucht“ veranſtalten, wie wir bereits in Nr. 3 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ mitgetheilt haben. Die Ausſtellung, an der ruſſiſche, wie auch ausländiſche Exponenten ſich betheiligen können, bezweckt: a) die gegenwärtige Lage der See⸗ und Süßwaſſerfiſcherei, ſowie aller übrigen Waſſergewerbe klar zu legen; b) Produzenten und Konſumenten die verſchiedenen Produkte des Fiſchereigewerbes und Methoden ihrer Zubereitung und Aufbewahrung für die Dauer (Konſerven) zu zeigen; c) die Beſucher mit der allmählichen Entwicklung, den Zielen und dem gegenwärtigen Zuſtand der künſtlichen Fiſchzucht, der Teichwirthſchaft und der ſportmäßigen Fiſcherei und Fiſchzucht vertraut zu machen; d) die Beſucher mit den im Intereſſe des Fiſchereigewerbes ausgeführten wiſſenſchaftlichen Unterſuchungen bekannt zu machen. Die Organiſation und Leitung der Ausſtellung wird dem Ausſtellungscomité anvertraut, welches unter dem Vorſitz Sr. Excellenz des wirkl. Staatsrathes Herrn Dr. Oskar von Grimm aus 249 der Verwaltung der Geſellſchaft mit Einladung von Geſellſchaftsmitgliedern und, wenn nöthig, auch anderweitiger Perſonen beſteht. Die zum Baue und Unterhalte der Ausſtellung nöthigen Mittel beſtehen aus: a) den dazu aſſignirten Summen der Geſellſchaft; b) den Subſidien von Krone, Geſellſchaften und Privaten; c) der Zahlung für den Beſuch der Ausſtellung; d) der Platzmiethe für die Ex— ponate; e) der aus dem Verkaufe des Kataloges gelöſten Summen; k) den Prozenten von den durch die Ausſteller verkauften Gegenſtänden, ſowie ſonſtigen zufälligen Einnahmen. Zwecks Werthſchätzung der ausgeſtellten Gegenſtände und Belohnung der Ausſteller wird aus den Vorſtänden der ruſſiſchen und ausländiſchen Abtheilungen eine Expertenkommiſſion gebildet, außerdem werden durch den Präſes der Expertenkommiſſion noch Repräſentanten anderer Geſellſchaften, Mitglieder der eigenen, ſowie ihr nicht angehörende Spezialiſten ein- geladen. Die Expertenkommiſſion beſtimmt Belohnungen, beſtehend aus: Ehrendiplomen (bhöchſter Preis), goldenen (Vermeil-), ſilbernen und bronzenen Medaillen und Belobigungsſchreiben. Außerdem können Geldprämien gegeben werden. Während der Ausſtellung wird ein Internationaler Kongreß für Fiſcherei und Fiſchzucht ein⸗ berufen, welcher in der Zeit von 4.17. bis 9./2 2. März unter dem Präſidium Sr. Excellenz des Herrn Staatsſekretärs W. Weſchniakoff ſtattfinden wird. Die Organiſation des Kongreſſes iſt Sache des Organiſationscomités des Kongreſſes, dieſes ſetzt die Verwaltung aus der Zahl der Geſellſchafts— mitglieder und bekannter ruſſiſcher und ausländiſcher Spezialiſten zuſammen. Der Berathung des Kongreſſes unterliegen Fragen über Fiſcherei und Fiſchzucht von vorzugsweiſe allgemeiner inter- nationaler Bedeutung. Die Intereſſen des ruſſiſchen Fiſchereigewerbes ſind Gegenſtand der Arbeit einer beſonderen Abtheilung. Die Ausgaben für die Organiſation des Kongreſſes und den Druck ſeiner Protokolle werden gedeckt: a) durch dafür aus den Geſellſchaftsmitteln angewieſenen Summen; b) durch Krons⸗ und ſonſtige Subſidien; c) durch Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder des Kongreſſes erhalten die Protokolle und ſonſtigen Druckſachen des Kongreſſes koſtenlos und haben das Recht des freien Beſuches der Ausſtellung. Auf Grundlage vorliegenden Reglements werden ausgearbeitet: a) ein eingehendes Programm der Ausſtellung; b) die Regeln für die Ausſtellung; c) die Regeln für die Expertiſe; d) das Programm und die Regeln für den Kongreß. Das ausführliche Programm der Ausſtellung, welche 54 Gruppen umfaßt, iſt bereits zur Verſendung gelangt und kann mitſammt den Regeln der Ausſtellung von dem Ausſtellungs⸗ comité in St. Petersburg, Große Konjuſchennaja 13.52 bezogen werden. Die 54 Gruppen find in neun Abtheilungen eingetheilt und zwar: I. Abth.: Objekte des Fiſchereigewerbes. II. Abth.: Fiſchzucht in Süß⸗ und Salzwaſſer. III. Abth.: Geräthe und Arten des Fanges von Fiſchen und anderen Waſſerthieren und Waſſerpflanzen in Süß- und Salzwaſſer. IV. Abth.: Produkte des Fiſchfanges, ihre Verarbeitung und die Mittel ſie aufzubewahren. V. Abth.: Anlage und Einrichtung fiſchgewerblicher Anſtalten. VI. Abth.: Fiſchfang in Fluß und Meer als Sport. VII. Abth.: Aquarien und ihr Beſatz. VIII. Abth.: Wiſſenſchaftlich⸗gewerbliche Unter⸗ ſuchungen, wiſſenſchaftlich-gewerbliche und fiſcherei-gewerbliche Literatur. IX. Abth.: Sozial⸗ ökonomie. Das Leben der Fiſcher und Maßnahmen zu deſſen Beſſerung. — Die Anmeldung zur Ausſtellung iſt bis zum 1. November 1901 an das Comité der Internationalen Fiſcherei⸗ gewerbe⸗Ausſtellung 1902 zu St. Petersburg, Große Konjuſchennaja 13.52 zu richten. VII. Vermiſchte Mittheilungen. Internationale Fiſchereikonferenz in Chriſtiania. Die zweite internationale Fiſcherei⸗ konferenz hat ſeit Montag, den 6. Mai, in Chriſtiania ihre Berathungen gepflogen. Vertreten waren die Länder Schweden⸗Norwegen, Dänemark, Deutſchland, Rußland, Holland und England. Die feierliche Eröffnung der Kongreßverhandlungen erfolgte durch den Miniſterpräſidenten Steen, der die Delegirten der verſchiedenen Staaten im Feſtſaale der Univerſität mit einer in deutſcher Sprache gehaltenen Begrüßungsrede empfing. Der Regierungschef wies hierbei u. A. auf die bedeutſame kulturelle Seite hin, welche das in Ausſicht genommene gemeinſame Vorgehen der internationalen Länder auf wiſſenſchaftlichem und praktiſchem Gebiete einſchließe, und gedachte ſchließlich der langjährigen Beſtrebungen, mit denen man in Norwegen die vielgeſtaltigen Auf- 250 — —— — gaben der Meeres forſchung zu fördern geſucht habe. — Nach dem Miniſterpräſidenten nahm der deutſche Vertreter, Geh. Rath Dr. Herwig, das Wort, um den norwegiſchen Behörden für die gaſtfreundliche Aufnahme des Kongreſſes zu danken. Dr. Herwig betonte demnächſt die eminente Bedeutung der internationalen Hochſeeforſchung vom ökonomiſchen Standpunkte aus und gab ſeiner lebhaften Befriedigung Ausdruck, daß der deutſche Reichstag durch freigebig bemeſſene Mittel die Möglichkeit geboten habe, daß die wichtigen Beſtrebungen der hydrographiſch⸗ biologiſchen Wiſſenſchaft künftighin auch von Seiten der deutſchen Forſcher mit thatkräftiger Antheilnahme gefördert werden können. Als Vertreter der übrigen Länder ſprachen noch der irländiſche Delegirte Prof. D'Arcey Thompſon und der Ruſſe Dr. Knipowitſch. Nach Schluß der offiziellen Empfangsfeier, zu welcher außer dem vollzählig verſammelten Miniſterium die akademiſchen und kommunalen Behörden ihre Vertreter entſandt hatten, erfolgte die Konſtituirung des Kongreſſes, bei welcher Gelegenheit Fridjof Nanſen zum Vorſitzenden gewählt wurde. Die Aufgabe des Kongreſſes iſt eine doppelte. Schon anläßlich der im Jahre 1899 in Stockholm abgehaltenen Berathungen wurde feſtgelegt, daß die wiſſenſchaftlich-biologiſchen Arbeiten neben den vorwiegend praktiſchen, d. h. auf die Hebung des Hochſeefiſchereiweſens hinzielenden Be⸗ ſtrebungen unabhängig von einander zu behandeln ſeien. Auf dem Stockholmer Kongreſſe war ferner beſchloſſen worden, daß die Grundlage der anzuſtellenden Meeresforſchungen zwar eine gemeinſame für alle Vertragsländer ſein ſolle, wie denn auch die Geſammtkoſten des internationalen Unternehmens aus gemeinſamen, nach der finanziellen Tragkraft der einzelnen Länder graduirten Zuſchüſſen beſtritten werden ſollten; trotzdem hielt man es für zweckentſprechend, jedem betheiligten Lande einen näher beſtimmten Meerestheil im Bereich des nordatlantiſchen Oceans behufs ſpezieller Unterſuchung zuzuweiſen. Das Deutſche Reich, ebenſo die Niederlande und Dänemark erhielten ſolchergeſtalt gewiſſe Gebiete der Nordſee und der daran grenzenden atlantiſchen Meerestheile überwieſen, während Norwegen ſich für das nördlich von Island ausgedehnte Gebiet des at— lantiſchen Oceans beſtimmte. In Norwegen, wo man die ganze Angelegenheit von Anfang an mit außerordentlichem Intereſſe gefördert hat, wurde auf Grund der Stockholmer Beſchlüſſe ſchon im Vorjahre eine einleitende Exkurſion nach dem ausgewählten Hochſeerevier an Bord des neugebauten Fiſchdampfers „Michael Sars“ zu Stande gebracht, deren Koſten vom Storthing in munifizenter Weiſe bereit geſtellt worden waren. Inzwiſchen haben ſich die Regierungen bezw. Parlamente in allen übrigen Kongreßländern zur Bewilligung der erforderlichen Koſten— aufwendungen entſchloſſen, jo daß es der dießjährigen Chriſtianiger Konferenz im Weſentlichen oblag, für die Art und Weiſe des geplanten Zuſammengehens der verſchiedenen Landesſektionen eine geeignete Baſis zu gewinnen. Schon auf dem Stockholmer Tage war der Gedanke aus— geſprochen, daß eine internationale biologiſch-hydrographiſche Centralſtation den natürlichſten Sammelpunkt für die Unterſuchungen der einzelnen Landesgruppen darſtellen würde, insbeſondere ſoweit es ſich um die Erprobung und Verwerthung der gewonnenen Wahrnehmungen im Dienſte der praktiſchen Hochſeefiſcherei handeln würde. Die Einrichtung einer derartigen Centralſtation bildete dementſprechend denjenigen Gegenſtand, um welchen ſich das Hauptintereſſe der jetzigen Konferenzverhandlungen drehte. Die norwegiſche Regierung hat der Konferenz den Antrag unter- breitet, daß als Sitz der gemeinſamen hydrographiſchen Station die Hauptſtadt Chriſtiania aus⸗ erſehen werden möge. Es iſt zu dieſem Behuf bereits ein Extrabeitrag vom Storthing in Höhe von 5000 Kronen zur Verfügung geſtellt worden, ebenſo ſchlug die Regierung als allfallſigen Leiter der internationalen Anſtalt den Polarforſcher Prof. Nanſen vor. Die Konferenz machte ſich auf Vorſchlag mehrerer Delegirten, darunter auch des deutſchen Vertreters Dr. Herwig, darüber ſchlüſſig, daß die Entſcheidung über die definitive Anlage der hydrographiſchen Station bis zum Schluſſe der Konferenzverhandlungen ausgeſetzt werden ſollte und hat ſich dann dahin entſchieden, die Frage weiteren diplomatiſchen Verhandlungen zu überlaſſen. Doch ſtellte die Konferenz anheim, ein Centralinſtitut in Kopenhagen zu begründen, zu deſſen Generalſekretär Herr Dr. Hoek, der Direktor der biologiſchen Station in Helder vorgeſchlagen wurde, ſowie ein internationales Laboratorium für biologiſch-hydrographiſche Forſchungen in Chriſtiania unter Leitung von Profeſſor Nanſen zu ſchaffen. Die Berathungen während der erſten beiden Kongreßtage wurden durch die Spezialdiskuſſionen der hydrographiſchen, ichthyologiſchen und biologiſchen Sektionen ausgefüllt. Nach Abſchluß jener vorbereitenden Arbeiten wurden mehrere Plenarverhandlungen abgehalten, auf denen alsdann außer der vorerwähnten Kardinalfrage ein- ** Bl gehende Berichte über die geplante Forſchungsarbeit der nach dem atlantiſchen Ocean zu ent- ſendenden Hochſee⸗Fiſchdampfer, den gegenwärtigen Stand der Planktonunterſuchungen und die neueſten Beobachtungen über die Lebensweiſe gewiſſer Hochſeefiſche im Jugendſtadium von den auserſehenen Referenten der einzelnen Länder erſtattet wurden. Der engliſche Fiſchfang in 1900. Die offiziellen Ziffern über die in England und Wales im Vorjahre gelandeten Fiſche werden jetzt bekannt. Darnach wird die Geſammtmenge auf 8 600 000 Zentner geſchätzt, worin jedoch Schalthiere nicht eingeſchloſſen ſind. Schellfiſche wurden 2487000 Ztr., Heringe dagegen 2425000 Ztr. gelandet, d. h. mit anderen Worten: Schellfiſche und Heringe ſtellen 57 Prozent der obigen Menge dar. Was indeſſen den Werth der letzten beiden Gattungen anbetrifft, ſo wurde derſelbe für Schellfiſche auf 696,000 Pfd. Sterl., für Heringe auf 934,000 Pfd. Sterl. beziehungsweiſe zuſammen auf 2 630,000 Pfd. Sterl. (1 Pfd. Sterl. — 20.40 Mk.) berechnet, gegenüber dem Totalwerth von 6 610,000 Pfd. Sterl. Anderſeits repräſentirt der Werth der gelandeten 75 000 Ztr. Seezungen 567,000 Pfd. Sterl., derjenige der 67000 Ztr. Steinbutten aber nur 253,000 Pfd. Sterl. Scholle nimmt einen Mittelplatz ein. Die dießbezügliche Quantität (753,000 Ztr.) wird mit 909,000 Pfd. Sterl. bewerthet; Kabeljau, von dem 589 000 Ztr. gelandet wurden, wird auf 432,000 Pfd. Sterl. geſchätzt; Makrele 321000 Ztr., auf 253,000 Pfd. Sterl. Schellſiſch iſt von 2 646 000 Ztr. in 1899 auf 2487000 Ztr. in 1900 zurückgegangen, indeſſen iſt der reſp. Werth von 1 643,000 Pfd. Sterl. auf 1 “696,000 Pfd. Sterl. geſtiegen. Hering hat ſowohl an Werth wie auch an gelandeter Menge einen Zuwachs zu verzeichnen. Letztere iſt von 2 239 000 Ztr. in 1899 auf 2425000 Ztr. geſtiegen; jo auch der Werth von 799,000 Pfd. Sterl. in 1899 auf 934,000 Pfd. Sterl. in 1900. Thatſache iſt auch, daß beides: gelandete Menge und erzielter Verkaufspreis, ſeit dem Beginn der Fiſchfang— Statiſtik in England (1885) unerreicht daſtehen. Die gelandete Scholle pro 1900 kommt der Menge vom Vorjahre merkwürdigerweiſe ſehr nahe; erſtere beträgt nämlich 752 500, letztere 752 400 Ztr. Der Werth dagegen fiel von 923,000 Pfd. Sterl. (1899) auf 909,000 Pfd. Sterl. in 1900. Kabeljau hat eine Zunahme an Werth ſowohl als auch an gelandeter Menge zu verzeichnen. Erſterer ſtieg von 413,000 Pfd. Sterl. in 1899 auf 432,000 Pfd. Sterl. in 1900; die Quantität von 565 000 Ztr. in 1899 auf 589 000 Ztr. in 1900. Meer- hecht iſt ſowohl an Menge wie auch an Werth geſtiegen. Während nämlich in 1899 228 000 Ztr., in 1900 dagegen 232 000 Ztr. gelandet wurden, ſtieg auch der Werth von 159,000 Pfd. Sterl. auf 184,000 Pfd. Sterl. im reſp. nachfolgenden Berichtsjahr. Makrele iſt indeſſen ſowohl bezüglich Quantität als auch an erzieltem Verkaufspreiſe zurückgegangen: Landung in 1899 449 000 Ztr. gegen 321000 Ztr. in 1900; Werth 264,000 Pfd. Sterl. in 1899, 253,000 Pfd. Sterl. in 1900. Mit Bezug auf theuere Waare iſt zu konſtattren, daß Seezunge leicht zurückgegangen iſt. So betrug die Landung in 1899 79000 Ztr., in 1900 dagegen nur 75 000 Ztr.; der Werth war 1899 569,500 Pfd. Sterl., gegenüber 567,500 in 1900. Auch Steinbutte iſt weniger gelandet worden: gelandete Quantität in 1899 65 400 Ztr., in 1900 60 700 Ztr.; Werth in 1899 260,000 Pfd. Sterl., in 1900. 253,000 Pfd. Sterl. — Der Bericht zeigt, insgeſammt betrachtet, daß die gelandeten Mengen leicht zurückgegangen, der erzielte Verkaufspreis im Vergleiche zum Vorjahre dagegen be= deutend geſtiegen iſt. (Maxim. Clauß⸗ London.) Preisausſchreiben betreffs Reinhaltung der Gewäſſer. Der Verein Deutſcher Gerber hat nach Mittheilung des Patent- und techniſchen Bureaus Richard Lüders in Görlitz die Aufgabe geſtellt: „Wie können am einfachſten und wirkſamſten die Gerbereiabwäſſer unſchädlich gemacht und geklärt werden, fo daß fie bei Einführung in die öffentlichen Bäche und Fluß⸗ läufe den Anforderungen der Behörden entſprechen?“ Die erforderlichen Zeichnungen mit Be— ſchreibung und Angaben der Bau- und Betriebskoſten find beizufügen. Es find drei Preiſe feſtgeſetzt: 1000, 600 und 400 Mk.; Preisrichter find u. A. die Profeſſoren Rubner (Berlin), Gaffly (Gießen) und Flügge (Breslau). Ein Fiſchereimuſeum ſoll in Finkenwärder gegründet werden. Man will in erſter Linie Modelle von Fiſchereifahrzeugen, von dem alten halbgedeckten Ewer an, Fiichereigeräth- ſchaften, Fiſcherkleidung, dann aber auch die Ergebniſſe der Fiſcherei und ſonſtiges, auf Fiſcherei und Fiſchhandel Bezügliches ſammeln. Ein Arbeitsausſchuß, beſtehend aus den Herren 252 nn Apotheker Beckmann, Diſtriktsarzt Dr. Homann, Schullehrer Bargheer und Schiffsbaumeiſter J. C. Wriede, wurde gewählt. Die Eröffnung ſoll im Juni 1902 ſtattfinden. Fiſchereiverſammlung in Halle. Die während der Ausſtellung der Deutſchen Land⸗ wirthſchaftsgeſellſchaft ſtattfindende Fiſchereiausſtellung wird gut beſchickt werden. Für den 16. Juni, Nachmittags 4 Uhr, iſt, wie alljährlich, ſo auch heuer wieder, eine Fiſcherei⸗ verſammlung vorgeſehen, auf welcher nach Erſtattung des Ausſtellungsberichtes durch die Herren Direktor Haack und Dr. Kluge, die Herren Lucas und Kegel über die Fiſchereiverhältniſſe in Sachſen und Herr Dr. Schillinger über die Bewirthſchaftung der Saale ſprechen werden. Das Verſchwinden der Bitterlinge und Krebſe. Während es noch vor etwa 20 Jahren in den Gewäſſern von Kottbus überall Bitterlinge, oft in großer Zahl gab, ſind dieſe Fiſche, wie Dr. O. Schulze in „Natur und Haus“ berichtet, jetzt völlig verſchwunden. Nach O. Schulze fällt ihr Verſchwinden zeitlich zuſammen mit dem Verſchwinden der Krebſe. Dieſes wird nun auf das Auftreten der Krebspeſt zurückgeführt, von einer Bitterlingspeſt aber wurde nichts gehört. Und doch muß man wohl eine gleiche Urſache für das Verſchwinden beider Thier- arten annehmen. Da ſcheint es nicht ganz zufällig zu fein, daß Bitterlinge und Krebſe an⸗ fingen auszuſterben, als in der dortigen Gegend, die eine ſtarke Textilinduſtrie hat und ſomit auch viele Färbereien, angefangen wurde, die Wolle hauptſächlich mit Anilinfarben, anſtatt wie früher mit Blauholz, Rothholz u. ſ. w., zu färben. Den Anilinfarben ſelbſt dürfte dabei nicht die Hauptſchuld beizumeſſen ſein, wohl aber den Mineralſäuren, die in großer Menge gebraucht und dann in die Flußläufe gelaſſen wurden. Das ſäurehaltige Waſſer ſcheint nun ſchädigend auf beide Thierarten eingewirkt zu haben, ſo daß ſie geſchwächt wurden. Der Krebs ſcheint dann in ſeinem geſchwächten, kränklichen Organismus einen günſtigen Nährboden für Mikroorganismen geboten zu haben, die ſicher ſchon vorher da waren, aber dem kräftigen Thiere nichts anhaben konnten. Woran die Bitterlinge zu Grunde gegangen ſind, darüber ſind noch keine Unterſuchungen angeſtellt worden. Allerdings iſt es etwas ſeltſam, daß nur dieſe beiden Thierarten geſchädigt wurden, nicht aber andere, die dem gleichen Waſſer ausgeſetzt waren, doch iſt es immerhin möglich, da dieſelbe Urſache für andere Thierarten nicht ſo ſchädlich zu ſein braucht. Verunreinigung der Wupper. Eine Beſichtigung der Wupper hat in der letzten Zeit durch Vertreter der Regierung in Gegenwart von Vertretern der betheiligten Gemeinden ſtattgefunden. Die Kommiſſion überzeugte ſich davon, daß die Verunreinigung der Wupper geradezu unheimlich iſt und daß wohl kaum ein zweiter Fluß Deutſchlands ſolche Mengen von Unrath und Schmutz mit ſich führt. Sie erkannte auch an, daß die Verſeuchung des Fluſſes in geſundheitlicher Beziehung üble Folgen haben müſſe. Eine Aenderung hält ſie aber erſt für möglich, nachdem die Kanaliſirung von Elberfeld und Barmen durchgeführt und das Klärbecken in Buchenhofen in Betrieb genommen iſt. Eine vollſtändige Klärung des Fluſſes, ſo z. B. daß Fiſche darin leben könnten, wird nach Anſicht der Kommiſſion unmöglich fein, ſolange nicht die Elberfelder und Barmer Fabrikanten durch Geſetz gezwungen werden können, die Abwäſſer ihrer Fabriken nicht mehr der Wupper zuzuführen. Um den Unrath und Schmutz wenigſtens einigermaßen von der Wupper abzuhalten, hat die Kommiſſion beſchloſſen, die Stadt Elberfeld zu verpflichten, am Wehr zu Buchenhofen einen Schwimmbalken mit tiefreichendem eiſernem Rechen anzubringen, der namentlich die feſten Gegenſtände, wie Farbknüppel u. ſ. w., die den von der Wupper geſpeiſten Waſſerkraftanlagen beſonders gefährlich ſind, abhalten ſoll. Der Rechen ſoll von Zeit zu Zeit gehoben und gereinigt werden. VIII. Vereinsnachrichten. Kreisfiſchereiverein für Niederbayern. Der Kreisfiſchereiverein für Niederbayern hat ſeinen Jahresbericht für das Jahr 1901 erſtattet, welchem wir nachſtehende Angaben entnehmen: Die Mitgliederzahl des Vereins beträgt incluſive ſeiner 16 Bezirksfiſchereivereine ca. 1200. Die Thätigkeit der Bezirks⸗ und Ortsvereine auf dem Gebiete der Fiſchzucht iſt eine ſehr rege und erfolgreiche; es wurden namentlich gezüchtet: Huchen, Karpfen, Forellen, Regenbogenforellen, Bachſaiblinge, Forellenbarſche, Schwarzbarſche, Zander und Hechte; auch mit der Wiederbeſetzung einzelner Gewäſſer durch Krebſe iſt begonnen worden. Es konnte im Allgemeinen eine Zunahme der Teichwirthſchaften unter der ländlichen Be⸗ völkerung auch in dieſem Betriebsjahre konſtatirt werden, während allerdings das Verſtändniß für rationellen Betrieb der Teichwirthſchaften noch vielfach fehlt. * 253 — mn Beſondere Klagen erheben mehrere Vereine über den namentlich im Bayeriſchen Walde ſtark im Schwunge ſtehenden Fiſchdiebſtahl und anderer Fiſchereifrevel, deren Abſtellung mit den Mitteln der Vereine nicht zu erreichen iſt. Insbeſondere wird konſtatirt, daß namentlich im Bayeriſchen Wald das Nachtfiſchen mit Fackel und Gabel ſtark verbreitet iſt, wobei es nur in den ſeltenſten Fällen gelingt, der Frevler habhaft zu werden. Der Verein führt auch mit Recht darüber Klage, daß er nicht mehr in der Lage iſt, größere Summen für die Erlegung von Fiſchottern als Prämien auszuſetzen, da der Landrath von Niederbayern den früher gewährten alljährlichen Betrag von 500 Mk. leider nicht mehr bewilligt hat. Der Verein ſteht unter der Leitung des I. Vorſitzenden, Herrn Regierungspräſidenten von Meixner, des II. Vorſitzenden, Herrn Rechtsrath Dütſch und der beiden Ausſchußmitglieder, Herren Forſtrath Landgraf und Oekonomierath Hochenleitter. Oberfränkiſcher Kreisſiſchereiverein. Der Oberfränkiſche Kreisfiſchereiverein hat am 25. März ds. Is. in Höchſtadt a. Aiſch ſeine Ordentliche Generalverſammlung abgehalten, welche zahlreich beſucht war und von dem II. Vorſitzenden, Herrn Privatier Röder, geleitet wurde. Als Vertreter der k. Regierung von Oberfranken erſchien Herr Regierungsrath Brand, als Vertreter des Bayeriſchen Landesfiſcherei— vereins Herr Dr. Schillinger. Dem Geſchäftsberichte entnehmen wir, daß der Kreisfiſchereiverein für Oberfranken, 18 Bezirks- und Ortsvereine umfaßt, welche zuſammen 1412 Mitglieder zählen. Der Kreisfiſchereiverein hat ſeine Thätigkeit hauptſächlich auf die Verbreitung der Fiſchzucht gerichtet und in dieſer Beziehung namentlich die Sektionsvereine nach Maßgabe ihrer Leiſtungen durch Zuſchüſſe unterſtützt. Zu dem⸗ ſelben Zwecke hat der Verein auch in der Berichtsperiode je einen Lehrkurs in Bamberg und Wunſiedel gehalten, ſowie die Theilnahme an dem Fiſchereilehrkurs in München durch Gewährung von Reiſeſtipendien unterſtützt. Sehr intenſiv hat ſich der Verein bei der landwirthſchaftlichen Ausſtellung in Hof betheiligt und namentlich durch die Ausſtellung der Aiſchgründer Karpfen große Erfolge errungen. Der Verein beſchäftigt ſich ferner mit der Ausarbeitung einer oberfränkiſchen Fiſchereiſtatiſtik, entſendet Wanderlehrer, um an Ort und Stelle zum Fiſchereibetriebe anzuregen und hat eine Flugſchrift über den Ausſatz von Forellenbrut verbreitet. Ein hervorragendes Mittel zur Hebung der Fiſchzucht erblickt der Kreisfiſchereiverein in der Gründung von Fiſchereigenoſſenſchaften, von welchen zunächſt zwei — in Förenreuth und Hof — in's Leben gerufen wurden und deren weitere Ausbildung ſich der Verein beſonders angelegen ſein laſſen will. Für Erlegung von Ottern erhält der Verein vom oberfränkiſchen Landrath jährlich 600 Mk. In den letzten drei Jahren wurden 168 Ottern erlegt. Mit der Thätigkeit eines Otternjägers, welchen der Sektionsverein Bayreuth ſich hatte kommen laſſen, war man ſehr wenig zufrieden, da die Erfolge desſelben gleich Null waren. Der Verein kann ſomit auf eine ſehr erſprießliche Thätigkeit zurückblicken. Auf der General- verſammlung berichtete ferner der Schriftführer, Herr Oekonomierath Krocker, über die Durch— führung eines früheren Beſchluſſes, die Thätigkeit der Kreis- und Bezirksfiſchereivereine jo zu organiſiren, daß die Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer nach Flußgebieten durch Bildung von Fiſcherei⸗ revieren in Angriff zu nehmen ſei. Bei dem Verſuche die Flußgebiete in Fiſchereireviere zu theilen, ſtellte es ſich heraus, daß die Adjazentenfiſcherei im Kreiſe Oberfranken ſehr weit verbreitet iſt und daß dieſem Uebelſtande nur durch das in nächſter Zeit zu erwartende bayeriſche Fiſchereigeſetz abge— holfen werden kann, in welchem vorausſichtlich Beſtimmungen darüber getroffen werden, daß die Aus— übung der Fiſcherei nur bei Vereinigung größerer Waſſerſtrecken in einer Hand geſtattet werden darf. Nach der Neuwahl des Vorſtandes, beſtehend aus dem I. Vorſitzenden, dem k. Regierungspräſidenten Exc. Freiherrn von Roman, dem II. Vorſitzenden, k. Regierungsrath Brand, dem Schrift⸗ führer, k. Oekonomierath Krocker, dem Kaſſier, k. Rechnungskommiſſär Biſſert, ſowie zehn Beiſitzern, wurden auf der Generalverſammlung noch zwei Vorträge gehalten: von Herrn Landeskonſulent Dr. Schillinger über „Anlage von Brutteichen und Winterungen für Karpfenzucht“, ſowie von Herrn Rentenverwalter Maar aus Neuhaus über den „Werth und die Zucht des Aiſchgründer Spiegelkarpfens“, welche Vorträge beide von dem lebhaften Beifall der Verſammlung begleitet waren. Vor Schluß der Generalverſammlung wies Herr Bürgermeiſter Fleſſa aus Kulmbach noch auf das 25 jährige Beſtehen der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ hin, deren Thätigkeit er beleuchtete und welcher er zu ihrem Jubiläum ſeine Glückwünſche darbrachte. Mittelfränkiſcher Kreisſiſchereiverein. Am 12. Mai cr. fand in Waſſertrüdingen die Generalverſammlung des Mittel- fränkiſchen Kreisfiſchereivereins, deſſen Mitgliederzahl inclufive ſeiner 18 Bezirksvereine ca. 800 beträgt, unter dem Vorſitz ſeines I. Vorſtandes, des Herrn Regierungspräſidenten Dr. von Schelling, ſtatt. Nach kurzen Begrüßungsworten Seitens des I. Vorſtandes, ſowie des Bürgermeiſters Endsberger Namens der Stadt und des Dr. Becker Namens des Bezirks— fiſchereivereins Waſſertrüdingen, erſtattete Kreiskulturingenieur Döpping den Jahresbericht, worauf Rechnungsſtellung und Etatberathung folgte. Nach Erledigung weiterer geſchäftlicher Vereins- angelegenheiten hielt Herr Dr. Becker-Waſſertrüdingen einen Vortrag über: „Die Fiſcherei am Heſſelberg ſonſt und jetzt“. Redner beſprach dabei u. A. die Gründe und Urſachen des Verfalls der Teichwirthſchaft und betonte das Wiederaufleben derſelben in unſerer Gegend, ſeit letztere zu Bayern 254 nn gehört. Zum Schluß hob der Vortragende die große Wichtigkeit der Teichwirthſchaft für den Land- wirth und ſpeziell die gute Rentabilität kleiner Haus- und Dorfteiche für den Heſſelberger Bauern hervor; er ſprach die Hoffnung aus, daß die Zeit nicht allzufern ſein möge, in der am Heſſelberg ein Karpfenteich den unerläßlichen Beſtandtheil eines jeden ländlichen Beſitzthums bilden möge. Eine Ausſtellung von Wörnitzfiſchen Seitens des Bezirksfiſchereivereins Waſſertrüdingen war in ſechs 1 m langen Aquarien arrangirt. In prächtigen Exemplaren repräſentirte fi in den Aquarien die Fauna aller hervorragenden Arten von Wörnitzfiſchen. Ausſteller waren von Waſſertrüdingen die Herren Eiſen, Scheuermann und Springer, ein kleines Aquarium zeigte jetzt wieder in der Wörnitz gefangene Krebſe, der Röckinger Verein hatte große Wörnitzhechte und Wörnitz— karpfen ausgeſtellt. Die Ausſtellung mit ihrem prächtigen Arrangement fand allſeitig reichen Beifall. Nach Schluß der Verhandlungen beſichtigte die Verſammlung die Fiſchzuchtanſtalt des Bezirks- fiſchereivereins Waſſertrüdingen. Dieſe war im vorigen Jahr von dem Verein dank der entgegen— kommenden Bemühungen des Herrn Kaufmanns Aug. Bauer, ſowie der Herren Scheuermann und Eiſen gegründet worden und zeigte ſich in vollem Betrieb. An die Verſammlung ſchloß ſich ein gemeinſames Mittageſſen von 58 Gedecken, bei welchem Se. Excellenz Herr Regierungspräſident Dr. von Schelling einen Toaſt auf Se. K. Hoheit den Prinzregenten ausbrachte. Arrangement und Verlauf der Verſammlung fanden allſeitig reiche Anerkennung. Pommerſcher Fiſchereiverein. Am Sonnabend, den 8. Juni er., Nachmittags 4 Uhr, hält der Pommerſche Fiſcherei⸗ verein in Stettin, im Concerthaus „Rother Saal“, feine ſtatutenmäßige Generalverſammlung ab. Hierzu ſind von Mitgliedern des Vereins eingeführte Gäſte willkommen. Nach Erledigung der geſchäftlichen Angelegenheiten wird Herr Förſter Nerenz aus Forſthaus Mocter einen Vortrag über „Forellenzucht“ und Herr Fiſchereiauſſeher Möller aus Köslin einen Vortrag über „Teich⸗ wirthſchaft und Karpfenzucht“ halten. An die Verſammlung ſchließt ſich ein gemeinſames Mittageſſen, zu welchem Anmeldungen an den Schatzmeiſter des Vereins, Regierungsſekretär von Gruben in Köslin, bis zum 5. Juni zu richten ſind. Württembergiſcher Landesfifchereiverein. Für die Mitglieder des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins liegt dieſer Nummer die Ausſtellungsordnung für die Fiſchereiausſtellung in Cannſtatt bei. IX. Derſonalnachrichten. Auszeichnung. Seine Majeſtät der Kaiſer von Oeſterreich hat dem um die Fiſcherei Oeſterreichs und beſonders des Salzkammergutes hochverdienten Fiſchereidirektor und Leiter der älteſten Fiſchzuchtanſtalt des Kaiſerſtaates, Joſef Kollmann in Salzburg, für ſeine Verdienſte um die Fiſchkultur das goldene Verdienſtkreuz mit der Krone verliehen. Wir freuen uns, hievon den Freunden des ſo ehrenvoll Ausgezeichneten Mittheilung machen zu können. Ernennung. Seine Majeſtät der König von Sachſen hat den Profeſſor der Zoologie, Dr. Hinrich Nitſche in Tharandt, zum Geheimen Hofrath ernannt. Auch hier trifft die wohl— verdiente Auszeichnung, wie bekannt, einen Freund und eifrigen Förderer des Fiſchereiweſens. X. Fragekaften. Frage Nr. 17. (Herr C. W. in U): Ich beſitze mehrere Forellen⸗ und Karpfenteiche, die ich mit zweiſömmerigen Karpfen- und Forellenſetzlingen ſtark beſetzt habe, ſodaß ich füttern muß. Es ſteht mir genügend und auch am billigſten Pferdefleiſch zur Verfügung. Kann ich das⸗ ſelbe ſo friſch verfüttern? Antwort: Sie können das Pferdefleiſch zur Fütterung ſowohl der Forellen, wie auch der Karpfen ſehr wohl verwenden. Zu dieſem Zwecke iſt es aber empfehlenswerth, dasſelbe vor dem Verfüttern zu kochen und mit der amerikaniſchen Fleiſchmaſchine zu zerkleinern. Wir ſetzen dabei voraus, daß Sie die Fiſche lediglich zu Speiſezwecken verwenden wollen, da bei der Fütterung mit Pferdefleiſch, falls Zuchtfiſche damit gefüttert werden ſollen, noch weitere Vorſichtsmaßregeln nöthig werden würden. Frage Nr. 18. (Herrn M. in O.): Kann Spratt's Patent⸗Fiſchfutter zur Aufzucht von Fiſchen empfohlen werden? Antwort: Die Fiſchfutterfabrikate der Spratt's Patent-Aktiengeſellſchaft Rummelsburg- Berlin 0. werden zur Aufzucht von Fiſchen vielfach und mit gutem Erfolg verwandt, da dieſelben aus getrocknetem Rindfleiſch fabrizirt werden, welches vorher nicht zur Fabrikation des Fleilch- extraktes ausgezogen iſt und deßhalb auch die für das Wachsthum der Fiſche wichtigen ſogenannten Nährſalze enthält. Wir können daher das Spratt's Patent-Fiſchfutter auch trotz ſeines nicht geringen Preiſes ſehr wohl empfehlen. 255 — a — XI. Jiſcherei- und Jiſchmarätberichte. Berlin, 25. Mai 1901. 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Heffen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central ⸗Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Perbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiß, herausgegeben vom Bayerif—en und vom Deutſchen Fiſcherei⸗Verein. Inhalt: I. Die Regenbogenforelle in Oeſterreich. — II. Zur Gangfiſchfrage. — III. Ueber Lachs⸗ zucht. — IV. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — V. Vermiſchte Mit⸗ theilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Perſonalnachrichten. — VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geftattet.) I. Die Negenbogenforelle in Oeſterreich. (Schluß.) III. Gutachten des Dr. G. Ritter von Gerl. „Die Erfahrungen, die mit der Regenbogenforelle gemacht ſind, können noch nicht als abgeſchloſſen betrachtet werden. Der Grund hierfür iſt in erſter Linie darin zu ſuchen, daß die Einbürgerung eines Fiſches in fremde Gewäſſer ſtets lange Zeit in Anſpruch nimmt, weil ſich die Veränderungen, welche als Folgen der Verſetzung zu betrachten ſind, meiſt erſt nach längerer Zeit geltend machen. Einer der Hauptvortheile, welcher dem öſterreichiſchen Salmonidenzüchter aus der Zucht der Regenbogenforelle erwuchs und größtentheils auch heute noch erwächſt, beſteht darin, daß die Iridea zur Zeit ihrer Einführung ausſchließlich Frühlingslaicher war. Seit Jahren wird nun in verſchiedenen Gewäſſern ein Zurückweichen der Zeit des Eintrittes der Laichperiode der Regenbogenforelle inſofern beobachtet, als ſich dieſelbe ſtets mehr und mehr jener Jahreszeit zu nähern ſcheint, in welcher unſere Winterlaicher unter den Salmen, ſo z. B. die Bachforellen, laichen. Während allerdings noch in gewiſſen Gewäſſern die Regenbogenforelle auch heute aus⸗ geſprochener Frühlingslaicher iſt, ſich deren Vermehrungsprozeß im März und April vollzieht, liegen nicht anzuzweifelnde Mittheilungen vor, daß ſich dieſer Prozeß in anderen Gewäſſern bedeutend früher im Jahre vollzieht. Wir müſſen hierin wohl eine Folge der Einbürgerung der Regenbogenforelle in dieſer Salmonidenart urſprünglich fremde Gewäſſer und von ihrer Heimath abweichenden klimatiſchen Verhältniſſen erblicken. Was die anderweitigen Erfahrungen, welche die öſterreichiſchen Züchter mit der Regenbogenforelle gemacht haben, betrifft, ſo lauten die Urtheile im Allgemeinen recht günſtig, obwohl nicht geleugnet werden kann, daß die Regenbogenforelle jene vielleicht etwas überſpannten Erwartungen nicht in vollem Umfange erfüllte, welche man gleich in der erſten Zeit ihrer Einführung an ſie geknüpft. Dieß im Allgemeinen günſtige Urtheil kommt auch in den Ergebniſſen der Statiſtik zum Ausdruck. Dieſer zufolge wurde im Jahre 1898 in den öſterreichiſchen Salmenzuchtanſtalten 1679 516 Regenbogenforelleneier erbrütet, während die öſterreichiſchen Teichwirthe 7000 Kilogramm Regenbogenforellen züchteten. : Ferner wird darauf hingewieſen, daß die Iridea eine Waſſertemperatur von 25 C. in der Jugend (bei 5—10 Centimeter Länge) verträgt und dabei ausnehmende Freßluſt zeige; im fortpflanzungsfähigen Alter jedoch derartig hohe Temperaturen nicht mehr vertrage. Eine fernere Beobachtung iſt die, daß ſie der eigenen Nachkommenſchaft etwas weniger ge⸗ fährlich werde, wie z. B. die Bachforelle; daß ſie ferner in verhältnißmäßig hohem Grade zählebig iſt, daß ſie für gewöhnlich in ihrem dritten Lebensjahre laichreif wird und bei günſtigen Ernährungsverhältniſſen äußerſt raſch wächſt. Hierzu trägt außer der ungemein großen Gefräßigkeit auch der Umſtand bei, daß ſie ungemein beweglich und lebhaft iſt und daher den übrigen Salmoniden im Erhaſchen der Nahrung überlegen iſt. „In fließenden Gewäſſern pflegt die Regenbogenforelle,“ ſo ſchließt Gerl ſein Gutachten, „nach den von vielen Waſſerwirthen gemachten Erfahrungen, auch fluß abwärts zu gehen, um ſeichte Gerinne zum Ablaichen aufzuſuchen. Insbeſondere auch der Umſtand, daß während der Brut- und Jungfiſchperiode der Iridea im Allgemeinen geringere Verluſte erwachſen, als dieß bei der Bachforelle der Fall zu ſein pflegt, ſpricht für dieſe Amerikanerin. Ferner wurde rückſichtlich derſelben die Erfahrung gemacht, daß mit ausſchließlich oder ſelbſt nur vorwiegend fettbildendem Naturfutter bis kurze Zeit vor dem Eintritt der Laichperiode gefütterte Exemplare zur Fortpflanzung vollkommen ungeeignet wurden. Wohl alle öſterreichiſchen Züchter ſtimmen darin überein, daß heute ſchon aus den an- geführten Gründen die Regenbogenforelle als eine im Allgemeinen ſehr werthvolle Erwerbung zu betrachten ſei, die ſich jedoch, auch ihrer großen Wanderluſt wegen, weniger für Fließwäſſer als für Teiche eignet, welche Sommertemperaturen beſitzen, die den Aufenthalt anderer Salmoniden entweder gänzlich unmöglich machen, oder doch entſprechende Abwachsergebniſſe nicht geftatten. Am vortheilhafteſten ſind nach den hieſigen Verhältniſſen Waſſerbecken, deren Sommer⸗ temperatur 18% R. nicht erreicht oder, wenn fie ſich bis auf dieſe Höhe für längere Zeit erwärmen, durch viel Untergrund, bedeutend vertiefte Stellen und raſcheren Waſſerwechſel den Regenbogenforellen die Gelegenheit bieten, kühleres Waſſer aufzuſuchen.“ IV. Gutachten der Vereinsleitung des Vöcklabrucker Bezirksfiſcherei⸗ vereins zu Puchheim (Güterdirektor A. Weeder). Die Meinungen über den Werth der Regenbogenforelle gehen noch ſehr auseinander. Jedenfalls iſt ſie ein ausgezeichneter Teichfiſch, namentlich für die kleineren Fiſchzüchter, weil ſie nicht ſo anſpruchsvoll an das Waſſer und Futter iſt, wie die einheimiſche Forelle und doch ein bedeutenderes Wachsthum als dieſe zeigt. Bis zum Vorjahre erlangte ſie während der Schonzeit der Bachforelle auch immer die gleichen Preiſe wie dieſe, erſt in letzter Zeit konnten manche Fiſchzüchter nicht alle Vorräthe mehr an den Mann bringen. In Fiſchhändlerkreiſen ſtellt man die Fleiſchqualität gegen die Bachforelle als minderwerthig dar. : 7 1 T e ** 2 4 5 3 & 6 x $ = 2 5 5 2 259 — ———¼ — Ihr Verhalten in den freien Gewäſſern iſt noch nicht vollkommen klar geſtellt. Gewiß iſt, daß ſie ſich nur in etwas tieferen, mehr ruhig fließenden Stellen hält, und daß ſie ſich von den Oberläufen der Bäche immer abwärts rinnen läßt. Das Laichen im freien Waſſer wurde bisher nur äußerſt ſelten beobachtet und iſt man an vielen Orten überhaupt im Zweifel, ob ſich die Regenbogenforelle für die Dauer von ſelbſt erhalten kann, wenn nicht fortwährend eine Nachſetzung erfolgt. In reine Gebirgsforellengewäſſer würde ich das Ausſetzen nicht empfehlen, dagegen dürfte ſie zur Bevölkerung größerer Flußläufe, die auch meiſtens etwas verunreinigt ſind, ein ſehr geeigneter Fiſch ſein. Die künſtliche Ausbrütung und Aufzucht dürfte bei keinem Fiſche ſo leicht ſein, wie bei der Regenbogenforelle. 8 Vorläufig kann ich daher die Weiterverbreitung nur empfehlen. V. Gutachten der Forellenzucht- und Fiſchereilehranſtalt in Wagram a. d. Traiſin, Niederöſterreich (Franz Pölzl). Während die Zucht des amerikaniſchen Bachſaiblings nur in reinen, möglichſt kalten Gewäſſern möglich iſt, eignet ſich die Regenbogenforelle zur Zucht in ziemlich allen Gewäſſern, deren Temperatur nicht über 20% R. ſteigt und welche weder durch allzugroße Schlamm⸗ bildung, noch durch Abwäſſer chemiſcher Fabriken verunreinigt werden. Die Genügſamkeit der Regenbogenforelle in Bezug auf Temperatur und Reinheit des Waſſers erhellt am beſten aus der Thatſache, daß die Regenbogenforelle in Teichen neben dem Karpfen mit Erfolg gezüchtet wird. Es erſcheint demnach die Einbürgerung der Regenbogenforelle nicht ſchwierig und hat meines Wiſſens an Orten, welche den oben angeführten Bedingungen entſprechen, niemals fehlgeſchlagen. Referent beſpricht nun die Aufzucht der Regenbogenforelle und bemerkt weiter: „Bei dem Bezug von Eiern iſt ſehr Bedacht darauf zu nehmen, daß die Eier von in freier Wildbahn gefangenen Mutterfiſchen ſtammen. Das Laichprodukt von Teich- fiſchen iſt unter allen Umſtänden wenn nicht unbrauchbar, ſo doch minderwerthig. Die Fütterung der Regenbogenforelle erfordert, ſo lange die Fiſche klein ſind, große Aufmerkſamkeit. Mit künſtlichen Futtermitteln gebe ſich der Züchter, wenn halbwegs thunlich, nicht ab; der Fiſch wächſt am beſten und bleibt am geſündeſten, wenn ihm das Futter geboten wird, welches ihm die Natur bietet. Für Jungfiſche füttert man am beſten kleine Cruſtaceen, Waſſerflöhe und ſpäter Fleiſchmaden. Für größere Fiſche ſind rohe Weißfiſche das zuträglichſte Futter. Die Futterfiſche werden unausgeweidet in einer der bekannten Fleiſchſchneidemaſchinen zerquetſcht und bilden in dieſem Zuſtande mundgerechte Biſſen, welche gierig aufgenommen werden. Die Fütterung mit Fleiſch von gefallenen Thieren iſt trotz der Billigkeit dieſes Futtermittels ver- werflich, da erwieſenermaßen die Qualität des Fiſchfleiſches darunter leidet. Der Nähreffekt bei der Fütterung mit Weißfiſchen kann etwa auf 25 Prozent des Futtergewichtes angenommen werden. Die Fütterung muß in regelmäßigen Zwiſchenräumen, im Sommer zwei bis dreimal, im Winter einmal vorgenommen und darauf geſehen werden, daß Futterreſte aus dem Teich entfernt werden.“ VI. Gutachten von Viktor Burda in Wien. Burda empfiehlt, die Regenbogenforelle insbeſondere in ſolche Teiche zu bringen, die zur Zeit heftiger Niederſchläge nicht allzu trübes Waſſer aufzunehmen haben. Zu bevorzugen ſeien daher Teiche, die nicht direkt aus Waſſerläufen geſpeiſt werden, ſondern aus anderen Teichen, in welchen ſich das Waſſer einigermaßen klären konnte. Als Beiſatz in großen Karpfenteichen erforderte die Regenbogenforelle beim Abfiſchen große Vorſicht und bereite unter manchen Verhältniſſen Schwierigkeiten. Ueber die mit der Regenbogenforelle in fließenden Gewäſſern gemachten Erfahrungen äußert ſich Burda nicht. Regierungs⸗ und Forſtrath Eberts ⸗Caſſel. 260 II. Zur Gangfiſchfrage. Von Profeſſor Dr. O. Nüßlin-Karlsruhe. In neueſter Zeit hat Profeſſor Klunzinger (Stuttgart) abermals in Sachen der Gangfiſchfrage zur Feder gegriffen.“) In feinem Aufſatz über Zwergraſſen bei Fiſchen und bei Felchen insbeſondere nennt dieſer Autor den Gangfiſch ohne Weiteres eine Zwergraſſe des Blaufelchen. Vergebens ſucht man im folgenden Texte nach einer Begründung dieſer Anſicht. Im Beginn ſeiner Abhandlung hat Klunzinger, Semper folgend, als Urſachen des Nanismus fünf Faktoren aufgeführt: 1. Ungenügende Nahrung, 2. niedrige Temperatur, 3. Lichtmangel, 4 ungenügendes Waſſervolumen, 5. zu⸗ ſammengeſetzte, durch Vereinigung dieſer vier Faktoren entſtandene Urſachen, „wozu noch andere, nicht genügend bekannte kommen mögen.“!? Es wäre nun zu erwarten geweſen, daß Klunzinger einen dieſer den Nanismus verurſachenden Faktoren für ſeine Zwergraſſen— theorie des Gangfiſches zu Hilfe genommen hätte. Doch ſchweigt er hierüber vollſtändig und weiß nur zu ſagen: „Ueber die Urſache des Kleinerbleibens des Gangfiſches hat man keine guten Anhaltspunkte“ (J. c. p. 531), das iſt Alles, was Klunzinger in dieſem Betreff mittheilt. Dafür ſcheint ihm die Zwergraſſentheorie um fo praktiſch-wichtiger zu fein, jagt er doch: „So kommt man am beſten über die Schwierigkeiten hinüber, welche die Charakteriſirung als beſondere Art ergibt“ (J. c. p. 531) und: „Durch dieſe Auffaſſung als Zwergform be— kommen die alten Autoren, wie Rapp und Siebold, die keine morphologiſchen Artunter— ſchiede zwiſchen Blaufelchen und Gangfiſch anerkennen wollen, recht; anderſeits iſt auch der praktiſchen Erfahrung der Fiſcher, welche zwiſchen beiden unterſcheiden, Genüge gethan und die alte Gangfiſchfrage wenigſtens ſehr vereinfacht“ (J. c. p. 532). Dieſe Streitfrage, ob der Gangfiſch eine eigene Art ſei oder nicht, hat bekanntlich die Ichthyologen ſeit Jahrhunderten beſchäftigt. Schon Mangolt?) und Geßner“) im 16. Jahrhundert haben zu wiſſen geglaubt, daß die als „Weißgangfiſche“ bezeichneten kleinen Felchen „ihre Größe nicht ändern und Gangfiſche bleiben“. Auch die Ichthyologen zu Anfang des 19. Jahrhunderts, Bloch, Hartmann“), Nenning’ und Schinz‘) vertraten dieſe Auffaſſung. Erſt Rapp’) und Siebold)) traten mit der Auffaſſung hervor: die Gang— fiſche ſeien junge Blaufelchen. 1882 ſuchte ich“) den wiſſenſchaftlichen Nachweis zu liefern, daß der Gangfiſch eine beſondere Species iſt, welche in verſchiedenen Varietäten im Bodenſee und in Schweizerſeen vorkommt und nannte den Gangfiſch Coregonus macrophthalmus. 1884 erkannte Klunzinger ““) die Speciesberechtigung des Gangfiſches an, änderte aber den von mir gegebenen Namen in exiguus um. 1886 und 1890) ſtellte ſich V. Fatio gleich- falls auf einen ähnlichen Standpunkt in Bezug auf die ſyſtematiſche Stellung des Gangfiſches. In neuerer Zeit iſt nun Klunzinger“) in der Gangfiſchfrage ſchwankend geworden, degradirte den Gangfiſch zunächſt zu einer „biologiſchen“ Art und ſchließlich gar, wie wir bereits kennen gelernt haben, zu einer Zwergraſſe des Blaufelchen. Die Gangfiſchfrage glaubte ich durch meine Forſchungen bis 1882 ſoweit gelöſt zu haben, als eine zoologiſch-wiſſenſchaftliche Löſung ohne Beihilfe des Experimentes der Züchtung überhaupt möglich iſt. ) Prof. Dr. C. B. Klunzinger: „Ueber Zwergraſſen bei Fiſchen und bei Felchen insbeſondere“. Jahreshefte des Vereins für vaterländiſche Naturkunde in Württemberg. Jahrg. 1900. Bd. 56, p. 519 — 532. ) „Fiſchbuch von der Natur der Fiſche, inſonderheit derer, jo gefangen werden im Bodenſee.“ Zürich, ohne Jahreszahl. Mangolt, 1497 geboren. ) „Fiſchbuch.“ Zürich 1575. ) „Helvetiſche Ichthyologie.“ 1827. ) „Die Fiſche des Bodenſees.“ Konſtanz 1834. 6) „Europäiſche Fauna.“ 2. Bd. Stuttgart 1840. ) „Fiſche des Bodenſees.“ Württemb. naturw. Jahreshefte. 10. Jahrg. 1854. ) „Süßwaſſerfiſche Mitteleuropas.“ Leipzig 1863. ) „Beiträge zur Kenntniß der Coregonusarten des Bodenſees.“ Zoolog. Anzeiger 1882. ) „Ueber die Felchenarten des Bodenſees.“ Württemb. naturw. Jahreshefte 1884. ) „Les Coregones de la suisse.“ 1885. 12) „Faune des vertébrés de la suisse.“ Vol. V. Histoire naturelle des Poissons. II Partie. 1890. 15) „Die Fiſche des Bodenſees.“ 1892. 261 — Profeſſor Klunzinger hat ſchon 1884) meine Forſchungsreſultate einer abfälligen Kritik unter— worfen, ſeine neueſte Veröffentlichung ſtellt ſich auf den gleichen Standpunkt (J. c. p. 531 und 532). Ich muß im Folgenden die Gelegenheit ergreifen, zunächſt auf jene frühere Kritik + Klunzingers zurückzukommen ). Dabei kann ich meine Erörterungen in zwei Beſtandtheile zerlegen, indem ich einmal alles Das hervorſuche, was in meinen und Klunzinger's Auffaſſungen übereinſtimmt und ſodann die trennenden Geſichtspunkte folgen laſſe. Mit Klunzinger ſtimme ich überein, daß die Mehrzahl der Differenzcharaktere zwiſchen Blaufelchen und Gangfiſch durch die vorhandene große individuelle Variabilität im Einzel- falle unſicher ſind, mit ihm ſtimme ich ferner darin überein, daß wir in Bezug auf manche Coregonenform berechtigten Zweifel hegen können, ob die Differenzcharaktere zweier Formen Species- oder Varietätsrang beſitzen. Ich habe ſelbſt auf dieſe Momente hingewieſen, am deutlichſten 1884 in einem Vortrag auf der Naturforſcherverſammlung zu Freiburg i. Br. Nachdem ich in demſelben am Beiſpiel von Blaufelchen und Gangfiſch das Weſen des „durch— ſchnittlichen“ Charakters, der erſt aus dem Durchſchnitt großer Zahlen, d. h. zahlreicher Individuen mit Konſtanz hervorgeht, fuhr ich damals fort’): „Es mag nun Syſtematiker geben, welche ſtreng genug ſind, um für eine „gute“ Art auch ein auf das Einzelindividuum lautendes diagnoſtiſches Merkmal zu verlangen und welche die Berechtigung einer Art nicht gelten laſſen, von der man nicht jedes einzelne Individuum für ſich beſtimmen kann.“ „Doch eine andere Frage iſt es, ob ſolch ein geſtrenges Poſtulat vom Standpunkte der Entwickelungstheorie aus gerechtfertigt ſei.“ „Ich glaube dieſe Frage ſchon a priori verneinen zu dürfen.“ „Wenn wirklich einzelne Thierformen noch unter unferen Augen im Werden und in der Umbildung begriffen find, ſo muß ein individuelles In- einandergreifen und Sichberühren dieſer nahe verwandten Formen ſtattfinden und zwar zugleich mit einer Divergenz der Charaktere, die jedoch erſt im größeren Durchſchnitt zahlreicher Individuen erkennbar ſein kann.“ Die nordalpinen „Coregonen ſcheinen ſich in der That zum Theil noch in einem Anpaſſungs- und Umbildungs- prozeß zu befinden.“) „Diejenigen Formen unter ihnen, welche, wenig von einander abweichend, verſchiedene Seen bewohnen, könnten größtentheils mit gutem Grund als Lokal— varietäten einer und derſelben Art aufgefaßt werden.“ „Wenn aber ſelbſt ſchwach diver— gente Formen gleiches Gebiet bewohnen und untereinander vorkommen, fällt die An— nahme einer, nur durch den Aufenthalt bedingten und durch die Unmöglichkeit einer Kreuzung begünſtigten, geringwerthigen Abweichung hinweg und es muß ſchon eine bedeutendere Urſache angenommen werden, welche am gleichen Orte zu divergenten Formen führen konnte.“ „In letzterem Falle befinden ſich Blaufelchen und Gangfiſche.“ CCC * — ) „Ueber die Felchenarten des Bodenſees.“ Jahreshefte des Vereins für vaterländ. Naturkunde in Württemberg. 1884. Im Jahre 1881 hatte Prof. Klunzinger eine ausführliche Darſtellung der Fiſche Württembergs veröffentlicht, darin auch die Felchenarten des Bodenſees eingehend, aber ohne jegliche Kritik der Siebold'ſchen Auffaſſung behandelt. Der Gangfiſch begegnet uns hier noch als Jugendform des Blaufelchen. Ein Jahr ſpäter erſchienen meine „Coregonusarten“ und 1884 veröffentlichte dann Klunzinger obige Schrift, in welcher er den Gangfiſch für eine beſondere Species erklärt und neu benennt! ) Daß ich nicht alsbald auf die Klunzinger'ſche Kritik meiner „Coregonusarten“ geantwortet habe, hat ſeinen Grund lediglich darin, daß mir die Mangelhaftigkeit der Klunzinger'ſchen Beweismittel für Jedermann durchſichtig genug zu ſein ſchien. Ich habe dieß auch in einer Fußnote zu meinem Aufſatz über die Felcheneier zum Ausdruck gebracht (Allgem. Fiſch.⸗Ztg. 1891, Nr. 4). Seitdem hat nun Fatio jene auf irrige Kontroverſen gegründete und völlig ungerechtfertigte Namensänderung meines macrophthalmus in exiguus Klunz. über- nommen und Klunzinger hatte daher in ſeiner Fußnote („Die Fiſche des Bodenſees“, 1892, p. 12) mit der Verweiſung auf Fatio und der darin gelegenen Aufforderung an mich ganz Recht. Ich muß ihn um Entſchuldigung bitten, daß ich meine Gegenkritik bis heute aufgeſchoben habe. ) Nüßlin: „Ueber das Weſen der Species bei den nordalpinen Coregonen.“ Natur⸗ forſcherverſammlung in Freiburg i. Br. 1884. ) Denſelben Gedanken vertrat ſpäter Carl Vogt in einem Briefe an mich vom Jahre 1894. Er ſchrieb damals: „Ich bin zur Ueberzeugung gekommen, daß gerade die Renken das beſte Beiſpiel einer noch in völligem Fluß befindlichen Gattung ſind, deren Charaktere nicht fixirt find und unter den geringfügigſten Einflüſſen des umgebenden Mediums ſich in ſolcher Weiſe ändern, daß beſtändig ſich Uebergänge herſtellen.“ 262 „Nach langwierigen Studien an Ort und Stelle, insbeſondere während der Laichzeiten, habe ich mich zur Evidenz überzeugt, daß der Gangfiſch eine beſondere und zwar gute Core- gonenſpec ies iſt.“ „Trotzdem möchte es im einzelnen Falle eine Unmöglichkeit fein, für zwei Individuen beider Arten treffende Unterſcheidungsmerkmale anzuführen. Der Be— weis der ſpezifiſchen Differenz . . . . iſt dennoch ſicher zu erbringen, aber nur) mittels Durchſchnittsmerkmalen, biologiſchen Charakteren und Analogieſchlüſſen.“ Aus dem Vorhergehenden iſt deutlich erkennbar, daß ich wie Klunzinger einzelne Merk⸗ male im Einzelfalle für ſehr ſchwankend und unzuverläſſig für die Determinirung halte. Neuerdings?) ſtimmt Klunzinger auch darin mit mir überein, daß die Coregonenarten, bezw. deren Charaktere, zum Theil im Werden begriffen find, jagt er doch von dem Merkmal der Reuſenzähne (J. e. p. 532): „Man kann es als werdendes, korrelatives oder durch die be— ſondere Nahrung (?) entſtandenes, noch nicht genügend befeſtigtes Merkmal auffaſſen.“ Soweit unſere Uebereinſtimmung. Nun die trennenden Geſichtspunkte! Als wichtigſten ſtelle ich voran unſere von Grund aus verſchiedenen Anſchauungen über die Methoden wiſſenſchaftlicher Forſchung. Von Anfang an von der Ueberzeugung ausgehend, daß. die Coregonen werdende Arten (Formen) find, habe ich meine Unterſuchung auf möglichſt. breite Baſis zu ſtellen geſucht, um durch die Wiederholung der Merkmalbeobachtung an möglichſt zahlreichen Individuen feſtſtellen zu können, was zufällige individuelle Abweichung oder häufiger wiederkehrende Norm ſei. Wo immer möglich, gebe ich für die Merkmale die Extreme der Schwankung (das Maximum und Minimum) und die beherrſchende Mitte, den Durchſchnittscharakter, an. Auch ſuchte ich an Ort und Stelle zu forſchen, möglichſt am friſchen unverſehrten Objekt, um vor Irrthümern völlig geſichert zu ſein. Klunzinger vertritt die entgegengeſetzte Methode: er kümmert ſich wenig um die Maſſen, er greift ein Stück oder wenige Individuen heraus, ſtellt an dieſen den Charakter feſt und hält dieſen für Geſetz. Er zählt die Reuſenzähne der Kiemen nicht am intakten Fiſch, ſondern am präparirten Sfelet’), auf die Herkunft der Teſtobjekte legt er wenig Werth‘). Auch habe ich bei der Entdeckung von Differenzcharakteren jeden praktiſchen Geſichtspunkt außer Acht gelaſſen, Klunzinger ſchätzt die Merkmale nach dem Grade ihrer praktiſchen Verwerthbarkeit zum Zwecke der Beſtimmung für Muſeumszwecke.“) Nach der Betonung des Unterſchiedes in unſeren beiderſeitigen Methoden will ich nun auf einzelne Forſchungsreſultate übergehen, welche zum Theil ſehr verſchieden ausgefallen und die Urſache von der Differenz in unſeren Geſammtanſchauungen in Betreff der Gangfiſch— frage geworden ſind. Ich will dabei nur einige beſonders wichtige Merkmale herausgreifen, weil ich der Ueberzeugung bin, daß der kritiſche Leſer ſich damit begnügen wird. Da iſt zunächſt das Merkmal der Reuſenzähne, deſſen hohen diagnoſtiſchen Werth ich 1882 zum erſten Male für die Coregonen nachgewieſen habe. Klunzinger ſchreibt in ſeiner ſchon oft zitirten neueſten Arbeit p. 531: „Der beachtens— wertheſte angegebene morphologiſche Unterſchied betrifft die Reuſenzähne.“ „Fatio zählt ) Später habe ich noch viel ſicherere und konſtante Unterſcheidungsmerkmale in der Größe und Struktur der Eier zu erkennen vermocht (Allgem. Fiſch.-Ztg. 1891, Nr. 4.) 2) Klunzinger vertritt dieſe Auffaſſung des „Werdens“ in ſeinen früheren Publika— tionen nirgends. ) In feiner neueſten Arbeit ſpricht er von der Schwierigkeit der Zählung, „die man am herausgenommenen und womöglich ſkeletirten Kiemenbogen machen muß“ (1. c. p. 532) und früher („Ueber die Felchenarten des Bodenſees“, 1884, p. 114 unten) jagt er ſogar: „Wie oben p. 106 ausgeführt iſt, iſt dieſe Zählung nur am Skelet möglich.“ ) J. c. p. 114. Klunzinger hatte nur ein Skelet des „Blaufelchen“ zur Verfügung und dieſes von Dr. Steindachner und aus dem Atterſee erhalten. Es zählte nur 35 Rippen! Gibt es nun aber überhaupt einen Blaufelchen im Sinne der neueren Forſchung im Atterſee? Iſt es nicht vielmehr faſt ſicher, daß der Rheinanke des Atterſees identiſch ſein wird mit dem Rheinanken des ſo nahe gelegenen Traunſees, den ich in meinen „Coregonusarten“ von 1882 vom Blaufelchen getrennt und Coregonus steindachneri genannt hatte. Dieſer Coregone hat allerdings gleich dem Gangfiſch nur 35—36 Rippen! „Ein auffallender Unterſchied dieſes Felchen vom Blaufelchen liegt im Bau des Skelets“, ſagte ich ſelbſt („Coregonusarten“, p. 199). ) Er will die Reuſenzähne nicht am ganzen Bogen, fondern an einer leicht zugäng— lichen, /—1 em langen Strecke gezählt wiſſen („Felchenarten des Bodenſees“, 1884, p. 106), er findet „das Umrechnen der Verhältniſſe in Prozente unpraktiſch und ſozuſagen abſtrakt“ (ebenda, p. 109, Fußnote ). 263 beim Blaufelchen 33—39 am 1. Bogen, beim Gangfiſch 36—44. Nach meiner Zählung (. e. p. 115) ſind es je 31 und 43, nach Nüß lin 35 und 41.“ „Abgeſehen von... zeigen obige Angaben der verſchiedenen Autoren doch beträchtliche Differenzen und Schwankungen, ſo daß man das Vertrauen auf die Sicherheit dieſes Merkmals verliert.“ In Wahrheit verhält ſich die Sache nun gerade entgegengeſetzt. Fatio) gibt 1890 (33) 34—38 ) für den Blaufelchen, 36—44 für den Gangfiſch, ich 1882) 34—38 für den Blaufelchen, 36—44 für den Gangfiſch. Alſo vollſtändige, faſt bedenkliche Ueber— einſtimmung der beiden Autoren Fatio und Nüßlin. Nur Klunzinger weicht mit ſeiner Angabe: „nach meiner Zählung find es je 31 und 43“ ab. Was dieſe letztere Zahl 43 für den Gangfiſch betrifft, fo fällt fie in die Nähe des Maximums, der Durchſchnitt iſt 41, dagegen iſt die Zahl 31 für den Blaufelchen jenſeits des Minimums der von mir und Fatio gefundenen Werthe. Ich ſtehe keinen Augenblick an, dieſe Zahl 31 als unrichtig zu bezeichnen und erkläre ſie in einfachſter Weiſe aus der Methode der Beobachtung Klunzinger's am Skelete.) Die Kiemenreuſenzähne, insbeſondere die feineren, gehen bei der Maceration ſehr leicht verloren. So alſo ſteht es mit den „beträchtlichen Differenzen“ der Autoren, „ſo daß man das Vertrauen auf die Sicherheit dieſes Merkmals verliert“. Ein weiterer Differenzpunkt zwiſchen Klunzinger und mir iſt die Augengröße von Gangfiſch und Blaufelchen. „Von allen angegebenen Unterſchieden“, ſchreibt Klunzinger p. 109, „kann ich dieſen am allerwenigſten finden, obwohl Nüßlin darauf einen ſo hohen Werth legt, daß er ſogar den Namen macrophthalmus für feinen Gangfiſch aufſtellte. Das Auge iſt allerdings bei großen Blaufelchen von 35 em im Verhältniß zum Kopf oder zur Schnauze kleiner, als bei den kleineren, wenn auch ausgewachſenen Gangfiſchen von 28—30 em, nämlich beim Blaufelchen 4½—4¼, beim Gangfiſch 3½ —4 in der Kopflänge enthalten ... *.°) Rechnen wir nun dieſe mit „allerdings““) begonnenen Angaben unter Berückſichtigung der relativ ver— ſchiedenen Kopfgrößen beider Arten in Prozente der Körperlänge um, ſo erhalten wir für das Blaufelchenauge 3,9—4,4 Prozent, für das Gangfiſchauge 5,2—5,7 Prozent. Meine Angaben ) lauten für den Blaufelchen durchſchnittlich 4 Prozent, für den Gangfiſch 5,4 Prozent (4, 45,6). Somit ſtimmen wir Beide alſo im Weſentlichen überein, ja Klunzinger's Maximalgrenze des Blaufelchenauges liegt noch unter der Minimalgrenze des Gangfiſches! Allein Klunzinger fährt fort: „aber bei gleich großen Exemplaren beider Arten kann man nicht den geringſten Unterſchied finden.“ Die Richtigkeit dieſes Satzes zugegeben‘), würde derſelbe für die Speciesſtreitfrage gar nichts bedeuten. Denn es verſteht ſich vom wiſſenſchaftlichen Standpunkte aus von ſelbſt, daß man beim diagnoſtiſchen Vergleich zweier Arten von verſchiedener Körpergröße, ins— beſondere bei Körperproportionen, erwachſene Individuen miteinander in Beziehung bringt und nicht gleich große, hier junge, dort alte; umſoweniger, wenn die Proportionen, wie es beim Fiſchauge der Fall iſt, mit dem Alter wechſeln. In dieſem Sinne war ich mit meiner Speciesbenennung „macrophthalmus“ für den Gangfiſch völlig korrekt verfahren. Aber Klunzinger wollte, daß das der Speciesbenennung zu Grunde gelegte Kennzeichen auch zur Unterſcheidung gleich großer (hier junger, dort erwachſener) Individuen geeignet ſei. Er ) Fatio: „Faune des Vertébrés de la suisse“. Vol V. II. p. 116. ) 38 nicht 39 wie Klunzinger irrthümlich ſchreibt. Die eingeklammerte Zahl 33 iſt nur einige Male gefunden worden. 3) „Coregonusarten“, p. 169 und 179. Warum zitirte hier Klunzinger meine Durch- ſchnittszahlen und nicht die Variationsextreme? ) Ich habe die Reuſenzähne faſt nur an gut konſervirten Kiemen gezählt, neuerdings an Präparaten, die nach der Semper'ſchen Methode dargeſtellt wurden, auf dieſe Art her⸗ geſtellte Objekte konſerviren die feinſten Skulpturen der Epidermis. Die Beobachtung am Skelet iſt ganz unzuverläſſig. ) Klunzinger: „Ueber die Felchenarten des Bodenſees“. 1884. p. 110. e) Trotzdem ſagt Klunzinger weiter unten: „Ich glaube (), das ſogenannte große Auge des Gangfiſches beruht auf Täuſchung“. ) „Coregonusarten“, p. 186 und 173. ) In Wahrheit iſt auch bei gleich großen Exemplaren von Gangfiſch und Blaufelchen das Gangfiſchauge im Verhältniß zur Körperlänge größer. (Siehe unſere Abbildungen!) 6 264 — ũ— — ſchlägt nun vor, „den Gangfiſch Coregonus exiguus zu heißen, womit die Kleinheit und Schlankheit angedeutet iſt“. Welch' eine Konſequenz, welche Logik hat hier Klunzinger's Wahl geleitet!!!) Welch’ eine Ironie begleitet dieſe Namensänderung! Ich muß jetzt fait um Entſchuldigung bitten, wenn ich aus den Schätzen der Klunzinger'ſchen Kritik noch einen weiteren Differenzpunkt unſerer Auffaſſungen hervorhole. Er bezieht ſich auf die Merkmale, die für das Ei beider Fiſche angegeben werden können, und zwar auf die Größe. Am beſten laſſe ich auch hier Klunzinger?) ſelbſt ſprechen: „Ich finde die Eier reifer Blaufelchen, von Langenargen im Dezember, angebrütet 3 m, von Gangfifhen vom 22. November von Konſtanz im Eierſtock 2,8—3 mm, alſo kaum merkliche Unterſchiede“ u. ſ. w. (Meine Angaben lauteten für angebrütete Eier für Gangfifh auf 3 mm, für den Blaufelchen auf 2,2 mm). Daß hier Klunzinger für zwei Fiſcharten die Eier von ungleichzeitiger Reife (Dezember und November), und unter ganz verſchiedenen Verhältniſſen (Eierſtocksei und an- gebrütetes Ei) in Bezug auf das Merkmal der Größe unmittelbar in Vergleich bringt, wird Jeder für unbegreiflich ſinden, der weiß, daß die Eier gegen den Beginn der Laichzeit rapid wachſen und daß das angebrütete Ei im Waſſer gegen 25 Prozent an Volum gegen— über dem Eierſtocksei gewinnt. Ich übergehe die zahlreichen anderen Beanſtandungen, welche meine „Coregonusarten“ durch Klunzinger erfahren haben; ſie beruhen alle auf Irrthum, auf einfeitiger und unwiſſenſchaftlicher Forſchungsmethode, auf uns begründeter Anzweifelung oder einfacher Negirung.“) Nach den im Vorhergehenden angeführten Beiſpielen der Klunzinger'ſchen Kritik gerade der wichtigſten Merkmale wird es eigen berühren, wenn dieſer Autor 1884 von meinen An⸗ gaben ſchreibt, er habe die einen als richtig, „andere als auf Täuſchung beruhend oder unzuverläſſig“ erkannt und wenn er neueſtens ſogar wiederholt („Ueber Zwergraſſen“, 1900, p. 532): „Noch weniger Werth haben, wie ich eingehend gezeigt, andere angegebene Merkmale: N größeres Auge, . . . . . größere Eier beim Gangfiſch.“ (Schluß folgt.) III. Weber Tachszucht. Obwohl der nachſtehende Bericht über den Betrieb von Lachsbrutanſtalten in Amerika, welcher einen Auszug aus dem Jahresberichte der Fiſchereikommiſſion in Waſhington darſtellt, vielfach nur die gleichen Verhältniſſe ſchildert, wie ſie auch bei uns eingebürgert ſind, ſo iſt hier und da in der amerikaniſchen Lachszucht manches doch etwas anders wie bei uns, ſo daß der Bericht nicht ohne Belehrung iſt und jedenfalls inſofern ein gewiſſes Intereſſe beſitzt, als er uns zeigt, wie man anderswo unabhängig von uns und unſeren Zwecken und Zielen die Lachszucht betreibt. 1. Das Dead Brook-Gehäge (Einrichtung zur Aufbewahrung aufſteigender, gefangener Lachſe bis zur Laichreife.) Die wichtigſten Quellen des Dead Brook find zwei kleine Seen, außerdem befinden ſich an einigen Nebenflüſſen reichhaltige Quellen. Obwohl das Waſſer etwas reiner iſt als in gewöhnlichen Bächen, iſt es lange nicht jo durchſichtig wie das Waſſer des Craig Brook und bei einer Tiefe von. nur vier Fuß kann man kaum den Grund ſehen. Dieſer Umſtand wird für ſehr günſtig gehalten. Das Gehäge liegt am unteren Laufe des Baches, ungefähr eine halbe Meile (804 657 m) vom ſeiner Mündung entfernt. Die Ufer find auf beiden Seiten niedrig und der Bach fließt ziemlich langſam in einem Bette, welches zum größten Theile kieſig iſt, theilweiſe jedoch einen fetten Lehm⸗ boden hat, der einen reichen Waſſerpflanzenwuchs erzeugt. Die mittlere Tiefe beträgt weniger als vier Fuß, während zwei Pfuhle acht und ein dritter ſechs Fuß tief find. Die Breite des Baches ) Gleichwohl iſt dieſer exiguus Klunz. von Fatio adoptirt worden! ) J. c. p. 115. In feiner legten Publikation zeigt Klunzinger, daß er meine neuere Abhandlung über die Eier der Coregonusarten (Allgem. Fiſcherei-Zeitung, 1891, Nr. 4) gar nicht berückſichtigt hat. In dieſer find nicht weniger als zehn Merkmale angeführt, durch, welche ſich Gangfiſch- und Blaufelchenei unterſcheiden laſſen, darunter auffallend konſtante. ) Nur in der Fußnote zu p. 114 („Felchenarten des Bodenſees“, 1884) hat Klunzinger⸗ recht. Meine Fig. 4 (Coregonusarten p. 179) zeigt nur 33 ſtatt 41 Reuſenzähne. Der Holz⸗ ſchneider hatte hier acht Zähne zu wenig gezeichnet; eine Korrektur hatte ich nicht erhalten, dieſe wurde direkt von der Redaktion des „Zoologiſchen Anzeigers“ beſorgt. 265 beträgt 20—80 Fuß. Das Gehäge ſchließt den ganzen Bach ein und iſt 2200 Fuß lang, während es ein Areal von 2¼ Acres (1,0125 ha) einſchließt. An beiden Endpunkten befindet ſich ein ſtarkes Gatter aus Pfählen, die den Strom nur ſehr wenig hemmen, die Lachſe aber ſicher einſchließen. Das untere Gatter iſt mit einer Schleuſe verſehen, die geöffnet werden kann, um Booten den Ein- tritt zu ermöglichen. Am oberen Gatter befindet ſich die Brutanſtalt mit der Wohnung des Auf- ſehers und ein kleines Magazin. Während der Sommermonate variirt die Temperatur zwiſchen 60° und 70° F (15% bis 21½ C), die Temperatur an der Oberfläche ſteigt jedoch zuweilen bis 76°, 80°, ja bis zu 84° F (24% , 26 , 28°/,° C). Bei warmem Wetter hat man die Temperatur auf dem Grunde beobachtet und gefunden, daß dieſelbe in den tieferen Pfuhlen bedeutend niedriger iſt, als an der Oberfläche. So fand man, daß bei einer Temperatur von 75° (23ſ⅝ C), das Waſſer am Boden nur 68° (20° C) warm, bei 78° (25°/,° C) nur 74° (23% C), bei 81° (27°/,° C) nur 72° (22 ¼ C). Wahrſcheinlich hat man dieſen tieferen Pfuhlen die Erhaltung der Lachſe bei ſehr warmem Wetter zu verdanken. Nach dem Ausſetzen innerhalb des Gehäges ſind die Lachſe im Anfange ſehr lebendig, ſie ſchwimmen umher und ſpringen in die Luft. Das dauert einige Wochen. Später werden ſie ſehr ruhig, halten ſich an den tiefſten Stellen auf und zeigen ſich nur ſelten vor der Laichzeit. Die größte Anzahl todter Fiſche findet man im Anfange der Gefangenſchaft, vermuthlich wohl in Folge von Verletzungen, die ſie bei dem Einfangen oder beim Transporte erhielten, ob— wohl auch angenommen werden muß, daß die hohe Temperatur innerhalb des Gehäges zur Zeit der Einſetzung der Lachſe einer der Gründe der Sterblichkeit iſt. Fiſche, welche die Gefahren des Juni überſtanden haben, ſcheinen ſich zu akklimatiſiren und ſind im Stande die hohe Temperatur im Juli und Auguſt auszuhalten. 2. Wahl des Waſſers für eine Lachsbrutanſtalt. Das erſte Erforderniß für eine Lachsbrutanſtalt iſt reichlicher Erſatz von geeignetem Waſſer, in einer Lage, wo man es vollſtändig unter Kontrolle hat und wo der richtige Fall geſichert iſt. In dieſer Hinſicht gibt es eine Menge Umſtände, die bei der Auswahl in's Gewicht fallen. Als das geeignetſte Waſſer iſt wohl dasjenige eines Fluſſes zu bezeichnen, der von einem klaren, mög— lichſt tiefen See verſorgt wird, man wähle eine Stelle dicht bei dem Ausfluſſe aus dem See, unterhalb einer etwa vorhandenen Stromſchnelle. Man kann Craig Poud als einen ſolchen See bezeichnen. Er hat ein Areal von 231 Acres (93,555 ha) und iſt an den tiefſten Stellen 69 Fuß tief, während er noch eine Tiefe von 25 Fuß etwa 500 Fuß von dem Auslaufe hat. Die Tiefe beeinflußt unmittelbar die Temperatur und bei ſonſt gleichen Verhältniſſen wird die Tem- peratur des Waſſers in einem tiefen Teiche gleichmäßiger ſein, als in einem untiefen — kühler im Sommer und wärmer, obwohl niemals zu warm, im Winter. Derartiges Waſſer hat meiſtens das⸗ ſelbe Volumen und eine gleichmäßige Temperatur, außerdem iſt es verhältnißmäßig klar. Es iſt im Winter kalt und erwärmt ſich langſam im Frühjahr, es ermöglicht ſo eine normale Entwicklung der Eier, die für die Geſundheit und einen kräftigen Wuchs wichtiger iſt als eine ſchnellere Ent— wicklung. Die Lage unterhalb einer Stromſchnelle wird außerdem das Waſſer dadurch verbeſſern, daß es reichlich mit Luft vermengt wird. Nächſt dieſem wähle man das Waſſer eines Baches, der reichlich von Quellen geſpeiſt wird, ſo daß ein regelmäßiger Erſatz und etwas Abkühlung an warmen Tagen geſichert iſt, es iſt jedoch beſſer, das Waſſer vor der Benutzung eine lange Strecke in einer offenen Rinne fließen zu laſſen und, wenn möglich, über ein ſteiniges Bett mit ſtarkem Gefälle, damit es ſich mit Luft ſättigen kann und bei kaltem Wetter etwas kühler wird als es aus dem Boden kommt. Außerdem kann man reines Quellwaſſer wählen; in allen Fällen jedoch, wo das nöthig iſt, ſorge man für einen abkühlenden und für Luft ſorgenden Teich, damit die urſprüngliche Wärme des Waſſers in Folge der Kälte der Luft, niedriger wird, ehe es die Bruttröge erreicht und damit es ſich in Folge ſeiner großen Oberfläche mehr oder weniger mit Luft ſättigen kann. In letzter Linie wähle man gewöhnliches Fluß⸗ oder Bachwaſſer, welches möglichſt rein iſt. Das Waſſer von Flüſſen und Bächen hält man für minderwerthiger als Quellwaſſer, weil dieſe Ueberſchwemmungen, Trockenheit, Trübung und anderen Unreinheiten und in einem kalten Klima dem Grundeiſe ausgeſetzt find. Man findet in dieſer Hinſicht natürlich eine große Zahl von Ab- ſtufungen. Wenn kein Waſſer aus einem See erreichbar iſt, dann wird es vortheilhaft ſein, wenn man eine Miſchung von Quell⸗ und Bachwaſſer haben kann. Waſſer aus moorigen und ſtagnirenden 266 Teichen und Sümpfen joll man vermeiden; wenn dieſes Waſſer auch zuweilen recht gut und im Stande iſt, ſehr kräftige Fiſche zu erzeugen, ſo iſt es, falls keine Quellen vorhanden ſind, was ſeine Friſche anbelangt, abhängig von Regenfällen, und wenn dieſe ausbleiben, wie das oft der Fall iſt, wird es trübe und ungeeignet. Man verliere es nicht aus dem Auge, daß dieſe Fingerzeige hin— ſichtlich der Wahl des Waſſers für die Zwecke der Fiſchzucht ſich nur auf die Zucht des Atlantiſchen Lachſes in einem Klima beziehen, welches dem des Staates Maine ähnlich iſt. Es empfiehlt ſich ſehr, die Lage für eine Brutanſtalt zur Zeit einer großen Trockenheit zu wählen; wenn es ſelbſt zu dieſer Zeit einen genügenden Erſatz von reinem, ſüßen Waſſer hat, dann ſind die erſten Bedingungen erfüllt. Räthlich iſt es außerdem, das Terrain während einer Ueber— ſchwemmung zu beſichtigen, in einem kalten Klima thue man das auch bei ſtrengem Froſte, um ſo die Gefahren kennen zu lernen, vor denen man ſich in dieſen Richtungen ſchützen muß. Die Menge des benöthigten Waſſers hängt hauptſächlich von dem geplanten Umfange der Brutanſtalt, -der Temperatur, der Menge der Luft, welche in demſelben enthalten iſt, und den günſtigen Vor— bedingungen für Luftſättigung und dem mehrfachen Gebrauch des Waſſers ab. Hat man Waſſer von ausgezeichneter Qualität und niedriger Temperatur, ſowie eine ſehr gute Gelegenheit zum Sättigen mit Luft, ſo genügt vielleicht eine Gallone (4,543 Liter) pro Minute, vielleicht noch etwas weniger, um 100,000 Lachseier auszubrüten. Wenn die Temperatur ſteigt oder die Gelegenheit zur Sättigung mit Luft geringer iſt, gebraucht man natürlich ein größeres Quantum. Hat man Quell- waſſer zur Verfügung, welches eine Temperatur von 40° (4¼ C) beſitzt, welches nur in einem kleinen Teiche von einer Quadratruthe (16 ⅛ Fuß) der Luft ausgeſetzt iſt und hat man in der Anſtalt ſelbſt keine Gelegenheit zur Sättigung mit Luft, ſind ferner die Eier, ſowie die Brut in den Trögen ſo angehäuft, daß ſich etwa 4000 auf dem Quadratfuße befinden, ſo hat man mindeſtens 4 Gallonen (18,172 Liter) pro Minute nöthig, beſſer iſt es natürlich, wenn man 6, 8 oder 10 Gallonen (27,258; 36,344; 45,43 Liter) zur Verfügung hat. Allerdings iſt das nothwendige Maß vielleicht noch etwas geringer als eine Gallone pro Minute, es iſt jedoch räthlich nicht weniger als 3 Gallonen (13,629 Liter) ſelbſt unter den günſtigſten Verhältniſſen für 100,000 Eier zu rechnen. Wird das Waſſer aus einem kleinen Bache oder einer Quelle genommen, dann iſt es noth.- wendig, die Waſſermenge annähernd zu meſſen, was in folgender Weiſe leicht geſchehen kann: Mit einem zolldicken, breiten Brette, in dem ſich in der Mitte ein zollgroßes Loch befindet, ſtelle man einen dichten Damm her, ſo daß alles Waſſer durch das Loch fließen muß. Wenn das Waſſer an der oberen Seite gerade bis an den oberen Rand des Loches ſteigt, ſo zeigt das eine Menge von 2,3 Gallonen (10,4489 Liter) pro Minute an. Ein Steigen des Waſſers um einen halben Zoll über das Loch zeigt eine Waſſermenge von 3,5 Gallonen (15,9005 Liter) an; ein Steigen um 2 Zoll 5 Gallonen (22,715) pro Minute; 3 Zoll 6 Gallonen (27,258 Liter) pro Minute; 3 Zoll 8 Gallonen (36,344 Liter) pro Minute; 13 Zoll 12 Gallonen (54,516 Liter) Bohrt man dagegen zwei Löcher in das Brett, ſo wird natürlich auf dieſelbe Weiſe die doppelte Menge feſtgeſtellt. Die Waſſermenge, welche durch Löcher von verſchiedener Größe fließt, verhält ſich wie die Quadrate der Durchmeſſer; ein Loch mit einem Durchmeſſer von 2 Zoll geſtattet alſo einen viermal ſo großen Durchlauf als ein Loch von einem Zoll. 3.0070, 6 Nächſt dem in jeder Beziehung den Anforderungen entſprechenden Waſſer, ift die Wahl der Lage für die Brutanſtalt von großer Wichtigkeit; man ſorge dabei vor Allem für einen ausreichenden Waſſerſtand, der das nöthige Gefälle in und durch die Bruttröge garantirt, außerdem richte man ſein Augenmerk darauf, daß man vor Ueberſchwemmung und in kaltem Klima vor zu ſtarkem Froſte geſchützt iſt, man beachte auch die allgemeine Sicherheit und die leichte Erreichbarkeit der Anſtalt. Das Gefälle in der Brutanſtalt kann kaum zu groß ſein. Das Minimum iſt jedenfalls 3 Zoll, womit man ſich aber nur unter den günſtigſten Umſtänden in anderer Hinſicht begnügen darf, und ſelbſt dann iſt ein ſolch' minimales Gefälle nur zuläſſig, wenn ein hinreichendes Quantum von luft- reichem Waſſer vorhanden iſt und wenn die Tröge ſehr kurz find und außerdem keine Ueber- ſchwemmung eintreten kann; auch hat dieſes Gefälle den Nachtheil, daß man keinen Apparat zur Luftzuführung anbringen kann, außerdem iſt man gezwungen, die Tröge unter dem Niveau des Bodens aufzuſtellen, wodurch die Pflege der Eier und der Fiſche ſehr erſchwert wird. Ein Gefälle von 1 Fuß wird genügen, wenn keine Ueberſchwemmungsgefahr vorliegt, in dieſem Falle kann man die Tröge auf den Boden ſetzen, wo ſie bedeutend beſſer ſtehen als unter ah 267 — demſelben, wenn auch ſelbſt eine ſolche Aufſtellung noch mangelhaft genannt werden muß; jeden— falls kann man in dieſem Falle einfachere Luftzuführungsapparate anbringen. Noch beſſer iſt ein Gefälle von 3 Fuß, dem jedoch ein ſolches von 6 Fuß vor— zuziehen iſt. Die letztere Höhe ermöglicht es, die Tröge 2 Fuß über der Erde aufzuſtellen und läßt hinreichenden Raum für eine reichliche Luftzuführung. Die Entſcheidung über dieſen Punkt hängt jedoch zum größten Theile von der Menge und den Eigenſchaften des Waſſers ab, hat man eine genügende Menge Waſſer und iſt dasſelbe mit Luft geſättigt, ehe es die Brutanſtalt erreicht, ſo iſt, namentlich in einer kleinen Anſtalt eine weitere Luftzuführung nicht nöthig, es genügt dann ein Gefälle von 3 Fuß. Eine Beſichtigung des Grund und Bodens bei Hochwaſſer wird von ſelbſt darauf hinweiſen, welche Maßregeln gegen eine Ueberſchwemmung getroffen werden müſſen. Wenn die Brutanſtalt an dem Ufer eines Baches liegt, ſo darf ſie nicht zu nahe an demſelben ſtehen, unterhalb des Hauſes. iſt jedenfalls ein geräumiger Ableitungskanal anzulegen, der für alle kommenden Fälle genügt Bei dem Reinigen und Vergrößern eines Waſſerlaufes kann man oft viel zur Verbeſſerung einer urſprünglich ſchlechten Lage beitragen. In einem kalten Klima iſt es ſehr zu empfehlen, die Brutanftalt theilweiſe unter dem Niveau des Bodens zu bauen, da ſie ſo mehr gegen Kälte geſchützt iſt. Bei der Benützung von Quellweſſer hat man, ſelbſt in einem kalten Hauſe, kaum ein Frieren des Waſſers in den Trögen zu befürchten; benützt man jedoch See-, Fluß⸗ oder Bachwaſſer in dem nördlichen Theile der Vereinigten Staaten, wo es im Winter ſo kalt iſt, daß die Luft im Hauſe unter den Gefrierpunkt ſinkt, ſo wird ſich in den Trögen und auf dem Boden ſo viel Eis bilden, daß es ſehr hinderlich wird; bei nicht genügender Aufmerkſamkeit liegt dann die Gefahr nahe, daß die Eier gefrieren und abſterben. In ſolchen Lagen muß man Oefen aufſtellen, um den Wärtern den Aufenthalt im Hauſe zu ermöglichen; das Haus ſollte aber ſo belegen ſein und ſo konſtruirt, daß man es wochenlang ohne Feuerung laſſen kann, ohne daß dadurch eine Anhäufung von Eis veranlaßt wird und wenn die Lage es nicht geſtattet, daß man das Haus theilweiſe unter dem Niveau des Bodens baut, dann muß man ſehr dicke Mauern herſtellen und dieſelben mit einem Erdwalle umgeben, auch Sägeſpähne oder anderes Material kann hiebei verwenden. In einem wärmeren Klima hat man in dieſer Hinſicht keine Gefahren zu befürchten. 4. Dämme und Waſſerleitungen. Einen ausreichenden Waſſerſtand kann man oft dadurch herſtellen, daß man einen Damm durch das Waſſer zieht und die Brutanſtalt dicht bei demſelben erbaut. Der Damm wird einen kleinen Teich bilden und in dreifacher Hinſicht vortheilhaft wirken; das Waſſer wird nämlich mit Luft geſättigt, es kühlt ſich ab und wird gereinigt. Man lege aber nur in ſolchen Fällen einen Damm zur Schaffung eines Waſſerſtandes an, wenn der Grund und die Ufer des Baches ſo beſchaffen ſind, daß jede Gefahr des Unterminirens und des Wegwaſchens der Endpunkte des Dammes ausgeſchloſſen iſt. Nur bei einem feſten Schichtboden iſt jede Gefahr ausgeſchloſſen und der Schutz gegen dieſe Gefahren iſt, wenn der Damm höher als zwei Fuß iſt, ſehr ſchwierig. Wenn die Waſſermenge nicht genügt oder wenn man wegen der Luftzuführung oder aus anderen Gründen ein größeres Gefälle herſtellen will, ſo iſt es rathſam, den Damm in einiger Entfernung oberhalb der Brutanſtalt zu bauen, an einem höheren Punkte, wo ein ſehr niedriger Damm genügen wird, das Waſſer in eine Leitung zu bringen, die es in der gewünſchten Höhe in die Brutanſtalt leitet. Eine viereckige Leitung aus Brettern oder Planken, ſorgfältig verbunden und zuſammen— genagelt, wird meiſt genügen; für eine gewöhnliche Anſtalt genügen hier ſchon ſehr kleine Dimenſionen. Die Waſſermenge, welche durch eine Röhre von beſtimmter Form fließen kann, hängt von der Lage derſelben und ihrer Größe ab. Eine gerade cylinderifche Röhre von einem Zoll Durch— meſſer und 10 %è Gefälle befördert etwa 11 Gallonen (49,973 Liter) Waſſer pro Minute. Dieſelbe Röhre mit 5% Gefälle befördert 8 Gallonen (36,344 Liter) pro Minute; mit einem Gefälle von 1°/, dagegen nur 3½ Gallonen (15,9 Liter) pro Minute; mit einem Gefälle von / % befördert ſie noch 1 Gallone (4,543 Liter) pro Minute. Eine Röhre von zwei Zoll Durchmeſſer faßt ungefähr 5 ⅛ mal jo viel Waſſer als eine ſolche von einem Zoll Durchmeſſer; eine dreizöllige Röhre beinahe 15 mal ſo viel. Eine Röhre mit einem Durchmeſſer von einem Zoll, mit einem 268 Gefälle von ½%8 befördert genug Waſſer zum Ausbrüten von 25000 Eiern; mit einem Gefälle von 2 genug für 100000 Eier; mit einem Gefälle von 5% genügt fie für beinahe 200 000 Eier. Eine viereckige Leitung befördert 25% mehr Waſſer als eine eylinderiſche Röhre von demſelben Durchmeſſer. Befinden ſich in der Röhre Winkel oder plötzliche Krümmungen, jo wird die Leiftungs- fähigkeit dadurch ſehr beeinträchtigt. Man ſoll es nicht aus dem Auge verlieren, daß das Waſſer, falls es die Leitung ganz ausfüllt, während der Ueberführung nicht mit der Luft in Verbindung kommt, während bei Leitungen von größerem Durchmeſſer der nicht vom Waſſer benutzte Theil von der Luft eingenommen wird, von welcher das Waſſer während des Falles einen großen Theil in ſich aufnehmen wird und ſo an Qualität gewinnt. Man wähle daher den Durchmeſſer der Leitung ſo groß, daß ſie zwei- oder dreimal mehr Waſſer aufnehmen könnte, als man nöthig hat. Wenn der Boden und die Seiten der Leitung rauh ſind, ſo daß das Waſſer ſich zertheilt, ſo iſt das ſehr vortheilhaft, und je größer die Leitung iſt, deſto größer iſt die Fläche des Waſſers, welche mit der Luft in Berührung kommt. (Fortſetzung folgt.) IV. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher-Kruft. Es wird im Allgemeinen noch viel zu wenig darauf Bedacht genommen, vorhandene, zufällige Teiche in geeigneter Weiſe durch Fiſchzucht nutzbar zu machen. Gar mancher denkt, erſt dann einen Fiſch züchten zu können, wenn er ſo und ſo viel für Teichanlagen ausgegeben hat und läßt dabei günſtige Gewäſſer, die durch andere Betriebe entſtanden ſind und deren rationelle Bewirthſchaftung meiſt gar nichts koſtet, unberückſichtigt. An erſter Stelle kommen dabei die allerorts befindlichen alten Steingruben in Betracht. Es iſt nun hierbei zu unterſcheiden, zwiſchen Steingruben, die mit bloßem Regenwaſſer gefüllt ſind und ſolchen, in denen eine Quelle ſich befindet. In den erſteren iſt ja allerdings nicht ſo ſehr viel zu machen, aber Aale kann man doch hineinſetzen und die entſtehenden geringen Koſten, die man durch den Ankauf der Aalbrut oder der Setzlinge hat, ſind recht bald mit reichlichen Zinſen wieder herausgeſchlagen. Beſſer iſt es in ſolchen Steingruben, die durch Quellwaſſer geſpeiſt werden. Da hinein laſſen ſich ſchon edlere Fiſche mit gutem Erfolge unterbringen und wie ſich das des Oefteren lohnt, will ich in nachfolgender Mittheilung zeigen. Hier in Kruft werden Tufſteine gegraben, und dabei entſtehen in ſolchen Gruben, wo nicht mehr gearbeitet werden kann, die herrlichſten Fiſchteiche. Das Waſſer entſpringt aus den am Grunde befindlichen Quellen reichlich und geht zum Theil durch die oberhalb des Steines befindliche Sandſchicht ab, zum Theil verdunſtet es. Als vor zwei Jahren wieder an einer ſolchen Stelle der Betrieb ein- geſtellt wurde, war ich gleich dahinter, dieſelbe als Fiſchteich zu verwenden. Dieſe Grube, oder vielmehr die Waſſerfläche iſt ziemlich groß, etwa ein Hektar und das Waſſer 15 bis 20 Meter tief; alſo ein kleiner See. Die Quellen am Grunde ſind ſo mächtig, daß früher eine recht große Dampfmaſchine zur Waſſerentfernung nothwendig war. In dieſen kleinen See ſetzte ich 5000 Stück Brut des nordamerikaniſchen Bachſaiblings und überließ die Fiſchchen ihrem Schickſal. Gefüttert wurde nicht. Jetzt, nach zwei Jahren, beginne ich mit dem Abfangen der Saiblinge und finde ein überraſchend günſtiges Reſultat. Die Fiſche ſind durchſchnittlich ¼ Pfund ſchwer und ſehr gut genährt. Ich fing ſogar einen von / Pfund. Wie viele von den 5000 zu Grunde gingen, läßt ſich freilich nicht konſtatiren, aber es ſind ſehr viele aufgekommen; denn in einer Stunde angele ich in der Regel 10 bis 15 Stück. Ich angele mit Wurm und muß denſelben 4 bis 5 Meter tief in's Waſſer ſenken, bevor ich einen Anbiß erhalte. Die Verſuche, denſelben mit der künſtlichen Fliege beizukommen, mißlangen; wahr⸗ ſcheinlich deßhalb, weil die Saiblinge ſo tief ſtehen. Man ſieht auch faſt nie einen nach einer Naturfliege aufgehen. Es find nun freilich nicht allerorts die Verhältniſſe jo günſtig, wie in dem oben mit- getheilten Falle. Aber ein ſolch gutes Reſultat muß doch mehr als dieß die beſten Worte es vermögen, zur Nachahmung anſpornen. Wenn der Erfolg auch nicht gerade ſo außerordentlich günſtig iſt, wie in dem vorliegenden Falle, fo darf doch niemals der Verſuch, derartige Teiche⸗ 269 —ů—ů auszunutzen, unterbleiben. Wenn ein ſolches Waſſer ſchon mehrere Jahre geſtanden hat, wird das Ausſetzen von Brut nicht immer reichlichen Erfolg haben; denn es hat ſich an ſolchen Stellen eine derartige Maſſe von fiſchfeindlichem Geſindel angeſammelt, daß die ſchwache Brut mehr oder weniger, manchmal ſogar ſummariſch, vernichtet wird. Da empfiehlt es ſich, Einſömmerer als Einſatz zu verwenden. Den meiſten der Feinde ſind dieſe ſchon gewachſen und, der Spieß iſt jetzt umgekehrt, verzehren ſie mit Stumpf und Stiel. Der ſogenannte Dorfteich (Brandweiher), welcher in der Regel ſchönen Zu- und Abfluß hat und dabei meiſt auch noch ganz abgelaſſen werden kann, eignet ſich zur Karpfenzucht ſehr gut, namentlich auch deßhalb, weil er in der Regel eine große Menge Naturfutter produzirt. V. Vermiſchte Mittheilungen. Zur Frage des Minimalmaßes für den Krebs. Die „St. Petersburger Zeitung“ vom 29. Mai 1901 macht die Mittheilung, daß die kaiſerl. ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei auf ihrer kürzlich abgehaltenen letzten Sitzung ſich bei Gelegenheit der Berathungen über die Erlaſſung eines Fiſchereigeſetzes für Rußland auch mit der Frage eines Minimal- maßes für den Krebs wiederholt beſchäftigt hat. Die kaiſerl. ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei hatte zur Entſcheidung dieſer Frage zwei Herren, den Ichthyologen des kaiſerl. Miniſteriums, Herrn J. N. Arnold, und den Schriftführer des Livländiſchen Fiſchereivereins, Herrn Max von zur Mühlen in Dorpat, nach Swenziany abgeordnet, wohin die für einen Krebshändler in Berlin in den Gouvernements Wilna, Witebsk, Smolensk und Mohilew ge- fangenen Krebſe in Maſſen zuſammenſtrömen. Hier ſtellten die beiden genannten Herren gemein- ſchaftlich ihre Beobachtungen an, um zu beſtimmen, von welcher Größe an Krebſe, ohne ihre Fortpflanzung zu ſchädigen, zum Verkaufe zugelaſſen werden können. Gemeſſen wurden von ihnen 2000 Stück Krebsweibchen. Hierbei ergab ſich (wir führen nur die wichtigſten Zahlen an, ſoweit ſie in der „St. Petersburger Zeitung“ vorliegen, indem wir uns eine ausführliche Mittheilung über die Unterſuchungen der Herren Arnold und von zur Mühlen für einen ſpäteren Bericht vorbehalten) Nachſtehendes: von 69 Weibchen in der Länge von 10,5 em waren 95,7 Proz. eiertragend 1 162 5 RA 1 A ie 5 80,2 „ 5 " 1 00 " " 7 " 77 9, 5 77 7 59,0 77 7 " 1 2 ab "n " " " " 9,0 77 " nur noch 34, 7 77 7 " 5 0 " " " " " 8, 5 77 " nur 2 2 7 0 n " Aus dieſen Angaben kann man ſomit erjehen, von welcher Länge die gefangenen Krebſe fein müſſen, um die nöthigen Garantien zu bieten, daß ſie bis zum Zeitpunkt ihres Fortfangens eine genügende Anzahl von befruchteten Eiern haben legen können. Da außer den bezeichneten Größen in Swenziany eine Menge von Krebſen in einer Länge von nur 6,5 em eintreffen, ſo ſprach ſich der Referent, Herr Dr. J. Arnold, dringend dafür aus, ſolche kleinen Krebſe in den Handel unter keiner Bedingung zuzulaſſen; insbeſondere, da nur noch in ſieben Gouvernements von Rußland die Krebspeſt bisher nicht aufgetreten ſei. Zur Zeit bewege ſich der Export von Krebſen in unnormalen Verhältniſſen. So wurden z. B. ſtatt der angenommenen Zahl von 100-120 Krebſen pro Korb in einem Korbe gegen 400 Krebſe in einer Länge von 6—7 cm konſtatirt. Die Verſammlung entſchied ſich nach einer kurzen Debatte mit 11 gegen 5 Stimmen für die Einführung eines Min deſtmaßes von 10 cm. Internationale Fiſchereiausſtellung Wien 1902. Wie uns vom Comits der unter dem Protektorate Seiner k. u. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand ſtehenden, vom 6. bis 21. September 1902 in Wien ſtattfindenden internationalen Fiſchereiausſtellung mitgetheilt wird, hat Seine Durchlaucht Adolf Joſef Fürſt zu Schwarzenberg in dankens— werther Bereitwilligkeit den mit ſeinem Palais in Wien, III., Rennweg Nr. 2, in Verbindung ſtehenden ausgedehnten Park, ſowie die angrenzenden Gewächshäuſer und die ſchöne geräumige Reitſchule für die Zwecke der bezeichneten Ausſtellung zur Verfügung geſtellt. Zählen nun dieſe 270 Oertlichkeiten ſchon für ſich allein zu den Wiener Sehenswürdigfeiten, jo iſt die Annahme um ſo berechtigter, daß ſie auch geeignet erſcheinen, einen prächtigen Rahmen für das farbenreiche und originelle Bild abzugeben, das ſich innerhalb einer internationalen Fiſchereiausſtellung vorausſichtlich entfaltet. Die centrale Lage und bequeme Erreichbarkeit dieſes Ausſtellungsplatzes, ſeine räumliche Ausdehnung und die günſtige Anordnung der daſelbſt befindlichen Baulichkeiten ermöglichen es aber auch, allen praktiſchen Bedürfniſſen und ſelbſt weitgehenden Anforderungen betreffs Zuweiſung paſſender Ausſtellungsräumlichkeiten vollauf Rechnung zu tragen. Das mit den vorbereitenden Arbeiten betraute Comité iſt in vollſter Thätigkeit und hat bereits mit der Verſendung der in deutſcher, franzöſiſcher und engliſcher Sprache verfaßten Ausſtellungsprogramme begonnen. Zahlreich einlangende Anfragen beweiſen auch, wie groß das Intereſſe iſt, welches dem geplanten Unternehmen bereits allſeits entgegengebracht wird, und daher kann ſchon jetzt mit Beſtimmtheit geſagt werden, daß dasſelbe unter jenen Veranſtaltungen, welche im Laufe der letzten Jahre die Errungenſchaften auf dem Gebiete der Landwirthſchaft und ihrer Nebenbetriebe dem großen Publikum vor Augen führten, einen hervorragenden Platz einzunehmen berufen iſt. Aus⸗ künfte werden im Ausſtellungsbureau, Wien, I., Herrengaſſe 13, entgegengenommen. Begründung eines Aquariums in Kiel. In Kiel trägt man ſich mit der Idee, ein Aquarium zu begründen, in welchem ſowohl Süßwaſſer- wie Salzwaſſerthiere untergebracht werden können. Das ganze Aquariumgebäude ſoll die äußere Form eines Walfiſches erhalten, von etwa 40 m Länge und 7—8 m Breite. Im Innern des Walfiſches, der grotten artig auszubauen wäre, ſollten die Aquarien jo zur Aufſtellung kommen, daß der Beſchauer im Halb— dunkel ſteht und die Aquarien Oberlicht erhalten. Fiſchereigenoſſenſchaft. In Geeſte, Kreis Meppen, hat ſich eine Fiſchereigenoſſenſchaft unter dem Namen „Eusländiſche Fiſchereigenoſſenſchaft“ gebildet, welche die Fiſchzucht, beſonders die Karpfenzucht, in großem Umfange betreiben will. Zu dem Zwecke werden zu den bereits vorhandenen Karpfenteichen weitere und größere angelegt. In dieſem Jahre ſoll eine Boden— fläche von 2000 bis 3000 Morgen und nach und nach eine Fläche bis 6000 Morgen zu Teichanlagen fertiggeſtellt werden. Die erforderlichen Arbeiten werden von dem k. Meliorations— baurath Flerlage-Osnabrück geleitet und durch männliche Strafgefangene ausgeführt werden. Oeffentliche Fiſchereiverſammlung in Halle. Wir machen nochmals darauf auf- merkſam, daß am 16. Juni, Nachmittags 4 Uhr, im Stadtſchützenhauſe am Königsplatz in Halle eine öffentliche Fiſchereiverſammlung ſtattfinden wird, deren Tagesordnung wir bereits in der letzten Nummer gebracht haben und deren Beſuch dank der Bemühungen des Vorſitzenden des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, Herrn Schirmer- Neuhaus, ein ſehr reger zu werden verſpricht. Mindeſtmaß der Meerforellen. Bei den vom Deutſchen Seefiſchereiverein in Ausſicht genommenen wiſſenſchaftlichen Unterſuchungen in der Oſtſee ſoll in erſter Reihe auch die Frage geprüft werden, auf welche Länge das Mindeſtmaß der zum Verkauf zu ſtellenden Meerforellen am zweckmäßigſten feſtzuſetzen iſt. Für das laufende Jahr bleibt das im vorigen Jahre verſuchsweiſe zugelaſſene Mindeſtmaß von 28 em beſtehen. Die Fiſchereibeamten haben An⸗ weiſung erhalten, ihre Beobachtungen, welche für die Frage der Feſtſetzung des Mindeſtmaßes der Meerforellen von Bedeutung ſein können, dem Seeſiſchereiverein mitzutheilen. VI. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein., Am 18. April 1901, Vormittags 10 Uhr, wurde im Hotel Monopol zu Breslau die erſte dießjährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereiwereins abgehalten. Der Vorſitzende, Prinz zu Schönaich-Carolath-Saabor, begrüßte die zahlreich Erſchienenen, insbeſondere den Oberpräſidenten Herzog zu Trachenberg, den Generallandſchaftsdirektor Freiherrn von Tſchammer-Oſten, den Oberbürgermeiſter Dr. Bender, ſowie die Vertreter der k. Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Oppeln. Nachdem ſodann zweier verſtorbener Mitglieder in üblicher Weiſe gedacht worden, wurden 50 neue Mitglieder aufgenommen, ſodaß die Mitgliederzahl des 271 — Vereins auf 710 geſtiegen iſt. Der Vorſitzende dankte dem Geſchäftsführer, Profeſſor Dr. Hulwa, für das bisherige Werben neuer Mitglieder. Der Geſchäftsführer, Profeſſor Dr. Hulwa, erſtattete ſodann die Jahresrechnung für 1900. Die Einnahmen betrugen 23,154 24 Mk., die Ausgaben 21,480.69 Mk. Unter letzteren befinden ſich u. a. 6719.80 Mk. für Ausſetzen von Eiern, Brut⸗ und Beſatzfiſchen und Beihilfen zu Brut⸗ anſtalten, 4618.45 Mk. als Beihilfe zur teichwirthſchaftlichen Verſuchsſtation in Trachenberg, 765.70 Mk. als Prämie für erlegtes Raubzeug. Außer einem verfügbaren Kaſſenbeſtande hat der Verein ein Vermögen von 7900 Mk. Dem Geſchäftsführer, Profeſſor Dr. Hulwa, wurde unter Dankesworten des Vorſitzenden einſtimmig Entlaſtung ertheilt. Der Haushaltungsplan für 1901 wurde in Einnahme und Ausgabe auf je 19,378.55 Mk. feſtgeſetzt. Unter den Ausgaben ſind u. a. 4000 Mk. für das Ausſetzen von Eiern, Brut⸗ und Beſatzfiſchen und Beihilfen zu Brutanſtalten, 4500 Mk. als Beihilfe zur teichwirthſchaftlichen Verſuchsſtation in Trachenberg, 1000 Mk. zur Verwendung von Prämien für erlegtes Raubzeug. Nachdem hierauf Graf von der Recke-Volmerſtein-Kraſchnitz wiederum zum Mitgliede des Deutſchen Fiſchereiraths gewählt worden, berichtete Herr Dr. Hoffbauer über die bisherige Thätigkeit der Verſuchsſtation Trachenberg, worauf wir in einer der nächſten Nummern der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ noch eingehender zurückkommen werden. Nach der Ueberzeugung des Redners kann die Station das wahre Intereſſe für die Praxis dadurch am beſten beweiſen, daß ſie beſtrebt iſt, nicht nur einen immer höheren Vortheil aus dem an ſich ſchon ſtark in Anſpruch genommenen werth— vollen Karpfenkapital für augenblicklich herauszuſchlagen, ſondern dafür Sorge zu tragen, daß dieſe intenſive Ausnutzung nicht zu weit geht, und vor Allem die Nachhaltigkeit der Karpfenwirthſchaft geſichert bleibt. Der Vorſitzende dankte dem Redner und betonte, daß derſelbe Theorie und Praxis zu vereinigen verſtehe. Man dürfe deßhalb getroſt auf die weitere Entwicklung der Station blicken. Im Weiteren legte Graf von der Recke-Volmerſtein⸗Kraſchnitz den Standpunkt dar, welchen der Vorſtand in Bezug auf den Fiſchzoll einnimmt. Der Vorſtand ſei ſich bewußt, daß er nicht nur Vertreter der Züchter, ſondern auch der Konſumenten ſei. Es ſei auch zu berückſichtigen, daß in Schleſien nicht nur galiziſche Karpfen eingeführt, ſondern auch ſchleſiſche Karpfen nach Böhmen ausgeführt würden. Wenn wir alſo auf Karpfen einen Schutzzoll legen wollten, ſo würde dieß eine gleiche Maßregel im Auslande hervorrufen. Durch einen Zoll würde der Karpfen auch für den Konſumenten vertheuert. Hierzu komme, daß die zolltechniſche Behandlung lebender Fiſche überaus ſchwierig ſei. Dagegen empfehle es ſich ſchon aus hygieniſchen Gründen, auf gefrorene Fiſche einen Zoll zu legen. Der Vorſtand ſei ſich dahin ſchlüſſig geworden, lebende Fiſche, welche dem Konſum und Beſatz dienen, mit einem Zoll nicht zu belegen, dagegen einen hohen Zoll auf Zierfiſche und einen höchſten Zollſatz auf gefrorene Karpfen und Schleien zu verlangen. Der Korreferent, Handelsrichter Mugdan-Breslau, führte unter Anderem aus, daß Schleien ausſchließlich aus Holland eingeführt und unſer Bedarf nicht vom Inlande gedeckt werden kann. Der billigere ruſſiſche Zander ſei als minderwerthig bekannt, und darum werde er auch den Preis des deutſchen Zanders nicht drücken. Es liege alſo auch kein Grund vor, einen Schutzzoll für Fiſche einzuführen. Der ärmere Mann kaufe wohl gefrorene Fiſche. Aber auch bei einem Zoll auf Letztere würde er vermuthlich niemals dazu übergehen, den theureren Karpfen zu kaufen. Wenn man gefrorene Fiſche mit einem Zoll belege, würden vom Auslande Repreſſalien ausgeübt werden. Oeſterreich und Rußland würden nicht nur in Eis gepackte Fiſche, ſondern auch lebende Fiſche mit einem Zoll belegen. Wenn ein Schutzzoll auf Fiſche eingeführt werde, ſo würde der Preis der Fiſche im Inlande ungefähr um die Höhe des Zolles vertheuert werden. Der Importeur von Fiſchen würde einen Nachtheil nicht haben, denn der Zoll würde wieder durch den höheren Preis der Fiſche hereingebracht werden. Es würde alſo die Konkurrenz des Auslandes nicht ausgeſchloſſen. werden. Der ruſſiſche gefrorene Fiſch würde nur auszuſchließen ſein, wenn deſſen Einfuhr aus ſanitären Gründen überhaupt verboten würde. Er (Redner) wolle eine gewiſſe Berechtigung des Zolles auf Eisfiſche zugeben, aber er wolle doch auf die event. nachtheiligen Folgen aufmerkſam gemacht haben. Man möge nicht einen Zoll auf Fiſche einführen, ſondern die Fiſchproduktion ſteigern und durch billigere Preiſe die Konkurrenz des Auslandes aus dem Felde ſchlagen. Nach lebhafter Debatte, in welcher Herr Fiſcher-Tirſchtiegel mit großer Wärme für einen Fiſchzoll eintrat, nahm die Verſammlung eine Reſolution im Sinne der Ausführungen des Referenten Grafen von der Recke⸗Volmerſtein an, dahinlautend: „Ein Einfuhrzoll auf lebende Fiſche, welche dem Konſum oder zum Beſatz dienen, wird nicht verlangt, dagegen ein möglichſt hoher Zollſatz für Einfuhr von Zierfiſchen, und der höchſte Satz für Einführung von Karpfen, ſowie Schleien im gefrorenen Zuſtande. Falls das Ausland aber einen Fiſchzoll annehmen ſollte, die beſtimmte Forderung gleicher Zollſätze für den Import nach Deutſchland.“ Demnächſt erſtattete der Geſchäftsführer, Profeſſor Dr. Hulwa, den Jahresbericht für 1900, aus dem Folgendes hervorgehoben ſein möge: „Der Umfang der Geſchäfte und Errungenſchaften auf jedem Gebiete der Fiſchereiwirthſchaft erwies ſich im vergangenen Jahre wieder in erheblichem Wachsthum. Was die Finanzlage des Vereins anlangt, ſo betrug die Einnahme 23,154.24 Mk. gegenüber dem Voranſchlage von 21,491.25 Mk. Aber auch die Ausgaben für Hebung der Fiſch⸗ zucht in den ſchleſiſchen Gewäſſern haben ſich entſprechend vergrößert. Die Geſammtausgaben beliefen ſich auf 21,480.69 Mk. (gegen den Voranſchlag von 20,265.23 Mk). Der Ueberſchuß von 1673.55 Mk. 272 iſt zur Errichtung einer Brutanſtalt nebſt Anzuchtsgräben für Aeſchen beſtimmt. Der Verein zählte Ende des verfloſſenen Jahres 660 Mitglieder. Die Subventionen der Großteichbeſitzer ſind merkbar zurückgeblieben. Auch der Landwirthſchaftsminiſter hat dießmal nur 1500 Mk. Beihilfe zur Unterhaltung und Entwicklung der teichwirthſchaftlichen Verſuchsſtation geſpendet, will über- haupt für alle kommende Zeit nur dieſen Höchſtbetrag unter der Bedingung bewilligen, wenn die Teichwirthſchaftsintereſſenten Schleſiens eine mindeſtens gleich hohe Unterſtützung gewährleiſten. Der Verein hat von ſeinen Mitteln den zweckdienlichſten Gebrauch gemacht, indem er u. a. ſich eine rationelle Bereicherung und Verbeſſerung der Flüſſe, Bäche, Teiche und Seen mit edlem Fiſch- und Krebsbeſatze im Frühjahre und Herbſt angelegen ſein ließ. Es ſind im Jahre 1900 auf Koſten des Vereins ausgeſetzt worden: 10,000 Stück Bachforelleneier, 1800 Stück Bachforellenſetzlinge, 10,000 Stück Bachſaiblingseier, 300 Stück Bachjaiblingsjeglinge, 6000 Stück Regenbogenforelleneier, 800 Stück Regenbogenforellenſetzlinge, 5000 Stüc Karpfenbrut, 4200 Stück ein⸗ und zweiſömmerige Karpfenſetzlinge, 59,000 Stück Aalbrut, 18,000 Stück Aalſetzlinge, 5200 Stück ein- und zweiſömmerige Schleienſetzlinge, 15,000 Stück Zanderbrut, 30,000 Lachseier und 11,000 Beſatzkrebſe. Es ſind dafür rund 3800 Mk. ausgegeben worden. Für nächſtes Jahr iſt die Erbrütung und Ausſetzung von 20,000 Stück Aeſcheneiern und 120,000 Zandereiern in Ausſicht genommen. Außerdem haben die Brut⸗ und Aufzuchtanſtalten in Schönau a ud. Katzbach und in Grüſſau bei Landeshut anſehn⸗ liche Unterſtützungen erfahren; auch ſind für Aufzuchtszwecke in der Grafſchaft Glatz erhebliche Auf— wendungen gemacht worden. Zur Fortführung und Unterhaltung der teichwirthſchaftlichen Verſuchs⸗ ſtation zu Trachenberg verwandte der Verein eine Summe von mindeſtens 4500 Mk., deren Zahlung nur bei Unterſtützung Seitens des Miniſters, der Landwirthſchaftskammer, des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins und einer Anzahl von Großteichbeſitzern möglich iſt. Als Prämien für vertilgtes Fiſch— raubzeug konnten im vergangenen Jahre 736.20 Mk. verwendet werden. Unter die Zahl der Fiſchfeinde, deren Erlegung prämiirt wird, ſollen der Eisvogel, Säger, die Waſſeramſel und der Kormoran aufgenommen werden. Der Geſchäftsführer hatte ferner als Gutachter mehrere Prozeſſe der Oderfiſcherei contra Strombaufiskus zu bearbeiten.“ „Während die Croſſener Fiſcher die Oderſtrombauverwaltung verklagen, weil durch die An— legung von Buhnenwerken die Fiſchereiberechtigten vom Strombaufiskus geſtört und beeinträchtigt ſein ſollen, bezw. weil durch dieſe Anlagen die natürlichen Bedingungen für die Fort- pflanzung und die Entwicklung der Fiſche beſeitigt und damit der Fiſchbeſtand in der beregten Oderſtrecke geſchädigt worden ſei, — was auf Grund hieſiger Erfahrungen ausdrücklich beſtritten werden konnte — erhoben umgekehrt Berufsfiſcher in der oberen Oder Klage und Entſchädigungs— anſpruch wider den Strombaufiskus wegen einer durch eine Neuanlage gebotenen Abſperrung reſp. Abſchneidung einiger früher errichteter Buhnen vom offenen Strome, mit dem klägeriſchen Hinweis darauf, daß der bei weitem ertragreichſte Theil ihrer geſammten Fiſcherei beſonders in den abge- ſchnittenen Buhnen beſtand. Die Buhnen mit ihren Intervallen, ordnungsgemäß ausgeführt und unterhalten, werden überall als überaus ſchätzbare Ruheplätze und Schutzhäfen für die Fiſche zu erachten ſein. Die Strombauverwaltung hat ſich daher mit Ausführung und Unterhaltung ſolcher Buhnen⸗Intervalle ein beſonderes Verdienſt um die Fiſchzucht bezw. um den Fiſchbeſtand in Strömen erworben. Die Croſſener Fiſcher haben darüber geklagt, daß noch jetzt eine ſehr große Anzahl der Buhnenfelder verlandet bezw. verſandet ſeien, in Folge deſſen die Fiſcherei auf dieſer Strecke auch ſelbſt bei mittlerem und hohem Waſſerſtande nicht ausgeübt werden könne. Eine Enquste, welche die Aufgabe hatte, bei dem damals ungewöhnlich niederen Waſſerſtande der Oder die dortigen Buhnenverhältniſſe zu ſtudiren, ergab, daß unter den ungünſtigſten Umſtänden noch eine ſehr große Zahl unverlandeter Buhnenfelder als Schutz- und Zufluchtswohnſtätten der Fiſche auf der Croſſener Fiſchereiberechtigungsſtrecke vorhanden find. Ohne Zwetfel bleibt es aber, daß in ſchiff— baren Flüſſen durch den Wellenſchlag, welchen die Dampfer, beſonders die ſtromabwärts fahrenden, verurſachen, der Fiſchbeſtand im Strome alterirt wird und dadurch den Fiſchereiberechtigten Schädigungen erwachſen können. Um dieſen Uebelſtand zu beheben, iſt die Geſchäftsführung ſchon wiederholt an die Breslauer Rhedereien mit dem Erſuchen herangetreten, den Schleſiſchen Fiſcherei— verein mit entſprechenden Mitteln zu ſubventioniren, damit derſelbe in die Lage verſetzt wird, alljährlich für den ihm zuſtändigen Flußlauf neuen Fiſchbeſatz zu beſchaffen. Erfahrungsgemäß iſt allerdings der Fiſchbeſtand in allen fließenden Gewäſſern (Flüſſen und Bächen) während der letzten Jahrzehnte mehr oder minder erheblich zurückgegangen, und zwar in Bächen und kleinen Flüſſen auch ohne Zuthun der Schifffahrt, ſowie im ſchiffbaren Strome nicht ſo ſehr in Folge der Fluß— korrektionen, des Dampferverkehrs und der abgeleiteten Induſtrieabwäſſer, ſondern vielmehr und hauptſächlich durch das Unweſen der von Jahr zu Jahr ſich ſteigernden, ſchonungslos betriebenen Adjacenten⸗Raubfiſcherei, und weiterhin in Folge des noch viel zu wenig beachteten Umſtandes, daß man dort ſäen muß, wo man ernten will. Auf keinem Gebiete der Volkswirthſchaft verlangt der Menſch fortwährend Ernten ohne Ausſaat. Nur von den Gewäſſern verlangen ſolches die Fiſcher, daher die Klagen über den Rückgang der Fiſcherei, welche nicht aufhören werden, bis der unſeligen Adjacentenfiſcherei das Handwerk gelegt wird, und bis beſonders die Berufsfiſcher an größeren und kleineren Flüſſen eingeſehen haben werden, daß ſie die Pflicht haben, auch aus eigenen Mitteln für die ihrer Obhut anvertrauten Gewäſſer den entſprechenden Fiſchbeſatz zu ſchaffen. Auf ſolche Weiſe iſt es gekommen, daß der Fiſchbeſtand der Gewäſſer mit ihren Erträgen von einſt gar nicht in Vergleich geſtellt werden kann zu den jetzigen Erträgen.“ „Der Verein wendet auch der Anlage von zweckmäßig eingerichteten Fiſchpäſſen ſein Augen⸗ merk zu. Was die Schädigung der Fiſcherei durch ſtädtiſche und Induſtriewäſſer anlangt, ſo macht ni ee RR RE ee ; * 7 F x 7 5 4 ER er ET EZ Dr Ed lie ig Zu 5 nn el r 2 a * Nr. . 2273 ſich dieſe weniger im großen, waſſerreichen Strome, als in den kleinen Flüſſen und Bächen geltend. Die kleineren Nebenflüſſe, Bäche und Seitengräben bilden aber die Wochen⸗ und Kinderſtuben für die Fiſche der größeren Gewäſſer. Die Fiſche ſteigen in die Seitengewäſſer auf, um in denſelben zu laichen und damit ihre Brut ſich dort entwickeln kann. Es muß daher eine Hauptaufgabe der neuen Fiſchereigeſetzgebung ſein, für eine gründliche Reinhaltung der kleineren Gewäſſer Sorge u tragen. f Die Geſchäftsführung hat ſich außerdem eingehend mit dem von einer Geſetzkommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins bearbeiteten „Entwurf von Abänderungen zum Preußiſchen Fiſchereigeſetz“ beſchäftigt und nahm deſſen Prüfung und Beurtheilung einen breiten Raum auf dem Arbeitsgebiete des Vereins ein. Der Geſchäftsführer hat in verſchiedenen Perioden dieſes Jahres das überaus umfangreiche, aber mit anerkennenswerther Sachkenntniß bearbeitete Material, eingehend ſtudirt, dann im Verein mit den Vertretern zuſtändiger Behörden, Fiſcherinnungen und Fiſchereiintereſſenten wiederholt durchberathen und ſchließlich die aus den Berathungen hervor- gegangenen Vorſchläge der in der Herbſthauptverſammlung bezeichneten Kommiſſion zur Beſchluß⸗ faſſung vorgelegt. Das Ergebniß dieſer Beſchlußfaſſung iſt ſ. Z. bereits der Geſetzkommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins unterbreitet worden. Ferner hat der Geſchäftsführer, Profeſſor Dr. Hulwa, auf Vorſtandsbeſchluß mit Bezug auf oben beregte Zollfrage auch eine Fiſchereiſtatiſtik für Schleſien veranſtaltet. Nach den in der Geſchäftsſtelle eingegangenen Berichten ſind ca. 10,000 Zentner Speiſekarpfen abgefiſcht worden, welche einen Durchſchnittspreis von etwa 55 Mk. per Zentner erzielten. Es wurden aber auch vielfach höhere Preiſe gezahlt, wie beiſpielsweiſe 60—80 ME. per Zentner. Dieſe intereſſanten Ergebniſſe bekunden deutlich eine ſehr günſtige kommerzielle Lage des Schleſiſchen Fiſchmarktes, und ſprechen weiterhin dafür, daß wir noch weit entfernt von einer bedrückenden Ueberproduktion ſind, alſo auch eines Fiſchzolles nicht bedürfen. Die weitere Frage der Gründung einer Fiſchverkaufsgenoſſenſchaft, ſowie der Errichtung eines Fiſchſpeiſehauſes mußte vorläufig noch vertagt werden.“ Die Verſammlung nahm mit großem Beifall den Bericht auf. In weiterer Erledigung der Tagesordnung machte Stadthauptkaſſenrendant A. Sendler- Schönau a. K. Mittheilungen über eine Verſandtkanne mit Pumpvorrichtung für den Transport von Forellen. Der Transport lebender Forellen ſei bekanntlich ſehr ſchwierig, weil dieſelben fortwährend friſchen Sauerſtoffes bedürften. Dieß habe ihn veranlaßt, eine Verſandtkanne zu konſtruiren, deren Waſſer durch eine Pumpvorrichtung friſcher Sauerſtoff zugeführt werden könne. Die Vorrichtung habe ſich gut bewährt, ſo daß ein zehn- bis zwölfſtündiger Transport ohne Gefahr für das Leben der Forellen ausgeführt werden könne. Eine genauere Beſchreibung der Vorrichtung, auf die ihm der Muſterſchutz ertheilt worden, will der Redner in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ geben. Schließlich demonſtrirte Fiſchereiverwaltungsdirektor Marx-Giersdorf i. Rieſengebirge eine Abflußvorrichtung für Karpfenteiche an einem kleinen Modell. Damit war die Tagesordnung erledigt und wurde die Sitzung nach 1 Uhr geſchloſſen. Badiſch⸗ Unterländer Fiſchereiverein. Sonntag, den 5. Mai ds. Is., fand in dem reizend gelegenen Bergſtraßenorte Hand⸗ ſchuhsheim bei Heidelberg die gut beſuchte Generalverſammlung des Badiſch-Unterländer Fiſchereivereins unter dem Vorſitze ſeines I. Vorſtandes, Graf Viktor von Helmſtatt, Nedar- biſchofsheim, und bei Theilnahme des ſtaatlichen Fiſchereiſachverſtändigen für das Main- und Neckar⸗ gebiet, Herrn Mangler, großh. Oberförſter, ſtatt. Der Verein zählt ein Ehrenmitglied, 20 korporative und 141 ſonſtige Mitglieder. Nach kurzen Begrüßungsworten Seitens des I. Vorſtandes erſtattete derſelbe den Jahres- bericht, aus welchem hervorgeht, daß der Verein, in dankenswertheſter Weiſe von der Großherzoglichen Regierung unterſtützt, gute Erfolge ſeiner Thätigkeit aufzuweiſen hat. Die „Allgemeine Fiſcherei— Zeitung“ hat ſchon früher Veröffentlichungen aus dem gedruckten Jahresbericht pro 1900 gebracht. Hierauf folgte die Rechuungsſtellung und ein intereſſanter Vortrag des Vorſtandsmitgliedes, Herrn Privatdozenten Dr. Lauterborn, Heidelberg, über „Das Vogel-, Fiich- und Thierbuch des Straß— burger Fiſchers Leonhard Baldner aus dem Jahre 1666“. In allgemeiner Beſprechung wurde unter Anderem beſchloſſen, mit dem Württembergiſchen Fiſchereiverein über ein ſyſtematiſches, jährliches, gemeinſames Einſetzen von Jährlingen der Regenbogenforelle in die Jagſt beſtimmte Abmachungen zu treffen. Der Verein hat in den Jahren 1900 und 1901 über 2000 Stück ſolcher Jährlinge in die Jagſt geſetzt. In den Vorſtand des Vereins wurden für die Jahre 1902, 1903 und 1904 gewählt: I. Vor⸗ ſitzender: Graf Viktor von Helmſtatt, Neckarbiſchofsheim; II. Vorſitzender: Emil Kaufmann, Privatier, Heidelberg⸗Neuenheim; Vorſtandsmitglieder: Jakob Böhringer, Fiſcher, Neckarmühlbach, Georg Fries, Fiſchzüchter, Heidelberg, Valentin Fuchs, Privatier, Heidelberg, J. Grimmer, Fiſchzucht Unterſchüpf, Privatdozent Pr. Lauterborn, Heidelberg; Sekretär: C. Wittmann, Bürgermeiſter, Neckargemünd. i 274 — — f An die Verſammlung ſchloß ſich die Beſichtigung der im Siebenmühlenthale zu Handſchuhs⸗ heim reizend gelegenen und ſchön eingerichteten Heidelberger Fiſchzuchtanſtalt, deren Inhaber, Herr F. Dill, in liebenswürdigſter Weiſe Alles hatte bereit ſtellen laſſen, jo daß mancher Theilnehmer- an dieſer Exkurſion gewiß Belehrung und Anregung gefunden hat. V. G. Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen. Nachdem Herr Schulrath Doſch nach Darmſtadt verzogen und ſein Amt als Schriftführer des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen niedergelegt hat, bitten wir, etwaige Sendungen mit der Adreſſe an den Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen in Worms a. Rh., ohne Nennung eines Namens hierher zu ſchreiben. Worms a. Rh., im Mai 1901. J. A.: Gilmer, Schriftführer des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen. Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt. s Die Generalverſammlung des Vereins wird am 6. Juli cr. in Stendal ſtattfinden. Die Tagesordnung hierzu wird demnächſt bekannt gegeben werden. Zu der Verſammlung haben bereits die oberſten Behörden, Ober-Präſidium und Regierungen ihr Erſcheinen zugejagt. VII. Verſonalnachrichten. Friedrich Kühren T. Am 4. Juni cr. iſt der langjährige Vorſtand des Elſäßiſchen Fiſchereivereins, Herr Baurath Friedrich Köhren in Straßburg, im Alter von 73 Jahren geſtorben. Derſelbe hat ſich um die Entwicklung der Fiſchereiverhältniſſe in den Reichslanden große Verdienſte erworben. VIII. Stagekaften. Frage Nr. 19. (Herr E. Sch. in R.): a) Dürfen — ſoll wohl heißen „müſſen“! — Hausenten im offenen Gewäſſer geduldet werden? oder kann der Fiſchereipächter den Aufenthalt derſelben auf betr. Flüſſen verbieten? auch tödten? b) Dürfen wilde Enten, die ſich im geſchloſſenen Gewäſſer (Bahnausſchachtung) aufhalten, vom betr. Fiſchereipächter gefangen werden? Antwort zu a): Das Preußiſche Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874 und ſeine provinziellen Ausführungsverordnungen kennen ein derartiges Verbot nicht. Beſteht für Ihre Gegend (Reg.-Bez.) kein Polizeiverbot, ſo müſſen die Enten geduldet werden; fragen wird ſich jedoch, ob nicht der Eigenthümer nach § 833 der B. G.⸗B. nachweislich angerichteten Schaden zu erſetzen haben wird. Uebrigens empfiehlt es ſich auch, falls die Hausenten der Fiſchzucht ſchaden, was in Laichſtellen ſtets der Fall ſein wird, das Königl. Landrathsamt oder den Königl. Oberfiſchmeiſter für die Sache zu intereſſiren und auf dieſe Weiſe eine Polizeiverordnung, welche die Zulaſſung von Hausenten in fließende Waſſer zu gewiſſen Zeiten verbietet, herbeizuführen. Zu b): Nur der auf dem betr. geſchloſſenen Gewäſſer zur Ausübung der Jagd Berechtigte darf die Wildenten fangen (bezw. erlegen). Der noch in Vorbereitung begriffene Entwurf zu einem neuen Preußiſchen Fiſchereigeſetz hat allerdings zweckmäßigerweiſe auch die Wildenten unter die ſchädlichen Thiere, die vom Fiſcherei— berechtigten ohne Anwendung von Schußwaffen ſollen erlegt werden dürfen, aufgenommen, das geltende Geſetz (S 45) jedoch enthält dieſe Befugniß nicht. DE EI Frage Nr. 20. (Herr M. in O.): Iſt es erlaubt, mit einfachem Spiegelgarn oder Flügelwartlauf Gräben von 3 m Breite zuzuſtellen einen Tag in der Woche? Antwort: Das Badiſche Fiſchereigeſetz und etwaige Ausführungsverordnungen hierzu ſtehen mir zwar nicht zur Verfügung, ich nehme jedoch unbedenklich an, daß Ihre Geſetzgebung eine ähnliche oder gleiche Beſtimmung wie das Preußiſche Fiſchereigeſetz nebſt ſeinen provinziellen Aus- führungsverordnungen enthalten wird, wonach beim Fiſchfange fließende Gewäſſer — die Breite iſt gleichgiltig — weder mittelſt ſtändiger Vorrichtungen, noch mittelſt am Ufer oder im Flußbette befeſtigter oder verankerter Fiſchereivorrichtungen (Reuſen, Sperrnetze ꝛc. ꝛc.), auf mehr als auf die halbe Breite bei gewöhnlichem niedrigen Waſſerſtande in der kürzeſten geraden Linie, von Ufer zu Ufer gemeſſen, für den Zug der Wanderfiſche verſperrt werden dürfen. Da Sie einen Tag in der Woche abſtellen wollen, ſo handelt es ſich um eine „ſtändige Vorrichtung“. Sie werden ſich vorausſichtlich bei der wider Sie erlaſſenen Strafverfügung, welche die in Frage kommende geſetzliche Beſtimmung enthalten muß, beruhigen müſſen. Dr. Hn. 3 Anna —y—- — IX. Jiſcherei- und Jiſchmarätberichte. Berlin, 8. Juni 1901. Fiſche (per Fun lebende friſch, in Eis Hechte 89 100 60-62 eee — — Barſche . — — Karpfen, mittelgt. . \ — — Karauſchen 44 53 25—30 Schleie 548 63 26 — 47 . — — Bunte Fiſche 30 46 22 39 C208 41— 54 Derloc hs — — C = == Zufuhren genügend. Geſchäft flott. Preiſe befriedigend. Fiſche geräucherte AR Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 Ruſſ. Lachs 1 5 240 Flundern, Kieler. „ Stiege 400 - 800 do. mittelgr. . „ Kite 100 - 300 Bücklinge, Kieler „ Wall 100 200 Dorf) die 100 300 Schelfiſc ht 5 300 - 400 Aale, große „ Pfund | 120-130 SERIEN an 5 170 Heringe „ 100 Stck. 600 — 1200 Marktbericht über den Forellenhandel im Königreiche Sachſen für den Monat Mai 1901. 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Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei— vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig-Holftein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zaneriſchen und vom Jeutſchen TLiſchereiverein. Nr. 13. München, den 1. Juli 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Zur Gangfiſchfrage. — II. Die Fiſchereiausſtellung gelegentlich der 15. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Halle a. S., 13. bis 18. Juni 1901. — III. Vom Angelſport. — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Fragekaſten. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geftattet.) I. Zur Gangſiſchfrage. Von Profeſſor Dr. O. Nüßlin-Karlsruhe. (Schluß.) Im Folgenden ſoll verſucht werden, die „Gangfiſchfrage“ in möglichſt kurzer und präziſer Form und mit Berückſichtigung der ſeither gewonnenen Erfahrungen zur Darſtellung zu bringen. Zunächſt will ich verſuchen, eine geſchloſſene Charakteriſtik des Gangfifches in der Form eines Vergleichs desſelben mit dem Blaufelchen zu geben (Fig. 1). Der Gangfiſch iſt kleiner (durchſchnittlich 27 em lang), als der Blaufelchen (durchſchnittlich 36 em); er iſt niedriger gebaut, daher mehr länglich; ſein Kopf iſt länger, vorn dicker und höher, daher plumper, als beim Blaufelchen. Das Gangfiſchauge iſt deutlich größer, der Oberkiefer etwas länger 278 daher überragt das hintere Oberkieferende den Augenvorderrand. Die Rückenfärbung zeigt beim Gangfiſch olivengrüne, beim Blaufelchen rein meergrüne (bläuliche Töne). Die Pigmentirung beider Fiſche iſt durchaus verſchieden. Insbeſondere iſt der Kopfrücken des Gangfiſches, aber auch die Kopfſeite weſentlich dunkler pigmentirt, als beim Blaufelchen, dagegen verhält es ſich mit den Floſſen gerade umgekehrt: die des Gangfiſches ſind heller, als die des Blau— felchen und niemals erſcheint beim erſteren die tiefgeſchwärzte Färbung der Floſſenendfelder. Auch iſt der Pigmentton beim Gangfiſch ein Tuſchgrau, beim Blaufelchen ein Neutralgrau. Die Gangfiſch⸗Bruſtfloſſe zeigt häufig weingelbe Färbung. Nimmt man erſt gleich große Exemplare beider Fiſche, ich meine erwachſene Gangfiſche und jugendliche Blaufelchen, fo fallen bei- Letzteren die ſilberklaren Kopfſeiten, der helle Kopf- und Körperrücken gegenüber den pigmentgetrübten, beziehungsweiſe dunkleren Theilen der Gangfiſche auf, während anderer— Fig. 1. Zwei nahezu gleichgroße Exemplare von Gangfiſch und Blaufelchen, auf Millimeterpapier photographirt und wie erſichtlich verkleinert. Der obere (Gangfiſch), erwachſen, der untere (Blaufelchen), noch jugendlich. Man erkennt überaus deutlich, (und kann es nach Millimetern direkt ableſen), wie verſchieden die Proportionen beider Fiſche ſind. Man ſieht vor Allem den längeren, plumperen Kopf des Gangfiſches, deſſen größeres Auge, den längeren Oberkiefer, die dagegen kürzere Baſis der unpaaren Floſſen. Ganz beſonders aber fallen die Unterſchiede in der Pigmentirung der beiden Fiſche auf. Am Gangfiſch der dunklere Kopfrücken, die dunkleren Kiemendeckel, dagegen die hellen Floſſen. Nur die Bruſtfloſſe iſt auffallend dunkel, weil gelblich und daher in der Photographie ſchwärzlich; am Blaufelchen all' dieß gerade um— gekehrt, an dem kleinen ſpitzen Kopf die Seiten ſilberweiß, dagegen die Floſſen mehr oder weniger an den Endſäumen tief dunkel pigmentirt, nur die Bruſtfloſſe faſt farblos. ſeits ſelbſt bei jungen Blaufelchen die blauſchwarzen Floſſenſpitzen gegen die mattgrauen Floſſenſäume der Gangfiſche kontraſtiren. Von den inneren Organen find zunächſt die Reuſenzähne (Fig. 2 und 3) des Gang- fiſches zahlreicher, daher dichter geſtellt, im Einzelnen länger und reicher mit Sekundärzähnchen verſehen, als beim Blaufelchen, die Wirbelzahl iſt dagegen beim Gangfiſch geringer (58), als beim Blaufelchen (60), ebenſo die Rippenzahl (36 gegen 38). Eine ganz merkwürdige Differenz beherrſcht die weiblichen Geſchlechtsprodukte beider Fiſche (Fig. 4). Das Gangfiſchei iſt viel größer (3 mm), als das Ei des Blaufelchen (2,3 mm) ), es iſt klarer und durchſichtiger, als das milchglasartig getrübte Blaufelchenei; die Färbung der Dotteröltropfen iſt beim Gang— fiſchei gleichmäßigerzund heller (gelblich), während im Blaufelchenei kupferröthliche Oeltropfen ) Die Zahlen beziehen ſich auf angebrütete Eier und geben den Durchſchnitt. n e ee PCC 279 nn mit hellgelben gemiſcht erſcheinen. Das Ei iſt beim Gangfiſch etwas leichter und weniger klebrig, als beim Blaufelchen. Die mikroſkopiſche Unterſuchung zeigte noch weitere Unter— ſchiede. So iſt die Gallerthülle beim Gangfiſchei mächtiger, deſſen Porenſchicht zeigt weit— lläufiger geſtellte Porenkanäle, als beim Blaufelchenei. Das letztere beſitzt dagegen zwiſchen Grallert⸗ und Porenſchicht eine beſondere retikuläre Schicht, die dem Gangfiſchei ganz abgeht. Die retikuläre Schicht und die dichteren Porenkanäle des Blaufelcheneis bewirken deſſen milchglasartige Trübung gegenüber dem durchſichtigen Gangfiſchei. Alle dieſe das Ei beider Fiſche betreffenden Merkmale ließen mich 1891) jagen: „daß gerade die Eier dieſer beiden RE Coregonen (Gangfiſch und Blau- ; felchen) ſolche Verſchiedenheiten kundgeben, daß wahrlich die Art- diagnoſe für die Eier leichter zu ſtellen und ſicherer zu erkennen iſt, als für die entwickelten Fiſche ſelbſt.“ In Bezug auf die biolo- giſchen Charaktere fehlt es auch nicht an Unterſchieden. Schon das Konſtitutionelle beider Fiſche iſt verſchieden. Der Gangfiſch iſt robuſter, von feſterer Haut!), mit feſter ſitzenden Schuppen ausge— ſtattet, von größerer Lebenszähig— keit“), Geſchmack und Qualität ſeines Fleiſches ſind für den Kenner weſentlich anders als beim Blau- felchen. Im gewöhnlichen Leben iſt der Gangfiſch beweglicher in Be⸗ zug auf die Seeorte, ſein Vor— kommen iſt. ein weiter verbreitetes, im Unterſee und Oberſee heimiſches, Kiemen vom Gangfiſch, aus⸗ gebreitet, um die Reuſen⸗ zähne zu zeigen, faſt natür⸗ liche Größe. Man erkennt die ſehr langen und ſehr während der Blaufelchen nur im Oberſee zu Hauſe iſt. Auch nach den Tiefen iſt ſein Vorkommen beweglicher: wir finden den Gang— fiſch, wohl als Tiefenraſſe ), neben dem Kilchen am Grunde und Fig. 3. Das Gleiche vom felchen, in gleiche Größe gebracht, daher etwas ſtärker Blau⸗ verkleinert. Die Reuſen⸗ zähne weniger dicht und kürzer. dicht ſtehenden Zähne. =: andererſeits werden im Mai neuer⸗ dings Gangfiſche in großer Anzahl im Unterſee gefangen, welche an der Oberfläche des Waſſers erſcheinen, um nach den um dieſe Zeit fliegenden Inſekten nach Aeſchen- und FPiorellenart zu ſpringen. Vom Blaufelchen iſt eine ſolche Mannigfaltigkeit der Lebens weiſe nicht 3 4 bekannt, er ſcheint in gewiſſem Spielraume beſtimmte Schichten des tieferen Sees zu bewohnen, in der Nacht und bei warmem Wetter etwas höher, bei Tage und bei kälterer Witterung etwas tiefer ſtehend, der verſchieden vertheilten Nahrung in Schaaren nachziehend. u Noch weit verſchiedener iſt das Verhalten beider Fiſche zur Laichzeit. Der Gangfiſch phat die ausgeſprochene Gewohnheit, den fließenden Rhein im See aufzuſuchen, er ſammelt ſich Allgemeine N ) Nüßlin: „Ueber Unterſchiede bei den Eiern der Coregonenarten“. Fiſcherei⸗Zeitung 1891, Nr. 4. 9 1 ) Beim Räuchern der Gangfiſche war es Regel, den Fiſch nicht zu öffnen, bei der ſtarken Bauchwand hält der Gangfiſch die Räucherung gut aus. Gleich große (junge) „Felchen“ (d dwohl beſonders fera), die unter die Gangfiſche geriethen, wurden dagegen geöffnet und aus— genommen, da ſonſt beim Räuchern die dünnere Bauchwand aufgeriſſen wäre. j ) Ich konnte feinerzeit zur Laichzeit gefangene Gangfiſche über eine Woche im Brunnen- trog am Leben erhalten, während die gefangenen Blaufelchen ſehr raſch abſtarben. ) Meine Varietät „steckbornensis“, ſiehe „Coregonusarten“, p. 190. 280 — — — im November in Schaaren auf der Strecke zwiſchen Konſtanz und Ermatingen. Seine Eier gibt er insbeſondere an den Pflanzen des Sandes und der Halde ab. Seine Laichzeit erſtreckt ſich, der größeren Mannigfaltigkeit ſeines Vorkommens entſprechend, auf eine längere Periode aus, beginnt früher und hört ſpäter auf, als beim Blaufelchen. Der Blaufelchen laicht in kurzer Periode zu Anfang des Dezember; die laichenden Schaaren konzentriren ſich an den Seeorten ihres ſonſtigen Vorkommens, fern von den Ufern und laſſen die Laichprodukte in große Tiefen fallen.“) Eben deßhalb ſind auch die Eier des größeren Blaufelchen kleiner, dichter und ſpezifiſch ſchwerer, als diejenigen des kleineren Gangfiſches. Wie nicht anders zu erwarten, ſind auch die Fangmethoden für beide Fiſche verſchieden. Der mo— notoneren Lebensweiſe des Blaufelchen entſprechen die beiden einzigen Fang-Me⸗ thoden des Klusgarns und der „Dinkelfang“-Stellnetze. Der vielſeitiger lebende Gangfiſch wird nach zahl— reichen Methoden gefangen: mit gewöhnlichen und Sack— zugnetzen, nach einer kom— Fig. 4. Die Eier von Gangfiſch (rechts) und Blaufelchen (links), auf dunklem Grunde, in faſt natürlicher Größe, unter Waſſer liegend aufgenommen. Man erkennt die bedeutendere Größe der Gangfiſcheier, ſowie ihren dunkleren Ton, da in Folge der durchſichtigeren Schale das gelblichgefärbte Innere und am Rande die dunkle Unterlage durchſcheint. Die kleineren Blau— felcheneier erſcheinen dagegen auffallend hell, da ihre dichte milchglasartige Schale das auffallende Licht ſtärker reflektirt, dagegen für das dunkle Innere undurchläſſig iſt. binirten Methode im Mai, mit Tiefeſtellnetzen, mit Reuſen an den Fachen und ſelbſt mit der Angel. Das Vorhergehende lehrt auf's Deutlichſte, daß beide Fiſche, Gangfiſch und Blaufelchen, durch eine reiche Anzahl von äußeren und inneren morphologiſchen und durch nicht minder zahlreiche biologiſche Merkmale getrennt ſind. Ja ſo mannigfaltig iſt die Fülle der Unterſcheidungs kennzeichen, daß man in der ſyſtematiſchen Zoologie lange Umſchau halten muß, um wieder zwei nahe verwandte Arten zu entdecken, die einen gleichen Reichthum von Differenzcharakteren aufweiſen. Und doch haftet vielen (nicht allen) der angeführten diagnoſtiſchen Merkmale ein vom Syſtematiker ſchmerzlich empfundener Mangel an: ſie ſind zum Theil großen Schwank— ungen unterworfen, lauten nicht auf jedes Individuum, ſind erſt aus dem Durchſchnitt einer größeren Anzahl von Individuen zu erkennen und dann erſt konſtant. Das Weſen ſolcher Schwankungen und zugleich das Weſen und die Bedeutung der „durchſchnittlichen“ Charaktere wird am beſten aus Beiſpielen erhellen. Ich wähle zunächſt das der Reuſenzähne. Die Zahl der Reuſenzähne an den vier Kiemenbögen ſchwankt beim Gangfiſch für den J. Bogen zwiſchen 36 und 44, beim Blaufelchen zwiſchen 34 und 38; 27 a = 2 ” ” ” II. ” 7. 30 ” 4 „ ” ” ” 35 ” 4 2 ; 2 32 22 ” ” 2 ” I I I — ” ” 30 ” 41, ” ” ” 30 ” > 58 ; — — 9 > 2 7 ” ” ” I \ 8 ” 2 q ” 2 4 7 ” ” ” 26 7. 3 1 * Nehmen wir den Durchſchnitt von 46 Kiemenbögen, ſo ergibt ſich abgerundet: beim Gangfiſch für den I. Bogen 41, beim Blaufelchen 35; ” ” 7. 7. I I . ” 4 2 ‚ ” ” 3 8, 5) ; - 88 4 75 ” 7 ” I II 7. 8 8, ” 7. 34 5 7 [2] 2 2 ” ” ” I \ . ” 0 1 0 [2 ” 28. ) Daß dieß der Fall iſt, läßt ſich mit Sicherheit durch die Unterſuchung der Mitte Dezember mit Legangeln gefangenen Trüſchen (Lota) nachweiſen. Deren Mageninhalt beſteht zu der Zeit größtentheils aus Blaufelcheneiern. Daß die Blaufelcheneier ſich in großen Tiefen entwickeln können, habe ich durch Verſenkung in Tiefen von 160 m nachweisen können. (Langenargen 1891). * u 8 Nin ee \ P 1 0 1 7 N 7 ng 281 — —L—— Vergleichen wir jetzt die individuelle und die ſpezifiſche Divergenz beider Fiſche, ſo iſt die individuelle Divergenz: 9 beim Gangfiſch für den I. Bogen 8 = 20%ñ vom Durchſchnitt (41), beim Blaufelchen 4 = 11%; ” 2 ” ” IM: ” S Tr 21% ” n (42), 2 7. 7 = 18%/65 ” ” ” 2 III. ” 6 — 16% ” ” (38), 7. 7 8 = 24% ” 7. ” ” IN: ” 7 = 22% ” 2 (31), ” 2 5 = 1 8 955 . Die ſpezifiſche Divergenz (zwiſchen Gangfiſch und Blaufelchen) beträgt dagegen: für den J. Bogen = 41—35 = 6 oder 16% der mittleren Zahl der Reuſenzähne r / ee ol > 1 5 5 75 „l, S e 7 Hi r = 81-28 2 3,1 SIOVER,, 5 N 5 > Die individuelle Divergenz iſt alſo größer als die ſpezifiſche. Obgleich nun im Einzelfalle ein Blaufelchen mit reicherer Reuſenbezahnung von einem Gangfiſch mit ſpärlicher Bezahnung auf Grund des Merkmals der Reuſenbezahnung nicht unterſchieden werden kann, tritt doch nahezu die gleiche Mittelzahl, die für den erſten Bogen für Gangfiſche 41, für Blaufelchen 35 beträgt, hervor, und damit iſt die diagnoſtiſche Bedeutung genannter Merkmale außer allen Zweifel geſetzt. Vom Standpunkte der phylogenetiſch aufgefaßten Syſtematik würden wir ſagen: dieſes Kennzeichen der Reuſenbezahnung iſt bei beiden Arten noch nicht genügend befeſtigt, ſchwankt individuell noch zu ſehr, zeigt aber ſehr deutlich die Tendenz zur ſpezifiſchen Divergenz, es iſt ein in der Ausbildung begriffenes diagnoſtiſches Merkmal und beim Blaufelchen entſprechend ſeiner monotonen Lebensweiſe ſchon befeſtigter, als beim Gangfiſch. Ganz ähnlich lautet der Befund für das Merkmal der ſeitlichen Kopflänge. Nach Meſſungen an 30 Gangfiſchen ſchwankt ſie zwiſchen 19,8 und 22 Prozent der Körperlänge und mißt im Durchſchnitt 20,7 Prozent. Bei 22 Blaufelchen beträgt die Schwankung 17,5—20,2 Prozent und mißt im Durchſchnitt 18,8 Prozent der Körperlänge. Die individuellen Divergenzen betragen für Gangfiſch ca. 10 Prozent, für den Blaufelchen 14 Prozent der mittleren Kopflänge. Die ſpezifiſche Divergenz der mittleren Kopflängen von Gangfiſch und Blaufelchen würde 20,7 —18,8 oder ca. 9 Prozent der mittleren Kopflänge betragen, alſo gleichfalls geringer als die individuelle Divergenz beider Arten ſein. Günſtiger im Sinne eines diagnoſtiſchen Merkmals geſtalten ſich die Verhältniſſe für den Durchmeſſer des Auges. Nach neueren Meſſungen an 67 Gangfiſchen ſchwankt der Durchmeſſer des Gangfiſchauges zwiſchen 4,3—5,7 Prozent der Körperlänge und mißt im Durchſchnitt 5 Prozent derſelben, beim Blaufelchen (22 Individuen) zwiſchen 3,2—4,2 Prozent mit 3,7 Prozent im Durchſchnitt. Die individuellen Divergenzen betragen darnach für den Gangfiſch 1,4 Prozent der Körperlänge = 28 Prozent der mittleren Augengröße, beim Blaufelchen 1 Prozent der Körperlänge 27 Prozent der mittleren Augengröße. Die ſpezifiſche Divergenz wäre in Bezug auf den Augendurchmeſſer = 1,3 der Körperlänge oder ca. 30 Prozent der mittleren Augengröße (4,35 Prozent). Hier iſt nicht nur die ſpezifiſche Divergenz größer als die individuelle Schwankung, es liegt auch das Minimum des Gang- fiſchauges oberhalb des Maximums des Blaufelchenauges. Das Merkmal der Augengröße iſt alſo zur Unterſcheidung zwiſchen Gangfiſch und Blaufelchen das zuverläſſigſte in Bezug auf diagnoſtiſchen Werth. Deßhalb hatte ich auch 1882) dem Gangfiſch den Namen „macrophthalmus“ gegeben, eine Speciesbenennung, welche nicht nur völlig einwandfrei, ſondern zugleich die treffendſte geweſen iſt. Auch die intelligenteren Fiſcher?) am Bodenſee kennen das größere Gangfiſchauge ſehr wohl. Die ) Siehe „Coregonusarten“. Damals hatte ich ſelbſt zuerſt zwiſchen „exiguus“ und „humilis“ geſchwankt, bin dann auf „m Be am beiten kennzeichnet. ) Ich habe 1884 an drei der tüchtigſten Jiſcher, an die Herren Läubli, Koch und Gaſſer, per Karte mit Rückantwort die einfache Frage gerichtet: Iſt das Auge des Gang— fiſches oder des Blaufelchen das größere? Alle drei Antworten lauteten klar und beſtimmt dahin, daß das Gangfiſchauge größer ſei. macrophthalmus“ als denjenigen Namen gekommen, Abänderung meines „macrophthalmus“ in „exiguus“ Klunz. war von Seiten diefes Autors ebenſo unberechtigt, wie ungeſchickt, die Adoption des „exiguus“ Klunz. in ganz anderem Sinne als Klunzinger gemeint hat durch V. Fatio) iſt direkt unlogiſch und verwirrend und muß beſeitigt werden. Die Anzweifelung der Berechtigung?) des Namens „macroph- thalmus“ von Seiten V. Fatio's iſt ebenſo ungerecht, wie bei Klunzinger, ja ich muß hier den Verdacht ausſprechen, ob nicht Fatio, ähnlich wie Klunzinger bei dem Skelet ſeines „Blaufelchen aus dem Atterſee“, ganz andere Coregonen, als Blaufelchen aus dem Bodenſee, feiner Unterſuchung zu Grunde gelegt hat.“) Auch die Proportionen, welche Fatio für Kopflänge und Augendurchmeſſer angibt, kann ich unmöglich mit meinen Reſultaten in Ein⸗ klang bringen, welche ſich auf Meſſungen an zahlreichen am Bodenſee ſelbſt geſammelten Individuen beziehen. Fatio gibt für das Verhältniß von Kopf- zu Körperlänge beim Blau⸗ felchen als Maximum 1: 4,4, das wäre 22,7 Prozent, ich habe als Maximum 20,2 und ſelbſt beim Gangfiſch nicht über 22 Prozent gefunden. Auch in Bezug auf den Augendurchmeſſer kommt Fatio beim Blaufelchen auf 5,3 Prozent der Körperlänge als Maximum, ich nur auf 4,2 Prozent. Eine ſolche Differenz läßt ſich für mich nur durch die Annahme erklären, daß ) „Faune des vertébrés de la suisse“. Vol. V. II. Partie. 1890. Fatio verwendet hier den „exiguus“ Klunz. umfaſſend für Coregonen verſchiedener Seen (heglingus, albellus, feritus und bondella), während Klunzinger mit „exiguas“ ausſchließlich den Bodenſeegangfiſch gemeint hat. Ich habe dagegen mit „macrophthalmus“ eine umfaſſendere Kategorie ver— ſtanden und ſchon 1882 die Albeli des Züricher- und Zugerſees als Varietäten zugezogen. Fatio hat alſo die Verhältniſſe völlig mißverſtanden und verwirrt, ja geradezu verdreht. Meinen „macrophthalmus“, den ich umfaſſender als bloß für den Gangfiſch des Bodenſees gedacht habe, hat Fatio in „exiguus nüsslinii“ zur Bezeichnung einer Lokalform des Boden— ſees umgetauft und andererſeits den „exiguus“ Klunz., welchen Klunzinger nur für den Bodenſeegangfiſch gedacht hat, zu einer mehrere Coregonen umfaſſenden Kategorie erhoben. Aehnlich hat es Fatio mit meinem „sulzeri“ gemacht, wie überhaupt dieſer Autor Alles. gethan hat, um die Beziehungen zu verhüllen, welche durch die in meinen „Coregonusarten“ unterſchiedenen Formen zu feinen Haupttypen gegeben ſind. Ich hatte 1882 mindeſtens ſechs. verſchiedene Coregonentypen vom Range einer Species unterſchieden, indem ich den durch Siebold unterſchiedenen Arten wartmanni, fera, hiemalis als neue Arten macrophtbalmus, sulzeri und steindachneri hinzugefügt hatte. Davon find macrophthalmus und sulzeri von. Fatio in exiguus nüsslinii und asperi sulzeri mit gleichzeitiger Herabſetzung des ſyſtematiſchen Ranges, und zwar gegen den von mir gedachten Sinn meiner Be- nennungen, verwandelt worden. Meinen steindachneri hat Fatio ſelbſt mit feinem annectus ſpezifiſch zu identifiziren geſucht. In Wirklichkeit hat Fatio meine Typen nur durch Die Reſtaurirung des „acronius“ Rapp vermehrt. Den Einklang, welcher in den Haupttypen. zwiſchen meinen „Coregonusarten“ 1882 und Fatio's „Poissons de la suisse“ 1890 beſteht, wird der Leſer der Letzteren ſchwerlich herausfinden, ſo geſchickt hat Fatio die thatſächlichen Beziehungen durch Veränderung der Namen und Verdrehungen der ſyſtematiſchen Dignitäten zu verhüllen gewußt. Uebrigens iſt Fatio erſt nach und nach hierzu gelangt. In ſeinen „Corégones de la suisse“ (1885) verſteht er unter feinem „nüsslini“ noch eine umfaſſendere Kategorie, welche den Gangfiſch des Bodenſees, den heglingus des Züricherſees, den Weiß— fiſch des Luzernerſees und den Brienzling des Brienzerſees umſchloß. Das konnte noch, meinem „macropbthalmus“ entſprechen. Erſt 1890 iſt Fatio in der Degradirung ſeines nüsslini und der Verdrehung der ſyſtematiſchen Dignitäten ſoweit gegangen. ) Fatio widerſpricht ſich, gleich Klunzinger, ſelbſt, da die von ihm angegebenen Details. in Bezug auf die Augengröße gerade das Gegentheil beweiſen. In ſeiner „exiguus“ -Gruppe ſind die höchſten Maxima des Augendurchmeſſers aller ſeiner Coregonen zu finden, Zahlen welche auf die Körperlänge umgerechnet 7,2, 6,9, 7,5, 6 und 6,8 Prozent ergeben, während in der „wartmanni“ -Gruppe die betreffenden Zahlen 5,5, 6,3, 5,7, 5,8 und 5,1 lauten. Faſt möchte ich da fragen: „Hätte Fatio überhaupt beſſeres Beweismaterial für meinen Namen „macroph- thalmus“ beibringen können? Auch die Einzelbeſchreibung lautet bei der „exiguus“ -Gruppe: „Oeil grand“ und „maxillaire depassant plus ou moins le bord de l'oeil“ (I. c. p. 164), bei der „wartmanni“ -Gruppe dagegen: „Oeil moyen“ und „maxillaire parvenant sur le bord de l’oeil“ (I. c. p. 109). ) Fatio hält den Blaufelchen für beſonders veränderlich: „Le Blaufelchen ... varie beaucoup... (I. c. p. 120) und ferner: Le Wartmanni, Blaufelchen du lac de Constance, se présente sous deux formes: l’une plus allongée, autre moins élancée (Fatio, „Corégones de la suisse“, 1885, Tab. I: Erklärung). Hiervon ift mir nichts bekannt, trotz des großen Materials, das ich an Ort und Stelle unterſucht habe. Im Gegentheil, allen Kennern iſt der Blaufelchen des Bodenſees als eine wenig variirende Felchenform bekannt, welche faſt nur in einer Größe (von 30—36 em Länge) angetroffen wird, ſodaß es nur ſelten gelingt, kleinere zu bekommen. Dieſe Uebereinſtimmung iſt geradezu räthſelhaft, es kann nicht einmal angegeben werden, wo ſich die jüngeren Fiſche aufhalten. wennn ha a FETT ER rn STETTEN A op x Zr C 283 Fatio, wie auch Klunzinger, entweder völlig ungenügende Methoden angewendet oder andere Coregonen als Blaufelchen ſeinen Unterſuchungen zu Grunde gelegt hat. Wenn ſchon das Merkmal des Augendurchmeſſers eine ſpezifiſche Unterſcheidung zwiſchen Gangfiſch und Blaufelchen ermöglicht, fo wird eine ſolche zur Nothwendigkeit, wenn wir die Eier der beiden Fiſche vergleichen. Wie ſchon oben gezeigt wurde, ſind die Unter— ſcheidungsmerkmale, welche ſich auf das Ei beziehen, ebenſowohl durch ihre Mannigfaltigkeit als durch die bei ihnen vorkommende weitgehende ſpezifiſche Divergenz als ſolche charakteriſirt, welche allein ſchon genügen würden, die betreffenden Formen in Arten zu ſpalten. Dieſe Unterſchiede, ſoweit ſie für das unbewaffnete Auge erkannt werden können, ſind den praktiſchen Fiſchzüchtern zur Genüge bekannt, beſonders die verſchiedene Größe und Durchſichtigkeit. Daß die letztere Eigenſchaft auf einer verſchiedenen hiſtologiſchen Struktur der beiderſeitigen Eier beruht, daß das Blaufelchenei eine beſondere retikuläre Schicht beſitzt, das ſollte doch den zweifelnden Zoologen zu denken geben! Sollte ein Zoologe wirklich geneigt ſein, zwei Fiſche, welche zu einer großen Zahl von äußeren und inneren Differenzcharakteren ihres ausgebildeten Körpers, zu großen Unterſchieden in der Lebensweiſe in und außer der Fortpflanzungszeit und des örtlichen Vorkommens auch noch hiſtologiſch begründete klare Unterſchiede ihrer Eier zeigen, ſtatt ſpezifiſch zu vereinigen, bloß als Varietäten zu trennen? Bloß aus dem Grunde vielleicht, weil mehrere der morphologiſchen Differenzcharaktere noch ein großes Maß von individueller Variabilität an ſich tragen? Ich kann es kaum für möglich halten. Auch Klunzinger wollte Gangfiſch und Blaufelchen als Arten, wenn auch nur als biologiſchey, trennen, ehe er zu feiner neueſten Entdeckung der „Zwerg raſſe“ gelangt war. Was nun die „biologiſche“ Art Klunzinger's betrifft, ſo iſt dieſe Auffaſſung für unſere Fiſche eine ſehr unglückliche. Wenn der Ausdruck „biologiſche“ Art einen Sinn haben ſoll, ſo darf er nur für Arten gewählt werden, die durch ihre morphologischen Eigenſchaften nicht oder nur wenig unterſchieden werden können, die ſich dagegen in ihrer Biologie ſehr verſchieden verhalten. Wie wenig das Erſtere für Gangfiſche und Blaufelchen zutrifft, iſt zur Genüge gezeigt worden. Auch wenn Beide gleiche Lebensweiſe hätten, müßten wir doch auf Grund der morphologiſchen Charaktere zur ſpezifiſchen Unterſcheidung ſchreiten. Daß Gangfiſch und Blaufelchen neben ihren ſehr zahlreichen morphologiſchen Differenz charakteren auch ſehr ausgeſprochene biologiſche Unterſchiede zeigen, darf niemals dazu führen, von einer „biologiſchen Art“ des Gangfiſches zu ſprechen. Und gar die „Zwergraſſen“⸗Theorie Klunzinger's! Klunzinger weiß keinen aus dem Vorkommen entnommenen Grund für das Kleinerbleiben des Gangfiſches anzugeben. Die Thatſache der geringeren Größe darf doch nicht allein zur „Zwerg“-Theorie verleiten. Wie wir geſehen haben, iſt der Gangfiſch in Vorkommen und Lebensweiſe umfaſſender und vielſeitiger als der Blaufelchen und zugleich trägt er auch urſprünglichere Charaktere. Die Coregonen waren einſt marin und wanderten zum Laichen in die Flüſſe, die voll erreichte Seßhaftigkeit im ſtillen Waſſer der Binnenſeen iſt ſpäter erworben worden. Nun konzentrirt ſich der Gangfiſch zum Laichen auf der Strecke des deutlich fließenden Rheines zwiſchen dem „Ober“- und „Unterſee“ des Bodenſees, etwa zwiſchen Konſtanz und Ermatingen, während der Blaufelchen im Oberſee (und Ueberlingerſee) verbleibt, und zwar ſcheint's ſo ziemlich an Ort und Stelle, ) gleichſam „pelagiſch“ lebend und laichend. Aus den Thatſachen des umfaſſenderen Vorkommens, der vielſeitigeren und urſprünglicheren Lebensweiſe des Gang— fiſches müßte ein denkender Zoologe, falls er Gangfiſch und Blaufelchen durchaus in ein „Raſſen“⸗Verhältniß bringen wollte, umgekehrt den Blaufelchen als eine pelagiſch gewordene „Rieſenform“ () des Gangfiſches auffaſſen, die ihre bedeutendere Größe dem Umſtande zu verdanken hätte, daß ſie ihr Vorkommen auf die tiefen Seeorte des Oberſees und Ueberlinger— ſees beſchränkt hat und in Folge deſſen auch größere Einförmigkeit in morphologiſcher und ) „Bodenſeefiſche“, 1892, p. 12. ) Eine Geſammtkonzentration der laichenden Blaufelchen auf der Strecke zwiſchen Romanshorn und Langenargen ſcheint nicht ſtattzufinden. Man erſchloß dieſelbe aus der Thatſache, daß die Blaufelchen zur Laichzeit dorten gefangen werden. Doch wurden nach G. Läubli in Ermatingen in früheren Zeiten auch im Ueberlingerſee Blaufelchen zur Laich— zeit gefangen und das gleiche findet neuerdings ſtatt. 284 un biologiſcher Beziehung erworben hat. Und da der Blaufelchen feine Eier in den großem Tiefen feiner Laichſtätten zu Boden fallen läßt, fo wurden dieſelben kleiner, dichter, ſpezifiſch ſchwerer, während der kleinere Gangfiſch größere und durchſichtigere Eier zeigt, wie ſie außerdem beim Silberfelchen vorkommen. Es dürfte kaum ein berechtigter Zweifel aufkommen, welcher gegen ein ſolches Werden des Blaufelchen ſpräche. Der Blaufelchen muß als eine jüngere, ſekundäre und an die tieferen und größeren Seeorte angepaßte Coregonenform aufgefaßt werden. Aber eine ſolche Auffaſſung darf nur im allgemeinen Sinne feiner genetiſchen Entſtehung, nicht im Sinne eines „Raſſen - Verhältniſſes zum Gangfiſch gedacht ſein. Für die Konſtruktion eines ſolchen iſt kein Grund vorhanden, wie aus dem über die morphologiſchen Unterſchiede beider Coregonen Geſagten zur Genüge erhellt. Es bleibt mir zum Schluſſe noch übrig, auf die große Bedeutung hinzuweiſen, welche die Gangfiſchfrage für die Coregonenforſchung überhaupt beſitzt. Zweifellos iſt die Letztere ſehr ſchwierig und kann nur unter Berückſichtigung zahlreicher Individuen und aller Charaktere, deßhalb nur an Ort und Stelle, mit Ausſicht auf Erfolg gemacht und gefördert werden. Das Geſetz der großen Zahlen und der aus dem Durchſchnitt gewonnene diagnoſtiſche Charakter muß hier zur Anwendung gelangen. Zweifellos werden manche Formen, die benachbarte Seegebiete bewohnen, nur als Lokalraſſen einer Art genommen werden müſſen. Das Vor— kommen großer individueller Variabilität und das Ineinandergreifen der Maxima und Minima der meßbaren Differenzcharaktere darf niemals Grund ſein, von dem Streben, ſpezifiſche Divergenzcharaktere zu finden, abzuſtehen. Der Fall Gangfiſch und Blaufelchen haben zur Genüge gelehrt, daß zahlreiche Charaktere auch bei zweifellos ſpezifiſch unterſchiedenen Formen durch Variabilität unſicher ſein können, daß aber auch für ſolche Charaktere nahezu konſtante Größen erſcheinen, ſobald der Durchſchnitt aus einer größeren Individuenzahl genommen wird. Die ſpezifiſche Divergenz ſolcher Charaktere wird ſich bei weiterer Befeſtigung ſolcher Arten in Bezug auf ihre Größe nicht ändern, ſie wird nur deutlicher werden, wenn nach und nach die individuelle Divergenz kleiner wird. Dann werden die Maxima und Minima nicht mehr ineinandergreifen und dem Bedürfniß des ſtrengen Syſtematikers Genüge geſchehen. Die Dignität des ſyſtematiſchen Begriffes „Art“ geht aus der ſpezifiſchen Divergenz- größe der Charaktere hervor und darf für den genetiſch denkenden Syſtematiker durch das Vorkommen ſtarker individueller Variation nicht beeinflußt werden. II. Die Jiſchereiausſtellung gelegentlich der 15. Wanderausſtellung der Deutſchen Tandwirthſchaftsgeſellſchaft in Halle a. 5., 13. bis 18. Juni 1901. Seit die Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft der Fiſchzucht auf ihren Ausſtellungen eine Stelle eingeräumt hat, ſind unſere beiden hauptſächlichſten Zuchtthiere, der Karpfen und die Forelle und ihre Verwandten, wohl nirgends würdiger und ſchöner beſonders vom züchteriſchen Standpunkte vertreten geweſen, als eben hier, aber auch nirgends, was die Zahl der betheiligten Ausſteller anlangt, dürftiger. Der rührige Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und deſſen verdienſt⸗ voller Präſident, Herr Rittergutsbeſitzer Schirmer-Neuhaus, haben ſich ſicherlich alle Mühe gegeben, um die Züchter ihres Vereinsgebietes zur Beſchickung der Ausſtellung zu bewegen, und nun dieß klägliche Reſultat: ganze neun Ausſteller von Fiſchen und darunter nur zwei aus der Provinz Sachſen, neben vier Schleſiern, zwei Brandenburgern und einem Braunſchweiger! Der ſechſte der zwölf Gaue, in welche die Deutſche Land wirthſchaftsgeſellſchaft den Leib des Deutſchen Reiches zerſchnitten, um in zwölfjähriger Wiederkehr zwiſchen ihnen mit ihren Aus⸗ ſtellungen zu wandern, umfaßt zwar, dank ihrer hohen landwirthſchaftlichen Bedeutung, nur die Provinz Sachſen, aber die Ausſteller pflegen ſich doch auch aus den Nachbargauen einzuſtellen. Thüringen mit ſeiner Fülle von Fiſchzuchtanſtalten und dem regen Leben innerhalb ſeines Fiſchereivereins war unvertreten; ebenſo das Königreich Sachſen und auch aus dem verhältnißmäßig nahegelegenen nordöſtlichen Bayern hatte keine, der dort doch nicht wenig zahlreichen Fiſchzuchtanſtalten, ſich an der Ausſtellung betheiligt. KR NR RE Er 7 285 Es muß anerkannt werden, der einzelne Züchter hat wenig Vortheil von der Beſchickung einer Ausſtellung. Kommt er aus weiter Ferne, ſo iſt ſein werthvolles Zuchtmaterial für ſeine Zucht verloren und auch bei einem dem Ausſtellungsort näher gelegenen Domizil riskirt der Züchter in dem vielleicht mangelhaften Waſſer der Ausſtellung, wie das in Frankfurt a. M. beſonders hervortrat, zum Mindeſten einen Theil ſeiner werthvollen Zuchtthiere, die dann abgeſtanden und recht minderwerthig am Ort der Ausſtellung Käufer finden. Die Thatſache, daß kleine Lokalausſtellungen verhältnißmäßig viel reichhaltiger beſchickt zu werden pflegen, ſollte dem Sonderausſchuß für Fiſcherei der Deutſchen Landwirthſchafts— geſellſchaft zu denken geben! Sollten die Ausſtellungsgebühren, welche die Deutſche Landwirth— ſchaftsgeſellſchaft erhebt, nicht doch noch zu hoch ſein? Wir wiſſen wohl, welche Laſten der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft aus den Fiſchereiausſtellungen erwachſen, und daß dieſen gegenüber die Einnahmen kaum in Betracht kommen. Aber trotz alledem erſcheinen ſie immer noch für den einzelnen und namentlich für den kleineren Züchter zu hoch! Nach dem, was ich in Halle gehört, ſind auch die Geldpreiſe nicht lockend! Sie decken kaum die Koſten und bei zahlreicherer Beſchickung der Ausſtellung erſcheint es doch ausgeſchloſſen, daß — wie es in Halle geſchah — ſo ziemlich jeder Ausſteller mit mindeſtens einem Preiſe bedacht werden konnte. Man ſollte erwägen, ob nicht die Preismünzen allein eine ausreichende Anziehungskraft ausüben vielleicht neben Ehrenpreiſen mit Ausſchluß der doch nicht ausreichend die Aufwendungen und Opfer erſetzenden Geldpreiſe. Es müßte die Aufgabe der Landes- und Provinzialvereine ſein, ſchwachen Schultern, d. h. kleineren Züchtern die Koſten der Beſchickung mehr als bisher abzunehmen; dieſe Vereine ſollten nicht ermangeln, ſich mit den landwirthſchaftlichen Landesvereinen bezw. den Landwirth⸗ ſchaftskammern des Ausſtellungsgaues in's Benehmen zu ſetzen, um auch von ihnen Sonder- ſubventionen für die Fiſchereiausſtellungen ihres Gaues zu erlangen und auch die Regierungen hätten nach dieſer Richtung helfend einzuſpringen, iſt's doch nur alle zwölf Jahre in dieſer außergewöhnlichen Weiſe nöthig! Man ſollte bedenken, daß gegenwärtig die Fiſchereiausſtellungen für den Züchter weſentlich nur eine Laſt ſind. Eine Abſatzſteigerung wird durch die Ausſtellungen kaum erreicht, denn es werden ja die einzelnen Züchter ihr Verkaufsmaterial und zwar Zucht- wie Speiſematerial, vielleicht höchſtens von einigen wenigen Karpfen⸗Maſſen⸗ züchtern abgeſehen, noch immer ſpielend los, zu annehmbaren Preiſen. Beſonders von den Forellenzüchtern hört man nicht ſelten: ich hatte in dieſem Frühjahr wohl 100 000 Stück Brut zu wenig, ja andere verſichern wohl, daß fie Millionen Brut mehr hätten abſetzen können. Alſo an Nachfrage fehlt's auch ohne die Ausſtellungen nicht. Auch die Nachfrage nach ſchnellwüchſigem, edelem Karpfenbeſatz und zwar ſowohl ein- als zweiſömmerigen Thieren iſt ſtärker als das Angebot. Noch heute aber wird namentlich Karpfenbeſatz ziemlich wahl- und kritiklos gekauft von den Neulingen in der Karpfenzucht. Gerade hier aber ſollen und müſſen die Ausſtellungen Auskunft geben dem Käufer oder dem, der es in Zukunft werden möchte. Hier ſoll er an den ausgeſtellten Beiſpielen lernen, was ſich nach Raſſe und Gewicht in geſchickter Hand erreichen läßt. Die Ausſtellungen haben Anregung zu bieten zur Ausnützung von hierzu geeigneten Gewäſſern in landwirthſchaftlichem Beſitz. Als die Deutſche Landwirthſchaftsgeſellſchaft ſich zögernd entſchloß, der Fiſchzucht die Pforten ihrer Ausſtellungen zu eröffnen, geſchah das im Hinblick auf die Hoffnung, die Landwirthſchaft darauf hinzuweiſen, daß, wo die Verhältniſſe der einzelnen Güter das geſtatten, in der rationellen Fiſchzucht und beſonders in der Karpfenzucht eine Gelegenheit erblickt werden könne, die Gutserträge nicht unweſentlich zu ſteigern. Die Ausſtellungen der Landwirthſchaftsgeſellſchaft ſind alſo in erſter Linie als Lehr— mittel, als Anregungen für die Landwirthe gedacht, welche der Fiſchzucht noch keine oder keine genügende Aufmerkſamkeit ſchenken. In dieſem Sinne kann man wohl ſagen, daß es, nachdem die Deutſche Landwirthſchafts— geſellſchaft opferbereit vorangegangen, die ausgeſprochene Pflicht der landwirthſchaftlichen Vereine der Ausſtellungsgaue wäre, dieſe Ausſtellungen mit oder ohne Sonderbeihilfen der Regierungen mehr als bisher zu unterſtützen, um den betreffenden Landwirthen möglichſt reichhaltige Bilder ausgezeichneter Fiſchprodukte vor Augen zu führen und damit zur Nacheiferung anzuregen. 286 Fragt man ſich, ob dann die bisherigen Ausſtellungen wohl in obigem Sinne gewirkt haben, ſo iſt hierauf eine Antwort nicht leicht zu geben. Beachtet man aber das ſehr geringe Intereſſe, welches die unſere Ausſtellungen beſuchenden Landwirthe den ſeit einigen Jahren mit dieſen Ausſtellungen verknüpften öffentlichen Fiſchereiverſammlungen angedeihen laſſen, ſo kommt man, in Anſehung der gähnenden Leere dieſer Verſammlungen, zu dem Ergebniß, daß die Mühen der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft nach dieſer Richtung bisher faſt völlig vergebliche waren. Daß die Fiſchereiverſammlung in Halle, Dank der anerkennenswerthen Bemühungen des Herrn Schirmer-Neuhaus, reich beſucht war — ſie mag wohl 120 bis 150 Köpfe gezählt haben — beſtätigt nur die Regel! Nicht die Landwirthe ſeines Gaues hatte Herr Schirmer in die Verſammlung zu führen vermocht, wohl aber die Fiſcher und Fiſchereifreunde aus den Kreiſen der Fiſchereivereine, Fiſchereigenoſſenſchaften und Fiſcherinnungen. Ich will keineswegs ſagen, daß dieſe dort nicht an ihrem Platze waren, aber eine ſtärkere Theilnahme von Landwirthen, welche ſozuſagen Fiſcher im Nebenamt werden zu wollen, durch ihre Anweſenheit bewieſen hätten, ſolche wären gewiſſermaßen nöthiger geweſen, Dank der Sonderaufgaben gerade dieſer Ausſtellungen und Veranſtaltungen, wie wir ſie nach ihrer Entwicklung anſehen. a Wie dieſer bedauerlichen Intereſſeloſigkeit abgeholfen werden könnte, wiſſen wir allerdings nicht. Vielleicht wäre es möglich durch eine regere Betheiligung der Fiſchereifreunde, der Fiſcherei⸗ vereine an dem eigentlichen landwirthſchaftlichen Vereinsleben. Dort müßten die Fiſchereivereine mit Belehrungen und Anregungen einzudringen verſuchen! Es würde ihr Schade nicht ſein, ſondern rückwirkend dazu beitragen, daß auch die landwirthſchaftlichen Vereine zu beſonderen Unterſtützungen der Fiſchzüchter des Gaues für Ausſtellungszwecke geneigter gefunden werden könnten als bisher. Möchten die Fiſchereivereine doch den Verſuch wagen, — es liegt trotz alledem zweifel⸗ los auch in ihrem Intereſſe, denn er bringt oder ſteigert jedenfalls die Anerkennung ihrer wirthſchaftlichen Bedeutung! Das aber wäre in manchen Gegenden des Reiches gar nicht überflüſſig, in ſolchen nämlich, in denen die Pflege der Binnenfiſcherei und Fiſchzucht immer noch weſentlich nur als nobile officium angeſehen zu werden pflegt. Ich wende mich jetzt zu einer Beſprechung der Leiſtungen der Ausſteller. In züchteriſcher Beziehung wurde die Ausſtellung ſozuſagen zu einem Ereigniß, wenigſtens im Gebiet der Karpfenzucht. Es iſt noch nicht lange her, da erſchien es unbeſtreitbar, daß die galiziſche Karpfenraſſe was Schnellwüchſigkeit und Ausgeglichenheit der Raſſemerkmale an⸗ langt, unübertroffen daſtehe. Einzelne Stimmen traten faſt ſchüchtern für den Frankenkarpfen ein, aber ſie verhallten unter den begeiſterten Lobeserhebungen für den Galizier. Wie aber durch die vortrefflichen Bilder der deutſchen Karpfenraſſen und durch die Publikationen von Profeſſor Hofer über unſere einheimiſchen Karpfenraſſen, den Aiſchgründer, den Franken- und Lauſitzerkarpfen, das Dogma von dem überwiegenden Werth des Galiziers beſeitigt und die Gleichwerthigkeit der genannten hochgezüchteten Raſſen mit dem Galizier und Böhmen erwieſen wurde, ſo wurde auf unſerer Ausſtellung der Galizier ſogar in den Schatten geſtellt durch die herrlichen Thiere Lauſitzer Raſſe, welche Amtsrath Kuhnert-Peitz (Brandenburg) ausſtellte. Man muß, wie Referent, einer Abfiſchung in Peitz beigewohnt und mitangeſehen haben, in welch' geradezu ſtaunenswerther Gleichmäßigkeit in Gewicht, Form und Geſundheit den großen Teichen hunderte von Zentnern entnommen werden, wie die Zahl der Karpfen auf der Waage, auf den Zentner abgeſtimmt, immer wieder und wieder die gleiche Ziffer ergibt, — wir hörten in ſtändiger Wiederkehr immer wieder die Angabe 22 und ſelten nur hallte der Ruf 21 oder 23 — um die Bedeutung Kuhnert's als Karpfenzüchter und den Werth ſeiner Raſſe als Zuchtmaterial voll beurtheilen zu können. Kuhnert aber ſiegte nicht etwa über minderwerthige Gegner; die galiziſchen Spiegel- karpfen der gräflich Rothkirch'ſchen Verwaltung erſchienen hervorragend und muſtergiltig in Form und Raſſemerkmalen und auch Herr Rittergutspächter Kühn-Göllſchau bei Haynau (Schleſien) zeigte ſehr anerkennenswerthe Leiſtungen, wenn auch die Gleichmäßigkeit hier vermißt wurde. Wir ſehen neben tadelloſen Raſſethieren mehr oder weniger lang geſtreckte Exemplare, die wir als Zuchtfiſche galiziſcher Raſſe nicht mehr anzuerkennen vermögen. Hier aber handelt es ſich doch gerade um die Vorführung von Zuchtthieren. EN 5 C enn n — — 287 Ob die obenerwähnten Galizier (Rothkirch) nur ſorgſamer und geſchickter für die Aus— ſtellung ausgewählt waren, entzieht ſich natürlich unſerer Beurtheilung. Auch die Ausſtellung von Schirmer⸗Neuhaus verdient Anerkennung, wenn zwar die Aus— geglichenheit der Form noch vermißt wurde. Beſonders ſchön erſchienen die einſömmerigen Thiere, jo wenig fie natürlich den mächtigen, faſt einpfündigen Einſömmerigen aus Peitz ver- gleichbar waren. Es iſt indeß ja eine züchteriſch noch vielbeſtrittene Frage, ob es richtig iſt, durch ſchwachen Beſatz der Teiche gleich im erſten Jahre Rieſenthiere zu erzielen, ob nicht beſſer ein Hauptgewicht auf das Abwachſen im zweiten Jahr zu legen iſt. Eine beſondere Beachtung verdienten ferner die Karpfen böhmiſcher Raſſe, welche die reichsgräflich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung (Giersdorf, Schleſien) der Ausſtellung ſandte, ſchöne gleichmäßige Thiere, deren Gewicht zwar hinter den gleichalterigen der oben genannten Ausſteller zurückblieb, wie das bei dem rauhen Klima der am Fuße der Schneekoppe gelegenen Teiche nicht anders zu erwarten war. Aber die moderne Hausthierzucht bevorzugt ja ganz allgemein Thiere, welche unter verhältnißmäßig ungünſtigen klimatiſchen Verhältniſſen ſich ent⸗ wickeln mußten, zur Verpflanzung unter günſtigere Lebensbedingungen. Wir hörten, daß die in Rede ſtehende Verwaltung beſonders Beſatzkarpfen züchten will. Gelingt ihr das in großem Maßſtabe, ſo könnte uns hier eine treffliche Bezugsquelle für böhmiſche Karpfen im eigenen Lande erwachſen, die uns unabhängiger machte von der böhmiſchen Einfuhr. Soviel über die Karpfen. (Schluß folgt.) III. Vom Angelſport. Der Tuna Fiſhing Club von Santa Catalina. Der intereſſanteſte Fiſchklub der Welt dürfte gewiß der Tuna Fiſhing Club von Santa Catcklina Island in Sügtkalifornien ſein. Dieſe Inſel iſt ungefähr 20 Meilen lang und 7 Meilen breit und gehört zu den geſündeſten und daher geſuchteſten Kurorten an der kaliforniſchen Küſte. Ganz beſonders übt fie aber. ihre Anziehungskraft auf Fiſchereifreunde aus. Die Bai von Avalon bietet wohl mehr Fiſchgelegenheit als irgend ein anderes Waſſer in der Welt. Die Fiſche ſind dort ſo überaus groß, daß es etwas Gewöhnliches iſt, einen Fiſch, der 100 Pfund wiegt, zu fangen. Der Fiſch, der hauptſächlich dieſe Waſſer bewohnt, iſt der Tuna, und es gibt wohl wenig Fiſcharten, die einen ſo intereſſanten Sport geben, wie der Tuna, deſſen Taktik, wenn er am Angelhaken ſitzt, ungefähr dieſelbe iſt, wie die des Lachſes in den nördlichen Gewäſſern. Es iſt alſo ziemlich ſchwer, den Fiſch glücklich an's Land zu bringen, und es gehört ein großer Theil Erfahrung und Geſchicklichkeit dazu. Manchmal paſſirt es, daß er das Boot, in dem die Fiſcher ſitzen, meilenweit fortzieht und oft vergehen Stunden, bis es gelingt, den Fiſch in Sicherheit zu bringen. Ein anderer, ſehr häufig vorkommender Fiſch iſt der Seebarſch, ein Fiſch, der in ſeinen Bewegungen allerdings etwas ſchwerfälliger, aber auch ziemlich ſchwer zu landen iſt, und zwar in Folge ſeines ungeheuren Gewichts und der Lebenszähigkeit, die er an den Tag zu legen pflegt. Ferner kommt der ſogenannte Yellowtail oder Negrofiſch (der amerikaniſche Barſch) ziemlich häufig vor. Er iſt etwas kleiner wie der Tuna, iſt aber ſehr geſchwind und geſchickt im Waſſer, ſodaß die Jagd auf ihn immer eine ſehr intereſſante zu ſein pflegt. Der Tuna Fiſhing Club iſt ein großer Verein, zu den 200 Herren gehören, unter ihnen befinden ſich die geſchickteſten Angler der Vereinigten Staaten. Der Präſident iſt Charles F. Holder von der Throop Univerſität in Paſadena, der übrigens die goldene Medaille beſitzt, die ihm dafür verliehen worden iſt, daß er den ſtärkſten Tuna gefangen hatte, der bis dahin geſehen worden war und der 183 Pfund wog. Dieſer Rekord wurde allerdings im Jahre 1900 gejchlagen. Das Fiſhing Tournament dieſes Clubs, das im letzten Jahre vom 1. Mai bis zum 1. Oktober dauerte, war der bedeutendſte Wettkampf in den Annalen dieſes berühmten Clubs. Einige großartige Fänge wurden gemacht, und ein Herr, Mr. F. V. Rider, ein führendes Mitglied des Clubs, ſtellte den gewaltigen Rekord auf, am 9. Juni ſechs Tunas zu fangen, die zuſammen 607 Pfund wogen. Das größte dieſer Thiere wog nicht weniger als 118 Pfund. 288 — Das Intereſſanteſte und Charakteriſtiſche bei dieſen Wettkämpfen war, daß alle dieſe gewaltigen Fiſche mit der gewöhnlichen Angel gefangen werden mußten, die man im Allgemeinen zum Angeln auf ſie braucht. Um den Tuna zu fangen, muß der Angler früh aufſtehen, denn der Fiſch ſucht ſich ſein Futter bei Tagesanbruch und wird Nachmittag ſelten mehr gefangen. Die Herren des Tuna Fiſhing Clubs find gewöhnlich bei ihren Fiſchexpeditionen von Jim Gardner begleitet, einem berühmten und erfahrenen ſchwarzen Angler. Ein kleiner Dampfer, der dem Verein gehört, bringt die Herren immer ſchnell an den Ort ihrer Thätigkeit, der ſich ungefähr 1½ Meilen vom Strand befindet. Als Köder nimmt man gewöhnlich Sardinen oder andere kleine Fiſche, für die der Tuna eine beſondere Vorliebe zu haben ſcheint. Der Tuna iſt ein kecker und gieriger Fiſch; er beißt nach dem Köder gewöhnlich mit außerordentlicher Schnelligkeit. Sobald er zugefaßt hat, ſchießt er mit einer rieſigen Geſchwindigkeit wieder ſeewärts, ſodaß gewöhnlich die Rolle, auf der die Leine ſitzt, von der Schnelligkeit zu pfeifen beginnt. Ein Lederkiſſen wird, um die Geſchwindigkeit etwas auf⸗ zuheben, mit aller Gewalt auf die Rolle gedrückt. Nach einigen Augenblicken, wenn der Fiſch mehrere hundert Fuß fortgeſchoſſen iſt, beginnt er das Ziehen der Leine zu ſpüren und er läßt dann gewöhnlich nach, dreht ſich um und ſchwimmt mit einer koloſſalen Geſchwindigkeit auf das Boot zu. Man muß dann ſo ſchnell wie möglich die Leine wieder aufwickeln, und das muß mit einer ſehr großen Geſchwindigkeit gehen, da ſonſt die Gefahr vorliegt, daß ſich die Leine verwickelt. Während deſſen iſt, wie geſagt, der Fiſch auf das Boot losgekommen und es ſieht beinahe ſo aus, als ob er die Abſicht habe, ſeine Verfolger direkt anzugreifen: das iſt aber nur ein liſtiges Manöver ſeinerſeits, denn ſobald er einige Fuß vom Boot entfernt iſt, dreht er ſich plötzlich wieder um und ſchießt ſeitwärts wieder fort, ſodaß, wenn der Angler nicht ſehr aufpaßt, die Leine unter dem plötzlichen Ruck zu zerreißen pflegt. Hat man aber einige Erfahrung mit dem Tuna und kennt man ſeine Taktik, ſo weiß man ſchon im rechten Moment die Leine wieder loszulaſſen, die dann mit derſelben Geſchwindigkeit abgerollt wird wie vorher. Dieſes Manöver wiederholt der Fiſch immerfort; immer wieder kommt er an das Boot zurück und immer wieder ſchießt er ſeitwärts fort. 5 Sobald der Fiſch ſieht, daß ihm ſeine Manöver nichts nützen, bleibt er ſtill liegen, als ob er erſchöpft wäre, aber ſeine Kräfte find noch keineswegs zu Ende, denn ſobald man ver⸗ ſucht, ihn an die Oberfläche zu heben, ſchlägt er nach allen Seiten mit einer ſolchen Gewalt und Schnelligkeit, daß es ihm gewöhnlich gelingt, noch einmal nach der See zu fortzuſchwimmen. Dieſes letzte Manöver bedeutet den Anfang vom Ende, und der Angler, der bereits einige Erfahrung mit dem Tuna hat, läßt ſeine Leine ruhig ablaufen, denn er weiß, daß der end— giltige Fang nahe bevorſteht. Man läßt gewöhnlich die Leine vollſtändig auslaufen und der Fiſch pflegt dann das Boot mit einer ſehr großen Geſchwindigkeit durch das Waſſer hinter ſich herzuziehen. Dieſer Theil der Jagd iſt gewöhnlich der aufregendſte. Diejenigen, die im Boot ſitzen, müſſen eine große Geſchicklichkeit und Aufmerkſamkeit auf den Fiſch verwenden, und nicht ſelten kommt es vor, daß, wenn der geringſte Fehler gemacht iſt, der Fiſch auch noch in dieſem Stadium der Jagd entkommt. Der Mann am Ruder hält ſeine Ruder in das Waſſer, um die Fahrt zu hemmen und um dem vor Angſt wild gewordenen Tuna das Rennen ſo ſchwer wie möglich zu machen. Nach einer Weile werden die Anſtrengungen des Fiſches immer ſchwächer und der Angler kann dann anfangen, die Leine nach und nach etwas zu verkürzen. Je kürzer die Entfernung zwiſchen dem Fiſch und dem Boot wird, deſto mehr fängt der erſtere an, nach verſchiedenen Richtungen um das Boot herumzuſchwimmen. Jeder Kreis wird dann immer im Umfang kleiner, bis Jim Gardner mit ſeiner Fiſchgabel zuſticht. So wird nach einer Jagd, die manchmal drei bis vier Stunden dauert, der gewaltige Tuna in das Boot gehoben. Bei einer Gelegenheit war einer der Herren des Clubs ſieben Stunden auf der Jagd, ehe es ihm gelang, ſeine Beute zu landen. Profeſſor Holder mußte, als er ſeinen größten Tuna, der, wie oben erwähnt, 183 Pfund wog, fing, ſein Boot zehn Meilen weit ſchleppen laſſen, bevor er den Fiſch erreichen konnte. Als Mr. Rider ſeinen Tuna fing, der 118 Pfund wog, gelang es ihm, das Ungeheuer innerhalb 50 Minuten in das Boot zu bringen. Dieß. war ein ganz außergewöhnlicher Erfolg, der bewies, wie geſchickt und berechnend der Angler AN 289 — zu Werke gegangen war. Bei einer Gelegenheit gelang es vier Mitgliedern des Clubs, in vier Stunden 44 Tunas zu fangen, das Durchſchnittsgewicht der Fiſche war in dieſem Fall 50 Pfund. Der größte Fiſch, der bisher überhaupt gefangen worden iſt, war der, den Mr. C. P. Morehouſe mit der Angel fing, und der nicht weniger als 251 Pfund wog. Dieſer Rekord iſt bisher in der ganzen Welt noch nicht geſchlagen worden. Der größte Fiſch jedoch, der in den Clubgewäſſern gefangen wird, iſt der ſchwarze Seebarſch. Einige Fiſche dieſer Art ſind daſelbſt gefangen worden, die 203 Pfund wogen. Der Seebarſch pflegt ſich gewöhnlich etwas näher dem Strande aufzuhalten. Dieſer Fiſch iſt, entgegengeſetzt zum Tuna, ein ſehr vorſichtiger Geſelle. Er ähnelt darin dem Süßwaſſer— Rotauge. Er geht ſehr langſam an den Köder heran und ſieht ſich die Sache ſehr genau an, bevor er zubeißt; oft wartet er eine Stunde, ein Umſtand, der natürlich das Angeln nach ihm langweiliger macht als die Jagd auf den Tuna. Sobald er zugebiſſen hat, geht der Barſch langſam ſeewärts, und es macht zunächſt den Eindruck, daß ſeine Bewegungen ſehr ſchwerfällige und langſame wären, aber das iſt nur ein Manöver, um den Angler in Sicherheit zu wiegen, denn plötzlich gibt es einen ungeheuren Ruck und mit einer raſenden Geſchwindigkeit ſchießt der Fiſch ſeewärts. Wenn der Angler nicht auf der Hut iſt, pflegt ihn dieſer Wechſel in der Thätigkeit des Fiſches, gewöhnlich ſeines Hakens, ſeiner Leine und ſeines Fiſches zu berauben, denn den Ruck, den die Leine plötzlich von dieſem ungeheuren Thier erhält, iſt ſo groß, daß ein Reißen derſelben nur durch ein ſehr geſchicktes Hantiren vermieden werden kann. Sieht der Seebarſch, daß er mit dieſer Taktik nicht weiter kommt, ſo macht er es dem Hecht nach, indem er ſich einem ſumpfigen Theil der Seeküſte zuwendet, um ſich dort unter unter- ſeeiſchen Gewächſen zu verkriechen, dort die Leine zu verwickeln und zu zerreißen. Nun beginnt der eigentliche Kampf zwiſchen dem Angler und ſeiner Beute. Der Erſtere weiß, ſobald er einige Erfahrung hat, ſofort, was der Letztere im Sinne hat, er muß alſo Alles thun, um ihn von der Richtung abzubringen, nach der er will, und wenn es geſchickt gemacht wird, gelingt es gewöhnlich, den Fiſch wieder auf andere Gedanken zu bringen. Erreicht es aber der Letztere, in die unter- ſeeiſchen Gewächſe zu kommen, ſo iſt jede Hoffnung für den Angler ein für allemal verloren. Hat der Fiſch eingeſehen, daß er nach dieſer Richtung hin nicht entkommen kann, ſo verſucht er mit raſenden Stößen die Leine zu zerreißen und der Angler muß die größte Aufmerkſamkeit auf ſeine Operationen konzentriren, wenn er das vermeiden will. Der Kampf dauert aber bei dieſem Fiſch gewöhnlich nicht ſo lange als wie beim Tuna, denn meiſt gelingt es nach einer halben Stunde, ihn ſicher in's Boot zu bringen. Auch mit Bezug auf dieſen Fiſch ſind einige außerordentliche Fänge gelungen. Mr. F. V. Rider hat z. B. zuſammen mit Dr. Makomber bei einer Gelegenheit vier ſolcher Ungetüme gefangen, die 140 Pfund, 150 Pfund, 170 Pfund und der größte 320 Pfund wogen. Dieſer letztere Fiſch bildet noch nicht einmal einen Rekord, denn am 17. Auguſt brachte Mr. S. F. Schenk einen Barſch von 384 Pfund in der kurzen Zeit von 20 Minuten in's Boot; aber der größte Seebarſch, der jemals gefangen worden iſt, wog 459 Pfund. Dieſer gewaltige Fiſch wurde aber nicht mit einer Angelleine an der Rolle gefangen, ſondern mit der Handleine. Man kann deßhalb denſelben nicht mit dem Erfolg Mr. Schenk's vergleichen, da es viel ſchwerer iſt, einen Fiſch von 384 Pfund mit Leine und Rolle zu fangen, als einen größeren mit der Handleine. Der Negrofiſch, alſo der amerikaniſche Barſch, iſt ein weiterer Fiſch, der in Santa Catalina viel gefangen wird. Er iſt nicht einmal ſo groß wie der Tuna, aber bedeutend ſtärker und geſchickter in ſeinen Bewegungen. Eine große Menge anderer kleiner Fiſche gibt es in der Bai, ſodaß diejenigen Angler, die ſich nicht an den Tuna oder den ſchwarzen See— barſch wagen, auch ſehr viel Gelegenheit zum Angeln finden können. Auch Damen zeigen jetzt ein großes Intereſſe an dem Jagen hinter dieſen Seerieſen und ſie begleiten häufig die Expeditionen. Eine Dame hat ſich ſogar ſchon den Ruf erworben, eine beſonders erfolgreiche Anglerin zu ſein, beſonders was den Fang von amerikaniſchen Barſchen und Bonnetfiſchen anbetrifft. Dieſe Dame, Mrs. H. M. Hoyd aus Seattle, fing einen prachtvollen amerikaniſchen Barſch, der 32 Pfund wog, und für dieſen Fang wurde ihr vom Tuna Club die goldene Medaille verliehen. Dieſer Damenrekord wurde jedoch von Miß Clerk geſchlagen, die im letzten Jahr einen guten Tuna von 118 Pfund fing. Auch dieſer große Fiſch wurde mit Leine und Rolle gefangen. B. 290 — — IV. Vermiſchte Wittheilungen. Ausftellung in Karlsbad. In der Zeit vom 10. Auguſt bis Anfangs September cr. wird in Karlsbad eine Ausſtellung ftattfinden für die geſammte Hygiene, Nahrungsmittel- und Getränkeinduſtrie, mit welcher auch eine Sonderausſtellung für den Sport verbunden ſein ſoll; auf dieſer letzteren ſoll auch die Fiſcherei vertreten ſein. Wir machen daher die Intereſſenten hierauf aufmerkſam mit dem Bemerken, daß Anfragen an die Direktion der Hygiene-Ausſtellung 1901 in Karlsbad, Habsburgerſtraße Nr. 59, zu richten ſind. Jubiläum. Wie wir bereits in Nr. 9 der „Allgem. Fiſcherei Zeitung“ mitgetheilt haben, wird der Oſtpreußiſche Fiſchereiverein am 7. und 8. Juli das Feſt ſeines 25 jährigen Beſtehens feiern. Das nunmehr vorliegende Programm lautet: Sonntag, den 7. Juli, Mittags 12 Uhr: Feſtſitzung im oberen Saale des Theaterreſtaurants zu Königsberg i. Pr. Begrüßung der Verſammlung durch den Vorſitzenden. Bericht über die Entwicklung der Fiſchzucht in Oſt⸗ preußen in den letzten 25 Jahren (Herr Oekonomierath Haack-Hüningen). Ernennung von Ehrenmitgliedern. Nachmittags 2 Uhr: Gemeinſchaftliches Mittagsmahl im oberen Saale des Theaterreſtaurants zu Königsberg i. Pr. (Preis des trockenen Gedecks 3 Mk.) Nachmittags 4 Uhr: Beſichtigung des Provinzialmuſeums und der in demſelben aufgeſtellten Sammlung des Fiſchereivereins. Hierauf Spaziergang nach dem Thiergarten (Mittelhufen). Montag, den 8. Juli, Morgens 8 Uhr: Abfahrt mit dem Dampfer „Geheimrath Dreßler“ vom Packhof zu Königsberg i. Pr.; die Fahrt wird ſich bis in die Nähe von Frauenburg erſtrecken und gegen 2 Uhr in Pillau enden; während der Fahrt, an der auch die Damen der Gäſte und Mit- glieder theilnehmen dürfen, Vorführung von Fiſchereibetrieben auf dem Haff. (Reſtauration an Bord.) Nachmittags 2 Uhr: Ankunft in Pillau. 2 ½ Uhr: Gemeinſchaftliches Eſſen im Deutſchen Haufe (Preis des trockenen Gedecks 2 Mk.) 4½ Uhr: Spaziergang nach Neuhäuſer, von wo Rückfahrt mit den Abendzügen erfolgt. Krebspeſt und Quarantäne. In einer der Quarantäneſtationen, welche der Landes⸗ konſulent für Fiſcherei in Bayern, Herr Dr. Schillinger, eingerichtet hat und in welcher ſämmtliche durch den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein zur Ausſetzung kommenden Krebſe vor. dem Einſetzen in das freie Gewäſſer, 1— 2 Wochen lang auf ihren Geſundheitszuſtand beobachtet werden, traf vor einigen Wochen eine Sendung von 3000 Stück von einem Höndler als geſund garantirter Krebſe ein, welche zur Beobachtung in einen geräumigen Teich geſetzt wurden. Einige Tage darauf war der geſammte Beſtand erkrankt und bald darauf eingegangen und zwar, wie die bakteriologiſche Unterſuchung in der Biologiſchen Verſuchsſtation zu München zeigte, an der Krebspeſt, verurſacht durch das Bacterium pestis astaci. Würden dieſe Krebſe, welche ſcheinbar geſund in München eintrafen dem freien Gewäſſer unmittelbar übergeben worden ſein, ſo würden dieſelben darin ohne Zweifel nicht nur zu Grunde gegangen ſein, ſondern ſie hätten auch, falls alte Krebſe vorhanden geweſen wären, jedenfalls den Beſtand an dieſen vernichtet. Es geht daraus hervor, wie durchaus nothwendig die Quarantäne der Beſatzkrebſe bei der Wiederbeſetzung unſerer Gewäſſer mit Krebſen erſcheint. Ueber die Regenbogenforelle. Zu den Artikeln in Nr. 11 und 12 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ möchte ich auch Einiges aus meinen Erfahrungen beitragen. Ich habe die Regenbogenforelle bereits im Jahre 1885 zuſammen mit dem Bachſaibling zu züchten begonnen und darüber auch ſchon im Jahre 1890 auf dem Internationalen Fiſchereikongreß in Wien Bericht erſtattet, indem ich die Einführung der Regenbogenforelle und des Bachſaiblings in unſere Gewäſſer als zuläſſig empfehlen konnte, wobei mir Herr Hofrath Dr. Steindachner, welcher die Regenbogenforelle in ihrem Heimathlande Kalifornien wiederholt beobachtet und gefangen hat, durchaus beipflichtete. Ich habe ſeitdem die Regenbogenforelle ſowohl in Teichen, wie auch in dem freien Gewäſſer der Vöckla mit beſtem Erfolge gezüchtet und dieſelbe in der mir gehörenden ca. 6 Kilometer langen Strecke der Vöckla eingebürgert. Die Vöckla iſt ein Forellen⸗ und Aeſchengewäſſer; hier und da kommt auch ein Huchen vor. Strom- aufwärts iſt dieſelbe am Anfang meiner Strecke durch zwei große Wehre abgeſperrt, ſodaß oberhalb derſelben bisher keine Regenbogenforellen gefangen wurden. In der mir gehörenden Strecke jedoch werden jetzt alle Jahre, ſeit vier Jahren, 1500 —2000 Stück gefangen. Ich Nee 291 — — habe die Fiſche hier häufig ſelbſt laichen geſehen. Zum Laichen kommen dieſelben aus der Vöckla gerne in einen kleinen Zuflußbach, in dem oft an einem Tage 60— 70 Stück laich⸗ reife Regenbogenforellen gefangen werden. Köttl⸗Redl⸗Zipf. Ueber den niedrigſten für das Leben der Fiſche nothwendigen Sauerſtoff des Waſſers haben Prof. J. König und B. Hünnenmeier in Münſter vor Kurzem einige, allerdings durchaus nicht einwandfreie Verſuche angeſtellt und in der „Zeitſchrift für Unterſuchung der Nahrungs⸗ und Genußmittel“, Heft 9 vom 1. Mai 1901, veröffentlicht. Die Verfaſſer fanden in Uebereinſtimmung mit früheren Unterſuchungen, daß karpfenartige Fiſche in ihren Verſuchs— gläſern erſt bei einem Gehalt von 04 —1 cem Sauerſtoff im Liter Waſſer eingehen; ſie ſind aber der Meinung, daß in der freien Natur die zum Leben der Fiſche nothwendige Menge Sauerſtoff niedriger liegen könne, ja ſie ſtellen ſogar die Behauptung auf, daß Fiſche in einem an der freien Luft fließenden oder ſtehenden Gewäſſer wohl kaum oder nur ſelten in Folge Mangel an Sauerſtoff zu Grunde gehen werden. „Wenn Fiſche in einem fauligen Waſſer an die Oberfläche kommen und gleichſam nach Luft ſchnappen, ſo liegt das wohl weniger an dem Sauerſtoffmangel als an ſonſtigen ſchädlichen Beſtandtheilen des Waſſers, welche den— ſelben den Aufenthalt verleiden.“ Des Weiteren behaupten die Verfaſſer, daß karpfenartige Fiſche bei einem ſehr geringen Gehalt an Sauerſtoff fortkommen könnten. Dieſen Schluß⸗ folgerungen können wir uns durchaus nicht anſchließen; denn wenn z. B. karpfenartige Fiſche erſt bei einem Gehalte von 0,5 cem Sauerſtoff im Liter Waſſer abſterben, ſo geht daraus noch lange nicht hervor, daß ſie bei einem etwas höher liegenden Gehalt an Sauerſtoff gut gedeihen und ſich fortpflanzen könnten, im Gegentheil, man wird annehmen können, daß ſehr bedeutende Abweichungen von dem normalen Gehalt an Sauerſtoff im Waſſer, an welchen ſich die Fiſche einmal angepaßt haben, auf die Dauer für dieſelben ſchädlich ſein müſſen. Es liegt hier wieder einer der von Chemikern bei der Beurtheilung von ſchädlichen Veränderungen des Waſſers ſo häufig gemachten Trugſchlüſſe vor, daß, wenn keine akuten Schädigungen bei der Verunreinigung des Waſſers mit irgend einem Körper zu beobachten ſind, auch keine chroniſchen Schädigungen eintreten werden. Für den Fiſchereiberechtigten ſind aber nicht ſowohl die akuten Schädigungen, als vielmehr die chroniſchen Erkrankungen, die durch Wafjer- verunreinigungen entſtehen, beſonders wichtig, weil ſie zu dem allmählichem Ausſterben und Veröden der Gewäſſer führen. Sie werden für den Fiſchereiberechtigten umſo unangenehmer, als fie naturgemäß ſchwieriger nachweisbar find, weil eigentliche Fiſchſterben bei den langjam wirkenden Waſſerverunreinigungen nicht auftreten. Daß übrigens Fiſche in einem freien Ge⸗ wäſſer an Sauerſtoffmangel direkt eingehen, kommt doch auch häufiger vor, als die Verfaſſer meinen, insbeſondere bei denjenigen Gewäſſern, Flüſſen, ja ſelbſt größeren Seen, in welche Zuckerfabriken, Stärkefabriken ꝛc. ihre Abwäſſer einleiten und in welchen der Sauerſtoff bis auf Spuren aufgezehrt werden kann. 185 Zur Entſtehung der Furunkuloſe. Für die Entſtehung dieſer in Salmonidenzucht⸗ und Maſtanſtalten leider ſo häufigen und ſo gefürchteten Krankheit habe ich ſchon früher einige Hinweiſe beibringen können, nach welchen die Furunkuloſe auf die Anweſenheit reichlicher, gelöſter organiſcher Subſtanzen in den Teichen zurückgeführt werden konnte. In neuerer Zeit habe ich wiederum einen Fall aufdecken können, welcher meine früheren Anſchauungen beſtätigt. Es handelt ſich hier um eine junge, neu angelegte Anſtalt, welche auf durchaus reinem und geſundem Kiesboden ihre Teiche erbaut hat und mit einem Uebermaß beſten und geſündeſten Waſſers arbeitet. Seit den wenigen Jahren ihres Beſtehens iſt keine Krankheit unter dem reichen Fiſchbeſtande derſelben aufgetreten. Im letzten Winter fand ſich aber in dem Hälter— teich, in welchem laichreife Bachſaiblinge gehalten wurden, die Furunkuloſe ein, freilich in einem ſehr milden Maße und ohne große Opfer zu fordern. Indeſſen war die Krankheit ohne jeden Zweifel die echte Furunkuloſe, wie aus der bakteriologiſchen Unterſuchung derſelben mit Sicherheit hervorging. Nun war der betreffende Hälter die unterſte Abtheilung eines ſtark durchſtrömten, etwa 4 m breiten und 1 m tiefen Grabens, in deſſen unmittelbar oberhalb liegenden Theilen andere gleichfalls laichreife Bachſaiblinge vollkommen geſund geblieben waren. Lediglich in der unterſten, etwa 10 m langen Abtheilung war die Furunkuloſe aufgetreten. Ich konnte nun konſtatiren, daß das Waſſer der unteren Abtheilung durch den Boden mit einem in der Nähe befindlichen Viehſtall und deſſen Düngergrube in Kommunikation 292 — — ſtand und aus der Düngerſtätte einen, wenn auch geringen, ſo doch ſtändigen Zufluß an Jauche erhielt. Durch die Einwirkung derſelben, wurde die maſſenhafte Entwicklung der ſonſt einzeln überall vorhandenen Furunkuloſebakterien (bacterium salmonicida) begünſtigt und damit der Ausbruch einer epidemiſchen Erkrankung bedingt. Der vorliegende Fall, in welchem andere Einflüſſe vollſtändig ausgeſchloſſen werden konnten, zeigt ganz beſonders klar, wie die Furunkuloſe in ihrer Entſtehung von der Anweſenheit größerer Mengen gelöſter, organiſcher, fäulnißfähiger Stoffe abhängig iſt, und daß daher jeder Salmonidenzüchter ſich vor der Ueberhandnahme derartiger Subſtanzen, wie ſie auch durch faulende Futterreſte hervorgerufen werden, in ſeinen Teichen zu hüten hat. Aus dieſem Grunde möchte ich mich auch gegen die Anlage von kleinen Gräben zur Erzeugung natürlicher Nahrung, in welchen durch Einleitung von Jauche, namentlich Cruſtaceen maſſenhaft gezüchtet werden und direkt mit dem Grabenwaſſer in die Brutteiche ablaufen, ausſprechen, wiewohl derartige Anlagen von Salmonidenzüchtern ſchon öfters empfohlen ſind. Prof. Hofer. V. Vereinsnachrichten. Kreis⸗Fiſchereiverein für Schwaben und Neuburg. Die dießjährige Generalverfammlung des Kreis-Fiſchereivereins für Schwaben und Neuburg, welche wie früher im Gaſthof „Zum weißen Lamm“ abgehalten wurde, bezeichnete inſoferne einen wichtigeren Abſchnitt in der Geſchichte des Vereins, als ſie den Abſchluß ſeines 20 jährigen Beſtehens bildete. Der J. Vorſtand, Herr Bürgermeiſter Gentner, nahm bei der Eröffnung der Ver⸗ ſammlung hierauf Bezug und gedachte ehrend und anerkennend derjenigen Herren, die ſeinerzeit bei der Gründung mitgewirkt haben und zum Theil noch aktiv ſind, u. A. Major a. D. Peter Weiß, Stadtfiſchermeiſter Schöppler und Haag, Regierungspräſident v. Hörmann und Rechtsrath Pfeil. Herr Bürgermeiſter Gentner glaubt, daß unſer Fiſchereiverein mit Befriedigung auf ſeine Thätigkeit zurückblicken dürfe, denn es ſei in den zwanzig Jahren ſeines Beſtehens thatſächlich ſehr viel zur Beſſerung der Fiſchereiverhältniſſe geſchehen und der Eifer und das Verſtändniß dafür habe in erfreulicher Weiſe ſtetig zugenommen. Allen Denen, die zur Erreichung dieſer Erfolge bei- getragen haben, namentlich aber auch den Stellen und Behörden, die den Verein in ſeinen Be— ſtrebungen ſo wohlwollend unterſtützten, ſpreche er deſſen verbindlichſten Dank aus. Der II. Vorſtand, Herr Bezirkskommiſſär Büttner, erſtattete ſodann den Jahresbericht, der Schatzmeiſter des Vereins, Herr Kommerzien- und Magiſtratsrath Max Schwarz den Kaſſen⸗ bericht. Aus dieſen Berichten iſt u. A. zu entnehmen, daß der Verein am Ende des Jahres 1900 aus 7 Sektionen und 461 Mitgliedern beſtand und ihm außerdem 5 Orts- und Bezirksvereine angeſchloſſen waren. Die Mitglieder leiſteten zuſammen einen Jahresbeitrag von 1643 Mk. und die Rechnung des Jahres 1900 ſchloß mit 5196 Mk. Einnahmen und 4772 Mk. Ausgaben ab. Die Vereinsthätigkeit war im Weſentlichen die frühere und richtete ſich insbeſondere auf die Abgabe von angebrüteten Forelleneiern, von Forellenbrut und Regenbogenforellenbrut an die Mitglieder, deßgleichen auf Vermittlung des Bezuges reinraſſiger Karpfenſetzlinge für die Mitglieder. Der Bezug erfolgte aus den fürſtlich Fugger'ſchen Teichwirthſchaften. Die Fiſche wurden zum Selbſtkoſtenpreiſe abgegeben, wobei auch die Verſandtkoſten noch auf die Vereinskaſſe übernommen wurden. Es wurde ferner mit der Beſetzung ganzer Flußläufe mit Edelfiſchen fortgefahren und insbeſondere die Schmutter mit einjährigen Regenbogenforellen und Zandern beſetzt, die ſchon bis zu / und 1 Pfund herangewachſen ſind. Ebenſo wurde die Zuſam mit Regenbogenforellen beſetzt. Die Koſten dafür wurden theils vom Bayeriſchen Landes-Fiſchereiverein, theils von unſerem Kreis-Fiſchereiverein, theils von den Fiſchereiintereſſenten getragen. Auch das k. Finanzminiſterium hat in dankenswerther Weiſe einen Beitrag zur Beſetzung ärarialiſcher Fiſchwaſſer zur Verfügung geſtellt, welcher zur Aus- ſetzung von Bachforellen- und Regenbogenforellenſetzlingen verwendet wurde. An Prämien wurden im letzten Rechnungsjahre im Ganzen 324 Mk. ausbezahlt, nämlich 160 Mk. für 32 erlegte Fiſch⸗ ottern, 74 Mk. für 37 Fiſchreiher und 90 Mk. für Anzeigen von Fiſchereifreveln. In der Filch- zuchtanſtalt des Vereins wurden unter der Leitung des Herrn Stadtfiſchermeiſter Schöppler für Vereinsrechnung 151000 Bachforellen⸗ und 5000 Regenbogenforelleneier ausgebrütet. Der Lande rath für Schwaben und Neuburg bewilligte dem Verein auch für 1900 einen Jahresbeitrag von 750 Mk., wofür ihm der beſte Dank ausgeſprochen wurde. Ebenſo wird im Jahresberichte der Dank zum Ausdruck gebracht für die Unterſtützung und Mitwirkung, welche der Verein bei den hohen königlichen Behörden, der Stadt Augsburg, dem landwirthſchaftlichen Kreisausſchuſſe und den landwirthſchaftlichen Bezirksausſchüſſen, bei dem Bayeriſchen Landes- und dem Deutſchen Fiſcherei⸗ verein, dem Landeskonſulenten für Fiſcherei, bei ſeinen Mitgliedern und zahlreichen Gönnern und Freunden gefunden hat. Nicht ohne Intereſſe iſt ein von Herrn Kommiſſär Büttner gegebener ſummariſcher Rück⸗ blick auf die Leiſtungen unſeres Fiſchereivereins in den zwanzig Jahren ſeines Beſtehens. Die 2 293 Gründung vollzog ſich am 6. Auguſt 1880. In dem 20 jährigen Zeitraume betrugen die Ein- nahmen des Vereins 73,729 Mk., ſeine Ausgaben 73,305 Mk. Unter den Einnahmen befinden ſich 14,700 Mk. Beiträge aus Kreisfonds. Dagegen wurden an Prämien (für 1659 Fiſchottern, 3196 Fiſchreiher, ſowie für Anzeigen von Fiſchereifreveln) im Ganzen 14,872 Mk. ausbezahlt, alſo noch etwas mehr, als der Betrag der Kreiszuſchüſſe ausmacht. Zur Beſetzung offener Gewäſſer des Regierungsbezirkes wurden 1294 000 angebrütete Forelleneier, 677 250 Stück Forellenbrut, 86 500 Stück Regenbogenforellenbrut, 31300 Stück Brut von amerikaniſchen Bachſaiblingen und 34 500 Stück Aeſchenbrut abgegeben. Zwei Flußläufe, Schmutter und Zuſam, wurden in ihrem ganzen Laufe mit Regenbogenforellen⸗ und Zander⸗(Amaul⸗ oder Schill-) Jährlingen beſetzt. Aus Mitteln des Deutſchen Fiſchereivereins wurden in den Jahren 1881 bis 1896 im Ganzen 294 500 Stück junge Aale beſchafft und in den Zuflüſſen der Donau ausgeſetzt. Die Hucheneiergewinnung hatte mit ſehr mißlichen Umſtänden zu kämpfen, es wurden aber doch in den Jahren 1888 bis 1898 rund 90 000 Hucheneier ausgeſtreift und hier erbrütet. Wanderverſammlungen wurden 12, Fiſchereiausſtellungen 2 (in den Jahren 1886 und 1895) abgehalten. Im Jahre 1889 wurde die im beſten Betriebe ſtehende Vereins⸗Fiſchzuchtanſtalt errichtet. Auch die unausgeſetzten Beſtrebungen, die Landwirthe zu bewegen, überall, wo die Möglichkeit gegeben, Fiſchteiche anzulegen, ſind in den letzten Jahren vom beſten Erfolge begleitet geweſen. Der Herr Vorſitzende dankte dem Herrn Kommiſſär Büttner für den intereſſanten Rückblick, ebenſo dem Herrn Schatzmeiſter Kommerzienrath Schwarz für ſeine ſorgſame Kaſſenführung und nahm zugleich Veranlaſſung, den Herren Sektionsvorſtänden, insbeſondere aber dem Herrn Baron von Lochner⸗Hüttenbach, Vorſtand des Bezirksvereins Lindau, für ihre ſehr erſprießlichen Leiſtungen verbindlichſten Dank auszuſprechen. Aus dem Berichte gehe aber auch hervor, daß nur eine vereinigte Thätigkeit erſprießliche Leiſtungen erhoffen laſſe, und es würde verfehlt ſein, wenn vielleicht ein einzelner Verein glauben ſollte, allein etwas fertig zu bringen. Damit verzettele ſich nur die Thätigkeit und es könne nicht genug gemeinſchaftliches Wirken empfohlen werden. Im Anſchluß hieran regte Herr Kommiſſär Büttner an, anläßlich des 20 jährigen Beſtehens des Vereins dem Herrn Baron von Lochner, der bereits Ehrenmitglied des Vereins iſt, für ſeine ſo vielſeitige und erſprießliche Förderung der Vereinsintereſſen noch eine beſondere äußere Anerkennung durch Verleihung eines Ehrendiploms zu Theil werden zu laſſen. Dieſe Anregung fand allſeitige Zuſtimmung und wurde zum Beſchluſſe erhoben. Die Neuwahlen zum Vorſtand und Ausſchuß ergaben Wiederwahl der bisherigen Herren. Auf Anregung des Herrn Seybold wurden ſodann die ſchon öfter diskutirten mißlichen Verhältniſſe bei den Abläſſen in der Singold nochmals beſprochen. Es wurde in Ausſicht genommen, die Beſtrebungen zur Herbeiführung thunlichſter Beſſerung weiter fortzuſetzen. Bezüglich der jährlichen Berichterſtattung wurde beſchloſſen, dem allgemeinen Bericht auch eine beſondere Relation über die Brutperiode von Oktober bis April folgen zu laſſen. Nachdem Herr Kommerzienrath Schwarz die Thätigkeit des I. Vorſtandes, Herrn Bürger- meiſter Gentner, warm gewürdigt und die Verſammlung ihren Dank dafür durch ein „Hoch“ zum Ausdruck gebracht hatte, wurde die Generalverſammlung geſchloſſen. Es folgte ſodann noch eine längere Ausſchußberathung. Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Wiesbadener Fiſchereiverein wird ſeine dießjährige, die 16. ordentliche General- verſammlung in Biedenkopf am 27. Juli 1901, Nachmittags 4 Uhr, abhalten. Die Tages- ordnung wird in der nächſten Nummer dieſer Zeitung mitgetheilt werden. J J. A. der Schriftführer: von Goetz. | VI Fragekaſten. Frage Nr. 21. (Herr C. in Sch.): Kann man ganz friſch befruchtete Lachseier ohne Gefahr ſoſort nach der Befruchtung auf weite Strecken verſenden und welches iſt ſodann die beſte Verſchickungsmethode? Oder wie lange muß mindeſtens die Befruchtung ſtattgeſunden haben? Antwort: Friſch beſruchtete Lachseier ſind ebenſo wie alle anderen friſch befruchteten Fiſcheier nicht ohne Verluſte zu verſenden. Man kann die Verluſte zwar ſehr herabmindern, wenn man die frisch befruchteten Eier auf Holzrahmen, die mit Flanell oder Gaze überſpannt find, nur in einer einzigen Schicht ausbreitet, ſo daß die Eier vor jedem Druck völlig geſchützt ſind und die Käſten dann auch während des Transportes vor jedem Stoß und Druck bewahrt, was wohl ohne Mitgabe eines Begleiters nicht leicht möglich iſt. Ebenſo iſt für kürzere Strecken ein Transport friſch befruchteter Eier mit Waſſer, alſo z. B. in einer Bruttransportkanne gut gelungen. Die Trans portfähigkeit friſch befruchteter Eier iſt übrigens in den erſten Stunden nach der Befruchtung größer, wie in den nächſten Tagen und Wochen; gefahrlos wird dieſelbe natürlich erſt nach dem Auftreten der Augenpunkte. 294 VII. Citeratur. „Fiſchteiche in der Landwirthſchaft, deren Bau und Bewirthſchaftung nebſt einer Anweiſung für die Aufftelung von Entwürfen zu Fiſchteichanlagen mit extenſivem Betriebe“ von A. Kreuz, Wieſenbaumeiſter beim k. Meliorationsbauamt II zu Münſter i. W. Mit 4 lithographiſchen Tafeln. Im Selbſtverlage des Verfaſſers. Der Verfaſſer, welcher im Auftrage des Weſtfäliſchen Fiſchereivereins die durch Vermittlung desſelben in's Leben gerufenen Teichwirthſchaftsprojekte mehrere Jahre hindurch bearbeitete, machte, wie er im Vorwort zu ſeiner Broſchüre hervorhebt, die Bemerkung, daß beim Teichbau ſehr häufig Fehler gemacht werden, und daß oft zu theuer und unzweckmäßig gebaut wird. Dieſem Uebelſtande ſoll das vorliegende Werk abhelfen, indem es die Landwirthe befähigt, ſelbſt darüber zu entſcheiden, ob und welche Flächen ihres Grundbeſitzes zur Anlage von Fiſchteichen geeignet ſind und wie die Anlagen zweckmäßig auszuführen und rationell zu bewirthſchaften find. Auch für den Kultur- und Waſſerbautechniker, welcher ja bei Anlage von Fiſchteichen ſehr häufig zu Rathe gezogen wird, ſoll die vorliegende Broſchüre ſachkundigen Rath bringen. Der Verfaſſer behandelt nur die Anlage von Forellen⸗ und Karpfenteichen. Wenn er dabei auch auf die Naturgeſchichte der Forelle und des Karpfens kurz eingeht und zur Zucht des Karpfens nur die galiziſche und die böhmiſche Raſſe empfiehlt, ſo müſſen wir dieſen Rathſchlag als veraltet bezeichnen, nachdem jetzt wohl allgemein anerkannt iſt, daß wir in Deutſchland noch eine größere Zahl einheimiſcher ebenſo werthvoller und zur Zucht zu empfehlender Raſſen des Karpfen beſitzen. Es ſei nur erinnert an die fränkiſche Raſſe, die Lauſitzer Raſſe und den Aiſchgründer Karpfen. Im I. Theil behandelt der Verfaſſer die Vorbedingungen für eine zu gründende Teichwirthſchaft und zwar das Waſſer, die Vorfluth, die Geländebildung des Bodens, Hoch- waſſer ꝛc., ſowohl für die Forellen- wie für die Karpfenzucht. Im II. Theil beſpricht derſelbe die zweckmäßige und billige Anlage von Fiſch⸗ teichen und zwar 1. die Freihaltung von Hochwaſſer, 2. das Teichſyſtem (Teichform, Waſſertiefe, Ablaßbarkeit), 3. die einzelnen Theile einer Teichanlage, wie Dämme, Teicheinläſſe, Mönche, Ueber- lauf, Gitter ꝛc., 4. die Hälter für Verkaufswaare. Die Ausführungen ſind durch ſehr inſtruktive und ſorgfältig gezeichnete Pläne erläutert und namentlich die techniſchen Angaben beim Teichbau eingehend und überſichtlich dargeſtellt. In dieſem Kapitel beſchreibt der Verfaſſer auch einen von ihm konſtruirten, neuen Teichablaß aus Cementbeton, welcher in die Mitte des Teichdammes eitt- gebaut iſt, alſo nicht freiſteht und deßhalb gegen die Einflüſſe der Witterung und auch gegen muth- willige Beſchädigung mehr geſchützt iſt. Die ſonſtigen Vortheile, welche der Verfaſſer dieſem in der Praxis noch nicht erprobten Teichablaß zuſpricht, namentlich, daß bei ihm der Abfluß vom Grund ſtattfindet, ſind auch bei jedem ſogenannten Doppelmönch vorhanden, welchen der Verfaſſer aber nicht berückſichtigt hat. Auch möchten wir bemerken, daß zum Bau der Mönche doch recht gut ſtatt des theuren Eichenholzes auch weiches Holz, namentlich imprägnirtes Fichtenholz verwendet werden kann, wodurch die Koſten für einen Mönch ſich namentlich bei kleinen Forellenteichen um die Hälfte verringern. Im III. Theil ſchildert der Verfaſſer die rationelle Teichwirthſchaft im Neben⸗ betriebe der Landwirthſchaft, wobei er naturgemäß von der künſtlichen Fiſchzucht abſieht und dem Landwirthe empfiehlt, ſeine Teiche ebenſo zu bewirthſchaften wie ſeine übrigen Ländereien, d. h. die Teiche im Frühjahr zu beſtellen und im Herbſte abzuernten. Der Landwirth ſoll die Teich- wirthſchaft im Nebenbetrieb als ſogenannte einjährige Wirthſchaft betreiben. Warum der Verfaſſer freilich hierbei von jeder künſtlichen Fütterung abräth, das iſt nicht gut einzuſehen und namentlich bei der Forellenteichwirthſchaft auch entſchieden nicht zu billigen. Es gibt jedenfalls eine Unmenge von Forellenteichen mit reichlichſtem Waſſerzufluß, deren natürliche Nahrung aber ſo gering iſt, daß eine Bewirthſchaftung ohne Fütterung wenig rentabel erſcheint. Daß die Schleie, welche der Verfaſſer als Beiſatzfiſch für den Karpfenteich mit Recht empfiehlt, die Eigenſchaft haben ſoll, Fiſchparaſiten, wie Fiſchegel 2c. mehr oder weniger von den Teichen fernzuhalten, iſt eine Fabel, die in den Lehrbüchern des Mittelalters nicht auffallend wäre, aber in der Fiſchereiliteratur unſeres Jahrhunderts nicht mehr vorkommen ſollte. Daß die Schleie ſo ſchnell wächſt, wie die Forelle, wie der Verfaſſer verſichert, iſt leider auch nicht zutreffend und bisher nur ein frommer Wunſch des Teichwirthes. Im IV. Theil werden dann die Feinde der Teichwirthſchaft beſprochen, wie der Fiſchotter, der Fiſchreiher, der Hecht, Waſſerſpitzmaus, Eisvogel, Karpfenlaus und Fiſchegel; worauf zum Schluß noch eine Anweiſung für die Aufſtellung von Entwürfen zu Fiſchteichanlagen mit extenſivem Betriebe folgt. Wir können das vorliegende Werk Allen, die ſich mit dem Bau von Teichen zu beſchäftigen haben, nur beſtens empfehlen, insbeſondere ſoweit die rein techniſche Seite des Teichbaues dabei in Frage kommt, welche der Verfaſſer durchaus beherrſcht und klar und allgemein verſtändlich dargeſtellt hat. Die wirthſchaftliche Seite der Teichwirthſchaft kann wohl auf ſo kurzem Raum nicht zweck— mäßig behandelt werden; nach dieſer Richtung iſt aber auch unſere Fiſchereiliteratur ja genügend verſehen, während in der That die vorliegende Broſchüre eine Lücke auszufüllen geeignet iſt, ſoweit eben der Teichbau in Frage kommt. 3 rng 295 — — — VIII. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 22. Juni 1901. Zufuhren genügend. Geſchäft lebhaft. Preiſe mehrfach nachgebend, für lebende Aale jedoch hoch, große Krebſe knapp. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis w ĩ ĩ 6 56—61 der 0 — — iche — 42 Karpfen, mittelgr.. — — Karauſchen ; 64—73 «€ Schleie 70—77 38—55 Bie — — Bunte Fiſche 52 — 68 22 — 39 . 98 110 29 — 43 Oderlachs — — Wels — = SR Zu, c 2 N S N Fiſcherei-Denpachtung. Fiſche geräucherte 1 Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 Ruf. Lachs 1 5 240 Flundern, Kieler. „ Stiege | 400 —800 do. mittelgr.. | „ Kiſte | 100-300 Büdlinge, Kieler . „ Wall | 200—300 Derr, et Riſte — Schellfiſch e 7 " EL Aale, große „ Pfund | 120—140 Stor RR 1 — Heringe „% 100 Stck. 600 — 1200 ö Die bisher mit der Domäne Colbatz im Kreiſe Greiſenhagen i. Pommern verpachtet geweſene fiskaliſche Fiſcherei auf dem Plöne-Fluß, dem blauen Sabes⸗See, dem Wiedken- und dem Seelow⸗See, eine Waſſerfläche von zuſammen 121,37 ha einſchließlich des Aalwehrs bei Colbatz wird am 10. Juli ds. JIs., Mittags 12 Uhr in unſerem Plenarſitzungsſaale auf zwölf Jahre von Johannis 1902 bis zum 1. Juli 1914 öffentlich meiſtbietend ausgeboten werden. Dem Pächter wird auf Wunſch ein älteres einfaches Wohnhaus mit Stallung, ſowie etwas Ackerland und Wieſe mitverpachtet werden. —— Nähere Auskunft über Art und Umfang der Fiſcherei ertheilt der Oberfiſchmeiſter Weid— mann in Carolinenhorſt. einzuſehen. ſchrift von uns zugeſandt. Stettin, den 15. Juni 1901. Die Pachtbedingungen ſind bei dieſem und in unſerer Regiſtratur Auf Verlangen werden dieſelben auch gegen Nachnahme der Schreibgebühren in Ab— rönigliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Jorſten B. Wohlbeſetzter, ca. 60 Hektar großer in Bayern gelegen, ſammt allen Fiſchereirequiſiten (große Zugnetze inbegriffen), ſehr billig zu ver- kaufen. Hohe Rente nachweisbar, gute Kapitals⸗ anlage. Preis 12 Mille, Anzahlung. An⸗ fragen unter A. G. befördert die Expedition dieſer Zeitung. 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Organ für die Geſammtintereſſen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſchereioereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiß, herausgegeben vom Jayeriſchen und vom Deutſchen Tiſchereiverein. Nr. 14. München, den 15. Juli 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: IJ. Bekanntmachung. — II. Fiſchzucht und Fiſcherei in den künſtlichen Waſſerſtraßen. — III. Welches Minimalmaß muß eingeführt werden, um einer vollſtändigen Devaſtirung unſerer Krebsbeſtände vorzubeugen. — IV. Die Fiſchereiausſtellung gelegentlich der 15. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Halle a. S., 13. bis 18. Juni 1901. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Fragekaſten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Verlag der „Zeitſchrift für Fiſcherei“ iſt Seitens des Deutſchen Fiſchereivereins der Firma Gebrüder Bornträger in Berlin 8 W., Schönebergerſtraße 17a, übertragen worden. Diejenigen 3 Mark Beitrag zahlenden Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins, welche die „Zeitſchrift für Fiſcherei“ zu erhalten wünſchen, werden erſucht, dieſen Wunſch der Geſchäfts— ſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins, Berlin W. 9, Linkſtraße 11, mitzutheilen. Die Zeitſchrift wird ihnen dann regelmäßig überſandt werden. Den übrigen Mitgliedern des Deutſchen Fiſchereivereins geht die „Zeitſchrift für Fiſcherei“ ohne Weiteres zu. Der Präſident des Deutſchen Fifchereivereins. ez.: Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. — — — II. Jiſchzucht und Jiſcherei in den künſtlichen Waſſerſtraßen. Bon Baurath Döll-Metz. Um die Zweifel über die Fragen: „Hat die Fiſchzucht und die Fiſcherei Vortheile Ja vom Bau neuer Kanäle oder, Ib von der Kanaliſirung der Flüſſe zu erwarten und welcher Art werden ſie ſein?“, zu löſen, ſollen dieſe Fragen einer Unterſuchung unterworfen werden. Vor dem Eintritt in ihre Beſprechung ſei eine kurze Vorrede geſtattet. Fiſcherei und Waſſerbau ſind nie gute Freunde geweſen; ſie verhalten ſich zu einander wie Urbewohner und Einwanderer. Der Letztere lernt von dem Erſteren, wendet er das Gelernte aber an, ſo geſchieht es auf Koſten ſeines Vorgängers, deſſen Kultur er hebt, deſſen Beſitz er ſchmälert. Bevor die Flüſſe mittelſt Mühlwehren geſperrt wurden, gab es Fiſche in Menge darin. Auſonius bezeichnete um das Jahr 370 folgende Fiſcharten als in der Moſel heimiſch*): den Aland, die Forelle, die Aalraupe oder Quappe, die Rutte, die Aeſche oder Strom⸗ maräne, die Barbe, den Lachs, die Lamprete oder das Neunauge, den Barſch, den Hecht, die Schleie, die Blerke (2), den Maifiſch, die Lachsforelle, den Gründling oder Greße, den Stör. Darunter fehlt der Karpfen, der damals in Deutſchland noch nicht eingeführt war, die Barbe und der Aal; alle drei kommen jetzt häufig in der Moſel vor. Begreiflich iſt, daß Auſon die gewöhn⸗ lichen Weißfiſche nicht aufführt, deren Fleiſch noch heute wenig geſchätzt wird. Seit dem Bau der Waſſermühlen, der im 7. Jahrhundert im weſtlichen Deutſchland angefangen wurde, begann durch die Stauung der Flüſſe mittelſt feſter Wehre die Sperrung des freien Durchzuges für die Wanderfiſche und die Vorwürfe der Fiſcher gegen den Waſſerbau. Eine Folge davon war, daß der Stör im Rheingebiet kaum noch zu finden iſt, der Lachs, die Aeſche und die Lachsforelle immer ſeltener werden, daß an die Stelle des einſtmaligen Ueberfluſſes an Fiſchen ein Mangel wenigſtens an Wanderfiſchen, an die Stelle des ergiebigen freien Laichgeſchäftes die künſtliche Befruchtung des Fiſchlaiches, Fiſchereiſchutzgeſetze, Schon⸗ reviere, Schonbeſtimmungen und Fiſchereivereine getreten ſind, die ſich bemühen, die Reſte des einſt jo reichen Fiſchbeſtandes zu erhalten, den die Induſtrie, die Flößerei und Dampfſchiff⸗ fahrt, der Waſſerbau in den großen Strömen und Flüſſen, der Meliorationsbau in den Bächen geſchmälert haben. Sollten wir aber deßhalb den der Fiſchzucht und Fiſcherei günſtigeren Urzuſtand unſerer Flüſſe wieder herbeiſehnen und auf die höhere Kultur verzichten, die uns als ſpätere Anſiedlerinnen Waſſerbaukunſt und Landesmelioration geſchaffen haben? Sollten wir wieder die Mühlſteine von Hand oder mit Pferden drehen, anſtatt die Waſſerkräfte dazu zu benutzen? Nein, das kann nur ein kurzſichtiger Fiſchfanatiker, aber kein Volkswirth verlangen, der unparteiiſch die Vor⸗ und Nachtheile gegen einander abwägt, die die Fiſcherei in freien Gewäſſern und die Benutzung ihrer Triebkräfte für induſtrielle Zwecke aller Art bietet. Die Bemühungen der Fiſcher und Fiſchereivereine für die Hebung der künſtlichen Fiſch⸗ zucht, wie die der Geſetzgebung, der Verwaltungen, der Polizei und Gerichte für die Reinhaltung der Waſſerläufe von allen dem Fiſchbeſtande ſchädlichen Stoffen, müſſen alſo immer energiſcher werden, wenn der Flußfiſch erhalten und wir nicht für feinen Erſatz auf den Ertrag der Teiche und Seen angewieſen ſein ſollen. Beſchäftigen wir uns nun mit der Frage La: „Hat die Fiſchzucht und Fiſcherei Vor⸗ theil von dem Bau neuer Kanäle?“ Jeder neue Kanal ſchafft Wohn- und Brutſtätten wie leidlich günſtige Lebensbedingungen für alle diejenigen Fiſcharten, die ein geringes Sauerſtoffbedürfniß haben, die ſich in ruhigem, mehr wie das Grund- oder Quellwaſſer durchwärmtem Waſſer wohl befinden. Es ſind die Cyprinidenarten. Ein Kanal, bezw. ſeine von Schleuſen begrenzten Theilſtrecken, Haltungen genannt, haben meiſt ziemlich gleichmäßig hohen Waſſerſtand. Das Kanalwaſſer wird aus Flüſſen, Bächen oder Weihern entnommen, es ſcheint im Kanal ſtehendes Waſſer zu ſein, weil ſeine Bewegung kaum ſichtbar iſt; es erwärmt ſich raſcher als fließendes Waſſer; es bietet deßhalb, wie wegen der reichen Bewurzelung der Kanalböſchungen mit Ufer-Waſſerpflanzen den laichenden Fiſchen ſicherere, wärmere Brutſtätten dar. Wenn auch in den über 1,50 m tiefen Kanälen die Sam- und Laichkräuter fehlen, die im Fluſſe ſozuſagen die Wochenbetten und Vorrathskammern für die *) Siehe die Ueberſetzungen von Theod. Vulpinus. 2 299 — nn Fiſche ſind, ſo iſt doch die dichte Bewurzelung der Kanalböſchungen ein hinreichender Schutz für die Ablage und Entwicklung des Laiches der Cypriniden, die ja unter normalen Ver- hältniſſen in einigen Tagen vor ſich geht. Jede einzelne Kanalhaltung hat alſo Aehnlichkeit mit einem Laichteich, nur wird fie nicht nach Belieben oder Erfordern der Fiſchzucht trocken⸗ gelegt und die junge Brut ausgefiſcht, ſondern die Trockenlegung erfolgt zum Zwecke der bau- lichen Inſtandhaltung der Kanäle im Intereſſe der Schifffahrt. Vorhandene ältere Fiſche werden dabei an den Ablaßöffnungen der Kanäle mittelſt Netzen oder in Flechtzäunen gefangen, die kleine Brut entweicht in die anſchließenden Gräben, Bäche und Flüſſe, ihnen trefflichen und zahlreichen Beſatz bietend. Was davon im Kanal zurückbleibt — oft leider recht viel —, geht in kurzer Zeit elend zu Grunde, weil die Fangkoſten außer Verhältniß zum Werthe der jungen Fiſchchen ſtehen. In ſeltenen Fällen überdauert ein Theil der im Kanal aufgewachſenen Fiſchchen eine gewöhnlich drei Wochen anhaltende Kanalſperre und zwar nur dann, wenn dieſe Fiſchchen einzelne tiefe Löcher in der Kanalſohle erreichen, die ſtets voll Waſſer bleiben. Sie bilden wieder den Beſatz der einzelnen Haltungen für das folgende Jahr, und können, wenn 4 ſie die rechten Schlupfwinkel und Nahrung ſinden, mit der Zeit auch in den Kanälen eine anſtändige Größe erreichen. Bei der Ein- und Ausfahrt der Schiffe in bezw. aus den Schleuſen werden häufig Fiſche zwiſchen den Schleuſenwänden und den Schiffswänden zerdrückt. Es iſt dem leicht abzuhelfen, wenn beim Schleuſenneubau einigen Quadern der Schleuſenwände ein abgerundeter Boſſen von 6 cm gegeben wird, an den das Schiff anſtreicht, ohne ſich feſt gegen die Wand zu legen, bezw. ſich an derſelben zu reiben und einen fliehenden Fiſch zu zerquetſchen. Dieſe Einrichtung kann allerdings nur da getroffen werden, wo Mangel an Speiſewaſſer nicht zu fürchten iſt. Obwohl die Sohle der Kanäle ſelten felſig oder kieſig, ſondern meiſt mit einer Schlamm⸗ ſchicht bedeckt iſt, die die Entwicklung der Waſſerfauna fördert, jo iſt gewöhnlich das Kanal- waſſer nicht ſo reich an planktoniſcher Nahrung als das Flußwaſſer, weil es keine Abwäſſer aufnimmt. Es enthält aus demſelben Grunde keine den Fiſchen ſchädlichen Beſtandtheile, die ihre Geſundheit oder gar ihr Leben bedrohen. Von Hochwaſſer, Froſt oder Eisbildung haben die Fiſche im Kanal nichts zu befürchten. Bei Mangel an Nahrung die künſtliche Fütterung der Fiſche auch in den Kanälen einzuführen, dürfte ſchwerwiegenden Bedenken kaum begegnen. Die Zucht von Salmoniden iſt in den Kanälen ausgeſchloſſen, da dieſe Fiſcharten ein ſtets friſches, ſauerſtoffreiches Waſſer bedürfen, welches ſie nur in gefällreichen Flüſſen oder Bächen mit felſigem Boden, in ſtarker Strömung, in Abſtürzen, Wirbeln, Strudeln finden. Selbſt in Kanalhaltungen, die aus Forellenwaſſer geſpeiſt werden, iſt bei ſommerlichen oder winterlichen Entleerungen kein Salmonide zu entdecken. Entweder treten ſie nicht in den Kanal ein, oder ſie verlaſſen ihn bald auf demſelben Wege, auf dem ſie gekommen. In einem 7,5 Kilometer langen Speiſegraben, der ein Gefäll von 1: 10 000 hat, habe ich in langen Jahren nie eine Forelle geſehen oder einen Forellenfiſcher ihnen nachſtellen ſehen. Die Wander⸗ fiſche werden den Kanälen fern bleiben, weil die Schleuſen ihren freien Auf- und Abſtieg hindern; nur der Aal ſucht die Kanäle je nach der Beſchaffenheit des Bodens, den fie durch⸗ ziehen, und der Nahrung, die ſie ihm bieten, mehr oder minder häufig auf. Während der Kanalſperren verkriecht er ſich im Schlamm. Er ſteht gern an den dunklen Stellen der Kanäle, beſonders in den Tunnels, in hohen Einſchnitten, in den Häfen unter den Schiffen, aus denen Abfälle menſchlicher Nahrung ihm Futter liefern. Die Vortheile, die der Bau neuer Kanäle der Zucht der Cypriniden bringen kann, werden vermindert, wenn die Kanalſohle vollſtändig normal, alſo überall in gleicher Tiefe angelegt wird. Bei der Entleerung bleiben darauf Millionen junger Brutfiſche, oder wenn die Letztere zeitlich mit dem Laichen der Karpfen zuſammenfällt, Milliarden Fiſcheier darauf zurück, die dem Untergange geweiht ſind. Nach dem Verdunſten oder Verſickern des Kanalwaſſers verpeſten die Fiſchkadaver, dazu die Muſcheln, Waſſerſchnecken, Kruſter und Egel die Luft, ſo daß mitunter den Kanalarbeitern der Geruch eckelerregend und geſundheitsſchädlich wird. Die Nutzanwendung, die hieraus für den fiſchereifreundlichen, zur Erbauung neuer Kanäle berufenen Ingenieur hervorgeht, iſt die, zahlreiche Vertiefungen in der Sohle der Kanäle zu belaſſen oder ſolche da zu ſchaffen, wo ſie fehlen, in denen während der Entleerungen ſtets genügend Waſſer zurückbleibt, um dem Fiſchbeſtande das Leben zu erhalten. Dann wird die 300 Anlage neuer Kanäle nicht nur leere Fiſchbehälter bringen, ſondern große Mengen Brutfiſche für die Flüſſe liefern, die durch die Kanäle verbunden werden. Der Fiſcher wird aus den einzelnen Kanalhaltungen ähnliche, aber nicht ganz ſo große Vortheile wie aus der Bewirth⸗ ſchaftung eines an Fläche gleich großen Brutteiches gewinnen, weil er die Kanalhaltungen nicht nach ſeinem Bedürfniß leeren und füllen kann. Zum Schluſſe ſei noch die Frage des Fiſchereirechtes u. A. kurz berührt. In den Ländern, die die meiſten Kanäle beſitzen (Frankreich, Belgien, Elſaß⸗Lothringen), iſt das Fiſchereirecht darin Staatseigenthum (domaine privée de l'état). Das Intereſſe der Fiſcherei in den künſtlichen Waſſerſtraßen hat ſich dem allgemeinen öffentlichen Intereſſe, insbeſondere dem Schifffahrts- und Flößereiintereſſe in allen Fällen unterzuordnen. Die Fiſcherei⸗ verpachtungsbedingungen ſind derart gefaßt, daß berechtigte Klagen der Fiſchereipächter gegen den Fiskus kaum vorkommen, andererſeits wird auf die Wünſche und Bedürfniſſe der Fiſcherei ſchonendſte Rückſicht genommen und ihr alles Wohlwollen gewährt, welches ein ſo nützliches und mühſames Gewerbe verdient. Die Sportfiſcherei blüht an und auf den in der Nähe von Ort⸗ ſchaften oder größeren Städten gelegenen Kanälen. Hunderte, ja Tauſende von Angelfiſchern ſäumen die Kanalufer beſonders an den Sonntagen ein und verbringen die Zeit damit, ihre Augen in Hoffnung oder in Euttäuſchung mit nie verſagender Geduld auf den Schwimmer zu richten, der ihnen den Anbiß eines Fiſches anzeigt. Sie verbinden mit dem Angelſport die Erholung in der Sommerfriſche, die den vermögenderen Klaſſen die Reiſen und die Jagd gewähren. So bietet der Bau neuer Kanäle breiten unbemittelten Volksſchichten Annehmlich⸗ keiten und geſundheitliche Vortheile, die geeignet ſind, Sympathien für ihn zu wecken. Gehen wir weiter über zur Beantwortung der Frage Ib: „Hat die Fiſchzucht und die Fiſcherei Vortheile oder Nachtheile von der Kanaliſirung der Flüſſe zu erwarten? Welcher Art ſind ſie?“ Ein Fluß wird durch den Einbau von Schleuſen und beweglichen Wehren zur Ver⸗ beſſerung der Schifffahrt und Flößerei kanaliſirt. Nicht alle Ströme oder Flüſſe eignen ſich indeſſen für dieſe Art der Schiffbarmachung. An der Loire z. B. hat man davon Abſtand genommen, die Kanaliſirung anzuwenden. Die bei derſelben gebräuchlichſten mobilen Wehre find meiſt die Poirée'ſchen Nadelwehre, deren Konſtruktion als bekannt vorausgeſetzt werden muß. Sie unterſcheiden ſich von den feſten Wehren fiſchereilich dadurch, daß ſie bei Kanalſperrungen, bei Hochwaſſer und Eisgang das ganze benetzte Durchflußprofil freigeben, den Fiſchen alſo eine gewiſſe Freiheit der Bewegung aus einer Haltung in die andere erlauben, was bei feſten Wehren mit gleichen Gefällen, wie fie die Nadelwehre meiſt haben (2 —3 m), nicht der Fall iſt. Während des größten Theiles des Jahres ſind die Nadelwehre ebenſolche Hinderniſſe wie die feſten Wehre für den freien Ab- und Aufſtieg der Wanderfiſche im Fluße, zu denen die Lachſe, die Meerforellen, der Maifiſch, der Schnäpel, das Flußneunauge und der Aal gehören. Es iſt dieß der Grund zur Erfindung und Anlegung von Fiſchleitern in den Nadelwehren geweſen, welche bezwecken, die bei gewöhnlichen und Niederwaſſerſtänden durch das Wehr auf⸗ gehobene Verbindung zwiſchen Ober- und Unterwaſſer für die Zugfiſche wieder herzuſtellen. In vielen Fällen leiſten die Fiſchleitern treffliche Dienſte, in anderen verſagen ſie, weil die durch die Stauung veränderten Verhältniſſe des Fluſſes den Lebensbedingungen der Wanderfiſche nicht mehr genügen, beſonders der Sauerſtoffgehalt des Waſſers geringer wird, ſeine Temperatur ſteigt und in der größeren Waſſertiefe das Licht fehlt. Nach der Kanaliſirung der Flüſſe werden die Züge der laichenden Salmonidenarten daraus verſchwinden; es iſt dieß ein großer Nachtheil für die Fiſchzucht und Fiſcherei, der eben ohne Klagen getragen werden muß, weil aus der Ver⸗ beſſerung der Schifffahrt und des Bodens ein für die Volkswirthſchaft viel bedeutenderer Gewinn als aus der Hebung des Fiſchbeſtandes erzielt wird. Anders als für die Salmoniden entwickeln ſich die Verhältniſſe für die Cypriniden, wenn ein Fluß kanaliſirt wird. Es erfolgen dabei zwiſchen ſtark gekrümmten Flußſtrecken, die im Unterlaufe, im Tieflande, öfter wie im Mittel- oder Oberlaufe vorkommen, häufige Durch— ſtiche (Coupirungen). Das in den abgeſchnittenen Armen ſtehende Waſſer, in welches jährlich nur wenige Hochfluthen wieder Bewegung bringen, wird ſich leicht erwärmen, es wird ſich darin Schlamm abſetzen, ein reiches Pflanzen- und Kleinthierleben ſich entwickeln und werden darin gewiſſe Cyprinidenarten ein angenehmeres Laichwaſſer und beſſere Lebensverhältniſſe als im offenen oder ſelbſt im kanaliſirten Fluß finden. 301 — Etwas Aehnliches geſchieht durch die veränderte Geſchwindigkeit des Waſſers im kanaliſirten Fluſſe. Die früher über den Schwellen des Flußbettes beſtehenden Strömungen werden durch die Kanaliſirung an den Wehren lokaliſirt, in der Länge ihres Rückſtaus tritt eine ziemlich gleichmäßige Geſchwindigkeit des abfließenden Waſſers ein. Die Tiefe des kanaliſirten Flußes wird vergrößert, an den meiſten Stellen verbreitert ſich dabei ſein Waſſerſpiegel. Das gleich⸗ mäßig ruhig abfließende Waſſer iſt der Einwirkung der Sonnenſtrahlen auf den verbreiterten Waſſerſpiegel mehr wie früher ausgeſetzt; zwiſchen zwei Hochwaſſern müſſen ſich mehr Sinkſtoffe im Flußbett ablagern und das Waſſer muß ſich etwas mehr als wie im offenen Fluſſe er⸗ wärmen. Sein Sauerſtoffgehalt wird mit ſeiner geringeren Schnelligkeit abnehmen. Damit treten Veränderungen des Pflanzen- und des Kleinthierlebens ein, über die uns die Wiſſenſchaft wohl ſpäter noch genauer unterrichtet. Sie ſind aber vorhanden; der dem bloßen Auge erkenn⸗ bare Wechſel der Waſſerflora läßt mit Sicherheit darauf ſchließen. Dieſer Wechſel betrifft nicht die Uferflora, ſondern die fluthenden Sam⸗ und Laichkräuter (Potamogetonarten), die Schwaden (Glyceria), den Hahnenfuß (Batrachium fluitans), wie das Froſchkraut (Batrachium aquatile), die in Waſſertiefen über 1,50 m nicht mehr gedeihen. Viele Fiſche verlieren in dieſen Pflanzen gern geſuchte Wohn⸗, Futter⸗ oder Schutzplätze und es iſt kaum anzunehmen, daß ſie deren Verluſt ertragen werden, ohne Schaden an Zahl oder Gewicht zu erleiden. In den todten Armen dagegen vermehren ſich einzelne Potamogetonfamilien, in den tieferen Stellen treten Teichroſen (Nuphar) auf und in Mengen ſtellen ſich die Waſſerlinſen (Lemna) ein. In dem ſtillen Waſſer der abgeſchnittenen Flußſtrecken laichen und gedeihen die Karpfen, Schleien, Brachſen (Blei) und Rothaugen (Plötze), wie die ihre Lebensgewohnheiten theilenden Fiſche; es laicht dort aber auch gern der Hecht; alle dieſe Fiſcharten vermehren ſich unter den ihnen behaglicheren Verhältniſſen in erhöhtem Maße. Je wärmer das Waſſer, deſto früher erfolgt der Abſatz des Laiches der Fiſche, deſto ſchneller die Entwicklung der jungen Brut, die dadurch bis zum Winter kräftiger und widerſtandsfähiger gegen ſeine ſchädlichen Einflüſſe wird. Es iſt noch der Austrocknung breiter Uferſtrecken der offenen, ungeſtauten Flüſſe bei ein⸗ -tretendem Niederwaſſer zu gedenken. Im Sommer folgt derſelben je nach der Beſchaffenheit des Untergrundes eine üppige Vegetation, die Ablagerung vieler Inſekteneier darin und hieraus, wie aus dem Fäulnißprozeß pflanzlicher und thieriſcher Stoffe fette Fiſchweidegründe, ſobald das Waſſer wieder zu ſteigen beginnt. Dieſe Fiſchweide geht nach der Kanaliſirung des Fluſſes verloren. Sind aber ſolche Uferſtrecken von Buhnen und Parallelwerken eingeſchloſſene, weder durch Röhren noch Durchſtiche mit der Fahrrinne verbundene Becken, dann werden ſie zu Fiſchfallen, es iſt bei ihrer Austrocknung Fiſchlaich wie Jungbrut verloren und die Fiſchzucht mit der Fiſcherei auf das Bedauerlichſte geſchädigt. Dieß vermeidet die Kanaliſirung. Bekannt ſind die begründeten Klagen der Fiſcher an der Saale, der Elbe und Oder über den Buhnenbau mit Strauchwerk (Faſchinen) und Draht, den die Regulirung dieſer Flüſſe nothwendig gemacht hat; es wird darauf verzichtet, ſie hier zu wiederholen. Soweit ſie berechtigt waren, ift ihnen durch die Erlaſſe des Kgl. Preuß. Miniſteriums vom 9./8. 1884, III 14095 und vom 2./5. 1890, III 7252, Abhilfe gewährt worden. Faſt alle Klagen über die fiſchereilichen Nachtheile, die im offenen regulirten Fluß aus dem Sinken und Steigen des Waſſerſpiegels wie der Anlage von Buhnen und Deichen hervor- gehen, werden vermieden oder mindern ſich bei der Kanaliſirung eines Fluſſes. Nur wenn Sperrungen der Schifffahrt mit niederen Waſſerſtänden in der Laichzeit der Fiſche zuſammen⸗ treffen, das geſtaute Waſſer abläuft und breite Ufergelände trocken liegen läßt, werden fie zeit- weiſe Berechtigung behalten. Baggerungen zur Freihaltung der Schifffahrtsrinne oder zur Deckung angebrochener Ufer, alſo zu Anſchüttungen, werden in den offenen wie in den kanaliſirten Flüſſen ſich unvermeidlicherweiſe gleich bleiben. Den Klagen der Fiſcher darüber läßt ſich auf die Dauer nicht abhelfen, klagten dieſe nicht, ſo würden die Schiffer klagen. Daß die auf den kanaliſirten Flüſſen immer wachſende Schifffahrt für die Fiſchzucht nachtheilig, für die Fiſcherei ſtörend iſt, daß beſonders die Wirkungen der durch die Dampf— ſchifffahrt verurſachten Wellen das Laichgeſchäft beeinträchtigen und die Fiſche beunruhigen, wird wohl allgemein ebenſo zugegeben, wie die Beſeitigung der als Laich, Brut- und Schutzplätze wichtigen Waſſerkräuter im Schifffahrtswege durch den Gang der Schiffe. Eine Vermehrung der Fiſchnahrung durch die Abfälle aus den Schiffen dürfte dagegen kaum in's Gewicht fallen. 302 Einen ſicheren Vortheil bringt die Kanaliſirung der Flüſſe der Fiſchzucht wie der Fiſcherei⸗ aber überall, es iſt die Erſchwerung des Fiſchdiebſtahls mit dem Zugnetze und mit den Händen. Das Zug⸗ oder Schleppnetz, zu deſſen Gebrauch ſich mehrere Frevler vereinen müſſen, kann nur an ſeichten Uferſtellen zuſammengeholt, das heißt aus dem Waſſer gezogen werden. Solche ſeichte Stellen verſchwinden durch den höheren Stau nach der Kanaliſirung, wie durch die ſteilere Abpflaſterung der Uferböſchungen. Ebenſo wird das Waſſer für den Fiſchdiebſtahl mit den Händen in den Löchern, unter den Steinen und im Laichkraute zu tief. Der Fiſchereiſchutz wird durch die Kanaliſirung entſchieden erleichtert, was übrigens nicht gleichbedeutend mit „verbilligt“ iſt. Um die Nachtheile, die der Stärkere dem Schwächeren bei den Kanaliſirungen der Flüſſe oder der Ausführung landwirthſchaftlicher Meliorationen zufügt, wieder gut zu machen, muß an die Stelle der natürlichen Vermehrung der Fiſche ihre künſtliche Aufzucht treten. Dafür in den Bauanſchlägen für die Kanaliſirungen und landwirthſchaftlichen Meliorationen Geld- beträge einzuſetzen, wird ſich je nach den vorliegenden fiſchereilichen Verhältniſſen empfehlen. Der natürlichen Entvölkerung der Waſſerläufe eines Flußgebietes durch Erkrankung und Abſterben einzelner Fiſcharten oder der zufälligen Entvölkerung einzelner Strecken der Flüſſe, Bäche oder Gräben durch Vergiftung aller Fiſche, folgte bisher eine Verjüngung des Fiſch⸗ beſtandes durch Einwanderung aus den Binnengewäſſern desſelben Stromgebietes, wenn die Urſachen der Erkrankung oder Vergiftung verſchwunden waren. Durch die Kanaliſirung der Flüſſe wird die natürliche Verjüngung nicht nur ſehr erſchwert, ſondern beinahe unmöglich gemacht. Die Wanderung der Fiſche, nicht nur der weitreiſenden Salmonidenarten, ſondern auch der zu den Cypriniden gezählten Fiſche, die nur innerhalb kleinerer Strecken die ihnen angenehmen Laichplätze vertauſchen oder aufſuchen, wird von der Anlage und Benutzung von Fiſchpäſſen an den Nadelwehren oder der bei Hochwaſſer wie Eisgang erfolgenden Niederlegung derſelben abhängig gemacht, alſo auf unſichere Verhältniſſe verwieſen. Der Fiſchreichthum eines Stromes oder Fluſſes hat aber ſeine Quellen in den Bächen und Gräben ſeines Niederſchlags⸗ gebietes. Es iſt nicht als ein Vortheil zu erachten, wenn der Fiſchzucht die Binnenwanderung, der Lokalverkehr der Cyprinidenarten durch die Kanaliſirung ebenfalls beſchränkt wird. Sie leidet doch ſchon genug durch den Egoismus der Induſtrie, durch die im landwirth⸗ ſchaftlichen Intereſſe von der Meliorationsbauverwaltung ausgeführten Unternehmungen zur Entwäſſerung der Thäler, zur Reinigung, Auskrautung und Begradigung (Durchſtechung) der Bäche und Gräben, bei deren höherwerthigen Bedeutung keine Rückſicht auf „die paar Fiſche“ genommen wird, trotzdem ſich eine Auskrautung in der Laichzeit, bei der viel Fiſchlaich zu Grunde geht, häufig auch in andere Monate als die der Laichperiode verlegen ließe. Der Entſcheid über die Frage, welche Vortheile oder Nachtheile die Fiſcherei durch die Kanaliſirung der Flüſſe zu erwarten hat, regelt ſich auch nach dem Eigenthumsrechte an der- ſelben, je nachdem 1. der Staat Eigenthümer der Fiſcherei und Verpächter derſelben iſt; 2. die Fiſcherei Privateigenthum, durch landesherrliches Privilegium verliehener Beſitz oder Lehn iſt. Der Pächter einer dem Staate gehörenden von ihm verpachteten Fiſcherei hat wahr— ſcheinlich weder Vortheil noch Nachtheil von der Veränderung des Pachtobjektes durch die Kanaliſirung, weil ihm der Pachtvertrag rechtzeitig gekündigt und eine Neuverpachtung mit den neuen Verhältniſſen angepaßten Bedingungen ausgeſchrieben werden wird, an der er nach ſeinem Belieben theilnehmen und den ihm paſſend erſcheinenden Preis bieten kann. Iſt die Fiſcherei Privateigenthum, durch landesherrliches Privilegium verliehener Beſitz oder Lehn, ſo wird von Fall zu Fall nach den Fiſcharten, ihrem vorhandenen Beſtande oder dem Fangergebniß vor und nach der Kanaliſirung des Fluſſes gerichtlicher Entſcheid über die Frage der Ablöſung, bezw. die Höhe der Entſchädigung für den etwa erlittenen Nachtheil erfolgen müſſen. Dem richterlichen Urtheil ſteht es frei, auch einen nachgewieſenen Zuwachs an Vortheilen in Berückſichtigung zu ziehen. Der Fiſchereiberechtigte wird ſelten zugeſtehen, daß ſein Fiſchbeſtand durch die Kanaliſirung vergrößert worden, oder daß ihm durch die Erleichterung der Fiſchereiaufſicht ein Vortheil, erwachſen iſt; er wird dagegen den Nachtheil ſcharf betonen, der für ihn aus dem Verſchwinden der Wanderfiſche, dem tieferen Waſſerſtande beim Fiſchen hervorgeht. Er wird darauf hinweiſen, daß er viele gute Fangſtellen, durch das Verſchwinden der fluthenden Laichkräuter verliert, in 303 denen das Auslegen von Reuſen ſtets ſehr erfolgreich war, daß er nicht mehr mit denſelben Zugnetzen, wie vor der Kanaliſirung, fiſchen kann, daß er mehr Reuſen anſchaffen und ausſetzen muß und auch darin auf der Leinpfadſeite, auf der der Schiffszug geht, durch denſelben beengt oder gehindert wird. Der Fiſchereiberechtigte wird den früher freien Verkehr der Fiſchernachen auf dem Fluſſe, der durch die Wehre und Schleuſen beſchränkt wird, den Zeitverluſt, den er beim Schleuſen ſeiner Nachen erleidet, als einen zu Entſchädigungsforderungen berechtigenden Nachtheil hinſtellen. Die Unterſuchung der fiſchereilichen wie der waſſerbaulichen Verhältniſſe und die Prüfung der Eigenthumstitel werden im Einzelfalle das richterliche Urtheil beſtimmen, dagegen iſt es nach dem Vorhergeſagten nicht möglich, den Satz aufzuſtellen, daß die Kanaliſirung eines Fluſſes für die Fiſchzucht und Fiſcherei immer und überall ein Vortheil ſei. Faſſen wir das Ergebniß der vorſtehenden Beſprechung kurz zuſammen, ſo lautet es: 1. Der Bau von Binnenkanälen bringt neue Fiſchwaſſer. Bei fiſchereitechniſch richtiger Behandlung werden dieſelben eine ſchätzbare Vermehrung der Cyprinidenarten ergeben. 2. a) Die Kanaliſirung der Flüſſe vermehrt ebenfalls die Fiſchwaſſer, ſperrt aber den Wander— fiſchen den früher freien Weg im Fluſſe, ſo lange nicht neue Einrichtungen getroffen werden, die ihnen denſelben ſo frei machen, wie er es bisher war. b) Sie bringt Vortheile für die Zucht der Cypriniden und Nachtheile für ihren Fang; die Bedeutung beider kann nur nach Prüfung aller einſchlägigen Verhältniſſe von Fall zu Fall feſtgeſetzt werden. e) Sie macht die künſtliche Erbrütung von Forellen- und Salmeneiern oder die Aus— ſetzung künſtlich aufgezogener Brut in dem freien Oberlauf der für die Schifffahrt bezw. die Kanaliſirung nicht mehr geeigneten Flußſtrecken nothwendig, ſofern deren Verhältniſſe dazu geeignet erſcheinen. g Auf die Frage 3 b der Tagesordnung des Deutſchen Fiſchereirathes vom 10. Juni 1899, welche lautet: „Welche Maßnahmen ſind zu treffen, zur Vertretung der Intereſſen der Fiſcher gegen den Strombau, und welche Pflichten erwachſen hieraus dem Deutſchen Fiſchereirath?“, muß der Kommiſſion zu antworten vorbehalten werden, die nach dem Vorſchlage des Herrn Regierungsrathes Stetter, Vertreter des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, erwägen ſoll, „wodurch die Verhältniſſe der Flußregulirung mit jenen der Fiſcherei in rechtlicher und „faktiſcher Beziehung in den verſchiedenen deutſchen Strömen und Flüſſen am beſten in „Einklang gebracht werden können.“ III. Welches Minimalmaß muß eingeführt werden, um einer voll- ſtändigen Devaſtirung unſerer Krebsbeſtände vorzubeugen? Die Frage, wie raſch der Krebs wächſt und mit welcher Größe das Weibchen der Hauptſache nach geſchlechtsreif wird, iſt noch eben eine ſtrittige und hat daher in den letzten Jahren, ſeitdem zum Schutz dieſer Thiere ein beſtimmtes Minimalmaß eingeführt werden ſoll und theils auch ein— geführt worden iſt, eine recht lebhafte Polemik in den Fachzeitſchriften hervorgerufen. Sie iſt ja auch keineswegs leicht zu entſcheiden, da der Krebs je nach dem Gewäſſer, in dem er ſich befindet, und je nach den Nahrungs- und Temperaturverhältniſſen desſelben nicht nur einen ſehr verſchiedenen Zuwachs zeigt, ſondern dementſprechend auch bei ſehr verſchiedener Größe geſchlechtsreif wird. Da nun auch bei uns die Einſührung eines Minimalmaßes zum Schutz der Krebsbeſtände projektirt iſt, ſo kam es mir im Intereſſe der Sache ſehr darauf an, durch eigene Beobachtungen ein Urtheil zu gewinnen, um an maßgebender Stelle meine Anſicht vertreten zu können. In erſter Linie mußte zu dem Zweck durch Meſſung an weiblichen Krebſen konſtatirt werden, bei welcher Länge die Thiere eiertragend ſind, und wurden daher von mir im Verlauf dieſes Winters eine nicht geringe Zahl von Krebſen in dieſer Hinſicht unterſucht und gemeſſen, wobei ich mich ſtets eines Stahl⸗Centimetermaßes bediente und, wie üblich, von der Schnabelſpitze bis zum Schwanzende gemeſſen habe. Das mir in dankenswertheſter Weiſe vom Herrn Landrath von Oettingen zur Verfügung geſtellte Material ſtammte vorzugsweiſe aus dem Jenſel'ſchen See, in dem der Krebs ſich keineswegs durch auffällige Größe auszeichnet, noch je ausgezeichnet hat. Das größte weibliche ls Exemplar, das ich zu Geſicht bekam, maß 12,5 und das größte männliche 13,5 cm; es iſt daher ein Gewäſſer, in dem der Krebs eine mittlere Größe erreicht. Die durch dieſe Meſſungen erzielten Reſultate ſind zwar ſchon auf der Märzſitzung der Kaiſerlich Ruſſiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſchfang auf meine Bitte durch Baron Stackel⸗ berg-Kardis — Präſident der Livländiſchen Abtheilung genannter Geſellſchaft — zur Sprache gebracht und in verſchiedenen Zeitſchriften und Tagesblättern wiedergegeben worden, trotzdem halte ich mich für verpflichtet, dieſe kurze Tabelle nochmals abzudrucken, damit der Vergleich derſelben mit meinen weiteren, hier mitzutheilenden Unterſuchungen erleichtert wird. Tabelle I der von mir von Ende Januar bis zum März gemeſſenen und unter⸗ ſuchten weiblichen Krebſe (Astacus fluviatilis). 5 . Zahl der ge- Zahl der eier⸗ Zahl der Krebſe | 0 3 meſſenen Krebſe tragenden Krebfe ohne Eier Io 12,3—10,1 108 100 8 | 91 10,0 — 9,6 150 110 40 | 73 9,5— 9,0 109 16 93 | 14,7 8,8— 8,5 105 15 90 | 14,2 84— 6,5 57 0 | 57 | 0 Wie ſchon erwähnt, bezieht ſich dieſe Tabelle aber nur auf Krebſe, die faſt ausſchließlich aus dem etwa 50 Kilometer von Jurjew (Dorpat) entfernten Jenſel'ſchen See ſtammen und wenn auch die Zahl derjenigen Gewäſſer Livlands, in denen der Krebs nie eine Länge von 10 em erreichen ſollte, zu den größten Seltenheiten gehören und daher wirthſchaftlich ſo gut wie keine Rolle ſpielen, ſo können dieſe Zahlen immerhin beanſtandet werden, da bei der Feſtſetzung eines Minimalmaßes für das ganze Reich doch wohl eine Durchſchnittszahl gefordert werden dürfte, bei der auch die kleineren Krebsraſſen des Astacus fluviatilis Berückſichtigung gefunden haben. Mir kam daher die Aufforderung des Herrn Krebshändlers Micha, meine Unterſuchungen in Swenziani, eine der wichtigſten Krebsexportcentren des Reiches, fortzuſetzen, ſehr gelegen und» nahm ich ſie mit großem Dank an. In Begleitung des Herrn Ichthyologen Arnold aus Petersburg, der ſich auch für dieſe i Frage lebhaft intereſſirt und gleichfalls vom Miniſterium der Landwirthſchaft abdelegirt war, um: mit mir dieſe Unterſuchungen fortzuſetzen und über die Ergebniſſe Bericht zu erſtatten, reiſten wir in den erſten Tagen des Mai dorthin. Herr Micha hatte, da er ſelbſt nicht anweſend ſein konnte, in liebenswürdigſter Weiſe ſeine Beamten angewieſen, uns nach Möglichkeit entgegenzukommen und uns das ganze große Material zur Verfügung zu ſtellen, wodurch wir nicht nur ein Bild Diejes- großen Betriebes gewannen, ſondern auch eine ſehr bedeutende Zahl von Krebſen, die hier aus den verſchiedenſten Gegenden des Reiches zuſammenſtrömen, unterſuchen konnten. Die im Gouvernement Wilna an der Warſchauer Bahn belegene Eiſenbahnſtation Swenziani⸗ eignet ſich vorzüglich zu einer Krebsexportcentrale, weil etwa 1 Kilometer von derſelben ſich ein recht waſſerreicher und ſchnellfließender Nebenfluß der Wilia befindet, in dem die Krebshälter, in denen die Thiere aufgefriſcht werden, Aufſtellung finden. Die Leute nannten ihn Sheimann. Unmittelbar unterhalb der über dieſen Fluß führenden Brücke liegt das Depot, das aus einem vorne theils offenen, theils geſchloſſenen, ca. 15 Faden langen und 6 Faden breiten Schuppen beſteht. Der Eingang zu dieſem, auf einem ſtehenden, in das Waſſer gerammten Roſt errichteten Schuppen befindet ſich an der Brücke, von der aus es allein möglich iſt, denſelben zu betreten. Der größere, vorne zur Mitte des Fluſſes hin offene Theil des Schuppens wird zum Sortiren, Abzählen, Aus⸗ und Einpacken der Krebſe benutzt, wogegen der übrige Theil als Ablegekammer für Moos, Körbe und Käſten, wie auch zum Trocknen der Thiere Verwendung findet. Vom Schuppen führen 2—3 Stufen zu den 2½ Meter langen und 1,39 Meter breiten Hältern, deren ca. 60 Stück im: Gebrauch ſtanden. Befeſtigt waren dieſe Hälter mit je vier, nach dem Waſſerſtande ſtellbaren Ketten; an Balken, die von beiden Seiten in den Grund des Fluſſes eingerammt und oben durch dickere. Latten in der Art eines Geländers verbunden ſind. 305 Dieſe, in einer langen Reihe parallel dem Ufer ausgeführte Aufſtellung ermöglichte nicht nur ein bequemes Gehen auf denſelben, ſondern erleichterte auch den Verſchluß, der durch eine, über ſämmtliche Hälterdeckel durch Oeſen gezogene, lange Kette bewerkſtelligt wird. Zwar muß bei jedes⸗ maliger Benutzung eines Hälters die ganze Kette ausgezogen werden, was übrigens keineswegs viel Zeit beanſprucht, immerhin gewährt dieſe Art des Verſchluſſes manche Vortheile, beſonders die Er- ſparniß einer großen Zahl in der feuchten Luft leicht roſtender Schlöſſer und außerdem eine größere Sicherheit gegen Diebſtahl, da das Entfernen der, an den beiden Enden mit je einem Schloß ver- ſehenen Kette ein recht ſtarkes Geräuſch verurſacht, wodurch die Aufmerkſamkeit des im Schuppen ſich aufhaltenden Wächters ſofort erweckt werden muß. Abgeſehen von der relativ geringen Zahl der Krebſe, die direkt mit Pferden angeführt wurden, trafen während unſeres dortigen Aufenthaltes die Krebſe zu Tauſenden von folgenden Eiſenbahnſtationen ein: Balbinowo, Dwinſk, Polozk, Antonopol, Wiſchki, Kreslawka (Gouvernement Witebſk), Ugiani, Dukſchti (Gouvernement Kowno), Roslawl, Zarzewo (Gouvernement Smolenſk) und Krasnoe (Gouvernement Mohilew). Im Umkreiſe von hundert Werſt einer jeden der genannten Stationen werden die Krebſe von den Zwiſchenhändlern aufgekauft und mit dem nächſten Perſonenzuge nach Swenziani expedirt. Die Körbe, in denen die Thiere mit trockenem Moos (Sphagnum) verpackt ſind, haben eine Länge und Breite von je 30 em und eine Höhe von 11,5 cm. Sie fallen ca. 100 — 120 Stück Krebſe mittlerer Größe und ganz kleine von 6 und 7 em bis 450 Stück. Der Haupttransport trifft um 12 Uhr Mittags und 3 Uhr Nachmittags ein. Gleich nach Empfang der Sendung werden die Körbe auf Wagen verladen und zum Depot geführt. Nachdem ſie daſelbſt zuerſt in einem Haufen Aufſtellung gefunden haben, ſtellt ſich ein Beamter an denſelben und wirft ſie je nach der Abgangsſtation den im Halbkreis um ihn gruppirten halbwüchſigen Knaben und Mädchen zu. Hierauf beginnt das Auspacken und dann das Sortiren der einzelnen Sendungen, was einfach nach Augenmaß ſchnell und ſicher von den halbwüchſigen Arbeitern aus⸗ geführt wird. Beim Sortiren werden außer den 13—15 em langen Rieſenkrebſen noch folgende ſechs Sorten unterſchieden: I. Sorte 12,5—13 cm lang II. Sorte 12 —12,5 em lang III. Sorte 11 —12 cm lang IV. Sorte 10,5—11 cm lang V. Sorte 9,5—10,5 em lang VI. Sorte 9,5 — 6,5 em lang. Sit dieſe Arbeit beendet, jo beginnt das Abzählen und nun werden die einzelnen Sorten, nach- dem der Buchhalter ſich die ihm zugerufenen Zahlen notirt hat, getrennt in die Hälter gebracht, in denen lie 24 —28 Stunden verbleiben. An jedem Hälter wird ſofort die Nummer der Sorte, die in ihm auf- bewahrt werden ſoll, bezeichnet. Am Abend des folgenden Tages werden die Krebſe wieder aus den Hältern gehoben und in flachen Käſten, deren Boden mit trockenem Moos bedeckt iſt, fünf bis ſechs Stunden getrocknet und erſt dann von neuem in die Transportkörbe, nunmehr trocken, wiederum mit Sphagnum verpackt und mit dem Eilzuge um 6 Uhr Morgens über die Grenze nach Berlin expedirt. Solange die Krebſe aus Gewäſſern ſtammen, in denen noch keine Infektion ſtattgefunden hat, iſt die Verluſtziffer bei dieſer Art des Verſandes nicht bedeutend und ſoll zwiſchen 5 —10 % ſchwanken. Anders verhält es ſich natürlich, wenn die Thiere bereits Krankheitskeime aufgenommen haben und kann dann leicht eine ganze Sendung zu Grunde gehen. Sehr ſtreng wird übrigens von der Ver⸗ waltung darauf geachtet, daß kein todter Krebs in den Fluß geworfen wird, vielmehr werden alle abgeſtorbenen Thiere ſofort vergraben. Dieſe Maßnahme iſt von großer Wichtigkeit, da ſonſt die Gefahr einer Infektion in den Hältern recht groß werden dürfte. Eine Verpackung mit feuchtem Moos oder Gras ſoll der Krebs beſonders bei warmer Witterung abſolut nicht vertragen. Er erkrankt in den meiſten Fällen in kurzer Zeit und geht dann bald ein. Solche, auf dem Transport erkrankte Exemplare ſind ſofort daran zu erkennen, daß das erſte Glied des ſogenannten Schwanzes nicht mehr an das Kopfbruſtſtück anſchließt, wodurch an der Stelle die weiche Haut deutlich ſichtbar wird. Was nun den Krebsfang betrifft, ſo wird derſelbe von den Lieferanten faſt ausſchließlich mit Holzreuſen betrieben, in die die Krebſe von beiden Seiten, von dem darin befindlichen Köder an⸗ gelockt, eintreten können. Herausgehoben werden ſie von oben, wo ſich deßhalb und zum Zweck des 306 — — Einſetzens des Köders ein viereckiger Ausſchnitt befindet, der durch einen Deckel verſchloſſen wird. Dieſe Art des Fanges, die in früheren Zeiten bei uns wenigſtens ganz unbekannt war, involvirt meiner Ueberzeugung nach für die Krebsbeſtände eine gewiſſe Gefahr, ſobald ſie von unverſtändigen Leuten ausgeführt wird, da ſich in ſolche Reuſen ſelbſt Krebſe von 5—6 cm verfangen, wodurch, wenn ſie nicht gleich wieder zurückgeſetzt werden, ein Gewäſſer in kurzer Zeit ſo weit ausgefiſcht werden kann, daß oft Jahrzehnte geſchont werden muß, bevor es Einem gelingt, einen einigermaßen guten Beſtand heranzuzüchten. Was nun die Menge der aus Swenziani jährlich exportirten Krebſe betrifft, ſo beziffert ſie ſich noch eben nach Millionen, wobei die VI. Sorte von 9,5—6,5 em an Stückzahl die übrigen fünf Sorten überwiegt. Leider iſt Herr Micha nach den mir gemachten Angaben zur Zeit noch gezwungen, ſelbſt Krebſe bis zu 6,5 em zu empfangen, da im entgegengeſetzten Falle ſich ſeine Lieferanten die Konkurrenz zu Nutzen machen und die Krebſe anderen Exporteuren liefern würden. Die Einführung eines Minimalmaßes iſt daher für die Krebsbeſtände unſeres Reiches ein dringendes Bedürfniß geworden. Bei dieſer Art des Exportes müſſen die Krebsbeſtände bald vollſtändig ruinirt werden. Doch, wenden wir uns nun zu unſerer Hauptaufgabe, der Beſtimmung des Maßes, bei dem der weibliche Krebs durchſchnittlich geſchlechtsreif wird. Um dieß zu beſtimmen, haben wir Krebſe aus den verſchiedenſten Gegenden und Gewäſſern unterſucht und gemeſſen, wobei, wie ſchon erwähnt, ein Stahl⸗ centimetermaß Anwendung fand und immer von der Schnabelſpitze bis zum Schwanzende gemeſſen wurde. Wie aus nachfolgender Tabelle erſichtlich, ſtimmen die Zahlen mit den von mir im Jenſel'ſchen See gefundenen nicht ganz überein, was ja auch erklärlich, da wir es hier nicht mit Krebſen eines, ſondern der verſchiedenſten Gewäſſer des Reiches, auch der minderwerthigen, zu thun haben. Tabelle I der am 2., 3. und 4. Mai 1901 in Swenziani (Gouv. Wilna) auf ihre Geſchlechtsreife unterſuchten Krebsweibchen (Astacus fluviatilis). Zahl der Zahl der | Zahl ver Zahl der | Zahl Der Zahl der Länge in em gewieljenen kagen den | Sale Länge in em geimeſſenen 1559088 SE Krebſe Krebſe | ohne Eier Krebſe Krebſe ohne Eier 14,0 2 2 0 10,4 10 | 9 1 | 43,9 2 2 0 % 71, 2eN- NT 1 0 1 19% 2% 2 3 5 1 10,1 A Wa 2 i 0 10% 162 130 3 agası € | | | | 12 7 N | i | 0 98 5 9 | | 9,8 25 19 6 e 1 . = „ 1 au a a F 5 28 . 1 9,5 100 59 41 59% 2 1 0 9,4 27 11 16 1 10 1 9,3 23 14 9 11,7 3 3 0 9,2 29 18 11 11,6 1 1 0 9,1 10 5 5 11,5 10 8 2 80 ⁰ò5 9,0 121 42 79 34,7 % 11,4 2 1 N 39 8 1 4 all] Ve 0 8,7 28 9 „ 349 ff 1 0 86 7 43 | U 85 ae 8,5 50.111. 9 au 10,9 3 2 1 i 1 f 108 1 0 1 84-80 181 | 20 16 RE 1077 18 12 1 7,9 6,5 40 4 136; ᷑ xx! 106 7 7 0 | | | 105 69 66 3 95,7% 0 r 8 FF 307 Betrachten wir nun Tabelle II, jo erjehen wir, wie rapid die Zahl der eiertragenden Weibchen von 10,5 em ab ſinkt. Während eierloſe Weibchen bei 14—10,5 em Länge verſchwindend wenig vorkommen, fällt die Zahl der eiertragenden bei 10 cm auf 80,2 , bei 9,5 em auf 59 %, bei 9 cm auf 34,7% und bei 8,5 em ſogar auf 22 %,. Wollte man nun, wie es von händleriſcher Seite dringend befürwortet wird, ein Mindeſtmaß von 9 cm einführen, jo würde, da dieſe Thiere dann auch weggefangen werden können, nur einem verſchwindend geringen Theil und ſelbſt bei einem Mindeſtmaß von 9,5 em noch lange nicht dem größeren Theil aller Krebſe die Möglichkeit der Vermehrung gewährt werden, daher wird wohl jeder objektiv denkende Menſch unbedingt zugeben müſſen, daß das bereits auf dem Pariſer Kongreß proponirte Minimalmaß von 10 cm allein im Stande iſt, eine gewiſſe Garantie für die Erhaltung unſerer ohnehin ſtark zuſammengeſchrumpften Krebsbeſtände zu bieten. Geleitet von dieſer Anſchauung, haben wir uns in Folge deſſen mit Herrn Arnold ver» pflichtet gefühlt, in dem von uns dem Miniſterium der Landwirthſchaft eingereichten Bericht das Minimalmaß von 10 em zu befürworten. Herr Arnold hat auch bereits Gelegenheit gehabt, auf der letzten Sitzung der Kaiſerlich Ruſſiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſchfang über die Reſultate unſerer gemeinſamen Unterſuchung Mittheilung zu machen, wo, wie in der Preſſe bereits bekannt gegeben, das Minimalmaß von 10 em mit großer Majorität acceptirt worden iſt. Es ſteht daher zu erwarten, daß dieſes von der Livländiſchen Abtheilung ſtets befürwortete und von unſeren Städteordnungen ſchon ſeit Jahrzehnten eingeführte Minimalmaß bald für das ganze Reich Geſetzes— kraft erreichen wird. Der Exporthandel wird dadurch zwar einige Einbuße erleiden, da die VI. und theils ſogar die V. Sorte, die faſt 65 %% an Stückzahl aller exportirten Krebſe betragen, damit ausgeſchloſſen iſt; in Geld berechnet ſpielt das aber keineswegs eine ſo bedeutende Rolle, da für die VI. Sorte nur 6— 7 Rbl., für die V. Sorte 10 Rbl., für die IV. Sorte 20 Rbl., für die III. Sorte 30 Rbl., für die II. Sorte 40 und für die I. Sorte bis zu 70 Rbl. pro Tauſend gezahlt werden ſoll; auch ſcheint uns die Einbuße, die der Export dabei erleiden ſollte, unbedeutend im Vergleich mit der Gefahr, die ſämmtlichen Krebsbeſtänden des Reiches durch die Fortſetzung der bis jetzt betriebenen Raubwirthſchaft droht. Was nun den ſchmalſcheerigen oder galiziſchen Krebs, Astacus leptodactylus, betrifft, jo dürfte das von uns in Swenziani unterſuchte Material wohl zu klein ſein und aus einem zu begrenzten Bezirk ſtammen, um ein endgiltiges Urtheil fällen zu können. Sicher iſt, daß er weit größer iſt als der Edelkrebs und, wie mir ſcheint, ſelten unter 11 em geſchlechtsreif wird. Das kleinſte eiertragende Weibchen, das ich dort ſah, maß 11,7 cm. Werfen wir nun noch einmal einen Blick auf die Tabelle II, ſo muß Einem auffallen, wie viel größer die Stückzahl der von uns unterſuchten Krebſe bei den ganzen und halben Centimeter⸗ zahlen als bei den dazwiſchenliegenden Zahlen iſt. Bei einer ſo großen, ganz ohne Auswahl gemeſſenen Menge kann das doch nicht ganz reiner Zufall ſein, ſondern ſcheint mir der weibliche Krebs ſich in der Mehrzahl der Fälle bei jeder Häutung um 0,5 em zu ſtrecken. Doch iſt das eine Frage, die weiter nicht hierhergehört und bei ſpäterer Gelegenheit einmal beſprochen werden ſoll. M. von zur Mühlen. Nachſchrift der Redaktion. Die vorſtehend mitgetheilten Unterſuchungen des Herrn Max von zur Mühlen find zwar an Krebſen angeſtellt worden, welche aus weſtruſſiſchen Gewäſſern ſtammen; nachdem aber unſere oſtwärts der Elbe vorhandenen Krebsbeſtände unter ähnlichen, im Allgemeinen ſogar günſtigeren klimatiſchen Verhältniſſen leben, als in Rußland und nachdem auch die Gewäſſer Oſtdeutſchlands im Allgemeinen den gleichen Charakter tragen, wie die weſtruſſiſchen Flüſſe, Bäche und Seen, ſo werden die Reſultate der Unterſuchungen des Herrn Max von zur Mühlen ohne Zweifel auch für die oſtdeutſchen Verhältniſſe Giltigkeit haben und maßgebend ſein. Die Stellungnahme, welche wir ſeit Jahren zur Frage der von händleriſcher Seite betriebenen Herabſetzung eines Minimalmaßes für den Krebs in Preußen eingenommen, und welche wir durch exakte Beobachtungen im Süden und Weſten Deutſchlands einwandsfrei gerechtfertigt haben, erhält nun durch die Unterſuchungen der Herren Max von zur Mühlen und Arnold auch für den oſtdeutſchen Krebs eine ſichere Begründung. Die Frage kann damit als erledigt und der Verſuch zur Herabſetzung des Minimalmaßes für den Krebs in Preußen hoffentlich als definitiv geſcheitert betrachtet werden. 308 — AN NTI- IV. Die Jiſchereiausſtellung gelegentlich der 15. Wanderausſtellung der Deutſchen Tandwirthſchaftsgeſellſchaft in Halle a. 5., 13. bis 18. Juni 1901. S In der Salmonidenausſtellung gebührt die Palme der wundervollen, ſehr reichhaltigen Sammlung des Herrn Rittergutsbeſitzers A. Lukas-Belk bei Czerwionka (Ober⸗Schleſien). Die Belker Zucht iſt verhältnißmäßig jung. Um ſo anerkennenswerther erſcheint die Höhe der Leiſtung, auf welche ſich die Anſtalt — wie bereits im Vorjahre die Ausſtellung in Poſen bewies — in ſo kurzer Zeit in geſchickter Züchterhand zu heben verſtand. Zwar erreichten die ausgeſtellten Bach⸗ und Regenbogenforellen an Größe und Gewicht die gleichalterigen von unſerem Altmeiſter C. Arens in Cleyſingen, gegenwärtig wohl unſerem bedeutendſten Forellenzüchter, bei Weitem nicht; die Cleyſinger Einjährigen waren faſt ſchon zu Portionsfiſchen herangewachſen, doch ſchien es uns, als lege Herr Lukas behufs Heranziehung einjähriger Beſatzfiſche in Anſehung der excentriſchen Grenzlage ſeiner Anſtalt kein ſonderliches Schwergewicht auf die Erzielung beſonders großer Beſatzthiere; unter dieſen Umſtänden be⸗ greiflicherweiſe. Weiter verdient noch hervorgehoben zu werden, daß die Belker Salmoniden einen 26 ſtündigen Transport muſtergiltig ausgehalten hatten ohne jede weſentliche Beeinträchti⸗ gung ihrer Ausſtellungswürdigkeit. Die Arens'ſche Ausſtellung wies in allen Jahrgängen von der Brut bis zu einer Ipfündigen — leider abgeſtandenen — mächtigen Iridea nach Form, Zeichnung, Gewicht und Gleichmäßigkeit geradezu wundervolle Thiere auf, wie ſie übrigens von Arens bekanntlich gar nicht anders zu erwarten waren. Schöne und geſunde Bach- und Regenbogenforellen ſandte auch Herr Oberamtmann A. Died- mann⸗Heimburg (Braunſchweig), ein gutes und kräftiges Zuchtmaterial, welches wohl ebenfalls einen erſten Preis verdient hätte — wenn ein ſolcher vorhanden geweſen wäre, für den immer⸗ hin nicht zu umgehenden dritten Platz! Unter den ſonſtigen Nutzfiſchen ſahen wir ſchöne Goldkarpfen, die aber wirth- ſchaftlich beſondere Beachtung nicht verdienen. Ausſteller: E. Kühn⸗Göllſchau. Goldorfen züchtet Schirmer⸗Neuhaus; er auch vertritt die wirthſchaftliche Bedeutung dieſer Zucht. Ob ſich dieſe Anſchauung Bahn brechen wird, ſteht dahin. Die ausgeſtellten Thiere von der Brut bis zu Streichorfen waren ſchön und gleichmäßig, eine „glänzende“ Zierde der Ausſtellung. Von den Schleien verdienen hervorgehoben zu werden die grünen „Galizier“ des Herrn Kühn⸗Göllſchau, ſowie die grünen und Goldſchleien der Schaffgotſch'ſchen Fiſchereiverwaltung, beiderſeits tadelloſe, prächtige und verhältnißmäßig großwüchſige Thiere. Unter den Ausſtellern dieſer Abtheilung ereignete ſich ein Geſchehniß, welches wohl ge— legentlich auch in den Ställen der Ausſtellung ſein Seitenſtück gefunden hat: Die Preisrichter glaubten die Angaben eines Züchters über das Alter der ausgeſtellten Thiere anzweifeln zu müſſen; ſie ſahen deßhalb von einer Berückſichtigung dieſer Ausſtellung bei der Preisvertheilung ab. Da indeß die wiſſentlich falſche Angabe in Zweifel gezogen wurde, ſo nahm man Abſtand von dem ſonſt üblichen Verweiſen aus der Ausſtellung, mit welchem auf Jahre hinaus ein Zulaſſen zu den Ausſtellungen der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft ausgeſchloſſen iſt. Möchte dieß Beiſpiel als Warnung beherzigt werden. Jedes Züchters beſondere Beachtung verdienen die Hilfsmittel zur künſtlichen Fiſch⸗ und Krebszucht und unter dieſen beſonders die Geräthe zum Transport von lebenden Fiſchen, denn was nützt der ſchönſte Fiſchbeſtand im Teich oder Weiher, wenn wir ihn nicht lebend dem Verbraucher zu übermitteln vermögen. Beſonderes war entgegen dem Katalog, leider hier nicht vertreten. Die Fiſchtransport⸗ geſellſchaft Ichthys in Luzern (Schweiz) hatte ihre Apparate, mit denen fie erfolgreich Transporte lebender Seefiſche von Venedig nach Baſel zur Ausführung gebracht, wegen noch unerledigter Patentſchwierigkeiten zurückgezogen. Das Weſen der Apparate kommt darauf hinaus, den Transportgefäßen aus Sauerſtoffbomben mit komprimirtem Sauerſtoff während des Transportes ſelbſtthätig ununterbrochen die nöthige Lebensluft zuzuführen. Der Gedanke iſt nicht neu, hat ſich doch Referent ſchon vor Jahren bemüht, in dieſem Sinne zu ficheren- 309 — Transporten zu gelangen. Die Mittel des Deutſchen Fiſchereivereins geſtatteten indeß die dazu nöthigen, immerhin koſtſpieligen Verſuche nicht, ſonſt hätten wir bereits in Berlin 1896 der— artige Apparate geſehen. Unter den Vorrichtungen zum Transport lebender Fiſche errang Rittergutsbeſitzer S. Jaffé⸗Sandfort bei Osnabrück einen erſten Preis für ſeine ſinnreich und praktiſch konſtruirte Transportkiſte, welche unter Verwendung ſchlechter Wärmeleiter eine Erneuerung des die Eier⸗ betten durchtropfenden Eisſchmelzwaſſers ermöglicht.“) Gedenke ich zum Schluß noch der ſchönen Netze und Reuſen der Netzfabrik von Franz Klinder, Neubabelsberg (Brandenburg) und der Ausſtellungen der bewährten Raubthierfallen⸗ fabriken der Herren E. Grell & Co. und R. Weber, beide zu Haynau (Schleſien), ſo halte ich meine Aufgabe erſchöpft. Das Preisgericht, beſtehend aus den Herren Oekonomierath H. Haack, Direktor der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen i. Elſ. und Dr. A. Schillinger, königlich bayeriſcher Fiſchereikonſulent zu München, ertheilte die nachſtehenden Preiſe: Lebende Fiſche und Krebſe. Klaſſe 1: Karpfen. Siegerpreis des Deutſchen Fiſchereivereins: Fiſchbeſteck: C. Kuhnert, Hüttenwerk Peitz bei Peitz. 1. Preis 100 Mk. Verz.⸗Nr. 8, 9, 14, 20, C. Kuhnert, Hüttenwerk Peitz bei Peitz. 100 0 5, 12, 18, 24, Graf Rothkirch'ſche Verwaltung, Baersdorf⸗Trach. . 50 5 „ 10, 16, 22, E. Kühn, Göllſchau bei Haynau. . 50 5 „7, 15, 21, Fr. Schirmer, Neuhaus bei Paupitzſch. Ben. 30 5 13, 19, 27, Reichsgräfl. Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung, Giersdorf. ö Klaſſe 2: Salmoniden. Siegerpreis des Herrn Rittergutsbeſitzers Schirmer⸗Neuhaus: 100 Mk.: A. Lucas, Belk bei 5 Czerwionka. 1. Preis 100 Mk. Verz.⸗Nr. 30, 31, 32, 36, 37, 38, 45—50, Derſelbe. 12 100. „ 5 35, 41—43, C. Arens, Cleyſingen bei Ellrich. 5 e 5 28, 29, 33, 34, 39, 40, A. Dieckmann, Heimburg. Klaſſe 3: Sonſtige Nutzfiſche. 1. Preis 60 Mk. Verz.⸗Nr. 52, 53, 57, 62, Fr. Schirmer, Neuhaus bei Paupitzſch. ER 2 54, 58, 63, 64, E. Kühn, Göllſchau bei Haynau. F 5 56, 60, 66, Reichsgräfl. Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung, Giersdorf. Klaſſe 4: Krebſe. (Nicht beſchickt.) Klaſſe 6: Sammlungen aus Klaſſe 1, 2 und 3. Große bronzene Preismünze, C. Kuhnert, Hüttenwerk Peitz bei Peitz. " " 70 A. Lucas, Belk bei Czerwionka. 8 x 1. Fr. Schirmer, Neuhaus bei Paupitzſch. Klaſſe 7: Todte Fiſche. (Nicht beſchickt.) Künſtliche Fiſch⸗ und Krebszucht und deren Hilfsmittel. Klaſſe 8: Geräthe zum Transport von lebenden Fiſchen. (Kein Preis zuerkannt.) Klaſſe 9: Vorrichtungen zum Verſenden von Fiſcheiern. 1. Preis ſilberne Preismünze, Verz.⸗Nr. 73, S. Jaffé, Sandfort bei Osnabrück. *) Leider verbietet der uns bewilligte Raum eine nähere Beſchreibung der Transportkiſte. Vielleicht tritt die Redaktion mit der Bitte um eine Sonderbeſchreibung nebſt Abbildung an den Ausſteller heran. ö 310 — — ů—— Die öffentliche Fiſchereiverſammlung verhandelte am 16. Juni 1901, Nachmittags 4 Uhr, über nachſtehende Tagesordnung: 1. Beſprechung der Ausſtellung. Berichterſtatter: Herr Oekonomierath Haack-St. Ludwig. 2. Beſprechung der Fiſchereiverhältniſſe in Sachſen und Anhalt. Berichterſtatter: Herr Lucas-Werbelin und Herr Kegel-⸗Calbe. 3. Die Bewirthſchaftung der Saale. Berichterſtatter: Herr Landeskonſulent für Fiſcherei Dr. Schillinger München. 4. Wünſche und Anträge aus der Verſammlung. Unter dem Vorſitz des Herrn Oekonomierath Haack nahm dieſelbe bei, wie erwähnt, außergewöhnlich zahlreicher Betheiligung einen durchaus anſprechenden Verlauf. Die Herren Referenten fanden wohlverdienten Beifall für ihre anregenden und durchdachten Vorträge und Vorſchläge. Leider kam Herr Dr. Schillinger zeitlich zu kurz, ſo daß er als Frucht ſeiner mühevollen und umfaſſenden Arbeiten nur einige, wenige Leitſätze der Verſammlung mittheilen konnte. Wir hätten wohl gewünſcht, daß dieſem Vorkommniß dadurch vorgebeugt worden wäre, daß man dem, wie vorauszuſehen, wichtigſten Vortrage, die zweite Stelle der Tages— ordnung angewieſen hätte. Wegen der Einzelheiten dieſer Vorträge verweiſen wir auf das ſpäter erſcheinende Jahrbuch der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft, welches die ſtenographiſchen Berichte enthalten wird. In Sachen des erſten Punktes der Tagesordnung glaubt Referent mit Oekonomierath Haack nicht im Widerſpruch zu ſtehen. Profeſſor Dr. C. Weigelt. V. Vermiſchte Mittheilungen. Internationale Fiſchereiausſtellung in Wien. Das Comité der unter dem Protek⸗ torate des Erzherzogs Franz Ferdinand ſtehenden Internationalen Fiſchereiausſtellung Wien 1902, welche im September nächſten Jahres eröffnet werden wird, hat nunmehr, nachdem von allen hervorragenden Fachkorporationen des In- und Auslandes die Antworten auf den zur Theil- nahme auffordernden Aufruf eingelaufen ſind, eine Ueberſicht über den Umfang der Ausſtellung erhalten. Derſelbe wird weit über die urſprünglich gezogenen Grenzen reichen, da aus den zahlreichen Anfragen und Zuſagen hervorgeht, daß die meiſten Korporationen große Objekte errichten wollen, in welchen fie ihre Spezialausſtellungen unterbringen werden. So will bei- ſpielsweiſe die Deutſche Hochſeefiſcherei-Geſellſchaft bei dieſer Gelegenheit in umfaſſender Weiſe ihren Betrieb demonſtriren und zu dieſem Zwecke u. A. auch Modelle der Hafenanlagen in Geeſtemünde und anderer Objekte zur Ausſtellung bringen. Ferner will man in eigens gebauten Aquarien die intereſſanten Typen lebender Seefiſche in ihrem Elemente zeigen. Zu dieſem Zwecke wird man für die tägliche Zufuhr von Seewaſſer aus Trieſt ſorgen müſſen; um der Gefahr des raſchen Verderbens des infuſorienreichen Meerwaſſers und dem damit verbundenen Abſterben der Seethiere vorzubeugen. Das Comité hat den Beſchluß gefaßt, im Wege der fremden Miſſionen an alle Staaten heranzutreten, um eine offizielle Betheiligung derſelben an der Ausſtellung zu erreichen. Gleichzeitig wird ſich das Präſidium behufs Förderung des Unter- nehmens im Auslande an das k. und k. Miniſterium des Aeußern wenden. Weiters hat das Präſidium die nöthigen Schritte eingeleitet, um Frachtermäßigungen, ſowie die Zollfreiheit für die Ausſtellungsgüter zu erreichen; auch die wichtige Angelegenheit betreffs der Verzehrungsſteuer zu regeln. Das Comité iſt bemüht, den Ausſtellern alle möglichen Erleichterungen zu verſchaffen, was um ſo leichter ſein wird, als das große Unternehmen von den offiziellen Kreiſen in jeder Weiſe gefördert wird. Weitere Auskünfte über Ausſtellungsangelegenheiten werden im Bureau der Internationalen Fiſchereiausſtellung, Wien, I, Herrengaſſe 13 (Landhaus), ertheilt. Fiſchereiausſtellungen in Bautzen und Chemnitz. Der Sächſiſche Fiſchereiverein hat am 5. Juli ds. Is. ſeine bisher Wienerſtraße 131 innegehabten Geſchäftsräume während des bevorſtehenden Umbaues dieſes Gebäudes nach dem Hauſe Lüttichauſtraße 31 (Ecke der Sidonienſtraße) verlegt. Anläßlich dieſer Notiz ſei darauf hingewieſen, daß der Sächſiſche Fiſchereiverein wiederum im Herbſt ds. Is. zwei Fiſchausſtellungen mit Preisbewerb und Markt abzuhalten gedenkt, von denen die erſte in Bautzen für den 26. und 27. Oktober, die zweite 9 ” 311 — — vn in Chemnitz für den 10. und 11. November geplant iſt. Der Verein beabſichtigt mit der Veranſtaltung dieſer Ausſtellungen beſonders auch den kleineren Teichbeſitzern Gelegenheit zu geben, ihre marktfähige Waare zur Anſicht zu bringen und dadurch den Abſatz zu annehmbaren Preiſen zu erleichtern. Gleichzeitig ſollen aber auch die Ausſtellungen ganzer Zuchtkollektionen ſeitens der größeren Fiſchzüchter den Intereſſenten die Möglichkeit bieten, das für ihre Gewäſſer paſſendſte Beſatzmaterial und die beſten Bezugsquellen hierfür durch die ausgeſtellten Zucht- proben kennen zu lernen. Für beſondere bei den Ausſtellungen hervortretende Leiſtungen in der Aufzucht von Marktwaare und Beſatzfiſchen werden ſeitens des Vereins Ehrenpreiſe, Ehren— urkunden und kleinere Geldpreiſe zur Vertheilung gelangen. Die näheren Beſtimmungen über die Betheiligung als Ausſteller, ſowie Anmeldebogen hierfür ſind von der Geſchäftsſtelle des Sächſiſchen Fiſchereivereins koſtenlos zu beziehen. Die Anmeldungen haben bis ſpäteſtens 31. Auguſt ds. Is. zu erfolgen; bei ſpäter eingehenden Anmeldungen kann die Geſtellung der erforderlichen Aquarien nicht garantirt werden. Allen Fiſchzüchtern, Kleinteichbeſitzern, Fiſch— händlern und ſonſtigen Intereſſenten kann nur angelegentlichſt empfohlen werden, ſich an dieſen Ausſtellungen in ihrem eigenſten Intereſſe zahlreich zu betheiligen und ſo die vorerwähnten Beſtrebungen des Sächſiſchen Fiſchereivereins mit fördern zu helfen. Verbilligter Transport von Seefiſchen als Fiſchfutter. Wir machen die Inter⸗ eſſenten darauf aufmerkſam, daß vom 1. Juli ab auf den preußiſchen Eiſenbahnen zerkleinerte Seefiſche als Schnellzugsgut zu Frachtgutpreiſen aufgegeben werden können. Der Bezug dieſes für Fiſchzuchtanſtalten und Teichwirthſchaften wichtigen und werthvollen Futtermittels iſt da⸗ durch weſentlich erleichtert worden. Bodenſeefiſcherei. Am 4. Juli fand zu Bregenz die periodiſch abgehaltene Zuſammenkunft der Bevollmächtigten der fünf Uferſtaaten in Angelegenheiten der Bodenſeefiſcherei ſtatt. Seitens Bayerns waren zur Konferenz der Oberregierungsrath im k. Staatsminiſterium des Innern Brettreich, der Regierungsrath Döhla in Lindau, der Vorſtand des Bezirksfiſchereivereins Lindau, Freiherr Lochner von Hüttenbach dortſelbſt, und der ſtaatliche Konſulent für Fiſcherei, Dr. Schillinger in München, abgeordnet. Die Verhandlungen der Konferenz betrafen insbeſondere die Einführung einiger neuer Fiſcharten im Bodenſee, die Förderung der künſtlichen Fiſchzucht für denſelben, die Sonntagsruhe im Fiſchereigewerbe, das Verbot der Nachtfiſcherei, die Einſchränkung des Fanges der Köderfiſche u. A. Als nächſter Konferenzort wurde Friedrichshafen beſtimmt. Vertilgung von Fiſchfeinden in Preußen. Wie aus der Aufſtellung des Preußiſchen Miniſteriums für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten hervorgeht, ſind in der Zeit vom 1. April 1900 bis zum 31. März 1901 in den Staatsforſten 4762 Fiſchreiher, 126 Fiſch⸗ ottern getödtet und 23 Reiherhorſte zerftört worden. Im Einzelnen vertheilen ſich dieſe Zahlen auf die Regierungsbezirke folgendermaßen: 1 . Regierungsbezirk Fiſchreiher Fiſchottern Jerſtörte Regierungsbezirk Fiſchreiher Fiſchottern Zerſtörte Reiherhorſte Reiherhorſte⸗ Königsberg.. 234 20 Schleswig 200 7 — Gumbinnen. 424 14 3 Hannover.. 36 — —— Danzig 404 — — Hildesheim . . 53 1 —— Marienwerder . 418 18 2 en 2 == Potsdam . . . 478 8 13 Side 82 2 — Frankfurt a. O. 526 12 il Osnabrück (incl. Slettn 17 10 — Aurich) — — ame Coeslin 42 8 — Münter 1 — — Stralfudn . . 51 2 1 Minden 9 — — ER ara ee 389 5 — Arnsberg — — SET Bromberg. 156 — — Caſſel. 3 7 —— Belau 15 2 — Wiesbaden 1 2 — Banz 5 — — Coblen g; 5 2 RER fen 5 — — Düſſeldorf 131 — — Magdeburg.. 176 3 3 Köln; 10 — >= Meinung . . 150 1 — Dee 2 — == EN er — —— Ache n — — aa 312 Die Fiſchräuber in der Lüneburger Heide. Die argen Fiſchräuber der Heide haben jetzt ihre beſte Erntezeit, der Fiſchotter und der Reiher nämlich. Der Waſſerſtand der Bäche, Flüſſe und Fiſchteiche iſt zur Zeit ſehr niedrig — und ſo ſind die Fiſche für die Räuber leichter zu holen. Bei den langen hellen Abenden werden dieſe Fiſcher unter den Thieren an den Waſſerläufen faſt gar nicht von den Menſchen in ihrer Arbeit geſtört und die Fiſche ſelbſt machen ſie ihnen noch dazu recht leicht, indem ſie durch ihr Aufſchnellen nach den ſchwärmenden Mücken dem lauernden Feinde anzeigen, wo ſie ihren Standpunkt haben — und Tauſende von Fiſchen werden von den Unerſättlichen heraufgeholt. Der Fiſchotter hat ſich ſeit den letzten ſechs Jahren, ſeit man anfing, ihm hier bei uns energiſcher nachzuſpüren, nicht ſo ſehr verbreitet, wie der Reiher. Die Luſt am Otternfang wird auch gefördert durch eine hohe Otterprämie. In dieſer Zeit, wo der Otter gerade Junge hat, iſt es vortheilhaft, durch Hunde, die dreiſt ſind, den Bau „ausholen“ zu laſſen. Am Dienſtag dieſer Woche wurden in der Nähe von Bodenteich auf ſolcher Suche vier junge Fiſchottern aus dem Bau geholt, ebenſo in der Nähe eines Fiſchteiches im Norden des Kreiſes Celle zwei. Für jeden Fiſchreiherkopf zahlt man aber nicht einmal den vierten Theil Prämien, nämlich nur Mk. 0.50. In der Nähe des Dorfes der Lüneburger Heide, welches die größte Storchkolonie Niederſachſens hat, nämlich Wirthlingen bei Celle — das „Eldorado“ der Störche genannt —, iſt auch eine Stätte im Walde, welche auf geringer Ausdehnung ohne alle Frage die meiſten Fiſchreiherhorſte hat. Ich war geſtern dort anweſend. In einem rieſigen Walde umgab mich tiefſter Waldesfrieden, kaum ein Vögelchen ließ ſich hören. Oder gab es dort weniger Vögel? Doch halt, dort oben ſtreichen ja Elſtern, Raben und Krähen und dort in einer Lichtung ſteht ein Reiher am Waſſer, um zu fiſchen. Lange beobachte ich ihn. Raſch wie eine Schnellfeder fährt ſein Schnabel in's Waſſer, um den Fiſch zu heben. Im Nu wird er verſchluckt. Weiter ſucht der Räuber und in der halben Stunde hat er ſo viele Fiſche gefangen, daß eine zahlreiche Familie zur Mahlzeit daran genug hätte. In ſeinem Eifer merkte er den Zuſchauer gar nicht. Endlich mußte er doch meine Nähe ahnen, er flog auf und ein „Kraik“ und „Kri“ tönte durch die Luft und bald ſah ich noch drei oder vier Reiher aufſchweben und einer Stelle zufliegen, wohin ich folgte. Dort über den hohen Eichen und Buchen „bäumt“ ein Reiher „nieder“. Bald ſah ich in der Spitze der Eichen einen Horſt, dicht dabei noch einen und in einer andern gleich vier und noch wenige Schritte über mir ein wahres Reiherdorf, Horſt an Horſt, Reiher an Reiher, zu Hunderten möchte ich ſagen. Unter den Horſten, am Boden und an den Aeſten war Alles vom ätzenden Guano weiß und voll von faulen Fiſchreſten. Jeder Horſt iſt etwa 1 m breit, flach und ſchlecht aus Reiſig, Rohr und Schilf hergeſtellt. Obwohl die Reiher geſellig leben, verkehren ſie unter⸗ einander doch nur immer in boshafter Weiſe. So brachte ein Reiher ſeinen ſchon ziemlich großen Jungen einen Fiſch, wie man ſehen konnte. Mit Geſchrei und Stößen aber wollten ſich nun auch die Reiher des anderen Horſtes mit an die Mahlzeit drängen und jetzt erhob ſich ein überlautes Knarren, Knurren, Schreien und Aechzen auf der Buche. Von anderen Horſten hörte man auch nur das Geräuſch des Streites und der Abgunſt. Von meiner Wenig⸗ keit nahm hier die keifende Geſellſchaft gar keine Notiz. Sie vollzogen dort oben ihren Verkehr ungenirt weiter. Hier kam ein Habicht und dort ein Kolkrabe und ſtieß nach einem Horſt. Schreiend flogen dann Reiher hinter ihnen her, thaten ihnen aber nichts, denn ſie ſind feige. Der Habicht kam noch einige Male herangeſtoßen, er ſchien ſich Fiſchreſte zu holen. — Die Reiher von dieſem Eldorado zu vertreiben, hat noch nicht gelingen wollen, ſelbſt nicht durch tagelanges Schießen. Wenn einmal die beiden Waſſerläufe dort, die Fuhſe und Töſe, gar keine Fiſche mehr hätten, die Reiherkolonie des Waldes derer von Lüneburg würde bleiben und wenn die Räuber zehn Kilometer weit nach den anderen Waſſern fliegen ſollten. („Hamb. Nachr.“ 2. 7. 01.) Elektriſche Angel. Nach einer Mittheilung des internationalen Patentbureau Heimann & Co., Oppeln, iſt unter Patent-Nr. 114 714 wiederum eine elektriſche Angel zum Patent angemeldet worden, in welcher eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Induktionsſtromes unter⸗ gebracht iſt. Dieſelbe beſteht aus einer elektriſchen Batterie, einer Induktionsſpule und einer mit dem einen Ende der ſekundären Wicklung derſelben verbundenen leitenden Angelſchnur, ſowie einem mit dem anderen Ende jener ſekundären Wicklung verbundenen, mit dem Waſſer in leitende Verbindung zu bringenden Stromleiter. Dieſe Einrichtung hat den Zweck, nach dem Anbeißen des Fiſches durch den Angelhaken den Fiſch durch einen Induktionsſtrom zu tödten 313 nnnnn «oder wenigſtens zu betäuben, um das Bergen des Fanges zu erleichtern. Wem das Spaß macht, der kann's ja probiren! Auszeichnung. Für Rudolf Weber 'ſche Erfindungen wurden der Raubthierfallenfabrit von R. Weber in Haynau (Schleſien) wiederum drei goldene Medaillen zuerkannt, darunter eine goldene St. Hubertus⸗Medaille für außerordentliche Leiſtungen in Fallenfabrikation, auf Hunde-, Jagd⸗ und Sportausſtellungen in Wien, Karlsbad, Hamburg, Mai 1901. Schwindelhafte Offerte. Wir erhalten nachſtehende Einſendung: Es wäre ſehr im Intereſſe der Leſer der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ gelegen, wenn dieſelben darauf aufmerkſam gemacht würden, daß aus Oeſterreich ſchwindelhafte Angebote von Krebslieferungen verbreitet werden. So erhielt ich vor einigen Tagen nachſtehende Offerte: „Wegen Ueberproduktion ſpott⸗ billige Preiſe. Die Körbe (Poſtkolli) je Mk. 1.— bis Mk. 1.50 billiger als ſonſt.“ Ich beſtellte zur Probe zwei Körbe, welche nur zur Hälfte gefüllt waren. II. Berichtigung. In Nr. 8 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“, in welcher ich die Wirkung verdünnter Schwefelſäure auf die Schleimzellen der Haut der Fiſche beſchrieben habe, iſt die Konzentration der Verdünnung in Folge eines Druckfehlers ungenau angegeben. Ich berichtige daher die dortigen Zahlen durch nachſtehende Vervollſtändigung. Die Sekretion der Schleim⸗ zellen und das Aufquellen, Zerplatzen und Trübewerden der Oberhautzellen, ſo daß die Schuppen namentlich an ihrem Hinterrande aufgelockert werden und wie mit einem weißen, wie Seife ausſehenden Belag bedeckt ſind, tritt ein, wenn die Schwefelſäure in einer Verdünnung von 40—100 mgr Schwefelſäure pro Liter ausgekochten Waſſers vorhanden iſt. Bei 100 mgr treten dieſelben Symptome auch ein, wenn die Schwefelſäure in dem ſtark kalkhaltigen, nicht ausgekochten Münchener Waſſerleitungswaſſer angewendet wird. Hofer. VI Vereinsnachrichten. Bayeriſcher Landesfiſchereiverein. Delegirtenverſammlung der bayerifhen Jiſchereivereine. Im Hinblick auf Ziffer VI der Beſtimmungen für die Delegirtenverſammlung der bayeriſchen Fiſchereivereine vom 1. Juli 1894 wird hiemit die Delegirtenverſammlung auf Sonntag, den 13. Oktober 1901, Vormittags 10 Uhr, nach Landshut einberufen. Die Verſammlung findet im Landraths⸗Sitzungsſaale des k. Regierungsgebäudes ſtatt. Die Tagesordnung iſt folgende: . Die Beziehungen des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins zu den Kreis- und Bezirksfiſcherei⸗ vereinen. Referent: Herr Miniſterialdirektor Dr. Ritter von Haag von München. „Die Perlfiſcherei im bayeriſchen Walde. Referent: Herr Miniſterialrath Müller von München. „Die wirthſchaftlichen Organiſationen der Fiſchereiberechtigten. Referent: Herr Landes⸗ konſulent Dr. Schillinger von München. „Einwirkung der Flußkorrektion auf den Fiſchbeſtand und Vorſchläge zur Beſeitigung der durch dieſelbe verurſachten Schäden. Referent: Herr Landeskonſulent Dr. Schil⸗ linger von München. Die Fiſchkrankheiten und deren Verhütung. Referent: Herr Profeſſor Dr. Hofer von München. Sollte von Seiten eines Kreisfiſchereivereins noch die Beſprechung des einen oder anderen Berathungsgegenſtandes als veranlaßt erachtet werden, ſo wird um baldgefällige Mittheilung erſucht. Die ſehr verehrlichen Kreisfiſchereivereine werden nunmehr eingeladen, einen Delegirten zu der Verſammlung in Landshut abzuordnen und den Namen desſelben dem Bayeriſchen Landes— fiſchereivereine in München, Maxburgſtraße, mittheilen zu wollen. Jeder Kreisfiſchereiverein kann übrigens auch eine beliebige Zahl weiterer Vertreter mit berathender Stimme entſenden. Dr. von Haag, I. Präſident. 9 d * Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Tagesordnung der auf Sonntag, den 27. Juli 1901, Nachmittags 4 Uhr, in Biedenkopf feſtgeſetzten 16. ordentlichen Generalverſammlung: 1. Jahresbericht des Herrn Vorſitzenden. 2. Rechnungslegung für das Wirthſchaftsjahr 1900 und Entlaſtung des Schatzmeiſters. 314 3. Verwendung der Gelder für das Wirthſchaftsjahr 1901. 4. Vortrag des Herrn Profeſſor Dr. Weigelt über die Ausſichten in Sachen der Verhütung weiterer Verunreinigungen der preußiſchen Fiſchwäſſer. 5. Vortrag des Herrn Forſtmeiſters Elze über die Wiederbevölkerung unſerer Wäſſer mit Krebſen. 6. Anträge aus der Verſammlung. Wiesbaden, Anfang Juli 1901. i J. A. der Schriftführer: von Goetz. VII. FJragekaſten. Frage Nr. 22. (Frau J. M. W. in R.): Gibt es ein praktiſches Mittel, um Karpfen, natürlich die abgefangenen, von Pilzen zu befreien, und worin beſteht dasſelbe? Die Pilze hindern zwar augenſcheinlich die Karpfen durchaus nicht am Gedeihen, allein damit behaftete Fiſche können nicht gut als Satzfiſche abgeſetzt werden. Antwort: Um Pilze von Karpfen zu entfernen, benützt man eine Löſung von übermangan⸗ ſaurem Kali, welches man um wenige Pfennige in der Apotheke oder Droguenhandlung erhalten kann. Man ſtellt ſich zunächſt eine etwa 1—2 prozentige, tief dunkel⸗blauroth gefärbte Löſung her und reibt mit einem Schwamm, welcher in dieſe Löſung eingetaucht iſt, die Pilze von der Haut der Karpfen herunter, namentlich an denjenigen Stellen, wo dieſelben in dicken Raſen auf der Haut wuchern. Da man aber an dieſen Stellen nur die oberflächlich liegenden Pilze, nicht aber die in der Haut bereits ſteckenden Wurzelausläufer derſelben entfernt, ſo ſtellt man ſich eine zweite Löſung her, welche in 100 Liter Waſſer nur 1 & übermanganſaures Kali enthält. Trotz dieſer geringen Menge iſt die Löſung noch deutlich rothblau gefärbt. In dieſe Löſung ſetzt man nun die vorher mit dem Schwamm und ſtarker Löſung behandelten Karpfen ein und läßt ſie in dieſem Bade etwa eine halbe Stunde verweilen, wobei man nur darauf zu achten hat, daß, wenn eine große Zahl von Fiſchen zu gleicher Zeit gebadet wird, und Mangel an Sauerſtoff entſtehen könnte, man mit einem Siebe das Waſſer aus dem Behälter ſtändig in die Höhe ſchöpft und in feinen Strahlen zurückfallen läßt, damit es ſich immer mit neuem Sauerſtoff ſättigt. Nach einer halben Stunde etwa find dann die Pilze durch das übermanganſaure Kali abgetödtet und die Fiſche müſſen ſogleich in gutes reines Waſſer geſetzt werden, weil ſie einen längeren Aufenthalt in dem Bade nicht mehr gut zu ertragen pflegen. Nach dieſer Vorſchrift ſind in der Praxis ſchon öfters größere Mengen von Karpfen behandelt und von ihren Pilzen befreit worden. Es iſt nun hierzu zu bemerken, daß, je größer die Zahl der Fiſche iſt, die zu gleicher Zeit in einem Behälter gebadet werden, die Wirkung des über— manganſauren Kali um ſo ſchwächer wird, weil durch die von den Fiſchen abgeſonderten organiſchen Stoffe, wie Schleim, Hautzellen, Harn, Fäkalien ꝛc. die Menge des übermanganſauren Kali ſtändig verringert wird, indem ſich dasſelbe in den für die Pilze wirkungsloſen Braunſtein umwandelt. Es iſt daher zu empfehlen, größere Mengen von Karpfen lieber in mehreren Portionen zu baden und jedenfalls in 100 Liter Waſſer nicht mehr wie höchſtens 10 Kilo Karpfen auf einmal zu behandeln. Ihre Meinung, daß Pilze die Karpfen nicht am Gedeihen hindern, theilen wir übrigens durchaus nicht, im Gegentheil wir zweifeln nicht, daß einmal von Pilzen befallene Karpfen zum großen Theil daran eingehen werden. H. VIII. Literatur. Abhandlungen des Deutſchen Seeſiſchereivereins. Band VI: „Die Seefiſcherei Norwegens“. Berichte von W. Decker, F. Heincke, H. Henking, mit 20 Tafeln in Lichtdruck und zahlreichen Abbildungen im Text. Ladenpreis Mk. 8.—. Wir machen diejenigen unſerer Leſer, welche ſich für die Seefiſcherei Norwegens und ins⸗ beſondere Alle, die ſich für die Herſtellung von Fiſchereiprodukten, für Konſerven ꝛc. intereſſiren, auf dieſes hervorragende Werk aufmerkſam, welches von jeder Buchhandlung bezogen werden kann und folgende Abtheilungen enthält: J. Fr. Heincke, der Internationale Fiſchereikongreß in Bergen. — II. W. Decker, die Fiſchereiausſtellung in Bergen, ſpeziell in techniſcher Hinſicht. — III. H. Henking, Norwegens Seefiſcherei (mit Ausnahme des Herings-, Auſtern- und Walfanges). Mit Tafeln I—IX. — IV. Fr. Heincke und H. Henking, die Heringsfiſchereien Norwegens. Mit Tafeln NX XVII. — V. H. Henking, Norwegens Walfang. Mit Tafeln XVIII XIX. — VI. H. Henking, Auſtern und Auſternzucht in Norwegen. Mit Tafel XX. * 315 ä— — 1X: Fiſcherei- und Fiſchmarfttberichte. Berlin, 10. Juli 1901. Zufuhren mäßig. Geſchäft matt. Preiſe, mit Ausnahme für Aale, etwas ſinkend. Fiſche (per e lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Ad Böhte . | 70-83 52—57 Winter⸗Rheinlachs | per Pfund 425 idee — — Ni, Lach 1 240 Barſche 5 34 33 — 38 Flundern, Kieler. . | „ Stiege 400 800 Karpfen, mittelgr. 5 — — do. mittelgr. „ Kiſte 100 300 ſtarauſcen 70 31 Bücklinge, Kieler. „ Wall 200 — 300 Dei 69 40 45 Dorſc t Niſte 300 CV — — Schellfiſc h 1 5 300 — 400 Bunte Fiſche . | 43-48 31 Aale, große „ Pfund | 120-140 Aale „104 116 29 — 43 Süß 1 — Dberlachs N et — — Herifß Stck 00 1009 Vn — — eichwirthschaftlicher Kalender 300 Seiten stark, enthält Kalendarium mit verschiedenen teichwirth- schaftlichen Notizen und Tabellen. Erscheint bei genügender Betheiligung Ende dieses Jahres zum Preise von Mk. 2.— bis 2.50. Bestellungen bis spätestens 20. August erbeten an: Justus Daumann’s Verlag, Dresden - A. 1. Veröffenklichungen und ſonſtige e e des Deutſchen Fiſcherei⸗Vereins. Weigelt, Prof. Dr. C., „Der Deutſche Fiſcherer Verein und ſeine Leiſtungen“ ꝛc. 1897. 2. Aufl. Pr reis 0,80 , 10 Exemplare 5,50 M. Dröſcher, Dr. W., „Der Krebs und ſeine Zucht“. 1897. Preis 1 Al, 10 Exemplare 7,50 M. Burda, Victor, „Ueber Karpfenzucht“. 2. Aufl. 1898. Preis 0,60 % Nit ſche, 1275 Dr. H., „Die Süßwaſſerfiſche Deutſchlands“ ꝛc. mit 71 Fiſchbildern. 1899. Preis 1 A, 10 Exemplare 7,50 M Keller, H., „Die Anlage der Fiſchwege “. 1885. 69 Seiten mit 58 Abbildungen. Preis 0,50 M, 10 Exemplare 3,50 M „Zeitſchrift für Fiſcherei“, Band 1— 4 (1893-1896), alte Bände 6 M „Allgemeine Fiſcherei⸗Zeitung“, die Jahrgänge 18931896, pro Jahrgang 3 % IE von dem Borne, Max, „Kurze Anleitung zur Fiſchzucht in Teichen“. 1891. 39 Seiten. Preis 0,40 , gebunden 0,50 M. — „Kurze Anleitung zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht“. 1890. 18 Seiten. Preis 0,20 % — — „Sechs amerikaniſche Salmoniden in Europa“. 1890. 38 Seiten. Preis 0,40 22 — „Tod den Fiſchfeinden!“ 18 Seiten. Preis 0,20 M — „Züchtet Sommerlaichfiſche!“ 20 Seiten. Preis 0,20 M. Weeger, E., „Tod den Reihern!“ 1891. 11 Seiten. Preis 0,10 AM — — „Ueber Errichtung von Aalbrutleitern“. 1885. 28 Seiten. Preis 0,10 A Su beziehen durch die Geſchäftsſtelle, Berlin W., Linkſtraße I. 316 Prima einſömmerige Galizier Beſatz⸗ „ Farpfen, nur große Sorten, offerirt zu den minimalſten Preiſen, bei Perbſtabnahme von großen Poſten, eine renommirte Teichwirthſchaft zwiſchen Berlin — Dresden — Magdeburg und Breslau gelegen. Anfragen unter A. P. 476 durch Rudolf Moſſe, Berlin SW. Suche per bald Stellung als Filchmeilter. Bin mit allen Fangarten, und Gerätheanfertig- ung vertraut, habe aber mit Forellen noch nichts zu thun gehabt und möchte daher gegen mäßiges Gehalt in eine Forellenzuchtanſtalt eintreten. Bin ohne jeden Anhang und kann auch in Forſt— und Landwirthſchaft die Aufſicht mit übernehmen. Offerten unter E. G. 100 an die Expedition dieſer Zeitung erbeten. 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Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig ⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Derbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zayeriſchen und vom Deutſchen Zifdereiverein. Nr. 15. München, den 1. Auguſt 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Die Karpfenzucht. — II. Ueber Lachszucht. — III. Die Fiſchereiverhältniſſe Rumäniens — IV. Vermiſchte Mittheilungen. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Fragekaſten. — VII. Litera- tur. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Die Karpfenzucht. Anleitung zum praktiſchen Betriebe unter Berückſichtigung der neueſten wiſſenſchaftlichen Erfahrungen. Unter Mitwirkung 2c. zuſammengeſtellt und herausgegeben von Karl Knauthe. Mit 53 Abbildungen. Neudamm 1901. Verlag von J. Neumann. Preis 7 Mk., geb. 8 Mk. Ein in mehrfacher Richtung hervorragendes, verdienſtvolles Werk iſt es, welches der bekannte Verfaſſer unter Mitwirkung von im Titel genannten 29 anderen mehr oder weniger bekannten Mitarbeitern und anderen, hier nicht genannten Perſonen darbietet. Nach dieſer etwas eigenartigen Ankündigung ſind die Erwartungen, was das Buch bringen wird, wohl— berechtigt auf das Höchſte geſpannt, und erfordert dasſelbe eine etwas eingehendere Be— ſprechung, als es wohl ſonſt üblich iſt, und von dem Herrn Verleger, als er mich hierzu aufforderte, vielleicht nicht erwartet war. Das Buch zerfällt in elf Kapitel, welche ebenſoviele einzelne Abhandlungen von recht verſchiedener Ausdehnung und Bedeutung, ohne ſonderlichen ſyſtematiſchen Zuſammenhang 318 — ũ— loſe aneinandergereiht, darſtellen. Es umfaßt mit dem Sachregiſter 389 Seiten, denen noch 10 Seiten Annoncen, zum Theil nicht Fiſcherei betreffend, nachfolgen. Die verſchiedenen Materien ſind bezüglich der Vollſtändigkeit, Genauigkeit und Aus— führlichkeit ſehr verſchieden behandelt und bezüglich ihres Werthes für eine Anleitung zum praktiſchen Betriebe der Karpfenzucht ſehr ungleich abgemeſſen. Manches Wichtige fehlt gänzlich, oder iſt nur nebenſächlich behandelt, während andere Dinge, die an und für ſich und in wiſſenſchaftlicher Beziehung hochwichtig und intereſſant find, mit einer Gründlichkeit zur Darſtellung kommen, wie man ſie nur für rein wiſſenſchaftliche Publikationen verlangen kann, für eine „Anleitung zum praktiſchen Betrieb der Karpfenzucht“ aber, welche „in erſter Linie für den praktiſchen Landwirth beſtimmt und auch für Anfänger“ (S. 27) geſchrieben ſein ſoll, viel zu viel in den Vordergrund gedrängt erſcheinen. Abgeſehen von einzelnen minderwerthigen Kapiteln, ſtellt ſich das Buch als eine wiſſenſchaftliche Veröffentlichung dar, welche gewiſſe, für die Karpfenzucht höchſt wichtige Materien ausführlich und gründlich behandelt, das hierüber bereits anderwärts Veröffentlichte zuſammenträgt und fo dem Karpfen— züchter ein vollſtändiges Bild darüber geben will, was die Wiſſenſchaft ſich in deren Intereſſe für Aufgaben geſtellt hat und was ſie bis heute in dieſer Richtung erreicht zu haben glaubt. Von dieſem Standpunkt muß das neueſte Werk des verdienten Verfaſſers, das wohl beſſer den Titel „Beiträge zur Karpfenzucht“ erhalten hätte, beurtheilt werden. Dieſe Beurtheilung wird aber ungemein dadurch erſchwert, daß von dem bei wiſſenſchaftlichen Arbeiten üblichen und durchaus nothwendigen Verfahren des genauen und richtigen Citirens ſehr häufig abgewichen iſt, indem für neue und alte Thatſachen, Unterſuchungen und Er— fahrungen fortwährend wohl meiſtens die Namen der Autoren und Beobachter angegeben werden, nicht aber die Stelle der Publikation mitgetheilt wird, wodurch die Möglichkeit, die Citate auf ihre Richtigkeit zu prüfen, vollſtändig ausgeſchloſſen iſt. Ob hierdurch dem Werke ein mehr populärer Anſtrich gegeben werden ſollte, und dieſes wieder mehr dem meines Erachtens unglücklich gewählten Titel gerecht werden wollte, mag dahingeſtellt bleiben. Daß für längſt allgemein bekannte, feſtſtehende Thatſachen und Verhältniſſe, die ſchon vor langer Zeit die weiteſte Verbreitung gefunden haben, jetzt neuerdings beſondere Gewährsmänner benannt werden, die irgendwo das längſt Bekannte wiederholt ausgeſprochen oder geſchrieben haben, iſt ein eigenthümliches Verfahren, das dem Herrn Verfaſſer in ſeinen ſonſtigen Pub— likationen nicht in dem Maße eigen iſt und unangenehm berührt. Da überdieß hierbei der Ort der Veröffentlichung meiſt nicht angegeben wird, ſo iſt auch hierfür eine Kontrolle ausge— ſchloſſen, die dem Leſer dadurch erſpart werden ſoll, daß das Citat zwiſchen Anführungszeichen geſtellt wird. Wie leicht aber hierdurch Irrthümer entſtehen können, zeige folgendes Beiſpiel. Seite 36—38 ift eine Berechnung des Berichterſtatters aus Nr. 7 der „Allgem. Fiſcherei— Zeitung“, 1898, im Auszug abgedruckt und die unter C und D gegebenen Schlußfolgerungen unter Anführungszeichen wiedergegeben, während meine beiden folgenden Sätze ohne An— führungszeichen mitgetheilt werden und der Leſer in Folge deſſen zu der irrigen Annahme gelangen muß, der hier entwickelte Satz ſei eine Herleitung des Herrn Knauthe. Da in vor— liegendem Falle richtig citirt war, fo iſt es wenigſtens möglich, den thatſächlichen Zuſammen— hang feſtzuſtellen, was bei den überaus reichlichen, bezüglich des Orts der Herſtammung nicht genügend bezeichneten, unter Anführungszeichen gegebenen Citaten ganz unmöglich iſt. Zu den einzelnen Kapiteln ſei kurz Folgendes erwähnt. I. Allgemeine Karpfenzucht (39 Seiten). Nachdem der Herr Verfaſſer bereits im Vorwort die von Anderen beſtrittene Behauptung aufgeſtellt hat, „wir ſtehen heute, was Karpfen anbelangt, ſicher vor einer Ueberproduktion“, ohne dieſelbe zu beweiſen und ſich auf das Gebiet einer zu erweiternden und namentlich zeitlich und örtlich anderweit zu vertheilenden Konſumtion zu begeben und die Tagesfrage der zollpolitiſchen Erwägungen zu beleuchten, zeigt uns dieſes erſte Kapitel bereits deutlich die Abſicht des Verfaſſers, Neuanlagen von Teichwirthſchaften auf das Aeußerſte zu be— ſchränken, dagegen die vorhandenen Karpfenwirthſchaften durch Verwendung der ſchnell— wüchſigſten Raſſen, rationelle Betriebsart, Fütterung und Teichdüngung in die Lage zu bringen, noch mehr Karpfenfleiſch zu produziren, als wie bisher. Darin liegt immerhin 319 ein prinzipieller Widerſpruch, wenn auch dieſe Abſicht jo gedeutet werden könnte, daß dieſe Mehrproduktion unter Aufwendung geringerer Koſten zu Stande kommen ſoll, als wie bisher bei dem z. Z. mäßig rentirenden Boden — Anlage und Unterhaltungskapital und der Betriebs— K koſten. Demzufolge ſind auch Angaben über den Teichbau, bezw. Anlage von Teichwirth— ſchaften nicht gegeben und wird das Vogel'ſche Lehrbuch empfohlen, ſowie der weitere Rath ertheilt, ſolche Anlagen nicht ſelbſt auszuführen, ſondern durch beſonders ausgebildete Teichbaumeiſter ausführen zu laſſen. Ob dieſe Rathſchläge für alle Fälle, auch unter Berück— ſichtigung der Koſten, die richtigen ſind, mag dahingeſtellt bleiben. Im Uebrigen gibt dieſes Kapitel in gedrängter Kürze eine gute Ueberſicht über die heutige Karpfenzucht und darauf bezüglichen Verhältniſſe — aber nicht „für Anfänger“ in dieſer Wirthſchaft. II. Ueber Karpfenraſſen von Dr. Emil Walter (46 Seiten). Der bekannte, verdienſtvolle Verfaſſer ſtellt an die Spitze dieſer wichtigen Betrachtungen den Satz, daß die Raſſenfrage noch eine offene, kaum bezüglich der maßgebenden Prinzipien * etimmte ſei, und will den „Verſuch“ machen, die Forderungen zu beſprechen, welche die Praxis an die Schnellwüchſigkeit, Körperform, Fähigkeit der Anpaſſung an klimatiſche Ver— 5 hältniſſe und Geſchlechtsreife der Karpfenraſſen ſtellen muß. N Seite 62 will nun Walter, um die relativen Begriffe „Hoch- bezw. Breitrückigkeit“ der i Karpfen feſtzulegen, ein mathematiſches Prinzip aufſtellen, welches „bisher von keiner anderen 4 Seite eingeführt wurde“. Es iſt nun aber ein gar altes und bekanntes Prinzip in der 3 ſyſtematiſchen Zoologie, einzelne Körpertheile und Körperdimenſionen in gegenſeitiges Ver— hältniß zu ſetzen. Keinesfalls aber durfte ſich Walter die Priorität dieſes Prinzips zuſprechen, da bereits Prof. Dr. Hofer im Jahrgang 1898 der Allgem. Fiſcherei-Zeitung „die Raſſen der f Karpfen“, die relativen Verhältniſſe einzelner Körpertheile, beſonders a und + verſchiedener Karpfenraſſen feſtgelegt hat — umſo weniger aber war Walter hierzu berechtigt, als er ja ſelbſt der Hauptſache nach die citirten Hofer'ſchen Abbildungen ſeinen Unterſuchungen zu Grunde gelegt hat. Daß Walter bezüglich der mathematiſchen Feſtlegung ſich nur 7 Höhe (h) und Länge (J) beſchränkt, nicht aber auch das Verhältniß Kopf zur Länge ( ) und Dicke zur Länge (0 zahlenmäßig beſtimmt, iſt ein ganz entſchiedener und bedalze d e Mangel; die Sache wäre zwar hierdurch erheblich erſchwert, aber auch ſehr erheblich vervollkommnet worden, und der ſo nicht vollſtändig gelungene „Verſuch“ dem Ziele erheblich näher gebracht worden. Die Wichtigkeit der Zuchtwahl bei der Raſſenbildung hätte wohl mehr betont werden und die Druckfehler auf Seite 50 — es wird auf zwei offenbar nicht zutreffende Figuren verwieſen — vermieden werden können. Immerhin bildet dieſes Kapitel, namentlich für den weniger Unterrichteten, in dieſer Frage einen ſehr willkommenen Beitrag. II. Die Altersbeſtimmung des Karpfen nach der Schuppe (35 Seiten). Dieſer Abſchnitt, ebenfalls von Dr. E. Walter, beginnt mit dem unbeſtreitbaren Satz, daß es für den Karpfenzüchter von größter Wichtigkeit iſt, feſtſtellen zu können, ob das Beſatzmaterial zweiſömmerig oder dreiſömmerig iſt, und behauptet ſodann, daß es gelungen ei, die Altersbeſtimmung aus dem Bau der Schuppe herleiten zu können. Er eitirt hierzu die nicht haltbaren erſten Publikationen von Kintze und die ſo überaus ſorgfältigen Unter— ; ſuchungen und Schlüffe Dr. Hoffbauer's, deren Prüfung er vornehmen und vorlegen will. Wenn wir nun auch der ernſtlich wiſſenſchaftlichen Behandlung dieſer Frage unſere 8 Anerkennung nicht verſagen können, ſo halten wir doch dafür, daß die weitſchichtige Dar— ſtellung in einem Buche für den praktiſchen Karpfenzüchter um ſo weniger am Platze war, als dieſe ſchwierige Frage überhaupt noch nicht vollſtändig ſpruchreif iſt, und die erzielten Reſultate noch nicht hinreichend ſicher und ſo einwandfrei ſind, daß dieſelben in der Praxis der Karpfenzucht zur Anwendung kommen können. Die ſo überaus häufigen Ausnahmen von der regelmäßigen Bildung von ſichtbar getrennten Jahresfeldern auf der Schuppe erſchweren die Beſtimmung außerordentlich und machen ſie häufig ganz unmöglich — ganz abgeſehen davon, daß ſie für den Lederkarpfen r * * FE 320 — — — ſelbſtredend keine und wohl auch für den Spiegelkarpfen kaum Anwendung finden kann. Sehr mißlich für die Praxis iſt es auch offenbar, daß gerade der Theil der Schuppe, welcher zur Altersbeſtimmung nöthig iſt, beim lebenden Karpfen nicht ſichtbar iſt, — daß ferner wegen der zahlreichen abnorm gebildeten Schuppen (mitunter über die Hälfte derſelben) eine ſo große Zahl von Schuppen dem lebenden Fiſch entnommen werden müſſen, daß es wohl kaum zuläſſig erſcheinen dürfte, dieſe gewiß nicht zuträgliche Prozedur in der Praxis vor— zunehmen. Wegen der ſehr verbreiteten, großen Unregelmäßigkeit der einzelnen Schuppen, ſelbſt bei normaler Zucht der Träger derſelben, welche ſoweit geht, daß ſogar die eine Hälfte der Schuppe zweiſömmerig, die andere dreiſömmerig erſcheint, will Walter die hauptſächlichſten Abweichungen feſtſtellen, damit ſolche von der Unterſuchung ausgeſchloſſen werden können, da eben bei unregelmäßig gebildeten Schuppen die Hoffbauer'ſchen Kennzeichen im Stich laſſen ſollen. Er will ein weiteres, auch von Hoffbauer bereits hervorgehobenes Kriterium in den radialen Strahlen finden, welche in den jüngeren Feldern zahlreicher ſein ſollen, als in den älteren, gibt aber ſelbſt zu, daß auch dieſe keine univerſale Hilfe bieten und kommt dann auf das letzte Kriterium, auf das relative Größenverhältniß der einzelnen Felder unter einander. Die ausgeſprochenen praktiſchen Bedenken gegen die Methode bleiben aber auch hierdurch unbeſeitigt, umſomehr, als Walter mit anerkennenswerther Offenheit und Wahrheit — die größte Zierde eines ernſten Forſchers — ſelbſt bekennt, daß auch hiermit noch kein abſolutes Kriterium gefunden ſei, namentlich nicht für verkümmerte, verbuttete Karpfen, worauf es aber dem Züchter gerade ankommt. Hiermit dürfte aber der Beweis geführt ſein, daß die Altersbeſtimmung des Karpfen nach der Schuppe für die Einführung in die Praxis noch nicht reif iſt. Störend wirkt die häufig ungenaue Ausdrucksweiſe, wie z. B. Seite 90, dritte Zeile von unten: radiale Schichtung ſtatt konzentriſche; Seite 110: „das zweite Jahres feld iſt ebenſo groß, als der Radius des erſten“; öfters: Größe des Feldes ſtatt Radius, Größe ſtatt Breite u. ſ. w. (S. 104, 105, 106). IV. Die Nebenfiſche im Karpfenteich von S. Jaffé und K. Knauthe (13 Seiten). Dieſes Kapitel gibt das Nöthigſte von dem, was bis jetzt über dieſe Frage bekannt geworden iſt, aber nichts weſentlich Neues. Die in der Neuzeit durch die ſteigenden hohen Preiſe der Portionsſchleien in den Vordergrund gedrängte Aufgabe, deren einträgliche Zucht zu fördern, ohne die gleichzeitige Karpfenzucht zu ſchädigen, bleibt auch hier noch ungelöſt. Der Beiſatz von 2—4 Laichſchleien per Morgen behufs Erziehung von Brut, halte ich nach meinen Erfahrungen für viel zu gering, da wir bei der Aufzucht der Schleie mit ſehr großem Stückverluſt zu rechnen haben. V. Die Methode von Walter zur biologiſchen Bonitirung von Fiſchteichen (11 Seiten). Dieſes Kapitel hätte füglich, übereinſtimmend mit dem unverkennbaren Beſtreben des Herrn Verfaſſers, die Teichdüngung als oberſtes Prinzip hinzuſtellen, mit dem folgenden Kapitel vereinigt werden können, umſomehr, als es die Methode der Planktonbeſtimmung mit dem Netz eigentlich nur ganz nebenſächlich behandelt. Im Anſchluß an die Beſprechung über die Ernährung des Karpfen nach den neueſten Unterſuchungen wird, noch bevor die Planktonnetz-Methode erörtert iſt, die letztere in Schatten geſtellt und die chemiſche Methode in den Vordergrund gezogen. Der Verfaſſer bezeichnet die Methode der Planktonbeſtimmung unſerer Teiche vermittelſt des Netzes — und zwar mit Recht — als nicht einwandfrei, aber zum Zweck „der einfachen Orientirung“ als nicht zu unterſchätzendes Hilfsmittel; er theilt den chemiſchen Eigenſchaften des Waſſers die erſte und wichtigſte Rolle zu. Wir glauben hin— gegen, daß beide Methoden mindeſtens gleichwerthig und gleichberechtigt ſind und ſich gegen— ſeitig zu ergänzen haben. Wie ſehr aber Knauthe fortgeſetzt bemüht iſt, für die ſpäter zu beſprechende Teich— düngung den Weg zu ebnen, möge aus folgender Behauptung (Seite 142/143) erſichtlich werden: „Verringert ſich nun die Menge jener Organismen plötzlich, ſprungweiſe bei einem nicht übermäßig ſtarken Beſatz und tauchen entweder bisher wenig oder gar nicht beobachtete 321 — — Organismen auf, oder verſchwindet nur eine einzige Art aus den Fängen, ſo iſt daraus der Schluß zu ziehen, daß irgend ein Düngeſtoff verbraucht iſt.“ Er hätte doch wohl ſagen müſſen, verbraucht ſein kann, da dieſelbe Erſcheinung in vielen Fällen ohne Zweifel auf den Generationswechſel, die Periodicität der Planktonorganismen zurückzuführen fein dürfte, welcher wichtige Faktor in dieſem Kapitel und auch ſpäter kaum der Erwähnung werth befunden wurde. Befremden muß es immerhin, daß gewiſſe hervorragende Arbeiten auf dieſem Spezialgebiete, z. B. von Weismann, Kluntzinger u. A. gar nicht benützt ſind. Nur als die Folge ungenauer Ausdrucksweiſe dürfte der Widerſpruch Seite 144/145 aufzufaſſen ſein. Der in Rede ſtehende Dorfteich ſoll, ſo lange die durch den Winter und zeitigen Frühling beſorgte Vorrathsdüngung ausreichte, „Ende Mai“ das Maximum an Plankton gehabt haben, das aber plötzlich abſank, während andererſeits der Vorrath an Phosphorſäure, welche hier für die Entwicklung der Organismen allein ausſchlaggebend war, ſchon beim „Eintritt in den Frühling“ ein ſehr beſchränkter geweſen ſein ſoll! VI. A. Ueber Düngung und die Methode von Zuntz zur biologiſchen Boni— tirung der Fiſchteiche (51 Seiten). Nachdem vorerſt nochmals die Bonitirung vermittelſt Planktonnetz abfällig beurtheilt iſt, wendet ſich der Verfaſſer nunmehr zu dem Kardinalpunkt der ganzen Arbeit — der Düngung der Teiche. Er ſtellt einen hervorragenden Erfolg einer Teichdüngung aus einer — übrigens nicht genannten — ſchleſiſchen Teichwirthſchaft zahlenmäßig an die Spitze ſeiner weiteren Ausführungen. Das Syſtem baut ſich auf der Behauptung auf, daß die als Fiſch— nahrung hauptſächlich in Betracht kommenden Planktonorganismen lediglich die im Waſſer gelöſten Stoffe zu verarbeiten im Stande ſeien (Seite 149). Gemeint iſt offenbar nur die Kleinflora, nicht aber auch die Kleinfauna, welch' letztere ausſchließlich von der erſteren leben ſoll. Das iſt jedoch auch noch nicht hinreichend ſicher bewieſen (detritus) und beeinträchtigt ſo die Knauthe'ſche Schlußfolgerung in hohem Grade, dergemäß die chemiſche Zuſammenſetzung des Teichwaſſers die Hauptſache ſein ſoll. Die Hauptfrage, ob es Organismen im Waſſer gibt, welche durch ihr Vorhandenſein oder Fehlen oder ſonſtige abnorme Bildungen das Vorhandenſein, Fehlen oder einen Ueber— ſchuß gewiſſer Stoffe anzeigen, bejaht Knauthe auch nur bedingungsweiſe (Seite 179) und gibt ſelbſt zu, daß „unſere Erfahrungen hierüber noch ganz gewaltig der Bereicherung“ — ſagen wir lieber der Beweisführung — bedürfen. Das Urtheil, daß demgemäß die vorliegenden Ergebniſſe noch nicht vollſtändig reif zur anſtandsloſen Uebernahme in die Praxis ſind und zur Vorſicht mahnen, dürfte meines Er— achtens nicht zu hart ſein. Bevor die Zuntz'ſche Bonitirungsmethode vorgeführt wird, gibt der Verfaſſer eine ſehr dankenswerthe, lehrreiche Darſtellung des Stoffkreislaufes im Teiche mit zahlreichen inter— eſſanten Beiſpielen aus Praxis und Wiſſenſchaft. Er kommt u. A. zu dem gewiß richtigen Schluß, daß eine direkte Teichdüngung vortheilhafter, als die indirekte ſein muß, daß in vielen Fällen die Kalkdüngung angezeigt erſcheint, namentlich wenn weitere künſtliche Dünge— mittel hinzutreten u. ſ. w. Die Zuntz'ſche Methode wird klar und allgemein verſtändlich vorgetragen. Daß gerade Daphnien, und nur dieſe, als Verſuchsthiere gewählt ſind, kann wegen deren Periodicität zu falſchen Schlüſſen führen; dieſe ſind es doch nicht allein, welche ausſchließlich die Fiſchnahrung aus dem Reiche der Kleinfauna bilden, und gerade fie zu beweiskräftigen Repräſentanten der ganzen Kleinfauna zu ſtempeln, iſt in dieſer jo überaus ſchwierigen und kritiſchen Frage doch ein ſehr willkürliches Verfahren. Wenn der praktiſche Teichwirth (Seite 174) erfährt, wie relativ geringe Mengen chemiſcher Beſtandtheile durch eine Fiſchernte dem Teichwaſſer entzogen wird, im Gegenſatz zu den ungeheueren Quantitäten von dieſen Stoffen, welche beim Abfiſchen nutzlos wegfließen, werden ihm da nicht die größten Bedenken und Zweifel aufſteigen müſſen, ob die künſtliche Düngung, deren Koſten nur für eine einzige Ernte ausgegeben werden, überhaupt lohnend iſt? Fruchtbare Anregung zu weiteren Beobachtungen und Verſuchen in Wiſſenſchaft und Praxis gibt dieſes intereſſante Kapitel im höchſten Grade, das iſt ein großes und unbeſtreit— bares Verdienſt des Herrn Verfaſſers. 322 B. Die Moorteiche (47 Seiten). Dieſe Abhandlung, gewiſſermaßen eine Paralelle mit der landwirthſchaftlichen Moor— kultur, beginnt mit der Entſtehung und den Eigenſchaften der ſo ſehr verſchiedenen Hoch- und Niederungsmoore. Die erſteren mit dem großen Gehalt an freier Humusſäure und Mangel an Stickſtoff halten wir, ſelbſt bei künſtlicher Düngung, weniger für die Fiſchzucht geeignet, als es der Herr Verfaſſer, der übrigens dieſe Nachtheile genügend hervorhebt, annimmt. Daß dagegen die Niederungsmoore im Allgemeinen vorzügliche Teiche liefern können, iſt in der Natur der— ſelben begründet und wohl auch weit bekannt, wenn auch die vom Verfaſſer mitgetheilten enorm hohen Erträge ſehr frappiren (und jedenfalls nicht die Regel ſind. Anm. d. Red.) Das intereſſant geſchriebene Kapitel, welches eine reiche Sammlung von Beobachtungen und Erfahrungen von Dr. Tacke, Ehlermann, Heumann, v. Schrader, Jaffé u. A. gibt, iſt gleichfalls in hohem Grade anregend, wenn es auch nichts völlig Abſchließendes gibt. Den Herren, welche unter dieſen Verhältniſſen wirthſchaften, dürfte ganz beſondere Vorſicht anzuempfehlen ſein, da, wie der Verfaſſer unverhohlen zugibt (Seite 214), weitere exakte Verſuche noch ſehr nothwendig ſind. VII. Die künſtliche Fütterung des Karpfen, mit Anhang (73 Seiten). Wenn das vorige Kapitel darauf gerichtet war, das Naturfutter zu mehren, ſo ſtellt dieſes vornehmlich die Frage, ob direkte Fütterung billiger oder theuerer zu ſtehen kommt und welche Nachtheile hiermit verbunden ſein können. Wir haben in dieſer Abhandlung eine klare und ziemlich vollkommene Darſtellung über den gegenwärtigen Stand der Fütterungs— lehre, nach der ſich vorſichtige und rechnende Teichwirthe richten können. Knauthe gibt zu, daß allgemein giltige Regeln ſich nicht aufſtellen laſſen (Seite 245), ja eher Verwirrung erzeugen können und von Fall zu Fall entſchieden werden müſſe, ob und zu welcher Fütterung zu ſchreiten ſei, und betont, daß überall dort entſchieden der Düngung, verbunden mit intenſiver Bodenlüftung, der Vorzug gebühre, wo nur ein Stoff oder wenige Stoffe dem Waſſer fehlen. Daß nebſt den aus der Praxis hervorgegangenen Arbeiten Suſta's es das Verdienſt von Zuntz und Walter geweſen iſt, bahnbrechend auch in der wiſſenſchaftlichen Begründung der Futterlehre vorzugehen, wird von dem Verfaſſer, den wir ruhig den Genannten an die Seite ſtellen können, hervorgehoben. Auf die Einzelheiten des ſachlich gehaltenen lehrreichen Abſchnitts hier einzugehen, würde zu weit führen und ſoll nur Einiges hervorgehoben werden. Wie ſchon früher wird auch hier der Vertilgung der groben Teichflora, welche der künſtlichen Düngung ebenſo hinderlich iſt als der direkten Fütterung, das Wort geredet. Der von Hofer ausgeſprochenen Anſicht, daß alle hochgezüchteten Karpfenraſſen unter ſonſt gleichen Verhältniſſen das Futter annähernd (!) gleich gut verwerthen, glaubt Verfaſſer ent— ſchieden widerſprechen zu müſſen, vermag jedoch nicht anzugeben, welche Raſſe ſich unter be— ſtimmten Verhältniſſen am beſten bewährt. Der Widerſpruch wäre deßhalb wohl beſſer unter— blieben. Die bekannte Walter'ſche Formel für die Berechnung des Mehrbeſatzes bei direkter Fütterung iſt ohne Einwendung mitgetheilt und beſonders nicht hervorgehoben, daß in dieſer leider nicht die Einwirkung der Größe des Erhaltungsfutters berückſichtigt iſt und ſolche nur allenfalls in dem fo dehnbaren Fütterungsscoefficienten berückſichtigt werden kann und muß. Bezüglich der zeitlichen Vertheilung des Futters und der verſtändigen Berückſichtigung der Waſſerwärme „füttere mit dem Thermometer in der Hand“, kann man den ſorgfältigen Ausführungen des Verfaſſers nur voll und ganz beiſtimmen, ebenſo den hervorgehobenen Einſchränkungen (nicht Abends, nicht bei Gewitter ec. ꝛc.). Zu der wichtigen Frage, was ſoll gefüttert werden, erhalten wir zunächſt zahlreiche Tabellen über die Zuſammenſetzung des Plankton, der wichtigſten Futtermittel und deren Aſchengehalt, an Hand deren alsdann der Aufbau des Karpfen an Fleiſch, Fett und Knochen dargeſtellt und entwickelt wird, wie ſich die bekannteſten Futtermittel in dieſer Beziehung verhalten. Außer den gebräuchlicheren, wie Fleiſch— mehl, Blutmehl, Lupinen, Kartoffeln u. ſ. w., macht der Verfaſſer noch beſonders aufmerkſam auf die Nebenprodukte der Molkereien und Zuckerfabriken (Melaſſe), Biertrebern, Malzkeime u. ſ. w. Auch der Unterſchied, was an Brut, einſömmerige und ältere Fiſche gefüttert werden ſoll, iſt gebührend berückſichtigt und werden ſodann die Futtermiſchungen beſprochen, die der Züchter ſich am beſten ſelbſt herſtellen ſoll, da die im Handel gebräuchlichen meiſt zu theuer ſeien. en Pets 323 Nach alledem kommt der Verfaſſer zu dem meines Erachtens für die Praxis ſehr wichtigen Schluß, daß die Fütterung mit gleichzeitiger Düngung in armen Teichen bis zu 50 Prozent höhere Erträge, als die Fütterung allein liefert, in mittleren Teichen wenig Erfolg und in den beſten Teichen gar keine Wirkung hat, wobei er doch jedenfalls Geld— reinerträge im Auge hat. Zum Schluß beſpricht Knauthe die mit der Nahrungsaufnahme und der Verdauung verbundene Arbeit und ſeine deßfallſigen Stoffwechſelverſuche, dem er die von Burda an— geregte und von Jaffé in der Praxis verfolgte Idee der Vorverdauung anreiht. Im Anhang werden nun doch noch einige Fütterungsnormen und Futtermiſchungen für einſömmerige und zweiſömmerige Karpfen gegeben, auch eine Tabelle über Abhängigkeit des Erhaltungsfutters von der Körperoberfläche beigefügt. Dieſes reichhaltige, wenn auch nicht gerade „für Anfänger“ in der Karpfenzucht be— rechnete Kapitel bildet nebſt dem vorausgegangenen den werthvollen Kern des ganzen Buches. VIII. Die Nahrungskonkurrenten des Karpfen (7 Seiten). Dieſer kleine Aufſatz hätte wohl beſſer mit dem IV. Kapitel: „Die Nebenfiſche im Karpfenteich“, zuſammenbehandelt werden können; fo umfaßt er nur das ſogenannte „Fiſch— unkraut“, welches thunlichſt zu vertilgen oder aus den Teichen fernzuhalten iſt. Weſentlich Neues bringt dieſes Kapitel nicht. IX. Das Abfiſchen der Teiche und kurze Bemerkungen über die Ueber- winterung der Fiſche. Das über das Abfiſchen der Teiche Geſagte hätte in dieſer dürftigen Darſtellung beſſer ganz wegbleiben können. Diejenigen, für welche das vorliegende Buch von Nutzen iſt, kennen das Abfiſchen viel genauer und die ſolches nicht kennen, die „Anfänger“, lernen es aus der. beliebten unzulänglichen Beſchreibung nicht, und für ſolche iſt das Buch auch nicht geſchrieben. Auch das, was über Ueberwintern der Fiſche geſagt iſt, befriedigt nicht (etwa mit Ausnahme der, übrigens allbekannten, der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“, 1882, entnommenen zutreffenden Darſtellung Krizkovsky's über den Fiſchaufſtand). Die aus neuen Geſichts— punkten gegebenen Rathſchläge, wie z. B. Seite 332: „zur Winterung beſpannt man am beſten wohl () Wieſenflächen, die im Herbſt abgemäht und durch Auftreiben von Schafen ganz gehörig abgeweidet worden find ꝛc. ꝛc.“ oder: „die 1½ Monate vor der Beſpannung der Winterung vorausgehende Mineraldüngung mit Kalk und Phosphorſäure“ — ſind doch lediglich der Theorie entſprungen und bis jetzt wohl kaum irgendwo praktiſch erprobt worden. Die durch die Sammenthiner Verſuche über den Einfluß der Algenvermehrung auf den Sauerſtoffgehalt des Waſſers gemachten werthvollen Beobachtungen waren allerdings ſehr verführeriſch, Vorſchläge zu machen, welche auf das Gedeihen der Algen abzielen. Da deren Entwicklung aber in der kritiſchen Zeit nach lang anhaltender Eis- und Schneedecke ſtille ſteht, und ſchädliche Fäulnißprozeſſe in den Vordergrund treten, ſo wollen wir letztere durch die mit Schafmiſt bedeckte Grasnarbe doch gewiß nicht noch unterſtützen. Der allgemein in der Praxis für nothwendig erachteten relativ großen Tiefe der Winterteiche, geeignetes Winterlager, in welches ſich der Karpfen einbettet u. ſ. w., iſt keine Erwähnung gethan. Die ſo überaus wichtige Ueberwinterungsfrage hat der Verfaſſer meines Erachtens nicht gelöſt. Daß dieſes Kapitel mit weniger Liebe behandelt iſt, als einige andere, geht auch daraus hervor, daß der Verfaſſer zum Schluſſe gänzlich aus der Rolle fällt und anſtatt ſich über die in der Ueberſchrift bezeichneten Gegenſtände zu verbreiten, auf Raubbau in der Fiſcherei und Landwirthſchaft zu ſprechen kommt. X. Die Verunreinigung der Gewäſſer und die Mittel zu deren Bekämpfung von Dr. Walter, Cronheim (9 Seiten). Auch dieſe nur ganz ſkizzenhaft behandelte kleine Abhandlung wäre wohl beſſer ganz weggeblieben, umſomehr als die Verunreinigung des Waſſers doch wohl nur in ſeltenen Ausnahmefällen bei beſtehenden Teichwirthſchaften in Betracht kommen wird und ſich auf ſo klein bemeſſenem Raum überhaupt nicht darſtellen läßt. Ein Hinweis auf andere Werke hätte vollauf genügt. b 324 — — — XI. Die Fiſchkrankheiten unter beſonderer Berückſichtigung der Vor beug⸗ ungsmaßregeln (22 Seiten). Wenn es auch unbeſtreitbar richtig iſt, daß nach dem gegenwärtigen Stand der Wiſſen— ſchaft und der Erfahrung die Vorbeugungsmaßregeln zur Verhinderung der Fiſchkrankheiten wichtiger ſind, als diejenigen, welche auf direkte Heilung bereits entwickelter Krankheiten abzielen, ſo iſt es meines Erachtens doch recht bedauerlich, daß der Verfaſſer es unterlaſſen hat, die wichtigſten Krankheitsformen zu beſchreiben und, ſoweit angänglich, im Bilde vor— zuführen. Es wäre hiermit der Praxis ſicherlich mehr gedient, als beiſpielsweiſe durch die vielen, gewiß koſtbaren Abbildungen der Schuppen im Kapitel III. Die Erkennung der Krankheiten, namentlich bei dem erſten, vielleicht noch ſporadiſchen Auftreten iſt doch für den Praktiker in erſter Linie von größter Wichtigkeit. Der Hinweis auf die demnach unentbehr— liche Broſchüre Hofer's genügt z. Z. nicht, da letztere im Buchhandel vergriffen iſt. Der Seite 356 Herrn Prof. Dr. Hofer u. a. gemachte Vorwurf der Einſeitigkeit und insbeſondere der mangelnden Fühlung mit der Praxis iſt ein vollſtändig unberechtigter. Hofer hat es an Aufforderungen an die Fiſchzüchter, erkrankte Fiſche zur Unterſuchung ein— zuſchicken, wahrlich nicht fehlen laſſen, und wenn jährlich durchſchnittlich 200—300 Unter- ſuchungen von Einzelfällen in ſeinem Inſtitut erfolgreich ausgeführt worden ſind, ſo erſehen wir hieraus, daß auch die Praxis in dankenswerther Weiſe der Aufforderung Folge geleiſtet hat. (Anm. d. Red. Knauthe wird wohl ſelbſt zugeſtehen, daß er hier in der Wahl einer Gelegenheit, Profeſſor Hofer einen Vorwurf zu machen, nicht ſonderlich glücklich geweſen iſt, wie er auch über die biologiſche Station in München weitere unrichtige Angaben gemacht hat.) Die beſprochenen Vorbeugungsmaßregeln beziehen ſich u. A. auch auf die nicht zu unterſchätzenden Nachtheile der künſtlichen Fütterung, welche gewiſſe Verunreinigungen im Teiche und hierauf zurückzuführende Krankheiten im Gefolge haben kann. Der Verfaſſer bekämpft mit Recht den angeblich Weigelt'ſchen Vorſchlag, mit direkt in die Teiche ein— geworfenen Thierkadavern zu füttern, der in vernünftigen Wirthſchaften doch heutzutage kaum noch irgendwo befolgt werden dürfte. Wo Weigelt einen ſolchen Vorſchlag gemacht haben ſoll, iſt nicht angegeben, und deßhalb unkontrollirbar. (Anm. d. Red. Knauthe hat hier Weigelt vollkommen mißverſtanden, oder nicht verſtehen wollen, da Weigelt oft genug dafür plaidirt hat, Fleiſch oder gar Kadaver nur in zerkleinertem und gekochtem Zuſtand zu verfüttern!) Die Nachtheile der Inzucht werden beſprochen und betont, die Zucht der Karpfen unter thunlichſter Anlehnung an deren naturgemäßen Entwicklung mit Unterſtützung naturgemäßer Hilfsmittel zu betreiben, als deren hervorragendſtes die Düngung der Teiche zu betrachten ſei. Es dürfte dem Verfaſſer der Beweis gelungen ſein, daß dieſes Hilfsmittel — die rationelle Düngung unſerer Teiche — von dem wichtigſten Einfluß auf das Gedeihen des Karpfen und von gutem Erfolg in unſerer Karpfenwirthſchaft ſein muß. Die noch offene Frage der Rentabilität dieſer Maßnahmen bleibt aber dem Karpfenzüchter von Fall zu Fall eine offene, von ihm ſelbſt zu beantwortende. Das überaus anregende und intereſſante Knauthe'ſche Buch wird dem mit der nöthigen chemiſchen und ſonſtigen naturwiſſenſchaftlichen Vorbildung ausgeſtatteten Praktiker hierbei gute Dienſte leiſten und ſei dasſelde hiermit empfohlen. Oberaula, im Juni 1901. Borgmann, fgl. pr. Forſtmeiſter. II. Ueber Tachszucht. (Fortſetzung.) 5, Fil kbiren. Vor der Anwendung von Draht- oder Glaströgen zu Brutzwecken legte man die Eier gewöhnlich auf Kies und konnte man dann nur das reinſte Waſſer gebrauchen, ohne es zu filtriren. Selbſt gewöhnliches Quellwaſſer lagert einen ziemlich reichlichen Bodenſatz ab, welcher ſich unter Umſtänden ſo dick auf den Eiern niederſchlägt, daß ein Waſſerwechſel nicht mehr eintreten kann und daß dieſelben erſtickt und zerſtört werden. Lagert man hingegen die Eier in Trögen, die einen Umlauf des Waſſers auch unter denſelben zulaſſen, ſo bleiben dieſelben, ſelbſt wenn ſie an der oberen Seite mit Bodenſatz bedeckt find, unten rein und klar, die Berührung mit dem unteren Waſſerlaufe bleibt erhalten, obwohl der Umlauf durch den Trog nicht vollſtändig iſt. Es iſt deßhalb nicht nothwendig, Filtrirvorrichtungen anzubringen, wenn das Waſſer von Natur ſehr rein iſt, wie es z. B. See⸗ und Quellwaſſer iſt, wenn es nicht während ſtarker Regenfälle zu ſehr mit dem Waſſer an der Oberfläche vermiſcht wird; gebraucht man jedoch Waſſer, welches immer oder auch nur zuweilen trübe iſt, dann iſt ein Filtriren desſelben unerläßlich. In den meiſten Fällen erhält man wenigſtens einen Theil des Waſſers aus einem offenen Bache, einem See oder einem Teiche und man muß Vorrichtungen treffen, um die Blätter und gröberen Abfälle zu beſeitigen, welche der Fluß oder die Leitung mit ſich führt. Eine ziemliche Menge ſolcher Beſtandtheile findet man zu jeder Jahreszeit, im Anfange des Winters jedoch ſind ſie in der größten Menge vorhanden und muß man, um das Waſſer vor Verſtopfung zu ſichern, in deren Folge man Mangel leidet, eine Schutzvorrichtung von ziemlicher Größe anlegen. Eine Beſchreibung der Maßregeln, welche hier getroffen ſind, um zeitweiſe einen Extra— vorrath von einigen Hundert Gallonen Waſſer pro Minute aus dem Craig Brook zu verſchaffen, kann als Beiſpiel dienen: Ein Waſſerbehälter oder Faß, 12 Fuß im Geviert und ungefähr 2 Fuß tief, wird in dem Flußbette mit einer ſtarken Mauer aus Steinen, Kies, Lehm und Blättern her— geſtellt (mit den Blättern verſtopft man kleine Lucken), die an beiden Seiten das Ufer erreicht, ſo daß alles Waſſer über den Behälter läuft. Der Boden und die Seiten find dicht und ſtark, ſowohl Fig. 2. Senkrechter'. Durchſchnitt von Fig. 1 bei A— B. Gravel Filter = Kiesfilter. = = a Leitung vom Bache. 8 hh u. ſ. w. Abtheilung für filtrirtes, Waſſer. B Verſchluß, beweglich in e, um dem Waſſer ij = — Geſtelle für den Kies. eine andere Richtung zu geben. i Beſteht aus fünf Abtheilungen und kann bei d Direkter Zufluß. Erneuerung des Kieſes herausgenommen e Indirekter Zufluß. werden. ff u. ſ. w. Abtheilung für unfiltrirtes Waſſer. kI m — Schleuſen zur Reinigung. g g u. ſ. w. = Abtheilungen für den Kies. n = Leitung zur Anſtalt. der Boden wie das obere Ende haben eine Neigung von ungefähr 6 Zoll flußabwärts. Bedeckt iſt der Behälter mit ſauberen Stabhölzern von 1⅛ Zoll im Geviert, die in der Flußrichtung feſt— genagelt ſind und einen Zwiſchenraum von ½ Zoll haben; das Waſſer wird nun den Behälter füllen und über die untere Seite laufen, welche hoch genug iſt, um eine Tiefe von mehreren Zoll innerhalb des größten Theiles des Waſſerbehälters zu ermöglichen. Alle Blätter und andere Beſtandtheile, welche nahe an der Oberfläche fließen, werden fortgeſchwemmt, zuſammen mit dem größten Theile der Abfälle, welche tief fließen. In einer der unteren Ecken des Behälters, nahe dem Boden, befindet ſich eine Thüre von ungefähr 15 Zoll im Gevierte, welche mit Scharniren am oberen Ende befeſtigt iſt. Dieſe Thüre iſt nach innen zu öffnen und wird durch den Waſſer— druck geſchloſſen, man kann ſie jedoch leicht von außen mit einer Stange öffnen, um als Schleuſe zu dienen, der Behälter wird auf dieſe Weiſe gründlich gereinigt. In der anderen unteren Ecke befindet ſich eine Leitung, 6 zu 8 Zoll groß, welche aus dieſem „Laub⸗Siebe“ eine Quantität Waſſer aufnimmt, welches zwar nicht ganz frei von Abfällen iſt, welches aber ſchon ſo gereinigt iſt, daß eine einfache Filtrirvorrichtung genügt, um es vollends brauchbar zu machen. Sehr nützlich würde ein zweites horizontales Sieb von gleicher Konſtruktion ſein, durch welches das Waſſer, das in der angegebenen Weiſe durch das erſte Sieb hinabfällt, wieder in die Höhe ſteigt; das erſte Sieb würde fließende Abfälle entfernen, das zweite ſolche, die ſchwerer ſind als Waſſer. a — 326 — Der Filter, ungefähr 70 Fuß von dem „Blatt⸗Siebe“ gelegen, beſteht, wie nachſtehende Abbildung (Fig. 1) zeigt, aus einer 12 Fuß langen und 4 Fuß tiefen Schleuſe, die in ihrer ganzen Länge in drei Abtheilungen getheilt iſt, deren mittlere feinen Kies enthält, der an beiden Seiten von einem Geſtelle feſtgehalten wird, deſſen Zwiſchenräume ¼ Zoll breit find, während fie 1¼ Zoll abgeſondert ſind. Das Waſſer aus dem „Laub-Siebe“ wird in eine der Seitenabtheilungen geleitet 7 * rn ALICE r S———————— 8 IA Y 2 9 v * 2 n Per Sca’e «f feet = Massstab: Ul l ei 1 | 0 1 2 3 4 Fig. 4. Senkrechter Schnitt von Fig. 3 bei A—B. und filtrirt durch den Kies in die entgegengeſetzte Abtheilung, von wo es mittelſt einer Leitung aus Brettern, 6 zu 6 Zoll, nach der Brutanſtalt geleitet wird. Unter den obigen Umſtänden und mit einem Gefälle von 1 Fuß von dem Zufluſſe bis zum Ausfluſſe, kann dieſer Filter über 300 Gallonen (1215,0 Liter) Waſſer pro Minute in die Leitung führen — Waſſer, welches nicht abſolut rein iſt, aber in jeder Weiſe genügt. In manchen Fällen, wenn man nur wenig Waſſer nöthig hat, filtrirt man auch wohl durch Flanell⸗Siebe in der Brutanſtalt ſelbſt, die oft gute Dienſte leiſten. TE 327 Man kann dieſelben in den Eiertrögen anbringen, oder man ſpannt diejelbe in der ganzen Länge über den Trog, auf welche Weiſe man eine große Menge Waſſer filtriren kann. Eine Art Filter, mit dem man während ſeines fünfjährigen Gebrauches zu Craig Brook ſehr zufrieden geweſen iſt, beſteht aus einer Anzahl verſchieden weiter Draht-Siebe, durch welche das Waſſer paſſiren muß (nach oben), und zwar zuerſt durch die gröberen und dann durch die feineren Siebe, man muß dann für eine Vorrichtung ſorgen, die den Strom zwingt, von der anderen Seite zu kommen, um jo die Reinigung vornehmen zu können. Unter Bezugnahme auf Fig. 3 und den Durch— ſchnitt in Fig. 4, iſt es erſichtlich, daß das Waſſer mittelſt einer Bretterleitung (Conduit) [Fig. 3] in den Filter geführt wird und zwar durch eine der beiden Thüren (Supply gate, Reserving gate), die ſich an Angeln bewegen, eine für den direkten Zufluß, die andere für die entgegengeſetzte Richtung. Der direkte Zufluß gelangt zuerſt in ein Baſſin (vgl. Fig. 4), welches ſich unter den Sieben (Screens) befindet, das Waſſer ſteigt in die Höhe durch die Reihe der Siebe und kommt, nachdem es überfließt, in einen Vorrathstrog (Catch trough), aus welchem man es nach Belieben vertheilen kann. Bei einer Reinigung wird die Zuflußöffnung geſchloſſen und die andere geöffnet, zugleich wird die Schleuſe am Boden (Sluice gate) geöffnet; das Waſſer ergießt ſich dann in ſeiner ganzen Menge auf die Siebe und läuft durch dieſelben, es nimmt alle aufgefangenen Unreinlichkeiten mit in den unteren Raum und dann durch die Schleuſe. Der beſchriebene Siebfilter reinigt 500 Gallonen Waſſer (2025,0 Liter) pro Minute, er beſteht aus drei Siebkaſten, deren jeder 5—7 Siebe, die ungefähr 2 Fuß breit und 4 Fuß lang ſind, aufnimmt; die Maſchen ſind von 2 Zoll bis hinab zu / Zoll im Quadrat, fie halten alſo alle größeren Bruchſtücke zurück. Binnen ganz kurzer Zeit kann man dem Strome die entgegengeſetzte Richtung geben und die Siebe gründlich reinigen; im Herbſte muß man das wegen des ſtarken Laubabfalles täglich einige Male thun, während man zu anderen Jahreszeiten längere Zwiſchenräume laſſen kann. Der Draht — ſelbſt wenn er galvaniſirt ıft — wird in zwei bis drei Jahren durch Roſt zerſtört undin letzter Zeit hat man die gröberen Siebe wohl aus dünnen Eichenruthen hergeſtellt, welche ohne Frage dauerhafter ſind. Keiner der beſchriebenen Filter kann den ganz feinen Bodenſatz entfernen, das Waſſer wird daher zuletzt durch ein großes Reſervoir aus Holz geleitet, welches 30 Fuß lang, 8 Fuß breit und 5½ Fuß tief iſt, ehe es die Tröge erreicht. Die angegebene Größe genügt für die Waſſermenge, welche durch den zuletzt beſchriebenen Filter gereinigt wird (2025,0 Liter) und es iſt der Mühe werth, ein ſolches Reſervoir anzulegen, obgleich ſelbſt dieſe Maßregel nicht jede Unreinlichkeit ent— fernen wird, wenn der Bach in Folge von Regengüſſen angeſchwollen iſt. Es möge noch erwähnt werden, daß dieſes Reſervoir ſtets ganz voll gehalten wird, ſo daß alle Theile des Holzwerkes, außer dem umgebenden Geländer, immer naß gehalten werden, wodurch man ſie für eine lange Reihe von Jahren vor dem Verfalle bewahren kann. (Schluß folgt.) III. Die Jiſchereiverhältniſſe Rumäniens. Eine Antwort an Herrn Dr. E. Bade, Berlin, von Dr. G. Antipa, Generalinſpektor der rumäniſchen Fiſchereien. In der Juni⸗Nummer der Zeitſchrift „Fiſcherei-Korreſpondenz“ veröffentlicht Herr Des E. Bade aus Berlin einen langen Artikel über die Fiſchereiverhältniſſe Rumäniens, worin er eine heftige Kritik gegen „die ſchlechte rumäniſche Wirthſchaft, welche die reichen Dobrudſchafiſchereien zu Grunde gerichtet hat“ und gegen „das neue rumäniſche Fiſchereigeſetz vom Jahre 1896“ richtet. Die Behauptungen des Herrn Dr. Bade beruhen indeſſen auf einem ſo abſoluten Mangel an Kenntniſſen ſowohl der allgemeinen hydrographiſchen und biologiſchen Verhältniſſe der Donau *) Anmerk. d. Redakt. Der nachfolgende Artikel des Herrn Dr. Antipa kann das Intereſſe unserer Leſer nicht nur deßhalb beanſpruchen, weil er uns die Fiſchereiverhältniſſe eines Landes zu- verläſſig ſchildert, welches uns ſeine Fiſchereiprodukte wahrſcheinlich in Bälde in erheblicher Quantität zuführen wird, ſondern auch insbeſondere aus dem Grunde, weil er uns zeigt, welch' regelmäßige Er- tragsſteigerung durch vernünftige Schonung ſelbſt in ganz großen Fiſchereigewäſſern erzielt werden kann. Vor 10 und 20 Jahren hätten wir in Deutſchland derartige Hinweiſe auf die in anderen Ländern durch Schonung der Gewäſſer erzielten Erfolge nicht nöthig gehabt, denn damals war man von ihrer Wirkung in Fiſchereikreiſen allgemein überzeugt, heute dagegen machen ſich Beſtrebungen in Fiſchereikreiſen geltend, welche den Werth der Schonung herabzuſetzen bemüht ſind, welche die 328 — — — und des Schwarzen Meeres, als auch überhaupt des behandelten Stoffes, ſie ſtützen ſich auf fo rein erfundene, aus der Luft gegriffene, falſche und tendenziöſe Daten und ad hoc gemachte Statiſtiken, daß ſie dem Leſer gerade das entgegengeſetzte Bild geben von dem, wie es ſich in Wirklichkeit darſtellt. 8 Ich halte mich daher für verpflichtet, als geiſtiger Autor des rumäniſchen Fiſchereigeſetze und aller Maßregeln, welche die rumäniſche Regierung vom Jahre 1893 bis heute zur Hebung der Fiſchereien ergriffen hat, die Behauptungen des Verfaſſers zu widerlegen und den wahren Stand der Dinge zu zeigen. Es liegt durchaus nicht in meiner Abſicht, auf alle Einzelheiten dieſer unwahren Kritik einzugehen, das würde uns nur zu weit führen. Ich werde mich vielmehr damit begnügen, in der Kürze mit ſtatiſtiſchen Daten zu zeigen, was hier in Rumänien vor dem Fiſchereigeſetz war und was heute iſt. Es wird ſich dann von ſelbſt zeigen, wie wenig unſer Kritiker über unſere Fiſchereiverhältniſſe unterrichtet iſt, und welchen Werth wir ſeiner Kritik beizulegen haben. Die weſentlichen Behauptungen Dr. Bade's ſind ungefähr folgende: „Die Fiſcherei in der Dobrudſcha iſt vollſtändig lahmgelegt“, „durch das neue, für rumäniſche Verhältniſſe vollſtändig verfehlte Fiſchereigeſetz iſt die Fiſcherei ſo ſehr zurückgekommen, daß ſie bei weiterer Beachtung desſelben in nicht zu ferner Zeit auf dem todten Punkt angelangt ſein wird“, „früher, als die Dobrudſcha noch eine türkiſche Provinz war, hat die Fiſcherei hier laut ſtatiſtiſchen Angaben im Durchſchnitt jährlich 4 bis 5 000 000 Fres. abgeworfen, heute dagegen bringt ſie ebenfalls nach ſtatiſtiſchen Aufſtellungen nur noch den zehnten Theil ein“ und weiter: „Seit fünf Jahren iſt in Rumänien die Fiſcherei von Jahr zu Jahr zurückgegangen“ ..., „wer einmal die Donaumündungen bereiſt hat und vergleicht zwiſchen Caterlet (rumäniſch) an der St. Georgmündung und Vilcov (ruſſiſch) an der Kiliamündung, dem kann es nicht verborgen bleiben, was jenes zur Zeit der Türken war und was es heute, elendig vegetirend, durch Rumänien mit ſeinem Fiſchereigeſetze geworden iſt, wodurch es aufhörte als Fiſchort zu exiſtiren“, „Vilcov exportiert jährlich 10 — 15 000 000 kg geſalzene Fiſche nach Rumänien, Bulgarien, Türkei ꝛc. . . ., während Rumänien über °/, der Donaumündungen verfügt, auf welchen es kaum jährlich 100 000 kg gefalzene, in der Regel ungenießbare Fiſche erzeugt“ ꝛc. ꝛc. Größere Vorwürfe als dieſe konnte uns der böſeſte Feind ſicherlich nicht erfinden! Wir haben die Fiſchereien der Donaumündungen zu Grunde gerichtet, die „rumäniſche Wirthſchaft“ ift ſogar ſchlechter als die türkiſche ac. ꝛc. Sehen wir nun zu, wie die Sache in Wirklichkeit ſteht. Gerade über die Fiſchereien des Donau-Delta⸗Gebietes beſitzen wir ſeit 1895 die beiten und ſicherſten Produktionsſtatiſtiken, welche wohl überhaupt exiſtiren, weil dieſe Fiſchereien ſeit dieſem Jahre vom Staate in eigener Regie bewirthſchaftet werden. Auch für die Zeit der türkiſchen Herrſchaft haben wir ebenfalls einige Notizen aus dem vorzüglichen Buche von Baron d'Hogguer (Renseignements sur la Dobrodja, son état actuel, ses res- sources et son avenir. Fevrier 1879), die uns eine Idee über den Ertrag dieſer Fiſchereien zu der damaligen Zeit geben. Somit ſteht uns ein genügendes Vergleichsmaterial zur Ver- fügung, um den Zuſtand dieſer Fiſchereien zu konſtatiren, wie er früher war und wie er heute iſt. Schonung in Bauſch und Bogen als ſchädlich für die Fiſcherei verwerfen und dahingegen die möglichſt intenſive Ausnützung und von Schonvorſchriften in keiner Richtung beengte Ausfiſchung als das erſtrebenswertheſte Ziel zu erreichen verſuchen. Um die Durchführung desſelben plauſibel zu machen, wird ſogar die Behauptung aufgeſtellt, daß in größeren Gewäſſern der Menſch überhaupt nicht im Stande wäre, mit den ihm zur Verfügung ſtehenden Fiſchereimethoden den Fiſchbeſtand irgendwie nachtheilig zu beeinfluſſen. Wenn für dieſe Behauptung ein Beweis durch irgend ein praktiſches Beiſpiel nicht erbracht iſt — Seen, welche früher entweder gar nicht oder unrichtig befiſcht waren und dann in Folge intenſiver, rationellerer Befiſchung höhere Erträge geben, können ſelbſtverſtändlich nicht als Beweis dafür dienen, daß intenſivere Befiſchungen überall höhere Erträge erzielen müſſen, — ſo zeigt uns dagegen die nun wohl allgemein zugeſtandene Ertragsminderung in der Nordſee und der Rückgang in der Größe der dort vorhandenen Fiſche, daß der Menſch ſogar im Stande iſt, Meere durch intenſive Befiſchung in ihrem Fiſchereibeſtande ungünſtig zu verändern. Wir empfehlen daher den nachfolgenden Artikel des Herrn Dr. Antipa allen Denjenigen beſonders zur Beachtung, welche geneigt ſind der ſo hundertfältig durch die Erfahrung erprobten günſtigen Wirkung einer vernünftigen Schonung ihre Bedeutung abzuſprechen und auf ihre Beſeitigung in der Fiſchereigeſetzgebung hinzuarbeiten. 329 arm Zur Zeit der türkiſchen Herrſchaft (bis 1878) waren ſämmtliche Fiſchereien Dobrudſcha's — alſo auch die im Kiliadelta, die jetzt unter ruſſiſcher Herrſchaft ſtehen — verpachtet für 7000 türk. Pfund d. h. für 160 000 Fres. jährlich. „Les Tures affermaient tous les marais depuis Hirsova jusqu'à l’embouchure du Danube, ainsi que tous les lacs jusqu’a Kustendje; l’entrepreneur payait environ 7000 livres par an‘ ), jagt Baron d'Hogguer. Wenn alſo Herr Dr. Bade ſchreibt, daß „laut ſtatiſtiſchen Angaben“ dieſe Fiſchereien damals 4 bis 5 000 000 Fres. jährlich abgeworfen haben, jo begeht er einen Fehler von mindeſtens 3000 Prozent! Heute bekommt die rumäniſche Regierung aus dieſen ſelben Fiſchereien — ohne die reichen Fiſchereien des Kiliadeltas (Vilcov), die jetzt zu Rußland gehören — einen jährlichen Ertrag von 1 300 000 Fres., alſo ungefähr zehnmal jo viel wie zur Zeit der Türkei. Wenn alſo unſer Kritiker behauptet: „heute dagegen bringt die Fiſcherei in der Dobrudſcha ebenfalls nach ſtatiſtiſchen Aufſtellungen nur noch den zehnten Theil ein“, fo irrt er ſich ſchon wieder um mehrere tauſend Prozent!! Mit dieſer Feſtſtellung wäre eigentlich die ganze Angelegenheit erledigt und die Kritik des Herrn Dr. E. Bade auf ihren wahren Werth zurückgeführt. Ich werde aber weiter gehen und an der Hand der offiziellen Statiſtiken Schritt für Schritt die falſchen Ziffern des Kritikers nun auch beweiſen. Die Fiſchereien des Donaudeltas — d. h. von Tultſcha herunter bis zum Schwarzen Meere (die ſog. VI. Fiſchereiſektion der Dobrudſcha) — waren früher bis 1895 verpachtet und der Staat bekam dafür als Pacht 400 000 Fres. jährlich. Im Jahre 1895 aber — durch die Mißwirthſchaft der Pächter, durch Mangel an Schonung, durch übermäßige Ausnützung ꝛc. — waren dieſe Fiſchereien derartig heruntergekommen und die Produktion war derartig geſunken, daß bei den nächſten Lizitationen dem Staate nur noch 300 000 Fred. Pacht dafür geboten wurden. Man beſchloß dann, auf meinen Rath, eine Regiewirthſchaft einzuſetzen und eine ſtrenge Schonung nach einem von mir im Einzelnen begründeten Syſtem einzuführen. Dieſes Schoaſyſtem (mit Schonzeiten, Minimalmaßen, Schonrevieren ꝛc. ꝛc.) wurde zugleich auf allen Staats- fiſchereien (d. h. auf faſt allen bedeutenden Donaufiſchereien) eingeführt und ein Jahr ſpäter in das neue Fiſchereigeſetz aufgenommen und auf alle Gewäſſer des Landes ausgedehnt. Durch dieſe Regiewirthſchaft des Staates und durch die ſtrenge Schonung gelangten wir zu den ſchönſten Erfolgen, indem ſich ſowohl die einzelnen geſchonten Fiſcharten, als auch die Gelderträge des Staates in überraſchender Weiſe vermehrten. Im Folgenden werde ich die offiziellen Ziffern anführen, ſowohl um die Steigerung der Gelderträge zu zeigen, als auch um das ſtetige Wachſen der Produktion in den letzten Jahren im Gebiete der Deltafiſchereien (VI. Sektion der Dobrudſchafiſchereien) zu beweiſen: Die jährlichen Einkünfte, die der Staat während der letzten ſechs Jahre von ſeinen Deltafiſchereien (d. h. von Tultſcha herunter bis zum Schwarzen Meer) bezogen hat, waren folgende: 1895/96 — 484 064 Fres. 1898/99 = 666 542 Fres. 1396/9710 eine 1899/9900 = 804 590 „ 28941987 r 1900% 0% 858 177 „ Alſo in einem Zeitraum von ſechs Jahren iſt der Reinertrag für den Staat von dieſer Fiſchereiſektion beinahe um das Doppelte geſtiegen. Die Geſammtproduktion an Fiſchen in Kilogrammen auf dieſen ſelben Fiſchereien und die daf eir erzielten Bruttoertrage ua en folgende: Jahrgang Geſammtproduktion | en 5: 1895,96 7824341 kg 1699 254 Fıc®. 1896,97 L eee, e 1897/98 1259961807 7, DINO ASA Ar 1898 99 Eee eee 1899900 e 2 eee ee n 330 — — — Aus dieſen Ziffern erſieht man, daß die Geſammtproduktion dieſer Fiſchereien ſich ebenfalls beinahe verdoppelt hat und ſich zugleich — durch die Schonung der edleren Fiſche wie der Störe, Karpfen ꝛc. — verfeinert hat, daß jedoch auch die Geſammterträge immer größer geworden ſind. Wenn im Jahre 1897/98 der reine Geldertrag geringer war, wie im Jahre vorher, die Geſammtproduktion an Fiſchen dagegen größer, ſo liegt das daran, daß in dieſem Jahre 1897/98 der Fang des billigen Donauherings (Clupea pontica) ein ſehr reicher war und 1 322 854 kg betragen hat, während im nächſten Jahre nur 206 549 kg davon gefangen wurden; im Uebrigen aber iſt ſowohl das Steigen der Produktion, wie das der reinen Geld— erträge ein ſtetig zunehmendes geweſen. Noch beſſer erſieht man die Wirkungen des Geſetzes, wenn man das Steigen der Produktion einzelner Fiſcharten — die ſpeziell geſchont wurden — betrachtet. So war z. B. die Produktion der Störarten (Acipenser huso, A. Glaber, A. Güldenstaedtü, A. stellatus und A. ruthenus) in den Deltafiſchereien während dieſer Zeit folgende: 1895/96 — 488 398 kg 1898/99 — 1248313 kg 1896,97 = 426619 „ 1899/900 — 1 000 094 „ 1897/98 — 510643 „ Die Produktion an dieſen Fiſchen iſt ſomit in fünf Jahren über 100 Prozent gewachſen. Die Produktion des Karpfens (unſer Hauptfiſch) auf denſelben Fiſchereien ging indeſſen noch mehr in die Höhe, ſie betrug: 1895/96 — 409 509 kg 1898/99 „ 3839 661 kg 18I6 0 30 271 „ 1899/9900 — 5 356 814 „ 1897/98 — 4 130 859 „ alſo ein Wachſen von über 1000 Prozent über das erſte Jahr! Ich glaube nun, daß dieſe hier angeführten, amtlich feſtgeſtellten und abſolut ſicheren Ziffern zur Genüge beweiſen, wie ausgezeichnete Reſultate wir mit unſerem neuen Fiſchereigeſetz erreicht haben. Mir ſcheint, „die rumäniſche Wirthſchaft“ kann ſich rühmen, hier ein ſchönes Stück Kulturarbeit geleiſtet und nicht wie Herr Dr. Bade meint: „die reichen Dobrudſcha— fiſchereien zu Grunde gerichtet zu haben“. Doch gehen wir noch weiter, um durch ſtatiſtiſche Nachweiſe zu zeigen, wie nicht nur im Gebiete des Deltas, ſondern auch im ganzen Lande ſich die Fiſchereien in Folge des Fiſchereigeſetzes derart entwickelt haben, wie man es früher nie geahnt hat. Die Statiſtiken des Imports und Exports der Fiſche ſind in dieſer Beziehung äußerſt lehrreich: Im Jahre 1881 noch exportirten wir in Rumänien 2 516 000 kg Fiſche und importirten 2 093 000 kg, ſo daß damals noch unſer Export den Import um einige Hunderttauſend Kilogramm übertraf. Durch die große Raubwirthſchaft, die man hier betrieb, und durch den abſoluten Mangel an Schonung waren wir aber ſoweit gekommen, daß im Jahre 1895 der Export bereits auf 771606 kg geſunken war, während der Import bis auf 7 583 000 kg im Jahre 1895 anſtieg. Dieſer unſere Fiſcherei in ihrer Exiſtenz bedrohende Zuſtand konnte nicht länger geduldet werden, ſo daß wir den Entſchluß faßten, das verlorene Terrain wieder zu gewinnen, wozu freilich eine harte Arbeit nöthig war. Wir erreichten aber bald gute Reſultate: Unſer Geſammtexport hob ſich allmählich und im letzten Jahre 1899 / 900 exportirten wir 4125 545 kg (im Jahre 1898/99 ftieg der Export ſogar bis 5 551 959 kg), alſo mehr als fünfmal; der Import dagegen ging immer mehr zurück, bis wir im letzten Jahre auf 3 598 869 kg angelangt ſind, d. h. auf mehr als die Hälfe der Summe vom Jahre 1895. Die Behauptung unſeres Kritikers, daß wir aus Vilcow (vom ruſſiſchen Theil der Donau) millionenweiſe geſalzene Fiſche importiren, und daß dieſer Import immer mehr zunimmt, iſt alſo ebenfalls eine Unwahrheit. Alle Fiſche die wir aus Rußland importiren find äußerſt billige geſalzene P.ögen und Abramis ballerus, die von der Wolga und vom Aſowiſchen Meere kommen. Aus Vilkow wird faſt nichts hereingebracht; im Gegentheil wir ſchicken von hier alle Frühjahr große Mengen Karpfen und andere Süßwaſſerfiſche für die beſſarabiſche Bevölkerung. Aus den folgenden offiziellen Statiſtiken des Finanzminiſteriums rn 331 — kann man erſehen, wie ſehr unſer Fiſchimport aus Rußland zurückgegangen iſt. Derſelbe betrug im Jehre: 1893 6 601 340 Kg 1898 —= 3 380 209 kg 1896 5 881 703 „ 1899 — 3 360 291 „ A897 o Dagegen iſt unſer Export nach Rußland bereits auf über 1¼ Millionen Kilogramm geſtiegen und zwar ſchicken wir dorthin lauter theuere Fiſche wie Störe, Meeräſchen (mugil cephalus) 2c. und auch Caviar. Auch die Behauptung des Herrn Dr. Bade, daß Rumänien in den ganzen Donaumündungen „jährlich kaum 100 000 kg gejalzene, in der Regel ungenießbare Fiſche erzeugt“, gehört, wie alle andern, in die Kategorie der böswilligen Erfindungen. Die folgenden Ziffern zeigen uns die in den Donaudeltafiſchereien erzeugten geſalzenen Fiſche während der letzten fünf Jahre: 1895/96 1216 386 kg 1898.99, 22.307302 A766 ı ke 1896/97 = 2006079 „ 1893900, Are 38. 7, 1897/98 Zar Ta, Wie weit ift alſo unſer Kritiker auch hier von der Wahrheit entfernt! Wie wir aus dieſen Ziffern ſehen, entwickeln ſich auch unſere Salzereien immer mehr und dieſe Induſtrie macht genügende Fortſchritte. Die übrigen Behauptungen des Kritikers: daß jährlich Maſſenſterben der Fiſche eintreten und die Pächter die todten Fiſche ſalzen und auf den Markt bringen, daß die Fiſche keine Laichplätze hätten und nicht zu ihnen gelangen könnten, daß die Fiſcher auswandern“), daß Caterlet am St. Georgarm als Fiſchort nicht mehr exiſtirt ze. 2c., das alles find reine Fabeln, über die noch weitere Worte zu verlieren, ganz überflüſſig iſt. Wenn Herr Dr. Bade ſomit eine abſolute Unkenntniß der rumäniſchen Fiſchereiverhältniſſe bewieſen hat, ſo muß er ſich, da ich an eine bewußte Entſtellung der Thatſachen ſeinerſeits nicht glauben möchte, mindeſtens den Vorwurf der größten Leichtfertigkeit gefallen laſſen, da die offiziellen Statiſtiken, wie ſie hier mitgetheilt ſind, nicht gefehlt haben, ſondern ſeit Jahren bereits, zum Theil ſogar in deutſcher Sprache veröffentlicht worden ſind. Ich brauche nur zu zitiren meine letzte Schrift darüber: Legea pescuitului si rezultatele ce a dat (Buletinul Ministerului Agriculturei. Bucarest 1899), die in verſchiedenen deutſchen Zeitſchriften referirt war und zwar: in der „Deutſchen Fiſcherei-Zeitung“ (Stettin), in den „Mittheilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins“, in dem Buche von Gottl. Beuger, „Rumänien im Jahre 1900“ in allerlei Konſularberichten, in den „Mittheilungen der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft“ 2c. ꝛc. und auch ſogar in dem Leibblatt des Kritikers, der „Fiſcherei-Korreſpondenz“. (Schluß folgt.) IV. Vermiſchte Mittheilungen. Zum Kapitel „Regenbogenforelle“. Ein Pforzheimer Fiſchzüchter theilte mir mit, daß er vor einigen Jahren in die Pfinz, ein kleines Flüßchen mit ruhigem Lauf in der Nähe Pforzheims, Regenbogenforellenjährlinge eingeſetzt habe, die gut gediehen, ſo daß er ſchon im folgenden Jahre ſchöne Portionsfiſche fing. Die Ausbeute ergab dann im weiter folgenden Jahre ½ — / pfündige Fiſche und hörte im nächſten Jahre faſt ganz auf, jo daß die Annahme nahe lag, die Fiſche ſeien alle geworden oder ausgewandert. Voriges Jahr wurde noch einmal eine Iridea von 2 Pfund gefangen, anſcheinend die letzte. Nun wurde dieſes Jahr der betreffende Fiſchzüchter durch das Vorhandenſein einer Menge junger Regenbogenforellen von etwa 50 —90 g Gewicht au der früheren Ausſatzſtelle und deren Umgebung überraſcht, welche ihm ſo häufig an die Angel gingen, daß er ſich derſelben kaum erwehren konnte. Der betreffende Herr iſt feſt ) Statt daß die Fiſcher nach Rußland und nach Bulgarien wandern, wie unſer Kritiker behauptet, haben wir alle Jahre 500—600 ruſſiſche Fiſcher, die in unſeren Gewäſſern fiſchen, weil ſie hier eine reiche Beute finden, während alle bulgariſchen Fiſcher von Siliſtra und Turtukaia das ganze Jahr hindurch bei uns bleiben. Auch türkiſche Fiſcher aus Konſtantinopel kommen alle Frühjahre zu uns. 332 nnnnmnnnn überzeugt, daß dieß Nachkommen der früher ausgeſetzten Fiſche find, da ſonſt nirgends in der Nähe ein Ausſatz von Sridea vorkam. Es liegt alſo die Annahme nahe, daß die Negenbogen- forellen gelaicht haben, und das Verſchwinden der alten Fiſche, von denen jetzt wieder hie und da einige gefangen werden, ſtimmt mit dem in Nr. 11 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ („Die Regen⸗ bogenforelle in Oeſterreich“) geſchilderten Verhalten der Iridea überein. Gg. Meixner. Lachsfang in der untern Elbe. Auf der Generalverſammlung des Hamburger Fiſchereivereins machte Herr J. J. Breckwoldt aus Altenwerder, ein vortrefflicher Kenner der Fiſchereiverhältniſſe der untern Elbe, genauere Angaben über den Lachsfang in der untern Elbe und ſprach die Ueberzeugung aus, daß der Lachsfang daſelbſt trotz der Stromregulirung und Baggerarbeiten und trotz der großen Zunahme der Dampfſchiffe gegen früher nicht abgenommen habe, ſondern, wie auch die Berufsfiſcher der untern Elbe allgemein annehmen, in Folge der Ausſetzung von künſtlicher Lachsbrut zu einem annähernd ſtabilen Beſtande gekommen ſei, während dagegen der Stör, für deſſen Nachzucht auf künſtlichem Wege nicht hinreichend geſorgt iſt, durch die genannten widerwärtigen Einflüſſe aus der Elbe nahezu verſchwunden iſt. Zum Beweiſe theilte Herr Breckwoldt nachſtehende Fangreſultate bei Altenwerder mit. Es wurden gefangen: im Jahre Lachſe Störe im Jahre Lachſe Störe 1874 200 — 1887 220 40 1875 198 — 1888 36 12 1876 201 — 1890 1 — 1877 180 — (Wurde nicht gefiſcht.) 1878 186 196 1891 234 18 188 67 — 1892 82 14 1880 1 U 135 1893 105 2 1881 225 106 1894 180 — 1882 148 119 1895 150 — 1883 Aub 42 1896 380 — 1884 44 — 1897 112 — (Infolge der Dampfbaggerung nur 1898 200 u zwei Monate gefiſcht.) 1899 110 ER 1885 447 60 1900 110 Marz (Noch nie jo viel gefangen.) 1901 420 =. 1886 235 30 (bis heute.) Außer bei Altenwerder befinden ſich noch Lachsfangſtellen bei Lauenbruch und bei Neuland b. Harburg; ferner iſt im letzten Jahre eine neue Lachsfangſtelle bei Mühlenwerder im Kohl- brand entdeckt worden, wo der Lachsfang frei iſt und von allen Fiſchern ausgeübt werden kann. Der Lachsfang war an allen dieſen Stellen, mit Ausnahme Neulands, analog den Ergebniſſen bei Altenwerder, jedoch kann die Stückzahl der gefangenen Lachſe nicht ermittelt werden. Wer aber die vorſtehenden Zahlen betrachtet, der wird Herrn Breckwoldt's Schlußfolgerungen zu— ſtimmen und die Reſultate der Lachsbrutausſetzungen anerkennen müſſen. Es wäre daher ſehr zu wünſchen, daß die Ausſetzungen von Lachsbrut in den Quellgebieten der Elbe, welche in Oeſter⸗ reich in Folge der zahlreichen Vergiftungen der Quellflüſſe durch Induſtrieabwäſſer, ſchon für vollſtändig zwecklos erklärt worden ſind, im bisherigen Umfange fortgeſetzt werden würden. Einfuhr rumäniſcher Fiſche in Deutſchland. Nach faſt vierjährigen Vorſtudien und koſtſpieligen Verſuchen wurde eine beſondere Art Schleppſchiff in Bukareſt konſtruirt, um lebende Fiſche nach Deutſchland zu exportiren. Die Staatsfiſchereien werden nächſtens die Ausfuhr ſolcher Fiſche beginnen. Unterricht in der Fiſchzucht in Seminarien. Mit Zuſtimmung des k. Provinzial⸗ Schulkollegiums hat Herr Dr. Kluge aus Magdeburg die angehenden Lehrer am Seminar zu Halberſtadt durch Vorträge und Demonſtrationen in die Elemente der Teichwirthſchaft und Forellenzucht eingeführt. Kurz vor dem Beginn der Ferien waren nun die Zöglinge der erſten und zweiten Klaſſe des Halberſtädter Seminars unter der Führung ihrer Lehrer in Heudeber anweſend, um die Forellenzucht des Lehrers Hirſch daſelbſt zu beſichtigen. Herr Dr. Kluge zeigte unter Aſſiſtenz des Herrn Hirſch den Schülern praktiſch, was er vorher gelehrt hat. 333 — Hühnerhabicht als Fiſchräuber. Im vergangenen Frühjahre wurden in der Kirnitzſch (ſächſ. Schweiz) zu wiederholten Malen, und zwar nur von einer gewiſſen Stelle an, verletzte todte Forellen aufgefunden. Trotz aller Nachforſchungen kam man der Todesurſache nicht auf die Spur. Am 13. Juni cr. wurde durch Waldwärter Hille in der Nähe der Kirnitzſch ein Hühnerhabichthorſt entdeckt und ausgenommen. Im Horſte befanden ſich u. A. auch drei Forellen von 18—25 em Länge. Da die todten Forellen im Bache ſtets nur unterhalb und nie oberhalb der Stelle, an welcher der Horſt entdeckt worden war, beobachtet wurden, iſt anzu— nehmen, daß dieſe Fiſche ebenfalls jenen Raubvögeln zum Opfer gefallen waren. Sinz, k. ſächſ. Oberförſter. V. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für die Provinz Oſtpreußen. Der älteſte preußiſche angeſchloſſene Verein des Deutſchen Fiſchereivereins, der Fiſchereiverein für die Provinz Oſtpreußen, feierte am 7. und 8. Juli cr. das 25jährige Stiſtungsſfeſt, zunächſt am Sonntag, den 7. Juli, durch eine Feſtſitzung in den oberen Räumen des Theaterreſtaurants, zu der ſich außer einer ſtattlichen Anzahl von Mitgliedern auch die Vertreter der Behörden des Deutſchen Fiſchereivereins und der oſtpreußiſchen Landwirthſchaft zuſammengefunden hatten. Der Vorſitzende, Profeſſor Dr. Braun, zur Zeit Rektor der Univerſität Königsberg, eröffnete die Feſtſitzung kurz nach 12 Uhr mit einer herzlichen Begrüßung der Mitglieder und Gäſte und gab einen Ueberblick über die Entwicklung und Thätigkeit des Vereins in den 25 Jahren ſeines Beſtehens. Er gedachte in ehrenden Worten der Männer, die um die Fiſcherei in Oſtpreußen und um die Thätigkeit des Vereins ſich hohe Verdienſte erworben haben und begrüßte beſonders den auch heute als Gaſt erſchienenen Oekonomierath Haack, Direktor der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen. Der erſte rationelle Fiſchzüchter der Provinz war der Rittergutsbeſitzer Hentſche-Progrimmen, der bereits 1871 eine Brutanſtalt gründete. Dieſer folgte dann wenige Jahre darauf eine ſtaatliche Brutanſtalt in Oliva. Der Oekonomierath Haack hat ſich auch ſchon zu dieſer Zeit um die Fiſchereiſache außerordentliche Verdienſte erworben. 1876 folgte dann die Gründung des Vereins, zunächſt unter der Leitung des Oberforſtmeiſters Müller, dem als ſtellvertretender Vorſitzender Profeſſor Dr Kupffer zur Seite ſtand. Schon zwei Jahre nach ſeiner Gründung zählte der Verein 365 Mitglieder. Der Geſchäftsführer, jpätere Privatdozent Dr. von Seydlitz, erwarb ſich beſondere Verdienſte um die Entwicklung des Vereins, ſodaß in den folgenden Jahren die Mitgliederzahl auf über 700 ſtieg. Bei der Trennung der damaligen Provinz Preußen in Oſt⸗ und Weſtpreußen änderte der urſprünglich preußiſche Fiſchereiverein ſeinen Namen in Fiſchereiverein für Oſt⸗ und Weſtpreußen, bis er im Jahre 1893 den noch heute geführten Namen: Fiſchereiverein für die Provinz Oſtpreußen annahm. Im Jahre 1879 trat an die Stelle des Herrn von Seybdlitz Dr. Berthold Benecke, der mit reichem Wiſſen und praktiſcher Erfahrung der Fiſchereiſache außerordentlich genützt hat. Von ihm ſtammen auch die Publikationen: „Die Fiſche und Fiſcherei Oſt⸗ und Weſtpreußens“ und das „Handbuch der Teichwirthſchaft“. Zu früh wurde der verdienſtvolle Mann aus dieſer Thätigkeit geriſſen, er ſtarb in jungen Jahren. Den Vorſitz führte nach Ober⸗ forſtmeiſter Müller der Oberregierungsrath Höpke, ſpäter der Oberpräſidialrath Maubach und endlich der noch jetzt im Amte befindliche Profeſſor Dr. Braun. Mit Anerkennung iſt ferner das Wirken der Schatzmeiſter: Landtagsabgeordneter Beerbaum, Gymnaſiallehrer Baldus und Rentier Sander zu gedenken, von denen der letztere noch heute dieß verantwortungsvolle Amt verſieht. Der Verein ließ es ſich angelegen ſein, durch zahlreiche Publikationen Intereſſe für die Fiſchereiſache zu erwecken, Brutanſtalten einzurichten, für Fiſchbeſatz zu ſorgen und auch die Teiche wirthſchaft zu heben. Für erlegtes Raubzeug wurden Prämien gezahlt, unter anderen für 3500 Fiſchottern. Verſammlungen wurden abgehalten, neuerdings monatlich eine, ferner betheiligte ſich der Verein an Fiſchereiausſtellungen, ſo auch an der internationalen Fiſchereiausſtellung in Berlin und anderen. Den Behörden, ſtaatlichen ſowohl wie kommunalen und der Preſſe wird der Dank ausgeſprochen für die allezeit bereite Förderung der Intereſſen, denen der Verein ſeine Thätigkeit gewidmet hat. Möge, ſo ſchloß der Redner, in Anbetracht des hohen volkswirthſchaftlichen Werthes ſeiner Beſtrebungen, der Verein noch weitere 25 Jahre auf gleiche Erfolge zurückblicken können. Der Vertreter des Oberpräſidiums zu Königsberg, Herr Oberpräſidialrath von Werder ſprach dann dem Verein die Glückwünſche der königlichen Regierung unter Anerkennung ſeines ſegensreichen Wirkens aus. Der Vertreter des Deutſchen Fiſchereivereins, Generalſekretär Fiſcher, überbrachte im Auftrage des Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins die Glückwünſche und die Anerkennung des Centralvereins mit dem Wunſche, daß wie bisher in gemeinſamer Arbeit weiter gewirkt werden möge, um für die deutſche Fiſchereiſache in gleicher Weiſe ſegensreich zu arbeiten. Generalſekretär Fiſcher überbrachte ferner die Glückwünſche des Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg und ſtellte die Ueberreichung einer Adreſſe ſowohl ſeitens des Deutſchen Fiſchereivereins, 334 als auch ſeitens des Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg in Ausſicht. Der Generalſekretär Dr. Böhme gratulirte im Auftrage der oſtpreußiſchen Landwirthſchaft. Der Vorſitzende dankte für die herzlichen Worte der Anerkennung und des Glückwunſches, die auch in zahlreichen Schreiben und Telegrammen dem Verein zugegangen ſeien. Das Wort erhielt dann Oekonomierath Haack zu ſeinem Vortrag über die Entwicklung der Fiſchzucht in Oſtpreußen in den letzten 25 Jahren. Redner erwähnt in ausführlicher Darlegung das, was er bei einer Rundreiſe durch die Provinz geſehen habe und gab aus dem reichen Schatze ſeiner Erfahrungen Rathſchläge für die Weiterentwicklung beftehender Einrichtungen. Zum Schluß der Feſtſitzung verkündete der Vorſitzende die Ernennung von fünf Ehren- mitgliedern, nämlich der Herren: Gymnaſiallehrer Baldus-Königsberg, Profeſſor Dr. Chun— Leipzig, Oekonomierath Haack, Direktor der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen, Wirkl. Geh. Oberregierungsrath Präſidenten des Deutſchen Seefiſchereivereins Dr. Herwig und Geheimrath Profeſſor Dr. Kupffer in München. Nach der Feſtſitzung vereinigten ſich die Theilnehmer zu einem Banket, bei dem in warmen Worten der Verein und ſein Wirken gefeiert wurde, nachdem der Oberpräſidialrath von Werder den Toaſt auf den Kaiſer und König ausgebracht hatte. Profeſſor Dr. Braun toaftete auf das Wohl der Gäſte und die neuernannten Ehrenmitglieder, beſonders auf den anweſenden Defonomierath Haack. Auch des Deutſchen Fiſchereivereins wurde von dem ſtellvertretenden Vorſitzenden, Regierungsrath Fetſchrien, in warmen Worten gedacht. Alsdann begaben ſich die Theilnehmer nach dem Provinzialmuſeum, wo ſie unter der liebenswürdigen Führung des Herrn Profeſſor Dr. Schellwien die aufgeſtellten Schätze, beſonders auch die Fiſchereiausſtellung beſichtigten. Ein gemüthliches Beiſammenſein im Thiergarten ſchloß den ereignißreichen feſtlichen Tag. Am folgenden Morgen ſchifften ſich etwa 70 Feſttheilnehmer auf dem Dampfer „Geheimrath von Dresler“ ein, um über das Haff nach Pillau zu fahren. An Bord entwickelte ſich bald eine lebhafte Unterhaltung, die die Furcht vor der Seekrankheit nicht aufkommen ließ und thatſächlich verſchonte auch dieſer böſe Gaſt, trotzdem eine ſteife Briſe wehte, das feſtliche Schiff gänzlich. Auf der Fahrt wurde der Fiſchereibetrieb auf dem Haff in zwei Fällen gezeigt. Nach ſechsſtündiger Fahrt vereinigten ſich die Feſttheilnehmer, unter denen auch zahlreiche Damen bemerkt wurden, im deutſchen Hauſe zu Pillau zu einem gemüthlichen Mittageſſen, bei dem es an Reden ebenfalls nicht fehlte. Profeſſor Braun gedachte der Damen, für deren Erſcheinen der Verein beſonders dankbar ſei, Regierungsrath Fetſchrien des Vorſitzenden des Vereins, Oberpräſidialrath von Werder endlich in launigen Worten der Schützlinge des Jubilars, der Fiſche. Nach Schluß der Tafel begab man ſich zu Fuß oder per Bahn nach Neuhäuſer, von wo die Abendzüge die Theilnehmer an dem nur zu ſchnell verlaufenen herrlichen Feſt nach Königsberg zurückbeförderten. Dann hieß es Abſchied nehmen! Möge in 25 Jahren der Verein mit gleicher Freude und gleichem Stolze auf das dann Geleiſtete zurückblicken wie heute nach dem Ablauf der erſten 25 Jahre ſeines Beſtehens! F. Weſtdeutſcher Fiſchereiverband. Tagesordnung für die XVII. Generalverſammlung zu Schleuſingen in Thüringen. Freitag, den 16 Auguſt 1901, Abends: Begrüßung und gemüthliches Beiſammenſein im „Gaſthof zum weißen Roß“. Sonnabend, den 17. Auguſt 1901, Morgens 9 Uhr: Generalverſammlung im „Gaſthof zum grünen Baum“. Verhandlungsgegenſtände: 1. Jahresbericht und Rechnungslegung. 2. Wahl der Vorſitzenden und des Ortes der General-Verſammlung für 1902. 3. Mittheilungen der Verbandsmitglieder. 4. Abänderungen der Fiſchereigeſetze. 5. Strombau, Kanaliſation, Bachräumung. 6. Verunreinigung der Gewäſſer. 7. Ausſetzung von Edelfiſchen in öffentliche Gewäſſer. 8. Fangſtatiſtik, Beobachtungs- ſtationen. 9. Sonſtige Anträge und Anregungen. Nachmittags 1½ Uhr: Mtittageſſen im „Gaſthof zum weißen Roß“. Nachher: Beſichtigung der Anlagen des Henneberg'ſchen Fiſchereivereins. Spaziergang durch das Limperthal nach dem Kohlberg. Geſellige Vereinigung daſelbſt im Waldhaus. Sonntag, den 18. Auguſt 1901, Morgens 8 Uhr: Ausflug nach dem Stutenhauſe, wozu die Wagen zur Verfügung geſtellt werden. VI. Jragekaſten. Frage Nr. 23. (Herr Dr. Er. in Schm. i. W.): Iſt es zuläſſig, aus einem Stauteich, an welchem dem unterhalb liegenden Wieſengrundſtück ein „Flößrecht“ zuſteht, die in einem Theile dieſer Wieſe angelegten Fiſchteiche zu ſpeiſen? Antwort: Wenn es auch, zumal nach Ihrer Angabe der genannte Stauteich zu gewerb— lichen Zwecken überhaupt nicht mehr benutzt wird, und das, wie ich annehme, in das Grundbuch eingetragene Waſſerbezugsrecht zum Zwecke der Wieſenbewäſſerung Ihnen angeblich jederzeit zuſteht, an und für ſich ganz gleichgiltig iſt, ob das aus dem Stauteich bezogene Waſſer direkt oder durch 335 — — eine Anzahl kleiner Teiche dem Mutterwaſſer (der Lenne) wieder zugeführt wird, ſo iſt doch für die Ausübung dieſer Servitut, deren Erwerb wohl auf unvordenklicher Verjährung beruht, lediglich die Herkömmlichkeit maßgebend. Eine Grunddienſtbarkeit, beſtimmt, den Intereſſen eines Grundſtückes zu dienen, darf nur ausgeübt werden, ſoweit es das Bedürfniß des herrſchenden Grundſtückes oder die Benutzung desſelben erfordert; ihren Inhalt kann nur bilden, was dem Grundſtücke als ſolchem, nicht, was lediglich der Perſon des Eigenthümers von Werth iſt. Da überdieß für die Ausübung der Dienſtbarkeit der Grundſatz gilt, daß jene mit möglichſter Schonung des Eigenthümers zu ge- ſchehen hat, ſo ſchließt ihr Waſſerbezugsrecht zum Zwecke der Wieſenbewäſſerung meines Erachtens jede andere und darüber hinausgehende Benutzung aus. Dr. Hn. Frage Nr. 24. (Herr Fiſchereibeſitzer C. M. in B. i. Schl.): Iſt die Vorſchrift der SS 188 und 189 in Tit. 9 des Preußiſchen Landrechts, wonach Niemand auf öffentlichen Gewäſſern zum Nachtheile des Fiſchereiberechtigten Enten halten ſoll, und bezw. wonach Enten, welche die Beſitzer der an Privatflüſſe und Teiche ſtoßenden Grundſtücke ohne ausdrückliche Erlaubniß des Fiſchereiberechtigten halten, dieſer, wenn ſie auf dem Waſſer betroffen werden, zu pfänden oder zu tödten wohl befugt iſt, nicht mehr giltig, reſp. durch ein neues Geſetz aufgehoben? Antwort: Nach Artikel 69 des Einführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuch (vom 18. Auguſt 1896) bleiben die landesgeſetzlichen Vorſchriften über Jagd und Fiſcherei dc. ꝛc. unberührt. Für das Landrechtsgebiet beſtehen ſonach die vorerwähnten Beſtimmungen noch zu Recht. Dr. n. VII. Citeratur. Die Nummer 6 der „Mittheilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins“ vom Juni 1901 ent⸗ hält einen Bericht über die 30 jährige Thätigkeit der k. preuß. Kommiſſion zur wiſſenſchaftlichen Unterſuchung der deutſchen Meere im Intereſſe der Fiſcherei von Victor Henſen, auf welchen wir unſere Leſer, die ſich für die Meeresfiſcherei intereſſiren, hinweiſen möchten, zumal der Bericht auch weitere Kreiſe intereſſirende Fiſchereifragen behandelt und den Beweis liefert, daß die Kommiſſion das ihr anvertraute Gebiet der deutſchen Meere mit großem Erfolge bearbeitet hat. Von den „Mittheilungen des Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg“ iſt pro 1901 das Heft 2 erſchienen, auf welches wir die Fiſchereiintereſſenten beſonders aufmerkſam machen, da dasſelbe eine Reihe auch für weitere Kreiſe ſehr intereſſante Mittheilungen enthält; ſo zunächſt den überhaupt erſten Abdruck des bisher nur in wenigen Manuſkripten vorhandenen Vogel-, Fiſch⸗ und Thierbuches des Straßburger Fiſchers Leonhard Baldner aus dem Jahre 1666; ferner eine Ueberſicht über die Fiſchereikarte der Provinz Brandenburg von Profeſſor Dr. Eckſtein-Ebers⸗ walde, ſowie mehrere eingehende und von verſchiedenen Geſichtspunkten bearbeitete Beſchreibungen der Spree von Rud. Hertzog, von Dr. R. Marſſon und Profeſſor Dr. Eckſtein⸗ Eberswalde, welcher ſeine Darſtellungen mit einer ſehr überſichtlichen Karte begleitet hat; ferner mehrere Artikel von Dr. P. Schiemenz über Süßwaſſerbiologie und -Fiſcherei, über die biologiſche Station des Deutſchen Fiſchereivereins in Müggelſee, ſowie eine Reihe von Berichten und Mittheilungen des Vereins ſelbſt. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 24. Juli 1901. Zufuhren reichlicher. Geſchäft lebhaft. Preiſe recht befriedigend, mehrfach anziehend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A che 2 80:96 60—61 Winter⸗Rheinlachs. | per Pfund 425 Zander 3 — 100 hun. Lachſ9hns a, 5 240 Borſch t 45 35—44 Flundern, Kieler. „ Stiege 400 - 800 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr. | „ Kiſte 100 Karauſ chen — — Bücklinge, Kieler. „ Wall 200 — 300 Scheefe 1785 82 41— 54 Dorſche „ Kiſte 300 A 52 31 Schellfiſch 1 8 300 Bunte Fiſche . | 47-61 14—33 Aale, große „ Pfund | 120-140 lll. 106 117 81 S 5 5 = Bibelah3. s — 151 Heringgnde „% 100 Stck. 700 —1000 Wess. — -— 336 Für Zwiſchenhändler und Großproduzenten! 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Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereiwereins für Schleswig-Holftein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-UAngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zayeriſchen und vom Deutſchen Tiſcherciverein. Nr. 16. München, den 15. Auguſt 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: J. Bekanntmachung. — II. Die Fiſchereiverhältniſſe Rumäniens. — III. Fürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in Preußen. — IV. Ueber Waſſer zur intenſiven Zucht. — V. Monat⸗ liche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — VI. Die Regelung der Koppelfiſchereien in der Provinz Hannover auf Grund des Geſetzes vom 26. Juni 1897. — VII. Konferenz der Fiſchereivereine der ſüddeutſchen Staaten Bayern, Württemberg, Elſaß-Lothringen, Baden und Heſſen. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Am Freitag, den 27. September ds. Is., Abends 6 Uhr, findet in Stutt- gart im Saale des Stadtgartens die dießjährige Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: Rechenſchaftsbericht. Mittheilung des Etats für das Jahr 1901. Wahlen. Beſtätigung der vom Vorſtande gewählten Reviſoren. Berathung etwaiger Anträge. Vortrag. S E e Pe 338 An demſelben Tage findet Nachmittags 5 Uhr am gleichen Orte die Sitzung des Geſammtausſchuſſes des Deutſchen Fiſchereivereins ſtatt. Hierzu ergehen an die Herren Mit- glieder des Geſammtausſchuſſes noch beſondere Einladungen. Indem ich das Vorſtehende zur Kenntniß unſerer Mitglieder bringe, lade ich dieſelben und die Freunde unſeres Vereins zu recht zahlreichem Beſuche ein. f Berlin, im Auguſt 1901. Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. gez. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. II. Die Jiſchereiverhältniſſe Rumäniens. Eine Antwort an Herrn Dr. E. Bade, Berlin, von Dr. G. Antipa, Generalinſpektor der rumäniſchen Fiſchereien. (Schluß.) Ich möchte nun noch auf einige allgemeinere Fragen, wie unſere Schonvorſchriften, ferner die hydrographiſchen und biologiſchen Verhältniſſe der unteren Donau etwas näher ein- gehen, um einmal zu zeigen, wie überaus günſtig die Natur hier für das Gedeihen der Fiſche geſorgt hat, wie die Nahrung der Fiſche hier in faſt unerſchöpflicher Fülle vorhanden iſt und das Wachsthum der Fiſche dadurch ſchneller vor ſich geht, als vielleicht ſonſt irgendwo; andererſeits aber um auch zu zeigen, daß Herr Dr. Bade, der auch auf dieſe Verhältniſſe eingeht, über dieſelben gleichfalls nicht die geringſten Kenntniſſe beſitzt. In erſter Reihe iſt unſer Kritiker mit unſeren Schonzeiten nicht zufrieden und ſchreibt darüber: „Schon bei Betrachtung der Schonzeittabelle in dem rumäniſchen Fiſchereigeſetze zeigt ſich, in wie glänzend verkehrter Weiſe hier vorgegangen wurde ... “. Statt nun aber einen Beweis für ſeine Behauptung anzuführen, begnügt ſich Dr. B. damit, die Schonzeiten der verſchiedenen Fiſcharten, wie ſie im Geſetze ſtehen, zu wiederholen und dann hält er ſich darüber auf, daß unter den geſchonten Fiſchen auch die Aeſche, Thymallus vexillifer (rumäniſch Lipan), angeführt iſt. Da aber durch einen Druckfehler in der Schonzeittabelle einer kleinen Ausgabe des Geſetzes ſtatt Lipan, Liban gedruckt wurde (obwohl im Geſetze ſelbſt, — Art. 22 der Vollzugsverordnung — der richtige rumäniſche Name Lipan eingetragen iſt, mit dem lateiniſchen Thymallus vexillifer daneben), ſo meint unſer Kritiker, daß „es eigentlich Biban heißen ſoll, d. h. der Barſch, denn der Name Liban wäre den Fiſchern unbekannt“ .... Allerdings kennen die Donaufiſcher dieſen Gebirgsfiſch nicht, ihnen iſt es aber auch zu verzeihen; traurig iſt nur, wenn ein gelehrt ſein wollender Kritiker, obwohl er darüber ſchreibt, ſo etwas nicht weiß. Sonſt aber — bringt unſer Kritiker keinen weiteren Beweis dafür, daß unſere Schonzeiten „ganz verkehrt“ ſind. — Ich wüßte auch nicht was man eigentlich gegen unſere Schonzeiten anführen könnte. Ich weiß nur, daß ich neben weit— gehenden Enqueten unter den Fiſchern auch Jahre lang, bevor ich den Entwurf zum Fiſcherei— geſetz gemacht habe, genaue Beobachtungen angeſtellt habe, um die Laichzeiten unſerer Fiſche ſicher feſtzuſtellen. Auch habe ich dabei die ganze ernſte Literatur berückſichtigt und die Fiſcherei— geſetze aller Länder Europas genau ſtudirt. — Das ungariſche Fiſchereigeſetz und ein ruſſiſcher Geſetzentwurf für die Flüſſe des nordweſtlichen Theils des Schwarzen Meeres (d. h. auch für die Donau) von 1891 haben ja auch ungefähr dieſelben Schonzeiten. Auch gegen die Schonreviere zieht Dr. Bade zu Felde und citirt dabei eine Menge Eigennamen von Gewäſſern aus der Dobrodſcha (das gibt ja den Anſchein, als hätte er genaue Orts— kenntniſſe), welche durch das rumäniſche Geſetz als Schonreviere erklärt wären. Auch hier aber iſt er ebenſo unglücklich, denn in keinem von dieſen Gewäſſern iſt heute ein Schonrevier! Noch mehr beweiſt uns aber der Verfaſſer, daß er ſowohl unſere Fiſchereien als auch überhaupt die hydrographiſchen Verhältniſſe im Gebiete des Donaudeltas gar nicht kennt, wenn er bei dieſer Gelegenheit erklären will, die Art und Weiſe, wie das Donauwaſſer in die Binnenſeen hineinkommt, um fie in jedem Frühjahre mit friſchem Waſſer zu füllen. Er ſchreibt nämlich Folgendes: „Zur Zeit der türkiſchen Herrſchaft wurden alle jene Waſſer— läufe, die Verbindungswege zu den Seen im Binnenlande, peinlichſt offen gehalten, damit 339 zu jeder Zeit, jobald durch die ruſſiſchen Zuflüſſe in das Schwarze Meer hier ein Steigen des Waſſerſpiegels eintrat, der Waſſerrückſtau der Donaumün dungen in die Binnenſeen abgeleitet werden konnte“ und weiter: „tritt der Spiegel des Schwarzen Meeres zurück, ſo entwäſſert ſich das überſchwemmte Gebiet ſchnell durch die drei Hauptmündungen der Donau. Die im Frühjahr ſtets vorhandene reiche Brut, muß ſich mit den kleinſten Waſſerlachen begnügen, dieſe trocknen ebenfalls nach kurzer Zeit faſt vollſtändig aus und die Nachzucht iſt vernichtet.“ Alſo nach der Anſchauung unſeres Kritikers wäre die Urſache der Füllung unſerer Seen mit Donauwaſſer, die ruſſiſchen Zuflüſſe, die das Niveau des Schwarzen Meeres derartig heben, daß die Donau geſtaut und dann das Donauwaſſer in die Seen abgeleitet wird. Wenn aber das Meeresniveau wieder ſinkt, dann entwäſſern ſich ſchnell die Seen und bald werden auch ſie ganz trocken — Dieſe phantaſievollen Vorſtellungen entſprechen freilich der Wirklichkeit durchaus nicht. In jedem Frühjahr kommt das große Donauhochwaſſer (Frühjahrsüberſchwemmungen), das gewöhnlich Ende Mai bis Mitte Juni ſeinen Höhepunkt erreicht (alſo nicht, wie unſer Kritiker behauptet, daß die Ueberſchwemmungen vom 15. März bis 15. Mai ſtattfinden). — Das Waſſer ſteigt bei Tultſcha gewöhnlich zwiſchen 10 bis 13 engl. Fuß hoch, manchmal aber auch bis 17 Fuß (i. J. 1897). — Die mittlere Uferhöhe der Donau bei Tultſcha iſt ungefähr 2½ m, d. h. 8 Fuß, und nahe bei den Mündungen 1 md. h. ca. 3 Fuß hoch. — Das Hochwaſſer ergießt ſich alſo regelmäßig alle Jahre über die Donauufer in die Seen hinein. — Nur fünfmal in 30 Jahren (von 1872 bis heute) erreichte das Hoch⸗ waſſer bei Tultſcha keine 8 Fuß — war aber nahe daran — ſo daß es nur in dieſen Jahren nicht über die Ufer zu den Seen gegangen iſt. In dieſen Ausnahmejahren nun gelangt das Hochwaſſer zu den Seen nur durch diejenigen Stellen des Ufers, die tiefer ſind und durch die ſogenannten „Girla's“ d. h. durch die Verbindungskanäle der Seen mit der Donau. Die Seen werden alſo auf jeden Fall alle Frühjahr mit friſchem Waſſer gefüllt, mag das Hochwaſſer mehr oder weniger ſtark ſein. Das Hochwaſſer fängt gewöhnlich im oberen Theil der Donau an und breitet ſich all— mählich gegen die Mündungen zu aus. Zum Schluſſe hebt ſich dicht vor den Mündungen auch das Meeresniveau, doch immer nur höchſtens bis zu 2 Fuß und nur auf eine ſehr kurze Strecke. Daß dieſes Steigen des Meeresniveaus dicht vor den Mündungen durch das Hochwaſſer der Donau bedingt iſt und nicht umgekehrt, wie unſer Kritiker anzunehmen ſcheint, iſt wohl Jedermann klar. Was nun aber den Einfluß der ruſſiſchen Zuflüſſe auf die Hebung des Niveaus des Schwarzen Meeres betrifft, ſo iſt derſelbe ſicherlich bloß ein äußerſt geringer. Der Einfluß aller Zuflüſſe, die ſich in das Schwarze Meer ergießen — und da ſpielt ja doch die Donau bei weitem die erſte Rolle — iſt nur ein ſehr kleiner. Die Beobachtungen von Maydel !), Brückner 2), von der Europäiſchen Donaukommiſſion find ja da und beweiſen es. Nach den von unſerem militärgeographiſchen Inſtitut in Conſtantza mit dem Medimarimeter angeſtellten Beobachtungen ergibt ſich, daß das Meeresniveau ſich hier gewöhnlich von 7,3 em bis 16,3 em über das niederſte Niveau heben kann. Nur im Jahre 1897 (als die größten Donauüberſchwemmungen waren) ging es bis 25,3 cm. — Die Maxima dieſer Hebungen ſind immer nach Ende Juni geweſen, alſo erſt nachdem das Hochwaſſer der Donau bereits ſämmtliche Seen vollgefüllt hatte und überhaupt, nachdem in der Donau kein Hochwaſſer mehr da war. Aus alledem geht alſo klar hervor: 1. daß alle Zuflüſſe des Schwarzen Meeres zur Zeit des Hochwaſſers eine nur ſehr geringe Hebung ſeines Waſſerſpiegels verurſachen können (wenigſtens in der Nähe der rumäniſchen Küſte); 2. daß dieſe geringe Hebung im Niveau des Schwarzen Meeres nicht eine Urſache der Ueberſchwemmungen der Donau iſt, ſondern eine Wirkung und 3. daß die Hebung des Meeresſpiegels „durch die ruſſiſchen Zuflüſſe“ nicht den kleinſten Einfluß auf die Füllung der Seen im Deltagebiet mit Donauwaſſer haben kann. ) Luckſch und Wolf. „Das Schwarze Meer.“ Deutſche Rundſchau für Geographie und Statiſtik.“ ) Brückner. „Die Schwankungen des Waſſerſtandes im Schwarzen Meere und ihre Urſachen.“ Meteorolog. Zeitſchr. 1886. III. 340 Wenn nun das Hochwaſſer in der Donau anfängt zu fallen — nicht etwa aber wie unſer Kritiker es meint, dadurch, daß der Spiegel des Meeres zurücktritt — ſo zieht ſich auch das Waſſer aus den höher gelegenen Theilen des Ueberſchwemmungsgebietes in die tieferen Seen zurück und von hier aus ergießt es ſich durch die „Girla's“ wieder in die Donau. Da aber ſämmtliche Seen im Gebiete des Donaudeltas eine Tiefe von 1 bis 2,50 m unter dem Meeresſpiegel haben, ſo können ſich dieſe Seen nie vollſtändig entwäſſern und bleiben auch das ganze Jahr hindurch voll Waſſer. Von einem Austrocknen dieſer Seen kann alſo gar keine Rede ſein. Es bleiben freilich immer — wie nach einer jeden Ueberſchwemmung — in den Depreſſionen des höher gelegenen Ueberſchwemmungsgebietes auch kleine Pfützen — ſogenannte „Sapı“ — die allerdings früher oder ſpäter eintrocknen, dieſe aber haben keine Bedeutung für die Fiſcherei. In dieſen großen, theils freien, theils mit Schilf bewachſenen Seen — rumäniſch „Balta“ genannt — können nun die Fiſche ruhig laichen und ſich das ganze Jahr hindurch bis zu den neuen Ueberſchwemmungen ernähren und wachſen. Im Schilf und an anderen mit Waſſerpflanzen bedeckten Stellen finden ſie die beſten Laichplätze; unter den mächtigen, ſchwimmenden Schilfinſeln — rumäniſch „Prundoae“ genannt — dagegen ſuchen ſie ſich den beſten Schutz vor Pelikanen, Kormoranen, Reihern und allerlei anderen Waſſervögeln. — Die Laichplätze und die Nahrungsverhältniſſe ſind hier derartig günſtig, daß die Fiſche — ſpeziell der Karpfen und andere Cyprinoiden — ſich ungeheuer vermehren und vor allen Dingen ſehr ſchnell wachſen. Zweiſömmerige Seekarpfen ſind bereits ſo groß wie ſonſt dreiſömmerige Teichkarpfen. — Hier wird dann den ganzen Herbſt und Winter hindurch die Fiſcherei mit großen Zugnetzen betrieben, die uns die Millionen Kilogramme von Karpfen und anderen Fiſchen auf den Markt bringen. Das iſt nun in großen Zügen das Charakteriſtikum unſerer Fiſchereien in den Seen des Donaudeltas, in welchen ſich die Produktion immer mehr hebt, ſo daß wir immer mehr exportiren, daß die Zahl der an der Fiſcherei betheiligten Perſonen immer größer wird, daß das ausländiſche (auch deutſche) Kapital ſich immer mehr an unſeren Fiſchereien betheiligt und lohnende Anlagen findet, und daß der Staat als Beſitzer immer größere Einkünfte daraus bezieht. f Daß unſer Fiſchereigeſetz gut iſt, beweiſt uns, neben den oben erwähnten dadurch erzielten Reſultaten auch die Thatſache, daß Rußland ſich mit uns durch einen Vertrag gebunden und unſer Geſetz auch für den ruſſiſchen Theil der Donau und Pruth angenommen hat. Und dabei iſt zu bemerken, daß Derjenige, der ruſſiſcherſeits die Verhandlungen in dieſer Konvention geführt hat, kein Geringerer war, als der beſte Kenner der Fiſchereien am Schwarzen und Kaſpiſchen Meere, der Staatsrath Dr. Osk. A. Grimm in Petersburg. Daß wir zuerſt dieſes Geſetz auf unſerem Theil der Donau in Kraft geſetzt haben, ohne daß damals die anderen intereſſirten Länder es auch gethan hatten, beweiſt nur, daß wir den Wald trotz der vielen Bäume geſehen haben. Wir haben uns durch momentane, ſcheinbare Vortheile nicht verleiten laſſen, die Donaufiſchereien durch Raubwirthſchaft zu Grunde bringen zu laſſen. Wir haben die Initiative mit der Einführung der Schonung ergriffen und jetzt zeigt es ſich, daß wir recht gehabt haben, und die anderen Staaten folgen uns nach. Daß die bisher erzielten Erfolge nur der Anfang der Entwicklung unſerer Fiſchereien iſt, das wiſſen wir ganz genau. Wir wiſſen wohl, daß es mit Vielem bei uns noch ſchlecht beſtellt iſt und daß uns noch ſehr viel zu thun übrig bleibt. Die Thatſache aber, daß im Domänenminiſterium eine ſpezielle Abtheilung für Fiſcherei geſchaffen wurde, die alle Fiſcherei— arbeiten konzentrirt, daß ein ſpezieller Waſſerbauingenieur vom Staate angeſtellt wurde, um die Waſſerarbeiten bei den Fiſchereien zu ſtudiren und zu leiten, daß bereits größere Summen bewilligt wurden, um einen neuen Kanal zwiſchen dem See Razim und der Donau zu bauen, ſpeziell nur für Fiſchereizwecke, daß der Fiſchhandel nun auf reelle Baſis durch ſtaatliche Auktionatoren geſtellt wurde, daß die eingeführten Regiewirthſchaften immer wachſende Erträge bringen, daß viele Studien und Pläne vorliegen, welche ihrer baldigen Ausführung entgegen⸗ ſehen ꝛc. ꝛc., das alles beweiſt, daß die rumäniſche Regierung der Fiſcherei eine ſehr väter⸗ liche Fürſorge ſchenkt und daß man hier zielbewußt in dieſer Richtung arbeitet. Trotz alle dem, obwohl unſer Arbeitsprogramm für lange Zeit bereits feſtgeſtellt iſt 341 ä— — — laſſen wir uns doch gerne belehren und auch kritiſiren, wenn wir nicht auf dem richtigen Wege ſind. Eins können wir aber von unſeren Lehrern und Kritikern verlangen, daß ſie wenigſtens ungefähr wiſſen, was ſie ſchreiben. Wenn irgend einer, wie Herr Dr. Bade ein Buch über das Zimmeraquarium oder dergleichen mehr geſchrieben hat, ſo hat er noch lange kein Recht, über die Donaudelta⸗Fiſchereien abſprechende Kritiken in die Welt zu ſetzen und aus der Ferne Rathſchläge über Sachen zu ertheilen, von denen er keine Ahnung hat. Zum Schluſſe möchte ich mir noch ein Nachwort erlauben. Die heftigen Angriffe unſeres Kritikers ſind mir durchaus nicht neu. Ich kannte ſie ganz genau, lange bevor ſie in deutſcher Sprache im Druck erſchienen waren. Zu verſchiedenen Malen ſtanden ſie in unſerer Revolverpreſſe — oder auch in Flugſchriften — bald unter einem, bald unter anderem, meiſtens unter gar keinem Namen gedruckt. Es war ein ſyſtematiſch — von einem Konſortium früherer Fiſchereipächter und ſogenannter Fiſchhändler — organiſirter Kampf gegen die Regiewirthſchaft des Staates und gegen das Fiſchereigeſetz. — Die Erſteren hatten durch die Regiewirthſchaft das ſehr rentable Geſchäft aus der Hand verloren, die Anderen — welche unter dem Namen „Fiſchhändler“ den unmenſchlichſten Wucher mit dem kleinen Fiſcher trieben und ſich dadurch Rieſenvermögen erwarben — kamen nun unter die Kontrolle und konnten ihr Unweſen nicht mehr ungeſtört weitertreiben. Sie hofften nun Beide durch dieſen Preßkampf und durch allerlei andere unſaubere Mittel zu erreichen, daß die Staatsfiſchereien wieder verpachtet würden und daß für ſie die Rückkehr zu den alten goldenen Zeiten kommen würde. Die nöthigen Wortführer fanden ſie ſich gleich, denn fie ſchonten dabei keine Opfer. Die neueſte Acquiſition dieſes Konſortiums iſt ein kürzlich aus dem Dienſt entlaſſener Beamter. Er nennt ſich Ingenieur und ſchreibt nun — obwohl er nichts davon verſteht — haufenweiſe Broſchüren, Zeitungsartikel ꝛc. über unſere Fiſchereien. Seine Sachkenntniſſe ſind derartig, daß er kürzlich ein Buch über die Rheinfiſcherei im Vergleich zur Donaufiſcherei verfaßte und darin angibt, daß „laut offiziellen Statiſtiken im Rhein jährlich 3 000 000 Kilo— gramm Sterlete gefangen werden“ !! .. Dieſer Herr führte nun bis in die letzte Zeit den Peeßkampf und erfand Zahlen und Statiſtiken, wie er ſie gerade brauchte, ebenſo auch Autorennamen und Citate, wenn er gerade ſeine Behauptungen auf eine wiſſenſchaftliche Autorität ſtützen wollte. Glücklicherweiſe iſt er nun entpuppt und die öffentliche Meinung bei uns weiß ganz genau, was ſie von der ganzen Sache zu halten hat. Merkwürdigerweiſe nun iſt die ſcharfe Kritik, die uns Herr Dr. E. Bade aus Berlin macht, vollkommen übereinſtimmend mit den abfälligen Urtheilen, die uns von dieſem Vertreter des Kon⸗ ſortiums zu Theil werden. Dieſe Uebereinſtimmung geht ſo weit, daß nicht nur die vorgeführten falſchen Daten und Statiſtiken dieſelben ſind, ſondern auch die Belege und Citate aus anderen Zeitungen, ja ſogar noch mehr, auch die Entſtellungen dieſer Citate ſind vollkommen identiſch! Es iſt alſo vollkommen ſicher, daß Herr Dr. Bade entweder durch dieſe Leute irregeführt wurde oder daß er die Schriften derſelben zur Grundlage ſeiner Kritik genommen hat. Mag dem ſein wie ihm wolle, er hat ſich unbewußterweiſe in den Dienſt einer ſchlechten Sache geſtellt und es iſt nur zu bedauern, daß ein Deutſcher derartig hat hereinfallen können. III. Jürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in Preußen. Eine preußiſche Miniſterialverfügung vom 20. Februar 1901, beſprochen von Profeſſor Dr. C. Weigelt-Berlin. Eine hochbedeutſame Verfügung, gezeichnet von den Vertretern von fünf preußiſchen Miniſterien, iſt am 20. Februar 1901 erlaſſen und im Miniſterialblatt für die innere Ver— waltung Nr. 2 Seite 91 ff. am 30. März veröffentlicht worden.“) Die Verordnung gedenkt nur an zwei Stellen ausdrücklich der fiſchereilichen Intereſſen, indem fie von einem „Schutz des Fiſchbeſtandes“ und von ſolchen Gewäſſern ſpricht, „die *) Wir brachten bereits eine kurze Notiz über dieſe Materie. Vergl. Nr. 6 Seite 124 d. Zeitſchrift. Bei der eminenten Bedeutung der darin behandelten Fragen haben wir indeß eine eingehende Würdigung dieſer Verordnung aus bewährter Feder im Intereſſe der fiſcherei— lichen Intereſſen für erforderlich gehalten. W freuen uns, daß Prof. Dr. Weigelt unſerem Erſuchen Folge geleiſtet hat. D. Red. hauptſächlich Zwecken . . .. der Fiſchzucht dienen“, an einer dritten Stelle müſſen wir uns die Fiſcherei neben „Feldern, Wieſen und Weiden“ unter einem „u. ſ. w.“ gemeint vorſtellen, während eine vierte Gelegenheit, unſere Intereſſen wahrzunehmen, es bei der Fixirung einer grundſätzlichen Gleichwerthigkeit zwiſchen Landwirthſchaft und Induſtrie bewenden läßt, ohne der Fiſcherei und ihres Werthes hierbei beſonders ſich zu erinnern. Endlich aber gedenkt die Verfügung da, wo es ſich um Aufzählung der Bedürftigen an reinem Waſſer handelt (Zeile 14—17) nicht einmal der Fiſcherei, obgleich dieſe doch in allererſter Linie auf reines Waſſer angewieſen iſt. a Gleichviel — wir ſind in Preußen bei Berückſichtigung fiſchereilicher Intereſſen im. Gegenſatz zu Landwirthſchaft und Induſtrie, Strombau und Schifffahrt ſo wenig verwöhnt, ich erinnere nur an das klaſſiſche Beiſpiel des Entwurfes zum neuen preußiſchen Waſſergeſetz, welches die Berückſichtigung der Fiſcherei ausdrücklich ausſchloß, daß wir ſchon zufrieden ſind, wenn der Exiſtenz der Fiſcherei, wie es hier geſchieht, gelegentlich wohlwollend gedacht wird, und man ihrer nicht ganz vergißt. Aber wenn das ſelbſt in dieſer Verordnung geſchehen, wenn die Fiſcherei direkt mit keinem Worte erwähnt worden wäre, ſo könnten wir uns auch beſcheiden, denn ob ſie es wollte oder nicht, ſie ſtellt uns ſo viel Segen in Ausſicht, ſie greift jo zielbewußt und friſch hinein in das Weſpenneſt widerſtrebender Intereſſen, jo alljeitig. wohlwollend und ſachverſtändig, daß man ſeine helle Freude daran haben kann. Was wir ihr aber beſonders hoch anrechnen, das iſt, daß ſie ſich meiſt freihält von dem ſonſt leider nicht ſeltenen Schematismus behördlicher Weisheit, für den wir glücklicherweiſe kein deutſches Wort haben und uns deßhalb hiefür mit dem Fremdwort Bureaukratismus behelfen müſſen. Die Verfügung verräth und bethätigt das ernſte und durchdachte Streben, mit den vorhandenen Geſetzen zu einer dauernden Beſſerusg der Reinheitsverhältniſſe unſerer Gewäſſer, zu gelangen — für Preußen! Kann man ſich auch eines gewiſſen Bedauerns nicht entſchlagen, daß geradezu unnatür— licherweiſe die Reichsverfaſſung die Sorge für unſere Gewäſſer der Partikulargeſetzgebung, den Verordnungen der Einzelſtaaten vorbehält und damit ein vielfach gemeinſames Gut, das wir volkswirthſchaftlich zu den bedeutſamſten, öffentlichen Schätzen des Reiches rechnen können, verſchiedenartiger Pflege beziehungsweiſe Vernachläſſigung überläßt. Eine Behandlung der Gewäſſer erſcheint zur Zeit zuläſſig, welche über die Grenzen des Einzelſtaates hinaus weit hinein in den Körper des Nachbarlandes wohlthätig oder ſchädigend zu wirken vermag und thatſächlich auch wirkt, doch läßt ſich eben dagegen gegenwärtig nichts machen. Wir müſſen, uns beſcheiden und der Zeit und der Entwicklung unſeres Volkslebens vertrauen, daß wir in Zukunft einmal über dieſe „berechtigte Eigenthümlichkeit“ der Reichsverfaſſung hinweg— kommen werden. Nachdem wir kürzlich eine internationale Vereinbarung zum Schutze der Luftbewohner, der Wandervögel, bekommen haben, läßt ſich am Ende auch gelegentlich an all unſeren Grenzen eine internationale Vereinbarung zum Schutze der Wanderfiſche und des Wajjers- der in das Reich fließenden oder aus dem Reich fluthenden Ströme erwarten. Was dem. Einen recht iſt, dürfte dem Andern billig ſein. Vertrauen wir darin der Reichsregierung! Haben wir aber das erſt, dann kommen wir — ein ſonderbarer Umweg — vielleicht auch gelegentlich zu einer verſtändigen, einheitlichen Regelung der Behandlung unſerer national deutſchen Gewäſſer. Jedenfalls bedeutet die in Rede ſtehende preußiſche Verordnung den Beginn einer Beſſerung unleidlicher Verhältniſſe in Preußen und wir zweifeln nicht, daß der 20. Februar 1901 zu einem beachtenswerthen Markſtein werden wird, wenn auch vielleicht nicht in allen Punkten ein Vorbild, ſo doch auf jeden Fall ein beherzigenswerthes Beiſpiel zu einer ver— ſtändnißvollen Behandlung dieſer ſchwierigen, weil von den verſchiedenartigſten Intereſſen getragenen Materie. Hier einen Einklang zu ſchaffen, iſt aber auch beſonders um deßwillen eine wenig dankbare Aufgabe, weil es noch eine Fülle ungelöſter Räthſel gibt, mit denen wir rechnen müſſen ohne die Ausſicht, in abſehbarer Zeit zu einem unzweifelhaften Abſchluß zu gelangen: die ſogenannte Schädlichkeitsfrage! Kaum ein Menſchenalter zurück liegen die erſten Verſuche zur Erlangung von Schäd— lichkeitsgrenzen für die einzelnen Fiſche und deren Entwicklungsſtadien gegenüber den ver— unreinigenden Abwaſſerbeſtandtheilen, wie fie uns die Induſtrie, wie ſie Küche und Haus, oder zuſammengefaßt das menſchliche Kulturleben bietet. Wenn wir nun auch berechtigter, nicht einſeitiger Weiſe den Standpunkt vertreten, daß von einem geſunden, öffentlichen Gewäſſer ein geſundes Fiſchleben untrennbar bleiben muß— ſo helfen uns doch fiſchereiliche Grenzwerthe allein nicht! Wir dürfen die hygieniſche Bedeutung des Waſſers als Trink- und Brauchwaſſer vorab nicht vergeſſen und hier fehlen die Grenzwerthe ebenfalls noch nach gar manchen Richtungen. Erſt mit Rob. Koch's feſtem Nährboden konnten wir zu einem Beginn unſerer Erkenntniß über die Bedeutung der Bakterien gelangen; die neuen Malariaforſchungen rechnen auch mit dem Waſſer, ſie weiſen uns aber auf andere Bahnen. Unſere Kenntniß über die Beeinfluſſung dieſes oder jenes Abwaſſerbeſtandtheils, den die Fabrik ſchließlich auf anderem Wege als durch unſere Flüſſe nicht los zu werden vermag, für das menſchliche Wohlbefinden und dasjenige unſerer Hausthiere ſind noch keineswegs geklärt. Unſere Lehrbücher enthalten nach der Richtung noch manche unſichere, ja falſche Angabe. Viel wiſſenſchaftliche Arbeit iſt hier noch zu leiſten, wir ermangeln zuverläſſiger Grenzwerthe. In der Landwirthſchaft ſteht's nicht beſſer, trotz der eifrigen Arbeit der vielen Studien— ſtätten, die ſie ſich in ihren Verſuchsſtationen ſchuf. Wie weit die einzelnen Auswurfſtoffe unſeres Kulturlebens im Rieſelwaſſer unſere Kulturpflanzen beeinflußen, darüber ſind ſelbſt beim Kochſalz die Akten noch nicht geſchloſſen, ſelbſt hier fehlen unanfechtbare Grenzwerthe für die einzelnen Pflanzen. Wie's aber gar den wilden Waſſerpflanzen, den mikroſkopiſch kleinen, den ſchwimmen— den und den feſtgewurzelten, dieſen wichtigen Faktoren geſunden oder geſundenden Waſſers zu Muthe iſt unter den Einflüſſen der Verunreinigungen, darüber ſind wir kaum über einige flüchtige Verſuche hinaus! Wer kennt hier die Grenzwerthe ſchädlicher Beeinflußung? Aber ſelbſt damit iſt unſer Grenzwerthsbedürfniß nicht erſchöpft: Die Frage der Be— einflußung unſerer Baumaterialien, einſchließlich der Hölzer und Metalle, deren wir bei Ufer und Strombauten bedürfen, entbehrt nach gar manchen Richtungen einer Berückſichtig— ung, Berichtigung und Vertiefung. Die Widerſtandsdauer der Deck- und Schutzmittel gegen die verſchiedenen in Frage kommenden Angriffe iſt mangelhaft ſtudirt: Wir brauchen Grenzwerthe. Endlich aber haben wir zu beachten die ſpezifiſchen Anforderungen, welche die Fülle der Sonderbetriebe der waſſerbedürftigen abwaſſerliefernden Induſtrien an ihr Betriebs— waſſer ſtellt; auch hier müßten wir Grenzwerthe haben zur Feſtſtellung der Brauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit eines Waſſers für dieſe beſtimmten Zwecke und auch hier liegt unſere Erkenntniß noch gar ſehr im Argen. All dieſe einzelnen Faktoren aber müßten wir berückſichtigen und in ihrer gegenſeitigen Beeinfluſſung kennen, unterſtützt durch die Kunde der Sondervorgänge, welche Temperatur, Stromgeſchwindigkeit, Waſſertiefe und Waſſerreichthum, welche die Beſchaffenheit von Sohle und Ufer unſerer Flüſſe in chemiſcher und mechaniſcher Beziehung auszuüben vermögen, um zu einer ausreichenden Fixirung des Schädlichkeitsbegriffes zu gelangen und das unter Be— rückſichtigung der Mannigfaltigkeit der möglicherweiſe in Betracht kommenden Stoffe und der Vielſeitigkeit der örtlich vorkommenden Variationen! Bedenken wir weiter, daß der Reinigungseffekt der verfügbaren Werkzeuge und Methoden, welche uns gegenüber den verſchiedenartigen und mannigfachen Abwäſſern aus den Gewerben, aus Küche und Haus zur Verfügung ſtehen, keineswegs nach jeder Richtung zweifellos feſtſteht, ſo wird es begreiflich, daß dieſer Fülle mangelnder Erkenntniß gegenüber die uns beſchäftigende Verordnung gerade hier der Mängel nicht entbehren kann, naturgemäß und ohne daß deßhalb den Verfaſſern derſelben ein Vorwurf gemacht werden könnte. Beachten wir endlich, daß die Zahl derer, welche die erwähnten Schädlichkeitsfaktoren in ihrer Einflußmöglichkeit ſelbſt nur dem Namen nach kennen, geſchweige denn ihre gegen— ſeitige Inanſpruchnahme, geſtützt auf den erforderlichen Schatz von Fachkenntniſſen, zu be— urtheilen, zu ſchätzen oder zu berückſichtigen vermögen, eine recht kleine iſt. Daraus muß ſich eine fernere Schwierigkeit bei Handhabung der Verordnung ergeben, nämlich die nach geeigneten, ausreichend — nach Maßgabe unſerer Erkenntniß — urtheils— 343 344 fähigen Sachverſtändigen, und hieraus wieder erwächſt die Gefahr einer mangelhaften Be= urtheilung durch das Aufſichtsperſonal, wie immer auch man ſich momentan bemühen mag, es fachlich zu unterweiſen und urtheilsfähig zu machen! Hierin liegt eine zweite, kaum überwindbare Schwäche der Verordnung! Auch mit dieſer können wir uns indeß abfinden, wir müſſen ſie als vorläufig unabänderlich hinnehmen. Die Verordnung geht denn auch über dieſe beiden Punkte vornehm, vorſichtig und recht leiſe hinweg. Der Laie wird ſie kaum gewahr werden; eine ſachliche Kritik kann indeß darüber nicht hinauskommen, ſie muß dieſer Schwierigkeiten gedenken, ſie tiefer hängen. Aber von dieſen beiden, wie wir gerne zugeben, unabänderlichen Hauptmängeln abgeſehen, bringt uns doch die Verordnung eine ſolche Fülle oft vermißter und lange angeſtrebter prinzipiell ausgezeichneter Vorſchriften und Anregungen, daß wir damit allein zwar nicht über alle Schwierigkeiten der Verhältniſſe wegkommen, aber doch darin einen Anfang zu erblicken glauben, der zu einem gedeihlichen Ausbau auch der oben erwähnten Mängel führen wird, denn: Die Verordnung bricht mit dem leidigen Prinzip, daß nur der Geſchädigte einſpruchs— berechtigt ſei gegenüber vorliegenden Verunreinigungen. Sie verlangt eine gedeihliche Aufſicht und geſtattet die Anzeigepflicht von Amtswegen. Es werden regelmäßige „Begehungen“ der Gewäſſer vorgeſehen und die Organiſation dieſer Beſichtigungskommiſſionen geregelt als Befugniß der Herren Regierungspräſidenten; auch fehlt es nicht an Vorſchriften für die unerläßliche Zuziehung von Beamten der Behörden, zu deren Intereſſe die Gewäſſer direkt oder indirekt gehören. Die Verordnung will dabei aber jede ſchematiſche Behandlung vermieden wiſſen, und „von Fall zu Fall nach Maßgabe der ob— waltenden örtlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe unter billiger Abwägung wider— ſtreitender Intereſſen ſoll verfahren werden“ . . . ., „denn die Mannigfaltigkeit der Art und des Umfanges der Anlagen, die Verſchiedenheit der techniſchen Möglichkeit und der finanziellen Durchführbarkeit der Abwaſſerreinigung, die Beſchaffenheit der Gewäſſer und die Bedürfniſſe der näheren und weiteren Umgebung nach reinem Waſſer, ſowie die Vielſeitigkeit der be— theiligten öffentlichen und wirthſchaftlichen Intereſſen bedingen eine individuelle Behandlung des einzelnen Falles.“ Das ſind goldene Worte: wohlwollend nach jeder Richtung und ſachgemäß, vollbewußt der entgegenſtehenden Schwierigkeiten, denen auch noch durch den Hinweis auf die neue „kgl., preußiſche Verſuchs- und Prüfungsanſtalt für Waſſerverſorgung und Abwaſſerreinigung? die Bahnen weiteren Fortſchrittes gewieſen werden. Die Verordnung kommt zwar um die leidige Gemeinüblichkeit nicht herum, aber ſie beſagt tröſtlicherweiſe, daß „das polizeiliche Einſchreiten nicht unbedingt an dieſe Schranke gebunden ſein ſoll.“ Mit anderen Augen will die Verordnung angeſehen wiſſen Gewäſſer, welche bereits zur Aufnahme von „Abwäſſern aus Ortſchaften und Fabriken“ ꝛc. benützt werden, gegenüber ſolchen, welche „hauptſächlich Zwecken der Landwirthſchaft — Bewäſſerung — und Fiſchzucht dienen.“ Daraus aber ergibt ſich das maßvolle Zugeſtändniß meines Begriffes der, Opferſtrecke.“ Die Verordnung hebt im Weſentlichen den bisher recht allgemein üblichen Unterſchied in der Behandlung konzeſſionspflichtiger Gewerbe gegenüber denen, welche einer Konzeſſion nicht bedürfen, auf und unterſcheidet folgerichtig und ſachverſtändig zwiſchen der Abwaſſer— behandlung und Beurtheilung beſtehender Gewerbe und den polizeilichen Maßnahmen bei Geſtaltung neu zu begründender Arbeitsſtätten im Hinblick auf die dann zu erwartenden Ab— wäſſer. „Namentlich erſcheint es zweckmäßig, gelegentlich der Ertheilung von Bauerlaubnifjen. für Anlagen, mit welchen die Gefahr einer Waſſerverunreinigung verbunden iſt, den Unter— nehmer ausdrücklich darauf hinzuweiſen, daß er für eine unſchädliche Abführung der unreinen Stoffe und Abwäſſer Sorge tragen müſſe.“ Das wären im Weſentlichen die rühmenswerth anzuerkennenden Geſichtspunkte, welche für die Zukunft maßgebend ſein ſollen. Diefelben ſtellen, gegenüber dem bisher üblichen Verfahren, jo weſentliche ſinn- und. ſachgemäße Vorzüge dar, ſo wohlwollende und zielbewußte Vorſchläge, daß es bei geeigneter 1 REN ZEN 2 Organiſation des Aufſichtsweſens nur noch ſachkundiger Belehrungen des Geſammt— perſonals im Sinne der Heranbildung einer größeren Zahl von wirklich Sachverſtändigen bedürfen wird, wozu die techniſchen Hoch- und Mittelſchulen berufen werden müßten, um zu einer erfreulichen, aber auch dringend gebotenen Verhütung weiter fortſchreitender Ver— unreinigung unſerer Gewäſſer zu gelangen. Der Verordnung ſind angeheftet eine „Zuſammenſtellung der beſtehenden ge- ſetzlichen Vorſchriften über die Reinhaltung der Gewäſſer“ (Anlage I) und „Grundſätze für die Einleitung von Abwäſſern in Vorfluther (Waſſerläufe und ſtehende Gewäſſer)“ (Anlage II). Ich laſſe jetzt den Wortlaut der Verordnung und ihrer Anlagen folgen und behalte mir vor, am Schluß noch einzelne Punkte hervorzuheben, um dabei auf die beſonderen Schwierigkeiten bei Handhabung der Verordnung aufmerkſam zu machen. 8 (Fortſetzung folgt.) IV. Aeber Waffer zur intenſtven Zucht. Von S. Jaffé in Sandfort. Wir finden in den Lehrbüchern der Fiſchzucht wohl, daß das Waſſer der oberen Bach— regionen vor Allem der Forelle gehört, auch wohl, daß, wo intenſive Inanſpruchnahme des Waſſers durch eine intenſive Forellenzucht bedingt wird, ſolche nicht ohne das Vorhandenſein ſicherer und reichlicher Quellen (im Gegenſatz zu dem ſich leichter erhitzenden Bachwaſſer) angelegt werden ſollen, aber auf die Art dieſer Quellen, auf die chemiſche Zuſammenſetzung reſp. die Geſteinsherkunft des Waſſers kommen die Lehrbücher kaum zurück, und leider iſt auch dieſes wichtige Thema unſeren praktiſchen Fiſchzüchtern faſt noch ganz terra incognita. Die folgenden Anregungen les ſollen nur ſolche, nicht aber ſtreng wiſſenſchaftliche, noch erſchöpfende Abhandlungen ſein) bezwecken nun in erſter Linie, den praktiſchen Fiſchzüchter auf die abſolute Nothwendigkeit hinzuweiſen, der Herkunft und Zuſammenſetzung ſeines Waſſers Aufmerkſamkeit zuzuwenden und vielleicht einige allgemeine fiſchzüchteriſche Grundſätze auzubahnen, auf welche hin Fiſchwaſſer qualitativ geprüft werden ſollte. Der Fiſchzüchter, ſei er nun Karpfen- oder Forellenzüchter, beanſprucht vor Allem einen guten Knochenaufbau ſeines Fiſches, d. h. er hat bei ſeinem Waſſer einen gewiſſen Kalkgehalt vorauszuſetzen, aus dem der Fiſch direkt oder indirekt ſeinen Grätenaufbau gut ausbilden kann. Direkt ſpricht ſich der Kalkgehalt für den Laien in der komparativen Schalenſtärke der das Waſſer bewohnenden Schnecken und Muſcheln aus, indirekt in dem mehr oder weniger ſtarken Vorhandenſein gewiſſer kalkliebender Pflanzen; zur richtigen Feſtſtellung des Kalkgehaltes ſelbſt haben wir dann die chemiſche Analyſe auf Härtegrade des Waſſers. Waſſer von 3 bis viel— leicht 8 deutſchen Härtegraden muß dabei noch als ein weiches Waſſer angeſprochen werden, während z. B. ein Waſſer von 15 Härtegraden bereits als ein ſehr hartes und an der Grenze des für menſchlichen Genuſſes ſtehenden Waſſers bezeichnet wird. Im Allgemeinen iſt für Fiſchzüchter ein Waſſer von 7 bis 8 Härtegraden noch als ein ſehr befriedigendes Waſſer in Bezug auf genügende Kalkzufuhr zur Knochenbildung zu bezeichnen, es dürfte in allen Fällen für Karpfenaufbau genügen, während es für eine intenſiv betriebene Forellenzucht wohl ſchon nahe an der unteren Brauchbarkeitsgrenze liegt. Andererſeits iſt ein Waſſer von 15—16 Härte— graden für eine ſolche intenſive Zucht ebenſo paſſend, wie für Karpfen durchaus ungeeignet. Waſſer unter 3 Härtegraden habe ich (leider) öfters für Forellenzucht intenſiver Art beanſprucht geſehen, ſolche recht häufig vorkommende ſtarke Quellwaſſer machen ſich dann ſehr bald durch mangelnden, ſchwammigen Knochenaufbau und beigehende Epidemien bemerkbar. Dem Kalk— mangel ſolchen Waſſers geht dann in vielen Fällen ein Mangel anderer Mineralſalze zur Seite, der die Schäden nur erhöht. Der Fiſchzüchter, der Nichtchemiker iſt und auch meiſt noch nicht das rechte Vertrauen hat, daß eine Ausgabe für chemiſche Analyſe ſeines Waſſers ſich lohnt, kann nun für ſich ſchon rohe Schlüſſe auf ſein Waſſer ziehen, wenn er ſich die Herkunft desſelben etwas anſieht, d. h. 346 nachforſcht, welche Geſteins- und Bodenart ſein Waſſer durchfloſſen hat, ehe es in jeine Be⸗ nützung kommt. Der Karpfenzüchter, der meiſt in der Ebene, alſo im angeſchwemmten oder doch im Niederungslande wohnt, muß da viel weiter ausſchauen, als der Forellenzüchter, der feine Quelle in der Nähe hat, aber beide werden ſich in erſter Linie, in Anſehung der Wichtig- keit des Kalkgehaltes fragen müſſen, ſtammt mein Waſſer aus der Kalkſteinformation oder durchläuft es nach ſeinem Zutagetreten Strecken, welche Kalkformationen z. B. in Geſtalt von ſtärkeren Mergellagern oder Kalkſtein oder Dolomit zeigen. In dieſen Fällen wird ſchon auf Kalkgehalt zu ſchließen ſein, wenngleich Kalk — ein an ſich recht löslicher Beſtandtheil — bei längerem Lauf in ſehr ſtarkem Maß durch Pflanzen- und Schneckenaufbau dem Waſſer wieder entnommen wird. Auch Waſſer, das aus dem Keuperſandſtein kommt, dürfte noch einen mäßigen Kalkgehalt zeigen, wogegen Waſſer aus dem gewöhnlichen Sandſtein (dem Roth- und Gelb— ſandſtein), dem Granit und dem Schiefer meiſtens nur einen ſehr minimalen Kalkgehalt zeigt, in vielen Fällen ſelbſt bei direkt aus dem Felſen hervortretenden Quellen, unter 3 Härte⸗ graden, ſo daß dort, wenigſtens zur Anlage einer intenſiven Forellenzucht, nur mit Bewußtſein eines hohen Riſikos vorgegangen werden ſollte. Die im Niederungslande häufigen Quellen aus dem Kies und dem Sande ſind durchaus nicht immer kalkarm, allerdings ſteht hier kein Felſen an, aber öfters werden größere Mergel- lager unterirdiſch durchſickert und das Reſultat iſt dann ein ganz befriedigender Kalkgehalt, der allerdings am beſten dann durch chemiſche Analyſe (3. B. bei der nächſten landwirthſchaftlichen Ver⸗ ſuchsſtation) feſtgeſtellt wird. Auch Quellen aus moorigem Terrain können recht kalkreich ſein, es ſprechen hier dann oft recht tiefliegende Wieſenkalklager mit, die ihren Reichthum dem aus⸗ ſtrömenden Quell mittheilen. Für den Forellenzüchter, der intenſive Zucht betreibt, wird nun ſchon wegen des Neich- thums an kaltem Waſſer, wenigſtens in Norddeutſchland, das Mittelgebirge und ſeine Abhänge in Frage kommen, quellenreich iſt hier ja dann wie überall in erſter Linie der Kalkſtein, dann auch die Kreide, beides ihm ſehr willkommene Wäſſer, wenn ſie auch bei dem hohen Kohlen⸗ ſäuregehalt unmittelbar an den Quellen zu beſonderer Behandlung auffordern. Sie ſichern uns beide einen hohen Kalkgehalt und genügenden Knochenaufbau der Fiſche, ſelbſt wenn wir ihnen bei der gedrängten Haltung der Fiſche und andererſeits dem reichen Pflanzen- und Thier⸗ beſtand der nöthigen Wechſelteiche (ſiehe meine früheren Berichte: „Temperirende Pflanzenteiche“, Fiſcherei⸗Zeitung, Bd. 3), ſehr viel Kalkgehalt im Betrieb entziehen. Höchſt bedenklich ſind da nur die Quellwaſſer des Granits, und des rothen reſp. gelben Sandſteins, beide meiſt ſo ungemein rein von fremden Beſtandtheilen, daß ſie als faſt chemiſch rein zu bezeichnen ſind; eine Bezeichnung, ſo verlockend ſie auch dem Neuling klingt und ſo ſchön für gewiſſe Fabrikationen und Genußzwecke, ſo gefahrverſprechend für intenſive Fiſchzucht. Verwechſelt mit den reinen Sandſteinwaſſern dürfen natürlich nicht die Quellen werden, die oft mitten im dürren Sandſteingebirge aus den ſchmalen Kalkſteinbändern, die den Sandſtein durch— ſprengen, überreiches Waſſer liefern. Es ſind dieß natürlich reine Kalkſteinquellen, ſelbſt wenn ſie bald nach ihrem Austreten ein Sandſteingebirge durchſtrömen; es iſt das eine Formation, die z. B. in der Eifel gar nicht ſelten gefunden wird. Sehr häufig begleitet den Kalkſtein ſtarker Magneſiagehalt, er iſt den Forellen mindeſtens nicht ſchädlich und kann bei Fehlen des Kalkgehaltes denſelben theilweiſe erſetzen, auch Kieſel⸗ ſäure, die ſich in dieſem magneſiahaltigen Kalk findet, iſt nicht ganz unwillkommen, ohne ſie können die ganz kleinen Algenthierchen, die Diatomaceen, die nicht unwichtig für die Er⸗ nährung der Jungfiſche ſind, ihre dünnen Kieſelpanzer nicht ausbauen. Im Allgemeinen iſt eine genaue Grenze zwiſchen weichem, hartem und ſehr hartem Forellenwaſſer nicht zu ziehen. In dem ſehr harten Waſſer (alſo den Kalkſteinquellen ſehr nahe) begleitet den Quellenaustritt meiſt ſehr ſtarker Kohlenſäuregehalt, dasſelbe iſt beſonders der Aufzucht von Jungfiſchen erfahrungsmäßig (ſpeziell Bachforellenſpecies) nicht günſtig und die intenſibe Zucht ſoll deßhalb ſchon um ein weniges von den Quellen entfernt liegen, aber doch fo nahe, daß der höchſtmögliche Kalkgehalt von den Speiſefiſchen und beſonders den Laich⸗ fiſchen ausgenutzt wird. Der durch die Kohlenſäure geförderte grüne Pflanzenwuchs und Ge⸗ fälle reichern bald den Quelllauf mit Sauerſtoff an, ganz genügend für dieſe Altersklaſſen, aber 347 die eigentliche Jungfiſchzucht ſteht beſſer in weicherem, wenn auch noch immer möglichſt kalk— reichem Waſſer. N Ich würde erfahrungsmäßig beinahe befürworten, dieſe Jungfiſchzucht wenigſtens bis zum Mai — Juni lieber einem in Temperatur konſtant niedrigem, aber weicherem Quellwaſſer reſp. Bachwaſſer (wenn bei letzterem große Temperaturſchwankungen ausgeſchloſſen ſind) anzu— vertrauen. Bei der Jungfiſchaufzucht iſt neben der möglichſt konſtanten Temperatur vor Allem großer Sauerſtoffreichthum nöthiger, als natürlicher Kalkgehalt und wir haben es in der Hand, Mangel an letzterem durch Gaben kalkhaltiger Nahrung (z. B. phosphorſaurem Kalk, Seefiſch) zu erſetzen. Räthlich aber iſt es dann, im Mai — Juni ſchon die Ueberführung in ſehr kalkreiches und den Knochenbau natürlich förderndes Waſſer vorzunehmen, während Speiſe— fiſche und vor Allem die Zuchtfiſche von Anfang an hier beſſer hauſen. Der Verbrauch von Kalk im Knochenaufbau des größeren Fiſches und geſunder Eierausbildung iſt ſehr groß und folglich auch die kräftigen Zuchtprodukte (ſpeziell Eier) aus ſolchem Waſſer ſehr viel werth— voller, als die aus weichem Waſſer. V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher⸗Kruft. Die heißen Tage des Juli und Auguſt ſind nicht ohne Einfluß auf unſere Fiſche. Während Karpfen, Döbel und ähnliche ſich in dem erwärmten Waſſer recht behaglich fühlen, geht die Hitze den Forellen ſehr zu Leibe. Sie magern ab und gehen ſchließlich, wenn's zu arg wird, ein. Namentlich iſt dieß in Teichen der Fall, wo die Nachtheile des allzuſehr erwärmten Waſſers durch geringe Bewegung desſelben verſtärkt werden. Um ſo beſſer entwickeln ſich um dieſe Zeit aber die verſchiedenen Schmarotzer, als da ſind Karpfenläuſe, Waſſeregel und ähnliches Geſindel. Der Teichbeſitzer muß daher die Augen offen halten und ſeinen Lieblingen jetzt beſondere Aufmerkſamkeit ſchenken. Ein Thermometer, welches beſtändig im Waſſer hängt, wird ihm bei Beobachtung und Bewachung des Teiches von großem Nutzen fein. Wenn die Queckſilberſäule bis zu 20“ C. geſtiegen iſt, dann heißt's aufgepaßt und wenn die Fiſche ſich ſo auffallend viel an der Oberfläche des Teiches bewegen, oder wenn gar hier und da einer auf der Seite liegt, ſo heißt's ſchnell handeln, wenn nicht der ganze Beſtand eingehen ſoll. Aber was iſt denn da zu wollen? Wenn Waſſer genug zur Verfügung ſteht, ſo geht's ja leicht. Der Einlauf muß erweitert und ſo dem Teiche eine größere Waſſermenge zugeführt werden. Je mehr, deſto beſſer, und wenn's fo recht hinein- ſchießt, daß man glaubt, es ſolle alles drunter und drüber gehen, ſo wird man ſchon nach einer Stunde die wohlthätige Einwirkung wahrnehmen. Freilich muß der Teichausfluß der zugeführten Waſſermenge gewachſen ſein, da ſonſt das Waſſer über die Dammkrone ſteigen und den Damm zerreißen würde. Wenn es nicht angängig iſt, den Zufluß dauernd ſo ſtark zu laſſen, ſo ſoll man während der heißen Tage denſelben wenigſtens eine Stunde lang ſo ſtark als möglich machen. An anderen Stellen liegt nun die Sache aber ungünſtiger. Der Zufluß zum Teiche, welcher ohnedieß nur ſchwach iſt, verſchwindet im Hochſommer faſt ganz. Kaum merklich ſickert noch einiges Waſſer durch in den Teich; am Ausfluß iſt gar nichts zu bemerken. Solche Teiche ſind zunächſt von vorneherein vorſorglich durch Anpflanzung von Gehölz zu beſchatten. Erlen, ringsherum angepflanzt, werden ſchon nach ein paar Jahren ſo viel emporgeſchoſſen ſein, daß der größte Theil des Teiches vor den heißen Sonnenſtrahlen geſchützt iſt. Sodann müſſen derartige Teiche möglichſt viele Waſſerpflanzen enthalten. Ganz beſonders wird die Waſſerpeſt hier recht angebracht ſein, wenn der Teichbeſitzer es auf der anderen Seite ſich angelegen ſein läßt, dieſer Pflanze nicht allzuweit die Zügel ſchießen zu laſſen. Wie ein Landwirth in einem Teiche im vergangenen Jahre ſeine Fiſche vor ſicherm Tode rettete, will ich nachfolgend mittheilen. Der betreffende Teich hatte kaum mehr Zufluß. Das Waſſer war ungemein warm und die Forellen litten ſehr darunter. Einzelne waren ſchon eingegangen und eine Radikalkur war dringendes Bedürfniß. Da hatte der Mann einen 348 glücklichen Einfall. Er ließ von ein paar Arbeitern einen ganzen Tag lang vom nahen Brunnen Waſſer in den Teich tragen. Die Arbeit war ſehr mühevoll und läſtig, aber die Forellen, und es waren deren recht viele und ſchöne, waren gerettet. Vierzehn Tage lang wurde alle drei bis vier Tage das Manöver wiederholt und außerdem jeden Tag ein paar Fäſſer Eis in den Teich geſchüttet. Da trat Regenwetter ein; es wurde kühler und ſomit war die ſehr mühevolle Waſſertragerei überflüſſig geworden. Ich will nun nicht ſagen, daß ein ſolches Verfahren als Regel aufgeſtellt werden ſoll, aber in der Noth frißt der Teufel Fliegen und wenn in dem angeführten Falle das Waſſertragen auch recht läſtig war und außerdem einige Koſten verurſachte, ſo war's doch ſchließlich die einzige Rettung für die Fiſche. Teiche, in denen derartig ungünſtige Verhältniſſe eher Regel als Ausnahme bilden, ſollte man aber auch klugerweiſe nicht mit ſo empfindlichen Fiſchen, wie dieß Bachſaibling und Bachforelle ſind, beſetzen. Die Regenbogenforelle verträgt wohl ſchon mehr, jedoch auch für ſie kann's ſchließlich zu arg werden. Da nehme man doch lieber Karpfen. Dem Karpfen wird's nicht leicht zu heiß, und man hat dann nur zu beachten, daß der Teich von Schmarotzern befreit bleibt. VI. Die Negelung der Koppelſiſchereien in der Provinz Hannover auf Grund des Geſetzes vom 26. Juni 1897. Nach S 10 des Geſetzes gilt ſowohl die Ausübung mehrerer Fiſchereiberechtigungen an derſelben Gewaſſerſtrecke, als auch die Ausübung einer mehreren Perſonen an derſelben Gewäſſer— ſtrecke gemeinſchaftlich zuſtehenden Fiſchereiberechtigung als Koppelfiſcherei. Die in der Regel unwirthſchaftliche Nutzung dieſes Rechts führte zu erheblichen Uebelſtänden, welche umſomehr in Betracht zu ziehen waren, als Zahl und Umfang der Koppelfiſchereien in der Provinz Hannover, namentlich in den Flußgebieten der Elbe und der Weſer, ſehr bedeutend find. Die geſetzliche Vorſorge geht nun zunächſt dahin, die Theilnehmungsrechte von Koppelfiſchereiberechtigten auf ein beſtimmtes, dem rechtmäßigen Beſitzſtande entſprechendes Maß feſtzuſetzen und ſodann die Ausübung des Betriebes näher zu regeln. Wird eine Einigung der Betheiligten über die Nutzung der Koppelfiſcherei durch einen beſonders angeſtellten Fiſcher oder Verpachtung nicht erreicht, ſo kann für jeden einzelnen Berechtigten nach Analogie der Gemeinheitstheilung ein beſtimmtes Revier gebildet werden. Das Verfahren zur Regelung von Koppelfiſchereien wird von der Auseinanderſetzungs— behörde geleitet. (Spezialkommiſſion in erſter, Generalkommiſſion in zweiter, Oberlandeskultur— gericht in dritter Inſtanz.) Das Verfahren erfolgt jedoch nur auf Antrag. Zum Antrage befugt iſt jeder Betheiligte, welcher an der Regelung der Koppelfiſcherei ein privat recht- liches Intereſſe hat; es kann jedoch im öffentlichen Intereſſe der örtlich zuſtändige Land— rath provociren und dieß iſt für die bei der Generalkommiſſion anhängig gewordenen Sachen zur Regel geworden. Während in den erſten beiden Jahren nach dem Erlaſſe des Geſetzes nur ſehr wenige Anträge eingingen, hat die Zahl der Provokationen ſeitdem erheblich zugenommen, wie die unten mitgetheilte Zuſammenſtellung des Näheren ergibt. Nach dem Hannoverſchen Verfahrensgeſetze für Gemeinheitstheilungen gehören Streitig— keiten, welche unabhängig von einer Theilung hätten entſtehen können und dann in den Weg Rechtens gehört haben würden, vor die ordentlichen Gerichte. Da das erwähnte Verfahrens— geſetz auch für Regelung von Koppelfiſchereien gilt, ſind alle Streitigkeiten darüber, ob und inwieweit eine in Anſpruch genommene Berechtigung begründet iſt, in den Rechtsweg zu ver— weiſen. Freilich hat der Kommiſſar zunächſt die Erledigung durch Vergleich oder ſchiedsrichter— lichen Ausſpruch zu verſuchen, indeſſen gelingt dergleichen gerade in Fiſchereiſachen nicht häufig, und ſo wird das Verfahren oftmals durch die überaus ſchwierige Feſtſtellung der Theilnahme— rechte lange aufgehalten. Immerhin aber iſt es den Behörden gelungen, ſchon in ſieben, zum Theil recht umfangreichen Sachen das Verfahren zum völligen Abſchluſſe zu bringen. — 349 — Zuſammenſtellung. A. Sachen, in denen die Regelungsurkunde bereits beſtätigt iſt. —— 0—— PPP 12 Ofde. ; 8 5 er Nr. Bezeichnung des Flußlaufes 2c. mit Angabe der Kreiſe iſt beſteelgt am 1 Ilmenau von der Schlachthausbrücke in Lüneburg bis oberhalb 11. Auguſt 1900. Wittorf, Landkreis Lüneburg. 2 Dahlemer, Halemer und Flögelner See innerhalb der Gemarkung 31. Oktober 1900. Flögeln, Kreis Lehe. | 3 Rodau und Wiedau in der Feldmark Rotenburg, Kreis Rotenburg. 6. Dezember 1900. 4 Auefluß und deſſen Nebenbäche leinſchließlich Woltersbach) von der 13. März 1901. Vereinigung der beiden Auearme unterhalb der Niedermühle bei Hülſede bis vor Egeſtorf, Kreis Springe. 5 Elbe in den Gemeindebezirken Over, Bullenhauſen und Neuland, 23. März 1901. Landkreis Harburg. 6 Lune von der Hetthorner Feldmarksgrenze bis zur Fleeſter Gemarf- 11. Mai 1901. ung und vom Neſſer Siel bis zur Einmündung in die Weſer, Kreis Geeſtemünde. 7 Lune innerhalb der Gemarkungen Freſchluneberg, Weſterbeverſtedt, 31 Oktober 1901. Elfershude, Bokel, Hollen und Düring (theilweiſe), Kreis Geeſtemünde. B. Anhängige Sachen. Ifde Bezeichnung des Flußlaufes 2c 0 Se | Gegenwärtiger Stand Nr. mit Angabe der Kreiſe F | der Sache 1 Auefluß zwiſchen Horneburg und Harſe— | Spezialkommiſſion Es ſchwebt Rechtsſtreit wegen feld, Kreis Stade. Stade. der Anſprüche. 2 Aue im Kreiſe Winſen a. L. Spezialkommiſſion Ermittelung der Theilnehmer Lüneburg. und derer Rechte. 3 Seeve und Aue in dem Landkreiſe Spezialkommiſſion Vorläufige Eröffnung der Rege— Harburg und im Kreiſe Winſen a. L Lüneburg. lungsurkunde; Verhandlung mit den Realgemeinden Wehlen und Inzmühlen, wegen Feſtſetzung der Fiſchereinutzungsgrenze. 4 | Dfte und Nebenflüſſe ꝛc. in den Kreiſen Spezialkommiſſion Feſtſtellung der Theilnahme— Stade, Bremervörde, Neuhaus a O. Stade. rechte. und Zeven. 5 Elbe im Kreiſe Winſen a. L. Spezialkommiſſion Ermittelung der Theilnehmer Lüneburg. und derer Rechte. 6 Elbe im vormaligen Amt Bleckede, Spezialkommiſſion Es ſchwebt Rechtsſtreit. Wegen Kreis Bleckede. Lüneburg. vorläufiger Benutzung der oberen Flußſtrecke iſt ein Interimiſtikum eingerichtet. 7 Elbe, innerhalb des Gemeindebezirks Spezialkommiſſion Rechtsſtreit wegen erhobener und Lauenbruch, und Eberſchweenfluß Lüneburg. beſtrittener Anſprüche ſchwebt. im Landkreiſe Harburg. 8 Luhe im Kreiſe Winſen a. L. Spezialkommiſſion Ermittelung der Berechtigten ꝛc. Lüneburg. I AIölmenau im Kreiſe Winſen a. L. Spezialkommiſſion Feſtſtellung der Berechtigten ze. Lüneburg. 10 Ilmenau von Lüneburg nach Bruch⸗ Spezialkommiſſion Ein erhobener Rechtsſtreit iſt torf, Landkreis Lüneburg. Lüneburg. durch rechtskräftige Entſcheidung des Ober-Landesgerichts Celle beendigt. 350 Bezeichnung des Flußlaufes ac. mit Angabe des Kreiſes. Bearbeitet durch Gegenwärtiger Stand der Sache. 13 14 16 17 18 19 20 22 VII eetzel, obere Strecke, vom krauſen Baum bis zum weißen Berge, und 2 Mühlenjeetzel im Kreiſe Dannenberg. | Jeetzel, untere Strecke, vom weißen Berge bis zur Grenze Dötzingen⸗ Hitzacker, Kreis Dannenberg. Aller, Böhme und Leine nebſt ſämmt— lichen Nebenflüſſen ꝛc. innerhalb des Kreiſes Fallingboſtel, ſowie Aller und Lehrdebach innerhalb des Krei— ſes Verden. Geeſte, einſchließlich der Geeſtedurch— ſtiche und Altluneberger See in den Kreiſen Geeſtemünde und Lehe. Wümme, unterhalb der Unterſtedter | Schleuſe bis zur Ottersberger Grenze im Kreiſe Rotenburg. Haſe und Wierau im Osnabrück. Die Flußläufe des Kreiſes Melle. Ems, innerhalb des Kreiſes Lingen. Weſer von der weſtfäliſchen bis zur bremiſchen Grenze, Kreiſe Nienburg, Hoya, Syke, Stolzenau, Achim, Verden. Dießebach, oberhalb der Wellerjer- | mühle und Hahnebach, Kreis Einbeck. Emmer, innerhalb der Gemarkungen Emmern und Kirchohſen, Hameln. Saale und deren Nebenbäche innere halb der Feldmarken Wallenſen, Ockenſen, Eggerſen, Salzhemmen— dorf, Hemmendorf, Oldendorf, Ben- ſtorf und Quanthof, Kreis Hameln. Weſer, Werra und Fulda innerhalb des Kreiſes Münden i. H. Landkreiſe | Kreis Spezialkommiſſion Lüneburg. Spezialkommiſſion Lüneburg. Regierungsrath Meyerhoff in Hannover. Spezialkommiſſion Stade. Spezialkommiſſion Verden. Regierungsrath Eggeling in Hannover. Regierungsrath Eggeling in Hannover. Spezialkommiſſion Lingen. Regierungsrath Meyerhoff in Hannover. Regierungsrath Eggeling in Hannover. Spezialkommiſſion Hameln. Spezialkommiſſion Hameln. Regierungsrath Klamka in Hannover. Berufung wegen des Theilungs⸗ maßſtabes ſchwebt in der dritten Inſtanz. Die zweitinſtanzliche Entſcheidung auf Berufung wegen des Theil- ungsmaßſtabes iſt rechtskräftig geworden. Feſtſtellung der Berechtigten ꝛc. Regelungsurkunde wird bei der Generalkommiſſion geprüft. Verfahren ruht bis zum Abſchluß der Umgemeindungs-Verhand⸗ lungen in der Wümmewieſen⸗ verkoppelungsſache von Ahauſen. Feſtſtellung der Berechtigten 2c. | Feſtſtellung der Berechtigten ze. Einleitung. Die angemeldeten Rechte ſind zum Theil beſtritten, es ſchweben Rechtsſtreite ꝛc. Einleitung. Anſprüche in den Rechtsweg ver⸗ wieſen. Die Berechtigungen in den Neben- bächen ſind feſtgeſtellt. Feſtſtellung der Berechtigten ꝛe. F. Konferenz der Jiſchereivereine der ſüddeutſchen Staaten Bayern, Württemberg, Elſaß- Lothringen. Baden und Heſſen. Abgehalten am 19. Juni 1901 in Heidelberg. Den Vorſitz führte der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen. Als Vertreter der betheiligten Fiſchereivereine waren anweſend die Herren: 1. Für den Bayeriſchen Landesfiſcherei⸗ verein: Landeskonſulent für Fiſcherei, Dr. Schillinger; 2. für den Landesfiſchereiverein für das E 351 Annan — Königreich Württemberg: Hofrath Dr. Hinderer, Kaſſier, und Armbruſter, Schriftführer dieſes Vereins; 3. für den Elſaß⸗Lothringiſchen Landesfiſchereiverein: Oberthür, Präſident der Sektion Straßburg; 4. für den Badiſchen Fiſchereiverein: Meyer, Schriftführer dieſes Vereins; 5. für den Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen: Fiſchmeiſter Hartmann, Vicepräſident, und Forſtaſſeſſor Gilmer, Schriftführer dieſes Vereins. Es wurden nachſtehende Beſchlüſſe gefaßt: 1. Der Präſident des Fiſchereivereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden ſoll auf Anſuchen dieſes Vereins für die Zukunft zu den Konferenzen, auf denen die Gelder für das Zander- und Karpfengebiet des Oberrheins zur Vertheilung kommen, eingeladen werden. Ein Recht auf Anſpruch an die zur Ver fügung ſtehenden Gelder erlangt der Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden hiedurch nicht. 2. Baden war leider nicht in der Lage, im Jahre 1900 Ausſetzungen zu machen; die 400 Mk. wurden daher, dem Beſchluſſe der Konferenz des vergangenen Jahres entſprechend, prozentualiter der gemachten Mehraufwendungen an die vier übrigen Vereine vertheilt. Der Bayeriſche Landes— fiſchereiverein wird dabei mit ſeinen Ausſetzungen im Jahre 1899 berückſichtigt. 3. Die für 1901 zur Verfügung ſtehenden 2000 Mk. werden, wie ſeither, zu gleichen Theilen an die fünf Vereine vertheilt, mit dem Zuſatz, daß, wenn ein Verein nicht alles Geld aufbraucht, der ver— bleibende Reſt an die übrigen Vereine, entſprechend deren Mehraufwendungen, zur Vertheilung kommt. 4. Von dem Deutſchen Fiſchereiverein ſoll aus dem Dispoſitionsfond für Binnenfiſcherei— zwecke noch ein weiterer Betrag von 1000 Mk. für das Zander- und Karpfengebiet des Oberrheins gefordert werden. Zu dieſem Zweck werden ſämmtliche Vereine baldigſt ausführlich begründete Anträge dem Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen einreichen, welcher dieſelben an den Deutſchen Fiſchereiverein weitergeben wird. Sollte ein weiterer Betrag bewilligt werden, ſo kommt derſelbe in der unter Punkt 3 ausgeführten Weiſe zur Verwendung reſp. Vertheilung. 5. Herr Dr. Schillinger ſtellt den Antrag, daß bei den Ausſetzungen nur der Zander berückſichtigt werde und daß erſt auf den Karpfen zurückgegriffen werde, wenn nicht genügend Zander zu beſchaffen ſind. Da die Unterſtützung des Reichs ſowohl für den Karpfen, wie für den Zander beſtimmt iſt, und ſomit den einzelnen Staaten keine Vorſchriften gemacht werden können, welchen Fiſch jeder ausſetzen will, wurde der Antrag des Herrn Dr. Schillinger in folgender Form angenommen: „Den angeſchloſſenen Vereinen wird es nach wie vor freigeſtellt, ob ſie den Zander oder Karpfen ausſetzen wollen. Es wird jedoch warm empfohlen, in erſter Linie die Gelder zum Ankauf von Zandern zu verwenden.“ 6. Da es meiſtens mit großen Schwierigkeiten verbunden iſt, lebende Zander aus Deutſch— land zu bekommen, will Württemberg eventuell den Verſuch machen, einen größeren Transport Zander aus Böhmen zu beziehen. Sollte dieſe Beſtellung von Württemberg ausgeführt werden, ſo hat ſich Herr Hofrath Hinderer in liebenswürdiger Weiſe bereit erklärt, für diejenigen Vereine, welche ſich an ihn wenden werden, den Bedarf an Zandern hierbei mitzubeſtellen. 7. Es wurde weiter beſchloſſen, eine Eingabe an den Reichstag auszuarbeiten, dahin gehend, das Reich möge den Vertrag mit Holland nicht mehr verlängern und die zum Ausſetzen des Lachſes im Rhein beſtimmten Gelder zum Ausſetzen anderer Fiſche im Rhein, ſowie zur Hebung der Süß— waſſerfiſcherei verwenden. Die Reichstagsabgeordneten Prinz Schönaich-Carolath und Freiherr Heyl zu Herrusheim und andere Abgeordnete auch der ſüddeutſchen Staaten ſollen von dieſer, von den fünf betheiligten Vereinen unterſchriebenen Eingabe unterrichtet werden und um ihre Unter- ſtützung im Reichstag angegangen werden. f 8. Ueber den Zweck und die Bedeutung einer biologiſchen Station wurde, da allgemein bekannt und anerkannt, nicht weiter debattirt. Es wurde auf eine Abhandlung des Privatdozenten Herrn Dr. R. Lauterborn, ſowie auf den Bericht über die I. Konferenz der Leiter der bio— logiſchen und Fiſcherei-Verſuchsſtationen in Weimar hingewieſen („Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1900, Nr. 14, S. 257). Auch hier wurde eine Eingabe an den Reichskanzler beſchloſſen, das Reich möge zur Errichtung einer ſchwimmenden biologiſchen Station auf dem Oberrhein die Mittel bewilligen. Außerdem ſollen die angeſchloſſenen Vereine ihre Regierungen um Geldunterſtützungen zur Aus— führung dieſes Planes angehen. Ueber beide unter 7 und 8 gefaßten Beſchlüſſe ſoll im September in Stuttgart endgiltiger h gefaßt werden und die Eingaben an den Reichstag bezw. Reichskanzler ausgearbeitet werden. Gilmer, Schriftführer des Fiſchereivereins für das Großherzogthum Heſſen. 352 — — — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Die Wanderung der Mainfiſche im Frühjahr 1901. Die Beobachtungen bei dem dießmaligen Frühjahrszug der Mainfiſche wurden durch den Eintritt von Hochwaſſer beeinträchtigt, denn die Nadelwehre mußten deßhalb vom 12. Februar bis zum 13. März und dann vom 9. April bis zum 24. April niedergelegt werden. Der Anfang des Winderzuges, der in die zuletzt angegebene Periode fiel, konnte deßhalb auch nicht feſtgeſtellt, werden. Durch das Niederlegen der Wehre ging das Waſſer aber raſcher zum Rhein ab und war dadurch für die Fiſche geeigneter. Durch dieſen Umſtand zogen mehr Fiſche in den Main, welche Thatſache unſere Fiſcher feſtgeſtellt haben. Wenn in der Zeit des Fiſchzuges die Wehre einige Tage abgebaut werden, ſo iſt das für die Fiſcherei günſtig, denn es ziehen dann viel mehr Fiſche in den Main. Nachdem die Wehre am 22. April aufgeſtellt waren, machte ſich der Zug ſchon am 24. April bemerkbar. Das Wetter war aber überhaupt dem Fiſchzug nicht günſtig, denn es war zu kalt, beſonders in den Nächten. So wurde der Zug am 29. April vollſtändig eingeſtellt und auch am 7. Mai war er ſehr ſchwach. Am 13. Mai kamen ſtarke Barben, Barbus vulgaris, aus dem Rhein zugewandert. Dieſe friſchen Rheinbarben erkennt man daran, daß ihre Floſſen noch ganz und unbeſchädigt ſind, während die Floſſen der Barben, die ſchon einige Zeit im Main leben, durch die Säuren aus den Fabriken verbrannt und verſtümmelt ſind. Am 15. Mai war der Zug ſtark und ſind die Fiſche bei Sonnenſchein häufig geſprungen. Am 18. Mai war der Zug wieder ſehr ſchwach, denn wir hatten nur 4 R. zu verzeichnen. An dem dießmaligen Früh⸗ jahrszuge betheiligten ſich hauptſächlich folgende Arten: Schneider, Alburnus lucidus, Weißfiſch, Chondrostoma nasus, Rothauge, Leuciscus rutilus, Barbe, Barbus vulgaris, Rothfeder, Scardinius erythrophthalmus, Döbel, Squalius cephalus, Breſem, Abramis Brama, Haſel, Squalius leueiscus, Flußbarſch, Perca fluviatilis, Hecht, Esox lueius. Am 22. Juni hat der dießmalige Frühjahrszug fein Ende erreicht und war durchſchnitt— lich gering, der Hauptzug war jedenfalls ſchon bei umgelegtem Wehre erfolgt. Die Fiſcher klagen jetzt wieder ſehr wegen ihres ſchlechten Verdienſtes und ſie haben alle Urſache dazu. Sie können ja auch mit Petrus ſprechen: „Herr, wir haben die ganze Nacht gearbeitet und nichts gefangen!“ Der Obermain iſt noch recht fiſchreich und liefert viele Fiſche nach Frankfurt, wenn aber die Kanaliſirung weiter oben auch ausgeführt wird, dann werden die Fiſchereiverhältniſſe ſich jedenfalls auch verſchlechtern. In dem ruhiger ſtehenden Waſſer wachſen am Ufer mehr Binſen und Laichkräuter, die den Fiſchfang erſchweren. Zur beſſeren Beaufſichtigung und Förderung der Fiſcherei hat die Großh. Heſſ. Regierung in den Vertretern der Großh. Waſſerbauämter zu Mainz und Worms Oberfiſchmeiſter ernannt, welches Amt in alter Zeit auch ſchon eingeführt war und ſich damals nach den Urkunden ganz gut bewährte. L. Buxbaum, Raunheim a. M. Der Cottbuſer Karpfenmarkt findet alljährlich am erſten Montag des Monats Sep— tember, in dieſem Jahre am 2. September, in Anſorge's Hotel in Cottbus ſtatt. Der Lauſitzer Fiſchereiverein erſucht ſeine Mitglieder, recht zahlreich an dieſem Tage erſcheinen zu wollen und Teichbeſitzer, die noch nicht Mitglieder ſind, aufzufordern, ſich an der Karpfenbörſe zu betheiligen und dem Lauſitzer Fiſchereiverein beizutreten. Neuer Zolltarif. Der Entwurf für den neuen Zolltarif enthält einen Zollſatz von 15 Mk. für den Doppelzentner lebender oder todter Karpfen. Alle übrigen Fiſche, ob lebend oder todt, aus dem Süßwaſſer oder dem Meere, ſind ohne Zoll geblieben. Wir kommen hierauf in der nächſten Nummer zurück. Ein gefährlicher Krebſenräuber. Nach Mittheilung des Fiſchmeiſters der Fiſchzucht⸗ anſtalt in Velden a. Wörtherſee war der Fang von Wallern im Jeſerzerſee, einem Pachtobjekte obiger Anſtalt, heuer ein relativ ergiebiger zu nennen, dagegen die Ausbeute von Krebſen aus jenem See auffällig zurückgegangen. Es ſtellte ſich weiters heraus, daß ca. 50 Prozent der gefangenen Waller oder Welſe nur Körpertheile von Krebſen (Schalen und Scheeren) verſchlungen hatten. Bei der Beſetzung von Wäſſern (Seen) mit Krebſen, wird auf jenen Raubfiſch, der übrigens ein ſehr guter und beliebter, auch gern bezahlter Speiſefiſch iſt, Bedacht zu nehmen 353 DIN ſein. Der Fang des Waller iſt keine leichte Sache. Das Fiſchwaſſer, in dem er lebt, muß ſtudirt ſein. Hier zu Land wird er auch als „Waſſerbär“ bezeichnet, der in Höhlen unter dem Waſſer lebt. In Kärnten fing man ſchon Stücke zu 40 und zu 70 Kilo! Solche Fänge wurden im Wörther⸗ und Oſſiacherſee gemacht. Auch kann man von Seefiſchern von „Rieſen⸗ wallern“ erzählen hören, die jo lange als ein Fiſcherboot ſeien. Dieſe Rieſen kommen einem leider nicht zu Geſichte. Es find Phantaſiegebilde, wie etwa die „Seeſchlange“ des Welten meers. Ein heiteres Gedichtchen aber über den Wallerfang in einem See, in dem er jedenfalls ſchon ſehr zurückgegangen war, füllte eine Blattſeite des dortigen Fremdenbuches. Es lautet: Waller iſt ein gutes Eſſen — Zwar hab' ich keinen noch gegeſſen, Doch meines Vaters Bruders Sohn Iſt neben einem Mann geſeſſen, Der ſah den Nachbar Waller eſſen. Wir ködern auf den Wels mit lebenden Fiſchen und gutem Erfolge. Velden, Wörtherſee. Dr. Stiglleithner. Großes Fiſchſterben. In der letzten Zeit, ſo ſchreibt die „Göttinger Zeitung“ vom 26. Juli 1901, konnte man wiederholt größere Mengen todter Fiſche in der Leine beobachten; an der Brücke hinter der Maſchmühle z. B. hingen Dutzende von pfundſchweren Fiſchen an dem im Flußbett wachſenden Schilfgras. Da es ſich hier offenbar um Vergiftung handelt, wäre es erwünſcht, der Urſache dieſes Maſſenmordes auf die Spur zu kommen. — Eine ähnliche Mittheilung kommt aus Neuſtadt am Rimberge. Dortſelbſt wurden vor einigen Tagen mehr als 100 Zentner Fiſche in der Leine vergiftet. Dazu wurde bemerkt, daß die Vergiftungen ſich dort alljährlich mehrere Male wiederholen und daß ſo die ganze Fiſcherei in der Leine ſyſtematiſch ruinirt wird. Ein Maſſenſterben von Fiſchen ift, wie die „Deutſche Tageszeitung“ vom 26. Juli 1901 berichtet, in den letzten Tagen im Lauf der unteren Havel beobachtet worden. Tauſende von kleineren und größeren todten Hechten, Barſche u. ſ. w. treiben auf der Oberfläche des Stromes. Allem Anſcheine nach iſt dieſes Maſſenſterben durch die letzten großen Gewitter hervorgerufen worden, indem durch die wolkenbruchartigen Regenfälle unreines Waſſer in die Havel getrieben worden iſt. IX. Vereinsnachrichten. Der Fiſchereiverein für die Provinz Poſen hielt am 22. Juni ds. Is. in Mylius' Hotel in Poſen eine Vorſtandsſitzung und ſeine 10. Hauptverſammlung ab. Es waren 48 Mitglieder erſchienen. Vertreter hatten geſendet: Die Regierungen in Poſen und Bromberg, die Stadt Poſen, die Poſener Handelskammer und Land— wirthſchaftskammer, und da Herr Generallandſchafts⸗-Direktor von Staudy ein Korreferat über⸗ nommen hatte, ſo war in ihm auch die Poſener Landſchaft vertreten. Zwei Referate, über „Fiſchzoll“ und „Fiſchſterben in der Obra“, hatte Herr Majoratsbeſitzer Fiſcher-Tirſchtiegel übernommen, derſelbe war jedoch, wie der Herr Vorſitzende, Regierungsrath Alfred Meyer-Bromberg, vor Eintritt in die Tagesordnung mittheilte, durch Krankheit am Erſcheinen verhindert. Da es hierdurch möglich war, die Verhandlungen abzukürzen, ſo wurde ein Beſuch der Karpfenteichanlagen des Lehrers Barthel in Johannisthal, dicht bei Poſen, nach Schluß der Sitzung beſchloſſen. Der Jahresbericht für 1900 war ſchon veröffentlicht und den Mitgliedern zugeſtellt worden. Doch hielt es der Herr Vorſitzende für angezeigt, die wichtigſten Punkte hieraus zu verleſen. — Die Erhöhung des Beitrages zu den Reiſekoſten des Wanderlehrers wurde von der Verſammlung in der im Jahresberichte in Vorſchlag gebrachten Form genehmigt. Hiernach erfolgt der erſte Beſuch der Waſſerwirthſchaft eines Vereinsmitgliedes durch den Fiſchmeiſter ganz auf Koſten des Vereins, jedoch nur gelegentlich einer Umtour des Fiſchmeiſters. Bei einem zweiten Beſuche inner⸗ halb eines Vereinsjahres werden in Zukunft 10 Mk. und bei jedem weiteren Beſuche 15 Mk. angerechnet. — Es wurde hierauf der Etat für das Rechnungsjahr 1901 vorgelegt; derſelbe balancirt mit 16,000 Mk. — Die Beſtandsüberſicht der Vereinskaſſe legte an Stelle des am Erſcheinen ver⸗ hinderten Schatzmeiſters der Herr Vorſitzende ſelber vor. Darnach befanden ſich am 21. Juni 1901 in der Vereinskaſſe ein Baarbetrag von 2013.23 Mk. und ferner 1983.63 Mk., niedergelegt in einem Sparkaſſenbuche, im Ganzen alſo 3996.86 Mk. — Auf Vorſchlag des Herrn Vorſitzenden wurde von der Verſammlung die Rechnungsreviſion Herrn Regierungsaſſeſſor Hahn-Bromberg übertragen. Es folgten nun geſchäftliche Mittheilungen des Vorſitzenden. Die in der Hauptverſammlung am 17. Dezember 1900 ernannten drei neuen Ehrenmitglieder des Vereins, die Herren Oberpräſident 354 Excellenz von Bitter, Dr. Schillinger und Profeſſor Dr. Hofer-München hatten auf die Zuſtellung der Diplome dankend geantwortet. — Der Herr Vorſitzende richtete an die Verſammlung wiederholt die dringende Bitte, die Brutbeſtellungen beim Vorſtande rechtzeitig zu bewirken und führte unter Anderem an, daß die Fiſchzuchtanſtalt in Göllſchau bereits am 6. März ſämmtliches Beſatzmaterial ausverkauft hatte, daß letztere auch die Frühjahrsbeſtellungen bereits im Spätherbſt wünſche. — Herr von Szoldrski-Segrowo wünſchte eine Erklärung deſſen, daß bei ihm die Laichkarpfen, die er aus beſter Quelle bezogen habe, dießmal nicht gelaicht hätten. Es wurde feſt— geſtellt, daß die abnormen Temperatur- und Witterungsverhältniſſe in dieſem Frühjahre vielfach hindernd eingewirkt hätten. So ſei auch, wie der Herr Vorſitzende ausführte, ein großer Poſten angebrüteter Bachforelleneier, die für die Vereinsbrutanſtalt in Prinzenthal aus einer der leiſtungs⸗ fähigſten Fiſchzüchtereien bezogen worden waren, trotz nur kurzem Transporte, verunglückt; Schuld trug der plötzliche und bedeutende Temperaturfall zur Zeit des Transportes. Ueberhaupt ſind, wie der Herr Vorſitzende weiter ausführte, in dieſem Jahre mehrere Transporte verunglückt, woran die Schuld freilich die Bahnverwaltung trug, gegen die mau machtlos iſt, weil ſie ſich ſtets dahinter verſteckt, die Lieferfriſt eingehalten zu haben. So ſind zwei Karpfentransporte nach Mileslaw und Erlenthal bei Schildberg verunglückt, als der ſchmerzlichſte Verluſt iſt aber der für die Küddow beſtimmte, vollſtändig verunglückte Transport von 50000 Stück Lachsbrut von der Fiſchbrutanſtalt Stobnica⸗Mühle bei Samter bis Plietnitz bei Schneidemühl zu verzeichnen. Auch hier trug allein die Schuld die nicht rechtzeitige Abfertigung des Transports durch die Bahnbeamten. Im Anſchluſſe an dieſe betrübende Mittheilung wurde darauf hingewieſen, wie nothwendig es ſei, bei ſolchen Transporten ſtets „Bahndepeſchen“ aufzugeben, der Herr Vorſitzende aber erbat ſich in jedem Falle umgehende und eingehende Berichte über etwa verunglückte Transporte, um hierdurch weiteres Material zu gewinnen, bei den bezüglichen Eiſenbahndirektionen vorſtellig werden zu können. Er wies auch darauf hin, daß der neuen Auflage des „Handbuches für Fiſcher“ die vom Schriftführer ausgearbeitete Anweiſung für den Transport lebender Fiſche ꝛc. beigegeben werden ſolle. — Dem Vorſtande iſt von Seiten der zuſtändigen Forſtverwaltung die Benachrichtigung zugegangen, daß das bisher ſtändige Laichſchonrevier in dem fiskaliſchen Skorzenciner See im Kreiſe Witkowe in ein zeitweiliges umgewandelt worden ſei. Der Herr Vorſitzende ſtellte dieſe Aenderung als höchſt zweck— entſprechend hin; denn Laichſchonreviere müßten periodiſch nach Raubfiſchen abgefiſcht werden, wenn anders fie ihren Zweck erfüllen ſollen. — Der Vorſtand hatte bei der zuſtändigen Behörde angeregt, daß den Strompolizeibeamten auch die Funktionen als Fiſchereipolizeibeamten übertragen werden möchten. Es wurde die Antwort, daß nach den gegenwärtig beſtehenden Beſtimmungen die Fiſcherei— polizei der Ortsbehörde zuſtehe, der letzteren wären ſomit bezügliche Anzeigen zu erſtatten. Der Herr Vorſitzende erblickte in dieſer Form eine Weiterung, die den Intereſſen der Fiſcherei wenig diene und will ſeinen Antrag erneuern. Material zur näheren Begründung bot ſchon ein vom Fiſchmeiſter Herrguth berichteter Vorfall, ein Zuſammentreffen ſeinerſeits mit Fiſchdieben am Bromberger Kanal, wobei auch er gegen die Frechheit der Diebe machtlos war. Verſchärftere Beſtimmungen auf dem Gebiete der Fiſchereipolizei wurden allgemein als dringend nothwendig erachtet. — Hinſichtlich der dießjährigen Krebsbrutausſetzungen wußte Graf zu Dohna Schloß Hiller⸗Gaertringen über ſo ſchlechte Reſultate zu berichten, daß er bis auf Weiteres die vollſtändige Einſtellung von Krebsausſetzungen als wünſchenswerth hinſtellte. Noch ſchlimmer lautete ein vom Herrn Vorſitzenden mitgetheilter Bericht des Magiſtrats in Kolmar ei / P. Der unterzeichnete Schrift— führer konnte dem gegenüber feſtſtellen, daß bei ihm die von Micha-Berlin gelieferten Satzkrebſe in vorzüglicher Verfaſſung angekommen ſeien und das bezügliche Gewäſſer ſofort angenommen hätten. Nach ſeinen Erfahrungen würden neben Fehlern in der Form der Ausſetzung jetzt vielfach Fehler auch darin begangen, daß in zu kleine Gewäſſer Krebſe mit Aalen zuſammen eingeſetzt würden. Der Aal aber ſei des Krebſes größter Feind, und ein Rückgang in der Krebsausbeute oder gar ein Ausſterben der Krebſe wäre nicht immer auf die ſogenannte Krebspeſt zurückzuführen. Als Beiſpiel führte der Schriftführer den der Stadtgemeinde Schneidemühl gehörigen Plötzenſee an. Derſelbe war ſeiner Zeit ungemein krebsreich. Da er jedoch ein geſchloſſenes Gewäſſer iſt, fehlten ihm die Aale. Der Pächter wollte auch Aale züchten, wollte die Sache forciren und ſetzte in den See 60 Zentner Aalſetzlinge. Nach wenig Jahren hörte der Krebsfang ganz auf; der Krebsbeſtand war durch die Aale, wie zu ſpät eingeſehen wurde, vernichtet, der größere Theil der Aale aber erreichte kaum Armlänge, es müſſen ſomit vorwiegend Männchen geweſen ſein. (Schluß folgt.) X. Stagekaften. Frage Nr. 25. (Herr F. Sch. in T.): Freſſen Waſſerratten / Pfund ſchwere Forellen? Es ſind in einem Teich, in welchem ich 165 Stück hatte, nicht weniger als 80 Stück abhanden gekommen, wobei Diebſtahl ganz ausgeſchloſſen iſt. Ich ſehe auch keine anderen Raubthiere. Und wie ſind dieſe Ratten zu vertilgen? Antwort: Waſſerratten können ſehr wohl / Pfund ſchwere Forellen überwältigen und vertilgen, da ſie ſich ſogar an größeren Fiſchen vergreifen. Dieſelben werden am beſten durch Fallen vertilgt, welche Sie von einer der im Inſeratentheile der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ annoncirenden Fallenfabriken in Haynau i. Schleſien beziehen können. Von dort erhalten Sie auch nähere Anweiſung zum Gebrauch der Fallen. er 355 — — XI. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 7. Auguſt 1901. Zufuhren mäßig. Geſchäft lebhaft. Preiſe recht befriedigend. 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Unter Bezugnahme auf die im Ergänzungsbande zum ausführlichen Lehrbuche der Teich— wirthſchaft von Paul Vogel in Crangen ergangene Bekanntmachung betr. „Züchter⸗Vereinigung“ wird zur Vermeidung von Irrthümern und Mißverſtändniſſen, insbeſondere zur Vorbeugung aller unliebſamen Störungen und Nachtheile beim Verſandt unſerer verſchiedenen erſtklaſſigen Fiſchprodukte hiermit bekannt gemacht, daß die Reichsgräflich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung in Giersdorf bei Warmbrunn i. Rieſengebirge der qu. Züchter⸗Vereinigung nicht angehört und daß ſämmtliche Beſtellungen auf Beſatz oder ſonſtiges Material nach wie vor direkt an die unterzeichnete Fiſcherei— verwaltung zu richten ſind. Reichsgräfl. Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung zu Giersdorf i. Rieſengebirge. M b. 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Erſcheint am 1. und 15. jeden Monats. — Preis: jährlich unter Kreuzbandzuſendung im Inland und Oeſterreich-Uungarn 5 Mk., nach den übrigen Ländern 5.50 Mk. Beziehbar durch Poſt, Buchhandel und Expedition. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Thierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Erpedition: München, Herzogſpitalſtraße 19. Organ für die Befammtinterellen der Fischerei, ſowie für die Bestrebungen der Filthereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schlef. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Jeutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Jayeriſchen und vom Deutſchen Tiſchereiverein. Nr. 17. München, den 1. September 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Fürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in Preußen. — II. Salmonideneier⸗Verpackung und die Abſtammung der deutſchen Regenbogenforellen. — III. Der erſte Fiſchereitag des Verbandes der deutſchen Fiſchereivereine Böhmens. — IV. Ueber Lachszucht. — V. Vermiſchte Mittheilungen. — Ju Vereinsnachrichten. VII. Perſonalnachrichten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Jürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in Preußen. Eine preußiſche Miniſterialverfügung vom 20. Februar 1901, beſprochen von Profeſſor Dr. C. Weigelt-Berlin. (Fortſetzung.) Verfügung vom 20. Februar 1901, betreffend Fürſorge für die Rein⸗ haltung der Gewäſſer. Gegen die früher beabſichtigte landesgeſetzliche Regelung der Maßnahmen zur Rein— haltung der Gewäſſer ergeben ſich namentlich aus der Verſchiedenartigkeit der örtlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe innerhalb der Monarchie und ſelbſt innerhalb einzelner Provinzen ſo erhebliche Bedenken, daß von einem geſetzgeberiſchen Vorgehen, wenigſtens vor— läufig, Abſtand genommen werden ſoll. 10 20 25 40 45 50 or or 358 Es iſt daher erforderlich, den Uebelſtänden nachdrücklich auf Grund der beſtehenden Geſetzgebung entgegenzutreten, welche bei ſorgſamer Handhabung für den genannten Zweck auch im Allgemeinen ausreichend erſcheint; ob für dieſen Behuf eine Reviſion der beſtehenden Polizeiverordnungen erforderlich und zweckmäßig iſt, geben wir dem Ermeſſen der Landes- polizeibehörden anheim. Die Angelegenheit gewinnt eine immer ſteigende Bedeutung, weil in Folge der ſtändigen Vermehrung der Bevölkerung und der auf Benutzung der Waſſerläufe angewieſenen Anlagen die Verunreinigung der Gewäſſer ſtetig zuzunehmen droht, während andererſeits das Bedürfniß nach reinem Waſſer für wirthſchaftliche und andere Zwecke fortwährend anwächſt. Ein ſolches Bedürfniß beſteht nicht nur für die Gemeinden und die Landwirthſchaft, ſondern auch für zahlreiche induſtrielle Betriebe (Bleichereien, Wäſchereien, Papierfabriken, Brauereien, Stärke— fabrifen u. ſ. w.), ſowie auch für ſämmtliche Dampfkeſſelanlagen.“ Die auf die Reinhaltung der Gewäſſer gerichteten Beſtrebungen der Behörden werden daher auch bei den betheiligten Erwerbskreiſen im Allgemeinen auf Verſtändniß und Unter- ſtützung rechnen dürfen. Auch in ſolchen Fällen, wo polizeiliche Zwangsmaßregeln nach Lage der Geſetzgebung ausgeſchloſſen ſein ſollten, haben deßhalb die Polizeibehörden ſich nicht unthätig zu verhalten, ſondern müſſen es ſich angelegen ſein laſſen, im gütlichen Wege die Beſitzer nachtheilig wirkender Anlagen und die ſonſt Betheiligten unter ſachgemäßer Anleitung zu der nöthigen Verbeſſerung der Ableitungseinrichtungen zu beſtimmen. Für das polizeiliche Vorgehen kommen im Uebrigen vornehmlich folgende Geſichtspunkte in Betracht: I. Die Polizeibehörden müſſen, um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Rein⸗ haltung der Gewäſſer treffen zu können, über den thatſächlichen Zuſtand der Gewäſſer ihres Bezirkes genau unterrichtet fein und ſich von allen für die Abwäſſerungsverhältniſſe weſent— lichen Veränderungen alsbald Kenntniß verſchaffen. Die polizeilichen Exekutivbeamten (Gendarmen, Ortspolizei-, Strompolizei⸗, Fiſcherei⸗ beamten) ſind anzuweiſen, von allen Gewäſſerverunreinigungen, die ſie gelegentlich wahr— nehmen, thunlichſt unter Angabe der Urſprungsquelle und der Häufigkeit der Wiederholungen der ihnen vorgeſetzten Polizeibehörde unverzüglich ſchriftliche Anzeige zu erſtatten, worauf dieſe Behörde das Weitere zu veranlaſſen hat. Ferner ſind behufs Feſtſtellung etwaiger Verunreinigungen und Erörterung der zur Reinhaltung erforderlichen Maßnahmen nach Bedarf, in der Regel mindeſtens alle zwei bis drei Jahre, Begehungen derjenigen Gewäſſer vorzunehmen, die bereits in erheblicherem Maße verunreinigt ſind, oder bei denen eine ſolche Verunreinigung zu beſorgen iſt. Nähere Anordnungen haben die Herren Regierungspräſidenten oder, ſoweit es ſich um ſchiffbare Waſſerſtraßen handelt, mit deren Verwaltung beſondere Behörden im Sinne des § 138 des Landes⸗Verwaltungs-Geſetzes betraut ſind, dieſe zu treffen; ſie haben insbeſondere zu be— ſtimmen, auf welche Gewäſſer die Begehungen erſtreckt werden, und in welchen Zeitabſchnitten ſie ſtattfinden ſollen, wer die Begehungen leiten ſoll, und welche Beamten hinzuzuziehen ſind. ng Dabei iſt Folgendes zu beachten: Dem zuſtändigen Baubeamten (Meliorationsbauinſpektor, Waſſerbauinſpektor, Kreisbauinſpektor), dem Gewerbeinſpektor und dem Medizinalbeamten iſt ſtets Gelegenheit zu geben, ſich an den Begehungen zu betheiligen; geeigneten Falles iſt auch der Deichinſpektor zuzuziehen. Wo bergbauliche Intereſſen in Frage kommen, iſt außerdem dem Oberbergamte behufs etwaiger Entſendung eines Vertreters Mittheilung zu machen. Es iſt darauf Bedacht zu nehmen, daß die Abſicht der Begehung nicht vorzeitig in die weitere Oeffentlichkeit dringt, damit nicht etwa Seitens intereſſirter Perſonen der Zweck der Begehung durch beſondere Maßnahmen vereitelt wird. Auch Begehungen, die aus anderer Veranlaſſung ſtattfinden, z. B. behufs der vorge— ſchriebenen Vervollſtändigung oder Abänderung der Waſſerbücher, ſowie die Strombereiſungen ſind thunlichſt für den obigen Zweck nutzbar zu machen. II. Bei Anwendung der geltenden geſetzlichen Beſtimmungen, die — ab⸗ geſehen von den für einzelne kleinere Gebiete etwa beſtehenden Vorſchriften — in der Anlage (I) zuſammengeſtellt ſind, iſt Nachſtehendes zu beachten: CC Fee chen 5 359 — mn 1. Die wichtigsten find der § 27 des Feld- und Forſtpolizei⸗Geſetzes vom 1. April 1880 und der § 43 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874, die beide für den ganzen Umfang co der Monarchie gelten. Der § 27 Nr. 3 a. a. O. bedroht nicht jedwede Verunreinigung von Gewäſſern mit Strafe, ſondern nur die unbefugte. Für die Beantwortung der Frage, ob die Verunreinigung als eine befugte oder unbefugte anzuſehen iſt, ſind die Beſtimmungen des ſonſt geltenden Rechtes maßgebend (vergl. Entſch. d. O. V. G. Bd. 29 S. 287). 65 Das Fiſchereigeſetz, welches gleich dem § 27 Nr. 3 a. a. O. für öffentliche (ſchiff⸗ bare) und private (nicht ſchiffbare Flüſſe,) ſowie für geſchloſſene und nicht geſchloſſene Gewäſſer gilt, ſchreibt deren Reinhaltung zwar lediglich im Intereſſe der Wahrung fremder Fiſchereirechte vor, wird aber bei richtiger Anwendung auch eine geeignete Handhabe bieten, um neben den Fiſchereirechten andere Intereſſen zu ſchützen. 70 . Bon den beiden nur in den alten Provinzen geltenden Geſetzen betrifft die Kabinets— Ordre vom 24. Februar 1816 lediglich die ſchiff- und flößbaren, das Geſetz vom 28. Februar 1843 die (nicht ſchiffbaren) Privatflüſſe. Beide Geſetze unterſagen die Verunreinigung, inſoweit ſie durch gewerbliche Anlagen herbeigeführt wird, die Kabinets— Ordre jedoch nur, wenn fie durch Einwerfen feſter Stoffe erfolgt, wie ſich aus den 55 Wendungen „Abgänge in ſolchen Maſſen in den Fluß werfen“ und „Wegräumung der den Waſſerlauf hemmenden Gegenſtände“ ergibt. Das Privatflußgeſetz verbietet ferner die Verunreinigung auch dann, wenn dadurch der Bedarf der Umgegend an reinem Waſſer beeinträchtigt oder eine erhebliche Beläſtigung des Publikums verurſacht wird. 3. Der im Geltungsbereiche des Rheiniſchen Rechtes noch geltende Artikel 42 der 80 Ordonnance sur le fait des eaux et foréts bezieht ſich nur auf ſchiff- und flößbare (navigables et flottables) Flüſſe, unterſagt aber deren Verunreinigung allgemein (die Synonyme ordure und immondice bezeichnen zwar ſpeziell Schmutz, Kehricht, Staub, werden aber auch allgemein im Sinne von Unreinigkeiten gebraucht). 4. Bei dem Mangel einer geſetzlichen Vorſchrift, welche die Verunreinigung der Gewäſſer 85 allgemein unterſagt, iſt in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob die Vorausſetzungen eines der in der Anlage aufgeführten oder ſonſt in Betracht kommenden Sondergeſetze vorliegen. Soweit dieß nicht der Fall iſt, kann die Polizeibehörde auf Grund der Beſtimmungen des § 10 A. L. R. II, 17 und des § 6 des Geſetzes über die Polizei— verwaltung vom 11. März 1850 (Geſetz-Samml. S. 265), ſowie des § 6 der Verordnung 90 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Geſetz⸗-Samml. S. 1529) gegen eine Verunreinigung der Gewäſſer einſchreiten, wenn die Vorausſetzungen dieſer Geſetze gegeben ſind. Hierbei werden, ſoweit es ſich um Anwendung des § 6 des Geſetzes von 1850 und der Verordnung von 1867 handelt, je nach Umſtänden vornehmlich in Betracht kommen die Fälle unter 95 a) a. a. O., — Schutz der Perſonen und des Eigenthums —, 1) — Sorge für Geſundheit —, g) — Fürſorge gegen gemeinſchädliche und gemeingefährliche Handlungen —, h) — Schutz der Felder, Wieſen, Weiden u. ſ. w. — . Dazu iſt zu bemerken, daß das Oberverwaltungsgericht in neuerer Zeit dem Begriffe 100 der Geſundheitsſchädlichkeit eine weitgehende Anwendbarkeit beigelegt und insbeſondere polizeiliche Verfügungen für berechtigt erklärt hat, die beſtimmt ſind, eine auch nur mittelbare Geſundheitsgefahr, wie ſie z. B. üble Ausdünſtungen im Gefolge haben können, abzuwenden (vergl. Entſch. des III. Sen. vom 28. November 1895 im Preuß. Verw.⸗Bl. Jahrg. 17 S. 431 Abſ. 5). Es wird ſich daher, wo die ſondergeſetzlichen Beſtimmungen verſagen, in vielen Fällen ein Einſchreiten ſchon aus dem Geſichtspunkte einer durch die Verunreinigung drohenden Geſundheitsgefahr rechtfertigen laſſen. III. Bei den zur Reinhaltung der Gewäſſer zu ergreifenden Maßnahmen ſind vornehmlich folgende Ziele in's Auge zu faſſen, und zwar ohne Unterſchied, ob es ſich um öffentliche oder Privatflüſſe, um ſtehende oder fließende, e oder oberirdiſche, geſchloſſene oder 110 nicht geſchloſſene Gewäſſer handelt: 1 — 0⁵ 115 120 — ID 130 155 140 145 150 160 360 — 1. Vermeidung der Verbreitung anſteckender Krankheiten oder ſonſtiger geſundheits— ſchädlicher Folgen, auch im Hinblick auf die Schifffahrt treibende Bevölkerung; 2. Reinhaltung des für eine Gegend oder Ortſchaft zum Trinken, zum Haus- und Wirth⸗ ſchaftsgebrauch oder zum Tränken des Viehes, ſowie zum Betriebe der Landwirthſchaft oder zum Gewerbebetriebe erforderlichen Waſſers; 3. Schutz gegen erhebliche Beläſtigungen des Publikums; 4. Schutz des Fiſchbeſtandes. Behufs Erreichung dieſer Ziele iſt die ſorgſamſte Handhabung der gestehe geſetz⸗ lichen Vorſchriften geboten und insbeſondere darauf hinzuwirken, daß deren Anwendung nicht etwa aus Gründen lediglich örtlichen Intereſſes zum Nachtheile der Allgemeinheit unterbleibt. Auch iſt das polizeiliche Vorgehen nicht davon abhängig zu machen, daß Seitens eines Ge— ſchädigten oder ſonſt Betheiligten Beſchwerde wegen Waſſerverunreinigung erhoben wird, ſondern, ſobald ein Mißſtand zur Kenntniß der Polizeibehörde gelangt, iſt von Amtswegen einzuſchreiten. Andererſeits iſt aber darauf Bedacht zu nehmen, daß bei Anwendung der geſetzlichen Beſtimmungen, ſoweit ſie nicht zwingenden Rechtes ſind, die Grenzen des berechtigten Bedürfniſſes nicht zum Schaden überwiegender anderweiter Intereſſen überſchritten werden, wie ja auch nach § 43 Abſ. 2 des Fiſchereigeſetzes das Einwerfen oder Einleiten ſchädlicher Stoffe in die Gewäſſer „bei überwiegendem Intereſſe der Landwirthſchaft oder der Induſtrie“ geſtattet werden kann. Ueberhaupt iſt unter Vermeidung jeder ſchematiſchen Behandlung von Fall zu Fall nach Maßgabe der obwaltenden örtlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe unter billiger Abwägung widerſtreitender Intereſſen zu verfahren, wobei die verſchiedenen wirthſchaftlichen Intereſſen, insbeſondere die der Landwirthſchaft und der Induſtrie, im Grundſatze als gleichwerthig zu behandeln ſind. Denn die Mannigfaltigkeit der Art und des Umfangs der Anlagen, die Verſchiedenheit der techniſchen Möglichkeit und finanziellen Durch— führbarkeit der Abwäſſerreinigung, die Beſchaffenheit der Gewäſſer und die Bedürfniſſe der näheren und weiteren Umgegend nach reinem Waſſer, ſowie die Vielſeitigkeit der betheiligten öffentlichen und wirthſchaftlichen Intereſſen bedingen eine individuelle Behandlung des einzelnen Falles. Hierbei und namentlich bei den für die Reinigung von Abwäſſern zu ſtellenden Forderungen find die praktiſchen Erfahrungen und der jeweilige Stand von Wiſſenſchaft und Technik zu berückſichtigen. In der Anlage (II) ſind einige nach dem derzeitigen Stande der Wiſſenſchaft aufgeſtellte Grundſätze für die Einleitung von Abwäſſern in Vorfluther beigefügt, welche dabei als Anhalt dienen können. Die Vervollſtändigung dieſer Grundſätze, insbeſondere bezüglich der nicht nach §S 16 der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Anlagen, bleibt vorbehalten. Für die fortlaufende Beobachtung und Verwerthung der Fortſchritte auf dem Gebiete der Abwäſſerreinigung und Waſſerverſorgung wird, die Bewilligung der beantragten Mittel durch die Landesvertretung vorausgeſetzt, am 1. April 1901 eine ſtaatliche Prüfungs- und Unterſuchungsanſtalt hierſelbſt in Thätigkeit treten, bei der alsdann die Behörden ſachkundigen Rath erlangen können. IV. Bei Verfolgung der vorbezeichneten Ziele ſind im Uebrigen vorzugsweiſe folgende Geſichtspunkte zu beachten: 1. Als Verunreinigung der Gewäſſer kommt neben dem Einwerfen feſter Stoffe und Gegenſtände, wie Kehricht, Schutt, Aſche, Unrath, Koth, Sägeſpähne, thieriſche Körper u. dergl., namentlich das Einleiten verunreinigten Waſſers oder ſonſtiger flüſſiger Stoffe in Betracht. Ob die Verunreinigung durch gewerbliche Anlagen oder durch Abgänge aus der Haus- und Landwirthſchaft oder auf andere Weiſe erfolgt, macht keinen Unterſchied. Nach den Grundſätzen des Civilrechts iſt eine derartige Benutzung der Gewäſſer nur dann unzuläſſig, wenn ſie über die Grenzen des Gemeingebrauches hinausgeht, oder wenn die Verunreinigung das gemeinübliche Maß überſchreitet, wobei die Frage, ob dieß der Fall iſt, nach den thatſächlichen Verhältniſſen des Einzelfalls unter Berückſichtigung der Anſchauungen der Betheiligten und der Verhältniſſe der in Betracht kommenden Gegend zu beurtheilen iſt (vergl. Entſch. d. R. G. in Civ.-Sachen Bd. 16 165 S. 180, Bd. 38 S. 268; vergl. auch Daubenſpeck, Bergrechtl. Entſch. Bd. 1 S. 271, 274). TTT A 1 A Ms“ 361 Das polizeiliche Einſchreiten iſt jedoch an dieſe Schranken nicht unbedingt gebunden. Vielmehr iſt die Polizeibehörde berechtigt und verpflichtet, der Verunreinigung eines Gewäſſers, auch wenn ſie ſich innerhalb der Grenzen des nach Vorſtehendem Gemein— gebräuchlichen hält, inſoweit entgegenzutreten, als ſie gegen eine der unter II aufge— führten geſetzlichen Beſtimmungen verſtößt, und das öffentliche Intereſſe ein Einſchreiten erfordert. — —1 2. Gewäſſer, die in erſter Linie zur Entwäſſerung, insbeſondere zur Aufnahme der Ab— wäſſer von Ortſchaften und Fabriken, benutzt werden, oder die in längerer Ausdehnung mit gewerblichen und anderen baulichen Anlagen beſetzt ſind, werden in der Regel bezüglich der Reinhaltungsmaßregeln anders zu behandeln ſein, als Gewäſſer, die 175 hauptſächlich Zwecken der Landwirthſchaft und der Fiſchzucht dienen, oder vorzugsweiſe zur Bewäſſerung benutzt werden. 3. Die Einführung verunreinigender Stoffe in die Gewäſſer iſt in der Regel dann zu unterſagen, wenn ihre Waſſermenge unter Berückſichtigung des vorhandenen Gefälles nicht ausreicht, um die Stoffe in unſchädlicher Weiſe aufzunehmen. 130 4. Sind nahe der Einmündung erheblicher Mengen ſchädlicher Abwäſſer Ortſchaften ge— legen, die auf die Benutzung des Waſſers insbeſondere zu Trinkzwecken oder für den häuslichen Gebrauch angewieſen ſind, ſo ſind Vorkehrungen gegen die Verunreinigung des Gewäſſers in weit höherem Maße erforderlich, als wenn die Wohnſtätten ſoweit von der Einmündungsſtelle entfernt ſind, daß nach den beſonderen Verhältniſſen die Uebertragung geſundheitsſchädlicher Stoffe auf Menſchen und Thiere unwahrſcheinlich, oder das Gewäſſer in der Lage iſt, ſich durch Selbjtreiniguug der eingeführten ſchäd— lichen Stoffe zu entledigen. — 85 5. Unter Umſtänden wird mit Rückſicht auf die bisherige thatſächliche Entwickelung der Verhältniſſe, die bei manchen Gewäſſern zu einer erheblichen dauernden Verunreinigung 190 geführt hat, während andere Gewäſſer noch reines und gutes Waſſer enthalten, in der Weiſe zu unterſcheiden ſein, daß auf die weitere Reinhaltung der Letzteren ein be— ſonders großes Gewicht gelegt, der Einleitung unreiner Stoffe und Abwäſſer in die Vorfluther der erſtgedachten Art aber, ſoweit es nicht aus geſundheitspolizeilichen Rückſichten geboten iſt, weniger ſtreng entgegengetreten wird. Dabei iſt indeß darauf 195 Bedacht zu nehmen, daß nicht durch eine übermäßige Verunreinigung des Oberlaufs der noch reine Unterlauf eines Fluſſes ebenfalls verdorben wird (vergl. hierzu Entſch. des O. V. G. Bd. 29 S. 292/293). V. Ein Unterſchied in dem polizeilichen Vorgehen iſt geboten je nach der Art der Anlagen und Anſtalten, von denen die Verunreinigung ausgeht. 200 1. Handelt es ſich um gewerbliche Anlagen, die einer beſonderen Ge— nehmigung nach § 16 der Gewerbeordnung bedürfen, ſo gilt Folgendes: a) Für die Neuerrichtung ſolcher Anlagen find in erſter Linie die Beſtimmungen der SS 17 fg. a. a. O. und der Ausführungsanweiſungen vom 9. Auguſt 1899, 24. Auguſt 1900 (Min.⸗Bl. f. d. innere Verw. S. 127, S. 288) maßgebend. Dabei 205 hat ſich die nach $ 18 der Gew.-Ordn. ſtattfindende Prüfung und die Begutachtung durch den Gewerbeinſpektor, den zuſtändigen Baubeamten (Meliorationsbauinſpektor, Waſſerbauinſpektor, Kreisbauinſpektor) und den Medizinalbeamten auch auf die Frage zu erſtrecken, ob und in wieweit eine Verunreinigung der Gewäſſer von einer Anlage zu beſorgen, und die Herſtellung von Klärvorrichtungen erforderlich 210 oder zweckmäßig iſt. Je nach dem Ausfalle der Prüfung und der Gutachten iſt die Genehmigung zu der Anlage an Bedingungen zu knüpfen oder unter Umſtänden ganz zu verſagen. Bei der gedachten Begutachtung iſt die techniſche Anleitung vom 15. Mai 1895 (Min.⸗Bl. S. 196) — abgeändert durch die Erlaſſe vom 9. Januar 1896 (Min.-Bl. 215 S. 9) und vom 16. März und 1. Juli 1898 (Min.⸗Bl. S. 98, 187) — zu beachten. 362 b) Gegenüber beſtehenden, bereits genehmigten Anlagen ergeben ſich, ſofern nicht etwa der Fall des $ 51 der Gew.-Ordn. eintritt, oder eine Aenderung in der Lage oder Beſchaffenheit der Betriebsſtätte oder eine weſentliche Aenderung in dem 220 Betriebe ſelbſt vorgenommen wird (§ 25 der Gew.-Ordn.), die Grenzen des polizei— lichen Einſchreitens aus dem Inhalte der Genehmigungsurkunde (vergl. Nr. 27 der Ausf.⸗Anw. vom 9. Auguſt 1899). Innerhalb dieſer Grenzen iſt zwar auf die Wahrung vorhandener Berechtigungen zur Abführung von Abwäſſern und auf eine thunlichſte Schonung gegebener Ver— 225 hältniſſe Bedacht zu nehmen; andererſeits iſt aber einem Mißbrauche ſolcher Be- rechtigungen, ſoweit es geſetzlich zuläſſig iſt, energiſch entgegenzutreten, und auf eine Verbeſſerung der vorhandenen Zuſtände nach Möglichkeit hinzuwirken. Zu dieſem Zwecke find die beſtehenden Anlagen thunlichſt einer regelmäßigen Aufſicht zu unterſtellen, die ſich insbeſondere auf eine Prüfung in der Richtung zu erſtrecken 230 hat, ob die vorhandenen Klär- und Reinigungsvorrichtungen in ordnungsmäßigem. Zuſtande erhalten und ihrer Zweckbeſtimmung entſprechend benutzt werden, und ob die Abführung der Abwäſſer nicht das durch die Intereſſen des Betriebes unbedingt gebotene Maß überſchreitet. Stellen ſich bei der Beaufſichtigung Mißſtände heraus, deren Beſeitigung auf Grund des geltenden Rechtes oder der Genehmigungsurkunde 235 verlangt werden kann, ſo wird es ſich in der Regel empfehlen, zunächſt mit dem Unternehmer in geeigneter Weiſe in Verbindung zu treten, um ihn auf gütlichem Wege zu veranlaſſen, Abhilfemaßregeln zu treffen. Erſt wenn dieß Verfahren nicht zum Ziele führt, iſt im Wege polizeilicher Verfügung vorzugehen und das zur Be⸗ ſeitigung der Mißſtände Erforderliche im Zwangswege zu veranlaſſen. 240 2. Gegen gewerbliche Anlagen, die einer Genehmigung nach $ 16 a. a. O. 3 nicht bedürfen, ſowie gegen nicht gewerbliche Anlagen und Berans ſtaltungen jeder Art kann die Polizeibehörde auf Grund der oben zu II. anges führten Beſtimmungen bis zu ihrer völligen Unterſagung einſchreiten (vergl. Entf d. O. V. G. Bd. 23 S. 254, 257/63). b 245 Um eine ſolche Maßnahme thunlichſt zu vermeiden, empfiehlt es fi, nicht erſt abzuwarten, bis ſchädigende Anlagen vielleicht mit erheblichen Kapitalsaufwendungen ausgeführt ſind und ihre Wirkungen zeigen, ſondern von vornherein den Unternehmer auf die Folgen einer unzuläſſigen Verunreinigung der Waſſerläufe aufmerkſam zu machen. Bei genügender Aufmerkſamkeit und Befolgung der oben unter J. gegebenen J 250 Anordnungen muß es den Polizeibehörden möglich fein, in dieſer Weiſe rechtzeitig die erforderlichen Vorbeugungsmaßregeln zu treffen. Namentlich erſcheint es zweckmäßig, gelegentlich der Ertheilung von Bauerlaubniſſen für Anlagen, mit welchen die Gefahr 2 einer Waſſerverunreinigung verbunden ift, den Unternehmer ausdrücklich darauf hin— zuweiſen, daß er für eine unſchädliche Abführung der unreinen Stoffe und Abwäſſer 2 Sorge tragen müſſe, widrigenfalls auf Grund der geſetzlichen Vorſchriften polizeilicher ſeits gegen ihn vorgegangen werden würde. E Auf bereits beſtehende Anlagen dieſer Art findet das vorſtehend unter Nr. 1b im Abſ. 2 Geſagte ſinngemäße Anwendung. 4 VI. Soweit es ſich um eine Verunreinigung der Gewäſſer durch den Berg⸗ 260 bau handelt, iſt den Bergbehörden (Oberbergämtern, Revierbeamten) durch die SS 196 bis 199 A. L. R. die Aufgabe übertragen, jeder gemeinſchädlichen Einwirkung des Bergbaues entgegenzutreten. Es iſt jedoch bereits in dem gemeinſchaftlichen Erlaſſe der mitunterzeichneten | Miniſter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten und für Handel und Gewerbe vom 7. April 1876 (vergl. Zeitſchr. für das Berg-, Hütten- und Salinenweſen Bd. 24 S. 23) 205 angeordnet, daß die Bergbehörden ſich in wichtigeren Fällen mit den Waſſerpolizeibeh örden in's Benehmen zu ſetzen haben. Dort iſt es auch bereits als zweckmäßig bezeichnet, daß die Waſſerpolizeibehörden Maßnahmen, die auf den Bergbau zurückwirken können, — abgeſehen 1 von den Fällen einer dringenden Gefahr — thunlichſt erſt nach Anhörung der Bergbehörden 363 — und möglichſt im Einverſtändniſſe mit ihnen treffen. Bei dieſen Beſtimmungen kann es einſtweilen ſein Bewenden behalten. Berlin, den 20. Februar 1901. Der Miniſter für Landwirth— Der Miniſter für Handel Der Miniſter der öffentlichen ſchaft, Domänen und Forſten: und Gewerbe: Arbeiten: Freiherr von Hammerſtein. Brefeld. Im Auftrage: Schultz. Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten: Der Miniſter des Innern: Im Auftrage: Förſter. In Vertretung: von Biſchoffshauſen. Anlage J. Zuſammenſtellung der beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften über die Reinhaltung der Gewäſſer. I Geſetze, die für die ganze Monarchie gelten: 1. Feld- und Forſtpolizei⸗Geſetz vom 1. April 1880 (Geſetz-Samml. S. 230). § 27. Mit Geldſtrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird beſtraft, wer unbefugt 1. abgeſehen von den Fällen des § 50 Nr. 7 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 Flachs oder Hanf röthet; 2. in Gewäſſern Felle aufweicht oder reinigt oder Schafe wäſcht; 3. abgeſehen von den Fällen des § 366 Nr. 10 St. G. B. Gewäſſer verunreinigt. 2. Fiſchereigeſetz für den preußiſchen Staat vom 30. Mai 1874 (Geſetz⸗ Samml. S. 197). $. 43. Es iſt verboten, in die Gewäſſer aus landwirthſchaftlichen oder gewerblichen Betrieben Stoffe von ſolcher Beſchaffenheit und in ſolchen Mengen einzuwerfen, einzuleiten oder einfließen zu laſſen, daß dadurch fremde Fiſchereirechte geſchädigt werden können. Bei überwiegendem Intereſſe der Landwirthſchaft oder der Induſtrie kann das Ein— werfen oder Einleiten ſolcher Stoffe in die Gewäſſer geſtattet werden. Soweit es die ört— lichen Verhältniſſe zulaſſen, ſoll dabei dem Inhaber der Anlage die Ausführung ſolcher Einrichtungen aufgegeben werden, welche geeignet ſind, den Schaden für die Fiſcherei möglichſt zu beſchränken. Ergibt ſich, daß durch Ableitungen aus landwirthſchaftlichen oder gewerblichen Anlagen, welche bei Erlaß dieſes Geſetzes bereits vorhanden waren oder in Gemäßheit des vorſtehenden Abſatzes geſtattet worden find, der Fiſchbeſtand der Gewäſſer vernichtet oder erheblich be= : ſchädigt wird, ſo kann dem Inhaber der Anlage auf den Antrag der durch die Ableitung benachtheiligten Fiſchereiberechtigten im Verwaltungswege die Auflage gemacht werden, ſolche ohne unverhältnißmäßige Beläſtigung ſeines Betriebes ausführbaren Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet ſind, den Schaden zu heben oder doch thunlichſt zu verringern. Die Koſten der Herſtellung ſolcher Vorkehrungen ſind dem Inhaber der Anlage von 3 den Antragſtellern zu erſtatten. Die Letzteren ſind verpflichtet, auf Verlangen vor der Ausführung Vorſchuß oder Sicherheit zu leiſten. Die Entſcheidung über die Geſtattung von Ableitungen nach Abſ. 2, ſowie über die in Gemäßheit des Abſ. 3 anzuordnenden Vorkehrungen erfolgt, ſofern die betreffende Ableitung Zubehör einer der im § 16 der Gewerbeordnung für den Norddeutſchen Bund vom 21. Juni 1869 (Bundesgeſetzbl. S. 245) als genehmigungspflichtig bezeichneten Anlagen iſt, in dem für die Zulaſſung dieſer Anlagen angeordneten geſetzlichen Verfahren, in anderen Fällen nach demjenigen Verfahren, welches über die Genehmigung von Stauanlagen für Waſſertriebwerke feſtgeſetzt iſt. d § 44. Das Röthen von Flachs und Hanf in nicht geſchloſſenen Gewäſſern iſt verboten. Ausnahmen von dieſem Verbote kann die Bezirksregierung, jedoch immer nur wider— d =T G 280 290 295 2 =) > 310 315 364 ruflich, für ſolche Gemeindebezirke oder größere Gebietsiheile zulaſſen, wo die Oertlichkeit für die Anlage zweckdienlicher Röthegruben nicht geeignet iſt, und die Benutzung nicht geſchloſſener 320 Gewäſſer zur Flachs- und Hanfbereitung zur Zeit nicht entbehrt werden kann. § 50. Mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird beſtraft: 7. wer den Vorſchriften des § 43 oder den zur Ausführung desſelben getroffenen Anord— nungen zuwider den Gewäſſern ſchädliche, die Fiſcherei gefährdende Stoffe zuführt oder verbotswidrig Hanf und Flachs in nicht geſchloſſenen Gewäſſern röthet (§ 44). 325 3. Strafgeſetzbuch für das Deutſche Reich vom 26. Februar 1876 (Reichs Geſetzbl. S. 39). § 366. Mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird beſtraft: 10. wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf 3 den öffentlichen Waſſerſtraßen erlaſſenen Polizeiverordnungen übertritt. 330 II. Geſetze, die nur in den fogenannten alten Provinzen (Oft und Weſt⸗ N preußen, Brandenburg, Pommern, Poſen, Schleſien, Sachſen, Weſtfalen und der Rheinprovinz; gelten: 335 treffend (Geſetz-Samml. S. 108). Auf Ihren Bericht vom 18. ds. Mts. ſetze Ich zur Verhütung der Verunreinigung der ſchiff- und flößbaren Flüſſe und Kanäle hierdurch feſt: daß kein Beſitzer von Schneidemühlen Sägeſpähne oder Borke und überhaupt Niemand, der eines Fluſſes ſich zu ſeinem Gewerbe bedient, Abgänge in ſolchen Mengen in den 340 Fluß werfen darf, daß derſelbe dadurch, nach dem Urtheile der Provinzialbehörde, erheblich verunreinigt werden kann, und daß Jeder, der dawider handelt, nicht nur die Wegräumung der den Waſſerlauf hemmenden Gegenſtände auf ſeine Koſten vornehmen laſſen muß, ſondern auch außerdem eine Polizeiſtrafe von 10 bis 1 50 Thalern verwirkt hat. 1. Allerhöchſte Kabinetsordre vom 24. Februar 1816, die Verhütung 4 der Verunreinigung der ſchiff- und flößbaren Flüſſe und Kanäle bes 345 2. Geſetz über die Benutzung der Privatflüſſe vom 28. Februar 1843 (Geſetz-Samml. S. 41), eingeführt in der Rheinprovinz durch Verordnung vom 9. Januar 1845 (Geſetz-Samml. S. 35). § 3. Das zum Betriebe von Färbereien, Gerbereien, Walken und ähnlichen Anlagen benutzte Waſſer darf keinem Fluſſe zugeleitet werden, wenn dadurch der Bedarf der Umgegend >50 an reinem Waſſer beeinträchtigt oder eine erhebliche Beläſtigung des Publikums ver⸗ urſacht wird. Die Entſcheidung hierüber ſteht der Polizeibehörde zu. § 6. Die Anlegung von Flachs- und Hanfröthen kann von der Polizeibehörde unter⸗ ſagt werden, wenn ſolche die Heilſamkeit der Luft beeinträchtigt. 355 III. Für den Geltungsbereich des rheinifhen Rechtes. Ordonnance du mois d’aoüt 1669 sur le fait des eaux et foréts. Titre XXVI. Article 42. Nul, soit proprietaire ou engagiste, ne pourra faire dans les fleuves et rivieres navigables et flottables, ni m&me y jetter aucunes ordures, irnmondices 360 ou les amasser sur les quais et rivages, & peine d’amende arbitraire. ! Anlage II. Grundſätze für die Einleitung von Abwäſſern in Vorfluther Waffe rläufe und ſtehende Gewäſſer). 1. Die Nutzung der Gewäſſer erfordert ihre thunlichſte Reinhaltung und gebietet im 365 Allgemeinen geſundheitlichen und wirthſchaftlichen Intereſſe, Schmutzwäſſer, wie ſolche beim Wirthſchafts- und Gewerbebetriebe, durch Abflüſſe von Abort- und Jauchegruben, Dung⸗ ſtätten und dergleichen erzeugt werden, nach Möglichkeit von den Vorfluthern fernzulhalten oder wenigſtens da, wo die Benutzung der Vorfluther zur Ableitung geboten und eine 365 nn ſchädigende Verunreinigung (ſiehe Ziffer 2) zu gewärtigen iſt, dieſelben nach dem jeweiligen Stande von Wiſſenſchaft und Technik beſtmöglich zu reinigen. 2. Verunreinigungen von Vorfluthern geben zu äſthetiſchen, wirthſchaftlichen und hygieniſchen Mißſtänden Veranlaſſung. Wäſſer, welche trübe, gefärbt, mit Geruch behaftet und von ſchlechtem Geſchmacke ſind, erregen äſthetiſche Bedenken; ſie können zugleich wirthſchaftliche Schädigungen verurſachen, wenn das Waſſer unterhalb für gewerbliche Zwecke, zur Bewäſſerung von Feldern und 3 Wieſen, zur Viehzucht oder zu Fiſchereizwecken Verwendung findet. Sie führen auch zu hygieniſchen Unzuträglichkeiten, wenn Geruchsbeläſtigungen auftreten, wenn Unterlieger auf den Vorfluther zur Entnahme von Trinkwaſſer oder Waſſer für häusliche oder gewerbliche Zwecke angewieſen ſind, und wenn durch Ueberſchwemmung oder durch Vermittelung des Grundwaſſers der Eintritt des Vorfluthwaſſers in Brunnen möglich iſt. Enthalten die unreinen Wäſſer Anſteckungskeime, Gifte oder durch ihre chemiſchen Beſtandtheile nachtheilig wirkende Stoffe, ſo drohen beſtimmte Geſundheitsſchädigungen. Von Anſteckungskeimen kommen für den Menſchen namentlich die Erreger des Typhus, der Cholera und anderer Krankheiten des Darmkanals in Betracht; für Thiere diejenigen des Milz— brandes. Gifte und die oben genannten Stoffe wirken unter Umſtänden nicht nur auf die Geſundheit der Menſchen und Thiere (auch der Fiſche), ſondern auch auf den Pflanzenwuchs ſchädigend. 3. Bei der Beurtheilung der Zuläſſigkeit oder Unzuläſſigkeit der Einführung von Ab— wäſſern in die Vorfluther ſind an erſter Stelle maßgebend die Menge und Beſchaffenheit der Abwäſſer einerſeits und die Waſſerführung und Beſchaffenheit des Vorfluthers andererſeits. Allgemein giltige, feſte Verhältnißzahlen für die Mengen gibt es nicht und können der Ent— ſcheidung nicht zu Grunde gelegt werden. Die Entſcheidung muß unter Berückſichtigung aller Umſtände, insbeſondere der größten Abwäſſermenge und der geringſten Waſſermenge des Vorfluthers für den gegebenen Fall getroffen werden. 4. Ferner iſt zu beachten, daß der Vorfluther für die Aufnahme des Abwaſſers günſtige 39“ oder ungünſtige Verhältniſſe bieten kann. Günſtig ſind im Allgemeinen große Waſſermenge, hohe Stromgeſchwindigkeit, kieſiges Bett, glatte, feſte Ufer und Zuflüſſe von Grundwaſſer oder anderen reinen Wäſſern; ungünſtig dagegen geringe Waſſermenge, fehlende Waſſer— bewegung, geringe oder wechſelnde Stromgeſchwindigkeit, Stauungen, ſchlammiges Bett, buchtenreiches Ufer, bereits vorhandene Verunreinigungen und unreine Zuflüſſe. 5. Unter günſtigen Bedingungen hat ein Gewäſſer die Fähigkeit, zugeführte Schmutz— wäſſer in einer von Fall zu Fall wechſelnden Menge zu verdauen. Dieſe ſogenannte Selbſt— reinigung tritt um ſo eher ein, je größer die Waſſermaſſe im Verhältniß zu den Schmutz— wäſſern und die dadurch bewirkte Verdünnung der letzteren iſt, je reiner die Beſchaffenheit der Vorfluthwäſſer iſt, und je raſcher und gleichmäßiger ſich die Miſchung der letzteren mit dem Abwaſſer vollzieht. Deßhalb iſt es weſentlich, daß die Schmutzwäſſer nicht am Ufer und bei Waſſerläufen nicht in ſtilles, ſondern in ſtrömendes Waſſer eingeleitet werden. Wo dieſe Verhältniſſe nicht gegeben ſind, tritt eine Ablagerung der gröberen Beſtandtheile an der Einleitungsſtelle ein und kann dort zu Verſchlammungen und zur Bildung von Fäulnißherden Veranlaſſung geben. Zur Verhütung ſolcher Zuſtände iſt öftere Räumung erforderlich. Den biologiſchen Vorgängen kann bei der Selbſtreinigung für gewöhnlich nur eine unterſtützende, aber keine ausſchlaggebende Wirkung beigemeſſen werden. Durch den Vorgang der Selbſtreinigung wird die Gefahr der Uebertragung von Krank— heitserregern durch eingeleitete Abwäſſer zwar vermindert, aber nicht ſicher beſeitigt. 6. Sind die Vorausſetzungen einer ausreichenden Selbſtreinigung nicht gegeben, jo iſt eine künſtliche Reinigung der Abwäſſer erforderlich. Die Art dieſer Reinigung (durch Boden— berieſelung, Klärung mit oder ohne Desinfektion u. ſ. w.) kann nur von Fall zu Fall unter eingehender Prüfung der Geſammtverhältniſſe beſtimmt werden. 7. Kommt die ordnungsmäßige Beſeitigung größerer Mengen von Abwäſſern aus Ort— ſchaften, Gewerbebetrieben u. dergl. in Betracht, ſo ſollte ihre Reinigung in erſter Linie durch Bodenberieſelung angeſtrebt werden. =T = 380 385 90 82 os D ou 400 420 366 —ů—ů 8. Die Schmutzwäſſer und die Niederſchlagswäſſer können entweder gemeinſchaftlich oder getrennt abgeführt werden. 425 Das Erſtere iſt im Allgemeinen dort zweckmäßig, wo für die Geſammtwäſſer genügend große und geeignete Bodenflächen zwecks Berieſelung zur Verfügung ſtehen. Dabei iſt jedoch Vorkehrung zu treffen, daß die Nothausläſſe, die zur Entlaſtung der Kanäle bei ſtarken Niederſchlägen in der Regel nicht entbehrlich ſind, nicht zu oft und jedenfalls erſt bei ge— nügender Verdünnung der Schmutzwäſſer in Thätigkeit treten. 430 Die getrennte Abführung der Schmutz- und Niederſchlagswäſſer kann da von Nutzen ſein, wo eine Berieſelung bei beſchränkten Bodenflächen durchgeführt werden muß, oder von einer Berieſelung ganz abgeſehen und die Reinigung der Schmutzwäſſer durch ein anderweites Klärverfahren bewirkt werden ſoll. Die getrennte Abführung der Niederſchlagswäſſer bietet den Vortheil, daß Nothausläſſe zur Entlaſtung der Schmutzwaſſerkanäle nicht erforderlich 435 ſind. Sie bedingt aber noch eine beſondere Prüfung, ob die Niederſchlagswäſſer vor ihrer Einführung in den Vorfluther einer Reinigung bedürfen. Für dieſe Reinigung wird es in der Regel genügen, wenn die mechaniſch entfernbaren Schwimm-, Schwebe- und Sinfftoffe zurückgehalten werden. 9. Die Zuſammenführung ſämmtlicher Schmutzwäſſer eines Ortes empfiehlt ſich in der 440 Regel wegen der leichteren Durchführbarkeit der Beaufſichtigung und zumeiſt auch wegen der Verbilligung des Betriebes. Abwäſſer beſonderer Art, namentlich aus größeren Gewerbebetrieben, können oder müſſen unter Umſtänden einer Behandlung für ſich unterzogen werden. Dabei iſt auch die Wärme des in Vorfluther und Kanäle eingeleiteten Waſſers zu beachten; dieſelbe ſoll 30°C. 445 im Allgemeinen nicht überſteigen. Die Zuführung von wärmeren Abwäſſern iſt nur nach genauer Erwägung des Einzelfalles zuzulaſſen. 10. Für Ortſchaften, in welchen erhebliche Unterſchiede hinſichtlich der Menge und der Beſchaffenheit zwiſchen den Abwäſſern während der Tag- und der Nachtſtunden nachgewieſen ſind, können ausnahmsweiſe die Forderungen für Tag und Nacht verſchieden bemeſſen 450 werden. 11. Auf ordnungsmäßige Beſeitigung der bei der Reinigung ſich ergebenden Rückſtände und deren thunlichſte Verwerthung für landwirthſchaftliche Zwecke iſt Rückſicht zu nehmen. Hierbei kann vielfach mit Nutzen eine Vermengung mit dem Hausmüll, Straßenkehricht oder Torf vorgenommen werden. 455 12. Zur Unſchädlichmachung der in den Abwäſſern etwa enthaltenen Krankheitserreger dient die Desinfektion. Von Fall zu Fall iſt zu entſcheiden, ob eine ſolche dauernd oder nur beim Ausbruch anſteckender Krankheiten vorzuſchreiben iſt, oder ob einer Anſteckungsgefahr durch eine im Haufe auszuführende Desinfektion der Fäkalien und ſonſtigen Schmutzwäſſer wirkſam begegnet werden kann. 460 Beim Bau von Kläranlagen iſt darauf Bedacht zu nehmen, daß eine etwa nothwendig werdende Desinfektion jederzeit unverzüglich ausgeführt werden kann. Die Desinfektion wird an Abwäſſern, aus welchen die Schwimm- und Schwebeſtoffe durch Vorklärung entfernt worden ſind, mit geringeren Koſten und ſicherer Wirkung vor— genommen, weil kleinere Mengen von Desinfektionsmitteln zur Abtödtung der Krankheits- 465 keime genügen, auch kann der Erfolg leichter überwacht werden. Für den praktiſchen Zweck, die Weiterverbreitung von anſteckenden Krankheiten zu ver— hüten, iſt nach dem heutigen Stande der bakteriologiſchen Wiſſenſchaft die Desinfektion als ausreichend zu erachten, wenn unter den hierbei in Frage ſtehenden Bakterien die foliartigen abgetödtet find. Dieſes iſt anzunehmen, wenn nach der Ausſaat der zu unterſuchenden Ab— 470 wäſſerprobe auf Jodkalium-Kartoffelgelatine oder einem anderen für das Wachsthum der Kolibakterien günſtigen, für andere Bakterien ungünſtigen Nährboden die erſteren Keime nicht zur Entwickelung gelangen. (Schluß folgt.) Fe 367 II. Salmonideneier-Verpackungen und die Abſtammung der deutſchen Negenbogenforellen. Von C. Arens⸗Cleyſingen b. Ellrich. In dem Berichte über die dießjährige Fiſchereiausſtellung der Deutſchen Landwirthſchafts— geſellſchaft zu Halle a. S. iſt die Beſprechung einer auf längere Reiſen tauglichen Salmoniden— eierverpackung im Anſchluſſe an die daſelbſt durch Herrn Jaffé gezeigte derartige Kiſte angeregt worden. Es mag zu dieſer Frage das Folgende einen Beitrag bringen. In dem Jahrzehnt 1881/91 hat die Einführung der Regenbogenforelleneier aus Amerika durch den deutſchen Fiſchereiverein ſtattgefunden. In was für einer Verpackung dieß geſchah, entzieht ſich der Beurtheilung der Anſtalten, weil die Vertheilung der Eier innerhalb Deutſch— lands durch die Spedition des Herrn Buſſe in Geeſtemünde nach dem Plane des Deutſchen Fiſchereivereins in den ſonſt üblichen Verpackungen geſchah und ſie deßhalb bei den Anſtalten in ſolchen ankamen. Nur das iſt bekannt geworden, daß die allermeiſten Sendungen mit ungewöhnlich großen Verluſten in Geeſtemünde angekommen find, ja vielfach geradezu als ganz mißglückt an- geſehen werden mußten. Die Vertheilungen waren deßhalb im Allgemeinen auch ſpärliche, es trug den einzelnen Anſtalten meiſt nur Hunderte der lebenden Eier, ſelten einige Tauſend. Als der hobe wirthſchaftliche Werth der Regenbogenforelle ſich immer mehr beſtätigte und ſich das Bedürfniß nach einem erhöhteren Einſatze fühlbar machte, veranlaßte dieſer Umſtand die Cleyſinger Anſtalt, ihrerſeits den Verſuch zu machen, für eigene Rechnung einen Poſten Regenbogenforelleneier aus Amerika kommen zu laſſen. Es geſchah dieß im Jahre 1887 mit 10 000 Stück. Dieſe Eier kamen in einem tadelloſen Zuſtande hier an; es waren nur 200 abgeſtorbene dabei, ſo daß ſich der damalige Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins, Herr Kammerherr von Behr, veranlaßt fühlte, telegraphiſch anzufragen, warum die Eier des Deutſchen Fiſchereivereins faſt regelmäßig verunglückten und umgekehrt die Cleyſinger ſo tadellos ankämen. Herr Buſſe hatte nämlich anfänglich angenommen, es ſeien die Eier wieder für den Deutſchen Fiſchereiverein beſtimmt und hatte deren dießmalige vorzügliche Ankunft dem Präſidenten im Voraus telegraphiſch gemeldet und um den Vertheilungsplan gebeten, war erſt ſpäter gewahr geworden, daß ſie der Cleyſinger Anſtalt gehörten. Nun die gute Ankunft der Eier müßte zunächſt der ſehr empfehlenswerthen Verpackung zugeſchrieben werden, eine Verpackung, die, wie ſich zeigt, auch heute noch bei den Amerikanern ohne Aenderung im Gebrauche iſt, ſich alſo fortgeſetzt bewährt haben muß. Der Umſtand, daß unſere in Deutſchland vorhandenen Regenbogenforellen füglich von nur wenigen Eltern abſtammen und demnach die Gefahren einer fortgeſetzten Inzucht nicht von der Hand zu weiſen ſind, veranlaßte die Cleyſinger Anſtalt dazu, in dieſem Jahre abermals einen Poſten von 10 000 Regenbogenforelleneiern direkt aus Amerika zwecks Blutauffriſchung kommen zu laſſen und ſiehe, auch dieſe kamen in demſelben tadelloſen Zuſtande an und zwar in derſelben Verpackung wie früher. Auch fernerhin haben ſich Eier und Fiſchchen ſo vorzüglich entwickelt, daß aus ihnen das Bedürfniß der Cleyſinger Anſtalt nach Blutauffriſchung nicht bloß reichlich gedeckt, ſondern auch noch anderen intereſſirten Anſtalten davon abgegeben werden kann. f Zur Charakteriſirung der Leiſtung der Verpackung ſei bemerkt, daß die Reiſezeit der Eier 13 Tage betrug, und daß die Ankunftszeit auf das Pfingſtfeſt fiel, wo gerade recht warmes Wetter herrſchte. Die Eier waren trotzdem tadellos und zeigten auch erſt kaum ſichtbar gewordene Augen. Abgeſtorben waren auf der Reiſe nur 183 Stück. Jeder Erfahrene weiß, daß das bei den ſich jo ſchnell entwickelnden, in warmer Jahreszeit verſandten Regenbogen— forelleneiern eine achtenswerthe Leiſtung iſt, die gleicherweiſe für die Erfahrung der Anſtalt, die Güte der Eier und der Verpackung ſpricht. Es dürfte dementſprechend weitere Kreiſe intereſſiren, die Einrichtung dieſer Verpackung kennen zu lernen und das Prinzip gelegentlich zu benutzen. Sie beſtand in einer Kiſte mit doppelten Wänden und Boden, deren Zwiſchenräume (12 em) mit Sägeſpähnen (mehr zu empfehlen iſt Aſche) ausgefüllt waren. Der Deckel war nicht, wie ſonſt üblich, aufgenagelt, 368 — — — ſondern konnte aufgeklappt und ſo der Inhalt der Kiſte freigelegt werden. Auf dem Boden ſtand, durch Leiſten feſtgelegt, ein verſchloſſener und umſchnürter Blechkaſten, in dieſem die Eier auf Rahmen von 1½ em Höhe in einfacher Lage mit Sumpfmoosfüllung unter Iſolirung der Eier durch Gazeläppchen, wie das vielfach auch bei den Verſendungen innerhalb Deutſch— lands üblich iſt. Die Größe des dieſen Blechkaſten umhüllenden, inneren Raumes der Kiſte war jo gewählt, daß er rund herum und darüber je 12 — 15 cm frei ließ. Der aufklappbare Deckel ermöglichte eine ſtete Nachfüllung mit Eis und vermuthlich hat auf dem Dampfer dieſe Nachfüllung fortgeſetzt ftattgefunden, wenn nicht überhaupt die Kiſte im Eisraume ſelbſt geſtanden hat. Die durch den ringsherum im Eiſe ſtehenden Blechkaſten leicht weiter geleitete Kühle erhielt die Eierſchichten in ſteter gleichmäßiger Temperatur am Nullpunkte und hinderte ſo ihre Weiterentwicklung. Das Sumpfmoos ſorgte dabei für die nöthige Feuchtigkeit, ſodaß auch hierin die Eier keinen Mangel litten. Es ſcheint, als ob die Amerikaner darauf Werth legen, daß nicht das Eisſchmelzwaſſer durch die Eier ſickert, wie das bei den deutſchen Ver— packungen meiſtens geſchieht. Der geſchloſſene Blechkaſten hindert das, ohne dabei die Kühle abzuhalten, ja ſie mit dem gut leitenden Bleche überallhin gleichmäßig vertheilend. Das zur Füllung der Rahmen benutzte Moos war dasſelbe, wie es von erfahrenen Anſtalten auch hier in Deutſchland angewandt wird, nämlich Sumpfmoos (Sphagnum), kein Waldmoos. Man erſieht daraus, daß auch drüben in Amerika die Schädlichkeit des Waldmooſes erkannt iſt, das in feuchtem Zuſtande in geſchloſſenen Räumen ſich ſchnell entbrennt und die Eier gefährdet. Es ſollten ſich das die zahlreichen deutſchen Anſtalten merken, die mit Vorliebe leicht ent— brennende Umſtopfungen und Füllungen wählen und damit zwar in der Froſtzeit meiſt keine Mißerfolge erzielen, ſich aber wundern, wenn in der wärmeren Jahreszeit die anſcheinend bewährte Verpackung plötzlich verſagt. Salmonideneierverpackungen ſollen eben gleicherweiſe gegen die Einwirkungen der Kälte und der Wärme geſchützt ſein, mit leicht entbrennenden Stoffen ſind ſie aber das gegen letzteres nicht. Wenn nun auch im vorliegenden Falle die Reiſe nur 13 Tage gewährt hat und nicht ſelten unſeren Eiern Reiſen von 4—6 Wochen zugemuthet werden ſollen, ſo läßt ſich doch aus dem gehabten Erfolge annehmen, daß ſich ſolche Verpackung auch für längere Reiſen bewährt, vielleicht beſſer als die ſonſt üblichen derartigen Verpackungen mit durchſickerndem Eisſchmelzwaſſer, welches, wie unſere Eisſchränke beweiſen, immerhin ſeine Gefahren in ſich birgt. Im Beſonderen ſoll nochmals betont werden, daß die Eier in einem ſehr ſchwach angebrütetem Stadium hier ankamen — Augen kaum erſt ſichtbar geworden — ein Zeichen, daß die rundum von allen Seiten einwirkende Eiskühle die Entwicklung bei Weitem mehr hintangehalten hat, als ſie es durch ſickerndes Eisſchmelzwaſſer bei einer nur einſeitigen Eis— kühlung von oben erfahrungsmäßig thut. Die Amerikaner ſind ja als praktiſche Leute bekannt, es dürfte deßhalb angezeigt erſcheinen, daß die deutſche Salmonidenzucht ihren Einrichtungen Aufmerkſamkeit zuwendet. Nachſchrift der Redaktion: Die Frage einer Verpackung von Salmonideneiern für längere Reiſen erſcheint uns in der That akut und eine Beſprechung derſelben in der Deffent- lichkeit angezeigt, weil wir uns in Deutſchland vorausſichtlich zu einer größeren Ausfuhr von Salmonideneiern zu rüſten haben werden, — nicht etwa deßhalb, weil unſere Eierproduktion im Inlande nicht unterzubringen wäre, im Gegentheil, es iſt in den letzten Jahren die Nach— frage nach Eiern größer geweſen als die Produktion — ſondern deßhalb, weil Deutſchland Uebergangsſtation für die Einführung von amerikaniſchen Salmoniden, namentlich der Regen- bogenforelle, iſt. Die Regenbogenforelle hält von Deutſchland aus ihren Siegeszug auch in die anderen europäiſchen Länder. Das Ausland, ja ſelbſt überſeeiſche Länder fragen von Jahr zu Jahr mehr nach ihr und anderen amerikaniſchen Salmoniden und bei dieſen Transporten geht auch unſere einheimiſche Bachforelle nicht leer aus. Es iſt daher wichtig, daß zweckmäßige Verpackungs- und Verſandtmethoden allgemein bekannt werden. 369 ———ůůů III. Der erſte Jiſchereitag des Verbandes der e Jiſcherei- vereine Böhmens. Im Jahre 1891 wurde Seitens des Landeskulturrathes für Böhmen die Initiative ergriffen behufs Gründung eines Centralverbandes ſämmtlicher Fiſchereivereine Böhmens. Die deutſchen Vereine waren damals, in Berückſichtigung der ſchlechten Erfahrungen, die man in Böhmen mit utraquiſtiſchen Vereinen bisher gemacht hat, entſchieden dagegen, daß man bei den hochgehenden politiſchen Wogen neuerdings an die Gründung eines ſolchen Vereins gehe, und machten den Vorſchlag, daß man beim Landeskulturrathe ſelbſt ein Landesfiſchereicomité bilde, das die Intereſſen der Fiſcherei allſeits wahre. Dieſer Vorſchlag fand denn auch Beifall, und ſo wurde im Jahre 1895 ein derartiges Comité gebildet, das aus je einem Vertreter der Regierung und des Landesausſchuſſes, aus je zwei Vertretern der beiden Sektionen (der deutſchen und tſchechiſchen) beſteht und dem der Vicepräſident des Landeskulturrathes, Herr Baron F. Aehrenthal, als Vorſitzender angehört. Dieſes Comité kann durch Beiziehung von Fachmännern beliebig ergänzt werden und bietet in der heutigen Zuſammenſetzung (es gehört unter Anderen auch J. Suſta demſelben an) durchaus die Gewähr, daß es die Hoffnungen, welche namentlich die deutſchen Vereine auf dasſelbe ſetzten, erfülle und hat in der kurzen Zeit ſeines Beſtehens ſchon ganz Erſprießliches geleiſtet. Als aber 1899 trotzdem die Gründung eines Landesverbandes der tſchechiſchen Fiſchereivereine erfolgte, ergriff der Präſident der deutſchen Sektion des Landeskulturrathes, Herr Dr. G. Schreiner, die Gelegenheit, den deutſchen Fiſchereivereinen auch die Gründung eines Landesverbandes nahezulegen. Auf ſeine Einladung hin verſammelten ſich im Jahre 1900 die Vertreter der Vereine in Prag, um über die Gründung ſchlüſſig zu werden. Der Fiſchereiverein in Kaaden wurde mit der Erwirkung der behördlichen Genehmigung der vom Herrn Profeſſor W. Howorka abgefaßten Satzungen und mit der proviſoriſchen Leitung des Verbandes bis zum erſten Fiſchereitage betraut. Satzungs- gemäß hat die Verbandsleitung jedes ungerade Jahr einen Fiſchereitag auszuſchreiben, und ſo verſammelten ſich denn am 29. Juni ds. Is. die Delegirten in der landſchaftlich jo ſchön gelegenen Elbeſtadt Tetſchen zum erſten Fiſchereitage des jungen Verbandes zur Berathung von Verbandsangelegenheiten. Vertreten waren die Fiſchereivereine Benſen, B.-Leipa, Budweis, Gablonz, Gottesgab, Kaaden, Karlsbad, Saaz;, Tetſchen-Bodenbach, außerdem hatten ſich zahl— reiche Fiſchereiintereſſenten aus der Umgebung eingefunden. Aus dem vom Verbandsſchrift— führer Profeſſor W. Howorka-Kaaden erſtatteten umfangreichen Geſchäftsberichte geht hervor, daß dem Verbande bereits 13 Fiſchereivereine und ein Kleinthierzüchterverein mit zuſammen 1168 Mitgliedern angehören und daß es der Verbandsleitung in der kurzen Zeit gelungen iſt, nicht allein einen Fiſchereiverein in der höhft gelegenen Stadt des Erzgebirges, Gottesgab, in's Leben zu rufen, der ſich mit vollem Eifer der Forellenzucht in den reinen Gebirgswäſſern annimmt, ſondern auch das Subventionsweſen in einer für die Verbandsvereine höchſt günſtigen Weiſe zu regeln, indem Seitens des Landeskulturrathes dem Verbande inſoferne der ent— ſcheidende Einfluß eingeräumt wurde, als für die Zukunft nur über Antrag der Verbandsleitung überhaupt an die deutſchen Fiſchereivereine Landesſubventionen ertheilt werden ſollen. Der Bericht bezeichnet es als eine Hauptaufgabe der künftigen Verbandsleitung, dem Ausſtellungs— weſen eine beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen und durch den Ankauf von Aquarien den Verbandsvereinen die Beſchickung kleiner landwirthſchaftlicher Ausſtellungen möglich zu machen; ferner verweiſt derſelbe auf die Fiſchzucht als landwirthſchaftlichen Nebenbetrieb und verlangt, daß die Vereine nach dieſer Richtung hin ihre Hauptthätigkeit entfalten ſollen, nachdem die fließenden Gewäſſer in Folge der aufſtrebenden Induſtrie immer mehr der Fiſcherei ganz oder theilweiſe verloren zu gehen drohen. Nachdem der Geſchäfts- und Kaſſabericht genehmigt und den beiden Funktionären der Dank votirt worden war, wurde die bisherige proviſoriſche Verbandsleitung auf weitere zwei Jahre zur Leitung der Verbandsgeſchäfte berufen. Herr Fr. Schöffel-Saaz hielt hierauf einen außerordentlich lehrreichen Vortrag über die Bedeutung des Zanders für die Gewäſſer Böhmens und belegt die Art der Einführung dieſes Fiſches mit den praktiſchen Erfahrungen, die der Fiſchereiverein in Saaz damit gemacht hat, der auf die Anregung des Herrn Profeſſors Dr. A. Fric⸗Prag den Zander, der bisher nur wenige Kilometer oberhalb der Mündung 370 — der Eger heimiſch war, in dieſem Fluſſe in der Umgebung von Saaz heimiſch zu machen ſuchte. Herr Profeſſor W. Howorka beleuchtete im Anſchluſſe hieran die für den Fiſch ſo günſtigen Verhältniſſe an der Elbe von Leitmeritz bis zur Landesgrenze bei Heornskretſchen und zeigt, wie die Vermehrung desſelben in den durch die zahlreichen Schifffahrtsbauten ent⸗ ſtandenen Kolken in Angriff zu nehmen wäre. Herr Thöner, Obmann des Tetſchen-Bodenbacher Fiſchereivereins, behandelte die Frage der Schädlichkeit der Anwendung der Wurfnetze, welche in Folge der Indolenz der Behörden derzeit an der Elbe ohne jede Beſchränkung ſelbſt an den Laichplätzen während der Sommer⸗ laichzeit in Verwendung ſtehen. Die vorgeſchlagenen Maßnahmen werden Seitens des Fiſcherei⸗ tages genehmigt und dem Fiſchereivereine in Tetſchen nahe gelegt, die behördliche Kenntlich- machung der Laichplätze mit Verbot der Fiſcherei an denſelben während der geſetzlichen Schon- zeit zu erwirken. 5 Vorſchläge betreffend einige Aenderungen der Vorſchriften zur Ausübung der Fiſcherei machte der Fiſchereiverein in Karlsbad durch Herrn J. Krebs, die freilich wegen der ſprach— lichen Verhältniſſe in Böhmen und dem ſogenannten „Gleichberechtigungsbedürfniſſe“ der tſchechiſchen Landesbrüder kaum von der böhmiſchen Statthalterei acceptirt werden dürften. Herr Profeſſor Howorka behandelte das Thema der Fiſchereigeſetzgebung für Böhmen, das noch zu den wenigen Ländern Cisleithaniens gehört, die noch keine geſetzliche Regelung der Fiſchereirechte beſitzen und überhaupt eines modernen Fiſchereigeſetzes entbehren. Der Ent⸗ wurf eines ſolchen ruht trotz wiederholter Petitionen der Fiſchereivereine nach vielfacher Begut⸗ achtung Seitens aller möglichen Faktoren in dem Archive des Landtages, und ſehr gering iſt die Hoffnung, daß ſelber innerhalb der nächſten Jahre aus dem Staube hervorgeholt und der Durchberathung im Plenum zugeführt werden wird. Trotzdem beantragt Redner eine dieß⸗ bezügliche Aktion Seitens aller Verbandsvereine einzuleiten und beſonders durch Herrn Abgeordneten Dr. G. Schreiner in wirkſamer Weiſe unterſtützen zu laſſen, was von der Verſammlung gebilligt wird. Nachdem noch Seitens einzelner Delegirten Wünſche betreffend Hintanhaltung von Fluß— verunreinigungen, Unterdrückung der Raubfiſcherei u. dgl. vorgebracht worden waren, wurde der Fiſchereitag vom Vorſitzenden Herrn L. Müller-Kaaden nach vierſtündiger Tagung mit einem herzlichen „Petri Heil“ geſchloſſen. Seitens des Landeskulturrathes und des Sektionspräſidenten Dr. G. Schreiner waren herzliche Begrüßungstelegramme eingelaufen; aber übelvermerkt wurde es, daß weder die Behörde, noch der Landeskulturrath einen Vertreter entſendet hatten. Aus dem Verlaufe des erſten Fiſchereitages können wir dem neugegründeten Verbande der deutſchen Fiſchereivereine in Böhmen nur ein günſtiges Prognoſtikon ſtellen; er wachſe und gedeihe! Petri Heil! W. H. IV. Aleber Tachszucht. (Fortſetzung ſtatt Schluß.) 6. Bruttröge. Der in Northville gebrauchte Bruttrog vereinigt die Prinzipien des Clark- und des Williamſon— Brutapparates, man nennt ihn deßhalb den Clark-Williamſon-Brutkaſten. Derſelbe beſitzt mehr gute Eigenſchaften, als irgend ein anderer Apparat zur Entwickelung einer großen Anzahl Eier; eine vollſtändige Zirkulation des Waſſers für Tauſende iſt vorhanden, die Vorrichtung iſt einfach und die Eier können herausgeſucht und gereinigt werden u. ſ. w. Die Vorrichtung beſteht aus einem Troge, der je nach der Zahl der aufzunehmenden Brut verſchieden lang iſt, derſelbe iſt innen 18°/, Zoll weit und 1 Fuß tief und mit Eintheilungen verſehen, um ihn in verſchiedene Abtheilungen zerlegen zu können, er iſt folgendermaßen konſtruirt: Nur das beſte 1½ zöllige Fichten- holz wird benutzt, alle Bretter mit Zapfen und von großem Harzgehalte werden nicht benutzt, die Seiten und Enden ſind aus einem Stücke hergeſtellt. Man macht zuerſt den Boden, die Schnitte von verſchiedener Breite werden ſorgfältig gehobelt und verbunden, alle Ritzen werden mit Bleiweiß ausgefüllt. (Anmerk. der Redaklion: Von der Anwendung von Bleiweiß möchten wir dringend abrathen, da dasſelbe, wenn auch in reinem Waſſer unlöslich, ſo doch in kohlenſäurehaltigem Waſſer öslich und deßhalb für Fiſche giftig iſt.) 371 — — — In der Zeichnung Nr. 1 und 3 beſindet ſich / Zoll von dem oberen Rande der Seiten eine /, Zoll tiefe Rinne (A), welche über die ganze Länge des Troges läuft. Die Scheidewände, durch welche der Trog in Abtheilungen zerlegt wird, 18 Zoll, 9¼ und 12 Zoll groß, werden 2/4 Zoll tief in die Seiten eingelaſſen; die erſte und jede zweite Scheidewand (B) wird ¼ Zoll oberhalb des Bodens befeſtigt, damit das Waſſer darunter hinfließen kann; die zweite und jede: 22 Clark-Williamson-Brutkaſten. zweite Scheidewand (C) wird im Boden befeſtigt und wird am oberen Ende ein Einſchnitt gemacht, der 14% Zoll lang und 1 Zoll tief iſt, damit das Waſſer darüber hinfließen kann. Am Boden der Abtheilungen wird ein halbzölliger Abſchnitt von Zoll Breite genagelt, auf dieſem ruhen die Bodenhorden. Ein Querholz (E) mit einem °/, zölligen®Rloge (F) wird an den wn des Troges angebracht, um die Horden feſtzuhalten und ſie am Steigen zu verhindern. Die Leiſtungsfähigkeit der Tröge kann man verdoppeln, indem man eine zweite Reihe Käſten anbringt, wobei die eine Seite des erſten Behälters die beiden Reihen von einander theilt. Jeder 372 Kaſten enthält 11 Horden (8). Zehn derjelben füllt man mit Eiern, während der elfte, am Ende, nur dazu dient, das Mitführen von Eiern durch das Waſſer zu verhüten. Die Horden ſtellt man aus ½ zöllig gemaſchtem, galvaniſirten Drahtgeflechte her, welches auf 16 Zoll lange, 7 Zoll breite und ¾ Zoll dicke Rahmen gezogen iſt. Sowohl die Horden, wie die Käſten werden vor dem Gebrauche dreimal mit Asphaltlack angeſtrichen, während man dieſes im Anfange jeder Saiſon nur einmal thut. Elf ſolcher Horden werden in dem beſchriebenen Kaſten die Abtheilung bis ungefähr / Zoll von der Rinne in den Seiten ausfüllen; das Querholz mit den / zölligen Enden wird dieſelben an ihrem Platze halten. Man ſetzt die Tröge auf eiſerne Geſtelle, die im Flur eingemauert ſind, und gibt ihnen eine Neigung von ¼ Zoll nach dem Fußende zu. Die Höhe der Vorrichtung wird nach der Bequemlichkeit des Wärters eingerichtet, ſie hängt von dem Gefälle des verfügbaren Waſſers ab. (Anmerk. der Redaktion: Bei uns in Deutſchland, wo ja der amerikaniſche Bruttrog auch vielfach im Gebrauch iſt, verzichtet man bekanntlich darauf, mehrere Horden mit Eiern über— einander zu ſtellen, weil bei dem Ausleſen der todten Eier die Horden natürlich herausgehoben werden müſſen, wobei die Eier eine Zeit lang trocken liegen. Das iſt im Anfang der Erbrütung nicht günſtig und führt zu vielen Verluſten. Wenn man in Amerika darauf keinen Werth legt, ſo liegt das eben daran, daß dort ungeheuere Maſſen von Eiern zu unvergleichlich billigen Preiſen produzirt werden, jo daß es nicht auf ſelbſt größere Verluſte ankommt,) Das Waſſer tritt durch eine einzöllige Röhre in das obere Ende des Troges, es fließt in der erſten Abtheilung nach unten, in der zweiten nach oben und in dieſer Weiſe bis zum unteren Ende des Troges. Wenn das Waſſer ſparſam iſt, dann kann man dasſelbe Waſſer auch wohl für zwei Tröge benutzen, indem man ſie hintereinander aufſtellt; das obere Ende des zweiten Troges muß dann 8 —12 Zoll niedriger ſein als der Ausfluß aus dem erſten Troge; auf dieſe Weiſe wird dem Waſſer Luft zugeführt und es wird beinahe jo gut ſein, wie das friſche Waſſer. Wenn das Waſſer aus einem Bache, einem See oder einem anderen Reſervoir genommen wird, welches durch das Wetter und Zufluß aus dem benachbarten Lande ſeine Qualität wechſelt, oder wenn es viele kleine Waſſerthierchen enthält, dann wird eine Filtrirung nothwendig, da ſonſt die Eier leicht durch die Lebeweſen verletzt oder mit Schmutz bedeckt werden können; außerdem werden die Horden ver— unreinigt, die Zirkulation des Waſſers hört auf und kann ſo leicht ein großer Theil der Eier verloren gehen. In Northville gebraucht man wegen der großen Bequemlichkeit einen flachen „Ausleſetrog“, der 40 Fuß lang, 10 Zoll breit und 2½ Zoll tief iſt; in demſelben find auf beiden Seiten des Bodens Latten von ½ Zoll Dicke und ½ Zoll Breite angenagelt, auf denen die Horden ruhen; man erzielt ſo eine gute Zirkulation des Waſſers beim Ausſuchen der Eier. Der Trog hat nur ein Gefälle von Zoll auf ſeine ganze Länge und wird von ungefähr 2 Gallons (9,086 Liter) Waſſer geſpeiſt. Ein Damm am unteren Ende erhöht das Waſſer um 1'/ Zoll, jo daß es die Horden nicht ganz bedeckt. Dieſer Punkt darf nicht aus dem Auge verloren werden, da das Waſſer, wenn es die Horden ganz bedeckt, viele Eier und junge Brut durch das Ablaßrohr entfernen wird. N (Schluß folgt.) V. Vermiſchte Mittheilungen. a Z um Schutz der Krebſe, welche in die Altmühl in großem Maßſtabe ausgeſetzt werden, find nachſtehende ober polizeiliche Vorſchriften erlaſſen worden: 1. Der Fang von Krebſen in der Altmühl und in deren Nebenbächen Schwarzach und Sulz iſt bis zum Jahre 1907 einſchließlich verboten. Unabſichtlich gefangene Krebſe ſind unverzüglich wieder in das gleiche Gewäſſer einzuſetzen. 2. In den Bezirken Ansbach, Rothenburg o. T., Feuchtwangen, Gunzenhauſen, Weiſſenburg, Eichſtätt, Hilpoltſtein, Beilngries und Kelheim, ſowie in den gleich— namigen unmittelbaren Städten dürfen bis zum Jahre 1907 einſchließlich Krebſe weder zu Markt gebracht, noch ſonſtwie feilgehalten oder veräußert oder zu gleichem Zwecke verſendet werden, gleichviel wann, wo und von wem fie gefangen wurden. Dieſes Verbot erſtreckt ſich ins beſondere auch auf das Feilhalten und den Verkauf von rohen oder zubereiteten Krebſen in Ga ſthäuſern, Reſtaurants, Garküchen und ähnlichen gewerblichen Lokalen, ſowie auf das Aus⸗ legen, von Speiſekarten für Krebſe. In einzelnen Fällen können Ausnahmen von letzteren Beſt immungen durch die Diſtriktsverwaltungsbehörde nach Anhörung des Fiſchereivereins Alt- mühl geſtattet werden. Die erlaſſene Verfügung iſt dem Fiſchereiverein Altmühl mitzutheilen. r vereins für 1900/01, welcher von ſeinem Vorſitzenden, Herrn Geheimrath Profeſſor Dr. Frei- Se Lachsfangſtatiſtik in der Rheinprovinz. Der Jahresbericht des Rheiniſchen Fiſcherei— herrn von La Valette St. George, erftattet iſt, enthält wie in den Vorjahren eine Statiſtik der in der Rheinprovinz vom 1. April 1900 bis 31. März 1901 gefangenen Lachſe, welche wir in nachſtehender Zuſammenſtellung unſern Leſern zur Kenntniß bringen. Zuſammenſtellung der Lachsfänge für 1900/1901. S =>} © 2 28 Bezeichnung der Fangſtellen = 8 Bezeichnung der Fangſtellen 2 S 5 S 5 S I. Regierungsbezirk Trier. III. Regierungsbezirk Köln. Moſel- und Saargebiet 0 878 878 | 1. Strecke Grau⸗ ane 1661 II. Regierungsbezirk Coblenz. 5 2. Fangſtelle Aggerdeich .. 48/1709 1. Fangſtelle „Oertden‘ . . . .| 15 IV. Regierungsbezirk Düſſeldorf. agel ald!!! 10 25 | Im Haupt⸗ u. i. Altrheine zuſammen 3065/3065. Im Ganzen wurden 5677 Stück Lachſe gefangen. Zuſammenſtellung der Jahrgänge. 1893/94 1894/95 1895/96 1896/97 1897/98 1898/99 | 1899/1900 | 1900/1901 Stückzahl Stückzahl Stückzahl Stückzahl Stückzahl [Stückzahl Stückzahl Stückzahl 1621 565 2691 4274 8400 7045 3950 5677 Der Lachsfang in dem abgelaufenen Berichtsjahre hat ſich ſomit von 3950 Stück auf 5677 Stück gehoben. Der Herr Berichterſtatter bemerkt hierzu, daß die ſtatiſtiſchen Angaben, obwohl fie mit möglichſter Sorgfalt zuſammengeſtellt find, von den wirklichen Erträgen jeden- falls übertroffen werden. Teichwirthſchaftlicher Kalender. Wir machen unſere geehrten Leſer darauf aufmerkſam, daß in dem Verlage von Juſtus Naumann in Dresden zu Ende dieſes Jahres ein teichwirthſchaftlicher Kalender erſcheinen wird, mit nachſtehendem Inhalt: 1. Kalender mit teichwirthſchaftlichen Notizen für jeden Monat. 2. Laich- und Schonzeittabellen. 3. Beſatz— und Erntetabellen. 4. Fütterungstabellen. 5. Temperaturtabellen des Waſſers. 6. Herbſt⸗ fiſchereitabellen. 7. Verkaufstabellen. 8. Tabellen für Fiſchereigeräthſchaften. 9. Blätter für Notizen. Die Herausgabe des Kalenders hängt von einer genügenden Betheiligung an der Subſkription auf denſelben ab, welche der Verlag von Juſtus Naumann in Dresden zum Preiſe von 2 bis 2,50 Mk. entgegen zu nehmen bereit iſt. Ueber Maifiſchzucht im Rhein enthält der Jahresbericht des Rheiniſchen Fiſcherei— vereins pro 1900/01 weitere Mittheilungen, welche dahin gehen, daß die ſeit Jahren durch— geführten Verſuche, die Maifiſche in den ſogenannten Kribben des Rheins zum Laichen zu bringen, zu einem beſtimmten Reſultate noch nicht geführt haben; jedenfalls find junge Mai- fiſche bisher nicht aufgefunden worden. Auch iſt die Frage, ob die Maifiſche in den abgeſchloſſenen Schonrevieren gelaicht haben, oder ob ihre Laichprodukte zu Grunde gegangen ſind, noch nicht definitiv entſchieden. Fiſchereigenoſſenſchaft Kulmbach. Unter dem Vorſitze des Herrn Bezirksthierarztes Schmidt in Kulmbach iſt daſelbſt im Mai dieſes Jahres eine Fiſchereigenoſſenſchaft gegründet worden, welche den Zweck hat durch genoſſenſchaftliche Bewirthſchaftung von Teichen und geeigneten Fiſchwäſſern deren Erträgniß an Fiſchen und auch Krebſen zu ſteigern. Zur Erreichung des genoſſenſchaftlichen Zweckes werden Teiche und Fiſchwäſſer angekauft oder auf eine Reihe von Jahren gepachtet. Für die Genoſſenſchafter werden Antheilſcheine zu je 20 Mk. hinausgegeben, nach deren Zahl Gewinn oder Verluſt bemeſſen wird. Vom Aiſchgrund. Der Bezirksfiſchereiverein Höchſtadt a. A. hielt am Sonntag, den 4. Auguſt, ſeine Generalverſammlung ab. Sie wurde vom II. Vorſtand, Baron Winkler von Mohrenfels, eröffnet. Nach einleitender Begrüßung gedachte er des früheren I. Vorſtandes, nunmehrigen kgl. Regierungsrathes Beckh in Bayreuth und feiner vielen Verdienſte um die Fiſchzucht. Dann wurde zur Wahl eines I. Vorſtandes geſchritten, die einſtimmig auf Bezirks— amtmann Braun fiel. Weiter wurde beſchloſſen, den Fiſchmarkt wieder am erſten Sonntag im Oktober in Höchſtadt a. A. abzuhalten. Die Geſchäftsvermittlungsſtelle für den Verkauf von 374 Fiſchen u. ſ. w. bleibt nach wie vor in Höchſtadt. Als Sammelſtelle wurde Neuhaus beſtimmt, wo Rentenverwalter Maar den Empfang und Verſandt der Fiſche vermitteln und überwachen wird. Die Korreſpondenz führt Bezirksamtsoffiziant Weber. VI. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für die Provinz Poſen. (Schluß.) Was das Ausſetzen von Zandereiern und Zanderbrut, ſowie die Beſchaffung von Zanderſetzlingen anbelangt, ſo hat der Vorſtand hierbei mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Doch wurde durch die Verhandlung feſtgeſtellt, daß der Zander im Lopienno- und Wiecanowo⸗ oder Wzedziner See jetzt als eingebürgert zu betrachten ſei, und daß in einigen Jahren von dort Setzlinge bezogen werden könnten, was um jo mehr zu begrüßen iſt, als die Zanderfänge im Geploſee leider an Ergiebigkeit ſtetig nachlaſſen. Beziehentlich des Punktes der Tagesordnung „Beziehungen zu ausländiſchen Vereinen“ war es der Verſammlung intereſſant, zu erfahren, daß der Fiſchereiverein in Mailand hinſichtlich des „Handbuches für Fiſcher“ mit dem Vorſtande unſeres Vereins in Korreſpondenz getreten ſei. Einen der wichtigſten Punkte der Tagesordnung bildete Punkt 6 „Beleihung von Gewäſſern durch die Landſchaft“. Nach einem einleitenden Referate des Herrn Vorſitzenden, der eine höhere Beleihung von Waſſerflächen als einen Anſporn zur Hebung der Fiſcherei erachtete, führte General⸗ landſchaftsdirektor von Staudy als Korreferent aus, daß hinſichtlich der Beleihung von Waſſer⸗ flächen durch die Landſchaft bisher wenig Anträge geſtellt worden ſeien, ſo wenig, daß, als im Jahre 1896 eine Aenderung der Taxordnung eintrat, beſondere Beſtimmungen über die Beleihung von Waſſerflächen nicht aufgeſtellt wurden. Dieſe letzte, noch gegenwärtig giltige Taxordnung ent⸗ hält daher nur oberflächliche Beſtimmungen über „wilde“ Fiſcherei. Als nun jetzt der Frage näher getreten werden ſollte, wandte ſich die Vertretung der Poſener Landſchaft an die Schleſiſche behufs Erlangung von Schätzungsgrundſätzen. Dieſe wurden auch übermittelt, beziehen ſich aber nur auf „Teiche mit Fiſchen“. Da nun in der Provinz Poſen die Seewirthſchaft im Vordergrunde ſteht, ſo war der Herr Generallandſchaftsdirektor in Uebereinſtimmung mit dem Herrn Vorſitzenden der Meinung, für die Beleihung von Waſſerflächen in der Provinz Poſen müßten beſondere, den provinziellen Verhältniſſen angepaßte Schätzungsgrundſätze gewonnen werden. Die Aufſtellung derſelben müſſe aber, wie Herr von Staudy ausführte, bald erfolgen, da in der Zeit von / bis Jahren eine weitere Abänderung der Taxordnung vorgenommen werden ſolle, und dieß ſomit die beſte Gelegenheit ſei, die fragliche Angelegenheit zu erledigen. Nach einem Danke des Herrn Vorſitzenden an Herrn von Staudy äußerte ſich über dieſen Punkt noch in längerer Ausführung Graf zu Dohna. Er gab zunächſt ein Bild ſeiner eigenen Waſſerwirthſchaft hinſichtlich ihrer Größe und Pachterträge und ſprach ſchließlich den Wunſch aus, daß die Beleihung auch von Wild- gewäſſern auf 30 Mk. für den Morgen geſteigert werden möchte. Hierauf wurde zur Aufſtellung der nöthigen Schätzungsgrundſätze eine Kommiſſion von 9 Herren gewählt, in welcher Kommiſſion Herr Generallandſchaftsrath von Maſſenbach den Vorſitz führen ſoll. Im Weiteren entwickelte ſich eine längere Debatte bei Beantwortung der Frage: „Was verſteht man unter kleinem Gezeuge?“ Der Herr Vorſitzende nahm hierbei Bezug auf ein dieſe Frage betreffendes Schreiben des Herrn Dr. Seligo-Danzig, und nachdem ſich über den fraglichen Punkt noch ſehr eingehend Graf zu Dohna, auch der Schriftführer und Fiſchmeiſter Herrguth geäußert hatten, einigte ſich die Verſammlung dahin, daß man unter „Kleinem Gezeuge“ zu ver⸗ ſtehen habe: „Netze, die vom Ufer aus ohne Benutzung von Kähnen gehandhabt werden können.“ Ueber den gegenwärtigen Stand der Frage des „Fiſchzolles“, worüber zu referiren Herr Majoratsherr Fiſcher⸗Tirſchtiegel verhindert war, ſprach ſodann kurz der Herr Vorſitzende. Er führte aus, daß die Frage des „Fiſchzolles“ von Herrn Fiſcher-Tirſchtiegel überhaupt angeregt, daß darüber auch in den einzelnen Fiſchereivereinen Berathungen gepflogen, in keinem aber ſo weitgehende Beſchlüſſe gefaßt worden ſeien, wie ſie Herr Fiſcher vorgeſchlagen habe. Nur ein mäßiger Zoll auf Karpfen werde allgemein als wünſchenswerth erachtet. Der Herr Vorſitzende verlas hierauf den hinſichtlich dieſer Frage gefaßten Beſchluß des Schleſiſchen Fiſchereivereins. Als Vertreter der Poſener Handelskammer berichtete auch deren Vertreter, Herr Max Warſchauer, daß in der letzten Sitzung der Handelskammer über die fragliche Angelegenheit wohl Berathungen gepflogen worden, die Meinungen aber ſo getheilt geweſen ſeien, daß es zu keinem Beſchluſſe kommen konnte. Von einem Beſchluſſe über die Frage des „Fiſchzolles“ ſah auch die Verſammlung ab und es ſprach nun noch an Stelle des Herrn Fiſcher-Tirſchtiegel über „Fiſchſterben in der Obra“ Graf zu Dohna. Nach einem umfangreichen Auskrauten der Obra ſtellte ſich ein allgemeines Fiſchſterben in dieſem Fluſſe ein. Dasſelbe ergriff faſt ausnahmslos nur große Fiſche, während auffälligerweiſe kleine Fiſche, ſowie Aale und Karpfen überhaupt verſchont blieben. Die Fiſch⸗ kadaver bedeckten den ganzen Strand; es zeigte ſich, welch großen Fiſchreichthum die Obra beherbergt hatte; beſonders Welſe kamen zum Vorſchein in einer Größe, die Niemand in der Obra für möglich gehalten hatte. Als Urſache des Fiſchſterbens wurden Anfangs die Fäulnißprodukte der aus- gekrauteten Waſſerpflanzen angeſehen, als aber ſachverſtändige Chemiker das Waſſer der Obra unter- 375 — ſuchten, zeigte ſich deutlich, daß der wahre Grund die in die Obra geleiteten Abwäſſer der Stärke⸗ fabrik in Bentſchen waren, die durch ihre Einwirkung dem Waſſer der Obra ſo gut wie allen Sauerſtoff entzogen. Nun wurde von Seiten des zuſtändigen Landraths der Betrieb der Fabrik bis auf Weiteres unterſagt und von Seiten der betheiligten Fiſchereibeſitzer gegen die Direktion der Fabrik der Klageweg beſchritten, wobei das Objekt auf 70,000 Mk. feſtgeſetzt wurde. Hoffentlich wird der angeſtrengte Prozeß zu einer, andere Kreiſe warnenden Verurtheilung der verklagten Fabrikdirektion führen. — Die ſeiner Zeit von Herrn Landrath von Willich angeregte Errichtung einer Fiſchverkaufsgenoſſenſchaft in Poſen iſt nach einem Berichte des Herrn Defonomierath Hünerasky aus den Vorſtadien noch nicht herausgekommen. Der Beſchluß des Magiſtrats zu Poſen über die unentgeltliche Hergabe des nöthigen Platzes und des Baues einer Verkaufshalle und koſtenloſer Hergabe von Leitungswaſſer ſteht noch aus; doch, da die Errichtung einer Fiſchhalle für Poſen ein dringendes Bedürfniß iſt, ſo wird wohl bald über einen befriedigenden Fortgang der fraglichen Angelegenheit zu berichten ſein. Wegen der vorgeſchrittenen Zeit konnte der unterzeichnete Schriftführer ſeinen Vortrag über „Gewäſſerunterſuchungen und Beſtimmungen über die Zuſammen⸗ ſetzung des Waſſers“ nicht halten. — Nach gemeinſchaftlich eingenommenem Mittagsmahle erfolgte dann die Beſichtigung der eine kleine Muſteranſtalt bildenden Karpfenteichanlage des Lehrers Barthel in Johannisthal. Grotrian, Rektor in Gneſen. VII. Verſonalnachrichten. Herr Oberſtleutnant von Derſchau, der langjährige Vorſitzende des Fiſchereivereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden und Beſitzer der rühmlichſt bekannten Fiſchzuchtanſtalt „Seewieſe,“ iſt, in Anerkennung ſeiner großen Verdienſte um die Förderung des Fiſcherei⸗ weſens, durch Verleihung des rothen Adlerordens dritter Klaſſe mit der Schleife ausgezeichnet worden. Wir gratuliren herzlichſt zu dieſer Ehrung und wünſchen Herrn von Derſchau noch eine lange Zeit ähnlich erfolgreicher Wirkſamkeit im Dienſte der Fiſcherei. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 21. Auguſt 1901. Zufuhren mäßig. Geſchäft rege. Preiſe vielfach 5 Fiſche (per Pfund lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Hechte 70-89 56—57 Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 Boden., 84 40 Ruß Lachs 5 230 Te N 45 28—29 Flundern, Kieler. . | „ Stiege 400-800 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr. „ Kiſte 350 Karauſchen — 5 Bücklinge, Kieler. „ Wall 200300 Schleie 8893 50 Dorſce „ Fiſte 300400 o 50 = Shell ae Bunte Hilde . . . 48 | 23-2 Aale, große. „ Pfund | 120—140 Aale 100 106 — S 1 02 = Elbelachs — — Heringe. „% 100 Stck. 700 1000 o — Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im Ergänzungsbande zum ausführlichen Lehrbuche der Teich- wirthſchaft von Paul Vogel in Crangen ergangene Bekanntmachung betr. „Züchter⸗Vereinigung“ wird zur Vermeidung von Irrthümern und Mißverſtändniſſen, insbeſondere zur Vorbeugung aller unliebſamen Störungen und Nachtheile beim Verſandt unſerer verſchiedenen erſtklaſſigen Fiſchprodukte hiermit bekannt gemacht, daß die Reichsgräflich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung in Giersdorf bei Warmbrunn i. Rieſengebirge der qu. Züchter⸗Vereinigung nicht angehört und daß ſämmtliche Beſtellungen auf Beſatz oder ſonſtiges Material nach wie vor direkt an die unterzeichnete Fiſcherei⸗ verwaltung zu richten ſind. Reichsgräfl. Schaffgotſch'ſche iſchereiverwaltung zu Giersdorf i. Nieſengebirge. Marx. Keichsgräſlich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung, Giersdorf i. Nieſengebirge empfiehlt ein⸗ und zweiſömmerige Galizier Spiegel- und Schuppenkarpfen. — Großartiger Erfolg mit dem abgehärteten, in den kalten Gebirgsteichen gezogenen Satzgut. > Künſtliche Fütterung findet in hieſigen Teichwirthſchaften keine Verwendung. Die Verwaltung: Marx. 376 Fiſchmeiſter verheirathet, welcher in der Aufzucht und Maſt der Forellen erfahren, auch die Bachfiſcherei mit Angel und Netz, ſowie alle vorkommenden Ar⸗ beiten verſteht, wünſcht ſich baldigſt zu verändern. Dauernde Stellung erwünſcht. Beſte Referenzen. Gefl. Offerten unter „Jiſchmeiſter“ an die Expedition dieſer Zeitung erbeten. [i geęeumer- Tibetin, Fischlockmittel für Angel - u. Netz, patentamtl. geschützt. Blechdose 2 Mk., nebst ausführlicher Gebrauchsanweisung. „Winke eines Praktikers.“ Prospekte gratis und fran ko. Dr. Timmermann, Apotheker u. Chemiker, Dorsten. 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Organ für die Belammtinterelen der Fischerei, ſowie für die Bestrebungen der Fliereioerin, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, owie der Landesfiſchereivereine für Bapern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereſvereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Hes en, des Rheinifchen Fiſ chereivereins, des Hölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Zayeriſchen und vom Deutſchen Tiſchereiverein. Nr. 18. 18. München, den 15. September 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Fürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in in Preußen. — — III. Ueber Futtermittel in der Fiſchzucht. — IV. Ueber Lachszucht. — V. Die Regenbogenforelle in Ungarn. — VI. Der neue Zolltarif. — VII. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſch⸗ zucht. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins, des Württembergiſchen Landes⸗ Fiſchereivereins ſowie des Deutſchen Fiſchereirathes in Stuttgart vom 26. bis 29. September 1901. Programm: Donnerſtag, den 26. September, Abends 7½ Uhr: Begrüßung der Anweſenden im Vereinslokal (Stadtgarten). Freitag, den 27. September, ebendaſelbſt, Vormittags 10 Uhr: Satzungskommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins. Vormittags 12 Uhr: Vorſtandsſitzung des Deutſchen Fiſchereivereins. Nachmittags 4½ Uhr: Sitzung des Geſammtaus⸗ ſchuſſes des Deutſchen Fiſchereivereins. Abends 6 Uhr: Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins im Saale der Stadtgartenwirthſchaft mit nachſtehender 378 — — — Tagesordnung: Rechenſchaftsbericht. Mittheilung des Etats für das Jahr 1901. . Wahlen. . Beſtätigung der vom Vorſtande gewählten Nebiforen. . Berathung etwaiger Anträge. „Vortrag von Herrn Prof. Dr. Hofer: Ueber die Mittel und Wege zum Nachweis von Fiſchwaſſerverunreinigungen durch Induſtrie- und Städte⸗ abwaſſer. Nach der Verſammlung geſellige Zuſammenkunft im Bahnhofwartſaal I. Kaffe. Samſtag, den 28. September, von Vormittags 8 Uhr ab: Beſichtigung der Landesfiſcherei⸗ Ausſtellung auf dem Feſtplatz bei Cannſtatt. Von 10½ Uhr an: Preis⸗ vertheilung des landwirthſchaftlichen Hauptfeſtes, im Anſchluß hieran diejenige der Fiſchereiausſtellung durch Seine Majeſtät den König. Nachmittags 3 Uhr: Haupt⸗ D D O verſammlung des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins im Saale der Stadt⸗ gartenwirthſchaft mit nachſtehender Tagesordnung: . Eröffnung. Geſchäftliche Mittheilungen des Präſidiums. Jahresbericht des Kaſſiers. Jahresbericht des Schriftführers. Aufhebung der Schonzeit für Karpfen, Schleien, Brachſen und Barſche. Antrag Heilbronn: Entziehung und Verweigerung von Fiſchkarten für mehrfach Beſtrafte. 7. Ort und Zeit der Hauptverſammlung für 1902 und 1903. 8. Anträge und Mittheilungen aus der Verſammlung. (Erſtere ſind ſpäteſtens vor Eröffnung der Sitzung ſchriftlich einzureichen.) Abends 7 Uhr: Feſteſſen im Hotel Marquardt. Sonntag, den 29. September, Vormittags 10 Uhr, im Vereinslokal: Verſammlung des Deutſchen Fiſchereirathes, auf welcher der Landeskonſulent für Fiſcherei, Herr Dr. Schillinger, einen Vortrag über die Organiſation der Fiſchereiberechtigten in der Altmühl zum Zwecke ihrer Wiederbevölkerung mit Krebſen halten wird. (Einladungen und Tagesordnung erhalten die Mitglieder direkt zugeſandt.) S = Quartierbeſtellungen für die Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins und des Fiſchereirathes ſind gefl. an Herrn Hofrath Hinderer in Stuttgart, Fürſtenſtraße Nr. 1, zu richten. Auskunftsſtellen befinden ſich während der Feſttage in Stuttgart: im Hotel Textor, in Cannſtatt: in der Halle der Fiſchereiausſtellung. Zu zahlreicher Betheiligung laden ein und ſind insbeſondere auch die Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins und des Deutſchen Fiſchereirathes bei der Hauptverſammlung des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins herzlich willkommen. Mit Petri Heil! Deutſcher Fiſchereiverein. Württb. Tandesſiſchereiverein. II. Jürſorge für Reinhaltung der Gewäſſer in Preußen. Eine preußiſche Miniſterialverfügung vom 20. Februar 1901, beſprochen von Profeſſor Dr. C. Weigelt-Berlin. (Schluß.) Ich wende mich jetzt zur Hervorhebung einzelner Punkte, deren Beſprechung mir wegen der dabei zweifellos zu befürchtenden Schwierigkeiten wünſchenswerth erſcheint und verweiſe dabei auf die einzelnen Zeilen der vorjtehenden Verfügung. Die Zeilenzahlen jind von 5 zu 5 Zeilen am Rande der Verfügung angegeben. Zeile 20. Wenn hier von einer „ſachgemäßen Anleitung“, welche die Behörden den „Beſitzern nachtheilig wirkender Anlagen“ ertheilen ſollen, die Rede iſt, ſo dürfte es nicht ſo ganz leicht ſein, bei den Behörden hiefür zur Zeit ausreichend unterrichtete Beamte zu finden. Die Herren Gewerberäthe und deren Inſpektoren und Aſſiſtenten gehören meines Wiſſens zu den überlaſtetſten Beamten! — In ſolch' ſachgemäßer Anleitung erblicke ich aber auch eine gewiſſe Gefahr für den betreffenden Aufſichtsbeamten. Er hat nach meinem Ermeſſen nur zu ver, bieten, nicht aber eine Anleitung darüber zu geben, wie eine Verbeſſerung zu erzielen iſt. Das Letztere zu ermitteln, muß Sache des Induſtriellen bleiben. Die Verantwortung für die Brauchbarkeit ſeiner Rathſchläge kann der Beamte nicht tragen. Eine ſachgemäße Anleitung bei unausreichender Sachkenntniß — und die Letztere iſt gegenwärtig wohl nicht ganz ſelten — birgt aber weiter in ſich die Gefahr, daß der betreffende Induſtrielle, ſelbſt wenn er im einzelnen Falle das Werthloſe der „Anleitung“, ja ſelbſt den dadurch den Gewäſſern mög— licherweiſe zugefügten Schaden überſieht, dem Vertreter der Behörde gegenüber — wenn die Sache nicht zu theuer wird — ohne Weiteres nachgibt, um ſich dadurch die erwünſchte Ruhe zu erkaufen. Ein ſpäter im Amte nachfolgender Beamter iſt dann vielleicht über die „nach— theilige Wirkung“, über die Schädlichkeit der betreffenden Abwäſſer und die zu unſchädlicher Ableitung getroffenen Maßnahmen anderer Anſicht und die „nöthige Verbeſſerung“ fängt von vorne an u. ſ. w. — Zeile 27. Es wird für die „Polizeibehörden“ recht ſchwierig ſein, „ſich über den that— ſächlichen Zuſtand der Gewäſſer ihres Bezirkes genau zu unterrichten“, ſchwieriger aber noch, ſich von weſentlichen Veränderungen der Abwäſſerungsverhältniſſe alsbald Kenntniß zu ver— ſchaffen.“ Hier könnten nur die Beamten der Gewerbeinſpektionen einigermaßen ausreichende Auskunft ertheilen, vorausgeſetzt, daß ſie über den Fabrikationsgang ihrer Werke ſo genau informirt ſind — bis herunter zur Menge und Konzentration der in den verſchiedenen Phaſen des Fabrikbetriebes verwendeten Säuren, Alkalien, Salzen 2c., deren Abſtumpfung und Verbrauch innerhalb des Betriebes ꝛc. — daß ſie ſich daraus ein Bild von der ſchließlichen Natur des Abwaſſers machen können. Es dürfte nicht ſchwierig ſein, im Wege der Umfrage deren Reſultate überdieß durch Berechnungen aus der Leiſtungsfähigkeit der Pumpen, der Durchlaßfähigkeit der Abläufe ꝛc. zu kontrolliren wären, die Fabrikations- und Condens- waſſermengen zu erfahren, aber damit iſt für den „thatſächlichen Zuſtand“, für die mögliche Schädlichkeit doch noch recht wenig gewonnen, um ſo weniger, ſo lange man ſich nicht ent— ſchließt, den beaufſichtigenden Beamten ausreichende (vergleiche weiter unten) Kriterien darüber mitzutheilen, worauf es denn für die Beurtheilung der Zuläſſigkeit der Einleitung in die öffentlichen Gewäſſer eigentlich ankommt. Nun ſollen dieſe Gewäſſerverunreinigungen aber die „polizeilichen Exekutivbeamten“, als welche „Gendarmen, Ortspolizei-, Strompolizei- und Fiſchereibeamte“ genannt ſind, „wahr— nehmen“. Mit den Wahrnehmungen dieſer guten Leute wird es wohl ihrem gegenwärtigen Schulſack entſprechend nicht beſonders zuverläſſig ausſehen. — Zeile 36. In Sachen der regelmäßig alle 2—3 Jahre vorgeſehenen Begehungen ſollen die Herren Regierungspräſidenten entſcheiden beziehungsweiſe „Anordnungen treffen“. Bei der überaus großen Verſchiedenheit der einſchläglichen Verhältniſſe innerhalb der Regierungs— bezirke des Königreiches dürften nähere Weiſungen prinzipieller Natur unerläßlich ſein, ſollen dieſe „Anordnungen“ nicht zu einer übergroßen Vielſeitigkeit der Behandlung der preußiſchen Gewäſſer führen. Man hätte hier an die provinzielle Regelung der Ausführungsverordnungen zum Fiſchereigeſetz denken können: unter ihrem Einfluß ſind z. B. die Schonzeiten in der einen Provinz andere als in der benachbarten, d. h. unter Umſtänden hat das eine Flußufer eine andere Schonzeit als das andere! Daß dabei die Schonzeit abſolut an der betreffenden Stromſtrecke verkürzt wird, iſt ſelbſtverſtändlich! Aber das Geſetz wollte ſo etwas nicht! Die Regierungspräſidenten ſollen u. A. beſtimmen, welche Beamten zuzuziehen ſind, doch will der Erlaß, daß eine gewiſſe Reihe näher bezeichneter Beamten ſtets daran theilnehmen. Zeile 45. Es ſoll „dem zuſtändigen Baubeamten (Meliorationsbauinſpektor, Waſſerbau— 380 inſpektor, Kreisbauinſpektor)“ . . . „Gelegenheit werden, ſich an der Begehung zu betheiligen“. Wie wir dieſen Satz verſtehen, kann der zuſtändige Baubeamte einer der drei in der Klammer Genannten ſein. Hier hätte wohl ausdrücklich der Oberfiſchmeiſter bezeichnet zu werden verdient. Preußen entnimmt dieſe Beamten den Meliorationsbauinſpektoren, welche im Nebenamt der Fiſcherei dienen, aber unſeres Wiſſens hat nicht jeder Regierungsbezirk einen Oberfiſchmeiſter, auch decken ſich deren Bezirke wohl nicht überall mit den Regierungsbezirken. Neben dem Gewerbeinſpektor kennt der Oberfiſchmeiſter die Gewäſſer ſeines Bezirkes am Beſten, aber die beiden Beamten ſehen naturgemäß die Gewäſſer mit anders gefärbter Brille an. Was dem Oberfiſchmeiſter bereits als gräuliche Verunreinigung vorkommt, erſcheint dem Gewerbeaufſichtsbeamten als kaum beachtenswerth. Aber da doch die Verfügung vom 20. Februar eine „Fürſorge für die Reinhaltung der Gewäſſer“ bezweckt, ſo würden wir wünſchen, daß der Oberfiſchmeiſter bei keiner Be— gehung innerhalb ſeines Bezirkes fehlen dürfte, was ſich ja durch einen Oberpräſidialerlaß machen ließe. Zwiſchen den beiden in unſeren Fragen geborenen Gegnern: dem Oberfiſch— meiſter und dem Gewerberath hätte dann in erſter Linie der ſachverſtändige () Medizinal- beamte zu vermitteln. Die Oberfiſchmeiſter ſind vielfach, wie wir aus Erfahrung wiſſen, über den Zuſtand ihrer Gewäſſer ausgezeichnet orientirt und auch dank der Publikationen in den Fiſcherei— Zeitungen über die Schädlichkeitsgrenzen wenigſtens in fiſchereilicher Beziehung nicht un— erfahren, alſo zweifellos ſehr nützliche Mitglieder der Begehungskommiſſionen. In dem Abſchnitt über die Begehungen (36—55) iſt lediglich von Beamten als Mit- gliedern dieſer Kommiſſionen die Rede, wir vermiſſen vollſtändig — fagen wir — das Laien- element und die direkt Betheiligten! Die Letzteren, d. h. Diejenigen, von welchen von vorne herein angenommen werden würde, daß ſie zur Verſchmutzung des Gewäſſers beitragen, hätten ja, jeder an ſeinem Platz, allerdings den Begehungskommiſſionen Rede und Antwort zu ſtehen, aber — es läge hier eine geeignete Gelegenheit vor, ein Stück Selbſtverwaltung und Selbſtſchutz einzuführen, auch unterläge es wohl keinem Zweifel, daß dabei das gute Beiſpiel zu ſeinem Recht kommen würde, inſofern die einzelnen Induſtriellen eines Bezirkes ſich ſchämen würden, den Vorwurf auf ſich zu nehmen, ihren Abwäſſern eine geringere Fürſorge angedeihen zu laſſen als ein Konkurrent oder benachbarter Fabrikant das erfolgreich thut! Sie würden von einander lernen, wenn der Eine oder der Andere Gelegenheit erhielte zu ſehen, was der Nachbar nach dieſer Richtung macht. Unzuträglichkeiten wären dabei kaum zu erwarten! Was das unbetheiligte Laienelement anlangt, ſo haben wir in Preußen — Deutſchland eine ſo weit gehende Schulbildung, daß gar mancher Privatmann, ehemalige Beamte oder Offizier, dem ſein Alter zwar eine regelmäßige, angeſtrengte Thätigkeit nicht mehr erlaubt, den uns hier intereſſirenden Fragen — namentlich auch aus den Kreiſen der Sportsfiſcher — ein reges Intereſſe entgegenbringt und nicht nur das, ſondern auch ein gewiſſes Verſtändniß. Beides ließe ſich ſehr wohl im Intereſſe unſerer Gewäſſer nutzbringend verwerthen. Die Sportsfiſcher haben Zeit, müſſen viel Zeit haben; ſie ſind nicht ſelten ſehr gute Beobachter, denen wir in Bezug auf das Fiſchleben z. B. manche der Wiſſenſchaft willkommenen An⸗ regungen danken. Zu den aus franzöſiſcher Zeit im Reichslande übernommenen Einrichtungen gehört die Inſtitution der Kreisgeſundheitsräthe. Die Mitglieder dieſer kleinen, das Prinzip der Selbſt— verwaltung berührenden Behörden tagen unter dem Vorſitz der Kreisdirektoren — Landräthe, zu franzöſiſcher Zeit der Unterpräfekturen, welche mehrere unſerer jetzigen Kreiſe umfaßten, alſo unſeren kleinſten Regierungsbezirken etwa entſprechen würden. — Die Aufgaben dieſer Behörden liegen zum Theil durchaus innerhalb des Rahmens der Arbeiten der Begehungskommiſſionen: Bürgermeiſter, Notare, Gutsbeſitzer, Fabrikanten, Kaufleute und Penſionäre gehören neben den Beamten dieſen Körperſchaften an und wir haben während unſerer amtlichen Thätigkeit in Elſaß-Lothringen Gelegenheit gehabt, ſowohl den Eifer als auch die guten Dienſte dieſes Laienelements wiederholt kennen zu lernen. Was dort unter deutſcher Verwaltung möglich iſt, daran könnte man ſich doch ein gutes Beifpiel nehmen, zweifellos nicht zum Schaden der aus der in Rede ſtehenden Verfügung heraus— N 1 CCC. ˙ A er rer ee 381 leuchtenden, anerkennenswerthen Abſichten der preußiſchen Regierung im Sinne der Rein— haltung unſerer Gewäſſer und zur Förderung des Allgemeinwohls. Zeile 153. Hier ſind eine Reihe von Stoffen genannt, deren Auswurf in die Gewäſſer als „Verunreinigung“ aufgefaßt werden ſoll: „Kehricht, Schutt, Aſche, Unrath, Koth, Säge— ſpähne, thieriſche Körper und dergleichen.“ Wir vermiſſen darunter den Straßenſchnee! Wenn z. B. die Stadt Baſel von Alters her gewohnt iſt, dieſen von den Brücken aus in die Wäſſer des Rheins zu werfen, ſo iſt dagegen nicht viel einzuwenden, denn der Rhein mit ſeiner mächtigen Strömung ſchleppt dieſe Maſſen ſicher weit abwärts und überdieß iſt er dort nicht ſchiffbar. Wenn aber unſere gute hauptſtädtiſche Polizei dieſen Modus einführt in unſerer träge fließenden ſchiffbaren und nach letzterer Richtung ſtark in Anſpruch genom— menen Spree — und noch im Winter 1899/00 ſoll es vorgekommen fein — fo iſt das doch wohl etwas kurzſichtig, denn das Baggern koſtet, ſoviel wir wiſſen, viel Geld! und Straßenſchnee iſt bekanntlich recht weit davon entfernt, lediglich aus kryſtalliſirtem Waſſer zu beſtehen — ſelbſt in unſerer reinlichen Reichshauptſtadt. Andererſeits vermag ich unter den oben aufgeführten Abfällen lediglich den Koth — einſchließlich des Harns — und das Sägemehl als gelegentlich ſchädlicherweiſe in Be— tracht kommend anzuerkennen. Die anderen Stoffe gehören ſicherlich nicht in die Flüſſe, ſie kommen aber doch auch nur in bedauerlichem Unverſtand gelegentlich hinein und zwar in kaum in Betracht kommenden Mengen. Bei dem Koth liegt die Sache dagegen anders! Klein— ſtädte und einzelne Gehöfte ꝛc. können ſich durch Dunggruben und ſelbſt durch Torfſtühle helfen und thun es auch, denn der Koth hat einen landwirthſchaftlichen, er hat beachtens— werthen Düngewerth und wird deßhalb, wo irgend möglich, zur Verwerthung gebracht, es ſollte wenigſtens geſchehen. Wenn der Koth hier als etwas bezeichnet wird, deſſen Einleitung in die Gewäſſer als Verunreinigung derſelben gelten und deßhalb von den Flüſſen fern gehalten werden ſoll, ſo ſteht dazu in eigenartigem Gegenſatz, daß eine Reihe deutſcher Städte, denen es an geeignetem Rieſellande gebricht, ihren Koth einſchließlich der auch nicht ſonderlich angenehmen Haus— abwäſſer ohne Weiteres oder nach gewiſſen Reinigungsbemühungen, über deren Wirkungs— werth ſich ſtreiten läßt, in die Flüſſe leiten dürfen und zwar mit behördlicher Approbation! Nun, die Hygieniker, die das empfahlen, mögen vertreten, daß die betreffenden Stromſtrecken dadurch vor einem Uebermaß bewahrt werden; es mag das ja auch nach dem Waſſerfaſſungs— vermögen, nach Stromgeſchwindigkeit und Anderem für die betreffenden Flüſſe hygieniſch unbedenklich ſein, fiſchereilich können wir uns das wohl gefallen laſſen, aber von der Wahrung äſthetiſcher Rückſichten ſollte dann doch nicht geſprochen werden (371). Für die nächſten Strecken des Unterlaufes hört damit wohl jede Aeſthetik auf! Für das Sägemehl haben wir leider von einzelnen Briquettirungs- und Preſſungs⸗ verſuchen, die ſich nicht ausreichend bewährt zu haben ſcheinen, keine Verwerthung; es iſt ein ſchlimmer Ballaſt für die Sä gemüller und ſoweit deren Mühlen mit Waſſerkraft arbeiten, gelangen ja nicht unbeträchtliche und ſchädliche Mengen gelegentlich und regelmäßig in die Gewäſſer. Hiergegen kann polizeilich nicht ſtreng genug vorgegangen werden, denn nur dann haben wir Ausſicht zu einem ausreichenden Verwerthungsverfahren und demnach zu einer Entlaſtung unſerer Gewäſſer zu gelangen. Aber all' die genannten Stoffe kommen ihrer Menge nach bei der Frage der Fluß— verunreinigung gar nicht in Betracht und ebenſo wenig nach Richtung ihrer — ſagen wir — verunreinigenden Wirkungen — um das Wort Schädlichkeit zu vermeiden — gegenüber dem „Einleiten verunreinigten Waſſers oder ſonſtiger flüſſiger Stoffe“ und doch werden dieſe nur mit den eben eitirten wenigen Worten berührt! Wir vermögen ſchlechterdings nicht einzuſehen, warum man ſich dieſer Hauptgefahr gegenüber hier ſo lakoniſch vorſichtig ausdrücken zu müſſen glaubte, ſo unbeſtimmt und ſo gar nicht in's Einzelne gehend. Ich gebe gerne zu, daß es ſehr ſchwierig war, bei der Vielſeitigkeit unſerer induſtriellen Auswürfe, bei der Verſchiedenheit der Waſſerverhältniſſe unſerer Gewäſſer, bei der Mannig— faltigkeit der Anforderungen Seitens der verſchiedenen betheiligten Faktoren an reinem Waſſer hier zu einem zutreffenden Ausdruck, zu ziffernmäßigen Grenzwerthen zu gelangen, welche 382 all' dieſen Einzelmomenten Rechnung tragen; ich vermag die Bedenken dagegen umſomehr zw verſtehen, als ich mich jahrelang, zuletzt in Gemeinſchaft mit Prof. Dr. Hulwa, Breslau, bemüht habe, lediglich aus fiſchereilichen Geſichtspunkten zu ſolchen Grenzwerthen zu gelangen, deren Brauchbarkeit ſelbſt in dieſer Einſeitigkeit ich nicht einmal allgemein vertreten will. Aber man konnte doch immerhin ſagen, es iſt unſtatthaft, ſtark trübe, ſinkſtoffreiche Abwäſſer in die Flüſſe zu leiten — man konnte hinzufügen, namentlich in die ſchiffbaren, langſam fließenden Ströme, auch jollen die eintretenden Abwäſſer nicht jo ſtark getrübt oder gefärbt fein, daß dadurch das Auf— nahmegewäſſer nach Farbe und Klarheit weſentlich beeinflußt wird; es iſt unzuläſſig, ſtark ſaure oder ſtark alkaliſche Abwäſſer in die Gewäſſer zu entlaſſen; fäulnißfähige oder faulende Abwäſſer ſind nach Thunlichkeit von dem Einlauf in die Flüſſe fernzuhalten und, vielleicht auch noch: lösliche Schwefelmetalle, Schwefelwaſſerſtoff und die Bleichgaſe “), dürfen in größeren Mengen nicht in die Gewäſſer gelangen. Das Alles läßt ſich erreichen, wenn auch, namentlich nach Richtung der organiſchen. Stoffe, nicht ganz leicht. Anders z. B. bei den „Salzen“! Wir würden unſere Kohleninduſtrie, unſere Salinen- und Kaliinduſtrie im weiteſten Sinne an ihrem Lebensnerv verletzen, wollten wir hier engherzig allgemeingiltige Zahlen aufſtellen, wollten wir das Eintreten nicht völlig geklärter Gruben- und Kohlenwaſchwäſſer oder mehr oder weniger verdünnter Endlaugen ver- bieten, um ſo mehr, als die Verhältniſſe bei Staßfurt nach letzterer Richtung gezeigt haben, daß ſelbſt die mehr als 30 prozentigen Endlaugen (Chlormagneſiumlaugen) fiſchereilich kaum. nennenswerthen Schaden bringen. Selbſt die Dampfbetriebe vermögen ſich durch öfteres. Abblaſen dieſen ſalzigen Gewäſſern gegenüber abzufinden; die Landwirthſchaft freilich leidet darunter aber — dafür ſterben die Fiſche dort auch erſt, wenn die Zuckerkampagne beginnt. Solche allgemeinen Geſichtspunkte hätte man doch geben können und das um ſo eher, als ja die Verfügung ausdrücklich ſegensreicherweiſe die „individuelle Behandlung“ im Ein— zelnen verſieht, die unbeſtimmten Begriffe „ſtark ſauer“, „ſtark trübe“ alſo keinen Schaden bereiten, keine Mißverſtändniſſe hervorrufen konnten. Es wären damit doch allgemeine An— haltspunkte geboten worden, die auch dem laienhaften Beurtheiler — und vorläufig wird's. ohne ſolche nicht abgehen — gewiſſe, recht nöthige Unterlagen geboten hätten. Um zu ſehen und zu beobachten — und das ſoll doch die Aufgabe der Begehungs— kommiſſionen fein — muß man wiſſen, was man von den einzelnen Gewerben zu erwarten. hat, alſo wenigſtens einigermaßen die betreffenden Betriebe in der Beſchaffenheit ihres Ab— waſſerergebniſſes überblicken. Ferner ſollte doch aber auch geſagt fein, was nun dieſe ein- zelnen üblen Gaben der Abwaſſer liefernden Induſtrie im Sinne einer Beeinfluſſung der Gewäſſer zu bedeuten haben, auf was alſo beſonders zu achten iſt, und nicht minder, welche Mittel und Wege wir vorbeugend beſitzen, um zu erträglichen Zuſtänden zu gelangen. Zwar ſprechen die mit ausgezeichneter Klarheit geſchriebenen, in allſeitigem Sachver- ſtändniß überall das Weſentliche berührenden, der Verfügung angehefteten Grundſätze “ ) (361 f.) *) Hierunter verſtehen wir die heftigen Fiſch- und Pflanzengifte, Chlor und ſchweflige Säure in freiem Zuſtande. Wir verkennen nicht, daß es für die Verfaſſer mißlich ſein mußte, unter den ſchädlichen Verunreinigungen das freie Chlor zu nennen, nachdem die moderne: Hygiene gerade in ihm ein trefflich verwerthbares Desinficiens gefunden zu haben meint, für nöthige Desinfektionen alſo dieſes freie Chlor empfiehlt und deſſen Einlauf in die Ge— wäſſer aus hygieniſchen Intereſſen dulden muß, mindeſtens bei gelegentlichen unvermeidlichen Unfällen im Betriebe. Die hygieniſchen Forderungen und die Desinfektionen erkennen wir voll an, eben deßhalb erachten wir aber doch freies Chlor, wenn es nicht zum Schutz der menſchlichen Geſundheit — welche immer voranſtehen muß — ſondern aus Papierfabriken, Färbereien, Bleichereien, in ſagen wir fiſchereiſchädlichem Uebermaß in die Gewäſſer gelangt, für einen Beſtandtheil, vor dem wir unſere Gewäſſer peinlich zu bewahren trachten müſſen! ** In dieſen „Grundſätzen“, welche im Uebrigen beſonders den hygieniſchen Gefahren 2c., namentlich in ihrem zweiten Theile, Rechnung tragen, ſtört uns nur, von gelegentlichem Nebenſächlichen abgeſehen, ein Satz (412), nach welchem den biologiſchen Vorgängen bei der Selbſt— reinigung gewöhnlich nur „eine unterſtützende, aber keine ausſchlaggebende Wirkung“ beizumeſſen ſein ſoll! Wo kämen die Gewäſſer hin, an deren Ufern die oben berührten Städte liegen, welche ihre Fäkalien und Hausabwäſſer ungereinigt einlaufen laſſen, was würde aus den Flüſſen, in welche Zucker- und Stärkefabriken ꝛc. ihre Abwäſſer — heute noch vielfach ungereinigt — entlaſſen, wenn die biologiſche Selbſtreinigung ihnen nicht mit „ausſchlaggebender Wirkung“ helfen würde? 383 von „Wäſſern, welche trübe, mit Geruch behaftet und von ſchlechtem Geſchmack find“, aber das reicht hier doch nicht aus, wenn es auch Alles für die äußere Sinneswahrnehmung Erreich— bare einbegreift. Die geübte Zunge und die geübte Naſe vermag ja viel, aber abgeſehen davon, daß das Koſten ſolcher Wäſſer ein mindeſtens recht zweifelhaftes, unter Umſtänden ſogar nicht ungefährliches Vergnügen iſt, ſo entziehen ſich doch mancherlei Geſchmackſtoffe der Wahrnehmung, welche trotzdem gefährlich für die Gewäſſer wirken können. Man ſchmeckt 3. B. die Chloride der Alkalien bei 1% nicht mehr, und doch werden ſolche Gehalte land— wirthſchaftlich — für Rieſelzwecke — noch nicht allgemein für unſchädlich gehalten. Die Schädlichkeitsgrenze des freien Chlors für Fiſche liegt unterhalb ſeiner ſcharfen Nachweisbarkeit auf chemiſchem Wege, alſo weit unterhalb ſeiner Wahrnehmbarkeit durch Geruch und Ge— ſchmack, namentlich gegenüber hierin Ungeübten. Auch Säuren und Laugen ſind durch den Geſchmack innerhalb der Schädlichkeitsgrenze für die Fauna und Flora der Gewäſſer nicht immer zu ſchmecken. Die Sinneswahrnehmungen allein reichen hierzu nicht aus und auch die nachträgliche Unterſuchung hilft über die Schwierigkeiten nicht weg. Ohne einen unſere Sinne unmittelbar unterſtützenden Apparat kommen wir nicht aus! (Vergl. die Fußnote auf Seite 384.) Zeile 159. Die Verfügung nimmt hier auf den civilrechtlich feſtgelegten Begriff der Gemeinüblichkeit Bezug und macht dabei den äußerſt dankenswerthen Verſuch, dem Haupt— krebsſchaden zu begegnen, welchen bei gerichtlicher Behandlung gerade dieſer Begriff im Ge— folge hat. Wir halten indeß die ungleichmäßige Behandlung unſerer Gewäſſer unter dem Zwange der Gemeinüblichkeit, wodurch hier zugelaſſen iſt, was dort polizeilich verhindert werden kann, noch nicht einmal für den ſchwerwiegendſten Nachtheil, welchen dieſer Begriff und ſeine vorläufig geſetzlich nicht zu umgehende Nachachtung im Gefolge hat. Wir ſind im Begriff, unſerer Induſtrie auch im Oſten Eingang zu verſchaffen, und bethätigen dies durch die Begründung techniſcher Hochſchulen im Oſten. Ich halte nicht für ausgeſchloſſen, daß dem Einzuge der Induſtrie im Oſten der Begriff der Gemeinüblichkeit ein weſentliches Hinder— niß in den Weg legen wird. Bis jetzt ſind dort noch reine Flüſſe — ſoweit Zucker- und Stärkefabriken ihre Abwäſſer nicht hineinſchicken — gemeinüblich! Es werden alſo der Begründung einer abwaſſerliefernden Fabrik im Oſten härtere Bedingungen in Bezug auf Abwaſſerreinigung und Entlaſſung auferlegt werden, als einer derartigen Gründung im bereits induſtriell belegten Weſten, zum Heil der Gewäſſer des Oſtens. Der betreffende Gründer wird aber dann wohl, vor die Wahl geſtellt, trotz billigeren Grunderwerbs ꝛc. ſehr koſtbare Reinigungs- ꝛc. Einrichtungen zu treffen, dem Oſten den Rücken kehren und vor— ziehen, ſich irgendwo auf weſtlicher Erde einzuſchieben, zum Unheil der ohnedies ſchon ſtark belajteten weſtlichen Gewäſſer! Hier müßte geſetzlich Wandel geſchaffen werden durch Ueber— leitung des Begriffes der Gemeinüblichkeit in das unzuläſſige ſchädliche Uebermaß. Das Letztere läßt ſich freilich ohne Grenzwerthe auch nicht feſtlegen, aber ſchließlich werden wir ohne eine wohlwollende feſte Begrenzung doch nicht auskommen, ſoll nicht all' unſer Mühen im Sinne einer beſſeren Reinerhaltung unſerer Gewäſſer vergeblich bleiben. — Zeile 178. All' die eben niedergelegten Erwägungen (vergl. oben zu 153 f.) erfahren lediglich in dem Satz 3 (178) eine recht unbeſtimmte Erledigung, bei welcher ſich jeder von dieſem Satze Gebrauchmachende fragen muß: „Ja, was iſt denn unſchädlich?, es ſagt mir ja Niemand, was ſchädlich iſt! Selbſt in den Grundſätzen finde ich nichts Ausreichendes!“ Es hat den Verfaſſern nicht an dem Bewußtſein der Nothwendigkeit gefehlt, das Weſen der Verunreinigung zu fixiren, wie die Aufzählung von Kehricht, Schutt und Aſche ꝛc. beweiſt; ſchier unverſtändlich erſcheint es, warum ſie den Beſtandtheilen der Abwäſſer gegenüber eine ſo ſchüchterne Unbeſtimmtheit zeigen. Zur Mittheilung von Grenzwerthen vermochten ſie ſich allgemein nicht zu entſchließen, aber der Kolibakterien (468) gedenken ſie! Da haben wir alſo einen der ſonſt ängſtlich vermiedenen Grenzwerthe! Zeile 210. Hier liegt wohl ein Schreib- oder Druckfehler vor, denn Klärvorrichtungen allein können das gewünſchte und gemeinte Reſultat nicht bewirken; es ſollte wohl heißen Klär⸗ und Reinigungsvorrichtungen, wie ja auch weiter unten (230) auf Beide Bezug ge— nommen iſt. — 384 — ——ʃ ʒ—luk24—ͤ Das wären die Punkte, an welchen ich, bei dem Verſuch einer allſeitig ernſten Aus⸗ führung der Grundregeln der Verfügung vom 20. Februar 1901, nach meinen in einer lang⸗ jährigen Praxis geſammelten Erfahrungen, Schwierigkeiten vorausſehe. Es wird nach manchen Richtungen vorerſt bei dem guten Willen der Regierenden unſeren Gewäſſern helfen zu wollen, helfen zu ſollen, bleiben müſſen. Trotzdem erachten wir das mit dieſer Verfügung Erreichte für einen überaus ſchwerwiegenden, gar nicht freudig und dankbar genug zu begrüßenden Gewinn. Wir wollen gern anerkennen, allſeitig wurden die beſtehenden Schäden auf— gedeckt, und wenn auch nicht überall mit der erwünſchten Konſequenz bis zum nothwendigen Aeußerſten verfolgt, ſind doch auch die Mittel und Wege, wie wir zu einer Beſſerung der beſtehenden unleidlichen Verhältniſſe gelangen müſſen, klar feſtgelegt, jo weit das bei einer: noch ſo wenig durchforſchten Materie überhaupt möglich iſt, und zwar in ſchonender und doch zielbewußt wohlwollender Anerkennung der entgegenſtehenden und oft recht ſchwierig ausgleichbaren Intereſſen aller Bedürftigen an reinem Waſſer. Es muß vorerſt angeſtrebt werden, das Aufſichtsperſonal im weiteſten Sinne zu brauch- baren Sachverſtändigen heranzubilden, ſoweit das für die verſchiedenen Stufen der in Rede ſtehenden Beamten behufs ſicherer Beaufſichtigung nöthig iſt. Die höheren Gewerbeaufſichts— beamten könnten durch Sonderkurſe über die uns beſchäftigenden Fragen leicht auf die Höhe ihrer zukünftigen Aufgaben gehoben werden. Solche Kurſe wären auch kein Novum, denn der Herr Handelsminiſter hat bereits „Inſtruktionskurſe für die höheren Gewerbeaufſichts— beamten“ eingeführt, in welchen über Gewerbe- und Arbeiterrecht, Verſicherungsgeſetze, Ent— wickelung der gewerblichen Arbeiterverhältniſſe, Dampfkeſſelweſen, Unfallverhütung, gewerbliche Hygiene und Wohlfahrtspflege vorgetragen wird. Es hieße alſo nur einen kleinen Schritt auf der betretenen Bahn weitergehen, um auch unſeren Fragen die erwünſchte Berückſichtigung, zu verſchaffen. Unerläßlich wäre es allerdings wohl, daß man dabei den Hörern einen praktiſchen. kleinen Wegweiſer, d. h. ein die möglichen ſchädlichen Ausflüſſe der verſchiedenen Induſtrien behandelndes Büchlein und einen kleinen zur Prüfung der Abwäſſer auf ihre weſentlichſt in Betracht kommenden Beſtandtheile zuſammengeſtellten chemiſchen Apparat — wie einen ſolchen für bakteriologiſche Zwecke bereits Prof. B. Proskauer zuſammenſtellte — in die Hand bezw. mit nach Hauſe gäbe, welcher die erforderlichen Aufſchlüſſe zur Beurtheilung der Abwäſſer bei den Begehungen ertheilen würde. Mit dieſem Apparat müßte in den Kurjen praktiſch gearbeitet werden“). Die Belehrungen des Unterperſonals könnten dann an der Hand. dieſes Apparates von den Gewerbeinſpektionen beſorgt werden. Vielleicht dürfte es fi auch, empfehlen, je nach den Sonderbedürfniſſen der einzelnen Inſpektionen für die Unterbeamten. weitere kleinere Prüfungskaſten zu geſtalten. Für das heranwachſende, noch nicht amtirende höhere wie Unterperſonal müßte dann an den techniſchen Hoch- und Mittelſchulen die Lehre von der Beurtheilung und Reinigung, der induſtriellen und Hausabwäſſer zu einem ſtändigen Unterrichtsgegenſtande gemacht und an den Univerſitäten darauf hingewirkt werden, daß den jungen Medizinern hierauf Bezug nehmende Vorleſungen erſchloſſen würden. Wird es hiefür auch zu Anfang an geeigneten Lehrkräften fehlen, jo iſt doch unſer wiſſenſchaftlich litterariſches Material gegenwärtig ſchon ausreichend vollſtändig genug vorhanden, um einem jungen Dozenten die Mittel für Geſtalt— ung einer Reihe von Vorleſungen zu bieten. Es wird nur einer gelinden Förderung Seitens der Regierung bedürfen, um auf allen Hochſchulen, vorerſt vielleicht in den Händen von Privat- dea dem gegenwärtigen Mangel abgeholfen zu wiſſen. Beim mediziniſchen Staatsexamen, 2) Berfaffer hat ſich für feine gelegentlichen Beſichtigungen induſtrieller Werke behufs Begutachtung der Abwaſſerverhältniſſe auf etwaige fiſchereiliche Schädigungen einen ſolchen Apparat zuſammengeſtellt, deſſen Handhabung eingehende chemiſche Kenntniſſe nicht voraus⸗ ſetzt, aber doch in 1 geſchickter Hand die weſentlichen Momente zur Beurtheilung eines Abwaſſers erkennen lehrt. — Die vorliegende Arbeit iſt indeß über den mir bewilligten Raum ſchon weit hinausgegangen. Ich behalte mir vor, demnächſt eingehend über dieſen Apparat mit Abbildung und Beſchreibung ſeiner Handhabung und ſeiner Leiſtungen zu be— richten. Gegenwärtig arbeite ich noch daran, die Verpackung der Einzelapparate, Reagentien 2c. beſſer und handlicher zu geſtalten, um in Zukunft den kleinen „Abwaſſerprüfungs⸗ kaſten“ ohne nennenswerthe Vermehrung meines Reiſegepäckes bei mir führen zu können. 385 — — jedenfalls aber beim Phyſikatsexamen, müßte dann darauf geſehen werden, daß die Prüflinge den Nachweis einer ausreichenden Bildung nach dieſer Richtung hin zu führen ver— mögen, wie gleichzeitig bei dem Nahrungsmittelchemiker-Examen in gleicher Weiſe hierauf Bedacht genommen werden müßte, um auch dort für die Zukunft wirklich Sachverſtändige heranzubilden. Dieſes unabweisbare Bedürfniß nach Sachverſtändigen wird gleichzeitig dazu führen, die wiſſenſchaftlichen Arbeitsſtätten für dieſe Fragen ſtaatlicherſeits über die jetzt als dankens— werthen Anfang begründete erſte kgl. „Prüfungs- und Verſuchsanſtalt für Waſſerverſorgung und Abwaſſerbeſeitigung“ hinaus zu vermehren, denn es darf wohl nicht daran gedacht werden, daß dieſe Anſtalt allein im Stande ſein könnte, „den Behörden ſachkundigen Rath zu ertheilen“, allen intereſſirten Behörden im ganzen Königreich Preußen. Aber wie die erſten ſtaatlichen landwirthſchaftlichen Verſuchsſtationen dazu geführt haben, daß ſich die Landwirthſchaft in ihren Verſuchsſtationen zu ihrem eigenen Heil zahlreiche Arbeitsſtätten ſchuf, ſo dürfen wir annehmen, daß auch die Induſtrie nicht ermangeln wird, in ihrem eigenſten Intereſſe gleiche Bahnen zu wandeln. Ob wir uns dieſe nun als Anſtalten von Berufs— genoſſenſchaften oder Vereinen, oder von Orts- bezw. Landesverbänden der Geſammtinduſtrie einer Gegend gegründet und unterhalten denken, immer wird es die Aufgabe des Staates und ſeiner Organe bleiben müſſen, hier führend und helfend die Begründung derartiger Organi— ſationen zu begünſtigen, um ſich in dieſen Arbeitsſtätten Mithelfer zu ſchaffen, bei der end— lichen Erledigung der großen Fragen, welche unſere Verfügung erſtmalig zielbewußt klarſtellt. Eine ſegensreiche Arbeit liegt auch hier für die Zukunft auf dem Waſſer, eine Kultur— aufgabe würdig der Anſtrengungen der Beſten unſerer Nation; gilt es doch ein Fortſchreiten der Kultur im eigenen Lande zu ermöglichen durch thunlichſte Ausſchaltung der Schäden, welche das rapide Aufſteigen der deutſchen Induſtrie unſerem Vaterlande in ſeinen Gewäſſern gebracht hat. Wird hier nicht Einhalt geboten, wie es die Verfügung will, ſo müſſen wir bis zu direkt unbewohnbaren Uferſtrecken gelangen. Die Verfügung will, wie ſelbſt aus meinen Einwänden hervorgeht, zweifellos ſehr viel gute Fürſorge unſeren Gewäſſern entgegenbringen; überall legt ſie Hand an zur Beſeitigung entgegenſtehender und wohlerkannter Hinderniſſe. Ob es ihr gelingen wird, Erfolge zu ſchaffen, dürfte davon abhängen, ob es möglich ſein wird, alle betheiligten Kreiſe zu werkthätiger Mithilfe zu gewinnen und dabei feſtzuhalten, damit weiter gebaut werden kann, nach dem allſeitig wohlthätigen Sinne dieſer ausgezeichneten Verfügung. Ihr Erlaß war unter den gegenwärtigen Verhältniſſen, namentlich in Anſehung des Beſtandes unſerer unausreichenden Geſetzgebung, eine kühne That, ſie kam ſpät, aber vielleicht eben noch zur rechten Zeit. Möchten die in Ausſicht geſtellten Erweiterungen folgen und das noch Fehlende nachzuholen nicht vergeſſen werden, dann auch werden die ſegensreichen Wirkungen nicht ausbleiben zum Heil unſeres ſchönen Vaterlandes und ſeiner inneren Kulturmiſſion! III. Aeber Juttermittel in der Jiſchzucht. Von S. Jaffé⸗Sandfort. i Die Schwierigkeit, dem Forellenwirth, der ſeinen Betrieb durch Zufutter intenſiver ge- ftalten will, gute Futtermittel nachzuweiſen, ift in den letzten Jahren wenigſtens in etwas ge- hoben worden, weil Praxis, chemiſche Analyſen und Laboratorienverſuche uns etwas mehr Material an die Hand geben. Den Prinzipien der Fütterung ſelbſt, wie in meiner „intenſiven Zucht“ (München, „Allg. Fiſchereizeitung“ Nr. 24 v. 23. Nov. 1894) dargeſtellt und in Separatab- drücken dieſer Artikel wiederholt, habe ich Neues nicht hinzuzufügen, wohl aber werden Beiträge zur weiteren Kenntniß der beiden wichtigſten Erſatzfuttermittel, trockene Mehle (Fiſch- und Fleiſch⸗ mehle) und friſche Seefiſche, erwünſcht ſein. Für die friſchen Seefiſche kommen Hamburg⸗Altona und Geeſtemünde als Bezugsquellen in Betracht, vor Allem letzteres, aber die Verſandtſchwierigkeiten, welche gerade für die fern- liegenderen Anſtalten dieſes naturgemäßeſte und bequemſte Futter noch öfters verſagen laſſen, find noch nicht ganz gelöft. 386 — —— — Im Geeſtemünder Betrieb iſt, wie ich mich durch Augenſchein überzeugt habe, wirklich das Mögliche geſchehen, um die ankommenden Seefiſche möglichſt raſch in den Konſum übergehen zu laſſen; 6—10 Stunden nach Ankunft der Fiſchdampfer befindet ſich die ſortirte Waare bereits auf dem Wege zum Konſumenten, d. h. ſoweit Speiſefiſche in Betracht kommen, aber die Fiſchdampfer, ſpeziell die Irländer, die den Haupttheil des billigen Kabliau und Schellfiſch liefern, ſind vorher ſchon bis zehn Tagen auf der Reiſe und der Fiſch muß trotz ſorgfältiger Eiskonſervirung leiden. — Was nun in heilen Fiſchen zum Fiſchfutter verſandt wird, ſind größtentheils ſo friſche Fiſche wie der Speiſefiſch, theils auch Fiſche, die den Händlern einige Tage auf Eis geblieben find, beides kein ſchlechtes Futter und zum Preiſe von 3—5 Mk. inkluſive Packung und Eis ein gutes, billiges Futter. Haltbarer dürfte dasſelbe noch gemacht werden, falls die Verſandtkörbe (nicht die Fiſche ſelbſt) in eine fünfprozentige Formalinlöſung getaucht würden oder in den Korb um die Fiſche, anſtatt Stroh und Eis, ein in eine ſolche Formalinlöſung getauchtes Kalikotuch geſchlagen würde, das wiederholt gebraucht werden kann. Die zerkleinerten Fiſche zu beziehen war, bis vor Kurzem auf meine energiſchen Vor⸗ ſtellungen und Betreiben der benachbarten Handelskammern eine Tarifirung bei dem Bahn⸗ transport durchgeſetzt wurde, die in Transportſchnelligkeit und Transportpreis dieſe Fiſchtheile den heilen Fiſchen gleich ſtellte, für die entfernteren Anſtalten faſt unthunlich. Entweder kam das Fabrikat zu langſam und ſchlecht an oder zu theuer in Fracht. Das iſt jetzt anders. Die zerkleinerten Fiſche gehen per Bahn ſo raſch und billig wie heile Fiſche und ſind ein ebenſo bequemes als werthvolles Futter. Hergeſtellt werden nun von dieſem zerkleinerten Futter zwei ganz verſchiedene Präparate, je nach dem Rohmaterial: Erſtens aus den Köpfen der meiſt ſehr friſch ankommenden Dorſche (Kabliaus) und anderer Fiſche, die ohne Kopf in den Konſumverkauf gehen, ein gutes aber natürlich ſehr knochenſplitterreiches Futter, deſſen Nähr- und Kalkgehalt allerdings recht hoch liegt, aber wegen der vielen Splitter bei Forellen leicht zu Magenzerreißung führt, ganz ebenſo als wenn grätenreiche Fiſche, wie Schollen, gefüttert werden. Dieß Futter (Truttat) iſt indeß als Karpfennebenfutter unter gewiſſen Umſtänden doch recht zu empfehlen, obgleich es in erſter Linie zur Schweinemaſt fabrizirt wird, wo bei Zu- fütterung zu Molkereirückſtänden gute Knochenbildung in Frage kommt. Das andere, aus den beſten Weichtheilen (d. h. den Fleiſchtheilen, nach Entfernung der Hauptgräten und der Haut) hergeſtellte Präparat repräſentirt faſt reines Seefiſchfleiſch von hohem Nährwerth und wird in Geeſtemünde jetzt in größerem Maßſtabe — 5 bis 8 Mk. per Zentner — hergeſtellt. Es empfiehlt ſich, dasſelbe für ganz junge Fiſche unzerkleinert zu beziehen und ſelbſt auf einer kleinen Hackmaſchine die richtige Körnung herzuſtellen, für ein- und zwei⸗ jährige und ältere Fiſche kann es zerkleinert genommen werden, wenngleich, wo bequeme Zer— kleinerungsvorrichtungen in der Fiſchzuchtanſtalt exiſtiren, das entgrätete Fiſchfleiſch ſehr leicht ſelbſt nachgemahlen werden kann. Der Bezug in dieſer Form bietet außerdem leichtere Kontrolle über Zuſammenſetzung und Friſche des Futters und erlaubt Bezug in Körben, die zur Noth bei ſehr weiter Entfernung mit fünfprozentiger Formalinlöſung beſprengt werden können. Ich halte dieß durchaus naturgemäße und natürliche Futter, dasſelbe, von welchen Salmoniden ſich in der See nähren und das uns beim Lachs das ſchöne Fleiſch und den ſchönen Eieraufbau gibt, für ein faſt ideales Salmonidenfutter. Es mäſtet allerdings nicht ſehr ſtark, hält indeß die Fiſche geſund und gibt guten Knochenaufbau. Es erſcheint fraglich, ob ein Zuſatz von zehn Prozent Melaſſe zu dem zerkleinerten Futter vor Verſandt ein unbedingter Vortheil iſt. Allerdings nehmen Forellen ſolches melaſſirte Futter ſehr gerne und der Melaſſezuſatz benimmt dem Futter tagelang den Geruch, wie Zucker eben ein gutes Konſervirungsmittel iſt. Andererſeits könnte aber eben dieſe Eigenſchaft zur Verdeckung von zweifelhaftem Futter dienen und wird Melaſſe auch in ungekochtem Zuſtande leicht ausgelaugt, wir bedienen uns dieſes Mittels deßhalb — und dann mit großem Vortheil — beſſer bei den trockenen Futtermitteln. Wir haben demnach von den feuchten Futtermitteln am erſten friſche Seefiſche und von dieſen wiederum die entgrätete und enthäutete Fiſchfleiſchform zu empfehlen, enthäutet ſchon ieh 387 — deßhalb, weil die Seefiſchhaut gewiſſe, abſolut unverdauliche Beſtandtheile enthält, und ent— grätet, um Magenzerreißungen vorzubeugen. Wollen wir eine Stimulirung der Eierproduktion und beſſere Anfärbung des Fleiſches anſtreben, jo dürfen wir Pfahlmuſcheln, roh zerkleinert, zugeben; das Garneelmehl hat ſich wegen ſeiner ſehr häufigen Ueberdörrung, welche gerade ſeine beſten Beſtandtheile in hornige, neutrale und alſo unverdauliche Maſſen überführt, als mindeſtens minderwerthig gezeigt; friſche Garneelen ſind natürlich gut, indeß zu theuer. Andererſeits dürfte, wenn, wie im neuen Zolltarifentwurf proponirt, andere Seeſchalthiere (alſo die billigen und ſehr häufigen Taſchenkrebsarten) zollfrei angebracht werden können, dieſe zerkleinert, ein ſehr ſchönes Zufutter abgeben. Bei ganz jungen Fiſchen werden wir etwas Leberzufütterung nicht entbehren können, auch Leber mit Vortheil, wenn ſehr billig und friſch, ebenſo wie Milz, zu den Seefiſchen zu— füttern dürfen, wenn raſchere Mäſtung erwünſcht; bei allen Laichfiſchen iſt ſie indeß ſchädlich, ebenſo wie jedes Zurückgreifen auf die früher beliebten friſchen Kadavertheile (Muskelfleiſch). Pferdefleiſch iſt ſchon deßhalb (ganz abgeſehen von den Sehnenreſten) auszuſcheiden, weil die ſpezifiſchen Fettſäuren desſelben unverändert in's Fiſchfleiſch übergehen und den Geſchmack beeinträchtigen. (Schluß folgt.) IV. Weber CTachszucht. (Schluß.) 7. Das Füttern der Fiſche. In der Anſtalt zu Craig Brook hat man den Abfall aus Schlächtereien, das Fleiſch von Pferden und anderen Hausthieren, friſche Fiſche und Maden zum Füttern benutzt. Außerdem hat man Verſuche mit eingepökelten Fiſchen, Blut, Süßwaſſermuſcheln, Mosgquitolarven, verſchiedenen Waſſerthierchen von geringer Größe, Mehl und mit Kleie vermiſchtem Mehl gemacht. Den Abfall aus den Schlächtereien, worunter man Leber, Herz und Lunge verſteht, holt man zwei- oder drei⸗ mal wöchentlich aus den Schlächtereien ab und hängt ihn in Kühlhäuſern bis zum Gebrauche auf. Das Fleiſch alter und verbrauchter Pferde hat man in derſelben Weiſe wie den obigen Abfall ſeit dem Jahre 1892 mit gutem Erfolge gebraucht; die zum Zerhacken geeigneten Stücke wurden, ſoweit es nöthig war, den Fiſchen direkt zugetheilt, die übrigen Theile benutzte man zum Züchten von Maden. Nächſt dem zerhackten Fleiſche ſind Maden das wichtigſte Futtermittel, ihrer ſyſtematiſchen Erzeugung hat man die größte Aufmerkſamkeit zugewandt. Ein einfaches Holzgebäude wird zu dieſem Theile der Arbeit benutzt, und ein Mann iſt während des Sommers und der erſten Herbit- monate ſtändig damit beſchäftigt. Die bis jetzt benutzten Maden ſind Fleiſchfreſſer, hauptſächlich abkünftig von zwei unbeſtimmten Arten Fliegen; die erſte und wichtigſte Art iſt eine kleine, glatte, grünlich oder blau⸗grünlich ſcheinende Fliege, die während des ganzen Sommers und in ver- minderter Anzahl bis in den Oktober hinen vorkommt; die zweite Art iſt eine große, grobe, jtahl- blaue Fliege, die erſt ſpäter vorkommt und während der Herbſtmonate zahlreicher iſt als die erſte Art, während ſie ſo zähe iſt, daß ſie die Fortpflanzung ihrer Art ſelbſt dann noch fortſetzt, wenn der Boden ſchon gefroren iſt. 5 Um Maden zu erzeugen, legt man das Fleiſch an eine geſchützte, während des Tages für die Fliegen erreichbare Stelle. Sobald es gut mit der Brut der Fliegen verſehen iſt, thut man dasſelbe in Käſten, die man in dem „Fliegenhauſe“ bis zur Entwickelung aufbewahrt; ſobald die Maden ausgewachſen ſind, werden ſie an die Fiſche verfüttert. Unbenutzbares Fleiſch, Theile des Abfalls und der Pferdekadaver, die ſich nicht zum Zerhacken eignen, friſche, getrocknete oder ein» gepökelte Fiſche, Ueberreſte von Fiſchen aus Anſtalten, wo Häringe in Oel gelegt werden und alle vorhandenen Abfälle von Thieren werden benutzt, um die Fliegen anzulocken und den Maden Nahrung zu verſchaffen. Friſche Fiſche, ſofern ſie nicht zu wäſſerig oder ölig ſind, wie Aalweibchen und Häringe, ziehen die Fliegen ſtark an und können in gutem Zuſtande zum Erſatze von friſchem Fleiſch dienen. Ungeſalzene und ohne Beihilfe von Rauch getrocknete Fiſche, die man vor dem Gebrauche anfeuchtet, ſind, ſofern ſie frei von Oel ſind, ſehr gut zu verwenden. Ihre Zubereitung bietet einige Schwierigkeiten, man kann ſie jedoch im Winter leicht trocknen, indem man ganze 388 — — Fiſche an Pfähle ſpießt und ſie unter ein vor dem Regen ſchützendes Dach hängt, ohne daß die Zirkulation der Luft gehemmt wird; auf dieſe Weiſe trocknet man vielfach Flunder und andere unbenutzte Fiſche aus den Fiſchräuchereien. Gewöhnlich braucht man das Fleiſch nur einen Tag hinzulegen, um eine hinreichende Menge Fliegenbrut zu erhalten; die Larven ſind ſchon am folgenden Tage ausgebrütet und bewegen ſich, ausgenommen bei kühler Witterung; dieſelben ſind in zwei bis drei Tagen ausgewachſen. Um ſie von dem Fleiſche zu entfernen, legt man dasſelbe auf eine lockere Schichte Heu oder Stroh in einen Kaſten, der mit einem aus Draht geflochtenem Boden verſehen iſt und der innerhalb eines etwas größeren Kaſtens ſteht, der einen dichten Holzboden hat. Wenn die Maden ausgewachſen ſind, arbeiten ſie ſich durch das Heu in den unteren Kaſten, wo man fie beinahe frei von Schmutz, vorfindet. Anfangs ſind junge Forellen und Salme nicht im Stande, ausgewachſene Maden hinunter⸗ zuſchlucken, für dieſelben erhält man Maden von geringerer Größe dadurch, daß man eine große Quantität Fliegenbrut auf ein kleines Stück Fleiſch bringt; die Maden verdrängen ſich dann ſehr bald und ein Theil derſelben fällt in den unteren Kaſten, ehe er ausgewachſen iſt. Man hat es aber nicht verſucht, die jungen Fiſche mit Maden ſelbſt von der kleinſten Sorte zu füttern, ehe man ſie nicht eine Zeit lang mit gehackter Leber gefüttert hat. Man erzeugt und verfüttert Maden in großer Menge, zuweilen einen Buſhel (35,24 Liter) an einem einzigen Tage. Die Fiſche nehmen ſie gerne an und ſcheinen ſich beſſer damit zu mäſten als mit Fleiſch. Da die Maden eine zähe Lebenskraft beſitzen, bleiben fie, wenn die Fiſche jte- nicht ſofort freſſen, einige Tage am Leben und werden, da ſie ſich am Boden hin und her bewegen, beinahe ſicher gefunden, was hinſichtlich der Reinlichkeit und der Sparſamkeit ſehr vortheilhaft iſt, da die kleinen Fleiſchtheilchen, welche auf den Grund ſinken, leicht den Fiſchen entgehen und ſchon in einigen Stunden anfangen zu faulen und ſo die Tröge verpeſten. Da man den Wuchs der Maden durch die wechſelnde Temperatur regeln kann, kann man ſie den ganzen Winter hindurch in einer Grube oder in einem Keller erhalten und ſie als Futter für Fiſche benützen, die in tiefen Behältern gehalten werden, welche nicht leicht zu reinigen ſind. Bei dem Züchten von Maden kann man den läſtigen Geruch des faulenden Fleiſches theil⸗ weiſe dadurch beſeitigen, daß man es in Käſten legt und dieſelben mit einer Erdſchichte bedeckt. Bis jetzt hat man nur fleiſchfreſſende Maden benutzt, es würde ſich aber vielleicht lohnen, auch andere Arten, wie die Hausfliege, die Stallfliege, oder eine kleine, weiße Made zu benutzen, die in Seegras gedeiht, vorausgeſetzt, daß dieſelbe ſchnellwüchſig genug iſt. Gelegentlich hat man auch friſche Fiſche zum Füttern benutzt, wenn dieſelben jedoch zerhackt ſind, ſo löſen ſich die Stücke in ſo kleine Theile auf, daß man nur zu dieſer Art Fütterung über⸗ gehen ſollte, wenn es ſich um große Fiſche handelt, in welchem Falle das Futter grob gehackt werden kann. Auch hat man einige Tonnen geſalzene Aalmutter benutzt, und wenn dieſelben gut ausgelaugt und zerhackt ſind, werden ſie von den größeren Fiſchen gerne angenommen und können auch an die junge Brut verfüttert werden, letzteres iſt jedoch nicht ſehr zu empfehlen; außerdem löſen ſie ſich, gerade wie die friſchen Fiſche, in ſo kleine Stücke auf, daß man ſie nur als ein Aushilfsmittel anſehen kann. Süßwaſſermuſcheln, die beinahe alle einer Spezies Unio angehören, hat man gelegentlich mit Netzen oder in einem Kratzgarne in dem dicht bei der Anſtalt gelegenen See gefangen, man hat dieſelben mit einem Meſſer geöffnet und zerhackt. Die Fiſche nehmen das Fleiſch alle gern und es ſcheint ein ausgezeichnetes Futtermittel zu ſein. Es iſt ſpezifiſch leichter als alle anderen Futtermittel, ſinkt langſamer im Waſſer und läßt den Fiſchen mehr Zeit, es zu erhaſchen, ehe es den Grund erreicht; ein großer Nachtheil iſt jedoch der mühſame Fang und das Oeffnen der Muſcheln. Während der Jahre 1886 und 1888 hat man auch wohl Larven von Mosquitos benutzt die man auf Pfuhlen ſumpfigen Waſſers mit Hilfe von zu dieſem Zwecke eigens eingerichteten Seihern, oder von mit Waſſer gefüllten Tonnen, die man an günſtigen Plätzen aufſtellte, gejammelt: hat. Die Larven (oder Puppen) nahm man heraus und verfütterte ſie an die Fiſche. Kein anderes Futtermittel wurde gieriger verſchlungen und anſcheinend hat keine andere Nahrung mehr zu dem. Wachsthum des Fiſches beigetragen. Die zum Einſammeln gebrauchte Zeit ſteht jedoch in keinem Verhältniſſe zu der Menge der geſammelten Nahrung. Vielleicht würde eine Reihe Brutgefäße: 389 in der Nähe der Fiſchtröge, in die man das die Larven enthaltende Waſſer im Bedürfnißfalle mittelſt Oeffnens eines Zapfens führen könnte, die Arbeit ſehr erleichtern. Mit Kleie vermiſchtes Mehl hat man verſuchsweiſe, mit Blut aus dem Schlachthauſe ver— mengt, angewandt; die Fiſche ſcheinen es aber nicht ſo gerne anzunehmen, als die verſchiedenen Fleiſchſorten und hat man deßhalb die Verſuche nicht fortgeſetzt. Man fütterte die Maſſe in Form eines Breies, der aus zwei Theilen Blut und einem Theile Mehl oder middlings beſtand, der ſorgfältig gekocht wurde, um ein Anbrennen zu vermeiden; dieſe Miſchung wurde dann mittelſt einer Fleiſch⸗Hackmaſchine zerkleinert, und, wie die anderen zerhackten Nahrungsmittel, mit einem Löffel ausgeſtreut. Das Wachsthum lebender Nahrung in den Fiſchteichen ſelbſt iſt der Gegenſtand aufmerk— ſamer Beobachtung geweſen. Einige Jahre alte Teiche, die gut mit Pflanzen bewachſen waren, hat man zu dieſen Verſuchen benutzt. Man hatte dieſelben während des vorhergehenden Winters trocken gelaſſen und im Frühjahre mit verſchiedenen Arten animaliſchen und Pflanzendünger ver— ſehen. Man brachte verſchiedene Arten Cruſtaceen, welche in der Gegend heimiſch ſind, wie auch Flohkrebſe und Entomoſtraceen von der Gattung Daphnia, Ceriodaphnia, Sida, Cyelops, Poly— phemus u. ſ. w., die man mit Netzen und anderen Apparaten in offenen Gewäſſern geſammelt hatte, in die Teiche. Alle dieſe Arten vermehrten ſich zwar, einige ſogar ſehr ſtark, aber man konnte es nicht dahin bringen, daß eine fortwährende und häufige Vermehrung ſtattfand, ſo daß die jungen Fiſche den Vorrath bald erſchöpften. Beim Vertheilen des Futters trägt der Wärter dasſelbe in der linken Hand, und zwar, wenn es ſich um zerhacktes Fleiſch handelt, in einem Gefäße, welches ungefähr 2¼ Liter hält, für Maden kann dasſelbe größer ſein; mit einem großen Löffel wird das Futter über die ganze Länge des Troges vertheilt, man thue aber ſtets die größere Menge an das obere Ende, wo die Fiſche meiſtens verſammelt ſind. Das für kleine Fiſche beſtimmte, fein zerhackte Futter wird vor der Fütterung etwas mit Waſſer verdünnt. Man füttert das Fleiſch gewöhnlich roh, mit Ausnahme der Leber, die ſich beſſer zerhaden läßt, wenn ſie gekocht iſt; auch Fleiſch, welches Gefahr läuft zu verderben, wird gekocht. Alles Fleiſch wird vor dem Verfüttern mittelſt einer Hackmaſchine zerkleinert. Ganz jungen Fiſchen gibt man viermal täglich Futter, zuweilen ſogar ſechsmal, mit fortſchreitender Jahreszeit wird die Zahl der Mahlzeiten nach und nach auf zwei gebracht. Im Winter werden die zum Ueberwintern be— ſtimmten Fiſche nur einmal täglich gefüttert. Gi. Anmerkung der Redaktion: Man wird aus dieſem Bericht erſehen, daß man in amerikaniſchen Fiſchzuchtanſtalten in der Futterfrage weit hinter unſeren Erfahrungen auf dieſem Gebiet zurückgeblieben iſt, ſo daß wir uns dieſelben nicht zum Muſter zu nehmen brauchen. V. Die Negenbogenforelle in Angarn. Unſeren in Nr. 11 und 12 veröffentlichten Mittheilungen über die in Oeſterreich mit der Einbürgerung der Regenbogenforelle gemachten Erfahrungen laſſen wir heute ein Schreiben des kgl. Ungariſchen Ackerbauminiſteriums in Budapeſt folgen, welches ſich über die Regenbogen— forelle in folgender Weiſe äußert: „Auf Ihr Anſuchen vom 4. Auguſt lfd. Js. beehre ich mich, Ew. Hochwohlgeboren über die Einbürgerung der Regenbogenforelle in Ungarn Folgendes mitzutheilen: Die günſtigen Erfolge, welche ſeitens der mit der Einbürgerung und Zucht der Regenbogenforelle ſich befaſſenden Privatzüchter erreicht wurden, haben das Ackerbauminiſterium dazu bewogen, im Wege des Landesfiſcherei-Inſpektorates auch zur Bevölkerung der öffentlichen Gewäſſer mit dieſer Fiſchgattung Verſuche anzuſtellen. Zu allererſt wurde im Jahre 1895 die Vertheilung von 200 000 Rogen beantragt und ſind auf Grund günſtiger Erfahrungen im Jahre 1901 bereits 1000 000 Rogen unter 56 Brutanlagen vertheilt worden. Laut den an das Inſpektorat eingelangten Berichten ſind die in öffentlichen Gewäſſern angeſtellten Einbürgerungsverſuche im Allgemeinen ſehr gut gelungen. Im Komitate Szepes iſt die genannte Forelle ſchon im Poprädfluſſe, im Gölniczfluſſe, im Ovizbache und in mehreren Bächen des Hernäd heimiſch. Im 390 ——ů——— Gölniczfluß kommt fie nur bis Szepes-Kemete vor, weiter jedoch nicht, wofür der Grund nur in dem Umſtande liegen mag, daß ſich dortſelbſt das infizirte Waſſer des Szowolnokbaches in den Gölniczfluß ergießt. Eigenthümlich erſcheint es, daß fie im Hernad ſelbſt nicht be⸗ obachtet wurde, wiewohl fie in deſſen Nebenbächen bei Szepeſolaszi, Iglö und Kaſſa anzutreffen iſt. Der Grund hiefür kann gleichfalls kaum ein anderer ſein, als der, daß auch das Waſſer des Hernad ſtark infizirt iſt. Außer an den genannten Orten wurde fie auch noch beobachtet im Komitate Liptö, in dem nächſt Kis⸗Selmecz fließenden, ſowie auch in dem Lubohara ge- nannten Bache, im Komitat Zölyom in Vagſnabache und im Fekete Garamb, im Komitat Trencſén in den Bächen Bebrava und Radiſa und im Komitat Poſſony im Blavabache, im Komitat Bihar im oberen Laufe der Sebes-Körös und im Jädbache, im Komitat Arad im oberen Laufe des Zöldeſer- und Szasmarerbaches, im Komitat Kolozs in den Flüſſen Hideg⸗ und Meleg⸗Szamos, in deren Nebenläufen ꝛc. Den Aufenthaltsort der Regenbogenforelle betreffend, haben die Erfahrungen ergeben, daß ſie bis zu einer gewiſſen Zeit — bis zum erſten, zweiten Jahre in den durch die ſchnelle Forelle bewohnten raſch fließenden Gebirgsbächen verbleibt, größer ausgewachſen jedoch, zieht ſie nach den tieferen, langſamer fließenden Bächen der Vorgebirge. a Die auf die Entwicklung bezüglichen Beobachtungen lauten dahin, daß dieſe Fiſchgattung ungemein ſchnell wächſt. Budapeſt, am 16. Auguſt 1901. Im Auftrage des Miniſters: Krisztinkovich. m. p. Regierungs⸗ und Forſtrath Eberts ⸗Caſſel. VI. Der neue Zolltarif. Nachſtehend theilen wir unſern Leſern einen Auszug aus dem neuen Zolltarif mit: Zollſatz & für 1 Doppelzentner = Bezeichnung Beftehender | Neuer S Vertrags: Tarif⸗ a Tarif Entwurf M. . 113 Fiſche, lebende und nicht lebende, 1 5 9 N | a): Karpfen RE frei! 8 b) andere Süßwaſſerfiſche „ RE A FRE frei 5 fter c) Seefiſche VVV frei 114] Geſalzene Heringe, unzertheilt: für 1 Faß (Tonne) a) in ganzen, halben, Viertel- oder Achtel⸗ Tonnen 3 3 b) in anderer Verpackung, auch geſalzene . und für 1 Doppelzentner Heringslake Et TR. RER: 2 2 115 Fiſche, zubereitet: a) einfach zubereitet, getrocknet, geſalzen oder ſonſt ohne Eſſig, Oel oder Gewürz Er 3 3 b) mit Eſſig, Oel oder Gewürzen einfach e f 12 12 c) zum feineren Tafelgenuß zubereitet. an ER 116 Kaviar und Kaviarerſatzſtoff (eingeſalzener Fiſchrogen) 00 gepreßt oder geräuchert, Kaviarlake . 150 150 Anmerkung: Eingeſalzener Fiſchrogen, nicht zum Genuß | beſtimmt, auf Erfordern vorher amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt), wird zollfrei abgelaſſen. 117 Seemuſcheln, lebend oder bloß abgekocht oder eingeſalzen, auch von der Schale befreit: 391 —— U — Zollſatz für 1 Doppelzentner — — = Bezeichnung Beſtehender Neuer 3 Vertrags⸗ Tarif⸗ Tarif Entwurf Auftern . ar 8 a 50 (50 Anmerkung: Der Bundesrath iſt befugt, für Auſtern— ſetzlinge Zollfreiheit zu gewähren. | 118| Schnecken aller Art, lebend oder bloß abgekocht oder eingejalzen, frei reſp. auch Froſchkeulen friſch, bloß abgekocht oder eingeſalzen .. 60 frei 119] Schildkröten: | Land⸗, Süßwaſſer⸗ und Sumpfſchildkröten, lebend oder ge- frei reſp. ſchlachtet, auch bloß abgekocht oder eingeſalzen 60 frei Seeſchildkröten, lebend oder 1 . bloß 1 | oder eingefalzen . . . . 50 50 120] Süßwaſſerkrebſe: lebend oder bloß abgekocht .. a N frei frei von der Kruſte befreit (SKrebsfleiſch), auch dergleichen zu— bereitete jeglicher Art 8 60 60 121 Seekrebſe, lebend oder nicht lebend, auch 1 5 get abgetoiten) oder eingeſalzen, auch von der Kruſte befreit: Hummer und 1 e . 50 50 andere „ 2 2 . DAN. 2 122 Seekrebſe, Seemuſchelu, Schnecken und Schildkröten, auch Froſch— keulen, in anderer Weiſe als Es, bloßes he oder Ein⸗ ſetzen zubereitet . 5 60 78 129 Fiſchſpeck, Robbenſpeck, Fiſchthran, "Sohberihren ungerkiulgt oder | gereinigt, auch in Flaſchen, Walfett und anderes auf gleiche Weiſe wie Walfett aus Thran . . auch Zn 3 3 140 | Walrat, auch gereinigt.. Sal: . 10 15 PA Sauienbiaie- echtes und unechte Ber 3 10 158 Fiſcheier, friſch, auch befruchtet .. . frei frei 159 Abfälle von Fiſchen, auch von geſalzenen Fiſchen; die bei der Thranſiederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückſtände von Dorſch- und Robbenlebern oder dergleichen, ſowie derartige Rückſtände von Fiſchſpeck und e . frei frei 381] Gerbſtoffauszüge (Gerbſtoffextrakte) . . frei 8 438] Baumwollengarn: eindrähtig, roh, je nach den Nummern engliih . . . 412—36 | 9—36 441 drei- oder mehrdrähtig, einmal N oh armer 48 40 461 | Fiſchernetze aus Baumwolle . Paz I 3 50 470 Flachs, Hanf, Manilahanf, Kokosfaſern n . ties 475] Hanfgarn, Garn aus Manilahanf, Kokosfaſern ꝛc.: | indrährig, oh F 5—12 8—10 476 zwei⸗ und mehrdrähtig . 4 1 r 8 484 Taue, Seile, Stricke, Bindfaden: b | | im Durchmeſſer von 5 mm und darüber 3 | 24 | 10 im Durchmeſſer von mehr als 1 m, aber weniger als 5 mm, derbe, auch in Aufmachungen für den e KR | 2 ) 24 841 Angelhaken (Stahl C 24 30 878 9 (Meſſing) r 33 922 Fluß- und Binnenſeeſchiffe für Luxuszwecke ie . ; frei 1015 9131 Andere Fluß- und Binnenſeeſchiffe c fe fret 392 — — — — Hierzu bemerken wir, daß der die Fiſchzüchterkreiſe wohl am meiſten intereſſirende Zoll⸗ ſatz von 15 Mk. für den Doppelzentner Karpfen lebend oder todt ohne Zweifel den Erwartungen, welche man auf einen Schutz gegen die übermächtige Konkurrenz des Auslandes hegt, nicht entſpricht. Wenn im Allgemeinen in Deutſchland der Doppelzentner Karpfen am Teich einen Preis von 100 — 130 Mk. erzielt, jo erſcheint ein Zollſchutz von 15 Mk. nicht genügend, um die einheimiſche Produktion gegen die auswärtige Konkurrenz zu ſchützen, da wiederholt auf deutſchen Märkten aus dem Auslande bereits Karpfen zum Preiſe von 30—35 Mk. pro Zentner erſchienen ſind. Ein wirkſamer Zollſchutz müßte daher annähernd wenigſtens diejenige Höhe haben, welche der Differenz zwiſchen dem Preiſe für ausländiſche Karpfen und den beſtehenden einheimiſchen Engros⸗Preiſen entſpricht. Wenn ſomit nicht ein Zollſatz von wenigſtens annähernd 25 Mk. pro Doppelzentner erzielt wird, ſo wird der erwartete Schutz der einheimiſchen Produktion nicht eintreten, es wird vielmehr manche unter nicht beſonders günſtigen Umſtänden arbeitende Teichwirthſchaft wiederum eingehen und jedenfalls die von allen Fiſchereivereinen mit ſo großem Eifer betriebene Erweiterung der Karpfenzucht, welche in den meiſten Theilen Deutſchlands noch in großem Maßſtabe möglich iſt, ausbleiben; durch die Einführung eines Schutzzolles von 25 Mk. pro Doppelzentner würde aber ſicherlich eine Erhöhung der gegen— wärtigen Marktpreiſe für den Karpfen nicht eintreten, da ja im Handel gegenwärtig bereits für einheimiſche Karpfen die gleichen, ja meiſt höhere Preiſe gezahlt werden, wie fie der aus— ländiſche Karpfen mit dem Zuſchlag von 25 Mk. pro Doppelzentner koſten würde, wenn man noch das Riſiko und den Verluſt einrechnet, welcher naturgemäß mit jedem Transport von Fiſchen verbunden iſt. Daß die anderen Süßwaſſerfiſche auch in Zukunft frei eingeführt werden dürfen, wird namentlich zahlreiche Fiſchereiintereſſenten des Nordens und des Oſtens gleichfalls wenig befriedigen, welche ſich einen Zoll zum Mindeſten auf Zander und Schleien erwarteten, deren Preiſe auch durch die Konkurrenz des Auslandes ſtark gedrückt werden. Die Berufsfiſcher wird ferner beſonders intereſſiren die Erhöhung des Zolles auf Fiſch— netze von 3 auf 50 Mk., obwohl von dieſem Zolle weniger die Kleinfiſcher, wohl gar nicht die im Binnenlande wohnenden Berufsfiſcher getroffen werden, welche ihre Netze ſchon lange aus einheimiſchen Netzfabriken, jedenfalls nicht aus dem Auslande bezogen haben; die Zoll⸗ erhöhung wird vielmehr die großen, an der Küſte befindlichen Fiſchereigeſellſchaften betreffen, welche ihre Netze vielfach aus dem Auslande zu kaufen pflegen. VII. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher-⸗Kruft. Die große Dürre des Sommers hat ihre nachtheiligen Einwirkungen auf die Fiſche, namentlich in den kleinen Gebirgsbächen, nicht verfehlt. Auf einer Reiſe durch die Eifel fand ich die meiſten Forellenbäche, abgeſehen von etwas ſtärkeren Gewäſſern, wie z. B. Nette und Kill, faſt oder ganz trocken. Wo ſonſt ſchöne Forellen in Menge anzutreffen waren, fand ſich kein Stück mehr vor. Dieſelben waren entweder, wie man erzählte, verendet, oder aber von Viehhirten, Heuarbeitern und Sonntagsfiſchern bei dem ſehr niedrigen Waſſerſtande bis auf den letzten Fiſch gefangen worden. Auf jeden Fall wird es an andern Stellen gerade ſo oder ähnlich ſein und dann ſind die Hoffnungen auf einen reichen Fiſchfang für die nächſten Jahre zu nichte. Das darf uns nun freilich nicht abhalten, fernerhin mit demſelben Eifer die Fiſchzucht zu fördern. Wer durch einen Mißerfolg unmuthig ſich von einer guten Sache abwendet und die „Flinte in's Korn wirft“, wird es nie zu etwas bringen. Dem Fiſch⸗ züchter ſowohl als jedem Andern bleiben Mißerfolge nicht aus. Aber dieſelben regen zum Nachdenken an und ſo drängt ſich uns die Frage auf: Was hätte wohl geſchehen können, um den Forellenbeſtand in den kleinen Bächen zu erhalten? Regnen zu laſſen, wenn es uns beliebt; ſoweit haben wir Menſchen es noch nicht gebracht. Jedoch hätte man den Fiſchen, die bei dem niedrigen Waſſerſtande der Willkür frevelnder Menſchen preisgegeben waren und in den wenigen Tümpeln zuſammengedrängt zur Noth ihr Leben friſteten, wenigſtens für dieſe Zeit einen größeren Schutz geben können. Der ſehr geringe Schutz unſerer Bäche iſt ja all⸗ 393 gemeine Klage. Die Ströpper machen recht gute Geſchäfte. Sie treiben ihr unſauberes Handwerk zwar meiſt des Nachts, alſo zu einer Zeit, wo ihnen ſchwer beizukommen iſt. Aber wenn man da und dort ſich der Sache etwas mehr annehmen wollte und namentlich durch erhöhte Prämien für erfolgreiche Anzeigen von Fiſchfrevel das Intereſſe an der Sache er- höhen würde, jo dürften derartige Anzeigen doch mehr einlaufen, und wenn die Herren Fiſch— frevler ſich nicht mehr ſo in Sicherheit wiegen, wird die Sache für ſie doch bedenklich. Auf jeden Fall würde es aber ein Leichtes geweſen ſein, die vorhin erwähnten Viehhirten und Heu- arbeiter zu beobachten. Dieſe Leute, die nur durch die günſtige Gelegenheit zum unerlaubten Fangen der Fiſche gereizt wurden, würden ſicher durch ein einziges Exempel ſo abgeſchreckt worden ſein, daß ſie fernerhin den Gelüſten nach Forellen entſagt haben würden, während auf der anderen Seite zu befürchten iſt, daß nun den erſten gefrevelten Forellen andere folgen werden. (Die Ausſetzung von erhöhten Prämien für Anzeigen von Fiſchereifreveln iſt aber nicht nur Sache der betheiligten Fiſchereivereine, ſondern es ſollten namentlich die Privatbeſitzer von Forellengewäſſern ſelbſt derartige Prämien ausſetzen und der Erfolg würde nicht ausbleiben. Die Red.) VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Der Cottbuſer Karpfenmarkt. Der Beſuch des geſtrigen Cottbuſer Karpfenmarktes war recht gut, ſowohl Seitens der Produzenten, von denen 59 erſchienen waren, wie auch Seitens der Großhändler aus Berlin, Dresden, Hamburg, Magdeburg u. ſ. w. Das Angebot betrug ungefähr 12 000 Zentner diverſer Größen, von denen am Markttage als verkauft circa 10 000 Zentner gemeldet wurden. — Das Geſchäft wickelte ſich zu vorjährigen und zum Theil höheren Preiſen im Ganzen ſchlank ab und wurden je nach Lage und Entfernung der Teiche von den Konſumplätzen beziehungsweiſe von der Bahn gezahlt 1. Für Spätfiſche. Bis 30 Stück per Zentner 58 Mk. Succeſive Lieferung aus den Hältern. frei in's Fahrzeug. Bis 30 Stück per Zentner 65 Mk. = IB 2 „ Ohne Stückzahlsgarantie per Zentner 57 Mk. „ 40 77 77 [7 59 „ * 05 Ba 2 ! 8 e Bis 30 Stück per Zentner 57 Mk. ——— " 35 „ 7 „ 55 " 2. Dftoberlieferung. TER Ohne Stückzahlsgarantie Bis 30 Stück per Zentner 57 Mk. per Zentner 60 Mk. frei in's Fahrzeug. 5 40 N 5 5 N Bis 30 Stück per Zentner 60 Mk. 5 „ 5 über 30 N 61 Ohne Stückzahlsgarantie per Zentner 58 Mk. Ohne Stückzahlsgarantie 3. ede & er Zentner 65 Mk. Dezember-Lieferung. Be DR ; Teen Ohne Stückzahlsgarantie Bis 30 Stück per Zentner 58 ½½ Mk. per Zentner 63 Mk. waggonfrei. Hüttenwerk Peitz, den 3. September 1901. Karl Kuhnert, Königl. Amtsrath, Vorſitzender des Lauſitzer Fiſchereivereins. Aalſterben im Kaiſer Wilhelm⸗Kanal. Vor Kurzem wurden im Kaiſer Wilhelm⸗ Kanal eine Menge todter Aale aufgefunden. Herr Oberfiſchmeiſter Hinkelmann berichtet über die Urſache der Erkrankung an den „Hamburger Korreſpondenten“, daß er auf ſeiner Rück⸗ fahrt durch den Kanal in noch größerer Anzahl Aale auf dem Waſſer treibend geſehen habe. Sie zählten nach Hunderten und wurden beſonders zahlreich in dem Gebiet der ehemaligen Eiderſeen angetroffen, weßhalb der Seuchenherd wohl hauptſächlich auf der Strecke zwiſchen Kilometer 69 und 71 zu ſuchen iſt. Die Aale zeigen nicht die geringſte äußere Verletzung, weßhalb dieſerwegen allein ſchon die Angabe, daß die Aale von Schiffsſchrauben getödtet worden 394 ſeien, völlig haltlos iſt, ganz abgeſehen davon, daß bei den früheren Durchfahrten der Panzer⸗ ſchiffe niemals ein Sterben der Aale konſtatirt worden iſt. Die todten Aale zeigen deutlich die Symptome der auch zu anderer Zeit und an anderen Orten auftretenden Krankheit: geſchwollene Köpfe, Erblindung, Röthung unter dem Bauche, beſonders in der Gegend des Afters. Wo die Kadaver beſonders zahlreich angetrieben waren, boten ſie nicht nur dem Auge einen widerlichen Anblick dar, ſondern fie verbreiteten einen geradezu peitartigen. Todesgeruch, ſodaß Thiere und Menſchen ſich denſelben nicht zu nähern vermögen. Krähen und Möven, die ſonſt doch mit Gier über todte Fiſche herfallen, verſchmähten die Beute. Der Oberfiſchmeiſter betonte ausdrücklich, daß es aus ſanitären und äſthetiſchen Rückſichten geradezu geboten ſei, die todten Aale an ſolchen Stellen, wo ſie, wie z. B. an den Ausbuchtungen des Kanals im Audorfer See, im Schilfe maſſenweiſe angetrieben ſind, zu verſcharren. Unſer Gewährsmann, ſo ſchreibt der „Hamburger Korreſpondent“ vom 2. ds. Mts., iſt der Meinung, daß die Urſache der Seuche in der großen Hitze während des Juli und der erſten Hälfte des Auguſt zu ſuchen iſt. Die Aale ſind im Bodenſchlamm erſtickt. Hier müſſen todte Aale in Maſſen vorkommen, denn allemal konnte beobachtet werden, daß durch das Kiel⸗ waſſer viele todte Aale an die Böſchungen getrieben wurden. Hoffentlich handelt es ſich nur um eine vorübergehende Erſcheinung, denn ſonſt wäre der Aalbeſtand in Zukunft auf's Empfindlichſte gefährdet. Anmerkung der Redaktion. In Folge Erſtickung allein können die Aale wohl nicht eingegangen ſein, da ſonſt jedenfalls auch andere der im Kanal zahlreich vorkommenden Fiſche abgeſtorben wären; ſondern es handelt ſich, ſoweit aus den Symptomen der Erkrankung allein geſchloſſen werden kann, wahrſcheinlich um die bereits in früheren Jahren in der Oſt⸗ ſee aufgetretene ſogenannte Rothſeuche der Aale, eine Bakterieninfektion, welche beſonders während der warmen Sommermonate auftritt und durch anhaltende Hitze allerdings in ihrer Ausdehnung und Intenſität begünſtigt werden kann. Eine genauere Unterſuchung dieſer Erkrankung iſt bisher in Deutſchland noch nicht erfolgt. Sie wäre aber mit Rückſicht auf die Erhaltung des Aal⸗ beſtandes und auf die große Bedeutung des Aalfanges in den dortigen Gegenden jedenfalls angezeigt. Fiſchſterben. Heute Morgen, ſo berichtet das „Pforzheimer ſtädt. Tagblatt“ vom 19. Auguſt er., konnte man eine ganze Menge todte oder abſterbende Fiſche bemerken, die den Gewerbekanal heruntertrieben. Man nimmt an, daß in denſelben irgend eine chemiſche Flüſſigkeit gekommen iſt, die das Abſterben der Fiſche verurſacht hat. Forellen und Barben im Gewichte bis zu 3 Pfund wurden todt herausgefiſcht. IX. Fragekaſten. Frage Nr. 26. (Herr N. B. in A.): Welche künſtliche Nahrung ſoll man für Schleien bei einer Teichwirthſchaft während des Winters verwenden, und welches iſt hiefür die beſte Bezugsquelle? Antwort: Schleien halten gerade ſo wie die Karpfen während des Winters einen Winter⸗ ſchlaf und freſſen dann überhaupt nichts. Es würde ſomit ein großer Fehler ſein, in einen Schleien- teich während der Wintermonate Futter einzuwerfen. In der warmen Jahreszeit kann man die Schleien mit ganz denſelben Futtermitteln, z. B. Fleiſchmehl, Fiſchmehl, Lupinen, Mais ꝛc., ernähren, wie die Karpfen. X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 7. September 1901. Zufuhren etwas reichlicher, Geſchäft lebhaft, Preiſe im All⸗ gemeinen wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A hh 087 — Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 L e — 86 Run. Lachs 5 230 Barſche 6069 24— 28 Flundern, Kieler. „ Stiege 400-800 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr.. „ Kiſte 350 Karauſchen 5174 22 26 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 200-300 Schleie. 8595 — Dorſche „ Kiſte 3000 Blei 3 — Schelkiſ hee 10 300 —400 Bunte Fiſche . | 53-69 22-35 | Aale, große.. „ Pfund | 110-135 ieee 100 2 GIOB Fr a — Elbelah s — — Heringe „ 100 Stck.] 700 1000 Weis rar TE 42 — 1 2 = u - PL m 2 5 e e th Bungee, Re eee © a re * . D rd N N 2 IE NA Ka > NZ N — I < — 8 8 N Sad NN 2 25 vd 8 22 88 1 N 2 % N N N N NN NN NN. DEE L 7 N NN NN | lee Wekannlmachung. 8 Unter Bezugnahme auf die im Ergänzungsbande zum ausführlichen Lehrbuche der Teich- wirthſchaft von Paul Vogel in Crangen ergangene Bekanntmachung betr. „Züchter⸗Vereinigung“ wird zur Vermeidung von Irrthümern und Mißverſtändniſſen, insbeſondere zur Vorbeugung aller unliebſamen Störungen und Nachtheile beim Verſandt unſerer verſchiedenen erſtklaſſigen Fiſchprodukte hiermit bekannt gemacht, daß die Reichsgräflich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung in Giersdorf bei Warmbrunn i. Rieſengebirge der qu. Züchter⸗Vereinigung nicht angehört und daß ſämmtliche Beſtellungen auf Beſatz oder ſonſtiges Material nach wie vor direkt an die unterzeichnete Fiſcherei⸗ verwaltung zu richten ſind. 2 + r 3 * * * + * + Reichsgräfl. Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung zu Giersdorf i. Nieſengebirge. Marx. Keichsgräflich Schaffgotſch'ſche Fiſchereiverwaltung, Giersdorf i. 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Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſ chereivereins, des Hölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom JDeutſchen Fiſchereiverein. Nr. 19. München. den 1. Oktober 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Ueber Futtermittel in der Fiſchzucht. — II. Zum neuen Zolltarifentwurf. — III. Die Fiſcherei am Heſſelberg ſonſt und jetzt. — IV. Die Anlage einer Korb weidenkultur. — V. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Perſonalnachrichten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Aleber Juttermittel in der Jiſchzucht. Von S. Jaffé⸗Sandfort. (Schluß.) Sämmtliche Trockenfuttermittel dürfen wir gegen das beſte reine Seefiſchfleiſch nur als Subſtitute anſprechen. In Frage kommen hier neben den im Preiſe hoch ſtehenden Patentfuttermitteln, wie Spratts: 1. Kadavermehle (d. h. aus ganzen, kondemnirten Thierkörpern hergeſtellte Dörrungs— produkte), Fiſchmehle, Milchnachprodukte und ſelbſt hergeſtellte Miſchungen aus obigen mit Pflanzenmehl reſpektive Melaſſezuſatz. 398 Kadavermehle müſſen für uns als Futterſubſtitute ausſcheiden, jo lange jo ungünſtige Meinungen über ſie vorliegen, wie ſie z. B. Knauthe in ſeiner Karpfenzucht betreffs Gift⸗ gefahr und Ueberdörrung derſelben ausgeſprochen. Milchnachprodukte, d. h. getrocknete Caſein- (Quark) -Produkte, haben zweifellos als Miſchprodukt Zukunft, ſie ſind billig, nähren gut, aber allein verfüttert, erfüllen ſie nicht alle Anforderungen, ſchon da ihnen der nöthige Stärkegehalt fehlt. Die Plasmongeſellſchaft Neu⸗ brandenburg ſtellt indeß jetzt ein Miſchprodukt von Mehl, Milch und Zuckerpräparat mit richtigem, phosphorſaurem Kalkzuſatz her, das dienlich werden dürfte. In Frage kommen aber in erſter Linie als Subſtitute Fiſchmehle, wenn ich ſie auch zuletzt nenne; ſie enthalten in ihrer Urform alle Stoffe des Seefiſches, aber leider bei den verſchiedenen Fabriken in ſo verſchiedener Behandlung, daß es unſinnig iſt, wie noch jüngſt von namhafter, fiſchzüchteriſcher Seite geſchehen iſt, ſolche, weil ſie alle Fiſchmehle ſind, als zur Fütterung geeignet, zu bezeichnen. Der Unterſchied im Werth reſpektive der Verwendungsgefahr derſelben iſt ſehr groß, wie aus dem am Schluß dieſes Artikels angegebenen künſtlichen Verdauungsverſuch mit Pillauer Stichlingsmehl erſehen werden kann. In Betracht kommen hierbei erſtens ein amerikaniſches aus Lachsabfalltheilen (inkluſive vieler Eierſtöcke) her⸗ geſtelltes Mehl, zweitens ein in Heimoby (England) hergeſtelltes Produkt, die beide ſchon wegen des hohen Eingangszolles ausſcheiden ſollten. Von deutſchen Mehlen bleiben uns dann noch in der Hauptſache: das Geeſtemünder Fiſchmehl (Geeſtemünder Fiſchmehlfabrik), das Pillauer Fiſchmehl (Pillauer „Germania“). Die Mehle ſind aus ganz verſchiedenen Rohprodukten hergeſtellt, die Pillauer aus See⸗ ſtichlingen, denen das Oel entzogen iſt, während der Reſt auf Mehl verarbeitet wird, das Geeſtemünder aus eben den Geeſtemünder Magerfiſchprodukten, welche wir ſchon bei den feuchten Fiſchfuttern kennen gelernt haben, alſo Dorſchköpfen und dem überſchüſſigen Fang der Island— fahrer. Fettfiſche ſcheinen hier von der Fabrikation ausgeſchloſſen zu ſein. Knauthe gibt uns nun als leitende, einfache Kennzeichen eines guten Mehles helle Farbe und geſunden Geruch, während ein minderwerthiges Mehl dunkle Farbe (Zerſetzungs⸗ oder Ueberdörrungszeichen) und leicht ranzigen Geruch zeigen ſoll. Sehr wichtig iſt dabei, wie ſcharf die Mehle gedörrt ſind, indem übermäßige Erhitzung eine theilweiſe Ueberführung der Nährtheile in hornige, unverdauliche Maſſe hervorruft, gerade wie wir es bei dem Garneelenmehl beſchrieben, d. h. die uns ſeitens der chemiſchen Analyſe gewährleiſteten Nährſtoffprozente können wohl im Mehl darin ſein, aber in einer Form, die ungenützt bleiben muß. Effektive Verdauungsverſuche ſind deßhalb hier ſehr werthvoll und unten folgende Analyſen reſp. Verdauungsverſuche über dieſe beiden Mehle dürften deßhalb intereſſiren. Nach denſelben muß das Pillauer Mehl entſchieden für uns ebenſo, wie die Kadavermehle, ausſcheiden, das Geeſtemünder ſcheint indeß, ſo wie es jetzt hergeſtellt wird, recht gut. Die ſtarken Grätenbeimiſchungen (natürlich in ſehr zerkleinerter Form) aus den Dorſchköpfen dürften nicht ganz zu vermeiden ſein, vielleicht klaſſifizirt indeß die Fabrik in Zukunft ihr Mehl in zwei Sorten 1. aus Fiſchköpfen, 2. aus ganzen Fiſchen, ſo daß wir beſſer wiſſen, was wir bezahlen. Die Form, in welcher dieſe Mehle verfüttert werden ſollten, iſt eine weitere Frage und ich würde empfehlen, unter allen Umſtänden zu kochen und mindeſtens etwas Mehlzuſatz zu geben. Schon weil durch einen Melaſſezuſatz die ſonſt ſehr raſche Säuerung des Mehlgemiſches vermieden wird, empfehle ich einen Zuſatz von 5— 10 Prozent Melaſſe und zwar in Form von grüner Melaſſe mit höchſtmöglichem Zuckergehalt und zwar frei von Kaliſalzen. Die nächſte landwirthſchaftliche Genoſſenſchaft wird den Bezug ſolcher Melaſſe vermitteln. Es empfiehlt ſich dann, Fiſchmehl und Pflanzenmehl trocken zu miſchen und dem Gemiſch die Melaſſe zuzugeben, nachdem letztere mit kochendem Waſſer gemiſcht iſt. Das Ganze iſt dann unter genügendem Waſſerzuſatz in einem Viehdämpfer gründlich zu dämpfen und erkalten zu laſſen. BEE A u re a * 1 399 Ein genügender Melaſſezuſatz erhält die Miſchung tagelang ſüß. Ein Zuſatz von 10 Prozent Molkereiprodukt (Plasmon z. B.) oder trockenes Caſein bei 60 Prozent Fiſchmehl und 30 Prozent Pflanzenmehl gibt ein gutes Futter. Aber ich betone dieß nochmals, immerhin nur ein Subſtitut für den friſchen Fiſch. Ich laſſe hier nun noch einige Analyſen des Geeſtemünder und des Pillauer Fiſch— mehles folgen: Zuſammenſetzung des im Frühling und Sommer 1901 von Knauthe unter⸗ ſuchten Geeſtemünder Fiſchmehles. Probe I I III IV V Waſ e A EEE 8,5 9,0 9,2 8.0 8,2 Rohprotein . 60,7 61,2 56,8 63,0 62,8 davon in zwei Stund. waſſerlöslich e I AT ine eee 6 unverdaulich im künſtlichen Verſuch 9,6 8,8 977 10,4 8,9 unverdaulich im Thierverſuch. . 9,4 9,2 37.281058 2 Meant TA 1,8 2,3 3 e,, re. 20 0,1 0,3 0,3 0,3 wi n 2% 26% 24% Eine weitere Unterſuchung ergab: In 100 g der 5 e 15 e Stickſtoff 8 10,722 & Rohprotein (N x 6. 25) nn J davon e in zwei Stunden eee davon Reineiweiß .. RR 52,40 „ davon unverdaulich. 5,587 Mohprgtein 8, 339 % mithin verdaulich . 61,413 1 „ eee Aetherextrakt e FVV SER ERTEEN ARE TR Reinfett d REN RER 9120 Zur: Verdaulich. Rohfett. % T NEN Ge en eee ß e e en ET ALO a BURTON , N ER En N EBgON Fr fe d Phosphorſäure 11 7 )))) ˙ AAA ea N OL e d u 30, eee, 8 Als mittlere Werthe für die e im 9 Fiſchmehl können nach“ Knauthes Analyſen angenommen werden pro 100 g lufttrockener Subſtanz: e TE W en Br LÜNTE: P/ ar en a a 6—75 „ Pa SE TEN a KA ae an a a EN AR AR DRK RAR re 0,5 7 lie eee ee N, Bei der Fütterung an bent wüten pro 1000 g noch 2—4 g Kali in Form von Kaliumphosphat zugeführt werden. Verdaulichkeitsverſuch mit Pillauer Stichlingsmehl. Im künſtlichen Verdauungsverſuch mit Säugethierpepſin wurde eine Verdaulichkeit von 81,51 Prozent des Proteins ermittelt, Parallelverſuche mit einer Forelle, die ſich bisher als ſehr guter Futterverwerther gezeigt, und mit mehreren Karpfen ergaben: Verdaulichkeit von Forelle 74 Prozent, von Karpfen 76 Prozent; gute Fiſchmehle ſollten aber eine Verdaulichkeit von mindeſtens 90 Prozent haben, und wird dieß beim Geeſtemünder Fiſchmehl bis mit 92 bis 94 Prozent (Knauthe, Karpfenzucht 272, 279) auch erreicht. Das Geeſtemünder Mehl enthielt bei normaler Farbe (hellgelb) und gutem Geruch 65,2 Prozent ſtickſtoffhaltige Stoffe, 400 von denen 57,9 Prozent im Thierverſuch verdaut wurden, dagegen Pillauer mit 57,18 Prozent Rohprotein nur 42,30 Prozent im Forellenverſuch verdauliche Antheile. Außerdem zeigten die Fäkalien des Fiſches eine große Menge ſchwarzer Partikel, die ſich den Verdauungsſäften gegenüber als äußerſt reſiſtent erwieſen hatten und die jedenfalls von überhitztem Fiſchmehl herrührten. Außerdem ſchienen die ranzigen Fette, die dieß Mehl enthielt, die Verdaulichkeit des Proteins im Thierverſuch ſehr beeinflußt zu haben. Das Ver⸗ halten der Verſuchsthiere war (Forelle ſowohl wie Karpfen) ganz abnorm. Speziell die Forelle ſtand kurzathmig mit gekrümmtem Körper im Aquarium und refüſirte ebenſo wie die Karpfen die Nahrung ſchon am zweiten Tage vollſtändig, obwohl ſie ſonſt gute Freſſer waren. Die Forelle ging bald darauf ein. Die Karpfen waren ſelbſt nach dreitägigem Hungern nicht zu bewegen, Nahrung anzunehmen. Die Erfahrungen und Beobachtungen betreffs Futteraufnahme dieſes Pillauer Mehles erinnern ſehr ſtark an diejenigen, die mit Hamburger Kadavermehl bei Forellen, Karpfen und Hunden gemacht wurden. Das unterſuchte (Pillauer) Mehl muß deßhalb als zur Fiſchfütterung durchaus ungeeignet bezeichnet werden. (Gutachten von Knauthe, kontrollirt von Profeſſor Zuntz.) II. Zum neuen Zolltarifentwurf. Die ſoeben erſchienene Nummer 7 der „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſcherei— vereins“ vom 15. September cr. berichtet über eine Kollektiveingabe der namhafteſten öſter— reichiſchen Teichwirthe und der mit ihnen in Verbindung ſtehenden öſterreichiſchen Fiſchhändler an das k. k. Ackerbauminiſterium, welche in den Anträgen gipfelt: 1. Statuirung eines Einfuhrzolles auf rumäniſche Karpfen von 100 Kronen (ca. 85 Mk.) pro Doppelzentner, eventuell auf ausländiſche Süßwaſſerfiſche überhaupt von 50 — 100 Kronen pro 100 Kilogramm durchzuſetzen. 2. Die deutſcherſeits geplante Kreirung eines Einfuhrzolles auf öſterreichiſche Karpfen oder ein etwaiges Einfuhrverbot unter Anwendung von Repreſſalien zu verhindern. Aus der eingehenden Motivirung dieſer Anträge entnehmen wir, Rumänien betreffend, Nachſtehendes: „Rumänien iſt unſtreitig das fiſchreichſte Land Mitteleuropas. Das „Deutſche Handels- archiv“ ſchätzt die Fiſchereierzeugniſſe dieſes Landes auf 100 Millionen Kilogramm jährlich, wovon auf die Donaudeltaſtaatsfiſchereien allein über 11 Millionen Kilogramm entfallen. Die rumäniſche Fiſchausfuhr, welche vorwiegend Karpfen zum Gegenſt ande hat, iſt erſt in den letzten Jahren bedeutend gewachſen und beiſpielsweiſe von 700 000 Kilogramm im Jahre 1892 auf ca. 6 Millionen Kilogramm im Jahre 1899 geſtiegen. Von dieſem Quantum hat unſere Monarchie reichlich die Hälfte, nämlich 3 / Millionen Kilogramm im Jahre 1899 aufzu- nehmen gehabt. Trotzdem können nach der citirten Quelle die bisherigen Beſtrebungen, den ungewöhnlichen Fiſchreichthum dieſes Landes ſyſtematiſch auszunützen, nur als ſchwache Ver— ſuche angejehen werden. Man will die Fiſchausfuhr künftig beſſer organiſiren und dieſelbe hauptſächlich nach Defterreih-Ungarn und Deutſchland lenken, wobei man ſich nach den Ergeb— niſſen, die mit dem Fiſchhandel nach Budapeſt, Wien und Berlin bisher in kleinerem Maß⸗ ſtabe erzielt worden ſind, von einer Ausfuhr in großem Style auch großen Erfolg verſpricht. Welche Kataſtrophe der heimiſchen Teichwirthſchaft und ihrem Großhandel bevorſteht, wenn dieſe Beſtrebungen Rumäniens verwirklicht werden ſollten, iſt ſchon auf Grund der bis— herigen Erfahrungen zu ermeſſen: der gänzliche Ruin beider müßte die unausbleibliche Folge ſein. Wenn nach amtlichen Quellen vom Jahre 1898 das Geſammtgewicht des in den öſter— reichiſchen Teichwirthſchaften erzeugten Fiſchfleiſches 2976 908 Kilogramm beträgt, jo iſt die rumäniſche, noch in ihrem Anfangsſtadium befindliche Fiſcheinfuhr in unſerer Monarchie mit 3327 300 Kilogramm ſchon jetzt größer als unſere ganze Erzeugung!“ N Was die Abwehr eines deutſcherſeits geplanten Karpfenzolles betrifft, jo enthält die Eingabe nachſtehende Ausführungen: S ed e. * 2 401 „Das Schickſal der öſterreichiſchen Teichwirthſchaft und des mit ihr in Verbindung ſtehenden Fiſchhandels hängt aber nicht bloß von der Abwehr der ausländiſchen Maſſeneinfuhr ab, ſondern noch mehr von der Erhaltung und Behauptung unſeres bisherigen Abſatzes nach Deutſchland. Deutſchland iſt ſchon ſeit Jahren der weitaus bedeutendſte und ausſchließlich entſcheidende Konſument unſerer Karpfen. Nach den „Statiſtiſchen Nachrichten aus dem Ge— ſammtgebiete der Landwirthſchaft“ wurden aus unſerem Zollgebiete im Jahre 9 9ĩÜ⁊ 2310 200 Kilogramm r 203 08 55 Süßwaſſerfiſche, vorwiegend Karpfen, nach Deutſchland ausgeführt. Da unſere geſammte Fiſch— fleiſcherzeugung nach amtlichen Quellen im Jahre 1898 mit 2 976 908 Kilogramm ermittelt wurde, ſo ergibt ſich die Thatſache, daß der weitaus größte Theil unſerer Fiſchproduktion auf den deutſchen Markt angewieſen iſt und von den inländiſchen Märkten nicht aufgenommen werden kann. Die öſterreichiſche Teichwirthſchaft und der öſterreichiſche Fiſchhandel können deßhalb den deutſchen Markt nie entbehren! Durch den Verluſt desſelben würden die zahlreichen, blühenden teichwirthſchaftlichen Betriebe Böhmens, Mährens, Schleſiens und Galiziens zum weitaus größten Theile ruinirt werden! Von den einheimiſchen Märkten durch die zügelloſe Konkurrenz rumäniſcher Maſſenwaare abgedrängt und vom deutſchen Markte auch noch abgeſchnitten, müßte die altberühmte öſterreichiſche Teichwirthſchaft mit ihrem Großhandel dem gänzlichen Verfalle entgegen ſehen! Nun droht uns aber wirklich die Gefahr, dieſen Markt zu verlieren. Gleichwie bei uns, ſo beſindet ſich letzterer Zeit auch im Deutſchen Reiche die Teichwirthſchaft in ſehr prekärer Lage. Auch dort iſt dieſelbe durch die Maſſeneinfuhr ausländiſcher, hauptſächlich rumäniſcher und ruſſiſcher Süßwaſſerfiſche, bedroht. Die reichsdeutſchen Teichwirthe entfalten deßhalb eine energiſche Agitation, um ihre Regierung zu veranlaſſen, bei der Erneuerung der Handelsverträge einen möglichſt hohen Zoll auf ausländiſche Fiſche feſtzuſetzen. Leider ſchießen ſie dabei unnöthigerweiſe weit über das Ziel, indem ſie auch die Einfuhr öſterreichiſcher Karpfen bekämpfen, ja aus nichtigen Gründen ſogar ein Einfuhrverbot auf dieſelben begehrten. Und doch iſt es Thatſache, daß die ſchon ſeit vielen Jahren erfolgende Einfuhr öſterreichiſcher Karpfen in Deutſchland dem deutſchen Markt durchaus nicht geſchadet, ſondern das dortige Fiſchgeſchäft gehoben hat. Die Pockenkrankheit der öſterreichiſchen Karpfen aber, welche deutſcherſeits vorgeſchützt wurde, kann nur als eine Erfindung der reichsdeutſchen Agitation bezeichnet werden. i Dementgegen iſt es als zweifellos erwieſen, daß das deutſche Fiſchgeſchäft, ebenſo wie das unſerige, erſt ſeit den jüngſten Maſſeneinfuhren rumäniſcher Karpfen darniederliegt. Bis dahin blühte es hier wie dort und wird hier wie dort wieder zu ueuer Blüthe gelangen, wenn der rumäniſche Maſſenimport beiderſeits abgewehrt ſein wird.“ Die vorſtehenden Ausführungen ſind für unſere Verhältniſſe in Deutſchland zweifellos ſehr intereſſant, inſoferne als ſie einerſeits die Gefahren grell beleuchten, von welchen auch unſere Fiſcherei durch die ausländiſche Fiſcheinfuhr getroffen werden kann, andererſeits aber auch, indem ſie uns zeigen, wie groß bereits die Ausfuhr von Karpfen aus Oeſterreich nach Deutſchland geworden iſt. Gleichwohl ſind wir der Anſicht, daß ſich der deutſche Zolltarif nicht ſpeziell gegen den öſterreichiſchen Karpfen richtet. Wenn derſelbe auch auf dem deutſchen Markt bereits eine ſo große Rolle ſpielt, wie aus der Eingabe der öſterreichiſchen Teichwirthe hervorgeht, ſo hat derſelbe auf den Preis der deutſchen Karpfen bisher wenigſtens noch nicht in bedrohlicher Weiſe eingewirkt. Wir müſſen aber entſchieden dagegen Front machen, daß man in maßgebenden Kreiſen der deutſchen Fiſcherei die Pockenkrankheit der öſterreichiſchen Karpfen zum Vorwande genommen habe, um einen Zoll auf ausländiſche Karpfen zu moti— viren. In den ſämmtlichen deutſchen Aktionen, auf welchen über einen Karpfenzoll diskutirt wurde und welche in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗-Zeitung“ der Oeffentlichkeit bekannt gegeben wurden, — ſo in den Verhandlungen der Zollkonferenz des Deutſchen Fiſchereivereins in Berlin, auf dem Fiſchereirath in Weimar, auf der Delegirtenverſammlung der bahyeriſchen Fiſchereivereine in Ansbach, auf der Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes in Kaſſel — at nicht mit einem Worte von der Pockenkrankheit des öſterreichiſchen Karpfens die Rede 402 geweſen. Ebenſo unrichtig ift die Behauptung in der mehrfach erwähnten Eingabe der öſter⸗ reichiſchen Teichwirthe, daß das deutſche Fiſchgeſchäft erſt ſeit den jüngſten Mafjeneinführungen rumäniſcher Karpfen darniederliegt. Der rumäniſche Karpfen hat bisher einen merklichen Ein⸗ fluß auf die Preiſe des deutſchen Karpfen nicht gehabt, da ſeine Einfuhr in Deutſchland ſich bisher in viel zu geringen Grenzen bewegt hat. Lediglich die Ueberzeugung, daß in Zukunft die Einfuhr von Karpfen aus den unteren Donauländern eine enorm hohe Größe erreichen könnte und damit die einheimiſche Karpfenproduktion vollſtändig lahm legen würde, hat die Karpfenzüchter in dem zunächſt von der Einfuhr bedrohten ſüdlichen Theil Deutſchlands zur Aufſtellung eines Karpfenzolles veranlaßt. Wenn ſchließlich die Eingabe der öſterreichiſchen Teichwirthe konſtatirt, daß von der Geſammtproduktion öſterreichiſcher Karpfen im Betrage von 2 976 908 Kilo über 2 Millionen Kilo nach Deutſchland exportirt werden, und daran die Bemerkung knüpft, daß dieſe Menge von Karpfen von dem öſterreichiſchen Markt nicht auf⸗ genommen werden kann, ſo bleibt ſie für dieſe Behauptung jeden Beweis ſchuldig, da nicht einzuſehen iſt, warum bei entſprechenden Bemühungen um die Erſchließung des ein- heimiſchen Marktes der öſterreichiſche Karpfen nicht auch zunächſt in Oeſterreich ſeinen Abſatz. finden ſollte, wie ja der in Deutſchland ungefähr in gleicher Menge produzirte Karpfen auch, im heimiſchen Lande glatt verkauft wird und auch nicht auf das Ausland angewieſen iſt. III. Die Jiſcherei am Heſſelberg ſonſt und jetzt. Auszug aus einem Vortrag, gehalten in der Generalverſammlung des Kreisfiſchereivereins von Mittelfranken, am 12. Mai 1901 in Waſſertrüdingen, von Dr. med. Becker, I. Vorſtand des Bezirksfiſchereivereins Waſſertrüdingen. Wenn im Allgemeinen die Ueberzeugung wohl mit Recht vorherrſcht, daß die Teichwirth— ſchaft insbeſondere während des Mittelalters, dann aber auch in den erſten Jahrhunderten der Neuzeit in unſerem Vaterlande eine erheblich größere Ausdehnung gehabt hat wie gegenwärtig, ſo daß man daraus ſchon den Schluß ziehen kann, daß für eine Erweiterung derſelben in unſeren Gewäſſern die genügende Gelegenheit vorhanden wäre, jo exiſtiren doch verhältnißmäßig, wenig ſpezielle und zuverläſſige Nachweiſe für dieſe Anſchauung. Es wird daher nachſtehende ſehr ſorgſame Zuſammenſtellung, welche der I. Vorſtand des Bezirksfiſchereivereins Waſſer⸗ trüdingen, Herr Dr. med. Becker, in nachfolgenden Karten niedergelegt und auf der General- verſammlung des Kreisfiſchereivereins für. Mittelfranken am 12. Mai cr. in Waſſertrüdingen bekannt gegeben hat, weitere Kreiſe intereſſiren. Wir laſſen den Vortrag des Herrn Dr. Becker, ſoweit er ſich auf die Teichwirthſchaft bezieht, wörtlich folgen: „Wenn wir uns jetzt zu einer kurzen Betrachtung der Teichwirthſchaft in hieſiger Gegend in früheren Jahrhunderten wenden, ſo ſind auch hierfür die hiſtoriſchen Quellen für die früheſten Zeiten völlig negativ. Die Blüthezeit unſerer Teichfiſchereien in Deutſchland iſt bekanntlich in das 15. Jahrhundert zu ſetzen. Großer Wohlſtand und dichte Bevölkerung wirkten damals als Hebel für die ſorgſamſte Benutzung der Fiſchwaſſer. Zahlreiche Klöſter und Kirchen waren im Beſitz großartiger Teichanlagen, der begüterte Landadel übte die Fiſcherei als einen der Jagd ebenbürtigen Sport aus und eine dem Sinn der damaligen Zeit entſprechende, über deren Uebertreter ſtrenge Strafen verhängende Geſetzgebung gewähren der Fiſchzucht hinreichenden Schutz. In den Städten ſchloſſen ſich die Fiſcher durch Innungen zuſammen, welche die einſchlägigen Landesgeſetze häufig verſchärften und deren Befolgung durch ihre Innungsmeiſter ſtreng überwachen ließen. Dieſem Glanzpunkt des Fiſchereiweſens folgte ein jäher Verfall, der ſeinen Höhepunkt im 30 jährigen Krieg erreichte. Durch die Einführung der Reformation fielen zahlreiche Faſt⸗ tage mit ihrem Genuß von Fiſchen als Faſtenſpeiſe weg. Viele Klöſter wurden aufgehoben, ihre Teichanlagen zerfielen, die früher eifrig verfolgten Feinde der Fiſche nahmen überhand und was dieſe verſchonten, zerſtörten die Menſchen in Unverſtand und Gewinnſucht. Man ſuchte die feuchten Landſtrecken, welche an Stelle der früheren Teiche zurückgeblieben waren, auszutrocknen und zu Wieſen und Getreidefeldern umzubauen. Wenn dieß die für unfer deutſches Vaterland im Allgemeinen giltigen Zuſtände waren, ſo ſtand immerhin die Teich⸗ | | i 2 5 u 9 e „ ²˙ ˙ ] ˙d un u u a a uk . u! ⅛ ˙ë̃] ũůAKHC̃̃ ̃«Ü— ee 403 wirthſchaft im Heſſelberger Land gegen das Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts dank der Fürſorge der Markgrafen von Ansbach noch auf hoher Stufe. Wir haben für dieſe Zeit aus der Regierung des Markgrafen Wilhelm Friedrich (1703 —1 720) ein ſicheres Dokument. Letzterer Markgraf beauftragte den Ingenieurleutnant und Landesfeldmeſſer Johann Georg Vetter im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts eine topographiſche Aufnahme der ein— zelnen Oberämter vorzunehmen, die Letzterer, auf einem Schimmel reitend, der Reihe nach durchwanderte, wofür ihm täglich aus der markgräflichen Kaſſe 1 Gulden Diäten ausbezahlt wurde. Im Jahre 1717 gab Vetter als Reſultat dieſer topographiſchen Aufnahmen eine Beſchreibung der einzelnen Oberämter, ſowie eine „Land-Charte des Burggrafenthums Nürnberg unterhalb des Gebirgs oder des Fürſtent. Onolzbach“, heraus, welche die beſte kartographiſche Pırrwan 0 . ) — > EEE I Fan 5 Lheeret: fr 885 8/8 lar ma M b \ 5 5 Ae. terber; - W. N 40 28 ö 3 \ $ — 0 * SS „„ Bez 3 9 5 7 N Be 1 8 N & N ; GG N Dünkelgecht: „ N 4 e < > ’ = — G \) 5 * . Box RN N Er C obe N 0 . *. EN \ 2 Ye | VER e. N 5 / f J — A f 2 = j fur cue . INS e 5 I a ıllersbronn S Em sttelshofen —E 5 Ng wittelshof ee Ne 15 N Be Re > 8 55 l Gie Rschmwasser am Hesschhe - j) „„ *. u . eme Auen, eee, : ) FRE ZA E nk 3 FFP e, Ae, e. e., Cache. Tafel Nr. 1. Aufnahme des letzteren darſtellt, die exiſtirt. Wenn man nun auf dieſer Karte einen Blick auf die hieſige Gegend wirft, ſo fällt ſofort die ungleich viel größere Anzahl der Teiche im Vergleich mit der Jetztzeit auf. Um dieß deutlich zu demonſtriren, iſt hier auf der einen Tafel Nr. 1 eine genaue Wiedergabe der Vetter'ſchen Karte, ſoweit ſie das Heſſelbergerland betrifft, dargeſtellt, während die andere Tafel Nr. 2 die in der bayeriſchen Generalſtabskarte von 1884 eingezeichneten Teiche vorführt. Wir müſſen alſo an der Hand dieſer beiden Karten einen erheblichen Rückgang der Teichwirthſchaft unſerer Zeit im Vergleich zu der Teichwirth— ſchaft vor 200 Jahren konſtatiren. Letztere blühte noch bis gegen das Ende des 18. Jahr- hunderts. Als dann das Fürſtenthum Ansbach in preußiſchen Beſitz kam, trat ſtarker Verfall der Teichwirthſchaft in demſelben ein. Wenigſtens ſchreibt der preußiſche Miniſter Fürſt Harden- berg in einem Bericht an ſeinen König im Jahre 1797: 404 nn „Fiſchereien von Beträchtlichkeit gibt es nicht und nur in kleinen Teichen und Flüſſen, darunter die des Oberlandes vortreffliche Forellen liefern. Viele Teiche ſind nach und nach eingegangen und werden mit mehrerem Vortheil zu Wieſen benutzt. Die herrſchaftlichen Fiſchereien, welche ſonſt für die Hofhaltung verwaltet wurden und dabei viele Mißbräuche herrſchten, ſind jetzt verpachtet und es iſt Vermehrung der Einnahmen bewirkt.“ Es war erſt der bayeriſchen Regierung mit ihrer weiſen Fürſorge und ihrer kräftigen Unterſtützung aller Zweige der Landwirthſchaft vorbehalten, ein Wiederaufblühen der Teich⸗ wirthſchaft am Heſſelberg zu veranlaſſen. Namentlich in den letzten Jahren iſt manche alte Weiheranlage wieder in Thätigkeit geſetzt, mancher neue Weiher in hieſiger Gegend angelegt worden. Und doch wie weit ſind wir noch zurück gegen die alten markgräflichen Zeiten; o Malzmannsdorf 2 0 Schlierberg N 4 2 0 1 2 ren, Ve Elensefi, . Dt —— nr / A de burg 4 N \ wer PR | | | j . N ae 7 Aennenlohte gun het. / a m / 5 U.Schwareingen 3 ofsinb 7 — . N / UT 8 { 8 _— O\Hittelskofen Hera 227 N 5 0 Her brnn Aird \ —-gI Hirne . UL Fre Kschsvasser amı AEsschherg — . t 30 A) fahr ee, gehe, Anal 0 F | . 7884. Tafel Nr. 2. während man auf der Vetter'ſchen Karte aus dem Jahre 1712 320 Teiche zählt, weiſt die bayeriſche Generalſtabskarte für dieſelbe Gegend deren nur 113 auf! In beinahe allen unſeren Dörfern am Heſſelberg findet man unbenützte Weiheranlagen, die den Beſitzern gar nichts eintragen, ihnen im Gegentheil noch Koſten verurſachen. Wenn man nun auch dieſe kleinen Teiche nicht zur Aufzucht aller möglichen Fiſcharten verwenden kann, ſo ſind ſie doch ſämmtlich zum Abwachſen von Karpfen trefflich geeignet. Denn während die Karpfenzucht bekanntlich im ſtrengen Sinne des Wortes, d. h. die Zucht des Karpfen vom Ei bis zum Speiſefiſch eine etwas mühevolle iſt und den Beſitz mehrerer Teiche einer Weiheranlage ſowie Fachkenntniſſe in deren Bewirthſchaftung vorausſetzt, ſo läßt ſich das einſömmerige Abwachſen von Beſatzkarpfen in jedem kleinen Teich erzielen, wie wir ihn in eh ER rn 405 jedem Dorf als Viehtränke, als Feuerweiher, theils zur Enten⸗ und Gänſezucht verwendet antreffen und zwar unbeſchadet ſeines ſonſtigen Zwecks. Zwei Aufgaben ſind es hauptſächlich, welche nach meiner Anſicht einem Fiſcher am Heſſelberg als zu erſtrebendes Ziel vorſchweben müſſen: 1. ausgiebige Beſetzung der Wörnitz mit werthvollen Fiſcharten, Beſetzung derſelben mit gutraſſigen Karpfen, Neubeſetzung mit Krebſen, mit Regenbogenforellen, mit dem Forellen⸗ barſch; in dieſer Beziehung bietet ſich für die Fiſchzuchtanſtalt unſeres Vereins ein reiches Feld der Thätigkeit. 2. Noch bedeutſamer wäre für unſere Gegend die Förderung der Teichwirthſchaft für den kleineren ländlichen Betrieb, ſpeziell die Anlage von Haus- und Dorfteichen. Laſſen wir uns von unſeren deutſchen Soldaten, wenn ſie aus China hoffentlich recht bald zurückkehren, erzählen, welche enormen Beträge der chineſiſche Bauer ſeiner oft winzig kleinen Teichanlage entlockt, die dort bei jedem landwirthſchaftlichen Anweſen zu finden iſt. Die Einführung der- artiger Neuanlagen hat ja bei der ländlichen Bevölkerung ſeine beſonderen Schwierigkeiten; namentlich der Heſſelberger Bauer hängt zäh am Althergebrachten und ſchaut alle Neuerungen mit mißtrauiſchen Augen an. Sieht er jedoch erſt einmal, wieviel Goldſtücke ſein Nachbar aus einer bis jetzt verachteten Miſtpfütze herauszieht, ſo wird er ſich ſicherlich zur Nachahmung veranlaßt fühlen. Es ift ja Thatſache, daß gerade dieſe kleinen Hausteiche, welche ſtets Ab- flüſſe von Dunggruben, ſowie Schmutz⸗ und Abwäſſer in ſich aufnehmen, einen ungleich höheren Ertrag liefern als große Teichanlagen, welche dem Karpfen nur eine ungleich geringere Menge von Nährſtoffen gewähren können. Möge die Zeit nicht allzufern ſein, in welcher die Teichwirthſchaft am Heſſelberg wiederum den alten Stand zur Zeit der Markgrafen erreicht, die Zeit, in welcher außer einer Obſt⸗ anlage, einem Bienenſtand, einem Geflügelhof auch ein Karpfenteich den unerläßlichen Beſtandtheil eines jeden bäuerlichen Anweſens bildet. IV. Die Anlage einer Korbweidenkultur. Von Grams Schön ſee. In den letzten Jahren findet bei uns in Deutſchland der rationelle Korbweidenbau wieder mit Recht größere Beachtung. Die Staatsregierung hat die Wichtigkeit dieſes Nebenbetriebes der Landwirthſchaft bereits erkannt und fördert ihn. Seitens der Landwirthſchaftskammer der Provinz Weſtpreußen iſt ein beſonderer Wanderlehrer für Weidenbau angeſtellt. Seit Jahren werden auf Koſten der Kammer Verſuchskulturen mit verſchiedenen Weidenarten angelegt, um für die verſchiedenen Bodenarten unter Berückſichtigung der klimatiſchen und Abſatzverhältniſſe die richtige Sortenwahl treffen zu können. Als die geeignetſten Sorten haben ſich die Hanf⸗ weiden (Salix viminalis) und die Mandelweiden (Salix amygdalina), ebenfalls die kaſpiſche Weide (Salix pruinosa) erwieſen. Eine der Hauptſachen iſt, eine Weidenſorte rein anzubauen. Zur Anlage einer Weidenkultur eignen ſich nicht nur feuchte Flußufer, wie man früher allgemein annahm, ſondern auch leichter Sandboden, wenn er nicht gerade allzu trocken iſt. In Frankreich baut man wohl auf beſtem Weizenboden Weiden an, da dieſe eben höhere Erträge abwerfen. Ich möchte aber empfehlen, nur auf ſolchem Areal Weidenkulturen anzulegen, die ſich für den Anbau von Brodfrüchten nicht eignen, oder die beim Anbau von Getreide eine nicht ausreichende Bodenrente abwerfen. Flußufer, die der Ueberſchwemmung ausgeſetzt ſind, im Innendeich gelegene Aecker, die vom Stau- oder Quellwaſſer ſehr zu leiden haben, ferner leichter Sandboden, der die beim Getreidebau aufgewendeten Koſten nicht bezahlt macht, und Oedländereien, die überhaupt keine Erträge lieferten. Natürlich wird man auf letzteren Bodenarten nicht die Erträge erwarten können, wie auf den erſteren. Die auf leichtem, trockenem Boden gewachſenen Ruthen find aber zur Korb- flechtarbeit bedeutend werthvoller als die auf feuchtem Niederungsboden produzirten. Der Minderertrag an Quantität wird durch die beſſere Qualität ziemlich ausgeglichen. 406 Hauptbedingung für das Gedeihen einer Weidenkultur iſt das Rigolen des Bodens auf 50 em Tiefe. Dadurch kommt die beſſere obere Erdſchicht nach unten, auch erhält der Boden die für das Gedeihen der Kultur ſo nöthige Lockerung. Beim Rigolen muß der oberſte Spaten⸗ ſtich nach unten, der unterſte nach oben kommen und der mittelſte in der Mitte verbleiben. Für's Rigolen zahlt man für die preußiſche Rute 25 bis 50 Pfg., je nach der Boden- beſchaffenheit und den Arbeiterverhältniſſen. Spatenarbeit iſt dem Rigolen mit dem Sack'ſchen Rigolpfluge vorzuziehen. Nur auf ganz leichtem, queckenreinem Boden kann man auch Pflug⸗ arbeit anwenden, da hier genügende Lockerung erreicht wird und ein Verkrauten der Weiden nicht zu befürchten iſt. Das Rigolen wird am beſten im Spätherbſt oder bei froſtfreiem Wetter auch im Winter ausgeführt. Iſt der Boden gefroren, bleibt die Erde in Klumpen und die nöthige Lockerung wird nicht erreicht. Herbit- und Winterarbeit iſt der Frühjahrs- arbeit vorzuziehen, da der Boden dann noch genügend Zeit hat, ſich abzulagern, der Froſt und Schnee auch zerſetzend auf den rohen, nach oben gebrachten Boden wirkt. Um den Ankauf von Stecklingen muß man ſich ſchon im Herbſt bemühen. Auf einen preußiſchen Morgen braucht man mindeſtens 80 000 Stecklinge, à Tauſend 2,25 bis 2,50 Mk. Die zu Stecklingen beſtimmten Ruthen werden bis zum Pflanzen, das je nach der Witterung vom Februar bis Ende April ausgeführt wird, mit dem Stammende in's Waſſer geſtellt oder in die Erde gegraben. Das Schneiden in Enden von 25 bis 30 em (kurz für ſchweren, lang für leichten Boden) geſchieht am beſten am Tage des Pflanzens, damit die Stecklinge nicht austrocknen. Es laſſen ſich mit einer beſonders dazu konſtruirten Scheere von drei Perſonen in einem Tage 30 000 und mehr Stecklinge ſchneiden. Es iſt darauf zu achten, daß die Stecklinge nicht gequetſcht werden und regelmäßig nach einer Richtung zu liegen kommen. Das Pflanzgeſchäft können ſehr gut Kinder unter ſcharfer Kontrolle, daß die Stecklinge richtig geſteckt werden, d. h. mit dem Stammende nach unten, beſorgen. Man ſpannt eine Schnur, in die von 10 zu 10 cm rothe Wollfäden geknüpft find, von einem Ende über das Feld. Bei jeder Mark wird ein Steckholz geſteckt, und zwar ſo tief, daß es von der Erde bedeckt wird oder wenigſtens nicht aus dem Boden herausragt. Es iſt darauf zu achten, daß jeder Steckling ſenkrecht zu ſtehen kommt. Die einzelnen Reihen werden 30 em von einander entfernt gezogen. Auf leichtem unebenen Boden kann es wohl vorkommen, daß der Wind die Stecklinge ausweht. Dieſelben müſſen dann wieder eingedrückt werden. Dieſes geſchieht, indem man die Reihen entlang geht und mit dem Stiefel die Stecklinge eintritt oder mit einem langen Stab eindrückt. Es iſt dann darauf zu achten, daß die Kultur nicht durch Vieh beſchädigt wird, und daß das ſich findende Unkraut, hauptſächlich die Ackerwinde, durch zweimaliges Hacken und Jäten entfernt wird, nur muß man vorſichtig ſein, daß beim Hacken die anfänglich ſehr ſpröden Sprößlinge nicht abgebrochen werden. Durch das Hacken, es darf nicht zu tief ausgeführt. werden, wird auch Lockerung des inzwiſchen wieder feſt gewordenen Bodens erreicht. V. Vermiſchte Mittheilungen. Meeresforſchungen. Am Dienſtag, den 27. Auguſt, iſt von Kiel aus mit dem Dampfer „Holſatia“ eine Expedition zur Oſtſee gegangen, um dort Fiſchereiverſuche und wiſſenſchaftliche Forſchungen auszuführen. Sie wurde vom Deutſchen Seefiſchereiverein dorthin geſchickt, dem es darum zu thun iſt, die deutſchen Fiſcher mit den ihnen unbekannten Gebieten der hohen Oſtſee vertraut zu machen, zu welchem Zweck ſich ein halbes Dutzend Fiſchkutter, theils von der Nord⸗ und theils von der Oſtſee, der Expedition anſchließen. Das ganze Unternehmen ſteht unter Leitung des Königlichen Oberfiſchmeiſters Heidrich in Memel und wird in etwa zwei Monaten zum Abſchluß kommen. Was den wiſſenſchaftlichen Theil der Expedition betrifft, ſo kann dieſer in gewiſſem Grade als Vorarbeit für die große internationale Meeresforſchung betrachtet werden, die im Mai nächſten Jahres ihren Anfang nimmt und an der außer Deutſchland eine Reihe nordeuropäiſcher Staaten theilnehmen. Nähere Vereinbarungen waren bekanntlich auf der im letzten Mai in Chriſtiania abgehaltenen, internationalen Konferenz be⸗ ſchloſſen worden, wobei auch das Arbeitsprogramm aufgeſtellt war, demzufolge die Arbeiten A eee eee eee 407 mindeſtens einen Zeitraum von fünf Jahren hindurch ausgeführt werden ſollen. Die Arbeiten beſtehen in hydrographiſchen und biologiſchen Arbeiten, wobei jedem Staat beſtimmte Gebiete zufallen, z. B. entfällt auf Deutſchland der ſüdliche Theil der Oſtſee und eine zwiſchen der Elbmündung und der Südküſte Norwegens liegende Strecke. Die hydrographiſchen Forſchungen ſollen Aufſchluß über die verſchiedenen Waſſerſchichten nach ihrer geographiſchen Verbreitung, Tiefe, Temperatur, Salzgehalt, ihren Gaſen, ihrem Plankton (den im Meer in ungeheueren Maſſen treibenden, winzigen Organismen, der Urnahrung der Meeresfauna) und ihren Ström— ungen geben, um dadurch die Grundlagen ſowohl für die Beurtheilung der äußeren Lebens- bedingungen der nutzbaren Seethiere, wie auch für die im Intereſſe der Landwirthſchaft liegenden Wetteranſagen zu liefern. Da nun die Verhältniſſe des Meeres je nach den Jahres— zeiten einem Wechſel unterworfen ſind, der für die Verbreitung und das Gedeihen der nutz— baren Seethiere, für den Charakter der Witterung, ſowie für andere meteorologiſche Vorgänge von großer Bedeutung iſt, ſollen die Forſchungen in allen Jahreszeiten, und zwar in der erſten Hälfte der Monate Februar, Mai, Auguſt und November, natürlich von allen Ländern gleich— zeitig und ſtets auf denſelben Strecken, zur Ausführung kommen. Wahrſcheinlich wird man auch verſuchen, Dampfer, die auf regelmäßigen Linien verkehren, Leuchtſchiffe, Zollkreuzer und die Küſtenſtationen zu hydrographiſchen Arbeiten, z. B. Meſſung von Temperaturen und Ein— ſammlung von Waſſerproben und Plankton, heranzuziehen. Zum biologiſchen Theil der Forſchungen gehört u. a., Klarheit zu gewinnen über die Verbreitung der wichtigſten Nutzfiſche in der Nordſee, in der Oſtſee und im Eismeer, über ihre Entwicklung vom erſten Stadium an bis zur voll ausgebildeten Größe, ihre Wanderungen u. ſ. w. Kurzum, die Meeresforſchung hat ſich in der verhältnißmäßig kurzen Zeit ihres Beſtehens zu einem ungeheuer vielſeitigen Wiſſenſchaftszweig entwickelt, aber es iſt das erſte Mal, daß ſich eine Reihe Staaten zu ſo großartiger, gemeinſamer Arbeit verbunden haben, wie es jetzt im Norden Europas der Fall iſt. Bei dem Umfang der bevorſtehenden internationalen Forſchung und der Vielgeſtaltigkeit der mitwirkenden Kräfte war es erforderlich, der ganzen Sache einen entſprechenden Mittelpunkt zu geben, und ein ſolcher wurde auch in dem internationalen Ausſchuß und der ſtändigen Ceutralſtelle, ſowie in dem internationalen Laboratorium geſchaffen. Der internationale Aus— ſchuß, dem die Verwaltung der Centralſtelle obliegt, beſteht aus je zwei Bevollmächtigten der an den Forſchungen betheiligten Staaten. Präſident desſelben iſt der Wirkliche Geheime Ober— regierungsrath Herwig in Hannover, Vicepräſident Profeſſor O. Petterſon in Stockholm und als Generalſekretär fungirt Dr. Hoek, Vorſteher der biologiſchen Station in Helder, Holland. Zu den Aufgaben der Centralſtelle gehört es, Direktiven für die ausführenden Forſchungen zu geben und das von den einzelnen Ländern einlaufende Material zu veröffentlichen. Auch ſoll ſie ſich mit den Telegraphenverwaltungen in Verbindung ſetzen, um in Zuſammenhang mit den Forſchungsarbeiten von Zeit zu Zeit die Veränderungen des Leitungswiderſtandes der in den nordiſchen Meeren liegenden Seekabel beſtimmen zu laſſen. Sitz der Centralſtelle iſt Kopen- hagen, wo auch der Generalſekretär als Leiter derſelben ſeinen Wohnſitz nimmt. Das inter— nationale Laboratorium, dem Centralausſchuß unterſtehend, hat ſeinen Sitz in Chriſtiania und den Profeſſor Fridtjof Nanſen zum Leiter. Von ihm werden die bei den internationalen Forſchungen benutzten Apparate kontrollirt, einheitliche Forſchungsmethoden feſtgeſetzt und hydro— graphiſche Unterſuchungen ausgeführt. Die Unterhaltungskoſten dieſer ganzen Organiſation find auf jährlich 96 000 Mk. berechnet (für den Generalſekretär 15 000 Mk., für zwei Aſſiſtenten zuſammen 15000 Mk. u. ſ. w.), und es bleibt den Regierungen überlaſſen, die Abſtufungen feſtzuſetzen, nach denen die einzelnen Staaten zu den Koſten beitragen. Die Centralſtelle in Kopenhagen nimmt ihre Thätigkeit Anfang nächſten Jahres auf, während die gemeinſamen Meeresforſchungen ſpäteſtens im Mai nächſten Jahres beginnen ſollen. Hierfür werden jetzt in den meiſten Staaten die Vorbereitungen getroffen, deren hauptſächlichſte und unumgänglichſte in der Beſchaffung eines beſonderen Dampfers für Meeresforſchungen beſteht. Für das deutſche Schiff ſind 300 000 Mk. bewilligt worden, wozu noch die laufenden Ausgaben kommen, zu denen das Reich 120000 Mk. und Preußen 30 000 Mk. beiſteuert. Der Dampfer wird demnächſt in Auftrag gegeben. Ein Lachstruſt. Die New⸗Yorker Firma Delafield & MeGovern hat Anfangs Auguſt an der Küſte des Stillen Ozeans alle Vorbereitungen zur Gründung eines Lachstruſt 408 — y vollendet. Es heißt, daß die neue Organijation der „Alaska Packers Aſſociation“ keine Kon⸗ kurrenz machen, ſondern im Einvernehmen mit derſelben arbeiten werde. Man erwartet, daß der Lachstruſt jährlich etwa 2 000 000 Kannen auf den Markt bringen werde und da alle Anzeichen auf eine erfolgreiche Saiſon hindeuten, ſo dürfte die Produktion für das erſte Jahr noch bedeutender ſein. Der Truſt wird fünf Ozeandampfer benutzen, um die verſchiedenen Stationen von Alaska bis Sacramento mit dem Nöthigen zu verſehen. Die nöthigen Gebäude zum Verpacken der Fiſche werden in der Nähe der verſchiedenen hauptſächlichen Fiſchplätze er⸗ richtet werden. i Verpachtung des Hude⸗-Lachsfanges. In dem am 4. September abgehaltenen Termine zur Verpachtung des Hude-Lachsfanges in der Weſer gab Inſpektor Lehneking⸗Hameln das Höchſtgebot ab mit 4000 Mk. Der Zuſchlag wurde indeſſen nicht ertheilt; vorausſichtlich werden die fiſchereiberechtigten Bürger den Lachsfang ſelbſt ausüben. Der bisherige Pacht⸗ preis betrug Mk. 9150. Fiſchereilicher Werth von Flußſtrecken. Auf der Verſammlung des Lothringer Fiſchereivereins vom 10. September cr. theilte der Vorſitzende, Herr Baurath Döll, mit, daß die Pachtpreiſe für die Moſel ſich auf 21 Mk. pro Hektar belaufen. Pachtpreis für Seen. Die letzte Verpachtung der Gräflich Lehndorff-Steinort'ſchen Gewäſſer in Oſtpreußen ergab für den 10 000 Hektar großen Dargeinen-See einen Pacht⸗ preis von 18 150 Mk., welche Herr Gutsbeſitzer Scheller in Przerwonken geboten und darauf den Zuſchlag erhalten hat. Fiſchſterben in Meißen. (17. September.) Das ruhige Stauwaſſer des hieſigen Winterhafens war dieſer Tage mit vielen Tauſenden kleiner todter Fiſche bedeckt. Wie ver- lautet, ſoll die Urſache des Abſterbens dieſer zahlreichen Fiſchbrut in der Zuführung einer giftigen Flüſſigkeit durch den Fürſtengraben zu ſuchen ſein. Vernichteter Fiſchbeſtand. — Rieſenforelle. Am 18. September Früh mußte im Rinnethale die traurige Wahrnehmung gemacht werden, daß der geſammte Fiſchbeſtand des Rinnefluſſes anſcheinend durch Abwäſſer aus Gerbereien oder Färbereien im Königſee vernichtet war. Zu Hunderten ſchwammen todte Forellen auf dem Waſſer. — Gelegentlich dieſes Fiſch⸗ ſterbens zog Herr Funke-Watzdorf eine Rieſenforelle ans Land, die eine Länge von 75 Centimeter und das reſpektable Gewicht von 9 Pfund aufwies. Vorrichtung zum Lüften von Transportwaſſer. Die „Vorrichtung zum Einführen von Luft in Waſſer für den Transport lebender Fiſche“, welche Herrn Aug. S. Ludt in Kopenhagen unter Nr. 121 482 patentirt worden iſt, beſteht aus einem Behälter mit drei übereinander liegenden, durch Zwiſchenwände gebildeten Abtheilungen. In die obere Abtheilung wird Luft durch eine Leitung eingeführt, in die mittlere Abtheilung Waſſer durch eine Leitung, In dem Boden dieſer Abtheilung ſind Rohrſtutzen angeordnet, die in den unteren Raum hinein⸗ ragen. Der Boden des oberen Luftraumes iſt mit Rohren verſehen, die durch den mittleren Raum hindurch in die obere Oeffnung der Rohrſtutzen hineinragen. Es wird alſo ein Druck— luftſtrahl in einen ringförmigen Waſſerſtrahl geleitet und das Waſſer mit Luft gemiſcht. Die Miſchung von Luft und Waſſer gelangt in die den Sammelraum bildende dritte Abtheilung und wird aus dieſer durch beſondere Leitungen und Einrichtungen dem eigentlichen Fiſchbehälter zugeführt. Naturtiserzeugungsanlage. Die Firma H. Bechmann in Bamberg (Bayern) hat eine Natureiserzeugungsanlage konſtruirt, welche nach den uns vorliegenden Proſpekten im Stande ſein ſoll, ca. 50 Kilo Eis bei Froſtwetter, d. h. bei —3 bis 4° R., aus reinem Quellwaſſer und zwar den Zentner zum Preiſe von 2 Pfennig herzuſtellen. Der Apparat beſteht aus einem Syſtem von Röhren, welche auf einem Holzgeſtelle aufgelegt ſind und aus denen Waſſer austritt, das in Form von mehr oder minder großen Eiszapfen gefriert. Natürlich iſt das ſo hergeſtellte Eis außerordentlich rein und zweifellos für Genußzwecke beſonders zu empfehlen. Wir machen auch die Fiſchereikreiſe auf dieſes Verfahren aufmerkſam mit dem Bemerken, daß nähere Auskünfte durch die Firma H. Bechmann in Bamberg ertheilt werden. er e e e RE „ \ SB er TTS 409 — ——— VI. Vereinsnachrichten. Weſtdeutſcher Fiſchereiverband. XVII. Generalverſammlung des Weſtdeutſchen FJiſchereiverbandes zu Schleuſingen. Die XVII. Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes hat am 17. Auguft ds. Is. in Schleuſingen unter dem Vorſitze des Amtsgerichtsraths Adickes-Nienburg a. W. ſtattgefunden. Der Henneberger Fiſchereiverein hatte an der Bahnhofsſtraße eine, mit den Emblemen der Fiſcherei und „Petri Heil“ geſchmückte Ehrenpforte errichtet. Am 16. Auguſt Abends wurden die Erſchienenen von nah und fern durch den Bürgermeiſter Baecker will— kommen geheißen und machte ſich bald, Dank der Mitwirkung des Schleuſinger Männer— geſangvereins, eine feuchtfröhliche Stimmung geltend. Dieſelbe erreichte ihren Höhepunkt, als der Genannte eine Anzahl Bierſchoppen zur Vertheilung brachte, auf welchen ſich eine Ab— bildung des alterthümlichen Schloſſes, der Bertholdsburg, zu Schleuſingen befindet. Die Schoppen entſtammen der rühmlichſt bekannten Fabrik des Herrn Kellerer (Glas- und Porzellanmalerei) und wurden von Letzterem den Theilnehmern der Verſammlung als Andenken gewidmet. Nachdem Amtsgerichtsrath Adickes die zahlreich beſuchte Generalverſammlung am 17. Auguſt ds. Is. eröffnet hatte, nahm zunächſt Herr Regierungspräſident von Dewitz aus Erfurt das Wort, um die Verſammlung Namens der Staatsregierung zu begrüßen und die Verſicherung abzugeben, daß die Letztere den Beſtrebungen des Verbandes ihre volle Sympathie entgegenbringe. Die Staatsregierung widme dem Fiſchereiweſen diejenige Fürſorge, welche im Rahmen der Staatsverwaltung möglich ſei. Bürgermeiſter Baecker begrüßte die Verſammlung im Auftrage der Stadt Schleuſingen und des Henneberger Fiſchereivereins mit warmen Worten und wurde danach in die Tages— ordnung eingetreten. Zunächſt erſtattete der Vorſitzende einen kurzen Geſchäftsbericht, aus welchem zu bemerken iſt, daß der Verband auch im vorigen Jahre bei der Ausſetzung von Lachs und Zander im Weſer- und Emsgebiet erfolgreich mitgewirkt hat und auch in anderen Beziehungen zum Segen der Fiſcherei thätig geweſen iſt. Die Jahresrechnung, welche mit einem Beſtande von 290 Mk. abgeſchloſſen hat, wurde den Herren Kammerrath Griepenkerl und Landrath von Ditfurth zur Reviſion überwieſen. In den Vorſtand wählte man, einer Anheimgabe des Profeſſors Dr. Metzger entſprechend, für das nächſte Jahr wiederum die Herren Amtsgerichtsrath Adickes⸗Nienburg und Profeſſor Huppertz-Bonn a. Rh. Für die Generalverſammlung des Jahres 1902 wurde eine rheiniſche Stadt in Ausſicht ge— nommen. Architekt Hauck-Köln bat, den Verbandstag in Köln abzuhalten. Dieſer Vorſchlag ſtieß aber deßhalb auf einige Bedenken, weil der Verein ſchon zweimal in Köln getagt hat. Man beſchloß deßhalb die Wahl des nächſtjährigen Verſammlungsortes dem Ermeſſen des Vorſtandes zu überlaſſen. Eine längere Beſprechung entſpann ſich über den wichtigſten Gegenſtand der Tages— ordnung „Abänderung des preußiſchen Fiſchereigeſetzes“ und betheiligten ſich an derſelben der Vorſitzende, der Vertreter des Deutſchen Fiſchereivereins, Generalſekretär Fiſcher- Berlin, und die Geheimräthe Dr. Federath-Brilon und Griepenkerl-Braunſchweig. In der Diskuſſion kam allgemein die Anſicht zum Ausdruck, daß der von einer Kommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins mit Fleiß und Sorgfalt ausgearbeitete Entwurf einer Umarbeitung nach den Anträgen der Kaſſeler Generalverſammlung (September 1900) bedürfe und ſoll an dieſe Neuredaktion herangetreten werden, wenn das von den verſchiedenen Unterverbänden erbetene weitere Material beim Deutſchen Fiſcherei— verein eingegangen ſein wird. Von verſchiedenen Rednern wurde es als nothwendig und zweckmäßig bezeichnet, in einem etwaigen neuen Geſetze nur die leitenden Grundſätze zum Ausdrucke zu bringen und die Berückſichtigung der verſchiedenen lokalen Intereſſen den Ausführungsbeſtimmungen für die betreffenden Landestheile zu überlaſſen. Man nahm heute von Stellung beſtimmter Anträge Ab- ſtand, weil zunächſt eine nochmalige Prüfung der Sache durch den Weſtdeutſchen Fiſchereiverband vorgenommen werden ſoll. Geheimer Regierungsrath Dr. Federath und einige andere Herren beklagten das oft rigoroſe Vorgehen bei den Bachräumungen. Nach längerer Beſprechung, an der ſich Regierungs- präſident von Dewitz, Wieſenbauſchuldirektor Stein und Architekt Hauck betheiligten, wurde auf Antrag des Letzteren folgende Reſolution einſtimmig angenommen: „Der Weſtdeutſche Fiſcher ei— verband bedauert die in vielen Fällen in den letzten Jahren ſtattgehabten radikalen Abholzun gen der Bachufer als ſchädigend für den Fiſchbeſtand“. Landrath Wagner- Rüdesheim machte nähere Mittheilungen über die durch den Wiesbadener Fiſchereiverein bewirkten Ausſetzungen von Regenbogenforellen und erſuchte um Gewährung weiterer Mittel für dieſen Zweck. Nachdem Generalſekretär Fiſcher die weitere Unterſtützung des Deutſchen Fiſchereivereins in Ausſicht geſtellt hatte, machte Direktor Dr. Hoek nähere Mittheilungen über die Ausſetzung von Lachsbrut im Rheine. Er ſtreifte dabei das Ergebniß ſeiner auf Anregung der Holländiſchen Re— gierung veranlaßten Unterſuchungen über die Nahrungsverhältniſſe 2c. des Lachſes. Redner hat über dieſen Gegenſtand für die Holländiſche Regierung eine beſondere Denkſchrift verfaßt, welche mit dem Protokolle über die Generalverſammlung veröffentlicht werden wird. 410 — — Die Herren Profeſſor Dr. Metzger und Kaufmann Seelig theilten ebenfalls ihre bei der Lachs⸗ ausſetzung gemachten Erfahrungen mit, worauf Landrath Wagner die Bitte ausſprach, dem Fiſcherei⸗ verein Wiesbaden auch zur Ausſetzung von Zandern eine Beihilfe zu gewähren. Hiermit erfolgte nach Verleſung der eingelaufenen Telegramme Schluß der Verſammlung. Die Letztere wurde dann auf dem Marktplatze zu Schleuſingen photographirt. (Bilder find durch Vermittlung des Bürger- meiſters Baecker zum Preiſe von 3 Mk. zu beziehen.) Nach dem Mittagsmahle wurden die Brutanſtalt des Henneberger Fiſchereivereins und die Teichwirthſchaften des Herrn Rentiers Müller beſichtigt. Der Sonntag war einem Ausfluge nach dem 750 Meter über dem Meeresſpiegel, im herrlichen Buchen- und Tannenwalde gelegenen Hotel am Adlersberge gewidmet. Die in Schleuſingen verlebten frohen Stunden werden den Theilnehmern an der dießjährigen Generalverſammlung noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben. m. Sektion Prüm des Rheiniſchen Fiſchereivereins. Jahresbericht der Sektion Prüm (Eifel) des Rheiniſchen Fiſchereivereins (um⸗ faſſend den politiſchen Kreis Prüm) für 1900. 5 1. Teiche 13, wie früher. Für Oberförſter Volk in Prüm ſind 3000 Setzforellen (Regen⸗ bogenforellen) beſtellt geweſen, aber aus Verſehen nicht geliefert worden, ſo daß die kgl. Teichanlagen erſt 1901 beſetzt werden können. 2. Ausſetzungen unter Leitung des Landrathsamts Prüm. Frühjahr 1900. Aus der Brutanſtalt zu Müllenborn bei Gerolſtein empfangen 56000 Bachforellchen, 14 Wochen alt, alle gut angekommen an den betreffenden Bachſtrecken. Ausgeſetzt unter Kontrolle des Sektions⸗ vorſtehers für Fiſchzucht, Kreisſekretär Joſé, und zwar: in die obere Prüm 13000, in die untere Prüm 15000, Irresbach bei Leidenborn und Daleiden 5000, Bürgermeiſterei Stadtkyll (Kyllbach) 11000, Bürgermeiſterei Rüdesheim (verſch. Bäche) 2000, zuſammen 56000 Stück. Ferner empfangen aus der kaiſerl. Fiſchbrutanſtalt zu Hüningen (Elſaß) im März 1900: 3000 Setzaale (12— 15 cm lang) — 1000 für Mehlenbach, 2000 für Prümbach. Die Koſten für dieſe Setzaale trug der Rheiniſche Fiſchereiverein in lobenswerther Weiſe, wie früher. Die Heimath der jungen Aale iſt die Arnomündung in Italien. Die Koſten der Forellenbeſchaffung trugen die Bachpächter unter Zuſchuß⸗ leiſtung des Staates. Das Krebſeausſetzen hat keinen Zweck mehr. Die dafür aufgewendeten Gelder ſind als weggeworfen zu bezeichnen, denn, ſolange die Krebspeſtbazillen die Bäche unſicher erſcheinen laſſen, gehen die Setzlinge mit den noch vorhandenen einheimiſchen Krebſen zu Grunde. Als die Träger der Bazillen ſind entſchieden die Steigfiſche neben den bezogenen Einſetzkrebſen zu betrachten. Hier wird noch bemerkt, daß auch die für die Nimsbachfiſcherei in der Brutanſtalt zu Müllenborn beſtellt geweſenen 7000 Regenbogenforellchen auch nicht geliefert wurden und im Sommer 1901 nachzuliefern ſind. 3. Mitglieder des Rheiniſchen Fiſchereivereins im Kreiſe Prüm 39. 4. Fiſchereiaufſeher im Nebenamt 25, neben zahlreichen anderen Polizeibeamten und Feld- und Forſtaufſichtsbeamten, ſowie 10 Gendarmen. 5. Fiſchfeinde. Ottern gibt es wenige mehr. Die Zweibeinigen ſind die ſchlimmſten, aber nur noch vereinzelt zu finden. Reiher, Taucher und Eisvögel ſind auch nicht ſehr zahlreich. Trier, Januar 1901. Joſé, Regierungsſekretär in Trier, weiland Vorſteher der Sektion Prüm. VII. Verſonalnachrichten. Herr Prof. Dr. Curt Weigelt iſt auf der am 19. ds. Mts. in Berlin abgehaltenen Hauptverſammlung des „Vereins zur Wahrung der Intereſſen der chemiſchen Induſtrie Deutſch⸗ lands“ zum „Jwiſſenſchaftlichen Beirath in Abwaſſerfragen“ ernannt worden und hat vorerſt in Berlin W., Pariſerſtr. Nr. 3, feine Geſchäftsſtelle errichtet. Wenn der Verein zur Wahrung der Intereſſen der chemiſchen Induſtrie, welcher wohl ſämmtliche hervorragenden chemiſchen Fabriken und Betriebe Deutſchlands umfaßt, mit der Er⸗ nennung von Herrn Profeſſor Dr. Weigelt den erſten Schritt gethan hat, um feiner Ehren- pflicht zu genügen, auf dem Gebiete der Waſſerverunreinigungen durch Induſtrieabwäſſer auch ſeinerſeits Wandel zu ſchaffen, ſo wird man in den Kreiſen der Fiſcherei dieſen Schritt mit beſonderer Freude begrüßen, weil gerade die Wahl von Herrn Prof. Dr. Weigelt uns dafür eine Bürgſchaft iſt, daß dieſer hervorragende Sachverſtändige auf dem Gebiete der Abwaſſer⸗ fragen, der in ſeiner Eigenſchaft als früherer Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins und langjähriger Mitredakteur unſerer „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ die Bedürfniſſe der Fiſcherei gründlichſt kennen gelernt hat, auch in ſeiner neuen, bedeutungsvollen Stellung den berechtigten 411 — ——⅛o Anforderungen der Fiſcherei eine objektive Würdigung zu Theil werden laſſen wird, wenn ihm naturgemäß auch in erſter Linie die Aufgabe zufällt, die Intereſſen der chemiſchen Induſtrie zu vertreten. Wir beglückwünſchen daher Herrn Prof. Dr. Weigelt herzlich zu ſeiner neuen, an Aufgaben gemeinnütziger Art mehr als reichen Stellung in der ſicheren Hoffnung, daß es ſeinem Einfluß und ſeinem anerkannten Namen gelingen wird, den nothwendigen Ausgleich der widerſtreitenden Intereſſen zwiſchen Induſtrie und Fiſcherei in friedlicher, gemeinſamer Arbeit herbeiführen zu helfen. Ernennung. Der Schweizeriſche Fiſchereiverein hat auf ſeiner dießjährigen General⸗ verſammlung in Vevey den Freiherrn von Lochner-Hüttenbach wegen ſeiner Verdienſte um die Hebung der Fiſcherei im Bodenſee zum Ehrenmitgliede ernannt. VIII. Sifderei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 21. September. Zufuhren reichlich, Geſchäft ſchleppend, Preiſe wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte Ah DE ee art 58 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund 425 CCC 66—70 Reiff dh PR Barſch e 41 43 Flundern, Kieler. „ Stiege 400-800 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr.. „ Kiſte | 200—300 Karauſchen 6566 — Bücklinge, Kieler „ Wall | 200—350 Schleie 8588 54— 64 Dorſc hee „ Kiſte 300 —400 Diele m Det 3041 — Schellfiſch !! 1 400—500 Bunte Fiide . . . | 41-59 18 —32 Aale, große. | „ Pfund | 120—140 alf. 80 61 Sc EUREN 15 . re, BE lee — — Heringe „% 100 Stck. 700 1000 els 5 — = eee e N Insera NONE N Bekanntmachung. Der Fiſchmarkt in Höchſtadt a. A. für 1901 findet am Sonntag, den 6. Olitober 1901, Mittags 12 Abr beginnend, im Gaſthauſe zum „blauen Löwen“ ſtatt, wozu Intereſſenten höflichſt eingeladen werden. Höchſtadt a. A., den 4. September 1901. i Bezirksfifchereiverein: Braun, I. Vorſitzender. 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Organ für die Befammäinterelfen der Eiſckerei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſchereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei— verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Sifchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach ⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des es für das Großh. Heſſen, des Rheiniſchen Fiſ chereivereins, des Hölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und vom Deutſchen Ciſchereiverein. Nr. 20. München, den 15. Oktober 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I.— III. Bekanntmachungen. — IV. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1901. — V. Ueber die Mittel und Wege zum Nachweis von Fiſchwaſſerverunreinigungen durch Fabrik— und Städteabwäſſer. — VI. Das Schneiden der Weidenſtecklinge. — VII. Internationaler Kongreß für Fiſcherei und Fiſchzucht in St. Petersburg 1902. — VIII. Vermiſchte Mittheilungen. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher 1 nur mit Erlaubniß der Redaktton geſtattet.) I. Bekanntmachung. Auf die beim Feſtmahl gelegentlich der Hauptverſammlung des Deutſchen und Württem— bergiſchen Landesfiſchereivereins in Stuttgart im Hotel Marquardt abgegangenen Telegramme ſind folgende Antworten eingegangen: 1. Von Seiner Majeſtät dem Kaiſer: „Seine Majeſtät der Kaiſer und König haben allerhöchſt ſich über den treuen Gruß der dort verſammelten Mitglieder des Deutſchen und Württembergiſchen Fiſchereivereins gefreut und laſſen beſtens danken. Auf allerhöchſten Befehl: Der Geheime Kabinetsrath von Lucanus.“ 2. Von Seiner Majeſtät dem König: „Den verſammelten Feſtgenoſſen ſpreche ich meinen wärmſten Dank für die freund- liche Begrüßung aus und wünſche den Beſtrebungen, wie ſie ſich in der Ausſtellung kund gegeben haben, auch fernerhin den beſten Erfolg. Wilhelm.“ 414 — —-ö — 3. Vom Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins: „Mit verbindlichem Dank für das gütige Telegramm bende ich allen dort Ver⸗ ſammelten herzliche Grüße und wünſche Petri Heil. Fürſt Hatzfeldt, Herzog von Trachenberg.“ II. Bekanntmachung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein macht die bayeriſchen Fiſchereiintereſſenten darauf aufmerkſam, daß in der Zeit vom 6. bis 21. September 1902 in Wien eine internationale Fiſchereiausſtellung ſtattfindet, für welche der Anmeldetermin mit dem 31. Oktober cr. abläuft. Diejenigen bayeriſchen Fiſchereiintereſſenten, welche bereit find, die internationale Fiſcherei⸗ ausſtellung in Wien zu beſchicken, werden gebeten, hiervon den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein in Kenntniß zu ſetzen, damit derſelbe bei genügender Betheiligung für eine Frachtermäßigung der Ausſtellungsgüter auf den bayeriſchen Bahnen an zuſtändiger Stelle vorſtellig werden und den Ausſtellern auch ſonſt mit Rath an die Hand gehen kann. III. Bekanntmachung. Im Auftrage der unterzeichneten Miniſterien wird auch in dieſem Jahre an der Königlichen Forſtakademie in Tharandt durch den Geheimen Hofrath Profeſſor Dr. Nitſche ein Lehr- kurſus über Teichwirthſchaft, und zwar beſonders über Karpfenzucht, abgehalten werden. Dieſer Kurſus beginnt Donnerstag, den 21. November, Nachmittags 5 Uhr und ſchließt Sonnabend, den 23. November. Derſelbe wird wie früher aus Vorleſungen und Demonſtrationen beſtehen und Jeder— mann unentgeltlich gegen Einzeichnung des Namens in die an Ort und Stelle ausliegende Liſte zugänglich ſein. Dresden, am 16. September 1901. Die Miniſterien des Innern und der Finanzen. v. Metzſch. v. Watzdorf. Naumann. IV. Hauptverſammlung des Deutſchen Jiſchereivereins 1901. Die Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins war für 1901 von dem Herrn Präſidenten nach Stuttgart zum 27. September einberufen worden, wo gleichzeitig der IX. Deutſche Fiſchereirath tagte und der Württembergiſche Landesfiſchereiverein ſein 10jähriges Beſtehen feierte. Leider mußte der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins, Se. Durchlaucht der Herr Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt, durch wichtige Amts⸗ geſchäfte verhindert, fernbleiben; an ſeiner Stelle leitete der II. Vicepräſident, Herr Geh. Juſtizrath Uhles-Berlin, die Verhandlungen. Durch ihn wurde die Verſammlung am Freitag, den 27. September, Abends 6 Uhr, eröffnet. Nach einer herzlichen Begrüßung der Vertreter des Miniſteriums, der Stadt Stuttgart und der überaus zahlreich erſchienenen Mitglieder des Vereins ertheilte der Vorſitzende das Wort zu Punkt 1 der Tagesordnung „Rechenſchaftsbericht“ dem Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins, Fiſcher⸗ Berlin. Dieſer führte etwa Folgendes aus: Nachdem in der Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins am 9. Mai 1900 über die beiden Etatsjahre 1898/99 und 1899/1900 berichtet worden, iſt heute ein Rechen⸗ ſchafts- und Thätigkeitsbericht über das Etatsjahr 1900/1901 zu geben. e S en Die Einnahmen, mit Ausnahme der durchlaufenden Poſten (die Einnahmen für die Station am Müggelſee ſind dabei nicht als durchlaufender Poſten angeſehen) betrugen Mk. 107,767.35, die Ausgaben Mk. 88,677.72. Der Zuſchuß vom Reich betrug Mk. 47,000, alſo Mk. 3000 weniger als früher; Mk. 3000, die ſonſt vom Deutſchen Fiſchereiverein an die biologiſche Station München gezahlt wurden, ſind dorthin direkt übermittelt, nachdem dieſe Station vom Bayeriſchen Staat übernommen worden iſt. Ferner hatte der Deutſche Fiſchereiverein aus den in den Etat des Reiches mehr eingeſtellten Mk. 30,000 (Dispoſitionsfonds), nachdem von den angeſchloſſenen Vereinen Anträge auf Bewilligung von Mitteln aus dieſem Fonds mit ein- gehender Begründung eingegangen waren, zur Hebung der Binnenfiſcherei insgeſammt Mk. 19,450 zur Vertheilung an die betreffenden Vereine erhalten. Ferner hatte der Herr Staatsſekretär auch im Etatsjahre 1900/1901 dem Deutſchen Fiſchereiverein aus den für die Deutſche See- fiſcherei zur Verfügung ſtehenden Fonds Mk. 3000 zur Förderung der Lachs- und Meer- forellenzucht im Küſtengebiete der Oſtſee überwieſen, die an die Vereine: Oſtpreußen, Weſt— preußen, Pommern, Mecklenburg und Schleswig-Holſtein zur Verwendung im angegebenen Sinne vertheilt wurden. Auf dießbezügliche Geſuche des Deutſchen Fiſchereivereins hatte ferner der Herr Staats- ſekretär die Güte, Mk. 1000 zu den Koſten für Einberufung einer Sachverſtändigenkonferenz über die Zollfrage und Mk. 500 Reiſekoſtenbeihilfe zur Einberufung einer Biologenkonferenz dem Deutſchen Fiſchereiverein zu überweiſen. 8 Die Subvention des Miniſteriums für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten iſt die gleiche wie in früheren Jahren (Mk. 4000) geblieben. Auf ein Geſuch des Deutſchen Fiſcherei— vereins wurden vom preußiſchen Herrn Landwirthſchaftsminiſter zu den Vorarbeiten für die Abänderung des Fiſchereigeſetzes Mk. 1000 zur Verfügung geſtellt. Von den deutſchen Regierungen, die dem Deutſchen Fiſchereiverein Mittel gewährt hatten, ſind eingegangen in Summa Mk. 2210. Ferner hat der Kaiſerlich ruſſiſche Verein für Fiſch⸗ zucht und Fiſchfang in St. Petersburg dem Deutſchen Fiſchereiverein für Lachszucht in der Weichſel Mk. 863.93 überwieſen. Beim Verkauf von Druckſachen ſind Mk. 256.20 mehr eingegangen, als im Voranſchlage angenommen waren. Die Mitgliederbeiträge hielten ſich auf der Höhe früherer Jahre. Von den angeſchloſſenen Vereinen, die ſatzungsgemäß für jedes ihrer Mitglieder, das die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ nicht hält, 30 Pfennige an den Deutſchen Fiſchereiverein abzuführen haben, ſind die Beiträge richtig eingegangen. Eine außerordentliche Einnahme von Mk. 1000 iſt ferner dem Deutſchen Fiſchereiverein aus dem Vermächtniß des Dr. Sagor-Berlin, der langjähriges Mitglied des Deutſchen Fiſchereivereins war, zugefloſſen. Für die biologiſche Station Müggelſee wurden vom kgl. preuß. Landwirthſchaftsminiſterium, Kultusminiſterium und der Stadt Berlin die gleichen Beihilfen wie in früheren Jahren, Mk. 3200, zur Verfügung geſtellt. Weiter find aber an außerordentlichen Zuſchüſſen zum Ausbau der Müggelſeeſtation eingegangen: 1. vom Kreiſe Teltow Mk. 300, 2. vom Magiſtrat der Stadt Berlin Mk. 500, 3. vom Miniſterium für Landwirthſchaft zur Herſtellung von Teich⸗ und Waſſerbeſchaffungsanlagen Mk. 2000, 4. vom Kultusminiſterium für den gleichen Zweck Mk. 2000. Da die Arbeiten am Schluſſe des Etatsjahres noch nicht zum Abſchluſſe gelangt waren, ſo blieb von den der Station zur Verfügung ſtehenden Mitteln ein Reſtbeſtand von Mk. 3105.44, der auf das neue Etatsjahr übertragen wurde. Bei den Ausgaben iſt zu bemerken, daß für Lachseier, Lachsbrut, die ausgeſetzte Summe von M. 20,000 nicht ganz erreicht wurde, es wurden Mk. 19,492 hierfür ausgegeben, ebenſo auch bei Frachten, Speſen, Kontrolen ſtatt Mk. 1000, Mk. 766.43. Für die direkte Förderung der Fiſcherei und Fiſchzucht (außer Lachs⸗ und Meerforellen) wurden den angeſchloſſenen Vereinen zur Verwendung im Sinne der Titel 2— 7 des Etats des Deutſchen Fiſchereivereins ing- geſammt Mk. 18,025 überwieſen. Für die dem Deutſchen Fiſchereiverein zugetheilten biologiſchen Stationen wurden ver— ausgabt: a) Müggelſee Mk. 9132.52; b) für die biologiſche Wanderſtation auf der Schweriner Seenplatte Mk. 1000; c) für Trachenberg, Lehrkurſus, Mk. 500. Die für wiſſenſchaftliche Zwecke angeſetzte Ausgabe von Mk. 1000 wurde nicht erreicht. Es wurden hierfür Mk. 647.34 verwendet. Statt der „Zeitſchrift für Fiſcherei“ iſt das Werk: „Vorſchriften zur Probeentnahme aus verunreinigten Gewäſſern“ herausgegeben worden 416 — — und ſtellten ſich die Ausgaben hierfür auf Mk. 2740; für die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“, Porti, wurde der ausgeſetzte Betrag um ein Geringes überſchritten. Die Reiſekoſten für die Delegirten zum Fiſchereirath erreichten nicht den im Voranſchlag eingeſetzten Betrag von Mk. 750; es wurden verausgabt Mk. 576 44. Die Reiſekoſten für Konferenzen wurden um Mk. 31.75 überſchritten, Mk. 500 waren dafür ausgeſetzt; die für die Beamten deßgleichen, die Vertretung des Deutſchen Fiſchereivereins beim Internationalen Fiſchereikongreß in Paris war bei Aufſtellung des Etats nicht in Rechnung gezogen worden. Die für die Unterhaltung der Bibliothek ausgeſetzte Summe wurde nahezu erreicht, die Ausgaben hierfür ſtellten ſich auf Mk. 253.36. Für Gehälter ſind Mk. 873.04 mehr ausgegeben worden, als im Voranſchlag vor— geſehen war, die Miethe für die Bureauräume blieb in der Höhe der ausgeſetzten Summe, für Heizung und Beleuchtung ſind ſtatt der eingeſtellten Mk. 250 Mk. 217.15 ausgegeben worden, dagegen für Bureaubedarf Mk. 36.38 mehr und für Portoauslagen der Geſchäftsſtelle Mk. 28.38 mehr. Für Druckſachen, Protokolle ꝛc. wurden ſtatt der eingeſtellten Mk. 1000 nur Mk. 242.75 verausgabt; die bedeutende Erſparniß kommt daher, daß durch die gegen frühere Jahre weniger zahlreichen Vorſtandsſitzungen auch weniger Ausgaben für Protokolle verurſacht wurden. Der Poſten insgemein iſt um Mk. 82.42 überſchritten worden. Bei den durchlaufenden Poſten iſt der die biologiſche Station Plön betreffende der gleiche geblieben, zwei weitere Poſitionen kamen noch hinzu: a) Allgemeine Fiſchereiausſtellung Salzburg. Das Miniſterium für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten hatte für einen Aus⸗ ſteller eine Koſtenbeihilfe von Mk. 200 bewilligt. b) Fiſchereiwiſſenſchaftliche Arbeiten. Hierfür hatte der Herr Staatsſekretär dem Dr. Schiemenz (Unterſuchung von Fiſchgewäſſern, beſonders des Stettiner Haffs und des Steinhuder Meeres und Feſtſtellung der durch Abwäſſer der Zuckerfabrik in Anklam verurſachten Schädigung der Fiſcherei in den dortigen Gewäſſern) Mk. 600 bewilligt. Die ſatzungsgemäße Ueberführung von 10 Prozent der Mitgliederbeiträge in den Reſerve⸗ fonds des Deutſchen Fiſchereivereins iſt erfolgt. Die Rechnung für 1900/01 wurde Seitens des Rechnungsrathes im Reichsamte des Innern, Klinkmüller, kalkulatoriſch geprüft und den vom Vorſtande gewählten, von der Haupt- verſammlung beſtätigten Reviſoren Geheimräthen von Münſtermann und Orth, zur Prüfung vorgelegt und richtig befunden. Es wurde der Geſchäftsführung beſtätigt, daß die Rechnungs- legung eine durchaus ſachgemäße, klare und genaue ſei, und daß ſich Anſtände nicht ergeben hätten. Ueber die Thätigkeit des Deutſchen Fiſchereivereins im Jahre 1900/01 iſt in großen Zügen etwa Folgendes zu berichten. Für die für Lachs⸗ und Meerforellenzucht (Titel I des Etats) ausgegebene Summe von Mk. 19,492 wurden folgende Ausſetzungen bewirkt: 1. im Rheingebiet: 1 568 174 Stück Lachsbrut und 4300 Stück Lachsſetzlinge, 2. im Weſergebiet: 1056 732 Stück Lachsbrut und 4059 Stück Lachsſetzlinge, 3. im Emsgebiet: 144878 Stück Lachsbrut, 4. im Elbegebiet: 383 131 Stück Lachsbrut, 5. im Odergebiet: 174 234 Stück Lachsbrut, 6. im Weichſelgebiet: 141 800 Stück Lachsbrut, darunter befinden ſich 90 000, die aus den vom Ruſſiſchen Fiſchereiverein dem Deutſchen Fiſchereiverein koſtenlos überwieſenen 100 000 Stück Lachseiern gewonnen wurden. 7. in Oſtſeeküſtenflüſſe: 120000 Stück Lachsbrut und 800 Stück Meerforellenſetzlinge, 8. im Nordſeegebiet: 500 Stück Lachsſetzlinge und 150 Stück Meerforellenſetzlinge, 9. im Gebiet des friſchen Haffs: 3000 Stück Lachsſetzlinge. Ein Bericht über die im Jahre 1900/01 vom Herrn Staatsſekretär des Innern dem Deutſchen Fiſchereiverein zur Vertheilung an die Vereine Oſt- und Weſtpreußen, Pommern, Mecklenburg und Schleswig-Holſtein aus dem deutſchen Seefiſchereifonds für Ausſetzung von Meerforellen im Küſtengebiete der Oſtſee überwieſenen Mk. 3000 kann, da die Ausſetzungs⸗ berichte noch nicht eingegangen ſind, nicht erſtattet werden. Bei dieſer Gelegenheit möge aber der Bericht über die im Jahre 1899/1900 zum gleichen Zwecke vom Herrn Staatsſekretär gegebenen Mk. 3000, der auf der Hauptverſammlung im Mai 1900 noch nicht gegeben werden konnte, nun nachgeholt werden. Von den Vereinen N F e 417 — — — Oſt⸗ und Weſtpreußen, Pommern, Mecklenburg und Schleswig-Holftein wurden 1899/1900 für die bewilligten Mk. 3000 im Küſtengebiete der Oſtſee insgeſammt ausgeſetzt: 563 613 Stück Meerforellen und 12 200 Stück Lachſe. Für die im Etat des Deutſchen Fiſchereivereins genannten Zwecke (Titel 2 — 7): Andere Salmoniden und Nutzfiſche, Huchen, Schnäpel, Felchen, Zander, Teichwirthſchaft, Karpfen, Schleien, Fiſchbeſatz in Ströme und Seen, wurden an die angeſchloſſenen Vereine insgeſammt Mk. 18,025 überwieſen und von den Vereinen in folgender Weiſe verwendet: 1: 2. 12. 13. Vom Badiſchen Fiſchereiverein wurden Satzkrebſe in Forellenbäche des Schwarzwaldes und Odenwaldes ausgeſetzt. Vom Bayeriſchen Landesfiſchereiverein und den ihm angeſchloſſenen Bezirksfiſchereivereinen wurden in bayeriſche Gewäſſer ausgeſetzt: 59 000 Stück Bachſaiblingsbrut, 2200 Stück Saiblings⸗ und Regenbogenforellenjährlinge, 40 690 Stück Huchenbrut und 2150 Huchen- jährlinge, 11000 Stück Seeforellenbrut, 6000 Stück Seeſaiblingsbrut, 400 Stück Zander, 3640 Stück Forellenbarſchjährlinge, 38 Pfund Forellenbarſchlaicher, 3500 Stück Karpfenjährlinge. . Vom Fiſchereiverein für die Provinz Brandenburg wurden in Gewäſſer der Mark Brandenburg ausgeſetzt: 2502 Pfund mindermaßige Aale, 1450 Pfund mindermaßige Karpfen, 2200 Pfund mindermaßige Schleien, 5500 Stück Krebſe. . Vom Fiſchereiverein für das Herzogthum Braunſchweig in Gewäſſer feines Vereins⸗ gebietes: 3500 Stück Krebſe, 150 Stück Laichkarpfen und Schleien. Vom Elſaß⸗Lothringiſchen Landesfiſchereiverein in Gewäſſer ſeines Vereinsgebietes: 20 000 Stück Bachforellen, 300 Stück Zander, 400 Stück Hechte. Vom Fiſchereiausſchuß der Landwirthſchaftskammer für die Provinz Hannover wurden folgende Ausſetzungen bewirkt: 2 169000 Stück Schnäpelbrut, 23 Stück Laichzander, 130 Pfund Schleien, 100 Pfund Setzaale, 280 Pfund Karpfen. .Der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen vertheilte von den ihm für das ſogenannte Rheiniſche Karpfen- und Zandergebiet zur Verfügung geſtellten Mk. 2000 an die betheiligten Staaten, nachdem der Badiſche Fiſchereiverein nicht in der Lage war, im Karpfen- und Zandergebiet des Oberrheins Ausſetzungen zu machen, die dieſem zugeſprochenen Mk. 400 auf Grund des Beſchluſſes der Heidelberger Konferenz an die übrigen betheiligten vier Vereine procentualiter der von dieſen gemachten Mehrauf- wendungen wie folgt: a) Bayern: Mk. 509.90. Ausgeſetzt wurden 5000 Stück und 2 Zentner Karpfen, ſowie 400 Stück Zanderjährlinge. Bayern hatte aus eigenen Mitteln hierzu noch Mk. 270.10 verwendet. b) Württemberg: Mk. 493,90. Ausgeſetzt wurden 1790 Stück Karpfen, 1075 Stück Zander. Württemberg hatte aus eigenen Mitteln noch Mk. 64.74 mehr aufgewendet. c) Elſaß⸗Lothringen: Mk. 428.92. Ausgeſetzt wurden 1000 Stück und 100 Pfund Karpfen, 800 Stück und 200 Pfund Schleien, ſowie 300 Stück Zander. Aus eigenen Mitteln wurden mehr verbraucht: Mk. 71.08. d) Der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen: Mk. 634.02. Ausgeſetzt wurden 500 Stück Zander, 4383 ein- und zweijährige Karpfen und 70 000 Stück Karpfenbrut. Der Fiſchereiverein für das Großherzogthum Heſſen hatte eine Mehrausgabe von Mk. 574.93. . Der Caſſeler Fiſchereiverein ſetzte 63 000 Stück Bachforellenbrut aus. .Der Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden: 6000 Stück Karpfen- und Schleienbrut. . Der Mecklenburgiſche Fiſchereiverein: 2000 Stück Hechte und 1000 Pfund Setzaale. Der Fiſchereiverein für die Provinz Oſtpreußen hat den Verwendungsnachweis noch nicht einſenden können. Der Pommerſche Fiſchereiverein ſetzte 1400 Stück Bachſaiblinge und 24 Stück Laich⸗ karpfen aus. Der Fiſchereiverein für die Provinz Poſen: 6500 Stück Karpfen, 4500 Stück Schleien und 250 Pfund Zander. ö 418 14. Der Rheiniſche Fiſchereiverein: 44000 Stück Bachforellen. 15. Der Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt: 335 Kilo Karpfen. 16. Der Sächſiſche Fiſchereiverein: 2 Stück Laichkarpfen, 50 Stück Setzkarpfen, 100 Stück Schleien, 2000 Stück Regenbogenforellenbrut, 60 Stück einſömmerige Regenbogen⸗ forellen, 13 660 Stück Bachforellenbrut und 285 Stück Bachforellenſatz. 17. Der Schleſiſche Fiſchereiverein: Forellenbrut, für Mk. 416 Beſatzkarpfen und Krebſe für Mk. 284. 18. Der Centralfiſchereiverein für Schleswig-Holſtein: 81600 Stück Bachforellenbrut, 110000 Stück Schnäpelbrut, 1700 Stück Krebſe, 11499 Stück Setzaale. 19. Der Thüringer Fiſchereiverein hat den Verwendungsbericht noch nicht eingeſandt. 20. Vom Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe konnte ein Verwendungsnachweis noch nicht geliefert werden. 21. Der Weſtpreußiſche Fiſchereiverein ſetzte aus: 200 000 Stück Schnäpelbrut, 22 000 Stück Karpfen, 300 Stück Schleien, 400 Stück Satzkrebſe, 41 500 Stück Nalmontee. 22. Der Württembergiſche Landesfiſchereiverein: 69 300 Stück Bachforellenbrut, 400 Stück einſömmerige und zweijährige Bachforellen, 500 Stück Regenbogenforellen. 23. Der Unterfränkiſche Kreisfiſchereiverein ſetzte von dem vom Deutſchen Fiſchereiverein erhaltenen Zuſchuß von Mk. 300, 40 000 Stück Aale aus. Ueber die Verwendung der vom Reich aus dem ſogenannten Dispoſitionsfonds für Zwecke der Binnenfiſcherei insgeſammt zur Verfügung geſtellten Mk. 19,450 kann ein Bericht noch nicht gegeben werden, da die Nachweiſe noch nicht eingegangen ſind. Die biologiſchen Stationen erhielten die im Etat eingeſtellten Zuſchüſſe mit Ausnahme der Müggelſeeſtation, die vom Miniſterium für Landwirthſchaft, dem Kultusminiſterium und der Stadt Berlin noch außerordentliche Beihilfen erhielt. Die Jahresberichte ſtehen ebenfalls noch aus. Die biologiſche Station München iſt unter dem Titel: „Kgl. bayer. biologiſche Verſuchs⸗ ſtation für Fiſcherei“ vom bayeriſchen Staat als ſelbſtändige Staatsſtation übernommen und mit dem Zoologiſchen Inſtitut der Thierärztlichen Hochſchule in München räumlich vereinigt worden. Sie erhält den Zuſchuß vom Reich direkt durch Vermittlung der kgl. bayer. Staatsregierung. Ihre Geſchäftsberichte erſcheinen in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“. Vorſtandsſitzungen des Deutſchen Fiſchereivereins fanden im Jahre 1900/1901 vier ſtatt. In feiner Sitzung am 9. April 1900 hatte der Vorſtand des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins beſchloſſen, eine Biologenkonferenz abzuhalten, nachdem auch der Herr Staatsſekretär des Innern hierfür Mittel für Reiſekoſtenentſchädigung zur Verfügung geſtellt hatte. Es ſollten die Leiter der mit dem Deutſchen Fiſchereiverein in Verbindung ſtehenden biologiſchen Stationen, ſowie auch andere Forſcher zu einer Konferenz eingeladen werden behufs Berathung über ein gemeinſames Vorgehen bei den auf dieſem Gebiete vorliegenden Aufgaben. Die Konferenz fand am 14. Juni anläßlich des Deutſchen Fiſchereirathes in Weimar ſtatt. Da die verfügbaren Mittel nicht völlig erſchöpft waren, ſo konnte eine zweite Konferenz am 15. Januar 1901 in Berlin einberufen werden. In dieſer Konferenz wurde unter Anderem auch die Frage der Errichtung einer biologiſchen ſchwimmenden Station im Mittelrheingebiete — der Badiſch⸗ Unterländer Fiſchereiverein vertreten durch Herrn Dr. Lauterborn in Ludwigshafen am Rhein hatte einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln hierfür geſtellt — erörtert. Ferner wurde in dieſer Konferenz über einen Antrag des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins auf Erweiterung der Station auf der Stuhmer Seenplatte verhandelt. Beide Projekte wurden warm befürwortet. Am 10. April 1900 fand in Berlin die vom Deutſchen Fiſchereiverein berufene Zoll- konferenz ſtatt behufs Erörterung der Frage eines Zolles auf Süßwaſſerfiſche. Der Deutſche Fiſchereiverein darf hoffen, durch dieſe Konferenz die wichtige, vielumſtrittene Frage weſentlich geklärt zu haben. Auch in der Bearbeitung des Entwurfes für ein neues preußiſches Fiſchereigeſetz hat die betreffende Kommiſſion weiter gearbeitet. Nachdem der Entwurf von Abänderungen des preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874, bearbeitet von einer Kommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins, nebſt den Sitzungsprotokollen der Kommiſſion und 6 Anlagen mit der Bitte um eventuelle weitere Anträge und Begutachtung verſandt und dieſe eingegangen waren, konnte 419 — am 14. Januar 1901 eine weitere Sitzung der vorgenannten Geſetzkommiſſion ſtattfinden. Nachdem in dieſer Sitzung eingehend über den Entwurf und die Abänderungsvorſchläge hierzu verhandelt worden war, und die neu hinzugezogenen Vertreter der weſtlichen preußiſchen Provinzen die Erklärung abgegeben hatten, daß der vorliegende Geſetzentwurf für die von ihnen vertretenen Landestheile unannehmbar ſei, wurde beſchloſſen, in weitere Erhebungen zu dieſer Frage einzutreten und dann nach Zuſammenſtellung des Materials im Herbſt die Kommiſſion wieder zuſammenzuberufen zur Berathung eines endgiltigen Entwurfes. Ferner iſt als wichtig von dem Berichtsjahre zu erwähnen, daß, nachdem der VIII. Deutſche Fiſchereirath in Weimar am 15. Juni 1900 erklärt hatte, daß eine Reviſion der Satzungen des Deutſchen Fiſchereivereins nothwendig ſei, und eine Kommiſſion hierfür eingeſetzt hatte, dieſe Kommiſſion ihre Arbeiten aufgenommen und bereits Entwürfe für neue Satzungen und eine vorläufige Geſchäftsordnung hergeſtellt hat. Dieſe Entwürfe werden im Einzelnen zur Zeit noch durchberathen, vorausſichtlich aber bald fertiggeſtellt werden. Die Beſchlüſſe des Fiſchereirathes fanden die ſatzungsgemäß erforderliche Beſtätigung des Vorſtandes. Zu erwähnen iſt unter dieſen Beſchlüſſen als beſonders wichtig, daß in Zukunft die Berathung über die Vertheilung der verfügbaren Mittel im Fiſchereirath geſchehen ſoll. Betreffs der Frage eines Zolles auf Karpfen hat der Fiſchereirath den Antrag Hofer: „Für Einführung eines Karpfenzolles“ angenommen. Die Zahl der Ein⸗ und Ausgänge der Geſchäftsſtelle ſtellte ſich auf rund 3100, die Mitgliederzahl hielt ſich auf der Höhe früherer Jahre. Die „Zeitſchrift für Fiſcherei“ iſt dem Verlage Gebr. Bornträger, Berlin und Leipzig, übergeben worden und wird in Zukunft unter der Redaktion der Herren Schiemenz und Fiſcher in einfachen Vierteljahrs⸗ oder doppelten Halbjahrsheften erſcheinen. (Fortſetzung folgt.) V. Aeber die Mittel und Wege zum Nachweis von Jiſchwaſſer⸗ verunreinigungen durch Induſtrie- und Städteabwäſſer. Vortrag, gehalten in der Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins am 27. September 1901 in Stuttgart von Prof. Dr. Bruno Hofer-München. Wenn man den Verlauf von gerichtlichen Prozeſſen verfolgt, in welchen über Berunreinig- ungen von Fiſchereigewäſſern durch Fabrik- und Städteabwäſſer verhandelt wird, jo macht man nicht ſelten die Beobachtung, daß der geſchädigte Fiſchereiberechtigte mit feinen Anſprüchen abge- wieſen wird, weil es ihm nicht gelingt, einen jo überzeugenden Beweis für die erfolgte Ver- unreinigung ſeines Fiſchwaſſers beizubringen, daß er daraufhin ein obſiegendes Urtheil erſtreiten kann. Die Urſache für dieſe ſowohl vom Standpunkte der Fiſcherei, wie im Intereſſe der Wahrung eines verletzten Rechtes beklagenswerthe Thatſache liegt einmal in der z. Z. noch faſt allgemein üblichen, unzureichenden Methode des Nachweiſes von ſchädlichen Verunreinigungen in Fiſcherei⸗ gewäſſern, andererſeits aber auch in beſtimmten, nicht mehr zutreffenden, grundſätzlichen Anſchau⸗ ungen, von welchen unſere Judikatur bei der Beurtheilung von Fiſchwaſſervergiftungen auszugehen gewohnt iſt. Unſere Gerichte pflegen im Allgemeinen zum Nachweis einer Fiſchwaſſervergiftung die Forderung zu ſtellen, daß entweder auf Grund einer chemiſchen Analyſe das Vorhandenſein giftiger Stoffe in einer für das Leben der Fiſche bedrohlichen Menge im Waſſer erwieſen wird, oder daß nach Analogie mit den Vergiftungen beim Menſchen, in den Fiſchleichen Reſte der angewandten Giftſtoffe aufgefunden werden, reſp. daß an den Kadavern derartige ſpezifiſche Erſcheinungen zu erkennen ſind, daß daraus ein untrüglicher Rückſchluß auf eine Vergiftung gezogen werden kann. Dieſe Forderungen entſprechen lange Zeit hindurch und bis in unſere Tage herrſchenden Anſchauungen, ſo daß unſerer Judikatur kein Vorwurf aus ihrer bisherigen prinzipiellen Stellung⸗ nahme auf dieſem Gebiete gemacht werden kann. So iſt nicht nur in juriſtiſchen, ſondern auch noch in weiteren Kreiſen ſelbſt unter den Fiſchereiintereſſenten die Anſicht allgemein verbreitet, daß ebenſo, wie man aus der vergifteten Leiche eines Menſchen oder eines Säugethieres an ſpezifiſchen Merkmalen die Vergiftungsart häufig diagnoſtiziren kann, auch der vergiftete Fiſchkadaver in gleicher 420 — Weiſe erkennbare Zeichen aufweiſen, oder doch wenigſtens chemiſch nachweisbare Spuren des applizirten Giftes enthalten müßte. Dieſe Anſchauung hat ſich aber auf Grund langjähriger Studien, welche in der k. b. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München durchgeführt wurden, als völlig unhaltbar erwieſen. Die Gifte, mit welchen man Menſchen oder Hausthiere zu Tode bringen kann, werden gewöhnlich durch den Darm oder in Geſtalt von Gaſen durch die Lunge aufgenommen und finden fi) daher in den Organen des Körpers nach dem Tode derſelben wieder, indem ſie daſelbſt ent- weder beſtimmte Vergiftungserſcheinungen hervorrufen oder doch in Reſten chemiſch nachweisbar ſind. Ganz anders und ihrem natürlichen Bau entſprechend verhalten ſich die Fiſche gegenüber von Vergiftungen durch Fabrik- und Städteabwäſſer. In der überwiegenden Mehrzahl derſelben, ob ſie durch Säuren oder Alkalien oder durch Metallſalze ꝛc., hervorgerufen werden, leidet unter ihrer Einwirkung zuerſt die überaus zarte und wenig widerſtandsfähige Oberfläche der Kiemen und der Haut, indem die einer ſchützenden Horndecke entbehrenden Zellen derſelben von den giftigen Stoffen angeätzt werden, verquellen und abſterben, noch bevor zur Aufnahme der Gifte in den Körper ſelbſt, die nöthige Zeit verſtrichen iſt. Die Fiſche gehen zuvor bereits zu Grunde, und auch die ſorgfältigſte chemiſche Analyſe des Fiſchkörpers vermag nicht das Vorhandenſein von Giften im Fiſchkörper nachzuweiſen, da auch die unter dem Einfluſſe der Gifte gleichzeitig erfolgte ſtarke Schleimabſonderung auf der Haut und an den Kiemen das weitere Eindringen von Giften in den Fiſchkörper nach ſeinem Tode verhindert oder zum mindeſten ſtark erſchwert. Wohl verurſachen manche giftigen Fabrikabwäſſer ganz beſtimmte, wenn auch nicht leicht erkennbare Erſcheinungen an der Haut der Fiſche, indeſſen ſind dieſe Symptome von ſo kurzer Dauer und ſo ſchnell vorübergehend und werden durch die poſtmortalen Veränderungen, welche bereits / —1 Stunde nach dem Tode der Fiſche die ganze Haut und die Oberfläche der Kiemen bis zur Unkenntlichkeit zum Verquellen bringen, ſo vollſtändig verdeckt und verwiſcht, daß ihre Verwerthung in der Praxis völlig ausſichtslos iſt. In der Praxis erfährt der geſchädigte Fiſchereiberechtigte dazu von einer Fiſchwaſſervergiftung, zumal ſich dieſelbe meiſt in der Nacht zu ereignen pflegen, gewöhnlich erſt am folgenden Tage; bis dann die abgeſtorbenen Fiſche an einer ſachverſtändig geleiteten Unter- ſuchungsſtelle eintreffen, ſind zumeiſt Tage vergangen. An den dann in ſtarker Zerſetzung und Fäulniß befindlichen Kadavern ſind naturgemäß alle Spuren einer ſpezifiſchen Giftwirkung längſt verſchwunden und auch der geübteſte Sachverſtändige ſieht ſich völlig außer Stande, auf Grund eines derartig beſchaffenen Unterſuchungsmateriales ein poſitives Urtheil abzugeben. Ergibt ſich ſomit aus der Natur des Fiſches, aus ſeinem Bau und ſeiner Lebensweiſe im Waſſer die Unmöglichkeit, ſeine Vergiftungen durch Fabrikabwäſſer nach denſelben Grundſätzen zu beurtheilen, nach denen wir uns mit Recht bei den Vergiftungen des Menſchen leiten laſſen, ſo muß auch unſere Judikatur dieſen natürlichen Verhältniſſen Rechnung tragen und von ihren Forderungen, die Fiſchvergiftungen nach Analogie mit den Intoxikationen der höheren Thiere und des Menſchen zu beurtheilen, Abſtand nehmen. Unterziehen wir nunmehr noch die an erſter Stelle genannte Forderung unſerer Gerichte, daß zum Nachweis einer Fiſchwaſſervergiftung durch eine chemiſche Analyſe das Vorhandenſein giftiger Stoffe im Waſſer erwieſen ſein muß, einer kurzen Betrachtung auf ihre Beweiskraft und praktiſche Durchführbarkeit. Die chemiſche Wiſſenſchaft beſitzt zwar eine große Zahl bewunderungs⸗ würdiger, fein durchgearbeiteter Methoden, um wohl die Mehrzahl aller bei Fiſchwaſſervergiftungen vorkommenden Stoffe analytiſch aufzufinden und nachzuweiſen. Sie verdient daher mit Recht an ſich das höchſte Vertrauen, obwohl ſich auch einige Körper organiſcher Natur ſinden, welche der chemiſchen Unterſuchung die allergrößten Schwierigkeiten bieten, und obwohl es in den Abwäſſern von Fabriken auch Abfälle wiederum organiſcher Natur gibt, wie z. B. die Ligninſulfoſäure u. A., welche bei ihrem unmittelbaren Austritt aus den Fabriken, d. h. dort, wo die chemiſche Unterſuchung zuerſt einſetzt, viel weniger ſchädlich ſind, als nachdem ſie ſich mit dem freien Waſſer eines Baches längere Zeit vermiſcht haben. Trotz aller Vollkommenheit erweiſt ſich aber die korrekte Durchführung der chemiſchen Unterſuchungsmethode in der Praxis vielfach gänzlich unmöglich, da ein großer Theil der Waſſerverunreinigungen aus Fabriken und induſtriellen Anlagen erſt dann zur Kenntniß und zur chemiſchen Unterſuchung gelangt, wenn die verunreinigenden und ſchädigenden Stoffe, welche der Chemiker nachweiſen ſoll, längſt wieder verſchwunden ſind. Die Fabriken pflegen die Fiſchereigewäſſer in zweierlei Weiſe zu ſchädigen, entweder indem re A. e Da ; ! e rn Tr 421 fie ihre Abwäſſer plötzlich, ſtoßweiſe, in großen Mengen zur Ableitung bringen und dadurch ein akutes Fiſchſterben hervorrufen, oder aber indem ſie ihre ſchädigenden Abfälle in kleineren Portionen dauernd den Seen, Flüſſen und Bächen zuleiten und ſo ein chroniſches Erkranken und langſames Verſchwinden der Fiſche verurſachen. Die ſtoßweiſe Ableitung von Fabrikabwäſſern, welche häufig während der Nachtſtunden vor ſich geht, kommt zur öffentlichen Kenntniß gewöhnlich erſt durch den geſchädigten Fiſchereiberechtigten, welcher auf ſeinem Waſſer todte Fiſche in Maſſe umherſchwimmen ſieht. Derſelbe beeilt ſich dann, um keine Zeit zu verlieren, wenn irgend möglich in Gegenwart einer Amtsperſon eine Waſſerprobe zu entnehmen und dieſelbe der nächſten chemiſchen Unterſuchungs⸗ ſtation einzuſenden. In den meiſten Fällen ſind aber zur Zeit der Probeentnahme die dem Waſſer— laufe übergebenen, ſchädigenden Abwäſſer ſchon ſoweit verdünnt oder ſchon ſoweit ſtromabwärts gefloſſen, daß bei der Probeentnahme nur mehr reines Waſſer geſchöpft wurde, und daß dann der Chemiker naturgemäß die Unſchädlichkeit desſelben für das Leben der Fiſche konſtatiren muß. Bei der Beweisaufnahme ſpielt ein derartiges, auf falſcher Probeentnahme beruhendes chemiſches Gutachten gleichwohl häufig eine ausſchlaggebende Rolle zu Ungunſten des geſchädigten Fiſcherei— berechtigten. Nur bei ſtehenden Gewäſſern oder in den ganz ſeltenen Fällen, in welchen die Probe— entnahme während des Ausſtrömens der giftigen Abwäſſer erfolgt, iſt die Ausſicht vorhanden auf chemiſchem Wege das Vorhandenſein giftiger Stoffe im Waſſer nachzuweiſen. Etwas günſtiger liegen dieſe Verhältniſſe in Fällen von chroniſchen Vergiftungen, in welchen die Abwäſſer in kleineren Portionen und mehr gleichmäßig, über größere Zeiträume vertheilt, zum Abfluß kommen. Aber auch hier kann namentlich eine einmalige chemiſche Unterſuchung, wie ſie gewöhnlich den Gerichten vorzuliegen pflegt, ſehr häufig zu falſchen Reſultaten führen, weil die Fabriken es nicht ſelten in der Hand haben, die Zuſammenſetzung ihrer Abwäſſer, ſei es durch Zurückhaltung beſonders ſchädlicher Stoffe, ſei es durch größere Zuführung von Spülwaſſer zu verändern. Nur wenn an Stelle einer einmaligen chemiſchen Analyſe eine über längere Zeiträume ausgedehnte und zu den verſchiedenſten Tages- und Nachtſtunden ausgeführte Serie von Unter— ſuchungen durchgeführt wird, iſt zu erwarten, daß die chemiſche Analyſe ein zutreffendes Bild der faktiſch vorhandenen Verunreinigungen geben wird. Derartige Unterſuchungsſerien ſind aber ſo koſtſpielig, daß ſie in der Praxis nur von ſehr kapitalkräftigen Fiſchwaſſerbeſitzern veranlaßt werden können und daher jelten in Betracht kommen. Auf alle Fälle iſt daher der geſchädigte Fiſcherei— berechtigte in einer unvortheilhaften Situation, wenn an ihn die Forderung geſtellt wird, auf chemiſchem Wege den Nachweis einer Fiſchwaſſervergiftung erbringen zu müſſen, während andrerſeits die Fabriken ſich in der für ſie günſtigen Lage befinden, Einzelanalyſen des mit ihren Abwaſſern beladenen Fluß⸗ oder Bachwaſſers vorzulegen, welche gleichwohl kein zutreffendes Bild von den thatſächlichen Wirkungen der Abwäſſer auf die Fiſche zu liefern brauchen. Wir können daher der chemiſchen Analyſe für den vorliegenden Zweck nur einen ſehr bedingten Werth zuerkennen und müſſen ihr jedenfalls die Berechtigung abſprechen, die ausſchlaggebende Rolle bei der gerichtlichen Entſcheidung von Fiſchwaſſerverunreinigungen zu ſpielen. Es ergibt ſich nunmehr die Frage, ob denn zur Abgabe eines gerichtlichen Urtheiles nicht auch andere Momente herbeigezogen werden können, welche die gleiche oder vielleicht ſogar eine noch höhere Beweiskraft beſitzen, wie die chemiſche Analyſe. Wir werden dieſe Frage auf Grund zahlreicher Unterſuchungen, welche in dieſer Richtung, ſowohl auf dem Gebiete der Fiſcherkrankungen, wie über die Einwirkung von Abwäſſern auf die im Waſſer lebende niedere Thier- und Pflanzenwelt, von verſchiedenen Forſchern durchgeführt ſind, unbedingt bejahen müſſen und auf Grund dieſer Forſchungen bereits den Anſpruch erheben dürfen, daß unſere Rechtſprechung der durch dieſelben veränderten Sachlage nunmehr Rechnung tragen möge. Verſuchen wir in Kurzem das Ergebniß dieſer Studien darzuſtellen. Bei den vorher bereits erwähnten akuten Fiſchwaſſervergiftungen werden naturgemäß ſämmtliche oder doch der größte Theil der in einer Gewäſſerſtrecke vorhandenen Fiſche durch die giſtigen Abwäſſer getödtet. In einem verunreinigten Forellengewäſſer bedecken neben den Forellen die dort gleichzeitig lebenden Aeſchen, Koppen, Aitel (Döbel), Hechte, Pfrillen ꝛc. in buntem Durcheinander das Todtenfeld und zwar in allen Größen und Altersſtadien. Bei den gerichtlichen Verhandlungen über die Frage ob der Tod der Fiſche durch Fabrikabwäſſer hervorgerufen iſt oder nicht, wird nun von Seiten der Fabriken gewöhnlich mit Erfolg der Einwand erhoben, daß es ja in der Natur auch Fiſchkrankheiten gibt, in Folge deren die Fiſche zu Grunde gegangen ſein 422 könnten. Die Sachverſtändigen müſſen eine derartige Möglichkeit zugeben und der urtheilende Richter wird nicht umhin können, derſelben Rechnung zu tragen. Nun haben aber die jahrelangen und an einem Material von weit über 1000 Fällen durchgeführten Studien des Verfaſſers“) in der Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München über die Krankheiten der Fiſche ergeben, daß es keine natürlichen Erkrankungen der Fiſche gibt, durch welche auf einmal und plötzlich die ſämmtlichen oder doch die meiſten Arten eines Gewäſſers zu gleicher Zeit ergriffen werden. Viel⸗ mehr ſpielen ſich die natürlichen Epidemien in der freien Natur entweder und das iſt die Regel, nur an einer Art ab, oder zu gleicher Zeit höchſtens an ſehr nahe verwandten und unter gleichen Verhältniſſen lebenden Fiſchſpezies. So kennen wir Krankheiten des Karpfens und der Schleie, gemeinſame Krankheiten der Forelle und des Bachſaiblings; völlig unbekannt ſind dagegen epidemiſche Krankheiten ſo verſchiedenartiger Fiſche wie z. B. der Forelle, des Hechtes, des Aitels oder Krankheiten des Karpfens, des Barſches, der Rutte und anderer ſyſtematiſch untereinander fern- ſtehender und in verſchiedener Weiſe lebender Fiſcharten, abgeſehen natürlich von einzelnen efto- oder entoparaſitären Erkrankungen die einmal leichter nachzuweiſen ſind, andrerſeits aber für die vorliegende Frage keine praktiſche Bedeutung haben, weil ſie niemals zu plötzlichen, in wenigen Stunden ſich abſpielenden Maſſenſterben führen. Ergibt daher die Inſpektion des Leichenfeldes bei einem Maſſenſterben das Vorhandenſein zahlreicher Arten von todten Fiſchen in den verſchiedenſten Altersſtadien und Größen, ſo iſt mit der größten Wahrſcheinlichkeit aus dieſer Thatſache allein ſchon der Schluß zu ziehen, daß natür⸗ liche Erkrankungen ein ſolches Maſſenſterben nicht hervorgerufen haben können. Die Wahrſcheinlichkeit wird zur völligen Gewißheit, wenn eine ſachverſtändige Unterſuchung an den Kadavern das Fehlen von natürlichen Krankheitsformen erwieſen hat. Die Fiſchereiberechtigten ſollten dieſen Umſtand bei der Einſendung von Fiſchkadavern an die Unterſuchungsſtationen beſonders im Auge behalten und ſich nicht darauf beſchränken, wie das aus nahe liegenden Gründen ſo häufig geſchieht, immer nur die werthvollſten Fiſche — aus einem Forellengewäſſer z. B. nur die Forellen — zur Unter⸗ ſuchung einzuſenden, ſondern möglichſt alle Fiſcharten, die ſie todt auffinden können und in den verſchiedenſten Größen in Vorlage bringen. Ein weiteres Kennzeichen eines gewaltſamen Todes im Fiſchwaſſer iſt die kurze, zumeiſt nur wenige Stunden andauernde Zeit, innerhalb welcher ſich ein Maſſenſterben der Fiſche abſpielt, wie das bei den akuten Waſſerverunreinigungen durch Fabriken regelmäßig der Fall iſt, während ſich die natürlichen Epidemien, gerade ſo wie es bei den analogen Erkrankungen des Menſchen zu ſein pflegt, immer über Wochen und Monate hinzuziehen pflegen, indem im Beginn vereinzelte Todes- fälle dem eigentlichen Maſſenausbruch der Seuche vorausgehen und in gleicher Weiſe den all- mählichen Abſchluß derſelben bekunden. Plötzliche, kurz andauernde Fiſchſterben größeren Umfanges kommen in der Natur nur bei gewaltſamen Ereigniſſen, wie Blitzſchlägen, rieſigen Hochwäſſern, abnormer Trockenheit und Hitze oder bei hochgradiger Kälte unter dem Eiſe vor. Die Fiſcherei⸗ berechtigten werden auch dieſen Verhältniſſen Rechnung tragen müſſen und bei der Beweisführung vor Gericht genaue Angaben über die Zeitdauer machen müſſen, innerhalb welcher todte Fiſche in ihrem verunreinigten Waſſer zu beobachten waren. Die vorſtehende Argumentation, welcher ſich auch unſere Gerichte nicht verſchließen werden, findet aber naturgemäß nur in Fällen von akuten Waſſervergiftungen Anwendung. Unſere Fabriken verunreinigen aber auch, wie bereits hervorgehoben, die Fiſchereigewäſſer — und das iſt ſehr häufig der Fall — durch allmähliches und langſames Einleiten ihrer Abwäſſer. Dann können Maſſenſterben der Fiſche vollſtändig ausbleiben, die Fiſchwelt erkrankt vielmehr unter den langſamen Einwirkungen der Fabrikabwäſſer chroniſch und verſchwindet Stück für Stück, ſo daß nur hie und da einmal ein Kadaver beobachtet wird, oder ſie zieht ſich aus den verunreinigten Waſſerſtrecken nach reineren Standorten zurück. Auf alle Fälle aber verödet das Fiſchwaſſer. In welcher Weiſe iſt hier nun der Beweis für eine Fiſchwaſſervergiftung zu erbringen? *) Vergl. die Publikationen des Verfaſſers über Fiſchkrankheiten in der „Allgem. Fiſcherei⸗ Zeitung“: Jahrg. 1893, Nr. 2, 11; Jahrg. 1894, Nr. 12; Jahrg. 1896, Nr. 1, 2, 3, 4, 11, 14, 17, 24; Jahrg. 1897, Nr. 1, 20, 23; Jahrg. 1898, Nr. 1, 2, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 21; Jahrg. 1899, Nr. 9, 11, 14, 19; Jahrg. 1900, Nr. 21, 23; Jahrg. 1901, Nr. 7, 8, 11 und 13; ſowie in der „Zeitſchrift für Fiſcherei“: Jahrg. 1895, Heft 3, 4, 5; Jahrg. 1896, Heft 7. 423 Auch hier hat die chemiſche Unterſuchungsmethode, aus den oben erörterten Gründen nicht die ausſchlaggebende Rolle zu ſpielen, ſondern die erſt in der neueſten Zeit begründete, auf der Unterſuchung der geſammten Thier⸗ und Pflanzenwelt baſirende ſogenannte biologiſche Methode. Es iſt ohne Weiteres klar und durch ältere und neuere Erfahrungen, ſowie auch durch ſpeziell hierauf gerichtete Studien des Verfaſſers ſicher geſtellt, daß die Fabrikabwäſſer nicht nur auf die Fiſche ihren ſchädlichen Einfluß ausüben, ſondern in ähnlicher Weiſe auch die geſammte übrige Lebewelt, die Flora und Fauna eines Gewäſſers in gleicher Weiſe beeinträchtigen müſſen. Je nach der Natur der Verunreinigung wird dieſelbe — und das iſt auch bei akuten Fiſchwaſſervergiftungen die Regel — entweder vollſtändig in einem Gewäſſer abgetödtet werden und verſchwinden, oder ſie wird ſich in ihrer Zuſammenſetzung verändern, indem die empfindlicheren Formen abnehmen, reſp. ganz verſchwinden, die unempfindlicheren dagegen zurückbleiben, ja bei Verunreinigungen mit fäulniß⸗ fähigen, organiſchen Abwäſſern ſich ſogar einſeitig maſſenhaft vermehren.“) Vergleicht man nun die Zuſammenſetzung, den Geſundheitszuſtand und die Quantität der Thier- und Pflanzenwelt in einem Gewäſſer ober- und unterhalb einer als Verunreinigungsquelle verdächtigen Stelle, jo muß ſich mit aller Sicherheit und ohne Zweifel eine Waſſerverunreinigung hierdurch diagnoſtiziren laſſen. Ein kurzes Beiſpiel aus der Praxis wird das Geſagte erläutern. Der Verfaſſer unterſuchte vor Kurzem ein Forellengewäſſer, in welches eine Pulverfabrik ihre ſalpeter⸗ und ſchwefelſäurehaltigen Abwäſſer entleert und welches daher auf mehrere Kilo— meter ſeines Forellenbeſtandes vollſtändig entblößt war. In der Fabrik befand ſich eine ſehr zweck— mäßig angelegte Kläranlage, welche die Abwäſſer ſehr wohl hätte unſchädlich machen können, und mit welcher die Fabrik auch die Unſchädlichkeit ihrer Abwäſſer, unterſtützt von der chemiſchen Analyſe der gereinigten Abwäſſer, bis dahin erfolgreich zu vertheidigen gewußt hatte. Die mikro— ſkopiſche Unterſuchung der niederen Thierwelt in der auch mit Fiſchen gut beſetzten Bachſtrecke ober- halb der Fabrik ergab einen reichen Beſtand an zahlreichen Thieren, mikroſkopiſchen Krebsarten, Würmern, Inſektenlarven, Mollusken ꝛc., ebenſo ein reiches, üppiges Pflanzenleben. Unterhalb der Fabrik dagegen fehlte die Thierwelt vollſtändig bis auf geringe Spuren, welche zufällig kurz vor der Unterſuchung aus einem oben liegenden Teiche abgeſchlemmt worden waren, und auch die Pflanzenwelt war bis auf wenige verkümmerte Reſte abgeſtorben. Da der allgemeine Charakter des Gewäſſers ober⸗ und unterhalb der Fabrik der gleiche war, jo mußte mit Nothwendigkeit aus dem mikroſkopiſchen Befunde der Schluß gezogen werden, daß die betreffende Fabrik ihre Abwäſſer jedenfalls zu wiederholten Malen ungereinigt dem offenen Gewäſſer übergeben hatte, und daß die Kläranlage nicht dauernd in Funktion geweſen war. Aehnliche Beiſpiele ſind von anderer Seite““) auf Grund eingehender Studien an Ort und Stelle beigebracht worden, ſo daß ſich die biologiſche Unterſuchungsmethode beim Nachweis von Waſſerverunreinigungen bereits vollkommen bewährt hat und in der Hand eines ſachkundigen Biologen bei allen Fiſchwaſſerverunreinigungen in erſter Linie, oft ſogar ausſchließlich in Anwendung kommen ſollte. Die Beweisführung wird durch die Anwendung der biologiſchen Methode ungemein vereinfacht, indem ſie vollkommen von der chemiſchen Zuſammenſetzung der Fabrikabwäſſer und aller innerhalb der Fabrikmauern vorkommenden ſpeziellen Verhältniſſe abſehen kann, ſondern lediglich die ſchädlichen Wirkungen derſelben, unter denen ja allein der Fiſchereiberechtigte zu leiden hat, zum Gegenſtand ihrer Erforſchung nimmt. Da die biologiſche Unterſuchungsmethode über den Zuſtand der Thier- und Pflanzenwelt Aufſchluß gibt, welche den Fiſchen zur Nahrung dient, jo kann aus den Ergebniſſen derſelben ein unmittel- barer Schluß auch auf den ſonſt nur ſchwierig nachzuweiſenden Beſtand eines Gewäſſers an Fiſchen ſelbſt gezogen werden. Fehlt die Thier- und Pflanzenwelt, jo fehlen auch die Fiſche, denn wovon ſollten ſie ſich in einem Gewäſſer ernähren, in welchem alles andere Leben verſchwunden iſt? Iſt die niedere Thier⸗ und Pflanzenwelt einſeitig verändert, jo muß der Fiſchbeſtand auch in entſprechender *) Vergl. Curt Weigelt: „Vorſchriften über die Entnahme und Unterſuchung von Ab- wäſſern und Fiſchwäſſern, nebſt Beiträgen zur Beurtheilung unſerer natürlichen Fiſchgewäſſer“, Pag. 39 — 50. Berlin 1900, Verlag des Deutſchen Fiſchereivereins; ferner Dr. C. Mez: „Mikroſkopiſche Waſſeranalyſe“, Berlin 1898, bei Julius Springer. **) Vergl. Dr. Schiemenz, Dr. Marſſon, Dr. Cronheim in „Zeitſchrift für Fiſcherei“, Bd. IX, Heft 1/2, ſerner die Arbeiten einer von Geh. Obermedizinalrath Dr. Schmidtmann gebildeten Kommiſſion über die „Beziehungen, welche Flora und Fauna mit den eingeleiteten Ab⸗ wäſſern verknüpfen“ in der „Vierteljahrsſchrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitäts- weſen“, 3. Folge, XXI. Suppl.⸗Heft. 424 Weiſe darauf reagiren, entweder erkranken oder ſogar ganz verſchwinden. Ueber alle dieſe Ver⸗ hältniſſe gibt uns die chemiſche Analyſe der Zuſammenſetzung eines Flußwaſſers nur höchſt unvoll⸗ kommenen Aufſchluß. Faſſen wir die vorſtehenden Betrachtungen kurz zuſammen, ſo ergeben ſich nachſtehende Schlußfolgerungen: 1. Die Vergiftungen von Fiſchen durch Fabrik- und Städteabwäſſer dürfen nicht nach Analogie der Vergiftungen des Menſchen und der höheren in der Luft lebenden Thiere beurtheilt werden; die Forderung der Judikatur in dem Kadaver der Fiſche das Gift analytiſch nachzuweiſen oder pathologiſch-anatomiſche Merkmale an denſelben für die erfolgte Vergiftung zu konſtatiren, muß entſprechend dem natürlichen Bau und der Lebensweiſe der Fiſche als unerfüllbar und daher unberechtigt bezeichnet werden. 2. Die chemiſche Unterſuchungsmethode hat bei einer Fiſchwaſſervergiftung der biologiſchen Methode nachzuſtehen; die letztere iſt oft im Stande, für ſich allein den Beweis einer erfolgten Fiſchwaſſerverunreinigung zu erbringen. ' 3. Der Fiſchereiberechtigte hat zur Feſtſtellung einer Fiſchwaſſervergiftung nicht immer nur die werthvollſten Fiſche, ſondern ſämmtliche abgeſtorbenen Fiſcharten in den verſchiedenſten Größen zur Unterſuchung an die Sachverſtändigen einzuſenden, und genaue Angaben über die Zeitdauer des Fiſchſterbens beizubringen. VI. Das Schneiden der Weidenſtecklinge. Von Grams -Schönſee. Bei Neuanlage größerer Weidenkulturen koſtet das Schneiden der Stecklinge viel Mühe und Zeit. Früher ſchnitt man die Ruthen gewöhnlich mit dem Meſſer in die nöthigen Längen von 25—30 cm. Auf Gleichmäßigkeit der Längen konnte hierbei aber nicht gerechnet werden; auch fielen die Schnittflächen niemals winkelrecht aus, was zur ſenkrechten Pflanzung aber unbedingt nöthig iſt. Stecklinge mit ſchrägen Schnittflächen laſſen ſich niemals ſenkrecht pflanzen. Beim Schneiden mit der Roſenſcheere läßt ſich Gleichmäßigkeit der Stecklinge auch nicht erreichen, auch wird dieſe Arbeit beſonders bei ſtärkerem Pflanzholz auf die Dauer für die rechte Hand ſehr ermüdend. Ein geübter Arbeiter vermag, wenn er recht fleißig iſt, in einem Tage mit der Roſenſcheere 500 Stecklinge zu liefern, wie Verſuche in der weſtpreußiſchen Provinzial-Beſſerungsanſtalt zu Konitz gelehrt haben. Schneller laſſen ſich die Stecklinge ſchon beim Hacken mit dem Beil anfertigen. Leider werden dabei aber viele Stecklinge an den Schnittflächen gequetſcht. Gequetſchte Stecklinge können natürlich nicht wachſen. Da es gerade beim Anlegen größerer Kulturen darauf ankommt, größere Mengen Stecklinge in kürzerer Zeit tadellos herzuſtellen, war eine Maſchine zum Anfertigen der Stecklinge längſt ein dringendes Bedürfniß. Einigen Weidenbauern der Calmer Stadtniederung, wo in den letzten Jahren größere Weidenkulturen angelegt worden ſind, iſt es gelungen, nach verſchiedenen Verſuchen eine Maſchine zu konſtruiren, die ſich durch niedrigen Anſchaffungspreis, tadelloſe Arbeit und einfache Arbeit auszeichnet. Dieſes Geräth, aus der Praxis entſtanden, hat ſich praktiſch bewährt. Da es uns durchaus nicht darauf ankommt, aus der Erfindung Kapital zu ſchlagen, iſt weder Patent noch Muſterſchutz angemeldet, ſo daß die Maſchine von Jedermann angefertigt werden kann und darf. Das Geſtell wird jeder Dorftiſchler oder Stellmacher anfertigen, die Scheere jeder Dorfſchmied, der von der Anfertigung von Schneidezeug etwas verſteht, machen können. Die fertige Maſchine kommt auf mindeſtens 16 Mk. zu ſtehen. Die beigegebene Abbildung, nach einer guten Photographie angefertigt, wird die Anfertigung der Maſchine ſehr erleichtern. Der Stützpunkt der Scheere liegt ziemlich hoch über dem zur Aufnahme der Stecklinge dienenden Behälter, damit eine große Anzahl von Stecklingen darin Raum ſindet. Die Maſchine iſt zum Schneiden von Stecklingen von 30 em Länge eingerichtet. Für beſſeren Boden brauchen die Stecklinge ja allerdings nur 25 em lang ſein. Man lehnt deßhalb gegen das der Scheere gegenüberſtehende Brett ein Brettchen von der Stärke, um welche die Stecklingslänge vermindert werden ſoll. Zum Schneiden ſtellt man am beſten drei Perſonen, einen Erwachſenen und zwei r \ te Di ae et = u Zi et Pflanzen nicht verwerthbar. Nachdem nun ſenk⸗ rechte Schnittflächen geſchaffen und nur noch irgendwo auf Schwierigkeiten ſtoßen, wobei ich 425 — — — Kinder an. Ein Kind öffnet die Weidenbünde und reicht dem an der Maſchine Arbeitenden je nach der Stärke der Ruthen 5—8 derſelben hin. Derſelbe ergreift ſie mit der linken Hand und ſtößt fie mit dem Stammende gegen das Stirnbrett und ſchneidet alsdann durch einen kurzen Druck mit der rechten Hand von den Stammenden einige Centimeter ab. Durch den ſchrägen Schnitt mit dem Strauchmeſſer ſind beim Schneiden in den Kulturen die Stamm⸗ enden meiſtens geſpalten, vertrocknet und ſo zum grünes Holz vorhanden iſt, ſchiebt man die Ruthen bis zum Stirnbrett (ſiehe Abbildung) und ſchneidet nun die Stecklinge von den Ruthen, bis die letzteren zu einer Stecklingslänge nicht mehr ausreichen. Die dritte Perſon bindet die unter der Scheere liegenden Stecklinge ſogleich in Bündel und trägt ſie ab. Verwechſeln zwiſchen Kopf⸗ und Stammenden iſt bei derartiger Arbeits⸗ eintheilung ganz ausgeſchloſſen, ein verkehrtes Pflanzen faſt nicht möglich. Bei einiger Uebung können drei Perſonen in einem Tage weit über 25 000 Stecklinge anfertigen. Quetſchen der Schnittflächen iſt bei einiger Uebung ausge⸗ ſchloſſen. Die Vortheile der Anwendung dieſer Maſchine ſind derartig in's Gewicht fallend, daß es unnöthig iſt, hierüber Weiteres zu ſchreiben. Bei der in Marienburg ſtattgefundenen großen Obſt⸗ und Gartenbauausſtellung wurde die Maſchine prämiirt. Sollte die Anfertigung der Maſchine noch bemerken will, daß dieſelbe Jedermann frei⸗ ſteht, jo bin ich bereit, fie bei hieſigen Hand⸗ werkern anfertigen zu laſſen. Bei den heutigen hohen Arbeitslöhnen und geſteigerten Material- preiſen kommt ſie jedoch, wie bereits oben bemerkt, auf mindeſtens 16 Mk. zu ſtehen. Nur möchte ich bitten, mich rechtzeitig benachrichtigen zu wollen, da die Handwerker oftmals lange warten laſſen. Die Maſchine eignet ſich übrigens auch zum Schneiden aller anderen Stecklinge. VII. Internationaler Kongreß für Jiſcherei und Jiſchzucht in Sf. Petersburg 1902. Die Regeln und das Programm des internationalen Kongreſſes für Fiſcherei und Fiſchzucht in St. Petersburg ſind erſchienen. Nach denſelben werden auf dem Kongreß abgehalten: 1. Allgemeine Sitzungen, in welchen über internationale Unternehmungen auf dem Gebiete der Fiſcherei verhandelt werden ſoll und zwar über die Organiſation und vie Funktionen eines beſtändigen Comités zum Zuſammenberufen von internationalen Kongreſſen und eines beſondern ihm unterſtellten Erkundigungsbureau für Fiſcherei und Fiſchzucht. — Herausgabe eines Organs der internationalen Kongreſſe und der internationalen Fiſcherei— ſtatiſtik. — Organiſation internationaler wiſſenſchaftlich-praktiſcher Forſchungen und Ver— einheitlichung der Forſchungsmethoden und der Terminologie. — Fragen der internationalen 426 — — — Geſetzgebung über Fiſcherei und internationale Konventionen. — Sa internationaler Fiſchereiausſtellungen. 2 | 2. Abtheilungsſitzungen, und zwar: I. Abtheilung. Wiſſenſchaftlich-praktiſche Unterſuchungen in Süß- und Salzwafſer Organiſation, Methoden, Inſtrumente (Geräthe), Vorrichtungen und Berichte. II. Abtheilung. Fiſch⸗ und Auſternzucht. Gegenwärtige Entwicklungsſtufe dieſer Gewerbe in verſchiedenen Ländern. Beſchreibungen der neueſten Methoden und Apparate. — Berichte der verſchiedenen Fiſchzuchtanſtalten, Teich⸗ wirthſchaften und verſchiedener Staatsregierungen. — Maßregeln zum Schutz der Fiſche. — Verunreinigung der Flüſſe, Errichtung von Fiſchleitern und dergleichen. III. Abtheilung. Statiſtik und Technik des Fiſchereigewerbes. — Fiſchereigeſetze. Fiſcherei in verſchiedenen Ländern. Fahrzeuge neueſter Konſtruktion, neue Methoden und Geräthe. — Organiſation der Fiſchhäfen, Märkte. — Gefrierhäuſer. — Transport der Fiſche. — Die neueſten Zubereitungsmethoden verſchiedener Fiſchereiprodukte. — Einrichtung der Konſervenfabriken. — Fiſchereigeſetze. IV. Abtheilung. Lebensverhältniſſe der Fiſcher. Maßregeln der Staatsregierungen, Geſellſchaften (Vereine) und einzelner Firmen zur Beſſerung der Lebensverhältniſſe der Fiſcher; Verſicherung von Leben, Fahrzeugen; Kredit inſtitution; Beſſerung der Verkehrswege; profeſſionale Schulen, öffentliche Vorleſungen Leſekabinets, Theehallen, Vereinshäuſer; populäre Mittheilungen über Fiſcherei angelegenheiten V. Abtheilung. Fiſchfang und Fiſchzucht als Sport. Organiſation von Vereinen für Angelfiſcherei. — Weitere Entwicklung des Angel- ſportes im Süß⸗ und Salzwaſſer. — Fiſchzucht in Aquarien. — Neue Fiſche für Zimmerkultur. VI. Abtheilung. Ruſſiſche Abtheilung. Der Berathung dieſer Abtheilung unterliegen alle Fragen über Fiſcherei und Fiſchzucht in Rußland. Wer an dem Kongreß theilzunehmen wünſcht, hat ſich bis ſpäteſtens den 1. Januar 1902 anzumelden, unter Angabe ſeines Namens, ſeiner Stellung, ſowie der genauen Adreſſe unter Hinzufügung von 5 Rubel Mitgliedsbeitrag. Die Kongreßmitglieder genießen das Recht eines koſtenfreien Beſuches der Ausſtellung und erhalten die Arbeiten des Kongreſſes gratis. Diejenigen Mitglieder des Kongreſſes, welche als Referenten auftreten wollen, müſſen den von ihnen zu behandelnden Gegenſtand bis zum 1. Dezember 1901 im Manuſkript oder mit kurzer Inhaltsangabe einreichen. Die Vorträge können in franzöſiſcher, deutſcher, engliſcher und ruſſiſcher Sprache gehalten werden. Nähere Mittheilungen find von dem Organiſationscomité in St. Petersburg, B. Kon juſchennaja 13, 52, zu erhalten. VIII. Vermiſchte Mittheilungen. Internationale Fiſchereiausſtellung in Wien. Die Anmeldungen zu der im Gep- tember 1902 ſtattfindenden Internationalen Fiſchereiausſtellung ſind bisher, nach einer Mit⸗ theilung des Ausſtellungscomités, Seitens der in- und ausländiſchen Ausſteller ſehr zahlreich und reichhaltig ausgefallen, ſo daß die bisher zur Ver fügung ſtehenden Aquarien bei Weitem nicht ausreichen und auf die Zahl von 600 vermehrt werden ſollen. Die Ausſtellung ver⸗ aM * 427 ſpricht ſomit einen ſehr bedeutenden Umfang zu nehmen. Weitere Auskünfte ertheilt das Bureau der internationalen Fiſchereiausſtellung, Wien I, Herrengaſſe 13. Fiſchausſtellungen in Bautzen und Chemnitz. Für die vom Sächſiſchen Fiſchereiverein geplanten Fiſchausſtellungen, und zwar am 26.027. Oktober in Bautzen und am 10./11. November a. C. in Chemnitz, find bereits zahlreiche Anmeldungen von Ausſtellern erfolgt, jo daß — insbeſondere in Bautzen — dieſe Ausſtellungen in derſelben Reichhaltigkeit zur An⸗ ſchauung gelangen werden wie im Vorjahre. Von den größeren Teichwirthſchaften und Fiſch— züchtereien werden u. a. vertreten ſein: die Teichwirthſchaften der Rittergüter Kauppa, Zſchorna und Cunnersdorf bei Kamenz, die Herrſchaft Königswartha, die Reichsgräflich Schaffgotſch'ſch⸗ Fiſchereiverwaltung zu Giersdorf in Schleſien, die Gräflich Rothkirch'ſche Verwaltung zu Bärs— dorf⸗Trach in Schleſien, die Forellenzüchterei des Rittergutes Ober-Cunewalde, die Linke'ſche Forellenzüchterei zu Tharandt u. ſ. w. Bei beiden Ausſtellungen werden werthvolle Ehrenpreiſe zur Vertheilung gelangen, welche in entgegenkommendſter Weiſe die Stadträthe zu Bautzen und Chemnitz, ſowie zwei langjährige Gönner des Vereins dieſem letzteren zur Verfügung geſtellt haben. Die Ausſtellungen werden ſich dadurch von den früheren unterſcheiden, daß dießmal Muſter marktfähiger Beſatzfiſche ausgeſtellt und zum Kauf angeboten werden. Von beſonderem Intereſſe für die Beſucher der Ausſtellung dürften auch die damit verbundenen Verſammlungen ſein, zu denen Jedermann unentgeltlichen Zutritt hat. In der Verſammlung zu Bautzen am 26. Oktober wird Herr Rittergutsbeſitzer von Polenz auf Ober-Cunewalde über die „Anlage kleinerer Forellenteiche durch Benutzung bereits vorhandener Waſſerläufe“, und in der Ver— ſammlung zu Chemnitz am 10. November Herr Fiſchzüchter Linke über den „Transport und das Einſetzen von Satzfiſchen bei Beſetzung der Teiche“, ſowie über den „Abtransport der Fiſche beim Abfiſchen der Teiche“ ſprechen. Von den für die Chemnitzer Ausſtellung verfüg⸗ baren Aquarien ſind zur Zeit noch eine Anzahl unbeſetzt, und werden daher auch jetzt noch Anmeldungen von Mitgliedern des Vereins zur Betheiligung als Ausſteller von der Geſchäfts— ſtelle des Sächſiſchen Fiſchereivereins, Dresden-A., Lüttichauſtraße Nr. 31, entgegengenommen. Oſtpreußiſches Fiſchereimuſeum. Der Oſtpreußiſche Fiſchereiverein hat in den Räumen des Provinzialmuſeums zu Königsberg ein Fiſchereimuſeum aufgeſtellt und der öffentlichen Beſichtigung zugänglich gemacht. In demſelben befinden ſich Modelle von Fiſchereifahrzeugen, wie ſie auf den oſtpreußiſchen Seen und Haffen, ſowie bei der Küſtenfiſcherei üblich ſind, ferner Fiſchereigeräthe, d. h. die in Oſtpreußen üblichen Fiſchnetze, Fiſchreuſen ꝛc., ferner einige Objekte, welche die künſtliche Fiſchzucht erläutern, dieſe allerdings nur in beſchränkter Zahl, weil dem Publikum das im Thtergarten zu Königsberg gelegene Bruthaus des Oſtpreußiſchen Fiſchereivereins zur Beſichtigung geöffnet iſt und hier ein Ueberblick über die bei der künſtlichen Fiſchzucht benützten Geräthe gegeben wird. Neben dieſer techniſch-fiſchereilichen Sammlung befindet ſich auch eine zoologiſch-fiſchereiliche Abtheilung, in welcher die in Oſtpreußen vor— kommenden Süßwaſſerfiſche, entwicklungsgeſchichtliche Präparate derſelben, Mißbildungen, bildliche und Körperdarſtellungen von Fiſchraſſen, ſowie endlich die niedere zur Fiſchnahrung dienende Thierwelt und die räuberiſchen Inſekten und Paraſiten der Fiſche ausgeſtellt ſind. Die ganz lehrreiche Sammlung wird nicht verfehlen, das Intereſſe für die Fiſcherei in immer weitere Kreiſe zu tragen. Die Königliche Eiſenbahndirektion in Breslau 1 wie auch früher, beim Eintritt in das Winterhalbjahr dem Deutſchen Fiſchereiverein eine eingehende Zuſammenſtellung der mit den Bezirken Breslau, Kattowitz und Poſen für den Verſandt von friſchen und lebenden Fiſchen beſtehenden geeignetſten Zugverbindungen zugehen laſſen. Eine Veröffentlichung dieſer Zug— verbindungen an dieſer Stelle iſt aus Mangel an Raum leider nicht möglich, etwaige Inter— eſſenten aber ſeien darauf aufmerkſam gemacht, daß von den größeren Güterabfertigungsſtellen des Eiſenbahndirektionsbezirks Breslau und von dem Verkehrsbureau der Königlichen Eiſenbahn⸗ direktion in Breslau auf Wunſch einzelne Abdrücke dieſer Zuſammenſtellung abgegeben werden. Eine für die Vermehrung des Fiſchbeſtandes der Havel und ihrer Seen wichtige Anordnung hat ſoeben der Regierungspräſident in Potsdam getroffen. Er hat die Zahl der ſchon beſtehenden Laichſchonreviere auf der Havel um 46 vermehrt und gleichzeitig verfügt, daß an den in geeigneter Weiſe kenntlich gemachten Stellen die Ausübung jeder Art der Fiſcherei 428 für die Zeit vom 10. April bis 1. Juli jeden Jahres verboten iſt. Die Stromaufſichts⸗ beamten ſind angewieſen, auf die Befolgung dieſer Anordnung ſtreng zu achten. Erträge der Fiſcherei im friſchen und kuriſchen Haff für 1900/01. Den Berichten des Fiſchereivereins für die Provinz Oſtpreußen entnehmen wir, daß der Ertrag der Fiſcherei im friſchen Haff im Jahre 1900/01 ſich insgeſammt auf Mk. 710,640 belief; im kuriſchen Haff ergab die Fiſcherei in derſelben Zeit Mk. 996,702. Das kuriſche Haff hat eine Größe von 161300 Hektar, während das friſche Haff ca. 86 154 Hektar groß iſt; pro Hektar berechnet ergab ſich ſomit im kuriſchen Haff ein Ertrag von ca. Mk. 6,17, im friſchen Haff ein Ertrag von ca. Mk. 8.24. Fangprämien für Fiſchfeinde im Großherzogthum Heſſen. In der Zeit vom 1. April 1900 bis 1. April 1901 wurden vom Sekretariat des großh. heſſ. Miniſteriums der Finanzen, Abtheilung für Forft- und Kameralverwaltung, für 52 erlegte Fiſchreiher und 31 Fiſchottern zuſammen Mk. 238 Prämien (52 1 = Mk. 52 und 3186 — Mk. 186) ausbezahlt. Vergiftetes Waſſer. Der Fluß Orla im Herzogthum Sachſen-Meiningen wurde durch arſenikhaltiges Abwaſſer einer Fabrik vollſtändig verſeucht. Der dort anſäſſige Reichstags⸗ abgeordnete Freiherr v. Erffar verſtändigte telegraphiſch das Reichsgeſundheitsamt und die herzogliche Regierung in Meiningen unter Hinweis auf die Gefahr, in der ſich die Städte Pößneck und Neuſtadt, ſowie die umliegenden Orte befinden. IX. Vereinsnachrichten. Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe. Protokoll über die Sitzung des Vorſtandes des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe am 24. Auguſt 1901 an Bord des Dampfers „Strewe“. Anweſend waren die Herren: Geh. Regierungsrath Dr. Federath, Vorſitzender; Geh. Regierungsrath Profeſſor Dr. Metzger; Regierungs- und Baurath Hermann; Landesrath Schmedding; Vertreter des Herrn Landeshauptmanns, Baurath Schulte (k. Waſſerbauinſpektion Münſter); Landrath von Ditfurth; Gutsbeſitzer Vrede; Amtmann Opderbeck; Vorſitzender des Fiſchereivereins Lüdenſcheid (letztgenannte drei Herren als Mitglieder des Vorſtandes); Juwelier Plazikowski, Mitglied des Fiſchereivereins Dortmund; Landrath Gerſtein; Landrath Freiherr von Rynſch; Landrath Graf von Merveldt; Landrath Graf von Wedel; Baron von Twickel; Stadtrath Brügmann, Vorſitzender des Fiſchereivereins Dortmund; Fabrikant Alfred Kümpers, Vorſitzender des Fiſchereivereins Rheine: Amtmann Sabaß; Amtmann von Bülow, Amtmann la Roche; Amtmann Schwarthoff; Regierungsbaumeiſter Seefluth, als kommiſſar. Oberfiſchmeiſter. Ihre Behinderung mitgetheilt hatten die Herren Regierungspräſidenten zu Arns⸗ berg und Münſter; Herr Oberpräſidialrath von Viebahn; der Vorſitzende der Landwirthſchafts⸗ kammer; die fehlenden Vorſtandsmitglieder und die Vorſitzenden der Kreisfiſchereivereine Lüding⸗ hauſen und Münſter. Nach Beendigung des bei der Bereiſung des Dortmund-Ems-Kanales ausgeführten Probe⸗ fiſchzuges wurde die Sitzung um 11°/, Uhr Vormittags von Herrn Geh. Regierungsrat Dr. Fede⸗ rath mit der Begrüßung der Theilnehmer eröffnet, wobei dieſer ſeiner beſonderen Freude über die Anweſenheit des als Autorität bekannten Herrn Geheimrath Dr. Metzger, des Direktors der Kanalverwaltung, Herrn Regierungs- und Baurath Hermann, und des Stellvertreters des Herrn Landeshauptmann Ausdruck gab. Es wurde dann der von Herrn Geheimrath Metzger zu ſeinem Gutachten vom Jahre 1897 gelieferte Nachtrag vom Dezember 1890, die fiſchereiliche Ausnutzung des Dortmund-Ems-Kanals betreffend, verleſen; Herr Geheimrath Metzger wies an der Hand des eben durch den Fiſchzug gewonnenen Fangergebniſſes das Zutreffende ſeines Gutachtens nach. Es ſeien etwa 30 Pfund Barſche gefangen worden und kaum ebenſoviel Futterfiſche. Das Verhältniß ſei inſoferne ein un⸗ günſtiges, als hierbei die Raubfiſche Mangel an Nahrung litten. Weißfiſche müßten in größerer Menge vorhanden ſein, wenn Hecht und Barſch gedeihen ſollen. In der kanaliſirten Fulda kämen z. B. auf 30 Pfund Raubfiſche gut 70 Pfund Weißfiſche. Im Kanal müßte alſo für die Ver⸗ mehrung der Futterfiſche Sorge getragen werden, und zwar durch Einſetzen von Laichfiſchen bezw. von Brut. Im Anſchluß hieran fragt Herr Brügmann an, ob der Verſuch Ausſicht auf Erfolg habe, Weißfiſche z. B. als Nebenfiſche in Karpfenteichen zu züchten. Die Frage wäre inſofern von Bedeutung, als der Dortmunder Verein auf den Rieſelfeldern der Stadt Dortmund große Karpfen⸗ teiche zur Züchtung von Beſatzfiſchen für den Kanal anlegen will und hierbei vielleicht auch nebenbei die Weißfiſche gewinnen könnte. Herr Geheimrath Metzger hält einen ſolchen Erfolg für ſehr 429 möglich. Auf die Anfrage, ob das Ausſetzen von Zander ſich rechtfertigen ließe, erklärt er, daß hierüber am beſten der praktiſche Verſuch entſcheide. Auf eine natürliche Vermehrung ſei unter den vorliegenden Verhältniſſen wohl nicht zu rechnen, man würde jedenfalls durch Einſetzen Erſatz für den Abgang ſchaffen müſſen. Man habe z. B. in die kanaliſirte Fulda Zander ausgeſetzt, dieſe gingen indeſſen in die Weſer und wurden dort zum Theil gefangen. Es wurde beſchloſſen, Verſuche mit dem Ausſetzen von Zandern zu machen. Eine weitere Diskuſſion entſpann ſich ſodann über die Beſetzung des Kanals mit Karpfen. Da bei der Abfiſchung ein Exemplar von etwa 3 Pfund Schwere gefangen worden war, welches nur von den im Frühjahr in den Kanal eingeſetzten zweiſömmerigen Thieren herrühren könne, ſo wurde beſchloſſen, mit der Ausſetzung fortzufahren; aber nur größere Fiſche dazu zu verwenden, die ſo leicht nicht mehr den Raubfiſchen zum Opfer fallen. Die Haltung Dortmund⸗Hebewerk ſcheint für Karpfen beſonders geeignet, da hier der Beſtand an Fiſchen, auch Raubfiſchen, nur noch gering iſt. Um an Koſten zu ſparen, ſollen die Beſatzkarpfen aus den auf den Dortmunder Rieſelfeldern von dem dortigen Fiſchereiverein geplanten großen Teichanlagen entnommen werden, wozu die Pläne in Arbeit ſind, Herr Geheimrath Metzger billigte auch dieſen Verſuch. Er verſprach auch mit Rückſicht auf die Schwierigkeiten, welche die vorhandenen Waſſerpflanzen und die zur Uferbefeſtigung verwandten Faſchinen und Steinſchüttungen der Ab⸗ fiſchung mit dem bisher verwandten Stell- und Zugnetz verurſachen, Mittheilung von den Ber- ſuchen zu machen, die man aus gleichen Gründen an anderer Stelle mit neuen Fangapparaten anſtellen wolle. Auch empfahl er, für die Abfiſchung nicht Kanalſtrecken von 300 m Länge, wie am 24. Auguſt, zu nehmen, ſondern dieſes Maß einzuſchränken. Herr Geheimrath Federath theilt ſodann mit, daß ſich Dank der Unterſtützung der Herren Landräthe und Amtmänner die Zahl der zum Fiſchereiverein für Weſtfalen und Lippe gehörigen Zweigvereine dadurch vermehren werde, daß Neugründungen in den Kreiſen Bochum, Recklinghauſen und Lüdinghauſen bevorſtänden. Auf dieſe Weiſe kämen wir zu zuſammenhängenden Kanal-Pachtſtrecken. Hierauf fand eine eingehende Beſprechung über die für die Ausgabe von Angelkarten zu beobachtenden Grundſätze ſtatt. Gemäß dem auf der Vorſtandsverſammlung zu Unna am 24. Juli ds. Is. gefaßten Beſchluß hatte der Fiſchereiverein zu Dortmund einen dießbezüglichen Entwurf ausgearbeitet, der zur Verleſung gelangte und dann beſprochen wurde. Bindende Beſchlüſſe wurden noch nicht gefaßt, da der Entwurf erſt den einzelnen Zweigvereinen zur Begutachtung zugehen ſollte, um auf dieſe Weiſe möglichſt ausgiebiges Material für die Auſſtellung einheitlicher Grundſätze zu gewinnen. In der Berathung theilte auch Herr Geheimrath Metzger einige an anderen Orten für die Ausgabe von Angelkarten maßgebende Grundſätze mit Nur Mitglieder eines Fiſcherei⸗ vereins bekämen Angelkarten. Um ſtatiſtiſches Material über Zahl und Art der gefangenen Fiſche zu erhalten, würde eine neue, immer für ein Jahr giltige Karte dem bisherigen Inhaber nur wieder ausgeſtellt, wenn er ſeine Fangſtatiſtik abgegeben habe. Auch der gewerbsmäßige Verkauf der ge— fangenen Fiſche ſei verboten. Herr Regierungs- und Baurath Hermann macht hierbei darauf aufmerkſam, daß man jedenfalls auch darauf Bedacht nehmen müſſe, der wilden Angelei, worüber er ſchon mehrfach Beobachtungen gemacht habe, energiſch entgegenzutreten. Soweit möglich, übten ja die Beamten der Waſſerbauverwaltung auch hierin eine entſprechende Aufſicht aus; das allein genüge aber nicht. Hierzu bemerkt Herr Geheimrath Federath, daß die Herren Landräthe und Amtmänner, zumal als Vorſtände der einzelnen Vereine, es ſich angelegen ſein laſſen würden, ihre Polizeiorgane mit Anweiſung bezüglich des Fiſchdiebſtahls zu verſehen. Der Eifer der betreffenden Beamten könne auch durch Ertheilung kleiner Prämien lebendig gehalten werden. Herr Geheimrath Metzger ſtimmt dem bei und theilt mit, daß an anderen Orten ein Theil der von dem Fiſcherei⸗ verein vereinnahmten Gelder zu Aufſichtszwecken verwandt werde. Hiermit wird die Sitzung geſchloſſen. Der ſtellvertretende Oberfiſchmeiſter: gez. Federath. gez. Seefluth, Regierungsbaumeiſter. X. FJragekaſten. Frage Nr. 27. (Herr M. in G.): Ein Teich, 100 m breit, 300 m lang und 3 m tief, in welchen ein ſtarker Fluß einläuft, ſoll mit Salmoniden beſetzt werden. Es ſoll jedoch nicht künſtlich gefüttert werden. Wie viele Brutfiſche oder einjährige Jungfiſche ſind einzuſetzen? Antwort: Ein ſo großer Teich von 3 ha Umfang, in welchen noch dazu ein ſtarker Fluß einläuft, eignet ſich zur Beſetzung mit Brutfiſchen überhaupt nicht, da aller Vorausſicht nach der Teich nicht frei von Raubfiſchen, wie Hechten, Aiteln ꝛc., ſein wird. Auch bei der Beſetzung mit einjährigen Jungfiſchen werden, wenn nicht gefüttert wird, einzelne Exemplare ſchneller vorwachſen und die kleineren, zurückbleibenden zum Theil überwältigen und auffreſſen. Für die Aufzucht von Salmoniden ſind eben ſo große Teiche nicht ſonderlich geeignet, weil man ſie auch zu wenig in der Hand hat und ihre Ablaſſung zu viel Zeit beanſprucht. Die Zahl der einzuſetzenden Jährlinge anzugeben, iſt von vornherein, ohne nähere Kenntniß der in dem Teiche vorhandenen Nahrungsmenge und ſeiner Umgebung, ganz unmöglich. Es können in einem 3 ha großen Teiche 2000, auch 3000, auch 5000 Stück Jährlinge ihre Nahrung finden, ſo daß ſie zu Portionsfiſchen abwachſen. Wie viele Fiſche aber in dem vorliegenden Falle einzuſetzen ſind, kann nur durch die Erfahrung ermittelt werden. 430 XI. Jiſcherei- und Jiſchmarktherichte. Berlin, 9. Oktober. Zufuhren ſehr gering, Geſchäft rege, Preiſe mehrfach etwas anziehend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hehe 2 81 45 Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 Rande,, 108489 65 % 1 Nun , ee 230 Barſcg e — 25 — 40 Flundern, Kieler. „ Stiege 400 - 600 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr.. „ Kiſte 250—350 Rarauihen . . . 4656 25 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 150—300 Sh 94 56 Dorſcſg ee mißt 200 — 300 Bl Eu 34, 40 — Schellfiſc g " 200—300 Bunte Fiſche 54 — Aale, groß „ Pfund 100-120 FFV F) 2 — Elba . .. . — — Heringe. „100 Stck 700 1000 Wels . — — Ill == ELISE ge 5 2 — 2e IS \ 3 REN Veröffentlichungen und ſonſtige Lagerbeſtände des Jeulſchen Fiſcherei⸗Pereins. TI | Weigelt, Prof. Dr. C., „Der Deutſche Fiſcherei-Verein und feine Leiſtungen“ ꝛc. 1897. 2. Aufl. Preis 0,80 A, 10 Exemplare 5,50 M. Dröſcher, Dr. W., „Der Krebs und feine Zucht“. 1897. Preis 1 Al, 10 Exemplare 7,50 M. Burda, Victor, „Ueber Karpfenzucht“. 2. Aufl. 1898. Preis 0,60 M. Nit ſche, Prof. Dr. H., „Die Süßwaſſerfiſche Deutſchlands“ ꝛc. mit 71 Fiſchbildern. 1899. Preis 1 , 10 Exemplare 7,50 M. Keller, H., „Die Anlage der Fiſchwege“. 1885. 69 Seiten mit 58 Abbildungen. Preis 0,50 A, 10 Exemplare 3,50 M „Zeitſchrift für Fiſcherei“, Band 1—4 (18931896), alte Bände 6 M. „Allgemeine Fiſcherei⸗Zeitung“, die Jahrgänge 1893—1896, pro Jahrgang 3 M. II von dem Borne, Max, „Kurze Anleitung zur Fiſchzucht in Teichen“. 1891. 39 Seiten. Preis 0,40 , gebunden 0,50 A. 5 — „Kurze Anleitung zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht“. 1890. 18 Seiten. Preis 0,20 M — „Sechs amerikaniſche Salmoniden in Europa“. 1890. 38 Seiten. Preis 0,40 M — „Tod den Fiſchfeinden!“ 18 Seiten. Preis 0,20 M. — — „Züchtet Sommerlaichfiſche!“ 20 Seiten. Preis 0,20 M. Weeger, E., „Tod den Reihern!“ 1891. 11 Seiten. Preis 0,10 l — — „Ueber Errichtung von Aalbrutleitern“. 1885. 28 Seiten. Preis 0,10 M Su beziehen durch die Geſchäftsſtelle, Berlin W., Linkſtraße II. Teichverwalter Junger Mann . 5 20 Jahre alt, während eines Jahres bei der tüchtig in ſeinem Fach, ſucht zum 1. Jan. von dem Borne'ſchen Fiſcherei als Volontär 5 a, 1 0 d Gel thätig, ſucht Stellung. Gefl. Offerten unter rbeiten der Teichwirthſchaft bewandert. Gefl. ‚X. 20“ an die Expedition d. Zeit Abele Off. erbet. unter G. G. 107 an die Exp. d. Bl. e Große Salmoniden— Krautheitehalber beabfichtige ic meine Zuchtanſtalt Fiſchzucht-Anſtalt zu Scharnſtedt 18 Teiche, Bruthaus, Fiſcherhaus, Remiſe— bei Cuxhaven (Poſt u. Bahnſtation Spieka) ſchupfen mit Stallung, Eisſchupfen und Fleiſch⸗ unter vortheilhaften Bedingungen ſofort zu ver⸗ ſchneidmaſchinenhaus mit Waſſerkraft, im beften | faufen. 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Desgleichen in der Elb von der Gemarkungsgrenze Oberzeuzheim bis Waldmannshauſen- en in der Elb von der Hadamarer Gemarkungsgrenze bis Einmündung in die Desgleichen in der Elb von Einſchluß des Forellenbachs aufwärts bis Gemarkung Nieder⸗ In der Erbach, Nebenfluß der Elb, in zwei Parzellen zu 7 und 9 Kilometer Länge. Die sub 1—4 aufgeführten Fiſchwaſſer enthalten Hechte, Weißfiſche verſchiedener Arten und Forellen; die sub 5 angeführten Weißfiſche und Forellen. — Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht; weitere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete. Hadamar, den 27. September 1901. Der Sigl. e Voigt. 14 Tagwerk Grund mit ſtarkem Quellwaſſer, beſonders geeignet für Fiſchzucht, Umgebung Waldung, in einer verkehrsreichen Straße unweit 1 (Vor⸗ ortsverkehr), zu verkaufen. Zu erfragen bei Bleicher in Anterauguſtenſeld bei Dachau. Schöne, nen angeleate Jiſchzuckt, direkt am Starnberger See gelegen, zu verkaufen. Wunderbare Ausſicht auf See und Gebirge. Prachtvoller Herrſchaftsſitz. 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Organ für die Befammtinterellen der Fiſckerei, ſowie für die Heſtrebungen der Eiſchereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, o wie der Landesfiſchereivereine für Bapern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ze. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutfdlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Zayeriſchen und vom Deutſchen Fifhereiverein. Nr. 21. München, den 1. November 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1901. — III. Bericht über den IX. Deutſchen Fiſchereirath am 29. September 1901 in Stuttgart im Saale des Stadtgarten. — IV. Salmonideneiertransporte. — V. Lifte der auf der Landesfiſcherei⸗ ausſtellung in Stuttgart prämiirten Ausſteller. — VI. Vermiſchte Mittheilungen. — VII. Ver⸗ einsnachrichten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geftattet.) I. Bekanntmachung. Der Bahyeriſche Landesfiſchereiverein beabſichtigt mit Unterſtützung des Königlichen Staatsminiſteriums des Innern, durch ſeine Mitglieder, den Landeskonſulenten Herrn Dr. A. Schillinger, Vorſtand der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg, und den kgl. Profeſſor Dr. Bruno Hofer, einen i &ebrkurs für pralitiſche Fiſchzucht abhalten zu laſſen. Der Kurs wird am 12., 13. und 14. Dezember 1901 ſtattfinden und zwar am erſten und zweiten Tage in München, am dritten Tage in Starnberg. Beginn: Donnerſtag, den 12. Dezember, Nachmittags 4 Uhr, im zoologiſchen Hörſaale der Thierärztlichen Hochſchule in München (Königinſtraße). Schluß: Samſtag, Nachmittags 4 Uhr, in Starnberg. ’ 434 Am Donnerftag und Freitag werden Vorträge abgehalten: Ueber die Naturgeſchichte unſerer Zuchtfiſche mit vornehmlicher Berückſichtigung ihrer wirthſchaftlich wichtigen Eigenſchaften und Lebensgewohnheiten; 2. Ueber Salmoniden⸗ und Karpfenteichwirthſchaft; 3. Ueber die natürliche und künſtliche Ernährung der Fiſche, mit Demonſtrationen; 4. Ueber die Athmung der Fiſche; 5 6 7 — Ueber die natürliche und künſtliche Fortpflanzung der Fiſche; . Ueber Fiſch⸗ und Krebskrankheiten; . Ueber Krebszucht. Am dritten Tage ſollen die Theilnehmer des Lehrkurſes in der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins zu Starnberg praktiſche Unterweiſungen und Anleitungen erhalten und zwar: 1. Ueber Laichfiſche im Allgemeinen; 2. Ueber praktiſche Ausführung der künſtlichen Befruchtung; 3. Ueber Herſtellung von Brutanlagen; : 4. Ueber Transport a) friſch befruchteter Eier, b) embryonirter Eier; 5. Ueber die Ausſetzung der Jungbrut; 6. Ueber die Ernährung der Jungbrut; 7. Ueber den Nutzen der Pflanzen in Salmonidenweihern, insbeſondere bei künſt⸗ licher Ernährung. Am Donnerſtag, den 12. Dezember 1901, Abends 8 ½ Uhr, findet in einem noch näher zu bezeichnenden Lokale eine zwangloſe Vereinigung der Theilnehmer des Kurſes ſtatt, wobei über eventuelle weitere Fragen Auskunft ertheilt werden wird. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Um die Theilnahme an dem Kurs auch Minderbemittelten, insbeſondere Berufsfiſchern, zu erleichtern, ſtellt der Bayeriſche Landesfiſchereiverein denſelben eine Reiſeunterſtützung bis zu 15 Mark in Ausſicht, ſoweit die hier verfügbaren Mittel ausreichen. Hierauf bezügliche Anträge, welche alsbald zu ſtellen ſind, damit ſie noch vor Beginn des Kurſes verbeſchieden werden können, ſind zugleich mit der Anmeldung zum Kurs an die Geſchäftsſtelle des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins in München, Maxburgſtraße, zu richten. München, 24. Oktober 1901. Bayeriſcher Landesfiſchereiverein. Dr. von Haag, I. Präſident. II. Hauptverſammlung des Deutſchen Jiſchereivereins 1901. (Schluß ſtatt Fortſetzung.) Da eine Diskuſſion zu dem Geſchäftsbericht des Generalſekretärs nicht gewünſcht wurde, wurde Seitens desſelben der Arbeitsplan, der Etat des Deutſchen Fiſchereivereins für das Jahr 1901 vorgelegt, der, da die den Vereinen zufließenden Mittel ſich auf der Höhe früherer Jahre halten, keine weſentlichen Abänderungen von dem Etat des Vorjahres nachwies. Der Etat war dem Geſammtausſchuß bereits vorgelegt und von dieſem genehmigt worden. Auch die Hauptverſammlung hatte keine Anſtände zu machen und ſprach die Genehmigung des Etats ohne Debatte aus. Das Wort zu dieſem Punkte der Tagesordnung nahm noch der k. bayer. Landeskonſulent für Fiſcherei Dr. Schillinger, der ſein Bedauern darüber ausſprach, daß, wie die Ver⸗ hältniſſe einmal lägen, eine unverhältnißmäßig hohe Summe von den dem Deutſchen Fiſcherei⸗ verein überwieſenen Reichsmitteln für die Lachszucht ausgegeben werden müßte. Redner be⸗ zweifelte, daß die Aufwendung ſo hoher Beträge für dieſe Zwecke im Intereſſe der deutſchen Binnenfiſcherei gelegen ſei und gab dem Wunſche Ausdruck, daß in Zukunft möglichſt die 435 geſammten, im Etat des Reiches zur Förderung der Binnenfiſcherei eingeftellten Beträge dem Deutſchen Fiſchereiverein überwieſen werden möchten. Der Deutſche Fiſchereiverein bilde die Centralſtelle für alle dieſe Beſtrebungen und könne im Fiſchereirath am beſten darüber beſchließen wie dieſe Mittel fruchtbringend für die deutſche Binnenfiſcherei verwendet werden könnten Dieſe Anregung wurde von der Verſammlung mit lebhaftem Beifall begrüßt. In der anſchließenden Diskuſſion ſprachen ſich die Herren: Profeſſor Dr. Hofer und Oekonomierath Haack im Sinne des Antragſtellers aus. Darauf ſchritt die Verſammlung zur Vornahme der Wahlen, es wurden die Herren: Profeſſor Dr. Braun⸗Königsberg i. Pr., Regierungs⸗ und Kammerrath Griepenkerl⸗ Braunſchweig, Oekonomierath Haack-Hüningen, Großfiſchermeiſter Kraatz-Paarſteinwerder, ſtädtiſcher Verkaufsvermittler und beeidigter Sachverſtändiger für Fiſchereiangelegenheiten Kretſchmer⸗Berlin, Prinz Georg zu Schönaich-Carolath-Saabor, Präſident des Schleſiſchen Fiſchereivereins und Profeſſor Dr. Zuntz-Berlin, deren Mandat abgelaufen, wieder, und an Stelle des von Berlin verzogenen Herrn Behrens, der ſein Vorſtandsamt niedergelegt hatte, der bekannte Fiſchzüchter Herr Rittergutsbeſitzer S. Jaff6é-Sandfort bei Osnabrück neu gewählt. Die vom Vorſtande vollzogene Wiederwahl der bisherigen Rechnungsreviſoren, Geheimräthe von Münſtermann und Orth, wurde Seitens der Hauptverſammlung beſtätigt. Endlich war noch ein Antrag eingegangen, der dahin zielte, beim Herrn Reichskanzler vorſtellig zu werden, daß es geſtattet ſein möge, den Storch, der in vielen Fällen ſich als Fiſchräuber unliebſam bemerkbar macht, abweichend von augenblicklich geltenden geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen abſchießen zu dürfen. Dieſer Antrag wurde nach längerer Debatte vorläufig ver- tagt und zum Schluſſe ein außerordentlich inſtruktiver, höchſt bedeutungsvoller und intereſſanter Vortrag des Herrn Profeſſor Dr. Hofer-München über „Die Mittel und Wege zum Nachweis der Waſſerverunreinigungen durch Induſtrie- und Städte-Abwäſſer“ entgegengenommen, welcher in der Nr. 20 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ bereits zum Abdruck gekommen iſt. Reicher Beifall lohnte die bedeutſamen Ausführungen des Vortragenden. Darauf wurde die Haupt- verſammlung, eine der am beſten beſuchten und hoffentlich auch erfolgreichſten, die der Deutſche Fiſchereiverein abgehalten hat, geſchloſſen. 5 III. Bericht über den IX. Deutſchen Jiſchereirath am 29. Sep- tember 1901 in Stuttgart im Saale des Stadtgarten. Der IX. Deutſche Fiſchereirath bildete den Abſchluß einer Reihe von Sitzungen, die die Angehörigen des Deutſchen Fiſchereivereins und des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins Ende September in Stuttgart zu eifriger Thätigkeit verſammelten. Schon am Abend vorher war Seiner Majeſtät dem Deutſchen Kaiſer und Seiner Majeſtät dem König von Württemberg, den hohen Protektoren deutſcher fiſchereilicher Beſtrebungen und insbeſondere des Deutſchen Fiſchereivereins und des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins, eine ehrerbietigſte Begrüßung telegraphiſch übermittelt worden. Auch dem Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins und des Deutſchen Fiſchereirathes, Seiner Durchlaucht dem Herzog zu Trachenberg Fürſten von Hatzfeldt, wurde ein Begrüßungstelegramm überſandt, zugleich mit dem Ausdrucke des leb— hafteſten Bedauerns der Verſammelten, daß es dem Herrn Präſidenten nicht möglich geweſen war, perſönlich zur Leitung des Fiſchereirathes zu erſcheinen. Die Sitzung des Fiſchereirathes wurde programmmäßig am 29. September 1901 von dem zweiten Vicepräſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins, Geh. Juſtizrath Uhles-Berlin, eröffnet, der ein begeiſtert aufgenommenes Hoch auf die beiden hohen Protektoren ausbrachte. Die Tagesordnung umfaßte folgende Punkte: 1. Bericht über die Ausführung der Beſchlüſſe des VIII. Deutſchen Fiſchereirathes. 2. Vertheilung der dem Deutſchen Fiſchereiverein zur Verfügung ſtehenden Gelder an die angeſchloſſenen Vereine im Jahre 1902. 436 —ů — os Erörterung der Frage eines Zolles auf Süßwaſſerfiſche im Anſchluß an den vom Reichsſchatzamt aufgeſtellten Zolltarif. . Verwendung öffentlicher Mittel für die Iridea. Biologiſche Stationen. . Statiſtik. . Bericht über die Arbeiten der Satzungskommiſſion. . Eventuelle Anträge. Beſchluß über Ort und Termin des X. Deutſchen Fiſchereirathes. Zu Punkt 1 lag ein ſchriftlicher Bericht der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins vor, der ohne Debatte zur Kenntniß genommen wurde, ſodaß die Verſammlung in die Berathung des zweiten Punktes der Tagesordnung: „Vertheilung der dem Deutſchen Fiſchereivereine zur Verfügung ſtehenden Gelder an die angeſchloſſenen Vereine“, eintreten konnte. Die Summe, die für dieſe Zwecke zur Verfügung ſteht, beträgt vorausſichtlich Mk. 18,500, der Anträge in Höhe von Mk. 38,400 gegenüberſtehen. Nach den Ausführungen des Generalſekretärs Fiſcher ergibt ſich demgemäß die Nothwendigkeit, bei den Anträgen eine Kürzung von Mk. 20,000 etwa zu bewirken. Es wird davon abgeſehen, im Einzelnen über dieſe Abſtriche hier zu berathen und nur nach eingehender Debatte dem Wunſche Ausdruck verliehen, daß der Herr Staatsſekretär des Innern geneigteſt dem Deutſchen Fiſchereiverein für dieſe Zwecke die Summe von Mk. 20,000 mehr als bisher zur Verfügung ſtellen möge, damit von der dann verfüg- baren Summe von rund Mk. 38,000 jeder angeſchloſſene Verein eine beſtimmte Summe, aus⸗ reichend für die dringendſten Erforderniſſe, die alljährlich in ſeinem Wirthſchaftsplane wieder⸗ kehren, alljährlich in den Etat von vornherein einſetzen könne. Das würde, wie ſich aus den Ausführungen der zahlreichen Vertreter der angeſchloſſenen Vereine ergibt, die Möglickkeit bieten, den Wirthſchaftsplan der einzelnen Vereine mehr zu ſtabiliſiren, als das leider bisher der Fall ſein konnte. Dr. Schillinger-München, der k. bayer. Landeskonſulent für Fiſcherei, betont hiezu auf das Energiſchſte, daß es bei der vorhandenen Organiſation im Intereſſe der deutſchen Binnenfiſcherei dringend befürwortet werden müſſe, daß die ſämmtlichen, von Reichswegen für die Binnenfiſcherei zur Verfügung geſtellten Gelder dem Deutſchen Fiſchereiverein überwieſen würden. Es wird beſchloſſen, im Sinne dieſer Ausführungen unter eingehender Darlegung der in Frage kommenden Verhältniſſe beim Herrn Staatsſekretär vorſtellig zu werden, damit er möglichſt bald, hoffentlich ſchon für das nächſte Jahr, für dieſe Zwecke Mk. 20,000 mehr dem Deutſchen Fiſchereiverein zur Verfügung ſtellt. Für die außerordentlichen Aufgaben, die den einen oder anderen Verein gelegentlich beſchäftigen, würden dann außer dieſen Mk. 20,000 noch Mittel vom Herrn Staatsſekretär zu erbitten ſein. f Anſchließend hieran demonſtrirte Baurath Recken-Hannover eine Kollektion von Lachs⸗ jährlingen, die aus der Hemeringer Anſtalt ſtammen und ein Bild geben von den außerordentlich guten Erfolgen dieſer Aufzuchtsverſuche. Zum folgenden Punkte der Tagesordnung: „Erörterung der Frage eines Zolles auf Süßwaſſerfiſche im Anſchluß an den vom Reichsſchatzamt aufgeſtellten Zolltarif“ theilt zunächſt der Vorſitzende mit, daß folgender ſchriftliche Antrag, unterzeichnet von den Herren E. G. Fiſcher, Kegel, Kraatz, Mahnkopf und Schirmer, ihm eingereicht ſei: „Der Fiſchereirath hält einen Schutzzoll für ſämmtliche ausländiſchen Fiſche für geboten und bittet den Herrn Reichskanzler, in den Zolltarifentwurf einen Zoll für Süß⸗ waſſerfiſche, einſchließlich der in Süß- und Seewaſſer lebenden Lachſe und Aale, aufzu⸗ nehmen, in Höhe von Mk. 30 pro Doppelzentner todter Fiſche, im Falle des Doppeltarifs für lebende und todte Fiſche Mk. 25 und Mk. 40, für todte Fiſche Mk. 35 und Mk. 60.“ Beim nunmehr erfolgenden Eintritt in die Verhandlungen zum Punkte 3 der Tages⸗ ordnung führt der Generalſekretär unter Hinweis auf die bereits gepflogenen Verhandlungen kurz aus, daß von den den Reichsbehörden übermittelten Wünſchen der Binnenfiſcherei-Inter⸗ eſſenten einer nur Berückſichtigung gefunden habe, nämlich der, einen Zoll auf Karpfen zu legen. Im Zolltarifentwurf finde ſich die Poſition: „Friſche, lebende und nicht lebende ge- frorene Karpfen mit dem Zollſatz von Mk. 15 für den Doppelzentner“. so = 437 — —2——— ä — Darauf ertheilt der Vorſitzende das Wort zur Begründung des eingereichten Antrages dem Majoratsbeſitzer E. G. Fiſcher-Tirſchtiegel. Dieſer führt aus, daß der im Zolltarif— entwurf ſich findende Zollſatz von Mk. 15 pro Doppelzentner Karpfen mit großem Bedauern von den Fiſchereiintereſſenten aufgenommen worden ſei. Die Binnenfiſcher fänden dabei abſolut keine Berückſichtigung, es erſcheine als eine Härte, den Karpfen herauszugreifen, der in der Regel einen Preis von Mk. 50 pro Zentner erziele. Man wiſſe, daß in der Hauptſache Zander in gefrorenem Zuſtande importirt würden und daß der Preis für den Zander heimiſcher Produktion immer mehr heruntergehe. Für dieſe Fiſche ſei ein Zoll nothwendig, weil die Nachbarſtaaten ſich immer mehr darauf verlegten, ihrerſeits große Mengen auf den deutſchen Markt zu bringen, und weil die ausländiſche Konkurrenz in der Lage ſei, Zander auch zur Schonzeit zu importiren, wo natürlich der deutſche Fiſcher nach den geſetzlichen Beſtimmungen nicht in der Lage ſei, zu liefern. Der Binnenfiſcher bedürfe ſehr des Schutzes. Schirmer ſchließt ſich dieſen Ausführungen an, weil er nicht wünſcht, daß der Karpfen, der ein Zuchtprodukt hauptſächlich landwirthſchaftlicher Betriebe ſei, einſeitig geſchützt werde. Trete dieß ein, ſo würde man vielleicht wieder von agrariſcher Begehrlichkeit ſprechen. Einen anderen Standpunkt, gegen den Zoll, nimmt Geh. Baurath Brünecke-Halle a. S. und zwar aus dem Grunde, weil heutzutage der Süßwaſſerfiſch bei uns in Deutſchland ſchon einen ſo hohen Preis erreicht habe, daß er nur von dem wohlhabenderen Theil der Bevölkerung gekauft werden könne. Auch die gefroren importirten Fiſche erzielten immerhin noch einen verhältnißmäßig hohen Preis. Es ſei Aufgabe der Vereine, den Fiſchbeſtand zu pflegen und zu vermehren, aber nicht die Fiſchnahrung zu vertheuern. Wie auf dem vorigen Fiſchereirath in Weimar müſſe er ſich auch dieſes Mal gegen jeden Fiſchzoll ausſprechen. \ Die praktiſchen Fiſcher Mahnkopf und Kraatz ſchließen ſich dagegen den Ausführ— ungen Fiſcher's durchweg an. Erſterer betont dabei, daß gegenüber den ungeheueren Preis- ſchwankungen, die jetzt an der Tagesordnung wären, bei Einführung eines Zolles eine gewiſſe Stabilität der Preiſe eintreten würde. Dr. Hofer⸗München iſt der Anſicht, daß, nachdem der Fiſchereirath im vorigen Jahre in Weimar ſich für einen Karpfenzoll ausgeſprochen habe, er heute nicht in der Lage ſei, ſich durch einen entgegengeſetzten Beſchluß gewiſſermaßen ſelbſt zu desavouiren. Es könne ſich nur darum handeln, auszuſprechen, ob der Fiſchereirath mit dem im Tarifentwurf an⸗ gegebenen Zollſatz von Mk. 15 ſich einverſtanden erklären könne oder nicht. In Weimar ſei über die Höhe des Zolles überhaupt nicht Beſchluß gefaßt worden. Er glaube, daß der poſitive Nachweis dafür erbracht worden ſei, daß, wenn kein Zollſchutz eintrete, in Zukunft unſere ganze Karpfenzucht unter Umſtänden völlig ruinirt werden könne. Das dürfe man nicht zugeben, der Deutſche Fiſchereiverein und der Fiſchereirath ſeien dafür da, darüber zu wachen, daß das, was ſie in der Karpfenzucht geſchaffen hätten, auch dauernd bewahrt bleibe. Im Süden Deutſchlands betrügen die Produktionskoſten pro Zentner Karpfen unter günſtigſten Verhältniſſen Mk. 45, nun möge man bedenken, daß in Bukareſt der Zentner Karpfen Mk. 10 koſte, und daß die rumäniſche Regierung Dampfer gebaut habe, um die Karpfen bis in's Herz Deutſch⸗ lands, bis nach Paſſau und Regensburg hinein zu führen und dort zu verkaufen. Werde dieß zur Wirklichkeit, ſo ſei eine Karpfenzucht bei uns in Deutſchland überhaupt unmöglich. Die beſtehende deutſche Karpfenzucht aber leichtſinnig zu gefährden, dazu ſei ſie zu bedeutend. Um nur von ſüddeutſchen, bayeriſchen Verhältniſſen zu reden, führe er an, daß in der Oberpfalz allein 20000 Tagwerk und in Bayern ca. 50000 Tagwerk Karpfenteiche exiſtirten. Er ſei der Ueberzeugung, daß der im Zolltarifentwurf befindliche Satz von Mk. 15 zu niedrig gegriffen ſei, denn man müſſe unbedingt denjenigen Zollſchutz gewähren, der es bewirke, daß die Preiſe der importirten rumäniſchen Karpfen ungefähr herankämen an den Preis, den unſere Züchter, durch die Produktionskoſten genöthigt, als Norm aufſtellen müßten. Wenn die Produktions⸗ koſten bei uns Mk. 40 bis Mk. 45 betrügen und man rumäniſche Karpfen zum Preiſe von Mk. 25 bis Mk. 30 höchſtens auf den deutſchen Markt bringen könne, jo würde ein Sarpfen- zoll von Mk. 25 pro Doppelzentner der richtige Satz fein. Dieſer Antrag findet in der Ver: ſammlung zahlreiche Unterſtützung. Dr. Dröſcher ſpricht ſich ebenfalls wärmſtens dafür aus und betont, daß, wie der Herr Vorredner es ſchon ausgeführt habe, es unmöglich erſcheine, daß der dießjährige Fiſcherei— 438 rath eine ganz andere Stellung einnehme zu der Frage, als der vorjährige. Er weiſt aber des Weiteren darauf hin, daß der Zollſatz für die beiden Futtermittel Lupinen und Mais im neuen Entwurf erheblich erhöht ſei, nämlich von Mk. 1.50 auf Mk. 4.—. Dadurch nehme man mit der einen Hand der Karpfenzucht etwas, was man dieſer durch einen erhöhten Zoll— ſchutz mit der anderen Hand gewähren wolle. Demnach müſſe, da wohl die Gewißheit beſtehe, daß der Zollſatz auf dieſe Futtermittel gegen die jetzigen Sätze erhöht werde, die Nothwendig— keit ſich ergeben, den Schutzzoll auf Karpfen in entſprechender Weiſe zu erhöhen. Welche Bedeutung dieſe Futtermittel Lupinen und Mais hätten, wolle er nur durch ein Beiſpiel aus eigener Anſchauung erläutern. Er kenne eine große Teichwirthſchaft, die in dieſem Jahre für Mk. 40,000 Mais verfüttert habe. Geheimrath Brünecke ſpricht ſich dagegen aus, daß, wenn ſchon im Tarifentwurf ein Zoll von Mk. 15 beſtehe, nun noch ein Vorſchlag gemacht werden ſolle, dieſen Satz zu erhöhen. Er wolle nicht beſtreiten, daß es für Süddeutſchland wünſchenswerth ſei, einen Zoll auf Karpfen zu erhalten, für den ganzen Norden aber beſtreite er jede Nothwendigkeit dafür. Die Preiſe ſeien dort hoch genug, für das Kilogramm Mk. 2 bis Mk. 2.20. Er halte es nach wie vor für nicht richtig, einen Zoll zu beantragen, der bewirken würde, daß die Karpfenpreiſe noch mehr in die Höhe ſchnellten. Generalſekretär Fiſcher gibt anheim, bei dem Herrn Reichskanzler doch auf alle Fälle dahin vorſtellig zu werden, daß bei den bevorſtehenden Zolltarifverhandlungen mit Rußland auf das Energiſchſte dahin gewirkt werde, daß der ruſſiſche Einfuhrzoll auf Fiſche auf— gehoben werde. Dr. Dröſcher ſchließt ſich dem an, und ſtellt einen dießbezüglichen Antrag in Ausſicht. Ebenſo wichtig wie die eventuelle Einführung eines Karpfenzolles, ſei ſeines Erachtens die Aufhebung dieſes ruſſiſchen Zolles auf Fiſche. Im Uebrigen erkläre er, den Ausführungen des Geheimraths Brünccke in Bezug auf norddeutſche Verhältniſſe ſich nicht anſchließen zu können; denn, wenn augenblicklich in Norddeutſchland die Preiſe derartige ſeien, daß man einen Zoll- ſchutz der Karpfenproduktion nicht brauche, ſo ſei nicht abzuſehen, wie die Preiſe ſich ſtellen würden, wenn gleichzeitig bei Aufrechterhaltung der zollfreien unbeſchränkten Einfuhr aus dem Auslande, neue große Strecken der Teichwirthſchaft dienſtbar gemacht würden, wie es in Aus⸗ ſicht genommen ſei. Er erinnere an die Projekte an der Geeſte und im Emsgebiet. Wenn jo große Flächen in den Dienſt der Kanpfenproduktion geſtellt würden — es lege ja die preußiſche Regierung Teiche von ganz bedeutenden Flächen an —, ſo müſſe unbedingt der Karpfenpreis heruntergehen und daher bedürfe man unweigerlich eines Zollſchutzes. Regierungsrath Meyer-Bromberg führt aus, daß auch aus der Provinz Poſen ganz erhebliche Quantitäten Fiſche nach Rußland ausgeführt würden und daß man dort natürlich die Möglichkeit der Aufhebung des ruſſiſchen Fiſchzolles freudigſt begrüßen würde. Baurath Recken-Hannover läßt ſich im Hinblick auf die Dröſcher'ſchen Ausführungen aus⸗ führlich über die Teichprojekte an der Ems, die unter ſeiner Leitung ſtänden, aus, glaubt aber beſtreiten zu können, daß durch dieſe großen Karpfenzüchtereien, die Preiſe gedrückt werden würden, da in den rheiniſch-weſtfäliſchen Induſtriegebieten, wo eine große Stadt nahe der anderen läge und der Karpfen heutzutage noch verhältnißmäßig wenig auf den Markt komme, Abſatz genug vorhanden ſei. Auf eine Anregung hin erklärt der Vorſitzende es für wünſchenswerth, die Debatte nicht zu lang auszuſpinnen und ſchlägt vor, was die Billigung der Verſammlung findet, noch den bereits zum Wort angemeldeten Herren E. G. Fiſcher, Hofer, Dröſcher und Haack das Wort zu dieſer Frage zu ertheilen. Der erſtere der genannten Herren ſpricht ſich nochmals ausdrücklich für einen Fiſchzoll im Allgemeinen aus. Hofer formulirt ſeinen Antrag folgendermaßen: 5 „Der in Stuttgart verſammelte IX. Deutſche Fiſchereirath erklärt den im Zolltarif- entwurf vorgeſehenen Satz von Mk. 15 für den Doppelzentner Karpfen für zu gering und hält Mk. 25 für angemeſſen. Er erklärt ferner, daß auch die übrigen Süßwaſſerfiſche eines Zolles im Intereſſe der Produzenten bedürftig ſind.“ 439 Der Antragſteller gibt anheim, einen fpeziellen Antrag über die Höhe des Zolles auf die Süßwaſſerfiſche außer dem Karpfen wegzulaſſen, er glaube, es werde zu ſchwierig ſein, ſich heute über die Höhe ſchlüſſig zu werden. Aber dieſer Beſchluß werde den Produzenten der übrigen Süßwaſſerfiſche, den Berufsfiſchern und Fiſchwaſſerbeſitzern, die Möglichkeit geben, für die Wahrung ihrer Intereſſen einzutreten, und darauf hätten dieſe gewiß ein Recht. Inzwiſchen iſt ein Antrag Dröſcher beim Vorſitzenden eingegangen, den dieſer verlieſt und der folgendermaßen lautet: „Der IX. Deutſche Fiſchereirath erſucht den Vorſtand des Deutſchen Fiſchereivereins: 1. das Reichsamt des Innern zu bitten, bei den demnächſtigen Verhandlungen über einen Handelsvertrag mit Rußland dahin wirken zu wollen, daß der ruſſiſche Einfuhrzoll auf Fiſche deutſchen Urſprungs aufgehoben werde; 2. bei Aufſtellung eines neuen Zolltarifs von einer Erhöhung des Zolles auf Fiſchernetze aus Baumwolle von Mk. 3 auf Mk. 50 abſehen und es bei dem bisherigen Zollſatz von Mk. 3 belaſſen zu wollen.“ Zur Begründung des zweiten Theiles ſeines Antrages führt Dr. Dröſcher noch an, daß die Netzfabriken einen Ring geſchloſſen hätten, und daß es nicht ſchwer ſein würde, dieſen Ring aufrecht zu erhalten, da es nur wenige Fabriken dieſer Branche gebe. Die Fabriken hätten die Preiſe reduzirt und bei ſehr hoher Konventionalſtrafe feſtgeſetzt, daß auf die ver⸗ einbarten Preiſe nur bis zu zehn Prozent Rabatt bei Aufträgen im Werth von mindeſtens Mk. 1000 gewährt werden dürfe. Einſtweilen ſeien die Preiſe noch nicht ſtark erhöht worden, denn jo lange der geringe Zoll auf Baumwollnetze beſtehe, liege die Gefahr vor, daß aus⸗ wärtige Fabriken Lieferungen nach Deutſchland erhielten. Bisher ſeien von deutſchen Binnen⸗ fiſchern ausländiſche Netze in erheblicher Menge noch nicht bezogen worden, die Fiſcher würden alſo durch die Zollerhöhung noch nicht getroffen. Sobald aber die Fabriken vor ausländiſcher Konkurrenz durch den hohen Zollſatz geſchützt würden, wäre als ſicher anzunehmen, daß die ausländiſchen Fabriken vom deutſchen Markt verdrängt würden und nun die dem Ring an⸗ gehörigen deutſchen Fabriken ihre Preiſe langſam aber ſicher in die Höhe ſchrauben würden. Er bitte deßhalb im Intereſſe der Berufsfiſcher, die wirthſchaftlich ſchwach ſeien und des Schutzes um ſo mehr bedürften, wenn man ihnen den Zoll auf Fiſche verweigere, beim Reichs⸗ amt vorſtellig zu werden, daß die Erhöhung des Zollſatzes auf Baumwollnetze nicht ſtattfinde. Auf eine Anfrage des Vorſitzenden erklärt Dr. Dröſcher, daß er einen Antrag in Bezug auf die Herabſetzung der projektirten Erhöhung des Zolles auf Mais und Lupinen nicht ſtellen, ſondern nur eine Anregung geben wolle. Oekonomierath Haack macht darauf aufmerkſam, daß es wohl mit unſerer Stellung nicht vereinbar ſein dürfte, zugleich eine Aufhebung des ruſſiſchen Zolles und einen Zoll auf gefrorene Fiſche zu verlangen. Der Vorſitzende verlieſt darauf den nunmehr präziſirten Antrag Hofer, welcher lautet: „Der IX. Deutſche Fiſchereirath in Stuttgart erklärt: 1. Der im Zolltarifentwurf vorgeſehene Zoll von Mk. 15 für den Doppelzentner Karpfen gewährt der deutſchen Karpfenzucht keinen genügenden Schutz, es möge daher der Zoll auf Mk. 25 feſtgeſetzt werden. 2. Auch die übrigen Süßwaſſerfiſche ſind eines Zollſchutzes gegen die Konkurrenz des Auslandes bedürftig.“ Darauf ziehen die Herren E. G. Fiſcher, Kegel, Kraatz, Mahnkopf und Schirmer ihren Antrag zurück. Nachdem der Vorſitzende nunmehr die Frageſtellung behufs Abſtimmung über die einzelnen Anträge präziſirt hat, bittet E. G. Fiſcher, Dr. Dröſcher möge ſeinen Antrag behufs Auf- hebung des ruſſiſchen Zolles zurückziehen. Dröſcher jedoch erklärt, daß er zu wiſſen glaube, daß dieſer Antrag eine wohlwollende Aufnahme an der maßgebenden Stelle finden würde, und daß man jedenfalls dieſe Anregung zu geben, ſich nicht verſagen dürfe. Profeſſor Dr. Braun⸗Königsberg gibt anheim, da es zweifellos im Intereſſe der Fiſcher liege, daß der ruſſiſche Zoll aufgehoben werde, erſt die Aufhebung dieſes Zolles zu verlangen, und im Falle das nicht durchführbar ſei, einen Zoll auf Süßwaſſerfiſche zu beantragen. 440 Die Abſtimmung ergibt zunächſt eine ſtarke Majorität dafür, daß auch der dießjährige Fiſchereirath auf dem Standpunkte des vorigen verbleibe. Die Befürwortung der Erhöhung des Karpfenzolles auf Mk. 25 pro Doppelzentner wird ebenfalls etwa mit drei Viertel Majorität angenommen. Inzwiſchen hat Profeſſor Dr. Braun folgenden Antrag eingereicht: „Der IX. Deutſche Fiſchereirath erklärt es für nothwendig, bei den bevorſtehenden Zollverhandlungen den von Rußland bis jetzt erhobenen Einfuhrzoll auf Fiſche zu beſeitigen, falls ſich das nicht erreichen läßt, einen entſprechenden Zoll auf alle eingeführten Süß⸗ waſſerfiſche zu legen.“ Darauf erklärt Dr. Dröſcher, den erſten Theil ſeines Antrages zu Gunſten des Antrages Braun zurückzuziehen. In der Abſtimmung wird darauf der Antrag Braun angenommen, ebenfalls mit drei Viertel Majorität der Antrag Dröſcher, von einer Erhöhung des Zolles auf Fiſchernetze aus Baum⸗ wolle abzuſehen und es bei dem bisherigen Satz von Mk. 3 zu belaſſen. Endlich wird auch der zweite Theil des Antrages Hofer: „Der Deutſche Fiſchereirath erklärt, daß auch die übrigen Süßwaſſerfiſche eines Schutzzolles gegen die Konkurrenz des Auslandes bedürftig ſind“, angenommen. Zum folgenden Punkt der Tagesordnung erhält der Generalſekretär das Wort und berichtet, daß die Hoffnung beſtehe, daß der Herr Staatsſekretär zu Verſuchen mit der Iridea Mittel zur Verfügung ſtelle und zwar zunächſt für das Küſtengebiet der Oſtſee. Soweit zu ſeiner Kenntniß gekommen ſei, würden auch Reichsmittel und preußiſche Staatsmittel für einen ähnlichen Verſuch im Nordſeegebiete flüſſig gemacht werden. Es ſtehe zu hoffen, daß den Wünſchen, die der Fiſchereirath heute nicht zum erſten Male äußere, in abſehbarer Zeit Erfüllung winke. Dr. Schillinger bemerkt dazu, daß man in Süddeutſchland über das Stadium der Verſuche lange hinaus ſei, er könne eine ganze Reihe von Bächen nennen, wo die Iridea eingebürgert jet, und wo Jährlinge und zweijährige Fiſche heimiſch geworden ſeien. In ebenſo hohem Grade als die Regenbogenforelle verdiene aber auch die Forelle eine Förderung durch öffentliche Gelder. Es ſei außerordentlich wichtig, daß in vielen Gebieten dem ſo werthvollen Fiſch die nöthige Förderung zugewendet würde. Man möge nur die von ihm hergeſtellten Karten anſehen, dann werde man bemerken, wie viele Organiſationen von Fiſchereiberechtigten zur gemeinſamen Bewirthſchaftung ganzer Waſſerläufe gerade an ſolchen Gewäſſern vollendet ſeien, wo die Bachforelle der Hauptfiſch ſei. Dem Wunſche in Bezug auf die Iridea ſchließt ſich Geh. Rath Federath lebhaft an. In dem von ihm vertretenen Vereinsgebiet ſei man ſeit zehn Jahren planmäßig mit dem Regenbogen⸗ forellenbeſatz vorgegangen, ohne allerdings überall durchſchlagende Erfolge erzielt zu haben. Jedoch ſeien in letzterer Zeit verſchiedene Berichte eingegangen mit der Konſtatirung von Regen⸗ bogenforellenfängen. Mit ſtatiſtiſchem Material könne er leider noch nicht aufwarten, er halte es aber für dringend wünſchenswerth, daß mit den Verſuchen fortgefahren werde. Die Ver⸗ ſammlung ſchließt ſich dieſen Ausführungen an. Zum folgenden Punkt: „Biologiſche Stationen“, bemerkt der Generalſekretär, daß auch die Trachenberger Station den Fiſchereirath urſprünglich beſchäftigen ſollte, daß aber der Leiter dieſer Station, Dr. Hoffbauer, nicht anweſend ſein könne, und gebeten habe, da die Sache noch nicht ganz ſpruchreif ſei, die Verhandlung hierüber auf ſpäter zu vertagen. Dr. Lauterborn-Ludwigshafen befürwortet warm ein Eintreten des Fiſchereirathes für die projektirte ſchwimmende Station auf dem Rhein, indem er die Pläne kurz darlegt. Der Fiſchereirath ſpricht ſich einſtimmig dahin aus, daß es lebhaft zu wünſchen ſei, daß dieſes Projekt möglichſt bald Wirklichkeit werde. Geh. Rath Federath erbittet für die Zeit, wo die ſchwimmende Station in Wirf- ſamkeit trete, ihre Mitwirkung in Bezug auf den Dortmund⸗Ems⸗-Kanal und Profeſſor Dr. Hofer in gleicher Weiſe im Namen des Wiesbadener Vereins für den Main. Zu dem weiteren Punkte der Tagesordnung: „Statiſtik“, berichtet der Generalſekretär, daß er ein umfangreiches, wenn auch immerhin noch unvollſtändiges Material vorlegen könne, 44] unnnn das er auch zu publiziren gedenke. Die Verſammlung verzichtet darauf, von dem großen Material Kenntniß zu nehmen und ſtellt eine weitere Erörterung für ſpäter in Ausſicht. Der Generalſekretär weiſt ferner noch darauf hin, daß es außerordentlich wünſchenswerth, aber auch ſehr ſchwierig ſein würde, feſte Anhaltspunkte zu gewinnen über den wirthſchaftlichen Werth der deutſchen Binnenfiſcherei. Er möchte ſich der Hoffnung nicht verſchließen, daß es trotz aller Schwierigkeiten in abſehbarer Zeit gelingen möchte, wenigſtens einigermaßen ſichere Anhaltspunkte zu gewinnen, die einen Ueberblick bieten könnten. Jedenfalls werde er der Frage nach wie vor das lebhafteſte Intereſſe zumenden. Dieſe Ausführungen finden die Zuſtimmung der Verſammlung. Es wird noch darauf hingewieſen, daß Geheimrath Metzger in Münden ganz im Sinne der Ausführungen des Generalſekretärs, ſtets das Sammeln von ſtatiſtiſchem Material verlangt habe. Im Rahmen der Aufgaben der einzelnen angeſchloſſenen Vereine liegt es, Material zu ſammeln und der Centralſtelle, der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins, zur weiteren Verarbeitung zu übermitteln. Ueber die Arbeiten der Kommiſſion zur Berathung von Abänderungen bezw. einer Neu⸗ bearbeitung der Satzungen berichtet Eberts kurz, daß die Kommiſſion dem Beſchluſſe des vorjährigen Fiſchereirathes entſprechend zuſammengetreten ſei und ſich noch ergänzt habe durch die Herren Adickes und Dröſcher. Auf Anregung der Kommiſſion habe er einen Entwurf für neue Satzungen und einen Geſchäftsordnungsentwurf ausgearbeitet und dieſe ſeien bereits in den Sitzungen berathen worden. Dem Herrn Präſidenten würde, nachdem die Aeußerungen der einzelnen Kommiſſionsmitglieder zu dem Geſchäftsordnungsentwurf eingelaufen ſeien, dieſe vorgelegt werden zur Aeußerung bezw. zur Genehmigung. Man dürfe die Hoffnung hegen, daß dieſe wichtige Frage bis zum nächſten Fiſchereirath ſpruchreif ſei. Beim folgenden Punkte: „Eventuelle Anträge“, kommt der Vorſitzende zurück auf die Anregung Dr. Schillinger's in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Mittel für die Bachforelle. Dr. Schillinger ſtellt den Antrag, daß öffentliche Gelder in Zukunft für die Bach⸗ forelle in geeigneter Weiſe verwendet werden mögen. Dieſen Antrag befürwortet Hofer wärmſtens, indem er ausführt, daß es ſich heut— zutage nicht darum mehr handle, einen einzelnen Bachforellenzüchter durch Zuwendung öffent⸗ licher Gelder zu unterſtützen — das wolle man auch heute noch nicht — es liege vielmehr jetzt die Sache ſo, daß große Organiſationen, die ganze Flußläufe bewirthſchafteten, wie z. B. am Main, wo 800 Fiſcher einheitlich organiſirt ſeien, mit Reichsmitteln unterſtützt werden müßten, wenn die Landesmittel für dieſe Zwecke nicht ausreichten. Für derartige Zwecke ſeien zum Theil ganz erhebliche Mittel nothwendig. Allein an der Altmühl erfordere 3. B. die dort vollendete Organiſation zum Ausſetzen der Krebſe Mk. 12,000, und um die Leute, die dieſen glücklich geſchaffenen Organiſationen angehörten, zu ermuthigen, um ihnen zu zeigen, daß man ihren Beſtrebungen warmes Intereſſe entgegenbringe, möge man auch Reichs— mittel dafür bereitſtellen. Man möge ſich erinnern, daß der Herr Staatsſekretär des Innern im Reichstage erklärt habe, daß Reichsmittel bewilligt werden ſollen zur Förderung der gemein⸗ ſamen Bewirthſchaftung ganzer Waſſerläufe. Nur unter dieſer Vorausſetzung wünſche man auch Reichsgelder für die Bachforelle. a Der Vorſitzende konſtatirt darauf, daß die Verſammlung einmüthig mit dem Antrag Schillinger einverſtanden iſt. Zum letzten Punkt: „Beſchlußfaſſung über Ort und Termin des X. Deutſchen Fiſcherei⸗ rathes“, mit dem zuſammen dann auch der Fiſchereitag ſtattfindet, bemerkt der Vorſitzende, daß beſchloſſen worden ſei, den Fiſchereitag in Düſſeldorf abzuhalten. Es empfehle ſich daher, auch den Fiſchereirath dorthin zu verlegen. Der Vertreter des Rheiniſchen Fiſchereivereins ſei leider nicht mehr anweſend, aber da keine anderen Anträge vorlägen, wohl aber in Bezug auf den Fiſchereitag Düſſeldorf gewählt ſei, jo würde es ſich empfehlen, auch mit Rückſicht auf die nächſtjährige große Ausſtellung in Düſſeldorf, die Tagung des Fiſchereirathes auch dorthin zu verlegen. Es wird beſchloſſen, zunächſt Düſſeldorf in Ausſicht zu nehmen und der General- 442 ſekretär beauftragt, mit dem Rheiniſchen Fiſchereiverein dieſerhalb in Verhandlungen zu treten. Profeſſor Dr. Gruber bittet, für ſpäter eventuell auch Freiburg in Ausſicht zu nehmen. Endlich ſpricht ſich die Verſammlung noch dahin aus, daß nach den großen Erfolgen, die man mit der Verlegung der Hauptverſammlung mit dem Fiſchereirath zuſammen gemacht habe, auch in Zukunft ebenſo verfahren werden möge, und daß alſo im nächſten Jahre, falls der Fiſchereirath und Fiſchereitag in Düſſeldorf ſtattfinde, auch die Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins zu gleicher Zeit dort abgehalten werden möge. Profeſſor Dr. Hofer bittet noch ſpeziell zu ſeinem vorher geſtellten Antrag betreffs der Wirkſamkeit der zu gründenden ſchwimmenden Station auf dem Main, auch eine Unter⸗ ſuchung der Mainpäſſe in Ausſicht zu nehmen. Die Verſammlung ſtimmt dem zu. Ein Vortrag des Herrn Dr. Schillinger wird wegen der vorgerückten Zeit abgeſetzt; Dr. Schillinger ſagt zu, das Material zur Publikation zur Verfügung zu ſtellen. Nachdem Oekonomierath Haack in warmen Worten dem Vorſitzenden Herrn Geh. Juſtiz⸗ rath Uhles-Berlin den Dank der Verſammlung für die umſichtige Leitung des Fiſchereirathes ausgeſprochen und ein dreifaches Hoch, in das die Verſammlung lebhaft einſtimmt, auf ihn ausgebracht hat, ſchließt der Vorſitzende die als erfolgreich zu bezeichnende Sitzung des IX. Deutſchen Fiſchereirathes. Am Nachmittage folgten die Mitglieder des IX. Deutſchen Fiſchereirathes einer Ein⸗ ladung Seiner Majeſtät des Königs von Württemberg nach Schloß Wilhelma, wo man nach Einnahme eines Imbiſſes in den herrlichen Gartenanlagen noch lange bei einem Glaſe Bier in angeregteſter Unterhaltung zuſammenblieb. Seine Majeſtät hatte die Gnade, die Herren Delegirten zu eingehenden Geſprächen heranzuziehen und auf die Bitte des Herrn Geh. Juſtiz⸗ rath Uhles, die Mitgliedſchaft des Deutſchen Fiſchereivereins anzunehmen. Unter ſachkundiger Führung begab man ſich gegen Abend durch die herrlichen Parkanlagen nach Stuttgart zurück. Mit dem lebhafteſten Bedauern, daß die ſchönen Tage, die man vor Allem auch der Gaſtlich⸗ keit des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins und ſeinem Präſidenten, Seiner Excellenz dem Herrn Oberjägermeiſter Freiherrn von Plato, verdankte, leider nur zu ſchnell vergangen waren, trennten ſich die Theilnehmer des Fiſchereirathes, um die Heimreiſe anzutreten. pr IV. Salmonideneiertrans porte. Unter Bezugnahme auf die Anregungen des Herrn Arens in Nr. 17 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“, pag. 367 ff., gehen uns von Herrn Saffe-Sandfort nachſtehende Mit- theilungen zu: „Es freut mich, daß die Anregung, die ich durch Ausſtellung in Halle a. S. meiner dort mit dem erſten Preiſe ausgezeichneten „Salmonideneiertransportkiſte für weite Transporte“ gegeben, weiteres Intereſſe für dieſe Packungsart zu zeitigen ſcheint. Ich konſtruirte dieſelbe in erſter Linie, um den Anforderungen, die ſehr weite Trans⸗ porte an beſonders empfindliche Salmonideneier ſtellen, zu genügen, zumal ſolche, die den Frühjahrslaichern (Regenbogenforelle und Purpurforelle) entſtammen, deren rapide Entwicklung und Empfindlichkeit gegen Ueberkältung durch Eis beſondere Vorſicht erfordern. Die Konſtruk⸗ tionsart hatte ſich bei Transporten nach dem Cap, Portugal, Neuſeeland bereits bewährt, indeß die Anforderungen der indiſchen Transporte, die durch die Gluth des Suezkanals gehen und dann nach der Ausſchiffung im Tropenhafen noch eine Reiſe in die Berge von 30 Stunden vorſehen mußte, bedingte doch beſondere Vorſichtsmaßregeln. Der nachfolgende Bericht über die dießjährige Sendung (Bachforelleneier), welcher zur Zeit der Halle⸗Ausſtellung noch nicht vorlag, ſpricht für den Erfolg dieſer Packungsart: „Ceylon, May 31. 1901. Eier ſehr gut angekommen, gut ausgeſchlüpft, 50 Prozent geſunde Brut.“ Der vorſtehende 1900er Bericht konſtatirte eine Ausſetzung von 4335 Regenbogenbrut aus 30 000 Eiern und der 1899er Bericht war ähnlich. 5 443 Die leitenden Geſichtspunkte bei Konſtruktion der Kiſte waren: Sorgfältigſte Desinfektion des Packungsmaterials; Erhaltung der Eier in feuchtem Zuſtande, ohne daß Eis oder Eiswaſſer dieſelben direkt berührte; Jederzeitige Inſpektionsmöglichkeit der Eier auf der Reiſe; Möglichſt große Luftzufuhr an die Eier und Abſorbirung der Kohlenſäure, die die Eier ausathmen. Erreicht wurde dieß, indem die Eier auf mit desinfizirtem Garn beſpannten Verſandt⸗ rähmchen lagen, wobei jeder mit Eiern belegte Rahmen durch einen zweiten mit ganz friſchen Sphagnum⸗Moosſpitzen belegten Rahmen abgeſchloſſen wurde. Das Moos wurde auf's Sorg⸗ fältigſte ausgeſucht, mit dem Beſtreben, daß die friſchgrünen Moosſpitzen unterwegs weiter⸗ wachſen und die Kohlenſäure der Eier abſorbiren ſollten. Dieß gelang auch. Die Stapel von je zehn Eier⸗ und Moosrahmen wurden allſeitig (ſeitwärts, oben und unten) von 5 em großen Lufträumen umgeben, ſodaß ſie nur von feinen Leiſten gehalten wurden. Eine erſte Holzkiſte mit abnehmbarem durchlochtem Deckel umgab dann die Stapel in der Weiſe, daß kein Eis⸗ tropfwaſſer direkt auf die Eier kommen, wohl aber Sphagnum⸗Moosbänder die Feuchtigkeit den Rahmen zuführen konnten. Die erſte Holzkiſte war nach Abnehmen des Innendeckels und des daraufliegenden großen flachen Eistrichters jederzeit zu inſpiziren und ſtand in einer zweiten Doppelkiſte mit Seiten⸗Hohlräumen, die mit desinfizirter Holzwolle gefüllt waren. Ich habe ähnliche Packungen, aber mit Blecheinſatz, wie in der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ 1901, Nr. 17 (Seite 367) beſchrieben, bereits früher von Amerika eingeführt und Ihnen auch auf Wunſch nach München geſandt. Die oben beſchriebene Konſtruktion iſt indeß bedeutend vollkommener und hat ſich auch bei wiederholten Importen von Regenbogeneiern und Purpurforelleneiern hierher aus Amerika ſehr bewährt. Ich habe mit denſelben auch in 1901 Regenbogeneier zur Blutauffriſchung auf recht viel weitere Diſtanzen wie von Herrn Arèns beſchrieben (volle 3 Wochen), aus Kalifornien ſelbſt gemacht und tadellos empfangen; die Eier find zum Theil in Deutſchland zur Blut⸗ auffriſchung zur Vertheilung gebracht und auch an ihren Endpunkten (z. B. bei Weber⸗-Sandau) tadellos, trotz Umpackung, angekommen. Eine Blutauffriſchung bei Regenbogenforellen iſt zweifellos von Zeit zu Zeit nöthig, aber ſie ſollte unbedingt aus den weſtlichen Gewinnungsorten Amerikas erfolgen, wenn auch dadurch die Transportzeit die Reiſedauer von 13 Tagen“ wie von Herrn Arens für ſeine dießjährige Blutauffriſchung gemacht, bedeutend überſteigt. Die öſtlichen amerikaniſchen Anſtalten mit ſo kurzer Reiſezeit arbeiten ſelbſt meiſtens mit nach⸗ gezüchtetem und verwöhntem Material, während es wünſchenswerth iſt, die Blutauffriſchung mindeſtens aus Colorado, beſſer noch vom Shaſta- oder Trinityfluß, aus den ſpeziell im letzteren Fluß zur See gehenden, ſehr großen und ſchönen wilden Regenbogen zu haben. Ich habe ſolche z. B. letztes und dieſes Jahr bezogen und als Stahlkopfforelle (wie ſie am Trinity bezeichnet wird) auch Herrn Schillinger für eine prinzlich bayeriſche Anſtalt dedicirt, um ihr Wachsthum gegen hier kontrolliren zu können. Ich erhielt unterm 5. Juni von Herrn Schillinger über dieſen ſchönen Nachwuchs folgenden Bericht: „Zeigt bei mir von allen Fiſchen das größte Wachsthum; die im vorigen Sommer eingeſetzte Brut iſt durchſchnittlich 18 em, ſehr wenige von 10 cm Länge ſind dabei.“ Jaff é. V. Lifte der auf der Tandesſiſchereiausſtellung in Stuttgart prämiirten Ausſteller. Auf der Landesfiſchereiausſtellung in Stuttgart vom 27. bis 30. September ds. Is., deren eingehende Würdigung und Beſchreibung wir aus Raummangel für eine der nächſten Nummern verſchieben müſſen, wurden durch das Preisgericht, beſtehend aus dem Landes— konſulenten für Fiſcherei, Herrn Dr. Schillinger- Münden, Herrn Oekonomierath 444 Haack-Hüningen und Herrn Fabrikanten Vogler-Ravensburg, nachſtehende Rat zur Ver⸗ theilung gebracht: Ehrenpreis Seiner Majeſtät des Königs für beſte Geſammtleiſtung: Königl. Hofjagdamt; nach Verzicht: Joſef Hofer in Oberndorf. Salmoniden. I. Preiſe: J. Hofer in Oberndorf; Joſef Hofer und Martin Stoll in Oberndorf; Dom. Störk in Wagenhauſen. II. Preiſe: Adolf Heß in Höchſtberg; Fiſchzucht⸗ anſtalt Berneck; Hugo Böcking in Schernbach. III. Preiſe: Frz. X. Spieß in Enzlesmühle, Gebrüder Braun in Maienfels; Andreas Weberruß in Gerhauſen. IV. Preiſe: Guſtav Ströbele in Oggelsbeuren; Fiſchzuchtanſtalt Rottweil; Gottlieb Englert in Weilheim. Siegerpreis: Joſef Hofer und Martin Stoll in Oberndorf. Sonderpreiſe: Oberförſter Kurz in Zwiefalten; Gebrüder Geywitz in Altenſtadt; Gebrüder Wahl in Hauſen; Fiſchereiverein Ulm. Karpfen. I. Preiſe: Königl. Hofjagdamt; Friedrich Uhl in Mönchsroth. II. Preiſe: Gebrüder Braun in Maienfels; Frz. X. Spieß in Enzlesmühle. III. Preiſe: Fiſchzuchtanſtalt Rottweil; Wittwe Wieſt in Ravensburg. IV. Preiſe: Fiſchereiverein Oehringen; Chr. Döbele in Hoheneck. Siegerpreis: Königl. Hofjagdamt. Sonſtige Nutzfiſche: Königl. Hofjagdamt; A. Langenſtein in Friedrichshafen; W. Döbele in Hoheneck; Carl Döbele in Hoheneck; Fiſchereiverein Heilbronn; Schultheiß Willauer in Zwiefaltendorf; Württembergiſche Bodenſeefiſcher in Langenargen. Krebſe: Oberamtspfleger Steinhardt in Ellwangen; Gebrüder Braun in Maienfels; Friedrich Uhl in Mönchsroth. Geräthſchaften: R. Spreng, Flaſchnermeiſter in Rottweil; G. Staudenmayer, k. Hof⸗ lieferant in Ulm; Franz Kopp, k. Hoflieferant in Stuttgart; E. Grell & Cie. in Haynau; C. F. Blumhardt in Stuttgart; Oberfiſcher Hirn in Luſtnau; Emil Oberthür in Straßburg; Ernſt Sturm in Forchtenberg; Georg Seibert in Neckarweihingen; Friedrich Niethammer in Stuttgart; Flaſchnermeiſter Th. Eger in Vaihingen a. F.; Franz Klinder, Netzfabrik in Neu⸗ babelsberg. Zierfiſche: W. Reinwald in Stuttgart; Verein der Aquarien- und Terrarienfreunde in Stuttgart. Für treue Mitarbeiterſchaft bei Leitung der Ausſtellung: G. Ebrecht in Neuſtadt am Rübenberge, Ehrendiplom mit ſilbernem Becher; C. F. Dorn in Stuttgart, Ehrendiplom mit bronzener Medaille. VI Vermiſchte Mittheilungen. ; Für die internationalen Fiſchereiunterſuchungen, die im nächſten Jahre beginnen ſollen, werden die vorbereitenden Arbeiten jetzt von den betheiligten Staaten mit Kraft betrieben. Im Auguſt unterſuchten holländiſche, däniſche und ſchwediſche Ausſchüſſe den ſüdlichen Theil der Nordſee, das Skagerak und das Kattegatt; in den beiden letzteren Gewäſſern waren auch die Norweger unter Dr. Hjorth und dem Vorſteher der däniſchen biologiſchen Station Dr. Peterſen hervorragend thätig. In der Oſtſee hat Deutſchland die umfangreichſten Arbeiten. Der Dampfer „Holſatia“ und ſechs Fiſcherboote unter Führung des Oberfiſchmeiſters Heidrich find ſchon längs der Küſte mit Erkundungsarbeiten beſchäftigt geweſen; die Unterſuchungen der großen Tiefen öſtlich von Gothland werden jetzt in Angriff genommen. Auf Einladung des Vorſitzenden des Deutſchen Seefiſchereivereins, Dr. Herwig, nimmt der ſchwediſche Zoologe Dr. W. Ekman an den deutſchen Unterſuchungen theil. Gleichzeitig wird auch ein ſchwediſcher Ausſchuß (Fiſcherei⸗ intendant Dr. Trybom, Fiſchereikonſulent Dr. T. Ekman, Aſſiſtent Dr. Akerblom und Trawl⸗ meiſter Kapt. Löfgren) im Anſchluß an die deutſche mit den Arbeiten längs der Oſtküſte von Schweden (von Bornholm bis Gothland) beginnen; dazu hat die ſchwediſche Regierung das Kanonenboot „Svenskſund“ zur Verfügung geſtellt. Die Unterſuchungen längs der finniſchen Küſte, wozu vorläufig große Lootſenfahrzeuge benutzt werden müſſen, leitet Dr. Witting; er hat das Alandsmeer und die Bottniſche Bucht von Bogſkär bis Uleaborg zu bereiſen. 445 Fiſchereiorganiſation. Zur rationellen Bewirthſchaftung der Ilm, ihrer Nebenbäche und Altwäſſer hat fi ein Verein der Fiſchereiberechtigten unter dem Namen „ZDiſcherei⸗ verein Ilm“ gebildet. Unter zahlreicher Betheiligung von Fiſchereiberechtigten des ganzen Be⸗ zirkes fand am 8. Oktober in Pfaffenhofen die konſtituirende Generalverſammlung dieſes Vereins ſtatt, zu der auch der ſtaatliche Landeskonſulent für Fiſcherei, Herr Dr. Schillinger aus München, erſchienen war. Der Vorſitzende, Herr Bezirksamtmann Kobler, eröffnete die Ver⸗ ſammlung mit einer herzlichen Begrüßung der Anweſenden und erläuterte Ziel und Zweck des Vereins und der heutigen Verſammlung. Nach Bekanntgabe der Statuten, welche die ein⸗ ſtimmige allſeitige Billigung fanden, wurde zur Wahl der Vorſtandſchaft geſchritten. Gewählt wurden per Akklamation die Herren Oberamtsrichter Aumüller in Geiſenfeld zum 1. Vorſtand des Vereins, Bürgermeiſter Haindl zum 2. Vorſtand, Aſſeſſor Burger zum Schriftführer und Apotheker Walter zum Kaſſier. Herr Landeskonſulent Dr. Schillinger erſtattete im Anſchluß daran einen ſehr intereſſanten, mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Vortrag über den Werth und die Bedeutung der Bewirthſchaftung von Flüſſen durch größere organiſirte Verbände und zwar nicht nur hinſichtlich der Krebszucht, ſondern auch für die Fiſchzucht und gab hiebei unter Hinweis auf die jüngſt im Großen vorgenommene Beſetzung der Altmühl mit Edel⸗ krebſen ſehr ſchätzenswerthe Rathſchläge und Winke für die Einſetzung von Krebſen und neue Fiſcharten in die Ilm. In dankenswerther Weiſe ſtellte derſelbe hiebei ſeine Mitwirkung in Ausſicht. Bemerkenswerth waren unter Anderem auch die Ausführungen des Herrn Redners über das Bedürfniß nach einem beſſeren Schutze des Hechtes als des Hauptfiſches der Ilm. Zur ſtreckenweiſen Bewirthſchaftung und Beaufſichtigung der Ilm für ihre ganze Ausdehnung ſowie ihrer Nebenbäche wurden ſodann von der Verſammlung insgeſammt acht Obmänner auf- geſtellt. Die Theilnehmer der Verſammlung erklärten, ſoweit dieß nicht bereits früher geſchehen, faſt vollzählig ihren Beitritt zum Verein, ſodaß derſelbe zur Zeit ſchon über 50 Mitglieder zählt. Zum Schluſſe ſprach Herr Oberamtsrichter Aumüller als Vorſtand des Vereins Herrn Bezirksamtmann Kobler für deſſen Initiative und erfolgreiche Bemühungen um das Zuftande- kommen des Vereins in warmen Worten den Dank der Verſammlung aus. Fiſchzuchtunterricht in Lehrerſeminaren. Auf Anregung des Fiſchereivereins der Provinz Sachſen und des Herzogthums Anhalt finden von jetzt an in regelmäßiger zweijähriger Wiederkehr an den ſächſiſch⸗anhaltlichen Lehrerſeminaren Unterweiſungskurſe über Edelfiſcherei ſtatt, um den künftigen Lehrern Kenntniſſe und Eifer für die Fiſchzucht zu erwecken. Fiſchereirechtliches. Allgemein bemerkenswerth iſt ein Rechtsſtreit, der von einem Mitglied der Berliner Fiſcherinnung gegen den Berliner Magiſtrat durch Urtheil des k. Land⸗ gerichts I Berlin auf Zahlung einer Entſchädigung in Folge Abſterbens von Karpfen, herbei- geführt durch Oeffnen der Nothausläſſe der Kanaliſation an Neu-Kölln a. W., zum Austrage gebracht worden iſt. Der Magiſtrat wurde verurtheilt, legte gegen das Erkenntniß Berufung ein, zog ſie aber ſpäter wieder zurück, ſo daß das Urtheil jetzt rechtskräftig geworden iſt. Die eingeklagte Entſchädigungsſumme betrug 529 Mk. nebſt 5 Prozent Zinſen vom 1. Oktober 1895 bis 31. Dezember 1899 und 4 Prozent Zinſen ſeit dem 1. Januar 1900. Am Abend des 14. September 1895 hatte die Kanaliſationsverwaltung wegen eines Gewitters die Nothausläſſe der Kanaliſation geöffnet, ohne vorher der Fiſcherinnung Mittheilung gemacht zu haben. Die vom Gericht als thatſächlich angenommene Folge war, daß dem klagbar ge— wordenen Fiſcher, der ſeine Fiſchkäſten zu Neu Kölln a. W. hatte, in Folge der eingetretenen Verunreinigung der Spreewaſſers 116 Pfund Karpfen abgeſtorben und mindeſtens 100 Zentner matt geworden ſind. Großer Karpfentransport. Der vor Kurzem angekündigte große Karpfentrans port aus den Teichen der Umgebung von Kamenz nach Pirna dürfte in den nächſten Tagen vor- genommen werden. Bekanntlich ſollen die Fiſche in Pirna zu einer Prahme vereinigt werden und dann nach Hamburg und England gehen. Das Material zu der Prahme iſt bereits von Hamburg in Pirna eingetroffen und auf den Elbwieſen am Carolabad aufgeſtapelt. Im Ganzen werden acht große Käſten hergeſtellt, von denen jeder circa 120 Zentner Fiſche aufnehmen kann, ſodaß für rund 1000 Zentner Waare Platz vorhanden iſt. Es iſt das erſte Mal, daß in Pirna ein ſolcher Transport zuſammengeſtellt wird. Bisher gingen die Karpfen aus der 446 — oben erwähnten Gegend per Bahn nach Torgau, wo dann die Ueberführung zur Prahme erfolgte. Zu der in Pirna zu erbauenden Prahme ſtößt noch eine ſolche aus Budweis, welche beiden Flöße dann als Ganzes die Reiſe antreten werden. Vom Lachsfang. Wie elſäſſiſche Blätter berichten, iſt der Lachsfang am Oberrhein in dieſem Jahre ein überaus günſtiger. Täglich werden große Mengen gefangen. Das Pfund wird dort im Kleinverkehr in Folge deſſen zu Mk. 1.50 verkauft. Aalausſetzungen. Aus Tempelburg wird unterm 13. Oktober geſchrieben: Auf Ver⸗ anlaſſung der Königlichen Regierung wurden vor einigen Tagen etwa 60 000 Aale unter Auf- ſicht des kgl. Fiſchereiaufſehers Strophal in den benachbarten Sareben-See eingeſetzt, da ſich dieſer See nach Anſicht der Sachverſtändigen beſonders zur Aalzucht eignen ſoll. Die von einer Hamburger Firma gelieferten Aale haben die weite Reiſe von Hamburg nach Tempelburg trocken, nur in Kiſten verpackt, alſo ohne Waſſer zurücklegen müſſen, ohne daß ein nennens⸗ werther Abgang durch Abſterben zu verzeichnen geweſen wäre. Ein Fiſchſterben aus merkwürdiger Urſache iſt in einer Vorſtadt von London beob⸗ achtet worden. Die Straßen waren dort vor Kurzem mit Holzpflaſter belegt worden, das wie gewöhnlich mit Creoſot getränkt war. Nach einem heftigen Regen zeigte ſich ein Fiſchſterben in dem nahen Wandlefluß, und es wurde durch eine Unterſuchung feſtgeſtellt, daß die Fiſche zweifellos durch das Waſſer vergiftet worden waren, das von den mit dem SHolzpflafter aus⸗ geſtatteten Straßen in den Fluß gelaufen war. Fiſchſterben in der Bode. Staßfurt, 5. Oktober. Das allgemeine Fiſchſterben iſt in dieſen Tagen in der Bode wieder eingetreten, wie es leider alljährlich zur Zeit des Campagne⸗ beginns in den oberhalb belegenen Zuckerfabriken zu beobachten iſt. Desinfektionsmittel für Kellereien, Fiſchbruthäuſer u. dgl. Schimmelpilze treten häufig in Kellereien, Bruthäuſern und in ähnlichen feuchten Räumlichkeiten, wie Weidenſchäl⸗ anſtalten, überall da auf, wo genügend Wärme vorhanden, der Luftzug mehr oder minder behindert iſt und die Holzverſchalung der Decke, die Balken, einen paſſenden, der Zerſtörung anheimfallenden Nährboden darſtellen. Neben Theer und Carbolineum wurden in der letzteren Zeit auch Pinol, Mikroſol und Antinonnin für dieſe Zwecke empfohlen und von der Lehranſtalt für Weinbau in Geiſenheim einer Prüfung unterzogen. Ich beabſichtige, demnächſt in meinem Bruthaus, deſſen Holzdecke trotz Carbolineumanſtrich und beſonderer Durchlüftungs⸗ anlage doch immer wieder weißen Pilzüberzug an einzelnen Stellen zeigt, dieſelben verſuchs⸗ weiſe anzuwenden, möchte aber jetzt ſchon die Geiſenheimer Beurtheilung hier bekannt geben. Pinol wird von der Deutſchen Vertriebsgeſellſchaft „Pinol“ in Nürnberg aus dem Harze der Schwarzföhre als theerartige, ſtark konzentrirte Flüſſigkeit dargeſtellt. Zum Preiſe von Mk. 1.75 pro Kilo im Handel, findet es, mit kaltem Waſſer ſtark verdünnt (1:3 oder 1:5), Anwendung. Die desinfizirende Wirkung iſt vorzüglich, aber der eigenartige ſcharfe, aber nicht unangenehme Geruch wirkt im Keller ungünſtig auf den geſchmacklich leicht beeinflußten Wein; wahrſcheinlich aber nur dann, wenn auch die Fäſſer beſtrichen werden, deren Poren durch Pinol verſtopft werden. „Für die Desinfektion anderer Keller, Ställe und naſſer Gebäude mag Pinol ſehr gute Dienſte leiften.“ Mikroſol wird von der Farbenfabrik Roſenzweig & Baumann, Caſſel, als graugrüne Paſta mit ſchwachem an Lyſol erinnernden Geruch dargeſtellt, welcher bei der Löſung in kaltem Waſſer abnimmt und nach dem Anſtrich völlig verſchwindet. Die beſtrichenen Wände bekommen einen ſchwachgrünlich gefärbten Beſchlag. Die Löſung muß mindeſtens 4 prozentig fein. Die Kellerluft wird nicht beeinflußt. Eiſerne Gegenſtände mit Mikroſol beſtrichen, ſind nach kurzer Zeit ſtark mit Roſt bezogen. Dieſer ſchlechten Wirkung kann durch einen Lackanſtrich vorgebeugt werden. „Mit Mikroſol iſt der Praxis ein Mittel an die Hand gegeben, die Keller ſtets von ſchädlichen Pilzwucherungen freizuhalten.“ Da das Abwaſchen der Kellerwände zu zeitraubend und mühſam, wurde die Flüſſigkeit mit einer Spritze an den Wänden fein vertheilt und hat ſich dieſe Art der Verwendung ſehr gut bewährt, indem damit viel Zeit und Mühe erſpart wurde. Der Preis beträgt pro Kilo 7 Mk. Da verhältnißmäßig wenig Mikroſol zur Erzielung eines gut wirkenden Anſtrichs nöthig iſt, ſo iſt es trotz des hohen Preiſes ein nicht zu theueres Desinfektionsmittel. Antinonnin der Firma Malthan & Dallmeier, Barmen, eine Paſta von gelbbrauner Farbe, wurde in 5 prozentiger Löſung ver⸗ Dr. 7 Fr | R | | | g Fr ee ee ee en rail | an nn U and u en ne cc 447 ä wandt, die nach Angabe der Firma auf 60 — 70 C. vor dem Anſtrich erhitzt und warm aufgetragen wurde. Die Reſultate waren vorzüglich; der erſte, November 1900 ausgeführte Anſtrich hält jetzt noch jede Schimmelbildung fern, obgleich die Fäſſer des öfteren gewaſchen wurden. Antinonnin wirkt ſtark reinigend und erfriſchend auf die Luft. Leider färbt es noch lange Zeit nach dem Anſtrich ſtark gelb und zwar ſo ſtark, daß die Kleider der Kellerarbeiter dadurch ruinirt werden. Schwächere Löſung zeigt vielleicht dieſen Mißſtand nicht. Der Preis. beträgt pro Kilo Mk. 6.75. Eckſtein. VII. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landesfiſchereiverein. Aus Anlaß der 10. Hauptverſammlung vom 28. September ds. Is. wurde ſchon in der Ausſchußſitzung im Dezember 1900 beſchloſſen, dem hochverdienten Gründer desſelben, Excellenz Freiherrn v. Plato, Oberjägermeiſter Sr. Majeſtät des Königs, als I. Präſidenten, ſowie dem gleichfalls verdienten Kaſſier, Herrn Hofrath Hinderer, nach zehnjähriger außerordentlich erſprieß— licher Thätigkeit, entſprechende Ehrengaben zu widmen und zwar nicht auf Koſten des Landesvereins, ſondern, um gerade den Dank der einzelnen Vereine, Vorſtands⸗ und Einzelmitglieder auszudrücken, aus freiwilligen Beiträgen. Recht ſchwierig war es, ihren Zweck voll zum Ausdruck bringende Ehrengaben zu finden, denn dieſelben ſollten doch nur Fiſchereiembleme enthalten. Aber unſer Ausſchußmitglied Herr Hubert Vogler-Ravensburg machte dieſen Zweifeln ein Ende, indem derſelbe ſeine kunſtbewährte Hand zur Verfügung ſtellte und die Zeichnungen zu dem vorſtehend abgebildeten Humpen und Pokale (¼ natürl. Größe) lieferte. Die Ausführung übernahm die Firma P. Bruckmann Söhne, Heilbronn a. N., und führte ſolche in allerbeſter Weiſe durch. Nun noch eine kurze Beſchreibung dieſer im modernen Stil angefertigten Fiſcherei-Prunk⸗ gefäße. Der aus Silber gefertigte Humpen trägt in der Mitte die gravirten Wappen von Excellenz 448 ———ů — v. Plato und des Landesfiſchereivereins; derſelbe iſt theils ciſelirt, theils gravirt und geätzt, und zwar ſind die Seeroſen und Blätter, ſowie die Binſen ciſelirt, die Wappen und ſonſtigen Ornamente gravirt und geätzt; das Deckelſtück trägt eine Libelle, die Handhabe iſt ein Aal, die drei Klauen, einen Froſch, Molch und Krebs darſtellend, ſind frei modellirt, gegoſſen und eiſelirt. Der Pokal iſt ebenfalls aus Silber, gravirt und geätzt, hat gleichfalls die Fiſchereiembleme und das Wappen des Landesfiſchereivereins im Relief, auf dem Deckel ebenfalls die Libelle und iſt im Uebrigen wie der Humpen gehalten. Bei beiden Stücken ſtellen die Fiſchereiembleme auf der einen Seite einen Hecht, einen Karpfen und eine Schleie, auf der anderen eine Bachforelle, eine Regenbogenforelle und einen Zander dar, ferner ſind am unteren Ende der Ehrengaben die Wappen der zehn Städte eingravirt, in deren Mauern die jährlichen Hauptverſammlungen des Württembergiſchen Landes» fiſchereivereins abgehalten wurden. Mögen die genannten Herren noch lange an der Spitze des eee 1 vereins zu Nutzen und Frommen der Fiſcherei ſtehen. Rheiniſcher Fiſchereiverein. Dem Jahresberichte 1900/01 des Rheiniſchen Fiſchereivereins, welcher von dem Präſidenten, Herrn Geheimrath Prof. Dr. Freiherrn von La Valette St. George, in gewohnter, gründ⸗ licher und umfaſſender Weiſe erſtattet worden iſt, entnehmen wir, daß dieſer Verein zur Zeit ca. 400 Mitglieder zählt. Durch die Unterſtützung der Staatsregierung und Provinzialverwaltung war es dem Vereine möglich, die Summe von Mk. 6687.66 zur Hebung des Fiſchereiweſens in der Rhein- provinz zu verwenden; es wurden an die Mitglieder angebrütete Salmonideneier, Brut und Jung⸗ fiſche, ſowie zweckmäßig konſtruirte Brutapparate vertheilt im Werthe von Mk. 1556. Zur Vertilgung von Fiſchfeinden wurden an Prämien gezahlt Mk. 417, und zwar Mk. 195 für 65 erlegte Fiſchottern und Mk. 222 für 222 Fiſchreiher; hieraus ergibt ſich, daß dieſe Fiſchfeinde noch immer ſehr zahlreich vorhanden ſind. — Um den vielfachen Klagen über Fiſchdiebſtahl und Fiſchfrevel wirkſam entgegenzutreten, hat der Verein für Belohnung von verdienten Aufſichtsbeamten und erfolgreichen Anzeigen von Fiſchfreveln die bedeutende Summe von Mk. 908 verausgabt. ˖ Aus der Brutanſtalt zu Poppelsdorf wurden 12 000 Stück Lachsbrut in die untere Sieg eingeſetzt. Wie alljährlich, ſo hielt auch im verfloſſenen Jahre der Herr Vorſitzende in jedem Semeſter eine Reihe von Vorträgen über die Naturgeſchichte der Fiſche und ihre Zucht. — Die Vertretung des Vereins nach außen hatte Herr Prof. Huppertz übernommen; derſelbe erledigte die zahlreichen Anfragen aus den verſchiedenſten Theilen der Provinz betreffend die Bevölkerung der Bäche, die Anlage und Beſetzung der Teiche ꝛe. Die ausführlichen Berichte einzelner Vereinsmitglieder ſowie der angeſchloſſenen Vereine zeugen von deren regem Intereſſe für die Fiſcherei. Beſonders intereſſiren wird auch weitere Kreiſe, daß in Folge des Geſetzes vom 25. Juni 1895 die Bildung von Fiſchereibezirken in erfreulicher Zunahme begriffen iſt, wodurch ein ordnungsmäßiger Betrieb der Fiſcherei gewährleiſtet und die erzielten Pachtzinſen den Intereſſenten erheblich höhere Einnahmen bringen als früher. Die Pächter werden zur jährlichen Ausſetzung von Fiſchbrut verpflichtet, und dahin überwacht, daß ſie dieſen Verpflichtungen auch nachkommen. Der Raubfiſcherei wird durch die Bildung dieſer gemeinſchaft— lichen Fiſchereibezirke mit mehr Erfolg als in früheren Zeiten entgegengetreten. Bisher wurden nach einer Zuſammenſtellung des Herrn Oberregierungsrathes Fink in Köln in den fünf Regier⸗ ungsbezirken der Rheinprovinz auf Grund des Geſetzes vom 25. Juni 1895 gebildet: Fiſchereibezirte Regierungsbezirk Gemeinſchaftliche Selbſtändige Anzahl | Länge Anzahl | Länge Sohlen 193 1180497 m 40 83 325 m Düffeldorf . . . . 41 135 781 „ 28 57 176 „ F 14 104824 „ 3 6090 „ ae, Nr. 308 1612466 „ 63 108 160 „ R 89 613439 „ 44 143 757 in Summa: 645 3647007 m | 178 | 398508 m Sehr güuſtig lautet der Bericht des Kreisfiſchereivereins Mayen über die Erfolge, welche mit der Ausſetzung von Satzkrebſen erzielt wurden. Dieſem Vereine waren vom Rheiniſchen Fiſcherei— vereine 4000 Stück Satzkrebſe als Geſchenk überwieſen worden. Die Krebſe ſtammten aus Finland, kamen in zwei Sendungen zu je 2000 Stück an und wurden von Kruft aus in die Gewäſſer ver- theilt. Etwa 200 Stück wurden im Vereinsbruthauſe vorläufig zur Quarantäne zurückbehalten, um in Bezug auf ihre Lebensfähigkeit und ihr Verhalten beobachtet zu werden. Nachdem drei 8 449 — Wochen hindurch ſich nichts Verdächtiges gezeigt hatte, wurden auch dieſe ausgeſetzt. Bis jetzt ſind beſonders in der Elz, ſtellenweiſe aber auch in der Nette mehrfach Eier und Junge tragende Krebs- weibchen gefunden worden, woraus hervorgeht, daß die Krebspeſt, welche die vor ca. 25 Jahren noch reichlichen Krebsbeſtände total vernichtet hatte, vollſtändig erloſchen iſt. Dahingegen ſteht zu befürchten, daß wenn die Quarantäne der Satzkrebſe nicht überall ein⸗ geführt wird, die Krebspeſt von Neuem eingeſchleppt werden kann, wie aus dem Berichte des Vor⸗ ſitzenden des Fiſchereivereins für den Kreis Wipperfürth, Herrn Landrath Freiherrn von Dalwigk, hervorgeht. Derſelbe ſchreibt auf Seite 22 des Berichtes: „Die Hoffnungen, welche der Verein in Bezug auf eine günſtige Fortpflanzung der von dem Rheiniſchen Fiſchereiverein im Herbſte 1899 in dankenswertheſter Weiſe geſchenkweiſe überwieſenen 3000 Beſatzkrebſe hegte, haben ſich leider nicht erfüllt. Im Neyebache, der ſich für ein gedeihliches Fortkommen der Krebſe beſonders eignet, iſt der ganze Krebsbeſtand im Laufe des verfloſſenen Jahres unter Erſcheinungen eingegangen, welche auf das Vorhandenſein der Krebspeſt ſchließen laſſen. Die Beobachtungen, wie ſie in dem in Heft 23 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ pro 1900 enthaltenen Aufſatze über die Unterſuchungen der Krebspeſt in Rußland dargelegt ſind, wurden auch hier gemacht. Zuerſt begann das Abſterben im unteren Theile des Baches, nach und nach erkrankten auch die bachaufwärts vorhandenen Krebſe und ſtarben ab. Hierbei zeigt ſich die auffallende Erſcheinung, daß bei den von der Krankheit befallenen Exemplaren die Extremitäten, Schwanz und Füße, weiß und leblos wurden und den Eindruck machten, als ob ſie ſchon vor dem Abſterben des Thieres in Verweſung übergegangen wären, auch fehlte dem Thiere jede Gewalt darüber. Da in den Neyebach keine geſundheitsſchäd⸗ lichen Abwäſſer eingeleitet werden, der Bach für das Gedeihen der Krebſe vielmehr als ganz beſonders geeignet angeſehen werden muß, ſo bleibt nur die Erklärung übrig, daß unter den von der Krebshandlung Micha in Berlin auf Veranlaſſung des Rheiniſchen Fiſchereivereins dem hieſigen Fiſchereiverein gelieferten Beſatzkrebſen, die in den Neyebach ausgeſetzt wurden, einige Exemplare mit Bakterien der Krebspeſt behaftet waren und dieſe die Veranlaſſung zu dem allgemeinen Ab- ſterben der Krebſe geweſen ſind. Eine ſonſtige Einſchleppung des Krankheitsſtoffes erſcheint aus⸗ geſchloſſen. Durch die Lieferung dieſer kranken Exemplare iſt ein reicher Krebsbeſtand mit einem Schlage und wahrſcheinlich für lange Zeit vernichtet worden.“ Betreffs der weiteren Einzelheiten müſſen wir auf den Originalbericht ſelbſt verweiſen. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Donnerstag, den 7. November 1901, Vormittags 10 Uhr, findet in Breslau, im großen Saale der Chriſtian Hanſen'ſchen Weinhandlung, Schweidnitzerſtraße 16/18, die zweite dieß⸗ jährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des Vorſitzenden. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Zur Geſchäftslage des Vereins, und Beſprechung folgender Gegenſtände: a) Raubfiſcherei. bp) Mindeſtmaſchenweite der Forellennetze. e) Behandlung von Forellengewäſſern. d) Miniſterieller Erlaß über die Reinhaltung der Flüſſe. e) Oderſtrombereiſung. k) Fiſchereiausſtellung zu Wien 1902. g) Fiſchſpeiſehaus. h) Verbot des Krebsfanges. 4. Ueber Fiſchereiausſtellungsweſen mit Bezug auf die Ausſtellung in Halle. Referent: Herr Rittergutsbeſitzer Lukas, Belk. 5. Zur Bildung von Fiſchereigenoſſenſchaften. Referent: Herr Schubert, Uhyſt. 6. Bericht über die Berathungen im Fiſchereirath zu Stuttgart. Nach Schluß der Sitzung vereinigen ſich die Theilnehmer zu einem gemeinſamen Mittags- mahle in demſelben Lokale. Der Vorſtand des Schleſiſchen Fiſchereivereins. G. Prinz zu Schoenaich⸗Carolath. Elſäſſiſcher Fiſchereiverein. Am Sonntag, den 17. November, Vormittags 10 Uhr, findet zu Straßburg im kleinen Aubette⸗Saal (Kleberplatz) die Generalverſammkung des Elſäſſiſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Präſidenten. 2. Vortrag des Herrn Oekonomierath Haack, Direktor der Kaiſerl. Fiſchzuchtanſtalt Blotz⸗ heim, über die neueſten Fortſchritte auf dem Gebiete der ſogenannten künſtlichen Fiſchzucht. 3. Antrag des Schriftführers Rechtsanwalt Mechling, betreffend Beſeitigung der Hinder- niſſe, die der Entwicklung der Fiſcherei in Elſaß⸗Lothringen entgegenſtehen. 4. Verſchiedenes. Nachmittags 1 Uhr gemeinſchaftliches Mittageſſen im „Bäckehieſel“, Ruprechtsauer Allee. Die Kaiſerl. Generaldirektion der Eiſenbahnen in Elſaß⸗Lothringen hat eine Fahrermäßigung bewilligt in der Weiſe, daß die Mitglieder des Vereins gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte pro 450 ——ůů ů—ů 1901 einfache Billets nach Straßburg mit dem Stationsſtempel auf der Rückſeite erhalten, welche innerhalb dreier Tage, den Tag der Ausgabe miteingerechnet, zur freien Rückfahrt nach der Billet⸗ ausgabeſtation in derjenigen Zuggattung und Wagenklaſſe giltig ſind, worauf ſie lauten. Straßburg, den 20. Oktober 1901. Der Centralvorſtand des Elſäſſiſchen Fiſchereivereins. VIII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 26. Oktober 1901. Zufuhr mäßig, Geſchäft ſchleppend, Preiſe nachgebend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hechte 57 68 — Winter⸗Rheinlachs per Pfund 425 Duden 80 66 Rufe Lacy, 5 220 Barſche 2945 15—23 Flundern, Kieler. . „ Stiege | 400—600 Karpfen, mittelgr.. . — — do. mittelgr.. „ Kiſte | 200-300 Karauſchen 53 — Bücklinge, Kieler. „ Wall | 100-200 Schlee 93 45 — 50 Dor Nit 200 - 300 Bie 129 — Schell; " 200—300 Bunte Fiſche ein —_ Aale, große. „ Pfund 100120 Aalen e rent, 90 — Stßß A | 5 — Elbelech — 70 Heringe. „ 100 Stck. 700 1000 H — — m BREI DENE NS HEN. SP ENLUNRNAN NN NN N Ay „ Ss VAT SERIE 3 N N. MIMZUZN MINEN — — — 38 EX 1 | Fiſchmeiſter geſucht für eine der größten Forellenzüchtereien Nord— weſtdeutſchlands. Derſelbe muß intenſive Wirth— ſchaft durchaus beherrſchen und befähigt ſein, den Verkauf ſelbſtändig zu leiten. Angebote unter Beifügung des Lebenslaufes und der Zeugniſſe, ſowie Angabe der Gehalts— anſprüche ſind unter Q. 100 der Expedition dieſer Zeitung einzureichen. 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Organ für die Geſammlintereſſen der Fiſcherei, ſowie für die Heſtrebungen der Fiſchereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schlef. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Heſſen, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſcherewereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Bayerifhen und vom Zeutſchen Ciſchereiverein. Nr. 22. München, den 15. November 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die Krankheiten unſerer Fiſche. — III. Hohe Preiſe für Lachs⸗ fiſcherei in Schottland. — IV. Die Fiſchereiausſtellung in Kaufbeuren. — V. Vermiſchte Mit- theilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Perſonalnachrichten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Kreisfiſchereiverein für Oberfranken hat in ſeiner Sitzung am 26. Oktober ds. Is. beſchloſſen, am Donnerſtag, den 5., und Freitag, den 6. Dezember 1901, einen Stifchereilebrkurs in Bayreuth im Landrathſaale der k. Regierung abzuhalten. Anmeldungen ſind rechtzeitig bis ſpäteſtens 30. [fd. Mts. an unterfertigten Kreisfiſchereiverein in Bayreuth (Regierung) zu richten. Die Theilnahme am Fiſchereilehrgang iſt Jedermann unentgeltlich geſtattet. Wir laſſen hiedurch freundlichſt Einladung mit dem Wunſche ergehen, daß der Fiſcherei— lehrgang von Intereſſenten und Freunden unſerer Beſtrebungen recht zahlreich beſucht werden möchte. Bayreuth, den 8. November 1901. Kreisſiſchereiverein für Oberfranken. 454 II. Die Krankheiten unferer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. 97 67 Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. (3. Fortſetzung.) Nachdem wir bisher die Krankheiten der Haut, welche aus mechaniſchen, chemiſchen und thermiſchen Urſachen entſtehen, beſprochen haben, wollen wir uns nunmehr zu den Infektions- krankheiten wenden, ſoweit ſie ſich an der Haut der Fiſche abſpielen. Die Infektionskrankheiten werden ſowohl durch pflanzliche, wie durch thieriſche Paraſiten verurſacht. Unter den pflanzlichen Paraſiten ſind es beſonders die zur Familie der Saprolegnien gehörenden Pilze, wie Saprolegnia ferax, Saprolegnia Thureti, Achlya prolifera, Achlya Nowickii 2c., welche auf der Haut der Fiſche ſchmarotzen und vielfach ſogar den Tod der Fiſche im Gefolge haben können, ja wiederholt bereits zu großen Epidemien Veranlaſſung gegeben haben. Dieſe Pilzerkrankungen der Haut ſind wohl die häufigſten und verbreitetſten unter allen Krankheiten der Fiſche. Sie ſind auch ſchon fo oft und faſt bis zum Ueberdruß beſchrieben worden, daß man meinen ſollte, Jeder, der ſich mit der Zucht der Fiſche oder der Haltung und dem Transport derſelben befaßt, müßte in der Lage ſein, Verpilzungen derſelben zu kennen. Indeſſen werden die Pilzerkrankungen der Haut noch ganz außerordentlich häufig verwechſelt, namentlich mit der Pockenkrankheit beim Karpfen, mit der Fleckenkrankheit beim Bachſaibling, mit verſchiedenen durch Flagellaten und Infuſorien hervorgerufenen Haut— krankheiten bei anderen Fiſchen, ſowie mit Erkältungskrankheiten der Haut beim Karpfen ꝛc. Ebenſo ſind auch über die Bedingungen des Auftretens dieſer Krankheit, ſowie über die Schnelligkeit ihrer Ausdehnung die unklarſten Vorſtellungen verbreitet, ſo daß eine erneute Beſprechung der Pilzerkrankungen auch an dieſer Stelle ſehr wohl am Platze iſt. Die in Rede ſtehenden Krankheiten werden durch Pilze verurſacht, welche, wie die nachfolgenden beiden Abbildungen zeigen, vergl. Fig. a und b, aus verzweigten oder unver— Fig. a. zweigten Fäden, ſog. Hyphen, beſtehen, die mit ihren unteren Enden, den Wurzelfäden in die Unterlage, in unſerem Fall alſo in die Haut eindringen, während die entgegengeſetzten Theile wie ein Raſen über die Oberfläche aus dem Waſſer ragen. Je nach der Dicke der Hyphen ſind die Raſen entweder wollartig zart, ſo bei den Saprolegniaarten, oder ſtarr— büſchelförmig, zuweilen faſt ſtachlig abſtehend, wie bei den Angehörigen der Gattung Achlya, deren Fäden einen Dickendurchmeſſer bis zu einem Millimeter haben können. Ihre Länge 455 ft ſehr verſchieden und kann mehrere, bis zu 3 cm erreichen, ſodaß die Pilzraſen oft nur kurz find und wie geſchoren ausſehen oder wie lange Watten flottiren. Die Farbe derſelben wechſelt in verſchiedenen Tönen von weiß und grau und läßt ſich bei den Saprolegniaarten sam treffendjten mit etwas unreiner Watte vergleichen. Das Wachsthum der Hyphen und die Ausbreitung der Raſen auf der Fiſchhaut vollzieht ſich in der Weiſe, daß die Hyphen von Pilzfäden einmal in die Länge wachſen, dann aber auch Seitenzweige treiben, die nicht durch Querwände abgetrennt ſind, von denen wieder Wurzelfäden in die Unterlage eindringen. Die Schnelligkeit der Ausbreitung des ganzen Myeels oder Pilzraſens hängt von verſchiedenen Umſtänden ab, ſo z. B. von der Temperatur und ebenſo von dem Widerſtand der Unterlage. Auf der Haut todter Fiſche können fi Anfangs markſtückgroße Myeelien in 12 bis 24 Stunden über handgroße Flächen ausbreiten, während es bei lebenden Fiſchen, je nach ihrem Ge— ſundheitszuſtand, Tage, ja wochenlang dauern kann, bis ein nur annähernd ſo raſches Wachsthum zu Stande kommt. Bei der großen Epidemie, welche ſich in den Jahren 1877 bis 1882 über zahlreiche Flüſſe in England und Schottland unter den Lachſen ausbreitete und dem Lachsbeſtand großen Schaden zufügte, dauerte es meiſt nur drei bis vier Tage, um, wie Huxley berichtet, den ganzen Körper der Lachſe mit Pilzen zu bedecken. Ob dieſe Fiſche freilich, wie von den damaligen Forſchern verſichert wird, ganz geſund waren, oder ob nicht vielmehr eine andere, 3. B. eine Bakterieninfektion mit im Spiele war, darf heute füglich bezweifelt werden. Es ſpricht dafür namentlich der Umſtand, daß nur die Lachſe von den Pilzen befallen wurden, nicht aber auch die anderen mit ihnen zuſammenlebenden Fiſche. Im Allgemeinen ſind unſere Kenntniſſe über die Geſchwindigkeit des Wachsthums der Pilzraſen noch ſehr unvollſtändig, und einwandfreie experimentelle Unterſuchungen hierüber wären ſehr erwünſcht und zwar um ſo mehr, als in der Praxis, ſo z. B. bei gerichtlichen Entſcheidungen nicht ſelten die Frage eine Rolle ſpielt, ob die Verpilzung von Anfangs ſcheinbar noch pilzfreien Fiſchen während eines zehn- oder zwölfſtündigen Transports, z. B. eine ſo große Ausdehnung genommen haben könne, daß Fiſche dadurch zu Grunde gerichtet ſein können. Die Entſcheidung dieſer Frage hängt von ſo zahlreichen Umſtänden ab, daß ihre Beantwortung im Einzelfalle überaus ſchwierig, vielfach ſogar völlig unmöglich ſein wird. Ich möchte an dieſer Stelle ganz beſonders darauf aufmerkſam machen, namentlich gegenüber den Vertretern des Fiſchhandels, welche ſich in derartigen Angelegenheiten gerne als „Fach— männer“ vernehmen laſſen, daß, abgeſehen von der Temperatur, eine Verpilzung um ſo raſcher um ſich greift, je weniger widerſtandsfähig der Fiſch iſt. Ein Karpfen kann z. B. bei mittlerer Temperatur in 24 Stunden mit Pilzraſen bedeckt ſein, wenn er vorher durch ſchroffen Temperaturwechſel im Transportwaſſer Erkältungen ſeiner Haut erfahren hat. Ein Bachſaibling, welcher von dem Erreger der Fleckenkrankheit befallen iſt, verpilzt ebenſo leicht, wie raſch, zur Laichzeit neigen die meiſten Fiſche, beſonders der Zander, ſehr zu Pilzinfek— tionen, und natürlich beſchleunigen alle anderen paraſitiſchen Hauterkrankungen, wie ſie durch Flagellaten (Costia Nitschei), Infuſorien (Ichthyophtirius 2e.), Sporozoen, Cruſtaceen, Würmer 2c. hervorgerufen werden, die Ausbreitung der Pilzmycelien. Verletzungen der Haut erleichtern die Entſtehung von Pilzraſen; ein ſonſt geſunder Fiſch, der ſich unter günſtigen Lebensbedingungen befindet, leiſtet aber auch bei Verletzungen energiſchen Widerſtand und ſtreift oft ſchon deutlich mit bloßem Auge ſichtbare Pilze ab, unter völliger Ausheilung ſeiner Wunden; wie ich überhaupt der Ueberzeugung bin, daß ein ganz geſunder Fiſch von Pilzen nur dann befallen werden kann, wenn er unter abnorme und ungünſtige Exiſtenzbedingungen verſetzt wird. Dieß führt uns zu der Frage nach dem erſten Auftreten der Pilze überhaupt. Die— ſelbe ſteht im Zuſammenhang mit der Fortpflanzung der Saprolegnien, welche in den meiſten Fällen auf ungeſchlechtlichem Wege dadurch zu Stande kommt, daß ſich an den Enden der Pilzfäden durch Auftreten von Querwänden Sporenbehälter, ſogenannte Sporangien, ent— wickeln, in denen ſehr kleine Schwärmſporen oder Zooſporen in meiſt ſehr großer Zahl ent— ſtehen, wie die Abbildungen in Fig. 1 und 4a zeigen. Wenn dieſe Sporen auf geeignetes Nährmaterial treffen, ſo treiben ſie Keimfäden, welche in die Unterlage eindringen und nach kurzer Zeit ein Pilzmycel erzeugen. 456 Eine zweite Form der Fortpflanzung, welche namentlich bei der Gattung Saprolegnia häufig iſt, erfolgt durch ſogenannte Conidien (vergl. Fig. 3). Unter Conidien verſteht man Pilzfäden, die an ihrem Ende kugelig oder keulenförmig anſchwellen und dementſprechend in einzelne Theilſtücke zerfallen, welche die Fähigkeit haben, auf geeigneten Nährböden, ebenſo wie die Sporen auszukeimen. Seltener kommt noch eine dritte Form der Fortpflanzung durch Eizellen oder Ooſporen vor, welche ſogar befruchtet werden können. Dieſe ſtellen die Dauerzuſtände der Pilze dar und keimen gleichfalls nach einer gewiſſen Zeit der Ruhe aus oder erzeugen auf einem kurzen Keimſchlauch ſehr raſch Schwärmſporen. Die Eizellen entſtehen auf den Enden von Pilzfäden, welche hier kugelig angeſchwollen ſind, wie nachſtehende Abbildung zeigt. (Fig. 2.) Für die Fiſcherei und Fiſchzucht iſt nun die Frage von beſonderer Bedeutung, ob die— verſchiedenen Fortpflanzungskörper der Saprolegnien, welche eine Pilzinfektion vermitteln, Saprolegnia Achlya prolifera.“) Thureti. ) auch an völlig geſunden Fiſchen ſich feſtſetzen können, oder ob hiezu erſt eine Erkrankung oder eine Verletzung, reſp. Schwächung der Unterlage vorhanden ſein muß. Ich glaube, dieſe Frage, wie bereits vorher erwähnt, in dem Sinne beantworten zu müſſen, daß ein völlig geſunder Fiſch unter normalen und günſtigen Verhältniſſen Pilzinfektionen nicht ausgeſetzt iſt. Wenn dem nicht jo wäre, fo würden wir wahrſcheinlich in unſeren Gewaͤſſern, ) Fig. 1. Saprolegnia Thureti mit Sporangien im oberen Ende bei p. ) Fig. 4a. Achlya prolifera zeigt beim Buchſtaben S ein Sporangium aus welchem eine Menge von noch ruhenden, unbeweglichen Schwärmſporen ausgetreten ſind. Dieſelben häuten ſich (vergl. h) und bekommen Cilien (vergl. 2), um dann auszuſchwärmen. Beim Buchſtaben S! ſieht man, wie die Sporen in dem Sporenbehälter, ohne ſich in Schwärm— ſporen umzubilden, direkt auskeimen, was auch vorkommt. Beide Abbildungen nach Dr. Adam: Maurizio, „Zeitſchrift für Fiſcherei“, 1895, Heft 6. EEE 457 überhaupt keine Fiſche mehr haben, da Saprolegnien in allen Gewäſſern in der weiteſten Verbreitung vorkommen und ſich ſowohl in unſeren klaren Forellenbächen, ja ſchon in den Schmelzwäſſern unſerer Gletſcher, wie auch in den langſam fließenden Strömen der Ebene vorfinden. Gleichwohl kommt es vor, daß auch geſunde Fiſche Pilzinfektionen anheimfallen, wenn ſie in ungünſtige Lebensbedingungen kommen, z. B. in Folge ſchlechter Ernährung widerſtandsloſer werden oder ſich in Gewäſſern befinden, in denen durch übermäßige An— reicherung mit organiſchen Subſtanzen die Sporen der Saprolegnien in großen Maſſen vorhanden ſind. So erklärt ſich auch, daß die Verſuche mit der künſtlichen Uebertragung von Pilzſporen auf die Haut geſunder Fiſche ſo häufig reſultatlos verlaufen ſind, ſelbſt wenn die Haut vorher mechaniſch verletzt wurde, während in anderen Fällen, wo es ſich offenbar um geſchwächte Individuen handelte, die künſtliche Infektion leicht gelang. Für den Fiſchzüchter und Fiſchhälter geht aus dieſen Ueberlegungen aber hervor, daß er, um ſeine Fiſche vor Verpilzungen zu ſchützen, ſowohl für möglichſt geſunde und kräftige Fiſche ſorgen muß, als auch andererſeits namentlich die Anhäufung von Pilzſporen zu ver— hüten hat, das Letztere beſonders dadurch, daß Waſſerverunreinigungen mit fäulnißfähigen Stoffen vermieden werden, und daß namentlich in die Fiſchhälter und die Winterungen nie— mals verpilzte Fiſche mit eingeſetzt werden dürfen, weil in den engen Räumen des Hälters und auch während des Winterſchlafes der Karpfen in den Winterungen maſſenhafte Anſamm— lungen von Pilzen zu Erkrankungen der Fiſche führen können. Zum Schluſſe noch einige Bemerkungen über die Heilung von Pilzinfektionen. Um Pilze von der Haut der Fiſche zu vertreiben, ſind die verſchiedenſten Mittel empfohlen worden, ſo Waſchungen mit Kochſalzlöſungen von 10 Prozent, mit Sublimat von 1: 1000, mit Magneſiumſulfat von 1: 1000, mit Zink- und Kupferſulfat von 1: 1000, mit Borſäure, Salicyl- ſäure und übermanganſaurem Kali. Von allen dieſen Mitteln kann ich als das geeignetſte, nach Verſuchen in der k. b. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, das über— manganſaure Kali am meiſten empfehlen. Am zweckmäßigſten iſt die Behandlung verpilzter Fiſche in der Weiſe auszuführen, daß man zunächſt ſich eine ſtarke, etwa 1 prozentige Löſung von übermanganſaurem Kali in geringer Menge anfertigt und mit einem in dieſe Löſung eingetauchten Schwamm die Pilzraſen durch Abwaſchen zunächſt mechaniſch entfernt. Hiedurch werden aber natürlich die in der Haut ſteckengebliebenen Pilzfäden nicht angegriffen, ſondern bleiben weiter keimfähig. Es muß daher auf die Waſchungen noch ein Bad in einer Löſung von übermanganſaurem Kali (1 Theil hypermanganſaures Kali zu 100 000 Theilen Waſſer, alſo 1 Gramm übermanganſaures Kali in 100 Liter Waſſer) erfolgen. In dieſe Löſung kann man Salmoniden und karpfenartige Fiſche ohne Schaden eine halbe Stunde einſetzen. Die Löſung dringt dann durch die vorher abgeriſſenen Enden der Pilzfäden in die Tiefe der Haut und tödtet die Pilze ab, ohne die Fiſche nachhaltig zu ſchädigen. Während des Badens müſſen die Fiſche ſorgfältig beobachtet und das Waſſer durchlüftet werden, weil ſich auf den Kiemen derſelben aus dem übermanganſaurem Kali Braunſtein in feinen Körnchen ablagert, wodurch die Athmung der Fiſche behindert wird. Will man verpilzte Fiſche in größerer Zahl auf einmal baden, ſo muß man ſich vor einem Fehler dabei beſonders hüten, daß man nämlich nicht zu viel Fiſche auf einmal in die vorgeſchriebene Löſung einſetzt, weil dieſelbe dann an Stärke ſehr raſch abnimmt, indem die ganze Haut der Fiſche und die ſich davon loslöſenden kleinen Fetzchen das übermanganſaure Kali leicht zerſetzen. In einer Löſung von 100 Litern dürfen auf einmal nicht mehr wie 10 Pfund Fiſche gebadet werden. Die Löſung iſt nach einer halben Stunde nicht mehr brauchbar und muß weggeſchüttet werden, was um ſo leichter geſchehen kann, als der Preis derſelben ja nur einige Pfennige beträgt. III. Hohe reife für Tachsſiſcherei in Schottland. Es iſt in den letzten Jahren bekanntlich, leider mit Recht, viel darüber geklagt worden, daß in Schottland und überhaupt in den Flüſſen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland die Lachsfiſcherei in Folge aller möglichen Urſachen ſo ſehr zurückgegangen iſt. Allerdings kann man nicht behaupten, daß damit auch die Pachtpreiſe, die man für ſolche 458 Flüſſe zu zahlen hat, geringer geworden wären, im Gegentheil, dieſelben find eigentlich ſtets⸗ im Steigen begriffen und haben jetzt eine geradezu unſinnige Höhe erreicht. Es gehen eben alljährlich mehr Sportsmen nach dem Norden hinauf. Die meiſten unter ihnen ſind reiche Leute, denen es auf das Geld nicht ankommt. Die Lachsflüſſe werden immer weniger, ſtatt mehr und ſo iſt die einfache Folge der großen Nachfrage, daß die Preiſe in's Enorme ſteigen. Abgeſehen von den Hirſchrevieren, die auch ſehr theuer ſind, ſind die Preiſe für die Lachs⸗ fiſcherei eigentlich die größten, die bezahlt werden. Sie gehen oft für eine Saiſon auf 60,000 oder gar bis zu 80,000 Mark hinauf und wenn ſie gleichzeitig mit guten Hirſch⸗ und Grouſerevieren verbunden find, fo kann der glückliche Beſitzer eigentlich jeden Preis erlangen. Wenn nun auch im Allgemeinen der Lachs ſehr zurückgegangen iſt, ſo iſt damit natürlich nicht gejagt, daß nicht auch noch einige Flüſſe ſehr reiche Beute liefern, jo daß es— ſich bis zu einem gewiſſen Grade ſogar, abgeſehen von dem Sport, lohnt, während der Saiſon einen ſolchen Fluß zu pachten, aber von Jahr zu Jahr geht leider die Zahl dieſer Flüſſe immer mehr zurück. Der Thurſo, ein verhältnißmäßig kleiner Fluß im Norden von Schottland, iſt an einen Klub von Anglern verpachtet, die beinahe 40 000 Mark für die Saiſon zahlen. Auch der Tay iſt als guter Lachsfluß bekannt. Bei dieſem iſt die Herbſtſaiſon bedeutend beſſer, als⸗ die Frühjahrsſaiſon. Dieſe wird daher meiſt allein zu einer hohen Pacht abgegeben. Bei dieſem Fluß ſpricht auch die wundervolle Scenerie, durch die er fließt, ſehr viel mit. Was dort an guten Tagen manchmal gefangen wird, iſt kaum glaublich. Es iſt z. B. durchaus nichts Seltenes, daß an einem Tag zwanzig ſtarke Lachſe gefangen werden, und manchmal war die Strecke noch eine bedeutend größere. Im Scone, der ebenfalls als guter Lachsfluß bekannt iſt, hat in dem letzten Jahre ein einziger Angler, Lord Blythswood, nicht weniger als dreißig ſtarke Lachſe an einem Tag gefangen. Dieß geſchah auf die Art, die man in Schottland „harling, nennt, ein Wort, das „ſchleppen“ oder „ziehen“ bedeutet. Dieſe Art des Fiſchens iſt auf ſolchen Flüſſen durchaus nothwendig, die zu breit ſind, als daß man die Stelle, wo der Lachs ſteht, vom Ufer aus erreichen könnte. Beim harling wird ein Boot benutzt, welches zwei Ruderer über den Fluß im Zickzack hin und herrudern und zwar gegen den Strom. Man fährt ſo ſcheinbar ſtrom— aufwärts, aber das iſt wie geſagt, nur ſcheinbar, denn der Strom zieht den Kahn Zoll für Zoll ſtromabwärts. Der Angler ſitzt im hinteren Ende des Bootes und hat drei Angeln, von denen jede eine Leine von ziemlich 100 Meter Länge hat. Am Ende einer jeden Leine iſt eine Fliege angebracht und dieſe wird ungefähr 30 Meter lang ausgelaſſen. Dann werden die drei Leinen über das eine Sitzbrett im Boot genau vor den Angler gelegt und auf jeder derſelben ein Stein befeſtigt, der die Leine halten muß. Die Zickzackbewegung des Bootes zieht die Fliegen über den Fluß herüber und hinüber, und ſobald man eines der Ufer erreicht, wird ein Augenblick angehalten, damit die Fliegen langſam an das Ufer heran- gehen, denn bei tiefem Waſſer iſt das manchmal gerade der Platz, wo der Lachs am leichteſten anbeißt. Sobald nun der Fiſch zuſchnappt, reißt er durch das Anziehen der Leine den Stein von der Bank und der Angler kann ſofort ſehen, an welcher Leine der Fiſch ſitzt. Iſt das geſchehen, ſo wird ſo ſchnell wie möglich an's Ufer gefahren, wo der Angler landet und vom Ufer aus den Fiſch ſo behandelt, als ob er die Angel vom Ufer aus geworfen hätte. Die Sache iſt nun ganz einfach, wenn der Angler nur einen Lachs zur ſelben Zeit gefangen hat, aber manchmal kommt es vor, daß zwei oder drei kurz hintereinander anbeißen. Hat man dann mit dreien zu thun, und iſt vielleicht mit einem Ruderer allein im Kahn, ſo hat man gewöhnlich einen Kampf durchzufechten, den man ſo leicht in ſeinem ganzen Leben nicht wieder vergißt. In einem ſolchen Falle muß der Kahn ſo ſchnell wie möglich an's Ufer gebracht werden, der Angler ſpringt heraus, nimmt erſt den einen Fiſch vor und muß. ſehen, daß er jo ſchnell wie möglich von dem Kahn wegkommt, aus dem der Ruderer ebenfalls herausſpringt, um nach der anderen Seite davonzugehen, damit die Leinen ſich nicht verwickeln. Der Ruderer muß dann ſehen, ſeine beiden Fiſche ſo gut wie möglich zu halten, bis der Angler mit dem ſeinen fertig iſt und ihm den nächſten abnehmen kann. Es gelingt jedoch verhältnißmäßig ſelten, auf dieſe Weiſe alle drei Fiſche zu erhalten. Faſt immer verwickeln ſich die Leinen und die Fiſche verſchwinden dann auf Nimmerwiederſehen. Es ſind aber e 3 459 Fälle vorgekommen, wo bei großer Geſchicklichkeit des Anglers und des Ruderers und ganz beſonders bei großem Glück, alle drei Fiſche glücklich an's Land gebracht worden ſind. Aber das iſt, wie geſagt, ein ziemlich ſeltener Fall. Zwei von den dreien ſollte man allerdings faſt immer bekommen. Natürlich kommt es aber auch häufig vor, daß man knapp mit zweien fertig wird. Außerdem hat man gewöhnlich das Glück, zwei oder drei Fiſche in ſo kurzer Zeit hintereinander anbeißen zu ſehen, nur in ſolchen Flüſſen, wo die Lachſe ſehr zahlreich ſind. Viele Angler wollen von dieſer Art des Fangens von Lachſen nichts wiſſen und rümpfen ihre Naſe wenn ſie etwas von harling hören und es iſt ja auch richtig, daß in mancher Beziehung das Angeln von Lachſen vom Ufer aus ſportgemäßer iſt, als dieſes Angeln en gros. Wenn man aber einmal ſo vom Boot aus mit drei Leinen geangelt hat, ſo wird man doch finden, daß das einen ganz eigenthümlichen Reiz hat. Es hat eben feine beſonderen Schwierig⸗ keiten und der Angler ſelbſt muß eine bei weitem größere Fertigkeit beſitzen, als der, der nur einen Fiſch vom Ufer aus zu bezwingen verſteht. Beide zuſammen ſind vielleicht beſſer, als jedes einzeln, und derjenige Angler wird vielleicht den beſten Sport haben, der, je wie ſich die Gelegenheit bietet, vom Ufer aus ſeine Angel auswirft, oder aber, wenn das Waſſer zu breit iſt, vom Kahn aus „harled“. Iſt das Waſſer und das Wetter günſtig, ſo wird er in jedem Falle gute Erfolge haben und wenn man vorurtheilsfrei an die Sache herangeht, muß man ſagen, daß man ſowohl in dem einen, als auch in dem andern Fall durchaus ſportgerecht angeln kann. Für ältere Angler beſonders, die von dem Angeln vom Ufer aus leichter müde werden, iſt die Ruhe, die ſie ſich in dem Kahne gönnen können, nicht zu verachten. Jedenfalls fällt das anſtrengende Halten einer vielleicht 18 Fuß langen Angelruthe vollkommen weg. Der Tweedfluß bietet auch ausgezeichneten Sport, beſonders im Spätherbſt und September, und für gute Theile dieſes Fluſſes bekommt man auch leicht Pachten, die bis in die Tauſende von Pfunden gehen. Im Allgemeinen kann man ſagen, daß ein Lachs dem Angler etwa 2 bis 10 Pfund Sterling, alſo 40 bis 200 Mark koſtet und mancher Sports⸗ fiſcher wird ſchon die Erfahrung gemacht haben, daß ihn ſein Lachs noch ein bedeutendes Stück theurer gekommen iſt. Erſt jüngſt konnte man in den Zeitungen leſen, daß ein Angler, ein Lord, der in einem der beſten Flüſſe Schottlands angelte, in dem von ihm gepachteten Theil des Fluſſes während der ganzen Zeit nur vier Lachſe fing, für die er 500 Pfund Sterling, alſo 10,000 Mark, zu zahlen hatte. Natürlich ſprachen da das ſchlechte Wetter und noch andere ungünſtige Umſtände mit. Der Erfolg der Lachsfiſcherei iſt immer zweifelhaft, aber gerade dieſe Unbeſtändigkeit iſt es, die dieſem Sport einen ſo großen Reiz verleiht. E. D. Bernhardt. IV. Die Jiſchereiausſtellung in Kaufbeuren. Am Sonntag, den 22. September 1901, fand in Kaufbeuren, veranſtaltet von der Seltion Kaufbeuren des Kreisfiſchereivereins für Schwaben und Neuburg, unter dem Vorſitze des Herrn Bezirksamtmannes Kahr in Kaufbeuren eine ſehr intereſſante Fiſchereiausſtellung ſtatt, welche mit Rückſicht auf den lokalen Charakter derſelben, ſogar als hervorragend bezeichnet werden muß. Die Ausſtellung, welche durch Herrn Chemiker Roth ebenſo praktiſch, wie geſchmack⸗ voll eingerichtet war, gab ein anſchauliches Bild von den Beſtrebungen und Leiſtungen auf dem Gebiete der Fiſchzucht im Kreiſe Kaufbeuren und in der weiteren Umgebung. Ganz beſonders bemerkenswerth war die hervorragend ſchöne Ausſtellung des Fürſtl. von der Leyen'ſchen Rentamtes in Waal, welches ſowohl durch feine Forellen- und Bachſaiblings⸗ zucht, als auch durch die Vorführung feiner Aiſchgründer und böhmiſchen Zuchtkarpfen muſter⸗ giltige Leiſtungen aufzuweiſen hatte. Sehr intereſſant war die Ausſtellung des Herrn Bezirkskommiſſärs a. D. Büttner in Augsburg, dem es gelungen iſt, die Regenbogenforelle in der Schwarzach einzubürgern, ebenſo den Bachſaibling in die Wertach, und deſſen Verdienſte um die Förderung der Fiſcherei im Kreiſe Schwaben und Neuburg ja allgemein bekannt ſind. In gleicher Weiſe konnte Herr Dr. Henkel in Schüttendobel Bachſaiblinge und Regen⸗ bogenforellen ausſtellen, welche er in der Archen eingebürgert hat, wo dieſe Fiſche ebenſo wie 460 — ä —ůůůů— die Regenbogenforelle in der Schwarzach und Wertach bereits ſeit Jahren gelaicht haben und in allen Jahrgängen vorhanden ſind. Herr Dr. Henkel führte ferner ſehr ſchöne Forellen, Bachſaiblinge und Regenbogenforellen eigener Zucht vor, hatte außerdem ein ſehr praktiſch und billig eingerichtetes Bruthausmodell ausgeſtellt, ſowie eine Kollektion von Fiſchfeinden, aus- geſtopften Vögeln, Fiſchottern, ferner Pläne von Fiſchteichen und Fiſchereiliteratur, wodurch er der Ausſtellung ein ſehr mannigfaltiges Gepräge gab. Hervorragend war auch die Ausſtellung von ſelbſtgezüchteten Regenbogenforellen und Bachſaiblingen, insbeſondere aber die ganz auffallend ſchnellwüchſigen Schleienjährlinge des Herrn Stadtfiſchers Schöppler in Augsburg. Auch die ſonſtigen Vorführungen auf dem Gebiete der Karpfen- und Salmonidenzucht waren ſehr zu loben, ſo daß das Preisgericht, beſtehend aus den Herren Dr. Schillinger, Profeſſor Dr. Hofer und Chemiker Roth in Kaufbeuren eine große Anzahl von ſehr werth— vollen Preiſen austheilen konnte, welche in nachſtehendem Verzeichniß aufgeführt ſind: I. Ehrendiplom des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins: Kreisfiſcherei⸗ verein für Schwaben und Neuburg; Bezirksamtmann Kahr in Kaufbeuren. II. Ehrendiplom des Kreisfiſchereivereins für Schwaben und Neu⸗ burg: Roth, k. Chemiker a. D. in Kaufbeuren. III. Erſte Ehrenpreiſe: Fürſtl. v. d. Leyen'ſches Rentamt in Waal (verzichtet auf den Ehrenpreis), hiezu eine goldene Medaille; Bezirkskommiſſär a. D. H. Büttner in Augsburg; Dr. Henkel, Fabrikdirektor in Schüttendobel; Stadtfiſcher Schöppler in Augsburg (verzichtet auf den Ehrenpreis), hiezu eine goldene Medaille; A. & Fr. Eſpermüller, Mühl⸗ und Sägewerkbeſitzer in Kaufbeuren; Fiſchereiverein Schwabmünchen; J. Wieland (H. Hilde⸗ brand's Nachfolger) in München. IV. Zweite Ehrenpreiſe: Fr. Eſer, Poſthalter in Buchloe; G. Wagner, Reſtaurateur in Buchloe; Fr. Loritz, Bezirksamtstechniker in Kaufbeuren; Baumann, Bürger⸗ meiſter in Irſee. V. Goldene Medaillen: Fr. A. Martin aus Aitrang; S. Habermeier, Stadt- fiſcher in Neuburg. Die unter III., IV. und V. genannten Herren Ausſteller erhielten außerdem noch ein Diplom der Fiſchereiſektion Kaufbeuren. VI. Silberne Medaillen: A. Natterer, Mühlbeſitzer in Dillishauſen (hiezu ein Diplom des Kreisfiſchereivereins in Augsburg); J. Geiger, Brauereibeſitzer in Denklingen (hierzu ein Diplom des Kreisfiſchereivereins in Augsburg); A. Müller, Bürgermeiſter in Rudratshofen (hiezu ein Diplom des Kreisfiſchereivereins in Augsburg). VII. Diplome des Kreisfiſchereivereins Augsburg: K. Metzger, Brauerei⸗ beſitzer in Neuburg; A. Egger, Brauereibeſitzer in Aufkirch; K. Angermeier, Lehrer in Unter⸗ dießen; E. Oſtenried, Fiſcher in Pforzen; Schreiner in Neuburg; Link, Lehrer in Altenmünſter; Fiſchereiverein Kempten. V. Vermiſchte Mittheilungen. Fiſchereiausſtellung und internationaler Fiſchereikongreß in St. Petersburg. Der Präſident des Organiſationscomités des internationalen Fiſchereikongreſſes in St. Peters⸗ burg, Herr Staatsſekretär Weſchniakoff, gibt Nachſtehendes bekannt: Da Umſtände halber die internationale Fiſchereiausſtellung am 15./ 28. Januar eröffnet und im Februar geſchloſſen werden wird, ſo ſind die Sitzungen des internationalen Kongreſſes für Fiſcherei und Fiſchzucht zu St. Petersburg auf die Zeit vom 11./ 24. bis 16. Februar / 1. März (anftatt 4./ 17. bis 9./22. März) 1902 verlegt worden. — Ferner machen wir unſere Leſer darauf aufmerkſam, daß der Oeſterreichiſche Fiſchereiverein ſich mit einem Weltreiſebureau in Verbindung geſetzt hat, um möglichſt vielen Intereſſenten die Theilnahme an den Berathungen des Kongreſſes und die Beſichtigung der Ausſtellung zu ermöglichen. Die Vorſchläge des Bureaus lauten für den Fall einer Betheiligung von 30—50 Perſonen: Eiſenbahnfahrt Wien — Warſchau, Warſchau— St. Petersburg, St. Petersburg —Warſchau, Warſchau — Wien. 2 Tage Aufenthalt 461 — in Warſchau, 8 Tage Aufenthalt in St. Petersburg, mit vollſtändiger Verpflegung ohne Ge⸗ tränke, Fahrt in Warſchau und St. Petersburg vom Bahnhofe in das Hotel und vom Hotel zum Bahnhofe, Trinkgelder an die Hotel- und Eiſenbahnbedienſteten, je eine Wagenfahrt in Warſchau und St. Petersburg, Eintrittsgelder zu allen Sehenswürdigkeiten in beiden Städten unter Führung eines tüchtigen Reiſemarſchalls, der die ganze Reiſe mitmacht, endlich 1 Pud Freigepäck auf den ruſſiſchen Bahnen. Geſammtpreis für Vorſtehendes bei Zurücklegung der Eiſenbahnfahrt in der I. Wagenklaſſe 470 Kronen, bei Eiſenbahnfahrt II. Klaſſe 370 Kronen. Anmeldungen zur Theilnahme werden von der Redaktion der „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins“, Wien VIII / 1, Strozzigaſſe 29, entgegengenommen. Expedition für Meeresforſchung. Die unter Leitung des Oberfiſchmeiſters Heidrich⸗ Memel und Dr. Schiemenz⸗Berlin mit dem Kieler Dampfer „Holſatia“ unternommene Expedition zur Meeresforſchung und zur Verſuchsfiſcherei in den Oſtſeegewäſſern iſt jetzt beendet. Das Schiff trat bekanntlich am 27. Auguſt die Fahrt an. Die dießmalige Verſuchsfiſcherei ergab an den deutſchen Küſten der Oſtſee zwiſchen Stolpmünde und Rixhöft, ebenſo zwiſchen Memel und Pillau reiche Erträge, und es wurden auf der ganzen Fahrt vorherrſchend Butt und Dorſch erbeutet. Die Grundſchleppnetzfiſcherei liefert dagegen ein recht ſchlechtes Ergebniß, wenn es auch an einzelnen Stellen wohl der Menge nach noch einigermaßen befriedigte. Der Meeresgrund iſt mit vielen Steinen bedeckt, an denen fortwährend die Netze zerriſſen; die ge- fangenen Fiſche ſind ſämmtlich ſehr klein und nicht zu vergleichen mit den Fiſchen der Nordſee, ſo daß, ſoweit eben jetzt ſchon das Forſchungsergebniß nach dieſer Hinſicht zu überblicken iſt, für Fiſchdampfer in der Oſtſee kein lohnendes Arbeitsfeld, ähnlich dem in der Nordſee, zu finden ſein wird. Die wiſſenſchaftliche Ausbeute iſt dagegen wieder ſehr reich geweſen, und die Gelehrten werden ſich ſofort mit deren Sichtung und Würdigung befaſſen. Wegen ſchwerer Stürme mußte die Expedition mehrfach einen Nothhafen an der ſchwediſchen Küſte anlaufen. Fiſchmumien. In der Sitzung der Akademie der Wiſſenſchaften in Paris am 21. Oktober 1901 veröffentlichten die Herren Lortet und Hugouneng ihre Unterſuchungen über die Fiſchmumien des alten Aegyptens. Die alten Aegypter hatten eine große Verehrung für einen heiligen Fiſch aus der Familie der Percoiden, für den Lates niloticus, welcher jetzt noch in zahlloſen Mengen die Wäſſer des Nils in Ober- und Mittelägypten bevölkert. Alle aufgefundenen kleinen und großen Fiſchmumien ſind in bewunderungswürdiger Weiſe erhalten. Alle Individuen von etwas beträchtlicher Größe zeigen an den Seiten einen Längsſchnitt, der dazu beſtimmt war, daß die Salzlauge, in welche die Fiſche eingetaucht ſind, in das Innere des Leibes eindringen konnte. Dieſe trockenen Fiſche liefern gepulvert und abgeſiebt ein gelbes, eigenartig riechendes Pulver, welches an ſiedendes Waſſer etwas Harnſäure abgibt. Nimmt man die Subſtanz mit Aetznatron auf, ſo erhält man eine ſchwarze alkaliſche Flüſſigkeit, welche bei der Behandlung mit einem Ueberſchuß von Salzſäure ſofort ein braunes Harz hinterläßt und hierauf Harnſäure abſetzt. Wenn man die Subſtanz im Muffelofen veraſcht, ſo bleiben 34,77 Prozent graue Aſche zurück, in welcher man zahlreiche Körnchen von Eiſenperoxyd bemerkt. Die Zuſammenſetzung der Aſche, welche Kaliumchlorid, Natriumchlorid, Natriumſulfat, Calcium- und Magneſiumphosphat, Eiſenperoxyd, Thon und verſchiedene Silicate enthält, zeigt, ebenſo wie der hohe Gehalt der Fiſche an Mineralſalzen, offenbar, daß die Aegypter, um die Thiere ſicher zu konſerviren, dieſelben in ein Gemiſch aus Thon und Sand einwickelten, welche beiden Beſtandtheile in großer Menge mit Alkaliſalzen, beſonders mit Natriumchlorid, durchſetzt waren. Dieſe Erde ſtammte wahrſcheinlich aus den Salz- oder Natronſeen. Lehrkurs für Fiſcherei. Der Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzog⸗ thum Anhalt beabſichtigt im Dezember cr. in Wittenberg einen Lehrkurs für Berufsfiſcher zu halten und erſucht, um eine lebhafte Betheiligung Seitens der Berufsfiſcher und anderer Fiſcherei⸗ intereſſenten zu ſichern, um rechtzeitige Anmeldung zum Kurs, welche an den Vorſitzenden des Vereins, Herrn Rittergutsbeſitzer Schirmer in Neuhaus bei Delitzſch, zu richten find. Fiſchereilehrkurſe. Der Ausſchuß des Vöcklabrucker Bezirksfiſchereivereins hat in ſeiner Sitzung zu Redl⸗Zipf in voriger Woche beſchloſſen, in der heurigen Herbſtlaichperiode folgende Lehrkurſe abzuhalten, und zwar: 1. Montag, den 11. November (Martinus), in der Fiſchzucht des Herrn Hans Köttl zu Neukirchen; 2. Montag, den 18. November, in der Fiſchzuchtanſtalt 462 des Herrn Karl Gruber (Danzer-Mühle) zu Aurachkirchen und 3. Freitag, den 6, Dezember, in Mondſee mit dem Revierausſchußvereine Mondſee. Ausbildung von Berufsfiſchern. Klagenfurt, 29. Oktober. Die k. k. Land⸗ wirthſchaftsgeſellſchaft beabſichtigt, zwei Berufsfiſcher an der Fiſchzuchtanſtalt in Velden aus⸗ zubilden. Die Ausbildungszeit würde ſich auf beiläufig vier Wochen beſchränken, und zwar in getrennten, mit dem Fiſchmeiſter zu vereinbarenden Abſchnitten, um womöglich an allen Zweigen des Fiſchereibetriebes theilzunehmen. Die Landwirthſchaftsgeſellſchaft gewährt jedem Theilnehmer eine Unterſtützung von 100 Kronen. Die betreffenden Anſuchen ſind bis 15. November 1901 an die Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Klagenfurt zu richten. Es ſei hinzugefügt, daß dieß die letzte mit Subvention ausgeſtattete Fiſcherausbildung ſein dürfte. Die Abfiſchung des Schwarzenberg'ſchen „Steinröhrenteiches“ bei Wittingau lieferte ein Ergebniß von 800 Meterzentnern Karpfen, Schillen, Hechten und Maränen. Der 500 Jahre alte Teich iſt der zweitgrößte nach dem Roſenberger Teiche und hat 850 Joch. Einhundert und fünfzig Geſpanne, mit Fäſſern beladen, beſorgten die Ueberführung der Fiſche in die Behälter nach Wittingau. Der Budweiſer Fiſchereiverein erhielt bei dieſer Gelegenheit über zwei Meterzentner prächtige Kleinfiſche, die in das Flußgebiet ausgeſetzt wurden. Fiſchvergiftung. Dem Kaufmann Georg Hanſen in Flensburg, der in mehreren Teichen an der Huſumer Chauſſee die Fiſchzucht im großen Maßſtabe betreibt, iſt von böswilligen Menſchen ein ſchwerer Verluſt zugefügt. In der Nacht vom 15. zum 16. Oktober wurde eine geringe Doſis Salmiak angeblich in einen der fünf Teiche gegoſſen, in Folge deſſen am nächſten Morgen etwa 140 bis 150 Forellen todt auf dem Waſſer ſchwammen. Dieſer boshafte Streich genügte aber dem Uebelthäter nicht; in der folgenden Nacht hat vorausſichtlich derſelbe Menſch eine weit ſtärkere Portion Salmiak den übrigen vier Fiſchteichen zugeführt. Sämmtliche Forellen wurden vergiftet und dem Eigenthümer ein pekuniärer Verluſt von 5 bis 6000 Mk. zugefügt. Die übrigen in den Teichen befindlichen Fiſche, Karpfen, Karauſchen u. a., haben die Salmiakvergiftung glücklich überwunden. Auf den Thäter wird von der Polizei eifrig gefahndet. Preisvertheilung in Cannſtatt. In dem Bericht der vorhergehenden Nummer über die Preisvertheilung auf der Fiſchereiausſtellung in Cannſtatt iſt eine irrthümliche Angabe über die Zuſammenſetzung des Preisgerichtes enthalten. Dasſelbe beſtand aus den Herren Oekonomierath Haack, Dr. Schillinger und Stadtpfarrer Preſſel in Mühlhauſen a / Neckar. VI Vereinsnachrichten. Die Delegirtenverſammlung der bayeriſchen Fiſchereivereine. Am 13. Oktober er., fand zu Landshut im Landrathſaale der k. Regierung der Delegirtentag der bayeriſchen Fiſchereivereine ſtatt, zu welchem ſich die Vertreter des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, des Kreisausſchuſſes für Oberbayern und der ſieben anderen Kreisvereine, ſowie zahlreiche ſonſtige Fiſchereiintereſſenten eingefunden hatten. Das k. Staatsminiſterium war durch den Referenten für Fiſcherei, Herrn Oberregierungsrath Brettreich, vertreten, die k. Regierung durch den Regierungspräſidenten, Herrn von Meixner. Der J. Vorſitzende des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, Herr Miniſterialdirektor Dr. von Haag, eröffnete den Delegirtentag mit einer begrüßenden Anſprache, worauf Herr Oberregierungsrath Brettreich die Grüße des Herrn Staatsminiſters des Innern, Freiherrn von Feilitzſch, überbrachte und die Verſicherung abgab, daß die k. Staatsregierung, welche dem Fiſchereiweſen das größte Intereſſe entgegen bringe, von den Verhandlungen der Delegirtenverſammlung eine beſondere Förderung des Intereſſes für Fiſcherei mit Recht erwarte, umſo mehr als dieſelbe in der Hauptſtadt Niederbayerns tage, wo für die Entwicklung der Fiſcherei die günſtigſten Bedingungen gegeben ſeien, wo das Fiſchereiweſen früher in Blüthe geſtanden habe und wo erſt jetzt nach einem inzwiſchen eingetretenen Stillſtand die Verhältniſſe in der Beſſerung begriffen ſeien. Der k. Regierungspräſident Herr von Meixner begrüßte im Namen der k. Kreisregierung die Verſammlung, in Sonderheit den Vorſitzenden des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins und ſprach als Vorſtand des Niederbayeriſchen Kreisfiſchereivereins ſeinen Dank für die Wahl von Landshut zur Abhaltung des Delegirtentages aus, indem er die Verſicherung abgab, daß die Kreisregierung das Fiſchereiweſen auch künftig, ſoweit es in ihrer Macht liege, fördern werde und von den Ver⸗ handlungen des Delegirtentages ſich hiezu beſondere Anregung erwarte, welche beſonders dem Kreisfiſchereiverein notthue, in welchem mehrere Jahre hindurch die Thätigkeit für die Fiſcherei 465 erlahmt geweſen jei, der aber nunmehr von der Abſicht erfüllt ſei, die Fiſcherei in der früher gewohnten Weiſe zu fördern und weiter zu entwickeln. Der Vorſitzende dankte dem Vertreter der Staatsregierung und erſtattete, nachdem er Herrn Kreisthierarzt Wimmer als Schriftführer in das Bureau berufen hatte, zunächſt einen Bericht über die Ausführung der Beſchlüſſe des vorjährigen Delegirtentages in Ansbach. Die wichtigſten Beſchlüſſe des Ansbacher Delegirtentages waren die ſyſtematiſche Beſetzung der Altmühl mit Krebſen in größerem Maßſtabe und die Empfehlung eines Fiſchzolles für den Karpfen. Beide Beſchlüſſe ſind bereits zur Ausführung gekommen, indem in dieſem Jahre die Altmühl ſchon mit 50 000 Stück Krebſen beſetzt worden iſt und indem an die k. Staatsregierung eine Eingabe gemacht wurde, in welcher dieſelbe gebeten war, einen Schutzzoll für den Karpfen im Bundesrathe zu befürworten. Im Zolltarifentwurf iſt dieſer Anregung entſprechend, wie bekannt, ein Zoll von M. 15.— für den Doppelzentner Karpfen eingeſetzt worden. Ein weiterer Beſchluß des Ansbacher Delegirtentages, eine Fiſchereiſtatiſtik für das Königreich Bayern durchzuführen, wurde inzwiſchen gefördert. Das Nähere würde der zweite Vorſitzende des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, Herr Oberregierungsrath Stetter, mittheilen. Ebenſo war der Bayeriſche Landesfiſchereiverein bemüht um die Ausführung eines ferneren Beſchluſſes in Ansbach, die Verbreitung der in Bayern einheimiſchen Karpfenraſſen, d. h. der fränkiſchen und Aiſchgründer Karpfen erfolgreich weiter zu fördern und ſchließlich die Organiſation der Fiſchereiberechtigten auf weitere Kreiſe auszudehnen. Die Verſammlung nahm von dieſem Berichte mit großem Beifall Kenntniß, worauf Herr Oberregierungsrath Stetter über den gegenwärtigen Stand der Fiſchereiſtatiſtit in Bayern nähere Mittheilungen machte. Darnach haben mehrfach Verhandlungen mit den Kreisvereinen ſtattgefunden, auf Grund deren ſich mehrere Kreiſe bereit erklärten, ſich an den Vorarbeiten zur Statiſtik zu betheiligen, wenn die dazu nöthigen, zum Theil ſehr erheblichen Mittel bereit geſtellt würden, andere Kreiſe haben aus Mangel an geeigneten Arbeitskräften ihre Mitarbeit ablehnen müſſen, ſo daß zunächſt die Statiſtik nur in denjenigen Kreiſen durchgeführt werden ſoll, in welchen auf eine genügende Unterſtützung Seitens des Kreisvereins gerechnet werden könne. Der Vortragende beantragte daher, eine Kommiſſion niederzuſetzen, welche zunächſt in den Kreiſen Oberbayern, Pfalz, Oberfranken und Schwaben die Fiſchereiſtatiſtik in Angriff nehmen ſoll. Dieſer Antrag wurde von der Verſammlung angenommen. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung referirte Herr Miniſterialdirektor Dr. von Haag über die bisherigen Beziehungen des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins zu den Kreis- und Bezirksvereinen, indem er in einer längeren Ausführung zunächſt auf die Organiſation des Bayeriſchen Landwirthſchafts— rathes, der Geflügelzuchtvereine und Obſtbauvereine hinwies und dabei der organiſatoriſchen Thätigkeit des Herrn Dr. Schillinger auf dem Gebiete der Fiſcherei in ganz Bayern, ſowie der Verdienſte des Herrn Oberregierungsrath Stetter auf demſelben Gebiete in Oberbayern in beſonders au⸗ erkennenden Worten gedachte. Uebergehend auf die allgemeine Thätigkeit der Kreis- und Bezirks⸗ vereine in Bayern konſtatirte er, daß dieſelben unter den verſchiedenſten Bedingungen und in der verſchiedenſten Form organiſirt, gleichwohl überall eine erſprießliche Thätigkeit zur Förderung der Fiſcherei entwickeln, jo daß das Fiſchereiweſen in Bayern in dem letzten Jahrzehnt unſtreitig ſicht⸗ bar bedeutende Fortſchritte gemacht hat. Es exiſtiren in Bayern über 100 Fiſchereivereine mit annähernd 10 000 Mitgliedern. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein zählt über 700 perſönliche und 50 korporative Mitglieder. Es ſei nun in den einzelnen Vereinen das Bedürfniß hervorgetreten, in einem engeren Verbande mit dem Bayeriſchen Landesfiſchereivereine zu wirken, um namentlich aus Centralfonds ſtändige Dotationen zu erhalten. Dieſen Beſtrebungen bringe der Bayeriſche Landes- fiſchereiverein ſein lebhafteſtes Intereſſe entgegen, da er ſelbſt den Wunſch habe, daß in ſeinem Vorſtande die Kreisvereine mitvertreten ſein ſollten. Zur Erweiterung der Mittel für die Fiſcherei möchte er aber an dieſer Stelle zunächſt beſonders darauf aufmerkſam machen, daß die Landes⸗ kulturrentenanſtalt in Bayern Fiſchereianlagen belehne und daß von derſelben billige Darlehen und Amortiſationsbedingungen erhalten werden können. Im Uebrigen möchte er eine Beſchlußfaſſung über einen engeren Znſammenſchluß der bayeriſchen Fiſchereivereine an dem heutigen Tage nicht empfehlen, da eine ſo wichtige Angelegenheit nur nach eingehender Berathung in den einzelnen Kreisvereinen ſelbſt gefördert werden könne und daher zum Gegenſtand einer der nächſten Delegirten⸗ verſammlungen gemacht werden ſolle. Die Verſammlung nahm von den ſehr eingehenden Ausführungen des Vortragenden mit lebhaftem Dank und ſichtbarem Intereſſe Kenntniß. Es wurde die Diskuſſion hierüber jedoch bis nach Punkt 3 der Tagesordnung verſchoben, zu welchem der Landeskonſulent, Herr Dr. Schillinger, über die wirthſchaftliche Organiſation der Fiſchereiberechtigten in Bayern referirt hatte. Die Ausführungen des Herrn Landeskonſulenten über dieſe für das Fiſchereiweſen in Bayern hochwichtige organiſatoriſche Thätigkeit ſind auch für weitere Kreiſe in Deutſchland von ſolcher Bedeutung, daß wir dieſelben in der nächſten Nummer der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ als ſelbſt⸗ ſtändigen Artikel unſeren Leſern zur Kenntniß bringen werden und uns daher an dieſer Stelle mit einem Hinweis darauf begnügen können. In der Diskuſſion über Punkt 2 und 3 der Tagesordnung ſetzt zunächſt Herr Oberlandes- gerichtsrath Scherpf die mit Hilfe des Herrn Landeskonſulenten durchgeführte Organiſation der Mainfiſcher auseinander, welche es ermöglicht hat, daß nunmehr zur Beſetzung des Mains allein die Summe von 2280 Mk. zur Verfügung ſtände, daß die Waſſerbaubeamten bei der Mainkorrektion die Fiſcherei in der weitgehendſten Weiſe berückſichtigten, daß die Berufsfiſcher an der Förderung 464 — der Fiſcherei im Main freudig mitarbeiteten, kurz, daß die Organiſation ſich für die einheitliche Bewirthſchaftung des Mains als höchſt ſegensreich bereits erwieſen habe. Der Vertreter des Kreisfiſchereivereins für Schwaben und Neuburg Herr Bezirkskommiſſär Büttner ſchilderte die Verfaſſungsverhältniſſe ſeines Vereins in längerer Ausführung und ſprach den Wunſch aus, daß die Kreisvereme an der Verwaltung der dem Landesvereine zur Verfügung ſtehenden Mittel Antheil haben möchten. Dieſem Wunſch ſchließt ſich der Vertreter für Mittel⸗ franken, Herr Stadtkämmerer Colb aus Erlangen, an, indem er den Antrag ſtellt, daß den Kreis⸗ vereinen empfohlen werden möge, über einen engeren Anſchluß an den Landesverein auf ihren Generalverſammlungen zu berathen und auf dem nächſten Delegirtentag darüber Bericht zu erſtatten. Nachdem der Vertreter für Unterfranken, Herr Oberlandesgerichtsrath Scherpf, noch darauf hingewieſen hatte, daß in ſeinem Kreis die Schaffung von Bezirksvereinen, welche in anderen Kreiſen in ſo großer Zahl ſchon entſtanden ſeien, bisher ohne Erfolg geblieben ſei, und nachdem Herr Oberregierungsrath Stetter noch beſonders betont hatte, daß die lokalen Bezirksvereine die Grundlage für eine engere Organiſation aller Vereine ſein müßten, wurde der Antrag Colb angenommen. Hierauf hielt zu Punkt 4 der Tagesordnung Herr Miniſterialrath Müller einen ſehr intereſſanten Vortrag über die Berlfiicherei im bayeriſchen Walde, indem er zunächſt einen hiſtoriſchen Rückblick auf die Geſchichte der Perlfiſcherei warf und ſodann konſtatirte, daß zur Zeit im Bayeriſchen Walde noch ca. 500 Hektar Perlbäche vorhanden ſeien, in welchen aber die Perlfiſcherei zum größten Theil daniederliege. Wenn dieſelbe wieder einer wirthſchaftlichen Ausnützung zugeführt würde, jo würde dieſelbe einen ungefähren Jahresertrag von ungefähr 30,000 ME. bringen können, unter der Vorausſetzung, daß man pro Quadratmeter etwa drei Perlmuſcheln ausſetzte, in Summa alſo etwa 15 Millionen Muſcheln, welche pro Jahr ungefähr 3000 Perlen im durchſchnittlichen Werth von ca. 10 Mk. das Stück ergeben würden. Ihm erſcheine daher die wirthſchaftliche Bedeutung der Perlbäche immerhin noch groß genug, um einen ſolchen Zweig der Naturproduktion nicht verkommen zu laſſen, zumal da die bayeriſchen Perlen früher ein großes Renommee gehabt haben und gleich nach den orientaliſchen Perlen bewerthet wurden. Er plaidire daher dafür, daß der Perlfiſcherei wiederum größere Aufmerkſamkeit geſchenkt würde, daß dieſelbe zwar nicht wie es früher der Fall war in Staatsbetrieb zu nehmen ſei, ſondern daß man zunächſt einmal normale Vorſchriften für die Bewirth⸗ ſchaftung von Perlbächen erlaſſen ſolle und daß für die nöthige Aufſicht Sorge getragen würde. Auf dieſe Weiſe würde auch die verloren gegangene Kenntniß der Perlfiſcherei wieder erwachen. Dann müßte durch geeignete Schonvorſchriften und durch Einführung von Schonrevieren der Nach- wuchs der Muſchel gefördert und die Beziehung der Perlfiſcherei zu anderen Waſſernutzungen geregelt werden. Zu dieſem Zwecke habe der Bayerische Landesfiſchereiverein einen Verſuch in der Rinchnacher Ohe im Gang, bei welchem auch wiſſenſchaftliche Beobachtungen über die Entwicklung der Perle gemacht würden, deren Kenntniß auch in wirthſchaftlicher Beziehung von hoher Bedeutung wäre. Der Vortragende ergänzte ſeinen intereſſanten und mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag durch eine Reihe von ſehr ſchönen aus dem Bayeriſchen Walde herſtammenden Perlen. Der Vorſitzende dankte für die anregenden Ausführungen und empfahl insbeſondere dem Kreisfiſchereiverein für Niederbayern, in deſſen Wirkungsgebiet der Bayeriſche Wald gehöre, auch die Fürſorge für die Perlfiſcherei. Hierauf hielt Herr Landeskonſulent Dr. Schillinger ein eingehendes Referat über die Einwirkung der Flußkorrektion auf die Fiſcherei, in dem er namentlich auf diejenigen Korrektionen aufmerkſam machte, durch welche die Fiſcherei wenig geſchädigt, ja zuweilen, wie z. B. im Main, ſogar gefördert werde. Auch dieſe Ausführungen beſitzen ein ſo großes allgemeines Intereſſe, daß wir dieſelben in einer der nächſten Nummern der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ im Wortlaut wieder- geben werden und daher ſchon jetzt auf dieſe Ausführungen verweiſen können. Der Vorſitzende ſprach dem Herrn Referenten ſeinen Dank aus, insbeſondere aber auch Namens des Delegirtentages dem k. Staatsminiſterium dafür, daß es zum Schutze des Fiſcherei— weſens die Flußbauämter angewieſen habe, bei allen Flußkorrektionen die Fiſcherei ſoweit als möglich zu berückſichtigen und daß der Landeskonſulent für Fiſcherei hiebei überall zu Rathe gezogen werden müßte. Den letzten Gegenſtand der Tagesordnung erledigte Herr Profeſſor Dr. Hofer, Vorſtand der k. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, durch einen Vortrag über die wirthſchaftlich wichtigſten Krankheiten des Karpfens und der Forelle, indem er ſeinen Vortrag durch eine Reihe von Oelbildern mit Darſtellungen von Fiſchkrankheiten erläuterte. Da über dieſen Gegenſtand eine Artikelſerie von demſelben Verfaſſer in der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ im Gange ift, ſo können wir uns auch damit begnügen, auf den Inhalt derſelben an dieſer Stelle hingewieſen zu haben. Nachdem als Ort der nächſten Delegirtenverſammlung 1902 auf Einladung des Vertreters von Oberfranken Bamberg gewählt und für das Jahr 1903 die Pfalz in Ausſicht genommen wurde, ſchloß der Vorſitzende nach dem Danke an die Delegirten, an das Miniſterium und an die Vertreter der k. Regierung die Verſammlung, indem er auf den allerhöchſten Schutzherrn der Fiſcherei in Bayern, Se. Kgl. Hoheit den Prinzregenten Luitpold, ein dreimaliges Hoch ausbrachte, welches in der Verſammlung begeiſterten Wiederhall fand. Hierauf ſprach Herr Graf Walderdorff dem Vorſitzenden den Dank der Verſammlung für die mühevolle und umſichtige Leitung der Geſchäfte aus, worauf ſich die Verſammlung zu einem gemeinſamen Mittagsmahle in das vom Niederbayeriſchen Kreisfiſchereiverein mit vielem Geſchmack dekorirte Reſtaurant Gerſt begab. 465 unnnnnnnnnne VII. Perſonalnachrichten. Verleihung von Anerkennungszeichen. Wie die „Mittheilungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins“, Nr. 8, Jahrg. XXI, berichten, hat der Oeſterreichiſche Fiſchereiverein in Wien die Stiftung eines Anerkennungszeichens für Verdienſte um die Förderung des Fiſcherei— weſens beſchloſſen. Von Prof. Griepenkerl entworfen und von Meiſter Schwerdtner ausgeführt, repräſentirt dieſes Anerkennungszeichen, deſſen Abbildung wir nachſtehend bringen, ein kleines Meiſterwerk der Medailleurkunſt. Schon als Kunſtwerk, fo ſchreiben die „Mittheil- ungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins“, noch mehr aber durch die beabſichtigte Seltenheit der Verleihung, iſt dieß Anerkennungszeichen geeignet, einen gewiſſen Werth zu erlangen und ſich Geltung zu verſchaffen neben den ſchon beſtehenden Auszeich⸗ nungen, welche fiſchereiliche Körper- ſchaften zu vergeben haben. Die erſten Plaquetten in Silber wur- den verliehen an die Herren Prof. Dr. Bruno Hofer in München, Altmeiſter Suſta in Prag und Se. Excellenz Freiherr von Waſhington, Präſident des Steiermärkiſchen Landesfiſcherei⸗ vereins. Außerdem wurde eine Plaquette als Ehrenpreis für die landwirthſchaftliche Landes- Viertel⸗Ausſtellung in Wiener⸗ Neuſtadt gewidmet und dort von der Jury der Reichsfreiinn von Moſer in Ebenfurt für hervorragende Leiſtungen auf dem Gebiete der Fiſchzucht zuerkannt. Mit dem Anerkennungs- zeichen wird dem Beliehenen zugleich ein Statut ausgefolgt. Derſelbe, beziehungsweiſe die beliehene Körperſchaft erhält ſämmtliche Publikationen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins, wird zu den Generalverſammlungen des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins eingeladen und iſt berechtigt, ſich an den Berathungen in den Generalverſammlungen zu betheiligen. Das Anerkennungszeichen iſt nach dem Ableben des Beliehenen, beziehungsweiſe Erlöſchen der beliehenen Körperſchaft an den Ausſchuß des Oeſterreichiſchen Fiſchereivereins zurückzuſtellen. Auszeichnung. Herr Profeſſor Dr. Curt Weigelt hat vom Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins im Namen des Vorſtandes wegen ſeiner Verdienſte um die Redaktion und Herausgabe des Werkes: „Vorſchriften für die Entnahme und Unterſuchung von Abwäſſern und Fiſchwäſſern“, die ſilberne Verdienſtmünze des Deutſchen Fiſchereivereins erhalten. VIII. Literatur. Platen, Die neue Heilmethode, Lehrbuch der naturgemäßen Lebensweiſe, der Geſundheits— pflege und der arzneiloſen Heilweiſe. Drei reich illuſtrirte Bände Mk. 22 50. Einem Wunſche der Verlagsbuchhandlung entſprechend, machen wir unſere Leſer auf dieſes Werk aufmerkſam, in deſſen erſtem Theil der Autor den Leſer in populär⸗wiſſenſchaftlicher Weiſe mit den Faktoren der natur— gemäßen Lebens⸗ und Heilweiſe bekannt macht. Luft, Licht, Waſſer, Wärme, Ernährung, Bewegung und Ruhe, Kleidung, Bettung, Wohnung ꝛce., erfahren eine eingehende Würdigung und erleichtern dem Leſer das Verſtändniß der in dem zweiten Theil des Werkes in klarer Darſtellung geſchilderten Heilmethode. Eingehende Darſtellungen der Kneippkur, Prießnitzkur, Schrothkur, des Heilmagnetis— mus, des Hypnotismus, der Kräuterkunde, ſowie 480 Illuſtrationen, 10 bunte zerlegbare Modelle des männlichen und weiblichen Körpers erhöhen den Werth des Werkes. Daß dieſes Lehrbuch der naturgemäßen Lebensweiſe auch in den Fachkreiſen ſeine volle Anerkennung gefunden hat, beweiſen die in kürzeſter Zeit erfolgten Prämiirungen mit 11 goldenen Medaillen und 5 Ehrenpreiſen auf den letzten Ausſtellungen für Volkswohl in Leipzig, Gera, Dresden, Halle, Wien, Straßburg, Hamm, Berlin und Neapel. Wir verweiſen auf den der heutigen Nummer unſeres Blattes beiliegenden Proſpekt der Buchhandlung Karl Block in Breslau I, Feldſtraße 31e. 466 —ů— IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 9. November 1901. Zufuhr reichlicher, Geſchäft rege, Preiſe theilweiſe etwas höher. Fiſche (per Pfund) Siechler =: nick Zander Barſche Karpfen, mitielge. Karauſchen Schleie Brie Bunte Fiſche Aale lebende 51-57 30 31 45 — | 58 42 — 82 —86 F e eee Ein praktiſcher Silber für Fluß- und Teichſiſcherei, welcher auch Fiſchereigeräthe auszubeſſern befähigt iſt, ſoll zum 1. März 1902 angeſtellt werden. Vertrags- entwurf wird Bewerbern zugeſandt. 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Organ für die Geſammlintereſſen der Fildterei, ſowie für die Bestrebungen der Fifhereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei⸗ verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach ⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſ chereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Beſſen, des Rheinifchen Fiſ chereivereins, des Hölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei⸗ vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Jayeriſchen und vom Deutfhen Tiſchereiverein. Nr. 23. 27, München, den 1. Dezember 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: I. Be I. Bekanntmachung. — II. Neuregelung des fiſchereitechniſchen Dienſtes in Württemberg. — — III. Verſuch zur Aufſtellung von Taxgrundſätzen für Fiſchgewäſſer zum Zwecke der landſchaftlichen Beleihung. — IV. Die Krankheiten unſerer Fiſche. — V. Der Niedergang des Fiſchreichthums und die Verſuche zur Regelung der Fiſchereiverhältniſſe im Spreewalde. — VI. Winterarbeiten. — VII. Vermiſchte Mittheilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Perſonalnachrichten. — X. Fragekaſten. XI. Literatur. — XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mii Eclaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein veranftaltet am Donnerstag, den 12. Dezember ds. Is., für die Theilnehmer am Fiſchereilehrkurs, ſowie für feine Mitglieder in dem großen Saale des Muſeums, München, Promenadeſtraße, einen Vor frags Abend, an welchem Herr Dr. Brühl, Aſſiſtent am phyſiologiſchen Inſtitute der Univerſität in Berlin, über „Thranthierjagd und Fiſcherei im europäiſchen Eismeer“ ſprechen und ſeine Aus— führungen durch ſehr inſtruktive Lichtbilder auf Grund eigener Aufnahmen erläutern wird. An den Vortrag, welcher um 8 Uhr Abends beginnen ſoll, wird ſich eine Beſprechung von Fiſchereifragen anſchließen, ſoweit dieſelben Seitens der Theilnehmer am Fiſchereilehr kurs zur Anregung kommen. Der Baysrijihe Tandesfiſchereiverein. Dr. von Haag. 470 II. Neuregelung des ſtſchereitechniſchen Dienfles in Württemberg. Nach einer Verfügung des Miniſteriums des Innern vom 29. Oktober 1901 iſt der fiſchereitechniſche Dienſt in Württemberg neu geregelt worden. An die Stelle des ſeitherigen einzigen ſtaatlichen Fiſchereiſachverſtändigen ſind deren fünf, ein Landesfiſchereiſachverſtändiger und für die beſtehenden vier Kreiſe je ein Kreisfiſchereiſachverſtändiger getreten. Die Anſtellung erfolgt im Nebenamt. f Der Landesfiſchereiſachverſtändige hat die Aufgabe, das Miniſterium des Innern und die Centralſtelle für die Landwirthſchaft auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens ſchriftlich oder mündlich zu berathen und den Sitzungen, in welchen fiſchereitechniſche Gegenſtände behandelt werden, auf ergangene Einladung mit berathender Stimme anzuwohnen. Insbeſondere kommt demſelben auch die Erſtattung von Obergutachten in Beſchwerdeangelegenheiten gegenüber von Verfügungen der Kreisregierungen, die Begutachtung der an die Centralſtelle für die Landwirth⸗ ſchaft eingehenden Berichte und Anträge des Fiſchereioberaufſehers für den Bodenſee, ſowie die Mitwirkung bei Vergebung der zur Förderung der Fiſchzucht ausgeſetzten ſtaatlichen Preiſe zu. Jedem Kreisfiſchereiſachverſtändigen liegt ob, die Kreisregierung in allen fiſchereitechniſchen Fragen ſchriftlich oder mündlich zu berathen, auch auf ergangene Einladung den Sitzungen, in welchen ſolche Fragen behandelt werden, mit berathender Stimme anzuwohnen. Insbeſondere hat er die bei der Kreisregierung anhängigen Geſuche um die Erlaubniß zur Errichtung neuer oder zur Abänderung beſtehender Stau- und Waſſerwerke, falls Fiſchereiintereſſen dabei berührt werden, zu begutachten, ſowie die Kreisregierung bei Anordnung von Schutzmaßregeln gegen Verunreinigung der Fiſchwaſſer und bei Erlaſſung von Verfügungen auf Grund des Waſſer⸗ geſetzes vom 1. Dezember 1900, ſoweit ſie auf das Fiſchereiweſen von Einfluß ſind, zu be⸗ rathen. Ferner hat der Kreisfiſchereiſachverſtändige an die Miniſterialabtheilung für den Straßen⸗ und Waſſerbau bei Fluß- und Bachkorrektionen entſprechende Gutachten zu erſtatten. Sodann hat der Kreisfiſchereiſachverſtändige ſonſtige Behörden, ſowie die Fiſchereiintereſſenten ſeines Kreiſes (z. B. bei Anlegung von Fiſchweihern u. dergl.) ſchriftlich oder mündlich an Ort und Stelle zu berathen. Der Landesfiſchereiſachverſtändige hat entſprechend der bisherigen Regelung die 6. Rangſtufe, die Kreisfiſchereiſachverſtändigen, wenn ſie Staatsbeamte ſind, die ihrer etatsmäßigen ſtaatlichen Stellung entſprechende Rangſtufe, im Uebrigen aber die 8. Rangſtufe zu Grunde zu legen. Zu ſtaatlichen Fiſchereiſachverſtändigen ſind beſtellt worden: als Landesfiſchereiſachver⸗ ſtändiger Profeſſor Dr. Sieglin in Hohenheim, als Kreisfiſchereiſachverſtändige der ſtaatliche Oberförſter Stier in Güglingen für den Neckarkreis, der ſtaatliche Oberförſter Hof mann in Kloſter Reichenbach für den Schwarzwaldkreis, der ſtaatliche Oberförſter und derzeitige Forſt⸗ amtsverweſer Hoffmann in Heidenheim für den Donaukreis, der ſtädt. Oberförſter Krauß in Hall für den Jagſtkreis. III. Verſuch zur Auſſtellung von Taxgrundſätzen für Jiſchgewäſſer zum Zwecke der landſchaftlichen Beleihung. Von Regierungsrath Alfred Meyer in Bromberg. In den bisherigen, landſchaftlichen Taxordnungen der preußiſchen Oſtprovinzen ſind die Fiſchgewäſſer meiſt ziemlich ſtiefmütterlich behandelt worden. Die Oſtpreußiſche Land— ſchaft läßt für dieſelben eine Bewerthung von höchſtens 100 Mk. auf den Hektar zu, in Weſtpreußen ſind für Fiſchereien gar nur 12 Mk. pro Hektar als Höchſtſatz geſtattet, Pommern hat im Anſchluß an die Grundſteuerbonitirung, in welcher „Waſſerſtücke“ als Werthsklaſſen erſcheinen, ſechs Klaſſen dafür feſtgeſetzt im Kapitalwerthe von 10 bis 120 Mk. für den Hektar. Dieſe Landſchaften unterſcheiden nicht zwiſchen Wildgewäſſern und Teichen. Eingehender ſind die Beſtimmungen der Kur- und Neumärkiſchen Haupt⸗-Ritter⸗ ſchaftsdirektion, welche unterſcheidet: 1. See- und wilde Fiſchereien, welche fo beträchtlich find, daß ein Fiſcher darauf gehalten werden kann und bei dieſen den Ertrag nach vorhandenen 471 — Rechnungen oder Pachtkontrakten ausmitteln oder die jährliche wirkliche Nutzung durch drei verſtändige vereidigte Fiſcher unter Abrechnung der Koſten ſchätzen und dann drei Viertel dieſer Schätzung als Taxe zum Anſchlag bringen läßt, 2. kleinere See- und wilde Fiſchereien, die nicht fo beträchtlich ſind, daß mit Nutzen ein Fiſcher darauf gehalten werden kann, die jedoch To beſchaffen ſind, daß zur Wirthſchaft und zum eigenen Verbrauch oftmals Fiſche gefangen und dadurch andere Konſumtibilien erſpart werden können. Für dieſe ſollen nach Verſchiedenheit der Fiſchereien 9 bis 30 Mk. für den Hektar in Anſchlag gebracht werden. 3. Die Karpfenfiſcherei. Für dieſe iſt Folgendes feſtgeſetzt: Es wird an Beſatz gerechnet: 1. in Teichen, die in Dörfern oder Feldern liegen, a) in gutem lehmigen Boden, ein Schock auf 25—32 Ar; b) in mittlerem und etwas leichterem Boden, ein Schock auf 38 Ar; c) in ſchlechtem und ſandigem Boden, ein Schock auf 50 Ar; 2. in den Waldteichen, a) in gutem Boden, ein Schock auf 50 Ar; b) in ſchlechtem Boden, ein Schock auf 75 Ar bis 1 Hektar. Von den hiernach an Beſatz ſich ergebenden Karpfen wird der dritte Theil zur jährlichen Nutzung gerechnet, hiervon aber ein Drittel für den Abgang abgezogen. Von dem Ueberreſte werden 40 Stück auf 50 Kilogramm gerechnet, und 50 Kilo— gramm nach dem Durchſchnitt der Kontrakte mit den Fiſchern oder Fiſchkäufern angeſchlagen und ſolchergeſtalt die Einnahmen ausgemittelt. Hiervon wird abgezogen: der Teichmeiſterlohn, der Unterhalt der Fiſchergeräthſchaften; was übrig bleibt, gibt die reine Nutzung. Die Zoberfiſche werden nicht ange— ſchlagen, ſondern auf Reparatur des Teiches gerechnet. Die Schleſiſche Landſchaft hat für Teiche eingehende Taxbeſtimmungen, auf welche ſpäter noch zurückgekommen werden wird; für Wildgewäſſer (Seen, Flüſſe und andere Ge— wäſſer, von denen eine Fiſch- und Rohrnutzung nachgewieſen wird) geitattet fie die Ein— ſchätzung zu einem Höchſtkapitalwerth von 60 Mk. pro Hektar. Die Poſener Taxordnung ſchreibt in § 11 Folgendes vor: Wilde Fiſchereien, wenn deren Benutzung in den letzten ſechs Jahren ſtatt— gefunden hat, werden a) bis 25 Hektar Waſſerfläche mit 24 Mk., b) über 25 Hektar Waſſerfläche aber mit 12 Mk. für den Hektar zum Anſchlage gebracht. Rohrnutzungen werden ebenfalls nur, wenn ſie in den letzten ſechs Jahren wirklich bezogen worden find, nach Maßgabe dieſer Benutzung mit einem Kapital- werthe bis 180 Mk. für den Hektar geſchätzt. Wie aus den wiedergegebenen Beſtimmungen erſichtlich iſt, ſind die Grundſätze, nach welchen bei der Gewäſſerſchätzung verfahren wird, ſehr wenig feſtſtehende und theilweiſe direkt einander widerſprechende, wie z. B. bezüglich der kleineren Wildgewäſſer, welche in Poſen höher, in der Mark geringer bewerthet werden als die größeren. Oſt- und Weſt— preußen, Pommern und Poſen machen noch nicht einmal zwiſchen Wildgewäſſern und Teichen einen Unterſchied, obwohl die Nothwendigkeit dieſer Scheidung für den kundigen Waſſerwirth kaum einer näheren Begründung bedarf. Die Werthe, welche für die Wildgewäſſer eingeſtellt ſind, erſcheinen bei allen Landſchaften ungemein niedrig, eine Klaſſifizirung der Wildgewäſſer nach äußeren Merkmalen findet nirgends ſtatt, in der Mark iſt an deren Stelle die Ertrags— taxe — welche jedoch nicht voll zum Anſatz kommen darf — geſetzt worden, und in der That wird hierdurch wenigſtens erreicht, daß man dem Werthe der Gewäſſer mehr gerecht wird; bedenklich erſcheint es aber immerhin, daß man dieſe Ertragstaxe ſchlechthin unter das Gut— achten von Sachverſtändigen ſtellt und darauf verzichtet, dieſen Sach verſtändigen gewiſſe 472 Normen und Klaſſen vorzuſchreiben, an welche ſie ſich zu halten haben, wie dieß die meiſten Landſchaften bei der Einſchätzung des Bodens thun, für welche ihnen doch bewährte, ſach⸗ kundige Kräfte zur Verfügung ſtehen. Wenn auch nicht verkannt werden kann, daß eine Bewerthung der Fiſchereigewäſſer mancherlei Schwierigkeiten bietet, welche — ſoweit insbeſondere die Wildgewäſſer in Betracht kommen — zu finden ſind: f a) darin, daß die Ergiebigkeit eines Gewäſſers äußerlich nicht ohne Weiteres erkennbar iſt, b) in dem Wechſel der Ergiebigkeit, welcher in Folge von Fiſchkrankheiten, Erſticken der Fiſche unter Eis bei ſtrengen Wintern, Verunreinigung der Gewäſſer durch ſchädliche Abwäſſer, insbeſondere aber dadurch eintreten kann, daß der jeweilige Waſſerwirth mit mehr oder weniger Sachkunde ſich der Bewirthſchaftung des Ge— wäſſers unterzieht, c) endlich und nicht zuletzt in dem Mangel an geeigneten Sachverſtändigen, welche ſich ein Urtheil auf dem in Rede ſtehenden Gebiete zutrauen, ſo ſollten dieſe Schwierigkeiten doch nicht vor dem Verſuch zurückſchrecken laſſen, für die Schätzung beſtimmte Grundſätze feſtzulegen. In einer Zeit, wo der Landwirth auf jeden Einnahmezweig, den ſein Gut ihm bieten kann, mehr als vielleicht in früheren Jahrzehnten zu achten gezwungen iſt, und wo die Erkenntniß von dem hohen wirthſchaftlichen Werth, den die Gewäſſer bei richtiger Behandlung bieten, mehr und mehr um ſich greift, werden die Landſchaften, die hierin noch zurückſtehen, nicht umhin können, ſich mit der Werthsfrage eingehender als bisher geſchehen, zu beſchäftigen. In gewiſſer Weiſe erſcheint dieß geradezu als ihre Pflicht, inſofern ſie durch eine Würdigung des Gewäſſerwerths und entſprechende Beleihung ihrerſeits dazu beitragen können und müſſen, die Wirthſchaft zu heben und zu fördern, wo dieß nur unter erſtmaliger Aufwendung von Baarmitteln möglich iſt. Aber auch in ihrem eigenſten Intereſſe werden ſie der angeregten Frage näher treten müſſen. Schon jetzt werden vielfach Wieſenflächen, die ſie ja zu bedeuten— den Werthſätzen beleihen, in Teiche verwandelt. Das Objekt, welches für den Landſchafts— Pfandbrief haftet, wird dadurch thatſächlich ein anderes und ein Inſtitut, wie die Land— ſchaft wird gewiſſenhafterweiſe ſich genöthigt ſehen, Erwägungen darüber anzuſtellen, ob dadurch die Sicherheit der Pfandbriefsforderung etwa alterirt ſein könnte. Es muß dieß für die Teiche dann von ſelbſt zu Grundſätzen für die Bewerthung führen. Nicht gering anzu— ſchlagen iſt ferner der indirekte Vortheil, der aus der Aufſtellung derartiger Grundſätze erwachſen muß, inſofern dadurch die Landſchaftsſchätzer angeregt werden, ſich für die Waſſer— wirthſchaft mehr als es vielleicht bisher der Fall war, zu intereſſiren. Das würde aber ſehr weſentlich dazu beitragen, der Gleichgiltigkeit und Paſſivität zu ſteuern, welche weite land— wirthſchaftliche Kreiſe leider heute noch dieſem wichtigen Nahrungszweige gegenüber zeigen. Gelänge es, einen Stamm von Sachverſtändigen — oder, ſagen wir, auch nur von ſach— kundigen Laien — aus dem Kreiſe der landwirthſchaftlichen Bevölkerung ſelbſt heranzuziehen, fo wäre ſchon dieß ein Erfolg, der den Verſuch lohnte. J. Die Taxe von Wildgewälſern. Unter Wildgewäſſern werden hier Seen und Privatflüſſe (Bäche) im Gegenſatz zu Teichen verſtanden. a) Die Seen. Obwohl ſich die Erträge einer Teichwirthſchaft für den Kundigen im Allgemeinen leichter werden überſchlagen laſſen, als die eines Sees, ſo bietet die Taxe von Seeflächen, ſpeziell zum Zwecke der landſchaftlichen Beleihung, doch vielleicht die geringere Schwierigkeit, da ihr Ertrag nicht in gleichem Maße wie bei den Teichen von der ſachkundigen Leitung eines Fachmannes abhängt, auch der Kreis der Perſonen, welche die Erträgniſſe eines Sees zu beurtheilen im Stande ſind, in den meiſten Oſtprovinzen — Schleſien vielleicht ausgenommen — ein größerer ſein dürfte, als der der Teichſachverſtändigen. Selbſt die— jenigen Seebeſitzer, welche ihren See nicht ſelbſt bewirthſchaften, ſondern ihn verpachten, haben an dem Pachtzins doch einen ungefähren Maßſtab für deſſen Erträgniß, während die 473 Beſitzer von Seen, welche eigenen Betrieb haben, meiſt recht wohl über die Ertragsziffern, die ſich aus dieſem Betriebe ergeben, informirt ſind. Der eigene Betrieb iſt in den letzten Jahren in der Provinz Poſen vielfach eingeführt, wo früher Pachtwirthſchaft vorlag, was an ſich als ein erfreuliches Zeichen zunehmenden Intereſſes an der Waſſerwirthſchaft begrüßt werden kann. Um den Reinertrag eines Sees zu finden, müßte man die jährliche Fiſchproduktion und die Unkoſten, welche aufgewendet werden müſſen, um den Fang zu erlangen und zu verwerthen (alſo Leutelöhne, Koſten der Kähne und Netze, und zwar Verzinſung und Amorti— ſation des Anſchaffungskapitals, ſowie der für jährliche Neuanſchaffungen aufzuwendenden Ausgaben, ferner Marktfuhren und eventuell auch noch die Koſten für die Oberaufſicht) hiervon in Abzug bringen. Will man eine ſolche Reinertragsfeſtſtellung treffen und dem Sachverſtändigen, der dann ſtets erforderlich und ganz unentbehrlich iſt, freie Hand laſſen, ſo könnte man ja von einer „Klaſſifizirung“ abſehen. Dagegen ſpricht einmal die Erwägung, daß man ſich da— durch — abgeſehen von größerem Zeitaufwand und erheblicheren Koſten der Taxe — ganz in die Hand des Sachverſtändigen gibt und ſodann das Bedenken, Werthanſätze zu bekommen, die zwar unzweifelhaft zutreffen mögen, doch aber für den Durchſchnitt der Jahre und bei den oben angedeuteten Gefahren, welchen eine Fiſchereiwirthſchaft ausgeſetzt iſt, zu hoch erſcheinen müſſen Eine gewiſſe Beſchränkung iſt hier durchaus am Platze. Dem that— ſächlichen Werth des Sees wird die Landſchaftstaxe in ganzer Höhe nie gerecht werden können und dürfen. Geht man hiervon aus, ſo wird man bei Aufſtellung der Normen für die Landſchafts— taxe dazu gelangen müſſen: A. Gewiſſe, durch Erfahrungsſätze feſtſtehende Mindeſt- und Höchſtwerthe der See— flächen feſtzulegen, die dann einer zeitweiligen Reviſion (etwa von zehn zu zehn Jahren) unterzogen werden mögen, und B. Grundſätze aufſtellen und Anhaltspunkte zu geben, welche ohne Spezialberechnungen die Einſchätzung der Seen in eine innerhalb der Werthe zu A liegende Skala ermöglichen. Zu A. Wenn man für die Taxe ſelbſt auf eine Spezialberechnung verzichtet, ſo wird man dieß auch für die Feſtſtellung der Mindeſt- und Höchſtwerthe thun müſſen. Dieſe Werthe können nur gefunden werden aus der Schätzung, welche gegenwärtig von ſach— kundigen Intereſſenten — das ſind in dieſem Falle beſonders die Berufsfiſcher — den Seen beigelegt wird. Dieſe Schätzung kommt aber, obwohl der Pachterlös ja durchaus nicht mit dem Reinertrage der Seen identiſch iſt, für einen größeren Bezirk, eine ganze Provinz, doch am beſten zum Ausdruck in den zur Zeit gezahlten Pachten. Man wird es als Grundſatz aufſtellen dürfen, daß als Mindeſtwerth der Seen ein Kapitalbetrag eingeſetzt werden darf, der dem 25 fach kapitaliſirten bekannten Mindeſt-Pachtſatze gleichkommt oder vielleicht noch ein wenig darunter bleibt. Dagegen wird man bei dem Höchſtwerth nicht ganz analog verfahren dürfen, denn da bei den Pachtungen oft Preistreibereien ſtattfinden, zuweilen auch Liebhaberpreiſe gezahlt werden und ſchließlich ein beſonders tüchtiger Fiſcher wohl auch einmal einen Pachtzins bietet, den er nur bei ſtarker Beſetzung mit Jungfiſchen (teichähnlicher Betrieb) vielleicht herauswirthſchaften kann, mit ſolchen Faktoren aber bei der Seenwirthſchaft nicht allgemein gerechnet werden darf, ſo wird man für die Landſchaftstaxe erheblich unter den bekannten Höchſt⸗Pachtſätzen (kapitaliſirt gedacht) bleiben müſſen. Nach bisherigen Erfahrungen, die aus Anlaß verſchiedener gutachtlicher Aeußerungen über Reinerträge von Seen geſchöpft ſind, dürfte ein Hektar Fiſchwaſſer (ſofern der See als ſolches überhaupt noch in Betracht kommt) in der Provinz Poſen, deren Verhältniſſe mir näher bekannt ſind und welche daher bei den nachfolgenden Ausführungen mehrfach beiſpiels— weiſe genannt werden ſollen, kaum je unter 2—3 Mk. zu haben ſein. Was den Höchſtbetrag anlangt, ſo ſind in den Berichten der Wanderlehrer des Fiſchereivereins für die Provinz Poſen zwar einzelne Fälle genannt, wo Pachtſätze von 78, 34 und 26 Mk. für den Hektar Wildwaſſer bezahlt werden, indeſſen können ſolche Ausnahmsſätze für eine allgemeine Be— 474 werthung nicht maßgebend fein. Im Durchſchnitt werden aber Pachtſätze von 6, 8, 12, 16 und 20 Mk. für den Hektar Seefläche bezahlt. Nimmt man als Mindeſtpacht 2 Mk., als Höchſtpacht, welche für den Zweck der Land— ſchaftstaxe in Frage kommen mag, 16 Mk. pro Hektar an, ſo würde für die Provinz Poſen die Skala zwiſchen 2 * 25 = 50 Mk. für den Hektar und 16x 25 = 400 Mk. für den Hektar liegen müſſen. N Zwiſchen dieſen Mindeſt- und Höchſtwerthen hätte dann alſo für die genannte Provinz etwa die Abſtufung nach den zu B zu erörternden Grundſätzen und Geſichtspunkten ſtattzufinden. Zu B. Der niedrigſte Werthſatz von 50 Mk. für den Hektar hätte für ſterile, ſchwer befiſchbare und unter ungünſtigen Bedingungen zu bewirthſchaftende, der Höchſtbetrag von 400 Mk. für beſonders ertragreiche Seen zu gelten. Indeſſen empfiehlt es ſich, innerhalb dieſer Sätze zunächſt noch eine generelle Scheidung vorzu- nehmen, für welche auch die bisherigen Poſener Taxvorſchriften bereits eine Analogie bieten. Mit vollem Recht geſtatten dieſelben meines Erachtens für kleine Seen unter 25 Hektar eine höhere (doppelt ſo hohe) Bewerthung wie für große Seen. In der That iſt ein kleiner See unter ſonſt gleichen Bedingungen werthvoller als ein großer, er iſt meiſt nahrungs— reicher und überdieß leicht zu befiſchen, ſo daß man ſich der Bewirthſchaftung eines ſolchen „handlichen“ Gewäſſers gerne widmet. Auch kommt für die Beleihung nicht unweſentlich in Betracht, daß es keine Gefahr hat, ſelbſt wenn ein ſolches kleineres Objekt etwas höher bewerthet wird, da es ſich eben um keine bedeutenden Summen handelt und der See bei der übrigen Taxe gewiſſermaßen „mitläuft“. Eine Scheidung nach der Größe empfiehlt ſich daher vorweg. Sodann aber kommt es darauf an, diejenigen äußerlich erkennbaren oder doch leicht feſtſtellbaren Merkmale zu finden und den Schätzern zu bezeich— nen, welche Schlüſſe auf die Ertragsfähigkeit eines Gewäſſers ziehen laſſen und je nach dem Zuſammentreffen mehrerer folder Merkmale günſtiger oder weniger günſtiger Art eine weitere Klaſſifizirung ges ſtatten. Sind auch die Umſtände, welche die Fruchtbarkeit eines Gewäſſers beeinfluſſen, ſehr mannigfach und in ihren Wirkungen nicht immer gleiche, ſo wird der Sachverſtändige bei einiger Umſicht und Uebung in der Klaſſifizirung kaum erheblich fehl gehen, wenn er die folgenden, für die „Seebonitirung“ im Allgemeinen maßgebenden Umſtände in Betracht zieht. (Fortſetzung folgt.) IV. Die Krankheiten unſerer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. (4. Fortſetzung.) Die thieriſchen Paraſiten, welche Krankheiten in der Haut der Fiſche hervorrufen, entſtammen den verſchiedenſten Klaſſen, insbeſondere aber den Sporenthieren (Sporozoen), den Geißelthieren, Infuſionsthieren, ferner den paraſitiſchen Krebſen und Würmern. Die Zahl der hieher gehörenden Hautſchmarotzer der Fiſche iſt eine ſehr große; ihre Bedeutung als Krankheitserreger dagegen im Allgemeinen, mit nur wenigen Ausnahmen, eine relativ geringe. Es wird daher nicht unſere Aufgabe ſein, an dieſer Stelle ein ausführliches Verzeichniß aller hier einſchlägigen Paraſiten der Fiſche zu geben, ſondern wir wollen hier nur eine Auswahl der als Krankheitserreger wirthſchaftlich wichtigſten Formen treffen: Unter den einzelligen Thieren ſpielt als Erreger von Hautkrankheiten ein Infuſions— thierchen mit dem zungenbrechenden Namen Ichthyophthirius, zu Deutſch: Fiſchverderber, die größte Rolle. Mehrere Arten, wie Ichthyophthirius multifiliis, Ichthyophtbirius erypto- stomus, find beſonders als Erreger von Krankheiten unter Aquarienfiſchen beſchrieben 475 —ů— — worden. Ich habe dieſelben indeſſen nicht nur in Aquarien, namentlich gelegentlich von Ausſtellungen, ſondern auch in der freien Natur, ſowie in Fiſchzuchtanſtalten bei Regen— bogenforellen, Forellen und Bachſaiblingen, beſonders häufig aber in Karpfenteichwirth— ſchaften, Winterteichen und Hältern, beim Karpfen und der Schleie angetroffen und nicht ſelten in ſo rieſigen Mengen, daß dadurch oft ganze, nach Tauſenden von Fiſchen zählende Beſtände zu Grunde gerichtet wurden. Die Krankheit verräth ſich, wie die nachſtehende Abbildung (Fig. J) zeigt, äußerlich dadurch, daß ſich auf der Haut der Fiſche kleine, weißlichgraue, ſcharf umrandete Knötchen vorfinden, welche eine durchſchnittliche Größe von / bis 1 mm beſitzen, zuweilen aber auch mit bloßem Auge gerade noch ſichtbar ſind. Zwiſchen den Knötchen findet man kreisrunde, ebenfalls ſcharf umrandete Löcher in der Haut, welche dadurch entſtehen, daß hier die früher vorhandenen Knötchen oder Puſteln herausgefallen ſind. An Zahl können die Knötchen je nach dem Grade der Infektion zu Hunderten und Tauſenden vorkommen, ſo daß die Haut —— — Bus — Fig. 1. wie mit feiner Grütze beſtreut ausſieht. Alle Körpertheile, Kopf, Seiten, Floſſen, namentlich aber die obere Hälfte der Fiſche können mit den beſchriebenen Knötchen beſetzt ſein. Stehen die Hautpuſteln ſehr dicht, ſo daß ſie ſich mit den Rändern gegenſeitig berühren, ſo können ſie zu größeren Flecken zuſammenfließen und die Haut der Fiſche ſieht dann weißgrau gefleckt aus. Durch das ſtändige Herausfallen der Knötchen wird die Haut ſiebartig durchlöchert, löſt ſich in kleinen oder größeren Fetzen ab, bis die Fiſche, welche unter dem Einfluß dieſer Erkrankung ihre Freßluſt verlieren, meiſt nach kurzer Zeit zu Grunde gehen. Zuweilen nimmt die erkrankte Haut auch einen dunklen Ton an, die Floſſen, welche ihrer Oberhaut entblößt werden, ſchlitzen ſich, ſo daß die Knochenſtrahlen derſelben frei herausſtehen. Fragen wir uns nun nach der Urſache der Knötchenbildung in der Fiſchhaut, ſchneiden zu dieſem Zweck mit einem Meſſer ein Knötchen mit der darunter liegenden Haut vorſichtig ab und legen dasſelbe unter das Mikroſkop, ſo beobachten wir in dem Innern des Knötchens einen lebhaft ſich bewegenden, rotirenden Körper; öffnen wir das Knötchen nun— mehr mit einer feinen Nadel, ſo tritt der lebende Inhalt heraus und wir erkennen, daß wir es mit einem Infuſionsthierchen zu thun haben, welches zur Gattung Ichthyophthirius gehört. Dasſelbe hat, wie die nachſtehende Fig. 2 zeigt, einen ovalen, über und über mit Wimpern bedeckten Körper, an deſſen einem Ende wir eine Oeffnung zur Aufnahme der Nahrung beobachten, während ſich im Innern desſelben ein mit trüben, undurchſichtigen Körnchen gefülltes Protoplasma befindet, welches ein hufeiſenförmiges Gebilde, den ſogenannten Zell— kern, umſchließt. Die Größe des Infuſionsthierchens iſt je nach der Größe der Puſteln verſchieden, beträgt /, ½, ½ mm, überſchreitet aber wohl nie 1 mm. Durchmuſtert man 476 — ä —— zahlreiche Knötchen, jo findet man, wie die nachſtehende Fig. 3 zeigt, welche einen Schnitt durch die Haut eines Karpfen und ein nicht geöffnetes Knötchen darſtellt, nicht ſelten auch zwei Thiere in einer Puſtel. Wenn die Thiere eine gewiſſe Größe erreicht haben, fo fallen ſie aus der Haut heraus, wodurch die bereits vorher beſchriebene ſiebartige Durchlöcherung S 2 ä — I =, II Le Le ap Wan —— Fig. 2. 5 Ichthyophthirius multifiliis. Fig. 3. (b = Mund, ve — contractile Zwei Individuen von Ichthyophthirius mult. in der Haut Vacuolen, n = der hufeiſen— des Karpfens (nach Doflein, die Protozoen- als Stranf- förmige Kern.) 8 heitserreger). der Oberhaut des Fiſches hervorgerufen wird. Nunmehr ſcheiden ſie ſofort eine gallert— artige, zarte Cyſte aus, liegen ruhend am Boden der Gewäſſer oder Aquarien und machen je nach der Temperatur während einer Zeit won etwa ein bis zwei Tagen oder mehr ihre weitere Entwicklung in der Weiſe durch, daß ſich, wie die nachſtehende Abbildung (Fig. 4) zeigt, ihr Inhalt in mehrere hundert, zuerſt kugelige Re Stücke zertheilt, welche ſich direkt in die jungen on Ichthyophthirius umwandeln, die Cyſtenhüllen 0 aufſprengen und ſich nun ſofort in die Haut der Fiſche einzubohren ſuchen. Durch den von ihnen verurſachten Reiz und ihre bohrenden Bewegungen wird zunächſt eine Vermehrung und Wucherung der in der Umgebung des fremden Eindringlings liegenden Oberhautzellen hervorgerrfen, wodurch die vorher beſchriebenen Knötchen entſtehen, dann aber zerfallen im Umkreis der Paraſiten die Ober- hautzellen, von deren Trümmern ſich die Paraſiten ernähren, bis ſie wiederum zu einer anſehnlichen Größe herangewachſen ſind und ſich von Neuem zur Encyſtirung anſchicken. Zuweilen macht man auch die Beobachtung, daß die Infuſorien, wenn fie herangewachſen ſind, ſich nicht in eine Cyſte hüllen, ſondern ihre Hautpuſteln aufſprengen, dann: frei im Waſſer umherſchwimmen und ſich hier Fig. 4. einfach durch fortgeſetzte Zweitheilung vermehren. Ichthyophthiriuscyste, aus welcher die Die früher aber vielfach verbreitete Anſicht, daß, jungen, 0,03 —0,0 4 mm großen Thiere die Vermehrung der Ichthyophthirius auch inner— (a, b, ve) ausſchlüpfen. halb der Hautpuſteln ſtattfände und daß die aus— ſchlüpfenden Jungen ſich ſofort wieder in ihre Umgebung von Neuem einbohrten, hat ſich durch neue Beobachtungen als falſch erwieſen, ein Umſtand, der für die Behandlung der ganzen Krankheit von ausſchlaggebender Be— deutung iſt. Um den Verlauf der Krankheit genau zu illuſtriren, möchte ich noch den Bericht eines unſerer größten Salmonidenzüchter folgen laſſen, welcher in den beiden letzten Jahren durch die Ichthyophthirius-Krankheit, namentlich an feinen Regenbogenforellen, große Verluſte— eee * 477 — ——é—ä—PGég—ͤ zu ertragen hatte. Derſelbe ſchreibt an die königl. bayeriſche Biologiſche Verſuchsſtation in München: „Am 25. Juli 1900 bemerkte ich bei meiner Rückkehr nach längerer Abweſenheit, daß in einem kleinem Behälter von 4 8 m Größe und 70 cm Waſſerſtand, welcher mit ca. 20 000 Regenbogenforellenjährlingen beſetzt war, die kleinen Fiſchchen auffallend hoch ſchwammen, mit der Rückenfloſſe theilweiſe aus dem Waſſer ragten und zu gleicher Zeit dunkel verfärbt ausſahen. Da ich die Erſcheinung auf Mangel an Sauerſtoff zurückführte, ſo ließ ich die größeren der Inſaſſen in mehrere Baſſins vertheilen. Die gleiche Beobachtung machte ich noch in zwei weiteren Behältern, welche mit 4—6 Wochen jüngeren Regenbogen— forellen in ähnlicher Weiſe beſetzt waren. Dieſe ließ ich vorerſt noch nicht in andere Baſſins vertheilen, weil ich wieder auf 8—10 Tage verreiſen mußte, und ich den Beſatz meiner Teiche, die alle gut beſetzt waren, nicht ſo leicht ändern konnte. Bei meiner Rückkehr waren die jungen Iridea bereits alle todt und bei den älteren graſſirte eine Sterblichkeit, wie ich ſie vorher noch niemals beobachtet hatte. Es ſtarben mir reichlich über 10000 Jährlinge ab. Ich ſchickte nun eine Anzahl der kranken Fiſche an das nächſte zoologiſche Inſtitut und erhielt von dort die Antwort, daß die Fiſche mit Ichthyophthirius befallen ſeien. Man gab mir den Rath, die Teiche möglichſt von Tag zu Tag leerlaufen und gründlich mit einer 10 pro— zentigen Salzlöſung reinigen zu laſſen. Dieſen Rath befolgte ich mit dem Erfolge, daß die Epidemie etwa nach ſechs Wochen erloſch. Anfangs, bevor ich den infektiöſen Charakter der Krankheit kannte, ſchickte ich das Abwaſſer aus den infizirten Behältern nach einem Naturteich von 12 X IS m Größe, in welchem außer Regenbogenforellen ſich auch einige Stücke, etwa ein Dutzend Bachſaiblinge und Bachforellen befanden. Dieſe waren in wenigen Tagen dicht mit Ichthyophthirius beſetzt und ſtarben ſofort ab, während die hier zu gleicher Zeit mit anweſenden Regenbogenforellen zwar auch infizirt wurden, auf einem Quadratcentimeter jedoch nur 4—5 Infuſorien zeigten, unruhig hin- und herſchwammen, an den Wänden in die Höhe ſprangen, aber nach kurzer Zeit wieder munter fraßen, wie vorher, und nicht zu Grunde gingen. Nun hatte ich aber auch einen Theil der kranken Regenbogenforellen in einen Behälter geſetzt, welchen ich gar nicht reinigte, um zu ſehen, welchen Verlauf die Krankheit hier nehmen würde. Ich machte dabei die Beobachtung, daß die Epidemie hier auch abnahm, aber lang— ſamer als in den regelmäßig gereinigten und mit Salzlöſung ausgeſpülten Teichen, ſo daß ſie erſt nach acht Wochen gänzlich erloſchen war. Kurz vor dem Beginne der Epidemie war übrigens das Wetter ſehr heiß, ſo daß wir faſt täglich Gewitter hatten. Einen anderen Theil der zuerſt erkrankten Regenbogenforellen hatte ich in einen Natur— teich von einer Größe von 12 18 m bei 50 em Waſſerſtand, aber mit ſehr ſtarker Durch- ſtrömung geſetzt. Ich machte die Beobachtung, daß die Fiſche in dieſem Teich noch raſcher geſundeten, wie in den regelmäßig mit Salzlöſung gereinigten Behältern von 48 m, welche einen geringeren Waſſerdurchlauf hatten. Dieſelbe Krankheit wiederholte ſich nun im nächſten Jahr, indem in der Zeit vom 10. bis 12. Auguſt die dießjährigen Regenbogenforellen plötzlich aus dem Strom der Baſſins ſich mit dem Kopf gegen die Wand ſtellten. Ich vermuthete ſofort wieder eine Ichthyophthirius- Erkrankung, was ſich bei näherer Unterſuchung auch beſtätigte, indem die Fiſche bereits einige, allerdings noch ſehr wenige Puſteln in der Haut zeigten. Nun machte ich mich aber ſofort an das Reinigen der abgelaſſenen Behälter mit 15 prozentiger Salzlöſung, welche ich täglich wiederholte. Auf dieſe Weiſe konnte ich die Infektion wirkſam bekämpfen, ſo daß ich keinen Verluſt zu beklagen hatte, die Freßluſt der Fiſche ſtellte ſich nach 14 Tagen wieder ein und nach 3 Wochen war die Krankheit vollſtändig vorüber.“ Soweit der Herr Berichterſtatter, deſſen intereſſanter Bericht für die Behandlung der Krankheit ſehr lehrreich iſt. Da die Ichthyophthirius-Infuſorien ſich nicht innerhalb der Haut der Fiſche vermehren, ſondern entweder nur im freien Waſſer durch Zweitheilung oder was die Regel iſt, in Cyſten, die am Boden der Teiche liegen, durch fortgeſetzten Zerfall in viele Hunderte von jungen Individuen, ſo muß ſich der Kampf gegen die Krankheit nicht, wie man früher irrthümlich angenommen hatte, auf die Beſeitigung der Infuſorien in der Fiſch— haut richten, ſondern auf die Entfernung derſelben aus dem Teichwaſſer und namentlich vom 478 Teichgrunde. Die Bekämpfung der in die Haut bereits eingedrungenen Infuſorien durch Bäder mit Chemikalien, wie Chininlöſung, ſalicylſaures Natron, erſcheint von vornherein wegen der tiefen Lage der Paraſiten in der Haut ziemlich ausſichtslos und iſt auch bisher vergeblich verſucht worden. Wenn die Krankheitserſcheinung zeitig genug beobachtet wird, ſo iſt eine Reinigung der Haut auch nicht nothwendig, weil die Fiſche geringe Grade der Infektion mit Ichthyophthirius leicht ertragen und die Paraſiten die Haut von ſelbſt ver- laſſen, ſo daß der ganze Kampf gegen die Krankheit ſich nur darauf zu richten hat, neue Infektionen hintanzuhalten. Es leuchtet nun ein, daß das beſte Mittel hiezu ohne Zweifel das Einſetzen der kranken Fiſche in ſtarkſtrömendes Waſſer ſein muß, da mit dem Strom die aus der Haut freiwillig austretenden Infuſorien und die am Boden liegenden Cyſten fort— geführt werden, und wenn ſie keine Gelegenheit finden, in die Haut neuer Fiſche einzudringen, zu Grunde gehen müſſen. Dasſelbe Mittel iſt ſowohl für die Salmoniden, wie für Karpfen und Schleien anzuwenden. Infizirte Teiche ſind ferner in der Weiſe zu behandeln, daß dieſelben abgelaſſen werden, um die frei im Waſſer umherſchwimmenden Infuſorien zunächſt zu beſeitigen. Die am Grunde der Teiche herumliegenden Cyſten müſſen dagegen auf chemiſchem Wege abgetödtet werden, was am billigſten mit Kalklauge zu bewerk— ſtelligen iſt. Wenn man eine dünne, höchſtens 1prozentige Kalklauge herſtellt und mit dieſer den Teichboden behandelt, ſo ſind die zarten Cyſten ohne Zweifel in wenig Stunden bereits abgetödtet. Man kann dann den Teich wieder ablaſſen; aber wenn das noch kalklaugehaltige Waſſer, mit Rückſicht auf eine eventuelle Beſchädigung von Fiſchen unter— halb, nicht ſofort abgelaſſen werden darf, ſo läßt man dasſelbe etwa 14 Tage lang im Teiche ſtehen, in welcher Zeit der ſchädliche Aetzkalk ſich in unſchädlichen kohlenſauren Kalk ver— wandelt hat. Nunmehr kann man den Teich wiederum leerlaufen laſſen, um ihn dann friſch zu beſpannen und zu beſetzen. Natürlich kann man auch das von dem vorher citirten Herrn Berichterſtatter angewandte Mittel, eine 10—20prozentige Kochſalzlöſung, gebrauchen, welches indeſſen für größere Teiche theuerer zu ſtehen kommt, als der gewöhnliche und ſehr viel wirkſamere Aetzkalk. Selbſtverſtändlich iſt dann noch zu berückſichtigen, daß man das Waſſer aus infizirten Teichen nicht in andere Teiche laufen läßt, da mit dem Waſſer natürlich auch die darin befindlichen Infuſorien übertragen werden würden. In dem vorher geſchilderten Falle hatte die Krankheit offenbar nur deßwegen ſo große Opfer gefordert und war ſo rapide aufgetreten, weil die Behälter außerordentlich ſtark beſetzt waren, wozu dann noch eine, die Schnelligkeit der Infektion ſehr begünſtigende, hohe Temperatur kam. In dünn beſetzten Teichen wird die Krankheit niemals ſo große Dimenſionen annehmen können. Ihren epidemiſchen Charakter zeigt ſie am häufigſten in Aquarien, unter den Zierfiſchen, auf Fiſchereiausſtellungen von längerer Dauer, wie z. B. in der Berliner Fiſchereiausſtellung 1896, in ſtark beſetzten Jährlingsteichen von Salmoniden, in Salmoniden-Maſtteichen mit dichtem Beſtande, in Karpfenhältern und Winterteichen. Um in dieſen letzteren die Gefahr möglichſt zu beſchränken, weil ſich das Auftreten der Krankheit erſt zu ſpät bemerkbar macht, wenn die Karpfen, durch den Hautreiz veranlaßt, ihr Winterlager verlaſſen und „aufſtehen“, iſt es durchaus nothwendig, die in die Winterteiche einzuſetzenden Karpfen vorher ſorgfältig auf Ichthyophthirius-Puſteln in der Haut zu unterſuchen. Bei den Herbſtabfiſchungen kommt es nicht ſelten vor, daß das eine oder das andere Exemplar in den Streck- oder Abwachsteichen einzelne Ichthyophthirius-Bufteln zeigt. Kommen ſolche Exemplare mit in die Winterungen, fo können ſie hier zu einer Epidemie und zum Karpfenaufſtand Veranlaſſung geben, nament- lich in warmen Wintern, in welchen die Entwicklung der Infuſorien nicht ſtill ſteht. V. Der Niedergang des Jiſchreichthums und die Verſuche zur Regelung der Jiſchereiverhältniſſe im Spreewalde. Von O. Zeeſe, Lehrer, Lübbenau. Der Fiſchfang bildete neben dem Ackerbau die älteſte Nahrungs- und Erwerbsquelle der Spreewälder. Schon die älteſte Ueberlieferung bezeichnet Lübbenau als einen Fiſcherort, denn als die Krieger des Markgrafen Gero von der Lauſitz bei ihrem Zuge gegen die Wenden von 90 479 940— 965 bei der Verfolgung eines Bären von ihrem Lager Klöden — daraus entſtand ſpäter das heutige Dorf Kleeden bei Lübbenau — immer weiter in den Wald drangen, ſtanden ſie plötzlich vor einem kleinen Platze mit mehreren Fiſcherhütten, nämlich im älteſten Lübbenau. Die Ureinwohner Lübbenaus waren demnach Fiſcher. Die erſten bekannten Beſitzer der Herrſchaft Lübbenau, die Herren Ileburg — Vorfahren der jetzigen Eulenburgs — erhoben um 1300 den Ort Lübbenau zur Stadt. Dieſe erhielt nun neben den drei Sternen der Ileburger im unteren Theile, im oberen Theile an Stelle der Löwen den Fiſch als Wappenzeichen, wodurch der Charakter einer fiſchreichen Stadt angedeutet werden ſollte. (Die Stadt führt ja noch heutigen Tages dieſes Wappen.) In der betreffenden Urkunde wird auch auf die Fiſchgerechtſame der neuen Städter hingewieſen. Der waſſerreiche Spreewald mit ſeinen vielen Hundert Flußarmen und Gräben wies ja natürlicherweiſe auf den Fiſchfang hin und er bildete ja naturgemäß ein ſo günſtiges Feld zum Gedeihen und zur Fortpflanzung der Fiſche wie kein zweites Gewäſſer. Die langſam dahinfließenden Spreearme und die ſtillen Gräben mit ihren mannigfachen Waſſerpflanzen boten ihnen reichliche und geeignete Nahrung und vorzügliche Laichplätze. Kein Wunder, daß der Spreewald in früheren Zeiten über einen enormen Fiſchreichthum verfügte. Wenn man heutigen Tages von alten Fiſchern berichten hört, ſo glaubt man mindeſtens in das Reich der Fabel verſetzt zu ſein. Karpfen von 24 Pfund und darüber, armlange und armſtarke Aale waren keine Seltenheiten. Natürlich gab es Unmengen von ſtarken Hechten und Millionen von Krebſen. Im vergangenen Jahre wurde einem Fiſchotter im Schloßpark zu Lübbenau ein Karpfen abgejagt, der etwa 30 Pfund wog. Beim Anblick dieſes Repräſentanten ſeines Ge⸗ ſchlechts konnte man ſich wohl eine lebhafte Vorſtellung von dem ehemaligen Fiſchreichthum des Spreewaldes machen. So bildete der Fiſchfang für die Bewohner hieſiger Gegend in früheren Jahren eine gute Nahrungs- und reiche Einnahmequelle; alle Eingeſeſſenen befleißigten ſich daher der Aus— übung dieſes Gewerbes und viele Spreewälder ſind wirklich Meiſter in ihrem Fach geweſen. So bildete ſich im Laufe der Jahrhunderte im Spreewalde eine Fiſchereigerechtigkeit heraus. Sie iſt ein verbrieftes Recht, welches jedoch nicht alle Bewohner ohne Ausnahmen beſitzen, ſondern dasſelbe ruht auf beſtimmten Wirthſchaften. Wird die Wirthſchaft vom Vater getheilt, ſo bleibt die Fiſchereigerechtſame auf dem Stammgute und der Theilgutsbeſitzer darf daher ohne vorherige Vereinbarung mit dem Stammqgutsbeſitzer nicht fiſchen. Später angeſiedelte Beſitzer können nur durch Pacht die Erlaubniß zum Fiſchen erwerben und auch nur in beſtimmt abgegrenzten Theilen des Spreewaldes. In manchen Dörfern, z. B. in Boblitz, beſteht die Gerechtſame, daß jeder Beſitzer an ſeinen Grundſtücken an der Kahnfahrt im Spreewalde fiſchen darf. Die Bewohner der Spreewalddörfer Lehde, Leipe, Burg und der Stadt Lübbenau haben wieder umfaſſendere Fiſchereigerechtſame. Ihr Gebiet erſtreckt ſich über den größten Theil des bekannten Spreewaldes: nämlich von der Grenze des Dorfes Burg im Oſten bis an die Grenze des Dorfes Steinkirchen bei Lübben im Weſten, und von der Grenze des Straupitzer und Königlichen Waldes im Norden bis an die Gemarkungen der Randdorfer Stradow, Radduſch, Boblitz u. ſ. w. im Süden. Die Herausbildung dieſes Privilegiums iſt aber zugleich ein Hauptgrund zum Rückgange des Fiſchreichthums. Wie die unvernünftige Ausnutzung der Holzgerechtſame den allmählichen Untergang des herrlichen Waldes verſchuldet hat, ſo war die unbegrenzte Ausnutzung der Fiſchereigerechtigkeit die Urſache zum Rückgange der früher ſo bedeutenden Fiſcherei. Es wurde eben immer luſtig darauf losgefiſcht, als wenn der Fiſchreichthum gar kein Ende nehmen könnte. Eine Schonzeit gab es Anfangs nicht. Als aber vom Staate die geſetzliche Frühjahrsſchonzeit vom 1. März bis 1. Mai eingeführt wurde, erlangten die Spreewälder auch während dieſer Schonzeit noch die Erlaubniß vom Mittwoch bis Sonnabend jeder Woche fiſchen zu dürfen. Die Fiſche wurden dadurch im Laichabſatz geſtört und die Brut von Jahr zu Jahr vermindert. Beſtimmte Laichſchonreviere gab es ebenfalls nicht. Um recht viele Fiſche fangen zu können, wurde ihnen mit allen möglichen Geräthen zu Leibe gegangen. Die von den rechten Fiſchern verpönten Fanggeräthe, wie Stoßhamen und Wathen, ſpielten eine große Rolle. Auch das Fiſchtauchen wurde fleißig gepflegt. Die Fiſcher tauchten unter das Waſſer in die Uferlöcher und holten die Fiſche aus ihren Standquartieren. Daß zu dieſer Art des Fanges eine große Geſchicklichkeit und Ausdauer gehört, kann man ſich wohl lebhaft vorſtellen. Der Taucher muß oft mehrere Minuten unter Waſſer bleiben, die Fiſche mit ſicherem Griffe feſt faſſen und dann empor in den Kahn bringen. Einige Fiſcher brachten es natürlich darin zu einer großen Berühmtheit, denn ſie vermochten ſehr lange unter Waſſer zu bleiben und bis fünf Fiſche auf einmal zu Tage zu fördern. Ferner erfreute ſich das Stumpauen (Knoppauen) einer großen Beliebtheit. Bei dieſer Art des Fiſchens werden die Gräben oder Theile der Fließe durch Netze abgeſperrt. Dann nimmt der Fiſcher die Stumpaue zur Hand, eine Stange, die durch Leder u. a. am unteren Ende keulenartig verdickt iſt, und treibt durch fortwährendes Klopfen auf den Grund und Stoßen in die Uferlöcher die Fiſche in Schaaren vor ſich her in die Netze. Auch die Art und Weiſe der Verpachtungen an Liebhaber der Fiſcherei bildete einen Hauptgrund des Rückganges des Fiſchreichthums. Man bedenke, daß neben den berechtigten Fiſchern und Gemeinden alljährlich 500 Pächter die Gewäſſer ausbeuteten. So bildete ſich im Laufe der Jahre eine Raubfiſcherei heraus, welche den Rückgang des Fiſchreichthums zur unausbleiblichen Folge hatte. Freilich will ich nicht vergeſſen zu bemerken, daß der bedeutende Aufſchwung der Tuchinduſtrie in den Städten ober- halb des Spreewaldes, wie Kottbus, Peitz, Spremberg u. a. auch ſehr nachtheilig auf den Fiſchbeſtand eingewirkt hat. Den Gewäſſern wurde dadurch eine Menge chemiſcher Stoffe zu— geführt, die das Waſſer vergifteten und die Fiſchbrut tödteten. Einen bedeutenden Verluſt erlitt die Fiſcherei durch die im Mai 1881 hier ausgebrochene Krebspeſt. In der Nacht vom 19. zum 20. Mai verendeten ſämmtliche Krebſe. Welchen Verluſt dieſe Peſt für unſere Fiſcher bedeutet, kann nur der ermeſſen, der den Krebsreichthum vor dieſer Krankheit kannte. Manche alte Gräben wimmelten geradezu von großen, ſtattlichen Krebſen. Da das Schock mit 3 bis 6 Mk. bezahlt wurde, ſo läßt ſich der Schaden wohl berechnen. Kein Wunder alſo, daß aus den angedeuteten Gründen der Fiſchreichthum von Jahr zu Jahr immer mehr zurückgehen mußte. Mit dem ſteten Anwachſen des Fremdenverkehrs machte ſich dieſe Fiſchabnahme immer mehr bemerkbar. Jeder Fremde will doch an Ort und Stelle das hier ſo vorzüglich bereitete Nationalgericht, Fiſch mit Spreewaldſauce, eſſen. Bei der enormen Nachfrage kann aber der Spreewald ſelbſt den Bedarf an Fiſchen nicht decken, denn die allſonntäglich in Lübbenau abgehaltenen Fiſchmärkte zeigen gewöhnlich ein ſehr klägliches Bild. Weißfiſche und Schlamm- peigfer kommen wohl noch in genügenden Mengen auf den Markt, vielleicht auch mehrere Pfund Hechte und Quappen, doch von den Edelfiſchen, wie Karpfen, Aalen, Schleien, iſt faſt gar nichts am Platze. Was davon gefangen iſt, haben die Gaſtwirthe für die Fremden für hohen Preis erworben, doch genügen dieſe geringen Mengen bei weitem nicht und viele Zentner müſſen von den Wirthen allwöchentlich von auswärts bezogen werden. So geht den Fiſchern alljährlich eine bedeutende Einnahme verloren, da ſie die Nachfragen nach Fiſchen in Folge Rückganges des Fiſchreichthums nicht befriedigen können. Dieſer Zuſtand durfte zum Nachtheile der hieſigen Fiſchereiberechtigten nicht länger be- ſtehen bleiben, und es iſt deßhalb mit Freuden zu begrüßen, daß warme Freunde der edlen Fiſcherei darauf bedacht waren, den Fiſchbeſtand und die Fiſchzucht zu heben. Als Mitglieder des Fiſchereivereins der Provinz Brandenburg wandten ſie ſich mit der Bitte um Unterſtützung durch Zuſenden von jungen Fiſchen an dieſen. Es wurden nun im Gebiete des Spreewaldes ober⸗ und unterhalb Lübbenaus folgende Mengen ausgeſetzt, reſp. ſollen im Laufe dieſes Sommers noch ausgeſetzt werden: a) ca. 23000 Aale (2500 Stück S 1 Zentner); b) ca. 3 Zentner zweiſömmerige Schleien; e) ca. 2000 Stück zweiſömmerige Karpfen, 10 000 Stück Karpfenjungbrut, 100 Pfund Zander und ca. 20 000 Stück Krebſe. Auch ſoll zur Nahrung für die Fiſche die Ausſaat von Brunnenkreſſe erfolgen. Leider haben einzelne Fiſcher, trotz des polizeilichen Verbotes, Fiſche unter dem geſetzlich zuläſſigen Maß gefangen und zu verkaufen geſucht. Dann können freilich dieſe erfreulichen Maßnahmen zur Hebung der Fiſch⸗ zucht nichts helfen, weil die Fiſcher ja dieſe Einſatzfiſche wieder herausfangen. Da die Auf- ſichtsbeamten nicht überall ſein können, ſo muß das kaufende Publikum hier eingreifen und die Thäter zur Anzeige bringen. Nur bei allſeitiger ſtrenger Befolgung der Maßvorſchriften für den Verkauf von Edelfiſchen kann ein dauernder Erfolg der Vermehrung garantirt werden. Aber auch bei den bisher beſtehenden Fangmethoden kann eine dauernde Beſſerung hieſiger Fiſchverhältniſſe kaum eintreten. Der Fiſchereiverein der Provinz Brandenburg berief deßhalb 481 — behufs Regelung der Fiſchereiverhältniſſe im Spreewalde die Fiſchereiberechtigten von Lübbenau, einſchließlich der Standesherrſchaft, und von den Dörfern Lehde und Leipe zu einer Verſammlung am Sonnabend, den 9. März 1901, im Gaſthauſe von A. Richter zu Lehde ein. Nachdem der Vereinsvorſitzende die Nothwendigkeit einer Regelung der Fiſchereiverhältniſſe im Spreewalde begründet hatte, wurde von den erſchienenen Fiſchereiberechtigten Folgendes vereinbart: 1. Der Stoßhamen und die Wathe ſollen fortan als Fiſchereigeräthe nicht mehr ge— braucht werden. 5 2. Vom 1. März bis 1. Mai ſoll nicht gefiſcht werden. Es tritt alſo jetzt eine ununterbrochene Schonzeit ein. An Stellen, an welchen die Fiſche auch nach dem 1. Mai noch laichen, ſoll nicht gefiſcht werden. (Laichſchonrevier.) 3. Das Austreiben der Fiſche aus Gräben mittelſt ſogenannter Stumpauen und ähnlichen Werkzeugen in vorgeſtellte Netze ſoll aufhören. Nur Peitzker ſollen in dieſer Weiſe gefangen werden. 4. Das Fiſchen mit zwei Knebelnetzen übereinander ſoll aufhören. 5. Die Fiſchereiberechtigten verpflichten ſich, jeder ſeine Gerechtigkeit nur einmal zu ver⸗ pachten und in Folge deſſen jeder auch nur einen Erlaubnißſchein auszugeben. 6. Die Ausübung der Fiſcherei ſoll mit folgenden, bisher im Spreewalde üblichen Fang⸗ geräthen erfolgen: 1. Knebelnetz, 2. Kreuzhamen oder Scheerhamen, 3. Garnſack, 4. Bolljacke oder Bubbanz, 5. Angel, 6. Peitzkergarnſack, 7. Peitzkerſcheerhamen, 8. Krebsnetzchen, 9. Aalſchnüre ſind geſtattet. Bei der Ausgabe von Angelkarten ſoll nach beſonderer Vereinbarung beſchloſſen werden, nur eine geringe Anzahl von Karten auszugeben und diejenigen Flußgebiete, die zum Gedeihen dieſes Fiſches ſehr geeignet ſind, für Angler ganz zu ſperren. 7. Für den Fall der Zuwiderhandlung iſt eine Konventionalſtrafe von 20 Mk. an die Fiſchereikaſſe desjenigen Ortes zu entrichten, in deſſen Bezirk die Zuwiderhandlung ſtattfand. 8. Die Vereinbarung erlangt nur Giltigkeit, wenn ſämmtliche Fiſchereiberechtigte von Lehde, Leipe und Lübbenau ihr beitreten. Sie ſoll bis zum 1. April 1907 gelten und ſtets auf ein neues Jahr verlängert werden, wenn nicht am 1. April 1907 oder der folgenden Jahre mehr als die Hälfte der Berechtigten ſich von der Ver— einbarung losſagen. Es iſt mit Freuden zu begrüßen, daß ſämmtliche Fiſchereiberechtigte von Lübbenau, einſchließlich der Standes herrſchaft, und der Dörfer Lehde und Leipe dieſe Vereinbarung zur Hebung der Fiſcherei im Spreewalde angenommen haben. Auch mit den übrigen Gemeinden des Spreewaldes, wie Boblitz, Radduſch, Kahnsdorf, Burg, Zauche, Straupitz u. ſ. w. werden Verhandlungen behufs Annahme dieſer Vereinbarungen gepflogen. Auch hat der Fiſchereiverein des Unterſpreewaldes einen dahinzielenden Antrag beim Fiſchereiverein der Provinz Brandenburg eingereicht. Hoffen wir, daß es mit den bloßen Unterſchriften nun nicht ſein Bewenden hat, ſondern daß jeder an ſeinem Theile dazu beitragen hilft, daß durch ſtrenge Innehaltung dieſer Ver— einbarung dem Spreewalde der ehemalige Fiſchreichthum wieder gewonnen wird. Er bildet ja ohne Frage auch eine wichtige Quelle des Wohlſtandes der hieſigen Bevölkerung; denn dadurch daß der ſtetig wachſende Bedarf an Fiſchen für den Gebrauch im Spreewalde von hier ſelbſt gedeckt werden kann, und ſchließlich auch noch Fiſche und Krebſe in größeren Mengen nach Auswärts verſchickt werden können, bietet die Fiſcherei den Berechtigten alle Jahre eine Ein— nahme von Tauſenden von Mark. Zum Schluſſe möchte ich noch erwähnen, daß neben dem Vorſtande des Brandenburger Fiſchereivereins, welcher ſich des Spreewaldes in dieſer Sache angenommen hat, Herr Gaſtwirth A. Richter, Lehde, viel zum Zuſtandekommen obiger Vereinbarungen beigetragen hat. Herr A. Richter hat deßhalb in Anerkennung ſeiner großen Verdienſte um die Regelung der Fiſcherei— verhältniſſe im Spreewalde auf Antrag des Fiſchereivereins der Provinz Brandenburg vom Deutſchen Fiſchereiverein eine Ehrenurkunde erhalten. ü— y VI Winterarbeiten. Die jetzt beendeten Herbſtabfiſchungen und die danach gehörten Klagen über mißlungene Teichabfiſchungen, Dammbrüche und -Rutſchungen u. ſ. w. veranlaſſen mich zu nachſtehenden Bemerkungen. Mancher Kleinteichwirth, aber auch mancher Großteichwirth hat in dieſem Jahre wieder große Verluſte gehabt durch ſchlecht verlaufene Abfiſchungen in Folge mangelhaft angelegter Teiche, ſchlecht gebauter Dämme 2c. ꝛc., oder ſolche treten noch ein bei den zur Winterung eingebrachten Fiſchen. Hoffentlich aber bleiben die Verluſte aus, dazu wünſchen wir Jedem herzlichſt Petri Heil! Wir aber möchten in Folgendem den betreffenden Teichwirthen noch— mals zeigen, wie ſolche Schäden und Verluſte vermieden werden können. Vielfach traten Verluſte ein, weil die Fiſche nicht, wie das gewünſcht wurde, beim Ablaſſen des Waſſers in der Fiſchgrube zuſammen kamen, vielmehr auf dem ganzen Teiche verſtreut waren und einzeln aufgeleſen werden mußten, zu dieſer Arbeit die verfügbaren Kräfte aber nicht ausreichten, ſondern der Teichwirth gerechnet hatte: „Die Fiſche kommen alle im Fiſchloch zuſammen, zum Herausnehmen, Verwiegen, Fortſchaffen u. ſ. w. brauchſt du ſo und ſo viel Leute“ und nicht an die Möglichkeit eines Nichtvorkommens der Fiſche an die Fiſch⸗ grube in Folge ſchlecht angelegten Teiches gedacht hatte. Weitere Schäden und Verluſte entſtanden dadurch, daß der Damm brach und die Fiſche mit dem Waſſer abgingen, ohne wieder gefangen werden zu können, ſchließlich auch dadurch, daß der Damm nach Abſchlagen des Waſſers an der Innenſeite rutſchte und die in der Fiſch— grube befindlichen Fiſche verſchüttete. Gegen ſolcherlei Schäden und Verluſte kann ſich Jeder ſchützen und zwar dadurch, daß er ſeine Teiche und Dämme gleich ſachgemäß anlegt, bezw. die alten, die ſolche Fehler auf- weiſen, entſprechend herrichtet. Da iſt es vor Allem nothwendig, den Teichboden zu drainiren, d. h. nicht durch Röhren, ſondern durch Schaffung eines ordentlichen Grabennetzes. Das her— zuſtellen ſollte auch die wichtigſte Winterarbeit ſein, die der Teichwirth vornehmen läßt. Er hat dadurch zweierlei Vortheile. Erſtens bewirkt er dadurch ein vollſtändiges Trockenbleiben des Teiches während des Winters, da etwaiges Schneewaſſer und Niederſchläge ſofort abgeleitet werden und der Teichboden alſo auch gut entſäuern kann; dann aber auch wird für das Künftige, was das Zuſammenkommen der Fiſche in der Fiſchgrube anlangt, ein flottes Abfiſchen ſicher ſein, vorausgeſetzt, daß die Gräben nicht tiefer angelegt wurden als die Fiſchgrube. Wir fügen hier bemerkend hinzu, daß Gräben ohne große Krümmungen die Fiſche beſſer leiten als andere, und die Erfahrung lehrt auch, daß in krummen Gräben das Waſſer Kolks bildet, in denen die Fiſche beim Abſchlagen des Waſſers zurückbleiben und hier auch einzeln aufgeleſen werden müſſen. Es erhellt hieraus, daß ein gutes Grabennetz im Teiche ſehr wichtig iſt für ein ſicheres Abfiſchen und außerdem für die Entſäuerung des Teichbodens und wir möchten jedem Teich- wirth die Schaffung eines ſolchen Grabennetzes dringend empfehlen. Die Arbeit macht ſich in einem Jahre bezahlt und mancher Aerger und Verluſt bleibt dem Teichwirth erſpart. Eine weitere nothwendige Winterarbeit, die aber nur bei offenem Wetter vorgenommen werden ſollte, iſt die Reparatur der Dämme, die mit größter Sorgfalt ausgeführt werden muß. Abgerutſchte Dämme werden an ä der beſchädigten Stelle am beſten neu auf- geführt. Aus Billigkeitsrückſichten würde ſich der Damm auch ſo herſtellen laſſen, daß Faſchinen treppenartig übereinander, von der Teichſohle beginnend, an der be⸗ i N ſchädigten Stelle eingeſchlagen, mit Boden ES > — — verfüllt und dieſer tüchtig feſtgeſtampft 7 Ke> > wird. In Gegenden, wo es viele Mäuſe gibt, iſt Neubau des Dammes vorzuziehen, denn die Mäuſe wühlen mit Vorliebe an im Boden befindlichen Holztheilen und würden den Damm eventuell in einem Jahre wieder ruiniren. Aus dieſem Grunde iſt auch ein Be- pflanzen der Dämme mit Weiden und dergleichen nicht zu empfehlen. < = 0 > Aa 483 — — — Als Böſchungsverhältniſſe für Reparaturen bei Dammbrüchen ec. 2c. empfehlen wir ſolche von 1: 2), d. h. die Böſchungsſchräge (a) ſoll als Grundlinie (b) die doppelte Höhe (o) haben (fiehe nebenſtehende Figur). Bei 1 m Dammhöhe und 1,50 m Sronenbreite (d) wären die Dimenſionen alſo: 1 m Höhe, 1,50 m Kronenbreite und 2 m Böſchung, die Sohlenbreite (e) wäre demnach 5,50 m. Statt Raſenbelag empfehlen wir Raſenaufmauerung, der Damm wird dadurch ungleich widerſtandsfähiger. A. II VII. Vermiſchte Mittheilungen. Meßkegel zum Beſtimmen der Netzmaſchenweite. Herr Gg. Beſana in Cernobbio am Comoſee hat der Redaktion der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ einen von ihm konſtruirten aus Holz angefertigten Kegel zur Kontrole der Maſchenweite von Netzen überſandt. Auf demſelben ſind in beſtimmten Abſtänden Rinnen angebracht, welche die Maſchenweite 10, 18 und 25 mm anzeigen. Die dazwiſchen liegenden Felder ſind mit verſchiedenen Oelfarben geſtrichen. Will man daher ein Netz z. B. von 25 mm Maſchenweite abmeſſen, fo ſteckt man den Kegel in eine Maſche; hat ſie die vorgeſchriebene Größe, ſo muß der Kegel genau bis in die Rinne, an welcher die Zahl 25 angebracht iſt, hineinſinken, reſp. bei gelindem Druck hineingeſchoben werden können. Natürlich kann man auch jeden anderen Meßkegel herſtellen und darauf ſämmtliche z. B. in Deutſchland gebräuchlichen Maſchenweiten von 10—70 mm anzeigen. Um die Rinnen genau auf dem Kegel anzubringen, ſchlägt Herr Beſana vor, daß man ſich eiſerne Ringe anfertigen läßt, deren innerer Umfang viermal ſo groß, wie die gewünſchte Maſchenweite iſt. Die Ringe werden auf den Kegel feſt aufgeſetzt und an ihrem oberen Rand danach der Kegel markirt. Herr Beſana hat Jedermann die Anfertigung feines Meßkegels frei geſtellt, welcher in den Händen der Kontrolbeamten ein ſehr brauchbares und handliches Inſtrument dar— ſtellen dürfte. H. Lehrkurſus für praktiſche Fiſcher in Wittenberg. Vom 13. bis 15. Dezember cr. wird in Wittenberg im Reſtaurant „Zur Reichspoſt“, Lutherſtraße 41, ein Lehrkurſus für praktiſche Fiſcher und Fiſchzüchter, von dem Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt veranſtaltet werden, zu welchem Anmeldungen bis zum 5. Dezember cr. an den Präſidenten des Vereins, Herrn Rittergutsbeſitzer Schirmer in Neuhaus bei Delitzſch, zu richten find. Der Kurs beginnt am 13. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, mit folgendem Programm. 13. Dezember: Vormittags 10 Uhr: Eröffnung. Bedeutung des Fiſcherei⸗ gewerbes. (Der Präſident.) Von 11 bis 12 Uhr: Die Naturgeſchichte unſerer einheimiſchen Süßwaſſerfiſche. (Dr. Kluge.) Von 12 bis 1 Uhr: Erläuterung des Fiſchereigeſetzes für den praktiſchen Fiſcher. (Dr. v. Spillner). — Pauſe. — Nachmittags 4 bis 5 Uhr: Die natür⸗ liche Nahrung der Friedfiſche. (Dr. Kluge.) Von 5 bis 6 Uhr: Der Strombau und deſſen Bedeutung für die Fiſcherei. (Kegel⸗Calbe.) — 14. Dezember: Vormittags 10 bis 11 Uhr: Demonſtration lebenden Planktons. (Dr. Kluge.) Von 11 bis 12 Uhr: Ueber Strombau, Einrichtung von Laich⸗Schonrevieren ꝛc. (Baurath Blumberg-Torgau.) Von 12 bis 1 Uhr: Naturgeſchichte des Flußkrebſes. (Dr. Kluge.) — Pauſe. — Nachmittags 4 bis 5 Uhr: Teichwirthſchaft. (Lehrer Lucas.) a) Anlage und Unterhaltung der Fiſchteiche. b) Rationelle Karpfenzucht. c) Allerlei Fiſchfeinde. Von 5 bis 6 Uhr: a) Das Abfiſchen der Teiche. b) Transport und Aufbewahrung der Fiſche. e) Buchführung. — 15. Dezember: Exkurſion nach Klein⸗Wittenberg. Gemeinſames Frühſtück. Beſichtigung der hiſtoriſchen Denkmäler 2c. in Wittenberg. Diskuſſionen ſind vorgeſehen. Schlußwort. Fiſcherei am Obermain. Ein intereſſanter Fiſchereiprozeß, der an den jahrelangen Höchſter Rechtsſtreit erinnert, gelangte dieſer Tage vor der Ciwilkammer des Darmſtädter Land— gerichts zum Abſchluß. Der Thatbeſtand ergibt ſich aus Nachſtehendem: Die ſchon ſeit undenk— lichen Zeiten in Seligenſtadt beſtehende Fiſcherzunft klagte ſchon im Jahre 1883 gegen die mainabwärts liegenden Gemeinden Hainſtadt u. ſ. w., wegen widerrechtlicher Verpachtung der. *) Für Dammneubauten und Verwendung einigermaßen bindigen Materials und Raſen— aufmauerung halten wir Böſchungsverhältniſſe von 1: 1½ für genügend. 484 Mainfiſcherei und erzielte damals ein obſiegendes Urtheil, nachdem fie den urkundlichen Nach⸗ weis erbrachte, daß ſie ſich kraft einer ihr ſchon im XV. Jahrhundert vom Mainzer Erzbiſchof und Kurfürſten verliehenen Privilegiums einer unbelaſteten Gerechtſame erfreue. Im Jahre 1894 ſuchten preußiſche Mainufergemeinden der Fiſcherzunft dieſe Gerechtſame ſtreitig zu machen, wurden aber auf Grund der erwähnten kurmainziſchen Urkunde am 18. September 1894 vom Schöffengericht in Hanau unter Anerkennung der fiſcherzünftlichen Rechte abgewieſen. Ende 1900 bekamen die unterhalb Groß-Steinheim gelegenen heſſiſchen Mainufergemeinden Ver⸗ pachtungsgelüſte. In einer vor mehreren Monaten zu Groß-Steinheim von der Offenbacher Verwaltungsbehörde anberaumten Bürgermeiſterverſammlung warnte Rechtsanwalt Dr. E. E. Hoff- mann⸗Darmſtadt, der in den erwähnten Prozeſſen die Seligenſtädter Fiſcherzunft vertreten hatte, die Gemeinden vor der beabſichtigten Fiſchereiverpachtung zum Nachtheile der mit ihren Kolleginnen in Seligenſtadt und Aſchaffenburg gleichberechtigten Fiſcherzunft von Groß⸗Steinheim. Nichtsdeſtoweniger erhoben die Gemeinden Mühlheim und Bürgel gegen die Groß-Steinheimer Fiſcherzunft gerichtliche Klage wegen vermeintlich unbefugter Fiſchereiausübung und betrauten Rechtsanwalt v. Brentano Offenbach mit der Wahrnehmung ihrer Intereſſen. Umgekehrt be- ſchritt die genannte Fiſcherzunft den Klageweg gegen die Gemeinden Mühlheim und Bürgel wegen unberechtigter Fiſchereiverpachtung. Die Civilkammer in Darmſtadt verkündigte am 31. Oktober das Urtheil, wonach die beiden Gemeinden Mühlheim und Bürgel abgewieſen und zu den Koſten des Verfahrens und zur Schadloshaltung der Fiſcherzunft von Groß-Steinheim verurtheilt wurden. Der Aſchaffenburger und Seligenſtädter Fiſcherzunft ſteht ſomit nach wie vor das urkundlich verbriefte und unbelaſtete Recht der alleinigen Fiſchereiausübung auf dem Main und zwar vom „Blutsgraben“ oberhalb Elſenfeld von der „Graßbrücke“ bis Groß— Steinheim mit Bleigarn und von da bis nach Frankfurt a. M. mit „fliegendem“ Garn zu. Dagegen iſt die Fiſcherzunft von Groß-Steinheim befugt, die Fiſcherei von der Kohlmündung an bis hinab nach Frankfurt mit beliebigem Garn auszuüben. Fiſchſterblichkeit in der Peene. Aus Friedland wird unter'm 5. November geſchrieben: Seit längerer Zeit machte ſich wiederum unter den Fiſchen in der Peene bei und unterhalb unſerer Nachbarſtadt Anklam eine große Sterblichkeit bemerkbar, durch welche den Fiſchern ein bedeutender Schaden erwächſt. Zur Feſtſtellung der Urſachen des Fiſchſterbens waren vor einiger Zeit Seitens der königl. Regierung als Sachverſtändige der Geheime Medizinalrath Profeſſor Dr. Löffler und ſein Aſſiſtent Dr. Gehrke, ſowie der Regierungs- und Gewerberath Ehrke in Anklam anweſend. Von den Anklamer Fiſchern war gegen die dortige Zuckerfabrik ein Civilprozeß angeſtrengt, die Verhandlung fand kürzlich vor dem Landgericht in Greifswald ſtatt. Das Urtheil lautete dahin, daß die Zuckerfabrik den Fiſchern einen erheblichen Schaden- erſatz zu leiſten, außerdem die nicht unbedeutenden Prozeßkoſten zu tragen habe. Wir bemerken hiezu, daß die verurtheilte Fabrik in Anklam dieſelbe iſt, welche in Nr. 22 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“, Jahrg. 1900, jede Schädigung der Fiſcherei in der Peene durch ihre Abwäſſer in Abrede geſtellt hatte. VIII. Vereinsnachrichten. Oberfränkiſcher Kreisfiſchereiverein. Das Programm des bereits in der vorigen Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ bekannt gegebenen Fiſchereilehrkurſes in Bayreuth lautet: Donnerstag, den 5. Dezember, Vormittags ½ 10 Uhr: Zuſammenkunft und Eröffnungs- anſprache. — Von 10 bis 12 Uhr: Vortrag über die Naturgeſchichte unſerer wichtigſten Nutz⸗ und Zuchtfiſche und jener fremden Süßwaſſerfiſche, welche zur Einbürgerung in einheimiſche Gewäſſer geeignet find. Profeſſor Dr. Hofer. — Mittagspauſe bis 2 Uhr. — Nachmittags von 2½½ bis 3 Uhr: Vortrag über nützliche und ſchädliche Waſſerpflanzen und deren Bedeutung für die Fiſchzucht. Profeſſor Fiſcher. — Von 3¼ bis 5 Uhr: Ueber Salmoniden- und Karpfenteichwirthſchaft. Dr. Schillinger. — Von 5'/ bis 6 Uhr: Vortrag über die natürliche und künſtliche Ernährung der Fiſche. Profeſſor Pr. Hofer. — Von 6 bis 8 Uhr Pauſe. — Abends von 8 Uhr an: Zwangloſe Unterhaltung über verſchiedene Anfragen in Fiſcherei- und Fiſchzuchtangelegenheiten. 485 Freitag, den 6. Dezember, Vormittags von 9 ¼ bis 10 ½ Uhr: Vortrag über die wichtigſten Krankheiten der Fiſche und Krebſe mit Demonſtrationen. Profeſſor Dr. Hofer. — Von 10% bis 12 Uhr: Anleitung zur Beſetzung unſerer Gewäſſer mit Krebſen. Dr. Schillinger. — Darauf: Gemeinſchaftliches Mittageſſen. — Nachmittags von 2 ¼ bis 4 Uhr: Prak- tiſche Demonſtrationen im Auslaichen, Befruchten und der Behandlung von Salmoniden⸗Eiern in dem Brutapparat und auf dem Transport, ſowie über Herſtellung von Brutanlagen. Dr. Schillinger. — Von 4 ½ bis 5 Uhr: Vortrag über Fiſchereirechtliches. Regierungs- rath Brand. — Von 5 bis 6 Uhr: Vortrag über den gegenwärtigen Stand des Fiſchhandels und Vortheile der genoſſenſchaftlichen Vereinigung beim Verkauf der Fiſche. Oekonomierath Krocker. — Von 6 bis 8 Uhr Pauſe. — Abends von 8 Uhr an: Zwangloſe Unterhaltung über verſchiedene Anfragen in Fiſchzuchtangelegenheiten. Badiſch⸗ Unterländer Fiſchereiverein. Die Großh. Badiſche Regierung, ſtets darauf bedacht, auch die Fiſchzucht des Landes zu fördern, hat wiederum zum Bezuge von Eiern und Brut der Bachforelle (trutta fario) zu ermäßig⸗ tem Preiſe für die Brutperiode 1901,02 einen Staatszuſchuß bewilligt und Fiſchzuchtvereinen die Vermittlung übertragen. Dem Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein iſt es hierdurch und durch das Entgegenkommen einiger größerer Fiſchzuchtanſtalten des Unterlandes ermöglicht, den Intereſſenten ſeines Vereinsbezirkes zu dem billigen Preiſe von 2 Mk. 50 Pfg. für Eier mit Augenpunkten und 4 Mk. 50 Pfg. für Brut, das Tauſend, zu vermitteln. Hoffentlich werden die Intereſſenten in reichlicher aber auch ſachgemäßer Weiſe von dieſer günſtigen Gelegenheit Gebrauch machen, ſo daß der Zweck, für welchen die Mittel von der Großh. Regierung bewilligt wurden, erreicht wird und die nicht geringe Arbeit, welche dem Vereine durch die Vermittlung entſteht, lohnend ſei. Der Verein ſtellt Vereins mitgliedern leihweiſe Bruttröge, ſoweit ſolche noch vorräthig ſind, und erhalten ſolche Vereinsmitglieder belehrende Schriftchen über Erbrütung. IX. Perſonalnachrichten. Geheimrath Prof. Dr. Freiherr von La Valette St. George, Vorſitzender des Rheiniſchen Fiſchereivereins, beging am 14. vor. Mts. die Feier ſeines 70. Geburtstages, welche an der Univerſität Bonn, wo der Jubilar ſeit 40 Jahren als akademiſcher Lehrer thätig iſt, feſtlich begangen wurde. Derſelbe hat ſich um die Hebung der Fiſcherei und Fiſchzucht im rheiniſchen Lande nicht nur durch ſeine umfaſſende und fürſorgliche Thätigkeit als Vorſitzender des Rheiniſchen Fiſchereivereins, ſondern auch durch ſeine alljährlichen Vorträge über Fiſchzucht in der Landwirthſchaftlichen Akademie zu Poppelsdorf große Verdienſte erworben. Wir bringen daher dem Herrn Jubilar unſere herzlichſten Glückwünſche zum Ausdruck, mit der Hoffnung, daß es ihm noch lange vergönnt ſein möge, für die Fiſcherei in ähnlich erfolgreicher Weiſe thätig zu ſein wie bisher. X. Jragekaſten. Frage Nr. 28. (Herr O. K. in Z.): Ich höre von einer vielſeitig beſtätigten Thatſache, daß durch Schwäne das Schilf unſerer Fiſchteiche beſeitigt werden kann, und bitte hiedurch um Auf— klärung, ob auf dieſelbe Art auch der häufig in großen Mengen auftretende Schachtelhalm aus— zurotten iſt? Antwort: Die Vertilgung des Schilfes durch Schwäne iſt ſicherlich kein durchſchlagendes Mittel, welches Erfolg verſprechen könnte. Die beſten Mittel hiezu ſind Trockenlegung des Teiches, Aufbrechen des Bodens ſammt den Schilfwurzeln und Bebauung des Bodens ein bis zwei Jahre hindurch mit Getreide oder Futtermitteln. Kann der Teich nicht trocken gelegt werden, ſo kommt man auch zum Ziele, jedenfalls zu einer ſtarken Verminderung des Schilfwuchſes, wenn man das Schilf mit Sicheln oder Senſen unter Waſſer jedoch nicht bis auf die Wurzel ſchneidet. Das Waſſer dringt auf dieſe Weiſe von oben in die Stengel, und führt zu einer Fäulniß derſelben. Eine wiederholte Anwendung dieſes Verfahrens hat ſchon öfters zur völligen Vertilgung des Schilfes geführt. Schachtelhalme werden von Schwänen überhaupt nicht gefreſſen und ſind am beſten durch völliges Trockenlegen der Teichränder zu vertilgen. 486 Frage Nr. 29. (Herr G. H. in H.): In verſchiedenen Fiſchereiberichten findet man angegeben außer Bachforellen „Loch leven, Levens und Stahlkopfforellen“. Bitte mir mitzu⸗ theilen, ob dieſe drei Sorten Forellen Vorzüge gegen unſere gewöhnlichen Bachforellen haben und ob dieſe Sorten nur in England vorkommen. Antwort: Die Loch leven- Forellen, welche in deutſchen Berichten auch als Levens bezeichnet werden, ſind eine Varietät der Bachforelle, welche ſich im Loch leven-See und einigen anderen Seen und Flüſſen des ſüdlichen Schottlands und nördlichen Englands hält und ſich von unſerer Forelle dadurch unterſcheidet, daß ſie der rothen Flecke der Forelle entbehrt, eine tiefer eingeſchnittene Schwanzfloſſe und etwas ſpitzere Bruſtfloſſen zeigt, als die gewöhnliche Bachforelle, ferner einen ſchmäleren und ſchwächeren Oberkiefer hat, insbeſondere aber ſtatt der 30 bis 40 Blind⸗ darmanhänge (pylorus-Anhänge) der gewöhnlichen Bachforelle davon etwa 70 bis 90 Stück zeigt. Sie beſitzt in ihrer Heimath ein tief rothes und ſehr wohlſchmeckendes Fleiſch und laicht ohne zu wandern an ihren Aufenthaltsorten. Sie wurde ihm Jahre 1883 von Schottland nach Deutſchland eingeführt und iſt von einzelnen Fiſchzuchtanſtalten, ſo z. B. von Seewieſe, ſtets zu beziehen. Ihre Vorzüge gegenüber der Bachforelle ſind nicht in die Augen ſpringend, jo daß ſich die Loch leven- Forelle in Deutſchland bisher keine weitere Verbreitung verſchaffen konnte. — Die Stahlkopfforelle (Salmo gairdnerii) iſt wahrſcheinlich als die Stammform der Regenbogenforelle zu betrachten und in ihrer äußeren Geſtalt und Färbung namentlich im Jugendzuſtande von der Regenbogenforelle nicht ſicher zu unterſcheiden. Amerikaniſche Fiſchzüchter, wie Livingſtone-Stone und in Deutſchland Herr S. Jaffé⸗ Sandfort, welcher die Stahlkopfforelle züchtet, find der Meinung, daß aus den Eiern der Stahlkopf— forelle bei permanentem Aufenthalt im Süßwaſſer Regenbogenforellen hervorgehen, während die jungen Fiſche, wenn fie zur See zurückgehen, zu typiſchen Stahlköpfen werden. Wenn die Stahl- kopfforelle daher eine zur See wandernde Varietät der Regenbogenforelle wäre, ſo würde es natürlich angezeigt ſein, die Beſetzung unſerer mit der See in Verbindung ſtehenden Flüſſe uud Ströme mit Stahlkopfforellen auszuführen und die Regenbogenforelle lediglich zur Zucht in Teichen zu verwenden. Hierüber um die Akten indeſſen noch keineswegs geſchloſſen und weitere Verſuche nothwendig, aber auch im Gange. g XI. Literatur. „Die künſtliche Zucht der Forelle“ von Bruno Dießner. II. Auflage. Neudamm 1902 bei J. Neumann. Die vorliegende Auflage iſt gegen die erſte insbeſondere durch den Abdruck von Artikeln anderer Autoren erheblich vermehrt worden. Wir können darin nicht gerade einen Fortſchritt ſehen, weil die zum Abdruck gekommenen, zum größten Theil ſehr ausführlichen Vorträge nicht urſprünglich für den vorliegenden Zweck geſchrieben wurden und daher ſogar nicht ſelten aus dem Rahmen des vorliegenden Werkes herausfallen und oft unnöthige und ermüdende Wieder- holungen bringen oder Dinge darſtellen, die nichts mit der Forellenzucht zu thun haben. Es wäre viel zweckmäßiger geweſen, wenn der Verfaſſer dafür ſeine eigenen Ausführungen mehr durchgearbeitet, überſichtlicher disponirt und namentlich von den zahlreichen fehlerhaften Angaben mehr befreit hätte, als das geſchehen iſt. So iſt z. B. gleich das zweite Kapitel, die Zucht der Forelle in Bächen und die Bewirthſchaftung der Forellenbäche, auf 2%, Druckſeiten zu kurz abgethan. Hier fehlen z. B. die wichtigen Anleitungen über die Anlegung von künſtlichen Unterſtänden, über die Herſtellung von künſtlichen Laichbetten, über die Anlegung einfachſter Ueberfälle, alles höchſt rationelle und wichtige Einrichtungen, die vielfach, namentlich im ſüdlichen Deutſchland, in Forellenbächen in Gebrauch find. Die ungenügende Dispoſition des Stoffes macht ſich in den vielfachen Wiederholungen, insbeſondere aber dadurch geltend, daß der Verfaſſer nicht überall ſtreng zwiſchen Forellen⸗ und Karpfenteichen unterſchieden hat; ſonſt würde er z. B. auf Seite 37 im Kapitel 4 über die Be- ſetzung der Teiche kaum die Angabe gemacht haben, „im Allgemeinen ſollen die Salmoniden in der Minderzahl ſein“ ꝛc., das kann ſich doch nur auf Karpfenteiche beziehen, in welchen man Salmoniden als Beiſatzfiſche zieht. Aus demſelben Grunde iſt wohl auch beiſpielsweiſe auf Seite 38 die bekannte, für Karpfenteiche giltige Beſatzformel angegeben, die natürlich für Forellenteiche nicht durchführbar iſt, weil die natürliche Produktivität des Forellenteiches viel weniger von dem Untergrunde beſtimmt wird, als im Karpfenteiche und auch in ſehr viel weiteren Grenzen ſchwankt, beſonders aber gegenüber der doch faſt überall in Forellenteichen nöthigen künſtlichen Fütterung eine untergeordnete Rolle ſpielt. Hier würde der Verfaſſer den Bedürfniſſen des Praktikers mehr Rechnung getragen haben, wenn er einzelne Beiſpiele über die Höhe der Beſetzung von Teichen aus der Praxis angegeben und die Faktoren diskutirt hätte, welche die Höhe des Beſatzes beſtimmen. Daneben enthält das Werk auch viele recht zutreffende und empfehlenswerthe Angaben und gibt bis auf manche veraltete Kapitel, ſo z. B. über die Krankheiten, einen Ueberblick über die Methoden, nach welchen die künſtliche Zucht der Forelle betrieben werden kann; es wird daher insbeſondere der Anfänger manche Belehrung aus dem Werke entnehmen. 487 ————ů XII. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 27. November 1901. Zufuhr mäßig, Geſchäft lebhaft, Preiſe wenig verändert. — Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A ee 07. a 30—45 Winter⸗Rheinlachs per Pfund = err — — Ruſſ. Lachs 5 N; 220 Bärſche — 18-32 Flundern, Kieler. „ Stiege 400 600 Karpfen, mittelgr. . — — do. mittelgr. „ Kiſte | 200-300 Karauſchen — — Bücklinge, Kieler. „ Wall | 200-400 Schleie 98 — Dorſc e , KNiſte 300 400 Bleiee — 12 —19 Shelfiid . . . . 1 1 300 — 400 Bunte Fiſche — — Aale, große . . „ Pfund 100 — 120 Aale — 55 Sire 1 — 0 — — Heringe. „ 100 Stck. 700 - 1000 els . — I | Fiſchmeiſter geſucht verheiratheter, welcher im Teichbau, Forellen— zucht und Maſt bewandert iſt, ſowie auch die Bachfiſcherei mit Angel und Netz und alle vor— kommenden Arbeiten verſteht. Offerte mit Zeugniſſen an die Expedition dieſes Blattes unter F. M. 899 erbeten. Ein praktiſcher Silcber für Fluß- und Feichſiſcherei, welcher auch Fiſchereigeräthe auszubeſſern befähigt iſt, ſoll zum 1. März 1902 angeſtellt werden. Vertrags- entwurf wird Bewerbern zugeſandt. Vorſtand des Fiſchereivereins Hamm i. 20. Ein ſelbſtändiger, tüchtiger Fiſchmeiſter ſucht zum 1. April 1902 Stellung. 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Organ für die Geſammtinkereſſen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Filhereivereine, in Sonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, des Weſtdeutſchen Fiſcherei— verbandes, des Schleſ. Fiſchereivereins, des Brandenburg. Fiſchereivereins, des Thüring. Sifchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Caſſeler Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für das Großh. Beſſen, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen u. Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogthum Anhalt, des Fiſcherei— vereins für die Provinz Poſen, des Central-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc. In Verbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Jayeriſchen und vom Zeutſchen Fiſcherciverein. Nr. 24. München, den 15. Dezember 1901. XXVI. Jahrg. Inhalt: 1. Bekanntmachung. — II. Verſuch zur Aufſtellung von Taxgrundſätzen für Fiſchgewäſſer zum Zwecke der landſchaftlichen Beleihung. — III. Die Krankheiten unſerer Fiſche. — IV. Einiges über Karpfenzucht. — V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — VI. Ver⸗ miſchte Mittheilungen. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämmtlicher Originalartikel nur mit Erlaubniß der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Wir machen unſere verehrlichen Leſer darauf aufmerkſam, daß diejenigen Exemplare der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“, welche bisher unter Streifbändern von der Expedition verſandt wurden, vom 1. Januar 1902 ab direkt durch die Poſt zur Beſtellung kommen werden, ohne daß dabei irgendwelche Aenderung in dem Bezugspreiſe und den Expeditions— bedingungen eintritt. Die Expedition der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ befindet ſich vom 1. Januar 1901 ab nicht mehr Herzogſpitalſtraße 19, ſondern Veterinärſtraße 6. Die Redaktion. 490 II. Verſuch zur Aufſtellung von Targrundſätzen für Jiſchgewäſſer zum Zwecke der landſchaftlichen Beleihung. Von Regierungsrath Alfred Meyer in Bromberg. (Fortſetzung.) 1. Uferbeſchaffenheit, Tiefe, Untergrund, Laichſtellen. Die Ergiebigkeit eines Sees hängt ab von dem darin befindlichen Nahrungsreichthum, d. h. der Kleinthierwelt und der Entwicklung der Waſſerpflanzen. Da nun alles Leben durch die Sonne geweckt wird, und da das thieriſche wie pflanzliche Leben um ſo reicher iſt, je beſſere Vorbedingungen der Boden dafür bietet, ſo folgt daraus, daß Seen mit flach abfallendem Uferrande, reicher Buchtenbildung und geringer Tiefe, welche für die Einwirkung der Sonnenwärme günſtige Bedingungen bieten, auch gute Fiſchgewäſſer ſein werden, und zwar um ſo beſſere, je beſſer das umliegende Land und der Untergrund iſt. Auf Thon- und Lehmboden in der Umgegend entwickelt ſich ein viel reicheres Kleinthierleben als auf ſterilem Sandboden, und die Niederſchläge ſchwemmen bedeutende Mengen dieſer Fiſchnahrung in den See, wie auch auf fettem Seegrunde ſich naturgemäß eine „fettere Weide“ für die Fiſche entwickelt. Günſtig wirken nach dieſer Richtung bekanntlich auch Wälder und Bäume am Ufer, welche den Nahrungsreichthum durch Zuführung von Inſekten aller Art erhöhen. Günſtig für jeden See iſt endlich Gras- und Rohrwuchs an den Ufern und auch Pflanzenwuchs im Waſſer ſelbſt, da an den Waſſerpflanzen die meiſten Fiſche ihren Laich abſetzen. Natürlich darf der Pflanzenwuchs im Waſſer nicht bis zu vollſtändiger Ver— krautung gehen. Solche weichgründigen, warmen, mit Pflanzenwuchs durchſetzten Seen ſind überall da, wo die Sommerlaichfiſche (wie Karpfen, Breſſen, Schleie, Hechte, Barſche, Zander und alle Weißfiſcharten) überwiegen — wie z. B. in der Provinz Poſen — die günſtigſten Gewäſſer, und man wird ſie um ſo höher einſchätzen dürfen, je mehr die geſchilderten günſtigen Verhältniſſe ſich vereint oder gehäuft vorfinden. Freilich wird man hiebei nicht ſchematiſch verfahren dürfen; gewiſſe werthvolle Edel— fiſcharten — z. B. die Maräne — bevorzugen kaltes und tiefes Waſſer, und wenn dieſe in dem See in erheblicher Menge vorkommen, ſo kann dieß unter Umſtänden auch werth— ſteigernd wirken. Die zu Punkt 4 zu erwähnende Information über die Erträge der Fiſcherei wird es dem Schätzer in der Regel ermöglichen, in Bezug auf die Bewerthung ſolcher beſonderen Fiſcharten für die Klaſſenfeſtſetzung die richtige Grenze zu finden. 2. Wirkung der Zu- und Abflüſſe. Der Durchfluß eines fließenden Gewäſſers durch den See wirkt günſtig, inſofern er dem See wärmeres und ſauerſtoffreiches Waſſer zuführt, die Erſtickungsgefahr in harten Wintern aufhebt und als der See dadurch an Wanderfiſchen — von denen für den Oſten in erſter Linie der Aal in Betracht kommt — bereichert wird. Ein vollſtändiges Ausfiſchen eines mit fließenden Gewäſſern in Verbindung ſtehenden Sees wird kaum jemals ſtatt⸗ finden können. Dieſen günſtigen Momenten ſteht gegenüber, daß derartige Seen ſtets offene Gewäſſer — ſiehe Punkt 3 —, daß ſie daher an die geſetzlichen Schonvorſchriften gebunden ſind und eine ſcharfe Fiſchereiausübung Seitens der Nachbarn auch dem See ſelbſt gefährlich werden kann. Dieſe verſchiedenen Geſichtspunkte werden bei einer Bewerthung verſtändiger Ab— wägung unterliegen müſſen. 3. Geſchloſſene und offene Gewäſſer. Geſchloſſene Gewäſſer ſind nach § 4 des Preußiſchen Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874: 1. alle künſtlich angelegten Fiſchteiche, mögen dieſelben mit einem natürlichen Gewäſſer in Verbindung ſtehen oder nicht, 491 2. alle ſolche Gewäſſer, denen es an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten Verbindung fehlt, wenn in denſelben der Fiſchfang einem Berechtigten zuſteht. Alle anderen Gewäſſer ſind offene Gewäſſer, d. h. ſie ſind dem Fiſchereigeſetz unter— worfen. Zu offenen Gewäſſern gehört daher ein See, ſelbſt wenn er weder Zufluß noch Abfluß hat, auch dann, wenn die einzelnen Theile desſelben im Eigenthum verſchiedener Beſitzer ſtehen. Es iſt für die Bewerthung nicht unweſentlich, dieß zu beachten, da ein See, der ſich nicht in einer und derſelben Hand befindet, niedriger wird bewerthet werden müſſen, als wenn er nur einem Beſitzer gehört, weil eine rationelle Fiſchpflege und ein pflegliches Fiſchen bei Seen, an denen mehrere Antheile beſtehen, meiſt nicht ſtattfindet oder wenigſtens in Frage ſteht, wenn einer der Theilbeſitzer Raubfiſcher iſt. 4. Betrieb der Fiſcherei. Eine wenigſtens informatoriſche Feſtſtellung über die Art des Fiſchereibetriebes wird nicht unterlaſſen werden dürfen, insbeſondere iſt thunlichſt feſtzuſtellen, ob die Sommer- fiſcherei nur mit Stellnetzen oder auch mit Zugnetzen betrieben wird. Letztere Fiſcherei— nutzung, wenn ſie im Sommer in erheblichem Umfange ausgeübt wird, wirkt bekanntlich devaſtirend auf den Fiſchbeſtand. Dieß pflegt beſonders dann der Fall zu ſein, wenn Neben— berechtigungen (zur Tiſchesnothdurft) vorhanden ſind. Solche Berechtigungen vermindern den Werth eines Sees erheblich. Ferner erſcheint die Feſtſtellung geboten, ob und wie oft mit dem großen Wintergarn (unter Eis, oder kurz vor dem Zufrieren, oder nach dem Auf— thauen) gefiſcht wird. Hiebei erhält man meiſt auch über die Fangreſultate genügende Aus— kunft. Weſentlich, weil werthſteigernd, iſt es, daß der See leicht befiſchbar iſt. Dieß iſt bei flachen Seen und bei ſolchen, die ſchmal und langgeſtreckt ſich hinziehen, in der Regel der Fall. Dagegen würden Hinderniſſe (Steine, Stubben und Berge am Grunde) in der Regel werthmindernd in Betracht zu ziehen ſein. Eine Information über Quantum und Art des Fanges iſt, wenn möglich, einzuziehen. Wenn dieſe Information das Vorkommen erheb— licher Mengen von werthvollen Fiſchen, wie Aalen, Zandern, Hechten, Karpfen, Schleien und eventuell auch Edelfiſchen wie die Maräne und Seeforelle (im Gegenſatz zu den minder— werthigen Weißfiſchen) ergibt, ſo wird man unbedenklich im Werthe höher greifen können. Werthſteigernd wirkt auch in beſonderem Maße das Vorkommen des Krebſes. Allerdings iſt dieſer Faktor wegen des ſtets drohenden Geſpenſtes der Krebspeſt nicht allzu hoch zu veranſchlagen. Für die Ermittelungen zu 4 dürfte es ſtatthaft und zweckmäßig ſein, einen orts— kundigen Mann als Auskunftsperſon von Amtswegen zuzuziehen, ähnlich wie dieß nach manchen Taxordnungen — z. B. im § 11 der Taxordnung der Neuen Weſtpreußiſchen Land— ſchaft — hinſichtlich der Wieſenerträge vorgeſchrieben iſt, bezüglich welcher „Wieſenzeugen“ vernommen werden ſollen. Selbſtverſtändlich ſoll bei wichtigeren Schätzungen es auch durchaus nicht ausgeſchloſſen ſein, einen Fiſchereiſachverſtändigen mit hinzuzuziehen; dieß muß dem Ermeſſen der Landſchaftsräthe im Einzelfalle ſtets überlaſſen werden, nur wird dabei der Grundſatz, daß die Schätzung nach den für die Klaſſen gegebenen Merkmalen und nicht auf der alleinigen Grundlage des Ertrages zu erfolgen hat, nie aus dem Auge zu laſſen ſein. Andernfalls würden die meiſten Seen ohne Weiteres in die Höchſtklaſſe fallen müſſen. 5. Abſatz der Fiſche. Sehr weſentlich kommt in Betracht, ob ein Fiſchgewäſſer in der Nähe von Chauſſeen oder Eiſenbahnen liegt, oder die Wege- und Verkehrsverhältniſſe ſchlechte ſind. Auch über die Art des Abſatzes erſcheint eine Information angezeigt. Günſtige Marktverhältniſſe würden werthſteigernd in Betracht zu ziehen ſein. 6. Schädliche Zuflüſſe. Wenn einem See aus Fabriken u. dergl. ſchädliche Abwäſſer in erheblicher Menge zugeführt werden, ſo eignet er ſich für die landſchaftliche Beleihung überhaupt nicht, ſoweit die Abwäſſer einwirken. Ob dieß ſtattfindet oder in abſehbarer Zeit auch nur zu befürchten iſt, müßte vorweg bei jeder Taxe im Taxprotokoll feſtgeſtellt werden. 492 7. Rohrnutzung. Eine beſondere Beachtung verdient ſchließlich noch die Rohrnutzung. Die Neue Weſtpreußiſche Landſchaft läßt Rohrnutzungen nach § 12 der Taxordnung gleich den Wieſen anſprechen, die Poſener Taxordnung bewilligt, wie erwähnt, einen Höchſtkapitalwerth von 180 Mk. pro Hektar, was an ſich ungemein niedrig iſt. Es ſoll indeſſen davon abgeſehen werden, nach dieſer Richtung neue Vorſchläge zu unterbreiten; die Rohrnutzung iſt hier nur erwähnt, weil feſtgeſtellt werden muß, daß, wenn eine Seefläche theilweiſe mit Rohr bejtanden iſt, ſie doch nur einmal bewerthet werden darf, obwohl eine ſolche Fläche oft als Rohrbruch und gleichzeitig als Fiſchgewäſſer Erträge bringt. Die Sachverſtändigen werden ſich daher ſchlüſſig zu machen haben, ob ſie: a) den See in kleinerem Umfange — nämlich nach Abzug der Rohrflächen — ans ſprechen und die Rohrflächen dann beſonders ſchätzen wollen, oder ) die Rohrflächen mit einbeziehen und als Fiſchwaſſer mitſchätzen wollen. In beiden Fällen werden ſie berechtigt ſein, den Rohrwuchs für das Waſſer als werthſteigernd in Anſchlag zu bringen. b) Privatflüſſe und Bäche. Die für die Seen aufgeſtellten Grundſätze für die Klaſſifizirung und Bewerthung werden, mit den aus der Natur der fließenden Gewäſſer von ſelbſt ſich ergebenden Abweich— ungen, auch auf dieſe analoge Anwendung finden dürfen. Was insbeſondere die Bonitäts— merkmale anlangt, ſo iſt es auch bei den Flüſſen wichtig, darauf zu achten, ob die Ufer flach, ob ſie fruchtbar ſind, und ob der Fluß in Windungen fließt und Buchten bildet, welche geſchützte Stellen — Ruhepunkte — für die Fiſche bieten. Dieß würde werthſteigernd wirken, beſonders wenn auch noch durch Baumwurzeln, Rohr u. dergl. den Fiſchen geeignete Schlupfwinkel geboten werden. Bei den regulirten Flüſſen dürften die meiſten dieſer Merkmale fehlen, ſie würden daher als Fiſchgewäſſer in der Regel minder hoch bewerthet werden müſſen. Wichtig iſt es ferner, zu ermitteln, ob und welche Wanderfiſche den Fluß aufſuchen, und ob deren Zug durch Stauwerke gehemmt wird. Es können durch ſolche Stauwerke gewiſſe Flußſtrecken, in denen der Wanderfiſch feſtgehalten wird, indem er den Aufſtieg ver— geblich verſucht, an Fiſchen bereichert, andere wieder entvölkert werden. Feſtzuſtellen wird auch ſein, ob und inwieweit die Eisverhältniſſe die Winterfiſcherei auf dem Fluſſe geſtatten. Im Uebrigen kann hier auf das bei den Seen Geſagte in der Hauptſache verwieſen werden. Der Regel nach wird man aber die Flüſſe bei der Bewerthung den größeren Wildgewäſſern zuzählen müſſen, auch wenn das Waſſerareal innerhalb des abzuſchätzenden Beſitzthums kein bedeutendes iſt, da für die Abſchätzung der Ergiebigkeit bei Flüſſen auf die Beſitzgrenzen keine Rückſicht genommen werden kann. Das wären die Geſichtspunkte, von denen bei der Klaſſenfeſtſetzung für die Wild— gewäſſer und bei der Einſchätzung in dieſe Klaſſen auszugehen ſein würde. In der Provinz Poſen iſt die Frage des Erlaſſes neuer Taxbeſtimmungen für die Fiſchgewäſſer augenblicklich gerade im Fluß, nachdem dieſelbe Seitens des Fiſchereivereins angeregt worden iſt. In der Sitzung einer aus den Vorſtandsmitgliedern des Vereins gewählten Kommiſſion, welche die Ausarbeitung von Vorſchlägen für die Gewäſſerbewerthung übernommen hatte, iſt meinerſeits, unter Berückſichtigung der oben dargelegten Geſichtspunkte, vorgeſchlagen worden, dem § 11 der Taxordnung der Poſener Landſchaft etwa folgende Faſſung zu geben: „Wilde Fiſchereien, wenn deren Benutzung in den letzten ſechs Jahren ſtatt— gefunden hat und eine dauernde (alljährlich erfolgende) Einwirkung von ſchädlichen Fabrikabwäſſern nicht vorliegt, werden: A. bis 25 Hektar Waſſerfläche: in loſſe L mitit 10 II : 493 — — B. über 25 Hektar Waſſerfläche aber: iir Nlaſſe tt ae et ieo 7. . III ” "4 4 . * * — 50 ” für den Hektar zum Anſchlage eben Die ne eriten Klaſſen dürfen nur bei beſonders nahrungsreichen und leicht befiſchbaren Gewäſſern und bei günſtigen Abſatzverhältniſſen zur Anwendung kommen. Bei vorhandenen Nebenberechtigungen ſind obige Sätze um 25 bis 50 Prozent zu ermäßigen. Rohrnutzungen werden ebenfalls nur, wenn ſie in den letzten ſechs Jahren wirklich bezogen worden find, nach Maßgabe dieſer Benutzung mit einem Kapital- werthe bis 180 Mk. für den Hektar geſchätzt. Bei Abſchätzung der wilden Fiſchereien iſt die Mithinzuziehung eines Fiſcherei— ſachverſtändigen ſtatthaft.“ Es iſt ferner befürwortet: Eine Anweiſung für die Schätzer zu entwerfen und der Taxordnung als Anlage beizufügen, welche analog den obigen Darlegungen über die Bonitätsmerkmale der Wildgewäſſer den Schätzern über dieſe Merkmale die nöthigen Er— läuterungen gibt. f (Schluß folgt.) III. Die Krankheiten unſerer Jiſche. Von Profeſſor Dr. Bruno Hofer. Mittheilungen aus der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für e in München. (5. Fortſetzung.) Mit der Ichthyophthiriuskrankheit der Fiſche, welche wir in der letzten Nummer der „Allgem. Fiſcherei- Zeitung“ beſchrieben haben, kann eine beim Karpfen, wenn auch ſelten vorkommende Hautkrankheit verwechſelt werden, deren äußere Merkmale aus nachſtehender Abbildung (Fig. 1) erkannt werden können. Auch hier handelt es ſich um kleine Knötchen in der Haut, in welchen ſich aber nicht Ichthyophthiriusinfuſorien befinden, ſondern Sporozoen, 75 Fig. 1. und zwar die Art Myxobolus Mülleri. Die Myxobolusknötchen find im Allgemeinen etwas größer wie die Ichthyophthiriuspuſteln, ſind auch nicht ſo ſcharf abgeſetzt, ſondern verflachen ſich langſamer nach dem Rande zu; eine genauere Unterſcheidung iſt aber nur durch mikroſkopiſche Unterſuchung ihres Inhaltes möglich. Obwohl dieſe Sporozoenerkrankung der Haut naturgemäß einen anderen Verlauf nimmt als bei der Ichthyophthiruskrankheit und obwohl dementſprechend die Vorbeugungs— 494 maßregeln, ſich auch durchaus verſchieden geſtalten, ſo muß ich doch an dieſer Stelle auf eine nähere Schilderung dieſer Verhältniſſe verzichten und mich mit einem Hinweis auf dieſe Krankheit begnügen, weil ſie im Allgemeinen ſelten iſt. Der Hinweis und die bildliche Dar— ſtellung ſollen nur zeigen, daß eine Verwechslung und unrichtige Diagnoſe auf Grund rein äußerer Merkmale immerhin möglich ſind, und daher auch bei der Ichthyophthiriuskrankheit ohne Zuhilfenahme des Mikroſkops nicht vorgegangen werden ſollte. Unter den Urthieren, welche als Paraſiten auf der Haut der Fiſche vorkommen, deren paraſitiſche Natur übrigens vielfach nicht ſichergeſtellt iſt, möchte ich hier einen bei Karpfen, Fig. 3. Schleien und auch bei Regenbogenforellen, ferner bei Zierfiſchen in Aquarien häufig auf— tretenden Organismus erwähnen, welcher zur Gruppe der Geißelthiere oder Flagellaten gehört und ſchon ſeit längerer Zeit unter dem Namen Costia necatrix beſchrieben worden iſt. Wie die beiden Abbildungen von einer Regenbogenforelle (Fig. 2) und einer Schleie (Fig. 3) zeigen, entſtehen bei dieſer Erkrankung auf der Haut der Fiſche trübe Flecken, die ſich zuweilen über den ganzen Körper erſtrecken können und beſonders deutlich hervortreten, wenn man den Fiſch nicht von der Seite, ſondern der Länge nach im Waſſer beobachtet. Die Trübung in der Haut wird dadurch hervorgerufen, daß ſich auf derſelben ungeheure Mengen 495 von mikroſkopiſch kleinen Flagellaten der bezeichneten Art aufhalten, wie das die nachſtehende Abbildung (Fig. 4) zeigt. Die Zahl dieſer Flagellaten iſt ſo rieſenhaft, daß ſich auf einem hirſekorngroßen Hautſtück in manchen Fällen Tauſende von Individuen vorfinden können. Zuweilen, bei hochgradiger Infektion, beſonders bei Aquarienfiſchen, aber auch in ſtark beſetzten Brutkäſten iſt an Stelle der trüben Hautflächen jede Oberhautzelle I Zen mit einer oder mehreren Flagellaten be— iR, I deckt, welche die Fähigkeit haben, jich jo 8 855 S 9 BE feſt auf die Oberhautzellen aufzulegen, daß ſie nur mit einer gewiſſen Gewalt davon entfernt werden können. Unter dem Einfluß dieſer feſten Auflagerung und der ſtändigen Bewegung der Geißeln der Paraſiten werden die Oberhautzellen ſtark gereizt und theilweiſe zu ſehr reger NR, und intenfiver Schleimabſonderung an— f 888 EN SN geregt, ſo daß die Paraſiten immer . tief im Schleim ſtecken. Dieſe reichliche 2 = Schleimabſonderung ruft im Verein mit = den zahlloſen Flagellaten das oben dar— Sp DT geſtellte Bild der Hauttrübung hervor. eee Bei Jungfiſchen, wie Salmonidenbrut S tritt durch die ſtändige Reizung der Oberhaut der Tod ſchon nach wenigen Fig. 4. Tagen ein, während erwachſene Thiere Hautſtück einer Forelle mit zahlreichen Coſtien, es oft wochenlang aushalten, und ſelbſt ſtark vergrößert. (Nach Doflein loc. eit.) wenn die ganze Oberhaut getrübt iſt, noch leben bleiben. In der kgl. bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei zu München blieben derartig erkrankte dreifümmerige Regenbogenforellen und Schleien mehr als einen Monat am Leben. Die Paraſiten pflanzen ſich durch Quertheilung fort, welche ſich während ihres Auf— enthaltes auf der Haut vollzieht. In reines Waſſer geſetzt, ſterben ſie nach kurzer Zeit ab, ſo daß man annehmen muß, daß ſie ſich von Beſtandtheilen der Fiſchhaut ernähren, worüber jedoch genauere Unterſuchungen noch nicht angeſtellt ſind. Die Krankheit findet ſich ſowohl in der freien Natur, wenn hier auch ſelten, als be— ſonders in Fiſchzuchtanſtalten unter der Brut ſowohl, wie bei den Jährlingen, namentlich in dicht beſetzten Teichen. Sie tritt um ſo ſtärker auf, je ſchwächer das Waſſer wechſelt, in welchem ſich die Fiſche aufhalten. Epidemien mit tödtlichem Ausgang pflegen ſich nur da einzuſtellen, wo die Waſſerſtrömung eine ſehr geringe iſt. Wenn aber die befallenen Fiſche auch nicht immer eingehen, ſo leidet doch ihre Freßluſt erheblich. Nach unſeren bisherigen unzulänglichen Kenntniſſen von der Lebensweiſe der Costia necatrix zu ſchließen, müßte der Krankheit am beſten zu begegnen ſein, wenn die erkrankten Fiſche aus den betreffenden Aquarien oder den Brut- reſp. Jährlingsteichen entfernt würden. Ich möchte mich indeſſen hierüber noch mit aller Vorſicht äußern, da es immerhin möglich iſt, daß die Paraſiten von Zeit zu Zeit in Dauerzuſtände oder Cyſten übergehen, die ſich vielleicht am Boden der Fiſchhälter oder Fiſchteiche anſammeln und von hier aus neue Infektionen verurſachen. Hierüber wären erneute Unterſuchungen ſehr erwünſcht. Zum Schluſſe möchte ich noch bemerken, daß die Krankheit beim Karpfen gar nicht ſelten mit den Anfangsſtadien der Pockenkrankheit verwechſelt wird, womit ſie natürlich gar nichts zu thun hat. 496 — — — IV. Einiges über Karpfenzucht. Es liegt nicht in meiner Abſicht, ſtreng wiſſenſchaftliche Vorträge auf dem Gebiete der Karpfenzucht zu halten, vielmehr bezwecken meine Zeilen in der Hauptſache auf verſchiedene Fehler und Irrthümer aufmerkſam zu machen, welche noch häufig von vielen Teichbeſitzern oder deren Perſonal begangen werden. Herr Knauthe bemerkt in ſeinem jüngſt erſchienenen Werke „Die Karpfenzucht“ am Schluſſe des I. Kapitels: „Das Titelwort eines Buches „Jeder Landwirth ein Teichwirth“ hätte richtiger lauten müſſen: „Jeder Züchter ein rationeller Teichwirth“. Würde der Sache aber nicht am beſten gedient, wenn jeder Teichbeſitzer die Worte beherzigte: „Jeder Teichwirth ein Landwirth“? Gerade die Melioration des Teichbodens iſt von außerordentlichem Ein— fluß auf das Wachsthum des Karpfens. Erſt dann, wenn jeder Teichbeſitzer ſeine Teiche land- wirthſchaftlich behandeln wird, kann er die höchſten Erträge erzielen. Nichts vermindert die Fiſchproduktion ſo bedeutend und rapid, wie das beſtändige Spannen des Teiches. Darin wird noch ſehr viel auch von großen Fiſchzüchtern geſündigt, indem dieſelben mehr auf die Quantität als auf die Qualität der Karpfenproduktionsfläche ihr Augenmerk richten. Die Koſten, welche durch Ackerung und Beſtellung der Teiche entſtehen, erhalten wir in den meiſten Fällen in den geernteten Früchten, wie z. B. Hafer, Roggen, Lupinen, letztere werden ſehr häufig auch grün untergeackert, zurückerſtattet. Auch empfiehlt es ſich in manchen Gegenden, derartige Teiche an kleine Beſitzer zur landwirthſchaftlichen Beſtellung auf ein Jahr in Pacht zu geben. In einem, in beſtimmten Zwiſchenräumen landwirthſchaftlich beſtellten Teiche, in welchem im Laufe der Jahre die harte Flora vollſtändig verſchwunden war und weichen Gräſern Platz gemacht hatte, erntete ich im Jahre 1896 von 11 Ztr. Ausſaat einige 70 Ztr. Hafer. An einigen Stellen erreichte der Hafer die Höhe von ca. 1½ Meter. Nachdem ſämmtliche Unkoſten gedeckt waren, blieben noch ungefähr 500 Mk. Reingewinn. Wohlbemerkt, ohne jegliche Düngung. Die drei⸗ jährig eingeſetzten Karpfen waren im nächſten Herbſt vorzüglich abgewachſen. Selbſtverſtändlich liefert nicht jeder Teich derartige Erträge. Doch auch weniger gute Teiche ſind dankbar. Haben wir bei der Beſtellung nicht verſäumt, das harte Wurzelgeflecht der groben Flora zu entfernen und dem Boden die erforderlichen Düngemittel, ganz gleich in welcher Form, zu geben, ſo werden wir erſtaunt ſein, welche Erträge derartig behandelte Teiche in den nächſten Jahren liefern und erübrigt ſich eine Fütterung vollſtändig. Gleichzeitig verſchwindet die grobe Flora mehr und mehr und werden auch die ſchädlichen Waſſerinſekten dadurch vernichtet. Auch der Umſtand, daß bei einer derartigen Behandlungsweiſe der Teiche eine Fütterung nicht nöthig erſcheint, iſt für den Fiſchzüchter von Vortheil, denn gerade bei der künſtlichen Fütterung werden oft noch große Fehler begangen, zumal die Verſuche darin noch lange nicht ihren Ab- ſchluß gefunden haben. Ehe wir uns zur Fütterung entſchließen, müſſen wir vor allen Dingen wiſſen, wie viel der Teich an natürlicher Nahrung beſitzt. Dieß erreichen wir, wenigſtens an⸗ nähernd, durch die Planktonunterſuchung. Leider iſt noch manchen Teichwirthen die Bezeich⸗ nung „Plankton“ ein ſehr unklarer Begriff. Darum, ihr Teichwirthe, behandelt eure Teiche wie euren Acker, dann wird ſich eine künſtliche Fütterung in den meiſten Fällen vollſtändig erübrigen. Nur wo eine Ackerung oder ſonſtige Verbeſſerung des Teiches nicht angebracht iſt, gehe man zur Fütterung über. Bleiben die Teiche ſtets geſpannt, dann bildet ſich bald ein dichter Wald aus Schilf und anderen ſaueren und harten Gräſern, welche die Sonnenſtrahlen nur mangelhaft hindurchlaſſen und dem Boden die nahrhaften Beſtandtheile entziehen. Der Teich erkaltet, das Leben der kleinen Fauna verſchwindet mehr und mehr, wogegen das Raub- zeug, beſonders aus der Inſektenwelt, ſich in Folge der günſtigen Schlupfwinkel vermehrt. Der Teich wird ärmer und ärmer. Um dem groben Pflanzenwuchs während der Beſpannung zu Leibe rücken zu können, greifen wir am beſten zur Mähmaſchine, doch muß der Schnitt ſtets unter der Waſſeroberfläche geführt werden, damit das Waſſer in die ſogenannten Herzblätter der Pflanzen eindringen kann. Die abgeſchnittenen Theile werden ſorgfältig zuſammengeleſen, auf einen Haufen gebracht und zur ſchnelleren Verweſung mit Kalk durchmiſcht. In einem oder zwei Jahren können wir unſere Teiche oder Aecker damit wieder düngen. Auch der Wahl des Beſatzungsmaterials wird nicht immer die nöthige Aufmerkſamkeit geſchenkt, indem oft zurückgeſetzter verbutteter Samen der Billigkeit wegen zur Beſetzung ge⸗ 497 nn langt. Kann man den Beſatz nicht ſelbſt ziehen, jo wende man ſich an erprobte Fiſchzüchter und halte ſich an die anerkannten Raſſen, deren Schnellwüchſigkeit ſich in kleinem Kopfe, hohem und breitem Rücken verräth. Es liegt im Intereſſe jedes Teichwirthes, die im Teiche enthaltene natürliche Nahrung, ſo weit als irgend möglich, auszunützen. Dieß erreichen wir am beſten durch einen verſchieden— alterigen Beſatz. Der Waſſerſtand iſt naturgemäß in Folge der Unebenheit der Teichboden— fläche ein verſchiedener. Im Allgemeinen haben wir an den Teichrändern den niedrigſten Waſſerſtand. Wir nützen unſere Teiche am beſten dadurch aus, daß wir z. B. ein- und dreijährige Satzfiſche in einen und denſelben Teich bringen. Während der dreijährige Karpfen in Folge ſeiner Größe mehr auf die Nahrung in den tieferen Stellen angewieſen iſt, vermag der einjährige Karpfen ſelbſt die flachſten Stellen aufzuſuchen, wo ja auch das Leben der kleinen Fauna am reichſten iſt. Die etwas ſchwierigere Abfiſchnug derartig beſetzter Teiche kommt gegenüber dem erzielten Mehrgewinn nicht in Betracht. Die größte Vorſicht und Aufmerkſamkeit iſt vor allen Dingen bei den Ueberwinterungs— teichen zu beachten, was leider nicht immer der Fall iſt. Fehler und Unaufmerkſamkeit rächen ſich hier manchmal ganz empfindlich, ja es kann in einem Winter die ganze Fiſchzucht in Frage geſtellt werden, da ja der ganze Beſatz in wenigen Teichen zuſammengedrängt aufbewahrt wird. Man wähle zu den Ueberwinterungen nur die tiefſten Teiche mit geräumigen und gründlich gereinigten Kammern und Gräben. Die Teiche müſſen zuſammenhängen und, wenn möglich, direkt vom Hauptgraben geſpeiſt werden. Nichts iſt gefährlicher, als das Waſſer in langen, unzuverläſſigen Zuleitungsgräben heran zu bringen. Ein einziger Schneeſturm füllt derartige Gräben vollſtändig und verwehrt dem Waſſer ſeinen Abzug. Ich habe darin leider praktiſche Erfahrungen gemacht. Eine beſtimmte Regel läßt ſich natürlich für Ueberwinterungen nicht aufſtellen, da ſtets die örtlichen Verhältniſſe in Betracht gezogen werden müſſen. Wenn irgend möglich, müſſen die Ueberwinterungen in nächſter Nähe des aufſichtführenden Beamten liegen. Bei zunehmender Stärke des Eiſes ſind genügend Wuhnen, und zwar abſeits der Kammern, zu hauen reſp. zu ſägen und dafür zu ſorgen, daß dieſelben ſtets offen bleiben. Die Teiche müſſen täglich wenigſtens einmal begangen werden. Tritt eine Trübung des Waſſers ein, kommen Waſſerwanzen und Waſſerkäfer an den Wuhnen zum Vorſchein, jo tft der befürchtete Fiſchaufſtand im Anzuge. Geſchieht nicht ſofort Abhilfe, ſo kommen auch bald die ermatteten und ſterbenden Fiſche an die offenen Stellen. Sobald ſich die erſten Inſekten an den Wuhnen bemerkbar machen, vergrößere man die Wuhnen und entferne die etwa auf dem Eiſe lagernde Schneeſchicht, damit die im Waſſer befindlichen Pflanzen durch die kräftige Einwirkung der Sonnenſtrahlen zu einer regeren Sauerſtoffproduzirung veranlaßt werden. Ferner ſenke man den Waſſerſpiegel um einige Centimeter, damit die Luft ungehindert ein— dringen kann. An dem Einfluß mache man eine kleine Stauvorrichtung, damit das Waſſer beim Herunterfallen ſich inniger mit der Luft vermiſcht. Werden alle dieſe Hilfsmittel rechtzeitig angewendet, ſo wird in den meiſten Fällen ein vollſtändiger Aufſtand vermieden werden oder man doch vor größerem Verluſt bewahrt bleiben. Ich habe hier ſpeziell den Aufſtand, hervorgerufen durch Sauerſtoffmangel, im Augenſchein.“) Kommen Abwäſſer aus Fabriken in Betracht, was ein aufmerkſamer Beamter oft an der Farbe und dem Geruch des Zuflußwaſſers feſtſtellen dürfte, ſo würden dieſe Mittel allein nicht genügen, es müßte dann zu einem vorübergehenden, aber völligen Abſchluß des ſchädlichen Waſſers geſchritten werden. Ich ſowohl, als auch viele ſächſiſche Karpfenzüchter, welche ihre Teiche mit Spreewaſſer ſpeiſen, haben darin ſchon traurige Ecfahrungen gemacht. Häufig findet man noch, daß ſelbſt ausgedehnte Teichwirthſchaften unter der Aufſicht von Beamten ſtehen, welche von einer rationellen Bewirthſchaftung der Teiche herzlich wenig Anmerkung der Redaktion. Die Gefahr für derartige Fiſchaufſtände durch Sauerſtoffmangel kann man rechtzeitig erkennen, wenn man ſich an die Kgl. Bayer. Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München wendet. Die- ſelbe ſtellt den Teichwirthen Gläſer zur Verfügung, in denen Waſſerproben monatlich ein⸗ bis zweimal, je nach der Strenge der Witterung, eingeſandt und auf ihren Sauerſtoffgehalt unterſucht werden. Man erfährt hiedurch zu⸗ verläſſig, wie viel Sauerſtoff in den Winterungen noch vorhanden und ob ein Fiſchaufſtand aus Sauerſtoffmangel zu befürchten iſt oder nicht. 498 verſtehen. Ich ſpreche hier ſpeziell von den Lauſitzer Verhältniſſen. Die Forſtbeamten haben in der Regel die Oberaufſicht über die Teiche und iſt denſelben nur ein einfacher Fiſcher zur Unterſtützung beigegeben. So konnte ich mich perſönlich überzeugen, wie ein Förſter in der Verwaltung einer unſerer größten Teichwirthſchaften einige Teiche nach der Abſiſchung ohne jeden Grund wieder beſpannte. Daß durch eine derartige Bewirthſchaftung die Teiche in ihrer Ertragsfähigkeit ganz bedeutend herabgeſetzt werden, iſt ohne Weiteres einleuchtend. Zum Schluß noch einige Bemerkungen über maſſenhaftes Fiſchſterben während oder nach ſtarken Gewittern. Gerade in dieſem Jahre waren dieſe Fälle häufiger zu beobachten. Es iſt ſehr wahrſcheinlich, daß bei Gewittern ein bedeutender Sauerſtoffſchwund in den Gewäſſern eintritt. Werden nun bei einem plötzlichen ſtarken Regenguß bedeutende Mengen fäulnißfähiger Stoffe in derartige Teiche geführt, jo iſt ein Fiſchſterben die unausbleibliche Folge. Ein maſſenhaftes Sterben der Fiſche tritt zuweilen auch in größeren Flüſſen, und zwar beſonders in der Nähe reſp. unterhalb größerer, induſtriereicher Städte ein. Die das Gewitter in der Regel begleitenden Regengüſſe ſchwemmen den gewaltigen Unrath aus den Kanälen in wenigen Augenblicken in den vorbeifließenden Strom, wodurch natürlich eine allgemeine Verunreinigung des Waſſers mit gleichzeitigem Sauerſtoffſchwund eintritt. Dazu kommt noch, daß zahlreiche Fabriken die günſtige Gelegenheit benützen, um ihre Abwäſſer in das bereits ſtark getrübte Waſſer in wenigen Augenblicken zu leiten, eine Manipulation, welche auch öfters in der Nacht ausgeführt wird. Schloß Mönau bei Uhyſt (Schleſien). Wanke, Oberförſter a. D. V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher-⸗Kruft. Im Herbſt werden ſehr viele Teiche abgelaſſen und abgefiſcht, ſei es um Speiſefiſche zu veräußern, ſei es um Setzlinge zu gewinnen oder um die Fiſche mittlerer Größe zu ſortiren. Vielfach werden nun die Teiche, ſobald die Fiſche herausgenommen ſind, wieder beſpannt und dann entweder gleich oder ſpäter von Neuem mit Fiſchen beſetzt. Dieſes ſofortige Beſpannen der Teiche iſt ein Fehler und hat ſchon manchen Mißerfolg hervorgerufen. Erſtens wird die natürliche Produktion von Fiſchnahrung in einem Teiche, der fort und fort beſpannt iſt, von Jahr zu Jahr geringer, wohingegen zweitens die Fiſchfeinde aus der Inſektenwelt ſich immer mehr vermehren. Das Gedeihen der Fiſche hängt an erſter Stelle davon ab, daß ihnen eine hinlängliche Menge von Nahrung zu Gebote ſteht. Mangelhaft genährte Fiſche wachſen nicht von der Stelle und gehen auch ſchließlich zu Grunde. Unter genügender Nahrungszufuhr iſt nun aber zu allernächſt in's Auge zu faſſen, daß die Produktion natürlicher Nahrung ſo geſteigert wird, als dieß möglich iſt. Um eine große Vermehrung derjenigen Waſſerfauna zu erzielen, die den Fiſchen zur Nahrung dient, iſt es unbedingt nothwendig, daß ein Teich, nachdem er einige Jahre beſpannt war, den Winter über trocken ſteht, damit die Teichſohle gänzlich austrockne und ausfriere, nachdem der verſauerte, ſchlammige Niederſchlag entfernt worden iſt. Noch beſſer iſt es, wenn vor Eintritt des Froſtes die Teichſohle tief umgepflügt wird, damit der Froſt tiefer eindringen und eine Zerſetzung des Bodens bewirken kann. Eine Düngung des Bodens mit Stalldünger oder auch nur mit gefallenen Blättern iſt ebenfalls anzurathen und wird auf die größtmöglichſte Vermehrung von hunderterlei kleiner Waſſer⸗ thierchen den günſtigſten Einfluß ausüben. Noch beſſer aber iſt es, wenn in dem folgenden Sommer der Teichboden auch noch trocken bleibt und mit irgend einer Nutzpflanze beſtellt wird. Es iſt allbekannt, daß friſch angelegte Teiche ſehr viel Nahrung produziren. Durch das oben angeführte Verfahren wird der alte Teich einem friſch angelegten gleichgeſtellt und ergibt, wie dieſer, ſehr reichlichen Gewinn, denn die Fiſche nehmen nun in einem Jahre ſo viel zu, als ſonſt in mehreren. Daß die natürlich produzirte Nahrungsmenge in einem übermäßig beſetzten Teiche niemals genügen kann und hier durch künſtliche Nahrungszufuhr nachgeholfen werden muß, iſt ſelbſtverſtändlich und bleibt durch die vorſtehenden Ausführungen unberührt. Durch das fortwährende Beſpannen der Teiche wird, wie gejagt, zweitens der Ver⸗ mehrung derjenigen Inſekten, welche den Fiſchen ſchädlich werden, Vorſchub geleiſtet. Bekanntlich können dieſe Schädlinge, als da ſind Karpfenläuſe, Waſſeregel, Gelbrandkäfer und deren Larven, 499 ſowie noch manche andere Schmarotzer, dem Fiſchbeſtande eines Teiches zur größten Plage werden und denſelben unter Umſtänden gänzlich vernichten. Durch das gänzliche Trockenlegen des Teiches wird aber ſolches Gethier ſammt deren Eiern und Larven ausgerottet. Um mit ſolchem Geſchmeiß gänzlich aufzuräumen, empfiehlt es ſich, den Teich, bevor man ihn trocken legt, auch noch zu kalken. Dieß geſchieht in folgender Weiſe. Nachdem der Teich ausgefiſcht iſt, läßt man ihn entweder ganz oder auch nur zum Theil ſich wieder mit Waſſer füllen. Hierauf wird, je nach der Größe des Teiches, mehr oder weniger Kalk in einer Bütte aufgelöſt und die ſo gewonnene Kalkmilch oben am Einfluſſe in den Teich geſchüttet. Die Kalkmilch vertheilt ſich nun im ganzen Waſſer des Teiches und dringt in die kleinſten Ecken, Winkel und Spalten der Teichſohle und Wände. Durch die ätzende Wirkung des Kalkes werden, nachdem man ſo den Teich einige Tage hat ſtehen laſſen, ſämmtliche Thiere, ſowie deren Eier und Larven getödtet. Hierauf läßt man den Teich trocken laufen und ihn, wie ſchon erwähnt, austrocknen und durchfrieren. (Natürlich darf das Ablaſſen des Teiches nicht ſobald vorgenommen werden, wenn das ätzkalkhaltige Waſſer in andere Fiſchgewäſſer fließen würde, da hierbei Fiſche getödtet werden könnten. In dieſem Falle wartet man etwa 14 Tage bis 3 Wochen, in welcher Zeit ſich der ſchädliche Aetzkalk durch Aufnahme von Kohlenſäure aus der Luft in den unſchädlichen kohlenſauren Kalk umgewandelt hat. Anm. der Red.) Uebermäßiger Vermehrung der verſchiedenen Waſſerpflanzen wird auf dieſe Weiſe auch vorgebeugt. Wafjer- pflanzen im Teiche ſind im Allgemeinen von Nutzen; ſie tragen einestheils zur Vermehrung der Nahrung und anderntheils zur Vermehrung des Sauerſtoffgehaltes des Waſſers bei. Indeß kann in dieſer Beziehung des Guten auch zu viel werden und ein Teich durch übermäßigen Pflanzenwuchs ſchließlich mehr einer Wieſe als einem Teiche ähnlich ſein. Dieſem Uebelſtande wird in der erwähnten Weiſe abgeholfen. VI Vermiſchte Mittheilungen. Ergebniſſe der Fiſcherei in Frankreich. Nach den „Mittheilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins“, Nr. 11, Jahrg. 1901, betrug der Jahreswerth der franzöſiſchen und algeriſchen Küſtenfiſcherei, einſchließlich des Auſternfanges, in runden Summen: für die Boot— fiſcherei 66 ¼ Mill. Fres., für die Strandfiſcherei 6 Mill. Fred. und für den Fang von Auſtern, Muſcheln u. dergl. 19 Mill. Fres., zuſammen 91 Mill. Fres. Dieß bedeutet eine Abnahme von einigen 20 Mill. Fres. gegenüber dem Ertrag früherer Jahre. Der Werth der Spezial Ein⸗ und Ausfuhr von Seefiſchen und verwandten Erzeugniſſen des Meeres, ſowie von Süßwaſſerfiſchen von bezw. nach dem Auslande l(einſchließlich der franzöſiſchen Kolonien) betrug im Jahre 1899: die Einfuhr 59,969,494 Fres., die Ausfuhr 41,118,224 Fres. An Einfuhr⸗ zöllen wurden im letzten Jahre 2,304,340 Fres. gegen 2,420,660 Fres. im vorletzten Jahre erhoben. Im Fiſchhandel mit Deutſchland hat die Einfuhr von dort abgenommen, die Ausfuhr dorthin zugenommen. Während dieſelben ſich früher ungefähr die Waage gehalten hatten, beſtand die 1899 er Ausfuhr in 1315 472 Kilo Fiſchen zum Werthe von 1,914,426 Fres., die Ein⸗ fuhr dagegen nur in 821066 Kilo zum Werthe von 1,123,995 Fred. An der Einfuhr aus Deutſchland waren vorwiegend Lachſe und andere Süßwaſſerfiſche, bei der Ausfuhr nach Deutſch— land Sardinen, Heringe und friſche Seefiſche betheiligt. Von den nach Frankreich eingeführten Perlen kam faſt die Hälfte aus Deutſchland und zwar zum Werthe von 765,000 Fres., während die Ausfuhr von hier dorthin nur einen Werth von 120,000 Frces. hatte. Karpfenangelei im Spreewalde. Der Spreewald hatte ſich beſonders in früheren Jahrhunderten eines koloſſalen Fiſchreichthums zu erfreuen und wenn man von alten Fiſchern erzählen hört, daß rieſige Karpfen und Hechte von 30 Pfd. und darüber keine Seltenheiten waren, ſo iſt es freilich bedauerlich, daß ſolche Repräſentanten einſtigen Fiſchreichthums heute nur noch zu den Seltenheiten gezählt werden können. Ein Spreearm dagegen, die Gorroſchoa, ſcheint den alten Ruhm der Gewäſſer des Spreewaldes jedoch bei der gegenwärtig beſtehenden Fiſcharmuth im Spreegebiete bewahren zu wollen und beſonders einen rieſigen Fiſchbehälter für unſeren ſchmackhaften Karpfen zu bilden. Freilich bietet dieſer Flußarm mit den unzähligen Windungen, bei einer durchſchnittlichen Tiefe von 2 bis 3 Metern und den tiefen Uferlöchern, 500 gerade für dieſen Fiſch einen vorzüglichen Aufenthaltsort, wie kaum ein anderer, und er bildet deßhalb auch das Eldorado für Freunde des Angelſports. So wurden in dieſem Sommer auf der Gorroſchoa von drei eifrigen Anglern in einer Woche ca. 100 Stück Karpfen, darunter von einem an einem Tage allein 15 Stück gefangen. Wenn auch das Höchſtgewicht früherer Zeiten nicht erreicht worden iſt, ſo hat dieſer Fluß doch kürzlich noch einen Karpfen von 13 ½ Pfund und vor zwei Jahren ſogar einen von 19 Pfund geliefert. Freilich gehören zur Erzielung der eben geſchilderten Reſultate neben dem Fiſchreichthum: 1. ein rieſiges Glück, 2. eine große Ausdauer und 3. vor allen Dingen viel Zeit. Man darf ſich freilich bei Er- füllung dieſer Vorbedingungen dann auch nicht wundern, wenn einige Angler bei Einſetzung ihrer geſammten Zeit dieſen Sport zu einer Brodquelle geſtalten. Nimmt man nur die tägliche Ausbeute auf durchſchnittlich zwei Karpfen, zu durchſchnittlich 2¼ Pfund, an, ſo beträgt die Einnahme bei gegenwärtig Mk. — 70 pro Pfund — Mk. 3.50, das iſt beinahe das Doppelte des ortsüblichen Tagelohnes. Da aber an beſonders glücklichen Tagen ſchon bis zehn Stück und darüber gefangen wurden, ſo beträgt der Verdienſt faſt einen Wochenlohn, dabei iſt die körperliche Anſtrengung ſehr gering im Verhältniß zu der bei anderen Beſchäftigungen. Von großem Intereſſe iſt es freilich, einmal einen ſolch' zweibeinigen Fiſchotter bei Ausübung ſeiner Angelei zu beobachten. Mit dem früheſten Morgengrauen befindet er ſich ſchon an feiner Angelſtelle, denn er nimmt faſt täglich genau denſelben Platz ein. Der Kahn wird mit dem Steuerende hoch auf das Ufer gezogen, damit er jo wenig wie möglich ſchwankt. Dann werden gewöhnlich vier ſogenannte Grundangeln ausgeworfen. Als Köder befeſtigt der Angler in den meiſten Fällen ein Stück gekochte Kartoffel in ſtarker Haſelnußgröße. Die Angeln ſelbſt werden ſinnreich an der Kahnſpitze befeſtigt und ſo ſitzt nun der Angler und: „Starrt nach der Angel ruhevoll, kühl bis an's Herz hinan!“ Bewegung kommt nur in die Geſtalt, wenn ein Karpfen gebiſſen hat, oder ein Rivale ſich ſeinem Angelplatze zu ſehr zu nähern wagt. Als Sitz dient ihm ein Brett, welches aber mit einem großen weichen Heukiſſen gepolſtert iſt und welches ihm in der mittäglichen Ruhepauſe als Kopfkiſſen dient. Vor der Kühle ſchützt ihn ein alter Mantel, auf den der Text des alten Reiterliedes: „Schier dreißig Jahre biſt du alt, ꝛc.“ vortrefflich paßt, und ein dicker Sack oder ein rieſiger Parapluie ſchützt fein Haupt vor Regengüſſen. Ein kleiner Schauer erſchüttert dieſe wetterfeſten Geſtalten überhaupt nicht. Den Schluß der primitiven Ausrüſtung bildet ein Spirituskocher und einiges Kochgeräth, damit er ſich ſein einfaches Mahl bereiten und ſeinen Kaffee wärmen kann. So ſitzt der Angler oft 18 Stunden täglich und erſt, wenn die Nacht ihre Fittiche über ſein Jagdgebiet breitet, zieht er ſeine Angeln ein. Bevor er jedoch von ſeinem Revier ſcheidet, verſäumt er es nie, dem Fiſchgotte den ſchuldigen Tribut in Form des übrig gebliebenen Köders zu ſtreuen, damit er ihm ſeine gute Geſinnung für morgen bewahren möge. Auf dieſe Weiſe werden ſeine Opfer ſchon für den nächſten Tag angefüttert, und nach kurzem Schlummer ſehen wir ihn ſchon wieder dem Tagewerk von Neuem entgegenfahren. O. Zeeſe, Lehrer, Lübbenau. Fiſchſterben. Im neuen Hafen zu Ludwigshafen wurde eine große Menge todter Fiſche auf der Oberfläche des Waſſers beobachtet. Dem Vernehmen nach ſoll der Kanal einer chemiſchen Fabrik geplatzt ſein und ſich deſſen Inhalt in den Hafen ergoſſen haben, wodurch die Fiſche elend zu Grunde gingen. VII. VPereinsnachrichten. Württembergiſcher Landesfiſchereiverein. Auf der Hauptverſammlung des Landesfiſchereivereins 1899 in Heilbronn wurde an— geregt und auf derjenigen ſodann zu Freudenſtadt 1900 endgiltig beſchloſſen, zur Feier des zehnjährigen Beſtehens des Vereins im Jahre 1901 in Verbindung mit dem landwirthſchaft— lichen Hauptfeſt in Cannſtatt vom 27.—30. September eine Landesfiſchereiausſtellung zu veranſtalten, um zu zeigen, in welchem Umfange ſich die württembergiſche Fiſchzucht unter Führung des Landesvereins entwickelt hat. Um ſeine Theilnahme an der Feier zu bekunden, verlegte der Deutſche Fiſchereiverein ſeine dießjährige Hauptverſammlung auf den 27. September nach Stuttgart und tagte am 29. September der Deutſche Fiſchereirath ebendaſelbſt, ſo daß es dem Landesverein zur Ehre gereichte, die hervorragendſten Männer der Fiſcherei in ſeiner Mitte begrüßen zu dürfen. 501 — — Den Veranſtaltern einer Fiſchereiausſtellung ſtehen immer große Schwierigkeiten gegen— über, ſei es die Beſchaffung der hiezu nothwendigen Mittel oder der beſonders dringenden Frage der Zuleitung von gutem Waſſer. Was das Letztere bedeutet, hat man 1898 auf der Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Frankfurt a. M. geſehen, wo die meiſten Fiſche zu Grunde gegangen ſind. Doch auch dieſe Klippen wurden glücklich um— ſchifft, indem Seine Majeſtät der König einen Staatsbeitrag von 5000 Mk. allergnädigſt be— willigte und die Stadtgemeinde Cannſtatt das zur Speiſung der Aquarien benöthigte Waſſer unentgeltlich zur Verfügung ſtellte, womit eine gewiſſe Garantie für das Gelingen derſelben geboten war, da der Landesverein dieß aus eigenen Mitteln nicht hätte bewerkſtelligen können. Obgleich in unſerem engeren Vaterlande ſchon öfters Fiſchereiausſtellungen in kleinerem und größerem Maßſtabe veranſtaltet wurden, die meiſtens zur Zufriedenheit ausgefallen waren, ſo glaubte man doch, mit Rückſicht auf den ausgeſprochenen Zweck, dießmal etwas beſonders Hervorragendes leiſten und das Aufblühen der einheimiſchen Fiſchzucht, den oft peſſimiſtiſchen Anſchauungen über den Werth derſelben gegenüber, in natura vor Augen führen zu ſollen. In Folge der erlaſſenen Aufrufe meldete ſich ſofort eine jo große Anzahl von Aus⸗ ſtellern, daß die zuerſt in's Auge gefaßte Aufſtellung von 90 Aquarien gerade auf das Doppelte — 180 — vermehrt werden mußte. Die Halle, von Hofwerkmeiſter Krauß-Cannſtatt erbaut und allgemeine Anerkennung findend, hatte ſtatt urſprünglich geplanter 65 m Länge eine ſolche von 90 und eine Breite von 15 w, wobei die Ein- und Ausgänge ſehr zweck- mäßig erſtellt waren, damit bei dem zu erwartenden und auch eingetretenen Maſſenbeſuch keine Störung im Betrieb eintreten konnte. Auf die Ausſchmückung der Halle wurde, um bei der großen Ausdehnung derſelbeu Einförmigkeit zu vermeiden, beſondere Sorgfalt verwendet. Dieſelbe wurde vom Dekorateur H. Bürkert⸗Stuttgart in meiſterhafter Weiſe ausgeführt. Neben reichlichem Tannengrün, Flaggen, Netzen, Reuſen ꝛc. kamen insbeſonders Waſſerpflanzen, Schilfrohre ſehr zur wirk— ſamen Geltung. Weſentlich trugen auch die dem Ganzen angepaßten, in geſchmackvoller Weiſe vorgeführten Ausſtellungen von mit der Fiſcherei verwandten Geräthſchaften zur dekorativen Wirkung der Ausſtellung bei, welche in Verbindung mit der Ausſtellung nur ein einſtimmiges Lob fand. Zu feſtgeſetzter Zeit konnten die Preisrichter: kaiſerl. Oekonomierath Haack— Hüningen i. E., Dr. Schillinger, kgl. bayer. Fiſchereikonſulent, München, Pfarrer Preſſel-Mühlhauſen a. N. ihr ſchwieriges Amt beginnen. Einigermaßen wurde dasſelbe dadurch erleichtert, daß, entgegen früherer Gepflogenheit, wie bei der Deutſchen Landwirth— ſchaftsgeſellſchaft ſämmtliche gleichalterigen Zuchtfiſche einer Gattung neben einander ausgeſtellt waren, um ſo die Zuchtergebniſſe der einzelnen Ausſteller beſſer vergleichen zu können. Es war ein herzerhebendes Bild, nicht nur für den Fiſchzüchter, ſondern für jeden Naturfreund. Im buntſchillernden Schuppenkleide, vom kleinſten Fiſchchen bis zum 75 Pfd. ſchweren Weller ſollten ſie Zeugniß ablegen von der erſprießlichen Thätigkeit des Landesvereins, ſowie der einzelnen Ausſteller. Während die Preisrichter noch bis in die ſpäte Abendſtunde bei der Arbeit waren, verſammelten ſich die bereits eingetroffenen Herren zu einem Begrüßungsabend im Vereins— lokal, der ſehr zahlreich beſucht war und einen gemüthlichen Verlauf nahm. Am Freitag, den 27. September, konnte, wie vorgeſehen, die Ausſtellung dem allge— meinen Beſuch geöffnet werden. Nachmittags 4 Uhr erſchienen Seine Majeſtät der König und Ihre Majeſtät die Königin. Unter Führung des Herrn Präſidenten Excellenz von Plato, des Kaſſiers Hofrath Hinderer, Schriftführers Wilh. Armbruſter und des Comitémitgliedes Privatier Dorn beſichtigten Ihre Majeſtäten in 1½ ſtündigem Rundgang die Ausſtellung auf das Eingehendſte, dabei ſich mit den einzelnen Ausſtellern huldvoll unterhaltend, und ſprachen zum Schluſſe Ihre lebhafte Befriedigung über das Ge— ſehene aus, wie auch Seine Majeſtät geruhten, am Hauptfeſttage den prämiirten Ausſtellern die ihnen zuerkannten Preiſe höchſt eigenhändig auszufolgen. Ehrenpreiſe wurden geſtiftet von: Seiner Majeſtät dem König; Stadtgemeinde Stuttgart; Stadtgemeinde Cannſtatt; Seiner Excellenz Herrn Oberjägermeiſter Freiherr von Plato; Ihrer Excellenz Frau Oberjägermeiſter Baronin von Plato; Geh. Kommerzienrath von Duttenhofer-Rottweil; Mitgliedern des Fiſchereivereins Heilbronn; Hofrath Hinderer— Stuttgart; Auguſt Scharrer-Cannſtatt; Hofwerkmeiſter Krauß-Cannſtatt. Von der K. Centralſtelle für die Landwirthſchaft waren 5 ſilberne und 10 bronzene Medaillen zur Verfügung geſtellt. Das Ergebniß der Prämiirung haben wir bereits in Nr. 21 der „Allgem. Fiſcherei— Zeitung“ gebracht. So zahlreich wie die dießjährige 10. Hauptverſammlung, welche am Samſtag, den 29. September 1901, im Saale des Stadtgarten abgehalten wurde, war noch keine beſucht, weßhalb auch der Präſident, Excellenz von Plato, in der Eröffnungsrede ſeiner Freude darüber Ausdruck gab, daß heute insbeſondere eine ſo ſtattliche Anzahl von Mitgliedern des Deutſchen Fiſchereivereins anweſend ſeien, von welchen ein Theil ſchon dem Fiſchereitag im Gründungsjahre des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins in Friedrichshafen (1892) an⸗ gewohnt habe. Welche Begeiſterung die Mittheilung von der bevorſtehenden Anweſenheit 502 diefer Herren und anderer Gäſte bei uns hervorgerufen habe, ſei daraus zu erſehen, daß wir nicht nur eine Fiſchereiausſtellung, ſondern auch noch ein Volksfeſt veranſtaltet haben. Wenn die heute beſichtigte Ausſtellung vor den kritiſchen Augen ſo vieler hervorragenden Sach— verſtändigen Beifall gefunden habe, ſo ſei dieß um ſo erfreulicher, als der Landesverein nur über ſehr beſcheidene Mittel verfüge, weil ein großer Theil unſerer Volksvertreter die Fiſcherei als Sportſache betrachte, von der man glaube, daß ſie eine erhebliche finanzielle Unter— ſtützung von Seiten des Staates nicht verdiene. Wer aber dieſe Ausſtellung genauer anſehe, werde ſie als das Produkt langjähriger zielbewußter, ernſter Arbeit erkennen und außerdem finden, daß vorwiegend kleine Leute und nicht Großgrundbeſitzer bei uns ſich mit der Fiſch— zucht befaſſen. Nach ſolchen Erfolgen dürfe wohl angenommen werden, daß die bisher für die Fiſchzucht bewilligten ſtaatlichen Mittel nicht weggeworfen ſeien. Außerdem dürfe aus der Thatſache, daß trotz beſcheidener Subvention in zielbewußter harter Arbeit jo Große artiges geſchaffen worden ſei, wohl einerſeits der Schluß gezogen werden, daß in Württem— berg die natürlichen Vorausſetzungen für die Fiſchzucht beſonders günſtig liegen, aber daß es andererſeits angezeigt ſei, das angefangene Werk energiſch weiterzuführen und auszubauen. Uebrigens müſſe das Entgegenkommen der Regierung anerkannt werden, die zu den, in Rück— ſicht auf die Ausdehnung, jedenfalls nicht unbedeutenden Koſten der Ausſtellung — wie bereits erwähnt — 5000 Mk. zur Verfügung geſtellt habe. Für dieſe Freigebigkeit habe der Verein in erſter Linie dem hier anweſenden Herrn Staatsminiſter Dr. von Piſchek zu danken. Außer dieſem Gönner des Vereins begrüße er noch den Vicepräſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins, Geh. Rath Uhles-Berlin, den Vertreter des Schweizeriſchen Landesfiſcherei— vereins, Oberſt Meiſter-Zürich, die Vertreter der k. Centralſtelle für die Landwirthſchaft, des k. Finanzminiſteriums, der k. Kreisregierungen, ſowie die vielen übrigen Gäſte. Seine Excellenz der Miniſter des Innern beglückwünſchte hierauf den Landesverein Namens der k. Regierung zu den erzielten Erfolgen, die umſomehr Anerkennung verdienen, als die Fiſcherei in Württemberg mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen habe, da auch die Induſtrie Anſpruch auf die Waſſerbenützung mache. Wenn heute ſo viele hervorragende Fiſchereiſachverſtändige anweſend ſeien, ſo hoffe er, daß dadurch unſeren Fiſchzüchtern mancherlei Belehrung und Anregung werde zu Theil werden; ganz beſonders aber möchte er ſeiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß auch die Fiſcherei Deutſche aus den verſchiedenſten Theilen des Reichs zu gemeinſamer Arbeit zuſammenführe, wodurch bezweckt werde, daß wir uns gegenſeitig immer beſſer verſtehen lernen. Sodann überreichte Geh. Rath Uhles dem Präſidenten des Württembergiſchen Landes— vereins, Excellenz von Plato, je einen Ehrenbrief des Deutſchen wie des Brandenburgiſchen Fiſchereivereins, ſowie dem Kaſſier des dießſeitigen Vereins, Hofrath Hinderer, die ſilberne Ehrenmünze des Deutſchen Fiſchereivereins. Oberſt Meiſter-Zürich bringt herzlichen Gruß und Glückwunſch des Schweizerischen Landesfiſchereivereins und bedauert, daß in ſeiner Heimath die Fiſcherei in mancher Hinſicht noch keine ſolchen Fortſchritte gemacht habe, wie in Württemberg, es ſei daher der Beſuch der Fiſchereiausſtellungen von Land zu Land ſehr zu empfehlen, da ſolche für die Inter— eſſenten immer ſehr lohnend ſeien. Excellenz von Plato dankt für die ihm und dem Kaſſier erwieſenen Ehrungen und macht zugleich die Mittheilung, daß anläßlich des zehnjährigen Beſtehens des Landesfiſcherei— vereins nachſtehende Herren, unter Ueberreichung künſtleriſch ausgeſtatteter Urkunden zu Ehren— mitgliedern ernannt worden ſind: Freiherr Hans von Ow-Wachendorf, Präſident der kgl. Centralſtelle für die Landwirthſchaft; Oekonomierath Haack, Direktor der kaiſerl. Fiſch⸗ zuchtanſtalt Hüningen i. E.; Dr. A. Schillinger, kgl. bayer. Fiſchereikonſulent, München; Oberſtudienrath Profeſſor Dr. Lampert-Stuttgart. Um die großen Verdienſte in zehnjähiger Thätigkeit des Herrn Präſidenten und des Kaſſiers zu ehren, hatte der Landesausſchuß beſchloſſen, aus freiwilligen Beiträgen den genannten Herren Ehrengaben zu ſtiften. Hoflieferant Vogler-Ravensburg überreichte fodann dem Herrn Vorſitzenden einen von der Firma Bruckmann Söhne in Heilbronn kunſtvoll ausgeführten ſilbernen Humpen und dem Kaſſier einen desgl. ſilbernen großen Becher (ſ. Abbildung und Beſchreibung in Nr. 21 S. 447 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ 1901). Fernerhin wurden verliehen die goldene Ehrenmünze: Excellenz von Plato; die ſilberne: Vicepräſident, Geh. Kommerzienrath von Duttenhofer, Kaſſier Hofrath Hinderer, ſowie Schriftführer Wilh. Armbruſter. Für zehnjährige treue Mitarbeit erhielten nachſtehende Mitglieder des Landesausſchuſſes Ehrendiplome: W. Elſäſſer, Vaihingen a. F.; H. Faber sen., Heilbronn; Haller, Reg.⸗ Rath, Neckarſulm; Preſſel, Pfarrer, Mühlhauſen a. N.; Rau, Oberförſter, Tübingen; Dr. Fickert, Tübingen; Krauß, Oberförſter, Schw.-Hall; Steinhardt, Oberamtspfleger, Ellwangen; Käßbohrer, Schiffmeiſter, Ulm; Hubert Vogler, k. Hoflieferant, Ravensburg. Pfarrer Preſſel-Mühlhauſen a. N. ſpricht ſodann im Auftrage der Berufsfiſcher des mittleren Neckargebiets, die in letzter Zeit den Anlauf zu einer Vereinigung genommen haben, dem Württembergiſchen Landesfiſchereiverein und beſonders deſſen Präſidenten, Herrn Oberjägermeiſter Freiherrn von Plato, Excellenz, den aufrichtigſten Dank aus, für alle Förderung und Unterſtützung, die ihnen ſeit Beſtehen des Vereins zu Theil geworden ſei. In Folge des häufig zu hörenden Vorwurfs, unſere Fiſchereivereine ſeien Sportvereine — auch 505 dem Landesverein wurde bei feiner Gründung derſelbe gemacht — ſtanden die Berufsfiſcher Anfangs dieſen Vereinen mißtrauiſch gegenüber, weil die meiſten „den Herren“ nicht trauten. Der Dank aber, den er hier auszuſprechen beauftragt ſei, beweiſe, daß der Württem— bergiſche Landesfiſchereiverein ſich ſeiner Aufgabe, die er ſich von Anfang an geſtellt hat, in erſter Linie die Berufsfiſcherei kräftig zu fördern, vollſtändig gerecht geworden iſt und daß die Berufsfiſcher Verſtändniß für dieſe Thätigkeit des Landesvereins gewonnen haben. Gerade im mittleren Neckargebiet iſt das Beſtehen desſelben von beſonderem Werth geworden, weil die in letzter Zeit vorgekommenen reichen Karpfenfänge, auf die mit Mitteln des Landesvereins unterſtützten Einſätze zurückzuführen ſei. Durch Rath und That hat der Landesfiſchereiverein die Intereſſen der Berufsfiſcher in ſeinem 10 jährigen Beſtehen weſentlich gefördert, darum ſei ihm und ſeinem zielbewußten, energiſchen Präſidenten herzlichſter Dank geſagt. Aus den geſchäftlichen Mittheilungen des Herrn Präſidenten iſt zu erwähnen, daß dem Landesverein am 1. Januar ds. Is. 54 Fiſchereivereine mit 2417 und 28 korporativen Mitgliedern, nebſt 352 direkten Einzelmitgliedern angehört haben. An Landjäger, Forſtwarte ꝛc., welche im vorigen Jahre 550 Perſonen wegen Fiſchereivergehen erfolgreich zur Anzeige gebracht hatten, wurden 500 Mk. Prämien vertheilt, ferner 5 Diplome, 20 mal das Werk Nitſche's: „Die Binnenfiſcherei“, 1 Fiſchtafel und 1 Ehrenmünze. Betreffs der auf der letzten Hauptverſammlung von Schultheiß Willauer-Zwiefalten— dorf vorgebrachten Klagen über Rückgang der Fiſcherei in der Donau, in Folge von Wehr— bauten, Flußregulirungen fand unter Zuziehung des kgl. bayer. Fiſchereikonſulenten, Dr. A. Schillinger-München, Ende Juli ds. Is. eine Beſichtigung durch das Präſidium ſtatt und ſoll verſucht werden, ſo viel als möglich Abhilfe zu ſchaffen. Ueber die beantragte Einführung einer Schonzeit für „Naſen“ wird berichtet, daß ein ſolcher Antrag von den Vereinen Rottenburg und Tübingen für das betreffende Gebiet geſtellt wurde, wie dieß nach § 11 der Verfügung des Miniſteriums des Innern und der Finanzen vom 1. Juni 1894 geſtattet iſt, der Landesverein war an dieſem Geſuche nicht betheiligt, ſondern das Miniſterium hat von ſich aus die Anfragen an ſämmtliche Vereine richten laſſen. Von der ſatzungsgemäßen Neuwahl des Vorſtandes wird in dieſem Jahre, wegen der durch die Ausſtellung noch zu erledigenden Geſchäfte abgeſehen und ſind ſomit die Mandate der Vor— ſtandsmitglieder um ein Jahr zu verlängern, womit die Hauptverſammlung einverſtanden iſt. (Schluß folgt.) Lothringiſcher Fiſchereiverein. Der Bericht über die 23. ordentliche Generalverſammlung des Lothringiſchen Fiſcherei— vereins, die am 7. September ds Is. im Reſtaurant „Kaiſerpavillon“ zu Metz abgehalten wurde, iſt erſchienen. Wir entnehmen dem Sitzungsprotokoll und dem Bericht über die Thätigkeit des Vereins die nachfolgenden Angaben: Der Verein zählt zur Zeit 280 Mitglieder; 24 Herren wurden im Laufe des verfloſſenen Geſchäftsjahres neu aufgenommen, 6 ſind in Folge Todesfalles oder Wegzuges ausgeſchieden. Dem Verein ging auch in dieſem Jahre wieder eine Beihilfe Seitens des Miniſteriums in Höhe von 1000 Mk. und 200 Mk. durch den Herrn Bezirkspräſidenten zu. Junge Fiſche wurden 4550 Stück in die Moſel, in die Orne und in die Kanner eingeſetzt, darunter 1450 Stück zweiſömmerige Karpfen, 2100 junge Schleien und 1000 Stück junge Zander; 700 Stück junge Krebſe ſind an geeigneten Stellen der Seille bei Magny und Marly eingeſetzt worden. Außerdem wurden 10000 befruchtete Bachforelleneier aus der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Gérard zu Wasperweiler bezogen und in den den Herren Kiefer in Noveant und Deveſon in Ars a. d. M. zur Verfügung geſtellten Brutapparaten ausgebrütet; die junge Brut wurde in dem Gorzebach und in dem Mancebach ausgeſetzt. Von den Pächtern der ſtaatlichen Fiſcherei ſind vertragsmäßig 16200 zweiſömmerige Karpfen und Schleien in die Moſel zwiſchen Noveant und Sierck und in den Moſelkanal zwiſchen Noveant und Metz ausgeſetzt worden. Im verfloſſenen Jahre wurden 44 Fiſchottern erlegt, wofür 330 Mk. an Prämien gezahlt wurden. Der Kaſſenbericht verzeichnet eine Einnahme von 3906.75 Mk., welcher Ausgaben in Höhe von 2129.88 Mk. gegenüberſtehen, ſodaß ein Einnahmeüberſchuß von 1776.87 Mk. zu verzeichnen iſt. Fiſchereifrevel betreffend ſind durch Beamte der Waſſerbauverwaltung 65 Zuwider— handlungen gegen die Fiſchereigeſetze und Verordnungen auf der Moſelſtrecke von La Lobe bis Sierck zur Anzeige gebracht worden. In einem Falle wurde auf 5 Monate Gefängniß, in einem anderen auf 6 Wochen Haft erkannt, die anderen Uebertretungen wurden mit Geldſtrafen geahndet. Dem Flußwärter Piſarsky in Lörchingen und dem Müller Martin Untereiner auf Metſchbrück bei Mombronn wurden Ehrendiplome ausgehändigt. Der Erſtere hat ſich beſonders bei der Einrichtung der Fiſchzuchtanſtalt bei Wasperweiler verdient gemacht, der Letztere iſt ein fleißiger und glücklicher Fiſchotternjäger, der ſchon über 100 Fiſchottern erlegt hat. Bei der Erneuerungswahl des Vor— ſtandes wurden die Herren Adde und Reiber wiedergewählt und an Stelle der Herren Dürand und Touraine die Herren Victor Antoine von Buß und Dominik Dejean von Diedenhofen neugewählt. In Zukunft ſollen auch für die Erlegung von Fiſchreihern Prämien gewährt werden und zwar 1,50 Mk. für jedes Stück, ob alt oder jung. Herr Baurath Doell verbreitete ſich in eingehender Weiſe über die Vortheile der Teichwirthſchaft, über die nicht zu unterſchätzenden Neben— einnahmen, welche viele Landwirthe noch aus der Fiſchzucht erzielen könnten, und über eine beſſere Regelung der Fiſchereipolizei. 504 — VIII. Stagekaften. Zu Frage Nr. 29 in der letzten Nummer der „Allg. Fiſcherei-Ztg.“, die Loch leven-Forelle betreffend, gehen uns aus unſerem Leſerkreiſe folgende weitere intereſſante Mittheilungen zu: Ihre Antwort betreffend Loch leven-Forellen in Ihrer Nr. 23 charakteriſirt dieſen Fiſch doch wohl nicht erſchöpfend. Sie treffen allerdings zum Theil für die im Loch leven-See in Schottland wild vorkommende Loch leven zu, von welcher der Angelfiſchereiverein am Loch leven-See regelmäßig Eier gewinnt und aus welcher Quelle auch die 1883 nach Deutſchland gekommenen Eier ſtammen dürften. Die Forelle des Loch leven-Sees iſt im See faſt ſilberig mit einzelnen ſchwarzen Punkten, erreicht dort ein bis höchſtens drei Pfund und wird, wenn in Bäche verpflanzt, die weniger guten Nährboden als der genannte See zeigen, häufig in Bachforellenform mit braunen und hellorangefarbigen Tupfen umſchlagen. Aus dieſen Loch leven-Wildforellen iſt nun in ſehr ſorgfältiger Zuchtwahl und Reinheit ſeit 1873 von Sir James Maitland eine Forelle in geſchloſſenen Verhältniſſen und entfernt vom Loch leven-See gezüchtet, welche ſehr charakteriſtiſche Eigenſchaften angenommen hat und ſich in Habitus und Aufzuchtsleichtigkeit ganz weſentlich von der Wildjee- forelle des Loch levens unterſcheidet. Nicht nur daß die Elternfiſche 7 bis 10 Pfund häufig erreichen (fie ſind bis 18 Pfund gezogen), ſondern ſie hat auch in der Maitland'ſchen Zucht in der Aufzuchtsleichtigkeit gegenüber der wilden Bachforelle eine recht bedeutende Domeſtizirung an⸗ genommen. Die Jungfiſche ziehen ſich leichter wie aus der Wildforelle auf und zeigen ein ſehr kräftiges Wachsthum. Die Zeichnung iſt der der Bachforelle faſt gleich mit orange und ſchwach— rothen Punkten, aber daneben mit ſammtartigen dunkleren Punkten. Ich halte den Fiſch für ſehr werthvoll 11 Blutauffriſchungszwecken unſerer deutſchen Forelle, wo ſie in geſchloſſenen 8 gehalten wir IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktßerichte. Berlin, 7. Dezember. Zufuhr mäßig, Geſchäft ziemlich lebhaft, Preiſe theilweiſe etwas niedriger. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Deihlei. 2,0 27 63 0 32 Winter⸗Rheinlachs , | per Pfund — Zander — 97 Rus Lachs x 220 Barſche N — 36 38 Flundern, Kieler. . „ Stiege — Karpfen, mittelgr. * — — do. mittelgr. „ TLiſte 200 - 300 Karauſchen — — Bücklinge, Kieler. .| „ Wall | 200-400 Schleie 95 — Dorſche . „ Kiſte 300 - 400 Bee 38 — Schellſiſ ch; 7 300 - 400 Bunte . „„ 2634 20 Aale, große. „% Pfund 100-120 Aale N — — Stör. 1 — Elbelac hn — — Heringe. „ 100 Stck. 7001000 r 4 NN N N: ON Der 18 e N VS“ gi 5 iſthmeiſter geſucht. Jiſchmeiſter Eine Forellenzuchtanſtalt ſucht auf gleich oder ſpäter einen mit der Maſt und Aufzucht der ſucht zum 1. April 1902 Stellung. 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