HARVARD UNIVERSITY. IT B RARY OF THE MUSEUM OF COMPARATIVE ZOOÖLOGY. 89 been Nomen X e Allgemeine ifcherei=Zeitung. Neue Folge der Baperiſchen Fiſcherei-Seitung. Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei, ſowie für die Geſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſowie der Landesfijchereivereine für Bavern, Sachſen, Württemberg, Baden, heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Sijchereivereins, des Sijchereivereins Miesbach-Tegernjee, des Sijchereivereins Wiesbaden, des Kaſſeler Sijchereivereins, des Rheinſſchen Sijchereivereins, des Kölner Sijchereivereins, des Sijchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Eljaß-Lothring. Sijchereivereins, des Sijchichußvereins für den Kreis Lingen, des Sijchereivereins für die Provinz Sachjen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Zentral=Sijchereivereins für Schleswig-holſtein etc. eto, fowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Lerbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns u. der Schweiz herausgegeben vom Bageriſchen und dem Deutſchen Fiſchereiverein. Redigiert von Prof. Dr. Bruno Hofer und Friedrich Fiſcher. XXXII. Jahrgang 1907. — Neue Folge Band XXII. Druck der K. B. Hofbuchdruckerei von Gebrüder Reichel in Augsburg. II 2 i 9 Inhalts Verzeichnis. A. Sachregiſter. Seite Aale, Ausſetzung gezeichneter, in märkiſche CCC 307 — Neue Beobachtungen über die Lebens— eee fu... Were nn 367 Nalfang in der Nordſe 284 Abſterben von Fiſchbrut in den Neckar⸗ zeilen und Rheinſporen ꝛc., Zu dem e N eee 496 Abwäſſer, Erſatzpflicht der Indu— ſtriellen wegen Beſchädigung eines Fiſchbeſtandes infolge ungenügender Klärung der Abwäſſ ee 429 — Ueber die Einleitung von, in öffent- liche Gewäſſer in Württemberg 402 Aeſche als Laichräubt e 428 — Merkwürdiger Mageninhalt einer 518 Aeſcheneiern, Erfahrungen in der Gewinnung von, in der Gräflichen Fiſchzuchtanſtalt zu Padberg. . .. 121 Altersbeſtim mung bei Fiſchen 26 Aluminium, Angelruten aus 105 Angelruten aus Aluminium 105 Angelſport und Waſſerverunreini— JJV 124 Angler, Neues für den 60 Anglerbund, Bundestag des Deut— %%% V o. =. \- 200 Ankerkuilenfiſcherei im Rhein 148 198 Anlage und Bewirtſchaftung v. Teichen 191 236 254 280 302 320 343 364 Anleitung, Erſte, zur Fütterung der Salmon den 4 Anopheles „ 447 Anweiſung, Monatliche, für An— fänger in der Fiſchzucht . 14 58 Aralſeegebiet, Fiſchreichtum des. 17 Augenkrankheiten bei Fiſchen, Ueber 8 258 Ausbildung von Fiſchmeiſtern . 60 Ausſetzung gezeichneter Aale in mär- Ache Gewüſ er 0 — gezeichneter Lachſe im Weſergebiet . 49 Auszeichnung der Raubtierfallen— Wer Ma 350 Bachforelleneier, DO NET der . 334 — Wirkungen! von D ruck, Stoß und Fall auf die Entwicklung der. . . . 383 398 | e Barbe, Große 501 — Beulenkrankheit der, in der Moſel 307 Baſſin zum Aufbewahren gefangener Fiſch ee 8 Bautzen, Fiſchausſtellung . . 56 100 475 Bayeriſcher Landesfiſchereiverein, Bekanntmachung des 113 461 Bayern, Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich 261 270 294 313 339 — Fiſchereiliche Wanderlehre in. 438 — Ueber die Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Fiſcherei in, im Jahre 1906 96 118 — Vortrag über den Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für Beobachtungen, Neuere, über die Lebensgeſchichte des Aales ... 367 — über die dem Laich der Lachſe und Meerforellen ſchädlichen Fiſche .. . 428 Bericht, Zweiter, an den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein über die Aus— ſetzung von Lachſen und Forellen in die Flüſſe Chiles Berlin, Fiſchereikurſus in Beſetzung bayeriſcher Peipusſeemaränen Beulenkrankheit der Barben in der Moſel Bewäſſerungsanlagen, Berech— tigung zur Fiſcherei in Bewäſſerungsgräben, Fiſcherei— recht in Bewirtſchaftung und Anlage von Teichen 191 236 254 280 302 320 343 364 Binnenfiſcherei, Die der Billigkeit am beſten entſprechende Rechtslage e „ Seen mit „„ me Wanna tan Rosen (( N 498 Biologie der Forellenbrut 334 383 398 441 463 487 Blaufelchen, Fang der, zur Laich- zeit!!! TER TED 251 — Künfliche Fiſchzucht den 278 Bode, Fiſchſterben in den 284 Bode n jee, Felchenfang im 501 — Laichzeit der Coregonen im 76 Brandenburg, Fiſchereiverein für die Provinz, Ausſetzung gezeichneter Anlesese Es ER ern: 307 Bü chemin?! 448 Bundestag des Deutſchen Angler— bun dess 8 200 Chemnitz, Fiſchereiausſtellung . 56 Coregonen, Laichzeit der, im o/ Coregoneneier, n eberin gen CV Soner Farpfenmarfrktftk ( Se ae Dachziegeln, zum Erbrüten von Sal- IonIDenteteriv an. n Darlehen der K. B. Landesfultur- rentenanſtalt zu Fiſchereianlagen .. Deſſau, Fiſchereitage iin Deutſch er Fiſchereirat, XV. 210 300 — Fiſchereitag, XII. — Fiſchereiverein, Bekanntmachungen nen new ale. lanue,,,e 162 185 186 209 210 — — Hauptverjammlung . 249 273 — — Aus dem BERUHEN, ee ENr E ER R Donau, Fiſchſterben in de Drahtlo ſe Telegraphie im Dienſte der Si Druckfeſtigkeit der Bachforelleneier Düſſeldorf, Fiſchereiausſtellung . Einbürgerung der Regenbogen— F 40 77 102 140 — — im Wörnitzge bie Einführung der Motorboote in die Fir ar Einleitung von Abwäſſern in öffent— liche Gewäſſer in Württemberg . . - Einteilung, Zur, von Fiſchwaſſer an der badiſch-unterländiſchen Rhein- ſtromſtrecke in einzelne Pachtgebiete Elbe, Künſtliche Lachs- und Schnäpel- zucht in Gebiete der Ems, Künſtliche Lachs- und Schnäpelzucht im Gebiete der — Lachsfänge im Ems gebiet England, Neue Lachsimporte nach. Entſchädigungsanſprüche der N Schwedt a. d. Oder r En t 0 urf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern 261 270 294 313 Erbrütung der Coregoneneier in Pie en So). Erbrütungsverſuche, Zwei neue Erfahrungen in der Gewinnung von Aeſcheneiern in der Gräflichen Fiſch— zuchtanſtalt zu Padberg Ergebnis der Fiſcherei im Genfer See — der Konferenz des Ausſchuſſes der internationalen Meeresforſchung Erſatzpflicht des Induſtriellen wegen Beſchädigung eines Fiſchbeſtandes in— 1 7 5 ungenügender Klärung der Ab— CCT Ertrag, Hoher, eines Karpfenteiches Seite 100 76 429 40 Experimente über das Gehör der ICC ER ee Fabrikabwäſſer, gung durch ee e ee Fang der Blaufelchen zur Laichzeit .. 2 Fangſtatiſtik, Holländiſche, für den Rheinlachs pro 19000 ·Q5ũw0 Felchenfang im Bodenſe Fiſchblut, Unterſuchungen über nor- males und abnormals .. Fiſche, Lebende, an Bord von Ozean— DOINDTERIE FEN. r ar le Fiſchen, Verbotenes; Reichsgerichts— EHDIDEIDUNGM. g lee Fiſchere i im Friſchen und im Kuriſchen Haff, Erträge der — im Genfer See, Ergebnis der .. in alien ee ER 82 307 370 — Die, im neuen bayerischen Waſſergeſetz 162 — in der Schweiz — in Wieſenbewäſſerungsgräben . 78 — und Fiſchhandel in Schottland — und Stromregulierung — Vertretung der, in den preußiſchen Bezirkseiſenbahnräten „ Fiſchereiausſtellung in Bautzen 100 219 428 in Chemin 56 — in Düſſeldorf — in Freiſing e l — Internationale, zu Mailand, . 8 170 2 284 n e RE Te 424 „ e ee, e ri 8 170 215 e eee, eh SE ee 475 — in Mannheim 293 485 hr een NT. 323 Fiſchausſtellung in Plauen . 219 428 451 nfs, a in Werder a. d. Haves 199 Fiſchausſtellungen des Sächſ. Fiſchereib eren? 219 Fiſchereigeräte, Das Mitführen von, auf Flußſchiffe n Fiſchereigeſetz für das Königreich Bayern, Entwurfeines 261 270 294 313 339 — — — Vortrag über den Entwurf Eins Saal er eu Be Fiſchereikurſus in Berlin. — an der Forſtakademie Eberswalde 333 Fiſchereilehrkurs in Karlsruhe 69 lf un re neh 16 URS SSIDEHDILEN NIS I sa a NS, U. SHWOENDDE r 211 Fiſchereikurs in Trachenberg . Fiſchereilehrkurs in Wagram Fiſchereilichſe Geſichtspunkte zur An— lage und Bewirtſchaftung der Tal- a 418 490 — Wanderlehre in Bayern Fiſchereirat, XV. Deutſcher . 300 : Fiſchereirecht, Neuregelung des Württembergiſ cen. 8 — und Uferbetretungsrecht. . .. — in Bewäſſerungsgräben . Fiſchereitag, XII. Deutſcher Fi iſchereitage in Sejau ..... 2 390 195 6 462 82 262 21 500 Seite Fiſchereiverein für die Provinz Brandenburg, Ausſetzung gezeichneter Aale 07 — für die Provinz Sachſen, das Herzog— tum Anhalt und angrenzende Staaten, Bekanntmachung... 186 210 211 Fiſchereiweſen in Württemberg, Rückblick auf die Entwicklung des, im sahre 9 1 Fiſchexport, Rumäniſcher 283 Fiſchfang mit der Holzart . 61 Fiſchfeind, Der Froſch als 370 Fiſchfeinde 5 l — aus der niederen Tierwelt, Die 23 98 — Auszahlung der Prämien für im König— reich Sachſen gefangene .... 102 — Prämien für Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Tiere . 138 F iſchfutte r, Maikäfer als. 123 Fiſchhande fi in Hamburg im Jahre 1906 176 — in Schottland 2 . 349 — zu Geeſtemünde im Jahre 1906 82 Fiſchkäſten, Geſetzliche e für das Anbringen von . . 201 Fiſchmeiſter 8 219 — Ausbildung von 60 Fiſchpäſſe, Ueber 9 37 — Wirkſamkeit V Fiſchreichtum des Aralſeegebietes l Fiſchſterbe n in der Bode . 284 — in der Donau. 391 476 — im König Alberthafen zu Dresden 390 — in der Gera . en ee sl — im Rorheimer Altrhein 5 8 — in der Salzach. 8 — im Flußgebiet der Sieg. .. . 219 260 hkk 143 283 Fiſchverkaufstag in Wien 219 261 Fiſchwaſſer, Zur Einteilung der, an der badiſch-unterländiſchen Rhein— ſtromſtrecke in einzelne Pachtgebiete 405 Fiſchzucht, Künſtliche, der Blaufelchen 278 — Monatliche Auweifungen für ie U : 0% 5 58 146 — Unterricht in der, in den Tenniienbare lichen Schulen Sachiens . 262 Fiſchzuchtanſtalten, Die, der Schweiz . 220 Fliege, Pfrille, künstlicher Spinner, Heu⸗ ſchrecke oder Wurm? A 426 Flieht der Fiſch ſtromaufwärts oder abwärts : 41 Flußverunreinigung durch Fa⸗ britabwäſſer : 261 Flüſſe, Die, der Fränkiſchen Schweiz und die Oelsnitz 12 Flußneunaugen 199 Forellen, Ausſetzung von, in die ee Chiles. 5 EN 8 5 13 — Große ET 369 Forellenbrut, Webandluctg dens 8 — Biologie der . 334 383 398 441 463 487 5 orellenzucht in 2400 m Höhe .. 409 Fränkiſche Schweiz, Die Ställe der, und die Oelsnitz 421 Freiſing, Fiſchereiaus stellung 306 Seite Fri | ches Haff, Erträge der Aschen im 82 Froſch als Fiſchfeind .. 370 Fröſche in Karpfen-Laichteichen 200 Fütterung der eee helles An⸗ leitung ie 4 Gabel mücke .. 447 Geeſtemünde, Fiſchhandel zu, im Jahre 190 6ER 82 Gehör der Fiſche, Experimente über das 82 Genfer See, Ergebnis der äche im 307 Gera, Fiſchſterben in der .. 81 Geſchwindigkeit des Lachſe or Gewicht, ae e der einhei— . Ze as ůun ß mischen Fiſche 0 Glochidien 98 Gloſſen zum Entwurf des neuen würt⸗ tembergiſchen Sn Deteigelene 90 Große Forellen .. e Großer Zande n ee Hamburg, Fiſchhandel in, im Se 1906 ! 8 176 Haſe, Lachsfänge im Hafegebiet el Hauben ce ir! Hauptverſammlung des Deut- ſchen Fiſchereivereins .. . 249 273 299 Heſſen, Bekanntmachung betr. Prämien für das Erlegen von Fiſchreihern und Fiſchottern im Großherzogtum ... 137 Hochſeefi ſccherei, Von der deutſchen 150 Höchſtge wicht der einheimiſchen Fiſche 500 Holländiſche Fangſtatiſtik 15 den Rheinlachs pro 1906. .. 54 wich en als Zahnarzt 415 61 Internationale Son zu Mailand 1906 . . „ 8 170 215 — Motorbootausſtellung Kiel. . .. . 240 Italien, Fiſcherei n 26.020870 Kaiſer-Wilhelm-Kanal ee, auf dem 3 175 Kanada, Lachsfang' in A l K arls ru'h e, Fiſchereikurs in . 69 195 Karpfenmarkt, Cottbuſer 451 Karpfenteich, Hoher Ertrag eines 40 Kiel, SE Motorbootausitel- lung 59 240 Kiesbettbru t, Zur weiteren Ent⸗ wicklung den 0 487 Kieserbrütung, e Konſulentie für Fiſcherei! in Bayern, Ueber die Tätigkeit der, im Jahre 1906 96 118 Kormorane im Rheingau. . . 349 Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Prozeß gegen die ... 261 V Seite Kralingſches Veer, Lachszufuhr am, F 10.20 54. se 40 Krebs, Schwabenſtreiche und der 453 Krebſe, Verkauf mindermaßiger .. . 371 eam de 391 Kreisfiſchereiverein für Ober- ( 114 — der Oberpfalz, Fiſchereikurs i. Schwan— FVV 211 — für Schwaben und Neuburg 70 397 Kruft, Fiſchzuchtkurſus zu 16 Künſtliche Fiſchzucht der Blaufelchen 278 — Vermehrung von Speiſefiſchen in den Vereinigten S tagten 370 Kuriſches Haff, Erträge der Fiſcherei im 82 Lachs, Geſchwindigkeit des . ... . 219 — Holländiſche Fangſtatiſtik für den Rheinl po sss 54 de achreife des 169 — Laichreife des, und das neue Weſer— ee ee Bremen. ner len 32 — Ausſetzung gezeichneter, im Weſer— C! 8 49 — Ausſetzung von, in die Flüſſe Chiles . 13 — Die dem Laich der, ſchädlichen Fiſche 428 Lachsfang an der Oſtſeeküſte. . . . 239 e eee, ß 501 e e, ra 427 h 175 — im Ems⸗ und Naſe gebiet 144 Lachsimporte nach England 220 Lachs zucht im Rheingebiet, Unmaß⸗ gebliche Vorſchläge für die weitere ain, 346 Lachs⸗ und Schnäpelzucht, Die fünit- liche, im Gebiete der Ems, Weſer und lbs in Herbst 0 ũů ñ mmm 53 Lachszufuhr am Kralingſchen Veer F 40 eee BR I A 428 Laichreife, Die, des Lachſes 169 — des Lachſes und das neue Weſerwehr e en 32 Laichſchonreviere im Rhein 148 Laichzeit der Coregonen im bayeriſchen Teil des Bodenſees im Spätherbſt o re EE 76 Landeskulturrentenanſtalt, Darlehen der Königl. Bayer., zu e A der, 80 Landwirtſchaftsgeſellſchaft, Sonderausſchuß für Fiſcherei der CVVT 149 — Wanderausſtellung der deutſchen, zu Stuttgart vom 25. bis 30. Juni 1908 517 garden der Muſcheln 98 Lehrkurs für Salmonidenzucht in Mmuihe in: 461 Lie ſche Handnetzſtrickmaſchine 238 Lindauer Fiſchereiausſtellung . .. . 424 Lofotenfiſcherei im Jahre 1906 . 176 Maifiſchfang in der Nordſee und deren Küſtengewäſſeernn . .. 260 Seite Maikäfer als Fiſchfuttter 123 Mailand, Internationale Fiſcherei— Aten gs ah 8 170 215 Mainburg, Fiſchereiausſtellung . . . 475 Mannheim, Fiſchereiausſtellung 293 485 Mayen, Bekanntmachung des Kreis— füſcherede rein? 462 Meeresfiſche, Altersbeſtimmung bei 26 Meeresforſchung, Ergebnis der Konferenz des Ausſchuſſes der inter— Rationalen 325 Meerforellen, die dem Laich der, ſchädlichen Fiſ chte 428 Mitführen von Fiſchereigeräten auf Ißſchiſſe n 428 Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſch zucht 58 146 Moſel, Beulenkrankheit der Barben in der; aeg Rees 307 Motorbootausſtellung Kiel 59 240 Motorboote, Einführung der, in die Geeftiherer m 0... Me RS 391 Mücken AN, 362 Mühlgräben, Berechtigung zur Fiſchen i ; 85 Mu ſichſe en, Larben deen˖ 98 Nach weiſung der Lachsfänge im Ems- und Naſegebiete im Jahre 1906 .. 144 Nagold, XV. Württemberg. Fiſcherei— e ein; a RES ERS 218 Nahrung, Die natürliche, der Fiſche 361 447 Natürliche Nahrung der Fiſche, Die 361447 Neckarzeilen, Abſterben von Fiſch— rut n de ee 496 Netzſtrickmaſchine, Lieſche 238 Pen für den Augen 60 Neuregelung des Württembergiſchen Fiſche reite) 229 Nie dee nn laltangininer res. 284 5 Mifiſchfaug in den 260 Schnöpelfang in der 284 Sb n deere ee tes, 260 Oberbayern, Kreisfiſchereiverein für 114 Oberfranken, Bekanntmachung des Kreisfiſchereivereins füe n.. ... 437 Oberpfalz, Fiſchereiliche Wanderlehre e FREE NEN Ss 93 Oberpfälziſcher Kreisfiſchereiverein 93 Oelnitz, Die Flüſſe der Fränkiſchen Schweiz und die 421 Oldenburg, Fiſchereilehrkurs in .. 82 Oſtſeeküſte, Lachsfang an der. 239 Padberg, Erfahrungen in der Gewin— nung von Aeſcheneiern in der Gräf— lichen Fiſchzuchtanſtalt zu.... 121 Peipusſeemaränen, Beſetzung Haheriſcher Seen min 35 VI Seite enſionsverband des Vereins der Privatbeamten der Teichwirtſchafts— und Fiſchereibetriebe Deutſchlands, Gründung des . Peſtinfektion, Ueber tünftiche r und natürliche, von Fischen x 5 Plauen i. V., Fiſchausſtellung .. Prämien, Auszahlung der, für im Königreich Sachſen gefangene Fiſch— fel 8 Prämien „Betreffend, fur das Erlegen von Fiſchreihern und Fiſchottern im Großherzogtum Heſſen u sausſchreiben Deutſcher Fiſchhändler Preßluftſtab r Preußiſcher Jagdgeſetzentwurf und die Fiſcherei 5 des Vereins e Rechtslage der Binnenfiſcherei, Die der Billigkeit am beſten entſprechende Regenbogenforelle. . — Degenerationserſcheinungen bei der — Einbürgerung der . 40 77 102 140 — Einbürgerung der, im Wörnitzgebiet 40 Reichs gerichtsentſcheidungen Rhein, Ankerkuilenfiſcherei im .. 148 — Laichſchonreviere im. i — Zur Einteilung der Fiſchwaſſer an der 498 17 510 377 59 198 148 badiſch-unterländiſchen Rheinſtrom— ſtrecke in einzelne Pachtgebiete . .. 405 Rheinfelden, Prozeß gegen die Kraftübertragungswerke . . . 150 261 Rheingau, Kormorane im. . . 349 Rheinge bie t, Lachsfang im 42 — Unmaßgebliche Vorſchläge für die weitere 1 der Lachszucht im 346 Rheinſpore Abſterben von Fiſch— brut in 8 e . 496 Roſenheim, Fiſche reiausſtellung 323 Roxheimer Altrhein, Fiſchſterben i 8 81 Rückblick auf die Entwicklung des Fiſche⸗ reiweſens in Württemberg im Jahre hoo 94 114 Rumäniſcher Fiſchexpport .. 283 Sachſen, Auszahlung der Prämien für im Königreich, gefangene Fiſchfeinde 102 — Unterricht in der Fiſchzucht in den land wirtſchaftlichen Schulen 82 Sächſiſcher Fiſchereiverein, Fiſcherei— ausſtellungen des . 6 Salmoniden, erſte Anleitung zur Fütterung d? Salzach, Der Fiſchbeſtand 8 ver⸗ nichtet 176 S chadenerſatzanſpru' ch wegen WaſſerverunreinigQunnn g. 138 Schleierfiſch zucht 89 Schnäpelfang in der Nordfee. . . 284 Schnäpelzucht, Die künſtliche 53 Schottland, Fiſcherei und Fiſchhandel nn n 349 Schwaben und Neuburg, Kreisfiſcherei— verein für 397 — Fiſchereiliche Wanderlehre in Schwabenſtreiche und der Krebs. Schwan, als Bruträuber Schwandorf, Fiſchereilehrkurs . 211 Schwedt a. d. Oder, Entſchädigungs— anſprüche der Fiſchergemeinde, ac. Schweiz, Fiſcherei in der — Die Fiſchzuchtanſtalten der ; Seefiſcherei, Drahtloſe Telegraphie im Dienſte der Seefiſcherei in Spanien Seefiſchereiverein, Die verſammlung des deutſchen * Sieg, Fiſchſterben im Flußgebiet der 219 — Lachsfang in der Solution, Geſellſchaft zur Fabrikation und zum Vertrieb von Apparaten für Transport und Lebenderhaltung von FJiſcheeeeeen2nansan . onderausſchuß für Fiſcherei der Deutſchen Land wirtſchaftsgeſellſchaft panien, Seefiſcherei in S p inner, Künſtlicher t t t 90 ] on: a, Tele General- e Veh pi rs N N ee ee örfang in der Nordjee romregulierung und Fiſcherei r a GGG Talſperren, Fiſchereiliche Geſichts— punkte zur Anlage und Bewirtſchaf— tung der 418 490 Teiche, Anlage und Bewirtſchaftung von 236 254 280 302 320 343 Teichverſuchsſtation, Errichtung einer Teichwirtſchaft, Urſprung der .. Teichwirtſchaftlicher Lehrkurſus in Trachenberg Telegraphie, der Seefiſcherei Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Fiſcherei in Bayern im Jahre 1906 96 Trachenberg, Teichwirtſchaftlicher Lehrkurſus .. Troppau, Fiſchereiausſtellung „„ 3% te, e «6 erg I hie ee Ze Drahtloſe, im Dienfte Uwe Loire Be le Neberlingen, Erbrütung der Core— goneneier in .. erbetretungsrecht und Fiſche— reirecht Unterricht in der Fiſchzucht in den landwirtſchaftlichen Schulen Sachſens Unterſuchungemüber normales und abnormales Fiſchblut Urſprung der Teichwirtſchaft ... re u „% * „ „ Verein Deutſcher Fiſchhändler, Preis— ausſchreiben des — Deutſcher Teichwirte, Aufruf des — der Privatbeamten der Teichwirt— ſchafts- und Fiſchereibetriebe Deutſch⸗— Seite 453 243 262 —: VII Seite Seite lands, Gründung des Penſionsver— Weſergebiet, Ausſetzung gezeichneter CCC ( 474 acht er OR 49 Verkauf mindermaßiger Krebſe . .. 371 Weſerwehr, Das neue, bei Bremen Vermehrung, Künſtliche, von Speife- und die Laichreife des Lachſes . .. 32 fiſchen in den Vereinigten Staaten 370 Wien, Fiſchverkaufs tag... 219 261 Verſuchsfiſcherei auf dem Kaiſer⸗ Wieſenbewäſſerungsgräben Wilheln ane 175 Fiche nn 8 78 101 Vertilgung der der Fiſcherei ſchäd— Wirkſamkeit der Fiſchpäſſe .. 186 212 ERDE EIER ee a N 138 Wirkungen von Druck, Stoß und Fall Vertretung der Fiſcherei in den auf die Entwicklung der Bachforellen— preußiſchen Bezirkseiſenbahnräten 358 ed 9 Vorſchläge, Unmaßgebliche, für die Wörnitzgebiet, Einbürgerung der weitere Organiſation der Lachszucht Regenbogenforelle im.. .. 40 59 ee!!! N 346 Württemberg, Rückblick auf die Ent⸗ Vortrag über den Entwurf eines wicklung des Fiſchereiweſens in, im Fiſchereigeſetzes für das e Wahrend ee Nr 94 114 Babe. 466 — Ueber die Einleitung von Abwäſſern in öffentliche Gewäſſer in 402 Württembergiſches Fiſchereigeſetz, Wagram, Fiſchereilehrkurs 390 Gloſſen zum Entwurf des neuen .. 359 Wanderlehre, Fiſchereiliche, in — Fiſchereirecht, Neuregelung des 29 r! war . . 438 Württembergiſcher Fiſchereitag — Fiſchereiliche, in der Oberpfalz 93 (XV.) in 1 . 218 — Fiſchereiliche, in Schwaben.. 70 Wü 5 ttembergiſch e Zentralſtelle für Waſſergenoſſenſchaften, Ent⸗ die Landwirtſchaft, Bekanntmachung ſchädigungsanſprüche der Fiſcherge— betr. die Bewilligung von Staatsbei— meinde Schwedt a. d. Oder gegen die trägen für Leiſtungen auf dem Gebiete Schwedter und Criewener . ... 260 des Fiſchereiweſen 357 Waſſerpflanzen, Unterſuchungen über die Nahrungsaufnahme der 511 Zahnkarpfen, Zucht der 389 Waſſerverun reinigung und An- r See: 61 ff EEE ne 124 Zierfiſche, Zucht von exotiſchen 388 — Schadenerſatzanſpruch wegen . . . . 138 Zucht von exotiſchen Zierfiſchen 388 Weſer, Künſtliche Lachs- und Schnäpel⸗ ift, esse 361 uicht in Gebiete der e,, ze 177 ") 2 N ee BEN 8 VIII B. Pereinsnachrichten. Seite Seite Anhalt, Fiſchereiverein für die Provinz Pommerſcher Fiſchereiverein ... 371 Sachſen und das Herzogtum Anhalt ꝛc. 502 Regensburg, Kreisfiſchereiverein der Badiſch- Unterländer Fiſchereiverein Oberpfalz und von Regensburg 103 391 151 501 519 Burglengenfeld, Bez ee 2 5 . a . 5 N „5 Sachſen, Fiſchereiverein für die Provinz verein. 2 1 3 Sachſen, das Herzogtum Anhalt ıc. 502 Sächſiſcher Fiſchereiverein 39 75 409 85 2 g 0 2 S cd yo > 262 8 FFC 3 220 2 Schleſiſcher Fiſchereiverein 83 103 151 262 Caſſeler Fiſchereiverein 84 103 220 241 | 286 326 409 Schwaben und Neuburg, Kreisfiſcherei— 8 er N k Be verein für ee Elſäſſiſcher Fiſchereiverein 478 Tegernſe e, Bezirksfiſchereiverein Mies— Grazer Sportanglerverein 372 bach Tegernsee Köln, Fiſchſchutzverein . .... .. 151 Unterfränkiſcher Kͤreisfiſcherei— DEE: 2 8 i Lauſitzer Fiſchereiverein .... 351 453 Verein deutſcher Teichwirte ..... 351 e der Privatbeamten der Teichwirt— 1 e | ſchafts- und Fiſchereibetriebe Deutſch— Miesbach— 1 Br a | fands we VVV verein. . „ | a — — — . 5 er Weſtdeutſcher Fiſchereiverband 350 429 Niederbayern, Kreisfiſchereiverein [Weſtpreu 5 ſcher Fiſchereiverein . 200 für Niederbayern . 7. N ONTEISID.BIDIE Fiſchereiverein für den . Racer e we Wiesbaden ... 200 . ya Württembergiſcher Anglerverein Oberpfalz, Kreisfiſchereiverein der | 61 177 Oberpfalz und von Regensburg 103 391 | — Landesfiſchereiverein .. . 126 177 242 IX C. Perſonalnotizen. Aſter, Emil Ludwig 7 13 Colb, Stadtkämmerer. 42 Conze. ng 455 BiLge, Ir 455 Fahl, Regierungs- und Baurat 5 177 Grotrian 150 | Hofer, Profeſſor Dr 85 241 Kraatz, Wilhelm T. Lübbert Schirmer, Friedrich . Wallau II, Anton Peter T Zacharias, Profeſſor Dr O. D. Tiferatur. Seite Dröſcher, Dr W., Der Krebs, ſeine Pflege und ſein Fang 2 E Gratzianow, V. J., Verſuch einer Ueberſicht der Fiſche des Ruſſiſchen Reiches in eee und . graphiſcher Hinſicht ... 478 Jagdordnung, Neue Preußiſche Jagdordnung vom 17. Juli 1907 455 Jahrbuch des Fiſchers, ee von Dr A. Selig 8 Kegel, Wilh., Hermann Struck und Ernit Mahnkopf, Aus der Praxis der Binnen— ſee- und Flußfiſcherei 264 Linke, Rudolf, Anleitung zum Bau und' zur Bewirtſchaftung von Teichanlagen 308 Mahnkopf, Ernſt, Wilhelm Kegel, Binnenſee⸗ und Herm. Struck und Aus der Praxis der Flußfiſcherei. 264 Nüßlin, Profeſſor Dr O., Coregonus Wartmanni Bloch und macrophthal- mus Nüssl. Differentialdiagnoſe für das Stadium der Dotterſackbrut Peter, Johs., Das Raſchke, Tafeln Aquarium. Dr W., Naturwiſſenſchaftliche Samter, Dr Max, Das Meſſen toter und lebender Fiſche für ſyſtematiſche und biologiſche Unterſuchungen F Schiemenz, P., Unſere Verſorgung mit friſchem Fiſchfleiſch eligo, Dr A., Jahrbuch des Fiſchers Struck, Herm., Ernſt Mahnkopf und Wilhelm Kegel, Aus der Praxis der Binnenſee- und Flußfiſcherei . Syitematij 5 e el en der Zolltarife des In- und G nim pe l, R., europas. Waſſergeſetz für das Königreich Bayern vom 23. März 1907, Das neue : 7 Zacharias, Plankton x : „ Der Panktonſeiher „Ethmophor“ Zeitungskatalog der Annoncen— Expedition Rudolf Moſſe pro 1907 Auslandes? Die Geradflügler Mittel— Seite 518 200 Süßwaſſer— Albert, Frederico Arnold, Joh. Bae cker Bauer, Aug. Bothe Büttner Coeſter, Oskar E. Perzeichnis der Mitarbeiter. Seite f d 478 Loritz. . 102 Nai e Dee e „8 170 215 Morha rte F. 77 377 Nüßlin, Dr 18 2 o chner, von Hüttenbach, Freiherr 76 425 40 Malſen, SER Sr Done 20.281162 Neresheimer, Dr Sette 40 26 306 323 114 60 251 278 370 ebſchitz, H. v., Aſchauteiche bei Palmer, Ludwig 85 359 Eſchede 191 236 254 280 302 320 343 364 | Plehn, Dr M. 421 Doell 8 „ ere 118 SJ... 0 R „ Ecken, De: 260 NRecten 32 186 212 Reina ee 40 F. 8 . 169 249 273 299 514 Reuß, Dr H. 2.98 123 178 202 220 222 223 Fıl ch 2 „„ RS all 243 264 265 352 361 367 392 428 447 455 Froitz 6 eim, Karl. 3 Rolle, Wilh. 5 388 Gentner. 466 Salzer, Dr 258 Sich, D , EREZ l Haller, Dr N 138 202 229 402 | Schumacher, M. 14 16 58 Haubenſchmied! „ 37 Snell, Dr Kar 511 Hein, Dr W.. . 334 383 398 441 463 487 Sieglin, Dr 94 114 Heinemann, Dr . . 62 Stork, 9, sen. . 105 426 518 Hennings, Arthur . . . 60 Surbeck, Dr G. 37 80 96 118 > * 8 0 2 8 Herrmann, W., Bayreuth 121 Valette, St. George, Freiherr von . 35 o Hoffmeyer, Dr C. Huppertz, Dr Jahns, Dr Küſter W „ 50 Walter, e Wagner, Alexander Wanle . 498 Werner, Karl, Aggerdeich 17 Zimmermann, Dr E. R. 124 418 490 515 ee 472 . 405 496 1903. No. 1. LLS4 Aufl. 5500. „ Allgemeine Filcherei-3sttung. Fischzucht Bernenchen N.-M. Neue Solge der Bayer. Siſcherei⸗Geitung. N u orellen-Setzlinge pr e Sig, ar 77 5 barſe, warzbarſe, Steinbarſe, Kalikobarſe,] in bekannter allerbester Qualität. Zwergwelſe, 75 eg und einfüm- Garantie lebender Ankunft. Garantie lebender Ankunft. Aquarienfiſche laut Oesterling, Fischzucht Zellin 2. fl. Oder Preisliſte. Preisliſte franko! | von dem Borne (Station Bärwalde 1. d. Neumark). 7. — — — — Forellenzucht OE SEDE . Oesede bei Osnabrick. Beste Eier, Brut, angefütterte Brut und Satzfiscae von Bachforelle, Bachsalbling u. "Regenbogenforelle aus schnellwüchsig gewählter Rasse. —4e- Garantie lebender Ankunft nach Uskereinkunft, +,— Preisliste gratis und franko. MH. Hildebrand: s Nachf. 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Fiſchereivereins, des piſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württem- bergiſchen Anglervereins, des Zentral-Filchereivereins für Schleswig-Holſtein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Gſterreich-Ungarns und der Schweiß, herausgegeben vom Vayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein MEER 5 nn 17 a re: Re ann Vom Ah ae a en Nr. 1. München, den 1. Januar 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Die Fiſchfeinde aus der niederen Tierwelt. — II. Erſte Anleitung zur Fütterung der Salmoniden. — III. Die internationale Fiſchereiausſtellung zu Mailand 1906. — IV. Zweiter Bericht an den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein. — V. Monatliche Anweiſungen für Anfänger in der Fiſch zucht. — VI. Vermiſchte Mitteilungen. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) — —-—4— F— — —(— öẽ———ẽP se 1007. Allen unferen verehrten Gönnern, freunden und Lelern ſenden wir zum neuen Jahre unſere herzlichſten Gratulationen. ir wünſchen ihnen allen im neuen Jahre recht viele fiſche, uns aber ebenſo viele Feſer und Abonnenten. Mit Petri Heil! Die Redaktion. 1. Die Jiſchfeinde aus der niederen Tierwelt. Von Dr. Hans Reuß. (Aus der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) (Fortſetzung Nr. 8, vgl. Nr. 12, 13, 15, 18, 19, 21, 23 und 24 des Jahrgangs 1906.) Die Waſſerſpinne (Argyroneta aquatica). Figur 38. Die Waſſerſpinne (Argyroneta aquatica). Aus Taſchenberg. 9 Obgleich mehrere Arten von Spinnen am Ufer der Gewäſſer oder auf der Waſſer— oberfläche leben, ſo iſt jedoch die Waſſerſpinne die einzige Art, welche ſtändig im Waſſer lebt und daher auch als echtes Waſſertier zu bezeichnen iſt. Wie bei allen Spinnen iſt auch bei der Waſſerſpinne der Kopf mit der Bruſt zu einem einheitlichen Körperteil, der Kopfbruſt oder Cephalothora x verſchmolzen, welcher zwei Paar Kiefer und vier Paar Beine trägt. Das erſte Kieferpaar beſitzt die Form von Klauen und ſteht mit einer Giftdrüſe in Verbindung, während das zweite Kieferpaar bein— förmig geſtaltet iſt. Auf der Rückenſeite der Kopfbruſt ſtehen ferner acht Augen, von denen ſechs einen nach vorn gewölbten Bogen bilden, hinter und in welchem die beiden übrigen ſtehen. Die Färbung der Kopfbruſt iſt roſtrötlich, an den Seiten und hinten in braun über— gehend und iſt vorn mit drei ſchwarzen Längsreihen verziert. Hinten trägt die Kopfbruſt, an einem dünnen Stil ſitzend, den Hinterleib, an deſſen Ende ſich die Spinndrüſen be— finden. Der Hinterleib iſt von olivenbrauner Färbung und mit weißlichgrauen, famtartigen Haaren dicht beſetzt. Auch die Beine ſind olivenbraun, nur an den Schenkeln und Hüften etwas heller gefärbt. Obgleich beſtändig im Waſſer lebend, atmet die Waſſerſpinne doch durch eigentümlich gebaute Lungenſäcke und iſt auf die Aufnahme atmoſphäriſcher Luft angewieſen. Dieſe holt ſie ſich an der Oberfläche des Waſſers und der feine, dichte Haarbeſatz des Hinterleibs dient ihr als Luftreſervoir. Durch die in dem Haarbeſatz in feinen Bläschen verteilte Luft, er— ſcheint der ganze Hinterleib unter Waſſer ſchön ſilberglänzend (Argyroneta = Silbergeſponnen.) Während wir bei den meiſten Spinnenarten die Regel beſtätigt finden, daß bei ihnen die Weibchen an Größe und Stärke den Männchen überlegen ſind und daß zur Begattungs— zeit die heftigſten Kämpfe unter den Geſchlechtern ausgefochten werden, bei denen das Männchen häufig unterliegt und nicht ſelten vom Weibchen nach der Copulation aufgefreſſen wird; jo iſt bei der Waſſerſpinne das Männchen (16 bis 20 mm) weit größer als das Weibchen (10 bis 12 mm) und beide leben im ſchönſten, ehelichen Frieden, der ſogar ſoweit geht, daß ſie ihre Neſter mit einem gemeinſamen Gang verbinden. Eigenartig iſt der Bau des Neſtes und die Art und Weiſe wie die Waſſerſpinne hierbei verfährt. Hat ſie einen geeigneten Platz für ihre Wohnung gefunden, ſo kommt ſie an die Oberfläche des Waſſers, jtredt, den Kopf nach unten, die Hinterleibsſpitze aus dem Waſſer heraus und nimmt durch Oeffnung der Spinnwarzen eine Luftblaſe mit in die Tiefe. Dieſe Luftblaſe umgibt ſie mit dem Sekret der Spinndrüſen und befeſtigt es an dem vorher aus— gewählten Platz — in den meiſten Fällen eine Waſſerpflanze Jetzt ſteigt ſie wieder an die Oberfläche des Waſſers, holt eine zweite Luftblaſe herab und befeſtigt dieſe zur erſten. Durch häufiges Wiederholen dieſes Verfahrens hat ſie ſich ſchließlich eine Wohnung aus Luft im Waſſer gebaut, die unſere Abbildung auf der rechten Seite zeigt und die in der Regel die Form einer Glocke beſitzt. Zahlreiche Spinnfäden, die von der unteren Oeffnung aus nach allen Richtungen im Waſſer ausgeſpannt ſind, dienen zur Befeſtigung des Neſtes und zum Fang der Beute. Doch nicht ruhelos wartet ſie auf die Opfer, die ſich in ihrem Fädengewirr fangen, ſondern ſie ſchwimmt auch auf Beute aus und verzehrt dieſe entweder an der Luft, in dem ſie an einem Pflanzenſtengel in die Höhe kriecht, oder in ihrem Neſt. Zurzeit von Nahrungsüberfluß hängt ſie auch einzelne Beuteſtücke an Spinnfäden in dem Neſt auf, um fie in Zeiten der Not zu verſpeiſen. Während der Paarung, welche im Frühjahr und September ſtattfindet, baut ſich das Männchen neben dem Neſt des Weibchens ein gleiches und verbindet beide mit einem über— deckten Luftgang. Die Eier legt das Weibchen ebenfalls in eine umſponnene Luftblaſe, die es entweder an Pflanzenteilen oder in ihrem Neſte aufhängt, und bis zum Ausſchlüpfen der Brut ſtreng bewacht. Nach etwa 45 Tagen ſchlüpfen die jungen Spinnen aus und beginnen, ſich ein eigenes Neſt zu bauen. Den Winter verbringt die Waſſerſpinne entweder in ihrem Neſt oder in verlaſſenen Schneckengehäuſen, deren Mündung ſie durch ihr Geſpinſt verſchließt. Stehende oder nur langſam fließende Gewäſſer mit üppigem Pflanzen— wuchs und reichlicher Kleintiernahrung ſind die Lieblingsplätze der Waſſer— ſpinne. Ganz beſonders ſcheint ſie Moorgräben und feuchte Riede zu bevor— zugen. Zur Nahrung dienen ihr Inſektenlarven, Waſſeraſſeln, Milben und ähnliche Tiere aus der Inſektenwelt. Aber auch der Fiſchbrut iſt ſie gefähr— lich, denn mehrmals ſchon iſt ſie als Bruträuber beobachtet worden. Alſo auch ihr hat der Fiſchzüchter ſeine Aufmerkſamkeit zuzuwenden und namentlich bei den Abfiſchungen auf gründliche Vertilgung des Raubzeugs zu achten. Der gemeine Egel (Aulastomum gulo). Figur 39. Dieſer zu unſeren gefürchtetſten Fiſchfeinden zu rechnende Blutegel wird auch fälſchlich Pferdeegel genannt. Glücklicherweiſe kommt aber der echte Pferdeegel nur ſehr ſelten in Deutſchland vor und iſt beſonders in Südeuropa und Nordafrika ſehr weit verbreitet, wo er als wahre Plage an— geſehen wird. Jedes zur Tränke kommende Tier wird von ihm angefallen, indem es ſich in dem Maul, der Naſe oder dem Rachen feſtſetzt und nicht ſelten hierdurch die Tiere zugrunde richtet. Obgleich für die Säugetiere der in Deutſchland weitverbreitete gemeine Egel bei weitem nicht die Ge— 18 fährlichkeit beſitzt wie der Pferdeegel, ſo iſt er doch für die Fiſchzucht im Der re gel hohen Grade ſchädlich. (Aulastomum Leicht kenntlich iſt der gemeine Egel an den beiden, am vorderen gulo). und hinteren Ende des Körpers ſitzenden Saugnäpfen. Der vordere Saug— napf iſt von der Mundöffnung durchbohrt, welche drei am freien Rande bezahnte Kieferplatten beſitzt. Mit dieſen ſchlägt der Egel ſeiner Beute die Wunde, um ſie dann auszuſaugen. Der bis 10 em lange, von oben nach unten etwas abgeplattete Körper des Tieres iſt dunkel- bis hellbraun, oft auch grünlich gefärbt und mit dunklen Flecken auf dem Rücken und an den Seiten verſehen. Der Egel beſitzt fünf Paar Augen, von denen zwei Paar auf dem erſten und je ein Paar auf dem zweiten, vierten und ſiebenten Körper— ringe ſitzen. Der Egel liebt zum Aufenthalt ſtark mit Pflanzen bewachſene Teiche und Tümpel, wo 4 er ſich entweder an Pflanzen oder Steinen mit Hilfe feiner Saugnäpfe oder frei im Waſſer ſchwimmend bewegt. Beim Schwimmen führt er ſchlängelnde Bewegungen aus gleich einem Aal, aber nicht wie dieſer in ſeitlichen, ſondern in ſenkrechten Wellenlinien. Nach gegenſeitiger Befruchtung — die Tiere beſitzen ſowohl männliche wie weibliche Geſchlechtsorgane: zu gleicher Zeit befruchten ſie während der Kopulation ihren Artgenoſſen und werden von dieſem befruchtet — werden die Eier in einem Kokon außerhalb des Waſſers in feuchte Erde abgelegt. Ueber die Zeit der Dauer der Entwicklung iſt beim gemeinen Egel nichts bekannt, jedoch dürfte man kaum fehl gehen, wenn man ähnliche Verhältniſſe wie beim Blutegel annimmt. Bei dieſem kriechen nach etwa acht Wochen die kleinen Egel aus, die ungemein langſam wachſen und erſt im fünften Jahre ausgewachſen find. Die Lebensdauer iſt daher auch eine ſehr große und wird bis zu 20 Jahren angegeben. Ueber die Schädlichkeit der Egel und die Art und Weiſe wie er ſeine Beute ausfrißt, hat Dr. E. Walter folgende treffende Schilderung gegeben: „Die Blutgier dieſer Tiere iſt bekannt und es kann deshalb nicht wundernehmen, wenn ſie auch die Fiſchbrut als einen guten Leckerbiſſen betrachten. Es ſcheint allerdings, als ob ſie für gewöhnlich, wie auch manche andere Schädlinge, nicht viel Schaden anrichten können, denn ihre langſam ſchlän— gelnde Bewegung macht ſie wohl nicht geeignet zur Verfolgung der flinken Fiſchbrut, aber bei der erſten paſſenden Gelegenheit, welche ihnen die wehrloſe Brut ausliefert, ſind ſie zur Stelle, wie noch manches andere gefräßige Volk. Ich habe einmal ein förmliches Schauſpiel bei Gelegenheit der Abfiſchung eines Vorſtreckteiches beobachten können. Der Teich war ab— gelaſſen worden, nachdem man einen Teil der Fiſche beim zuſtrömenden Waſſer am Einlaß abgefangen hatte. In dem abgelaſſenen Teiche ſtanden allenthalben kleine Lachen, in welchen ſich der Reſt der Fiſchlein umhertummelte und wo ſie mit dem Keſcher zuſammengeleſen wurden. Dieſe Lachen waren jedoch meiſtens fo flach, daß die 3 bis 5 em großen Karpfen ſich nur mühſam in denſelben fortbewegen konnten. Durch ihre zappelnden Bewegungen hatten ſie die Aufmerkſamkeit einer großen Anzahl von Feinden, beſonders von Fröſchen und Pferde— egeln, auf ſich gelenkt. Die großen Pferdeegel boten einen ekligen Anblick dar. Ueberall hatten ſie ſich einzeln oder gleichzeitig zu mehreren über die zappelnde Brut hergemacht Sobald ihnen ein anderer Fiſch in die Quere kam, ließen ſie von ihrer halb angefreſſenen, oftmals noch zappelnden Beute ab und warfen ſich auf den neuen Ankömmling. Zu Hun— derten bedeckten dieſe Tiere den Boden des großen Teiches, ſo daß ich mir ihre Menge nicht erklären konnte. Ein Blick in den Zuflußgraben, aus dem fortwährend eine geringe Waſſer— menge durch den abgelaſſenen Teich hindurchſtrömte, belehrte mich jedoch. In Scharen kamen dieſe Tiere mit dem zufließenden Waſſer angezogen, immer dem abgelaſſenen Vorſtreckteich zuſchwimmend: es ſchien, als ob ſie ihre Beute von weither gewittert hätten. Die Pferdeegel haben die Eigentümlichkeit, der angefallenen Karpfenbrut erſt eines oder beide Augen aus zufreſſen, ehe ſie mit dem übrigen Körper beginnen, den ſie nur ſelten ganz verzehren. Trifft man alſo auf dieſe Weiſe angefreſſene Karpfenbrut an, ſo kann man mit großer Wahrſcheinlichkeit auf die Anweſenheit von Pferdeegeln ſchließen.“ Aus vorſtehender Schilderung geht alſo deutlich hervor was für einen unangenehmen Fiſchfeind wir in dem Egel zu erblicken haben und daß ganz beſonders auf die Abfiſchungen, wie ich ſchon früher bei der Beſprechung anderer Fiſchfeinde mehrmals betont habe, der Fiſchzüchter ſein größtes Augenmerk zu richten hat. Hier, wo die Fiſche mit ihren Feinden auf einem engen Raum zuſammengedrängt ſtehen, ſind ſie naturgemäß am eheſten den An— griffen dieſer ausgeſetzt. Und ſo muß jeder Fiſchzüchter in erſter Linie darnach trachten, daß ſich die Abfiſchung ſchnell, ohne jede ſtörende Unterbrechung vollzieht und darf dieſe Ge— legenheit nicht vorübergehen laſſen, die Fiſchfeinde zu vernichten und dadurch ihre Zahl nach Möglichkeit im Fiſchteich zu beſchränken. (Fortſetzung folgt.) II. Erſte Anleitung zur Jütterung der Salmoniden. (Schluß.) Nachdem wir in den vorſtehenden Artikeln (ſiehe Nr. 8, 9, 10, 11 und 13 des vor- gehenden Jahrgangs) diejenigen Futtermittel beſprochen haben, mit welchen man Brut und 5 Jährlinge behandelt, erübrigt es ſich nunmehr das Futter für die erwachſenen Fiſche zu ſchildern. Hierbei haben wir zunächſt zwei Fälle zu unterſcheiden; einmal, ob es ſich darum handelt, Fiſche zur Zucht groß zu füttern oder ob die Fiſche lediglich für den Markt herangemäſtet werden ſollen. 1. Das Futter für Zucht fiſche. Als Grundſatz dient hier die Vorſchrift, daß Zuchtfiſche, wenn ſie eine geſunde und kräftige Nachzucht geben ſollen, lediglich mit den beſten Futtermitteln verſehen werden ſollen, über welche der Fiſchzüchter überhaupt verfügt. Wenn es nicht zweifelhaft ſein kann, daß die in der freien Natur im wilden Waſſer aufgewachſenen Fiſche die geſündeſte Nachkommen— ſchaft liefern, ſo geht daraus hervor, daß für Zuchtfiſche unter allen Umſtänden das lebende Naturfutter das geeignetſte ſein wird. Wer es daher ermöglichen kann, ſeine Zuchtfiſche in großen Teichen zu halten, in welchen die Natur für die nötige Nahrung ſorgt, der tut am beſten, wenn er überhaupt jede künſtliche Fütterung unterläßt. Es gibt einige Fiſchzucht— anſtalten, welche ſich in ſo günſtiger Lage befinden, daß namentlich die Inſektenwelt in außerordentlicher Menge in dieſen Gewäſſern ſich einfindet, hier ihre Eier ablegt, ſo daß die Teiche von Inſektenlarven wimmeln. Hier können ſelbſt größere Mengen von Zuchtfiſchen ohne künſtliche Zufütterung heranwachſen. Wo die Natur nicht mit vollen Händen ſpendet, da kann der Züchter aber nachhelfen, indem er in die Teiche namentlich Flohkrebſe und Schnecken maſſenhaft einträgt, welche ſich hier entſprechend vermehren und von den Fiſchen gern aufgenommen werden. Hierüber haben wir bereits bei der Jährlingsfütterung auf Seite 286 und 287 des Jahrgangs 1906 Näheres mitgeteilt und auch die leider ſehr engen zeitlichen Grenzen beſprochen, innerhalb welcher die Darreichung lebenden Futters in genügenden Mengen möglich iſt. Leider liegt die Mehrzahl der Teichwirtſchaften nicht unter ſo günſtigen klimatiſchen Verhältniſſen, daß ſie der Natur alles überlaſſen kann. Der Wunſch, möglichſt viele Zucht— ſiſche auf einem gegebenen Raum und unter den obwaltenden Waſſerverhältniſſen heranzu— ziehen, iſt auch ſehr berechtigt, und es iſt daher die überwiegende Mehrzahl von Fiſch— züchtern gezwungen, auch die Zuchtfiſche mit künſtlichen Futtermitteln zu unterhalten und groß zu bringen Welche Futtermittel kommen hierbei nun in Frage? Ohne Zweifel ſtehen in erſter Linie die Fiſche ſelbſt und zwar ſowohl die Süßwaſſerfiſche wie die Seefiſche. Wo es mög— lich iſt Süßwaſſerfiſche, wie zum Beiſpiel Lauben, Haſeln, Strömer ꝛc., welche wegen ihrer Kleinheit höchſtens zu Köderfiſchen benützt werden können und daher an manchen Orten, ſo an großen Seen und Flüſſen, ſchon zu 10—12 Mk. pro Zentner zu haben ſind, da empfiehlt es ſich ohne Zweifel, dieſes Futter in erſter Linie zu verwenden. Süßwaſſerfiſche ſollten aber grundſätzlich niemals lebend oder friſch verfüttert werden, ſondern ſtets nur in gekochtem Zuſtande, weil anderſeits die Gefahr der Uebertragung einer Reihe von Krankheiten zu nahe liegt. Wenn die Süßwaſſerfiſche gekocht werden, fo zerfallen fie hierbei gewöhnlich in Stücke, in welchen ſie dann den Fiſchen direkt zur Nahrung vorge— worfen werden können. Wo es nicht möglich iſt, genügende Mengen von Süßwaſſerfiſchen zu entſprechenden Preiſen zu erhalten, da treten die Seefiſche ein, welche insbeſondere von den Fiſchauktions— hallen, wie Geeſtemünde, Hamburg, Altona, überallhin geliefert werden, die aber auch ſchon an vielen Plätzen des Binnenlandes zu haben find, da wir ja ſchon eine ſtattliche Reihe von ſtändigen Seefiſchmärkten im Binnenlande haben, von wo aus die gleichen Bezüge unter er— heblicher Erſparung von Frachtſpeſen gemacht werden können. Von Seefiſchen kommen alle Arten in Betracht, welche für den menſchlichen Genuß zu klein ſind. Desgleichen können auch von größeren Fiſchen die ſonſt nicht verwertbaren Köpfe verwendet werden. Nicht zu empfehlen ſind lediglich diejenigen Seefiſche, welche ſich durch ſehr hohen Fettgehalt aus— zeichnen; ſo beſonders Heringe, die zuweilen maſſenhaft, namentlich in der Nähe der Küſten, zu ſehr billigen Preiſen auf den Markt geworfen werden. Der Fettgehalt wirkt ſehr un— günſtig auf die Eibildung, wie überhaupt bei der Fütterung von Zuchtfiſchen eine Verfettung derſelben vermieden werden muß. Wenn Seefiſche verfüttert werden, ſo ſollten dieſelben gleichfalls nur in gekochtem 6 Buftande verabreicht werden. Einmal gleichfalls wegen der möglichen Uebertragung vom Paraſiten, zweitens weil bei der Verfütterung von Köpfen die Knochen durch das Kochen erweicht werden müſſen. Hierbei find natürlich die größeren Knochen überhaupt zu entfernen. und die kleineren, wenn fie nicht verkocht find, möglichſt mechaniſch zu zerſtampfen. Die See- ſiſche koſten im allgemeinen ebenſoviel wie die Süßwaſſerfiſche; nur können fie in beliebigen: Quantitäten und regelmäßig geliefert werden. Leider ſind die vom Meere entfernter gelegenen Anſtalten dadurch im Nachteil, daß der Bezug von Seefiſchen mit großen Transportkoſten verbunden iſt und daß die Fiſche während der warmen Jahreszeit, das heißt im Sommer, auf größere Entfernungen nur mit fo viel Eis verpackt verſendet werden können, daß die Frachtkoſten zu hohe werden. Davor aber, Seefiſche zu verfüttern, welche nicht ganz friſch ſind, ſondern durch ihren Geruch die beginnende oder vorgeſchritt ene Zerſetzung verraten, kann nicht dringend genug gewarnt werden. Denn einmal kann mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß bei der Verfütterung von übergegangenen Seefiſchen Darmentzündungen mit großem Verluſt folgen werden, anderſeits beſteht auch genügender Verdacht dafür, daß bei der Fütterung mit nicht friſchen Futtermitteln aller Art, die Produktion von gefunden Eiern und: gefunden Samen in Frage geſtellt wird. Vielleicht iſt die mancherorts ſchon beobachtete Degeneration der Eier und des Samens in erſter Linie auf ſolche nicht ganz friſchen Futter— mittel zurückzuführen. So hat auch die Fütterung mit Seefiſchen, wie man ſieht, ihre begrenzte Anwendung und wir müſſen leider geſtehen, daß wir außerdem für die rationelle Fütterung von Zuchtfiſchen zurzeit kein nach jeder Richtung befriedigendes und einwandfreies Futtermittel haben. Denn wenn Süßwaſſer- und Seefiſche nicht verwendet werden können, dann ſtehen entweder nur die Trockenfuttermittel, das heißt Fiſchmehl, Fleiſchmehl und Blut- mehl oder die Schlachthausabfälle zur Verfügung, welche aber, wie wir noch ſpäter bei der Beſprechung des Maſtfutters ſehen werden, alle ihre Fehler und Mängel haben. Zur Fütterung von Zuchtfiſchen kommen hie und da noch die Schnecken in Frage, das heißt Weinbergſchnecken, Nacktſchnecken aller Art, wie man fie namentlich in feuchten Wäldern findet, und natürlich auch Waſſerſchnecken. Dieſe werden gleichfalls gekocht und ohne weiteres den Fiſchen vorgeworfen. Wenn ſie Schalen haben, müſſen ſie vorher aus den Schalen. herausgezogen werden, was nach dem Kochen ſehr leicht gelingt: oder aber ſie müſſen mit den Schalen fein zerſtampft werden. Auch Fleiſch von Fröſchen iſt zum Füttern von Zuchtfiſchen gut zu brauchen. Alle dieſe und ähnliche Futtermittel ſind aber leider nur ausnahmsweiſe in genügender Menge zu haben und ſpielen daher keine große praktiſche Rolle. a Haben wir ſomit geſehen, daß die Futtermittel für die Zuchtfiſche ſehr beſchränkt ſind, ſo müſſen wir noch berichten, daß es eine ganze Anzahl von Züchtern gibt, welche die Fütterung der Zuchtfiſche überhaupt grundſätzlich verwerfen und nur Wildfiſche zur Gewinnung von Laichprodukten verwenden. Für die Bachforelle iſt ja wohl ohne Zweifel dieſer Stand— punkt der richtige; er wäre es auch für die Regenbogenforelle und den Bachſaibling, wenn wir ſo viele Wildfiſche beſchaffen könnten, wie notwendigerweiſe gebraucht werden, um die Nachfrage nach den Eiern und Brut, ſowie Jährlingen dieſer Fiſche zu decken. Da dies leider nicht der Fall iſt, iſt wohl jeder, der dieſe Fiſche züchten will, auf die Fütterung der Zuchtfifche: unbedingt angewieſen. 2. Das Maſtfutter. Unter Fiſchmaſt wollen wir hier nicht nur diejenige Fütterung verſtehen, bei welcher die Fiſche ſehr raſch und über die Grenzen des normalen Wachstums hinaus durch die Fütterung getrieben werden, ſondern unter Maſtfütterung wollen wir die Fütterung derjenigen Fiſche verſtehen, welche zu Marktzwecken herangezogen werden. Da es. ſich hierbei im weſentlichen darum handelt, die ſogenannten Portionsfiſche, das heißt Fiſche von durchſchnittlich 100 g Gewicht zu produzieren, fo entſteht ſomit die Frage, welche Futter— mittel hierzu beſonders geeignet ſind? In erſter Linie ſtehen hier natürlich wiederum die Süßwaſſerfiſche und Seefiſche, welche wir ſchon bei der Fütterung der Zuchtfiſche und der jüngeren Stadien als das beſte Futter erkannt haben. Dieſe Futtermittel ſollten in keiner Fiſchmäſterei fehlen, ſolange fie: 7 — irgend zu verwenden find. Leider gibt es eine große Zahl von Anſtalten, die friſche Süß⸗ waſſerfiſche zu entſprechenden Preiſen nicht beſchaffen können, und der Bezug von Seefiſchen hört naturgemäß im warmen Sommer gleichfalls für alle diejenigen Anſtalten auf, die fern vom Meere liegen. Somit bleibt für die Fiſchmaſt nichts anderes übrig als zu zwei Mitteln zu greifen, das heißt einmal zu den Schlachthausabfällen und zweitens zu den Trodenfutter- mitteln, das heißt Fiſchmehlen, Fleiſchmehlen und Blutmehlen. Die Schlachthausabfälle ſind ein Futtermittel, welches überall und zu jeder Zeit friſch beſchafft werden kann. Sie kommen im Preiſe im allgemeinen nicht teurer wie 7 bis 10 Pfg. pro Pfund loco Anſtalt und es werden von ihnen etwa 5 bis 6 Pfund verbraucht, um 1 Pfund Fiſchfleiſch zu produzieren. Die Schlachthausabfälle werden grundſätzlich nur abgekocht verabreicht und zwar deshalb, weil hierdurch die Verdaulichkeit derſelben entſchieden erleichtert wird. Darauf iſt aber ein großer Wert zu legen, weil im allgemeinen die Schlachthaus— abfälle an ſich ſchwer verdaulich ſind und an den Darm der Fiſche die höchſten Anforderungen ſtellen. Es muß daher alles getan werden, um dieſe Schwerverdaulichkeit möglichſt herab— zuſetzen. Eine zweite Vorſchrift beſteht darin, daß Schlachthausabfälle nach dem Kochen gründlichſt zerkleinert werden müſſen; je feiner dieſelben zerlegt werden, um ſo leichter ſind ſie ver— daulich. Es iſt ſehr zu verwerfen, daß Schlachthausabfälle in großen Stücken in die Teiche geworfen werden. Hierdurch entſtehen nahezu ausnahmslos bei den Fiſchen die ſo gefürchteten Darmentzündungen, an denen alljährlich viele Tauſende von Fiſchen zugrunde gehen. Eine dritte Vorſchrift beſteht darin, daß man aus den Schlachthausabfällen alle ſehnigen Teile überhaupt entfernt, weil dieſe von den Fiſchen nicht verdaut werden können. Die feine Zerkleinerung, welche die Schlachthausabfälle notwendig haben, um gut verdaut zu werden, hat einen Uebelſtand im Gefolge. Wenn man nämlich ſo fein zerkleinertes Futter in die Teiche wirft, ſo zerſtreut ſich dasſelbe zu ſehr, es geht zu viel verloren und verfault am Teichgrunde, wodurch die Teiche ſtark verunreinigt werden. Dieſem Uebelſtande muß nun mit allen Mitteln entgegengewirkt werden. Zunächſt empfiehlt es ſich, das zerkleinerte Fleiſchfutter durch Zuſatz von etwas Roggenmehl zu binden. Man verfährt daher zweck— mäßig ſo, daß man dem Fleiſch etwa ein Fünftel ſeines Gewichtes an Mehl zuſetzt und das Mehl mit dem Fleiſch zuſammen zu einem Brei verkocht, welcher nach dem Kochen zweck— mäßig auf Eis geſtellt wird, damit er erkaltet und erhärtet. Von dieſem Brei laſſen ſich dann gut nußgroße und kleinere Brocken herſtellen, welche, in das Waſſer geworfen, ſich nicht ſogleich in ihre kleinſten Beſtandteile auflöſen und den Teichgrund verunreinigen. Ein zweites Mittel, gegen eine Infektion der Teiche zu wirken, iſt ein möglichſt ſtarker Waſſerdurchfluß. Fiſchmaſt ſollte überhaupt grundſätzlich nur in ſolchen Teichen betrieben werden, in denen ein ſtarker Waſſerdurchfluß vorhanden iſt. Der Zulauf ſollte im allgemeinen mindeſtens ſo ſtark ſein, daß das Waſſer im Teich ſich in 24 Stunden erneuert. Natürlich iſt es in ſolchen Teichen angezeigt, nicht das Oberflächenwaſſer abzuleiten, ſondern durch einen ſogenannten Doppelmönch das Waſſer vom Boden abfließen zu laſſen, damit die am Boden liegengebliebenen Futter- und Kotreſte der Fiſche weggeſchwemmt werden. Selbſtverſtändlich iſt es, daß alle Schlachthausabfälle ſtets nur in ganz friſchem Zus ſtande verabfolgt werden dürfen, denn ſowie dieſelben auch nur wenig in Fäulnis über— gegangen ſind, treten unweigerlich Entzündungen des Darmes ein und damit ſchwere Verluſte an Fiſchen. Außer den Schlachthausabfällen wird hie und da zur Fiſchmaſt auch Pferdefleiſch ver— wendet. Die Zubereitung desſelben erfolgt genau in der gleichen Weiſe, wie wir ſie ſoeben für die Schlachthausabfälle beſchrieben haben. Mit der Pferdefleiſchfütterung ſollte man aber ganz beſonders vorſichtig umgehen, weil das Pferdefleiſch den Fiſchen keinen guten Geſchmack verleiht. Es kann dadurch der gute Ruf einer Anſtalt vollſtändig in Frage geſtellt werden. Das Fiſchfleiſch bekommt einen ſüßlichen Geſchmack und dazu eine weiche matſchige Konſiſtenz, ſowie eine etwas ins Grünliche ſpielende Farbe. Wer daher Pferdefleiſch benützen will, darf das nur ganz ausnahmsweiſe tun und jedenfalls nicht gegen Ende der Fütterung: Die letzten Wochen vor dem Verkauf ſollten die Fiſche überhaupt immer nur mit dem allerbeſten Futter gefüttert werden, damit ihr Geſchmack möglichſt gut wird. 8 — vI-¼ — Auf ein beſonderes Maſtfutter müſſen wir noch aufmerkſam machen. Es ſind das die Geflügeldärme, welche namentlich in der Nähe großer Städte mit großen Geflügelmärkten maſſenhaft zu ſehr billigen Preiſen zu haben ſind. Dieſe Därme werden von den Fiſchen beſonders leicht verdaut und die Fiſche wachſen hierbei außerordentlich raſch. Es iſt nur darauf aufmerkſam zu machen, daß mit dieſen Hühnerdärmen gewöhnlich die Geflügelcholera in die Teichwirtſchaften eingeſchleppt wird, ſo daß in ſolchen Teichwirtſchaften und deren Umgebung eine Hühnerzucht nicht mehr möglich iſt. Wo es Schwierigkeiten hat, friſche Schlachthausabfälle zu den obengenannten Preiſen zu erhalten, da bleibt dann ſchließlich nichts weiter übrig, als die Trockenfuttermittel: Fiſch⸗ mehle, Fleiſchmehle und Blutmehle anzuwenden. Statt des Blutmehles kann man auch direkt Blut verfüttern, wenn es in die richtige Form gebracht wird. Das Blut ſollte in direkt geronnenem oder geſtocktem Zuſtande nicht verfüttert werden, weil es ſich im Waſſer zu viel auflöſt und zu einer ſtarken Verunreinigung der Teiche führt. Friſches Blut muß vielmehr zuvor mit etwa dem vierten Teil ſeines Gewichts mit Roggenmehl verrührt werden. Die ganze Maſſe wird dann in einem Keſſel erwärmt, bis ſie gerade einmal aufwallt. Ein ſtarkes Kochen iſt zu verweiden. Nach der Erwärmung wird der dann entſtandene Brei auf Brettern in fingerdicker Schicht ausgegoſſen, wo er ſofort erſtarrt und einige Tage lang auf— bewahrt werden kann. Vor der Verfütterung wird der Blutkuchen durch die Fleiſchmaſchine getrieben und in kleine wurſtförmige Brocken geformt, welche nun den Fiſchen direkt vor— geworfen werden können. Das Blutmehl kann gleichfalls nicht direkt verfüttert werden, ſondern muß ebenfalls durch Zuſatz von Roggenmehl gebunden und in eine klebrige Form gebracht werden. Das geſchieht genau ſo, als ob man friſches Blut verwendet; nur muß man natürlich etwas Waſſer zuſetzen, um einen ſteifen Brei zu erhalten. Das Fiſchmehl muß ebenſo wie das Blutmehl in Geſtalt eines klebrigen Breies ver— füttert werden, weil ſonſt andernfalls zuviel davon verloren geht, und am Teichboden ver— fault. Zu dem Zwecke wird das Fiſchmehl am beſten mit etwa einem Viertel Roggenmehl vermengt und unter Zuſatz von Waſſer zu einem fteifen Brei aufgekocht, der nach dem Er- kalten direkt verfüttert wird. Hat man einen Eiskeller zur Verfügung, ſo empfiehlt es ſich, den Brei vorher auf Eis zu ſtellen, damit er recht feſt wird. Ebenſo wie mit dem Fiſchmehl, verfährt man mit dem Fleiſchmehl. Nur iſt hierbei zu beachten, daß dem Fleiſchmehl, wenn es mit Roggenmehl zu einem Brei verkocht wird, etwa 1 bis 2% Futterkalk zugeſetzt werden muß, weil das Fleiſchmehl zu wenig Kalkſalze enthält, welche der Fiſch zur Bildung ſeiner Knochen benötigt. Statt des Futterkalkes kann man auch Fiſchmehl zuſetzen, wenn das Fiſch— mehl aus ganzen Fiſchen bereitet wurde; in dieſem Falle enthält dasſelbe aus den Knochen der Fiſche genug Kalk. Eine empfehlenswerte Miſchung beſteht daher aus einem Drittel Fiſchmehl, einem Drittel Fleiſchmehl und einem Drittel Roggenmehl, die unter Zuſatz von Waſſer zu einem Brei verkocht werden. Da das Pflanzenmehl von Forellen weniger leicht verdaut wird als das Fleiſchmehl, ſo iſt es ſogar noch mehr zu empfehlen, ſtatt einem Drittel nur ein Viertel Roggenmehl zu verwenden. Mit dieſen Futtermitteln hat die Praxis im allgemeinen bei der Fiſchmaſt zu rechnen. Was ſonſt noch hie und da gelegentlich an Abfällen anfällt, iſt im allgemeinen nicht von großer Bedeutung. III. Die internationale Jiſchereiausſtellung zu Mailand 1906. (Fortſetzung.) An die Ausſtellung des Königlichen Muſeums für Völkerkunde in Berlin reihte ſich jene des Konſervators dieſes Muſeums, Eduard Krauſe, welcher in zwei Druckwerken, zahl- reichen Zeichnungen und Photographien, auch im Originale, vorgeſchichtliche Fiſchereigeräte und neuere Vergleichsſtücke, ferner die Entwicklung des Angelhakens von der Steinzeit bis heute und die Herſtellungsſtufen moderner Angelhaken zur Darſtellung brachte. Das Tierphyſiologiſche Inſtitut der K. Landwirtſchaftlichen Hoch- ſchule in Berlin hatte neben der Zeichnung eines Reſpirationsapparates zur Meſſung der Atmung von Waſſertieren und einer Sammlung der wichtigſten Fiſchfuttermittel auf einer Reihe von Kurventafeln das Reſultat der von dem Direktor des genannten Inſtituts, Pro⸗ feſſor Dr. Zuntz, gemeinſchaftlich mit K. Knauthe und Dr. W. Cronheim vor mehreren Jahren durchgeführten wiſſenſchaftlichen Verſuche über den Stoffwechſel beim Karpfen vorgeführt. Bei dieſen Verſuchen wurden beſtimmte Anſchauungen über die Abhängigkeit des Stoff- wechſels des Karpfen von der Außentemperatur und der Körpergröße und über den im Laufe des Sommers ſtattfindenden Fleiſch- und Fettanſatz gewonnen, welche ergaben, daß die Freßluſt, die Verdauung und die Körpergewichtszunahme mit der ſteigenden Tem⸗ peratur der Luft und des Waſſers wächſt, der Stoffumſatz bei gleicher Temperatur im Herbſte geringer iſt als im Sommer, der prozentuale Zuwachs unter gleichen Verhältniſſen bei jüngeren Karpfen mehr beträgt als bei älteren und der Anſatz der Körperſubſtanz nicht gleichmäßig erfolgt, vielmehr in den erſten Monaten vorwiegend Fleiſchanſatz und infolge— deſſen wohl eine ſehr erhebliche Gewichtszunahme ſtattfindet, während dagegen erſt in der folgenden Zeit mehr Fett angeſetzt wird. Die große Wichtigkeit dieſer wiſſenſchaftlichen Feſtſtellungen für die praktiſche Fütterung des Karpfen liegt auf der Hand. Die Teichwirtſchaftliche Verſuchsſtation der Landwirtſchaftskammer für die Provinz Schleſien in Trachenberg brachte Photographien und ſchematiſche Zeichnungen zur Veranſchaulichung der als Vorbeugemittel gegen unreelle Beſatzfiſchverkäufe ſehr bedeutungsvollen Beſtimmung des Alters der Fiſche an deren Schuppen zur Ausſtellung auf Grund von Arbeiten des Stationsvorſtandes Dr. Hoffbauer. An dem Verlaufe der konzentriſchen Linien, welche ſich um das ſogenannte Wachstums- zentrum der Schuppe gruppieren, laſſen ſich aber nicht nur die Alters-, ſondern auch die Wachstumsverhältniſſe feſtſtellen und auch in letzterer Beziehung waren von der Trachen— berger Verſuchsſtation ſehr intereſſante Mikrophotogramme ausgeſtellt. Von Profeſſor Dr. Marſſon in Berlin waren die für die Entnahme von Plankton, dann für die Unterſuchung der Uferfauna, ſowie des Grundes und des Schlammes nötigen Netze und Geräte, ferner konſervierte Proben von Plankton aus verſchiedenen Teilen Norddeutſchlands, Algenexſikkate aus Fiſchteichen, Aquarien, Abwäſſern uſw. und eine Reihe mikroſkopiſcher Plankton-Dauerpräparate vorgeführt. Stark vergrößerte Abbildungen der Schalen von Diatomaceen (einzellige Algen mit Kieſelſchalen), welche als Nahrung der mikroſkopiſchen Krebſe und als Sauerſtofferzeuger von Bedeutung ſind, brachte der Vorſtand der Abteilung für Elbunterſuchung des Hamburger Naturhiſtoriſchen Muſeums, Richard Volk, neben einer Anzahl wiſſenſchaftlicher Ver— öffentlichungen über die Tier- und Pflanzenwelt der Elbe von Hamburg bis zu deren Mündung. Profeſſor Dr. Karl Eckſtein in Eberswalde hatte in ſehr inſtruktiver Weiſe die Nahrung der für die Fiſcherei wichtigen Vögel dargeſtellt, zunächſt in einer graphiſchen Darſtellung die Menge der aus Fiſchen beſtehenden Nahrung im Verhältnis zu der ſon— ſtigen Nahrung, dann in Gläſern den Mageninhalt von zahlreichen Vogelarten, gruppiert in ſeine Beſtandteile. Der auf dem Gebiete der Abwaſſerfrage ſeit einer langen Reihe von Jahren hervorragend tätige Profeſſor Dr. C. Weigelt, Berlin hatte ſeine weithin bekannten und geſchätzten fiſchereilich⸗hydrologiſchen Arbeiten in 40 ausgewählten Abhandlungen ausgeſtellt, außerdem einen tragbaren Apparat für Waſſer- und Abwaſſerunterſuchungen, in welchem die zur ſofortigen Unterſuchung der Waſſer an Ort und Stelle nötigen Reagenzien und Apparate zuſammen— geſtellt ſind und welcher mit einem Durchſichtigkeitsmeſſer verſehen iſt, der dazu dienen ſoll, ſich raſch über die gleichmäßige Arbeit etwaiger Kläranlagen ein Bild zu verſchaffen. Lehrer Schikora, Haynau, ſtellte auf 27 Tafeln feine Arbeiten in Bezug auf die Krebspeſt dar und der K. Bezirksgeologe Dr. Otto von Linſtow, Berlin, zeigte auf einer Karte die frühere Verbreitung des Bibers (Castor fiber) in Mitteleuropa. Der Deutſche Fiſchereiverein, welcher im März 1870, unter dem Präſidium des Grafen Münſter, in das Leben trat und nunmehr 23 deutſche Landes- und beziehungsweiſe 10 Provinzial⸗Fiſchereivereine umfaßt, hatte die Reſultate feiner Tätigkeit in Bezug auf die Hebung des Lachsbeſtandes in den deutſchen Strömen zur Anſchauung gebracht, außerdem die zur Kontrolle von Lachsbrutausſetzungen nötigen Geräte, ferner Modelle von Fiſchtreppen, eine plaſtiſche Gruppe: „Die Fiſchfeinde Deutſchlands“ und eine erhebliche Anzahl von ihm herausgegebener Schriften ausgeſtellt. Die Erläuterungen zu der graphiſchen Darſtellung der in den letzten fünf Jahren vorgenommenen Lachsausſetzungen laſſen erſehen, daß die auf Hebung des Lachsbeſtandes gerichteten Beſtrebungen des Deutſchen Fiſchereivereins nur mit Hilfe der künſtlichen Fiſchzucht zum Erfolge führen können und ſich dort einfach ſtellten, wo wenigſtens die Mündung und der größere Teil des Stromlaufes in Deutſchland liegen. So konnte an der Weſer und der Ems eine Organiſation zwecks künſtlicher Lachszucht mit dem Reſultate geſchaffen werden, daß dort alljährlich eine Menge von rund 1450000 Stück Lachsbrut für den Deutſchen Fiſchereiverein erzielt und ausgeſetzt wird. In beſonders günſtigen Jahren iſt der Ertrag noch größer und können erhebliche Mengen von Lacheiern für andere Stromgebiete abgegeben werden. Am Rhein, der mit ſeinem Oberlauf zum Teil in der Schweiz liegt und in Holland ſich in das Meer ergießt, war die Sache ſchwieriger und mußte eine internationale Regelung durch den Abſchluß eines Vertrages zwiſchen Holland, Deutſchland und der Schweiz eintreten, welcher die einzelnen Kontrahenten zur Ausſetzung einer beſtimmten Zahl Lachsbrut verpflichtet. 8 Die Verpflichtung Deutſchlands beläuft ſich auf jährlich rund 1700 000 Stück Lachsbrut. Die Gewinnungsſtellen für die Lachseier im Rheingebiet ſind an der Sieg, Moſel und Saar und in den badiſchen Zuflüſſen des Rheins. Die benötigte Lachsbrut wird aber auch zum Teil aus Privatfiſchzuchtanſtalten bezogen. Elbe und Oder liefern mangels einer ausreichenden einheitlichen Organiſation eine genügende Ausbeute an Lachseiern noch nicht, für dieſe beiden Ströme müſſen die Laich⸗ produkte zum Teil noch aus anderen Stromgebieten bezogen werden. Die Lachszucht in der Weichſel, deren oberer Lauf zum großen Teile nicht auf deutſchem Gebiete liegt, kann nur dann weſentlich gefördert werden, wenn auch für dieſen Strom internationale Vereinbarungen getroffen werden können. Das bisherige Ergebnis der Beſtrebungen, die Lachsbeſtände in den deutſchen Flüſſen durch künſtliche Zucht zu heben, läßt ſich dahin zuſammenfaſſen, daß es im Gegenſatz zu dem früheren fortgeſetzten Rückgang des Lachsbeſtandes gelungen iſt, denſelben nunmehr im allgemeinen konſtant zu erhalten. 5 Anſchließend an die Ausſtellung des Deutſchen Fiſchereivereins hatte das Großherzog— lich Badiſche Miniſterium des Innern eine Anzahl Modelle von teils automatiſch wirkenden, teils von dem beobachtenden Fiſcher zu handhabenden Lachsfanggeräten und der Geſchäftsführer des Ausſchuſſes für Fiſcherei der Landwirtſchaftskammer in Hannover, Ernſt Gieſecke, in 42 Gläſern die Entwicklungsſtadien des Weſerlachſes vom unbefruch— teten Ei bis zum zweijährigen Lachs zur Anſchauung gebracht. Es folgten die Ausſtellungen einer Reihe von Fiſchereivereinen. Der Caſſeler Fiſchereiverein zeigte das Modell eines von Forſtmeiſter Borgmann, Oberaula, konſtruierten Kontrollapparates für Lachsbrutausſetzungen. Dieſer Apparat ſoll die Feſtſtellung ermöglichen, ob ſich die in dem Quellgebiete der lachsführenden Flüſſe ausgeſetzten Jungfiſche im erſten Jahre in dem betreffenden Ausſetzungsgebiete gut entwickelt haben und wann, in welcher Anzahl und Größe ſie dieſes Gebiet verlaſſen, um in die größeren Waſſerläufe hinabzugehen oder ob die Ausſetzung ſchon von Anfang an verfehlt war. Zu dieſem Zwecke wird der Apparat wehrartig in den Bach eingebaut, ſodaß das ganze Waſſer, durch das Schrägſieb durchfallend, durch den Kaſten und das größere Vorderſieb hindurchgehen muß, während die abſteigenden Jungfiſche im Kaſten zurückbleiben. Dieſelben werden nun gezählt, gemeſſen und gewogen ꝛc., um dann dem Unterlaufe des Gewäſſers übergeben zu werden. Die Fiſchereivereine für Sachſen, Lothringen, Pommern, Poſen, Schleſien, Thüringen und Weſtfalen und Lippe hatten die Fiſchwaſſerkarten der betreffenden Staaten und Provinzen, Zeichnungen und Lagepläne von Fiſchzuchtanſtalten und 11 Aufzuchtsteichen, Fiſchereihilfsmittel, Darſtellungen über Fiſchproduktion und . der Flüſſe und eine große Anzahl von Vereinsſchriften ausgeſtellt. Der Weſtpreußiſche Fiſchereiverein hatte in ſehr eingehender Weiſe die in Weſtpreußen gebräuchlichen Fanggeräte, ferner Zuchtgeräte der Binnenfiſcherei und Trans— portgeräte in einer großen Zahl hübſcher Modelle zur Anſchauung gebracht und außerdem die Fiſchereikarte der Provinz Weſtpreußen, Tafeln mit Mikrophotographien aus der Ent— wicklung der Salmoniden, Pläne der Bruthäuſer in Königstal bei Danzig und in Marien- werder, Vereinsſchriften und Publikationen des Geſchäftsführers des Vereins, Dr. A. Seligo in Danzig, ausgeſtellt. Der Württembergiſche Landesfiſchereiverein ſtellte vor allem eine Reihe wiſſenſchaftlicher Publikationen verſchiedener feiner Mitglieder aus, außerdem eine Fluß— gebietskarte und eine Wandkarte, darſtellend die Fiſche Süddeutſchlands von Dr. A. Fickert. Hier ſind noch zu erwähnen die intereſſanten Ausſtellungen der Fiſchergemeinde Schwedt a. d. O. und der Fiſcherinnung Steinau a. d. O., welche Fiſcher-Lehr- und Meiſter⸗ briefe aus dem 17. Jahrhundert und verſchiedene Innungszeichen vorführten. Der Deutſche Anglerbund, Berlin, hatte neben einer Anzahl von Flugblättern, der Anglerzeitung, einer Fiſcherkarte für nicht gewerbsmäßige Fiſcher und eines Anglerlieder— buches, einen Inſektenkaſten mit den berühmteſten Lachsfliegen nach M. v. d. Borne und in zwei Inſektenkäſten die Unterlagen zu einer Kritik des ſogenannten entomologiſchen Syſtems der Fliegenfiſcherei nebſt einer Textbroſchüre von Dr. Brehm ausgeſtellt. Dieſe letztere Angelegenheit wurde in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1903, Seite 262/263, bereits eingehend beſprochen. An die Ausſtellung der verſchiedenen Vereine ſchloß ſich jene der Fiſchereibeſitzer und Züchter und der Fabrikanten der im Dienſte der Fiſcherei ſtehenden Geräte und Maſchinen. Zunächſt ſei aber noch gedacht des von dem Regierungs- und Baurat L. Recken, Hannover, konſtruierten und ausgeſtellten Modells einer automatiſchen Fiſchſchleuſe, welche es den Wanderfiſchen ermöglicht, ohne Kraftanſtrengung bei Wehren vom Unterwaſſer in das Oberwaſſer zu gelangen und welche in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ 1905, Seite 221 und ff., genau beſchrieben iſt, ferner das Modell einer ſchwimmenden biologiſchen Station für den Rhein nach dem Entwurfe des Profeſſors Dr. Lauterborn, Ludwigs⸗ hafen a. Rh. Die Herzoglich von Trachenberg'ſche Verwaltung, Trachen beg in Schleſien, zeigte die in der dortigen großen Fiſchwirtſchaft im Gebrauche ſtehenden prak— tiſchen Vorrichtungen zum Sortieren und Trennen, Abzählen und Abwiegen, zur Aufbewah— rung und zum Transport der einzelnen Fiſcharten, ferner eine ſehr intereſſante topogra— phiſche Reliefkarte der Trachenberger Teichwirtſchaft. Dieſelbe beſteht aus 1950 ba Teichen mit einem Waſſerſpiegel von 1530 ha. Die größten Teiche haben einen Flächeninhalt von 442 beziehungsweiſe 264, 242 und 212 ba, die kleinſten eine Größe von 5 ha. Die gegenwärtigen Anlagen ſtammen bereits aus dem 16. Jahrhundert. Die Bewirtſchaftung geſchieht im Wechſel, drei Jahre beſpannt, drei Jahre als Acker benützt. Gezüchtet werden nur Karpfen, ſowie Schleien als Beiſatzfiſche. Der Trachenberger Karpfen entſtammt dem Galizier und zeigt deſſen typiſche hochrückige Form. Die jährliche Produktion an Fiſchen beträgt etwa 1500 Zentner Karpfen und 100 Zentner Schleien. Die Forellenzuchtanſtalt von C Arens in Cleyſingen bei Ellrich am Harz, welche ſeit 25 Jahren beſteht, unter ſehr günſtigen Betriebsverhältniſſen jährlich zirka 6 bis 7 Millionen Eier erzielt und deren Jahresumſatz 40 bis 50000 ME. beträgt, ſtellte das Modell der Anſtalt, einen Anbrüte- und einen Ausbrütetrog eigenen Syſtems und eine Reihe von Photographien der Anſtalt, ſowie Schriften aus. Der Anbrütetrog ſoll dem Anbrüten von Salmonideneiern da dienen, wo es am Platz oder an Waſſer mangelt. Derſelbe iſt ſo konſtruiert, daß in den ſechs Einſätzen ungefährdet mit demſelben Waſſer je 5000, alſo zuſammen 30 000 Forelleneier angebrütet werden können. Der Ausbrütetrog hat ein feſtſtehendes Ablaufgitter mit großer Fläche, durch welches der Be N 12 Abfluß ſo verteilt wird, daß er ſelbſt bei ſtarkem Durchfluß an keiner Stelle Fiſchchen andrücken kann. Die Forellenzüchterei von Rudolf Linke in Tharandt bei Dresden, welche ſeit 20 Jahren beſteht und gleichfalls mit ſehr günſtigen Betriebsverhältniſſen aus⸗ geſtattet iſt, führte in einer großen Anzahl Photographien die Geſamtanſichten ihrer Anſtalt, einzelne Teile derſelben, die daſelbſt gebräuchlichen Brutapparate und Fütterungsvorrich⸗ tungen eigenen Syſtems und die Abbildungen von Transportgefäßen, ſowie eines zum Lebend— transport der Fiſche eingerichteten Eiſenbahnwagens vor. Fiſchermeiſter Joſeph Kraatz, Angermünde, brachte das Modell einer von ihm ſehr zweckmäßig konſtruierten Reuſe mit ſechs Eingängen, das Modell eines modernen Aalſackes mit Rückfang und Kette, geeignet zum Abſtellen von Gräben und das Modell einer praktiſch, erdachten transportablen Zanderlaichſtelle zur Darſtellung. Fiſchzüchter Joſeph Hofer, Oberndorf a. N. (Württemberg) hatte in einer großen Anzahl von Gläſern in Formalin präparierte Bachforellen, Regenbogenforellen und Bach— ſaiblinge aller Jahrgänge, H. Ernſting, Beringſtedt (Holnſtein), eine Sammlung der in der dortigen Fiſchzuchtanſtalt gezogenen Fiſche und der im Waſſer lebenden Fiſchfeinde, endlich Clemens Freiherr von Twickel, Stovern, einen Ueberſichtsplan der Fiſchzucht und des Teichgutes in Ahſen in Weſtfalen zur Ausſtellung gebracht. Was die Fiſchereigeräte anbelangt, fo fielen bei dem Eintritte in den zweiten Aus— ſtellungsraum zunächſt eine ganze Anzahl gut gearbeiteter Aal-, Fiſch- und Krebsreuſen und Netze aller Art auf, welche zum Teil ſo untergebracht waren, daß ſie dem Ausſtellungsraume nebenbei zur Dekoration dienten. Es hatten ausgeſtellt: die Netzfabrik Heinrich Blum, Eichſtätt (Bayern). F. Aue, Lunow a. d. O., M. Dahms, Lunow a. d. O., H. Neitzke, Rummelsburg, W. Drowin, Lunow a. d. O. und die Berliner mechaniſche Netzfabrik F. Klinder, welche eine beſonders umfang— reiche Kollektion vorgeführt hatte. Die Ausſtellung der Netzwerke in Itzehoe war in der Abteilung für die deutſche Seefiſcherei untergebracht. Wilhelm Beyer, Hoflieferant in Erfurt, brachte ſeine ſehr ſchön gearbeiteten Transportgefäße, Bruttrog, Futterrad, Eierausleſer, Eier- und Brutmeßgefäße und Durchlüf— tungsdüſen. Die Fabrik für Fiſchbrutapparate von A. Glauß, Königsberg, ſtellte eine große Anzahl von Brutapparaten verſchiedener Syſteme, außerdem einen Brutfangkaſten, Meß— apparate und Transportkannen in guter Ausführung aus. Das Spezialgeſchäft für Angelgeräte von Jakob Wieland, H. Hildebrand's Nachfolger in München, führte komplette Ausrüſtungen für Fliegen- und Spinnfiſcherei, dann für Tiefſee⸗ ſchleppangel, ferner Fliegen, Spinner uſw. in reicher Auswahl und in beſter Qualität vor. Fangapparate für Fiſchfeinde hatte die Fallenfabrik von E Grell & Co. in Haynau ausgeſtellt. Der Frage der Reinigung der Abwaſſer dienten die Ausſtellungen der Maſchinen— fabriken A. L. G. Dehne in Halle a. d. Saale, Alfred Gutmann in Altona-Ottenſee und Wilhelm Rothe & Co. in Berlin. A. L. G. Dehne hatte die Zeichnungen einer kontinuierlich und einer periodiſch arbeitenden Abwaſſerreinigungsanlage nach eigenem Syſtem ausgeſtellt, A. Gutmann ſtellte in Bildern Waſſerfilter nach dem Patent Doublet zum Filtrieren größerer Waſſermengen dar und W. Rothe & Co. brachten auf Photographien und Zeichnungen das Rothe-Röckner'ſche und Rothe-Degener'ſche Kohlebreiverfahren für die Klärung von Ab— wäſſern zur Anſchauung. Die Aktiengeſellſchaft A. Lehnigk, Vetſchau-Berlin, zeigte das Modell einer Schilf- und Waſſerwucherpflanzen-Mähmaſchine, die Maſchinenfabrik von A. Freundlich, Düſſeldorf, hatte zwei Kühlmaſchinen ausgeſtellt, welche zur Abkühlung des Aquariumwaſſers im Aquarium der italieniſchen Abteilung untergebracht waren und vortrefflich funktionierten. Zum Schluſſe ſei noch angeführt, daß der Hoflieferant Heinrich Henkel, Darmſtadt, eine reichhaltige Sammlung von Waſſer- und Sumpfpflanzen und der Spezialzüchter fremdländiſcher Zierfiſche Paul Matte in Lankwitz bei Berlin eine reiche Sammlung von Zierfiſchen für 13 Aquarien ausgestellt hatte. Dieſe Ausſtellungsobjekte waren im italieniſchen Aquarium untergebracht. ve (Fortſetzung folgt.) IV. Zweiter Bericht an den Nayeriſchen Landes ſiſchereiverein über die Ausſetzung von Lachſen und Forellen in die Flüſſe Chiles von Federico Albert, Sektionschef. Ende Oktober und Anfang November fand die Ausſetzung der Lachſe und Forellen in ſieben Flüſſen von Chile ſtatt und zwar: Rio Aconcagna, Rio Paine, Rio Tinguiririca, Rio Lignemo, Rio Maule, Rio Tolten und Rio Lantaro. Bis jetzt iſt durch die Fiſcher der Provinzen nachgewieſen worden, daß ſie in den Flüſſen Paine, Tinguiririca, Lignemo und Tolten exiſtieren und hier und dort gefiſcht werden. Die Lokalautoritäten haben dasſelbe beſtätigt. Im allgemeinen trifft man an dieſen Stellen auf 25 bis 28 em lange Exemplare laut den Berichten des letzten Monats dieſes Jahres. Der Fiſchzüchter Wilde ging im Dezember 1905 wieder nach Deutſchland und kaufte von Herrn Fiſchzüchter P. Peeck in Moisburg etwas über 350 000 Lachs- und Forelleneier (vom Rheinlachs, Bachforelle, Regenbogenforelle und Stahlkopf). Außerdem brachte er noch eine kleine Partie Schleien und Zwergwelſe lebend. Die Sendung ging diesmal über Pallice, Buenos Aires, Mendoza, Cordillera Cumbre (3900 m) nach Rio Blanco. In Montevideo empfing ich Herrn Wilde mit ſeiner Sendung und begleitete den Transport, um ſämtliche Hinderniſſe auf dem Wege zu beſeitigen. Sämtliche Eier kamen in brauchbarem Zuſtande an und war die Verpackung bedeutend beſſer eingerichtet wie im vergangenen Jahr. Ich glaube, daß bei dieſem Transport zum erſtenmal lebende Fiſche mit Erfolg per Wagen über eine Höhe von 3900 m transportiert worden ſind. Die Mittel, die wir zum Transport der lebenden Fiſche benützten, find dieſelben ge— blieben, das heißt Fiſchfäſſer, Sauerſtoffflaſchen, Luftkeſſel, Luftpumpen und durchbohrte Kohlenſtifte mit Gummiſchläuchen. Dieſe Apparate ſind ſo einfach und haben ſo gut ge— arbeitet, daß es mit den bis jetzt probierten Mitteln wie Hydrobion, Ichthys, Ozon ꝛc. nicht möglich iſt, beſſere Reſultate zu erzielen. Was die Verpackung der Lachs- und Forelleneier anbetrifft, ſo haben wir die Iſolier— ſchichten etwas verdickt; ſtatt Moos beſſer Torfmehl angewendet, die Moosluftrahmen von S. Jaffé vollkommen beſeitigt, weil ſie große Pilzverbreiter ſind; im allgemeinen ſind wir bedacht geweſen, die Kiſten im Innern mehr federnd einzurichten durch Verſtärkung der Torfmehlwände. Die äußere Verpackung von Holzwolle, Eis und Segeltuchüberzug bei den Eiſenbahn- und Wagenfahrten durch die heißen Gegenden Argentiniens und die holperigen, ſteinigen Gebirgswege iſt dieſelbe geblieben. In dieſem Jahr werden wir wieder Herrn Wilde nach Europa ſchicken, um eine doppelt ſo große Partie Lachs- und Forelleneier zu bringen und werden wir dabei zur Hälfte eine mehr nordamerikaniſche Verpackung wählen mit den Abänderungen, die uns gut ſcheinen. Ich werde alſo wohl April nächſten Jahres darüber weiter Auskunft geben können. In der nächſten Woche fangen hier die neuen Transporte lebender Lachſe und Forellen an, die wir diesmal von Rio Blanco (Aconcagna) bis nach (Llanquihue) Oſorno ausdehnen werden. Nach dem letzteren Ort werden wir wohl 3⅛ Tage Eiſenbahnfahrt brauchen. In Anbetracht der außerordentlich günſtigen Erfolge in Chile hat die Regierung ſich entſchloſſen, eine zweite Anſtalt in der Umgegend der Hauptſtadt Santiago noch in dieſem Jahre einzurichten, wozu fie ſchon 15 000.— Peſos (1 Peſos S 3.25 Mk.) bewilligt hat. Die neue Anſtalt hat zum Zweck, neben der Lachs- und Forellenwirtſchaft auch Schleienzucht zu betreiben. Außerdem ſoll ſie Zuchtverſuche mit den einheimiſchen vorzüglichen Arten — 1. Pejerei (Atherinichthys), 2. Trucha (Percinichthys), 3. Camaron de Calera (Bithymis) — machen und ſpäterhin zugleich als praktiſche Lehranſtalt für das landwirt— ſchaftliche Inſtitut dienen. Die beiden Biologen meiner Sektion, Prof. Luis Caſtillo und 14 Zacarias Vergara, bereiten die Studien vor, um im nächſten Jahr eine dritte Anſtalt in der Provinz Llanquihue einzurichten. Herr Prof. Luis Caſtillo hat vor kurzem das Studium der Walfiſche von Aranco beendet und kehrt ſoeben von feiner Studienreiſe nach Chiloe und Llanquihue zurück, wo er ſich mit Herrn Z. Vergara hauptſächlich mit dem Studium der Auſtern und Miesmuſcheln beſchäftigt hat. Es iſt dies in Kürze, was bisher den Fiſchereiverein intereſſieren wird. V. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schu macher⸗Kruft. Die Lalchzeit der Salmoniden iſt da, an manchen Orten ſogar teilweiſe bereits vorüber. Wenn der Fiſchzüchter dieſem Zeitpunkte freudig entgegenſieht, ſo mag doch wohl dieſe Freude für den Anfänger mit quälender Sorge gemiſcht werden, wenn er daran denkt, daß der Ver⸗ ſuch, ſich einige tauſend Forelleneier ſelber zu erbrüten, vielleicht mißlingt. Der kaliforniſche Bruttrog, dieſe Fiſchzuchtanlage im kleinen, wird zu dieſen Verſuchen in der Regel benutzt. Man kann ihn überall aufſtellen, an die Waſſerleitung, an den Bach, ans Mühlenrad, über- haupt dahin, wo die zur Erbrütung einer kleineren Menge von Fiſcheiern erforderliche Waſſer⸗ menge zur Verfügung ſteht und bei einiger Sorgfalt wird der gewünſchte Erfolg nicht aus⸗ bleiben. Allerdings darf man ſich dabei nie von dem Gedanken leiten laſſen, daß der Brut⸗ trog es alleine tut und man nur nötig habe, demſelben die Eier anzuvertrauen oder allen- falls ab und zu einmal oberflächlich nachzuſchauen. Ebenſo ſicher als bei pünktlicher Beſor⸗ gung der notwendigen Pflege der gute Erfolg iſt, iſt bei nach läſſiger Behandlung der Miß⸗ erfolg. Bevor der Trog aufgeſtellt wird, iſt es ratſam, denſelben zu desinfizieren, ſelbſt dann ſchadet es auf keinen Fall, wenn der Trog noch ganz neu ſein ſollte. Am einfachſten ver- wendet man hierzu Salzwaſſer, indem man ihn mit einer drei- bis vierprozentigen Salzlöſung tüchtig ausbürſtet, und das Salzwaſſer etwa eine Stunde lang darin ſtehen läßt. Dadurch, daß man den Trog mit einer Miſchung von Asphaltlack und Terpentin ſtreicht, wird auch eine vollſtändige Vernichtung aller ſchädlichen Krankheitserreger bewirkt, abgeſehen davon, daß der Lacküberzug demſelben eine größere Haltbarkeit gibt. Nunmehr mag man den Bruttrog auf- ſtellen. Hierbei iſt zu berückſichtigen zunächſt, daß der Waſſerzufluß ein ſtändiger ſein muß. Wer fürchten muß, daß das Waſſer während der Brütedauer einmal ausbleiben kann, ſei es, daß etwa der Bach (Mühlteich) für kurze Zeit abgeſchlagen wird, ſei es, daß die Waſſer⸗ leitung verſagt, beziehungsweiſe abgeſperrt wird, oder ſei es aus einem anderen Grunde, der ſollte doch lieber den Verſuch auf dieſer Stelle unterlaſſen und entweder das Brüten gänzlich ſein laſſen oder ſich einen Ort auswählen, der, wenn auch vielleicht etwas abgelegener, doch ſolche Befürchtungen gänzlich ausſchließt. Wird der Bruttrog an einem Mühlteiche beziehungsweiſe Bache aufgeſtellt, der bei Regengüſſen ſchmutziges Waſſer führt, ſo iſt ein kleines Filter dringend erwünſcht. Am raſcheſten und billigſten läßt ſich ein ſolches in der Weiſe anlegen, daß man ein Faß, etwa ein durch Ausbrennen gereinigtes Petroleumfaß, mit Kies oder mit Bims oder mit Schwammſchnitzeln oder Holzwolle füllt und das Waſſer, bevor es in den Bruttrog gelangt, hier durch— leitet. An dem Kies bleiben die Schlammteilchen haften und das Waſſer gelangt weſentlich klarer zu den Elern oder Fiſchchen. Es kann aber nicht dringend genug angeraten werden, den Filter, zum mindeſten alle 14 Tage, beſſer noch alle acht Tage, gründlich zu reinigen; denn allzu⸗ leicht wird der mit Schlamm durchſetzte Filter eine Brutſtätte von allerhand Krankheitserregern, die gar oft ſchon namentlich die ausgeſchlüpften Fiſchchen bis auf das letzte in wenigen Tagen vernichtete. Die Reinigung geſchieht in der Weiſe, daß der Filter gänzlich ausgeräumt und ausgewaſchen wird und daß, nachdem aller Schmutz entfernt iſt, eine Durchſpülung mit Salzwaſſer ſtattfindet. Oberflächlich, etwa bei Mangel an der nötigen Zeit, läßt ſich eine Reinigung des Filters auch dadurch bewirken, daß man, nachdem man das Faß durch das Zapfenloch hat leerlaufen laſſen, nunmehr etwa 10 bis 20 Eimer Waſſer raſch oben hinein⸗ ſchüttet. Dieſes Waſſer ſinkt jo raſch zwiſchen den Kiesſtücken, daß es alle Schlammablagerungen mit ſich fortreißt und durch das Zapfenloch mit abführt. Wird Holzwolle zum Filtrieren verwendet, ſo wirft man dieſelbe, wenn ſie unrein geworden iſt fort und erſetzt ſie durch neue. 15 — — Bevor dem Bruttroge die Eier anvertraut werden, muß derſelbe ſchon einen oder beſſer noch zwei Tage lang vom Waſſer durchſtrömt worden ſein, wodurch etwaige ſchädliche Subſtanzen abgeſpült werden. Nun erſt dürfen wir die Eier einſetzen. Jedenfalls ſind ſchon vorher einige Laichfiſche gefangen worden, um in einem kleineren oder größeren Teiche der Laichreife entgegen zu ſehen. Jetzt werden dieſelben herausgefangen und in zwei Bütten verteilt; in die eine die männlichen, in die andere die weiblichen. Alsdann wird ein weiblicher Fiſch genommen und von zwei Perſonen über eine bereitſtehende Schüſſel gehalten. Die eine hat den Fiſch an der Schwanzfloſſe, mittels des Taſchentuches, gefaßt und hält feſt. Die andere hat ihn mit der linken Hand am Kopfe gefaßt, während ſie mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand mit gelindem Druck an den Bauchſeiten des Fiſches, vom Kopfe nach dem Schwanze zu, vorbei⸗ ſtreicht. Iſt der Fiſch reif, ſo treten durch das Streichen die Eier aus der Geſchlechtsöffnung aus und fallen in die Schüſſel. Nachdem auf dieſe Weiſe alle Eier des Fiſches gewonnen ſind, wird ein männlicher Fiſch genommen und ihm auf dieſelbe Weiſe etwas Milch, einige Tropfen genügen, entzogen. Nunmehr wird zu Eiern und Milch Waſſer zugegoſſen und mit einer Feder leicht umgerührt. Nachdem dann die Eier etwa 10 Minuten geſtanden, iſt die Befruchtung derſelben vollzogen. Die Eier werden mit reinem Waſſer abgeſpült und auf dem Sieb des Bruttroges in einer Schicht verteilt. (Fortſetzung folgt.) VI. Vermiſchte Mitteilungen. Aufruf des Vereins deutſcher Teichwirte. Da ſeit Jahren ein großer Mangel an Fiſchmeiſtern vorhanden iſt, hat der Verein deutſcher Teichwirte beſchloſſen, geeignete junge Leute unter folgenden Bedingungen zu Fiſchmeiſtern ausbilden zu laſſen: 1. Diejenigen jungen Leute, welche ſich dem Fiſchereigewerbe widmen wollen, müſſen eine gute elementare Schulbildung genoſſen haben, drei Jahre in großen Teich- und Forellen⸗ wirtſchaften lernen und während des Winters theoretiſche Lehrkurſe beſuchen (zum Beiſpiel in Eberswalde, Tharandt, Trachenberg 2c. ꝛc.). Nachdem fie dieſe Lehrzeit hinter ſich haben, müſſen fie vor einer vom Verein einzuſetzenden Kommiſſion eine theoretiſche und praktiſche Prüfung ablegen. Auf Grund beſtandener Prüfung erhalten ſie eine Urkunde, in der ihnen der Befähigungsnachweis ausgeſtellt wird. Nun gehen dieſe jungen Leute als Gehilfen in möglichſt viele Teichwirtſchaften, um ſich weiter in ihrem Berufe zu vervollkommnen, um dann ſpäter eine ſelbſtändige Stellung als Fiſchmeiſter zu erhalten. 2. Die praktiſche Ausbildung erfolgt koſtenlos. Die jungen Leute erhalten vom Lehr⸗ prinzipale Koſt und Wohnung gratis; vom zweiten Lehrjahre ab bei guter Führung und tadelloſem Fleiße ein Taſchengeld. 3. Zur theoretiſchen Ausbildung werden ihnen Beihilfen vom Staat, den Landwirtſchafts⸗ kammern und denjenigen Landesfiſchereivereinen gewährt, aus deſſen Bezirken die jungen Leute ſtammen. > Wir bitten nun diejenigen Fiſchzüchter, welche geſonnen find, Lehrlinge unter den ge- nannten Bedingungen anzunehmen, ſich bei unſerer Geſchäftsſtelle in Werbelin bei Zſchor⸗ tau, Bezirk Halle a. S., zu melden. Zugleich bitten wir die Teichwirte im Intereſſe der guten Sache, in ihrer Gegend ge- eignete junge Leute zu werben und ſolche bei unſerer Geſchäftsſtelle anzumelden. Die einge⸗ ſetzte Kommiſſion prüft die Anmeldungen und veranlaßt dann das Weitere. Wir bitten um Nachdruck dieſes Aufrufes nicht nur in den Fach-, ſondern auch in den landwirtſchaftlichen Zeitungen. Mit Petri Heil! Neuhaus, Poſt Paupitzſch, Kreis Delitzſch, Bezirk Halle a / S., im Dezember 1906. Schirmer, Präſtdent des Vereins deutſcher Teichwirte. Nachſchrift der Redaktion. Zu dem vorſtehenden Aufruf möchten wir uns an den Verein deutſcher Teichwirte die Anfrage erlauben, auf Grund welchen Rechtstitels oder 16 welcher ſpezieller Abmachungen der Verein deutſcher Teichwirte Mittel des Staates, der Land⸗ wirtſchaftskammern und der Landesfiſchereivereine angehenden Fiſchmeiſtern zu ihrer Aus⸗ bildung in Ausſicht ſtellen kann. Wir glauben dieſe Frage aufwerfen zu müſſen, um nicht in den Kreiſen der Beteiligten unberechtigte Hoffnungen zu erwecken, zumal wir auch vorerſt bezweifeln, daß die genannten Geldgeber ſich nicht die Entſcheidung über zu gebende Bei⸗ hilfen ſelbſt vorbehalten ſollten. Fiſchzuchtkurſus zu Kruft. In der Woche vom 26. November bis 1. Dezember fand in der Rheiniſchen Fiſchzuchtanſtalt zu Kruft unter Leitung des Hauptlehrers Schumacher daſelbſt ein Fiſchzuchtkurſus ſtatt, an welchem 33 Herren teilnahmen. Eröffnet wurde derſelbe mit einem Vor⸗ trage über Fiſchzucht im allgemeinen, wobei beſonders die geſchichtliche Entwicklung der Fiſchzucht, ſowie die wirtſchaftliche Bedeutung hervorgehoben wurden. Hierauf fand eine Beſichtigung der Rheiniſchen Fiſchzuchtanſtalt ſtatt. Am Nachmittag des erſten Tages wurden Frrelle, Bach⸗ ſaibling, Regenbogenforelle, Aeſche, Karpfen und Lachs den Teilnehmern orgveführt. Der erſte Vortrag am zweiten Tage handelte über die Vermehrung der Salmoniden; insbeſondere wurde dabei die künſtliche Entnahme der Eier ſowie die Befruchtung derſelben behandelt. Im Anſchluſſe hieran wurden ſeitens der Teilnehmer Forellen und Bachſaiblinge abgelaicht, wobei beſonders darauf geachtet wurde, daß die Herren die wirkliche Laichreife der Fiſche kennen lernten. Sodann wurde das Ausleſen toter Eier, das Reinigen der Brutkäſten, das Zählen, Meſſen, Ein⸗ und Aus packen der Eier gezeigt. In einem nachfolgenden Vortrage wurden dieſe Verrichtungen unter beſonderer Berückſichtigung des Kaliforniſchen Bruttroges behandelt. Am Mittwoch, den 28. November fand ein Ausflug zum Laacher See ſtatt, an welchem als Vertreter der Königlichen Regierung zu Koblenz die Herren Regierungsrat Dr. Dietrich und Oberfiſchmeiſter Baurat Krüger teilnahmen. Auch Herr Bürgermeiſter Adam-Andernach und Herr Meynen-Köln machten dieſen Ausflug mit. Unter Leitung des Herrn Pater Placidus Graf Spree, der auch zu den Teilnehmern des Kurſus gehörte, fand zunächſt eine Beſichti⸗ gung des Felchenfanges im Laacher See ſtatt. Wenn auch wegen der Ungunſt des Wetters das Ergebnis des Felchenfanges an dieſem Tage nicht allzu reichlich war, ſo bot doch die Kahnfahrt auf dem See des Intereſſanten ſo viel, daß alle ſehr befriedigt waren. Nach ge⸗ meinſamem Mahle im Hotel ging's zum Kloſter Maria Laach, woſelbſt in zuvorkommendſter Weiſe Kirche, Oekonomie, Bibliothek, Kapitelſaal, Refektorium und die Fiſchzuchteinrichtungen gezeigt wurden. Nachdem im Gaſtzimmer des Kloſters der Kaffee genommen war, wurde voll Dankes gegen die freundlichen Benediktiner-Patres der Heimweg angetreten. Die Verhand- lungen am folgenden Tage, denen als Vertreter der Königlichen Regierung zu Köln Herr Oberregierungsrat Fink aus Köln beiwohnte, wurden eröffnet mit einem Vortrage über die Ernährung der Salmoniden. Ausgehend von der Nahrungsaufnahme dieſer Fiſche in der Natur verbreitete ſich der Kurſusleiter über die künſtlichen Nährmittel, insbeſondere über das Auffüttern der Brut. Hieran anſchließend wurde im Bruthauſe Fiſchfutter hergerichtet und ſeitens der Kurſusteilnehmer fand dann eine Fütterung der Fiſche in den Teichen der Fiſch⸗ zuchtanſtalt ftatt. Am Nachmittage dieſes Tages war Teichbau Gegenſtand des Vortrages. Die Einrichtung von Fiſchteichen der verſchiedenſten Art, Teichverſchlüſſe, Zu- und Ablauf des Waſſers wurden unter gleichzeitiger Illuſtration auf einer Wandtafel gelehrt, ſowie zum Schluſſe den Anweſenden die Einrichtung eines Nivellierinſtrumentes, ſowie deſſen Handhabung gezeigt. Der folgende Vortrag am Freitag morgen hatte die Bewirtſchaftung der Fiſchteiche zum Gegenſtande der Erörterungen. Hierauf fanden praktiſche Uebungen im Gelände ſtatt. Die Vorarbeiten zum Bau eines Teiches wurden ſeitens der Teilnehmer unter Leitung und Anweiſung des Kurſusleiters gemacht und zwar Lage und Gefälle des Ablaufkanals ifeft- geſtellt, die Ausdehnung und Tiefe des Teiches beſtimmt, ſowie Höhe der Dämme, Neigung der Böſchung durch Lattenſchablonen feſtgelegt. Sodann fand eine Berechnung der Koſten ſtatt. Am Nachmittage dieſes Tages fand zunächſt ein Vortrag über Karpfenzucht ſtatt, in welchem in gedrängter Kürze das Weſentlichſte der Karpfenzucht vorgetragen wurde. Hierauf folgten zwei Vorträge über Fiſchkrankheiten. Den erſten hiervon hielt der Kurſusleiter, den zweiten Herr Dr. Tiede, Leiter des bakteriologiſchen Laboratoriums am Schlachthofe zu Köln. Herr Dr. Tiede, der zu den Teilnehmern des Kurſus zählte, verbreitete ſich in höchſt intereſſanter Weiſe namentlich über Bakterieninfektion bei den Fiſchen und gab die Mittel zur Bekämpfung 17 Folder Krankheiten an. Am Samstag, dem letzten Kurſustage, wurden noch zwei Vorträge gehalten und zwar der erſte über den Transport lebender und toter Fiſche, der zweite über Fiſchfang unter beſonderer Berückſichtigung des Angelſports, worauf mit einem kräftigen „Petri Heil“ der erſte Kurſus an der Rheiniſchen Fiſchzuchtanſtalt geſchloſſen wurde. Wie ſehr der Verlauf des Kurſus alle Teilnehmer befriedigte, zeigte ſich dadurch, daß die meiſten ihre Abſicht, an dem nächſten Kurſus wieder teilnehmen zu wollen, kund gaben. Sch. Regeunbogenforelle. Zu dem Artikel in Nr. 24 der „Allgem. Fiſcherei⸗Zeitung“ 1906 betreffend das Gedeihen der Regenbogenforelle in freien Gewäſſern, möchte ich er⸗ gebenſt bemerken, daß die Regenbogenforelle in dem von mir gepachteten Trienzbach bereits ſeit Jahren eingebürgert iſt, daſelbſt laicht und ſcheinbar nicht abwärts wandert. Ich fange in demſelben jährlich eine Menge Laichfiſche, die ich zur Zucht verwende. Dabei iſt die Trienz ein ausgeſprochener Gebirgsbach mit ſehr ſtarkem Gefälle und außerordentlich kaltem Waſſer. Bislang hatte ich den Fiſch nur im Unterlauf des Baches. Im Sommer 1905 ſetzte ich aber zirka 1000 Sömmerlinge auch einige Kilometer weit oberhalb ein, wo ich bis⸗ lang noch keine Regenbogen gefangen hatte. An dieſen Ausſatzſtellen haben wir nun im letzten Herbſt eine Menge ſchöner, ſtarker Jährlinge in den dort ausgelegten Reuſen gehabt, die natürlich alle wieder eingeſetzt wurden. Dies beweiſt doch, daß ſich die Regenbogenforelle auch in dem Oberlauf des Baches, der ziemlich ſchmal und wenig tiefe Stellen aufweiſt, halten wird. Auch in der Elz, in die der Trienzbach mündet, ſind durch die Fiſcherei⸗ genoſſenſchaft Mosbach ſeit Jahren Regenbogenforellen eingeſetzt (im Unterlauf) und halten ſich dort vorzüglich. Küſter, Gutsbeſitzer. Reichsgerichtsentſcheidungen des V. Strafſenates. Verbotenes Fiſchen. Die Kaufleute Georg und Michael Paukner aus Erding haben im Oktober 1905 wiederholt nach Sonnenuntergang in der Sempt, in der ſie zu fiſchen nicht berechtigt waren, die Fiſcherei mit Netzen ausgeübt und dabei Aeſchen und Forellen erbeutet; bei den Forellen, die ſie erbeuteten und zur Verwertung im Haushalt nach Hauſe mitnahmen, befanden ſich auch ſolche unter 24 cm Länge. Des ferneren hat Michael Paukner für ſeine Perſon auch den Fiſchfang mittels Angeln ausgeführt und auch während der Dunkelheit. Wegen dieſer Handlungen hatten ſich beide Angeklagte vor der Strafkammer des Landgerichtes München II am 3. Juli 1906 wegen ſtrafbaren Eigennutzes und Uebertretung der Fiſcherei⸗ ordnung zu verantworten; das Gericht ſtellt feſt, daß beide Angeklagte in der Zeit vom Oktober 1905 bis April 1906 unberechtigterweiſe zur Nachtzeit und an Orten, wo ſie zur Aus⸗ übung der Fiſcherei nicht berechtigt waren, Fiſchen nachgeſtellt haben und den Vorſchriften der Landesfiſchereiordnung zuwider Forellen unter der geſetzlich zuläſſigen Mindeſtlänge von 24 cm in ihren Beſitz gebracht haben; ſie haben ſich aber des weiteren gegen die Landesfiſchereiord⸗ nung vergangen, indem ſie Aeſchen während der geſetzlichen Schonzeit mit Netzen und durch Angeln erbeutet haben; es handelt ſich um eine fortgeſetzte Handlung in gewinnſüchtiger Ab- ficht, die Fiſche im Haushalt zu verwerten, um die Haushaltungskoſten zu verringern. Das Gericht erkannte gegen beide auf eine Gefängnisſtrafe von je drei Wochen; die Augeklagten legten Reviſion gegen das Urteil beim Reichsgericht ein und fochten das Urteil im ganzen Umfange an; der Reichsanwalt kann keinen Rechtsirrtum im Urteil finden und beantragt deshalb Ver⸗ werfung der Reviſion, welchem Antrage der Senat entſpricht und auf koſtenloſe Verwerfung der Reviſion erkennt. RbG. Fiſchreichtum des Aralſeegebiets. Wie die „St. Petersburger Zeitung“ mitteilt, iſt der Fiſchreichtum des Aralſeegebiets ſeit Eröffnung der Orenburg — Taſchkenter Bahn der Gefahr des Raubfanges ausgeſetzt. Bisher war das Fehlen eines ſchnellen Transport— mittels der beſte Schutz gegen den Raubfang: in der Schonzeit und darüber hinaus war der gewerbliche Fiſchfang unmöglich, da man in den Monaten April bis September aus klimatiſchen und Verkehrsgründen keinen Fiſchfang betrieb. Der Winter iſt bisher die eigentliche Fangzeit geweſen. Hauptſächlich dem Mangel eines raſchen Verkehrsmittels iſt es zuzuſchreiben, daß der Aralſee und die etwa 200 übrigen Seen jener Gegend, die zum Teil nur bei Hochwaſſer mit dem Aralſee Verbindung haben, bisher ſehr fiſchreich blieben. Einige Beiſpiele mögen es zeigen. Im See Akpai, im Kreiſe Kaſalinsk, wurden im Jahre 1905 etwa 25 000 Pud 18 Sſaſan (eine Karpfenart) gefangen, die am Ort einen Wert von 40 000 Rubel hatten. Einzelne Netzzüge gaben 600, 1000 und ſelbſt 1500 Pud Fiſche. Sehr fiſchreich find auch die Seen im Kreiſe Penowsk; im Jahre 1905 wurden im See Schangly Kul 30 000 Pud Fiſche gefangen. Die Geſamtmenge der im Aralſee und in den übrigen Seen des Gebietes gefangenen Fiſche, meiſt Sſaſan und Karauſchen, wird auf einige hunderttauſend Pud geſchätzt. Die Fiſche werden im Wolgagebiet und ſelbſt bis nach Moskau hin in den Handel gebracht. Gegenwärtig wird der Fiſchfang in jenen Seen faſt das ganze Jahr betrieben, weil der raſche Verſand durch die Eiſenbahn möglich geworden iſt. Patentbericht, mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker, und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebenſterngaſſe 1. Oeſterreich. Ausgelegt am 1. Dezember 1906, Einſpruchsfriſt bis 1. Februar 1907. Klaſſe 450. Dobrovic Stjepan, Weingroßhändler in Zara. Vorrichtung zum Anlocken von Fiſchen und dergleichen Waſſertieren mittels Glühlampen. Die ins Waſſer geſenkte Glüh⸗ lampe wird ſtetig gehoben und geſenkt und eine um die Lampe angeordnete Blende in gleich⸗ mäßige Umdrehung verſetzt, zum Zwecke, Fiſche und dergleichen Waſſertiere aus allen Tiefen des Waſſers um die Lampe zu ſammeln. Der Anſpruch 2 kennzeichnet eine Ausführungs⸗ form der Vorrichtung. Deutſchland. Ausgelegt am 15 November 1906, Einſpruchsfriſt bis 15. Januar 1907. Klaſſe 45 h. Joh. Auguſt, Garms Vrael Hafen, Oldenburg. Heringsſchleppnetz mit Scherbrettern und Sperrbäumen. — Ausgelegt am 19. November 1906, Einſpruchsfriſt bis 19. November 1907. Klaſſe 45 h. Dr. Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70 und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtraße 2. Behälter zur Beförderung lebender Fiſche, Krebſe und anderer Kiemenatmer. — Ausgelegt am 26. November 1906, Einſpruchs⸗ friſt bis 26. Januar 1907. Klaſſe 45 h. Dr. Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70 und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtraße 2. Verfahren zur Regenerierung des Waſſers in Fiſchbehältern auf elektrolytiſchem Wege. VII. Bereinsnachrichten. Unterfränkiſcher Kreisſiſchereiverein e. V. Bei der am 13. Dezember 1906, abends 8 Uhr im „Fränkiſchen Hofe“ zu Würzburg ab- gehaltenen ordentlichen Hauptverſammlung erſtattete der I. Vorſtand, K. Oberlandesgerichtsrat Scherpf, über die Vereinstätigkeit im Jahre 1906 folgenden Bericht: 5 In Durchführung der im Jahre 1900 eingerichteten Fiſchwirtſchaft im Maine wurden 28 Schonreviere mit 3120 Pfund zweiſömmerigen Karpfen neu beſetzt; außerdem wurden im Maine 40 000 Stück Aalbrut und 2200 Zanderjährlinge ausgeſetzt. Die Bewirtſchaftung des Maines allein erforderte einen Aufwand von 336685 Mk. Daß die ſeit ſechs Jahren in ſtärkerem Um⸗ fange betriebene Karpfenausſetzung ſich gut bewährt hat, zeigte auch die Ausfiſchung des Würz⸗ burger und Aſchaffenburger Staatshafens, wo 3¼ beziehungsweiſe 3 Zentner Karpfen in Exem⸗ plaren bis zu 8 Pfund gefangen wurden. Unter den Fiſchwaſſerbeſitzern des Kreiſes hob ſich die Nachfrage nach Salmonidenbrut ſehr bedeutend, aus der Würzburger und Kiſſinger Vereinsbrutanſtalt wurden an Vereinsmitglieder ab— gegeben: 101900 Brut von Bachforellen, 5300 Brut von Bachſaiblingen und 13 300 Brut von Regenbogenforellen. Zur Wiederbevölkerung der Privatgewäſſer des Kreiſes wurden an einzelne Bezirksvereine beziehungsweiſe Mitglieder 3400 vom Bayeriſchen Landesfiſchereiverein bezogene Krebſe verteilt. An Prämien wurden verteilt: 138 Mk. für 46 erlegte Fiſchottern, 74 Mk für 74 erlegte Fiſchreiher, 47 Mk. für erfolgreiche Strafanzeigen ſeitens der Gendarmerie und Schutzmann⸗ ſchaft. Die Vereinsrechnung weiſt aus 7168.68 Mk. in Einnahmen, 6029.20 Mk. in Ausgaben, ſohin 1139 48 Mk. Aktivreſt. 1 Bei einem Zugang von 48 und einem Abgang von 11 Mitgliedern hat der Verein einen Perſonalbeſtand von 452 Mitgliedern. Dem Verein ſchloß ſich an der im Juli 1906 neu gegründete Bezirksfiſchereiverein in Bad Kiſſingen. (Vorſtand Dr. Kellermann, Badearzt). g Ehrungen gingen dem Verein zu durch die Verleihung des Skt. Michaelsordens an ſeinen I. HER und durch die Zuerkennung des Diploms zur bronzenen Medaille auf der Ausſtellung in Mailand. 19 VIII. Zifgerei- und Kiſchmarktberichte. Berlin, 22. Dezember. Die Zufuhren der Woche ließen ſehr zu wünſchen übrig; ſie waren meiſt an lebenden Fiſchen und beſſeren Seefiſchen ſehr knapp. Geſchäft nur an den beiden erſten Tagen rege, ſonſt aber ziemlich ſchleppend. Peeiſe wenig verändert, manchmal nachgebend. Diſche (per Pfund) lebende . in Eis Fiſche geräucherte * Hechte 6486 ea eee per Pfund — Zander, groß — 60 Ruſſ. L er 5 f — VBarſ che 54 38 —46 Flundern, Kieler la „ Stiege 400-600 Karpfen. 6971 46—59 do. mittelgr.. | „ Kiſte 200 300 Karanſcheeeeeuns . | 50-53 — Bücklinge, Kieler. „ Wall 350 —500 e 177380 — Dorfe „ Fifte 400 eie e 41 — Schelfſe eu 1 400 — 500 Bunte dische .. 43 — 64 9—32 Aale, große . „ Pfund 110 —130 Aale Er | 120 76 ST en — Lachs 8 — 220 Heringe. „ Schock 400— 500 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. Dezember bis einſchließlich 21. Dezember 1906. Das Karpfengeſchäft iſt in dieſem Jahre ein außerordentlich mattes und bleibt die Preis⸗ bewegung hinter derjenigen der Vorjahre ſelbſt an den Hauptverkaufstagen auffallend zurück. Wie bekannt iſt, verlangt der Berliner Markt faſt ausnahmslos einen vollen Rogen- und zwar Schuppen⸗ karpfen, wohingegen der ſchlankere Spiegelfiih weniger begehrt wird. Die in der Fiſchverſteigerung in der Zentralmarkthalle in reichlichen Mengen zum Verkauf geſtellten Fiſche entſprachen den Wünſchen der Berliner Käufer leider nur in ſehr geringen Quanten, jo daß viele Abnehmer fich genötigt ſahen, ihren Bedarf anderweitig zu decken. Die Zufuhren in Schleien waren zwar nicht bedeutend, doch dem Bedarf entſprechend; die Preislage für dieſelben war ebenfalls gedrückt. 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Organ für die Befamtinterellen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fischereiverein, inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſo wie der Landesfilchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Bellen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegerniee, des Filchereivereins Wiesbaden, des Haſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Filcherei- vereins für Gleſtfalen und Lippe, des Elſaß-Tothring. Filchereivereins, des Filchichutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württem- bergiſchen Anglervereins, des Zentral-Filchereivereins für Schleswig-Bolſtein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Gſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayerifhen und Jeutſchen Fiſchereiverein Nr. 2. München, den 15. Januar 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Altersbeſtimmung bei Fiſchen. — III. Die Laichreife des Lachſes und das neue Weſerwehr bei Bremen. — IV. Die Beſetzung bayeriſcher Seen mit Peipusſeemaränen. — V. Ueber Fiſchpäſſe. — VI. Vermiſchte Mitteilungen. — VII. Vereins- nachrichten. — VIII. Perſonalnotiz. — IX. Fiſcherei⸗ und Marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Fiſchereikurſus in Berlin. Aus Rückſicht auf die Reichstagswahl findet der für den 21. bis 28. Januar ange⸗ kündigte Fiſchereikurſus an der landwirtſchaftlichen Hochſchule in Berlin eine Woche ſpäter, alſo vom 28. Januar bis 4. Februar ſtatt. Das Programm bleibt dasſelbe und wurde bereits in der Nummer vom 15. Dezember 1906 dieſer Zeitſchrift mitgeteilt. Es werden zu dieſem Kurſus nicht nur, wie irrtümlich in einer Tageszeitung an⸗ genommen wurde, Theoretiker und Verwaltungsbeamte, ſondern auch gerade praktiſche Fiſcher und Teichwirte eingeladen. Wie aus dem Programme erſichtlich, iſt der Kurſus zur Hälfte der Teichwirtſchaft, zur anderen Hälfte der Wildfiſcherei gewidmet. 26 — II. Altersbeſtimmung bei Jiſchen. 1. Meeresfiſche. Von Dr. H. N. Maier. Um die Zunahme und Schnelligkeit des Wachstums bei unſeren verſchiedenen Nutz— fiſchen in ihren einzelnen Lebensjahren ermitteln zu können, um beſſer erfahren zu können, in welchem Lebensjahre ſie zum erſten Male zur Fortpflanzung ſchreiten, wie alt ſie über— haupt werden können und anderes mehr, iſt es vor allem nötig, das Alter des einzelnen Fiſches in Jahren an ſicheren Kennzeichen und nach einer praktiſch verwertbaren Methode genau zu beſtimmen. Während meiner Tätigkeit an der Biologiſchen Anſtalt auf Helgoland im Dienſte der internationalen Hochſeefiſcherei widmete ich dieſem Problem meine beſondere Aufmerkſamkeit, indem ich bei mehreren Tauſenden von Meeresfiſchen, hauptſächlich der Scholle (Goldbutt Pleuronectes platessa L.), das Alter beſtimmte. Einen Auszug meiner diesbezüglichen Unter— ſuchungen, die an anderer Stelle“) veröffentlicht wurden, gebe ich im folgenden. Man könnte zunächſt daran denken, das Alter eines Fiſches auf Grund der Körper— länge allein zu beſtimmen. Die Fiſche wachſen ja, wie andere niedere Wirbeltiere (Lurche und Kriechtiere) zeitlebens, im Gegenſatz zu den höheren Wirbeltieren (Vögel und Säuge— tiere), bei denen nach Erreichung eines Höhepunktes des Wachstums ein Stillſtand eintritt. Gelingt es nun, den jährlichen Zuwachs bei einem Fiſche feſtzuſtellen, ſo könnte man durch Diviſion mit dieſem Zuwachs in die geſamte Körperlänge das Alter des Fiſches berechnen. Den jährlichen Zuwachs kann man an Fiſchen, die in Teichen oder Aquarien gehalten werden können, durch längere Beobachtung beſtimmen. Bei freilebenden Fiſchen, insbeſondere bei Meeresfiſchen, bedient man ſich mit Erfolg einer anderen Methode. Man mißt die Länge der friſch gefangenen Fiſche, macht die Tiere durch die Anbringung einer numerierten Marke (etwa in der Rückenmuskulatur vor der Schwanzfloſſe) kenntlich und ſetzt ſie wieder lebend ins freie Waſſer, in der Hoffnung, daß ſie ſpäter wieder gefangen und gemeſſen werden können. Dieſe letztere Methode der Feſtſtellung der Wachstumsgeſchwindigkeit wird zurzeit von der internationalen Meeresforſchung, an der ſich alle an die Nordſee und Oſtſee grenzenden Uferſtaaten beteiligen, in großem Umfange angewandt, wobei es ſich zeigte, daß bis jetzt etwa 14% aller markierten und dann ins freie Meer ausgeſetzten Fiſche nach kürzerer oder längerer Friſt wieder gefangen wurden. Wenn es nun auch möglich iſt, nach einer der erwähnten Methoden den Zuwachs eines beſtimmten Fiſches innerhalb einer engbegrenzten Zeit feſtzuſtellen, ſo muß man trotzdem vorſichtig ſein, wenn man davon Gebrauch zur Alters— beſtimmung machen will, denn die Verſuchstiere leben in beiden Fällen unter anormalen Zuſtänden (Raumbegrenzung, reſp. Körperbeſchädigung) und es können daher Schlüſſe auf normale Tiere nicht ohne weiteres gezogen werden. Dazu kommt noch, daß die Fiſche ein und derſelben Art ganz verſchieden ſchnell wachſen, je nach dem Alter und den äußeren Lebensbedingungen. Denn bekanntlich wachſen die Fiſche in den erſten Lebensjahren bis zur Erreichung der Geſchlechtsreife verhältnismäßig ſchnell, während von da ab die Wachs— tumsgeſchwindigkeit immer mehr und mehr abnimmt und bei ſehr alten Tieren allmählich verſchwindend klein wird. Bezüglich des Einfluſſes der äußeren Lebensbedingungen iſt es nur zu bekannt, wie das Wachstum von der Nahrungsmenge, Temperatur, Strömung, Salz— gehalt uſw. direkt abhängt, jo daß man von ſchnell- und langſamwüchſigen Lokalraſſen ſprechen kann. Außerdem zeigen die Fiſche desſelben Jahrganges unter denſelben äußeren Lebensbedingungen in engumgrenztem Gebiet (zum Beiſpiel in Teichen) oft weitgehende Verſchiedenheiten in der Körperlänge, was teils mit der inneren Konſtitution, teils damit zuſammenhängt, daß die Tiere nicht genau zu derſelben Zeit geboren ſind, nämlich ein Teil zur Hauptlaichzeit, ein anderer zu Beginn, wieder ein anderer zu Ende der Laichzeit. Alle H. N. Maier: Beiträge zur Altersbeſtimmung der Fiſche. I. All⸗ gemeines. Die Altersbeſtimmung nach den Otolithen bei Scholle und Kabeljau. Wiſſenſchaftliche Meeresunterſuchungen, N. F. VIII. Band, Abteilung Helgo⸗ land, Heft 1 (1906), p. 57—115, Taf. II-III. 27 diefe Umſtände machen daher die Altersbeſtimmung nach der Körperlänge unſicher, wenn nicht überhaupt unmöglich. Man hat deshalb ſchon lange darnach geſtrebt, das Alter der Fiſche an der Hand von anatomiſchen Merkmalen zu beſtimmen. Dabei ging man von der Tatſache aus, daß das Wachstum der Fiſche in den verſchiedenen Jahreszeiten verſchieden ſtark iſt, indem es im Sommer am bedeutendſten, im Winter am ſchwächſten iſt. Bei manchen Fiſchen, insbeſondere bei denjenigen, die einen Winterſchlaf halten, wie zum Beiſpiel der Karpfen, ſind während der kalten Jahreszeit alle Lebensäußerungen auf ein Minimum beſchränkt und das Wachs— tum hört dann überhaupt auf. Man ſuchte nun nach Organen, an welchen dieſe Schwan— kungen im Wachstum ausgeprägt ſind. Hoffbauer gelang es, nachzuweiſen, daß beim Karpfen und mehreren anderen Süßwaſſerfiſchen ſich die Schuppen für die Altersbeſtim— mung vorzüglich eignen. Da über dieſe Methode der Altersbeſtimmung in dieſer Zeitſchrift wiederholt Aufſätze erſchienen ſind, ſo brauche ich auf die Einzelheiten nicht weiter einzu— gehen. Ich erinnere nur daran, daß man an einer Fiſchſchuppe (Figur 1) gewöhnlich ein Vorderfeld (V), ein Hinterfeld (H) und zwei Seitenfelder (8) unterſcheiden kann, von denen das Vorderfeld ſich für die Altersbeſtimmung beſonders eignet. Die Schuppe zeigt einen komplizierten Bau: um einen meiſt näher an dem Hinterfeld gelegenen Kern gruppieren ſich j N IN N Nur In 1 l h TAN x_ } y 1% %%%, NN DW), N Figur 1. Schuppe von * 4 (Ca Pleuronectes mierocephalus Donovan, 24 cm lang, d ausgelaicht, vom Borkumriff. 1 0 U 66 660 = IM IK V — Vorder-; 8 — Seitens; II — Hinterfeld; FE 0 006 1, 2, 3 — Ende des 1., 2., SIS>S ; | | 3. Lebensjahres. e RL Pr (Vergr. ca, 50 fach.) N RS Na SIE, 0 a konzentriſche Ringleiſten, welche im Vorderfeld von ftrahlartigen, ſogenannten Radialfurchen unterbrochen ſind. Der Abſtand der einzelnen Ringleiſten von einander iſt verſchieden groß. Um den 28 Kern herum iſt zunächſt der Abſtand der Ringleiſten von einander weit, nimmt aber immer mehr ab, bis er ſchließlich Figur 1, 1) ganz gering wird. Darauf folgen unmittelbar weit von einander entfernte Ringleiſten, die wiederum allmählich in enger liegende übergehen (Figur 1, 2). Dieſe Verhältniſſe können ſich nun noch ein oder mehrere Male wiederholen. Es zeigte ſich, daß die weit von einander entfernten Ringleiſten im Frühſommer und Sommer, die engſtehenden im Spätſommer und Herbſt angelegt werden, während im Winter das Wachstum ſtillſteht Die weitſtehenden Ringleiſten mit den darauffolgenden engſtehenden faßt man zuſammen als eine „Zone“, jede ſolche Zone entſpricht alſo einem Jahrgange. Die Zahl der Zonen gibt demnach direkt das Alter des betreffenden Fiſches an. Es gelingt auf dieſe Weiſe, zum Beiſpiel das Alter des Karpfen bis zum vierten Lebensjahre feſtzuſtellen, bei älteren Fiſchen wird die Beſtimmung mehr oder weniger unſicher. Die Möglichkeit der Altersbeſtimmung nach den Schuppen wurde mit Erfolg auch für andere Süßwaſſerfiſche und Meeresfiſche (Figur 1) nachgewieſen, aber es zeigte ſich, daß ſie ſich immerhin nur für eine beſchränkte Anzahl von Fiſchen eignet, während ſie bei der Mehrzahl der Fiſche im Stiche läßt. Figur 2. Otolith der linken Körperſeite von Pleuronectes microcephalus Donovan, 24 em lang, cl ausgelaicht, vom Borkumriff. 1, 2, 3 — Ende des 1., 2, 3. Lebensjahres. (Vergr. ca. 30 fach.) Um dieſe Lücke auszufüllen, benützte man ein anderes Organ für die Altersbeſtimmung. Reibiſch machte darauf aufmerkſam, daß die ſogenannten Gehörſteine (Otolithen) der Scholle eine Schichtung zeigen, die mit dem Alter zuſammenhängt. An einem Material von mehreren Tauſenden von Meeresfiſchen, insbeſondere von Schollen, gelang es mir, nachzu— weiſen, daß ſich dieſe Methode für die Altersbeſtimmung der meiſten Nutzfiſche des Meeres vorzüglich eignet. Die Otolithen liegen (Figur 3) im unteren Teile (Sacculus) des Gehör— organs; für die Altersbeſtimmung ſpielt nur der große Otolith (Sagitta; Figur 3, S) eine Rolle, während die beiden kleinen (Lapillus, L und Asteriscus, A) nicht in Betracht kommen. Das Herauspräparieren des Otolithen geſchieht am beiten auf folgende Weiſe (Figur 4). Man ſpaltet den Kopf des Fiſches parallel der Mundſpalte und trennt auf dieſe Weiſe den Unterkiefer vom Oberkiefer ab. An der Decke des Schlundes ſind dann hinter dem Gaumen die beiden oberen Schlundknochen zu erkennen, ſie werden durch einen Längsſchnitt von einander getrennt und beiſeite geſchoben. Dadurch wird die knöcherne Gehörkapſel freigelegt; nach Oeffnen derſelben können die Gehörſteine (Otolithen) herausgenommen werden. 29. Betrachtet man die Otolithen (zum Beiſpiel einer Scholle, Figur 5) bei auffallendem Licht auf dunklem Hintergrunde mit der Lupe, fo erkenntsman abwechſelnd weiße, zundurch— Figur 3. Gehörorgan der rechten Seite von Labrax lupus, von der Medianſeite geſehen. 8 — Sagitta im Sacculus, A — Asteriscus in der Lagena, L — Lapillus im Re- cessus utriculi, s — Suleus in der Sagitta. (Schema nach Koken.) — Hl — — Figur 4. Schellfiſch (Gadus aeglefinus L.). Kopf nach Ab— tragen des Unterkiefers, von unten. Oberer Schlund— knochen der rechten Körperſeite (links) auf die Seite ge— ſchoben; in der geöffneten Gehörkapſel iſt der Otolith zu erkennen. (Vergr. fach.) Figur 4. ſichtige (WR) und dunkle durchſcheinende (DR) Ringſchichten. In der Mitte liegt ein weißer Kern (K), der ſich aus einem intenſiv weißen Kernpunkt (Kp), einem dunkleren Kernzwiſchen— ring (Kz) und einem weißen Kernring (Kr) zuſammenſetzt. Auf den Kern folgen nun ab— wechſelnd dunkle (DR) und weiße (WR) Ringe. Die mikroſkopiſche Unterſuchung, auf die ich hier nicht weiter eingehen will, zeigt, daß die dunkleren durchſcheinenden Ringe nur aus kleinſten Kriſtallen von kohlenſaurem Kalk beſtehen; die weißen, undurchſichtigen Ringe beſtehen ebenfalls aus Kalkkriſtällchen, zwiſchen denen aber organiſche Subſtanz in feinſten weißen Körnchen eingelagert iſt. Unterſucht man etwa im Auguſt Schollen von 5 cm, von denen wir ſicher wiſſen, daß ſie im erſten Lebensjahre ſtehen, ſo zeigt der Otolith einen weißen Kern, umgeben von einem dunklen Ring. Schollen von 12 cm, die um ein Jahr älter find, beſitzen Otolithen mit einem weißen Kern, umgeben von einem dunklen, einem weißen und einem zweiten dunklen Ring. Daraus geht hervor, daß der Zuwachs des Otolithen vom erſten zum zweiten Jahre aus einem weißen und einem dunklen Ringe beſteht. Dies gilt ebenſo auch für die folgenden Jahre. Demnach kann man das Alter der Schollen direkt nach der Zahl der Otolithenringe beſtimmen. Unſere Figur 5 ſtellt den Otolithen einer Scholle am Ende des fünften Lebens— jahres dar. Die vollkommene Uebereinſtimmung der Methode der Altersbeſtimmung nach den 30 — — — Otolithen mit derjenigen nach den Schuppen zeigt uns eine Vergleichung unſerer Figuren 1 und 2, Figur 1 ſtellt eine Schuppe einer 24 em langen „kleinköpfigen Scholle“ (Pleuronectes microcephalus Donovan) dar, Figur 2 einen Otolithen desſelben Individuums. Man erkennt, daß die weitentfernten Ringleiſten der Schuppe den weißen Ringen, die engſtehenden Ring- leiſten den dunklen Ringen des Otolithen entſprechen, daß alſo die weißen Otolithenringe im Frühſommer und Sommer, die dunklen im Spätſommer und Herbſt gebildet werden. N 1111 5 N HN Dt Figur 5. Otolith der rechten Körperſeite einer Scholle von 32 em Länge, 0 „Helgoland, 6. September 1903, von der Außenfläche auf dunkler Unterlage betrachtet. K. — Kern, Kp — „Kernpunkt, Kz [— Kernzwiſchenring, Kr — Kernring, PR — Dunkle Ringe, WR — Weiße Ringe; 1, 2, 3, 4 — Ende des 1., 2., 3., 4. Lebensjahres. (Vergr. ca. 15 fach.) Einen weiteren Beweis für die Richtigkeit der Altersbeſtimmung nach den Otolithen zeigt uns ihre Uebereinſtimmung mit der ſogenannten Meßmethode. Die Meßmethode geht von der Tatſache aus, daß die Fiſche desſelben Jahrganges nicht gleich groß ſind. Die Hauptmenge zeigt eine mittlere Länge, ſie ſtammt von der Hauptlaichzeit; die Tiere aus dem Anfang der Laichzeit ſind größer, diejenigen aus dem Ende der Laichzeit kleiner, und zwar umſomehr, je weiter ihre Laichzeit von der Hauptlaichzeit entfernt iſt. Mißt man nun von einem Jahrgange ſämtliche Fiſche und ordnet die Zahlen nach der Länge an, ſo erhält man eine nach Zentimeter fortlaufende Zahlenreihe. Als Beiſpiel diene Figur 6, Reihe A. Die Hauptmenge (85) der Tiere war 16 cm lang, je kleiner die Länge, deſto weniger Tiere waren vorhanden; dasſelbe gilt von den größeren Tieren. Auf dieſe Weiſe erhält man eine Zahlenreihe, die von einem Maximum (85 bis 16 em) nach beiden Seiten abnimmt. Stellt ä eier ee 31 man dieſe Zahlenreihe als Kurve (Figur 6, 4) dar, indem man die fortlaufenden Zentimeter als horizontale Abſciſſe annimmt und für jeden Zentimeter die Zahl der dieſe Größe zeigenden Tiere als vertikale Ordinate aufträgt, und die ſo entſtandenen Punkte miteinander verbindet, ſo erhält man eine Kurve, die von einem Maximum (bis 16 em) nach beiden Seiten abfällt. Eine derartige Kurve iſt charakteriſtiſch für jeden Jahrgang. Wenn man nun zwei Jahrgänge (Figur 6, A 13 bis 20 em, B 18 bis 26 cm), die über einander greifen, miſcht, ſo erhält man eine kombinierte Geſamtkurve. Zahl 7100 der Tiere 90 80 Langes id i, 15 i 7 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27cm ISSN e IE RESULT 3. HS 23002 der 8 4. 13. 2. 22. 42. 20. 2d. 19. 2 der 18 51 85 73 46 38 26 29 37 40 28 19 7 Tiere == = Figur 6. I Darftellung eines aus zwei Jahrgängen (A und B) beſtehenden Fiſchfanges in der Form von Maßkurven. — Seſamtkurve (KA E B. Jahrgang X Jahrgang B. Dieſe Geſamtkurve enthält zwei Erhebungen (Spitze A und B), welche dem Maximum der Einzelkurven A und B entſprechen. Man kann daher aus einer derartigen Kurve aus der Zahl der Erhebungen auf die Zahl der enthaltenen Jahrgänge ſchließen. Von einem Fang Zahl der | FF ı EH 80 i f . ö 70 I Tiere 120 Zange indm jo m 12 id i is 1% 7 18 19 20 27 22 23 24 3 26 27 25 9 30 1 Figur 7. Fang von 995 Schollen (Pleuronectes platessa L.) bei Sylt am 19, März 1904. Geſamtfangkurve (umfaßt alle Tiere des Fanges). I 1 pp 8 1 1 2 Otolithenkurve der Tiere mit 2 weißen Otolithenringen. 4 | 32 mrnarnnnnnnnn von zirka 1000 Schollen (Figur 7) wurden von ſämtlichen Tieren die Länge und das Alter nach den Otolithen beſtimmt. Aus den Längenmaßen wurde eine Geſamtfangkurve dargeſtellt, die zwei deutliche (I und II) und eine undeutliche Erhebung (III) zeigt; daraus iſt zu ſchließen, daß der Fang drei auf einander folgende Jahrgänge enthält. Nun wurde von allen Tieren mit einem weißen Otolithenring eine beſondere Otolithenkurve hergeſtellt, ebenſo von denjenigen mit zwei, reſpektive drei weißen Otolithenringen; dieſe Otolithenkurven wurden in die Geſamt— fangkurve eingezeichnet. Es zeigt ſich, daß dieſe drei Otolithenkurven, welche die ein, zwei und drei Jahre alten Tiere umfaſſen, tatſächlich vollkommen in die drei Erhebungen der Geſamtfangkurve hineinpaſſen, daß alſo die Otolithenmethode dasſelbe Reſultat wie die Meßmethode ergab. Es erübrigt noch, einiges über die praktiſche Verwertbarkeit der Methode der Alters— beſtimmung nach den Otolithen zu ſagen. Bei der Scholle hat ſich gezeigt, daß die Methode nur bei etwa 2% aller unterſuchten Tiere verſagte. Aber nicht alle Fiſche eignen ſich in gleichem Maße; bei vielen iſt erſt ein Anſchleifen der Otolithen zur Unterſuchung erforderlich (Schellfiſch und Verwandte). Die Präparation der Otolithen iſt einfach; es gelingt bei einiger Uebung, zirka 50 Tiere in einer halben Stunde zu unterſuchen. Zur Charakteriſierung eines größeren Fanges genügt es, etwa 5% desſelben auf das Alter nach den Otolithen zu unter— ſuchen, insbeſondere wenn dieſe Methode noch mit der Meßmethode verbunden wird. Zum Schluſſe möchte ich noch erwähnen, daß in jüngſter Zeit von Heincke nachgewieſen wurde, daß man das Alter der Fiſche auch an einer Reihe von Knochen, wie Kiemendeckel, Wirbelkörper ec. feſtſtellen kann; die diesbezüglichen Unterſuchungen ſind noch nicht ganz abgeſchloſſen, werden aber demnächſt veröffentlicht werden. Ueber die Altersbeſtimmungen nach den Hörſteinen bei Süßwaſſerfiſchen werde ich nach Abſchluß meiner bezüglichen Unter— ſuchungen in einem weiteren Artikel Bericht erſtatten. III. Die Taichreife des Tachſes und das neue Weſerwehr bei Bremen. In Nr. 49 der „Neudammer Fiſcherei-Zeitung“ vom 8. Dezember 1906 wird ein Gut— achten des Vorſitzenden des Rheiniſchen Fiſchereivereins, Prof. Dr. Freiherrn von la Valette St. George in Bonn, mitgeteilt, wonach vorausſichtlich durch den Bau des großen Weſer— wehres bei Bremen Schwierigkeiten hinſichtlich der Gewinnung laichreifer Lachſe für die künſtliche Lachszucht zu erwarten ſind. Das Gutachten beruft ſich auf die Erfahrungen der Fiſcher am Rhein in Weſel, an der unteren Sieg und Agger, wo ſich herausgeſtellt habe, daß die Zurückſetzung nicht laich— reifer Lachſe in Behälter nur dann laichreife Fiſche ergab, wenn die Aufbewahrung nicht länger als 14 Tage dauerte. Im anderen Falle ſei Zurückbildung der Generationsprodukte in den Hältern eingetreten. Ferner iſt in dem Gutachten geſagt, daß in Hameln die Lachſe meiſt laichreif ankämen, daß aber wegen der geringen Entfernung Bremens vom Meere mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen ſei, daß die Lachſe am Bremer Wehr nur ſelten laichreif ankommen würden. Freiherr von la Valette ſchlägt daher vor, für den Fall, daß die Fiſchpäſſe in den neuen Weſerwehren (bei Bremen, Dörverden und Minden) von den Lachſen nicht angenommen werden ſollten, den Aufſtieg bis Hameln dadurch zu ermöglichen, daß an den genannten Wehren die Lachſe gefangen und ſofort in das Oberwaſſer der Wehre wieder eingeſetzt werden, um auf dieſe Weiſe den jetzt beſtehenden Zuſtand hinſichtlich der Gewinnung laich— reifer Lachſe ſicher zu ſtellen. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß ein ſolches Verfahren ſehr weitläufig und koſtſpielig ſein würde, zumal drei Wehrſtellen in Frage kommen, der Fang alſo dreimal ge— ſchehen müßte. Es iſt richtig, daß die künſtliche Lachszucht im Weſergebiet, die von dem Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer Hannover mit großem Erfolge betrieben wird, augenblicklich auf der Gewinnung der Laichlachſe an den Wehren in Hameln beruht. So — u 6 EEE 33 find in vorigem Herbſt dort ſchon drei Millionen Eier gewonnen worden, ſo daß nicht nur das Weſergebiet, ſondern auch das Elbegebiet, wo die Gewinnung von Laichlachſen ſchwierig iſt, mit Lachsbrut reichlich verſorgt werden kann. Während im Herbſt in der Laichzeit der Lachſe alle Lachsfiſchereibetriebe in der Weſer unterhalb Hamelns ruhen, ſo daß die Lachſe ungeſtört bis Hameln gelangen können, werden in Hameln die Laichlachſe gefangen und dem Fiſchmeiſter der Landwirtſchaftskammer behufs Gewinnung der Eier ꝛc. zur Verfügung ge— ſtellt. Zur Aufbewahrung der Fiſche bis zur Laichreife dienen in der Weſer ſchwimmende, an Ketten befeſtigte Lattenbehälter. Erſt nach Abſtrich der Laichprodukte gibt der Fiſch— meiſter die Lachſe den Fiſchern zum Verkauf frei. Wenn auch der Preis für Laichlachſe ge— ring iſt (durchſchnittlich 60 Pfg. pro Pfund), fo deckt er doch im allgemeinen reichlich die Koſten des Fanges, ſo daß die Fiſcher ſelbſt ein Intereſſe daran haben, eifrig und fleißig zu fiſchen. Umſomehr tun ſie dies, weil ſie von der großen Bedeutung der künſtlichen Lachs— zucht für die Erhaltung des Lachsbeſtandes in der Weſer überzeugt find. Ihre Haupt— einnahme reſultiert allerdings aus dem Fang der wertvollen Lachſe im Frühjahr und Sommer, die durchſchnittlich für etwa 2 Mk. pro Pfund Abnehmer finden. Der diesjährige Fang von Laichlachſen in Hameln wird etwa 1000 Stück mit einem Durchſchnittsgewicht von etwa 10 Pfund betragen. Die Eier werden in Schliekersbrunnen und Hemeringen bei Hameln angebrütet und nach Erlangung der Augenpunkte an zahlreiche Brutanſtalten im Weſer- und Elbegebiet ver— teilt, damit die Brut im Frühjahr ohne längere Transporte in die für die Ausſetzung ge— eigneten Bäche in der Nähe der betreffenden Brutanſtalten ausgeſetzt werden kann. Hiernach ſind die Verhältniſſe in Hameln für die künſtliche Lachszucht ſehr günſtig, indem die Wehre daſelbſt gewöhnlich, das heißt bei niedrigem und mittlerem Waſſerſtande, ein Hindernis für den weiteren Aufſtieg der Fiſche bilden und daher den Fang und die Kontrolle des Fanges ſehr erleichtern. Es iſt aber die Behauptung, daß die Lachſe in Hameln meiſtens laichreif oder nahezu laichreif ankommen, nicht richtig. Vielmehr müſſen die meiſten Lachſe längere Zeit bis zum Eintritt der Laichreife in den ſchwimmenden Lattenhältern aufbewahrt werden. Dieſe Auf— bewahrungszeit dauert oft länger als 14 Tage, ohne daß die angeblich am Rhein beobachtete Zurückbildung der Generationsprodukte eingetreten wäre. Wohl finden Verluſte durch Ab— ſterben einzelner Fiſche in den Hältern ſtatt, der Grund dafür liegt aber meiſtens in den Beſchädigungen, die die Fiſche beim Fang erlitten oder auch in dem Umſtande, daß beſonders bei niedrigen Waſſerſtänden Verunreinigungen der Weſer durch oberhalb Hamelns belegene Zucker- und Papierfabriken vorkommen, welche die Lachſe in den verhältnismäßig engen Hältern naturgemäß ſehr ungünſtig beeinfluſſen. Nach dieſen Erfahrungen braucht man wegen der neuen Weſerwehre nicht gar zu be— ſorgt ſein. Einmal iſt es keineswegs ausgeſchloſſen, daß beſonders im Spätherbſt Lachſe mit derſelben Laichreife in Bremen gefangen werden, wie jetzt durchſchnittlich in Hameln ge— fangen werden. Tatſächlich werden in der Nähe der Flußmündungen, ſogar im Gebiete der Ebbe und Flut, im Herbſt völlig laichreife Lachſe gefangen, zum Beiſpiel in der Oſte bei Bremervörde, in der Eider bei Rendsburg und in der Bredau in Schleswig. Dieſelben Er— fahrungen liegen vor bei den Küſtenflüſſen in Irland, Schweden und Norwegen, beſonders aber auch aus der neueſten Zeit bei der Yſel in Holland, wo in dieſem Herbſt bisher etwa eine halbe Million Lachseier gewonnen iſt, die in der neuerbauten Lachsbrutanſtalt in Vaaſen bei Apeldoorn erbrütet und demnächſt als Setzlinge in geeignete holländiſche Gewäſſer aus— geſetzt werden ſollen. Auch in der Ems zwiſchen Aſchendorf und Dörpen beim Herbrumer Wehr, einem Fangplatze, der näher zum Meere liegt als Bremen, werden alljährlich Laichlachſe gefangen, in Lattenkäſten bis zur Laichreife aufbewahrt und dann die gewonnenen Eier zur künſtlichen Zucht benutzt, in dieſem Herbſt zum Beiſpiel faſt eine Million. Eventuell kann man aber auch den Fang der Laichlachſe im Unterwaſſer des Bremer Wehres ſo lange aufſchieben, bis die dort ſich anſammelnden Fiſche in der Mehrzahl laichreif oder nahezu laichreif geworden ſind. Da nämlich der Fang nur durch Diſpens möglich iſt, ſo kann man ihn beliebig regulieren. 34 — — In Bremen führt die Weſer noch reines Süßwaſſer, jo daß ſogar die Waſſerverſor— gung der Stadt Bremen mit Weſerwaſſer erfolgt. Wenn daher ein längerer Aufenthalt im Süßwaſſer für die Herbeiführung der Laichreife nötig ſein ſollte, ſo iſt ein ſolch längerer Aufenthalt durch Regulierung der Fangzeiten beim Bremer Wehr zu ermöglichen. Schließlich ſteht nichts entgegen, unmittelbar beim Bremer Wehr möglichſt vollkom- mene Hälterteiche für noch nicht laichreife Lachſe anzulegen, die den Fiſchen weſentlich beſſere Lebensbedingungen gewähren, als die kleinen Lattenkäſten in Hameln. Wenn letztere ſchon eine mehrwöchentliche Haltung der Laichfiſche geſtatteten, dann werden erheblich vollkom— menere Hältereinrichtungen in Bremen eine noch längere Aufbewahrung ermöglichen. In dieſer Beziehung wird auf den Bericht der Waſhingtoner Fiſchereikommiſſion über die monate⸗ lange Aufbewahrung von Lachſen bis zur Laichreife im Dead Brook-Gehäge verwieſen; ver— öffentlicht in der Münchener „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 12 Seite 264 u. ff. des Jahrganges 1901. Es würde daher eventuell nur eine örtliche Verlegung der Zentrale für die künſtliche Lachszucht im Weſergebiet von Hameln nach Bremen in Frage kommen, wie jedenfalls auch das Bremer Wehr überhaupt den Lachsfang in der Weſer ganz anders geſtalten wird, als er bisher war. Der Hauptfang wird in Zukunft wahrſcheinlich in Bremen erfolgen. Dieſe Konzentrierung des Fanges iſt volkswirtſchaftlich nicht unrationell, weil dadurch an Fang— koſten geſpart wird, indeſſen dürfte eine entſprechende Entſchädigung der dadurch lahmgelegten Lachsfangbetriebe zwiſchen Bremen und Hameln der Billigkeit entſprechen. Alles dieſes gilt aber nur für den Fall, daß die Fiſchpäſſe in den neuen Wehren nicht in der Lage ſind, den bisherigen freien Aufſtieg bis Hameln voll zu erſetzen. Es werden keine Koſten geſcheut, die Fiſchpäſſe leiſtungsfähig zu machen. Bei jedem Wehre, alſo auch in Bremen, kommen drei verſchiedene Syſteme zur Ausführung, eine Fiſch⸗ treppe, eine Recken'ſche Fiſchſchleuſe und ein Wildpaß nach norwegiſcher Bauart. Alle dieſe Päſſe werden in großen Dimenſionen hergeſtellt, um den Fiſchen den Aufſtieg ſo bequem als möglich zu machen. Es wird ſehr intereſſant ſein, demnächſt durch genaue Beobachtungen die Wirkſamkeit der verſchiedenen Syſteme zu vergleichen und damit zu einer ſicheren Beur— teilung des Wertes der Fiſchpäſſe überhaupt zu gelangen. Was die Recken'ſche Fiſchſchleuſe angeht, die in Nr. 12 des Jahrganges 1905 dieſer Zeitung näher beſchrieben iſt, ſo haben die Verſuche, welche damit von der Weſerſtrombau— verwaltung an dem Weſerwehr in Hameln und an dem Fuldawehr in Wolfsanger bei Kaſſel angeſtellt ſind, ergeben, daß dieſelbe als ein leiſtungsfähiger Fiſchpaß angeſehen werden kann. Dies Reſultat wurde gewonnen, obſchon die örtlichen Verhältniſſe eine Anlage der Fiſchſchleuſe, wie man ſie bei den neuen Weſerwehren vorgeſehen hat, nicht ermöglichten, ſo daß die Verſuche unter ungünſtigen Verhältniſſen angeſtellt werden mußten. Das Nähere über dieſe Verſuche wird vorausſichtlich in nächſter Zeit veröffentlicht werden können. Der Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer Hannover, dem in erſter Linie die künſtliche Lachszucht im Weſergebiete obliegt, wendet den Projekten der neuen Weſerwehre volle Aufmerkſamkeit zu. Unzweifelhaft wird eine befriedigende Löſung dieſer wichtigen Frage gefunden werden, zumal die beteiligten Behörden das größte Entgegenkommen zeigen. Uebrigens werden die betreffenden Weſerwehre nicht, wie in dem Gutachten von la Valette's geſagt iſt, für den Ausbau der Weſer oberhalb Bremen zu einer Waſſerſtraße für Großſchiffahrt erbaut, ſondern die Wehre in Bremen und Dörverden ſind dazu beſtimmt, durch Aufſtau der Weſer die Schäden auszugleichen, die durch die Regulierung der Weſer zu Schiffahrtszwecken der Landwirtſchaft durch Senkung der Weſerwaſſerſtände erwachſen ſind, während das Wehr bei Minden, deſſen Errichtung eventuell vorläufig gar nicht zur Aus— führung gelangt, mit dem Bau des Schiffahrtskanals von Hannover zum Rhein zuſammen— hängt. Bei dem Bremer Wehr wird der Unterſchied zwiſchen Ober- und Unterwaſſer des Wehres bis zu 6 m betragen. Die Koſten dieſes Wehres ſind einſchließlich der Koſten für die Ausnutzung der Waſſerkräfte zu etwa 7 Millionen Mark anzunehmen. Dieſelben werden ſich durch den Gewinn elektriſcher Kraft gut verzinſen. Dazu kommt der große Nutzen für die Landwirtſchaft und als weiterer Gewinn für die Stadt Bremen die Schaffung eines ſehr 35 intereſſanten und großartigen Werkes der Waſſerbaukunſt, das geeignet iſt, zur Verſchöne⸗ rung und Belebung Vremens erheblich beizutragen. Dies wird noch mehr der Fall ſein, wenn das Wehr die Konzentration des Lachsfanges in Bremen und die Errichtung einer großen Zentrallachsbrutanſtalt daſelbſt für das Weſer- und Elbegebiet zur Folge haben ſollte. 182 Zu vorſtehendem Artikel wird uns des weiteren geſchrieben: „Der Rheiniſche Fiſchereiverein hat das Gutachten, auf welches der vorſtehende Artikel Bezug nimmt, ſeinerzeit auf dringende Bitte des Deutſchen Fiſchereivereins erſtattet und dabei ganz beſonders die Erfahrungen der Lachszucht in der preußiſchen Rheinprovinz be— tont. Dieſe Mitteilungen bezüglich der Lachszucht müſſen vorläufig bis auf das letzte Wort aufrecht erhalten werden, weil ſie langjährigen Beobachtungen entſprechen. Hiermit könnte man eigentlich dieſe Erwiderung ſchließen, es möge aber noch fol— gendes hinzugefügt werden. Daß in der Weſer die Lachſe in Hameln meiſtens laichreif ankommen, iſt noch zu— letzt vor zwei Jahren bei Gelegenheit der Hauptverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei— verbandes in Hameln und meiner Erinnerung nach wiederholt in Sitzungen des Vorſtandes des Deutſchen Fiſchereivereins gelegentlich ausgeſprochen. Wenn dieſe Anſicht nicht richtig war und es gelungen iſt, auch die nicht laichreif ankommenden Lachſe durch geeignete Vor— richtungen zum Ablaichen zu bringen, ſo iſt das im Intereſſe der Fiſchzucht recht erfreulich und gibt gewiß Fingerzeige für ähnliche Behandlung an anderen Orten. Daß auch bei dem neuen Wehre bei Bremen der [Verſuch gemacht werden ſoll, die gefangenen, noch nicht laichreifen Lachſe in ſchwimmenden Behältern bis zur Laichreife auf— zubewahren, iſt ja auch in dem Gutachten des Rheiniſchen Fiſchereivereins ausgeſprochen. — Ob die gänzliche Abſperrung bei Bremen oder die Anlage von Hälterteichen ſich bewähren wird, kann man nicht wiſſen, es kann aber verſucht werden. Wenn ferner im Gebiet der Ems, der Weſer, der Eider und an anderen Orten laich— reife Lachſe nahe beim Meere gefangen werden, alſo nach kurzem Aufſteig, ſo iſt das ge— wiß recht angenehm. Im preußiſchen Rhein iſt eine ſolche Beobachtung, wie ich ausdrück— lich wiederhole, bis jetzt nicht gemacht worden. — Und wenn zwar in dieſem Herbſt ſogar in der holländiſchen Yſel laichreife Lachſe gefangen wurden und die Eier in Holland er— brütet werden, ſo iſt das meines Wiſſens bis jetzt noch nicht vorgekommen und dann wird wohl bald von deutſchen Fiſchern der Antrag geſtellt beziehungsweiſe wiederholt werden, den Lachsvertrag mit Holland zu löſen und den Holländern allein den Beſatz des Rheines zu überlaſſen. Ob übrigens das Wehr bei Bremen für Großſchiffahrt oder zur Ausgleichung von Waſſerſtänden im landwirtſchaftlichen Intereſſe dient, iſt eigentlich ganz nebenſächlich. Dem Rheiniſchen Fiſchereiverein haben keine Pläne vorgelegen; es war mir bekannt, daß drei Wehre mit großen Stauhöhen und das Wehr bei Bremen mit der außergewöhnlichen Höhe von 6 m erbaut würden. Wenn es wirklich gelingen ſollte, durch bauliche Anlagen bei den drei Wehren und namentlich bei Bremen den Aufſtieg der Lachſe günſtig und befriedigend zu geſtalten — was man leider nicht von den meiſten in Deutſchland erbauten Wehren ſagen kann —. ſo wäre das gewiß ſehr erfreulich. Wir wünſchen allen zur Ausführung kommenden techniſchen Vorſchlägen und beſonders der neuen Recken'ſchen Schleuſe den beſten Erfolg. f Freiherr von la Valette St. George.“ IV. Die Beſetzung bayeriſcher Seen mit Veipusſeemaränen. Wie die Leſer der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ von früheren Mitteilungen“) her ſich erinnern werden, find durch den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein eine Reihe bayeriſcher Seen im Jahre 1904 erſtmalig mit einſömmerigen Peipusſeemaränen beſetzt worden. Auch in den beiden darauffolgenden Jahren iſt die Aufzucht von Jährlingen der genannten Fiſch— *) Vergleiche Jahrgang 1905, pag. 203, 412, 467. ————————— 36 art, von der die befruchteten Eier aus Rußland bezogen wurden, jo vortrefflich gelungen, daß wiederum eine namhafte Anzahl von Setzlingen mit durchſchnittlich zirka 15 em Länge den einzelnen Seen zugeführt werden konnte. Mit einem Aufwand ziemlicher Koſten, die zum Teil aus öffentlichen Mitteln, zum Teil aus privaten Leiſtungen der Fiſchereiberech⸗ tigten gedeckt wurden, find in den Jahren 1904 mit 1906 insgeſamt eingeſetzt worden: in den Ammerſee 7000, Bodenſee 30 000, Chiemſee 10 500, Kochelſee 6000, Simſee 4500, Staffelſee 4700, Tegernſee 3000, Walchenſee 3000 und in den Würmſee (Starn- bergerſee) 16500 Stück Jährlinge der Peipusſeemaräne. Wenn dieſe Ziffern, abſolut genommen, auch ziemlich hoch erſcheinen mögen, fo iſt der Beſatz im Verhältnis zu der bedeutenden Flächenausdehnung und Tiefe der meiſten hier auf— gezählten Seen doch immerhin als ein recht beſcheidener zu bezeichnen. Zur Illuſtration dieſer Tatſache ſei als Beiſpiel der Chiemſee herausgegriffen. Der See hat eine Waſſerfläche von rund 85 qkm — 8500 ha. Es trifft ſomit bisher auf 1 ha nicht viel mehr als ein Setzling. Selbſt unter der (in Wirklichkeit ja gewiß nicht zutreffenden) Vorausſetzung, daß das geſamte Beſatzmaterial noch vollzählig im See vorhanden wäre und ſich gleichmäßig über das ganze Seebecken verteilt hätte, würde der Fang von Peipusſeemaränen vorläufig noch, auf reinem Zufall beruhen. Zieht man noch die beträchtliche Tiefe des Sees in Betracht und bedenkt man, daß ein kleinerer oder größerer Teil des Beſatzes den Gefahren und Feinden im freien Waſſer wohl zum Opfer gefallen iſt, daß wir ferner über die Lebens- gewohnheiten, ſpeziell über die Aufenthaltsorte, welche die neu eingeführte Fiſchart in unſeren Seen ſich gewählt hat, vorerſt noch ſo viel wie nichts wiſſen, ſo darf man aus dem bis— herigen Mangel an ausgiebigen Fängen zurzeit doch keinesfalls auf einen Mißerfolg der Be— ſetzungen ſchließen. In der Hoffnung, vielleicht doch gewiſſe Anhaltspunkte für die geplante Fortführung der Beſetzungen zu gewinnen, hat die ſtaatliche Konſulentie für Fiſcherei im November vorigen Jahres bei den Fiſchereivereinen beziehungsweiſe bei einzelnen Fiſchereiberechtigten an den verſchiedenen Seen eine Umfrage über die bisher gemachten Beobachtungen und Erfahrungen, ſpeziell über etwaige Fänge von Peipusſeemaränen veranſtaltet. Nun iſt es Erfahrungstatſache, daß derartige Umfragen, namentlich ſobald es ſich um Erhebungen über Fangreſultate handelt, aus bekannten Gründen meiſtens ein leider ſehr unvollkommenes Bild der wirklichen Sachlage liefern. Trotzdem haben im vorliegenden Falle die eingelaufenen Ant- worten meine — zwar nicht hochgeſpannten — Erwartungen immerhin noch übertroffen. Die günſtigſten Nachrichten kamen vom Simſee bei Roſenheim und vom Walchenſee, Im Simſee haben ſich die vor zwei Jahren eingeſetzten Peipusſeemaränen ſehr gut ent— wickelt. Im Laufe des Monats Auguſt 1906 wurden zirka 25 Exemplare in Stellnetzen und — auffallenderweiſe — mit der Flugangel gefangen. Die einzelnen Stücke wogen gut 1 Pfund, waren ſchätzungsweiſe 35 em lang und, wie der Berichterſtatter beifügt, von vor— züglichem Geſchmack. Der Walchenſee lieferte einem Fiſchereiberechtigten im Laufe des Sommers vorigen Jahres ebenfalls etwa 25 Stück der neu eingeführten Fiſchart mit einem durchſchnittlichen Stückgewicht von reichlich / Pfund. Sie konnten einzeln ſehr gut als Portions⸗ fiſche Verwendung finden, während von den im Walchenſee heimiſchen Renken ſtets zwei bis drei Stück zu einer Portion benötigt werden. Im Ammerſee, der erſt 1905 mit Peipus⸗ ſeemaränen erſtmalig beſetzt werden konnte, hat ein Fiſcher im vergangenen Jahre drei Exemplare von 20 bis 22 cm Länge mit einer ſogenannten Krautſeege (Zugnetz) gefangen. Im Tegernſee wurden bis jetzt Fänge nicht gemacht, doch beſteht für die kommende Fang— periode gute Ausſicht, indem ſchon 1906 „Schwärme von Peipusſeemaränen“ geſichtet worden ſind. Ein Fiſcher vom Chiemſee berichtet, daß er ſelbſt zwar noch keine Fiſche fraglicher Art gefangen, jedoch von Kollegen erfahren habe, daß „Renken mit fremdem Ausſehen“ im Laufe des letzten Sommers erbeutet worden ſeien. Es iſt wohl mit ziemlicher Sicherheit an— zunehmen, daß es ſich hier ebenfalls um Peipusſeemaränen handelte. Im Kochelſee und Staffelſee konnten bisher keine Fangreſultate verzeichnet werden. Von den Fiſchern am Würmſee (Starnbergerſee) dagegen wurden im vergangenen Sommer zahlreiche und ſehr erfreuliche Beobachtungen über das Fortkommen der Peipusſeemaräne gemacht. Faft überall im See, beſonders aber bei Seeshaupt, St. Heinrich und Tutzing wurden viele von dieſem 37 Fiſchen in durchſchnittlicher Größe von zirka 25 cm nicht nur geſichtet, ſondern auch gefangen: und dann dem See wieder übergeben. Bei Tutzing wurden von einem Fiſcher zwei Exem— plare von je ½ Pfund Gewicht unter den Renken gefangen. Ein ſolches Stück wurde auch am letzten Fiſcherjahrtag in Starnberg vorgezeigt. Im Hinblick auf die vorſtehenden Mitteilungen darf man wohl an dem günſtigen Erfolge der Beſetzung unſerer Voralpenſeen mit der Peipusſeemaräne nicht mehr zweifeln. Die Exiſtenzbedingungen für dieſe Fiſchart, insbeſondere die Nahrungsverhältniſſe, ſcheinen auch in den genannten Seen ſo günſtig zu liegen, daß der ruſſiſche Gaſt in ſeinem neuen Heim ſich unſchwer wird zurechtfinden können. Jedenfalls berechtigen die Vorzüge dieſes Fiſches, feine Raſch- und Großwüchſigkeit, feine geringe Transportempfindlichkeit, ſeine offen— kundige Fähigkeit, ſich den Verhältniſſen in unſeren Seen anzupaſſen, endlich auch der vor- treffliche Geſchmack ſeines Fleiſches jetzt ſchon zu den ſchönſten Hoffnungen. Freilich ſteht noch eine Frage offen: Wird ſich die Peipusſeemaräne in unſeren Seen auch fortpflanzen? Direkte Beobachtungen hierüber ſind mir bisher noch nicht zur Kenntnis gelangt, ſo daß ich die Frage nicht beſtimmt mit „ja“ zu beantworten vermag. Dagegen ſteht feſt, daß die Fiſche auch in unſern Gewäſſern, und zwar ſchon im zweiten Lebensjahre, laichreif werden. Schon im Herbſt 1905 konnte ich bei der Abfiſchung zweiſömmeriger, in Teichen aufgezogener Peipusſeemaränen konſtatieren, daß ein Rogner im Gewichte von 280g mit faſt völlig ausgereiftem Rogen prall gefüllt war. Das Alter des Fiſches (20 Monate) ſtand außer jedem Zweifel, da ja im Februar 1904 überhaupt die erſten Maräneneier aus.: Rußland bezogen wurden. Ende Dezember des vergangenen Jahres brachte nun ein Starn— berger Fiſcher eine beim Köderfiſchfang miterbeutete Peipusſeemaräne aus dem Würmſee von zirka ½ Pfund Gewicht in die Fiſchzuchtanſtalt Starnberg. Das Exemplar war ein Milchner, der beim leiſeſten Druck auf den Körper völlig reifes Sperma abgab. Zieht man zu dieſen Tatſachen noch die Beobachtungen vom Tegernſee und vom Würmſee (ſiehe oben), wonach die Peipusſeemaräne nicht ſolitär, ſondern in Schwärmen oder Zügen vereinigt zu leben ſcheint, in den Kreis unſerer Betrachtung, fo iſt der Annahme, daß die im Jahre 1904 ein— geſetzten Fiſche mindeſtens einmal ſchon ſich fortgepflanzt haben dürften, eine gewiſſe Berech— tigung ſicherlich nicht abzuſprechen. Allerdings kann es ſich meines Erachtens angeſichts der vorerſt noch beſcheidenen Beſatzſtärke hierbei kaum um nennenswerte Mengen von Laich— produkten gehandelt haben. Ohne Zweifel iſt der bis heute gelegte Grundſtock noch zu ſchwach, als daß aus ihm reiche Beſtände, die einen Maſſenfang von Peipusſeemaränen in unſeren Seen zulaſſen, ſchon in wenigen Jahren ſich entwickeln könnten. Darum müſſen wir vor allem darnach trachten, dieſen Grundſtock zu vergrößern, das heißt noch einige Jahre in der möglichſt intenſiven Beſetzung fortzufahren. Bedauerlicherweiſe wird nun gerade das Jahr 1907 eine unliebſame Lücke in dieſem ſyſtematiſchen Beſetzungsplan entſtehen laſſen. Die Fiſchzuchtanſtalt Starnberg hatte auch für die gegenwärtige Brutperiode 200 Mille befruchteter Eier der Peipusſeemaräne recht— zeitig beſtellt. Vor wenigen Tagen traf nun aus Rußland die betrübliche Nachricht hier ein, daß infolge äußerſt ungünſtiger Witterungsverhältniſſe der Maränenfang und damit auch die Eierernte gleich Null waren und Eier daher heuer nicht geliefert werden können. Es bleibt alſo angeſichts dieſer höheren Gewalt nichts anderes übrig, als ſich auf das Jahr 1908 zu vertröſten. Es iſt dringend zu wünſchen und zu hoffen, daß dann um ſo reichlichere Mengen an Jährlingen der Peipusſeemaräne unſeren bayeriſchen Voralpenſeen wieder zugeführt werden können. Sbek. V. Aleber Jiſchpäſſe. Nach Ausführungen des Herrn K. Intendantur- und Baurates Haubenſchmied in der Wochenverſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins vom 20. Dezember 1906. Die Fiſchpaßfrage hat ſeit den letzten Jahren an Bedeutung ganz gewaltig zugenommen, weil ſich eben die Zahl der Waſſerwerke rapid mehrt. Vor elf Jahren habe ich dahier dieſe 38 — —— Wahrſcheinlichkeit hervorgehoben und möchte die nunmehrige Tatſache heute, wie damals, begründen. Die Entwicklung der Induſtrie hat durch die Möglichkeit, Energie nach Belieben in verſchiedene Formen umzuwandeln, ſie als elektriſchen Strom nach beliebigen Stellen zu über⸗ tragen, einen mächtigen Impuls erfahren. Die an die Oertlichkeit geknüpften Unbequemlichkeiten und Unkoſten fallen weg. Die Wucht des beim entlegenen Orte Weng abſtürzenden Amper⸗ waſſers ſoll Ingolſtadt erhellen und von Moosburg aus wird in München beleuchtet und der Trambahnwagen ins Rollen gebracht werden. Wir in Bayern ſind ja noch recht am Anfange. Aber der noch gar nicht ganz ver⸗ ſtandene Aufſchwung kommt doch unfehlbar mit dem Erwachen des Unternehmungsgeiſtes und dem Heranwachſen einer Generation mit neuen Anſchauungen. Niemals werden unſere Gebirgs⸗ ſtröme Schiffahrtswege werden, aber es iſt vorauszuſehen, daß bei einer Staffelung ihres großen Gefälles, jene Naturkraft, die die Täler gräbt, billig das leiſtet, wofür wir jetzt Berge von Kohlen mit enormen Koſten im Land herumſchleppen. Der Fiſcher ſieht mit einiger Schwermut, wie ſich die allmähliche Umwandlung der Flüſſe in Kanäle vollzieht. Er muß ſich aber damit abfinden, denn das iſt kein Verlangen, daß der Fiſche wegen der teilweiſe noch in unſerer Erinnerung lebende „Urzuſtand“ als Fiſch⸗ paradies dauernd erhalten bleibt. Das überwiegende volkswirtſchaftliche Intereſſe zieht hin. Durch den Bau der Stauanlagen braucht die Fiſcherei nicht unbedingt ruiniert zu werden. Nur dann, wenn nichts geſchieht, werden die Edelfiſche teilweiſe ausſterben. Die wichtigſten Hilfsmittel beſtehen darin, daß 1. der Induſtrie verwehrt bleibt, unreines Abwaſſer in die Flüſſe einzuleiten, welches Verbot mit jener Strenge, die uns der Muſterinduſtrieſtaat England lehrt, durchzuführen iſt, 2. die durch die Waſſerwerke unter einander getrennten Flußſtücke durch Fiſchwege mit einander wieder verbunden werden, ſo daß die Fiſche geeignete Laichplätze aufſuchen können, 3. den gefährdeten Flußſtrecken alljährlich ein Beſatz mit gezüchteten Jungfiſchen jener Arten, die unter der Ungunſt der baulichen Aenderungen am meiſten gelitten haben, zugeführt wird. Die Verbindung der einzelnen Gefällsſtaffeln durch Fiſchwege erweckt heute unſer beſonderes Intereſſe. Seien Sie verſichert, meine Herren, daß die Löſung dieſer Aufgabe eine ungemein einfache iſt, ſobald viel Waſſer, viel Platz und viel Geld da iſt. Wir erbauen einen langen Umgehungskanal größeren Querſchnittes mit viel Waſſer, mit mäßigem Gefäll und künſtlich erſchwerter Waſſerbewegung, mit Einmündung in den Fluß an einer verhältnismäßig ruhigen Stelle, und die Aufgabe iſt gelöſt. Derartige der Fiſcherei günſtige Auffaſſung der Waſſernutzung trifft man zwar in England und Schottland, nicht aber bei uns. Normal iſt, daß 1. vom Waſſer nur das Allernotwendigſte hergegeben werden will, denn jeder Waſſer⸗ tropfen, der durch den Fiſchſteig rinnt, iſt für die Energiegewinnung beziehungsweiſe den Verdienſt des Werkes verloren, 2. zwingt der Platzmangel ſo ziemlich regelmäßig dazu, den Fiſchſteig in die übrigen Triebwerksbauten einzuzwängen, 3. finden ſich für großzügige, wirklich zweckdienliche Anlagen niemals die nötigen Mittel. Unter dem Druck der Verwaltungsbehörden, die der Fiſcherei viel Intereſſe entgegen⸗ bringen und mit Recht für alle neuen Triebwerksanlagen dann, wenn wertvolle Fiſche in Betracht kommen, prinzipiell Fiſchwege verlangen, ſind in den letzten Jahren mit beträchtlichem Aufwande verſchiedene Fiihpäffe gebaut worden. Der Erfolg befriedigt jedoch nur teilweiſe. Obwohl vielleicht jeder der anweſenden Herren ſchon Fiſchpäſſe geſehen hat, iſt es mir doch unmöglich, mit ausführlicher Breite ihre Detailkonſtruktion mit den gewöhnlichen Fehlern und Vorteilen allgemein verſtändlich vorzudozieren. Ich trenne die Fiſchpäſſe 1. in das Kammerſyſtem, bei welchem terraſſenförmig Becken mit rektangulären Ein⸗ ſchnitten aneinander gereiht ſind, 2. in das Syſtem des Hinderniskanales. Das Kammerſyſtem ſehen Sie in muſterhafter Ausführung ober- und unterhalb der Maximiliansbrücke dahier. Es haftet ihm der Fehler an, daß zu wenig Waſſer durchläuft, 39 infolgedeſſen auch die Fiſche namentlich dann, wenn die unterſte Kammer in bewegtes Waſſer ausmündet, den Fiſchpaß nicht finden. Der Kanal mit Hinderniſſen iſt in verſchiedener Form ausführbar. Die Schotten pflanzen in ihre mächtigen Umgehungskanäle intermittierend angeordnete Felsblöcke ein; die Stadt München hat an von ihr zu bauenden Wehren Kanäle mit an der Sohle vorſtehenden Schwellen angeordnet. Alle dieſe Einrichtungen erfüllen dann ihren Zweck, wenn die Steige gut erhalten, namentlich die Schwellen rechtzeitig erſetzt werden. Der betonierte Schlauch mit Sperrblöcken iſt gleichfalls ein hierzu gehöriger Fiſchſteig, der bei geringem Raumbedarf, und richtig dimenſtoniert, gewiß feinen Zweck erfüllt. Dieſe Form wurde in der jüngften Zeit viel angewandt. Man wollte ſie auch dadurch verbeſſern, daß eine gewiſſe Unabhängigkeit von der jeweiligen Höhe des Oberwaſſerſpiegels und gleichzeitig eine reichlichere Waſſerzufuhr durch den Erſatz des bisherigen Einſchnittes in der Uferwand durch eine unter Druck ſtehende Oeffnung verſucht wurde. Nun iſt wohl die Konſtruktion eine rein techniſche Aufgabe, doch muß dem Techniker zu ihrer Löſung die Größe des Widerſtandes, den die Fiſche überwinden können, angegeben werden. Hinſichtlich der Fähigkeit der Fiſche, die Wucht des Waſſers zu bewältigen, beſtehen die merkwürdigſten Anſchauungen. Ernſtlich hörte ich einmal verſichern, daß eine Forelle aus einem Behälter durch ein Traufrohr während eines Gewitters zur Dachrinne eines Bauern⸗ hauſes emporſtieg. Selbſt unſer Schillinger, gewiß ein exakter Beobachter, der im übrigen nur durch ſein allzufrühes Ende verhindert wurde, durch koſtſpielige Verſuche die erforderliche Klarheit zu ſchaffen, behauptete infolge wohl irriger Beobachtungen an Schleuſen, daß ſich Huchen noch durch einen 4 m unter dem Oberwaſſer angebrachten Schlitz, ſonach bei nahezu 9 Sekunden⸗ meter Waſſergeſchwindigkeit mit Leichtigkeit durchdrängen können. Perſönlich ſtand ich damals diefer Behauptung ſehr ſkeptiſch gegenüber. Zu meinem Erſtaunen überwinden am Wehr zu Ay in der Iller keinerlei Fiſche einen Waſſerdruck von nur 1 m Höhe, beziehungsweiſe 4 Sekundenmeter⸗Geſchwindigkeit, oder, wenn der Entwurfsplan irrig aufgefaßt wurde und die Hochwaſſerkote in Betracht kommt, von 2 m Höhe, beziehungsweiſe 6 Sekundenmeter. Dem Techniker iſt das nicht fremd, daß etwas in der urſprünglichen Ausführungsform nicht genügt. In dieſem Falle muß ſofort daran gegangen werden, das Detail des theoretiſch als zweckmäßig ausgeklügelten Syſtems ſolange zu ändern, bis eine den örtlichen Verhältniſſen voll entſprechende Form gefunden iſt. Es iſt merkwürdig genug, daß viele Tauſende ausgegeben werden, ohne daß ein Pfennig aufgewendet wird, um eine praktiſch wertvolle Form feſtzuſtellen und noch merkwürdiger iſt, daß dann, wenn ein Fiſchſteig, neu gebaut, ſeinen Zweck nicht er⸗ füllt, im großen ganzen alles zufrieden iſt, weil der Form genügt wird, ſtatt daß man Aenderungen trifft (wie zum Beiſpiel die Verlängerung des Paſſes zu Ay nach oben), die ge⸗ eignet find, die feſtgeſt ellten Mißſtände zu beſeitigen; daß Aenderungen Geld koſten, iſt klar. Man darf aber doch nicht davor zurückſchrecken, wenn die Möglichkeit beſteht, aus etwas Wort⸗ loſem Wertvolles zu geſtalten. Fehlerhaft iſt meines Erachtens nach ſchon, daß der Landeskonſulent für Fiſcherei die Fiſchpaßprojekte techniſch würdigen ſoll. Dieſe rein techniſche Angelegenheit iſt zu regeln nach jenen Naturgeſetzen, die die Bewegungen des Waſſers beſtimmen, und fällt in das Reſſort des Flußbauweſens, was ich vor neun Jahren, als ich zum letzten Male über dieſe Materie ſprach, feierlich zum Ausdruck brachte. Wenn der Flußbautechniker, der auch immer Gelegenheit hat, ſich perſönlich durch Augenſchein von der Sachlage zu überzeugen, im Benehmen mit dem natur wiſſenſchaftlich gebildeten und in der praktischen Fiſcherei erfahrenen Fiſchereikonſulenten ſich der Fiſchwege annimmt, iſt Erſprießliches zu erwarten. Andernfalls beſteht die Gefahr, daß dauernd eine Menge Geld nutzlos aufgewendet wird. Zum Schluſſe möchte ich noch ausdrücklich betonen, daß bei der ſtets wachſenden Zahl der Triebwerke alle Fiſchſteige nur mildernd wirken, denn auch in den günſtigſten Fällen ge⸗ lingt nur einem Teil der Fiſche der Aufſtieg. Von den Gefahren, die beim Aufſtieg den Fiſchen droht, will ich gar nicht reden. Deshalb muß auch durch einen geeigneten Beſatz nach⸗ geholfen werden. Meiner Anſchauung nach ſollten bei allen neuen Triebwerksanlagen kleine Steuern erhoben werden, deren Erträgnis für den Beſatz des betreffenden Fluſſes zu verwenden 40 iſt. Der Landesfiſchereiverein ſoll jedoch, unabhängig von der Pflege der Teichwirtſchaft, für die Aufzucht des geeigneten Beſatzmaterials Sorge tragen. Gerade die Gemeinnützigkeit eines derartigen Strebens wird ihm dann auch wieder begeiſterte und fruchtbare Arbeiter zuführen. VI. Vermiſchte Mitteilungen. Einbürgerung der Negenbogenforelle. Zu den verſchledenen Veröffent⸗ lichungen in der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“, welche mit dem Einſetzen von Regenbogenforell en gemacht wurden, geſtatte ich mir auch meine Erfahrungen mitzuteilen. Ich habe ein kleines Forellenwaſſer, die Genach, gepachtet, welche im mittleren Teil wenig Gefäll, moorigen Unter⸗ grund und viele tiefe Stellen beſitzt und in dieſer Strecke verhältnismäßig wenig Forellen und ziemlich große Aitel vorhanden waren. Um auf dieſer Strecke den Fiſchſtand zu vermehren, habe ich im Jahre 1897 1000 Regenbogenforellenbrut und im Jahre 1898 100 Regenbogen⸗ forellenjährlinge eingeſetzt. (NB. Seit dem Jahre 1898 wurden keine Regenbogenforellen mehr eingeſetzt.) Seit dieſer Zeit iſt in dieſem Waſſer die Regenbogenforelle heimiſch geworden, hat ſich auf eine Bachſtrecke von zirka 10 km auf- und abwärts verteilt, laicht überall und wird ſehr oft gefangen und erreicht in der Regel ein Gewicht von zirka / bis ½ Pfund. Obwohl ich in dieſem Waſſer Bachforellen mit einem Gewichte bis zu 2½ Pfund gefangen, habe ich noch keine Regenbogenforelle mit mehr als 1 Pfund gefangen. Loritz, Amtstechniker. Zur Einbürgerung der Regenbogenforelle im Wörnitzgebiet. Zu den Berichten in Nr. 22, 23 und 24 der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ erlauben wir uns ergänzend folgendes zu berichten: Seit ungefähr acht Jahren hat der hieſige Fiſchereiverein in der fiſchreichen Wörnitz jährlich 600 bis 1000 Stück Regenbogenforellenſetzlinge oder Brut eingeſetzt. Trotz eifriger Beobachtung konnte niemals das Vorhandenſein dieſer Fiſche konſtatiert werden und ſind die Fiſcher über das Verbleiben und die Urſache des Verſchwin⸗ dens ohne jegliche Nachricht. Der Erfolg entſpricht alſo nicht im geringſten den aufgewen⸗ deten Mitteln und dürfen die Verſuche in dem Wörnitzgebiet als geſcheitert gelten. In An⸗ betracht deſſen hat auch der hieſige Verein beſchloſſen, Geld und Mühe für dieſe Fiſchart zu ſparen und ſich dafür der Aufzucht des in der Wörnitz ſehr gedeihenden Hechtes zuzuwenden. Aug. Bauer, Vorſtand. Lachszufuhr am Kralingſchen Veer im Jahre 1906. Die Geſamt⸗ zufuhr betrug im Jahre 1906: 25 191 Lachſe und zwar 5380 holländiſche Winterſalme, 2229 große und 12 836 kleine holländiſche Winterſalme, 4632 holländiſche St. Jakobs⸗ ſalme. An deutſchen Fiſchen wurden dem Markt zugeführt: 12 Winter-, 49 Sommer- und 51 St. Jakobsſalme, außerdem 2 franzöſiſche Winterſalme. Hoher Ertrag eines Karpfenteiches. Den in Nr. 23 Ihrer geſchätzten Zeitung von 1906 erſchienenen Bericht über den hohen Ertrag eines Karpfenteichs in Ber- neuchen las ich mit großem Intereſſe. Ich geſtatte mir, verehrlicher Redaktion über einen ähnlichen Fall zu berichten: Der badiſche Domänenfiskus erwarb vor etwa zwei Jahren auf der wegen ihrer bevorzugten Weinlage weithin bekannten Gemarkung Durbach (Domänenamts⸗ bezirk Offenburg) ein Hofgut von 8 ha zum Preiſe von 20 000 Mk. Beim Ankauf des Gutes fiel der Umſtand in die Wagſchale, daß dasſelbe einen 1 ha großen Weiher umſchließt. Der Weiher verdankt ſeine Entſtehung dem Kloſter Allerheiligen, in deſſen Eigentum das Hof⸗ gut bis zum Anfang des vorigen Jahrhunderts ſtand. Es wurde vom Kloſter offenbar für Fiſchereizwecke benützt, ſpäter aber dieſer Beſtimmung entzogen und der Grasnutzung gewidmet. Die Domänenbehörde hatte bei Erwerbung des Weihers einen doppelten Zweck im Auge. Einmal ſollte der Weiher dazu dienen, die bei der Schneeſchmelze und bei ſtarken Regengüſſen niedergehenden Waſſermaſſen aufzuſpeichern, um ſie in trockenen Zeiten zur Bewäſſerung der unterhalb des Weihers gelegenen, 10 ha großen Domänenwieſen verwenden zu können und zweitens ſollte der Weiher für die Zwecke der Fiſchzucht nutzbar gemacht werden. Die in beiderlei Hinſicht unternommenen Verſuche hatten ein ſehr gutes Ergebnis. Im Frühjahr 41 ä——ůů—ů— 1906 wurde der Weiher mit 8 Stück vierſömmerigen und 290 Stück einſömmerigen Karpfen, ſowie mit 100 Stück einſömmerigen Schleien beſetzt, was einen Aufwand von zuſammen 59 Mk. verurſachte. Bei der im Spätjahr 1906 erfolgten Abfiſchung wurden gefangen: Wert: 8 Stück fünfſömmerige Karpfen im Gewichte von 33 kg.. 53.— Mk. 240 „ zweiſömmerige „ 7 5 ie,, Elan 11 000 „ einſömmerige 5 in einer Länge von 11—18 cm 1100.— „ 50 „ zweiſömmerige Schleien im Gewichte von 3,5 kg. . . 860 Zuſammen 1291.10 Mk. Eine künſtliche Fütterung der Fiſche war unterblieben, da dem Weiher bei atmo⸗ ſphäriſchen Niederſchlägen von den umliegenden Feldern (Aeckern, Wieſen und Weinbergen) große Mengen organiſcher Subſtanzen zugeführt werden und das Waſſer im Weiher infolge ſeiner ſehr geſchützten und ſonnigen Lage einen hohen Temperaturgrad (bis zu 32° C.) erlangt. Zu dem hohen Fiſchereiertrag kommt noch der Vorteil, daß mehrmals im Jahre ein Teil des angeſammelten Waſſers zur Wieſenwäſſerung benutzt werden konnte. Infolgedeſſen wurde auf den in Betracht kommenden Wieſen im vergangenen Jahre ein die früheren Ernten erheblich überſteigender Futterertrag erzielt. Nach einer vorſichtigen Schätzung wurden im Jahre 1906 von den fraglichen Wieſen etwa 200 Zentner Heu und Oehmd mehr gewonnen, als es ohne dieſe ausgiebige Wäſſerung der Fall geweſen wäre. Der Mehrertrag an Futter repräfentiert einen Wert von mindeſtens 300 Mk. Der Weiher warf ſomit in einem Jahre einen Ge⸗ ſamtertrag von 1291 + 300 —= 1591 Mk. ab. Bringt man hiervon die Einſatzkoſten in Abzug, ſo ergibt ſich aus der Nutzung des Weihers eine Rente von 1532 Mk., das iſt rund 7,5% des für das ganze Hofgut bezahlten Kaufpreiſes. Zu bemerken wäre noch, daß die nach Erwerbung des Gutes vom Domänenfiskus für Inſtandſetzung des Weihers ge- machten Aufwendungen verhältnismäßig gering waren; es mußten nur ein Teichabſchluß (Mönch) erſtellt und eine Verſtärkung der Teichdämme vorgenommen werden, was mit einem Geſamt⸗ aufwand von 450 Mk. verbunden war. Reinach, Geh. Finanzrat. Flieht der Fiſch ſtromaufwärts oder ⸗-abwärts? Es iſt vielfach die Meinung verbreitet, daß ein Fiſch, welcher aus ſeinem Standort aufgeſcheucht wird, wenn er die Flucht ergreift, ſtromabwärts zieht. Das iſt aber, namentlich bei den Salmoniden, nicht der Fall. Vielmehr ziehen dieſe gewöhnlich ſtromaufwärts, ſei es, daß fie aus ihrem Stand⸗ quartier einfach aufgeſcheucht werden oder aber, daß ſie auch gelegentlich von Waſſer— verunreinigungen mit giftigen Stoffen in Berührung kommen. Hierdurch erklärt ſich auch die Erſcheinung, daß bei Flußvergiftungen die toten Fiſche nicht bloß ausſchließlich abwärts von der Verunreinigungsquelle gefunden werden, ſondern auch kürzere Strecken oberhalb derſelben, wohin ſich die durch das Gift aufgeſtörten Fiſche inſtinktiv ins reine Waſſer geflüchtet haben; denn bei vielen Vergiftungen gehen die Fiſche auch dann zugrunde, wenn ſie nur eine kurze Zeit mit dem Gift in Berührung waren, dann aber ins giftfreie Waſſer geſetzt werden. Eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, daß die Fiſche ſtromaufwärts fliehen, macht der Wels. Dies hängt wahrſcheinlich damit zuſammen, daß der Wels ein ſo ſchlechter Schwimmer iſt, daß er überhaupt gegen den Strom nur ſchwer ankämpfen kann. Der Wels hat bekanntlich einen ſehr ſchweren und dicken Körper, aber nur einen ganz dünnen und ſchwachen Schwanz und dieſer befähigt ihn nicht, zu raſchem Schwimmen gegen den Strom. Der Huchen als Zahnarzt. Gelegentlich einer vor kurzem erfolgten Trocken⸗ legung eines Fabrikkanals in der Salzach bei Hallein, in welchem ſich ein ſchwerer Huchen aufhielt, verſuchte einer der Arbeiter den Huchen aus einer flachen Gumpe, welche bei der Ab— laſſung des Kanals zurückgeblieben war, mit den Händen herauszuheben. In demſelben Augen⸗ blick nahm der Huchen einen kräftigen Anlauf, offenbar um zu entfliehen und ſprang dem Arbeiter mit ſolcher Gewalt gegen den Mund, daß er demſelben zwei Zähne ausſchlug. Patentanmeldung. Klaſſe 45 h. E. 11 281. Verfahren, Kiemenatmer, ins⸗ beſondere Fiſche und Krebſe, in einer Feuchtigkeit haltenden Verpackung lebend zu transportieren. Dr. Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70 und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtraße 2. 13. November 1905. 42 VII. Vereinsnachricht. Bezirksfiſchereiverein Burglengenfeld. Im Gaſthauſe „zur Gans“ in Schwandorf fand am 30. November 1906 eine Verſammlung des Bezirksfiſchereivereins Burglengenfeld, umfaſſend die Amtsgerichtsbezirke Burglengenfeld und Schwandorf, ſtatt. Nach der Begrüßung der Verſammlung berichtete der Vereinsvorſtand, Herr K. Bezirksamt⸗ mann Müller von Burglengenfeld, zunächſt über das Ergebnis der Abfiſchung der Muſterteiche in Steinberg und Pottenſtetten und machte darauf aufmerkſam, daß nach einer Zuſchrift des Ober⸗ pfälziſchen Kreisfiſchereivereins Geſuche um Beſatzmaterial bis zum 1. Dezember 1906 einzureichen find. Sodann wurde auf Antrag des Vereinsvorſtandes, Herrn K. Bezirksamtmann Müller, bes ſchloſſen, den Bezirksfiſchereiverein als Mitglied zum Bayeriſchen Landesfiſchereiverein anzumelden. Weiter ſoll der Oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein gebeten werden, einige hundert Stück zweiſöm⸗ merige Forellenbarſche zum Einſatz in die Naab bei Schwandorf zur Verfügung zu ſtellen. Hierauf hielt Herr Graf von Walderdorff in Teublitz einen ſehr intereſſanten, lehrreichen Vortrag auf Grund ſeiner reichen Erfahrungen auf dem Gebiete der Teichwirtſchaft über den Wert der Schleie in der Teichwirtſchaft und kam auf Grund der erzielten günſtigen Ergebniſſe zu dem Schluſſe, daß ſich die Schleie zum Einſatz in die Karpfenteiche ſehr gut eignet und empfiehlt, umſomehr als auch der Preis der Schleie als ein guter zu bezeichnen iſt. An der Debatte beteiligten ſich insbeſondere die Herren Landrat Kebbel von Fronberg, Apotheker Altnöder von Schwandorf, ſowie Gräflich von Holnſtein'ſcher Forſt⸗ und Rentenverwalter Weber von Schwarzenfeld, der den Teichwirten ſehr beachtenswerte Ratſchläge und Winke erteilte. An die ſchön und anregend verlaufene Verſammlung ſchloß ſich ein Fiſcheſſen au, das Küche und Keller des Herrn Brauereibeſitzers Schmid alle Ehre machte. VIII. Perſonalnotiz. Der Vorſtand des Bezirksfiſchereivereins Erlangen, Herr Stadtkämmerer Col b, feiert am 17. Januar ſein 25 jähriges Dienſtjubiläum. Derſelbe hat ſich auf verſchiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbeſondere auch auf dem Gebiete der Fiſcherei durch die Ein⸗ richtung und Leitung der ſehr erfolgreich wirkenden Karpfenvermittlungsſtelle in Erlangen, große Verdienſte erworben. Wir gratulieren ihm herzlich zu ſeinem Jubiläum. IX. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 5. Januar. Zufuhren anfangs mäßig, geſtern und heute, Sonnabend, etwas reich- licher. Geſchäft ziemlich rege bei befriedigenden Preiſen ohne weſentliche Aenderungen. Bilge (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hechte . . | 80-104 49 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — B ander 86-102 80 inf. Lacs 5 — Barſche 51-64 29—42 Flundern, Kieler la. „ Stiege | 400—600 Karpfen . | 58-76 41—44 do. mittelgr.. | „ Kiſte 200 —300 Karauſchen — — Bücklinge, Kieler. „ Wall 350 —500 Schleie 73—85 — Dorſch e DSEtke 400 Bleie — Schellfiſc!hß! 5 300-400 Bunte Fiſce 54 — 70 14—41 Aale, große. . „ Pfund 110 —130 Ale, welt 76—81 Stur e — ahh 2 | = 160—170 | Heringe. . „ Schock 400-500 Kralingihe Veer, 5. Januar. Am 3. und 4. Januar wurden drei Winterſalme zu 4.75 Mk. bis 5.95 Mk. per Pfund angebracht. Bericht über den Engrosverfanf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. Dezember 1906 bis 8. Januar 1907. Wie bereits in dem Vorbericht bemerkt, ſetzte das Weihnachtsgeſch ift für Karpfen in dieſem Jahre außerordentlich matt ein und, wie heute zu berichten, blieb dasſelbe auch bis Heiligabend ein faſt unverändertes Am 22. Dezember zogen die Preiſe vorübergehend ein wenig an, um ſo— dann bis 28. Dezember ſich in niedrigſter Mittellage zu halten. Der Silveſterverkauf, welcher be- kannterweiſe für den Berliner Markt der ausſchlaggebende iſt, war ein etwas lebhafterer, ver- mochte indeſſen nicht, ſelbſt an den Hauptverkaufstagen vom 29. bis 31. Dezember die Preiſe auf 43 die vorjährige Höhe zu bringen. In toten Karpfen, vorwiegend rumäniſchen, teilweiſe auch ameri⸗ kaniſchen und nur in ſehr geringen Quanten ruſſiſchen Urſprungs, war das Geſchäft ein ähnliches. Verhältnismäßig beſſer bewertet wurden friſch abgeſuchte einheimiſche Fiſche, welche reichlich vor⸗ handen waren, da mehrfache Transporte lebender Fiſche unterwegs Schaden nahmen. — Die Ver⸗ ſteigerungen in der ſtädtiſchen Zentralmarkthalle waren ſehr belebt. Es war nur zu beklagen, daß viele namhafte Käufer nicht ihren ganzen Bedarf dortſelbſt decken konnten, weil die zum Verkauf geſtellten Fiſche faſt ausſchließlich nur ſogenannte „leere“ Karpfen (ſchnellwüchſige dreiſömmerige) oder in Berlin weniger gefragte flache Spiegelkarpfen waren und demnach den Wünſchen der Berliner Käufer nicht entſprachen, während geſuchte Vollkarpfen (Rogen) ſo gut wie gänzlich fehlten. Lediglich dieſes erklärt die erzielten niedrigen Preiſe, welche, beiläufig bemerkt, in den Verſteigerungen außerhalb der Zentralmarkthalle keineswegs höhere, teilweiſe ſogar noch weſentlich niedrigere waren. — Die Zufuhr in Schleien war gering, die Preislage wenig verändert. Kleinere Fiſche ſtanden nicht zum Verkauf. Dezember 1906 Karpfen: Mark Dezember 1906 Karpfen: Mark 22. lebend, 25 er bis 30er. . 69 — 70 29. lebend, Lauſitzer 50er bis 70er 72—76 22. = 50er bis 70er. 63-68 29 1 Schleſier 40 er bis 50er 62—68 22. 5 Lauſitzer 60er bis 70 er 68—78 DOT r ae ET ers 50—52 22. 15 Schleſier 40 er bis 45er 60—65 31. lebend, unsortiert 70-76 22. > franz. 80er bis 100er. 55—73 31. 5 Galizier 50er bis 80er 65—71 C1111 K 92 II! nal Seas 40—41 24. lebend, 25er bis 30er. . . . 68—70 Januar 1907 Mark 24. 5 50 er bis 70 er. . . 64—68 4, lebend, unſortieer 2... 58—63 24. 5 ee en 62 65 8. 10 50 er bis 60 er.. 60-68 24. 5 franz. 80er bis 100er 55 —73 8. 7 80er bis 100er . . . 57-61 rr! DETLEF TEEN . 52-60 | Dezember 1906 Schleie Mark lebend, der bis Ber 6667 22. lebend, unſortieerrtrt 70—72 27. > franz. 80er bis 100er 65—67 28. 5 S 74 e ee eee 35—40 Januar 1907 Mark i 58 DIE eee ee, er nl are 80—82 lebend, 30er bis 35er. . 68—70 4. 4 F 76 5 Lauſitzer 60 er bis 70er 69— 73 58 r „„ 73—85 5 franz. 70 er bis 100er 67-68 8. 5 E 77 — 90 7 e ee e 8 toktfſñhkk ee 52 Fischauch N Badenweiler i. Baden Eier. Brut u. Setzlinge d. Bachforelle, Regen- n bogenforelle sowie des Bachsaiblings. S Erstklassige ität. ze 8 | ge Qualität 9 | RER „„ Junge Aale 5 8 em lang billigsf.. S N sr C. Haack 50 000 angebrütete Aheinlachs Eier Luldersecheringe. zu 100 Mk. abzugeben. Zur Lieferung von friihen Zuidersee- e e ; ap heringen erbietet ſich während der Monate N ehe = 20 an die Exped. dieſes Februar bis Mai, am liebſten gegen Proviſion, Alb. Hoekman, Fiſchhandlung, Inſel Urk (Holland). Forellenzucht- Wer liefert 2 bis 3 Zentner anstalt . 1 im rhein.⸗weſtf. 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Am Donnerstag, den 24. ds. Mts., vormittags 10 Uhr werden im Zimmer Nr. 36 des Hauptſteueramts⸗ gebäudes, Durlacherſtraße Nr. 13 hier für die Zeit vom 23. April 1907 bis ein⸗ ſchließlich 31. Dezember 1918 folgende Fiſchwaſſer öſſentlich verpachtet: 1. Die Enz von der Tannenfurt und den drei Landesgrenzſteinen oberhalb Birken⸗ feld bis zur Auerbrücke in Pforzheim mit 5 Kanälen. 2. Die Nagold von der württem⸗ bergiſchen Landesgrenze bis zum Bleichwehr (Rennfelder Wehr) in Pforzheim mit 5 Kanälen. 3. Die Würm von der württem⸗ bergiſchen Landesgrenze bis zum Ausfluß in die Nagold beim Kupferhammer, Gemarkung Pforzheim, mit 10 Kanälen. Pforzheim, den 4. Januar 1907. Gr. Hauptfteneramt. Kgl. Forſtamt Weingarten (Württemberg). Speise-Fisch- Verkauf. Der Ertrag der Langmoos-, Hagenbad-, Kloſter- und Unterer-Kälisbühlweiher, geſchätzt zu 22 Zentnern vierſömmeriger Edelkarpfen (darunter 20 Zentner reine Galizier, hoch— edle Kaffe), Zentner Schleien und zirka 20 Pfund Forellen wird in einem Los im Submiſſionswege verkauft. Angebote pro Pfund jeder Fiſchgattung (Forellen lebend und tot loco Weiherdamm) ſind bis Freitag, den 1. Februar, vormittaas 11 Uhr an das K. Forſtamt, wo die Be⸗ dingungen aufliegen, einzureichen. Der Fiſch⸗ zug muß vor dem 28. März 1907 ſtatt⸗ finden. Einige Hunderttauſend ſchöne Baiblings- und Bachkforellen- Eier, von natürlich ernährten Mutterfiſchen, hat preis- wert abzugeben Forellenzuchtanſtalt Prinzenteich (Lemgo). 25 — la Sömmerlinge der Bachforelle, des Bachsaiblings, der Regenbogenforelle, der Purpur- forelle und der Meerforelle hat große Quantitäten verfügbar und gibt ſolche in größeren und kleineren Poſten ab die Fiſchzuchtanſtalt Selzenhof bei Freiburg im Breisgau. 800,000 heſte Badrlaiblings : Eier find unter günſtigen Bedingungen abzugeben A. Gerard, Forellenzucht Wasperweiler n Dar-purs in Lothringen. Meinen werten Abnehmern empfehle ich, ihre Beſtellungen auf Regenbogen- Forelleneier ſchon jetzt abzugeben, da bislang meine Pro⸗ duktion ſtets vorzeitig im Frühjahr vergriffen war. J. Wölper, Bevenſen. G. Domaſchke, Fiſchhandlung, Berlin N. W. 21, Jonasſtraße 3, Aufkäufer größerer Poſten lebender Fiſche, ſpez. Forellen, im In⸗ und Auslande ab Ver⸗ käufers Station. Ausführung und übernahme größerer Transporte lebend. 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Die Chancen des ſchon bisher ſehr hohe Erträge liefernden Kohlbaues ſind durch den neuen Zoll — 1.25 Mk. per Zentner — noch erheblich geſteigert, indem dem bisherigen aus⸗ ländiſchen Import von ca. 10—15 Tauſend Waggons jährlich damit ein ſtarker Riegel vorgeſchoben iſt. Unterzeichnete Firma, welche auch die fachmänniſchen Anleitungen zum feldmäßigen Anbau geben kann, der die weitverzweigteſten Abſatzverbindungen in Deutſchland und darüber hinaus zur Seite ſtehen — bisheriger Jahresumſatz ca. 10001500 Waggons — wünſcht nun über ihran bis⸗ herigen Anbaukreis hinaus noch mit einigen — am liebſten größeren — Landwirten in Verbin dung zu treten, welche geneigt find, den feldmäßigen Kohlbau aufzunehmen. Bodenarten, welche leicht Lagergetreide geben — alſo auch die meiſten ausgetrockneten Fiſchteiche — ſind für dieſe Kulturen am günſtigſten. Nähe von Eiſenbahnſtation erwünſcht. Gefl. Offerten erbittet A. 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Beziehbar durch Poſt, Buchhandel und Expedition. Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Befamtinterellen der Filherei, ſowie für die Bestrebungen der Filhereivereine, inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſo wie der Landesfilchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Bellen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Filchereivereins Wiesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wiesbaden, des Kaffeler Filchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Filcherei- vereins für Ueſtfalen und Lippe, des Ellaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Uürttem— bergiſchen Anglervereins, des Zentral-Filchereivereins für Schleswig-Bolltein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. Zn Perbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Öfterreid;-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Qeutſchen Fiſchereiverein Nr. 3. München, den 1. Februar 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Unterſuchungen über normales und abnormales Fiſchblut. — III. Die künſtliche Lachs⸗ und Schnäpelzucht im Gebiete der Ems, Weſer und Elbe im Herbſt 1906. — IV. Die holländiſche Fangſtatiſtik für den Rheinlachs pro 1906. — V. Fiſchereiaus⸗ ſtellung in Bautzen und Chemnitz. — VI. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — VII. Vermiſchte Mitteilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſteu. — X. Fiſcherei⸗ und Marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Ausſetzung gezeichneter Lachſe im Weſergebiet. Vor einiger Zeit ſind eine Anzahl Lachſe am Wehre zu Oeynhauſen gefangen und, nachdem ſie an der Fettfloſſe mit einer ſilbernen Klammer, ähnlich denjenigen, welche beim Verſchluſſe der Briefumſchläge mit Muſtern ohne Wert gebraucht zu werden pflegen, verſehen worden waren, in das Oberwaſſer des Wehres ausgeſetzt worden. Auf den Klammern iſt „Oeynh.“ und eine Zahl eingraviert. Bei dem großen Intereſſe, welches die Beantwortung der Frage nach dem weiteren 50 Verbleib der gezeichneten Lachſe beſitzt, iſt es erwünſcht, von dem Fange eines ſolchen Fiſches unter Angabe des Fangtages, Fangortes, Gewichtes und der Nummer der Klammer Nachricht zu erhalten. Es werden daher alle Fiſcher und ſonſtigen Intereſſenten erſucht, dem Unter⸗ zeichneten gegebenenfalls Mitteilung zu machen. Gleichzeitig werden alle Zeitungen, welche auch das Fiſchereiweſen behandeln, um den Abdruck vorſtehender Notiz gebeten. Münſter i. W., Staufenſtraße 27. Matz, Meliorationsbauinſpektor und Oberfiſchmeiſter der Provinz Weſtfalen. II. Anterſuchungen über normales und abnormales Jiſchblut. Von C. W. Hoffmeyer, Kopenhagen. (Mitteilung aus der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) Zahlreiche Unterſuchungen des Blutes des Menſchen und verſchiedener Arten von Säugetieren haben uns wichtige Aufſchlüſſe über die Zuſammenſetzung des Blutes gebracht. Sie zeigten einerſeits, daß die Zuſammenſetzung des Blutes nicht zu jeder Zeit die gleiche iſt, ſondern gewiſſen regelmäßig wiederkehrenden Schwankungen unterworfen iſt, die Hand in Hand mit anderen phyſiologiſchen Vorgängen einhergehen. Gleichzeitig aber wurde durch dieſe Unterſuchungen erwieſen, daß auch pathologiſche Veränderungen des tieriſchen Organismus unter Umſtänden in ganz beſtimmter Weiſe zum Ausdruck gelangen und daß in gewiſſen Fällen daher direkt aus der anormalen Zuſammenſetzung des Blutes auf das Vorhandenſein einer dieſer entſprechenden Krankheit geſchloſſen werden kann. Nach dieſer für die Heilwiſſenſchaft äußerſt wichtigen Entdeckung iſt nunmehr die Art der Blutunterſuchung ſyſtematiſch weitergebildet worden, ſodaß ſie heute ein wertvolles Hilfsmittel zur Erkennung gewiſſer Krankheiten darſtellt. Ob nun auch bei den Fiſchen ähnliche Verhältniſſe obwalten, das heißt ob auch hier pathologiſche Vorgänge, ſeien fie durch unzweckmäßige Ernährung, durch die Anweſenheit von Paraſiten oder andere Urſachen herbeigeführt, ſich in einer von den normalen Verhältniſſen abweichenden Zuſammenſetzung des Blutes äußern — dieſe Frage zu entſcheiden war die Aufgabe meiner Unterſuchungen, welche ich in der Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München anſtellte. Die ausführliche Arbeit wird demnächſt ſeparat als Diſertation er— ſcheinen. Im folgenden möchte ich dem verehrten Leſerkreis dieſer Zeitſchrift hier den Inhalt dieſer Arbeit kurz mitteilen und dabei beſonders die Ergebniſſe, ſoweit ſie für die Praxis der Fiſchzucht von Bedeutung ſind, hervorheben. Da über die normale Zuſammenſetzung des Fiſchblutes, ſoweit ſie unſere Zuchtfiſche betrifft, bisher nichts bekannt war, handelte es ſich in erſter Linie für mich darum, für weitere Unterſuchungen eine Grundlage zu ſchaffen. Hierzu bedurfte ich naturgemäß eines einwand— freien Fiſchmaterials, das heißt Fiſche, die man gewiſſermaßen als Normen für die betreffenden Fiſcharten anſehen kann. Ich wählte daher zu meinen Unterſuchungen Fiſche, die wild lebten und zwar in friſchem, ihren Nahrungsbedürfniſſen entſprechendem Waſſer. Zur Unterſuchung des Blutes wandte ich die drei üblichſten Methoden an. Ich ſtellte zunächſt die Zahl der roten, ſowie der weißen Blutkörperchen für den Kubikmillimeter jejt, beſtimmte darauf den Gehalt des Blutes an Hämoglobin, das heißt an Blutfarbſtoff und maß ſchließlich mit Hilfe des Hämatokrits das Verhältnis zwiſchen dem Volumen der Blut— körperchen und dem des Blutes. Auf dieſe Weiſe wurden von mir zunächſt die Salmoniden unterſucht und ich verwendete zu meinen Verſuchen 45 Wildfiſche und zwar: 15 Bachforellen (Trutta fario), 15 Bachſaiblinge (Salmo fontinalis), 15 Regenbogenforellen (Salmo irideus). Die Fiſche waren zweijährig, völlig geſund und ſtammten aus zwei, weit voneinander gelegenen Bächen Bayerns. Dieſe Unterſuchungen ergaben folgende Reſultate: Rote Blut⸗ Weiße Blut⸗ Hämoglobin⸗ Vo lumen der körperchen körperchen gehalt *) Blut⸗ per cbmm per cbmm | körperchen 1. Bachforelle (Trutta fario) . . . 1 402 000 12130 62 , 2. Bachſaibling (Salmo fontinalis) 1 425 000 12 10 63,8 42,6 % 3. Regenbogenforelle (Salmo irideus) 1428000 12 400 61,9 41,6 % | | | Aus dieſen 45 Unterſuchungen der drei Salmonidenarten geht hervor, daß fie alle annähernd die gleiche Anzahl, zirka 1400 000 rote und zirka 12 000 weiße Blutkörperchen per Kubikmillimeter beſitzen und daß auch der Hämoglobingehalt und das Volumen der Blut— körperchen innerhalb der drei unterſuchten Arten nur geringen Schwankungen unterworfen iſt. Für 14 Karpfen und 14 Schleien konnte ich als Durchſchnittszahlen für dieſe beiden Arten berechnen: Rote Blut⸗ Weiße Blut⸗ 8 amoglobin⸗ Volumen der | körperchen körperchen gehalt *) Blut⸗ per ebmm per cbmm körperchen Karpfen (Cyprinus Carpio) . . . . 1887 000 14 800 72 43,1% Schleie (Tinca vulgaris). 1687 000 14 800 63 0% U Nachdem ich nun durch meine Unterſuchungen die normalen Zahlen für die wichtigſten unſerer Zuchtfiſche gefunden hatte, wandte ich mich nunmehr der Bearbeitung der Frage zu: Welchen Einfluß beſitzt die Nahrung auf die Zuſammenſetzung des Blutes bei den Fiſchen? Hierzu wurden in der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins in Starnberg Verſuche mit größeren Mengen ausgeführt, um möglichſt einwandfreie Ergebniſſe zu erhalten. Es wurden: 1. 1000 Stück Regenbogenforellenbrut nur mit Kaſern (Topfen-Quark) | 100 Stück Regenbogenforellenjährlinge | gefüttert. 2. 1000 Stück Regenbogenforellenbrut | z 1 8 2 100 Stück Regenbogenforellenjährlinge J e 3. 1000 Stück Regenbogenforellenbrut 100 Stück Regenbogenforellenjährlinge n Die Verſuche begannen am 26. Mai 1905 und fanden in völlig reinen, von feinem Stahldrahtnetz überdeckten Betonrinnen ſtatt. Das durchſtrömende Waſſer war Quellwaſſer mit einer konſtanten Temperatur von 6—7 C und zeigte bei der chemiſchen Unterſuchung nur minimale Spuren von Eiſen. Das Kaſein — auch Topfen genannt — wurde vor der Verfütterung ſorgfältig ausgewaſchen, ſodaß es als nahezu reiner Käſeſtoff betrachtet werden kann, jedenfalls aber eiſenfrei war. Die erſte Unterfuchung wurde am 11. Juli 1905 aus, geführt und ergab: ) Der Hämoglobin iſt verglichen mit dem des Menſchen, dieſer gleich 100 gerechnet. 52 — Rote Blut: Weiße Blut⸗ ; ämoglobin körperchen körperchen 8 2 f ei ae a 3 | | R J. Unterſuchung am 11. Juli 1905. | Regenbogenforellenjährlinge, nur mit Kaſern ges || | | füttert, ß “ RER TV a 1 352 000 8 000 | 52 Negenbogenforellenjährlinge, mit Blut und | Kaſern deff ne er 1510000 12 000 | 62 Regenbogenforellenjährlinge, mit Milz gefüttert. | 1550000 12000 62 II. Unterſuchung am 9. u. 10. Auguſt 1905. Regenbogenforellenjährlinge, nur mit Kaſeun ge— füttert (von 100 Jährlingen lebten nur noch Drei tu), h eer 1140 000 20 000 41 Regenbogenforellenjahrlinge, mit Blut und | oed GETITECKTT ee 8 1334000 12 000 48 Regenbogenforellenjährlinge, nur mit Milz ge— fert ta Hr 3 1576 000 12 000 65 III. Unterſuchung am 9. u. 10. September 1905. Regenbogenforellenjährlinge, mit Blut und , ee 1384000 12000 46 Regenbogenforellenjährlinge, nur mit Milz ge— fett! RR: 1545000 12 000 60,7 Die mit Kaſein gefütterten Regenbogenforellen waren infolge von Blutmangel in— zwiſchen abgeſtorben. Die an der Brut erhaltenen Reſultate waren folgende: Von den 1000 Stück mit Kaſern gefütterten lebten noch am 10. Auguſt ... . 100 Stück 5 2 „ Blut und Kaſern gefütterten lebten noch am 10. Auguſt 200 „ A 8 „ Milz gefütterten lebten noch am 10. Auguſft. . 600 Eine Unterſuchung ihres Blutes war nicht möglich, weil die Brut noch zu wenig Blut hatte. Durch dieſe Zahlen glaube ich deutlich und einwandfrei den Einfluß der Nahrung in verſchiedener Zuſammenſetzung erwieſen zu haben. Zunächſt iſt aus denſelben zu ent— nehmen, daß bei reiner Kaſeinfütterung ſowohl der Hämoglobingehalt, wie die Anzahl der roten Blutkörperchen erheblich ſinkt. Es tritt dadurch ein krankhafter Zuſtand im Blut ein, den die pathologiſche Anatomie mit dem Namen: Anämie bezeichnet und der durch den niedrigen Hämoglobingehalt und in den meiſten Fällen auch durch die Abnahme der roten Blutkörperchen charakteriſiert wird. Als Entſtehungsurſache diefer Krankheit ſind bei meinen Verſuchen die ſchweren Ernährungsſtörungen anzuſehen, welche durch die einſeitige Nahrung herbeigeführt werden. Da das tieriſche Blut Eiſen enthält und dieſes nur durch die Nahrung in den Körper gelangen kann, ſo iſt es natürlich nötig, daß dem Tier — namentlich während des Wachstums — Eiſen in der Nahrung geboten wird. Kaſein iſt vollkommen eiſenfrei und wir können daher mit Recht dieſem Mangel an Eiſen in erſter Linie die Hauptſchuld an den ungünſtigen Reſultaten meiner Verſuche zuſchreiben. In der Praxis hat man bisweilen auch mit reiner Kaſeinfütterung gute Erfolge er— zielt, jedoch nur dann, wenn in Teichen oder Naturgräben gefüttert wurde, während man in den künſtlichen Brutrinnen oder im Apparat ſtets ſchlechte Reſultate zu verzeichnen hatte. 53 Die Erklärung hierfür iſt die: daß die Fiſche in den Teichen neben dem Kaſein noch Natur— futter vorfinden, mit dem ſie ihr Bedürfnis an Eiſen zu decken vermögen, während ſie in den Brutrinnen und im Apparat allein auf das Kaſein angewieſen find und dabei wegen des vollſtändigen Mangels an Eiſen nicht gedeihen können. Daraus folgt der Schluß, daß man alſo auch mit reiner Kaſeinfütterung gute Reſultate erzielen kann, daß dann aber ſtets eine beſtimmte Menge von Naturfutter vorhanden ſein muß, ohne welche die alleinige Fütterung von Kaſein ſtets zu ſchlechten Ergebniſſen führen wird. Als beſtes Nahrungsmittel hat ſich nach meinen Unterſuchungen die Milz erwieſen, während ſich auch die Fütterung eines Gemiſches von Blut und Kaſein als nicht zweckmäßig herausſtellt, da auch bei dieſer die Zuſammenſetzung des Blutes ungünſtig beeinflußt wird, wenn auch nicht in dem Maße wie bei der reinen Kaſeinfütterung. Die dritte Frage, welche meine Unterſuchungen klären ſollte, war: den Einfluß feſt— zuſtellen, den Krankheiten, insbeſondere Paraſiten auf die Zuſammenſetzung des Blutes ausüben. Ich wählte mir zur Beantwortung dieſer Frage den Saibling (Salmo salvelinus) des Königſees, von dem bekannt iſt, daß er eine Zwergraſſe darſtellt, die ſelten ſchwerer als 100 g wird und daß faſt alle Individuen mit Bandwürmern (Triaenophorus nodulosus) behaftet ſind.“) Ich unterſuchte das Blut von 42 Exemplaren und fand von dieſen nur zwei frei von den Paraſiten. Bei dieſen beiden normalen Fiſchen zählte ich 1360 000 rote Blut- körper per Kubikmillimeter mit 56 Teilſtrichen Hämoglobin, reſp. 1600 000 rote Blutkörper mit 58 Teilſtrichen Hämoglobin, während die übrigen 40 infizierten Saiblinge durchſchnittlich 807 350 rote Blutkörperchen mit 41 Teilſtrichen Hämoglobin beſaßen. Bereits früher hatte ſchon Profeſſor Hofer die Vermutung ausgeſprochen, daß die Verkümmerung des Königſeeſaiblings außer anderen Gründen in erſter Linie auf die An— weſenheit des genannten Paraſiten zurückzuführen ſei und meine Unterſuchungen haben nun in der Tat dieſe Anſicht beſtätigt, indem ſie zeigen, daß wir es hier mit einer ſchweren Anämie zu tun haben, wie ſie in ähnlicher Weiſe beim Menſchen durch die Anweſenheit eines Band— wurms (Bothriocephalus latus) auftritt. Noch in zwei anderen Fällen: bei der Ligulosis — einer Bandwurmerkrankung — der Brachſen — und bei einer paraſitären Bluterkrankung des Karpfen — durch Trypanoplasma eyprini — konnte ich gleichfalls den ſchädigenden Einfluß der Paraſiten auf das Blut nachweiſen. Durch meine hier in Kürze dargeſtellten Unterſuchungen habe ich gezeigt, daß auch das Fiſchblut ähnlichen Schwankungen unterworfen iſt, wie wir ſie bereits vom Menſchen und den höheren Wirbeltieren her kennen und daß uns daher auch bei unſeren Zuchtfiſchen Blut— unterſuchungen wichtige Anhaltspunkte zur Erkennung pathologiſcher Vorgänge im Organismus der Fiſche liefern können. III. Die Künſtliche Fachs- und Schnäpelzucht im Gebiete der Ems, Weſer und Elbe im Herbſt 1906. Das Jahr 1906 war ein gutes Lachsjahr. Beſonders in der Weſer und Ems iſt der Fang der wertvollen Sommerlachſe gut ausgefallen, dagegen war in der Elbe der Wajjer- ſtand im Sommer meiſtens zu hoch und daher dem Lachsfang ungünſtig. Die Güte des in der Ems, Weſer und Elbe gefangenen Sommerlachſes iſt ausgezeichnet. Zwar wird vielfach behauptet, daß ſie hinter der des Rheinſalmes zurückſtehe, die Behauptung dürfte aber nicht zutreffen. Beweis hierfür iſt der Umſtand, daß der größte Teil des Fanges der Weſer⸗ Sommerlachſe in Hameln, der bedeutend iſt, in Mainz auf den Markt kommt, wahrſcheinlich, um ſich dort in Rheinſalm zu verwandeln. Jeder, der Gelegenheit gehabt hat, etwa in Leer einen friſchen Sommerlachs aus der Ems, in Hameln aus der Weſer und in Lauenburg aus der Elbe zu probieren, wird zugeben, daß dieſe Fiſche ausgezeichnet ſind und hinter Rheinſalm nicht zurückſtehen. An und für ſich handelt es fih ja auch um denſelben Fiſch, jedoch wäre es denkbar, daß die Beſchaffenheit ) Vergleiche Hofer: „Handbuch der Fiſchkrankheiten“. 54 des Rheinwaſſers dem Rheinſalm eine beſondere Güte verleiht. Tatſächlich dürfte dies aber nach dem Vorgeſagten nicht der Fall ſein. Man darf nur nicht einen Weſerlaichlachs mit einem Rheinſommerſalm vergleichen, umgekehrt würde auch der Rheinſalm ſchlecht abſchneiden. Das erfreuliche Reſultat des Lachsfanges in Ems, Weſer und Elbe iſt unzweifelhaft auf die ſyſtematiſch betriebene künſtliche Lachszucht, wie ſie jetzt von dem Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer Hannover geübt wird, zurückzuführen. Bei Hameln (Weſer) ſind im Herbſt 1906 920 Laichlachſe im Gewicht von 9025 Pfund gefangen und daraus 2 950 000 Eier gewonnen, bei Wolthauſen an der Oertze (Weſergebiet) etwa 50 000 Lachseier, an der Ems 249 Laichlachſe im Gewichte von 1844 Pfund mit 1133 000 Eiern, jo daß im ganzen an der Weſer und Ems 4 133 000 Lachs⸗ eier erzielt ſind. g Der Fang von Laichlachſen im Elbegebiet iſt ſchwierig, weil an der Elbe der Fang ſich nicht ſo zentraliſieren und kontrollieren läßt, wie an der Ems und Weſer. Es liegt das an den örtlichen Verhältniſſen. Die Beſetzung des Elbegebietes mit Lachsbrut erfolgt daher vorläufig mit Hilfe der in Weſer und Ems gewonnenen Eier und ſind damit auch ſehr gute Reſultate erzielt. Bei der großen Bedeutung des Lachsfanges für die Elbfiſcher ſoll aber der Verſuch gemacht werden, auch im Elbegebiet Lachseier zu gewinnen. In Frage kommen da⸗ bei die Oſte bei Bremervörde, der Cateminerbach bei Hitzacker und hauptſächlich die Saale, ferner die zur Nordſee fließenden Flüſſe und Bäche in Schleswig-Holſtein. Ob dieſe Bemühungen Erfolg haben werden, läßt ſich nicht mit Sicherheit vorausſagen, jedenfalls iſt die Sache ſchwierig und lange nicht ſo einfach wie an der Weſer und Ems Eventuell muß man verſuchen, an Weſer und Ems möglichſt noch mehr Eier zu gewinnen, um daraus das Elbegebiet mitzuverſorgen. Vielleicht wird die Erreichung dieſes Zieles durch, das neue große Weſerwehr bei Bremen erleichtert, weil dieſes Wehr vorausſichtlich den Lachs— fang der Weſer in Bremen konzentrieren wird, ſo daß bei entſprechender Organiſation die Gewinnung großer Mengen Lachseier in Bremen ſich wird ermöglichen laſſen. Das Bremer Wehr wird in etwa drei Jahren fertig. Alsdann muß ſich das weitere ergeben. Iſt die Annahme bezüglich des Bremer Wehres richtig, ſo hat man nicht nötig, im Elbegebiet die Lachseier mühſam zuſammenzuſuchen, vielmehr würde man dann, wie es auch bisher geſchehen iſt, angebrütete Weſerlachseier an die Brutanſtalten des Elbegebietes in Sachſen, Thüringen und Böhmen abgeben, damit ſie in dieſen Anſtalten, die möglichſt nahe bei geeigneten Ausſetzungsplätzen für die Brut gewählt werden müſſen, ganz erbrütet und alsdann ausgeſetzt werden. Es wird Aufgabe des Deutſchen Fiſchereivereins ſein, dieſe wichtige Frage einer glücklichen Löſung entgegenzuführen. Derſelbe kann des Dankes der Elbfiſcher dafür ſicher ſein. Der Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer Hannover betreibt ſeit vielen Jahren auch die künſtliche Zucht des ſehr wertvollen Nordſeeſchnäpels. Die Laichfiſche werden dazu hauptſächlich in der Elbe bei Werben und Räpel in der Nähe von Wittenberge im November gefangen. Früher wurden dabei jährlich 3 bis 5 Millionen Eier erzielt, die in der Brutanſtalt in Bienenbüttel untergebracht wurden. Im Herbſte 1906 wie auch im Herbſte 1905 konnte jedoch dieſe Zahl bei weitem nicht erreicht werden. Der Grund dafür iſt in dem ungünſtigen Waſſerſtande der Elbe während der Laichzeit zu ſuchen. Es iſt zu hoffen, daß die kommenden Jahre wieder die frühere reichliche Ernte liefern werden. R. IV. Die holländiſche Jangſtatiſtik für den Aheinlachs pro 1906. Der diesjährige Bericht der Firma Ten Houten & Co. über die Lachsanfuhr in Kra⸗ lingſche Veer bringt zunächſt einen Vergleich der Ergebniſſe von 1906 und 1905. Danach wurden angeführt: Im Jahre 1906 a Im Jahre 1905 Winter⸗ Sommer⸗ St. Ja⸗ Winter- | Sommer- St. Ja- lachſe lachſe kobalachſe Summe lachſe lachſe kobslachſe Summe Sanuar . 163 — . 163 en = 120 Februar 6844 — — 684 848 — — 848 e,, e ee ee e April. . . || 2290 ns — e 1237 W 20920 — 2920 —_ 19228 1922 oe, ier 18s — 3511 29 3540 Juli 4638 2348 6986 . 4213 4766 8979 Auguſt — 1768 1809 3577 _ 2945 | 1950 | 4895 September. e = 640 | 193 | 833 Oktober 1 | 36 160 10 28 3 41 November 87 18 5 110 30 6 3 39 Dezember 137 „ 1 27% „ — | 27 Summen | 5380 15065 4632 | 25077 | 3158 | 13265 | 6944 23367 Das Geſamtergebnis ift alſo uur unweſentlich beſſer als im Jahre 1905 und fteht dem des ſchlechteſten Jahres (1904 mit 21 191) noch nahe genug. (Siehe weiter unten die Geſamtſtatiſtik der Jahre 1871 bis 1906.) Es iſt daher begreiflich, daß die Pachtſummen, die die großen Lachsfiſchereien dem Staate bringen, immer niedriger werden, zumal auch der Maifiſchfang ganz ähnlich heruntergegangen iſt. Die Störausbeute iſt gar nicht der Rede wert. Als Gründe für den ſchlechten Geſchäftsgang werden, wenigſtens für den Waal, die Tätigkeit der Baggermaſchinen, die lebhafte Schiffahrt und die Regulierung des Flußlaufes angegeben. Mit einer der Komik nicht ganz entbehrenden Entrüſtung wird hierbei die Ver⸗ mutung ausgeſprochen, es möchten von dieſem Unglück wohl die Fiſcher des Mittel- und Ober⸗ rheins profitieren und am Ende gar ebenſoviel Lachſe erbeuten wie die Holländer. Durch das ganze Schriftſtück geht alſo ein ewiges Ceterum censeo — wie ſchon im Vorjahre — die freilich durch nichts bewieſene Klage, daß die übrigen Rheinuferſtaaten die Beſtim⸗ mungen des Lachsvertrages nicht erfüllen und daß die niederländiſche Diplomatie nicht ener⸗ giſch genug gegen die Vertragsbrüchigen vorgeht. Die im vorigen Jahre jo deutlich aus— geſprochene Drohung mit Kündigung des Lachsvertrages fehlt aber diesmal — vielleicht wegen der Zunahme deutſcher Stimmen, die denſelben Wunſch ausſprechen. Verfaſſer tritt dafür ein, daß man ſtatt der bisher üblichen 6 bis 7 Millionen jähr- lich 25 Millionen Lachsbrut im Ober- und Mittelrhein ausſetzen möge — und wenn auch Holland die Hälfte der Koſten tragen müßte. Das Züchten von halbjährigen oder einjährigen Lachſen ſei zu widerraten als wider die Natur, der mit „Haustieren“ nicht gedient ſei. Gegen die neuerlichen Mitteilungen, wonach der Fang laichreifer Lachſe im Unterlauf des Rheins und die Erbrütung und Ausſetzung von Sälmlingen in Holland ſelbſt als ausſichtsreich hin⸗ geſtellt wird (ſiehe auch „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ Nr. 2 1907), verhält ſich Verfaſſer ablehnend, geſtützt auf ein Gutachten Dr. Hoek's von 1893, wonach die ſchon laichreif in den Unterlauf des Rheins eintretenden Lachſe einen viel zu geringen Prozentſatz darſtellen und außerdem wohl anormale Tiere ſind, deren Verwendung zu künſtlicher Zucht Hoek dringend widerrät. Zum Schluſſe polemiſiert Verfaſſer mit Recht energiſch gegen die Ankerkuilenfiſcherei in niederländiſchen Gewäſſern, die ſpeziell an einigen wichtigen Brutplätzen die Ausrottung der jungen Maifiſche zur Folge habe. Die Nachrichten über den Lachsfang in Schottland, Irland, Norwegen und in der Loire lauten gleichfalls wenig günſtig. Die Rotterdamer Geſamtſtatiſtik für die Jahre 1871 bis 1906 ergab: 56 | | Lachs Maaifih Lachs Maifiſch 1871 23 209 94 796 1889 506 144 128 497 1872 32 228 79322 1890 34 555 123 221 1873 Il 58 384 69 851 1891 46 232 54 135 1874 hu 7200 116 033 1892 66 165 44 272 1875 56436 | 85181 1893 75 276 33 367 1876 42 293 71431 1894 57 321 35 465 1877 44 580 69 460 1895 48 136 26 847 1878 49 691 96 531 1896 49 308 23 499 1879 238 914 92 718 1897 39 696 33 925 1880 IN A736 | 52.755810 1898 A 37 732 1881 44 430 130 293 1899 25 785 60 169 1882 55 079 140 127 1900 || 21463 51 287 1883 79 609 | 108 794 1901 25 709 43 243 1884 92116 95 305 1902 29 389 37 170 1885 104 422 184 179 1903 26 944 31 357 1886 | 84230 182 716 1904 ||. 21191 | 26946 1887 84 509 167 750 1905 23 841 | 34452 1888 | 68048 147 278 190% |. 20.191 745539 n. V. Von den Jiſchereiausſtellungen in Bautzen und Chemnitz. Die Fiſchereiausſtellung, die der Sächſiſche Fiſchereiverein alljährlich in Bautzen veranſtaltet, wurde am 3. November, vormittags, im Garten des „Hotel Gude“ eröffnet. Die Ausſtellung, die von Intereſſenten gut beſchickt war, enthielt in wohlgeordneter, leicht überſichtlicher Reihenfolge die verſchiedenſten Fiſcharten, alles Prachtexemplare ihrer Gattung. Die Ausſtellung war in drei Klaſſen eingeteilt, die einzelnen Klaſſen wieder in Abteilungen. Die Klaſſe I enthielt Zuchtfiſche, wie Karpfen, Schleien und Salmoniden. In Klaſſe II fand man Marktfiſche: a) Beſatzfiſche als Verkaufsmuſter, b) Speiſefiſche als Verkaufsmuſter. Klaſſe III enthielt Zuwachsergebniſſe als Verkaufsmuſter. Für hervorragende Leiſtungen erhielten Ehrenpreiſe oder Ehrendiplome folgende Züchter und zwar für Salmoniden: Ehrenpreis des Sächſiſchen Fiſchereivereins die Prinz— lich Schwarzburgiſche Fiſchzuchtanſtalt Großharthau als Anerkennung für die Ausſtellung von je einer Hauptkollektion ein- bis dreiſömmeriger Bachforellen, Regenbogen— forellen und Bachſaiblinge. Die beiden Ehrenurkunden erhielten die Prinzlich Schön— burg'ſche Herrſchaft Guteborn bei Ruhland für Ausſtellung von einſömmerigen Bach— forellen als Beſatzfiſche und die von Criegern' ſche Forſtverwaltung Demitz⸗ Thumitz für Ausſtellung von zweiſömmerigen Bachforellen, gleichfalls als Beſatzfiſche. Eine von Herrn Dr. Naumann, Standesherr auf Königsbrück, ausgeſtellte Kollektion Bachforellen war in Bezug auf Wuchsverhältniſſe ſo hervorragend ſchön, daß die Kommiſſion hauptſächlich nur aus Rückſicht darauf, daß die Prinzlich Schwarzburgiſche Fiſchzuchtanſtalt eine vollſtändige Serie zur Ausſtellung brachte, dieſer den Ehrenpreis zuerkannte. Bergrat und Ritterguts— beſitzer Schmidt-Lauba bei Löbau, ſowie Fiſchzüchter Rudolf Linke-Tharandt hatten Bach— forellen, Bachſaiblinge und Purpurforellen außer Preis bewerb ausgeſtellt, die ungeteilten Beifall fanden. Für Cypriniden ſtanden zur Verfügung ein Ehrenpreis des Freiherrn von Gärtner auf Hohenſcheid bei Kaſſel, ferner ein ſolcher der Stadt Bautzen, ſowie ſieben Ehrenurkunden. Der erſtere Ehrenpreis wurde mit 92 Punkten dem Fiſchzüchter W. Klee in Guttau bei Bautzen für eine Zuchtkollektion Wittingauer Spiegelkarpfen ein- bis vier- 57 a T—— ſömmerig, ſowie für eine Kollektion Beſatzfiſche (Wittingauer Spiegelkarpfen), ein- bis zwei⸗ ſömmerig, mit 78 Punkten zuerkannt. Je eine Ehrenurkunde erhielten Rittergutsbeſitzer H. Beyer-Döbra bei Kamenz für eine Kollektion ein- bis vierſömmeriger galiziſcher Spiegelkarpfen mit 89 Punften und Lauſitzer Schuppenkarpfen mit 88 Punkten, ſowie Herr Herrſchaftsbeſitzer Röſſing-Königswartha für eine Zuchtkollektion ein- bis dreiſömmeriger Schuppenkarpfen. Ferner erhielt eine Ehrenurkunde Herr Rittergutspächter Paul Sobtzick— Hohenbirken für eine Kollektion ein- bis dreiſömmeriger galiziſcher Spiegelkarpfen mit 87 Punkten, eine Ehrenurkunde Herr Rittergutsbeſitzer A. Böhmer-Klix für eine Zucht- kollektion ein- bis dreiſömmeriger Schleien mit 63 Punkten. In Klaſſe II, Marktfiſche, wurde der zweite Ehrenpreis der Stadt Bautzen der Prinzlich Schönburg'ſchen Herr- ſchaft Guteborn für ein- bis zweiſömmerige Lauſitzer Schuppenkarpfen mit 79 Punkten zuerkannt. Ferner erhielten Ehrenurkunden für Lauſitzer und Galizier Satzkarpfen mit 74 Punkten Dr. Naumann-Königsbrück, für Lauſitzer und Galizier Kreuzung Herr Ritt- meiſter z. D. Graf zu Münſter-Linz bei Ortrand. In Klaſſe III wurde der für dieſe Klaſſe von Herrn Kommerzienrat Hermsdorf auf Kauppa geſtiftete Ehrenpreis Herrn Guts— beſitzer Johannes Krahl in Nebelſchütz zuerkannt. Herr Lehngutsbeſitzer Jakob Noack in Höflein bei Kamenz erhielt für gute Leiſtungen in der Maſt des Lauſitzer Schuppenkarpfens eine Ehrenurkunde des Lauſitzer Fiſchereivereins. Lobende Anerkennungen wurden für Leiſtungen in der Maſt auf Lauſitzer und Galizier Karpfen den Herren Guts— beſitzer Otto Gnauck-Weikersdorf bei Biſchofswerda und Fabrikbeſitzer Jul. H. Hün— lich in Neuſalza zugeſprochen. Auch die Ausſtellung in Chemnitz, welche am 17. und 18. November abgehalten wurde, war von den Intereſſenten ſehr gut beſucht. Die Einteilung in drei Klaſſen fand in der— ſelben Weiſe ſtatt, wie auf der Ausſtellung in Bautzen. Folgende Züchter erhielten Ehrenpreiſe oder Ehren diplome: Den erſten Preis und Ehrenpreis des Herrn Kommerzienrat Hermsdorf erhielt Herr Standesherr Dr. Naumann auf Königsbrück-Schmorkau für eine gute Zuchtkollektion Lauſitzer und Galizier Karpfenlreuzung zuerkannt. Den Ehrenpreis des Herrn Stadtrat Giehler-Chemnitz für eine gute Kollektion Galizier Spiegelkarpfen bekam Herr Rittergutspächter Wink ler— Zſchorna bei Radeburg. Den Ehrenpreis des Landwirtſchaftlichen Kreisvereins Chemnitz wurde der Fiſchverkaufs vereinigung Röthenbach-Bayern zugeſprochen für eine Kollektion Aiſchgründer Karpfen. Eine Ehrenurkunde des Sächſiſchen Fiſchereivereins für eine Kollektion Spiegelkarpfen erhielt Herr Forſtmeiſter von Zehmen auf Weißig bei Kamenz. Herr Gutsbeſitzer Kurth in Linda bei Kohren wurde durch eine Ehrenurkunde des Sächſiſchen Fiſchereivereins für gute Zuwachsergebniſſe aus Kleinteichwirtſchaften aus— gezeichnet. Als ganz hervorragend waren die außer Preisbewerb ausgeſtellten Kollektionen Galizier und Lauſitzer Karpfen des Herrn Kommerzienrat Hermsdorf und die Goldorfen des Herrn Rittergutsbeſitzer von Lippe-Cunnersdorf von den Preisrichtern befunden worden. In der Abteilung der Salmoniden wurde der erſte Ehrenpreis, der des Sächſiſchen Fiſchereivereins, einer von Herrn Standesherrn Dr. Naumann-Königsbrück ausgeſtellten Kollektion ein- und zweiſömmeriger Bachforellen zuerkannt. Beſonders gerühmt wurde dabei die Größe des Angebotes und das Wachstum der ausgeſtellten Ware. Der zweite Ehren— preis, geſtiftet von Sr. Exzellenz Herrn Generalleutnant von Stieglitz, wurde der Gräflich Rexſchen Forſtverwaltung zu Mahlitzſch für eine Kollektion ein- bis dreiſömmeriger Zuchtfiſche (Bachforellen) zugeſprochen. Ehrenurkunden erhielten Herr Wilhelm Engel— hardt-⸗Voigtsdorf für einſömmerige Bachforellen und Bachſaiblinge, Herr Königl. Ober— förſter Dähne-Steinbach für ein- bis dreiſömmerige Bachforellen, die ſehr ſchöne Form und Färbung zeigten, und Herr Gutsbeſitzer Philipp-Porſchendorf für dreiſömmerige Speiſeforellen. Lobende Anerkennung wurde noch einer außer Preisbewerb ausgeſtellten Kollektion von zweiſömmerigen Bachforellen des Herrn Fiſchzüchter Eilzer-Müdisdorf zuteil. (Schluß folgt.) 8 VI. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Jiſchzucht. Von M. Schumacher ⸗Kruft. (Fortſetzung.) Die Forelleneier ſind bekanntlich in der erſten Zeit der Brutperiode ſehr empfindlich. Dieſe Empfindlichkeit dauert bis zum Sichtbarwerden des Embryo, alſo bis zu dem Zeit⸗ punkte, wo man, wenn man ein Ei zwiſchen Daumen und Zeigefinger gegen das Licht hält, zwei ſchwarze Punkte, die Augen des zukünftigen Fiſchchens, in demſelben ſieht. In dieſer erſten Zeit der Brüteperiode muß daher die Behandlung der Eier mit entſprechender Vorſicht geſchehen. Ein Stoß am Bruttroge, raſches Heben und Senken der Hürde (innerer Einſatz des kaliforniſchen Bruttroges), gewaltſames Herumwühlen in den Eiern und ähnliche, rückſichts⸗ loſe Verrichtungen können mit einem Schlage Hunderte von Eiern töten. Aber die Empfind⸗ lichkeit der Eier ſchließt nicht aus, daß man denſelben eine aufmerkſame Behandlung zuteil werden läßt und dazu gehört erſtens das Entfernen der toten Eier, zweites Entfernung von Schlammablagerungen auf den Eiern, drittens Reinigung des Brutkaſtens. Faſt jeden Tag ſterben einzelne Eier ab. Dieſelben ſind leicht zu erkennen, denn ſie färben ſich milchweiß. Werden dieſe nicht entfernt, ſo ſetzen ſie ſehr bald und zwar um ſo raſcher, je wärmer das Waſſer iſt, Pilzwucherungen an. Die Pilzfäden umklammern die zunächſtliegenden, noch ge⸗ ſunden Eier und töten ſchließlich auch dieſe. So breitet ſich der Pilzherd immer weiter aus, bis ſchließlich die ganze Eierlage einen einzigen Pilzkuchen bildet. Daher heraus mit den toten Eiern! Man faßt fie mit einer Pinzette, wobei man darauf zu ſehen hat, daß man die be⸗ nachbarten geſunden Gier nicht unnötigerweiſe berührt. Sehr praktiſche Pinzetten kann ſich jeder ſehr leicht aus ungeglühtem Meſſingdraht herſtellen. Die vorderen Enden einer ſolchen Pinzette ſind, damit ſich die Eier auch greifen laſſen, zu einem Paar kleiner Ringe um⸗ gebogen. Schlammablagerungen, und ſolche gibt es mehr oder weniger immer, müſſen auch von den Eiern entfernt werden. Dies geſchieht, indem man mit einer Gänſefeder behutſam durch die Eier rührt und ſo dieſe hin- und herbewegt. Dadurch ſpült ſich der Schlamm von den Eiern ab und ſchwimmt mit dem abfließenden Waſſer fort oder er ſinkt auf den Boden des Bruttroges. Man hüte ſich aber, wie das allerdings ſpäter ohne Gefahr geſchehen darf, den Schlamm durch raſches Heben und Senken des Einſatzes oder gar durch Abbrauſen mittels einer Gießkanne zu entfernen; es könnte dies, namentlich beim Anfänger, zu großen Verluſten führen. Auf den Boden des Bruttroges ſetzt ſich ebenfalls immer Schlamm, Sand dc. ab und da gilt es, den Bruttrog von Zeit zu Zeit einer gründlichen Reinigung zu unterziehen. Zu dieſem Zwecke ſtellt man den Waſſereinlauf ab und läßt dann mittels eines Schlauches (Saugers) den Bruttrog leer laufen. Jetzt kann man leicht, ohne die Eier nennenswert zu bewegen, den Einſatz herausheben und beiſeite ſtellen. Alsdann nimmt man den Bruttrog von ſeinem Standorte fort und reinigt ihn gründlich. Ein Ausbürſten mit Salzwaſſer, um etwaige Krankheitserreger zu töten, kann nicht ſchaden, läßt ſich ja auch allerorts ſehr leicht ausführen. Nunmehr ſtellt man den Bruttrog wieder an ſeinen alten Stand, ſetzt zunächſt den Einſatz mit den Eiern ein und läßt dann wieder das Waſſer laufen. Dasſelbe ſteigt zwiſchen den Eiern langſam in die Höhe, ohne dabei zu ſchädigen. — Nach einiger Zeit, etwa 30 bis 40 Tagen, wird der Embryo ſichtbar. Das Ei hat alsdann ſeine große Empfind— lichkeit verloren und kann nun ſchon eine kräftigere Behandlung vertragen. Es läßt ſich jetzt ſehr leicht weithin mit der Poſt verſenden. Die meiſten Anfänger mögen mit dem erſten, empfindlicheren Teile der Brüteperiode nichts zu ſchaffen haben und laſſen ſich ihren Bedarf an Eiern erſt dann zuſchicken, wenn dieſelben embryoniert find. Dadurch ſparen ſie ſich allerdings viel Sorge und Arbeit. Wenn das Paket beziehungsweiſe die Kiſte mit den Eiern ankommt, jo löſe man zu— nächſt den Deckel der letzteren und entferne die obere Iſolierſchicht. Nunmehr hebe man das innere Paketchen, welches die Eier enthält, heraus, entferne die Verſchnürung, Papierumſchlag und Eis. Alsdann begieße man das Paketchen etwa fünf Minuten lang mit dem Waſſer, das man zum Brüten verwendet. Dadurch wird der Temperaturunterſchied zwiſchen dem 3 Ze | 59 Eierpaketchen und dem Brutwaſſer allmählich ausgeglichen. Jetzt ſchütte man die Rähmchen mit den Eiern in den Brutkaſten um und entferne ſogleich diejenigen, welche während des Transportes eingegangen ſind. Die Behandlung der Eier, wie ſie vorhin beſchrieben wurde, wird nun fortgeſetzt, beziehungsweiſe beginnt jetzt. Nur braucht man nicht mehr ſo ängſtlich zu ſein, denn die Eier können ungemein viel aushalten. Bei den gründlichen Reinigungen des Bruttroges mag man jetzt auch jedesmal die Eier aus dem Einſatze herausſchütten und auch dieſen mit einer Bürſte gründlich reinigen und mit Salzwaſſer behandeln. Es empfiehlt ſich ſogar, den Einſatz mit den Eiern bei ſolchen gründlichen Säuberungen etwa zwei bis drei Minuten lang in eine zweiprozentige Salzlöſung zu tauchen; denn Krankheiten fernzuhalten iſt viel leichter als eingeriſſene Krankheiten zu vertreiben und das Salz macht doch manchem Krankheitserreger den Garaus. Die Entfernung der Schlammniederſchläge auf den Elern voll⸗ zieht ſich nun ſehr raſch, indem man den Einſatz mehrere Male im Waſſer hebt und ſenkt, oder aber indem man den Einſatz ganz heraushebt und die Eier mit einer feingelochten Gieß— kanne begießt. Der Sprühregen einer ſolchen Gießkanne ſpült alle Schlammteilchen gänzlich ab und gibt den Eiern wieder ein friſches, reinliches Ausſehen. Es empfiehlt ſich, den Brut- trog jedesmal, wenn die Behandlung desſelben vollendet iſt, wieder zuzudecken. Einmal werden dadurch alle ſchädlichen Tiere wie Waſſerratten, Spitzmäuſe, Waſſervögel ꝛc. von den Eiern ferngehalten, dann aber auch beeinträchtigt das Dunkel eines Bruttroges die Entwicklung von Pilzbildungen. Sehr oft kommt es vor, daß ausgeleſene tote Eier kurzer Hand neben den Bruttrog auf die Erde geworfen werden. Das ſieht erſtens ſehr ſchlecht aus und dient zweitens dazu, allerhand Raubzeug anzulocken. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Zur Einbürgerung der Regenubogenforelle im Wörnitzgebiet. Nach Kenntnisnahme dieſes Artikels in Nr. 2 dieſer Zeitung kann ich meine in Nr. 23 des vorigen Jahrgangs ausgeſprochene Anſicht, daß es beſſer geweſen wäre, laichreife Regen⸗ bo genforellen einzuſetzen, nur aufrecht halten. — Wenn von der Wörnitz als einem Fiſch⸗ waſſer geſprochen wird, in welchem der Hecht „ſehr gedeiht“, muß man annehmen, daß der Hecht als Standfiſch dort ſchon geweſen iſt, als die erſten Verſuche mit der Regen⸗ bogenforelle gemacht wurden. Dann ſind aber zweifelsohne ſowohl die kleinen Setzlinge, als erſt recht die Jungbrut lediglich ein willkommenes Futter für die Hechte geweſen und man braucht ſich daher über den Mißerfolg nicht mehr zu wundern. Es iſt ſchade um das ſchöne Geld! Hätte man für die auf die Warnow verwendeten 3000 Mk. und für die acht Jahre hindurch auf die Wörnitz verwendeten Mittel laichreife Forellen gekauft, jo wäre der Er— folg vorausſichtlich beſſer geweſen. Huppertz. Erſte internationale Motorbootausſtellung Kiel 1907. Ein Kieler Ausſchuß veranſtaltet in der zweiten Hälfte des Juni dieſes Jahres, gemeinſam mit dem Verein deutſcher Motorfahrzeuginduſtrieller und dem Kaiſerlichen Automobilklub eine internationale Motorbootausſtellung. Die Ausſtellung umfaßt nicht nur Sportfahrzeuge, ſondern ganz beſonders auch Motorboote, welche bei der Kriegsmarine, Handelsmarine und der Fiſcherei Verwendung finden ſollen. Auch Motore und Motorzubehörteile, Ausrüſtungsgegen— ſtände für die verſchiedenen Fahrzeuge, Betriebsmaterialien, ſowie Werkzeugmaſchinen zur Her— ſtellung obiger Gegenſtände werden vorausſichtlich den Beſuchern der Ausſtellung vorgeführt werden. Da die Kieler Woche, welche allmählich eines der bekannteſten ſegelſportlichen Er— eigniſſe der Welt geworden iſt, gleichfalls Ende Juni ſtattfindet, ſo kann nicht nur mit einer großen Zahl Deutſcher, ſondern auch internationaler Beſucher gerechnet werden. Die Aus— ſtellungsleitung ruht vorzugsweiſe in den Händen der Kieler Geſchäftsſtelle, von wo auch die Propoſitionen bezogen werden können. Welche Bedeutung die Kaiſerliche Marine der Aus- ſtellung beimißt, iſt daraus zu entnehmen, daß Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich das Protektorat der Ausſtellung übernommen hat und daß der Herr Staatsſekretär des Reichsmarineamtes eine beſondere Kommiſſion, welche beratende Stimme im Arbeitsausſchuß der Ausſtellung haben wird, bildet. 60 Die drabtlofe Telegraphie im Dienſte der Seefifcherei. Wie die „Oſtfrieſiſche Zeitung“ meldet, werden die Fiſchereikreuzer unſerer Marine ſowie die drahtloſe Telegraphie zum Frühjahr für das Signaliſieren von guten Fangplätzen für die Seefiſcherei dienſtbar gemacht. Kommt ein Fiſchereikreuzer in Sicht, ſo haben die Fiſcherfahrzeuge durch beſondere Signale Angaben über die Ergiebigkeit der Fänge zu machen. Der Kreuzer gibt dann durch drahtloſe Telegraphie die Meldung an die Feuerſchiffe und die Küſtenſtationen weiter, wo die Fiſcher aus beſonderen Signalen die Lage der guten Fangplätze erkennen können. Die Nordſee wird zu dieſem Zwecke in ſechs Fanggebiete eingeteilt. Die Einrichtung kann für die Seefiſcherei von großem Nutzen werden. Der Deutſche Seefiſchereiverein wird in Cuxhaven eine beſondere Signalſtation für die Seefiſcher errichten. Ausbildung von Fiſchmeiſtern. In Nr. 1 dieſer Zeitſchrift erſchien ein Aufruf des Vereins Deutſcher Teichwirte betreffend die Ausbildung von Fiſchmeiſtern. Dazu einige Bemerkungen zu machen, kann ich mir nicht verſagen. Herrn Schirmer, dem Vor⸗ figenden des Vereins Deutſcher Teichwirte, kann die im September vorigen Jahres erfolgte Gründung des Vereins der Privatteichwirtſchafts- und Fiſchereibeamten nicht unbekannt ge- blieben ſein, er muß auch wiſſen, welche Ziele ſich letztgenannter Verein geſteckt hat. Als Hauptziel und »zweck betrachtet der Verein der Privatteichwirtſchafts- und Fiſchereibeamten nun die Ausbildung von tüchtigen Fiſchmeiſtern. Auch der Verein Deutſcher Teichwirte beabſichtigt — nach dem Aufruf — Fiſchmeiſter ausbilden zu laſſen. Wäre es da nicht ſehr zmwed- mäßig, wenn der Teich wirte verein mit dem Teich beamten verein beſonders in dieſer Sache Hand in Hand ginge? Nur dadurch wäre doch ſchließlich das Beſte zu erreichen, nament- lich da in den meiſten Fällen die Ausbildung von jungen Leuten zu Teichwirtſchaftsbeamten gerade den Fiſchmeiſtern obliegt. Noch längere Zeit vor Gründung unſeres Vereins ver— figerte Herr Schirmer einem unſerer Mitglieder, ſeine — des Vereins Deutſcher Teichwir te — Mitglieder ſtänden dem zu gründenden Beamtenverein ſympathiſch gegenüber. Wodurch haben wir uns denn jetzt nach der Gründung die Sympathie verſcherzt nnd warum will der Verein Deutſcher Teichwirte in angeregter Sache nicht mit uns zuſammenarbeiten? Auf unſer bezügliches Angebotſchreiben erhielten wir bisher noch keine Antwort und ſtelle ich die Frage deshalb jetzt öffentlich. Seit wann beſteht denn überhaupt ein „großer“ Mangel an Fiſch⸗ meiſtern? und wenn ein ſolcher beſteht, was ich aber entſchieden beſtreite, warum ſollen denn die Fiſchmeiſterſöhne, die doch Fachvorkenntniſſe ſchon vor Eintritt in die Lehre beſitzen, nicht teil haben an den Zuſchüſſen, die der Verein Deutſcher Teichwirte verſpricht? Vereinsfiſchmeiſter Arthur Hennings, Mitglied des Vereins der Privatteichwirtſchafts- und Fiſchereibeamten. Neues für den Angler. REM-RINC Unter Hinweis auf beigefügtes a AEX N. führen wir dem Angler eine unſerem Mitglied Herrn Ingenieur Emil Rexer, Böblingerſtraße 12, Stuttgart, geſchützte Konſtruktion von Ringen vor. Es iſt ohne weiteres aus der Zeichnung erſichtlich, daß ſich die Schnur bequem (A—B) von der Seite (auch beim Endringe) einhängen läßt und die ſeither gemachten Verſuche haben ergeben, daß ih die Schnur von ſelbſt weder aus— hängen noch verwirren kann. — Auch eine mit dieſen Ringen verſehene Fliegen⸗ rute funktioniert beſtens. Der praktiſche Angler wird die Vorteile der Ringe F bald zu ſchätzen wiſſen. HS. . A. F. Morhart, zurzeit J. Vorſitzender des Württembergiſchen Anglervereins. 61 Große Zander. Anfang November 1906 fing Herr Fiſchermeiſter Jacob ſen. in Dresden, mittels des Wurftauchers, zwiſchen Alberthafen und Schuſterhaus bei Dresden, einen 13 pfündigen Zander in der Elbe. Gleich günſtige Zanderfänge in der Elbe innerhalb Sachſens ſind ſchon öfters wahrgenommen worden. Fiſchfang mit der — Holzaxt. In den letzten zehn Jahren iſt in heißen, regenarmen Sommern das Flußbett der Donau zwiſchen Möhringen und Immendingen öfter vollſtändig trockengelegt worden; bisweilen bleibt aber auch die Donau mitten im Winter aus. Dies war in jüngſter Zeit der Fall. Die Reſte des abfließenden Waſſers gefroren und die Eisdecke ſchloß Hunderte von Fiſchen ein. Die Fiſcher von Möhringen gingen mit der Holzaxt zum Fiſchen und ſchlugen die größeren Fiſche aus dem Eiſe heraus. Auf dieſe Weiſe wurden mehrere Zentner Fiſche erbeutet. Der Huchen als Zahnarzt. Zu unſerer gleichlautenden Notiz der letzten Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ geht uns von einem bekannten Arzt Münchens nachſtehende Zuſchrift zu: „Auf Ihre Mitteilung über den Huchen als Zahnarzt ſehe ich mich ſchon aus allgemeiner Menſchenliebe veranlaßt, Ihnen eine Anzahl beſſerer Zahnärzte namhaft zu machen. (Hier folgen die Namen einiger bekannter Münchener Zahnärzte.) Wie muß Ihr Zahnarzt mit Ihnen umgehen? Schlägt er Ihnen immer die Zähne aus wie der Huchen? Im Notfalle empfehle ich mich Ihnen übrigens ſelbſt, da ich leidenſchaftlich gern Zähne ziehe und ſogar bereit bin, pro Zahn 20 Pfg. inkluſive Schmerzensgeld zu zahlen.“ Dr. F. Sch. VIII. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Anglerverein. E. V. Wegen Wegzugs unſeres Schriftführers ſind in der letzten Zeit Bekanntmachungen in dieſer Zeitung nicht erſchienen, werden aber dem— nächſt mit Fertigſtellung des Jahresberichtes nachgeholt. Heute melden wir als inzwiſchen neu aufgenommen: Herrn Paul Berg, Muſiklehrer, Stuttgart, „ Joſeph Schmid, Eiſenbahninſpektor, Stuttgart, „ Guſtav Nobbe, Oberingenieur, Stuttgart, „ Ferdinand Raunecker, Betriebsinſpektor, Stuttgart, „ Karl Dinkelacker, Brauereibeſitzer, Stuttgart, „ Guſtav Wolf, Kaufmann, Stuttgart. F. Morhart, z. Z. I. Vorſitzender. Verein der Privatbeamten der Teichwirtſchafts⸗ und Fiſcherei⸗ betriebe Deutſchlands. Der Verein ladet zu der am Sonnabend, den 9. Februar 1907 in Berlin, „zum Spaten“, Friedrichſtraße 172, vormittags 10 Uhr ſtattfindenden Verſammlung ein Tagesordnung: 1. Begrüßung der Verſammlung durch den Vorſitzenden. 2. Wahl des Vorſtandes. 3. Anſchluß an den Verein Deutſcher Privatbeamten, Referent Direktor Schmelzer. 4. „Wie können und ſollen die Fiſchereibeamten zur Förderung unſerer fiſchereilichen Kenntniſſe beitragen?“ Referent Prof. Dr. Schiemenz. 5. „Die Ausbildung der Fiſchmeiſter mit beſonderer Berückſichtigung der verſchiedenen Organiſationen der deutſchen Fiſcherei“ Referent Generalſekretär Fiſcher. 6. „Altes und Neues über die Fütterung der Fiſche.“ Referent Prof. Dr. Eckſtein. 7. Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Weitere Anträge für die Verſammlung werden baldigſt erbeten (§ 15 des Vereinsſtatuts). Die Mitglieder, wie auch Freunde und Gönner werden um recht zahlreiches Erſcheinen gebeten. Leutzſch bei Leipzig, Gartenſtraße 4. gez. Br. Dießner, z. Z. Vorſitzender. 62 — IX. Fragekaſten. Frage Nr. 1. (Herr Dr. B.) Im oberen Siegtal, Nebenfluß des Rheins, etwa 10 km unterhalb der Quelle, welches ſich im Privatbeſitz befindet, liegen von zahlreichen Gräben durchzogene Rieſelwieſen. Die Forellen der Sieg ſteigen vielfach, beſonders zum Laichen, in dieſe Wieſengräben, die behufs Berieſelung der Wieſen von Zeit zu Zeit geöffnet werden. Damit das den Waſſergräben zugefloſſene Waſſer dann von einer Stelle aus den Wieſen zugeführt werden kann, werden zeitweilig die Gräben geſchloſſen. Nun kommt es häufig vor, daß die Forellen, welche in die Waſſergräben eingetreten ſind, dann nicht mehr in den Flußlauf zurück können. Sie werden von drei Wieſenbeſitzern gefangen und verwendet oder verkauft Auf eine Anzeige wegen Fiſchfrevels behaupten die Wieſenbeſitzer, daß das Entnehmen der Forellen aus deu von ihnen zur Berieſelung der Wieſen hergeſtellten und in ihrem Eigentum befindlichen Gräben kein Frevel, jon- dern im Gegenteil ihr gutes Recht ſei, denn nur die in der Sieg befindlichen Forellen gehörten dem Fiſchereiberechtigten, nicht aber die Forellen, welche auf das Eigentum der Wieſenbeſitzer ausgetreten und dort gefangen worden ſeien. Dieſe Fiſche bildeten ihr unbeſtreitbares Eigentum. XB. ſetzte der Fiſchereiberechtigte bisher immer ſtark Brut aus, ſo daß der Beſtand der oberen Sieg an Forellen faſt ganz auf ſeine Maßnahmen zurückzuführen ſein dürfte. Da auch der zuſtändige Fiſchereiverein in die nämliche Strecke laut ſeines letzten Jahresberichtes zahlreiche Aeſchen aus⸗ geſetzt hat, dürften auch ſeine Maßnahmen durch das Verhalten der Wieſenbeſitzer durchkreuzt werden. Wie iſt hier die wirkliche Rechtslage? Antwort. Es kann im vorliegenden Falle einem Zweifel kaum unterliegen, daß den Wieſenbeſitzern ein Fiſchereirecht nicht zuſteht. Das in die Bewäſſerungsgräben abgeleitete Waſſer iſt lediglich ein abgezweigter Teil der Waſſermaſſe des Siegfluſſes und nimmt durch fremdes Privat- eigentum nur ſeinen Lauf zwecks Bewäſſerung der Wieſen, um ſich dann mit einem mehr oder minder großen Teil mit dem Mutterwaſſer wieder zu vereinigen. Es wird mit dieſen Bewäſſe⸗ rungs(Flut⸗)gräben wohl nicht anders ſich verhalten, wie auch mit den Mühlgräben, die von einem Fluſſe ſich abzweigen, einen Teil der Waſſermaſſe desſelben — häufig den Hauptteil — aufnehmen und unterhalb des Triebwerks mit dem Fluſſe ſich wieder vereinigen. Die Mühl⸗ und beziehungsweiſe en ſind alſo lediglich ein Teil des Fluſſes und nehmen an deſſen Rechtsverhält— niſſen teil. Behaupten die Wieſenbeſitzer ein Fiſchereirecht, jo müſſen fie den Rechtserwerb beweiſen; das Recht muß verliehen ſein oder doch mindeſtens auf unvordenklicher Verjährung beruhen. Aus dem Recht der Wieſenbeſitzer zum Gebrauche des Waſſers kann ein Recht zum Fiſchfang nicht her- geleitet werden. Welche Mittel ſtehen nun dem im Hauptwaſſer Fiſcher iberechtigten gegen die Wi ſenbeſitzer im vorliegenden Falle zu Gebote? 1. Beſchwerde beim K. Landrat mit dem Antrag, den Wieſenbeſitzern aufzugeben, Vorkehrungen (durch Anbringung von Rechen oder dergleichen) zu treffen, die ein Auswechſeln der Fiſche in die Bewäſſerungsgräben verhindern; 2. Anzeige bei der K. Staats⸗(Amts⸗)anwaltſchaft wegen unberechtigten Fiſchens. Das ſtraf⸗ gerichtliche Verfahren kann, wenn die Beſchuldigten auf ihrem angeblichen Recht zum Fiſchfang be⸗ harren, dahin führen, daß ihnen aufgegeben wird, ſolches durch zivilrichterliches Urteil nachzuweiſen; 3. Klageerhebung auf Grund des S 823 des Bürgerlichen Geſetzbuches („Wer vorſätzlich — das Eigentum oder ein ſonſtiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, iſt dem anderen zum Erſatze des daraus entſtehenden Schadens verpflichtet.“) Dr. Hn: X. Jiſcherei- und Jiſchmarktberichte. Berlin, 19. Januar. Zufuhren an den beiden erſten Wochentagen mäßig, genügten dann aber. Das Geſchäft war matt und ſchleppend, beſſerte ſich dann aber auf und war heute ziemlich rege. Preiſe im allgemeinen wenig verändert, zogen nur geſtern für Hechte und Seefiſche etwas an. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hehe 729 56 Winter⸗Rheinlachs per Pfund — Bauder 108 90 Ruff, as — Baride -. . . . „| 43-56 22—36 Flundern, Kieler la. „ Stiege 400—600 Karpfen 6064 33—49 do. mittelgr.. | „ Kiſte 200 —300 Karanſchen 52 30—47 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 350—500 Schleie [8699 — Dorſ che „„ Kiſte | 300-350 %o 22—25 Schellſiſc h. „ „ 6 | 300-450 Bunte Fiſce 66 — Aale, groge. „ Pfund 110 —130 FT JJ — . — 168 Heringe. Schock | 400—500 Kralingſche Veer, 19. Januar Zugeführt wurden vom 12. ds. Mts. bis inkluſive geſtern: 223 Winterſalme zu 2.45 bis 435 Mk. per Pfund. In Ammerſtol fing ein Garnfiſcher in einer Nacht drei Winterſalme, die zuſammen rund 255 Mk. brachten. 63 ——— — Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt vom 9. bis einſchließlich 21. Januar 1907. Die Karpfenverkäufe in den verfloſſenen letzten zwei Wochen galten, wie dieſes alljährlich der Fall zu ſein pflegt, faſt lediglich nur der Räumung der vom Weihnachts- und Silveſtergeſchäft zurückgebliebenen Lagerbeſtände. Die Preiſe, verhältnismäßig gedrückt, ſind entſprechend zu bewerten; eine Steigerung der Preiſe für neue Zufuhren iſt demnächſt zu gewärtigen, zumal ſich in den letzten Tagen ſchon eine ſchwache Nachfrage nach neuen Eingängen zeigte. Für Schleie, faſt nur in großen und Mittelfiſchen zugeführt, war wenig Nachfrage vor— Daunen bei verhältnismäßig niedriger Preislage. Unſortierte und kleinere Fiſche brachten gute ittelpreiſe. Januar Karpfen: Mark Januar Schleie Mark IAE elle Veen ’e 40 9 lebend, groß nee 74 oer 0... 46 10 + „%ͤ˖ͤ C 69 — 75 L eee a nt 50 10. 5 Miel! 82 oer %. 2, 47—55 16. 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Preis gebunden 2.— Mark. 6 Inhalt: Datumanzeiger. — Monatskalender mit Tagesnotizen, Arbeiten, Anregungen, Notizen. — Einnahmen und Ausgaben (gegenüberstehend) für je eine Woche. — Ein- nahmen und Ausgaben für je ein Vierteljahr. — Einnahmen und Ausgaben, Jahresüber- sicht. — Gefangene Fische. — Verzeichnis der Fischereigeräte. — Teichwirtschaftsplan für 20 Teiche. — Konten der einzelnen Teiche. — Konten, Jahresübersicht. — Fischerei- verwaltungsbehörden für die Binnenfischerei. — Fischereivereine. — Die deutschen Süss- wasserfische. — Hilfe bei Unglücksfällen. — Bücher über Fischzucht und Fischerei. — Aufbewahrung und Versand der Fische. — Haltung der Gezeuge. — Der Aal. — Die Wassertemperatur. — Münzen, Masse und Gewichte. — Postgebühren. — Leere Blätter. Liefert nur der Verlag Herrcke & Lebeling, Stettin. Junger Mann, - Zu kaufen geſucht durchaus geſund und kräftig, ſucht Stellung als Gehilfe oder Fiſchmeiſter. 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Redaktion: Prof. Dr. Bruno Hofer⸗München und Friedrich Fiſch er⸗ Berlin. Für die Redaktion verantwortlich: Prof. Dr. Bruno Hofer, Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule München, Königinſtraße. Druck der Pöſſeubacher'ſchen Buchdruckerei (Klöck & Giehrl), München, Herzogſpitalſtraße 19. Papier von der München⸗Dachauer Aktiengeſellſchaft für Papierfabrikation. Für den Buchhandel zu beziehen durch Georg D. . Callwey in München, Finkenſtraße. 51 goldene Medaillen, 9 Staatsmedaillen. R. Weber, k. k. Hoflieferant, gegr. 1871. „Zur Fangsaison‘‘ Nr. lib Fuchstellereisen, von R. Weber 1884 er- funden und allein unter Nr. 11b von R. W. eingeführt. Nr. 126 Ottereisen etc. etc. III. Preisliste über sämtl. Rud. Weber'sche Erfindungen gratis. „Echte Ernst‘-Witterung Kilo 3 Mk. Wer keine Nachahmungen Nr. ib laut Urteil des Kgl. Landgerichts vom 24. 11. cr. erhalten will, wende sich an Fallen-Weber, Haynau i. Schl. G. ARENS, Cleysingenn ie Ellrich a. 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Organ für die Belamtinterellen der Filderei, ſowie für die Beſtrebungen der Filhereivereine, inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſo wie der Landesfilchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Bellen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Filchereivereins, des filchereivereins Wiesbach-Tegernſee, des Filchereivereins Wiesbaden, des Haſſeler Fiſchereivereins, des Kheiniſchen Filchereivereins, des Kölner fiſchereivereins, des piſcherei— vereins für leltfalen und Lippe, des Ellaß-Lothring. Filchereivereins, des fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Uürttem— bergiſchen Anglervereins, des Tentral-piſchereivereins für Schleswig-Bolſtein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, öſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Jeutſchen Fifchereiverein Inhalt: I. und II. Bekanntmachungen. — III. Errichtung einer Teichverſuchsſtation. — IV. Die Laichzeit der Coregonen im bayeriſchen Teil des Bodenſees im Spätherbſt 1906. — V. Zur Einbürgerung der Regenbogenforelle. — VI. Fiſcherei in Wieſenbewäſſerungsgräben. — VII. Vermiſchte Mitteilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Perſonalnotiz. — XI, Literatur. — XII. Fiſcherei⸗ und Marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Fiſchereilehrkurs in Karlsruhe. Am 11. und 12. März ds. Is. ſoll in Karlsruhe ein Fiſchereilehrkurs abgehalten werden und zwar mit folgendem Programm. Montag, den 11. März: Vorträge des Geh. Hofrats Profeſſor Dr. Nüßlin im zoologiſchen Hörſaal der Techniſchen Hochſchule (Aulabau). Vormittags 9 ½ bis 11 Uhr: Vom Bau und von den Lebensverrichtungen der Fiſche. (Sinnesorgane, Darm und Ernährung, Atmung und Kreislauf, Fortpflanzung und Entwicklung.) 11 bis 11 Uhr: Pauſe. 11 ½ bis 1 Uhr: Syſtematiſches und Biologiſches. (Hauptfiſcharten — Vorkommensarten, 70 Ernährungsarten — Wirtſchaftliche Kategorien.) Nachmittags 1 Uhr: Eſſen, nachher eventuell Beſichtigung der neuen Aufſtellung der badiſchen Fiſche im Naturalien-Kabinett (Friedrichsplatz). ½ 4 bis 5 Uhr: Das Waſſer — Beſtimmung ſeines Sauerſtoffgehaltes — Temperatur — Flora und Fauna — Winterverhältu.ffe — Bonitierung — Gewäſſerkategorien — Verun— reinigungen — Büiologiſche Methode — Gerichtliche Behandlung — Krankheiten. 5 bis 5% Uhr: Pauſe. 5 ½ bis 7 Uhr: Pflege und Zucht der Hauptfiſcharten — Erträge — Nutzen der Fiſchwirtſchaft. Ankunft der Züge von Heidelberg uſw. in Karlsruhe 8 Uhr 44 Minuten. Elektriſche Wagen („Schlachthof“ und „Friedhof“) vom Bahnhof bis zur Waldhornſtraße — durch die Schulſtraße zum Aulabau. Dienstag, den 12. März: Erläuterungen und Demonſtrationen in der Fiſchzucht⸗ anſtalt Marxzell durch den Beſitzer Herrn G. Vogt. Abfahrt Karlsruhe vormittags 6 Uhr 40 Minuten (Albtalbahnhof). Ankunft in Marxzell 7 Uhr 48 Minuten. Frühſtückspauſe in Marxzell. 8 ½ bis 12 Uhr in der Fiſchzuchtanſtalt: 1. Im Bruthaus (Waſſerzufuhr von Bach- und Quellwaſſer — Filtrierapparate, Bruttröge — Beſchaffung der Mutterfiſche, Abſtreifen und Beſamung bei Regenbogenforellen — Weitere Behandlung — Entwicklungsdaten — Dotterſack- bis freßfähige Brut von Bachſaibling beziehungsweiſe Forelle und Lachs — Fütterung der Brut — Zählen, Meſſen, Verpacken und Verſenden von Eiern und Brut). 2. Die Teiche (Anlage — Waſſerherkunft — Zuleitung, Ableitung und Leerlauf). 3. Fiſchbeſatz der Teiche (Fiſcharten und Altersklaſſen). 4. Fütterung (Gewinnung und Herſtellung des künſtlichen Futters, Art, Zeit und Quantität der Fütterung). 4. Zu⸗ wachs, Ertrag und Verwertung. 5. Fang und Transport. 12 bis 12 / Uhr: Imbiß in Marxzell. 1 Uhr 01 Minute Abfahrt nach Karlsruhe, 2 Uhr 06 Minuten Ankunft in Karlsruhe (Albtal bahnhof). Die Teilnahme an dieſem Kurſe iſt jedermann unentgeltlich geſtattet, es empfiehlt ſich aber dringend, ſich möglichſt frühzeitig an die Adreſſe des Herrn Geh. Hofrats Profeſſor Dr. Nüßlin in Karlsruhe ſchriftlich anzumelden, da bei den beſchränkten Raumverhältniſſen unangemeldet erſcheinende Teilnehmer nicht mit Sicherheit auf einen Platz rechnen können. Weniger bemittelten Intereſſenten aus den unteren Landesteilen, das heißt aus den Kreiſen Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim und Mosbach, werden vom Großherzoglichen Miniſterium auf Anſuchen entſprechende Beihilfen zu den Koſten der Reiſe und des Aufenthalts in Karlsruhe gewährt werden. Die Geſuche wären mit einer gemeinderätlichen Beſtätigung der Minder— bemitteltheit entweder an den Vorſtand des Badiſchen Fiſchereivereins in Freiburg, oder an denjenigen des Badiſch Unterländer Fiſchereivereins in Neckarbiſchofsheim einzureichen. Freiburg i. Br. und Neckarbiſchofsheim, Februar 1907. 5 3 Der Vorſtand 8 des Badifchen Liſchereivereins: des Badiſch-AUnterländer Liſchereivereins: Hofrat Profeſſor Dr. Gruber. Victor Graf von Helmſtadt. Il. Bekanntmachung des Kreisfiſchereivereins von Schwaben und Neuburg. Um eine zielbewußte Pflege und Hebung der Fiſcherei und Fiſchzucht im Regierungs⸗ bezirke Schwaben und Neuburg herbeizuführen, hat der Fiſchereiverein für Schwaben und Neu⸗ burg beſchloſſen, vom Jahre 1907 ab eine fiſchereiliche Wanderlehre einzurichten, welche ſich nachfolgende Ziele geſteckt hat: a) Anleitung und Belehrung der Beſitzer ſtehender und fließender Gewäſſer zum Zwecke einer richtigen wirtſchaftlichen Ausnützuug der vorhandenen Fiſchwaſſer unter beſonderer Berückſichtigung der Teichwirtſchaft als Nebenbetrieb der Landwirtſchaft; b) Erteilung von Auskunft und fachmänniſchem Rate an ſonſtige Intereſſenten in allen die Fiſcherei und Fiſchzucht betreffenden Fragen, gebotenenfalls an Ort und Stelle; 71 — c) Abhaltung von Vorträgen auf Einladung von Fiſcherei⸗ und landwirtſchaftlichen Vereinen: d) Förderung des Genoſſenſchaftsweſens zum Zwecke gemeinſchaftlicher Bewirtſchaf⸗ tung offener Gewäſſer; e) Hebung der Krebszucht; f) Ecteilung von Auskunft über Fiſchernährung und Fiſchkrankheiten: g) Wahrung der fiſchereilichen Intereſſen: 1. bei Verunreinigung der fließenden Gewäſſer durch Fabrikbetriebe; 2. bei Korrektionsbauten an fließenden Gewäſſern; 3. bei Anlagen von Wehren durch ent ſprechenden Einbau von Fiſchgaſſen; 4. bei Verbauung und Verlandung von Altwäſſern. Die Ausübung der Wanderlehrtätigkeit erfolgt koſtenlos. Wir geben hiervon Kenntnis mit dem Erſuchen, von dieſer Einrichtung Gebrauch zu machen und auch die Fiſchereiintereſſenten ihres Bezirkes hiervon zu verſtändigen. Es ſoll durch dieſe Einrichtung insbeſondere auch eine nähere Fühlung der Fiſcherei⸗ vereine und Fiſchereiintereſſenten mit dem Kreisfiſchereiverein herbeigeführt werden. Die Anträge, welche die Ausübung der fiſchereilichen Wanderlehrtätigkeit im einzelnen Falle bezwecken, müſſen an den Kreis fiſchereiverein für Schwaben und Neuburg gerichtet werden, welcher ſodann die erforderliche Tätigkeit veranlaſſen wird. Augsburg, 25. Januar 1907. Gentner. Wiedemann. III. Errichtung einer Teichverſuchsſtation. Das Inſtitut für Binnenfiſcherei am Müggelſee bei Berlin geht der Vollendung entgegen, ſodaß es in der Lage ſein wird, nach kurzer Zeit in Tätigkeit zu treten. Im Etat 1906 waren dafür 150 000 ME. ausgeworfen, im Etat 1907 iſt als zweite Rate die Summe von 65000 Mk. vorgeſehen und zwar hauptſächlich für die innere Einrichtung und Ausſtattung des Inſtituts mit den in den Laboratorien nötigen Inſtrumenten und Apparaten. Vielleicht wird auch damit der Bedarf noch nicht vollſtändig gedeckt ſein, da ſich bei der Neuheit der Sache die Entwicklung des Inſtituts im voraus nicht überſehen läßt, man kann daher annehmen, daß im ganzen wohl / Million Mark erforderlich fein werden, um das Inſtitut ganz betriebsfähig zu geſtalten, insbeſondere auch die erforderlichen kleinen Verſuchsteiche anzulegen, die nötigen Boote und Fahrzeuge zu beſchaffen uſw. Der preußiſchen Regierung und dem preußiſchen Landtage wiſſen alle diejenigen, welche dieſes Inſtitut erſtrebt haben, für die großzügige Verwirklichung ihres Wunſches lebhafteſten Dank. Die große Bedeutung dieſes Inſtituts wird ſich unzweifelhaft bald durch ſeine Tätigkeit und ſeine Erfolge herausſtellen und werden ſich dadurch die nicht unbedeutenden Koſten von ſelbſt rechtfertigen. 5 Zu den vorgenannten Koſten der erſten Anlage kommen übrigens noch die jährlichen Betriebskoſten, die jedenfalls nicht gering ſind. Nachdem auf dieſe Weiſe die Errichtung der Station am Müggelſee bei Berlin, die vorwiegend einen biologiſchen Charakter hat, zur Ausführung gekommen iſt und zwar im Zuſammenhang mit einer Profeſſur für Fiſcherei— wiſſenſchaft an der Landwirtſchaftlichen Hochſchule in Berlin, dürfte nunmehr der Zeitpunkt gekommen ſein, der Frage der Errichtung einer leiſtungsfähigen Teichverſuchsſtation näher zu treten. Die Erfahrungen auf dem Gebiete der Teichwirtſchaft ſind vielfach noch ſehr lückenhaft. Zwar ſind in den letzten Jahren ſchon Verſuche angeſtellt worden, um die vielen Fragen, die ſich der Beantwortung aufdrängen, der Löſung näher zu bringen, jedoch ſind die damit erzielten Erfolge als durchaus ungenügende zu bezeichnen, weil die zur Verfügung ſtehenden Verſuchsteiche weder ihrer Zahl, noch ihrer Beſchaffenheit nach genügten— Solche Verſuche ſind unter anderem ausgeführt in Trachenberg in Schleſien und in Hellendorf bei Hannover. Letztere Verſuche erfolgten durch die Landwirtſchaftskammer in Hannover unter Leitung des Profeſſors Dr. Zuntz in Berlin. Ihre Reſultate ſind in den la Be a N Fifcherei = Zeitungen veröffentlicht worden. Die Verſuche bezogen ſich auf die Wirkung verſchiedener Futtermittel, wobei die Futtermenge nach der verſchiedenen Temperatur des Waſſers wechſelte, ferner auf Düngungsverſuche, Ermittelung des Planktongehaltes und das Verhalten verſchiedener Karpfenraſſen uſw. Da nur ſechs Verſuchsteiche zur Verfügung ſtanden, dieſelben auch hinſichtlich ihrer Speiſung von einander abhängig waren, ſo war es nicht möglich, die vielen Fragen, welche zu beantworten waren, befriedigend zu erledigen, zumal bei den Verſuchen ſich herausſtellte, daß faſt überall neue Fragen auftauchten, an die vorher niemand gedacht hatte. Es ſtellte ſich heraus, daß nur mit Hilfe einer größeren, leiſtungsfähigen Verſuchsſtation auf dieſem wichtigen Gebiete der Fiſcherei weiter zu kommen iſt, umſomehr, als außer den vorgenannten noch viele andere Fragen der Teichwirtſchaft der Löſung harren, zum Beiſpiel die weitere Erforſchung und Vekämpfung der Fiſchkrankheiten und des Einfluſſes der Verunreinigung des Waſſers. Hiernach hat ſich die Errichtung einer großen Teichverſuchsſtation als ein dringendes Bedürfnis herausgeſtellt. Die Werte, die bei der Teichwirtſchaft im Deutſchen Reiche in Frage kommen, ſind ſehr erheblich und dieſe Werte gewinnen umſo größere Bedeutung, als die Fiſcherei in den Bächen, Flüſſen und Seen infolge der Zunahme der Flußbauten im Intereſſe der Schiffahrt und Landesmelioration, ſowie infolge der Verunreinigung der Gewäſſer durch die Induſtrie immer mehr geſchädigt wird. Dieſe Schädigung kann einigermaßen durch Teichwirtſchaft ausgeglichen werden, ſoweit geeignete Terrain- und Waſſerverhältniſſe dafür vorhanden ſind. Dieſes iſt jedenfalls vielfach der Fall, ſodaß es volkswirtſchaftlich wohl zu rechtfertigen iſt, größere Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu dem Zwecke zu machen, die Grundlagen der Teich— wirtſchaft allmählich in ähnlicher Weiſe ſicher zu ſtellen, wie dies für andere Zweige der Landwirtſchaft beſonders auf dem Gebiete der Viehzucht längſt geſchehen iſt. Hierzu iſt die Errichtung einer leiſtungsfähigen Teichverſuchsſtation erforderlich. Es wäre ſehr wünſchenswert, dieſe Verſuchsſtation mit dem Inſtitut für Binnenfiſcherei am Müggelſee zu verbinden oder ſie doch in möglichſter Nähe davon anzulegen, zumal auch die vorgenannte Profeſſur in unmittelbarem Zuſammenhang mit der Müggelſee-Station geplant iſt. Denn unzweifelhaft ergeben ſich bei der Teichverſuchsſtation mancherlei Arbeiten und Unterſuchungen, die biologiſcher Natur ſind, ſodaß die Verbindung beider Inſtitute große Vorzüge haben würde. Leider ſchließen aber die Terrain- und Waſſerverhältniſſe am Müggelſee die Errichtung einer Teichverſuchsſtation daſelbſt aus. Es wurde darauf verſucht, in der Provinz Brandenburg, möglichſt in der Nähe Berlins, ein geeignetes Terrain für die Teich- verſuchsſtation ausfindig zu machen. Zu dieſem Zwecke verſandte der Deutſche Fiſchereiverein an die Regierungen in Potsdam und Frankfurt a. O., ſowie an ſämtliche Landräte und Oberförſter einen Fragebogen, in dem die Hauptbedingungen für eine ſolche Verſuchsſtation näher beſchrieben waren. Derſelbe lautet folgendermaßen: „Der Deutſche Fiſchereiverein beabſichtigt eine größere Teichverſuchsſtation anzulegen, um die wichtigen Fragen einer rationellen Teichwirtſchaft durch wiſſenſchaftliche Unter— ſuchungen und Beobachtungen, ſowie durch praktiſche Verſuche der Löſung näher zu bringen. Die Verſuchsſtation ſoll an die landwirtſchaftliche Hochſchule in Berlin angeſchloſſen werden, ſo daß es erwünſcht iſt, ſie nicht allzuweit von Berlin einzurichten. Das betreffende Terrain muß folgenden Bedingungen beziehungsweiſe Anforderungen entſprechen. 1. Muß es etwa 25 ha groß fein. 2. Der Boden muß möglichſt gleichartig ſein. Am beſten iſt magerer Sandboden (Heide 2c.), Lehmboden und Moorboden ſind nicht geeignet. 3. Das Terrain muß einigermaßen eben ſein, ſo daß größere Bodenbewegungen bei der An— lage der Verſuchsteiche, die je 25 a groß werden ſollen, nicht erforderlich find. 4. Die Teiche ſollen nicht durch Ausſchachtung gebildet werden, ſondern durch Anlage von Teichdämmen, fo daß die natürliche Oberfläche des Bodens der Teiche — abgeſehen von kleineren Planie— rungen — unverändert bleibt. 5. Das Speiſewaſſer darf weder weich noch hart, ſondern muß mittelhart ſein — etwa ſechs deutſche Härtegrade. 6. Zur Speiſung müſſen jederzeit, auch in trockenen Sommern, mindeſtens 200 1 Waſſer pro Sekunde verfügbar fein. 7. Wünſchenswert iſt es, wenn ſowohl Fluß- oder Bachwaſſer, als auch Quellwaſſer zur Speiſung der Teiche zur Verfügung ſteht. Eventuell kann auf Quellwaſſer verzichtet werden. 73 Z. Das Speiſewaſſer darf nicht durch Abwäſſer aus Städten, Zuckerfabriken, Brennereien, Molkereien und anderen induſtriellen Betrieben verunreinigt ſein. 9. Es muß möglich ſein, in den Teichen ohne Ausſchachtung derſelben eine Waſſertiefe bis zu 1,25 m herzuſtellen, ohne daß es nötig iſt, das Waſſer durch Pumpen zu heben. 10. Es muß möglich ſein, die Teiche vollſtändig trocken zu legen, ſo daß der Waſſerſtand in dem Abflußgraben mindeſtens 0,75 m unter dem Teichterrain liegt. Demnach muß ein Waſſergefälle von etwa 1,20 0,75 m = 2,0 m vorhanden oder herzuſtellen ſein. 11. Es muß eine größere Teichwirtſchaft von min— deſtens 150 ha Größe der Teichfläche in der Nähe, oder doch nicht allzuweit entfernt vor— handen ſein, die hauptſächlich Karpfen und Schleien produziert, um das nötige Beſatzmaterial für die Verſuchsſtation ohne längere Transporte und in gleichmäßiger Qualität beziehen zu können. Bei guten Eiſenbahnverbindungen darf die Entfernung entſprechend größer ſein. 12. Es iſt erwünſcht, daß das fragliche Terrain in der Nähe einer Bahnſtation liegt und von Berlin leicht zu erreichen iſt. 13. Das Terrain muß zu kaufen oder auf mindeſtens 50 Jahre zu pachten ſein und zwar für einen Kaufpreis nicht über 1000 Mk. pro Hektar und einen jährlichen Pachtpreis nicht über 40 Mk. pro Hektar. Fiskaliſches Terrain wird be- vorzugt.“ Es gelang aber leider nicht, in der Provinz Brandenburg ein Terrain zu finden, das auch nur annähernd den Bedingungen des Fragebogens entſprochen hätte. Dieſe Be— dingungen ſind allerdings nicht leicht. Es liegt das aber in der Natur der Sache, denn, wenn mit großen Koſten eine ſolche Station errichtet werden ſoll, dann muß auch die Sicherheit vorhanden ſein, daß dieſelbe ihre Aufgabe erfüllen kann. Dieſer Anſicht und Forderung hat auch der Deutſche Fiſchereirat, der im Juni vorigen Jahres in Lindau am Bodenſee tagte, Ausdruck gegeben und dabei die dem Deutſchen Fiſchereivereine ange— ſchloſſenen Vereine aufgefordert, ein in jeder Hinſicht geeignetes Terrain ausfindig zu machen und zwar möglichſt in der Nähe Berlins. Nunmehr iſt es dem Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer in Hannover gelungen, eine Fläche von 400 hannoverſchen Morgen, gleich rund 100 ha, im Kreiſe Iſenhagen und zwar in der Feldmark Groß-Oeſingen bei Wahrenholz käuflich zu erwerben, das hinſichtlich ſeiner Bodenbeſchaffenheit und Waſſerverhältniſſe ſich zu einer Teichverſuchsſtation eignen dürfte. Wahrenholz iſt Halteſtelle der Eiſenbahn von Iſenbüttel über Gifhorn und Wittingen nach Uelzen. Das betreffende Terrain liegt etwa 6 km von Wahrenholz entfernt, ferner etwa 9 km von der nächſten Halteſtelle Groß-Oeſingen der Bahn von Celle nach Wittingen. Es liegt an dem Kommunikationswege von Wahrenholz nach Groß-Oeſingen, der vorausſichtlich bald als Landſtraße ausgebaut werden wird. Iſenbüttel iſt Schnellzugsſtation der Bahn Berlin — Stendal — Hannover. Wenn man vormittags 8 Uhr von Berlin fährt, fo iſt man 11” Uhr in Iſenbüttel und 121° Uhr in Wahrenholz. Wenn man umgekehrt abends 6° Uhr von Wahrenholz fährt, fo iſt man 7“ Uhr in Iſenbüttel und 10¼ Uhr in Berlin. Hieraus folgt, daß die Lage des betreffenden Terrains zu Berlin durchaus günſtig iſt. Der Boden iſt vorwiegend ſandiger Heideboden, zum Teil auch anmoorig und Niederungsmoor, demnach ein typiſches Terrain für Teichanlagen. Die bei weitem größte Fläche iſt noch unkultiviert und mit Heide beſtanden, nur eine verhältnismäßig kleine Fläche, beſonders des Niederungsmoores, iſt Wieſenland, das zum Teil mit dem Waſſer des Schwarzwaſſers bewäſſert wird. Das Terrain hat vom oberſten bis zum unterſten Ende etwa 3,50 m Gefälle. Das Speiſewaſſer liefert das Schwarzwaſſer, das bei Repke ſich aus zwei Quellzuflüſſen bildet, die ſich zwiſchen Lingwedel und Langwedel vereinigen. Das Schwarzwaſſer iſt ein Nebenfluß der Aller und mündet in letztere zwiſchen Offenſen und Schwachhauſen. Das Niederſchlagsgebiet des Schwarzwaſſers beträgt am oberen Ende des Verſuchs— terrains 41 qkm. Das Niederſchlagsgebiet iſt quell- und gefällreich. Die gewöhnliche Waſſer⸗ menge im Sommer iſt zu rund 200 1 pro Sekunde durch genaue Meſſungen mittels voll- kommenen Ueberfalls feſtgeſtellt, die geringſte Waſſermenge im ſehr trockenen Nachſommer 1906 zu rund 100 1 pro Sekunde. Mühlen find im Oberlaufe nicht vorhanden, auch findet eine Verunreinigung des Waſſers nicht ſtatt und iſt auch in Zukunft eine ſolche nicht zu befürchten. 74 Das Waſſer iſt geſund und erwärmt fich ſelbſt im heißeſten Sommer nicht über 20° ., ſodaß es ſowohl für Verſuche mit Karpfen und Schleien uſw. als auch für Verſuche mit Salmoniden geeignet iſt. Das Waſſer iſt weich. Es beſitzt 0,9 deutſche Härtegrade. Das Waſſer ſtellt jomit ein normales Waſſer der Heide dar und da größere Teichanlagen gerade auf Heide und anmoorigem Boden in Frage kommen, ſoliſt das Terrain bei Wahrenholz als ganz befonders geeignet für die Anlage einer Teichverſuchsſtation anzuſehen. Die Vorflut nach unten hin iſt ausreichend zu einer ordnungsmäßigen Entwäſſerung des Verſuchsterrains und läßt ſich eventuell mit geringen Koſten durch Verbeſſerung des Schwarzwaſſers unterhalb des Verſuchsterrains leicht noch verſtärken. Es beträgt nämlich das Waſſerſpiegelgefälle daſelbſt etwa 1,00 m auf 1000 m Länge, ſodaß eine Senkung des Normalwaſſerſpiegels des Vorfluters am unteren Ende des Veſuchsterrains um 30 bis 40 em unſchwer möglich iſt. Das Waſſer und der Boden ſind von Herrn Profeſſor Dr. Zuntz in Berlin, der das Terrain auch örtlich beſichtigt hat, unterſucht und als durchaus geeignet befunden worden. Darauf hat der Fiſchereiausſchuß der Landwirtſchaftskammer Hannover ein Projekt bearbeitet und dieſes Projekt von dem Kreisausſchuß von Iſenhagen als der zuſtändigen Waſſerpolizeibehörde genehmigen laſſen, um ſich dadurch die Benutzung des Waſſers, die Vorflut uſw., zu ſichern. Es find vorgeſehen 51 Teiche von je 25 a Größe und 22 Teiche von je 1,00 ba Größe, außerdem verſchiedene größere Teiche, Laichteiche, Brut- und Streckteiche Hälter uſw. Auch iſt eine größere Fläche für die Anlage von 26 kleinen Forellenteichen, ſowie für ein Forellenbruthaus reſerviert. Sämtliche Teiche können jeder für ſich geſpeiſt und abgelaſſen werden. Das vorliegende Projekt ſoll aber nur ein ungefähres Bild der gedachten Anlage geben, während die definitive Geſtaltung der Ausführung vorbehalten bleibt. Hierzu iſt es erforderlich, durch eine Kommiſſion Sachverſtändiger die Bedürfniſſe und Ziele einer ſolchen Verſuchsanſtalt genauer feſtſtellen zu laſſen und auf Grund der Kommiſſionsbeſchlüſſe ein endgültiges Projekt aus— zuarbeiten. Vorausſichtlich wird letzteres aber nicht weſentlich von dem vorliegenden ab— weichen. Jedenfalls wird man auch mit den berechneten Geſamtkoſten von 160 000 Mk. auskommen. Die 51 Teiche von je 25a Größe haben ſehr gleichartigen Boden — Sandboden (Heide) — und können auch leicht bezüglich der Waſſertiefen uſw. gleichartig geſtaltet werden. Dasſelbe gilt von den 22 Teichen von je 1,00 ha Größe, nur daß von letzteren einige an- moorigen und Moorboden haben, während bei den übrigen Sandboden (Heide) vorhanden: iſt. Hieraus ergibt ſich die Möglichkeit, in einem und demſelben Sommer zahlreiche ver— gleichende Verſuche in ganz gleichartigen Teichen mit demſelben Waſſer anzuſtellen und zwar ſowohl in kleinen, als auch in größeren Teichen, wobei die verſchiedene Bodenbeſchaffenheit. der größeren Teiche es geſtattet, einzelne wichtige Verſuche auch für die verſchiedenen Boden— arten durchzuführen. Außerdem aber können in einzelnen noch größeren Teichen als 1,00 ha, die ebenfalls im Plane vorgeſehen ſind, Parallelverſuche zu den Verſuchen in den eigent— lichen Verſuchsteichen von 0,25 und 1,00 ha Größe gemacht werden, um den natürlichen Ver— hältniſſen möglichſt Rechnung zu tragen. Dieſe größeren Teiche ſollen nämlich ſo angelegt werden, wie dies Privatbeſitzer bei ſolchen Teichanlagen zu tun pflegen. Die im Plane vorgeſehenen Laichteiche, Brut- und Streckteiche, ſowie auch größeren: Teiche ermöglichen auch die Beſchaffung des Beſatzes für die zahlreichen Verſuchsteiche. Sollten ſie dazu nicht ausreichen, ſo können ganz in der Nähe auf gepachtetem Terrain die dazu nötigen Teiche angelegt werden. Dies iſt von großer Wichtigkeit, weil gleichartige Ver— ſuche ein gleichartiges Beſatzmaterial verlangen. Das Beſatzmaterial iſt aber nicht gleich— artig, wenn es aus verſchiedenen Wirtſchaften ſtammt, oder durch lange Transporte teilweiſe gelitten hat. Darum iſt es erforderlich, das Beſatzmaterial möglichſt ſelbſt in unmittelbarer. Nähe der Verſuchsteiche zu erzeugen. Das iſt im vorliegenden Falle möglich, eventuell ſtehen aber auch die großen Teichwirtſchaften bei Sunder und Eſchede im Kreiſe Celle für den Be— zug gleichartigen Beſatzmaterials zur Verfügung. Die dabei entſtehenden Transporte ſind unerheblich und bei genügender Sorgfalt den Fiſchen ungefährlich. Das beſte bleibt aber, 75 den erforderlichen Beſatz in eigenen größeren Naturteichen ganz in der Nähe der Verſuchs— anſtalt ſelbſt zu produzieren. Es ſind zwei Wärterhäuſer vorgeſehen, außerdem ein Gebäude für ein Laboratorium nebſt Wohnung für die Beamten, welche die Verſuche an Ort und Stelle leiten und wiſſen— ſchaftlich verwerten ſollen. Für die ganzen Anlagen, insbeſondere auch für die Lage der Wohnungen iſt der etwa 7 ba große Waldbeſtand, der unmittelbar an das Teichterrain ſich anſchließt und miterworben iſt, ſehr angenehm, weil dieſer Waldbeſtand Schutz gewährt und die ſonſt ziemlich eintönige Heidelandſchaft in vorteilhafter Weiſe belebt. Bei dem Projekte iſt davon ausgegangen, daß es notwendig iſt, für gleichartige Ver— ſuche eine größere Anzahl gleichartiger Teiche zur Verfügung zu haben, um wirkliche Parallel— verſuche machen zu können, die vergleichbares Material liefern. Dies iſt gerade für Teich— anlagen von beſonderer Bedeutung, weil verſchiedene Boden- und Waſſerverhältniſſe natur- gemäß auch verſchiedene Reſultate bedingen und weil ſchon die verſchiedenen Temperaturen in den einzelnen Sommern bei ſonſt gleichartigen Verhältniſſen die Verſuche außerordentlich beeinfluſſen. Darum genügt es auch nicht, ſtatt einer großen Verſuchsanſtalt verſchiedene Verſuchsteiche einzurichten etwa in der Weiſe, daß man in verſchiedenen Gegenden Deutſch— lands in größeren Teichwirtſchaften einzelne Teiche zu Verſuchszwecken auswählt, die Beſitzer zu beſtimmten Verſuchen veranlaßt und dieſe Verſuche unter wiſſenſchaftliche Kontrolle ſtellt. Ein ſolches Verfahren würde nie zum Ziele führen, weil man dadurch keine gleichartigen Reſultate erzielt und die wiſſenſchaftliche Kontrolle auch undurchführbar ſein dürfte. Da— gegen iſt es möglich, wenn das vorliegende Projekt ausgeführt wird, auf dem Gebiete der rationellen Teichwirtſchaft tatſächlich weiter zu kommen. Man wird dabei die bei den kleineren Verſuchsteichen gewonnenen Reſultate in größeren Naturteichen, wie oben ſchon angedeutet, einer vergleichenden Nachprüfung unterziehen. Man braucht ſich dabei nicht auf die größeren Teiche zu beſchränken, welche unmittelbar bei oder in der Nähe der geplanten Verſuchsanſtalt angelegt werden ſollen, vielmehr ſteht nichts entgegen, auch andere größere Teiche in den verſchiedenſten Gegenden Deutſchlands zu Parallelverſuchen heranzuziehen. Die Kontrolle dieſer Teiche würde dabei der Leitung der Teichverſuchsanſtalt zu übertragen ſein, um auf dieſe Weiſe ein einheitliches Vorgehen ſicher zu ſtellen. Hieraus ergibt ſich die große Bedeutung der geplanten Anſtalt. Zweckmäßig wird dieſelbe wegen ihrer großen Koſten und wegen ihres Zuſammenhanges mit der Müggelſee— ſtation und der landwirtſchaftlichen Hochſchule in Berlin von der preußiſchen Staatsregie— rung erbaut und unterhalten. Die Koſten des erſten Ausbaues ſind zu 160 000 Mk. veranſchlagt, einſchließlich der Koſten des Grunderwerbs und der nötigen Gebäude uſw. Die Koſten des Betriebes ſind im voraus ſehr ſchwer zu berechnen, weil es nicht möglich iſt, die Entwicklung der Anſtalt im voraus richtig zu überſehen. Rechnet man für zwei Wärter (Vorarbeiter) 2000 Mk. jähr- lich (je 1000 Mk. und freie Wohnung, Garten 2c.), ferner für ſonſtige Arbeitskräfte zur Be— dienung und Unterhaltung der Teiche jährlich pro Hektar rund 80 Mk. durchſchnittlich, ſo ergibt dies für rund 60 ba Teichfläche 4800 Mk. Hierzu kommen die Koſten der Leitung und wiſſenſchaftlichen Unterſuchung, die man zu etwa 10 000 Mk. jährlich annehmen kann. Ferner die Koſten der Unterhaltung und Er— neuerung der Gebäude und Bauwerke und für unvorhergeſehene Fälle rund 3200 Mk. Dies ergibt im ganzen 2000 plus 4800 plus 10 000 plus 3200 = 20 000 Mk. jährlich. Hiervon gehen ab die Einnahmen der Anſtalt. Im allgemeinen ergeben ſolche Ver— ſuchsanſtalten keine erheblichen Einnahmen und können dies auch ihrer Natur nach nicht tun. Immerhin ſind aber im vorliegenden Falle Einnahmen zu erwarten. Andererſeits entſtehen aber auch wieder Ausgaben für Futtermittel, Dünger uſw. Wahrſcheinlich werden letztere Ausgaben den Einnahmen ziemlich gleich kommen. Hiernach find erforderlich: a) für die erſtmalige Ausführung 160 000 Mk., b) für den Betrieb jährlich 20000 Mk. Möchte es bald gelingen, das Projekt zu verwirklichen. Preußen beſäße dann zwei Inſtitute für Fiſcherei, wie ſie kein anderes Land aufweiſen kann. 76 — IV. Die Taichzeit der Coregonen im bayeriſchen Teil des Voden- fees im Spätherbſt 1906. Der Fang während der Laichzeit der Coregonen brachte einige intereſſante Beobach⸗ tungen, ſo daß ich es mir nicht verſagen kann, darüber des näheren zu berichten. Am Sandfelden- und Gangfiſchfang beteiligten ſich die drei Lindauer Fiſcher Brunner, Köberle und Rau. Brunner lieferte 718 000, Köberle 691 000, Rau 370 000 Eier dieſer beiden Arten insgeſamt ab, jo daß von dieſen 1 779 000 Eier an die Fiſchzuchtanſtalt Lindau abgeliefert wurden. Das Wetter war nicht immer günſtig, doch läßt ſich gerade über den Fang der Sand- felchen und Gangfiſche eine ziemlich genaue Beobachtung aufſtellen. Der Fang auf Sand— felchen begann am 14. November und brachte 36 000 Eier. Das Ergebnis des 15. November war wohl infolge des Wetters ein geringes. Wir erhielten nur 8000 Eier. Am 17. November wurde die höchſte Zahl, 62 000, eingeliefert. Am 18. November war wieder Fehlfang mit nur 4000. Dieſelbe Ziffer ergab ſich für den folgenden Tag, den 19. November. Zu⸗ gleich aber kam auch die erſte Lieferung von Gangfiſcheiern, allerdings auch nur mit 7000 Stück. Es begann alſo die Gangſiſchlaichzeit fünf Tage nach dem Eintritt der Sandfelchen⸗ laichzeit. Nun konnte ein paar Tage überhaupt nicht gefahren werden. Der 22. November ergab 54 000 Sandfelchen- und 169 000 Gangfiſcheier; der 23. November 57 000 Sand- felchen⸗ und 165 000 Gangfiſcheier, der 24. November 55 000 Sandfelchen- und 196 000 Gangfiſcheier. Am 25. November verzeichneten wir nurmehr 25 000 Sandfelchen-, hingegen 285 000 Gangfiſcheier. Am 26. November hörte die Sandfelcheneierlieferung ganz auf, während die Gangfiſcheierlieferung ihre größte Höhe mit 290 000 Eiern erreichte. Am 27. November erhielten wir 200 000, am 28. November nochmals 162 000 Eier, wo⸗ mit auch der Gangfiſchfang ſein Ende erreicht hatte. Der Sandfelchenfang hatte ſomit zwölf Tage gedauert. Sein Maximum hatte er jo- mit am vierten Tage erreicht. Die letzten drei Tage hielt er ſich ziemlich auf gleicher Höhe, um am letzten Tage nur mehr etwas mehr als 50 „% der Lieferung zu erreichen und am nächſten Tage ganz aufzuhören. Der Gangfiſchfang hielt ſich am zweiten und dritten Tag auf ziemlich gleicher Höhe. Am vierten Tage nahm er zu, um am fünften und ſechſten Tag das Maximum zu erreichen. Am ſiebenten Tag fällt er dann auf die Höhe des vierten und am letzten und achten Tag wieder auf die des zweiten und dritten und zwar noch etwas darunter. Wir haben alſo tatſächlich ein ziemliches Bild über die Fänge während der Sandfelchen- und Gangfiſchlaichzeit gewinnen können. Von Intereſſe iſt noch zu bemerken, daß die Fiſcher im Sandfelchenlaich Netze von 5 em Maſchenweite benützten. Es wurden hiermit Fiſche von 5 bis 6 Pfund, wie mir Fiſchmeiſter Hindelang berichtet, gefangen. Auffallend ſei aber geweſen, daß die Eier von dieſen ganz großen Fiſchen ſich für die Zucht unbrauchbar erwieſen und zurückgewieſen wurden. Im Gangfiſchlaich wurden Netze von 40 und 42 em Maſchenweite geſetzt. Schlimm und unklar hingegen ſind die Verhältniſſe beim Blaufelchenfang geweſen. Hier herrſchte faſt immer ſtürmiſches Wetter, ſo daß die Fiſcher bei Ausübung ihres Gewerbes vielfach beſchränkt waren. Es beteiligten ſich am Fange neun Fiſcher, die drei obenerwähnten bayeriſchen und ſechs badiſche Fiſcher. Der Fang begann am 7. Dezember und hörte mit dem 14. Dezember auf. Die An⸗ ſtalt Lindau erhielt im ganzen 1 605 000 Blaufelcheneier. Es wurden geliefert: am 7. Dezember 1890009 Eier. „ 88 5 eee Ar 79 75 Nee nne 10 1 „„ ogg 1 1 DIAS her 225000 1 7 eee „„ ĩ » dds 77 Daraus würde ſich eine Beobachtung ergeben. Allein das Reſultat wird ganz anders, wenn in Anſchlag gebracht wird, daß am 7. nur zwei Fiſcher lieferten, am 8. ſechs, am 9. fieben, am 10. ſechs, am 12. gar nur einer, am 13. zwei und am 14. zwei. Dividiert man mit der Anzahl der Fiſcher in die Anzahl der Eier, jo erhält man die richtige Beobach— tungszahl, nämlich es treffen pro Fiſcher: n 7, Dezembe 939000 Eier. SER ee JJ] ooo, 8 „, è; ́ 0d, 5610. x 0e 1 12. 7 JJ 22 000 „ ! oe, 14 99000 Man ſieht alſo klar, daß beſondere Verhältniſſe gewaltet haben müſſen, wenn die Er⸗ tragsreihe eine derartige iſt. In der Tat war das Wetter ſehr ſtürmiſch. Fiſcher Rau ſuchte einmal den ganzen Tag ſeine Netze, um ſie ſchließlich bei Arbon zu finden. Ein Schweizer Fiſcher wurde ganz erſchöpft vom Dampfboot gerade noch zur rechten Zeit auf- genommen. Boot, Netz und Fang mußte er dem See überlaſſen. Ein anderer Fiſcher fand ſeinen Satz Netze ſchneckenartig zuſammengerollt. Drei weitere, anderen Fiſchern gehörige Sätze vollendeten den Wirrwarr. Es blieb nichts anderes übrig, als den ganzen Netzknäuel mit vieler Mühe an Land zu bringen und dort mit Hilfe von vielen Leuten auseinander zu rollen und die Netze zu verleſen und die Nacht durch wieder in Stand zu ſetzen. Die Fiſcher hatten es wahrlich nicht gut! Eine weitere Beobachtung, die gemacht wurde, iſt die, daß die Felchen gegen Friedrichshafen hin, alſo weiter unten, ein bis zwei Tage früher laichreif gefunden werden und die Männchen früher auftreten als mehr heroben gegen Nonnenhorn —Waſſerburg zu und daß dementſprechend heroben die Fiſcher noch länger Fang gehabt haben, als die untern Die eingelieferten Eier aber entwickeln ſich in der Anſtalt ſelten ſchön und gleichmäßig, ſo daß, wenn nichts Beſonders mehr dazwiſchen kommt, ein gutes Erbrütungsreſultat mit ge⸗ ringem Verluſtprozent zu erwarten iſt. Freiherr Lochner von Hüttenbach. V. Zur Einbürgerung der Negenbogenforelle. Es iſt außerordentlich erfreulich, daß zeitweiſe dieſes Thema in der Fachpreſſe erörtert wird, denn es kommen für dieſe jo wichtige Frage mit der Zeit immer mehr neue Erfah⸗ rungen und Anſichten hinzu. Sehr intereſſant iſt es zu leſen, wenn jedem ungünſtig ver⸗ laufenen Verſuche ein erfreuliches Reſultat gegenüber geſtellt wird. Die mißglückten Verſuche entmutigen allerdings ſehr und man iſt dann ſchnell bei der Hand zu ſagen: die amerikaniſchen Salmoniden taugen nichts für unſere Gewäſſer, wir wollen nur die Bachforelle darin haben. Das iſt nicht immer gerechtfertigt, denn die amerikaniſchen Forellen ſind doch wohl geeignet, manche Lücke auszufüllen. Ich muß ſelbſt ſagen, mir iſt es, abgeſehen vom Bachſaibling, welcher ſich leichter ein⸗ bürgert, nur einmal gelungen, die Regenbogenforelle zu akklimatiſieren; die Schuld lag aber nicht am Fiſche, ſondern an mir und dem Bache. Auch iſt man oft einſeitig genug hervor⸗ zuheben, daß es beſſer wäre, wenn die amerikaniſchen Forellen überhaupt nicht herüberge⸗ kommen wären. Doch waren gerade ſie es, welche im Verein mit der künſtlichen Fiſchzucht unſere ganze Fiſcherei außerordentlich belebten und wenn heute ein ganz gewaltiger Umſatz und Konſum dadurch zu verzeichnen iſt, jo iſt das immerhin von volkswirtſchaftlicher Bedeu⸗ tung, denn es kommt hierbei viel Geld von oben nach unten. Freilich ſtockt der Abſatz jetzt vielerorts ſehr, aber das liegt mehr an der Konkurrenz des Auslandes als an dieſen Fiſchen. Von einem ganz außerordentlich günſtigen Reſultate der Einbürgerung der Regenbogen⸗ forelle überzeugte ich mich vor einigen Jahren an einem märkiſchen Bache — der Poſtum. Hier wurden ſeit etwa fünf Jahren Regenbogenforellenbrut von einem Mühlenbeſitzer ausge⸗ 78 — — ſetzt, wodurch dieſe Fiſche in der Poſtum vollſtändig eingebürgert ſind. Sie zeichnen ſich durch große Schnellwüchſigkeit aus und pflanzen ſich natürlich fort — falls eine Stärkefabrik hier keinen Strich durch macht. — Es iſt eine Luſt, die Regenbogenforelle in dieſem Bache zu ſehen; ſie haben bereits die Bachforellen überholt. Ich ſelbſt habe dieſe Regenbogenforellen in Händen gehabt und abgelaicht und ich kann ſagen, ſolche Eier ſind was wert! Es iſt außerordentlich bedauerlich, daß gerade die Fiſchereivereine für ſolche Einbürge⸗ rungsverſuche keine Mittel mehr zur Verfügung ſtellen wollen. Gerade die Vereine ſind im Intereſſe der Allgemeinheit dazu verpflichtet, denn wir benötigen ſolche Wildſiſche zur zeit⸗ weiſen Blutauffriſchung unſerer Teichbeſtände, wir können nicht immer Eier von Amerika herüberholen und bekommen dort meiſt auch nur ſolche von Teichfiſchen. Und wenn von zehn Verſuchen nur einer glückt, dann iſt ſchon vieles erreicht. Ich halte die Einbürgerung der Regenbogenforellen in Bächen keineswegs für jo ſchwierig, als wenn man ein devaſtiertes Bachforellengewäſſer wieder mit ſolchen bevölkern wollte. Nach meinen Erfahrungen — das heißt nur ganz allgemein gedacht, denn es ſprechen noch viele Faktoren für und wider — ſollten zu ſolchen Verſuchen nur ſolche Bäche in Be⸗ tracht gezogen werden, deren Waſſer eine nicht allzuhohe Temperatur erreicht, milde iſt, von reichlich, aber nicht übermäßig untergetauchten Waſſerpflanzen beſtanden iſt, deren Waſſer ziem⸗ lich ſchnell dahinfließt und vor allem ſolche, die ſich durch eine große Produktion von Natur⸗ nahrung auszeichnen. Ich halte das Ausſetzen von Brütlingen für vorteilhafter, nicht nur weil es billiger iſt und daher häufiger wiederholt werden kann, ſondern weil ſich Brut viel leichter anpaßt. Ausſetzungen in größeren Flüſſen ſtehe ich noch ſkeptiſch gegenüber, man darf dabei nicht denken, daß die Regenbogenforelle im Weſten Amerikas auch größere Flüſſe bevölkert; die dortigen Flüſſe tragen noch einen ganz anderen Charakter als die unſerigen. Auf die Nahrungsproduktion ſolcher Bäche muß man eben ſehr bedacht fein. In der Regel überſchätzt man ſie. Die Regenbogenforelle iſt aber ein nimmerſatter Freſſer und findet fie nicht genug Futter, jo wandert fie und iſt fie erſt mal am Wandern — dann adien! Sehr zu empfehlen wäre ferner, wenn an denjenigen Bächen, in welchen die Einbürge⸗ rung bereits zur Tatſache geworden iſt, die Fiſchereivereine ſich mit dem Bewirtſchafter ins Benehmen ſetzten, um wohl mit ſtaatlicher Hilfe dort kleinere Brutanſtalten einzurichten und ſich zur Ehrenpflicht machten, die gewonnene Brut zum Wiederbeſetzen anderer Bachläufe oder an Anſtalten abzugeben.“ Solche Eier wären mit 10 Mk. pro Mille nicht zu teuer bezahlt. Vielleicht ließe ſich dies hier und da bei Talſperren verwirklichen. Es wäre auch im Intereſſe der Sache ſehr zu wünſchen, wenn bei derartigen Ver⸗ öffentlichungen die nähere Beſchaffenheit des Gewäſſers, in welchem die Einbürgerung geglückt oder geſcheitert iſt, ſtets mitgeteilt würde, insbeſondere über Qualität des Waſſers, Tem⸗ peratur, Größe, Strömung, vorhandener Fiſchbeſtand, Alter und Zeit des Ausſetzens, vor⸗ handene Flora und vor allen Dingen gewiſſenhafte Angaben über vorhandene Nahrung. Coeſter, Elbingerode. VI. Jiſcherei in Wieſenbewäſſerungsgräben. Zu dieſer in Frage 1 (der Nummer 3 diefer Zeitung) berührten Angelegenheit wird uns noch folgendes geſchrieben: Es handelt ſich hier um eine für manche Gegenden außerordentlich wichtige Sache, einen ſehr wunden Punkt der Fiſcherei, der ja auch gleichzeitig jetzt in Nr. 3 der „Neu— dammer Zeitung“ von anderer geſchätzter Seite behandelt iſt. Der Rheiniſche Fiſchereivere in hat ſich ſchon vor 20 Jahren mit dieſer Sache ſehr eingehend beſchäftigt und zwar zunächſt ebenfalls auf Anregungen aus dem oberen Siegtal, ſoweit dasſelbe zur Rheinprovinz ge— hört. Der Unterzeichnete hat dann ſowohl damals, wie ſpäter, da die Klagen nicht aufhörten, den rheiniſchen Teil des oberen Siegtals und auch den angrenzenden weſtfäliſchen Teil, in dem die entſprechenden Verhältniſſe genau dieſelben ſind und auch noch andere ſolche Gegenden wiederholt bereiſt, glaubt alſo genügend unterrichtet zu ſein. 79 Im ganzen Siegtal ſind die Rieſelwieſenanlagen ſchon ſehr alt, ſtammen vielfach aus dem Anfang des vorigen, zum Teil ſogar aus dem vorvorigen Jahrhundert. Sehr oft waren in der erſten Zeit Wieſenbeſitzer und Hammer — beziehungsweiſe Hüttenwerksbeſitzer der dortigen Induſtrie die gleichen Perſonen. Die Gräben als Abzweigungen der Sieg und ihrer Nebenflüſſe und die hierfür nötigen Wehre dienten und dienen heute vielfach beiden Zwecken: den Wieſen und der Induſtrie. Als letztere in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts nach und nach an beſondere Aktiengeſellſchaften überging, die ſich neu bildeten, zum Teil Familienaktiengeſellſchaften, wurden beſondere Verträge über die Benützung des Waſſers und der Gräben zwiſchen den jetzt vor handenen zwei verſchiedenen Intereſſengruppen geſchloſſen, die einzelnen Wieſen— beſitzer vereinigten ſich dann meiſt in Wieſengenoſſenſchaften mit rein landwirtſchaft— lichem Zwecke. Die vorhin erwähnten Verträge find, um das noch nebenbei zu ſagen (ich habe ſeinerzeit eine große Menge durchgeleſen), mit großer Umſicht und Ueberlegung ab— gefaßt, ſehr ſelten ſind meines Wiſſens Streitigkeiten zwiſchen den beiden Intereſſenten vor— gekommen. Für die Fiſcherei handelt es ſich nun zunächſt und vorzugsweiſe um die erſte Strecke des Hauptgrabens, ſoweit derſelbe für die Wieſen lediglich Zubringer iſt und noch nicht Waſſer zu eigentlicher Berieſelung ſeitlich abgibt. Die erſte Strecke ſolchen Rieſelgrabens iſt immer ſo beſchaffen, es iſt das eine techniſche Notwendigkeit. Es würde zu weit führen, dies hier ausführlicher zu erklären und zu begründen. Die Länge dieſer erſten Strecke iſt, je nach den örtlichen Verhältniſſen, ſehr verſchieden, kann ſich auf 50 bis 100 m beſchränken, kann auch bis 1 km lang und noch länger ſein. In dieſer Beziehung ſtimmen ihrem Charakter nach alſo dieſe Rieſelgräben genau mit den Mühlgräben überein, die ja auch eine ehr verſchiedene Länge haben. Nur in einem und zwar fiſchereilich ungemein wichtigen Punkte unterſcheiden ſie ſich von den Mühlgräben. Während die letzteren im allgemeinen ſtändig Waſſer haben und vielleicht nur alljährlich einmal für wenige Tage behufs Reinigung der Gräben oder auch Reparatur der Mühle trocken ſind, dauert die Wieſenbewäſſerung immer nur kurze Zeit, manchmal nur wenige Tage und dann werden die Gräben plötzlich trocken und alle in denſelben dann befindlichen Fiſche können mit Leichtigkeit mit der Hand gefangen werden, während die kleinen Jungfiſche — und dies ſind manchmal Hunderte und Tauſende — die vielfach aus den Gräben heraus mit dem Rieſelwaſſer auf die Grasflächen kommen, n wenigen Minuten ſterben und dann im günſtigſten Falle von Raubvögeln genommen werden. Sehr, ſehr oft habe ich ſolches Maſſenſterben beobachtet, es tat einem weh, da nicht helfen zu können. Und hier muß ich — entgegen den beiden Antworten in den Nr. 3 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ und der „Neudammer Fiſcherei-Zeitung“ erklären, daß rein bautechniſch dieſe Schwierigkeit leider nicht zu löſen iſt. Man kann weder in den Anfang dieſer Zu— leiter Rechen, noch Siebe, noch etwa durchlöcherte Schützen in den Einlaßſchleuſen, noch ferner etwa, was auch ſchon vorgeſchlagen wurde: aus Drahtgeflecht, ſiebartig konſtruierte Trommelwehre in den Mutterbach vor Abzweigung dieſer Rieſelgräben einſetzen, ohne entweder die Waſſerzuführung in den Zuleiter zu ſtark zu beeinträchtigen oder kleineren Fiſchen und namentlich der Jungbrut den Durchſchlupf zu ermöglichen. Hier ſtehen die Intereſſen der Wieſenbeſitzer, welche für kurze Zeit einen möglichſt großen Zufluß verlangen und diejenigen der Fiſcherei vorläufig in unlösbarem Widerſpruch zu einander. Wenn die Berieſelung auf— hören ſoll und die zum Schutz gegen Hochwaſſer meiſt vorhandene Einlaßſchleuſe in dem Zuleiter geſchloſſen wird, ſo ſind die in den Rieſelgräben befindlichen Fiſche ſofort und un— fehlbar gefangen, kommen ſehr bald, in ganz kurzer Zeit aufs Trockene und können nicht mehr in den Mutterbach zurück. Da es ſich nun nicht bloß um das zunächſt hier in Rede ſtehende Siegener Land, ſondern um ganz Preußen handelt mit vielen hundert genoſſenſchaftlichen Bewäſſerungsanlagen, da ferner dieſe letzteren alljährlich im Intereſſe der Landwirtſchaft noch vermehrt werden, vielfach auch durch die Generalkommiſſionen bei Zuſammenlegungen, und da endlich immer dieſe Gräben im Eigentum der Wieſenbeſitzer ſind und von ihnen angelegt wurden, ſo tut es 80 — —— —-— dringend not, einmal zu überlegen, ob und wie hier Wandel geſchaffen und ob man beidem jetzt feindlichen Brüdern gerecht werden, ſie verſöhnen kann. Tatſache iſt, daß die Fiſcherei in dieſen Rieſelgräben, ſoweit der Unterzeichnete dies in den verſchiedenſten Gegenden, auch außerhalb des Rheinlandes beobachtet hat, allenthalben wo ſie ausgeübt wird, immer von den Wieſenbeſitzern beanſprucht und genutzt wird auf Grund des Eigentumsrechtes an den Gräben. Ob irgendwo einmal ein Prozeß angeſtrengt und durchgeführt wurde, iſt mir nicht bekannt geworden, über den Erfolg waren die Juriſten im Vorſtande des Rheiniſchen Fiſchereivereins immer ſehr im Zweifel. Jedenfalls könnte es nicht. ſchaden und wäre dringend zu empfehlen, daß einmal ein ſolcher Prozeß durch einen fiſcherei— verſtändigen Rechtsanwalt durch alle Inſtanzen geführt würde. Meines Erachtens dürfte aber vor allem die jetzige Gelegenheit nicht verſäumt werden, den außerordentlich ſchwierigen Gegenſtand, dieſe ewige Quelle von Zank und Streit, in dem neuen Fiſchereigeſetz endgültig und klar zu regeln und zwar gleichmäßig für ganz Preußen, da dieſe Verhältniſſe überall genau gleich ſind. Um den Widerſtreit beider Intereſſen dauernd zu ſchlichten, möchte ich folgende Vorſchläge machen und zur Beſprechung ſtellen: 1. Die Fiſcherei in allen Rieſelgräben gehört zu dem Mutterbache, 2. dem im Mutterbache Fiſchereiberechtigten iſt es geſtattet, zum Zwecke der Fiſcherei und der Aufnahme kleinerer Fiſche behufs Zurückverſetzung in den Mutterbach die Graben— ränder und die Wieſen während der Dauer der Berieſelung zu betreten, 3. die Rieſeltage müſſen dem Fiſchereiberechtigten frühzeitig mitgeteilt werden, 4. der Fiſchereiberechtigte darf auf feine Koſten — wodurch der Zweck der Berieſelung nicht beeinträchtigt wird — entweder erſtens den Hauptzuleiter von dem Mutterbach aus bis zu dem Punkte, wo er nur Zubringer iſt, alſo bis dahin, wo die eigentliche Berieſelung beginnt, die Sohle dieſes Zuleiters um etwa 15 bis 20 em vertiefen oder zweitens am Ende dieſer Strecke noch eine beſondere Schleuſe einſetzen, ſodaß bei plötzlichem Aufhören der Berieſelung in dieſer Strecke noch fo viel Waſſer bleibt, daß die in dieſem befindlichen Fiſche— geſammelt und die kleineren in den Mutterbach zurückgebracht werden können; 5. der Wie ſenbeſitzer kann von dem Fiſchereiberechtigten einen Beitrag für die jährliche Unterhaltung der für die Fiſcherei in Frage kommenden Gräben beanſpruchen. In ſtreitigen Fällen wird die Höhe dieſes Beitrages von dem zuſtändigen Meliorationsbau— beamten beſtimmt. Schließlich möchte ich noch vorſchlagen (was ich ſchon vor 15 Jahren in dem damaligen Ausſchuß für Teichwirtſchaft des Deutſchen Fiſchereivereins beantragt habe) daß — wegen der Aehnlichkeit der Verhältniſſe und der unaufhörlich vorhandenen, heftigen Klagen — folgende drei Punkte gleichzeitig in dem neuen preußiſchen Fiſchereigeſetz endgültig, geregelt würden: a) die heute beſprochene Fiſcherei in Wie ſen berieſelungsgräben, b) die Fiſcherei in Müh lgräben, c) die Fiſcherei in Teichen, welche von einem Bach geſpeiſt werden, wenn Teich— beſitzer und Bachfiſcher verſchiedene Perſonen ſind. In allen dieſen drei Teilen handelt es ſich um ſehr bösartige und ſchlimme Fiſchfalle n. Zur Beratung dieſer Angelegenheit wird ſich wohl bald eine günſtige Gelegenheit bieten, wenn — was zu hoffen iſt — der neue Geſetzentwurf an die Provinzialfiſchereivereine zur Begutach— tung kommt. — Wenn dann fiſchereiverſtändige Juriſten und Techniker und praktiſche Fiſcher⸗ einmütig zuſammenwirken, dann muß und wird ſich eine Löſung finden laſſen, welche die Gegenſätze verſöhnt und die ewigen und jetzt leider berechtigten Klagen dauernd beſeitigt. Huppertz. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Darlehen der K. B. Landeskulturrentenanſtalt zu Fiſcherei⸗ anlagen. Aus dem Geſchäftsberichte der K. Landeskulturrentenkommiſſion für das Jahr 1906; 81 ſeien folgende Angaben entnommen: Von den im Berichtsjahre eingelaufenen 225 Geſuchen eigneten ſich 213 zur Bewilligung von Darlehen im Geſamtbetrage von 3 438 071.19 Mk. Hierbei iſt die Fiſcherei nur mit acht Geſuchen und einem Betrage von 15 900 Mk. beteiligt. Davon entfallen auf die Regierungsbezirke Oberpfalz zwei Geſuche mit 8300 Mk., Ob er⸗ franken zwei Geſuche mit 4200 Mk., Mittelfranken drei Geſuche mit 1900 Mk. und Schwaben ein Geſuch mit 1500 Mk. Vom Jahre 1884 bis zum Schluſſe des Jahres 1906 hat die Anſtalt für 1934 Kulturunternehmungen einen Geſamtdarlehensbetrag von 23 726 994.68 Mk. bewilligt. In 21 Fällen handelt es ſich um Fiſchereianlagen; die hierfür gewährten Darlehen belaufen ſich in dem genannten Zeitraum von 22 Jahren im ganzen auf 44 670 Mk. Aus den hier wiedergegebenen Zahlen geht zunächſt hervor, daß die Beteiligung der Fiſcherei bei der Inanſpruchnahme der Landeskulturrentenanſtalt immer noch eine ſehr geringe iſt. Allerdings macht ſich in dieſer Beziehung inſoferne ein erfreulicher Fort ſchritt bemerkbar, als von ſämtlichen ſeit Beſtehen der Anſtalt inſtruierten Darlehensgeſuchen zu Fiſchereizwecken über ein Dittel — ſowohl nach der Anzahl der Geſuche als auch nach der Höhe der bewilligten Beträge — allein auf das Jahr 1906 fällt. Immerhin erſcheint es faſt verwunderlich, daß trotz der in den letzten Jahren zu konſtatierenden erklecklichen Mehrung von Neuanlagen zu Fiſchereizwecken die Landeskulturrentenanſtalt von Fiſchereiintereſſenten noch ſo wenig in Anſpruch genommen wird. Es ſei daher an dieſer Stelle wiederholt auf die einſchlägigen Beſtimmungen des Geſetzes vom 21. April 1884 beziehungsweiſe 18. Mai 1900 aufmerkſam gemacht und insbeſondere auf die in Nr. 9, Jahrgang 1902 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ erſchienene Publikation zu dieſem Gegenſtande hingewieſen. Auch ſind der Bayeriſche Landesfiſchereiverein und die ſtaatliche Konſulentie für Fiſcherei jederzeit gerne bereit, Intereſſenten näheren Aufſchluß hierüber zu erteilen. Sbek. Fiſchſterben in der Gera. Wie die „Thüringer Zeitung“ meldet, fand vor kurzem in Molsdorf eine Verſammlung ſtatt, die zu der Maſſentötung von Fiſchen Stellung nehmen ſollte. Es war auch ein Vertreter der K. Regierung anweſend. Der Direktor der Papierfabrik bei Rudisleben war nicht erſchienen, auch hatte er keinen Vertreter entſendet. In der Verſamm lung wurde geſchildert, daß am 26. und 27. Januar von Rudisleben aus das Gerawaſſer eine ſtark rote Färbung zeigte und bald darauf Forellen und andere Fiſche tot auf der Waſſerfläche ſchwammen. Weiter abwärts der Gera, in Molsdorf, Biſchleben uſw. hat man dieſelben Wahrnehmungen gemacht. Amtlicherſeits iſt feſtgeſtellt worden, daß die rötliche Färbung des Waſſers von Rudisleben aus erfolgt ſein muß. Es iſt dies auch von der Leitung der Papierfabrik zugegeben worden. Man hat bei der Fabrikation eines roten Papiers Anilin benutzt. Durch dieſe Abwäſſer ſei der Schaden entſtanden. Die Verſammlung beſchloß die Wahl einer Kommiſſion von drei Mitgliedern, welche bei der Papierfabrik zwecks gütlicher Einigung über den Entſchädigungsanſpruch vorſtellig werden ſoll. Fiſchereirecht und Uferbetretungsrecht. Der Fiſcherzunft in Seligenſtadt ſteht, wie der „Bayeriſche Kurier“ ſchreibt, ſeit undenklichen Zeiten urkundlich die unbelaſtete Gerechtſame zu, auf dem Mainſtrom oberhalb der unterfränkiſchen Landesgrenze bis nach Groß Steinheim hinab die Fiſcherei ungehindert auszuüben. Laut Urkunden aus den Jahren 1547, 1610, 1780, 1789 u. a. ſtand den Zünftlern auch die Berechtigung zu, das Mainufer zu betreten, um zu ihren Fahrzeugen gelangen zu können. Die Uferſtellen, vor der Mainkorrektion Gemeindeeigentum, wurden nach der Fahrwaſſerkorrektion infolge fiskaliſcher Buhnenbauten ſtaatliches Beſitztum. Beim Buhnenbau ging der Zunft ein Fiſchwaſſer von mindeſtens 130 Morgen Oberfläche verloren, ohne daß der Zunft eine angemeſſene Ent- ſchädigung bewilligt worden wäre. Neuerdings wurde den Zunftmitgliedern das Betreten der Uferſtellen flußbauamtlich unterſagt, die den Fiſchern ſeit Jahrhunderten als Landeplätze dienten. Der Zunft wurde anheimgegeben, die Uferſtellen dem Fiskus abzupachten. In einer Zunftverſammlung wurde nunmehr der Beſchluß gefaßt, das Anſinnen des Flußbauamtes abzulehnen, vielmehr die Uferbetretung als ein ſeit über 350 Jahren verbrieftes Recht aufzu— faſſen und bei allenfallſigen Strafanzeigen richterliche Entſcheidungen herbeizuführen. Fiſchſterben im Rorheimer Altrhein. Anfang Januar ds. 38. wurden, 82 wie die „Pfälzer⸗Zeitung“ meldet, viele tote Fiſche, vornehmlich Aale, in dem Altrhein bei Roxheim beobachtet. Die Urſache ſoll das Putzen und Ablaſſen des Frankenthaler Kanals ſein, welcher in den Altrhein mündet. Durch eine Kommiſſion, unter Leitung des Be⸗ zirksamtmannes aus Frankenthal, fand ſofort eine Beſichtigung an Ort und Stelle ſtatt. Die Vermehrung der Fiſche iſt auf lange Jahre gefährdet und die Fiſchereipächter werden durch dieſen Vorfall einen beträchtlichen Schaden erleiden. Der Fiſchhandel zu Geeſtemünde im Jahre 1906. Der Jahres⸗ ſtatiſtik der Fiſchereihafen⸗Betriebsgenoſſenſchaft über die durch deren beeidigte Auktionatoren im Jahre 1906 am Fiſchereihafen zu Geeſtemünde verſteigerten Fiſche entnehmen wir folgende intereſſante Daten: Insgeſamt wurden verſteigert 73 423 566 Pfund Fiſche, 13 109 Stück Taſchenkrebſe und 16 909 Auſtern im Geſamtwerte von 7 957 439 Mk. Hieran find in erſter Linie beteiligt: der Schellfiſch mit 37 737 063 Pfund im Werte von 3,769,812 Mk. und der Kabeljau mit 16 115 055 Pfund im Werte von 1 313 257 Mk. Der Durchſchnitts⸗ preis für 1 Pfund Fiſch betrug 10¾ Pfg. Fiſchereilehrkurs in Oldenburg. Unter der Vorausſetzung genügender Beteiligung beabſichtigt die Oldenburgiſche Landwirtſchaftskammer im Monat April ds. Js. einen dreitägigen Fiſchereikurſus an der Ackerbauſchule in Cloppenburg zu veranſtalten, um auch auf dieſem Gebiete anregend und belehrend für die ländlichen Kreiſe zu wirken. Experimente ũber das Gehör der Fiſche. Vor kurzem berichtete der bekannte franzöſiſche Zoologe, Ives Delage, in einer Sitzung der Pariſer „Académie des sciences“ über eine Reihe von Experimenten, die M. Marage über das Gehör der Fiſche angeſtellt hat. Die Frage iſt viel umſtritten; zudem iſt es ſehr ſchwierig, exakte Experimente ins Werk zu ſetzen. Befinden ſich die Fiſche in einem Becken, ſo wird der Schall durch alle Wände reflektiert; das Tier macht keine Fluchtbewegung, weil es nicht wiſſen kann, von welcher Seite die Vibration ausgeht. Anderſeits ſind die Verſuche noch ſchwieriger, wenn die Fiſche in Freiheit ſind. Die Fiſcher glauben jedenfalls an das Gehörvermögen der Fiſche. Marage hat ſich zu ſeinen Experimenten der Vokale a, e, i, o, u bedient, die im Umfange von vier Oktaven und mit einer Energie zu Gehör gebracht wurden, mit der man ſonſt Taubſtumme zu beeinfluſſen pflegt. Man übertrug den Schall ins Waſſer mit Hilfe eines Kautſchuktrichters, der auf die Schwingungsſumme des Tones eingeſtellt iſt und fie ins Waſſer weitergibt. Die Verſuche wurden mit freien und mit gefangenen Tieren angeſtellt. Bei den letzten Verſuchen konnte ein Taucher die Vibrationen des Tones im Waſſer noch auf Entfernungen von 80 m hören und unterſcheiden. Aber die Schwingungen ſchienen auf die Fiſche gar keinen Einfluß aus⸗ zuüben. Danach iſt es ausgeſchloſſen, daß die Tiere von Fiſchern verurſachte Laute, wie Sprechen, Schreien, Rufen u. dergl. wahrnehmen. Freilich darf man nicht vergeſſen, daß an Stelle des unentwickelten Gehörſinnes die Geſichtsorgane und der Druckſinn auf beſonders hoher Stufe ſtehen. Erträge der Fiſcherei im Friſchen und im Kuriſchen Haff und in den zu den Aufſichtsbezirken Pillau und Labiau gehörenden Teilen der Oſtſee vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Der Ertrag der Fiſcherei im Friſchen Haff betrug nach den Berichten des Fiſchereivereins für die Provinz Oſtpreußen: 657 980 Mk. und wies gegen das Vorjahr einen Mehrbetrag von 81 480 Mk. auf. Gegen den Durchſchnittsertrag der Jahre 1892 bis 1905 bleibt dieſer Ertrag jedoch um 50 000 Mk. zurück. Dieſe Differenz wird noch größer, wenn man in Rechnung zieht, daß ſich der Preis des Fiſchfleiſches in den letzten Jahren bis zu 50% erhöht haet. In der Oſtſee des Aufſichtsbezirkes Pillau betrug der Ertrag 245 020 Mk. und blieb gegen das Vorjahr um 22 310 Mk. zurück. An dieſem großen Ausfall iſt allein der Strömling ſchon mit 17 000 Mk. beteiligt. Der Ertrag der Fiſcherei im Kuriſchen Haff war ſehr zufriedenſtellend: er erreichte den Wert von 1 135 125 Mk. und überftieg ſomit denjenigen des Vorjahres um 220 906 Mk. Namentlich war es der Stint⸗ fang, der in dem Berichtsjahre beſonders günſtig ausfiel und den Fiſchern reichlichen Gewinn brachte. Zander- und Breſſenfang waren jedoch nur mäßig und namentlich ließ der Aalfang recht viel zu wünſchen übrig. Der Ertrag der Oſtſeefiſcherei im Aufſichtsbezirk Labiau betrug 395 484 Mk. und überſtieg ſomit den des Vorjahres um 89 947 Mk. 83 — Hierbei iſt am höchſten der Flunderfang mit 181 445 Mk. beteiligt. Der techniſchen Vervollkommnung der Flunderfiſcherei, vornehmlich der Einführung des Motors, der Scherbrett⸗ zeeſe und Schnurrwade ſind dieſe günſtigen Reſultate in erſter Linie zuzuſchreiben. VIII. Vereinsnachrichten. Bezirksſiſchereiverein Miesbach⸗Tegernſee. Die Generalverſammluna des Bezirksfiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee findet am Dienstag, den 5. März 1907, abends 8 Uhr im Saale des Gaſthofes Waitzinger in Miesbach mit folgender Tagesordnung ſtatt: 1. Rechenſchaftsbericht für das Jahr 1906. 2. Feſtſetzung des Etats für 1907. 3. Beſondere Anträge und Wünſche. 4. Wahl des Ausſchuſſes. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Die Herbſt⸗Hauptverſammlung wurde am 8. November 1906, vormittags 10 ¾ Uhr, im großen Saale der Chr. Hanſen'ſchen Weinhandlung zu Breslau vom Vorſitzenden, Sr. Durchlaucht Georg Prinz zu Schoenaich-Carolath, eröffnet. Mitteilungen des Vorſitzenden. Er hieß die zahlreich Erſchienenen herzlich willkommen und begrüßte beſonders Se. Exzellenz den K. Regierungspräſidenten a. D., Wirklichen Geh. Oberregie⸗ rungsrat Herrn Dr. von Heydebrand u. d. Laſa, ferner in Vertretung des Herrn Ober- präſidenten und der Herren Regierungspräſidenten, welche ſich entſchuldigt hatten, die Herren: Re⸗ gierungs⸗ und Baurat Fiſcher, Regierungsrat von Bergen, Regierungs⸗ und Baurat My⸗ lius, Regierungsrat Schmidt und Regierungsrat Dietz, den Stellvertreter des Magiſtrats, zu Breslau, Herrn Stadtrat Hoffmann und endlich den Generalſekretär des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins, Herrn Fiſcher. Der Herr Vorſitzende gedachte ſodann aufs wärmſte der ſeit der Frühjahrs verſammlung verſtorbenen Mitglieder. Ferner konnte der Herr Vorſitzende mitteilen, daß nach dem Heimgange Sr. K. Hoheit des Prinzen Albrecht der Sohn des Verſtorbenen, Prinz Friedrich Heinrich von Preußen das Ehrenpatronat anzunehmen geruht hat. Darauf erfolgte die Aufnahme von 23 neuen Mitgliedern, welche ſeit der Frühjahrsverſammlung ſich angemeldet haben. Subventionen. Darauf tritt der Verein in die Tagesordnung ein, indem Herr Profeſſor Dr. Hulwa über die Geſchäftslage des Vereins berichtet. Dem Verein ſeien zwar einige Subventionen zuteil geworden, ſo von der verewigten K. Hoheit, Prinz Albrecht von Preußen, dem Magiſtrat Beuthen und wiederum von der Schiffsreederei Cäſar Wollheim (Werftdirektor Riſchowski), dafür find aber auch einige erwartete Subventionen teils ganz ausgeblieben, beziehungs- weiſe in geringerer Höhe bewilligt worden, ſo wurden die Raubzeugprämien um 300 Mk. niedriger bemeſſen und dann iſt die Beihilfe zur Beſchaffung von Krebsbeſatz ganz in Wegfall gekommen, ſo daß ein Ausfall von 1300 Mk. zu beklagen iſt. Beſonders ſchmerzlich war es für den Verein, daß die Beihilfe für Krebsausſetzungen nicht weiter bewilligt wurde, obwohl zugegeben werden muß, daß durch die bisherigen Maßnahmen ge⸗ ringe Erfolge erzielt worden ſind, trotzdem mit großer Sorgfalt geeignete Gewäſſer ausgeſucht wurden. Dieſer Mißerfolg lag namentlich daran, daß einerſeits die Krebſe nicht vorſchriftsmäßig ausgeſetzt, andererſeits, daß die ausgeſetzten Krebſe nicht genügend kontrolliert waren und daher ſchon kurze Zeit nach dem Einſetzen wieder herausgefangen und auf den Markt gebracht wurden. Dieſe mindermaßigen Krebſe werden von den Hausfrauen und in Reſtaurants gern gekauft und ſo lange dieſer Uebelſtand obwaltet und kein gänzliches Verbot des Krebsfanges erlaſſen wird, wie es der Verein ſchon mehrere Jahre beantragt hat, werden wir nicht daran denken können, den Krebsbeſtand in unſeren ſchleſiſchen Gewäſſern wieder zur früheren Höhe heranzuzüchten. Der Verein gibt ſich ferner viel Mühe, die Beſitzer beziehungsweiſe Pächter von Gewäſſern, in welchen Krebſe noch vorhanden ſind, auf die Schonung aufmerkſam zu machen, aber leider ohne Erfolg. Beſatzangelegenheit. Was nun die Beſatzfrage betrifft, ſo gibt ſich der Verein ebenfalls die allergrößte Mühe, die Subventionen beziehungsweiſe Anweiſungen von dem Miniſterium be- ziehungsweiſe den Regierungen bereits im Frühjahr zu erhalten, aber es herrſcht in den oberen Regionen eine derartige Verkennung der Verhältniſſe, daß der Verein immer erſt tief im Auguſt Anweiſung und Geld erhält, wo es dann zur Beſchaffung verſchiedener Fiſcharten zu ſpät iſt, ſo konnte beiſpielsweiſe in dieſem Jahr wiederum Forellenbrut gar nicht mehr geliefert werden. Wir ſchreiben jetzt bereits Mitte November und der Verein hat noch immer nicht den Geſamtbetrag für Beſatz erhalten, dagegen ſoll aber bereits im April über die mit der Beihilfe erzielten Erfolge Be- richt erſtattet werden. — Es liegt doch auf der Hand, daß ſolches eine Unmöglichkeit bedeutet. Die Beſatzangelegenheit geht überhaupt durch eine Anzahl Hände und verurſacht dem Verein 84 — eine ganz unerhörte Menge von Schreibereien, ſo hat nach dieſer Richtung hin der Verein in dieſem Jahre allein über 4000 Korreſpondenzen gewechſelt, alſo zirka ein Drittel der geſamten Kor- reſpondenz, welche jährlich etwa 14 bis 15000 Nummern beträgt. Beſtrafungen wegen Handels mit untermaßigen Fiſchen. Was die Beſt rafungen wegen Handels mit untermaßigen Fiſchen betrifft, ſo geſtalten ſich die dem Verein zu Geſicht gekommenen Beſtrafungen, angeſichts des Wertes der Fiſche, viel zu ſelten und zu niedrig. — Die Strafen ſind ſo geringfügig, daß ſie vollſtändig den Zweck verfehlen. Aus dieſem Grunde hat die Königliche Regierung hierſelbſt auf Anregung des Schleſiſchen Fiſchereivereins in dankenswerter Weiſe die Polizeibehörden angewieſen, im Intereſſe der Fiſcherei, Kontravenienten feſtzuſetzen und ebenſo ſich mit der Staatsanwaltſchaft in Verbindung geſetzt und dieſelbe erſucht, die Herren Amts- anwälte anzuweiſen, in allen Fällen, in denen eine von der Polizeibehörde feſtgeſetzte Geldſtrafe wegen Uebertretung des Fiſchereigeſetzes von den Gerichten ermäßigt wird, das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung einzulegen, daß Straftaten, welche pekuniären Gewinn verſprechen, nur durch höhere Geldſtrafen geſühnt und erfolgreich nur dann unterdrückt werden können, wenn der voraus— ſichtliche Gewinn durch die Höhe der Geldſtrafe überſtiegen wird. Der Herr Staatsanwalt hat ent- gegenkommenderweiſe die Herren Amtsanwälte mit entſprechender Verfügung verſehen. Leider werden dem Verein höchſt ſelten die erfolgten Beſtrafungen mitgeteilt, ſo daß derſelbe gar nicht darüber orientiert iſt, inwieweit infolge ſeiner Anregung Beſſerung eingetreten iſt. Beſonders möchte noch darauf aufmerkſam zu machen ſein, daß mit dem Fang der Forellen großer Mißbrauch getrieben wird. Alle diejenigen Perſonen, welche Gelegenheit hatten, ſich in den ſchleſiſchen Badeorten aufzuhalten, würden wahrnehmen haben können, welch kleine und unreife Forellen in den Reſtaurants den Gäſten vorgeſetzt werden. Das Publikum ſelbſt müßte ſchon bei ſolchen Gelegenheiten den betreffenden Reſtaurateur zur Anzeige bringen. Fang von weiblichen und untermaßigen Krebſen. Ebenſo hat der Herr Polizeipräſident hierſelbſt die Polizeikommiſſariate angewieſen, die beſchlagnahmten weiblichen und untermaßigen Krebſe nicht mehr ohne weiteres in die Oder auszuſetzen, ſondern ſie ſofort dem Schleſiſchen Fiſchereiverein zur Wiederausſetzung zu überweiſen. Nachdem der Vortragende einen hiſtoriſchen Ueberblick über die bisherigen Beſtrebungen zur Abänderung des preußiſchen Fiſchereigeſetzes gegeben hatte, teilte derſelbe mit, daß zurzeit von dem Königlich preußiſchen Miniſterium ein Entwurf eines neuen Fiſchereigeſetzes den Königlichen Regie rungen zur Begutachtung vorgelegt ſei, daß derſelbe aber dennoch den Provinzialfiſchereivereinen gar nicht unterbreitet werden ſolle, da die Grundzüge des Entwurfes in möglichſter Berückſichtigung der aus den Fachkreiſen kundgegebenen Wünſche gehalten ſind. Auf den erſten Blick in den Entwurf zeigte ſich nun, daß faſt ſämtliche von der Geſetz⸗ kommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins ausgearbeiteten Zuſätze keine Berückſichtigung gefunden haben. Die hieſige Königliche Regierung, mit welcher der Verein die erſprießlichſten Beziehungen unterhält, geſtattete zwar dem Geſchäftsführer auf kurze Zeit den neuen Entwurf einzuſehen, dieſe kurze Zeit genügte aber leider nicht, den Entwurf gründlich zu ſtudieren und mußte ſich der Verein begnügen, der Königlichen Regierung ſchließlich eine Reihe von Bemerkungen an den Wortlaut des neuen Entwurfes zu knüpfen. Der Herr Vorſitzende eröffnet zu dieſem Punkt der Tagesordnung die Diskuſſion. Herr Graf von Reichenbach ſtellt den Antrag, daß, ſobald das Geſetz wieder Gegenſtand der Erörte— rung im Landtage wird, der Verein ſich rechtzeitig mit einem Mitgliede des Abgeordnetenhauſes in der betreffenden Kommiſſion in Verbindung ſetzt, damit derſelbe ſich darum kümmert, daß unſere Wünſche beziehungsweiſe die Vorſchläge des Deutſchen Fiſchereivereins berückſichtigt werden. Herr Generalſekretär Fiſcher, welcher uns die Freude machte, in der Sitzung zu erſcheinen, glaubt, daß der Entwurf dem Hauſe der Abgeordneten und dem Herrenhauſe nicht eher zugehen wird, bevor nicht Fiſchereiſachverſtändige und Intereſſenten aus den verſchiedenen Landesteilen ge⸗ hört worden ſind, worauf auch in dem Miniſterialerlaß hingedeutet worden iſt. — (Ob aber auch die Provinzialvereine den Entwurf zu Geſicht bekommen werden, ſteht noch dahin.) Angeſichts der immerhin für die Provinzialvereine verbleibenden Unſicherheit wird auf Anregung des Vorſitzenden der Antrag Graf Reichenbach angenommen. (Schluß folgt.) Caſſeler Fiſchereiverein. Die Generalverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins findet Montag, den 2. März ds. Is., abends 6 ¼ Uhr, im Saale des „Caſſeler Hofes“ (Friedrich⸗Wilhelms-Platz) zu Caſſel ſtatt. Tagesordnung: 1. Jahresbericht über die Vereinstätigkeit. Berichterſtatter: Der Vor⸗ ſitzende. 2. Kaſſenbericht; Entlaſtung des Schatzmeiſters und Wahl zweier Reviſoren zur Prüfung der nächſten Rechnung. 3. Ueber Fiſchereibeobachtungen im Weſergebiete. Berichterſtatter: Ge⸗ heimer Regierungsrat Profeſſor Dr. Metzger zu Münden. 4. Geſichtspunkte, welche hinſichtlich der Fiſcherei bei Anlage und Bewirtſchaftung von Talſperren zu beobachten ſind. Berichterſtatter: Dr. Walter⸗Saalfeld a. d. Saale. 5. Ueber die Angelfiſcherei in der Fulda. Berichterſtatter: Regierungsſekretär Müller⸗Caſſel. 6. Ort und Zeit der nächſten Generalverſammlung. 7. Mit⸗ teilungen und Anträge aus der Verſammlung (8 15 b der Satzungen). Caſſel, am 1. Februar 1907. Der Vorſitzende: Eberts, Regierungs- und Forſtrat. ER 85 — — — IX. Fragekaſten. Zur Frage Nr. 1. Anläßlich Ihrer im Fragekaſten in Nr. 3 Ihrer geſchätzten Zeitſchrift gemachten Ausführungen über Mühlgräben und Bewäſſerungsanlagen, wobei mir Ihre gegebene Auskunft ganz richtig erſcheint, möchte ich doch zur Kenntnis weiterer Kreiſe bringen, daß in Württemberg auf den bei ſtaatlichen Fiſchwaſſerpachten ausgeſtellten Pachtformularen der beſondere Vermerk enthalten iſt: „Mühlgräten gehören zum Fiſchwaſſer, ſoweit nicht ein entgegenſtehendes Recht geltend gemacht werden kann.“ Dies iſt ebenfalls ganz richtig. Das württembergiſche Fiſchereigeſetz enthält ferner auch den Paſſus, daß ſogenannte Altwaſſer (die alſo frühere Flußbette 1 oder zum Flußufer gehörende Mulden oder Buchten bilden), ebenfalls zum Fiſchwaſſer gehören. Man trifft aber leider auch in Württemberg innerhalb den Kreiſen der Mühlenbeſitzer noch vielfach die Anſicht verbreitet, daß die eine Abzweigung des Fluſſes bildenden Mühlgräben dem Müller auch zum Befiſchen gehören, während dieſer doch in Wahrheit nur die Waſſerkraft zur Nutzung hat. Ich kann in einem Falle konſtatieren, daß ſogar der Octsvorſteher einer Gemeinde dem Fiſchereiberechtigten gegenüber erllärte, er ſtelle dem Müller eine Fiſchkarte aus, obwohl der be⸗ treffende Müller keinerlei Fiſchrecht nachweiſen kann. In dem angeführten Falle handelt es ſich um einen etwa 300 m langen Mühlkanal, der kein beſonderes Quellengebiet hat, ſondern nur eine Ableitung vom Hauptbach iſt und hernach wieder in denſelben einläuft. Die Fiſche können alſo ungehindert in den Kanal wandern und tun es auch. Der betreffende Mühlenbeſitzer hat bisher (Jahrzehnte hindurch) ſich keinerlei Einwendung gegen die Befiſchung des Mühlkanals durch den Fiſchereiberechtigten erlaubt und erſt nachdem ihn der Dorfſchultheiß gegen den Fiſchereiberechtigten aufhetzte, wollte er Schwierigkeiten machen; dazu kam noch der Umſtand, daß ein Koutrollbeamter der Verufsgenoſſenſchaft im Müllergewerbe, der das Werk vorigen Sommer inſpizierte, zu dem Müller geſagt haben ſoll, ihm (dem Müller) gehöre das Fiſchrecht ganz unbeſtreitbar, denn das ſei doch ſein Mühlkanal. Wenn alſo Gemeindebeamte, die der Staatsaufſicht unterſtehen und die Pflicht haben, den Fiſchereiberechtigten zu ſchützen, derartige extravagante Anſichten haben und ſich mit ſolchen Trei⸗ bereien befaſſen, wenn ferner berufsgenoſſenſchaftliche Inſpektoren den Müllern derartige falſche Be⸗ lehrungen zukommen laſſen, jo iſt es kein Wunder, wenn da und dort unliebſame Zwiſtigkeiten entſtehen, die dann im beſten Falle zivilrechtlich ausgefochten werden müſſen, wenn es nicht noch zu ſchlimmeren Händeln kommt. Ein Mühlgraben, der nur eine Ableitung vom Hauptfluſſe bildet, ſollte und dürfte niemals als beſonderes Fiſchwaſſer angeſehen werden, denn er iſt kein beſonderer Bach, kein Bach im eigent⸗ lichſten Sinne des Wortes, ſondern eben nur ein Kanal, deſſen Waſſer aus der Menge des Fluſſes entnommen wird und der mit dem Fluſſe in Kommunikation ſteht. i Zur näheren Orientierung der württembergiſchen Leſer Ihres geſchätzten Blattes und auch zu Nutz und Frommen unſerer Kreis- und Landesfiſchereiſachverſtändigen ſei auch der Ort bekannt gegeben und die Ortsbehörde, in deren Nähe ſich die betreffende Mühle befindet. Es iſt dies die beim Dorfe Miedels bach gelegene Mühle an der „Wieslauf“, Oberamt Schorndorf. Schorndorf (Württemberg), 4. Februar. Ludwig Palmer, Fiſchzüchter. X. Perſonalnotiz. Die Kaiſerlich Ruſſiſche Geſellſchaft für Fiſchzucht und Fiſcherei hat in ihrer Feſtſitzung zur Feier des 25 jährigen Jubiläums am 3. Januar 1907, den Vorſtand der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation in München, Herrn Prof. Dr. Hofer, einſtimmig zum Ehren⸗ mitglied ernannt. XI. Literatur. Jahrbuch des Fiſchers. Notizkalender für Binnenfiſcher und Teichwirte für das Jahr 1907. Herausgegeben von Pr. A. Seligo, Stettin. Druck und Verlag der „Deutſchen Fiſcherei⸗Zei⸗ tung“ (Herrcke & Lebeling). Preis elegant gebunden 2 Mk. Dieſes Taſchenbuch iſt zum täglichen Gebrauch für alle Fachleute beſtimmt. Es enthält neben einem Monatskalendarium Arbeiten, Anregungen und Notizen über Fiſchfang, Teichwirtſchaft, Bruthaus und Laichzeit für den betreffenden Monat. Praktiſche Buchführungstabellen, die zum Eintrag der wöchentlichen Einnahmen und Ausgaben beſtimmt ſind, Ueberſichtstabellen für die Vierteljahre, ſowie für den Jahresabſchluß, Tabellen für gefangene Fiſche, für Verzeichniſſe der 86 Fiſchereigeräte und Wirtſchaftstabellen für 20 Teiche, die eine genaue Ueberſicht über jeden Teich geſtatten, bilden den Hauptteil des Jahrbuches und ſind in ihrer Ausdehnung jo reichlich bemeſſen, daß ſie auch wirklich zu Eintragungen benutzt werden können. Es ſchließt ſich hieran eine Zu— ſammenſtellung der Fiſchereiverwaltungsbehörden für die Binnenfiſcherei und ein Verzeichnis der deutſchen Fiſchereivereine mit Angabe ihrer Mitgliederzahl, der Vorſitzenden, ausgeſetzter Prämien uſw. Eine Ueberſicht über die deutſchen Süßwaſſerfiſche mit Angabe des geſetzlichen Mindeſtmaßes, der Nahrung und des Aufenthaltes, erſte Hilfe bei Unglücksfällen, Anleitung zur Aufbewahrung und zum Verſand der Fiſche, Rezepte zur Konſervierung der Gezeuge, Aufſätze über den Aal und über die Waſſertemperatur in ihrer Beziehung zur Fiſcherei erhöhen den Wert des Buches. Das Verzeichnis einiger Bücher über Fiſchzucht und Fiſcherei iſt leider ſehr knapp bemeſſen — es ſind nur fünf Werke angeführt — und dürfte auch in der Auswahl nicht recht geglückt ſein. Vielleicht entſchließt ſich der Herausgeber im nächſten Jahrgang in dieſe Liſte noch andere treffliche Werke — ich nenne nur von dem Borne und Benecke — aufzunehmen. Den Schluß des Buches bilden die üblichen Poſt⸗ und Telegraphenbeſtimmungen und Tabellen der Münzen, Maße und Gewichte. Das Werkchen iſt nur von oben genanntem Verlag zu beziehen und die Vielſeitigkeit ſeines Inhaltes und der niedrige Preis dürfte ihm auch in dieſem Jahre zur weiteſten Verbreitung in den Kreiſen aller Fachleute verhelfen. H. R. XII. Jiſcherei- und Jiſchmarſtberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt vom 22. Januar bis einſchließlich 8. Februar 1907. Karpfen, zum Teil noch aus alten Reſtbeſtänden, zum Teil aus neuen Eingängen her⸗ rührend, ſtanden täglich zum Verkauf. Bei den Verkäufen in den Verſteigerungen in der ſtädtiſchen Zentralmarkthalle handelte es ſich vorzugsweiſe um kleinſte Größen von Schuppenkarpfen und um kleinere Spiegelfiſche. Erſtere waren kaum abſetzbar, da es ſich ausſchließlich um ſogenannte leere Karpfen, welche gerade das geſetzliche Maß hatten, handelte. Beim Kauf bevorzugt werden zurzeit mittlere Größen von 2—4 Pfund. Schleie, etwas reichlicher zugeführt, zogen im Preiſe etwas an. Gut bezahlt werden kleine, ſogenannte Portionsfiſche. Januar Karpfen: Mark Februar Karpfen Mark 23. lebend, 80 — 100er 66 7, lebend, loo er?: & - 50—54 24. 5 80 100 er 61 RE 1 Er . 47 25 7 80 100e k 61 8. lebend, 50 0e rr. . 63—66 C0 37 8. 5 35 Der 64—66 26. lebend, 80 100er 63 | 8, bee a er ET 49 28. 7 80 100 ee 62—63 DEN se le 31—35 Januar Schleie Mark 29. lebend, 80 —100 er 61—63 25, lebend, unſortierk ° 79 rider 57—61 26 „ . 8893 ö 55 Eh F 91 Februar 30. P „„ 91 95 id, r 53 - 56 Februar 2 5 C 53—60 1. lebend, unſor tierte 91 2 A EI 6366 2. 4 r 100 r Al Kir, E50 ee „ e 134 4. lebend, 40 50er 65 4. = groß 8 84 4 8 e ee e 50—53 He 4 orten 115 h e 50—51 „ e 84— 92 DO 8 37 8. % C 80 —88 6, ebend, ohe 50-52 | 8. 0 klein- ß L 140-144 Kralingſche Veer, 1. Februar. Vom 26. Januar bis inkluſive geſtern wurden, wahrſchein⸗ lich infolge der Eisverhältniſſe, nur 11 Winterſalme angebracht zum Preiſe von 3 65 bis 4.50 Mk. per Pfund. Die Lachszegenfiſcherei Oranje-Naſſau hat ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, doch iſt der Fang ſchlecht; ebenſo fängt „Klein Profijt J“ wieder zu fiſchen an. Berlin, 2. Februar. Die mäßigen Zufuhren der Woche wurden erſt am Freitag etwas reichlicher, blieben auch heute ſo, beſonders an Plötzen Geſchäft an den beiden erſten Tagen ruhig und ſtill, wurde vom Mittwoch ab lebhafter und bald rege. Preiſe wenig verändert, teil ⸗ weiſe etwas höher, heute im allgemeinen befriedigend; Zander beſonders in mittleren Größen ſehr gefragt, ebenſo Seezungen und Steinbutt. 87 — Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte A Hehe. 75101 48 —75 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund — Babe 130 139-150 1 Ruſſ. Lachs „ 5 — Barſc e . | 80-86 40—52 Flundern, Kieler la. „ Stiege | 300— 600 Karpfen 53—61 31—52 do. mittelgr.. „ Kiſte 200 —300 Karauſchen ; 85 50 Büdlinge, u | u. Wall | 350—500 Schleie, unfortiert . .| 91—1(0| — orſche . „ Kiſte 300 — 450 Bleie . . . 42 —47 17-34 ie. RU 5 300 —400 Bunte disch 30 62 — Aale, große . . . „ Pfund | 110-130 Aale 92100 62 —76 Stor: ne 0 | Lachs ARE — 143 Minges 5 Schock 400 — Die Bette Diejer Jenſchrift Fischzuchtanstalt Unterschüpf, 1955 1876 Nr. 4, 77 Nr. 4, 79 Nr. 1-3, 5, 7, 80 Nr. 1, 81 Nr. 19, 86 Nr. 10, 92 Nr. 1, liefert in beſter Qualität be Sir. 7 werden zu Raufen zeln. Eier und Brut der Bach⸗ und Eventuell in Bänden. Mi Offerten an Dr. W. Hein, Münden, Regenbogenforelle, Prinz TCudwigshöhe. erſtere garantiert von Wildfiſchen ſtammend. . : Weiter noch abzugeben 25,000 geſunde, Hi Suche zum 1. April, auch früher, einen trüftige Regenbogenforellenſetzlinge. chtigen, ſoliden J. Grimmer Ca} : V. . Fiſchmeiſter für meine Teichwirtſchaft, der mit Aufzucht der = => —— ZZ Salmoniden, Karpfen und Schleien vollitändig vertraut. Bewerber mit nur guten Zeugniſſen wollen ſich melden bei Reinert⸗Doliwen, 5 5 a K. Domänenpächter, Marggrabowa. 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Fiſchereivereins, des Filchichutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Mürttem- bergiſchen Anglervereins, des Zentral-Filchereivereins für Schleswig-Bolltein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Perbindung mit Fahmännern Deutſchlands, Gſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fifchereiverein Nr. 5. Münden, den 1. März 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Rückblick auf die Entwicklung des Fiſchereiweſens in Würt⸗ temberg im Jahre 1906. — III. Ueber die Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Fiſcherei in Bayern im Jahre 1906. — IV. Die Fiſchfeinde aus der niederen Tierwelt. — V. Von der Fiſchereiausſtellung in Bautzen und Chemnitz. — VI. Vermiſchte Mitteilungen. — VII. Vereins- nachrichten. — VIII. Fragekaſten. — IX. Fiſcherei⸗ und Marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung des oberpfälziſchen Kreisfiſchereivereins. Der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein hat behufs Hebung der Fiſcherei, insbeſondere der Teichwirtſchaft, eine fiſchereiliche Wanderlehre eingerichtet und hiefür erfahrene Kräfte gewonnen. f Wir geben dies mit der Aufforderung bekannt, von dieſer Einrichtung, beſonders bei Verſammlungen, Gebrauch zu machen. Im Bedarfsfalle iſt der Vorſtandſchaft des Kreis— fiſchereivereins rechtzeitig bekannt zu geben, an welchem Orte und Tage, ſowie über welchen Gegenſtand jeweils ein Vortrag gehalten werden ſoll oder wo und worüber eine ſonſtige Aus⸗ 94 kunft ge vünſcht wird. Der Kreisfiſchereiverein wird ſodann die Abordnung des Beraters ver— anlaſſen. Koſten erwachſen den die Wanderlehre in Anſpruch nehmenden Fiſchereiintexeſſenten nicht. Regensburg, 19. Februar 1907. v. Brettreich, I. Vorſitzender. II. Nückblick auf die Entwicklung des Jiſchereiweſens in Württemberg im Jahre 1906. Nach außergewöhnlich milder Witterung in der erſten Januarhälfte 1906 brachte der 24. Januar bedeutende Kälte. Infolgedeſſen bildete ſich ſtarkes Grundeis, das insbeſondere im Neckargebiet den Flußfiſchen ſehr ſchädlich wurde. Mindeſtens ebenſo nachteilig für die Flußfiſcherei war die regneriſche und kalte Witterung im April und Mai. Es wurden damals Barben, Schuppfiſche, Naſen uſw. maſſenhaft geſunden, die ſchwer erkrankt oder zu Grunde gegangen waren, weil ſie in dem kalten Waſſer den Laich nicht hatten abſetzen können. Viele Regenbogenforellen wanderten in jener Zeit offenbar flußabwärts, um wärmere und ruhigere Laichſtellen aufzuſuchen und die Hechte benützten den hohen Waſſerſtand, um in offene Wieſengräben ſich zu flüchten, wo ſie, da eine Schonzeit in Württemberg für dieſe Raubfiſche nicht beſteht, vielfach den Fiſchdieben zur Beute fielen. Selbſtverſtändlich ging auch ihre Brut zu Grunde. Die Karpfen und Schleien, für deren Vermehrung die Witterungsverhältniſſe im Vor— jahre außergewöhnlich günſtig waren, haben heuer wohl in keinem württembergiſchen Fluß Nachkommenſchaft geliefert. Nicht ganz ſo ungünſtig geſtaltete ſich die Vermehrung der Karauſchen, die zum Laichgeſchäft weniger hohe Wärmegrade benötigen. Von ihnen iſt nicht nur in Teichen, ſondern auch in Flüſſen an einzelnen beſonders günſtigen Stellen Brut auf— gekommen. Im Juli wurden im Neckar noch Karpfen, Schuppfiſche, Weißfiſche, Barben und Regenbogenforellen gefangen, die noch voll Laich waren. Einzelne Fiſchereivereine haben ſich daher veranlaßt geſehen, für die Neckarkarpfen im vorigen Jahr ausnahmsweiſe eine Ver— längerung der Schonzeit zu beantragen. Bei weitem am verhängnisvollſten für die Flußfiſcherei wirkten aber die Hochwaſſer. Alle württembergiſchen Flüſſe traten im Laufe des Sommers ein- bis dreimal über ihre Ufer, warfen die Fiſche aus dem Flußbett heraus und dieſe blieben bei dem raſchen Fallen des Waſſers in dem damals ſchon hohen Gras maſſenhaft zurück Beſonders große Verluſte entſtanden da, wo die Schutzdämme durchbrachen und die trüben Fluten über mehrere Kilo— meter breite Flußtäler ungehindert ſich ausdehnen konnten. Einzelne Fiſchzüchter verloren durch Hochwaſſer Speiſefiſche im Wert von über 5000 Mk. Außerdem wurde aber auch ein großer Teil des Nachwuchſes durch dieſe ſtarken Hochwaſſer, wie ſie bei uns ſeit 30 Jahren nicht mehr aufgetreten waren, vernichtet, ſo daß der Schaden während einer Reihe von Jahren fühlbar ſein wird. Der Württembergiſche Landesfiſchereiverein hat ſich daher genötigt geſehen, um eine außergewöhnliche ſtaatliche Zu— wendung zu bitten, um die Flüſſe mit geeigneten Fiſcharten wieder beſetzen zu können. Am ungewandteſten benahmen ſich beim Hochwaſſer die Karpfen und Schleien. Sie verſtanden es offenbar nicht, geſchützte Stellen im Fluß ſelbſt rechtzeitig ausfindig zu machen, ließen ſich von der Strömung forttreiben und gerieten auf überſchwemmtes Land. Da ſie ſpäter dem zurücktretenden Waſſer nicht folgten, blieb von ihnen ein beſonders großer Prozent— ſatz auf dem Lande zurück. Es iſt das umſo bedauerlicher, als dieſe beiden Fiſcharten für die Flußfiſcherei immer mehr an Bedeutung gewinnen, da ſie ſich nicht nur durch Schnell— wüchſigkeit auszeichnen, ſondern ſich auch mit etwas weniger reinem Waſſer begnügen als andere Flußfiſcharten. Namentlich von den in den letzten Jahren in den Neckar eingeſetzten Karpfen wurden prächtige Exemplare — darunter ſolche im Gewicht von 12 und mehr Pfund — gefangen. Auch die Gewichtszunahme der Brachſen war überaus günſtig. Dieſe erſt ſeit drei Jahren im mittleren Neckar eingebürgerte Fiſchart ſcheint in Bezug auf Schnellwüchſig— keit hinter dem Karpfen nicht zurückzuſtehen und die dortige ſchlammige Flußſohle beſonders 95 gut ausnützen zu können, ohne von der Verunreinigung des Waſſers durch organische Reſte irgendwie zu leiden. Andererſeits wurde die lang anhaltende Trockenheit in der zweiten Hälfte des Sommers den Flußfiſchen vielfach verhängnisvoll. So trocknete damals eine mehrere Kilometer lange Strecke der Donau oberhalb von Tuttlingen wieder aus und blieb viele Wochen völlig waſſerfrei, ſo daß ſchließlich auch ſämtliche Fiſche, die ſich in die tiefen Gumpen zurückge— zogen hatten, verendeten oder eine Beute der Krähen wurden. Und in den letzten Tagen des Jahres fiel ſo viel Schnee wie ſeit 15 Jahren nicht mehr und dabei gefror das Donauwaſſer an verſchiedenen Stellen bis auf den Grund. Die Möhringer Fiſcher zogen daher damals anſtatt mit Netzen mit Holzäxten zum Fiſchfang aus und erbeuteten in der Tat mit Hilfe dieſer Gerätſchaften mehrere Zentner vom Eis eingeſchloſſener Fiſche. Bedauerlicherweiſe ſcheint die Beulenkrankheit der Barben im Neckar wieder auftreten zu wollen. Schon im Laufe des letzten Sommers, namentlich aber gegen Herbſt ſind bisweilen auffallend ſtark abgemagerte, an der Oberfläche des Waſſers umhertaumelnde Barben (aber auch Schuppfiſche und Hechte) gefangen oder tote Fiſche gefunden worden, deren Haut beulenartig aufgetrieben oder gar mit Geſchwüren bedeckt war. Es handelt ſich offenbar um eine Erkrankung durch einen ſporenbildenden Paraſiten (Myxoboliasis tuberosa) der ſchon vor 30 Jahren den Barbenbeſtand in der Moſel faſt völlig vernichtet hat und vor etwa zehn Jahren von Profeſſor Dr. Klunzinger in Stuttgart und Dr. Fickert in Tübingen auch im Neckar nachgewieſen worden iſt. Ein erneutes Auftreten dieſer Krankheit iſt umſo bedenklicher, als der Barbenbeſtand im unteren Neckar ſeit dem vor vier Jahren einge— tretenen Fiſchſterben ſich nur langſam wieder gehoben hat und eine energiſche Bekämpfung des die Krankheit verurſachenden Schmarotzers im freien Neckar nicht wohl möglich iſt. Nicht ganz ſo groß waren die Verluſte, welche die Forellenzüchter in den Bächen durch Hochwaſſer erlitten. Im Schwarzwald traten zwar die Bäche infolge der raſchen Schneeſchmelze in der zweiten Hälfte des März und dann wieder im Juli aus, aber die Ver- mehrung der Winterlaicher hatte doch ungeſtört vor ſich gehen können, ſodaß wenigſtens ein Teil der heurigen Brut am Leben blieb. Aber auch für die Teichwirtſchaft war das Jahr 1906 recht ungünſtig. Infolge der anhaltend naßkalten Witterung des Frühjahrs erreichte das Waſſer ſelbſt in ausgeſprochenen Laichteichen während des ganzen Monats Mai nicht mehr als 15°C. Kein Wunder, wenn ſich bei ſo niederer Temperatur nur wenig natürliches Fiſchfutter bildete und die Teichfiſche daher während dieſer Zeit faſt gar nicht zunahmen. Und als endlich warme Witterung ein— trat und das Laichgeſchäft begonnen hatte, kamen Gewitter mit ſo gewaltigen Platzregen, daß viele Teichdämme zerriſſen, die Laichfiſche fortgeſchwemmt und die Fiſcheier mit Schlamm überdeckt wurden. Selbſt die ſicherſten Laichteiche erwieſen ſich beim Abfiſchen heuer als brutfrei. Die Züchter waren froh, wenn ſie im Herbſt wenigſtens die im Frühjahr eingeſetzten Laichfiſche in ihren Teichen noch vorfanden. Dementſprechend ſind auch die Preiſe für ein— ſömmerige Karpfen, Schleien, Forellenbarſche und Zander recht hoch. Zu allem Unglück trat dann im Nachſommer große Trockenheit ein, ſo daß die ſogenannten Himmelsteiche im Sep— tember nur noch zur Hälfte mit Waſſer gefüllt waren und ſomit auch während dieſes Teils des Jahres das Wachstum der Fiſche ſehr unbefriedigend war. Selbſtverſtändlich brachte die rauhe Witterung des Vorſommers auch der Bodenſee— fiſcherei großen Nachteil. Der Felchenfang war während dieſer Zeit und bis in die Haupt— reiſezeit hinein ſehr wenig ergiebig. Erſt als der Auguſt eine Reihe ſonniger Tage brachte, und der auch noch im Juli überaus hohe Waſſerſtand des Sees allmählich zurückging, kamen die Edelfiſche an die Oberfläche, insbeſondere aber zur Laichzeit gegen Ende November wurden große Fiſchmengen, im Unterſee binnen weniger Tage über 100 Zentner Silberfelchen, ge— fangen und darauf folgten in der erſten Dezemberhälfte Maſſenfänge von Blaufelchen bei Langenargen. Allein an die beiden Fiſchhandlungen in Langenargen und Friedrichshafen wurden damals täglich 2— 3000 Blaufelchen abgeliefert. Dieſes günſtige Ergebnis ſpricht am deutlichſten für den großen Fiſchreichtum des Bodenſees, in den alljährlich viele Millionen künſtlich erbrüteter Felchen eingeſetzt werden und iſt umſo erfreulicher, als der Fiſchfang während der Laichzeit der Felchen im letzten Dezember mit großen Schwierigkeiten verknüpft 96 — —— —ä—ͤ—ͤ war. Durch gewaltige Stürme wurden die über Nacht ausgehängten Schwebnetze vielfach weit fortgetrieben, ſo daß die Beſitzer große Mühe hatten, ſie wieder aufzufinden und ge— brauchsfähig zu machen. Trotzdem, daß manche, einſt ſehr wertvolle Flußſtrecken durch ſtädtiſche und induftrielle Abwäſſer derartig verunreinigt werden, daß auch die genügſamſten Fiſcharten in ihnen nicht mehr fortzukommen vermögen, nimmt — abgeſehen von der Sportsfiſcherei — die Zahl der eigentlichen Fiſcher in Württemberg eher zu als ab. Nach der Statiſtik des deutſchen Fiſcherei— gewerbes ſind derzeit in Württemberg vorhanden und zwar im A örige und Hauptbetriebe Nebenbetriebe Berufsfiſcher ngehörig Dienende Neckarge biet 79 42 101 261 Donau- und Jllergebiet. 147 112 189 342 Bodenſeegebie . . . 141 87 262 236 zuſammen 367 241 552 839 Außer Enttäuſchungen und Verluſten hat das abgelaufene Jahr aber auch Erfolge gebracht. In erſter Linie iſt hier zu erwähnen, daß einem unſerer tüchtigſten Salmoniden— züchter, J. Hofer in Oberndorf, auf der Weltausſtellung in Mailand die höchſte Auszeichnung für Fiſche zuerkannt wurde. Sodann waren die Fiſchpreiſe das ganze Jahr über ſehr gut. Die Preiſe der Flußfiſche höher als je zuvor. Trotz des gewaltigen Aufſchwunges der deutſchen Hochſeefiſcherei, die im vorigen Jahre erſtmals einen Ertrag von 30 Millionen Mark geliefert hat und trotz der Einführung von Seefiſchmärkten in verſchiedenen Städten Süddeutſchlands waren die Süßwaſſerfiſche ſo geſucht, daß die ſehr vermehrte Produktion der wachſenden Nachfrage kaum genügen konnte. Kein Wunder, wenn immer mehr Fiſchteiche angelegt und bei jeder Fiſchwaſſerverpachtung und -veräußerung weſentlich höhere Preiſe als früher geboten werden. Dafür nur einige Beiſpiele. Der Bernbach und Heimbach auf der Markung Unterheimbach, Oberamt Weinsberg, war bisher für 40 Mk. jährlich verpachtet geweſen. Bei der jetzt erfolgten Neuverpachtung wurde der Jahrespacht für die nächſten zwölf Jahre auf 108 Mk. getrieben. Bei der öffentlichen Verſteigerung von zwei zuſammen— hängenden Neckarſtrecken auf der Markung Neckarweſtheim, Oberamt Beſigheim, von zuſammen etwa 2¼ km Länge wurden im Februar vorigen Jahres 12 500 Mk. bezahlt, während wenige Jahre vorher dieſe beiden Fiſchereirechte für rund 2700 Mk. in andere Hände übergegangen waren. In einigen Städten wurden im letzten Herbſt infolge der Erhöhung der Preiſe für Seefiſche die Seefiſchmärkte wieder aufgehoben, obwohl die Städte, die ſie beibehielten, durch ſie ganz hübſche Einnahmen erzielen. Sie laſſen trotz der eindringlichen Klagen über die hohen Fleiſchpreiſe 13% der erzielten Bruttoerlöſe in die Stadtkaſſe fließen. Nur die Stadt Heidenheim gibt die Seefiſche zum Selbſtkoſtenpreis ab und trägt die allerdings unerheblichen Verkaufskoſten ſelbſt. (Schluß folgt.) III. Aeber die Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Jiſcherei in Bayern im Jahre 1906. Die Inanſpruchnahme des ſtaatlichen Fiſchereikonſulenten durch Behörden, Fiſcherei— vereine, landwirtſchaftliche Vereine und Private hat auch im Berichtsjahre 1906 wieder eine ebenſo nennenswerte als erfreuliche Ausdehnung erfahren. Abgeſehen von den zehlre mündlichen Konſultationen im Bureau (Maxburgſtraße) kamen im verfloſſenen Jahre 1054 Journalnummern (gegen 817 im Jahre 1905) zur Erledigung. Die Zahl der Reiſetage zur Beſorgung der auswärtigen Dienſtgeſchäfte betrug 101 (gegen 70 im Vorjahre). Dieſe Mehrung erklärt ſich einesteils aus dem Umſtande, daß es ſich im Intereſſe des praktiſchen Erfolges immer mehr als zweckmäßig erweiſt, die von Teich— wirten und Fiſchereiberechtigten gewünſchten Aufſchlüſſe über die rationellſte Bewirtſchaftung ihrer Objekte an Ort und Stelle nach Prüfung der örtlichen Verhältniſſe zu erteilen. Anderen— 97 teils find an den Konſulenten im Berichtsjahre die Anſuchen verſchiedener Bezirksämter herangetreten, auf Grund einer möglichſt umfaſſenden Bereifung der betreffenden Amts- bezirke den Stand der Fiſchereiverhältniſſe zu eruieren und in Vorträgen und ſchriftlichen Gutachten Mittel und Wege zur Hebung der Fiſcherei in Vorſchlag zu bringen. Ferner können die mit den zunehmenden Werkanlagen zur Benützung der Waſſerkräfte ebenfalls ſich mehrenden Fiſchpaßprojekte, ſowie die Maßnahmen zum Schutze der Fiſcherei bei Flußregu— lierungen in weitaus den meiſten Fällen nur auf Grund einer vorausgegangenen Ortsbeſich— tigung begutachtet werden. Weitere Dienſtreiſen waren erforderlich zum Beſuch einer Reihe von Fiſchzuchtanſtalten und Teichwirtſchaften, zur Ausübung des Preisrichteramtes bei Fiſchereiausſtellungen, zu organiſatoriſchen Zwecken, zur Erſtattung von Vorträgen in Fiſcherei— vereinen, ſowie von Sachverſtändigengutachten bei Gerichten und zur Abhaltung von Fiſcherei— lehrkurſen. Außerdem wurden in größeren, zuſammenhängenden Strecken bereiſt die Wertach, Neufnach, Schmutter, Singold, Günz, Mindel, Zuſam, Iller, der weiße Main, die rauhe und mittlere Ebrach und die fränkiſche Saale mit einigen Zuflüſſen. Endlich beteiligte ſich der Konſulent auch an den Tagungen des Deutſchen Fiſchereivereins zu Lindau, an den Be— ratungen des vom genannten Verein aufgeſtellten Sonderausſchuſſes für Seenwirtſchaft in Berlin und an der 41. Wanderverſammlung bayeriſcher Landwirte in Neumarkt i. Opf. Außer den oben genannten Dienſtreiſen erforderte auch die wie bisher im Nebenamte betätigte Leitung der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins zehn weitere Reiſetage für die Abfiſchung der großen Karpfen-, Zander- und Maränenteiche bei Bernried, ſowie rund 30 Dienſtfahrten (halbe Tage) nach der Fiſchzuchtanſtalt in Starnberg. Die Wochen- und Monatsverſammlungen des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins hat der Konſulent nach Möglichkeit beſucht und dortſelbſt wiederholt Referate über aktuelle Fragen aus dem Gebiete des bayeriſchen Fiſchereiweſens erſtattet. Schriftlich wurden im Berichtsjahre 211 Gutachten ausgearbeitet (gegen 265 im Jahre 1905). Dieſe Minderung ergab ſich naturgemäß aus dem ſchon eingangs dieſes Berichtes erwähnten Beſtreben, möglichſt viele der herantretenden Fragen den Intereſſenten an Ort und Stelle zu begutachten, die gewünſchten Aufſchlüſſe und Ratſchläge an den Objekten ſelbſt auf Grund eines Augenſcheins mündlich zu erteilen. Die ſchriftlich erſtatteten Gutachten ver— teilen ſich folgendermaßen: N A. Zu Entwürfen von Triebwerksanlagen und Fiſchpäſſen . 15 nun 8 16 C. In Fragen der Verunreinigung durch Abwäſſechſ DE D. In ſonſtigen techniſchen Angelegenheiten (Flußkorrektionen, Regu— lierungen, Be- und Entwäſſerungsanlagen, künſtliche Fiſchunter— ſtände Einfüllung von Altwaſſernn eee 8 26 E. In Fragen des Fiſchereirechtes, Fiſchereiſchutzes und ähnlichen An— gelegenheiten (zu fiſchereipolizeilichen Vorſchriften, Fangdispenſe zur Schonzeit, Einſchätzung von Fiſchwaſſern, Bachräumungen u. a. m.) 43 F. In rein fiſchereilichen und züchteriſchen Fragen (Teichbeſetzung, Fiſchfütterung, Melioration, Rentabilitätsberechnungen, Beſetzung und Bewirtſchaftung von Seen und fließenden Gewäſſern, Krebs— e r in IR G. In organiſatoriſchen Fragen (genoſſenſchaftliche Bega von Teichwirten und Berufsfiſchern, Aufſtellung von Kreiswanderlehrern FFCCCCCJJTTCCCTC . 12 Im Anſchluß an dieſe ſtatiſtiſchen Mitteilungen über die im Berichtsjahre abgewickelten Dienſtgeſchäfte ſoll verſucht werden, ein überſichtliches Bild des derzeitigen Standes der Fiſchereiverhältniſſe in Bayern kurz zu ſkizzieren, das allerdings keinen Anſpruch auf Voll— ſtändigkeit erhebt, vielmehr lediglich die perſönlichen, bei der Erledigung der mannigfaltigen Dienſtgeſchäfte gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen des Berichterſtatters wiedergeben will. *) Eine Anzahl weiterer Abwaſſerfragen wurde der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchs— ſtation für Fiſcherei zur Erledigung übermittelt. 98 — — — Was nun zunächſt die Teichwirtſchaft betrifft, ſo iſt erfreulicherweiſe eine fort— ſchreitende Entwicklung ſpeziell der Kleinteichwirtſchaft zu konſtatieren. Dies äußert ſich nicht nur in der nennenswerten Zahl neugeſchaffener, großenteils von berufenen Technikern mujter- gültig ausgeführter Teichanlagen, ſondern auch in der Tatſache, daß es allem Anſchein nach allmählich gelingt, die zahlreichen Fehler der bisher geübten, veralteten Wirtſchaftsmethoden zu- beſeitigen und den Fortſchritten der modernen Teichwirtſchaftslehre auch in den Streifen unſerer Kleinteichwirte Eingang zu verſchaffen. Den fortgeſetzten Belehrungen in Wort, Schrift und praktiſchem Beiſpiel iſt es zu verdanken, wenn jetzt ſchon an einigen Orten das Ziel der Kleinteichwirtſchaft, die Karpfenhaltung im einjährigen Umtrieb, die rentable Pro— duktion erſtklaſſiger Speiſekarpfen erreicht werden konnte. Wie ungeheuer viel es aber auf dieſem Gebiete noch zu arbeiten gibt, das haben ja ſchon die Reſultate der vor wenigen Jahren erhobenen teichwirtſchaftlichen Statiſtik für Bayern gezeigt. Unmittelbar und daher umſo deutlicher aber ſtellt ſich dieſe Tatſache in den Vordergrund, wenn man zum Beiſpiel ſelbſt in der eigentlichen Heimat der bayeriſchen Karpfenzucht, in den ausgedehnten Produktions— zentren der Oberpfalz, an Ort und Stelle beobachten kann, wie blutwenig auch hier noch von den zahlreichen Maßnahmen zur Melioration und Bonitierung der Teiche bekannt iſt, wie die Vorteile einer rationellen Fütterung unbeachtet blieben, wie ſelten eine richtige Winterung angetroffen wird und wie ungeregelt im allgemeinen der Abſatz iſt. Jahrelanger und inten— ſivſter Arbeit aller berufenen Organe wird es bedürfen, um in dieſer Hinſicht den fo dringend notwendigen Wandel herbeizuführen. Um ſo freudiger iſt es daher zu begrüßen, daß die früheren Pioniere der Karpfenzucht, die Klöſter, in jüngſter Zeit zum Teil es ſich wieder an— gelegen ſein laſſen, die oft ſeit vielen Jahrzehnten aufgelaſſenen Teiche wieder herzuſtellen und nach ſachverſtändigen Ratſchlägen muſtergültig zu bewirtſchaften. Auch haben im ver— gangenen Jahre wieder verſchiedene Gemeinden bisher ertragloſe Oedflächen in Fiſchteiche umgewandelt und dadurch nicht nur wirtſchaftliche Werte geſchaffen, ſondern auch das Be— ſtreben, die bäuerlichen Kreiſe mit dieſem Nebenzweig der Landwirtſchaft mehr und mehr vertraut zu machen, aufs beſte unterſtützt. Wenn nun noch die im Vorjahre an mehreren Orten getroffenen Vorbereitungen zur Regelung der Abſatzverhältniſſe durch Bildung von Genoſſenſchaften zum Ziele führen, ſo dürfen die bemerkten Fortſchritte auf dem Gebiete der bayeriſchen Teichwirtſchaft mit Rückſicht auf den noch wenig bearbeiteten Boden immerhin befriedigen. (Schluß folgt.) IV. Die Jiſchfeinde aus der niederen Tierwelt. Von Dr. Hans Reuß. (Aus der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) Fortſetzung Nr. 9, vgl. Nr. 12, 13, 15, 18, 19, 21, 23 und 24 des Jahrgangs 1906 und Nr. 1 von 1907.) Daß wir auch die Muſcheln zu den Fiſchfeinden zu ſtellen haben, hat ſeinen Grund in der eigenartigen Entwicklung der Muſcheln, indem nämlich ihre Larven eine beſtimmte Zeit lang auf den Fiſchen als Paraſiten leben und daher als Ectoparaſiten aufzufaſſen ſind. Der Entwicklungsgang unſerer Süßwaſſermuſcheln iſt kurz folgender: Zur Zeit der Geſchlechtsreife gelangen die — man hat deren bis 400000 gezählt — Eier der weiblichen Muſcheln aus den Geſchlechtsorganen in Hohlräume der äußeren Kiemen. Das Männchen entleert ſeinen Samen ins Waſſer und aus dieſem wird er vom Weibchen mit dem Atem— waſſer zu den äußeren Kiemen geſtrudelt, wo die bereits dort liegenden Eier befruchtet werden. Etwa zwei Monate lang machen hier die Eier ihre Entwicklung durch und werden dann als Larve oder Glochidium vom Muttertiere ausgeſtoßen. Noch in den Eihüllen eingeſchloſſen, werden die Glochidien aus dem Muttertier einzeln oder zu mehreren in einem kräftigen Waſſerſtrahl entleert. Sobald ſie zu Boden gefallen find, platzt die Eihülle und die beiden Schalenhälften der Glochidien klappen weit aus— einander. Am freien Rand der beiden Schalen ſitzen eine Reihe von Zähnchen, welche dem 99 Glochidium zur Befeſtigung an ihrem ſpäteren Wirt dienen. Aus den Weichteilen der Larve ragt ein langer Faden hervor, der frei im Waſſer ſchwimmt und nach der Meinung der meiſten Forſcher zum Feſtkleben am Fiſch dienen ſoll. Ferner beſitzen die Glochidien noch eigentümlich gebaute Sinnesorgane, die bei Reizung eine Kontraktion der Schließ— muskeln und damit ein plötzliches Zuſammenſchlagen der beiden Schalen herbeiführen. Die Larven der Muſcheln. Figur 40. Mit Glochidien beſetzte Bruſtfloſſe einer Ellritze. Nach W. Roth. Bei a) ein Glochidium in ſeitlicher Anſicht. Bei b) abgeſtorbenes und aufgeklapptes Glochidium Mit geöffneten Schalen verharren die Glochidien jo lange fin ihrer Lage, bis die Sinnesorgane durch einen Fiſch gereizt werden, worauf dann plötzlich die Schalen zuſammen— klappen und die Larve feſt mit ihren Zähnchen am Fiſch hängt. Eigentümlicherweiſe findet man die Glochidien der Teichmuſchel faſt ausſchließlich an den Floſſenrändern, während aber diejenigen der Malermuſchel auf die Kiemen verſchiedener Fiſcharten beſchränkt ſind. Befeſtigt am Fiſch, umwächſt das Oberhautgewebe des Wirtes vollkommen die Larven und ein kleines weißes Knötchen verrät dem unbewaffneten Auge den Sitz des Paraſiten So lebt die Larve zwei Wochen bis mehrere Monate hindurch als Schmarotzer am Fiſch, um dann denſelben zu verlaſſen und frei auf dem Grund der Gewäſſer ſeine weitere Entwick— lung durchzumachen— Die Glochidien ſind bisher bei folgenden Fiſcharten gefunden worden: Barſch, Kaul— barſch, Schrätzer, Kaulkopf, Döbel (Aitel), Frauenfiſch, Bitterling, Schleie, Karauſche und Karpfen. Mit bloßem Auge erſcheinen ſie als weiße Knötchen an den Floſſen oder Kiemen der verſchiedenen Fiſcharten und rufen das gleiche Krankheitsbild hervor, wie wir es von dem paraſitiſchen Infuſor Ichtyophthirius her kennen. Als Unterſcheidungsmerkmal iſt je— doch die ſtets gleiche Größe der Knötchen und die Verteilung: nur auf den Floſſen— rändern oder den Kiemen. Welche praktiſche Bedeutung kommt nun den Glochidien für die Fiſchzucht zu? Die bisherigen Erfahrungen in der praktiſchen Fiſchzucht haben uns gezeigt, daß dieſem Paraſiten nur eine untergeordnete Bedeutung beizumeſſen iſt. Auch die Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, der jährlich viele Hunderte von Fiſchkrankheiten zur Diagnoſe vor— liegen, hat nur ſelten Gelegenheit, eine Infektion mit Glochidien feſtzuſtellen. Bei den Teich— muſcheln, deren Larven ſich an die Floſſen der Fiſche anſetzen, iſt ja auch von vornherein kaum an eine Schädigung der Geſundheit der Fiſche zu denken. Anders dagegen verhält es ſich bei den Glochidien der Malermuſchel, die ſich an die Kiemen, einem gegen äußere Ein— flüſſe und Störungen ſo empfindlichen und für das Wohlbefinden des Fiſches ſo wichtigem Organ feſtſetzen. Hier müſſen erſt weitere eingehende Unterſuchungen zeigen, in welchem Grade die Malermuſchel bei Neubeſetzung der von ihr bewohnten Gewäſſer für die Fiſchzucht 100 mn durch ihre Larven ſchädlich ift und ob es ſich nicht empfiehlt, die Malermuſcheln vorher aus den Fiſchteichen zu entfernen. V. Von deu Jiſchereiausſtellnngen in Vautzen und Chemnitz. (Schluß.) In Verbindung mit dieſen Ausſtellungen fanden in beiden Städten Fiſcherei— verſammlungen ſtatt, die durch einen regen Beſuch ausgezeichnet waren. In Bautzen ſprach zunächſt Herr Güterdirektor Blume aus Bärsdorf-Trach über das Thema: „Wie tief ſollen die Winterteiche fein und wie ſtark können dieſelben beſetzt werden?“ Nach dieſem Vortrage entwickelte ſich über die Frage der Fütterung der einſömmerigen Karpfen im Winter eine rege Debatte, in der Herr Herrſchaftsbeſitzer Röſſing auf Königswarth u. a. bemerkte, daß der Verluſte von einſömmerigen Karpfen in Winter- teichen daher kommen, weil die Fiſche an Nahrungsmangel ſterben. Die moderne Teichwirtſchaft iſt beſtrebt, ſoweit wie möglich die einſömmerigen Karpfen in recht nahrungsreiche Teiche unterzubringen. Es erſcheint zweckmäßig, die Karpfen auch in den Winterteichen zu füttern. Ich habe, ſo ſagte Herr Röſſing, ſehr gute Reſultate in der Fütterung der einſömmerigen Karpfen in den Winterteichen erzielt und füttere Fleiſchmehl und fein geſchrotene Lupinen. Verluſte werden dadurch faſt ganz vermieden. Herr Rittmeiſter Rittergutsbeſitzer Ebert auf Quolsdorf beſtätigte dieſe Angaben. Auch er habe ſchon ſeit Jahren Verſuche mit Winterfütterung der einſömmerigen Karpfen gemacht und damit gute Reſultate erzielt. Des weiteren beantwortete Herr Oberlehrer Manskopf-Bautzen die Frage: „Wann wird die Schleie laichreif und wie vollzieht ſich ihr Laichgeſchäft?“ und Herr Opitz jun., Deutſch-Baſelitz bei Kamenz, die Frage: „Welche Karpfenraſſen ſoll der ſächſiſche Kleinteichwirt bei Beſetzung ſeiner Teiche bevorzugen?“ Redner empfiehlt zum Beſatz die galiziſchen Karpfen, da ſie die beſten Futterverwerter ſeien. Hierzu möchten wir jedoch bemerken, daß wir einheimiſche Karpfenraſſen beſitzen, die in gleich günſtiger Weiſe das Futter ausnutzen und daher nicht auf den Bezug ausländiſcher Raſſen angewieſen ſind. Als letzter Redner beantwortete Herr Rittergutsbeſitzer Böhmer auf Klix die zur Tagesordnung geſtellte Frage: „Sollen die Ausſtellungen des Sächſiſchen Fiſchereivereins und die Beſatzfiſchbörſe in Bautzen anders ausgeſtaltet werden oder entſpricht deren jetzige Form den Wünſchen der Käufer, Ver⸗ käufer, ſowie der Ausſteller?“ Der Sächſiſche Fiſchereiverein hält heute, ſo ſagte Herr Böhmer, zum neunten Male die Ausſtellung ab. Zieht man einen Vergleich zwiſchen der heutigen und der erſten Ausſtellung, ſo kann man einen recht erfreulichen Fortſchritt konſtatieren. Zunächſt zu erwähnen wäre die vorzügliche Organiſation der Ausſtellung und die Güte der ausgeſtellten Fiſche. Die Ausſtellungsleitung hat erkannt, wo es notwendig war, abzuändern und zu verbeſſern. Es war ein richtiger Entſchluß, die Ausſtellung mit einer Börſe für Beſatzfiſche zu verbinden. Dieſe Aenderung trat voriges Jahr das erſte Mal in Erſcheinung. Alle die, welche Beſatzfiſche kaufen wollten, haben ihren Bedarf hier gedeckt und manche haben dadurch einen wirtſchaftlichen Vorteil erzielt. Ein fernerer Fort— ſchritt beſteht in der großen Ueberſichtlichkeit der Ausſtellung. Beſchädigungen der Fiſche ſeien dieſes Jahr weniger vorgekommen. Weiter ſtreifte Redner die Verlegung des Aus— ſtellungsterrains vom Brauhausgarten nach dem Hotel Gude und meinte, auch der neue Platz genügt den Anſprüchen des Vereins und hat den Vorzug günſtiger Lage. Wie ſchon erwähnt, iſt die Ausſtellung, verbunden mit einer Beſatzfiſchbörſe, durch die Fachkenntnis und Ausdauer der Herren Graf Holtzendorff und Oberſt Steindorf ſo vorzüglich organi— ſiert, daß weitere Wünſche nicht anzubringen ſind. Ich habe nur, ſo bemerkte Herr Böhmer, den einen Wunſch, daß die Ausſtellung mit verbundener Beſatzfiſchbörſe für die Zukunft ſich noch mehr entwickeln und vergrößern möge, zum Nutzen und Segen der Lauſitzer Teichwirt— ſchaft. An die Ausführungen des Redners ſchloß ſich eine längere Debatte an. In der Verſammlung der Fiſchereiintereſſenten in Chemnitz bildete das Haupt— 10 — — thema: „Der Transport der Fiſche.“ Da die Herren Referenten in ihren intereſſanten Ausführungen denſelben Standpunkt einnahmen wie wir in unſerem Artikel: „Anweiſungen zum Transport lebender Fiſche,“ in Nr. 20 Seite 428—431, fo genüge es, an dieſer Stelle auf denſelben kurz hinzuweiſen. Die zweite Frage: „Welches iſt die günſtigſte Zeit zum Ausſetzen der Forellenbrut in die Bäche?“ beantwortete Herr Fiſchzüchter Linke-Tharandt, eine Autorität auf dem Gebiete der Forellenzucht, in längeren Ausführungen dahin, daß dies die Zeit kurz nach dem Verlaufen der Frühjahrsgewäſſer iſt, alſo je nach dem Winterausfall ſchwankend zwiſchen Ende März bis Anfang Mai. Wer Forellenbrut — am beiten in wechſel— warmem Bachwaſſer erbrütete — kauft, ſollte ſtets die Bedingung ſtellen, daß ſie nicht früher geliefert wird, als bis der Bach die Brut aufnehmen kann. Auch über die Frage: „Wie ſtark kann man einen Waſſerlauf beſetzen, der einen Meter Breite und einen Kilometer Länge hat?“ gab Herr Linke Auskunft und zwar dahin: Bei nah— rungsreichen Bächen, die durch gedüngte Felder ꝛc. gehen, wohl mit 1000 bis 2000 Stück, bei nahrungsarmen Waldbächen aber ſind ſchon 500 zuviel. Niemals ſollte man zuviel aus— ſetzen, weil ſonſt große Mengen davon dem Hungertode preisgegeben werden. Ueber ſeine Erfahrungen nach den Meerforellen befragt, mit deren Eiern jetzt der Forelleneiermarkt überſchwemmt werde, erklärte der Referent, daß dieſe Fiſche um ihres weniger guten Fleiſches willen nicht gut für unſere Verhältniſſe paßten, da ſei die Regenbogenforelle noch viel beſſer. Beim Einkaufe empfehle es ſich, ſich für den Empfang reiner Bachforellenbrut Garantie geben zu laſſen, weil die Eier der Meer- und der Bachforelle nur ſehr ſchwer zu unterſcheiden ſeien. Die Fragen: „Welche Teihanlagen find für die Zucht des Zanders ge- eignet? Soll man in Sachſen Zander ziehen? beantwortete in eingehenden, auf eigener aufmerkſamer Beobachtung der charakteriſtiſchen Lebensäußerungen und Lebens— erforderniſſe dieſes wohlſchmeckenden Fiſches gegründeten Darlegungen, Herr Ritterguts— beſitzer Rößing-Uhyſt und faßte feine Erfahrungen darin zuſammen: Für unſere moderne Teichwirtſchaft, wo es allgemein üblich iſt, die Teiche möglichſt nur auf ein Jahr zu beſetzen und abzufiſchen, ſei es nicht lohnend, Abwachszander zu ziehen. Er könne nur abraten, ein— jährig beſetzte Teiche mit Abwachszander zu beſetzen, da dieſe Fiſche in einem Jahre nicht ſchwer genug zum Verkauf würden und bei nochmaligem Verſetzen ſeien ganz koloſſale Ver— luſte zu verzeichnen. Bei Teichen, welche auf zwei Jahre beſetzt werden, ſei es angängig, Zander mit zuzuſetzen; doch müßten ſich dieſe Teiche ſehr gut befiſchen laſſen, wenn nicht auch hier große Verluſte entſtehen ſollten. Unter günſtigen, den Lebensanſprüchen des Fiſches entſprechenden Teichverhältniſſen könne er die Anzucht von einjährigen Zandern aber ſehr empfehlen. Zum Beſetzen von Seen und öffentlichen Flußläufen würden ſtets große Mengen dieſer Fiſche zu kaufen geſucht und auch angemeſſene Preiſe bezahlt. Freilich gehöre bis jetzt zur erfolgreichen Zanderzucht auch ein gut Teil Glück. Der Referent warnte noch vor dem Bezug von Zandereiern aus größerer Ferne, beſonders aus Ungarn — das Geld dafür ſei tatſächlich fortgeworfen — und empfahl, die deutſchen Züchter zu bevorzugen. Auch Herr Oberſt Graf Holtzendorff pflichtete hierin dem Referenten bei. VI. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſcherei in Wieſenbewäſſerungsgräben. In dem unter dieſer Ueber⸗ ſchrift in unſerer letzten Nummer veröffentlichten Aufſatz iſt irrtümlicherweiſe ein wichtiger Zuſatz fortgelaſſen worden. Die erſten beiden Abſätze auf Seite 80 müſſen folgendermaßen lauten: „Tat ſache iſt, daß die Fiſcherei in dieſen Rieſelgräben, ſoweit der Unterzeichnete dies in den verſchiedenſten Gegenden, auch außerhalb des Rheinlandes beobachtet hat, allenthalben wo fie ausgeübt wird, immer von den Wieſenbeſitzern beanſprucht und genutzt wird auf Grund des Eigentumsrechtes an den Gräben. Ob irgendwo einmal ein Prozeß angeſtrengt und durchgeführt wurde, iſt mir nicht bekannt geworden, über den Erfolg waren die Juriſten im Vorſtan de des Rheiniſchen Fiſchereivereins immer ſehr im Zweifel. Jedenfalls könnte es nicht nn ETC ̃̃ X ꝛ U ·¹᷑fAůů·ů BENNO 102 ſchaden, wenn einmal ein ſolcher Prozeß durch einen fiſchereiverſtändigen Rechtsanwalt durch alle Inſtanzen geführt würde. An dieſer Stelle möchte ich nicht verfehlen, noch beſonders hervorzuheben, daß die Ant- wort in Nummer 3 dieſer Zeitung inſofern einen techniſchen und tatſächlichen Irrtum ent⸗ hält, als dieſe Wieſenberieſelungsgräben durchaus nicht immer einen Teil des aus dem Mutter- bache entnommenen Waſſers dem erſteren wieder zuführen. Es gibt eine Menge Wieſen⸗ anlagen, namentlich mit leichterem oder ſonſt durchläſſigem Boden, welche alles Waſſer ab⸗ ſorbieren, das aus dem Mutterbache zugeführt wird und keinen Tropfen in dieſen zurückbringen. In dieſen Fällen trifft alſo ein Vergleich mit Mühlgräben gar nicht zu. Meines Erachtens dürfte aber vor allem die jetzige Gelegenheit nicht verſäumt werden, den außerordentlich ſchwierigen Gegenſtand, dieſe ewige Quelle von Zank und Streit, in dem: neuen Fiſchereigeſetz endgültig und klar zu regeln und zwar gleichmäßig für ganz Preußen, da dieſe Verhältniſſe überall genau gleich ſind.“ . Zur Einbürgerung der Regenbogenforelle. Die unter obiger Ueber ſchrift in Nummer 4 des diesjährigen Jahrgangs der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ er⸗ ſchienene Notiz veranlaßt mich, zu dem Thema das Wort zu nehmen und auch meine Gr- fahrungen mitzuteilen. Ich könnte meine Mitteilungen mit „Adieu, Regenbogenforelle“ über- ſchreiben, denn der Verſuch, den der von mir geleitete Henneberg'ſche Fiſchereiverein mit der Einbürgerung dieſes amerikaniſchen Salmoniden gemacht hat, iſt, wie wohl die meiſten, voll⸗ ſtändig mißglückt. Wir kauften ſeinerzeit angebrütete Eier, die in unſerer Brutanſtalt aus— gebrütet und dann unſeren kleinen Anfütterungsteichen übergeben wurden. Beim Abfiſchen der Teiche fand ſich auch nicht einmal ein einziges Stück mehr vor, wohl aber zeigten ſich einige Jahre ſpäter in dem unterhalb gelegenen Bache gut entwickelte Fiſche, die aber dann wohl vom Reiſefieber erfaßt wurden, denn ein Jahr darauf und ſpäter iſt nicht ein einziger Fiſch mehr geſehen worden. Wir haben damals, gleich wie mit Bachſaiblingen, die ſich erſt ganz gut anließen, ſpäter aber auch verſchwanden, den Verſuch, uns gegebenen Anregungen folgend, zwar gemacht, uns aber nachdem gefragt, welchen Zweck eigentlich derartige Verſuche mit Fremdlingen haben ſollten. Unſere Bachforelle iſt der beſtbewertetſte Fiſch und die Aeſche, die mit der Forelle in denſelben Gwäſſern lebt, iſt ein ſo feiner und geſuchter Fiſch, daß wir keine Urſache haben, denſelben von Fremdlingen, die ihnen im Preiſe nachſtehen, das Futter wegnehmen zu laſſen. Deshalb haben wir uns geſagt, daß es beſſer und gewinnbringender ſei, für die weitere Vermehrung der Forelle zu ſorgen und von weiteren Verſuchen mit der Regenbogenforelle und dem Bachfaibling Abſtand zu nehmen. Hätten wir dagegen Gewäſſer, in denen unſere Forelle und die Aeſche nicht fortkämen, dann würde der von mir geleitete Verein, dem es an Mitteln hierzu nicht mangelt, trotzdem gerne bereit ſein, weitere Verſuche ſowohl mit dem Bachſaibling, wie auch mit der flüchtigen Regenbogenforelle zu machen. Unter den obwaltenden Umſtänden jedoch ziehen wir es vor, nach dieſer Richtung hin nicht weiter zu experimentieren. Im vorigen Jahre nahm ich an der vom Weſtdeutſchen Fiſchereiverband veranlaßten Beſichtigung der Urfttalſperre teil und da kam mir, übereinſtimmend mit der Anſicht des Verfaſſers des obigen Artikels, der Gedanke, den ich auch ausſprach, daß es ſich wohl empfehlen dürfte, dieſe großartige Talſperre verſuchsweiſe mit der Regenbogenforelle zu bevölkern. Ausreißen wird die Regenbogenforelle aus einer Talſperre nicht, denn nach oben, in das ſeichte Waſſer und die anſchließenden Bäche, geht ſie nicht und nach unten, ins tiefe Waſſer, iſt das Entweichen infolge der hohen Sperrmauer nicht möglich. Baecker, Schleuſingen. Auszahlung der Prämien für im Königreich Sachſen gefangene Fiſchfeinde. An Stelle des Herrn Profeſſor Dr. Jacobi, Tharandt, jetzt Direktor des Königlichen zoologiſchen und anthropologiſch-ethnographiſchen Muſeums in Dresden, hat Herr Profeſſor Dr. Karl Eſcherich in Tharandt die Güte gehabt, für den Sächſiſchen Fiſchereiverein die Auszahlung der Fangprämien zu übernehmen. Die Prämienanſprüche ſind daher von nun an durch ſchriftliche Geſuche, unter Beifügung der vorgeſchriebenen Beſcheinigungen und Beleg— ſtücke (Fiſchadlerfänge, Reiherköpfe und Fiſchotternaſen), nur noch bei Herrn Profeſſor Dr. Eſcherich, Tharandt, zu erheben. Vom 1. Januar 1907 an zahlt der Sächſiſche Fiſcherei⸗ verein Prämien für innerhalb des Königreichs Sachſen erlegte Fiſchottern, Fiſchadler und Fiſchreiher nur noch an Vereinsmitglieder, deren Beamte, ſowie an alle Forft- und Aufſichts⸗ beamte des Staates und der Gemeinden. 103 nn Inn VII. Vereinsnachrichten. Oberpfälziſcher Kreisfiſchereiverein. Dem XXII. Rechenſchaftsbericht des Kreisfiſchereivereins der Oberpfalz und von Regens burg für das Jahr 1905 entnehmen wir folgendes: Die Mitgliederzahl betrug am Schluſſe des Berichtsjahres 293 gegen 299 im Jahre 1904. Der Verein hat am 25. April 1905 durch den Tod ſeines erſten Vorſitzenden, des K. Regierungs- präſidenten Exzellenz Herrn Karl Theodor Ritter von Lutz, einen herben Verluſt erlitten. Den Vorſitz im Kreisfiſchereiverein übernahm an Stelle des verſtorbenen erſten Vorſtandes Herr Regie— rungspräſident Friedrich Ritter von Brettreich. Vereinsrechnung: Dem Verein ſtanden an Zuſchüſſen aus öffentlichen Mitteln zur Ber- fügung: a) aus Staatsfonds: 1. aus Mitteln des K. Staatsminiſteriums der Finanzen zur Be- ſetzung ärarialiſcher Gewäſſer mit Krebſen, Zander- und Huchenjährlingen: 550 Mk.; 2. aus Mitteln des K. Staatsminiſteriums des Innern zur Beſetzung der Naab, des Regen und der Schwarzach mit Zandern: 500 Mk.; b) vom Deutſchen reſpektive Bayeriſchen Landesfiſchereiverein: 400 Mk.; c) aus Kreisfonds der Oberpfalz: 1144 Mk.; d) vom landwirtſchaftlichen Kreisausſctuß: 500 Mk. Die Geſamteinnahmen betrugen: 4832.61 Mk. Die Geſamtausgaben beliefen ſich auf: 3932.61 Mk. Fiſchereiſchutz: Für Anzeigen von Fiſchereifreveln, welche eine gerichtliche Beſtrafung zur Folge hatten, wurden Geldprämien im Betrage von 343 Mk. ausgezahlt. Von der K. Regierung, Kammer des Innern, in Regensburg wurden im Jahre 1905 für 26 Stück erlegte Filchoitern an 23 Bewerber 156 Mk. Prämien bewilligt und ausgezahlt. An 19 Bewerber wurden für 29 Fiſchreiher, 9 Rohrdommeln und 17 Sägetauchern 93 Mk. bezahlt. Hierzu ſei bemerkt, daß nach Ausſchußbeſchluß vom 3. Dezember 1905 die Prämie für Erlegung der Rohrdommel von 2 Mk. auf 1 Mk für ein Stück herabgeſetzt wurde. Fiſchereibetrieb: Gegen ein Drittel Erſatzleiſtung der Koſten wurden an Vereine und Vereins— mitglieder abgegeben: 1. Befruchtete Eier von Bachforellen: 21 000; Regenbogenforellen: 12 000; Bach- ſaiblinge: 10000. 2. Salmonidenbrut: Bachforellen: 34000. 3. Salmonidenſetzlinge: Bachforellen: 3350; Regenbogenforellen: 600; Forellenbarſch: 600. An Karpfen wurden 3150 Stück einſömmerige, 200 Stück zweiſömmerige und drei Laicher abgegeben. Ferner wurden 400 Zander⸗ und 375 Huchenjährlinge in den Regen, ſowie 2700 Krebſe in die Naab bei Mariaort und Pielenhofen eingeſetzt. Außerdem wurden Zuſchüſſe in Geld zur Beſchaffung von Beſatzmaterial an den Bezirksfiſchereiverein Neumarkt, dem Fiſchereiverein Alt- mühl, dem Bezirksfiſchereiverein Neunburg v. W. im Betrage von 225 Mk. gegeben. Caſſeler Fiſchereiverein. Die Hauptverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins findet nicht, wie in voriger Nummer mitgeteilt iſt, am Montag, ſondern am Sonnabend, den 2. März ds. Js., abends 6 ¼ Uhr ftatt. Caſſel, im Februar 1907. Der Vorſitzende: Eberts, Regierungs- und Forſtrat. Schleſiſcher Fiſchereiverein. f (Schluß.) Bericht über den XIV. Deutſchen Fiſchereirat in Lindau a. Bodenſee. Hierauf berichtete Herr Graf von der Recke Volmerſtein⸗-Kraſchnitz über den XIV. Deutſchen Fiſcherei⸗ rat in Lindau a. Bodenſce. Ueber dieſe Verhandlungen enthalten die Nr. 16 und 17 des Jahr- gangs 1906 der „Allgemeinen Fiſcherei-⸗Zeitung“ bereits einen ausführlichen Bericht, jo daß wir uns mit einem Hinweis darauf begnügen können. Der Herr Vorſitzende dankt unter lebhafter Zuſtimmung der Verſammlung dem Herrn Re— ferenten und erteilt darauf dem Generalſekretär Herrn Fiſcher das Wort, welcher einiges hinzu— fügen wünſcht über das, was ſich ſeit dem Fiſchereirat aktuell geſtaltet hat. Vom Staate Preußen ſei die Station am Müggelſee übernommen worden. Der Bau ſei bereits auf 150 000 Mk. veranſchlagt. — Es ſei zum erſten Male in Deutſchland der Fall, daß wirklich ſo reichliche Mittel vom Staate für Zwecke der Fiſchzucht und Fiſcherei ausgegeben werden. — Die Station am Müggelſee fol vornehmlich der wilden Fiſcherei dienen. Wir brauchen aber auch ſolche für die Teichfiſcherei, da wir eine genügende Anzahl von Zweigſtationen wie die Trachenberger noch nicht haben. Für die Teichwirtſchaft muß eine ähnliche, umfangreiche Station beſchafft werden, wie für die wilde Fiſcherei am Müggelſee. In der Provinz Branden- burg iſt das nicht gelungen, dagegen nach den Bemühungen des Regierungs- und Baurates Recken⸗ Hannover in der Lüneburger Heide. Wir hoffen, daß der Herr Landwirtſchaftsminiſter und die Regierung ihre Fürſorge auch für dieſen Zweck betätigen werden. Die Anlagekoſten ſind mit 150 000 Mk. veranſchlagt, der laufende Etat nicht unter 20000 Mk. Das Terrain umfaßt 300 1 Es ſteht uns bis 1907 zur Verfügung und nun iſt das Projekt dem Miniſter vorgelegt worden. 104 Sodann berichtet Herr Generalſekretär Fiſcher noch einiges über die neuen Satzungen. Er halte dieſe für eine ungemein wichtige Tat. Die neuen Satzungen ſeien beſtimmt, das Band zwiſchen dem Zentralverein, den Landesvereinen und angeſchloſſenen Provinzialvereinen enger zu geſtalten und die ganze Arbeit beſſer zu organiſieren als es bisher der Fall war. Der Deutſche Fiſchereiverein ſei heute nach 36 Jahren nicht mehr das, was er früher war, alſo ein eigentlicher Salmonidenverein. Es fehlte das enge Band für die auswärtigen Inſtanzen der Bundesſtaaten und Provinzen zu der Zentralinſtanz. Außerdem ſind Ausſchüſſe geſchaffen, die ſich in ſtändiger Beratung über die einzelnen Spezialfragen zu bewegen haben: teich-, ſeenwirtſchaftliche, für die fließenden Gewäſſer, der wiſſen⸗ ſchaftliche Ausſchuß und endlich der Ausſchuß für Handel, Verkehr und Statiſtik. — Eine wirkliche Fiſchereiſtatiſtik für Deutſchland zu ſchaffen, wird die Aufgabe dieſes Ausſchuſſes ſein. Möge der Schleſiſche Fiſchereiverein ſich wie bisher auch unter der neuen Aera im Deutſchen Fiſchereirat her- vorragend betätigen beziehungsweiſe mitarbeiten, damit das enge Band aufrecht erhalten wird zum Beſten der Fiſcherei, der deutſchen Fiſcherei. Der Vorſitzende ſpricht Herrn Generalſekretär Fiſcher für ſeine intereſſanten Ausfüh- rungen über die Organiſation des Fiſchereirats und die Mitteilungen über die teichwirtſchaftliche Zentralverſuchsſtation den Dank des Vereins aus. Darauf fährt Herr Profeſſor Dr. Hulwa im Geſchäftsbericht fort, zunächſt über: Geröſtete Maikäfer als Fiſchfutter. Von Jahr zu Jahr mehren ſich die Materialien, welche als Fiſchfutter dienen ſollen. In letzterer Zeit find von einer Autorität auf dem Gebiete der Fiſch- zucht, Herrn Profeſſor Eckſtein-Eberswalde, geröſtete Maikäfer als Fiichfutter, namentlich für Karpfen, verwendet. Herr Profeſſor Eckſtein hat dem Geſchäftsführer eine Probe dieſer geröſteten Maikäfer überſandt und werden dieſelben unter die Mitglieder verteilt. Profeſſor Eckſtein hat er— mittelt, daß geröſtete Maikäfer ein ganz vorzügliches Maſtfutter für Karpfen ſind, dem Fiſche feſtes Fleiſch verleihen und dieſem einen angenehmen Geſchmack geben. Nutzbarmachung der Dorfteiche. Was die Nutzbarmachung beziehungsweiſe Bewirt⸗ ſchaftung der Dorf- und Hausteiche betrifft, ſo hat bereits vor vielen Jahren der Schleſiſche Fiſchereiverein auf Anregung des früheren Leiters der teichwirtſchaftlichen Ver ſuchs⸗ ſtation, Herrn Dr. E. Walter, dieſelbe in Angriff genommen. Herr Dr. Walter hatte damals eine ſehr lehrreiche Broſchüre über „Die Bewirtſchaftung und Ausnützung der kleinen Dorf- und Hausteiche durch Beſetzung mit ſchnellwüchſigen Beſatzkarpfen“ verfaßt und zwar im Auftrage des Sonderausſchuſſes für Teichwirtſchaft des Deutſchen Fiſcherei⸗ vereins, welcher wiederum gegründet wurde auf Anregung des Geſchäftsführers des Schleſiſchen Fiſchereivereins bei Gelegenheit der Verhandlungen des Deutſchen Fiſchereirats in München. Auch im Jahresbericht von 1904 wurde darauf hingewieſen, daß dieſe kleinen Teiche unter Umſtänden dem Beſitzer oder Pächter Tauſende von Mark einbringen können. Gerade jetzt in der Zeit der Fleiſchnot und Fleiſchteuerung dürfte es an der Zeit ſein, auch kleineren Leuten billiges Fiſchfleiſch zugänglich zu machen und liegt es daher nahe, daß der Schleſiſche Fiſchereiverein die Sache wieder in die Hand nimmt, jedoch in etwas abgeänderter Weiſe, als es früher der Fall war und zwar gewiſſermaßen nach dem Vorbilde der in der Nach- barprovinz Poſen von Erfolg begleiteten Unternehmungen. Der Verein richtet an die Oeffentlichkeit, namentlich an die Gemeinden und Herren Geiſtlichen und Lehrer, mittels Rundſchreiben das Er— ſuchen, der Geſchäftsſtelle mitzuteilen, ob, beziehungsweiſe wo ſolche geeignete Teiche vorhanden ſind reſp. eingerichtet werden können. Das Unternehmen ſoll ſpezielle Sache des Vereins bleiben. Vertilgung der Fröſche durch Regenbogenforellen. Bezüglich der Vertilgung der Fröſche durch Regenbogenforellen hatte der Geſchäftsführer während ſeines kurzen Erholungsauf- enthaltes im benachbarten Trebnitz Gelegenheit, Erfahrungen zu ſammeln. Es handelt ſich um einen Teich, welcher ſchon jahrelang nicht mehr geräumt worden iſt und in welchem Fröſche verſchiedener Größe einen ohrenbetäubenden unerhörten Lärm verurſachten, welcher geeignet war, ſämtliche Erholungsgäſte zu vertreiben. Da machte der Geſchäftsführer dem Beſitzer des Teiches den Vorſchlag, dreiſömmerige Regenbogenforellen in den Teich einzuſetzen, da dieſelben als Froſch— vertilger bekannt find. Es wurden auch von dem Beſitzer eine Anzahl dreiſömmeriger Regenbogen- forellen von Herrn A. Sendler- Schönau a. K. bezogen, welche ſpringlebend in Trebnitz an⸗ kamen und ſofort in den Teich geſetzt wurden. Nach kaum einer Stunde trat an Stelle des früheren Lärms Friedhofſtille ein, welche auch bis dahin angehalten hat. — Diejenigen Fröſche, welche von den Forellen nicht vertilgt wurden, wanderten aus und bevölkerten zum Schrecken aller Spaziergänger den an den Teich grenzenden Buchenwald. Sodann berichtet der Geſchäftsführer über die neueren Unterſuchungen über die Drehkrank⸗ heit der Salmoniden. Da wir vor kurzem über dieſe ausführliche Berichte brachten, können wir uns an dieſer Stelle begnügen, auf die Artikel in Nr. 22 und 24 1906 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“ zu verweiſen. Nachdem der Herr Vorſitzende dem Geſchäftsführer für ſeine Ausführungen ebenfalls ge- dankt hat, werden die Verhandlungen abgebrochen und wegen vorgerückter Zeit die Punkte: „Fiſchereiliches, betreffend die Regulierung der Oder“, ferner die „Demonſtration beziehungsweiſe Ein- richtung eines Aquariums“ bis zur Frühjahrsverſammlung vertagt. Darauf begibt ſich eine große Anzahl der Teilnehmer in von der elektriſchen Straßenbahn zur Verfügung geſtellten Extrawagen 105 — — — nach dem Zoologiſchen Muſeum in der Sternſtraße in Breslau, um dasſelbe zu beſichtigen. Herr Kuſtos Dr. Zimmer empfing in liebenswürdiger Weiſe die Herren und führte ſie nach einigen Begrüßungsworten durch die einzelnen Säle, indem er dabei alle erforderlichen Er⸗ läuterungen zu den überaus intereſſanten und lehrreichen Sammlungen gab. Der Herr Vorſitzende Senn Herrn Dr. Zimmer den verbindlichſten Dank der ſehr angeregten und befriedigten erſammlung. VIII. Frageſaſten. Frage Nr. 2. (Herrn M. in F.) Vor kurzem las ich in einem Blatt eine Annonce über Angelruten aus Aluminium, welche zu Preiſen unter 20 Mk. angeboten waren. In den Preisliſten, die ich in die Hand bekam, habe ich bisher die Aluminiumrute nicht angezeigt gefunden. Wer kennt die Rute und wie bewährt ſie ſich? Eignet ſich das ſehr leichte Aluminium zur Her⸗ ſtellung von Ruten, welche gut federn und genügend widerſtandsfähig ſind, auch bei Ausführung derſelben in feinerem Kaliber, ähnlich etwa der Fluggerte von Stahl? Antwort. Angelruten aus Aluminium wären für den Sportsangler, welcher ſelbſt⸗ verſtändlich nur mit Aufftedruten fiſcht, ſehr angenehm wegen ihr Leichtigkeit. — Allein bis heute ſind verſchiedene Verſuche, welche gemacht worden, an der ungenügenden Härte und Elaſtizität, ſowie an der zu geringen Widerſtandsfähigkeit des Materials immer geſcheitert. Wäre dieſes nicht = Sal dann wären von maßgebenden Stellen längſt Aluminiumaufſteckruten im andel. Bei den ausgeſchriebenen Aluminiumangelruten wird es fich ohne Zweifel nur um Spazier- „Ar gelruten handeln, Lei denen der Stock, reſp. das Handteil von Aluminium iſt — ein Angelzeug, welches für Sonntagsfiſcher und Sommerfriſchler paßt. An guter Federung und an Dauerhaftigkeit wird Aluminium niemals, auch wenn es gelingen ſollte, dasſelbe beſſer als bis- her zu härten, die Qualität einer Stahlrute erreichen. Bis jetzt hat ſich Aluminium im Angel⸗ gerätefach nur für Inſekten, für Wurmbüchſen, für Neceſſaires und für Haſpel verwenden laſſen, letztere ſtellen ſich verhältnismäßig hoch, ſie werden zu 12.50 Mk. bis 23 Mk. das Stück ver⸗ kauft. Ich gebe dem anfragenden Herrn den Rat, ſich zur Anſicht eine der empfohlenen Alu- miniumruten kommen zu laſſen, um ſich von dem Geſagten zu überzeugen. H. Stork ſen. IX. Jiſcherei⸗ und Jiſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt vom 9. bis einſchließlich 21. Februar 1907. Karpfen verſchiedener Herkunft und Größe ſtehen faſt täglich zum Verkauf. Dieſelben finden ſelbſt bei rationellem Verkauf in kleineren Quanten nur zu verhältnismäßig niedrigen Mittelpreiſen Abſatz. Schleie gingen in reichlicheren Quanten ein, und erzielten kleinere Fiſche recht befriedigende, wenn auch niedrigere Preiſe als im Vorjahre. Februar Karpfen: Mark Februar Karpfen Mark 9. lebend, 50— 70er 58 65 20. lebend, 60—80er. . . . . . 52—58 2. 1 3540er 66—68 20. = 6er 61—65 CJ 50-51 err „ ͤ 92 , er TR 40—42 21. lebend, 70-90 er 53—57 lebend 19 90er 5459 21. 0 Unſor tiert“ 61—67 %% W TEN 43 — 45 e EN RE RL 45—46 15. lebend, 7590er 54— 61 15 5 40—50er. . 2... 65—67 Februar Schleie Mark %% 50 12 eee ee e 81 , ee nee. 56—61 13. 5 „„ 81 16. 1 4060 er 60—62 14. 1 Ei mau, 130 l REN EEE 49 1 r lein 71 18. lebend, 40 60 er 60-64 lebend, groß 88 RE er ne 45 20. 1 Anſprkier t 119 19. lebend, 55 60er 55-61 20. 5 Blei ea a 8 122—131 19: u 40—60er. . 2... 61—67 21. 0 Anſortiek!k 123 I tt, r 39—41 21. 15 ENT 134—141 Berlin, 16. Februar. Die Zufuhren der Woche waren durchweg mäßig, nur am Mitt» woch etwas reichlicher. 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Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ füt die Öefamtinterellen der Fischerei, ſowie für die Beſtrebungen der Fiſchereioereine, inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, ſo wie der Kandesfilchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Bellen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Filchereivereins, des Filchereivereins Wiesbach-Tegernſee, des Filchereivereins Wiesbaden, des Kalfeler piſchereivereins, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Filchereivereins, des Fiſcherei— vereins für Ueſtfalen und Lippe, des Slſaß-Tothring. fiſchereivereins, des Filchichutzvereins für den Kreis Lingen, des filchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Kürttem- bergiſchen Anglervereins, des Tentral-piſchereivereins für Schleswig-Bolſtein etc. etc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Perbindung mit Tachmännern Deutſchlands, Gſterreich-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fifchereiverein Nr. 6. München, den 15. März 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. und II. Bekanntmachungen. — III. Rückblick auf die Entwicklung des Fiſchereiweſens in Württemberg im Jahre 1906. — IV. Ueber die Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Fiſcherei in Bayern im Jahre 1906. — V. Erfahrungen in der Gewinnung von Aeſcheneiern in der Gräflichen Fiſchzuchtanſtalt zu Padberg. — VI. Maikäfer als Fiſchfutter. VII. Vermiſchte Mitteilungen. — VIII. Perſonalnotiz. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Fiſcherei- und Markt- berichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) IJ. Bekanntmachung. Bayeriſcher Landesfifchereiverein. Am Montag, den 25. März, vormittags 10 Uhr findet im Sitzungsſaale des Bayeriſchen Landwirtſchaftsrates in München, Prinz Ludwigſtraße 1, die Generalverlammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins pro 1906 ſtatt, zu welcher alle Mitglieder, ſowie alle Freunde der Fiſcherei eingeladen werden. „ . ̃ U tete 114 — Tagesordnung: Ernennung eines Ehrenmitgliedes. . Erſtattung des Jahresberichtes. Anerkennung der Vereins rechnung und Entlaſtung des Kaſſiers. .Feſtſtellung des Etats pro 1907. Jahresbericht des Vorſtandes der Fiſchzuchtanſtaltkommiſſion. Anerkennung der Rechnung der Fiſchzuchtanſtalt und Eatlaſtung des Kaſſiers. . Antrag auf Abänderung des § 17 der Vereins ſatzungen. München, im März 1907. Der I. Präſident: Graf von Moy. 9 II. Bekanntmachung. Kreisſiſchereiverein für Oberbayern. Am Sonntag, den 24. März, nachmittags 3 Uhr findet im Vereinslokale des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins in München, Promenadeſtraße 12/0 Rückgebäude, die Generalverlammlung des Kreisfiſchereivereins für Oberbayern pro 1906 ftatt, zu welcher alle Mitglieder, ſowie alle Freunde der Fiſcherei eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſtandes über das Vereinsjahr 1906. 2. Anerkennung der Vereinsrechnung und Entlaſtung des Schatzmeiſters. 3. Feſtſtellung des Etats pro 1907. 4. Anträge des Vorſtandes auf Aenderung des S 19 Abſ. 1 der Vereinsſtatuten. München, im März 1907. Der I. Präſident: Freiherr von Riederer. III Rückblick auf die Entwicklung des Jiſchereiweſens in Württemberg im Jahre 1906. (Schluß.) Ueber den Wert der verſchiedenen, nun ſeit 20 Jahren in Württemberg eingeführten fremden Nutzfiſcharten, haben ſich die Anſichten noch nicht ganz geklärt. Während die einen behaupten, daß von den in den mittleren Neckar eingeſetzten Regenbogenforellen nichts mehr zu bemerken ſei, ſind andere mit ihren Fangergebniſſen daſelbſt ſehr zufrieden und dankbar dafür, daß dieſe Salmonidenart in den Neckar eingeſetzt wurde. Ebenſo ſind im oberen Neckar, insbeſondere auf den Markungen Talhauſen, Epfendorf, Altoberndorf, Oberndorf, Aiſtaig uſw. in den letzten Jahren regelmäßig nicht nur viele, ſondern auch große Regen— bogenforellen gefangen worden. So wird in durchaus zuverläſſiger und einwandfreier Weiſe beſtätigt, daß in der von Kommerzienrat Mauſer in Oberndorf a. N. gepachteten, etwa 10 km oberen Neckarſtrecke mehrfach laichreife Regenbogenforellen bis zum Gewicht von 3 Pfund gefangen werden, daß überhaupt etwa die Hälfte aller Forellen, die in dieſem wohlgepflegten Gebiet gefangen werden, aus Regenbogenforellen beſteht. Von anderer Seite wird aus jener Gegend behauptet, daß an einem Tag und an einer Stelle im oberen Neckar auf der Markung Aiſtaig, O.-A. Sulz, 22 Regenbogenforellen mit einem Geſamtgewicht von 19½ Pfund erbeutet wurden und daß die Regenbogenforellen zur Laichzeit in die kleinen Bäche, die dort in den Neckar münden, aufſteigen, um daſelbſt zu laichen. Wenn bei Mühlhauſen a. N., nach dem in Nr. 21 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ vom vorigen Jahr veröffentlichten Artikel, jetzt keine Regenbogenforellen mehr beobachtet 115 werden, fo dürfte ſich das nicht nur durch die Wirkung der oben erwähnten, im vorigen Sommer eingetretenen Hochwaſſer erklären, die ſo große Verheerungen angerichtet haben, daß der Württembergiſche Landesfiſchereiverein ſich veranlaßt geſehen hat, einen größeren außerordentlichen Staatszuſchuß zu erbitten und die den auf der Flußſohle unterhalb der Stadt Stuttgart abgelagerten tiefen Schlamm aufgewühlt haben, ſondern auch durch die ſchädliche Wirkung der Abwaſſer der nur wenige Kilometer oberhalb von Mühlhauſen ge— legenen, vor wenigen Monaten abgebrannten Zuckerfabrik bei Münſter. Durch die Abwäſſer der letzteren ſind nach den unter Eid ausgeſagten Angaben ſo vieler vom K. Landgericht Stuttgart im Oktober 1905 vernommenen Zeugen die Neckarfiſche maſſenhaft vernichtet worden und es wird wohl ohne weiteres angenommen werden dürfen, daß die Regenbogen— forellen von derartigen Schädigungen mehr zu leiden haben als die erfahrungsgemäß weit weniger empfindlichen Cypriniden. Wenn Pfarrer Preſſel damals bekundet hat, daß ſchon einen Tag nach dem Auftreten des verhängnisvollen Abwaſſers der Zuckerfabrik allein an dem Wehr bei Mühlhauſen gegen 10 Zentner tote Neckarfiſche gelegen haben, ſo hat er da— mit die Frage, „wohin“ die von ihm ein Jahr vorher im Neckar und in einem kleinen Zu— fluß des Neckars in großer Zahl beobachteten Regenbogenforellen gekommen ſein mögen, in einer Weiſe beantwortet, die bei allen erfahrenen Fiſchzüchtern Zuſtimmung finden wird. Nach jenem Fiſchſterben bei Mühlhauſen ſind dort meines Wiſſens keine Regenbogen— forellen mehr in den Neckar eingeſetzt worden. Es dürfte daher mindeſtens ſo lange ver— früht ſein, nach ſolchen Vorgängen zu behaupten, daß „der Neckar“ für Regenbogenforellen ſich nicht eigne, als von einer großen Zahl ganz einwandfreier Zeugen bekundet wird, daß ſogar in dem kälteren und raſcher fließenden Waſſer des oberen Neckars ſeit vielen Jahren die dort eingeſetzten Regenbogenforellen ſich gehalten haben und nicht wieder verſchwunden ſind, ſondern „regelmäßig laichen“, ja, daß auf der nur etwa 6 km flußaufwärts, aber aller— dings oberhalb der Einmündungsſtelle des von Stuttgart kommenden Neſenbaches gelegenen Markung Untertürkheim von den Mitgliedern des Württembergiſchen Anglervereins ſeit Jahren regelmäßig und noch im letzten Jahr etwa 50 Regenbogenforellen im Neckar ge— fangen worden ſind. Der Württembergiſche Anglerverein hat ſich denn auch mit Rückſicht auf die von ſeinen eigenen Mitgliedern gemachten Erfahrungen leiten und nicht durch den unmittelbar vorher in Nr. 21 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ erſchienenen Kaſſandraruf abhalten laſſen, im November 1906 wieder junge Regenbogenforellen in den Neckar bei Untertürkheim einzuſetzen. Würden diejenigen Fiſchereivereine und Privatperſonen, die größere Freude am Fiſchfang als am Hegen und Pflegen der Fiſche haben, die Art, wie der Württem— bergiſche Anglerverein ſeine Fiſchwaſſerſtrecken bewirtſchaftet, ſich als Vorbild nehmen, wer weiß, ob dann nicht auch in ihrer Neckarſtrecke Regenbogenforellen und andere wertvolle Fiſcharten gedeihen würden? Weder mit frommen Wünſchen, noch durch konſequentes Negieren laſſen ſich im wirt— ſchaftlichen Leben Erfolge erzielen! Die große Bedeutung der Regenbogenforelle ſpeziell für den Neckar liegt nicht nur darin, daß es in dieſem Flußgebiet früher an beſſeren Fiſcharten fehlte, ſondern iſt auch da— durch begründet, daß das Fiſchereigeſetz beſondere Rückſichtnahme auf Salmoniden verlangt. Nach Art. 8 des in Württemberg geltenden Fiſchereigeſetzes vom 27. November 1865 muß das Holzhauen, die Vornahme nicht dringlicher Uferbauten, das Mähen von Schilf und Gras und das Sammeln und Ausführen von Steinen, Sand und Schlamm nur während der Laichzeit der „Forellen- und Salmenarten und der Treiſchen“ unterbleiben. Auf andere Fiſcharten brauchen die Sand- und Kiesbaggerer keine Rückſicht zu nehmen. Befinden ſich aber in einem Flußgebiet Regenbogenforellen, ſo kommt die Schonung, die dieſen laut Ge— ſetz gewährt werden muß, ſelbſtverſtändlich auch den übrigen dort vorhandenen Fiſcharten zu gut. Wenn daher die Baggerer, von denen wir nicht erwarten können, daß ſie der Neckar— fiſcherei beſonderes Wohlwollen entgegenbringen, das Märchen zu verbreiten ſuchen würden, daß „im Neckar“ keine Regenbogenforellen mehr vorhanden ſind und wenn ſie daraus den Schluß gezogen wiſſen wollen, daß der Neckar ſich für Regenbogenforellen nicht eigne und daher in jenem rückſichtslos jederzeit gebaggert werden darf, ſo wäre das gewiß zu ent— ſchuldigen. Dagegen haben die wahren Freunde der Fiſcherei alle Veranlaſſung, gerade den „5 ET u — — ——— nn un - 116 —ů— — Beſtand an Regenbogenforellen im Neckar tunlichſt zu ſchützen und zu vermehren und werden es vermeiden, durch Veröffentlichung unrichtiger Zahlen, falſche Vorſtellungen hervorzurufen. Abgeſehen davon, daß die in Nr. 21 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ gemachten Angaben über die Zahl der in den Neckar eingeſetzten Regenbogenforellen den tatſächlichen Verhältniſſen nicht entſprechen, iſt überſehen worden, daß die mit Regenbogenforellen beſetzte Strecke nicht nur 35, ſondern über 72 km, alſo mehr als doppelt ſo groß iſt, als dort be— hauptet wird. In Wirklichkeit ſind binnen vier Jahren für Rechnung der K. Eiſenbahnver— waltung per Kilometer rund 415 Regenbogenforellenſetzlinge angekauft worden. Davon iſt aber ſelbſtverſtändlich ein gewiſſer Prozentſatz auf dem Transporte zugrunde gegangen, ſo daß tatſächlich nicht mehr als 400 Fiſche per Kilometer lebend in den Neckar eingeſetzt worden ſein dürften. Zieht man in Betracht, daß im unteren Neckar die Waſſerfläche eines laufenden Kilometers Flußſtrecke zwiſchen 3 und 8 ha ſchwankt, ſo werden auf 1 ha Waſſer— fläche im allergünſtigſten Fall 75 Regenbogenforellen gekommen ſein. Das iſt eine ver— ſchwindend kleine Zahl im Vergleich zu der ungeheuren Menge Fiſchleichen, die im Juli 1902 an den Ufern des Neckars verlocht werden mußten. Es ſcheint mir umſomehr angezeigt zu ſein, ſich davor zu hüten, die mit neuen Fiſcharten im Neckar bei Mühlhauſen gemachten Erfahrungen voreilig zu generaliſieren, oder auch nur anzunehmen, daß ſie für „den Neckar“, daß heißt eine über 370 km lange Fluß— ſtrecke, maßgebend ſein werden, als die dort vor mehreren Jahren eingeſetzten Forellenbarſche ebenfalls — wahrſcheinlich bei Gelegenheit eines gerade in jener Gegend beſonders häufig auftretenden Fiſchſterbens — wieder gänzlich verſchwunden ſind, während mit dieſer Fiſch— art jetzt weiter unten im Neckar die beſten Erfahrungen gemacht werden. In den Heilbronner Häfen und im freien Neckar in der Nähe derſelben gedeihen nicht nur die Zander, ſondern auch die Forellenbarſche und im mittleren Neckar die Brachſen ſo gut, daß die dortigen Fiſcher dringend weiteren Einſatz verlangen. Der Fiſchereiverein Heilbronn hat denn auch im verfloſſenen Jahr wieder 1500 einſömmerige und 192 Stück halbpfündige Zander, ſowie 550 zweijährige Forellenbarſche in den Neckar eingeſetzt. Andererſeits wurde die Beobachtung gemacht, daß Aale in ſo großer Zahl in dem Neckar auftreten, daß der Württembergiſche Landesfiſchereiverein beſchloſſen hat, für Aalbrut künftig etwas weniger Geld auszugeben. Früher iſt zur Beſetzung ſtehender und fließender Gewäſſer in Württemberg faſt ausſchließlich aus Italien bezogene Aalbrut verwendet worden; in den letzten Jahren außerdem aber auch ziemliche Mengen von Elbalen. Manche behaupten, daß letztere beſonders raſch wachſen, jo daß die bei ihrem Bezug entſtehenden recht erheb- lichen Mehrkoſten ſich gut bezahlt machen, während andere glauben, daß die in Teichen vor— gefundenen großen Aale, die zu dieſem günſtigen Urteil Veranlaſſung gegeben haben, nicht aus der Elbe ſtammen, ſondern von früheren Einſätzen herrühren. Bekanntlich verſtehen es die Aale meiſterhaft, jahrelang ſich verſteckt zu halten. Ihre Gewichtszunahme iſt daher nicht ſo leicht feſtzuſtellen. Sieglin. Seitens der Redaktion der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ iſt mir gütigſt Gelegenheit gegeben worden, auf die in vorſtehendem Artikel mich berührenden Bemerkungen zu ant— worten. Ich habe nun zu erklären: 1. Herr Profeſſor Sieglin hat recht, wenn er ſagt, daß die in Nr. 21 der „Allgem. Fiſcherei- Zeitung“ pro 1906 von mir gemachten Angaben über die Zahl der in den Neckar eingeſetzten Regenbogenforellen den tatſächlichen Verhältniſſen nicht entſprochen haben. Ich bedaure die Angabe falſcher Zahlen, wodurch falſche Vorſtellungen hervorgerufen werden müſſen, unendlich. Es wurden nämlich nicht, wie ich angegeben hatte, 28 000 Regenbogen— forellen eingeſetzt, ſondern 27 800! Der Lieferant der Fiſche, Fiſchzüchter Hofer, hatte mir geſchrieben, daß er (neben den 25 000 Jährlingen) geliefert habe „3000 zweiſömmerige Fiſche und 1 Zentner Laichfiſche“, ich verſtand dies nun dahin, daß es 3000 zweiſömmerige Fiſche geweſen ſeien und 1 Zentner Laichfiſche, während Hofer unter den 3000 Fiſchen auch 1 Zentner Laichfiſche geliefert hatte. Da nun 1 Zentner Laichfiſche zirka 100 bis 200 Fiſche ſind, ſo bitte ich alſo für dieſe Ungenauigkeit meiner Angabe die verehrlichen Leſer um Entſchuldigung, wie ich dies Herrn Profeſſor gegenüber ſchon in der Ausſchußſitzung des Württembergiſchen | | | Ir = — — Landesfiſchereivereins im Dezember vorigen Jahres getan habe. Alſo 27 800, vielleicht auch 27 850! Gezählt habe ich ſie nicht. 2. Herr Profeſſor Sieglin hat ebenfalls recht, wenn er die tatſächlich mit Regenbogen— forellen beſetzte Neckarſtrecke mit 72 km Länge angibt. Ich hatte 35 km angegeben und da— durch den Leſer irregeführt und bitte hierfür um Abſolution. Entſchuldigend mag ſein, daß auf der von mir in dem Artikel ins Auge gefaßten Hauptſtrecke Mühlhaufen— Beſig— heim in einer Länge von 35 km der Haupteinſatz vorgenommen wurde, 20000 Stück hat mir Herr Profeſſor bei oben genannter Ausſchußſitzung zugegeben. Iſt das alles, dann habe ich alfo den Leſern 8000 Stück zu viel genannt, was allerdings falſche Vorſtellungen hervorrufen mußte. Alſo Pardon! . 3. Herr Profeſſor hat weiter vollſtändig recht, wenn er warnt, die mit neuen Fiſch— arten im Neckar bei Mühlhauſen gemachten Erfahrungen zu generaliſieren. Hoffentlich hat niemand Schaden davon genommen — denn in dieſem Falle trüge der verehrliche Leſer ſelbſt die Schuld. Ich habe weder bei der Ausſchußſitzung des Württembergiſchen Landesfiſcherei— vereins, noch in dem Artikel in Nr. 21 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ von der Mühl— hauſer Fiſchwaſſerſtrecke geredet, ſondern klar und deutlich von den Erfahrungen auf der 35 km langen Strecke Mühlhauſen — Beſigheim. Durch dieſe Warnung aber ruft Herr Pro— feſſor ganz falſche Vorſtellungen hervor, zum mindeſten die, als wäre mein kleines Mühl— hauſen 35 km lang. 4. Der Herr Profeſſor hat zum vierten Mal recht, wenn er ſagt, daß durch die Ab— waſſer der Zuckerfabrik Münſter neben anderen Fiſchen auch die früher eingeſetzten Regen— bogenforellen zugrunde gegangen ſeien, ich glaube es auch. Aber er ruft dadurch ganz falſche Vorſtellungen hervor, ſofern, wie er als Sachverſtändiger ja wiſſen muß, daß dieſe Fiſchwaſſer— ſtrecke mit der im Jahr 1902 geſchädigten abſolut nichts zu tun hat. Sie ſind fo von ein- ander getrennt, daß bei dem erſtgenannten, durch die Zuckerfabrik angeblich hervorgerufenen Fiſchſterben oberhalb des Mühlhauſer Wehres kein einziger Fiſch unterhalb desſelben zu— grunde ging. Unterhalb desſelben wurden 1902 Fiſche eingeſetzt, unterhalb desſelben, 10 km unterhalb desſelben, iſt auch der Bach, wo ich eine Menge Regenbogenforellen vor zwei Jahren beobachtete, über das Mühlhauſer Wehr aber ſteigt, dank der vorzüglich angebrachten Fiſchleiter, keine Regenbogenforelle auf. Alſo wohin die Regenbogenforellen gekommen ſind, das zu ſagen, dürfte dem erfahrenſten Fiſchzüchter, ſofern er ehrlich iſt, bis jetzt unmög— lich ſein. 5. Der Herr Profeſſor hat nochmals recht, daß ein Teil der Neckarfiſcher behauptet, daß von den in den Neckar eingeſetzten Regenbogenforellen nichts mehr zu bemerken ſei, während ein anderer mit dem Fangergebnis zufrieden ſei. Allein mit dem „ein Teil“ könnte er leicht falſche Vorſtellungen hervorrufen, nämlich die, daß ein Teil gleich ein Teil ſei, das heißt die beiden Teile gleich groß ſeien. In Wirklichkeit haben mir neun Fiſcher über negative Reſultate berichtet, während die drei Brüder Döbele in Hoheneck ſich über den Einſatz erfreut geäußert haben, beziehungsweiſe einer derſelben, aber jedenfalls im Sinne feiner Brüder. Ich habe durchaus keinen Anlaß, am der Angabe der Fiſcher Döbele zu zweifeln, erkläre mir aber ihr günſtiges Reſultat damit, daß ihre Teiche in nächſter Nähe des Neckars ſich befinden, ähnlich wie dies bei Hofer in Oberndorf der Fall iſt, wo im Neckar ſich Regenbogenforellen zeigen, obwohl Hofer keine einſetzt, ſie entkommen ſeinen Teichen. 6. Profeſſor Sieglin hat wieder recht, wenn er ſagt, daß der Württembergiſche Anglerverein bei Untertürkheim die Regenbogenforelle hege und pflege und fange (50 Stück im Vorjahr) und daß dieſer ſich für dieſelbe noch begeiſtere. Der Vertreter des Württembergiſchen Anglervereins hat dies bei der Ausſchußſitzung des Landesfiſchereivereins zum Ausdruck gebracht. Der Anglerverein iſt erheblich jünger als der Landesfiſchereiverein, hat noch weniger Erfahrung mit dem Einſatz von Fiſchen gemacht als dieſer. Vielleicht hat aber der Herr Profeſſor, der ja in engerer Fühlung mit dieſem zu ſtehen ſcheint, doch auch ſchon gehört, was mir ein Mitglied desſelben jüngſt ſagte, daß auch im Anglerverein eine ſtarke Gegenſtrömung gegen die Regenbogenforelle vorhanden ſei. Ob der Württem— bergiſche Landesfiſchereiverein ſich zu der höchſt verletzenden Bemerkung des Herrn Profeſſors gegenüber dem Landesverein angegliederten Vereinen und Privatperſonen äußern wird, wird ſich zeigen. Mich kümmert der angeſchlagene Ton weiter nicht. Ich erlaube mir nur zum Schluß die Bemerkung, daß es zwar nicht immer falſche Vor— ſtellungen ſind, die die Ausführungen des Herrn Profeſſors hervorrufen können, es gibt auch ſolche, die Vorſtellungen überhaupt unmöglich machen, ſo die Heranziehung von Art. 8 des württembergiſchen Fiſchereigeſetzes. Preſſel-Mühlhauſen. IV. Ueber die Tätigkeit der ſtaatlichen Konſulentie für Jiſcherei in Bayern im Jahre 1906. (Schluß.) Einige Worte ſeien noch ſpeziell der Salmonidenzucht gewidmet. Dem unbefangenen Beobachter kann es nicht entgehen, daß beſonders die Konjunktur des Setzlingsmarktes in neuerer Zeit zweifellos eine Verſchlechterung erfahren hat. Und es ſind nicht nur kleinere Anſtalten, die mit gewiſſen, mehr oder weniger großen Abſatzſchwierigkeiten zu kämpfen haben. Man ſehe ſich nur einmal den Inſeratenteil unſerer Fachzeitſchriften an. Wenn einzelne Fiſchzuchtanſtalten noch im Frühjahr, da die Teiche ihren neuen Brutbeſatz erhalten ſollten, in der für den Produzenten wenig beneidenswerten Lage ſind, Zehntauſende, ja ſelbſt Hundert— tauſende von Salmonidenjährlingen zu den denkbar niedrigſten Preiſen zu offerieren, ſo kann dies nicht als ein erfreuliches Zeichen gedeutet werden. Es drängt ſich die Frage in den Vordergrund: Leidet der Setzlingsmarkt unter einer Ueberproduktion? Ich ſtehe nicht an, dieſe Frage zu bejahen. Als die künſtliche Fiſchzucht von der Bruterzeugung weiter ſchritt zur Jährlingsaufzucht, als letztere angeſichts der wachſenden Nachfrage ein glänzendes Geſchäft zu werden verſprach, da ſchoſſen auch in Bayern kleinere und größere Fiſchzuchtanſtalten wie Pilze aus dem Boden. Aeußerſt ſelten warf ſich ein ſolches Unternehmen auf die Produktion von Speiſefiſchen, auf die Maſt. Dagegen wuchs das Angebot von Jährlingen ganz bedeutend. Die Reaktion konnte nicht ausbleiben. Maſſenproduktion zieht Preisrückſchläge und Abſatz— ſchwierigkeiten nach ſich. Dieſem Umſtande ſind im Lauf der letzten Jahre einige kleinere, allerdings nebenbei auch zum Teil von Anfang an ſchlecht fundierte, in mancher Hinſicht unrationell angelegte und oft noch unrationeller betriebene Anſtalten unterlegen. Dazu kommt aber noch ein weiterer Punkt, der auf die jetzige Geſtaltung der Verhältniſſe nicht ohne Einfluß bleiben konnte. Viele Fiſchereivereine und private Fiſchwaſſerbeſitzer haben — und das muß trotz alledem vom objektiven Standpunkte als ein erfreulicher Fortſchritt in der Entwicklung unſeres Fiſchereiweſens erachtet werden — ihre oft primitiven Einrichtungen zur Bruterzeugung durch Anlage von Jährlingsaufzuchtsteichen zum Teil ganz bedeutend erweitert. So hat eine Dezentraliſation der Setzlingsproduktion ſtattgefunden, ein namhafter Teil des Geſamtbedarfes des Landes wird von früheren Käufern jetzt aus der Eigenproduktion gedeckt. Kein Wunder alſo, wenn die Nachfrage mit dem vorhin beſprochenen Maſſenangebot nicht Schritt halten konnte. Daß endlich die Nachfrage nach den vielgezüchteten Jährlingen der Amerikaner, des Bachſaiblings und der Regenbogenforelle in den letzten Jahren überhaupt ganz allgemein nachgelaſſen hat, ſei hier lediglich konſtatiert. Eine eingehende Würdigung dieſer Erſcheinung in ihren Gründen und deren Berechtigung oder Nichtberechtigung würde über den Rahmen dieſes Berichtes hinausgehen. Wie aber könnte die Lage des derzeitigen Salmoniden-Setzlingsmarktes verbeſſert werden? Wenn wir von der nebenbei anzuſtrebenden Organiſation einer ausgleichenden Vermittlung von Nachfrage und Angebot abſehen, wäre vor allem eine angemeſſene Ein— ſchränkung der Maſſenproduktion ins Auge zu faſſen. Wie vielleicht die eine oder andere der im Konkurrenzkampfe unterlegenen Anſtalten ſich durch Aenderung ihres Betriebes im allgemeinen und des Zuchtzieles im einzelnen hätte retten können, ſo wäre es wohl überhaupt im Intereſſe manches kleineren und größeren Unternehmens gelegen, wenn man da, wo die äußeren Bedingungen hierzu gegeben ſind, auch auf die Produktion von Speiſefiſchen ein größeres Gewicht als bisher legen wollte. Wie man auf dem Gebiete der Karpfenteichwirtſchaft namentlich den Kleinteichwirt auf die Produktion von erſtklaſſiger Marktware, auf die Karpfen— d ß——•ͤbu m 119 — haltung hinleiten, die Produktion von Beſatz- und Zuchtmaterial aber den bewährten berufs- mäßigen Teichwirtſchaften überlaſſen will, ſo könnte auch ein ähnliches Beſtreben auf dem Gebiete der Salmonidenzucht nach mancher Richtung hin fruchtbringend werden. Von einer Ueberproduktion an Speiſeforellen kann zurzeit keine Rede ſein. Im Gegenteil! Abgeſehen von dem ganz beträchtlichen Edelfiſchkonſum in den größeren Städten, bedingt der wachſende Fremdenverkehr, das Aufblühen vieler Kurorte und Sommerfriſchen in verſchiedenen Gegenden Bayerns eine ſteigende Nachfrage nach Speiſeforellen. Daß gerade an ſolchen Orten die Deckung des Bedarfes oft nicht oder nur unter ſehr großen Schwierigkeiten möglich iſt, hat der Berichterſtatter wiederholt zu erfahren Gelegenheit gehabt. Man ſchickt dann eben ſein Geld an Bezugsquellen im Auslande — werden doch im Sommer erhebliche Poſten von Forellen aus unſerem öſtlichen Nachbarlande nach den Sommerfriſchen der bayeriſchen Alpen— täler eingeführt — oder man hilft ſich mit kaliforniſchem Lachs oder ruſſiſchen Eiszandern und bringt damit die heimiſche Fiſchzucht mehr oder weniger in Mißkredit. Anderſeits wieder können die Agenten ausländiſcher Fiſchhändler auf ihren Herbſt- und Frühjahrsreiſen in Bayern kaum genug Forellen von kleinen Züchtern und von Fiſchwaſſerbeſitzern auftreiben, um ſie dann, natürlich mit entſprechendem Gewinn, wieder nach Bayern einzuführen oder — was wohl noch profitabler ſein dürfte — auf den Wiener Markt zu werfen. Betrachtet man dieſe und eine Reihe anderer, hier nicht näher zu erörternden Verhältniſſe, ſo muß man wohl zu der Ueberzeugung gelangen, daß die empfohlene Propagierung der Marktfiſch— produktion nicht nur die heutige Konjunktur des Setzlingshandels verbeſſern könnte, ſondern auch einem weiteren, ebenſo wichtigen wirtſchaftlichen Bedürfnis Rechnung tragen würde. Freilich ſoll nicht unterlaſſen ſein, beizufügen, daß gleichzeitig eine beſſere Regelung des gegenſeitigen Verhältniſſes zwiſchen Produktion, Handel und Konſum gefordert werden muß, wenn die Beſtrebungen zur wirtſchaftlichen Hebung des Fiſchereiweſens überhaupt zum Ziele führen ſollen. Die Fiſcherei in freien Gewäſſern, Seen, Flüſſen und Bächen ſteht nach wie vor in heftigem Kampfe mit einem immer mächtiger anſtürmenden Gegner, mit den Intereſſen der Landeskultur und der Induſtrie. Gegenüber dieſen volkswirtſchaftlich ja ungleich wichtigeren Faktoren muß ſich die Fiſcherei naturgemäß allerdings auf die Defenſive beſchränken und dem feindlichen Anſturm lediglich die Schanzen ihrer wohlbegründeten Exiſtenzberechtigung entgegenſtellen. Die da und dort geſchlagenen Breſchen muß ſie durch zweckentſprechende Maßnahmen zum Ausgleich der kollidierenden Intereſſen auszubeſſern verſuchen. Doch ſtellt die Fiſcherei in ihrem Selbſterhaltungstrieb, auf die Ritterlichkeit des Gegners vertrauend, auch direkte, auf wohlerworbenen Rechten baſierende Forderungen auf, hartverteidigte Bollwerke, deren Uneinnehmbarkeit nun in Bälde durch unſere langerjehnten Bundesgenoſſen, die neue Waſſer- und Fiſchereigeſetzgebung für Bayern, gewiſſermaßen gewährleiſtet ſein wird Es kann nicht Aufgabe dieſes Berichtes ſein, die hier einſchlägigen Fragen ausführlich zu erörtern. Es ſollen vielmehr lediglich einige nennenswerte Epiſoden, die ſich im Berichtsjahre auf dem vorerwähnten Kampfplatze abgeſpielt haben, in den Vordergrund unſeres Ueberſichts— bildes geſtellt werden. Die Tieferlegung des Chiemſees und Kochelſees, verbunden mit einer Regulierung der Alz, beziehungsweiſe der Loiſach, iſt durchgeführt. Der Rohrſee, fiſchereilich einer der wichtigſten Teile des Kochelſees, liegt jetzt trocken und wird noch einer weitergehenden Entwäſſerung unterworfen. Nach den Berichten der Fiſchereiberechtigten, insbeſondere der Kochelſeefiſcher, find die ſeinerzeit vorausgeſagten Schädigungen der Fiſcherei (vergl. „Allgemeine Fiſcherei— Zeitung“, 1904, Nr. 23 und 24) in vollem Umfang eingetroffen. Eines der ſchönſten Salmonidengewäſſer Bayerns, die obere Ammer, erfährt zurzeit, vorerſt innerhalb der Steuergemeinde Oberammergau, eine durchgreifende Korrektion und wird daher das eben angewandte epitheton ornans zweifellos einbüßen müſſen. Ebenſo ſoll demnächſt die Korrektion der unteren Amper von Allershauſen bis Moosburg in Angriff genommen werden. Ferner ſind im Berichtsjahre eine ganze Anzahl weiterer Korrektionsprojekte für kleinere Flußläufe zur Begutachtung vom fiſchereilichen Standpunkte gelangt, wobei ſtets die zum Schutze der Fiſcherei dienenden Maßnahmen zur Durchführung empfohlen wurden. Das gleiche geſchah bei einer Reihe von Be- und Entwäſſerungsprojekten. An verſchiedenen Waſſerwerken wurden 120 beziehungsweiſe werden Fiſchpäſſe gebaut, fo zum Beiſpiel in der Iller und dem neuen Illerkanal Vöhringen-Neuulm, am Amperwehr bei Volkmannsdorf, an den Waſſerkraftanlagen der Stadt München bei Moosburg und im Süden der Stadt und andere mehr. Die Aus— führung des auch in den Tagesblättern neuerdings vielbeſprochenen Projektes der Badiſchen Anilin- und Sodafabrik zur Ausnützung der Waſſerkräfte der Alz — es handelt ſich um die Gewinnung von über 50000 Pferdekräften — wird auf die Fiſcherei von einſchneidender Wirkung ſein. Erheblich gefährdet iſt des weiteren die Fiſcherei in den Quellbächen der Steinach und in letzterer ſelbſt durch das Waſſerverſorgungsprojekt der Stadt Bayreuth. Nicht gering war endlich die Zahl der im Berichtsjahre aktuell gewordenen Fragen betreffend die Einleitung von Induſtrie- und Städteabwäſſern. Doch hierüber wird Näheres in dem ebenfalls in dieſer Zeitſchrift erſcheinenden Jahresberichte der K. Bayer. Biologiſchen Verſuchs— ſtation für Fiſcherei nachzuleſen ſein. Die zahlreichen zur Behandlung gekommenen Ans gelegenheiten fiſchereirechtlicher und fiſchereipolizeilicher Natur laſſen aufs neue erkennen, daß auch auf dieſem Gebiete der Fiſcher und Teichwirt mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und daß der allſeitige Wunſch nach einer den modernen Fortſchritten der Fiſcherei— wirtſchaft angepaßten geſetzlichen Regelung dieſer Verhältniſſe wohl berechtigt iſt. Auf dieſen Intereſſenkampf, den die Fiſcherei in freien Gewäſſern durchzufechten hat, iſt aber eine höchſt erfreuliche Erſcheinung wohl zum großen Teil zurückzuführen. Gemeint iſt damit die Tatſache, daß in den Kreiſen der Berufsſiſcher mehr und mehr das Verſtändnis für fiſchereiwirtſchaftliche Fragen zu erwachen ſcheint. Die Verhältniſſe zwingen eben mancherorts unſere Fiſcher zur Einſicht, daß mit den althergebrachten Wirtſchaftsmethoden gebrochen werden muß. Der einzelne iſt zu ſchwach, um den beſchriebenen zahlreichen fiſcherei— feindlichen Faktoren Herr zu werden. Namentlich an korrigierten Flüſſen und Strömen, aber auch an anderen Gewäſſern drängt ſich immer mehr die Notwendigkeit in den Vorder— grund, die Fiſchereiberechtigten zu organiſieren und damit die wichtigſte Grundlage für eine planmäßige und zielbewußte Wirtſchaft zu ſchaffen. So bildeten ſich im vergangenen Jahre zwei Fiſchereigenoſſenſchaften an der rauhen und mittleren Ebrach (Oberfranken). Ferner vollzog ſich die Gründung des Fiſchereiverbandes „Iller“ mit dem Sitze in Kempten. Dieſer Verband hat ſich die Einrichtung einer rationellen Fiſchwirtſchaft in der ganzen Iller und deren Zuflüſſen zur Aufgabe gemacht und trotz der kurzen Zeit feines Beſtehens ſchon eine ſehr rege und erſprießliche Tätigkeit entfaltet. Ebenſo arbeiten die ſchon ſeit mehreren Jahren beſtehenden Berufsfiſcherorganiſationen an anderen Gewäſſern zum größten Teil ſehr eifrig an der Erfüllung ihrer wirtſchaftlichen Aufgaben weiter. Faſt überall treten auch ſchon greifbare Erfolge zutage. Recht günſtig lauten insbeſondere die Berichte über die Re- ſultate der Fiſchwirtſchaft im Maine, ferner über die Erfolge von Seenbeſetzungen, über die an mehreren Orten gelungene Einbürgerung des Zanders und anderes mehr. Für die bayeriſchen Seen ſtand in den letzten drei Jahren die Einführung der Peipusſeemaräne im Vordergrund. Ueber die bisherigen diesbezüglichen Beobachtungen iſt in Nr. 2 des laufenden Jahrganges der „Allgem. Fiſcherei-Zeitung“ bereits kurz berichtet worden. Die Altmühl, deren Beſetzung mit Krebſen zum Abſchluß gebracht wurde (über den Erfolg kann vorerſt noch kein abſchließendes Urteil gefällt werden), ſoll ab heuer reichlich mit Zanderjährlingen beſetzt werden. Die Organiſation von Fiſchereiberechtigten an weiteren Flußgebieten iſt beabſichtigt und befindet ſich zum Teil bereits in Vorbereitung. Es würde zu weit führen, hier noch auf die umfaſſende und erſprießliche Tätigkeit des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, ſowie der Kreis-, Bezirks- und Lokalfiſchereivereine einzu— treten. Hierüber wird den Intereſſenten in den Jahresberichten dieſer Vereine, vorab in dem des Landesvereins, näherer Aufſchluß gegeben. Erwähnt ſei lediglich die im Berichtsjahre erfolgte Gründung des jetzt ſchon auf zirka 80 Mitglieder erſtarkten Bezirksfiſchereivereins Kiſſingen. Fiſchereilehrkurſe wurden abgehalten in München, Augsburg und Bayreuth. Ein Vortrag über Teichwirtſchaft war ferner in das Programm des vom landwirtſchaftlichen Kreisausſchuß für Niederbayern veranſtalteten „Kurſus für praktiſche Landwirte“ in Straubing aufgenommen. Fiſchereiausſtellungen fanden ſtatt in Augsburg, Bayreuth, Haag i/ Obb., Moosburg und in Neumarkt i Opf. Als ein allſeitig begrüßtes Ereignis ſei noch — last not m F nee ÄA w EEE ee 121 — — — least — die Aufſtellung eines Kreiswanderlehrers für Fiſcherei in Oberbayern hier genannt. Auch dem Kreisfiſchereiverein für Schwaben und Neuburg ſind vom Landrate Mittel zur Einrichtung einer proviſoriſchen Wanderlehre zur Verfügung geſtellt worden. So rührt und regt es ſich allenthalben auf dem Gebiete der Fiſcherei in Bayern. Unverkennbare Fortſchritte und Erfolge wirken als treibende Kraft zu unentwegter Weiter— arbeit auf der betretenen Bahn, den geſteckten Zielen entgegen. Dr. G. Surbeck. V. Erfahrungen in der Gewinnung von Aefdjeneiern in der Gräflichen Jiſchzuchtanſtalt zu Padberg. Für gewöhnlich ſind Aeſcheneier aus den Brutanſtalten Deutſchlands ſchwer zu be— ziehen, wohl weil 1. dieſelben keinen lohnenden Handelsartikel bilden; 2. die Aeſche und deren ganz beſonders gutes Fleiſch nicht genügend gekannt, vielfach für einen gewöhnlichen Weißfiſch gehalten und deshalb nicht gekauft wird; 3. der Transport dieſes feinen Fiſches im lebenden Zuſtande äußerſt ſchwierig iſt und auch im toten Zuſtande in der warmen Jahreszeit nur auf Eis erfolgen kann und den Fiſchhändlern Schwierigkeiten bereitet, welche nicht im Verhältnis zum Gewinn ſtehen. Wenn die Bachforelle ſich zum Beiſpiel 48 Stunden tadellos im abgeſchlagenen Zu— ſtande erhält, dann würde die Aeſche ſich in derſelben Temperatur nur etwa 24 Stunden gut halten, ſo leicht iſt dieſer zarte Fiſch dem Verderben ausgeſetzt. Feinſchmecker wollen behaupten, daß die Aeſche unſer feinſter Fiſch iſt; ſie ſchmeckt herzlicher als die Forelle. Weil von der Aeſchenzucht vorderhand nicht ſo viel zu verdienen iſt als wie an Bachforellen, geſchweige denn an Regenbogenforellen, unterbleibt wohl die intenſive Zucht. Trotzdem iſt man in hieſiger Fiſchzucht an die Aufzucht von lebensfähiger Aeſchenbrut herange— gangen, weil der Vorſitzende des Kreisfiſchereivereins es zur Erhaltung dieſes wertvollen Fiſches wünſchte. Zunächſt wurden im Herbſt in den hieſigen Privatbächen, namentlich aber in der Diemel, mit größerem Schleifgarn Aeſchen eingefangen — im Frühjahr hat das wegen des hohen Waſſerſtandes ſeine Schwierigkeiten — und in morgengroße Teiche eingeſetzt. Trotzdem die Aeſchen beim Einfangen mit dem Keſcher ausgehoben, in ein Faß auf den bereitſtehenden Wagen geſetzt und unverzüglich in genannte Teiche überführt wurden, ging doch in einem Zeitraum von zwei bis ſechs Wochen etwa ein Drittel der Fiſche an Pilzwucherungen, wie dieſes an verletzten Bachforellen häufig zu ſehen iſt, ein. „Im Frühjahre zur Laichzeit waren dieſe Aeſchen aus dem Teiche laichreif und lieferten normal entwickelte Eier, welche ohne vielen Abgang auch geſunde Brut brachten. Die Milchner wie die Rogner gingen aber trotz der vorſichtigen Hantierung beim Laichgeſchäft ſtets zu etwa 20 bis 30% an der ge— nannten Pilzkrankheit ein. Fiſche, welche noch nicht reif waren und in Hälter wieder ein— geſetzt werden mußten, ſo mehrere Male durch die Hand des Fiſchers gingen, unterlagen in erhöhtem Maße Verletzungen. 5 Die übriggebliebenen Laichfiſche, welche nicht zu viel Schuppen eingebüßt hatten, wurden in einen 1 ha großen Teich mit reichlichem Zufluß eingeſetzt, um dieſelben für folgendes Jahr zum Brutgeſchäft wieder aufzuheben. Bei dieſen Fiſchen ſtellte ſich heraus, als ſie wieder abgelaicht werden ſollten, daß — wie ich auch geleſen hatte, daß in Teichen Aeſchen nicht laichreif würden — die Fiſche nicht laichreif waren, trotz ſonſtiger guter Kondition. Das Nichtlaichreifſein iſt nicht dahin zu verſtehen, daß die weiblichen Fiſche keine Eier abgaben, ſie gaben Eier ab, aber dieſe waren ohne Ausnahme deformiert, zum Teil waren ſie ſo groß wie dicke Erbſen und hatten viele kleine Dotter reſpektive geſprengte Dotter oder waren ganz weiß, ohne Dotterbildung 2c. Augenpunkte erhielten die Eier nie. Bei den Milchnern wurde nichts Auffälliges bemerkt, ſie glichen normalen männlichen Laichäſchen. Dieſes habe ich mehrere Jahre hindurch beobachtet. Ich ſchrieb vor etwa vier Jahren an Herrn Yaffe- Sandfort dieſerhalb, der mir den Rat erteilte, alle abgelaichten Aeſchen zu beſeitigen, weil unter den Schuppen der Aeſchen während der Laichzeit ſich ein Pilz bildete, welcher die Aeſchen infolge der Hantierung beim Laichen faſt ausnahmslos tötete. Aber wohin mit den 122 vielen abgelaichten Aeſchen auf einmal? Es wurde nunmehr ein Mühlenbach, etwa 250 m lang, an beiden Enden durch Gitter abgeſperrt (von Stab zu Stab 18 mm Abſtand), drei Stauwehre — bei Beſatz mit verſchloſſenem Unterführungskaſten — darin angelegt, ſo daß das Waſſer zirka 1 m Tiefe hatte und hierin die Aeſchen eingeſetzt. Dieſer abgeſperrte Mühlenbach führt ſo viel Waſſer, wie ein Bach im natürlichen Laufe bringt, alſo genau der Natur angepaßt. Hierin hielten ſich die Aeſchen gut und wurden auch normal laichreif. Jetzt kam es noch darauf an, das Eingehen nach der Ablaichung zu verhüten. Was Herr Jaffé mir geſchrieben hatte, mochte richtig ſein, es war aber auch nicht ausgeſchloſſen, daß die Fiſche beim Einfangen ſich verletzt hatten, ich ſuchte daher jede Be— rührung mit etwas Hartem zu verhüten. Die Aeſche iſt nicht allein der ſcheueſte, ſondern auch der ungeſtümſte der hier bekannten Salmoniden. Nun kommt es vor, wenn nicht die allergrößte Vorſicht gebraucht wird, daß der Fiſch beim Einfangen irgend einen harten Gegen— ſtand berührt, woran er ſich ſchlägt — zum Beiſpiel Auflegen auf ein Brett im Keſcher —, bedingt ſchon den ſicheren Tod des Fiſches, weil er durch Schlagen fi die Schuppen löſt und dann der Pilz eintritt. Wir ſuchen das ſo viel wie möglich zu verhüten und halten ſtets einen Fiſch (wegen der gegenſeitigen harten Berührung durch Schlagen, nicht zwei Fiſche) eine gewiſſe Zeit im Keſcher, bis er ſich etwas abgeſpaddelt hat und gehen erſt dann zum Ablaichen oder zum Verſuch desſelben über. Ohne Beſchädigung des Fiſches geht aber die Sache, auch bei der größten Vorſicht, nicht ab und deshalb mußte auf ein Mittel Bedacht genommen werden, welches die Verletzungen einigermaßen heilte. In den Teerprodukten wie verdünntes Kreolin 2c. gehen die Fiſche zu raſch ein; ich griff deshalb zu einer ſtarken Löſung von Salz — worüber ich auch mal geleſen hatte — in einem geräumigen Gefäß, nahm die eben abgelaichten Fiſche einzeln mit dem Keſcher auf und hielt jeden etwa 15 bis 20 Sekunden in die Löſung. Wenn der Fiſch auch ſonſt ruhig iſt, in dem Salzwaſſer macht er die größten Kraftſprünge und iſt deshalb vor Verletzungen doppelt zu ſchützen. Demnächſt wurde der Fiſch in ſtark fließendes Waſſer eingeſetzt, wo er ſich bald vollſtändig erholte. Von dieſen ſo behandelten Aeſchen gehen nur noch etwa 3% ein. Ich habe dieſe Behand— lung der Fiſche jetzt zwei Jahre ausprobiert und gefunden, daß ſo das Laichgeſchäft der Aeſchen ohne nennenswerte Verluſte glückt und gebe jetzt auch den Bachſaiblingen, welche auch leicht beim Laichgeſchäft zugrunde gehen, ein Salzbad mit demſelben Erfolge. Was den Verſand von Aeſcheneiern angeht, ſo iſt auch eine größere Aufmerkſamkeit er— forderlich als bei den anderen Salmonideneiern; es muß ſofort die Abſendung der Eier er— folgen, ſobald die Augenpunkte ſichtbar werden. Ich glaube, Aeſcheneier brauchen bei etwa 160 Wärmegrade zum Ausſchlüpfen etwa drei Wochen Zeit. Nächſte Brutperiode ſollen dieſe Wärmegrade genau feſtgeſtellt werden. Die Behandlung der Aeſcheneier iſt auch ſchwieriger als die der Forelleneier, aber es geht doch, nur ſchade, daß ein Abſatz von Aeſcheneiern reſpektive -brut ſehr beſchränkt iſt. Ueber die Aufzucht von Aeſchenbrut bemerke ich noch, daß dieſelbe als Beiſatz zu Forellen— brut ſich beſtens entwickelt. Beim Strecken in Teichen hatten dreiſömmerige Aeſchen durch— ſchnittlich faſt /2 Pfund Gewicht (zweiſömmerige ¼ Pfund) und da ich ſtets etwas Aeſchen als Beifiſche in die Forellenteiche ſetze, zirka 60 Pfund, wofür pro Pfund 90 Pfg. bis 1 Mk. erzielt wurde. Künſtliches Futter nehmen Aeſchen beſſer an als Bachforellen und wiegen vierſöm— merig °/, bis 1 Pfund, nachdem nimmt die Aeſche nicht mehr fo ſtark an Gewicht zu. Die ſtärkſte Aeſche, die hier wild gefangen wurde, wog 2¼ Pfund; 1- bis 1½ pfündige Aeſchen ſind häufig. Eine vierjährige Aeſche beginnt goldig ſich zu färben und iſt dann als Laich— fiſch wohl am geeignetſten, obwohl dreijährige Fiſche auch Laich haben. Das Gerippe einer Aeſche hat viel Aehnlichkeit mit demjenigen der Regenbogenforelle; das Fiſchfleiſch der erſteren iſt aber meiner Meinung viel herzlicher und entſchieden zarter. Es wäre zu wünſchen, daß die Aeſche, dieſer wertvolle einheimiſche Fiſch, in den mittelgroßen Bächen und Flüſſen mehr Verbreitung fände als bisher, die Sportangler würden dieſes gewiß mit Freuden begrüßen, denn eine Forelle fängt wohl ſchon jeder Angler aber die Aeſche — nur der Kenner. Padberg, im Dezember 1906. gez. Düßel, Gräfl. Revierförſter. 123 — . — Nachſchrift der Redaktion. Zu den vorſtehenden, ſehr intereſſanten Beobach— tungen möchten wir uns einige Bemerkungen erlauben. Die Aeſchen halten ſich in geſchloſſenen engen Räumen, ſo namentlich in Hältern und Aquarien deshalb nicht längere Zeit hindurch, weil die Fiſche an Bakterieninfektionen ſehr ſchnell zugrunde gehen. Die Erkrankung verrät ſich äußerlich am ſchnellſten daran, daß die Fiſche an verſchiedenen Stellen des Körpers rötliche Flecken bekommen, ähnlich wie bei der Rotſeuche der Weißfiſche. Einige Tage darauf ſind ſie dann meiſt ſchon abgeſtanden. Pilz— infektionen dagegen — wie ſie der Herr Verfaſſer vermutet — ſpielen bei der Aeſche keine beſondere Rolle, wenigſtens keine größere als bei anderen Fiſchen auch. Aus den genannten Gründen hat es daher auch keinen Zweck, die Fiſche nach dem Streifen auf 15 bis 20 Sekunden in 20prozentige Kochſalzlöſung zu tauchen, denn, wenn die Fiſche beim Streifen verletzt waren, ſo önnen durch die verletzten Stellen Bakterien, übrigens auch Pilzſporen noch nach Stunden und Tagen in den Fiſchkörper einwandern, bis die Ver— letzungen ſich wieder vollſtändig geſchloſſen haben; immerhin kann aber das empfohlene Salzbad den Tieren auch nicht beſonders ſchädlich ſein. Sehr intereſſant iſt die Mitteilung des Herrn Verfaſſers, daß die Aeſchen künſtliches Futter beſſer aufnehmen als die Bachforellen. In verſchiedenen oberbayeriſchen Anſtalten, ſo namentlich in der Dr. Schillinger'ſchen Fiſchzuchtanſtalt zu Neufahrn bei Freiſing, wo die Aeſchenzucht, das heißt ſowohl die Erbrütung als auch die Aufzucht von Jährlingen, ſchon ſeit einem Jahrzehnt in bedeutendem Umfange durchgeführt wird, hat man konſtatiert, daß die Aufzucht der Brut zu Jährlingen in größerem Umfange nur dann gelingt, wenn die Fiſchchen auf Naturfutter geſtellt werden. Nach derſelben Methode erfolgt auch die Jähr— lingsaufzucht der Aeſchen in der Fiſchzuchtanſtalt Karlſtein bei Reichenhall. Es wäre daher ſehr intereſſant, wenn der Herr Verfaſſer des vorſtehenden Artikels Genaueres über die Methode der künſtlichen Fütterung von Aeſchenbrut mitteilen wollte. VI. Maikäfer als Jiſchfutter. Schon ſeit langer Zeit werden die der Forft- und Landwirtſchaft in jo hohem Grade ſchädlichen Maikäfer ſyſtematiſch in großen Mengen geſammelt und durch Ueberbrühen mit heißem Waſſer getötet. Die auf dieſe Weiſe behandelten Maikäfer gehen jedoch ſehr bald in Fäulnis über, ſodaß ihre bisher übliche Verwendung als Futter für Hühner, Enten und Schweine nur in relativ kleinen Mengen durchgeführt werden konnte. Profeſſor Eckſtein in Eberswalde hat nunmehr eine Methode ausgearbeitet, die es geſtattet, auf einfache Weiſe das Rohmaterial, welches nur während einer kurzen Zeit im Jahre geſammelt werden kann, auf längere Zeit haltbar und damit einer allgemeinen Ver⸗ wendung als Futtermittel zugänglich zu machen. Zum Abtöten der Maikäfer wird nicht heißes Waſſer, ſondern Schwefelkohlenſtoff, ein ſchnell und ſicher wirkendes Gift, verwendet. Die geſammelten Käfer werden in ein gereinigtes Petroleumfaß geſchüttet, der Maſſe wird etwa ein Schnapsglas voll Schwefelkohlenſtoff hinzugefügt und dann das Faß mit einem gut⸗ paſſenden Deckel geſchloſſen. Daß die auf dieſe Weiſe getöteten Maikäfer keinen nachteiligen Einfluß auf den Geſundheitszuſtand der Haustiere ausüben, hat Eckſtein durch Verſuche an Hühnern bereits vor Jahren bewieſen. Nachdem die Käfer auf dieſe Art getötet find, werden fie etwa 10 em hoch auf den rein gefegten Herd eines geheizten Backofens aufgeſchichtet und während des Röſtens drei- bis viermal gewendet. Der Backofen ſoll hierzu ſehr ſtark geheizt ſein, ſodaß er etwa die doppelte Hitze hat, welche zum Brotbacken erforderlich iſt. Die Maikäfer bleiben etwa zwölf Stunden im Ofen und werden dann zu einem Mehl vermahlen, welches längere Zeit haltbar iſt. 85 bis 90 geröſteter Maikäfer wiegen 15 bis 20 Pfund. Beſonders hervorgehoben jet, daß der Backofen durch dieſen Prozeß weder beſchmiert, noch in irgend einer anderen Weiſe nachteilig beeinflußt wird, ſodaß einer ſpäteren Verwendung desſelben Ofens zum Brotbacken keinerlei Bedenken entgegenſtehen. Das ſo erhaltene Maikäfermehl wird mit ſo viel Roggenkleie ver⸗ 124 miſcht, daß die Maſſe, mit Waſſer befeuchtet, eben zuſammenhält. Auf Futtertiſche verfüttert, wird dieſe Miſchung von Karpfen — und auch von Goldorfen — begierig aufgenommen. Leider konnte bisher die Fütterung mit dieſem Futtergemiſch noch nicht ſyſtematiſch durchgeführt werden, ſodaß Abwachsreſultate nicht vorliegen. Dagegen können uns die vorhandenen Analyſen einen Fingerzeig geben, in welchen Mengenverhältniſſen die Miſchung herzuſtellen if. Aus: dieſen kann man die Regel ableiten, daß das Maikäfermehl, mit der gleichen Gewichtsmenge Roggenkleie gemiſcht, als Futter zu verwenden iſt. Dieſe Miſchung. kommt hinſichtlich der Summe der Nährſtoffe verhältnismäßig nahe der als Karpfenfutter beſonders geſchätzten blauen Lupine (63,6: 75,0) und beſitzt denſelben Gehalt an Fett wie dieſe. Um auch die großen Maſſen der in den Staatsforſten geſammelten Käfer den Teichwirten zugänglich zu machen, hat ſich Profeſſor Eckſtein (Forſtakademie in Eberswalde) bereit erklärt, die Vermittlung von Nachfrage und Angebot zu übernehmen und es wäre im Intereſſe der Sache wünſchenswert, wenn zahlreiche Aufträge vonſeiten der Teichwirte einlaufen würden. Dieſe müſſen enthalten: 1. Menge der gewünſchten Maikäfer in Zentnern. 2. Preisangebot pro 1 Zentner. Hierzu ſei bemerkt, daß die Käfer wahrſcheinlich zu einem recht geringen Preiſe abgegeben werden dürfen. 3. Wohnort des Beſtellers. 4. Nächſte Bahnſtation. Die Ueberweiſung wird in der Art geſchehen, daß aus den einzelnen Maikäfer fluggebieten die Maikäfer möglichſt den nächſten Teichwirtſchaften durch die Vermittlungsſtelle überwieſen werden, um die dem Beſteller zur Laſt fallenden Frachtkoſten aufs äußerſte herabzuſetzen. *. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Angelſport und Waſſerverunreinigung. Am Freitag, den 9. Nov. v. Is. erſchien in den „Frankfurter Nachrichten“ (Intelligenzblatt) ein Artikel zur größten Freude des Anglers und des Angelſports. Es wird darin geſagt, daß ſowohl Fiskus als auch größere Gemeinden in letzter Zeit übergegangen ſeien, an Anglervereine Fiſchgewäſſer zu verpachten, da man ſich überzeugt habe, daß auf dieſem Wege eine Hebung des Fiſchbeſtandes am ſicherſten herbeizuführen ſei, indem wir Sportfiſcher für die nötigen Beſatzfiſche ſorgen würden. In Betracht fiele auch, daß wir Angler eine höhere Pacht zahlen würden. Es wiederhole ſich in Deutſchland dieſelbe Erſcheinung, die in England ſchon längſt beobachtet worden wäre, daß der Angelſport den Wert der Fiſchgewäſſer hebe. Am Schluſſe wird noch die Hoffnung ausgeſprochen, daß die zuſtändigen Stellen aus dieſem Artikel (d. d. Intelligenzblattes) die Lehre ziehen würden, auf dem Gebiete der Fiſchereiwirtſchaft und der Geſetzgebung den Fiſchereiſport gebührend zu be- rückſichtigen, indem hier durch die Wiederbevölkerung verwüſteter Gewäſfer die günſtigen Garantien geboten werden würden. Dies alles wäre mit ſehr großer Freude zu begrüßen und auch ſehr wünſchenswert, aber, noch wünſchenswerter wäre es, dafür in erſter Linie zu ſorgen, daß die Abwäſſer verſchiedener chemiſcher Fabriken nicht in ſolche geleitet würden, denn hier- durch wird nicht allein der Fiſchbeſtand verringert, ſo daß man die ſchönſten Fiſche mitunter maſſenhaft tot auf der Oberfläche des Waſſers treiben ſieht (was beſonders in den letzten Jahren der Fall iſt), ſondern, wenn wirklich eine Beſetzung des Gewäſſers mit Brutfiſchen ſtattfindet, dieſelben auch ſofort zugrunde gerichtet. Ich darf hier wohl auf meinen Artikel in der „Deutſchen Angler⸗Zeitung“ „Vom ſchönen Main“, Nr. 12, 5. Jahrgang 1905, hinweiſen, worin ich die Fiſcharmut, welche wir ſeit Jahren feſtſtellen, hauptſächlich auf die Verunreini⸗ gungen unſerer Flußwaſſer durch die Abwäſſer verſchiedener Fabriken zurückzuführen ſei, näher beſprach. Auch ſagte ich darin, daß die Badeanſtaltsbeſitzer unter dieſer Verunreinigung ſehr viel zu leiden hätten, was durch verſchiedene Schwimmbekleidungen bewieſen war. Der erſte Vorſitzende des Deutſchen Anglerbundes, Herr Dr. Brehm, dem ich eine Probe dieſes Waſſers, welches hier aus unſerem Maine entnommen war, zuſandte, ſchrieb mir, er könne es beſtätigen, daß Schwefelſäure (H. SO ,) auch von ihm in reichem Maße gefunden worden wäre, und daß eine Waſſerverunreinigung durch ein derartiges Waſſer ſich als eine unerhörte erweiſe und zweifellos jeden Fiſchbeſtand vernichte. Die Verunreinigung des Maines iſt derart, daß man die Naturfarbe desſelben überhaupt nicht mehr zu Geſicht bekommt. Hauptſächlich kann man W 125 — ——H'. dies im Frühjahr und Sommer des Morgens frühe beobachten, weil die Abwäſſer über Nacht abge⸗ laſſen werden, und bei der geringen Strömung, welche der Main durch die Stauung hat, nicht fo ſchnell abfließen können. Schon im Herbſt 1904 ſolle die Berliner Verſuchs- und Prü⸗ fungsanſtalt für Waſſerverſorgung und Abwäſſerbeſeitigung beauftragt geweſen ſein, ſich auf Grund öctlicher Prüfung über die Frage gutachtlich zu äußern. Die Anſtalt ſoll zunächſt im November desſelben Jahres eine Beſichtigung des Maines von Seligenſtadt bis zur Einmün⸗ dung in den Rhein vorgenommen und einen Arbeitsplan für eine im damaligen Sommer aus⸗ zuführende gründliche Unterſuchung vorgelegt haben. Dieſe Unterſuchungen ſollten im Ein- vernehmen mit der bayeriſchen und der heſſiſchen Regierung auf der ganzen Stromſtrecke von Stockſtadt an erfolgen. Trotz alledem finden die Verunreinigungen immer wieder ſtatt, ja ſie hat überhaupt noch gar kein Ende gehabt, ſogar in der ſchönen Nidda, welche immer noch verſchont geblieben war und auch immer noch ſehr fiſchreich war und ihre Naturwaſſerfarbe hatte, iſt jetzt auch ſehr verunreinigt durch Fabrikabwäſſer. Ich traf dieſelbe in den letzten Monaten in tiefſchwarzer Farbe an und verbreitete das Waſſer einen abſcheulichen Geruch, welches mir meine Sportskollegen, die den Angelſport in der betreffenden Strecke ausüben, bezeugen können. Dieſe Verunreinigung ſoll von einem Rödelheimer Säurewerk herrühren. Wenn hier keine Abhilfe geſchaffen wird, wird der Beſtand der Fiſche, welche ja immer ſtrom— aufwärts wandern, bald auch ganz vernichtet ſein. Man kann freilich wegen dem Angelſport und der Fiſcherei die chemiſche Induſtrie nicht einſtellen, aber ſicherlich ließe ſich hier durch Kläranlagen Abhilfe ſchaffen, daß dieſe Brühen nicht in die Fiſchgewäſſer geleitet würden. Der Angler, der ſeinen Sport ausübt, muß doch auch Pacht bezah len, und mitunter eine ſolche, die nicht wenig, wie im oberen Artikel des Intelligenzblattes angeführt iſt, beträgt. Auch der Berufsfiſcher wird dadurch nicht minder geſchädigt, ja noch mehr als wir Angler, da es deſſen Beruf iſt und mancher ſpärlich und karg genug davon leben muß. Durch den oben erwähnten Artikel des „Frankfurter Intelligenzblattes“ ſind wir alle in große Freude geſetzt und würden wir es mit noch viel größerer Freude begrüßen, wenn ſich dieſes endlich. einmal verwirklichen würde. Gerne würden wir dazu beitragen, dieſe Gewäſſer, wenn ſie von ſolcher Vergiftung befreit blieben, das Wiederbeleben begünſtigen zu helfen. Mit dem Wunſche, daß dieſes unſer ſehnlichſtes Verlangen endlich einmal in Erfüllung ginge, überſende ich dieſes Ihrem ſehr geſchätzten Blatte zur gefälligen Aufnahme in der Hoffnung, daß auch dieſe Zeilen etwas dazu beitragen möchten, ein Erhör zu finden. Mit „Petri Heil!“ Alexander Wagner, ein alter Angler und Mitglied des Fiſchereivereins für den Regierungsbezirk Wiesbaden, I. Vorſitzender des Frankfurter Fiſchereivereins. Zollfreie „Teichkarpfen“. Die Nachrichten für Handel und Induſtrie, zuſammengeſtellt im Reichsamt des Innern, verbreiten folgenden Bericht: Deutſches Reich. Zollfreie Einfuhr lebender Teichkarpfen gegen Beibringung aus— ländiſcher Zeugniſſe. Laut Schreibens des Reichsſchatzamts vom 22. Dezember 1906 iſt gemäß der vertragsmäßigen Abmachung zu Nr. 115 des Zolltarifs mit der franzöſiſchen und der belgiſchen Regierung vereinbart worden, daß lebende Teichkarpfen franzöſiſcher oder belgiſcher Herkunft in das deutſche Zollgebiet zollfrei einzulaſſen ſind, ſofern die Sendungen mit Zeugniſſen verſehen ſind, die von Beamten der Verwaltung der Gewäſſer und Forſten des betreffenden Staates ausgeſtellt und von Beamten der landwirtſchaftlichen Verwaltung dieſes Staates beglaubigt ſind. (Amtliche Nachrichten der Generalzolldirektion in Hamburg.) Hierzu ſchreibt die „Deutſche Tageszeitung“ folgendes: Die Frage was Teichkarpfen ſind, wird die franzöſiſche und die belgiſche, ſowie mit dieſen auch die rumäniſche Regierung, mit der wir auch Meiſtbegünſtigungsverträge geſchloſſen haben, wohl anders beantworten als die deutſche. Wenn zum Beiſpiel Karpfen aus einem Fluſſe heraus- gefangen und acht Tage lang in Teichen gehalten werden, jo kann fie eine Behörde mit Fug, und Recht als Teichkarpfen benennen; ſie ſieht ja nur, daß ſie Teichen entnommen werden. Wir haben uns mit der Bennenung „Teichkarpfen“ in den Handelsverträgen eine Rute für unſer eigenes Fleiſch gebunden, und unſere Teichwirte ſind diejenigen, welche den Schmerz der Rutenſtreiche empfinden. Man ſieht wieder einmal, wohin man kommt, wenn man dem Rate aller Sachverſtändigen in der Geſetzgebung entgegenarbeitet. Die „Teichkarpfen“ wurden für 126 unjeren Bundesgenoſſen Oeſterreich-Ungarn beſonders geſchaffen. Man hielt es für unmöglich, daß andere Länder von der Poſition Vorteile ziehen könnten. Inzwiſchen hat ſich das Transportweſen aber in einer Weiſe entwickelt, daß überhaupt keine Maſſentransporte zu billigen Preiſen mehr unmöglich erſcheinen. Und die Aktiengeſellſchaften, welche die verſchiedenen Patente ausnutzen, wiſſen die Beſtimmungen der Handelsverträge ſich dienſtbar zu machen. Mag die franzöſiſche und die belgiſche Konkurrenz auch noch hingehen, ſchlimm wird die Sache erſt, wenn die holländiſche und namentlich die rumäniſche in Erſcheinung tritt. Und ſie wird kommen, und unſere Karpfenzüchter werden wieder einmal das Nachſehen haben. Es hat Mühe genug gekoſtet, im Hauptzolltarif einen Zoll von 15 Mk. pro Doppelzentner Karpfen durchzudrücken. Zu dem vorſtehenden Bericht möchten wir bemerken, daß ohne Zweifel unter dem Begriff „Teichkarpfen“ nur ſolche Karpfen verſtanden werden können, welche in Teichen bis zur Marktgröße herangewachſen, alſo mindeſtens zwei Jahre lang gehalten worden ſind. Sollte ſich alſo herausſtellen, daß Karpfen aus offenen Gewäſſern auf acht Tage in Teiche geſetzt werden, um als Teichkarpfen zollfrei ins Deuſche Reich eingeführt zu werden, ſo dürfte ſich wohl leicht die Möglichkeit ergeben, eine richtige Interpretation des Begriffes „Teichkarpfen“ zu veranlaſſen und die Zollbehörden dementſprechend anzuweiſen. Auf alle Fälle ſollte aber der Deutſche Fiſchereiverein der Angelegenheit fortgeſetzte Aufmerkſamkeit ſchenken. VIII. Vers onalnotiz. CC ĩͤ vd EINERSEITS TEE EST RITTER Nachruf. Am 23. Februar verſchied der Königl. Sächſiſche Major v. d. A., Ritter hoher Orden, Herr Emil Tudwig After. Sein Tod bedeutet für den Sächſiſchen Fiſchereiverein einen überaus ſchweren Verluſt. Von Gründung des Vereins im Jahre 1884 an hat Major Aſter, zuerſt als deſſen Schriftführer, dann als II. Vorſitzender, 20 Jahre hindurch ſeine reichen Er- fahrungen mit unermüdlichem Fleiße in uneigennützigſter Weiſe in den Dienſt des Vereins geſtellt, bis körperliche Leiden ihn zwangen, von dem ihm ſo lieb gewordenen Amte zurückzutreten. Dem nunmehr Heimgegangenen, ſeinem hochverdienten Ehrenmitgliede, wird der Sächſiſche Fiſchereiverein und insbeſondere deſſen Vorſtand für alle Zeiten ein treues, dankbares Andenken bewahren. Im Namen des Vorſtandes vom Sächſiſchen Fiſchereiverein von Stieglitz-Burkersdorf. IX. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landesfiſchereiverein. Vorſtandsſitzung am 9. Dezember 1906. Der J. Vorſitzende, Oberſtudienrat Dr. Lampert, begrüßte zunächſt die Vertreter der K. Re⸗ gierung, den Landes- und die vier Kreis-Fiſchereiſachverſtändigen und die Gäſte, worunter beſonders den Herrn Hofjägermeiſter Freiherrn von Gaisberg-Schöckingen, welchen er erſucht, der Fiſcherei⸗ ſache das gleiche Wohlwollen, wie ſein Herr Amtsvorgänger, zu erweiſen, was bereitwilligſt zugeſagt wird. Hierauf berichtet er zu Punkt 1 der Tagesordnung: Geſchäftliche Mitteilungen über die außerordentliche Vorſtandsſitzung in Lindau am 9. Juni ds. Is, welche an Stelle der wegen des bekannten Unglücks auf 1907 verſchobenen Hauptverſammlung in Nagold getreten iſt und auch von den Vereinsmitgliedern ſehr zahlreich beſucht war. 0 DDP PFF 127 — — nn Lindau war gewählt worden, weil dort gleichzeitig der Deutſche Fiſchereiverein tagte, nach— dem am Tage zuvor in München das 50jährige Jubiläum des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins gefeiert worden war, bei welchem der I. Vorſitzende die Glückwünſche unſeres Vereins in einer Adreſſe überbrachte. Nachdem der Landesfiſchereiverein von der K. Regierung erſucht worden, Wünſche und Vor- ſchläge für ein neues Fiſchereigeſetz zu machen, wurde in Lindau in fünfſtündiger Verhandlung ein vom II. Vorſitzenden, Ober verwaltungsgerichtsrat Dr. Haller, ſorgfältig ausgearbeiteter, im Kor— referat von Intendanturrat Dr. Dreiß in Ulm und Pfarrer Preſſel in Mühlhauſen behandelter vor- läufiger Entwurf eines neuen Fiſchereigeſetzes für Württemberg beraten, welcher ſodann in bejon- derer Audienz vom engeren Vorſtand perſönlich dem Herrn Staatsminiſter des Innern und dem Herrn Präſidenten der Zentralſtelle für die Landwirtſchaft übergeben und auch den angeſchloſſenen, ſowie den deutſchen Vereinen zugeſendet wurde. Bei der am 10. Juni veranſtalteten Feſtrundfahrt auf dem Bodenſee zu Ehren des Deutſchen Fiſchereivereins ſtellte unſer Verein das ſtärkſte Kontin- gent und erhöhte mit ſeinem improviſierten Geſangverein die Feſtſtimmung. Die von Hofrat Hinderer mit großer Mühe und Zeitaufwand beſorgte neue Zuſammenſtel— lung der fiſchereigeſetzlichen Beſtimmungen für Württemberg, deren Anfertigung dem Verein keinerlei Koſten verurſachte, iſt allen Einzelmitgliedern, ſowie den Vereinen für alle ihre Mitglieder zuge- gangen. Den Vereinen iſt zu empfehlen, die Zuſammenſtellung auch an Nichtmitglieder, welche intereſſiert ſind, zum Beiſpiel an Berufsfiſcher uſw., abzugeben. Auf der jährlichen ſogenannten Zander- und Karpfenkonferenz der ſüddeutſchen Staaten in Heidelberg war der Verein durch den I. Vorſitzenden und den Schatzmeiſter vertreten. Beſchloſſen wurde unter anderem, der Schleie in unſern öffentlichen Gewäſſern mehr Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Ueber die vorläufigen Rechnungsergebniſſe pro 1906 und den Etat pro 1907 berichtet Hofrat Hinderer ebenſo in Kürze unter Hinweis auf die Zeitungsberichte über die von ihm beſuchten Fiſchereiausſtellungen in Mailand und Karlsruhe, bei welch letzterer unſere Aquarien in Verwen— dung waren und Pfarrer Preſſel als Preisrichter mitwirkte, und über die von ihm dort gemachten Beobachtungen und Erfahrungen. An der Ausſtellung in Mailand hat ſich in hervorragender Weiſe das Vorſtandsmitglied Joſeph Hofer in Oberndorf beteiligt und iſt dafür mit einer der höchſten Auszeichnungen, dem Ehrendiplom, belohnt worden, wofür ihm der Vorſitzende die Glück— wünſche des Vereins ausſpricht, während Hofer ſich ſeinerſeits für die ihm durch den Vorſitzenden und Schatzmeiſter zu Teil gewordene Unterſtützung bedankt. Der Verein ſelbſt hatte ſich an der Ausſtellung mit der württembergiſchen Fiſchereiliteratur beteiligt und erhielt hierfür das Diplom zur goldenen Medaille. Beide Ausſteller haben ihre Objekte der neugegründeten, ſich beſonders mit Fiſchereifragen beſchäftigenden biologiſchen Anſtalt in Mailand überlaſſen. Bei dieſer Gelegenheit wurde darauf hingewieſen, daß im Juni 1908 in Cannſtatt die große Ausſtellung der Deutſchen Landwirtſchaftsgeſellſchaft wieder ſtattfindet, bei welcher der Landes- fiſchereiverein auf Erſuchen ſich bereit erklärt hat, die Fiſchereiausſtellung in die Hand zu nehmen. Unſere Fiſchzüchter werden daher jetzt ſchon darauf hingewieſen, bedacht zu ſein, daß die Ausſtel⸗ lung ſeitens unſeres Landes gut beſchickt wird. Landesfiſchmeiſter Armbruſter teilt die Ergebniſſe der Fiſcherei pro 1906 auf Grund der Jahresberichte der Vereine mit. Eingeſetzt wurden hiernach Brut: 774 000 Bachforellen, 43 000 Bachſaiblinge und Regenbogenforellen; Jährlinge: 10 750 Bachforellen, 4285 Bachſaiblinge und Regenbogenforellen, 7500 Karpfen, 2000 Forellenbarſche, 5000 Zander; ältere Fiſche: 121000 Aale, 13 000 Karpfen, 5900 Schleien, 800 Hechte, 1200 Krebſe; in den württembergiſchen Bodenſee außerdem 2277000 Blaufelchen- und 95000 Sandfelchenbrut, ſowie 10 000 Peipusmaränen, mit welch letzterer Fiſchart auch das Hofjagdamt Verſuche in den tiefen Seen des Rotwildparkes Solitude begonnen hat. Bei den einzelnen Fiſcharten entſpann ſich an der Hand eines in Nr. 21 der „Allgemeinen Fiſcherei⸗Zeitung“ pro 1906 erſchienenen Artikels von Pfarrer Preſſel über den Erfolg des Eins» ſatzes der Regenbogenforelle im Neckar eine lebhafte Debatte, an der ſich außer dem Verfaſſer und anderen Rednern insbeſondere auch der Landesfiſchereiſachverſtändige, Profeſſor Dr. Sieglin, be— teiligte, welcher zugeben mußte, daß die Verſuche im mittleren Neckar allerdings nicht ſehr zur Fortſetzung des Einſatzes ermutigen, daß aber eben im Jahre 1902 und 1903 für den im Auftrage der Generaldirektion der Staatseiſenbahnen vertragsmäßig zu machenden großen Einſatz außer wenigen Barſchen, Forellenbarſchen und Zandern keine anderen Raubfiſche als Regenbogenforellen zu bekommen geweſen ſeien. Das Reſultat der Debatte war, daß die Regenbogenforelle, allem nach, ein Wanderfiſch iſt, der — wie vielſeitig konſtatiert —, in offene Gewäſſer eingeſetzt, nach ein- bis zweijährigem Daſein wieder gänzlich verſchwindet. Da aber andererſeits namentlich von kleineren Ge- wäſſern über günſtigere Reſultate mit der Regenbogenforelle berichtet wird, ſo ſoll das Reſultat als noch nicht abgeſchloſſen zu betrachten ſein, es werden vielmehr die Einzelmitglieder und Vereine erſucht, über alle vorkommenden Fangreſultate von Regenbogenforellen aus offenen Gewäſſern be— ſondere Notizen zu führen und ſolche jeweilig dem Landesfiſchmeiſter, W. Armbruſter in Tübingen, behufs Gewinnung einer Fangſtatiſtik zur Verfügung zu ſtellen. In Anbetracht der ſeitherigen großen Mißerfolge wurde beſchloſſen, aus Vereinsmitteln für die Regenbogenforelle in offene Gewäſſer keinerlei Mittel mehr aufzuwenden, dagegen auf die Gewinnung von gutem Zuchtmaterial dieſer Fiſchart für Teiche bedacht zu ſein. 128 Im weiteren wurde angeregt und beſchloſſen, mit dem Ausſetzen von Aalen, insbeſondere mit Rückſicht auf die Nahrungsverhältniſſe unſerer Gewäſſer, vorerſt Einhalt zu tun, da von überall her ein reiches Vorhandenſein dieſes beliebten Fiſches konſtatiert iſt. Dagegen will der Verein ſein Augenmerk mehr auf die Wiederbevölkerung unſerer Gewäſſer, insbeſondere der kleinen und kleinſten Bäche und Gräben, mit Edelkrebſen lenken, nachdem derſelbe mehr und mehr wieder ge— fangen wird. Es ſoll mit dieſer Wiederbeſetzung ſeitens des Vereins planmäßig vorgegangen werden, mo: bei der bewährte Altmeiſter der Krebszucht in Württemberg, Oberamtspfleger Steinhardt in Ellwangen, bereitwilligft ſeine Beihilfe zugeſagt hat und insbeſondere für die Beſchaffung von gutem Zuchtmaterial beſorgt ſein will. Betont wurde, daß die Edelkrebſe in große Gewäſſer, ſowie in ſolche mit ſteinigem und tieſigem Untergrund ſich nicht eignen, wohl aber in kleine Bäche und Gräben mit Humusgrund und Seitenwänden. Auch iſt insbeſondere eine ſchärfere Handhabung des Geſetzes, namentlich bezüglich der Schonzeit für die Hebung der Krebszucht ſehr notwendig. Zu Punkt 5 der Tagesordnung, Hochwaſſerſchäden 1906, teilt Hofrat Hinderer mit, daß auf Umfrage von 55 Vereinen 46 Berichte eingekommen ſind — neun Vereine beliebten keine Antwort zu geben —, von denen ſieben melden, daß ſie keinen oder keinen nennenswerten Schaden gehabt haben, wogegen von 39 Vereinen konſtatiert iſt, daß infolge der wiederholten Hochwaſſer dieſes Jahres nicht nur der heurige, ſondern auch der vorjährige Einſatz an Brut und Jungfiſchen größtenteils vernichtet und auch der Verluſt an größeren Fiſchen ein bedeutender ſei. Der Verein hat bei der hohen Staatsregierung um einen außerordentlichen Beitrag nachgeſucht, den der Herr Staatsminiſter des Innern in entgegenkommendſter Weiſe in Ausſicht ſtellte, wie auch der Deutſche Fiſchereiverein ſeine Beihilfe und die Unterſtützung eines Geſuches an den Herrn Staatsſekretär des Innern um einen Beitrag ſeitens des Reiches verſprochen hat. Vor der Wahl zweier Vertreter zum Deutſchen Fiſchereirat auf Grund der neuen, von der Hauptverſammlung in Lindau angenommenen Satzungen referiert Hofrat Hinderer über die Geſchichte dieſer Satzungen. Gewählt werden Oberſtudienrat Dr. Lampert und Hofrat Hinderer, als Stellvertreter Fiſchmeiſter Armbruſter und Pfarrer Preſſel. 17 Beſitzer und Pächter von Forellengewäſſern im Oberamt Freudenſtadt haben an den Vorſtand das Anſuchen geſtellt, dahin wirken zu wollen, „daß zum Forellenfang Netze von minde— ſtens 20 mm Maſchenweite — wie bisher (!!!) — verwendet werden dürfen.“ Der Geſamtvorſtand ſpricht ſich einſtimmig hiergegen aus, da der Landesſiſchereiverein in erſter Linie dazu berufen ſei, darüber zu wachen, daß die geſetzliche Maſchenweite von 30 mm — mit Abweichungen bis zu 10% für einzelne Oeffnungen und Maſchen — eingehalten wird und bei einer Herabſetzung derſelben nur dem Unſug Tür und Tor geöffnet wäre. Zum Schluſſe erſtattet Schultheiß Willauer in Zwiefaltendorf ein von großem Verſtändnis für die Sache zeugendes Referat über die Offenhaltung der Altwaſſer, beziehungsweiſe über die von ihm laut Beſchluß der Ulmer Hauptverſammlung ausgeführte Beſichtigung von Flußregulierungen in Bayern. Zu weiterer Behandlung dieſer Frage ſoll ſich von der Bayeriſchen Regierung ſowie vom Fiſchereiverein in Augsburg weiteres Material erbeten werden. An die Sitzung reihte ſich ein Eſſen an, bei dem noch mancherlei Fragen und Erfahrungen fiſchereitechniſcher Natur zum Ausdruck kamen. X. Jiſcherei⸗ und Jiſchmarätberichte. Berlin, 2. März. Zufuhren der Woche genügend, am Freitag an Flußfiſchen mäßig, an geringwertigeren Seefiſchen dagegen ſehr reichlich. Geſchäft flaute nach dem lebhaften Montag ab, war Mittwoch ſchleppend, Donnerstag und Freitag wieder lebhaft und war heute matt mit durch- weg nachgebenden Preiſen, die ſich vorher nicht viel verändert hatten. Fiſche (per 5 lebende 1 in Eis Fiſche | geräucherte A N groß ü 49 —75 45 Winter⸗Rheinlachs per Pfund — Banden 118 82110 | Ruf. Lachs „ — Varſche ens 23—49 Flundern, Kieler Ia. „ Stiege 300 — 400 Karpfen 1 3 do. mittelgr.. | „ Kiſte 200 300 Karauſchen „| 71-86 — Bücklinge, Kieler. „ Wall 350 —500 Schleie, klein 138 — Dorſ che „ Kiſte 450 90 Bee. re 31—49 (Schellſiſc e „ „ | 500-700 Bunte Fiſc he . | 34-67 24—35 Aale, große „ Pfund | 110-130 Aale, mittel 111 80 S SP 9 75 — 8 . | — 55 Heringe. [„ Schock 500 900 Bericht über den Eugrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt vom 22. Februar bis einſchließlich 7. März 1907. Die Zufuhr in Karpfen genügte auch in den letzten Wochen vollauf zur Deckung der im all- gemeinen ſchwachen Nachfrage. Die Preiſe zeigen keine weſentliche Abweichung; tote Karpfen merden zurzeit den lebenden faſt gleich bewertet. In Schleien iſt der Markt wenig verändert. N: 129 Februar Karpfen: Mark März Karpfen Mark o 0,2 9 61—70 itt!!! 3 49—50 22. 1 Wer are 60 — 62 4. lebend, Galizier, 50—80er. . 60 22. x 2 58 5. 1 30 Aer... 62 e eee ee 56 -58 5: 5 Galizier, 50—80 er. . 60 62 23. lebend, Lauſitzer, unſortiert . 59-61 6. 5 Iortierrk a 54— 62 23, 15 Galizier, 40 — 50 er.. 59-61 6. 3 Galizier, 50—-80er. . 60-61 29: 5 franzöſiſche, 60 — 80er. 53—55 6. „ franzöſiſche, 70 — 100 er 59-62 e LIE . 40—46 CoCo Bastitrhs 52 25. lebend, Galizier, 40—50er. . 60-61 ebend, Uortiet 54—62 De e 47 15 7 Galizier, 10er 48 27. lebend, Lauſitzer, unſortiert .. 60 7% 5 franzöſiſche, 70 - 100er 56 63 27. 5 Galizier, 60 er 61 e EN NSARL.: 53 27. 5 franzöſiſche, 55er .. 58 Februar Schleie Mark 2 ooo ae eier 48 len,, ee 90 lebend unſor tiert 55 — 60 22 it, eff 65 28. N Galizier, 50—80er. . 59—61 23 lebend unſortſet 107 28. 5 franzöſiſche, 60—90er . 57—60 DIOR A 60 rr SEEN EN Vans cha 48 27, lebend, unſortieer 85 101 März Mark 2 ii!!! 8 65 flebend aumjortiert. 2... 2... - 55 - 61 März Mark 1 Galizier, 50 er.. 6062 bend, Leit 7 au0. u 2:0: 124 1 A franzöſiſche, 60— 90er. 55—58 2. 57 NM 121-138 BIO anne 50—51 3 1 mittel! 109 e biet 56—60 5 15 Unſerttter 94 2. 5 Galizier, 50 80 er .. 60-63 FFC 64 2. 1 franzöſiſche, 70—100 er 55—57 CCC 118122 G. Domaſchke, Fiſchhandlung, Die Fischzuchtanstalten Berlin N. W. 21, Jonasſtraße 3. Aufkäufer größerer Poſten lebender Fiſche, ſpez. Forellen, im In⸗ und Auslande ab Ver⸗ käufers Station. Ausführung und übernahme größerer Trausporte lebend. Fiſche mittels Spezial⸗ Waggon bei Garantie für lebende Ankunft. Teer miſchung für Brutapparate, Rinnen, Mönche, Transport- geſchirre, überhaupt für alle Eijen-, Zink⸗ und Holzgegenſtände, die der Feuchtigkeit ausgeſetzt find. Empfohlen in Nr. 23 ds. 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Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Dentſchlands, 0 ſterreich- ngarns und der Schwetz, herausgegeben vom Bayerischen und Deutſchen Fiſcherriverein. Ur. 7. Münden, den 1. April 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I., II. und III. Bekanntmachungen. — IV. Schadenerſatzanſpruch wegen Waſſer— verunreinigung. — V. Zur Einbürgerung der Regenbogenforelle. — VI. Der „Preßluftſtab“. — VII. Nachweiſung der Lachsfänge im Eus- und Haſegebiete im Jahre 1906. — VIII. Monat⸗ liche Anweiſung für Anfänger in der Fiſchzucht. — IX. Vermiſchte Mitteilungen. — X. Perſonalnotiz. — XI. Vereinsnachrichten. — XII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Vekannkmachung. Betr. Prämien für das Erlegen von Fiſchreihern und Fiſchottern im Großherzogtum Heſſen. Im Etatsjahr 1905 — d. i. vom 1. April 1905 bis 31. März 1906 — wurden im Groß- herzogtum Heſſen 38 Fiſchreiher und 27 Fiſchottern erlegt, für welche Mk. 200. — Prämien (Mk. 38.— für Reiher und Mk. 162.— für Otter) gezahlt wurden. J. A.: Härter, Forſtreferendar. 158 u. Bekanntmachung. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Tiere betr. Mit Bezug auf unſer Ausſchreiben vom 5. Februar d. J. (Landwirtſchaftliches Wochenblatt Nr. S) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß aus den im Staatsbudget hierfür vorgeſehenen Mitteln für Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Tieren im Jahre 1906 Prämien bewilligt worden ſind, und zwar: für 19 Fiſchoftenn Mk. 95.— „% 113 Fiſchrei her 3 5 5 Fiſchreher e 2.50 zuſammen . Mk. 267.— Karlsruhe, den 7. Dezember 1906. Großh. Miniſterium des Innern. J. A Glockner III. Bekanntmachung. Die Vertilgung der der Fiſcherei ſchädlichen Tiere betr. Aus den im Staatsbudget vorgeſehenen Mitteln können auch im laufenden Jahre Prämien für die innerhalb des Landes erfolgte Vertilgung von Fiſchottern und Fiſchreihern bewilligt werden. Die Prämie beträgt für einen erlegten Fiſchotter Mk. 5.—, für einen Fiſchreiher Mk. 1.50. Wer auf Auszahlung dieſer Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem erlegten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer an den Vorſtand des Badiſchen Fiſcherei— vereins in Freiburg frankiert — einſchließlich des Beſtellgeldes — einzuſenden. Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Wohnorts des Erlegers beigegeben ſein, aus welcher zu erſehen iſt: J. daß der Prämienbewerber zur Erlegung des Tieres berechtigt war, auch ſelbſt es erlegt hat: 2. daß das Tier der beſcheinigenden Stelle vorgewieſen worden iſt; 3. an welchem Tage und an welchem Ort nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtatt— gefunden hat. Die Einſendung der Belegſtücke ſoll längſtens binnen 8 Tagen nach erfolgter Erlegung geſchehen. Karlsruhe, den 7. Februar 1007. Großh. Miniſterium des Innern. SAUER TEE: IV. Ochadenerſatzanſpruch wegen Vaſſerverunreinigung. Von Oberverwaltungsgerichtsrat Dr Haller, Stuttgart. Am 23. Oktober 1904 verendeten im Neckar auf Markung H. zahlreiche Fiſche. Das Fiſch— ſterben wurde von den Fiſchereiberechtigten darauf zurückgeführt, daß die oberhalb des Fiſch— waſſers gelegene Zuckerfabrik ſchädliche Flüſſigkeiten in den Neckar eingeleitet habe. Die Schadenserſatzklage wurde vom Königl. Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht mit Urteil vom 2. November 1906 als unbegründet zurückgewieſen. Aus den Gründen dieſes Urteils iſt folgendes hervorzuheben: „Nach Art. 30 Abſ. 3 des Württ. Waſſergeſetzes hat der Unternehmer einer gewerblichen Anlage dem Fiſchereiberechtigten für die durch Einleitung ſchädlicher Flüſſig feiten in ein öffentliches Gewäſſer erwachſende Schädigung der Fiſcherei Erſatz zu leiſten. Die Anwendbarkeit dieſer Beſtimmung hat nur zur Vorausſetzung, daß ein urſächlicher Zuſammen— hang zwiſchen der Einleitung ſchädlicher Flüſſigkeiten und der Schädigung der Fiſcherei gegeben iſt. Dieſen urſächlichen Zuſammenhang hat der Kläger zu erweiſen. Hätte er erwieſen, daß die Fabrik in der Zeit, in der das Fiſchſterben verurſacht wurde, ſchädliche Flüſſigkeiten in erheblicher Menge in den Neckar eingeleitet hat, dann könnte der Zuſammenhang zwiſchen dieſer Einleitung und dem Fiſchſterben ohne weiteres als gegeben angeſehen werden, ſofern nicht andere dieſen Zuſammenhang aufhebende oder in Frage ſtellende Umſtände dargetan wären. Der erforderliche 159 Beweis iſt aber vom Kläger nicht erbracht. Von dem Fabrikabwaſſer kann das Rüben waſch— oder ſchwemmwaſſer als Urſache des Fiſchſterbens nicht weiter in Betracht kommen, da dieſes Waſſer zwar nicht als indifferent, aber doch im allgemeinen als mich et ſchädlich gilt. Dagegen iſt außer Streit, daß das andere Abwaſſer der Fabrik, das Frucht waſſer, den Fiſchen dann ſchädlich geweſen wäre, wenn es in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zuſtand in den Neckar eingeleitet worden wäre; es fragt ſich daher, ob ein Beweis für eine ſolche Einleitung er— bracht iſt. In dieſer Hinſicht macht Kläger geltend, es ſei am 23. Oktober ein blauſchwarzer Strom aus der Abwaſſerleitung der Fabrik in den Neckar gefloſſen. Dieſe Behauptung entbehrt aber einer genügenden tatſächlichen Grundlage, denn für den 23. Oktober iſt das Auftreten eines ſolchen Stroms von keiner Seite bezeugt. Auch die Behauptung des Klägers hat in der Beweisaufnahme keine Stütze gefunden, es ſei ungereinigtes Fruchtwaſſer ın die für das Rübenwaſchwaſſer beſtimmte Leitung eingeführt und ſo unmittelbar in den Neckar geleitet worden. Kann hiernach nicht für erwieſen erachtet werden, daß die Urſache des Fiſchſterbens in den durch die Leitung der Be— klagten in den Neckar gelangten Abwaſſer zu finden ſei, ſo war noch zu unterſuchen, ob nicht in anderer Weiſe das Fiſchſterben auf den Betrieb der Beklagten zurückzuführen ſei. Unbeſtrittenermaßen iſt nun das auf der Rieſelanlage eingeleitete Waſſer auffällig raſch verſickert und nur in ſehr geringer Menge wieder zutage getreten; auch iſt das in dem undichten Abſatzbecken befindliche Rübenwaſch— waſſer in den Boden verſunken. Dieſe Tatſachen weiſen darauf hin, daß dieſe Waſſermengen unterirdiſch einen Abfluß gefunden haben, und es liegt die Annahme ſehr nahe, daß dieſer Abfluß in den Neckar gemündet hat. Wenn man nun auch annehmen würde, daß das auf dieſe Weiſe dem Neckar zugeführte Abwaſſer als von der Beklagten dort eingeleitet anzuſehen ſei, ſo könnte dieſe für das Fiſchſterben doch nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn feſtzuſtellen wäre, daß dieſes Waſſer zu der Zeit noch von ſchädlicher Wirkung war, als es in den Neckar gelangte. Eine ſolche Feſtſtellung könnte dann getroffen werden, wenn außer allem Zweifel wäre, daß das Fiſchſterben durch die Beſchaffenheit dieſer Abwaſſer verurſacht worden ſein müſſe. Dies kann aber nicht mit Sicherheit angenommen werden. Denn nach dem Gutachten eines der Sachver— ſtändigen (Bautechniker) könnte das Sterben unter Umſtänden auch durch die in der Nähe der Ein— laufſtellen abgelagerten Schlammaſſen verurſacht worden ſein. Dieſe Möglichkeit iſt aber um ſo weniger von der Hand zu weiſen, als auch der andere Sachverſtändige (Chemiker) die zu der in Betracht kommenden Zeit entſtandenen Abwaſſer ihrer Menge nach nicht für geeignet hält, nach Vermiſchung mit dem Waſſer des Neckars ein Fiſchſterben zu verurſachen.“ Wir ſehen hier, daß der Erſatzanſpruch des Fiſchereiberechtigten trotz des ihm günſtigen objektiven Rechts und der der Fiſcherei günſtigen Würdigung der Rechtslage ſeitens des Gerichts nicht zu ſeinem Recht kommen konnte, weil er den ihm obliegenden Beweis, daß ſchädliche Ab— waſſer aus der Fabrik zur kritiſchen Zeit in den Neckar abgefloſſen ſind, nicht erbringen konnte. Meines Erachtens zeigt der Fall, daß die Fiſchereiberechtigten mit allen Mitteln darauf dringen müſſen, daß Einleitungen ſo angelegt werden, daß ſie leicht zu beſichtigen und zu überwachen ſind und zwar auch von den Fiſchereiberechtigten ſelbſt, und weiter, daß die Fiſcher in dieſer daß bei dem geringſten Anzeichen einer unzuläſſigen Einleitung alle Schritte ſofort getan werden, die dazu nötig find, deren Nachweis zu jichern. Nachſchrift der Red. In dem vorliegenden Fall iſt von ſeiten der Fiſchereiberechtigten verabſäumt worden, das Waſſer, in welchem das Fiſchſterben beobachtet worden war, einer biologiſchen Unterſuchung unterziehen zu laſſen, d. h. die geſamte niedere Flora und Fauna im Vergleich mit denſelben Organismen in nicht verunreinigten Flußſtrecken zu prüfen. Wenn die Abwäſſer der betreffenden Zuckerfabrik das Fiſchſterben verſchuldet hatten, ſo mußten ſie unter allen Umſtänden auch dem Biologen erkennbare Veränderungen an dem im Waſſer vorhandenen und an ihren Standort gebundenen niederen Tieren und Pflanzen aufweiſen, ſo daß man umgekehrt aus dieſen Veränderungen einen ganz ſicheren und auch die Gerichte überzeugenden Rückſchluß auf die Quelle und die Art der Verunreinigung hätte ziehen können. In Fällen wie der vorliegende ſind weder der Bautechniker noch der Chemiker, ſon dern allein der Biologe zuſtändig. Dieſem wäre die Beweisführung ſicher gelungen. Prof. Dr. Hofer. 140 y. Zur Einbürgerung der Aegenbogenforelle. Von W. Herrmann, Bayreuth. Mit den Ausführungen des Herrn Cöſt er zu dem gleichen Thema in Nr. 4 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ bin ich nicht ganz einverſtanden. Vollkommen richtig iſt es und allerſeits anerkannt, daß die Regenbogenforelle und der Bachſaibling (Salmo fontinalis) die wertvollſten und für unſere Verhältniſſe brauchbarſten Salmoniden ſind, die aus Amerika eingeführt wurden. Sie füllen manche Lücke aus in Fluß wie Teich und wir möchten ſie in einigen unſerer Gewäſſer nicht mehr miſſen. Wir gehen aber entſchieden zu weit, wenn wir durch ſie die Bachforellen be— einträchtigen oder verdrängen. Die Trutta fario iſt und bleibt der edelſte Salmonide unſerer kleinen Bäche und Flüſſe und wo dieſe ihr ein ſicheres Fortkommen verſprechen, begehen wir zweifellos einen Fehler, wenn wir ihr minderwertige Konkurrenten beigeben. Unter gewiſſen Umſtänden laſſe ich den Bachſaibling im Forellenbache zu, und zwar in korrigierten Strecken des— ſelben mit mangelnden oder ungenügenden Verſtecken. Solche Flußteile meidet oder verläßt die Bachforelle, während ſie der Bachſaibling gern bewohnt. Auch in breiten Bächen mag der Saibling an der Herrſchaft mit teilnehmen. Beide werden ſich hier weniger beeinträchtigen, da die Bachforelle doch vorzugsweiſe die verſteckereichen Uferpartien bewohnt, während der Bachſaibling — nach Nahrung furagierend — auch die Mitte des Waſſers gründlicher aus— nutzen hilft. Von den ſtehenden Gewäſſern gehören dem Bachſaiblinge vor allem die Duell- teiche, die von ihm allein ideal ausgenützt werden; auch nicht ablaßbare Tümpel mit feſtem Unter— grunde verſprechen durch ſeine Zucht eine annehmbare Rente. In kleinen, ſchmalen Bächen aber, in denen unſere Bachforelle bereits heimiſch iſt, oder wo volle Gewähr für deren Einbürgerung beſteht, greife man nicht zum Bachſaibling; denn was wir an dieſem verdienen, geht ſicher an der Bachforelle wieder verloren. Dem möchte ich noch anfügen, daß abgeſchlachtete Bachforellen beim Verſand ihre Konſiſtenz weit beſſer bewahren als Bachſaiblinge; der Kleinzüchter, der des öfteren Fiſche im abgetöteten Zuſtande verſchickt, kommt deshalb mit der Bachforelle beſſer auf ſeine Rechnung. Ob der Bachſaibling die Bachforelle überhaupt an Wert und Wohlgeſchmack erreicht, mag dahingeſtellt bleiben; hierzulande hat die Bachforelle ihre erſte Stelle behauptet. Direkt fehlerhaft aber wäre es, mit der Bachforelle oder an Stelle derſelben die Regenbogen— forelle einzuführen. Sie fühlt ſich in kleinen, nahrungsreichen Bächen freilich wohl, aber ſie bringt uns nur etwa die Hälfte der Rente der Bachforelle und, was noch ſchlimmer iſt, ſie kann, wenn die Biſſen knapper werden, das Hungern nicht vertragen; ſie flieht das öde Gewäſſer und ſucht ſich beſſere Weidegründe. Die Bachforelle bleibt unſeren Bächen treu, auch wenn einmal Hungerszeiten darin eintreten ſollten. Unſere kleinen Flüßchen und Bäche können wir gar nicht beſſer ausnützen, als durch die alleinige Zucht der Bachforelle und des Flußkrebſes. Die Wiedereinführung des letzteren in allen geeigneten Gewäſſern möchte ich immer wieder dringend empfehlen; ſie iſt uns ſeit drei Jahren in verſeucht geweſenen Flüſſen gut gelungen; warum ſollte dies anderwärts nicht möglich ſein? Auf einen Fehler in der Bachforellenzucht, in den wir ſelbſt verfallen waren und der von manchem noch begangen wird, möchte ich kurz hinweiſen. Wir glaubten, eine raſche Verbeſſerung der Verhältniſſe in einzelnen Gewäſſern dadurch herbeizuführen, daß wir ſehr ſchnellwüchſige Forellen einſetzten. Damit erreichten wir indes unſer Vorhaben nicht; aus den Schnellwüchſigen iſt der Typus der Hungerleider geworden. Man wird mir mit Recht entgegnen, das ſei ſelbſtverſtändlich, daß ein ſchnellwüchſiger Fiſch, der in ein nahrungsarmes Waſſer verſetzt wird, ſeine edelſte Eigenſchaft verliert. Aber unſere Gewäſſer ſind nicht gerade nahrungsarm; die anſäſſigen Forellen erreichen bei vollendet ſchöner Form ein Gewicht von 2—3 Pfund und mehr, während die neu eingeführten Fiſche faſt ausnahmslos ſchon im Jugendſtadium den auffallend großen Kopf bei ſpindelförmigem, ſehr magerem Leibe zeigten. Dieſe Erſcheinung iſt, wie mir wohl allenthalben beſtätigt werden wird, auf die gegenſätz— lichen Eigenſchaften der beiden Gewäſſer, insbeſondere auf den Untergrund, Pflanzenbeſtand und damit natürlich auch auf die Nahrung, beſonders auf die bisher gewöhnte Nahrung, zurückzuführen. Fiſche, die aus einem Fluſſe mit weichem Grunde, reichem Pflanzenbeſtande und zahlreicher litoraler Fauna in einen ſteinigen pflanzenarmen Bach eingeſetzt werden, verkümmern, auch wenn die Anflugnahrung noch ſo häufig zu Gebote ſteht. Das mag alles ganz ſelbſtverſtändlich und längſt bekannt erſcheinen; aber unſere Forellenbachbewirtſchafter nehmen darauf noch wenig Rückſicht; ſie verlangen von den Zuchtanſtalten Eier oder Brut von recht ſchnellwüchſigen Mutterfiſchen und ſehen ſich dann in ihren Erwartungen getäuscht, da der dem jungen Material angewieſene neue Aufenthalt in ſchroffem Gegenſatz zu den gewohnten Verhältniſſen ſteht. Bei der Beſtellung von Beſatzmaterial ſollten deshalb unſere Forellenbachbewirtſchafter, wenn ſie auf ſicherer Grundlage bauen wollen, auch eine kurze Notiz über die Eigenſchaften des zu beſetzenden Waſſers geben. Unter Rückſichtnahme darauf würden die Zuchtanſtalten gewiß nur ſolches Material liefern, das gleichen oder ähnlichen Verhältniſſen entſtammt. Die Moſachforelle, einer der prächtigſten Vertreter vom Geſchlechte der trutta fario, bewohnt, wenn meine Anſchauungen nicht irrig find, ein tieferes, meiſt ruhig ſtrömendes, pflanzenreiches Waller mit zahlreicher Bodenfauna. Sie wurde in allen unſeren Gewäſſern ausgeſetzt, aber nur in einem, das eben genannte Eigenſchaften auf— weiſt, hat ſie ſich vollkommen bewährt und die ihr eigene Schnellwüchſigkeit bewahrt; ſie wird in dem Fluſſe gleichfalls 6 Pfund und darüber ſchwer bei tadelloſer Form. In den gleichen Fluß wurden von einigen Beſitzern — gegen unſeren Willen — auch Regen bogenforellen mit ausgeſetzt, die ſich zwar gut hielten, aber die Bachforellen im Wachstum nicht überholten. Wäre es bei der großen Produktionskraft des Fluſſes nicht vernünftiger, mehr Bach— forellen einzuſetzen, als dieſen einen minderwertigeren Nahrungskonkurrenten beizugeben? Vor etlichen Jahren waren unſere Bachbeſitzer und Pächter raſch bei der Hand, die Regenbogenforelle neben der Bachforelle mit einzuführen, in der Erwartung, daß ſie durch das raſche Wachstum die Rente des Waſſers erhöhe. Vereinzelt wurden denn auch ſtattliche Regenbogenforellen wieder gefangen, aber der Zweck der Einführung wurde nicht erreicht; die Regenbogenforelle erzielte nur die Hälfte des Marktpreiſes der Bachforelle und deren Ausbeute war gegen früher zurückge gangen. In einem unſerer Flüßchen, das wenig Nahrung bietet, ſchlug die Einführung der Regen bogenforelle völlig fehl. Der Regenbogenforelle haben wir in unſerem Bezirke jetzt ein anderes Feld angewieſen, das ſie vortrefflich auszunützen verſpricht, ohne einen anderen Edelfiſch weſentlich zu beeinträchtigen, d. i. der Mittel- und Unterlauf unſerer größeren Flüſſe, wohin ſich die Bachforelle nur ſelten hereinwagt, wo vornehmlich Aeſchen und Barben heimiſch ſind und tiefe ſtrömende Stellen mit gründlich ausgewaſchenem Wurzelwerk ſich finden; an Pflanzen kommt hier nur die Elodea vor Die Regenbogenforelle beherrſcht hier die bewegten Flußteile, verbreitet ſich vornehmlich fluß abwärts und hat an der zahlreichen Brut des Proletariats Nahrung in genügender Menge. Ich möchte nebenbei bemerken, daß in den ſtagnierenden, mit Rohr und grobem Pflanzenwuchſe be— ſtandenen Gebieten der Mittel- und Unterläufe ſich der Forellenbarſch bis jetzt ſehr gut bewährt hat. Ich werde in einer beſonderen Abhandlung noch darauf zurückkommen. Ueber den Wert der Regenbogenforelle als Teichfiſch ſind weitere Worte wohl nicht zu verlieren. Wir nützen vor allem die Teiche, die in ihren Eigenſchaften zwiſchen Forellen- und Karpfenteichen einzureihen find, durch die Regenbogenforelle vorteilhaft aus. Gutes Beſatz— material iſt natürlich hier wie dort nötig, wenn die Zucht gelingen ſoll, und die Bewirtſchafter ſind den Züchtern recht dankbar dafür, wenn ſie den Ausführungen des Herrn Cöſter folgen und nur Eier oder Brut, die von Wildfiſchen gewonnen wurden, abgeben. Die Anſchauung, daß die Ausſetzung von Brut am vorteilhafteſten ſei, iſt nur bedingt richtig. Ich rate dazu nur dann, wenn feindliche Elemente im Waſſer nicht vorhanden ſind. Gewöhnlich aber fehlen dieſe nicht. Und dann möchte ich doch von vornherein ſchon Ausſicht auf Nachzucht haben; bei der Unmöglichkeit, die Brut nach Geſchlechtern zu beſtimmen, find wir bei erſtmaligem Brutbeſatze ganz im ungewiſſen, ob die beiden Geſchlechter in annähernd richtigem Verhältniſſe dem Waſſer zugeteilt werden, und gerade die Regenbogenforelle wandert ſicher — meiſt auf Nimmerwiederſehen — wenn ſie ihren Laichtrieb nicht befriedigen kann. Zum erſtmaligen Beſatze möchte ich ſtets Jährlinge, oder beſſer noch ältere Jahrgänge, und zwar Männchen und Weibchen in annähernd gleicher Zahl verwendet wiſſen. Wenn die Ausſetzung von Brut mißlingt, ſuchen wir, vorausgeſetzt daß gutes Material in ſonſt geeignetes Waſſer ſachgemäß untergebracht wurde, gewöhnlich den Fehler in der Anweſenheit von Bruträubern. Bei der Verwendung älterer Fiſche zu erſtmaligem Beſatze fallen ſolche Bedenken fort. Vom 2. oder 3. Jahre ab gehen wir, wenn das Waſſer nicht ganz verwildert war, zur Brutausſetzung über, die wir, wenn irgend möglich, in 142 paſſenden Seitengräben, mit zahlreichen, oft ſelbſt geſchaffenen Verſtecken, oder reichem Brunn— kreßbeſtande, weit ab von der Mündung betätigen. Ein fließender und zweckmäßig behandelter Aufzuchtsgraben iſt für den Forellenbach— bewirtſchafter von unſchätzborem Wert. Im Fluſſe ſelbſt müßte die Ausſetzung der Brut an ſeichten, raſchbewegten Strecken mit Brunnkreßbetten oder ſchotterigem, ſteinigem Untergrunde erfolgen; aber Schutz findet ſie auch hier nicht vor der Verfolgung durch Ellritzen und Mühlkoppen. Dieſe beiden allein ſchon ſtellen, wenn zahlreich vertreten, den Erfolg der Brutausſetzung gänzlich in Frage. Wenn dann noch Weißfiſche oder gar Aalraupen die Strecke unſicher machen, dann iſt alle Mühe umſonſt. Dem kleinen Unkraut gegenüber gewinnt die Forelle nur dann die Oberhand, wenn ſie als bereits wehrhafter Fiſch, der den Spieß umkehrt, ausgeſetzt wird. Bei ſolchen Rück- — ſichtnahmen mißlingt die Einführung oder Wiedereinführung der Bachforelle in keinem einzigen Falle, als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt, daß das Waſſer überhaupt die weſentlichſten Eigenſchaften für Bachforellenzucht beſitzt. Die Anſicht des Herrn Cöſterr, daß die Einführung der Regenbogenſorelle keineswegs ſo ſchwierig ſei, als wenn man ein devaſtiertes Bachforellenwaſſer wieder mit ſolchen bevölkern wollte, ſteht deshalb meinen Erfahrungen in der Bachforellenzucht ſchroff gegenüber. Im Bezirke Bayreuth war vor zehn Jahren nur ein einziger Fluß — die Steinach — als gut beſetzter Forellenbach anzuerkennen; ihm iſt ſeit vielen Jahren her ſchon von ſeinen verſtändigen Bewirtſchaftern alle Pflege zuteil geworden. Die übrigen Bäche waren entweder gänzlich verödet oder durch das Ein— dringen kleiner wertloſer Fiſche verwildert und in der Rente ganz bedeutend zurückgegangen. Im Verlauf dieſer zehn Jahre iſt in unſeren ſämtlichen Flüſſen, vom Roten Main — der als Fluß mit vorwiegendem Flachlandscharakter und ſich leicht erwärmendem Waſſer nur im Oberlaufe und bei Mühlwehren und Mühlſchüſſen eine Veredlung ſeines Beſtandes zuläßt — bis herab zum kleinſten Waſſeräderchen, die Bachforelle eingebürgert. In keinem einzigen Falle entſtanden uns beſondere Schwierigkeiten oder Mißerfolge— Nur Beharrlichkeit iſt nötig und ein wachſames Augenmerk auf alles, was der Bachforelle und ihrem Aufenthalte zuträglich oder ſchädlich iſt, wenn man mit ſicherem Erfolge arbeiten will. Große Mittel ſtanden und ſtehen uns nicht zu Gebote; unſere Mitglieder erhalten für ihren Vereinsbeitrag von Mk. 3.— pro Jahr das nötige Beſatzmaterial, das wir ſelbſt aus zumeiſt angekauften Eiern heranzüchten— Allerdings das ſei auch hier dankbarſt hervorgehoben — haben wir auf Anſuchen aus Staats— mitteln, vom Bayeriſchen Landes- und dem Oberfränkiſchen Kreisfiſchereiverein, ſchon mehrmals bedeutende Zuwendungen an Beſatzmaterial erhalten. Zum guten Gelingen der Bachforellenzucht trägt auch der Umſtand weſentlich bei, daß unſere Zuchtanſtalten in verſchiedenen Teilen des Bezirkes ſich befinden, wodurch eine raſche und gefahrloſe Beförderung der Brut in die nahegelegenen Gewäſſer erfolgen kann. Wenn Jährlinge zum Beſatze nötig ſind, werden unſere Mitglieder angehalten, für die Erpachtung oder Anlegung kleiner Teiche Sorge zu tragen, wenn uns nicht ſelbſt Jährlinge zur Verfügung ſtehen. Die Abgabe des Materials laſſen wir nicht nach beſtimmten Zahlen ſchablonengemäß erfolgen: wir beachten vielmehr die Eigenſchaften und die Nährkraft des Waſſers, um einer falſchen Beſetzung auch in Bezug auf die Menge von Anfang au vorzubeugen. Ueber das Wann und Wie des Ausſetzens der Bachforelle muß man ſich natürlich auch im klaren ſein; es ſind in der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“ darüber wiederholt ſchon richtige Fingerzeige gegeben worden, ſo daß ſich ein weiteres Eingehen auf dieſe Fragen erübrigt. Wir erkennen rückhaltslos an, daß Regenbogenforellen, wie Bachſaiblinge und Forellen— barſche, wenn ſie am richtigen Ort eingeführt ſind, ganz weſentlich zur Veredlung des Waſſers und zur Erhöhung ſeiner Rente beitragen. Wo aber die Bachforelle heimiſch iſt oder heimiſch ge— nacht werden kann, da hat keiner der amerikaniſchen Salmoniden — vereinzelte Fälle beim Bach— ſaibling ausgenommen — etwas zu ſuchen. Es iſt nicht, wie Herr Cö ft er meint, eine Luſt zu ſehen, daß die Regenbogenforelle die Bachforelle überholt hat, ſondern es iſt ein großer Fehler, wenn man den wirtſchaftlich wertvollſten Fiſch durch einen minderwertigen zu verdrängen jucht. vi. Der „Prebluftitab“. Die Preßluft findet in neuerer Zeit auf den verſchiedenſten Gebieten immer mehr und mehr Anwendung. Eine der wichtigſten und vorteilhafteſten Verwendungen bietet ſich in der Benutzung des von der Preßluft-Stabzuführungs-Geſellſchaft G. m.b. H., Berlin, auf den Markt gebrachten jogenannten „Preßluft-Stabes“. Der „Preßluft⸗Stab“ iſt eine Einrichtung zur Zuführung und innigen Vermiſchung von Luft ſowie überhaupt von Gaſen in bezw. mit Waſſer oder Flüſſigkeiten jeder Art. Je nach der AA. %“ LLLLLLLLLT ZZ, 2 ,, , | SESSEESES: N N — — 8 ZU ren — — „u Pr GE 2 = > D er | ä u. 2 N NNBNANANNENNANNNAANNNA REN i rer 5 Bu: x 2 — e e ,,,, 2 — 4 vr 2 r 5 — D LOTLLRLELIE 2 — ee] 5 — N 8 = BE * TE Figur 1. Eiſenbahntransportwagen für lebende Fiſche mit Preßluftſtabeinrichtung. Hröße des in Betracht kommenden Flüſſigkeitsbehälters oder je nach dem in Betracht kommenden Zweck werden entſprechend viele Pre zluftſtäbe in der Nähe des Behältersbodens angeordnet und N F Presslı 2% ; Seife EINEN Figur 2. Syſtem und Anordnung der Preßluftſtäbe. nit einer gemeinſamen Preßluft- oder Gaszuführungsleitung verſehen. Eine derartige Anordnung iſt aus beiſtehender Abb. 2 erſichtlich. S 2:2 „ „ BEN e A Yan Die Einführung der Gaſe in die Flüſſigkeit tritt bei Anwendung des Preßluftſtab-Syſtems bereits bei einem Druck ein, welcher der Höhe der über ihm befindlichen Flüſſigkeitsſäule entſpricht. Die Luft oder das Gas tritt in mikroſkopiſch feiner Verteilung in die Flüſſigkeit aus. Mittels Abſperrventils oder Hahnes kann eine ſehr feine als auch eine äußerſt ſtarke Vermiſchung der — 144 Flüſſigkeit mit Luft oder Gas herbeigeführt werden. Zufolge des in den meiſten Fällen nur ſehr geringen Druckes und zufolge der feinen Verteilung der eingeführten Luft oder des Gaſes werden nur immer ſehr geringe Betriebskoſten für eine mit den Preßluftſtäben ausgerüſtete Anlage in Frage kommen. Die Anregung zu der Erfindung gab die Fiſchgroßhandlung Gebrüder Jacob, Berlin und Stettin, der es darum zu tun war, eine gründliche und billige Durchlüftung der Fiſchbehälter, ſowohl während längerer Eiſenbahnfahrten als auch in ruhenden Behältern, zu erzielen, und ſomit Fiſche auf längere Zeit lebend zu erhalten. Bisher erreichte man dieſen Zweck ſehr unvollkommen dadurch, daß man einen ſtarken Waſſerſtrahl von oben in den Behälter eintreten ließ. Es iſt leicht erklärlich, daß hierbei nur eine geringe Luftmenge mitgeriſſen wird, welche um ſo ungenügender iſ, je größer die Waſſermenge des Behälters iſt. Zufolge der gegebenen Anregung iſt die Erfindung des Ingenieurs A. Serényi, Berlin, betreffend die Einrichtung einer innigen Durchlüftung von Waſſer, entſtanden. Die Abb. 1 veranſchaulicht einen Eiſenbahntransportwagen für lebende Fiſche mit der Preßluftſtabeinrichtung, wie ſolcher von der Firma Gebrüder Jacob in Betrieb geſtellt iſt, und mit welchem außerordentlich gute Reſultate erzielt wurden. Nach den bisherigen Erfahrungen dieſer Firma konnten die mit der Preßluftſtabeinrichtung ausgerüſteten Behälter mit einer weſentlich größeren Menge von Fiſchen beſetzt werden als bisher. Die bereits vielfach ausgeführten Transporte von größeren Mengen lebender Fiſche haben ganz bedeutende Erfolge gezeitigt. Die Einrichtung eines Fiſchtransportwaggons, wie vorſtehend abgebildet, arbeitet in folgender Weiſe: Durch einen Filter a wird von einem Luftkompreſſor b atmoſphäriſche Luft angeſaugt. Die komprimierte Luft wird durch einen Windkeſſel e der Verteilungsrohrleitung d zugeführt. Von hier ſtrömt die Luft durch Abzweigleitungen den auf dem Boden der Transportbehälter gelegten Preßluftſtäben zu. Aus den Stäben gelangt die Luft in der oben beſchriebenen Weiſe in feinſter Verteilung in das Waſſer. Durch eingeſchaltete Hähne kann die Luftzufuhr zu den ein— zelnen Behältern nach Belieben reguliert werden. Der Antrieb des Kompreſſors kann von der Achſe des Wagens oder, falls dies nicht angängig iſt, durch einen kleinen Motor f erfolgen. Der Arbeitsaufwand zum Antriebe iſt verſchwindend klein. VII. Nachweiſung der Lachsfänge im Ems- und Haſe-Gebiete im Ba 1906. | Geſamtfang 1906 Fangſtelle Stück⸗ Rn Bemerkungen. 8 8 zahl Pfund 8 | Regierungsbezirk Osnabrück. | Kreis Lingen. | | In der Ahe. | n Pant; „eu. are — Kein Lachs gefangen. In Funken 8 — „ desgl. In der Ems. ö | iet ER ET — desgl. November u. In Hanekenfähhrtrtrtr 4 36 2 Rogener, 2 Milchner. Dezember | | Außerdem ſtiegen 6 Lachſe durch den Fiſ eu paß. Im Lingener Mühlenbach. — Kein Lachs gefangen. Kreis Meppen. desgl. | Kreis Aſchendorf. | November | Im Melstruper Bach bei Ströhn 15 156 8 Rogener, 7 Milchner. 145 | Gejamtfang | 1906 Fangſtelle | Stück⸗ Somit Bemerfungen. P e seh! | Pfund Dezember Im ige Bach 6 48 Geſchlecht nicht bekannt. In der Ems. November Bei Düthe unweit Lathen .. 3 29 2 Rogener, 1 Milchner. re te — — Kein Lachs gefangen. Oktober Bei Goldfiſch h . | 8 Milchner. K Im Flutgebiete 908 ee Juli bis inkl. Bei Heede, zwiſchen Herbrum und Dezember Bollingerfähr. . . 238 1771 | 142Rogener, 96 Milchn. Von Mitte Zwiſchen Herbrum und Papenburg 60 600 en Juni bis Regierungsbezirk Aurich. | a en Oktober 5 | elt, vermutlich Ro- Zwiſchen Leer und der Nordſee 6444 | in faſt gleicher An- Zwiſchen Papenburg und Leer .. 367 gener und Milchner ck 113 zahl. F Deere In der Haſe bei Quakenbrück .. — — Kein Lachs geſehen noch gefangen. zuſammen 807 9092 Die Lachsfänge fanden auf der etwa 180 km langen Strecke der Ems von Liſtrup, Kreis Lingen, bis zur Nordſee (einſchließlich des Dollarts) bei Knock unterhalb Emden ſtatt. Der untere Flußlauf bis Herbrum, Kreis Aſchendorf, iſt Frei (ohne Einbauten), von dort bis Meppen iſt die Ems von 1890—1898 für den Dortmund —Emskanal durch Einbau von fünf Wehren mit Schiff— fahrts-Schleuſen kanaliſiert, von Meppen bis Haneken hat ſie wieder ihren freien Lauf, während ſie von dort bis Rheine ſchon vor 1830 für die Schiffahrt auf der Ober-Ems durch drei Wehre aufgeſtaut worden iſt. Es münden auf dieſer Strecke am rechten Ufer in die Ems oberhalb Haneken die Ahe, bei Meppen die Haſe, zwiſchen Lathen und Goldfiſch der Melſtruper, Wippinger und Dever Bach. Von den fünf Stauſtufen zwiſchen Meppen und Herbrum iſt die unterſte (bei Her— brum) als Schützenwehr konſtruiert, während die vier folgenden als Nadelwehre eingerichtet ſind Die Aufſtauung bei Haneken, Liſtrup und Rheine erfolgt durch Feste (unbewegliche) Wehre mit Freifluten. Bei ſämtlichen acht Wehren ſind Fiſchpäſſe (Baſſintreppen) vorhanden. Der Lachs ſteigt in der Ems bis über Rheine hinaus, in den beiden Ahe-Armen bis zu den Waſſermühlen in Plantlünne und Kunkenmühle, in der Haſe bis zum Mühlenwehre in Quakenbrück. Im vorigen Jahre waren die Waſſerſtände im unteren Laufe der Ems bis zur oberen Grenze ihres Flut gebietes oberhalb Herbrum für den Aufſtieg von Lachſen günftig. Es zeigte ſich daher ſofort wieder, daß der Lachs die Ems gern aufſucht, wie ſolches nach Ausweis alter Ur— kunden auch ſchon vor Jahrhunderten geſchehen. (Siehe den Aufſatz: „Die Ems als Lachsfluß in Nr. 12 de 1906 dieſer Zeitung.) Nach den bei den Fiſchern und Fiſchereiaufſehern eingezogenen Erkundigungen wurden auf dieſer Strecke von Mitte Juni bis Ende September v. J. 540 Lachſe zum Geſamtgewichte von 7044 Pfund gefangen, wovon mehrere über 30 Pfund wogen. Da der Lachs unterhalb Leer bis zum Meere in ſtehenden Fanggeräten nur an einigen paßlichen Stellen gefangen wird, iſt anzunehmen, daß ſolcher in dem breiten Strome in großer Anzahl ſich aufgehalten haben wird. Im Dollart ſollen an dem Lachsfange ſich etwa 20 Fiſcher beteiligt haben. Bei dem die Unter-Ems vom Meere an zuerſt ſperrenden unterſten Schützenwehr in Herbrum ſind die Schützen in ſenkrechter Ebene aufzuziehen und heralbzulaſſen. Da dieſes Wehr noch in derjenigen Flußſtrecke liegt, in welcher die tägliche Meeresflut durch Steigen und Fallen ſich bemerkbar macht, müſſen die Schützen häufig offen gehalten werden und können daher die Lachſe durch dasſelbe mit der Flut aufſteigen. Von hier bis zum zweiten Wehre bei Bollinger— fähr wurden im vorigen Herbſte 238 Lachſe zum Geſamtgewichte von 1771 Pfund gefangen. Die übrigen von Bollingerfähr bis Meppen durch die Ems erbauten vier Wehre werden durch faſt 146 ſenkrecht ſtehende Holznadeln geſchloſſen. Auf dieſer Strecke iſt der für die Schiffahrt erbaute Dortmund-Emskanal in das Flußbett der Ems gelegt. Das Gefälle der Stauſtufen in dieſer kana— liſierten Flußſtrecke beträgt 1,50 —2,00 m.“ Zur Erhaltung des ſchiffbaren Waſſerſtandes werden die Nadeln meiſtens geſchloſſen gehalten und nur beim Eintritte von Hoſch waſſer zur Vorbeugung ſchädlicher Ueberſchwemmungen geöffnet. Dieſe fünf Stauwerke beeinträchtigen den Aufſtieg des Lachſes dergeſtalt, daß er nur bei ſolchen Hochwaſſerſtänden, welche die Oeffnung der Nadel— wehre erfordern und die Ems ſomit ihren freien Abfluß erhält, ſtromaufwärts gelangen kann. Durch die bei den Wehren erbauten Fiſchtreppen nimmt der Lachs anſcheinend den Aufſtieg ſelten. Durch den oberſten Fiſchpaß bei Verſen unterhalb Meppen iſt im vorigen Herbſt nur ein Lachs geſtiegen. Es ſind daher auf der ganzen etwa 135 km langen Flußſtrecke von Bollingerfähr bis Rheine ſowie in deren Zuflußbächen Dever, Wippinger und Mellſtruper, der Haſe und der Ahe im vorigen Jahre nur 29 Lachſe gefangen. In der Haſe von Meppen bis Quakenbrück iſt überhaupt kein Lachs geſehen. Da in früheren Jahren in der Ems bei Haneken und Liſtrup, in der Ahe bei Plantlünne und Kunkenmühle und in der Haſe bei Quakenbrück viele Lachſe gefangen wurden, iſt dieſer auffällige Rückgang der Abſperrung durch die Wehre zwiſchen Meppen und Aſchendorf zuzuſchreiben. Auf der oberen Emsſtrecke findet der Lachsfang hauptſächlich von Mitte Oktober bis Ende Dezember ſtatt, zu welcher Zeit die Lachſe bei und oberhalb Haneken meiſtens in laichreifem Stande ankommen oder doch nach kurzer Aufbewahrungszeit in ſchwimmenden Lattenbehältern laichreif werden. Früher konnten daher die Fortpflanzungsſtoffe von den hier gefangenen Lachſen ge— wonnen und die künſtlich befruchteten Eier in einem Boote (kleiner Kahn) unbeſchädigt nach den unfern belegenen Brutanſtalten in Lingen gebracht und dort in den Brutkäſten gelegt werden. Jetzt müſſen die Fortpflanzungsſtoffe von den im Kreiſe Aſchendorf gefangenen Lachſen, welche bei Bollingerfähr anfangs noch unreif ankommen und teilweiſe S—12 Tage in Behältern im Fluſſe bis zur Lachsreife aufbewahrt werden müſſen, entnommen werden; ſodann ſind die befruchteten Eier zunächſt per Fuhre zur Bahn zu ſchaffen und ſodann auf etwa 60 km Länge auf der Eiſenbahn nach Lingen zu transportieren. Die Gewinnung der Brutſtoffe wird hierdurch verteuert, auch leiden die Eier durch den Transport. Die Fiſcher und Fiſchereiberechtigten oberhalb Lingen, welche bis 1897 durch günſtige Lachs— fänge — wie vorbemerkt — lohnenden Verdienſt hatten, wünſchen dringend, daß den Lachſen der durch die Sperren unterhalb Meppen gehinderte Aufſtieg zur Ober-Ems durch leiſtungsfähige Fiſchpäſſe wieder ermöglicht werde. Alsdann wird auch die Gewinnung der Fortpflanzungsſtoffe in der Nähe der Brutanſtalten wieder erleichtert. Im Herbſte 1906 find von 119 weiblichen und 93 ˙ männlichen Lachſen, welche im Emsgebiete gefangen worden, etwa 1 340 000 Eier künſtlich befruchtet und in Lingen in die Brutanſtalt der Landwirtſchaftskammer zu Hannover und in diejenige des Fiſchereivereins für den Kreis Lingen zur Ausbrütung gebracht. Die junge Lachsbrut wird in dieſem Frühjahre in hieſige und aus— wärtige Gewäſſer ausgeſetzt werden. Infolge der ſeit dem Jahre 1880 erfolgten Ausſetzung von Lachsbrut in die Ems und Haſe und deren Nebengewäſſer hat ſich ein vermehrter Aufſtieg von Lachſen bemerkbar gemacht. Da durch die Abſperrungen unterhalb Meppen dieſem Fiſche der Zugang zu guten Laichplätzen ober— halb Lingen behindert wird, auch die natürliche Fortpflanzung hinter der künſtlichen Zucht ohnehin erheblich zurückbleibt, iſt auf die künſtliche Aufzucht und Ausſetzung von Lachsbrut in vermehrtem Maße Gewicht zu legen. Lingen, Februar 1907. H. Meyer, Baurat. VIII. Monatliche Anweiſung für Anfänger in der Tiſchzucht. Von M. Schumacher-Kruft. (Fortſetzung.) Eines ſchönen Tages werden wir gewahren, daß ſich's zwiſchen den Eiern regt. Es ſind dies einzelne Fiſchchen, die aus dem Ei ausgeſchlüpft ſind. Unbeholfen liegt das kleine Weſen zwiſchen den Eiern und vermag ſich kaum von der Stelle zu bewegen; denn der ſchwere Dotterſack, 147 den es mit zur Welt gebracht hat, hält's am Boden. Den nächſten Tag find ſchon mehr Fiſchchen da und nach etlichen Tagen iſt das Bild im Brutkaſten vollſtändig verändert. Statt der Eier ſind nun Fiſchchen da. Hier und da liegen noch einzelne Eier dazwiſchen, aus denen die Fiſchchen noch verſpätet ausſchlüpfen, oder aber die gar nichts bringen, da ſie nicht befruchtet ſind. In letzterem Falle, was ja ſehr leicht mit dem bloßen Auge zu erkennen iſt, entferne man ſie einfach. In dem Dotterſack hat das Fiſchchen ſeine erſte Nahrung mit zur Welt gebracht; es hat darin einen Vorrat für 4—8 Wochen. Zunächſt gilt es nun, die Eihäute zu entfernen. Das iſt eine ſehr läſtige und langweilige Arbeit. In den kaliforniſchen Bruttrögen kann man das mit einem Teeſieb am beſten, indem man mit einer Feder die Eihäute aufrührt und dieſelben alsdann mit dem Teeſieb heraus— fiſcht. Nur hat man hierbei darauf zu achten, daß man keine Fiſchchen mit herausfängt. Das Ausſchlüpfen der Fiſchchen geht aber auch in der Regel nicht ſo glatt von ſtatten, als man es wünſchen möchte. Manchmal gibt es dabei Totgeburten die Menge, welche ſelbſtredend auch entfernt werden müſſen. Auch allerhand Mißgeburten (Doppelfiſchchen, verbogene Fiſchchen) kommen vor. Am beſten entfernt man dieſe; denn ſolche Fiſchgeſtalten als Wunderdinge aufzüchten zu wollen, wäre verlorene Liebesmühe, ſie ſterben nämlich doch bald. Manchmal ſieht man auch Fiſchchen, und mitunter recht viele, in der Mitte der Bruthürde herumliegen, deren Dotterſack ins Bläuliche ſchimmert. Es ſcheint, als ob der Dotterſack mit einer weiteren Hülle umgeben ſei. Es iſt dies die ſogenannte Waſſerſucht der Fiſchchen. Auch dieſe mag man, um weiterer Scherereien mit ihnen enthoben zu ſein, kurzweg entfernen, weil ſie unrettbar dem Tode verfallen ſind. So hat man in den erſten Tagen nach dem Ausſchlüpfen an Arbeit und vielfach recht langweiliger Arbeit keinen Mangel. Aber wenn damit allein das Rätſel gelöſt wäre, ſo ginge es immer noch; jedoch es lauern nament— lich während der Dotterſack-Periode noch vielerlei Gefahren, die, ſoll das Werk gelingen, unſere ganze Aufmerkſamkeit in Anſpruch nehmen. In der erſten Zeit liegen die Fiſchchen, wie ſchon erwähnt, ſtill da, der Dotterſack iſt zu ſchwer und geſtattet ihnen infolgedeſſen keine nennenswerten Schwimmverſuche. Das wird aber bald anders; einesteils wird der Dotterſack von Tag zu Tag leichter, andernteils das Fiſchchen kräftiger. Nun ſchwimmt es im Brutkaſten herum, möchte entfliehen oder ſich verſtecken. Dabei wird es ſehr oft von dem abfließenden Waſſer gegen das Abſperrſieb gedrückt, der Dotterſack dringt infolge ſeiner Dehnbarkeit durch eine der Maſchen und das Fiſchchen hängt feſt. Es kann vorkommen, daß auf dieſe Weiſe das ganze Abſperrſieb mit Fiſchchen beſetzt iſt, welche nicht mehr entweichen können. Bei ſchwachem Waſſerdurchfluß iſt dieſe Gefahr ja geringer, aber da gilt's beizeiten ſteuern. Immer und immer wieder ſtreiche man die Fiſchchen, die gegen dem Sieb liegen, fort, damit dieſes möglichſt frei iſt, wodurch der Waſſerdruck auf die Maſchen verteilt, bezw. auf die einzelne Maſche möglichſt geſchwächt wird. Hängen Fiſchchen ſo feſt, daß man ſie mit der Feder nicht mehr abſtreichen kann, ſo laſſen ſie ſich durch einen Sauger in einen tieferſtehenden Eimer aus ihrer gefahrvollen Lage entfernen. Bei der Sucht ſich zu verſtecken, drängen ſich die Fiſchchen haufenweiſe in die Ecken der Bruttröge, wobei die unteren Gefahr laufen, zu erſticken. Dieſe Gefahr läßt ſich bedeutend verringern, wenn der Brutkaſten recht dunkel gehalten wird. Jedes Waſſer führt Schlammteilchen mit ſich; das eine mehr, das andere weniger, und da kann es nicht ausbleiben, daß ſowohl die Maſchen der Hürde (Einſatz des Bruttroges) ſich mit aller hand Unrat beſetzen, als auch der Bruttrog ſelber beſchmutzt wird. Im erſteren Falle iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß ſich die Maſchen der Hürde, namentlich an der unteren für uns unſichtbaren Seite dermaßen zuſetzen, daß das Waſſer im Kaliforniſchen Trog unter der Hürde durchfließt, aber dieſe nicht mehr durchſtrömt. In dieſem Falle müſſen die Fiſchchen zugrunde gehen, weil ihnen bald der Sauerſtoff gebricht, welcher ihnen, wenn das Waſſer regelrecht durchrieſelt, mit dieſem immer wieder zugeführt wird. Von Zeit zu Zeit, mindeſtens jede Woche, muß die Bruteinrichtung daher einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Zu dieſem Zwecke hebt man den Einſatz lang— ſam, damit das abſtrömende Waſſer den Dotterſack nicht gegen die Maſchen drücke, heraus, und tunkt ihn in einen bereitſtehenden, mit Waſſer gefüllten Behälter. Nun waſche man in dieſem Be hälter die Außenwände der Hürde entweder mit der Hand oder mit einer weichen Bürſte ab. Will man gründlich verfahren, ſo ſchüttet man die Fiſchchen aus der Hürde heraus in eine mit Waſſer gefüllte Schüſſel und reinige dann Hürde und Bruttrog mit Seifen- oder Salzwaſſer gründ— lich. Es mögen bei dieſer Arbeit wohl einige Fiſchchen leiden und zugrunde gehen, aber beſſer dies, als wenn bei Unterlaſſung derartiger Verrichtungen vielleicht alle eingehen. Reinlichkeit, 148 und zwar Reinlichkeit bis zum äußerſten ijt oberſter Grundſatz bei der Erbrütung von Eiern und Fiſchchen. Namentlich mögen ſich das die Anfänger geſagt ſein laſſen, die in dem kleinen Bruttrog einige Tauſend Eier erbrüten. Sehr leicht werden auch durch Unreinlichkeit allerhand Krank— heitserreger eingeſchleppt und finden dann in dem unſauberen Kaſten den günſtigſten Boden zu ihrer Vermehrung. Da iſt es nun beſonders das Salzwaſſer, was rettend wirkt. Es verſchlägt durchaus nichts, wenn man, um etwaige Krankheitserreger zu vernichten, die Fiſchchen 3—4 Mi— nuten lang in einer zweiprozentigen Salzlöſung badet; das können ſie ſehr gut ertragen. Wie wir ſehen, geht's alſo von ſelber nicht; es muß beobachtet und gearbeitet werden. Daß man un— nötiges Herumhantieren vermeiden ſoll, verſteht ſich wohl von ſelber. Die nötigen Verrichtungen müſſen geſchehen, im übrigen aber behellige man die Fiſchchen nicht. IX. Vermiſchte Mitteilungen. Zur Ankerkuilenfiſcherei im Rhein. Nach Kenntnisnahme des Artitels in Heft Nr. 3. Seite 54, dieſer Zeitſchrift über die Holländiſche Fangſtatiſtik für den Rheinlachs pro 1906, ſowie über die Rotterdamer Geſamtſtatiſtik für die Jahre 1871 bis 1906 für den Rheinlachs und Maifiſche muß man dem Verfaſſer dieſes lebhaften Beifall geben. Der ganze Rückgang unſeres Rheinlachſes, ſowie unſerer ſehr beliebten Maifiſche, iſt nur auf die für die Fiſchzucht ganz gefährliche Ankerkuilenfiſcherei zurückzuführen, welche vor ca— 16—17 Jahren in holländiſchen Gewäſſern ihren Anfang genommen und heute bis Bonn Auf— ſtellung genommen, und nur hauptſächlich durch große Fiſchhandlungen (Kapitaliſten) und hol— ländiſche Fiſcher betrieben wird. Dieſe Ankerkuilen, welche, wie man fachmänniſch beweiſen kann, den Fiſchbeſtand des Rheines zum Ruin bringen, konnten in den erſten Jahren der Aufſtellung beim Entleeren kaum bewältigt werden, weil dieſe über und über mit Brut der Zuchtfiſche gefüllt waren, welche gänzlich erſtickt ſo dem Waſſer wieder zugeführt wurden; es iſt auch jetzt ſehr erklärlich, daß dieſes der Fall war, denn nach den erſten Jahren der Aufſtellung hat auch nach der Geſamt— ſtatiſtik der Lachſe und Maifiſche die Zahl des Fanges in 1 Jahre von 123 221 Stück Maifiſchen auf 54135 Stück abgenommen; alſo nun unter die Hälfte heruntergegangen und fortan nicht mehr auf die Höhe gekommen, denn das vorige Jahr 1906 zeigte doch nur eine Zahl von 45 539 Stück Maifiſchen, alſo doch ein glänzender Beweis, daß dieſe Ankerkuilen doch die Vernichter dieſes koſtbaren Zugfiſches ſind. Auch iſt leicht anzunehmen, daß der ganze Rückgang der Zugfiſche auf dieſe Ankerkuilen zurückzuführen iſt, und würde es eine große Freude ſein für jeden Berufs- und Sportfiſcher, wenn dieſes gefährliche Fanggerät baldigſt von der Königl. Regierung verboten würde. Auch hält Verfaſſer es für überflüſſig, dieſe jährlichen Einſetzungen von 6—7 Millionen Lachsbrut in den Ober- und Mittelibein, wenn nicht zuerſt dieſe Ankerkuilen beſeitigt find, denn von ſämtlichen hieſigen Fiſchern wird nur behauptet, daß auch dieſe eingeſetzte Lachsbrut den Ankerkuilen zum Opfer fällt. H., Berufsfiſcherei-Verein für den Rhein und ſeine Nebenflüſſe. Nachſchrift der Red. Wir haben der vorſtehenden Einſendung Raum gegeben, ohne uns natürlich mit dem Inhalt derſelben zu identifizieren. Den Rückgang des Lachs— und Maifiſchfanges im Rhein auf die Ankerkuilenfiſcherei allein zurückzuführen, heißt die zahlreichen, ebenſo wirkſamen und noch wichtigeren anderen Faktoren dabei einfach ignorieren. Immerhin halten auch wir die Ankerkuilenfiſcherei wohl mit Recht für ſehr bedenklich und können den Herren Einſendern nur beiſtimmen, wenn geeignete Schritte dagegen baldigſt getan würden. Laichſchonreviere im Rhein. Zur Frage des Ausfiſchens der Laichſchonreviere im Rhein geht uns aus unſerem Leſerkreis folgende Zuſchrift zu: „Wie vielleicht jedem Fiſcher be— kannt ſein dürfte, wurden dieſe fraglichen Laichſchonreviere früher ſtets unter Beaufſichtigung der Königl. Regierung befiſcht und konnten nur die Raubfiſche Beute des Fiſchers werden, ſämtliche Weißfiſche mußten wieder dem Strome zugeſetzt werden. au 149 Jetzt allerdings vor einigen Jahren, bei Neuverpachtung der Laichſchonreviere, wurden dieſelben dem Fange ſämtlicher Fiſchgattungen freigegeben. Aber o weh, welche Folgen. Jetzt ging es ans Werk. Große Fiſchhandlungen pachteten dieſe Laichſchonreviere an, ließen ſich ſofort aus Holland Fiſcher und große Fiſchnetze kommen und begaben ſich ans Ausfiſchen. Es wird wohl die Intereſſenten des Fiſchgewerbes intereſſieren, wenn ich hier eine kleine Statiſtik über die Ausfiſchung eines ſolchen Laichſchonreviers zur Oeffentlichkeit bringe. Dasſelbe iſt mit Mark 65.— pro Jahr angepachtet und ergab im Jahre 1904 in ganz wenigen Netzzügen für ca. 3000 Mark Fiſche * 7 1905 7 „ * „ * 7 2000 7 77 7 7 1906 23 „ I I 1 * 1000 * 2} 7 2} 1907 * 7 * 7 7 600 N „ Alſo ein ganz glänzender Beweis, daß bei einem ſolchen Ausfiſchen und gleichzeitigen Rück— gang des Beſtandes und Fanges der Ruin der Fiſchzucht vorliegt. In einem andern Laichſchon— revier, welches für Mk. 70.— verpachtet, wurden an dem erſten Nachmittag für ca. Mk. 500.— Fiſche gefangen. Aber für die Intereſſen der ganzen Fiſchzucht und des kleinen Berufs- und Sportfiſchers wäre es von großem Nutzen, wenn die Königl. Regierung dieſe Laichſchonreviere wieder in ihren früheren Stand zurückverſetzen würde. Und ſoll dieſes nicht baldigſt gemacht werden, ſo werden wir in ganz kurzer Zeit keine Fiſche mehr im Rhein haben. Es iſt noch nebenbei zu bemerken, daß bei dem Ausfiſchen dieſer Laichſchonreviere der Zander ganz ausgeſtorben iſt.“ H. in C. Die Erbrütung der Coregoneneier in Ueberlingen. Wie die „Rems— Zeitung“ meldet, wurden in die ſtaatliche Fiſchbrutanſtalt in Ueberlingen verfloſſenes Jahr 3 Mil- lionen Blaufelchen, 5 Million Gangfiſch- und 1 Million Silberfelcheneier eingeliefert. Sie wurden mit dem günſtigen Erfolg von 75% verbrütet. Die jungen Fiſchlein wurden vor etwa vier Wochen bei Ueberlingen, Staad, Immenſtaad und Hagenau in den See eingeſetzt. Sonderausſchuß für Fiſcherei der Deutſchen Landwirtſchafts⸗ geſellſchaft. Der Sonderausſchuß für Fiſcherei tagte unter der Leitung ſeines ſtellver— tretenden Vorſitzenden, des Herrn Amtsrates Kuhnert-Peitz. Nach Eintritt in die Tages— ordnung wird beſchloſſen, mit der Oberaufſicht über die Fiſchereiausſtellung in Düſſeldorf Herrn Profeſſor Dr Sieglin-Hohenheim zu beauftragen. Der Ausſchuß ſchlägt ſämtliche Mitglieder dem Vorſtande der Deutſchen Land wirtſchaftsgeſellſchaft zur Wiederwahl vor, mit Ausnahme des Herrn Profeſſors Dr Hulwa- Breslau, an deſſen Stelle er Herrn Rittergutsbeſitzer Röſſing— Uhyſt zur Wahl ſtellt. Zu Preisrichtern für die Düſſeldorfer Ausſtellung werden folgende Herren vorgeſchlagen: Für Klaſſe 1, 2, 3, 4: „Karpfen, Schleie und ſonſtige Nutzfiſche“ Profeſſor Ur Sieg— lin- Hohenheim, Fiſchereikonſulent Gieſecke- Hannover, v. Debſchitz-Eſchede, Graf Walderdorff“-⸗Teublitz; für Klaſſe 2: „Salmoniden“ die Herren Meyer -Selzenhof bei Freiburg in Baden, Weber-Sandau, Conze-Sarlhuſen, Arens-Clenſingen; für Klaſſe 5 und 6: „Wildfiſche, Krebſe“ die Herren Mahnkopf- Spandau, Hartmann -Worms, Bärmann Säckingen. Zum Berichterſtatter über die Abteilung „Fiſche“ der Düſſeldorfer Ausſtellung für das „Jahrbuch“ wird Herr Profeſſor Ur Sieglin beſtellt. Die Tagesordnung für die Düſſeldorfer Fiſchereiverſammlung wird wie folgt feſtgeſtellt: 1. Geſchäftliche Mitteilungen. 2. Bericht über die Fiſchereiausſtellung in Düſſeldorf. Berichterſtatter: Herr Fiſchereikonſulent Gieſecke-Hannover. 3. Vortrag des Herrn Profeſſors Dr Hul w a- Breslau Über „Stauwerke, deren Nutzen in der Landwirtſchaft und beſonders in der Fiſcherei“. 4. Vortrag des Herrn General- ſekretärs Fiſcher-Berlin über „die Rheinfiſche mit beſonderer Berückſichtigung der Lachszucht“. 5. Wünſche und Anregungen aus der Verſammlung. Zum folgenden Punkt der, Tagesordnung wird beſchloſſen, bei Gelegenheit der Düſſeldorfer Ausſtellung einen Ausflug nach der Urft-Talſperre bei Gmünd in der Eifel und nach dem Laacher See in Ausſicht zu nehmen. Die vorläufige Or— ganiſation dieſes Ausfluges übernimmt Herr Generalſekretär Fiſcher. Endlich wird beſchloſſen, in den beſonderen Beſtimmungen für Fiſche der Schauordnung Seite 22 zum Schluſſe des zweiten Abſatzes hinzuzufügen „oder ein Ergebnis der Zucht ſind“. Ferner wird ein Zuſatz angenommen folgenden Inhalts: „Abgeſtandene Fiſche, über welche von dem Ausſteller bei der Anmeldung nicht 150 ſchon anderweitig verfügt wird, können vom Leiter der Ausſtellung wiſſenſchaftlichen Inſtituten auf deren Wunſch überwieſen werden.“ Ein Antrag Weber auf Aenderung der Klaſſeneinteilung wird abgelehnt, jedoch beſchloſſen, in Zukunft unter Klaſſe 1 „Salmoniden“ und unter Klaſſe 2 „Karpfen“ zu ſetzen. Von der deutſchen Hochſeefiſcherei. Welchen Aufſchwung und welche voltswirtſchaftliche Bedeutung die Hochſeefiſcherei in den letzten Jahren gewonnen hat, ergibt ſich daraus, daß der Erlös des letztjährigen Fanges ſämtlicher deutſchen Hochſeefiſchereigeſell— ſchaften auf reichlich 9% Millionen Mark geſchätzt wird gegen 7 Millionen im Jahre 1905 und 5 Millionen im Jahre 1904. Der Angelfiſchfang in der Hochſee iſt dagegen fortdauernd dem Nieder— gang verfallen. Prozeß gegen die Kraftübertragungswerke Rheinfelden. Seit Jahren wurde in den Tagesblättern und Fachzeitſchriften die von Fiſcherei-Sachverſtändigen mit Ueberzeugung vertretene Anſicht, daß die unrichtige Anlage des Stauwehrs der Kraftüber— tragungswerke Rheinfelden den Salmenfang oberhalb des Stauwehrs unterbinde und ſchädige, beſtritten. Ein in dieſer Angelegenheit durch eine intereſſierte Firma in Baſel, gegen die Kraft— übertragungswerke Rheinfelden geführter Prozeß, der alle Inſtanzen beſchäftigte, iſt nun end— giltig, wie die „Freiburger Zeitung“ meldet, vom Obergericht des Kantons Aargau durch Urteil vom 11. Juli 1906 entſchieden worden, indem es die Kraftübertragungswerke Rheinfelden zur Zahlung von 3890,25 Fr an die klagbare Firma verurteilte. Patenterteilung. Klaſſe 45 h. 182 799. Heringsſchleppnetz mit Scherbrettern und Sperrbäumen. Joh. Aug. Garms, Varel Hafen, Oldenburg. 31. Januar 1906. X. Verſonalnotiz. Nachruf. Am 10. d. M. ſtarb nach längerem Leiden unſer getreuer Mitarbeiter Herr Rektor a. D. Grotrian in Obornik, Ritter des Kronenordens 4. Klaſſe. Der Verſtorbene hat dem Vorſtande ſeit Gründung des Vereins als Schriftführer angehört; er war außerdem als Wanderlehrer und Sachverſtändiger tätig. Seinem umfangreichen theoretiſchen Wiſſen und ſeinen praktiſchen Erfahrungen auf dem Gebiete der Fiſcherei, ſowie ſeinem eifrigen Streben und ſeiner nie erlahmenden Arbeitskraft iſt es zu verdanken, daß der Verein vielfache Anerkennungen errungen und im internationalen Wettbewerb mehrfach Auszeichnungen erhalten hat. Sein Tod bedeutet für uns einen faſt unerſetzlichen Verluſt. Der Name Grotrian aber wird mit der Geſchichte des Vereins und der geſamten Fiſcherei dauernd verknüpft ſein. Möge er ſanft ruhen! Bromberg, den 11. März 1907. Fiſchereiverein für die Provinz Poſen. Der Vorſitzende: Ehrhardt, Regierungsrat. 151 XI. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Donnerstag den 11. April 1907, vormittags 10 Uhr, findet in Breslau im Hotel Monopol die erſte diesjährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins ſtatt. — Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorſitzenden. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Wahl der Vertreter des Schleſiſchen Fiſchereivereins für den deutſchen Fiſcherei-Rat. 4. Wahl zweier Reviſoren zur Prüfung der Jahresrechnung pro 1907. 5. Jahresrechnung, Reviſions— bericht, Decharge-Erteilung pro 1906. 6. Haushaltungsplan (Voranſchlag); pro 1907. 7. Jahresbericht des Geſchäftsführers und Beſprechung folgender Gegenſtände: Auf— ſchwung des Angelſports in Breslau; Fiſchereiliches betreffend die Regulierung der Oder; der neue Jagdgeſetzentwurf und der dadurch gefährdete Fiſchereiſchutz kleinerer Seen und Teichanlagen, beſonders der Kunſtteiche; was gehört zur Einrichtung eines zweckmäßigen Aquariums? Demon— ſtration bezw. Einrichtung eines ſolchen während der Verſammlung. Sa. Aufſtellung und kurze Erläuterung von Schuppenmikrophotogrammen zur Veranſchaulichung der Alters- und Wachs— tumserkennung der Fiſche. Referent: Herr Dr Hoffbauer-Trachenberg. 8b. Ueber die Aufzucht von Meerforellen und Maränen. Referent: Herr Konrad Sendler⸗ Schönau a. Katzb. 9. Einrichtung und Melioration bezw. Wiedereinrichtung von Fiſchteichen. Referent: Herr Kultur- ingenieur H. Gottwald-Alt⸗Dubensko, OS. — Ew. P. P. beehre ich mich zu dieſer Haupt verſammlung einzuladen mit dem Bemerken, daß uns Gäſte ſtets willkommen ſind. Nach Schluß der Sitzung findet im Verſammlungslokal ein gemeinſames Mittagsmahl ſtatt. — Zur Beachtung: Während der Verſammlung wird im Sitzungsſaale Gelegenheit geboten werden, die für 1907 noch rückſtändigen Mitgliederbeiträge gegen Aushändigung der Mitglieds- und Quittungskarte an den Schatzmeiſter abzuführen. Der Vorſitzende des Schleſiſchen Fiſchereivereins: G. Prinz zu Schoenaich-Carolath. Badiſch⸗Unterländer Fiſchereiverein. Dem Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein wurde aus Anlaß der Landes -Fiſcherei— Ausſtellung in Karlsruhe im September v. J. ein Staats-Ehrendiplom verliehen. Dasſelbe iſt in der Großh. Kunſtgewerbeſchule ausgefertigt, ein wahres Kunſtwerk und wird dem Verein ein weiterer Anſporn ſeiner Beſtrebungen ſein, in volkswirtſchaftlichem Sinne die Fiſcherei zu heben und die Kenntniſſe derſelben in weiteren Volkskreiſen zu verbreiten. Fiſch 3 Fiſchſchutzverein Köln. Hauptverſammlung des Fiſchſchutzbereins Köln am 20. Januar 1907, nachmittags 5 Uhr, in der „Wolkenburg“, Köln. Der Fiſchſchutzverein Köln hielt am vergangenen Sonntag in der „Wolkenburg“ ſeine Haupt— verſammlung ab, die ſich eines guten Beſuches erfreute. Herr Kreisſchulinſpektor Donsbach, Vor— ſitzender des Vereins, begrüßte die Erſchienenen mit einem herzlichen „Petri Heil“, wobei er be ſonders des anweſenden Ehrenvorſitzenden, Herrn Oberregierungsrat Fink, ſowie eines Vertreters des Herrn Oberfiſchmeiſters aus Düſſeldorf gedachte. Bevor man in die Tagesordnung einging, ergriff Herr Oberregierungsrat Fink das Wort, indem er ſich auf einen Vortrag des Herrn Bau— rates Recken bezog, behufs Errichtung einer biologiſchen Verſuchsſtation bei Berlin, den er bei Gelegenheit der Tagung des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes gehalten hatte. Nachdem das Be— dürfnis dieſer teichwirtſchaftlichen Verſuchsſtation erläutert worden war, ſchlug er der Verſammlung 5 e den Reſolution zur Unterbreitung an den Herrn Oberpräſidenten der Rheinprovinz zu faſſen: „Der Fiſchſchutzverein Köln würde die Errichtung und den Betrieb einer teichwirt— ſchaftlichen Verſuchsſtation auf Reichskoſten nach dem vom Deutſchen Fiſchereiverein auf— geſtellten Plan im Intereſſe der Hebung der Fiſchzucht auch in der Rheinprovinz mit beſonderer Freude begrüßen und bittet, die Errichtung einer ſolchen Teichverſuchsſtation in geneigte baldige Ausſicht zu nehmen.“ Die Verſammlung nahm dieſe Reſolution einſtimmig an. Darauf erſtattete der Vorſitzende einen eingehenden Bericht über die Tätigkeit des Vereins während des verfloſſenen Jahres. Der Verein zählt gegenwärtig 535 Mitglieder, darunter 15 Ehrenmitglieder und 9 Körperſchaftsmit glieder. 1906 wurden eine Hauptverſammlung, drei Vierteljahrsverſammlungen, acht ordentliche und drei außerordentliche Vorſtandsſitzungen abgehalten. Aus den im Jahre 1905 in der Fiſch— zuchtanſtalt bei Bödingen untergebrachten 223 000 befruchteten Lachseiern wurden 204 000 im Ge— biet der Sieg ausgeſetzte Fiſchlein erbeutet. Die Lachskampagne des Jahres 1906 geſtaltete ſich zu einem Ereignis, das in der Geſchichte des Vereins für lange Zeit einzig daſtehen wird. Gelang es doch, rund eine Million Lachseier zu befruchten, die in den Fiſchzuchtanſtalten von Quadt in Bödingen und Winter in Oberpleis unter- gebracht wurden. Das großartige Ergebnis iſt eine Folge der überaus günſtigen Waſſerverhältniſſe, die bewirkten, daß an allen Hauptfangſtationen Mondorf — Bergheim, Aggerdeich, Buisdorf und Brölwehr bei Müchmühle gute Beute gemacht wurde. An Mitglieder wurden geliefert 50 500 Stück Bachforellenbrut, 1250 Stück einſömmerige Bachforellen, 25000 Stück Bachſaiblingseier, 10 000 Stück Regenbogenforelleneier. Da ſich mehr und mehr die Gewißheit geltend macht, daß die Regenbogenforelle ſich nicht in unſeren Bächen hält, ſondern größere Gewäſſer aufſucht, hat der Verein beſchloſſen, für das Aus— ſetzen von Negenbogenforellen keine Summe mehr auszuwerfen. Ein viel günſtigeres Ergebnis liefert das Einſetzen von Karpfen in die Sieg. Dort werden jetzt häufig ſchwere Karpfen gefangen, einige ſind an der Angel erbeutet worden. Der Teich am Deutſchen Ring war mit 2000 einſöm— merigen und 300 Stück viertelpfündigen Karpfen beſetzt. Das Abfiſchen am 16. Oktober vor. Is. ergab 1230 Stück von ½ Pfund und 235 Stück 34 Pfund Durchſchnittsgewicht. Ein Antrag an die Stadt Köln um pachtweiſe Ueberlaſſung des Teiches in dem neu angelegten Park Klettenberg zur Aufzucht von Salmoniden wurde leider abgelehnt. Der Schnellert kommt nach dem Ausbau zu einem brauchbaren Hafen als Fiſchwaſſer kaum mehr in Betracht. Im Jahre 1906 wurden an neun Perſonen für erfolgreiche Anzeigen 105 Mk. Prämien gezahlt. Es gelangten insgeſamt 56 Fälle von Fiſchereivergehen zur Anzeige, von denen einige ſchwere Vergehen mit einer Haftſtrafe bis zu ſechs Wochen geahndet wurden. In einem Falle wurde der Fiſchfrevler mit Mk. 48.— beſtraft. Für erlegte Fiſchottern wurden in zwei Fällen Mk. 6.—, für erlegte Reiher und Eisvögel im ganzen Mk. 36.— Prämien gezahlt. Dank dem Entgegenkommen der Königl. Regierung gelangt mit dieſem Jahre die einheitliche Fiſchkarte zur Einführung. Während früher für jede Strecke eine beſondere Erlaubniskarte für die Sonntagsfiſcherei ein— geholt werden mußte, gilt jetzt die einmal erteilte Erlaubnis für alle Strecken des Regierungs- bezirks. Die Kontrolle darüber, ob nicht die eine oder andere Strecke zu ſehr mit Scheinen belaſtet iſt, wird künftig mehr von den Bürgermeiſterämtern ſtatt von der Zentralbehörde ausgeübt werden müſſen. Ueber den zur Erwirkung der Sonntagserlaubnis einzuſchlagenden Weg gibt eine Ver— fügung des Regierungspräſidenten, die im Amtsblatt abgedruckt iſt, genauen Aufſchluß. In der Zeit vom 26. November bis 2. Dezember hielt Hauptlehrer Schu macher in der Rheiniſchen Fiſchzuchtanſtalt zu Kruft einen Fiſchzuchtkurſus ab, der von 34 Teilnehmern beſucht war. Vielfach ſcheint die Meinung verbreitet zu ſein, der ſogenannte wiſſenſchaftliche Fiſchereierlaubnisſchein, das iſt die Erlaubnis zum Fiſchen auch während der Schonzeit zu wiſſenſchaftlichen Zwecken, berechtige den Inhaber zum Fiſchen in jedem Waſſer, wo es ihm beliebe. Dies iſt durchaus nicht der Fall— Auch der Inhaber eines ſolchen Scheines muß die privatrechtliche Erlaubnis zum Fiſchen nachweiſen, jo gut wie jeder andere. Als Beihilfen zur Beſtreitung der Unkoſten erhielt der Verein Mk. 570.— von der Königl. Regierung, Mk. 500.— vom Deutſchen Fiſchereiverein und Mk. 650. — vom Rhei— niſchen Fiſchereiverein. Zum Schluſſe ſpricht der Berichterſtatter allen den herzlichſten Dank aus und gibt ſich der Hoffnung hin, daß die bisherigen Mitglieder dem Vereine treu bleiben und an allen geſtellten Aufgaben treu mithelfen. Anhaltender Beifall lohnte die Ausführungen. Im Anſchluß daran gab der Schatzmeiſter einen Ueberblick über die Kaſſenverhältniſſe, wo— nach die Einnahme ſich auf Mk. 6454. — und die Ausgabe auf Mk. 6448. — beliefen. Dem Schatz— meiſter wurde darauf Entlaſtung erteilt. Nunmehr teilte der Vorſitzende bezüglich des Wirtſchafts— plans 1907 mit, daß dieſer ſich in demſelben Rahmen geſtalte wie der vorigjährige; die Berfamm- lung erklärte ſich einverſtanden. Dem Vorſchlag des Vorſitzenden, den bisherigen Vorſtand durch Akklamation wieder zu wählen, wurde ſtattgegeben. Daraufhin nahm das Wort zu einem Vortrag Herr Dr Rehmet, der ſich in eingehenden und ſehr intereſſanten Ausführungen über innere Fiſchkrankheiten verbreitete, wofür ihm die Ver— ſammlung reichen Beifall zollte. An den Förſter Zimmermann wurden wegen erfolgreicher Anzeigen von Fiſchfrevlern Mk. 20.—, ſowie für Abfangen zweier Fiſchottern die üblichen Prämien bewilligt; elf neue Mitglieder wurden aufgenommen. Eine gemütliche Abendunterhaltung, der ſich ein Tanzkränzchen anſchloß, hielt die Teil- nehmer noch lange in froher Laune beiſammen. XII. Fifcherei= und Fifchmarktbericte. Berlin, 16. März. Zufuhren der Woche mäßig, nur am Freitag reichlich. Geſchäft durchweg ziemlich rege und lebhaft. Preiſe im allgemeinen wenig verändert, befriedigend, heute für Mittelhechte hoch. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte E Hechte, groß . | 70—85 54—66 Winter-Rheinlachs . per Pfund — eee 180 66 Raf „ Far 35 a 32— 53 Flundern, Kieler la „ Stiege 300 —400 Renn 48—62 do. mittelgr. „ Kiſte 200— 300 Karauſchen . | 80-90 48 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 350-500 Schleie, klein.. |105—121 Dorſ che „ Kiſte | 450-500 Bleie 2... | 46-56 29—41 Schenfiſec )), „ „ „„ ul O7 Bunte Fiſche . | 32—57 16—41 Aale, große .. „ Pfund | 110--140 Aale, mittel . . 107—127 r ae hl P Bere er — 45—50 Heringe „ Schock 500-900 Bericht über den Engrosverfauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. März bis einſchließlich 21. März 1907. Das Geſchäft in Karpfen iſt nach wie vor mäßig. Die Nachfrage iſt etwas reger und dementſprechend die Preislage um weniges höher, jedoch nicht die Mittellage überſchreitend. Schleie, außer in minderwertiger Ware holländiſchen Urſprungs, nur mäßig zugeführt, erzielen bei reger Nachfrage verhältnismäßig hohe Preiſe. März Karpfen: Mark 8. lebend, 20er bis 30er . 59-61 8 5 DOT 48 —56 8 „70er bis 100 er fran 59—60 SI Tote Be: 2 54 9. lebend, 40er 66 9 2 80 er bis 100 er franz 59—62 SR) ER EE 53 12. lebend, Soer franzöſiſche 61—63 13. 7 20er bis 30er . 70 73 13 7 unſortiert 56—64 13 „ Doer bis 80er . 62—66 152 10% „ TEN . 50-55 14. lebend, 70er bis 80er 62 65 ( 8 15. lebend, 10er bis 20er 6370 19. 50er bis 70er 65—66 15 tot“ . eee . 5160 16. lebend, 50er bis 70er . 64-67 16. 5 40 er 75 e c 62 19. lebend, unſortiert . 58-64 Kralingſche Beer, 16. März. Vom | 1028 Winterſalme zu Mark 1.80 bis Mark 2.65 per Pfund zugeführt. \ * [4 [4 Ein junger Filchergebilfe ſucht Stellung in einer größeren Forellen— oder Karpfenwirtſchaft, wo ihm Gelegenheit geboten wird, ſich weiter auszubilden. Offerten mit Gehalts - Angabe befördert die me d. ST Zeitung, 1 Teichwirtichaft Ei — in 15 err, Morddeutichlands (Forellen⸗ und aan felbftändig leiten kann, wird auf fofort oder Ipäter gelucht. 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Erſcheint am 1. und 15. jeden Monats. — Preis: im Inland und Oeſterreich-Ungarn 5 Mk., nach den übrigen Ländern 5.50 Mk. Beziehbar durch Poſt, Buchhandel und Expedition. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Geſamtintereſſen der Tiſchereiſowie für die Beftrehungen der Fischereiverein inſonderhetit U U U Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereibereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies— baden, des Kafjeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ıc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. in Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom g Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Mr. 8. München, den 15. April 1907. XXXII. Jahrg. ar) Inhalt: J. und II. Bekanntmachungen. — III. Die Fiſcherei im neuen bayerischen Waſſer— geſetz. — IV. Der Preußiſche Jagdgeſetzentwurf und die Fiſcherei. — V. Die Laichreife des Lachſes. — VI. Die internationale Fiſchereiausſtellung zu Mailand 1906. — VII. Ver⸗ miſchte Mitteilungen. — VIII. Perſonal⸗Notiz. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Frage— kaſten. — XI. Literatur. — XII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Vekannkmachung. Durch Erlaß vom 14. März 1907 hat Seine Exzellenz der Königl. Preußiſche Herr Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten dem Deutſchen Fiſchereiverein mitgeteilt, daß die von der Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins in Lindau im Bodenſee vom 9. Juni 1906 beſchloſſene neue Satzung die Genehmigung Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs und des Königl. Preußiſchen Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten, ſoweit dieſe nach den bisherigen Satzungen erforderlich war, gefunden hat. EB ER — S ˙ E re a. AD Fe a Ik a > — Indem ich dies hierdurch zur Kenntnis der Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins bringe, bemerke ich, daß mit dem 1. April 1907 numehr die neue Satzung des Deutſchen Fiſcherei— vereins in Kraft getreten iſt. Berlin, den 1. April 1907. Dr. Herzog zu Trachenberg Fürſt von Hatzfeldt Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. II. Bekanntmachung. Am Freitag den 31. Mai d. Is., vormittags 11 Uhr, findet in Deſſau im Kriſtallpalaſt die diesjährige Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Neukonſtituierung des Deutſchen Fiſchereivereins nach der genehmigten neuen Satzung. Wahlen. Rechenſchaftsbericht. Etat für das Jahr 1907. Beratung etwaiger Anträge. Vorträge. Am 31. Mai und am 1. Juni finden in Deſſau Sitzungen des Verwaltungsrates und des Deutſchen Fiſchereirates, ſowie ein Fiſchereitag ſtatt. Hierzu ergehen noch beſondere Einladungen. Indem ich das Vorſtehende zur Kenntnis unſerer Mitglieder bringe, lade ich dieſe und die Freunde unſeres Vereins zu recht zahlreichem Beſuche unſerer Hauptverſammlung ein. Berlin, den 8. April 1907. enge Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. gez: Dr Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. III. Die Fiſcherei im neuen baueriſchen Vaſſergeſetz. Von Konrad Frhr. von Malſen. Die bayeriſche Waſſergeſetzgebung aus dem Jahre 1852 wird mit Ablauf des Jahres 1907 außer Wirkſamkeit treten und durch ein neues einheitliches Waſſergeſetz erſetzt werden. In dem bisher geltenden Waſſerrecht hatten die Intereſſen der Fiſcherei ſo gut wiekeine Berückſichtigung gefunden. Die derzeitige Rechtslage der Fiſcherei wurde nicht unzutreffend gekennzeichnet durch die Worte eines Mitgliedes der Abgeordnetenkammer: „Die Fiſcherei— berechtigten hätten eigentlich nur ein einziges Recht, nämlich das, einen Prozeß mit ungewiſſem Ausgang zu führen, ein Recht, welches allen anderen Menſchen in gleicher Weiſe zuſtehe.“ Beim Aufbau eines Waſſergeſetzes konnte das Beſtreben der geſetzgebenden Faktoren kein anderes ſein, als die verſchiedenen ſich kreuzenden Intereſſen auf einer mittleren Linie aus— zugleichen. Der Durchführung dieſes Grundſatzes iſt es zu verdanken, daß der bisher ſo ſtiefmütterlich behandelten Fiſcherei eine erhebliche Verbeſſerung ihrer Rechtslage zuteil geworden iſt. Dabei iſt nicht zu vergeſſen, daß die Waſſergeſetzgebung ſich nicht etwa mit der erſchöpfenden Regelung der Rechtsverhältniſſe der Fiſcherei befaſſen will. Das bleibt Sache eines Fiſchereigeſetzes. Die Fiſcherei kommt im Waſſerrecht nur inſoweit in Frage, als die Eigentumsverhältniſſe an den Ge— wäſſern ſelbſt, deren Benützung, Inſtandhaltung ꝛc. ſich mit der Ausübung der Fiſcherei berühren. Im Rahmen des neuen Waſſergeſetzes und inmitten der großen, ſchwierigen, weitverzweigten und teilweiſe für die Allgemeinheit hochwichtigen Materie ſpielt denn auch die Fiſcherei eine ver— hältnismäßig untergeordnete Rolle. Für die Fiſchereiintereſſenten ſelbſt iſt aber nichtsdeſtoweniger das neue Geſetz von einſchneidender Wichtigkeit. Im nachfolgenden ſeien jene Beſtimmungen im einzelnen mitgeteilt, die unmittelbar oder mittelbar für die Fiſcherei von Bedeutung ſind. Die weitaus größte Bedeutung haben die Artikel 37 und ff. und 109. Ihre Beſprechung wird deshalb auch an die Spitze geſtellt. Art. 37 bezieht ſich auf die Reinhaltung der Gewäſſer, 163 ſpeziell auf die Zuführung von Flüſſigkeiten und anderen nicht feſten Stoffen. Die Beſtimmungen des Artikels finden Anwendung auf alle öffentlichen Gewäſſer, auf alle Privatflüſſe und bäche, und endlich auf jene geſchloſſenen Gewäſſer, an denen ein anderes Rechtsſubjekt als der Eigentümer mitberechtigt oder fiſchereiberechtigt iſt. Geſchloſſene Gewäſſer ſind nach Art. 16 Seen, Weiher (Teiche), Brunnen und andere Behälter, künſtlich angelegte Waſſerleitungen, Kanäle und Gräben, endlich Quellen. Art. 37 kommt allen am Waſſer Berechtigten zuſtatten, als ſolchen auch den Fiſchereiberechtigten. Der weſentliche Inhalt iſt der, daß die Einleitung von Flüſſigkeiten oder anderen nicht feſten Stoffen, die eine ſchädliche Veränderung der Eigenſchaften des Waſſers zur Folge haben, nur mit behördlicher Erlaubnis erfolgen darf. Wenn der von der Zuführung zu erwartende Vorteil von geringerer wirtſchaftlicher Bedeutung iſt, als der durch die Zuführung beiſpielsweiſe für die Fiſcherei entſtehende Nachteil, ſo iſt die Erlaubnis zu verſagen oder an ein— ſchränkende Bedingungen zu knüpfen. In vielen Fällen werden gewerbliche Unternehmungen eine größere wirtſchaftliche Bedeutung haben als die Fiſcherei. Dann muß letztere weichen und trotz des der Fiſcherei drohenden Nachteils wird die Erlaubnis zu erteilen ſein. Die Behörde kann aber jederzeit, alſo ſowohl bei der Verteilung der Erlaubnis als auch nachträglich den Unternehmer anhalten, die Abwäſſer ſoweit unſchädlich zu machen, als der jeweilige Stand der Technik und die Rückſicht auf den ordnungsmäßigen Betrieb der Anlage es geſtatten. Nun iſt der Fall denkbar, daß der Unternehmer freiwillig eine Klärung ꝛc. ſchädlicher Abwäſſer nicht vornimmt, und daß die Behörde von ihrem Recht keinen Gebrauch macht, ihn dazu zu zwingen, oder daß trotz des Verſuchs, die Abwäſſer unſchädlich zu machen, Fiſchereiberechtigte zu Schaden kommen. In dieſem Falle muß dieſer Schaden dem Fiſchereiberechtigten durch den Unternehmer der Zuführung erſetzt werden. Hierfür iſt in dem Art. 195 des Geſetzes ein beſonderes Entſchädigungs— verfahren vorgeſchrieben, für den Fall, daß die Verpflichtung für Entſchädigung ſelbſt nicht be— ſtritten iſt. Ueber dieſe Verpflichtung entſcheiden die Gerichte. Wird aber die Verpflichtung zur Entſchädigung anerkannt und iſt nur die Höhe der letzteren ſtreitig, ſo iſt der Betrag der zu leiſtenden Entſchädigung auf Antrag eines Beteiligten im Wege der Schätzung durch die zuſtändige Diſtrikts— verwaltungsbehörde feſtzuſtellen. Dadurch ſoll den Parteien die Möglichkeit einer einfachen und raſchen Erledigung unter Erſparung von Koſten geboten werden. Das Verwaltungsverfahren iſt gebührenfrei, die eigentlichen Koſten fallen dem Entſchädigungspflichtigen zur Laſt; die durch un— begründete Einwendungen veranlaßten beſonderen Koſten können demjenigen auferlegt werden, welcher die Einwendungen erhoben hat. Gegen die Feſtſtellung der Entſchädigungsſumme durch die Diſtriktsverwaltungsbehörde ſteht der Rechtsweg offen. Im Zuſammenhang mit Art. 37 ſteht die Beſtimmung in Art. 38, wonach die Einbringung feſter Stoffe, welche die Eigenſchaften des Waſſers in ſchädlicher Weiſe verändern, in die in Art. 37 genannten Gewäſſer völlig verboten iſt. Beiſpielsweiſe genannt iſt das Einwerfen von Schutt, Unrat, Tierleichen, ſowie das für die Fiſcherei ſo gefährliche Einlegen von Flachs und Hanf. Aus— nahmen können von der Verwaltungsbehörde in widerruflicher Weiſe zugelaſſen werden. Daß derjenige, welcher durch Einbringung von feſten Stoffen in die Gewäſſer andere ſchädigt, zum Erſatz des Schadens verpflichtet iſt, wird in Art. 38 nicht beſonders erwähnt, weil die Schadens— erſatzpflicht ohnehin nach § 823 des Bürgerlichen Geſetzbuches anzunehmen iſt. Der Anſpruch auf Schadenserſatz muß, ohne daß das oben erwähnte Verwaltungsverfahren nach Art. 195 ſtattfindet, unmittelbar bei den Gerichten erhoben werden. Für den Fall, daß zur Zuführung von feſten Stoffen nach Art. 38 ausnahmsweiſe eine Erlaubnis erteilt worden war und dadurch Schaden für die Fiſchereiberechtigten entſtanden iſt, ſind letztere beſonders geſchützt durch Art. 109, von dem ſpäter die Rede ſein wird. Vorausſichtlich wird vielfach der Verſuch gemacht werden, die ſchädlichen feſten Stoffe in ſolcher Nähe des Waſſers zu lagern, daß Wind, Regen und Hochwaſſer für die Wegſchwemmung ſorgen, ohne daß von einem eigentlichen Einwerfen in die Gewäſſer geſprochen werden kann. Das bezeichnete Verfahren iſt aber geſetzlich ebenfalls unzuläſſig. Abſichtlich, um dasſelbe zu treffen, hat man das Wort „Einbringung“ ſtatt „Einwerfen“ ꝛc. gewählt. Wer den Vorſchriften der Art. 37 und 38 zuwiderhandelt, wird nach Art. 202 an Geld bis zu Mk. 300.— oder mit Haft beſtraft. Es iſt nicht zu vergeſſen, daß die Beſtimmungen der Art. 37 und 38 ſich nur auf ſolche Anlagen beziehen, die erſten ga ſch dem Inkrafttreten des neuen Geſetzes entſtehen. Bei Anlagen, die bei Inkrafttreten des neuen Geſetzes ſchon entſprechend den jetzt geltenden Vorſchriften zu Recht 164 beſtehen, bleibt der beſtehende Rechtszuſtand — wenigſtens ſoweit Fiſchereiintereſſen in Frage kommen — aufrecht erhalten. Neu iſt, daß nach Art. 40 ein am Waſſer Berechtigter, alſo auch ein Fiſchereiberechtigter, wenn er ſelbſt die Koſten trägt, von dem in ſeinem vollen Recht befind— lichen Unternehmer die Anlage von Klärvorrichtungen ꝛc. verlangen kann. Ob in der Praxis von dieſem Recht Gebrauch gemacht werden wird, muß bezweifelt werden. Die Koſten werden mit Recht geſcheut werden. Denn meiſtens werden die Abwäſſer nicht durch das bloße Vorhandenſein von Klärvorrichtungen unſchädlich gemacht, ſondern nur durch deren ſachgemäße Verwendung. Eine ſolche findet nur ſtatt, wenn die feſte Abſicht beſteht, jeden Schaden nach Möglichkeit hintan zuhalten. Dieſer gute Wille aber wird in der Regel nur zu erwarten ſein, wenn Schadens erſatzpflicht droht. Daß die Behörden in bezug auf Reinhaltung der Gewäſſer und Einhaltung der zu dieſem Zweck gegebenen Vorſchriften und geſtellten Bedingungen eine ſtändige und weſentlich verſchärfte Aufſicht üben können, iſt durch die Beſtimmung in Art. 41 ermöglicht. Daß eine ſolche Aufſicht ſpeziell auch zugunſten der Fiſcherei geübt werden wird, wurde im Laufe der Verhandlungen ausdrücklich zugeſagt. Der Art. 109 bildet für ſich allein die „Fiſcherei“ überſchriebene Abteilung IV des neuen Geſetzes. Es ſind hier die drei Fälle ins Auge gefaßt, in denen beſonders ſchädliche Folgen für die Fiſcherei eintreten können; nämlich die Errichtung von Waſſerbenützungsanlagen, die Zuführung von Flüſſigkeiten, nicht feſten und feſten Stoffen, endlich die Flußregulierungen. In allen dieſen Fällen herrſchen in Zukunft in bezug auf die Fiſcherei einheitliche Grundſätze. Die Fiſchereiberechtigten ſind vor der Inangriffnahme des Unternehmens ſoweit über— haupt ein Verfahren jtattfindet — zu hören. Bei der Durchführung des Unternehmens ſind die Intereſſen der Fiſchereiberechtigten nach Möglichkeit zu berückſichtigen. Endlich iſt, wenn trotzdem durch die Waſſerbenützungsanlage, die Zuführung oder den Regulierungsbau ein Fiſchereirecht beeinträchtigt wird, der Unternehmer ſchadenserſatzpflichtig. Die gleiche Verpflichtung beſteht auch dann, wenn der Unternehmer eines Regulierungsbaues der Staat oder die Kreisgemeinde iſt. Die Schadenserſatzpflicht bei Einleitungen von ſchädlichen Flüſſigkeiten ꝛc. iſt, wie oben erwähnt, in Art. 37 Abſ. 5 auch für die Fiſchereiberechtigten feſtgelegt. Inſofern enthält der Art. 109 eine Wiederholung. Mit dieſem Schönheitsfehler des Geſetzes werden ſich aber gerade die Fiſchereiberechtigten abzufinden wiſſen in Erinnerung an das Sprichwort: „Doppelt genäht hält beſſer.“ Art. 37 behandelt eben nur die Reinhaltung und ſchützt alle Berechtigten, wogegen Art. 109 nur die Fiſchereiberechtigten ſchützt, aber außer der Zuführung von ſchädlichen Flüſſig— keiten ꝛc. auch die Waſſerbenützungsanlagen und die Regulierungsbauten berückſichtigt. Selbit- . verſtändlich haben auch die Beſtimmungen in Art. 109 keine rückwirkende Kraft, beziehen ſich alſo nicht auf Benützungsanlagen, die ſchon gebaut, Zuführungen, die ſchon eingerichtet, Regulierungs— bauten, die ſchon ausgeführt ſind, wenn das neue Geſetz in Kraft tritt. In den Fällen des Art. 109 findet das Entſchädigungsverfahren nach Art. 195 ſtatt, wie ſolches bei der Beſprechung des Art. 37 erläutert worden iſt. Die Art. 37 und ff. und 109 enthalten den eigentlichen Kern der Verbeſſerungen und Erleichterungen, die das neue Geſetz der Fiſcherei bringt. Gerade gegenüber den verhängnis— vollſten und unwiederbringlichen Schädigungen des jo wichtigen und ſchonungsbedürftigen Zweiges unſerer Urproduktion iſt hier wenigſtens für die Zukunft Abhilfe getroffen. Aber auch die übrigen Beſtimmungen des neuen Geſetzes, die ſich auf die Fiſcherei beziehen, ſind für letztere keineswegs ohne Bedeutung. Der Aufzählung ſei die Bemerkung vorausgeſchickt, daß eine rückwirkende Kraft, wie ſie von einzelnen Intereſſenten in Verkennung des Weſens und der Grundlagen der Geſetzgebung gewünſcht und verlangt worden iſt, in keinem Falle ſtattfindet und daß überall, wo Schadenserſatzanſprüche in Frage kommen, das Verfahren nach dem mehrer— wähnten Art. 195 Platz greift, wenn nicht eine Abweichung von dieſer Regel beſonders erwähnt iſt. Vor allem iſt des Art. 207 zu gedenken, wonach alle beim Inkrafttreten des Geſetzes be— ſtehenden auf Privatrechtstiteln beruhenden Rechte an den Gewäſſern und damit alle Fiſcherei— rechte in ihrem bisherigen Umfang ausdrücklich aufrecht erhalten werden. Art. 4 handelt von der Umwandlung von Privatflüſſen in öffentliche Flüſſe, durch ihre Einrichtung zur Schiff- oder Floßfahrt. Wird infolge der Umwandlung eines Fluſſes oder Fluß— teiles in einen öffentlichen Fluß die bisherige Benützung des Waſſers zum Nachteil eines Waſſer— berechtigten aufgehoben oder beeinträchtigt, ſo kann dieſer Entſchädigung verlangen. Bei den 165 Verhandlungen iſt ausdrücklich anerkannt worden, daß zu den Wajjerberechtigten im Sinne des Geſetzes auch die Fiſchereiberechtigten gehören. Nach Art. 11 iſt die Staatsregierung ermächtigt, über die infolge von Flußregulierungen dem Staate erworbenen Verlandungen nicht bloß zum Vorteil der geſchädigten Grundeigen— tümer, ſondern auch ſonſtiger Berechtigter zu verfügen, wobei in erſter Linie, wie aus der Begrün— dung des Geſetzes hervorgeht, an die Fiſchereiberechtigten gedacht werden muß. Ein Rechtsan— ſpruch beſteht nicht. Wohlwollende Berückſichtigung iſt nach den abgegebenen Erklärungen zu erwarten. Der vielumſtrittene Art. 19 beſchränkt das bisher abſolute Recht des Grundeigentümers zur Ableitung von Quellen ıc. Wer ſeit mindeſtens 30 Jahren ſelbſt oder durch ſeine Rechtsvorgänger die Fiſcherei in einem Gewäſſer ausgeübt hat und durch Ableitung von Quellen oder Abflüſſen von Seen ꝛc. erheblich geſchädigt wird, hat, wenn techniſche Maßnahmen, die den Schaden hintan— halten, nicht getroffen werden können, Anſpruch auf angemeſſene Entſchädigung. Dieſe Ent— ſchädigung wied von der Verwaltungsbehörde nach billigem Ermeſſen unter Ausſchluß des Rechts— weges feſtgeſetzt. Die Höhe der Eutſchädigung wird ſich nach den beſonderen Umſtänden des einzelnen Falles, insbeſondere nach dem Grad der Notwendigkeit und des gemeinen Nutzens des Ableitungsunternehmens, nach den Vermögensverhältniſſen des Unternehmers, nach der Bedürftig— keit des Geſchädigten zu bemeſſen haben. In der Regel wird nicht der volle Schaden vergütet werden; eine unverhältnismäßige Erſchwerung, Verteuerung oder gar Verhinderung von Waſſer leitungen, die dem Gemeinwohle dienen, lag nicht in der Abſicht der geſetzgebenden Faktoren, ſondern nur ein billiger Ausgleich gegenüber dem bisher feſtgehaltenen ſtarren Grundeigentums rechte. Ein Streit darüber, ob die Vorausſetzungen für einen Schadenserſatzanſpruch gegeben find, wird im Falle des Art. 19 im Verwaltungsrechtsverfahren, ſohin in letzter Inſtanz, vom Ver waltungsgerichtshof entſchieden. Zur Ableitung von Quellwaſſer in einigermaßen erheblichem Umfang iſt in Zukunft be— hördliche Erlaubnis vorgeſchrieben. Wer ohne dieſe Erlaubnis eine Ableitung vornimmt, wird nach Art. 203 bis zu Mk. 150.— oder mit Haft bis zu drei Wochen beſtraft. Nach Art. 26 ſind in den Privatflüſſen und -bächen im Eigentum Dritter und in den Privatflüſſen und -bächen im Eigentum der Ufereigentümer, die Eigentümer des Flußbettes zur Entnahme von Eis, Sand, Kies, Steinen, Schlamm, Erde und Pflanzen befugt, aber nur inſoweit, als es ohne Nachteil für andere, insbeſondere für die Fiſchereiberechtigten, geſchehen kann. Bei— ſpielsweiſe wird hiernach das Zerſtören der Forellenlaichplätze zum Zweck der Kiesgewinnung nicht zuläſſig ſein. Mangels beſonderer Beſtimmung im Waſſergeſetz ſelbſt über Schadenserſatz, kann dieſer jedenfalls nach § 823 des Bürgerlichen Geſetzbuches verlangt werden. Das Verfahren nach Art. 195 findet nicht ſtatt; der Anſpruch iſt unmittelbar bei den Gerichten geltend zu machen. Den Fiſchereiberechtigten iſt aber nicht etwa ein Einſpruchsrecht gegeben gegen die Erhaltung des ordnungsmäßigen Zuſtandes der Gewäſſer (Reinigung und Räumung des Flußſchlauches, Freihaltung, Schutz und Unterhaltung der Ufer). Dieſe Maßnahmen fallen unter die Inſtand haltung der Gewäſſer, zu der die Beteiligten nach Art. 74 geſetzlich verpflichtet ſind. Daß den Fiſchereiberechtigten durch die Räumung ꝛc. mehr Nachteil als Vorteil zu erwachſen pflegt, it richtig; durch Verlegung der Räumungsarbeiten in den Spätſommer oder Frühherbſt, alſo in die Zeit zwiſchen der Sommer- und Winterlaichzeit, kann der Schaden auf ein Minimum reduziert werden; hier geht das allgemeine Intereſſe an der Inſtandhaltung der Gewäſſer jedem Privatintereſſe vor. Dafür ſind andererſeits die Fiſchereiberechtigten vom Kreis der zur Inſtand haltung verpflichteten Beteiligten (Art. 88) ausdrücklich ausgeſchloſſen und von jeder Beitrags— leiſtung ꝛc. befreit. Nach Art. 28 in Fällen gemeiner Gefahr, beiſpielsweiſe bei Feuersbrunſt, it die Entnahme von Waſſer aus allen öffentlichen und Privatgewäſſern, als auch aus geſchloſſenen Gewäſſern, z. B. Teichen u. ſ. w., ohne Entſchädigung zuläſſig. Nur wenn der angerichtete Schaden unverhältnis— mäßig groß iſt, iſt nach Billigkeit und unter Berückſichtigung beſonderer Umſtände Erſatz zu leiſten. Ohne Zweifel wäre dieſer Fall gegeben, wenn beiſpielsweiſe durch Leerpumpen eines Teiches oder Behälters, durch längere Inanſpruchnahme der Waſſerzufuhr einer Fiſchzuchtanſtalt und dergl. ganze Fiſchbeſtände zugrunde gingen. Haftbar iſt die Gemeinde. Sr ee Se en Nach Art. 35, welcher die Trift behandelt, ſind unter den Beteiligten im Sinne des Geſetzes auch die Fiſchereiberechtigtigten zu verſtehen. Letztere können hiernach für Beſchädigungen, welche ihnen durch die Ausübung der Trift unmittelbar verurſacht werden, von denen, die die Trift ausüben, Schadenserſatz verlangen, ſoweit nicht erworbene, beiſpielsweiſe vertragsmäßige Rechte, entgegenſtehen. Nach Art. 43 mit 46 iſt die Verwaltungsbehörde befugt, bei Erteilung der Erlaubnis zur Benützung der öffentlichen Gewäſſer und der Privatflüſſe und -bäche im Eigentume des Staates, dem Unternehmer beſondere Bedingungen auch im Intereſſe der Fiſcherei aufzulegen. Man hat hier in erſter Linie an Fiſchpäſſe bei Wehren, Schutzgitter bei Turbinen ꝛc. zu denken. Nicht- einhaltung der feſtgeſetzten Bedingungen zieht gemäß Art. 202 Geldſtrafe bis zu Mk. 300.— oder Haftſtrafe nach ſich. Die Art. 157 und 160 gewähren Zwangsrechte zur Förderung der Benützung der Gewäſſer. Hier iſt anerkannt und ausgeſprochen, daß die Teichwirtſchaft als ein Zweig der Landeskultur an den im Intereſſe der letzteren gewährten Rechten teilnimmt. Sonach kann das Waſſer eines Privatfluſſes oder -baches, welches der Berechtigte nicht benützen kann oder will, auch von Nicht— berechtigten in Anſpruch genommen werden, wenn der beabſichtigte Gebrauch einen erheblichen Nutzen für die Teichwirtſchaft mit hoher Wahrſcheinlichkeit erwarten läßt. Ferner kann zum Zweck der Förderung der Teichwirtſchaft unter beſtimmter Vorausſetzung der Eigentümer eines fremden Grundſtückes angehalten werden, die ober- und unterirdiſche Zu— oder Ableitung des Waſſers über das Grundſtück zu dulden, wenn die Anlage einen erheblichen Nutzen für die Teichwirtſchaft mit hoher Wahrſcheinlichkeit erwarten läßt. In beiden Fällen iſt ſelbſtverſtändlich volle Entſchädigung zu leiſten. Streitigkeiten in den Fällen der Art. 157 und 160 unterliegen der Kompetenz der Verwaltungsgerichte. Die vorge— ſehenen Entſchädigungen werden aber auch hier nach dem Verfahren des Art. 195 entſchieden. Endlich iſt noch hervorzuheben, daß bezüglich des adminiſtrativen Verfahrens in Art. 168 die Beſtimmung getroffen iſt, daß die Beteiligten, ſoweit tunlich, zu hören ſind Dadurch iſt auch den Fiſchereiberechtigten Gelegenheit gegeben, bei allen Beſchlußfaſſungen, wo ihre Intereſſen in Frage ſind, dieſelben zu vertreten. Daß nicht gleichzeitig mit dem Entwurf eines Waſſergeſetzes auch der ſeit langem erſehnte Entwurf eines Fiſchereigeſetzes den Kammern vorgelegt worden iſt, iſt vielfach beklagt worden; indeſſen iſt nunmehr für den kommenden Herbſt mit Sicherheit die Vorlage eines Fiſchereigeſetz— entwurfes zu erwarten. Ueber deſſen vorausſichtlichen Inhalt hat die Regierung im Laufe der Verhandlungen über das Waſſergeſetz einige wichtige Mitteilungen gemacht, über die hier ſchließlich noch berichtet werden ſoll. Vor allem ſoll für die Fiſchereiberechtigten das Uferbetretungsrecht geſetzlich feſtgelegt werden, deſſen Beſtehen derzeit rechtlich ebenſo zweifelhaft als für den nicht juriſtiſchen Menſchen— verſtand ſelbſtverſtändlich iſt. Ferner ſoll das Fiſchereigeſetz Beſtimmungen enthalten über das Fiſchereirecht in den Alt— wäſſern und zwar auch in ſolchen, die mit dem Hauptwaſſer nicht in ſichtbarer Verbindung ſtehen. Endlich ſoll feſtgeſetzt werden, daß bei natürlichen wie künſtlichen Veränderungen des Flußlaufes, die Fiſchereirechte auf den neuen Flußlauf übergehen. Es darf erwartet werden, daß das Fiſcherei— geſetz auch im übrigen einen befriedigenden und ausreichenden Inhalt haben wird. Im Waſſergeſetz iſt jedenfalls allen vernünftigen Wünſchen der Fiſcherei ausreichend Rechnung getragen worden. Unbillige und ungerechtfertigte auf andere zum Teil zweifellos wichtigere Erwerbszweige keinerlei Rückſicht nehmenden Forderungen können und ſollen nicht erfüllt werden. In dieſem Zuſammenhang ſei hier zum Schluß an die Fiſchereiberechtigten die ebenſo dringende als vorausſichtlich vergebliche Aufforderung gerichtet, bei der Erhebung und Verfechtung von Entſchädigungsanſprüchen auf Grund der durch das neue Waſſergeſetz verliehenen Rechte, ſich im eigenen Intereſſe wie im Intereſſe der ganzen Fiſcherei, eine weiſe Mäßigung aufzuerlegen. In dieſer Beziehung darf man ſich der ſicheren Erwartung hingeben, daß auf Grund der ſachver— ſtändigen Gutachten — beiſpielsweiſe des Bayeriſchen Landes-Fiſchereivereins — Behörden und Gerichte begründete Anſprüche anerkennen, den ausbeutungsluſtigen Eigennutz einzelner aber in ſeine Schranken weiſen werden. 15 4 * 167 Iv. Der Preußifche Jagdͤgeſetzentwurf und die Fiſcherei. Eingabe des Schleſiſchen Fiſchereivereins an das Haus der Abgeordneten in Sachen des neuen Jagdgeſetzentwurfs. Dem Preußiſchen Abgeordnetenhauſe iſt vor kurzem ein Jagdgeſetzentwurf zugegangen, der die Intereſſen der Fiſchzucht beſonders in Kunſtteichen unter 300 Morgen bemerkenswert ſchädigt, indem ein wirkſamer Fiſchereiſchutz nach verſchiedenen Richtungen teilweiſe unmöglich gemacht wird. Während der Beſitzer bisher zur eigenen Ausübung des vollen Jagdrechts auf ſeinem Grund und Boden nach § 2% des bisherigen Jagdpolizeigeſetzes vom 7. März 1850 auf Seen, auf zur Fiſcherei eingerichteten Teichen k) und auf ſolchen Inſeln, die ein Beſitztum bilden — alſo ohne Rückſicht auf die Flächengrößen — befugt war, will der Entwurf (Druckvorlage des Abgeordnetenhauſes Nr. 10 für 1907, § 16 und Ausführungen dazu, S. 6 und 21) das Recht zur Eigenjagdausübung jetzt nur gewähren bei einer Mindeſtgröße von 300 Morgen an. Dadurch iſt dem Teichwirt als ſolchem der notwendige Schutz für alle Fälle verſagt. Der Teichbeſitzer ſoll abhängig gemacht werden vom Jagdpächter, der natürlich kein Intereſſe daran hat, Fiſchraubzeug — Fiſchadler, Reiher, Möven, große und kleine Rohrdommeln, Rohr— weihen, Kronen- und Haubentaucher, Waſſerhühner, Kormorane, Fiſchotter und dergleichen — zu ſchießen und von Brut- und Abwachsteichen fernzuhalten. Die amtliche Begründung zu § 16 (S. 21 der Druckvorlage) enthält den juriſtiſch unzutreffen— den Hinweis auf den durch § 45 des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 dem Fiſchereiberechtigten gegebenen Schutz gegen Raubzeug ohne Anwendung der Schußwaffe, wobei überſehen worden iſt, daß das Fiſchereigeſetz (vergleiche § 1 bis 3 ff.) nur Anwendung findet auf die Küſten- und Binnenfiſcherei in allen unter Königl. Hoheit befindlichen Gewäſſern, nicht aber, wie es in dem Jagdgeſetz vom 7. März 1850 heißt: „auf geſchloſſene, ein Beſitztum bildende Fiſchteiche“, beſonders auf Kunſtteiche, und daß nach $45 des Fiſchereigeſetzes der gefährliche Fiſchräuber, die „Wildente“, als jagdbares Tier ſelbſt ohne Schußwaffe von dem nichtjagdberechtigten Teichbeſitzer nicht getötet werden darf. 8 Die Fiſche in Teichen, die unter §2 c des Jagd-Pol.-Geſetzes vom 7. März 1850 fallen, jind aber Eigentum des Beſitzers, wie das Wild im Wildgatter, dagegen die Fiſche in den Küſten- und Binnengewäſſern des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 ſind, wie das freie Wild, an ſich Gegen— ſtand des Tierfanges, der aber nach der beſonderen Art der inbetracht kommenden Fiſchereigerechtig— keiten im einzelnen geſetzlich geregelt iſt. Fiſchereierlaubnisſcheine, anderenfalls unberechtigtes Fiſchen, ſtrafbar nach § 296 Reichsſtrafgeſetzbuch.) Fiſchereipolizeilichen Beſchränkungen unterliegen Teiche im Sinne des § 2 J. P. G. nicht. Dieſe weſentlichen Unterſchiede ſind zu beachten. Wenn es in der Begründung ferner heißt (S. 21): „ein weitergehender Schutz durch Ein— räumung des vollen Jagdrechts erſcheint nicht erforderlich“, ſo widerſpricht dies allen Erfahrungen der Teichbeſitzer. Die Kunſtteiche ſind wegen ihrer Einrichtung, ihres Wertes und ihrer bedeutenden Produk— tion ohne Rückſicht auf die Flächengrößen vorzugsweiſe ſchutzbedürftig und ſchutzberechtigt. — Liefern doch Anlagen unter 300 Morgen bei rationeller Bewirtſchaftung jährlich ihre 100 Zentner Speiſekarpfen, daneben große Mengen an jüngerem Beſatz und an Brut. Zu ihrem Schutze gibt es nur ein ausreichend wirkſames Mittel, den Schuß (vergl. Referat des Rittergutsbeſitzers von Pann— witz-Schweinitz auf der Frühjahrsverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins in Bres— lau 1890), alſo das volle eigene Jagdrecht des § 2 e des Jagdpolizeigeſetzes vom 7. März 1850, ſchon deswegen, weil einzelne Fiſchräuber zugleich jagdbare Tiere ſind, ferner zur Ermöglichung des Gebrauchs der Schußwaffe gegenüber dem Raubzeuge überhaupt und endlich zur Vermeidung ſtörender, oft kleinlicher unerquicklicher Differenzen mit dem Jagdpächter. — Ein Fiſchereiſchutz ohne das Recht zum Gebrauch der Schußwaffe iſt unzureichend. *) S. beſonderen Bogen. 168 Das im Entwurf (S. 21) empfohlene Ruhenlaſſen der Teichjagd im Hinblick auf die aner— kannte Möglichkeit einer Schädigung und Störung der Fiſchzucht durch das Betreten und Bejagen der Teichflächen ſeitens des Jagdpächters iſt niemals ein Schutz. Die Aufrechterhaltung des §2 % des Jagdpolizeigeſetzes vom 7. März 1850 in ſeinem ganzen Umfange, und zwar in einer den Kunſtteichanlagen mehr Rechnung tragenden beſtimmteren Faſſung iſt daher mit Nachdruck zu fordern und anzuſtreben. Die Faſſung des $ 2% müßte eigentlich lauten: „Das volle eigene Jagdrecht haben auf eigenem Grund und Boden die Beſitzer auf Seen, auf zur Fiſcherei eingerichteten Teichen, insbeſondere Kunſtteichen, mit allen nach Vorſchrift der §s 93 ff. des Bürgerlichen Geſetzbuches begrifflich zugehörigen Be— ſtandteilen, wie den natürlichen Ufern und Umwallungen, den Außen- und Innen— dämmen, den Inſeln und dem geſamten Innengelände und auf ſolchen Inſeln, die ein Beſitztum bilden, ohne Rückſicht auf die Flächengrößen.“ Der Vorſtand des Schleſiſchen Fiſchereivereins. G. Prinz zu Schoenaich-Carolath Prof. Dr Hul wa Vorſitzender. Geſchäftsführer. r 3 Bemerkungen zu obiger Eingabe. Der Begriff See, Teich und Kunſtteich beſtimmt ſich nach den Vorſchriften der §§ 93 ff. des Bürgerlichen Geſetzbuchs. — Danach ſind die natürlichen Umwallungen, die aufgeworfenen Außen- und Innendämme, die Inſeln, ſowie das geſamte umwehrte Gelände, namentlich die nach teichwirtſchaftlichen Grundſätzen zeitweilig oder dauernd trocken liegenden Acker- und Wieſen— flächen als Beſtandteile ein und derſelben Sache zu betrachten, ſie bilden zuſammen mit dem Waſſer— ſpiegel eine einheitliche Sache im Sinne des Verkehrs und des Rechtes, den Fiſchteich. Demgegenüber entfällt als unrichtig die ſinguläre, nicht ſchlüſſige, auch durch Entſcheidungen nicht belegte Auffaſſung im Handbuch „Die Jagd“ von Schultz und Frhr. von Seherr— Thoß (Anm. 14 zu §2, ©. 32, Auflage 1904), wonach die Jagdausübung nur auf dem jeweiligen ſchwankenden Waſſerſpiegel (ohne feſte Grenzen!) zuläſſig ſein ſoll. Ihr ſteht entgegen der klare Wortlaut, Sinn und Zweck des Geſetzes. Die Folge dieſer irrigen Meinung wäre, daß der nach dem Geſetze doch mit vollem Jagd— recht ausgeſtattete Teichbeſitzer das Fiſchraubzeug, die jagdbare Wildente, nicht auf waſſerfreien Teichflächen und Inſeln töten und umgekehrt Vierfüßler überhaupt nicht ſchießen dürfte, weil dieſe nicht in und auf dem Waſſer leben. — Nicht einmal auf Teichinſeln dürfte er jagdbare Tiere, (z. B. Enten) und Fiſchraubzeug ſchießen. Sehr erſchwert und faſt unmöglich gemacht wäre dem Teichbeſitzer ſchon der bloße Zutritt zum Waſſerſpiegel in Jagdausrüſtung. — Wo bliebe bei jolcher willkürlichen Einſchränkung ſein volles Jagdrecht? no Uebrigens müſſen ja die See- und Teichjagdbezirke, wie die anderen, durch feſte Grenz zeichen von den Nachbarjagdbezirken abgegrenzt ſein. Bothe, Amtsrichter. Zu derſelben Sache gehen uns ferner nachſtehende Mitteilungen zu: Dem preußiſchen Abgeordnetenhauſe it ein Entwurf zu einem neuen Jagdſchutzgeſetz zugegangen, der augenblicklich in einer beſonderen Kommiſſion beraten wird, und der mit Recht von den Vertretern der Fiſcherei als eine Gefahr für ihre Intereſſen bezeichnet worden iſt, hebt er doch vollſtändig die Berechtigung des Fiſchzüchters auf, auf ſeinem Grund und Boden mit der Schußwaffe Fiſchfeinde zu verfolgen und zu beſeitigen. Von privater Seite und von Vereinen, in erſter Linie von dem Schleſiſchen und dem Deutſchen Fiſchereiverein ſind nun rechtzeitig dem Hauſe der Abgeordneten gegenüber die Bedenken, die die Fiſcherei gegen den Entwurf hat, mit geteilt worden und haben erfreulicherweiſe geneigtes Gehör gefunden. Die Kommiſſion hat folgenden Antrag angenommen: „Die Jagdpolizeibehörde kann die Beſitzer ſolcher zur Fiſcherei dienender Seen und Teiche, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, ſelbſt wenn die Jagd auf ihnen ruht, ermächtigen, jagdbare und andere wilde Tiere, welche der Fiſcherei Schaden zufügen, zu jeder Zeit auf jede erlaubte Weiſe zu fangen, namentlich auch mit Anwendung von Schußwaffen zu töten. Der Jagdberechtigte kann verlangen, daß ihm die erlegten Tiere, ſoweit ſie ſeinem Jagdrecht unter— liegen, gegen das übliche Schußgeld überlaſſen werden. * Die Ermächtigung vertritt die Stelle des Jagdſcheins. Sie darf Perſonen, welchen der Jagdſchein verſagt werden muß, nicht erteilt werden und iſt widerruflich. In ihr ſind die Tier— arten, zu deren Erlegung die Befugnis erteilt wird, beſtimmt zu bezeichnen. Die weitergehenden Beſtimmungen der Fiſchereigeſetze werden hierdurch nicht berührt.“ Hiermit wird man im allgemeinen einverſtanden ſein können, wenn auch einige Aenderungen in dieſem Antrage als wünſchenswert bezeichnet werden müſſen. In dieſer Beziehung werden die Verhandlungen noch weiter fortzuſetzen ſein. Jedenfalls aber iſt erfreulicherweiſe zu konſta— tieren, daß die Kommiſſion den beſten Willen gezeigt hat, den berechtigten Anſprüchen der Fiſcherei genug zu tun. Wir werden über etwaige weitere Beſchlüſſe und die Verhandlungen im Preußiſchen Landtage unſeren Leſern fortlaufend berichten. . v. Die Laichreife des Lachſes. Ueber die Frage, ob der aus dem Meere aufſteigende Lachs bereits bei Bremen gefangen und zur Laichgewinnung benutzt werden könne, äußerte ſich gelegentlich der Hauptverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins am 2. März 1906 der Geheime Regierungsrat Profeſſor Dr Metzger— Hannoveriſch-Münden folgendermaßen:“) „Man behauptet, die Lachſe ſeien bei Bremen noch nicht ſo laichreif wie bei Hameln und es würden dadurch der Eiergewinnung größere Schwierigkeiten entſtehen, auch ſeien wohl die Lachſe, welche erſt ſo kurz vor der Laichreife in das ſüße Waſſer des Fluſſes eintreten, zur Nachzucht nicht ſonderlich tauglich. Was den erſten Teil des Einwandes betrifft, ſo iſt er gewiß in der Natur der Sache berechtigt; gleichwohl hat ſich aber noch keiner der Einwandserheber der Mühe unterzogen, feſtzuſtellen, wie groß denn in Wirklichkeit der Unterſchied in der Laichbereitſchaft zwiſchen den bei Bremen und bei Hameln in den Herbſtmonaten gefangenen Lachſen iſt und was daraus für Schwierigkeiten be— züglich der Eiergewinnung reſultieren. Wohlan denn, treten wir aus dieſem Grunde beiden Fragen etwas näher. In der Zeit vom 18.—31. Oktober 1906 wurden am Hundelachsfang bei Hameln 81 Lachſe gefangen, von denen 76 bis zum Eintritt der Laichreife, nach Geſchlechtern getrennt, in großen im Fluß verankerten Lattenkäſten aufbewahrt wurden. Am 8. November ſind davon 20 Rogener und 33 Milcher laichreif befunden und abgeſtrichen. Der Eierertrag belief ſich auf 216 000 Stück. Hiernach haben alſo die am 18. Oktober gefangenen und eingeſetzten Lachſe (es waren 10 Stück) 21 Tage, die am 19. (ebenfalls 10 Stüd( 20 Tage und jo fort die zuletzt am 23. Oktober eingeſetzten 16 Tage im Fiſchkaſten zugebracht. Wären dieſe Lachſe nun ſtatt bei Hameln bei Bremen ge— fangen worden, wie lange hätten ſie dann in Fiſchkäſten aufbewahrt werden müſſen? Die Ant— wort lautet: Doch nur um ſo viel länger, als der Lachs Zeit gebraucht, um von Bremen bis Hameln aufzuſchwimmen. Nach den Betrachtungen, welche ich früher als Oberfiſchmeiſter der Provinz Hannover im Nebenamt zu machen Gelegenheit hatte, ſchwankt die Wandergeſchwindigkeit des Lachſes im Frühjahr und Herbſt auf der Strecke von Bremen bis Hameln zwiſchen 38 und 40 km in 24 Stunden. Ebenſo legt er auf ſeiner Wanderung von Bremen bis Münden in 24 Stunden annähernd die gleiche Strecke von 38—40 km zurück. Eine Beſtätigung für die letztere Angabe kann ich noch aus der allerjüngſten Zeit beibringen. Am 25. November 1906, morgens 10 Uhr, iſt ein 14 pfündiger Lachs, der im Fiſchpaß zu Hameln gefangen war, mit einer Plombe in der Fettfloſſe gezeichnet und in das Oberwaſſer freigelaſſen. Dieſer Lachs, ein laichreifes Männchen, wurde am 28. November, abends 8 Uhr, an der Mündener Fuldamühle wieder gefangen; er hatte alſo 136 km in 82 Stunden, d. i. rund 39 km in 24 Stunden, zurückgelegt. Dieſen Darlegungen entſprechend, würde alſo die 231 km lange Weſerſtrecke von Bremen bis Hameln in 6 Tagen zurückgelegt werden und um ebenſoviel länger werden demgemäß künftig die bei Bremen ſtatt bei Hameln gefangenen Laichlachſe in hinreichend großen, im Fluſſe verankerten Fiſchbehältern lebend aufzubewahren ſein. Daß dies ohne nennenswerte Verluſte möglich iſt, haben uns die Holländer ſchon vor 20 Jahren bewieſen *) Das Nähere ſiehe im Jahresbericht des Caſſeler Fiſchereivereins für das Jahr 1906, bei ihren Verſuchen, die Lachseierernte im eigenen Lande zu gewinnen. Ich führe zum Belege nur folgendes an. Bei der Lachsfiſcherei de Merode in der Nähe von Jiſſelmonde (das iſt etwa nur 35 km binnenwärts von der Mündung der Nieuven Vaterweys, wo neulich der Paſſagierdampfer „Berlin“ geſtrandet iſt) wurden im Jahre 1886 am 26. November 15., und 30. Dezember die Eier von 30 Laichlachſen befruchtet. Dieſe Laichlachſe oder Fokſalmen, wie ſie der Holländer nennt, waren 6—7 Wochen in dem ſchwimmenden Fiſchbehälter der genannten Lachsgegenfiſcherei ver— wahrt worden. Am 26. November wurden gegen 60 000, den 15. Dezember gegen 100 000 be— fruchtete Eier gewonnen und blieben hiernach noch 7 Fiſche zurück, bei denen die künſtliche Befruch— tung erſt am 30. Dezember, alſo nach faſt ſiebenwöchigem Aufenthalte im Fiſchbehälter ausgeführt werden konnte. Die aus dieſen Eiern erzielte Brut ließ nichts zu wünſchen übrig. Wenden wir uns jetzt noch kurz zum zweiten Teile des vorhin erwähnten Einwandes, daß nämlich ſolche nicht weit vom Salzwaſſer gefangenen Lachſe, beſonders wenn ſie erſt kurz vor ihrer Laichreife in das ſüße Flußwaſſer eintreten, für die Nachzucht nicht ſonderlich geeignet ſeien, jo iſt das meines Erachtens eine durch irgend welche Tatſachen nicht zu ſtützende Behauptung, die wenigſtens mit den bisherigen Erfahrungen der Praxis inſoweit in Widerſpruch ſteht, als wir in der Provinz Hannover ſeit einer langen Reihe von Jahren Laichlachſe und damit auch befruchtete Eier in noch geringerer Entfernung vom Salzwaſſer des Meeres ge— wonnen haben, als Bremen oder das Hemelinger Wehr davon entfernt liegt. Es iſt dies in der Oſte und im Elmer Kanal bei Bremervörde im Regierungsbezirk Stade. Die dort befruchteten Eier und die daraus erzielte Brut ließen nichts zu wünſchen übrig. Ich habe Gelegenheit gehabt, dort gefangene Laichlachſe zu unterſuchen, konnte aber im Vergleich mit den bei Münden gefangenen irgend welche Anzeigen geringerer Tauglichkeit weder an den Geſchlechtsdrüſen und ihren Pro— dukten noch ſonſt ausfindig machen. Auch in Holland hat man ja, wie ich ſchon vorhin erwähnt habe, in noch kürzerer Entfernung vom Meere Laichlachſe gefangen und aus deren Eiern durchaus ge— ſunde tadelloſe Brut erzielt. Man hat ſich bisher dort, wie auch hier bei uns an der Oſte, zumeiſt wohl nur aus pekuniären Gründen, noch nicht entſchließen können, die Lachseiergewinnung und Erbrütung in der Weiſe wie an der Weſer bei Hameln entſprechend zu organiſieren.“ Hoffen wir, daß die Vorausſetzungen Metzgers voll und ganz zutreffen, damit durch die Errichtung der Weſerwehre bei Hemelingen und Dörverden die ſo vortrefflich organiſierte und mit beſtem Erfolge arbeitende Lachseiergewinnung und Erbrütung im Weſergebiete keinen Schaden erleidet. E. I. Die internationale Fiſchereiausſtellung zu Mailand 1906. (Fortſetzung von Nr. 23, 1906 und Nr. 1, 1907.) Die Ausſtellung der Deutſchen Seefiſche rei zeigte in überaus inſtruktiver Weiſe den Gang der Entwicklung und des Standes dieſes Zweiges der deutſchen Fiſcherei. Während im Jahre 1884 in Deutſchland der erſte Fiſchdampfer gebaut wurde, ſtanden im Jahre 1906 220 Dampfer im Dienſte der Deutſchen Seefiſcherei. Während an der ſogenannten großen Heringsfiſcherei auf der Nordſee im Jahre 1886 eine deutſche Geſellſchaft mit 15 Loggern beteiligt war, zählt nunmehr die deutſche Flotte für große Heringsfiſcherei 200 Fahrzeuge, und es find nun 10 deutſche Geſellſchaften an dieſer Fiſcherei beteiligt. Und während im Jahre 1888 an den Hauptplätzen Altona, Hamburg, Geeſtemünde, Bremer— haven, Nordenham etwa 5 000 000 Pfund frische Seefiſche gelandet wurden, waren es im Jahre 1905 etwa 100 000 000 Pfund. Der Deutſche Seefiſchereiverein brachte in zahlreichen Modellen die Schleppnetzfiſcherei mit einem Fiſchdampfer und die große Heringsfiſcherei in der Nordſee, die Garneelen- und See— moosfiſcherei im deutſchen Küſtengebiet der Nordſee, die Wurfnetzfiſcherei auf der Elbe, die Angel— fiſcherei auf Schellfiſch und Kabliau vor der deutſchen Nordſeeküſte und die Fiſcherei mit der Scheer— brettzenſe in der Oſtſee zur Darſtellung. Die Schiffswerft J. Junge in Wewelsfleth bei Glückſtadt a. E. zeigte in neun Modellen den Werdegang der deutſchen Hochſeefiſcherei-Segelfahrzeuge von 1800 bis 1906. J. Jacobſen, Direktor der „Neuen Werft“ zu Neumühlen bei Kiel, hatte drei prächtige Modelle des 1906 erbauten 171 Hochſee-Motorfiſchkutters „Präſident Herwig“ ausgeſtellt, die Schiffswerft „Delphin“, Bremer— haven-Lehe, das Modell eines Motorkutters, Fr. Lürjjen, Aumund-Vegeſack, das Modell eines Rettungsbootes, mit Inventar und Konſul K. Reepen, Bremerhaven, das Modell eines Fiſch— dampfers für die Islandfahrt. Das Muſeum der Stadt Altona hatte neben den Halbmodellen einiger Fahrzeuge ein Blankeneſer Fiſcherhaus aus dem Ende des 18. Jahrhunderts und ein Fiſcherhaus aus Gothmund an der unteren Trave im Landgebiet Lübecks zur Anſchauung gebracht; der Deutſche Seefiſcherei— verein in natürlicher Größe das Logis für die Beſatzung eines Seefiſcher-Ewers aus der Zeit vor 50 Jahren und die Kajüte und das Mannſchaftslogis des im vorigen Jahre erbauten Hochſee— fiſchereikutters „Präſident Herwig“. Die überaus komfortable Ausſtattung dieſer letzteren Räume im Gegenhalt zu den dürftigen Unterkunftsverhältniſſen auf den Fiſchereifahrzeugen früherer Zeiten wurde ſehr beachtet. Die Geeſtemünder Herings- und Hochſeefiſcherei-Aktiengeſellſchaft, die Bremen-Vegeſacker Fiſcherei-Geſellſchaft und die Aktiengeſellſchaft „Nordſtern“ in Geeſtemünde zeigten in zahlreichen Modellen, tabellariſchen und photographiſchen Darſtellungen die Art und den Fortgang ihres Geſchäftsbetriebes. Zahlreich waren die Ausſtellungen von Geräten und Inſtrumenten aller Art für die Fiſcherei— Fahrzeuge, von Rettungskörpern für Schiffahrt, von Tauwerk und Netzen. Beſondere Beachtung fand eine von den Norddeutſchen Netzwerken, G. m. b. H. in Itzehoe, im Betriebe vorgeführte große Netzmaſchine mit 600 Schiffchen. Der wiſſenſchaftliche Teil der Ausſtellung der Deutſchen Seefiſcherei war in einem eigenen Raume untergebracht. Die Königl. Preußiſche Biologiſche Anſtalt auf Helgoland hatte Proben aus ihrer wiſſen— ſchaftlichen Sammlung konſervierter Pflanzen und Tiere der Nordſee ausgeſtellt, ferner eine An— zahl bildlicher Darſtellungen ihrer Einrichtungen und Arbeiten, ihre wiſſenſchaftlichen Publikationen und eine Auswahl ihrer Original-Fanggeräte für die Erforſchung des Meeres im Intereſſe der See— fiſcherei. Die Königl. Preußiſche Kommiſſion zur wiſſenſchaftlichen Erforſchung der deutſchen Meere zeigte in großer Zahl Netze und Apparate für den Fang von Planktonorganismen, Bodentieren und Bodenpflanzen und Apparate für das Studium des Planktons; die deutſche wiſſenſchaftliche Kommiſſion für die Internationale Meeresforſchung zeigte in Plänen und Bildern den Reichs— forſchungsdampfer „Poſeidon“, welcher für die Meeresforſchung im Intereſſe der Seefiſcherei gebaut und mit allen Netzen und Geräten zur praktiſchen Fiſcherei und zu wiſſenſchaftlichen Unter— ſuchungen ausgerüſtet iſt. Vom Deutſchen Seefiſchereiverein waren vorgeführt eine Sammlung von Lehrmitteln, welche dem Unterrichte in den von dem genannten Verein an vielen Küſtenpunkten der Oſt- und Nordſee eingerichteten Seefiſcherſchulen dienen, ferner eine Sammlung von Fiſchmarken und Modelle markierter Fiſche. Zu erwähnen ſind noch die Darſtellungen des Profeſſors Dr F. Leh— mann in Göttingen über den Nährwert deutſcher Seefiſche, die Ausſtellungen des Deutſchen Samaritervereins und der Deutſchen Seemannsmiſſion und die Ausſtellungen diverſer geräucherter, marinerter, ſteriliſierter und getrockneter Seefiſche, von Auſtern, Krabbenkonſerven, Fiſchmehlen, Fiſchtranen, ſowie der verſchiedenſten Geräte und Maſchinen zur Anfertigung von Konſerven— Emballagen. : i 5 Die italieniſche Fiſchereiausſtellung ergab ein ebenſo umfangreiches als inſtruktives Bild der überaus regen Tätigkeit, welche auf fiſchereilichem Gebiete in Italien herrſcht. Während wie überall, ſo auch in dieſem Lande die öffentliche Fürſorge der Fiſcherei lange Zeit nur in beſchränktem Maße zugewendet wurde, nahm das Intereſſe für dieſelbe einen mächtigen Aufſchwung, als vor wenig Jahren ein Fiſchereigeſetz erlaſſen und eine förmliche Organiſation für Hebung der italieniſchen Fiſcherei in der Weiſe geſchaffen wurde, daß im Miniſterium für Land— wirtſchaft, Induſtrie und Handel eine Sektion für Fiſcherei gebildet wurde, welcher hinwiederum eine Anzahl ſachverſtändiger, über das Land verteilte Kommiſſionen7 zur e Beratung fiſchereilicher Probleme zur Verfügung ſteht. 72 Dieſe Organe entwickelten eine ſolch rege Tätigkeit, daß die Reglemente, welche die italieniſche Regierung in den letzten Jahren zur Regelung und zum Schutze der Fiſcherei erlaſſen hat, nicht weniger als fünf Bände füllen. Eine weitere erfreuliche Folge dieſer regen Tätigkeit war, daß die öffentliche Meinung mehr und mehr für die Fiſcherei gewonnen wurde, ſo daß dieſer nun auch Unterſtützung von ſeiten der Kommunen, Handelskammern und ſonſtigen öffentlichen Körperſchaften in erheblicherem Maße zuteil wird. Ein Hauptaugenmerk richtet das Geſetz auch auf die Hebung des italieniſchen Fiſcherſtandes, ſowohl in ökonomiſcher als moraliſcher Beziehung. Es ſoll für Vermehrung und Verbeſſerung der den Fiſchern günſtigen Inſtitutionen Sorge getragen und insbeſondere ſollen die Fiſcher zu gemeinſamer Förderung ihrer Intereſſen in Genoſſenſchaften vereinigt werden. Freilich begegnen dieſe Beſtrebungen auch in Italien großen Schwierigkeiten und obwohl die italieniſche Staatsregierung für die beſten Einrichtungen ſolcher Organiſationen Preiſe aus— geſetzt hat, ſo läßt die Indolenz und die eingewurzelten Gewohnheiten eines Teiles der beteiligten Berufskreiſe, auch der Mangel an genügenden Mitteln die gute Abſicht nur ſchwer zur Ausführung kommen. Bei der großen Ausdehnung der italieniſchen Küſtengebiete kommt die geſetzliche und verordnungsmäßige Regelung der Fiſcherei vornehmlich der Seefiſcherei zugute, aber auch die Süßwaſſerfiſcherei erfreut ſich entſprechender Vorſorge, der Staat ſelbſt beſitzt drei Fiſchzucht— anſtalten, in Rom, in Brescia und in Belluna, und es iſt zurzeit eine Neuregelung der Verhältniſſe der Ausübung der Fiſcherei in den Flüſſen und Binnenſeen, ferner in bezug auf den Schutz der Privatfiſchereirechte, die Verpachtung ärarialiſcher Gewäſſer u. ſ. w. im Werke. Die Fiſchereiſtation in Rom wurde im Jahre 1895 eingerichtet mit dem Zwecke, für die Wiederbevölkerung der mittelitalieniſchen Flüſſe und Seen beſorgt zu ſein und durch wiſſenſchaft— liche Studien, Anregungen und Lehrtätigkeit einer rationellen Fiſchereiwirtſchaft die Wege zu ebnen. Die Station ſteht ſeit ihrer Gründung unter der Leitung der Profeſſors Dr Vin ci— guerra, verfügt über ſehr zweckentſprechende Einrichtungen und hat ſich auf dem vorgezeichneten Wege und durch die Bevölkerung der Seen Latiums mit Seeforellen, Regenbogenforellen und Coregonen beſte Verdienſte erworben. Die Ausſtellung der Station zeigte die Art ihrer Tätigkeit und beſtand in umfangreichen wiſſenſchaftlichen Sammlungen, zahlreichen Publikationen, Photographien und Plänen, Dar— ſtellungen der in dem dortigen Arbeitsgebiete vorkommenden Fiſche, Nährtiere u. ſ. w., Brut— apparaten, Werkzeugen und den Geräten, welche zum Fange und zur Verſendung der alljährlich von der Anſtalt in großer Zahl an der römiſchen Küſte gewonnenen Aalbrut benützt werden. Die ſtaatliche Fiſchereiſtation in Brescia unter der Leitung des Dr Bettoni ſorgt in Gemein— ſchaft mit der Lombardiſchen Fiſchereigeſellſchaft in Mailand für die fiſchereiliche Pflege der flie— ßenden und ſtehenden Gewäſſer im oberitalieniſchen Seengebiete und betreibt mit hervorragendem Erfolge in ihrer beſtens eingerichteten Brutanſtalt die künſtliche Fiſchzucht. Die Ausſtellung der Station Brescia war ſehr reichhaltig und erſtreckte ſich auf die Vorführung der ſämtlichen dort im Gebrauche befindlichen Brutapparate der verſchiedenſten Syſteme, Eier- und Brutmeßapparate, Transportmittel aller Art, darunter ein ſogenanntes Brutverteilungsboot, deſſen eigenartige Einrichtung geſtattet, daß die Brut bei dem Befahren des Sees durch angebrachte verſchließbare Rohre direkt in den See gelangt, ferner photographiſche Abbildungen der Brutanlagen in Brescia, tabellariſche Darſtellungen der erzielten Erbrütungsreſultate und der Ausſetzungsſtellen, reich— haltige Sammlungen präparierter Fiſche, Mollusken, ſchädlicher Tiere u. ſ. w. und der Publi— kationen der Anſtalt über ihre bisherige Tätigkeit. Die Fiſchereiſtation in Belluno, welche im Jahre 1888 als Provinzialanſtalt zum Zwecke der Wiederbevölkerung der Gewäſſer der dortigen Gegend eingerichtet und im Jahre 1893 vom Staate übernommen wurde, hat in dieſer Zeit über 3 000 000 Salmoniden in der zweckmäßig eingerichteten Anſtalt erbrütet und in die Flüſſe und Seen der Provinz eingeſetzt. Die Ausſtellung der Station führte in Modellen, Karten und Photographien ein Bild ihrer Tätigkeit vor und zeigte außerdem die verſchiedenen dort gebräuchlichen Netze und Reuſen. Das forſtliche Inſtitut in Vallombroſa, deſſen Tätigkeit ſich auch auf die Erteilung von Unterricht auf dem Gebiete der Fiſcherei erſtreckt, brachte die Art der bezüglichen Einrichtungen zur Anſchauung. A Die Provinzialkommiſſionen von Genua, Meſſina, Ancona, Calabria und Bologna hatten in reicher Zahl Präparate von Fiſchen, Modelle von Geräten und Netzen, die Kommiſſion von Bologna auch Spiegelfarpfen aus den dortigen Reisfeldern ausgeſtellt. Die Handelskammer in Meſſina zeigte eine für den Schwertfiſchfang ausgerüſtete Barke, während die Handelskammer von Siracuſa die dort gebräuchlichen Netze in einer ſehr intereſſanten Ausſtellung zur Anſchauung brachte. Das ſtädtiſche naturhiſtoriſche Muſeum in Mailand war durch eine reiche Kollektion von Trockenpräparaten verſchiedener Fiſche ſowie durch eine bemerkenswerte Sammlung fiſchfreſſender Vögel vertreten. Eine umfangreiche Sammlung der in Piemont vorkommenden Waſſer- und Sumpfpflanzen war von dem botaniſchen Inſtitut in Turin, eine Sammlung von Meeresalgen von dem Botaniſchen Garten der Univerſität in Modena ausgeſtellt. In einem hübſch ausgeſtatteten Pavillon waren die Ausſtellungen der Lombardiſchen Fiſchereigeſellſchaft (Societa lombarda per la pesca e l’acquicoltura), der Fiſchereigeſellſchaft am Gardaſee (Societa Benacense) und der Societa Regionale Veneta vereinigt. Die Lombardiſche Fiſchereigeſellſchaft in Mailand wurde im Jahre 1894 gegründet, zählt zirka 400 Mitglieder und iſt unter einer ebenſo tatkräftigen als umſichtigen Leitung mit großem Erfolge bemüht, die Fiſcherei Oberitaliens zu heben, die Standesintereſſen der Fiſcher zu fördern und fiſchereiliche Kenntniſſe zu verbreiten. Die Geſellſchaft beſitzt Fiſchzuchtanſtalten am Lago maggiore und Lago di Como und hat ſich beſonders um die Vermehrung der Beſtände an Seeforellen und um die Einbürgerung der Renken, welche vorher in den italienischen Seen gänzlich fehlten, verdient gemacht. Im Verlaufe der letzten 10 Jahre wurden an jungen Fiſchen ausgeſetzt: Seeforellen über 1½ Millionen, Core— gonen weit über 20 Millionen. Die Ausſtellung zeigte diverſe Brut- und Transportapparate, wiſſenſchaftliche Sammlungen, eine erſchöpfende Sammlung der im Comerſee vorkommenden Fiſche, tabellariſche Darſtellungen der erfolgten Ausſetzungen, eine Fiſchereikarte der Lombardei, photographiſche Bilder der Fiſchzuchtanſtalt in Luino, kolorierte Tafeln, darſtellend verſchiedene Methoden der Fiſcherei, eine große Anzahl von Netzen und ſonſtigen Fiſchereigeräten, Modelle von Fiſcherbarken, Rudern und verſchiedenes andere. Die Fiſchereigeſellſchaft am Gardaſee mit dem Sitze in Peſchiera wurde gegründet im Jahre 1900 zu dem Zwecke, die fiſchereilichen Intereſſen jeder Art zu fördern, den Staat zur Bei— hilfe hierfür in Anſpruch zu nehmen und die Fiſcher zur Beachtung der fiſchereilichen Ordnung und des Geſetzes heranzuziehen. Die Geſellſchaft verfügt über mehrere Fiſchzuchtanſtalten, in welchen eine große Zahl von Jungfiſchen erzielt wird. Ihre Ausſtellung enthielt eine große Anzahl Modelle der am Gardaſee im Gebrauche ſtehenden Fiſcherbarken, Netze und Werkzeuge, eine große Sammlung der an dieſem See vorkommenden fiſchereiſchädlichen Tiere, Brut- und Transportapparate, Karten, Photographien und Publikationen. Die Societa Regionale Veneta per la Pesca e l’acquicoltura, gegründet im Jahre 1893 als erſte der italieniſchen Geſellſchaften, welche ſich die Hebung der Fiſcherei zum Vorſatze gemacht haben, entwickelt eine intenſive Tätigkeit nicht nur in bezug auf die Pflege der Gewäſſer, ſondern auch in bezug auf die Beſſerung der ſozialen Verhältniſſe der Fiſcher. Es iſt Vorſorge getroffen für eine zweckgemäße Ausbildung der Berufsfiſcher durch Wanderunterricht und durch die wohl— organiſierte Fiſcherſchule in Venedig und es beſtehen Einrichtungen, welche Fiſcherfamilien in Notlagen Beiſtand gewähren. Die Ausſtellung der Societa Regionale Veneta beſtand aus einer großen Anzahl von Modellen der verſchiedenſten Barken und Netze, hauptſächlich für die Ausübung des Fiſchfanges in den Lagunen, ferner aus einer Reihe ſonſtiger Fanggeräte, Aufbewahrungs- und Transportbehältern. Die Fiſcherſchule Venedig zeigte das Modell des Schiffes, auf welchem ſich die Unterrichts- räume befinden, Plan und Photographie der zur Schule gehörigen Fiſchzuchtanlage und ver— ſchiedene Publikationen. In dem erwähnten Pavillon waren ferner ausgelegt zahlreiche wiſſen ſchaftliche Arbeiten der Profeſſoren P. Paveſi und Dr Morenos, desgleichen Veröffent— lichungen der Profeſſoren Dr Bellini und Dr Nalato und die Spezialkarten der italieniſchen Seen von Profeſſor de Agoſti ni in Rom. 174 Erwähnenswert it noch eine von E. Ninni, Venedig, zur Austellung gebrachte um— fangreiche Sammlung eßbarer Krebſe und Mollusken der Lagunen und des venetiſchen Meeres. Die Fiſchereigeſellſchaft „San Marco“ in Chioggia am Adriatiſchen Meer hatte eine für die Fiſcherei auf hoher See beſtimmte Barke (Bragozzo) in voller Ausrüſtung im Ausſtellungs— parke aufgeſtellt. Dieſe Geſellſchaft wurde im Jahre 1905 gegründet, zählte ein Jahr ſpäter be— reits 800 Mitglieder, welche über 190 Fahrzeuge — 170 für hohe See und 20 für die Lagunen — verfügen und verfolgt nach ihren Statuten unter anderem folgende bemerkenswerte Zwecke: Ver— beſſerung der Methoden des Fiſchfanges; Verbeſſerung der Arbeitsgeräte und des Proviantes; beſſere Regelung des Verkaufes der Fiſchprodukte auf inländiſchen und ausländiſchen Märkten; ſtrenges Gebot, bei Sturmeseintritt während des Fiſchfanges auf hoher See beiſammen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden und ſich gegenſeitig Aſſiſtenz zu leiſten; Errichtung einer praktiſchen Fiſcherſchule; Erſtrebung beſſerer behördlicher Einrichtungen zum Schutze und zur Verteidigung der Fiſcherei; Vorkehrungen zum Schutze der Witwen und Waiſen der Fiſcher; Gewährung von Unterſtützung an alte Fiſcher, welche ausgeſchloſſen ſind von den Wohltaten der Invalidenkaſſe; Einwirkung auf die Fiſcherbevölkerung, um die Gegenſeitigkeit zu wecken und den Stand nicht nur in ökonomiſcher, ſondern auch in moraliſcher Beziehung zu heben; beſtehende Geſetze immer mehr zur Kenntnis zu bringen, ihre Mängel zu ſtudieren und Abhilfe zu ſchaffen; Verhütung ſchädlicher Fiſcherei (Anwendung von Dynamit). Die Fiſchergeſellſchaften in Comagli, Fano, Rimini und Taranto hatten die in ihren Arbeitsgebieten gebräuchlichen Fiſcherfahrzeuge, Netze und Gräte in einer großen Zahl von Modellen und Photographien vorgeführt. Die Societa conduttrice del Mar Piccolo in Taranto hatte alle auf die dort ſehr bedeutende Auſternkultur Bezug habenden Einrichtungen und Geräte zur Anſchauung gebracht, außerdem das älteſte Geſetz über die Fiſcherei von Taranto, „libro rosso del 1462“, ausgelegt. Die Vereinigung der Fiſcher der Borromeiſchen Inſeln (Lago maggiore) hatte die auf dieſem See im Gebrauch ſtehenden Fiſchereigerätſchaften in großer Zahl ausgeſtellt, ferner Modelle eines Fiſcherbootes und eines Fiſcherhauſes, Modelle künſtlicher Laichplätze, photographiſche Darſtellungen der Anwendung der verſchiedenen Netze und Abbildungen der bemerkenswerteſten Orte des Sees. Eine hübſche Ausſtellung von Modellen, Netzen, präparierten Fiſchen, Waſſerpflanzen, Karten und Photographien hatte der Seenbeſitzer Borg ehi in Varano veranſtaltet, welcher auch zum größten Teile die Süßwaſſerfiſche für das italieniſche Aquarium geliefert hatte. Nicht unerwähnt ſollen bleiben die Ausſtellungen der an den Seen von Mantova und Leſina gebräuchlichen Fiſchereifahrzeuge, Netze und Geräte und der intereſſanten Berichte über die dor— tigen Fiſchereiverhältniſſe, dann die Ausſtellung des Marcheſe Luigi Torrigiani in Florenz, welche den Beweis des Erfolges der auf die Wiederbevölkerung der Gewäſſer Zentralitaliens gerichteten Beſtrebungen lieferte. Zahlreich waren die Ausſteller der verſchiedenſten Fiſchereigeräte und in großer Zahl waren Fiſchkonſerven aller Art und ſonſtige Produkte vorhanden. Im Souterrain des Ausſtellungsgebäudes befand ſich das Aquarium, welches nach der Ausſtellung beſtehen bleibt, während die übrigen Räume des Gebäudes der Errichtung einer bio— logiſchen Station dienen ſollen. In den grottenartigen Gängen des Aquariums waren 36 Baſſins für Meeresfiſche, 22 Baſſins für Süßwaſſerfiſche und 2 Baſſins für Reptilien untergebracht. Eine überaus große Zahl von lebenden Meerestieren der verſchiedenſten Art, um deren Beſchaffung Direktor Ur Hermes des Berliner Aquariums große Verdienſte ſich erworben hat, war in den Seewaſſerbehältern untergebracht und erfreute den Beſchauer durch die grotesken Geſtalten und oft herrlichen Farben. Die Schauſtellung von Süßwaſſerfiſchen war weniger von Bedeutung, doch waren auch hier ſehr hübſche Fiſche, insbeſondere an Salmoniden aus Brescia und Varano, zu ſehen. Im Aquarium waren ferner untergebracht eine hübſche Ausſtellung exotiſcher Zierfiſche von Lankwitz bei Berlin und eine reichhaltige, ſehr beachtete Sammlung von Waſſer- und Sumpf— pflanzen von dem Hoflieferanten Heinrich Henkel in Darmſtadt. (Schluß folgt.) au vir. Vermiſchte Mitteilungen. Ueber den Lachsfang in der Sieg während der Schonzeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember 1906. (Aus dem Jahresbericht des Fiſchſchutz- Vereins Köln für 1906.) Das Ergebnis des Lachsfanges übertraf in dieſem Jahre alle Erwartungen; es wurden in der gleichen diesmaligen Schonzeit mehr Lachſe gefangen, als in den drei letzten Jahren zuſammengenommen. Die Urſache dieſes Aufſchwunges iſt zunächſt auf den ſehr günſtigen Waſſerſtand, dann wohl auch auf das vermehrte und regelmäßige Ausſetzen junger Lachſe zurückzuführen. Während im Herbſt 1905 Rhein und Sieg einen mittelhohen Waſſer— ſtand zeigten, der den Fiſchen das Aufſteigen über die Siegwehre erleichterte, hatten wir im Herbſte 1906 einen anhaltenden niedrigen Waſſerſtand. Die zahlreich im Rhein aufſteigenden Lachſe konnten daher zunächſt nur vereinzelt in die Sieg bis vor die Wehre gelangen; dahingegen geſtaltete ſich der Lachsfang an der Siegmündung zu einem Ereignis erſten Ranges für die dort beteiligten Mondorfer und Bergheimer Fiſchereigeſellſchaften. Es wurden in der erſten Hälfte des November dort faſt täglich 20 Lachſe und mehr, ſogar an einem Tage, dem 6. November, 38 Lachſe gefangen. Seit vielen Jahren iſt ein ſolch reicher Fang nicht dageweſen; für die dortigen Berufsfiſcher um ſo mehr eine Freude, als ſie im letzten Jahre der ungünſtigen Waſſerverhältniſſe wegen nichts gefangen hatten. Gegen Mitte November ſtiegen Sieg und Rhein anhaltend. An der Siegmündung mußte der Fang gänzlich eingeſtellt werden, um ſo lebhafter entwickelte ſich dann das Fanggeſchäft an den Wehren im Aggerdeich, Buisdorf und der Bröl. Es wurden im ganzen gefangen 420 Lachſe mit einem Gewicht von 3000 kg gegen 66 Stück mit 598 kg des Vorjahres. Entſprechend dem vorzüglichen Lachsfang war der Gewinn an Lachseiern. Es konnten insgeſamt 1015 000 Eier befruchtet und an die Brutanſtalten in Bödingen, Oberpleis, Kruft, Bensberg, Trier und nach der Schweiz zum Ausbrüten für den Deutſchen Fiſchereiverein abgeliefert werden. Dieſer außergewöhnliche Erfolg iſt neben der gut organiſierten Kontrolle der regen Anteil— nahme aller Beteiligten zu verdanken. Der Fiſchſchutzverein Köln iſt damit in die Reihe der hervorragendſten Produzenten von Lachseiern im Rheingebiet aufgerückt und in die Lage ge— kommen, in erheblichem Maße an der Wiederbevölkerung des Rheines mit Lachſen mitwirken zu können, ſowie die langjährigen Beſtrebungen der Königl. Regierung und des Deutſchen Fiſchereivereins tatkräftig zu unterſtützen. Die untenſtehende Tabelle weiſt den Fang in der diesjährigen Schonzeit mit Gegenüber— ſtellung des vorjährigen nach. f U | Side, | Zahl Geſamt⸗ Zahl der Nr. Fiſchplätze der gefangenen Lachſe gewicht befruchteten 2 in | | männl. | weibl. zuſ. Pfunden Eier F — I | 1 1 Mündung der Bröl in die Sieg | 40 34 74 | 533 252 000 Sieg bei Büisdo f 18 40 56 652 327 000 e ,, ne... 1 3 30 4.000 TCT at. 1 3 | — 5 Sieg Aggerdeichchchc ee 224 14 38 272 | 105 000 6 Siegmündung bei Mondorf .. 122117 109 69 1857900 7 5 „ Bergheim. . | 114 25 E 170 000 288 1382 420 | 3000 | 1015 000 | | | Im Jahre 1905 35 66 ⁵ 598 223 000 Die Ergebniſſe der Verſuchsfiſcherei auf dem Kaiſer⸗Wilhelm⸗ Kanal im Jahre 1906. ueber die im Jahre 1906 ausgeführte Verſuchsfiſcherei auf dem Kaiſer⸗-Wilhelm-Kanal berichtet wieder Oberfiſchmeiſter A. Hinkelmann in Kiel in den „Mit- teilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins“. Wir entnehmen dem Bericht folgendes: Den mit ſo ſchönen Hoffnungen begonnenen Heringsfang im Kaiſer-Wilhelm-Kanal, der in den Vorjahren ſelbſt die tappelmer Fiſcherei in ihren Erträgen überholt hatte, traf in dieſem Jahre ein herbes Geſchick: die Fiſche ſchmeckten nach — Karbol. Die ſonſt jo ſchmackhaften Kanalheringe, die als Räucherware weithin verſandt und allgemein geſchätzt wurden, waren ungenießbar geworden. Erkundigungen und Unterſuchungen machten es wahrſcheinlich, daß die Urſache dieſer Vereſtung in der Zufuhr ſchädlicher Fabrikabwäſſer zu ſuchen ſei. Natürlich wurde ſofort Wandel geſchaffen, aber damit war das Uebel nicht beſeitigt; trotzdem das Kaiſerliche Kanalamt den Kanal mit friſchem Oſtſee— waſſer durchſpülen ließ, behielten die Fiſche noch lange den widerlichen Geſchmack. Erſt allmählich hat ſich der dem Kanalwaſſer anhaftende Geruch auf der Strecke von Schirnau bis über Rendsburg hinaus verloren. Eigentümlicherweiſe haben die Heringe die Lyſolbeimengung des Waſſers er— tragen. Empfindlicher ſind die kleinen Lebeweſen des Planktons, weshalb gewiß in der erſten Zeit ein großes Quantum an Heringsnahrung zugrunde gerichtet worden iſt. Wie feſtgeſtellt werden konnte, hat der Kanal ſeinen Charakter als Wanderſtraße für Oſtſeeheringe bewahrt; denn der Durchtritt größerer Heringsſchwärme durch die Brunsbütteler Schleuſen hat verſchiedene Elbfiſcher veranlaßt, ihre Geräte unweit der Schleuſen im Elbſtrom für den Heringsfang bereit zu halten. Wie der Direktor der Königlichen Biologiſchen Anſtalt auf Helgoland, Profeſſor Dr Heincke, mitteilte, hat er bei Kuxhaven Laich maſſenhaft gefunden. Nachdem der Austritt der Kanalheringe in den Elbſtrom als erwieſen zu betrachten iſt, darf es kaum noch zweifelhaft ſein, daß die Kanal— heringe auch vor Kuxhaven einen neuen Laichplatz gefunden haben. Sollte ſich der Zuſammenhang zwiſchen Kanal und Laichplatz vor Kuxhaven mit poſitiver Sicherheit nachweiſen laſſen, dann wäre damit aufs neue der eminente Wert der neuen Waſſerſtraße für unſere deutſche Fiſcherei erwieſen. Zum Beweiſe dafür, daß der Kanal auch von der Nordſee her den Fiſchen den Durchgang geſtattet und alſo, wenn vielleicht auch nur in beſcheidenem Maße, einen Austauſch gewiſſer Arten der Nord- und Oſtſee herbeiführt, können folgende Tatſachen gelten: Es wurden diesſeits der Bruns— bütteler Schleuſen kleine Schollen gefangen; fie find unbedingt von der Elbe eingewandert. Im Audorfer See wurden Aalquappen und im Schirnauer See Kaulbarſche gefangen. Der Aal— beſtand iſt nach wie vor gut. Die Anſiedlung des Seegraſes macht ſich namentlich in der Nähe der Hochbrücke bei Levensau bemerkbar. Die Vermutung, im Seegraſe Oſtſeekrabben zu finden, beſtätigte ſich nicht; nur in unmittelbarer Nähe der Holtenauer Schleuſen konnte ihr Vorhandenſein nachgewieſen werden. a Der Fiſchhandel in Hamburg im Jahre 1906. Im Jahre 1906 wurden, wie die „Hamburger Nachrichten“ melden, am St. Pauli-Fiſchmarkt aus 151 Reiſen von Fiſch— dampfern, 808 Segelfahrzeugen und 16613 Eisſendungen annähernd 221, Millionen Pfund Fiſche und Heringe im Geſamtwert von 3 700 700 Mark umgeſetzt. Der Fiſchbeſtand der Salzach vernichtet. Wie unſeren Leſern in Er— innerung ſein wird, fand am 8. und 9. November vorigen Jahres auf der öſterreichiſchen Strecke der Salzach infolge von giftigen Fabrikabwäſſern ein großes Fiſchſterben ſtatt. (Vergleiche „All— gemeine Fiſcherei-Zeitung,“ 1906 Seite 479.) Von Biſchofshofen abwärts trieben an den genannten Tagen eine ungeheure Zahl toter Fiſche auf der Salzach ſtromabwärts und unterhalb der Mündung des Inns wurden noch in der Donau Fiſchleichen angetroffen. Um feſtzuſtellen, ob die Vernichtung des Fiſchbeſtandes auf den öſterreichiſchen Teil der Salzach beſchränkt geblieben iſt oder ob auch der bayeriſche Teil der Salzach bis zu ihrer Einmündung in den Inn mit in Leidenſchaft gezogen wurde, fand gegen Ende vorigen Monats unter Leitung des Kreiswanderlehrers für Fiſcherei Dr Maier und des Seewartes Bierbichler eine Befiſchung dieſer Strecke ſtatt. Das Er— gebnis derſelben war, daß auf der Strecke von Tittmoning bis Burghauſen 14 Weißfiſche, von Burghauſen bis zur Salzachmündung vier Weißfiſche und eine Aeſche gefangen wurden. Dadurch iſt eine vollſtändige Vernichtung des Fiſchbeſtandes der Salzach konſtatiert. Die Lofotenfiſcherei im Jahre 1906. Betanntlich verſammeln ſich in den erſten Monaten jeden Jahres eine große Anzahl von Fiſchern auf den Lofoten, einer Inſelgruppe an der Weſtküſte Norwegens, um den um dieſe Jahreszeit dort eintreffenden ungeheuren Kabel— jauzügen nachzuſtellen. Nach dem von Rich. Hanſen erſtatteten Bericht waren im Jahre 1906 zum Fiſchfang 5856 Boote benutzt und die Zahl der beſchäftigten Fiſcher und Arbeiter betrug 22 129. 177 Der Fiſchfang begann am 16. Januar und endete mit dem 25. April; während dieſer Zeit konnte jedoch der Fang an ungefähr 40 Tagen nicht ausgeführt werden, jo daß nur etwas über 50 Fangtage übrig bleiben. Der Ertrag der Fiſcherei war folgender: Im ganzen wurden 18 600 000 Kabeljau verarbeitet, und zwar 12 100 000 Stück zu Klippfiſch, 6 400 000 Stück zu Stockfiſch, 100 000 Stück auf andere Weiſe. Daraus wurden gewonnen: 3060 hl Fiſchleber, 16 952 hl Dampfmedizintran und 25 390 hl Fiſchrogen. 10 900 000 Kabeljauköpfe wurden für die Guanofabrikation verwertet und 5 800 000 Stück von den Fiſchern als Viehfutter verwendet. Der Wert dieſer Produkte wird auf 6 412 500 Mark geſchätzt. Patentbericht. Mitgeteilt vom Patentanwalt Dr Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker, und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII, Siebenſterngaſſe 1. Oeſterreich. Ausgelegt am 15. März 1907, Einſpruchsfriſt bis 15. Mai 1907. Klaſſe 45e. Sichter Wilhelm Kaufmann in Berlin. — Verfahren und Vorrichtung zur Regenerierung des Waſſers in Fiſch behältern und dergleichen durch Sauerſtoff: Der Sauerſtoff wird kurz vor oder während jeines Eintrittes in das Waſſer mit fein verteiltem Platin oder ähnlich katalytiſch wirkenden Stoffen in Berührung gebracht, zum Zwecke, eine ſtärkere Aktivität des Sauerſtoffes zu erzielen. Die An ſprüche zwei bis vier kennzeichnen Vorrichtungen zur Ausführung des Verfahrens. VIII. Verſonal-Notiz. Regierungs⸗ und Baurat Fahl 18 Am 28. Februar ſtarb in Danzig Regierungs und Baurat Fahl, Vorſitzender des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins und Vorſtandsmitglied des Deutſchen Fiſchereivereins. Als langjähriges Vorſtandsmitglied beider Vereine und als Oberfiſchmeiſter hat ſich der Verſtorbene große Verdienſte um die Fiſcherei Weſtpreußens erworben. IX. Vereinsnachrichten. Württembergiſcher Landesfiſchereiverein. Die diesjährige Hauptverſammlung (XV. Württemb. Fiſchereitag) findet am Sonntag den 16. Juni in Nagold ſtatt. f Stuttgart, den 9. April 1907. Der J. Vorſitzende: Oberſtudienrat Dr. Lampert. Württembergiſcher Anglerverein. Dem vierten Jahresbericht des Vereins entnehmen wir fol gende Daten: Die Zahl der Mitglieder betrug im Vereinsjahr 111. Die Geſchäfte des Vereins wurden erledigt in einer außerordentlichen Generalverſammlung, 12 Vorſtandsſitzungen und 12 Monatsverſamm lungen, deren Beſuch ein reger genannt werden kann. In Privat pachtſtrecken und in Vereinswaſſer wurden ausgeſetzt: 1000 Regen— bogenforellenſömmerlinge, 1800 Regenbogenforellenjährlinge, 105 000 Bachforellenbrut, 1000 Bachforellenſöm merlinge, 300 Bachforellenjähr— linge, 4000 Aalbrut, 600 Setzaale, 2300 Karpfenjährlinge, 800 zwei ſömmerige Spiegelkarpfen und 3000 zweijährige Rotaugen. Die Ein nahmen betrugen im Vereinsjahr Mk. 1628.18, denen Ausgaben in der Höhe von Mk. 1528.23 gegenüberſtehen. — X. Fragekalten. Frage Nr. 3 (Herrn R. in A.). Sind die in der Oberpfalz zahlreich vorkommenden ſo— genannten Taucher (Steißfußtaucher) der Fiſcherei ſchädlich? Wenn ja, was ſoll zu deren Ver— tilgung geſchehen? Antwort: Von den in Deutſchland vorkommenden Tauchern (Colymbus) ſind es beſonders der Haubenſteißfuß (G. eristatus) und der Zwergſteißfuß (C. minor), welche in größerer Anzahl 178 in unſeren Gewäſſern anzutreffen ſind. Beide Arten jind zu den Fiſchfeinden zu rechnen, aber da ſie ſehr ſcheue Vögel ſind und ſich rechtzeitig durch geſchicktes Untertauchen der Verfolgung zu entziehen wiſſen, ſehr ſchwer durch den Schuß zu erlegen. Man bekämpft ihr Ueberhandnehmen daher am erfolgreichſten, indem man ihre Neſter ausnimmt. Das Neſt des Haubenſteißfußes wird im Wale: ſchwimmend an der Grenze von freiem Waſſer und Pflanzenwuchs in Rohr, Schilf oder Binſen angelegt und an feſtgewachſenen Stengeln befeſtigt, ſo daß es nicht von der Strömung entführt werden kann. In der zweiten Hälfte des Mai legt das Weibchen 3—4 Eier von der Größe kleiner Hühnereier, welche ſchmutzig-gelblichgrün ausſehen, und durch das feuchte Neſt grünbraune Schmutzflecken bekommen— Der Zwergſteißfuß legt ſein Neſt zwiſchen lichtem Schilf, Binſen, Gräſern oder anderen Waſſerpflanzen nicht verſteckt, ſondern oftmals jo frei an, daß man es vom Ufer aus fchon von weitem ſieht. Meiſtenteils iſt es an Waſſerpflanzen befejtizt, um es am Fortſchwimmen zu ver— hindern; zuweilen ſchwimmt es auch ganz frei. Die Eier ſind zirka 36 mm lang und 26 mm breit und grünlich-gelblich gefärbt. Bei beiden Arten bedeckt der Brutvogel, wenn er vom Neſt abgeht, die Eier mit einer Lage Schlamm oder Waſſerpflanzen und erſchwert dadurch natürlich das Auffinden der Eier ſehr. R. Literatur. Zeitungskatalog der Annoncen-Expedition Rudolf Moſſe pro 1907. Die zweckentſprechende Ausſtattung von Annoncen, einen für jeden Inſerenten außerordentlich wichtigen Faktor, behandelt der ſoeben erſchienene Zeitungs— katalog der Annoncen-Expedition Rudolf Moſſe pro 1907 in ſeiner Separatbeilage „Das Cliché— inſerat“, die mehrere Hundert auffälliger illuſtrierter Annoncenentwürfe enthält. Die Firma Rudolf Moſſe, die am 1. Januar auf ein 40 jähriges Beſtehen zurückblicken konnte, hat ſich von jeher bemüht, mit jeder neuen Auflage ihres Zeitungsfataloges dem Inſerenten neue Anregungen zu geben, und dieſes Streben tritt auch hier wiederum vorteilhaft in die Erſcheinung. Der Katalog ſelbſt enthält in gewohnter überſichtlicher Anordnung alle für den Inſerenten wiſſens— werten Angaben. Einen beſonderen Vorzug dieſes Zeitungskatalogs bildet bekanntlich der Um— ſtand, daß er in Verbindung mit Rudolf Moſſes Normalzeilenmeſſer die einzige ſichere und be— queme Handhabe für eine korrekte Zeilenberechnung bietet, und nicht zum wenigſten aus dieſem Grunde iſt er zu einem unentbehrlichen Handbuch für jeden Inſerenten geworden. XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. März bis einſchließlich 6. April 1907. Karpfen waren in der Oſterwoche lebhafter begehrt und notierten demzufolge im Preiſe höher. Auch noch nach dem Feſte iſt die Nachfrage eine verhältnismäßig rege, wenngleich die Preiſe wieder ein wenig zurückgegangen ſind. g In Schleien iſt das Geſchäft nach dem Vorbericht unverändert. Einheimiſche Fiſche ſind bisher äußerſt knapp. März Karpfen: Mark März Schleie: Mark 22. lebend, 5er bis 10er . . 55—62 22. lebend, unſortiert . 107—124 22, $ e ie e Da Rt ee a 62 c en 23. lebend, unſortietrrtr 197 26. lebend, 40er bis 50er . . . 71-73 23. ROLLEN RR 8 61 27. > 40er bis 50er . . 67-73 2 ꝰ P P ff 0 27. 2 unſortiert . .55—65 27. lebend, groß 2 „5838 28. lebend, 40er bis 50er. . . 69—73 28. lebend, holländiſche. .. 82—83 28. „ er bis 80er 73 30. N 5 „„ t Ne I 0703 0 r 2 Er 30. lebend, 40er bis 50er . . . 70—78 April Schleie: Mark 30 „ 20er bis 40er . 64—72 2. lebend, holländiſchee . 90 30 ltotrtſ ! 81 r 2 So SER E a 56 4. lebend, holländiſche . 73-85 April Karpfen: Mark 4. 5 mittel 105110 2. ebend, des? 6688 Ar AM a 38—60 2. fol TG (bend, mitte!!! 110 3. lebend, 40er bis 50er . . . 66-70 r a 46 4: lebend, 0e 67 6. lebend, unfortiertt . . . 104— 121 let ir re ce, Sb | 6. 7 mittel aRllT, lebend, 0e? 60 —65 „ e . . 4158 Kralingſche Veer, 6. April. Vom 30. März bis inkl. geſtern wurden hier zugeführt: 198 Winterſalme zu Mark 2.40 bis Mark 4.10 per Pfund und 492 Maifiſche zu Mark 2.10 bis Mark 8.50 per Stück. Berlin, 6. April. 179 (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren am erſten Tage ſehr mäßig, deckten aber an den Milo den zum Teil recht mäßigen Bedarf; heute reichlich. Geſchäft ſchleppend, nur am Mittwoch reger; Flundern und kleine Rotzungen am Donnerstag kaum abzuſetzen, am Freitag fehlten beſſere Seefiſche. Aenderungen. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Hechte, groß. | 50-66 | 3456 Zander. . EE 69 Barſche MEI Ta 21-57 Karpfen 60-—70 57—61 Karauſchen . | 81-86 — Schleie, klein. . 1105—117 | 38—60 FFF Bunte Fiſche. I Aale, mittel 7 133 103 Lachs | — — Preiſe nachgebend, keilweiſe für Seefiſche gedrückt, ſonſt ohne große Fiſche geräucherte D Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — Nair 5 — Flundern, Kieler la „ Stiege 300-400 do. mittelgr.. „ Kiſte 200— 300 Bücklinge, Kieler. „ Wall 300-400 Dor) dite 90 508 Seen, ı 250-500 Aale, große.. „ Pfund |; 110-140 SDC „ — Heringe „ Schock 500-900 J. Fiſchmeiſtet, allererſte Kraft, mit der Forellenzucht, insbeſondere Aufzucht von Jährlingen durchaus vertraut, für größere Forellen- zucht geſucht. Hohes Gehalt, dauernde Stellung. Offerten unter E. 40 an die Expedition dieſes Blattes erbeten. Dunger Mann, 23 Jahre alt, war 5 Jahre in einer größeren Fiſchzuchtanſtalt tätig und iſt mit der künſt⸗ lichen Fiſchzucht völlig vertraut, ſucht Stellung. (Eintritt kann auf Wunſch erfolgen. Offerten unter K. S. 35 an die Expedition dieſes Blattes erbeten. unverheiratet, in Karpfen- und Salmoniden= zucht vertraut, etwas Teichbaukenntnis, wird für die Freih. v. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſawie für die Zeſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies— baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fßiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. zc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Mofterreidy-Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Ur. 9. München, den 1. Mai 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: J. und II. Bekanntmachungen. — III. Die Wirkſamkeit der Fiſchpäſſe. — IV. An⸗ lage und Bewirtfchaftung von Teichen. — V. Fiſchereikurs in Karlsruhe. — VI. Vermiſchte Mitteilungen. — VII. Perſonal⸗Notiz. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Literatur. — XI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Vekanntmachung. Am Freitag den 31. Mai d. Is., vormittags 11 Uhr, findet in Deſſau im Kriſtallpalaſt die diesjährige Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Neukonſtituierung des Deutſchen Fiſchereivereins nach der genehmigten neuen Satzung. Wahlen. 2. Rechenſchaftsbericht. — 186 3. Etat für das Jahr 1907. 4. Beratung etwaiger Anträge. 5. Vorträge. Am 31. Mai und am 1. Juni finden in Deſſau Sitzungen des Verwaltungsrates und des Deutſchen Fiſchereirates, ſowie ein Fiſchereitag ſtatt. Hierzu ergehen noch beſondere Einladungen. Indem ich das Vorſtehende zur Kenntnis unſerer Mitglieder bringe, lade ich dieſe und die Freunde unſeres Vereins zu recht zahlreichem Beſuche unſerer Hauptverſammlung ein. Berlin, den 8. April 1907. Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. gez.: Dr. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. II. Bekanntmachung. Programm für die Sitzungen des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Stanten und des Deutſchen Fiſchereivereins in Dejjan. Donnerstag den 30. Mai, 5 Uhr nachmittags: Vorſtandsſitzung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — 6 Uhr abends: Verwaltungsratsſitzung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — 8 Uhr abends: Begrüßung der erſchienenen Delegierten zum Fiſchereirat und Teilnehmer an den Sitzungen im Ratskeller. Freitag den 31. Mai, 9—10 Uhr vormittags: Generalverſammlung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. (Gäſte willkommen.) — 11 Uhr vormittags: Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins im Kriſtallpalaſt. (Gäſte willkommen.) — 1½ Uhr nachmittags: Frühſtück im Ratskeller. — 4 Uhr nachmittags: XV. Deutſcher Fiſchereirat im Rathaus. — 8½ Uhr abends: Gartenfeſt im Bahn— hofshotel (hierzu hat die Stadt Deſſau Muſik gütigſt in Ausſicht geſtellt). Sonnabend den 1. Juni, 11 Uhr vormittags: Sitzung des Verwaltungsrates des Deutſchen Fiſchereivereins im Rathaus. — Nachmittags 1 Uhr: Frühſtück im Kriſtallpalaſt. — 3 Uhr nachmittags: Fiſchereitag im Kriſtallpalaſt. (Gäſte willkommen.) — 7 Uhr abends: Feſt— eſſen im Kriſtallpalaſt. Sonntag den 2. Juni, 10 Uhr vormittags: Fahrt nach Wörlitz über den Sieglitzer Berg. Montag den 3. Juni, 11 Uhr vormittags: Beſichtigung der Gruſonſchen Gewächs häuſer und Aquarien in Magdeburg-Buckau. Führung: Herr Dr Kluge. III. Die Wirkfamkeit der Fiſchpäſſe. Die Fiſchpaßfrage hat von jeher die Aufmerkſamkeit und das Intereſſe der Fiſchereikreiſe in Anſpruch genommen. In Nr. 2, Jahrgang 1907, dieſer Zeitung iſt in zwei verſchiedenen Artikeln davon die Rede, einmal in dem Artikel über das neue Weſerwehr bei Bremen und ferner in dem Haubenſchmiedſchen Vortrage über Fiſchpäſſe. Die deutſche Literatur über Fiſchpäſſe iſt nicht beſonders reichhaltig. Am bekannteſten iſt die Kellerſche Schrift: „Die Anlage der Fiſchwege.“ Dieſelbe hat wohl den meiſten Lehrbüchern über Waſſerbau und Fiſcherei als Grundlage für die Behandlung der Fiſchpäſſe gedient. Sehr lehrreich iſt auch der Aufſatz Faſtenaus über Fiſchwege in Nr. 5 des Jahrgangs 1872 der Zirkulare des Deutſchen Fiſchereivereins. Derſelbe gibt ein klares Bild über den damaligen Stand dieſer Frage und führt die bedeutendſten Fiſchpäſſe in England, Irland und Amerika in guten Abbildungen vor, insbeſondere den Galway- und die Balliſodare-Päſſe in Irland, die Päſſe im Wharfe-Fluß bei Weatherby und Tadcaſter u. ſ. w. Im übrigen ſind faſt immer nur einzelne ausgeführte Fiſchpäſſe oder beſtimmte Paßſyſteme in Zeitſchriften u. J. w. näher beſchrieben, z. B. in dem Reiſebericht des Ingenieurs Brüſſow die a 2 b y 187 Fiſchwege in England, im „Zentralblatt der Bauverwaltung“, Jahrgang 1890, Seite 463, der Fiſchpaß in Hameln, in Nr. 1 des Jahrgangs 1889 der Zirkulare des Deutſchen Fiſchereivereins die Fiſch— päſſe in den Ems-Wehren bei Hanekenfähr und Liſtrup, in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ (Nr. 12 des Jahrgangs 1905), ſowie im „Zentralblatt der Bauverwaltung“, Jahrgang 1906, Seite 89 die Reckenſche Fiſchſchleuſe u. ſ. w. In der Kellerſchen Schrift ſind die Fiſchpäſſe auch in bautechniſcher Beziehung behandelt. Der Bautechniker iſt bei der Frage der zweckmäßigen Geſtaltung der Fiſchpäſſe weſentlich beteiligt, er muß aber mit Fiſcherei-Sachverſtändigen zuſammenarbeiten, damit die Gewohn— heiten der Fiſche Berückſichtigung finden und ſo ein Paß zuſtande komme, der ſeinen Zweck tat— ſächlich erfüllt. In neuerer Zeit hat die Frage der Fiſchpäſſe erhöhte Bedeutung erlangt durch das Beſtreben der Induſtrie, die Waſſerkräfte ſich nutzbar zu machen. Durch die Möglichkeit, die gewonnene Kraft auf weite Entfernungen weiterzuleiten, iſt die frühere Beſchränkung der Verwertung der Waſſerkräfte fortgefallen und dadurch die Möglichkeit ihrer rationellen Aus— nutzung erheblich gewachſen. Hierzu kommt die Benutzung des Waſſers zur Bewäſſerung im Landes— kulturintereſſe, die Aufſpeicherung des Waſſers in Sammelbecken zur Waſſerverſorgung großer Städte, zur Zurückhaltung ſchädlicher Hochwaſſer, zur beſſeren Schiffbarmachung der Flüſſe und Speiſung der Schiffahrtskanaͤle, die Kanaliſierung der Flüſſe im Schiffahrtsintereſſe u. ſ. w., alles Bedürfniſſe, deren Befriedigung die Anlage zahlreicher, zum Teil gewaltiger Stauwerke bedingt. Aber auch hiervon abgeſehen, ſind die Beſitzer vorhandener Waſſertriebwerke überal! beſtrebt, durch Verbeſſerung der früheren Einrichtungen, Erſetzung mangelhafter Waſſerräder durch moderne Räder und beſonders durch Turbinen, Erhöhung der Stauhöhen der Wehre, Umbau derſelben u. ſ. w. die Waſſerkraft beſſer auszunutzen. Die früheren Wehre waren vielfach mangelhaft, undicht und weniger hoch und daher für die Fiſcherei günſtiger. Dasſelbe gilt von den alten Waſſerrädern, die im Vergleich zu den Turbinen für die Fiſche kaum gefährlich waren. Bei dieſer veränderten Sachlage muß die Frage der Fiſchpäſſe ebenfalls an Bedeutung gewinnen und erſcheint es daher angebracht, näher darauf einzugehen. Die Fiſchpäſſe dienen ſelten nur einer Fiſchart, meiſtens kommen mehrere Fiſcharten in Frage. In erſter Linie ſind es die Wanderfiſche, wie Lachs, Aal u. ſ. w., die zu berückſichtigen ſind, und zwar der große ausgewachſene Lachs, wenn er aus dem Meere in die Flüſſe und Bäche aufſteigt, um dort zu laichen, und der kleine Jungaal, der aus dem Meere kommt, um im Süß— waſſer der Flüſſe, Bäche und Seen groß zu werden. Außer Lachs und Aal kommen noch Meerforelle, Neunauge, Maifiſch, Schnäpel u. ſ. w. in Frage und außer den vorgenannten Wanderfiſchen, die zwiſchen dem Salzwaſſer des Meeres und dem Süßwaſſer der Binnengewäſſer wechſeln, auch diejenigen Fiſche, welche nicht zu den Wanderfiſchen in vorbezeichnetem Sinne gehören, ſondern als ſogenannte Standfiſche bezeichnet zu werden pflegen, jedoch zu gewiſſen Zeiten, beſonders zur Laichzeit, ihren Standort wechſeln. Sie tun dies zur Aufſuchung geeigneter Laichplätze, an die meiſtens andere Anſprüche geſtellt werden müſſen, als die Weidegründe, auf denen dieſe Fiſche ſich ſonſt aufzuhalten pflegen, erfüllen können. Auf dieſe Weiſe erhalten wir verſchiedene Fiſcharten, die bei der Anlage der Fiſchpäſſe berückſichtigt werden müſſen. Es liegt auf der Hand, daß dies für die Lage, Konſtruktion und ſon— ſtige Anordnung der Bälle von Bedeutung iſt. Sehr oft wird man dabei zu dem Reſultate kommen, daß mit einem einzigen Paß allen Forderungen nicht entſprochen werden kann. Deshalb ſind auch bei dem neuen Wehre in der Weſer bei Bremen 4 verſchiedene Päſſe vorgeſehen, eine Fiſchtreppe nach dem Baſſinſyſtem, eine Fiſchſchleuſe, ein ſogenannter Wildpaß nach norwegiſchem Muſter und eine Aalleiter. Man wird dem Ziele dadurch am nächſten kommen, jedoch koſtet eine ſo opulente Paßausſtattung viel Geld und auch viel Waſſer, ſo daß man in den meiſten Fällen ſolche Forde— rungen nicht wird machen oder doch nicht wird durchſetzen können. Was die Wirkſamkeit der Fiſchpäſſe betrifft, jo bringt Faſtenau darüber in ſeinem vorer— wähnten Aufſatz einige Angaben, wonach große Mengen von Lachſen in den Balliſodare-Päſſen in Irland — Colloney Paß — beobachtet wurden. Der Paß ſei oft buchſtäblich voll von Lachſen. Anfangs Oktober 1857 habe der Paß einem Steeplechaſe geglichen, die Lachſe hätten die Stufen paarweiſe genommen, es ſeien jo viele Lachſe im Paß geweſen, daß man ſie mit der Hand habe fangen können u. ſ. w. 5 188 Im Dezember 1857 jeien aus dem Paß, nachdem das Waſſer abgeitellt worden, 256 Lachſe herausgenommen, ein anderes Mal gar etwa 600 Lachſe, ferner habe man an der oberen Stufe des Paſſes in 5 Minuten 102 Lachſe gezählt, an einem anderen Tage in einer Stunde 267 Lachſe. Von dem Galway-Paß in Irland berichtet Faſtenau, daß vor ſeinem Eingang Tauſende von Lachſen geſehen wurden, welche hinauf wollten und daß in einem Jahre mehr als 40 000 Lachſe durch dieſen Paß gegangen ſeien. Die genannten iriſchen Fiſchpäſſe ſind Fiſchtreppen nach dem Baſſinſyſtem. Auch Brüſſow macht in ſeinem Reiſebericht über die Fiſchpäſſe in England Angaben über die Wirkſamkeit der engliſchen Päſſe und bemerkt z. B., daß in dem Paß im Wehre des Teme, eines Nebenfluſſes des Severn, bei der Powik-Mühle bei Worceſter, einmal 18 Lachſe gleichzeitig beobachtet ſeien. Dieſer Paß iſt eine Fiſchtreppe mit 9 Baſſins von je 1,50 m Länge und 0,50 m Breite. Bezüglich des Hamelner Paſſes heißt es in der Beſchreibung des „Zentralblattes der Bau— verwaltung“ wie folgt: „Bereits wenige Stunden nach der Oeffnung im September 1887 ſuchten mehrere Lachſe den Fiſchpaß auf und auch ſpäterhin wurde ein ſehr lebhafter Aufſtieg von Lachſen beobachtet. In den ſehr warmen Maimonaten der Jahre 1888 und 1889 zeigte ſich eine höchſt bemerkenswerte Erſcheinung, indem ſämtliche Becken mit verſchiedenen Fiſcharten, namentlich Barben, Weiß— fiſchen, Kühlingen und Barſchen dicht gedrängt angefüllt waren. Im Juni desſelben Jahres wurde während der Abendſtunden der Aufſtieg zahlreicher junger Aale von 15 bis 25 em Länge und 0,60 bis 1,0 em Dicke beobachtet, von welchen die Becken ebenfalls zeitweilig in dichten Knäueln angefüllt waren. Die Fiſche ſchwimmen meiſtens durch die Löcher, ſeltener findet ein Ueber— ſpringen der Sperren ſtatt. Die ſcharfe Strömung in den unteren Sperrlöchern, welche des ſtarken Strudels wegen nötig iſt, um die Fiſche aus dem Unterwaſſer anzulocken, bereitet freilich Schwierigkeiten, ſo daß das Durchſchwimmen erſt nach mehrfachen Verſuchen gelingt. I Die Fiſche brauchen deshalb mehrere Stunden, um den ganzen Paß zu nehmen und müſſen oft längere Ruhepauſen machen, wobei ſie mit Vorliebe die Stelle dicht unterhalb der Sperr— mauern benutzen, welche deshalb zweckmäßig niſchenartig zu geſtalten wäre.“ Ueber den Paß im Ems-Wehr bei Hanekenföhr jagt Baurat Meyer in Nr. 1, Jahrgang 1889, der Zirkulare des Deutſchen Fiſchereivereins folgendes: „Nach Eröffnung des Fiſchpaſſes kamen zunächſt die Frühjahrs-Wanderfiſche (Maifiſche) im Mai 1879. Der erſte größere durchpaſſierende Fiſchſchwarm wurde am 23. Mai beobachtet. Um die Anzahl der zur Zeit der Beobachtung in dem Paſſe befindlichen Fiſche ungefähr ermitteln zu können, wurde derſelbe oben auf kurze Zeit geſchloſſen. Nachdem das Waſſer ruhig geworden, zählte man in jedem Baſſin durchſchnittlich 6—8 Maifiſche, auch fanden ſich einige Barben vor. Im ganzen Paſſe mochten etwa 80 bis 100 Stück 15 bis 3 Pfund ſchwere Fiſche vorhanden ſein. Außerdem fanden ſich unzählige kleinere, etwa fingerlange Fiſche — meiſtens Gründlinge — vor. Seitdem iſt häufig ein ähnliches Paſſieren von Fiſchen beobachtet; zuweilen fehlten die Maifiſche ganz und waren nur Barben, Mönen, Aale und Braſſen vorhanden; letztere zeigten ſich ſelten einzeln, meiſtens in Schwärmen von 10 bis 20 Stück und zwar entweder in einem oder in zwei aneinander— ſtehenden Baſſins. An kühlen und windigen Tagen paſſierten die Fiſche den Paß gar nicht. An einem ſonnenhellen Nachmittage habe ich bemerkt, daß mehrere Maifiſche aus dem ſtärkſten Strudel vor der Freiflut etwa 30—40 em hoch ſprangen. Die Art des Paſſierens war bei den verſchiedenen Fiſcharten verſchieden. Die Maifiſche und Mönen ſprangen meiſtens über die einzelnen Sperren und ſchlüpften nur ſelten durch den in der Sperre angebrachten Ausſchnitt, während bei den Barben und Braſſen ein Springen bisher nicht beobachtet wurde; dieſelben ſchwammen vielmehr durch die Ausſchnitte in den Sperren. Bei den kleinen Gründlingen konnte, wenn nur wenig Waſſer durch den Fiſchpaß floß, ein förmliches Klettern über die etwas rauhen Sandſteinſperren beobachtet werden; bei ſtärkerem Waſſerſtrom ſchwammen die Gründlinge ebenfalls durch die Ausſchnitte. Im Laufe des Sommers 1879 wurde das Aufſteigen von Aalen in dem Fiſchpaſſe wiederholt beobachtet. Ueber das Aufſteigen des Lachſes fanden die erſten Be— obachtungen im Herbſt 1879 ſtatt. Zu Ende September d. J. zeigten ſich Lachſe unterhalb des Wehres; deren Aufſteigen wurde jedoch erſt beim Eintritte eines höheren Waſſerſtandes beobachtet und zwar wurden am 23. Oktober 3, am 24. Oktober 5, am 27. Oktober 3 Lachſe im Paſſe gejehen. Daß ſchon vorher Lachſe durch den Paß aufgeſtiegen waren, geht daraus hervor, daß bei dem etwa 14 km weiter oberhalb belegenen Ems-Wehr zu Liſtrup-Mehringen ſich bereits am 21. Ok— tober Lachſe gezeigt hatten. Sodann iſt in den folgenden Jahren der Paß im Frühjahr und Herbſt gern von Wanderfiſchen zum Aufſteigen benutzt, wie daraus hervorgeht, daß ſolche in der oberen Ems beim Wehre zu Liſtrup und in der ½ Stunde oberhalb Hanekenföhr in die Ems mündenden Ahe bei den Waſſermühlen zu Kunkemühle und Plantlünne vielfach geſehen und in erheblicher Anzahl gefangen ſind. Ob die Fiſche den Paß zum Aufſteigen benutzen, hängt weſentlich vom Waſſer— ſtande der Ems ab. Iſt letzterer zur Zeit der Ankunft laichreifer Wanderfiſche ein niedriger, ſo bleiben letztere im Unterwaſſer. Sobald alsdann eine kleine Flutanſchwellung im Unterwaſſer kommt, ſteigen ſie durch den Paß ſtromaufwärts. Es dürfte die Mitteilung nicht unintereſſant ſein, daß im Herbſte 1880 im Fiſchpaſſe zu Hanekenföhr etwa 20 laichreife männliche und weibliche Lachſe gefangen, nach Entnahme des Laichs und künſtlicher Befruchtung der Eier wieder in die Ems geſetzt ſind.“ Ueber den Paß im Ems-Wehre bei Liſtrup, welcher im Jahre 1882 ausgeführt iſt, ſchreibt Baurat Meye rin derſelben Nummer 1 des Jahrgangs 1889 der Zirkulare des Deutſchen Fiſcherei— vereins: „Da oberhalb des Wehres mehrfach Lachſe geſehen und gefangen ſind, ſo iſt anzunehmen, daß ſolche den Fiſchpaß zu Liſtrup zum Aufſteigen benutzt haben.“ So intereſſant dieſe Mitteilungen auch ſein mögen, ſo beruhen ſie doch nur zum Teil auf ſicheren Unterlagen, vielfach nur auf Schätzung und auf mehr oder minder ſicherer Beobachtung der in den Päſſen bemerkten Fiſche. Wie ſchwierig ſolche Beobachtungen ſind, beſonders in dem ſtrudelnden, oft trüben Waſſer, weiß jeder, der ſolche verſucht hat. Volle Gewißheit über die Wirkſamkeit der Fiſchpäſſe läßt ſich nur durch genaue Fangverſuche gewinnen, die ſich auf mehrere Jahre erſtrecken müſſen. Hierzu iſt die Anbringung einer Fang— vorrichtung — Reuſe — vor dem oberſten Schlupfloch, durch das der aufgeſtiegene Fiſch in das Oberwaſſer des Wehres gelangt, erforderlich. Ohne ſolche Fangverſuche haben die Behauptungen über die Wirkſamkeit eines Paſſes wenig Wert, da beſonders bei Päſſen, die von größeren Waſſer— mengen durchſtrömt werden, die ſichere Beobachtung der paſſierenden Fiſche ſozuſagen unmöglich iſt. Deshalb gingen auch die Urteile über die Wirkſamkeit des Hamelner Paſſes früher gänzlich auseinander; die einen behaupteten, die Fiſche nähmen ihn ſcharenweiſe, die anderen ſprachen ihm jeden Wert ab. Dasſelbe wiederholte ſich bei den Päſſen der 5 Wehre in der Ems unterhalb Meppen. Erſt durch genaue Fangverſuche iſt feſtgeſtellt, daß tatſächlich ſowohl der Paß in Hameln, als auch die Päſſe in den Ems-Wehren, ſowie auch der Paß am Werrewehr in Oeynhauſen den Fiſchen den Aufſtieg ermöglichen. Der Fiſchpaß in Hameln iſt eine Fiſchtreppe, beſtehend aus 8 Baſſins von je 2,40 m Breite und 2,70 m Länge. Die Waſſertiefe in den Baſſins beträgt 0,75 m. Die einzelnen Baſſins ſind durch Sperren voneinander getrennt. In den Sperren, und zwar am Boden des oberen Baſſins, ſind Schlupflöcher angebracht, die in den einzelnen Sperren gegen einander verſetzt ſind, um den Fiſchen Ruheplätze zu verſchaffen. Die Größe der Löcher in den > mittleren Sperren beträgt 35 em zu 35 em, in den beiden oberen 35 em zu 51 cm und in der unterſten 35 em zu 55 em. Die Waſſerſpiegeldifferenz je 2 benachbarter Baſſins beträgt 33 em. In Zeiten, wo hauptſächlich der Wechſel von Standfiſchen in Frage kommt, wird durch teilweiſes Schließen des Schlupfloches in der oberen Abſchlußmauer mittelſt einer Schütztafel der Waſſerzufluß ſoweit beſchränkt, daß das Ueberſchlagen der Sperren unterbleibt und alles Speiſewaſſer des Paſſes durch die Schlupflöcher der Sperren geht. In der Zeit dagegen, wo hauptſächlich die Lachſe aufzuſteigen pflegen, wird die Speiſung verſtärkt, ſo daß das Waſſer teils durch die Schlupflöcher geht, teils als Ueberfallwaſſer etwa 10 em hoch über die Sperren fällt. Der Paß iſt näher beſchrieben im Jahrgang 1890 des „Zentralblattes der Bauverwaltung“, Seite 463. Die Fangverſuche in Hameln hatten folgendes Reſultat: Es gingen durch den Fiſchpaß a)in der Zeit vom 1. April bis 10. November 1893 109 Lachſe, 1 Meerforelle und 139 Sommer— laicher (Barben, Naſen, Rotaugen, Rotfedern u. ſ. w.). In derſelben Zeit wurden in Hameln unterhalb des Wehres 1031 Lachſe gefangen, während der Geſamtlachsfang des ganzen Jahres 1893 in Hameln 2136 Stück und in der ganzen Weſer von Hameln bis zum Meere 4763 Stück betrug; b) in der Zeit vom 30. April bis 30. November 1895 115 Lachſe und 200 Sommerlaicher. In derſelben Zeit betrug der Lachsfang in Hameln 1325 Stück, dagegen im ganzen Jahre 1895 in Hameln 1846 Stück und in der Weſer von Hameln bis zum Meere 6610 Stück; e) in der Zeit vom 21. April bis 30. November 1896 34 Lachſe und 302 Sommerlaicher. In derſelben Zeit betrug der Lachsfang in Hameln 1289 Stück, dagegen im ganzen Jahre 1896 in Hameln 2134 Stück und in der Weſer von Hameln bis zum Meere 5146 Stück. Von den unter a, b und e angegebenen 109, 115 und 34 Lachſen paſſierten als Tages— maximum den Paß: am 17. Oktober 1893 16 Stück, am 9. November 1895 20 Stück, am 1. Of- tober 1896 3 Stück. Der Aufſtieg der Sommerlaicher beſchränkte ſich im allgemeinen auf die Laichzeit im Frühjahre und war an einzelnen Tagen beſonders ſtark. So gingen durch den Paß: am 8. April 1893 23 Maifiſche, am 12. Mai 1895 157 Weißfiſche, am 12. Mai 1896 43 Maifiſche. Im Herbſt 1906 ſind die beiden unteren Baſſins des Hamelner Paſſes zu einer Fiſchſchleuſe ein— gerichtet worden, um damit einen Verſuch im großen zu machen. Es iſt nämlich, wie ſchon oben bemerkt, beabſichtigt, das neue große Weſer-Wehr bei Bremen — dasſelbe gilt von dem neuen Weſer-Wehr bei Dörverden unterhalb Hoya — auch mit einer Fiſchſchleuſe auszuſtatten und ſollte daher der Verſuch in Hameln die Brauchbarkeit dieſes neuen Syſtems klarſtellen. Die Fiſchſchleuſe iſt beſchrieben in Nr. 12 des Jahrgangs 1905 der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“, ferner auf Seite 89 des Jahrgangs 1906 des „Zentralblattes der Bauverwaltung“. Frühere Verſuche in einem Forellenbach bei Hameln hatten die Zweckmäßigkeit der Schleuſe erwieſen, es kam aber darauf an, dieſen Erweis auch für ſchwierigere und größere Verhältniſſe zu erbringen. In der Zeit vom 8. Oktober bis 30. November 1906 iſt die Fiſchſchleuſe an 41 Tagen in Betrieb geweſen und ſind in dieſer Zeit 37 Lachſe, 3 Forellen, 1 Rotauge, 1 Quabbe, ! Barbe und 1 Braſſe durch die Schleuſe aufgeſtiegen, dagegen hat in derſelben Zeit vom 8. Oktober bis 30. November 1906 der Hamelner Fiſchpaß an 10 Tagen in ſeiner urſprünglichen Form — Baſſin— paß — funktioniert und iſt er dabei von 57 Lachſen und 3 Forellen erſtiegen worden. Das war eben das Intereſſante an dem Verſuch, daß die Einrichtung ſo getroffen war, daß derſelbe Paß ſowohl als Fiſchtreppe als auch als Fiſchſchleuſe zu benutzen war. Allein am 11. November 1906 gingen 7 Lachſe durch die Fiſchſchleuſe, allein am 14. Oktober 1906 21 Lachſe und am 24. November 1906 18 Lachſe durch die Fiſchtreppe. Dadurch iſt der Beweis geliefert, daß ſowohl die Fiſchſchleuſe als auch die Fiſchtreppe den Fiſchen den Aufſtieg leicht machen. Wenn trotzdem nicht mehr Lachſe die Schleuſe und Treppe benutzt haben, ſo liegt das daran, daß nicht ſelten höhere Waſſerſtände eintreten, wo die Lachſe frei über das Wehr gehen können, ferner daran, daß bei niedrigeren Waſſerſtänden, bei denen die Lachſe den Paß benutzen müßten, um ins Oberwaſſer zu kommen, dann die meiſten Lachſe im Unterwaſſer des Hamelner Wehres weggefangen werden, bevor ſie den Paß gefunden haben. Die Fangzahlen der Jahre 1893, 1895 und 1896 ſind ſchon oben mitgeteilt, in der Zeit vom 8. Oktober bis 30. November 1906 wurden in Hameln im Unterwaſſer des Wehres 876 Lachſe gefangen, während in derſelben Zeit nur 94 Lachſe durch die Schleuſe oder Treppe gingen. Hieraus erklärt ſich auch, daß Sonntags, wo nicht gefiſcht zu werden pflegt, der Aufſtieg im Fiſchpaß beſonders ſtark iſt. Wollte man daher zu einer richtigen Beurteilung der Leiſtungsfähigkeit des Paſſes kommen, ſo müßte der Fang in Hameln zeitweiſe ruhen. Es ſoll verſucht werden, mit den Fiſchern ein diesbezügliches Abkommen zu treffen unter der Vorausſetzung, daß dieſelben die im Paß gefangenen Lachſe, die ſie ſonſt ja in der Hauptſache unterhalb des Wehres fangen würden, erhalten. Aber nicht nur das Ruhen der Fiſcherei, ſondern auch der Stillſtand der Weſermühlen in Hameln begünſtigt Sonntags den Aufſtieg der Fiſche im Paß. Es geht nämlich das Turbinenwaſſer erſt weiter unterhalb des Fiſchpaſſes in das Unterwaſſer des Wehres. Wenn daher die Weſer nur ſoviel Waſſer führt, daß faſt alles Waſſer durch die Turbinen und nur wenig oder gar kein Waſſer über das Wehr geht, ſo verweilen die Lachſe an der Stelle, wo das Turbinenwaſſer ausſtrömt, gehen aber nicht gern in das tote Waſſer am Wehr, 191 wo der Fiſchpaß liegt. Die verhältnismäßig geringe Waſſermenge, die den Paß durchſtrömt, kann hieran nicht viel ändern. Daher wirken Sonntags beide Umſtände, ſowohl das Nichtfiſchen, als auch der Stillſtand der Mühlen, zuſammen, um dann den Aufſtieg zu verſtärken. Jedenfalls haben die Verſuche ergeben, daß der Hamelner Paß gut arbeitet, ſowohl als Fiſchtreppe, als auch als Fiſchſchleuſe. Die Schleuſe hat den Vorteil, daß der Aufſtieg für die Fiſche keine Anſtrengung erfordert. Der anfänglich ſehr ſtarke Waſſerſtrahl übt offenbar eine ſtarke Anziehung auf die Fiſche aus, der Waſſer— verbrauch und die Baukoſten ſind beſonders bei großen Gefällen erheblich niedriger als bei den Fiſchtreppen. a Dagegen iſt bei der Fiſchſchleuſe mehr Ueberwachung nötig, wenn man Betriebsſtörungen durch Treibzeug u. ſ. w. vermeiden will. Ganz ohne Aufſicht können aber auch Fiſchtreppen nicht ſein. Bei größeren Wehranlagen, wo ohnehin ſtändige Auſſicht vorhanden iſt, kann dieſelbe ſich ohne Mehrkoſten auch auf die Fiſchſchleuſe erſtrecken. Nach den vorgenannten Fangreſultaten ſcheint die Fiſchtreppe der Fiſchſchleuſe überlegen zu ſein. Berückſichtigt man aber, daß zur Zeit des Betriebes der Schleuſe im Herbſt 1906 das Unter— waſſer des Wehres faſt immer einen jo niedrigen Stand hatte, daß in der Schleuſenkammer, d. h. in dem unterſten Baſſin der Fiſchtreppe, nur eine Waſſertiefe von etwa 10 em ſich einſtellte, ſo ergibt ſich ohne weiteres, daß die Schleuſe unter ſolchen Verhältniſſen nicht zur Geltung kommen konnte. Das widerſpricht vollſtändig ihrer Natur. Es muß vielmehr die Sohle der Schleuſenkammer ſo vertieft werden, daß bei gewöhnlichem Unterwaſſerſtande des Wehres in der Schleuſenkammer eine Waſſertiefe von etwa 0,75 m bleibt, damit die Fiſche bei dieſem Waſſerſtande bequem in die Schleuſe hineinſchwimmen können und dort eine ausreichende Waſſertiefe vorfinden. Die ſich hiernach ergebende Vertiefung der Sohle des unterſten Baſſins um etwa 0,65 m würde auch der Wirkſamkeit der Fiſchtreppe zugute kommen, wenn letztere auch weniger durch die zu hohe Lage der Sohle des unterſten Baſſins geſchädigt wird, als die Schleuſe. Es liegt nämlich die Oberkante der unterſten Sperrmauer der Treppe 0,25 m über dem gewöhnlichen Unterwaſſerſtand des Wehres, ſo daß die Lachſe bei dieſem Waſſerſtande durch das Schlupfloch in der unterſten Sperrmauer in das unterſte Baſſin der Treppe gelangen können und dort eine einigermaßen genügende Waſſertiefe vorfinden. Das Unterwaſſer des Wehres ſinkt in ſehr trockenen Jahren bis 0,60 m unter den gewöhn— lichen Waſſerſtand daſelbſt, jedoch braucht man auf ſo niedrige Waſſerſtände keine Rückſicht zu nehmen, da ſie ſelten eintreten und alsdann Lachſe nur in geringer Zahl zum Wehr kommen. Es wird beabſichtigt, im Jahre 1907 die Verſuche am Hamelner Paß fortzuſetzen und dabei wiederum den Paß abwechſelnd als Schleuſe und Treppe zu benutzen, nachdem vorher die wünſchens— werte Vertiefung der Sohle des unterſten Baſſins, welches zugleich als Schleuſenkammer dient, ſtattgefunden hat. f (Schluß folgt.) Iv. Anlage und Vewirtſchafkung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz Aſchauteiche bei Eſchede. Zur Anlage von Teichen iſt zweierlei nötig, Waſſer und paſſendes Terrain. Das Waſſer, welches uns die Natur bietet, it mit einigen wenigen Ausnahmen für Fiſchzuchtzwecke brauchbar. Dieſe Ausnahmen ſind ſolche Quellen, die entweder als Thermen entſpringen oder einen oder auch mehrere Beſtandteile inbeſonders ſtarkem Prozentſatz ſichten und dadurch dem Fiſche das Leben in dieſem Waſſer für die Dauer nicht gut möglich machen, es find dieſes insbeſondere kohlenſäurereiche, eiſenhaltige und ſalzhaltige Quellgewäſſer, auch ſolche, in denen Schwefelwaſſer ſtoff abſorbiert iſt, zu ihnen zählen auch die Waſſer, die direkt aus Torfmooren kommen. Erſt durch einen längeren Lauf und Durchmiſchung mit anderem Waſſer werden auch ſie für die Fiſchzucht verwendbar. Erſt durch die Induſtrie mit ihren Abwäſſern werden die natürlich reinen Gewäſſer unbrauchbar, aber auch dieſe verunreinigten reinigen ſich in ihrem Laufe ſelbſt wieder. Die Brauch barkeit eines Gewäſſers iſt auch ohne chemiſche Unterſuchung von dem aufmerkſamen Beobachter dadurch feſtzuſtellen, daß in dem Gewäſſer die Tiere gefunden werden, von denen ſich die Fiſche 192 nähren, und natürlich wenn Fiſche ſelbſt im Waſſer ſich aufhalten. Für die Salmonidenzucht ſind, da die Leittiere des Gammarus pulex und als Fiſch neben den Salmoniden ſelbſt, die Ellritze in erſter Linie, für die Kyprinidenzucht neben dem Gammarus pulex in beſonderem die verſchiedenen Daphinidenarten und Hüpferlingsarten, die Köcherfliegen, die verſchiedenen Schwimmkäfer und als Leitfiſche der Barſch, die Plötze und der Üklei, auch die Schmerle. Wird alſo von dieſen Vor— genannten ein Gewäſſer bewohnt, ſo iſt das Waſſer der Qualität nach ſorglos für die Fiſchzucht zu verwenden. Neben der Tierwelt können aber auch die Pflanzen dem Beobachter ein Führer ſein; ſind die Blätter und Stengel üppig grün, ſehen ſie rein aus, ſo iſt das Waſſer gut und brauchbar. Bei der chemiſchen Unterſuchung des Waſſers genügt im allgemeinen die Feſtſtellung des Kalk— gehaltes, von Kali und Phosphorſäure. Je kalkhaltiger das Waſſer iſt, je mehr Härtegrade es hat, um ſo geeigneter iſt es für die Fiſchzucht. Die Unterſuchung eines geringwertigen Waſſers ergab folgende Analyſe auf ! Liter Waſſer: Kalk 0,03 g. demnach deutſche Härtegrade 3,5, Phosphor— ſäure nicht nachweisbar, Kali nur Spuren; bei einem guten Waſſer: 0,0792 Kalk, demnach S deutſche Härtegrade, 0,0029 Kali und 0,0009 Phosphorſäure. Neben der Qualität des ſpeiſenden Waſſers iſt die Quantität die Hauptſache. Die Hannoverſche Landwirtſchaftskammer rechnet für die Böden der Lüneburger Heide, für Moor- und Heideboden, der wenig oder faſt gar nicht durch— läſſig iſt, ein Sekundenliter für ! ha Teichfläche als genügend für Karpfenzucht. Dieſes Quantum dürfte das geringſte ſein, welches für eine Karpfenteichwirtſchaft, die wirklich Fiſchzucht treiben will, nötig iſt, wo alſo ein Teil der Teiche erſt ſpäter angejvannt wird und der Waſſerſtand der Teiche ſo ziemlich immer auf gleicher Höhe gehalten werden ſoll. Dieſes immerhin kleine Quan— tum Waſſer reicht nur dort aus, wo der Teichboden an und für ſich undurchläſſig iſt oder auf un— durchläſſiger Schicht ruht, und wo die Teichdämme ſo angelegt ſind, daß wenig Waſſer durch ſie verloren geht; es wäre dieſes alſo auf Heideboden mit feſter Ortſteinſchicht im Untergrund, auf anmoorigem Heideboden, auf Moorboden, auf Lehm- und Letteboden und auch auf ſandigem Boden, wenn der Grundwaſſerſpiegel ſehr dicht unter der Bodenoherfläche liegt, wie letzteres viel— fach in der Lauſitz gefunden wird. Dieſe gleiche Beſchaffenheit des Teichuntergrundes ermöglicht es, auch Teiche dort anzulegen, wo nur ein zeitweiſer Waſſerzufluß vorhanden iſt, die Anlage von ſogenannten Himmelsteichen. Dieſe Art Teiche ſind für die Füllung faſt nur auf Schneeſchmelz— waſſer oder Frühjahrsniederſchläge angewieſen und erhalten Nachwäſſerung nur durch gelegent— liche Regengüſſe. Je kontinentaler das Klima iſt und je geringer die jährliche Niederſchlagsmenge »ines Ortes iſt, um ſo unſicherer ſind derartige Teiche in der Waſſerhaltung. Je größer die Fläche iſt, die dem Waſſer zur Durchſickerung geboten wird, um ſo mehr ſchwindet es in der trockenen Periode. Dieſe durchlaſſende Stelle iſt in der Regel der Damm. Deshalb ſollen Himmelsteiche nur dort angelegt werden, wo nur ein Damm und zwar ein möglichſt kurzer, gezogen zu werden braucht. Es wird dieſe gute Gelegenheit immer in Tälern ſein. Himmelsteiche ſind deshalb auch faſt immer kleine Talſperren. Wir finden derartige Teiche ſelten in der Ebene, faſt nur im hügeligen und welligen Terrain. Der Waſſerſpiegel ſolcher Himmels— teiche muß ſo hoch wie nur irgend möglich gehalten werden, um auch während der trockenen Jahres— zeit noch eine für den Fiſchbeſtand genügende Waſſerfläche zu behalten. Sie ſollen eine mittlere Tiefe von mindeſtens 1 m haben. Bei Teichen, zu deren Bau verhältnismäßig größere Dammanlagen nötig ſind, bei nicht waſſerdichtem Untergrund, und bei Teichwirtſchaften, die den Fiſch vom Ei bis zur Marktware halten, wird ſtändig fließendes Waſſer, wenn auch vielleicht nur ſür einen Teil der Teiche, abſolute Bedingung ſein; die Teichwirtſchaften brauchen ja in beſonderem fließendes Waſſer zur Ueber— winterung ihres Fiſchbeſtandes. Je durchlaſſender der Boden iſt, um jo mehr Waſſer wird für eine gleiche Teichfläche ge— braucht werden und je größer das anzulegende Teichterrain iſt, um ſo ſchwerwiegender iſt die Waſſerfrage, um ſo ſchwieriger iſt die Beantwortung der Frage, ob ein beſtimmtes Waſſerquantum für ein beſtimmtes Gelände ausreichen wird. Deshalb iſt bei größeren Anlagen und nicht ſehr bedeutenden Waſſerquantitäten nur anzuraten, die ganze Anlage nicht auf einmal auszubauen; man fängt mit den dem Speiſewaſſer zunächſtliegenden Teichen an und baut dann allmählich weiter, je danach, wie das Waſſer reicht. Es iſt damit auch der Vorteil verbunden, daß die Dämme der erſt gebauten Teiche von Jahr zu Jahr dichter werden, der weiteren Anlage alſo in den folgenden Jahren mehr Waſſer zu Gebote ſteht, als wenn das ganze Projekt auf einmal ausgeführt wird. FF ⁰ͤ 21120 ˙ Ul ˙ . en un u 193 Dazu kommt noch ein zeichneriſcher Vorteil, auch ein pekuniärer; der angehende Teichbeſitzer kann ſich mit dem allmählichen Entſtehen ſeiner Teichanlage den Beſatz zum größten Teil ſelbſt heranziehen. Er braucht nicht gleich allzutief in den Geldbeutel zu greifen, um ſich die Beſatz fiſche zu kaufen. Nicht diejenige Waſſermenge, die ein Gewäſſer zur Zeit des höchſten Waſſerſtandes führt, darf für eine Teichanlage als Nutzung in Rechnung gezogen werden, ſondern ein mittleres Waſſer; noch ſicherer geht man natürlich, wenn die Waſſermenge zur Zeit der Trockenheit gemeſſen wird, alſo im Sommer nach einer Periode geringerer Niederſchläge. Die Meſſung von Waſſermaſſen, die ein fließendes Gewäſſer mit ſich führt, kann auf zweierlei Weiſe vor ſich gehen: Bei größeren Gewäſſern wird dieſe Menge gefunden durch Multiplikation des durchſchnitt lichen Querprofiles mit der mittleren Geſchwindigkeit. Man nimmt auf einer beſtimmten, möglichſt geradlinigen Strecke des Fluſſes in gleichen Abſtänden Querprofile auf und läßt dann an verſchie— denen Stellen der Oberfläche und in verſchiedener Tiefe einen Schwimmer gehen, die Uhr zeigt dann die Geſchwindigkeit des Stromes an. Bei kleineren Bächen werden Steine, wenn dieſelben nicht ſchon vorhanden ſind, in das Gewäſſer aufgeſtellt, doch ſo, daß das Waſſer oberhalb ſich in gleicher Höhe hält. Die Berechnung findet dann nach der Eytelweinſchen Formel ſtatt. Es iſt M = 2 à b H V h a iſt hierbei der Kontraktions-Koeffizient, der bei breiten Schleuſen mit Flügelwänden — 4,22, bei ſchmalen Gerinnen mit ſteilen Einbauten = 3,79, bei Schutzöffnungen ohne Flügel— wänden = 2,82 und bei winkelrechten Oeffnungen in dünnen Wänden = 2,74 iſt. Die letztere Zahl wird diejenige ſein, die man in der Regel bei Meſſungen kleinerer Bäche anzuwenden hat, wenn das Stau durch ein Brett hergeſtellt wird. b iſt die Breite der Schutzöffnung— h die Höhe des Waſſers in der Durchflußöffnung. Mdie Waſſermenge. Alles in Meter gemeſſen. Wenn, wie ich vorher ſagte, es nicht leicht iſt, für eine größere Teichanlage, die in der Haupt— ſache doch gewöhnlich für die Zucht des Karpfen verwendet wird, das notwendige Waſſerquantum annähernd genau zu beſtimmen, jo iſt es bei Salmonidenwirtſchaften ſchon leichter, keine Fehler dabei zu machen. Die Salmonidenteichanlagen beſchränken ſich gewöhnlich auf ein kleineres Terrain mit kleineren Teichen, bei denen Verdunſtung und Verſickerung des Waſſers wenig oder gar nicht in Rechnung geſetzt zu werden braucht. In Salmonidenteichen, in denen nicht gefüttert wird, iſt es erwünſcht, doch nicht notwendig, daß ein Durchſtrom ſtattfindet; wenn alſo dieſe Teiche erſt einmal vollgelaufen ſind, genügt ein nicht zu großes Waſſerquantum, um einen Durchfluß herzuſtellen. Für Salmonidenwirtſchaften, in denen gefüttert wird, muß das zu Gebote ſtehende Waſſer verhältnismäßig bedeutender ſein; durch Futterteiche ſoll ſo viel Waſſer durch— ſtrömen, daß der Waſſerinhalt des Futterteiches ſich in 12 bis 24 Stunden beinahe erneuert. Es gehört demnach für einen Teich, welcher 50 Kubikmeter Waſſer faßt, zirka ! Sekunden liter. Man ſieht daraus, welche Waſſerquantitäten für eine gut arbeitende Forellenzucht gehören. Für Salmonidenteiche iſt eine Wärme des Waſſers von 9 bis 130 R. das vorteilhafteſte. Iſt die Temperatur eine niedigere, ſo geht die Freßgier des Fiſches und damit ſein Wachstum zurück, dasſelbe tritt ein, wenn die Wärme des Waſſers erheblich höher wird. Je ſauerſtoffreicher ein Waſſer iſt, um ſo wärmer kann es aber ſein, ohne daß der Salmonide geſchädigt wird. In Karpfenteichen ſoll die Sommertemperatur zwiſchen 14 und 200 R ſchwanken: im Winter muß das Waſſer möglichſt kalt ſein. Der Karpfen frißt und gedeiht nur bei höheren Wärmegraden. Die für unſer Klima notwendige Winterruhe genießt er nur dann voll, wenn das Waſſen echt kalt iſt, ſich mit Eis bedeckt. Je wärmer der Sommer iſt, je mehr Sonnentage in einem Sommer ſind, um ſo beſſer gedeiht er; je kälter der Winter iſt, um ſo beſſer überwintert er in den ihm über wieſenen Winterteichen. Ich möchte ſchon jetzt erwähnen, daß, je kälter das Klima iſt, je nördlicher oder höher eine Teichwirtſchaft liegt, um ſo kleiner das Areal ſein kann, das dem Karpfen als Ueberwinterung gegeben wird. Je gelinder die Winter ſind, je wärmer das Klima, um ſo geräumiger muß die Ueberwinterung ſein. 194 Ausgedehnte Tech inlagen laſſen ſich nur auf ebenerem Gelände anlegen; je welliger und je gebirgiger ein Land wird, um ſo kleiner werden die Teiche werden oder um ſo koſtſpieliger wird die An age größerer. Glaubt man ein für Teichanlagen geeignetes Terrain zu haben, ſo wird man ſich als Halter überzeugen müſſen, ob das für eine Teichanlage notwendige Gefälle vorhanden iſt, ob das Waſſer in genügender Stauhöhe auf das Land heraufzubekommen iſt, ob nachher auch wieder ſo viel Vor— flut geſchaffen werden kann, daß die Teiche nicht allein entleert, ſondern auch wirklich trocken gelegt werden können. Die geringſte Waſſertiefe, die ein nutzbarer Teich haben kann, abgeſehen von einigen Teichen, die für beſondere züchteriſche Zwecke gebraucht werden, z. B. Laichteiche, Vor— ſtreckteiche, iſt 50 em. Um einen ſolchen Teich wirklich trocken legen zu können, braucht man wenig— ſtens 25 em tiefe Gruben, und außerdem am Mönch noch ein Gefälle von mindeſtens zirka 10 cm, um den Teich gut abfiſchen zu können, fo daß demnach als Mindeſtgefälle ein ſolches von 1 m not- wendig iſt. Nur im koupierten Terrain und bei kleinen Entfernungen wird das Auge ein leidlicher, aber nicht zuverläſſiger Wegweiſer ſein, im ebenen Gelände und bei weiteren Entfernungen muß unter allen Umſtänden zum Nivellierinſtrument gegriffen werden; auch im erſteren Falle iſt der Gebrauch desſelben anzuraten, das Auge täuſcht leicht. Jedem, der Teiche bauen will, rate ich als erſte Hilfe ein Meßtiſchblatt der Landesaufnahme anzuſchaffen. 1) Man findet auf dieſen Blättern die Niveaulinien in einem Abſtand von 1,25 m ein— gezeichnet. Schon mit Hilfe dieſer Karte kann man ein Gelände ſehr gut beurteilen. Es kann daraus erſehen werden, von welchem Punkte das ſpeiſende Waſſer aus dem Fluß, Bach oder auch See abzunehmen iſt, um entweder ein möglichſt weites Gelände als Teich zu gewinnen, oder ein beſtimmtes Terrain unter Waſſer ſetzen zu können, ebenſo auch wird dort ſchon gefunden werden, wohin das Waſſer, das den Teichen beim Ablaſſen entſtrömt, zu leiten iſt und wie weit man mit den Dämmen an den Graben, der das Teichwaſſer oder das überſchüſſige Waſſer wegführt, heran— gehen kann. Es wird ſo ſehr häufig beim Bau von Teichen der Fehler gemacht, daß nicht auf genügende Vorflut geſehen wird. Solche Teiche laſſen ſich dann ſchlecht abfiſchen und der Boden, da er ſtändig naß bleibt, verſauert bald. Je fetter, humoſer und undurchlaſſender der Boden iſt, um jo mehr muß auf Gefälle geſehen werden. Es iſt beſſer, bei wenig geneigter Fläche den Sperrdanım dem Gefälle etwas entgegenzurücken, und ſomit einen unterliegenden Streifen nicht zu Teich zu ver— wenden, als nachher Mühen mit der Abfiſchung zu haben und bei der Kultivierung des Teichbodens ſpäter behindert zu ſein. Aus den Niveaulinien des Meßtiſchblattes kann erkannt werden, ob ein Gelände günſtig für Teichanlagen iſt, ob weniger günſtig oder nicht brauchbar. Je weiter die Niveaulinien aus— einander ſtehen, um jo größere Teichflächen können mit geringſten Koſten geſchaffen werden. Finden ſich in dieſen weiteren Niveaulinien noch in ſich geſchloſſene Linien, die auf der Karte Er— hebungen andeuten, ſo iſt der Teichbau noch mehr erleichtert, da dieſe Erhebungen als natürliche Dämme gebraucht werden können und als beſte Gelegenheiten, von wo das Dammaterial ge— nommen werden kann. Rücken die Niveaulinien enger zuſammen, ſo wird die Anlage verteuert, da für die einzelnen Teiche nur kleinere Flächen genommen werden können; bei ſtarkem Gelände— gefälle werden für größere Teiche die dafür notwendigen großen und hohen Dämme zu koſtſpielig werden. Nur dann, wenn die Linien ſich an einzelnen Punkten zuſammenſchnüren, wird durch den allerdings hohen aber kurzen Damm mit verhältnismäßig geringen Koſten ein entſprechend weiter, allerdings teilweiſe tiefer Teich gewonnen werden; derartige Teiche ſind dann Talſperren. (Fortſetzung folgt.) 1) Bei der nachher folgenden Diskuſſion wurde auch die geologiſche Landeskarte als zweck— mäßig empfohlen. 195 v. Fiſchereikurs in Karlsruhe. Am 1]. und 12. März wurde in Karlsruhe auf Veranlaſſung des großh. badischen Mini— ſteriums des Innern vom badiſchen und badiſch-unterländiſchen Fiſchereiverein ein Fiſchereilehrkurs veranſtaltet, der ſich einer überaus regen Beteiligung ſeitens der Fiſchereiintereſſenten Badens und der benachbarten Bundesſtagten ſowie ſeitens der großherzoglichen Behörden (Oberdirektion des Waſſer- und Straßenbaues, Forſt- und Domänendirektion) erfreuen konnte. Die Leitung des Kurſes lag in den Händen des Herrn Geheimen Hofrats Profeſſor Dr Wü in, des zoologiſchen Ordinarius an der Technischen Hochſchule, der auch die Vorträge des erſten Tages übernommen hatte. Der zweite Tag war der Beſichtigung der vorzüglich eingerichteten Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Guſtan Vogt in Marxzell gewidmet, wo vieles von dem am erſten Tag Gehörten praktiſche Erläuterung fand und die Teilnehmer einen Einblick in den Betrieb dieſer muſtergültigen Anſtalt erhielten. Eine kurze Ueberſicht über die 4 Vorträge des Herrn Geheimrat Nüßlin, von denen jeder 1½% Stunden währte, iſt für die Leſer dieſer Zeitſchrift vielleicht von Intereſſe, zumal der Vortragende zahlreiche bedeutſame und zum Teil neue Daten brachte. Dererſte Vortrag war dem „Bau und den Lebensverrichtungen“ der Fiſche gewidmet. Dabei konnten naturgemäß nur ſolche Dinge herausgegriffen werden, die entweder ſpezielle Beziehung und Bedeutung für die Praxis beſitzen, oder aber inſofern beſonderes Intereſſe haben, als fie den Fiſch als „Waſſertier“ im Gegenſatz zu den Landtieren und dem Menſchen charakteriſieren. So wurden zunächſt die Sinnesorgane (Auge, Gehörorgan, Seitenlinie) und die Haut kurz be— ſprochen und dann der Bau und die Tätigkeit des Darms und ſeiner Beſonderheiten (Reuſen— zähne, Schlundzähne, Magen ꝛc.). Ausführlicher wurde dann die Atmung und das Sauerſtoff— bedürfnis behandelt, ſowie die mit ihnen in engſtem Zuſammenhang ſtehenden phyſiologiſchen Eigenſchaften: Eigenwärme und Wachstum. Ihre große Bedeutung für die Praxis machte ein Vergleich zwiſchen einem Maſtochſen und einem Fiſch klar: der erſtere beſitzt ein großes Sauerſtoff— bedürfnis und eine hohe, von der Temperatur der Umgebung unabhängige Eigenwärme; um ſie auf gleicher Höhe zu erhalten, verbraucht er mindeſtens ¼ der aufgenommenen Nahrung, kann jomit nur ½ zum Fleiſch- und Fettanſatz verwenden. Ganz anders der Fiſch: er hat nur ein recht geringes Sauerſtoffbedürfnis (ſelbſt die Forelle braucht nur ½90 von der Sauerſtoffmenge, deren der Menſch bedarf!) und infolgedeſſen auch eine äußerſt geringe, ja ſaſt gar keine Eigenwärme; die Temperatur ſeines Körpers erhebt ſich ſtets nur um einige Bruchteile eines Grades bis zu höchſtens 1—2 über die jeweilige Temperatur des umgebenden Waſſers. So hat denn der Fiſch auch nicht nötig, für die Erhaltung der Körperwärme einen größeren Teil ſeiner Nahrung in Anſpruch zu nehmen, er kann vielmehr faſt alle Nahrung für den Fleiſchanſatz benutzen. Und während der Maſtochſe, je kälter es wird, einen um ſo größeren Teil der Nahrung zur Produktion der Eigen— temperatur verwendet, hört wenigſtens bei einer Reihe von Fiſchen, bei dem Karpfen und ſeinen Verwandten, die Freßluſt im Winter auf (fo verfallen die Karpfen ſchon bei einer Waſſertemperatur von 40 C. in eine Art von Lethargie und ihr Stoffwechſel wird zwar nicht ganz unterbrochen, aber doch ſehr ſtark beſchränkt). In dieſen Eigentümlichkeiten liegt die Erklärung für das raſche Wachstum, die enorm hohe Ausnützung des Futters und am letzten Ende die wirtſchaftliche Bedeutung, d. h. die hohe Rentabilität der Fütterung und Züchtung von Fiſchen. Daß das Wachstum für die verſchiedenen Arten ein ganz verſchiedenes iſt — bei einigen iſt es von der Größe des Behälters, d. h. von der zur Verfügung ſtehenden Waſſermenge abhängig, in anderen Fällen von uns unbe— kannten bez. in der Organiſation der betr. Tierart ſelbſt gelegenen Gründen — das beweiſt ein Verſuch, den der Vortragende angeſtellt hat: 2 Jahre lang wurden nebeneinander eine Regen— bogenforelle und ein Saibling der kleinen (Ueberlinger) Varietät des Bodenſees gehalten, erſtere in einem ganz kleinen Aquarium, der letztere in einem Behälter von ½ ebm Inhalt; bei gleich guter Fütterung erreichte die Regenbogenforelle vom Setzling aus ein Gewicht von 1½ Pfund, der Saibling zeigte trotz des viel größeren Behälters keine Gewichtszunahme! — Bei Beſprechung der Fortpflanzung wurde hingewieſen beſonders auf zwei Eigenſchaften der reifenden und ge— ſchlechtsreifen Fiſche, auf den Trieb der Zuſammenſcharung auf eine kleine Fläche und auf den Trieb, beſtimmte Laichplätze aufzuſuchen. Auch das Laichgeſchäft ſelbſt erfuhr eingehende Würdigung und ganz beſonders die Frage: „Soll und darf der Menſch zur Laichzeit fiſchen?“ Dieſe Frage hatte der Vortragende ſchon im Jahre 18s! in bejahendem Sinne beantwortet, eine Anſchauung, die er auch jetzt wieder vertrat, während die Geſetzgebung leider den ganz anderen Verhältniſſen keine Rückſicht trägt, wenn ſie den für das Jagdwild jo notwendigen Begriff der Schonzeit für die Fiſche übernimmt. Allerdings müſſen bei der Fiſcherei zur Laichzeit vier Forderungen erfüllt werden: l. es darf niemals einem Fiſch in und außer der Laichzeit ſtark nachgeſtellt werden, 2. es darf nur der wirklich laichreife Fiſch gefangen werden, 3. es muß die künſtliche Befruchtung ſowie die Ent— wicklung und Pflege der Eier und Brut geſichert ſein und 4. es muß auch die Verwertung der zur Laichzeit gefangenen Fiſche günſtig und geſichert ſein. — Den Schluß dieſes erſten Vortrages machte eine kurze Schilderung der Entwicklungsgeſchichte des Fiſches. Der zweite Vortrag brachte „Syſtematiſches und Biologiſches“. Die Fiſchfaung Badens ſetzt ſich zuſammen aus 44 (zu 14 Familien gehörenden) einheimiſchen und mindeſtens 9 eingeführten Fiſcharten, die ſich nach einer vom Vortragenden ausgeführten Tabelle in folgender Weiſe auf die Gewäſſer kategorien verteilen: l. Bodenſee: Blaufelchen, Gangfiſch, Silberfelchen, Kilch, Saibling, Seeforelle, Wels; ferner die Fiſche des Rheingebietes mit Ausnahme der im Rhein laichenden Wander fiſche und Bachforelle, Karauſche, Strömer, Schlammgrundel, Steinbeiſter, Kaulharſch, Stichling, 2. Kleinere Seen, Weiher, Altwaſſer, ruhige Strecken größerer Flhüſſe: Hecht, Brachſen, Blicke, Karpfen, Karauſche, Schleie, Plötze, Rotfeder, Schuppfiſch, Haſel, Laube, Barbe, Schlammgrundel, Aal, Barſch, Kaulbarſch, Stichling, Aalraupe (Zander), (Forellenbarſch), Wels; außerdem die Wanderfiſche und gelegentliche Vertreter der fünften Gewäſſerkategorie. 3. Kleinere Weiher, Tümpel und Gräben: Karauſche, Schleie, Schlamm grundel. 4. Gräben mit ſchwach fließendem Waſſer: Stichling, Bitterling, Plötze, Rotfeder, Laube (Hecht). 5. Raſchſtrömende größere Flüſſe: Naſe, Schuppfiſch, Haſel, Barbe, Laube, Schußlaube, Brachſen, Plötze, Rotfeder, Strömer, Greſſe, Bartgrundel, Steinbeiſter, Aeſche— Hecht, Bachforelle, Barſch, Zander; und die Wanderfiſche— 6. Unterlauf der Gebirgsbäche: Aeſche, Bachforelle (Bachſaibling), Schupp— fiſch, Zaſel, Laube, Schußlaube, Strömer, Greſſe, Ellritze, Bartgrundel, Groppe, Lachs, Bachneunauge. 7. Oberlauf der Gebirgsbäche: Bachforelle (Bachſaibling), Groppe, Ellritze, Bartgrundel. — Dieſe Gewäſſerkategorien ſelbſt, die Verteilung der Fiſche auf ſie, die Standorte ſowie der Standortswechſel zur Laichzeit wurden dann eingehend beſprochen; darauf ging der Vortragende zu den Ernährungskategorie m über, die gleichfalls in Form einer Tabelle zur Anſchau— ung gebracht wurden. Auch dieſe Tabelle möge hier Platz finden. J. Grünweidefiſche: Plötze, Rotfeder, Naſe, Bitterling (Schuppfiſch nach Suſta), gelegentlich Karpfen, Karauſche, Brachſen, Schleie. 2. Planktonfreſſer: ausſchließlich: Blaufelchen; vorwiegend: Silberfelchen, Gangfiſch, Madümaräne, Laube; in der Jugend: Barſch, Brachſen, Sticke, Plötze— 3. Kleintierfreſſer mit Friedfiſchcharakter: Kilch, Aeſche, Karpfen, Karauſche, Brachſen, Blicke, Schleie, Barbe, Schuppfiſch, Haſel, Strömer, Greſſe, Ellritze, Grundeln, Kaulbarſch, Barſch (bis zum 4. Jahr), Stichling. 4. Kleintierſreſſer mit Raubfiſchcharakter: Saibling (Bachſaibling), Bachforelle (Regenbogenforelle), Seeforelle, Aal, Barſch von ca. 20 em Länge an), (Forellenbarſch, (Sonnenfiſch), (Eierräuber), Aalraupe, Groppe. 5. Faſt ausſchließliche Raubfiſche: Hecht, Wels, Zander, alte Barſche und Forellenbarſche. — Auf die für Baden beſonders in Betracht kommenden Arten wurde dann noch etwas näher eingegangen und ſchließlich dieſe Arten nach ihrem wirtſchaftlichen Wert gruppiert. Der dritte Vortrag handelte „vom Waſſer“. Hier kam zunächſt die Temperatur, ihr Maximum und ihr Optimum für die wichtigſten Zuchtfiſche, ſowie die normale chemiſche Be— ſchaffenheit des Waſſers zur Sprache und dann eingehender der Sauerſtoſfgehalt und ſeine Be— deutung. Für die jo überaus wichtige Beſtimmung des Sauerſtoffgehalts empfahl der Vortragende die Methode Profeſſor Hofers, die auch praktiſch vorgeführt wurde. Von der Pflanzen- und Tierwelt des Waſſers verdient beſonderes Intereſſe der jog. „Aufwuchs“, eine zweite Pflanzen— kategorie, die auf den am Ufer ins Waſſer hängenden Pflanzen lebt; dieſer Aufwuchs iſt zum Teil Urerzeuger der organiſchen Subſtanz im Waſſer und zugleich Nahrung der Kleintierwelt, ja ſelbſt einiger Fiſche. Bei der „Bonitierung der Gewäſſer“, d. h. der Abſchätzung ihrer Ertragsfähigkeit, lernen wir die beiden Anſichten kennen, die ſich hier gegenüberſtehen: die einen (Zacharias, Walter) benutzen zur Beurteilung das Plankton, andere (3. B. Schiemenz) legen das Hauptgewicht auf die Ufer- und Bodenfauna. Der Vortragende ſelbſt ſteht auf dem Standpunkt, daß für die Bonitierung der ſtillen Gewäſſer das Plankton ſehr wichtig, aber doch nicht ausſchlaggebend ſei; in Bächen mit raſchfließendem Waſſer dagegen komme faſt allein die Ufer- und Bodenfaung in Betracht. — Der zweite Teil des Vortrages brachte dann die ſo wichtige „Waſſerverderbung“ und die mit ihr zuſammenhängenden Fragen: als Hauptfeind der Fiſche muß heute der Menſch gelten, und zwar nicht der fiſchraubende oder Raubfiſcherei treibende, ſondern der kulturell fortſchreitende! Hier kommen beſonders die waſſertechniſchen Meliorationen und die Induſtrien in Betracht; während aber die erſteren ſtaatlichen Organen unterſtellt ſind und es ſomit zu hoffen iſt, daß jede mögliche Rückſicht auf die Fiſcherei genommen wird, liegt es bei den hauptſächlich in privaten Händen befindlichen Induſtrien anders; zwar iſt auch hier ein Fortſchritt gegen früher zu konſtatieren, doch muß immer wieder energiſch auf die Bedeutung der Binnenfiſcherei, nicht nur als eines der älteſten menſchlichen Gewerbe, ſondern auch gerade auf ihren hohen volkswirtſchaftlichen Wert hin— gewieſen werden. (Als Beiſpiel für dieſen letzteren führte der Vortragende an, daß ſelbſt eine jo verhältnismäßig nahe dem Meer gelegene Großſtadt wie Berlin jährlich ca. 53 700 Ztr. Süßwaſſer— fiſche und dem gegenüber nur ca. 45 000 Ztr. Seefiſche verbraucht.) Die Beſchädigungen, welchen die Fiſche durch Waſſerverderbung ausgeſetzt ſind, beziehen ſich ſtets auf die Kieme und ſind teils mechaniſcher Art (und dann meiſt im Gefolge einzr vorhergegangenen chemiſchen Inſultierung der zarten Kiemen-Oberhaut), teils chemiſcher Art, teils beſtehen ſie darin, daß dem Waſſer der Sauer— ſtoff entzogen wird. Für den Nachweis der Waſſerverderbung kannte man bis Ende der 90er Jahre nur eine, die joa. chemiſche Methode, d. h. den Nachweis einer Verunreinigung auf chemiſchem Wege. Dieſe Methode mußte vielfach verſagen, denn wenn man die Fiſche tot auffand, ſo waren ſie bereits von der Stelle ihres Abſterbens weit abwärts getrieben und an der Fundſtelle war der ſchädigende Stoff nur noch in fo ſtarter Verdünnung vorhanden, daß ſein Nachweis unmöglich - wurde. Dieſer chemiſchen Methode gegenüber führt die durch Metz und die biologischen Mit— arbeiter an Weigelts bekanntem Werk: „Vorſchriften für die Entnahme und Unterſuchung von Abwäſſern und Fiſchwäſſern“, Hofer und Kirchner, um die Wende des Jahrhunderts in— augurierte und dann von Schiemenz und Lauterborn u. a. weiter ausgebaute biologiſche Methode zu ganz anderen, ſicheren Reſultaten. Dieſe biologiſche Methode baſiert auf folgendem: einmal ſind die kleinen Lebeweſen des Waſſers viel weniger beweglich als die Fiſche und reagieren dafür auch viel leichter auf Verunreinigungen und Vergiftungen; werden daher giftige Chemikalien plötzlich in ein Gewäſſer abgelaſſen, ſo ſterben dieſe kleinen Lebeweſen an der Stelle der Vergiftung ab; oberhalb dieſer Stelle bleiben ſie normal und unterhalb derſelben werden ſie erſt in einiger Entfernung wieder normal: ſo kann auf dieſe Weiſe leicht die Quelle der Vergiftung feſtgeſtellt werden. Und zweitens: wird durch Abwäſſer ein Uebermaß organiſcher, den Sauerſtoff an ſich reißender Subſtanzen in ein Gewäſſer transportiert, ſo ſiedeln ſich hier beſondere, vorher nicht vorhandene Pflanzen und Tiere an, die durch ihr Auftreten einen Rückſchluß auf das Vor— handenſein einer Verunreinigung geſtatten. (Solche jog. „Leit-Pflanzen und Tiere“ wurden teils in Präparaten, teils auf großen Tafeln demonſtriert.) Während alſo die chemiſche Methode bei chroniſchen Verunreinigungen anwendbar iſt und zuletzt immer die Hauptrolle ſpielt bei der Frage nach der wiſſenſchaftlichen Erklärung der einzelnen Fälle, iſt die biologiſche Methode in allen akuten Fragen und in der Praxis die allein anzuwendende, was bei der gerichtlichen Behandlung ſtets im Auge behalten werden muß! Der Richter darf daher auch niemals verlangen, daß ein Gift im Körper der Fiſche nachgewieſen wird, ja er darf einen ſolchen Nachweis nicht einmal für das Waſſer unter allen Umſtänden verlangen, denn dieſer Nachweis iſt überhaupt nur bei chronischen Fällen möglich. Dagegen ſoll der Richter feſtſtellen, ob zur Zeit des Fiſchſterbens beſondere Naturer— eigniſſe, wie Hitze, Gewitter und ähnliche ſtattfanden, denn dieſe können ev. allein ein Fiſchſterben veranlaſſen, wie Profeſſor Hofer ſeinerzeit ausführte (Dieſe Zeitſchrift 1901, Seite 419); und ferner ſoll der Richter nachforſchen, ob verſchiedene Fiſcharten abſtarben oder nur einzelne. Deshalb 198 iſt einem Geſchädigten auch nicht dringend genug anzuraten, gegebenen Falls möglichſt verſchiedene abgeſtorbene Arten und Altersklaſſen dem Gerichte vorzulegen. Denn wenn nur eine oder einige wenige Arten abſterben, dann kann auch eine der zahlreichen Fiſchkrankheiten die Urſache ſein. Auf dieſe letzteren ging der Vortragende dann noch etwas näher ein, Bezug nehmend auf die bahnbrechenden Unterſuchungen Profeſſor Hofers und jene Schule Dr Marianne Plehn u a.), ſowie unter Hinweis auf des erſteren „Lehrbuch der Fiſchkrankheiten“ (München 1904). Der vierte, der Fiſchwirtſchaft gewidmete Vortrag brachte bei Behandlung der Wildfiſchzucht und der Teichwirtſchaft zahlreiche, für den Praktiker beberzisenswerte Winke und Anleitungen, woran ſich überaus intereſſante Ausführungen über die Rentabilität der Fiſchwirtſchaft ſchloſſen. Für die ſpeziellen badischen Verhältniſſe konnte der Vortragende dabei mehrfach hinweiſen auf die kürzlich erſchienene Publikation: die Fiſchzuchtanſtalten des Domänenärars von Geh. Finanzrat Reinach (Karlsruhe 1906). Aus der ſehr inſtruktiven Ueberſicht, die der Vortragende gab, möge zum Schluß einiges hier Platz finden: Am geringſten iſt naturgemäß die Rentabilität in großen Seen, von denen für Baden nur der Bodenſee in Betracht kommt; dieſer liefert nur einen Ertrag von Mk. 10.— pro ha (übertrifft alſo immerhin noch den Genfer See mit nur 7 Fr. pro ha ). Für die Produktivität in kleineren ſtehenden Wildgewäſſern nimmt Walter 4 Klaſſen an, deren beſte 45 kg bro ha bringt, ein Ertrag, der ſich jedoch nach Schiemenz auf 60 kg erhöhen laſſen kann. Auch Flüſſe und Bäche können, wie der Vortragende an der Hand einiger Beiſpiele ausführt, ohne große Mühe und Koſten in ihrer Rentabilität geſteigert werden. Für den Karpfen-Kleinteich— Betrieb hat Walter 5 Produktionsklaſſen unterſchieden (mit 25, 25-50, 50— 100, 100—200 und 200--400 kg Zuwachs pro ha), die ftaatlichen Bühler Teiche gehören daher mit 200 —250 kg in die erſte Klaſſe. Für Forellenteiche iſt der Zuwachsertrag naturgemäß geringer als für Karpfen— teiche, er beträgt im allgemeinen nur etwa die Hälfte der oben genannten Zahlen, in einzelnen Ausnahmefällen kann er jedoch ein ebenſo hoher werden, wie der von Steuert beſchriebene Forellen— weiher im badiſchen Schwarzwald beweiſt, der 270 kg Zuwachs pro ha brachte (Neudammer Fiſcherei- zeitung, 1902). — Wie rentabel überhaupt der Uebergang von der Landwirtſchaft zur Fiſchzucht ſein kann, das zeigt z. B. der Stenglenzer Weiher bei Gengenbach (ſ. Reinach, Fiſch— zuchtanſtalten des Domänenärars), der, ca. 1 ha groß, bis 1904 Grasfläche war und Mk. 30.50 brachte, nach der Beſetzung mit Karpfen aber Mk. 151.— Reinertrag lieferte. Im Fiſchweiher von Oberhof-Säckingen wurde mit Einſatz von Regenbogenforellen ſogar Mk. 240.— erzielt (Reinach d. d. O.). So konnte der Vortragende mit einem hoffnungsfreudigen Ausblick auf die Zukunft der Süßwaſſerfiſcherei und der Fiſchzucht ſchließen, und der lebhafte Beifall, den er fand, bewies, mit welchem Intereſſe die Zuhörer ſeinen Ausführungen gefolgt waren. Di C. Hennings. VI. Vermiſchte Mitteilungen. Zur Ankerkuilenfiſcherei im Rhein. Zu dem Artikel des Herrn H— vom Berufsfiſchereiverein für den Rhein und ſeine Nebenflüſſe betreffend die Ankerkuilenfiſcherei, möchte ich bemerken, daß ich der Redaktion vollkommen darin beipflichte, daß es andere und noch wichtigere Faktoren gibt, die den Rückgang des Maifiſch- und Lachsbeſtandes zum großen Teil ver— urſachen. Dahin gehören beſonders die Fabrikabwäſſer, Flußkorrektionen und Bewäſſerungen. Daß im Ankerkuil auch kleine Fiſche mitgefangen werden, die nicht ganz unlädiert ihrem Elemente wieder übergeben werden können, gebe ich zu. Fiſche ſind nun aber nicht allein dazu da, um geſchont zu werden, ſondern vor allen Dingen ſollen Fiſche auch gefangen und durch ihren Wert der Menſchheit Nutzen bringen. Der Ankerkuil dient auf dem Rhein ausſchließlich dem Aalfange. Alljährlich im Herbſt kommen nun viele, viele tauſend Pfund des allerbeſten größeſten Silberaales rheinabwärts. Dieſe Fiſche haben einen ſehr hohen Marktwert und es kann nur mit Freuden begrüßt werden, daß dieſe Aale auf deutſchem Gebiet jetzt gefangen werden, während ſie früher nur in Holland gefangen oder dem Meere zuwanderten. Dafür, daß nicht zu viele gefangen werden, ſorgen ſchon die natürlichen Verhältniſſe, jo in Holland die Breite der Flüſſe und die Ebbe- und Flutverhältniſſe 199 und auf der deutſchen Rheinſtrecke zu hoher oder ſonſtiger ungünſtiger Waſſerſtand, der das inten— ſive Fiſchen unmöglich macht. Flußneunaugen. (Petromyzon fluviatilis.) Bedeutend größer als in den letzten Jahren war in dieſem Jahre und zwar in der Zeit vom 20. März bis 15. April das Aufſteigen von Neunaugen in der Agger und Sieg zu beobachten. Ganz zu derſelben Zeit wann hier die Makrelen (Naſen) ablaichen, laichen auch die Neunaugen und man konnte in dieſem Jahre durch den niedrigen und klaren Waſſerſtand das ſehr intereſſante Schauſpiel dieſer Tiere, die nur während dieſer Zeit hier zu ſehen ſind, tagtäglich beobachten. Dieſelben laichen auf Stromſchnellen (Furten), ſchlagen dort in den Kies runde Löcher von I—2 Fuß breit und 1, Fuß tief aus, und legen ſich in ganzen Scharen von 15—20 Stück zuſammen, und ſetzen hier ihren Laich ab. Ich habe die Beobachtung gemacht, daß um den 10.—13. April die Laichplätze am dichteſten beſetzt waren, jo beobachtete ich am 15. April nur noch 4—6 Stück in verſchiedenen Laichlöchern, und am 17. April hier und da nur noch 2 dieſer Tiere, die meiſten dieſer Laichplätze waren ſchon ganz frei. Haben die Tiere gelaicht, ſo fallen ſie halbtot und mit Hautabſchürfungen verſehen, ſtrom— abwärts, und man findet unterhalb in ſtillem Waſſer ganz vereinzelt tote Neunaugen vor, die durch das Laichgeſchäft zu ſehr gelitten haben und eingegangen ſind, wie ſolches auch bei anderen Fiſchen vorkommt. Es dürfte noch von Intereſſe ſein zu hören, daß auf denjenigen Furten, wo die Makrelen ablaichen, keine Neunaugen vorkommen, trotzdem der Untergrund (feiner Kies) gleich iſt; ſie wählen ſich ihren Platz für ſich allein aus, weil ſie von den Makrelen nicht geſtört ſein wollen. Da nun die Tiere hier gar nicht gefangen werden, weil man keine Verwendung dafür hat, ziehen ſolche unge— ſchoren ab. Carl Werner, Aggerdeich. Ausſtellung in Werder a. Havel v. 20. April bis 31. Mai 1907. In Werder an der Havel findet vom 20. April bis 31. Mai eine allgemeine Ausſtellung ſtatt, in der auch die Fiſcherei vertreten ſein wird. Sie umfaßt außerdem die Gruppen Obſtbau und Obſt— verwertung mit ihren Hilfsmitteln, Garten- und Ackerbau, Nahrungs- und Genußmittel, Gewerbe, Handwerk, Volkswohlfahrt und endlich fehlt auch nicht eine Abteilung für Volksbeluſtigung. Da die Ausſtellung in der Zeit der Baumblüte ſtattfindet, wo Werder ſtets ſtark beſucht wird, darf dieſer Ausſtellung ein günſtiges Prognoſtikon geſtellt werden. Die Fiſchereiabteilung auf der 21. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirtſchafts⸗Geſellſchaft zu Düſſeldorf. Mit der 21. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirtſchafts-Geſellſchaft, welche in den Tagen vom 6.—11. Juni d. J. in Düſſeldorf ſtattfindet, wird auch eine Fiſchereiabteilung verbunden ſein. Der Schluß des Anumeldetermins iſt auf den 1. Mai feſtgeſetzt, ſo daß die Intereſſenten möglichſt um— gehend die Anmeldepapiere von der Hauptſtelle der Deutſchen Landwirtſchafts-Geſellſchaft, Berlin SW., Deſſauer Straße 14, einfordern müſſen, um noch zur Ausſtellung zugelaſſen zu werden, zumal auch der Anmeldetermin vor dem 1. Mai d. IJ. geſchloſſen werden kann, ſobald die vorhandene Zahl der 200 Aquarien beſetzt iſt. Iſt dieſe Zahl der Anmeldungen erreicht, ſo können Ausſteller nur noch zugelaſſen werden, wenn ſie ihre Aquarien mitbringen. Die Ausſtellung zerfällt in die lebende und die tote Abteilung. In erſter kommen Zuchtfiſche, Wildfiſche und Krebſe zur Ausſtellung, in letzter Hilfsmittel zur Fiſch- und Krebszucht, Darſtellungen zur Pflege der Fiſche und Krebſe und anderweitige wiſſenſchaftliche Gegenſtände— Zuchtfiſche können nur in Sammlungen ausgeſtellt werden, die mindeſtens aus 100 diesjährigen, 25 vorjährigen und 5 zwei- und mehrjährigen Fiſchen zu beſtehen haben. Wildfiſche ſind in Ein— heiten von mindeſtens 5 Fiſchen beliebiger Jahrgänge auszuſtellen, während von Krebſen mindeſtens 25 große, 50 mittlere und 100 kleinere Tiere beliebiger Jahrgänge vorhanden ſein müſſen. Die Klaſſen der Zuchtfiſche zerfallen in Karpfen, Salmomiden, Schleien und ſonſtige Nutzfiſche. Für die erſten drei Klaſſen werden erſte Preiſe in Höhe von 100 Mk., zweite Preiſe von 50 Mk., dritte Preiſe von 30 Mk. und vierte Preiſe von 20 Mk. vergeben werden. Di Höhe der Preiſe in der Klaſſe der ſonſtigen Nutzfiſche iſt: Erſter Preis 70 Mk., zweiter Preis 40 Mk., dritter Preis 30 Mk., vierter Preis 20 Mk.; für Wildfiſche: Erſter Preis 50 Mk., zweiter Preis 30 Mk., dritter Preis 25 Mk., vierter Preis 20 Mk. und für Krebſe: Erſter Preis 50 Mk., zweiter Preis 30 ME. und dritter Preis 20 Mk. Die toten Ausſtellungsgegenſtände ſtehen außer Preisbewerb. 200 D Anmerkung der Redaktion: Vorſtehende Mitteilung iſt uns von der Deutſchen Landwirt— ſchafts-Geſellſchaft jo ſpät zugegangen, daß wir leider erſt heute in der Lage find, fie unſeren ver ehrten Leſern zur Kenntnis zu bringen. Bundestag des Deutſchen Anglerbundes. Der diejsährige Bundes— tag des Deutſchen Anglerbundes wird vom 25. bis 27. Mai in Hildesheim abgehalten. Der Empfang der Gäſte findet am 25. nachmittags im Hotel „Europäiſcher Hof“ am Bahnhof ſtatt. Abends um 81½ Uhr wird in Knaups Etabliſſement der Feſtkommers abgehalten, woſelbſt am 26. Mai, vormittags 915 Uhr, die Hauptverhandlungen des Bundestages geführt werden. Am 27. Mai wird ein Preisangeln veranſtaltet. Patentbericht. Deutſchland. Klaſſe 45h. E. 11699. Verfahren zur Präpa— rierung von Waller für Fiſchbehälter. Dr Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70, und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtraße 2. 11. Mai 1906. Oeſterreich. Mitgeteilt vom Patentanwalt Dr Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien, VII, Siebenſteengaſſe 1. Aus— gelegt am 1. April 1907, Einſpruchsfriſt bis 1. Juni 1907. Klaſſe 45e. Koch Julius, Ingenieur in Grabow, Mecklenburg. Fiſchreuſe: Jeder der vier Wände beſteht aus einem flachen, von den anderen Wänden unabhängigen Teil und trägt einen gelenkig daran be feſtigten, flach niederlegbaren Teil des Fangtrichters. Zum Gebrauch werden ſämtliche Teile durch Oeſen und Stifte derart miteinander verbunden, daß die Reuſe durch Löſen der Verbindungen ſofort in einzelne flache Beſtandteile zerfällt, welche, aufeinandergelegt, wenig Raum beanſpruchen. VII. Perſonal- Notiz. EEE RETTET TEE OSTEN EEE ET ETTTEETEEEEN Plötzlich und unerwartet ſtarb am 22. April das langjährige Vorſtands— mitglied des Deutſchen Fiſchereivereins Herr Fiſchermeiſter Wilhelm Kraatz. Der Verſtorbene hat ſich hohe Verdienſte um den Deutſchen Fiſchereiverein und die Deutſche Fiſcherei, beſonders auch durch ſeine eifrige ſachkundige Mit— arbeit in der Kommiſſion zur Ausarbeitung eines Entwurfes für ein neues Preußiſches Fiſchereigeſetz erworben. Sein Andenken wird im Deutſchen Fiſcherei— verein allzeit in Ehren gehalten werden. Berlin, den 23. April 1907. gez.: Dr. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. VIII. Vereinsnachrichten. Weſtpreußiſcher Fiſchereiverein. Einladung zu der am Donnerstag den 2. Mai d. Is., abends 6 Uhr, im Reſtaurant von Paleſchke, hier, Hundegaſſe 96, ſtattfindenden Mitgliederverſammlung des Weſt— preußiſchen Fiſchereivereins. Tagesordnung: 1. Jahresbericht für das Geſchäftsjahr 1906/07: 2. Feſtſetzung des Etats für das Geſchäftsjahr 1907/08; 3. Beſchlußfaſſung über die Entlaſtung der Jahresrechnung für das Geſchäftsjahr 1905/06; 4. Wahl eines Vorſitzenden und eines Bei— ſitzers; 5. Beſprechung über Veranſtaltung von Sommerausflügen; 6. Verſchiedenes. Nach Erledigung der Tagesordnung: Gemeinſames Abendeſſen. Danzig, den 16. April 1907. Der Vorſitzende. J. V.: Dr Dolle, Regierungsrat. Fiſchereiverein für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Dem Jahresbericht für das Wirtſchaftsjahr vom 1. April 1905 bis 1. April 1906 entnehmen wir folgendes: Der Verein zählte zu Ende des verfloſſenen Wirtſchaftsjahres 290 Mitglieder, hat alſo gegen das Vorjahr einen Zuwachs von 20 Mitgliedern zu verzeichnen. Die Jahresrechnung 7 2 ͤ— —„ 201 ſchließt ab mit einer Geſamteinnahme leinſchließlich eines aus dem vorigen Jahre übernommenen Kaſſenbeſtandes von Mk. 630.60) von Mk. 4271.67, einer Geſamtausgabe von Mk. 3672.91 und einem der nächſten Rechnung vorzutragenden Kaſſenbeſtande von Mk. 598.76. Zur Hebung der Fiſcherei in öffentlichen Gewäſſern wurden verausgabt für das Ausſetzen von 135 Pfund Schleie in den Rhein bei Schierſtein Mk. 183.75, 2000 Stück einſömmerige Zander ebenda Mk. 470.55, 1550 Stück einſömmerige Karpfen und 67 Stück zweiſömmerige Schleie in den Rhein am Loreleihafen bei St. Goarshauſen Mk. 306.56, 3150 Stück einſömmerige amerikaniſche Zwergwelſe und 726 Stück zweiſömmerige Schleie in die Lahn bei Weilburg Mk. 455.68. Ferner wurde dem Forſtkaſſenrendanten Krau ſſe in Uſingen, welcher ſchon bisher auf eigene Koſten Ver— ſuche zur Einbürgerung der Regenbogenforelle mit Erfolg angeſtellt hat, für die Beſchaffung von Regenbogenforellenbrut ein Zuſchuß gewährt von Mk. 25.—, im ganzen Mk. 1441.54. Zur Hebung der Fiſcherei in geſchloſſenen Gewäſſern (Dorfteichen) wurden aufgewendet: 1. an nachträglich gezahlten Koſten des Beſetzens im Frühjahr 1905 Mk. 59.54; 2. für das Aus⸗ ſetzen von 32 Stück laichreifen Zwergwelſen in zwei nicht ablaßbare Dorfteiche in Seck im Kreiſe Weſterburg Mk. 60.70; 3. für das Ausſetzen von 662 Stück zweiſömmerigen Karpfen in 19 Weiher des oberen Weſterwaldes, welche bereits in 1905 ſchon einmal bewirtſchaftet waren und in 5 19 8 welchebisher noch nicht beſetzt geweſen ſind, zuſammen 24 Teiche Mk. 456.74, im ganzen Mk. 576.98. Zum Schutze der Fiſchereien hat der Verein an Prämien bewilligt: a) für erlegte 9 Stück Fiſchotter und 15 Stück Fiſchreiher Mk. 72.—, b) für erfolgreiche Anzeigen von Fiſchereivergehen Mk. 370.—, zuſammen Mk. 442.—. Betreffs der Hebung der Fiſcherei in öffentlichen Gewäſſern iſt, wie im vorjährigen Jahres- berichte erwähnt wurde, mit dem Ausſetzen von Regenbogenforellen in den Rhein im vorigen Jahre abgeſchloſſen worden, dafür iſt im verfloſſenen Jahre mit dem Ausſetzen der Zander im Rhein begonnen worden und zwar wurden am 8. November 1905 in den Hafen und in die Alt Rheinarme bei Schierſtein 2000 einjährige Zander ausgeſetzt, welche der bekannte Fiſchzüchter Forſt meiſter Reuter zu Siehdichum in der Mark gezüchtet und geliefert hat. Die Fiſche waren trotz langer Reiſe tadellos angekommen und wurden ſofort ausgeſetzt. Das Ausſetzen des Zanders, welcher ſich als wertvoller Speiſefiſch großer Beliebtheit erfreut und mit Erfolg in den Rhein bei Worms bereits ſeit vielen Jahren ausgeſetzt iſt, joll weiter fortgeſetzt werden. Ferner iſt mit der Einbringung eines zweiten wertvollen Fiſches, nämlich des amerikaniſchen Zwergwelſes, begonnen‘ worden. Es wurden im Januar 1906 3150 Stück einſömmerige Zwergwelſe in die Lahn bei Weil— burg eingeſetzt, welche der Fiſchzüchter Schulze-Rößler zu Weſterburg in feinem Weiher ge— züchtet hatte. Karpfen und Schleien wurden wie in den früheren Jahren ebenfalls wieder eingeſetzt und zwar in den Rhein bei St. Goarshauſen und bei Schierſtein und in die Lahn bei Weilburg. Was die Hebung der Fiſcherei in geſchloſſenen Gewäſſern betrifft, ſo hat das Ausſetzen der Karpfen in die Dorfteiche im Oberweſterwaldkreis ſo günſtige Reſultate gehabt, daß mit dem Beſetzen der Dorfteiche mit Karpfen und eventuell auch mit Schleien fortgefahren werden joll. N Was das Beſetzen der Bäche und Flüſſe mit Krebſen anbelangt, ſo ſoll die Errichtung einer fiskaliſchen Krebszuchtanſtalt beantragt werden, da nur dieſe Garantie für richtigen und peſtfreien Beſatz bieten kann. Auch hat der Herr Landwirtſchaftsminiſter angeordnet, daß in Zukunft bei der Verpachtung der im fiskaliſchen Beſitz befindlichen naſſauiſchen Forellenreviere die Pächter ver— tragsmäßig verpflichtet werden ſollen, den Krebs in den erſten Pachtjahren zu ſchonen. Der Hebung der Forellenfiſcherei in den Bächen droht eine ernſtliche Gefahr durch die in ein— zelnen Gemeinden auf Betreiben einiger Landräte beantragte Ablöſung der fiskaliſchen Fiſcherei— gerechtſame. Das Landeskulturgericht hat leider die Entſcheidung getroffen, daß auch auf Regal beruhende Fiſchereigerechtſame ablösbar ſind. Es wird daher nichts gegen die Ablöſung zu machen ſein. Die Folge wird eine Zerreißung der großen Fiſchereibezirke in einzelne kleine Gemarkungs ſtrecken und damit eine vollſtändige Entwertung der Fiſchereien ſein. Der Fiſchereiverein iſt leider machtlos ſolchem Beginnen gegenüber. 8 S = — 5 5 IX. Fragekaſten. Frage Nr. 4. Herrn St. in O. Welche geſetzlichen Beſtimmungen für Anbringen von Fiſchkäſten, ſogenannten „Fiſchg' haltern“ u. dergl. in öffentlichen Gewäſſern gelten in deutſchen Bundesſtaaten, insbeſondere auch für Württemberg? Daß der Fiſchereiberechtigte vom fiſcherei— polizeilichen Standpunkte aus hierzu berechtigt iſt, darüber wird wohl kein Zweifel ſein. Ob dies aber auch von Nichtfiſchereiberechtigten ohne weiteres, namentlich ohne Einverſtändnis des Fiſcherei— berechtigten, geſchehen darf, iſt eine andere Frage, die wohl zu verneinen und daher geſetzlich zu regeln it. Man darf nur z. B. an die leichte Gelegenheit zu Fiſchdiebſtahl, aber auch an die Möglich— keit denken, daß Fiſche von ungewünſchter Art oder Größe aus dem Fiſchkaſten in das öffentliche Waſſer entkommen. 3 i Antwort. In Württemberg iſt nach Art. 17 Abſ. 1 des Waſſergeſetzes die Einlegung von Fiſchbehältern in öffentliche Gewäſſer nur mit vorgängiger Erlaubnis der Ortspolizeibehörde geſtattet. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für den Fall, daß beide Ufer eines (weder zur Schiffahrt noch zur Langholzflößerei eingerichteten) Werks- (Mühl-) Kanals vollſtändig im Eigen tum einer und derſelben Perſon ſich befinden, ebenſo wenn die Ufer eines Sees ſich im Eigentum derſelben Perſon befinden und endlich, wenn am Bett eines öffentlichen Gewäſſers (was nur ausnahmsweiſe vorkommt und ſtets zu erweiſen iſt) ein Eigentumsrecht begründet iſt, im räum— lichen Umfang dieſes Eigentums. Bedarf es der polizeilichen Erlaubnis in dieſen Ausnahmsfällen nicht, ſo iſt ſolche dagegen in allen anderen Fällen — alſo für die Regel — erforderlich und zwar auch für den Fiſcherei— berechtigten (ſogenannten Fiſchwaſſerbeſitzer). Um Unzuträglichkeiten jeder Art für die Fiſcherei und die Fiſchzucht auszuſchließen, be— ſtimmt das Geſetz ausdrücklich, daß die Ausübung des Gemeingebrauchs durch Einlegung von Fiſchbehältern nur inſoweit zuläſſig iſt, als dies ohne Verletzung der Rechte Dritter geſchieht. Zu dieſen „Rechten Dritter“ ſind auch die Fiſchereirechte zu zählen. Weiterhin darf durch dieſe Einlegung die gleiche Benutzung durch andere nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erſchwert und endlich darf das Waſſer nicht in ſchädlicher Weiſe verunreinigt werden (Art. 19). Nach Art. 20 des Waſſergeſetzes können ſodann für die Einlegung von Fiſchbehältern von den Polizeibehörden im Einzelfall oder allgemeine Anordnungen zum Schutz der Fiſcherei getroffen werden und es iſt Pflicht der Ortspolizeibehörde, in jedem Fall genau zu prüfen, ob die Erlaubnis erteilt werden kann oder nicht und unter welchen Bedingungen (Vollzugsverf. vom 16. No— vember 1901, SS 24 ff.). In allen Fällen hat der Ortsvorſteher die Beteiligten, alſo in erſter Stelle den Fiſchereiberechtigten, ſowie den Fiſchereiſachverſtändigen zu hören. Wer ohne Erlaubnis oder unter Mißachtung der ihm erteilten Vorſchriften Fiſchbehälter mittels bleibender Vorrichtungen in ein öffentliches Gewäſſer einlegt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk. belegt (Art. 110 Ziff. 1); außerdem kann die erteilte Erlaubnis jederzeit ohne Ent ſchädigung widerrufen werden (Art. 17 Abſ. 2). So iſt durch das Waſſergeſetz genügend dafür geſorgt, daß die Fiſcherei reſp. Fiſchzucht gegen Eingriffe und Unzuträglichkeiten jeder Art geſchützt werden können. Perſonen, die des Fiſch— diebſtahls verdächtig ſind, kann die Erlaubnis verweigert, des Fiſchdiebſtahls Ueberwieſenen ent— zogen werden. Daneben beſteht der Schadenserſatzanſpruch des Fiſchereiberechtigten nach § 823 B. G. B. ee Hlr. X. Literatur. Der Krebs, ſeine Pflege und ſein Fang. Von Regierungsrat Dr W. Dröſcher. Zweite, umgearbeitete Auflage. Neudamm 1906. Verlag von J. Neumann. Preis: Mk. 2.40. In den 10 Jahren, die ſeit dem Erſcheinen der erſten Auflage dieſes Werkes verfloſſen ſind, haben ſich unſere Kenntniſſe von dem Leben und der Zucht des Krebſes ſo ſtark vermehrt, daß das Erſcheinen dieſes Werkes nur mit Freuden zu begrüßen iſt, um ſo mehr als es aus der Feder eines unjere: beiten Kenner des Krebſes und ſeiner Zucht ſtammt, der in überſichtlicher Anordnung und leicht verſtändlicher Form uns den heutigen Stand unſeres Wiſſens vom Krebſe in ſeinem Werke 1 Nach einem einleitenden Gedicht von Profeſſor Hulwa-Breslau und einer kurzen Darſtellung der Entwicklung des Krebshandels enthalten die erſten Kapitel: Die Unterſchiede der europäiſchen Krebsarten und Varietäten, die Anatomie und Biologie des Krebſes. Daran reiht ſich ein Kapitel über die Feinde und Krankheiten des Krebſes. Verfaſſer bezweifelt mit Recht, daß der ameri— kaniſche Krebs (Cambarus) gegen die Krebspeſt immun ſein ſollte, denn bald nach Erſcheinen dieſes Werkes wurde durch die Biologiſche Verſuchsſtation in München der Beweis erbracht, daß ſich beide Krebsarten gegenüber der Krebspeſt in gleicher Weiſe e Nr daß ſogar die ameri— kaniſche Art relativ noch eher zugrunde geht als die europäiſche. („Allgemeine Fiſcherei— Zeitung“ 1906, Nr. 11). Darauf folgt eine Darſtellung der Krebszucht mit folgenden Unterabteilungen: Die zum Beſetzen mit Krebſen geeigneten Gewäſſer, Auswahl der Satzkrebſe und Ausſetzung, Fütterung, Vorrichtungen zur Erzeugung von Krebsbrut. Die beiden letzten Kapitel behandeln den Fang, die Aufbewahrung und den Verſand der Krebſe, ſowie den Schutz, den die Geſetzgebung der Krebszucht gewährt. Ein Anhang enthält 57 Kochrezepte für Krebsgerichte. Jedem, der ſich für die Krebszucht intereſſiert oder ſich praktiſch mit derſelben beſchäftigt, kann die Anſchaffung dieſes Werkes nur beſtens empfohlen werden. R. XI. TFiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Berlin, 20. April. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions- und Engrospreije.) Zufuhren der Woche mäßig, erit am Freitag und heute reich— licher. Geſchäft ziemlich rege und lebhaft. Preiſe im allgemeinen wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte E Hechte, groß. 40-101 37—48 Winter-Nheinlachs . | per Pfund — Zander 150 91130 Ruſſ. Lachs . 7 — Barſche 3 72—88 20—53 Flundern, Kieler Ia 7 Stiege 300 —400 Karpfen 172 36—49 do. mittelgr.. | „ Kiſte 200-300 Karauſchen 77 85 — ase Kieler . „ Wall 300-400 Schleie, klein . 120-128 41—60 Dorſche Fit 250— 350 Bleie ‚00698 16—22 Sryelfiich 9.3, Tragen 250-450 Bunte Fiſche . 35 —71 11—39 Aale, große „ Pfund 110150 Aale, mittel . . 106120 = Storr ee! — Lac?! — 117—161 | Heringe. „ Schock 500-900 203 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. bis einſchließlich 20. April 1907. Karpfen, niedriger. Schleie, in einheimiſcher Ware ungenügend zugeführt, ziehen im Preiſe an. ſiſche bevorzugt. April Karpfen: Mark lo!!! 45 48 9. 45 48 10. lebend, 30er . 67—69 107er: . EA 11. lebend, unſortiert . 68—71 11, 5 groß 86 13. 7 100 er . 68— 72 a eee e 42 — 43 15. lebend, 100 er 72 D e . 38—40 17. lebend, 3der bis 40er . 67—68 IIe 75 100 er 61 —63 ig: 5 25er bis 30er 67—71 F 36 —45 18. lebend, 100er. . . 55—60 18. 5 30er 85 S! 8 239 lebend d 852 19: 5 40 er 64 —67 19. 1 30 er 64 I!! ee . 47—49 20. lebend, 100er . 49--59 20. 7 30er . 63—67 20. tot 38 Kralingſche Veer, 20. April. bis Mark 7.65 per Stück. faſt noch täglich zum Verkauf ſtehend, Vom 6. d. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſowie für die geſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heffen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaffeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 10. München, den 15. Mai 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I., II., III., IV. und V. Bekanntmachungen. — VI. Die Wirkſamkeit der Fiſchpäſſe (Schluß). — VII. Die internationale Fiſchereiausſtellung zu Mailand 1906 (Schluß). — VIII. Vermiſchte Mitteilungen. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Lite⸗ ratur. — XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) wen I. Bekanntmachung. Am Freitag den 31. Mai d. Is., vormittags 11 Uhr, findet in Deſſau im Kriſtallpalaſt die diesjährige Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins ſtatt. Tagesordnung: 1. Neukonſtituierung des Deutſchen Fiſchereivereins nach der genehmigten neuen Satzung. Wahlen. 2. Rechenſchaftsbericht. 3. Etat für das Jahr 1907. 4. Beratung etwaiger Anträge. 5 Vorträge. 8 Am 31. Mai und am 1. Juni finden in Deſſau Sitzungen des Verwaltungsrates und des Deutſchen Fiſchereirates, ſowie ein Fiſchereitag ſtatt. Hierzu ergehen noch beſondere Einladungen. Indem ich das Vorſtehende zur Kenntnis unſerer Mitglieder bringe, lade ich dieſe und die, Freunde unſeres Vereins zu recht zahlreichem Beſuche unſerer Hauptverſammlung ein. Berlin, den 8. April 1907. Der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. gez.: Dr Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt. II. Vekannkmachung. Programm für die Sitzungen des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten und des Deutſchen Fiſchereivereins in Deſſau. Donnerstag den 30. Mai, 5 Uhr nachmittags: Vorſtandsſitzung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — 6 Uhr abends: Verwaltungsratsſitzung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — 8 Uhr abends: Begrüßung der erſchienenen Delegierten zum Fiſchereirat und Teilnehmer an den Sitzungen im Ratskeller. Freitag den 31. Mai, 9—10 Uhr vormittags: Generalverſammlung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. (Gäſte willkommen.) — 11 Uhr vormittags: Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins im Kriſtallpalaſt. (Gäſte willkommen). — 1½ Uhr nachmittags: Frühſtück im Ratskeller. — 4 Uhr nachmittags: XV. Deutſcher Fiſchereirat im Rathaus. — 81, Uhr abends: Gartenfeſt im Bahn— hofshotel (hierzu hat die Stadt Deſſau Muſik gütigſt in Ausſicht geſtellt). Sonnabend den 1. Juni, 11 Uhr vormittags: Sitzung des Verwaltungsrates des Deutſchen Fiſchereivereins im Rathaus. — Nachmittags 1 Uhr: Frühſtück im Kriſtallpalaſt. — 3 Uhr nachmittags: Fiſchereitag im Kriſtallpalaſt. (Gäſte willkommen.) — 7 Uhr abends: Feit- eſſen im Kriſtallpalaſt. Sonntag den 2. Juni, 10 Uhr vormittags: Fahrt nach Wörlitz über den Sieglitzer Berg. Montag den 3. Juni, 11 Uhr vormittags: Beſichtigung der Gruſonſchen Gewächs— häuſer und Aquarien in Magdeburg-Buckau. Führung: Herr Dr Kluge. III. XII. Deutſcher Fiſchereitag. Hierdurch beehren ſich die unterzeichneten Vereine, ihre Mitglieder, ſowie alle Fiſcherei— intereſſenten, insbeſondere die praktiſchen Berufsfiſcher und Fiſchzüchter zum XII. Deutſchen Fiſchereitag am Sonnabend den 1. Juni 1907, nachmittags 3 Uhr, in Deſſau im Kriſtallpalaſt einzuladen. Tagesordnung. 1. Die Fiſchzucht im anhaltiſchen Harze. Berichterſtatter: Herr Oberförſter Scholz - Hafer- feld. 8 7 2. Beobachtungen an Fiſchen in den Gruſonſchen Aquarien in Magdeburg. Berichterſtatter: Herr Dr Kluge -Magdeburg-S. Die Lachszucht im Elbegebiet und ihre Organiſation. Berichterſtatter: Herr General- ſekretär Fiſcher“- Berlin. Berlin, im Mai 1907. Su Deutſcher Fiſchereiverein. Der Präſident: gez.: Dr Herzog zu Trachenberg, Fürſt v. Hatzfeldt. Neuhaus, im Mai 1907. Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten. Der Präſident: Schirmer. Programm für die Sitzungen des Deutſchen Fiſchereivereins und des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten in Deſſau. Donnerstag den 30. Mai 1907. Nachmittags 5 Uhr: Vorſtandsſitzung des Fiſcherei— vereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — Abends 6 Uhr: Verwaltungsratsſitzung des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus. — Abends 8 Uhr: Begrüßung der er— ſchienenen Delegierten zum Fiſchereirat und Teilnehmer an den Sitzungen im Ratskeller. Freitag den 31. Mai 1907. Vormittags 9—10 Uhr: Generalverſammlung des Fiſcherei— vereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten im Rathaus (Gäſte willkommen). — Vormittags 11 Uhr: Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins im Kriſtallpalaſt (Gäſte willkommen). — Nachmittags 11%, Uhr: Frühſtück im Ratskeller. — Nach— mittags 4 Uhr: XV. Deutſcher Fiſchereirat im Rathaus. — Abends 8 ½ Uhr: Gartenfeſt im Bahn— hofhotel (hierzu hat die Stadt Deſſau Muſik gütigſt in Ausſicht geſtellt). Sonnabend den 1. Juni 1907. Vormittags 11 Uhr: Sitzung des Verwaltungsrates des Deutſchen Fiſchereivereins im Rathaus. — Nachmittags 1 Uhr: Frühſtück im Kriſtallpalaſt. — Nachmittags 3 Uhr: XII. Deutſcher Fiſchereitag im Kriſtallpalaſt. — Abends 7 Uhr: Feſteſſen im Kriſtallpalaſt. Sonntag den 2. Juni 1907. Vormittags 10 Uhr: Fahrt nach Wörlitz über den Sieg— litzer Berg. Montag den 3. Juni 1907. Vormittags 11 Uhr: Beſichtigung der Gruſonſchen Gewächs— häuſer und Aquarien in Magdeburg-Buckau. Führung: Herr Dr Kluge. Auf dem Rathaus in Deſſau iſt ein Wohnungsbureau eingerichtet, in welchem die Herren Teilnehmer an den Sitzungen, ſoweit ſie noch nicht Wohnungen beſtellt haben, die Adreſſen von ſolchen erfahren können. IV. Bekanntmachung. Teichwirtſchaftlicher Lehrkurſus in Trachenberg (Schleſien). An der teichwirtſchaftlichen Verſuchsſtation in Trachenberg findet in der Zeit von Montag den 3. Juni d. Is., nachmittags, bis einſchließlich Freitag den 7. Juni d. Is., ein Lehrkurſus in der Teichwirtſchaft ſtatt. Es kommen zum Vortrag: 5 Naturgeſchichte, Aufzucht, Alters- und Wachstumserkennung der wichtigſten Teichnutz— fiſche, insbeſondere des Karpfens. Teich- Fauna und -Flora, Plankton-Beſtimmungen und Meſſungen. Anlage, Bonitierung, Verwertbarkeit der Teiche. Fiſchfeinde und Fiſchkrankheiten. Außerdem ſind von anderer Seite fiſchereiliche Vorträge in Ausſicht geſtellt. In Verbindung mit den Vorträgen ſtehen Exkurſionen nach den Verſuchsteichen der Station und den umfangreichen Teichanlagen der Herzoglich Trachenbergſchen Teich-Verwaltung (Laich-, Brut-, Stred-, Abwachsteiche und Winterhälter ꝛc.). Der Kurſus iſt unentgeltlich. x Anmeldungen werden ſpäteſtens bis zum 28. Mai d. Is. an den Direktor der teichwirt— ſchaftlichen Verſuchsſtation, Herrn Dr Hoffbauer, Trachenberg (Schleſien) erbeten. Rechtzeitige Wohnungsanfragen werden durch Hotelbeſitzer Hübner in Trachenberg (Schleſion) koſtenlos erledigt. i Landwirtſchaftskammer für die Provinz Schleſien. Georg Prinz zu Schoenaich-Carolath. v. Vekannkmachung. Lehrkurſus für Karpfenzucht. Der Kreisfiſchereiverein der Oberpfalz und von Regensburg beabſichtigt mit gütiger Bei— hilfe des Königl. Profeſſors und Vorſtandes der Königl. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei FF in München, Herrn Dr Bruno Hofer, und des Gutsbeſitzers Herrn Grafen von Walderdorff in Teublitz am 7. und 8 Juni 1907 in Schwandorf ſeinen zweiten Fiſchereilehrkurs für Karpfenzucht und Teichwirtſchaft abzuhalten. ö Beginn: Freitag den 7. Juni 1907, vormittags 9 Uhr in der Turnhalle. Schluß: Samstag den 8. Juni 1907, nachmittags. Am Freitag werden Vorträge gehalten: 1. Vormittags 9—10% Uhr über die Naturgeſchichte des Karpfens und der Nebenfiſche im Karpfenteich (Raſſenkunde, Atmung, Ernährung, Fortpflanzung des Karpfens). Profeſſor Dr Hofer. Mit Demonſtrationen. 2. Vormittags 10%—12 Uhr über Karpfenzucht, a) als Nebenbetrieb in der Landwirtſchaft, b) als Hauptbetrieb. (Brutgewinnung, Dubiſch-Verfahren, Beſetzen, Abfiſchen, Ueberwintern, Verkauf), Graf v. Walderdorff. 3. Nachmittags 3—4 Uhr über die Krankheiten des Karpfens und die Feinde der Teich— fiſche. Profeſſor Dr Hofer. Mit Demonitrationen. 4. Nachmittags 4—5 Uhr über die Fütterung des Karpfens. Graf v. Walderdorff. 5. Nachmittags 5—6 Uhr über die Nahrungsquellen und die Nährkraft der Teiche, ihre Bonitierung und Melioration. Profeſſor Dr Hofer Mit Demonſtrationen. Am Samstag Beſichtigung der Teublitzer Weiher. Daſelbſt Anleitung über Anlage, Bau und Unterhaltung der Teiche, allenfalls Demonſtration der Verſetzung der Karpfenbrut. Am Freitag abends findet in der Turnhalle eine zwangloſe Vereinigung der Teilnehmer des Kurſes ſtatt, wobei über Fragen aus dem Gebiete der Karpfenzucht Auskunft erteilt wird. Näheres wird hierüber noch bekannt gegeben. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt jedermann unentgeltlich geſtattet. Um die Teilnahme an dem Kurſe auch Minderbemittelten zu erleichtern, ſtellt der Kreisfiſchereiverein denſelben einen Reiſezu— ſchuß nach Maßgabe der verfügbaren Mittel in Ausſicht. Die Teilnahme an dem Kurſe wolle bei dem obenbezeichneten Kreisfiſchereivereine angemeldet werden. Anträge auf Gewährung von Beihilfen müſſen bis zum 1. Juni l. Is. mit der Anmeldung zu dem Kurſe an den unterzeichneten Kreisfiſchereiverein oder an den jeweiligen Bezirksfiſcherei— verein gerichtet werden. Der Kreisfiſchereiverein der Oberpfalz. VI. Die Wirkfamkeit der Fiſchpäſſe. (Schluß.) Aehnliche Fangverſuche wie in Hameln in den Jahren 1893, 1895, 1896 und 1906 ſind in den letzten Jahren an den Fiſchpäſſen der Ems-Wehre unterhalb Meppen angeſtellt worden. Dieſe Päſſe ſind dem Hamelner Paß ähnlich. Die einzelnen Baſſins ſind 2,50 m lang und 2,50 m breit und durch hölzerne Sperren voneinander getrennt, die mit Schlupflöchern von 35 em Breite und 35 em Höhe verſehen ſind. Die Schlupflöcher ſind gegeneinander verſetzt. Neben dem Schlupfloch iſt eine Nebenſperre ſenkrecht zur Hauptſperre angelegt, um die in dem Baſſin befindlichen Fiſche dem Waſſerwirbel zu entziehen. Nur das oberſte und unterſte Baſſin ſind je 3 m lang und 2,5 m breit. Die Waſſertiefe in den Baſſins beträgt 0,80 m. Die Differenz der Waſſerſpiegel in je 2 benachbarten Baſſins beträgt 0,80 m, jedoch iſt zwiſchen dem gewöhnlichen Unterwaſſer des Wehres und dem unterſten Baſſin nur eine Waſſerſpiegeldifferenz von 0,15 m und zwiſchen dem gewöhnlichen Oberwaſſer des Wehres und dem oberſten Baſſin eine ſolche von nur 0,25 m, um den Fiſchen den Eintritt in den Paß und den Austritt aus demſelben möglichſt zu erleichtern. Im Gegenſatz zu Hameln iſt die Sperre des unterſten Baſſins als Abſchlußmauer hoch geführt, ſo daß ſie niemals von dem Waſſer des Paſſes überſtrömt wird, ſondern das ganze Speiſe— waſſer durch die Schlupföffnung in derſelben in das Unterwaſſer des Wehres geht. Dieſe unterſte Schlupföffnung iſt daher auch etwas größer angelegt, als die Schlupflöcher in den Mittelſperren, 215 nämlich 0,5 m breit und 0,5 m hoch. Dieſelbe it ſeitlich gelegt, jo daß der vor dem Wehre ſtehende Fiſch ſeitwärts von dem aus dem Paß kommenden Waſſerſtrahl getroffen und dadurch angelockt wird. Auch das Schlupfloch in der oberen Abſchlußwand iſt etwas größer als die Schlupflöcher in den Mittelſperren, nämlich 0,40 m breit und 0,63 m hoch. Dasſelbe kann zur Regulierung der Speiſung des Paſſes durch eine Schütztafel teilweiſe oder ganz geſchloſſen werden. Die Sohle der Baſſins beſteht aus rauhem Bruchſteinpflaſter, um die Strömung möglichſt abzuſchwächen. Die Fangverſuche an den Päſſen in Verſen und Herbrum haben ergeben, daß die Fiſche fie zum Aufſtieg benutzen und zwar ſowohl die Lachſe, als auch die Standfiſche (Sommerlaicher). Gefangen wurden im Paß in Verſen: im Jahre 1899 25, 1900 17, 1901 16, 1902 16, 1903 1, 1904 1, 1905 0 Lachſe; ferner wurden gefangen im Paß in Herbrum: 1899 3, 1900 1, 1901 0, 1902 2, 1903 0 Lachſe. Im Jahre 1906 wurden die Fangverſuche auf die Päſſe in Hanekenfähr, Verſen, Hilter, Düthe, Bollingerfähr und Herbrum ausgedehnt und ergab ſich dabei als Fangreſultat: Haneken— fähr 6, Verſen 1, Hilter 5, Düthe 59, Bollingerfähr 125, Herbrum 8 Lachſe. Als Tagesmaximum ergaben ſich für Düthe 7 Lachſe am 21. November 1906 und für Bollingerfähr 25 Lachſe am 18. November 1906. Der Aufſtieg von Sommerlaichern war an einzelnen Tagen ſehr ſtark, z. B. am 8. Mai 1906 in Verſen 728 Stück Rotaugen, Braſſen, Barſche, Döbel, Zärten u. ſ. w. Die verhältnismäßig geringe Zahl der gefangenen Lachſe erklärt ſich in gleicher Weiſe wie in Hameln durch den Umſtand, daß unterhalb der Wehre der Lachsfang intenſiv betrieben wird, beſonders bei den beiden unterſten Wehren, dann aber auch dadurch, daß überhaupt der Lachsreichtum der Ems erheblich geringer iſt, als der der Weſer. Während z. B. der Geſamtlachsfang in der Ems im Jahre 1906 nur etwa 800 Stück betrug, war die Zahl der in der Weſer gefangenen Lachſe in derſelben Zeit etwa 4600 Stück. Die Fangverſuche an dem Werre-Wehr in Oeynhauſen find in den Jahren 1894, 1895, 1905 und 1906 ausgeführt und ergaben folgendes: 1894 63, 1895 34, 1905 3, 1906 13 Lachſe. Der geringe Fang im Jahre 1905 erklärt ſich aus dem Umſtande, daß in dieſem Jahre oft Hoch— waſſer eintrat, ſo daß das Nadelwehr zeitweiſe niedergelegt werden mußte und die Lachſe frei paſſieren konnten. Der Paß in Oeynhauſen beſteht aus 5 Baſſins von je 2,50 m Breite und Länge. Die Waſſertiefe in den Baſſins beträgt 0,75 m, die Waſſerſpiegeldifferenz 2 benachbarter Baſſins 0,25 m. Das Speiſewaſſer ſchlägt über die Sperren, in denen Ausſchnitte von 0,35 m Breite und 0,25 m Tiefe angebracht ſind, um den Fiſchen den Aufſtieg zu erleichtern. Dieſe Ausſchnitte ſind in den benachbarten Sperren gegeneinander verſetzt. Zur Verſtärkung der anlockenden Strömung aus dem Paß in das Unterwaſſer des Wehres iſt vom Oberwaſſer ein beſonderer Speiſekanal angelegt von 0,50 m Lichtweite, der mit einem Sohlengefälle 1:16 vom Oberwaſſer des Wehres zum unteren Teil des Paßgerinnes geht. Dieſer Speiſekanal dürfte beſonders bei höheren Waſſer— ſtänden von den Fiſchen lieber benutzt werden, als der Paß ſelbſt, indeſſen ſind bisher vergleichende Fangverſuche in dieſer Beziehung nicht gemacht. Schließlich ſei noch erwähnt, daß auch bei dem Fiſchpaß des Fulda-Nadelwehres bei Bona— fort oberhalb Münden in den vergangenen Jahren Fangverſuche angeſtellt worden ſind. Der Paß beſteht aus 8 Baſſins von 2,0 m Breite und etwa 2,25 m Länge. Die Sperren haben halbkreis— förmige Ausſchnitte von 0,60 m Breite und 0,30 m Tiefe, die gegeneinander verſetzt find. Die Waſſerſpiegeldifferenz in je 2 benachbarten Baſſins beträgt 0,30 m, die Waſſertiefe in den Baſſins 0,80 m. Bezüglich des Aufſtieges der Lachſe haben die Verſuche beſonders günſtige Reſultate nicht aufzuweiſen, dahingegen war der Aufſtieg von Standfiſchen verhältnismäßig ſtark. Was die Lachſe betrifft, ſo liegt der Grund dafür wohl in dem Umſtande, daß bei normalen Waſſerſtänden nur wenige Lachſe bis zur Fulda vordringen, indem dann die meiſten nur bis Hameln gelangen, während bei Hochwaſſer der Fulda die Lachſe das Wehr ohne Benutzung des Paſſes paſſieren können. Ueber die Wirkſamkeit des Bonaforter Paſſes ſei aus den Berichten des Geheimen Re— gierungsrates Profeſſor Dr Metzger ſ in Münden, der die Fangverſuche leitete, das Nachfolgende mitgeteilt: „In den 3 Beobachtungsjahren 1895 bis 1897 haben die aufſteigenden Lachſe den Fiſchpaß beharrlich verſchmäht, erſt im Dezember des Jahres 1898 iſt es einem 13 pfündigen männlichen 214 Lachs gelungen, durch den Fiſchpaß bis in die Fangreuſe vorzudringen. In das Oberwaſſer find nur dann Lachſe gelangt, wenn bei Hochwaſſer das Wehr niedergelegt war, oder nur wenig Nadeln enthielt; auch ſind wohl einzelne gelegentlich der Durchſchleuſung von Schiffen mit nach oben durchgeſchleuſt. Im Laufe des Jahres 1899 haben dann 3 Lachſe den Fiſchpaß benutzt, einer am 12. Juni, der zweite am 4. November, der dritte am 15. November, welche erfreuliche Tatſache wenig— ſtens in bezug auf die beiden noch ſo ſpät aufgeſtiegenen Lachſe wohl der Aenderung zu verdanken iſt, die ſeitens der Waſſerbauverwaltung um Mitte September am Fiſchpaß zu Bonafort ausgeführt iſt. Der obere Einlauf wurde auf 0,69 m Weite und 0,52 m Tiefe unter Normalſtau vergrößert und die untere Abſchlußwand des Paſſes um 0,25 m tiefer gelegt, damit eine ſtärkere Strömung durch den Paß geht und den Lachs im Unterwaſſer zum Aufſtieg mehr anlockt. Nichtsdeſtoweniger haben im Jahre 1900 doch nur zwei Lachſe den Weg durch den Fiſch— paß genommen, einer am 28. Mai und ein ſogenannter St. Jakobslachs am 1. September. Im Jahre 1901 — letztes Jahr der Beobachtungsſtation — haben dagegen vom 26. Mai bis zum 27. Oktober im ganzen 7 Lachſe den Fiſchpaß angenommen, 2 im Mai, 3 im Juni und 2 im Oktober. Es ſcheint alſo, als wenn den aufſteigenden Lachſen der Fiſchpaß annehmbarer geworden iſt, als früher und zwar, wie ich mir denke, infolge des Umſtandes, daß die Mauern des Fiſchpaſſes ſeit dem 17. Mai Aufſatzbretter erhalten haben, wodurch nicht allein ein höherer Waſſerſtand in den Kammern erzielt iſt, ſondern auch im Vergleich zu früher eine im ganzen ruhigere und regelmäßigere Strömung. Was nun das Verhalten der gewöhnlichen Standfiſche zum Fiſchpaß anbetrifft, ſo haben die karpfenartigen Frühjahrslaicher gleich von Anfang an ihren Weg durch den Paß genommen, ſei es nun, um Laichplätze aufzuſuchen oder auf Nahrungsſuche auszugehen. Ihre Laichfahrt beginnt je nach der Witterung früher oder ſpäter im Jahre, ſobald ſich nämlich die Temperatur des Waſſers andauernd über 10 bis 120 C erhebt. Von verſprengten Nachzüglern abgeſehen, iſt ſie m der Hauptſache mit dem erſten Drittel des Juni, alſo mit der Frühjahrsſchonzeit, beendet Was nach Mitte Juli bis Ende September noch durchzieht, ſind größere und kleinere Fiſche, die auf Nahrungsſuche ausgehen. Wie ſich beiſpielsweiſe der Durchzug der Standfiſche im Laufe des Jahres 1901 geſtaltet hat, davon gibt die nachfolgende tabellariſche Zuſammenſtellung näheren Aufſchluß. Der Aufſtieg und Durchzug der Frühjahrslaicher begann im letzten Drittel des April. Es zogen durch den Fiſchpaß und wurden aus der Fangreuſe im Oberwaſſer freigegeben: | 5 5 | Tem 2 - za RR | Monat a Zärten Dur De — | peratur Bemerkungen. augen linge ben der Fulda — RR RS | 8 | °C. 24.—30. April | 1500 | 346 38 37 =. 12 Notauge= Leueiscusrutilus L. 1.—8. Mai 2844 684 101 217 — 13,8 Zärte = Abramis vimba L. 9.—15. Mai | 565 || 118 29 36 || 40 14,1 Büttling=Squalius cephalusL. 16.25. Mai 4 36 48 15 15 | 154 26.— 31. Mai 4 2842 n 18 Barbe = Barbus fluviatilis, Ag. 1.—10. Juni — || 34 || 68 3 23 21,100 | || | zwiſchen 11.30. Juni 4 3 10 — — 24 —20 || Schneider = Alburnus lucidus, | ſchwantend 1.15 | 2.2.2 ta 4 1 18—24 16.31. ui | 9 11131 1 | 23,5—20| 1.—15. Auguſt 10 | 7 | 1921 1631: af eg, 1.16. Sept.. — | — || — || — || 15-13 21.— 30. Sept. 23 | 1 13 4 1536 | 14—17 | kleinere davon 2 fehr kleine | Nach dem 7. Oktober, an welchem Tage noch eine junge Barbe in der Fangreuſe gefunden wurde, ſind bis zum Schluß des Jahres Frühjahrslaicher im Fiſchpaß nicht mehr bemerkt. Die 215 Temperatur der Fulda war am 9. Oktober bereits auf 90 geſunken, erhob ſich aber dann am 22. und 23. noch einmal auf 110 und ging danach bis zum 3. November bis auf 50 herab.“ Durch die Fangverſuche iſt erwieſen, daß die Fiſchpäſſe in Hameln und an der Ems, ſowie an der Werre in Oeynhauſen und an der Fulda in Bonafort den Aufſtieg der Fiſche ermöglichen. Wenn trotzdem nur wenige Lachſe ihre natürlichen Laichplätze im Weſer- und Ems-Gebiet erreichen, was Tatſache iſt, ſo daß die natürliche Fortpflanzung faſt aufgehört haben dürfte, ſo liegt das daran, daß, wie ſchon oben gejagt iſt, unterhalb der Wehre in Hameln (Weſer) und bei Herbrum und Bollingerfähr (Ems) der Lachsfang ſehr intenſiv betrieben wird. Dieſer Umſtand würde für den Fortbeſtand des Lachſes bedenklich ſein, wenn nicht die in der Laichzeit gefangenen Lachſe ſowohl an der Weſer (Hameln) wie auch an der Ems (Lingen) der künſtlichen Lachszucht dienten. Dadurch wird nach den Erfahrungen an der Elbe, Weſer und Ems für die Erhaltung des Lachsbeſtandes in den genannten Flüſſen in ausreichender Weiſe geſorgt. Es könnte unter dieſen Umſtänden ſogar fraglich ſein, ob es richtig iſt, ſo teure Päſſe des Lachſes wegen zu bauen, wenn nicht auch die anderen Fiſche in Frage kämen, für die die Fort— pflanzungsbedingungen anders liegen, wie für den Lachs. In dieſer Beziehung iſt beſonders der Aufſtieg der jungen Aale von großer wirtſchaftlicher Bedeutung. Von dieſem Geſichtspunkte aus iſt auch die Anlage der Fiſchpäſſe im neuen Weſer-Wehr bei Bremen zu beurteilen. Nach den Erfahrungen an der unteren Ems, wo die im Ebbe- und Flut-Gebiet gefangenen Lachſe laichreif und daher für die künſtliche Lachszucht benutzbar werden, nach denſelben Erfahrungen in Holland, Schleswig-Holſtein, Schweden, Norwegen, Irland und Amerika, wird es möglich ſein, die künſtliche Lachszucht für das Weſer-Gebiet, vielleicht auch für das Elbe-Gebiet, auf den Fang von Laichlachſen am Bremer-Weſerwehr zu baſieren. Näheres hierüber ergibt auch der Artikel in Nr. 2 des Jahrgangs 1907 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“: „Die Laichreife des Lachſes und das neue Weſer-Wehr bei Bremen.“ Es wird dabei zu überlegen ſein, ob es nicht rationeller iſt, den ganzen Lachsfang möglichſt in Bremen zu konzentrieren und die Fiſchpäſſe des Bremer Wehres zum Selbſtfang der Lachſe zu benutzen. Vorausſetzung dafür wäre die Entſchädigung derjenigen, die bisher oberhalb Bremen einen Vorteil aus dem Lachsfang gehabt haben. Hannover, den 1. März 1907. Recken, Regierungs- und Baurat. VII. Die internationale Fiſchereiausſlellung zu Mailand 1906. (Schluß.) Die öſterreichiſche Fiſchereiabteilung zeigte in getrennten Räumen die Ausſtellung der Binnenfiſcherei, organiſiert von der k. l. öſterreichiſchen Fiſchereigeſellſchaft in Wien und der Seefiſcherei, eingerichtet von dem Oeſterreichiſchen Seefiſchereiverein in Trieſt. In dem erſten Raume, einem großen Kuppelſaal, deſſen Wände mit den photographiſchen Aufnahmen der bedeutendſten Fiſchzuchtanſtalten Oeſterreichs geſchmückt waren, trat vor allem die Ausſtellung der zahlreichen ſchönen Fiſchpräparate aus dem k. k. Hofmuſeum für Naturgeſchichte in Wien, die ſämtlichen Donaufiſche darſtellend, in die Augen. Anſchließend hatte das Inſtitut für Fiſchkrankheiten an der k. k. Tierärztlichen Hochſchule in Wien (Vorſtand Profeſſor Dr Fi e— binger) in Präparaten eine Reihe von Fiſchkrankheiten vorgeführt. Weitere Präparate hatte die Lehrmittelanſtalt Lenoir & Forſter in Wien ausgeſtellt. Die k. k. Fiſchereigeſellſchaft in Wien hatte ihre ſämtlichen Publikationen, die k. k. Land— wirtſchaftsgeſellſchaft Salzburg die Fiſchereikarte des dortigen Landes, hergeſtellt von Direktor Kollmann, der Steiermärkiſche Landesfiſchereiverein das Modell feiner Fiſchzuchtanſtalt bei Graz und Brutapparate, Profeſſor Dr Largaſolli, Piſino, eine Darſtellung der in den Gewäſſern von Trient vorkommenden Fiſche zur Ausſtellung gebracht. RE eee — Hofrat Kaltenegger, Brixen, hatte den Transportapparat „Hydrobion“ in ver— ſchiedenen Größen und Formen vorgeführt, Anton Rückl, Neu-Mitrowitz, den von ihm fabri— zierten Brutapparat „Simplex“, welcher durch eine ſeitliche Zuführung des Waſſers und durch die Anordnung des Abfluſſes durch den Boden eine mehr kreisförmige Bewegung des Waſſers und dadurch insbeſondere Schutz gegen das ſchädliche Andrücken der Brut an die Ablaufſiebe be— zweckt. Sehr hübſche Brut- und Transportapparate verſchiedener Syſteme waren ferner aus— geſtellt von Joſeph Schwarz, St. Pölten. Die bekannten Fiſchzuchtanſtalten A. Köttl, Redl-Zipf und F. Pöblz l, Wagram, hatten Modelle, Pläne und Abbildungen ihrer Ein— richtungen gebracht. Der zweite Raum enthielt die Ausſtellung des im Jahre 1888 zur Förderung der Fiſcherei an der öſtlichen Küſte des adriatiſchen Meeres gegründeten Seefiſchereivereins in Trieſt, welcher über 700 Mitglieder zählt und mit Hilfe des Staates ſeit ſeiner Gründung über 140 000 Kronen für ſeine Zwecke aufgewendet hat. Seine Sammlungen zeigten die Fiſche und andere Produkte des adriatiſchen Meeres, eine Anzahl von Schiffmodellen, Netzen, Werkzeugen, auch verbotene Werkzeuge, Photographien der Auſternkultur, Schwammſiſcherei und eine große Reihe von Publi- kationen. Daran ſchloſſen ſich die Ausſtellungen von Geräten, Konſerven, geräucherten Fiſchen u. ſ. w. von verſchiedenen Ausſtellern aus Spalado und Trieſt. Die Fiſcherei abteilung der Schweiz enthielt ſehr hübſche Modelle der ver— ſchiedenſten, auf den Schweizer Seen im Gebrauche befindlichen Fiſcher- und Schifferboote, ferner ſechs Modelle von Fiſchwegen aus dem Kanton Waadt, das Modell des großen Fiſchſteiges bei Hagneck am Aarekanal, ein Modell der Fiſchzuchtanſtalt Davos-Hochwald und eine Anzahl von Bruttrögen, welche am Auslaufe durch Einlage eines Tuchſtreifens und Aneinanderſchrauben der Abflußvorrichtungen des Einſatzes und des Brutkaſtens mittelſt ſoge nannter Mutterſchrauben gegen den Verluſt nicht ausgenützten Waſſers geſchützt werden. Die Schweiz hatte ferner eine Reihe von Karten, graphiſchen und ſtatiſtiſchen Arbeiten ausgeſtellt, welche allgemeine Beachtung fanden. Die Fiſchereikarten des Neuenburgerſees und des Zürichſees enthielten die Angabe der Laichplätze, der Fangſtellen, der Zahl der in Verwendung befindlichen Fiſchereigeräte und farbige Abbildungen der ſämtlichen dort vorkommenden Fiſche. Graphiſche Darſtellungen gaben Aufſchluß über die in den Jahren 1855—1904 in Flüſſen und Seen eingeſetzten Fiſche, über den Einſatz der verſchiedenen Fiſcharten in dem letzten Jahre, welcher ſich auf mehr als 68 Millionen Fiſchchen bezifferte, und über die fiſchbaren Flüſſe der Schweiz. Aus anderen Tabellen war die Verbreitung der in der Schweiz vorkommenden Fiſche zu erſehen. Eine große Zahl Aquarelle zeigte die Coregonen der Schweizer Seen in natürlicher Größe und Farbe und auf einer Reihe von Tafeln waren die Fiſchereigeräte, welche auf dem Zürichſee zur Verwendung kommen, dargeſtellt. Darſtellungen der Tätigkeit verſchiedener Fiſchzuchtanſtalten, Bilder und Pläne dieſer Anſtalten und eine ſehr reichhaltige Fiſchereiliteratur gaben ein weiteres Bild der regen fiſcherei— lichen Tätigkeit in der Schweiz. Die umfangreiche franzöſiſche Ausſtellung nahm verſchiedene Säle in Anſpruch. Das franzöſiſche Marineminiſterium zeigte in einer umfangreichen Ausſtellung die ver— ſchiedenen Methoden der Fiſcherei an den franzöſiſchen Küſten, indem alle in den franzöſiſchen Gewäſſern für den Fiſchfang gebräuchlichen Schiffe und Geräte in zahlreichen Modellen, geordnet nach den einzelnen Küſtenbezirken, ferner die Art der Küſten- und Hochſeefiſcherei durch Photo— graphien, zur Anſchauung gebracht waren. Weitere Modelle dienten der Veranſchaulichung der Auſternzucht und der Gewinnung diverſer Meeresprodufte. In der Abteilung für Süßwaſſerfiſcherei gaben intereſſante ſtatiſtiſche Tabellen Aufſchluß über die Organiſation des „Syndicat central des associations des Pecheurs à la ligne de France“ welches im Jahre 1897 in Paris gegründet wurde, aus 610 Sektionen mit 350 000 Mitgliedern beſteht, 652 Fiſchereiaufſeher beſoldet, 70 Fiſchzuchtanlagen beſitzt und jährlich 750 000 Fr. für die Erfüllung ſeiner Zwecke verausgabt. Hier waren ferner ausgeſtellt die Abbildungen der in a den franzöſiſchen Binnengewäſſern lebenden Fiſche, Photographien und Modelle von Fiſchzucht— anſtalten, Zuchtgeräte, Fangwerkzeuge, Netze, Transportbehälter, Präparate und Literatur. Die Beteiligung Englands an der Fiſchereiausſtellung beſchränkte ſich auf eine hübſche Ausſtellung von Netzen, Tauen, Schnüren und Bindfaden der Firma Ropework, Belfaſt, Angelgeräte von Johnſon & Sons, London und Fiſchöle von Job Brothers, Liver— pool. Im Ehrenſaale des I. Stockes des Ausſtellungsgebäudes war die impoſante Ausſtellung des Königs von Portugal untergebracht, welcher feine großen Sammlungen von Meeres— fiſchen, überhaupt Seetieren aller Art, geordnet je nach der Tiefe, aus welcher die einzelnen Objekte dem Meere entnommen waren, zur Verfügung geſtellt hatte. Neben den zoologiſchen Sammlungen waren ausgeſtellt die Apparate, Inſtrumente und Netze, welche zu den Tiefſeeforſchungen ver— wendet wurden, ferner photographiſche Darſtellungen der verſchiedenen Phaſen der Arbeiten an Bord, der Forſchungen über die Meeresſtrömungen an der Küſte Portugals und eine Anzahl wiſſen— ſchaftlicher Publikationen des hohen Ausſtellers. Der Fürſt von Monaco hatte die reich illuſtrierten Veröffentlichungen über ſeine Tiefſeeforſchungen in 31 Bänden mit Karten und den zu den ozeaniſchen Unterſuchungen ver— wendeten Inſtrumenten gleichfalls ausgeſtellt. Aus Norwegen waren Stockfiſche verſchiedener Sorten, Tran und Fiſchrogen vom einem Komitee der dortigen Exporteure ausgeſtellt. Die kleine Ausſtellung war dekorativ ſehr hübſch ausgeſtattet. Die Türkei war in der Ausſtellung durch eine vollſtändige Sammlung der im Baſſin von Konſtantinopel zu den vorſchiedenen Arten der Fiſcherei verwendeten Gerätſchaften, durch ſehr vraktiſch angelegte Modelle von Fiſcherfahrzeugen und durch eine Sammlung von rohen und bearbeiteten Schwämmen und Meermuſcheln vertreten. Die chineſiſche Ausſtellung war in einem beſonderen Pavillon untergebracht und von der kaiſerlich chineſiſchen Geſellſchaft für Fiſcherei und Fiſchzucht in Schanghai, welche im Jahre 1903 von Chang-Tſing mit einem großen Kapitale ins Leben gerufen wurde, ver— anftaltet. Aus dem Vorberichte zu dem hübſch ausgeſtatteten Katalog erſehen wir, daß die Fiſchzucht ſchon im 7. Jahrhundert v. Chr. in China bekannt war. Der Miniſter Yuè des damaligen Kaiſers Hu⸗ſh i erfand Inſtrumente zum Betriebe der Fiſchzucht und verfaßte Werke über Fiſchkultur. Die Ausſtellung ließ den großen Fiſchreichtum Chinas erkennen. In mehr als 200 Nummern waren Meeres- und Süßwaſſerfiſche aller Art in Alkohol, Oel, getrocknet, geſalzen, geräuchert und mariniert ausgeſtellt. Schildkröten waren lebend und in Alkohol vorhanden, darunter ſehr ſeltene Exemplare. Reich war die Sammlung an Mollusken und Korallen. Vertreten war die chineſiſche Waſſerflora. Abbildungen zeigten die Art der Fiſchereiausübung. Eine große Fiſcherei— karte zeigte die wichtigſten Fiſchereibetriebsorte. Zahlreich waren die überaus ſorgfältig und meiſt aus Seide gearbeiteten Netze. Ferner waren vorhanden Modelle von Fiſcherfahrzeugen, Geräte zur Netzefabrikation, Angelgeräte und Angelſchnüre aller Art, Fanggeräte für Krebſe und ſchließlich eine Reihe von chineſiſchen Porzellangefäßen und ſonſtigen Gebrauchsgegenſtänden, welche freilich mit der Fiſcherei nur in einem ſehr loſen Zuſammenhange ſtanden. Die japaniſche Fiſchereiausſtellung erbrachte überaus intereſſante Ein— blicke in die fortſchreitende Entwicklung der hochbedeutſamen Fiſchereiwirtſchaft Japans. Das aus zahlreichen Inſeln beſtehende Reich beſitzt eine Küſtenlänge von mehr als 14 800 Meilen. Die Küſtengewäſſer find im allgemeinen ſehr reich an Fiſchereiprodukten und die javaniſche Re— gierung widmet der Entwicklung der Fiſcherciinduſtris große Sorgfalt. Schon ſeit Jahren beſteht ein Geſetz, welches die Förderung der Fiſcherei auf hoher See bezived:, während ein anderes Ge— ſetz dem Schutze der Binnengewäſſer, ganz beſonders in bezug auf deren Reinhaltung, dient. An verſchiedenen Punkten des Landes wurden Stationen gegründet, welche die Fiſcherei— verhältniſſe ſtudieren und fiſchereilichen Unterricht erteilen und an deren Spitze das rühmlichſt bekannte fiſchereiliche Inſtitut in Tokio ſteht. Sehr zahlreich iſt die Klaſſe der Fiſcher und die Zahl der Fiſcherbarken. Nach einer kürzlich veröffentlichten Statiſtik zählte man in Japan 2 343 726 mit der Fiſcherei beſchäftigte Perſonen und 435 628 Fiſcherfahrzeuge. Der Wert der erzielten Fiſchereiprodukte beträgt jährlich zirka 300 000 000, der Wert der exportierten Produkte jährlich zirka 40 000 000 Mark. 218 Die hauptſächlichſten Produkte der Fiſcherei beſtehen aus Sardinen, Heringen, Thun— fiſchen, Haifiſchen, Krebſen, Muſcheltieren und Meerespflanzen. Der Ertragswert der Sardinen— iſchere! wird jährlich auf 40 000 000 Mark geſchätzt. Dieſe Fiſche bilden einen Großteil der Nah— rung der japaniſchen Bevölkerung, welche dieſelben friſch oder getrocknet verzehrt. Ein Teil der Produktion wird nach China, in letzter Zeit auch nach europäiſchen Märkten verſchickt, der größte Teil wird aber im Lande verbraucht. Der jährliche Ertrag der Heringsfiſcherei beläuft ſich auf zirka 30 000 000 Mark, jener der Thunfiſcherei auf zirka 8 000 000 Mark. Der Haifiſchfang ergibt einen Ertrag von 2 000 000 Mark. Dieſe Fiſche bilden einen Handelsartikei und werden hauptſächlich in getrocknetem und geſalzenem Zuſtande nach China ausgeführt. Aus dem Krebsfange ergibt ſich ein Jahresertrag von etwa 8 000 000 Mark, von welchem etwa 11, Millionen Mark auf den Export getrockneter Krebſe nach China treffen. Der Ertrag aus Korallen, Muſcheltieren, Schwämmen und Meerespflanzen iſt ebenfalls ſehr bedeutend, ebenſo der Wert des Ertrages aus der Schildkrötenkultur und der Gewinnung von Fiſchölen. Sehr bedeutend iſt der Export von Bambusſtöcken, Angelſchnüren, Seidenfaden, künſtlichen Fliegen, Netzen und Netzgeweben und ſehr erheblich iſt auch der Ertrag an Perlen. Die Perl— muſchel findet ſich überall in den Buchten. Von weſentlicher Bedeutung iſt die Fiſchzucht, welche in Japan zwar ſchon ſeit ſehr langer Zeit betrieben wird, ſich jedoch früher nur auf die Zucht in Teichen und beſonders auf den Karpfen beſchränkte. Salmoniden werden daſelbſt erſt ſeit dem Jahre 1876 gezüchtet; dieſe Zucht hat ſich aber derart entwickelt, daß nunmehr alljährlich bis zu 40 Millionen Salmonidenbrut erzielt und hauptſächlich in die Flüſſe ausgeſetzt wird. Die Karpfenzucht iſt ſehr ausgedehnt und wird beſonders in den Reisfeldern betrieben. Aber auch in den Binnenſeen werden mit beſtem Erfolge Karpfen herangezogen. Sehr einträglich und verbreitet iſt auch die Aufzucht der überall in den Flüſſen und Seen vorkommenden Aale in Teichen, ferner der Meeräſchen und der Schildkröten. Die Ausſtellung umfaßte die Darſtellung des japaniſchen Fiſchereibetriebes in Plänen, Karten, Photographien, Präparaten, Produkten und Fiſchereigeräten, zeigte vorzüglich gearbeitete Netze und Angelgeräte und enthielt eine große Anzahl für den Verkauf beſtimmter Waren aus Perlmutter, Muſcheln, Korallen u. dergl., ſowie eine Menge von Konſerven aller Art. Zum Schluſſe mag nochmals auf die Fülle und Mannigfaltigkeit der Ausſtellungsobjekte der internationalen Fiſchereiausſtellung zu Mailand hingewieſen werden, welche wohl jedem Beſucher nach irgend einer Richtung Anregung und Belehrung bot. Störend für manche Beſucher machte der Umſtand ſich geltend, daß in den meiſten Ab— teilungen Spezialkataloge nicht erhältlich waren. Deutſchland, China und Japan hatten durch die Auflage ſachgemäß und eingehend bear— beiteter Kataloge gute Vorſorge getroffen. Der Katalog für die deutſche Binnenfiſcherei enthielt als Einleitung in knapper Form einen umfaſſenden Bericht über die Verhältniſſe der deutſchen Binnenfiſcherei, für welchen dem Ver— faſſer Dr Brühl ebenſo wie für die ſehr gelungene Einrichtung der Deutſchen Binnen— fiſchereiabteilung alle Anerkennung gebührt. Bi teen er. VIII. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſchereitage in Deſſau. Seine Hoheit der Herzog von Anhalt wird den Teil— nehmern an dem Ausfluge des Deutſchen Fiſchereivereins und des Fiſchereivereins für die Pro— vinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten am 2. Juni ein Frühſtück auf dem Sieglitzer Berg, der Landesfiskus in Wörlitz eine Bowle geben. Der XV. Württembergiſche Fiſchereitag in Nagold. Der XV. Württembergiſche Fiſchereitag findet am 16. und 17. Juni d. J. in Nagold ſtatt. Im Pro- gramm find Vorträge des Oberverwaltungsgerichtsrats Dr Haller „Ueber die Einleitung von Abwaſſern in öffentliche Gewäſſer“ und des Oberſtudienrats Dr Lampert „Ueber die Fiſchwelt 219 Württembergs in ihrer Herkunft und gegenwärtigen Verbreitung“ vorgejehen, ebenſo eine Be— zirksfiſchereiausſtellung, bengaliſche Beleuchtung der Schloßruine mit nachfolgendem Bankett, Ausflug nach Berneck und Altenſteig mit Forellenmahlzeiten, Fiſchzüge in der Nagold und der— gleichen. Das ausführliche Programm werden wir in einer unſerer nächſten Nummern veröffent— lichen. Fiſchverkaufstag Wien 1907. Die k. k. öſterreichiſche Fiſcherei-Geſellſchaft gibt bekannt, daß der diesjährige Fiſchverkaufstag in Wien während des dort tagenden VIII. Land— wirtſchaftlichen Kongreſſes Donnerstag den 23. Mai 1907 in den Sälen der k. k. Landwirtſchafts— Geſellſchaft, Wien I., Schauflergaſſe 6, abgehalten werden wird. Von 9 Uhr früh des bezeichneten Tages an werden dort für die Herren Produzenten und Händler beſondere Beratungsräume zur Verfügung ſtehen. Angeſichts der Wichtigkeit einer Ausſprache über eine Reihe beide Intereſſentenkreiſe gleichermaßen betreffenden Fragen iſt eine zahlreiche Beteiligung an dem Fiſchverkaufstag dringend geboten und wären Anmeldungen baldigſt an das Sekretariat der k. k. öſterreichiſchen Fiſcherei— Geſellſchaft, I., Schauflergaſſe 6, zu richten. Fiſchausſtellungen des Sächſiſchen Fiſchereivereins. Der Sächſiſche Fiſchereiverein wird in dieſem Herbſt zwei Fiſchausſtellungen mit Preisbewerb veranſtalten, und zwar am 18., 19. und 20. Oktober im Schützenhof zu Plauen i. V. und am 2. und 3. November im Hotel Gude zu Bautzen. Die Ausſtellungsbeſtimmungen, ſowie die Anmeldebogen können koſtenfrei vom 1. Auguſt 1907 an von der Geſchäftsſtelle des Sächſiſchen Fiſchereivereins, Dresden-A. 3, Wiener Platz 1, Eingang C, bezogen werden. Da nur eine beſchränkte Zahl von Fiſchbaſſins zur Verfügung ſtehen, empfiehlt es ſich, die Anmeldungen baldmöglichſt zu bewirken. Schluß der Anmeldung für die Ausſtellung in Plauen den 10. Oktober, für die Bautzener Ausſtellung den 20. Oktober. In Verbindung mit der Fiſchausſtellung ſoll Sonnabend den 2. November 1907 im Hotel Gude in Bautzen eine Beſatzfiſchbörſe ſtattfinden. Das Nähere, obige Ausſtellungen und Börſe betreffend, wird Ende September bekannt gegeben. Fiſchmeiſter. Eine einheitliche Benennung iſt in Preußen vom 1. April ab für eine beſtimmte Gattung Stromaufſichtsbeamte, die auf den domänenfiskaliſchen Gewäſſern angeſtellt ſind, in Kraft getreten. Sie führen von alters her verſchiedene Namen, je nach den Landesteilen, in denen ſie ihre amtlichen Befugniſſe ausüben. In der Provinz Brandenburg heißen ſie Pritſtabel: dieſe Bezeichnung rührt noch aus dem Wendiſchen her. Einer iſt in Spandau, ein zweiter in Köpenick und ein dritter im Spreewald ſtationiert; in Pommern werden dieſe Beamten, die der Waſſer— bauverwaltung unterſtehen, Fiſchkieper genannt und in Schleſien Waſſervögte. Fortan werden ſie ſämtlich den Namen „Fiſchmeiſter“ führen. Der Pritſtabel iſt auf den Gewäſſern in der Um— gebung von Berlin eine vornehmlich von den „wilden Anglern“ gefürchtete Perſon; er verfügt über ein kleines Motorboot — früher hatte er nur ein Ruderboot — und kann die Angler, welche dieſen Sport unberechtigt ausüben, mit Leichtigkeit überraſchen. Er hat auch noch für das Wohl— ergehen der Schwäne auf der Havel und der Spree zu ſorgen. Die Geſchwindigkeit des Lachſes. Nach den Beobachtungen von Profeſſor Dr Metzger ſteigt der Lachs bei ſeiner Wanderung zu den Laichplätzen in der Weſer mit einer Durchſchnittsgeſchwindigkeit von etwa 40 Kilometer in 24 Stunden ſtromaufwärts. Am 25. No— vember 1906 wurde morgens 10 Uhr ein 7 kg ſchwerer männlicher Lachs, der im Fiſchpaß bei Hameln gefangen worden war, mit einer Plombe gezeichnet und wieder in die Weſer eingeſetzt. Am 28. November, abends 8 Uhr, wurde derſelbe Lachs an der Mündener Fuldamühle wieder ge fangen; in den 82 Stunden war der Lachs 136 km in der Weſer aufwärts geſtiegen, hatte ſomit in 24 Stunden 39 km zurückgelegt. Patenterteilung. Klaſſe 45 b. 186 115. Verfahren zum Erſatz des verbrauchten Sauerſtoffes in Fiſchbehältern oder dergl. Robert Griſſon, Berlin, Sächſiſcheſtr. 2. 21. Juni 1905. G. 21 492. Klaſſe 45 k. 185 876. Tierfalle mit über dem Fangtopf angeordneten wippenartigen Fang— klappen. Chr. Fleiſch, St. Johann, Saar. Fiſchſterben in der Sieg. Wie die Rhein.-Weſtfäliſche Zeitung meldet, wurde am 20. April in der Sieg wieder einmal ein großes Fiſchſterben beobachtet, welches unzweifelhaft durch Einlaſſen von Abwäſſern in den Ferndorfbach verurſacht wurde. Die Oberfläche des Waſſers war bedeckt von Fiſchen aller Art: Weißfiſche, Forellen und auch einige Hechte trieben teils tot, teils ſterbend flußabwärts und wurden zentnerweiſe von Kindern und Erwachſenen an das Ufer geholt. Am Morgen des 22. April wiederholte ſich derſelbe Vorgang; das Waſſer war durch die jedenfalls während der Nachteingelaſſenen Abwäſſer roſtgelb und hatte ſogar die Steine im Flußbette braun gefärbt. Man kann annehmen, daß weite Strecken der Sieg und der Ferndorf zurzeit, gänzlich von Fiſchen entvölkert ſind, wodurch die Fiſchereipächter auf das ſchwerſte geſchädigt worden ſind. Neue Lachsimporte nach England. Aus dem Ochotskiſchen Meere wird im Herbſt dieſes Jahres eine Sendung von 300 000 Lachſen eintreffen. Eine Geſellſchaft, die ſich zum Zwecke der Einfuhr von gefrorenen Lachſen nach England gebildet hat, iſt bereits von der ruſſiſchen Regierung beſtätigt worden. Man glaubt, daß der Londoner bald in der Lage ſein wird, den beſten Lachs ebenſo billig — wenn nicht noch billiger zu kaufen als Schellfiſch. Die Fiſchzuchtanſtalten in der Schweiz. Im Bulletin Suisse de Peche et Piscieulture gibt Profeſſor Dr O. Fuhrmann eine Zuſammenſtellung der in der Schweiz beſtehenden Fiſchzuchtanſtalten, der wir folgende intereſſante Daten entnehmen: Die erſte Fiſchzuchtanſtalt, welche ſich mit der Lünftlichen Befruchtung der Eier vom Lachs und von der Forelle beſchäftigte, wurde im Jahre 1854 in Zug eingerichtet. Dieſe ſetzte ſchon im Jahre 1855 8000 Stück Brut in öffentliche Gewäſſer aus und produzierte bereits im Jahre 1863, wo ſie noch die einzige Anſtalt war, 410 300 Stück Forellenbrut und 52 300 Stück Lachsbrut. Von dieſem Jahre ab nahm die Anzahl der Anſtalten ſtändig zu. Im Jahre 1880 beſtanden 9, im Jahre 1881: 25, im Jahre 1886: 64, im Jahre 1896: 121 und im Jahre 1906: 173 Fiſchzuchtan— ſtalten. Alle dieſe Anftalten liefern eine jo große Menge von Fiſchbrut, die in die öffentlichen Bäche, Flüſſe und Seen ausgeſetzt werden, daß die Schweiz, was die Beſetzung der Gewäſſer mit Fiſchen anbetrifft, wenn nicht als erſtes, jo doch wenigſtens als eines der erſten Länder zu nennen ift. Zurzeit beſtehen in den 22 Kantonen der Schweiz 180 Fiſchzuchtanſtalten, von denen 22 mehr als 500 000 Stück Brut, 38 von 100 000 bis 500 000 Stück Brut und 116 weniger als 100 000 Stück Brut liefern. (Von den übrigen 4 fehlen die genaueren Angaben.) Die Mehrzahl dieſer Anſtalten befindet ſich im Beſitz von Privatleuten, 24 ſind Staats- anſtalten und 24 ſind Eigentum von Fiſchereivereinen. Die ſchnelle Entwicklung, welche die künſtliche Fiſchzucht in der Schweiz ſeit dem Jahre 1880 genommen hat, zeigen am deutlichſten folgende Zahlen: Im Jahre 1880 lieferten die damals beſtehenden 8 Anſtalten: 1767 000 Stück Brut; im Jahre 1886 produzierten 64 Anſtalten: 5786 830; im Jahre 1896 121 Anſtalten: 21782300 und im Jahre 1904 167 Anſtalten: 52477000 Stück Brut. In den Jahren 1890 bis 1904 wurden unter Kontrolle des Staates 405 744 000 Stück Fiſchbrut ausgeſetzt, von der die Hauptmenge in Salmoniden, ſpeziell in Coregonen, beſteht. In dem Zeitraum von 1893 bis 1904 find ausgeſetzt worden: Lachsbrut 24 652 200, Bach— forellenbrut 56 402 140, Seeforellenbrut 19 865 600, Bachſaiblingsbrut 25 152 500, Aeſchenbrut 20 696 400, Coregonenbrut 245 563 000. Die fehlenden 13 Millionen beſtehen aus Baſtarden von Lachs und Forellen, aus ausländischen Salmoniden, Aalen und Hechten. Dieſe Zahlen zeigen deutlich die Nützlichkeit und Wichtigkeit, welche die zahlreichen Fiſch— zuchtanſtalten der Schweiz für die Erhaltung und Hebung des wirtſchaftlichen Wertes der Gewäſſer des Landes beſitzen. Dazu kommt, daß dieſe in ihren Beſtrebungen vom Bund und den Kantonen tatkräftig unterſtützt werden. R. IX. Vereinsnachrichten. Caſſeler Fiſchereiverein. Bericht über die 29. Hauptverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins am 2. März 1907. Nachdem der; Vorſitzende, Herr Regierungs- und Forſtrat Eberts ⸗Caſſel, die außerordentlich zahlreich erſchienenen Vereinsmitglieder und Gäſte begrüßt, erſtattete er den Bericht über das abgelaufene Jahr. Mit warm empfundenen Worten gedenkt er der im Jahre 1906 verſtorbenen Vereinsmitglieder, beſonders des langjährigen Vorſitzenden des Vereins, des Oberforſtmeiſters Hintz, und teilt mit, daß der Verein ſich einer ſtetigen Zunahme er— 221 freue und gegenwärtig über 340 Mitglieder zähle. Die Vereinsbrutanſtalt Münch⸗ hauſen habe ſich auch im verfloſſenen Jahre vorzüglich bewährt. Es ſeien von 400000 Lachseiern, 300000 Bachforelleneiern, 56000 Regenbogenforelleneiern und 20000 Aeſcheneiern erbrütet worden: 390 900 Lachſe, 288 350 Bachforellen, 55 500 Regenbogenforellen und 18 500 Aeſchen. Unentgeltlich im allgemeinen Intereſſe ſeien im Vereinsgebiete: 82 000 junge Bachforellen, 20 350 Regenbogenforellen und 108 zweijährige ſelbſterzogene Aeſchen, ferner zwei Zentner Karpfen, 1600 Zander und 4070 Krebſe zur Ausſetzung gelangt. Karpfen und Zander gediehen in der Fulda ſehr gut. Die Ausſetzungen von Karpfen in der Lahn hätten auch ſehr gute Erfolge gehabt. Nach Verlauf von 6 Jahren ſeien im Juni 1906 einmal wieder zwei Lachſe von 10 und 12 Pfund in der Eder bei Frankenberg gefangen worden. Wahrſcheinlich ſeien dieſe beiden Lachſe im Frühjahr bei Hochwaſſer aufgeſtiegen, denn die Fiſchpäſſe in Weſer und Fulda würden er— fahrungsgemäß von dem Lachs nicht angenommen. An Prämien für Fiſchfeinde ſeien 29 für Fiſchottern und 5 für Fiſchreiher ge— zahlt worden. Der Fiſchreiher werde von Jahr zu Jahr ſeltener. Das von dem Verein in An— regung gebrachte Koppelfiſchereigeſetz für den Regierungsbezirk Caſſel ſei nunmehr im Entwurfe fertig und werde vorausſichtlich noch in dieſem Jahre dem Landtage zur verfaſſungs— mäßigen Beſchlußfaſſung zugehen. An der Ausſtellung in Mailand habe ſich der Verein beteiligt und daſelbſt die ſilberne Medaille erhalten. Da der Herr Miniſter der öffentlichen Arbeiten beſtimmt habe, daß bei dem Bau der Eder— talſperre auch auf die Fiſchereinutzung Rückſicht genommen werden ſolle, habe Referent eine Zuſammenſtellung aller der fiſchereilichen Erfahrungen gefertigt, welche von den bereits im Betriebe befindlichen Sperren gemacht worden ſeien, um dieſe für die Edertalſperre ver— werten zu können. Er ſei dabei zu folgendem Ergebniſſe gekommen: 1. Bei der Anlage der Talſperren müſſe in Zukunft mehr Rückſicht auf die Fiſcherei und deren Nutzung genommen werden, als dies bisher geſchehen ſei. Vor allem müſſe der Boden, wenigſtens an denjenigen Stellen, wo die Abfiſchung ſpäter hauptſächlich erfolgen ſoll, von allen Hinderniſſen (Felſen, großen Steinen, Baumſtümpfen ꝛc.), welche einer Netzfiſcherei Schwierig— keiten bereiten würden, gereinigt werden. 2. Die Fiſche, beſonders die Salmoniden und vor allem die Bachforelle, gediehen in den meiſten Stauſeen vortrefflich. Welche Arten von Fiſchen in die Sperren einzuſetzen ſeien, hänge von den jeweiligen Verhältniſſen ab. 3. Der Sperrenbeſitzer müſſe die Fiſchereiberechtigung nicht nur für den Bereich des Sperr- beckens ſelbſt, ſondern auch für einen Teil des unterliegenden Gewäſſers und vor allem in größt— möglichſter Ausdehnung für die oberhalb befindlichen Zuflüſſe zu erwerben ſuchen, um die Sperre mit ihren Zuflüſſen zu einem Wirtſchaftsganzen zu vereinigen. 4. In den Fällen, wo die Fiſche zum Ablaichen nicht in die Zuflüſſe aufſteigen könnten, oder wo fe, um ihr Wegfangen ſeitens Dritter zu verhüten, durch beſondere Vorrichtungen am Aufſteigen und ſomit auch am Ablaichen verhindert würden, empfehle es ſich, die laichreifen Fiſche zur Gewinnung der Laichprodukte zu fangen und letztere in einer Brutanſtalt zu erbrüten. Was endlich die Finanzlage betreffe, jo ſei dieſe eine günſtige. Die Einnahmen betrügen nach deu von dem Schatzmeiſter, Regie rungsſekretär Müller, erſtatteten Kaſſenberichte 10 096 Mk., die Ausgaben 8798 Mk. Herr Geheimer Regierungsrat Profeſſor Dr Metz ger- Münden macht nun— mehr Mitteilungen über den Lachsfang im Weſergebiet. Im Jahre 1906 ſeien auf der Weſerſtrecke Hameln-Bremen l(einſchließlich des Fanges in der Ortze) 4457 Lachſe im Geſamt— gewichte von 52 450 Pfund und im Werte von SO—85 000 Mk. gefangen worden. Der Hauptauf— ſtieg ſei wie in den 6 vorhergegangenen Jahren in die Monate Juli und Auguſt (mit 59,4% des Jahresfanges) gefallen. Die erſten 4 Monate hätten nur 109 Stück (2,5%), der Mai und Juni 659 Stück (14,89%) und der September, deſſen erſte Hälfte noch in die erlaubte Fangzeit falle, nur 72 Stück (1,6%) geliefert. Die 3 letzten Monate des Jahres, welche die verbotene Fangzeit umfaßten, in der nur mit beſonderer obrigkeitlicher Erlaubnis zu Zwecken der künſtlichen Zucht Lachſe gefangen werden dürften, hätten noch 972 Stück (22%) gebracht. Es ſei dies ſeit 1894 der zweitgrößte Herbſtfang. Mit Ausnahme von 52 Stück ſeien alle Herbſt-Lachſe bei Hameln am Wehre mit der Senke und am ſogenannten Hudelachsfang mit dem Zugnetz gefangen worden. 285 weibliche und 493 männliche Lachſe ſeien für Zwecke der künſtlichen Lachszucht benützt und von ihnen in der Zeit vom 8. November bis 8. Dezember reichlich 2 900 000 befruchtete Eier ge- wonnen worden. Es ſei dies ſeit 1893 die drittgrößte Eierernte geweſen. Was zunächſt die Weſerſtrecke unterhalb von Bremen vom Einfluß der Ochtum bei Bremer— haven anbetreffe, ſo gehöre ſie in fiſchereigeſetzlicher Beziehung der Küſtenfiſcherei an und in Beziehung auf den Lachsfang ſeit der e ee der nach holländiſcher Art eingerichteten Lachsfiſcherei „Hohenzollern“ in die Kategorie des Gelegenheitsfanges. In dem Aufſichtsbezirk Lienen bis Bremerhaven ſeien infdiejer Weiſe vom März bis in den November hinein 129 Lachſe gefangen worden. Im Weſergebiet von Hameln an aufwärts ſeien von der 136 km langen Fluß— ſtrecke Hameln-⸗Münden keine Lachsfänge gemeldet worden, obgleich bei den im Oktober und November in Hameln angeſtellten Unterſuchungen in 28 Oktober⸗ und 30 N tovembertagen im ganzen 94 Lachſe, und zwar 37 durch die Reckenſche Fiſchſchleuſe und 57 durch den Fiſchpaß, ins Oberwaſſer gelangt ſeien. Dieſe beiden Fiſchwege hätten leider nicht gleichzeitig nebeneinander —— in Betrieb geſetzt werden können, weil die Fiſchſchleuſe im Fiſchpaß eingebaut ſei und infolgedeſſen der Fiſchpaß außer Tätigkeit geſetzt werden müſſe, wenn die Fiſchſchleuſe in Funktion trete. So ſei es gekommen, daß die Fiſchſchleuſe in 41 Tagen im ganzen nur 37 Lachſe befördert habe, der Fiſchpaß dagegen in 10 Tagen 57 Stück. In der Fulda von Münden bis Spiekershauſen ſeien im verfloſſenen Jahre 41 Lachſe im Geſamtgewichte von 443 Pfund gefangen worden, davon die kleinere Hälfte in der verbotenen Fangzeit. Auf der Fuldaſtrecke Spiekershauſen-Caſſel ſeien anſcheinend Lachſe nicht gefangen, dagegen Ende Juni 2 Stück bei Frankenberg in der Eder. Im Herbſte vorigen Jahres ſei verſuchsweiſe eine Reckenſche Fiſchſchleuſe am Fulda-Wehre bei Wolfsanger eingerichtet worden; dieſelbe ſei aber nur vom 1.—6. September in Tätigkeit geweſen und von 6 Weißfiſchen, 11 Rotaugen und 1 Barſch benutzt worden. Schließlich beſpricht Redner die ſtreitige Frage, ob es, wenn der Lachs nach Errichtung der Weſerwe hre bis Bremen nicht mehr über dieſe Wehre hinaus aufſteigen könne, möglich wäre, die Laichprodukte des Lachſes in Zukunft ſtatt bei Hameln an den Wehren von Bremen zu gewinnen. M. bejahte dieſe Frage. Herr Amtsgerichtsrat Adickes-Nienburg a. W. bringt die Errichtung der Weſerwehre bei Hemelingen und Dörverden zur Sprache und weiſt darauf hin, daß der Staat die Fiſcherei zwiſchen dieſen Wehren und Hameln unter allen Um— ſtänden ankaufen müſſe. Dieſe Fiſchereiſtrecke werde durch die Wehre vollkommen entwertet. Man dürfe es aber nicht darauf ankommen laſſen, daß die Fiſchereiberechtigten ihren Schaden nachweiſen müßten. Er bittet daher, die von dem Weſtdeutſchen Fiſchereiverbande im Anſchluß an die von dem Caſſeler Fiſchereivereine i. J. 1906 gefaßte Reſolution nochmals zu faſſen und dem Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten und dem Herrn Landwirtſchaftsminiſter zu unterbreiten. Der Vorſitzende ſtimmt dem bei, und es wird hierauf einſtimmig folgende Reſolution be— ſchloſſen: „Die Hauptverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereins it nah erneuter Prüfung der Verhältniſſe auch heute noch der feſten Ueberzeugung, daß durch die Wehranlagen in der Weſer bei Hemelingen und Dörverden die oberhalb zwiſchen Heme⸗ lingen und Hameln gelegenen Fiſchereien verbebltingeihanrgs werden und daß die hierdurch betroffenen Fiſcher vor Errichtung der Wehre voll entſchädigt werden müſſen. Da die Ermittelung des zu erwartenden Schadens eine ſehr ſchwierige iſt, erſcheint es am zweckmäßigſten, daß der Staat die betreffenden Fiſchereien erwirbt und durch Verpachtung nützt. In gleicher Weiſe werden die oberhalb der projektierten Sperren im Eder⸗ und Diemel⸗ tale vorhandenen Fiſchereiberechtigungen zu behandeln jein,. (Schluß folgt.) X. Fragekaſten. Frage Nr. 5 (Herrn P. K. in G.). Ich bin Neuling in der Fiſchzucht. Habe Quellbachwaſſer, welches ſich zur Zucht von Salmoniden eignet. Der Saibling gedeiht gut. Die Bachforelle dagegen geht während und gleich nach der Dotterſackperiode ein. Dieſes Jahr iſt mir von 15000 ausgeſchlüpften Eiern nicht ein Fiſchchen am Leben geblieben. Regenbogen, als freßfähige Brut bezogen, gingen nach wenig Tagen ſämtlich ein. Kann mir vielleicht Rat erteilt werden, wie dem abzuhelfen wäre? Die Quellen entſpringen 5 Minuten von meinem Grundſtück und iſt das Waſſer ſtets rein. Hat die Bachforelle eine Länge von 4—5 cem erreicht, dann gedeiht auch ſie gut. Antwort: Ohne Unterſuchung des Waſſers iſt Ihre Anfrage definitiv nicht zu ent— ſcheiden. Wir empfehlen Ihnen daher, ſich mit einer der beſtehenden biologiſchen Verſuchs— ſtationen (in Friedrichshagen oder in München) in Verbindung zu ſetzen. XI. Literatur. Syſtematiſche Zuſammenſtellung der Zolltarife des In- und Auslandes. E. Landwirtſchaft. Nahrungs- und Genußmittel. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin 1906. Ernſt Siegfried Mittler und Sohn. Durch die Aufſtellung neuer Zolltarife in einer Reihe europäiſcher Länder und der Abſchluß von Tarifverträgen unter dieſen wurde die vorliegende Neubearbeitung der Zoll— tarife erforderlich gemacht. Da die VIII. Abteilung dieſer Zuſammenſtellung: „Tiere und tieriſche Erzeugniſſe“ in einer beſonderen Unterabteilung die Fiſche anführt, wollten wir es nicht unterlaſſen, dieſes Werk unſerem Leſerkreis an dieſer Stelle anzuzeigen. R. E. Stropahl. Die Schleienzucht. Preisſchrift des Vereins deutſcher Teichwirte. Verlag Herrcke und Lebeling, Stettin. Preis 2.50 Mark. Verfaſſer wendet ſich in ſeinem Werk nicht allein an die Großteichwirte und Seenbeſitzer, ſondern vor allem auch an die Kleinteichwirte und Beſitzer kleiner Dorfteiche, Tümpel u. ſ. w., und berückſichtigt daher auch in gleicher Weiſe die Schleienzucht in größeren Teichen, wie die Kleinteichwirtſchaft und Seenwirtſchaft. Aus dem Inhalt ſeien folgende Hauptkapitel genannt: Naturgeſchichte der Schleien. Nützliche und ſchädliche Tiere des Schleien— teiches. Nützliche Pflanzen. Beſchreibung der Schleienteiche und ihre Anlage. Zucht der Schleien. Die Schleien in nichtablaßbaren Gewäſſern. Nebenfiſche der Schleien. Ernährung und Fütterung der Schleien. Abfiſchung der Schleienteiche. In leicht verſtändlicher Sprache enthält das Werk, das mit zahlreichen Abbildungen und Tafeln ausgeſtattet iſt, die Grund— süge der Schleienzucht und kann jedem Schleienzüchter zur Lektüre beſtens eme werden. 5 XII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Berlin, 4. Mai. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreife.) Die Zufuhren der Woche, ſonſt mäßig, beſſerten ſich am Freitag und genügten heute, Sonnabend. Geſchäft durchweg ziemlich rege und lebhaft. Preiſe wenig verändert, zogen am Mittwoch etwas an und befriedigten heute. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N echte, groß. | 50-86 40—51 Winter-Rheinlachs . per Pfund — 1 5 e 135 82—126 Jan) DE GE 15 —— Barſche 68. 95 24—53 Flundern, Kieler Ia | „ Stiege 300-400 Keren 6 15 36—50 do. mittelgr. „ Kiſte 200-300 Karauſchen . | 80-94 65 Bücklinge, Kieler | „ Wall | 200—300 Schleie, klein . |141—142 45 —86 Dorſche Kiſte 250 300 CÜVV ( e 36 Senf) 25300500 Bunte Fiſche . | 29-61 19—52 Aale, große „ Pfund 1108 150 Male, mittel 119 123 76 Stör . — ee „ 1, 155 Deringe Schorr go 900 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. April bis einſchließlich 7. Mai 1907. Karpfen, und zwar mit geringen Ausnahmen aus den Reſtbeſtänden vom Winter herrührend, ſind noch immer in ziemlich umfangreichen Quanten am Markte. Die Preiſe ſind im allgemeinen wenig verändert, für ſtumpfe Ware etwas nachgebend, für friſch ge— fangene, aus Wildgewäſſern herrührend, aufgebeſſert. Die Zufuhr in einheimiſchen Schleien deckt bei weitem nicht den Bedarf, ſo daß minder— wertige Fiſche, meiſtens holländiſchen Urſprungs, aushelfen müſſen und entſprechend den ein— heimiſchen Fiſchen ebenfalls hoch bezahlt werden. April Karpfen: Mark April Schleien: Mark 22. lebend, 80 er bis 100er. 55 24 bot FCC 2 A 40er bis 50er : . . 61-67 ebend miner!!! 8 e e eee ea r 2 23. „lebeno, unſortierrtrt 51356 26. lebend, unſortieerrt 116—121 23. Fr SU erer 26. tot e 61 r e bend, groß 120 227) a as Tagen. 8 20° A Unſortieer 105115 lebend ee?! 66 69 r r 26. 75 3 ee 29= lebend, unſorkiet 126 Power ee e 0 1 e lebend, unioxtiert 1%. . 5560 27. = o 52 65 Mai Schleien: Mark enn 36 1. lebend, holländiſche . . 101-113 4469 1. = 5 klein. . 130—132 30. lebend, unſortierr . . 62-65 IR Aunſortertt 1 Mai Karpfen: Mark , ER 70) 61 lebend, unſortier 1380 180 i eee e 3A 3 „ holländiſche, unſortiert 120 ee 72 5 3. gofff. ee Az 3. 5 s 0 BE 5 Unſortiert 22 139 CCC 50 e ee 2 ersten 5 C6065 end, lein 4 Fc N AH 4. Hunfſortiet 8 138 April Schleie: Mark „ SR EN EAN, 80 22. lebend, unſortieert 108 feed, unſor tiert 128 /// 57 5 5 holländiſche, klein . . 143-147 % ee 62 1 uſortiet 134 f r Sen nen den 71 Kralingſche Beer, 27. April. Zufuhren vom 20. d. Mts. bis inkl. geſtern: 1195 Winter- ſalme zu Mark 1.55 bis Mark 2.40 per Pfund und 5561 Maifiſche zu Mark 1.20 bis Mark 4.95 per Stück. April des vorigen Jahres. I: 9 ſalme und 3969 Maifiſche. 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Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Beftrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies— baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Mr. 11. München, den 1. Juni 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Die Neuregelung des Württembergiſchen Fiſchereirechts. — II. Anlage und Be— wirtſchaftung von Teichen (1. Fortſetzung). — III. Vermiſchte Mitteilungen. — IV. Ver⸗ einsnachrichten. — V. Perſonalnotiz. — VI. Fragekaſten. — VII. Literatur. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Die Neuregelung des Würktembergiſchen Fiſchereirechts. Von Oberverwaltungsgerichtsrat Dr Haller, Stuttgart. Raſtloſes Vorwärtsſtreben auf allen Gebieten des Erwerbs- und Wirtſchaftslebens iſt das Kennzeichen unſerer Zeit. Hand in Hand damit geht, wenigſtens bei uns in Deutſchland, das Beſtreben, einerſeits die Rechtsgrundlagen der nationalen Arbeit den neuzeitlichen Erforderniſſen anzupaſſen, andererſeits die reichen Kräfte unſeres Staatslebens ordnend und fördernd für dieſe Arbeit zu verwerten. Dies Beſtreben iſt auch der Fiſcherei ſchon zugute gekommen. Und wahrlich, 230 nicht leicht ein anderer Erwerbszweig ijt der ordnenden und fördernden Hand ſo bedürftig, wie fie. Denn eben mit dem ungeahnten Erſtarken unſeres wirtſchaftlichen Lebens hat ſie in der Benützung der Naturgabe, auf die ſie vor allem angewieſen iſt, des Waſſers, unzählige gefährliche und rück— ſichtsloſe Wettbewerber gefunden und weiter ſind ihr eben in den Kulturbeſtrebungen des Staats ſelbſt faſt noch unüberwindlichere Feinde erwachſen: Ueberall greifen dieſe in die natürlichen Ver— hältniſſe der Gewäſſer mit zerſtörender Macht ein, ſo daß man wohl ſagen kann, was der Staat in unſerer Zeit der Fiſcherei mit der einen Hand gegeben, das hat er ihr mit der anderen doppelt wieder genommen. So iſt es denn nicht verwunderlich, daß man in Fiſchereikreiſen danach ſtrebt, Mittel und Wege zu gewinnen, um den Schädigungen der Fiſcherei, die aus der neuzeitlichen Entwicklung von Gewerbe und Verkehr hervorgehen, zu begegnen. Eines dieſer Mittel muß er— blickt werden in der entſprechenden Ausgeſtaltung des Fiſchereirechts. Dem hat ſich auch die Württembergiſche Staatsregierung nicht verſchloſſen und in dankenswerter Weiſe hat ſie im ver— floſſenen Jahre dem Württembergiſchen Landesfiſchereiverein Gelegenheit gegeben, ſeine Wünſche für die Neuregelung des Württembergiſchen Fiſchereirechts vorzubringen. Dies hat der Verein in der Form getan, daß er der Regierung den Entwurf eines Fiſchereigeſetzes unterbreitete, in dem er ſeine Anſchauungen über das niederlegte, was als das Mindeſtmaß des Erforderlichen und als wohl erreichbar gelten darf. Der Inhalt dieſes Entwurfes, der von dem Geſamtvorſtand in der Sitzung vom 9. Juni 1906 beſchloſſen wurde, ſoll in nachſtehendem eine kurze Beleuchtung er— fahren. Was der Entwurf an erſter Stelle anſtrebt, das iſt die Sammlung aller Vorſchriften über die Fiſcherei, ſoweit ſie landesrechtlich ſind, in einem Geſetz. Darüber, daß eine ſolche Zuſammen— aſſung einem dringenden Bedürfniſſe entſpricht, wird ja wohl nirgends ein Zweifel beſtehen. Sie iſt notwendig nicht nur für die unmittelbar Beteiligten, die Fiſchereiberechtigten, ſondern auch für die mit der Rechtsanwendung betrauten Behörden. Der Entwurf will deshalb den im Waſſergeſetz ausgeſprochenen Grundſatz, daß Fiſchereirechte Berechtigungen des Privatrechtes ſind, auch im Fiſchereigeſetz wiederholen und an deſſen Spitze ſtellen, zugleich ſteſtſtellen, daß ſolche Berechtigungen mit einem beſtimmten Grundſtück verbunden, aber auch ſelbſtändig, ohne ſolche Verbindung beſtehen können und daß die Trennung von Berechtigungen von Grundſtücken jederzeit vorgenommen werden kann. Ebenſo übernimmt der Entwurf die Vorſchriften des Württembergiſchen Ausführungsgeſetzes zum B. G. B., wonach auf ein ſelbſtändiges Fiſcherei— recht die ſich auf Grundſtücke beziehenden Vorſchriften und auf den Erwerb eines ſolchen Rechtes die für den Erwerb des Eigentums an einem Grundſtück geltenden Vorſchriften des B. G. B. An⸗ wendung finden und wonach weiter die Vorſchriften der §§ 7, 20 und 22 Abi. 2 der Grundbuch— ordnung über das Erbbaurecht, ſowie die Vorſchrift des 850 der Grundbuchordnung auf dieſe Rechte entſprechende Anwendung finden ſollen. Feſthaltend an dem im geltenden Fiſchereigeſetz vom 27. November 1865 zwar nicht ausdrücklich ausgeſprochenen, aber ihm zugrunde liegenden Grund— ſatz beſtimmt ſodann der Entwurf, daß die Vorſchriften des Geſetzes ſich beziehen ſollen auf alle Gewäſſer des Landes, ſoweit nicht im Geſetze oder in der Vollzugsverfügung beſtimmte Ausnahmen gemacht ſind. Sodann ſoll der Begriff der geſchloſſenen Gewäſſer im Geſetz dahin feſtgelegt werden, daß als geſchloſſene Gewäſſer für die Fiſcherei anzuſehen ſind Fiſchteiche und Fiſchbehälter, denen es an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten Verbindung mit natürlichen Gewäſſern fehlt. Stehen Zuflüſſe ſolcher Fiſchteiche nur mit dieſen ſelbſt in Verbindung, ſo ſind auch ſie als geſchloſſene Gewäſſer anzuſehen. Als Gegenſtand der Fiſchereirechte ſollen die Aufzucht und der Fang von Fiſchen und Krebſen bezeichnet werden. Die Fiſcherei iſt auch bei uns längſt dahin gelangt und wird immer mehr darin fortſchreiten müſſen, den Nachwuchs der Fiſche nicht mehr ſich ſelbſt zu überlaſſen, ſondern in allen Gewäſſern der ſorgfältig geregelten Aufzucht ſich zu widmen. Es er— ſcheint deshalb angezeigt, das Recht der Aufzucht von Fiſchen und Krebſen, alſo insbeſondere auch der Einſetzung von ſolchen dem Fiſchereiberechtigten vorzubehalten. Neben den Fiſchereibe— rechtigten ſollen die Fiſchereirechte ausüben dürfen nur die von ihnen beſonders ermächtigten Perſonen. Daß daran feſtzuhalten iſt, daß in Württemberg auch für die Zukunft jede Art der Frei— gabe der Fiſcherei als für unſere Verhältniſſe durchaus ungeeignet und der Fiſchzucht unbedingt ſchädlich auszuſchließen iſt, beſteht kein Zweifel. Außer Fiſchen kommen für die Fiſcherei in Württemberg nur Krebſe in Betracht. Der Fang anderer Waſſertiere iſt deshalb nicht in den Entwurf einbezogen; doch ſoll hinſichtlich der Fröſche den Polizeibehörden vorbehalten bleiben, 231 ihren Fang in Fiſchwaſſern durch allgemeine Verfügung oder im einzelnen Fall zu unterjagen oder zu beſchränken. Die bürgerlich-rechtlichen Verhältniſſe des Fiſchfangs ſelbſt ſind nicht im Fiſchereigeſetz zu ordnen, ſie ſind ſchon im B. G. B. in §§ 958—960 geregelt. Fiſchereiberechtigt an den öffentlichen Gewäſſern des Landes ſoll, entſprechend dem bisherigen Recht, der Staat ſein, ſoweit nicht einem anderen ein wohlerworbenes Recht auf die Ausübung der Fiſcherei an beſtimmten Strecken der fließenden Gewäſſer oder an den öffentlichen Seen oder Teilen von ſolchen zuſteht. Fiſchereiberechtigt an Privatgewäſſern iſt der Eigentümer, vorbehaltlich wohl— erworbener Rechte anderer. Die Privatgewäſſer nehmen in Württemberg, im Gegenſatz zu der Ausbildung des Waſſerrechts in anderen deutſchen Staaten, einen geringen Raum ein und ſind als fließende Gewäſſer von äußerſt geringer Bedeutung für die Fiſcherei, da nach dem Württem— bergiſchen Waſſergeſetz alle in natürlichem oder künſtlichem Bett ſtändig fließende Gewäſſer, ſowie diejenigen Seen, welche einen in gleicher Weiſe ſtändig fließenden Ablauf haben, öffentliche Ge— wäſſer ſind. Die Fiſchereiberechtigung in Kanälen, die von einem öffentlichen Gewäſſer abzweigen und ihr Waſſer einem ſolchen wieder zuführen, ſoll wie bisher dem zuſtehen, der die Nutzung des Waſſers haben würde, wenn es in ſeinem natürlichen Bett bliebe. Eine anderweite Regelung durch Privatübereinkunft ſoll ungültig ſein. Wohlerworbene, zur Zeit des Inkrafttretens des neuen Geſetzes ſchon beſtandene Rechte anderen Inhalts, ſollen durch dieſe Vorſchrift nicht berührt werden. Die Fiſchereiberechtigung an Altwaſſern verbleibt dem im Hauptwaſſer Fiſchereiberech— tigten inſolange, als das Altwaſſer Beſtandteil des Hauptwaſſers bleibt. Wird es durch die Re— gulierung Beſtandteil eines anderen öffentlichen Gewäſſers, ſo geht die Fiſchereiberechtigung auf den in dieſem Fiſchereiberechtigten über; wird es Privatgewäſſer, ſo geht ſie auf den Eigen— tümer des Privatgewäſſers über. Auch hier ſoll eine anderweite Regelung durch Privatüber— einkunft nicht zugelaſſen, aber auch wohlerworbene Rechte nicht berührt werden. In dem zur Wieſenwäſſerung oder ſonſt zu teilweiſem oder vollſtändigem Verbrauch abgeleiteten Waſſer iſt der Wäſſerungs- oder ſonſt Nutzungsberechtigte oder der Grundeigentümer nicht fiſchereiberechtigt, falls nicht die Waſſerableitung hauptſächlich zu Zwecken der Fiſchzucht erfolgt. Trifft letzterer Fall nicht zu, ſo hat der Nutzungsberechtigte dem im Hauptwaſſer Fiſchereiberechtigten auf An— ſuchen zu geſtatten, die in die Ableitungskanäle oder -Gräben gelangten Fiſche oder den dahin gelangten oder dort abgeſetzten Fiſchlaich ſich zuzueignen, der Fiſchereiberechtigte haftet dabei jedoch für den von ihm auf dem fremden Grundſtück verurſachten Schaden. Streitigkeiten aus vorſtehender Beſtimmung zwiſchen dem Fiſchereiberechtigten einerſeits und dem Waſſernutzungs— berechtigten oder Grundſtücksbeſitzer andererſeits ſoll unter Ausſchluß des bürgerlichen Richters das Bezirksamt entſcheiden. Betreffen die bisher aufgeführten Beſtimmungen des Entwurfs mehr die rechtlichen, ins— beſondere die privatrechtlichen Grundlagen der Fiſcherei, ſo beziehen ſich die nachfolgenden mehr auf deren wirtſchaftliche Seite. Die Aufteilung an öffentlichen Gewäſſern beſtehender Fiſcherei— berechtigungen in der Art, daß die der Berechtigung zugrunde liegenden Fiſchwaſſer in einzelne Teile abgeteilt werden, ſoll nicht geſtattet ſein. Beſitzen zwei oder mehrere Fiſchereiberechtigte die Fiſcherei in demſelben Fiſchwaſſer, ſo können ſie dieſelbe nur auf gemeinſchaftliche Rechnung nutzen. Iſt eine Einigung der Fiſchereiberechtigten über die Art der Nutzung, nämlich ob durch, Verpachtung oder durch Selbſtbewirtſchaftung oder mittels angeſtellter Fiſcher nicht zu erreichen— jo ſteht die Entſcheidung hierüber dem Bezirksamt zu. Sind mehrere Fiſchwaſſer in der Längs— richtung eines Fluß- oder Bachlaufs gegeneinander abgegrenzt, ſo finden vorſtehende Beſtim— mungen ebenfalls Anwendung. Fiſchereiberechtigungen, die, ohne mit einem beſtimmten Grund— ſtück verbunden zu ſein, bisher von allen Einwohnern oder Angehörigen (Bürgern) einer Gemeinde ausgeübt werden konnten, ſollen auf die politiſche Gemeinde übergehen und zwar ohne Entſchä— digung der Einwohner. Tiefer eingreifend, aber für eine ordnungsmäßige, lohnende Fiſchzucht unbedingt geboten, ſind folgende Beſtimmungen: Die Fiſchereiberechtigung der Anlieger in öffentlichen Gewäſſern wird aufgehoben. Wo ein ſolches Recht als Hauptrecht bisher beſtand, wird die Gemeinde fiſchereiberechtigt. Ein Entſchädigungsanſpruch ſteht den bisher Fiſcherei— berechtigten zu in zehnfachem Betrag des nachweisbaren bisherigen Jahresreinertrags. Im Streitfall ſoll unter Ausſchluß des bürgerlichen Richters die Kreisregierung entſcheiden. Fiſchereiliche Nebenberechtigungen aller Art an öffentlichen Gewäſſern, insbeſondere die Neben— berechtigungen der Anſtößer, der Eigentümer anderer beſtimmter Grundſtücke, der Bürger oder e e een 232 Bewohner beſtimmter Gemeinden u. ſ. w. zum Fiſchen überhaupt oder zur Fiſcherei in beſtimmten Zeiten, auf beſtimmte Fiſcharten, mit beſtimmten Fanggeräten, bei beſtimmten Waſſerſtänden und ähnlichem, ſollen aufgehoben ſein und nicht mehr neu beſtellt werden können. Der Fiſcherei— berechtigte hat die ihrer Nebenberechtigung Verluſtiggehenden inſoweit zu entſchädigen, als dieſe für die zwei dem Inkrafttreten des Geſetzes vorangehenden Kalenderjahre den Entgang eines regelmäßigen Jahreseinkommens aus dem Betrieb der Fiſcherei nachweiſen können. Die Ent— ſchädigung ſoll in dem 15 fachen Betrag des Jahresreinertrags beſtehen, in Streitfällen ſoll über die Höhe der Entſchädigung die Kreisregierung entſcheiden. Auf Anſuchen ſoll der Staat die Zah— lung der Ablöſungsſumme für die Fiſchereiberechtigten gegen jährliche Abzahlung übernehmen. Durch dieſe Ablöſung ſoll beſonders auch bezweckt werden, die Aalfänge in die Hände der Haupt— fiſchereiberechtigten zu bringen, was der Betrieb geordneter Fiſchzucht und Fiſcherei und Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber dem Hauptfiſchereiberechtigten, alſo öffentliche und private Intereſſen, gleichermaßen erfordern. Fiſchwaſſer in öffentlichen Gewäſſern dürfen nur im ganzen, nicht zu einzelnen Teilen verpachtet werden; nur ausnahmsweiſe, wenn wirtſchaftliche Gründe eine Teilung wünſchenswert erſcheinen laſſen, kann eine ſolche nach Anhörung der Fiſchereiſachver— ſtändigen durch die Kreisregierung geſtattet werden. Wie bisher ſoll das Recht zu fiſchen während der Ueberflutung der Ufer auch außerhalb derſelben den Fiſchereiberechtigten zukommen, inſofern ſeine Ausübung ohne Beſchädigung des Grundeigentümers geſchehen kann und unter Verpflich— tung zum Erſatz eines etwa geſtifteten Schadens. Wenn infolge Austretens eines Fiſchwaſſers Fiſche oder Krebſe außerhalb des ordentlichen Fiſchwaſſers ſich befinden, iſt jedem Grundbeſitzer, wie bisher, geſtattet, die nach dem Rücktritt des Waſſers innerhalb ſeines Grundeigentums zurück— gebliebenen Fiſche und Krebſe zu fangen und ſich zuzueignen. Er darf jedoch keine Netze oder ſonſtige Vorrichtungen anbringen, wodurch die Fiſche gehindert werden, mit dem Rücktritt des Waſſers in das Bett zurückzukehren. Eine ausdrückliche Beſtätigung ſoll das Uferbetretungs— ve cht des Fiſchereiberechtigten finden. Der in öffentlichen Gewäſſern zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigte, ſeine Gehilfen und Gäſte dürfen fremde Ufergrundſtücke, Brücken, Wehre und Schleuſen inſoweit betreten und an denſelben Schifſe und zum Fiſchfang oder zur Aufbewahrung von Fiſchen beſtimmte Geräte befeſtigen, als dies zur Ausübung der Fiſcherei erforderlich iſt. Aus— genommen ſind diejenigen Grundſtücke, die dauernd vollſtändig eingefriedigt ſind oder, ohne dies zu ſein, durch Verfügung des Oberamts ausgeſchloſſen ſind. Zur vollſtändigen Einfriedigung gehört eine Einfriedigung des Flußufers nicht; im übrigen ſoll das Bezirksamt darüber entſcheiden, was für dauernd vollſtändig eingefriedigt zu erachten iſt. Die Beſitzer eingefriedigter Grund— ſtücke außerhalb des geſchloſſenen Wohnbezirks haben deren Betreten durch den Fiſchereiberechtigten auf Anſuchen jederzeit zu geſtatten; werden Grundſtücke neu eingefriedigt, ſo muß der Fiſcher— pfad frei bleiben. Für den beim Betreten fremder Grundſtücke verübten Schaden haftet der Fiſchereiberechtigte. Die Feſtſetzung der Höhe der Entſchädigung ſoll im Streitfall durch das Bezirksamt erfolgen. Der Fiſchereiberechtigte ſoll ferner befugt ſein, das ihn am Auf- und Ab— fahren am Ufer hindernde Uferholz, ſowie dasjenige Uferholz, das ihm den Betrieb der Fiſcherei vom Ufer aus unmöglich macht, dann, wenn die Ortsbehörde deſſen Beſeitigung dem Ufereigen— tümer vergeblich angeſonnen hat, ſelbſt zu entfernen, er hat jedoch die abgehauenen Zweige neben dem Stamm, von dem ſie herkommen, als Eigentum des Uferbeſitzers am Ufer niederzulegen. Auf den Bodenſee ſollen die Beſtimmungen hinſichtlich des Uferholzes keine Anwendung finden. Den Fiſchereiberechtigten ſoll geſtattet werden, Fiſchotter, Steißfüße, Möwen, Eisvögel, Reiher, Waſſeramſeln, Waſſerhuhn, Rohrdommel und Fiſchadler ohne Anwendung von Schuß— waffen zu töten oder zu fangen und für ſich zu behalten. Wenn dieſe Tiere in einer der Fiſcherei ſchädlichen Weiſe überhandnehmen, ſo kann das Bezirksamt auf Antrag der Fiſchereiberechtigten und auf deren Koſten das Abſchießen der Tiere veranlaſſen und über die erlegten Tiere verfügen, auch die Zerſtörung der Neſter ſchädlicher Vögel ſamt Eier und der Brut verfügen. Hinſichtlich des Verhältniſſes der Fiſcherei zum Gemeingebrauch der öffentlichen Gewäſſer, zur Einleitung von übelriechenden, ekelhaften oder ſchädlichen Flüſſigkeiten, zu Waſſernutzungs— rechten und Waſſerbenützungsanlagen ſoll es ſein Verbleiben bei den Beſtimmungen des Waſſer— geſetzes haben. Dieſe ſind im Jahrgang 1902 der „Fiſcherei-Zeitung“ dargeſtellt, es darf daher hier wohl darauf verwieſen werden. Geht die Ausübung der Gemeingebrauchshandlungen über die Befriedigung des Bedarfs für die eigene Perſon oder eigene Haushaltung hinaus, ſo ſoll der Aus— 233 übende unter Ausschluß des Anſpruchs auf Unterlaſſung dem Fiſchereiberechtigten für allen Schaden haftbar ſein, den er der Fiſcherei verurſacht. Bei Einbringung von Schutt, Unrat und andern feſten, das Waſſer erheblich verunreinigenden oder ſeinen Lauf ſtörenden Gegenſtänden, ſowie von Tier— leichen in öffentliche Gewäſſer iſt der Einbringer unter Ausſchluß des Anſpruchs des Fiſchereibe— rechtigten auf Unterlaſſung ſtets für den der Fiſcherei zugehenden Schaden haftbar. Eine Reihe von Vorſchriften ſollen der Fernhaltung von Störungen von der Fiſchzucht und ihrer beſonderen Förderung dienen. Während der Laichzeit der Forellen- und Salmenarten und anderer, noch im Verordnungsweg zu bezeichnender Fiſche hat das Uferholzhauen und die 4 Vornahme nicht dringlicher Uferbauten an Fiſchwaſſern, ſowie das Mähen von Schilf und Gras ! und das Sammeln und Ausführen von Steinen, Kies, Sand und Schlamm und ſonſtigen Stoffen aus öffentlichen Gewäſſern zu unterbleiben. Der Ortsvorſteher ſoll befugt ſein, im Einverſtändnis mit dem Fiſchereiberechtigten im einzelnen Falle, ſofern ein dringendes Bedürfnis hierzu vorliegen 7 ſollte, Erlaubnis zur Ausnahme von dieſem Verbot zu erteilen. Bei dringenden Uferbauten kann von dem Einverſtändnis des Fiſchereiberechtigten Umgang genommen werden. Die Zeit, in der zahme Enten in Fiſchwaſſer wegen des von ihnen für die Fiſchzucht zu beſorgenden Nachteils nicht zugelaſſen werden dürfen, ſoll durch Verfügung näher beſtimmt werden. Von dem beabſichtigten 4 Abſchlagen eines Fiſchwaſſers iſt den beteiligten Fiſchereiberechtigten rechtzeitig, mindeſtens 6 Tage vorher, Anzeige zu machen. Steht Gefahr auf dem Verzuge, ſo iſt die Anzeige ſo ſchnell wie möglich zu erſtatten. Umgehung der Anzeigepflicht macht denjenigen, zu deſſen Gunſten der j Waſſerabſchlag erfolgt, dem Fiſchereiberechtigten gegenüber für den Schaden haftbar, der dieſem durch Unterlaſſung der Anzeige entſtanden iſt. Hat derjenige, zu deſſen Gunſten der Waſſerabſchlag N erfolgt, oder haben deſſen Beauftragte oder Angeſtellte die Gefahr, welche die rechtzeitige Anzeige | verhindert, ſelbſt verſchuldet, jo tritt die gleiche Schadenshaftung ein. Fiſchereianſtalten und Vorrichtungen, die der Schiffahrt, der Floßerei, beſtehenden Waſſer— 5 bauten oder Waſſerwerken ſchädlich wären, dürfen nicht errichtet werden. Die Beſitzer von 3 beſtehenden Wehren, Schleuſen oder anderen baulichen Anlagen in öffentlichen Gewäſſern, durch 3 die der freie Zug der Fiſche verhindert oder beeinträchtigt wird, ſollen innerhalb der Grenzen des 1 Art. 30 des Waſſergeſetzes verpflichtet ſein, die Herſtellung von Fiſchwegen zu dulden, wenn die 7 Anlage vom Staat im öffentlichen Intereſſe beabſichtigt wird oder Perſonen oder Genoſſenſchaften, die in dem oberen oder unteren Teil des Gewäſſers fiſchereiberechtigt ſind, die Anlage auszuführen beabſichtigen. In beiden Fällen iſt die an den Beſitzer des Wehrs, der Schleuſe oder anderen bau— lichen Anlage zu erteilende Auflage zur Geſtattung der Anlegung des Fiſchwegs als Zwangs— verpflichtung im Sinne des Art. 57 des Waſſergeſetzes anzuſehen und nach den Vorſchriften dieſes Geſetzes über Zwangsverpflichtungen zu behandeln. Zu jeder baulichen Anlage für Fiſcherei— zwecke in öffentlichen Gewäſſern iſt die flußpolizeiliche Erlaubnis der Staatsbehörde notwendig. 5 Falls Wehre, Schleuſen oder andere Stau- und Waſſerwerksanlagen, die das Aufſteigen der Fiſche von dem Unter- in das Oberwaſſer verhindern, oder erheblich beeinträchtigen, oder wodurch die Fiſche ſich verletzen können, neu hergeſtellt oder falls an ſolchen Anlagen Veränderungen vorgenommen werden, kann die zur Genehmigung ſolcher Bauten zuſtändige Behörde dann, wenn die Rückſicht— 1 nahme auf die Fiſchzucht die Anlegung eines Fiſchwegs oder die Anbringung eines Schutzgitters i erfordert, innerhalb der Schranken des Art. 30 des Waſſergeſetzes ſolche anordnen und auch ent- ſprechende, die Art der Ausführung beſtimmende und die Unterhaltung der Vorrichtung regelnde Auflagen machen. Die Schonzeit, während welcher es verboten iſt, mit irgend welchen Fang— vorrichtungen einen Fang von Fiſchen und Krebſen zu unternehmen und während welcher Fiſche und Krebſe nicht zum Verkauf gebracht werden dürfen, ſowie das Gewicht oder die Länge, welche Fiſche erreicht haben müſſen, um ſie fangen oder zum Verkauf bringen zu dürfen, ſoll nach bisher bewährter Vorſchrift durch Verfügung feſtgeſetzt werden. Auf den Fang und Verkauf von Laich— und Beſetzungsfiſchen für Zwecke der Fiſchzucht finden dieſe Beſtimmungen keine Anwendung. Der Fang und der Verkauf von Mutterkrebſen mit Eiern iſt verboten. Nach Anhörung der beteiligten Fiſchereiberechtigten und in Genoſſenſchaftswaſſern nach Anhörung des Genoſſenſchaftsvorſtandes können zu Schonrevieren erklärt werden ſolche Strecken öffentlicher Gewäſſer, die nach ſachver— ſtändigem Ermeſſen vorzugsweiſe geeignete Plätze zum Laichen der Fiſche und zur Entwicklung der jungen Brut bilden. Ausnahmsweiſe können auch andere Fiſchwaſſerſtrecken zu Schonrevieren erklärt werden, wenn dies infolge außerordentlicher Umſtände zu ihrer Wiederbevölkerung mit nissen 234 Fiſchen nötig iſt. Die Feſtſetzung von Schonrevieren ſoll durch das Königl. Miniſterium des Innern erfolgen. In Laichſchonrevieren iſt die Fiſcherei während der Laichzeit derjenigen Fiſcharten, für die das Laichſchonrevier angeordnet iſt, zu beſchränken oder ganz zu verbieten. Auch hat die Räumung, das Mähen von Schilf und Gras, überhaupt jede Aenderung der beſtehenden Zuſtände des Bettes und des Ufers und jede anderweitige, die Fortpflanzung der Fiſche gefährdende Störung zu unterbleiben, ſoweit dies flußpolizeilich angängig iſt. Das Nähere hierüber wird bei der Feſtſetzung der Laichſchonreviere angeordnet. Im Fiſchſchonrevier kann außerdem die Fiſcherei ganz verboten oder auf beſtimmte Fiſch- und Fangarten beſchränkt werden. Die Benützung eines für die Fiſche giftigen oder betäubenden Köders, ſowie die Anwendung explodierender oder betäubender Stoffe beim Fiſchfang, ſind verboten. Durch Verordnung können noch andere ſchädliche Betriebsarten verboten werden. Ausnahmsweiſe können die verbotenen Mittel vom Königl. Miniſterium des Innern in geſchloſſenen Gewäſſern zugelaſſen werden. Fiſchwaſſer de: Gemeinden und anderer öffentlicher Körperſchaften ſind im Wege mehr— jähriger, mindeſtens 9jähriger Verpachtung zu nutzen, ſie dürfen dabei nicht in Schläge abgeteilt werden. Die Nutzung darf unter keinen Umſtänden durch Freigabe des Fiſch- und Krebsfangs an die Gemeindeangehörigen erfolgen. In den Pachtverträgen iſt der Pächter zu genügendem Ein— ſatz zu verpflichten; Pachtverträge, die gegen dieſe Vorſchriften verſtoßen, ſollen ungültig ſein. Zur Pachtung von Gemeindefiſchwaſſern darf nicht zugelaſſen werden, wer innerhalb der letzten 3 Jahre wiederholt wegen Jagd- oder Fiſchereifrevels beſtraft worden iſt. Tritt während der Dauer der Pacht dieſer Fall ein, ſo hört die Pachtung auf. Der Fiſchereiberechtigte iſt befugt, in beſtehende oder neu hergeſtellte zur Wäſſerung oder andern Zwecken dienende Gräben an deren Einmündung in das Fiſchwaſſer Rechen einzuſetzen, die das Austreten der Fiſche in die Gräben verhindern. Offene Fiſchwaſſer dürfen ohne Erlaubnis der Fiſchereiberechtigten bei ihrer Benützung zu landwirtſchaftlichen oder gewerblichen Zwecken nicht derart abgelaſſen werden, daß Fiſche oder Krebſe hierdurch zugrunde gehen. Verbeſſerungen von Fluß- und Bachläufen und ſonſtigen öffentlichen Gewäſſern ſollen ohne Zuſtimmung der Fiſchereiberechtigten ausgeführt werden können, wenn ſie im öffentlichen Nutzen erfolgen. Es ſtehen dem Fiſchereiberechtigten dann auch Entſchädigungsanſprüche in bezug auf ſeine Berechtigung wegen ſolcher Aenderungen nicht zu (anders das bayer. Waſſergeſetz z. Dagegen ſteht dem Fiſchereiberechtigten die Fiſcherei im neuen Waſſerbett zu. Will die Regulierung zu privaten Zwecken vorgenommen werden, ſo ſteht dem Fiſchereiberechtigten ein Schadenserſatz zu. Beſonderen Wert legt die Württembergiſche Fiſcherei auf das Zuſtandekommen folgender Beſtimmungen: Verſchiedenen Berechtigten zuſtehende, zuſammenhängende Fiſchwaſſer können zum Behufe einer gemeinſchaftlichen Bewirtſchaftung und Nutzung von Amts wegen nach An- hörung der Berechtigten oder auf Antrag der Berechtigten als ein zuſammengehöriges Fiſcherei— gebiet erklärt werden, wenn dies zur Erhaltung und Vermehrung des Fiſchbeſtandes notwendig iſt und einen überwiegenden wirtſchaftlichen Nutzen darbietet. Die Berechtigten eines ſolchen Fiſcherei— gebiets bilden eine Genoſſenſchaft. Auf die Bildung ſolcher Genoſſenſchaften finden die Beſtimmungen des Waſſergeſetzes über genoſſenſchaftliche Unternehmungen für Benützung öffent— licher Gewäſſer entſprechende Anwendung. Die Bildung einer Fiſchereigenoſſenſchaft auf Antrag der Beteiligten ſoll als beſchloſſen gelten, wenn auf die Zuſtimmenden oder die als zuſtimmend Anzuſehenden der größere Teil der bei gewöhnlichem Waſſerſtand gemeſſenen Waſſerfläche des Fiſchereigebiets entfällt und wenn auf dieſe Fläche mehr als die Hälfte des geſamten Nutzungs— wertes, gemeſſen an dem Ertrag der letzten 3 Jahre, entfällt. Hinſichtlich des Fiſchfangs im Bodenſee ſoll das nicht gewerbsmäßig betriebene Fiſchen mit der Angel über Land, wie bisher, an keine beſonderen Vorſchriften gebunden, auch der Fiſchfang in den durch den Austritt des Sees entſtandenen Nebenwaſſern mit Ausnahme der Anwendung von Schleppnetzen freigegeben bleiben. Zum Schutz der Fiſcherei hat der Landesfiſchereiverein eingehende Vorſchriften über Füh— rung, Erteilung und Entziehung der Fiſcherkarte für nötig erachtet. Wer fiſcht oder krebſt, hat hierbei eine vom Bezirksamt auf ſeine Perſon ausgeſtellte, von ihm mit ſeiner Unterſchrift verſehenen Karte (Fiſcherkarte) mit ſich zu führen. Dieſe Karte wird auf die Dauer eines Kalender— jahrs ausgeſtellt, ſie iſt auf Verlangen den Polizeiorganen und dem Fiſchereiaufſichtsperſonal vor— zuzeigen. Das beim Fiſchen in Anweſenheit des Fiſchereiberechtigten oder ſeines Stellvertreters — . r w — w’ ee 235 beſchäftigte Hilfsperſonal bedarf keiner Fiſcherkarte. Die Karte joll Mk. 1.— ſtaatliche Sportel koſten. Sie darf nicht erteilt werden: Kindern unter 14 Jahren und Perſonen, die ſich nicht im Beſitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden oder unter Polizeiaufſicht ſtehen. Kinder unter 14 Jahren können ohne Karte unter der Aufſicht ihrer Eltern, Vormünder oder Erzieher, ſofern dieſe ſich im Beſitz einer Karte befinden, an der Ausübung der Fiſcherei teilnehmen. Für Minder— jährige von 14—16 Jahren iſt zur Erteilung der Karte der Antrag ihres geſetzlichen Vertreters oder Pflegers erforderlich. Die erteilte Karte iſt für ungültig zu erklären und einzuziehen, wenn einer der Umſtände, die die Erteilung ausſchließen, erſt nach der Erteilung eintritt oder zur Kenntnis der Behörde kommt. Die Fiſcherkarte kann verweigert werden: Perſonen, die wegen Bettelns oder Landſtreichens, Verletzung des Fiſchereigeſetze oder der dazu erlaſſenen Verordnungen, un— berechtigten Fiſchens oder Diebſtahls von Fiſchen, Forſtdiebſtahls, unberechtigten Jagens, Ver— letzung der Jagdgeſetze und der dazu erlaſſenen Verordnungen, Beſchädigung von Waſſerbauten, Fiſchereianſtalten oder -Vorrichtungen innerhalb der letzten drei Jahre rechtskräftig verurteilt ſind, und Perſonen, die zu Zuchthaus rechtskräftig verurteilt ſind, innerhalb fünf Jahren nach Verbüßung der Strafe. Die erteilte Karte kann für ungültig erklärt und eingezogen werden, wenn einer der Umſtände, wegen denen die Verweigerung erfolgen kann, erſt nach der Erteilung eintritt oder zur Kenntnis der Behörde kommt. Weiter ſoll das Herumtragen von Fiſchen zum Verkauf nur ſolchen Perſonen geſtattet ſein, die im Beſitz einer Fiſcherkarte ſind oder einen be— ſonderen Ausweis hierfür haben. Dieſe Ausweiſe werden unter denſelben Bedingungen, wie die Fiſcherkarten, vom Bezirksamt ausgeſtellt und zutreffendenfalls wieder eingezogen, ſie unter— liegen demſelben Sportelanſatz. In nicht weniger als ſechs Artikeln ſtellt ſodann der Entwurf ein ganzes Strafſyſtem für Fiſchereiübertretungen und Vergehen auf. Es iſt dies dem nicht auffällig, der weiß, wie ſehr die Fiſchzucht und Fiſcherei zu leiden hat unter den Eingriffen und Uebergriffen Nichtberechtigter und wie wenig unſere bisherige Art der Beſtrafung geeignet iſt, das mit ſchwerem Schaden verbundene rechtswidrige Treiben der Fiſchdiebe und ihrer Helfer zurückzudrängen. Es mag dies zum Teil auch an den unglaublich geringen Strafen liegen, die ſeitens der Behörden leider ſo oft verhängt werden und die nach ihrem Maße häufig nicht nur nicht abſchreckend, ſondern, da dem Geſetzes— übertreter auch nach Abzug der Strafe immer noch ein erheblicher Gewinn bleibt, eher anregend wirken. Nach dem Entwurf ſoll mit Geld bis zu Mk. 30.— beſtraft werden: wer verbotene Fiſcherei— geräte zu Fiſchereizwecken beſitzt oder mit ſich führt, wer fiſcht oder krebſt, ohne die Fiſcherkarte gelöſt zu haben oder mit ſich zu führen, wer Fanggeräte ohne ſein Beiſein ausliegen läßt, die nicht mit ſeinem Namen verſehen oder ſonſt kenntlich gemacht ſind. Mit Geld bis Mk. 60.— oder mit Haft bis zu acht Tagen ſoll beſtraft werden, wer ſeine Fiſcherkarte einem anderen zur Benützung überläßt, wer gefangene untermäßige Fiſche nicht ſofort wieder ins Waſſer ſetzt, wer auf Auf— forderung der Polizei- und Fiſchereiaufſichtsorgane ſich weigert, verbotene Fanggeräte oder ver— botswidrig gefangene Fiſche herauszugeben u. a.“ Mit Geld nicht unter Mk. 20.— und bis zu Mk. 150.— oder mit Haft bis zu ſechs Wochen ſoll beſtraft werden, wer Enten verbotswidrig in Fiſchwaſſer läßt, wer den Schonvorſchriften zuwiderhandelt u. a., wer die Berechtigten an Aus— übung des Uferbetretungsrechts hindert, wer ohne Erlaubnis des Berechtigten Fiſche oder Fiſch— laich in fremdem Fiſchwaſſer ausſetzt, wer in Fiſchpäſſen, ſowie in dem oberhalb und unterhalb gelegenen, dem Fiſchfang durch polizeiliche Verfügung entzogenen Teile der Gewäſſer irgend eine Art von Fiſchfang ausübt und anderes mehr. Neben Geld- und Haftſtrafe iſt auf Einziehung der unter Verletzung der Vorſchriften über die Schonmaße und Schonzeiten gefangenen, verkauften oder ſonſt veräußerten Fiſche und Krebſe und der bei der Ausübung der Fiſcherei verwendeten verbotenen Fanggeräte zu erkennen, ohne Unterſchied, ob die einzuziehenden Gegenſtände dem Verurteilten gehören oder nicht. Wenn die einzuziehenden Tiere noch leben, ſind ſie in das nächſte fließende Waſſer zu ſetzen, ſoweit dies noch möglich iſt. Andernfalls ſind ſie für Rechnung der Armenkaſſe derjenigen Gemeinde zu verſteigern, in deren Bezirk die Verſteigerung erfolgt. Mit Geld bis zu Mk. 300.— oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten wird beſtraft, wer betäubenden oder giftigen Köder oder betäubende oder explodierende Stoffe zum Fiſchen verwendet oder ſolche ſonſt böswilliger Weiſe in Fiſchwaſſer einbringt. Bei den meiſten der mit Strafe bedachten Handlungen iſt die Verübung zur Nachtzeit oder deren wiederholte Verübung als ſtraferhöhend anzuſehen. Die in $ 57 Ziff. 3 Stab. bei Verurteilung von Perſonen, die zur Zeit der Begehung EEE TE se der Tat das 12., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten, vorgeſehene Strafermäßigung ſoll bei Zuwiderhandlungen gegen das Fiſchereigeſetz keine Anwendung finden. Hauptſächlich von dieſer Beſtimmung iſt für die Fiſcherei einiger Schutz zu erwarten, weil zu ihren Schädigern ſehr viele jugendliche Perſonen gehören. Wer zur Begehung einer durch das Fiſchereigeſetz mit Strafe bedachten Handlung ſich ſeiner Angehörigen, Dienſtboten, Lehrlinge oder Arbeiter als Teilnehmer bedient, haftet, wenn dieſe nicht zahlungsfähig ſind, neben der von ihm verwirkten Strafe für die von denſelben zu erlegenden Geldſtrafen. Endlich ſollen durch das Geſetz den von Fiſchereiberechtigten und Fiſchereigenoſſenſchaften aufgeſtellten Fiſchereiaufſehern dieſelben dienſtlichen Befugniſſe beigelegt werden, wie den vom Staat und den Gemeinden betrauten Polizei- und anderen Bedienſteten. De Württembergiſche Landesfiſchereiverein darf wohl hoffen, daß die hier niedergelegten, in ſo mäßigen Grenzen ſich haltenden Anforderungen nirgends auf erheblichen Widerſtand ſtoßen werden und daß ſonach in Bälde auch in Württemberg ein Fiſchereigeſetz zu ſtande kommt, das der Fiſcherei den ſo nötigen, bisher nach vielen Seiten hin entbehrten geſetzlichen Schutz und die erforderliche geſetzliche Förderung zuteil werden läßt. II. Anlage und Vewirtſchaftung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz. Aſchauteiche bei Eſchede. (1. Fortſetzung.) Wird das Gefälle jo ſtark, daß auf zirka 20 bis 30 m Im Fall iſt, jo wird das Gelände für Zwecke der Karpfenteichwirtſchaft in der Hauptſache unbrauchbar ſein. Günſtig iſt es alsdann noch für die kleineren Futterteiche der Forellenwirtſchaft, für Anlage von Hältern und bei etwas weiterer Gefälledimenſion für Ueberwinterungsteiche. Dieſe Niveaulinien des Meßtiſchblattes können aber nur einen gewiſſen Anhalt geben, zum Bau ſelbſt der Teiche, zur Anlage eines Planes genügen ſie nicht, da die Linien dafür nicht genau genug ſind und außerdem zu weit geſtellt. Es muß demnach ein genaueres Nivellement angelegt werden. Für alle Gegenden ſind auch Meßtiſchblätter ja nicht vorhanden. — Als Erſtes muß das Gewäſſer abnivelliert werden, welches das Waſſer liefern ſoll und welches ja auch meiſtens das Teichwaſſer wieder empfangen wird, ſonſt natürlich auch die tiefere Lage, die zur Entwäſſe— rung dienen ſoll. Alsdann werden durch das Gelände, welches für die Teichanlage in Frage genommen iſt, verſchiedene gerade Linien geſchlagen und abgewogen und zwar ſtets ſo, daß man dem wahr— ſcheinlichen Gefälle entgegenarbeitet. Wird das Nivellement dieſer Linien mit dem Gefälle des ſpeiſenden Gewäſſers verglichen, ſo wird leicht der Punkt im Gelände gefunden, der mit dem Punkt des Speiſewaſſers in gleicher Wage liegt, von wo das Waſſer zu nehmen iſt. Das nämliche wird für die Entwäſſerung der Fall ſein. Den vorher gefundenen Punkt nimmt man am zweckmäßigſten als Nullpunkt an, da ſich nach ihm alle anderen Arbeiten richten müſſen. Nach dieſem Nullpunkt wird alsdann eine Hori— zontale auf dem ganzen Gelände abgeſteckt. Alles, was unterhalb dieſer Linie liegt, kann für das Teichgelände in Frage kommen. Es empfiehlt ſich, dieſes ganze Terrain, bei großem Komplex iſt es notwendig, genau vermeſſen zu laſſen, und dann in dieſen Plan die einzelnen Linien, die durch das weitere Nivellement gefunden werden, einzuzeichnen. Am zweckmäßigſten wird man handeln, wenn das Nivellement mit einem Gefälle von 0,50 m ausgeführt wird. Die durch— ſchnittliche Tiefe eines Karpfenteiches ſoll nicht unter 0,50 m ſein. Durch ein derartig enges Nivellement werden alſo alle höheren Bodenlagen erſichtlich, um dieſelben nachher beim Teichbau entweder benutzen oder vermeiden zu können. Bei der Projektierung reſpektive dem Bau von Teichen ſolle man ſich drei Regeln als Grund— ſatz aufſtellen, und nach dieſen, wenn es nur irgend möglich iſt, arbeiten. Jeder Teich ſoll für ſich geſpeiſt werden können, das ſpeiſende Waſſer ſoll nicht direkt durch einen anderen Teich hindurch D 237 gehen. Jeder Teich ſoll aber auch für ſich abgelaſſen werden, damit man nicht gezwungen iſt, ent— weder den unterliegenden vorher zu fiſchen oder das abfließende Waſſer durch den unterliegenden Teich zu führen. Jeder Teich ſoll am Ausfluß ſoviel Gefälle haben, daß er wirklich trocken laufen kann. Die erſte Regel iſt vor allen Dingen bei allen Karpfenteichen anzuwenden, dann bei Sal— monidenfutterteichen. Im Karpfenteich ſoll ein Durchſtrom vermieden werden; durch den Durch— ſtrom gehen eine Unmenge Nährtiere dem Teich verloren. Jeder, der mit dem Planktonnetz ſchon gefiſcht hat, wird gefunden haben, daß bei durchfloſſenen Teichen das meiſte Plankton im Strom des Ausflußmönches gefangen wird. Bei Forellenfutterteichen, wo ja der Durchſtrom notwendig iſt, iſt die Speiſung von nicht ſchon verwendetem Waſſer aus ſanitären Gründen geboten; wie leicht entſtehen Epidemien in Futterteichen, die Anſteckungsſtoffe werden dann den Fiſchen des unterliegenden Teiches gar zu leicht übertragen. Soll das Waſſer ſolcher Teiche nochmals verwendet werden, ſo ſollte es höchſtens für Teiche gebraucht werden, in denen nicht gefüttert wird. Nicht gefütterte Fiſche ſind ſtets widerſtandsfähiger, als ſolche, die, womöglich noch mit nicht naturgemäßen Nahrungsmitteln getrieben, übermäßig ernährt werden. Aus wirtſchaftlichen Gründen ſollte womöglich auch jeder Teich für ſich abgelaſſen werden können. Es iſt zu unangenehm im teichwirtſchaftlichen Betriebe, wenn man gezwungen iſt, erſt eine Reihe anderer Teiche abzufiſchen, um den einen dann vornehmen zu können. Welcher Land— wirt wird denn ſeine Feldeinteilung ſo machen, daß er erſt auf die Ernte des einen Schlages warten muß, um mit einem anderen beginnen zu können, da er nicht, ohne das erſte Feld zu betreten, auf dem anderen hantieren kann; ganz ähnlich iſt es in der Teichwirtſchaft. Durch ein entſprechendes Grabenſyſtem läßt ſich faſt überall beides erreichen, allerdings wird die Anlage dadurch etwas verteuert; dieſe höheren Koſten verzinſen ſich aber reichlich, denn man iſt Herr über jeden einzelnen Teich und kann ihn jederzeit ſo bewirtſchaften, wie es am zweck— mäßigſten erſcheint. Langgeſtreckte Täler ſind die Orte, wo ſich in der Hauptſache ſolche Teiche vorfinden, von denen immer einer unter dem anderen liegt und einer immer dem anderen das Speiſewaſſer ab— gibt; aber auch dort laſſen ſich vorhergenannte beide Regeln erreichen. Man gebe jedem Teich einen Abweiſegraben. — Häufig ſind ſchon dieſe Gräben dort dringend nötig, um Flutwaſſer wegzuleiten. Der eine Abweiſegraben führt den unterliegenden Teichen beſonderes Waſſer zu und nimmt das abgelaſſene Waſſer jeden Teiches auf, welches dann an den übrigen Teichen vorbei— ſtrömt. Nur wird es öfters notwendig ſein, den Waſſerſpiegel des unterhalb liegenden Teiches etwas zu ſenken. Auch im ebeneren Gelände, wo, um nicht zu große Teiche entſtehen zu laſſen und hohe Dämme vermieden werden, des öfteren mehrere Teichgruppen untereinander angelegt werden, wird durch eine den Gruppen entſprechend gleich große Anzahl Zuleiter und Ableiter die Forde— rung erfüllt. Gerade in dieſem Terrain wird durch dieſe Art der Zuführung reſpektive Ableitung der Teichbau nicht ſo ſehr weſentlich verteuert. Zuleiter der zweiten Teichgruppe und Ableiter der erſten werden nebeneinander parallellaufend gemacht. Dadurch, daß dieſe Gräben in den Boden hineingearbeitet werden, wird Material für den Randdamm der oberen Gruppe gewonnen, wobei dieſer Damm oder wenigſtens ein Teil desſelben nicht geloort oder gekarrt zu werden braucht, er kann mit dem Spaten geworfen werden, und iſt dieſe Arbeit bis 25 9% billiger als Looren oder gar Karren. Die Forderung des Trockenlegens iſt für alle Teicharten gleichmäßig von Bedeutung, Ohne Trockenlegung kann keine Bodenpflege im Teich ausgeübt werden. Man kann nicht pflügen, die Düngung iſt mit Schwierigkeiten verbunden, die Abfiſchung wird erſchwert, der Teich wird nicht rein von Schädlingen unter der Tierwelt, auch Fiſche bleiben zu leicht zurück, die alsdann im kommenden Jahre ſehr großen Schaden verurſachen können. Viele Hechte, die bei der Ab— fiſchung im Herbſt gefunden werden, ſind in ſtehengebliebenen Waſſerſtellen überſehen worden. Iſt das Nivellement auf dem Papier fertig und ſind die Hauptlinien auch im Gelände ab— geſteckt, ſo wird der ganze Teichplan entworfen. Hälter und Ueberwinterungsteiche werden, wenn irgend möglich, in die Nähe der Wohnung des Teichwärters angelegt, für die Hälter iſt dieſes Bedingung, auch daß dieſelben dicht an einem fahrbaren Wege liegen. Für die Ueberwinterungs— teiche iſt öfters der Platz in der Nähe des Wohnortes nicht leicht zu finden, da die Teiche eine be— ſtimmte Tiefe haben müſſen. Ungemein wird die Bewirtſchaftung erleichtert, wenn Hälter und Winterteiche neben— einander liegen können. Wird ein Teich abgefiſcht, ſo wird von dem Fiſchmaterial ſehr häufig ein Teil desſelben den Ueberwinterungsteichen übergeben, ein Teil wird in die Hälter tommen; liegen dieſe nun dicht beieinander, ſo kann die Abladung mit weniger Perſonen und auch mit weniger Fuhrwerk ausgeführt werden, abgeſehen von einer beſſeren Beaufſichtigung. Hältern und Winterteichen iſt ſtets erſtes und beſtes Waſſer zukommen zu laſſen. Für Karpfenwinter— teiche iſt friſches Quellwaſſer zu vermeiden. 5 Auch Laichteiche und Vorſtreckteiche werden möglichſt nahe der Wohnung, ich möchte jagen, der Zentrale, verlegt, da auch dieſe Teiche einer ganz beſonderen Aufſicht bedürfen. Bei Teichanlagen werden zwei Dammgruppen unterſchieden, Hauptdämme oder Sperr— dämme und Querdämme. Erſtere ſind überall bei Teichen vorhanden, ſie ſollen das Waſſer zurückhalten und auj- ſtauen. Bei Talſperren werden dieſe Dämme meiſtens nur allein angetroffen. Querdämme werden angelegt, um größere Flächen zu teilen, alſo aus einem großen Teich zwei oder mehr zu machen; ſie trennen aber des öfteren nicht allein, ſondern ſie halten auch das Waſſer des einen Geländeteiles höher als im anderen, und ermöglichen damit den Waſſerſtand in zwei Teichen, die ſonſt auf der gleichen Höhenlage liegen, in verſchiedenem Niveau zu halten. Die Haupt- oder Sperrdämme werden in der Regel parallel den Niveaulinien gelegt und werden dieſelben bei einem Nivellement, welches 1% metrige Schichthöhen ergibt, in einem Ge— lände, wo dieſe Schichthöhen nicht ſehr weit auseinander liegen, auf der zweiten Linie angelegt, jo daß durch den Damm ein Gefälle von I m begrenzt wird. Liegen die Schichtlinien weiter aus— einander, jo werden dieſe Dämme zwiſchen der Schichtlinie von 1% m und 1 m aufgeführt. Grund für dieſen Unterſchied in der Anlage iſt: Bei weit auseinander liegenden Linien, demnach bei einem Gelände, welches ſich mehr der Ebene nähert, wird dadurch ſchon das weitere Terrain in kleinere Teiche zerlegt, dann aber, und das dürfte die Hauptſache ſein, vermeidet man durch Näherzuſammenrücken der Sperrdämme im Niveau, daß ein zu großer Teil des Teichge— ländes mit einer zu niedrigen Waſſerſäule bedeckt wird. Läßt es ſich erreichen, ohne daß die Koſten der Dammbauten dadurch weſentlich erhöht werden, oder iſt man nicht gezwungen, gleich bei Anlage mit dem Anlagekapital zu knapp zu wirt— ſchaften, jo wird es ſtets das Erſtrebenswerteſte ſein, auch an den flachſten Stellen des Teiches einen Waſſerſtand von mindeſtens 30 em, in Teichen in denen geſüttert werden ſoll, ſogar 50 em zu erreichen. Werden die Hauptdämme in dieſer Höhenlage angelegt, ſo haben die Teiche an ihnen eine Waſſertiefe von Im und am auslaufenden Terrain eine ſolche von einigen em bis 50 cm. Die Mittelwaſſertiefe eines derartig angelegten Teiches wird demnach ſchwanken zwiſchen 34 und 1% m. Durch die Anlage der Dämme auf den Niveaulinien wird erreicht, daß eine möglichſt große Waſſerfläche durch einen möglichſt niedrigen Damm gewonnen wird. Selbſtverſtändlich können Ausnahmen von dieſer Regel vorkommen, z. B. bei der Abſperrung von Tälern, wo erſt immer die kürzeſte Strecke für den Damm ausgeſucht werden muß. Auch werden die Hauptdämme dann nicht gleichlaufend dem Niveau gelegt werden; wenn das ganze Gefälle im Gelände ſchwach iſt, dann wird die Dammlinie jo gerichtet, daß der Damm in ſeinem unteren Teile die Niveaulinie ſchneidet und auf das tiefer gelegene Gelände übergreift; es wird dadurch erreicht, daß an dem Damme entlang auch Gefälle geſchaffen wird mit ſtärkerem Gefälle im tiefſten Teile des Teiches. Abfiſchung und Trockenlegung wird dadurch erleichtert. Iſt im ganzen Terrain das Gefälle ein größeres, ſo kann das für die Abfiſchung notwendige Gefälle durch das Grabenſyſtem im einzelnen Teich erreicht werden, ohne die Dämme aus der Horizontalen herauszurücken. (Forſetzung folgt.) III. Vermiſchte Mitteilungen. Die Lieſche Hand⸗Netzſtrickmaſchine. Die in umſtehender Abbildung dar— geſtellte Netzſtrickmaſchine, welche demnächſt auf den Markt kommen ſoll, iſt die Erfindung von Cornelius Lie aus Bergen in Norwegen und iſt das Reſultat jahrelanger Verſuche und geduldiger Studien; es iſt ein Inſtrument, das von jedem Fiſcher ſelbſt leicht gehandhabt werden kann. Die neue Netzmaſchine iſt ſo einfach konſtruiert, daß ſie auch von den jüngeren Familiengliedern des 239 Fiſchers, während dieſer jelbjt ſeinem Berufe nachgeht, bedient werden kann. Die Vorteile, welche aus dem Beſitze einer ſolchen Maſchine für den Fiſcher entſpringen, liegen auf der Hand, denn, abgeſehen von den Anſchaffungskoſten, ſind ſeine einzigen Koſten nur die Ausgaben für Zwirn oder Garn, alle ſonſtigen Fabrikkoſten, alle Proviſionen des Händlers und Vermittlers fallen für ihn fort. Die Handmaſchine iſt nicht nur für die Heringfiſcher, die ſtärkſten Netzkonſumenten, berechnet, ſondern auch für alle übrigen Fiſchereitreibenden. Durch einfachen Wechſel einer Schraube kann die Maſchengröße von 25 bis 90 Quadratmillimeter reguliert werden; und der Erfinder ſieht keine mechaniſche Schwierigkeiten darin, das Prinzip der Maſchine auf eine ſolche für Sprottnetze oder für Trawlnetze zu übertragen. Die Maſchine verſpricht demnach eine wertvolle Gabe für Fiſcher auf allen Waſſern zu ſein, auf dem Meere, den Binnenſeen, Flüſſen und Teichen. Die einzelnen Maſchinenteile ſind ganz einfach gebaut, ſo daß ſie jederzeit leicht erſetzt werden können. Man kann jede einzelne Arbeit der Maſchine beobachten. Das Gewicht der Maſchine beträgt ca. 20 kg. Die Spule, welche das Garn trägt, iſt von gewöhnlicher Konſtruktion und kann mit der Hand gefüllt werden, doch wird jeder Maſchine ein Garnwinder beigegeben. Der Knoten, den die Maſchine knüpft, iſt ſo, wie man ihn mit der Hand beim Netzſtricken knüpft; er iſt durchaus feſt und, nach Anſicht der Sachverſtändigen, ſchön geformt. Die Maſchine läuft in einen langen Stahlarm aus, welcher dazu dient, die Maſchenreihen während der Arbeit parallel zu halten; dieſer Umſtand zuſammen mit den vorzüglichen „hand— geknüpften“ Knoten bewirkt gute Spannung und gutes Hängen des Netzes. Die Maſchine wird durch Umdrehen eines mit einem Handgriff verſehenen Rades in Tätigkeit geſetzt, genau, wie es bei einer Handnähmaſchine geſchieht. Die Länge des anzufertigenden Netzes iſt unbeſchränkt. Der obengenannte Arm, welcher die fertigen Maſchenreihen hält, kann verlängert werden, ſo daß man ein größere Netzbreite erhalten kann. Will man ein nach dem Ende hin ſpitz zulaufendes Netz ſtricken, ähnlich dem Sack der Trawlnetze, ſo erreicht man dies dadurch, daß man jedesmal an den Enden der Maſchenreihen je eine Maſche fallen läßt. Die jetzige Maſchine liefert 60—80 Knoten in der Minute, doch wird die Maſchine, die auf den Markt kommt, jedenfalls ca. 100 Knoten in der Minute liefern. Der Preis der Maſchine ſoll Mk. 400.— nicht überſteigen. Die Maſchine iſt Patent in 15 Staaten (auch in Deutſchland). Der Lachsfang an der Oſtſeeküſte vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Wie in den Mitteilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins berichtet wird, waren die Erträge des Lachsfanges an der Oſtküſte von Schleswig-Holſtein ſehr gering. Gleiches war bei u u TT Ä — O 240 Neuvorpommern und Rügen der Fall, woſelbſt das Ergebnis hinter dem vorjährigen erheblich zurückblieb und kaum die Hälfte des zehnjährigen Durchſchnitts erreichte. Auch in der Pommer— ſchen Bucht ließ der Lachsfang ſehr zu wünſchen übrig, wenn auch gegenüber dem Vorjahre eine kleine Steigerung bemerklich war. Ein ſehr erheblicher Rückgang der Lachsfiſcherei war an der hinterpommerſchen Küſte zu verzeichnen; der Ausfall gegenüber dem Vorjahre betrug Mk. 23 000.— und ergab der Ertrag nur 1 des zehnjährigen Durchſchnitts. Nach Anſicht des betreffenden Fiſchmeiſters iſt der Rückgang auf die letztjährigen gelinden Winter zurückzuführen und zwar auf den dadurch bedingten Eintritt zu großer Mengen ſogenannten Weißwaſſers in die Oſtſee, in welchem ſich die Lachſe nicht gern aufhalten. Dieſes ſogenannte Weißwaſſer hatte ſich bis auf acht Seemeilen von der Küſte noch bemerklich gemacht. In der Danziger Bucht ſtellte ſich der Ertrag des Lachs— fanges um Mk. 12 000.— geringer als im Vorjahre, wiewohl die Lachsangelei ziemlich günſtig vertief; der Ausfall iſt auf das ſchlechte Ergebnis der Lachstreibnetzfiſcherei zurückzuführen. Gegen— über dem neunjährigen Durchſchnitt berechnet ſich der Minderertrag auf Mk. 24 000.—. In der Friſchen und Kuriſchen Nehrung war erfreulicherweiſe eine Beſſerung des Ertrages zu verzeichnen, die ſich beſonders auf die Kuriſche Nehrung als recht erheblich erwies. I. Internationale Motorboot-Ausſtellung Kiel 1907. Dieſe in der Zeit vom 15.—30. Juni d. Is, ſtattfindende Ausſtellung, die überaus reich beſchickt wird, ſoll dem Publikum zeigen, welch großes Verwendungsgebiet der Verbrennungsmotor, der ohne— Zwiſchenapparat direkt im Zylinder das Brennmaterial in nutzbringende Arbeit umſetzt, ſich auch auf dem Waſſer erobert hat. Sie ſoll ferner öffentlich kund tun, welch hohen Stand der Entwicklung die Motorinduſtrie und die Motorbootswerften heute erreicht haben. Wenn man das Verzeichnis der angemeldeten Ausſtellungsgegenſtände durchblättert, ſieht man ſofort, daß die Ausſtellung keinen einſeitig ſportlichen Charakter hat, ſondern daß ſie ein vollſtändiges Bild der vielfachen Verwendung des Motors zeigen wird. Das iſt am beſten daraus zu erſehen, daß die Klaſſe der Rennfahrzeuge, die in ausländiſchen Ausſtellungen ſtets bedeutend in den Vordergrund getreten it, nur in wenigen Exemplaren angemeldet iſt. Nachdem der Sport der Motoreninduſtrie die notwendigen Fingerzeige gegeben hat, hat ſich dieſe auf den Gebrauchsmotor eingerichtet und ihn in ſeinen vielfachen Arten zur Ausſtellung gebracht. Sehr zahlreich ſind Marineboote vertreten wie Barkaſſen, Pinaſſen, Kutter und Gigs, ſowie Schnell- und Verkehrsboote. Ferner gelangen Fiſcherboote aller Art, ſowohl Hochſeekutter wie Quaſen und Fiſchtransportboote zur Ausſtellung die teils däniſche, teils Körtings-Motoren haben. Neben dieſen Booten ſind noch Schlepper, Prähme, Fährboote, Jollenführerboote und Transportfahrzeuge jeder Geſtalt zu nennen, zu denen ſich noch die verſchiedenen Motoren auf den Ständen der Hallen geſellen werden. Eine große Bedeutung wird die Ausſtellung für die Küſtenſchiffahrt haben, in der bisher der Motor wenig zur Verwendung gelangte, weil die erſten Verſuche mit ihnen wenig günſtige Reſultate erzielt haben. In den ſeitdem verſtrichenen 15 Jahren hat der Motor aber, wie die Ausſtellung zeigen wird, als Schiffsmaſchine eine ſolche Vollendung erlangt, daß er allen Forderungen gewachſen iſt, die bezüglich Dauerhaftigkeit, Schnelligkeit, Manövrierfähigkeit und Betriebsſicherheit an ihn geſtellt werden können. Hierüber kann ſich jeder Beſucher der Ausſtellung ſelbſt ein Urteil bilden, da alle Arten Motoren, die im Betriebe in Fahrzeugen vorgeführt werden können, auf der Aus— ſtellung vorhanden ſind. Das Urteil der leitenden Schiffahrtskreiſe über die Vortrefflichkeit der modernen Schiffsmotoren iſt heute ſo zugunſten dieſer Induſtrie ausgefallen, daß der Ausſtellung die wirkſamſte Unterſtützung von allen Seiten zuteil geworden iſt. Das zeigt die Uebernahme des Protektorats durch den Prinzen Heinrich von Preußen, ſowie die erfreuliche Tatſache, daß die verſchiedenen in Betracht kommenden Dienſtſtellen der Kaiſerlichen Marine, unſere größten Ree— dereien, ſowie die Fiſchereiverbände außer anderen Korporationen zu den Veranſtaltern und För— derern der Ausſtellung gehören, die hoffentlich der deutſchen Motorinduſtrie, dem deutſchen Schifi- bau neue Ehre und neue Verdienſte verſchaffen helfen. Zur Ausſtellung gelangen nach den bis— herigen Meldungen 103 Boote und 62 Motoren ſowie zahlreiche Materialien und Gebrauchs- gegenſtände, die zur Motoreninduſtrie und zum Motorbootsbau in Beziehung ſtehen. Jedenfalls verſpricht die Ausſtellung ſowohl an Zahl als auch an Mannigfaltigkeit und Qualität der ausge— ſtellten Gegenstände erſtklaſſig zu werden und alle Beſucher nach jeder Richtung hin zu befriedigen. Im Anſchluß an dieſe Ausſtellung findet am 29. und 30. Juni ein Kongreß deutſcher See- und Binnenfiſcher ſtatt, deſſen Beſuch wir hiermit unſeren Leſern empfehlen möchten. en Iv. Perſonal-Notiz. Die Société centrale d’Aquiculture et de Pèche in Paris hat in ihrer Generalverſammlung vom 7. Mai d. J. den Profeſſor der Zoologie und Vorſtand der Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, Herrn Dr Bruno Hofer, zum Ehrenmitglied erwählt. v. Bereinsnachrichten. Caſſeler Fiſchereiverein. Bericht über die 29. Hanptverſammlung des Caſſeler Fiſchereivereius am 2. März 1907. (Schluß). Nunmehr hielt Herr Dr Walter- Saalfeld einen Vortrag über: „Fiſchereiliche Geſichtspunkte zur Anlage und Bewirtſchaftung der Talſperren“. Dieſen intereſſanten, zeitgemäßen Vortrag werden wir im Wortlaute in einer der nächſten Nummern dieſer Zeitſchrift bringen. Im Anſchluſſe an die Ausführungen Walters bemerkte Herr Profeſſor Dr Huppertz— Bonn etwa folgendes: Zunächſt möchte ich einige Worte über die eine beſondere Klaſſe bildenden ſchleſiſchen Talſperren ſagen. Wenn dieſelben im Sommer trocken ſind, um im Herbſt bei Beginn der Regenzeit möglichſt viel Waſſer aufnehmen zu können, dann iſt mir nicht klar, warum man nicht im Früh- jahr ein paar Tauſend Kubikmeter Waſſer in der Sperre läßt, um während der trockenen Jahreszeit eine Fiſcherei aufcecht zu erhalten. Meines Erachtens könnten gerade bei dieſen Sperren die ſon— ſtigen Uebelſtände für die Fiſcherei: die große Tiefe in der Nähe der Sperrmauer und die Schwan- kungen der Waſſerſtände, vermieden und ein gewiſſer kleinſter Waſſerſtand auch im Sommer bei— behalten werden. Dieſe Sperren könnten in fiſchereilicher Beziehung geradezu Idealſperren ſein. Sodann möchte ich noch einmal auf die Tatſache hinweiſen, daß die Fiſcherei in den Tal— ſperren bis jetzt noch viel zu wünſchen übrig läßt. Der Grund, daß die Fiſcherei in den Sperren bisher keine beſſeren Ergebniſſe geliefert hat, liegt darin, daß man beim Bau derſelben keine Vor⸗ richtungen getroffen hat, um die Nutzfiſche ſowohl, wie die ſich ſchnell einſtellenden Raubfiſche beſſer und erfolgreicher entfernen zu können. Auch heute wird es, nach ſo vielen negativen Erfahrungen, die man gemacht hat, nicht leicht ſein, einen völlig einwandfreien und zuverläſſigen Finanzplan für den Betrieb einer Talſperren-Fiſcherei aufzuſtellen. In dieſer Beziehung wird von den Provinzial-Fiſchereien und allen, welche beim Talſperrenbau mitzuwirken haben, noch manches ſchwierige Rätſel zu löſen ſein. Aber hierin liegt eine dankbare Aufgabe, an deren Löſung man nicht von vornherein zu verzagen braucht, welche bei allſeitigem guten Willen hoffentlich im Laufe der Zeit gelingen wird. Der Caſſeler Fiſchereiverein hat ſich das unbeſtreitbare Verdienſt erworben, rechtzeitig vor dem Bau der zunächſt größten Talſperre Deutſchlands, im Edertal, auf die Wichtig— keit der Fiſcherei und auf die Ausführung beſonderer techniſcher Maßnahmen aufmerkſam gemacht zu haben. Dieſe Sperre wird nicht von einer induſtriellen Genoſſenſchaft oder einer einzelnen Stadt, ſondern vom Staate erbaut. Es können hier daher auch allgemeine und gemeinnützige Geſichtspunkte eher beachtet werden, als bei einer der früher erbauten Sperren. Die Staats- regierung hat ſich in erfreulicher und ſehr dankenswerter Weiſe geneigt gezeigt, den Caſſeler Fiſchereiverein bei Feſtſtellung der baulichen Maßnahmen für die Fiſcherei in der künftigen Sperre mitwirken zu laſſen. Dazu kann man aufrichtig und von Herzen dem Verein Glück und beſten Erfolg wünſchen. Mögen alle Hoffnungen des Vereins, die ſich an den Bau dieſer Sperre knüpfen, in Erfüllung gehen! Möge der Beweis geliefert werden, daß es ſehr wohl möglich iſt, bei ein— mütigem und zielbewußtem Zuſammenwirken der Beteiligten, auch der Fiſcherei, dem bisherigen Stiefkinde der Sperren, zum Rechte zu verhelfen und es als ein wichtiges und lebensfähiges Glied in der Nutzung der ſchönen neuen Waſſermengen auszubilden! Herr Regierungs- und Forſtrat Eberts ſchließt ſich dieſem Wunſche an und macht ſodann folgende Mitteilungen über die Edertalſperre. Zweck dieſer Sperre ſei, das Niedrigwaſſer der Fulda, Weſer und des Rhein-Hannover-Kanals im Sommer zu erhöhen und die Hochwaſſer— gefahren zu vermindern. Die Sperre ſolle zwiſchen Hemfurt und Herzhauſen angelegt werden. Die Sperrmauer werde 40—45 m hoch, der Stauſee 25 km lang werden; die Waſſerfläche werde 1000 ha umfaſſen, die aufgeſtaute Waſſermenge 170 Millionen ebm betragen. Die Koſten ſeien auf 13 Millionen Mark veranſchlagt. Fiſchereilich werde die Edertalſperre zu der ſeltenen Gruppe der Sperren gehören, in denen die Niederungsraubfiſche, Hecht und Barſch, hauptſächlich vorkommen. Neben dieſen werde aber der Karpfen und die Forelle, vor allem die Regenbogenforelle, ſicher ein gutes Fortkommen finden. — — Pe, se — Wenn auch Waſſerſtandsſchwankungen in erheblichem Grade zu erwarten jeien, jo kämen dieſe bei den außergewöhnlich großen Dimenſionen weniger zur Geltung, und es ſei nach ſeiner Mei— nung zweifellos, daß hier die Fiſcherei einen erheblichen Ertrag bei rationeller Bewirtſchaftung abzuwerfen verſpreche. Eine rationelle Bewirtſchaftung ſei aber nur möglich, wenn bereits bei der Anlage der Sperre alle diejenigen Maßnahmen getroffen würden, welche eine gründliche Abfiſchung und hierdurch eine Regulierung des Fiſchbeſtandes ermöglichten. Hierzu gehörten in erſter Linie die Planierung des Bodens und die Beſeitigung aller Gegenſtände, welche ein Fiſchen mit Zugnetzen erſchwerten, an denjenigen Stellen, an denen die Abfiſchungen hauptſächlich ſpäter erfolgen ſollten. Ferner ſeien in den Teilen des Sperrbeckens, die alljährlich bei ſinkendem Waſſerſtande trocken zu werden pflegen, künſtliche Vertiefungen, Teiche zweiter Ordnung, an— zulegen, in denen bei niedrigem Waſſerſtande Waſſer und Fiſche zurückgehalten würden. Ueber die Beſchaffenheit des Grundes des Sperrbeckens müßten ganz genaue Kartierungen vorgenom— men werden. Eine gute Verzinſung der zu dieſen Arbeiten verwendeten Gelder ſei gewiß. Wenn der Zuwachs pro Hektar nur 30—40 kg pro Hektar betrage, jo ergebe ſich für die Edertalſperre ein jährlicher Zuwachs von mindeſtens 30 000 kg. Der Herr Miniſter der öffentlichen Arbeiten habe bereits in Ausſicht geſtellt, daß bei dem Bau der Edertalſperre die Fiſcherei-Intereſſen berückſichtigt werden ſollten und daß die Weſer— ſtrom- Bauverwaltung dieſerhalb mit dem Caſſeler Fiſchereiverein in Verbindung treten werde. Es ſei dies um ſo erfreulicher, als bisher bei allen Sperranlagen die Fiſcherei gänzlich un— berückſichtigt geblieben ſei. Schließlich ſchlägt der Vorſitzende folgende Reſolution vor, welche einſtimmige Annahme findet: „An Se. Exzellenz den Herrn Miniſter der öffentlichen Arbeiten, Berlin. Ew. Exzellenz ſpricht der Caſſeler Fiſchereiverein gelegent⸗ lich ſeiner 29. Hauptverſammlung ſeinen aufrichtigen Dank für die Anordnung aus, daß die fiſchereilichen Intereſſen bei der Anlage der Edertalſperre die ihnen gebührende Berückſichtigung finden ſollen und bittet, hochgeneigteſt veranlaſſen zu wollen, daß die zu dieſem Zwecke erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig, nämlich zu⸗ gleich mit den übrigen Anlagen zur Ausführung kommen werden, damit die der Fiſchereinutzung anſcheinend ſehr günſtigen Ver⸗ hältniſſe voll zur Ausnützung gelangen können.“ Württembergiſcher Landesfiſchereiverein. Die diesjährige Hauptverſammlung (XV. Württ. Fiſchereitag) findet ſtatt am Sonntag den 16. Juni 1907, vormittags ½ 11 Uhr, im Rathausſaal in Nagold. Tages- ordnung: 1. Geſchäftliche Mitteilungen des Vorſitzenden; 2. Jahresbericht des Schatz— meiſters; 3. Rechnungsvoranſchlag für 1908; 4. Jahresbericht des Landesfiſchmeiſters; 5. Wiederholte Beratung der SS 31 bis 33 des Entwurfs zu einem neuen Fiſchereigeſetz; 6. Vortrag des Herrn Oberverwaltungsgerichtsrats Dr. Haller über „die Einleitung von Abwäſſern in öffentliche Gewäſſer“; 7. Jahresverſammlung 1908; 8. Vortrag von Herrn Oberſtudienrat Dr. Lampert über „die Fiſchwelt Württembergs in ihrer Herkunft und gegenwärtigen Verbreitung“; 9. Anträge und Mitteilungen aus der Verſammlung. (Erſtere ſind ſpäteſtens vor der Verſammlungs-Eröffnung der Sitzung ſchriftlich einzureichen.) — Feſtprogramm: Samstag den 15. Juni: Beſchickung der Bezirksfiſcherei-Ausſtellung; abends 8 Uhr geſellige Vereinigung im Gaſthof zur Poſt. Sonntag den 16. Juni: Empfang der Gäſte, Abgabe der Feſtzeichen und Tiſchkarten im Bahnhofwartſaal 2. Klaſſe; vormittags 9 Uhr Eröffnung der Bezirksfiſcherei-Ausſtellung durch den J. Vorſitzenden des Landesfiſcherei— vereins, Beſichtigung der Stadt; vormittags ½ 11 Uhr Hauptverſammlung im Rathausſaal; nachmittags 2 Uhr Feſteſſen (mit Forellen) im Gaſthof zur Poſt (Preis pro Gedeck ohne Wein Mk. 2.—); NB. Anmeldungen für Quartier und Eſſen ſind ſpäteſtens bis 12. Juni an Herrn Stadtpfleger Lenz in Nagold zu richten; nach dem Eſſen Beſichtigung der Aus— ſtellung; nachmittags 4 Uhr event. Fiſchzug in der Nagold, hierauf Spaziergang zur Schloß— ruine Hohen-Nagold; abends 7 Uhr bengaliſche Beleuchtung der Schloßruine und Bankett mit Muſik und Geſangsvorträgen vom Liederkranz im Saale des Gaſthofs zum Rößle. Montag den 17. Juni: Abfahrt 8 Uhr 29 Min. mit der Schmalſpurbahn nach Berneck, Frühſtück im Waldhorn dort, dann Gang nach Altenſteig, Mittageſſen in der „Linde“ mit Gratisforellen, geſtiftet von Altenſteiger Mitgliedern, hernach Fiſchzug in der oberen Nagold. Abgang der Züge von Altenſteig nachmittags 3 Uhr 15 Min., 5 Uhr 38 Min. und 7 Uhr 15 Min. je mit Anſchluß in Nagold nach allen Richtungen. Zu zahlreichem Beſuch laden ein Stuttgart Nagold den 1. Mai 1907. Der J. Vorſitzende des Württ. Landesfiſchereivereins: Oberſtudienrat Dr. Lampert. Der Vorſtand des Bezirksfiſchereivereins Nagold: Regierungsrat Ritter. — Ze ee Be Du 245 VI. Fragekaſten. Frage Nr. 6. Herrn W. in R. Sind Schwäne in Fiſchweihern den jungen Fiſchen oder dem Laich ſchädlich oder ſind ſie nur inſofern ſchädlich, als ſie den Fiſchen ihr Naturfutter nehmen? Bei mir handelt es ſich um einen Karpfenweiher, der ganz wenig tiefe Stellen hat, 9/0 der Fläche etwa iſt kaum 1 Meter, zum Teil 1½, und können die Schwäne gut auf den Grund kommen. Antwort. Der Schwan iſt nur als gelegentlicher Bruträuber zu betrachten. Seine Hauptnahrung beſteht in Vegetabilien, Waſſerinſekten und Würmern, die er am Ufer findet oder ſich vom Grunde der Gewäſſer mit ſeinem langen Hals heraufholt. Er iſt daher Nah— rungskonkurrent der Fiſche und ſollte in größerer Anzahl in keinem Fiſchteich gehalten werden. Als gelegentlicher Bruträuber iſt er aber vor allem von jedem Laich- und Brutteich fern— zuhalten. R. VII. Literatur. Profeſſor Paulus Schiemenz, Unſere Verſorgung mit friſchem Fiſchfleiſch. Feſtrede, gehalten zur Feier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Kaiſers am 26. Januar 1907 in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin. Berlin, Verlag von Paul Parey, Preis: Mk. 1.—. Aus der Hand von ſtatiſtiſchen Angaben — ſoweit ſolche für den Fiſchhandel beſtehen — zeigt der Verfaſſer, wie ſowohl Konſum als Produktion von See- und Süßwaſſerfiſchen in Deutſchland geſtiegen iſt, daß aber unſer Vaterland bei weitem noch nicht im ſtande iſt, den Bedarf ſeiner Bevölkerung an Fiſchen zu decken. Vom nationalökonomiſchen Standpunkt aus iſt es ſehr bedauerlich, daß auf dieſe Weiſe noch Unſummen von Geld ins Ausland wandern. Unſer Beſtreben muß darauf gerichtet ſein, die deutſche Seefiſcherei zu heben und alle unſere Binnengewäſſer einem intenſiven, rationellen Betrieb zu erſchließen. Rs Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. Mai bis einſchließlich 21. Mai 1907 von Paul Meltzer. In Karpfen iſt das Geſchäft unverändert. Aus Wildgewäſſern zugeführte, friſch ge— fangene Fiſche fanden zu recht annehmbaren Preiſen Abſatz. Die Zufuhr in Schleien aus einheimiſchen Gewäſſern war weſentlich umfangreicher. Die Preiſe waren befriedigend, in den letzten Tagen etwas nachgebend. Mai Karpfen: Mark Mai Schleien: Mark 8. lebend, 25er, ſtumpf 54—61 e e er 80 h ang 55 14. lebend, unjortiert . . 116—131 11. lebend, 20er ea 59—60 e 50 81 15. 15 c ER ae) 15. lebend, unſortiert. . 111— 128 15. 1 unjortiert . 68-76 itt. en ga 61—74 16. . x 5 74 16. lebend, groß 0 17. „ 55 98 64—83 16. „ Anſortierk . 109—126 Mai Schleien: Mark 1 ort 0 8. lebend, holländiſche, klein 135—139 17. lebend, holländiſche, unſortiert 84—93 8. 5 unjortiert le 1 klein ee 131 88 m daten? . . 75—79 7 5 unſortiert. 99—123 10. lebend, unſortiert . 132—146 ZERO. EN N NED — ID C1087 18. lebend, holländische, unſortiert 92-103 11. lebend, holländiſche, klein 131—135 18. r . 0 n4690 403 11: „ unſortiert . 110—146 18. 7 unſortiert. 94—115 1 . 65-76 SEO) ee : 60— 82 13. lebend, groß i . 110—116 21. lebend, groß 92—100 1 5 unfortiert . 119— 134 21. 1 unſortiert. 105 Berlin, 18. Mai. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche meiſt reichlich. Geſchäft nur an den beiden erſten Wochentagen rege, dann ſchleppend. Tote Ware ſchwer abſetzbar; Preiſe nach— gebend, wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N Hechte, groß.. , 42—66 34—49 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund —— 9 9 . 1 100-117 Raf h 5 — Barſche ee 60—96 735 Flundern, Kieler Ia | „ Stiege 300-500 Karpfen 68-76 — do. mittelgr.. | „ Kiſte 200-300 Karauſchen 48 —86 24—36 Bücklinge, Kieler. „ Wall 150-250 Schleie, klein. 94—134 47—82 D Kiſte 200 — 250 Bleis 35 5—17 Sehe); „ 300-400 Bunte Fiſche. 21—80 8—55 Aas se „ Pfund 110150 Aale, mittel 101-130 84—92 Ster r — Lachs — 136—151 [Heringe „ Schock 500-900 Kralingſche Beer, 17. Mai. a Zufuhren vom 11. ds. Mts. bis inkl. geſtern: 311 Winter— ſalme zu Mart 2.20 bis 3.80, 163 Sommerſalme zu Mark 2.30 bis 3.75 per Pfund und 3693 Maifiſche zu Mark 1.— bis 4.55 per Stück. 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Redaktion: Zoologiſches In ſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Beſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Mies» baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich Alngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und JDeutſchen Fiſchereiverein. F München, den 15. Juni 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: J. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1907. — II. Der Fang der Blaufelchen zur Laichzeit. — III. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen (2. Fort⸗ ſetzung). — IV. Ueber Augenkrankheiten bei Fiſchen. — V. Vermiſchte Mitteilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Fragekaſten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartitel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) 1. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1907. Die Reihe der großen Sitzungen des Deutſchen Fiſchereivereins wurde in dieſem Jahre am 31. Mai, vormittags 11 Uhr, in Deſſau im Kriſtallpalaſt durch die Hauptverſammlung eröffnet, nachdem am Vormittag des 30. der Seenausſchuß des Deutſchen Fiſchereivereins ſchon getagt hatte, und die eingetroffenen Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins und des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten am Abend Gäſte der Stadt Deſſau im Ratskeller geweſen waren. Es folgte dann am 31. Mai nachmittags der Fiſcherei— 250 rat, am 1. Juni vormittags eine Sitzung des Verwaltungsrates und endlich nachmittags die Sitzung des XII. Deutſchen Fiſchereitages. In den kommenden Jahren wird ſich die Reihenfolge der Sitzungen anders geſtalten, es wird zuerſt der Verwaltungsrat zuſammentreten, um den Fiſcherei— rat vorzubereiten, der Fiſchereirat dann die Vorlagen für die Hauptverſammlung beſprechen, und endlich die Hauptverſammlung ftattfinden. In dieſem Jahre jedoch galt es nach der Ge— nehmigung der neuen Satzung durch Se. Majeſtät den Kaiſer und den zuſtändigen Herrn Miniſter, die am 20. März bei der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins eingegangen war, zunächſt durch die betreffenden Wahlen den Fiſchereirat durch die Hauptverſammlung zu konſtituieren und dann in derſelben Weiſe den Verwaltungsrat zu organiſieren durch die Vollziehung der betreffenden Wahlen durch den Fiſchereirat. In Vertretung des leider verhinderten Herrn Präſidenten und des gleichfalls verhinderten Herrn J. Vizepräſidenten eröffnete der II. Vizepräſident des Deutſchen Fiſchereivereins, Herr Geh. Juſtizrat Uh les, die Hauptverſammlung kurz nach 11 Uhr. Nach einem mit Begeiſterung aufgenommenen Hoch auf Se. Majeſtät den Kaiſer und Se. Hoheit den Herzog Friedrich von Anhalt begrüßte er die erſchienenen Vertreter der hohen Staatsbehörden, der Stadt Deſſau und ſonſtiger Korvorationen, ſo der Landwirtſchafts- und der Handelskammer, endlich alle Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins und ſonſtige Gäſte. Der Herr Vorſitzende machte alsdann Mitteilung von folgendem bei der Geſchäftsſtelle eingegangenen Erlaß des Herrn Preußiſchen Landwirtſchaftsminiſters vom 14. März 1907: „In Verfolg des Antrages vom 14. Juli v. Is. haben Se. Majeſtät der Kaiſer und König durch Allerhöchſte Order vom 25. v. M. zu den, den Zweck und die äußere Vertretung des Vereins betreffenden Aenderungen der $$ und 20 bis 22 der Satzung vom 18. März 1895, desgleichen zu der Aenderung des § 35, inſoweit es danach zur Auflöſung des Vereins der landesherrlichen Genehmigung künftig nicht mehr bedürfen ſoll, die Genehmigung zu erteilen geruht. Im Anſchluſſe hieran genehmige ich hiermit die übrigen, in der neuen Satzung vom 23. Oktober 1906 enthaltenen Aenderungen der alten Satzung vom 18. März 1895 auf Grund des § 35 der letzteren.“ Alsdann verlas er den § 18 der neuen Satzung des Deutſchen Fiſchereivereins, welcher ſich mit der Hauptverſammlung beſchäftigt und welcher folgendermaßen lautet: „Der Hauptverſammlung liegt ob: 1. Die Beratung und Beſchlußfaſſung über alle ihr vom Fiſchereirat vorgelegten Fragen. 2. Die Wahl des Präſidenten, eines erſten und eines zweiten Vizepräſidenten, der zehn Mitglieder des Fiſchereirates aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Rech— nungsreviſoren auf drei Jahre. 3. Die Beſchlußfaſſung über die Vorſchläge des Präſidenten auf Ernennung von Ehren— mitgliedern ($ 9). 4. Die Erteilung der Entlaſtung für das abgelaufene Jahr. Die Entgegennahme des Jahresberichts über das abgelaufene und des Voranſchlags für das folgende Jahr. 6. Die Beſchlußfaſſung betreffend die Aenderung der Satzung ($ 38) und Auflöſung des Vereins (§ 39). Die Beſchlußfaſſung über Gegenſtände, welche nicht auf der Tagesordnung ſtehen, ſofern die in $ 17 ausgeſprochene Bedingung erfüllt iſt.“ Die Tagesordnung, in die nunmehr eingetreten wurde, umfaßte folgende Punkte: 1. Neukonſtituierung des Deutſchen Fiſchereivereins nach der genehmigten neuen Satzung. Wahlen. 2. Rechenſchaftsbericht. 3. Etat für das Jahr 1907/1908. 4. Beratung etwaiger Anträge. 5. Vortrag. Zu Punkt erklärte der Herr Vorſitzende den Deutſchen Fiſchereiverein nach der neuen Satzung für fonjtituiert. Darauf ſchritt die Verſammlung ſofort zur Wahl des Präſidiums. Es wurden wiedergewählt Se. Durchlaucht der Herr Dr Herzog zu Trachenberg Fürſt von Hatzfeldt zum Präſidenten, Prinz Heinrich zu Schönaich-Carolath⸗ Amtitz zum J. Vizepräſidenten, Herr Geh. Juſtizrat Uhles-Berlin zum II. Vizepräſidenten. 1 —1 1 or — Die ſatzungsgemäß erforderlichen Wahlen von 10 Beiſitzern zum Fiſchereirat aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins auf drei Jahre hatten folgendes Ergebnis: Gewählt wurden: Thi ſedecke, Obermeiſter der Berliner Fiſcherinnung. Kegel, Fiſchermeiſter zu Calbe an der Saale. Völker, Fiſchermeiſter zu Diensdorf, Kreis Beeskow. Fiſchermeiſter und Fiſchzüchter Würde zu Dammendorf. „Fiſchermeiſter Marx zu Frauenchiemſee (Bayern). Adickes, Amtsgerichtsrat zu Nienburg an der Weſer. Dr Selig so, Geſchäftsführer des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins zu Danzig. . Ebert, Rittmeiſter a. D. zu Quolsdorf. Donsbach, Kreisſchulinſpektor und Vorſitzender des Fiſchſchutzvereins Cöln. 10. Lübbert, ſtaatlicher Fiſchereiinſpektor zu Hamburg. Die Rechnungsreviſoren, ebenfalls auf die Dauer von drei Jahren, die bisher dieſes Amt ſchon verwalteten, die Herren Geh. Oberbaurat von Münſtermann-Berlin und Geh. Re— gierungsrat Profeſſor Dr Orth - Berlin, wurden wiedergewählt. Die folgenden Punkte der Tagesordnung, 2 Rechenſchaftsbericht und 3 Etat für das Jahr 1907/1908, werden auf Vorſchlag des Herrn Vizepräſidenten zuſammengefaßt; es erhält hierzu der Generalſekretär das Wort und berichtet, daß die Abrechnung für das Jahr 1906 ordnungs- mäßig durch die Reviſoren geprüft und für richtig befunden ſei. Die Verſammlung erteilt daher die Entlaſtung. Der Etat des Deutſchen Fiſchereivereins bewegt ſich wie in dem Vor— jahre in derſelben Höhe und entſpricht, wie von allen Seiten anerkannt wurde, keineswegs der Größe der Aufgaben, welche der Fiſchereiverein zu erfüllen hat. Es wurde daher ein Antrag auf weſentliche Erhöhung der Mittel für den Deutſchen Fiſchereiverein durch das Reich angenommen. Ueber die Begründung dieſes Antrags und die ſich hieran anknüpfende intereſſante Debatte werden wir in der nächſten Nummer näheres mitteilen. SS 00 II. Der Fang der Blaufelchen zur Laichzeit. Von Profeſſor O. Nüßlin, Karlsruhe. Bei keiner anderen Fiſchart hat ſich die Fangweiſe in den letzten Jahrzehnten ſo geändert, die Ausbeute ſo vermehrt, wie beim Blaufelchen des Bodenſees. Noch Anfang der 1880 er Jahre geſchah der Fang der Blaufelchen faſt ausſchließlich mit Sackzugnetzen (Klusgarnen) und war un— gefähr auf die Dreieckfläche Ueberlingen-Staad-Hagnau beſchränkt. Er begann im Mai und war im Oktober zu Ende. Etwa 30 bis 35 Klusgarn-Schiffe erbeuteten im Jahre etwa 100 000 bis 120 000 Stück. Der Schwebnetzfang (Kiemennetze) war faſt nur auf die Laichzeit beſchränkt und lieferte höchſtens 3000 bis 4000 Stück. G. Läubli erwähnte im Schweizer-Katalog für die internationale Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin 1880 nur die Monate November und Dezember und den Fang auf laichende Blaufelchen: Er geſchehe mit 4 Schiffen von Langenargen und Romans— horn aus. Nicht viel anders waren die Verhältniſſe des Schwebnetzfanges noch Anfang der 1890 er Jahre. Der Klusgarnfang war dagegen in der Schiffzahl etwa auf das Doppelte ge— ſtiegen mit einem jährlichen Ertrag von etwa 140 000 Stück. Jetzt, von 1892 an, beginnt die enorm ſteigende Vermehrung der Schwebnetzfiſcherei, ſie dehnt ſich jetzt auch immer mehr auf die Zeit des Klusgarnfangs aus: auf die Monate Mai bis Oktober, geht noch bis zum letzten erlaubten Termin (15. November) und beginnt wieder zur Laichzeit mit dem 1. Dezember bis zum Schluß des Laichs, dann wird den Blaufelchen Ruhe gegeben bis zum folgenden Mai (April). 5 Während 1880 der Schwebnetzfang außer der Laichzeit ſo geringfügig war, daß er in der Statiſtik gar nicht erwähnt wurde, bildet er jetzt (1906) etwa 70% des geſamten Schwebnetzfanges, auf die Laichzeit fallen dagegen nur ca. 30 %. Während noch 1890 nur 4 Schiffe von Langenargen und Romanshorn mit Schwebnetzen fiſchten, iſt die Zahl 1906 auf weit über 100 geſtiegen und haben ſich jetzt faſt alle Orte des Ueberlinger— 252 und Oberſees an der Schwebnetzjiſcherei beteiligt. Seit 1892 trat von Jahr zu Jahr ein Ort nach dem andern neu hinzu, und ein Ort nach dem andern vermehrte die Zahl ſeiner Schiffe. Es fand und findet noch ein wahrer Wettlauf inbezug auf den ergiebigen Schwebnetzfang ſtatt, während der Klusgarnfang in den letzten Jahren etwas nachgelaſſen hat. Heute wird das ganze große, tiefe Becken des Oberſees auf Blaufelchen befiſcht, während noch vor 16 Jahren, wenn wir von den 4 Schiffen aus Langenargen und Romanshorn abſehen, die Fläche Ueberlingen-Staad-Hagnau allein ergiebig befiſcht wurde. Wenn wir heute (1906) die Fangergebniſſe überblicken, ſo kommen auf die Monate außer dem Laich (Mai bis 15. November) etwa 125 000 Stück vom Klusgarnfang und 138 000 Stück aus dem Schwebnetzfang, alſo zufammen etwa 263 000 Stück, während im Dezember zur Laichzeit etwa 56000 Stück gefangen werden. Alſo ca. 82% außer der Laichzeit, ca. 189% während der Laichzeit. Es ſteht nun außer allem Zweifel, daß vor 1892 der Blaufelchenfang im Oberſee ein un— genügender geweſen iſt und in keinem richtigen Verhältnis ſtand zu dem großen, tiefen See und ſeinen Fiſchvorräten, war doch bis dahin faſt nur der Ausgang des Boden- und Ueberlingerſees ordentlich ausgebeutet worden. Es ſteht ebenſo außer allem Zweifel, daß es als ein wirtſchaftlicher und zwar ſegensreicher Fortſchritt betrachtet werden muß, daß das große, tiefe Becken des Oberſees heute ebenfalls auf Blaufelchen befiſcht wird und daß viele neue Orte und Fiſcher Erwerb finden, daß ſich die Fiſcherei im Oberſee, die in den 1880 er Jahren in Verfall zu geraten ſchien, wider alles Erwarten zu hoher Blüte gehoben hat. Während in den 1880 er Jahren keine einzige Fiſchhandlung am Oberſee exiſtierte, haben ſich ſeither in Hagnau, Friedrichshafen und Langenargen wohlhabende Fiſch— handlungen entwickelt. So erfreulich auch dieſer Aufſchwung der Fiſcherei erſcheint, ſo wird er doch durch eine bedenkliche Erſcheinung beeinträchtigt: durch die immer mehr zunehmendeſtarke gleich- mäßige Befiſchung in und außer der Laichzeit. Kein noch ſo tiefes Süßwaſſerbecken hält auf die Dauer eine übermäßige Befiſchung aus. Wir wiſſen vom Genferſee, daß ſein Felchenbeſtand infolge der Einführung neuer ſehr ergiebiger Netze in wenigen Jahren eine rapide Abnahme erfahrenhat. Wir ſind deshalb zur Vorſorge am Bodenſee verpflichtet, ehe es zu ſpät iſt. Der Fang einer Fiſchart zur Laichzeit iſt an und für ſich der rationellſte, falls der gewonnene befruchtete Laich für die Weiterentwicklung geſichert wird, und falls die Mutterfiſche gut verwertbar ſind. So ſind heute nach Metzger die günſtigen Lachsfangergebniſſe in der Weſerſo gut wie ausſchließ— lich auf Konto der künſtlichen Fiſchzucht der zur Laichzeit gewonnenen Lachseier zu ſetzen. Beim Blaufelchen liegen aber die Verhältniſſe weniger günſtig; wir können die gefangenen Fiſche, die zur Laichzeit nur in Kiemennetzen erbeutet werden, nicht am Leben erhalten, wie die meiſten gefangenen Lachſe. Ein großer Teil der erbeuteten Mutterfiſche, insbeſondere der Rogner war bisher für die Fiſchzucht verloren, in dem einen Jahr war dies mehr, in dem andern weniger der Fall. Der Fang zur Laichzeit durfte bisher am 1. Dezember beginnen, die Laichreife der Rogner begann aber in einzelnen Jahren viel ſpäter. Im Jahre 1884 wurden noch am 7. Dezember nu Milchner, am 8. Dezember unter 130 Stück 124 Milchner und nur 6 Rogner gefangen. Auch 1903 war noch am 4. Dezember kein laichreifer Rogner zu bekommen. So wechſelt es von Jahr zu Jahr. Sodann iſt in manchen Jahren an einzelnen Tagen ſo ſtürmiſches Wetter (meiſt Föhn), daß die Netze verweht und ſpät gefunden werden und daß die Laichgewinnung der zum Teil toten Fiſche äußerſt erſchwert wird. Beim Fang der Blaufelchen zur Laichzeit tritt ſodann noch ein weiterer ungünſtiger Faktor hinzu: Wir wiſſen ſo gut wie nichts über das Schickſal der eingeſetzten in Fiſchzuchtanſtalten aus— gebrüteten Dotterſackbrut. Wo der Blaufelchen in andern Seen eingeſetzt worden iſt, iſt nichts über ſein Fortkommen bekannt geworden. Die in den oberitalieniſchen Seen gediehenen Coregonen ſind keine Blaufelchen, ſondern Fera-Formen (nach Läubli). Heuſcher warnt neuerdings vor dem Einſetzen von Coregonen in andere Seen, die ſchon Coregonen haben (Thuner- und Brienzer⸗See S. 71). Es erſcheint zwar wahrſcheinlich, daß ein Teil der im Bodenſee eingeſetzten Blaufelchen-Brut, derjenige, der in weniger tiefe Stellen gelangt, ſein Fortkommen findet. Die erſt in den letzten Jahren in größerer Anzahl in Klusgarnen gefangenen untermäßigen Blaufelchen, die in neuerer 253 Zeit in Stellnetzen, die auf Gangfiſche und Kilchen in geringer Tiefe geſetzt wurden, mitgefangenen kleinen Blaufelchen ſcheinen für eine ſolche Annahme zu ſprechen. Es ſcheint ſich hier gleichſam um Irrgäſte zu handeln, die dem künſtlichen Einſatz entſtammen und die andere Gewohnheiten angenommen, ſich anderen Weideplätzen angepaßt haben, als die auf natürlichem Wege in großen Tiefen zur Entwicklung gelangten Artgenoſſen. Der größte Teil des künſtlichen Einſatzes, der in großen Tiefen zu Boden gelangt, wird ſchwerlich imſtande ſein, ſich vor Feinden zu retten und den ganz neuen Druckverhältniſſen in der großen Tiefe anzupaſſen. Es kann nicht gleichgültig ſein, ob ſich ein Embryo und eine Fiſchlarve unter 12—25 Atmoſphärendruck, in abſoluter Ruhe und Dunkelheit oder an der Oberfläche in ſtändiger Bewegung und bei Tageshelle entwickelt, und noch weniger kann es ohne ſchwere Schä— digung ſein, wenn in Fiſchzuchtanſtalten erzogene Blaufelchen-Dotterſackfiſche wieder in die große Tiefe verſenkt werden, nachdem ſie ſich an ganz andere Lebensverhältniſſe in den Zugergläſern angepaßt hatten. Der geſunde Sinn ſo manchen Fiſchers hat ſich ſchon gegen die Ausbrütung der Blaufelchen ausgeſprochen, der Biologe und Phyſiologe muß die Ausbrütung der Eier eines pelagiſchen Tieflaichers in Zugergläſern als unnatürlich verurteilen. Das einzige Verfahren, welches theoretiſchals natürlich und zweckmäßig Anwendung verdient, iſt die künſtliche Fiſchzucht vom Schiffe aus, das heißt die Ausſaat der an den Laichplätzen gewonnenen und künſtlich befruchteten Blaufelcheneier in die Tiefe. Es bedarf dieſes Verfahren keine andere Empfehlung als den Hinweis, daß wir bei dieſem Verfahren in- folge der Erhöhung der Befruchtungsziffer durch die künſtliche Befruchtung mehr zu leiſten vermögen, als die natürlich ablaichenden Fiſche. Theoretiſch! Das heißt nur dann, wenn wir zur Laichzeit vorherrſchend laihreife und noch lebende Mutterfiſche erbeuten und wenn wir die Abſtreifung und Befruchtung auch zu einer ſicheren Tatſache machen. Daß beides heute noch nicht erreicht wird, ſteht außer Zweifel. Die Zukunft muß erſt die Kautelen liefern, daß nur laichreife Mutterfiſche gefangen werden und daß der Laich ſicher und rationell behandelt wird. Die erſtere Sicherheit kann möglicherweiſe auf zwei Wegen erreicht werden. Entweder wird durch Probefänge der erſte Tag der Laichreife der Blaufelchenrogner von Jahr zu Jahr feſtgeſtellt (1903 war es der 5. Dezember) und alsdann für den folgenden Tag die Erlaubnis zum Fangbeginn zur Laichzeit erteilt, oder aber es wird eine geſetzliche Länge der Schwebſchnüre feſtgeſetzt, wodurch bewirkt wird, daß die Schwebnetzfänge nur in einer beſtimmten Waſſerhöhe ſtattfinden dürfen. f Dieſer letztere Weg beruht auf der Erfahrung, daß die Blaufelchen allmählich mit dem Aufſteigen in die Höhe laichreif werden und daß deshalb die volle Reife erſt in einer beſtimmten Höhe eintritt. Ob dies wirklich durchgreifend der Fall iſt, muß jedenfalls eine eingehende Unterſuchung noch zeigen, welche für den Fall, daß der zweite Weg zur Sicherung des Fanges laichreifer Fiſche eingeſchlagen werden ſollte, für einige Jahre für die normierten Schwebeſchnüre zu geſchehen hätte. Der erſtere Weg iſt zweifellos der ſicherere. Die zweite Sicherheit, daß von allen gefangenen Mutterfiſchen der Laich gewonnen, richtig befruchtet und richtig ausgeſät wird, kann nur durch eine ganz weſentliche Ver— beſſerung der Aufſicht ermöglicht werden. Jeder der Uferſtaaten Baden, Bayern, Schweiz und Württemberg, welche am Fang beim Blaufelchenlaich teilnehmen, müßte mindeſtens einen Aufſeher ſtellen, welche insgeſamt zur Laich— zeit der Blaufelchen an den Vormittagen der Fangtage ausſchließlich für die Einhaltung der Fangvorſchriften und für Laichbereitung und Ausſaat der Eier zu ſorgen hätten. Die Aufſeher müßten unbedingt mit Motorſchiffen verſehen ſein, um raſch von Schiff zu Schiff fahren zu können. Kein Schiff dürfte die Ausſaat ſelbſt beſorgen. Die Laichbereitung wäre den Einzelſchiffen zu übertragen. Jedes Schiff müßte dem betreffenden Aufſeher die befruchteten Eier abliefern und den Betrag der Ausbeute an Mutterfiſchen vorweiſen. Der Aufſeher könnte ſich alsdann überzeugen, ob das betreffende Schiff die Mutterfiſche quantitativ richtig ausgenützt hat. Um die Qualität des abgelieferten Laichs zu prüfen, müßte von jedem Schiff eine kleine Probe etwa einen Tag ſtehen gelaſſen werden. Die Probe hätte die Nummer des Schiffes zu erhalten. Nach einem Tag läßt ſich leicht mit der Lupe erkennen, ob die Eier befruchtet ſind oder nicht. Jeder Auf— S ˙—·˙ r 254 jeher kann auf dieſe Probe eingelernt werden. Andernfalls können die 24 Stunden alten Eier auch mit der Nummer des Schiffes in ein Gläschen mit 3% Formol gebracht und zur Begut— achtung an eine Stelle eingeſandt werden. Jedem Schiff, das quantitativ oder qualitativ unge— nügend arbeitet, wäre die Aufhebung der Konzeſſion zum Fang zur Laichzeit beim erſten Fall der Uebertretung der Vorſchriften anzudrohen, beim zweiten Fall auszuſprechen. Nur wenn die obengenannten beiden Kautelen eines nach menſchlichem Ermeſſen zweckmäßigen und naturgemäßen Verfah— rens der Blaufelchenpflege gewährleiſtet werden können, dürfte fürderhin der Fang des Blaufelchen zur Laichzeit geſtattet werden. Er wird zweifellos durch die Einſchränkung zum Zwecke der Erfüllung der erſten Kautele quantitativ herabgehen und von 189% des Geſamtfanges auf etwa 12-10% herabgehen. Es liegt dieſe Verminderung durchaus im wirtſchaftlichen Intereſſe, da durch den auf ca. 6—10 Tage konzentrierten Maſſenfang die Preiſe ſtark gedrückt und damit auch der Verdienſt ver- mindert wird. Der Fiſcher bekam im Dezember 1906 nur noch 0,40 Mk. für das Stück, am 11. De- zember ſank der Verkaufspreis in Karlsruhe auf 0,50 Mk., während zu anderen Zeiten der Preis meiſt eine Mark überſtieg. Sollten ſich jedoch die beiden Kautelen nicht erreichen laſſen oder ſollte die Ausbrütung der Blaufelcheneier wie bisher den Anſtalten übertragen werden, dann wäre es im Intereſſe der Erhaltung des Blaufelchenbeſtandes beſſer, den Fang zur Laichzeit ganz zu verbieten. Wenn auch einzelne Fiſcher hierdurch erheblich betroffen würden, ſo ließe ſich doch anderer— ſeits durch Erleichterungen der Fiſchereien außer der Laichzeit eine Vermehrung der bisherigen Ausbeute erreichen, wodurch die 1O—18% des auf die Laichzeit entfallenden Betrags wieder ein— geholt werden könnten, ſo daß im ganzen keine wirtſchaftliche Einbuße des ſegensreichen Auf— ſchwunges zu befürchten ſtände, andererſeits aber die Eiablage an den natürlichen Laichſtätten und die erſte Entwickelung unter den natürlichen Lebensbedingungen gewährleiſtet wäre. Auf dieſer Eiablage aber und nicht auf den künſtlichen Einſatz beruht der reiche Blaufelchenbeſtand des Boden— ſees und die ſegensreiche Vermehrung der Ausbeute bis auf die heutigen Fangziffern. Das müſſen wir uns um ſo mehr vor Augen halten, als die Gangfiſcherträge und die Silber- und Sandfelchen— erträge trotz der hier zweifellos ſicheren Wirkung der künſtlichen Fiſchzucht, trotz Millionen ein— geſetzter Dotterſackfiſche gegen früher zweifellos abgenommen haben. Für die Coregonen ſteht der Erfolg der künſtlichen Fiſchzucht in freien Gewäſſern noch auf recht ſchwachen Füßen, für den Blaufelchen iſt er aus theoretiſchen Gründen mit Recht anzuzweifeln. III. Anlage und Bewirkſchaftung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz. Aſchauteiche bei Eſchede. (2. Fortſetzung.) Als Ort für die Querdämme, ſofern nicht eine beſtimmte Größe des Teiches vorgeſchrieben oder erwünſcht iſt, wird immer die kürzeſte Entfernung zwiſchen den einzelnen Niveaulinien gewählt werden. Es ſei denn, daß Erhebungen im Gelände vorhanden ſind, die für den Damm benutzt werden können. Solche Erhebungen können natürlich auch für die Hauptdämme ausgenutzt werden. Die Dimenſionen der Dämme richten ſich in erſter Linie nach der Waſſerſäule, die vor dem Damme ſteht, nach der Größe der Waſſerfläche, die durch den Damm abgeſperrt wird, aus dem Ma— terial, welches zum Dammbau zur Verfügung ſteht, und ob der Damm auch noch Kommunikations— zwecken, vielleicht als Fahrweg zur Abfuhr der Fiſche dienen ſoll, dann aber auch, ob die Möglich— keit beſtehen kann, daß durch Fluten der Waſſerſpiegel eines Teiches ſtark ſteigen kann. Bei den meiſten Teichen wird die Dammkrone 0,5 m über dem höchſten Waſſerſpiegel des Teiches zu liegen kommen, wobei natürlich beim Bau des Dammes ein Uebermaß zugegeben werden muß, da ſich der Damm ſetzen und ſomit niedriger wird. Bei den leichteren Bodenarten und dort, wo der Damm mit dem Spaten geworfen wird, werden 10 bis 20 %, bei ſchwererem Bodenmaterial, beſonders wenn dasſelbe feucht iſt und geſtampft wird, und beim Bau mit Feldbahn und Karre wird nur 5 bis 10% Sackmaß zu geben ſein. Wird ein Damm geworfen und iſt der Boden bindig, ſo daß 8 1 On Oo er in Stücken auf der Dammſtelle zu liegen fommt, jo muß geſtampft werden, was beſonders bei Moorerde notwendig iſt. Gute Bodenarten für Dämme ſind Lehm, lehmiger Sand, mooriger Sand, beſonders aber ſolcher Lehm, der ſtark mit Kieſelſteinen verſetzt iſt; Dämme aus letzterem Material ſind geſichert gegen die Wühlarbeit der Maulwürfe und Ratten. Geringwertiger iſt Sand und Torferde. Bei Sand muß der Damm ſtärker gemacht werden als bei Lehm, und Torferde erfordert die allerſorg— fältigſte Arbeit. Wird dieſe aber gut gemacht und kann man den Torfdamm, womöglich bei be— ſpanntem Teich mit einem Sandmantel umgeben, ſo wird ein derartiger Damm faſt abſolut waſſer— dicht, und beſſer als ein Sanddamm. Schlecht iſt Tonerde, die leicht ſchwemmig iſt, wenn Waſſer an ſie herantritt, deshalb muß der Ton mit anderem Boden bekleidet werden. Bei kleinen Teichen, alſo Hältern, Streichteichen, Vorſtreckteichen, Salmoniden-Futterteichen genügt es, wenn die Dammkrone 30 em über dem Waſſerſpiegel liegt. Im allgemeinen wird die Breite der Dammkrone gleich der Höhe des Dammes gemacht. Die Dammkrone wird in der Regel bei einem Damm durchweg gleichbreit gemacht, nur dort, wo etwa an einer Stelle ſehr bedeutende Tiefe des Teiches entſtehen würde, wird die Dammkrone an den flacheren Stellen etwas ein— gezogen. Unter 1,50 m ift es nicht anzuraten, die Kronenbreite für einen Teichdamm zu nehmen, ausgenommen vielleicht bei den kleinen Karpfenlaichteichen. Bei Futterteichen, in Hältern, auch wenn dort die Waſſerſäule niedrig iſt, ſoll die Dammkrone womöglich nicht unter 2 m ſein. Auf dieſen Dämmen wird viel gegangen und viel gearbeitet, außerdem werden die Böſchungen bei dieſen Teichen, ſei es durch die Fiſche ſelbſt, z. B. durch große Karpfen, ſei es durch die Reinigung der Teiche, leicht angegriffen; dieſe Dämme werden mit der Zeit von ſelbſt ſchmaler und bei ſchmaler Anlage bald zu eng, jo daß die Reparatur derartiger Dämme dann manchmal mehr koſtet, als die ganze ordentliche Neuanlage. Die Böſchung der Dämme iſt eine einfache bis zweifache, d. h. bei einer einfachen Böſchung iſt die Sohle der Böſchung gleich der Höhe des Dammes, bei einer zweifachen gleich der doppelten Höhe. Zweifache Böſchung wird nur dann angewendet, wenn das Dammaterial leichter Boden iſt, wenn die Waſſertiefe des Teiches eine bedeutende iſt, ebenſo ſeine Ausdehnung, wenn der Damm dem waſchenden Wellenſchlage ausgeſetzt iſt. Bei den meiſten Teichen wird die Neigung der Böſchung 1½ fach nach der Waſſerſeite hin genügen. Bei ganz kleinen Teichen und lediglich feſtem Boden bei geringer Dammhöhe wird eine einfache Böſchung auch ausreichend ſein. Bei Hältern wird dieſe einfache Böſchung ſogar die Regel ſein, beſonders bei Hältern, in denen größere Karpfen aufbewahrt werden. Dieſe Fiſche arbeiten die Böſchungen doch ſo herunter, daß dieſelben nach einiger Zeit nicht einmal mehr die einfache Böſchung haben. Die Seite des Dammes, die nicht dem Waſſer zugekehrt iſt, wird in der Regel eine einfache Böſchung erhalten. Bei ſehr hohen Dämmen wird erſt an der Sohle des Dammes eine weitere Auslage als die einfache gegeben, in gewiſſer Höhe wird dann der Damm durch ein Banket eingezogen. Dort, wo der Ausfluß des Teiches iſt, ſoll der Damm ſtets am ſtärkſten gebaut ſein; am Aus— fluß, wo ja auch die größte Waſſertiefe iſt, wird am leichteſten ein Dammbruch entſtehen, da der Damm vom Teichrohr dort durchquert wird. In ſehr vielen Fällen liegen die Dämme längs der Seite eines fließenden Gewäſſers, eines Baches oder eines Fluſſes. Je tiefer dieſes' Gewäſſer iſt, je reißender ſein Strom iſt, je öfter ſein Ufer von Waſſermaſſen überflutet wird, und je leichter, je durchlaſſender und je weicher der Boden ſeines Ufers iſt und je höher der Damm ſelbſt iſt, um ſo weiter muß der Teichdamm von dem fließenden Gewäſſer abgelegt werden; ſelbſt unter den günſtigſten Bedingungen darf dieſe Ent— fernung nicht weniger als 4 m fein. Angenehm iſt es, wenn man zwiſchen Teichdamm und Fluß einen gut fahrbaren Weg für die Abfiſchung anlegen kann, der Weg gibt dem Damm guten Halt, aber es geht dieſes nur bei gutem feſten Boden. Gänzlich falſch wäre es, dieſen Boden, der zwiſchen Damm und Fluß frei liegt, durch Ab— graben als Dammaterial zu verwenden. Außerhalb des Teiches ſoll am Damm entlang kein Graben gemacht werden. Iſt es notwendig, das Druckwaſſer, welches den Damm durchdringt, aufzufangen, um unterhalb des Teiches gelegene Ländereien trocken zu erhalten, ſo ſoll der Damm— graben ſo weit wie nur irgend möglich vom Damme entfernt angelegt werden. \ 256 Iſt der Platz in dem zukünftigen Teichgelände geſtimmt, auf dem der Damm zu liegen kommt, ſo wird als erſte Arbeit das Fundament des Dammes vorbereitet; Baumſtubben, Wurzel— ſtöcke, Steine werden entfernt, das Gras wird abgeſchält; der Damm muß auf roher Erde zu liegen kommen. Wird der Damm auf einem Wieſenterrain aufgeführt, ſo werden die Raſenſtücke an den Seiten der Dammſtelle aufgeſetzt, um ſpäter als Böſchungsbelag dienen zu können. Iſt der Boden dieſer Wieſe ſo feſt, daß ſie mit Geſpannen betreten werden kann, ſo kann die Abſchälung mit dem Pflug geſchehen. Die umgebrochenen Streifen werden alsdann mit der Plaggenhacke in nicht zu breite Stücke getrennt. Dieſe Stücke ſollen nicht zu breit ſein, da die Dammböſchung auf der Waſſerſeite mit ihnen in der Art ausgelegt wird, daß die Raſenſtücke wie Ziegel in der Mauer und einer Raſenſeite auf Bodenſeite der vorhergehenden Plagge zu liegen kommen; die Außen— böſchung wird entweder mit breitliegenden Stücken belegt oder nur angeſät. Iſt die Fläche, auf der Raſenplaggen genommen werden ſollen, nicht zu ſchmal, ſo kann das Zerſchneiden auch mit Geſpannen ausgeführt werden. Es werden an das Geſtell eines Grubbers oder Exſtirpators an Stelle der Zinken Scheibenſeche angeſchraubt und damit die Grasnarbe durchſchnitten; quer über den Schnitt wird dann mit dem Pfluge gearbeitet. Im allgemeinen iſt aber beim Durchhauen der Raſenſtücke Handarbeit vorzuziehen, da mit der Haue ein ſchräger Schnitt geführt wird, wodurch die Plagge ſich beſſer an die Böſchung anlegen läßt. Iſt die Dammſohle gereinigt, ſo muß für noch weitere Verbindung des zukünftigen Dammes mit der Muttererde geſorgt werden. Es wird eine Verzahnung hergeſtellt, indem in den ge— wachſenen Boden ein oder zwei Gräben, die in der Dammſohle entlang gehen, eingelaſſen werden. Dieſe Gräben ſollen neben ſicherer Verbindung auch noch etwaige Hohlräume, die im Boden ſind, und von Maulwürfen oder Ratten herrühren können, unterbrechen. Es iſt anzuraten, die Gräben offen herzuſtellen, den Aushub zum Damm zu verwenden und neue Erde in die Gräben herein— zubringen. Es kann dabei beſſer kontrolliert werden, daß die Gräben die nötige Tiefe haben. Flacher als 50 em ſollen auch bei kleinen Dämmen dieſelben nicht ſein, ſtößt man auf ſtehendes Grundwaſſer, ſo braucht der Aushub nur etwas tiefer zu reichen. Bei ſehr ſchlechtem Baugrund, zum Beiſpiel bei weichem Torf, iſt es notwendig, dieſen Mutter- boden, ſo breit wie der Dammkörper iſt, wegzuſtechen, bis man auf feſte Bodenlage trifft. Wird an einer ſolchen Stelle ein ſehr breiter Damm ausgeführt, ſo kann man den annähernd gleichen Zweck dadurch erreichen, daß man auf der Dammſtelle nur zwei, allerdings rechte breite Gräben bis zur nötigen Tiefe aushebt, der Torf muß alsdann aber feſter ſtehender Torf ſein, dieſe Gräben werden mit guter, möglichſt waſſerundurchläſſiger Erde vollgefüllt, es bleibt ſomit eine Torfmauer in der Sohle des Dammes ſtehen, auf dieſen 3 Mauern wird dann der eigentliche Damm ausge— führt. Die Torfmauer wird durch die Erde zuſammengedrückt, kann aber nicht weichen. Der ausgeworfene Torf wird zur Dammböſchung verwendet, muß aber mit anderem Boden bedeckt werden, da er, trocken geworden, zum Abſchwimmen kommen kann. Bei ganz weichem Torf, alſo im Sumpf, kann ein Damm nur dadurch hergeſtellt werden, daß in dieſe Stelle ſandiger Boden hereingeführt wird und zwar findet die Schüttung immer auf derſelben Linie ſtatt, der ſchwere Boden ſinkt zu grunde und drängt allmählich den weichen Boden nach beiden Seiten fort. Aller— dings kann es dabei ſehr leicht vorkommen, daß dieſelbe Arbeit des öfteren wiederholt werden muß, bis der ſeſte Kern zum Stehen gekommen iſt. Wenn irgend möglich ſollen aber ſolche üble Damm— ſtellen vermieden werden, fie verurſachen oft mehr Koſten, als man vorher ahnen konnte. Auch in ſolchem Boden, der ſtark waſſerdurchlaſſend iſt, wird man recht tief eine Mauer von undurchläſſigem Boden herſtellen, womöglich bis zu einer Schicht im Untergrunde, die das Waſſer nicht mehr durchläßt. Iſt damit das Fundament des Dammes hergeſtellt, ſo wird die Höhe der Dammkrone womöglich auch gleich ihre Breite, durch zwei lange Pfähle abgeſteckt, die Länge der Pfähle wird mit dem Nivellierinſtrument feſtgeſtellt, nach beiden Seiten wird dann die gleiche Länge oder die doppelte, je nachdem die Dammböſchung einfach oder doppelt werden ſoll, durch kleine Pfähle markiert. Bei ungeübten Arbeitern empfiehlt es ſich, dieſe kurzen und langen Pfähle mit ſchräg geſtellten Latten zu verbinden, und damit ein Profil des Dammes herzuſtellen, wodurch den Leuten die Arbeit erleichtert wird. Das Material für den Damm wird nun von der nächſten Stelle genommen, entweder es wird mit dem Spaten geworfen und dem Graben entnommen, der im Teich parallel dem Damme geht, deſſen Tiefe aber vorher beſtimmt werden muß, damit in ihm « 1 ot = kein Waſſer ſtehen bleibt, oder es wird von den Hängen des Teiches herangeloort oder gekarrt, und iſt es dabei zweckmäßig, die Abgrabungsſtelle ſo zu wählen und ſo tief zu machen, daß damit der Teich gleich etwas vergrößert wird; auch Erhöhungen im Teich können Dammerde abgeben, ebenſo auch, wenn tiefere Gräben im Teich gemacht werden müſſen. Bei der Anfertigung des dem Damme parallel laufenden Grabens muß aber noch beobachtet werden, daß dieſer Graben wenigſtens 1 m von dem Dammrande entfernt iſt; in ſolchen Teichen, in denen gefüttert wird, empfiehlt es ſich ſogar, dieſe Bankette noch breiter zu laſſen. Wird die Dammſchüttung durch entferntere Lage des Grabens verteuert, ſo kann man ſich dadurch helfen, daß man den Graben vielleicht alle 50 Schritt einen kleinen Bogen machen läßt und auf dieſe Weiſe beſſere Futterplätze herſtellt. Erwähnt muß noch werden, daß, bevor die Schüttung des Dammes vor ſich geht, der Mönch eingelegt wird. Er kommt in der Regel an die tiefſte Stelle des Teiches, das Rohr muß durch den ganzen Damm gehen, der Mönch ſelbſt hat ſich nicht an den Damm anzulehnen. Es iſt gut, wenn das Rohr noch etwas länger iſt, als der Damm breit iſt, und wenn die Sohle des Rohres noch über dem Spiegel des Abflußgrabens zu liegen kommt. Bei nicht ſehr großen Teichen iſt es zweckmäßig und bei etwas Gefälle leicht durchführbar, faſt die ganze Abfiſchung nicht im Teich, ſondern außerhalb desſelben zu machen. Die Fiſche paſſieren mit dem abfließenden Waſſer das Mönchrohr und werden dann am Ende desſelben in einem beutelförmig aufgehängten Netz oder einer Abfiſchleiſte aufgefangen. Ich ſelbſt ziehe das Netz der Abfiſchleiſte ſtets vor, da in ſolchen Teichen, in denen Schlammteile, Algen, Torf⸗ faſerſtückchen mit dem abfließenden Waſſer mitſchwimmen, die vergitterte Abfiſchkiſte faſt unbrauch— bar iſt. Dort, wo einſömmerige Fiſche oder Salmoniden, Zander zur Abfiſchung kommen, ſollte, wenn irgend möglich, hinter dem Mönch abgefiſcht werden. Der Einbettung des Rohres und des Mönches iſt die allergrößte Sorgfalt zu widmen, das Rohr hat horizontal zu liegen, der Mönch vertikal. Das Rohr ſelbſt iſt mit einer dicken Lehm— ſchicht zu umgeben; iſt dieſe nicht vorhanden, ſo nimmt man beſſer Erde, Moorerde geht auch ganz gut dazu, reiner Sand ſoll vermieden werden. Dieſes Packungsmaterial wird in etwas feuchtem Zuſtande an die Röhre herangeſtampft. Iſt an der Mönchſtelle kein guter Baugrund vorhanden, ſo muß ſolcher durch Schüttung und Stampfung gewonnen werden. Bei weichem Boden wird es ſich empfehlen, unter dem Mönch und dem Rohr einen Pfahlroſt durch Rammung herzuſtellen, was bei maſſiven Mönchen und ſchlechtem Baugrund die Regel ſein wird. Bei nicht hölzernen Rohren werden alsdann die Rohre noch auf einer Bohle feſtgelegt. Vor dem Mönch wird die Fiſchgrube hergeſtellt, auch ſie ſoll feſten Untergrund haben, in ihr ſammeln ſich die Fiſche bei der Abfiſchung. Der zu Anfang gelegte Mönch geſtattet dem Waſſer, das ſich etwa in dem zukünftigen Teich vorfindet, abzulaufen, die Leute können im Trockenen arbeiten und die Dammſchüttung geht ungehindert über den Mönch hinweg. Die Stelle braucht nicht noch einmal aufgegraben zu werden. Iſt der Damm geſchüttet, wo es notwendig war, geſtampft, ſo wird Krone und Böſchung eingeebnet, letztere entweder mit Soden und Plaggen bedeckt, die bei ſehr großen Teichen, wo ſtärkerer Wellenſchlag vorkommen kann, auch noch angepflöckt werden müſſen; die Landſeite des Dammes wird dann ſpäter mit Grasſamen beſät, die Krone rate ich freizulaſſen. Um die Spülung der Wellen am Damm zu beſchränken, wird der Damm mit langgelegten Faſchinen, die etwas unter und über den Waſſerſpiegel zu reichen haben, belegt. Es iſt anzuraten, dieſe Faſchinen aus lebenden Weiden zu machen, oder ſolche wenigſtens mit einzubinden, dieſe ſchlagen Wurzeln und ſchützen auf dieſe Weiſe den Damm am beſten. Dieſe lebende Faſchinenlage muß ſtellenweiſe durch Faſchinen aus nicht ausſchlagendem Material unterbrochen werden, um Orte zu erhalten, an denen man den Teich überſehen kann. In den ſeltenſten Fällen wird es nötig ſein, die Böſchung durch Steinpackung zu ſchützen. Muß zum Damm als Material ein durchlaſſender Boden verwendet werden, ſo wird im Damm aus undurchlaſſender Erde eine Mauer bis zur Waſſerhöhe aufgeführt. Einen Damm erſt ſpäter dicht zu machen, indem man die Böſchung mit Lehm bekleidet, erfordert ſtets mehr Material und erfüllt nicht den gleichen Zweck als die Dichtungsmauer im Damm. Ich möchte hier durch zwei kleine Beiſpiele die Wichtigkeit vor Augen führen, kleine Dämme zu machen, oder ſtatt eines großen Teiches mit tiefem Waſſerſtand zwei kleinere Teiche, jeden nur mit der halben Waſſerhöhe, zu bauen. Der eine Damm hat eine Höhe von 1,25 mund 15 m iu 8 n 258 Kronenbreite, der andere Damm hat nur Im Höhe, dieſelbe Kronenbreite, beide haben die gleiche einfache Böſchung. Der erſte Damm hat auf den laufenden Meter einen Inhalt von 3,75 ebm, er iſt nur um Y, höher als der zweite, der aber eine Bodenfaſſung von nur 2,50 ebm hat, man braucht für ihn alſo ungefähr 13 Material weniger. Es liegt die Frage vor, einen größeren Teich zu bauen, der 2 m Waſſerſtand an der tiefſten Stelle, alſo der Dammſtelle, haben würde, oder dieſen Teich in zwei zu zerlegen, von denen ein jeder an ſeiner Dammſtelle Im Waſſerſtand haben würde, jeder der beiden Dämme wäre gleich lang wie der eine des tiefen Teiches. Alle drei Dämme wären ſonſt mit gleicher Kronenbreite 1,5 m und gleicher einfacher Böſchung angelegt, der hohe Damm müßte 2,5 m hoch werden, die niedrigen Dämme jeder 1,5 m hoch, dann hätte der eine hohe Damm für den laufenden Meter einen Inhalt von 10 ebm, beide kleinen Dämme aber zuſammen nur 9 ebm. Dieſe Ungleichheit wird noch größer, wenn der hohe Damm eine breitere Krone und eine flachere Böſchung hat, die er eigentlich zu erhalten hätte. Die Beträge, die für einen Dammbau ausgegeben werden müſſen, ſind verſchieden nach dem Material, welches zum Dammbau verwendet wird, nach der Art und Weiſe, wie der Damm angeſchüttet wird. Das Abſoden der Dammſtelle und das Lockern des Dammgrundes wird ungefähr pro Quadratmeter 5 bis 8 Pfg. koſten, das Aufgraben der Verzahnung pro Kubikmeter 20 bis 30 Pfg., die Anſchüttung des Dammes mittels Spatenwurfes auf 30 bis 45 Pfg. für den Kubikmeter, das Anſchütten mittels Feldbahn je nach Entfernung und Bodenbeſchaffenheit auf 40 bis 60 Pfg., und das Belegen der Böſchung mittels Soden auf 8 bis 15 Pfg., wobei ein Teil der Soden ja ihon bei den Vorarbeiten gewonnen werden konnte. Es wird demnach der Kubikmeter eines Dammes ſich im allerniedrigſten Falle unter den günſtigſten Bedingungen und niedrigen Tage— lohnſätzen auf 45 Pfg., im höchſten Falle aber auf 75 Pfg. zu ſtehen kommen, ſo daß man in Mittel bei nicht ungewöhnlich ſchwierigen Verhältniſſen 55 Pfg. zu rechnen haben wird. (Fortſetzung folgt.) iv. Aeber Augenkrankheiten bei Fiſchen. Von Dr. Salzer, Privatdozent a. d. Univerſität München, München. Ueber Augenkrankheiten bei Fiſchen iſt wenig bekannt. Das Lehrbuch der Fiſchkrankheiten von Hofer erwähnt eine Hornhautvereiterung, welche ſich bei Fiſchen in eiſenhaltigem Waſſer aus— bildet, den Exophthalmus (Hervortreten des Augapfels), ſowie die Augenkrankheit, welche durch das Eindringen von kleinen Saugwürmern in das Auge des Fiſches entſteht. Die Stelle im Handbuch des Herrn Profeſſors Hofer lautet: „Nicht ſelten tritt bei den verſchiedenſten Fiſcharten, ſo beim Zander, Barſch, Kaulbarſch, bei der Güſter ꝛc., in der freien Natur gewöhnlich nur bei einzelnen, ab und zu auch bei ſehr vielen Individuen, in Fiſchteichen unter Umſtänden ſogar bei Hunderten von Teichgenoſſen ein, Trübung der Linſe und damit ein Erblinden der Fiſche ein, welches von kleinen, zu den Saugwürmern gehörenden Paraſiten verurſacht wird. Dieſe kann man zu Hunderten und darüber zwiſchen der Linſe und der Linſenkapſel umherkriechen ſehen, während ſie ſich von dem Inhalt der Linſe er— nähren, ſo daß dieſelbe dabei zerfällt und trübe wird. Die Fiſche zeigen dann ſchon äußerlich leicht erkennbar erblindete Augen, die in vorgeſchrittenen Fällen eine völlig weiße Linie, ähnlich wie beim gekochten Fiſch aufweiſen. Die Fiſche ſterben keineswegs an dieſer Erkrankung, nur magern ſie meiſt infolge der durch die Erblindung beſchränkten Nahrungsaufnahme ſtark ab. Im weiteren Verlauf der Krankheit kompliziert ſich dieſelbe meiſt dahin, daß ſich in der vorderen Augenkammer eine wäſſerige Flüſſigkeit maſſenhaft anſammelt, welche die Hornhaut des Auges ſehr ſtark vorwölbt; es entſteht dann ein jog. Keratoglobus, die Cornea platzt ſchließlich und das Auge fließt durch die entſtandene Oeffnung aus. Nunmehr ſetzen ſich ſehr bald die Saprolegnien in die Augenhöhle und vollziehen dann von hier aus ihr Zerſtörungswerk, ſo daß die Fiſche bald ugrunde gehen. Die Urſache dieſer Erkrankung ſind die Larven verſchiedener Saugwürmer, ſo z. B. des Hemistomum spathaceum, eines bei Waſſervögeln häufigen und hier geſchlechtsreif werdenden Saugwurms. Die Larve wurde früher, bevor man den Entwicklungsgang der Paraſiten kannte, als ſelbſtänd'ge Art unter dem Namen Displostomum volvens beſchrieben. Sie iſt in früheſter u. 259 Jugend noch drehrund, mit ſtark vorſtehenden Saugnäpfchen, ſpäter beim allmählichen Heran— wachſen im Auge wird ſie blattartig abgeplattet und am hinteren Körperende ſackartig verlängert, am vorderen mit ohrförmigen Zipfeln ausgeſtattet und läßt außer den Saugnäpfen noch den Gabeldarm und hinter dem Bauchſaugnapf einen roſettenartig geſtalteten Haftapparat erkennen. Andere Holoſtomidenlarven des Auges haben einen ſtets zylindriſchen Körper ohne ohrförmige und ſackartige Fortſätze vorne und hinten. Heute wiſſen wir, daß die Larven von Hemistomum spatha- ceum im Darm von Waſſervögeln, wie verſchiedenen Mövenarten ihre Geſchlechtsreife erreichen und mit dem Kot dieſer Vögel ihre Eier in das Waſſer verteilen. Aus dieſen Eiern entwickeln ſich Larven, welche auf einem noch nicht näher bekannten Wege ſchließlich in den Fiſchkörper geraten und ſich hier zwiſchen der Linſe und der dieſelbe umhüllenden Linſenkapſel oder auch in anderen Teilen des Auges in mehr oder minder größerer Zahl in Geſtalt des Displostomum volvens anſammeln.“ Dieſe Affektion habe ich auf Anregung von Herrn Prof. Hofer in ſeinem Inſtitut anatomiſch ſtudiert und die Reſultate in Archiv für Augenheilkunde 1907 ausführlich mitgeteilt. Zur Verfügung ſtanden uns 12 Forellen aus Holland, bei denen man im Leben die getrübte Linſe, die oft ſtark verkleinert war, in oder hinter der Pupille liegen ſehen konnte. Bei manchen Augen war die Linſe bereits durch die Hornhaut hindurch ausgeſtoßen. Es ergab ſich, daß die Paraſiten aus der großen Mehrzahl der unterſuchten Augen bereits wieder verſchwunden waren, nachdem ſie die Linſe mehr oder weniger vollſtändig zerſtört hatten. Es hat ſich bei dieſen Fiſchen alſo offenbar um eine leichtere Form der Erkrankung gehandelt. In einzelnen Fällen ſtellte ſich ſogar das Seh— vermögen zum Teil wieder her nach vollſtändigem Verluſt der Linſe. Die Fiſche waren alſo ge— wiſſermaßen von den Saugwürmern ſtaroperiert. Da aber ein linſenloſes Auge ohne Brille beſonders in die Nähe ſehr ſchlecht ſieht, ſo waren auch ſolche verhältnismäßig gut davon gekommene Augen praktiſch unbrauchbar, die Fiſche alſo ſo gut wie blind. Bei den meiſten Augen war überdies der Verluſt der Linſe von ſtarken Entzündungen begleitet, welche durch die Einwirkung von Stoff— wechſelprodukten der Würmer auf die Gewebe des Auges entſtehen. Dadurch war meiſtens die Pupille verwachſen und das Auge abſolut blind. Es wäre intereſſant feſtzuſtellen, welcher reife Wurm ſich aus den hier vorliegenden Larven entwickeln würde. Dazu ſind Fütterungsverſuche notwendig, zu denen uns bis jetzt das Material gefehlt hat. Die Affektion iſt dadurch für den Augenarzt von erheblichem Intereſſe, daß einzelne Fälle in früherer Zeit beim Menſchen feſtgeſtellt ſind; doch wurden dieſe Mitteilungen bis in die neueſte Zeit für unglaubwürdig gehalten, weil man bei ſpäteren Unterſuchungen operierter Stare nur negative Reſultate bekam. Nach meinen oben mitgeteilten Ergebniſſen liegt aber entſchieden die Möglichkeit vor, daß die Paraſiten Linſentrübungen erzeugen und dann wieder aus dem Auge verſchwinden. Wenn, wie es ſcheint, ihre Lebensdauer in der Linſe nur eine kurze iſt, ſo wird man ſie ſchwer anatomiſch nachweiſen können, da der Star im Beginn niemals operiert wird. Dagegen muß man ſie im Leben mit freiem Auge erkennen können, wenn man nur an die Möglichkeit ihres Vorkommens denkt. Die Augenentzündungen, welche die Saugwürmer erregen, unterſcheiden ſich ſehr weſentlich von den durch niedere Pilze (Saprolegnien) hervorgerufenen. Dieſe letzteren rufen totale Ver— eiterung der Hornhaut mit Durchbruch derſelben und daran anſchließend Vereiterung des ganzen Augapfels hervor. Außer den Saprolegnien ſcheinen auch noch andere Mikroorganismen Augeneiterungen bei Fiſchen hervorrufen zu können. Bei einer Anzahl von Fiſchen, welche nach den Unterſuchungen der Aſſiſtentin des Inſtitutes, Fräulein Dr Plehn, an Nierenentzündung litten, zeigten die Augen ein ungewöhnlich dunkles Ausſehen. Ich habe eine Anzahl ſolcher Augen anatomisch unterſucht und konnte keine andere Urſache für das veränderte Ausſehen derſelben nachweiſen, als daß die auffallend ſchmächtige Regen— bogenhaut der Hinterfläche der Hornhaut auf noch größere Strecken dicht anlag, als dies ſchon in der Regel der Fall iſt. Das auffallend dunkle Ausſehen der Augen iſt dadurch genügend erklärt. Ob es ſich aber hier um eine wirkliche Augenkrankheit handelt, analog derjenigen, welche beim Menſchen die beſchriebene anatomiſche Veränderung bewirkt (Glaukom), iſt deswegen ſehr ſchwer zu beurteilen, weil beim Fiſchauge ſchon normalerweiſe Anlagerung der Regenbogenhaut, an die Hinterfläche der Hornhaut vorkommt und dieſe Verhältniſſe äußerſt ſchwankend ſind. 260 v. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſchſterben im Flußgebiet der Sieg. Aus Niederfiſchbach wird der „Siegener Zeitung“ gemeldet, daß in den letzten Tagen des Monats Mai in dem benachbarten Bache ein großes Fiſchſterben zu bemerken war. Bei der Niederlegung einer alten Bleihütte ließ man Säure ins Waſſer laufen, wodurch der Fiſchbeſtand des Baches, darunter die ſchönſten Forellen, getötet wurde. Solche Fälle ſind in den letzten Jahren im Flußgebiet der Sieg des öfteren vorgekommen, ſo daß man es begreiflich findet, wenn in dieſen Gewäſſern von dem ur— ſprünglichen Fiſchreichtum ſchließlich nur mehr wenig übrig bleibt. Der Maifiſchfang in der Nordſee und deren Küſtengewäſſern vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Der Maifiſchfang — hatte wie wir den Mittei— lungen des Deutſchen Seefiſchereivereins entnehmen — in der Elbe ein erheblich beſſeres Er- gebnis als im Vorjahre, denn es wurden diesmal 101 603 kg gegen 53 183 kg im Vorjahre erbeutet. Der Durchſchnittspreis belief ſich auf 10 bis 15 Pfg. pro kg. In der Weſer ergab der Fang etwa 120 000 kg gegen 100 000 kg im Vorjahre und in der Unterems, ſowie an der oſtfrieſiſchen Küſte etwa 11000 kg im Vorjahre 12 000 Stück. Der Störfang in der Nordſee vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Nach den Mitteilungen des Deutſchen Fiſchereivereins war in der Störfiſcherei ein weiterer Rückgang zu verzeichnen; der Ertrag war ſo wenig lohnend, daß die Fiſcher den Fang meiſtens vor der üblichen Zeit einſtellten. Im Elbgebiet wurden im ganzen 942 Störe (gegen 1157 Stück im Vorjahre) und im Emsgebiet 32 Stück gefangen. Der Geſamtfang ſtellte ſich ſomit auf 974 Stück gegen 1490 im Vorjahre. Den in Altona gelandeten Stören wurden 15,69 Zentner Rogen im Werte von 8824,5 Mark entnommen. Gelegentlich des Butt- und Aalfanges wurde in der Eider bei Horſt und Friedrichſtadt eine Anzahl kleiner Störe von 80 bis 90 em Länge gefangen, welche indes ſogleich wieder ausgeſetzt wurden. Eine Zeichnung der wieder ausgeſetzten Störe unterblieb; von den früher durch ſilberne Ringe gekennzeichneten wurde keiner gefangen. Fröſche in Karpfen⸗ Laichteichen. Im Vorjahre ſchon hatte ich gebeten, mir Fröſche zur Unterſuchung des Mageninhaltes zu überſenden. Ich wiederhole jetzt meine Bitte und bin für Zuſendung möglichſt zahlreicher Fröſche aus Karpfen-Laich teichen oder-Vorſtreck— teichen zu großem Danke verpflichtet. Auf Wunſch überſende ich ein großes Glas und Formol zum Konſervieren der Fröſche. Koſten entſtehen nicht, da ich das Porto trage. — Eberswalde, den 7. Juni 1907. Dr Eckſtein, Königl. Profeſſor. Enutſchädigungsanſprüche der Fiſchergemeinde Schwedt a. d. Oder gegen die Schwedter und Criewener Waſſergenoſſenſchaften. Die beklagten öffentlichen Waſſergenoſſenſchaften ſind zum Zweck der Verbeſſerung der dortigen Grundſtückserträgniſſe gegründet, ſowie, was die Schwedter Genoſſenſchaft anlangt, auch zur Ver— beſſerung der dortigen Flußläufe und Waſſerzüge. Es geſchieht dies in der Weiſe, daß in die be— deichten Niederungen rechts und links der Oder planmäßig das fruchtbare Winterwaſſer des Oder— ſtromes eingelaſſen wird, um im Frühjahr nach Schließen des Einfluſſes durch ein Schöpfwerk wieder herausgehoben zu werden, ſo daß durch die Tätigkeit des Schöpfwerks während des ganzen Sommers der Waſſerſtand ein niedriger, die Wieſen trocken laſſender bleibt. Die 25 Kläger der Fiſchergemeinde zu Schwedt, welchen als Eigentümern von 25 in Schwedt gelegenen Grund— ſtücken das Recht zuſteht, im Oderſtrom und allen ſeinen Nebengewäſſern innerhalb der Oderniederung bei Schwedt ſtromauf- und abwärts, innerhalb gewiſſer, die beiden Polder einſchließender Grenzen, die Fiſcherei zu allen Zeiten und mit allen erlaubten Gerätſchaften zu betreiben, behaupten nun, daß ſie durch die Polderanlagen der beiden Waſſergenoſſenſchaften ſtark geſchädigt ſeien. Die Kläger haben das Recht der Fiſchfolge auf den Wieſen, das heißt das Recht der Fiſcherei auf denjenigen Stellen, die ſie zu Waſſer erreichen können, ſowie das Recht, auf den Wieſen Gras zu ſchneiden und Ball— reuſen zu legen. Sie führen zur Begründung ihres Schadenanſpruches an, die eingepolderten 261 Gebiete ſeien früher Fiſchgründe erſter Klaſſe geweſen, und zwar infolge der häufigen Ueber— ſchwemmungen der weit in die Wieſen hineinreichenden Einbuchtungen und Ausläufer der Oder und der zahlreichen die Wieſen durchziehenden Gewäſſer, ſowie mit Rückſicht auf den freien Zuzug der Fiſche vom Haff und der Oder. Die Kläger behaupten einen Niedergang des Ertrages der Fiſcherei um weit über 20% in den letzten Jahren nach Anlegung der Polder, jo daß ihnen ein Schaden von zuſammen mehr als 100 000 Mk. entſtanden ſei. Im Verhältnis zur Größe der be— klagten Meliorationsgebiete verlangen ſie von der Criewener Waſſergenoſſenſchaft 25 000 Mk. und von der Schwedter 75 000 Mk. als Schadloshaltung. Die Beklagten beſtreiten irgend welchen Schaden durch den Poldereibetrieb und behaupten ſogar eine Zunahme der Fiſchereibeträge. Zudem ſeien die Kläger auch nicht berechtigt, Schadenerſatzanſprüche zu erheben, da ſie teilweiſe den Waſſergenoſſenſchaften freiwillig beigetreten ſeien. Das Landgericht in Prenzlau verurteilte die Beklagten unter Verwerfung ihrer Einwände zur Zahlung der geforderten Beträge. Die von den Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung wurde vom Kammergericht zu Berlin zurückgewieſen. Gegen das Urteil des Kammergerichts hatten die Beklagten Reviſion eingelegt. Es er— kannte der VII. Zivilſenat des Reichsgerichts dieſer Tage für Aufhebung des kammergerichtlichen Urteils aus prozeſſualen Gründen, während er materiell der Beurteilung des Kammergerichts durchaus beitritt. Prozeß gegen die Kraftübertragungswerke Rheinfelden. Zu unſerer Mitteilung: „Prozeß gegen die Kraftübertragungswerke Rheinfelden“ in Nr. 7 ds. Jahrganges tragen wir nach, daß in der „Schweizeriſchen Fiſchereizeitung“ Nr. 4 eine Berichtigung erfolgt iſt, die wir in Kürze erwähnen wollen. Danach wurde vom Obergericht auf Grund des Gutachtens der Sachverſtändigen angenommen, daß nur für das Baujahr 1900 eine Schädigung erfolgt iſt. Statt der klägeriſcherſeits verlangten 15000 Fr. wurden deshalb nur 3890 Fr. zu— gebilligt. Dagegen haben die Experten ausdrücklich konſtatiert, daß die am Stauwehr in Rhein— felden für den Fiſchaufſtieg vorhandenen Einrichtungen durchaus zweckmäßig ſind und ihrer Auf— gabe vollkommen genügen. Flußverunreinigung durch Fabrikabwäſſer. Ein intereſſanter Rechts— ſtreit zwiſchen der Zuckerfabrik in Groß-Gera und dem Inhaber der Fiſchereirechte im Mühl— bache kam vor kurzem vor dem Schöffengerichte in Darmſtadt zur Entſcheidung. Genannte Fabrik hat das Recht, ihr Zuckerwaſſer in geklärtem Zuſtande in den Bach abzuleiten. Da aber letzthin beobachtet wurde, daß dieſes Zuckerwaſſer in nicht genügend geklärtem Zuſtande in den Mühlbach geleitet wurde, ſo erhielt die Fabrik einen Strafbefehl über Mk. 150.—. Der hiergegen eingelegte Einſpruch der Fabrik wurde in der Schöffengerichtsſitzung verworfen und die gleiche Strafe verhängt. Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. Der Entwurf des lang erſehnten Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern iſt vor kurzem durch das Staatsminiſterium des Innern an die maßgebenden Körperſchaften, wie den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein, den Bayeriſchen Landwirtſchaftsrat, die Handelskammern ze. ꝛc., zur Stellungnahme herausgegeben worden. Nachdem bereits die Handelskammer für Oberbayern ſich dazu geäußert hat, hat der Bayeriſche Landwirtſchaftsrat in ſeiner Plenarſitzung vom 13. d. Mts. ſich mit dem Entwurf gleichfalls beſchäftigt. Der Bayeriſche Landesfiſcherei— verein wird am 15. mit den Delegierten der acht Kreisvereine, ſowie den Vertretern der Fiſcherinnungen und Fiſchereigenoſſenſchaften zu dem Entwurf eingehend Stellung nehmen. Ueber dieſe Verhandlungen werden wir in der nächſten Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei— Zeitung“ berichten. Der Fiſchverkaufstag in Wien wurde am 23. Mai abgehalten. Nach der öſterreichiſchen Fiſcherei-Zeitung wurden trotz ſehr reger Kaufluſt ſeitens der Händler direkte Abſchlüſſe nur in geringem Umfange erzielt. Die Teichwirte wollten an den letztjährigen Preiſen feſthalten und keine Ermäßigung zugeſtehen; die Händlerſchaft beobachtete aber bezüg— lich der Preiſe große Zurückhaltung. Unterricht in der Fiſchzucht in den landwirtſchaftlichen Schulen Sachſens. Der ſächſiſche Landeskulturrat hat am 23. April auf Antrag des ſächſiſchen Fiſchereivereins beſchloſſen, daß es wünſchenswert ſei, an allen landwirtſchaftlichen Schulen Sachſens einen Unterricht in der Fiſchzucht zu erteilen und den landwirtſchaftlichen Kreis— vereinen anheimzugeben, für die Durchführung dieſes Unterrichts Sorge zu tragen. Fiſchereilehrkurs in Schwandorf. Am 7. und 8. Juni hielt der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein in Schwandorf einen Fiſchereilehrkurs ab, welcher von etwa 70 Inter- eſſenten beſucht war. Der Lehrkurs wurde von dem Präſidenten der Königl. Regierung der Oberpfalz, Freiherrn von Aretin, in der ſtädtiſchen Turnhalle eröffnet, in welcher zahlreiche Demonſtrationsobjekte, wie Präparate von Fiſchnahrung und Fiſchfeinden, Abbildungen von Karpfenraſſen, Karpfenkrankheiten, Nährtieren des Karpfens ꝛc. 2c., ferner teichwirtſchaftliche Modelle und dergl. von dem II. Vorſtand Herrn Oberforſtrat Ru ef und Herrn Apotheker Altnöder aufgeſtellt waren. Am erſten Tage wurden die programm— mäßigen Vorträge über Karpfenzucht gehalten von Profeſſor Dr. Hofer in München und Herrn Grafen Walderdorff in Teublitz. Im Anſchluß hieran fand ein Diskutierabend ſtatt, auf welchem zahlreiche Fragen aus dem Gebiete der Karpfenzucht geſtellt und beantwortet wurden. Am zweiten Tage wurde eine Exkurſion nach der bekannten und muſterhaft betrie— benen Gräflich Walderdorffſchen Teichwirtſchaft in Teublitz unternommen. Daſelbſt wurden insbeſondere die Dubiſch-Laichteiche im Betriebe gezeigt, aus denſelben Karpfenbrut gefangen und verſetzt und im Anſchluß daran die Einrichtung und der Betrieb von Vorſtreckteichen, Streckteichen und Abwachsteichen, wie Winterungen eingehend erläutert und beſprochen. VI. Vereinsnachrichkten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Die Frühjahrs-Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins fand am 12. April in Breslau ſtatt und wurde vom Vorſitzenden, Sr. Durchlaucht Georg Prinz zu Schönaich-Carolath, um 10½ Uhr eröffnet. Er hieß die zahlreich Erſchienenen herzlich willkommen und begrüßte beſonders die Vertreter der Behörden. Der Herr Vorſitzende gedachte ſodann mit beſonderer Anerkennung der ſeit der letzten Generalverſammlung verſtorbenen Mitglieder, und zwar der Herren: Rittergutsbeſitzer Dr Max Heimann --Wiegſchütz, Königl. Rittmeiſter, Amtsrat Kleinod -Pſchechnitz und Freirichter— gutsbeſitzer Ulhrich-Eiſersdorf, zu deren ehrendem Andenken ſich die Verſammlung von den Plätzen erhob. Dann erfolgte die Aufnahme von 26 neu angemeldeten Mitgliedern. Der Ge ſchäftsführer bemerkte hierzu, daß im Jahre 1906 überhaupt 59 Mitglieder eingetreten ſeien, jo daß, wenn nicht immer wieder Austritte erfolgen, die Zahl 800 erreicht ſein würde. Als Ver- treter des Schleſiſchen Fiſchereivereins zum Deutſchen Fiſchereirat wurde Herr Graf von der Recke-Volmerſtein-Kraſchmitz und als Stellvertreter Herr Graf Rei— chenbach-G'ſoſcheütz gewählt, ebenſo wurde der Geſchäftsführer zur Teilnahme an den Sitzungen des Fiſchereirats delegiert. — Die bisherigen Reviſoren zur Prüfung der Jahres— rechnung, Herr Stadthauptkaſſenrendant A. Sendler- Schönau und Herr Buchdruderei- beſitzer M. Neuſch- Breslau, wurden wiedergewählt und nahmen die Wahl an. Der Geſchäftsführer brachte ſodann die Jahresrechnung pro 1906 in Einnahme und Ausgabe zum Vortrag. Die Summe der wirklichen Einnahmen betrug 20 482.20 Mk., der Ausgaben 20 067.21 Mk., ſo daß am 31. Dezember 1906 ein verfügbarer Kaſſenbeſtand von 414.99, Mk. verblieb. Unter den Subventionen war beſonders eine einmalige Beihilfe des leider verſchiedenen Ehrenpatrons des Vereins, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, mit 100 Mk. zu verzeichnen, dagegen war leider ein Ausfall bei den Subventionen des Miniſteriums zu beklagen, da die ſeit einer Reihe von Jahren bewilligte Krebsbeihilfe von 1000 Mk. in Wegfall gekommen iſt. Mit beſonderer Genugtuung erfreut ſich der Verein jedes Jahr der Subvention der Provinz, welche gewiſſermaßen das Rückgrat der Vereinstätigkeit bildet. Die Geſchäfts— ſtelle hat ſich ſchon ſeit Jahren Mühe gegeben, von den Schiffsreedereien, welche durch den Dampfer— verkehr der Fiſcherei in der Oder erheblichen Schaden zufügen, Subventionen zu erlangen, aber nur die Reederei Cäſar Wellheim hat eine dankenswerte Subvention geleiſtet, während die übrigen ſich mit dem Mitgliedsbeitrage begnügten. Bei den Ausgaben iſt beſonders der Punkt: „Förderung der Fiſcherei“ ins Auge zu faſſen, zu welchem Zweck im vergangenen Jahr 7011.15 Mk. 263 ausgegeben worden ſind. Im übrigen betrug das Vermögen des Vereins am Schluß des Jahres 2621.44 Mk. Nach Erſtattung des Reviſionsberichts wird dem Geſchäftsführer unter großem Beifall der Verſammlung Decharge erteilt. Ebenſo fand der vom Geſchäftsführer aufgeſtellte Haus— haltungsplan, welcher in Einnahme und Ausgabe mit 18 714.99 Mk. balanciert, die Zuſtimmung der Verſammlung. Aus dem nunmehr vom Geſchäftsführer erſtatteten Geſchäftsbericht ergibt ſich, daß unter hinzugetretenen Mitgliedern beſonders die Teichbeſitzer hervorzuheben ſind, welche immer mehr zur Einſicht kommen, daß eine geordnete Fiſchzucht bezw. Teichwirtſchaft den hervorragendſten Zweig der Bodenbenutzung bildet. Ebenſo melden ſich fortgeſetzt Adjazenten von kleineren Bächen und Flüſſen, welche dieſe Gewäſſer rationell befiſchen und bewirtſchaften wollen. Auf Koſten des Vereins, ſowie für ſtaatliche und private Beihilfen wurden in ſchleſiſche Gewäſſer ausgeſetzt bezw. in Fiſchzuchtanſtalten erbrütet: 50 000 Zandereier, 20 000 Meerforellen— eier, 1000 Purpurforelleneier, 50 000 Maräneneier, 33 000 Aalbrut, 20 000 Aalſetzlinge, 71 000 Bachforellenbrut, 5610 Bachforellenſetzlinge, 500 Bachſaiblingſetzlinge, 830 Regenbogenforellen— ſetzlinge, 100 Meerforellenſetzlinge, 600 Forellenbarſchſetzlinge, 2614 Beſatzkarpfen, 65 Goldorfen, 2290 Schleien, 778 Zanderſetzlinge, 3450 Beſatzkrebſe, und eine Anzahl japaniſche Gold- und Silberkarpfen (Higoi), im ganzen im Betrage von 6500 Mk. Für Vertilgung des Fiſchraubzeuges wurden 787.05 Mk. Prämien gezahlt, ſeit Beſtehen des Vereins überhaupt 14 876.85 Mk. Der Verein iſt ſchon ſeit Jahren beſtrebt, ſowohl Edelfiſche in großer Mannigfaltigkeit, als auch die billigen Weißfiſcharten, wie Plötze, Barſch, Döbel u. ſ. w., in den Verkehr zu bringen und zwar um ſo mehr, als der Konſum derſelben ein gewiſſes Gegengewicht gegen den immer mehr in Aufſchwung kommenden Seefiſchhandel bilden kann. Bisher wurden die Weißfiſche aus den ſchleſiſchen Gewäſſern, namentlich aus der Oder, nur nach Rußland und Galizien befördert und es muß die Ausfuhr eine ganz enorme geweſen ſein. Es iſt nicht einzuſehen, weshalb nicht auch die ärmeren Volksklaſſen in Schleſien von dieſem billigen Nahrungsmittel Gebrauch machen jollen. Bei den Edelfiſchen handelt es ſich um die verſtärkte Einführung des Saiblings, der Regenbogen— forelle, des Forellenbarſches, für die noch in Schleſien wenig Meinung vorhanden iſt, während ſie in anderen Provinzen in weit höherem Maße zum Genuß herangezogen werden. Für das Aus— ſetzen von Krebſen hat zwar das Miniſterium eine weitere Beihilfe abgelehnt, der Verein wird ſich aber Mühe geben, die Angelegenheit wiederum in Gang zu bringen, damit die ſchleſiſchen Gewäſſer incht weiterhin eine derartige Krebsarmut aufweiſen, daß lediglich galiziſche Sumpf— krebſe in den Verkehr gebracht werden. Weiterhin drängt der Verein unausgeſetzt die Behörden, durch Verordnungen zu veranlaſſen, daß bei den auf den Markt gebrachten Krebſen die Urſprungs— zeugniſſe zu fordern ſind, wenn es auch geboten erſcheint, daß der Fang und das Angebot weiblicher und untermäßiger Krebſe gänzlich unterbleibt. Außer von Breslau hört man ſonſt von keinem Orte Schleſiens, daß nach dieſer Richtung ſeitens der Polizeibehörden Maßnahmen ergriffen ſind. Bei dieſer Gelegenheit konſtatieren die Herren Sendler⸗ Schönau und Mar tin⸗ Grüſſau, daß die Krebſe in den ihnen gehörigen Gewäſſern durchaus nicht ausgeſtorben ſind, ſondern ſich außerordentlich vermehrt haben. Solche Nachrichten gehen der Geſchäftsſtelle auch aus anderen Teilen der Provinz zu. Der freundliche und rege Verkehr mit den Behörden liegt ſchon unter den vornehmſten Aufgaben des Vereins. Dieſer Verkehr iſt auch im Jahre 1906 ſehr emſig gepflegt worden, ſo wird beiſpielsweiſe der Verein über die zweckmäßige Verwendung der Staatsbeihilfen in allen drei Regierungsbezirken befragt und gibt die Geſchäftsſtelle auch nach beſtem Wiſſen und Ge— wiſſen Auskunft, bezw. macht entſprechende Vorſchläge im Intereſſe der petitionierenden Fiſcherei— Intereſſenten. Mit den Behörden ſind vornehmlich folgende Punkte wiederholt erörtert worden: Schon—⸗ reviere und Schonzeiten, Beſtrafungen wegen Handels mit untermäßigen Fiſchen, Zahlung von Prämien, Beihilfen zur Einrichtung von Fiſchteichen, Abänderung des Preußiſchen Fiſcherei— geſetzes, Einrichtung von Gemeindefiſchereien. Herauszugreifen ſei vor allem die Frage der Schonzeiten und Schonreviere, welche leider auch in dem neuen Abänderungsentwurf zum Fiſcherei-Geſetz vorläufig gar keine Berückſichtigung gefunden hat, obſchon dieſelbe von außerordentlicher Wichtigkeit iſt und ſeinerzeit von der Geſetz— kommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins deutlich präziſiert wurde, zu welcher Arbeit auch der Schleſiſche Fiſchereiverein nach vorheriger gründlicher Beratung allen 3 Regierungskollegien ſehr beachtenswerte Beiträge geleiſtet hat. Die geſetzliche Schonordnung iſt ſchon ſeither das Schmer— zenskind der Sue in nicht geſchloſſenen Gewäſſern (größeren Flüſſen und Seen), ſowie der— Fiſcherei überhaupt. Der Oſten und Weſten macht hier a übereiſtimmende Vorſchläge; während ein Teil der weltlichen Fischerei Intereſſenten ſich lediglich an den Wortlaut des Fiſchereigeſetzes von 1874 hält, verwirft der Oſten mit Hinzuziehung von Hannover, die Schonzeiten, weil verderben— bringend für die Fiſcherei. Ein Segen derſelben wird auch ſelbſt von hervorragenden Sachver— ſtändigen, wie von dem Borne und von Behr ſtark angezweifelt. An Stelle der abſoluten Schonung oder durchbrochenen Schonzeiten bezw. zeitlichen Beſchränkung der Fiſcherei wünſcht der Oſten nur eine räumliche Beſchränkung der Fiſcherei durch Errichtung einer ausreichenden Anzahl von zweckmäßig angelegten Laichſchonrevieren. Dieſe Maßregel biete auch den einzigen Weg zur Erhaltung des Fiſchbeſtandes mit Rückſicht auf die ungeſtörte Erwerbstätigkeit der Fiſcher. Die 264 Schonzeit ſelbſt für fließende Gewäſſer könne nur ſolange bemeſſen werden, als zur Sonntags— ruhe erforderlich ſei, während andererſeits für kleinere Flüſſe und Bäche (Forellengewäſſer,) an denen ſich keine Schonreviere anbringen laſſen, die abſolute Winterſchonzeit geboten ſei. Der Grundſatz des Entwurfs der Geſetzkommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereins, dahin lautend: „Die Schonzeit durch Schonreviere, die zeitliche durch räumliche Schonung zu erſetzen“, fand, wie oben geſagt, nicht den Beifall der Interreſſenten des Weſtens, die letzteren hielten es vielmehr für notwendig, die Schonzeiten neben den Laichſchonrevieren beizubehalten. — Eine Ausnahme machte der vom Vorſitzenden des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes vorgeſchlagene Mittelweg, welcher dahin ging: „Wo HE nicht ausreichen und eine Schonzeit notwendig erſcheint, ſollte ſie nicht durch Erlaubnis des Fiſchens an mehr oder wenigeren Wochentagen unterbrochen werden.“ Die Errichtung von Laichſchonrevieren, und zwar einer Anzahl kleinerer, bleibt nach wie vor das Weſentlichſte der geſetzlichen Schonordnung für das Deutſche Reich. Man ſollte doch wie ſolches auch von kompetenten Fiſcherei-Intereſſenten wiederholt betont wurde, ſich eine ratio— nelle Teichwirtſchaft zum Muſter nehmen, welche lehrt, daß getrennte Brut-, Streck⸗ und Abwachs— teiche zu einem richtigen Betriebe gehören und daß ein richtig angelegter Brutteich mit wenigen laichreifen Fiſchen ausreicht, um ein großes Areal von Teichen reſp. Seen mit Beſatzfiſchen zu bevölkern. Aus dem Teichfiſchereibetriebe kann man alſo lernen, daß auch für unſere nichtge— ſchloſſenen Gewäſſer ſich die Notwendigkeit ergibt, Fiſchgehege zu ſchaffen, in welchen die Fort— pflanzung bezw. Vermehrung des Fiſchbeſtandes ungeſtört vor ſich geht. Allerdings ſei die Aus— wahl geeigneter Laichſchonreviere in jedem einzigen fließenden Gewäſſer nur durch Fiſcherei— Sachverſtändige zu treffen, welche den Fiſchbeſtand des Gewäſſers durch den Fiſchereibetrieb beobachtet und kennen gelernt haben; auf keinen Fall ſei aber die Fiſcherei mit der Jagd zu ver— gleichen. Die letztere dient mehr dem Sport und dem Vergnügen und kann niemals die Exiſtenz— grundlage für zahlreiche Familien bilden, ebenſo wie auch durch die Jagd größere Mengen billiger Volksnahrungsmittel nicht hergeſtellt und beſchafft werden können. Ferner beſchäftigte ſich der Verein mit der von der Königlichen Regierung erlaſſenen Polizei— verordnung bezüglich des Aalfanges. Auch zu dieſem Thema nimmt der neueſte Entwurf gar keine Stellung. Im allgemeinen tt man der Meinung, daß der Aalfang überhaupt nicht zu verbieten ſei, jedoch kommen hier und da Zweifel auf, mit welchen Geräten man in der Schonzeit den Aalfang bewerkſtelligen ſoll und ob etwa die Anwendung der Angel Bedenken hervorrufen könne. Der Verein konnte nach allem, was vorlag, für letzteren Fall keine Bedenken ausſprechen, ſo lange noch die Verordnung beſteht und weil er der Meinung iſt, daß ebenſogut wie mit der Angel, auch mit anderen Geräten, wie Setznetzen, Reußen und Körben, andere Fiſche, beſonders Laichfiſche, gefangen werden können und daß dieſe gefangenen Fiſche ſich ebenfalls oft als ungeeignet für die Wiedereinſetzung in die Gewäſſer erweiſen. Was die Neueinrichtung bezw. Wiederhe ritellung von Fiſchteichen betrifft, jo it der Verein mit aller Energie dahin tätig, Gemeindefiſchereien zum Segen der bäuerlichen Wirtſchaften einzurichten, da die vom Herrn Miniſter erbetene Beihilfe in aller— jüngſter Zeit eingetroffen iſt. Dieſe Gemeindefiſchereien ſollen etwa nicht nur einem Pächter oder Beſitzer zum Nutzen gereichen, ſondern gerade jetzt in der Zeit der Fleiſchnot der ganzen, Gemeinde billiges Fleiſch zugängig machen und gleichzeitig alle Dorfbewohner für eine rationelle Bewirtſchaftung und Ausnutzung der Gewäſſer intereſſieren. Eine richtig behandelte Gemeinde— fiſcherei kann der betreffenden Gemeinde Tauſende von Mark einbringen, wie ſolche Erfahrungen auch aus der intereſſanten Dr Walter ſchen Broſchüre über „Bewirtſchaftung der kleinen Dorf- und Hausteiche“ zu erſehen ſind. (Schluß folgt.) VII. ee Frage Nr. 7. Herrn G. H. in H. Welches iſt das beſte Buch über das Ganze der Angelei? 2. Wie werden Haken 1 ſpeziell zum Fiſchfang? Antwort. Wir empfehlen Ihnen das vortreffliche Buch: „Angelſport im Süß⸗ waſſer“ von Dr Karl Heintz, erſchienen in München bei Oldenbourg. Daſelbſt finden Sie auch das Nötige über Angelhaken. VIII. Literatur. Herm. Struck, Ernſt Mahnkopf und Wilhelm Kegel. Aus der Praxis der Binnenſee- und Flußfiſcherei. Drei Vorträge, gehalten auf dem Berliner Tische reikurſus 1907. Verlag J. Neumann, Neudamm. Preis 1.60 Mk. Die unter den Titeln: „Die Bewirtſchaftung unſerer Binnenſeen“, „Erfahrungen in der Seenbewirtſchaftung“, „Bewirtſ ſchaftung ſchnell— fließender Ströme, z. B. Elbe“, auf dem Fiſchereikurſus an der landwirtſchaftlichen Hochſchule in Berlin im Februar dieſes Jahres gehaltenen Vorträge ſind nunmehr von oben genanntem Verlag, in einem Bande vereint, herausgegeben und enthalten die Anſichten und Erfahrungen von N tikern über Berufs ſiſcherei in Seen und Flüſſen. Johs. Peter, Das Aquarium. Ein Leitfaden bei der Einrichtung und en. des Süßwaſſer-Aquariums und der Pflege ſeiner Bewohner. Leipzig, Univerjal- Bibliothek. Verlag von Philipp Reclam. Preis 0.20 Mk. Verfaſſer wendet ſich in ſeinem Werkchen in erſter 265 Reihe an den Aquarienliebhaber und legt daher auch bei ſeinen Ausführungen das Hauptgewicht auf den praktiſchen Teil, ohne indes die Beſchreibung der Pflanzen und Tiere, ſoweit ſie für den Liebhaber notwendig iſt oder Intereſſe hat, zu kurz kommen zu laſſen. Von dem reichhaltigen Inhalt ſeien folgende Kapitel genannt: Die Aufſtellung des Aquariums, Einrichtung des Aqua- riums, Inſtandhaltung des Aquariums, Durchlüftung des Waſſers, Aquarienpflanzen, Fiſche, Amphibien, Niedere Waſſertiere, Fiſchfutter, Fiſchkrankheiten. Beſondere Sorgfalt iſt der Aus— ſtattung des Bändchens gewidmet: 11 Textfiguren und 8 Tafeln auf Kunſtdruckpapier ſchmücken das Heft. Die Wärme der Darſtellung, der niedrige Preis und die gediegene Ausſtattung werden dem Werkchen bald einen weiten Leſerkreis erobert haben. R. IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Berlin, 1. Juni. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Die Zufuhren waren in dieſer Woche ſchwankend bei ruhigem bezw. ſchleppenden Geſchäftsgang vom Dienstag bis Donnerstag; an den andern Tagen ver— lief das Geſchäft reger bei im Ganzen wenig veränderten Preiſen, die am Mittwoch für Hechte und am Sonnabend für Schleie nachgaben. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte g Hande % % | 62—77 58 Winter⸗Rheinlachs , | per Pfund — And 8 171 100-139 Ni Lach? = — Bach? 60 26—51 Flundern, Kieler Ila „ Stiege | 300—500 Karpfen 108—111 — do. mittelgr.. „ Kiſte 100-300 Karauſchen | 56—89 38—58 Bücklinge, Kieler. „ Wall | 150—250 Schleie, klein. 98 —145 58—89 Doch FNiſte 200-250 Biere Me a a en ci 200— 350 Bunte Fiſche . | 42-77 20—43 Male, ungern 2.0, Bruno: 110 150 Aale, mittel EN 135: 7,87 , ee, — H — m — Heringe „ Schock 500-900 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. Mai bis einſchließlich 7. Juni 1907 von Paul Meltzer. Karpfen, im Gegenſatz zu früheren Jahren auch zu jetziger Zeit in größeren Quanten zugeführt, erzielten recht annehmbare Preiſe. Schleien, ſowohl vom Inlande, als auch in letzterer Zeit vom Auslande reichlicher eingegangen, gaben im Preiſe nach. Ausgeſuchte Portionsfiſche werden bevorzugt. Mai Karpfen: Mark Mai Schleien: Mark 25. lebend, unjortiert . 98 —109 30. lebend, groß 5 112 28 1 50 er . 108—111 30. „ Unſortiert 107 —121 29 5 10er 70 lo!!! a: . 73—88 30. hr 40er 105 31. lebend, mittel. 107 —118 Juni Karpfen: Mark 31. 5 groß 105-106 1. lebend, 40 er 108 3 5 unſortiert. . 106— 134 4. 5 unfortiert . 97 e TOE SE N a er en nS de 70—84 6. ” 5 7899 Juni Schleien: Mark 7: 1 7 ik 80—86 1. lebend, groß 5 90-107 Mai Schleien: Mark 15 „ unſortiert. 98—126 22. lebend, unfortiert . 105— 124 Fr 5 70—89 r A aa me x 86 3. lebend, groß 78—92 23. lebend, klein . 140—151 38 1 unſortiert. 86—102 23. r 108 8 5 holländiſche . 85—94 23. „ unſortiert 108 —128 e e 60—75 DREI un: 74—76 4. lebend, holländiſche . 86—93 24. lebend, klein 182 4. groß 80—85 24. N ee . 108—116 4. Kunforttert 85-109 24. „ unſortiert 107 —122 , ie 69 25. klein 142 —145 5. lebend, holländiſche . 80—90 25. „Anſortierk 108-135 5 groß 69—75 r 58-74 5. „ unſortiert. 80-100 27. lebend, unſortiert 28106 DOT. ee 61—74 28. 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Expedition: München, Veterinärſtraße 6. ne Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Bestrebungen der Tiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Haſſeler ‚Fifchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Kiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Kiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Zentral-fifchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands. Meſterreich Angarns und der gchweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 13. München, den 1. Juli 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. — III. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1907. — IV. Die künſtliche Fiſchzucht beim Blaufelchen. — V. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen (3. Fortſetzung). — VI. Nermiſchte Mitteilungen. — VII. Perſonal-Notizen. — VIII. Vereins nachrichten. — IX. Literatur. — X, Fiſcherei⸗ u. Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der XV. Deutſche Fiſchereirat hat beſchloſſen, daß der Deutſche Fiſchereiverein zur Auffriſchung des Zuchtmaterials an Regenbogenforellen in den einzelnen deutſchen Fiſch— zuchtanſtalten ein größeres Quantum friſch befruchteter Regenbogenforelleneier aus Amerika kommen laſſen ſolle, um dieſe Eier zum Selbſtkoſtenpreiſe an die einzelnen Fiſchzuchtauſtalten abzugeben. Da es erforderlich iſt, daß der Deutſche Fiſchereiverein ungefähr wenigſtens das Quantum an Regenbogenforelleneiern, welches gewünſcht wird, erfährt, werden hierdurch 270 die deutſchen Fiſchzuchtanſtalten, die friſch befruchtete, aus Amerika bezogene Regenbogen» forelleneier wünſchen, gebeten, umgehend der Geſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins, Berlin SW. 11, Deſſauerſtraße 14, anzugeben, welches Quantum von Regenbogenforelleneiern ſie zu erhalten wünſchen. Ueber den Preis wird den einzelnen Anſtalten Mitteilung gemacht werden, ſobald die nötigen Auskünfte eingeholt ſind. Deutſcher Fiſchereiverein gez.: Dr. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt, Präſident. II. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. Wie wir bereits in der letzten Nummer der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ mitgeteilt haben, hat das Königl. Bayeriſche Staatsminiſterium des Innern den Entwurf zum Fiſchereigeſetz an verſchiedene Korporationen, ſo auch an den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein, hinausgeben. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein hat am Samstag den 15. Juni in ſeinem erweiterten Vor— ſtand und im Verein mit den Delegierten der acht Kreisvereine, zahlreicher Fiſcherinnungen und ſeinem Teichwirtſchaftlichen Ausſchuß über den Entwurf in neunſtündiger Sitzung eingehend beraten. Das überaus ſorgfältige und gründliche Referat erſtattete in der Sitzung Herr Oberſt— landesgerichtsrat Dom pierre. Im allgemeinen erklärte ſich die Verſammlung mit den weſentlichen Beſtimmungen des Entwurfs einverſtanden. Es konnte dies um ſo mehr geſchehen, als der Entwurf ſich in allen prin— zipiellen Fragen mit denjenigen Anträgen deckt, welche der Bayeriſche Landesfiſchereiverein ſeinerzeit nach mehrjährigen Beratungen mit den übrigen bayeriſchen Fiſchereivereinen in der Delegiertenverſammlung zu Augsburg geſtellt hatte. Im einzelnen wurden einige Abänderungen beſchloſſen, über welche wir im nachſtehenden näheren Bericht erſtatten werden. Da wir annehmen können, daß der Entwurf zum Fiſchereigeſetz alle Fiſchereiintereſſenten Bayerns ſowie auch die benachbarten Staaten, deren Fiſcherei unter ähnlichen Verhältniſſen betrieben wird, intereſſiert, ſo werden wir im nachſtehenden den Entwurf in ſeinen hauptſächlichſten Beſtimmungen zum Abdruck bringen, indem wir gleichzeitig die Fiſchereiintereſſenten einladen, falls ſie hierzu irgend welche Wünſche zu äußern haben, dieſelben an dieſer Stelle bekanntgeben zu wollen. Aus dem beſchleunigten Tempo, mit welchem die Königl. Staatsregierung die Begutachtung des Entwurfs durch die maßgebenden Körperſchaften betreibt, dürfen wir den Schluß ziehen, daß der Entwurf vorausſichtlich ſchon zu Beginn der neuen Seſſion der Kammer der Abgeordneten in Vor— lage gebracht werden wird. Die Fiſchereiintereſſenten werden dieſe Abſicht des Königl. Staats- miniſteriums des Innern mit großem Danke anerkennen, um ſo mehr als der Entwurf ſelbſt in ſeinem Inhalt davon Kunde ablegt, daß das Königl. Staatsminiſterium des Innern die Intereſſen der Fiſcherei entſprechend ihrer volkswirtſchaftlichen Bedeutung einer wohlwollenden Würdigung hat zuteil werden laſſen. Um über den Inhalt und den Umfang des Geſetzentwurfes von vornherein Zweifel aus— zuſchließen, machen wir zunächſt darauf aufmerkſam, daß eine ganze Reihe von fiſchereilichen Intereſſen — ſo z. B. die Reinhaltung der Gewäſſer, die Entſchädigungsanſprüche bei Korrektionen und Flußwaſſerverunreinigungen ꝛc. ꝛc. — bereits in dem in voriger Seſſion verbeſchiedenen Waſſergeſetz ihre Erledigung gefunden hat. Wir haben hierüber in Nr. 8 der „Allgemeinen Fiſcherei— zeitung“ von dieſem Jahre eine erſchöpfende Zuſammenſtellung aus der Feder des Referenten für das Waſſergeſetz in der Kammer der Abgeordneten, Frhrn. v. Malſen, gebracht, auf welche wir an dieſer Stelle verweiſen. In zweiter Linie machen wir insbeſondere die Herren Berufsfiſcher darauf aufmerkſam, daß der vorliegende Geſetzentwurf alle diejenigen Fragen über Zeit und Art des Fiſchfanges, über Marktverbote, Mindeſtmaße, Schonzeiten, Fanggeräte u. dergl., welche bisher in der Landes— fiſchereiordnung geregelt waren, unberührt läßt. Dieſelben'ſollen auch in Zukunft durch ober⸗ polizeiliche Vorſchriften erledigt werden, was ohne Zweifel im Intereſſe der Fiſcherei gelegen iſt, da derartige Beſtimmungen ſich den ſpeziellen und wechſelnden Bedingungen der Fiſcherei mehr anpaſſen müſſen, als das auf dem Wege geſetzlicher Regelung möglich iſt. Es wird zu dem Zweck 0 2 . 271 nach Erlaß des Fiſchereigeſetzes ohne Zweifel eine Reviſion der Landesfiſchereiordnung erfolgen müſſen. Der vorliegende Geſetzentwurf trägt in ſeiner Geſamtheit den Charakter eines Wirtſchafts— geſetzes. Wohl enthält derſelbe auch eine Anzahl von Beſtimmungen zum Schutze der Fiſcherei gegen Schädigungen, Strafbeſtimmungen u. dergl. Verbote polizeilichen Charakters, allein im weſentlichen regelt der Geſetzentwurf die Fiſchereirechtsverhältniſſe in ihren Beziehungen zu den übrigen am Waſſer Berechtigten, wie den Ufereigentümern oder den Beſitzern des Waſſers, und namentlich ſchafft der Entwurf die geſetzlichen Grundlagen dafür, daß die Fiſcherei in Zukunft wirtſchaftlicher betrieben werden kann, als das leider bisher möglich war. Formell zerfällt der Geſetzentwurf in VIII Abteilungen und 85 Artikel. Abteilung I „Allgemeines“ hat folgenden Wortlaut: Art. 1. Das Fiſchereirecht gibt die Befugnis, in einem Gewäſſer Fiſche, Krebſe und andere nutzbare Waſſertiere, ſoweit ſie nicht Gegenſtand des Jagdrechtes ſind, zu hegen und zu fangen. Die zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Geſetzes beſtehenden, auf das Fangen und Hegen beſtimmter Waſſertiere oder auf die Benützung beſtimmter Fangmittel oder ſtändiger Vorrich— tungen beſchränkten Rechte bleiben aufrecht. Wo in dieſem Geſetze der Ausdruck: „Fiſche“ gebraucht iſt, ſind darunter die im Abſatz 1 bezeichneten Tiere begriffen. Fröſche dürfen in Gewäſſern, die zur Fiſcherei benützt werden, nur von den zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigten und von Perſonen gefangen werden, welche von den Fiſchereiberech— tigten die ſchriftliche Bewilligung hierzu erhalten haben. Die Bewilligung hat der den Froſchfang Ausübende bei ſich zu führen. Art. 2. Fiſchereirechte können als Rechte an fremden Gewäſſern (ſelbſtändige Fiſchereirechte) an öffentlichen und Privat-Gewäſſern ſowie an Strecken oder Teilen von öffentlichen und Privat— gewäſſern beſtehen. Die ſelbſtändigen Fiſchereirechte ſind vererblich und veräußerlich; ſie können mit dem Eigentum an beſtimmten Grundſtücken verbunden ſein oder beſtimmten Perſonen ohne Verbindung mit einem Grundſtück zuſtehen. Art. Geſchloſſene Gewäſſer im Sinne dieſes Wiese find: 1. alle künſtlich angelegten Fiſchteiche und Fiſchbehälter, mögen ſie mit einem natürlichen Gewäſſer in Verbindung ſtehen oder nicht, und 2. alle anderen Gewäſſer, denen es an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten regel— mäßigen Verbindung mit einem anderen natürlichen Gewäſſer fehlt. Die vorher erwähnte Verſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins hat zu dieſem Artikel nur den Zuſatz beſchloſſen, daß die Altwäſſer nicht für geſchloſſene Gewäſſer erklärt werden ſollen, ſondern wie Beſtandteile eines Flußes reſp. Sees zu behandeln ſind. Mit beſonderer Genugtuung wird man in Fiſchereikreiſen anerkennen, welche Definition in Art. 1 der Begriff des Fiſchereirechts gefunden hat. Während früher und noch gegenwärtig in weiten Kreiſen unter dem Fiſchereirecht nur das Recht verſtanden wurde „Fiſche zu fangen“, legt der vorſtehende Entwurf feſt, daß darunter auch „die Hege und Pflege der Fiſche“ zu verſtehen ſei, woraus naturgemäß eine große Menge von Folgerungen gezogen werden müſſen, die der Entwicklung der Fiſcherei nur günſtig ſind. Auf Grund des alten römiſchen Rechtsbegriffes des Fiſchereirechtes konnte es vorkommen, daß ein Gericht die Schadenserſatzanſprüche eines Fiſchers bei einer Flußkorrektion abwies mit der Motivierung, daß der Fiſcher auch nach der Korrektion in der Lage ſei, in ſeinem Waſſer Fiſche zu fangen. Derartige Urteile werden in Zukunft unmöglich ſein, wenn unter dem Fiſchereirecht zu verſtehen iſt, daß die Gewäſſer in einem Zuſtande zu erhalten ſind, welche auch eine Hege und Pflege der Fiſche ermöglichen. Abteilung II „Fiſcherei berechtigung“ lautet folgendermaßen: Art. 4. Inſoweit nicht auf beſonderen Rechtsverhältniſſen beruhende Rechte dritter Perſonen be— ſtehen, iſt fiſchereiberechtigt: J. in öffentlichen Gewäſſern der Staat und 2. in Privatgewäſſern der Eigentümer des Gewäſſers. WirdzeinzPrivatgewäſſer in ein öffentliches umgewandelt, jo kann der Fiſchereiberechtigte, wenn ihm das Fiſchereirecht nicht belaſſen wird, für den Verluſt desſelben Entſchädigung verlangen. 272 rt. 5. In den natürlichen oder künſtlich hergeſtellten Abzweigungen fließender Gewäſſer (Seiten- arme, Kanäle, Bewäſſerungsgräben u. ſ. w.) ſteht, vorbehaltlich beſonderer Rechtsverhältniſſe das Fiſchereirecht den im Hauptwaſſer Berechtigten in der durch die Lage und durch das Länge— verhältnis der! Hauptwaſſerſtrecke beſtimmten räumlichen Ausdehnung zu. In zur ſelbſtändigen fiſchereilichen Bewirtſchaftung geeigneten Kanälen, welche aus mehreren Flußläufen geſpeiſt werden oder verſchiedene Flußgebiete miteinander verbinden, iſt, vorbehaltlich beſonderer Rechtsverhältniſſe, der Eigentümer des Kanals fiſchereiberechtigt. Art. 6. Verändert ein fließendes Gewäſſer infolge natürlicher Ereigniſſe oder durch künſtliche Ab- leitung (Durchſtiche, Regulierungen, Uferſchutzbauten u. dgl.) ſein Bett, ſo ſind die Inhaber der Fiſchereirechte ſowohl in dem neuen Waſſerlaufe als auch in dem ſich etwa bildenden Altwaſſer und in den durch Längs- und Querbauten abgetrennten Waſſerflächen (Buhnen) bis zur voll— ſtändigen Verlandung fiſchereiberechtigt. Die räumliche Ausdehnung der Fiſchereirechte im neuen Waſſerlauf beſtimmt ſich verhältnismäßig nach der räumlichen Ausdehnung der Fiſchereirechte im alten Laufe des Gewäſſers. „Die Unternehmer von Bauten, welche eine Veränderung des Bettes des Gewäſſers zur Folge haben, ſind verpflichtet und können, inſoweit es ſich um Privatperſonen handelt, von der Verwaltungsbehörde angehalten werden, möglichſt dafür Sorge zu tragen, daß die Altwaſſer und Buhnen in einer den Durchzug der Fiſche geſtattenden Verbindung mit dem Hauptwaſſer bleiben.“ Art. 7. Tritt ein Fiſchwaſſer über ſeine Ufer aus, jo iſt der im Fiſchwaſſer Fiſchereiberechtigte befugt, auf dem überfluteten Grundſtücke zu fiſchen, ſoferne dies ohne Beſchädigung des Grundeigentums geſchehen kann. Den durch die Ausübung der Fiſcherei allenfalls angerichteten Schaden hat der Fiſchereiberechtigte zu erſetzen. Vorkehrungen, welche den Zweck haben, die Rückkehr des Waſſers und der Fiſche in das Waſſer— bett zu hindern, dürfen von dem Grundbeſitzer nicht angebracht werden. Bleiben nach dem Rücktritt des Waſſers, auf den Grundſtücken in Gräben und anderen Vertiefungen, welche nicht in fortdauernder Verbindung mit dem Fiſchwaſſer ſtehen, Fiſche zu— rück, ſo iſt der Grundeigentümer berechtigt, ſie ſich anzueignen. Das Aneignungsrecht des Grund— eigentümers erſtreckt ſich jedoch nicht auf die zurückgebliebene Fiſchbrut; dieſe darf nur der Fiſcherei— berechtigte an ſich nehmen. Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag den Fiſchereiberechtigten erlauben, auf gering— wertigen, im Ueberflutungsbereiche eines Fiſchwaſſers gelegenen Grundſtücken gegen Entſchädi— gung des Grundeigentümers Gräben anzulegen und unterhalten, um den Fiſchen das Zurückgehen in das Fiſchwaſſer zu ermöglichen. Art. 8. Eine Fiſchereiberechtigung, welche bisher von den Einwohnern oder den Angehörigen einer Gemeinde als ſolchen ausgeübt worden iſt, geht auf die politiſche Gemeinde zur Ausübung über. Fiſchereirechte in Gewäſſern, die bisher dem freien Fiſchfange unterlagen, werden bei öffent— lichen Gewäſſern auf den Staat, bei Privatgewäſſern anf die Gemeinde übertragen. N Bildet ein Privatgewäſſer die Grenze zweier oder mehrerer Gemeinden, ohne der einen oder anderen Gemarkung ganz oder zu einem beſtimmten Teile anzugehören, ſo ſind die Gemeinden auf der ihnen gemeinſamen Strecke des Gewäſſers bezüglich des Fiſchfanges gleichberechtigt. Art. 9. Die bisher in einzelnen Landesteilen jedermann zuſtehende Befugnis, in den öffentlichen Gewäſſern die Angelfiſcherei auszuüben, wird ohne Entſchädigung aufgehoben. Art. 10. Fiſchereirechte, welche auf das Fangen und Hegen beſtimmter Waſſertiere oder auf die Benutzung beſtimmter Fangmittel oder ſtändiger Fiſchereivorrichtungen (Wehre, Zäune, Selbſt— fänge, feſtſtehende Netzvorrichtungen, Sperrnetze uſw.) gerichtet ſind (Art. 1 Abſ. 2), können in nicht geſchloſſenen Gewäſſern gegen Entſchädigung der Berechtigten aufgehoben oder weiteren Beſchränkungen, als dieſes Geſetz vorſieht, unterworfen werden. Eine ſolche Aufhebung oder weitere Beſchränkung kann beanſprucht werden: J. vom Staate im öffentlichen Intereſſe, 2. von Fiſchereiberechtigten und Fiſchereigenoſſenſchaften, wenn von ihnen nachgewieſen wird, daß die Berechtigung der Erhaltung und Verbeſſerung des Fiſchbeſtandes dauernd nachteilig iſt und einem wirtſchaftlichen Betriebe der Fiſcherei in den betreffenden Gewäſſern entgegenſteht. Ueber den Antrag nach Abſ. 2 entſcheidet die Verwaltungsbehörde. Die zu gewährende Entſchädigung iſt von demjenigen zu leiſten, welcher die Beſchränkung oder Aufhebung der Berechtigung beanſprucht. 273 Auch zu dieſem Abſatz haben die in vorſtehender Verſammlung genannten Fiſchereiintereſſenten im weſentlichen ihre Zuſtimmung erteilt. Im einzelnen wurde nur bemerkt, daß Art. 6 nicht ſo verſtanden werden dürfe, daß nur Privatperſonen die Verpflichtung hätten, Altwäſſer und Buhnen offen zu halten, ſondern daß dieſe Verpflichtung ſich auch auf den Staat und die Gemeinden beziehe. Ferner wurde beſchloſſen, den Art. 7 grundſätzlich dahin abzuändern, daß bei Ueberſchwem— mungen nach Rücktritt des Waſſers der Grundeigentümer in keinem Falle berechtigt ſein ſolle, ſich die nach der Ueberſchwemmung zurückgebliebenen Fiſche anzueignen. Es iſt dies auch ohne Zweifel völlig berechtigt, wenn es ſich um Ueberſchwemmungen von Teichen handelt, deren Fiſche ja in den meiſten Fällen identifiziert werden können. Aber auch bei Ueberſchwemmungen von Flüſſen und Seen hat jedenfalls der Grundeigentümer, wenn er nicht fiſchereiberechtigt iſt, kein Recht auf dieſelben. Anerkannt wurde dagegen in der Verſammlung, daß der Fiſcher für allen Schaden auf— zukommen hat, welchen er bei Aneignung der Fiſche auf fremden Grund und Boden verurſacht. Man könnte ſich auch damit einverſtanden erklären, daß dem Fiſcher für die Abholung der Fiſche ein kurz bemeſſener Endtermin geſetzt wird. Mit beſonderer Befriedigung wurde in der Verſammlung aufgenommen, daß die namentlich in der Pfalz jedermann zuſtehende Befugnis, an offenen Gewäſſern zu angeln, mit einem Strich aufgehoben wird. Es iſt das bekanntlich die Grundlage, um in vielen pfälziſchen Gewäſſern eine Pflege der Fiſcherei überhaupt zu ermöglichen. (Fortſetzung folgt.) III. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1907. (1. Fortſetzung. Vergl. Nr. 12.) Schon in früheren Jahren war auf dem Fiichereirat der Antrag geſtellt worden, möglichſt bei den maßgebenden Stellen dahin zu wirken, daß die ſeitens des Reiches dem Deutſchen Fiſcherei— verein gezahlte Beihilfe zur Förderung der Deutſchen Binnenfiſcherei einerſeits erheblich erhöht und andrerſeits in ihrer Verwendung nicht wie bisher auf Fiſchausſetzungen beſchränkt werde. Es iſt wenig erreicht worden, nur einzelne Bundesſtaaten haben ſich zu einer Beitragszahlung bereit erklärt, bzw. ihren Beitrag erhöht. Dieſesmal brachte der Delegierte des Bayeriſchen Landes— fiſchereivereins, Herr Profeſſor Dr. Hofer, den formellen Antrag auf der Hauptverſammlung ein, bei der Reichsregierung um Erhöhung der Subvention des Deutſchen Fiſchereivereins auf Mk. 150 000.— vorſtellig zu werden. Er wies zur Begründung des Antrages auf die das ganze Deutſche Reich umfaſſende Organiſation des Deutſchen Fiſchereivereins hin, die im ganzen mit den angeſchloſſenen Vereinen und deren angeſchloſſenen Untervereinen etwa 33 000 Mitglieder umfaſſe. Die Summe von Mk. 150 000.— ſei das mindeſte, was für die verſchiedenen wichtigen Intereſſen der Stromfiſcherei, der Seenbewirtſchaftung und der Teichwirtſchaft gefordert werden müſſe. Die Fiſcherei ſei, hauptſächlich was die Stromfiſcherei betreffe, durch Schiffahrt und Induſtrie in immer ſchwierigere Lagen gekommen, um ſo mehr müßten die Beſtrebungen der deut— ſchen Binnenfiſcherei da, wo ſie keine, oder nur geringe Störung erlitten, gefördert werden. Die Finanzreform des Reiches, wenn ſie auch wohl noch nicht beendet ſei, gebe ebenſo, wie die nunmehr vollzogene Neukonſtituierung des Deutſchen Fiſchereivereins nach der neuen Satzung die beſte Gelegenheit, an der zuſtändigen Stelle die Erhöhung der Subvention zu beantragen. Durch die Neuorganiſation des Deutſchen Fiſchereivereins ſei die Gewähr geſchaffen, daß die zur Verfügung geſtellten Summen ihre richtige und der Fiſcherei förderſame Verwendung finden würden. Es wird auch beſonders noch darauf hingewieſen, daß auch die in der Binnenfiſcherei beſchäftigten Kräfte für die Kaiſerliche Marine und ihren Beſatz an Mannſchaften außerordentlich wertvoll ſeien. In der der Diskuſſion des Antrages Hofer erhebt ſich keine Stimme gegen den Antrag, es wird vielmehr von allen Seiten auf das lebhafteſte die Erhöhung auf Mk. 150 00.— befürwortet und in der Abſtimmung der Antrag Hofer einſtimmig angenommen. Herr Regierungs- und Baurat Recken- Hannover betont die Wichtigkeit der Schaffung einer teichwirtſchaftlichen Verſuchs— ſtation. Die Landwirtſchaftskammer für die Provinz Hannover habe, als es ſich herausſtellte, — daß eine ſolche Station zunächſt durch den Staat ſchwerlich werde geſchaffen werden, ſich ein Terrain in der Lüneburger Heide geſichert, das bequem von Berlin aus zu erreichen ſei. Das Terrain ſei in jeder Beziehung durchaus geeignet und daher ſei auch die Hoffnung zu hegen, daß bald die projektierte Station dort erſtehen werde. Der Generalſekretär iſt der Meinung, daß es wohl gelingen werde, für die Erhaltung und Amortiſation einer ſolchen Anſtalt die nötigen Mittel aufzubringen. In dem betreffenden Fachausſchuſſe des Deutſchen Fiſchereivereins ſei die ge— eignete Stelle für die weitere Bearbeitung dieſer Frage gegeben. Bei dieſer Gelegenheit weiſt Herr Landrat Wagner-Rüdesheim auf die noch immer der Löſung harrende Frage der Gründung einer ſchwimmenden Station auf dem Rhein hin, für die ſich Profeſſor Dr. Lauterborn in Verbindung mit dem Deutſchen Fiſchereiverein ſehr intereſſiert habe. Er empfiehlt auch dieſes Projekt wärmſtens der weiteren Förderung ſeitens des Deutſchen Fiſchereivereins. Herr Baurat Doell-Metz, Vertreter des Elſaß-Lothringiſchen Landesfiſchereivereins, ſpricht ſein Bedauern darüber aus, daß der Abwaſſerfrage ſeiner Anſicht nach noch nicht die genügende Bedeutung eingeräumt werde. Was nütze eine Beſetzung der Gewäſſer mit Fiſchen, wenn das Auſkommen der Brut, oder der Beſatzfiſche durch die Abwäſſer in Frage geſtellt, oder gar ganz verhindert werde. Er weiſt auf das im vorigen Jahre zur Verfügung geſtellte Material, deſſen Bearbeitung er wünſcht, hin. Der Generalſekretär berichtet über die Schwierigkeit der Behandlung dieſer Frage und bemerkt, daß die vorhandenen fiſchereilichen Stationen, vor allen Dingen die in München und in Friedrichshagen, ſich die Abwäſſerfragen ſehr angelegen ſein laſſen. Außerdem beſtehe ja noch die preußiſche Station für Abwäſſerfragen, die ebenfalls ſegensreich gewirkt habe. In der Diskuſſion wird dann noch das von Herrn Dr. Bonne-Kleinflottbeck geſammelte Material und die Geſichtspunkte des Herrn Dr. Bon me ſ erörtert und zum teil einer abfälligen Kritik unterzogen. Es wird auf Antrag von Profeſſor Dr. Hofer beſchloſſen, die Reichsregierung zu erſuchen, dahin wirken zu wollen, daß in den Bundesſtaaten reguläre Strom— aufſichtsorgane nach dem Muſter der bewährten Flußinſpektoren in England aufgeſtellt werden möchten, um etwaige durch Abwäſſer verurſachte Schädigungen rechtzeitig zu erkennen und feſt— zuſtellen. Einſtimmig wird ferner noch beſchloſſen, das bisherige Mitglied des Deutſchen Fiſcherei— vereins, Herrn Geheimen Regierungsrat Profeſſor Dr. Möbius zu Berlin , zum Ehrenmitgliede des Deutſchen Fiſchereivereins zu ernennen. Aus dem Jahresbericht des Generalſekretärs iſt hervorzuheben, daß für die Lachszucht im vorigen Jahre Mk. 19 071.74 für Lachsbrutausſetzungen in den verſchiedenen Stromgebieten verwendet worden ſind. In dieſer Summe iſt enthalten der im Etat nicht erſcheinende außer— ordentliche Zuſchuß des Reiches für die Ausſetzung von 300 000 Stück Lachsbrut ins Rheingebiet, welche Mk. 2035.37 erfordert hat. Der Bezug der Lachseier, Lachsbrut und der Ort der Ausſetzung iſt aus der folgenden Tabelle erſichtlich. Tabelle A Für Rechnung des Etatsjahres 1906/1907 ſind im Frühjahr 1906 folgende Lachsbrut— ausſetzungen erfolgt: 1. Rheingebiet. Zahl der Zableder 8 Ä N 9 rule ztelten un ns 48 0 Bezogen von Abgegeben an Lachseier ausgefenten Ort der Ausſetzung | RT TER 5 NN 5 F Staatliche Fiſch— 111 800 | 62800 in den Rhein zwiſchen Rhein— zuchtanſtalt | felden und Grenzach, 49000 in den Thiengen Rhein unterhalb Neuhauſen. do. Fiſchzuchtanſtalt 300 000 | 230 640 Alte Dreiſam bei Eichſtetten, Silber⸗ Selzenhof hof und Dachwangener Bach bei Lehen und Umkirch. 5 Staatliche Fiſch— 313 134 152 140 Reichenbach, 101494 Hütters⸗ zuchtanſtalt bach, Schraibach, Dantersbach, Kin- Haigerach zig, 59 500 Nordrach. Transport 655 574 275 Zahl der Fellen und Bezogen von Abgegeben an da chseier geen Ort der Ausſetzung | Lachsbrut Transport 655 574 Burg, Offenburg Heidelberger 81 000 Fiſchzuchtan— ſtalt, Marxzell Durch Arens⸗ do. 60 000 Cleyſingen v. 153 070 | 70890 Alb, Maizenbach, 82 180 Eyach, Burg, Offen⸗ Nebenfluß der Enz. burg Heidelberger do. 40 000 Fiſchzuchtan⸗ ſtalt, Marxzell Frau v. Winter⸗ 462 776 Bach bei Okfer, Biebelhauſer Bach, ſtein, Biebel— Prims, Saar. hauſen bei Saarburg Fiſchſchutzverein Fiſchzuchtanſtal- 427 000 416 565 Eckernthalbach, Selbach, Oberauler Cöln ten i. Bödingen 8 Bach, Honnerbach, Rembach, Kruf— und Kruft terbach, Kleinbach, Nette, Elz. Dr. Cruismann, 6000 Wenne, Zufluß der Ruhr. Schmallen— berg (Weſtf.) Arens, Cley⸗ ſingen o. Lingen (durch d. annöverſch. iſchereiaus— ſchuß do. do. Hemeringen do. Hemeringen (durch d. Han⸗ növerſchen Fiſchereiaus— ſchuß) do. Hemeringen (durch d. Han⸗ növerſchen Fiſchereiaus— ſchuß) Hemeringen do. Ins Rheingebiet Sa.: 1 693 985 2. Elbegebiet. Arens⸗Cley⸗ 75000 | 67672 fingen | 5 000 Nanz, Nortorf 100 000 99 500 Peeck, Moisburg 50 000 47 426 Brinkmann, 50 000 49 000 Bienenbüttel Deicke, Bremer— 50 000 49 333 vörde Kaiſer, Hittfeld 50000 | 49 110 Ins Elbegebiet Sa.: 367 041 Torge. Ouellgebiet der Pinnau. Eſte und Nebenbäche. Bargdorfer- und Eitzerbach. Pulvermühlenbach (Oſte). Aufzuchtteiche bei Hittfeld. 3. Weſergebiet. Groß, Dieters- 100 000 hauſen | Döring, Ober- 60 000 aula Rheder, Münch- | 400 000 haufen | Knochenhauer, 40 000 Meiningen Prof. Dr. Hey⸗ 50 000 mons, Hann.⸗ Münden Transport 91000 59 500 391000 30 772 49 543 621 815 Haime und Lütterbach. Oſterbach bei Friedigerode. Obere und mittlere Eder und Neben— bäche, ſowie Fulda und Nebenbäche. Quellbäche der Meßfelder Teichwieſen und der Sülze. Werra bei Hann.⸗Münden. 276 = ' | . Zahl der er- 5 8 Zahl der ; Bezogen von Abgegeben an Er 980 Ort der Ausſetzung Lachsbrut Transport 621815 | Hemeringen Hemeringen 250 000 250 000 50000 Aue bei Behren, 50 000 Haver— beckerbach, 50 000 Forellenbach bei Oldendorf, 50000 Pohlerbach, N 50000 Zuflüſſe der Exter. | Lingen Funke, Ober- 90 000 84 387 | Momekebach, Diemel. | marsberg ö do. A. Steinmeiſter, 100 000 100 000 | 40 000 Brandbach, 30 000 Sſchradower Bünde bach, 30000 Gewinghauſerbach. do. Brinkmann, 100 000 97 000 17000 Aller bei Zelle, 30000 Lachte | Bienenbüttel bei Lachtehauſen, 50000 große | Oertze bei Walthauſen. Hameln Schliekerts— 25 000 25 000 Jeſebach bei Brohenſen. brunnen Ins Weſergebiet Sa.: 1178 202 4. Emsgebiet. Lingen (durch d. Hömberg, 30 000 28 600 Emmerbach. Hannöverſch. Lüdinghauſen Fiſch.⸗Verein | do. Deitmar, Ems 40 000 36 300 Obere Gane. detten do. Franke, Meppen 25 000 23 000 Helterbach, Nebenbach der Haſe. do. Lingen 422 000 418 000 J. Weſtfäliſche Ems, 2. Hannöverſche Ems. Ins Emsgebiet Sa.: 505 900 Im Detail verteilt ſich die Lachsbrut für die Weſtfäliſche und Hannöverſche Ems folgendermaßen: 100000 Mühlenbach (Elte), 100000 Hemelterbach, Randelbach, Freiſchutz— f bach, 20000 Ems bei Schepsdorf, 30000 Ems bei Haneckenföhr, 85000 Ems, Aa und Bram— ſcherbach, 30000 Haſe bei Osnabrück, 35000 Aa, 18000 Mühlenbach bei Lingen. Fiſchereiverein für d. Provinz Poſen Arens -Cley— ſingen (durch den Weſtpr. Fiſ 5 o. do. do. C. 5. Weichſelgebiet. Herrguth, 14 700 Bromberg Bruthaus 12 000 11 500 Schlochau Königsthal 58 000 54 976 Brattiau 20 000 16 763 Mühlhof 18 000 17 500 Ius Weichjelgebiet Sa.: 115 439 Brahe. Brahe bei Rittel. Fietze und Ferſe bei Schöneck. Drewenz. Brahe bei Rittel. Für die angeſchloſſenen Vereine find zur Verwendung im Sinne der Titel 2—7 des Etats des Deutſchen Fiſchereivereins Mk. 33 7000. — verwendet worden. Im einzelnen gibt die nach— folgende Tabelle Aufſchluß über die von den angeſchloſſenen Vereinen vollzogenen Ausſetzungen. — ( vßlüʃ ]—•ꝗwwW ̃ ᷑ Bu¹U'!! x ß ͤ—kd; p ˙² ! ³ ar 4 277 Tabelle B Im Etatsjahr 1906/1907 wurden folgende Ausſetzungen ausgeführt: 56 198 Stück Seeforelle: Karpfen: A 5000 Stück Brut und Jährlinge 57500 „ inge 0% 300 F 200 kg Seeſaibling: e e a.r ‚618.20. iR. BE Vene. 0 10000 Zweiſömmerige . .. 1833 Stück insges. 1500 „ R115 128 kg Bachſaibling: ältere und Laicher .. 1467 Stück 249000, „ Hecht: F 6000 „ Oele eee Purpurforelle: Shrlin ge 5 „, Geer?! Pa 1000 „ Schnäpel: Goldorfen BOT, de 690000, Zander: Deeſſe n: . 500 „ err ĩ¾ a se 2 DHRD LSA, Maränen: Bau! pod e eee Nahringe 009, ihlinge 2900 „ Wige BON „ Aeſche: En MRS DER 120 kg eee enn Forellenbarſch: e e ee Jährige 350 Stück Bachforelle: eee en NG OD. ko 219000 „ 166 400 Stück ee e e 1000 „ Schleien: eee ee e eee eee neige ine , Hähreinge 10544 Stück eee Fer E 100 kg Selin re. 405 „ zweiſömmerige .. 5810 Stück Regenbogenforelle: dd Ie N 43809 „ Und fir, 220 Mb. F 3000 „ hrenn ge 138300 „ Dem ſogenannten rheiniſchen Karpfen- und Zandergebiet wurden Mk. 3600.— zugewieſen. Ueber die hierfür erfolgten Ausſetzungen konnte wegen der noch ausſtehenden Berichte, keine Mitteilung gemacht werden. Zur Förderung der Bodenſeefiſcherei wurden Mk. 1000.— ver— wendet und dafür 8000 Stück Peipusſeemaränenjährlinge ausgeſetzt. Der Herr Staatsſekretär des Innern hat außerdem auf Antrag des Deutſchen Fiſchereivereins für die Fiſchereivereine von Weſtpreußen, Pommern und Schleswig-Holſtein je Mk. 600.— für Lachs- und Meerforellen— zucht im Küſtengebiete der Oſtſee dem Deutſchen Fiſchereiverein bewilligt. Es wurden von den genannten Vereinen hierfür 4000 Stück Meerforellenſetzlinge und 187 000 Stück Lachsbrut aus— geſetzt. Die Lachseierernte im Weſer- und Emsgebiete ergab im vorigen Jahre ein außerordentlich reiches Reſultat, ſo daß ſeitens des Fiſchereiausſchuſſes der Landwirtſchaftskammer für die Provinz Hannover, dem die Lachszucht in dieſem Gebiete unterſtellt iſt, eine Million Lachseier dem Deutſchen Fiſchereiverein angeboten werden konnten. Da der Deutſche Fiſchereiverein das Beſtreben hat, die Elbe, in der ſich der Lachsfang ſehr gehoben hatte, der Lachszucht wieder mehr, als bisher, dienſtbar zu machen, ſo ſtellte er bei dem hohen Reichsamte des Innern den Antrag, bis zu Mk. 5000.— für den Ankauf der angebotenen Million Lachseier und ihrer Erbrütung für das Elbe— gebiet, ſowie Ausſetzung der Brut zu bewilligen. Dieſem Antrage wurde entſprochen, und die Million Lachseier in verſchiedenen Anſtalten des Elbegebietes vom Königreich Sachſen bis Schleswig— Holſtein erbrütet und die Brut in geeignete Gewäſſer ausgeſetzt. Die bewilligte Summe wurde ſogar nicht ganz erreicht, die Geſamtkoſten für die Lachseier, ihre Erbrütung und Ausſetzung ins Elbegebiet betrugen Mk. 4571.—. Die Erbrütung ging im allgemeinen zur Zufriedenheit von ſtatten. Es mag hier gleich bemerkt werden, daß an den Herrn Staatsſekretär des Innern und den Herrn Preußiſchen Landwirtſchaftsminiſter ein Antrag geſtellt wurde, für eine Elbebereiſung zum Zwecke der Organiſation der Lachszucht durch den Regierungs- und Baurat Recken-Hannover und den Generalſekretär Fiſcherr die nötigen Mittel zu bewilligen. Dieſem Antrage wurde in bereit— willigſter Weiſe entſprochen, die Reiſe wird noch in dieſem Jahre vor Eintritt der Lachseiergewinnung ausgeführt werden. Es wird in erſter Linie dabei das Augennierk darauf gerichtet werden müſſen, daß die für die Erbrütung von Lachſen für das Elbegebiet notwendigen Eier im Elbegebiet ſelbſt 278 gewonnen werden. Außerdem werden natürlich die für die Erbrütung in Frage kommenden Anſtalten inſpiziert werden müſſen. Beſonderer Dank für die Unterſtützung in dieſer Sache gebührt den Fiſchereivereinen für das Königreich Sachſen, die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten, ſowie dem hamburgiſchen Fiſchereiinſpektor Lübbert. (Schluß folgt.) Iv. Die künftlihe Fiſchzucht beim Vlaufelchen. Von Profeſſor O. Nüßlin-Karlsruhe. Der Blaufelchen des Bodenſees iſt einer derjenigen Coregonen, die ſich an das tiefere Innere eines großen Alpenſees angepaßt haben. Er meidet die Ufer, lebt an tieferen Seeorten, in einer Tiefe, die zeitweiſe unter 30 m geht und mit Ausnahme der Laichzeit auch in der Nacht nicht höher als etwa 12 m unter der Oberfläche zu liegen ſcheint. Die von Frühjahr bis Herbſt gebräuchlichen Netze ſuchen den Blaufelchen in Tiefen von 34 bis 12 m auf. Die Zugnetze, die bei Tage fangen, die ſogenannten Klusgarne, ſuchen ihn in der Tiefe, die Schwebnetze in der Nacht zur Zeit ſeines höchſten Standes. Nur zur Laichzeit geht der Blaufelchen ganz an die Oberfläche, er iſt jetzt am leichteſten zu erbeuten. Nach der Laichzeit ſinkt er herab in Tiefen, die ihn bis zum April vor der Ausbeute mit den bisher gebräuchlichen Netzen ſchützen. Zur Laichzeit, ebenfalls nur im Seeinnern ich aufhaltend, läßt er Eier und Samen in die Tiefe fallen, die hier wohl zwiſchen 100-250 m ſchwankt. Seine Nahrung entſpricht dem pelagiſchen Aufenthalt, ſie beſteht, Ausnahmen abge— rechnet, nur aus pelagiſchem Cruſtaceenplankton. Der Blaufelchen iſt daher einer der typiſchſten pelagiſchen Coregonen mit engſter Nahrungs— breite, an gleichmäßige tiefe Temperatur gewöhnt und daher im höchſten Grad empfindlich, er iſt ein Tiefelaicher, inſofern als ſein Laich in die Tiefe gelangt und hier ſeine Entwicklungsbedingungen findet. Der Blaufelchen des Bodenſees iſt ein typiſcher pelagiſch angepaßter Tiefelaicher, er trägt in dieſer Hinſicht den ſpezifiſchſten Charakter unter allen nordalpinen Coregonen von den Seen der Rhone bis zu den Seen des Traungebiets. Es iſt vielfach verſucht worden, ihn durch künſtliche Fiſchzucht von See zu See zu übertragen, noch nirgends iſt ein ſicherer Erfolg ſolcher Verſuche nachgewieſen worden. Auch die Verſuche, ihn aus dem Oberſee des Bodenſees in deſſen Unterſee durch künſtliche Fiſchzucht zu verpflanzen, ſollen vergebliche geweſen ſein. (Blattner). Er fehlt im Unterſee trotz der Rheinverbindung zwiſchen Ober- und Unterſee. Nur in einzelnen Jahren werden einzelne Stücke im Unterjee erbeutet, wahrſcheinlich infolge von Hochwaſſerſtänden; 1879 wurden ausnahmsweiſe etwa 300 Stück im Unterſee gefangen, ſie waren viel fetter als im Oberſee (Läubli, Fiſchereikatalog der Schweiz 1880, S. 78), was aus dem reicheren Plankton des Unterſees leicht erklärlich erſcheint. Die Tatſache des Fehlens des Blaufelchens im Unterſee trotz des gelegentlich nicht geringen Uebertritts älterer Blaufelchen aus dem Oberſee in den Unterſee (1879) weiſt uns darauf hin, daß zwar der ältere Blaufelchen im Unterſee ſein Fortkommen, und zwar nach obigem ein ſehr gedeihliches, findet, daß er ſich jedoch im Unterſee nicht fortzupflanzen vermag. Dies iſt uns wohl erklärlich, wenn wir die natürlichen Lebensbedingungen des Eis, des Embryos und der Brut näher ins Auge faſſen. Das Ei iſt an die große Tiefe und den hohen Druck angepaßt, es iſt ſpezifiſch ſchwerer und mit dichterer und feſterer Eiſchale verſehen, auch kleiner als das Ei des nächſtverwandten Coregonen des Bodenſees (Gangfiſch). Die Blaufelchenbrut iſt mit einem faſt kugeligen, herabhängenden, breiten Dotterſack verſehen, hat einen ſchwachen unpaaren Floſſenſaum, kleine, gegenüber dem Gangfiſch etwa halb ſo lange Bruſtfloſſen, iſt anfangs faſt ohne Pigment. Sie ſchwimmt zappelnd und ungewandt und ſinkt in kurzen Pauſen zu Boden, hier eine Zeitlang mit dem Dotterſack aufliegend und ausruhend. Infolge des großen hängenden Dotterſacks und der ungewandten immer wieder zum Boden ſtrebenden Schwimmbewegungen erinnert der Blaufelchen an die Aeſche und entfernt ſich weit vom Gangfiſch und Silberfelchen, deren Brut einen flachen, aus dem Bauchprofil kaum hervortretenden Dotterſack beſitzt, mit viel größeren Floſſen verſehen, und von 2 Anfang an reich pigmentiert iſt, und die äußerſt gewandt und leicht ſchwimmt und das Beitreben hat, ſich an der Oberfläche zu halten. Ei und Dotterſackbrut des Blaufelchens zeigen uns deutlich, daß dasLebenselement des Blau— felchens zu Beginn der Entwicklung die Tiefe iſt. In der Tiefe muß auch die erſte Ernährung nach Verluſt des Dotterſacks erfolgen. Wir wiſſen durch Hofer, daß auch in großer Tiefe des Oberſees ein Plankton lebt, eine blinde Varietät des Cyclops viridis, ſowie ein Muſchelkrebs, deren Larvenformen der Blaufelchenbrut zur erſten Ernährung dienen mögen. Wir werden auch annehmen dürfen, daß diejenigen pelagiſchen Boden— ſee-Cruſtaceen, die bekanntermaßen dem älteren Blaufelchen in erſter Linie zur Nahrung dienen, nämlich Bythotrephes und Leptodora, die keine Ephippien bilden, ihre Dauereier zu Boden fallen laſſen. So gelangen die Eier des Blaufelchen, ſowie die Eier ſeiner wichtigſten Nahrungskrebschen etwa zur gleichen Zeit zur gleichen Tiefe, und die aus den Eiern dieſer Krebschen ſich entwickelnden Larven werden auch eine Hauptnahrung der Blaufelchenbrut bilden. Mit dem allmählichen Aufſteigen des Bythotrephes und der Leptodora wird auch die Blaufelchenjugend ſich erheben. Daß die jungen Blaufelchen normal in größeren Tiefen leben als die erwachſenen, das darf man daraus folgern, daß es früher, als noch keine künſtliche Fiſchzucht am Oberſee ge— trieben wurde, eine große Seltenheit war, wenn ein untermäßiger Blaufelchen in den Klusgarnſack gelangt war, der früher im äußerſten Ende nur 25 mm Maſchenweite gehabt hatte. Heute iſt das Mitfangen junger Blaufelchen zeit- und ortsweiſe keineswegs eine Seltenheit, und man darf wohl dieſe Veränderung auf Rechnung der infolge der künſtlichen Fiſchzucht in der Lebensweiſe und in der Wahl der Standorte veränderten Nachkommenſchaft ſetzen, und zwar des— jenigen Teiles des künſtlichen Einſatzes, der an flachen Stellen zu Boden gelangte, deshalb am Leben blieb und ſich an eine Lebensweiſe in höheren Schichten anzupaſſen vermochte. Wir kommen damit zu dem mutmaßlichen Schickſal der durch künſtliche Ausbrütung in den Zuchtanſtalten gewonnenen und als Dotterſackbrut ausgeſetzten Blaufelchen-Nachkommenſchaft. Dies Verfahren wurde bisher in großem Maßſtab in zahlreichen Anſtalten am Bodenſee geübt, und auf dieſem Wege wurden in den letzten Jahren jährlich über 10 Millionen Blaufelchenbrut dem Oberſee zugeführt. Von den in die Anflalien eingelieferten Blaufelcheneiern geht in der erfttenEntwid- lungszeit ungefähr 30% zugrunde, ein Verluſt, der zum größten Teil auf Rechnung des Eiertransports und der Methode des Ausbrütens in Coregonengläſern geſetzt werden muß, da Verſuche imfffeinen zeigen, daß nicht transportierte, in flachen Schalen in völliger Ruhe gelaſſene Coregoneneier gerade in der erſten Zeit jo gut wie keine Verluſte erleiden. Ein Ergebnis von 70% Brut wäre jedoch ein recht günſtiges, wenn wir erwarten dürften, daß die Brut normal entwickelt iſt und nach dem Ausſetzen ſich in großer Zahl am Leben erhält. Es darf jedoch nicht angenommen werden, daß aus Eiern, die in den Coregonengläſern einem Atmoſphärendruck, ſtändiger Bewegung und wechſelnder Beleuchtung, oft auch wechſelnder Temperatur, alſo lauter für das Blaufelchenei naturwidrigen Bedingungen zwei Monate lang ausgeſetzt worden waren, eine normale Nachkommenſchaft zur Entwicklung gelangen wird. Es darf noch weniger angenommen werden, daß dieſe Brut, die ſich im Embryonalleben neuen Lebensbedingungen anpaſſen mußte, in die großen Tiefen des Sees verſetzt, im ſtande ſein wird, ſich den dort herrſchenden Lebensbedingungen: dem hohen Druck von 12—15 Atmoſphären und der abſoluten Dunkelheit gleichſam zurück anzupaſſen im ſtande iſt. Eher erſcheint es möglich, daß nur die Brut, die in geringere Tiefe gelangt war, ſich am Leben erhält und ſich hier den Lebens— bedingungen anzupaſſen vermag. Wenn aber die Blaufelchenbrut an tieferen Seeorten ausge— ſetzt wird, kann ſich nur der kleinſte Teil, ſei es durch eigene Schwimmbewegung in der Richtung der Ufer, ſei es durch die Bewegungen des Waſſers nach der Halde retten, der größte Teil wird in großen Tiefen zu Boden gelangen. Dieſer Teil, auf dem die Erhaltung eines normalen Blaufelchenbeſtandes beruht, iſt ins- beſondere dreierlei Gefahren ausgeſetzt. Erſtens muß er die oberflächlichen Waſſerſchichten paſſieren, in welchen ſich Fiſche wie Lauben, Rotaugen, ganz junge Barſche, junge Brachſen und andere mehr oder weniger pelagiſch lebende Oberflächenfiſche aufhalten. Wie neuerdings Mahnkopf (Neudammer Fiſchereizeitung 1907) mitteilt, fallen ſelbſt Lauben und Rotaugen mit Gier über die eingeſetzte Maränenbrut her. 280 In der Tiefe angelangt, wird die jedenfalls ermattete, wenn überhaupt am Leben gebliebene Brut von den räuberiſchen Trüſchen und Saiblingen erwartet, die jedenfalls die zappelnde Brut leichter bemerken, als die gleichmäßig herabgleitenden Eier. Am meiſten wird aber die Brut von dem hohem Druck und der Dunkelheit in der Tiefe zu leiden haben, an welche ihre gänzlich veränderte Konſtitution nicht angepaßt iſt. Es muß daher zum mindeſten als unſicher betrachtet werden, daß die künſtlich in der Anſtalt erbrütete, im Dotter— ſackſtadium in die Tiefe verſenkte Brut am Leben verbleibt, viel wahrſcheinlicher iſt, daß ſie teils unterwegs, teils unten, teils infolge der ungewohnten Lebensbedingungen, teils durch Feinde zugrunde geht. Der Biologe muß daher die Ausbrütung der Blaufelcheneier in Brutanſtalten als unnatürlich und im Erfolge unſicher verwerfen. So ſicher die Ausbrütung von Coregonen aus Flachlandſeen in Brutanſtalten zu Erfolgen führt, ſo unſicher und unwahrſcheinlich iſt dies für den Blaufelchen. Selbſt bei der Madüe-Maräne iſt der Erfolg für die ausgeſetzten Dotterſackfiſche nur geſichert in den geſchloſſenen Teichen. In Teichen und Seen mit anderen Fiſchen (Raubfiſchen) blieb auch bei der Madüe-Maräne der Erfolg des Einſatzes ein zweifelhafter. Für den Blaufelchen ſollte daher die Methode der Ausbrütung in Anſtalten ganz verlaſſen werden. Es ſollte dies um ſo mehr geſchehen, als wir ein viel einfacheres und ein naturgemäßes Verfahren anwenden können, welches nicht nur wie die Natur ſelbſt, ſondern noch ſicherer als die Natur arbeitet. Wir meinen die „künſtliche Fiſchzucht vom Schiffe aus“, das heißt das Ausſäen des auf den Schiffen, welche die laichenden Mutterfiſche fangen, bereiteten Laichs. Daß ſich trotz Trüſchen und Saiblingen aus den zu Boden fallenden Eiern genügend Fiſche entwickeln, beweiſen die reichen Blaufelchenbeſtände, die wir aus früheren Zeiten, wo es noch keine künſtliche Fiſchzucht gab, übernommen haben. Dieſes Verfahren iſt das einzige naturgemäße, ſicheren Erfolg verſprechende, denn die Natur hat es ſeit Jahrtauſenden als das alleinige mit Erfolg angewandt. Wir können es ſogar in ſeiner Wirk— ſamkeit verbeſſern, indem wir durch die künſtliche Beſa mung die in der Natur jedenfalls viel geringere Befruchtungsziffer vermehren. Seine Anwendung ſollte nur an die eine Bedingung geknüpft werden, daß wir zur Laichzeit die Blaufelchen auch in größter Zahl laichreif und abſtreifbar erbeuten. 5 Sollte dies nicht erreichbar ſein, was genauere Aufſicht als bisher in der Zukunft noch lehren muß, dann muß der Natur der ganze Laichvorgang überlaſſen und der Fang zur Laichzeit verboten werden. v. Anlage und Vewirkſchafkung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz. Aſchauteiche bei Eſchede. (3. Fortſetzung.) Als Vorrichtung, den Teich abzulaſſen, wird ganz allgemein jetzt der Mönch genommen. Auf dem Teichrohr ſitzt ſenkrecht ein nach dem Waſſer offener Kaſten, in welchem 2 oder 3 Falze angebracht ſind, in den Staubretter und Gitter eingeſchoben ſind, die das Waſſer in einer beſtimmten Höhe halten ſollen, die Fiſche aber beim Ablaſſen zurückhalten. Mönche, die nur einen Falz haben, ſind unpraktiſch, das Gitter muß dort auf den Stau— brettern ſtehen und beim Entfernen der Staubretter muß auch das Gitter mitgehoben werden, das hochſtehende Gitter verſtopft ſich leicht. Dieſes ſoll im erſten Falz am Boden des Mönches aufſtehen, dort iſt am wenigſten Verſtopfungsgefahr vorhanden und die Entfernung kann ſtatt— finden bei gehemmtem Durchfluß. Steht es am Grunde, ſo wird in erſter Linie das Grundwaſſer abziehen. Will man Oberflächenwaſſer laufen laſſen, ſo wird entweder das untenſtehende Gitter auf die Staubretter des erſten Falzes aufgeſetzt oder es wird ein entſprechend langes Gitter noch aufgeſchoben, welches bis zur Waſſeroberfläche reicht. Durch einen dritten Falz, der zwiſchen Staubretter- und Gitterfalz liegt, und in deſſen Staubrettern unten oder oben durch einen Ein— ſchnitt eine Lücke gelaſſen iſt, kann der Abfluß des Waſſers vom Grunde oder der Oberfläche aus auch geregelt werden, allerdings muß dann das Gitter auch fo geſtellt ſein, daß es einen wagerechten e 281 Durchfluß ermöglicht. Bei den meiſten Teichen wird man mit 2 Falzen ausreichen. Die Falze müſſen voneinander und der eine von der Rückwand des Mönches ſo weit entfernt ſein, daß mehr Waſſer in den Räumen ſein kann, als die Röhre fortſchafft. Die Gitterfläche des Mönches ſoll ſo breit als möglich genommen werden. Meiſtens wird für mittlere Teiche eine ſolche von 0,50 m genügen. Dort, wo leicht Verſtopfung vorliegt, hat man das Gitter breiter genommen als die Mönchöffnung ſelbſt und erreichte das, indem man vor dem eigentlichen Mönche durch Anfügung von Wangen einen breiteren Vorbau anlegte. Wenn auch entſchieden für den Durchfluß damit ein Vorteil gewonnen iſt, jo iſt aber der Nachteil mit ver- bunden, daß Staubretter und Gitter nicht für beide Falze zu verwenden ſind. Es ſollte in allen Teichwirtſchaften bei der Anlage von Mönchen das erſtrebt werden, daß ein jedes Gitter und jedes Staubrett in jeden Mönch hereinpaßt. Der Wirtſchaftsbetrieb wird dadurch weſenttich erleichtert. Höchſtens könnte man bei größeren Anlagen, wo viel Teiche vorhanden ſind, kleine und große, zwei Dimenſionen für Mönche in Anwendung bringen. Bei ſtarker Verſtopfungsgefahr kann auch vor den vertikalen Mönch außer dem vertikalen Gitter noch ein horizontales vorgelegt werden. Vor dem Mönch wird zu dieſem Zweck ein mit ihm feſtverbundener Kaſten vorgelegt, deſſen Oberfläche, vielleicht auch noch die Seiten, mit Gitter verſehen ſind. Das Material, welches zum Bau von Mönchen genommen wird, iſt entweder Holz, Ziegel— ſtein in Zementvermörtelung oder Zementſtampfbeton. Die Teichrohre werden entweder aus Holz, Tonröhren oder Zementröhren gemacht. Rohre aus Holz werden durch zuſammenge— ſchlagene Bohlen hergeſtellt, oder es wird ein ſtarker Baumſtamm trogartig ausgehöhlt und der Trog mit einer Bohle geſchloſſen, auch werden 2 derartig ausgehöhlte Stämme aufeinander gelegt, die Fugen mit Moos gedichtet In weichem Boden, beſonders aber in Torf- oder Moor- boden ſind Holzröhren allen andern entſchieden vorzuziehen, da ſie in dieſer Lagerung faſt unver— wüſtlich ſind, und bei einem Nachgeben des Erdreiches nicht ſo leicht brechen, wie die maſſiven Röhren. Iſt die Lagerung aber feſt, ſo ſind Tonrohre oder Zementrohre natürlich dauerhafter. Die Verbindung dieſer Röhren untereinander wird entweder durch eingekeilte und eingedrehte Teerſtricke hergeſtellt, oder die Rohrmuffen werden zuerſt mit fettem Lehm ausgeſtrichen, der mit einer fetten nicht zu ſtarken Zementvermörtelung geſchloſſen wird, oder es wird auch nur Zement genommen. Bei der Verbindung durch Teerſtricke iſt das ganze Rohr keine ſtarre Maſſc. Vor Verwendung von Zementröhren muß in einem Erdreich und in Waſſer gewarnt werden, welches eiſenhaltig iſt. Dort zerfallen mit der Zeit Zementrohre. 8 Zementrohre, die Drahteinlagen haben, ſind anderen vorzuziehen, da ſie bei Bruch doch immer noch zuſammenhängend bleiben. Die Verbindung des Rohres mit dem Standrohr muß am allerjorgfältigjten gemacht werden. Leicht iſt es, wenn Holz mit Holz verbunden wird, dort werden die Verbindungsfugen mit Pech ausgeſtrichen und von außen auf die Pechlage noch eine Lage Schutzbretter aufgelegt, oder man dichtet die Fugen mit Werg und Pech wie bei der Kahndichtung. Schwieriger iſt es ſchon, Holz mit maſſiven Rohren zu verbinden. Am ſicherſten geht man dann ſchon, wenn der untere Teil des Mönches auch maſſiv gemacht wird und das hölzerne Standrohr auf den maſſiven Unterbau verankert aufgeſetzt wird. Soll dieſes aber nicht geſchehen, jo wird als beſtes Dichtungsmaterial wieder der Teerſtrick genommen. Als Konſervierungsmittel für Holz kann Kupfer- oder Eiſen— vitriol-Löſung und Karbolineum in Frage kommen; beides iſt auf trockenes Holz aufzulegen. Mit Karbolineum getränkte Mönche müſſen aber wohl % Jahr erſt ſtehen, bevor ſie verwendet werden und dann kann auch noch in kleinem Teich das Karbolineum ſchädigend wirken. Für Ziegelſtein-Mönche müſſen abſolut waſſerfeſte Steine in Anwendung kommen, der Zementmörtel wird in der Miſchung 1 zu 3 bis 1 zu 4 genommen. Ausfugen und Abputzen der Falze hat mit Zementmörtel von 1 zu 1 zu geſchehen. Die Wandſtärke iſt bis zur Höhe von 2 m 1 Stein ſtark, bei größeren Höhen wird die untere Hälfte 11, bis 2 Steinesſtark, die obere Hälfte wird alsdann verjüngt gemauert. Zementbeton-Mönche werden gewöhnlich an Ort und Stelle fertig eingeſtampft. Es wird aus Brettern eine Form des Mönches hergeſtellt, in welche dann die Zementmaſſe in Miſchung von 1 zu 4, ſchwach angefeuchtet, eingeſtampft wird. Die Wandſtärke wird bei den kleinſten Mönchen mindeſtens 15 em ſein müſſen. Die Falze müſſen durch Latten gleich in der Form angebracht werden. Es iſt gut, den Beton-Mönch, nachdem er 282 fertig geſtampft iſt, mit einer konzentrierteren Zementmiſchung abzuputzen, was bei den Falzen notwendig iſt. Ob der Beton-Mönch dem Ziegel-Mönch vorzuziehen iſt, richtet ſich nach lokalen Verhältniſſen, vor allen Dingen nach der Fähigkeit der Handwerker, den einen oder den anderen beſſer machen zu können; wo nicht gute, waſſerfeſte Steine zu erhalten ſind, iſt jedenfalls der Zementbeton-Mönch zu nehmen. Außerdem wird der Beton-Mönch auch etwas billiger ſein. Für beſte Fundamentierung muß aber geſorgt werden, damit das ganze Bauwerk nicht eines ſchönen Tages umkippt. Die Preiſe für Mönche ſtellen ſich, wenn der Mönch im Standrohr eine lichte Weite von 0,5 m hat, das Standrohr 2 m hoch iſt und das Teichrohr 8 m lang, bei einer lichten Weite von 0,20 m, ſofern der Baugrund ein guter iſt: für hölzerne Mönche bei 4 cm Holzſtärke auf ca. 70 Mk., für Mönche aus Ziegel bei 25 em Mauerſtärke auf ca. 105 Mk., für Mönche aus Stampfbeton bei 25 em Wandſtärke auf ca. 90 Mk. So ſehr weſentlich ſind die Unterſchiede im Preiſe in dieſer Mönchgröße nicht. Je kleiner der Mönch iſt, um ſo mehr verſchiebt ſich der Preisunterſchied zugunſten des hölzernen. Ein hölzernes Standrohr wird längſtens 10 Jahre halten, imprägniert wohl 15 Jahre, und während dieſer Zeit können noch Flickereien beſonders an den Falzen vorkommen. Von einem ſteinernen, über 3m hohen Mönch, der allerdings 1½ Stein ſtarkes Mauerwerk hat, was auch bei dieſer Höhe zum Teil notwendig iſt, weiß ich, daß er ſeit dem Jahre 1873 ſteht, ohne daß irgend eine Reparatur notwendig war; bei Zementbeton-Mönchen fehlt mir die Erfahrung für längere Jahre. 1 Gefährlich für Mönche aller Art iſt ſtärkere Eisbildung und damit verbundenes Steigen des Waſſerſpiegels; die Mönche werden dabei leicht hochgehoben. Um das zu verhüten, müſſen ſie freigeeiſt werden. Um dieſe Gefahr zu vermeiden hat man die Mönche als geſchloſſenen Kaſten in den Damm hineingelegt und damit auch dieſen Zweck vollkommen erreicht. Nur ſind dieſe Mönche bei der Abfiſchung etwas ſchwieriger zu behandeln, als die vorſtehenden. Als Gitter für Mönche iſt am zweckmäßigſten, Drahtgeflecht zu verwenden, dem verzinkten Eiſendrahtgewebe iſt Meſſingdrahtgewebe vorzuziehen, wenn letzteres auch teurer iſt, ſo hält es um jo länger; die Befeſtigung des Gefiechtes an die Rahmen ſoll nicht durch Vernagelung, ſondern durch Naht geſchehen. Bei Nagelung platzt das Gitter leichter. Gelochtes Zinkblech iſt vorzüglich für horizontale Gitter, da es glätter iſt als Drahtgewebe. Nur bei ganz breiten Sperrungen, die ſtändig feſtſtehen, und die nur große Fiſche abzuhalten haben, iſt Stabgitter aus Eiſen oder Holz anzuwenden. Außer Damm und Mönch gehören zu Teichanlagen verſchiedene Arten von Gräben: Zu— leitungsgräben, Ableitungsgräben und Teichgräben. Der Zuleitungsgraben ſoll das Waſſer aus dem zur Verfügung ſtehenden natürlichen - Gewäſſer auf das Gelände führen, welches als Teich unter Waſſer geſetzt wird. Es iſt deshalb von größter Wichtigkeit, den Zuleiter mit möglichſt wenig Gefälle anzulegen, um das Waſſer möglichſt hoch an den Ort ſeiner Beſtimmung zu bringen. Das wenigſt zuläſſige Gefälle iſt 7 bis 15 mm auf 100 m. Man wird den Graben infolgedeſſen auf der höchſten Horizontalen faſt im gleichen Niveau anlegen, ausgehend von dem Punkte, von dem das Waſſer aus dem Bache oder Fluſſe genommen wird. Der äußere Grabenbord wird in Höhe des mittleren Waſſerſpiegels des Fluſſes auf dei Horizontalen mittels kleiner Pfählchen abgeſteckt und arbeitet man dann in das höher gelegene Terrain den Graben hinein, ſo daß der ausgehobene Boden als Schutzdamm auf dem abgeſteckten Grabenbord zu liegen kommt. In der Regel wird man am billigſten arbeiten, wenn man mit dem Graben den Krüm— mungen der Niveaulinie folgt; man ſoll vermeiden, Erhebungen zu durchſtechen, da dieſes die Arbeit in der Regel ſehr verteuert. Nur wenn die Erhebungen ſehr niedrig ſind, oder die Entfernung ſich bedeutend abkürzen läßt, auch wenn das Gefälle des Geländes, wo die Linie des Grabens geht, ſehr ſteil iſt, ſo daß bedeutende Bodenbewegungen notwendig ſind, wird man abweichen und vielleicht geradlinig durcharbeiten. Welches das richtige iſt, wird nur eine Rechnung zeigen. Ein kleines Beiſpiel: Ein Zuleiter macht eine Krümmung von 200 m, Anfang und Ende der Krümmung ſind in gerader Linie nur 100 m entfernt, die Erhebung zwiſchen den beiden Punkten iſt im Durchſchnitt nur 0,5 m höher. Die Sohle des Grabens iſt 0,5 m breit und der 283 Graben in der Niveaulinie ebenſo tief. Wenn man der längeren, aber flacheren Krümmung folgt, hat man eine Bodenbewegung von 100 cbm. Geht man geradlinig hindurch, jo hat man eine Boden— bewegung von 150 ebm. Je weniger Gefälle dem Graben gegeben wird, um ſo tiefer muß derſelbe gearbeitet werden, abgeſehen ſchon davon, daß ein flacher Graben ſchneller verwächſt und ſomit häufigerer Räumung bedarf. Ein Graben von 0,33 m Tiefe bei mittlerer Breite von 1 m liefert in 24 Stunden 12 876 1 bei einem Gefälle von 40 mm auf 100 m, während ein Graben von der doppelten Tiefe und gleicher Breite dasſelbe Quantum bei nur 7 mm Gefälle liefert. Die Böſchungen der Zuleitungsgräben, wo alſo faſt ſtändig Waſſer fließt, ſollen nicht flacher als einfüßig ſein. Je feſter der Boden und je ſtärker das Gefälle iſt, um ſo ſteiler können die Böſchungen ſein. Jeder natürliche Bach oder Fluß hat das Beſtreben die Ufer ſich ſelbſt ſteil aus— zuarbeiten, warum ſoll bei der Anlage dieſem natürlichen Beſtreben, des Waſſers durch flache Böſchung entgegengearbeitet werden? Gräben im Teich und Ableiter, die nur zeitweiſe eine Strömung haben, ſollen in der Böſchung flach angelegt werden. Der Anfang eines Zuleitungsgrabens und der Eintritt in den Teich ſollen mit Schleuſen oder Mönchen verſehen ſein, die vergittert werden können, um auch den Kanal, vorzüglich mit Salmoniden, beſetzen zu können. In den Teich ſoll das Waſſer möglichſt über ein horizontales Gitter gehen. Soll ein Zuleiter das Waſſer nach tiefer gelegenem Terrain führen, ſo wird eine ſtärkere Strömung im Graben entſtehen; iſt die Strömung größer als 8 m in der Sekunde, ſo muß der Waſſerlauf durch Ueberfall-Wehre gebrochen werden. Der Ableiter ſoll alles Waſſer aus dem Teich wegführen, ſein höchſter Waſſerſpiegel ſoll die Sohle des Teichrohres nicht erreichen. Er muß ſtarkes Gefälle haben. Die Teichgräben ſollen die Fiſche nach der Abfiſchungsſtelle führen und ſollen den Teich trocken legen. Bei größeren Teichen wird es breitere Hauptgräben und ſchmälere Seitengräben geben; die Hauptgräben werden mindeſtens 75 em Sohlenbreite haben, die Seitengräben 50 cu. Schmale Gräben ſind zu vermeiden, da ſie zu leicht verſchlammen. Die Gräben ſollen möglichſt tief gemacht werden, um das Erdreich des Teiches auszutrocknen. Je weniger Gefälle ein Teich hat und je näſſer der Boden iſt, um ſo mehr Gräben muß der Teich haben. Gerade in Moorteichen iſt ein ſorgfältiges Grabenſyſtem eine große Hauptſache. Je mehr die Teichgräben ſich dem Mönch nähern, um jo ſtärker ſoll das Gefälle in ihnen fein. (Fortſetzung folgt.) VI. Vermiſchte Mitteilungen. Unter dem Namen Geſellſchaft „Solution“ in Zürich, Friedensgaſſe 1, hat ſich eine Geſellſchaft zur Fabrikation und zum Vertrieb von Apparaten für Transport und Lebenderhaltung von Fiſchen nach dem Syſtem von Prof. Dr. J. Heuſcher und E. Weber-Stierlin gegründet und ihr Verfahren in allen Kulturſtaaten zum Patent angemeldet. Der Apparat beſteht im weſentlichen in einem Transportkaſten aus mit gutem Zinkblech ausgeſchlagenen Holz, welcher durch eine Scheidewand in zwei ungleich große Abteilungen getrennt iſt. Der größere Teil, der zur Aufnahme des Waſſers (ca. 100 Liter) beſtimmt iſt, beſitzt einen durchlochten doppelten Boden, auf welchem Filtermaterial auf— zuliegen kommt. Dasſelbe beſteht aus Emballage -Stoff, Celluloſe-Filter und reinem Flußſand. Durch dieſe Filtermaſſen dringt das Waſſer in eine am Boden befindliche Kammer, wird von dort durch den Luftdruck zweier Flaſchen, welche vorher auf 4—8 Atmo— ſphären aufgepumpt werden müſſen, in die Höhe getrieben und ergießt ſich wieder auf der Oberfläche des Waſſers als reines filtriertes und mit Luft genügend durchmiſchtes Waſſer. Der Luftdruck wird durch Reduktionsventile automatiſch geregelt; die Druckluft wird durch einen Stabroſt, welcher oberhalb des Filters am Boden angebracht iſt, in feinen Luftbläschen im Waſſer verteilt. Der größere Transportkaſten enthält 100 Liter Waſſer und ſoll genügen, um 25 kg Forellen zehn Stunden lang zu transportieren. Rumäniſcher Fiſchexport. Aus Braila in Rumänien ſind im Jahre 1906 insgeſamt 9567 Doppelzentner friſche Fiſche im beiläufigen Werte von 435 900 Fr. nach Oſterreich— ee 284 Ungarn exportiert worden. Ein Teil dieſer Sendungen ging weiter nach Deutſchland. Das „Handels— Muſeum“ in Wien teilt mit, daß die von einer deutſchen Firma unternommenen Verſuche, die Fiſche lebend in eigenen für dieſen Zweck konſtruierten Fahrzeugen donauaufwärts zu trans— vortieren, kein günſtiges Reſultat ergeben haben, weil die Fiſche durch die zu ſtarke Strömung des durchfließenden Waſſers an die Rückwände des Fahrzeuges gedrängt und zum großen Teile erdrückt wurden. Seitens der rumäniſchen Fiſchereiverwaltung wurden lebende Fiſche auch per Bahn in „eigens konſtruierten Waſſerreſervoiren“ verſuchsweiſe von Gallatz bis an die öſterreichiſche Grenze bei Burdujeni expediert und, wie es heißt, mit gutem Erfolge. Fiſcherei in der Schweiz. Dem „Bericht des eidgenöfſiſchen Departements des Innern über ſeine Geſchäffß füh zung i r 1906“ entnehmen wir, daß ſich die Zahl der kantonalen Fiſchereiaufſeher Ende 1906 auf 208 belief, welche zeitweiſe von 18 Gehilfen unterſtützt wurden. Zum Abſchuß kamen im Berichtsjahre folgende der Fiſcherei ſchädliche Tiere: 46 Fiſchottern, 68 Fiſchreiher, 86 Haubenſteißfüße, 178 Krähen. Hierfür bezahlten die Kantone Prämien im Betrage von 1847 Fr. und erhielten vom Bund dazu eine Unterſtützung von 816.10 Fr. Die Anzahl der Schonreviere belief ſich Ende 1906 auf 45 mit einer Flußlänge von 603 km und einer Geſamtwaſſerfläche von 127,45 ha. Von den aus 83 348 500 Stück aufgelegten Eiern gewonnenen 64 915 500 Stück Brut wurden neben 24 200 Stück Sömmer- und Jährlingen 64 318 500 Stück unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewäſſer ausgeſetzt. Nach den verſchiedenen Fiſcharten ſtellen ſich die erbrüteten Fiſchchen wie folgt zuſammen: a) Inländiſche Arten: Lachſe 906 300, Lachsbaſtarde 72 500, Seeforellen 2 032 000, Fluß- und Bachforellen 6 892 100, Röteli (Saiblinge) 4 255 900, Aeſchen 3 073 500, Felchen 46 322 300, Hechte 1122 000, Aale 12 000, Sömmer- und Jährlinge (Forellen) 24 200; b) Aus- ländiſche Arten: Regenbogenforellen 142 200, Bachſaiblinge 84 700. Der Schnäpelfang in der Nordſee und in deren Küſtengewäſſern vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Der Fang von Schnäpeln (Coregonus oxyrhynchus) war nach den Mitteilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins in der Oberelbe ſehr unbedeutend, auch elbabwärts gelegentlich des Buttfanges mäßig; insgeſamt bezifferte ſich die Fangmenge auf etwa 300 Stieg (im Vorjahre 250 Stieg). In der Eider wurden etwa 80 Stück (im Vorjahre 100 Stück) erbeutet. Für die Piep und die Schleswigſche Weſtküſte ergab ſich nur ein unbedeutender Fang. Das Ergebnis für die Weſer ſtellte ſich im Aufſichtsbezirk Brake auf 167 Stieg und im Aufſichtsbezirk Grohn auf 150 kg (im Vorjahre 178 Stieg und 270 kg neben 20 Stieg), ferner für die Ems auf 100 kg (im Vorjahre 150 kg). Der Aalfang in der Nordſee und in deren Küſtengewäſſern vom 1. April 1905 bis Ende März 1906. Hierüber entnehmen wir den Mitteilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins folgendes: Der Aalfang ließ in der Elbe im ganzen zu wünſchen übrig, wenn er auch zeitweiſe befriedigte; auch in der Eider war er nicht beſonders lohnend. Ziemlich günſtig verlief er an der ſchleswigſchen Nordſeeküſte und bei den daſelbſt gelegenen Inſeln. Im ganzen wurden in dieſem Gebiet gefangen 123 000 kg gegen 176 000 kg im Vorjahre. In der Weſer ergab der Aalfang kaum mittelmäßige Erträge; fehlten doch große Aale faſt gänzlich. Ebenſo— wenig befriedigte der Fang in der Ems, woſelbſt der Betrieb im Frühjahr und im Herbſt ſtark durch ungünſtige Witterung beeinträchtigt wurde. Der Fang ergab auf der Strecke von der Papen— burger Schleuſe bis Emden 34 000 kg und weiter an der Küſte entlang etwa 4000 kg. Zuſammen 38 000 kg gegen 42 000 kg im Vorjahre. Fiſchſterben in der Bode. Dem „Anhaltiſchen Staatsanzeiger“ wird aus Nien— burg a. S. gemeldet, daß wieder in der Bode ein großes Fiſchſterben beobachtet wurde. Nicht nur kleine Fiſchchen, ſondern auch 1—2 Pfund ſchwere Fiſche trieben tot oder ſterbend ſtromabwärts. Als Urſache des Fiſchſterbens werden ſchädliche Abwäſſer, welche oberhalb Nienburgs in die Bode eingeleitet werden, angeſehen. Auf ſolche Weiſe werden alle Beſtrebungen um Hebung der Fiſchzucht vereitelt. Be 285 Fiſcherei und Stromregulierung. Ueber die Frage der Beeinträchti— gung der Fiſcherei durch Stromregulierung iſt jüngſt ein bemerkenswertes Urteil des Reichsgerichts ergangen: Die Fiſcherinnung in Belgern hat gegen den preußiſchen Fiskus wegen Beeinträchtigung ihres Fiſchereirechts auf der Elbe bei Belgern infolge der Zuſchüttung der Zwiſchenräume zwiſchen ſtaatlichen Buhnen und der Verbindung derſelben durch einen Steindamm Schadenerſatzanſprüche im Rechtswege geltend gemacht. In der erſten Inſtanz wurde Schadenerſatz verlangt lediglich dafür, daß durch die Zuſchüttung der Buhnenzwiſchenräume gewiſſe zur Zeit der offenen Buhnen für die Fiſcherei angeblich vorhandene günſtige Bedingungen vernichtet ſeien; in der zweiten Inſtanz wird die Klage auch darauf geſtützt, daß dieſe Zuſchüttung die Fiſchereiverhältniſſe ungünſtiger geſtaltet habe, als ſie zur Zeit des Urzuſtandes der Ufer vor Anlegung der Buhnen geweſen ſeien. Der erſte Richter machte die Entſcheidung von einem dem Obermeiſter der Klägerin anvertrauten Eid abhängig, der Berufungsrichter wies dagegen die Klage ab. Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Reviſion wurde von dem Reichsgericht zurückgewieſen. In den Entſcheidungsgründen wird folgendes beſonders betont: Die Hauptbeſtimmung der öffentlichen Ströme beſteht nicht darin, durch ihre Waſſerver— hältniſſe oder durch ihren Fiſchreichtum einzelnen Nutzungsberechtigten beſondere Vorteile zu gewähren, ſondern vielmehr darin, der Allgemeinheit als öffentliche Waſſerſtraße zu dienen. Für den Inhalt eines auf Privileg beruhenden Fiſchereirechts iſt der Wille des Verleihenden maßgebend, der in der Regel und im Zweifel dahin auszulegen iſt, daß ſich der letztere keiner über den Verleihungs— zweck hinausgehenden, der Hauptbeſtimmung des Stroms und den ſtaatlichen Aufgaben und Ho— heitsrechten präjudizierenden Einſchränkung unterworfen hat. Bei kollidierenden Intereſſen des ſo begründeten Fiſchereirechts und der Schiffahrt muß das erſtere an ſich zurücktreten, ohne Ent— ſchädigung aber nur dann, wenn die für die Fiſcherei geſchaffenen Unbequemlichkeiten ein gewiſſes in der Natur der Sache liegendes Maß nicht überſchreiten, dagegen nur gegen Entſchädigung, wenn die aus Rückſicht auf die Schiffahrt getroffene Maßregel die Fiſcherei, ſei es auch nur zum Teil, aufhebt oder einen gleichwertigen Erfolg hat. Der Berufungsrichter hat feſtgeſtellt, daß durch die Zuſchüttung der Buhnenfelder und durch die Deckwerke auf der Elbe bei Belgern die Fiſcherei im Verhältnis zu der Zeit der Urufer nicht beeinträchtigt iſt, daß insbeſondere ſowohl der Fiſch— reichtum als auch der Ertrag der Fiſcherei auf den ſtreitigen Strecken, abgeſehen von Umſtänden, für die der Fiskus nicht aufzukommen hat, nach jenen Maßnahmen derſelbe geblieben iſt, wie er zur Zeit des Urzuſtandes der Ufer war. Es hat alſo die einheitliche Maßnahme des Staates, die darin beſtand, daß er zunächſt Buhnen anlegte und dann ſpäter die Buhnenfelder zuſchüttete und mit Deckwerken verſah, der Fiſcherei der Klägerin keinen Schaden zugefügt, ſie kann alſo gegenüber dieſer als einheitliches Ganze betrachteten Maßnahme einen Schadenerſatzanſpruch nicht erheben. Allerdings war der Fiſcherei der Klägerin durch die Anlegung der Buhnen ein Vorteil erwachſen, der ihr durch die Zuſchüttung der Buhnenfelder wieder verloren gegangen iſt. Nach der Auffaſſung des Berufungsrichters hat die Klägerin einen Anſpruch auf Fortdauer dieſes Vorteils nicht und iſt demnach jetzt zu einem Erſatzanſpruch wegen deſſen Beſeitigung nicht berechtigt. Der Berufungs— richter ſtellte feſt, daß der Zweck jeder Buhnenanlage auf Verlandung der zwiſchen den Buhnen gelegenen Felder gerichtet ſei, daß, wenn die Verlandung nicht ergiebig genug eintrete, der Natur durch Zuſchüttung der Buhnenfelder und Herſtellung von Deckwerken nachgeholfen werde. Er ſtellt ferner feſt, daß ſolcher Zweck auch vom Staate bei den hier in Betracht kommenden Buhnen— anlagen verfolgt ſei, und daß es ſich hiernach bei dem Vorteile, den die Klägerin durch das Vorhanden— ſein der Buhnenfelder gewonnen habe, lediglich um die vorübergehende Wirkung eines Zwiſchen— ſtadiums der ganzen Anlage gehandelt habe, welches der Staat von vornherein nur als Interi— miſtikum bewußt gewollt habe. Die Richtigkeit des aus dieſen tatſächlichen Feſtſtellungen ge— zogenen rechtlichen Schluſſes, daß die Klägerin keinen Anſpruch auf Fortdauer des interimiſtiſchen Zuſtandes und des daraus für ſie entfloſſenen Vorteils gehabt habe, hat das Reichsgericht beſtätigt. Der Miniſter der öffentlichen Arbeiten hat die Provinzial- und Lokalbehörden der Waſſerbau— verwaltung angewieſen, die vorgedachten Grundſätze in etwa ſchwebenden gleichartigen Streit— verfahren zur Geltung zu bringen. Bei Ausführung von Stromregulierungs- und Unterhaltungs— arbeiten bleibt nach wie vor das Augenmerk darauf gerichtet, die Intereſſen der Fiſcherei nach Möglichkeit zu fördern und vor Schädigungen, die nach den Zwecken der Bauausführung irgend vermeidlich ſind, zu bewahren. 286 Patentbericht, mitgeteilt von Patentanwalt Dr Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker, und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebenſterngaſſe 1. Deutſchland. Klaſſe 45h. E. 11748. Fiſchbehälter, in welchem das Waſſer mittels hindurchgeleiteten Gaſes regeneriert wird; Zuſ. z. Anm. E. 11367. Dr Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70, und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Danckel— mannſtraße 2. 29. Mai 1906. Oeſterreich: Ausgelegt am 15. Mai 1907, Einſpruchsfriſt bis 15. Juli 1907: Kl. 45 e. Erlwein Georg Dr, Chemiker in Berlin, und Marquardt Ernſt, Chemiker in Charlottenburg. Verfahren, Kiemenatmer, insbeſondere Fiſche und Krebſe, in einer Feuchtigkeit haltenden Ver— packung lebend zu transportieren: Die Kiemenfeuchtigkeit wird durch ſauerſtoffreiche Gaſe, die zuvor mit Waſſer geſättigt ſind, regeneriert. Bei einer Ausführungsform wird der Sauerſtof-⸗ aus einem Gasvorrat zugeführt und die ausgeatmete Kohlenſäure durch in dem Behälter befinfd liche Abſorptionsmittel entfernt, während bei einer anderen Ausführungsform die ausgeatmete Kohlenſäure durch außerhalb des Behälters befindliche Kohlenſäureabſorptionsmittel entfernt wird, worauf die Atmungsluft nach Anreicherung mit Sauerſtoff wieder in den Behälter zurückgeführt wird. Bei einer weiteren Ausführungsform werden die Körper der Kiemenatmer mit Waſſer berieſelt. VII. Verſonal- Notizen. a Der Vorſtand der Biologiſchen Station in Plön, Herr Dr. Otto Zacharias, wurde zum Profeſſor ernannt. Nachruf. Wir erfüllen hiermit die ſchmerzliche Pflicht, unſeren Mitgliedern von dem am 20. d. Mts. erfolgten Ableben des Herrn Anton Peter Wallau II (Fiſchgroßhandlung Friedrich Karl Hänlein Sohn in Mainz) Kenntnis zu geben. Herr Wallau gehörte ſeit 15 Jahren ununterbrochen unſerem Verein als Vorſtandsmitglied an, und hat ſich um das Fiſchereigewerbe und die Förderung der Fiſchzucht im Großherzogtum Heſſen durch ſeine rührige Vereinstätigkeit große Verdienſte erworben. Wir bewahren dem Verſtorbenen ein ehrendes Andenken. Worms, den 23. Juni 1907. Fiſchereiverein für das Großherzogtum Heſſen Freiherr Heyl zu Herrnsheim. VIII. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. (Fortſetzung.) Bezüglich der Breslauer Waſſerkalamität ſcheint jetzt ein Wendepunkt zum Beſſeren eingetreten zu ſein. Da man nunmehr die Herkunft des Mangan ermittelt bezw. da man infolge der neueſten geologiſchen Unterſuchungen die Gewißheit oder annähernd die Sicherheit erlangt hat, daß an der Waſſerkalamität die enorme Senkung des Grundwaſſerſpiegels die Schuld trage und daß die Verunreinigung mit Mangan, wie die ſtarke Vermehrung des Eiſengehalts nur eine Folgeerſcheinung ſei, ſo wäre damit die erfreuliche Möglichkeit einer baldigen und an dauernden Abhilfe gegeben. 287 Bereits in der vorjährigen Frühjahrsverſammlung ſowie im Generalbericht von 1905 iſt hervorgehoben worden, daß auf Grund des $ 9 des Fiſchereigeſetzes ſich in jüngſter Zeit auch hier eine Breslauer Angler-Genoſſenſchaft, eingetr. Genoſſenſchaft mit beſchr. Haftpflicht, gebildet hat. Dieſe Genoſſenſchaftsbildung wäre für die hieſigen Verhältniſſe als ein großer Fortſchritt auf dem Gebiete der Fiſchzucht zu betrachten, wenn die ſchleſiſchen Sportangler, welche ſchon von jeher viel zum Nutzen und zur Hebung der Fiſcherei beigetragen haben, indem ſie teils ein bewährter Schutz gegen die in der Nähe von Breslau noch jetzt umfangreich ausgeübte Raub- bezw. gewerbmäßige Angelei waren, und teils jährlich eine Menge von jungen Fiſchen in die betreffenden Gewäſſer ausſetzten, ſich dahin beſchränken wollten, nur auf die Pflege der Fiſchzucht ihr Hauptaugenmerk zu richten, nicht aber der Förderung des Erwerbes und der Wirtſchaft der Mitglieder die erſte Stelle ihrer Beſtrebungen einräumen würden. Die Sportangler haben auch, wie oben Beaatakertlangemer Ders icht nur gee pntet, ſon deren auch geſät und kann dieſe Maßnahme nach jetzt ſtattgefundener Bildung einer Genoſſenſchaft noch größere Erfolge zeitigen, da der Genoſſenſchaft nunmehr ein ausgedehntes Feld für dieſe ſegensreiche Tätigkeit eröffnet worden iſt durch Pachtung der Angelberechtigung in der großen Oder. Die Angel— berechtigung iſt ſeitens der Stadt Breslau, als Verpächterin, getrennt worden von der ertragreichen Netzfiſcherei ſelbſt, wie ſolche durch die hieſige Fiſcherinnung ſeit vielen Jahren ausgeübt wurde und welche derſelben auch jetzt wieder zu einer ſehr billigen Jahrespacht überlaſſen worden iſt. Gleichzeitig wird hier das erſtemal Gelegenheit geboten, daß zwei Hauptfaktoren, alſo ſowohl der Angelſport ſowie auch die Berufsfiſcher, einträchtig zuſammen wirken können für die Hebung des Fiſchbeſtandes in der Oder. Im anderen Falle hätte die Teilung der Fiſchereinutzung in der Oder in eine Berechtigung zum Angeln und in eine Netzfiſchereinutzung keinen rechten Sinn. Der Friede zwiſchen den beiden Faktoren würde dann nicht aufrecht erhalten werden können. In Sachen des neuen Jagdgeſetzentwurfes, zu welchem der Verein, wie allgemein bekannt bereits durch eine Eingabe an das Haus der Abgeordneten öffentlich Stellung genommen hat (vergl. Nr. 8 ds. Jahrgangs Seite 167 ff.), wurde auch in der Verſammlung eine äußerſt lebhafte Debatte geführt. Einige Mitglieder der Vereins haben dem von der Kommiſſion zuletzt vorgeſchlagenen Antrag II nicht zugeſtimmt, und ein Teil der Vereinsgenoſſen wünſchte, daß alles beim alten geblieben wäre. Andererſeits machte u. a. Herr Graf v. Reichenbach— Goſchütz folgende Vorſchläge: „Die Eigentümer von Seen, ſowie zur Fiſcherei eingerichteten Teichen, welche die zur Bildung von Eigenjagdbezirken erforderliche Größe nicht beſitzen, ſind zur eigenen Ausübung des Jagd— rechtes auf denſelben nicht ohne weiteres berechtigt. Sie ſind vielmehr (ungefähr nach Analogie von $7 a. a. O.) verpflichtet, die zeitpachtweiſe Uebernahme der Jagdausübung auf Gewäſſern der gedachten Art dem benachbarten Jagdberechtigten (bei einer Mehrheit von angrenzenden Jagd— bezirken dem bezw. den Jagdberechtigten desjenigen Jagdbezirkes, welcher das betreffende Ge— wäſſer in längſter Linie umgrenzt) unter nachfolgenden Modalitäten anzubieten. Uebt der Jagdberechtigte auf dem in Betracht kommenden angrenzenden Jagdbezirke das Jagdrecht in ſeiner Eigenſchaft als Jagdpächter aus, ſo iſt einem ſolchen Anerbieten derjenige Durchſchnittspachtpreis für den Hektar zugrunde zu legen, welchen er an den Vorpächter des ihm zuſtehenden Jagdbezirks vertragsmäßig zu entrichten hat. Iſt der qu. Jagdberechtigte indes Eigentümer des Jagdbezirks, ſo wird der von ihm an den Beſitzer des bezw. der Gewäſſer zu zahlende Pachtbetrag unter Zugrundelegung eines durch die Jagdpolizeibehörde in Berückſichtigung der ortsüblichen Jagdpachtbeträge zu beſtimmenden Durchſchnittspachtpreiſes für den Hektar feſtgeſetzt. Im Falle einer Ablehnung der pachtweiſen Uebernahme der Ausübung der Jagd durch den angrenzenden Jagdberechtigten ſteht die Jagd auf ſolchen Gewäſſern dem Eigentümer derſelben zu. N Durch die Annahme des Anerbietens dagegen erwächſt dem Jagdpächter die Pflicht, für die ordnungsmäßige Vertilgung des auf den Seen, Teichen ꝛc. bezw. in deren nächſter Umgebung ſich aufhaltenden und deren Nutzung beeinträchtigenden Raubzeugs Sorge zu tragen. Genügt er dieſer Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maße, ſo iſt die Jagd— polizeibehörde auf eine diesbezügliche Beſchwerde des Eigentümers der Gewäſſer berechtigt, nach Feſtſtellung des Sachverhaltes dem letzteren auf eine beſtimmte Zeit (vielleicht bis zu 6 Monaten) Schußerlaubnis auf derartiges Raubzeug auf ſeinem Teiche oder See zu erteilen.“ Dieſe Vorſchläge ſind gewiß ſehr gut gemeint und beachtenswert, ſie werden aber zu Diffe— renzen und Weiterungen führen, welche durch die Eingabe des Vereinszgerade vermieden werden ſollten. Beſeitigt dürften die jetzt geſchaffenen Weiterungen ſofort werden, wenn man die Jagd— berechtigung der Fiſchereibeſitzer geſetzlich feſtle igen und nicht dem arbiträren Ermeſſen der zuſtändigen Inſtanzen überlaſſen würde. Die Fiſcherei iſt einmal nicht mit der Jagd zu ver— gleichen es wird durch die letztere niemals die Exiſtenzgrundlage für zahlreiche Familien geſchaffen, und es können auch durch dieſelbe größere Mengen billiger Volksnahrungsmittel nicht hergeſtellt werden. (Allſeitiger Beifall.) (Schluß folgt.) 288 IX. Literatur. Coregonus wartmanni Bloch und macrophthalmus Nüssl. Differentialdiagnoſe für das Stadium der Dotterſackbrut. Biolog. Centralblatt, Bd. 27 Nr. 14, 1907. Von Prof. Dr. O. Nüßlin⸗Karlsruhe. In der angeführten Schrift hat Herr Prof. Dr. Nüßlin zur Unterſcheidung von Blaufelchen- und Gangfiſchbrut 11 Merkmale nachgewieſen, durch welche die Frage der Artberechtigung des Gangfiſches eine endgültige Entſcheidung gefunden hat. Die beiden Fiſcharten laſſen ſich hiernach in der Tat am beſten durch die Merkmale an den Eiern und an der Brut unterſcheiden. Die Merkmale ſelbſt betreffend, verweiſen wir auf die zitierte Schrift. Dr. Mar Samter: Das Meſſen toter und lebender Fiſche für ſyſtematiſche und bio— logiſche Unterſuchungen. Stuttgart, E. Schweizerbartſche Verlagsbuchhandlung, 1906. (Sonder- abdruck aus dem Archiv für Hydrobiologie und Planktonkunde.) Infolge der Formveränderungen, welche der in Alkohol konſervierte Fiſch erleidet und die auch nicht ſich über den ganzen Fiſch im gleichen Sinne erſtrecken, ſind Meſſungen an kon— ſerviertem Material für vergleichende Unterſuchungen unbrauchbar. Auch der tote, nicht kon— ſervierte Fiſch geſtattet keine exakte Vergleichsmeſſung, da die Orientierung desſelben und die Be— ſtimmung der Meßpunkte nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ausgeführt werden kann. Ver— faſſer entſcheidet in ſeiner Abhandlung die Frage, ob nicht die Photogrammetrie bei der Meſſung lebender Fiſche Verwendung finden kann und ob ihr ſomit nicht ein Platz in der zoologiſchen Technik gebührt. Nach eingehender Darſtellung der Methoden von Meydenbauer und Pulfrich und der genauen Beſchreibung der zur Spiegelaufnahme und Stereophotogrammetrie nötigen Apparate gelangt Verfaſſer zu dem Reſultat, daß die Photogrammetrie, auf lebende Fiſche angewendet, für biologiſche und ſyſtematiſche Unterſuchungen genau genug iſt, um zu Vergleichsmeſſungen brauchbare Reſultate zu liefern. Die Fehlergrenze dieſer Methode überſchreitet nicht 0,5%, während die mechanische Vermeſſung des toten Fiſchkörpers allein bei Markierung der Meßpunkte mit einem Fehler von 1% behaftet iſt. R. X. Tiſcherei- und Fifchmarktbericte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. bis einſchließlich 21. Juni 1907 von Paul Meltzer. In Karpfen ſtanden in der Berichtzeit außer geringen Quanten aus Wildgewäſſern nur minderwertige Fiſche, vorzugsweiſe ausländiſchen Urſprunges, zum Verkauf. Die für die letzteren Fiſche erzielten niedrigeren Preiſe entſprechen der geringen Lebensfähigkeit derſelben. Schleie, ſowohl vom Inlande wie vom Auslande reichlich zugeführt, preiſten längere Zeit ſehr niedrig, wobei allerdings die im allgemeinen ſehr flaue Marktlage zu berückſichtigen iſt. Erſt in letzteren Tagen machte ſich ein, wenn auch nur geringes Anziehen der Preiſe bemerkbar. Juni Karpfen: Mark Juni Schleien: Mark r 48 12. lebend, unſortiert . 77-107 11. lebend, unſortiert 72—83 ii ER 4 64—65 . 12. 15 5 67-78 13. lebend, klein 90— 99 t, RUHR I 42—54 13. „ groß 66—70 13. lebend, unſortiert 61-65 13. „ unſortiert 74—100 145 7 8 60 —72 13. to! 65 —75 14. tot e 40 14. lebend, klein . 108 —122 15. lebend, unſortiert 60— 74 14. = unſortiert. 70-78 15. tot N 25—30 14, to,, 52 —75 17. lebend, unſortiert 60 15. lebend, groß 52—70 e A AR 20—21 15. 5 unſortiert. 60-100 18. lebend, unſortiert . 51—70 I ER NE 40 —69 Juni Schleien: Mark 17. lebend, klein 96 8. lebend, holländifche . 85-97 Id. „ unſortiert. 60-84 8. „ein g . 115-125 D 26 —51 8. „ unſortiert 86-108 18. lebend, klein 85 ter 66-89 18. „ unſortiert. 59—83 10. lebend, holländifche . 84—102 1822101. 40 e 36—55 10, „er 63—72 a 25—29 10. „ unſortiert 85—116 19. lebend, unjortiert . 60—75 10. tot IE 51—61 Is), ne TIERE 32—40 11. lebend, matt 77 20. lebend, groß i 60—61 ul, „ unſortiert 81—93 20. „ unſortiert 60—83 itt. 66-69 ot. 27—51 12. lebend, klein 151 21. lebend, unfortiert 67—76 12, „% "GEDR 63—65 . ot Eh 57—63 289 Berlin, 22. Juni. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Bei genügenden Zufuhren der Woche ſetzte das Geſchäft matt ein, wurde aber ſchon vom Dienstag an reger. Preiſe anfangs gedrückt mit wenigen Aenderungeu, beſſerten ſich am Freitag zum Teil etwas auf und zogen heute, Sonnabend, beſonders für Hechte, weiter an. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N echte, groß. | 68-75 36 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — aud 5 a — 100— 104 Miſſ Lacs „ 5 — Heſche 73 26—46 Flundern, Kieler Ila „ Stiege | 300— 600 Korpier "ae cr. DL—75 20—21 do. mittelgr.. „ Kiſte 100-200 Karauſchen 45-76 16-35 Bücklinge, Kieler . | „ Wall 200-250 Schleie, klein ..| 85-96 26-63 ißt, [0 seasfiite 250— 300 Bleie 2... | 46-58 2 9 | Schelliihr. Non. si u % 300 —500 Bunte Fiſche. . | 24—71 7—38 Aale, große. . | „ Pfund | 110--140 Aale, mittel. | 3—120 78—97 SIE. TV... 8: nu, — . — — Heringe 202 t Schock 590 800 Kralingſche Veer, 22. Juni. Zufuhren vom 15. ds. Mts. bis inkl. geſtern: 142 Winter⸗ ſalme zu Mark 1.35 bis 2.10, 1530 Sommerſalme zu Mark 1.20 bis 1.45 per Pfund. Junger Mann ſucht Stellung als Dortionsforelen Gechüff oder Fifmeiher (größerer Poſten) werden zu kaufen geſucht. Offerten unter F. M. 40 an die Expedition Offerten mit Angabe des Preiſes unter dieſes Blattes erbeten. M. M. 1563 bef. Rudolf Mo ſſe, München. a E e , Zu kaufen geſucht: Jüngerer fi [cher Ju! anfet geſucht verheiratet, ohne Familie, ev. 1 Kind, mit abnehmbar nach Bedarf bis Ende September künſtlicher Forellenzucht und Bachfiſcheren in Poſten von 1-2 Zentner ev. 5-10 Zentner. vertraut, der auch andere Arbeiten nicht Bare Kaſſe. ſcheut, wird zum 1. Juli ds. 38. auf⸗ H. Gruner, Fiſchhandlung, genommen. Lohnanſprüche und Zeugnis— Badenweiler i. Baden. abſchriften ſind einzuſenden an die P. S. Offerten in anderen Speiſefiſchen Gräflich Lamberg'ſche ſtets willkommen. 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Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſawie für die Setrebungen der Fifgpereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheinifhen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Ungarns und der Schwetz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fifdjereiverein. Nr. 14. München, den 15. Juli 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. — III. Hauptverſammlung des Deutſchen Fiſchereivereins 1907. — IV. Deutſcher Fiſchereirat. — V. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen. — VI. Vermiſchte Mit⸗ teilungen. — VII. Fragekaſten. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. 8 (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) 1. Vekannkmachung. Im Rahmen der Internationalen Kunſt- und Gartenbau-Ausſtellung in Mannheim ſoll in den Tagen vom 10.—20. Oktober d. J. in Mannheim eine Fiſcherei-Ausſtellung ſtattfinden. Die— ſelbe ſoll einen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der Fiſcherei und Fiſchzucht im Gebiete des Oberrheins geben und Baden, Elſaß-Lothringen, die Rheinpfalz, Rheinheſſen, Naſſau und Württemberg umfaſſen. 55 RE er N 294 Die Ausſtellung wird in drei Abteilungen zerfallen: 1. Lebende Fiſche, d. h. Wild- und Zuchtfiſche. 2. Geräte und Hilfsmittel der Fiſcherei und Fiſchzucht. 3. Die wiſſenſchaftliche Abteilung. Von den Beſtimmungen für die Ausſteller heben wir hervor, daß eine Miete für Aquarien ſowie eine Platzgebühr nicht erhoben werden; ebenſo wird die Rückfracht der Ausſtellungsgegen— ſtände mit der Bahn in Baden frei ſein. — Es ſtehen für die Ausſteller bis jetzt Geldpreiſe im Werte von Mk. 1500.— zur Verfügung, außerdem eine Reihe von wertvollen Ehrenpreiſen, Medaillen und Diplomen. Die Anmeldungen ſind bis zum 15. Auguſt d. J. an den Leiter der Ausſtellung, Herrn Pro— feſſor Dr. R. Lauterborn in Ludwigshafen a. Rh., zu richten.“ ö u. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. (Fortſetzung. Vergl. Nr. 13 der „A. F.⸗Z.“) Abteilung III. Ausübung der Fiſchereirechte. Abſchnitt 1. Räumliche Einſchränkung. l In nicht geſchloſſenen Gewäſſern iſt zur Ausübung des Fiſchereirechtes in der Regel nur derjenige befugt, deſſen Recht auf einen ſolchen räumlichen Umfang des Gewäſſers ſich erſtreckt, daß hierdurch eine ordnungsmäßige und nachhaltige Bewirtſchaftung ermöglicht iſt. (Selbſtändiger Fiſchereibetrieb.) In fließenden Gewäſſern wird hierfür regelmäßig eine zuſammenhängende, die ganze Breite des Gewäſſers umfaſſende Strecke von mindeſtens 3 Kilometern Uferlänge erfordert. Ausnahms— weiſe kann die Verwaltungsbehörde einen geringeren Umfang als genügend oder einen größeren als erforderlich erklären. Art. 12. Fiſchereirechte von einem, den Vorausſetzungen des Art. II nicht entſprechenden räumlichen Umfange ſind durch die Verwaltungsbehörde zu einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebe zu vereinigen, welcher ſich tunlichſt auf die Rechte an ſämtlichen in der Markung einer politiſchen Gemeinde gelegenen zuſammenhängenden Fiſchwaſſern, ſoweit ſie nicht ſelbſtändige Fiſcherei— betriebe bilden, zu erſtrecken hat. Soferne dies zweckmäßig erſcheint, können auch Fiſchereirechte in benachbarten Gemeinde— markungen in den gemeinſchaftlichen Fiſchereibetrieb einbezogen werden. Von der Bildung eines gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebes kann Umgang genommen werden, wenn die in Betracht kommenden Fiſchwaſſer von keiner oder nur von einer geringen . wirtſchaftlichen Bedeutung ſind. Art. 13. Die Fiſcherei in einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebe darf, ſoferne mehr als zwei Perſonen beteiligt ſind, nur ausgeübt werden entweder: 1. durch beſonders aufgeſtellte Fiſcher oder durch Verpachtung auf gemeinſame Rechnung oder 2. auf genoſſenſchaftlichem Wege nach Art. 27 Abſ. 1, Art. 28 ff. Darüber, in welcher Weiſe die Fiſcherei auszuüben iſt und wie die Erträgniſſe außer im Falle des Abſ. 1 Nr. 2 zu verteilen ſind, haben die beteiligten Fiſchereiberechtigten mit abſoluter Mehrheit zu beſchließen. Die Mehrheit bemißt ſich mangels anderweitiger Vereinbarung der Beteiligten ohne Rückſicht auf die Kopfzahl nach dem Umfang des Fiſchereirechtes. Art. 14. Kommt eine Regelung der Fiſchereiausübung nach Art. 13 nicht zuſtande, jo hat die Ver— waltungsbehörde die bei einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebe Beteiligten im Zwangswege zu einer Genoſſenſchaft zu vereinigen und für dieſelbe die Satzung feſtzuſetzen oder für Rechnung der Beteiligten die Ausübung der Fiſcherei an die politiſche Gemeinde und, wenn die Gewäſſer in den Markungen mehrerer politiſcher Gemeinden gelegen ſind, an eine derſelben zu überweiſen. Erfolgt die Ueberweiſung der Fiſchereiausübung an eine Gemeinde, ſo ſind die Reinerträg— niſſe der Fiſcherei nach Abzug von 10%, welche der Kaſſe der Gemeinde zufließen, unter die Be— teiligten mangels anderweitiger Vereinbarung nach dem Verhältnis des Umfanges des Fiſcherei— rechtes jedes Einzelnen zu verteilen. Art. 15. Die Ausübung von Fiſchereirechten, welche weder einen ſelbſtändigen Fiſchereibetrieb bilden, noch einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebe angehören, iſt auf Antrag dem Inhaber 295 eines am gleichen Waſſerlauf beſtehenden ſelbſtändigen Fiſchereibetriebes und falls ein ſolcher nicht vorhanden iſt, dem Inhaber des ſelbſtändigen Fiſchereibetriebes in der angrenzenden Gewäſſer— ſtrecke gegen eine angemeſſene jährliche Entſchädigung zu überlaſſen. ha Stößt die Gewäſſerſtrecke eines ſolchen Fiſchereirechtes (Inklave) an Gewäſſerſtrecken mehrerer ſelbſtändiger Fiſchereibetriebe an, ſo kann für jeden dieſer Betriebe die Fiſchereiaus— übung gegen eine angemeſſene jährliche Entſchädigung beanſprucht werden. Wollen die beiden Inhaber der ſelbſtändigen Betriebe von dieſem Rechte Gebrauch machen, ſo iſt ihnen die Fiſcherei— ausübung im Anſchluſſe an ihre Gewäſſerſtrecken auf räumlich gleichen Teilen der Inklave einzu— räumen. Der vorſtehende Abſchnitt 1 iſt einer der wichtigſten Abſchnitte des Geſetzes, indem er ſowohl die Adjacentenfiſcherei beſeitigt, als auch die geſetzlichen Grundlagen für gemeinſchaftliche Fiſcherei— betriebe ſchafft. Auch in Bayern ſtand die Adjacentenfiſcherei vielerorts einer wirtſchaftlichen Pflege der Gewäſſer im Wege. Sie wird in Zukunft aufgehoben und an ihre Stelle werden, wenn ſelbſtändige bewirtſchaftungsfähige Fiſchereibetriebe nicht vorhanden ſind, gemeinſchaftliche Fiſchereibetriebe treten. Die letzteren können ſogar auf dem Zwangswege geſchaffen werden. Abſchnitt 2. Koppelfiſcherei. Art. 16. Koppelfiſcherei iſt ſowohl die Ausübung mehrerer Fiſchereirechte an derſelben Gewäſſer— ſtrecke, als auch die Ausübung eines mehreren Perſonen an derſelben Gewäſſerſtrecke gemein— ſchaftlich zuſtehenden Fiſchereirechtes. ö Art 17. Koppelfiſchereirechte oder Anteilsrechte an ſolchen können künftig weder durch Vertrag oder Erſitzung noch durch Verfügung von Todes wegen neu begründet werden. Geht ein Fiſchereirecht oder ein Anteil an einem ſolchen von Todes wegen auf mehrere Perſonem über, oder wird das Grundſtück, mit welchem ein Fiſchereirecht verbunden üt, von mehreren Perſonen erworben, ſo iſt die Fiſcherei für Rechnung der Anteilsberechtigten entweder durch eine der Ortspolizeibehörde bekannt zu gebende, hierfür ſtändig beſtellte Perſon oder durch Verpachtung oder durch Anſchluß an eine Genoſſenſchaft nach Art. 27 ff. auszuüben. Art. 18. Verkauft ein Fiſchereiberechtigter ein von einem Grundſtück unabhängiges Koppelfiſcherei— recht an einen nicht Koppelfiſchereiberechtigten, jo ſind zunächſt die übrigen Koppelfiſchereibe— rechtigten und nach dieſen die auf der gleichen Waſſerſtrecke ſonſt Fiſchereiberechtigten zum Vorkaufe nach Maßgabe der $$ 504 bis 509, §§ 510 Abi. 1, 511, 512 des Bürgerlichen Geſetzbuches berechtigt. Die Friſt für die Ausübung des Vorkaufsrechtes beträgt zwei Monate, beginnend mit dem Empfange der Mitteilung über die Veräußerung. Iſt das verkaufte Recht auf den Verkäufer übergegangen, ſo können die Vorkaufsberechtigten das ihnen nach Abſ. 1 zuſtehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. Dem Verkäufer gegenüber erliſcht das Vorkaufsrecht mit der Uebertragung des Fiſchereirechtes. Der Verkäufer hat die Vorkaufsberechtigten von der Uebertragung unverzüglich zu benach— richtigen. „Machen mehrere Gleichberechtigte von dem Vorkaufsrechte Gebrauch, jo iſt mangels einer gütlichen Vereinbarung über die Perſon des in den Kauf Eintretenden das Fiſchereirecht unter den Vorkaufsberechtigten zu verſteigern. 8 Art I). Die Koppelfiſchereiberechtigten können die Fiſcherei nur entweder in Perſon oder durch einen ſtändig hierfür aufgeſtellten, der Ortspolizeibehörde anzuzeigenden Stellvertreter oder durch Verpachtung oder durch Anſchluß an eine Genoſſenſchaft nach Art. 27 ff. ausüben. g Sit das einer rechtsfähigen Vereinigung von Berufsfiſchern zuſtehende Koppelfiſcherei— recht bisher von den Mitgliedern der Vereinigung ausgeübt worden, ſo kann die Verwaltungs— behörde die Fortdauer dieſer Ausübung genehmigen. Art. 20. Falls es im Intereſſe der ordnungsmäßigen und nachhaltigen Bewirtſchaftung einer nicht geſchloſſenen Gewäſſerſtrecke erforderlich iſt, kann die Ausübung der an derſelben beſtehenden Koppelfiſchereirechte durch eine nach Anhörung der Anteilsberechtigten durch die Verwaltungs— behörde zu erlaſſende Fiſchereiordnung geregelt werden. Auf Antrag von mehr als der Hälfte der beteiligten Berechtigten muß die Fiſchereiordnung erlaſſen werden. Die Mehrheit wird mangels 296 anderweitiger Vereinbarung der Berechtigten ohne Rückſicht auf die Kopfzahl durch den Umfang der Fiſchereirechte beſtimmt. Die Fiſchereiordnung kann insbeſondere Vorſchriften enthalten: 1. über die Art der Ausübung der Rechte, ob dieſelbe durch alle Beteiligten oder nur durch eine beſchränkte Anzahl derſelben oder durch Verpachtung oder durch aufgeſtellte Fiſcher auf gemeinſame Rechnung erfolgen ſoll; . über die allenfallſige Zuteilung beſtimmter Gewäſſerſtrecken an die Beteiligten; . Über die zuläſſigen Arten und Zeiten des Fiſchfanges; . über die zum Fange freigegebenen Fiſche; . über die Beſchaffenheit der Fanggeräte; . Über die Verwaltung der gemeinſamen Gewäſſerſtrecke; . Über die Verteilung der Einnahmen und Aufbringung der Ausgaben; über die Ordnungsſtrafen bei Nichtbeachtung der Fiſchereiordnung. D AA ee Auch der Abſchnitt 2 hat eine große Bedeutung für die wirtſchaftliche Pflege der Gewäſſer, inſofern er ſeiner Tendenz nach danach ausgeht, die ſo ſchädlichen Koppelfiſchereirechte zu beſeitigen. In der obengenannten Verſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins erklärten ſich die zahlreich erſchienenen Berufsfiſcher mit der vorſtehenden Faſſung des Geſetzes im Prinzip einverſtanden. Wenn auch mit der Zeit ohne Zweifel zahlreichen Berufsfiſchern die Anteilrechte an Koppelfiſchereien verloren gehen werden, ſo werden durch die Bildung gemeinſchaftlicher Fiſcherei— betriebe und die Schaffung von Genoſſenſchaften den Berufsfiſchern eine große Zahl von neuen Stellungen geſchaffen werden, in denen ſie ein viel auskömmlicheres Brot finden werden als viel fach bei der Ausübung von Koppelfiſchereirechten, in denen Zerſtückelungen eines Rechtes bis auf 1/144 an einzelnen Orten vorkommen. Abſchnitt 3. Ausübung von Fiſchereien durch Gemeinden und Stiftungen. Art. 21. Gemeinden und Stiftungen können die ihnen zuſtehende oder zur Ausübung übertragene Fiſcherei, inſoferne ſie nicht einer Genoſſenſchaft angeſchloſſen ſind, nur durch beſonders aufgeſtellte Fiſcher oder durch Verpachtung oder durch Erteilung von Erlaubnisſcheinen nutzen. Das Freigeben des Fiſchfanges iſt verboten. Sind zwei oder mehrere Gemeinden in den ihre Markungen begrenzenden Gewäſſern gemeinſam berechtigt, ſo können ſie die Fiſcherei nur auf gemeinſchaftliche Rechnung nutzen. Iſt eine Einigung über die Art der Nutzung nicht zu erreichen, ſo entſcheidet darüber die gemeinſame Aufſichtsbehörde. Abſchnitt 4. Pachtverträge, Erlaubnisſcheine. Art. 22. Fiſchereipachtverträge ſind für mindeſtens 6 Jahre und mit höchſtens 3 Perſonen als Pächtern abzuſchließen. Die Verpachtung von Koppelfiſcherein oder von Anteilsrechten ſolcher darf keines— falls an eine Anzahl von Pächtern erfolgen, welche die Zahl der Verpächter überſteigt. 2. Zur Pachtung dürfen nicht Perſonen zugelaſſen werden, welchen nach Art. 42 Abſ. 1 die Fiſchereikarte verweigert werden muß oder welchen ſie nach Art. 42 Abſ. 2 verweigert worden iſt. Wird während der Pachtzeit die Fiſchereikarte zurückgenommen, ſo kann, inſoferne nicht die allenfallſigen Mitpächter die Verbindlichkeit des auszuſchließenden Mitgliedes übernehmen, der Verpächter ohne Einhaltung einer Kündigungsfriſt das Pachtverhältnis kündigen. Die Verpachtung iſt nur nach dem ganzen Inhalte des Fiſchereirechtes zuläſſig. Die Trennung eines nicht dem Staate gehörigen Fiſchwaſſers oder Fiſchereigebietes in Abteilungen zum Zwecke der Verpachtung iſt unzuläſſig. Die Verwaltungsbehörde kann jedoch Abweichungen von den Beſtimmungen der Abſätze J, 4 und 5 geſtatten, wenn hieraus wirtſchaftliche Nachteile für das verpachtete Fiſchwaſſer und für die mit demſelben zuſammenhängenden Fiſchwäſſer nicht zu befürchten ſind. Art. 23. Die Pachtverträge erlöſchen, falls das verpachtete Fiſchwaſſer einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetriebe nach Art. 12 oder einer Genoſſenſchaft behufs gemeinſamer Bewirtſchaftung und Nutzung der Fiſchwaſſer nach Art. 27 Abſ. 2 angeſchloſſen wird. Art. 24. Die Pachtverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Eine von dem Pächter und Verpächter zu unterzeichnende Ausfertigung iſt bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde, 297 in welcher das Fiſchwaſſer gelegen iſt, in ausmärkiſchen Bezirken bei der Diſtriktspolizeibehörde zu hinterlegen. Die Pachtverträge des Staates ſind von der Hinterlegung befreit. Art. 25. Unterpacht iſt nur mit Genehmigung des Verpächters und für das ganze Fiſchereirecht ſowie für den vollen Reſt der Pachtdauer zuläſſig. Im übrigen finden auf die Unterpacht die Be— ſtimmungen der Art. 22 bis 24 entſprechende Anwendung. Art. 26. Der Fiſchereiberechtigte oder mit deſſen Einwilligung der Fiſchereipächter oder der Vorſtand einer Genoſſenſchaft kann mit Genehmigung'der Verwaltungsbehörde Erlaubnisſcheine zur Aus— übung der Fiſcherei ausſtellen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn hieraus Nachteile für das Fiſchwaſſer und für die mit demſelben zuſammenhängenden Fiſchwäſſer nicht entſtehen. Die Erlaubnisſcheine ſind auf eine beſtimmte Zeit, welche den Zeitraum von drei Jahren nicht überſchreiten darf, auszuſtellen. Die Verwaltungsbehörde kann die Höchſtzahl und den Inhalt der Erlaubnisſcheine feſtſetzen. Zu dem vorſtehenden Abſchnitt 4 wurde in der Verſammlung des Bayeriſchen Landes— fiſchereivereins von einem Vertreter der Teichwirtſchaft die Anregung gebracht, daß unter die Beſtimmungen über die öffentlichen Fiſchereigenoſſenſchaften auch diejenigen Genoſſenſchaften von Teichwirten zu bringen ſind, welche ſich vorwiegend mit dem Verkaufe der Teichfiſche befaſſen, ſogen. Verkaufsgenoſſenſchaften. Die Gründung derſelben nach den gegenwärtig geltenden Be— ſtimmungen iſt ſo umſtändlich, daß dieſelben infolgedeſſen viel ſchwieriger ins Leben treten, als wenn es ihnen in Zukunft geſtattet werden würde, nach den Beſtimmungen des Abſchnittes 5 über die öffentlichen Fiſchereigenoſſenſchaften ſich zu konſtituieren. Eine Aenderung des Art. 27 wurde nicht beſchloſſen, ſondern nur dem Wunſche Ausdruck gegeben, daß in den Motiven zum Geſetze hievon ausdrücklich Erwähnung geſchehen möge. Abſchnitt 5. Oeffentliche Fiſchereigenoſſenſchaften. Art. 27. Die Fiſchereiberechtigten eines Fiſchwaſſers oder eines Fiſchereigebietes können ſich behufs geregelter Aufſichtsführung und gemeinſamer Maßnahmen zum Schutze und zur Hebung des Fiſchbeſtandes ſowie auch behufs gemeinſamer Bewirtſchaftung und Nutzung ihrer Fiſchwäſſer zu einer Genoſſenſchaft vereinigen. Die in einem zuſammenhängenden Fiſchwaſſer oder Fiſchereigebiete Fiſchereiberechtigten können zu den in Abſatz 1 bezeichneten Zwecken oder zu einzelnen derſelben durch Verfügung der Kreisregierung, Kammer des Innern, zu einer Genoſſenſchaft vereinigt werden, wenn die Bildung der Genoſſenſchaft im Intereſſe der Erhaltung und Vermehrung des Fiſchſtandes liegt und unzweifel— haft einen weſentlichen wirtſchaftlichen Nutzen gewährt. Bei Genoſſenſchaften behufs gemeinſamer Bewirtſchaftung und Nutzung eines Fiſchwaſſers iſt die Zuſtimmung der abſoluten Mehrheit der Beteiligten erforderlich. Fiſchereiberechtigte, welche der Bildung der Genoſſenſchaft widerſprechen, können jedoch zur Teilnahme nur dann gezwungen werden, wenn die Genoſſenſchaft in wirtſchaftlich zweckmäßiger Weiſe nur unter Heranziehung dieſer Fiſchereiberechtigten durchgeführt werden kann. Bei den im Fideikommißverbande ſtehenden Fiſchereirechten dürfen die Oberlandesgerichte die Genehmigung zum Beitritt zur Genoſſenſchaft dann nicht verweigern, wenn der Nutzen des Unternehmens für das Fiſchereirecht nachgewieſen iſt. In dieſem Falle iſt die Vernehmung der Anwärter nicht erforderlich. N Zum Beitritt zur Genoſſenſchaft bedarf der Vater oder die Mutter als Inhaber der elter- lichen Gewalt ſowie ein Vormund oder ein Pfleger nicht der Genehmigung des Vormund— ſchaftsgerichtes oder des Familienrates, ein Nachlaßpfleger nicht der Genehmigung des Nachlaß— gerichtes, der geſetzliche Vertreter einer Körperſchaft, Stiftung oder Anſtalt des öffentlichen Rechtes oder einer unter der Verwaltung einer öffentlichen Behörde ſtehenden Stiftung nicht der Ge— nehmigung der vorgeſetzten Behörde. Art. 28. Die Genoſſenſchaft als ſolche hat ſelbſtändig ihre Rechte und ihre Pflichten, ſie kann Eigen— tum und andere dingliche Rechte an Grundſtücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Genoſſenſchaft haftet den Gläubigern ausſchließlich das Ge— noſſenſchaftssermögen. Die Genoſſen ſind nur zu den ſatzungsmäßigen Beiträgen verpflichtet. Art. 29. Die Genoſſenſchaft muß ihren Sitz im Königreich Bayern haben. 298 Art. 30. Die Rechtsverhältniſſe der Genoſſenſchaft und der Genoſſen werden, ſoweit nicht dieſes Geſetz hierüber Beſtimmungen enthält, durch die Genoſſenſchaftsſatzung geregelt. Die Satzung muß insbeſondere Beſtimmungen enthalten über: 1. den Namen und Sitz der Genoſſenſchaft; 2. den Zweck des Unternehmens; ö s 3. die Rechte und Pflichten der Genoſſen, namentlich hinſichtlich des Maßſtabes der Teil- nahme an den Vorteilen und Laſten der Genoſſenſchaft und an der Verwaltung der Genoſſenſchaftsangelegenheiten; 4. die Zuſammenſetzung, die Wahl und den Wirkungskreis des Vorſtandes und ſeines Vorſitzenden, ſowie über die Aufſtellung der übrigen Genoſſenſchaftsorgane; 5. die Berufung, Zuſammenſetzung und Zuſtändigkeit der Genoſſenſchaftsverſammlung, die Form, Gültigkeit und Bekanntgabe ihrer Beſchlüſſe; 6. die Bildung eines Schiedsgerichtes in Genoſſenſchaftsangelegenheiten und die Be— zeichnung von Streitigkeiten, die ſeiner Entſcheidung unterliegen; 7. das Rechnungsweſen der Genoſſenſchaft (Aufſtellung der Voranſchläge, Rechnungs— ſtellung und Rechnungsprüfung); die Vorausſetzungen für Aenderung der Satzung; die Form der Bekanntmachungen und die hierfür zu wählenden öffentlichen Blätter. Art. 31. Die Satzung wird durch einfachen Mehrheitsbeſchluß der Genoſſen feſtgeſtellt. Die Genoſſen, welche zur Abſtimmung über die Satzung richtig geladen, aber ohne Entſchuldigung nicht erſchienen ſind, gelten als zuſtimmend. f b Die Satzung und alle Aenderungen der Satzung unterliegen der Genehmigung der Kreis— regierung, Kammer des Innern, in deren Bezirk die Genoſſenſchaft ihren Sitz hat. Eignet ſich die beſchloſſene Satzung nicht zur Beſtätigung oder weigert ſich die Genoſſen— ſchaft, eine Satzung aufzuſtellen, ſo ſetzt die Verwaltungsbehörde die Satzung feſt. Mit der Genehmigung der Satzung erlangt die Genoſſenſchaft Rechtsfähigkeit. Die ge— nehmigte Satzung iſt auch für die zwangsweiſe Beigezogenen rechtsverbindlich. Art. 33. Die Genoſſenſchaft muß einen Vorſtand haben. Der Vorſtand kann aus mehreren Mit— gliedern beſtehen. Die Genoſſenſchaft wird in allen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung durch den Vorſtand oder ſeinen Vorſitzenden vertreten. Der Vorſtand hat ſeine Beſtellung und jede Aenderung in ſeiner Zuſammenſetzung der Aufſichtsbehörde binnen einer Woche anzuzeigen. Iſt eine Willenserklärung der Genoſſenſchaft gegenüber abzugeben, ſo genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorſtandes. Vorſtandsmitglieder können auch Perſonen ſein, welche nicht Genoſſen ſind. Art. 34. Die Genoſſenſchaft iſt verpflichtet, Fiſchereiberechtigte, deren Fiſchwaſſer zum Genoſſen— ſchaftsgebiete gehört oder an dasſelbe angrenzt, auf ihren Antrag in die Genoſſenſchaft aufzunehmen, wenn dieſen Fiſchereiberechtigten erweislich weſentliche Vorteile aus dem Anſchluſſe an die Ge— noſſenſchaft zugehen und den bisherigen Genoſſen Nachteile aus dem Beitritte nicht erwachſen. Die Genoſſenſchaft iſt berechtigt, von den beitretenden Fiſchereiberechtigten einen an— gemeſſenen Anteil an den bisherigen Aufwendungen für die Genoſſenſchaft, ſoweit ſie auch dem Beitretenden zu gute kommen, und die vorgängige Entrichtung der ihr durch den Beitritt erwach— ſenden beſonderen Koſten zu verlangen. Art. 35. Die Genoſſenſchaft iſt verpflichtet, Genoſſen auf ihren Antrag das Ausſcheiden aus der Genoſſenſchaft zu geſtatten, wenn ſie aus der Genoſſenſchaft erweislich einen Vorteil nicht ziehen oder durch dieſelbe Schaden erleiden, und der Austritt die Erfüllung des Genoſſenſchaftszweckes nicht weſentlich beeinträchtigt. Art. 36. Die Genoſſenſchaftsverſammlung kann die Auflöſung der Genoſſenſchaft beſchließen. Zur Gültigkeit des Beſchluſſes iſt die ausdrückliche Zuſtimmung von 23 der Genoſſen und im Falle der Auflöſung einer Genoſſenſchaft mit Beitrittszwang (Art. 27 Abſ. 2) außerdem die Genehmigung der Aufſichtsbehörde erforderlich. Nichtabſtimmende werden den Nichtzuſtimmenden gleich geachtet. Art. 37. Die Mehrheit im Sinne der Art. 27 Abſ. 2, Art. 31, 36 wird ohne Rückſicht auf die Kopfzahl durch den Umfang der Fiſchereirechte beſtimmt. Das Nähere hierüber hat die Satzung zu regeln. © * . 299 Art. 38. Die Fiſchereigenoſſenſchaften unterliegen der Aufſicht des Staates. Die Aufſicht erſtreckt ſich auf die Ueberwachung und Prüfung des Rechnungsweſens ſowie darauf, daß die Angelegenheiten der Genoſſenſchaft in Uebereinſtimmung mit dem Geſetz und der Satzung verwaltet werden. Aufſichtsbehörde iſt diejenige Diſtriktsverwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Genoſſen— ſchaft ihren Sitz hat. Art. 39. Die Bildung der Zwangsgenoſſenſchaft (Art. 27 Abſ. 2) erfolgt durch Anordnung der Kreis— regierung, Kammer des Innern; letztere hat gleichzeitig die Genoſſenſchaftsſatzung zu erlaſſen. Mit der Erlaſſung der Satzung erlangt die Genoſſenſchaft die Rechtsfähigkeit. Nach Bildung der Zwangs— genoſſenſchaft finden die Beſtimmungen dieſes Abſchnittes entſprechende Anwendung. (Fortſetzung folgt.) III. Haupfverſammlung des Deutſchen Filchereivereins 1907. (2. Fortſetzung und Schluß. Vergl. Nr. 12 u. 13.) Die einzige Verſuchsſtation, die, nachdem das Friedrichshagener Inſtitut in Beſitz und Be— trieb des Preußiſchen Staates übergegangen iſt, noch vom Deutſchen Fiſchereiverein direkt ſub— ventioniert wird, die teichwirtſchaftliche Station in Trachenberg, die ſeitens der Landwirtſchafts— kammer für die Provinz Schleſien übernommen worden iſt, erhielt eine Subvention von Mk. 500.—. Ueber ihre Wirkſamkeit wird an anderer Stelle Bericht erſtattet werden. Das offizielle Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, die „Allgemeine Fiſchereizeitung“, wurde den ſämtlichen Mit— gliedern des Deutſchen Fiſchereivereins zugeſtellt, die hierfür aufgewandten Koſten betrugen rund Mk. 1800.—. Die Publikationen in dem zweiten Organ des Deutſchen Fiſchereivereins, der „Zeitſchrift für Fiſcherei“, erforderten Mk. 1106.58. Es erſchienen folgende Arbeiten: 1. Guſtav Schneider: „Fiſcherei mit Tuba auf Sumatra nebſt Bemerkungen über malayiſche Fiſcherei“ (mit 6 Figuren); 2. O. Nüßlin: „Der Blaufelchen des Bodenſees, ſein Fang und ſeine Pflege“; 3. Felixk Stoffel: „Ueber Hoheitsrechte des Bodenſees unter beſonderer Würdigung ihrer Konſequenzen für die Fiſcherei“; 4. P. Schie men z: „Weitere fiſchereiliche Studien über organiſche Abwäſſer“; I. Teil (mit 2 Figuren und einer Kartenſkizze auf Tafel 1). Die Drucklegung des Kataloges der Bibliothek des Deutſchen Fiſchereivereins wurde beendet, ſo daß der Katalog nun— mehr herausgegeben werden kann. N Der Deutſche Fiſchereiverein hatte ferner beim Herrn Preußiſchen Miniſter für Landwirtſchaft die Mittel beantragt und erhalten, um Herrn Profeſſor Dr. Schiemenz bejondere Unter— ſuchungen in Teichwirtſchaften und Wildwäſſern zu ermöglichen. Die Unterſuchungen wurden ausgeführt, ihre Reſultate werden beſonders publiziert werden. Ferner konnte der Deutſche Fiſchereiverein dank dem geneigten Entgegenkommen des Herrn Preußiſchen Miniſters für Land— wirtſchaft, Domänen und Forſten Mk. 300.— als Preis ausſetzen für das beſte Werk über Schleien— zucht. Das Preisausſchreiben war im Einverſtändnis mit dem Deutſchen Fiſchereiverein von dem Verein Deutſcher Teichwirte erlaſſen, der Preis durch Spruch eines Preisgerichtes, in dem auch der Deutſche Fiſchereiverein vertreten war, Herrn Stropahl in Neuſtettin zuerkannt worden. Für die Uebernahme des geſamten Inventars der in den Beſitz und Betrieb des Preußiſchen Staates übergegangenen bisherigen biologiſchen und Fiſchereiverſuchsſtation des Deutſchen Fiſchereivereins am Müggelſee wurde dem Deutſchen Fiſchereiverein die Summe von Mk. 3000.— überwieſen. Dieſe Summe iſt als durchaus angemeſſen zu betrachten, da ja das Inventar zum größten Teile mit Reichs- und Staatsmitteln ſeinerzeit angeſchafft worden iſt. Bei Gelegenheit einer Dienſtreiſe in Süddeutſchland wurde dem Generalſekretär mitgeteilt, daß die ſüddeutſchen Fiſchzuchtanſtalten, vor allen Dingen in Baden, unter den hohen Eiſenbahn— tarifen für Seefiſche, die als Fiſchfutter in den Fiſchzuchtanſtalten Verwendung finden, litten, ſo daß ſie zum größten Teil nicht in der Lage ſind, Seefiſche zu dem gedachten Zwecke zu beziehen. Die Frage der Verbilligung der Tarife wurde ſeitens des Vertreters des Deutſchen Fiſchereivereins zunächſt auf dem Bezirkseiſenbahnrate in Altona zur Sprache gebracht. Zurzeit wird Material geſammelt, um feſtzuſtellen, welcher Bedarf in ſüddeutſchen Fiſchzuchtanſtalten, zunächſt in Baden, an Seefiſchen herrſcht, um dann, geſtützt auf dieſes Material, weitere Schritte behufs Verbilligung der Tarife zu tun. Es darf als ſelbſtverſtändlich angeſehen werden, daß eine etwaige Verbilligung 300 der Tarife nicht bloß ſeitens der Preußiſchen Eiſenbahnverwaltung, ſondern auch ſeitens der ſüd— deutſchen Eiſenbahnverwaltungen eintreten müßte. Es erſcheint durchaus nicht ausgeſchloſſen, daß auch ſchweizeriſche Fiſchzuchtanſtalten aus norddeutſchen Häfen Seefiſche als Futtermittel beziehen werden, wenn es gelingt, den Tarif herabzuſetzen. Die Organiſation und Leitung der Abteilung Binnenfiſcherei auf der Ausſtellung in Mailand wurde dem Deutſchen Fiſchereiverein übertragen und, wie man wohl ſagen darf, die geſtellte Auf— gabe glänzend gelöſt. Hierfür gebührt in erſter Linie der Dank dem Hauptgeſchäftsführer des Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg, Herrn Dr. Brühl. Auf dem während der Mai— länder Ausſtellung in Mailand anberaumten italieniſchen Fiſchereikongreſſ war der Deutſche Fiſchereiverein durch ſeinen Generalſekretär vertreten. Seitens des Herrn Staatsſekretärs des Innern und des Herrn Preußiſchen Miniſters für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten waren Beihilfen zum Beſuch der Mailänder Ausſtellung und des Kongreſſes bewilligt worden an den Generalſekretär des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins, Herrn Büttner, Herrn Regierungs— rat Dr. Dröſcher- Schwerin i. M., Herrn Fiſchermeiſter Kraatz- Angermünde, ſowie Herrn Dr. Seligo, Geſchäftsführer des Weſtpreußiſchen Fiſchereivereins in Danzig. Im Auftrage der bayerischen Regierung beſuchte Herr Profeſſor Dr. Hofer in München die Ausſtellung in Mailand und den Kongreß. Für Intereſſenten ſtehen noch Kataloge der Mailänder Fiſchereiaus— ſtellung in beſchränkter Anzahl zur Verfügung. Etwaige Wünſche um Ueberſendung ſind der Ge— ſchäftsſtelle des Deutſchen Fiſchereivereins einzureichen. F. IV. XV. Deutſcher Fiſchereirat. Für den XV. Deutſchen Fiſchereirat hatte der Herr Oberbürgermeiſter von Deſſau den herrlichen Sitzungsſaal des Rathauſes zur Verfügung geſtellt. Hier verſammelten ſich am Freitag den 31. Mai 1907, nachmittags 4 Uhr, die Delegierten der dem Deutſchen Fiſchereiverein ange— ſchloſſenen Fiſchereivereine. Den Vorſitz führte, da der Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins, Se. Durchlaucht der Herr Dr Herzog zu Trachenberg Fürſt von Hatzfeldt, am Erſcheinen ver— hindert war, der Vizepräſident Herr Geh. Juſtizrat Uhles-Berlin. Er eröffnete den XV. Deutſchen Fiſchereirat mit einem Hoch auf den allerhöchſten Protektor des Deutſchen Fiſchereivereins, Se. Majeſtät den Kaiſer, und den Herrſcher des gaſtlichen Anhalt, Se. Hoheit den Herzog Friedrich II. von Anhalt. Die Verſammlung ſtimmte begeiſtert in den Hochruf ein. Es wurden folgende Telegramme abgeſandt: 1. An Se. Majeſtät den Kaiſer: N „Euerer Majeſtät, dem erhabenen Schirmherrn des Deutſchen Fiſchereivereins, bringen die zu dem XV. Deutſchen Fiſchereirat zu Deſſau verſammelten Vertreter der Deutſchen Fiſcherei— vereine ehrfurchtsvollſte Huldigungsgrüße dar.“ 2. An Se. Hoheit den Herzog Friedrich II. von Anhalt: „Euerer Hoheit bringen die zum XV. Deutſchen Fiſchereirat zu Deſſau verſammelten Vertreter der Deutſchen Fiſchereivereine ehrfurchtsvollſte Huldigungsgrüße dar.“ Ferner wurde noch beſchloſſen, an den Herrn Präſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins folgendes Telegramm abzuſenden: „Ihrem Präſidenten ſenden die zum XV. Deutſchen Fiſchereirat verſammelten Ver— treter der Deutſchen Fiſchereivereine ehrerbietigſte Grüße.“ Sowohl Se. Majeſtät der Kaiſer, als auch Se. Hoheit der Herzog Friedrich II. von Anhalt hatten die Gnade, die Begrüßungstelegramme huldreichſt dankend zu erwidern. Auch von Se. Durchlaucht dem Herrn Dr Herzog zu Trachenberg Fürſten von Hatzfeldt traf ein telegraphiſcher Gruß mit dem Wunſche für beſten Verlauf der Verhandlungen ein. Herr Geh. Juſtizrat Uhles begrüßte beſonders die Vertreter der Herzoglich Anhaltiſchen Staatsregierung, Herrn Oberforſtrat Reuß und Herrn Oberforſtrat Freiherrn von Gleichen--Rußwurn!m, ſowie den Herrn Oberbürgermeiſter Ebeling und Herrn Kom— merzienrat Deutſchmann, die Vertreter der Stadt Deſſau. Er ſprach ferner unter dem Beifall der Verſammlung dem Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten, ſeinem Präſidenten Herrn Schirmer-Neuhaus und ſeinem Vize— FFP ee ee | | ] | | h 301 präſidenten Herrn Regierungs- und Baurat Bramigk-Deſſau den Dank des Deutſchen Fiſcherei— rates aus für die im vorigen Jahre überbrachte Einladung, den XV. Deutſchen Fiſchereirat in ſeinem Arbeitsgebiete abzuhalten, und für die in ſo liebenswürdiger Weiſe getroffenen Vorbereitungen. Der Vorſitzende gedachte dann in herzlichen Worten des dahingeſchiedenen Fiſchermeiſters Wilhelm Kraatz, der lange Jahre ein hervorragendes Mitglied des Vorſtandes des Deutſchen Fiſchereivereins geweſen war und niemals geraſtet hatte, wenn es galt, für die Intereſſen der Fiſcherei tätig zu ſein. Er ſtarb in Ausübung ſeines Berufes, man fand ihn in ſeinem Kahne, in dem er ausgezogen war, dem Fiſchfang obzuliegen, an einem Herzſchlag verſchieden. Zu Ehren diefes treuen tapferen Mannes, dem allezeit im Deutſchen Fiſchereiverein das beſte Andenken be— wahrt werden wird, erheben ſich die Anweſenden von ihren Plätzen. Nunmehr wird in die Tagesordnung eingetreten und nach der neuen Satzung der Fiſcherei— rat konſtituiert. Es erfolgt die Feſtſtellung der anweſenden ſtimmberechtigten Delegierten der angeſchloſſenen Vereine und der von der Hauptverſammlung gewählten Mitglieder des Fiſcherei— rates. Die ſämtlichen deutſchen Fiſchereivereine ſind vertreten, mit Ausnahme des Fiſcherei— vereins für Weſtfalen und Lippe. Von den in der Hauptverſammlung gewählten 10 Mitgliedern des Deutſchen Fiſchereivereins find anweſend die Herren Kegel, Lübbert, Marx, Thiedecke, Würcke. ; Der Vorſitzen de verlieſt die Beſtimmungen der neuen Satzung, die ſich auf den Fiſcherei— rat beziehen und ſtellt zunächſt die Frage der Zahlung der Reiſekoſten und eventuell von Tagegeldern zur Diskuſſion. Der Generalſekretär bittet in Anſehung deſſen, daß die zur Verfügung ſtehenden Mittel nicht übermäßig hoch ſind, von der Zahlung von Tagegeldern zunächſt abzuſehen und es bei dem bisherigen Modus zu belaſſen, nach dem den Mitgliedern des Fiſchereirates nur die Reiſekoſten erſetzt werden. Dem widerſprechen die Herren Profeſſor Dr Hofer, Conze und Andere, es wird beſchloſſen, den Fiſchereiratsmitgliedern außer den Reiſekoſten, Fahrkarte II. Klaſſe ſamt eventuellen Zuſchlägen, für den Tag der Fiſchereiratsſitzung ein Tagegeld von Mk. 12.— zu ge— währen. Es ſoll darauf Bedacht genommen werden, die nötigen Mittel zu beſchaffen, um in ab— ſehbarer Zeit auch die Reiſetage bei der Berechnung der Tagegelder zu berückſichtigen. Der Ge— neraljefretär hatte darauf hingewieſen, daß in erſter Linie die Ausſchüſſe berückſichtigt werden müßten, in denen zahlreiche Herren ſäßen, die nur dann an den Arbeiten teilnehmen könnten, wenn ſie für ihre verlorene Zeit voll entſchädigt würden. In dieſer Beziehung wird ein formeller Beſchluß einſtimmig gefaßt, den Herren Mitgliedern der ſtändigen Ausſchüſſe Reiſekoſten und Tage— gelder zu bewilligen und zwar auch für die Reiſetage, falls ſie nicht am Tage der Sitzung die Hin— und Rückreiſe zu ihrem Wohnort ausführen könnten. Nunmehr erfolgen die Wahlen. Zum Schab- meiſter wird Herr Mich a - Berlin, zum ſtellvertretenden Schatzmeiſter Herr Oeſten“-Berlin wiedergewählt. Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates werden die Herren: Großfiſchermeiſter Mahnkopf- Spandau, Generalſekretär des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins Büttner— München und Geh. Baurat und Oberfiſchmeiſter Treplin- Trier ernannt. Auf Anregung des Herrn Regierungsrat Dr. Dröfjch er erteilt der Fiſchereirat für das laufende Jahr im voraus ſeine Genehmigung zu den von den einzelnen ſtändigen Ausſchüſſen zu wählenden Vertretern in den Verwaltungsrat. In künftigen Jahren wird ſich die Sache ſo geſtalten, daß zur Tagung des Fiſcherei— rates die Wahlen ſeitens der ſtändigen Ausſchüſſe ſchon vollzogen ſind, ſo daß der Fiſchereirat ſeine Genehmigung dazu ausſprechen kann. Dieſe läßt ſich jedoch in dieſem Jahre bei der Inaugu— rierung der neuen Satzung nicht bewerkſtelligen, da der Herr Präſident formell erſt nach der Kon— ſtitution des Deutſchen Fiſchereivereins nach der neuen Satzung die betreffenden Ausſchußmit— glieder berufen kann. Der Vorſitzende macht alsdann Mitteilung über die von dem Herrn Präſidenten vollzogenen Berufungen in die einzelnen Ausſchüſſe und betont dabei, daß der Herr Präſident für die noch nicht vorhandenen, erſt durch die neue Satzung geſchaffenen Ausſchüſſe nur je drei Mitglieder berufen habe, um den einzelnen Ausſchüſſen die Möglichkeit zu laſſen, ſich nach ihrem eigenen Wunſch zu ergänzen. Die Ausſchüſſe beſtehen nunmehr aus folgenden Herren: 1. Seenausſchuß (bereits vor Annahme der neuen Satzung in Tätigkeit): Re— gierungsrat Dr Dröſcher, Vorſitzender-Schwerin i. M., Dr L. Brühl-Berlin, Fiſchereipächter Willig - Mlenftein, Fiſchereipächter Hübner -Frankfurt a. O., Fiſchereipächter Fritz Kühl Güſtrow, Großfiſchermeiſter Mahnkopef-Spandau, Fiſchermeiſter Marx -Frauenchiemſee, Profeſſor Dr Schiemenz-Friedrichshagen, Fiſchereipächter Schwarten-Bellin, Dr e 3 2 Sr 2 302 Selig o- Danzig, Fiſchermeiſter Strud- Pudagla, Fiſchermeiſter Würde - Dammendorf, Dr Surbe d- Münden. 2. Teihmwirtjihaftliher Ausſchuß: Regierungs- und Baurat Neden- Hannover, Rittmeiſter Ebert-Quolsdorf, Graf v. Walderdorff-Teublitz. 3. Wiſſenſchaftlicher Ausſchuß: Profeſſor Dr Hofer- München, Geh. Regierungsrat Profeſſor Dr Zuntz- Berlin, Proſeſſor Dr Schie menz-Friedrichshagen. 4. Ausſchuß für die fließenden Gewäſſer: Geh. Baurat und Oberfiſch— meiſter Treplin -Trier, Großherzoglich Badischer Forſtmeiſter Krautinger-Staufen, Fiſchermeiſter Kegel-Calbe an der Saale. 5. Ausſchuß für Handel, Verkehr und Statiſtik: Regierungsrat Dr Dröſcher- Schwerin i. M., Generalſekretär Fiſcher-Berlin, Paul Rad mann -Berlin als Vertreter des Vereins Deutſcher Fiſchhändler. Seitens des Herrn Dr Brühl wird hierbei noch zur Sprache gebracht, daß leicht Doppel— mandate im Verwaltungsrat vorkommen könnten, wenn die einzelnen Ausſchüſſe in den Verwaltungs— rat einen Herrn entjendeten, der ſchon außerdem dem Verwaltungsrat angehöre. Der General— ſekretär erwidert darauf, daß natürlich darauf Bedacht genommen werde, daß derartige Doppel— mandate nicht vorkämen, daß jeder Ausſchuß einen Herrn in den Verwaltungsrat als ſeinen Ver— treter entſende, der nicht ſchon dieſer Körperſchaft angehöre. Zu Punkt 5 der Tagesordnung, Feſtſetzung der Beiträge der angeſchloſſenen Vereine, wird beſchloſſen, es bei dem bisherigen Antrag von 30 Pfennigen für jedes ordentliche, direkte zahlende Mitglied eines jeden angeſchloſſenen Vereins zu belaſſen. (Schluß folgt.) v. Anlage und Vewirtſchaftung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz. Aſchauteiche bei Eſchede. (4. Fortſetzung.) Wird eine Teichwirtſchaft gebaut, ſo iſt es anzuraten, mit den Laichteichen und Streckteichen zu beginnen, um ſich ſelbſt gleich im erſten Jahre die einſömmerigen Karpfen heranzuziehen. Eine vollſtändige Karpfenteichwirtſchaft beſteht aus Laichteichen, Vorſtreckteichen, Streckteichen, Abwachsteichen, Ueberwinterungsteichen und Hältern. Bei der Salmonidenwirtſchaft ohne Fütterung fallen Laichteiche und Vorſtreckteiche weg, ſie werden durch das Bruthaus vertreten, Salmonidenfütterungswirtſchaft arbeitet nur mit Bruthaus, Fütterungsteichen und Hältern.“ Laichteiche für Karpfen ſind 200 bis 500 qm groß, ſollen eine Waſſertiefe von 0,30 m haben. Sie ſind von Gräben durchzogen, um fie recht trocken halten zu können. Streichteiche ſollen auf dem geſundeſten Boden angelegt werden, allerbeſte Vorflut haben; am liebſten nimmt man Teile einer trockenen Wieſe dazu. Iſt ein ſolches Terrain nicht vorhanden, ſo muß der Boden des zu— künftigen Streichteiches ſtark gedüngt, dann umgegraben und mit Grasſamen angeſät werden. Benützen läßt ſich ein ſo angeſäter Laichteich dann allerdings erſt im nächſten Jahre. Es iſt gut, wenn der Streichteich ſo gebaut iſt, daß man den Waſſerſpiegel auch noch höher halten kann. Sit die Laichablage vor ſich gegangen oder iſt auch ſchon Brut vorhanden, und droht kaltes Wetter, ſo wird der Laichteich höher angeſtaut, um die Eier oder die Brut gegen die kühlere Witterung etwas mehr zu ſchützen. Hält dieſe länger an, ſo hilft das Höheranſpannen zwar auch wenig. Durch den höheren Waſſerſpiegel wird das Ausſchlüpfen der Brut aber auch um ein weniges verzögert. In jeder Teichwirtſchaft ſollten mindeſtens zwei Laichteiche vorhanden ſein, von denen einer als Reſerve dient. Die Pflege des Laichteiches beſteht in Trockenhaltung, Reinigung der Gräben, Abharken des Laichbettes und friſches Anſäen von Grasſamen, wofür der Heuſamen, wie man ihn auf Heuböden findet, genügende Dienſte leiſtet. Für die Laichablage des Karpfen iſt eine Waſſertemperatur von 18—19 C. notwendig. Um dieſe Waſſerwärme für den Laichteich zu erhalten, wird oberhalb der Streichteiche ein Vorwärmer angelegt, wenn nicht ein flacher Karpfenteich die Stelle des Vorwärmers vertritt; der Vorwärmer ſoll flach ſein, damit er ſich ſchnell erwärmt, und muß ſo groß ſein, daß er zur Füllung der Laichteiche * 303 halb abläuft, damit nur ungetrübtes Waſſer in dieſelben eintritt. Auch muß der Abfluß ſo ein— gerichtet ſein, daß das warme Oberwaſſer verwendet wird. Das einfließende Waſſer ſoll in den Laichteich und Brutſtreckteich über ein englochiges horizontales Gitter gehen. Laichteiche ſollten vor dem Beſatz nicht gedüngt werden, will man düngen, um das Gras zu kräftigen, ſo hat dieſes nach dem Laichgeſchäft zu geſchehen. Für Schleien müſſen die Laichteiche größer und tiefer ſein, da die Schlei ſich als Jung— brut nicht abfiſchen läßt. Am beſten nimmt man 1—1½ ha große Teiche mit weicherem Unter— grund, die vorher eine kräftige Düngung erhalten haben. Auf dem jenen Graſe, welches der Karpfen als Laichbett liebt, laicht die Schlei nicht gern ab, ſie wählt lieber gröbere oder ſtärkere Pflanzen aus. Moos, Waſſerpeſt, Tauſendblatt ſind beliebte Laichpflanzen der Schlei, doch laicht ſie auch zur Not auf anderen Gegenſtänden ab, z. B. abgeſtorbener Heide. Man beſetzt einen Teich von 1 ha mit ungefähr 12 Rognern und 24 Milchnern. Vorſtreckteiche ſollen in der Nachbarſchaft der Laichteiche liegen, ſie ſollen im Charakter den Laichteichen ähneln; die paſſendſte Größe iſt die von Y, ha, da ſich ein ſolcher Teich leicht und ſchnell abfiſchen läßt. Wenn es irgendwie zu machen geht, ſoll der Ausflußmönch des Vorſtreck— teiches in einen Graben, einen Bach einmünden, in welchem Waſſer ſtrömt. Bei der Abfiſchung werden die jungen Karpfen in ein Netz, eine Abfiſchkiſte, die in dieſem Gewäſſer ſteht, abſchwimmen gelaſſen, wo ſie auch bei warmer Witterung nicht zu Schaden kommen werden. Im Vorſtreckteich müſſen reichlich Gräben mit recht gutem Gefälle vorhanden ſein. Der Karpfenvorſtreckteich iſt einige Zeit vor der Beſpannung, die ungefähr 5—8 Tage vor dem Beſatz ſtattzufinden hat, abzudüngen, am beſten mit Jauche, beſter Kompoſterde oder Peru— guano. Von einem Vorſtreckteich, der ½ ha groß iſt, kann eine Ernte von 15—20 000 jungen, 3—4 em langen Karpfen, nach ca. vier Wochen erwartet werden. Er iſt zu beſetzen, ſobald die Karpfenbrut im Laichteich anfängt zu ſchwimmen. Waſſertiefe der Vorſtreckteiche ſei zwiſchen 30 und 40 em. Sit kein natürlicher Schutz gegen Winde vorhanden, jo ſollen Laichteich- und Vor— ſtreckteichdämme auf der Außenſeite mit Weiden bepflanzt werden, von denen jedes Jahr nur ein Teil Ruten geſchnitten werden. In vielen Fällen wird man keine Vorſtreckteiche benutzen, ſondern die Brut gleich direkt in Streckteiche einſetzen. Streckteiche ſollen womöglich auch nicht ſehr groß ſein, obgleich man dabei nicht zu ängſtlich zu ſein braucht. Jedenfalls wird man auch beſſere Teiche auswählen, ſolche, die ſtets ſicher vor Raubfiſchen ſind, deren Teichgräben möglichſt waſſerfrei ſein können, und die nicht viel Schilf haben, letzteres, weil ſich ſehr ſchnell in verſchilften Teichen die Brutſchädlinge ein nden. g Wenn auch Streckteiche flach ſein können, ſo iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß auch in tieferen Teichen die Brut zum guten einſömmerigen Fiſch heranwächſt. Für den Beſatz von einſömmerigen, zweiſömmerigen oder dreiſömmerigen Karpfen iſt die Größe und Tiefe des Teiches ziemlich gleichgültig, man wird aber in der Regel dem älteren Fiſch den tieferen und größeren Teich geben, und wird nicht Teiche mit weiten flachen Rändern lediglich mit dreiſömmerigen oder zweiſömmerigen Karpfen beſetzen. Sind die für dieſe Altersklaſſen der Fiſche zu Gebote ſtehenden Teiche in der Güte ſehr ungleichmäßig, ſo erſcheint es beſſer, den einſömmerigen Fiſch in den ſchlechteren Teich zu ſetzen. Er wird ihn beſſer ausnutzen als der größere zweiſömmerige; abgeſehen davon, daß er für die Erhaltung ſeines Körpers weniger Futter verbraucht, wird die Fläche des Teiches und das in demſelben doch verhältnismäßig wenige Futter von der größeren Anzahl der jüngeren Fiſche beſſer ausgenutzt werden. Beiſpiel: Ein Teich von einer Produktivität von 100 Pfd. pro Hektar wäre zu beſetzen mit 50 Stück 1 Pfd. ſchweren zweiſömmerigen Karpfen, damit dieſelben im Herbſte pro Stück 3 Pfd. wiegen ſollen. Es kommen auf dieſe große Fläche nur 50 Fiſche. Beſetze ich aber dieſen Teich mit einſömmerigen Karpfen, die im Herbſte 1 Pfd. ſchwer werden ſollen, ſo kann ich mindeſtens 100 Fiſche (nicht berechnet den Verluſt) einſetzen, alſo die doppelte Kopfzahl. Ich werde aber, um das gleiche Abfiſchungsgewicht für den einzelnen Fiſch zu erreichen, 120 Fiſche einſetzen können, und habe ſomit die Produktivität des Teiches um 20 Pfd. pro Hektar erhöht, 10 Pfd. rechne ich als Mehrgewicht für den geringeren Bedarf an Erhaltungsfutter und 10 Pfd. rechne ich weiter dafür, daß die größere Stückanzahl die weite Fläche beſſer ausnutzt. Aehnliches kann auch durch vermehrte Stückanzahl und geringeres Endgewicht für den einzelnen Fiſch erreicht werden. 304 Solche Teiche, in die, jei es durch den Zufluß, jei es, daß ſie von unten in dem Abfluß— graben heraufſteigen, Raubfiſche hereinkommen können, beſonders Hechte, wird man lieber als Abwachsteiche benutzen; Teiche, die der Reihergefahr beſonders ausgeſetzt find, auch als Abwachs— teiche; Teiche, die vom menſchlichen Diebſtahl gefährdet ſind, ſind mit möglichſt kleinen Fiſchen zu beſetzen. Je größer der Fiſch iſt, um ſo mehr reizt er zum Stehlen. Die von den Ueberwinterungs— teichen entfernt liegenden Teiche werden in der Hauptſache mit kleinen Beſatzfiſchen zu beſetzen ſein, da man dann weniger Einſatzgewicht im Frühjahr und Herbſte hin- und herzufahren hat. Bei Forellenteichen, groß ſind dieſelben ja ſeltener, wird man für die Art des Beſatzes weniger auf die Fläche Rückſicht nehmen, mehr auf die Tiefe, den größten Fiſchen hat man die tiefſten Teiche zu geben und den kleinſten Fiſchen die flacheren. Allerdings wird man in Forellen— teichen nur dann unter 1 m Waſſertiefe heruntergehen, wenn man ſicher iſt, daß man durch den Zufluß oder den Durchfluß des Waſſers gegen zu hohe Erwärmung geſchützt iſt. Die Ueberwinterungsteichfläche muß der Produktivität, dann aber auch der Zuchtrichtung der Wirtſchaft angemeſſen ſein. Je mehr Setzfiſche gezogen werden, um ſo mehr ſind Ueber— winterungsteiche notwendig. Je tiefer ein Ueberwinterungsteich iſt, um jo beſſer wird er gewöhn— lich ſein. Unter lm Waſſerſtand ſollte aber nicht heruntergegangen werden. Je ſtrenger das Klima iſt, um ſo tiefer muß der Teich ſein. Im Durchſchnitt kann man 1,5 m Waſſerſtand rechnen. Die flachſten Ueberwinterungsteiche wird man der Schlei als Aufenthalsort überweiſen können. Der Boden der Ueberwinterungsteiche ſoll feſt mit weicherem Ueberzug ſein, tiefe Schlamm— oder Torflager ſind zu vermeiden. In ganz feſtem, hartem Teiche überwintert noch leidlich der Karpfen, gut der Salmonide, die Orfe und der Raubfiſch, ſchlecht die Schlei. Das für den Ueberwinterungsteich zu verwendende Waſſer muß allerbeſter Qualität ſein. Quellwaſſer iſt für Cypriniden zu vermeiden. Iſt nur ſolches vorhanden, ſo muß, ſolange keine Eisdecke iſt, wenn auch nur ſchwach, gefüttert werden. Das Waſſer muß während der ganzen Ueberwinterungsperiode in gleichmäßig ſtarkem Fluß durch den Teich ſtrömen, durch Schlitze in den Staubrettern des Einflußmönches iſt dafür zu ſorgen. Vor dem Eintritt des ſo überaus ſchäd— lichen Schneeſchmelzwaſſers muß dringend gewarnt werden. Die beſten Ueberwinterungsteiche ſind den einſömmerigen Karpfen zu geben. Je höher die Produktivität eines Teiches iſt, um jo mehr Karpfen können dort überwintern. Ein Teich, der eine Produktion von 100 Pfd. pro 1 ha hat, kann gut 15 000 einſömmerige mittelgroße Karpfen in normalen Wintern beherbergen. Bei 50 Pfd. Produktivität werden 7000, höchſtens 10 000 eingeſetzt werden können. Man überwintert jetzt vielfach die Karpfen in den Streckteichen ſelbſt, ſind dieſelben tief und haben ſie konſtanten Durchfluß, ſo wird die Ueberwinterung auch gut ſein. Die Karpfen haben ja genügende Fläche und Nahrung. Doch ſind zwei Uebelſtände dabei vorhanden, man weiß nie, was man wirklich hat, und der Teich bleibt unter Waſſer. Wird der gut gewachſene einſömmerige Karpfen ſorgfältig abgefiſcht, in einen guten Ueber— winterungsteich in nicht zu großer Anzahl eingeſetzt, ſo überwintert er auch gut. Je früher die einſömmerigen Karpfen abgefiſcht werden, um ſo beſſer muß der Ueberwinterungsteich ſein. Ueber— winterungsteiche, die im Sommer trocken gelegen haben, ſind ſtets vorzuziehen, und ſind dieſelben während des Sommers ähnlich zu behandeln, wie ein Streckteich in der Trockenperiode behandelt wird. Hat man keine guten Ueberwinterungsteiche, ſo fiſcht man die Fiſche ſpät ab und füttert ſie ſchwach, bis ſich eine Eisdecke bildet. Schlechte Ueberwinterung in gut durchfloſſenen tiefen Teichen iſt lediglich ein Verhungern der Fiſche. Der körperliche Zuſtand ſchlecht überwinterter einſömmeriger Fiſche zeigt auch dieſes deutlich, ſie ſehen genau ſo aus, wie Fiſche, die den Sommer über in einem Hälter gehalten wurden, der wohl Durchfluß gehabt hat, in dem aber den Fiſchen nicht genügende Nahrung geboten wurde. Zweiſömmerige Karpfen und ältere halten mehr aus, da ihre Lebenstätigkeit nicht ſo rege iſt, wie beim einſömmerigen Fiſch. Sie können infolgedeſſen auch enger überwintert werden. Auf Y, ha gutem, tiefem Ueberwinterungsteich können 20 bis 40 Ztr. zweiſömmerige oder dreiſömmerige Karpfen ohne Gefahr den Winter überſtehen. Im Notfall können ſolche Karpfen auch in Hältern eingewintert werden. Hauptbedingung einer guten Ueberwinterung iſt aber die, daß die Fiſche nicht geſtört werden. Die Altersklaſſen ſollen für ſich überwintert werden. Schleien nicht mit Karpfen zuſammen. Je milder das Klima iſt, um ſo mehr Ueberwinterungsfläche muß den Fiſchen geboten werden. Salmoniden werden in Hältern überwintert. Sie werden dort möglichſt lange gefüttert, wenn E ˙²˙ꝛͥ/ł « ͤn'n T ͤ—¹vV- Umů˙ͤ.—— ö 305 fie eng ſtehen. In ſchwach beſetzten Hältern nimmt der an fünftliches Futter nicht gewöhnte Fiſch ſchwierig dieſes an. Hälter ſollen in allen Teichwirtſchaften vorhanden ſein, ſie ſind dazu da, um die Verkaufs— fiſche aufzunehmen oder die Beſatzfiſche vor der Verteilung in die Teiche eine kurze Zeit aufzu— bewahren. Es müſſen ſoviel Hälter wenigſtens vorhanden ſein, daß die ganze Speiſefiſchware untergebracht werden kann, und rechnet man 1 ebm Hälterraum für ca. 1—2 Ztr. Speiſekarpfen oder ½—1 Ztr. Schleien oder 25—50 Pfd. Salmoniden. Ihre Tiefe iſt mit Im genügend. Es muß mit dem Netz gezogen werden können. Sie ſollen daher ſchmal, aber lang ſein. Es empfiehlt ſich, lieber mehrere kleinere Hälter zu haben, als wenig große, um beim Verſand der Fiſche die nicht zur Verſchickung kommenden möglichſt wenig zu ſtören. Einfluß und Ausfluß ſoll jeder Hälter beſonders haben. Die Einflüſſe ſind ſo anzulegen, daß das einſtrömende Waſſer ſowohl an der Oberfläche eintritt, wie auch nach dem Grunde gezwungen werden kann. Man erreicht dieſes, indem man an das oberflächlich liegende Einflußrohr bei Bedarf eine nach unten gerichtete Röhre anhängt. Solange es warm iſt, ſpringt der Fiſch gegen das oberflächlich einſtrömende Waſſer. Im Winter hält aber dieſes Waſſer den Hälter leichter eisfrei. Salmonidenfutterteiche werden in der Regel nicht tiefer als 1 m gemacht; je jünger der Fiſch iſt, um ſo niedriger kann der Waſſerſtand genommen werden, ebenſo je mehr Waſſer durch den Teich ſtrömt und je kälter dasſelbe iſt. Salmonidenfutterteiche werden in der Regel eine ähnliche Geſtalt haben wie Hälter, jedoch ſollen ſie für die Heranfütterung der Marktware geräumiger ſein. Für Brut werden die Teiche kleiner genommen. Während Hälter ganz kahl gehalten werden, ſoll auch in Forellenfutterteichen für teilweiſen Pflanzenbeſtand geſorgt werden, das Waſſer wird reiner und friſcher gehalten und den Fiſchen wird ein zeitweiſer Schutz vor den Sonnenſtrahlen gewährt. Bei Karpfenteichen iſt vor einer zu geringen Waſſertiefe aber zu warnen; in den meiſten Teichen wird eine durchſchnittliche Waſſertiefe von 0,5 m ſchon das geringſte ſein dürfen; je flacher ein Teich iſt, um ſo leichter verwächſt er, und wird er daher um ſo ſorgfältiger beſtellt werden müſſen. Je beſſer der Boden iſt, um ſo leichter finden ſich in flachen Teichen Ueberwaſſerpflanzen ein, um ſo höher kann oder muß der Waſſerſpiegel gehalten werden. Eine Teichwirtſchaft von einer Produktion von 100 Ztr. Speiſekarpfen und 10 Ztr. Speiſe— ſchleien braucht ca. z ha Ueberwinterungsteich für zweiſömmerige Karpfen, 1 ha Ueberwinterungs— teich für einſömmerige Karpfen, / eha für Laichkarpfen und Laichſchleien, 14 ha für zweiſömmerige Schleien, ¼0 ha für einſömmerige Schleien, 100 ebm Hälterraum für Speiſekarpfen und 20 ebm Hälterraum für Speiſeſchleien. einſömmerige Fiſche produzieren, als, abgeſehen vom natürlichen Verluſt, im Endreſultat Speiſe— fiſche abgegeben werden, da es des öfteren Jahre geben wird, wo die Wirtſchaft nicht die volle Anzahl einſömmeriger Fiſche erzielen wird, und dann mit dem weniger doch noch für ſich ausreicht, ſomit iſt die Ueberwinterungsteichfläche für einſömmerige Fiſche verhältnismäßig groß. Dieſelbe Teichwirtſchaft wird ohne Fütterung, wenn die Teiche als Abwachsteiche eine gleichmäßige Produktion von 50 Pfd. pro Y, ha haben und die Verkaufsfiſche im dreiſömmerigen Betriebe ein Gewicht von 2—3 Pfd. erreichen ſollen, nötig haben: 52 a Abwachsteiche, 12 ha Streckteiche, 2½ ha Brutſtreckteiche, 2 kleine Karpfenlaichteiche, 1% ha Teich für Produktion ein ſömmeriger Schleien, in Summa ca. 50 ha. Es iſt dabei berückſichtigt worden, daß dieſelbe Teichfläche als Streckteich und als Brutſtreck— teich mehr Fiſchfleiſch produziert, als ein Abwachsteich. Bei Fütterung wird dieſelbe Teichfläche ſo ziemlich das drei- bis vierfache produzieren können, allerdings wird mehr Fläche als Brutſtreckteich gebraucht werden, da dieſe Fiſche nur zum Teil durch Fütterung ernährt werden ſollen. Der Produktion entſprechend muß alsdann auch das Hälter- und Ueberwinterungsareal ein größeres ſein. (Fortſetzung folgt.) TE BF ER — —— E * wi a 306 I. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſchereiausſtellung in Freiſing (Oberbayern). Mit der landwirt— ſchaftlichen Ausſtellung anläßlich der 42. Wanderverſammlung bayeriſcher Landwirte in Freiſing vom 25. bis 29. Mai 1907 war auch eine Fiſchereiausſtellung verbunden. Dieſelbe wurde von dem Bezirksfiſchereiverein Freiſing veränſtaltet und beſonders in dekorativer, weniger in organiſato— riſcher Hinſicht ſehr gut arrangiert, ſie gab in etwa 70 Aquarien einen ſchönen Ueberblick über den Stand der Fiſcherei im Vereinsbezirke. Wie bei der in demſelben Bezirke im September 1906 ſtattgefundenen Fiſchereiausſtellung in Moosburg beanſpruchten auch in Freiſing das Haupt— intereſſe die Zuchtreſultate der beiden großen Fiſchzuchtanſtalten bei Freiſing. An erſter Stelle ſtand wiederum ſowohl hinſichtlich der Artenzahl als auch der vorzüglichen Qualität der ausgeſtellten Zuchtfiſche die altbewährte Dr. Schillingerſche Fiſchzuchtanſtalt Neufahrn. Als höchſte Auszeichnung wurde ihr vom bayeriſchen Landesfiſchereiverein deſſen ſilberne PVerdienſtmedaillſe für hervorragende züchte iſche Lee hnee verliehen; außerdem erhielt ſie den Ehrenpreis des Bezirksfiſchereivereins Freiſing. Die Ausſtellung der Dr. Schillingerſchen Fiſchzuchtanſtalt umfaßte von unſeren häufigſten Salmoniden: Bachforellen, Bachſaiblinge, Regenbogenforellen von der Brut bis zu dreijährigen Fiſchen; ferner 1,7 2- und Zjährige Aeſchen und Huchen, 1- und 2jährige Seeforellen, 1 und 2jährige Burpurforellen, ſowie die Kreuzung der letzteren mit Regenbogenforellen, und zwar ſowohl Purpurforellenmilchner mit Regenbogenforellenrogener, als auch Regenbogenforellen— milchner mit Purpurforellenrogenern in zwei Jahrgängen. Von beſonderem Intereſſe war die Vorführung von einjährigen Narentaforellen, einer Forellenart, die der äußeren Geſtalt nach wie eine Forelle ausſieht, die aber ein bedeutend kleineres Maul beſitzt, ſo daß ſie darin mehr an die Aeſche erinnert. Wenn die vom bayeriſchen Landesfiſchereiverein in Angriff genommenen Ver— ſuche, die aus Bosnien ſtammende Narentaforelle bei uns einzubürgern, von Erfolg ſein ſollten, ſo könnte dieſer Fiſch für unſere Gewäſſer von großer Bedeutung werden, inſofern er dank ſeines kleinen Maules mehr ein Friedfiſch wie die Aeſche iſt. In einem Baſſin waren ſchöne Goldorfen eigener Zucht ausgeſtellt. Ein glücklicher Gedanke war es auch, die Entwickelung der Salmoniden in Brutapparaten an der Hand lebenden Materiales (Eier und Brut von Purpurforellen) einem größeren Publikum vorzuführen. Den Ehrenpreis des bayeriſchen Landes- fiſchereivereines erhielt die Fiſchzuchtanſtalt Barbarasruh (Stein- baber& Baumgartner) bei Frieſing für ihre Zuchterfolge. Von Zuchtfiſchen waren außer den erſten 4 Jahrgängen und älteren Exemplaren der Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachſaibling, Seeſaibling und Aeſche noch zwei Jahrgänge der Purpurforelle, Huchen-Brut, - ſowie Brut des unter dem Namen „Elſäſſer Saibling“ bekannten Kreuzungsproduktes zwiſchen Bachſaibling und Seeſaibling in meiſt ſehr ſchönen Exemplaren ausgeſtellt. Daneben wurde noch eine ausgeſuchte Sammlung von Wildfiſchen aus verſchiedenen Gewäſſern des Bezirkes vorgeführt. Auch von der Fiſchzuchtanſtalt Barbarasruh waren Brutapparate mit lebendem Material in Tätig— keit aufgeſtellt. — Einen 1. Geldpreis erhielt Lehrer Geiger --Maſſenhauſen für eine ſchöne Serie 1,- 2- und 3jähriger Salmoniden und Karpfen. Ebenſo erhielt auch Fiſcher Mayer— thaler-Pillnhofen einen 1. Geldpreis für Zuchtkarpfen (gute einſömmerige und Laich— karpfen), Zuchtſchleien und eine umfaſſende Kollektion von Wildfiſchen aus der Amper in meiſt ſtattlichen Exemplaren, beachtenswert waren darunter beſonders auch die nicht ſehr häufig zu fangenden Zingel. — Für gut gewachſene 1 und 2jährige Regenbogenforellen und Bachſaiblinge erhielt Mühlenbeſitzer Oberpriller-Giggenhauſen einen 2. Geldpreis, ebenſo auch Oekonom Bauer⸗-Kleineiſenbach für ſchöne Zuchtkarpfen. — Ehrendiplome wurden an Kgl. Forſt⸗ meiſter Bauer - Moosburg für Wildfiſche, Freiherrn von Vequel-Weſternach in Kammerberg für Edelkrebſe und Zuchtkarpfen, Dr. Hör ham mer-Haag für Karpfen, Schleien und Wildfiſche, Kaufmann Böhm -Freiſing für Wildfiſche aus dem Schleiferbach verliehen. — Als Anſporn zu weiterem Eifer auf dem Gebiete der Fiſchzucht erhielten Auf munterungs- preije: Oekonom Schredl-Pallhauſen für Karpfen, Oekonom Neumaier-Giggen— hauſen ebenfalls für Karpfen, Oekonom Röſech-Sickenhauſen für Forellen und Karpfen, Oekonom Wittmann-Berghaſelbach für Karpfen. — Die Ausſtellung erfreute ſich eines regen Beſuches. Dr. H. N. M. | 307 Fiſchereiausſtellung in Troppau. Gleichzeitig mit der vom 14. bis 16. September d. J. in Troppau ſtattfindenden Jagd- und Geweih-Ausſtellung wird, wie der Oberſchleſiſche Anzeiger meldet, der öſterreichiſch-ſchleſiſche Fiſchzuchtverein in Troppau eine Fiſchereiausſtellung veranſtalten. Für dieſe ſind bereits mehrere Ehrenpreiſe geſtiftet worden. Ausſetzung gezeichneter Aale in märkiſche Gewäſſer. Zur Feſtſtellung des Erfolges von Fiſch-Ausſetzungen und zur Erforſchung der Wanderungen der Fiſche hat der Fiſchereiverein für die Provinz Brandenburg zunächſt im Herbſt vorigen Jahres mit Marken verſehene Aale in Gewäſſer der Provinz ausgeſetzt und dieſe Verſuche im Frühjahr dieſes Jahres wieder aufgenommen. Die Aale tragen an der linken Körperſeite, dicht unterhalb der Rückenfloſſe, eine ſilberne Marke in der Art, wie dies die folgende Abbildung zeigt: Die Marke trägt auf der Unterſeite, alſo der Haut zugewendet, die Gravierung Rb. und eine Zahl. Für die Einlieferung von Aalen mit Marke vergüten wir den Einſendern außer den Portokoſten pro Pfund Aal 1,50 Mk. und eine Prämie von 1,50 Mk. für jede Marke. Für die Marke allein — ohne Aal — wird eine Prämie von 50 Pfg. gewährt. Die im vergangenen Herbſt vorgenommenen Ausſetzungen haben bereits überraſchend günſtige Reſultate gezeitigt. Der Geſchäftsſtelle des Vereins ſind markierte Aale aus den ver— ſchiedenſten Teilen von Norddeutſchland zugegangen, darunter auch ſolche aus der Elbe- und Oder— mündung. Wir richten daher wiederholt an alle Fiſcher, Fiſchhändler und ſonſtigen Fiſcherei-Inter— eſſenten die dringende Bitte, die in ihre Hände gelangenden Aale auf das Vorhandenſein von Marken genau unterſuchen zu wollen und markierte Fiſche unter genauer Angabe des Fangortes und der Zeit des Fanges einzuſenden an die Geſchäftsſtelledes Fiſchereivereins für die Provinz Brandenburg, Berlin W. 62, Lutherſt r. 47. Die Einſendung geſchieht am beſten in einem Spankörbchen mit Moos; ne Marken werden zweckmäßig in Briefen eingeſchickt. Beulenkrankheit der Barben in der Moſel. Die Regierung richtet ihre beſondere Aufmerkſamkeit auf die Beulenkrankheit, von der die Barben der Moſel und ihrer Nebenflüſſe hauptſächlich in der heißen Jahreszeit heimgeſucht werden. Da ſich herausgeſtellt hat, daß die Verbreitung der Krankheit namentlich durch die mit Beulen behafteten Barben verurſacht wird, ſo hat der Regierungspräſident jetzt wieder neue Anordnungen getroffen. Um den Fiſchern die Ablieferung lebender beulenkranker Barben zu erleichtern, ſind an verſchiedenen Uferſtellen der Moſel zwiſchen der Sauermündung und Traben-Trarbach mit Nummern verſehene verſchloſſene Fiſchkäſten aufgeſtellt. Die Fiſchereiberechtigten werden auf— gefordert, die gefangenen beulenkranken Barben nicht in den Fluß zurückzuwerfen, ſondern in die Deckelöffnung jener Käſten zu ſchieben und dadurch aus dem Waſſer zu entfernen. Die Vernichtung jener Fiſche wird durch den Strommeiſter wöchentlich mehrmals beſorgt. Für jede in dieſer Weiſe abgelieferte beulenkranke Barbe wird aus der Staatskaſſe eine Vergütung von 30 Pfg. bezahlt. Tote Barben ſind dem Strommeiſter zu überbringen. Für jeden eingelieferten toten Fiſch wird eine Vergütung von 20 Pfg. bezahlt. Das Ergebnis der Fiſcherei im Genfer See. Wie alljährlich, hat auch für das Jahr 1906 Profeſſor F. A. Forel nach den Aufzeichnungen der Fiſchhändler Gebr. Lugrin die Ergebniſſe des Fiſchfanges im Genfer See zuſammengeſtellt. Hie u kauften die Gebrüder Lugrin im Verlauf des Jahres 1906 (bis zum 28. Februar 1907): Seeforellen: 5000 kg im Werte von 21250 Fres.; Saiblin ge: 18 200 kg im Werte von 50960 1 Boden— renken: 18400 kg im Werte von 36 800 Fres.; Barſche, Nutten (Lota vulgaris) und Hechte: 46 700 kg im Werte von 52 200 Fres. Zuſammen find von dieſer Firma gekauft worden: 96 300 kg Fiſche im Werte von 164 410 Fres. Hierzu kommen noch die Käufe einer Fiſchhändler— 308 firma in Montreux von 18 654 kg. Außerdem ſind nach den Erhebungen des Fiſchereiinſpektors Herrn E. Muret von den Waadtländer Fiſchern 121 646 kg Fiſche gefangen worden. Aus dem Savoyiſchen ſind nach der Statiſtik des Fiſchereiinſpektors Perdizet in Thonon in die Schweiz 89 173 kg Fiſche verkauft worden. Man kann annehmen, daß der Firma Gebr. Lugrin 40% von dem Geſamtfange der ſchweize— riſchen und ſavoyardiſchen Fiſcher zum Kauf zugeſandt werden. Danach berechnet ſich der Geſamt— ertrag des Genfer Sees auf 240 750 kg Fiſche im Werte von 411000 Fres. Im Jahre 1905 war das Geſamtergebnis 252 500 kg mit einem Werte von 415000 Fres. Alſo ſowohl dem Gewicht als auch dem Werte nach iſt der Ertrag im Berichtsjahre kleiner als im vorhergehenden, in welchem der Genfer See pro Hektar ſchon nur 7 Fres. eintrug. VII. Fragekaſten. Frage Nr. 8. Herrn A. K. in H. Exiſtiert in Baden eine Verordnung, nach welcher der Fiſchereiberechtigte vor der Heuernte Wieſen, die an ſeinem Fiſchwaſſer liegen, nicht betreten darf? Antwort. Nach Art. 5 des Badiſchen Fiſchereigeſetzes v. 29. März 1890, das Recht zur Aus— übung der Fiſcherei betreffend, ſteht die Befugnis zur Betretung der Ufergrundſtücke neben dem Fiſchereiberechtigten auch dem Fiſchereipächter, dem angeſtellten Fiſcher und Fiſchereiaufſeher, dem Hilfsperſonal und Fiſchergaſt zu, aber nur ſoweit die Ufergrundſtücke nicht eingefriedigt ſind; die Betretung der letzteren ſetzt alſo beſondere Erlaubnis des Grundbeſitzers voraus. Eine Ver— ordnung, daß die Ufer an Wieſen vor der Heuerntenicht betreten werden dürfen, iſt hiernach wohl ausgeſchloſſen. Frage Nr. 9. Herrn R. W. in R. Wie legt man praktiſch ein Baſſin zum Aufbewahren gefangener Fiſche an? Waſſerleitung iſt vorhanden. Kann auch ein Faß von Eichenholz verwendet werden? Antwort. Die Einrichtungen zum Aufbewahren der gefangenen Fiſche ſind ſehr verſchieden, und ob man die eine oder andere Art wählt, hängt von der Menge und Art der Fiſche, und der Zeit, während welcher die Fiſche aufbewahrt werden ſollen, ab. Jeder Kübel oder Trog aus Holz kann dieſen Zweck erfüllen. Natürlich können Sie auch ein Faß verwenden. Haltbarer und auch zweck— eutſprechender ſind Baſſins aus Cement, deren Größe ſich nach der Menge der aufzubewahrenden Fiſche richtet. Da Ihnen fließendes Waſſer zur Verfügung ſteht, ſo iſt es ratſam, einen ſtändigen Zufluß in dem Fiſchkaſten zu unterhalten. Die Stärke des Durchfluſſes iſt wiederum von der Menge und der Art der Fiſche abhängig: je größer die Menge, deſto ſtärker der Durchfluß. Forellenartige Fiſche verlangen einen kräftigen Durchfluß, während Karpfen, Karauſchen, Aale u. a. ſich mit einer geringeren Waſſererneuerung begnügen. Zweckmäſſig iſt die Verwendung einer Waſſerſtrahl— pumpe, wodurch bei gleichzeitigem Durchlüften des Waſſers noch der Waſſerve brauch erheblich vermindert wird. Die Baſſins ſind mit einem durchlochten Deckel zu ſchließen, um ein Herausſpringen der Fiſche zu verhindern. Handelt es ſich darum, Fiſche für längere Zeit aufzu— bewahren, ſo reichen dieſe Einrichtungen nicht aus. Es müſſen für dieſen Zweck Fiſchbehälter in fließendes Gewäſſer (Quellen, Bäche oder auch größere Flüſſe) befeſtigt oder eingebaut werden. Nur auf dieſe Weiſe werden dem gefangenen Fiſch die zu ſeinem weiteren Gedeihen nötigen Lebensbedingungen geboten. N VIII. Literatur. Anleitung zum Bau und zur Bewirtſchaftung von Teich⸗Anlagen von Rudolf Linke, Tharandt, und Ingenieur Friedrich Paul Böhm, Döbeln. Zu beziehen zum Preiſe von Mk. 2.10 von Rudolf Linke, Forellenzüchterei, Tharandt. Der bekannte Forellenzüchter Herr Rudolf Linke hat in Verbindung mit einem techniſchen Mitarbeiter ſoeben ſeine reichen Erfahrungen über den Bau und die Bewirtſchaftung von Teichanlagen in einer 92 Seiten ſtarken Broſchüre niedergelegt, auf welche wir die Aufmerkſamkeit der Fiſcherei-Intereſſenten hierdurch richten möchten. Der Inhalt des Werkes zerfällt in uachſtehende Kapitel: Bau und Bewirt⸗ ſchaftung von Teichanlagen. Das Teichgelände. Bodenverhältniſſe. Art und Umfang der Teichanlagen (Himmel- oder Regenteiche, Quellteiche, Bach— verbauungen, Bach- und Flußteiche), Die Waſſerverſorgung der Teiche (Wa ſer⸗ beſchaffenheit. Die Waſſerführung des zur Teichwaſſerverſorgung beſtimmten Waſſerlaufes. Erforderliche Waſſermengen. Forellenwaſſer. Karpfenwaſſer). Forellenteiche (Forellen- brutteiche. Forellenſtreckteiche. Forellen-Zuwachsteiche. Gruppierung von Forellenteichen. Die Beſetzung der Forellenteiche). Karpfenteiche. Winterteiche. Waſſerbeſchaffung für die Teiche. (Waſſerentnahme aus natürlichen Waſſerläufen. Wehranlagen. Waſſer (aus Mühlenobergräben und Wehr-Staubereichen. Waſſerentnahme aus laub- und geſchiebe— führenden Gewäſſern. Störungen des Zufluſſes.) Die Zuleitung des Teichwaſſers. Offene Gräben. Oberleitungen. Rohrleitungen. Unterleitungen.) Die Anlage der B:. . 309 . (1. Die Ausführung der Erdarbeiten: Meſſungen und Abſteckungen. Herſtellung der Einſchnitte. Herſtellung der Dämme. Befeſtigung der Erdböſchungen. 2. Die Aus⸗ führung von Holzarbeiten. 3. Die Ausführung der Mauerarbeiten. 4. Zu⸗ und Abfluß⸗ einrichtungen. Der Mönch. Ueberfluter. Zuleiter oder Verteiler. Einflußkaſten. Fangkaſten.) Die Wartung und Pflege des Teichgrundes. Das Abfiſchen der Teiche, der Transport der Fiſche und die Aufbewahrung der gewonnenen Fiſche. Die Ernährung der Fiſche in den Teichen. — Ein Anhang hierzu behandelt: Die Querſchnittsbemeſſung der Zu- und Ableitungskanäle und Leitungen. Art und Handhabung der wichtigſten Meßgerätſchaften. Das wichtigſte über die Ausführung von Mauer-, Beton⸗ und Holzarbeiten. Zahlreiche und gute Abbildungen erläutern den Text, welcher durchwegs verſtändlich geſchrieben iſt und den Beweis erbringt, daß die Verfaſſer aus einer reichen Erfahrung ſchöpfen und ſomit ein ſehr praktiſches Werk verfaßt haben, welches wir allen Fiſchzüchtern zur Anſchaffung nur wärmſtens empfehlen können. IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit N vom 22. Juni bis einſchließlich 6. Juli 1907 von Paul Meltzer. In Karpfen war das Geſchäft unverändert; die zum Verkauf geſtellten Fiſche waren wiederum, mit Ausnahme geringer Quanten aus Wildgewäſſern, faſt ausnahmslos aus— ländiſchen Urſprungs und wenig lebensfähig. Schleie, wiewohl ziemlich reichlich zugeführt, zogen im Preiſe weiter an. Juni Karpfen: Mark Juni Schleien: Mark 22. lebend, unjortiertt . . . 62—75 Pe ne ee . 58-73 25. 5 1 60 28. lebend, klein . 100—122 25. tot 3 30—38 28. lebend, unſortiert 67-76 26. lebend, unſortiert 56—71 28. lt es Bat, . 65-70 26. tot OPEN 45—46 29, lebend, lein . 104—122 27. lebend, unjortiert 58 — 66 29. lebend, holländiſche . 66—73 PAR En en ARE 53 29. 5 unfortiert . 72—92 28. lebend, unfortiert 56—68 29% to! 65—66 a OR 53 Juli Mark 29. lebend, unſortiert 56 71 1. lebend, unſortiert. 80—112 Juli Mark E eye 41—46 2. lebend, unfortiert 66-73 2. lebend, unjortiert 84—106 //! 8 57 2. tot . 52—70 Juni Schleien: Mark 3. lebend, unſortiert 83— 92 22. lebend, unfortiert . . . 65—88 Se EN IE 51—60 e e 41—54 4. lebend, groß . . 85—87 24. lebend, unfortiert 66—80 4. 7 unſortiert. 83—109 24. tot 4 39 tot Mee 42 — 66 S 35 5. lebend, klein 110 25. lebend, unſortiert 67—85 5. „ groß 89 e e Ne. a Ken ner, 55 38 5 unſortiert. 87—103 26. lebend, klein . 100-101 , e 56—64 26. „ unſortiert 65—77 6. lebend, unſortiert. 87—103 DET EN. 56 61 „ eee 0 0 51—74 27. lebend, unſortiert. 70—87 Berlin, 6. Juli. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen⸗Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe) Zufuhren der Woche meiſt mäßig und genügend, heute reich— lich. Das ſonſt rege Geſchäft war nur am Mittwoch matt. Preiſe wenig verändert, am Freitag etwas anziehend. iſche (per Pfund) | lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte NM chte, groß 75 52 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund — ander . — 71-125 Wi Lachs „ 75 == arſche — 35—54 Flundern, Kieler Ia | „ Stiege 300-600 Karpfen 66—82 57 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100—200 Karauſchen . 67 88 35—36 Bücklinge, Kieler „ Wall 200-300 Schleie, klein. 110 41 —70 Dorierr. . „ Kiſte — Bleie 55—70 35—38 l Schellfiſch. EUR 300—500 Bunte Filche . 45 —74 13—43 Aale, große „ Pfund | 110--140 Aale, mittel 100—122 54—98 Stör A Lachs — 118—126 | Heringe „ Schock 500—900 2 er u ee CH — 2 . ³·¹·¹w]yA ⅛Ai . ——— —— — Kralingſche Beer, 6. Juli. 310 Zufuhren und Preiſe vom 29. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſowie für die Zeſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kafjeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-⸗Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Angarns und der chweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fifcjereiverein. Nr. 15. München, den 1. Auguſt 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. — II. Deutſcher Fiſchereirat. — III. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen. — IV. Perſonal-Notizen. V. Vermiſchte Mitteilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Fragekaſten. — VIII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. (Fortſetzung. Vergl. Nr. 13 und 14 der „A. F.⸗Z.“) Abſchnitt 6. Fiſcherkarten und Ausweiſe. Art. 40. N Wer in einem nicht geſchloſſenen Gewäſſer den Fiſchfang ausübt, muß im Beſitze einer auf ſeine Perſon ausgeſtellten Fiſcherkarte ſein, welche er mit ſich zu führen und auf Verlangen dem Polizei⸗ und Aufſichtsperſonal vorzuweiſen hat. — nr EEE ET Ge ——— Fr ne ———— 75 8 i R 314 Die Fiſcherkarten werden durch die Verwaltungsbehörde des Wohnſitzes oder des Auf— enthaltsortes in der vom Kgl. Staatsminiſterium des Innern beſtimmten Form auf die Dauer je eines Kalenderjahres ausgeſtellt und gelten für das ganze Königreich. Art. 41. Einer Fiſcherkarte bedarf nicht: 1. Das Hilfsperſonal des Inhabers einer Fiſcherkarte beim Fiſchen in Anweſenheit des Inhabers und 2. nicht ſelbſtändige Familienangehörige eines Fiſchereiberechtigten beim Fiſchen in An— weſenheit des Fiſchereiberechtigten oder ſeines Stellvertreters. Art. 42, Fiſcherkarten müſſen verweigert werden Perſonen, welche 1. ſich nicht im Beſitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, 2. unter Polizeiaufſicht geſtellt ſind, 3. zum Zwecke ihres Lebensunterhaltes öffentliche Armenunterſtützung genießen. 4. wegen Geiſteskrankheit oder Geiſtesſchwäche entmündigt oder notoriſch geiſteskrank ſind. Fiſcherkarten können verweigert werden: Minderjährigen vor dem vollendeten 18. Lebensjahre, Perſonen, welche wegen Verſchwendung oder Trunkſucht entmündigt oder nach $ 1906 des Bürgerlichen Geſetzbuches unter vorläufige Vormundſchaft geſtellt ſind, 3. Dienſtboten, Gewerbsgehilfen und in ähnlicher Kategorie ſtehenden Perſonen, 4. zur Zuchthausſtrafe rechtskräftig verurteilten Perſonen innerhalb 5 Jahren nach Ver— 5 De büßung der Strafe, . wegen Raubes, Diebſtahls, Betrugs, Unterſchlagung, Hehlerei, unberechtigten Fiſchens oder Krebſens, unberechtigten Jagens, Forſtfrevels nach Art. 101 bis 105 des Forit- geſetzes, vorſätzlicher Beſchädigung von Waſſerbauten, Fiſcherei-Anſtalten und -Bor- richtungen innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig verurteilten Perſonen, 6. wegen Bettels, Landſtreicherei oder Arbeitsſcheu einmal oder wegen Uebertretung fiſchereipolizeilicher Vorſchriften mindeſtens zweimal innerhalb der letzten 3 Jahre rechtskräftig verurteilten Perſonen. Zur Ausſtellung von Fiſcherkarten an Minderjährige iſt die Zuſtimmung des Vaters oder ſeines Stellvertreters erforderlich. Die Verwaltungsbehörde, welche die Fiſcherkarte ausgeſtellt hat, iſt in den Fällen des Abſ. 1 verpflichtet, in den Fällen des Abſ. 2 berechtigt, die Fiſcherkarte für ungültig zu erklären und ein— zuziehen, wenn erſt nach der Ausſtellung einer der in Abſ. 1, 2 bezeichneten Gründe eintritt oder der Behörde bekannt wird. Der Art. 42 des gegenwärtigen Entwurfs iſt inzwiſchen von der Königl. Staatsregierung in der Weiſe erheblich abgeändert worden, daß der zwangsweiſe Entzug von Fiſcherkarten über— haupt fallen gelaſſen worden iſt. In Zukunft werden alſo Fiſcherkarten nur von der Verwaltungs— behörde entzogen werden können, wenn die in dem Art. 42 angeführten Vorausſetzungen ge— geben ſind. Art. 43. Für die Fiſcherkarten iſt eine Gebühr von zwei Mark zu entrichten. Eine Gebühr wird nicht erhoben für die Karten der Gewerbsfiſcher und des Hilfs- und Aufjichtsperionals der Fiſchereiberechtigten, ſoweit dieſe ſelbſt im Beſitze von Fiſcherkarten ſind. Zu Art. 43 hat die Verſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins beſchloſſen, die Grundgebühr von 2 Mk. auf 5 Mk. zu erhöhen. Die Königl. Staatsregierung hat dieſem Antrage ſtattgegeben mit der Einſchränkung, daß es bei einer Gebühr von 2 Mk. verbleiben müſſe, wenn die Fiſcherkarte nur für weniger als drei Monate Gültigkeit beſitzt. Mit Rückſicht auf die nur in den Sommerfriſchen tätigen Angler iſt jedenfalls dieſe Beſchränkung zu billigen. Art. 44. Wer den Fiſchfang ausübt, ohne ſelbſt der Fiſchereiberechtigte oder Pächter des Fiſchwaſſers zufſein oder ſich in Begleitung eines ſolchen zu befinden, hat neben der Fiſcherkarte noch einen ſchriftlichen Ausweis über die Berechtigung zur Ausübung der Fiſcherei bei ſich zu führen. Abſchnitt 7. Bezeichnung der zum Fiſchen ausliegenden Fiſchleſr zleuge. \ Art. 45. Die ohne Beiſein des Fiſchers zum Fiſchfang in nicht geſchloſſenen Gewäſſern ausliegenden Fiſcherzeuge müſſen mit einem Kennzeichen verſehen ſein, durch welches die Perſon des Fiſchers 315 ermittelt werden kann. Die Art der Kennzeichnung wird durch diſtriktspolizeiliche Vorſchrift be— ſtimmt, ſoweit nicht für Mitglieder von Genoſſenſchaften in der Satzung der Genoſſenſchaft eine Beſtimmung darüber getroffen iſt. Abſchnitt 8. Uferbenützungsrecht. Art. 46. Der zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigte, ſowie deſſen Hilfs- und Aufſichtsperſonal ſind befugt, unter Einhaltung der zur Vermeidung von Beſchädigungen erforderlichen Vorſicht fremde Ufer-Grundſtücke, Brücken, Wehre und Schleuſen zu betreten, an ihnen Schiffe, ſowie zum Fange oder zur Aufbewahrung von Fiſchen beſtimmte Geräte zu befeſtigen, ſoweit dies zur ord— nungsmäßigen Ausübung der Fiſcherei, ſowie zur Pflege und zur Beaufſichtigung des Fiſchwaſſers erforderlich iſt. Für den hierdurch verurſachten Schaden haftet neben dem Urheber des Schadens der zur Ausübung der Fiſcherei Berechtigte. Die Befugnis erſtreckt ſich nicht auf Grundſtücke, welche als Zubehör von Gebäuden mit dieſen eingefriedigt ſind, ferner nicht auf ſonſtige Grundſtücke, welche dem Eintritte Fremder über— haupt durch Mauern, Gitter oder andere ſtändige Einfriedigungen verſchloſſen ſind. Zur Ein— friedigung iſt eine ſolche des Flußufers nicht nötig. Weitergehende beſondere Rechtsverhältniſſe werden durch die vorſtehenden Beſtimmungen nicht berührt. Abteilung IV. Schutz der Fiſcherei gegen Schädigungen. Art. 47. Die Beſtimmungen über die Zeit und Art des Fiſchfanges, über beſondere Fangbeſchrän— kungen ſowie über Markt- und Verkehrsverbote für Fiſche, über Fangarten, Fanggeräte und Fang— vorrichtungen, ſowie über das Einlaſſen von Enten in Fiſchwaſſer, werden durch oberpolizeiliche Vorſchrift erlaſſen. Art. 48. Es iſt verboten, den in den Gewäſſern befindlichen Fiſchlaich ohne Genehmigung der Ver— waltungsbehörde wegzunehmen, zu zerſtören oder zu beſchädigen. Art. 49. Es iſt verboten, ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörde in einem nicht geſchloſſenen Gewäſſer Vorrichtungen zu dem Zwecke anzulegen, um den freien Zug der Fiſche zu verhindern oder zu beeinträchtigen. Art. 50. Wer in einem nicht geſchloſſenen Gewäſſer Wehre, Schleuſen, Dämme oder andere Waſſer— werke, welche den Zug der Fiſche nach auf- oder abwärts verhindern oder erheblich beeinträchtigen, errichtet oder einem vollſtändigen Umbaue unterſtellt, kann von der Verwaltungsbehörde angehalten werden, auf ſeine Koſten geeignete Fiſchwege anzulegen und zu unterhalten. Die Eigentümer der zur Zeit des Inkrafttretens diejes Geſetzes bereits beſtehenden Waſſer— werke der im Abſ. 1 bezeichneten Art können von der Verwaltungsbehörde für verpflichtet erklärt werden, die Anlage und die Unterhaltung von Fiſchwegen zu dulden, wenn 1. die Anlage im öffentlichen Intereſſe vom Staate beabſichtigt wird oder 2. wenn die im oberen oder unteren Teile des Gewäſſers Fiſchereiberechtigten die Anlage ausführen wollen. Für den dem Waſſerwerkbeſitzer aus der Anlage des Fiſchweges nach Abi. 2 erwachſenden Schaden iſt von demjenigen, der den Fiſchweg errichtet, Erſatz und im Falle der Nr. 2 auf Verlangen im voraus Sicherheit zu leiſten. Für den durch die Anlage eines Fiſchweges allenfalls veranlaßten Minderwert einer Fiſcherei iſt ein Erſatz nicht zu leiſten. Zur Anlage von Fiſchwegen, inſoferne ſie nicht durch den Staat erfolgt, iſt Genehmigung der Verwaltungsbehörde erforderlich. Zu Fiſchwegen, welche vom Staate oder nach Maßgabe eines von der Verwaltungsbehörde genehmigten Planes von Fiſchereiberechtigten oder dem Unternehmer eines Waſſerwerkes aus— geführt werden, kann der erforderliche Grund und Boden von dem Eigentümer desſelben auf dein Wege der Zwangsenteignung unter Anwendung der Beſtimmungen des Geſetzes vom 17. November 1837, die Zwangsabtretung von Grundeigentum für öffentliche Zwecke betr., und der Art. 16—26 des erſten Abſchnittes des Geſetzes vom 23. Februar 1879 zur Ausführung der R.-3.-Pr.-D. und Konk.⸗O. in der Faſſung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1899, dann des Art. 8 Ziff. 10 des Geſetzes vom 8. Auguſt 1878, die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtsſachen betr., erworben werden. Art. 51. Zum Schutze der Fiſche gegen Beſchädigungen durch Triebwerke kann dem Eigentümer der Anlage durch die Verwaltungsbehörde die Herſtellung und Unterhaltung von Vorrichtungen auferlegt werden, welche das Eindringen der Fiſche in die Triebwerke verhindern. a 316 Die Eigentümer der zur Zeit des Inkrafttretens dieſes Geſetzes bereits beſtehenden Trieb— werke können von der Verwaltungsbehörde für verpflichtet erklärt werden, die Herſtellung und die Unterhaltung von Vorrichtungen der in Abſatz 1 bezeichneten Art zu dulden, wenn 1. die Maßnahme vom Staate im öffentlichen Intereſſe beabſichtigt wird oder 2. von den im Gewäſſer Fiſchereiberechtigten ausgeführt werden will. Art. 52. Es iſt verboten, außer in Notfällen Fiſchwaſſer zu einer anderen als zu der durch die Orts— polizeibehörde beſtimmten Zeit oder über das durch ortspolizeiliche Vorſchrift oder in Ermangelung einer ſolchen Regelung durch das Bedürfnis beſtimmte Maß hinaus ohne vorgängige rechtzeitige Benachrichtigung des Fiſchereiberechtigten abzuzapfen oder ablaufen zu laſſen. Bei der Benützung zu landwirtſchaftlichen oder zu gewerblichen und induſtriellen Zwecken darf einem Fiſchwaſſer, in welchem ein anderer fiſchereiberechtigt iſt, unbeſchadet beſtehender beſonderer Rechte, nicht ſo viel Waſſer entzogen werden, daß hierdurch die Fiſche zugrunde gehen. Der zur Ableitung des Waſſers Berechtigte hat, falls es ſich nicht um eine zeitweiſe regel— mäßig wiederkehrende Ableitung handelt, dem Fiſchereiberechtigten den Beginn und die voraus— ſichtliche Dauer der Ableitung ſo rechtzeitig anzuzeigen, daß der Fiſchereiberechtigte ſeine Intereſſen wahren kann. Streitigkeiten zwiſchen dem zur Ableitung des Waſſers Berechtigten und dem Fiſcherei— berechtigten über das Maß und die Zeit der Ableitung werden, inſoweit es ſich nicht um beſondere, auf Privatrechtstiteln beruhende Rechte handelt, durch die Verwaltungsbehörde unter entſprechen— der Anwendung der Art. 65 ff. des Waſſergeſetzes über das Ausgleichsverfahren entſchieden. Art. 53. Außerhalb der Monate Auguſt und September iſt das Schlämmen von Fiſchwaſſern, die Räumung von Binſen, Schilfgewächſen und anderen Waſſerpflanzen und das Abmähen von Waſſer— gräſern nur mit Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zuläſſig. Art. 54. Der Fiſchereiberechtigte iſt befugt, an den Aus- und Einmündungen von Gräben und kleineren Waſſerläufen, in welchen eine Fiſchhege nicht möglich iſt und in der Hauptſache nur auf den Fang der aus dem Waſſer des Fiſchereiberechtigten einwechſelnden Fiſche gerechnet werden kann, in ſeinem Fiſchwaſſer Vorkehrungen (Rechen, Gitter u. dgl.) anzubringen, um den Eintritt der Fiſche in die Gräben und die kleinen Waſſerläufe zu verhindern. — PP Pre: | Art. 55. RI Strecken eines nicht geſchloſſenen Gewäſſers, welche beſonders geeignete Plätze zum Laichen der Fiſche und zur Entwicklung der jungen Brut bieten, können auf Antrag von in dem Gewäſſer Fiſchereiberechtigten oder einer beteiligten Fiſchereigenoſſenſchaft nach Anhörung der übrigen beteiligten Fiſchereiberechtigten und bei Privatgewäſſern nach Anhörung der Ufereigentümer durch die Verwaltungsbehörde zu Laichſchonſtätten erklärt werden. f Die Erklärung iſt durch öffentliche Bekanntmachung zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Die Laichſchonſtätten ſind, ſoweit möglich, durch Aufſtellung einer Tafel mit Inſchrift kenntlich zu machen. Art. 56. In den Laichſchonſtätten iſt während der von der Verwaltungsbehörde beſtimmten Zeit verboten: 1. jede Art des Fangens von Fiſchen und von anderen Waſſertieren; 2. jede anderweitige, mit einer Störung des Fortpflanzungsgeſchäftes der Fiſche oder mit einer Gefährdung des Laiches oder der Brut der Fiſche verbundene Tätigkeit, wie insbeſondere die Räumung des Bettes, die Entnahme von Waſſerpflanzen, von Sand, Kies, Steinen und von Schlamm, das Befahren mit Fahrzeugen, die Vornahme von Uferbauten und das Fällen von Uferholz; 3. das Einlaſſen zahmer Enten, Gänſe und Schwäne. Die Verwaltungsbehörde iſt befugt, ausnahmsweiſe den Fang von Raubfiſch en in den Laichſchonſtätten und, falls es zur Erhaltung der Vorflut oder für Zwecke des Uferſchutz es oder der Landeskultur oder im beſonderen wirtſchaftlichen Intereſſe einzelner Beteiligter erforderlich iſt, Ausnahmen von dem Verbote nach Abſ. 1 Nr. 2 zuzulaſſen. Die Arbeiten der ſtaatl ichen Behörden unterliegen nicht dieſem Verbote. Art. 57. Inſoferne durch die Anlage einer Laichſchonſtätte oder durch ein hieraus nach Art. 55 ſich ergebendes Verbot Beteiligte in beſtehenden beſonderen Rechten geſchädigt werden, können ſie von den Antragſtellern (Art. 55 Abſ. 1) eine angemeſſene Entſchädigung beanſpruchen. Die Antrag- ſteller können verlangen, daß die Entſchädigung in der Form einer Geldrente feſtgeſetzt wird. Auf dieſe Rente finden die Vorſchriften der SS 913, 914 des BOB. entiprechende Anwendung; die Vorſchrift des §S 914 Abſ. 2 mit dem Abmaße, daß zum Verzicht auf das Recht ſowie zur Feſt— ſetzung der Höhe der Rente durch Vertrag die Eintragung in das Grundbuch nicht erforderlich iſt. Art. 58. Iſt die Beibehaltung einer Laichſchonſtätte nicht mehr erforderlich, ſo kann dieſelbe durch die Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben werden. In dieſem Falle treten hinſichtlich des Fiſch— fanges die früheren Rechtsverhältniſſe wieder ein. Winterlager der Fiſche⸗ Art. 59. Es iſt verboten, in nicht geſchloſſenen Gewäſſern an Stellen, welche von der Verwaltungs— behörde als Winterlager der Fiſche erklärt und als ſolche durch Zeichen kenntlich gemacht ſind, d ie Eisdecke zu entfernen, Schlamm, Sand und Steine zu entnehmen. Schädliche Tie re. Art. 60. Dem Fiſchereiberechtigten iſt geſtattet, Fiſchotter, Reiher, Fiſchadler, Möwen, Eisvögel und Waſſeramſeln innerhalb ſeines Fiſchwaſſers und in einer Entfernung von höchſtens 10 m vom Ufer des Fiſchwaſſers zu fangen oder ohne Anwendung von Schußwaffen, von Giftſtoffen oder von Sprengſtoffen zu erlegen. Ueber den Ort der Aufſtellung von Schlageiſen zum Otterfange und über den Fang und die Erlegung von jagdbaren Tieren im Sinne des Abſ. 1 hat der Fiſchereiberechtigte dem Jagd— berechtigten Mitteilung zu machen. Dieſe Mitteilung hat hinſichtlich des Ortes der Aufſtellung von Schlageiſen 24 Stunden vor ihrer Legung, im übrigen binnen 24 Stunden zu erfolgen. Der Fiſchereiberechtigte iſt für jeglichen Schaden, der durch die Schlageiſen jemand zugeht, erſatzpflichtig. Der Jagdberechtigte kann die Ablieferung der von dem Fiſchereiberechtigten gefangenen oder getöteten jagdbaren Tiere innerhalb 24 Stunden nach der Anzeige gemäß Abſ. 2 beanſpruchen. Dem Fiſchereiberechtigten iſt erlaubt, die zur Erlangung einer Entlohnung allenfalls erforderlichen Körperteile der Tiere vor der Ablieferung ſich anzueignen. Wenn die im Abſ. 1 bezeichneten Tiere in einer den Intereſſen der Fiſcherei ſchädlichen Weiſe überhandnehmen und der Jagdberechtigte trotz Aufforderung der Verwaltungsbehörde innerhalb einer beſtimmten Friſt die geforderte Abminderung nicht herbeigeführt hat, ſo kann die Verwaltungsbehörde nach Benehmen mit dem einſchlägigen Kgl. Forſtamte auf Antrag und auf Koſten der Fiſchereiberechtigten das Abſchießen der Tiere, ſowie die Zerſtörung der Neſter (Horſte) der Vögel ſamt den Eiern und der Brut anordnen und über die erlegten Tiere verfügen. Zu dieſem Artikel wurde in der Verſammlung des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins beſchloſſen, ſämtliche darin genannten Tiere nicht nur mit deutſchen, ſondern mit ihrem lateiniſchen zoologiſchen Namen zu benennen und von den Möwen die Lachmöwe ausdrücklich auszunehmen, weil dieſe der Fiſcherei nicht nur nicht ſchädlich, ſondern beſonders der Teichwirtſchaft ſogar ſehr nützlich iſt. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein ſchlägt folgende Benennungen vor: Fiſchotter (Lutra vulgaris L.); Reiher (Ardea cinerea L. und Ardetta minuta Gray); Fiſchadler (Pandion haliaetus Cuv.); Möwen, d. h. die Arten der Gattungen Lestris und Larus mit Ausnahme der Lachmöwen (Larus ridibundus L.); Seeſchwalben (die Arten der Gattung Sterna); Eisvogel (Alcedo ispida L.); Waſſeramſel (Cinclus aquaticus Brehm). Ferner wurde beſchloſſen, daß Ottereiſen nur im Waſſer gelegt werden dürfen. Begründung: Es wurde die Möglichkeit beſprochen, daß ſich im Ottereiſen auch jagdbare Tiere, wie Haſen u. dgl., fangen könnten, wenn dasjelbe auf dem Lande 10 m vom Ufer weg auf— geſtellt würde. Um dies zu verhüten, ſollte das Ottereiſen nur im Waſſer geſtellt werden dürfen, wodurch auch die Gefährlichkeit für den Menſchen herabgemindert würde. Der Bayeriſche Landes— fiſchereiverein bemerkt hierzu, daß vom Standpunkte eines wirkſamen Fanges der Otter mit Fallen gegen dieſe Beſchränkung nichts einzuwenden iſt, vorausgeſetzt, daß natürlich die Leine oder die Kette, an welcher das Ottereiſen angebunden iſt, am Ufer befeſtigt werden darf. (Schluß folgt.) 318 II. XV. Deutſcher Fiſchereirat. (Schluß). Zu Punkt 6 der Tagesordnung, Bericht über die Ausführung der früheren Beſchlüſſe, wird auf die der Einladung zum Fiſchereirat beigelegte Druckſache verwieſen, welche folgendermaßen lautet: 1. In Bezug auf die Gewährung höherer Mittel für die Förderung der Binnenfiſcherei hat ſich noch kein Erfolg erzielen laſſen, da die im Etat des Reiches eingeſetzten Summen zur Förderung der Binnenfiſcherei eine Erhöhung nicht erfahren haben. Es wird aber hoffentlich gelingen, für beſondere Zwecke außerordentliche Bewilligungen zu erhalten, beſonders für die Störzucht, zumal da hierfür nach dem Wunſche des XIV. Deutſchen Fiſchereirates auch die Mittel der Seefiſcherei in Anſpruch genommen werden ſollen. 2. In Bezug auf die Organiſation der Ne im Elbegebiet iſt zu berichten, daß der Herr Königlich Preußiſche Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten und der Herr Staats— ſekretär des Innern je Mk. 300.— für eine Elbebereiſung zwecks Anbahnung einer Lachszucht— organiſation zur Verfügung geſtellt hat, welche von den Herren Regierungs- und Baurat Recken— Hannover und Generalſekretär Fiſcher-Berlin in dieſem Jahre ausgeführt werden wird. Ueber die weitere Organiſation der Lachszucht im Rheingebiet wird dem Fiſchereirat mündlich Bericht zu erſtatten ſein. 3. In Bezug auf die Errichtung einer teichwirtſchaftlichen Verſuchsſtation iſt zu berichten, daß die Landwirtſchaftskammer für die Provinz Hannover bezw. ihr Fiſchereiausſchuß in der Lüne— burger Heide ein außerordentlich günſtiges Terrain ſich geſichert und ein Projekt für eine Station ausgearbeitet und dem Herrn Königlich Preußiſchen Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten eingereicht hat. Der Deutſche Fiſchereiverein, der ſich an der Prüfung des Terrains beteiligte, hat dem Herrn Miniſter zur Unterſtützung des Projektes eine teichwirtſchaftliche Statiſtik u die noch vervollſtändigt wird. Aalmontce iſt auch im verfloſſenen Jahre wiederum vom Deutſchen Fiſchereiverein bei Herrn Haack beſtellt worden. Viele Beſtellungen ſind auch direkt an Herrn Haack geleitet worden. Die Frage der Organiſation des Bezuges von Aalbeſatz aus der Elbe unterliegt noch der weiteren Beſchlußfaſſung. 5. Die Abwaſſerfrage iſt ſeitens der beſtehenden Stationen, beſonders der neuen in Friedrichs— hagen und derjenigen in München, eingehend weiter verfolgt worden. Es wird den betreffenden, nach der neuen Satzung zu ſchaffenden Sonderausſchüſſen obliegen, in dieſer Beziehung die ge— gebenen Anregungen weiter zu verfolgen. 6. Dem Beſchluſſe des XIV. Deutſchen Fiſchereirates gemäß iſt der XV. Deutſche Fiſcherei— rat nach Deſſau berufen worden. Eine Diskuſſion wird hierüber nicht beliebt. Die Rechnung des Deutſchen Fiſchereivereins iſt ſeitens des von dem Herrn Staatsſekretär des Innern hierzu beſtimmten Beamten Geh. Rechnungsrate im Reichsamt des Innern Klinf- müller und den vom Deutſchen Fiſchereiverein gewählten Reviſoren Herren Geh. Oberbaurat. Münſtermann und Geh. Regierungsrat Profeſſor Dr Orth einer eingehenden Prüfung 8 worden. Die betreffenden Protokolle lauten folgendermaßen: 1. Das von Geh. Rechnungsrat Klinfmüller: „Berlin, den 21. Mai 1907. Euerer Durchlaucht beehre ich mich das Protokoll über die Abnahme der Rechnung des Deutſchen Fiſchereivereins für das Etatsjahr 1906/1907 ehrerbietigſt zu überreichen. Die Reviſion dieſer mit großer Sachkenntnis und Sorgfalt gelegten Rechnung hat mir die Ueberzeugung gegeben, daß die Kaſſenführung eine durchaus ordnungsmäßige iſt. gez.: J. Klinkmüller, Kaiſerlicher Geheimer Rechnungsrat.“ 2. Der Herren v. Münſter mann und Orth: „Der unterzeichnete Reviſor hat die Jahresrechnung des Deutſchen Fiſchereivereins für 1906/1907, die bereits vom Kaiſerlichen Geh. Rechnungsrat Klin kmül her ſachlich und fal- kulatoriſch geprüft worden war, einer eingehenden Durchſicht unterzogen. Die Bücher und die Belege wurden in guter Ordnung befunden, die von dem p. Klinkmüller gezogenen Er— innerungen wurden zur Kenntnis genommen, ſind zum Teil bereits erledigt, bezw. werden in der nächſten Rechnungslegung Beachtung finden. Weitere Erinnerungen ergaben ſich nicht. Berlin, den 29. Mai 1907. gez.: Dr A. Orth. Berlin, den 7. Juni 1907. gez.: v. Münſter mann.“ Die Decharge wird auch ſeitens des Fiſchereirates erteilt. 319 Zu dem Jahresbericht, dem Voranſchlag, dem Arbeitsplan für das kommende Jahr wird Bezug genommen auf die ausführliche Berichterſtattung über die Verhandlungen, welche am Vormittag in der Hauptverſammlung gepflogen wurden. Eine Diskuſſion findet auch hier nicht ſtatt. In Betreff der Beihilfen an die angeſchloſſenen Vereine wird beſchloſſen, im allgemeinen, wie bisher, zu verfahren, die Verteilung im einzelnen dem Verwaltungsrat anheimzugeben. Hof— rat Hinderer bringt noch namens des Württembergiſchen Landesfiſchereivereins den Antrag ein, der Deutſche Fiſchereirat möge befürworten, daß dem Württembergiſchen Landesfiſchereiverein eine außerordentliche Beihilfe aus Reichsmitteln in Höhe von Mk. 1500.— in Anſehung der großen Schädigungen, die die württembergiſchen Fiſchereien durch das Hochwaſſer erlitten haben, zu teil werde. Dieſer Antrag wird einſtimmig angenommen. Herr Baurat Do ell hatte die Befürchtung ausgeſprochen, daß man, jo ſehr ſympathiſch ihm auch der Antrag ſei, wenn man ihn annehme, der Gefahr ausgeſetzt ſein würde, zu viel derartige Anträge auf außerordentlichen Bewilligungen zu bekommen. Der Fiſchereirat iſt jedoch der Anſicht, daß für ſolche außerordentlichen Fälle ſtets auch außerordentliche Mittel bewilligt werden müßten. Außerdem führte der Generalſekre— tär an, daß hier ſchon ein Präcedenzfall vorliege inſofern, als Schleſien ebenfalls eine außerordent— liche Bewilligung für die durch Hochwaſſer geſchädigte Fiſcherei erhalten hat. Herr Profeſſor Dr Hofer nimmt dann noch bei dieſer Gelegenheit zu einer außerordentlich wichtigen Sache das Wort und führt aus, daß gerade er als Vorſtand der biologiſchen Station in München in den letzten Jahren leider habe feſtſtellen müſſen, daß an vielen Orten in Deutſchland ſowie im Ausland die Regenbogenforelle degeneriere, in vielen Fiſchzuchtanſtalten werde die Erfahrung gemacht, daß die Eier dieſer Fiſche, anſtatt auszureifen, ſich vor dem Reifen zurückbilden, und daß es nicht gelingt, von ſcheinbar ſonſt guten Fiſchen Nachzucht zu erhalten. Ferner ſei es leider Tatſache, daß die Regenbogenforelle nicht nur degeneriere, ſondern in weitgehendem Maße der Drehkrankheit an— heimfalle. Das ſei nicht nur in Deutſchland, ſondern auch in den benachbarten Ländern der Fall. Es ſei daher unbedingt nötig, daß man friſches Material beſchaffe, aus Amerika Regenbogen— forelleneier für die deutſchen Fiſchzuchtanſtalten beziehe. Es werde ſich zunächſt um etwa 300 000 bis 400 000 friſch befruchtete und angebrütete Regenbogenforelleneier handeln. Er beantrage, den Deutſchen Fiſchereiverein zu beauftragen, in dieſem Sinne ſich mit geeigneten Stellen in Amerika in Verbindung zu ſetzen und beim Reiche für dieſe wichtige Sache Mk. 3000.— zu be— antragen. Herr Conze-Sarlhuſen ſchließt ſich dieſem Antrage warm an, und es wird einſtimmig beſchloſſen, im Sinne des Antrages Hofer zu verfahren. Ueber die Ausſtellung der Deutſchen Binnenfiſcherei auf der Internationalen Ausſtellung in Mailand 1906 berichtet ausführlich Herr Dr Brühl- Berlin. Die Ausführungen des Redners entziehen ſich im einzelnen der öffentlichen Diskuſſion. Es iſt mit Freuden zu konſtatieren, daß die Deutſche Binnenfiſcherei-Ausſtellung in Mailand durchaus ehrenvoll abgeſchnitten hat, auch was die Preiſe betrifft, die auf ſie entfielen. Die mannigfachſten Schwierigkeiten blieben natürlich den Veranſtaltern, in erſter Linie dem Redner, der die Organiſation dieſer Ausſtellung leitete, nicht erſpart. Der Vorſitzende ſprach Herrn Dr Brühl den Dank des Deutſchen Fiſcherei— vereins für ſeine vorzügliche Organiſation der Binnenfiſcherei-Ausſtellung in Mailand aus. Der Generalſekretär erbat und erhielt die Genehmigung des Deutſchen Fiſchereirates zur Ver— leihung der bronzenen Verdienſtmünze des Deutſchen Fiſchereivereins an den Fiſchmeiſter Ed den in Altona, der ſich um die Ausſtellung verdient gemacht hat. Der elfte und vorletzte Punkt der Tagesordnung betraf Beſchlußfaſſung über eventuelle Anträge aus der Verſammlung. Es wird hierzu auf Vorſchlag des Präſidiums beſchloſſen, einer Anzahl verdienter Mitglieder des bisherigen Vorſtandes des Deutſchen Fiſchereivereins die ſilberne Verdienſtmünze des Deutſchen Fiſchereivereins zu verleihen. Ferner legte das Präſidium dem Fiſchereirat den Entwurf eines Vertrages betreffs Lieferung von Lachsbrut aus der Großherzoglich Badiſchen Fiſchzuchtanſtalt bei Thiengen am Oberrhein vor, den der Großherzoglich Badiſche Forſtmeiſter Krautinger- Staufen und der Generalſekretär vereinbart hatten. Der Vertrag wurde, nachdem Herr Forſtmeiſter Krautiuger und der Generalſekretär ihn noch des Näheren erläutert hatten, und Herr Regierungs- und Baurat Recken - Hannover ſich dazu geäußert hatte, mit einigen kleinen Abänderungen angenommen. Nunmehr ſpricht der als Sachverſtändiger eingeladene Herr Amtsrichter Bothe ausführ— lich über den in dieſen Tagen dem Preußiſchen Herrenhauſe zur Beſchlußfaſſung vorliegenden P 320 Entwurf eines neuen Preußiſchen Jagdgeſetzes und empfiehlt, eine eingehend begründete Denk— ſchrift mit der Bitte um gewiſſe Aenderungen in dem Geſetz, die im Intereſſe der Fiſcherei liegen, dem Herrenhauſe einzuſenden (vergl. hierzu Nr. 8 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“). Nachdem von verſchiedenen Seiten betont worden iſt, daß das neue Geſetz zwar weniger günſtig für die Fiſcherei ſei, als das alte, aber doch nicht in ſeinen Beſtimmungen direkt vernichtend auf die Fiſcherei wirken würde, wird beſchloſſen, die im Fahnenabzug bereits vorliegende Petition ſchleunigſt dem Herrenhauſe einzureichen. Für die Petition und die darin dargelegten Geſichtspunkte hatte ſich noch der Vertreter des Rheiniſchen Fiſchereivereins, Herr Profeſſor Huppertz, ſehr energiſch ausgeſprochen. Zum Schluß überbrachte Herr Baurat Doell-Metz namens des Elſaß-Lothringiſchen Landesfiſchereivereins die Einladung, den XVI. Deutſchen Fiſchereirat im nächſten Jahre in Straß— burg abzuhalten. Dieſe Einladung wurde mit Beifall angenommen. Nachdem nunmehr noch namens der Verſammlung Graf von der Recke von Volmer— ſtein-Kraſchnitz, der Delegierte des Schleſiſchen Fiſchereivereins, dem Vorſitzenden, Vizepräſidenten des Deutſchen Fiſchereivereins Geh. Juſtizrat Uhles, in warmen Worten den Dank für die ſach— gemäße Leitung der Verhandlung ausgeſprochen hatte, ſchloß der Vorſitzende den XV. Deutſchen Fiſchereirat. III. Anlage und Vewirkſchafkung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz. Aſchauteiche bei Eſchede. (5. Fortſetzung.) Handelt es ſich darum, eine Teichfläche, deren Produktion noch unbekannt iſt, zu beſetzen, ſo kann dieſes nur nach Einſchätzung ſtattfinden. Bei einer derartigen Einſchätzung iſt in der Hauptſache zu berückſichtigen 1. die Bodenbe— ſchaffenheit des Teiches, 2. ſein Kulturzuſtand, 3. die Beſchaffenheit des ſpeiſenden Waſſers, 4. die Größe und Lage des Teiches und ſeine Uferbeſchaffenheit. Bei der Bodenbeſchaffenheit kann man ſich vollſtändig danach richten, in welche Ertragsfähigkeit der Landwirt den Boden einſchätzen würde, da ein guter Ackerboden auch ein guter Teichgrund und ein ſchlechter Ackerboden ein ſchlechter Teichgrund ſein wird. Zu berückſichtigen iſt beim Beſatz allerdings, daß neu angelegte Teiche ohne jede Ausnahme in den beiden erſten Jahren beſtimmt, im dritten Jahre vielleicht auch noch einen bedeutend höheren Zuwachs ergeben, öfters das Doppelte und Dreifache. Dieſe Eigenſchaft - der beiten Produktion in den drei erſten Jahren, denn ein bedeutendes Fallen tritt am entſchiedenſten auf in den Teichen mit ſchlechter Bodenbeſchaffenheit. Teiche auf Moor- und Torfboden können in eine Produktion von 30—50 Pfd. pro Y, ha eingeſchätzt werden, ſolche auf Sandboden auf 40—70 Pfd. Fit der Sand kieſig, jo rangieren ſie höchſtens noch ein auf die Stufe der Moorteiche, werden aber gewöhnlich noch tiefer heruntergehen; Sand, der mit Lehm, auch Humus, verſetzt iſt, wird eine Produktion von 60—90 Pfd. ergeben. Boden, der in der Landwirtſchaft als kleefähig angeſehen werden kann, wird bis 100 Pfd. ergeben, und beſter Acker, Weizenboden, wird bis 150 Pfd. erreichen laſſen. Bei Salmonidenwirtſchaft wird die Produktivität um ca. 1 geringer ſein. Dieſe Ertragsfähigkeit wird beeinflußt durch den Kulturzuſtand. Werden die Gräben nicht gereinigt, wird Waſſer im Teich gelaſſen, wird das Schilf nicht vertilgt und wird nicht durch Zufuhr düngender Stoffe das im Teich Verbrauchte ergänzt, ſo ſinkt die Produktion eines Teiches, der Teich ſteht nicht in Kultur. Wird er dagegen während der Wintermonate trocken liegen gelaſſen, für Entſäuerung des Bodens Sorge getragen, die Gräben ausgeſchlammt, der Pflanzenwuchs vernichtet und der Teichboden gedüngt, ſo wird die Ernährungsfähigkeit nicht ſinken, im Gegenteil ſie wird unter Umſtänden ſteigen. Von nicht zu unterſchätzendem Einfluß iſt die Beſchaffenheit des ſpeiſenden Waſſers, je mehr gute erdige Beſtandteile, je mehr Kalk beſonders, je mehr Sinkſtoffe das Waſſer mit ſich führt, um ſo höher wird die Ertragfähigkeit eines Teiches eingeſchätzt werden können. Waſſer, welches naturrein iſt, gibt dem Fiſch nur das Element für ſein Leben, die Nahrung muß der Teich allein ſelbſt produzieren. Waſſer, welches Stoffe mit ſich führt, die in der Nähe, alſo im Teich ſich nieder— 321 ſchlagen, bereichern den Teich, jie geben der planktoniſchen Tierwelt Mittel ab, ſich zu ernähren und demnach auch ſtark zu vermehren. Waſſer, welches aus Moor, aus Wald kommt, iſt arm, ſolches dagegen, welches durch Kulturland fließt, iſt reich, daher ſind Dorfteiche die allerbeſten. Größe und Lage eines Teiches haben Einfluß auf ſeine Produktion. Je größer ein Teich iſt, um ſo weniger Ufer wird er im Verhältnis zur ganzen Fläche haben, gerade eben die Uferpartien find die Stätten, an denen ſich vornehmlich die Kleinfauna des Waſſers entwickelt, ihre Lebens— bedingungen findet. Ein großer und tiefer Teich iſt ſelbſtverſtändlich auch mehr dem Winde, dem Wellenſchlag ausgeſetzt und beides iſt den Nährtierchen unſerer Fiſche nicht genehm, die meiſten fühlen ſich am wohlſten im ruhigen, ſtillen, ſonnendurchwärmten Waſſer. Alle dieſe Erforderniſſe kann nur der kleinere Teich gewähren, der in geſchützter Lage liegt. Etwas anderes iſt es für den Salmoniden, er zieht bewegtes oder ſtrömendes Waſſer vor, weniger weil ihm das ſtehende Waſſer an ſich nicht genehm iſt, wohl nur deshalb, weil es durch Strömung und Bewegung des Waſſers ſauerſtoffreicher iſt, auch weil er mit Vorliebe bewegte Nahrung erhaſcht. Aus dieſem Grunde ſetzt der Karpfenteichwirt mit Vorliebe und ohne größere Gefahr den Salmoniden in größere Karpfenteiche, die dem Winde mehr ausgeſetzt ſind. Weil es erkannt worden iſt, daß kleine Teiche mehr einbringen als große, deshalb baut der neue Teichwirt womöglich auch nur ſolche. Und gerade jetzt, wo die Teichwirtſchaft unter dem Zeichen der Fütterung ſteht, ſind kleine Teiche faſt zur Notwendigkeit geworden. In großen Teichen wird immer mehr Futter verbraucht als in kleinen. Ja ein intenſiver Futterbetrieb, und wenn man einmal füttert, ſo ſoll dieſes auch intenſiv geſchehen, iſt nur bei kleineren Teichen möglich. Die Größe der Teiche, welche für den Futterbetrieb am günſtigſten erſcheint, iſt zwiſchen 1, bis 3 ha. Dort wird die Fütterung am leichteſten und ergiebigſten ausgeübt werden, wo alle Ufer betreten werden können und das Waſſer überall eine Mindeſttiefe von annähernd 0,5 m hat. Ein Faktor, der auch noch für die Einſchätzung eines Teiches unter Umſtänden mit in Rechnung gezogen werden muß, iſt die klimatiſche Ortslage. Teiche der Niederung werden immer höhere Erträge geben, als Teiche im Gebirge, Teiche in ſüdlicheren Regionen werden Teiche des Nordens, wenn ſie in gleicher Höhe ſind, überflügeln. Den teichwirtſchaftlichen Betrieb möchte ich in zwei Klaſſen einteilen, in extenſiven und intenſiven. Extenſiver Betrieb hat ſeine Berechtigung dort, wo mit ſehr großen Teichen gewirtſchaftet werden muß, wo die Abfuhr infolge ſchlechter oder weiter Kommunikationsverhältniſſe erſchwert wird, wo der Fiſchpreis ein niedriger iſt, wo die Leuteverhältniſſe mangelhaft ſind, dann auch, wo klimatiſche Verhlätniſſe ſtörend wirken. Der extenſive Betrieb wird die Fiſchernte lediglich aus dem eignen heraus erzielen wollen. Er wird nicht durch Zufuhr fremder Stoffe, ſei es durch reichliche Düngung, ſei es durch Fütterung, ſeine Produktion zu heben verſuchen. Für ihn heißt es, mit wenig Koſten etwas erreichen. Der extenſive Betrieb braucht deshalb aber durchaus nicht ſeine Teiche verſchlechtern zu laſſen. Er muß ſie auch trocken legen, muß die Gräben räumen, muß gegen den Pflanzenwuchs vorgehen, muß für beſten und richtigen Beſatz ſorgen und muß dem Teichboden friſche Kraft zuführen. Gerade die Art und Weiſe, wie letzteres geſchieht, ſcheidet den extenſiven Betrieb vom intenſiven. Während im intenſiven Betrieb, ſo wie beim intenſiv arbeitenden Landwirt jedes Feld, hier jeder Teich, jedes Jahr ſeine Frucht tragen muß und Ernte bringen ſoll, ſo wird wie beim extenſiv wirtſchaftenden Landwirt Brache eingeführt, das heißt der Teich ruht, er ſoll ſich kräftigen. Es kann dieſe Brache in einem beſtimmten Turnus vorgenommen werden, und bei größerer Anzahl Teiche empfiehlt es ſich, daß jedes Jahr eine beſtimmte Fläche unbewäſſert bleibt, es wird auf dieſe Weiſe der Ertrag der Teichwirtſchaft Jahr für Jahr einiger— maßen gleichmäßig ſein und das Bedürfnis an Beſatz auch jährlich das nämliche ſein; oder es wird dann ein Teich gebracht, wenn er im Ertrage zurückgeht. Die einfachſte Brache, die aber gar nicht ſo ſchlecht wirkt, iſt, ihn während eines Jahres nur trocken liegen zu laſſen, ſie verurſacht keine anderen Koſten als gründliche Grabenräumung und wird dort anzuwenden ſein, wo ein Teich ſchwierig mit Zugvieh zu betreten iſt. Iſt der Teichboden nicht ſchlecht, ſo überzieht er ſich bald mit einer Grasnarbe, Weißklee findet ſich ein und im Herbſt iſt die Viehweide da. Das Vieh gibt dann die Düngung ab. Iſt der Teich verwachſen oder ſoll er einige Jahre 322 liegen bleiben, jo muß er gepflügt werden und landwirtſchaftlich genutzt werden. Dieſe Nutzung wird ſich auf mindeſtens 2 Jahre, meiſtens 3 Jahre erſtrecken. Denn will man einen Teich landwirtſchaftlich nutzen, von ihm alſo eine Ernte gewinnen, ſo wird man den Teichboden wohl ſanieren, ihn aber nicht bereichern, ſondern ihm noch etwas nehmen. Soll er nur ein Jahr liegen bleiben, ſo iſt die Beſtellung mit Schmetterlingsblütner, als Erbſe, Peluſchke, Wicke, auch Lupine zu empfehlen. Die Frucht bleibt dann aber im Teich und wird höchſtens durch Weide— vieh ausgenutzt. Bei mehrjähriger Beſtellung wird in den erſten Jahren eine Halmfrucht gegeben, auch Grünfutter. Wo die Leuteverhältniſſe gut ſind und der Boden geeignet iſt, kann auch eine Hackfrucht gebaut werden. Der ehemalige Teich trägt, wenn nur ſeine Entwäſſerung geregelt iſt, und ſein Boden rein iſt, faſt alles. Im letzten Jahre erhält der Teich eine künſtliche Düngung und als Frucht eine Pflanze, die nicht abgeerntet wird. Am empfehlenswerteſten und am billigſten, wo nicht Aus— winterung zu befürchten iſt, und der Boden es zuläßt, iſt eine Kleeeinſaat im vorhergehenden Jahre. Es iſt ganz auffallend, in welcher Weiſe ein Teich nach einer derartigen Brache im Ertrage in die Höhe ſchnellt. Beiſpiel: Ein Teich mit anlehmigem Sandboden gab im 5 jährigen Durchſchnitt 402 Pfd. Zuwachs, davon im letzten Jahre vor der Trockenlegung 312 Pfd. Er wurde 2 jährig beſtellt und ergab dann im Jahre nach der Beſtellung einen Zuwachs von 711 Pfd. Ein anderer Teich mit ſchwerſtem Lehmboden ergab im 7 jährigen Durchſchnitt 849 Pfd., zuletzt 413 Pfd.; der Teich blieb ein Jahr trocken liegen ohne Beſtellung. Er überzog ſich aber ſtellenweiſe mit einer Grasnarbe und ergab im Jahre darauf einen Zuwachs von 1600 Pfd., im zweiten Jahre ſchon wieder nur 1153 Pfd. Im intenſiven Betrieb wird ein Teich jedes Jahr unter Waſſer geſetzt, und dort, wo dieſer Betrieb durchgeführt werden kann, iſt er auch vorzuziehen, da er es ermöglicht, auch bei jährlicher Fiſchnutzung einen Teich nicht altern zu laſſen, ihn ſogar verbeſſern zu können, wenn auch nicht immer ſo auffallende Unterſchiede erſcheinen werden, wie ich ſie bei vorhergehenden Beiſpielen zeigte, ausgenommen bei Fütterung. (Der Fütterung werde ich nur dort Erwähnung tun, wo es durchaus notwendig iſt, da ein anderer Herr hier über dieſes Thema ſprechen wird.) (Fortſetzung folgt.) Iv. Verſonal-Notizen. Nachruf. Am 8. Juli entſchlief nach kurzem Leiden an den Folgen eines Gehirnſchlages der Rittergutsbeſitzer Herr Friedrich Schirmer in Neuhaus bei Delitzſch, Provinz Sachſen. Der Verſtorbene war lange Jahre Vorſtands— mitglied des Deutſchen Fiſchereivereins, und als Vertreter des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten Mitglied des Deutſchen Fiſchereirates. Er hat ſich allzeit mit voller Kraft dem Dienſte der deutſchen Fiſcherei gewidmet und in der Organiſation des Deutſchen Fiſchereivereins hervorragend mit— gearbeitet. Im Deutſchen Fiſchereiverein wird dem Verſtorbenen allzeit ein ehrendes An— denken bewahrt bleiben. Berlin, den 11. Juli 1907. gez.: Dr. Herzog zu Trachenberg, Fürſt von Hatzfeldt, Präſident des Deutſchen Fiſchereivereins. 323 P FEIERTE EEE FETT EREDENSETRNNERERE 0 AEERERENTES N Nachruf. Am 8 d. M. entſchlief plötzlich und unerwartet auf ſeiner Beſitzung in Neuhaus unſer langjähriger Präſident Herr Rittergutsbeſitzer Friedrich Schirmer Ritter ꝛc. ꝛc. Mit ſeinen umfaſſenden Kenntniſſen und der reichen Erfahrung auf dem Gebiete der Fiſcherei, ſeinem regen Intereſſe und ſeiner außergewöhnlichen Schaffenskraft und -freudigfeit hat er ſich um unſern Verein große, bleibende Verdienſte erworben. Unbegrenztes Vertrauen brachten wir ſtets dem unvergeßlichen Manne entgegen, der unſere Vereinsintereſſen nach jeder Richtung zu wahren wußte. Sein Verluſt iſt unerſetzlich, unausfüllbar die Lücke, die durch ſein Hinſcheiden geriſſen. Gott der All mächtige hatte es anders mit ihm beſchloſſen. Iſt er aber auch von uns geſchieden, ſein Geiſt lebt bei uns fort, für alle Zeiten werden wir dem unvergeßlichen Manne und ſeiner verdienſtvollen Tätigkeit ein treues Andenken bewahren. Halle (Saale), den 10. Juli 1907. Der Vorſtand und Verwaltungsrat des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen, das Herzogtum Anhalt und angrenzende Staaten. gez.: Bramigk, Vizepräſident, Herzoglicher Regierungs- und Baurat. Dem Fiſchereibeſitzer Fritz Rieſck zu Mühlenkamp wurde vom Fürſten zu Schaumburg— Lippe das zur ſilbernen Hochzeit des Fürſten geſtiftete Erinnerungszeichen verliehen. v. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſchereiausſtellung in Roſenheim (Oberbayern). Der Bezirksfiſcherei— verein Roſenheim veranſtaltete vom 22.—30. Juni eine große Fiſchereiausſtellung, die etwa 100 Aquarien umfaßte. Zugelaſſen wurden zu der Ausſtellung nur Vereinsmitglieder, wodurch erreicht wurde, daß die Fiſchereiausſtellung eine treffliche Ueberſicht über die Fiſchzucht und Fiſcherei des Bezirkes gab. Neben den teilweiſe vorzüglichen Leiſtungen der Zucht von Edelfiſchen (Sal— moniden, Karpfen und Schleien) bildeten den Hauptanziehungspunkt die Wildfiſche aus dem nahe bei Roſenheim liegenden Simſee. Bezüglich der Vorführung von Zuchtfiſchen ſtand an erſter Stelle Fiſchzüchter Niggl- Bad Aibling. Für feine ausgezeichneten Erfolge in der Zucht unſerer wichtigſten Salmoniden wurde ihm der Ehrenpreis des Bezirksfiſchereivereins Aibling zuerkannt; ausgeſtellt waren von Regenbogenforellen und Bachſaiblingen diesjährige Brut, ein⸗, zwei-, drei- und mehrjährige Fiſche, von Bachforellen drei- und mehrjährige Exemplare, ſowie zweijährige Kreuzungen mit dem Bachſaiblinge. Einen I. Preis erhielt die Fiſchzucht— anſtalt Bavaria (Ungerer) in Innleiten für ſchönes Zuchtmaterial von Bachforellen und Regenbogenforellen, die in Exemplaren diesjähriger Brut bis zu großen Laichfiſchen ausgeſtellt waren. — Kaufmann Ulrich -Bad Aibling, der als Karpfenzüchter auch ſchon außerhalb ſeines engeren Bezirkes einen guten Ruf hat und deſſen zwar ſehr kleine, aber trotzdem muſtergültige Teichwirtſchaft vom Bayeriſchen Landesfiſchereiverein in dieſem Jahre prämiiert worden iſt, führte ſehr ſchön gewachſene Exemplare von diesjähriger Brut, einſömmerige, zweiſömmerige und Laichkarpfen vor und erhielt dafür einen I. Preis. — Kaufmann Möſchl-Bad Aibling erhielt einen I. Preis für ſeine Ausſtellung von Zuchtſchleien in einjährigen, zweijährigen, drei- und mehr— jährigen Exemplaren, als Anerkennung dafür, daß er die bei uns in Süddeutſchland immer noch zu wenig beachtete Schleienzucht zu fördern beſtrebt iſt. — Ein II. Preis wurde der Fiſchzucht— anſtalt Zaiſering für Bachforellen (Brut, ein- und zweijährige Fiſche) und Regenbogen— 324 forellen (Brut und einjährige Fische) zuerkannt. — Inſpektor Reiſerer- Oberaudorf erhielt einen III. Preis für Seeforellenbrut und-mutterfiſche, ſowie für Bachſaiblingsbrut. Noch reicher als mit Zuchtfiſchen war die Ausſtellung mit Wild fiſchen, beſonders aus dem Simſee, be— ſchickt. An erſter Stelle iſt hier die umfangreiche Kollektion des Simſeefiſchers Bierbichler zu nennen. Gleich beim erſten Anblick fiel es angenehm auf, in welch tadelloſer Erhaltung die Fiſche vorgeführt worden; im Gegenſatz zu vielen Fiſchen anderer Ausſteller zeigten ſie keinerlei größere Verletzungen, Schürfungen oder Trübungen der Haut und Augen, ein Zeichen, wie vor— züglich Bierbich ler ſeine Fiſche beim Fang und Transport zu behandeln verſteht. Wie wich— tig eine derartige Behandlung zur Erreichung einer gut ausſehenden und daher leicht verkaufbaren Marktware iſt, kann nicht genug hervorgehoben werden. Bierbichlers Ausſtellung umfaßte teilweiſe mehrere Jahrgänge von Zander, Waller (Wels), Brachſen, Aal, Hecht, Mairenke, Laube, Rotauge, Aitel und Edelkrebs. Unter den ausgeſtellten Wallern hatte der ſchwerſte ein Gewicht von etwa 30 Pfd. Sehr erfreulich war, daß, wie die ausgeſtellten Zander zeigten, der neueinge— führte Zander ſich im Simſee wohl eingebürgert hat, ſo daß er in den Fängen ſchon regelmäßig enthalten iſt. Ebenſo erfreulich iſt es, daß ſich die Krebſe im Simſee wieder vermehrt haben. Für ſeine ſchöne Kollektion wurde dem Simſeefiſcher Bier bichler ein „I. Preis mit be— ſonderer Anerkennung der mufterhaften Behandlung der Fiſche“ verliehen. — Auch die Simſeefiſcherei vereinigung (Kloo und Summerer) erhielten einen I. Preis für ſchöne Sammlung von Simſeefiſchen: Zander, Waller, Schleien, Aal, Hecht, Brachſen, Rotaugen, ſowie Edelkrebſen. — Für eine ſehr reichhaltige Ausſtellung von Wildfiſchen aus verſchiedenen Gewäſſern erhielt ebenfalls einen I. Preis Stadtfiſcher Loferer-Roſenheim, es wurden vorgeführt: Bachforellen, Aeſchen, Huchen, Barſche, Forellenbarſche, Karpfen, Schleien, Barben, Aitel, Brachſen, Hechte, Rutten, Waller, Aale, ferner ein hübſches Aquarium mit ver— ſchiedenen Kleinfiſchen: Barſche, Rotfedern, Lauben ꝛc., ſowie Edelkrebſen. — Der Fiſchzuchtanſtalt Bavaria (Ungerer) in Innleiten wurde für Wildfiſche: Schleien, Barben, Rutten, Hechte, Aitel, Aale, Karpfen, ſowie Goldſchleien ein II. Preis zuerkannt. — Ebenſo erhielt Eberl einen II. Preis für Bachforellen, Regenbogenforellen, Hechte, Brachſen, Barben, Aitel, Waller und Rutten. — Für die Ausſtellung einer ſchönen Kollektion verſchiedenartiger Bachforellen aus der Achen empfing einen III. Preis Zieglwallner. — Möſchl-Aibling wurde eben— falls ein III. Preis für Wildfiſche aus der Mangfall und Glonn (Bachforellen, Aitel, Karauſchen, Lauben, Ellritzen, Koppen, Greßlinge und Krebſe), ſowie für eine Kollektion von Zierfiſchen (Gold— fiſche und Zierfiſche) zuerkannt. — Für Regenbogenforellen und Bachforellen erhielt Stöttner ebenfalls einen III. Preis. — Diplome erhielten Fi ſch er für Barben und Waller, Huber für große Karpfen und Heinritzi für große Bachforellen. Außer den ſchon erwähnten Aus⸗ ſtellern von Edelkrebſen wurden auch ſolche aus dem Tinningerſee (Loferer --Schlipfing) als ein alter, von der Krebspeſt verſchont gebliebener Stamm von Edelkrebſen ausgeſtellt und mit einem J. Preis bedacht. — In einer maleriſch zuſammengeſtellten Ecke hatte Fiſcher Bier- bichler vom Simſee eine hübſche Sammlung ausgeſtopfter Exemplare unſerer wichtigſten Fiſchfeinde aus der Vogelwelt in natürlicher Umgebung biologisch gruppiert und dafür ein Ehren- diplom erhalten. — In einem großen Baſſin waren ſchließlich noch zahlreiche größere und kleinere Fiſche der verſchiedenſten Art zum Zwecke einer Verloſung untergebracht, von der reichlich Gebrauch gemacht wurde. — Die ſehr ſtarkbeſuchte Ausſtellung war ſowohl in techniſcher als auch in organi— ſatoriſcher Hinſicht vorzüglich arrangiert: der Urheber derſelben, Herr Dr Meyerl, I Vor⸗ ſitzender des Bezirksfiſchereivereins Roſenheim, hat daher den ihm zuerkannten Ehrenpreis des Bezirksfiſchereivereins Roſenheim „für hervorragende Verdienſte um das Zuſtandekommen der Fiſchereiausſtellung“ wohl verdient, um ſo mehr, als er auch als Ausſteller mitwirkte und ſchöne Exemplare von Goldfiſchen, Zwergwelſen und Edelkrebſen vorführte. Dr H. N. M. Ueber den Urſprung der Teichwirtſchaft. Bekanntlich iſt der Beginn der Teichwirtſchaft in Dunkel gehüllt, da die hiſtoriſchen Nachrichten hierüber ſehr ſpärlich ſind und auch meiſt erſt aus der Zeit nach den Kreuzzügen ſtammen. Infolgedeſſen iſt ja auch vielfach die Anſicht verbreitet, daß der Karpfen ſelbſt erſt durch die Kreuzritter aus dem Oſten in Deutſch— land eingeführt ſei und daß dementſprechend auch die Karpfenzucht erſt nach den Kreuzzügen von den Mönchen in Deutſchland ausgebildet wurde. Ich habe bereits in Nr. 20 des Jahrg. 1903 325 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ auf die Irrtümlichkeit dieſer Anſchauung hingewieſen, indem ich durch die freundliche Vermittlung von Profeſſor Felix Dahn darauf hinweiſen konnte, daß Caſſiodor, der Geſchichtsſchreiber Theodorichs des Großen im Jahre 530 den Donaukarpfen bereits erwähnt, und als beſonders geſchätzte Speiſe auf der Tafel des großen Gotenkönigs aufführt. Daß aber auch die Karpfenzucht weſentlich älter ſein muß und jedenfalls ſchon vor den Zeiten der Kreuzzüge beſtanden hat, geht aus nachſtehenden Zitaten hervor, welche ich durch die freundliche Vermittlung des Herrn Profeſſors Dr Gareis in München aus den Kapitularien Karls des Großen im nachſtehenden mitzuteilen in der Lage bin. Karl der Große, welcher ein Weltreich von der Größe nahezu ganz Europas regierte, fand die Zeit, für ſeine einzelnen Güter und deren Bewirtſchaftung ſich jo intenſiv zu intereſſieren, daß er in ſeinen Kapitularien genaue Anweiſung über die Bewirtſchaftung derſelben an ſeine Vögte herausgab. Er ſtellte feſt, wie viele Hühner und ſonſtiges Geflügel auf den einzelnen Gütern zu halten ſeien u. dgl. In dem Kapitulare de Villis vom Jahre 812 ſind nun nachſtehende Stellen enthalten: 21. Vivarios in curtes nostras unusquisque judex ubi antea fuerunt habeat, et si augeri potest, augeat, et ubi antea non fuerunt et modo esse possunt, novitu fiant. „Jeder Amtmann ſoll auf unſeren Landgütern Fiſchweiher halten, wo ſie ſchon waren, ja er ſoll ſie mehren, wo dies möglich iſt und wo früher noch keine waren, ſolche aber jetzt ſein können, ſoll er ſie neu anlegen.“ Ferner erwähnt dies Kapitulare: c. 44. piscatu — die Filchzucht; c. 65. pisces de vivarlis — den Verkauf der Fiſche aus den Fiſchweihern und die Beſetzung der letzteren und c. 45. auch die Netze zum Fiſchfang ausdrücklich. Obwohl in den vorſtehenden Zitaten und überhaupt in den Kapitularien der Karpfen nicht ausdrücklich genannt iſt, ſo unterliegt es doch gar keinem Zweifel, daß es ſich bei dieſen Anweiſungen 11 nur um die Karpfenzucht in den Fiſchweihern handeln kann, weil eben andere Fiſche als Haupt— fiſche in Teichen nicht in Frage kommen. Die Karpfenzucht muß ſomit ſchon zu Zeiten Karl des Großen ein gewiſſes Anſehen gehabt I haben, ſonſt hätte derſelbe ihr nicht feine beſondere Aufmerkſamkeit zugewendet. Hofe Das Ergebnis der Konferenz des Ausſchuſſes der inter— nationalen Meeresforſchung. Die vor einigen Tagen in London abgehaltene Konferenz des Ausſchuſſes der internationalen Meeresforſchung hat u. a. das erfreuliche Ergebnis gebracht, daß das gemeinſame wiſſenſchaftliche Wirken der nordeuropäiſchen Staaten: Deutſchland, Dänemark, Schweden, Norwegen, England, Rußland, Finnland, Holland und Belgien, auch noch für die nächſte Zukunft geſichert iſt. Die Forſchungen gehen ſeit dem Jahre 1902 von ſtatten und erreichen in Gemäßheit mit dem urſprünglich zwiſchen den Staaten vereinbarten Abkommen im nächſten Monat ihr Ende. Aber trotz der reichen Ergebniſſe, die ſie ſchon gebracht haben, ſind manche Fragen, wie die Ueberfiſchung, d. h. angebliche Abnahme des Fiſchbeſtandes der Nordſee, doch von ſolcher Beſchaffenheit, daß die an den Forſchungen beteiligten wiſſenſchaftlichen Kreiſe eine Fortſetzung wünſchen. Dieſe war aber ſehr zweifelhaft, da zahlreiche engliſche Gelehrten gegen die weitere Beteiligung Englands an der internationalen Meeresforſchung Proteſt erhoben. Sie machten geltend, daß die bewilligten Mittel beſſer zu ſelbſtändigen engliſchen Forſchungen an den heimiſchen Küſten verwendet werden könnten. Auf der Londoner Konferenz ergab ſich indeſſen, daß die engliſche Regierung dem ferneren internationalen Zuſammenwirken günſtig gegenüberſteht und daß zunächſt auf ein weiteres Jahr die nötigen Mittel bewilligt werden ſollen. 5 Von beſonderem Intereſſe waren ferner die Verhandlungen über die Frage, wie ſich die drohende 3 Gefahr der Ausrottung der Fiſche befeitigen laſſe. In dieſer Beziehung iſt nämlich die Wirkſamkeit 3 der mit dem Schleppnetz arbeitenden Hochſeefiſchereidampfer von vernichtenden Folgen. In h der Konferenz wurde vorgeſchlagen, entweder für gewiſſe Fiſchereigebiete beſtimmte Schonzeiten Y einzuführen oder Geſetze zu erlaſſen, die das Anlandbringen von Fiſchen, die nicht eine bejtimmte Größe haben, verbieten. Hierüber haben ſich nun die beteiligten Länder miteinander zu verſtän— digen. Für das ſeinerzeit in Chriſtiania errichtete internationale Laboratorium hat das letzte Storthing keinen Beitrag bewilligt. Da nun auch die anderen Länder Miene machten, ihre Beiträge für das Laboratorium in Chriſtiania zurückzuziehen, erklärte Fridtjof Nanſen als Vertreter Nor— 326 wegens, daß er den norwegischen Beitrag, 10 000 Kr., auf privatem Wege zuſammenbringen werde. Die Verhandlungen der Konferenz wurden an Stelle des erkrankten Vorſitzenden des internationalen Ausſchuſſes, Dr Herwig - Hannover, Präſidenten des deutſchen Seefiſchereivereins, von Profeſſor O. Pettersſon-Stockholm, geleitet. VI. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. (Schluß.) Darauf erhält Herr Dr. Hoffbauer-Trachenberg das Wort über das Thema: „Auf- tellung und kurze Erläuterung von Shuppen-Mifrophoto- grammen zur Veranſchaulichung der Alters⸗ und Wachstums⸗ erkennung der Fiſche“. Redner dankt zuerſt der Geſchäftsleitung für die ihm gewährte Möglichkeit, die von ihm auch auf die Mailänder Ausſtellung geſandten Photogramme auch hier auszuſtellen. An dieſen Photo— grammen und anderen Zeichnungen zeigt er dann unter erläuternden Erklärungen, daß der äußerlich nicht ſichtbare, ſondern von der Schuppentaſche bedeckte, hornartige, dunkle Teil der Schuppe maßgebend iſt für die Erkennung des Alters und des Wachstums der Fiſche. Dieſe Photogramme ſind von Schuppen verſchiedener Fiſche, verſchiedenen Alters, Fütterung und Wachstums genommen. Der erwähnte dunkle Teil der Schuppe iſt mit einer großen Anzahl feiner konzentriſcher Linien bedeckt, die je nachdem Wachstum des Karpfens einen entſprechenden Abſtand beſitzen, einen größeren oder geringeren, je nach dem größeren oder geringeren Wachstum des Fiſches. Nach dem Herbſte zu findet eine Verringerung des Abſtandes ſtatt, im Winter kommt ſie zum Stillſtand, im Frühjahr wächſt der Abſtand wieder, analog dem Wachstum des Tieres. Bei nicht normalem Wachstum ſind die Uebergänge nicht ſo deutlich. Das Haupterkennungszeichen fürs Alter, nicht nur beim Karpfen, ſondern auch bei anderen, auch Meeresfiſchen, liegt in dem Ablaufen der konzentriſchen Linien auf eine beſtimmte Randlinie und dann in der Divergenz, die ſich im Verlaufe der kon— zentriſchen Linien zeigt. Dieſes charakteriſtiſche Merkmal verläßt uns nie. Redner zeigt dann an Schuppen von ein- und zweiſömmerigen Karpfen, daß die Schuppe ein vorzügliches Mittel iſt, das Alter zu erkennen, auch wenn das Abwachsgewicht gleich iſt, das Alter aber ungleich. 5 Weiter zeigt er an einer Tafel mit Photogrammen, daß man an der Schuppe auch den Lebenslauf der zurückliegenden Jahre erkennen kann. 3 zweiſömmerige Karpfen von gleichem Abwachsgewicht — 3g —, aber verſchiedenem Einſetzgewicht — 20, 45 und 75 g — zeigen, daß das Verhältnis der linearen Ausdehnung der Schuppenfelder bei jedem auders iſt. Auch der Ein— fluß, den Krankheit, Enge des Raumes (Aquarienfiſche), das Waſſervolumen u. ſ. w. auf das Wachstum haben, zeige ſich in der Bildung der Schuppenfelder. Der Herr Vorſitzen de dankt dem Redner für feine intereſſanten Ausführungen. Weiterhin referierte Herr Fiſchereiverwalter Konrad Sendler-Helmsbach über: „Die Aufzucht von Meerforellen und Maränen“. Zunächſt ſpricht derſelbe dem Herrn Geſchäftsführer den verbindlichſten Dank aus für den ehrenvollen Auftrag, über das beregte Thema vortragen zu ſollen. — Da die zu Gebote ſtehende Zeit ſehr kurz bemeſſen iſt, will Redner nur die Hauptſachen erwähnen, und zwar fußt alles, was er vortragen will, hauptſächlich auf Grund eigener praktiſcher Erfahrungen, die er im Vorjahre aus Verſuchen und Beobachtungen ſchöpfte, und nach zwei Seiten hin machte. Redner befand lich nämlich zu dieſer Zeit, um ſich für ſeinen Beruf praktiſch auszubilden, auf dem Fiſchgut See⸗ wieſe bei Gemünden a. M., wohin er ſich allwöchentlich Bericht über den Gang der Geſchäfte in der väterlichen Anſtalt erſtatten ließ. So konnte er die gemachten Erfahrungen in Seewieſe mit denen der Anſtalt ſeines Vaters vergleichen und bei ſeiner Rückkehr im Herbſte vorigen Jahres gleich praktiſch verwerten. Wie dies geſchah, wird aus dem Folgenden erſichtlich ſein. Zunächſt möchte Redner nun einiges allgemeine über die vorgenannten beiden Fiſche ſagen. Wie ſchon der Name ſagt, ſtammt die Meerforelle aus dem Meere und zwar iſt ſie in der Oſt⸗ und Nordſee heimiſch. In ihrer Form iſt ſie dem Lachs ähnlich, jedoch bedeutend gedrungener 327 gebaut mit kürzerer abgeſtumpfter Schnauze. Die Färbung gleicht der des Lachſes, Rücken und Seiten zeigen jedoch zahlreichere größere und ſchwarze Flecken, weshalb auch die Meerforelle an manchen Stellen als Schwarz-Lachs bezeichnet wird. In der Jugend ſind die Seiten oft auch mit zahlreichen Orangeflecken bedeckt. Im übrigen iſt die Meerforelle von der Bachforelle kaum zu unterſcheiden. Die Meerforelle erreicht gewöhnlich nur eine Länge von 50—60 em. Zum Laichen ſteigt fie im Monat November aus der Nord- und Oſtſee ſtromauswärts in kleinere Küſtenflüſſe. Schon ſeit den 80er Jahren haben berühmte norddeutſche und däniſche Fiſchzüchter ver— ſucht, die Meerforelle im Binnenlande einzubürgern, und zwar zuerſt in den Küſtenflüſſen. Dieſe Verſuche waren vom beſten Erfolge gekrönt. Sie geſchahen, indem auf künſtlichem Wege Eier gewonnen und erbrütet wurden und die dadurch erzielte Brut in die Gewäſſer ausgeſetzt wurde. In neuerer Zeit hat man nun auch vielfach den Verſuch gemacht, die Meerforelle bei uns im Binnen— lande einzuführen, in Forellenbächen ſowohl, als auch in Teichen. Und ſo bezog auch der Vater des Redners ſowohl als ſein damaliger Chef in Seewieſe im Vorjahre eine größere Anzahl (20 000 Stück) Meerforelleneier von der däniſchen Geſellſchaftsanſtalt Vamdrup. Die Eier gelangten bald zur Erbrütung und wurden mit der Brut die denkbar günſtigſten Erfolge erzielt, und ſtellte es ſich wiederum heraus, von welch großer Wichtigkeit die künſtliche Anfütterung der Salmoniden— brut iſt. Denn es wurde ein Teil der Brut freßfähig, d. h. unangefüttert, alſo ſofort nach Verluſt des Dotterſackes in einem Teiche ausgeſetzt, deſſen Abfiſchung ein Reſultat von ca. 25% ergab, während der andere Teil der Brut, im Bruthauſe und ſpäter im offenen Graben bis zu einer Länge von 4—5 cm angefüttert, etwa Ende Mai ausgeſetzt und im September zu 60%, abgefiſcht wurde. Es gelangten nämlich von 20 000 Stück Eiern 16 000 Stück angefütterte Brut zur Ausſetzung, von denen im September vorigen Jahres ca. 8600 Stück, alſo annähernd 60% ca. 10—13 cm lange Setzlinge, abgefiſcht wurden. Erwähnen möchte Redner noch, daß die Eier in zwei Linkſchen Brut— trögen erbrütet wurden. Nach erfolgter Ausſetzung wurden die ungefütterten ſowohl wie die angefütterten Fiſchchen mit gebrühtem Geſtemünder Fiſchmehl, welches mit einer geringen Menge von Dorſchrogen und gekochtem Blut vermengt wurde, gefüttert. Die Fiſchchen, wenigſtens die vorher angefütterten, fraßen ausgezeichnet und wuchſen zuſehends. Man kann wohl annehmen, daß dies Futter eins der beſten, wohl gar das beſte Futtermittel für Salmoniden iſt, man ſah nicht ein einziges Fiſchchen, welches von der Drehkrankheit oder anderen Brutkrankheiten befallen war, was auch bei ſämtlichen anderen Salmoniden, die aus unſerer eigenen Zucht ſtammten, der Fall war. vu Nun noch kurz einiges über die Maräne und ihre Zucht. Und zwar möchte ſich Redner hier- bei nur auf die eine Art der Maräne, deren Aufzucht er ſelbſt praktiſch durchgemacht hatte, be— ſchränken. Es iſt dies die Peipus-Maräne, auch Maduemaräne genannt (Coregonus maraena Bloch). Die Heimat dieſes Fiſches erſtreckt ſich auf die tieferen Seen Norddeutſchlands und Ruß— lands. Sie bewohnt namentlich den Peipus- und Ladogaſee, den Madueſee in Pommern und den Selenterſee in Holſtein und nährt ſich dort von Cruſtaceen und Weichiieren. Ihr Ausſehen gleicht dem der Aeſche. Nur iſt der Körper gedrungener gebaut und die Färbung am Rücken grünlicher, ſonſt ſilberweiß. Die Schuppen ſind bedeutend kleiner wie bei der Aeſche und liegen in ganz regelmäßigen Reihen übereinander. In der Laichzeit, welche ſich von Anfang März bis Ende März erſtreckt, bilden ſich hauptſächlich bei den Milchnern, weniger bei den Rogenern auf jeder Schuppe kleine halbkugelförmige Knötchen von weißer Farbe, die oft irrtümlich für Krankheiten dieſer Fiſche gehalten werden, ſich aber ſpäter wieder verlieren. Auch dieſer Fiſch wurde hier, man kann wohl ſagen mit Erfolg eingeführt, und zwar ebenſo wie bei der Meerforelle, durch den Bezug von Eiern. Dieſe Eier, welche einen Durchmeſſer von etwa zwei bis drei Millimeter haben, werden am leichteſten in einem Selbſtausleſer nach v. d. Borneſchem oder Me. Donaldſchem Syſtem, deren ja verſchiedene in unſerer Fiſchereizeitung beſchrieben und bildlich dargeſtellt waren, erbrütet, da die Eier, wie ſchon geſagt, ſehr klein und daher ſehr leicht ſind. Gerade entgegengeſetzt wie bei der Meerforelle muß die ausgeſchlüpfte Brut, die ſo klein iſt, daß man ſie in einem Bruttroge kaum zu ſehen vermag, ſofort nach dem Ausſchlüpfen in die Teiche ausgeſetzt werden, welche Erfahrung Redner auch ſchon in der Aufzucht von Aeſchen gemacht hat. Trotzdem die kleinen Maränen das künſtliche Futter trotz der größten Mühewaltung nicht an— nahmen, und daher ſpäter gänzlich vernachläſſigt wurden, war das Abfiſchungsreſultat im Herbſte nn 328 ein zufriedenſtellendes, und waren die Fiſche in den wenigen Monaten bis zu einer Größe von 18-20 em herangewachſen, eine Länge, wie ſie bei einem unſerer anderen Edelfiſche wohl noch nie erzielt worden iſt. Die abgefiſchten Exemplare wurden in einen tiefen Wildteich geſetzt und müſſen auch im Winter erſtaunlich gewachſen ſein, denn vor kurzem brachte ein befreundeter Herr die Nachricht, er hätte eine ganze Schar Hechte in dem Teich geſehen. Es können dies aber nur die eingeſetzten Maränen ſein; denn ein Eindringen von Hechten in dieſen Teich iſt der Gitter wegen unmöglich und obendrein ſeien in der ganzen Umgebung leine Hechte. Man kann alſo die Einführung dieſer beiden vorgenannten Fiſcharten in unſere Gegend als vollkommen gelungen bezeichnen und kann es nicht warm genug empfohlen werden, der weiteren Einführung bezw. Aufzucht dieſer Fiſche ſeitens der Behörden und Vereine näher zu treten, zumal das Fleiſch derſelben ſehr wohlſchmeckend iſt. Redner iſt der feſten Ueberzeugung, daß ſich unſere ſchleſiſchen Seen um Liegnitz herum ſehr gut für Maränen eignen würden. Nur müßten dieſe Fiſche iſt als größere Tiere eingeſetzt werden, damit dieſelben gegen Raubzeug widerſtandsfähiger ſind. Die Meerforelle eignet ſich ſehr gut für unſere Gewäſſer, ſoviel ſteht feſt. Dies wird auch Herr Rittergutsbeſitzer Lucas beſtätigen können, welcher ebenfalls bereits Erfahrungen in der Aufzucht von Meerforellen gemacht hat. (Lebhaftes Bravo!) Der Vortrag der Herrn Kulturingenieurs Gottwald -Alt-Dubensko mußte leider wegen Zeitmangel ausfallen und auf die Herbſtverſammlung verlegt werden. Während der Verſammlung paradierte das Bild der Send lerſchen Fiſchzuchtanſtalt und der Aufzuchtteiche in Helms bach dargeſtellt von Herrn Landſchaftsmaler P. Weimann⸗ Schönau, welches auf der Ausſtellung in Mailand prämiiert worden iſt. Schließlich berichtete der Geſchäftsführer über ein neues, aus zuſammenklappbaren Draht— bügeln beſtehendes Patent, und zwar in Form von Fiſchreuſen, Krebsreuſen, Krebsteller, Aquarien— behälter (Einfaſſungen) u. ſ. w. — Die ſehr zweckmäßigen Gegenſtände fanden die Bewunderung der Verſammlung. — Die Geſchäftsſtelle iſt gern bereit, den Import dieſer Gegenſtände zu ver— mitteln. —— — VII. Fragekaſlen. Frage Nr. 10. Herrn E. K. H. in G. Bitte um Antwort, ob ein badiſcher Fiſchereipächter das Recht hat, Ottern und Reiher an ſeinem gepachteten Waſſer zu ſchießen. Muß derſelbe einen Jagdpaß haben? Antwort. Artikel 7 des Badiſchen Geſetzes vom 3. März 1870 lautet: „Dem Fiſcherei— berechtigten iſt geſtattet, Fiſchottern, Fiſchreiher und andere den Fiſchen ſchädliche Tiere, welche ſich an oder in ihren Fiſchwaſſern aufhalten, ohne Anwendung von Schußwaffen zu töten oder zu fangen und für ſich zu behalten. Wenn dieſe Tiere in einer den Intereſſen der Fiſcherei ſchädlichen Weiſe überhandnehmen, ſo kann die Staatspolizeibehörde auf Antrag der Fiſchereiberechtigten und auf deren Koſten das Abſchießen der Tiere veranlaſſen uſw.“ f Wenn Sie nicht zur Jagdausübung an Ihrem Fiſchwaſſer berechtigt ſind, ſo dürfen Sie dem— nach keine Schußwaffen zur Vertilgung der Fiſchotter, Reiher uſw. verwenden. Doch ſteht Ihnen nach $ 8 der Landesfiſchereiordnung der Weg offen, beim Bezirksamt eine beſondere Erlaubnis einzuholen, zur Vertilgung der Fiſchfeinde Schußwaffen verwenden zu dürfen. Die Erlaubnis zur Verwendung von Schußwaffen darf nur dann erteilt werden, wenn die übrigen Vertilgungsmittel (Fangkörbe, Fangnetze, Fangeiſen) nach Lage des Falls nicht für ausreichend zu erachten ſind. Dem Jagdberechtigten iſt von der Erteilung der Erlaubnis Kenntnis zu geben. VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Berlin, 20. Juli. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche meiſt genügend. Geſchäft matt und ſchleppend, geſtern und heute etwas lebhafter. Preiſe teilweiſe nachgebend, ſonſt ohne weſent— liche Aenderungen. Fiſche (per Pfund); lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N echte, groß — 50—66 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund — bunde r — e |. * — Barſche . . | 73-9 30—47 Flundern, Kieler la „ Stiege | 300—600 Karpfen 95-105 59 do. mittelgr. „ Kiſte 100-200 Karauſchen . | 74-92 | 43—53 Bücklinge, Kieler . | „ Wall 200-300 Schleie, klein — 43 —79 Dorſche Fit — IE ern ˙ a % e ee 300 —500 Bunte Fiſche . | 43-86 22—39 Aale, große „„ Pfund | 110140 Aale, mittel . . . 85— 103 56-91 Br ( Lach! re — — Heringe. „Schock 500-900 32 9 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. Juli bis einſchließlich 20. Juli 1907 von Paul Meltzer. Karpfen, in kleineren Quanten aus Wildgewäſſern zugeführt, wurden recht gut bezahlt. Schleie, anfänglich reichlich zugeführt, waren in den letzten Tagen knapper, und waren auch die Preiſe dementſprechend zunächſt wenig verändert, in den letzten Tagen anziehend. Juli Karpfen: Mark Juli Schleien: ark ee N AR 50 12. lebend, mittel 97 9. lebend, unſortiert 89 12. lebend, unſortiert 95—113 t!!! 45 —59 en 54—67 „ 62 13. lebend, mittel . 84—95 13. lebend, unfortiert 100 112 1 unſortiert. 87—115 „ groß 70 e ee e 46—67 r 59 15. lebend, unſortiert. 84—92 19. lebend, groß 5 82 „ I A WEN 43—54 20. Anſortiert . 102—105 16. lebend, unſortiert 75 —106 Juli Schleien: Mark ttt 59—65 8. lebend, unfortiert 89—92 1 „ groß 36 ii 61—62 17. lebend, groß 85—90 9. lebend, klein 110 17. „ unſortiert 85 —100 2 75 mittel 86—87 e 61—68 9. 5 unſortiert 90—104 18. lebend groß 93 itt 58—73 18. 5 holländiſche . 80—87 10. lebend, mittel 91—93 18. 7 unſortiert. 80—96 10. „ unſortiert 94—104 18. tot: I 51—70 itt 51—68 19. lebend, holländische . 80—96 11. lebend, mittel. 97 19. „ Anſortiert 85—97 . „ unſortiert 96— 106 II a TORI. AN eher. 65 e eee, 55—66 20. lebend, unſortiert 87—101 12. lebend, groß 95 20. tot . 0 64—79 Kralingſche Beer, 20. Juli. Zufuhren 126 Winterfalme zu Mark 1.55 bis 2.20, 3158 Sommerſalme zu Mark 1.20 bis 2.05 und 32 Stück Jakobsſalme zu Mark 1.85 bis 2.70 per Pfund. Ferner 4 Störe, die Mark 61.—, 156.—, 195.— reſp. Mark 224.— erzielten. gut. Der Lachsfang auf den verſchiedenen Fiſchereien war Der Fintenfang iſt diesmal als mißglückt zu betrachten. . Gesucht nach Frankreich ein erfahrener Fischzüchter, der zugleich die nötigen Fähigkeiten beſitzt, um in einem größeren Etabliſſement das Perſonal (noch Neulinge) anzuleiten. Reflektanten wollen ſich unter Angabe der Anſprüche und Referenzen wenden an A. Souberbielle, Piscieulture du Clozier, Tarbes (Htes. Pyrenees). Suche per 1. Oktober ſtrebſamen, led. = filber = zur Leitung meiner Fiſchzuchtanſtalt. Später pacht⸗ oder kaufweiſe Uebernahme möglich. Offerten u. „Süddeutſchland“ befördert die Exped. d. Bl. Fiischerei-Geräte Prima Netzgarne, Netze, Reuſen, Käſcher zc. in allen Sorten u. Größen liefert J. Wendt, Neuland b. Harburg a. E. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Bestrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig⸗Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Alngarns und der chweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 16. München, den 15. Auguſt 197. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Zur Biologie der Forellenbrut. — III. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. — IV. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen. — V. Unmaßgebliche Vorſchläge für die weitere Organiſation der Lachszucht im Rheingebiet. — VI. XII. Deutſcher Fiſchereirat. — VII. Vermiſchte Mitteilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten — X. Literatur. — XI. Fiſcherei- und Fiſch⸗ marktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) 1. Bekanntmachung. Fiſcherei⸗Kurſus an der Forſtakademie Eberswalde. Im Auftrage des Herrn Miniſters für Land wirtſchaft, Domänen und Forſten wird am 21., 22., 23., 24. August 1907 an der Forſtakademie Eberswalde ein Fiſcherei-Lehrkurſus über Teich— und Seenwirtſchaft abgehalten werden. 1. Tag. Mittwoch, 21. Auguſt, vormittags 8—10 und 11—1 Uhr Vortrag in der Forſt— akademie: Die Teichfiſche und wichtigeren Fiſche der Seen Norddeutſchlands; ihre Naturgeſchichte und wirtſchaftliche Bedeutung. 334 Nachmittags 3—7 Uhr Exkurſion zu den Forellenteichen. Daſelbſt Vortrag über: „Teich— arten, Anlage, Bau von Karpfen- und Forellenteichen, Fiſchbruthaus, Forellenzucht.“ Abends 8 Uhr Zuſammenkunft in der „Harmonie“: Diskuſſion und zwangloſe Unterhaltung über Fragen aus dem Gebiet der Fiſchzucht. 2. Tag. Donnerstag, 22. Auguſt, vormittags 8—10 und 11—1 Uhr in der Forſt— akademie Vorträge über Karpfen- und Forellen-Teichwirtſchaft: Bonitierung, Beſetzen der Teiche, Quantität und Qualität des Beſatzmaterials, Teichaufſicht, Abfiſchen, Ueberwintern, Verkauf, Rentabilität. Nachmittags 3—7 Uhr Exkurſion zu den Karpfenteichen und Vortrag über die Biologie der Teiche, natürliche und künſtliche Ernährung der Fiſche. Darauf zwangloſes Zuſammenſein und Ausſprache auf dem „Zainhammer“. — 3. Tag. Freitag, 23. Auguſt, vormittags S—11 Uhr Vortrag in der Forſtakademie: Die Feinde der Fiſche und ihre Bekämpfung. Darauf Beſichtigung einer größeren Karpfen— teichwirtſchaft. 4. Tag. Sonnabend, 24 Auguſt, vormittags von 8—10 Uhr Vortrag in der Forſt— akademie: Die Eigenſchaften der Seen. Bewirtſchaftung derſelben. Nachmittags: Exkurſion nach einer Seenwirtſchaft. Fortſetzung des Vortrags. Demon— ſtrationen; Fanggeräte und ihre Anwendung. Die Teilnahme an dem FiſchereiF-Lehrkurſus, zu welchem Fiſcher, Fiſchzüchter, Teichwirte, Forſtbeamte, Landwirte, Landwirtſchaftslehrer, Kulturtechniker und Waſſerbaubeamte, ſowie alle Freunde der Teichwirtſchaft hierdurch eingeladen werden, iſt unentgeltlich. Die Teilnehmer wollen ſich jedoch vorher, bis ſpäteſtens zum 18. Aug uft, bei dem Leiter des Kurſus, Profeſſor Dr Eckſtein in Eberswalde, ſchriftlich anmelden, welcher auch zu jeder Auskunft über Quartier u. dgl. bereit iſt. II. Zur Biologie der Forellenbruf. Von Dr Walter Hein. IT. neber die abſolute Druckfeſtigteit der Vachforelleneier. (Aus der Königl. Bayeriſchen Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) Unter der abſoluten Druckfeſtigkeit der Bachforelleneier verſtehen wir die Widerſtands— kraft der Eier, welche dieſelben einem angewandten Druck ohne Rückſicht auf ihre Lebensfähigkeit entgegenſetzen, und wir wollen in den folgenden Zeilen verſuchen, auf dieſe abſolute Druckfeſtigkeit des näheren einzugehen. N Ich habe des öftern alte und in der praktiſchen und theoretiſchen Fiſcherei erfahrene Männer befragt, welchen Druck ſie wohl ſchätzungsweiſe auf ein Forellenei ausüben müßten, um es zum Platzen zu bringen, und es ſind mir die verſchiedenſten Antworten gegeben worden. Der eine meinte, daß 1000 g genügen, einige wollten es mit 500 fertig bringen und andere begnügten ſich mit 100—150 g. Ueber 1000 g Druck wurde den Eiern bis zu ihrem Platzen nicht zugemutet. Die in den folgenden Zeilen mitgeteilten Verſuche, welche in Verbindung mit anderen Verſuchen an— geſtellt wurden,*) zeigen uns, daß unter gewiſſen Umſtänden dieſe Schätzungen ſtimmen, in den meiſten Fällen aber um das Zehn-, ja Hunderfache zu niedrig gegriffen ſein können. Treten wir unbefangen an die Frage heran, welchen Druck ein Ei bis zum Platzen ertragen kann, ſo wird es darauf ankommen: 1. uns den Bau eines Eies zu vergegenwärtigen und dabei auf ſeine gegen Druck widerſtands— fähigen Teile zu achten; 2. eine in relativ engen Grenzen zuverläſſige Methode mit der Möglichkeit annähernd quanti— tativer Beſtimmung für den angewandten Druck ausfindig zu machen; 3. mit dieſer Methode die Widerſtandsfähigkeit der Eier gegen Druck überhaupt und ) Vergl. hierzu: Hein. Einige Verſuche über den Einfluß mechaniſcher Störungen auf die Entwicklung der Bachforelleneier in: Berichte aus der Königl. Bayeriſchen biologiſchen Verſuchsſtation in München, pag. 22—69. (Im Erſcheinen begriffen.) 335 4. in den verſchiedenen Altersſtufen zu ermitteln. Endlich werden wir noch 5. zum Vergleich die Eier verſchiedener Mutterfiſche auf ihre Druckfeſtigkeit prüfen müſſen. 1. Neben dem lebendem Ei, welches uns wegen ſeiner weichen und dickflüſſigen Beſchaffen— heit bei der hier in Betracht kommenden Frage weniger intereſſiert, iſt es beſonders die Membran oder Eiſchale, die unſere Aufmerkſamkeit in Anſpruch nehmen muß. Das in der Membran enthaltene Ei iſt eine aus lebendem Protoplasma, Kern, Dotter und Oelkugeln beſtehende Kugel, welche ohne die Membran jede beliebige Form annehmen würde. Von mikroſkopiſchen Beſtandteilen feinſter Struktur abgeſeheu, hat das Ei je nach den Stufen ſeiner Entwicklung die Beſchaffenheit einer mehr oder minder eingedickten Gallerte. Die Oel— kugel und der Dotter ſind bis zu ihrer Reſorption durch die Jungbrut dickflüſſig und ſtreichbar. Der Dotter gerinnt bei Berührung mit Waſſer; dieſe Gerinnung unterbleibt bei Zuſatz von 0,3%, Koch— ſalz zum Waſſer. Von dem Ei ſelbſt läßt ſich alſo eine merkliche Widerſtandsfähigkeit gegen Druck und Stoß nicht erwarten. Es bleibt mithin nur die Eiſchale, welche dem Ei Schutz gegen äußere unliebſame Einflüſſe gewähren ſoll und auch, wie wir ſehen werden, in hohem Maße gewährt. Die Eiſchale iſt eine derbe Membran, welche durch eine äußerſt große Zahl von feinen Quer— kanälen durchſetzt iſt. An einer Stelle zeigt die Membran eine muldenförmige Vertiefung und in dieſer eine kleine Oeffnung, die Mikropyle, welche bei der Befruchtung der männlichen Keimzelle Einlaß gewährt und ſich dann, wahrſcheinlich durch Verſchwinden der Vertiefung, mechaniſch ſchließt. Nach der jetzt herrſchenden Auffaſſung wird dieſe Membran von den Follikelzellen, von denen das Ei im Ovar umgeben wird, ausgeſchieden, ſie iſt daher kein Beſtandteil des „Eies“ als ſolchem, ſondern eine Schutzhülle, welche der mütterliche Organismus dem Ei mitgibt. Die Mikro— pyle, alſo die Stelle, an der die Membran bis zur Befruchtung durchlöchert iſt, ſoll dadurch zuſtande— kommen, daß beſonders große Follikelzellen im Ovar dieſelbe zur Ausbildung bringen. Die äußerſt feinen Querkanälchen, welche die ganze Eimembran durchziehen und von außen als eng geſtellte kleine Punkte ſchon bei ſchwachen Vergrößerungen ſich erkennen laſſen, beruhen auf äußerſt feinen Verbindungsſträngen, welche das Ei durch die Membran hindurch im mütter— lichen Organismus mit den es umgebenden Follikelzellen aufrecht erhält. Mit dem Abſchluß der ovarialen Reife des Eies werden dieſe Verbindungsſtränge aufgegeben und es bleiben die röhren— artigen radiären Streifen der Membran zurück, denen, iſt das Ei dann in das Waſſer gelangt, eine neue und zur Entwicklung des jungen Fiſches wichtige Aufgabe zufällt. Wenn wir hier auf die Entwicklung der Eimembran noch etwas genauer eingehen wollen, ſo kann hinzugefügt werden, daß die Eimembran vor Beginn der Wachstumsperiode des Eies im Ovar, alſo bei der Forelle eine ganze Reihe von Monaten vor der Reife des Eies, fertig angelegt iſt, und daß ſie im Laufe der Entwicklung mit dem Wachstum des Eies nicht nur gleichen Schritt hält, ſondern dieſes ſogar an Größe überholt. Rückt das Ei dann ſeiner endgültigen Ausbildung im mütterlichen Körper näher, dann umhüllt die Membran das Ei locker, ohne es, wie ſpäter, ſtraff zu umſpannen. Gelangt das Ei in das Waſſer, ſo nimmt es Waſſer in ſich auf und die Membran, die vorher loſe um das eigentliche Ei lag, wird ſtraff geſpannt. Die Waſſeraufnahme geſchieht mit Hilfe der Mikropyle, der Eingangspforte des männlichen Befruchtungskeims, und durch die oben er— wähnten feinen und feinſten Querkanälchen, welche im Verlauf der ſpäteren Entwicklung nach der Befruchtung dem Ei das Waſſer und den nötigen Sauerſtoff bis zum Ausſchlüpfen des Jungfiſches zuführen und dadurch die Verbindung des lebenden Embryo mit der Außenwelt vermitteln. Durch dieſes Einſaugen des Waſſers wird beſonders an der Stelle der Mikropyle eine Strö— mung erzeugt, welche die im Waſſer befindlichen männlichen Keime anzieht und ihnen den Durch— gang durch die Mikropyle erleichtert. Iſt das Ei einige Zeit in das Waſſer gelangt, ſo iſt dieſe Waſſeraufnahme nahezu beendet, die Strömungen hören auf und eine Befruchtung iſt unmöglich geworden. Die Membran des Eies, die Eiſchale alſo, iſt es allein, welche den auf das Ei ausgeübten Druck oder Stoß auffängt und durch ihre Elaſtizität dank der in ihr herrſchenden Spannung einer Verſchiebung oder Zerreißung des ſich entwickelnden Keimes im Ei bis zu einem gewiſſen Grade vorbeugt. 2. Gehen wir nun nach dieſer allgemeineren Betrachtung zu der Meſſungsmethode des Drucks über, welche in den folgenden Verſuchen zur Anwendung gelangte, ſo muß zuerſt hervorgehoben P 336 werden, daß eine Methode erfunden werden mußte, welche bequem handlich und in engen Grenzen auch quantitativ „ Druck feſtſtellen ließ, welchen die Eier bis zu ihrem Platzen auszu— halten vermögen. Nach einigen 19 0 glücklichen Verſuchen wurden kleine Apparate konſtruiert, die an— nähernd einwandfreie Reſultate'gewährleiſteten. Wir ſagen annähernd einwandfreie, da es ohne äußerſt feine Inſtrumente nicht möglich ſein wird, den auf die Eier ausgeübten Druck, der, wie wir erſehen werden, erſtaunliche Höhe erreichen kann und muß, um das Ei zum Platzen zu bringen, in vollkommen präziſer Weiſe zu beſtimmen. Es muß uns genügen, der Wirklichkeit ſich möglichſt nähernde Werte aufzufinden, um aus ihnen eine gewiſſe Ueberſicht zu gewinnen. Die Apparate beſtanden aus viereckigen, ungefähr 3 Zentimeter breiten Zinkplatten, in die je 3 Meſſingſtifte ſo eingelaſſen waren, daß ſie ein gleichſeitiges Dreieck unter ſich bildeten. Dieſe Stifte waren rund und gut geglättet, und es wurde darauf geachtet, daß keine Unebenheiten, be— ſonders an den Anſatzſtellen der Meſſingſtifte, in der Platte vorkamen. In der Mitte des von den Stiften gebildeten Dreiecks wurde eine flache Mulde von 4—5 Millimeter Durchmeſſer und ca. 1 Milli— meter Tiefe in die Zinkplatte eingebohrt. Eine zweite ausHartgummibeſtehendedreieckige Platte wurde an den drei Ecken mit Löchern verſehen, welche auf die drei in der unteren Platte angebrachten Stifte genau paßten. Die Löcher wurden um weniges größer gebohrt als die Stifte dick waren, um ein zuverläſſiges Gleiten der oberen Platte auf den Stäben der unteren zu ermöglichen. Ein in das Dreieck loſe paſſendes rundes Holzklötzchen und eine Reihe von Bleigewichten vervollſtändigten den Apparat. Aus den beigegebenen Zeichnungen ergibt ſich der Zweck der einzelnen Teile des Apparates von ſelbſt. Zu der unteren Platte mit der Mulde, welche als zentrales Lager für das zu behandelnde Ei ein Wegrutſchen desſelben bei einem angewandten Druck verhindert, bewegt ſich die obere, abnehmbare Platte genau parallel; das runde Holzklötzchen, welches etwas länger als die Stifte ift, "ermöglicht eine Belaſtung des Eies mit den beabſichtigten Gewichten, ohne daß die Gewichte bei eventuellem Platzen des Eies mit den Führungsſtäben der unteren Platte in Berührung kommen können. Bei den relativ großen Gewichten, wie ſie ſich im Verlauf der Verſuche ergaben, wurden die Gewichte der oberen Platte und des Holzklötzchens als verſchwindend gering nicht in Betracht gezogen (eirea 4—5 Gramm). Ebenſo wurde davon abgeſehen, die Gewichte, welche die einzelnen Eier zum Platzen brachten, wenn ſie 1000 Gramm eüberſtiegen, genauer als von 100 zu 100 Gramm, wenn ſie unter 100 Gramm betrugen, von 10 zu 10 Gramm zu beſtimmen. Bei den großen Schwan— kungen in der Druckfeſtigkeit, wie ſie die Eier zeigen, wäre eine genauere Beſtimmung des in den einzelnen Verſuchen angewandten Gewichts einer kleinlichen Pedanterie gleichgekommen. Zur richtigen Beurteilung dieſer Methode muß hier noch hinzugefügt werden, daß bei der Handhabung der Apparate der Druck auf die einzelnen Eier raſch geſteigert wurde, alſo die einzelnen Gewichte bis zum Platzen des Eies nicht längere Zeit auf dasſelbe einwirken konnten, kam es doch darauf an, die Druckfeſtigkeit der Eier als ſolche zu beſtimmen und die Veränderungen, welche das Ei infolge eines erlittenen Drucks eventuell hätte durchmachen können, auszuſchalten. 3. u. 4. Um nun die Druckfeſtigkeit der Bachforelleneier überhaupt kennen zu lernen und zugleich auch das Verhalten der Eier in den verſchiedenen Phaſen der Entwicklung zum Zwecke des Vergleichs zu prüfen, wurden von ſechs verſchieden alten Portionen die Gewichte feſtgeſtellt, welche die Eier ertrugen, ohne zu platzen. Erſt eine Mehrbelaſtung von 100 Gramm ſprengte ihre Membran. 2 (vn 337 Es würde hier zu weit führen, die Tabellen dieſer Verſuchsreihen wiederzugeben; ſie ſind in ihren Einzelheiten in der am Anfang dieſer Abhandlung eitierten Arbeit zu finden (pag. 33, 36, 39). Der Raum geſtattet hier nur einen kurzen Auszug der aus je 50, 30, reſp. Pa beſtehenden Verſuchsreihen. Verſuchsnnummer 1 | 2 | 3 4 5 6 Die Eier wurden geſtreift . 21. XII. 06113. XII. 06| 7. XI. 06 30. XI. 06 30. XI. 06 | 30. XI. 06 Auf ihre Druckfeſtigkeit! . | | 5 1 , 3 Uda| 3. Vor lıanor 15.007 Waren — Tage bebrütet 1 | 27 34 41 46 Ertrugen g Belaſtung 0 15 en | 1 1918 | 575 11 ohne zu platzen. 9000 10600 10700 8400 6600 3700 Durchſchnitt der Belaftung || 5376 5950 5616 4188 3636 2048 Don je d Gern g 9 g g g g Berückſichtigen wir das in der Tabelle angegebene Alter der Eier zuerſt gar nicht, jo geht aus ihr hervor, daß faſt ſämtliche Eier einen nicht längere Zeit anhaltenden Druck von 1 Kilogramm ertragen. Die weitaus größte Anzahl der Eier leiſtete jedoch bedeutend größeren Widerſtand, und es muß Erſtaunen, — wenn nicht auf den erſten Blick Zweifel — erregen, wenn wir bei einzelnen, allerdings ſeltenen Fällen (unter 300 unterſuchten Eiern in ſechs Fällen) Belaſtungen von Eiern verzeichnet finden, welche 20 und 21 Pfund überſteigen. Auch ich hatte zuerſt dieſe Zweifel, ob nicht unbeachtet gebliebene Fehlerquellen ſich in die Verſuche eingeſchlichen und zu ſolchen exorbi— tanten Zahlen Veranlaſſung gegeben haben. Bei einer Belaſtung von 20 Pfund wird das Ei recht flach gedrückt und die Membran ſtark gedehnt, um den Inhalt des Eies umfaſſen zu können, und die Art der Belaſtung bringt es mit ſich, daß die auf dem Holzklötzchen des Druckapparates aufgelegten Gewichte eine ziemliche Höhe er— reichen. Die obere Platte balanciert etwas auf dem Ei, und es wäre möglich geweſen, daß eine Seite der oberen dreieckigen Platte ſich auf der unteren Platte aufgelegt hätte. Dadurch wäre naturgemäß der Druck der Gewichte auf das Ei ganz erheblich herabgemindert worden. Es wurde daher auf die freie und parallele Bewegung der oberen zur unteren Platte des Apparates während jedem einzelnen Verſuch beſonderes Augenmerk gerichtet, und es muß hier beſonders hervorgehoben werden, daß die in der Tabelle aufgenommenen Zahlen bei freiem Druck der Gewichte auf das Ei allein notiert ſind. Ziehen wir das verſchiedene Alter der Eier, wie ſie bei den ſechs Verſuchen zur Behandlung kamen, in Betracht, jo ergibt ſich, daß die Druckfeſtigkeit der Eier je nach den einzelnen Perioden der Entwicklung in weiten Grenzen ſchwankt. Wir erſehen, daß die Widerſtandsfähigkeit der Eier mit dem 15. Tag ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat (Durchſchnitt von 50 Einzelverſuchen 5376 Gramm), dieſelbe erſt ungefähr am 21. Tage erreicht (Durchſchnitt 5950 Gramm) und dann langſam fällt (am 27. Tag 5616 Gramm, 34. Tag 4188 Gramm, 41. Tag 3636 Gramm, 46. Tag 2048 Gramm). Die bisher mitgeteilten Befunde ſind an Eiern gemacht worden, welche zum Zweck der Brut— gewinnung in Trögen aufgelegt waren. Die einzelnen Verſuchsportionen ſtellten alſo ein Gemiſch von Eiern einer mehr oder minder großen Zahl von Mutterfiſchen dar. 5. Um noch genauere Einſicht in das Verhalten der Eier auf Druck zu gewinnen, wurden von einzelnen Mutterfiſchen die Eier geſondert aufgelegt und auf ihre Druckfeſtigkeit geprüft. Gleichzeitig ſollte die Druckfeſtigkeit der Eier in den erſten Stunden und Tagen nach der Befruchtung feſtgeſtellt werden. * A rere _ - > RT 338 Verſuchsnummer 7b | 8a | sb | 9a | 9b | 10a | 100 [1a 1b | | Mutteriih ante. 1 | 2 | 3 | 4 5 I 48 10-20 48 10-20 48 10-20 48 |10-20| 48 Min. Std. Min. Std. Min. Std. Min. Std. Min. Std. | nach der Be- nach der Be- nach der Be- nach der Be- nach der Be— fruchtung fruchtung || fruchtung | ruchtung fruchtung Die Eier ertrugen eine Se 90 | 1600 || 110 1000 120 er Die Eier wurden auf ihre Druckfeſtigkeit geprüft. 1800 | 170 | 1900 || 250 | 2000 laſtung von g 8 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis zu platzen. 170 6000 230 6800 240 6200 310 6900 360 8400 Durchſchnitt der Belajtung von 123 4230 | 167 4473 174 12 244 4503 302 5553 je 30 Eiern F E | eee Verſuchsnummer .. 12a 12b | 12c | 18a 13b | 136 14a lab lle Mutterſcfk er 6 | 1. Bar: 10200 3% | 48 1020 3%, 48 1020 3%, | 48 er au f Min. Sid. Sw. Min. S5. Std. Min. Sid. Std. 1 nach der Befruchtung nach der Befruchtung nach der Befruchtung Die Eier ertragen eine Be— 170 1300 | 1700 || 260 | 1200 | 1800 || 310 | 1400 | 2200 laſtung von g ohne bis bis bis bis bis bis bis bis bis zu platzen 330 5300 7200 410 6000 7700 || 460 | 6900 | 8100 Durchſchnitt der Belaſtung 246 | 3116 | 4644 || 335 | 3460 | 4696 | 366 | 3920 | 5400 von je 25 Eiern e e e Die Eier ſind, wie aus der Tabelle hervorgeht, wenn ſie ins Waſſer gelangt ſind, zuerſt ſehr wenig widerſtandsfähig und wir finden Durchſchnittswerte nach 10—20 Minuten von 123-366 Gramm (bei 225 Verſuchen). Schon nach 3½ Stunden haben die Eier eine durchſchnittliche Druck— feſtigkeit erlangt, welche einer Belaſtung von 3116-3920 Gramm ſtandhält (bei 75 Verſuchen). Nach 48 Stunden zeigen die Eier derſelben Mutterfiſche Durchſchnittswerte von 4230 —5553 Gramm (bei 225 Verſuchen). Die Zunahme der Druckfeſtigkeit iſt mithin in den erſten beiden Tagen eine ganz rapide. Unter ſich ſind die einzelnen Portionen der verſchiedenen Mutterfiſche ſehr verſchieden. Ihre Druckfeſtigkeit variiert kurz nach der Befruchtung in Grenzen, die ſich faſt wie 1:2 ½ oder 3 ver- halten, d.h. wenn die Eier eines Mutterfiſches im Durchſchnitt einen Druck von 100 Gramm ertragen, fo können diejenigen einer anderen Forelle einen ſolchen von 250—300 Gramm eventuell aushalten. Nach 48 Stunden hat ſich dieſes Verhältnis ſtark ausgeglichen und die zuvor weichen Eier haben mehr an Druckfeſtigkeit zugenommen als die zuvor harten Eier. Durch das raſche Zunehmen an Druckfeſtigkeit der relativ wenig druckfeſten Eier und durch das langſamere Zunehmen der ur— ſprünglich ſtärkeren Eier reſultiert, daß die Eier der verſchiedenen Mutterfiſche nach Verlauf von 48 Stunden nur noch Grenzen in ihrer durchſchnittlichen Druckfeſtigkeit zeigen, welche ſich ungefähr wie 3:4 verhalten. Auffallend geſetzmäßig erſcheint an den von acht einzelnen Mutterfiſchen entſtammenden Eiportionen gemachten Verſuchen, daß die kurz nach der Befruchtung ſchwächſten Eier die untere Grenze bei ihrer Unterſuchung nach 48 Stunden einhielten, während die zuerſt kräftigſten Eier einer Forelle den höchſten Druck ertrugen. Es dürfte naheliegen, dieſe Erſcheinung auf die Qualität der Mutterfiſche und ihre gute Entwicklung zurückzuführen. Doch müßten zuvor in dieſer Richtung weitere Verſuche angeſtellt werden, ehe wir die Druckfeſtigkeit der Eier mit ihrer Qualität in näheren Zuſammenhang bringen. Aber noch etwas anderes legen uns dieſe Verſuche nahe. Es muß zuerſt unverſtändlich erſcheinen, daß der Embryo beim Ausſchlüpfen die Eimembran, welche, wie wir geſehen haben, eine ſehr große Widerſtandsfähigkeit gegen Druck beſitzt, ſprengt. Wir haben aber geſehen, daß die Druckfeſtigkeit vom 21. —46. Tage um ca. zwei Drittel abnimmt, und wir werden kaum fehl gehen, wenn wir annehmen, daß die Abnahme der Drudfeftigfeit bis zum Ausſchlüpfen — die Brut ſchlüpft normalerweiſe unter den in der Verſuchsanſtalt gegebenen 339 Verhältniſſen am ca. 54. Tage aus — weitere Fortſchritte macht, bis der Embryo teils durch fein Wachstum, teils durch ſeine zuckenden Bewegungen ſich der Eiſchale entledigen kann. Das Aus- ſchlüpfen der Jungbrut wird alſo einerſeits durch das Wachstum und die Stärke des Embryos, andrerſeits durch das Mürbe- oder Brüchigwerden der Eimembran ermöglicht. Beide Vorgänge finden gleichzeitig und ſo lange ſtatt, bis die Membran dem inneren Druck des Embryos nicht mehr ſtandhalten kann und zerreißt. Faſſen wir noch kurz die Reſultate der hier mitgeteilten Unterſuchungen zuſammen, ſo werden wir ſagen können: 1. Die Eimembran iſt es allein, welche dank der in ihr herrſchenden Spannung den mecha— niſchen Einwirkungen Widerſtand entgegenſetzt und den Embryo vor Schaden bewahrt. 2. Die Eier ertragen bis zumpPlatzen einen Druckvon 110 Kilogramm. Nurin denerſten Stunden nach der Befruchtung und einige Tage vor dem Ausſchlüpfen der Jungbrut iſt ihre abſolute Druck— feſtigkeit geringer. 3. Die Bachforelleneier ertragen durchſchnittlich, vom Augenblick ihrer Wee ab gerechnet nach 10—20 Minuten einen Druck von 245g (= 4,12%), nach 31, Stunden einen Druck von 3367 g (= 56,639), nach 48 Stunden einen Druck von 4722 g (= 79,41%), nach 15 Tagen einen Druck von 5376 g (= 90,41%) und nach 21 Tagen einen Druck von 5950 g (= 100%). Damit iſt die höchſte Druckfeſtigkeit der in den Verſuchen geprüften Eier erreicht. Sie läßt dann erſt langſam, ſpäter raſcher wieder nach. Die Eier ertragen durchſchnittlich nach 27 Tagen einen Druck von 5616 g (= 94,45%), nach 34 Tagen einen Druck von 4188 8 (= 70,43%), nach 41 Tagen einen Druck von 3636 g (= 61,15%) und nach 46 Tagen einen Druck von 2048 g (= 34,44%). In den beigegebenen Prozentzahlen iſt zur beſſeren Ueberſicht die größte durchſchnittlich gefundene Druckfeſtigkeit am 21. Tage als 100 % angenommen, die anderen Werte danach pro— zentualiter umgerechnet. 4. Die Eier von verſchiedenen Mutterſiſchen verhalten ſich in relativ engen Grenzen bezüglich ihrer Druckfeſtigkeit verſchieden. Die Eier der einen Forelle ſind in ihrer Geſamtheit gegen Druck weniger widerſtandsfähig oder kräftiger und ſtärker als diejenigen einer anderen Forelle. Dieſer Unterſchied iſt kurz nach der Befruchtung größer als nach wenigen Stunden, da die ſchwächeren Eier im allgemeinen raſcher an Widerſtandskraft zunehmen als die von vornherein ſtärkeren. III. Der Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Dayern. (Fortſetzung. Vergl. Nr. 13, 14 und 15 der „A. F.⸗Z.“) Abteilung V. Aufſicht. Pfändung. Art. 61. Die Fiſchereiberechtigten, Fiſchereigenoſſenſchaften und Gemeinden können volljährige und unbeſcholtene Perſonen als Fiſchereiaufſeher aufſtellen. Dieſelben werden auf Antrag durch die Verwaltungsbehörde des Wohnſitzes oder des Aufenthaltsortes eidlich verpflichtet, ſofern gegen die Zuverläſſigkeit keine Bedenken beſtehen. Ueber die Verpflichtung wird eine Beſtätigung aus⸗ gefertigt, welche der Fiſchereiaufſeher im Dienſte als Ausweis bei ſich zu tragen hat. Die verpflichteten Fiſchereiaufſeher ſind in Bezug auf ihren Wirkungskreis in Gegenſtänden des Fiſchereiſchutzes den öffentlichen Bedienſteten gleich zu achten. Sie ſind innerhalb dieſes Wir— kungskreiſes Hilfsbeamte der Staatsanwaltſchaft. 824 wand * ig 25 Art. 62. IR Wird jemand bei einem Fiſchereifrevel oder bei einer Uebertretung dieſes Geſetzes oder gleich hiernach betroffen oder verfolgt, ſo können zur Ueberführung der Täterſchaft oder zur Sicherung des Anſpruches auf Schadenserſatz die bei der Uebertretung gebrauchten Fiſchereigeräte und Trans— portmittel gepfändet werden. Die Beſtimmungen der Art. 7 bis 9, 11, 12 des Feldſchadengeſetzes vom 6. März 1902 finden entſprechende Anwendung. 0 7 5 e 340 Abteilung VI. Zuſtändigkeit und Verfahren. Art. 63. Der Vollzug des Geſetzes, ſowie die Entſcheidung der ſich hierbei ergebenden Streitigkeiten obliegt vorbehaltlich der Zuſtändigkeit der Gerichte den Behörden der inneren Verwaltung. Art. 64. Die den Verwaltungsbehörden eingeräumten Befugniſſe werden, inſoweit das Geſetz nichts anderes beſtimmt, durch die Diſtriktsverwaltungsbehörde, in München durch den Stadtmagiſtrat, ausgeübt. Art. 65. Erſtinſtanziell zuſtändig iſt, ſoweit das Geſetz nichts anderes beſtimmt, die Verwaltungs- behörde, in deren Bezirk die betreffende Gewäſſerſtrecke oder Anlage gelegen iſt. Iſt die Gewäſſer⸗ ſtrecke in Bezirken mehrerer Verwaltungsbehörden gelegen, ſo hat die zunächſt vorgeſetzte Stelle eine der Behörden mit der Sachbehandlung und Beſchlußfaſſung zu beauftragen. Dieſer Auftrag hat, wenn die mehreren zuſtändigen Behörden verſchiedenen Kreisregie— rungen untergeordnet ſind, von dem Staatsminiſterium des Innern auszugehen. Art. 66. Bei allen Entſcheidungen der Verwaltungsbehörden auf Grund dieſes Geſetzes geſchieht die Ermittelung des Sachverhaltes von Amtswegen. Die Beteiligten ſind, ſoweit tunlich, zu hören. Mehreren im gleichen Intereſſe Beteiligten kann die Beſtellung eines gemeinſamen Bevollmächtigten aufgetragen werden. Mit den Beteiligten iſt in der Regel mündlich zu verhandeln. Mit der Verhandlung kann ein Augenſchein verbunden werden. Bei der Verhandlung können ſich die Beteiligten durch Bevoll— mächtigte vertreten und durch Rechtsanwälte oder ſachkundige Perſonen verbeiſtanden laſſen. Die Beteiligten ſind Dane Zeugen und Sachverſtändige in Vorſchlag zu bringen. Die Auswahl und die Beeidigung der Zeugen und Sachverſtändigen erfolgt nach freiem Ermeſſen der Behörde. Art. 67. Den Antragſtellern und Beteiligten, welche Einwendungen erhoben haben, iſt ein ſchrift— licher Beſcheid zu erteilen. Der Beſcheid iſt zu begründen, wenn eine Erlaubnis oder Genehmigung verſagt oder nur unter Bedingungen erteilt, ein Antrag zurückgewieſen oder ein erhobener Einſpruch als unbegründet erklärt wird. Mit der Entſcheidung in der Hauptſache iſt jene im Koſtenpunkte zu verbinden. Die Koſten des Verfahrens hat der Antragſteller zu tragen. Die durch unbegründete Einwendungen veranlaßten beſonderen Koſten können demjenigen auferlegt werden, welcher die Einwendungen erhoben hat. Art. 68. Gegen die Beſcheide und Verfügungen der Diſtriktsverwaltungsbehörden findet Beſchwerde zur zuſtändigen Kreisregierung, Kammer des Innern, ſtatt, die in zweiter und letzter Inſtanz ent⸗ ſcheidet. Gegen die erſtinſtanziellen e der Kreisregierungen, Kammer des Innern, iſt Beſchwerde zum vorgeſetzten Staatsminiſterium zuläſſig. Die Beſchwerdefriſt beträgt 14 Tage. Der Lauf der Friſt beginnt mit dem Tage nach der Zuſtellung des Beſcheides oder der Verfügungen. Fällt das Ende der Friſt auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag, ſo endigt die Friſt mit dem Ablaufe des nächſtfolgenden Werktages. Die Beſchwerdefriſt iſt gewahrt, wenn die Beſchwerde innerhalb der Friſt bei einer der Behörden des Inſtanzenzuges eingekommen iſt. Art. 69. Die Verwaltungsbehörden ſind befugt, die Nichtbefolgung ihrer Anordnungen und Be— ſchlüſſe mit Ordnungsſtrafen bis 100 Mark zu bedrohen und die angedrohte Strafe im Falle des Ungehorſams und zwar nötigenfalls zu wiederholten Malen für verwirkt zu erklären ſowie die zum Vollzuge erforderlichen Maßnahmen, insbeſondere auch die Beſeitigung geſetzwidriger An⸗ lagen, auf Koſten der Pflichtigen ausführen zu laſſen. Art. 70 Der Vollzug dieſes Geſetzes durch die Behörden der inneren Verwaltung unterliegt der Oberaufſicht des Kgl. Staatsminiſteriums des Innern. Art. 71. Streitigkeiten über Rechtsanſprüche und Verbindlichkeiten in den Fällen der Art. 10 Abſ. 1 bis 3, Art. 14, 27 bis 37, 42, 46 Abſ. 1, 3, Art. 50 Abſ. 1, 2, Art. 51, 54 und 55 Abſ. 1 ſind Verwal⸗ tungsrechtsſachen im Sinne des Art. 8 des Geſetzes vom 8. August 1878, betr. die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes ꝛc. Art. 72 In den Fällen der Art. 4 Abſ. 2, Art. 7 Abſ. 4, Art. 10 Abſ. 1, 4, Art. 50 Abſ. 3 und Art. 57 hat auf Antrag eines Beteiligten die Feſtſtellung der Entſchädigung im Wege der Schätzung durch die zuſtändige Diſtriktsverwaltungsbehörde zu erfolgen. nz 341 Die Beſtimmungen des Art. 17 Abſ. 1 Satz 2, 3 der Art. 18 bis 20, des Art. 21 Abſ. 1, 3 und des Art. 26 des erſten Abſchnittes des Geſetzes vom 23. Februar 1879 zur Ausführung der Reichszivilprozeßordnung und Konkursordnung in der Faſſung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1899 finden entſprechende Anwendung. Die Koſten des Verwaltungsverfahrens nach Art. 73, ſowie die Vergütung der den Be— teiligten hierdurch verurſachten notwendigen Auslagen fallen dem Entſchädigungspflichtigen zur Laſt. Art. 73. Das Verwaltungsverfahren in erſter Inſtanz und das Verwaltungsverfahren nach Art. 72 ſind gebührenfrei. Die Koſten, welche auf Abordnung von Kommiſſären zu Ortsbeſichtigungen und Tagfahrten im Vollzuge der Art. 12 bis 15, 20, 27 ff., 52 und 55 bis 58 erwachſen, werden von der Staatskaſſe übernommen. Abteilung VII. Strafbeſtimmungen. Art. 74. An Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft wird, ſoferne nicht nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft: 1. wer unbefugt Fiſchwege (Art. 50 Abſ. 1, 2), Schutzvorrichtungen bei Triebwerken (Art. 51), Schutzrechen,-Gitter und dgl. an Gräben (Art. 54) beſeitigt oder beſchädigt; 2. wer den Vorſchriften des Art. 49 zuwiderhandelt. Art. 75. Mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird, ſoferne nicht nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, beſtraft: J. wer entgegen dem Art. 7 Abi. 2 Vorkehrungen anbringt, welche den Zweck haben, die Rückkehr des Waſſers und der Fiſche in das Waſſerbett zu hindern; wer die nach Art. 7 Abſ. 4 angelegten Gräben unbefugt beſchädigt; . wer ohne Erlaubnis der Verwaltungsbehörde einen Erlaubnisſchein zur Ausübung der Fiſcherei ausſtellt oder die hierfür feſtgeſetzten Bedingungen nicht beachtet (Art. 26); 4. wer den beſtehenden Fiſchereiordnungen und den auf Grund des Art. 47 erlaſſenen oberpolizeilichen Vorſchriften zuwiderhandelt; 5. wer ohne Genehmigung einen Fiſchweg anlegt (Art. 50 Abi. 5); 6. wer eine der in Art. 52 Ab}. 1, 3 und Art. 60 Abſ. 2 vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt; 7. wer den Vorſchriften des Art. 1 Abſ. 4, Art. 48, 56 Abſ. 1, Art. 59 zuwiderhandelt; 8. wer unbefugt oder entgegen dem Art. 53 ohne Erlaubnis Fiſchwaſſer ſchlämmt oder aus demſelben Binſen, Schilfgewächſe oder andere Waſſerpflanzen räumt oder Waſſergräſer an den Rinnſalen abmäht. S Art. 76. Im Falle rechtskräftiger Verurteilung nach Art. 7 Abſ. 2 mit Art. 75 Abſ. 1 Ziff. 1, dann nach Art. 49 mit 74 Nr. 2 und nach Art. 50 Abſ. 5 mit Art. 75 Nr. 5 iſt die Verwaltungsbehörde zu ermächtigen, auf Koſten des Verurteilten die Beſeitigung des ordnungswidrigen Zuſtandes herbeizuführen. e 15 Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird beſtraft: wer, ohne in dem betreffenden Gewäſſer zum Fiſchen befugt zu ſein, nicht verpackte und nicht als Fracht oder Paſſagiergut zu befördernde Fiſchereigerätſchaften irgend welcher Art in und an Schiffen, Flößen und anderen Waſſerfahrzeugen mitführt oder ſolche Geräte in Badeanſtalten oder Schiffsmühlen hält oder deren Mitführen oder Halten durch ſeine zur Ausübung der Fiſcherei nicht befugten Angehörigen, Bedienſteten, Lehr— linge, Arbeiter u. dgl. duldet; 2. wer außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe von Fiſchwaſſern Fiſchereigeräte irgend welcher Art in nicht verpacktem Zuſtande mit ſich führt, ohne in dem Gewäſſer zur Fiſcherei— ausübung befugt zu ſein oder in Begleitung des Fiſchereiberechtigten oder ſeines Stell— vertreters ſich zu befinden; wer verbotene Fiſchgeräte unbefugt beſitzt oder mit ſich führt; . wer auf Aufforderung des Polizei- oder Aufſichtsperſonals (Art. 61) ſich weigert, ver— botene Fanggeräte oder verbotswidrig gefangene Fiſche herauszugeben. — 2 Art. 78. An Geld bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu einer Woche wird beſtraft: 1. wer von der ihm zuſtehenden Befugnis zur Fiſcherei Gebrauch macht, bevor für ihn eine Fiſcherkarte gelöſt iſt oder nachdem die Zeit ihrer Gültigkeit abge! aufen iſt;; 2. wer ſeine Fiſcherkarte einem anderen; re Gebrauche überläßt; 3. wer der Vorſchrift der Art. 44, 45 zuwiderhandelt. > ia = U nl. Es er 342 Tritt Beſtrafung ein, ſo De im Falle der Ziff. 1 die Gebühr für Ausſtellung der Karte | nachzuzahlen und im Falle der Ziff. 2 iſt die erteilte Karte von der Verwaltungsbehörde, welche ſie ausgeſtellt hat, für ungültig zu erklären und einzuziehen. 5 Art. 79. An Geld bis zu 15 Mark wird beſtraft: 1. wer zwar eine gültige, auf ſeinen Namen lautende Fiſcherkarte beſitzt, dieſelbe aber bei Ausübung der Fiſcherei nicht bei ſich führt; | 2. wer den Polizei- und Aufſichtsorganen die Vorzeigung der Fiſcherkarte oder des Aus— weiſes nach Art. 1 Abſ. 4, des Art. 26 und 44 und bei ſich ergebenden Anſtänden die Abgabe dieſer Papiere verweigert; 3. wer den Vorſchriften des Art. 24 hinſichtlich der Hinterlegung einer Ausfertigung des Pachtvertrages zuwiderhandelt. Art. 80. Die bei der verbotenen Art des Ausübung des Fiſchfanges gebrauchten Geräte, dann Fiſche, welche entgegen den Vorſchriften über Fangbeſchränkungen gefangen wurden, oder welche entgegen den fiſchereipolizeilichen Vorſchriften gekauft, verkauft, feilgehalten oder ſonſt in den Verkehr gebracht werden, unterliegen der Einziehung, ohne Unterſchied, ob die Geräte oder Fiſche dem Verurteilten gehören oder nicht. In den Fällen des Art. 77 Nr. 1 bis 3 und des Art. 78 Nr. 3 kann die Einziehung der Geräte und Fiſcherzeuge erkannt werden. Iſt die Verfolgung oder Verurteilung einer beſtimmten Perſon nicht ausführbar, ſo kann die Einziehung ſelbſtändig erkannt werden. Art. 81. Wer zur Begehung einer durch dieſes Geſetz mit Strafe bedrohten Handlung ſich ſeiner Angehörigen, Dienſtboten, Lehrlinge oder Arbeiter bedient, haftet, wenn dieſe nicht zahlungsfähig ſind, neben der von ihm ſelbſt verwirkten Strafe, für die von denſelben zu erlegenden Geldſtrafen, Koſten und ſonſtigen Erſatzleiſtungen. Die Haftung iſt im Strafurteile auszuſprechen. Abſchnitt VIII. nebergangs⸗ und Schlußbeſtimmungen. Art. 82. Alle vor dem Inkrafttreten des Geſetzes abgeſchloſſenen Fiſchereipachtverträge, welche mit den Vorſchriften der Art. 22 bis 25 nicht übereinſtimmen, ſind innerhalb 6 Monaten mit dieſen Beſtimmungen in e eee zu bringen und in ſchriftlicher Ausfertigung gemäß Art. 24 zu hinterlegen. Die Pächter und Verpächter ſind berechtigt, Pachtverträge, welche den Beſtim— mungen der Art. 22 bis 25 nicht entſprechen, innerhalb des bezeichneten Zeitraumes zu kündigen. Die vor dem Inkrafttreten des Geſetzes ausgeſtellten Erlaubnisſcheine zur Ausübung der- Fiſcherei erlöſchen ſpäteſtens 6 Monate nach dieſem Zeitpunkte. Zu Art. 82 wurde beſchloſſen, den letzten Satz folgendermaßen abzuändern: „Die Pächter und Verpächter ſind berechtigt, Pachtverträge, welche den Beſtimmungen der Art. 22, 23, 25 nicht entſprechen, innerhalb des bezeichneten Zeitraumes zu kündigen. Jeder Teil kann von dem andern verlangen, einen mündlich geſchloſſenen Vertrag, der inhaltlich den erwähnten Vorſchriften ent— ſpricht, ſchriftlich feſtzuſtellen.“ Begründung: Die vorſtehende Faſſung dürfte ſich deshalb empfehlen, um zu verhüten, daß lediglich einer Form wegen Pachtverträge gekündigt werden können, wie dies nach der bis— herigen Faſſung möglich wäre. Desgleichen wurde bejchlöffen, daß in dem gefam’en vorliegenden Geſetze unter den Fiſcherei— berechtigten auch die Fiſchereipächter zu verſtehen ſein ſollen. Es iſt dies von beſonderer Bedeutung in Fällen der Entſchädigung, in denen nach dem Wortlaut des Geſetzes nicht dem Fiſchereipächter, ſondern lediglich dem Fiſchereiberechtigten ein Schadenserſatzanſpruch zuſtehen würde. Art. 83. Auf Grubenwäſſer findet dieſes Geſetz keine Anwendung. Art. 84. Mit Jukrafttreten dieſes Geſetzes treten die bisher in Geltung geweſenen fiſchereirechtlichen Vorſchriften, ſoweit ſie einen Gegenſtand betreffen, der in dieſem Geſetze geregelt iſt, insbeſondere der Art. 126 des Polizeiſtraf geſetzbuches vom 26. Dezember 1871 außer Kraft. eit em in Kraft. Der vorſtehende Fiſchereigeſetzentwurf wird ohne Zweifel von allen Fiſchereiberechtigten in Bayern mit großer Befriedigung aufgenommen werden, da er die Intereſſen der Fiſcherei in einer ihrer wirtſchaftlichen Bedeutung entſprechenden Weiſe regelt und den ſeit vielen Jahren aus Fiſchereikreiſen erhobenen Wünſchen nach geſetzlicher Regelung derſelben in allen weſentlichen Punkten Rechnung trägt. Hoffen wir, daß dasſelbe Wohlwollen, mit welchem die Königl. Staats— regierung den vorliegenden Entwurf aufgeſtellt hat, auch in den Beratungen der Kammern der Abgeordneten und der Reichsräte walten möge, ſodaß der Entwurf, welcher in der bevorſtehenden Seſſionsperiode den Beſchlüſſen der geſetzgebenden Körperſchaften unterliegen wird, auch in nicht weſentlich veränderter Form zum Geſetz erhoben werden möge. IV. Anlage und Vewirkſchaflung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz Aſchauteiche bei Eſchede. (6. Fortſetzung.) Das beſte Mittel, einen Teich nicht altern zu laſſen, iſt Pflügen. Allerdings wird der Teich wirt nicht immer jo pflügen, wie der Landwirt es tut; er wird den Boden nicht immer wenden, er ſucht ihn in der Hauptſache nur zu lockern, und wird er infolgedeſſen vielfach ein anderes Acker— gerät benutzen, als der Landwirt es zur Pflugarbeit braucht. Iſt der Boden des Teiches ſehr feſt, ſo muß notgedrungen der gewöhnliche Pflug genommen werden, bei nicht ſehr widerſtands— fähigem Boden iſt ein vorzügliches Werkzeug der oſtpreußiſche Haken, dann auch der gewöhnliche Kartoffelbehäufelpflug, der noch den Vorteil mit verbindet, den Teichboden in Kämme zu legen. Bei ganz reinem Teichboden geht die Arbeit auch mit dem Federkultivator ganz gut. Bei reinem Teich iſt ein jährliches Pflügen nicht durchaus notwendig. Iſt ein Teich ſtark verſchilft, ſo muß der Pflug, nötigenfalls der mehrſpännige Tiefkulturpflug, auch der Dampfpflug, ſeine Arbeit tun. Es empfiehlt ſich aber, den Teich erſt für die Pflugarbeit vorzubereiten und wird dieſes, wo nicht Dampfkraft zur Verfügung ſteht oder ſie bei kleinen Teichen anzuwenden nicht möglich iſt, Notwendigkeit ſein. a Der Teich muß von dem ärgſten Ueberwaſſerpflanzenbeſtand möglichſt gereinigt werden durch die Senſe, die Schilfſchneidemaſchine oder durch das Grabenkrautmeſſer. Der Schnitt hat im Juni, auch ſchon Anfang Juli, vielleicht mit einer Wiederholung im Auguſt ſo tief ſtattzufinden, daß die Stoppel 1% bis 1 Fuß lang ſtehen bleibt, dann wird ſchon ein großer Teil der Pflanzen zerſtört, indem der Stock anfängt zu kränkeln und zu verfaulen. Auf ſo vorbereitetem Boden hat dann der Pflug leichtere Arbeit. Iſt das Abmähen im Waſſer nicht möglich, ſo wird das Schilf im Winter zu Streu gemäht oder wenn trocken, durch Brennen, vernichtet, wodurch aber dem Pfluge die Arbeit nicht jo erleichtert wird als durch den Schnitt im Waſſer. Derartig verſchilfte Teiche ſollten am beſten geſömmert werden, wodurch der ſchädliche Pflanzenwuchs gründlich vernichtet wird. Kein Teichwirt ſollte es aber mit ſeinen Teichen ſoweit kommen laſſen. Treten Ueber— waſſerpflanzen auf, ſo muß bald gemäht werden. Kleinere Quantitäten abgemähten Schilfes können ruhig im Teich gelaſſen werden, Rohr muß aber herausgenommen werden, da es im Waſſer ſchwimmend friſche Wurzeln ſchlägt. Die harten Seggen werden durch den Senſenſchnitt nicht ver— nichtet, dort kann nur Pflug- oder Hackarbeit helfen. Das Ueberhandnehmen auch von Unterwaſſerpflanzen wird durch die Pflugarbeit verhindert. Oefters kommt es nun vor, daß in Teichen, die mit Vieh nicht betreten werden können, ſich Waſſer— peſt und Armleuchtergewächſe ſo maſſenhaft einfinden, daß ſie die Abfiſchung behindern, dort hilft nur möglichſte Trockenlegung, Zuſammenharken der Gewächſe ſofort nach der Abfiſchung, wo es leicht auszuführen geht und darauf folgende gründliche Beſtreuung des dann offenen Teich— bodens mit friſch zu Staub gelöſchtem Aetzkalk. Aehnlich muß verfahren werden, wenn ſich auf dem 344 Teichboden Moos vorfindet. Es wird dieſes faſt regelmäßig in ſolchen Teichen notwendig fein, die auf verſauertem Wieſengelände angelegt ſind. Natürlich muß das Moos herausgeſchafft werden, mit Dung und Kalk kompoſtiert werden und kann dann ſpäter in die Teiche zurückwandern. Zur Teichmelioration gehört das Reinigen und Ausſchlammen der Gräben und Fiſchgrube. Bei kleinen Quantitäten wird man ſich einfach des Waſſers bedienen, indem man den Schlamm mit dem durchfließenden Waſſer verrührt und ſo aus dem Teich ſchafft. Iſt es möglich, ſo wird man dieſes Waſſer in einen unterliegenden möglichſt voll beſpannten Teich laufen laſſen, wo ſich die Schlammteile verteilen werden und ſich ſetzend den Teich düngen. Bei ſtarker Schlammablagerung wird man ihn mittels Feldbahn oder Karre auf die freigewaſchenen Teichteile verteilen und ihn dort durchfrieren laſſen, oder ihn zu Kompoſthaufen am Rande zuſammenbringen. Es iſt davor zu warnen, aus verſchlammten Teichen alles wegzuführen, eine einige Zoll ſtarke Schicht muß liegen bleiben, nur Gräben und Fiſchgrube ſollen vollſtändig rein ſein. Eine andere Melioration iſt Düngung; dieſe wird unterſchieden in eine Winter- und Sommer— düngung. Es ſtehen als Hauptdüngemittel zur Verfügung die Exkremente des Menſchen und des Tieres, Kalk und die verſchiedenen Handelsdünger. Alle dieſe Düngemittel ſollen bei Winterdüngung, richtiger wäre wohl Vordüngung, auf den Teichboden dicht vor der Beſpannung aufgebracht und nicht eingepflügt werden. Als beſtes Düngemittel hat ſich bis jetzt neben menſchlichen Fäkalien Jauche erwieſen, dann Rindvieh- und Schweinedung, letzterer iſt beſonders zur Sommerdüngung zu verwenden. Pferdedung ſollte nur zur Kompoſtbereitung gebraucht werden. Nach eignen Erfahrungen, die ſich durch mehrere Jahre hindurchzogen, wurden mit 30—40 Ztr. nicht ſtrohigem Rindviehdung 100 Pfd. Karpfen— mehrzuwachs erzielt. Kalk wird nur zur Vordüngung angewendet, da im beſetzten Teich Kalk ſchädigend für die Fiſche wirkt. Je kalkarmer und ſaurer ein Boden iſt, je weniger Kalkgehalt das ſpeiſende Waſſer hat, um ſo ausgiebiger wird die Wirkung einer Kalkung ſein. Man verwendet dazu friſch zu Staub gelöſchten gebrannten Aetzkalk in einer Gabe von 5—10 Ztr. für U, ha, oder pulveriſierten Düngekalk oder Kalkmergel und Betonmergel, letzterer wirkt beſonders gut auf ſandigem und torfigem Boden wohl infolge ſeiner erdigen Beſtandteile. Der Stückkalk wird in kleinen Haufen in den Teich ge— fahren, mit Erde bedeckt und nach erfolgter Pulveriſierung ſorgfältig über den Teichboden ausge— breitet. Bei kleinen Quantitäten löſcht man ihn durch Ueberbrauſung mit einer Gießkanne oder indem der in Körbe geſchüttete Kalk in einen Waſſerbottich eingetaucht wird und, ſobald Luftblaſen heraufſteigen, wieder herausgenommen wird. Die Düngwirkung des Kalkes iſt eine längere, während die der anderen Düngemittel nur für ein Jahr anhält. Deshalb braucht der Kalk auch nicht alljährlich ausgeſtreut zu werden. Es empfiehlt ſich aber eine öftere Düngung in kleinen Gaben, als eine ſtarke Düngung, die für eine lange Reihe Jahre aushalten muß. Die beſte Wirkung in düngender Hinſicht wird aber dann eine Kalkung gewähren, wenn neben ihm noch andere Dünge— mittel gegeben werden. Es ſoll der Kalk nicht allem eine düngende Wirkung ausüben, er ſoll auch desinfizieren, die ſchädigenden Einwirkungen der Humusſäure und Gerbſäure aufheben. In ſolchen Teichen, die auf Boden angelegt werden, die ſtark mit Heide, Erika, beſtanden ſind, iſt ohne Kalkung im erſten Jahre des öfteren eine Fiſchzucht unmöglich, da die Fiſche abſterben. Man könnte ſolche Heideteiche abbrennen und dadurch den Einfluß der Erika mäßigen, man würde aber durch dieſes Verbrennen die düngende Wirkung der verfaulenden Pflanze für die kommenden Jahre vernichten. Teiche, die nicht mit Fuhrwerk betreten werden können, ſind entweder vom Kahn aus abzudüngen, oder die Beſpannung hat ſchon im Winter ſtattzufinden und wird dann auf dem Eiſe ausgeführt. Eine vorzügliche Melioration von Moorteichen iſt die Ueberführung von Sand. Von den käuflichen Düngemitteln hat ſich bis jetzt am meiſten Peruguano bewährt. Gerade bei den gebräuchlichſten Handelsdüngern fehlen uns noch beweiſende Verſuche. Das hat ſich aber in Glasdüngungsverſuchen hier in der Hochſchule ſchon gezeigt, daß die höchſte Wirkung dann erzielt werden wird, wenn alle Pflanzennährſtoffe im Waſſer vorhanden ſind. Die Düngung im Teiche iſt in der Hauptſache ja auch nichts anderes als eine Düngung von Pflanzen; die für die Ernährung der Fiſche mittelbar in Betracht komm inden Pflanzen find hier die verſchiedenen Algenarten. Die grün ausſehenden Dorfteiche, wo Algenwucherung am auf— fälligſten iſt, ſind ja im allgemeinen ſtets die beſten Fiſchteiche. 345 Die Algenarten find im Teich die Hauptnutzpflanzen, die über Waſſer ſtehenden das Unkraut, die durch Beſchattung und Anſichreißen der Boden- und Waſſernahrung die Algen verdrängen. Deshalb wäre es gründlich falſch, die Nährkraft eines verwachſenen Teiches durch Düngung zu heben, nur die grobe Flora würde davon Vorteil haben. Aus demſelben Grunde iſt eine Fütterung in verwachſenen wenig angebracht. Bei größeren Teichen empfiehlt es ſich allerdings, hin und wieder Horſte oder Streifen von Schilf, Kalmus ſtehen zu laſſen, um durch ſie die Gewalt des Windes zu brechen und bei glühender Sonnenhitze den Fiſchen ſchattenſpendende Zufluchtsorte zu geben. Die lockerzelligen Unterwaſſerpflanzen ſind, ſofern ihr Auftreten nicht zu maſſenhaft ſtattfindet, vom Teichwirt nur mit Freuden zu begrüßen, da ſie der Aufentshaltsort für eine Anzahl größerer Nährtierchen des Fiſches ſind. Außerdem geben ſie dem Waſſer Sauerſtoff ab und erhalten es friſcher. Friſch abgedüngte Teiche dürfen nicht ſofort mit Fiſchen beſetzt werden, es ſoll damit ca. 14 Tage gewartet werden. Sommerdüngung iſt Zufuhr von Düngſtoffen während der Beſpannung im Sommer. Es werden hierzu faſt nur tieriſche Düngemittel und Guano verwendet. . Das Einbringen darf natürlich nur in ſolchen Teichen ſtattfinden, in denen ſchon kräftigere Fiſche ſind, alſo keine Brut, und dann auch nie ſo ſtark, wie es bei der Vordüngung zu geſchehen pflegt. Jauche wird alle ein bis zwei Wochen an den verſchiedenſten Stellen des Teiches in kleinen Quantitäten eingelaſſen. Gut reif gewordene Kompoſterde wird über die Teichfläche ausgeſtreut. Rindvieh, Schweinedung und Latrine wird an den Rändern ſtellenweiſe gebreitet oder in kleinen Haufen aufgeſetzt, die hin und wieder umgearbeitet werden. Die Sommerdüngung kann beginnen mit Anfang höherer Waſſerwärme und wird enden im Auguſt, da der Dung bis zum Schluß des Fiſchſommers ja auf— gebraucht ſein ſoll. Gemeinſame Sommerdüngung und Fütterung in Karpfenteichen ergibt die höchſten Erträge. Auch in Forellenteichen, in denen nicht gefüttert wird, kann Düngung vorge— nommen werden. Je verwachſener und verſumpfter ein Teich iſt, um ſo mehr Fiſchfeinde werden ſich in ihm einbürgern. Verwachſene Teiche locken an beſonders den Gelbrandkäfer, die Libellen und den Rückenſchwimmer, verſumpfte beherbergen den Fiſchegel, Pferdeegel und die Karpfenlaus. Schutz gegen ſie iſt alſo Freihalten von Ueberwaſſergewächſen, Trockenlegung und Vernichtung der Schädlinge in den Gräben des Teiches, welche noch Waſſer führen. Alle Käferlarven überwintern auf dem Trockenen, die andern Feinde können ohne Waſſer nicht leben, deshalb iſt es notwendig, die Vertilgung möglichſt bald nach der Abfiſchung vorzunehmen. In die waſſerführenden Gräben, n die ſtehen gebliebenen Tümpel wird Kalkmilch gegoſſen oder es wird friſch gelöſchter Kalk ein— ſtreut und der Kalk dann mit einem Strauchbeſen im Waſſer verrührt. Nötigenfalls wird der ganze Teichboden mit Kalk überſtreut. Gegen Pferdeegel und Fiſchegel hilft ein Ausſtreuen von Kainit in das im Teich zurückgebliebene Waſſer. In der intenſiven Teichwirtſchaft wird alſo jeden Herbſt möglichſt jeder Nutzteich abgefiſcht und über Winter trocken liegen gelaſſen. Nur in den Forellenwirtſchaften iſt es angebracht, den tiefſten Teil des Teiches, wenn auch nicht jährlich, voll Waſſer zu halten, da das Hauptnährtier der Forelle, der Gammarus pulex, nur im Waſſer überwintern kann. Im Forellenfutterbetrieb iſt aber eine Trockenlegung und Reinigung abſolut notwendig. Ja, es empfiehlt ſich dort, die Teich— anlage gleich ſo groß zu machen, daß die eine Hälfte ruhen kann, während die andere benützt wird. In der Forellenwirtſchaft iſt ja häufig das Land weniger wertvoll als das Waſſer. Winterteiche und Hälter werden, letztere zeitweiſe auch im Winter, im Sommer einige Zeit unbeſpannt gelaſſen. Für Winterteiche wäre das beſte vollſtändige Sommerruhe, doch wird dieſe nur ſelten durchgeführt und werden dafür die Winterteiche im Frühjahr etwas ſpäter beſpannt und im Herbſt früher abgelaſſen. Ihr Beſatz dürfte dann entweder Frühverkaufsfiſche oder auch Brut ſein, ja man kann die Winterteiche, wenn ſie guten Boden und nicht ſtarkes Gefälle haben, alſo die Fläche flach überſpannt werden kann, und wenn der Teich entſprechend vorbereitet wird, als Vorſtreckteiche benutzen. Die Beſpannung der Teiche wird möglichſt lange hinausgeſchoben, doch iſt es falſch, ſich dafür einen beſtimmten Monat im Jahre auszuſuchen. Wird das Waſſer aus Gewäſſern genommen, in denen Hechte ſind, ſo muß die Beſpannung ſo zeitig vorgenommen werden, daß Hechtbrut nicht mit in den Teich kommen kann. Sie muß ſo erfolgen, daß, ſobald wärmere Witterung eintritt, F 346 der Fiſch aus den engen Ueberwinterungsteichen herausgenommen und in die Sommerteiche geſetzt werden kann, gleichgültig, ob dieſes im Februar, März oder April geſchieht. Der größte Fehler, den ein Teichwirt begehen kann, iſt, ſeine Fiſche zu lange im Ueberwinterungsteich zu halten. Eine kleine Eisbildung, die etwa noch eintreten kann, wird nichts ſchaden. Es iſt nicht notwendig, beſonders bei größeren Teichen, den Teich gleich in voller Höhe anzuſpannen. Bei neugebauten Teichen darf dieſes auch nicht geſchehen, da ſonſt leicht Dammbrüche entſtehen. Hat man reichlich ſpeiſen es Waſſer zur Verfügung, ſo vergrößert man den Teichſpiegel in Zwiſchenräumen und gibt damit dem Fiſch immer neue Weidegründe. Laichteiche ſind in den Vormittagsſtunden anzufüllen, bis Mittag muß die Beſpannung beendet ſein. Nachmittags hat der Beſatz ſtattzufinden. Die Laichablage wird dann am nächſten Morgen vor ſich gehen. Brutſtreckteiche, Brutvorſtreckteiche, Brutteich für Salmoniden ſollen einige Tage vor dem Beſatz zur Anſpannung kommen, beſonders aber, wenn Düngung vorhergegangen iſt; es ſoll ſich in ihnen ſchon planktoniſche Nahrung entwickeln. (Schluß folgt.) v. Anmaßgebliche Vorſchläge für die weitere Organiſation der Lachszucht im Aheingebiel. Wie bekannt, beſteht im Intereſſe der Erhaltung des Lachsbeſtandes im Rhein ein inter— nationaler Vertrag zwiſchen der Schweiz, dem Deutſchen Reich, den am Rhein liegenden deutſchen Bundesſtaaſen und Holland, nach dem jeder der Vertragsſtaaten alljährlich dem Rheingebiet eine beſtimmte Menge von Lachsbrut zuzuführen hat. Die Ausführung dieſer Beſtimmungen geſtaltet ſich nun jo, daß die einzelnen Vertragsſtaaten, privaten oder ſtaatlichen Fiſchzuchtanſtalten die Lieferung der betreffenden Mengen von Lachsbrut zu einem vereinbarten Preiſe in Auftrag geben und ſie unter genauer Kontrolle den geeigneten Gewäſſern des Rheingebietes zuführen. Es liegt im Sinne des internationalen Lachsvertrages, daß die im Rheingebiet gewonnenen Fortpflanzungs— produkte des Lachſes dem Rheingebiete ſelbſt zu gute kommen ſollen. In dieſem Sinne wird jedoch vielfach nicht gehandelt. Es iſt zweifellos, daß große Mengen von befruchteten und angebrüteten Lachseiern nach dem Auslande zu hohen Preiſen verkauft werden, ein für die betreffenden Fiſch— zuchtanſtaltsbeſitzer bequemes und gutes Geſchäft. Hierdurch wird aber in Jahren, in denen die Lachseierernte nicht ſehr ergiebig iſt, die Ausführung des internationalen Lachsvertrages erſchwert. Nur mit Mühe haben in einigen Jahren die notwendigen Mengen von Lachsbrut ſeitens der am Lachsvertrage beteiligten Faktoren beſchafft werden können. Hier eine Aenderung eintreten zu laſſen, kann nur als wünſchenswert bezeichnet werden. Die Möglichkeit, dem Sinne des inter— nationalen Lachsvertrages entſprechend die im Rheingebiet gewonnenen Fortpflanzungsprodukte des Lachſes nur für das Rheingebiet nutzbar zu machen, liegt vor, wenigſtens für den größten Teil des Rheingebietes, für die deutſche Strecke des Stromes. Dieſe Möglichkeit könnte etwa in folgender Weiſe geſchaffen werden: Von Beginn der Laichzeit an wird der Lachsfang generell verboten. Hierzu bietet die Fiſchereigeſetzgebung der in Frage kommenden deutſchen Bundesſtaaten die notwendige Handhabe. Der Fang von Lachſen wird nur denjenigen Fiſchern erlaubt, die ſich verpflichten,, den Fang nur unter Kontrolle von näher zu bezeichnenden Perſönlichkeiten (Fiſcherei- und Stromaufſichts⸗ beamten uſw.) auszuführen, die gewonnenen Eier ſachgemäß zu befruchten und an die ihnen zu nennenden Fiſchzuchtanſtalten abzuliefern. Es müßten allerdings hierfür unter Umſtänden Vor— kehrungen getroffen werden, wie ſie ja auch ſchon zum Teil auf Anregung des Deutſchen Fiſcherei— vereins geſchaffen ſind, um gefangene, noch nicht vollſtändig laichreife Lachſe bis zur Reife auf— zubewahren. Auf dieſe Weiſe könnte ermöglicht werden, daß ſämtliche im Rheingebiet oder wenigſtens auf der deutſchen Rheinſtrecke und in den Nebenflüſſen gewonnenen Lachseier für den Zweck der künſtlichen Erbrütung für das Rheingebiet und nur hierfür reſerviert werden. Nachdem die be— fruchteten Eier den einzelnen, von den am internationalen Lachsvertrage beteiligten Faktoren i 347 zu nennenden Fiſchzuchtanſtalten gegen Ende der Laichzeit eingeliefert ſind, wird von einer Zentral— ſtelle aus den einzelnen am internationalen Lachsvertrage beteiligten Faktoren Mitteilung über die gewonnenen, in den einzelnen Fiſchzuchtanſtalten aufliegenden Lachseier gemacht und in gegen— ſeitigem Einverſtändnis eine Verteilung der vorhandenen Lachseier an die einzelnen am Lachs— vertrage Beteiligten vorgenommen. Nach Erſcheinen der Augenpunkte bei den Eiern hat jeder der Beteiligten zu erklären, in welcher Fiſchzuchtanſtalt die Lachseier weiter erbrütet werden ſollen. Die Benachrichtigung über den Fortgang der Erbrütung bis zu den Augenpunkten und die Verſendung der angebrüteten Eier in die von den einzelnen Beteiligten gewünſchten Anſtalten hätte wohl am beſten ebenfalls von einer Zentralſtelle aus zu erfolgen. Die Abnahme der Brut und die Kontrolle der Lachseier und der Brut ſelbſt, ſowie die Ausſetzung könnte wie bisher bewerkſtelligt werden. Bei dieſem Verfahren würden keineswegs die Fiſcher oder Fiſchzüchter ſich ſchlechter ſtehen, als heutzutage. Die Erlaubnis zum Fang von Lachſen in der Laichzeit würde jedem vertrauenswürdigen Fiſcher gegeben werden und ihm nicht nur die gewonnenen Eier, ſondern auch die gefangenen Lachſe angemeſſen bezahlt werden müſſen. Die Verwertung der gefangenen und abgeſtrichenen Lachſe könnte ebenfalls durch eine Zentralſtelle erfolgen. Die Fiſchzuchtanſtalten, welche die Lachs— eier bis zu den Augenpunkten und dann weiter erbrüten, würden ebenfalls in angemeſſener Weiſe bezahlt werden müſſen. Es würde auf dieſe Weiſe dem Fiſch er eine ſichere Einnahme zufließen, die nicht geringer zu veranſchlagen iſt, als diejenige, die ihm unter den heutigen Verhältniſſen zu teil wird. Auch die Fiſchzuchtanſtalten würden ſich nicht ſchlechter ſtehen. Von erheb— lichem Vorteil für fie aber würde er ſein, daß das Riſiko, welches fie heute beim Ankauf der Lachs— eier laufen, in Fortfall kommt. Heute hat ſich der Fiſchzuchtanſtaltsbeſitzer, der einen Auftrag auf Lieferung von Lachsbrut bekommt, durch Verträge mit einzelnen Fiſchern die notwendige Menge von Lachseiern zu ſichern. Er wird in Jahren, in denen der Lachsfang zur Laichzeit ſehr ergiebig iſt, häufig durch ſeinen Vertrag gebunden, einen höheren Preis für die Lachseier zahlen müſſen, als wenn er die Eier erſt nach geſchehenem Fange von Laichlachſen gekauft hätte. Es iſt aber für ihn nötig, die Verträge meiſt zu einem nicht gerade niedrigen Preiſe frühzeitig abzuſchließen, weil er damit rechnen muß, daß er ſonſt in einem ungünſtigen Jahre überhaupt keine Lachseier oder aber nur zu einem exorbitant hohen Preiſe erhalten kann. Es wird nicht verkannt, daß hauptſächlich bei dem internationalen Charakter des Lachs— vertrages die Ausführung dieſer Organiſation ihre großen Schwierigkeiten hat. Indeſſen ſcheint dabei doch der Vorteil für alle Beteiligten ein fo großer zu fein, vor allen Dingen wird die Möglich- keit geſchaffen, jedes im Rheingebiet gewonnene Lachsei der rheiniſchen Lachszucht nutzbar zu machen, daß eine Beſiegung der zweifellos vorhandenen Schwierigkeit zu erwarten iſt. Im übrigen ſei noch bemerkt, daß eine ähnliche Organiſation für die Stellen, die für ihn in Frage kommen, ſeitens des Deutſchen Fiſchereivereins bereits geſchaffen worden iſt und ſich in längeren Jahren durchaus bewährt hat. Es iſt zu wünſchen, daß mindeſtens die hier dargelegten Vorſchläge unter den an dem inter— nationalen Lachsvertrag Beteiligten einer Diskuſſion gewürdigt werden. Nachſchrift der Redaktion. Vorſtehende Vorſchläge, welche uns zur Veröffent- lichung in der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ eingeſandt wurden, ſtellen wir hiermit zur allge— meinen Diskuſſion und bitten unſere verehrten Leſer, ſoweit ſie an der Lachszucht direkt oder indirekt beteiligt ſind, hierzu Stellung nehmen zu wollen. VI. XII. Deutſcher Fifchereifng. Den Beſchluß der Deſſauer Fiſchereiverſammlungen bildete der XII. Deutſche Fiſchereitag. Der Deutſche Fiſchereitag findet nicht in jedem Jahre ſtatt. Er ſtellt eine öffentliche Verſamm— lung dar, welche den Intereſſenten desjenigen Gebietes, in dem er zuſammentritt, Gelegenheit zur Diskuſſion ihnen beſonders wichtiger und intereſſanter Fragen geben ſoll. Auf der Tagesordnung des XII. Deutſchen Fiſchereitages ſtanden folgende Punkte: 1. Die Fiſchzucht im anhaltiſchen Harze. Berichterſtatter: Herr Oberförſter Scholz Haferfeld. 348 1 Beobachtungen an Fiſchen in den Gruſonſchen Aquarien in Magdeburg. Bericht— erſtatter: Dr Kluge -Magdeburg-S. 3. Die Lachszucht im Elbegebiet und ihre Organiſation. Berichterſtatter: Herr General- ſekretär Fiſcherr- Berlin. 4. Neue Forſchungem über Fiſchkrankheiten. Berichterſtatter: Herr Profeſſor Dr Hofer— München. f Leider mußte der vierte Vortrag des Herrn Profeſſors Dr Hofer über neue Forſchungen über Fiſchkrankheiten ausfallen, da der Herr Referent gezwungen war, ſchon vor Beginn der Ver— ſammlung Deſſau zu verlaſſen. Wir hoffen, die Ausführungen der einzelnen Herren Vortragenden noch ausführlicher bringen zu können, müſſen uns heute aber auf eine kurze Inhaltsangabe be— ſchränken. Als erſter nahm das Wort der Herzogl. Anhaltiſche Oberförſter Herr Scholz. Er wies darauf hin, daß in den letzten 20 Jahren die Ausnützung der Gewäſſer in fiſchereilichem Sinne im Herzogtum Anhalt Fortſchritte gemacht habe; während man früher nur eine Ausnützung der Gewäſſer im Sinne der Verwendung der Waſſerkraft kannte, iſt jetzt, beſonders dank der Förderung, welche die anhaltiſche Staatsregierung der Fiſcherei angedeihen läßt, durchausGünſtiges zu berichten. Die Stauteiche der Mühlenwerke ſind der Fiſchzucht erſchloſſen und werden ſyſtematiſch bewirt— ſchaftet. Die Bachforelle wird in den Flüſſen mit gutem Erfolg gezüchtet und auch ein guter Preis für dieſen Fiſch erzielt. Die durch die Krebspeſt heimgeſuchten Gewäſſer wurden neu beſetzt. Zum Beſatz wurden heimiſche Krebſe genommen. . Der zweite Referent, Herr Dr Kluge > Magdeburg, ſprach über Beobachtungen an den Fiſchen in den Gruſonſchen Gewächshäuſern und Aquarien, die ſeiner Leitung unterſtellt ſind. Er ſchilderte zunächſt die Anlage der Aquarien, die Verſorgung mit Elbwaſſer und wußte außer— ordentlich Intereſſantes von ſeinen Beobachtungen an den einzelnen Fiſchen, beſonders Zandern und Sterlets, zu berichten. Erwähnenswert iſt, daß Zander in den Aquarien zum Laichen ge— kommen ſind. Den dritten und letzten Vortrag hielt Herr Generalſekretär Fiſcher-Berlin über die Organiſation der Lachszucht im Elbegebiet. Wie Redner ſelbſt am Eingang ſeiner Worte betonte, handelt es ſich für ihn darum, hier im Elbegebiet Intereſſe bei den Beteiligten für die wichtige Frage der Elblachszucht und ihrer Organiſation zu erregen, damit die im Herbſt die Elbe bereiſende Kommiſſion überall die wünſchenswerten Informationen erhält. Referent betonte, daß nur in gemeinſamem Arbeiten der in Frage kommenden Faktoren etwas erreicht werden könne und daß das Ziel ſein müſſe, den für die Elbe notwendigen Beſatz an Lachsbrut aus den Laichprodukten der Elblachſe ſelbſt zu erhalten. 5 Damit war die Tagesordnung des 12. Deutſchen Fiſchereitages und der Fiſcherei— ſitzungen überhaupt erſchöpft. Ein Feſteſſen verſammelte zahlreiche Teilnehmer am Abend des 1. Juni, während am 2. Juni ein vom Wetter begünſtigter Ausflug in den Wörlitzpark gemacht wurde. Es iſt nur noch übrig, auch an dieſer Stelle Allen, die es ſich ſo lebhaft angelegen ſein ließen, den Gäſten den Aufenthalt in Deſſau unvergeßlich zu machen, den wärmſten Dank aller Beteiligten zum Ausdruck zu bringen. F. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Bitte an unſere Leſer. In der K. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſchereiſ in München ſollen zur Zeit erneute Verſuche über die bekannte Ichthyophthirius— krankheit der Fiſche angeſtellt werden, weshalb wir unſere Leſer dringend bitten, uns erkrankte Fiſche (lebend) gütigſt zuſenden zu wollen. Man erkennt dieſelben haupt— ſächlich an den weißlichen, etwa ſtecknadelkopfgroßen Flecken oder Puſteln, die über die Haut verſtreut ſind, und in denen die zu den Infuſionstierchen gehörigen Paraſiten ein⸗ gekapſelt liegen. Beim Herausfallen des Schmarotzers aus der Hautpuſtel bleibt ein feines Loch zurück, ſo daß die Haut förmlich ſiebartig durchlöchert erſcheinen kann. Sonſt zeigt ſich der Einfluß der Erkrankung in verminderter Freßluſt der Fiſche; auch ſind die Floſſen häufig 349 zerſchlitzt, ſo daß die Knochenſtrahlen frei herausſtehen. Bei der großen praktiſchen, ſowie wiſſenſchaftlichen Bedeutung der Ichthyophthiriuskrankheit iſt die Biologiſche Verſuchsſtation allen Einſendern von Material zu beſonderem Danke verpflichtet, wie ſie ſich auch bereit er— klärt, alle entſtehenden Koſten zu übernehmen. Die Seefiſcherei in Spanien. Nach einer in den Mitteilungen des Deutſchen Seefiſchereivereins veröffentlichten Zuſammenſtellung ſind im ganzen ſpaniſchen Küſtengebiet, die Kanarischen Inſeln und Balearen mit einbegriffen, mit einer Einwohnerzahl von 1 661 000 Menſchen: 123 854 Perſonen bei der Seefiſcherei beſchäftigt. 22 029 Segelſchiffe, 313 Dampfer und 127 367 Fiſchereinetze werden dabei benutzt. Außer den direkt mit der Fiſcherei beſchäftigten Perſonen befaſſen ſich in ca. 400 Fabriken (Salzereien, Konſervenfabriken u. ſ. w.) noch 20 000 Perſonen mit der Fiſcherei. Der Geſamtertrag der Fiſcherei betrug im Jahre 1904: 61 106 676 Mk. und beſteht in folgenden Poſten: Erlös für Friſchfiſche 36 946 676 Mk., Umſatz der Fabriken 24 000 000 Mk., darunter Export: 16 000 000 Mk. und Erlös für Fiſchdünger 160 000 Mk. Für den Fang kommen hauptſächlich folgende Fiſcharten in Betracht: Sardelle, Seebraſſe, Thunfiſch, Meeraal, Seehecht, Seezunge, Sardine, Lachs, Meeräſche, Seebarbe. An anderen Meerestieren kommen hierzu noch: Auſter, Miesmuſchel, Venusmuſchel, Garnele, Languſte und Hummer. Außer— dem werden viele Schwämme und auch etwas rote Korallen gefiſcht. Fiſcherei und Fiſchhandel in Schottland. Für die ſchottiſche Fiſcherei war 1906 ein Rekordjahr, es übertraf in ſeinen Ergebniſſen alle ſeine Vorgänger in der ertrag— reichen ſchottiſchen Fiſcherei. Es wurden 1906 gelandet 7 593 369 Cwts. (à 50,0 kg Fiſche im Werte von 2977 593 Pf. St. (ca. 59 551 860 Mk.); 1905 war die Fiſchmenge etwas größer, aber der Wert betrug „nur“ 2 649 148 Pf. St. (ca. 52 982 960 Mk.). Die Zahl der im Jahre 1906 in der See— fiſcherei Schottlands tätig geweſenen Fahrzeuge betrug 10 554, demnach 27 weniger wie 1905. Dieſer Abnahme ſteht aber eine Zunahme des Wertes der ganzen Flotte um nicht weniger als 16 257 080 Mk. gegenüber, ein Beweis, daß in Ländern mit blühender Seefiſcherei kleine und weniger leiſtungsfähige Fahrzeuge durch größere und leiſtungsfähigere erſetzt werden. Den Löwen— anteil der ſchottiſchen Fiſcherei bringt natürlich der Heringsfang mit etwa 5 Mill. Cwts. (Wert 32 971 118 Mk.); für 2 558 574 Cwts. Weißfiſche betrug der Erlös etwa 26 130 580 Mk. Die Zahl der im ſchottiſchen Fiſchereigewerbe und den verwandten Induſtrien tätigen Perſonen betrug im Jahre 1906 etwa 92 000, davon entfielen auf die Bemannung der Fiſcherfahrzeuge 38 856; die übrigen waren am Lande beſchäftigt. Angeſichts dieſer glänzenden Zahlen drängt ſich die Frage auf: Sollte nicht Deutſchland auch noch teilnehmen können an dem Reichtum der Nordſee? Eine Antwort durch die Tat wird um ſo dringender erforderlich, als von dem ſchottiſchen Totalerport geſalzener Heringe in Höhe von 1542 688 Tonnen im Jahre 1906 ein ganz erheblicher Teil nach Deutſchland gegangen iſt. Das wenigſtens könnten deutſches Kapital, deutſche Schiffe und deutſche Bemannung doch ſelbſt verdienen. Kormorane im Rheingau. Gefährliche Fiſchräuber, nämlich Kormorane, oder Seeraben, auch Scharben genannt, haben ſich, wie von kundiger Seite mehrfach beobachtet wurde, an den Rheingauer Fiſchgewäſſern angeſiedelt, wo ſie bisher völlig unbekannt waren, und es ließ ſich mit Sicherheit nicht feſtſtellen, ob fie Schon einmal in früheren Jahren in dieſen Gegenden angetroffen wurden. Der Gewährsmann des Wiesbadener Tageblattes hat hierüber bei alten Fiſchern nachgeforſcht und verſichert, daß der Vogel ihm genau von Aufenthalten an der See bekannt ſei, weshalb eine Verwechslung der Art des überhaupt ſchon auffälligen, mehr wie Entengröße erreichenden Waſſervogels ausgeſchloſſen ſei. Die Kormorane wurden von ihm bei Bootsfahrten in der großen Gieß, zwiſchen Heidenfahrt und Freiweinheim, ſonſt aber vorläufig noch nicht an anderen Rheingauer Plätzen beobachtet. Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) iſt ein Vogel, der in der Größe die Mitte zwiſchen Hausente und Gans hält, ſein Gefieder iſt glänzend ſchwarz, die Baden find weiß, und der ſtarke, an der Spitze gekrümmte Schnabel iſt orangegelb. Die Kormorane ſind ebenſo unerſättliche wie geſchickte Fiſchräuber und ſiedeln ſich gleich den Raben ſtets in größeren Kolonien an. Sie bevorzugen als Fraß den Aal und wandern erſt weiter, wenn ſie den geſamten Fiſchbeſtand vernichtet haben oder mit Gewalt vertrieben wurden. NT ff ul u be innen an il eu cd > 350 Daraus erklärt es ſich, daß die Kormorane unvermutet an Gewäſſern erſcheinen, wo fie ſeit Jahr— zehnten nicht mehr beobachtet wurden. Auch im Rheingau iſt dies der Fall, wo die zahlreichen Reiher- und Rabenneſter auf der Weſtfäliſchen Au von ihnen bezogen wurden, da ſie dieſe Vögel mit Uebermacht überfallen und verdrängen. Die mit der Familie der Pelikane zur Ordnung der Ruderfüßler gehörenden Kormorane haben gleich den Pelikanen einen dehnbaren Kropf unter dem Schnabel, in dem ſie die nicht ſofort gefreſſenen Fiſche verwahren. Sie fiſchen meiſt in Reih und Glied tauchender Weiſe, ruhend ſitzen ſie in langen Linien wie eine aus⸗ geſchwärmte Schützenlinie auf den Sträuchern am Ufer entlang. Jäger und Naturfreunde werden das Vorhandenſein der intereſſanten, ſeltenen Vögel gern begrüßen, die Fiſcherei- Intereſſenten jedoch deren Bedeutung erſt beim Auftreten größerer Schwärme, deren Vor— handenſein vorläufig noch nicht beobachtet wurde, zu würdigen lernen. Auszeichnung. Auf der im Mai d. J. in Wien abgehaltenen internationalen Jagdausſtellung wurde der bekannten Raubtierfallenfabrik R. Weber für hervor⸗ ragende Leiſtungen auf jagdtechniſchem Gebiete die große goldene Medaille zuerkannt. Es iſt dies die 52. goldene Medaille, welche die Firma ſeit 17 Jahren erhalten hat; gewiß ein glänzender Erfolg für die Vorzüglichkeit ihrer Fangapparate. 5 Klaſſe 45h. R. 23 518. Angelhaken mit Köderbehälter. Revillon Brothers, Limited, Montreal, Quebec, Canada; Vertrete: W. Wagner, Berlin SW. 13. 3 1106. Patenterteilung: Klaſſe 45h. 189241. Berfahren zur Regenerierung des Waſſers in Fiſchbehältern auf elektriſchem Wege. Dr. Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70, und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtraße 2. 19. 11. 05. E. 11293. Mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker, und Inge— nieur Alfred Hamburger, Wien, VII., Siebenſterngaſſe 1: Oeſterreich. Ausgelegt am 1. Auguſt 1907, Einſpruchsfriſt bis 1. Oktober 1907. Kl. 45e. Heuſcher Jean Dr., Profeſſor und Weber-Stierlin Ernſt, Mechaniker, bei de in Zürich. Flüſſigkeitsbehälter für Fiſchtransporte mit Kreislauf des Waſſers und in dieſer erfolgender Luftzuführung: Im unteren Teil des Behälters iſt ein Filter angeordnet, unter— halb deſſen die Zuleitung nach einem zweiten Behälter mündet, von dem aus das Waſſer durch aufſteigende Luftblaſen mittels eines Steigrohres wieder nach der Waſſeroberfläche des Transportbehälters geleitet wird. Oberhalb des Filters befindet ſich im Waſſer eine durch— brochene horizontale Scheidewand, welche die Fäkalien der Fiſche hindurchläßt, ſo daß das Waſſer oberhalb der Zwiſchenwand ſtets klar bleibt. D. R. Gebrauchsmuſter. Kl. 45h. Guſtav Brandt, Cöln a. Rh., Lübeckerſtraße 6. Fiſchknicker. 313072. VIII. Vereinsnachrichten. Weſtdeutſcher Fiſcherei-Verband. Tagesordnung für die XXIII. Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſcherei— Verbandes zu Rüdesheim. Freitag den 13. September 1907, abends 6 Uhr: Zuſammenkunft der Teilnehmer in der „Rheinhalle“ am Rhein. Sonnabend den 14. September 1907, morgens 9 Uhr, in der „Rheinhalle“: Generalverſammlung. Verhandlungs-Gegenſtände: 1. Jahresbericht, Rechnunglegung, Wahlen. 2. Fiſchereigeſetzgebung in Preußen und Nachbarſtaaten; Ausführungsverordnungen. 3. Fiſcherei-Genoſſenſchaften; Adjazenten — Koppel — Gemeinde — Realgemeinde — Fiſcherei. 4. Mühl⸗ und Rieſelgräben. 5. ee Strombau. 6. Bewirtſchaftung der Kanäle, kanaliſierten Ströme und Talſperren. 7. Degeneration und Blutauffriſchung bei der Regen⸗ bogenforelle. 8. Jagd und Fiſcherei, Reihervertilgung. 9. Lachszucht, Lachsfangſtatiſtik, namentlich im Weſergebiet. 10. Teichverſuchsſtation und biologiſche Stationen an den Strömen. 11. Verunreinigung der Gewäſſer. 12. Anträge aus der Verſammlung. Kleine nt 1½ Uhr nachmittags: Mittageſſen im Darmſtädter Hof. 3 Uhr nachmittags: Beſuch des Niederwalddenkmals, Spaziergang nach Aßmannshauſen, Imbiß im Parkhotel, mit Dampfer zurück nach Rüdesheim. Sonntag. den 15. September 1907: Rheinfahrt. WERTET ae 351 Verein Deutſcher Teichwirte. Der Verein Deutſcher Teichwirte tagt gemeinſam mit dem Lauſitzer Fiſchereiverein Sonntag und Montag den 1. und 2. September 1907 in Dörings Geſellſchaftshauſe in Cottbus. Zu dieſen Verſammlungen ſind nicht nur die verehrlichen Mitglieder obiger Vereine, ſondern auch alle Freunde derſelben eingeladen, ſofern ſie durch Mitglieder eingeführt und dem Präſidenten vorgeſtellt werden. Tages⸗Ordnung des Vereins Deutſcher Teichwirte. Sonntag den 1. September, des Vormittags 11 Uhr in Dörings Geſellſchaftshauſe. 1. Geſchäftliches. 2. Wahl des Präſidenten und eines Vorſtandsmitgliedes. 3. Wie ſoll die Ueberwinterung der Karpfen vor ſich gehen und wie ſchützt man ſich vor Verluſten? Berichterſtatter: Herr Fiſcherei⸗ direktor von Debſchitz-Eſchede. 4. Wie ſtellt ſich der Teichwirt als Nichtjagdpächter zum neuen preußiſchen Jagdgeſetzentwurf? Berichterſtatter: Herr Forſtmeiſter Rein-Guteborn. 5. Zur Theorie der Fiſchfutterbereitung. Berichterſtatter: Herr Dr. Walter-Saalfeld a. d. Saale. 6. Allgemeiner Austauſch über die diesjährige Karpfenbruterzeugung. 7. Wie war in dieſem Jahre die Annahme und Verwertung des künſtlichen Futters? Berichterſtatter Herr Wehle⸗ Eisleben. 8. Welche Karpfenraſſen gedeihen in Deutſchland am beſten? Wie kommt es, daß das konſumierende Publikum in den einzelnen Gegenden den Schuppenkarpfen, in anderen Gegenden dagegen wenig beſchuppte Karpfen (die Varietäten Spiegel- und Lederkarpfen) lieber kauft? Was hat der Produzent zu tun, um etwa irrige Anſichten bezüglich des Ge— ſchmackes der beiden Varietäten aufzuklären? Berichterſtatter: Herr Fiſchzüchter Coeſter⸗ Elbingerode. 9. Iſt die Verdunſtung des Waſſers eines Teiches größer, wenn derſelbe mit Schilf beſtanden oder frei iſt? Berichterſtatter: Herr Lektor Dr. Kluge-Halle a. S. 10. Mitteilungen aus der Verſammlung. 11. Ort und Zeit der nächſten General-Verſammlung. 12. Aufnahme neuer Mitglieder. Im Anſchluß an die Verſammlung findet %3 Uhr in Anſorges Hotel ein gemeinſames Eſſen ſtatt. Die Tages-Ordnung des Lauſitzer Fiſchereivereins für Montag den 2. September wird am Schluß unſerer Verſammlung bekannt gemacht. Etwaige Logisbeſtellungen bitten wir bis zum 30. Auguſt er. ausſchließlich an Anſorges Hotel in Cottbus zu richten. Sarlhuſen b. Brokſtedt in Holſtein, Anfang Auguſt 1907. Der ſtellvertretende Präſident des Vereins Deutſcher Teichwirte. Conze. Lauſitzer Fiſchereiverein. Um den am Montag den 2. September in Cottbus ſtattfindenden Cottbuſer Karpfen- markt ausſchließlich für Verkaufsverhandlungen frei zu haben, iſt es im allgemeinen Intereſſe dringend erwünſcht, die Generalverſammlung des Lauſitzer Fiſchereivereins ſchon tags vorher abzuhalten. Dieſelbe wird in Abänderung der ergangenen Einladung vom 1. Auguſt cr. am Sonntag den 1. September, vormittags 9½ Uhr, in Dörings Geſellſchaftshaus in Cottbus ſtattfinden, und werden alle Mitglieder unſeres Vereins eingeladen, vollzählig und rechtzeitig dazu erſcheinen zu wollen. Die geringe Unbequemlichkeit, die Reiſe nach Cottbus ſchon tags vorher antreten zu müſſen, darf bei der Wichtigkeit der Sache niemand am Erſcheinen hindern. Ich gebe deshalb der Hoffnung Raum, alle Mitglieder zur feſtgeſetzten Zeit voll⸗ zählig begrüßen zu können und die verſandten Fragebogen ausgefüllt recht bald zurück zu erhalten. Hüttenwerk Peitz, den 8. Auguſt 1907. Der Vorſitzende des Lauſitzer Fiſchereivereins Karl Kuhnert, Königl. Amtsrat. Kreisfiſchereiverein für Niederbayern. Die Generalverſammlung für das Jahr 1907 findet am Sonntag den 1. September lfd. Is., vormittags 10 Uhr, im Gajthofe zur Poſt (Grandl) in Landau a. d. Iſar ſtatt. Tagesordnung: 1. Jahresbericht (Kgl. Kreistierarzt Wimmer); 2. Rechnungsablage (Kgl. Regierungs-Regiſtrator Schneebauer); 3. Grundzüge des Fiſchereigeſetzentwurfes (Kgl. Regierungsrat Bader); 4. Wahl des Ausſchuſſes; 5. Wünſche und Anträge. Zu zahl⸗ reichem Beſuche wird hiermit freundlichſt eingeladen. Jene Herren, welche am gemeinſamen Mittageſſen (das Kuvert zu 2 Mk.) teilnehmen wollen, mögen ſich rechtzeitig bei Herrn Poſthalter Grandl anmelden. Landshut, am 2. Auguſt 1907. Der J. Vorſitzende: Frhr. v. Andrian, Kgl. Regierungs-Präſident. 352 IX. Fragekaſten. Frage Nr. 11. Herrn C. K. Ich habe ein mit Zement ausgeſchmiertes Baſſin, welches 12 Kubikmeter Waſſer faßt, auf dem Boden lagert eine 10 em hohe Schlammſchicht. Das Waſſer iſt klar und rein und entſpringt im Gebirge in einer Entfernung von 10 Minuten vom Teiche. Nun kommt es im Sommer vor, daß der Bach ab und zu 14 Tage kein Waſſer liefert; jedoch verliert das Waſſer im Baſſin nur ſoviel, als an der Luft verdunſtet. Nun fragt es ſich: 1. Ob dieſer Teich für Karpfen und Schleien geeignet iſt; 2. ob dieſe Fiſche 14 Tage ohne friſchen Zufluß leben können; 3. wieviel von dieſen Fiſchen in dem Baſſin leben können, wenn mit künſtlichem Futter tüchtig nachgeholfen wird. Antwort. Das Baſſin eignet ſich weder zur Karpfenzucht noch zur künſtlichen Fütterung, — ſondern kann lediglich als Hälter zum vorübergehenden Aufenthalt für Fiſche verwendet werden. X. Literatur. Dr Otto Zacharias: Das Süßwaſſer⸗Plankton. Einführung in die freiſchwebende Organismenwelt unſerer Teiche, Flüſſe und Seebecken. Verlag von B. G. Teubner, Leipzig. Preis gebunden: 1,25 Mark. In der weitverbreiteten Sammlung wiſſenſchaftlich-gemeinverſtänd— licher Darſtellungen, welche unter dem Titel: Aus Natur und G ſiſteswelt von dem rühmlichit bekannten Verlag Teubner in Leipzig herausgegeben werden, iſt vor kurzem dieſes Bändchen erſchienen. Der Verfaſſer gibt in der oben genannten Schrift eine orientierende Ueberſicht über das Gebiet der Planktonkunde, insbeſondere über die Tier- und Pflanzenwelt unſerer einheimiſchen Gewäſſer. Aus dem Inhalt ſeien folgende Kapitel genannt: Vom Plankton im allgemeinen und wie man es fängt und konſerviert. Die planktoniſchen Cruſtaceen. Ueber das Verhalten der Plank— tonfrebje zum Lichte. Fauniſtiſch-tiergeographiſche Ermittelungenbezüglich der lakuſtriſchen Krebs— fauna. Paſſive Wanderung der Krebſe und Rädertiere. Die Cruſtaceen, Rädertiere, die Geißel— träger, Wurzelfüßer und Infuſorien des Planktons. Entſtehung neuer Arten und Varietäte. durch Iſolierung. Die planktoniſchen Pflanzenformen. Die Periodizität der Planktonweſen Tiere und Pflanzen des Planktons in ihrer gegenſeitigen Beziehung. Einige Bemerkungen über das Plankton flacher Tümpel und Teiche. Das Plankton der Flüſſe. Das Verhältnis der Hydro— biologie zum Fiſchereiweſen, und andere. R. Das neue Waſſergeſetz für das Königreich Bayern vom 23. März 1907, nebſt einem Anhang, betreffend das Feldſchadengeſetz. Textausgabe mit ausführlichem Sachregiſter von Franz Kiermayr. Verlag der Cl. Attenkoferſchen Buchhandlung in Straubing. Das am 1. Januar 1908 in Kraft tretende bayeriſche Waſſergeſetz iſt naturgemäß auch für die Fiſchzüchter und Fiſchpächter von großer Wichtigkeit. Wir machen daher unſere verehrten Leſer auf dieſe ſoeben erſchienene Ausgabe dieſes Geſetzes aufmerkſam, die durch jede Buchhandlung zum Preiſe von 1,80 Mark zu beziehen iſt. R. Tümpel. Die Geradflügler Mitteleuropas. Verlag von Friedrich Emil Perthes, Gotha. Lieferung I und II. Von dem weitverbreiteten Werk, welches ſowohl die Syſtematik der Geradflügler als auch die Entwicklungsgeſchichte und Lebensweiſe dieſer intereſſanten Inſektengruppe ausführlich behandelt, erſcheint nunmehr eine billige Ausgabe in 20 Lieferungen. Jede Lieferung enthält zwei Bogen Text und eine farbige Tafel. Lieferung I beginnt mit der Beſchreibung der Lebensweiſe und des Körperbaues der Libellen und enthält außer der farbigen Tafel noch zwei ſchwarze Tafeln. Lieferung II behandelt den Körperbau, das Präparieren der Libellen für die Sammlung und enthält Tafeln zur Beſtimmung der Unterfamilien, Gattungen und Arten der Libellen. Der Preis jeder Lieferung beträgt Mark —.75. 2 XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Berlin, 3. Auguſt. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche mäßig, geſtern an Seefiſchen reichlicher, heute allgemein reichlicher. Geſchäft ziemlich rege, nur am Dienstag und Mittwoch ruhig. Preiſe nur wenig verändert, am Dienstag zum Teil nachgebend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N Hechte, groß. , 88-99 57 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — Zander 9198 — if ichs 7 — Barmer t: ara 39—57 Flundern, Kieler Ia | „ Stiege 300-600 Karpfen . | 85—101 — do. mittelgr.. | „ Kiſte 200 Karauſchen 80-101 38—60 Bücklinge, Kieler . | „ Wall 200-300 Schleie, klein 155 — che ENTE — Bleie . 56—73 34—53 [ Schellfiſch „ 200-500 Bunte Fiſche . | 43-90 26—51 Aale, große . „ Pfund 110—140 Aale, mittel. 93106 76-97 | cStör ee = Basar | — 126-160 | Heringe „ Schock 500—900 353 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. Juli bis einſchließlich 7. Auguſt 1907 von Paul Meltzer. Karpfen fanden in kleineren Quanten willige Abnahme und erzielten hohe Preiſe. Schleie, durchaus ungenügend zugeführt, z Mark ogen im Preiſe an und werden z. Zt. hoch bezahlt. Juli Karpfen: 2 Juli Schleien: Mark lebend groß 87 ! 78 23. 15 15 e 27. lebend, unſortiert. . 116-129 23. tot CE Be BE 65 e e 80—88 24. lebend, unjortiert . .. 86—94 29. lebend, mittel . 112 25. 5 1 9195 29: „ unſortiert. . 122—141 r 58 30. 1 5 1 26. lebend, unfortiertt . . . 90-9 SOON nee Ten Re 71 , e 62 31. lebend, mittel . 112-121 27. lebend, unſortiert. 91—97 31. „ unſortiert. 126— 140 29. 5 5 8826 e e . 85—88 30. 7 1 „ 85 9 Auguſt Mark Auguſt Mark 1. lebend, klein 155 1. lebend, unſortiert 90—98 1% „ go 124 3 5 5 101 12 5 unſortieert. 124141 6. 0 15 98-101 e te Wende 1: 70 1 101 —102 2. lebend, unſortiert. . 1924-147 kot F 52—59 itt! 76—88 Juli Schleien: Mark 3. lebend, mittel . 121125 en,, 86 3: air 107 —113 22. „ unſortiert. 89— 100 3: „ unſortiert. . 121—141 23. „ . . 100— 110 RE 1 ARE ENGE 61—74 ii 81 5. lebend, unſortiertt. . 126-130 24. lebend, groß F 95—103 6. > 5 „„ 24. lebend, unſortiert. 95—103 . !!! A EN HEN: 93 e URN a?..: . 66—81 7. lebend groß 117 —121 25. lebend, unſortiert. 101 —105 75 „ unſortiert. .. 128—138 26. f 107130 e 89 Gesucht nach Frankreich ein erfahrener Fischzüchter, der zugleich die nötigen Fähigkeiten beſitzt, um in einem größeren Etabliſſement das Perſonal (noch Neulinge) anzuleiten. Reflektanten wollen ſich unter Angabe der Anſprüche und Referenzen wenden an A. Souberbielle, Pisciculture du Clozier, Tarbes (Htes. Pyrenées). Ein fleißiger, ſtrebſamer Mann findet bei einer größeren Teichwirtſchaft in der Oberpfalz Stellung. Geſuchter muß Kenntniſſe in den teichwirtſchaftlichen Arbeiten beſitzen und hat bei allen vorkommenden Verrichtungen ſelbſt mit Hand, anzulegen. Forſt⸗ und Jagdſchutz Nebenbeſchäftigung. Verheiratete Bewerber wollen Geſuche mit Zeugnisabſchriften über bisherige Tätigkeit richten unter J. Sch. an die Exped. d. Bl. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Beftrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heffen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des RKheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Zentral-fifchereivereins für Schleswig- Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich Angarns und der schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 17. München, den 1. September 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: 1. Bekanntmachung. — II. Die Vertretung der Fiſcherei in den preußiſchen Bezirks- eiſenbahnräten. — III. Gloſſen zum Entwurf des neuen württembergiſchen Fiſchereigeſetzes. — IV. Die natürliche Nahrung der Fiſche. — V. Anlage und Bewirtſchaftung von Teichen. — VI. Neuere Beobachtungen über die Lebensgeſchichte des Aales. — VII. Vermiſchte Mit⸗ teilungen. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Fiſcherei- und Fiſchmarkt⸗ berichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung der Kgl. würktembergiſchen Zenkralſtelle für die Landwirtſchaft, betreffend die Bewilligung von Htaaksbeiträgen für Leiſtungen auf dem Gebiete des Filchereiwelens. Der Zentralſtelle ſind im Hauptfinanzetat für 1907 Mittel zur Verfügung geſtellt, aus denen einzelnen Fiſchzüchtern oder Vereinen zu den Koſten zweckmäßiger und muſtergültiger Einrichtungen und Leiſtungen auf dem Gebiele der Fiſchzucht, insbeſondere auch der Teichfiſcherei, Staatsbei— träge gewährt werden können. 358 Geſuche um jolche, denen eine Beſchreibung der Anlage bezw. eine Darlegung der Leiſtung und ein Nachweis des gemachten Aufwands beizugeben ſind, ſind ſpäteſtens bis 15. September ds. Is. bei dem betreffenden Kreisfiſchereiſachverſtändigen (für den Neckarkreis: Forſtmeiſter Koch in Heilbronn; für den Schwarzwaldkreis: Oberförſter go fmann in Kloſterreichenbach, OA. Freuden- ſtadt; für den Jagſtkreis: Oberförſter Krauß in Hall; für den Donaukreis: Oberförſter Kurz in Zwiefalten, OA. Münſingen) einzureichen, welcher die Geſuche nebſt ſeiner Aeußerung der Zentralſtelle vorlegen wird. Stuttgart, 10. Auguſt 1907. Jer II. Die Vertrekung der Fiſcherei in den preuhiſchen Dezirkseilenbahnräten. In der dritten Tagung der zehnten Sitzungsperiode des Königl. Preußiſchen Landes- ökonomiekollegiums, deren Protokoll jetzt erſchienen iſt, hat man ſich auch mit der Vertretung der landwirtſchaftlichen und verwandten Intereſſengruppen in den preußiſchen Bezirkseiſenbahn— räten befaßt. Hierzu lag ein Antrag des Rittergutsbeſitzers Rittmeiſters a. D. v. Arnim-⸗ Güterberg, den er namens der Landwirtſchaftskammer für die Provinz Brandenburg ein— brachte, folgenden Wortlautes vor: „Das Landesökonomiekollegium wolle beſchließen, daß, ſoweit die Land- und Forſt— wirtſchaft in Betracht kommt, die Vertreter für die Bezirkseiſenbahnräte nicht mehr neben den Landwirtſchaftskammern von einzelnen Vereinen, wie beiſpielsweiſe den Forſt-und Fiſcherei⸗ vereinen, ſondern außſchließlich von den Landwirtſchaftskammern gewählt werden.“ Der Antragſteller führte zur Begründung ſeines Antrages unter anderem an, daß von Rechts— wegen die Vertreter der landwirtſchaftlichen und verwandten Intereſſen nur durch die Land— wirtſchaftskammern gewählt werden dürften. Da ſich Land- und Forſtwirtſchaft nun einmal geſetzlich in den Kammern konzentrieren, ſei es ein berechtigter Anſpruch, daß die Vertreter nur von den Landwirtſchaftskammern gewählt würden, zumal da wohl bei allen Landwirtſchaftskammern Ausſchüſſe für dieſe einzelnen Zweige gebildet ſeien. Es ſeien Fälle bekannt geworden, daß Vertreter, die nicht unmittelbar von den Landwirtſchaftskammern gewählt wurden, in einzelnen wichtigen, die allgemeine Landwirtſchaft betreffenden Fragen in den Bezirks— eiſenbahnräten anders geſtimmt hätten, als dies nach Anſicht der landwirtſchaftlichen Vertreter hätte geſchehen müſſen. Der Antrag von Arnim-Güterberg wurde, wie der Vorſitzende konſtatierte, einſtimmig angenommen. Wir möchten hierzu bemerken, daß, trotzdem viele Landwirtſchaftskammern Fiſcherei— ausſchüſſe gewählt haben, die Fiſcherei in den Landwirtſchaftskammern ihre wirkliche Vertretung nicht findet. Nur ein Teil der Fiſcherei kann überhaupt die Landwirtſchaftskammern intereſſieren, nämlich die Fiſch zucht. Dagegen haben die Landwirtſchaftskammern und hat die Land wirtſchaft mit der Wildfiſcherei, beſonders mit der Fiſcherei in den Strömen, Flüſſen und Bächen, nichts zu tun. Außerdem ſei darauf hingewieſen, daß ja auch die Seefiſcherei durch den Deutſchen See— fiſchereiverein in den Eiſenbahnräten vertreten iſt, ein Zweig der Fiſcherei, der ganz gewiß die Landwirtſchaft nicht intereſſiert. Die Fiſcherei iſt nun auch im Deutſchen Reiche einheitlich durch den Deutſchen Fiſchereiverein und die ihm angeſchloſſenen bundesſtaatlichen und preußiſchen Provinzialvereine und ihnen wiederum angeſchloſſene Untervereine organiſiert und jedenfalls mehr in der Lage, die Intereſſen der Fiſcherei zu vertreten, als die Landwirtſchaftskammern. Es wäre daher unſeres Erachtens im Intereſſe der Fiſcherei auf das lebhafteſte zu bedauern, wenn ſeitens der Königl. Preußiſchen Staatsregierung dem Antrage von Arnim-Güterberg jtattge- geben und den deutſchen Fiſchereivereinen die Vertretung in den preußiſchen Bezirkseiſenbahn⸗ räten entzogen würde. Ein Fall, in dem der Vertreter eines Fiſchereivereins gegen die allgemeinen landwirtſchaftlichen Intereſſen anders, als die Vertreter der Landwirtſchaftskammern im Bezirks⸗ eiſenbahnrat geſtimmt hat, iſt uns nicht bekannt geworden. Es liegt alſo in dem Antrage von Arnim⸗Güterberg eine Schädigung der Intereſſen der deutſchen Fiſcherei, die zu ver— 359 hüten eine Aufgabe der deutſchen Fiſchereiorganiſation iſt. Wir hoffen, daß der Deutſche Fiſcherei— verein nicht verfehlen wird, der Königl. Preußiſchen Staatsregierung die Bitte zu unterbreiten, aus den angegebenen Gründen dem Antrage von Arnim-Güterberg bezw. des Königl. Preußiſchen Landesökonomiekollegiums nicht ſtattzugeben. III. Gloſſen zum Entwurf des neuen würktembergiſchen Fiſchereigeſetzes. Von Ludwig Palmer, Schorndorf. Nachdem in Nummer 11 der „Allgemeinen Fiſchereizeitung“ eine Ueberſicht über das neu zu formulierende Württ. Fiſchereigeſetz veröffentlicht worden iſt, ſei es geſtattet, einige kritiſche Bemerkungen daran zu knüpfen. Schreiber dieſer Zeilen ſteht mitten in der Praxis, und zwar ſchon eine längere Reihe von Jahren. Es iſt ohne Zweifel ſehr anerkennenswert, daß der „Württ. Landesfiſchereiverein“ ſich eine zweckmäßige Ausgeſtaltung unſerer Fiſchereiverhältniſſe in Württemberg angelegen ſein läßt, und daß von maßgebender Stelle viel geſchieht, um die Fiſcherei und Fiſchzucht im Lande zu heben. Ganz gewiß hat auch der Verfaſſer des Entwurfes zum neuen Fiſchereigeſetz viele praktiſche und ſachdienliche Vorſchläge gemacht, die, wenn ſie Geſetz werden, zum Segen der Fiſcherei dienen und manchen bisher unſicheren und haltloſen Zuſtand beiſeite räumen. Man denke nur an die unſichere Uferbegehung, ſowie an die da und dort in Zweifel gezogene Zugehörigkeit von Mühlgräben und ſonſtigen Ableitungen zum Mutterbach! Es iſt aber auch nachgerade höchſte Zeit, daß mit allem Ungenauen aufgeräumt wird und daß die Fiſcherei mehr Schutz bekommt. Auf einen ganz erheblichen Mangel in dem neuen Geſetzentwurf möchte ich hinweiſen, und der Herr Verfaſſer wird es mir gewiß nicht übelnehmen, wenn ich den mir ſchon lange am Herzen liegenden Umſtand hier in unſerem Fachblatt in die öffentliche Beſprechung ziehe. Ich hoffe dabei, daß es noch Zeit ſein wird, das heißt, nicht zu ſpät iſt, daß von maßgebender Stelle auch bezüglich dieſes Umſtandes auf einen beſſeren Schutz der Fiſcherei hingearbeitet wird. Ich meine nämlich, daß der Schutz, den der Fiſchbeſtand unſerer Flüſſe und Bäche während und nach der Laichzeit der Fiſche genießt, bei weitem nicht ausreichend iſt, und zwar weiſe ich dabei ohne Beſinnen auf die geradezu verheerende Wirkſamkeit eines nicht etwa chemiſchen Produkts, ſondern eines lebenden Fiſchfeindes, nämlich unſerer „zahmen“ Ente hin. Schon der Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg erließ ſeinerzeit eine Verordnung gegen die Zulaſſung von „haimiſchen (zahmen) Enten“ in Fiſchwäſſer, und verbot dieſelbe „bei hoher Straff“. Alſo ſchon damals hat man die Schädlichkeit dieſes Waſſergeflügels genugſam erkannt! Die Ente iſt in der Tat ein entſetzlicher Laich- und Brutvertilger und kann, namentlich in Forellenbächen, ungeheuren Schaden anrichten. Unſere bisherigen geſetzlichen Verordnungen, wonach Enten während der Schonzeit und 6 Wochen nachher von Fiſchwäſſern fernzuhalten ſeien, in denen Salmonidenarten vorherrſchend ſind, reichen nicht aus. Dies iſt faſt ſo viel wie gar kein Schutz. Abgeſehen davon, daß die Laichperiode zuweilen etwas früher oder ſpäter einfällt, iſt es doch bei dem dermaligen Stand unſerer meiſten in Betracht kommenden Fiſchbäche faſt unmöglich, einen ordentlichen Beſtand zu erhalten, wenn man nicht künſtlich nachhilft, durch Gewinnung von Eiern und Laichfiſchen, künſtlicher Befruchtung und Erbrütung des Laichs und nachfolgenden Ein— ſatz der Brut an geeigneten Stellen. Gerade dieſe geeigneten Stellen werden vielfach von ganzen Schwärmen herumſtrolchender Enten aufgeſucht, und die ſoeben eingeſetzte Forellenbrut, die doch verhältnismäßig noch unſicher und unbeholfen iſt, fällt faſt ſamt und ſonders den Schnäbeln dieſer beutegierigen Tiere zum Opfer, die jedes Steinchen umkehren, alle hohlen Uferſtellen unterſuchen und unabläſſig alles hineinſchlürfen, was ihnen in den Schnabel gerät. Wie oft kommt es vor, daß im Frühjahr, wenn die kleinen Fiſchchen noch im Apparat ſind, und nun hinausgetragen werden ſojlen in die Bäche, ſchlechte Witterung eintritt, noch einmal Kälte und Schneefall kommt, die Bäche anſchwellen, ſo daß der Züchter ſeine ſchöne, geſunde Brut dem unſicheren Schickſale nicht anvertrauen will, und noch wochenlang zuwartet, bis Wärme und Leben ſeinen Einzug hält. 1 360 Setzt er dann ſeine Schützlinge in den Bach, ſo iſt die Schonzeit und auch die „6 Wochen nachher“ vorbei, und gleich kommen die Enten und machen auf die eingeſetzte Brut Jagd, zum großen Leidweſen des Fiſchers. Schreiber dieſes hat ſchon trübe Erfahrungen gemacht mit der Entenplage. Gar viele unſerer Forellenbäche laufen durch fruchtbare Täler zwiſchen Obſtgärten und Wieſengründen, an denen da und dort kleine Dörflein und Weiler liegen. Faſt in jedem dieſer Dörfer gibt es einen oder einige Entenbeſitzer, denen es viel Vergnügen macht, wenn ihr ſtattlicher Trupp Enten früh— morgens ſchon an den Bach hinunterwatſchelt, ſich dort im klaren Elemente tummelt, ſtundenweite Streifzüge macht und abends mit gefüllten Kröpfen heimkehrt. Alles auf Koſten des Fiſcherei— berechtigten. Ich will der Geflügelzucht ihre Berechtigung durchaus nicht abſprechen, aber wer Enten halten will, ſollte auf eigenem Grund und Boden eine kleinere oder größere Anlage mit Waſſer— verſorgung, Tümpel oder Baſſin, haben, und nicht auf Koſten anderer die Tiere einfach auf die „Fiſchweide“ ſchicken. Ueberdies nehmen die Enten den Fiſchen ihre Nahrung weg, denn fie ſchlürfen mit Begierde alle die kleinen Lebeweſen hinunter, die gerade den Fiſchen zur Nahrung dienen. Ferner vereiteln ſolche Scharen herumſtrolchender Enten dem Fiſcher jede Fanggelegenheit, ſie ſind ihm eine koloſſale Störung, indem ſie die Fiſche beunruhigen und vertreiben. Man denke ſich nur, wie es einem Angler möglich ſein ſollte, in einem von Enten bevölkerten Bach einen Fiſch zu erbeuten! Kein Wunder, wenn der Fiſcher ärgerlich wird, und es ſchon da und dort zu ſchweren Zu— ſammenſtößen zwiſchen Fiſcher und Entenbeſitzern gekommen iſt. ! Ich las unlängſt in einem gemeinnützigen Blatt einen kurzen Aufſatz über die Ente. Der Aufſatz war betitelt: „Die Ente als Fiſchverwüſtererſten Ranges.“ Er beginnt mit folgenden Worten: „Eine gebratene Ente iſt ein ſehr delikates Gericht, aber wenn wir ein Pfund Entenfleiſch mit zehn oder zwanzig Pfund Forellen, Karpfen, Schleien u. ſ. w. bezahlen ſollen, jo liegt denn doch die Frage ſehr nahe, ob es richtig iſt, die Entenzucht auf Koſten der Fiſchzucht auszudehnen. Fiſchottern und Fiſchreiher verfolgen wir mit Flinten und Fallen, weil ihre fiſch— verfolgende Tätigkeit ſelbſt dem läſſigſten Beobachter auffällt, bei der Ente fällt dies jedoch weniger in die Augen. Zu ihren Angriffen auf die Eier und Brut der Fiſche iſt die Ente beſonders gut ausgerüſtet mit ihrem breiten Schnabel, welcher beiderſeits blätterartige, in die untere Kinnlade eingreifende Hornzähne beſitzt. Dabei iſt er überkleidet mit einer ſehr taſtfähigen Haut, während die große Zunge an den Rändern zwar hornartig, aber dennoch ſehr feinfühlig iſt; dadurch gewinnen beide zuſammen die Eigenſchaften eines Reihers, der im ſtande iſt, ſelbſt die kleinſten Nahrungsſtoffe von ungenießbaren Beimengſeln zu trennen. Dies befähigt denn auch die Ente, wenn ſie aus dem Schlamm und Sand des ſeichten Ufers die Eier oder die unbehilfliche junge Brut der Fiſche in ihrem Schnabel aufgenommen hat, das Ungenießbare ablaufen zu laſſen und das Genießbare zu verſchlucken. Dies geſchieht, wie man leicht beobachten kann, mit einer ſehr unangenehmen Schnelligkeit, und da die Ente bekanntlich ein ſehr gefräßiger Vogel iſt, deſſen Verdauung nichts zu wünſchen übrig läßt, ſo kann eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Enten in kurzer Zeit einer gewaltigen Menge von Fiſchen den Weg zu unſerer Küche abſchneiden.“ Und nun fragt es ſich, was kann, ſoll und muß zum mindeſten auf geſetzgeberiſchem Wege zum Schutze unſerer Fiſchbäche gegen die Entenplage getan werden? Die bisherigen Beſtimmungen geben den Gemeindebehörden das Recht, in Fiſchwäſſern, die der Gemeinde gehören, ſelbſt während der Laichzeit der Salmonidenarten, Enten zuzulaſſen. Oft liegt aber jo ein Anteil Gemeindefiſchwaſſer inmitten einer Strecke ſtaatlichen oder Privat- fiſchwaſſers. Die Enten ſcheren ſich den Teufel um Grenzbeſtimmungen; wer will ihre Streif⸗ züge überwachen! Hier muß ein Riegel vorgeſchoben werden. Dann aber ſollte die Zulaſſung von Enten in ſtaatlichen und in Privatfiſchwäſſern auch nach der Schonzeit verboten werden, mindeſtens aber von der Zuſtimmung des Beſitzers des Fiſchereirechts oder eigentlich des Ausübenden desſelben abhängig gemacht werden. Die Pächter der ſtaatlichen Forellenbäche, die den zuſtändigen Kameralämtern hohe Pachtzinſe zu entrichten haben, werden ſich wohl hüten, ihre Erlaubnis zur Einlaſſung von Enten in die Fiſchbäche zu geben, aus bekannten Gründen, ebenſo die Privatfiſchereiberechtigten, denen an Erhaltung und Mehrung | ihres Fiſchbeſtandes gelegen iſt. 361 Dieſer Schutz iſt ſo notwendig, daß er nicht dringend und laut genug gefordert werden kann und ich bin überzeugt, daß die meiſten meiner Herren Kollegen als ehrliche Fiſchzüchter mit mir darin übereinſtimmen. Iv. Die natürliche Nahrung der Fiſche. Von Dr Hans Reuß. i Die Hauptnahrung der Fiſche bildet, teils während ihres ganzen Lebens, teils in ihrer Jugend, die niedere Tierwelt. Die Muſcheln, Schnecken, Inſekten, deren Larven und Puppen, Krebstiere, Würmer und die ungeheuren Mengen der mikroſkopiſch kleinen Urtiere find direkt oder indirekt die Quelle, aus denen der Fiſch die zum Aufbau ſeines Körpers nötigen Nährſtoffe ſchöpft. Kein Wunder, wenn daher die Produktionsfähigkeit eines Gewäſſers an Fiſchfleiſch direkt abhängig iſt von dem Beſtand desſelben an niederen Tieren! Da aber kein Tier im ſtande iſt, aus den un— organiſchen Beſtandteilen des Waſſers und Bodens die organiſchen Verbindungen ſeines Körpers aufzubauen und nur die Pflanzen dieſe Fähigkeit beſitzen, ſo ſind alle Tiere in letzter Linie auf dieſe angewieſen. In gleichem Maße wie die niederen Tiere iſt daher auch die Pflanzenwelt beachtenswert. Alle die Methoden, welche zur Verbeſſerung eines Fiſchwaſſers angewendet werden, bezwecken in letzter Linie die Vermehrung ſowohl der Fauna als auch der Flora des Waſſers. Naturgemäß kann aber ein Verfahren nur dann Erfolg haben, wenn es auch den Anſprüchen der Tiere und Pflanzen genügt, d. h. die Kenntniſſe der Lebensweiſe: der Ernährung und Fortpflanzung der Tier- und Pflanzenwelt iſt erſtes Erfordernis für den Erfolg einer Methode. Dieſen Kenntniſſen auch in weiteren Kreiſen der Praxis Verbreitung zu verſchaffen, ſoll Zweck dieſer Abhandlungen ſein. An der Hand von Abbildungen beabſichtige ich die Hauptvertreter der niederen Tierwelt und der Pflanzenwelt mit beſonderer Berückſichtigung ihrer Lebensweiſe den Leſern zu ſchildern, die Mittel anzuführen, welche zur Zucht und Vermehrung der einzelnen Arten angewendet werden und ſchließlich einen Ueberblick über die Meliorationsverfahren und die Düngerlehre, ſoweit ſie für den Fiſchzüchter und Teichwirt von Bedeutung ſind, zu geben. Ich beginne mit einer der wichtigſten Gruppe der Inſekten, mit der Ordnung der I. Zweiflügler (Dipteren). Die Zweiflügler ſind auf den erſten Blick von allen anderen Inſekten durch den Beſitz von nur einem Paar Flügeln zu unterſcheiden. Das hintere Flügelpaar iſt zu kleinen, kolben— förmigen Gebilden, den ſogenannten Schwingkölbchen, umgebildet. Ihre Mundgliedmaßen ſind entweder ſaugende oder ſtechende. Die Entwicklung der Zweiflügler iſt eine vollkommene, d. h. ſie machen während derſelben ein ſtreng geſchiedenes Larven- und Puppenſtadium durch. Aus dieſem Grunde beſitzen auch die Larven keine Flügelſcheiden, wie wir ſie ſpäter bei den Libellenlarven kennen lernen werden. Niemals kommen bei den Larven der Zweiflügler echte, d. h. aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Gliedern beſtehende Beine vor. Zuweilen treten ftummel- artige Fortſätze, die ſogenannten Fußſtummel, am erſten Bruſtring und am letzten Hinterleibsring auf. Letztere können auch zu Saugſcheiben umgebildet ſein. Die äußeren Atmungsorgane der Larven ſind häufig charakteriſtiſch ausgebildet und er- leichtern dadurch in vielen Fällen das Erkennen der Larven. Gewöhnlich find die Atmungsöffnungen des Hinterleibes am ſtärkſten entwickelt und liegen häufig auf kurzen Zapfen oder Röhren, oder ſind, wie z. B. bei den Larven der meiſten Mückenarten (Culiciden), zu einem gemeinſamen, ſtark verlängerten Atemrohr vereinigt. Bei einigen im Waſſer lebenden Larven fehlen die Atem— öffnungen ganz und die Aufnahme des Sauerſtoffs findet durch die Haut ſtatt. Die uns hier intereſſierenden Larven leben alle im Waſſer und ernähren ſich von Pflanzen, Algen und organiſchem Detritus oder ſie führen ein räuberiſches Leben, indem ſie Waſſerinſekten und kleinen Krebstierchen nachſtellen. Die im Waſſer lebenden Puppen der Zweiflügler liegen zum Teil ſtill, ruhen zuweilen in einem von der Larve geſponnenen oder durch die Haut ausgeſchiedenen Gehäuſe oder ſie zeichnen ſich durch große Beweglichkeit aus. Letztere müſſen zum Atmen an die Oberfläche des Waſſers kommen und beſitzen die Fähigkeit, durch lebhafte Bewegungen des Hinterleibes im Waſſer ſich i | i . ˙ pA WELLE IT DT Fr T ur ern Be ee F ² ͤ nn 2 —²˙ũH N N c . — — —————— .- in ne 362 aufwärts und abwärts zu bewegen. Im Gegenſatz zu den Larven, bei denen, wie bereits erwähnt wurde, die Atmungsöffnungen des Hinterleibes beſonders ſtark entwickelt ſind, beſitzen die Puppen auffallend große Atmungsöffnungen in der Vorderbruſt. Hier bilden ſie häufig längere oder kürzere Atemröhren, die ſogenannten Stigmenhörner (Culex, Anopheles), oder ſie erſcheinen als geweih— oder baumartig verzweigte Röhren oder Fäden (Simulium, Chironomus). Die verſchiedenartige Lokaliſation der Atmungsöffnungen geſtattet häufig ſchon auf den erſten Blick zu entſcheiden, ob wir eine Puppe oder eine Larve vor uns haben: die Puppe wendet während der Atmung den Kopf, die Larve den Hinterleib der Waſſeroberfläche zu. Die weitverbreitetſten Vertreter der Zweiflügler gehören zu der Familie der Culieiden (Moskitos, Stechmücken, Gelſe n), deren charakteriſtiſches Merkmal der lange Stech— rüſſel bildet. Der große kugel- oder mehr ſcheibenförmige Kopf iſt freibeweglich mit der Bruſt durch einen kurzen Hals verbunden und trägt ſeitlich die großen gut entwickelten Augen. Die geißelförmig geſtalteten Fühler ſind etwas kürzer als der Stechrüſſel und beſtehen beim Weibchen aus 14 und beim Männchen aus 15 Gliedern. Das erſte Fühlerglied iſt auffallend groß und ſcheiben— oder kugelförmig geſtaltet. Männchen und Weibchen der Culieiden ſind leicht durch die verſchiedene Ausbildung der Fühler zu unterſcheiden. Das Weibchen trägt an jedem Fühlerglied nur einige wirtelartig geſtellte Borſten, während die Fühler des Männchens eine lange, dichte Behaarung beſitzen. Das größte Intereſſe brachte man den Mücken von jeher wegen ihrer Blutgier entgegen, und nachdem man weiß, daß ſie auch als Krankheitsüberträger eine ſehr wichtige Rolle für den Menſchen ſpielen, hat die wiſſenſchaftliche Forſchung auch über die hierbei in Betracht kom— menden Vorgänge Klarheit gebracht. Von den Mundgliedmaßen der Mücken bildet die Unterlippe eine rüſſelförmige Röhre, in welcher die zu Stechborſten umgewandelten Ober- und Unterkiefer liegen. Letztere beide be— ſitzen auf einer verdickten Längsrippe eine Reihe von Widerhaken, welche beim Einſtechen eine ſägende Wirkung ausüben, indem der Stechapparat äußerſt ſchnell aufwärts und abwärts bewegt wird. Die typiſchen Erſcheinungen, welche jedem Mückenſtich auf der Haut des Menſchen folgen, werden nicht von dem Sekret der Speicheldrüſen der Mücken, wie man früher annahm, hervor— gerufen, ſondern ſind der Wirkung von Hefepilzen, welche in dem ſogenannten Saugmagen der Mücken leben und gleichzeitig mit dem Speichel in die Wunde gelangen, zuzuſchreiben. Im all— gemeinen kommt die Gier nach Warmblüterblut nur den Weibchen unter den Mücken zu, während die Männchen mit wenigen Ausnahmen kein Blut ſaugen, ſondern von Pflanzenſäften leben. Die Mücken ſind, wenigſtens die Blutſauger unter ihnen, vorwiegend nächtliche Tiere, jedoch gibt es auch unter den Stechmücken einige Arten, die auch am Tage fliegen. ö Die Gabelmücken (Anophelinen), zu denen auch die Ueberträgerin der Malaria gehört, ſind faſt alle ſehr lichtſcheu und verſtecken ſich am Tage in die dunkelſten Winkel. In Wohnräumen findet man ſehr häufig die beiden Hauptgruppen der Mücken, die Stech— mücken (Culieinen) und Gabelmücken (Anophelinen) und zwar in den meiſten Fällen nur die Weib— chen. Außer morphologiſchen Merkmalen kann man beide Gruppen leicht an der charakteriſtiſchen Körperſtellung, welche ſie in der Ruhe einnehmen, erkennen. Bei beiden ruht der Körper ſtets nur auf den beiden vorderen Beinpaaren, während das letzte über dem Hinterleib gehalten wird. Die Stechmücken halten aber den Körper ſtets parallel zur Unterlage und neigen die Rüſſelſpitze gegen dieſelbe, ſo daß Rüſſel und Körper einen Winkel bilden. Die Gabelmücken dagegen wenden die Hinterleibsſpitze von der Unterlage ab, die Längsachſe ihres Körpers bildet alſo mit der Unter— lage einen Winkel. Der Rüſſel wird aber immer in gerader Verlängerung des Körpers ge— tragen. Wenden wir uns nunmehr zu den weitverbreitetſten Arten der Mücken und beginnen mit den Stechmücken oder Stechſchnaken (Culicidae). Die ſie von den ſpäter zu be— ſprechenden Gattungen unterſcheidenden Merkmale ſind folgende: Der Rüſſel iſt ſtark verlängert, dünn und zum Stechen geeignet. Der Taſter iſt beim Männchen länger als der Rüſſel und viergliedrig, beim Weibchen kurz, ſtummelförmig und dreigliedrig. Die Larven beſitzen am vor⸗ letzten Hinterleibsring ein langes Atemrohr. 363 Von den 16 deutſchen Arten ſeien hier die beiden häufigſten genannt: l. Die gemeine Stechmücke (Culex pipiens) trägt am Mittelleib, der gelbbraun gefärbt iſt, zwei dunkle Längslinien. Der Hinterleib iſt hellgrau mit braunen Ringeln. Beine blaß, die Flügel glashell. Die Länge des Tieres beträgt 6mm. Die Lebensweiſe iſt dieſelbe wie bei der geringelten Stechmücke. 2. Die geringelte Stechmücke (Culex annulatus) (Fig. 1) unterſcheidet ſich von der gemeinen Stechmücke dadurch, daß der Hinterleib, die Beine und Füße weiß geringelt ſind. Die Grundfärbung iſt ſchwarzbraun, die Flügel tragen 3—5 braune Punkte. Das Tier erreicht, eine Länge von 7—9 mm. i x Fig. 1. Die geringelte Stechmücke (Culex annulatus). A. Laich; Vergrößerung 5fach B. Larve; Vergrößerung 3fach. C. Puppe; Vergrößerung 3Zfach. D. Erwachſenes Weibchen ‚Eier legend; Vergrößerung 3fach. (Aus Lampert, Das Leben der Binnengewäſſer.) Unſere Figur 1 D zeigt uns das Weibchen während der Eiablage. Zwiſchen die nach hinten gekreuzten Hinterbeine werden die zylindriſchen, an einem Pol zugeſpitzten Eier abgelegt und bis zu mehreren Hunderten in reihenförmiger Anordnung zu Paketen vereinigt, wie ſie uns die Ab— bildung 1 A veranſchaulicht. Dieſe ſogenannten „Eierkähne“ ſind infolge eines eigentümlichen Anhangs, der am unteren Ende eines jeden Eies ſitzt und als Schwimmorgan zu deuten iſt, ſpezifiſch leichter als das Waſſer und ſchwimmen daher ſtets an der Oberfläche desſelben. Die Larve verläßt das Ei am unteren Ende und iſt nach mehreren Häutungen erwachſen. Kopf, Bruſt und Hinterleib der Larve ſind deutlich voneinander geſondert. Der Kopf iſt groß, quer- oval und trägt die ziemlich großen Augen. Bei jungen Larven iſt er größer als die Bruſt, bleibt aber ſpäter im Wachstum zurück. Die Vorderſeite des Kopfes trägt die eingliedrigen Fühler, welche mit Taſtborſten beſetzt ſind. Die Mundgliedmaßen ſind gut entwickelt und beſtehen aus den Ober— kiefern, den Unterkiefern und der unpaaren Unterlippe. Die Bruſt hat nur ein großes Segment und trägt an beiden Seiten mehrere Büſchel langer Borſten. Der Hinterleib beſteht aus neun Gliedern, von denen die vorderen mit einzelnen langen Borſten beſetzt ſind. Das vorletzte Glied trägt das Atemrohr, welches beim Untertauchen der Larve durch einen eigentümlichen Klappenapparat ge— ſchloſſen werden kann. Im letzten Hinterleibsring liegt die Afteröffnung von vier beweglichen Anal— papillen umſtellt. Dieſer Ring trägt außerdem noch mehrere lange und dichte Borſtenbüſchel. Die Larven ſind in ihren Lebensbedingungen ſehr anſpruchslos und bewohnen meiſt Tümpel mit ſchlammigem oder ſogar faulendem Waſſer. Im Gegenſatz zu den Larven der Gabelmücke bevorzugen ſie Gewäſſer mit freier Oberfläche. Meiſt hängen ſie, den Kopf nach unten, an der Oberfläche des Waſſers und ſtrecken nur die Atemröhre über dasſelbe hinaus. Beunruhigt, tauchen ſie jedoch mit blitzſchnellen, purzelnden Bewegungen in die Tiefe. 364 Auch die Puppe der Stechmücke (Fig. 1 C) treffen wir meiſt an der Oberfläche der Gewäſſer an. Bei ihr iſt der Kapf und Bruſtabſchnitt zu einem Stück verſchmolzen. Im Gegenſatz zu den Larven atmet die Puppe durch zwei kegelförmige Atemröhren, welche an der Bruſt vor der An— ſatzſtelle der Flügel ſitzen. Auch ſie iſt frei beweglich und ſteigt durch ſchnelle ſchlagende Bewegungen des Hinterleibes im Waſſer auf und ab. Zwei breite Ruderplatten, welche das Hinterleibsende trägt, unterſtützen ſie in ihren Bewegungen. Im Bruſtabſchnitt beſitzt die Puppe eine Luftkammer, wodurch ihr Gewicht leichter wird als das Waſſer und ſie daher in der Ruhe ſtets an die Ober— fläche des Waſſers getragen wird. Die Organe der fertigen Mücke ſind bereits alle in der Puppe vorgebildet: zuſammengeſetzte Augen, Fühler, Taſter, Beine und Flügel ſind bei ihr deutlich ſichtbar. Bei der Verwandlung in die Mücke reißt die Rückenhaut der Puppe in einem T-förmigen Spalt und nach wenigen Minuten fliegt das fertige Inſekt davon. Als ſolches überwintert die Mücke an geſchützten Orten. Die Angaben über die Zeit der Entwicklung weichen ziemlich weit voneinander ab. Jeden— falls dürften die Witterungsfaktoren, vor allem die Temperatur und auch die Nahrungsbedingungen hierbei ausſchlaggebend ſein. In der Regel trifft man die erſten Larven im März, gleich nach dem Auftauen der Gewäſſer an. Bei warmer Witterung wurden ſie jedoch ſchon im Dezember und Januar beobachtet. Die Lebensdauer der Larve wird von einigen Beobachtern mit wenigen Wochen, für das Puppenſtadium etwa zehn Tage angegeben. Andere Beobachtungen ergaben für die ganze Ent— wicklung 15—17 Tage, wovon zwei Tage auf die Puppenruhe kommen. Daß die Temperatur auf die Schnelligkeit der Entwicklung einen weſentlichen Einfluß ausübt, beweiſt die Beobachtung, daß bei denſelben Arten in den Tropen die Entwicklung weſentlich ſchneller vor ſich geht als in den gemäßigten Zonen. Da die Larven und Puppen der Stechmücken für den Fiſchzüchter eine ſehr wertvolle Fiſch— nahrung bilden, hat man verſucht, durch künſtliche Hilfsmittel dieſe zu züchten. Die beſten Erfolge erzielt man durch die Zucht in Kulturbecken. Zu dieſem Zweck benutzt man kleine Tümpel oder wo ſolche fehlen, bildet man ſie künſtlich. Man bereitet ſich dann eine Miſchung von zwei Drittel Kuhfladen und ein Drittel Hühner- oder wo dieſer nicht vorhanden iſt, Menſchenkot. Hiervon gießt man an mehrere Stellen in die Zuchtanlagen ein. Auch das Einlaſſen von Stalljauche iſt von ähnlicher Wirkung. Beſſere Reſultate erzielt man, wenn man Waſſerpflanzen oder auch Land⸗ pflanzen an ſeichten Stellen derart zu Haufen ſetzt, daß ſie das Waſſerniveau überragen. Hierzu eignet ſich am beſten von den Waſſerpflanzen: das kleine Laichkraut (Potamogeton pusillus) und Waſſerehrenpreis (Veronica anagallis); unter den Landpflanzen iſt: der Knötrich (Polygonum aviculare) und Wickenkraut zu empfehlen. Ein auf dieſe Art angelegtes Zuchtbecken von 700 Quadrat— meter Oberfläche ſoll an warmen Sommer- und Herbſttagen innerhalb drei Tagen 10 Kilogramm Mückenlarven liefern. 5 ; Da die Entwicklung der Mücken durch Wärme weſentlich gefördert wird, ſind die Zucht— becken in möglichſt ſonniger Lage anzulegen. (Fortſetzung folgt.) v. Anlage und Vewirtſchafkung von Teichen. Vortrag, gehalten in der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin von H. v. Debſchitz Aſchauteiche bei Eſchede. (Schluß). Die Abfiſchung hat möglichſt ſpät vor ſich zu gehen, doch ſoll dieſelbe beendet ſein, bevor ſtärkere Fröſte zu erwarten ſind; in unſerem Klima wird dieſes Anfang bis Mitte November ſein. Ueber— winterungsteiche, die während des Sommers beſetzt waren, ſind mindeſtens ca. vier Wochen vor der neuen Beſpannung abzulaſſen. Die Abfiſchung der Forellenfutterteiche hat ſich natürlich nicht nach der Jahreszeit zu richten, nur danach, ob die Fiſche marktfähig geworden ſind und wenn ſie ver— langt werden. Die Stärke des Beſatzes hat ſich lediglich nach der Nährfähigkeit eines Teiches zu richten, deshalb iſt es von größter Wichtigkeit, den Beſatz wie die Abfiſchung mit der Wage zu kontrollieren und genau Buch zu führen; an der Hand ſolcher Zuſammenſtellungen iſt es dann nicht ſchwierig den 365 richtigen Beſatz zu treffen. Der Beſatz ſoll jo ſtark ſein, daß der Teich voll ausgenutzt werden kann, die Anzahl der Teiche ſoll aber auch ſo bemeſſen ſein, daß ſie das Einzelſtückgewicht erreichen, welches ſie für ihr Alter und auch für ihre Raſſe als normal erreichen können. Bei den ſchnellwüchſigen Karpfenraſſen wird man darauf hinarbeiten, den einſömmerigen Karpfen 40 bis 60g ſchwer zu erhalten, das entſpricht einer Länge von 11 bis 16 em, den zweiſömmerigen Karpfen 3/ bis 11, Pfund und den dreiſömmerigen Speiſekarpfen 2 bis 31, Pfund ſchwer. Es kann allerdings auch Verhältniſſe geben, wo vierſömmerige Karpfen verlangt werden, dann wird der zweiſömmerige nur 1 bis 1 Pfund ſchwer ſein dürfen, der dreiſömmerige 1½ bis 2 Pfund und der vierſömmerige 3 bis 4 Pfund. Ja ſogar vierſömmerige Karpfen von 1½ bis 21, Pfund können erſtrebenswert fein; dieſer Karpfen wird beſonders gern genommen und hoch bezahlt in Berlin, ſie bringen faſt immer die höchſten Preiſe. In ſolchem Falle darf der einſömmerige Karp fen nur 40 g ſchwer werden, der zweiſömmerige ½ bis ½ Pfund, der dreiſömmerige 1 bis 1½ Pfund und der vierſömmerige jo- dann 11, bis 2%, Pfund. Letztere Wirtſchaft ſtimmt nicht ganz mit den Forderungen überein, die von der modernen Teichwirtſchaft verlangt werden, doch iſt der Geldbeutel doch ſchließlich das Ausſchlaggebende. Außerdem braucht man eine derartige Wirtſchaftsweiſe ja nicht in allen Teichen zu betreiben. Der Schlei ſoll im erſten Jahre eine Größe von 5 bis 10 em erreichen. Immer gelingt es ja nicht. Im zweiten Jahre werden die meiſten Teichwirtſchaften mit einem Stückgewicht von ca. 10 bis 8 auf 1 Pfund ſich zufrieden geben müſſen, und erſt im dritten Jahre wird er das beliebte Marktgewicht von / bis 4, Pfund erreichen. Jede Salmonidenart ſoll im zweiten Jahre Portions— fiſchgröße haben. Nur ſtellenweiſe wird die Regenbogenforelle in ſchwererem Gewicht gut ge— handelt, dort kann man ſie, die das Können hat, raſcher wachſen laſſen, um ſie im dritten Jahre als ſchweren Fiſch zu verkaufen. Der größte Fehler, den ein Teichwirt machen kann, iſt, ſeine Teiche zu ſtark zu beſetzen; ſteht man vor unbekannten Objekten, ſo iſt es beſſer, den Beſatz ſeiner Meinung nach ſchwächer zu machen, im zweiten Jahre kann dann leichter das richtige gefunden werden. Bei der Beſatzberechnung muß man auch noch in Anſatz bringen, daß ein Teich, der als mit zwei— ſömmerigen Karpfen beſetzt eingeſchätzt oder bekannt iſt, bei einem Beſatz mit einſömmerigen Fiſchen 10 bis 20% mehr Zuwachs geben wird, bei einem Beſatz mit Brut, ſofern es natürlich für einen ſolchen Beſatz paſſend iſt, 20 bis 30% mehr. Außerdem kommt noch bei der Feſtſtellung der Beſatzziffer hinzu die Zahl, die man als Verluſt rechnen muß, alſo das Uebermaß. Sie werden bedingt durch den Ernährungszuſtand, den Ueberwinterungszuſtand des Beſatzes und die Kultur der Teichfläche, dann auch durch das Vorhandenſein der verſchiedenen Arten Fiſchräuber. In beiten Vorſtreckteichen und Brutſtreckteichen muß man mit 25 bis 50% Verluſt rechnen, in ungepflegten bis 75%. Bei Brutteichen kann die Witterung ſehr arge Verluſte mit ſich bringen, deshalb ſollen die Laichkarpfen nicht zu früh ausgeſetzt werden, die richtige Zeit dafür wird die zweite Hälfte des Mai ſein. Nur große Teichwirtſchaften, die über eine größere Anzahl entſprechen— der Laichfiſche, Laichteiche und Brutſtreckteiche in Reſerve verfügen, können ſich dieſes Experiment leiſten. Je kleiner der einſömmerige Beſatzfiſch iſt, und je ſchlechter er durch den Winter gekommen iſt, um ſo größer muß die Zugabe gerechnet werden. In normalen Verhältniſſen rechnet man 10 bis 15% Verluſt. Der einſömmerige Fiſch iſt der Fiſch, der in der Hauptſache dem Reiher zum Opfer fällt, der zweiſömmerige dem Adler. Bei zweiſömmerigen und älteren Karpfen rechnet man 1 bis 3%. Bei Salmoniden wird bei Brut durchſchnittlich 50%, bei einſömmerigen Fiſchen in größeren Teichen 20% Verluſt zu rechnen fein. Bei Schleien kann der Verluſt bei einſömmerigem Beſatz bis 50% und bei zweiſömmerigen bis 15% veranſchlagt werden. Ein Laichteich wird beſetzt mit 2 bis 5 Satz Laichkarpfen je nach Größe des Teiches, der Satz gerechnet 1 Rogner und 2 Milchner. Ein guter Vorſtreckteich von Y, ha Größe wird beſetzt mit ca. 30 000 Stück Karpfenbrut und kann 15 000 bis 20 000 Fiſchchen von 3 bis 4 cm Länge nach ca. 4 Wochen geben. Ein Teich, welcher auf eine Produktion von 500 kg Zuwachs als Abwachsteich eingeſchätzt worden iſt, iſt zu beſetzen, da er als Brutſtreckteich 20% Mehrzuwachs geben wird, demnach 600 kg 366 Zuwachs haben wird, und wenn der einſömmerige Fiſch 50 g im Herbſt wiegen ſoll, der Verluſt auf 50% angenommen werden kann, mit 600 000 . 50 12000 + 6000 = 18 000 Stück Brut; bei vorgeſtreckter Brut, wo der Verluſt gleich 20% angenommen wird mit 600 000 f ae 12000 + 2400 = 14 400 Stück. F Bei einem Beſatz mit einſömmerigen Karpfen und einem Mehrzuwachs von 10%, alſo 550 kg Geſamtzuwachs, wenn der einſömmerige Karpfen 50 g wiegt, im Herbſt aber 500 g wiegen ſoll, und einer Verluſtzugabe von 10% 55 000 55 000 500—50 450 Es wird alſo die Beſatzanzahl gefunden, indem die Zuwachszahl durch das erwünſchte Einzel— abfiſchungsgewicht minus dem Einzeleinſatzgewicht dividiert wird plus dem Verluſtprozent. Man wird nun in den wenigſten Fällen, ausgenommen bei Brut- und Laichteichen, einen Teich nur mit einer Art Fiſche und auch nicht mit einer Altersklaſſe Fiſche beſetzen, außer vielleicht bei Forellen— teichen. Im Teich wird die verſchiedenſte Nahrung entſtehen, die eine Art Fiſche zieht eine andere Nahrung als eine zweite Art vor, die eine Altersklaſſe wird eine Teichregion bevorzugen, die von der anderen nicht ſo leicht beſucht wird. Im verſchieden beſetzten Teiche ergänzt in der Nahrungs— aufnahme ein Fiſch den andern, ja er ſchützt ihn ſogar vor Nahrungskonkurrenten, ſo daß der Ertrag eines Teiches durch verſchiedenen Beſatz weſentlich erhöht werden kann, wenn auch, und das muß geſagt werden, die Abfiſchung erſchwert wird. Je verſchiedenartiger der Beſatz eines Teiches ge— macht wird, um ſo mehr muß man beſtrebt ſein, den Teich am Ausfluß des Mönches abzufiſchen, da bei einer derartigen Abfiſchung ſich die Fiſche ſchon ſelbſt im Teiche etwas ſortieren, indem die eine Art dem abfließenden Waſſer eher folgt als die andere. Man wird alſo einen Teich nicht allein mit ſolchen Karpfen beſetzen, die im Herbſt Speiſe— fiſche werden ſollen, ſondern wird auch einſömmerige zugeben, ſogar wenn der Teich ein entſprechen— des Gelände hat, alſo flache Stellen, noch vorgeſtreckte Karpfenbrut; außerdem wird man noch Schleien einſetzen, und zu alledem auch noch Raubfiſche. Wie ſich das Verhältnis der Speiſekarpfen zu den Setzkarpfen beim Beſatz ſtellen ſoll, dafür iſt eine Regel ſchwierig anzugeben; je ungleich— mäßiger in der Waſſertiefe ein Teich iſt, um ſo enger kann das Verhältnis ſein, einen Vorteil wird man aber ſtets erreichen. Allerdings darf Hechtgefahr wenig vorhanden ſein, oder es muß mit einem großen Verluſt bei den einſömmerigen Fiſchen gerechnet werden. Noch mehr iſt dieſes bei Brut— — rund 1300 Stück. zuſatz der Fall; wo aber ein Brutzuſatz ausgeführt werden kann, erhöht er die Produktion eines Teiches des öfteren bedeutend, ohne den eigentlichen Beſatz zu ſchädigen. Ich rechne für einen Teich von ungefähr 2½ ha Größe, der nach der einen Seite flach ausläuft, einen Zuſatz von 3000 bis 4000 vorgeſtreckter Brut und fiſche trotz eines Teichbeſatzes von einſömmerigen Forellen un— gefähr 2000 bis 3000 gut geſtreckte einſömmerige Karpfen als reine Zugabe mit ab. Im allgemeinen ſetze ich auf einen Teich, der eigentlich Abwachsteich iſt, 34 zweiſömmerige Karpfen und Y, einſöm— merige, manchmal auch halb und halb, ähnlich bei Streckteichen. Die Schleien, die man in Karpfen— teichen mit einſetzt, ſollen meiſtens nur einen Mehrzuwachs bringen, und werden ſie dann nicht bei der Produktionsberechnung in Anſatz gebracht. Man wird durch den Nebenbeſatz von zweiſöm— merigen Schleien im Duͤrchſchnitt eine Mehrproduktion von 10 bis 20 Pfund per ½ ha erzielen und wird demnach ca. 40 bis 60 Setzſchleien mehr geben, bei einſömmerigen Schleien kann man das vier- und fünffache rechnen, wobei noch die hohe Verluſtziffer mit anzuſetzen iſt. Doch kann es Teiche geben, in denen es ſich lohnt, den Schleienbeſatz dem Karpfen überwiegen zu laſſen, es werden dieſes in der Regel ſehr weichgründige, verbuchtete und verſauerte Teiche ſein, wo der Karpfen keinen ordentlichen Zuwachs geben will, der Ausfall aber dann von der Schleien gedeckt wird. Auch kann dieſes in guten Teichen vorkommen, namentlich in ſolchen, die gedüngt waren. Gerade bei der Schlei heißt es probieren. Außer den Friedfiſchen werden nun auch noch Raub— fiſche eingeſetzt und ſind dieſes die Forellenarten, der Zander, der Hecht und der Forellenbarſch. Sie ſollen die gröbſte Nahrung vertilgen, Luftnahrung wegnehmen und außerdem Polizei im Teiche ſein. Von den Forellenarten wird die Bachforelle für die meiſten Karpfenteiche leider ausſcheiden ne 367 müſſen, man wird jie mit Vorteil nur in tiefen oder durchfloſſenen halten, ſie wird erſetzt reſp. vollkommen aufgewogen durch die Regenbogenforelle, die ſich für die meiſten nicht zu flachen Karpfenteiche eignet und den Saibling, der eigentümlicherweiſe gerade in Moor- und Heideteichen, wenn ſie nicht zu klein ſind, recht gut gedeiht. In ganz großen Teichen, wo ſehr große Poſten Karpfen abgefiſcht werden, iſt der Salmonidenbeſatz nicht anzuraten, man fiſcht ſie gewöhnlich nicht lebend ab. Man wird je nach Güte des Teiches 30 bis ſogar 75 Stück einſömmerige Salmo— niden auf 1, ha einſetzen können. Leider hat nur der Salmonide nicht das Vermögen, eine ordent— liche Waſſerpolizei auszuüben, er nimmt wohl auch kleine Fiſche weg, ſcheint ſich aber lieber an andere Nahrung zu halten, deshalb müſſen dort, wo mit dem Speiſewaſſer viel Wildfiſche hinein— kommen können, ſtärkere Räuber eingeſetzt werden, vielleicht alſo der Zander, und dieſen als zwei— ſömmerigen Fiſch in der Schwere von Y, bis 5 Pfund, jo kann er dem guten einſömmerigen Karpfen nicht ſchaden, die kleinere einſömmerige Forelle nimmt er aber. 10 Stück auf ½ ha genügen. Dort, wo aber größere Wildfiſche hereinkommen können, iſt er auch nicht am Platz, da er nur kleinere Fiſche nehmen kann, man wird alſo zum Hecht greifen, der ja entſchieden der ſtärkſte Räuber iſt. Mit dem Hecht iſt aber eine ſehr große Gefahr verbunden, laicht derſelbe im Teich, ſo kann die Brut in andere Teiche kommen, wo ſie nicht erwünſcht iſt, und wo womöglich einige in Waſſerſtellen den Winter überdauern und dann im nächſten Jahre großen Schaden anrichten können. Der Hecht wächſt außerdem ſehr ſchnell und kann auch dadurch Schaden anrichten. Deshalb wird man ihn nur in iſoliert gelegenen großen Abwachsteichen mit Erfolg und ohne Nachteil ge— brauchen können. Er wird als 1 pfündiger Fiſch eingeſetzt werden, um als zweipfündiger abge— fiſcht werden zu können, in welcher Größe er am beſten bezahlt wird. Der beſte Waſſerpoliziſt iſt meiner Erfahrung nach nun der Forellenbarſch, er hat den Vorteil, daß er nicht ſo ſchnell wächſt, was ja auch wieder ein Nachteil für ihn iſt, und daß er tüchtig raubt, beſonders hält er einen Teich froſchrein, leider wird er ja wenig oder gar nicht gehandelt. Vor Jahren bekam ich für das Pfund Forellenbarſch Mk. 1.75, dann wurde der Fiſch von anderer Seite mit 60 oder 75 Pfg. angeboten, von da an ging es nicht mehr, der Fiſch war zu billig geworden und hatte keinen Wert mehr. Wie wirkſam ein verſchiedenartiger Beſatz iſt, möchte ich an folgendem Beiſpiel zeigen: Ein Teich von ca. 13 ha Größe hatte früher, als er einſeitig als Abwachsteich beſetzt wurde, einen jähr— lichen durchſchnittlichen Zuwachs von 20 Zentner. Er wurde darauf beſetzt mit 800 zweiſömmerigen Karpfen = 926 Pfund, 1200 einſömmerigen Karpfen = 171 Pfund, 6000 vorgeſtreckter Karpfen— brut, 2000 einſömmerigen Regenbogenforellen, 5000 einſömmerigen Schleien, alſo mit einem Karpfeneinſatzgewicht von 1097 Pfund. Die Abfiſchung ergab: 751 dreiſömmerige Karpfen = 2351 Pfund, 980 zweiſömmerige Karpfen = 1160 Pfund, 3500 einſömmerige Karpfen = 430 Pfund, 2600 zweiſömmerige Schleien — 424 Pfund und 1590 Regenbogenforellen = 620 Pfund. Demnach ein Geſamtabfiſchungs— gewicht von 4985 Pfund, von denen 3511 Pfund auf zwei- und dreiſömmerige Karpfen kamen, die alſo für ſich einen Zuwachs von 2414 Pfund hatten, etwas mehr als der frühere Durchſchnitts— zuwachs, welches Mehr auf den Mitbeſatz an einſömmerigen Karpfen zurückzuführen ſein wird, die anderen 1474 Pfund ſind reine Zugabe durch den gemiſchten Beſatz, das Einſatzgewicht dieſer Fiſche wurde nicht feſtgeſtellt, es iſt ja auch nur ſehr gering. Das Thema erſchöpfend zu behandeln, war nicht möglich, da dafür die geſtellte Zeit zu knapp bemeſſen war. 5 VI. Neuere Beobachtungen über die Lebensgeſchichte des Nales. Von jeher war der Aal Gegenſtand zahlreicher Forſchungen und Unterſuchungen. Hart— näckig widerſtand er allen dieſen Verſuchen von ſeiten der Naturforſcher, Licht in das Geheimnis ſeiner Lebensgeſchichte zu bringen, und ein Kreis von Sagen und von Aberglaube hatte ſich um ihn gebildet. 5 Noch bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts waren die Kenntniſſe von der Entwicklungs— geſchichte des Aales ſehr gering. Man wußte, daß der Aal 5—6 Jahre hindurch unſere Flüſſe und Teiche bewohnt, dann aber, einem mächtigen Wandertriebe folgend, im Herbſt ſich auf die Wander— ſchaft begibt. In dunklen, ſtürmiſchen Nächten wandert er flußabwärts ins Meer, um dort ſpurlos zu verſchwinden. In der Oſtſee kannte man wohl noch ſeine Wanderſtraße, die ſich durch die Belte 368 und den Sund ins Kattegat, Skagerrak und in die Nordſee erſtreckte, aber in dieſer verſchwanden dann die Aale auf Nimmerwiederſehen. Alljährlich ſah man im Frühjahr aus dem Meer ungeheure Scharen kleiner Aalbrut in die Flüſſe aufwärts ſteigen, wo ſie aufwuchſen, um dann aber wieder nach mehreren Jahren flußab— wärts ins Meer zu wandern. Woher die Aalbrut kam, wohin der erwachſene Aal zieht, wo er ge— ſchlechtsreif wird und laicht, darauf wußte man in jener Zeit noch keine Antwort zu geben. Erſt im Jahre 1886 war es dem franzöſiſchen Gelehrten Delage gelungen, bei einem Verwandten unſeres Flußaales, dem ſogenannten Meeraale, eine ſehr wichtige Beobachtung zu machen. Er ſtellte feſt, daß die den Zoologen unter dem Namen Leptocephalus längſt bekannten Fiſche ſich in junge Meeraale umwandeln und daher fortan nicht mehr als ſelbſtändige Art, ſondern als Larvenform des Meeraales anzuſehen ſind. Dieſe Entdeckung lenkte die Forſcher erfolgreich auf neue Bahnen. Bereits 7 Jahre ſpäter — im Jahre 1893 — gelang es den italieniſchen Forſchern Graſſi und Calandruzzio, auch für den Flußaal die zugehörende Aallarve zu finden. Ein etwa 70 mm langes, glashell durchſichtiges Fiſch— lein, ſeitlich zuſammengedrückt von blattförmiger Geſtalt, zeigte es in ſeiner äußeren Erſcheinung auch nicht die geringſte Aehnlichkeit mit einem Flußaale. Vor den Augen der Forſcher verwandelte ſich dieſer: Leptocephalus brevirostris in einen jungen Flußaal! Dieſe Funde waren von den italieniſchen Forſchern in der Straße von Meſſina gemacht worden und zwar an Stellen, wo das Meer eine Tiefe von 1000 m und mehr erreichte. Nur an zwei anderen Stellen des Mittelmeer iſt je eine Aallarve gefangen worden: das eine Exem— plar von der zoologiſchen Station in Neapel, das zweite fand Krupp unweit Capri über einer Tiefe von über 1000 m. Weder im Atlantiſchen Ozean noch in der Nord- noch Oſtſee iſt bis zum Jahre 1904 ein Leptocephalus gefangen worden, und über das Schickſal unſerer Flußaale wurde auch durch die Entdeckungen der italieniſchen Forſcher keine Klarheit gebracht. Da gelang es, auf dem däniſchen Forſchungsdampfer „Thor“, welcher unter der Leitung von Dr Johs. Schmidt an den Arbeiten zur internationalen Meeresforſchung teilnahm, am 22. Mai 1904 den erſten Leptocephalus brevirostris im Atlantiſchen Ozean zu fangen. Der Fundort lag weſtlich von den Faröern, einer Inſelgruppe zwiſchen Großbritannien und Island, und über einer Meerestiefe von mehr als 1000 m. Bald darauf wurde der zweite Leptocephalus in der Nähe der Weſtküſte Irlands auch über einer Tiefe von über 1000 m gefangen. Im Laufe der weiteren Forſchungsfahrten gelang es Dr Johs. Schmidt in den Jahren 1905 und 1906 nahezu 800 Aallarven zu fangen. Die Fangorte erſtreckten ſich von den Faröern bis zur nordſpaniſchen Küſte und lagen in der Nähe des Steilabfalles, den das atlantiſche Becken gegen Weſten hin beſitzt. Parallel der 1000 m-Linie und der 2000 m-Linie, die nahe beieinander ſich weſtlich von den Faröern nach Süden, an der Weſtküſte von Irland vorbei, bis nahe der Nordküſte von Spanien hinziehen, lagen die Fundorte der Aallarven. In einer Tiefe von 50—100 m führen ſie ein ausgeſprochen pelagiſches Leben. Auch die Verwandlungsſtadien, welche ſich zwiſchen der Aallarve und dem ſogenannten Glasaal einſchieben, wurden von Dr Johs. Schmidt aufgefunden. Die Glasaale, die in unſeren Flüſſen unbekannt ſind, aber an der weſteuropäiſchen Küſte: in Großbritannien, Spanien und Frankreich, wohl bekannt ſind und hierſeit langem ſchon Gegenſtand der Fiſcherei ſind, haben bereits die drehrunde Geſtalt unſerer Monte, aber find noch glashell und durchſichtig wie die Aallarven. Auch in der Nordſee find dieſe Glasaale gefangen worden: nie dagegen in der Oſtſee; hier trifft man nur die Montee, wie ſie in unſere Flußmündungen eintritt, an. Dr Schmidt konnte durch ſorgfältige Zuſammenſtellung der Angaben über die Zeit des Fanges der Glasaale feſtſtellen, daß dieſelben deſto ſpäter erſcheinen, je weiter der Fangort von der 1000 m. Tiefe entfernt iſt: augen— ſcheinlich findet alſo eine Wanderung der Glasaale von den Tiefen des Meeres nach den Küſten und Mündungen der Flüſſe ſtatt; ein Teil wandert noch als Glasaal in die Flüſſe des Atlantiſchen Ozeans, ein zweiter Teil geht durch den Kanal oder zum geringſten Teil um die Nordküſte von Schottland in die Nordſee, und ſucht deren Zuflüſſe auf. Ein dritter Teil dringt in die Oſtſee ein und macht gleich beim Eintritt in das ſalzärmere Waſſer weitere Veränderungen durch: er verliert ſeine glashelle Durchſichtigkeit, färbt ſich dunkel und nimmt neue Lebensgewohnheiten an: er gibt das Planktonleben auf und begibt ſich auf den 369 Grund der Gewäſſer. Früher oder jpäter dringt dann auch dieſer Teil der jungen Aale in die Flüſſe der Oſtſee ein, um in denſelben bis zur Rückkehr ins Meer zu verweilen. Wo entſtehen nun aber die 75 mm großen Aallarven, wo liegen die Laichplätze des Aals? Auf dieſe Fragen geben uns auch die neueſten Forſchungen keine Antwort, dagegen ſind wir im ſtande, aus allen uns bekannten Erſcheinungen ein Geſamtbild der Lebensgeſchichte des Aales zu machen, welches mit großer Wahrſcheinlichkeit der Wirklichkeit entſpricht. Die Fundorte der Aallarven über den Tiefen von mehr als 1000 m legen den Gedanken nahe, daß wir in dieſen Tiefen die Laichſtätten des Aales zu ſuchen haben. Es iſt ſchon lange bekannt, daß die zum Meere abwärts wandernden Aale ſich durch verſchiedene Veränderungen von den anderen in den Flüſſen bleibenden unterſcheiden. So zeigten ſie unter anderen eine weſentliche Vergrößerung ihrer Augen. Dr Schmidt beſchreibt einen völlig geſchlechtsreifen männlichen Aal, deſſen Augen einen Durchmeſſer von 9—10 mm zeigten. Schon lange wiſſen wir, daß Fiſche, die die Tiefſee bewohnen, häufig durch den Beſitz enorm vergrößerter Augen ausgezeichnet find, und wenn wir nun beobachten, wie der Flußaal während ſeiner Wanderung eine Vergrößerung ſeiner Augen zeigt, ſo ſind wir mit Recht zu der Annahme berechtigt: der Aal beginnt ſich zum Tiefſeefiſch umzuwandeln. Ob er nun gleich, nachdem er die Tiefſee erreicht hat, laicht oder ob er vor der Laichreife noch längere Zeit in der Tiefſee lebt und ob er nach der Ablage der Eier ſtirbt, das ſind Fragen, deren Beantwortung den Forſchungen der Zukunft noch überlaſſen bleibt. Jedenfalls iſt durch die wichtigen Unterſuchungen des Dr Johs. Schmidt der Beweis erbracht worden, daß wir die Wiege unſeres Flußaales in den Tiefen des Atlantiſchen Ozeans zu ſuchen haben. Von ihr aus ergießt ſich dann ein ungeheuerer Schwarm von Aalbrut in die Flüſſe und Ströme des Atlantiſchen Ozeans, der Nord- und Oſtſee. Auch für die praktiſche Fiſcherei werden dieſe Beobachtungen von wichtiger Bedeutung ſein. Verſuche werden aber erſt in der Zukunft zeigen müſſen, welche der möglichen Mittel wir mit größerem Erfolge anwenden können: das Verhindern des Abwanderns der Aale in den Atlantiſchen Ozean oder die künſtliche Uebertragung der Glasaale in die Flüſſe der Nord- und Oſtſee. R. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Preisausſchreiben des Vereins Deutſcher Fiſchhändler. Einen Preis von 300 Mk. ſetzt der Verein Deutſcher Fiſchhändler aus für die beſte Schrift über „Die Lebens bedingungen der Fiſche auf dem Transport und in der Ge- fangenſchaft. Es iſt der ausgeſprochene Zweck dieſer Schrift, neben einem Rückblick auf frühere Verſand- und Haltungsmethoden lebender Fiſche und einem Ueberblick über die Fort— ſchritte der Neuzeit auf dieſem Gebiete erprobte Anleitungen für die Aufbewahrung und für den Verſand lebender Fiſche, bei hauptſächlicher Berückſichtigung der Intereſſen des Fiſchhandels für Großbetrieb und Kleinbetrieb, zu geben. Die Schrift ſoll dem Bemühen dienen, den ungeheuren Verluſten, die alljährlich durch Ab— ſterben lebender Fiſche auf dem Transport und in den Hältern — ſehr oft durch unſachgemäße Behandlung — entſtehen, ein Ziel zu ſetzen, ſoweit dies möglich iſt, um damit der Allgemeinheit und dem Einzelnen große wirtſchaftliche Werte zu erhalten. Die Schrift iſt mit einem Kennwort zu verſehen und ſpäteſtens bis 1. April 1908 an Herrn Paul Radmann, Berlin NO., Eliſabethſtr. 22, einzureichen. Ein verſchloſſener, mit dem Kenn— wort der eingereichten Schrift überſchriebener Umſchlag ſoll den Namen und die genaue Adreſſe des Verfaſſers enthalten. Die Oeffnung der Umſchläge erfolgt auf der Generalverſammlung des Vereins im Juni 1908, nachdem der Vorſtand über die Preiserteilung beſchloſſen hat. Die mit dem Preis von 300 Mark bedachte Schrift geht in den Beſitz des Vereins Deutſcher Fiſchhändler als frei verfügbares Eigentum über. Große Forellen. Vor kurzem wurden in der Leine bei Heiligenſtadt eine Forelle von 7½ Pfund gefangen. Das gibt dem Senior der Wegemeiſter und Pomologen, dem Wege— meiſter a. D. Kniep in Darmſtadt, Veranlaſſung zur Bekanntgabe folgender Reminiszenz. Im Juni 1865 ſah er bei der Herſtellung einer Brücke über den Eſterbach bei Hilkerode eine mächtige 370 Forelle den Bach aufwärts ziehn. In dem ſeichten Waſſer kam der Fiſch nur langſam vorwärts. Kniep ſprang ihm nach und brachte ihn an Land. Die Forelle wog 28½ Pfund, hatte eine Länge von 1,70 m und eine Breite von 0,63 m. Die Abmeſſungen wurden derzeit unter Zeugen feſt— geſtellt. — Auch in den Sollingbächen kamen in früheren Jahren noch vielfach Forellen ähnlich bedeutenden Gewichtes vor. So wurden anfangs der 60er Jahre bald nacheinander in der Schwülme zwei Forellen von 25 und 27 Pfund gefangen und lebend der damaligen Königl. hannoverſchen Hofhaltung in Hannover zugeführt. Jetzt dürften derartige Rieſenforellen in den Bächen nicht mehr anzutreffen ſein. Der Froſch als Fiſchfeind. Hierzu geht uns aus unſerem Leſerkreiſe folgende Beobachtung zu: Seit ca. drei Wochen gab ich mir die größte Mühe, einen grünen Froſch zu fangen, der fein Domizil in einem oder vielmehr an einem Weiher hatte, der mit jungen Goldorfen beſetzt war. Da in dem Weiher die Netzalge auftrat, war es ihm eim leichtes, ſich dort zu verſtecken. Geſtern (6. Auguſt ds. Is.) nun hatte ich das Glück, ihn abzufaſſen. Und was konſtatierte ich? In ſeinem Magen fanden ſich 5 Stück 6—7 em lange Regenbogenforellen, die unverdaut waren und noch verſchiedene, die bereits als ſolche nicht mehr anzuſprechen waren. Um dieſe zu fangen mußte er ca. 25 m oberhalb wandern, um ſolche dort aus einem Weiher räubern zu können. Alſo geht er ſehr weit auf Beute aus und ſollte mit allen Mitteln vertilgt werden. Er iſt Allesfreſſer: Kröten, die daumendick, Eidechſen, große Laufkäfer, kurzum alles verſchlingt er. Wenau, 7. Auguſt 1907. Karl Froitzheim. Die Fiſcherei in Italien im Jahre 1905. Aus den Berichten über die italieniſche Fiſcherei während des Jahres 1905 ergibt ſich, wie die „Revista mensile di Pesca“ mitteilt, daß am Ende dieſes Jahres in die Regiſter 24888 Barken und Schiffe mit einem Geſamt-Tonnengehalt von 72 096 eingetragen waren. Während dieſes Jahres ergab ſich eine weitere Vermehrung des Erträgniſſes der Fiſcherei gegen das Vorjahr. Einſchließlich des Muſchel- und Krebsfanges ergab ſich ein Ertrag von 11544242 Lire, d. i. 891499 Lire mehr als im Vorjahr. Der durchſchnittliche Ertrag eines jeden Fahrzeuges belief ſich auf 643,77 Lire, der Verdienſt eines Fiſchers im Durchſchnitt auf 141,78 Lire. Bei dieſen Daten ſind die Erträgniſſe der Thunfiſch-, Korallen- und Schwammfiſcherei nicht mit eingeſchloſſen. An Thunfiſchfängereien waren 49 in Betrieb, mit einem Jahresertrag von 81597 Doppel— zentnern, Wert 3 480 928 Lire, d. i. ein Mehrertrag von 26 256 Doppelzentnern im Werte von 722827 Lire gegen das Vorjahr. Die ertragreichſte Thunfiſchfängerei war die von Favignana mit 28391 Dope en Die künſtliche Vermehrung von Speiſefiſchen in den Ver— einigten Staaten. Die Haupttätigkeit des „Bureau of Fisberies! beſteht in der Vermehrung des Beſtandes an nützlichen Produkten des Waſſers und findet ihre weitgehendſte Erfüllung in der künſtlichen Vermehrung und Verbreitung von Fiſchen und deren Eiern. Der ausgedehnte Fiſchhandel beſtimmter Arten und die ſtändig wachſende Nachfrage nach Speiſe— und Sportfiſchen zum Beſatz von Privatſeen und Strömen haben das Tätigkeitsfeld des Bureaus ſo erweitert, daß im Jahre 1905 bereits nahezu 50 Fiſcharten kultiviert wurden. Ein weiteres ſehr wichtiges Arbeitsgebiet bildet das Tal des Miſſiſſippi. Hier werden die jungen Fiſche aus den überſchwemmten Teilen des Tales geſammelt, da die zahlreichen Tümpel im Sommer aus— trocknen und im Winter bis zum Grunde gefrieren. Auf dieſe Weiſe wird eine Menge von zum Teil recht wertvollen Fiſchen vor dem Untergang bewahrt. Schließlich hat das Bureau einige recht wertvolle Reſultate mit der Einführung und Akklimatiſation ausländischer Fiſche erzielt. Der Ertrag des Jahres 1905 übertraf alle früheren um 250 000 000 und betrug im ganzen: 1759 475 039 Stück. Von dieſen entfallen auf Eier: 410 480 175, Brut 1 337 371 138, Setzlinge Jährlinge und Erwachſene 11 623 726. Auch im Jahre 1906 war die Zahl der produzierten Eier und Fiſche um 172 359 570 größer als im Vorjahre. An dieſem gewaltigen Aufſchwung ſind in erſter Linie folgende Fiſcharten be— 2 r r EN in en a ae 371 teiligt: der kaliforniſche Lachs, die See-, Regenbogen- und Stahlkopfforelle, zwei Barſcharten (Perca flavescens und Morone americana), amerikaniſche Flunder (Pseudopleuronectes americanus) und amerikaniſche Hummer (Homarus americanus). Die Zahl der gewonnenen Eier der Alſe (Alosa sapidissima) war jedoch die kleinſte, die je der Zucht dieſes Fiſches vorgekommen iſt. Im Delawarefluß, früher einer der alſenreichſten Flüſſe, ſank in dieſem Jahr die erbeutete Anzahl auf 242 000; nur im Albemarlegebiet vervierfachte ſich der Ertrag gegen das Vorjahr. Da hier zum erſten Male ein neues Fiſchereigeſetz, welches den Fiſchfang in den Gewäſſern unterhalb der Mündung dieſer alſenreichen Gewäſſer ordnete, in Kraft getreten war, glaubt man den Mehrbetrag durch die Wirkung dieſes Geſetzes erklären zu können. Die ungeheuren Mengen von Netzen verſchiedener Art, mit denen in den letzten Jahren an der Küſte ſo viele Alſen gefangen wurden, verhinderten, daß die Fiſche die Laichgründe erreichen konnten. Dadurch erhielten auch die Brutanſtalten nicht die genügende Anzahl von Eiern zur künſt— lichen Erbrütung, ein Umſtand, der inſofern bedauerlich iſt, als die Alſenfiſcherei ſeit vielen Jahren ſeine Exiſtenz der künſtlichen Fortpflanzung verdankt. Um von den im Berichtsjahre 1906 zur Ausſetzung in die Flüſſe gelangten Mengen an Fiſchen, Brut und Eiern eine Vorſtellung zu geben ſeien folgende Zahlen angeführt: Stizostedion vitreum (eine Zanderart) 368205000, Whitefish (Renkenart) 336 499 800, Ametikaniſche Flunder 285 049 000, Weißer Barſch (Morone americana) 182 090 000, Gelber Barſch (Perca flaves- cens) 161 946 665, Kaliforniſcher Lachs 136 541 553, Amerikaniſche Seeforelle 54 247 740, „Lake Herring“, eine Salmonidenart 41 710 000, Alſe 37 999 300, Saibling 9 892 488, Stahl- kopfforelle 2 329 935, Regenbogenforelle 2 195 570, Hummer 117 787 000. R. Verkauf mindermaßiger Krebſe. Im Hinblick auf die Vorſchriften des Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874 und die Ausführungsverordnung vom 8. Auguſt 1887 war H. in Stettin zu einer Geldſtrafe verurteilt worden, weil er mindermaßige Krebſe, welche weniger als 10 em lang waren, verkauft hatte. Bei einer Reviſion der Vorräte des Angeklagten wurden 326 Krebſe vorgefunden, von welchen 243 mindermaßig waren. Die Strafkammer verurteilte H. zu einer Geldſtrafe, weil er auf keinen Fall Krebſe verkaufen durfte, welche vom Kopf bis zur Schwanzſpitze weniger als 10 em meſſen. Auch ſeien die Krebſe nicht zu Zuchtzwecken beſtimmt ge— weſen. Gegen das Urteil des Landgerichts legte H. Reviſion beim Kammergericht ein und behauptete, die Krebſe ſtammten aus einem geſchloſſenen Gewäſſer und konnten daher uneingeſchränkt feil— geboten und verkauft werden. Das Kammergericht wies jedoch die Reviſion des Angeklagten als unbegründet zurück, weil vom Landgericht ohne Rechtsirrtum feſtgeſtellt worden ſei, daß H. un— befugt mindermaßige Krebſe von weniger als 10 em Länge verkauft hatte. Auch wenn die betreffen— den Krebſe in einem geſchloſſenen Gewäſſer gefangen waren, hätten ſie nicht öffentlich feilgeboten oder verkauft werden dürfen. Patenterteilung. Klaſſe 45h 189 256. Verfahren Kiemenatmer, insbeſondere Fiſche und Krebſe in einer Feuchtigkeit haltenden Verpackung lebend zu transportieren. Dr. Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtr. 70, und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankelmannſtr. 2. 14. 11. 05. E. 11281. VIII. Vereinsnachrichten. Pommerſcher Fiſchereiverein. Einladung. Sämtliche Mitglieder des Vereins werden hiermit zu der am Donners— tag den 5. September 1907, vormittags halb 11 Uhr, in Stolp im Feſtſaale des Rathauſes ſtattfindenden ſtatutenmäßigen Generalverſammlung ergebenſt eingeladen. Von Mitgliedern eingeführte Gäſte ſind willkommen. Tagesordnung. 1. Beſtimmung zweier Vereinsmitglieder, welche die Verhandlung über den Verlauf der Verſammlung und die gefaßten Beſchlüſſe zu unterſchreiben haben. 2. Wahl von 3 Vorſtandsmitglie dern. 3. Geſchäfts- und Kaſſenbericht für das Geſchäftsjahr 1906/07. 4. Abnahme und Entlaſtung der Rechnung für 1906/07. 5. Beſtimmung des Ortes, an welchem die nächſte Generalverſammlung abgehalten werden foll. 6. Antrag des Vorſtandes, die Prämien für Erlegung von Fiſchottern und Fiſchreihern abzuſchaffen oder herabzuſetzen. 7. Vortrag des Fiſchereipächters Struck in Pudagla bei Benz auf Uſedom über „Der Aal und ſeine wirtſchaftliche Bedeutung für die Binnenfiſcherei“. 8. Vortrag des Fiſchereiauf— ſehers Stropahl in Neuſtettin über „Die Zanderzucht nach praktiſcher Art“. 9. Vorführung einer vom Verein beſchafften Schilfſenſe durch den Fiſchmeiſter Möller aus Köslin. 372 Nach Beendigung der Sitzung findet um 2 Uhr im Kaufmanns Wallhauſe ein gemein— ſames Mittageſſen ſtatt. Gedeck 3 Mark ohne Getränk. Nach dem Mittageſſen Beſuch der ſtädtiſchen Brutanſtalt und der Teichanlagen im Waldkater. Die geehrten Mitglieder, welche an dem Mittageſſen teilnehmen wollen, werden dringend gebeten, dies dem Herrn Stadtrat Schrader in Stolp bis ſpäteſtens den 3. September mitteilen zu wollen. Der Vorſitzende des Pommerſchen Fiſchereivereins. Graf von Schwerin, Regierungs-Präſident. Grazer Sportangler-Verein. Am 28. April ds. Is. fand die gründende Verſammlung des „Grazer Sportangler- Vereins“ ſtatt. In den Vorſtand wurden gewählt die Herren: Obmann: Hans Lothar Dettelbach, Verwaltungsrat der Aktiengeſellſchaft Greinitz. Obmannſtellvertreter: Franz Jagoditſch, k. k. Realſchulprofeſſor. Schriftführer: Georg Wolfbauer, Bäckereibeſitzer. Säckelwart: Karl Klamer, Kaufmann. Waſſerwart: Dr. Thomas Aigner, Arzt. Stimm⸗ berechtigter Beiſitzer: Karl Gig ler, Direktor der Aktiengeſellſchaft Greinitz. Nach Punkt 3 der Satzungen bezweckt der Verein den Mitgliedern im Sinne der Vereinsfiſcherei und Sportordnung Gelegenheit zur Ausübung des Angelſportes zu bieten, die Vorteile ſeiner Mitglieder wahrzunehmen, ſportlichen Geiſt und Geſelligkeit zu pflegen und ſeine Mitglieder zur Befolgung der geſetzlichen Vorſchriften und der vom Vereine aufgeſtellten Fiſcherei- und Sportordnung rauhen Der Verein hat weiters die Aufgabe, die Zucht und Erhaltung der Fiſche zu fördern. run — IX. Fragekaften. Frage Nr. 12. Herrn J. K. in G. Bitte um Auskunft, ob es eine Witterung für Fröſche gibt, oder ein Mittel, nach dem ſich dieſelben ziehen, ſo daß man ſie mit Hilfe des— ſelben fangen kann. b Antwort. Eine Witterung für Fröſche, um ſie mit Hilfe derſelben zu fangen, iſt uns nicht bekannt, vielleicht vermag einer unſrer verehrten Leſer ein ſolches Mittel anzugeben. X. Fiſcherei- und Liſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpſen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. Auguſt bis einſchließlich 21. Auguſt 1907 von Paul Meltzer. Die erſten größeren Transporte ſogenannter Frühkarpfen ſind eingegangen und zwar bei der verhältnismäßig kühlen Witterung ohne im allgemeinen erhebliche Verluſte an ab— geſtorbenen Fiſchen. Die Preiſe, anfänglich ſich in Höhe des Vorberichtes haltend, haben beſonders in den letzten acht Tagen etwas nachgegeben. Schleie, weiter ungenügend zugeführt, hielten ſich im Preiſe recht hoch. Beſonders waren Portionsfiſche knapp und wurden dementſprechend hoch bewertet. Auguſt Karpfen: Mark Auguſt Schleien: Mark 8. lebend groß 0940 13. lot ee TBB 9. 5 5 e 71 14. lebend, mittel. . . 123—132 10. lebend, unjortiert . . 105 14. „ aer, Kt NET e,, ARM REES 51 14. „ Anſortiert 151178 15. lebend, 60er 101106 IA o.... ee RER 16. 5 De? ds 105 15. lebend, groß⸗mittel . . 118—130 16. 1 35—40er. . 100-104 15. „ unſortiert. . 134-160 16. tot 20 6082 F Se DEN. IR 86 17. lebend, 60—70er. . . . 95-108 18. [bend len een 20. 17 60—70er. . . . 85—92 16. „ großmittel . . „ 121—130 21. 5 60—70 er . 82—86 16. 15 unſortiert . . 136—164 2 1 80—100er . . . 89—91 FFV 7 64 17. lebend groß 118130 Auguſt Schleien: Mark 17: „ unſortiert. . 130-179 8. lebend, klein . . 154—162 PIa DL. 1%) 7 9 RR 8. „ (unſortiert. 149 19. lebend, mittel 127130 F 90 19. 7 unſortiert . . 145—163 . gebend klein ĩ 3 166 20. 15 groß;: A7 8 9. lebend, unſortiert . . 130—132 20. 5 unſortiert . . . 123-166 10. „ lem 10906 ..... 10. „ groß⸗ mittel . . 134—137 lebend, groß, 11 10. 1 unſortiert . . 137 —175 21. 5 groß, matt . . . 97—105 ift 6492 21. „ unſortiert. 130-140 12. lebend, unſortiert. . . 151—152 tot, greß; er; 75 13. lebend, unſortiert . 131—164 Kralingſche Beer, 17. Auguſt. Zufuhren und Preiſe vom 10. d. M. bis inkl. geſtern: 818 Sommerſalme zu Mk. 1.35 —2.20 und 295 St. Jakobsſalme zu Mk. 1.45—2.30 per Pfd. 373 Berlin, 17. Auguſt. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen⸗Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren meiſt mäßig und knapp, heute etwas reichlicher. Geſchäft rege. Preiſe ohne beſondere Aenderungen, im allgemeinen befriedigend, nur am Freitag für Aale gedrückt. iſche (per au) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte EN echte, groß 88 100 45—77 e per Pfund — ander, groß. 108 104-107 [ Ruſſ. 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Alle Arten ſind naturgetreu abgebildet, ſo daß dadurch auch 9 dem Anfänger in der Fiſchzucht eine leichte Orientierung über die Fiſchfeinde | ermöglicht iſt. 9 1 Zu beziehen von der ee der Allgemeinen e e 9 N ee Veterinärſtraße 6, unter Poſtnachnahme von Mark 1.10 —— S SS <<< S K. Forstamt Weingarten (Württemberg). Speisefisch Verkauf. Der Ertrag des Birk-Kilians- und Bannbühlweihers, geſchätzt zu 2 Ztr. 3ſömmer. Schuppenkarpfen, 22 Itr. 4ſömmer. Galizierkarpfen, hochedle Raſſe, % Itr. Forellen und 20 Pfd. Hechte, wird in einem Los im Submiſſionswege verkauft. Angebote pro Pfund jeder Fiſchgattung (Forellen, lebend und tot) loco Weiher— damm ſind bis 20. September, vormittags 11 Uhr, an das Forſtamt einzureichen, wo die Bedingungen aufliegen. Der Fiſchzug muß im Laufe des Oktobers ſtattfinden. Vom 14.— 24. Oktober findet das Gefechtſchießen des Regiments in der Nähe der Weiher ſtatt, in welchen Tagen der Fiſchzug nicht erfolgen kann. Grösste Forellenzucht Deutschlands. Früher Kluß b. 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Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-⸗Holſtein ꝛc. ꝛc., owie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 18. München, den 15. September 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: J. Zur Einbürgerung der Regenbogenforelle. — II. Zur Biologie der Forellen— brut. — III. Die Zucht von exotiſchen Zierfiſchen. — IV. Vermiſchte Mitteilungen. — V. Vereinsnachrichten. — VI. Fragekaſten. — VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Zur Einbürgerung der Negenbogenforelle. Von Oskar Coeſter, Elbingerode. Wenn man in den Jahrgängen der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“ zurückblättert, ſo fällt einem auf, daß die Meinungen und Anſichten zu dieſer Streitfrage bis auf den heutigen Tag noch ein und dieſelben geblieben ſind. 378 Es urteilt eben jeder viel zu ſehr nach ſeinen lokalen Erfahrungen und nach dem Ausfalle jeiner Verſuche, oder man hat ein anderes geſchäftliches Intereſſe im Auge. Solche einſeitigen Behaup— tungen und Erfahrungen zu verallgemeinern halte ich nicht für ratſam, und da mir dieſe Frage als eine der allerwichtigſten der Forellenzucht erſcheint, möchte ich nochmal dazwiſchen reden, lediglich um eine genauere Modifikation meines Standpunkts darzulegen, ſpeziell aber zu den bevorſtehenden Salmonidenbrutausſetzungen im allgemeinen und den Iridea-Ausſetzungen im beſonderen einige beachtenswerte Hinweiſe erteilen. Vorweg bemerke ich, daß ich durchaus kein Iridea-Schwärmer bin, züchte ich fie doch ſelbſt nur in ganz geringer Zahl, aber auch keineswegs aus Antipathie, ſondern weil ich in der glücklichen Lage bin, größtenteils Bachſaiblinge und Bachforellen zu Speiſefiſchen heranziehen zu können. In den weitaus meiſten Forellenteichwirtſchaften aber ſind die Verhältniſſe nicht überall jo günſtige, und da iſt und bleibt Iridea der rentabelſte Salmonide. Selbſt in ein und derſelben Gegend mit gleichen Waſſer- und Bodenverhältniſſen ſind die Zuchtmöglichkeiten oft ſchwankende, jo z. B. kann ich in einer meiner Anlagen, welche im Bodetal 4 km von hier entfernt liegt, nur Bachſaiblinge und Bachforellen und in einer anderen Anlage bei Elbingerode jedoch nur Irideg züchten, beide Anlagen haben Quellwaſſer und die gleiche geologiſche Umgebung. Nach der andern Richtung liegt 4 km von hier die Forellenzucht Eggeröder-Brunnen, hierſelbſt iſt allein der Bach— ſaibling der dankbarſte Salmonide, einſömmerige erreichen oft bis 20 cm Länge. In unmittel- barer Nähe dieſer Forellenzucht liegt die allbekannte Fiſchzucht Michaelſtein, dort iſt wieder Fridea die rentabelſte Forelle; in den dortigen Quellteichen zeichnet ſie ſich durch große Farbenpracht und Schnellwüchſigkeit aus. In allen eben genannten Anlagen ſind die Waſſer- und Bodenver— hältniſſe ganz gleichartige (unſere vorherrſchende Geſteinsart iſt Stringocephalenkalk), und dennoch ſind die Bedingungen für das Gedeihen der einen oder anderen Salmonidenart ſo verſchiedenartige! Was iſt die Urſache? Ich könnte nur Vermutungen ausſprechen und das möchte ich nicht! Ich glaube aber, hier wäre dem Biologen noch ein dankbares Feld der Tätigkeit gegeben. Unſere Gelehrten haben ſich ſo eingehend mit der Biologie des Karpfen beſchäftigt, und damit der Praxis zu manchem Erfolge verholfen, von der Biologie der Salmoniden aber wiſſen wir erſt ſehr wenig. Wenn ich nun nicht in den verſchiedenſten Gegenden und Lagen im Verlaufe einer zwanzig— jährigen Praxis der Forellenfiſcherei mir ein Urteil gebildet hätte, würde es mir ebenſo gehen wie anderen, und ich würde auf Grund lokaler Erfahrungen und Verhältniſſe auch ganz einſeitige Behauptungen aufſtellen. Unbeſtritten iſt der Wert der Iridea für die Teichwirtſchaft anerkannt, und andererſeits kämpft man gegen die Einbürgerung derſelben in den natürlichen Gewäſſern. Sei es nun, daß man infolge der gemachten Mißerfolge entmutigt iſt, oder zu der Anſicht neigt, daß dadurch eine Gefährdung des Bachforellenbeſtandes befürchtet wird; manche verachten auch aus patriotiſchen Gefühlen jeden Fremdling. Im allgemeinen aber geht die ganze Bewegung jetzt dahin, Bachforellen zu züchten; ob dies nun überall bei der Schwierigkeit der Bachforellenzucht möglich iſt und ob bei der heutigen Preis— lage die reine Bachforellenzucht rentabel iſt, bezweifle ich. Ich für meine Perſon halte die Bachforelle für viel zu edel, als daß man fie in Teichen züchtet. In natürlichen Quellteichen bei natürlicher Ernährung macht einem die Zucht wohl Freude, aber mir kommt es immer wie ein Mißverhältnis vor, wenn ich ſie in Maſtteichen eingeſperrt ſehe. Die Bachforelle iſt das Preſtigee des Forellenfiſchers, fie gehört in den Bach, und bei rationeller und intenſiver Bachwirtſchaft könnten wir vielleicht einmal ſo viel Bachforellen produ— zieren, daß wir es kaum nötig haben, die ſchöne trutta fario in der Teichwirtſchaft zu züchten. Ueber intenſive Bachfiſcherei ein andermal. Freilich liegt die Zucht der Regenbogenforelle vielerorts ſehr im argen, aber die Schuld dieſes Uebels liegt eben daran, daß uns nicht die Möglichkeit gegeben iſt, unſere Teichfiſche aus Eiern von Wildfiſchen zeitweiſe zu ergänzen. Mit wenigen Ausnahmen werden jetzt nur Iridea vom Ei bis zum vier- und mehrjährigen Zuchtfiſche in Teichen, und in demſelben Turnus meiſt immer ſo weiter gezüchtet, da ſollte man ſich wirklich nicht wundern, wenn ſolche Fiſche im Kampfe ums Daſein ſchließlich jede Widerſtandsfähigkeit verlieren und von Epidemien dahingerafft werden. Und ich glaube, daß es mit der Bachforellenzucht ebenſo ginge, wenn wir nicht die Möglichkeit n neee * * N N 379 hätten, allenthalben Wildfiſcheier zu erlangen. Ich wüßte wenigſtens keinen Betrieb, wo Bach— forellen vom Ei bis zum mehrjährigen Zuchtfiſch und in der gleichen Art und Weiſe weiter ge— züchtet werden, geſchähe es, dann ginge es ebenſo, wie mit der Regenbogenforellenzucht und zwar viel ſchneller bergab. Nun hat Arens ſchon vor 10 Jahren der Regenbogenfore lle eine Zukunft als Teichlachs prophezeit und er hat recht behalten. Wenigſtens hier in Norddeutſchland wird ſie ſchon als zwei— und mehrpfündiger Fiſch ſehr ſtark gefragt, ſo daß neu anzulegenden Züchtereien dringend zu raten iſt, Einrichtungen vorzuſehen, damit die als Portionsfiſch unverkauft gebliebenen Fridea zu größeren Exemplaren weiter gezüchtet werden' können. Ich kann nun nicht behaupten, ob der Lachs im Rückgange begriffen iſt, jedenfalls aber halten die Fänge mit der immer größer werdenden Nachfrage nicht mehr Schritt, und es wäre dann ein großer Vorteil für den Konſumenten, wie auch für den Züchter, wenn da die Regenbogen— forelle als Erſatz einſpringen könnte. Aber ganz abgeſehen davon wird ſie auch als Portionsfiſch einen Wert behalten, denn was wollten wir anfangen, wenn wir keine Iridea hätten in der Zeit, wo die Bachforelle Schonzeit hat. Wenn auch die Iridea zurzeit arg in Mißkredit geraten iſt — es mußte mal fo kommen, durch Schaden wird man klug — ſo wird ſie dennoch eine große Bedeutung für die Salmonidenteichwirtſchaft der Zukunft haben. Freilich in wenigen Jahren iſt dies nicht zu erreichen. Wir müſſen aber aufhören, aus Teichfiſchen unſere Beſtände fortwährend zu ergänzen, wir müſſen dafür beizeiten ſorgen, daß wir dann allerorts Wildfiſcheier erlangen können. Der Züchter kann ſich damit aber nicht immer abgeben, da er ſich nach den jeweiligen Marktverhält— niſſen richten muß, ſondern es wäre Sache der Vereine, Einbürgerungsverſuche immer wieder an— zuregen, die Vereine müſſen weitblickender ſein und der Einbürgerung der Iridea mindeſtens ein ebenſo großes Intereſſe zuwenden, als den Lachsbrutausſetzungen. Wenn man ſich nun noch fragen muß, was ſolche Einbürgerungen eigentlich zu bedeuten haben, ſo liegt die Antwort doch ſehr nahe: erſtens, um der Teichwirtſchaft für Wildfiſcheier zu ſorgen, zweitens, um damit in vielen Bächen eine Lücke auszufüllen und höhere Erträge heraus— zuwirtſchaften. Keineswegs gehört zu dieſem Kapitel die Erörterung der Geſchmacksfrage und der augenblickliche pekuniäre Wert des Fiſches. Man darf nicht glauben, daß immer der teuerſte Fiſch der rentabelſte iſt; in einem Bache kann unter Umſtänden die Weißfiſchzucht höhere Erträge bringen, als die Salmonidenzucht. Der Geſchmack unſerer gangbarſten Salmoniden in freien Gewäſſern iſt, je nach den örtlichen Verhältniſſen, oft ſehr verſchieden. In der Regel hat die Bach— forelle das feinſte Aroma, der Bachſaibling iſt trocken und die Regenbogenforelle weich im Geſchmack; es kann aber auch umgekehrt ſein und manchmal iſt die Aeſche und die Regenbogenforelle der feinſte Fiſch. So wie die Salmoniden, je nach dem Orte, den ſie bewohnen, ſchon äußerlich in Form und Farbe oft ſehr variieren, ebenſo variiert die Farbe des Fleiſches und der Geſchmack. Anders iſt es in der Teichwirtſchaft; werden verſchiedene Arten gleichen Jahrgangs in ein und demſelben Teiche mit gleichem Futter gefüttert, ſo ſchmecken ſie nachher ohne Unterſchied gleich — wie eine Maſtforelle —! Und die Geſchmäcke ſind verſchieden!? — Alſo in erſter Linie muß dafür geſorgt werden, daß der Züchter Wildfiſcheier im eigenen f Lande haben kann und dafür müſſen die Vereine Bahn brechen. Unſere land wirtſchaftlichen } Vereine, Genoſſenſchaften und nicht zum wenigſten die Landwirtſchaftskammern ſorgen auch für einen ſteten Ausgleich des Zuchtviehs aus Gegenden oder Wirtſchaften mit Weidebetrieb in ſolche, die auf Fleiſchproduktion angewieſen ſind, und es werden oft für koſtſpielige Importe keine Koſten geſcheut. Wie ſteht es nun in der Forellenteichwirtſchaft? Durch die fortwährende Züchtung der Regenbogenforelle in Teichen, degenerieren — wie überhaupt bei dieſen Bewohnern der ſchnell⸗ 3 fließenden Bäche — deren Geſchlechtsprodukte von Jahr zu Jahr immer mehr, und ſicher f wird, wenn es ſo weiter geht, ſich allmählich eine vollſtändige Impotenz herausbilden; heute ſchon werden die Klagen über mangelhafte Fruchtbarkeit immer mehr hörbar. Unſer Maſtvieh (Schweine, Rindvieh) iſt auch im Zuſtande der Mäſtung kaum zeugungsfähig, ganz anders das Weidevieh; und ſo iſt es mit den Fiſchen ebenfalls. In dem fließenden, ſich bewegenden Waſſer der Bäche ſind die Forellen, abgeſehen von Mannigfachigkeit der Ernährung und ſonſtigen günſtigen Einflüſſen, in ſteter Bewegung, ich möchte jagen: Gymnaſtik, durch deren Wirkungen die Entwicklung der Geſchlechtsprodukte offenbar günſtig beeinflußt werden. Die Kreuzungen mit der Purpurforelle haben gezeigt, wie rr 380 nötig und wertvoll ein Blutwechſel iſt, bei weiterer Teichzucht werden auch dieſe Erfolge nacht lange dauern. Ich ſelbſt habe vor etwa drei Jahren Regenbogenforelleneier, welche von Fiſchen ſtammten, die in großen Mühlteichen mit bachartigem Zufluß und natürlicher Ernährung gehalten wurden, im Bruthauſe liegen gehabt und glaubte Wunder was Gutes zu haben; als ich dann in den nebenſtehenden Bruttrog Wildfiſcheier von Iridea brachte, da war doch der Unterſchied ein ganz auffallender. Bei erſteren war eine, wenn auch geringe Sterblichkeit immerwährend zu bemerken, bei letzteren gar nicht und dieſe Brut war auffallend kräftiger und munterer, wie auch der Aufzug nachher mit allerbeſtem Reſultate abſchloß. Welche Bäche eignen ſich nun zur Einbürgerung der Regenbogenforelle? Dieſe Frage kann nicht ſchematiſch beantwortet werden. Im allgemeinen werden diejenigen Forellenbäche in Betracht kommen, welche ſich durch große Nahrungsproduktion auszeichnen; es werden in der Regel ſolche Bäche ſein, in welchen uns bereits die Bachforellen infolge der hohen und oft ſehr ſchwankenden Temperaturen verlaſſen; in dieſen Bächen werden auch Aeſchen weniger vorkommen, dieſe lieben zwar weiches Waſſer, meiden aber ebenfalls ſtark ſchwankende und vor allem hohe Temperaturen. Außerdem iſt die Exiſtenz der Aeſche noch von anderen Vorbedingungen, welche nicht in allen Bächen gegeben ſind, abhängig. Damit will ich aber nicht ſagen, daß dieſe Bäche allein in Frage kommen, wie ja auch in dieſer Zeitſchrift wiederholt berichtet wurde, daß die Einbürgerung auch in ſolchen der eigentlichen Forellenregion gelungen iſt. Die große Hauptſache dabei iſt immer die Produktivität eines Gewäſſers, und in einem nahrungsreichen Bache bedeutet die Einbürgerung der Iridea keine Nahrungskonkurrenz der einheimiſchen Salmoniden, ſondern vielmehr eine beſſere Futterausnützung und zwar zum Vorteile für den Geldbeutel des Bachfiſchers. Es werden aber häufig zu derartigen Verſuchen Bäche beſtimmt, in welchen nicht einmal die beſcheidene Bachforelle was zu freſſen hat; in ſolchen Hungerbächen braucht man ſich aber nicht zu wundern, wenn der Vielfraß Regenbogenforelle dann auswandert. Den Einbürgerungsverſuchen in großen Flüſſen ſtehe ich, wie geſagt, ſkeptiſch gegenüber, wenn ſie mir auch ſonſt des Verſuches wegen ſympathiſch ſind. Die großen Flüſſe Kaliforniens, welche man ſich dabei als Schema denkt, der Sacramento und Me. Cloud River ꝛc., die Heim— ſtätten der Regenbogenforelle, laſſen ſich mit unſeren Flüſſen gar nicht vergleichen, jene tragen noch einen ganz anderen Charakter. Aus v. d. Borne „Sechs amerikaniſche Salmoniden“ entnehme ich auf Seite 6 z. B. folgende Beſchreibung: „Sowohl der Sacramento wie der Me. Cloud River entſpringen an dem 14 440 Fuß hohen Mount Shaſta. Der Me. Cloud River entſtrömt einer Rieſenquelle und fließt in einem wilden, höchſt romantiſchen Gebirgstal mit den großartigſten Landſchaftsbildern. Steile, oft ſenkrechte, meiſt unerſteigliche Felswände von mehreren tauſend Fuß Höhe ſteigen oft unmittelbar aus dem Waſſer auf, und in ſeinem mittleren Laufe ſchäumt der Fluß in einem engen, ganz unzu— gänglichen Kanon dahin. Nachdem er dieſe Felsſpalte verlaſſen, ſtrömt er in zahlreichen Win— dungen und bildet eine Reihe von Waſſerfällen. In den Kalkfelſen der Umgebung ſind Höhlen, unterirdiſche Waſſerläufe und mächtige Quellen. Die Breite des Fluſſes beträgt im unteren Laufe 25—75 m im Durchſchnitt 40 m.“ Das ſind alſo echte Gebirgsbäche in größerem Maßſtabe und zwar von der Quelle bis zum Meere, und den Amerikanern würde ich raten, dort einmal unſere deutſche Bachforelle einzubürgern, ſie würden ſicher Freude daran haben. Wie ich aber aus Reiſebeſchreibungen entnehme, arbeitet auch dort bereits der Meißel der Kultur, und es wird nicht lange mehr dauern, bis auch hier der Kulturmenſch dieſe herrlichen Flüſſe ſeinem Ebenbilde ähnlich geſchaffen hat. Wenn nun trotzdem die Regenbogenforelle bei uns ſich allerorten häufig einbürgern läßt, ſo iſt dies eben ein Beweis ihrer großen Anpaſſungsfähigkeit und ſollte uns zu weiteren Verſuchen erſt recht ermuntern. Ich komme nun zu der Frage, was iſt auszuſetzen, Brut oder Satzfiſche? Dieſe Frage iſt ſehr umſtritten und zwar ebenfalls meiſt nur infolge lokaler Erfahrung. Ich ſelbſt halte im all- gemeinen Brutausſetzungen für das zweckmäßigſte und im Erfolge ſicherſte, es muß nur richtig gemacht werden. Ich weiß ſehr wohl, daß es Bäche geben kann, in welchen Brut nicht aufwächſt, ich ſage mir, in ſolchen Bächen ſind dann auch die Vorbedingungen für natürliche Vermehrung nicht vorhanden, und da iſt allerdings das einzig Mögliche, Setzlinge auszuſetzen. In ſolchen Gewäſſern 381 halte ich das Ausſetzen von Laichfiſchen aber erſt recht verkehrt, dieſe ſollen eine natürliche Be— völkerung herbeiführen, aber wenn in einem ſolchen Gewäſſer zum Aufwuchs der Brut keine Be— dingungen vorhanden ſind, dann wird die natürliche Vermehrung ebenfalls kaum gelingen. Außerdem habe ich Bedenken gegen derartiges Laichfiſchmaterial; ich glaube kaum, daß ein Züchter etwa ſeine unter natürlichen Verhältniſſen großgezogenen Mutterfiſche für den üblichen Preis hergeben wird, ſondern es werden wohl meiſt die aus dem Speiſefiſchverkauf übrig gebliebenen ausgeſucht, wenn nun ſolche, an fortwährendes Freſſen gewöhnte Fiſche auf einmal in ein freies Gewäſſer kommen, dann geht's in der Regel talab. Günſtiger würde es allerdings ſein, wenn man Laichfiſche aus Bächen in andere Gewäſſer überführen könnte. Die wichtigſte Frage erſcheint mir die: wie iſt auszuſetzen? In dieſem Punkte werden bei Brutausſetzungen die größten Fehler gemacht, auf welche meines Erachtens die meiſten Miß— erfolge zurückzuführen ſind. So wird z. B. in Nr. 5 ein Mißerfolg mitgeteilt und geſagt, man habe die Brut zunächſt in kleine Anfütterungsteiche getan; ohne zu wiſſen, wie dieſe „kleinen Teiche“ beſchaffen ſind, kann man ſich kein Urteil erlauben, da aber von der Brut ſpäter gar nichts vorge— funden wurde bezw. dieſe zum Teil in dem unterhalb gelegenen Bache feſtgeſtellt wurde, ſo möchte ich doch auf zwei Möglichkeiten hinweiſen, entweder hat dieſelbe in den kleinen Teichen Hunger gelitten und infolgedeſſen dem Ungeziefer zum Opfer gefallen, oder, das Unglaubliche wird wahr, man hatte den Teich nicht vergittert, und ſo konnte die Brut in Freiheit gelangen; herausfliegen kann ſie doch nicht! Ich glaube, es hätte das jeder andere Fiſch ebenſo gemacht. Das Ausſetzen der Brut geſchieht meiſt mit dotterſackfreier Brut einfach in der Weiſe, daß dieſelbe an hierfür geeigneten Stellen dem Gewäſſer übergeben wird, und das halte ich nicht für richtig. Wie ich auch die ſeitherige Methode der Erbrütung ebenfalls als verbeſſerungsbedürftig anſehe, möchte ich doch nicht, da nicht zur Sache gehörig, hierüber berichten, obſchon meine Anſicht dadurch eher befeſtigt würde. Doch bin ich bereits ſeit Jahren ganz davon abgekommen, die Brut bis zur Beendigung der Dotterſackperiode in engen Bruttrögen zu halten, ſondern ich ſetze ſchon die 10—20 tägige Dotterbrut in das für ſie beſtimmte Gewäſſer aus, natürlich nicht freilaſſend, ſondern zunächſt in einen eigens konſtruierten Brutkaſten, und ich habe mit dieſem Verfahren bisher die denkbar beſten Erfolge gehabt. Dieſer Kaſten iſt ca. 1 m lang, 40 em hoch und breit, der Boden und Deckel iſt aus ge— ſpundeten Brettern hergeſtellt, die vier Seitenwände find mit 2 mm gelochtem Zinkblech beſchlagen, nur die vordere Wand hat vom Boden gemeſſen einen 15 m hohen, 6 mm oval gelochten Zink— blechſtreifen, der andere Teil dieſer Wand beſteht wieder aus 2 mm Blechlochung oder kann auch maſſiv aus Brettern gearbeitet fein. Nun befindet ſich inwendig im Kaſten mit ca. 20 em Abſtand von der vorderen Wand auf beiden Seiten eine Nute zum einſchieben von Staubrettern; zunächſt kommt in dieſe Nute ein Staubrett von 20 em Höhe, alſo gegenüber dem 15 em hohen, 6mm ge— lochten Bleche, auf dieſes Staubrett wird dann wieder bis zur Höhe des Kaſtens ein 2 mm gelochtes Abſperrgitter eingeſchoben. Der andere Teil iſt der Brutraum. Der Deckel muß gut verſchließbar hergeſtellt ſein, damit keine Spitzmäuſe eindringen. Durch die genaue Beſchreibung wird der Kaſten ſcheinbar etwas kompliziert, aber man nehme ſich nur eine Zigarrenkiſte zur Hand und modelliere mit dem Stift nach der Beſchreibung; er iſt ganz einfach. Ich habe ihn noch ſo hergeſtellt, daß er in ſechs Teile auseinander genommen und leichter transportiert werden kann. Ein Mann kann dann in nicht zu ſchwierigem Gelände ganz gut drei ſolcher auseinander genommener Kaſten tragen. Dieſe Kaſten ſtellen durchaus kein koſtſpieliges Inventar der Bach- und Teichfiſcherei dar, ſondern können auch im Anſtaltsbetriebe das ganze Jahr hindurch als Fiſch- und Sortierkaſten Verwendung finden. Wenn ich nun Salmonidenbrut ausſetzen will, ſei es nun in den Bach oder Teich, in letzterem Falle jedoch nur, wenn ohne künſtliche Fütterung aufgezogen wird, dann wird der Brutkaſten im Bache oder Teiche derart befeſtigt, daß er etwa 30 em im Waſſer ſteht, der eigentliche Brutraum würde vorher mit gereinigtem groben Kies etwa handhoch muldenartig ausgelegt, und bringe dann in dieſes Kiesneſt, unter Beobachtung der allgemeinen üblichen Vorſichtsmaßregeln, die (je nach Art und Jahreszeit) 10—20 Tage alte Dotterbrut hinein; in einem ſolchen Kaſten kann man mindeſtens 10 000 Stück einſetzen. Ich bringe in jeden Kaſten noch einige Büſchel Brunnen— kreſſe oder Bachbunge, obwohl dies nicht erforderlich iſt. Nun wird der Deckel gut verſchloſſen und zeitweiſe kontrolliert; es iſt erſtaunlich zu ſehen, wie die Brut gleich ein ganz anderes Be— 382 nehmen zeigt als im Bruttroge, das ganze Verhalten iſt ein auffallend anderes; eine Sterblichkeit kommt faſt gar nicht mehr vor. Sobald nun die Brut beginnt, ſich gegen den Strom zu ſtellen, was Ende der Dotter— periode ſtattfindet, wird das Abſperrgitter vor dem Brutraum herausgenommen und nur die kräftige, gut ſchwimmende Brut wird über das 20 em hohe Staubrett hinweg können, um dann unten durch den 6 mm gelochten Teil der vorderen Wand nach und nach in Freiheit zu gelangen. Die Entleerung findet alſo ganz allmählich ſtatt, ſollte es ſchneller gehen, brauchte man nur noch das Staubrett herauszunehmen. Kurz und gut, die Eingewöhnung bezw. Anpaſſung in den mannig— fachen Verhältniſſen eines Gewäſſers hat bereits in früheſter Jugend ſtattgefunden, und durch die Konſtruktion des Brutkaſtens findet eine ganz allmähliche Verteilung ſtatt, ebenfalls ein Vorteil, welcher klar auf der Hand liegt. Auf den Kilometer Bachſtrecke nehme man etwa zwei Kaſten, je mehr, deſto beſſer, man kann ſie ja dünner beſetzen; im Teiche richtet ſich dies ganz nach der Größe desſelben und Menge des Beſatzes. Auf dieſes Verfahren der Brutausſetzung, namentlich zu den bevorſtehenden Iridea-Aus— ſetzungen, wollte ich eingehend hinweiſen, obwohl ich eigentlich vorhatte, es noch einige Zeit diskret zu halten, und möchte jedem Bachfiſcher und Züchter (falls letzterer extenſiv aufzieht) dringend raten, ſich einen ſolchen Brutkaſten zu zimmern und das Verfahren genau anzuwenden, ich bin überzeugt, wer es erſt einmal probiert hat, wird nie wieder davon abkommen. Auch wäre es von allgemeinem Intereſſe, wenn gelegentlich einmal darüber berichtet würde, ob dieſes Ver— fahren auch dazu beiträgt, die Lachsbrutausſetzungen günſtiger zu fördern. Wenn auch Private, teils mit negativem teils voſitivem Erfolge ſich dieſer wichtigen Frage gewidmet haben, ſo ſollten die Vereine erſt recht weitere Verſuche anregen, und wenn von zehn Fällen nur einer gelingt, iſt ſchon vieles erreicht. Wenn man geeignete Bäche ſucht, wird man ſie auch gewiß finden. Die Vereine aber ſollten dann, ehe ſie größere Mittel dafür aufwerfen, das in Betracht kommende Gewäſſer von einem Biologen auf ſeine Produktivität hin unterſuchen laſſen, und event. noch einen Vergleich mit denjenigen Gewäſſern aufſtellen, in welchen die Ein— bürgerung bereits zur Tatſache gelungen iſt. Iſt es ein weniger nahrungsreiches Gewäſſer, dann wird jeder Verſuch zwecklos ſein, andernfalls aber ſollte man die Sache intenſiv und mit Ausdauer anfaſſen. Ich bedaure nur, daß ich hier keinen für Regenbogenforellen geeigneten Bach habe, die Bode, der größte Harzfluß, halte ich aus verſchiedenen Gründen für ganz ungeeignet, obwohl vereinzelt Jridea und Fontinalis darin vorkommen. Dagegen kenne ich ein anderes Harzflüßchen, die Zorge, in welcher von Arens die Regenbogenforelle eingebürgert iſt, ich kenne die Zorge ja nur vom flüchtigen Anſehen, aber ſoviel habe ich geſehen, daß darin Nahrung, Futter, Freſſen und zwar in großer Mannigfaltigkeit vorhanden iſt, was neben allen anderen Bedingungen der punctum saliens iſt. Ebenſo verhält es ſich in dem von mir bereits mitgeteilten märkiſchen Bache; in dieſem Bache gibt es ſogar noch in nicht geringer Anzahl Weißfiſche, Barſche, Hechte, und die Bachforelle iſt zwar in großen Exemplaren, aber nur in geringer Anzahl von jeher darin vorhanden geweſen, und iſt es nun eine Luſt zu ſehen, wie die Regenbogenforelle dort alle anderen Fiſcharten überholt, die dortigen Bachfiſcher möchten ſie nicht mehr miſſen, zumal gerade dadurch der Wert des Baches ſehr geſtiegen iſt. Dorthin, „Märkiſcher Fiſchereiverein“, richtet das Augenmerk, damit die Pflege der Iridea nicht vernachläſſigt wird. Die Erkenntnis der Notwendigkeit der Akklimatiſation der Iridea in Bächen bricht ſich leider infolge des Widerſtreites der Meinungen viel zu langſam Bahn, obwohl unſere bedeutendſten Forellenzüchter ſtets dafür eingetreten ſind, und ich habe mir vorgenommen, immer wieder da— zwiſchen zu reden, um den goldenen Mittelweg ſuchen zu helfen, denn es handelt ſich hier wirklich um eine Exiſtenzfra ge der Forellenteichwirtſchaft. 383 II. Zur Biologie der Forellenbrut. Von Dr. Walter Hein. III. Ueber die Wirkungen von Druck, Stoß und Fall auf die Entwicklung der Bachforelleneier. (Aus der Königl. Bayeriſchen Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) In einem früheren Artikel in dieſer Zeitſchriftt) war von der abſoluten Druckfeſtigkeit der Eier die Rede. In den dort verzeichneten Verſuchen waren die Eier ausnahmslos bis zu ihrem Platzen gedrückt. Es [waren alſo nur ihre rein phyſikaliſchen Eigenſchaften ohne Rückſicht auf das in ihnen herrſchende Leben in Betracht gezogen. Auf Grund unſerer durch dieſe Verſuche erlangten Kenntniſſe können wir nun weitere ausgedehntere Verſuchsreihen unternehmen, die ſich nicht auf die abſolute Druckfeſtigkeit der Eier beziehen, ſondern die Lebensfähigkeit der in den Eiern befindlichen Embryonen bei Anwendung mechaniſcher Störungen berückſichtigen. Wir wiſſen, daß wir den Eiern unter allen Umſtänden einen Druck von 1—1½ kg mindeſtens bis zu ihrem Platzen zumuten können, ſoweit ſie nicht ganz kurz nach der Befruchtung oder in den letzten [ Tagen der Bebrütung zu den Verſuchen herangezogen werden. Bei der Feſtſtellung der einzelnen Druckverſuche in ihrem Wirken auf die Lebensfähigkeit der Forelleneier werden wir alſo über 1000 g Druck nicht hinausgehen, dieſen Druck aber ver— ſchieden lang einwirken laſſen. Um beſſer vergleichbare Werte in den Reſultaten unſerer Verſuche zu erhalten, werden wir die Verſuche mit der Hälfte und einem Viertel des Gewichts — ebenfalls mit der Modifikation verſchieden langer Zeit — wiederholen. In den Verſuchen, welche hier mitgeteilt werden ſollen, wurden alſo drei Verſuchsreihen unternommen, zu welchen 1000 g, 500 g und 250 fg als Druckgewicht mit einer Dauer von je 15 Minuten gewählt wurden, und jede Verſuchsreihe wurde mit je 200 Eiern durch die ganze Brutperiode in annähernd gleichen Zwiſchenräumen durchgeführt. Neben dieſen drei Verſuchsreihen wurden drei Parallelverſuchsreihen mit denſelben Belaſtungsgewichten, aber mit einer Belaſtungszeit von je drei Minuten, durchgeführt, wobei die früher beſchriebenen kleinen Apparate (Anm.) ſich ſehr zweckdienlich erwieſen. Bei den Verſuchen über die Wirkung eines Falles wurde derſelbe dadurch herbeigeführt, daß die 200 Cier in eine kleine Holzkiſte gebracht und aus einer Höhe von einem Meter auf Asphaltboden fallen gelaſſen wurden; in den Verſuchen über Stoß wurden je 200 Eier ebenfalls in Holzkiſten gelegt, das Holzkiſtchen mit einem Schlag auf einer horizontalen Ebene weg— geſchleudert und nach zirka 60 em vorſichtig aufgehalten. Sämtliche Eier wurden nach ihrer Behandlung getrenntinden Bruttrögen aufgelegt und unter ſtändiger täglicher Kontrolle gehalten. Um nun auch im Gegenſatz zu den verhältnismäßig ſtarken Eingriffen, wie ſie die bisher beſprochenen Verſuchsreihen auf die Eier ausübten, möglichſt gelinde Einwirkungen in ihren Folgen auf die Entwicklung der Eier ſtudieren zu können, wurden an einigen Tagen je 200 Eier mit dem Brandſtätterſchen Zählapparat gezählt und ebenfalls nach den ein zelnen Verſuchsteilen getrennt zur Kontrolle in die Bruttröge verbracht. Die Verſuchseier entſtammten einer größeren Anzahl von Mutterfiſchen, welche im Oktober 1906 aus Wildwäſſern gefangen und bis zu ihrer Reife in der Anſtalt behalten wurden. Bei der Gewinnung der Verſuchseier wurden beſonders kleine Eier einzelner Mutter— fiſche ausgeſchaltet, jo daß ein Durchſchnittsmaterial von Eiern zu den Verſuchen verwandt wurde, welches ſich jeder Marktware zur Seite ſtellen konnte, in den meiſten Fällen dieſelbe an Qualität übertraf. Die Temperatur des Brutwaſſers betrug im Durchſchnitt 8,89 C. 1) Hein, Zur Biologie der Forellenbrut II. Ueber die abſolute Druckfeſtigkeit der Bach— forelleneier. Dieſe Zeitſchrift Nr. 16, pag. 334 — 339. 384 Während der Brutperiode war das einzige Kriterium, welches uns von den Vorgängen im Ei und über ſeine Reaktion auf die verſchiedenen intenſiven Eingriffe hin Aufſchluß geben konnte, ſein Abſterben reſp. ſeine Veränderung im Ausſehen, das Weiß- und Durchſichtig— werden desſelben. Es iſt dieſe Verfärbung der normale Vorgang, der auf das Eindringen des Waſſers in den im Ei abgeſtorbenen Organismus folgt. Der Organismus iſt aus irgend einem Grunde abgeſtorben, die vorher lebenden Gewebe haben die Fähigkeit verloren, dem normalerweiſe in das Ei eintretenden Waſſer einen undurchdringlichen Widerſtand entgegen— zuſetzen, ſie werden durch ihren poſtmortalen Zerfall für Waſſer durchläſſig; das Waſſer dringt ein, kommt mit dem Dotter in Berührung und bringt dieſen mehr oder minder raſch zur Gerinnung. Hierauf beruht das „Weißwerden“ der Eier. Iſt durch einen Druck oder Stoß der ſich im Ei entwickelnde Embryo nun zum Abſterben gebracht, ohne jedoch verletzt worden zu ſein, ſo wird das „Weißwerden“ des Eies erſt dann eintreten, wenn der Zerfall der Gewebe derart vorgeſchritten iſt, daß das Waſſer an oder in den Dotter gelangen kann; fand dagegen eine Verletzung des Embryos ſelbſt ſtatt, ſo wird dies Weißwerden der Eier umgehend oder bald nach dem Experiment ſich einſtellen. Dieſer Umſtand führte dazu, daß das Abſterben der Eier reſp. der Jungbrut in den Tabellen, welche des weiteren in einem kurzen Auszug hier folgen werden, ?) zuerſt genau zahlenmäßig und täglich bis zum 60. Tage regiſtriert wurde. Bei der Beur— teilung der Verluſtziffern wurden dann alle täglichen Verluſte, die auf den Verſuchstag direkt folgten, dem Verſuch zur Laſt gelegt. Wenn an einem Tage nach dem Verſuche keine toten reſp. weiß gewordenen Eier gefunden wurden, ſo wurden die ſpäter abſterbenden Eier ebenfalls regiſtriert, aber der Grund ihres Abſterbens nicht mehr allein auf den Ver— ſuch, ſondern auch auf andere zurzeit noch mehr oder minder unbekannte Urſachen geſchoben, wie wir ſie in ihren Wirkungen auch bei den Kontrolleiern wiederfinden und überhaupt an allen zur Bebrütung aufgelegten Eiern kennen und gewöhnlich „Erbrütungsverluſte“ nennen. Es gibt aber noch eine zweite, allerdings ſeltenere Art des Abſter bens der Eier, welche ſich der Beobachtung bis zum Zeitpunkt des Ausſchlüpfens oder doch wenigſtens bis zu dem Augenblick, an dem die übrigen Eier mit Sicherheit Augenpunkte erkennen laſſen, entzieht. Dieſe Eier bleiben klar und durchſcheinend, ſie unterſcheiden ſich von den übrigen Eiern auf den erſten Blick gar nicht. Erſt wenn die übrigen Eier ſo weit in der Entwick— lung vorangeſchritten ſind, daß die Augen der Embryonen durch die Membran mehr und mehr deutlich durchſchimmern, dann vermiſſen wir dieſe Erſcheinung an ihnen; ſie bleiben durchſichtig und ſind es noch, ſelbſt wenn die gleichaltrigen Eier bereits ausſchlüpfen. Der Fiſchmeiſter bezeichnet ſie als unbefruchtete Eier und lieſt ſie gelegentlich der Entfernung der leeren Membranen, welche die Jungbrut hinterließ, aus. Wir kennen zurzeit die Urſachen dieſer Erſcheinungen noch nicht. So weit aber wird man gehen können, um zu ſagen, daß dieſe Eier ſicher nicht durch mißglückte Befruchtung ſich nicht weiterentwickeln konnten; denn in einigen in dieſer Richtung unternommenen Be— obachtungen konnte zweifellos feſtgeſtellt werden, daß die Entwicklung des Embryos infolge einer ſtattgehabten Befruchtung begonnen hatte, ohne jedoch mit der normalen Entwicklung Schritt gehalten zu haben. Wenn die Eier übrigens tatſächlich nicht befruchtet worden wären, ſo müſſen wir mit großer Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß ſie in über 50 Tagen — und um dieſe Zeitſpanne handelt es ſich bei ihnen — dem Zerfall und ihrer chemiſchen Auflöſung anheimgefallen wären. Wir haben es hier allem Anſchein nach mit Eiern zu tun, deren Entwicklung aus inneren Gründen anormal gehemmt iſt, derart gehemmt iſt, daß fie fait zum Stillſtand kommt, ohne daß die betreffenden Eier gleichzeitig zu Grunde gingen. Erſt wenn ſie länger (ich habe ſolche Eier bis zum 72. Tage klar und durchſichtig in den Trögen liegend geſehen) in den Bruttrögen liegen, dann erliſcht auch ihre Lebenskraft, ſie ſterben ab, der Dotter kommt bald zur Gerinnung und ſie werden weiß. 2) Vergl. hierzu: Hein, Einige Verſuche über den Einfluß mechaniſcher Störungen auf die Entwicklung der Bachforelleneier in: Berichte aus der Königl. Bayeriſchen biologischen Verſuchsſtation in München, pag. 22—69 (im Erſcheinen begriffen). 385 Im allgemeinen ijt übrigens die Zahl dieſer Eier in den Verſuchsteilen verhältnis— mäßig gering geweſen. Sie ſind in der Zahl der täglichen Verluſte während der Periode des Ausſchlüpfens in den ausführlichen Tabellen der hier zitierten Arbeit (Anm. 2) enthalten, und es kann hier nur auf dieſe Tabellen verwieſen werden. Aus dieſen Tabellen geht außerdem hervor, daß die Verluſte in der Periode des Ausſchlüpfens in den einzelnen Verſuchsreihen teilweiſe ſehr erhebliche waren. Sie beruhen zum geringeren Teile auf den eben beſprochenen durchſichtigen, und in der Entwicklung zurückgebliebenen Eiern und ſolchen, aus denen die Jungbrut nur mit Mühe und teilweiſe auszuſchlüpfen begann und unterdeſſen abſtarb, zum weitaus größeren Teil aber aus Eiern, welche ohne äußere Anzeichen weiß wurden reſp. abſtarben. Es muß zugeſtanden werden, daß die Verluſte, abgeſehen von den Verluſten, welche den Verſuchen zur Laſt gelegt werden müſſen, während der Weitererbrütung und während der Periode des Ausſchlüpfens in den einzelnen Verſuchsreihen teilweiſe ganz erhebliche waren und den Durchſchnitt der gewöhnlichen Erbrütungsverluſte ſtark überſchritten. Fürs erſte wird man einen guten Teil dieſer Verluſte mit den täglichen Störungen, wie ſie der Verſuch nun einmal mit ſich brachte und bringen mußte, um ſeinem Zwecke zu entſprechen, in Verbindung bringen müſſen. Daß häufiges Belichten und Kontrollieren der Eier, auch die, mit der Kontrolle verbundenen, wenn auch geringen Erſchütterungen der Entwicklung der Jungbrut und den Eiern entgegenſtehen, ſind ja bekannte Erfahrungen. Gehen wir nun nach dieſen für alle 9 Verſuchsreihen geltenden allgemeineren Bemer— kungen zu den einzelnen Verſuchsreihen über und beginnen mit den Kontrollteilen, welche am 2., 6., 11., 15., 20. und 26. Tage nach der Befruchtung den zu den Verſuchen reſervierten Eiportionen entnommen, mit dem Brandſtätterſchen Apparat gezählt und geſondert auf— gelegt wurden. Die Verſuchsverluſte betrugen in derſelben Reihenfolge der eben erwähnten Einzel— verſuche 10%, 00%, 11%, 30%, 10%, 00 /, Die Verſuche beweiſen die Tatſache, daß die Eier der Bachforellen ſich vom ungefähr 8. bis 20. Tag der Bebrütung gegen irgendwelche Behandlung, welche auch noch ſo vor— ſichtig wie in dem hier vorliegenden Falle mit ihnen vorgenommen wurde, durchaus nicht indifferent erweiſen. Die am 11. Tage nach der Befruchtung gezählten und in einem andern Bruttrog untergebrachten Eier zeigten in den nächſten Tagen einen Verſuchsverluſt von 5¼/%. Vom zirka 20. Tage ab ſcheint die Widerſtandsfähigkeit der Eier gegen die Behandlung im Brandſtätterſchen Zählapparat groß genug, um irgend erheblichen Verluſten unter den gezählten Eiern vorzubeugen. Die Geſamtverluſte dieſer 6 Verſuche bewegen ſich in verhältnismäßig außerordentlichen Zahlen, wie wir ſie auch nicht annähernd in den ſpäteren Verſuchen zu verzeichnen hatten. Sie betragen innerhalb 60 Tagen (nach zirka 54 Tagen ſchlüpfte die Brut aus) bei den ein— zelnen Verſuchen in derſelben Reihenfolge 34, 25, 36, 30, 32%, 23 ¼ 0%. Dieſe unverhältnismäßig großen Verluſte, welche zum größten Teil in die Zeit des Ausſchlüpfens der Jungbrut fallen, betreffen zumeiſt abgeſtorbene Eier. Während des Aus— ſchlüpfens oder kurz nach demſelben abgeſtorbene Jungbrut wurde nur ganz vereinzelt ange— troffen. Zum weitaus kleineren Teil erſcheinen die abgeſtorbenen Eier in ihrer Entwicklung gehemmt, die Mehrzahl derſelben ſtarb, obwohl ſie die Entwicklung normal durchlaufen hatte, ab. Im allgemeinen und der Hauptſache nach wird man den Grund dieſes Abſterbens in dem täglichen Nachſehen der Verſuchsportionen, den unausgeſetzten Störungen und wohl vor allem dem täglichen Belichten der Eier zuſchieben müſſen, wie es die Verſuche mit ſich brachten. Wenn, wie wir ſehen werden, in den ſpäteren Verſuchsreihen die Verſuchsverluſte ſich den Geſamtverluſten der einzelnen Verſuche nähern, d. h. wenn die Zahl der dem Ver— ſuch zur Laſt zu legenden abgeſtorbenen Eier im Verhältnis zu der Zahl der ſpäter abſter— benden Eier größer wird, ſo werden wir nicht umhin können, den einzelnen gröberen mechaniſchen Störungen eine elektive Wirkung auf die Lebensfähigkeit der Eier zuzuſchreiben, welche die ſchwächeren und widerſtandsloſeren frühzeitig zum Abſterben bringt. Bei der Betrachtung der Verſuche mit bekanntem Druck von 250, 500 und 1000 g und 15 Sekunden Dauer wird zuerſt hervorzuheben ſein, daß die einzelnen Gewichte einzeln ak un (FA RE N a Oh A 386 bei den Verſuchen auf den Eiern laſteten. In der Praxis, wo meiſt mehrere oder viele Eier zuſammen behandelt werden, wird mithin ein ganz hervorragender Druck ſtattfinden müſſen, um annähernd ähnliche Reſultate zu zeitigen, wie die Verſuche, da der in den Fiſch— zuchtanſtalten oder auf Transporten gelegentlich und unvorſichtigerweiſe verurſachte Druck ſich meiſt auf einer Reihe von Eiern verteilen wird und dadurch proportional dem Verhältnis der Zahl der unter Druck geſetzten Eier abnimmt. In der folgenden kurzen Tabelle iſt ein Auszug der Tabellen, welche in der zitierten Arbeit (Anm. 2) enthalten ſind, wiedergegeben. Verſuchs dauer 15 Sekunden. Tage des Verſuchs e | 15. | 20, 26. 30. 35. 41. 47 250 8 Geſamtverluſt % 128% 31 54½ 73 | 2 387 2% 112% | 5% | 2% je 200 Eier Verſuchsverluſt 15 | 5% 31 50% 32 30% 13% | 5% |2% | 1 500 f | Geſamtverluſt % | — 42½ 86 ½ 94% sı | 53 46 28 12 4½ je 200 Eier Verſuchsverluſt % — | 18 | 71 80% 77 ½ 48 35% 11 3% 2 1000 g Geſamtverluſt 0% 82% 7099 100 98 96% 90 78% — — je 200 Eier Verſuchsverluſt % | 701, 51½ 88 98½ 96 95 86% 59½% 17½% | 5% Man beachte in der Reihe der Verſuchsverluſte das Anſteigen der Zahlen bis zum 15. Tage nach der Befruchtung und das allmähliche Abfallen der Verluſtzahlen gegen das Ende der Bebrütungsperiode hin. Ganz ähnliche Verhältniſſe finden wir in den 3 Verſuchsreihen mit denſelben Be— laſtungen und je 3 Minuten Verſuchsdauer. Verſuchsdauer 3 Minuten. Tage des Verſuchs 6.11.14. 20. 26. so. | 85. 36. 41.47. 250 g Geſamtverluſt % | 75 | 79 | 97 | 7a 29 257½ 10 | — |3% | 3 je 200 Eier Verſuchsverluſt % 42% 68% 78 70 24 20 5 — 3 | % 500 f | Geſamtverluſt % 76 95% 100 96 65 62 | — 146% 31% 13 je 200 Eier Verſuchsverluſt “% | 70 |85% | 95 |94% |60% |52% | — ar 4% 1000 g Geſamtverluſt % | 94 | 100 | 100 | 100 | 96 | 96 | — = 69% | 17% je 200 Gier Verſuchsverluſt % | 88 | 100 100 | 99 95½% 93%, | — 82 62 12% Die Reſultate ergänzen ſich folgerichtig: Die geringſte und kürzeſte Belaſtung (250 8 15 Sekunden) bringt die geringſten, die höchſte und längſte Belaſtung (1000 g 3 Minuten) die größten Verluſte. In ſämtlichen Verſuchen ſteigt die Sterblichkeit von dem 6. bis 15. Tage raſch und fällt dann wieder zuerſt langſamer, ſpäter raſcher, um gegen das Ende der Bebrütungsperiode hin langſam und faſt ganz zu erlöſchen. Wir erkennen aus dieſen Verſuchen, daß die Eier im allgemeinen vom 10.—20. Tage gegen Druck am empfindlichſten ſind, bis zum 10. Tage an Empfindlichkeit erheblich zunehmen, nach dem 20. Tage langſam und nach dem 30. Tage raſcher abnehmen, bis ſie gegen das Ende der Bebrütungsperiode hin einem immerhin auffallend hohen Druck ausgeſetzt werden können, um mit nur einigen wenigen Prozenten Verluſt zu reagieren. Das Maximum des Ausſchlüpfens der Jungbrut fand bei ſämtlichen Druckverſuchen ſoweit ſie mit den Eiern bis zum 26. Tage ihrer Bebrütung vorgenommen wurden, am 54. Tage ſtatt, ebenſo wie das die zur Kontrolle aufgelegten Eier zeigen. Die am 30. und 36. Tage mit Druck behandelten Eier zeigen die Höchſtzahl ausgeſchlüpfter Jungbrut meiſt ſchon am 53. Tage. Dies Verhalten an ſich würde wenig Intereſſe beanſpruchen können, wenn nicht die am 41. Tage gedrückten Eier ganz erheblich früh zum Ausſchlüpfen gekommen wären. Bei den ſechs an dieſem . mit den verſchiedenen Gewichten angeſtellten Ver— ſuchen war fünfmal ſchon am 44. Tage ausgeſchlüpfte Jungbrut zu verzeichnen, einmal ſogar ſchon am 43. Tage nach der Befruchtung. 7 0 W u 387 Von ganz beſonderem Intereſſe ſcheint in allgemein biologiſcher wie entwicklungs— geſchichtlicher Hinſicht die Tatſache, daß das künſtlich durch Druck um 10 bis 11 Tage, alſo um ein Fünftel der normalen Bebrütungsdauer, verfrühte Ausſchlüpfen der Jungbrut Fiſchchen liefern kann und in der Tat liefert, welche den Anforderungen, die das freie Waſſer an ſie ſtellt, gewachſen ſind, ohne daß ſie in der Folge durch das frühzeitige Ausſchlüpfen in ihrer Entwicklung benachteiligt zu ſein ſcheinen. Ebenſo wie die im Anfang ihrer Entwicklung gedrückten Gier ließ auch die verfrüht ausgeſchlüpfte Jungbrut irgendwie auffallende Verluſte in den bis zum 85. Tage geſondert gehaltenen Verſuchsportionen nicht erkennen. Die Jung— brut ſämtlicher Druckverſuche entwickelte ſich, wenn auch zuerſt ſchwach und langſam, ſo doch zufriedenſtellend und war am 60. Tage nach der Befruchtung von der normal ausgeſchlüpften in den Kontrollteilen nicht mehr zu unterſcheiden. Aus dem künſtlich hervorgebrachten frühzeitigen Ausſchlüpfen erſehen wir, daß die Embryonen nach Verlauf von vier Fünftel der normalen Bebrütungsdauer ihre Entwicklung ſo weit vollendet haben, daß ſie, ohne Schaden zu nehmen, ins freie Waſſer gebracht werden können und wir erhalten Anhaltspunkte für die Art und Weiſe ihres Ausſchlüpfens aus der Eimembran. Daß die Brut in Hinſicht auf ihre organiſche Entwicklung ausſchlüpfen würde, wenn nicht andere Hinderungsgründe im Wege ſtänden, kann hier a priori angenommen werden. Es wird alſo normalerweiſe einerſeits die Eimembran noch zu zäh und druckfeſt ſein, andererſeits der junge Fiſch noch nicht die Kraft beſitzen, um die Feſtigkeit der Mem— bran zu überwinden. In den Verſuchen, wo die Membran der Eier — und das ſcheint bei dem im ganzen wenig verluſtreichen Ausſchlüpfen der Jungbrut allein das beſchleunigende Moment geweſen zu ſein — durch den Druck verletzt oder doch teilweiſe brüchig wurde, da finden wir die Jungbrut, welche die während des Verſuches verurſachte Deformation mit Hilfe ihres elaſtiſchen Dotterſackes ohne Schaden ertrug, die Gelegenheit wahrnehmen und aus der Eimembran ausſchlüpfen. Einen intereſſanten Blick in das Leben des Embryos und der Jungbrut läßt uns dieſer Verſuch des weiteren bezüglich der Atmung tun. Es iſt allerdings ſelbſtverſtändlich, daß der freie und im Waſſer ſich bewegende Jungfiſch regeres Bedürfnis nach Sauerſtoff empfindet als der ebenſoweit entwickelte, aber noch im Ei eingeſchloſſene und ruhende Em— bryo; immerhin aber wird man bei genauer Beobachtung der durch dieſen Verſuch zonſtatierten Tatſache ſich entweder für die große Durchläſſigkeit der Membran für mit Sauerſtoff angereichertes Waſſer oder für die große Genügſamkeit der Jungbrut infolge ihrer Ruhe innerhalb der Eimembran gegen Sauerſtoff entſchließen müſſen. Aller Wahrſcheinlich— keit nach werden beide Momente in annähernd gleichem Maße hier mitwirken. Erinnern wir uns des Karpfens, der in bewegungsloſem Winterſchlaf und in kaltem Waſſer ungefähr einmal in der Minute, im warmen Sommer auf den Weidegründen SO—100 mal in der Minute das Atemwaſſer durch ſeine Kiemen preßt, ſo wird man faſt geneigt ſein, das Sauerſtoffbedürfnis des Embryos im Ei vielleicht niedriger anzuſchlagen, als es in der Tat iſt, Die am 47. Tage nach der Befruchtung gedrückten Eier zeigen das hier beſprochene frühzeitige Ausſchlüpfen in erhöhtem Maße und zwar in um fo ſtärkerer Weiſe, je ſchwerer reſp. länger die angewandten Gewichte auf die Eier einwirkten. Am 48. Tage waren von je 200 Verſuchseiern bei einem Druck von 150 g und 15 Sekunden Dauer 65 Eier, 500 „% 5 5 n 1000 af 5 135 „ 250% „ Minuten a „ 500, „ 7 122 „ 1000 % 1 „ ausgeſchlüpft. (Schluß folgt.) e ; 388 III. Die Zucht von exokiſchen Bierfilchen. Von Wilh. Rolle. Schon längſt müßte die Zucht von exotiſchen Zierfiſchen im Freien ebenſo als lohnender Erwerb verſucht worden ſein, wie man eben unſere einheimiſchen Fiſche züchtet. Natürlich kommen für Tropenfiſche keine großen Teiche in Betracht und gerade dieſer Punkt iſt es, der die Zucht dieſer Tiere ſehr leicht ermöglicht. Seit dem in den letzten Jahren erſt geſtiegenen Import der äußerſt farbenprächtigen Exoten iſt die Nachfrage im Inlande nach dieſen Fiſchen ſo rapid geſtiegen, daß die deutſchen Züchter oft gar nicht in der Lage ſind, die Wünſche des Publikums zu befriedigen. Der allgemein bekannte Goldfiſch iſt ſchon teilweiſe ganz in den Hintergrund getreten. Ebenſo— wenig wird ſich ein Aquarienliebhaber noch einheimiſche Fiſche zulegen, zumal ſich die auslän— diſchen bedeutend leichter halten. Die Liebhaberei für derartige Tiere iſt in ganz Europa ſo koloſſal geſtiegen und wenn die deutſchen Fiſchzüchter ſich einmal mit allem Fleiß auf die Exotenfiſchzucht legen wollten, ſo brauchten ſie um den Abſatz ſich nicht zu ängſtigen. Nun kann man natürlich nicht alle Tropenfiſche im Freien züchten; denn es befinden ſich auch ſolche wärmebedürftigen Tiere darunter, die ſelbſt die höchſte Waſſertemperatur unſerer Gewäſſer noch als zu niedrig empfinden und auch darin nicht exiſtieren können. Doch ſind nun gerade dieſe Warmfiſche, ſchon wegen ihrer ſchweren Haltbarkeit, weniger beliebt bei dem Publikum. Auch iſt die Zucht dieſer Fiſche nur während der warmen Jahreszeit zu betreiben, obwohl ſie auch, im geheizten Innenraum gehalten, während des Winters weiter laichen würden. Es gibt eine ganze Anzahl fremder Fiſche, die ſich ſehr gut in kleinen, einheimiſchen Gewäſſern zur Fortpflanzung bringen ließen. Wie viele unſerer Tümpel und kleinen Teiche liegen brach, die ſich auf angegebene Weiſe mit Vorteil ausnützen ließen. Hieſige Waſſerpflanzen gäben geeignete Laichplätze während der Liebesperiode der Fiſche. Eine billigere und lohnendere Zucht läßt ſich überhaupt gar nicht denken, als bei dieſen Exoten; denn Pflege und Wartung bedürfen ſie faſt gar nicht. Im Frühjahr, bei ſchon höherer Waſſertemperatur, ſetzt man die Fiſche ein und im Herbſt, wenn die Anzeichen kälterer Tage nahen, fiſcht man die Zuchttiere ſamt den Jungfiſchen, die oft ſchon die Größe der Alten erreicht haben, heraus. 7 5 : Sirene Jeder beliebige kleine Waſſertümpel, der ſich auf die eine oder die andere Art von dem Verkehr abſperren ließe, iſt geeignet zur Zucht exotiſcher Fiſche. Fröſche dürfen, wie in jedem andern Teich, auch hier nicht geduldet werden, wie überhaupt die eingeſetzten Fiſche außer den Nachkommen die ausſchließlichen Bewohner des Gewäſſers bleiben ſollen. Dichter Pflanzenwuchs iſt Bedingung; dieſer kann im eventuellen Falle verſtärkt werden durch bloßes Hineinwerfen von Quellmoos, Waſſerpeſt und anderen einheimiſchen Waſſerpflanzen. Nachdem ſo die Vorbedingungen für eine gute Zucht erfüllt ſind, kann man zur Einbringung der Fiſche ſchreiten. Anfang Mai wäre die geeignetſte Zeit dazu. Ich würde nun raten, wenn dem Züchter mehrere Gewäſſer zur Verfügung ſtehen, jedes für eine Fiſchart nur zu reſervieren. Denn es kommt vor, daß der eine Fiſch wohl nicht ſeinen Laich, aber den einer andern Art als Kaviar betrachtet und ihm gierig nachſtellt. Beſonders find die Maulbrüter zur Freilandzucht geeignet. Dieſe Tiere beſitzen die Eigentümlichkeit, wie ſchon das Wort beſagt, ihre vielen, un— zählbaren Laichkörner bis zum Auskommen der Jungen im Maule auszubrüten. Ich nenne hier bloß einige Arten, wie Chromis multicolor, Chromis tristrami, Nutroplus carpintis ete. Die Anzahl der erzeugten Jungen von den angeführten Fiſchen ſteigt ins Ungeheuerliche und da dieſe Tiere ſehr beliebt und noch hoch im Preiſe ſtehen, kann man ſich leicht die Erträgniſſe einer glück— lichen Zucht ausrechnen. Auch der allgemein beliebte, prächtige braſilianiſche Chanchito (Heros facetus) liefert eine impoſante und tadelloſe Zucht. Zur Regel muß man es ſich immer nehmen, mehrere Exemplare von Männchen und Weibchen der betreffenden Fiſchart auszuſetzen; denn bei etwaigem Tode eines Tiers von nur einem Pärchen, was ſich meiſt gar nicht wegen des Pflanzenwuchſes konſtatieren läßt, wartet der Züchter vergebens auf Jungfiſche. Die angeführten Fiſche laſſen ſich brillant ernähren durch öfteres Einwerfen von Regenwürmern und geſchabtem Fleiſch in das Gewäſſer. Als Univerſalfutter ſind die allgemein bekannten Daphnien zu verwenden und liefern dieſe für die Jungtiere ein vorzügliches lebendes Futter. Daß alle Arten Käfer, be— ſonders der gefährliche Gelbrand, aus dem Teiche zu entfernen find, erachte ich für ſelbſtverſtändlich. > 389 Dann iſt vor allen Dingen die prächtige und lohnende Schleierfiſchzucht zu erwähnen. Dieſe Tiere bilden den Clou der geſamten Aquarienfiſche, der ſich trotz aller farbenprächtigen Neueinführungen in der Gunſt der Liebhaber unverändert erhalten hat. Da dieſe Tiere ſehr koſtſpielig ſind, würde ich raten, nur erfahrene Züchter mit der Zucht der Schleierfiſche zu betrauen. Sonſt iſt im allgemeinen die Behandlung des Schleierfiſches dieſelbe wie bei den vorher ange— führten Fiſchen. Auch künſtliches Futter nehmen die Schleierfiſche ſehr gern. Außerordentlich leicht und lohnend iſt nun die Zucht der reizenden, lebend gebärenden Zahnkarpfen. Dieſe Tiere ſind meiſt ſehr klein, doch ſehr wenig wärmebedürftig. Sie vermehren ſich koloſſal. Zahnkarpfen ſind augenblicklich allgemein begehrt, da dieſe Fiſche an Originalität der Körperform und Farbe, auch hinſichtlich der Art der Fortpflanzung, nichts zu wünſchen übrig laſſen. Je mehr Pärchen ausgeſetzt werden, je erträgnisreicher iſt die Zucht. Von den Zahnkarpfen nenne ich: Girardinus candimaculatus, Girardinus decemmaculatus, Gam- busia affimis (hoolbroki), Poecilia reticulata, Poecilia vivipara, Hollienesia formosa, Hollienesia latipinna, u. a. m. Alle die angeführten Arten ſind meiſt kaltgewöhnt. Sehr dichter Pflanzenwuchs iſt zum Schutz der Jungtiere unbedingt erforderlich. Ebenſo wäre ein allzu großes Gewäſſer für Zahnkarpfen nicht angebracht. Die ſeit neuerer Zeit erſt beliebt gewordenen, entzückenden Barben liefern auch groß— artige Zuchtreſultate und wäre ein Verſuch mit dieſen Fiſchen ſtets lohnenswert. Die Barben üben keine Brutpflege, auch ſind ſie nicht gerade erpicht auf ihre eigenen Jungen, doch den eben abgelegten Laich freſſen ſie mit Vorliebe. Von den Barben führe ich an: Barbus conchonius, Barbus ticto, Barbus rittatus, die Flugbarbe und Danio rerio. Beſonders viel verlangt wird der letztgenannte Fiſch, der die Eleganz ſelbſt darſtellt. Noch erwähnen möchte ich den bekannten Macropoden, den Paradiesfiſch. Dieſer Fiſch müßte ſich auch eigentlich im Freien züchten laſſen. Ich mag über dieſe Zucht nichts Poſitives ſchreiben, da meine Erfahrungen mit dem Macropoden noch nicht genügend geklärt ſind. Doch zu verſuchen wäre immer eine Zucht mit dieſem Fiſch; vielleicht rentiert er ſich bei einem Züchter mehr oder weniger. Bei den im vorigen angeführten Fiſchen iſt ihrer geringen Kältewiderſtandsfähigkeit eine Ueberwinterung im Freien ausgeſchloſſen. Trotzdem will ich bemerken, daß ich einige Girardinus candimaculatus und Gambuſen nach einem allerdings nicht beſonders ſtrengen Winter im Frühjahr aus einem tiefen Freilandbaſſin herausgefiſcht habe. Um nun nicht allzuviel Fiſche den Winter über in warmen Räumen durchpflegen zu müſſen, iſt es rätlich, die erzielte Zucht ſobald wie möglich auf den Markt zu ſtellen und nur die eigentlichen Zuchtfiſche, die ſich durch ſchöne Färbung und ſtarken Floſſenſchmuck auszeichnen, zu behalten. Allerdings ſind die Preiſe im Herbſt für Zierfiſche keine hohen, doch erſpart ſich der nicht auf Ueberwinterung eingerichtete Züchter durch den Verkauf im Herbſt viele Pflege und Heizmaterial. An Käufern hat es bisher noch nie gemangelt. Wem aber nun Gelegenheit geboten iſt, ſeine Fiſche bis zum Frühjahr, wo die Preiſe ſtabil und hoch werden, durchzuwintern, dem ſeien einige Anweiſungen hier gegeben. Eine ideale Ueberwinterungsanſtalt wäre ein kleines, heizbares Gewächshaus; doch wem dieſes nicht zur Verfügung ſteht, genügen ein oder etliche helle, heizbare Räume irgend welcher Art. Die Temperatur ſinke in dieſen Räumen nicht unter 10—120 R. Die Einrichtung der Be— hälter kann nun auf verſchiedene Art und Weiſe geſtaltet werden. In vielen Fällen genügen ſchon oben abgedeckte Wannen und Elementgläſer, die nach Art unſerer Aquarien beſetzt werden. Doch wer beſſere und größere Behälter ſich geſtatten kann, laſſe ſich Baſſins aus Zement oder Zink— blech bauen, in denen ſich die Tiere äußerſt wohl fühlen. Die Fütterung iſt im Winter ſehr einzuſchränken, da Fiſche in kälteren Jahreszeiten nur minimale Freßluſt beſitzen. Lebendes Futter, wie Daphnien und Cyclops ſind immer totem Futter vorzuziehen. Daß die verſchiedenen Fiſche in den diverſen Behältern nach Arten ſtreng getrennt werden, erſcheint wohl ſelbſtverſtändlich. Wenn nun ſo die Zuchttiere im Winter nicht zu kalt gehalten werden, iſt eine erfolgreiche, lohnende Zucht für das kommende Jahr ſicher. Man hüte ſich aber, die Fiſche zu warm zu halten, ſo daß ſie ſchließlich im Winter laichen, es wären nur kümmerliche Nachkömmlinge das Reſultat. Ebenſo erichlafft konſtante hohe Waſſertemperatur den Fiſchkörper und EN in manchen Fällen das Tier zur Zucht ungeeignet erſcheinen. 35 7 2 1 — 390 Zuletzt will ich noch der Kultivierung von ausländiſchen Waſſerpflanzen Erwähnung tun. Unſere einheimiſchen Arten ſind nur Schatten gegen die Pracht der exotiſchen Waſſerpflanzen⸗ welt. Einen großen Verdienſt erwürbe ſich der Mann, der mit Energie und Fleiß neben der Zucht der Zierfiſche im Freien auch die Kultivierung exotiſcher Waſſerpflanzen in einheimiſchen Teichen und Tümpeln ermöglichte. Einige Pflanzen will ich auch hier anführen: Vallisneria spiralis, Cabomba, die verſchiedenen Myriophyllum-Arten und die prächtigen über Waſſer grünenden Sagittaria-Pflanzen in ihren diverſen Variationen. Vielleicht iſt manchem Züchter einheimiſcher Fiſche dieſer Artikel ein Wink geweſen, um ſein Augenmerk auch auf die noch weniger bekannten Exoten zu lenken, die nicht für den Gourmand beſtimmt ſind. ; Zum Bezug von Zierfiſchen find eine Reihe von Zierfiſchhandlungen zu empfehlen, worüber ich gerne weitere Auskunft zu geben bereit bin. Iv. Vermiſchte Mitteilungen. Der IV. Fiſchereikurſus über Norddeutſche Teich- und Seen: wirtſchaft an der Forſtakademie Eberswalde. Der in den Tagen vom 21. bis 24. Auguſt 1907 in Eberswalde abgehaltene Fiſchereikurſus unterſchied ſich von den früheren nur dreitägigen Kurſen dadurch, daß ein vierter Tag der Seenwirtſchaft gewidmet war. Dem Programm entſprechend fanden die Vorträge in der Forſtakademie ſtatt. An den Nachmittagen der beiden erſten Tage wurden die Forellen- und Karpfenteichanlagen der Forſt— akademie beſucht, am dritten Tage die Aſtonſche Karpfenteichwirtſchaft Pechteich, am vierten Tage die Seenwirtſchaft des Herrn Fiſchermeiſters Kraatz-Angermünde— Die Teilnehmerzahl der bisher abgehaltenen Kurſe war: 1904: 96, 1905: 84; 1906: 77; 1907: 94. Von den Teilnehmern dieſes Jahres waren: 39 Forſtbeamte, 29 Fiſcher, Teichwirte, Fiſchmeiſter und ſonſtige Fiſcherei-Intereſſenten, 19 Landwirte, Landwirtſchaftsbeamte und Guts— beſitzer, und 7 Kulturtechniker, einſchließlich Landwirtſchaftslehrer und Waſſerbaubeamte. Von den Teilnehmern waren weitaus die meiſten Preußen (86) und unter dieſen ſtammte naturgemäß die Mehrzahl aus der Provinz Brandenburg (57). Die übrigen verteilten ſich auf die Provinzen: Pommern (7), Schleſien (7), Weſtpreußen (5), Sachſen (4), Oſtpreußen (2), Poſen (2), Hannover (1) und Herzogtum Lauenburg (1) Fiſchſterben im König Alberthafen zu Dresden. Vom Sächſiſchen Fiſchereiverein geht uns folgende Mitteilung zu: „Durch eine Meißner Zeitung iſt in Tages- und Fachzeitungen bedauerlicherweiſe die un— richtige Mitteilung aufgenommen worden, daß vor kurzem im König Alberthafen zu Meißen, infolge Havarie eines mit Chlorkalk beladenen Elbkahnes, ein großes Fiſchſterben eingetreten ſei. (Ungefähr 20 Zentner.) Es dürfte die nachſtehende Berichtigung allgemeines Intereſſe haben. Betreffendes Maſſenfiſchſterben hat ſich nicht in Meißen, ſondern im König Alberthafen zu Dresden-A. zugetragen Ein Elbkahn, ausſchließlich mit Zucker beladen, havarierte im freien Elbſtrom und wurde, notdürftig dicht gemacht, behufs Umladung in genannten Hafen geſchleppt. Beim Auspumpen dieſes Kahnes ergoß ſich ein ziemlich ſtarker Strom milchig gefärbten, ſehr zuckerhaltigen Waſſers in den Hafen. Die in den Hafen gelangten Zuckermaſſen verklebten die Kiemen eines großen Teiles der in der Nähe des Kahnes befindlichen Fiſche jo ſtark, daß die Fiſche erſtickten. (Der Hafen iſt ziem- lich ſtark von Fiſchen bevölkert, da er Schonrevier iſt.) Am 11., 12. und 13. Auguſt ſtarben infolge dieſer Waſſerverunreinigung annähernd 10 bis 12 Zentner Fiſche ab; es waren dies meiſt Zander und Weißfiſche mittlerer Größe. Starke Fiſche und einſömmerige befanden ſich nicht darunter, ebenſowenig Karpfen und Lachſe. Letztere kommen überhaupt nicht im Hafen vor.“ 391 Fiſchſterben in der Donau. Wie der „Schwarzwälder Bote“ meldet, herrſchte in den letzten Tagen des Monats Auguſt in der Donau, vom Beinhaus abwärts an der ſogenannten Rutſchete bei Tuttlingen, ein großes Fiſchſterben. Hunderte von toten Fiſchen bedeckten die Waſſer— fläche auf weite Strecken hin. Die Urſache des Fiſchſterbens ſoll in der Stagnierung und Ver— ſchlammung des Waſſers zu ſuchen ſein. Einführung der Motorboote in die Seefiſcherei. Wie das Blatt „Iſafold“ mitteilt, vollzieht ſich in der Fiſcherei bei Island eine tiefgreifende Veränderung: ſo— wohl die offenen Ruderboote als auch die Segelkutter verſchwinden mehr und mehr und an ihre Stelle treten Motorboote und Dampftrawler. Im Laufe der letzten anderthalb Jahre ſind bei— nahe für eine Million Kronen Motorboote angekauft worden. Dieſe haben einen ſo guten Ertrag ergeben, daß man Beiſpiele hat, daß ein Motorboot im Laufe von fünf Monaten ſeinen Wert zweimal bezahlt hat und außerdem dem Schiffsführer und der Mannſchaft eine ebenſo große Ein— nahme gegeben hat, wie ein gutgelohnter Beamter für ein ganzes Jahr erhält. Auf den Weſtman— inſeln waren im letzten Jahre nur zwei Motorboote und dieſe gaben einen vielfach größeren Er— trag als die anderen Boote, ſo daß man jetzt 13 neue für ca. 90 000 Kronen angekauft hat. Aber einen noch weit größeren Ertrag gibt die Trawlfiſcherei. Ein kleiner Trawler, der einer Geſell— ſchaft in Havnefjord gehört, hat in dieſem Jahre einen koloſſalen Ertrag gegeben, was bewirkt hat, daß in Reykjavik jetzt zwei Trawlergeſellſchaften gegründet worden ſind. In Zukunft wird die Fiſcherei bei Island ſicherlich faſt ausſchließlich mit Hilfe von Motorbooten und Dampftrawlern betrieben werden, die einen viel höheren Ertrag abwerfen und nicht ſo große Mannſchaft erfordern. v. Vereinsnachrichten. Kreisfiſchereiverein der Oberpfalz und von Regensburg. Dem XXIII. Rechenſchaftsbericht des Vereins für das Jahr 1906 entnehmen wir folgende Daten: Der Verein zählt 323 Mitglieder gegen 293 im Jahre 1905. Gelegentlich der Wanderverſammlung bayeriſcher Landwirte, welche vom 12. bis 16. Mai 1906 in Neumarkt ſtattfand, wurde eine Fiſchereiausſtellung veranſtaltet, welche ſich einer regen Beteiligung von ſeiten der Ausſteller erfreute. Am 15. und 16. Juni hielt der Kreisfiſchereiverein in Tirſchenreuth zum erſtenmal einen teichwirtſchaftlichen Kurs ab, an dem ſich über 150 Perſonen aus verſchiedenen Bezirken des Kreiſes beteiligten. Die im Berichtsjahre erfolgte Schaffung einer Auskunftsſtelle für Errichtung und Verbeſſerung von Teichen wurde ziemlich fleißig in Anſpruch genommen. Für die Beteiligung an der internationalen Ausſtellung in Mailand erhielt der Kreisfiſcherei— verein die bronzene Medaille. Aus öffentlichen Mitteln ſtanden dem Kreisfiſchereiverein zur Verfügung: Aus Mitteln des Kgl. Staatsminiſteriums des Innern: 530 Mark, vom Bayeriſchen Landes— fiſchereiverein: 472 Mark, aus Kreisfonds der Oberpfalz: 1174 Mark, vom landwirtſchaft— lichen Kreisausſchuß der Oberpfalz: 1405 Mark. Die Geſamteinnahmen beliefen ſich auf: 6498 Mk. 77 Pfg., die Geſamtausgaben betrugen: 62112 Mk. 97 Pfg. Für Anzeigen von Fiſchfreveln, welche eine gerichtliche Beſtrafung zur Folge hatten, wurden Geldprämien im Betrage von 340 Mark bezahlt. Für 21 Stück erlegte Fiſchottern wurden an 19 Bewerber 126 Mark Prämien und für erlegte Fiſchraubvögel (3 Fiſchaare, 21 Fiſchreiher, 6 Rohrdommeln und 14 Sägetaucher): 74 Mark bezahlt. Gegen ein Drittel Erſatzleiſtung der Koſten wurden im Berichtsjahre an Vereine und Vereinsmitglieder abgegeben: 1. Befruchtete Eier von: Bachforellen: 29000, Regenbogen— forellen: 2000, Bachſaiblingen: 2000, Zandern: 210 000. 2. Salmonidenbrut: Bachforellen: 48 000, Bachſaiblinge: 2000. 3. Aeſchenbrut: 50 000. 4. Salmonidenjährlinge: Bachforellen: 3530, Bachſaiblinge: 350, Regenbogenforellen: 510. 5. Forellenbarſch: einſömmerige: 200, zweiſömmerige: 1050. 6. Karpfen: einſömmerige: 2250, zweiſömmerige: 250, Laicher: 6. 7. Zweiſömmerige Schleien: 50. 8. Zweiſömmerige Bachforellen: 150. 9. Zanderbrut: 260. 10. Hechtſetzlinge: 300. IV. Fragekaſten. Frage Nr. 13. Herrn L. M. in R. Wie verpackt man am zweckmäßigſten lebende Krebſe zum Verſand für weite Strecken? Antwort. Die Verpackung lebender Krebſe geſchieht am beſten in leichten und luftigen Weiden- oder Spankörben mit flachen Deckeln. Als Verpackungsmaterial dient am zweck— 7 IS 392 mäßigſten trockenes Torfmoos. Auch kann im Notfalle Stroh, Schilf, Brenneſſeln u. ſ. w. genommen werden. Alle dieſe Verpackungsmittel ſind in trockenem Zuſtande zu verwenden. Die Krebſe dürfen auch nicht direlt aus dem Waſſer heraus verpackt werden, ſondern ſie müſſen erſt einige Stunden im Schatten an der Luft ſtehen, damit ſie abtrocknen und das überflüſſige Waſſer aus den Kiemenhöhlen verlieren. Für längere Transporte iſt es ebenfalls zu empfehlen, die Krebſe vor dem Verſand einer kurzen Faſtenzeit zu unterwerfen, um die Verunreinigung der Sendung durch Kot möglichſt zu vermeiden. Während des Winters ſind die Krebſe durch Strohhüllen oder andere ſchlechte Wärme— leiter gut gegen das Eindringen von Froſt zu ſchützen, da andernfalls das Waſſer in den Kiemen gefriert, wodurch die Krebſe ſehr ſchnell zugrunde gehen. R. VII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. Auguſt bis einſchließlich 7. September 1907 von Paul Meltzer. Karpfen, mäßig zugeführt, brachten durchſchnittlich gute Mittelpreiſe. Größere Fiſche waren am Ende der letzten Woche vor den jüdiſchen Feiertagen lebhafter begehrt. Schleie, noch immer ungenügend zugeführt, hielten hohen Preis, was beſonders von Portionsfiſchen gilt. Auguſt Karpfen: Mark Auguſt Schleien: Mark 22. lebend, unſortiert . . 90-97 24, i ER he 78 C ee 23. lebend, 80 - 100er. 89—- 91 27 lebend, mittel! 24. ir 6080er. . 81-87 | 27. „ unſortiert . .„ 133—134 24. 7 50—60er. . . 82—86 2 ROLE RR ET 26. 5 60—80er. . . 79-84 28. lebend, klein . 180-192 DD RO N SR Ta DD | 28. lebend, mittel. .:. 113—115 27. lebend, 60—80er. . . . 78—80 28, „ Kahiortiert> 20 2 27. 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(Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions- und Engrospreiſe.) Zufuhren mäßig, heute etwas reichlicher. Geſchäft wechſelnd ruhig und rege, heute lebhaft bei befriedigenden Preiſen, die am Montage etwas nach— gaben, am Dienstage aber für Hechte wieder anzogen; ſonſt wenig verändert. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte * echte, groß 87 64—72 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — Rade much 150 121-150 [ Ruſſ. Lachs „ 7 — Barſc :e 98 31—59 Flundern, Kieler la „ Stiege 200-600 Karpfen 7782 57—66 do. mittelgr.. „ Kiſte 200 Karauſchen 100-102 46—51 Bücklinge, Kieler . | „ Wall 200-300 Schleie . |120—133 — Dorfs ite — P > „sul 6016 32 SCHEIBEN... 2 5 ea 300—400 Bunte Fiſche . | 40-92 | 15—49 Aale, große „ Pfund 110140 Aale, mittel . | 86—107 78—81 SFC ˙ . — Lachs — 146 —192 [Heringe „ Schock 500-900 Kralingſche Veer, 7. September. Zufuhren und Preiſe vom 30. v. 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Erſcheint am 1. und 15. jeden Monats. — Preis: im Inland und Defterreich-Ungarn 5 Mk., nach den übrigen Ländern 5.50 Mk. Beziehbar durch Poſt, Buchhandel und Expedition. — Inſerate: die geſpaltene Petitzeile 30 Pfg. Redaktion: Zoologiſches Inſtitut der Tierärztlichen Hochſchule, München, Königinſtraße. Expedition: München, Veterinärſtraße 6. Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſowie für die Bestrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies— baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheinifhen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ıc., owie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Ungarns und der gchwetz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Liſchereiverein. Ur. 19. München, den 1. Oktober 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: 1. Bekanntmachung. — II. Zur Biologie der Forellenbrut. — III. Ueber die Einleitung von Abwäſſern in öffentliche Gewäſſer in Württemberg. — IV. Zur Ein— teilung der Fiſchwaſſer an der badiſchsunterländiſchen Rheinſtromſtrecke in einzelne Pacht— gebiete. — V. Vermiſchte Mitteilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Fiſcherei— und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Kreisfiſchereiverein für Schwaben und Neuburg beabſichtigt, mit gütiger Beihilfe des Königl. Profeſſors und Vorſtandes der Königl. biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, Herrn Dr Bruno Hofer, und des ſtaatlichen Konſulenten für Fiſcherei in Bayern, Herrn Dr Surbeck, ſeinen fünften Fiſchereilehrkurs für Karpfenzucht und Teichwirtſchaft abzuhalten. Der Kurs wird am 18. und 19. Oktober d. J. in Augsburg En ftattfinden. Beginn: Freitag den 18. Oktober 1907, vormittags 9% Uhr, in der Zentralturnhalle (nahe dem Bahnhof). Schluß: Samstag den 19. Oktober 1907, nachmittags, in Burgwalden. Am Freitag werden Vorträge abgehalten: I. Vormittag von 912—1034 Uhr: „Ueber die Naturgeſchichte des Karpfens und der Nebenfiſche im Karpfenteich“ (Raſſenkunde, Atmung, Ernährung, Fortpflanzung des Karpfens) von Profeſſor Dr Hofer. II. Vormittag von 11 bis 121, Uhr: Die Karpfenzucht: a) als Nebenbetrieb in der Landwirtſchaft; b) als Hauptbetrieb (Brutgewinnung, Dubiſch-Verfahren, Beſetzen, Abfiſchen, Ueberwintern, Verkauf ꝛc.) von Kon— ſulent Dr Surbed. III. Nachmittag: von 3—4 Uhr: Die Fütterung des Karpfens von Profeſſor Dr Hofer; von 4—5 Uhr: Die Krankheiten des Karpfens und die Feinde der Teichfiſche von Konſulent Dr Surbeck; von 5—6 Uhr: Die Nahrungsquellen und die Nährkraft der Teiche, ihre Bonitierung und Meloriation. Am Samstag Exkurſion nach der Teichwirtſchaft in Burgwalden. Daſelbſt: Anleitung über Anlage, Bau und Unterhaltung der Teiche, ſowie Abfiſchung von Karpfenteichen von Profeſſor Dr Hofer und Dr Surbeck. Am Freitag abends findet im „Weißen Lamm“ eine zwangloſe Vereinigung der Teilnehmer des Kurſes ſtatt, wobei über weitere Fragen aus dem Gebiete der Karpfenzucht Auskunft erteilt wird, worüber Näheres noch bekanntgegeben wird. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt jedermann unentgeltlich geſtattet. Um die Teilnahme an dem Kurſe auch Minderbemittelten, insbeſondere Berufsfiſchern, zu erleichtern, ſtellt der Kreisfiſcherei— verein denſelben einen Reiſezuſchuß bis zu 15 Mk. in Ausſicht, ſoweit die hier verfügbaren Mittel ausreichen. Die Teilnahme an dem Kurſe wolle bei dem unterzeichneten Kreisfiſchereiverein angemeldet werden. Anträge auf Gewährung von Beihilfen müſſen bis zum 10. k. M. mit der Anmeldung zum Kurſe an den unterzeichneten Kreisfiſchereiverein oder an die Sektionen und Vereine gerichtet werden. Augsburg, am 18. September 1907. Kreisfiſchereiverein für Schwaben und Neuburg. Gentner. II. Zur Viologie der Forellenbrut. Von Dr Walter Hein. III. Ueber die Wirkungen von Druck, Stoß und Fall auf die Entwicklung der Vachforelleneier. (Aus der Königl. Bayeriſchen Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München.) (Schluß). An die Verſuche mit bekanntem Druck ſchloſſen ſich 2 weitere Verſuchsreihen mit Stoß und Fall an, deren Tabellen hier in kurzem Auszuge folgen mögen: Tag des Verſuchs 2. 6. 11.15, 20. 26. 32. 35. au. | ar. Stoß | Geſamtverluſt ¾ | 85%, | 95% | 100 | 100 | 100 93½% | 19 14% 6 2 je 200 Eier Verſuchsverluſt % |72% 89 | 100 |99% 100 | 87 16 7½% | au 1% Fall Geſamtverluſt % 78 ½ 91 |94% | 100 | 100 [66% |18% 9% | 3 | 1% je 200 Eier Verſuchsverluſt % |60%, | 81 86% 99% | 99 | 5ı | 10 Jay | 2 | — Die Art und Weiſe, wie die Eier in den Verſuchen einem Stoß und Fall ausgeſetzt wurden, ſind eingangs näher beſchrieben. Die am 2. Tag durch einen Stoß irritierten Eier antworteten auf dieſe Störung bis zum nächſten Tag mit zirka ¼ Verluſt und ihre Sterblichkeit ſteigt bis zum 10. Tage, an welchem ſämtliche Eier zu Grunde gingen. Vom 10. bis 20. Tage ſterben ſämtliche Eier ab. Ihre Sterblichkeit wird bis zum 26. Tage langſam geringer, um dann raſch und ganz er— heblich nachzulaſſen. Am 47. Tage geſtoßene Eier zeigen nach ihrer Behandlung noch 1/6 Verluſt. 399 Das Ausſchlüpfen der Jungbrut geſchieht wie bei den Kontrollteilen im Maximum am 54. oder auch 55. Tag, ſoweit der Stoß den Eiern bis zum 35. Tage ihrer Bebrütung appliziert wurde. Bei Eiern, die ſpäter geſtoßen wurden, finden wir ähnlich wie bei den Berſuchen mit bekanntem Druck eine Verſchiebung des Ausſchlüpfens. Die am 41. Tage ge— ſtoßenen Eier beginnen mit dem Ausſchlüpfen teilweiſe ſchon am 47. Tage; die am 47. Tage geſtoßenen ſchlüpfen zu einem großen Teil infolge des Drucks am 48. und den folgenden Tagen aus. Die Eier, welche am 2. Tage fallen gelaſſen wurden, erleiden bis zum folgenden Tag zirka ¼ Verluſt, ihre Sterblichkeit ſteigt raſch bis zum 15. Tage, an dem faſt alle Eier die Störung mit Abſterben beantworten. Dieſe Empfindlichkeit der Eier bleibt bis zum 20. Tage, fällt bis zum 26. Tage bis zur Hälfte und dann raſch, bis am 41. Tage nur noch ein Fünfzigſtel der Eier durch den angewandten Fall zu Grunde gehen, am 47. ſämtliche Eier denſelben aushalten. Ein verfrühtes Ausſchlüpfen der gefallenen Eier macht ſich nur bei den am 47. Tage zu dem Verſuch herangezogenen Eiern in erheblicherer Zahl geltend. Beide Verſuche, mit Stoß und Fall, zeigen gegenüber den Druckoerſuchen eine erhöhte Empfindlichkeit und größere Verluſte vom 10. bis 20. Tage, dagegen eine geringere Sterblich— keit in dem letzten Teil der Bebrütungperiode. Um eine beſſere Ueberſicht über die Reſultate der Verſuchsreihen mit ihren 82 Einzel— verſuchen zu geben, wurde die Tabelle auf S. 400 dieſen Zeilen hinzugefügt. Die Geſamt- und Verſuchsverluſte, welche die Tabelle enthält, beziehen ſich auf die je 200 Eier enthaltenden Verſuchsportionen. Zur leichteren Beurteilung wurden die Verſuchsverluſte, auf die es in beiden Verſuchen hauptſächlich und in erſter Linie ankommt, in Prozenten umgerechnet. Eine noch deutlichere und überſichtlichere Darſtellung der Ergebniſſe, welche die einzelnen Reſultate der Verſuche raſch überblicken und untereinander vergleichen läßt, iſt in den Kurven S. 401 wiedergegeben. Auf der Senkrechten iſt die Stückzahl der Verluſte eingezeichnet, in der Wagerechten die Tage, an denen die Verſuche angeſtellt wurden. Die einzelnen Ver— bindungslinien in den eingezeichneten Druckverſuchen ſind ſo gewählt, daß ſie bei gleichem Druckgewicht (250, 500 und 1000 g) dieſelben ſind; die verſchieden lange Dauer der Ver— ſuche iſt dadurch gekennzeichnet, daß das eine Mal die Linien ſtärker, das andere Mal ſchwächer in das Netz eingetragen wurden. Erinnern wir uns kurz der in einer früheren hier mitgeteilten handen (Anm. 1) enthaltenen Erfahrung, daß die abſolute Druckfeſtigkeit der Eier vom 15. bis 27. Tage am größten iſt, und erſehen wir dann aus den Kurven, daß ihre Fähigkeit, Druck, Stoß und Fall ohne Schaden zu nehmen, zu ertragen, vom zirka 10. bis 20. Tage am geringſten iſt, ſo werden wir dieſe Erſcheinungen in Zuſammenhang bringen und ſagen können: Die abſolute phyſikaliſche Druckfeſtigkeit der Bachforelleneier iſt in den einzelnen Phaſen der Entwicklung um ſo höher, je geringer ihre Widerſtandsfähigkeit gegen mechaniſche Störungen iſt. Aus den mitgeteilten Verſuchen werden wir folgende Sätze ableiten können: 1. Die Widerſtandsfähigkeit der Eier gegen Druck nimmt bis zum 10. Tage nach der Befruchtung raſch ab; ſie iſt vom 10. bis zum 20. Tage am geringſten und nimmt dann bis zum 26. und 30. Tage und ſehr raſch bis zum 36. und 41. Tage zu. Am 47. Tage zeigen die Eier nur mehr geringe Verluſte. 2. Ein nach dem 40. Tag den Eiern applizierter Druck verfrüht das Ausſchlüpfen der Jungbrut um erhebliche Zeit, teilweiſe um 10 Tage. Die verfrüht ausgeſchlüpfte Brut entwickelt ſich normal und iſt am 60. Tage von normal ausgeſchlüpften Jung— fiſchen nicht mehr zu unterſcheiden. Die Entwicklung der Embryonen im Ei iſt nach Verlauf von ä der ganzen Erbrütungsperiode ſchon ſo weit vorgeſchritten, daß dieſelben im ſtande ſind, im freien Waſſer ohne nachteilige Folgen ſich weiter zu entwickeln. 3. Auf Stoß und Fall hin reagieren die Eier vom 10. bis zum 20. Tage am ſtärkſten. Sie gewinnen vom 20. bis 35. Tage eine größere Beſtändigkeit gegen dieſe Einflüſſe, vom 35. Tage bis gegen das Ende der Bebrütungsperiode hin fällt ihre Sterblich— Alter der Eier bei dem Verſuch in Tagen: 2 6 11 14 15 | 20 26 30 | 32 35 36 l 5 Gefamt-Verluft*) | 68 | 50 72 FIAT Ar > AN e Verſuchs⸗Verluſt ) 1 |) „ooo eg F C 1 5 = Geſamt⸗Verluſt 57 62 109 A 5 Druck 250 8 15 Sekunden Verſuchs⸗Verluſt 30 r 2 o e e 3 in 9% 15 | 5% 31 50% | 32 307 1327 | 5% | Fi Geſamt-Verluſt 85 [ 178 [ I 189 [ 162 106 [ 927 J 56% IE Druck 500 g 15 Sekunden Verſuchs-Verluſt 36 | 142 CCC BE g in % 1 80 77% 48 | 35% 1 SR Geſamt⸗Verluſt 165 | 140 198 200 [ 196 [ 193 [ 180 P J 157 | 2 Druck 1000 g 15 Sekunden Verſuchs⸗Verluſt za7 | 108 | 76 | || 107 | 192 % ies Io Tan in % 70% 51% 88 987% 96 95 86%j6CE6CE ET ꝶ ::3 513 re. I Geſamt⸗Verluſt | | 150 [ 158. [10 | 148 . 58. 5 : = Druck 230g 3 Minuten Verſuchs-Verluſt Ss 737 18756. 140 | 48 || 40 | 10 ö ß in % | 42% | 68% 78 70 24 20 E i Geſamt⸗Verluſt [ I 152 [ 191 200 [ I 1582 [ 130 [ 1255 ũ ¾ f 93 F Drud 500g 3 Minuten Berfuchs - Verluft 140. 122: 1270072 8 27802 ao. er ; in % 70 85% 95 L e e,, | 8% | 55 Gefamt- Verluft 188 [ 200 200 | I 200 [ 192 [192 TI J 175 . Druck 1000 g 3 Minuten Verſuchs⸗Verluſt || 176 || 200 200 1982| "797S)e187 068 | 7628 3 in % 88 100 100 99 957% 53 %/% ö ! 82 | z: r ß 5 Stoß horizontal 5 Verſuchs⸗Verluſt 745 || ze 200 | | 299 2% mal 32 in % 72% 89 100 9% 10 87 167% ᷑– DV : Geſamt⸗Verluſt || 157 [ 182 189 f 200 200 [1333 27 199 5 Fall ein Meter Verſuchs⸗Verluſt 7/2 | 102 | 173 \ EEE SE in % 607% | 81 | 86% 99% | 99 | 51 e | N ) Bon je 200 Eier enthaltenden Verſuchsportionen. örf lärung. = da 0 Stoß ö N Dreh SO dec. \ k "Druck oog r. Sec. - : 95 Druck o qt. Sec. 15 Druck 250g 5Nbin. | W. uch Sdogr. din. | Orucſt ooo gr bin. | | ü ee i ae 3 . Anzahl dr Tagenachser Befruchtung. — N — 402 keit immer mehr, um nur mit wenigen Prozenten Verluſt am 47. Tage ſich bemerkbar zu machen. Für die Praxis lehren uns dieſe Verſuche in eindringlichſter Weiſe: 4. Die Eier der Forellen zeigen nach dem Zählen mit dem Brandſtätterſchen Apparat vom 2. bis 20. Tage nach der Befruchtung verhältnismäßig erhebliche Verluſte (bis zu 5½ %. Sie dürfen daher bis zum 25. Tage nicht gezählt oder irgendwie ander— weitig berührt werden. Ein tägliches oder häufiges Oeffnen der Bruttröge und Belichten der Eier bringt während der Zeit der Bebrütung und in der Periode des Ausſchlüpfens große Verluſte. Nach dieſem bleibt uns noch eine kurze Betrachtung über das Verhalten der aus den Verſuchen gewonnenen Brut in der Dotterſackperiode. Die Brut ſämtlicher Verſuche wurde bis zum 85. Tage geſondert gehalten und täglich revidiert. Gegen Erwarten entwickelte ſie ſich durchaus normal. Sie wurde vom 80. Tage ab mit Milz gefüttert und nahm das Futter gern und willig an. Die Verluſte waren nachgerade verſchwindend gering; einigemal war eine am Schwanzende beginnende und weiter nach vorn greifende Nekroſe die Urſache des Abſterbens, mehreremal hochgradige Anämie. Infektiöſe Krankheiten wurden nicht beobachtet. Die Reſorption des Dotterſacks ging ebenfalls ohne Hinderniſſe vor ſich und, was theoretiſch am wichtigſten ſcheint, in ſämtlichen Verſuchsteilen war kein einziger Fall von Dotterblaſenwaſſerſucht aufzufinden: eine Tatſache, mit der man in der Folge bei Beurteilung dieſer bisher unaufgeklärten Erkrankung der Brut zu rechnen haben wird. Von einigen Doppelembryonen und Krüppelbildungen abgeſehen, laſſen uns die faſt durchweg negativen Reſultate, welche die Brut der gedrückten, gefallenen und geſtoßenen Eier ergab, zu der Auffaſſung gelangen, daß die in weiten Kreiſen herrſchende Anſicht, die angewandten Störungen während der Brutperiode könnten und würden auf den ſich im Ei entwickelnden Fiſch dauernd nachteilige Folgen haben, nicht die allgemeine Geltung hat, wie man gemeinhin anzunehmen geneigt iſt. Unſerm Reſümee werden wir noch den einen Satz zum Schluß hinzufügen können: Die Dotterblaſenwaſſerſucht konnte weder durch Druck noch durch Fall und Stoß, wie ſie in den Verſuchen bei den Eiern angewandt wurden, künſtlich hervorgebracht werden. Ot III. Aeber die Einleitung von Abwällern in öffentliche Gewäſſer in Würktemberg. Vortrag, gehalten auf dem XV. Württ. Fiſchereitage in Nagold am 16. Mai 1907 von Oberverwaltungsgerichtsrat Dr Haller. Sie können kaum eine Nummer der Fiſchereizeitung in die Hand nehmen, ohne auf die Nachricht eines größeren oder kleineren Fiſchſterbens in irgend einem Gewäſſer unſeres deutſchen Vaterlandes zu ſtoßen und leider ſind dabei ſehr häufig Nachrichten, die von Vernichtung ganzer Fiſchbeſtände auf langen Strecken fließender Gewäſſer erzählen. Auch in unſerer engeren Heimat ſind wir von derartigen Unfällen nicht verjchont geblieben; ich darf Sie nur erinnern an die weit— gehende Schädigung des Neckars im Jahre 1902 und der Nagold im Jahre 1903, zwei Fälle, die neben zahlreichen anderen hervorgerufen wurden durch die Einleitung von Abwäſſern aus Fabrik— betrieben. Faſt noch ſchwerere Einbuße aber erleidet die Fiſcherei durch die ſtändig zunehmende Verſchlechterung des Waſſers, die die ſtets wachſenden Abwaſſermengen häuslicher und gewerb— licher Abkunft mit ſich bringen. Sind ja doch ſchon manche Waſſerläufe durch ſolche für die Fiſchzucht gänzlich untauglich gemacht, auch ſonſtigem Gebrauche überhaupt entzogen, ja für den Anblick ekelhaft und der Geſundheit der Anwohner ſchädlich geworden. Beiſpiele hierfür liegen für uns alle ſo ſehr auf der Hand, daß ich ſie nicht anzuführen brauche. Daß gegen ſolche Zuſtände Abwehr nötig, bedarf keiner Erörterung. Die Grundlagen für eine ſolche Abwehr ſucht uns der Staat zu geben in den Beſtimmungen unſeres Waſſergeſetzes über die Einleitung der Abwäſſer in öffentliche Gewäſſer. Hiernach gilt folgendes: 405 Ohne vorgängige Erlaubnis (Art. 16) iſt jedermann freigegeben der Gebrauch der öffent— lichen Gewäſſer zur Einleitung des Grundwaſſers, des Quell- und Tagwaſſers und des häus— lichen und gewerblichen Abwaſſers. Dieſe Einleitungen rechnet das Geſetz alſo zum Gemeingebrauch der öffentlichen Gewäſſer, woraus ſich für die Fiſcherei die Folgerung ergibt, daß ſie dieſelben dulden muß, ohne an ſich dagegen vorgehen und ohne für den ihr zu— gehenden Schaden Erſatz verlangen zu können. Das Geſetz ſelbſt ſchränkt aber dieſe Gemein— gebrauchsbefugnis inſofern erheblich ein, als es von ihr die Einleitung des innerhalb der Ortſchaften ſich ergebenden häuslichen und gewerblichen Abwaſſers mittels Sammelkanälen ausſchließt, dem einzelnen demnach nur geſtattet, das gewöhnliche häusliche Abwaſſer aus ſeinem Hauſe oder ſeinem Gewerbebetriebe für ſich allein unmittelbar dem öffentlichen Waſſer zuzuleiten. Im großen und ganzen werden für dieſen Gemeingebrauch alſo nur die Anlieger an Flüſſen, Bächen oder Seen in Betracht kommen. Aber auch dieſen gegenüber iſt die Fiſcherei nicht ganz ohne Schutz gelaſſen worden. Hat nämlich die unter den Gemeingebrauch fallende Einleitung von Grundwaſſer, Quell- oder Tagwaſſer und des häuslichen oder gewerblichen Abwaſſers in öffentliche Gewäſſer Mißſtände für die Fiſcherei im Gefolge, ſo können von der Polizeibehörde einzelne Teile des öffentlichen Gewäſſers von dieſer Benützung ausgeſchloſſen oder beſtimmte Oertlichkeiten oder Zeiten für dieſelbe angewieſen oder die erforderlichen ſonſtigen Anordnungen getroffen werden, und es kann, wie das Königl. Miniſterium des Innern erſt neuerdings wieder in dankenswerter Weiſe den Polizeibehörden eingeſchärft hat, die Einleitung häuslicher und gewerblicher Abwaſſer in ein beſtimmtes öffentliches Gewäſſer auch ſonſt an Beſchränkungen geknüpft oder von polizei— licher Erlaubnis abhängig gemacht oder ganz verboten werden. Sind derlei Anordnungen getroffen, ſo macht ſich der Zuwiderhandelnde der Fiſcherei gegenüber auch ſchadenserſatzpflichtig. Etwas ſchwierig geſtaltet ſich die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang gewerbliche Abwäſſer unter dieſe Gemeingebrauchsbefugnis fallen. Daß ſie nicht darunter fallen, ſoweit ſie mittels Sammelkanälen eingeleitet werden, iſt ſchon dargelegt, es geht dies auch unzweifelhaft hervor aus der Bezugnahme der Art. 16 Abſ. 2 des Geſetzes auf Art. 23. Durch dieſe Bezugnahme iſt aber auch weiter feſtgeſtellt, wovon auch die Geſetzesbegründung und die Vollzugsverfügung ($ 42 Abſ. 2) ausgehen, daß dieſe gewerblichen Abwaſſer dann nicht mehr ohne Erlaubnis einge— leitet werden dürfen, wenn ſie zu den übelriechenden, ekelhaften oder ſchädlichen Flüſſigkeiten im Sinne des Art. 23 Abſ. 1 des Geſetzes gehören. Es kommt alſo hier für die Fiſcherei alles auf die mehr oder weniger ſtrenge Anſchauung der Polizeibehörden an, inwieweit dieſe gewerbliche Abwaſſer unter die übelriechenden, ekelhaften oder ſchädlichen rechnen. Nun will die Fiſcherei ja gewiß keinem anderen Gewerbebetrieb zu nahe treten. Aber hier darf ſie wohl ganz entſchieden den Wunſch ausſprechen, es möchten die Polizeibehörden in allen Inſtanzen ihren Anordnungen eine möglichſt ſtrenge Auffaſſung zugrunde legen. Es kann ja der einzelne Gewerbetreibende meiſt mit ganz geringen Mitteln und ohne Aue Schädigung erhebliche und dauernde Störungen der Fiſcherei hintanhalten. Verboten hat das Geſetz (Art. 22) Schutt, Unrat und andere feſte, das Waſſer erheblich verunreinigende oder ſeinen Lauf ſtörende Gegenſtände, ſowie Tierleichen in öffentliche Gewäſſer einzubringen. Dies Verbot kann von ſeiten der Fiſcherei nur mit Freuden begrüßt werden, und es iſt zu ihrem Schutze dringend zu wünſchen, daß es ſtrenge gehandhabt wird. Leider hat das Geſetz Ausnahmen von dem Verbot zugelaſſen. Da es ſolche aber nur unter beſonderen Ver— hältniſſen zuläßt und an die Exteilung von Vorſchriften zur Verhütung ſchädlicher Folgen knüpft, ſo iſt zu hoffen, daß die Handhabung dieſer Ausnahme die Fiſcherei gebührend berückſichtigt, wie ja auch hier das Königl. Miniſterium des Innern mit Erlaß vom 16. Januar d. J. ſeinen unter» gebenen Behörden beſondere Aufmerkſamkeit auf die Bedürfniſſe der Fiſcherei anbefohlen hat. Immerhin aber ſollten dieſe Ausnahmen möglichſt vermieden werden. Es liegt dies ja auch in der Natur der Sache. Denn bilden die öffentlichen Waſſerläufe ohne Zweifel die natürliche Ablauf— gelegenheit für die Abwäſſer, ſo ſind ſie doch ſicher nicht dazu da, auch für die Fortſchaffung feſter Stoffe zu ſorgen. Es mag ja wohl manchmal bequem ſein, ſich ſolcher einfach durch Einſchütten in den Fluß, den Bach zu entledigen, die Fiſcherei braucht ſich dies aber nicht gefallen zu laſſen. Jedenfalls aber hat der Fiſchereiberechtigte unter allen Umſtänden und zwar auch dann, wenn die Polizeibehörde die Einbringung ausnahmsweiſe zugelaſſen hat, Anſpruch auf Schadenserſatz gegenüber dem Einbringer. 404 Und nun, meine Herren, zu der für uns wichtigſten Beſtimmung des Geſetzes: Die Ein- leitung übelriechender, ekelhafter oder ſchädlicher Flüſſigkeiten in öffentliche Gewäſſer iſt nicht ohne weiteres verboten, ſie iſt aber von der polizeilichen Erlaubnis abhängig gemacht (Art. 23). Unter ſchädlichen Flüſſigkeiten ſind ſelbſtverſtändlich auch ſolche zu begreifen, die der Fiſcherei ſchädlich ſind. Alſo ohne weiteres ſind dieſe Flüſſigkeiten von der Einleitung nicht ausgeſchloſſen, ihre Zulaſſung liegt vielmehr im Ermeſſen der Polizeibehörden. Das Nächſtliegende für uns wäre es demnach und für die Fiſcherei das beſte, wenn die Polizei— behörden die Erlaubnis zur Einleitung ſolcher Flüſſigkeiten ſtets rundweg verweigern könnte. Daß dies aber unmöglich iſt, das ſieht die Fiſcherei wohl ein und im allgemeinen wird ſie ſich wohl hüten, ein ſolches Verlangen zu ſtellen. Was ſie für die Regel nur fordert, iſt das, daß dieſe Einleitungen nur unter ſolchen Bedingungen und Vorſchriften erlaubt und ausgeübt werden, die möglichſt geeignet ſind, die Fiſchzucht vor Schaden zu bewahren. Dies iſt auch der Standpunkt des Geſetzes. Ausgehend von dem Grundſatz, daß im Falle des Zuſammentreffens mehrerer Anſprüche auf Nutzung des Waſſers die gemeinwirtſchaftlich wichtigere Nutzung vor der gemeinwirtſchaftlich minder wichtigen den Vorzug verdiene (Art. 30), ſchreibt er folgendes vor: Wenn durch die beabſichtigte Einleitung von Flüſſigkeiten eine Schädigung der Fiſcherei in dem bisherigen Umfang ihres Betriebs eintritt, ſo iſt dem Unternehmer bei der Erteilung der Erlaubnis zur Einleitung die Erſtellung entſprechender Vorkehrungen zur Abwendung der Schädigung aufzugeben, ſoweit ſolche Vorkehrungen ohne unverhältnismäßige often oder Erſchwerungen des Betriebs für den Unternehmer möglich ſind. Sit eine Abwendung der Schädigung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Koſten oder Er— ſchwerungen des Betriebs möglich, ſo kann die Erlaubnis zur Einleitung von der Polizeibe— hörde nur dann verſagt werden, wenn nach ihrem Ermeſſen der durch die Einleitung der Fiſcherei in dem bisherigen Umfang ihres Betriebs zugehende Nachteil von größerer gemein— wirtſchaftlicher Bedeutung iſt, als das geplante Unternehmen. Sie ſehen alſo, in erſter Reihe haben Sie Anſpruch auf Schutz vor den ſchädlichen Folgen der Einleitung durch Erteilung entſprechender Vorſchriften. Bei dem heutigen Stande der Wiſſen— ſchaft und Technik werden ſich ſolche Vorſchriften, werden ſich Vorkehrungen, die Sie vor Schaden zu ſchützen geeignet ſind, wohl faſt in allen Fällen finden laſſen, wenn nicht nur auf ſeiten der zuſtändigen Behörden, ſondern auch auf ſeiten der Unternehmer der ernſtliche Wille dazu vorhanden iſt. Daß er bei den Behörden ſtets vorhanden ſein wird, daran iſt nicht zu zweifeln, und ich darf auch hier wieder darauf hinweiſen, daß das Königl. Miniſterium des Innern mit dem ſchon er— wähnten Erlaß vom 16. Januar d. J. auch in dieſer Beziehung den ihm unterſtellten Behörden den Schutz der Fiſcherei beſonders ans Herz gelegt hat. Aber auch von den Unternehmern dürfen wir wohl im großen und ganzen hoffen, daß es den fortgeſetzten Bemühungen der zuſtändigen Behörden, des Landesfiſchereivereins, der Bezirksvereine und der einzelnen Fiſchereiberechtigten gelingen wird, ſie immer mehr von der Berechtigung unſerer Forderungen zu überzeugen. Wird ſich ſo in den allermeiſten Fällen bei der Geſtaltung von Einleitungen größerer Schaden von der Fiſcherei abwenden laſſen, ſo kann es doch immerhin Fälle geben, wo die Vorſchrift zum Recht kommt, daß ſolche Vorkehrungen unverhältnismäßige Koſten verurſachen würden und daß der gemeinwirtſchaftliche Nutzen der Fiſcherei vor dem des geplanten Unternehmens zurückſteht. Dann allerdings muß ſich die Fiſcherei, jo beklagenswert dies auch iſt, auf den ihr vom Geſetz ein— geräumten Schadenserſatzanſpruch (Art. 30 Abſ. 3—5) zurückziehen. Selbſtverſtändlich kommt der Erſatz des Schadens nicht nur für die unmittelbar Geſchädigten in Betracht, ſondern auch für die mittelbar Geſchädigten, weiter oben oder unten an dem Gewäſſer Liegenden, und Sache der Beteiligten iſt es, die Art und Weiſe, wie der Erſatz geleiſtet wird, für die Fiſcherei wirtſchaftlich möglichſt fühlbar zu machen. Iſt eine Einleitung genehmigt und im Betrieb, ſo nützen uns aber die beſten Vorſchriften nichts, wenn ſie nicht eingehalten werden., Und das iſt eben die ſchwächſte Seite der ganzen Sache, daß tatſächlich häufig die gegebenen Schutzvorſchriften nicht oder ungenügend beachtet werden. Das Geſetz gibt uns aber auch hierfür entſprechende Gegenmittel. Einmal in der Form von Straffeſtſetzungen gegen die Zuwiderhandelnden (Art. 108 Z. 1), ſodann aber durch die Beſtimmung, daß die erteilte Erlaubnis von der Behörde ohne Entſchädigung beſchränkt oder widerrufen werden kann, wenn den an die Exlaubnis geknüpften Vorſchriften wiederholt oder gröblich zuwiderge— 405 handelt wird. Endlich löſen derartige Zuwiderhandlungen Schadenserſatzanſprüche der geſchädigten Fiſcher aus. Sie werden aus dem Vorgetragenen wohl den Eindruck gewonnen haben, daß Sie der Einleitung ſchädlicher Abwäſſer durchaus nicht ſchutzlos preisgegeben ſind, daß vielmehr die be— ſtehende Geſetzgebung bei geeigueter Handhabung Ihnen ausreichenden Schutz gewähren kann. Allerdings iſt es nicht an dem, daß Sie die Hände in den Schoß legen und ruhig zuſehen dürfen. Wenn auch die Behörden ihr möglichſtes tun, und deſſen dürfen wir uns ja, wie auch heute ausd rück⸗ lich mit Dank hervorgehoben werden ſoll, ſtets zu ihnen verſehen, ſo können ſie doch nicht alles tun. An Ihnen iſt es, bei Herantreten eines Einleitungsbegehrens durch geeignetes Auftreten vor den Behörden ſolche Vorſchriften durchzuſetzen, die Ihren Vorteilen entſprechen, an Ihnen, durch unabäſſige Aufmerkſamkeit auf Ihr Waſſer und die darin ſtattfindende Einleitung ein zeitiges Einſchreiten der Behörden gegen Mißſtände, ſowie die Feſtſtellung des für Ihre Schadenserſatz— anſprüche nötigen Unterlagen zu ermöglichen. Wenn Sie hierin nicht läſſig werden, ſo werden Sie gewiß die Früchte Ihrer Bemühungen ernten. Seien Sie verſichert, daß die Bezirksvereine und der Landesfiſchereiverein Ihnen hierbei in jeder Weiſe an die Hand gehen werden. Iv. Zur Einkeilung der Fiſchwaſſer an der badiſch-unkerländiſchen Aheinſtromſtrecke in einzelne Vachlgebiete. Von Profeſſor Dr. E. R. Zimmermann in Mannheim. Die in Fiſcherkreiſen früher weit verbreitete Gewohnheit des rückſichtsloſen Ausbeutens macht allmählich pfleglicheren Anſchauungen bezüglich der wirtſchaftlichen Ausnützung eines Fiſchwaſſers Platz. Schonzeiten, Mindeſtmaße, Anlage von Laich- und Pflegeplätzen, Einſätze von Eiern und Brut ſind Dinge, die mehr und mehr in das Glaubensbekenntnis der ausübenden Fiſcherei— bevölkerung übergehen. Im Sinne dieſer fiſchereipfleglichen Beſtrebungen dürfte eine Sache ebenfalls der Beachtung der Fiſchwaſſerbeſitzer würdig ſein, nämlich die zweckentſprechende Ein— teilung der Fiſchwaſſer in einzelne Pachtgebiete oder „Pacht-Loſe“. Die Wichtigkeit der Einteilung eines Fiſchwaſſers in fiſchereipfleglicher Hinſicht iſt längſt erkannt, und hat dieſe Erkenntnis im entgegengeſetzten Falle, wo die Fiſchwaſſer zu klein ſind, zu Zuſammenlegungen geführt, um eine vernünftigere Befiſchungsweiſe zu ermöglichen. Hier find die Vereinigungen von kleineren Gemeindefiſchwaſſern zu größeren Fiſchereigebieten er— freuliche Erſcheinungen. Bei der Aufteilung größerer Fiſchwaſſer in Pachtgebiete ſcheint man die ſachgemäße Einteilung für weniger wichtig anzuſehen, und man gibt ſich zufrieden, wenn bei der Einteilung eine ungefähre Längengleichheit der Pachtgebiete hergeſtellt wird. Häufig waltet hier auch die Rückſicht auf die finanzielle Kraft der zu erwartenden Pächter ob. Infolge dieſer Rückſichtnahme fallen dann die Pachtgebiete meiſtens zu klein aus und obendrein kommt es dann noch vor, daß der äußerlich angeſtrebten Längengleichheit eine innere ſachliche Gleichheit nicht entſpricht, daß z. B. in einem Pachtgebiete gute und befiſchbare Fiſchplätze vereinigt ſind, während in dem Nachbargebiet, das vielleicht ebeuſoviel Pachtzins koſtet oder noch mehr, durchaus fiſch— leeres Waſſer fließt. Daß ein ſolcher Qualitätsunterſchied der Pachtwaſſer bei Nachbargebieten zur pfleglichen Behandlung der Fiſchwaſſer und zur Hebung der nachbarlichen Verträglichkeit wenig beiträgt, bedarf für den Kenner der Fiſchereiverhältniſſe keiner weiteren Erörterung. Um dieſen, der Fiſchereipflege ſchädlichen Wirkungen vorzubeugen, ſcheint es mir ratſam, bei der Einteilung von Fiſchwaſſern weniger auf äußere Längengleichheit der Pachtgebiete zu achten, als vielmehr darauf, daß die Pachtgebiete auch wirkliche und befiſchbare Fiſchwaſſer ſind. Eine ſolche Eigenſchaft eines Pachtgebietes wird zu erreichen ſein, wenn man nicht nach Kilometerſteinen einteilt, ſondern nach Fiſchplätzen oder „Fiſchgründen“. Es wäre demgemäß die erſte Aufgabe der Fiſchwaſſereinteilung, in dem Fiſchwaſſer, welches in Pachtgebiete zer— legt werden ſoll, die Lage der Fiſchgründe feſtzuſtellen und demgemäß die Grenzen der Gebiete zu legen. Als Fiſchgründe können nur jene Plätze in Betracht kommen, die von ſolchen Fiſchen beſucht werden, auf deren Fang bezw. Verkauf die Fiſcherei angewieſen iſt. Hierzu muß geſagt werden, 2 n 406 daß die Rheinfiſcherei, wenigſtens in meiner Nähe, von Speyer abwärts zur Landesgrenze, der Hauptſache nach abhängt von dem Fang von Barſch, Hecht und Zander einerſeits und Barben, Bräſem, Karpfen und den „Weißfiſchen“ andererjeits.*) Der eigentliche „Brotfiſch“ der Rheinfiſcher iſt und bleibt vorläufig der Weißfiſch der „Weiß— fiſche“, nämlich die Naſe. Es wäre alſo bei einer Aufteilung des Fiſchwaſſers darauf zu achten, daß die Pachtgebiete Fiſchplätze der obigen Fiſchgattungen enthielten. Fiſchplätze der erſteren Gattungen der Hechte, Barſche und Zander ſind im allgemeinen die Tiefungen vor den Sporenköpfen, die „Woogen“ und jene Stellen des Stromes, wo ſich das ruhigere Hinterwaſſer von der raſchen Strömung ſcheidet. Das Waſſer vor den Faſchinen der Uferbauten wird ebenfalls von dieſen Fiſchen, insbeſondere von Barſchen aufgeſucht, der auch gern im krautigen Hinterwaſſer ſteht. Der Bleibräſem liebt das Waſſer vor den Faſchinen, während der Karpfen im allgemeinen den offenen Strom meidet und mehr den lehmigen Grund der Hinter— waſſer vorzieht. Als beſonders ergiebige Fiſchgründe haben ſich in letzter Zeit die an den Ufern liegenden Kiesbänke erwieſen. Sie ſind die Tummelplätze für Barben, Rotaugen, Rotfeder, Kreſſe (Greß— ling), Knilps (Aitel) und den Brotfiſch der Rheinfiſcher, die Naſe. Durch gelegentliche Fänge von Salmen werden die Kiesbänke noch wertvoller. Demnach hätten ſich vom fiſchereiwirtſchaftlichen Standpunkt der Hauptſache nach zweierlei Fiſchgründe herausgeſtellt, die Tiefungen vor den Sporenköpfen und Hinterwaſſer als Lieferanten der Barſche, Hechte, Zander, Bräſem, Karpfen einerſeits und die Kiesbänke als wertvoller Fiſchplatz für Barben und Weißfiſche andererſeits. Wenn man alſo wirklich fiſchhaltige, den Fiſchereibetrieb rentierende Pachtgebiete herſtellen will, ſo muß man auf dieſe beiden Arten von Fiſchgründen Bedacht nehmen. Unter dieſem Ge— ſichtspunkte ſollte man das Fiſchwaſſer teilen und die Grenzen eines Pachtgebietes jo legen, daß beide Arten von Fiſchgründen ganz und ungeteilt in dem Pachtgebiete liegen. Hiergegen wird eine äußerlich verfahrende Einteilungsweiſe oft verſtoßen und die Fiſchgründe in der Weiſe aus— einanderreißen, daß der eine Teil eines zuſammengehörigen Fiſchgrundes in dem einen Pacht— gebiet, der andere Teil in dem Nachbargebiet liegt. Eine ſolche Auseinanderreißung eines Fiſchgrundes läßt aber eine ſachdienliche Fiſchhege nicht aufkommen. Daher würde es ſich im Intereſſe einer guten Fiſchhege und Pflege empfehlen, zwiſchen die in obiger Weiſe fiſchgründig hergeſtellten Pachtgebiete eine Art Puffer zu legen, um den freundnachbarlichen Reibereien und Räubereien in wirkſamer Weiſe vorzubeugen. Als ſolche Puffer wären die fiſcharmen oder un— befiſchbaren Strecken des Stromes ſehr geeignet. Niemals ſollten ſolche fiſchleere und ſchlecht befiſchbare Strecken zu ſelbſtändigen Pachtgebieten gemacht werden. Gerade ſolche Strecken, die ihrer Billigkeit halber von Neulingen oder — von Schlaumeiern gepachtet werden, verleiten zu Uebergriffen ſchlimmſter Art und wirken der Einbürgerung und der Durchführung einer ge— ordneten Fiſchhege aufs gröblichſte entgegen. So ließe ſich durch Feſtſtellung der Fiſchgründe eines Fiſchwaſſers wohl ein einigermaßen fiſchhaltiges und daher rentierendes Pachtgebiet herſtellen. Es wird ſich nur fragen, ob die Fiſch— gründe einerſeits in ſich ſo beſtändig und keinen Veränderungen unterworfen ſind, andererſeits ob ſie mit ſolcher Regelmäßigkeit von den Fiſchen gehalten werden, daß man hierauf eine Einteilung baſieren kann. Der letzte Punkt der Frage kann der Hauptſache nach wohl bejaht werden. Die Gattungen der Fiſche, die hier in Betracht kommen, halten ihre Gründe mit großer Beſtändigkeit. Auf ihnen ſtehen ſie in ihrer Ruhe oder laufen ſie zu ihrer Nahrungsaufnahme jahraus, jahrein. Nur die Laichzeit bringt hier größere oder kleinere Bewegungen und Verſchiebungen hervor, welche jedoch ſeit der Korrektion des Stromes und der Verderbung der Seitenwaſſer ſich in mäßigen Grenzen halten. *) Anmerkung: Die Wanderfiſche Aale, Salm und Felchen, gar nicht zu reden vom Mai— fiſch, können hier als belanglos beiſeite gelaſſen werden. Der Zander iſt bedauerlicherweiſe in den letzten Jahren in dem Gebiet ſeltener und ſeltener geworden, was ich der auf irrtümlichen Anſchauungen beruhenden Haltung der Berufsfiſcher und der Zunahme der Handangler und deren Anglerbetrieb zuſchreibe. 407 Wie regelmäßig ſolche Gründe von den Fiſchen behauptet werden, geht zur Genüge aus den Namen von Gemarkungsteilen hervor. Noch heute tragen Gemarkungsteile, welche vor der Rhein— korrektion Fiſchwaſſer waren, den Namen einſtiger Fiſchgründe. Nur Einwirkungen äußerer Art, welche die Fiſchplätze in ihren natürlichen Verhältniſſen verändern (Flußbau, Schiffahrt, Fabrik— abwaſſer u. a.), vermögen die Fiſche von ihren Gründen zu vertreiben. Anders verhält es ſich mit der Beſtändigkeit der Fiſchplätze ſelbſt. In dieſer Hinſicht ſind die Fiſchplätze der erſten Art, die Sporenköpfe und die Hinterwaſſer fortwährenden Veränderungen unterworfen. Bei dem gegenwärtigen Syſtem der Stromkorrektion ſind ſie der langſamen, aber ſicheren Verlandung geweiht. Die Fiſchbewohner dieſer Waſſer werden eben mit der Zeit in den Strom gedrängt, und es wird ſich dann erweiſen, ob und wie ſie ſich mit den veränderten Verhält— niſſen abfinden. Günſtiger ſteht es mit den Kiesbänken. Dieſe, wenigſtens für das Gebiet von Speyer abwärts, wandern nicht mehr, ſondern ſind feſtgelegt. Wenn ſie ſich auch in ihren Gründen verändern mögen, ſo daß ſie ſich bald höher, bald niedrigerer anlegen, bald mehr in den Strom hinauswachſen, ſo bleiben ſie doch konſtant genug, um hierauf eine Einteilung des Fiſchwaſſers zu gründen. Freilich liegen die Kiesbänke nicht immer badiſcherſeits, ſondern manchmal auf der baye— riſchen Seite. In ſolchen Fällen dürfte es eben für den Pächter der badiſchen Strecke empfehlens— wert ſein, ſich mit ſeinem bayeriſchen Visavis zu einer gemeinſamen Befiſchung der Stromſtrecke zu verſtändigen. Die infolge der Verlandung der Hinterwaſſer mehr und mehr wieder eintretende und in meiner Nähe ſchon eingetretene Stromfiſcherei mit dem Zuggarn (Gezah) dürfte den Gedanken der gemeinſamen Befiſchung auch aus anderen Gründen nahelegen. Wenn nun bei der Einteilung eines Fiſchwaſſers in Pachtgebiete zu verlangen iſt, daß die— ſelben fiſchhaltig ſind, fo muß auch darauf geachtet werden, daß die Pachtwaſſer befiſchbar ſind. Es ſollte möglich ſein, die Fiſche in dem Pachtgebiete mit den geſetzlichen Fangmethoden zu fangen, d. h. es muß möglich ſein, die beiden Hauptfangmethoden der Rheinfiſcher, das Wurfgarn und das Zuggarn (Gezah) ohne allzu große Schwierigkeiten zu verwenden. Hierauf wird insbe— ſondere bei den Kiesbänken zu achten ſein. Sie ſollten bei mittlerem Waſſerſtand noch mindeſtens eine gute Ausziehſtelle haben. Vom Standpunkt der fiſchereiwirtſchaftlichen Verwertung eines Pachtwaſſers hätte ſich demnach die Aufteilung des Fiſchwaſſers nach befiſchbaren Fiſchgründen als Einteilungsprinzip er— geben. Unmittelbar im Intereſſe der Fiſchereipflege liegt es, auf die zu den Fiſchgründen zuge— hörigen Laichplätze Rückſicht zu nehmen. Dieſe Rückſichtnahme ſollte dazu führen, daß kein Laich— grund von ſeinem zugehörigen Fiſchgrund getrennt wird, wenn nicht ganz beſonders zwingende Gründe dieſe Trennung verlangen. Es ſollte nach Möglichkeit angeſtrebt werden, Fiſchgrund und Laichgrund zu einem Pachtgebiet zu vereinigen. Durch eine ſolche Zuſammenlegung würde erreicht werden, daß die Fiſche auf ihren Zügen zu den Laichplätzen die Pachtgebietsgrenzen im all— gemeinen nicht zu überſchreiten brauchen. Es wird ſich nur fragen, ob im Stromgebiet eine ſolche Vereinigung von Fiſchgrund und Laichplatz möglich iſt. In früheren Zeiten, vor der Stromkorrektion und vor der Zeit der Ver— ſeuchung der Nebenwaſſer durch Abwaſſer aller Art wäre eine ſolche Rückſichtnahme nicht möglich geweſen. In jenen Zeiten konnten die Fiſche, dem Frühjahrwaſſer folgend, ſich mit dieſem über die Wieſenniederungen, Bewäſſerungsgräben verbreiten oder in die Landgräben und Seiten— waſſer aller Art aufſteigen, um zu den dort befindlichen, außerhalb des Fiſchereirechts des Stromes liegenden Laichplätzen zu gelangen. Dieſe Wege ſind ihnen, wenigſtens was die Rheinſtrecke von Speyer bis zur Landesgrenze anbelangt, der Hauptſache nach verlegt. Stromkorrektion, weniger die Abwaſſer, haben es in dem Gebiet den Fiſchen unmöglich gemacht, abſeits des Stromes liegende Laichreviere aufzuſuchen. Mit dieſen, jetzt beſtehenden Verhältniſſen haben ſich die Fiſche in der Weiſe abgefunden, daß ſie die ihren Fiſchgründen zunächſt liegenden Laichplätze aufſuchen, und zwar die Krautlaicher die Krautlaichplätze und die Kiesgrundlaicher die Kiesgründe; dieſe Laichplätze ſind der Hauptſache nach vom Strom aus erreichbar; ſie liegen im Stromgebiet, ſo daß ſich zurzeit das Laichgeſchäft im großen und ganzen im Stromgebiet ſelbſt vollzieht. Als Laichplätze für die Kiesgrundlaicher, 408 zu denen Naſen, Kreſſe und Barben*) zu zählen jind, find die Sandplätze zu betrachten, die als ergiebige Fiſchgründe ohnehin bei der Pachtgebietseinteilung berückſichtigt ſind. Geeignete Krautlaichplätze für die Krautlaicher, Hechte, Barſche, Rotaugen, Rotfedern, Bräſem, Karpfen ſind die längs des Stromes liegenden Altwaſſer und Hinterwaſſer, welche durch die Stromkorrektionsbauten entſtanden ſind, und zwar, was wichtig iſt feſtzuſtellen, immer nur das obere Ende derſelben. Man braucht alſo zu einem befiſchbaren Kiesgrund nur einige derartige Hinterwaſſer hinzunehmen, um der Forderung der Zuſammenlegung von Fiſchgrund und Laichgrund im allge— meinen gerecht zu werden. In ſolcher Weiſe hergeſtellten Pachtgebieten hat man dann auch die Möglichkeit, wirkliche Schonreviere einzurichten, welche, neben reichlichen Einſätzen, zur Erhaltung und Hebung des Fiſchbeſtandes notwendig ſind. Allerdings müßte in dieſen Revieren durchaus ge— ſchont werden, und es ſollte das Beſtreben des Fiſchwaſſerbeſitzers ſein, dieſe Reviere der aus— übenden Fiſcherei mindeſtens vom 1. März bis 1. Auguſt gänzlich zu entziehen. So hätte ſich in dem Gebiet bezüglich der Aufteilung in einzelne Pachtgebiete der Grundſatz als Einteilungsrichtſchnur herausgeſtellt: Einteilung nach befiſchbaren Fiſchgründen und zuge— hörigen Laichplätzen. Durch eine ſolche Einteilung wäre einerſeits den Fiſchereipächtern ermöglicht, in der Ausübung der Fiſcherei ihre Rechnung zu finden, andererſeits wäre der Fiſchereipflege gewährleiſtet, daß zweckdienliche Hege durchgeführt werden kann. Freilich werden bei einer ſolchen Aufteilung nach Fiſchgründen mit zugehörigen Laichplätzen die Pachtgebiete im allgemeinen größer ausfallen als gegenwärtig. Aber hierzu bemerkt mit Recht der leider ſo jäh durch den Tod ſeinem Amt entriſſene Finanzminiſter Buchenberger: Je kleiner die einzelnen Fiſchwaſſerſtrecken, deſto mehr werden ſie ohne Rückſicht auf die Nachhaltigkeit des Beſtandes ausgefiſcht, um ſo weniger iſt eine verſtändige Hege zu erwarten. (Fiſchereirecht und Fiſchereipflege im Großherzogtum Baden ff. 49.) Es liegt ſonach im Intereſſe des Fiſchwaſſerbeſitzers, auf die Bildung tunlichſt großer Pacht— gebiete abzuheben. Nur in ſolchen Gebieten iſt es möglich, eine eigene kenntnisreiche Fiſcherei— bevölkerung heranzubilden, welche, da ſie mit ihrer Exiſtenz an die Fiſcherei gebunden iſt, ſicherlich eher den Gedanken der Fiſchhege und Fiſchpflege zugänglich iſt, als der ſtets wechſelnde, kenntnis— loſe und daher fortwährend Schaden ſtiftende Laienpächter. Und auch in ſozialer Hinſicht dürften die größeren Pachtgebiete mit einer ſelbſtändigen Fiſchereibevölkerung ein Gewinn ſein. Wenn es wahr iſt, daß nur der Staat ein geſunder Organismus iſt, der ſich aus ſelbſtändig denkenden, ſelbſtändig tätigen, ihr eigenes Riſiko tragenden Menſchen zuſammenſetzt, ſo ſcheint mir, in unſerer heutigen, alles Individuelle unterdrückenden, alles egaliſierenden, die Menſchen mechani— ſierenden und ganggängelnden Zeit, daß der Staat hier, wo ſich ihm, wenn auch nur in kleinem Umkreis, die Gelegenheit bietet, ſelbſtändige, eigene Verantwortung tragende Exiſtenzen ins Leben zu rufen, alle Veranlaſſung hätte, ſolchen Exiſtenzen zur Gründung zu verhelfen. Auf Grund vorſtehender Erwägungen ſchlage ich vor, das Fiſchwaſſer vom Einlauf des Ketſcher Altrheins bis zur Landesgrenze (von km 239, 1-266, 6) in folgende Pacht— gebiete zu verlegen: I. Pachtgebiet von km 239,1 —243; II. Pachtgebiet von km 243--245,5 und Rheinauhafen; III. Pachtgebiet von km 245,5 — 253,4; *) Anmerkung: Während die Kreſſe und Naſen die zu ihrer Nahrungsaufnahme dienende Kiesbank beim Laichen in dem Gebiet nicht verlaſſen, iſt die Barbe in dieſer Hinſicht ein unſicherer Kantoniſt. Sie ſcheint nicht jede Sandbank als Laichrevier anzunehmen. So beſtand z. B. bis vor wenigen Jahren ein Barbenlaichgrund auf dem lochreichen Kiesgrund der bayeriſchen Rhein— ſtrecke von km 69,5— 70,2 etwa. Dieſe Stromſtrecke wurde durch einen Korrektionsbau verändert. Unterhalb dieſer Strecke liegt bayeriſcherſeits jetzt noch eine flache Kiesbank von km 70,8 —71,2, badiſcherſeits gegenüber, nur wenig aufwärts, eine ebenſolche von km 249,5 251,5. Beide Sandbänke ſind von den aus ihrem Laichgebiet getriebenen Barben nicht angenommen worden, ſondern die nächſte, mir bekannte Barbenlaichſtelle liegt auf der badiſchen Sandbank von km 241 bis 242. 409 IV. Pachtgebiet von km 253,4 —261,2; V. Pachtgebiet Induſtriehafen; VI. Pachtgebiet von km 261,2 — 266,6. Die Pachtgebiete Nr. I, IV und VI wären Gebiete, welche allen Anforderungen nach Fiſchgrund und Laichrevier in hervorragendem Maße entſprächen. In jedem dieſer Pacht— gebiete befindet ſich eine ergiebige, gut befiſchbare Kiesbank nebſt reichlichen Laichrevieren. Außerdem wären bei dieſer Einteilung dieſe in Bezug auf ihren Fiſchbeſtand wertvollſten Teile des Fiſchwaſſers durch größere Strecken fiſchleeren oder nicht befiſchbaren Waſſers getrennt. Rheinauhafen, ſowie Induſtriehafen ſind gleichartige Cyprinidenwaſſer, von denen das erſtere ſchwerer befiſchbar iſt, indem das Gezähgarn dort nicht verwendet werden kann. Das Pachtgebiet IV (253,4 — 261,2) iſt ebenfalls mit dem Großgarn nicht zu be— fiſchen, ſelbſt für das Wurfgarn kommt eigentlich nur die Strecke 258 — 261, 2 in Betracht, die aber als guter Fangplatz gelten kann. v. Vermiſchte Alitteilungen. Forellenzucht in 2400 m Höhe Die höchſtgelegene Fiſchkultur in Europa befindet ſich, wie das Journal des Debats mitteilt, in dem 2400 m hoch in den Pyrenäen ge— legenen Lac de Barroudes, der eine Oberfläche von etwa zehn Hektar hat. Am 18. Auguſt 1906 wurden 400 Forellenſetzlinge, die man mit großen Schwierigkeiten an Ort und Stelle gebracht hatte, in den völlig fiſchfreien See eingeſetzt, der ſich bereits im September mit einer Eisdecke bezog. Erſt im Juli dieſes Jahres begann das Eis aufzutauen, aber es vergingen noch mehrere Wochen, ehe man etwas von den Fiſchen entdecken konnte, ſo daß man bereits befürchtete, ſie wären zugrunde gegangen. Am 8. Auguſt aber erblickte man die Forellen, die in großen Mengen an der Oberfläche in dem klaren Waſſer des Sees ſchwammen. Ihre Länge, die beim Einſetzen 10 em betrug, hatte ſich verdoppelt. Die Erklärung, warum die Fiſche erſt einige Wochen nach dem Auf— tauen der Eisdecke an die Oberfläche des Sees gekommen ſind, iſt darin zu ſuchen, daß die oberen Waſſerſchichten eine zu niedrige Temperatur hatten und daß die Fiſche ſich in der Tiefe aufhielten, die eine konſtante Temperatur von 4 Grad hat. VI. Vereinsnachrichten. Schleſiſcher Fiſchereiverein. Donnerstag den 31. Oktober 1907, vormittags 10 Uhr, findet in Breslau im großen Saale der Chriſtian Hanſenſchen Weinhandlung, Schweidnitzerſtraße 16/18, die zweite diesjährige Hauptverſammlung des Schleſiſchen Fiſchereivereins ſtatt. Nach Schluß der Sitzung vereinigen ſich die Teilnehmer zu einem gemeinſamen Mittagsmahle in demſelben Lokale. Tagesordnung: 1. Mitteilungen des Vorſitzenden. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Zur Geſchäftslage des Vereins und Beſprechung folgender Gegenſtände: Die Hochwaſſer— kataſtrophe von 1907; Das neue Jagdgeſetz; Zu den Beratungen über das neue Fiſchereigeſetz; Staatliche Beihilfe behufs Ausſetzens von Krebſen in ſchleſiſche Gewäſſer; Geröſtete Maikäfer als Fiſchfutter; Fiſchfang mit Hilfe von Kürbiſſen; Angelegenheit betreffend die Gemeindefiſchereien; Neuere Anſchauungen über Karpfenfütterungen (Zuntz, Schiementz, v. Debſchitz); Handel mit untermaßigen Fiſchen, namentlich kleinen Welſen in den Fiſchtrögen der Märkte; Geſetzliche Mindeſtmaße der Fiſche; Kottbuſer Karpfenbörſe. 4. Bericht über den XV. Deutſchen Fiſchereirat in Deſſau. Referent: Herr Graf von der Recke-Volmerſtein⸗Kraſchnitz. 5. Einrichtung und Melioration bezw. Wiedereinrichtung von Fiſchteichen. Referent: Herr Kultur— ingenieur H. Gottwald-Alt⸗Dubensko. 6. Techniſche Neuerungen und Vorſchläge für Anlage und Verbeſſerung von Fiſchzuchtanlagen. Referent: Herr Diplomingenieur A. Vogt-Walden— burg in Schleſien. 5 ; s Sächſiſcher Fiſchereiverein. Fiſchausſtellung in Plauen i. V., den 18., 19. und 20. Oktober 1907. 1. Er⸗ öffnung der Ausſtellung: Freitag den 18. Oktober, früh 9 Uhr, Sonnabend den 19. Oktober, früh 9 Uhr, Sonntag den 20. Oktober, vormittags 11 Uhr. Schluß der Ausſtellung an allen drei Tagen nachmittags 5 Uhr. 2. Das Eintrittsgeld beträgt für Erwachſene 20 Pf., für Kinder 10 Pf. Ein Katalog koſtet 5 Pf. 3. Freitag den 18. Oktober, nachmittags 1 Uhr, öffentliche Verſammlung der Fiſcherei-Intereſſenten. a) Verteilung der Vereinspreismünzen, Ehrenpreiſe u. ſ. w., b) Bes antwortung nachſtehender Fragen: I. „Sit es rationell, in Forellenbächen Salmonidenſatz oder Brut auszuſetzen?“ „Welche Erfahrungen beſitzen wir heute mit Bezug auf die Fütterung der Salmoniden?“ Berichterſtatter: Herr Fiſchzüchter R. Linke-Tharandt. II. „Haben ſich in ER EEE ELBE 410 allerneueſter Zeit die Anſichten über die Karpfenfütterung geändert?“ Berichterſtatter: Herr Oberlehrer Hoeſe- Wurzen. III. „Welche Beifiſche eignen ſich am beiten für die vogtländiſchen Forellen- und Karpfenteiche?“ Berichterſtatter: Herr Rittergutsbeſitzer Weyſe-Unterloſa. c) Anträge aus der Mitte der Verſammlung, Aufnahme neuer Mitglieder, ſowie Bezahlung der Mitgliederbeiträge für 1908 und der Standgelder. 4. Gegen %3 Uhr gemeinſames Mittageſſen im „Schützenhof“. Das Gedeck koſtet 2,25 Mk. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Namen in der im „Schützenhof“ ausgelegten Liſte einzutragen. Fiſchausſtellung in Bautzen, den 2. und 3. November 1907. 1. Eröffnung der Ausſtellung: Sonnabend den 2. November, früh 9 Uhr; Sonntag den 3. November, vor— mittags 11 Uhr. Schluß der Ausſtellung an beiden Tagen nachmittags 155 Uhr. 2. Das Eintritts- geld beträgt für Erwachſene 20 Pf., für Kinder 10 Pf. Ein Katalog koſtet 5 Pf. 3. Sonnabend den 2. November, mittags 11 Uhr, Beſatzfiſchbörſe im großen Saal des Hotel Gude. Für die— jenigen Herren, welche ſich bei der Beſatzfiſchbörſe eines Verkaufs- oder Kaufsvermittlers bedienen wollen, iſt ein gerichtlich verpflichteter Makler zur Stelle, welcher Kaufs- und Verkaufsangebote entgegennimmt. Derſelbe vermittelt auch Käufe und Verkäufe von Fiſchen während des laufenden Jahres. (Herr Fiſchzüchter Klee hat ſich bereit erklärt, die Leitung dieſer Börſe zu übernehmen.) 4. Nachmittags 152 Uhr öffentliche Verſammlung von Fiſcherei-Intereſſenten im Hotel Gude. a) A der Vereinspreismünzen, der Ehrenpreiſe u. ſ. w., b) die Beantwortung nachſtehender Fragen: J. „Wie verlief die diesjährige e in ee und die Beſatzfiſchbörſe in Bautzen?“ Berichterſtatter: Herr Teichpächter W. Klee-Guttau. „Welche Form ſoll der Karpfen haben, den der ſächſiſche Teichwirt in Zukunft zu aten hat, a Raſſe iſt dabei zu bevorzugen, und ſollen die Züchter der vermehrten Nachfrage nach vierſömmerigen Karpfen, als Speiſefiſche, ent— ſprechen?“ Berichterſtatter: ? III. „Kann der deutſche Fiſchzüchter etwas dazu beitragen, daß Schwierigkeiten und Preisſtürze, wie ſie in letzter Zeit im Karpfenhandel vorgekommen, nach Möglichkeit vermieden werden?“ Berichterſtatter: ? IV. „Soll man der auf den letzten größeren Fiſchausſtellungen zutage getretenen Anregung, die Ausſtellungsart zu ändern, nachkommen?“ Berichterſtatter: Herr Oberſt Steindorf- Bautzen. c) Anträge aus der Mitte der Verſamm— lung, Aufnahme neuer Mitglieder, ſowie Bezahlung der Mitgliederbeiträge für 1908 und der Standgelder. 5. Gegen 3 Uhr nachmittags gemeinſames Mittageſ ſen im Hotel Gude. Das Gedeck koſtet 2,25 Mk. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Namen in der im Hotel ausgelegten Liſte einzutragen. Bemerkungen: a) Die Herren Teichwirte, welche auf der Bautzener Börſe Beſatz— fiſche kaufen oder verkaufen wollen, werden gebeten, ſich möglichſt ſchon Freitag den 1. November, abends, zu einer Vorbörſe im Hotel Gude einzufinden. b) Bei den diesjährigen Ausſtellungen werden die neuen ſilbernen und bronzenen Vereinspreismünzen erſtmalig zur Verleihung kommen. c) Das Ausſtellungslokal, Schützenhof in Plauen, liegt auf dem rechten Elſterufer in unmittelbarer Nähe des Unteren Bahnhofes, Fabrikſtraße 1, ungefähr 200 Meter von der Straßenbahn Oberer — Unterer Bahnhof. d) Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichſt zu bewirken, da dem Verein nur eine beſchränkte Zahl von Fiſchbaſſins zur Verfügung ſteht. Schluß der Anmeldungen für die Ausſtellung in Plauen den 10. Oktober, für die Bautzener Ausſtellung den 20. Oktober. e) Alle Fiſche müſſen am Tage vor der Eröffnung der Ausſtellung, und zwar womöglich von mittags 12 Uhr bis nachm. 4 Uhr eingeliefert ſein. (Plauen, den 17. Oktober und Bautzen, den 1. November.) Eine Ausnahme iſt nur zuläſſig, wenn die Fiſche aus nächſter Nähe mit Geſchirr gebracht werden; dann können die Fiſche noch am 18. Oktober, reſp. 2. November früh zwiſchen 7 und 8 Uhr zur Einſetzung gelangen. k) Es wird gebeten, ſpäteſtens für Plauen, Montag den 14. Oktober, für Bautzen, Montag den 28. Oktober, der Geſchäftsſtelle des Sächſiſchen Fiſchereivereins, Dresden-A., Wienerplatz 1, anzuzeigen, ob die Ausſtellungsfiſche per Bahn oder auf dem Landwege eintreffen. Im erſteren Falle mit welchem Zuge, in letzterem Falle zu welcher Zeit die Fiſche zur Einlieferung gelangen. Fiſche, die per Bahn geſchickt und rechtzeitig angemeldet werden, befördert der Verein koſtenfrei vom Bahnhof nach dem Ausſtellungslokal. g) Ausſtellungsgut für Plauen beſtimmt, mit Eilgut von Dresden, Hof oder Eger kommend, iſt nach dem Oberen Bahnhof aufzugeben. h) Sowohl für die Ausſteller, als auch für den Verein iſt es wünſchenswert, wenn die Ablieferung und Zurücknahme der Fiſche durch einen Vertreter des Ausſtellers erfolgt. i) Fiſche, die in Plauen am 20. Oktober bis abends 7 Uhr, in Bautzen am 3. November bis abends 7 Uhr von den Aus— ſtellern nicht wieder übernommen ſind, verfallen zu Gunſten des Sächſiſchen Fiſchereivereins. k) Die Zu- und Rückſendung der Ausſtellungsgegenſtände iſt Sache des Ausſtellers. 1) Ausſteller, welche ihre Ausſtellungsobjekte auf der Ausſtellung verkaufen wollen, können den Fiſchmeiſter des Vereins mit dieſem Auftrag betrauen. (Ohne Verantwortung des Vereins.) Es wird gebeten, den Preis für den einzelnen Jahrgang, die Kollektion oder für das einzelne Stück, keinesfalls aber den Preis nach dem Gewicht feſtzuſetzen. m) Alle ausgeſtellten Fiſche müſſen, gleich, ob ſie verkauft ſind oder nicht, bis zum Schluß der Ausſtellung in den für ſie beſtimmten Baſſins des Vereins ſtehen bleiben. n) Nicht verkaufte Fiſche und Transportgefäße können vom Ausſtellungsort aus frachtfrei auf den ſächſiſchen Bahnen an den Ausſteller des Originalfrachtbriefes zurückbefördert werden, wenn der Abſender bei Aufgabe des Gutes zur Hinbeförderung die Sendung in dem Frachtbrief ausdrücklich als Ausſtellungsgut bezeichnet hat, die Aufgabe ſpäteſtens vier Wochen nach Schluß der Ausſtellung erfolgt und eine Beſcheinigung des Vereins beigebracht wird. — Die angeführte Beſcheinigung ſtellt der Geſchäftsleiter des Vereins während der Ausſtellungstage * 411 auf Antrag aus. 0) Den diesjährigen zwei Ausſtellungskatalogen ſoll ein Anzeigenteil beigefügt werden. Diejenigen Herren Ausſteller, Vereinsmitglieder ꝛc., welche wünſchen, daß Geſchäfts— anzeigen ihrer Fiſchzüchtereien, Teichwirtſchaften ꝛc. in den Katalogen Aufnahme finden, werden erſucht, dieſe Anzeigen (neben Angabe für welche Ausſtellung) ſpäteſtens bis 8. Oktober einzuſenden. Kliſchees können in den Anzeigen keine Aufnahme finden. Der Verein wird möglichſt billige Druckkoſten verrechnen. VII. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 9. bis einſchließlich 21. September 1907 von Paul Meltzer. Das Karpfengeſchäft war in letzter Zeit äußerſt flau und mußten ſelbſt die in kleineren Quanten zum Verkauf geſtellten Fiſche verhältnismäßig billig abgegeben werden. Schleie, etwas reichlicher zugeführt, gaben in der letzten Zeit im Preiſe nach. Die ſogenannten Portionsfiſche erreichten in der Mitte des Monats den höchſten Preis, wie ſolcher wohl noch nie zuvor im Engros-Verkehr erzielt worden iſt. In der letzten Woche fiel der Preis zwar, iſt aber immer noch als ein hoher zu bezeichnen. 0 Karpfen: Mark September Schleien: Mark lebend, Sen 77779 10. lebend, klein-mittel . . 170-171 5 5 unſortiert .. 83—91 10. groß 145 27 10. 90 D 8 80 10. tot, klein NE 130 I 62 1, lebend, unſortiert e a 5) end eee 2. 783 11; „ o N N, E16 I: ER DIE ann ir; 78 12. M ben 191—204 e e 16164 12. „ unſortiert, holländiſche e 145—159 2 lebend, er 7577 13. 75 lein 220 13. > De... 80 13 A unſortiert . . .132—153 D e 61 13: 5 groß 117 14. lebend, unfortiertt . . . 73—78 14. „ lein 14. rr e a 14. „ ünſorkiert 119 159 14. ) 14. ee er Ma e , AR N N ne) | 14. tot D ag gen Ns 102 lebend e 833 16. lebend, unſortiert . . 131—147 16. 5 ZBer 170 72 16. tot „ 74 FFT I Eh 56 17. lebend, klein 197 202 , lebend, 35er 6971 17 75 Unſor tiert 151 17. „ 5060er 7073 18. Unſortiertk 166 185 17. tot CCC 18. tot“ e eee 82 187 lebend 5er 6970 19. lebend, klein 191198 18. Wer 70 19. „ unſortiert . . 133— 145 CCC 54 19. „ mittel ! 126145 19. lebend, 40— 50er . 67-72 rot 68 19, „ 50-60er . . . 66-70 20, lebend, rs 8 T e . e 00-98 20. 5 Flein 168 182 20. er Unſortiertr 075 20. „ unſortiert . „ 150-152 20. D 6568 3 20. mittel 125131 V 20. tot, „„ 84 September Schleien: Mark 21. lebend, STORE re Ver r 209 21. „ kleisß 180 9 eee 130 21. „ Unſortie“t 131160 10. mein 190 21. notieren 1325 Berlin, 22. r Aumtlicher 111 4 der ſtädtiſchen Markthallen⸗Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche mäßig, nur am Montage und heute etwas reichlicher. Geſchäft meiſt ruhig, heute aber ziemlich rege; Preiſe wenig ver— ändert, nur geſtern für kleine Schleie nachgebend. Fiſche (per 9 lebende ri, in Eis Fiſche geräucherte 8 echte, groß 70—92 47—67 Winter⸗Rheinlachs . | per Pfund — Ander 141 123 Ruſſ. Lachs A 7 = Barfshe . . 2.) 66-96 23—50 Flundern, Kieler Ia „ Stiege 200-600 Karpfen . . | 70-75 53—58 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100—200 Raraufhen . . . | 80-101 — Bücklinge, Kieler . | „ Wall 200 — 350 Schleie. . . 1125—145 68—84 DO a er ie — F 329 Schaf „ „ 300-400 Bunte Fiſ che. | 42-81 20 —50 Aale, große . . „ Pfund 110 —140 Aale, mittel . . . | 98-110 78—81 Eat... A — Lachs . ee — 147—190 | Heringe „ Schock 500-900 412 Kralingſche Beer, 21. September. geſtern: per Pfund. Zufuhren und Preiſe vom 14. ds. Mts. bis inkl. 61 Sommerſalme zu Mk. 2.05—4.75 und 14 St. Jakobsſalme zu Mk. 1.70—3.40 V * an Hera 3 1 Fiftperei-Zeitung“ erſchien ſaeben: 3 Die Fü aus der niederen Tierwelt; enthält tilgungsmittel. ermöglicht iſt. — = 7 = p Aa a Aa Aa Aa a Aa a a a un La von Dr. Hans Reuß. N Außer einer eingehenden Beſchreibung der Fiſchfeinde unter den Inſekten, xy Würmern und Mufſcheln, ihrer Lebensgewohnheiten und Entwicklungsgeſchichte N t das Werkchen ausführliche Angaben über die anzuwendenden Ver— Alle Arten ſind naturgetreu abgebildet, ſo daß dadurch auch \ dem Anfänger in der Fiſchzucht eine leichte Orientierung über die Fiſchfeinde 9 4 . BE BE Br BE Be Ber Be BE BE Br DE Mn Be BB Be DE En BO Br De S SSS r Zu beziehen von der Expedition der Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung, 0 München, Veterinärſtraße 6, unter Poſtnachnahme von Mark 1 \ HG 73.3.3357 3 — wo. N Fischzuchtanstalf Selzenhof v. ‘Brut ul aller Salmoniden FREIBURG ing 2 bester Qualität. = Drahtgewebe- und Geflechte-Werke C. S. SCHMIDT, Niederlannstein a. Rh., Habe noch e || 3000 Regenbogen- u. | Bachsaihlingsjährl. && Kosten 2 ——ıı LER = 1520 Gentim. * WAFFEN- PREIS LIS TE-Ne 20 a) u U | 505 billigſt abzugeben. . e PRÜFUNG e e Ueberlinger Forellenzuchtanſtalt Ueberlingen am Bodenſee W. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Zeſtrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bapern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheinifhen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Liſchereiverein. Nr. 20. München, den 15. Oktober 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. An unſeren verehrten Leſerkreis. — II. Bekanntmachung. — III. Fiſchereiliche Geſichtspunkte zur Anlage und Bewirtſchaftung der Talſperren. — IV. Ueber künſtliche und natürliche Peſtinfektion von Fiſchen. — V. Die Flüſſe der fränkiſchen Schweiz und die Oels— nitz. — VI. Lindauer Fiſchereiausſtellung. — VII. Fliege, Pfrille, künſtlicher Spinner, Heu- ſchrecke oder Wurm? — VIII. Vermiſchte Mitteilungen. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Fragekaſten. — XI. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. An unſeren verehrten Leſerkreis. Infolge des verſpäteten Erſcheinens der letzten Nummer unſerer Zeitſchrift ſind zahl— reiche Reklamationen an uns gelangt. Um Mißverſtändniſſen vorzubeugen, teilen wir unſeren verehrten Leſern mit, daß nicht durch unſer Verſchulden die Herausgabe verzögert wurde, ſondern infolge des bei der. Laderinnung in München ausgebrochenen Streiks, wodurch die Zeitung, welche in Augsburg gedruckt und dort zur Bahn geliefert wird, erſt am 7. Oktober dem Zeitungspoſtamt in München ausgehändigt wurde. Die Verſpätung kam erſt nachträg- lich zu unſerer Kenntnis. Die Redaktion. rr 5 418 II. Bekanntmachung. Fiſchereikurs des Kreisfiſchereivereins für Schwaben und Neuburg. Der für den 18. und 19. Oktober in Augsburg geplante Fiſchereilehrkurs iſt auf 8. und 9. November verſchoben worden. III. Fiſchereiliche Geſichtspunkle zur Anlage und Vewirkſchafkung der Talſperren. Vortrag, gehalten auf der Generalverſammlung des Kaſſeler Fiſchereivereins in Kaſſel am 2. März 1907 von Dr E. Walter. Meine Herren! Das abgelaufene Jahrhundert iſt für die Fiſcherei in unſeren fließenden Gewäſſern ein verhängnisvolles geweſen. Es brachte ihr die Dampfſchiffahrt, die Verunreini— gungen und die Flußkorrektion. Welche große Rolle der letzteren beim Niedergang der Flußfiſcherei zukommt, habe ich kürzlich an anderer Stelle auseinanderzuſetzen Gelegenheit gehabt. Die anderen Schädlichkeiten ſind gewiſſermaßen nur Trabanten im Gefolge der Flußkorrektion, welche in allen den Fällen den primären und bei weitem umfangreichſten Schaden verurſacht, wo ſie den Flüſſen die Ueberſchwemmungsgebiete, die Vorländer, und damit den Fiſchen die Laich- und Brutweide— plätze, ſowie überhaupt die umfangreichſten und wichtigſten Quellen der Nahrung entzieht und ſo die Fiſchproduktion auf einen mehr oder minder geringen Bruchteil der früheren Höhe herabdrückt. Die nachfolgenden Schäden ſekundärer Art, die meiſt erſt durch den ſchlauchartigen Charakter des Fluſſes bedingt ſind, vollenden dann, was die Korrektion begonnen hat, und das Reſultat drückt ſich in der betrübenden Tatſache aus, daß die berufsmäßige Flußfiſcherei heute an vielen Orten im Niedergang und ſtellenweiſe ſogar im Verſchwinden begriffen iſt. Merkwürdig iſt aber die Erſcheinung, daß eigentlich vor und während der Korrektionen ſelbſt niemand ſo recht an die Folgen derſelben in fiſchereilicher Beziehung gedacht hat, namentlich ſind die Intereſſenten ſelbſt, die Fiſchereiberechtigten, faſt immer erſt nachträglich von dieſen Folgen un— angenehm überraſcht worden. Nun verſucht man wohl, mit allerlei kleinen und großen Mitteln dieſe Schäden wieder auszugleichen. Es darf aber darüber kein Zweifel herrſchen, daß wir ſelbſt im beſten Falle nicht entfernt mehr den Fiſchreichtum der Vorzeiten zurückrufen können, wenn die Einengung der Inundationsfläche einmal vollzogen iſt. Was uns dann bleibt, ſind Trümmer von minderwertiger Art. Damit ſoll freilich keineswegs gejagt ſein. daß wir nun auch dieſe Trümmer auf den Kehrichthaufen werfen dürften. Sie bleiben immer noch ein Reſt des Nationalvermögens, deſſen Nutzungsfähigkeit wir uns erhalten und nach ſeiner höchſten Potenz weiter ausgeſtalten müſſen. An dieſe letztere Aufgabe hätte man aber — ſoviel iſt uns heute klar — früher denken müſſen, als es noch Zeit war, Fürſorge zu treffen. Während der Korrektionen ſelbſt hätte man doch manche Einrichtungen treffen können, welche der Fiſcherei in den korrigierten Flüſſen ſpäter er— heblich zu gute gekommen wären. Jetzt iſt es dazu meiſtens zu ſpät, und man wird ſich deshalb mit Maßnahmen zweiter und dritter Ordnung begnügen müſſen, die wohl ihren Nutzen ſtiften, doch aber die Fehler vergangener Zeiten nicht wieder wett machen können. Sie werden fragen, meine Herren, in welchem Zuſammenhange alles dieſes mit den Tal» ſperren ſteht, die uns hier beſchäftigen ſollen. Nun, ich muß zu meiner Entſchuldigung anführen, daß ich mit Fleiß von dieſer Einleitung ausgegangen bin, weil ſie in mehrfacher Beziehung zu unſerem Thema ſteht. Auch über die Bedeutung, welche die Talſperren in fiſchereilicher Bezie— hung einnehmen, iſt man ſich bisher, wie es ſcheint, noch keineswegs klar geworden in den Kreiſen der Intereſſenten. Und doch haben dieſelben alle Urſache, ſich über den Standpunkt, den ſie dieſen neuen Kulturwerken gegenüber einnehmen wollen und müſſen, beizeiten zu verſtändigen, ehe es wiederum zu ſpät iſt. Was ſind denn die Talſperren anders, als der Schlußſtein, die Krone in jenem großen Kulturwerk der Flußkorrektion? Wer ſich über die fiſchereilichen Folgen der Sperren ein Urteil bilden will, der mache ſich nur einmal klar, worin die Wirkung dieſer Sperren auf die Fiſcherei beſtehen mird. Sie werden zunächſt wohl faſt immer ein unüberſteigliches Hindernis für die aufſteigenden Wanderfiſche bilden. Darin möchte ich jedoch nur ein ſchädliches Moment ge— ringeren Grades erblicken. Es würde das, wenn die Qualität und Quantität der Produktionsfläche 419 dieſelbe bliebe, nur eine Veränderung in der Zuſammenſetzung der Fiſchfauna, nicht aber in der Größe der Produktion ſelbſt bedingen. Ich lege deshalb ein viel größeres Gewicht auf die aus dem kulturellen Zweck der Sperren ſich von ſelbſt ergebende Folge des Ausgleichs von Hoch- und Nieder— waſſer. Die Sperren ſind Staubecken, deren Zweck im weſentlichen darin beſteht, zu Zeiten des Hochwaſſers den Waſſerüberfluß aufzuſammeln, um ihn zu Zeiten des Niedrigwaſſers oder Waſſer— mangels wieder abzugeben oder zu verwerten. Wenn wir aber über die grundlegende Bedeutung des Hochwaſſers für die Fiſchproduktion eines Fluſſes orientiert ſind, kann es keinem Zweifel mehr unterliegen, worin der Schaden der Sperren für die Fiſcherei der Unterlieger zu ſuchen iſt: ſie verringern abermals die für die Fiſchereierträge maßgebende Produktionsfläche und Produktions— zeit, ſie ſetzen ſie auf das geringſtmögliche Maß herab, und je vollſtändiger das im einzelnen Falle gelingt, deſto größer iſt der angerichtete Schaden. Es wird ja wohlverſtanden auch Fälle geben, wo der Waſſerausgleich im obengenannten Sinne nicht der Zweck der Sperren iſt, es wird ferner nicht in jedem einzelnen Falle ſich der Waſſerausgleich in erwünſchter Weiſe ermöglichen laſſen, es wird ſogar darauf hinzuweiſen ſein, daß bei Niedrigwaſſer die Fiſcherei auch einen, wenn auch geringeren Nutzen von den Sperren haben wird, im Prinzip aber kann es doch gar keinem Zweifel unter— liegen, daß die Sperren das letzte Glied in der Kette der Korrektionsmaßregeln ſind, durch welche die Flußfiſcherei mehr und mehr eingeengt und beeinträchtigt wird. Es iſt allerdings nicht zu er— warten, daß der Schaden ebenſo ins Gewicht fallen wird wie im Unterlauf der Flüſſe, wo die Fluß— korrektion weit höhere Werte beeinträchtigt. Das kann aber doch nicht hindern, daß ſich alle Inter— eſſenten über dieſe Folgen ſchon bon vornherein möglichſt klar zu werden verſuchen, damit nicht einerſeits nachher unliebſame Ueberraſchungen auftreten, und damit anderſeits ſchon vor und bei Anlage der Sperren Vorkehrungen getroffen werden, welche geeignet ſind, den Schaden möglichſt zu mildern und womöglich auch einen wenn auch geringen Erſatz dafür zu ſchaffen. „Wat den eenen ſien Uhl, is den annern ſien Nachtigall.“ Die Fiſchereikreiſe dürfen nicht vergeſſen, daß die Flußkorrektion und die Sperren Kulturwerke ſind, die ſich für weite Kreiſe als ein Segen erweiſen und deshalb im Dienſte unſeres Nationalfortſchrittes notwendig ſind. Es iſt freilich ſchlimm, daß alle dieſe Kulturwerke ſich für die Fiſcherei nur als „Uhlen“ erwieſen haben und daß keine einzige „Nachtigall“ dabei war. Deshalb, meine ich, iſt es Pflicht des Staates, als Unternehmers und Ordners, ſowie derjenigen, die den Nutzen von den Kulturbauten haben, der Induſtrie und Landwirtſchaft, dem Dritten, auf deſſen Koſten fie ihren Wohlſtand erhöhen, doch wenigſtens diejenige Rückſicht zu erweiſen, die er in ſeinem Siechbett billigerweiſe in einem zivili— ſierten Staate erwarten darf. Die Fiſcherei darf ſelbſtverſtändlich keine Anſprüche erheben, die über das Maß des Erreichbaren hinausgehen — darüber müſſen wir uns klar ſein. Soweit aber der Schutz der Fiſchereiintereſſen innerhalb dieſes Bereiches ſich bewegt, hat er auch Anſpruch auf Be— rückſichtigung, und wenn man dieſen Grundſatz ſo frühzeitig als möglich ins Auge faßt und danach bereits bei der Projektierung und Anlage der Korrektionen und Sperren handelt, ſo wird man ſich auf allen Seiten ſpäter die unliebſamen Ueberraſchungen und Nachſpiele erſparen und damit manchen Schwierigkeiten aus dem Wege gehen. Ich bin des näheren auf dieſe Verhältniſſe eingegangen, um zu zeigen, welches Verhältnis die Sperren zur Fiſcherei einnehmen, und wie notwendig es iſt, daß man ſich über dieſes Verhältnis ſo frühzeitig wie möglich klar wird, und daß man auch ſo frühzeitig wie möglich Anſtalten trifft, um die Intereſſen der Fiſcherei tunlichſt zu ſchonen und ihr ſo weit als angängig auch Erſatz für das Verlorene zu bieten, damit man nicht ſpäter ganz unverhofft vor denſelben Unannehmlichkeiten ſteht, welche die Korrektion bereits jetzt an vielen Orten geſchaffen hat. Soweit die Intereſſen der Unterlieger von Sperren in Betracht kommen, ſind die vorbeugenden Maßregeln ganz dieſelben, wie ſie durch die Flußkorrektion bedingt werden, in erſter Linie alſo tunlichſte Erweiterung der zur Laichablage und zu Brutweideplätzen ſowie zur Nahrungsproduktion überhaupt geeigneten ruhigen und geſchützten Waſſerflächen, als— dann Unterſtützung der Laichablage und der Vermehrung durch künſtliche Hilfsmittel ver— ſchiedener Art, wie ſie uns vor allem die Fiſchzucht mit Hilfe von Brutanſtalten und Teich— anlagen darbietet. Die Flußfiſcherei der Zukunft wird dieſe Hilfsmittel nicht entbehren können, wenn ſie nicht mehr und mehr in ihrer Bedeutung herabſinken und den Charakter eines nationalökonomiſchen Faktors einbüßen ſoll. Damit haben wir uns aber hier nicht weiter zu beſchäftigen. Uns intereſſieren nur die Sperren ſelbſt, und von dieſen gelten wieder andere 420 Geſichtspunkte. Die Sperren ſind ja ein Novum, das durch die Korrektion geſchaffen wird, eine völlige neue Waſſerfläche, die vordem noch nicht da war, und hierin liegt zunächſt der Gedanke an einen Erſatz, den man der geſchädigten Flußfiſcherei in den Sperren darbieten kann. Es muß aber gleich von vornherein geſagt werden, daß die Sperren nicht etwa ſo hervorragend geeignete fiſcherei— liche Nutzungsobjekte darſtellen, als es vielleicht bei oberflächlicher Betrachtung ſcheinen könnte. Die bisherigen Erfahrungen ſind noch nicht ſehr befriedigende geweſen, und zu einem Teil wenigſtens hat das daran gelegen, daß man bei der Anlage der Sperren der ſpäteren fiſchereilichen Aus— nützung derſelben bisher wenig oder keine Beachtung geſchenkt hat. Darin ſollte eine Wandlung eintreten. Iſt man ſich einmal darüber klar geworden, daß die Einrichtung der Sperren wieder einen neuen Nachteil für die Fiſcherei bedeutet, iſt man ſich der hieraus erwachſenden Pflichten bewußt und iſt man gewillt, der Fiſcherei wenigſtens einen geringen Erſatz und Ausgleich für das Verlorengehende in der Nutzung der Sperren darzubieten, dann muß die Fürſorge bereits bei der Anlage der Sperren beginnen. Sie darf nicht hinausgeſchoben werden. Wir müſſen deshalb wiſſen, worin dieſe Fürſorge beſteht und welche hauptſächlichen Geſichtspunkte uns die Fiſcherei— wirtſchaftslehre und die bisherige Erfahrung in der Bewirtſchaftung der Sperren an die Hand geben. (Fortſetzung folgt.) Iv. Aeber künſtliche und natürliche Peltinfektion von Fiſchen. Es iſt längſt bekannt, daß die Peſtbakterien nicht nur dem Menſchen verderblich ſind, ſondern daß auch Tiere der Peſtinfektion unterliegen; beſonders ſind es die Ratten, die als Verbreiter der Seuche zu fürchten ſind. Die Art der Uebertragung von der Ratte auf den Menſchen kann verſchieden ſein; es iſt nachgewieſen, daß blutſaugende Inſekten (Flöhe) unter Umſtänden Ueber— träger ſind; in engen unreinlichen Schiffen mag die Anſteckung auch direkt erfolgen; um ſonſt noch mögliche Infektionsmodi zu ermitteln, wurden vor kurzem von E. Fürth*) eine Reihe von Ver— ſuchen an Fiſchen angeſtellt. Es wird ja nicht ſelten vorkommen, daß Rattenkadaver vom Schiff ins Meer geworfen werden; meiſt werden Fiſche ſie freſſen, und, falls dieſe für die Krank— heit empfänglich wären, läge hier eine Verbreitungsgefahr vor, die bisher nicht berückſichtigt worden iſt. Für die Verſuche diente der Goldfiſch, weil derſelbe leicht ohne beſtändigen Waſſerwechſel gehalten werden kann; mit den anſpruchsvolleren Meeresfiſchen zu experimentieren verbot ſich aus praktiſchen Gründen: ausreichende Desinfektion größerer Waſſermengen wäre unbequem durchzuführen geweſen, und die Ar eit wäre dadurch ſehr erſchwert worden. Es beſteht aber fein Bedenken, die für den Goldfiſch erhaltenen, ſehr klaren Reſultate als allgemein gültig zu bes trachten. Es wurden zwei Reihen von Verſuchen gemacht; erſtens wurden Peſtkulturen oder Organ— aufſchwemmungen in die Muskulatur des Goldfiſches injiziert; zweitens wurden Organe von peſtkranken Ratten an die Verſuchstiere verfüttert. Die Fiſche, von denen eine Anzahl nach kürzerer oder längerer Zeit zugrunde ging — wie ſich herausſtellte aus ſehr verſchiedenen Urſachen — wurden anatomiſch unterſucht; aus ihren Organen wurden Bakterienkulturen angelegt. Die erſte Verſuchsreihe, die intramuskulären Injektionen, find nur von theoretiſchem Inter— eſſe, weil die Bakterien hier auf eine Weiſe eingeführt wurden, die in der Natur nicht vorkommt. Keiner der vierzehn Verſuche führte zu einer peſtähnlichen Erkrankung des Fiſches; fünf Fiſche blieben überhaupt am Leben; neun gingen zwar ein (einer erſt nach 20 Tagen), ob aber infolge der Injektion, das iſt in keinem Falle erwieſen. Die Kulturen zeigten aber lebende, virulente Peſtbakterien nicht nur an der Stelle, wo dieſelben injiziert worden waren, ſondern auch im Blut und in verſchiedenen Organen. Sie können alſo über den ganzen Körper des Fiſches verſchleppt werden und dort lebensfähig bleiben, auch ohne daß der Fiſch irgendwelche Krankheitsſymptome erkennen läßt. In einem Falle konnten fie noch 37 Tage nach der Injektion in einem anſcheinend ganz geſunden Fiſch nachgewieſen werden. *) E. Fürth. Ueber künſtliche und natürliche Peſtinfektion von Fiſchen. (Aus d. ſtaatl. hygien. Inſtitut zu Hamburg. In Zeitſchrift f. Hygiene u. Infektionskrankheiten 1907. 5 nd eee A 0 1 5 y 421 Die zweite Verſuchsreihe entipricht den natürlichen Bedingungen: hier wurde das In— fektionsmaterial mit der Nahrung eingeführt; dies gelang leicht; die Fiſche fraßen gierig die dar— gebotenen Stückchen von Peſtorganen. Die Exkremente wurden dann auf Bakterien unterſucht, teils indem man Kulturen davon anlegte, was, wenn es ſich um Peſt handelt, eine unſichere Methode iſt, teils indem man ſie auf Ratten verimpfte. Von den zwölf Fiſchen überlebten vier; die acht, die nach einigen Tagen eingingen, zeigten keinerlei Symptome, die auf eine peſtähnliche Erkrankung zu ſchließen erlaubt hätten; in ihren Organen ließen ſich Peſtbakterien nicht nachweiſen, dieſelben paſſieren alſo offenbar die Darmwand nicht. Dagegen enthielten die Fäzes virulente Peſterreger noch mehrere (bis zu fünf) Tag nach der Fütterung. „Eine Uebertragung der Peſt durch Fiſche iſt demgemäß nicht ausgeſchloſſen, auch in Gegenden, die nicht von der Peſt heimgeſucht ſind, wenn auch das Zuſammentreffen vieler Umſſände erſt dieſe Möglichkeit ſchafft. Der Fiſch braucht dabei keinerlei ee einer Erkrankung oder Infektionsquelle zu bieten. „Wenn man hiernach die a a der Peſt durch Vermittlung A Fiſche auf dem oben näher angegebenen Wege gelten laſſen will, ſo wird man dieſe leicht dadurch ver— meiden können, daß man darauf Bedacht nimmt, Rattenkadaver nicht in das Waſſer zu werfen, ſondern auf andere Weiſe zu vernichten, wozu auf jedem Schiffe die Möglichkeit vorliegt.“ (Es ſei hier noch daran erinnert, daß auch der Tuberkelbazillus im Fiſchkörper wochenlang am Leben bleiben kann, ohne daß der Fiſch dadurch im mindeſten geſchädigt wird. Eine Ueber— tragung auch der Tuberkuloſe durch Fiſche iſt alſo möglich; freilich wird ſie in der Praxis kaum eine Rolle ſpielen.) 155 v. Die Flüſſe der Fränkiſchen Schweiz und die Oelsnitz. W. Herrmann- Bayreuth. Im Laufe des Spätſommers bereiſte ich gemeinſchaftlich mit dem Fiſchereiſachverſtändigen Röder im Auftrage des Oberfränkiſchen Kreisfiſchereivereins die Gewäſſer der Fränkiſchen et ſowie die Oelsnitz. Das Ergebnis der Bereiſung dürfte für weitere Kreiſe nicht unintereſſant ſein, da ja die herrlichen Forellengewäſſer der Fränkiſchen Schweiz, wie nicht minder auch die Oelsnitz, an welcher der vielbeſuchte Kurort Berneck gelegen iſt, den meiſten Sportanglern und Fiſchereifreunden aus eigener Anſchauung bekannt ſind, weshalb ein kurzer Auszug aus dem erſtatteten Berichte hier Raum finden möge. Die Unterſuchung der Waſſerläufe hatte feſtzuſtellen: a) Die Hinderniſſe für den freien Verkehr der Fiſche, b) die Waſſerverunreinigungen, c) die Fiſchfaung im allgemeinen, d) das Vorhandenſein von Fiſchzuchtanſtalten und deren Zweck, e) die Beſitzverhältniſſe der Fiſchgewäſſer. Bezüglich der Gewäſſer der Fränkiſchen Schweiz, von denen ca. 90 km an der Wieſent, Kainach und Aufſeß begangen wurden, laſſen ſich in Kürze folgende Wahrnehmungen berichten: 2) Als einzige Hinderniſſe für den freien Verkehr der Fiſche kommen nur die Mühlwehre in Betracht, doch hemmen auch dieſe bei gutem Waſſerſtand die freie Paſſage nicht, denn die Wehre ſind nirgends höher als 1 m bis 1,20 m und ermöglichen deshalb den Fiſchen leicht den Verkehr mit dem Oberwaſſer. Eine ganz empfindliche Störung jedoch, die mitunter großen Schaden bringen muß, ver— urſachen die zur Wieſenbewäſſerung angebrachten Stauwehre, und die von den einzelnen Fiſch— waſſerbeſitzern vorgebrachten Klagen ſind durchaus berechtigt. Wir haben die Anlagen genau ein— geſehen und auch ſofort gefunden, daß dieſe Einrichtung, wie ſie jetzt beſteht und gehandhabt wird, unbedingt verderblich ſein muß für einen großen Teil des Forellenlaiches. Der Hauptgraben hat bei einer ſolchen Anlage alles überſchüſſige Waſſer aufzunehmen und enthält deshalb beſtändig mehr oder weniger Waſſer. Beide Gräben, Haupt- und Be— wäſſerungsgraben, ſind ſtreckenweiſe mit Kies und Gerölle bedeckt und daher als Laichplätze für Bachforellen ſehr geeignet, wie denn auch letztere in beide Gräben zum Laichgeſchäfte aufſteigen. 422 Die Eier jedoch, die in dem Bewäſſerungsgraben abgelegt wurden, ſind ſämtlich verloren, da die Wieſenbeſitzer die Schütze beim Stauwehr nach Belieben ſchließen können, ſo daß das Waſſer des Bewäſſerungsgrabens vollkommen leer läuft. Die Eier geraten dadurch aufs trockne. Wenn man bedenkt, daß die Forellen dortſelbſt erſt im Januar laichen, dann wird man ohne weiteres einſehen, daß die Eier raſch zugrunde gehen müſſen, auch wenn das Laichbett ſelbſt einiges Waſſer aufgeſogen hat. Vorrichtungen ſolcher Art befinden ſich im ganzen Aufſeßtal. Die Wieſenbeſitzer haben allerdings ein altes Recht darauf, ihre Grundſtücke mit dem Aufſeßwaſſer bewäſſern zu dürfen; wir ſehen aber nicht ein, was die Stauung des Bewäſſerungsgrabens mitten im Winter — Dezember und Januar — für einen Zweck haben ſoll. In Anbetracht des bedeutenden Schadens, der den wertvollen Fiſchen zugefügt wird, baten wir dringend, der Oberfränkiſche Kreisfiſcherei— verein möge bei der zuſtändigen Behörde Abhilfe gegen derartige Mißſtände beantragen. Beſſerung könnte nur dadurch erreicht werden daß die Schütze für den Bewäſſerungsgraben während der Monate Dezember und Januar, mindeſtens aber von Mitte Dezember bis Mitte Januar, feſt ge— ſchloſſen bleibt, ſo daß alles Waſſer in den Hauptgraben verläuft und die Fiſche nicht in Verſuchung kommen, in den Bewäſſerungsgraben aufzuſteigen. Ein weiterer Uebelſtand, der gleichfalls durch die Bewäſſerungsanlagen verurſacht wird, wurde unſererſeits darin gefunden, daß die Schützen für den Hauptgraben zu feſt geſchloſſen werden, ſo daß kein Tropfen Waſſer mehr ablaufen kann und den Fiſchen der Verkehr ins Oberwaſſer ge— ſperrt iſt; denn bei ſehr niedrigem Waſſerſtande vermögen die Fiſche auch dieſe niedrigen Wehre nicht zu überſpringen. Es würde der Bewäſſerung wohl keinen Schaden tun, wenn die Wehre unten etwa handbreit offen bleiben würden, damit den Fiſchen durch dieſe Oeffnung der Verkehr mit dem Oberwaſſer ermöglicht bliebe. Die Handhabung der Bewäſſerungsvorrichtung iſt von außero dentlichem Einfluß auf das Wohl und Wehe der Fiſche und den Fluß ſelbſt als Fiſchweide. Willkürliche und rückſichtsloſe Maßnahmen der Wieſenbeſitzer müſſen den Fiſchereiberechtigten nicht nur empfindlich ſchädigen, ſondern ihm auch alle Freude an der Fiſchzucht verderben. Wir finden es ganz in der Ordnung, daß dem Wieſenbeſitzer Mittel und Wege gegeben ſind, ſeine Grund— ſtücke ertragsfähiger zu machen, doch ſollte ihm nicht das Recht zuſtehen, nach ſeinem Belieben zu ſchalten und den Fiſchereiberechtigten ganz empfindlich zu ſchädigen. Wir haben das Vertrauen zum Oberfränkiſchen Kreisfiſchereiverein, daß er unſere Bitte würdigt und die Fiſchereiberechtigten gegen Rückſichtsloſigkeiten der Wieſenbeſitzer in Schutz nimmt, und zwar mögen die Fiſcherei— berechtigten nicht auf die Gnade der Wieſenbeſitzer angewieſen ſein, ſondern es möge ihnen auf Grund des Geſetzes ein Recht zuſtehen, dringend nötige Maßnahmen von den Wieſenbeſitzern zu fordern. Der Oberfränkiſche Kreisfiſchereiverein möge deshalb auch bei dem Bayeriſchen Landes— fiſchereiverein bezw. bei der Kommiſſion zur Beratung eines neuen Fiſchereigeſetzes gütigſt be— antragen, daß Beſtimmungen geſchaffen werden, welche die Fiſchereiberechtigten bezw. die Nutz— bewohner der Gewäſſer vor den Gefahren, welche die Wieſenbewäſſerung bringen kann, wirkſam ſchützen. Als hauptſächlichſte Punkte dürften dabei — unter Wiederholung der bereits genannten — folgende in Betracht kommen: 1. Bei Abbruch oder Abſtellung der Hauptwehre müſſen ſämtliche Nebenſchleuſen recht— zeitig geöffnet werden, ſo daß die Fiſche ungefährdet in den Bach zurückſchwimmen können. Das Hauptwehr ſoll langſam gezogen werden. . Die Hauptwehre dürfen nicht völlig geſchloſſen werden; es muß vielmehr eine Oeffnung von 6 bis 8 em verbleiben, durch welche der Hauptgraben das notwendige Waſſer erhält und den Fiſchen auch die Möglichkeit gegeben wird, in das Oberwaſſer zu gelangen. 3. Während der Laichzeit der Forellen dürfen die Wehre für die Bewäſſerungsgräben nicht gezogen werden. b) Verunreinigungen des Waſſers kommen erfreulicherweiſe in keinem einzigen Teile des von uns bereiſten Flußgebietes vor. Das Bachwaſſer wird ſogar von den Anwohnern vielfach zum Trinken und Kochen gebraucht. e) An Fiſchen beherbergt die Kainach und Aufſeß lediglich Forellen (Trutta fario), nur im Unterlauf vereinzelt Aeſchen (Thymallus vulg.), dann die den Forellengewäſſern eigenen Nebenfiſche, als Mühlkoppen (Cottus gobio), Ellritzen (Phox. laev.), Grundeln (Cobitis barb.) und Neunaugen (Petromyzon Planeri). Die Wieſent beſitzt von Hollfeld abwärts gemiſchten Fiſch— 82 1 425 (Lota, vulg.), dann Barſche (Perca fl.), Rotaugen (Leueiscus rutil.), Näslinge (Chondr. nasus) und unterhalb Waiſchenfeld ſehr ſelten den Hecht (Esox lucius). Die kleinen Nebenfiſche fehlen natürlich auch hier nirgends. Wir beantragten bei dem Oberfränkiſchen Kreisfiſchereiverein, die für die Salmoniden ſchädlichen Mitbewohner mindeſtens im Oberlaufe der Wieſent für ſchutzlos zu erklären (Art. 4 Abſ. 2 der L. F. O. vom 4. Oktober 1884), dafür kräftigen Beiſtand zur Wieder— beſetzung der durch die Peſt völlig verödeten Flüſſe mit Edelkrebſen zu leiſten. d) Die Fiſchzuchtanſtalt zu Aufſeß, die natürlich außer Betrieb war, kann 120 000 Eier in ſechs Apparaten erbrüten; das Eiermaterial wird dort ſelbſt gewonnen. Die Speiſung der Apparate erfolgt von einer nahegelegenen Quelle aus, deren Waſſer durch ein dreifaches Kiesfilter geleitet wird. Auf dem Wege zu den Brutkäſten und beim Einfall in dieſelben nimmt es den nötigen Sauerſtoff auf. Die Quelle birgt eine Unmenge vortrefflichen Naturfutters (Flohkrebſe), das den jungen Fiſchen bei Verluſt des Dotterſackes vortrefflich zuſtatten kommt. Die erzielte Brut (90% des Eiermaterials) wird an die Mitglieder des Fiſchereivereins der Fränkiſchen Schweiz koſtenlos abgegeben. Handel mit Eiern, Brut oder Jährlingen kommt dort nicht vor. e) Die meiſten Waſſerſtrecken ſind von hinreichender Größe und laſſen eine rationelle Behandlung zu. Allerdings finden ſich auch recht kleine Beſitze (50 —120 m Uferlänge), für die eine intenſive Bewirtſchaftung nicht möglich iſt. Sämtliche Flüſſe ſind reich an nützlichen Pflanzen, die nicht nur maſſenhaftes Futter für Brut und Jährlinge beherbergen, ſondern auch den Fiſchen ſelbſt trefflichen Schutz und ſichere Verſtecke bieten. Mächtige Betten von Elodea canadensis wechſeln mit ſolchen von flutendem Waſſergras; Waſſerminze, Waſſerehrenpreis, Pfeilkraut, Froſch— biß und die verſchiedenen Arten von Potamogeton find allenthalben zu finden. Die Uferränder ſind vielfach mit Schilf bewachſen und auf dem Grunde wuchern grüne Algen und Armleuchter— gewächſe. Niemals aber erreicht die Waſſerflora eine ſchädliche und übermäßige Ausdehnung. Dem reichen Pflanzenbeſtande entſprechend, beherbergen die Flüſſe auch einen ungemeinen Reichtum an Nährtierchen. Einige Probezüge mit dem Planktonnetz lieferten folgende Vertreter der Klein— fauna: Daphniden, Flohkrebſe (Gam. pul.), Ephemeriden und Culex pipiens, dann Larven der Köcherfliegen (Limnoph. rhomb.), Waſſerſpinnen und Milben. Sandiger Lehm bedeckt vorwiegend den Untergrund, der jedoch durch verweſende Pflanzenſubſtanzen ſtellenweiſe ſumpfigen Charakter annimmt. Natürlich fehlen auch ausgezeichnete Laichplätze in keinem der betreffenden Flüſſe. Die Beſitzer und Pächter ſorgen ſämtlich noch alljährlich für künſtlichen Nachbeſatz und ſind deshalb zur intenſiven Bewirtſchaftung ihrer Gewäſſer vollauf berechtigt. An Feinden aus der Tierwelt fehlt es ſelbſtverſtändlich auch hier nicht: Eisvögel, Waſſeramſeln, Tauchhühner, Waſſerratten und Spitzmäuſe werden häufig beobachtet. Ottern ſollen ſelten vorkommen; wir haben indes zwei Stück von dieſen geſpürt und den Fiſchern die äußerſte Aufmerkſamkeit anempfohlen. Auch Klagen über Fiſchereifrevel ſind da und dort zu hören; beſonders beliebt bei den Dieben ſind die Legangeln. Die Temperaturen der Gewäſſer weichen wenig voneinander ab. Bei 25° C. Lufttemperatur haben wir z. B. in der Kainach und Wieſent zu gleichen Tageszeiten 12½ C. am Waſſerſpiegel und 11½ . bei 1 bezw. ½ m Tiefe gemeſſen; in der Aufſeß zeigte das Thermometer bei 21° C. in der Luft 12° C. an der Waſſeroberfläche und 11°C, bei 1; m Tiefe. Friſches, klares und über Stock und Stein ſpringendes Waſſer, günſtigen Pflanzenbeſtand, reiche Nahrung und Verſtecke aller Art, was will man ſich weiter wünſchen für ein Forellenwaſſer par excellence? Die Bewirtſchafter fühlen ſich ihrer Aufgabe gewachſen, ſie laſſen der Ernte regelmäßig auch die Saat wieder folgen und verſtehen es, die herrlichen Gewäſſer der Fränkiſchen Schweiz, die unſtreitbar eine Zierde des oberfränkiſchen Kreiſes find, auf beiten Stand zu erhalten. Möchten die Unannehmlichfeiten, die ihnen durch kulturelle Vornahmen ꝛc. bisher bereitet wurden, auch endgültig beſeitigt werden. Die Oelsnitz, ein reines Forellenbächlein, gleicht im Ober- und Mittellauf vielfach der Kainach, ſowohl in Bezug auf Waſſerfülle, als auch hinſichtlich der Temperatur und des Pflanzenbeſtandes. Kleinfauna und Futterfiſche find da und dort in gleichen Arten vertreten; die Oelsnitz führt ſonſt noch viele kleine Schnecken als vortreffliche Leckerbiſſen für die Fiſche. Der Unterlauf der Oelsnitz zeigt indes ein ganz anderes Bild; der Naturfreund bewundert zwar das herrliche romantiſche Tal, tief beſchattet von hohen Wäldern, unwillkürlich unterbricht er ſeine Wanderung und lauſcht dem Plätſchern des ſilberklaren Waſſers, das raſch über den ſteinigen Boden hinwegeilt oder um mächtige Felsſtücke herum in Stromſchnellen ſich windet. Der praktiſche Fiſcher muß aber nüchterner über all dieſe Schönheiten urteilen. Das Bächlein iſt hier recht arm an Nahrung, die tiefe Beſchattung 424 und die maſſenhaften Steine verhindern die Entwicklung eines günſtigen Pflanzenwuchſes im Fluß— bette; die Fiſche verbrauchen dem ſtetigen Strome gegenüber zu viel Kraft und Energie und be— nötigen die ohnehin ſpärliche Anflugnahrung faſt lediglich als Erhaltungsfutter. Die Fiſche wachſen langſam und erreichen bis zur Laichreife kaum die Größe von 20 em, weshalb denn auch für die Forellen der Oelsnitz beſondere Beſtimmungen bezüglich des Brittelmaßes geſchaffen worden ſind. Für den Mittellauf des Fluſſes beſtehen dieſe ſicher zu Unrecht; auf Grund unſerer Beobachtungen am und im Fluſſe möchten wir mit Sicherheit behaupten, daß den Forellen dort die beſte Gelegen— heit zum Abwachſen gegeben iſt und daß fie erſt bei 22—24 em Größe zur geſchlechtlichen Entwicklung gelangen. Es wäre wünſchenswert, wenn nach dem Inkrafttreten des neuen Fiicher:igejetes genaue Unterſuchungen über die Größe der laichreifen Fiſche angeſtellt würden. Bedauerlich it es, daß von den ca. 20 Bewirtſchaftern nur zwei für künſtlichen Nachbeſatz ſorgen, wie denn auch in dem ganzen von uns bereiſten Gebiete keine einzige Fiſchzuchtanſtalt beſteht. Das Waſſer wird während der Saiſon ſcharf befiſcht und verdient ehrlich die kräftigſte Fürſorge ſeiner Bewirtſchafter. Die Muſchelfiſcherei in der Oelsnitz liegt in den Händen des Staates und wird von Zeit zu Zei— von Tennersreuth ab vorgenommen. VI Lindauer Fiſchereiausſlellung. In den Tagen om 22. mit 25. September tagte in Lindau die Verſammlung des landwirt— ſchaftlichen Kreisvereins von Schwaben und Neuburg. Mit derſelben ſollten verſchiedene Aus— ſtellungen, darunter auch eine Fiſchereiausſtellung, verbunden werden und wurde der hieſige Be— zirksfiſchereiverein mit der Durchführung derſelben betraut. Der leitende Gedanke bei der Ausſtellung war Ernte und Saat, alſo Vorführung deſſen, was im Bezirk, alſo im Bodenſee und den anſtoßenden Algäuer Bächen, an Fiſchen vorkommt, wobei auch die Teichwirtſchaft berückſichtigt werden ſollte und weiter Zeigen von beſtem und ge— eignetſtem Beſatzmaterial. Sämtliches Material war in Aquarien ausgeſtellt, die uns vom Landesfiſchereiverein und Kreisfiſchereiverein zur Verfügung geſtellt waren. Es waren 40 im Betrieb, von denen während der Ausſtellung wegen Springens der Scheiben zwei ausgeſchaltet werden mußten. Bodenſeeprodukte brachten die vier bayeriſchen Fiſcher Brunner, Weidmann, Rau und Köberle, ſowie der Bregenzer Großfiſcher Bilgeri. Brunner brachte neben anderen Fiſchen beſonders ſchöne Seeforellen, Weidmann ein wirkliches „Idyll“ Hechte und Schleien, die in Verdacht kamen, ſie ſeien vor dem Einſetzen in die Aquarien „geputzt“ worden, weil ſie ſo ſchön goldig glänzten. Bilgeri brachte neben vier hübſchen Silberforellen einmal zwei lebende Bodenſeezander und zwei prächtige Aale. Dieſe wurden mit Rückſicht auf die Beſtre— bungen des Deutſchen Fiſchereivereins extra nebeneinander ausgeſtellt. Dann hatte er aber auch zwei prächtige böhmiſche Spiegelkarpfen gebracht, die unzweifelhaft von den Ausſetzungen des Lindauer Vereins aus den Fuggerſchen Teichen von Burgwalden herrühren. Große Hechte, Brachſen, Weller, Barben, Bürſchlinge, Aland, Rotfedern ꝛc. vervollſtändigte dies Bild der Bodenſee— produkte, das die Fiſcher zu liefern ſich bemüht hatten. Das Algäu brachte Forellen und Aeſchen, erſtere vielleicht in ſelten geſehenen Exemplaren. Die Fiſchereivereinigung Schüttendobel, die Herren Ruhm in Scheidegg und Rädler in Linden— berg, brachten das prächtig Material, das hauptſächlich der Obern Argen und der Juget-Ach und den Bächen bei Scheidegg und Lindenberg entſtammte Schade, daß Rottach und Hausbach, ſowie die ganze Laiblach nichts ſandten. Auch die bei Reutin einſtrömende Ach war nicht vertreten. Mit der Vorführung des Teichmaterials ſah es ſchlimm aus; die Teiche waren noch nicht abgelaſſen. Der einzige Einſender, Defonom Maier-Oberreitnau, befriedigte mit ſeinen zwei— jährigen Karpfen. Die dreijährigen waren viel zu ſchwach und zeigte gerade dieſe Ausſtellung eben wieder, wie wenig die Fehmelwirtſchaft rentiert. Eine Ueberraſchung gab es; Algäuer Edelkrebſe führte Herr Räd ler vor und zwar in ſehr ſchönen Exemplaren, daß alles nur ſtaunte. Saat, alſo Beſatzmaterial, ſollten ſolche durchaus verläſſige und leiſtungsfähige Fiſchzucht— anſtalten liefern, die für den Bodenſee ſchon immer in bewährter Weiſe ſorgten. Die Fiſchzucht— en, N | i N j f * FF ar 8 425 anſtalt des Landesfiſchereivereins zeigte, wie ſie ihrer beſonderen Aufgabe gerecht wurde, indem ſie Produkte ſandte, die wo anders eben nicht gezüchtet werden oder zu haben ſind: da waren in erſter Linie fünf prächtige Peipus-See-Maränen. Dieſe ſollten vor allem den Fiſchern gezeigt werden, dami ſie dieſe Bodenſeeneueinführung kennen lernen ſollten. Eine Epiſode ſoll hier gleich ein— geſchaltet werden. Ein Freund von mir ſagt: „Du, die hat man mir vor nicht langer Zeit ins Haus gebracht. Die Langenargener Fiſchfrau ſprach ſie für eine fremde Forellenart an und als ihr be— deutet wurde, das ſeien doch Felchen, ſagte ſie nein, Felchen ſeien ſie gewiß nicht!“ Es war alſo wohl erkannt worden, daß etwas Neues dageweſen, aber man hatte nicht gewußt, was damit an— fangen. Weiter brachte Starnberg junge Zander und Seeforellen, ebenſo Seeſaiblinge, mit anderen auch Bachforellen und Regenbogenforellen, alles Jährlinge bzw. Herbſtlieferung. Ganz wunderbare zweijährige Regenbogenforellen brachte Weber-Sandau. Der Berichterſtatter möchte nicht ermangeln, zu bemerken, daß nach ſeinem Gefühl dies die ſchönſten Fiſche der ganzen Ausſtellung waren. Weber brachte auch prächtige Schleien. Die Schillingerſche Anſtalt be— währte ihren alten Ruhm mit der Vorführung gleichmäßigen ſchönen Materials von Bachforellen und Bachſaiblingen, Regenbogenforellen und Aeſchen, dies die einzigen ihrer Gattung. Ferner haben wir auch endlich eine Hechtzucht, jo daß man auch ſicher auf Hechtnachſatz rechnen kann. Berr— Baierſoien brachte einviertel- und fünfvierteljähriges Material. Das fünfvierteljährige oft ſchon bald ſo ſchwer, daß man ſich beſinnt, ob man dasſelbe noch ausſetzen ſoll uns darf. Auch ſchöne Edelkrebſe wußte Berr beizubringen. Noch am Abend des letzten Tages wurden die Hechte, die jungen Zander, die ſchönen Regen— bogenforellen und Schleien in den See gebracht, die jungen Regenbogenforellen und Seeforellen kamen in Bäche im öſterreichiſchen Teile Die jungen Aeſchen und Seeſaiblinge kamen am folgenden Tag in den Nonnenbach an der bayeriſch-württembergiſchen Grenze, nicht ohne daß man merk— würdigerweiſe auf württembergiſcher Seite dagegen remonſtrierte. Die jungen Bachforellen kamen nach Lindenberg-Scheidegg in die dortigen Bäche; mit 50 Regenbogenforellenjährlingen Schillingerſcher Zucht wurde ein Verſuch als Nebenbeſatz im Weiſſensberger Weiher gemacht. Erwähnt muß noch werden, daß die Firma Glatthaar hier Netze und insbeſondere eine Flügelreuſe, Bauchen, Senkbleie in Vertretung der Landsberger a. W. Fabrik zur Ausſtellung brachte. Dem ſchloß ſich die Firma Ko ch hier mit Netzen und insbeſondere Angeln und Ködern an, desgleichen die Firma Wegelin von hier. Die altbekannte Firma Hörner-Konſtanz brachte Netze und ſonſtige Fanggeräte, ſowie insbeſondere waſſerdichte Anzüge. Beſonders er— wähnt mögen ſein die Unterähren, in denen Blei in Form von Schroten verſchiedenen Kalibers eingewebt iſt. Einer Dankespflicht muß die Ausſtellungsleitung noch genügen, indem ſie der Leiſtung der Firma Bodenhöfer und ihres Monteurs, die die Zuleitung und die Ableitung des Waſſers beſorgte und der Hilfeleiſtung des II. Fiſchmeiſters der hieſigen Fiſchzuchtanſtalt Bilgeri bei der ganzen Durchführung gedenkt. Der J. Fiſchmeiſter, der alte Hindelang, beſorgte die Ausſtellung der hieſigen Fiſch— zuchtanſtalt durch Aufſtellung von Photographien, Apparaten, Zähl- und Meßgeſchirren und ähnlichem, insbeſondere ſtellte er von ſich aus eine etwa 7 Pfund ſchwere, präparierte Trüſche (Aalrutte), das Modell eines Mönches und ein von ihm konſtruiertes Schließnetz zur Erforſchung von Bodenfauna und Bodenproben aus der Seetiefe. Herr Profeſſor Dr Henkel-Weihenſtephan ſandte ein Zugſtück der Ausſtellung, nämlich eine Sammlung von Präparaten über die Entwicklung von Forelle und Aeſche aus dem und in dem Ei, über Fiſchfutter und Feinde der Brut, ſo beſonders zwei Präparate: „der Tiſch iſt gedeckt“ und „Feinde ringsum“. Eine große Sammlung von 30 Arten verſchiedener Waſſerpflanzen er- läuterte die Wichtigkeit derſelben im Waſſer zum Schutz und als Nahrungsaufenthalt. Möchte dieſe erſte Lindauer Fiſchereiausſtellung, die der Leitung tatſächlich viel Arbeit, Mühe, Sorgen, Aufregung und Verdruß brachte, befruchtend für die Intereſſen der Fiſcherei im Bezirke wirken. Möchte insbeſondere das Intereſſe, das die bäuerlichen Teichwirte dem Unter— nehmen entgegenbrachten, im Laufe der nächſten Zeit gute Früchte bringen! Baron Lochner. 426 VII. Fliege, Pfrille, künftlicher Spinner, Heuſchrecke oder Wurm? Von H. Stork sen., München. Vor dieſer Frage ſteht ſo mancher Jünger des Angelſportes, wenn er ans Fiſchwaſſer kommt. — Er iſt ausgerüſtet mit den beſten Fliegen für alle Jahreszeiten, mit den bewährteſten Spinnern, auch Formalin-Pfrillen oder Koppen und -Elritzen nebſt den beſten Anköderungsſyſtemen fehlen ihm nicht. Zur Heuſchreckenzeit hat er naturgetreu imitierte Heuſchrecken bei ſich, oder ſammelt ſich in ſeine Inſektenbüchſe lebende Heuſchrecken, die er an einen kleinſten Doppelangel mit Ver— ſicherungsnadel ſteckt, denn bekanntlich löſen ſich Heuſchrecken am einfachen Angel beim Auswerfen leicht los. Der erfahrene Sportangler, der ſein Fiſchwaſſer kennt und Wind und Wetter zu berück— ſichtigen verſteht, iſt nicht lange im Zweifel, mit welchen Geräten er ſein Forellenwaſſer befiſchen ſoll. Der Anfänger jedoch, der ſich das erſtemal die Sache ſehr leicht vorſtellt und im Bewußtſein ſeiner vorzüglichen Ausrüſtung überzeugt iſt, daß der Erfolg nicht fehlen kann, ſchwelgt ſchon unter— wegs in ſanguiniſchen Hoffnungen, welche nicht ſelten zu Waſſer werden. Verdrießlich wirft er dann zu Hauſe ſein Angelzeug in eine Ecke und rührt es wochenlang nicht mehr an — aber ſeine Fiſch— karte hat Geld gekoſtet und die Zeit vergeht — bald iſt die Schonzeit da. „Wenn die Hoffnung nicht wär', ſo lebt' ich nicht mehr“, heißt ein altes Sprichwort. Nochmals rafft er ſich alſo auf, ſein Mißgeſchick möglichſt zu korrigieren, denn er hat unterdeſſen fleißig im Angelſportbuch geleſen und ſeine Angelſportkenntniſſe wenigſtens theoretiſch bereichert, allein, wenn dieſes auch das Ein— arbeiten in den Angelſport weſentlich erleichtert, ſo genügt es doch für den Anfänger nicht und es iſt unbedingt nötig, daß er einigemal mit einem erfahrenen Sportsangler, der in allen Fällen und in allen Geräten orientiert iſt und kein Vorurteil für dieſe oder jene Sparte hat, ſein Fiſchwaſſer bearbeitet; er wird dann folgende Wahrnehmungen machen: Von Mai bis Ende September, wenn die Sonne ſcheint, kein Wind, beſonders kein Oſt— wind geht oder auch wenn die Temperatur warm und der Himmel bedeckt iſt, wenn kein Hochwaſſer oder wenigſtens keine Trübung des Waſſers vorhanden, Inſekten über Waſſer fliegen und Fiſche nach ſolchen ſchnappen, dann verſuche man in den Morgen- oder erſten Nachmittagſtunden die Fliege; welche zu wählen, überzeuge man ſich ſchon unterwegs durch Klopfen an Buſchwerk und Gras, dann ſuche man ſich aus ſeinem Fliegenbuch eine ähnliche Sorte aus. So ſehr heikel iſt die Wahl nicht, find hungrige Fiſche da, dann beißen ſolche, ſind keine hungrigen Fiſche vorhanden, dann nützt dieallerbeſte Fliegenichts! Selbſtverſtändlich bringen nur gute Würfe und das Aufſuchen der Standplätze der Forellen und Aeſchen Erfolg. Sind in dem Fiſchwaſſer Gumpen und ſtark überhängendes Gebüſch vorhanden, unter welchem meiſt größere Forellen ſtehen, welche das Licht nicht lieben und denen mit Fliege nicht beizukommen iſt, ſo ſteckt man des Abends, etwa zwei Stunden vor Dunkelwerden, die kurze Spitze auf, nimmt den Haſpel mit Flugſchnur ab, und ſetzt dafür den Haſpel mit etwas ſtärkerer Schnur ein, in welche ein 1½ Meter oder auch nur 1 Meter langes, einfaches Poilvorfach mit zwei Wirbeln eingehängt wird. Nun verwendet man ein Pfrillenvorfach mit Formalin-Pfrille oder -Koppe, oder auch, wenn das Waſſer genügend tief und paſſende Strömung vorhanden, einen vergoldeten, gut rotierenden Metallſpinner (Fiſchform iſt hierbei Nebenſache), aber glänzen muß er. Sind mehr als metertiefe Gumpen vorhanden, dann kann auch der kleine Spiegelſpinner der an jeder Seite einen Spiegel hat, mit Heben und Senken in Anwendung kommen, größere Forellen beißen gierig auf dieſen Spinner (in Seen der Barſch). Zur richtigen Zeit ſind auch Maikäfer und, wie eingangs erwähnt, die Heuſchrecken in Forellen— bächen gute Köder — dieſe vorzuführen iſt für den Anfänger leichter, als die Fliege werfen und ſo lange er das Werfen der Fliege nicht gut verſteht, wird er mit dieſen Ködern, wie auch mit der Pfrille und dem Metallſpinner, wenn er nur einigermaßen Geſchick hat und richtigen Abſtand vom Waſſer hält, oder in größerer Entfernung fiſcht, mehr Glück haben, als mit der Flugangel. Letztere aber iſt und bleibt ſtets die Quinteſſennz des Angelſportes und kein Angler ſollte es verſäumen, ſich hierzu die nötige Fertigkeit anzueignen. Wenn gewiſſe Angler vom hohen Fliegenſport aus dieſem quaſi eine Wiſſenſchaft machen, und beſondere Fineſſen herausdeſtillieren wollen, um auf dieſen praktiſche Folgen aufzubauen oder poſitive Werte zu er— zielen, ſo laſſe ſich kein Anfänger dadurch irremachen und vergeſſe nicht das Sprichwort: „Uebung 427 macht den Meiſter!“ Unter den vielen hundert Fliegenſorten gibt es einige wenige 20 bis 30, mit denen unter Umſtänden der Flugangelfiſcher das ganze Jahr auskommt; nennen wir unter dieſen beſonders: die Bachſchnake, Baxmanns Univerſalfliege, die ſchwarze Ameiſenfliege, ſchwarzer und roter Palmer, die ſummende Fliege, die Stubenfliege, die blaue Eintagsfliege, Junikäferfliege, die Erlenfliege, die graue Fliege mit Goldleib, die gelbe und die graue Maifliege, die Heu— ſchreckenfliege, die Märzfliege, die Miſtfliege, die Fliege mit Seidengazeflügeln, die Schwann— fliege, die Hechelfliege, Sandfliege, Steinfliege, weiße Motte, Ziegenfliege, Korkleibfliege, Hof— landsfancy u. ſ. w. Alle dieſe Fliegen, nur ein paar Nummern kleiner, können auch für Aeſchen verwendet werden, deren Schonzeit bekanntlich erſt am 1. März beginnt. Angler, welche keine guten Augen für die Ferne haben, können unter andern mit der Turbinenfliege mit Doppel— angeln gute Reſultate erzielen und ſollten ſich überhaupt nur der Fliegen mit Doppelangeln bedienen. Tatſache iſt aus meinen ſo langjährigen Erfahrungen, daß im Durchſchnitt der Fliegenfiſcher mehr Fiſche fängt, als der Spinnfiſcher, der letztere aber die größeren erbeutet; letzteres mag wohl daher kommen, daß der Fliegenfiſcher, wie ſchon angedeutet, die Oberfläche des Waſſers befiſcht, der Spinnfiſcher aber die tieferen Stollen, in denen ſich die größeren Fiſche aufhalten, welche unter— tags nicht gern an den Waſſerſpiegel ſteigen, es ſei denn, der Himmel iſt ſtark bewölkt oder Regen— wetter. Schließlich hätte ich beinahe den Wurm vergeſſen, — dieſer, bei ſüddeutſchen Anglern, die ſich jo gerne Sport angler nennen, verpönte, aber ſeit Noah unſtreitig einer der beſten Angelköder, iſt die letzte Rettung für den Anfänger. Darum muß der Wurm erwähnt werden und wenn auch den Fliegenfiſchern die Haare zu Berg ſtehen! Unſympathiſch iſt der Wurm mehr wegen der Tierquälerei, als wegen der Schmutzerei, denn wer könnte behaupten, daß er nicht ſchon ſchmutzigeres in ſeinen Händen gehabt hat als den Wurm, der Vegetarianer iſt. Wenn der Jünger des Angelſportes mit allen Geräten Fiasko gemacht hat, aber von ſeiner Geſtrengen zu Hauſe die Order erhalten hat: „Heute mußt du unbedingt Forellen bringen, da wir morgen Mittagsgäſte haben“ — wenn dann der Abend heranrückt und ihn vor Angſt eine Gänſe— haut überläuft, weil er noch Schneider iſt, was bleibt ihm übrig, dem armen Wurm? — — Der arme Wurm! VIII. Vermiſchte Mitteilungen. Der Lachsfang im Rheingebiet. Der Jahresbericht des Rheiniſchen Fiſcherei— vereins enthält über den Lachsfang im Rheingebiet im Jahre 1906/07 folgende ſehr erfreuliche Angaben. Es wurden gefangen: I. Im Regierungsbezirk Trier 984 Stück II. Im Regierungsbezirk Koblenz: 1. Fangſtelle „Klodt“ 13 2. Fangſtelle „Oertchen“ 34 Zar III. Im Regierungsbezirk Köln: 1. Rhein 1073 2. Sieg 523 1601 ou 3. Agger IV. Im Regierungsbezirk Düſſeldorf: Rhein 6143 6143 „ mn zuſammen 8775 Stück. Gegen das Vorjahr ſind demnach 2498 Stück Lachſe mehr gefangen worden. Die Urſache dieſes Aufſchwunges iſt zunächſt auf den ſehr günſtigen Waſſerſtand, dann wohl auch auf das ver— mehrte und regelmäßige Ausſetzen junger Lachſe zurückzuführen. Entſprechend dem vorzüglichen Lachsfang war der Gewinn an Lachseiern. Es konnten insgeſamt 1015 000 Eier befruchtet und an die Brutanſtalten in Bödingen, Oberpleis, Kruft, Bens— berg, Trier und nach der Schweiz zum Ausbrüten für den Deutſchen Fiſchereiverein abgeliefert werden. — 428 Fiſchausſtellungen in Plauen und in Bautzen. Der Sächſiſche Fifcherei- verein wird auch im Herbſt dieſes Jahres zwei Fiſchausſtellungen abhalten und zwar am 18., 19. und 20. Oktober im „Schützenhof“ in Plauen i. V. und am 2. und 3. November im Hotel „Gude“ in Bautzen. Die Tagesordnung und die allgemeinen Beſtimmungen ent— halten die Vereinsnachrichten der Nummer 19. Beobachtungen über die dem Laich der Lachſe und Meerforellen ſchädlichen Fiſche. Seit einer Reihe von Jahren ſind von dem bekannten ſchwediſchen Ichthyologen Filip Trybom Beobachtungen an den Laichplätzen der Lachſe und Meerforellen im Fluſſe Dalelf in Schweden angeſtellt worden, deren Hauptziel war, feſtzuſtellen, welche Fiſch— arten unter den Eiern dieſer Fiſche Schaden anrichten und wie groß dieſer der einzelnen Fiſcharten iſt. Den kürzlich erſchienenen Reſultaten der Unterſuchungen entnehmen wir folgendes: Den größten Schaden unter dem Laich der im Herbſt laichenden Fiſche richtet die Aeſche an. Sie ſammelt ſich zur Zeit der Laichzeit auf den Laichplätzen jener Fiſche, um ſich an ihren Eiern zu mäſten und verbleibt dort ſo lange, als Lachs-, Meerforellen- und Maränen ier in genügenden Mengen leicht zu haben ſind. Von 261 nach Beginn der Laichzeit der Lachſe unterſuchten Aeſchen hatten 489% Lachs- und Meerforelle laich gefreſſen. Im Oktober 1906 hatten ſogar 72,5% ſolchen Laich verzehrt. Die Aeſche beginnt bereits bei einer Länge von 11 em Maränenlaich zu freijen, mit 15,5 bis 17,5 em Länge aber Lachs- und Meerforellenlaich. Durchſchnittlich hatte jede unter— ſuchte Aeſche 27 unverdaute Eier im Magen und Darm. Nächſt der Aeſche erwieſen ſich junge Meerforellen von 30 bis 45 em Länge als meiſt ſchädlich für den Laich der Lachſe und ihrer eigenen Artgenoſſen. Auch bei noch größeren Meerforellen bis zu 82 em Länge wurde noch Laich als Nahrung feſtgeſtellt. Auch die Aalrutten wurden als ſchädlich erkannt. Von den unterſuchten Exemplaren hatten 10% Lachs- und Meerforellenlaich gefreſſen. Die Maränen find als Räuber des Laiches ihrer eigenen Art anzuſehen, denn bis 16% von ihnen hatten Maräneneier gefreſſen. Lachs- oder Meerforelleneier verzehren ſie äußerſt ſelten. Kaulbarſch und Hecht haben ſich als nahezu unſchädlich erwieſen, beide Arten dürften nur zufällig die Eier von Lachs und Meerforellen auf— nehmen. Bei Barſch, Plötze, Aland, Brachſen, der kleinen Maräne ſind nie Fiſcheier im Magen gefunden worden. R. Das Mitführen von Fiſchereigeräten auf Flußſchiffen. Der Strafſenat des Kgl. preuß. Kammergerichts hat die Polizeiverordnung des Regierungspräſidenten zu Koblenz, die beſtimmt, daß auf ſchiffbaren Gewäſſern unverpackte Fiſchereigeräte nur von den Fiſchereiberechtigten auf den Schiffen mitgeführt oder gehalten werden dürfen, für rechtsungültig erklärt. Für den Senat ſind dabei folgende Erwägungen maßgebend: Das Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874 hat das allgemeine Verordnungsrecht der Polizeibehörden, ſoweit der Schutz der Fiſcherei in Betracht kommt, beſeitigt. Wie aus den Motiven zum Entwurf des Fiſchereigeſetzes hervorgeht, lag es in der Abſicht des Geſetzgebers, ein einheitliches Fiſchereigeſetz für das ganze Staatsgebiet zu ſchaffen, weil „bei aller Mannigfaltigkeit im Fiſchereibetriebe ſelbſt, bei aller Verſchiedenheit der Fiſchereiprodukte die wichtigſten Punkte, die die Geſetzgebung im Intereſſe der Fiſcherei ins Auge zu faſſen hat, die erfolgreichſten Mittel, mit denen dieſelben der Fiſcherei zu Hilfe kommen kann, im ganzen Gebiete des preußiſchen Staates dieſelben ſind“. Unter dieſen Geſichtspunkt fallen nach den Motiven insbeſondere auch „alle diejenigen Vorſchriften, welche beſtimmt ſind, der wilden Fiſcherei entgegenzutreten und das Recht zur Ausübung der Fiſcherei zu regeln“. Dementſprechend enthält das Geſetz eine Reihe beſtimmt umgrenzter Ermächtigungen, jo im § 19 zum Erlaß einer Polizeiverordnung auf dem dort bezeichneten Gebiete, in den §88 22 ff. für den Landesherrn, im § 29 für den Landwirtſchaftsminiſter, in den §§ 31, 41 und 42 für den Bezirksausſchuß. Durch $ 53 ſind alle früher erlaſſenen, den Beſtimmungen des Fiſchereigeſetzes entgegenſtehenden Vorſchriften ausdrücklich aufgehoben. Bei der genauen Regelung der den ver— ſchiedenen Behörden zuſtehenden Befugniſſe muß es als ausgeſchloſſen gelten, daß das Fiſcherei— geſetz daneben noch ein allgemeines Polizeiverordnungsrecht zum Schutze der Fiſcherei zulaſſen wollte. Dieſe Annahme erſcheint um ſo mehr der Abſicht des Geſetzgebers entſprechend, als die Fiſche die verſchiedenſten Gebiete paſſieren und daher lokale Polizeiverordnungen, möglicherweiſe ſogar widerſprechenden Inhalts, dem Intereſſe der Fiſcherei nicht förderlich ſein könnten. EN 429 Erſatzpflicht des Induſtriellen wegen Beſchädigung eines Fiſch⸗ beſtandes infolge ungenügender Klärung der Abwäſſer. Der Inhaber eines chemiſchen Werkes war von einem Fiſchereipächter im Wege der Klage in Anſpruch genommen worden, weil durch die Fabrikabwäſſer der Fiſchbeſtand des Pächters in erheblicher Weiſe beeinträchtigt worden wäre. — Der Beklagte erhob den Einwand, er ſei durch behördliche Genehmigung ſeiner Abwäſſerleitung von jeder Schadenserſatzpflicht entbunden; überdies könne er auch aus dem Grunde nicht zum Erſatz herangezogen werden, weil er bei der Behandlung ſeiner Abwäſſer genau nach den Beſtimmungen der in Betracht kommenden miniſteriellen Bekannt- machung verfahren ſei. Er müſſe es ſchließlich auch als ſicher anſehen, daß das Abſterben der Fiſche des Klägers auf eine andere Urſache zurückzuführen ſei, denn ſeine — des Beklagten — Fiſche gediehen vortrefflich. — In Uebereinſtimmung mit der Vorinſtanz hat jedoch das Oberlandesgericht dem Klageantrage entſprochen. Durch genaue Prüfungen von Sachverſtändigen iſt feſtgeſtellt, daß durch die Abwäſſer des Werkes des Beklagten der Tier- und Planzenwelt die Lebensbedingungen entzogen worden ſind, ſo daß ſich Fiſche in dem Gewäſſer nicht mehr aufzuhalten und zu vermehren vermögen. Dieſe Wirkung erſtreckt ſich unterhalb des Werkes ſo weit in den Fluß hinein, bis durch vollſtändige Verdünnung der Abwäſſer die Schädlichkeit derſelben für die Fiſche wieder beſeitigt wird. Damit aber iſt der Verſtoß gegen die Vorſchriften des Fiſchereigeſetzes nachgewieſen, wonach es verboten iſt, Stoffe aller Art von ſolcher Beſchaffenheit und Menge in Waſſerläufe einzuleiten, daß dadurch den Fiſchbeſtande Schaden erwächſt. — Wenn nun der Beklagte behauptet, er habe die behördliche Genehmigung zu ſeiner Abwäſſereinleitung erhalten, ſo iſt dem entgegenzuhalten, daß ſolche Genehmigungen nur immer unter Vorbehalt der Rechte dritter erteilt werden. — Auch der Hinweis des Beklagten auf die miniſterielle Bekanntmachung iſt verfehlt; denn über Art und Maß der Schädlichkeit der Stoffe laſſen ſich bei der außerordentlichen Mannigfaltigkeit der Best unreinigung von Fiſchwäſſern feſte Grundſätze überhaupt nicht aufſtellen. Patenterteilungen: Klaſſe 45 h. 190305. Fiſchbehälter, in welchem das Waſſer mittels hindurchgeleiteten Gaſes regeneriert wird; Zuſatz zum Patent 186865. Dr Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70, und Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Dankel— mannſtraße 2. 30. 5. 06. E. 11748. Klaſſe 45 k. 190306. Vorſteckkaſten für Fallen jeder Art. Michael Jaeger, Darmſtadt, Liebigſtraße 46. 15. 11. 06. J. 9511. Klaſſe 45 k. 190309. Fangvorrichtung für Seeraubtiere. Peter Köhler, Brunshaupten, Mecklenburg-Schwerin. 14. 2. 07. K. 33935. Klaſſe 45 k. 190526. Falle für Raubvögel mit durch eine bewegliche Sitzſtange auslös— barem Stößer. Jakob Kaſt, Berlin, Kleiſtſtraße 3, und Rudolf Werchno, Mohrin. 14. 3. 06. K. 31592. Klaſſe 45 h. E. 11 784. Verfahren, Fiſche, Krebſe und andere Kiemenatmer in Feuchtigkeit haltender Verpackung lebend zu transportieren; Zul. 3. Anm. E. 11281. Dr Georg Erlwein, Berlin, Faſanenſtraße 70, u. Ernſt Marquardt, Charlottenburg, Danckelmannſtraße 2. 13. Juni 1906. IX. Vereinsnachrichten. Weſtdeutſcher Fiſchereiverband. Die am 14. September in Rüdesheim unter dem Vorſitze des Amtsgerichtsrats Adickes— Nienburg a. W. abgehaltene 23. Generalverſammlung des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes war zahlreich beſucht; die Oberpräſidenten von Kaſſel und Weſtfalen ſowie die Regierungspräſidenten zu Wiesbaden, Köln, Koblenz, Potsdam und Lüneburg, ferner die Senatskommiſſion zu Bremen und der Deutſche Anglerbund hatten Vertreter abgeordnet, auch waren die Oberfiſchmeiſter der Provinzen Sachſen, Kaſſel, Hannover und Weſtfalen anweſend. Nachdem die Verſammlung durch den Bürgermeiſter Alberti und Landrat Wagener⸗ Rüdesheim begrüßt war, trat man in die reichhaltige Tagesordnung ein und wurde zunächſt vom Vorſitzenden ein kurzer, die gedeihliche Wirkſamkeit des Verbandes beſtätigender ae bericht erſtattet. Hierauf wurde die Jahresrechnung für 1906 den Herren Geh. Reg.-Rat v. Dit- furth und Kammer-Rat Griepenkerl zur Prüfung überwieſen. a — 252 — EEE 430 Auf Vorſchlag des Profeſſors Metzger erfolgte ſodann die Wahl des Amtsgerichtsrats Adides zum Vorſitzenden und des Profeſſors Huppertz-Bonn zum Stellvertreter für das nächſte Jahr durch Zuruf. Ueber den Stand der Fiſchereigeſetzgebung in Preußen teilte der Vor— ſitzende mit, daß die vom Verbande niedergeſetzte Kommiſſion unter Zuziehung eines Vertreters des Miniſteriums mehrere Beratungen über den neuen Geſetzentwurf gepflogen und dabei großes Entgegenkommen ſeitens der Regierung gefunden habe. Der Entwurf werde vorausſichtlich dem Abgeordnetenhauſe nach deſſen Zuſammentritt vorgelegt werden und müſſe dann verſucht werden, einflußreiche Abgeordnete für weitergehende fiſchereiliche Wünſche zu gewinnen. In Rückſicht auf den vertraulichen Charakter der mit dem Vertreter der Staatsregierung gepflogenen Verhand— lungen ſei er heute auf Einzelheiten einzugehen, nicht im ſtande. 2 Die Verſammlung ließ ſich dieſe Mitteilung zur Nachricht dienen. Profeſſor Huppertz-Bonn legte ſodann die Eingabe eines Einwohners von Rüdesheim vor, in welcher Beſchwerde über die Verweigerung der Erlaubnis zum Angeln am Sonntag durch die Königl. Regierung zu Wiesbaden geführt wird. In längerer een gaben Rechtsanwalt Dr Friedländer - Berlin und Bau— inſpektor Ullhri = Dillenburg dem Wunſche nach einer einheitlichen grundſätzlichen Regelung dieſer Frage Ausdruck, die Anſicht vertretend, daß ſolches am beſten durch Aufnahme einer Beſtimmung in das neue Fiſchereigeſetz erreicht werden könne. Von anderer Seite, nament— lich durch Gutsbeſitzer Conz e— Sarlhuſen und Regierungsrat R ecken- Hannover wurden hier— gegen Bedenken geltend gemacht, worauf beſchloſſen wurde, die Frage auf der nächſtjährigen Ge⸗ neralverſammlung weiter zu verhandeln, ſich aber ſchon jetzt der Regierung zu Wiesbaden gegen— über für die Erteilung einzelner Sonntagskarten auszuſprechen. 5 Hiernächſt begründete Regierungs- und Forſtrat Eberts -Kaſſel die folgende Reſolution: „Im Gegenſatze zu dem Antrage des Landes-Oekonomiekollegiums, die Vertreter für die Bezirks— eiſenbahnräte, ſoweit die Land- und Forſtwirtſchaft in Betracht kommt, nicht mehr neben den Landwirtſchaftskammern von einzelnen Vereinen, ſondern ausſchließlich von den Landwirtſchafts— kammern zu wählen, bittet Ew. Exzellenz der Weſtdeutſche Fiſchereiverband, auch in Zukunft den Fiſchereivereinen die Entſendung von Vertretern in die Bezirkseiſenbahnräte zu belaſſen, und wo dies noch nicht der Fall, eine Vertretung einzuräumen, da der Verband die Landwirtſchafts— kammern, namentlich dort, wo Fiſchereivereine exiſtieren, nicht als geeignete Vertreter der fiſcherei— lichen Jutereſſen anerkennen kann.“ 0 Dieſe Reſolution fand nach Befürwortung durch Gutsbeſitzer Conz e einſtimmig Annahme. Zur folgenden Nummer der Tagesordnung machte Regierungs- und Forſtrat Eberts die Mitteilung, daß der ſchon vor längerer Zeit von dem Kaſſeler Fiſchereivereine ausgearbeitete Entwurf eines Geſetzes über die Adjazenten- und Koppelfiſcherei in Heſſen von dem Provinzial- Landtage im Februar ds. Is. genehmigt ſei und nunmehr den geſetzgebenden Faktoren im Herbſte ds. Is. werde vorgelegt werden. Es unterliege alſo keinem Zweifel, daß Heſſen demnächſt das gewünſchte Geſetz erhalten werde. Eine lebhafte Diskuſſion entſpann ſich über den Gegenſtand der Tagesordnung „Mühle und Rieſelgräben“. Von Profeſſor Huppertz und Regierungsrat Dr Dietrich - Koblenz wurde auf die Bedeutung, welche dieſe Sache gerade in der Rheinprovinz erlangt ER hingewieſen. Das Landgericht zu Trier und das Kammergericht zu Berlin hätten nämlich in einem Urteile den Grundſatz aufgeſtellt, daß alle Polizeiverordnungen in Fiſchereiangelegenheiten, alſo auch das Verbot des Fiſchens in Mühlgräben, für uugültig deshalb betrachtet werden müßten, weil dieſe ganze Materie durch das Fiſchereigeſetz geſetzlich geregelt worden ſei; die Müller, ſich auf dieſe Urteile ſtützend, nähmen das Recht des Fiſchens in den Mühlgräben in weitem Umfange in An— ſpruch und fügten dadurch der Fiſcherei eine nicht unerhebliche Schädigung zu. Unter den Fiſchern in der Rheinprovinz herrſche infolgedeſſen große Aufregung. Dem Vernehmen nach ſolle die dringende Regelung dieſer Frage aber nicht in dem neuen Fiſchereigeſetze erfolgen, ſondern dem Wege der Ausführungsvorſchriften überlaſſen werden. Geheimer Baurat Treplin— Trier, Architekt Hau d- Köln, Kaufmann Lohmann-Hameln und Rechtsanwalt Fried— länder> Berlin vertraten die Anſicht, daß erſtrebt werden müſſe, die Regelung dieſer Frage auf geſetzmäßigem Wege und nicht auf dem Wege der Ausführungsverordnung zu erreichen. Architekt H a u d betonte wiederholt, die Berechtigung des Fiſchens in den Mühl- und Berieſelungs— gräben le zu dem angeſchloſſenen, Bache und bat um Annahme der ſolgenden Reſolution: er Weſtdeutſche Fiſchereiverband iſt der Anſicht, daß das Fiſchereirecht in Mühlgräben, Mühltelchen, Berieſelungs- und Entwäſſerungsgräben grundſätzlich nur dem Fiſcherei— berechtigten des Hauptſtromes zuſteht, von dem das Waſſer abgeleitet wird, und beauftragt die Geſetzkommiſſion des Verbandes, dieſe Anſicht bei den geſetzgebenden Faktoren geltend zu machen.“ Nachdem Juſtizrat Dr. aumert- Spandau nachzuweiſen verſucht hatte, daß manche Müller ein vertragsmäßiges Recht auf Befiſchung ihrer Mühlgräben beſitzen und Rechtsfragen nicht ſo ohne weiteres durch Reſolutionen entſchieden werden könnten, wurde die Reſolution Hauck angenommen. Bezüglich der Frage der Bewirtſchaftung der Kanäle und Talſperren verwies der Vor - ſitzende auf die Gutachten der Herren Eberts und Huppertz und bemerkte, daß man dieſe Sache weiter verfolgen und wieder auf die nächſte Tagesordnung ſetzen werde. ‘ 1 451 Auf Anfrage des Gutsbeſitzers Conz e erklärte der Generalſekretär Fijcher des en Fiſchereivereins, daß der letztere die Blutauffriſchung der Regenbogenforelle durch die Beſtellung von zwei Millionen Eiern in Californien eingeleitet habe. Der Deutſche Fiſchereiverein gebe die Eier, welche nur von Wildfiſchen ſtammten, zum Selbſtkoſtenpreiſe (1000 Stück etwa 5 Mk.) an die Fiſchzüchter ab; die Lieferung der Eier aus Amerika werde aber nicht in einem Jahre ausge— führt werden können. Regierungsbaurat Recken-Hannover machte auf die unliebſame Vermehrung der Reiher in der Provinz Hannover aufmerkſam und begründete dabei die folgende Reſolution: n „Der Weſtdeutſche Fiſchereiverband beſchließt, an den Herrn Miniſter für Landwirt— ſchaft ꝛe. das Erſuchen zu richten, durch den Erlaß von Polizeiverordnungen auf die Beſeitigung der . und Reiherhorſte energiſch hinz zuwirken.“ Nach Befürwortung der Reſolution durch die Herren Conze, Huppertz und Paeske wurde dieſelbe angenommen und dabei den einzelnen Fiſchereivereinen anheimgegeben, die Zah— lung von Reiherprämien einzuſtellen. Hiernächſt gab Geheimrat Profeſſor Dr Mebaer- Münden eine kurze Auskunft über den diesjährigen Lachsfang im Weſergebiet, und Regierungsbaurat Recken teilte mit, daß das Projekt einer Teich-Verſuchsſtation in der Nähe von Gifhorn dadurch geſichert ſei, daß man das Terrain inzwiſchen käuflich erworben habe. Es ſtehe zu hoffen, daß die Hannov. Landwirtſchafts⸗ kammer den Beſchluß ihres Vorſtandes ſanktionieren werde, in welchem Falle mit den Beton— arbeiten begonnen werden könne. Das Thema „Verunreinigung der Gewäſſer“ gab Anlaß zu einer längeren Ausſprache, an welcher ſich der Vorſitzende, Profeſſor Huppertz, Senator Meyer-Hameln a. W., Baurat Recken, Juſtizrat Baumert u. a. beteiligten. Man war allgemein der Anſicht, daß die Einführung von ſogenannten Opferſtrecken die auf dieſem Gebiete vorhandenen Notſtände nicht mit Erfolg bekämpfen könnten und daß man von den die Gewäſſer verunreinigenden Betrieben nach wie vor eine ausreichende Klärung der Abwäſſer verlangen müſſe. Dieſe Forderung ſei nicht nur im ſpeziellen fiſchereilichen Intereſſe notwendig, man müſſe ſie vielmehr auch vom allgemeinen hygieniſchen Standpunkte aus aufrecht erhalten. Sehr warm wurde dabei die Gewährung von Prozeßbeihilfen ſeitens der Fiſchereivereine an ſolche Perſonen empfohlen, welche bereit ſeien, im Wege der Klage gegen verunreinigende Betriebe vorzugehen. Geheimer Regierungsrat Landrat Berg -St. Goarshauſen verſuchte mit warmen Worten das Intereſſe des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes für die Bevölkerung des Rheines mit Stören zu erwecken und gab a verſchiedene Winke an die Hand. Der Vorſitzende ſchilderte die vom Verbande bereits zur Hebung der Störzucht unter— nommenen Schritte und die dabei zutage getretenen Schwierigkeiten, ſagte aber zu, der Sache weitere Aufmerkſamkeit widmen zu wollen. Auf Veranlaſſung des Landrats Wagner kam auch der Uebelſtand zur Sprache, daß ſeitens der holländiſchen Fiſcher ein förmliches Raubſyſtem betrieben werde und wurden ver— ſchiedene Anſichten zur Bekämpfung dieſes Uebelſtandes ausgeſprochen, dabei aber anerkannt, daß man nicht in der Lage ſei, den Fang der Schleie und des Zanders durch die Holländer einzuſchränken. Nach Erledigung der reichhaltigen Tagesordnung in vierſtündiger Beratung ergriff Geheimer Juſtizrat, Vizepräſident des Deutſchen Fiſchereivereins Uhles— Berlin das Wort, um namens der Verſammlung dem Vorſitzenden für die langjährige erfolgreiche Wirkſamkeit auf fiſchereilichem Gebiete den Dank zu bezeugen. Später vereinigte ein gemeinſames Mahl die Teilnehmer im Darmſtädter Hof, wo Geheim— rat Uhles das Hoch auf den Kaiſer ausbrachte und hieran ſchloß ſich der Beſuch des National— denkmals auf dem Niederwald. Letzterer wurde leider durch eintretenden ſtarken Regen etwas beeinträchtigt. Beim Scheiden bezeugte Regierungsrat Recken dem Landrat Wagner den Dank für den ſchönen Verlauf der Verſammlung, und mit einem Gefühl allgemeiner Befriedigung wurde die Heimreiſe angetreten. x C. Menge, Oberregiſtrator. X. Fragekaſten. Erſuche Herrn Franz Kerber, ſeinerzeit Fiſchmeiſter in Argeles, um gütige Angabe ſeiner jetzigen Adreſſe. Charles Wyß, Buchs (Rheintal). Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Kralingſche Veer, 5. Oktober. Zufuhren und Preiſe vom 28. v. Mts. bis inkl. geſtern: 31 Sommerſalme zu Mark 2.55 bis 5.50, 2 Winterſalme zu Mark 5.10 bis 6.40 und 4 Stück Jakobsſalme zu Mark 2.05 bis 3.90 per Pfund. Der Lachsfang in der dies— jährigen geſchloſſenen Zeit ſcheint weit hinter der vorjährigen zurückzubleiben. So wurden z. B. in Ammerſtol im September nur 37 Sommerſalme und 13 Stück Jakobsſalme zugeführt, gegen 77 reſp. 78 im gleichen Monate 1906. N 8 432 Berlin, 5. Oktober. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen⸗Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche meiſt mäßig, geſtern reichlich an toten Fiſchen, heute genügend. Geſchäft bis Mittwoch ruhig und ſchleppend, dann lebhafter und rege, heute aber wieder matt. Fiſche (per un) lebende rd, in Eis Dane groß 75—90 45—52 Ander: — 121-146 Barſchne — 30—57 Korpßfen 75 50—60 Karauſchen 72—93 —_ Schleie. ie 80 Bleie Ay 40—63 22— 32 Bunte Fiſ che . | 22-75 10—42 Aale, mittel. | 94—110 90—92 hh — 136-190 Preiſe wenig verändert, nur am Mittwoch etwas nachgebend. Fiſche geräucherte N Winter⸗Rheinlachs , per Pfund — Ruſſ. Lachs 5 95 == Flundern, Kieler la Stiege 200-600 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100-200 Bücklinge, Kieler. „ Wall 200-400 Dorſche ll iſte — Schellſiſ ß Wr, 300-400 Aale, große .... „ Pfund 110—140 Stor ren — Heringe „ Schock | 500—900 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 23. September bis einſchließlich 7. Oktober 1907 von Paul Meltzer. s Karpfengeſchäft iſt im allgemeinen wenig verändert bei mäßiger Nachfrage und RR niedrigen Preiſen. Schleie, zeitweiſe ziemlich reichlich zugeführt, gaben im Preiſe nach; Portionsfiſche, wie bisher, bevorzugt. Sa Karpfen: Mark 23 e a DO HA: 24. lebend, 50—60 er 71—76 25. 50-70 er . 10-73 25. tot“ F 60 beben eee: m 75 26. „ 4050er 70-72 27. 175 50 er en NOT ll: !,! NEAR RENT: 64 28. lebend, 60er . . 68 —70 28. 75 50 er 65—69 28. tot . 56—63 30. lebend, 30—40 er . . 67 —71 30. Mr s0—100er . . 71 S ee 8 Oktober Karpfen: Mark I lebend, 0er 86 89 1. „ ek) F 50 2. lebend, 30—40 er . 65—70 3. 7 60— 80 er 64—66 % 05 ee 50-60 4. lebend, 60—80 er 64—68 lob 38888 52— 54 DE . 30—40 Sept tember Schleien: Mark 23. lebend, unſortiert 141 September Schleien: Mark 24. lebend, klein . 170—181 24. „ unſortiert 130 —144 24. „ ieee . 125—133 25. 75 klein 152—177 26. n groß 121 26. 17 klein 5 141 26. „ een 131 — 134 26. tot 5 . 80 27. lebend, klein 161169 27. tot, klein 80—83 28. lebend, klein 128 —150 28. „ unſortiert . 127—133 28. „ mitte 127 —131 28. tot, klein 50—54 30. lebend, unſortiert 120 —144 Oktober Schleien: Mark 1. lebend, unfortiert . . . 126—132 Ik A mittel : Ho 2. „ groß und mittel . 111-119 2. 1 klein . 136—154 N 3 80 3. lebend, unſortiert 136140 4. 15 unſortiert . 131—132 5. „ unſortiert 132—139 e tot, lein Beer 64 Jiſchmeiſter geſucht, welcher allein und ſelbſtändig eine Forellenzucht zu leiten verſteht. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Liſchereiſowie für die Beittebungen der iſchereinereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach⸗Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies- baden, des Kafjeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß⸗Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral⸗Fiſchereivereins für Schleswig=-Holftein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich- Ungarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Ur. 21. München, den 1. November 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Bekanntmachung. — II. Die fiſchereiliche Wanderlehre in Bayern. — III. Zur Biologie der Forellenbrut. — IV. Die natürliche Nahrung der Fiſche. — V. Vermiſchte Mitteilungen. — VI. Vereinsnachrichten. — VII. Perſonal⸗Notizen. — VIII. Literatur. — IX. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Kreisfiſchereiverein für Oberfranken ladet hierdurch zur Teilnahme am Lehrgang für Fiſchereiweſen, welcher unter freundlicher Mitwirkung der Herren Profeſſor Dr Hofer, Fiſchereikonſulent Dr Surbed- München und anderer Fiſchereiverſtändiger in Hof am 22. und 23. November 1907 im Saal des Hotels „Oetterich“ in Verbindung mit der Haupvtverſammung des Kreisfiſchereivereins abge— halten wird, ein. N —— r N | 438 I. Zeiteinteilung. Freitag den 22, November, vormittags 9 Uhr: Hauptverſammlung; vormittags 11 Uhr: Beginn des Lehrgangs; nachmittags 1 Uhr: Gemeinſchaftliches Mittageſſen; nachmittags 3 Uhr: Fortſetzung des Lehrgangs; abends 8 Uhr: Zwangloſe Unterhaltung über Fragen aus dem Gebiete der Fiſchereiwirtſchaftslehre. Samstag den 23. November, vormittags 9 Uhr: Fortſetzung des Lehrgangs; mittags 12 Uhr: Mittagspauſe; nachmittags 2 Uhr: Schluß— vortrag des Lehrgangs. II. Verhandlungs- und Lehrgangsgegenſtände. A. Hauptverſammlung. 1. Rechen- ſchaftsbericht. 2. Rechnungslegung. 3. Wünſche und Anträge. B. Lehrgang. 1. Die Natur⸗ geſchichte der Salmoniden mit beſonderer Berückſichtigung ihrer wirtſchaftlich verwertbaren Eigenſchaften. 2. Die Naturgeſchichte der Karpfen und deren Teichgenoſſen. 3. Die Salmoniden— zucht in Teichen und Bächen. 4. Die Zucht der Karpfen im Nebenbetriebe und als Hauptbetrieb. 5. Der Krebs und ſeine Zucht, ſowie ſeine Verbreitung in den oberfränkiſchen Gewäſſern. 6. Lehre vom Erhaltungs- und Produktionsfutter, Beſatzberechnung und Beſetzungsplan. 7. Fiſchkrankheiten. 8. Geſetzliche Regelung des Fiſchereiweſens in Bayern. Ein Honorar für den Unterricht wird nicht erhoben, doch wird die Zulaſſung zum Lehrgange von der rechtzeitigen, bis ſpäteſtens Anfang November beim Kreis— fiſchereiverein in Bayreuth betätigten Anmeldung abhängig 'gemacht. Beim Aufſchwunge unſerer Fiſchereiwirtſchaft und bei dem bekannten Reichtum Oberfrankens an Fiſch- waſſern, iſt die Teilnahme vieler Fiſchereiintereſſenten aus allen Fiſchwaſſergebieten des Regierungs- bezirkes zu erwarten, was nicht ohne Rückwirkung auf die Hebung der Fiſcherei bleiben dürfte. Es ergeht daher an alle Fiſcher, Fiſchzüchter, Teichwirte, Forſtbeamte, Pfarrer, Lehrer, Waſſer— baubeamte und Landwirte, überhaupt an alle Freunde der Fiſcherei die Einladung zum zahlreichen Beſuche des Fiſchereilehrgangs in Hof. Die Fiſchereivereine Oberfrankens werden dringlichſt erſucht, ihre Vertrauensmänner als Vertreter zu entſenden. Bayreuth, im September 1907. Kreisfiſchereiverein für Oberfranken. (Verband oberfränkiſcher Fiſchereivereine.) II. Die fiſchereiliche Wanderlehre in Bayern. Als auf allen Gebieten des wirtſchaftlichen Lebens der Drang der Zeiten eine immer mehr ſich ſteigernde Tätigkeit zur Erzielung fortſchreitender Vervollkommnung der Betriebe notwendig machte, da konnte auch nicht überſehen werden, daß die wirtſchaftliche Ausnützung der auf dem Gebiete der Fiſcherei vorhandenen Werte dringend einer Regelung benötigte. Hatte ſchon bisher die Fiſcherei durch die Anforderungen der Landeskultur und Induſtrie, deren vorwiegende Bedeutung in den meiſten Fällen anerkannt werden muß, erheblichen Schaden gelitten, ſo wird dieſe Schädigung bei der in Ausſicht genommenen intenſiveren Ausnützung der vorhandenen Waſſerkräfte im Intereſſe der Induſtrie, des Verkehrs und der Städte erhöhten Fortgang nehmen. Aber nicht nur dieſe Faktoren ſind es, welche der Fiſcherei Schaden brachten, in der Art des bisherigen Fiſchereibetriebes ſelbſt liegt ein Hauptgrund der bisherigen Unmöglichkeit, aus dem großen Kapitale, welches z. B. der bayeriſche Fiſchereibetrieb repräſentiert, die entſprechende Rente zu erzielen. Ganz abgeſehen von der leider vielfach vorhandenen, dem kraſſeſten Eigennutz entſpringenden Fiſchereibetriebsweiſe, welche nur darin beſteht, die Gewäſſer auszubeuten, ohne für die Erhaltung, geſchweige Vermehrung des Fiſchbeſtandes zu ſorgen, haben die bisherigen Erfahrungen und ins— beſondere die eingehenden Erhebungen über die Art des Teichwirtſchaftsbetriebes gelehrt, daß die heutige Wirtſchaftsweiſe durchaus nicht den Anforderungen entſpricht, welche an einen rationellen Fiſchereibetrieb geſtellt werden müſſen. Während der vorhin erwähnte eigennützige und gemeinſchädliche Fiſchereibetrieb, welcher vielfach ſeine Urſache darin hat, daß die Fiſchereirechte an den fließenden Gewäſſern viel zu ſehr 439 parzelliert find und an einzelnen Fiſchwaſſern eine viel zu große Anzahl von Berechtigten beteiligt iſt, durch eine ganze Reihe ſehr zweckmäßiger Maßnahmen in dem der Kammer der Abgeordneten zur Beratung bereits vorliegenden Fiſchereigeſetze eine erhebliche Eindämmung erfahren wird, muß die Beſeitigung der bisherigen, faſt durchaus auf dem Mangel genügender Sachkenntnis be— ruhenden, ungenügenden und verkehrten Wirtſchaftsweiſe auf dem Wege der Belehrung herbei— zuführen geſucht werden. Wohl wurde in dieſer Beziehung ſchon ſeit Jahren eine ſehr umfangreiche Tätigkeit ent— wickelt. Seit dem Jahre 1892 werden alljährlich in München und ſeit 1898 auch in anderen Re— gierungsbezirken Fiſchereilehrkurſe abgehalten. Im Jahre 1897 wurde die Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München errichtet, welche nicht nur auf dem Gebiete der Fiſchkrankheiten und der Abwaſſerfragen bahnbrechend gewirkt hat, ſondern jedem Intereſſenten auf dem Gebiete der Fiſchzucht mit Ratſchlägen ſtets an die Hand geht. Seit dem Jahre 1896 wurden alljährlich an der tierärztlichen Hochſchule in jedem Semeſter Vorleſungen über Fiſchzucht gehalten, welche ſich eines regelmäßig ſtarken Beſuches erfreuen. Im Jahre 1899 wurde ein beſonderer ſtaatlicher Konſulent für Fiſcherei aufgeſtellt, welcher auf Pflege und Hebung der Fiſcherei und Fiſchzucht in Bayern hinzuwirken hat, den Intereſſenten mit fachmänniſchem Rate, erforderlichenfalls an Ort und Stelle, zur Verfügung ſteht, Vorträge in Verſammlungen hält uſw. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein, die Kreisfiſchereivereine, die Bezirks- und Orts— fiſchereivereine benützen jede Gelegenheit, in Wort und Schrift (Herausgabe der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“) belehrend und fördernd auf die Fiſchereiintereſſenten einzuwirken. Alle dieſe Einrichtungen und Betätigungen haben ſich vorzüglich bewährt, aber ſie reichen nicht aus, um das Ziel, eine durchgreifende Beſſerung des fiſchereilichen Wirtſchafts— betriebes in Bayern herbeizuführen, zu erreichen. Sie brachten nur den verhältnismäßig Wenigen Nutzen, welche die Lehrkurſe beſuchten, bei den obenangeführten Inſtitutionen ſich Rats erholten oder an den Vereinsverſammlungen ſich beteiligten, nicht aber den vielen anderen, welche teils aus Mangel an Zeit oder aus Sparſam— keitsrückſichten den erwähnten Veranſtaltungen ferne blieben, oder und das wird wohl bei dem allergrößten Teile zutreffen, bei dem allbekannten und noch ſo viel verbreitetem Hange, von dem Altgewohnten nicht zu laſſen, ſich nicht dazu entſchließen konnten, der guten Sache ein Opfer an Zeit und Bequemlichkeit zu bringen. i Dieſe Tatſache veranlaßte den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein, noch andere Wege ein— zuſchlagen, um zu dem erſtrebten Ziele zu gelangen. Es wurde zunächſt beſchloſſen, ſtatiſtiſche Erhebungen über den Stand der Fiſchereiwirt— ſchaft in Bayern anzuſtellen und zwar wurde mit den Erhebungen der teichwirtſchaftlichen Ver— hältniſſe begonnen. Das Reſultat war nach der einen Seite erfreulich, nach der anderen aber überaus betrüblich. Erfreulich deshalb, weil es Beweis erbrachte von einem ſehr reichen Beſtande an Teichen, betrüblich, weil es das Zeugnis ablegte, daß die Bewirtſchaftung des größten Teiles der Teiche, in noch höherem Maße als vorher vermutet wurde, auf falſchen Bahnen ſich bewegt. Von den gezählten, im Privatbeſitze ſich befindlichen 26 000 Teichen find 24 000 Teiche ab- laßbar und entſprechen alſo der erſten Bedingung einer rationellen Bewirtſchaftungsweiſe. Allein nur in 5000 Teichen werden die Karpfen nach Jahrgängen getrennt gehalten und in den meiſten übrigen Karpfenteichen iſt das große Uebel des noch aus der Zeit des Mittelalters herrührenden, ganz und gar verwerflichen Fehmelbetriebes vorhanden. Zeuge deſſen iſt auch die Feſtſtellung, daß in nahezu 12 000 Teichen die Beſatzfiſche ſelbſt gezogen werden, während zur Zeit der Erhebungen noch nicht 800 wirkliche Brutteiche vorhanden waren. Obwohl 92% der gezählten Karpfenteiche ablaßbar find, werden von dieſen nur 309% über Winter trocken gelegt. Daraus geht zur Evidenz hervor, daß eine der wichtigſten Maßnahmen zur Hebung der Produktivität der Karpfenteiche von einer großen Zahl der Teichwirte gänzlich unbeachtet bleibt. rr ˙öNBY—é «ͤ—ʃꝛ⅛¾I2—˙]ß —˙ ˙ů UHR Golan 440 Ein allgemein verbreiteter großer Schaden iſt die Ueberſetzung, d. h. die Beſetzung der Teiche mit einer großen Zahl von Fiſchen ohne Rückſicht darauf, ob die Nahrungskraft des Teiches zur Ernährung der Fiſche ausreicht oder nicht und ferner die völlige Gleichgültigkeit, welche ſehr häufig bei der Wahl des Beſatzmaterials zutage tritt und ſchon von vornherein die Erreichung eines halbwegs befriedigenden Abwachsreſultates ausſchließt. Schon aus dieſen wenigen Daten iſt ohne weiteres die dringende Notwendigkeit erſichtlich, die Teichwirtſchaft in Bayern einem rationellen Betriebe zuzuführen. Die Erfüllung dieſer Notwendigkeit erfordert aber bei dem Umſtande, daß es ſich neben einer nur kleinen Anzahl größerer, vortrefflich geführter Teichwirtſchaften faſt ausſchließlich um Klein— teichbetrieb handelt, eine große Menge von Kleinarbeit, welche in der Hauptſache an Ort und Stelle zu leiſten iſt und von dem einzigen Organe, welches für dieſen Zweck in der Perſon des Landes— konſulenten für Fiſcherei zur Verfügung ſtand, nicht geleiſtet werden kann. Die Inanſpruchnahme desſelben iſt im Laufe der Jahre ſo umfaſſend geworden, daß er ſchon längſt nicht mehr in der Lage war, allen Anforderungen zu entſprechen. Soll die ſyſtematiſche Unterweiſung der bayeriſchen Teichwirte über die Methoden einer rationellen Fiſchereiwirtſchaft ermöglicht werden, dann müſſen weitere Organe beſtellt werden, welche in der Lage ſind, auf das Land zu gehen, und befähigt, die Teichbeſitzer angeſichts der Teich— objekte auf die bisherigen Mißgriffe in der Behandlung und Bewirtſchaftung aufmerkſam zu machen und ihnen den Weg eines lohnenden Betriebes zu zeigen. Wird aber auch der erhebliche Aufwand von Mitteln, welchen eine ſolche Einrichtung er— fordert, im Verhältniſſe ſtehen zu den erwartenden Erfolgen? — Gewiß! — Der Reichtum Bayerns an fließenden und geſchloſſenen Gewäſſern iſt ſehr groß. Die Flüſſe und Bäche Bayerns haben eine Länge von mehr als 70 000 Kilometer, nicht dazu gerechnet die unendlich vielen kleinen Zuflüſſe unter zirka einem Meter Breite, welche oft beſonders wertvoll ſind, weil ſie ſich in den meiſten Fällen zur Beſetzung mit Salmoniden eignen. Selbſt wenn alſo die größeren Flüſſe im Laufe der Jahre durch die Ausnützung zu indu— ſtriellen und anderen Zwecken zum größten Teile der Fiſcherei verloren gehen, bleiben noch genug übrig der ſchönſten Waſſerläufe, welche der Fiſcherei eine hohe Ausbeute liefern können, wenn ſie richtig bewirtſchaftet werden. Iſt Bayern doch beſonders reich an den herrlichſten Salmonidengewäſſern, und es iſt nur bedauerlich, daß es in weiten Kreiſen des Landes noch ganz und gar unbekannt iſt, welch bedeutende Erträge ſolche Gewäſſer bei guter Wirtſchaft liefern können. Der Ertrag aus der bayeriſchen Teichwirtſchaft berechnet ſich jetzt auf 114-1 ½ Millionen Mark, kann aber leicht auf das doppelte geſteigert werden, wenn nur die einfachſten Regeln einer — modernen Teichwirtſchaft erfüllt, im Kleinbetriebe an Stelle des verderblichen Femelbetriebes der Jahresbetrieb tritt, die Teiche richtig und mit gutem raſchwüchſigem Material beſetzt, ſoweit möglich über Winter trocken gelegt und in bezug auf Melioration und dergl. gut behandelt werden. Der derzeitige Geſamtertrag der bayeriſchen Fluß-, Seen- und Teichfiſcherei iſt auf jährlich 5 Millionen Mark geſchätzt und kann nach dem Urteile Sachverſtändiger bei rationeller Wirtſchaft ſicher auf jährlich 10 Millionen Mark geſteigert werden. Angeſichts einer ſolchen Ertragsfähigkeit der bayeriſchen Fiſcherei iſt es hocherfreulich, daß den Anregungen des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins auf Beſtellung von Kreis- fiſchereiſachnverſtändigen in einigen Regierungsbezirken bereits Rechnung getragen worden iſt. Der Landrat von Oberbayern hat in der wohlwollendſten Weiſe die Mittel für die Auf— ſtellung eines eigenen Kreiswanderlehrers für Fiſcherei für den Regierungsbezirk Oberbayern bereits im Jahre 1906 bewilligt, und die Landräte der Oberpfalz und von Schwaben und Neuburg haben in Anerkennung der großen Wichtigkeit der Sache ohne Zögern zur Einrichtung einer fiſcherei— lichen Wanderlehre in den dortigen Regierungsbezirken zunächſt einen jährlichen Zuſchuß von je 1000 M. genehmigt. Dafür gebührt dieſen hohen Körperſchaften der aufrichtigſte Dank um ſo— mehr, als ſich ſchon im erſten Jahre dieſer Kreiswanderlehrtätigkeit gezeigt hat, wie groß das Be— dürfnis nach einem fiſchereilichen Ratgeber in den Kreiſen der ländlichen Fiſchereibeſitzer iſt. Der Kreiswanderlehrer für Fiſcherei in Oberbayern hatte im erſten Jahre ſeiner Tätigkeit bereits 122 Dienſtreiſen zu unternehmen, welche ihn in 25 Bezirksamtsbezirke und in 128 Gemeinden Te u er rn „ —ͤ r ee ee Ei ee re %ͥͤͥ r a a eu re m re 441 führten. 38 Flüſſe und Bäche und 171 Weiher mußten von ihm befichtigt werden; die Zahl der von ihm erſtatteten Vorträge und Referate belief ſich auf 26. In 515 Fällen erfolgte ſchriftlicher Verkehr, in 37 Fällen wurden im Bureau Aufſchlüſſe erteilt. Der größere Teil der Tätigkeit fiel auf das Gebiet der kleinbäuerlichen Karpfen- und Forellenteichwirtſchaft. In ähnlicher Weiſe entwickelte ſich die Tätigkeit des zur Ausübung der fiſchereilichen Wander— lehre im Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg berufenen Fiſchereiſachverſtändigen. Deſſen Tätigkeit konnte erſt im April des heurigen Jahres beginnen. Derſelbe kam in 11 Bezirksamtsbezirke und in 66 Gemeinden, er beſichtigte 36 Flüſſe und Bäche und 101 Weiher, überall wo es notwendig, Aufſchlüſſe und Ratſchläge erteilend. In 2 Be- zirken wurde die gemeinſame Bewirtſchaftung größerer Flüſſe eingeleitet, in 5 größeren Verſamm— lungen wurden Vorträge eritattet. Auch in dem Regierungsbezirke Oberpfalz entwickelte ſich eine rege fiſchereiliche Wander— lehrtätigkeit, über deren Umfang im Augenblicke die Berichte noch nicht vorliegen. Bezeichnend für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit dieſer Lehrtätigkeit iſt der Umſtand, daß bis jetzt noch jeder Beſuch des Wanderlehrers auf dem Lande eine Mehrzahl von Geſuchen um Beſichtigung und Begutachtung weiterer Fiſchereiwirtſchaftsobjekte ausgelöſt hat. So iſt mit Recht zu hoffen, daß dieſe neue Einrichtung der Fiſcherei zum hohen Segen werde, und es iſt dringend notwendig, daß dieſelbe auch in den übrigen Regierungsbezirken ein— geführt werde. Für Niederbayern mit ſeinen guten Teichböden und dem dort vorhandenen beſonders lebhaften Intereſſe für die Fiſcherei, für Oberfranken mit ſeiner überaus großen Zahl von Teichen, für Mittelfranken, welches alle Vorbedingungen für eine blühende Fiſchereiwirtſchaft beſitzt, iſt dies beſonders dringlich, und es iſt an die Landräte dieſer Kreiſe die recht dringende Bitte zu ſtellen, durch die Bewilligung der erforderlichen Mittel, ſei es auch nur wie in der Oberpfalz und in Schwaben und Neuburg durch eine vorläufige Zuſchußgewährung an die dortigen Kreisfiſcherei— vereine, die Einführung der fiſchereilichen Wanderlehre zu ermöglichen. III. Zur Biologie der Forellenbrut. IV. Zur Kieserbrütung. Von Dr Walter Hein. (Aus der Königl. Bayeriſchen biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei, München.) Nach den Beobachtungen und Erfahrungen, wie ich ſie im vergangenen Jahre über die Kieserbrütung von Bachforelleneiern im künſtlichen Brutbett mitteilen konnte!), lag es nahe, den einmaligen Verſuch durch weitere Verſuchsreihen zu ſtützen und nach Möglichkeit zu erweitern. Der erſte Verſuch war in der Abſicht angeſtellt worden, genaue Anhaltspunkte über das Verhalten der jungen Brut in der freien Natur zu gewinnen, um aus dieſem auf das Nahrungsbedürfnis der Jungbrut Rückſchlüſſe zu ermöglichen. Das unerwartet günſtige Reſultat dieſes Laboratoriumsverſuchs 57 Tagen, von denen zirka 12 vor und zirka 45 nach dem Ausſchlüpfen lagen, 3% Verluſt bei einer er verzeichnet innerhalb 1) W. Hein, Zur Biologie der Forellenbrut, I. „Allgemeine Fiſchereizeitung“ München, Jahrgang 31, 1906, Nr. 10 und 11. Vergleiche hierzu Dr E. Walter, „Die Ergebniſſe neuerer und älterer Verſuche zur Kieserbrütung und Freßfähigkeit der Forellenbrut“. In „Fiſchereizeitung“ (Neudamm) Band IX, 1906, Nr. 47—49. Riedel, „Zur Kieserbrütung der Forelleneier“, ebenda Nr. 50. Derſelbe, „Ein weiterer Beitrag zur Kieserbrütung der Forelleneier“. „Fiſchereizeitung“ (Neudamm) Band X, 1907, Nr. 24. FF 1 . 5 Te EN ® en erg 5 442 bisher in den Bruttrögen nachgerade unerreicht guten Qualität der Brut — ließ den Gedanken auf- kommen, ob die Kieserbrütung in mehr oder minder ausgedehnter Weiſe nicht auch in der Praxis ganz erhebliche Vorteile gegenüber der Trogerbrütung zeitigen würde. Da die mit Kies erbrüteten Fiſchchen eine ſelbſt dem ungeübten Auge auffallende Größe zeigten und die im Bruttrog gehal— tenen Kontrollfiſchchen in jeder Beziehung überholten, da außerdem die Kieserbrütung ein Minimum von Arbeit bei beſſeren Brutreſultaten ergab, ferner die mit großer Mühe und Ausgaben verbundene Fütterungsperiode der jungen Brut ganz bedeutend abgekürzt erſchien und endlich die Ausſicht auf Erzielung einer kräftigen geſunden und unter natürlicheren Verhältniſſen als in den kaliforniſchen Bruttrögen aufgezogenen Brut ſehr beſtechend war, wurden in der vergangenen Brutperiode 1906/07 einige weitere Verſuchsreihen angeſtellt, die im Folgenden kurz mitgeteilt werden jollen?). Der leitende Gedanke bei dieſen Verſuchen war rein praktiſcher Natur. Es ſollte in größerem Maßſtabe feſtgeſtellt werden, J. ob der vorjährige Laboratoriumsverſuch ſich mit annähernd gleichem Reſultate auch im Bruthaus wiederholen läßt; 2. ob die Reſultate bei einer größeren Reihe von Verſuchen einigermaßen zuverläſſig und konſtant ſind; 3. in welcher Zeit der Brutperiode es am vorteilhafteſten und zweckmäßigſten erſcheint, die Einbettung der Eier vorzunehmen; 4. ob eine Kieserbrütung in kleinen Teichen, gute Waſſerverſorgung vorausgeſetzt, mit den nötigen Vorſichtsmaßregeln zuzreit möglich und praktiſch durchführbar ſei. Die Verſuche wurden in der Fiſchzuchtanſtalt in Mühlthal, welche ſeit einiger Zeit an die Königl. Bayeriſche biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München angegliedert iſt, angeſtellt, wo Herr Profeſſor Dr Hofer mir in zuvorkommendſter Weiſe die erforderlichen Aquarien, Brut— tröge und Teiche zur Verfügung ſtellte; das zu den Verſuchen erforderliche Material wurde mir durch Vermittlung von Herrn Profeſſor Dr Hofer teils vom Bayeriſchen Landesfiſchereiverein, teils durch die der Verſuchsanſtalt zur Seite ſtehenden Mittel in freigebigſter Weiſe überlaſſen und zum größten Teil in der Anſtalt ſelbſt von Wildfiſchen gewonnen. Verſuchsreihe J. Zunächſt ſchien es geboten, die Kieserbrütung, wie ſie in einem Aquarium der Königl. Baye— riſchen biologischen Verſuchsſtation im Winter 1905/06 gehandhabt wurde, im Bruthaus zu wieder— holen. Gleichzeitig ſollte der Verſuch dahin erweitert werden, daß die Bachforelleneier in den ver— ſchiedenen Altersſtufen ihrer Entwicklung in die Kiesbetten eingelegt wurden, um einen Ueber— blick zu erhalten, wann die günſtigſte Zeit zur Einbettung der Eier in das Kiesbett gekommen ſei.“ Da die Eier in der Anſtalt bei durchſchnittlich 8,8 Grad Celſius im Maximum am 54. Tage ausſchlüpfen, jo wurden in ſechs Kiesaquarien je eine Portion (1000 —4000) Eier eingelegt, welche ſchon 46 reſp. 40, 29, 18, 5 und 0 Tage vor ihrem Einlegen in den Kies in kaliforniſchen Bruttrögen bebrütet waren. Zur Einbettung wurde grober Kies, der mehrere Wochen ſtark gefroren hat, verwandt. Eine ſorgfältige Reinigung des Kieſes wurde nur inſoweit vorgenommen, als der Kies mit dem die Anſtalt ſpeiſenden Quellwaſſer bei fortwährendem Umſchütten desſelben mit einer Schaufel ſo lange geſpült und geſchwemmt wurde, bis das Waſchwaſſer klar ablief. In die Aquarien wurde an einer Schmalſeite, an der Stelle, wo im Bruthaus ſich die Waſſerzuläufe der ſonſt dort unter— gebrachten Bruttröge befinden, ein verzinktes Eiſenrohr von 2½ em Lichtweite in den Kies ein— gebaut und ſo gerichtet, daß der Zulauf, ohne die Wände des Rohres zu berühren, durch die Achſe desſelben niederfiel; die Eiſenrohre waren 7—8 em länger als der Waſſerſtand hoch; ſie ſtanden auf dem Boden der Aquarien auf und waren an ihrem unteren Ende mit 6—8 zirka 3—4 mm großen Löchern verſehen, teilweiſe auch zackig oder reuſenartig an ihrem unteren Ende eingeſchnitten, um dem von oben einſtrömenden Waſſer ein Abfließen am Boden des Behälters zu ermöglichen. 2) Vergleiche hierzu den ausführlichen Bericht: W. Hein. „Einige Verſuche mit neueren Erbrütungsmethoden von Bachforelleneiern“, in Berichten aus der Königl. Bayerischen biologiſchen Verſuchsſtation in München, Heft 1, pag. 70—92 (im Erſcheinen begriffen). Ar 443 Das zufließende Waſſer fiel aus einer Höhe von 25-30 cm von oben in das Rohr, wo es ſich mit atmoſphäriſcher Luft mengte, floß, die Luft mit ſich reißend, durch die am unteren Ende der Röhre angebrachten Löcher und verteilte ſich im Aquarium, während die mitgeführte Luft in kleinen Blaſen und Bläschen zwiſchen dem Kies emporperlte. Dieſe an ſich äußerſt primitive Einrichtung hatte den Erfolg, daß das nach den angeſtellten Analyſen 6,8 cem Sauerſtoff im Liter enthaltende Einflußwaſſer beim Ablauf aus dem Aquarium 7,1—7,2 cem Sauerſtoff im Liter mit ſich führte. Zum Abfluß des Waſſers dienten an der andern Schmalſeite der Aquarien angebrachte Ueber— laufröhren. Die Aquarien wurden ſämtlich mit jo viel Kies beſchickt, daß der Kies bis auf 3—4 em unter den Waſſerſpiegel heranreichte. Ueber ihre Maſſe, ihren Inhalt an Litern (Kies und Waſſer), ihren Waſſerzulauf und die Erneuerung des Waſſers, ſowie über ihre Beſetzung weitere Mitteilungen hier zu bringen, verbietet der zur Verfügung ſtehende Raum; die diesbezüglichen Angaben ſind in der ausführlichen Abhandlung (Anmerkung 2) nachzuleſen. Von einem Verdunkeln oder Zudecken der Aquarien wurde abgeſehen, da die Verſuche in einem etwas düſteren Bruthaus vorgenommen wurden und andererſeits der mit Kies erfüllte Raum groß genug war, um die von oben und ſeitlich einfallenden Lichtſtrahlen von den Ciern ab— zuhalten. Die Eier wurden bei den ſechs Verſuchen in der Mitte der Aquarien zuſammen eingebettet und zwar ſo, daß nach Fertigſtellung der Kiesbeſchickung und Einrichtung des Zu- und Ablaufs eine Grube von 10—12 em Tiefe im Kies gemacht wurde, in welche die vorher genau (mit dem Zähl— apparat) gezählten Eier langſam eingelaſſen und dann — und darauf wurde ein beſonderes Augen— merk gerichtet — mit großer Vorſicht erſt mit größeren, ſpäter mit kleineren Kiesſtücken zugedeckt wurden, bis die Grube ausgefüllt war. Bis auf die einigemale vorgenommene Sauerſtoffunter— ſuchungen des Waſſers blieben die Kiesaquarien ſich ſelbſt überlaſſen. Zu jedem der Verſuche wurde eine Kontrollportion von den zu den Verſuchen benützten Eiern gezählt und in kaliforniſchen Bruttrögen aufgelegt. Ungefähr 91 Tage nach der Befruchtung erſchienen in den verſchiedenen Kiesaquarien einzelne Jungfiſchchen, welche ſcheu hin- und herſchwammen und bald wieder verſchwanden. In den Dämmerſtunden, beſonders des Morgens, wurden meiſtens mehr geſehen als den Tag über, wo ſie ſich im Kies verborgen hielten. Einige Tage nach dem erſten Erſcheinen der Jungfiſchchen wurden kleine Unterſtände, wie wir ſie im großen Maßſtab von den Aufzuchtteichen her kentken, von 20—25 cm in die Aquarien gebracht und mit Steinchen beſchwert, um der Jungbrut einen bequemeren Unterſchlupf zu gewähren. Dieſe Unterſtände wurden gerne angenommen und nach wenigen Tagen war die Mehrzahl der ins freie Waſſer gelangten Jungbrut unter ihnen anzutreffen. Aber nur einzelne Individuen kamen am 91. Tage an die Oberfläche. Die Mehrzahl blieb im Kies und nur allmählich wuchs die Zahl der frei umherſchwimmenden Jungbrut. Mit dem Erſcheinen der erſten Fiſchchen wurde ſofort oder am folgenden Tage mit der Fütterung begonnen. Es wurde zuerſt zerriebene und mit Waſſer aufgeſchwemmte Milz gegeben, dann aber bald (nach 8—10 Tagen) die Milz zerrieben und auf kleine Brettchen geſtrichen, welche in der Nähe der Unterſtände auf das Waſſer gelegt wurden. Die Milzfütterung wurde dreimal täglich wiederholt. Die Jungbrut nahm dieſe Futtergelegenheit bald mit Vorliebe in Anſpruch und wechſelte häufig vom Futterbrett zum Unterſtand und umgekehrt. Nach ungefähr 105 Tagen ſchien die Mehrzahl der Jungbrut ins freie Waſſer gelangt zu ſein. Die Fiſchchen waren hervorragend ſtark und kräftig und bedeutend größer als die gleichaltrige Brut der Kontrollteile, ebenſo wie im vorigjährigen Laboratoriumsverſuch. (Vergl. die Abbildungen in dieſer Zeitſchrift, Jahrgang 31, 1906, Nr. 10 und II.) Mit dem 120. Tage ſchien es ratſam, die Brut abzufiſchen und in größere Behälter zu bringen. Vielleicht hätte ein längeres Verbleiben der Jungbrut in den Kiesaquarien nicht beſonderen Schaden unter derſelben angerichtet; aber die zur Kontrolle in den Bruttrögen aufgelegten Eier reſp. die aus dieſen Eiern ausgeſchlüpften Fiſchchen wären bei längerem Verbleiben in den Bruttrögen zu Schaden gekommen und ſo mußte auch die Abfiſchung der Kiesbetten beginnen, wenn nicht auf die Erbrütungsziffern der Kiesbetten und der Trogerbrütung zum Zwecke des Vergleichs hätte verzichtet werden ſollen. In der umſtehenden Tabelle ſind die Ergebniſſe der Verſuche und ihrer Kontrollteile wieder— gegeben, wie ſie aus dem geführten Journal kurz zuſammengeſtellt worden ſind. — 444 Kontrollbrut Kiesbettbrut 12 — „ — 0 — [03 Bere 5 5335 [n 3 „ Erbrütungs⸗[ S is 38 8 Erbrütungs⸗ Ver⸗ 3 8 8 8 885 8 8 8 reſultat Er 8 8 8 8'238 reſultat ſuchs⸗ 8 8. 33S 288 8 am 120. Tage St 8 8 38 am 120. Tage Nummer 88 88 ss e nach der 3 8 8 nach der —— — S = 1 — — SEE A8 8 25 Befruchtung 18 28888 8 Befruchtung — N: as 3” ao 1 * 3 Seele 1 46 54. 70. 89,8% | 98. 94 56,7% 1 40 58. 78. 90,9% 92. 92. 68,10% I 29 54. 78. 86,2% Ser 93. 73,09% IV 18 54. 79. 85,4% 90. 90. 5,90% V 5 54. 79. S6, 80% TEE > 9,6% VI 0 54. 79. 87,1% 89. 90. 77,1% Aus dieſer Tabelle geht hervor, daß die Kieserbrütungsmethode, mit den leicht im Brut— haus zu beſchaffenden Mitteln ausgeführt, keine quantitativen Erfolge gegenüber der Erbrütung im Troge gezeitigt hat. Aller Wahrſcheinlichkeit nach muß die im Laboratorium angewandte Reinlichkeit bei der Gewinnung des zum Verſuch angewandten Kieſes, das äußerſt reine Waſſer und wohl auch die geringe Beſetzung des Aquariums (300 Eier) bei dem vorjährigen Verſuch derart zu einem beſſeren Erbrütungsergebnis beigetragen haben, daß eine Abfiſchung des Aquariums nur 3% Verluſt, d. h. 97% Jungbrut ergeben konnte. In den diesjährigen Verſuchen war der Kies nicht jo ſorg— fältig gereinigt und das Quellwaſſer der Anſtalt, mit welchem die Verſuche durchgeführt wurden, ließ mit der Zeit einen Kalkniederſchlag abſitzen, der den Kies dünn überzog und auf die Eier ſchädigend ge— wirkt haben muß. Wenn auch die Reſultate der Kieserbrütung quantitativ erheblich hinter denen der Trogerbrütung zurückblieben, jo war die Qualität der Jungbrut ebenſo wie im vorjährigen erſten Ver— ſuche ganz hervorragend. Auch die Sterblichkeit der Brut, welche ſo häufig in den kalifornſichen Brut— trögen das Ergebnis ganzer Tröge in Frage ſtellt, war in den Kiesbetten verſchwindend gering. Die verzeichneten großen Verluſte der Kieserbrütung ſind bis aufſeltene Ausnahmen auf das Abſterben der Eier im Kies zurückzuführen. Iſt die Brut erſt im Kies zum Ausſchlüpfen und dann ins freie Waſſer gelangt, ſo iſt ſie auch an Widerſtandskraft gegen äußere infektiöſe Krankheiten der Trogbrut überlegen. Das faſt vollkommene Fehlen von toten Jungfiſchchen in den Aquarien läßt erkennen, daß bei dem friſchen und wohlgenährten Ausſehen der Fiſchchen eine Neigung zu Blutarmut, Dotterblaſenwaſſerſucht und anderen die Brut dezimierenden Störungen bei der Kieserbrütung nicht beſteht. Aus der Anordnung der Verſuche und ihren Ergebniſſen geht hervor, daß es vorteilhaft erſcheint, die Eier zu einer Zeit in die Kiesbetten zu verſenken, zu welcher ſie gegen mechaniſche Einflüſſe, wie Druck, Stoß ꝛc., weniger empfindlich ſind; wenigſtens zeigen die nach dem 5. und 18. Tage nach der Geburt eingelegten Eier, alſo zu einer Zeit, in welcher die Empfindlichkeit der Eier, wie andernorts von mir dargelegt wurde, recht groß iſt, die höchſten Verluſte, während die ganz frühe und dann wieder nach dem 29. Tage nach der Befruchtung eingelegten Eier beſſere Erbrü— tungsreſultate im Kiesbette ergaben. Die Verſuche beweiſen, daß die Kieserbrütung qualitativ ſehr gute und im Bruttrog uner— reichte Ergebniſſe zeitigt, ſie zeigt uns aber gleichzeitig, daß techniſche Schwierigkeiten in der Ein— bettung in bezug auf die Quantität uns zurzeit noch recht enge und unliebſame Grenzen ziehen. Verſuchs reihe II. Um dem natürlichen Vorgang der Erbrütung von einem anderen Geſichtspunkte aus noch näher zu kommen, als es im Bruttrog oder im Aquarium möglich iſt, wurden einige Verſuche in kleinen Teichen unternommen. Wenn auch vorauszuſehen war, daß eine Erbrütung in Teichen ſich noch mehr der Kontrolle des Züchters entzieht als die im Aquarium, ſo konnten doch wenigſtens 445 die einzelnen Beobachtungen wie die des erſten Erſcheinens der Jungbrut und des Erbrütungs— ergebniſſes nachgeprüft, vielleicht auch durch andere Beobachtungen erweitert werden. Es wurden daher in zwei kleinen, zirka 1 qm großen und 30 em tiefen Teichen mit reichlichem Waſſerzufluß je 4000 Forelleneier nach vorheriger Reinigung des Kieſes (vergl. Verſuchsreihe J) 10—12 cm tief eingelaſſen und vorſichtig wieder zugedeckt. In dem erſten Teich (Verſuch VII) wurden die Eier ebenſo wie in den Aquarienverſuchen in der Mitte des Teichs in einer gemeinſamen Grube eingebettet, im andern Teiche (Verſuch VIII) wurden ſie auf die ganze Fläche des kleinen Teichs, nachdem vorher eine mehrere Zentimeter dicke Kiesſchicht auf den Grund desſelben eingebracht worden war, verteilt und vorſichtig mit zuerſt gröberen, dann feineren Kiesſtücken zugedeckt. Die Eier waren bei ihrer Einbettung 40 Tage in kaliforniſchen Bruttrögen bebrütet. Für reichlichen Ab- und Zulauf des Waſſers, ſowie für Schutz gegen Mäuſe und ſonſtige Feinde wurde Sorge getragen. Eine mäßige, bald aber ſich raſch vermehrende Algenflora drohte zeitweiſe die Ergebniſſe des Verſuchs in Frage zu ſtellen; ſie wurde durch Verdunkelung der kleinen Teiche mit einigem Erfolg zu beſchränken verſucht. Eine Reviſion der beiden Teiche am 90. Tage nach der Befruchtung zeigte, daß eine Reihe junger Fiſchchen ſich im freien Waſſer herumtummelte, bald aber, vom Licht augenſcheinlich ſcheu geworden, im Kies verſchwand. Am 120. Tage wurden die bis dahin zugedeckt gehaltenen Teiche aufgedeckt und die ſchon mehr herangewachſene Jungbrut mit kleinen Käſchern abgefiſcht. Durch ſehr vorſichtiges Heraus— nehmen der einzelnen Kiesſtücke bis auf den Grund der Teiche war es möglich, aus dem 1. Teich (Verſuch VII) 1398 Stück gleich 34,95% und aus dem 2. Teich (Verſuch VIII) 2252 Stück gleich 56,3% (von je 400 Eiern) Jungbrut herauszubringen. Auch hier war die Qualität der Brut eine ſehr gute (wie im vorigjährigen Verſuch), die jungen Fiſchchen hatten einen feſten, gedrungenen Bau und ihre kräftigen Bewegungen im Waſſer ließen auf eine ſtarke Geſundheit ſchließen. In Verſuch VII, in welchem die Eier zuſam men in einer Grube eingelegt waren, wurde faſt der ganze Reſt der unausgeſchlüpften Eier teils verpilzt, teils in völliger Auflöſung begriffen, wiedergefunden; in Verſuch VIII, in dem die Eier zerſtreut in den Kies eingelaſſen waren konnten nur mehr einige Hundert Eier, ebenfalls ſtark verpilzt, wiedererkannt werden. Die Abfiſchungsreſultate der mit dem 40. Tage nach der Befruchtung in die kleinen Teiche eingelegten Eier ſind bedeutend geringer als bei denen im gleichen Alter in das Kiesaquarium eingelegten. Hier wurden 68,1%, der Eier am 120. Tage als Jungbrut abgefiſcht (Verſuch II), während die kleinen Teiche nur 34 reſp. 56% der eingelegten Eier bis zum 120. Tage in Form von gut entwickelten Jungfiſchen ergaben. Dies augenſcheinliche Mißlingen dieſer Verſuche im Gegen— ſatz zu dem Aquariumverſuch mag in der Hauptſache durch die Veralgung der Teiche hervorgerufen worden ſein. Immerhin lehrt uns dieſer Verſuch, daß die zerſtreut eingebetteten Eier unter ſonſt gleichen Verhältniſſen 22% mehr Brut lieferten als die in einer Grube und inmitten des den kleinen Teich durchſtrömenden Waſſers zuſammen eingebetteten, wo die Zirkulation des Waſſers eine beſſere geweſen ſein muß. In den kleinen Teichen der Verſuche VII und VIII war der Zufluß des Waſſers nicht ſtark genug, um eine ſtellenweiſe Stagnation des Waſſers — von der Veralgung der Teiche abgeſehen — zu verhindern. Es lag daher nahe, durch einen weiteren Verſuch (Verſuch IX) beſonders die Waſſer— verſorgung in Verbindung mit der Kieseinbettung näher ins Auge zu faſſen. Es wurde daher in einem etwas größeren Teich der Anſtalt (zirka 12 qm Fläche) ein weiteres Brutbett angelegt, welches den natürlichen Verhältniſſen im Wildwaſſer mehr entſprach. Der Teich hatte eine drei— eckige Form. An einer Ecke war der Einlauf des Waſſers mit 30—40 em Fall angebracht. Der Teichboden war ſchräg und an der Ecke des Einlaufs höher als an den anderen beiden Ecken, ſo daß im unbeſpannten oder wenig angeſtauten Teich das Waſſer vom Einlauf als kurzer ſtark ſtrömender Bach nach der der Einflußecke gegenüberliegenden Seite des Teiches floß, dort etwas angeſtaut werden und durch den Mönch abfließen konnte. Das Niveau des angeſtauten Waſſers wurde zuerſt derart reguliert, daß das Waſſer nur einen kleinen Teil des Teichbodens bedeckte, die Einflußecke aber freiließ. Hierdurch wurde von der Stelle des Einfluſſes bis zur angeſtauten Waſſerfläche ein raſch fließender Bach von 2—2 ½% Meter Länge gebildet. Fc ee . Pi EEE =.“ 2 mr a en”) ze 446 In dieſen Bach wurde ein künſtliches Brutbett eingebaut und 2500 Eier auf ungefähr 1 qm Fläche zerſtreut und ebenſo mit Kies zugedeckt, wie das in Verſuch VIII geſchah. Das zulaufende Waſſer mußte den Kies durchſtrömen und die Eier beſpülen. Ueber die Stelle des Brutbettes wurde dann der kurzbeinige Tiſch, welcher ſonſt als Unterſtand für die Forellen im Teich gedient hatte, zum beſſeren Schutz gegen Belichtung und Algenbildung geſetzt. Die Eier waren bei ihrer Einbettung 41 Tage alt. Am 84. Tage nach der Befruchtung waren einzelne Jungfiſche in der Nähe des Brutbetts ſichtbar. Sie hielten ſich in der Strömung des einfließenden Waſſers auf, um hin und wieder hinter oder unter den Kiesſtücken des Brutbettes zu verſchwinden. Von dieſem Tag an ſtieg die Zahl der im freien Waſſer ſichtbaren Jungbrut allmählich an. Am 94. Tage wurde durch Einſetzen eines Brettchens in den Mönch das Waſſerniveau um einige Zentimeter gehoben und allmählich in den folgenden Tagen der Teich ſoweit geſtaut, daß der kleine Bach nach und nach abgekürzt und die Stelle des alten Bruthetts langſam unter Waſſer geſetzt wurde. Während die Brut bis dahin in der Strömung geſtanden hatte, verbreitete ſie ſich von da an im ganzen Teich. Die Fütterung begann mit Milzwaſſer am 85 Tage nach der Befruchtung, nachdem der erſte Jungfiſch beobachtet worden war. Von einer Abfiſchung des Teichs am 120. Tage, wie bei den vorhergehenden Verſechen, mußte abgeſehen werden, da dieſelbe ſelbſt bei größter Vorſicht irgendwie verwendbare Ergebniſſe bei der relativen Kleinheit der Brut nicht erwarten ließen. Nach der Menge der ſich im Teiche herumtummelnden Fiſchchen ſcheint ſich aber ein recht gutes Ergebnis herauszuſtellen. Dieſer letzte Verſuch iſt geeignet, uns auf die dringende Notwendigkeit einer reichlichen und ſtark ſtrömenden Waſſerverſorgung der Kiesbetten hinzuweiſen, welche die Sauerſtoffzufuhr in ausgiebigem Maſſe bewerkſtelligt und wohl auch manche Keime, die ſich an den abgeſtorbenen Eiern anheften und andere Eier zugrunde richten würden, in ihrer Entwicklung hemmt. In einer ſpäteren Notiz werde ich auf die Reſultate dieſes Verſuchs, welche ſich bei der Herbſtabfiſchung ergeben werden, vorausſichtlich zurückkommen. Fragen wir nach den Ergebniſſen dieſer Verſuche, ſo wird von vornherein zugeſtanden werden müſſen, daß die Verſuchsreihen zu einer umfaſſenden Ueberſicht über die ganze Frage noch zu fragmentariſch ſind, um für die Praxis verwertbare Ergebniſſe zu liefern. Allerdings ſcheint Riedel in jenem Artikel in der „Fiſchereizeitung“ (Neudamm, Nr. 24 vom 15. Juni 1907, Band X) die Kieſerbrütung in Verbindung mit gleichzeitiger Erzeugung von Naturnahrung hoch einzu— ſchätzen. Daß ſeine Verſuche einer vielſeitigen Beſtätigung bedürfen, wird dem Leſer ſeiner Mit— teilung nicht entgangen ſeinz). Mit unzweifelhafter Sicherheit lehren ſämtliche mitgeteilten Verſuche, daß, ſolange die Eier in herkömmlicher Weiſe in Bruttrögen erbrütet werden, die Eier und die Jungbrut der ab— ſoluten Ruhe und möglichſt ununterbrochener Dunkelheit bedürfen, um zu einer geſunden Brut heranzuwachſen und die ihnen von Natur aus in Form des Dotterſacks mitgegebenen Nahrungsſtoffe zweckentſprechend zum Aufbau ihres Körpers zu verwerten. Der kräftige Bau und die ſtarke Geſundheit der Kiesbettbrut zeigt uns in nicht mißzuverſtehender Weiſe, wie ſehr dieſe Faktoren auf die Entwicklung der Jungbrut einwirken. Wir lernen aus den Verſuchsreihen für die Kieserbrütungsmethode, daß es J. ratſam iſt, die Eier in den Kiesbetten nur dann einzulegen, wenn ihre Widerſtandsfähigkeit gegen mechaniſche Störungen, wie Druck und Stoß uſw., am größten iſt, alſo entweder in den allererſten Tagen nach der Befruchtung oder nach dem 30. Tage ihrer Bebrütung. Eine beſondere Vorſicht beim Einbetten der Eier und Zudecken derſelben wird aber auch dann noch ſehr am Platze ſein, um ein Nachrutſchen oder eine Verſchiebung der einzelnen Kiesſtücke, zwiſchen denen die Eier liegen, tunlichſt zu verhüten; daß ein Einbetten der Eier im Kies auf eng begrenztem Raum zu ſchlechteren Ergebniſſen führt, als wenn die Eier auf einer mehr oder minder großen Fläche verteilt und dann vor— ſichtig mit Kies zugedeckt werden. Durch das Verteilen der Eier im Kies wird der drohenden und häufig raſch überhandnehmenden Pilzbildung eine Grenze geſetzt. 189) 3) Ich komme auf dieſe Mitteilung in der ausführlichen Arbeit (Anmerkung 2) zurück. 447 Ueber einige andere Verſuche, welche die Erbrütung der Eier von ähnlichen Geſichtspunkten aber mit etwas veränderter Methode auch quantitativ zu vervollkommnen ſuchen, wird in einer ſpäteren Mitteilung die Rede ſein. IV. Die natürliche Nahrung der Fiſche. Von Dr. Hans Reuß. (J. Fortſetzung vgl. Nr. 17 S. 361.) Eine zweite Gattung der Stechmücken bildet die Gabelmü ce (Anopheles), welche in mehreren Arten in Deutſchland auftritt. Von den Stechmücken im engeren Sinne (Gattung Culex) unterſcheiden ſich die Gabelmücken dadurch, daß die Taſter in beiden Geſchlechtern die gleiche Länge wie der Rüſſel beſitzen, während, wie wir geſehen haben, bei Culex der Taſter beim Männchen länger als beim Weibchen iſt. In den übrigen morphologiſchen Merkmalen ſtimmen beide Gat- tungen überein. Nur ſei noch einmal kurz erwähnt, daß die Gabelmücken in der Ruheſtellung die Hinterleibsſpitze von der Unterlage abwenden, ſo daß ihr Körper mit derſelben einen Winkel bildet, die Stechmücken aber den Körper parallel mit der Unterlage halten. Leichter zu unterſcheiden ſind beide Gattungen durch mehrere Eigentümlichkeiten, die fie in biologiſcher Beziehung zeigen. Zunächſt iſt die Eiablage der Gabelmücken ſchon eine weſentlich andere: es werden die Eier nicht in Paketen, . ſondern einzeln abgelegt. Zu den Brutplätzen nehmen die \y 7 Gabelmücken Sümpfe, Tümpel und andere Waſſeran— = ſammlungen, auch einige Arten Brachwaſſertümpel. Die Larven ſind in ihrem Aufenthaltsort wähleriſcher als die Culex⸗Larven: ſie leben nur in klaren, der Wirkung der Sonne ausgeſetzten Gewäſſern und lieben reichlichen Pflanzenwuchs; mit Vorliebe bevorzugen ſie das dichte Gewirr der Fadenalgen. Unſchwer ſind die Larven von denen der Stechmücken zu unterſcheiden, da ihnen das Atemrohr fehlt und die Luftröhren im vorletzten Körperabſchnitt direkt auf der Oberfläche der Haut ausmünden. Der braungefärbte Körper, durch den in der Regel der von der Pflanzenkoſt grün gefärbte Darminhalt durchſcheint, iſt in ſeiner ganzen Geſtalt gedrungener als bei den Culex-Larven. Am Thorax an den erſten und am letzten Hinterleibsringe ſtehende lange Borſten fehlen den Culex-Larven und können 8 \ daher für die Gabelmücken als unterſcheidendes Merkmal Fig. 2. Larve der Gabelmücke dienen. Noch charakteriſtiſcher jedoch iſt die Stellung der (Anopheles maculipennis). Larve in der Ruhe: ſie nimmt an der Oberfläche des Waſſers eine horizontale Lage ein, ſo daß Kopf und Hinterleibsende den Waſſerſpiegel berühren. Die Culex-Larven dagegen hängen in der Ruhelage vertikal den Kopf nach unten an der Waſſeroberfläche. Dieſer Unterſchied geſtattet alſo auf den erſten Blick eine Unterſcheidung der Larven dieſer beiden Gattungen. Sehr ähnlich dagegen ſind die Puppen der beiden und daher ſchwer voneinander zu unter— ſcheiden. Die Entwicklung der Gabelmücke nimmt nach den Angaben verſchiedener Autoren 12—26 Tage in Anſpruch und dürfte wohl in ihrer Dauer ähnlich wie bei Culex in erſter Linie von der Waſſertemperatur abhängig ſein. n reren Laer ene 448 Nachdem man erkannt hatte, daß die Anophelesarten als Ueberträgerinnen der Malaria für den Menſchen eine ſehr wichtige Rolle ſpielen, hat man auch die verſchiedenen Arten einem eingehenden, ſyſtematiſchen Studium unterzogen, und es ſind bis jetzt nicht weniger als über 100 Arten entdeckt worden, die ſich auf 12 Untergattungen verteilen. Das Hauptverbreitungsgebiet dieſer Arten bilden die Tropen; nur wenige Arten leben in den gemäßigten Breiten, während ſie in den kalten Zonen ganz fehlen. In Mitteleuropa kommen nur zwei Arten vor, von denen die Gabelmücke mit den gefleckten Flügeln: Anopheles maculipennis, die häufigere iſt. Der Mittelleib derö—8 mm langen Mücke iſt oben aſchgrau, der Hinterleib bräunlich gefärbt. Die Beine braun. Die Flügel ſind mit 3—4 braunen Flecken gezeichnet. Dieſe Anophelesart iſt der hauptſächlichſte Verbreiter der Malaria in Europa und beſonders häufig in Ebenen von Italien, von England und in der nord— deutſchen Tiefebene. Hier tritt ſie ſtellenweiſe, in Oldenburg und in Friesland z. B. oft in großen Mengen auf. Dieſe Art iſt auch nicht ſelten im Innern menſchlicher Gebäude anzutreffen, ihr Stich iſt ſehr ſchmerzhaft. Das Weibchen überwintert an geſchützten Orten, während die Männchen im Herbſt ſterben. Die zweite Art der Gabelmücke (Anopheles bifurcatus) iſt größer als die erſte (Länge S—8,5 mm) und auch wie dieſe über ganz Europa verbreitet. Die Flügel ſind ungefleck, der Mittelleib oben aſchgrau gefärbt, und der Hinterleib grau mit braunen Ringen. Dieſe Art lebt an dunklen oder ſchattigen Orten, mit Vorliebe in Gebäuden. Auch ihr Stich iſt äußerſt ſchmerzhaft, jedoch fliegt ſie nur bei Tage und ruht in der Nacht. Männchen und Weibchen ſterben vor Eintritt des Winters, die Art überwintert als Larve. Zur künſtlichen Vermehrung der Gabelmücken ſind dieſelben Mittel anzuwenden, die ich bei den echten Stechmücken genannt habe. Als letzte Gattung der Stechmücken haben wir noch die Büſchelmücke zu betrachten. Dieſe iſt ſofort von den bereits beſprochenen Gattungen durch die Kürze des Rüſſels und den dichten Haarbeſatz, den Körper und Flügel tragen, zu erkennen. Von den Arten, welche in Deutſch— land vorkommen, iſt es beſonders eine, die weitverbreitet iſt und daher hier eingehender be— ſchrieben werden ſoll. Es iſt dies die gemeine Büſchelmüccke (Corethra plumicornis, Figur 3). Die etwa 6 mm lange, im ganzen graubraun gefärbte Mücke trägt am Mittelleib jederſeits einen breiten, weißen Streifen. Die Beine ſind fahlgelb und ebenſo wie der Leib dicht behaart. Der Rüſſel iſt kurz, der Taſter doppelt ſo lang als der Rüſſel. Die Fühler ſind vorgeſtreckt und beim Männchen blaß— gelblich und lang behaart, ſo daß ſie dadurch ein federbuſchartiges Ausſehen erhalten. Die Büſchel— mücke findet ſich vornehmlich an feuchten Orten und tft namentlich in der Nähe von Gewäſſern oft - in großen Mengen anzutreffen. Fig. 4. Eier von Corethra Fig. 5. Laich von Corethra plumicornis (Büſchelmücke) Ver- plumicornis(Büſchelmücke). Ver— Fig. 3. Büſchelmücke (Corethra größerung 30x. Aus Lampert: größerung 3%. Aus Lampert, plumicornis). Das Leben der Binnengewäſſer. Das Leben der Binnengewäſſer. Kurz nach dem Ausſchlüpfen des Inſekts aus der Puppe findet die Begattung ſtatt, nach der das Weibchen bald die Eier ablegt. Dieſe (Figur 4) etwa 0,7 mm langen, walzenförmig ge— ſtalteten, an beiden Enden zugeſpitzten Eier werden vom Weibchen zu flachen, runden, ſcheiben— förmigen Gebilden geformt, welche an der Oberfläche des Waſſers ſchwimmen. (Figur 5.) 449 Jede ſolcher Scheiben, die etwa einen Durchmeſſer von 2—4 mm haben, beſteht aus 100 bis 150 Eiern, die häufig in einer Spirallinie angeordnet jind. Die Larven ſind in ihrer Jugend vollkommen glashell und werden im weiteren Wachstum trüb, bleiben jedoch immer noch halbdurchſcheinend, ſo daß ſie ſehr ſchwer zu ſehen ſind und ſich leicht den Blicken ihrer Verfolger entziehen. a BR Eu ER mr wo: > Br sah. . ! . e eee — BG 2 = z / = — — Fig. 6. Larve von Corethra plumicornis (Büſchelmücke). Vergrößerung 10X. Aus Lampert: Das Leben der Binnengewäſſer. Die Geſtalt der etwa 15 mm langen Larve (Figur 6) iſt zylinderförmig und erinnert in ihrer äußeren Erſcheinung eher an einen Wurm als an eine Inſektenlarve. In gewiſſer Beziehung ähnelt ſie den ſpäter zu beſprechenden Larven der Zuckmücken. Der Kopf iſt relativ klein und ſeitlich zuſammengedrückt. Er trägt zwei große runde Facettenaugen, zwei lange Fühler, die als Greiforgane funktionieren, und ſtark entwickelte Mundgliedmaſſen. Alle dieſe drei Merkmale weiſen darauf hin, daß die Larve ein räuberiſches Leben führt. Die Bruſt iſt der in der Dicke am ſtärkſten entwickelte Teil des Tieres und trägt an den Seiten mehrere Büſchel Borſten. An ihn reiht ſich der Hinterleib, der aus neun Gliedern beſteht; dieſe werden allmählich nach hinten zu ſchmäler und die erſten ſieben beſitzen jederſeits ein oder zwei Paar Borſten. An der Bauchfläche des letzten Gliedes ſteht ein Büſchel von fünfundzwanzig langen Borſten, welche in ihrer Geſamt— heit als Schwimmorgan funktionieren. Außerdem trägt noch dieſes Glied vier lange, geſondert ſtehende Borſten und vier weiche, langgeſtreckte Fortſätze, die ſogenannten Analpapillen. Von dem inneren Bau der Larve ſind beſonders vier Luftſäcke auffallend; zwei im vorderen Körper— abſchnitt und zwei im ſiebenten Hinterleibsglied. Dieſe ſtellen Erweiterungen der Atmungs— röhren dar und ſind nach einigen Autoren mit Luft, nach anderen mit einer Flüſſigkeit (Serum) gefüllt. Da das ganze Atmungsſyſtem der Larve aus dieſen beiden Ausſackungen beſteht, und nirgends an der Oberfläche des Tieres ausmündet, mithin alſo auch nicht zum Gasaustauſch benutzt werden kann, ſo darf man wohl mit Recht annehmen, daß die beiden Luftkammern nichts mit der Atmung zu tun haben, ſondern hydroſtatiſche Apparate darſtellen. Das heißt alſo, es ſind Organe, mit Hilfe deren die Larve ſich in verſchiedenen Tiefen des Waſſers ſchwebend erhalten kann. Hierzu iſt es nötig, daß gerade ſo viel Luft in den Säcken ſich befindet, daß das ſpezifiſche Gewicht des Geſamttieres gleich dem des umgebenden Waſſers iſt. Je nach dem jeweiligen Ernährungszuſtand des Tieres wird der Darm des Tieres bald prall gefüllt, bald leer ſein und damit auch das ſpezifiſche Gewicht der Larve, die in beiden Fällen die gleiche Menge Waſſer verdrängt, bald größer, bald kleiner ſein. Um dieſe Schwankungen auszugleichen, ſind die Luftſäcke da, die je nach dem Ernährungszuſtand des Tieres mit Luft oder Flüſſigkeit gefüllt ſind. Dadurch erklären ſich auch die abweichenden Angaben über den Inhalt der Luftſäcke. Die Atmung des Tieres muß, da die Luftſäcke geſchloſſen und keine anderen dieſem Zwecke dienende Organe vorhanden ſind, durch die Haut erfolgen; dieſe Art der Atmung treffen wir bei niedrig organiſierten Tieren relativ häufig an, ſo daß wir hierin nichts beſonderes zu er— blicken haben. Die Larven entnehmen ihren Bedarf an Sauerſtoff direkt dem ſie umgebenden Waſſer durch die Haut und brauchen daher nicht, wie die bisher beſprochenen Larven, zur Atmung an die Oberfläche des Waſſers zu kommen. Die Larven der Büſchelmücke treffen wir in allen Gewäſſern an, mögen ſie flach oder tief, klar oder trüb, ſtehend oder fließend ſein, überall können wir die Corethralarve finden: ſie bevor— zugen jedoch klares, reines Waſſer. Sie ernähren ſich hauptſächlich von kleinen Krebstierchen und Inſektenlarven, auch vor ihren Artgenoſſen ſcheut ihre Freßgier nicht zurück. S u at er wen ee S Per 450 Gewöhnlich ſchweben die Larven in horizontaler Lage, ganz allmählich im Waſſer auſſteigend oder ſinkend, ohne ihren Körper zu bewegen. Sobald ſie aber eine Gefahr merken, ſtürzen ſie in ſo plötzlichen Bewegungen durch das Waſſer, daß es dem menſchlichen Auge kaum gelingt, ihnen zu folgen. Vermittelſt ihrer Durchſichtigkeit und der großen Beweglichkeit entziehen ſie ſich den Verfolgungen ihrer Feinde. Die Puppe der Buſchelmücke (Fig. 7) ähnelt im großen und ganzen den Puppen der Culex- und Ampheles— arten, jedoch iſt der durch Verſchmelzung von Kopf und Bruſt entſtandene Körperabſchnitt im Verhältnis zum übrigen Körper kleiner als bei den beiden erwähnten Gattungen, und der Hinterleib wird nicht in ſo ſtarker Krümmung, ſondern nahezu geſtreckt getragen. Auch die beiden ohrförmigen Fortſätze ſind am vorderen Körper— abſchnitt vorhanden, jedoch ſcheinen ſie nicht mehr als Atmungsorgan zu funktionieren, da die Puppe überhaupt nur äußerſt ſelten an die Oberfläche des Waſſers kommt und ſich meiſt ſchwebend im Waſſer aufhält. Es iſt Le wahrſcheinlich, daß auch die Puppe ebenſo wie die Larve i direkt durch die Haut atmet, da irgend welche Atmungs— Puppe von Corethra plumicornis organe fehlen. Die Lufträume am Rücken der Vorderbruſt (Buſchelmücke) 3 . = Vergrößerung 10 x ſcheinen auch hier hydroſtatiſch zu wirken und der Puppe Aus Lampert: Das Leben der beim Ausſchlüpfen des Inſektes die richtige Körperſtellung Binnengewäſſer. im Waſſer zu geben. Alle Bewegungen der Puppe ſind viel langſamer und ruhiger als bei den Puppen der Stech- und Goldmücken, und dadurch ſchon iſt dieſe Art unſchwer von den anderen zu unterſcheiden. Schließlich ſei noch eine Art genannt, deren Larven man hin und wieder gemeinſam mit Culex-Larven findet; es iſt dies Mochlonyx culicifor mis. Die erwachſene Mücke iſt ſehr ähnlich der Büſchelmücke und ſchwer von dieſer zu unterſcheiden. Die Eier dieſer Art ſind noch nicht bekannt. Die Larve zeigt in ihrem Bau ziemlich große Uebereinſtimmung mit der Corethra-Larve: gut entwickelte Mundgliedmaßen, die vier Luftſäcke und die räuberiſche Lebensweiſe ſind gemeinſame Merkmale beider. Zur Charakteriſierung der Mochlonyx-Larve kann das Bruſtſtück dienen, welches in der Breitenentwicklung die übrigen Teile der Larve, Kopf und Abdomen weit übertrifft. Die Puppe unterſcheidet ſich von denen der beſprochenen Arten durch die relativ dünnen, an den Enden zugeſpitzten Atemröhren und dadurch, daß das ſiebente Glied des Hinterleibes ſehr viel länger iſt als bei den Culex- und Anophelesarten. Auch für dieſe Arten gelten dieſelben bereits bei Beſprechung der Stechmücke er— wähnten Maßregeln zu ihrer Vermehrung: die Anlage von Kulturbecken und das Anhäufen von Waſſerpflanzen an flachen Stellen des Teiches. Da aber ſowohl Corethra als auch Mochlonyx ſich nicht in menſchlichen Wohnungen, wie Culex und Anopheles, aufhalten, ſondern im Freien in der Nähe der Gewäſſer fliegen, ſo ſcheint mir der Vorſchlag, welchen meines Wiſſens zuerſt Joſeph Suſta machte, bei dieſen Arten ſehr angezeigt: nämlich die Anpflanzung von Sträuchern oder Weiden an den Teichrändern. Dadurch werden den Mücken Ruheplätze geboten, in denen ſie gleichzeitig Schutz gegen die Unbilden des Wetters finden. Außerdem werden dadurch die Mücken indirekt veranlaßt, ihren Laich in das Waſſer zu legen, in welchem man die ſich daraus entwickelnde Fiſchnahrung braucht. (Fortſetzung folgt.) Be 451 V. Vermiſchte Mitteilungen. Vom Cottbuſer Karpfenmarkt. Der am 2. September abgehaltene Cottbuſer Karpfenmarkt war wiederum ganz beſonders ſtark von Produzenten der Ober- und Niederlauſitz, der Provinzen Sachſen, Schleſien und Poſen, des Königreichs Sachſen, ferner aus Oeſterreich-Schleſien und Galizien und von Großhändlern aus Berlin, Hamburg, Dresden, Chemnitz, Magdeburg, Stettin, Quedlinburg ꝛc. beſucht. Es wurden durchgängig etwas niedrigere Preiſe wie im Vorjahre gezahlt und erzielten, nach den dem Vorſitzenden des Lauſitzer Fiſchereivereins gemachten Angaben am Markttage, je nach Lage und Entfernung der Teiche von den Konſumplätzen: 1. Vierſömmerige Spätfiſche, Oktober-November-Lieferung a) bis 35 Stück per Zentner 63 bis 66 Mark waggonfrei, b) ohne Stückzahlgarantie per Zentner 59, 60, 61 und 62 Mark ab Teich bzw. Hälter und waggonfrei. 2. Dreiſömmerige dagegen wurden mit 57—58ʃ½ Mark bezahlt. Frühfiſche — September-Lieferung — erzielten, ohne S:ückzahlgarantie, 63 und 65 Mark ver Zentner. Fiſch⸗Ausſtellung in Plauen i. V. Getreu ſeiner ſelbſtgeſtellten ſchönen Aufgabe, die Fiſchzucht im Königreich Sachſen immer mehr zu heben und zu fördern, veranſtaltet der Sächſiſche Fiſchereiverein, deſſen hoher Protektor bekanntlich Se. Majeſtät König Friedrich Aug u ft it, alljährlich große Fiſchausſtellungen, um den im ganzen Lande verſtreut lebenden Fiſchzüchtern ſowohl, wie auch den Fernſtehenden Gelegenheit zu geben, ſich von den Fortſchritten auf dem Gebiete der Fiſchzucht zu überzeugen und gutes Material in überſichtlicher Anordnung zu ſehen, geeignete Quellen für Zuchtmaterial zu finden. Unter Leitung der Herren Oberſten Steindorf -Bautzen und Graf Holtzendorff— Dresden fand eine ſolche Fiſchausſtellung im „Schützenhof“ zu Plauen ſtatt, die am Freitag den 18. Oktober, früh 9 Uhr, ohne beſondere Feierlichkeit eröffnet worden iſt. In dem ſchönen Garten des leicht erreichbaren Lokals ſind in vier langen Reihen 100 verſchiedene Sorten von Fiſchen in 65 geräumigen Aquarien überſichtlich ausgeſtellt. Wie es nach Lage der Sache erforderlich iſt, hat man die Fiſchbehälter mit geregeltem Waſſer-Ab- und Zufluß verſehen, ſo daß die Tiere ſtets friſches Waſſer, das für ſie unentbehrliche Lebenselement, haben. Klaſſe I (Zuchtfiſche) zeigt in Abteilung A prächtige Karpfen, und zwar genau getrennt einſömmerige, zweiſömmerige und dreiſömmerige Zucht. Vertreten ſind Lauſitzer Schuppen— karpfen, Galizier Spiegelkarpfen ſowie Kreuzungen von letzteren mit Lauſitzern. Von den Galizier Spiegelkarpfen ſind zwei mächtige Exemplare von acht bis neuen Sommern vertreten, prächtige Kerle von außerordentlicher Größe — einer derſelben wiegt 20 Pfund —, die zu Laichzwecken Verwendung finden. Abteilung B weiſt grüne Schleien von ein bis vier Sommern auf, die bekanntlich mit Dillſauee das Entzücken jeden Feinſchmeckers bilden. Sehr reichlich vertreten find die Salmoniden, und zwar Bachforellen, Edelforellen, Regenbogenforellen und Bachſaiblinge von ein bis fünf Sommern. Es iſt auch für den Laien außerordentlich ergötzlich, das Spiel der munteren Tiere zu beobachten, wie ſie ſich gegenſeitig verfolgen und in geſchickten Wendungen ausweichen. In dieſer Abteilung ſind auch ein- und einhalb— jährige Weſerlachſe ausgeſtellt, die im April 1906 in die Mulde bei Naſſau eingeſetzt und Oktober 1907 in der Mulde abgefiſcht wurden. 5 Klaſſe II bringt Marktfiſche, und zwar zunächſt in Abteilung A Beſatzfiſche als Ver— kaufsmuſter. Auch hier ſind es zunächſt Galizier Spiegel- und Schuppenkarpfen von zwei Sommern, welche die Aufmerkſamkeit des Beſchauers erregen; prächtig wirken auch die Goldorfen des An— ſtaltsoberjägers Herrn P. Schindel in Bad-Elſter. Abteilung B: Speiſefiſche als Verkaufs muſter, bringt Schleien und Sal— moniden des Herrn Generalmajors und Rittergutsbeſitzers v. Kospoth auf Leubnitz bei Mehl— theuer i. V. 452 Die Zuwachsergebniſſe auf Kleinteichwirtſchaften weiſen lediglich drei- und vierſömmerige Galizier Spiegelkarpfen von verſchiedenen Züchtern auf. . Von vogtländiſchen Züchtern ſind außer den bereits erwähnten die nachſtehenden vertreten: Herr Rittergutsbeſitzer R. Nöller in Marieney bei Oelsnitz, Herr Rittergutsbeſitzer H. Hüttner auf Pirk und Herr Ernſt Kubitz, Königl. Förſter in Rodau bei Schönberg. Wenn der bedeutendſte Fiſchzüchter des Vogtlandes, Herr Rittergutsbeſitzer Weyſe auf Unterloſa, nicht vertreten iſt, liegt das an Reparaturen, die an ſeinen Teichen vorzunehmen waren und ein Zuſammenbringen von muſtergültigen Zuchttieren nicht ermöglichten. Alles in allem bot die Ausſtellung für Kenner wie Laien viel des Sehenswerten, und die Preisrichter Herren Rittergutsbeſitzer Böhmer-Klix, Hoflieferant Georg Jank-Dresden, Ritterguts— beſitzer Weyſe-Unterloſa, Fiſchzüchter R. Linke-Tharandt, Rittergutsbeſitzer Nöller-Marieney und Königl. Forſtmeiſter Rein-Frauenſtein hatten keine leichte Aufgabe in der Bewertung der einzelnen Ausſtellungsgegenſtände. Die Schauſtellung hatte bereits vormittags eine große Beſucherzahl aufzuweiſen. Das Preisgericht für Salmoniden, mit Herrn Forſtmeiſter Stein-Frauenſtein als Obmann, erkannte wie folgt: 1. Preis: die ſilberne Vereinspreismünze des Sächſiſchen Fiſchereivereins: Herr Ritter gutsbeſitzer H. Hüttner auf Pirk für Zuchtkollektionen von Bachforellen und Regenbogenforellen. 2. Preis: Ehrenpreis der Stadt Plauen: Herr Dr. Naumann, Standesherr auf Königs— brück, für Zuchtkollektion von Bachforellen. 3. Preis: Ehrenpreis des landwirtſchaftlichen Kreisvereins (ſilberner Becher): Herr O. Friedrich-Streckenwalde bei Wolkenſtein für vorzügliche Vorführung von Satzfiſchen, Bachforellen und Regenbogenforellen. 4. Preis: Ehrenpreis des Herrn Generalmajors v. Kospoth auf Leubnitz (Reiſeuhr): der Prinzlich v. Schwarzburgſchen Forſtverwaltung zu Großharthau in Sachſen für Vorführung von guten Zuchtkollektionen von Bach- und Regenbogenforellen. 5. Preis: Ehrenurkunde des Fiſchereivereins für Ausſtellung von ſchönen l- und 2ſömmerigen Bachforellen: Herr Königl. Förſter Ernſt Kubitz in Rodau bei Schönberg i. V. Einige Ausſteller hatten ſich in Altersangabe ihrer Ausſtellungsobjekte geirrt und konnten deshalb bei der Preisverteilung nicht berückſichtigt werden. Lobende Erwähnung: Zweiſömmerige Weſerlachſe des Herrn Forſtmeiſters Stein-Frauen— ſtein (außer Preisbewerb) und Kollektion von Bachforellen des Herrn Rittergutsbeſitzers Nöller— Marieney (außer Preisbewerb). Für Cypriniden lautete das Urteil des Preisgerichts, mit Herrn Hoflieferant Jank— Dresden als Obmann, e e Klaſſe 1: Zucht fiſche. 1. Silberne Vereinspreismünze: Herr Kommerzienrat Louis Hermsdorf auf Kauppa bei Bautzen 115 Zuchtkollektion Aae Spiegel- und Lauſitzer Schuppen— e und Schleien. 2. Preis: Ehrenpreis des Herrn Rittergutsbeſitzers Hüttner auf Pirk: Herren Herbert und Gerhard Kluge auf Königswartha für Galizier Spiegel- und Lauſitzer Schuppenkarpfen. b 3. Preis: Ehrenurkunde des Sächſiſchen Fiſchereivereins: der Prinzlich Schwarzburgſchen Forſtverwaltung zu Großharthau für Zuchtkollektion von Galizier Spiegelkarpfen. 4. Preis: Eine Ehrenurkunde des Sächſiſchen Fiſchereivereins der Prinzlich Schönburgſchen Herrſchaft Guteborn bei Ruhland für Lauſitzer Schuppen- und Galizier Spiegelkarpfen. Klaſſe 2: Marktfiſch e. 1. Ehrenpreis der Stadt Plauen: Herr Generalmajor und Ritter— gutsbeſitzer v. Kospoth auf Leubnitz für zweiſömmerige Galizier Spiegelkarpfen. Klaſſe 3: Bronzene Vereinsmünze für gute Zuwachsergebniſſe in kleinen Teichwirtſchaften: Herr Rittergutspächter Robert Müller in Vielau. Lobende Anerkennung in Klaſſe 1: Herr Standesherr Dr Naumann in Königsbrück für Galizier Spiegelkarpfen mit Lauſitzern gekreuzt. Herr Rittergutspächter Winkler in Zſchorna bei Radeburg für Galizier Spiegelfarpfen. In Klaſſe 3: Altgemeinde Remt bei Wurzen und Herr Königl. Förſter Ernſt Kubitz in Rodau i. Vogtl. 453 Die oben angeführten Preiſe wurden mit entſprechenden Worten den Herren Preisträgern durch Herrn Oberſt Steindorf -Bautzen in der öffentlichen Verſammlung der Fiſcherei— Intereſſenten, welcher als Vertreter der Stadt Plauen Herr Bürgermeiſter Wagner beimohnte, überreicht. Lebende Fiſche an Bord von Ozeandampfern. Mit der vor kurzem erfolgten Ankunft des großen Dampfers „Amerika“ der Hamburg-Amerika-Linie in New Pork darf, wie die „Deutſche Tageszeitung“ mitteilt, ein Experiment als geglückt gelten, das zum erſten Male von der Hamburg-Amerika-Linie angeſtellt worden iſt, um die Paſſagier— verpflegung während der Ozeanreiſe abermals um ein weſentliches Moment zu verbeſſern. Die „Amerika“ führte nämlich auf dieſer Reiſe verſuchsweiſe rund 20 Zentner lebende Flußfiſche in einem eigens hierfür hergerichteten Baſſin mit ſich. Es kam darauf an, zu erproben, ob die Fluß— fiſche den Anſtrengungen einer Seereiſe gewachſen ſeien und die Fahrt lebend überdauern würden. Die Hamburg-Amerika-Linie hat zu dieſem Zweck einen großen zweiteiligen Behälter von 4½ Kubikmeter Inhalt (4½ Meter Länge, 1 Meter Breite und 1 Meter Höhe) von der Firma Siemens und Halske oben auf dem Bootsdeck des Dampfers einbauen laſſen. Das Baſſin iſt aus Eiſen kon— ſtruiert und durch Ueberdachung, durchlochte Bleche nach Schottenart uſw., vor dem Ausfließen des Waſſers bei heftigen Schiffsbewegungen geſchützt. Die beiden Hauptabteilungen des Baſſins trennen Forellen von Fiſchen kräftiger Natur, als da ſind: Karpfen, Schleie, Hechte, Karauſchen, Barſche uſw. Das Gelingen des geſchilderten Verſuches eröffnet eine wertvolle Perſpektive für die Schiffsverpflegung der Zukunft; wird es der Hamburg-Amerika-Linie doch nunmehr möglich ſein, von der Mitnahme auf Eis konſervierter Fiſche abzuſehen und ihren Paſſagieren jederzeit während der Ozeanfahrt friſch geſchlachtete Fiſche vorzuſetzen. Natürlich werden bald auch andere Dampfer der Geſellſchaft mit Fiſchbehältern verſehen werden, vor allem der Prachtdampfer „Kaiſerin Auguſte Viktoria“. Das in einem Extrahäuschen untergebrachte große Baſſin auf dem Dampfer „Amerika“, das übrigens auch den Paſſagieren während der Fahrt zugänglich iſt (wenn— gleich Angelkarten noch nicht erhältlich ſind), iſt nach ſachverſtändiger Meinung in Zukunft ohne Gefahr für die Erhaltung der Pfleglinge mit 40 Zentnern Fiſchen zu beſetzen. Schwabenſtreiche und der Krebs. Beſuche ich da kürzlich einen Sport— freund im lieben Schwabenlande, um bei der Gelegenheit auch deſſen reichhaltiges Forellenwaſſer mit der Angelrute heimzuſuchen. „Du kommſt mir gerade recht, ich gehe morgen auch mit hinaus,“ begrüßt mich mein Freund; „ich habe nämlich heute wieder einen großen Korb Edelkrebſe aus dem Bayeriſchen erhalten, mit denen ich meinen Bach bevölkern will.“ Der Freund erklärte mir auch, wie er nach bekannter Regel durch Bebrauſen, Ausſetzen in ſeichtes Waſſer ꝛc. die Kruſter behandle. Andern Tags wurde eingeſpannt, und wir fuhren mit dem Korb bis zum oberen Lauf des Baches. Wie ich mich da nun am Ausſetzen der prächtigem, großen Krebſe beteilige, fällt mir auf, daß ich keine Weibchen in die Hand bekomme. Ich durchſuche den ganzen Korb und finde glücklich zwei Stück feminini generis. Mein Freund will zuerſt nicht einmal an die geſchlechtlichen Unter— ſcheidungsmerkmale glauben, bis ich einen männlichen und einen weiblichen Krebs öffne und ihm bei letzterem die Eier zeige. Endreſultat, wir packen die Krebſe wieder in den Korb, fahren nach Hauſe und eſſen während einiger Tage Krebsſuppe und Krebſe. Bei der hierzu nötigen zweiten Flaſche vertraute mir mein Freund an, däß er jetzt hinter das Geheimnis gekommen ſei, warum ſich ſeine früheren Krebsausſetzungen nicht bewährt hätten. Ich gab ihm den guten Rat, künftighin Satzkrebſe zu beſtellen. Unglaublich — aber wahr. Mercator. VI. Vereinsnachrichten. Lauſitzer Fiſchereiverein. Entgegen der ſonſtigen Gepflogenheit und um den am Montag den 2. September ſtatt— findenden Karpfenmarkt ausſchließlich für Verkaufsverhandlungen frei zu haben, fand die General— verſammlung bereits am Sonntag den 1. September, vormittags 9% Uhr, in „Dörings Geſellſchafts— haus“ ſtatt. — Die Tagesordnung wurde in Gegenwart von etwa 100 Mitgliedern und Produzenten wie folgt erledigt: 1. Der Vorſitzende begrüßte zunächſt die Anweſenden und dankte ihnen für ihr zahlreiches Erſcheinen und das damit bekundete rege Vereinsintereſſe. Hierauf gelangte ein Schreiben der e 8 eue ER. Er a RE: 95 eee A 454 Städtiſchen Markthallendeputation zur Verleſung, nach welchem die Stadt Berlin mangels in der Nähe der Stadt belegener geeigneter Stellen der Spree zurzeit nicht in der Lage iſt, Stapel— plätze für lebende Fiſche anzulegen, auch ſoll zunächſt abgewartet werden, welche Ergebniſſe die an der Straße Neu-Kölln am Waſſer projektierten Stapelanlagen der Fiſcherinnung — deren Zuſtandekommen vorausgeſetzt wird — haben werden. — Aus der Mitte der Verſammlung heraus wurde dem Wunſche Ausdruck gegeben, dieſe für die Produzenten ſo ungemein wichtige Angelegen— heit weiter zu verfolgen und werden die Herren Röſſinng und Dr Naumann, als derzeit gewählte Kommiſſionsmitglieder, dieſerhalb direkt mit dem Magiſtrat in Berlin in Verbindung treten und über den Erfolg ihrer Bemühungen alsdann der Verſammlung Bericht erſtatten. Das diesjährige Karpfengeſchäft anlangend, berichtete der Vorſitzende über die vorausſichtliche Karpfenernte und über die i im allgemeinen wie folgt: Die Anſicht des Handels, daß durch die Maſſenerzeugung ſtark gefütterter 2ſömmeriger Karpfen, die als 3ſömmerige Fiſche, ohne Milch und Rogen, in außergewöhnlicher Größe zum Verkauf kommen, den Konſum reſp. den Einzelverkauf erſchwert, iſt wohl nicht überall zu beſtreiten, ebenſo wie zugegeben werden muß, daß bei ſo jungen Fiſchen die Geſchlechtsorgane kaum nennens— wert entwickelt ſind. Aber nicht in allen Teichwirtſchaften iſt ein reiner 3fümmeriger Umtrieb, d. h. in nicht allen Wirtſchaften werden nur Zſömmerige Fiſche als Speiſekarpfen zum Verkauf geſtellt, ſondern in vielen, beſonders in größeren Teichwirtſchaften iſt in der Hauptſache ein 4ſömmeriger Umtrieb und die Erzeugung geſchlechtsreifer Karpfen vorwiegend. Ich verſtehe die in Abſatz 1 des Briefes Deutſcher Fiſchhändler ausgeſprochene Anſicht dahin, daß ſtark getriebene Zſömmerige Speiſe— karpfen einen geringeren Verkaufswert für den Handel haben als die Aſömmerigen Karpfen und die von dem Handel ausgeſprochene Meinung, bis 6 M. pro Zentner in dieſem Jahre weniger als im vorigen Jahre zu zahlen, daß damit nur die ſtark getriebenen 3-ſömmerigen gemeint ſind, während die geſchlechtsreifen Aſömmerigen Karpfen höher bewertet und bezahlt werden ſollen. Abſatz 2 2 der händleriſchen Ausführung muß als richtig anerkannt werden. Unzweifelhaft würde es für die Kaufabſchlüſſe am Cottbuſer Markt wichtig und erleichternd ſein, wenn den Händlern durch Zuſammenſtellung der geſamten Produktion in unſerm Vereinsgebiet Gelegenheit gegeben wäre, Einſicht in das zum Verkauf kommende Quantum in Cottbus zu nehmen. Schon ſeit vielen Jahren habe ich mich bemüht, durch Verſendung von Fragebogen an die verehrten Mitglieder das, was der Handel wünſcht und auch ſicher im Intereſſe der Herren Produ— zenten iſt, herbeizuführen. Ich habe mit meinem Bemühen leider nicht den erwünſchten Erfolg gehabt und ſind die er— betenen Anmeldungen in der Hauptſache nur von den Produzenten kleinerer Poſten eingegangen, während größere Teichwirtſchaften die erbetenen Mitteilungen ihrer Produktion, Größe der Fiſche, ob Spiegel- oder Schuppenfiſche ze. 2c. nicht einſandten. Ich bedaure ſolches im allgemeinen Intereſſe außerordentlich und hoffe, daß für die Fo'ge der jetzt auch von den Käufern ausgeſprochene Wunſch, der ſchon ſtets der meine war, erfüllt werden wird. ai Die in Abſatz 3 von dem Handel ausgeſprochene Ueberzeugung, daß auch in dieſem Herbſt wieder eine noch größere Produktion an Karpfen beſtimmt zu erwarten iſt, dürfte ſicher nicht zu— treffen, wenngleich einige der Herren Produzenten der Anſicht waren, daß ſie gleich gut abgewachſene Fiſche auch in dieſem Jahre haben würden. Infolge des durchweg kalten, unfreundlichen Sommers und die dadurch ganz weſentlich geringere Aufnahme des den Fiſchen gereichten Kunſtfutters muß eine geringere Produktion als in günſtigeren Jahren naturgemäß ergeben und iſt dieſe wahr— ſcheinliche, ja mit Beſtimmtheit anzunehmende Tatſache nicht geeignet, die diesjährigen Karpfen— preiſe, wie von ſeiten des Handels beabſichtigt, zu ſtürzen. Ein kleinerer Preisabſchlag gegen das Vorjahr dürfte aber mit Rückſicht auf den ſchlechteren Geſchäftsabſchluß des Handels in der ver— floſſenen Saiſon vielleicht nicht unbillig e Dieſe Anſicht ſchien auch in der Verſammlung vorherrſchend zu ſein, jedoch mit der Ein— ſchränkung, für Hömmerige Fiſche möglichſt auf die vorjährigen Preiſe zu beſtehen, dagegen bezüglich der Zzſömmerigen Karpfen eventuell auf eine kleinere Preisreduktion einzugehen. 2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgte durch Eintragung in die ausliegende Liſte und Zahlang des Jahresbeitrages von 3 M. Der Verein zählt gegenwärtig 110 Mitglieder. 3. Die Jahresrechnung wurde vorgetragen. Dieſelbe lautet: Verbliebener Beſtand 559.99 M., hierzu Einnahme 379.51 M. Geſamteinnahme 939.50 M. Hiervon ab Ausgabe 283.40 M. verbleibt Beſtand 656.10 M. Davon ſind zinsbar angelegt bei der Kreisſparkaſſe in Cottbus 646.66 M., bar vorhanden 9.44 M. Dem Rechnungsleger wurde nach erfolgter Prüfung von der Verſammlung Entlaſtung erteilt. 4. Unter Ve reinsangelegenheiten wurde nochmals die Frage betreffs der Einrichtung von Stapelplätzen in Berlin angeregt. Das Reſultat der Beſprechung iſt bereits unter Nr. 1 wieder— gegeben. Da weitere Anträge nicht geſtellt wurden, schlicht der Vorſitzende um 11 Uhr die Ver Jamme lung, indem er dem Wunſche Ausdruck gibt, daß die morgigen gejchäftlichen Verhandlungen ein für beide Teile befriedigendes Ergebnis zeitigen mögen. Hüttenwerk Peitz, den 3. September 1907. Der Vorſitzende des Lauſitzer Fiſchereivereins. Karl Kuhnert, Königl. Amtsrat. n N | | PP u A rc IE = — * 2 455 VII. Perfonal-Notizen. In der letzten Verſammlung des „Vereins deutſcher Teichwirte“ wurde der Vorſitzende des Zentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein „Herr Gutsbeſitzer Conze zu Sarlhuſen, als Präſident des „Vereins deutſcher Teichwirte“ gewählt. Auch wurde Herr Conze in den Ausſchuß für Teichwirtſchaft der Deutſchen Landwirtſchafts-Geſellſchaft berufen. Der bisherige Hamburgiſche Fiſchereiſachverſtändige Herr Lübbert wurde vom Senat von Hamburg zum Fiſchereidirektor ernannt. Am J. Oktober iſt der bisherige Leiter des Geeſtemünder Fiſchmarktes Herr Fr. Duge als Fiſchereiinſpektor und Leiter des Cuxhavener Fiſchmarktes in den hamburgiſchen Staatsdienit getreten. VIII. Literatur. Dr W. Raſchke: Naturwiſſenſchaftliche Tafeln. Nr. 5: Tafel der Süßwaſſerfiſche; Nr. 6: Tafel der Seefiſche. Graſers Verlag, Annaberg. Preis je Mk. 1.20 Die Tafel der Süßwaſſerfiſche enthält in naturgetreuen Farben die Abbildungen der wichtigſten Süßwaſſerfiſche Deutſchlands. Außer den häufigſten Stachelfloſſern der Donau: Zingel (Aspro zingel), Streber (Aspro asper) und Schräzer (Acerina schraetser), vermiſſen wir von den Salmoniden die Blaufel chen, den Kilch und den Huchen. Sonſt iſt i im großen und ganzen die Auswahl unter den Süß waſſerfiſchen recht geſchickt getroffen, ſo daß ſie ein ziemlich vollſtändiges Bild von den Hauptvertretern unſerer einheimiſchen Fiſchwelt giht. Auf der Tafel der Seewaſſerfiſche ſind die weitverbreitetſten Vertreter der europäiſchen 1 insbeſondere der Nord- und Oſtſee, abgebildet. Die Ausführung der Tafeln iſt, in Anbetracht s ſehr niedrigen Preiſes ſowohl was die Form der Fiſche als auch den Farbendruck anbetrifft, 5 gut und die Anſchaffung der Tafeln ſei daher allen Intereſſenten empfohlen. R. Neue Preußiſche Jagdordnung vom 17. Juli 1907. Amtliche Faſſung. L. Schwarz K Comp., Verlagsbuchhandlung, Berlin 8. Preis Mk, I. Die Neue Preußiſche Jagdordnung iſt ſo eben von obengenanntem Verlag herausgegeben worden, jedoch in einer Ausführung, bei der weder Druck noch Qualität des Papiers in annähernd gleichem Verhältnis zu dem relativ hohen Preis für das 59 Seiten ſtarke Heftchen ſteht. R. IX. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Berlin, 19. Oktober. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions- und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche genügend, heute reichlich. Geſchäft ruhig, meiſt ſchleppend mit teilweiſe nachgebenden Preiſen. Fiſche (per a) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N Hechte, groß.. 51—73 36 nn ⸗Rheinlachs . | per Pfund — Zander... Is EA 156 120—130 | Ruſſ. Lachs 5 7 — e,, el 70— 71 20—50 Flundern, Kieler Ia „ Stiege 200-600 Karpfen 6879 30—52 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100—200 Karauſchen . | 74-91 — Bücklinge, Kieler. „ Wall 300-400 Scheiss 113120 80 dite — ECF r en 300-450 Bunte Fiſche. 33 —80 5—38 Aale, große „ Pfund | 110--140 Aale, mittel. | 98—108 73—84 „ — Lachs N — 225—228 | Heringe. „ Schock 500-900 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. bis einſchließlich 21. Oktober 1907 von Paul Meltzer. Die Zufuhr in Karpfen war eine mäßigere bei in letzterer Zeit ſich etwas aufbeſſernden Preiſen. In Schleien, welche täglich zum Verkauf ſtanden, hat in letzter Zeit der Bedarf ſehr nachgelaſſen. Die Preiſe für Portionsfiſche ſind ganz erheblich gefallen, während mittlere und kleinere Fiſche gegenwärtig die bevorzugteren ſind. 456 Oktober Karpfen: Mark 8. o; RE IR Ner 36 9, lebend, 50 er ( ee 10. 75 50 er 65—67 10. tot . 31—51 11. lebend, 50 er . . . 66—69 12. „ ee e na) 12. „orte 75 Dl SEN 8 Aer AN ER DR 39 15. lebend, 50 er . 7071 15. tot l 30-44 16. lebend, 25 er 76—80 16. lot eee 17. lebend, 25—35er . 78-81 IT tot EN le 8 18. lebend, unſortiert .. 68—79 I N CN Ten rn 51 19. lebend, 70er ee 1 19. BAD, e Dior! SAH 21. lebend, 30-—40er . . . 68-80 21. tot e Oktober Schleien: Mark 8. lebend, klein 145—162 8. PERL UMDITIERL Wen. 137 8:7 EIOT LEHE Ne a en, 70 9. lebend, klein 139—150 9 ieee, 140 e ot klein ie. 83 10. lebend, klein 133—139 Kralingſche Veer, 19. Oktober. Oktober Schleien: Mark 10. lebend, unſortieerrr 12 10. tot, klein 5 69—80 10. tc erti ert 64 11. lebend, klein . 127—132 lei, klein 1 Ar 68 12. lebend, groß⸗ mittel . 116— 124 12. 1 klein 119132 12. unſon ert nnn a Baier 69 12. „ unſortiert e 8 14. lebend, unſortiert 132 in: Rn N N 120 15. unſortier rt 15. mattlebend, klein . . 102—111 16. lebend, klein 100 16. „ IETOWLTERE N 132 16. a RD rn 17 „ klein 1:7. Sa mitten!!! 120 17. groß 12 ef mattlebend, klein 100 17 tot, unſortter n 80 18. lebend, klein 104118 18. 15 unſortiert . . 131-143 18. „ ier 117 19. 1 unſortiert . . 135— 142 19. u mite! ri 19. Se r 129 21. „ klein Si hl 21. tot, unſortiert 53—60 Zwiſchen dem 12. ds. Mts. und heute gab es nur an drei Tagen die geringe Anfuhr von 7 Sommerſalmen zu Mark 2.40 bis 5.50, ferner 1 Winterſalm zu Mark 7.50 und 1 St. Jakobsſalm zu Mark 3.40 per Pfund. 7 7 verheiratet, tüchtig und Fiſchmeiſter ſelbſtändig, in der Karpfen-, Salmoniden— zucht und Teichbau durchaus erfahren, ſucht Stellung. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſowie für die Beftrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies⸗ baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fßiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, OeſterreichAlngarns und der Schweiz, herausgegeben vom Baheriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. ale. 22, München, den 15. November 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I., II., und III. Bekanntmachungen. — IV. Zur Biologie der Forellenbrut. — V. Vortrag über den Entwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bayern. — VI. Zur Kies— erbrütung. — VII. Vermiſchte Mitteilungen. — VIII. Vereins nachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Literatur. — XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) I. Bekanntmachung. Der Bayeriſche Landesfiſchereiverein beabjichtigt mit Unterſtützung des Königl. Staats— miniſteriums des Innern durch ſeine Mitglieder, den Königl. Profeſſor der Zoologie und Vorſtand der Königl. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei, Herrn Dr Bruno Hofer, und den ſtaatlichen Konſulenten für Fiſcherei, Herrn Dr Surbed, einen Lehrkurs für Salmonidenzucht abhalten zu laſſen. a, F . —˙—.!!36 ME de 4 462 Der Kurs wird am 12,, 13. und 14. Dezember 1907 ſtattfinden und zwar am erſten und zweiten Tage in München, am dritten Tage in Starnberg. Beginn: Donnerstag den 12. Dezember, nachmittags 4 Uhr, im zoologiſchen Hörſaal der Tierärztlichen Hochſchule (Königinſtraße). Schluß: Samstag nachmittags in Starnberg. Am Donnerstag und Freitag werden Vorträge abgehalten: 1. Ueber die Naturgeſchichte der Salmoniden und der für die Fiſcherei in Flüſſen und Seen wichtigſten Nutzfiſche, mit beſonderer Berückſichtigung ihrer Ernährung. 2. Ueber die natürliche und künſtliche Fortpflanzung der Fiſche. 3. Ueber die künſtliche Fiſchzucht. (Brutanlagen, Brutapparate, Erbrütungsmethoden, Behandlung der Brut, Transport von Eiern und Brut ıc.) 4, Die Forellenzucht in Teichen. (Anlage und Bau von Teichen, Behandlung, Reinigung der Teiche, Beſetzung, Abfiſchung, Fütterung in Forellenteichen, Forellenmaſt.) 5. Die Bewirtſchaftung von Forellenbächen. 6. Die Atmung der Fiſche. Eine einfache Methode zur Beſtimmung des Sauerſtoffgehalts im Waſſer und der Transport der Fiſche. 7. Ueber Fiſchkrankheiten. 8. Ueber Krebszucht. 9. Ueber Bewirtſchaftung von Flüſſen und Seen. Am dritten Tage findet eine Exkurſion nach der Fiſchzuchtanſtalt des Bayeriſchen Landes— fiſchereivereins zu Starnberg ſtatt, woſelbſt die Teilnehmer zur Ausübung der künſtlichen Befruch— tung von Fiſcheiern Gelegenheit haben werden. Ferner werden dieſelben daſelbſt Anleitung und Unterweiſung über den Gejamtbetrieb einer künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt erhalten. Am Donnerstag den 12. Dezember 1907, abends 8½ Uhr, findet in einem noch näher zu bezeichnenden Lokale eine zwangloſe Vereinigung der Teilnehmer des Kurſes ſtatt, wobei über eventuelle weitere Fragen Auskunft erteilt werden wird. Der Beſuch des Lehrkurſes iſt jedermann unentgeltlich geſtattet. Um die Teilnahme an dem Kurſe auch Minderbemittelten, insbeſondere Berufsfiſchern zu erleichtern, ſtellt der Bayeriſche Landesfiſchereiverein denſelben eine Reiſeunterſtützung bis zu M. 15.— in Ausſicht, ſoweit die hier verfügbaren Mittel ausreichen. Anträge auf Gewährung von ſolchen Beihilfen müſſen alsbald geſtellt werden, damit ſie noch vor Beginn des Kurſes verbeſchieden werden können. Die Anträge ſind gleichzeitig mit den Anmeldungen zum Kurſe an den Bayeriſchen Landesfiſchereiverein in München, Maxburgſtraße, zu richten. München, 28. Oktober 1907. Bayeriſcher Landesfiſchereiverein. Der I. Präſident: E. Graf Moy. n. Bekanntmachung. Programm des in der Woche vom 25. bis einſchließlich 30. November 1907 bei der „Rheiniſchen Fiſchzucht⸗Anſtalt“ zu Kruft ſtattfindenden Fiſchzucht⸗Herbſtkurſus. Montag den 25. November, 9—10 Uhr, Eröffnung des Kurſus. Vortrag: Allgemeines über Fiſchzucht. — 10—12 Uhr, Beſichtigung der Rheiniſchen Fiſchzucht-Anſtalt und Er— läuterung der Einrichtung derſelben. — 2—4 Uhr, Vortrag: a) Die Bachforelle, der Bachſaib— ling, die Regenbogenforelle, die Aeſche und der Karpfen; b) die Wanderfiſche unter beſon— derer Berückſichtigung des Lachſes. Dienstag den 26. November, 9—10 Uhr, Vortrag: Vermehrung der Salmoniden, Laichreife, das natürliche Laichgeſchäft, die künſtliche Entnahme und Befruchtung der Eier, die Unterbringung der Eier in den Brutapparat. — 10—12 Uhr, Arbeit im Bruthauſe: Das Sortieren und Ablaichen der Forellen wird im Bruthauſe gezeigt und von den Kurſus-Teil⸗ nehmern ſelbſt ausgeführt. — 1½ Uhr, Fahrt zur „Rauſcher-Mühle“. Dortſelbſt Beſichtigung des Nettebaches und Aufſuchen natürlicher Laichplätze. Hieran anſchließend Vortrag: Fiſchereiwirtſchaftliche Behandlung eines öffentlichen Baches. Mittwoch den 27. November, 8—10 Uhr, Arbeit im Bruthauſe: Ausleſen toter Eier, Reinigung der Eier und Bruttröge. — 10 Uhr 20 Min., Fahrt zum Laacher See, dortſelbſt 463 Beſichtigung des Felchenfanges, der Erbrütung der Felchen-Eier, ſowie der Fiſchzucht-Anlagen des Kloſters Maria-Laach. Event. ſtatt deſſen Fahrt nach Daun zur Beſichtigung der Eifelmaare. Donnerstag den 28. November, 9—11 Uhr, Vortrag: I. Behandlung der Eier a) bis zum Sichtbarwerden des Embryo, Verſand der Eier; b) bis zum Ausſchlüpfen des Fiſchchens. II. Behandlung der Brut während der Dotterſack-Periode. III. Einrichtung kleiner Brut— Anlagen, notwendige Eigenſchaften des Waſſers. — 11—1 Uhr, Arbeit im Bruthauſe: Zählen, Meſſen, Einpacken und Auspacken der Eier ıc. Freitag den 29. November, 9— 11 Uhr, Vortrag: Ernährung der Salmoniden. a) Nahrungs-Aufnahme in der Natur; natürliche Nährmittel. b) Die verſchiedenen künſt— lichen Futtermittel. — 11—12 Uhr, Arbeit in der Fiſchzucht-Anſtalt, Bereitung von Futter, - Füttern der Fiſche. — 2—4 Uhr, Vortrag: Teichwirtſchaft, Bau und Einrichtung von Fiſch— teichen, Teichverſchlüſſe, Zu- und Ablauf; Kenntnis des Nivellierinſtrumentes und der Waſſerwage. ; Samstag den 30. November, 10—12 Uhr, Arbeit im Gelände, Aufnahme des Gefälles, Abſteckung eines anzulegenden Teiches, Feſtlegung der Dämme durch Lattenſchablonen, Be— rechnung der zu bewegenden Erdmaſſen, Koſtenanſchlag. Um 12 Uhr Schluß des Kurſus. Andernach, den 15. Juli 1907. Der Vorſitzende des Kreisfiſchereivereins Mayen: Adam, Bürgermeiſter. Zur gefälligen Beachtung: Zur Haltung des Vortrages über Teichwirtſchaft ꝛc. am 29. November hat Herr Profeſſor Huppertz der landwirtſchaftlichen Akademie in Poppels— dorf in dankenswerteſter Weiſe ſeine Zuſage erteilt. Der Kurſus findet unter der perſönlichen Leitung des für die Rheinprovinz als Wander— lehrer für Fiſchzucht beſtellten Hauptlehrers Schumacher in Kruft ſtatt. Anmeldungen zur Teilnahme an demſelben werden ſowohl von letzterem als auch von dem obengenannten Vorſitzenden entgegengenommen. In erſter Linie werden ſolche Teilnehmer zugelaſſen, welche von den Königlichen Regierungen und Herren Landräten hierzu vorgeſchlagen werden. Alle etwa gewünſchten beſonderen Auskünfte werden bereitwilligſt von Hauptlehrer Schumacher erteilt werden. Für gute Unterkunft während der Zeit des Kurſus findet ſich in Kruft hinreichend Gelegenheit. III. Bekannkmachung. In der Biologiſchen Verſuchsſtation zu München ſollen im Laufe dieſer Brutperiode chemiſche Unterſuchungen über die Zuſammenſetzung von Salmonideneiern durchgeführt werden. Als beſonders wünſchenswert für die Vergleiche wären Eier von Maſtfiſchen. Wir bitten daher diejenigen Anſtalten, welche ſich mit der Maſt von Forellen befaſſen, uns für den oben genannten Zweck Eier von Maſtfiſchen liefern zu wollen. Alles Nähere über den Preis, die Lieferzeit uſw. bleibt brieflicher Abmachung vorbehalten. Iv. Zur Biologie der Forellenbruf. V. Zwei neue Erbrütungsverſuche. Von Dr Walter Hein. (Aus der Königl. Bayeriſchen Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München). In einer früheren Mitteilung!) wurde über die Ergebniſſe einer Reihe von Verſuchen Bericht erſtattet, welche in der vergangenen Brutperiode 1906/07 angeſtellt wurden und welche in ihrer Geſamtheit darauf abzielten, den Eiern während der Erbrütung und der aus ihnen aus— ſchlüpfenden Brut möglichſt natürliche Bedingungen zu ſchaffen. Die Verſuche mit den Kiesbetten endeten faſt durchwegs, ſoweit die Zahl der zu den Ver— ſuchen herangezogenen Eier mit der Zahl der am 120. Tage nach der Befruchtung abgefiſchten 1) Hein, Zur Biologie der Forellenbrut IV. Allgemeine Fiſcherei-Zeitung, Bd. XXXII, Nr. 21, pag. 441—447. S eo 464 Jungbrut in Betracht gezogen wurde, nach unjeren bisherigen bei der Bruttrogerbrütung gemachten Erfahrungen ungenügend und die beträchtlichen Verluſte in den einzelnen Verſuchen würden zu einem Aufgeben der weiteren Bearbeitung der Kieserbrütungsfrage zweifellos geführt haben, wenn nicht ein anderer ſehr wichtiger Fortſchritt in den Brütungsergebniſſen bei der Kiesbett— methode ſich gezeigt hätte, wie er bisher in Bruttrögen noch nicht erreicht wurde. Dieſer Fortſchritt beſteht in der außerordentlich geſunden und ſtarken Entwicklung der Jungfiſche, welche die Kies— bettmethode hervorbringt; darin ſtimmen alle früheren Verſuche trotz ihren zahlenmäßig ſtark variierenden Erbrütungsreſultaten durchaus überein. Nach den früheren Mitteilungen waren die unerreichten Vorzüge nn Kieserbrütung in dem vollkommenen Abſchluß der Eier gegen äußere Einflüſſe zu ſuchen. Das Wegfallen jeder Störung und jeder Belichtung während der Eiperiode und die abſolute Ruhe der Jungbrut im Kies waren die ausſchlaggebenden Momente zur Erzielung ſtarker Fiſche. Daß dabei für die Praxis ein großer Teil der Arbeit bei der Kontrolle der Eier und auch ein großer Teil der Anfütterung der Jungbrut bei der Kiesbettmethode geſpart werden konnte, ſei nur nebenei hier bemerkt. Andererſeits hafteten der Methode manche Mängel an, ſo die Schwierigkeit, bei der Ein— bettung die Eier nicht teils direkt, teils durch Nachrutſchen des Kieſes beim Zudecken zu drücken und zum Abſterben zu bringen, ferner die nicht zu beſeitigende Eventualität, daß die Eier an wenig durchwäſſerten oder vollkommen ſtagnierenden Hohlräumen im Kies ſich anfanden, um bald zu erſticken und zugrunde zu gehen. Im einen wie im anderen Falle war dann für eine häufig raſch um ſich greifende Verpilzung der Boden vorbereitet, welche ihrerſeits weitere Eier oder Eikomplexe befallen und abſterben laſſen konnte. Es lag daher nahe, im Anſchluß an die Kieserbrütungsverſuche einige weitere Verſuche anzuſchließen, welche die als vorteilhaft erkannten Umſtände des Kiesbettes möglichſt beibehielten, die Nachteile desſelben aber ausſchalten oder wenigſtens beſchränken ſollten. An Stelle der Aquarien mit dem Kies traten in den beiden hier mitzuteilenden Verſuchen Tröge mit Dachziegeln.?) Die kaliforniſchen Bruttröge wurden, nachdem die Gittereinſätze ent— fernt worden waren, mit gebrannten Dachziegeln zuerſt ausgelegt und dann eine neue Schicht von Dachziegeln ſo auf die erſte gelegt, daß infolge der Anſatzſtücke der Ziegeln ein Raum von 1—1 Zentimeter Höhe zwiſchen den Ziegeln freiblieb. Auf dieſen Unterbau, der durch Zwiſchenſchieben einiger Zegelſtückchen zwiſchen die beiden Ziegel in feiner Stabilität noch befeſtigt wurde, wurde eine dritte und ſchließlich eine vierte Lage von Ziegeln unter Beibehaltung der Zwiſchenräume aufgelegt, ſo daß ungefähr zwei Drittel des Raumes der Bruttröge von einem Fachwerk ausgefüllt wurde, in welchem Ziegel und Waſſerräume von unten nach oben hin alternierten. Die zur Befeſtigung des Ziegelaufbaues erforderlichen Ziegelſtückchen wurden nur an der Längsſeite der Tröge zwiſchen den Ziegeln eingeſchoben, um den Durchlauf des Waſſers möglichſt wenig zu behindern. Während des Aufbaues der Ziegel wurden die Eier in die Fächer eingelegt, auf die eben beſchriebene Art mit der folgenden Ziegelſchicht zugedeckt, auf dieſe kam eine weitere Portion Eier, dann wieder Ziegel und ſo fort, bis die Einbettung in der oben beſchriebenen Weiſe beendet war. Die Eier welche zu den Verſuchen verwandt wurden, waren zuvor 41 Tage in kaliforniſchen Bruttrögen gebrütet und möglichſt ſorgfältig ausgeſucht; ſie hatten ſämtlich Augenpunkte und hatten ihre Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Einbettung normal durchlaufen. Der eine der beiden Bruttröge war mit zwei Ziegeletagen verſehen und mit 2000 Eiern beſchickt der andere mit vier Etagen und ebenfalls 2000 Eiern. Im erſten Bruttrog lagen die Eier in den Ziegelfächern neben- und teilweiſe aufeinander, im zweiten Bruttrog wurde bei dem Einlegen der Eier darauf geachtet, daß die Eier möglichſt dünn und regelmäßig, ohne einander zu berühren, in den Zwiſchenfächern zerſtreut lagen. Nach Fertigſtellung der Einbettung wurden die Tröge zugedeckt und ſich ſelbſt überlaſſen mit der gleichzeitigen Anweiſung an den Fiſchmeiſter, daß ſie unter keinen Umſtänden berührt oder geöffnet würden. Die Zuflüſſe des Waſſers wurden langſam ſo verſtärkt, wie es die Leitung nur geſtattete; die Waſſermenge der Bruttröge erneuerte ſich in ungefähr 1½ Minuten. 2) Hein, Einige Verſuche mit neueren Erbrütungsmethoden an Bachforelleneiern. In Berichten aus der Königl. Bayer. Biolog. Verſuchsſtation in München. Heft 1, pag. 70-92. Im Erſcheinen begriffen.) 465 Auf dieſe Weiſe wurde einmal die Verteilung der Eier, welche im Kies mehr oder minder ſich einer Ueberſicht entzog, kontrolliert; ein Drücken der Eier war ausgeſchloſſen und das ein- oder mehrſchichtige Zuſammenliegen der Eier, wie es die Kieserbrütung immer in geringerem oder höheren Grade mit ſich brachte, wurde in dem einen Trog willkürlich hervorgebracht, in dem andern ganz vermieden. Andererſeits ließ ſich neben der vollkommenen Ruhe und ununterbrochenen Verdunkelung der ſich entwickelnden Eier, alſo neben den beiden Faktoren, welchen wir bei der Kieserbrütung zum großen Teil die hervorragende Qualität der Brut zu verdanken haben, durch die Anordnung dieſer Verſuche der mißliche Umſtand umgehen, daß die Eier nicht wie im Kies an tote, ſtagnierende Stellen beim Einbetten geraten konnten, die ihren Untergang herbeigeführt hätten. Am 96. Tage nach der Befruchtung wurden die kaliforniſchen Tröge zum erſten Male geöffnet. In beiden Trögen waren nur einzelne Jungfiſchchen zu ſehen; die weitaus größte Zahl war noch nicht aus den Ziegelfächern hervorgekommen. Die einzelnen Individuen zeigten aber, daß die Reſorption des Dotterſacks faſt vollkommen beendigt war und vielleicht ſchon Hunger die Veran— laſſung geweſen fein konnte, welche die einzelnen Jungfiſchchen aus ihrem Verſteck zwiſchen den Ziegeln ins freie Waſſer herausgelockt hatte. Es wurde daher am ſelben Tage zur Abfiſchung der Tröge und zum Zählen der gewonnenen Brut geſchritten. Der erſte Verſuch, in dem 2000 Eier nebeneinander und übereinander in den beiden Ziegel— fächern untergebracht worden waren, ergab ein Erbrütungsreſultat von 1023 Stück = 52% der am 41. Tag nach der Bebrütung eingelegten Eier. Der andere Verſuch, in dem 2000 Eier zerſtreut und einzeln in den vier Ziegelfächern unter— gebracht waren, ergab ein Erbrütungsreſultat von 1851 Stück- 92% der eingelegten Eier. Im erſten Verſuch wurden 21, im zweiten Verſuch 9 tote Fiſchchen teilweiſe ſtark verpilzt zwiſchen den Ziegeln vorgefunden. Der Reſt beſtand aus Eiern, die von einer ſtarken Pilzbildung überzogen vor dem Ausſchlüpfen der Jungbrut, alſo vor dem 54. Tage nach der Befruchtung oder während dem Ausſchlüpfen, zugrunde gegangen waren. Der Verluſt an Jungfiſchchen war alſo bei den Verſuchen ganz verſchwindend gering, im erſten Verſuch zirka 1%, im zweiten zirka 1290. Die Brut war der Kiesbettbrut vom 120. Tag an Qual'tät zum Verwechſeln ähnlich und ebenſo ſtark und kräftig wie dieſe, wenn auch, im Verhältnis zu der kürzeren Zeit, in ihrer Ent— wicklung kleiner. Sie nahm, nach der Abfiſchung in Rinnen verbracht, die gereichte Milz ſofort und gern an. ö j Der letzte der beiden Verſuche, in dem die Eier zerſtreut auf relativ großen Flächen eingelegt waren, ſcheint die Schwierigkeiten der Kiesbetterbrütung und die großen Verluſte bei derſelben, wie wir ſie in früheren Mitteilungen regiſtrieren mußten, vollkommen ausgeſchaltet zu haben. Selbſtverſtändlich wird auch dieſer Verſuch einer häufigeren Wiederholung und Nachprüfung bedürfen, bevor zuverläſſige Angaben über eine beſſere Erbrütungsmethode und diesbezügliche Ratſchläge erteilt werden können. Immerhin mag hier nicht unbemerkt bleiben, daß dieſer Verſuch neben der außerordentlich guten Qualität der aus ihm hervorgegangenen Brut auch quantitativ beſſere Reſultate gezeitigt hat, als ſämtliche Kontrollverſuche in den kaliforniſchen Bruttrögen, wie fie gelegentlich der Kiesbetterbrütung in einer früheren Mitteilung bekanntgegeben wurden.“) Die Verluſte dieſer Kontrollteile betrugen 9,1—14,6% in 120 Tagen. Der vorliegende Verſuch ergab 8%, Verluſt nach 96 Tagen. Dieſer letzte Verſuch zeigt uns, daß neben andauernder Ruhe und ununterbrochener Dunkelheit, welche den Eiern und der Jungbrut keine Störungen und Beunruhigungen in ihren Lebensfunktionen auferlegen, wahrſcheinlich andere in dem Kiesbett exiſtierende Bedingungen nur eine untergeordnete Bedeutung bei der Entwicklung beſitzen. Die im Kiesbett auf die Entwicklung der Eier und Jungbrut ſo überaus günſtig wirkenden Ver— hältniſſe ließen ſich durch dieſen letzten Verſuch mit einer einfachen Methode erſetzen, welche qualitativ in ihren Ergebniſſen die Erbrütung in den kaliforniſchen Bruttrögen weit überholt, und quantitativ ſich ihr an die Seite ſtellen zu können ſcheint. TE N * 466 Es iſt zu wünſchen, daß dieſe Verſuche an möglichſt vielen Anſtalten, wenn auch nur im kleinen, wiederholt und die Reſultate bekanntgegeben werden.?) u. 4) 8 Die Königl. Bayeriſche Biologiſche Verſuchsſtation für Fiſcherei in München ſieht eventuell brieflichen Mitteilungen entgegen und wird mit Auskünften je nach Stand der Dinge an Inter— eſſenten jederzeit auch brieflich zur Hand gehen. f Sollten ſich die neuen Erbrütungsmethoden im Kiesbett oder in den Ziegelfächern oder auf irgend eine andere Art, welche nur die hervorgehobenen Geſichtspunkte (abſolute Ruhe, ungeſtörte Dunkelheit, kein gegenſeitiges Berühren der Eier) im Auge behält, anderweitig und auch quantitativ bewähren, ſo werden wir in der Lage ſein, eine Brut zu erzeugen, welche bei bedeutend geringerer Arbeit und geringeren pekuniären Opfern die zur Zeit in Bruttrögen aufgezogene Brut ganz erheblich an Stärke und Lebenskraft überholt und ein Beſatzmaterial liefern wird, wie wir es bisher überhaupt nicht hervorzubringen imſtande waren. v. Vortrag über den Enkwurf eines Fiſchereigeſetzes für das Königreich Bauern.“) Erſtattet bei der 19. Wanderverſammlung des Kreisfiſchereivereins für Schwaben und Neuburg am 6. Oktober 1907 in Günzburg a. D. von Bürgermeiſter Gentner, Königl. Hofrat in Augsburg. Einleitende Bemerkungen. Der Wunſch der Fiſcher und Fiſchereiintereſſenten nach einem Fiſchereigeſetz für Bayern iſt ein alter und geht auf Jahrzehnte zurück. Auch der Schwäbiſche Kreisfiſchereiverein hat ſich mit der geſetzlichen Regelung des Fiſcherei— weſens ſchon vielfach und oft beſchäftigt und ſeit vielen Jahren wurden bei unſeren Wanderver— ſammlungen mit Vorliebe ſolche Fragen behandelt, welche ſich auf die geſetzliche Regelung des Fiſchereiweſens in Bayern beziehen und dieſe Regelung vorbereiten ſollten. Ich darf auf die ver— ſchiedenen Vorträge hinweiſen, welche ich ſelbſt in dieſer Angelegenheit gehalten habe. Mehr als neun Jahre ſind verfloſſen, ſeit bei der in Augsburg abgehaltenen Delegierten— verſammlung der Bayeriſchen Fiſchereivereine die Grundſätze feſtgelegt worden ſind, welche für Erlaſſung eines Fiſchereigeſetzes maßgebend ſein ſollen. Nun endlich ſoll unſer Wunſch erfüllt und ein Fiſchereigeſetz erlaſſen werden, und der Ent— wurf hierzu liegt vor und iſt dem eben einberufenen Landtag vorgelegt worden. Es iſt wohl ſelbſtverſtändlich, daß dieſer Entwurf uns bei unſerer heutigen Tagung intereſſiert und daß wir ihn des näheren anſchauen und betrachten wollen. Inhalt des Fiſchereigeſetzes. Wenn ich mich nun anſchicke, Ihnen die weſentlichen Beſtim— mungen des Entwurfes vor Augen zu führen, ſo muß ich vorausſchicken, daß der Fiſchereigeſetz— entwurf die Ergänzung des bereits genehmigten neuen Waſſergeſetzes für Bayern bildet, über deſſen Entwurf ich ſeinerzeit in der Delegiertenverſammlung in Speyer berichtet habe. Auch das Waſſergeſetz hat eine Reihe von Beſtimmungen, welche für die Fiſcherei von größter Wichtigkeit ſind und welche ſich insbeſondere auf das Verhältnis der Fiſcherei zu denjenigen be— ziehen, welche das Waſſer zu anderen als fiſchereilichen Zwecken gebrauchen und benützen wollen, alſo insbeſondere auf das Verhältnis der Fiſcherei zur Induſtrie, auf Waſſerbenutzungsanlagen mit und ohne Stauvorrichtung, auf Verunreinigung der Gewäſſer und auf Flußkorrektionen. Dieſer Teil des fiſchereilichen Intereſſes ſcheidet alſo hier vollſtändig aus; der Fiſcherei— geſetzentwurf bezieht ſich in der Hauptſache auf das Fiicherei- Re ch t und deſſen Ausübung. Auch das ſcheidet hier aus, was ſich auf Art und Zeit des Fiſchfangs und überhaupt auf die Gegen— ) Für die Fiſchzüchter ſoll hier bemerkt werden, daß zu brauchbaren Nachunterſuchungen die Eier nicht wie üblich „gemeſſen“ werden dürfen, wobei ganz erhebliche Täuſchungen vor— kommen können. Um brauchbare Ergebniſſe zu erhalten, müſſen die Eier mit dem Zählapparat und die Brut einzeln gezählt werden. 4) Vergl. Pölzl⸗-Wagram: Zum Kapitel „Kiesbetterbrütung“. Oeſterr. Fiſchereizeitung, Jahrgang V, Nr. 3, pag. 40. 5 i *) Den Wortlaut des Fiſchereigeſetzentwurfes haben wir bereits in den Nummern 13, 14, 15 und 16 der „Allg. Fiſcherei⸗Zeitung“ zum Abdruck gebracht. »ͤ»«„ͤ Be 467 ſtände bezieht, welche in der Landesfiſchereiordnung behandelt find. Dieſe bleibt aufrecht, bis ſie durch oberpolizeiliche Vorſchriften erſetzt werden wird. f zul Ehe ich nun zur Beſchreibung des Entwurfes ſelbſt übergehe, darf ich wohl kurz noch erwähne n, daß in dem Entwurf den von der Delegiertenverſammlung ſeinerzeit aufgeſtellten Richtpunkten und Grundſätzen in allen weſentlichen Punkten Rechnung getragen iſt. In einer vom Landes- fiſchereiverein am 15. Januar d. J. einberufenen Verſammlung wurde zum Entwurf Stellung genommen und es wird auf verſchiedene Beſchlüſſe dieſer Verſammlung hier Bezug genommen werden. Inhalt des Fiſchereirechtes. Abteilung J des Entwurfes behandelt den Inhalt des Fiſchereirechtes. Dieſes gibt die Befugnis, in einem Gewäſſer Fiſche, Krebſe und andere nutzbare Waſſertiere, ſoweit ſie nicht Gegenſtand des Jagdrechtes ſind, zu hegen und zu fangen. Was unter das Jagdrecht fällt, regelt das Jagdgeſetz. Zu den Waſſertieren gehört auch die Perlmuſchel; das Nähere hierüber findet ſich im Waſſer— geſetz. Erlegung jagdbarer Tiere. Fiſchottern und Waſſervögel bleiben nach wie vor jagdbare Tiere, aber dem Fiſchereiberechtigten iſt in Art. 60 des Entwurfs geſtattet, Fiſchottern, Reiher, Fiſchadler, Möwen, Eisvögel und Waſſeramſeln innerhalb ſeines Fiſchwaſſers und in einer Ent— fernung bis zu 10 m vom Ufer zu fangen und ohne Anwendung von Schußwaffen, Giftſtoffen oder Sprengſtoffen zu erlegen. Das Fangen mit Eiſen iſt geſtattet. Der Fiſcher muß nur dem Jagd— berechtigten von der Erlegung Mitteilung machen und auf Verlangen die gefangenen oder ge— töteten Tiere abliefern. Auch kann der Fiſchereiberechtigte bei Ueberhandnehmen ſolcher Tiere deren Vertilgung vom Jäger verlangen und auch erzwingen. Damit iſt den fiſchereilichen Intereſſen genügend gedient. Der Landesfiſchereiverein will die Lachmöwe gejchont haben, da fie der Fiſcherei nicht ſchädlich iſt; auch begnügt er ſich damit, wenn der Fiſcher berechtigt iſt, Fangeiſen nur innerhalb ſeines Fiſchwaſſers aufzuſtellen. Fröſche ſind nicht ausſchließlich als dem Fiſchereirecht unterliegend bezeichnet; ſie dürfen aber in Gewäſſern, welche zur Fiſcherei benützt werden, nur von den Fiſchereiberechtigten oder von ſolchen Perſonen gefangen werden, welche hierzu vom Fiſchereiberechtigten ſchriftlich ermächtigt ſind. Beſondere Rechte, welche auf das Fangen und Hegen beſtimmter Waſſertiere oder auf Benützung beſtimmter Fangmittel oder ſtändiger Vorrichtungen gerichtet ſind, bleiben aufrecht. Solche Rechte können aber für nicht geſchloſſene Gewäſſer gegen Entſchädigung aufgehoben oder weiteren Beſchränkungen unterworfen werden, wenn es das öffentliche oder fiſcherelliche Intereſſe verlangt. g Sehr begrüßenswert iſt es, daß nach dem Geſetzentwurf ausdrücklich auch das Hegen als zum Fiſchereirecht gehörig bezeichnet iſt. Damit iſt dem Fiſcher nicht nur ein Recht auf das Waſſer, ſondern auch eine gewiſſe Beſchaffenheit desſelben ſowie der Sohle und des Ufers und auch eine gewiſſe Einwirkung hierauf zugeſtanden, ebenſo wie die Abwendung eines ſchädlichen Einfluſſes durch Dritte. = = Das Fiſchereirecht kann nicht nur aus dem Eigentum am Gewäſſer ſelbſt hervorgehen, es kann auch ein ſelbſtändig dingliches Recht an einem fremden Waſſer fein und iſt als ſolches dann vererblich und veräußerlich. — Solche Rechte ſind zu behandeln wie Rechte an Grundſtücken oder wie Grund- oder perſönliche Dienſtbarkeiten. Art der Gewäſſer. Das Fiſchereigeſetz unterſcheidet zwiſchen geſchloſſenen und anderen (alſo offenen) Gewäſſern. Die Unterſcheidungsmerkmale ſind andere als die im Waſſergeſetz. Im fiſchereigeſetzlichen Sinn ſind geſchloſſene Gewäſſer alle künſtlich angelegten Fiſchteiche und Fiſchbehälter — gleichgültig, ob ſie mit einem natürlichen Gewäſſer in Verbindung ſtehen oder nicht — und alle Gewäſſer, denen es an einer für den Wechſel der Fiſche geeigneten Ver— bindung mit einem natürlichen Gewäſſer fehlt. Hier wäre nach Antrag des Landesfiſchereivereins zu verlangen, daß die Altwäſſer unter allen Umſtänden als offene Gewäſſer erklärt werden, weil gerade ſie zur Hege und Aufzucht der Fiſche hervorragend geeignet ſind. Fiſchereiberechtigung. Abteilung II beſtimmt, wer fiſchereiberechtigt iſt. 468 Fiſchereiberechtigt iſt in öffentlichen Gewäſſern der Staat, in den Privat- gewäſſern der Eigentümer. Unabhängig davon ſind die ſchon erwähnten dinglichen Fiſchereiberechtigungen. Wird ein Privatfluß in einen öffentlichen Fluß verwandelt, ſo iſt, wie im Waſſergeſetz dem Waſſerbenutzungsberechtigten, hier dem Fiſchereiberechtigten ein Entſchädigungsanſpruch zuge— ſtanden, wenn ihm das Fiſchereirecht nicht belaſſen wird. Tritt in einem ſolchen Falle eine Verſchlechterung des Fiſchereirechts ein, ſo glaube ich, wird dem Fiſchereiberechtigten auch ein Entſchädigungsanſpruch auf Grund des Waſſergeſetzes zur Seite ſtehen. Eine allgemeine Befugnis, in öffentlichen Gewäſſern zu angeln, ſoll es künftig überhaupt nicht mehr geben, und das iſt gut. Das Fiſchereirecht im Hauptwaſſer erſtreckt ſich von ſelbſt auf natürliche oder künſtliche Abzweigungen, ſoweit nicht beſondere Rechtstitel beſtehen; damit wird eine bisher ſehr ſtrittige Frage aus der Welt und viel Klarheit geſchaffen. Altwaſſer. Ebenſo bleibt der Fiſchereiberechtigte bei Veränderungen eines fließenden Gewäſſers infolge natürlicher Ereigniſſe oder von Flußregulierungen am Alt waſſer fiſcherei— berechtigt, bis das Altwaſſer vollſtändig verlandet iſt. Es ſollen aber die Unternehmer von Korrektionen angehalten werden können, dafür zu ſorgen, daß die Altwaſſer in Verbindung mit dem Hauptwaſſer bleiben; das iſt eine im fiſcherei— lichen Intereſſe außerordentlich begrüßenswerte Beſtimmung, welche ſehr vorteilhaft abſticht vom früheren Beſtreben, die Verlandung möglichſt raſch herbeizuführen. Wohl kann ja hervorgehoben werden, daß in der Praxis ſchon ſeit Jahren die Staatsbehörden angewieſen waren, die Offenhaltung der Altwäſſer im fiſchereilichen Intereſſe tunlich zu begünſtigen; aber die geſetzliche Regelung dieſer Angelegenheit iſt eben doch ein weſentlicher Schritt weiter. neberflutungen. Bei Ueberflutungen ſoll der Fiſchereiberechtigte befugt ſein, auf den überfluteten Grundſtücken zu fiſchen gegen Erſatz des hierbei an Grundſtücken angerichteten Schadens. Auch ſoll er unter Umſtänden durch die Behörde ermächtigt werden können, Gräben zu ziehen, um den Fiſchen das Zurückgehen in das Fiſchwaſſer zu ermöglichen, während der Grundbeſitzer nicht berechtigt ſein loſſ, dieſes Zurückgehen zu verhindern. Soweit nach dem Rücktritt des Waſſers Fiſche in den Vertiefungen bleiben, ſieht der Ent— wurf ein Aneignungsrecht des Grundeigentümers vor; es ſoll aber gegen eine ſolche Beſtimmung nach Beſchluß der Landesfiſchereivereinsverſammlung angekämpft werden. Man ſieht auch keinen Grund ein, warum ein ſolches Aneignungsrecht begründet werden ſoll. Gemeindliche Fiſchereirechte. Bisher gab es Fiſchereiberechtigungen, welche von den Ein— wohnern oder Angehörigen einer Gemeinde ausgeübt worden ſind; das ſoll künftig aufhören. In dieſen Fällen geht die Ausübung auf die politiſche Gemeinde über. Freier Fiſchfang. Desgleichen gibt es jetzt Gewäſſer, in welchen überhaupt freier Fiſch— fang ausgeübt wird; auch das ſoll aufhören; ſolche Rechte gehen bei öffentlichen Gewäſſern auf den Staat, bei Privatgewäſſern auf die Gemeinde über. Es kann nur dringend gewünſcht werden, daß mit derartigen, die Fiſcherei ſchädigenden Rechten, gründlich aufgeräumt wird. Abteilung III handelt von der Ausübung des Fiſchereirechts. Adjazenten⸗ und Koppelfiſcherei. Für die Fiſcherei iſt es von jeher als ſehr ſchädlich emp— funden worden, wenn die Angrenzer an einem Gewäſſer auf kurze Strecken das Fiſchereirecht aus— üben (ſogenannte Adjazentenfiſcherei), oder wenn gar an einer und derſelben Strecke mehrere Perſonen zuſammen das Fiſchereirecht ausüben. (Koppelfiſcherei.) In beiden Fällen iſt eine erſprießliche Bewirtſchaftung des Waſſers ausgeſchloſſen, da jeder Fiſchereiberechtigte nur ſeine Vorteile auszunützen ſucht. Dieſem Uebelſtand abzuhelfen, iſt längſt das Streben der Fiſchereivereine, und das ſieht nun auch der Entwurf des Fiſchereigeſetzes vor. Es ſoll künftig nicht mehr möglich ſein, das Fiſchereirecht auf ganz kurzen Strecken auszuüben; nur derjenige ſoll berechtigt ſein zur Ausübung, deſſen Recht ſich räumlich auf einen ſolchen Um— fang erſtreckt, daß eine gute Bewirtſchaftung möglich iſt. In fließenden Gewäſſern ſoll das nur dann der Fall ſein, wenn das Recht ſich wenigſtens auf drei Kilometer Länge und auf die ganze Breite des Waſſers erſtreckt. Gemeinſchaftliche Fiſchereibetriebe und Fiſchereigenoſſenſchaften. Soweit die Fiſcherei— berechtigten nicht über ein Recht in ſolcher Ausdehnung verfügen, ſollen ſie innerhalb einer poli— 469 tiihen Gemeinde durch die Verwaltungsbehörde zu einem gemeinſchaftlichen Fiſchereibetrieb vereinigt werden. Die ſo vereinigten Fiſchereiberechtigten können die Fiſcherei durch einen beſonders auf— geſtellten Fiſcher ausüben laſſen oder verpachten. Sie können aber auch eine förmliche Genoſſen— ſchaft bilden, welche eigene Satzungen aufſtellt und die Rechte einer juriſtiſchen Perſon erwirbt. Tun die Fiſchereiberechtigten das eine oder das andere nicht freiwillig, ſo hat die Ver— waltungsbehörde die Beteiligten im Zwangswege zu einer Genoſſenſchaft zu vereinigen und die Satzung für ſie feſtzuſetzen, oder die Ausübung der Fiſcherei für Rechnung der Beteiligten an die politiſche Gemeinde zu übertragen. Von dem an die Beteiligten zu verteilenden Reingew'nn erhält die Gemeindekaſſe 10%. Die vorher ſchon erwähnten Fiſchereigenoſſenſchaften mit den Rechten einer juriſtiſchen Perſon (öffentliche Fiſchereigenoſſenſchaften), können freiwillg nicht nur von den Fiſchereiberechtigten eines Fiſchwaſſers gebildet werden, ſondern auch von den Fiſchereiberechtigten eines ganzen Fiſchereigebiets; ſie können ſich alſo auch auf ein größeres räumliches Gebiet erſtrecken; ſie können gerichtet ſein auf geregelte Aufſichtsführung und gemeinſame Maßnahmen zum Schutze und zur Hebung des Fiſchbeſtandes, aber auch auf gemeinſame Bewirtſchaftung und Nutzung eines Fiſch— waſſers. Zwangsweiſe ſoll die Bildung ſolcher Genoſſenſchaften nur dann möglich ſein, wenn die Bildung der Genoſſenſchaft im Intereſſe der Erhaltung und Vermehrung des Fiſchſtandes in einem zuſammenhängenden Fiſchwaſſer oder Fiſchereigebiet liegt und unzweifelhaft einen weſentlichen wirtſchaftlichen Nutzen gewährt. Bei Genoſſenſchaften zum Zwecke gemeinſamer Bewirtſchaftung und Nutzung eines Fiſchwaſſers iſt auch die Zuſtimmung der abſoluten Mehrheit der Beteiligten erforderlich. Die Zwangsgenoſſenſchaften ſollen nach dem Entwurf nur durch die Königl. Regierung gebildet werden können. Das Geſetz regelt auch die Beſtimmungen, welche für die Satzungen der Genoſſenſchaft maßgebend ſind, auf die aber hier im einzelnen nicht eingegangen werden kann. Fiſchereirecht der Gemeinden und Stiftungen. Gemeinden und Stiftungen können das Fiſchereirecht nur durch eigene Fiſcher ausüben laſſen oder verpachten; ein Freigeben des Fiſch— fangs darf unter keinen Umſtänden ſtattfinden. Koppelfiſcherei im beſonderen. Was die Koppelfiſcherei im beſonderen anbelangt, ſo bleiben zwar die beſtehenden Rechte aufrechterhalten, es können aber neue ſolche Rechte oder Anteile daran nicht mehr begründet werden, weder durch Vertrag noch durch Erſitzung, noch durch Verfügung von todeswegen. 5 Beim Verkauf beſtehender Koppelfiſchereirechte, welche nicht an einem Grundſtück hängen, haben die anderen Koppelfiſchereiberechtigten und nach dieſen die auf der bezüglichen Waſſer— ſtrecke ſonſt Fiſchereiberechtigten ein Vorkaufsrecht, welches innerhalb zweier Monate aus— zuüben iſt. Geht ein Fiſchereirecht oder Anteile hieran, oder ein Grundſtück, mit welchem eine Fiſcherei verbunden iſt, auf mehrere Perſonen über, ſo kann die Fiſcherei von dieſen nur durch eine behördlich gebilligte Perſon oder durch Verpachtung oder durch Anſchluß an eine Genoſſenſchaft ausgeübt werden. — Die Koppelfiſchereiberechtigten ſelbſt können künftig ihr Recht in eigener Perſon oder durch einen der Behörde anzuzeigenden Stellvertreter, oder durch Verpachtung oder durch Anſchluß an eine Genoſſenſchaft ausüben. Es kann aber auch die Bewirtſchaftung einer Fiſchereiſtrecke, an welcher Koppelfiſchereirechte beſtehen, durch eine von der Verwaltungsbehörde zu erlaſſende Fiſchereiordnung geregelt werden. Eine ſolche Fiſchereiordnung m u ß erlaſſen werden, wenn die Mehrzahl der Fiſchereiberechtigten es beantragt. Die Mehrheit wird nicht durch die Kopfzahl, ſondern durch den Umfang der Fiſchereirechte beſtimmt. Die zu erlaſſende Fiſcherei— ordnung hat die ganze Art der Ausübung, Art und Zeit des Fiſchfangs, Beſchaffenheit der Geräte, die Verwaltung der Gewäſſerſtrecke, Verteilung der Einnahmen und Aufbringung der Ausgaben zu regeln und hat auch Ordnungsſtrafen feſtzuſetzen. Alle dieſe Beſtimmungen, welche ſich auf Adjazenten- und Koppelfiſcherei beziehen, haben den einen Hauptzweck, die Schädigungen fernzuhalten, welche ſich bisher daraus ergeben haben, daß auf einer Strecke eine große Anzahl von Perſonen gleichzeitig und unabhängig voneinander, häufig auch ſehr rückſichtslos die Fiſcherei ausüben, ſo daß jeder rationelle Fiſchereibetrieb einfach ausgeſchloſſen iſt. 470 Solche Verhältniſſe beſtehen noch ſehr viele, beſonders in einzelnen bayeriſchen Gebiets— teilen, und der der Fiſcherei erwachſende Nutzen aus den beabſichtigten Beſtimmungen iſt ein hoch anzuſchlagender. Dieſe Beſtimmungen beſchränken nicht nur den einzelnen ſelbſt an ſich ſchon in der Ausübung ſeines Rechtes, ſondern ſie ermöglichen es auch, daß die auf einer kleineren oder größeren Strecke Fiſchereiberechtigten ſich freiwillig zu gemeinſchaftlicher rationeller Fiſcherei zuſammen tun oder aber auch hierzu auf Antrag der Mehrheit gezwungen werden können. — Daß ſolche Genoſſenſchaften die Rechte juriſtiſcher Perſonen erhalten und ſich auf räumlich ſehr große Gebiete erſtrecken können, macht ſie beſonders wertvoll. Pachtverträge. Wie durch die Adjazenten- und Koppelfiſcherei, jo erwachſen jetzt der Fiſcherei auch vielfach aus der Art und Weiſe, wie die Fiſcherei verpachtet wird, erhebliche Nach— teile, insbeſondere dadurch, daß an zu viele Perſonen verpachtet wird, daß die Pachtzeit zu kurz bemeſſen iſt, daß das Fiſchwaſſer in kleine Strecken zerſtückelt, oder die einzelnen Fiſchereibefugniſſe getrennt und an verſchiedene Perſonen vergeben werden. Es können daraus alle jene Nachteile entſtehen, welche auch durch die Adjazenten- und Koppelfiſcherei hervorgerufen werden. Auch dieſen Schäden will das neue Fiſchereigeſetz an den Leib gehen. — Nach dem Entwurf ſollen Pachtverträge auf wenigſtens 6 Jahre abgeſchloſſen werden und höchſtens mit 3 Perſonen als Pächtern. Die Verſammlung des Landesfiſchereiverenis war noch für eine weitere Beſchränkung und verlangte eine Pachtdauer von 10 Jahren. Bei Koppelfiſchereien darf die Zahl der Pächter die Zahl der Verpächter nicht überſteigen. Gewiſſe Perſonen dürfen zur Pachtung nicht zugelaſſen werden, insbeſondere ſolche nicht, welchen auch keine Fiſchereikarte ausgeſtellt werden darf; es ſind das vor allem unzuverläſſige oder beſtrafte Perſonen. Die Verpachtung muß ſich auf den ganzen Inhalt des Fiſchereirechts erſtrecken. Ein Pachtvertrag erliſcht, wenn das verpachtete Waſſer einem gemeinſamen Fiſcherei— betrieb oder einer Genoſſenſchaft angeſchloſſen wird. Die Pachtverträge müſſen ſchriftlich abgefaßt und bei der Ortspolizeibehörde hinterlegt werden. — Unterpacht iſt nur mit Zuſtimmung des Ver— pächters zuläſſig. Schon beſtehende Verträge müſſen nach Erlaſſung des Geſetzes innerhalb ſechs Monaten dieſen Beſtimmungen gemäß geändert oder gekündigt werden. Erlaubnisſcheine behufs Ausübung der Fiſcherei. Neben der Verpachtung iſt auch die Ausſtellung von Erlaubnisſcheinen zur Ausübung der Fiſcherei möglich. Solche Erlaubnisicheine kann nur der Fiſchereiberechtigte oder mit deſſen Einwilligung der Pächter ausſtellen, oder der Vorſtand einer Genoſſenſchaft. Auch iſt die Genehmigung der Verwaltungsbehörde notwendig, welche nur erteilt werden darf, wenn keine Nachteile hieraus zu befürchten ſind. Die Erlaubnis— ſcheine dürfen nicht länger als für drei Jahre ausgeſtellt werden. Die Verwaltungsbehörde kann auch die Höchſtzahl und den Inhalt der Erlaubnisſcheine feſtſetzen. Alle dieſe Beſtimmungen und Beſchränkungen entſprechen den Wünſchen, welche ſeit langem in der Fiſcherei beſtehen. Fiſcherkarten. Einen weſentlichen Schutz gegen unberechtigtes Fiſchen ſollen und werden künftig die Fiſcherkarten bringen. Bisher mußten nach der Landesfiſchereiordnung nur diejenigen, welche nicht ſelbſt fiſchereiberechtigt waren, eine vom Fiſchereiberechtigten ausgeſtellte Legiti— mationskarte mit ſich führen, wenn ſie ſich nicht in Geſellſchaft des Fiſchereiberechtigten befanden. Die Fiſchereiberechtigten ſelbſt bedurften keiner Legitimation. Daß das in der Praxis zu Miß— ſtänden führte und viele ſich für fiſchereiberechtigt ausgaben, die es nicht waren, bedarf keines Nachweiſes. Das ſoll künftig abgewendet werden. 4 Aehnlich wie bei der Jagd ſoll künftig auch bei der Fiſcherei die Ausübung von der Mit- führung einer Legitimation, der Fiſcherkarte, abhängig ſein. Jeder, der in einem nicht geſchloſſenen Gewäſſer den Fiſchfang ausübt, gleichviel ob er der Fiſchereiberechtigte iſt oder nicht, muß eine Fiſcherkarte mit ſich führen, die von der Verwaltungsbehörde des Wohnſitzes für die Dauer eines Kalenderjahres ausgeſtellt wird. Ausgenommen ſind von dieſer Beſtimmung nur das Hilfsperſonal des Inhabers einer Fiſcherkarte in Anweſenheit des Inhabers und nicht ſelbſtändige Familien mitglieder eines Fiſchereiberechtigten in deſſen Anweſenheit. Fiſcherkarten müſſen gewiſſen Perſonen verweigert werden, namentlich den unter Polizeiaufſicht geſtellten, denjenigen, welche die bürger lichen Ehrenrechte nicht beſitzen, welche öffentliche Armenunterſtützung genießen und den Geiſtes— kranken und Geiſtesſchwachen. Anderen können die Karten verweigert werden; namentlich Minder— 471 jährigen, Entmündigten, unſelbſtändigen Perſonen, dann ſolchen, welche wegen gewiſſer Hand— lungen beſtraft ſind und zwar insbeſondere wegen Verfehlungen gegen Fiſcherei- und Jagdvor— ſchriften, wegen Bettels und Landſtreicherei und wegen Verbrechen gegen das Eigentum. Nach dem Entwurf ſoll die Gebühr für Ausſtellung der Fiſcherkarten 2 Ma betragen. Die Verſammlung des Landesfiſchereivereins ſtrebt au, daß die Gebühr auf 3—5 M. feſtgeſetzt wird. Wer nicht fiſchereiberechtigt iſt, muß außer der Fiſcherkarte auch noch einen Erlaubnisſchein des Berechtigten bei ſich führen. Pächter ſollen nach Antrag der Landesfiſchereivereinsverſammlung überall den Fiſchereiberechtigten gleich zu achten ſein. Uferbenützungsrecht. Nach dem Entwurf des Fiſchereigeſetzes ſoll endlich auch eine Materie geſetzlich geregelt werden, welche vielfach ſehr umſtritten war, nämlich das Uferbenützungsrecht. — Dem zur Ausübung der Fiſcherei-Berechtigten und dem Hllfs- und Aufſichtsperſonal ſoll es ge— ſtattet ſein, fremde Grundſtücke, Brücken, Wehre und Schleuſen zu betreten und an ihnen Schiffe und Fiſchereigeräte zu befeſtigen, ſoweit dies zur ordnungsmäßigen Ausübung der Fiſcherei erforder— lich iſt. — Ausgeſchloſſen ſollen Grundſtücke mit feſter Umfriedung ſein. Der Fiſchereiberechtigte haftet dabei für den durch die Benützung verurſachten Schaden. Mit letzterer Beſchränkung wird man ſich zufriedengeben können, wenn nur das Recht ſelbſt klar geſtellt iſt, denn ein nennenswerter Schaden wird bei vorſichtiger Benützung kaum entſtehen. Mit dieſer Regelung werden viele Streitig— keiten aus der Welt geſchafft. Schutz der Fiſcherei gegen Schädigungen. Abteilung IV des Entwurfes enthält die Vorſchriften, welche ſchädliche Einwirkungen auf die Fiſchwaſſer verhindern ſollen. — Die einzelnen Beſtimmungen über Zeit und Ort des Fiſchfangs, über Fangbeſchränkungen, Markt- und Verkehr- verbote, ſowie über das Einlaſſen von Enten in Fiſchwaſſer find den zu erlaſſenden oberpolizei— lichen Vorſchriften vorbehalten. Dieſe Dinge find jetzt in der Landesfiſchereiordnung und zum Teil im Polizei-Strafgeſetzbuch geregelt; es enthält aber auch das Geſetz ſelbſt einige poſitive Vorſchriften. Es iſt verboten, ohne behördliche Genehmigung a) den Fiſchlaich aus Gewäſſern wegzunehmen, zu zerſtören oder zu beſchädigen; b) Vorrichtungen in nicht geſchloſſenen Gewäſſern zu machen, welche den freien Zug der Fiſche verhindern oder beeinträchtigen; o) die Fiſchwaſſer zu einer andern als der beſtimmten Zeit oder über das beſtimmte Maß hinaus ohne vorherige Benachrichtigung des Fiſchereiberechtigten abzuzapfen oder ablaufen zu laſſen; d) außerhalb der Monate Auguſt und September zu ſchlämmen oder die Fiſchwaſſer von Binſen, Schilfgewächſen und Waſſerpflanzen zu räumen oder Waſſer— gräſer abzumähen. Man darf auch einem Fiſchwaſſer zu landwirtſchaftlichen, gewerblichen und induſtriellen Zwecken nicht ſoviel Waſſer entziehen, daß die Fiſche zugrunde gehen. Fiſchwege. Wer Wehre und Stauvorrichtungen neu herſtellt, kann angehalten werden, Fiſchwege anzulegen und zu unterhalten. Auch können die Beſitzer ſchon vorhandener Stauwerke angehalten werden, die Anlegung und Unterhaltung von Fiſchwegen zu dulden, wenn ein öffent— liches Intereſſe vorliegt, oder wenn die Fiſchereiberechtigten eine ſolche Anlage ausführen wollen. Zur Anlage von Fiſchwegen wird das Enteignungsrecht eingeräumt. Eindringen der Fiſche in Triebwerke. Demjenigen, welcher ein Triebwerk errichtet, kann auferlegt werden, daß er Vorrichtungen anbringe und unterhalte, welche das Eindringen der Fiſche in die Triebwerke verhindern. Auch müſſen die Beſitzer vorhandener Triebwerke unter gleichen Vorausſetzungen, wie vorgeſagt, die Anlage ſolcher Vorrichtungen dulden. Abzugsgräben und kleine Waſſerläufe. Dem Fiſchereiberechtigten ſoll es geſtattet ſein, Vorrichtungen anzubringen, welche das Austreten der Fiſche in Abzugsgräben und kleine Waſſer— läufe verhindern. Laichſchonplätze und Winterlager. Zum Schutz der Fiſcherei können von der Verwaltungs— behörde beſtimmte Strecken eines nicht geſchloſſenen Gewäſſers als Laichſchonplätze oder beſtimmte Stellen als Winterlager erklärt werden; letztere ſind ſolche Stellen, an denen ſich die Fiſche während des Winters beſonders unter dem Eis aufzuhalten pflegen. Das Geſetz enthält auch die Vorſchriften, wie ſolche Laichſchonſtätten und Winterlager zu ſchonen und welche Ausnahmen zuläſſig find. Aufſicht. Abteilung V. Zum Schutz der Fiſchwaſſer können von den Berechtigten, von Genoſſenſchaften und Gemeinden Aufſeher beſtellt werden, welche eidlich verpflichtet werden. Pfändung. Wird jemand bei einem Fiſchereifrevel betroffen, ſo können die Fiſchereigeräte gepfändet werden. 472 Zuſtändigkeit und Verfahren. Abteilung VI des Entwurfes regelt die Zuſtändigkeit und das Verfahren. — Zuſtändig zum Vollzug des Geſetzes ſind die Verwaltungsbehörden und zwar in erſter Inſtanz in der Regel die Diſtriktsverwaltungsbehörden, in zweiter Inſtanz die Kreis— regierungen. Gegen erſtinſtanzielle Beſcheide der Regierungen iſt Beſchwerde ans Staatsmini— ſterium zuläſſig. Die Verwaltungsbehörden können auch Ordnungsſtrafen bis zu 100 M. verhängen und beitreiben laſſen. Streitigkeiten über Rechtsanſprüche und Verbindlichkeiten auf Grund des Geſetzes ſind Verwaltungsrechtsſachen im Sinne des Geſetzes über den Verwaltungsgerichtshof. Das Verwaltungsverfahren iſt gebührenfrei. Die Ermittlung des Sachverhalts geſchieht von amtswegen, die Beteiligten ſind zu hören. Dem Fiſcher iſt daher weitgehender Rechtsſchutz geſichert. Strafbeſtimmungen. Abteilung VIII des Geſetzentwurfs enthält Strafbeſtimmungen, und zwar ſind unter Strafe geſtellt Handlungen, welche gegen die Beſtimmungen und Verbote des Fiſchereigeſetzes oder gegen die auf Grund desſelben erlaſſenen oberpolizeilichen Vorſchriften verſtoßen. Unter Strafe iſt es auch geſtellt, wenn ein in einem Gewäſſer nicht Fiſchereiberechtigter auf dieſem nicht verpackte Fiſchereigeräte in Schiffen und Waſſerfahrzeugen mitführt oder in Badeanſtalten und Schiffsmühlen hält, oder wenn ein nicht Fiſchereiberechtigter in der Nähe von Fiſchwäſſern außerhalb der öffentlichen Wege unverpackte Fiſchereigeräte mit ſich führt, oder wenn jemand verbotene Fiſchereigeräte unbefugt beſitzt oder mit ſich führt. Die Strafen beſtehen in Geld- oder Haftſtrafen. In gewiſſen Fällen kann nach rechts— kräftiger Verurteilung die Verwaltungsbehörde die Beſeitigung ordnungswidriger Zuſtände auf Koſten des Verurteilten herbeiführen laſſen. Geräte, welche bei verbotenem Fiſchfang gebraucht, ſowie Fiſche, welche verbotswidrig gefangen bzw. erworben wurden, unterliegen der Einziehung. Die Verſammlung des Landesfiſchereivereins wünſcht die Vernichtung ſolcher Geräte, weil ſie ſonſt möglicherweiſe wieder von Unberechtigten erworben werden. Wer ſich bei verbotenen Handlungen ſeiner Angehörigen, Dienſtboten, Lehrlinge oder Arbeitern bedient, haftet für dieſe, wenn ſie nicht zahlungsfähig ſind. Unberührt bleiben ſelbſtver— ſtändlich die durch das Reichsſtrafgeſetzbuch vorgeſehenen Strafen; dagegen wird Art. 126 des Polizei— ſtrafgeſetzbuchs außer Kraft geſetzt. Es bleibt nur zu wünſchen, daß die Strafen auch in ſolcher Höhe verhängt werden, daß ſie als genügend und wirkſam zum Schutze der Fiſcherei erſcheinen. Schlußbemerkung. Ueberblicken wir ſchließlich noch einmal den ganzen Entwurf, ſo müſſen wir dankbar anerkennen, daß er allen Anregungen, welche von den zur Wahrung der fiſchereilichen Intereſſen berufenen Organen gemacht wurden, weitgehende Rechnung trägt, daß er allen An— forderungen entſpricht, welche an ein modernes Fiſchereigeſetz geſtellt werden können, und daß der Entwurf nicht nur beſtrebt iſt, all das aufzunehmen, was in anderen Geſetzgebungen ſich ſchon bewährt hat, ſondern auch neue wichtige Beſtimmungen zu treffen, und damit auch bahnbrechend zu wirken. Dabei berührt es uns angenehm, daß ſowohl das Waſſergeſetz als auch der Entwurf des neuen Fiſchereigeſetzes auch die Billigung und Zuſtimmung der induſtriellen Kreiſe gefunden hat, und daß in beiden Geſetzen eine Löſung gefunden worden iſt, welche den beiderſeitigen Intereſſen Rechnung trägt. Wir können nur lebhaft wünſchen, daß der Entwurf, mit den kleinen Aenderungen, wie ſie beantragt ſind, auch Geſetz wird; das neue Fiſchereigeſetz wird in Verbindung mit dem Waſſer— geſetz längſt gehegte Wünſche erfüllen und der Fiſcherei wie auch dem nationalen Wohlſtand in Bayern erheblich zugute kommen. Wir müſſen unſerem Miniſterium des] Innern und ſeinem neuen Leiter, in dem wir auch den Schöpfer des Entwurfes verehren, dafür nur aufs wärmſte dankbar ſein. VI. Zur Kieserbrütung. Von Oberförſter a. D. Wanke in Diepoltsdorf. Die im vorigen Jahre von Herrn Dr Walter Hein veröffentlichten hochintereſſanten Ver— ſuche über Kieserbrütungen gaben mir Veranlaſſung, ſelbſt derartige Verſuche in meiner Anſtalt vorzunehmen. 5 473 Während aber Herr Dr Hein ſeine Verſuche in Aquarien mit verhältnismäßig wenigen Eiern ausführte, wurden ſie von mir in größeren Bruttrögen mit einigen Tauſend Eiern vor— genommen. Der erſte Verſuch geſchah mit 3000 Stück Bachforelleneiern, der zweite mit ebenſoviel Regenbogenforelleneiern; aber nur im erſteren Falle wurden die gleiche Anzahl Kontrolleier auf Glasroſte aufgelegt. Daß ich meine Verſuche gleich in größerem Umfange ausführte, dazu veranlaßten mich zwei Umſtände. Einmal wollte ich dem natürlichen Laichvorgange im Bach möglichſt nahekommen, denn es werden doch ſicherlich in der freien Natur auch mehrere Tauſend Eier in ein Kiesgrab abgelegt. Andrerſeits ſagte ich mir, und auch wohl mit Recht, daß geglückte Verſuche im kleinen noch lange nicht dieſelben Reſultate im großen liefern müſſen. Kleine Modelle funktionieren oft tadellos, bei Ausführung im großen ſtimmt aber ſehr oft die Berechnung nicht. Die ſpäteren Verſuche des Herrn Dr Hein, welche eben veröffentlicht werden, beſtätigen auch meine Behauptungen. Doch zurück zur Sache. Das Kiesbett für die Bachforelleneier wurde ähnlich wie das von Dr Hein hergeſtellt, d. h. die Eier wurden ſämtlich in eine Grube getan und außerdem der Zement— bruttrog noch mit einem Holzdeckel verſehen. Die zum Verſuch verwendeten Eier waren bereits drei Wochen bebrütet und wurden am 28. Januar eingebettet. Während nun auf dem Kontroll— bruttroge die erſten Fiſchchen am 11. März erſchienen und am 22. März vollſtändig ausgeſchlüpft waren, zeigten ſich im Kiesbett die erſten Fiſchchen erſt am 26. März. Da ich die beiden Brut— tiſche für andere Eier notwendig brauchte, brach ich den Verſuch am 5. April ab. Ich deckte das Kiesbett vorſichtig ab, wobei noch verſchiedene Fiſchchen zwiſchen den Steinchen zu bemerken waren, bis ich auf das Eiergrab kam. Da konnte ich nun beobachten, daß der größte Teil der ein— gelegten Eier in Klumpen zuſammengebacken, mit Schmutz bedeckt und verpilzt waren, von toten Fiſchchen zählte ich aber nur zwei Stück. Das Erbrütungsreſultat war nur 289%, das auf dem Kontrolltiſch 92%. Dagegen waren aber die Fiſchchen im Kiesbett, was Größe, Färbung und Munterkeit betrifft, denen auf dem Kontrolltiſch bedeutend überlegen. Wir haben alſo hier die— ſelben Erſcheinungen, wie fie Dr Hein beobachtete. Die Regenbogeneier bettete ich anfangs auf dieſelbe Weiſe ein. Nach ungefähr 14 Tagen kam mir aber der Gedanke, daß ich doch nicht recht getan habe, da ich wahrſcheinlich denſelben Mißerfolg damit haben würde. Kurz entſchloſſen deckte ich die Eier wieder auf. Tatſächlich waren auch bereits wieder ein größerer Teil in der kurzen Zeitſpanne verpilzt bezw. abgeſtorben. Ich entfernte nun wieder die verpilzten und abgeſtorbenen Eier und verteilte die geſunden auf das ganze Kiesbett. Von dem Tage an ſtarben nur noch wenige Eier ab. Allerdings unterließ ich es, und zwar abſichtlich, die Eier mit Kies wieder zuzudecken. Das Erbrütungsreſultat war hier ganz bedeutend beſſer, als beim erſten Verſuch. Zwar ſtarben im letzteren Falle bereits ausge— ſchlüpfte Fiſchchen noch ab, dieſe Erſcheinung ſchreibe ich aber einzig und allein dem Umſtande zu, daß die Eier bei dem vielen Herumarbeiten ſicherlich mehr oder weniger gelitten hatten. Die Erbrütung fand in einem Holztroge ſtatt und war derſelbe mit einem Deckel verſchloſſen. Zum Unterſchlupf der jungen Fiſchchen legte ich auf 13 des ganzen Bruttroges große Kieſelſteine ein, was der Brut anſcheinend ſehr behagte. Auch hier zeigte die Brut ein äußerſt kräftiges und ge— ſundes Ausſehen. Die Beobachtungen und Folgerungen ſeitens des Herrn Dr. Hein betreffs der Kieserbrütungen ſind demnach meines Erachtens vollkommen zutreffend. Die erſte Bedingung zu einem günſtigen Erfolg iſt reichliches, möglichſt reines, ſauerſtoffreiches Waſſer. Je mehr Schmutzteile das Waſſer mit ſich führt, und je ſauerſtoffärmer das Waſſer iſt, um ſo geringer werden die Erbrütungsreſultate ſein. Es wird ſogar ein vollſtändiger Mißerfolg zu verzeichnen ſein, wenn ziemlich unreines und ſauerſtoffarmes Waſſer in unzureichender geringer Menge zur Verfügung ſteht. Die Strömung ſpielt bei derartigem Waſſer meines Erachtens eine ſehr große Rolle. Eine ſtarke Strömung läßt die Schmutzteilchen nicht fo leicht ſich abſetzen, ſie werden einfach ſolange mitgeriſſen, bis der Lauf des Waſſers ein langſamerer wird. Beiträgem Durchlauf wirken die kleinen Kieſelſteinchen ähnlich wie eine Filtrier- vorrichtung, die natürliche Folge iſt dann, daß der Schmutz auf die Eier niederſinkt, dieſe nach und nach vollkommen bedeckt und durch Erſtickung zum Abſterben bringt. Daß die Erſtickungs— gefahr um ſo größer iſt, je mehr Eier zuſammengedrängt auf einem kleinen Raum ſich befinden, eren „ 474 als wenn ſie auf einer großen Fläche dünn verteilt liegen, bedarf weiter keiner Erklärung, daher auch die günſtigeren Reſultate bei meinem zweiten Verſuch, als auch denen des Dr Hein. Daß die Qualität und Quantität des Waſſers bei der Erbrütung der Eier eine wichtige Rolle ſpielen, beweiſen uns die Vorgänge im Bache. Die laichende Forelle im Bache ſucht ſich ſtets die kieſigen Stellen im Bache aus. Damit allein iſt ſie aber noch nicht zufrieden, ſie verfertigt ihr Grab ſtets an ſolchen flacheren Stellen, wo eine ſtarke Strömung herrſcht. Dies iſt ſicherlich kein bloßer Zufall, ſondern Inſtinkt des Tieres, es weiß, daß hier die Brut am beſten aufgehoben iſt. Wenn auch beſonders die Gebirgsbäche infolge der Strömungen und zahlreichen Fälle ein überaus ſauerſtoffreiches Waſſer führen, iſt es doch nicht rein, ja zu manchen Zeiten ſogor ſtark getrübt. Müßten da nicht die Eiergräber vollſtändig verſanden, wenn dieſelben an ungünſtigen ruhigen Stellen ſich befänden? Alle dieſe Erſcheinungen deuten darauf hin, daß es weniger auf das Kiesbett ſelbſt ankommt, als vielmehr auf die Qualität, Quantität und Strö⸗ mung des Brutwaſſers. In zweiter Linie aber auch, und dies kommt hauptſächlich bei der künſt— lichen Erbrütung in Betracht, darauf an, wie die auszubrütenden Eier aufgelegt werden. Die ſe Bedingungen ſind in erſter Linie maßgebend für die Quantität der Brut. Für die Qualität der Brut iſt die abſolute Ruhe kund damit die in enger Verbindung ſtehende Verdunklung des Brutbettes maßgebend. Zweifelsohne erzielt man dieſelben Reſultate auch ohne Kiesbett. Zu einem günſtigen Erfolge gehört aber unbedingt tadelloſes Waſſer und abſolute Ruhe mit völliger Verdunklung. Außerdem noch entſprechend große Verſtecke aus größeren Kieſelſteinen hergeſtellt, damit ſich die ausſchlüpfende Brut leichter darunter verbergen kann. Ohne weitere Deckung bezw. Verſteck würde ſich die Brut maſſenhaft in die Ecken der Bruttiſche zuſammenpreſſen und dadurch ſelbſtverſtändlich Schaden erleiden. Zum Schluß möchte ich noch die intereſſante Mitteilung machen, daß bei gleichzeitig aufgelegten Bachforellen- und Regenbogenforelleneiern unter genau denſelben Verhältniſſen letztere um 23 Tage früher ausſchlüpften. VII. Vermiſchte Mitteilungen. Gründung des Penſionsverbandes des Vereins der Privat⸗ beamten der Teichwirtſchafts⸗ und Fiſchereibetriebe Deutſchlands. Wie in allen anderen Kreiſen der im privatwirtſchaftlichen Erwerbsleben ſtehenden Angeſtellten, ſo tritt auch innerhalb der Beamten der Teichwirtſchafts- und Fiſchereibetriebe Deutſchlands das Bedürfnis nach Organiſation und feſtem Zuſammenſchluß immer mehr hervor. Insbeſondere richtet ſich neuerdings das Streben auf eine Sicherſtellung der wirtſchaft⸗ lichen Exiſtenz und derjenigen der Familie gegen die Gefahren, wie ſie vorzeitige Erwerbsunfähig⸗ keit, andauernde Krankheit, Stellenloſigkeit, früher Tod des Familienhauptes und andere unvorher— geſehene Fälle mit ſich bringen. In immer ſteigendem Maße iſt auch unter den Teichwirtſchafts⸗ beamten der Wunſch rege geworden, ihre eigene Zukunft und die ihrer Familienangehörigen ſichergeſtellt zu ſehen, wie dies bei den Staatsbeamten und zumeiſt auch bei allen öffentlichen Beamten der Fall iſt. Zur Erreichung dieſes Zieles iſt im Jahre 1906 der Verein der Privatbeamten der Teich— wirtſchafts- und Fiſchereibetriebe Deutſchlands begründet worden. Dieſer Verein hat im Anſchluß an den Deutſchen Privatbeamtenverein einen Penſionsverband ins Leben gerufen, deſſen Aufgabe es iſt, neben Wahrung der wirtſchaftlichen Intereſſen den Mitgliedern des Vereins die Möglichkeit zu bieten, durch Benutzung der Wohlfahrtseinrichtungen! des Deutſchen Privatbeamtenvereins und ſeiner Verſorgungskaſſen — Penſionskaſſe, Witwenkaſſe, Begräbniskaſſe und Krankenkaſſe — hire Zukunft ſicherzuſtellen. Die Penſionskaſſe dieſes Vereins gewährt ihren Mitgliedern einen unbedingten Rechts- anſpruch auf Alters- und Invaliditätsrente; auf erſteren, wenn der Verſicherte ein beſtimmtes Lebensalter, das 60., 65. oder 70. Lebensjahr je nach Abſchluß der Verſicherung, erreicht hat, letztere beim Vorliegen von Berufsinvalidität, und zwar iſt die Möglichkeit gegeben, auch bei früh— zeitig eintretender Invalidität eine ausreichende Penſion zu ſichern. Auch kann die Rückzahlung eingezahlter Beiträge geſichert werden, falls der Verſicherte ablebt, ohne in den Genuß einer Rente 475 getreten zu fein. — In der Witwenkaſſe können feſtſtehende und mit den Beitragsjahren ſteigende Renten verſichert werden bis zu 3000 Mark jährlich. Die Begräbniskaſſe bietet die Möglichkeit zur Verſicherung eines Begräbnisgeldes bis zum Höchſtbetrage von 3000 Mark und zwar bis zu 500 Mark unter Fortfall einer ärztlichen Unterſuchung. Die Policen können beliehen und zurück— gekauft werden; die Mitglieder ſind dividendenberechtigt, wodurch ſich die Beiträge durchſchnittlich um 330% ermäßigen. — Die Krankenkaſſe, eine eingeſchriebene Hilfskaſſe, bietet ein hohes bares tägliches Krankengeld ſowie Erſtattung der Koſten für Arzt und Arzneien bei abſolut freier Arztwahl. Ohne beſonderes Entgelt wird den Mitgliedern geboten: Unterſtützung in unverſchuldeten Notlagen, vorſchußweiſe Prämienzahlung zwecks Aufrechterhaltung von Verſicherungen aller Art, Unterſtützung von Witwen und Zahlung von Erziehungsgeldern aus der Kaiſer Wilhelm-Waiſen⸗ ſtiftung, Rechtsrat und Rechtsſchutz, Stellenvermittelung, Vergünſtigungen und Preisermäßi— gungen in Bädern und klimatiſchen Kurorten uſw. Den Privatbeamten der Teichwirtſchafts- und Fiſchereibetriebe iſt ſomit eine Gelegenheit zur Sicherſtellung ihrer eigenen Zukunft und der ihrer Familie gegeben, wie ſie unter günſtigeren Bedingungen und in ausgedehnterer Weiſe im privatwirtſchaftlichen Leben nicht geboten werden kann. Im eigenen Intereſſe iſt ihnen ein Anſchluß an den Verein der Privat-Teichwirtſchafts— und Fiſchereibeamten Deutſchlands, der bereits eine ſtattliche Anzahl von Mitgliedern zählt und dem auch verſchiedene Herren als außerordentliche Mitglieder beigetreten ſind, zu empfehlen. Bon der Fiſchereiausſtellung in Mainburg. Auf der Fiſchereiaus- ſtellung zu Mainburg fungierten als Preisrichter Herr Dr G. Surbeck, ſtaatlicher Konſulent für Fiſcherei, und Herr Generalſekretär Büttner, beide aus München, und haben nachfolgende Preiſe zuerkannt: a) Ehrenpreiſeund Ehrendiplome: Bergmeier Franz, Oekonom in Pimmers⸗ dorf, gegeben vom Bayeriſchen Landesfiſchereiverein in München für die hervorragende Kollektiv— ausſtellung aus ſeinem Teichwirtſchaftsbetrieb; Gottfried Georg, Gaſtwirt in Wolnzach, gegeben vom Kreisfiſchereiverein für Niederbayern in Landshut für die vorzügliche Kollektivausſtellung von Salmoniden, ſowie von Wildfiſchen und Edelkrebſen aus der Abens; Fertl Georg, Oekonom, Dirſchengrub, gegeben vom Landwirtſchaftlichen Bezirksausſchuß Mainburg für ſeine gute Aus— ſtellung von Karpfen und Schleien; Kellerer Ludwig, Realitätenbeſitzer in Mainburg, gegeben vom Fiſchereiverein „Abens“ in Mainburg für ſeine gute Ausſtellung von Zſömmerigen Karpfen; Ertlmeier Simon, Oekonom, Kleingundertshauſen, gegeben von Herrn Baron Freih. v. Beck— Peccoz in Schloß Au für 2- und Zſömmerige Karpfen, ſowie Regenbogenforellen als Beiſatzfiſch; Stadler Hans, Mühlbeſitzer a. Obermühle, gegeben vom verehrlichen Diſtrikt Mainburg für 3ſömmerige Karpfen und ſehr ſchöne Regenbogenforellen als Beiſatzfiſch; Weixlgartner Matth., Königl. Diſtriktsſchulinſpektor und Pfarrer in Rudelzhauſen, gegeben von Herrn Bürgermeiſter Weinmeyer in Mainburg für ſeine ſchöne Ausſtellung von Salmoniden aus Teichen; Meier Simon, Oekonom in Straß, gegeben von Herrn Gaſtwirt Gg. Gottfried in Wolnzach für feine gute Aus- ſtellung von 3- und 4ſömmerigen Karpfen und Forellenbarſchen. b) Ehrendiplome: Brizzi Walter, Lager und Fabrikation von Angelgeräten und Fiſchnetzen in München, Sendlingertorplatz 11, für ſeine vorzügliche Kollektivausſtellung von Netzen und Angelgeräten; Spring Lorenz, herrſchaftlicher Jäger in Au, für ſeine Kollektivaus— ſtellung von Vögeln und Waſſergeflügel; Hofbauer, „zum Reiterbauer“, Pöttmes, für Zſömmerige Karpfen; Oberpiller Jakob, Oekonom, Kleingundertshauſen, für 3Zſömmerige Karpfen; Pichl— meier Jakob, Niederummelsdorf, für ſeine reichhaltige Kollektion von Wildfiſchen aus der Abens; Burgmeier Joſeph, Mühlbeſitzer in Seemühle, für ſeine reichhaltige Kollektion von Wildfiſchen aus der Abens. e) Anerkennungsdiplome: Raith Albert, Kunſtmühlbeſitzer, Mainburg, für eine Kollektion von Wildfiſchen aus der Abens; Huber, „zum Marmorbauer“, Walkertshofen, für 3ſömmerige Karpfen; Forſter M.; Gaſtwirt in Walkertshofen, für 3Zſömmerige Karpfen, Pitzl Jakob, Mühlbeſitzer in Brandmühle, für Krebſe und Wildfiſche aus der Abens. Fiſchausſtellung in Bautzen. Die vom Kächſiſchen Fiſchereiverein ver— anſtaltete Fiſchausſtellung in Bautzen war wiederum reich beſchickt und brachte prachtvolle Exemplare A 5 1 N 3 a6 zur Schau. Im ganzen waren von 31 Ausſtellern gegen 80 verſchiedene Sorten von Fiſchen aus» geſtellt. Eingeteilt war die unter Leitung des Herrn Oberſt z. D. Steindorf-Bautzen und Oberſt z. D. Graf Holtzendorff-Dresden ſtehende Ausſtellung in drei Klaſſen, und zwar in: Zuchtfiſche, Marktfiſche und Zuwachserzeugniſſe aus Kleinteichwirtſchaften. In Klaſſe I hatten ausgeſtellt a) Karpfen: Rittergutspächter und Fiſchzüchter Paul Sobtzick in Hohenbirken bei Ratibor, Standesherr Dr Naumann auf Königsbrück, die Herrſchaft Königs— wartha i. S., Kommerzienrat Louis Hermsdorf auf Dominium Kauppa und die Prinzlich Schwarz— burgſche Forſtverwaltung zu Großharthau; b) Schleien: Rittergutspächter P. Sobtzick, Kommerzienrat L. Hermsdorf und Teichpächter W. Klee in Guttauzo) Salmoniden: Standes— herr Dr Naumann, die von Criegernſche Forſtverwaltung zu Demitz-Thumitz, das Gräflich Schall— Riaucourſche Forſtamt zu Gaußig und die Prinzlich Schwarzburgſche Forſtverwaltung zu Groß— harthau. In Klaſſe II hatten Karpfen, Beſatzfiſche als Verkaufsmuſter, ausgeſtellt: Fiſch— züchter und Fiſchhändler Adolf Schindler (Johann Runks Nachfolger) in Troppau, Ritterguts— pächter Oekonomierat Zſchucke auf Wurſchen und Teichpächter Klee in Guttau; desgleichen haben Speiſefiſche als Verkaufsmuſter ausgeſtellt, und zwar Karpfen: Adolf Schindler und Oekonomie— rat Zſchucke. In Klaſſe III: Karpfen und Schleien: Fabrikant Ernſt Döcke in Demitz— Thumitz, Gutsbeſitzer Klemens Philipp in Geißmannsdorf bei Biſchofswerda, Erbgerichtsbeſitzer Ed. Alwin Hartmann in Weickersdorf bei Biſchofswerda, Gutsbeſitzer Th. Kurth in Weißbach bei Rochlitz und Gutsbeſitzer R. Hammer in Flößberg (Bezirk Borna); Forellen: Fabrikant Döcke in Demitz-Thumitz. Bei der Prämiierung fungierten als Preisrichter die Herren Rittergutsbeſitzer Böhmer-Klix, Hoflieferant Georg Jank-Dresden und Generaldirektor Liebſcher-Dresden für Cypriniden, ferner für Salmoniden die Herren Königl. Oberförſter Krutzſch-Hohnſtein, Königl. Forſtmeiſter Rein— Frauenſtein und herrſchaftlicher Revierförſter Ulbrich Burkersdorf. Die Kommiſſion für Salmoniden erkannte: als erſten Preis die ſilberne Medaille der Prinzlich Schwarzburgſchen Forſtverwaltung zu Großharthau i. S. für vorzügliche Aus— ſtellung von ein- bis dreiſömmerigen Bachſaiblingen und Regenbogenforellen, als zweiten Preis den Ehrenpreis der Stadt Bautzen dem Herrn Dr Naumann, Standesherr auf Königsbrück, für hervorragende Leiſtung von ein- bis dreiſömmerigen Bachforellen, als dritten Preis eine Ehren— urkunde dem Gräflich Schall-Riaucourſchen Forſtamt in Gaußig für eine ſehr gute Kollektion ein- bis dreiſömmeriger Bachſaiblinge und als vierten Preis eine zweite Ehrenurkunde der von Criegernſchen Forſtverwaltung Demitz-Thumitz. Auch in dieſem Jahre zeigte ſich die Schwierigkeit der Beurteilung namentlich der ein- und zweiſömmerigen Fiſche bezüglich der Wuchsverhältniſſe. Augenſcheinlich waren gerade in dieſen Altersklaſſen, wie in früheren Ausſtellungen, Fiſche aus— geſtellt, die als Durchſchnittsergebnis der diesjährigen wie vorjährigen Zucht nicht angeſehen werden konnten. Für Cypriniden erhielten in Klaſſe I: eine ſilberne Vereinspreismünze Standesherr Dr Nau— mann auf Königsbrück für eine Kollektion Lauſitzer Schuppenkarpfen, eine Bronze-Vereinsmünze Herr Rittergutsbeſitzer Paul Sobtzick, Hohenbirken bei Ratibor, für eine Kollektion Galizier Spiegel— karpfen, einen Ehrenpreis des Standesherrn Dr Naumann auf Königsbrück die Prinzlich Schwarz— burgſche Forſtverwaltung Großharthau für eine Kollektion Galizier Spiegelkarpfen, einen Ehren— preis des Herrn Kommerzienrats Hermsdorf auf Kauppa die Herren Herbert und Gerhard Kluge— Königswartha für eine Kollektion Lauſitzer Schuppenkarpfen und einen Ehrenpreis Sr. Durchlaucht des Prinzen von Schwarzburg der Herr Kommerzienrat Hermsdorf auf Kauppa für eine Kollektion Galizier Spiegelkarpfen. In Klaſſe II erhielt eine Ehrenurkunde des Sächſiſchen Fiſchereivereins Herr Oekonomierat Zſchucke-Wurſchen für einſömmerige Schuppenkarpfen Lauſitzer und Galizier Kreuzung, und in Klaſſe III erhielten eine dieſer Klaſſe vorgeſchriebene Bronze-Vereinspreismünze Herr Fabrikant Ernſt Döcke-Demitz-Thumitz für dreiſömmerige Galizier Spiegelkarpfen und eine Ehrenurkunde Herr Erblehngerichtsbeſitzer Alwin Hartmann-Weickersdorf bei Biſchoftswerda für dreiſömmerige Galizier Spiegelkarpfen. Fiſchſterben in der Donau. Ein großes Fiſchſterben iſt in der Donau aus— gebrochen. Infolge des beiſpiellos niedrigen Waſſerſtandes ſind die Altwaſſer in der Umgebung 477 von Regensburg ausnahmslos eingetrocknet; in dem Schlamm liegen Tauſende von Fiſchleichen und auch Brut iſt natürlich viel umgekommen. Patenterteilungen. 45k. 190726. Vorrichtung zur Erzeugung rattenver— tilgender und desinfizierender Gaſe. Georges Gauthier, Marſeille; Vertreter: S. Gol d— berg, Patentanwalt, Berlin SW. 13. 17. 8. 06. G. 23510. 45 k. 190727. Aus fernrohrartig ausziehbaren Hülſen beſtehender Fliegenfänger, Theodor Dufhues, Waldkappel. 8. 1. 07. D. 17931. 45 k. 191038. Schlagfalle. Ernſt Otto, Wallſtraße 82/83, und Julius Tho mas- Adalbertſtraße 100, Berlin. 22. 5. 06. Q. 5224. 45 k. 192055. Angelhaken mit Köderbehälter. Revillon Brothers, Limited, Montreal, Quebec, Kanada; Vertreter: W. Wagner, Berlin SW. 13. 4. 11. 06. R. 23518. 45 k. 192172. Nagetierfalle mit über einem Waſſerbehälter angeordneter Kippbrücke und Lockſpiegel. Peter A. Kovatchoff, Sofia; Vertreter: A. Gerſon u. G. Sachſe, Patentanwälte, Berlin SW. 61. 3. 2. 07. G. 33830. VIII. Vereinsnachrichten. Kreisfiſchereiverein für Schwaben und Neuburg. Dem Jahresbericht für 1906 entnehmen wir folgende intereſſante Mitteilungen: Der Verein beſtand am Ende des Jahres 1906 aus 7 Sektionen und 454 Mitgliedern, dann aus 8 Bezirksvereinen mit 477 Mitgliedern, ſo daß die Geſamtmitgliederzahl der dem ſchwäbiſchen 1 5 angeſchloſſenen Vereine 931 beträgt. Die Rechnung des Jahres 1906 ſchließt ab mit M. 4764.28 Einnahmen und M. 4801.44 Ausgaben. Aus der erſprießlichen Tätigkeit des Vereins ſei folgendes hervorgehoben: An die Mitglieder und Vereine wurden zur Beſetzung der Forellenbäche zum größten Teil unentgelt— lich oder zu ermäßigten Preiſen abgegeben: 107000 angebrütete Forelleneier, 56000 Stück Forellenbrut und 3100 Stück Forellen-Setzlinge. Die Erbrütung erfolgte in der Vereins— fiſchzuchtanſtalt. Zur Aufzucht von Jährlingen wurden 12000 Stück Forellenbrut in die Aufzuchtsteiche und ⸗Gräben bei der Fiſchzuchtanſtalt eingeſetzt. Die Nachfrage nach Bachſaiblingen war auch in dieſem Jahre ſehr gering; es wurden im ganzen 1103 Setzlinge abgegeben; doch wurden aus der Fiſchzuchtanſtalt Karlſtein 10000 angebrütete Eier zur Er— brütung bezogen. Die in der Vereinsfiſchzuchtanſtalt gewonnene Regenbogenforellenbrut ent— wickelte ſich vortrefflich und wurde zur Beſetzung verſchiedener Gewäſſer herausgegeben. Im Berichtsjahre iſt es wiederum gelungen, zur Ausſtreifung geeignete Huchen zu erlangen. Die aus den Eiern gewonnene Brut wurde in einem Teich bei der Vereinsfiſchzuchtanſtalt eingeſetzt und in demſelben zu prächtigen Fiſchchen herangezogen. Wegen Beſchaffung geeigneter Aus— ſtreifſtätten am SE find Erhebungen im Gange. Die in der Vereinszuchtanſtalt gewonnene Hechtbrut wurde Vereinsmitgliedern zur Beſetzung der Schmutter unentgeltlich überlaſſen. Der Bezug reinraſſiger Karpfenſetzlinge erfolgte direkt durch die Intereſſenten. Aus den zur Berfügung ſtehenden öffentlichen Mitteln wurden von der Fiſchzuchtanſtalt Starnberg zur Beſetzung des Bodenſees 10000 Stück Seeſaiblingsbrut, 10000 Stück Peipusſee— märanenjährlinge, 500 Stück Seeforellenjährlinge und 300 Stück Seeſaiblingsjährlinge geliefert. Während der Brutperiode 1905/06 wurden für Rechnung des Kreisvereins in der Vereinsfiſchzuchtanſtalt an- bezw. ausgebrütet ca. 250000 Salmonideneier, 5000 Hucheneier und 5000 Hechteier. An Prämien wurden bezahlt: für Ablieferung laichreifer Huchen M. 20.—, für 24 er⸗ legte Fiſchottern M. 120.—, für 55 erlegte Fiſchreiher M. 110.—, für Anzeigen von Fiſcherei— freveln M. 168.—. Der 4. Lehrkurs für praltiſche Salmonidenzucht wurde am 14. und 15. Dezember mit gütiger Beihilfe des königl. Profeſſors und Vorſtandes der königl. biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München, Herrn Dr. Bruno Hofer, und des ſtaatl. Konſulenten für Fiſcherei in Bayern, Herrn Dr. Surbeck, abgehalten. Aus Anlaß der Jahrhundertfeier der Einverleibung der Stadt Augsburg in das Königreich Bayern wurde in der Zeit vom 16. bis 23. September in der großen Ausitellung3- halle eine Fiſchereiausſtellung abgehalten, welche ſich einer regen Beteiligung ſeitens der Ausſteller erfreute und ein wohlgelungenes und überſichtliches Bild der fiſchereilichen Tätigkeit in Schwaben und Neuburg gab. An die Eröffnung dieſer Ausſtellung ſchloß ſich die VIII. Wanderverſammlung des Kreisſiſchereivereins an. Vorträge wurden gehalten von dem Landeskonſulenten für Fiſcherei, Herrn Dr. Surbeck in München, über Genoſſenſchaftsbildungen auf dem Gebiete der Fiſcherei, und von dem zweiten Vorſtande des Kreisvereins, Herrn Kommiſſär a. D. Büttner, über teichwirtſchaftliche Verhältniſſe in Schwaben. 478 Am 27. Juni wurde an die königl. Regierung von Schwaben und Neuburg die Bitte gerichtet, in den Etat des Kreiſes die Mittel für Aufſtellung eines Kreiswanderlehrers ein— ſtellen eventuell dem Kreisfiſchereiverein einen entſprechenden Betrag zur Verfügung ſtellen zu wollen. Die erſtere Bitte konnte leider nicht erfüllt werden, dagegen hat der Landrat dem Kreisverein für das Jahr 1907 einen auf M. 2000.— erhöhten Zuſchuß gewährt und dabei die Erwartung ansgeſprochen, daß der Betrag von M. 1000.— zu beſagtem Zwecke ver- wendet werde. Der zweite Vorſtand des Schwäbiſchen Kreisfiſchereivereins, Herr Kommiſſär Büttner, hat ſich bereit erklärt, die Ausübung der Wanderlehrtätigkeit vorerſt zu übernehmen. Elſäſſiſcher Fiſchereiverein. Dem Jahresbericht des Elſäſſiſchen Fiſchereivereins für das Rechnungsjahr 1906 entnehmen wir über die erſprießliche Tätigkeit des Vereins folgende intereſſante Angaben. Es betrug die Zahl der Mitglieder 715 gegen 743 im Vorjahre. Dieſe 715 Mitglieder verteilen ſich auf die einzelnen Sektionen wie folgt: Straßburg 287, Mülhauſen 180, Kolmar 98, Schlettſtadt 69, Zabern 66 und Gebweiler 15. An Beihilfen ſind dem Verein im abgelaufenen Jahre von der Landesregierung 2000 M., vom Bezirkstag des Unterelſaß 400 M., vom Deutſchen Fiſchereiverein 850 M. und ſpeziell für Ausſetzung von Zander und Karpfen 600 M., zuſammen 3850 M. zugefloſſen. Ferner haben die beiden Bezirke Ober- und Unterelſaß für Prämien für Tötung der Fiſcherei ſchädlicher Tiere, ſowie für Entdeckung von Fiſchereifreveln zuſammen einen Betrag von 963 M. geleiſtet. Der Jahresrechnung zufolge beliefen ſich die Einnahmen im ganzen auf 6424.80 M., die Ausgaben auf 4775.10 M., ſo daß ein Kaſſenbeſtand von 1649.70 M. vorhanden iſt. Auch im Berichtsjahre wurde eine große Anzahl junger Fiſche und Fiſchbrut in die Gewäſſer des Ober- und Unterelſaß eingeſetzt. Für die Vertilgung von der Fiſcherei ſchädlichen Tieren hat der Verein 363.50 M. im abgelaufenen Geſchäftsjahr bezahlt. Getötet wurden 38 Ottern, wofüe 244.50 M., und 100 Reiher, wofür 200 M. bezahlt wurden. Im Laufe des Rechnungsjahres wurde eine Summe von 1374 M. für 556 gerichtlich beſtrafte Fiſchereifrevel ausgegeben, davon entfallen 170 Fäll mit 365 M. auf den Bezirk Oberelſaß und 386 Fälle mit 1009 M. auf den Bezirk Unterelſaß. Es wurden alſo vom Vereine insgeſamt 1727.50 M. für Fiſchſchutz bezahlt. An Vergütungen für rege Tätigkeit bei Handhabung der Fiſchereipolizei ſind ſeitens des Miniſteriums an Beamte der Waſſer- und Meliorationsverwaltung 150 M. bewilligt worden. Die Weiher, die der „Elſäſſiſche Fiſchereiverein“ in der Umgegend von Straßburg beſitzt und deren Bewirtſchaftung der Sektion Straßburg über— tragen iſt, ſind folgende: Bei Eckbolsheim drei ablaßbare Zucht- und Streckteiche, etwa 180 Ar, die Gräben auf der Keltau im Stadtbann und der aus zwei Teilen beſtehende ablaßbare Weiher bei Illkirch-Grafenſtaden, etwa 140 Ar. Im Geſchäftsjahr wurden 2 Fiſchereigenoſſenſchaften gebildet: Ottrott-Boerſch im Kreiſe Molsheim, mit einer Uferlänge von 12 678 Meter an der Ehn und Waldolwisheim im Kreiſe Zabern mit einer Uferlänge von 4000 Meter an dem Moſſelbach und dem Erlengraben. IX. Fragekaffen. Frage Nr. 14. Herr M. H. in S. Von dem Eigentümer iſt Ihnen die Erlaubnis erteilt, auf einem Fiſchteiche (von mindeſtens 50 Tagwerk Fläche) die Jagd auszuüben. Die Pächter des an den Teich anſtoßenden Jagdbezirks haben Ihnen unterſagt, von der zu ihrem Jagdbezirke ge— hörenden Uferſtrecke aus die Jagd auf dem Teiche zu betreiben. Sie wünſchen zu wiſſen, ob die Jagdpächter zu dem Verbote berechtigt ſind? Antwort: Nach der Rechtſprechung des Reichsgerichts (vgl. Sammlung Band VI S. 375) würden Sie allerdings dadurch, daß Sie von dem fremden Jagdbezirke (Ufer) aus dem auf dem Teiche befindlichen Wilde nachſtellen, ſich einer unbefugten Jagdausübung, eines Jagdvergehens, nicht ſchuldig machen; allein Sie würden ſich dadurch gegen $ 368 Ziffer 10 des Reichs- ſtrafgeſetzbuches verfehlen, der mit Geldſtrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen jenen bedroht, der zur Jagd ausgerüſtet einen fremden Jagdbezirk außerhalb der öffentlichen Wege ohne Genehmigung des Jagdberechtigten betritt. X. Literatur. V. J. Gratzianow: Verſuch einer Ueberſicht der Fiſche des Ruſſiſchen Reiches in ſyſtematiſcher und geographiſcher Hinſicht. Moskau 1907. Unter dieſem Titel erſchien ein 567 Seiten in Quartformat umfaſſendes Werk, welches als erſter Verſuch eines Katalogs der Fiſche Rußlands betrachtet werden kann. Jedoch beſteht das Buch nicht nur aus einer trodenen Beſchreibung der 948 Repräſentanten der ruſſiſchen Ichthyo— fauna, ſondern der Verfaſſer unterwirft alle beſchriebenen Arten auch einer eingehenden Kritik: er ſtellt ſie ſowohl in ſyſtematiſcher als auch geographiſcher Hinſicht zuſammen, führt alle Synonyme ihrer Namen auf, und vergleicht auch, was von beſonderem Wert iſt, die vorhandene Diagnoſe mit den Exemplaren der Fiſchſammlung im Zoologiſchen Muſeum der Univerſität Moskau. Sowohl für die Familie der Salmoniden als auch für alle anderen Familien, für die Gattungen und Arten gibt der Verfaſſer dichothomiſche Tabellen zur Erleichterung der Beſtimmung. Zum Schluß gibt 479 er auch einen intereſſanten ichthyogeographiſchen Ueberblick über die Fiſche Rußlands ſowie ein i Verzeichnis aller lateiniſchen Namen, die im Text alle in die ruſſiſche Sprache über— etzt ſind 5 Die Sammlungen des Moskauer Zoologiſchen Muſeums, die vom Autor teils revidiert, teils neu bearbeitet ſind, führten zur Aufſtellung 18 neuer Arten. Neue Gattungen ſind folgende: Agnothomyzon, Malacobatis, Cephalocottus, Meſocottus, Hexagrammoides, Pſeudophidium und Untergattungen: Trigrammus und Taurulus. — Zu bedauern iſt, daß der verhältnismäßig hohe Preis des Buches — ca. 14 M. — der weiteren Verbreitung des Werkes ſehr hinderlich ſein wird; jedenfalls ſollte das Werk in keiner Fachbibliothek fehlen, da es eine große Lücke in unſeren Kenntniſſen über die ruſſiſche Fauna ausfüllt. Joh. Arnold. XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Berlin, 2. November. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren anfangs mäßig, vom Donnerstag ab reichlicher, Ge— ſchäft ziemlich abwechſelnd matt und lebhaft, heute ſchleppend. Preiſe wenig verändert. Fiſche (per Ia lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte N echte, groß 41—53 38—41 Winter⸗Rheinlachs . per Pfund — ander. . . 122155 69-114 | Ruſſ. Lachs 5 = Barſ che [ 6265 30—55 Flundern, Kieler Ia 5 Stiege 200—600 Karpfen . | 69—70 37—52 do. mittelgr.. „ Kiſte 100-200 Karauſchen 73-84 — Bücklinge, Kieler . | „ Wall | 300-350 Schleie . . 116-139 60-61 Dorſche ite — Me 8 56 „ Sdelliih nl 300—450 Bunte Fifche. . . | 32-50 12—31 05 große . . „ Pfund 110-140 Aale, mittel . . . 85-97 83— 90 JT — e — 106 Heringe „ Schock 500-900 Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. Oktober bis einſchließlich 7. November 1907 von Paul Meltzer. Karpfen kommen jetzt täglich an den Markt. Die Preiſe für mittlere und kleine Fiſche waren wenig verändert, während große und zwar beſonders ſogenannte Spiegelfiſche beſſer bewertet werden. In Schleien iſt die Marktlage faſt unverändert. Oktober Karpfen: Mark Oktober Schleien: Mark 22. lebend, 30— 40er 70—77 22, lebend, klein 105 123 e e, , er 40 22 „ß ea II ebend, er 72 23. 5 Hein e 28 24. 7 30—40 er . 69-76 23: „ dio 117 24. unſor tiert 1 24. 7 „„ Aa ee 24. „5 De? 868 2 24. 5 Anſort tert 131 25. „unſortiet 70.14 25. N 5 „ 25. CCC 26. N „„ e 26 i l 42 58 26. „ groß l 26. lebend, 50er . 68—71 26. 1 hallineinde . . 106—115 26. tot . 40 DS : RL 69 Sr En TE 52 28. lebend, kein 102 120 29. lebend, unſortieer . . 69 —70 28. „ nſcttiet 132 29. lebend, oer 6570 28 oT e 60 FC)! 47 29. lebend, unſortiert 518 30% lebend, 10er 67.72 29. „„ B 124 31. lebend, 50er . . . . 65-69 29 dot, klein ñ 71 November Karpfen: Mark lebend, roß 123 1. lebend, Spiegel-, 50—60er 67—71 30. mitte! 132 ie 5 7 25er. . 75-82 3 groß Sa: 115 81 November Schleien: Mark 2. lebend, 50 —-60 er 64 lebend, unſortierlt 139 2. x Spiegel-, Ser . 72—75 2 mittel 110120 tt 43 lot 12 61 4 JJ 34—38 4. lebend, unſortiert 121 5. lebend, Spiegel-, 50er . 66— 70 5. „ ’‚amiortiert ... 137—141 6. 5568 5. groß 125 6. „ Spiegel, 50er. 6770 6. klein 129 188 TR 45 unſortiert . . 63-68 715 1 1 116120 r 49 72 55 len 10711 leit kein 0 480 Zwangsverſteigerung. Im Wege der Zwangsvollſtreckung ſollen die in der Gemarkung Midlum belegenen, im Grundbuche von Midlum, Band J, Artikel 15, auf den Namen des Landmannes Hermann Georg Kröger in Scharnſtedt eingetragenen, hauptſächlich der Fiſchzucht dienenden Grundſtücke, am 18. Januar 1908, nachmittags 2½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in der Martensſchen Gaſtwirtſchaft zu Scharnſtedt verſteigert werden. Die in der Grund— ſteuermutterrolle unter Artikel 832 verzeichneten Grundſtücke haben eine Größe von insgeſamt 11 ha 63 a 88 qm, und find mit 15,46 Taler Reinertrag zur Grundſteuer, nach Nr. 135 der Gebäudeſteuerrolle mit 827 Mark Nutzungswert zur Gebäudeſteuer veranlagt. Auf den Grundſtücken wurde neben der Fiſchzüchterei bisher auch Gaſtwirtſchaft betrieben. Die Grundſtücke können jederzeit unter Führung des Zwangsverwalters Georg Schölermann in Scharnſtedt beſichtigt werden. Dorum, den 25. Oktober 1907. Königliches Amtsgericht. Die Fiſchzuchtanſtalt Karlſtein Poſt Bad Reichenhall Telephon Nr. 110 hat abzugeben: prima Jährlinge der Bachforelle. Die Fiſche ſind ohne Kunſtfutter, rein natür— lich aufgezogen, daher lebhaft gefärbt, durch— aus geſund und beſonders widerſtandsfähig. Preisliſte franko. Auf der Münchener Sportaus⸗ ſtellung 1899 prämiierte, bis jetzt in ihrer Verwendung einzig daſtehende Schillinger iche Piſchbrut⸗ Apparate und Artikel empfiehlt Georg Wörſching, S penglere Starnberg (Bayern). Kataloge gratis und franko. W Setzlinge WE der Bachforellen, Regenbogenforellen und Bachſaiblinge, Ia gal. und fränk. Spiegel— karpfenſetzlinge, grüne Schleienſetzlinge und Laichkarpfen hat abzugeben | . Joſ. Metzger, Eichtersheim. 2 Satzliarpfen, lauſitzer oder böhmiſche Raſſe, keine Galizier, größerer Poſten für Frühjahr 1908 geſucht. Poſt Seefeld (Tirol), offeriert: Ia Bachſaiblingeier von Fiſchen aus den freien Gewäſſern ab— ſtammend, zu billigem Preiſe unter Garantie lebender Ankunft. W. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fiſcherei ſowie für die Beftrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies- baden, des Kafjeler Fiſchereivereins, des Kheiniſchen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins, des Fiſchſchutzvereins für den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ꝛc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit gachmännern Deutſchlands, Oeſterreich-Angarns und der Heiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Ur. 23. München, den 1. Dezember 197. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Fiſchereiausſtellung in Mannheim. — II. Zur Biologie der Forellenbrut. — III. Fiſchereiliche Geſichtspunkte zur Anlage und Bewirtſchaftung der Talſperren. — IV. Zu dem maſſenhaften Abſterben von Fiſchbrut in den Neckarzeilen und Rheinſporen ꝛc. — V. Die der Billigkeit am beſten entſprechende Rechtslage der Binnenfiſcherei. — VI. Ver— le Mitteilungen. — VII. Vereinsnachrichten. — VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. — Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) 1. Fiſchereiausſtellung in Mannheim. Innerhalb des Rahmens der Internationalen Gartenbauausſtellung hat in Mannheim vom 10. bis 20. Oktober eine unter der Leitung von Herrn Profeſſor Dr Lauterborn in Lud— wigshafen inſzenierte Fiſchereiausſtellung ſtattgefunden, welche den Zweck haben ſollte, über den gegenwärtigen Stand der Fiſcherei und Fiſchzucht im Gebiete des Oberrheins einen Ueberblick zu geben, um dadurch der Fiſcherei neue Freunde zu werben und das Intereſſe für dieſelbe in weitere Kreiſe tragen zu helfen. GG 486 Wenn es auch nicht ganz gelungen iſt, den angeführten Zweck vollſtändig zu erreichen, in— ſofern, als keineswegs alle Fiſchzüchter und Fiſchereigebiete der Länder am Oberrhein auf der Aus— ſtellung vertreten waren — dazu hätte ſchon der verfügbare Raum bei weitem nicht hingereicht —, ſo wird man doch bei Beſichtigung der Ausſtellung den Eindruck gewonnen haben, daß der beab— ſichtigte Zweck zum großen Teil erreicht worden iſt, indem über das Geſamtgebiet der fiſchereilichen Beſtrebungen in den genannten Ländern auf engem Rahmen ein anſchaulicher Ueberblick geſchaffen wurde. Im Mittelpunkt der Ausſtellung ſtand natürlich die Vorführung der lebenden Fiſche, welche nach einem Plan von Profeſſor Hofer in München in der Weiſe vorgeführt wurden, daß der Beſchauer ſich im Dunkel einer hufeiſenförmig geſtalteten, mit Tannenzweigen überdachten Grotte befand, während die Aquarien mit den Glasſcheiben in die Wände derſelben eingelaſſen und von oben elektriſch beleuchtet waren. Durch dieſen Kontraſt der Beleuchtung präſentierten ſich die Fiſche außerordentlich wirkſam. ** Imganzen waren 100 Aquarien aufgeſtellt, in welchen ſowohl die Zuchtfiſche aus Salmoniden— und Karpfenteichen, ſowie die Wildfiſche aus dem Rhein- und Neckargebiet in prächtigen Exem— plaren vorgeführt wurden. Teils konnte man hier die züchteriſchen Leiſtungen verſchiedener ſüd— deutſcher Zuchtanſtalten, insbeſondere badiſchen Urſprungs, bewundern, teils aber auch ſich von dem Reichtum und der Vielſeitigkeit der Fiſchfauna der freien Gewäſſer überzeugen. Hervorragend ſchöne Karpfen in den verſchiedenſten Jahrgängen hatte die Großherzoglich Badiſche Domänenverwaltung durch ihre beiden Domänen in Brühl und Haigerach vorgeführt, welche zeigten, daß hier mit großem Verſtändnis gezüchtet wird. Aus derſelben Quelle ſtammten auch ſehr ſchön gewachſene Forellenbarſche, ſowie auch einige Zander. Das Preisgericht, beſtehend aus den Herren Profeſſor Dr Hofer in München, Baurat Doell in Metz, Forſtmeiſter Hamm in Karlsruhe und Verwalter Barbier in Dieuze, konnte dieſen Leiſtungen die höchſte Anerkennung ausſprechen und der Großherzoglichen Domänen— verwaltung die ſilberne preußiſche Staatsmedaille verleihen, ſowie den ſpeziellen Leitern der Domäne Brühl, Herrn Domänenrat Vierling und dem Herrn Forſtmeiſter in Gengenbach die ſilberne Ausſtellungsmedaille zuerkennen. Hervorragend ſchön hatten verſchiedene Salmonidenzuchtanſtalten Badens und Württem— bergs ausgeſtellt und zwar ſowohl Bachforellen wie Regenbogenforellen und Bachſaiblinge in 3 bis 4 Jahrgängen. Ferner Aeſchen und Meerforellen, ſo daß das Preisgericht allen dieſen Aus— ſtellern Ehrenpreiſe und Medaillen zuſprechen konnte. Herr Grimmer, Unterſchüpf, errang ſich mit jenen Salmoniden die bronzene preußiſche Staatsmedaille und den Ehrenpreis der Gammersbacher Fiſchereivereinigung, beſtehend in einem feinen Tiſchbeſteck. Vogt, Marxzell, hat unſtreitig die beſten Regenbogenforellen gebracht. Auch ſeine Bachforellen und Saiblinge ſind erſtklaſſig, ſo daß ihm der Dillſche Ehren— preis (Fiſchplatte) und die ſilbervergoldete Medaille zufiel. Auf gleicher Höhe ſteht Eder, Heidelberg. Seine in Teichen weitergezüchteten rieſigen Bachforellen erregten größte Bewunderung. Auch in der Zucht von Regenbogenforellen und Bachſaiblingen leiſtete er Vorzügliches. Die ſilberne Medaille und der Ehrenpreis des Herrn Großkaufmanns Schreiber in Mannheim ſind ſein Lohn. Nicht minder gut iſt die Vorführung des Züchters Heß, Höchſtberg in Württemberg, der neben ſeinen herrlichen Salmoniden noch Krebſe brachte. Er erhielt die ſilberne Medaille und 1. Ehrenpreis (Sektgläſer). Franz Karl Lang, Waibſtadt, hat ſehr ſchöne Bach- und Regenbogenforellen, ſowie Bachſaiblinge gezüchtet, ſo daß ihm der Ehrenpreis des Herrn Grafen Viktor v. Helmſtatt (Becher) und die ſilberne Medaille verliehen werden konnte. Metzger, Eichtersheim, war mit guten Karpfen und Forellen vertreten und gewann die ſilberne Medaille und einen Geldpreis. Mit dem gleichen Preiſe wurde Verweyen, Marxzell, für ſehr ſchöne Forellen bedacht. Ziegeleibeſitzer Merkel, Brühl, war mit Karpfen erſchienen, wofür ihm eine bronzene Medaille und ein Geldpreis erteilt wurde. Für eine ſehr ſchöne Sammlung Zierfiſche erhielt Harjter, Speyer, 100 M. und die ſilberne Medaille. Henkel, Darmſtadt, errang ſich die goldene Medaille. Neben den Fiſchzüchtern ſind in ſtarker Minderzahl die Berufsfiſcher vertreten, welche Wildfiſche aus dem Rhein- und Neckargebiet dem Publikum vorführten. Aquarium 1 bis 4 hatte Adler, Mannheim, mit Hechten, Zandern, Barſchen, Breſem, Naſen, Knilpſen, Barben und Aalen beſetzt in verhältnismäßig guter Verfaſſung, jo daß ihm ein Preis von 100 M. nebſt bronzener Medaille verliehen werden konnte. Auch der Fiſcher Boos in Mannheim wurde für eine Kollektion Rheinfiſche derſelben Sorte in gleicher Weiſe ausgezeichnet. Unter etwas ungünſtigeren Bedin— gungen konnte Berufsfiſcher Batz, Rohrhof, ausſtellen. Seine ſehr reiche Sammlung Rhein— fiſche wurde aber immerhin noch mit einem Preis von 50 M. und bronzener Medaille bewertet. In ganz hervorragender Weiſe bewies der Berufsfiſchereiverein Heidelberg, daß nur durch engen Zuſammenſchluß und gemeinſame Arbeit Gutes gedeihen kann. Sämtliche Tiere ihrer zirka zehn Aquarien umfaſſenden Sammlung ſind von ausgezeichneter Geſtalt. Der Ehrenpreis der Großherzoglichen Domänendirektion, beſtehend aus 50 Flaſchen 1894er Meersburger Wein, ſowie eine ſilberne Medaille für ihren Vorſtand Rohrmann, wurde dem gut geleiteten Verein zuerkannt. Fabrikant Gilbert, Ittlingen, hat ſehr gute Forellen aus der Elſenz, ſowie deren Seiten— waſſern gefangen und vorgeführt. Da ſeine Tiere keine Zuchtergebniſſe ſind, konnte ihm für Salmoniden auch nur ein geringerer Preis, 25 M. und bronzene Medaille, zuerteilt werden. Guſtav Hirner und Karl Löhle in Konſtanz wurden für ihre waſſerdichten Mäntel, für Angeln und ſonſtige Fiſchereigeräte mit der ſilbernen Medaille bedacht. Die gleiche Bewertung erzielte Grell, Haynau, für ſeine Raubzeugfallen. Thum, Leipzig, ſtellte Planktonnetze und ſonſtige Apparate für die Wiſſenſchaft aus. Hildebrands Nachfolger Wieland, München, wurde für ſeine vorzüglichen Angel— geräte mit der goldenen Medaille prämiiert. Eine großartige Leiſtung bot die Nachenfabrik Lürſen-Am mund, Vegeſack bei Bremen. Ihre ſtarken, wunderſchönen und billigen Boote erregten berechtigtes Aufſehen, und da die Boote nach Schluß der Ausſtellung gekauft werden konnten, bot ſich Liebhabern die beſte Gelegenheit, auf billige Weiſe zu einem vorzüglichen Segel- oder Sportsboot zu gelangen. Die Firma erhielt für ihre Leiſtung die goldene Medaille. Die Herren Profeſſor Föhner und Zimmermann ſtellten eine reizende Gruppe Waſſer- und Sumpfvögel in einem viel bewunderten Landſchaftsbild zuſammen, ſowie eine faſt vollſtändige Kollektion Waſſergeflügel des Rheins und Neckars. Prächtige Bilder der Fiſcharten und über Fiſchkrankheiten von Profeſſor Hofer, München, zietren die Wände der wiſſenſchaft— lichen Halle und boten eine reiche Quelle der Belehrung für den Intereſſenten. Mit Forellenbrut— apparaten ſind noch die Fiſchzucht Selzenhof bei Freiburg und mit wiſſenſchaftlichen Präparaten die zoologiſchen Inſtitute Heidelberg und Karlsruhe vertreten. Die Leitung der Ausſtellung befand ſich in den Händen des Herrn Profeſſors Dr Tauter— born in Ludwigshafen, welchem für ſeine erfolgreichen Bemühungen um die Ausſtellung die ſilberne Medaille des Bayeriſchen Landesfiſchereivereins zuerkannt wurde. Desgleichen wurde dem um die Hebung der Fiſcherei im Badiſchen Unterland hochverdienten Grafen Viktor von Helmſtatt die ſilberne Medaille des Deutſchen Fiſcherei— vereins verliehen. Ebenſo wurden auch die Herren Hauptlehrer Friedrich Glaſeſr in Mannheim und Kauf— mann Max Schneider daſelbſt für ihre Bemühungen um das Zuſtandekommen der Aus— ſtellung durch beſondere Ehrenpreiſe ausgezeichnet. Der ungeheuere Andrang hat bewieſen, daß die Ausſtellungsleitung mit dieſer Ver— anſtaltung einen guten Griff getan und das Unternehmen zu einem würdigen Abſchluß gebracht hat. Auch der finanzielle Erfolg der Ausſtellung war ein ſehr guter, da die Koſten derſelben ſich auf 6900 M. beliefen, während das Eintrittsgeld die Summe von 7500 M. einbrachte. l. Zur Biologie der Forellenbrut. VI. Zur weiteren Entwicklung der Kiesbettbrut. Von Dr Walter Hein. (Aus der Königl. Bayeriſchen Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei, München.) Bisher konnten in früheren Mitteilungen nur die gute Qualität und der kräftige Wuchs der Kiesbettbrut hervorgehoben und illuſtriert werden, wie ſie ſich einige Tage oder Wochen nach dem 188 Ausſchlüpfen gezeigt hatte!). Daß dieſe Brut auch hervorragend gut zum Setzling heranwachſen würde, war von vornherein anzunehmen, da ihre frühzeitige ſtarke Entwicklung ihr einen ganz erheblichen Vorſprung gegenüber der Trogbrut im Wachstum gewährleiſtete. Immerhin erſchien es im Intereſſe der Verſuche und ihrer Durchführung von Wert, die Zucht der Kiesbettbrut weiter und möglichſt zu zahlenmäßigen Ergebniſſen über den Abwachs derſelben hinauszuführen. Und jo wurden denn die Fiſchchen von zwei Kiesbettverſuchen?) in einem Teich ausgeſetzt, die gleichalterigen Kontrollfiſchchen derſelben Verſuche in einem anderen. Die Eier waren zu dieſen Verſuchen am 19. November 1906 geſtreift, in kaliforniſchen Bruttrögen teils 29, teils 40 Tage angebrütet und dann in die Kiesbetten gebracht worden. Die erſten Jungfiſchchen erſchienen in beiden Verſuchen gleichzeitig am 92. Tag (19. Februar 1907) und die Abfiſchung fand am 120. Tage nach der Befruchtung (19. März 1907) ſtatt. Von dieſem Tage bis zum 298. Tage (23. September 1907) wurde die Brut in den Teichen der Anſtalt dreimal täglich mit Milz gefüttert. Die beiden Verſuchsteiche waren gleich groß, von demſelben Quellwaſſer mit je einem Zu— lauf geſpeiſt und reichlich von Pflanzen beſiedelt. Die Beſetzung mit Verſuchsfiſchen einerſeits uud Kontrollfiſchen andererſeits war gleich ſtark. Leider mußte durch eine nötig werdende Neufaſſung der Quelle und durch die Anlage neuer Verſuchsteiche im Laufe des Sommers die Zulaufleitung des Waſſers verlegt und ausgebeſſert werden. Die Folge davon war, daß das Zulaufwaſſer mehrere Wochen getrübt war und die Teiche lange Zeit hindurch trüb erhielt. Wie groß dadurch die Verluſte in den beiden Teichen wurden und wie ſehr dieſe ſtarke Trübung an der mangelhaften Abfiſchung die Schuld trug, iſt natürlich nicht in Zahlen feſtzuſtellen. Da aber beide Teiche gleichmäßig ſtark von der Trübung des Zuflußwaſſers heimgeſucht wurden, ſo konnte dieſer Umſtand die Abfiſchung in beiden Teichen wohl in hohem Grade beeinfluſſen, er konnte aber auf das Verhältnis der Kiesbettbrut zur Kontrollbrut in bezug auf ihren Abwachs nur geringen Einfluß haben. Obwohl von vornherein nicht beabſichtigt, wurde dieſe anhaltende Trübung der Teiche zu einer Probe auf die Geſundheit und Widerſtands— fähigkeit der beiden nach verſchiedenen Methoden aufgezogenen Brut. Am 23. September 1907 wurden die Teiche abgelaſſen und abgefiſcht. Von 600 Kontrollfiſchen, welche in kaliforniſchen Bruttrögen auf herkömmliche Weiſe erbrütet und am 19. März 1907 eingeſetzt worden waren, wurden 236 Stück, und von 600 Stück Kiesbrut wurden 367 Stück abgefiſcht. In den zeitweiſe infolge der Trübung recht minderwertigen Teichen hatten ſich alſo, nach den Abfiſchungszahlen berechnet, 39,3% der eingeſetzten Kontroll— brut und 61,2% der eingeſetzten Kiesbettbrut nach 178tägigem Aufenthalt geſund erhalten. Es ſind das Zahlen, welche in einem Normalbetrieb unter günſtigen Bedingungen bei richti— ger Beſetzung und bei gehöriger Aufmerkſamkeit des Züchters zwar nicht vorkommen ſollten, welche aber infolge der während des Verſuchs eingetretenen Umſtände, wie ich ſie ſoeben mitteilte, nicht ſonderlich gering ſind. Schon dieſe Zahlen allein reden für die Kiesbrut und ihre Entwicklung eine beredte Sprache. Wo unter gleichen Umſtänden, gleicher Beſetzung, gleicher Teichfläche und gleichem Inhalt, der— ſelben Temperatur und gleichmäßiger Fütterung die in Bruttrögen aufgezogene Brut ſechs Zehntel an Stückzahl verlor, büßte die Kiesbettbrut nur kaum vier Zehntel ihrer Stückzahl in der gleichen Spanne Zeit ein. Man wird aus dieſen Zahlen erſehen können, wie ſehr die Kies— bettbrut der Trogbrut an Widerſtandskraft überlegen iſt. Nach den bisherigen Mitteilungen iſt es evident, daß die Kontrollbrut infolge ihres größeren Stückverluſtes, alſo auch infolge der hierdurch bedingten zeitweiligen geringeren Beſetzung des Teiches, beſſere Ernährungsbedingungen und mehr künſtliches Futter zur Verfügung gehabt hat als die Kiesbettbrut. Es wäre mithin ganz verſtändlich, wenn die Kontrollbrut nach und nach im Ver— lauf der 178 Tage den Vorſprung, welchen die Kiesbettbrut beim Einſetzen in die Teiche vor ihr 1) Zur Biologie der Forellenbrut J. „Allgemeine Fiſchereizeitung“, Bd. XXXI, Nr. 10 und 11, 1906. 2) Zur Biologie der Forellenbrut IV. „Allgemeine Fiſchereizeitung“, Bd. XXXII, Nr. 21, 1907 pag. 444. Verſuch II und III. R 489 voraus hatte, eingeholt und die Kiesbettbrut vielleicht ſogar in ihrem Wachstum übertroffen hätte. Das war aber nun nicht der Fall; im Gegenteil, die Kiesbettbrut übertraf trotz ſtärkerer Beſetzung des Teiches und trotz der damit verbundenen geringeren Futtermenge die Kontrollbrut um das vielfache. Um auch hier Vergleichszahlen für Kontrollbrut und Kiesbettbrut zu gewinnen, wurden je 200 Stück von jedem Teich bei der Abfiſchung ohne Auswahl abgeſondert, gewogen und ihre Waſſerverdrängung gemeſſen. Es ergaben ſich folgende Zahlen: M Sükfñfk BNontrollbrat Kiesbettbrut Wogen en Gramm het 405 1670 verdrängten ca. Kubikzentimeter Waſſer . 368 1522 490 das heißt mit anderen Worten: Die Kiesbettbrut wog am 298. Tage nach der Befruchtung 4, I mal mehr als die Trogbrut. Die beigegebene, nach einer Photographie hergeſtellte Abbildung auf Seite 489 illuſtriert dieſe Zahlen. Die vier oberen Fiſchchen entſtammen dem Teich mit der Kiesbettbrut, die vier unteren dem Teich mit der Kontrollbrut. Die Abbildung iſt etwas verkleinert; ſie verhält ſich zur tatſächlichen Größe der Setzlinge wie 4 zu 5. Fragen wir nach der Erklärung dieſer Erfolge der Kiesbettmethode, jo wird uns nur die naturgemäßere Behandlung der Eier und Jungbrut, wie die Methode ſie zur Bedingung macht, einen Fingerzeig geben können. Die möglichſt ungeſtörte Ausnutzung der dem Ei inne— wohnenden Lebenskraft zur ruhigen Entwicklung, die möglichſt vollkommene Verwendung des Dotters zum Aufbau des jungen Fiſchchens und die möglichſt der Natur angepaßte Lebensweiſe der Jungbrut während der erſten Wochen und Monate ihres Lebens laſſen uns eine Jungbrut erzeugen, welche ungeſchwächt ihre geſunde und naturgemäße Entwicklung auch fernerhin durch— läuft. Angeſichts dieſer Ergebniſſe erſcheint uns die Trogbrut als degeneriertes, minderwertiges und dauernd geſchwächtes Kunſtprodukt. III. Fiſchereiliche Geſichtspunkte zur Anlage und Vewirtſchaftung der Talſperren. | Vortrag, gehalten auf der Generalverſammlung des Kaſſeler Fiſchereivereins in Kaſſel am 2. März 1907 von Dr E. Walter. Fortſetzung. (Vgl. Nr. 20, S. 418.) Die Geſichtspunkte, die ich Ihnen hierzu gebe, ſind keineswegs neue. Ich ſelbſt habe meine Anſichten zur Talſperrenbewirtſchaftung bereits vor einiger Zeit in einem längeren Artikel zuſammen— geſtellt, der in der deutſchen Fiſchereizeitung erſchienen iſt. Ferner hat Herr Forſtrat Eberts in der Fiſchereizeitung einen längeren Artikel veröffentlicht, in welchem die von ihm in mühevoller Weiſe geſammelten Erfahrungen über die fiſchereilichen Verhältniſſe der bis jetzt exiſtierenden Sperren zuſammengeſtellt ſind. Dieſe Zuſammenſtellung liefert ein wertvolles Material, welches am beſten geeignet iſt, meine früheren Ausführungen in mannigfacher Weiſe zu ergänzen und zu beſtätigen. Ein weiteres Material über die Talſperren in fiſchereilicher Beziehung liegt überhaupt nicht vor. Wenn ich alſo der Aufforderung Ihres verehrten Herrn Vorſitzenden, Ihnen im Hinblick auf die im Vereinsgebiete geplante Edertalſperre die vom fiſchereilichen Standpunkt in Betracht kommenden allgemeinen Geſichtspunkte vorzutragen, Folge leiſtete, ſo bin ich doch nur im ſtande, dieſes vorhandene Material in ein neues Gewand zu kleiden. Notwendig iſt es, daß wir uns zunächſt einmal über die verſchiedenen Zwecke, welchen die Sperren dienen, klar werden, da ſchon hieraus ſich für die fiſchereiliche Nutzung grundlegende Ge— ſichtspunkte ergeben. Danach können wir die Sperren vor allem in zweigroße Gruppen teilen, je nachdem es ihr Zweck iſt, zu jeder Zeit möglichſt reichliches Waſſer zur Verfügung zu haben, oder aber zu Zeiten drohenden Hochwaſſers möglichſt waſſerleer, alſo möglichſt aufnahmefähig für große Waſſermaſſen zu ſein. Das find zwei grundverſchiedene Dinge, die auch ganz verſchiedenen Zwecken entſprechen. Während die einen für techniſch-induſtrielle Zwecke dienen, ſind die anderen zur Hochwaſſerableitung beſtimmt. Es iſt ja allerdings richtig, daß nicht immer die Sperren ausſchließlich dem einen oder dem anderen Zwecke dienen werden, wir werden hier je nach den lokalen Verhältniſſen verſchiedene Uebergangsformen finden, die von jeder der beiden oben aufgeſtellten Definitionen mehr oder weniger abweichen. Im Prinzip müſſen wir aber für unſere Zwecke an dieſer Einteilung feſthalten. Sie öffnet uns ſofort die Augen in Bezug auf die fiſchereiliche Ausnützung der Sperren. Da gibt es zunächſt eine Gruppe von Sperren, welche ausgeſprochenermaßen nur der Hoch waſſerableitung dienen ſollen. Dieſe iſt für die Fiſcherei jo gut wie verloren. Das zeigen die Mitteilungen, die ſich in der Ebertsſchen Arbeit über die ſchleſiſchen Talſperren finden. In Schleſien iſt nicht einmal der Verſuch einer fiſchereilichen Ausnützung derſelben ge— 491 macht worden, und an einen ſolchen kann auch nach Lage der Dinge gar nicht gedacht werden, da dieſe Sperren nur zur Zeit der Hochwäſſer mit Waſſer gefüllt ſind, nach dem Ablauf der Hochwäſſer aber das ganze Jahr über trocken liegen. Wo kein Waſſer iſt, da hat ſelbſtverſtändlich auch der Fiſch ſein Recht verloren. Auch muß man zugeſtehen, daß dieſer Standpunkt, die Sperren behufs Aufnahme der Hochwäſſer mög— lichſt waſſerleer zu halten, der einzig richtige iſt, ſobald es ſich bei Anlage der Sperren ausſchließlich um die Unſchädlichmachung der Hochwäſſer handelt. Eine jegliche Nebennutzung des Waſſers würde hier möglicherweiſe den Hauptzweck mehr oder weniger beeinträchtigen können. Wo und in welchem Maße ſich eine Nebennutzung damit verbinden läßt, das zu entſcheiden, iſt hier nicht unſeres Amtes. Wo aber eine Nebennutzung oder überhaupt eine andere Nutzung des Waſſers in den Sperren vorgeſehen iſt, da ſtoßen wir zuerſt auf Uebergangsſtadien, bei welchen ſich die Waſſerſtandsſchwankungen in den Sperren in beſonders ausgiebigem Maße geltend machen. Die verhältnismäßig beträchtlichen Waſſerſtandsſchwankungen werden ja überhaupt eine charakteriſtiſche und notwendige Eigenſchaft der Sperren bilden. Es iſt aber ſelbſtverſtändlich, daß die Ausgiebigkeit derſelben je nach Zweck, nach lokalen Verhältniſſen und nach Witterungseinflüſſen eine außerordentlich verſchiedene ſein wird. Im allgemeinen kann man wohl jagen, daß den Hochwaſſerſperren an einer möglichſt geringen, den induſtriellen Sperren an einer möglichſt reichlichen Füllung der Sperren gelegen ſein muß. Bei dem dauernden Waſſer— verbrauch und der wechſelnden Zufuhr wird aber auch im letzteren Falle das Niveau des Waſſers immer ein mehr oder weniger ſchwankendes ſein. Da müſſen wir uns denn zunächſt fragen, was wir in fiſchereilicher Beziehung von dieſen Waſſerſtandsſchwankungen zu halten haben. Nun, es kann wohl gar keinem Zweifel unterliegen, daß dieſelben im allgemeinen von überaus ungünſtigem Einfluß auf die Fiſchproduktion ſind. Es liegt hier wieder ganz derſelbe Fall vor, wie wir ihn vorher ſchon für die Flüſſe im all— gemeinen kennen gelernt haben. Das Hochwaſſer erweitert die Produktionsfläche, das Niederwaſſer ſchränkt dieſelbe ein. Was das für die Fiſcherei bedeutet, haben die Flußfiſcher am eigenen Leibe zur Günüge erfahren müſſen. Dieſer Schaden wird freilich bei den Talſperren dadurch wieder ein— geſchränkt, daß ja periodiſch immer wieder eine Inundation der höher gelegenen Flächen eintritt, wodurch auch immer wieder neue Nahrungsſtoffe in den Kreislauf des Waſſers gelangen. Hierzu tritt aber noch eine weitere Schädigung, die ſich gerade in den Sperren empfindlich fühlbar machen muß. Die höheren, flachen Partien der Gewäſſer ſind bekanntlich die Plätze, auf welchen der Nach— wuchs der Fiſche Weidegelegenheit und Unterſchlupf findet. H er ſind fie vor den Nachſtellungen der Raubfiſche und oft der eigenen Eltern am beſten geſchützt. Wenn das Waſſer erheblich ſinkt, ſo wird die Brut von dieſen Unterſtandsplätzen ins tiefe Waſſer gedrängt und hier trifft ſie auf ihre Feinde, die ſie mit offenen Mäulern empfangen. Man könnte behaupten, daß ja auch der Nach— wuchs in den Flüſſen dieſer Gefahr ausgeſetzt ſei. Und in der Tat iſt oder vielmehr war das in den nichtkorrigierten Flüſſen bis zu einem gewiſſen Grade auch der Fall. Es bleibt aber zu bedenken, daß ſich der Brut hier immer noch in den Altwäſſern, Buchten und Schlenken Unterſtände darboten, wie ſie in den Sperren nicht vorhanden ſind, daß es ſich ferner in den Flüſſen nur um einen wilden Betrieb handelt, während die mehr als geſchloſſene Gewäſſer zu betrachtenden Sperren eine inten— ſivere züchteriſche Behandlung erfordern und daß ſchließlich der Nachwuchs, der in den Sperren in den meiſten Fällen in Salmoniden beſteht, doch zu wertvoll iſt, um in derſelben Weiſe als Futter— fiſch zu dienen wie z. B. der Weißfiſch in den Flüſſen. Dieſe Niveaudifferenzen bedeuten alſo beſonders für die mit Salmoniden zu beſetzenden Sperren eine Gefahr für den Nachwuchs und für den Ertrag überhaupt, die nicht gering veranſchlagt werden darf. Es geht hieraus hervor, daß ſich eine Sperre um ſo wertvoller in fiſchereilicher Beziehung geſtalten wird, je geringer die Waſſerſtandsſchwankungen ſind, deren ſie ausgeſetzt iſt. Es werden ſich alſo diejenigen in duſtriellen Sperren noch am geeignetſten erweiſen, denen an möglichſt dauernd hohem Waſſerſtande gelegen iſt, und denen es auf Grund günſtiger lokaler Be— dingungen auch gelingt, dieſes Ziel jo vollkommen als möglich zu erreichen, während die Hoſch— waſſerſperren mehr oder weniger für das Fiſchereiintereſſe ausſcheiden. Aus dem von Eberts geſammelten Material ergibt ſich nun zur Evidenz, daß man die fiſchereiliche Nutzung bei Anlage der Sperren bisher ſo gut wie ganz unberückſichtigt gelaſſen hat. 2 492 8 Als man dann nach Fertigſtellung auch an dieſe Seite ihrer Funktionen dachte, da hat man oft recht trübe Erfahrungen gemacht. Dieſe bisherigen ſchlechten Erfahrungen laſſen es als unabweis— bares Bedürfnis erſcheinen, daß bei allen Sperren, bei welchen man überhaupt an eine fiſcherei— liche Ausnützung denkt, auf die Intereſſen der Fiſcherei ſchon vor und während des Baues die ge— bührende Rückſicht genommen wird, wenn man es nicht wieder und wieder erleben will, daß die— ſelben ſich trotz aller nachheriger Anſtrengungen doch mehr oder weniger wertlos für den gedachten Zweck erweiſen ſollen. Wir müſſen deshalb diejenigen Bedingungen feſtſtellen, welche uns die bisherigen Erfahrungen für die fiſchereiliche Ausnützung an die Hand geben, wenngleich das hier nur für die hauptſächlichſten Geſichtspunkte geſchehen kann. Ich verweiſe dabei auf die Ausfüh— rungen, welche von Herrn Profeſſor Hupperts in der Ebertsſchen Sammelarbeit herſtammen. Eine der unangenehmſten Erfahrungen, die man gemacht hat, beſteht in der ſchlechten Be— fiſchbarkeit der Sperren. Es hat ſich nämlich ergeben, daß die Befiſchung der Sperren mit Zugnetzen in der Regel ganz unbefriedigende Reſultate lieferte. Das iſt zum Teil allerdings in den eigenartigen Terrainverhältniſſen der Sperren begründet, nämlich durch die an der Sperr— mauer ſteil abfallende große Tiefe. Zum nicht geringen Teile ſind aber auch die Unebenheiten des Bodens daran beteiligt, auf deren Beſeitigung man beim Bau der Sperren kein Gewicht gelegt hat. Da nun aber die Befiſchung mit Zugnetzen uns das beſte und rationellſte Mittel zum Maſſenfang der Fiſche an die Hand gibt, ohne welche es oft unmöglich iſt, eine wirklich rationelle Ausbeutung des Gewäſſers herbeizuführen, ſo ſollte beim Bau der Sperren möglichſt hierauf Rückſicht genommen werden. Es müſſen alſo alle Hinderniſſe, die dem Gebrauch des Zugnetzes etwa entgegenſtehen, hinweggeräumt werden. Das gilt zunächſt von Baumſtämmen, Pfählen, Strauchwerk, großen Steinen u. ſ. w. Des weiteren ſollte aber auch der Boden möglichſt planiert, Unebenheiten beſeitigt und Löcher ausgefüllt werden. In erhöhtem Maße gilt alles dieſes für den Fall, daß es ſich darum handelt, ſpäter den Karpfen, einen ſehr ſchwierig zu fangenden Fiſch, in den Sperren anzuſiedlen. Einen zweiten Umſtand, der für die Fiſchereierträge in den Sperren von großem Nachteil iſt, haben wir ſoeben ſchon eingehend beſprochen, die wechſelnnden Waſſerſtände. Wenn wir den Schäden, welchen namentlich der Nachwuchs der Fiſche durch das Fallen des Waſſerſpiegels ausgeſetzt iſt, abhelfen wollen, ſo müſſen wir natürlich dafür ſorgen, daß beim Sinken des Waſſer— die flachen Partien nicht ganz aufs Trockene geraten. Das läßt ſich am einfachſten bewerkſtelligen— indem an geeigneten Stellen des Haupttales oder der Neßentäler kurze, niedrige Dämme aufge, worfen werden, alſo gewiſſermaßen kleine Talſperren oder teichartige Verbreiterungen des Flußs bettes gebildet werden, in welche die Fiſche ſich zurückziehen können. Dieſe Reſervoire geben in Zeiten der Not Zufluchtsſtätten für den Nachwuchs der Fiſche ab. Selbſtverſtändlich muß auch ihre Herſtellung beendet ſein, bevor die Sperre in Betrieb geſetzt wird. Die Sorge für den Nachwuchs muß ſich aber in vielen Fällen noch über die Sperren hinaus erſtrecken. Namentlich gilt das für ſolche Sperren, welche in erſter Linie der Salmonidenzucht dienen ſollen. Die Salmoniden ſind keine See- und Staulaicher, ſie ſteigen zur Fortpflanzung in die Bäche und Rinnſale auf, wo ſie ihre Geſchlechtsprodukte ablegen, und in den flacheren Stellen der Zuflüſſe wächſt auch die junge Brut heran, um erſt ſpäter die tieferen Stellen im Unter— lauf aufzuſuchen. So hat man denn auch in den Sperren zahlreich die Beobachtung gemacht, daß die Salmoniden zur Laichzeit in die Zuflüſſe eintreten und daß ſich anderſeits aus den Zuflüſſen wieder der Nachwuchs in die Sperren herunterzieht. Es ergibt ſich daraus, in der Salmoniden— wirtſchaft wenigſtens, der organiſche Zuſammenhang zwiſchen den Sperren und den Zuflüſſen und ſomit die Notwendigkeit, beide zu einem Wirtſchaftsganzen zu vereinigen. Die Gelegenheit zu Konflikten und Mißhelligkeiten zwiſchen den verſchiedenen Berechtigten iſt hier ſo groß, daß man ſie gar nicht aufkommen laſſen darf. Es ſollte deshalb von vornherein der Erwerb oder die Anpachtung der Zuflüſſe von den Talſperren-Genoſſenſchaften ins Auge gefaßt werden. Ein rechtzeitiges Uebereinkommen mit den Unterliegern der Sperren erſcheint zuweilen aus anderen Gründen gerechtfertigt, wenn es ſich nämlich darum handelt, daß möglicher— weiſe oder wahrſcheinlich die Fiſchereirechte der Unterlieger durch den Betrieb der Sperren geſchädigt werden. Wenn wir uns nun der fiſchereilichen Ausnützung und Bewirtſchaftung ſelbſt zuwenden, ſo müſſen wir zuerſt konſtatieren, daß es wohl nur in den ſeltenſten Fällen möglich ſein wird, die 495 Sperren in der Art unſerer Teiche zu bewirtſchaften. Dazu würde vor allen Dingen gehören, daß die Sperren in jedem Jahre abgelaſſen und nach Art, Menge und Alter ihres Fiſchbeſtandes auf das ſorgfältigſte reguliert werden können. Hiervon kann aber der Natur und Beſtimmung der Sperren nach wohl nur in ganz vereinzelten Fällen die Rede ſein. Es iſt aus der Ebertsſchen Zuſammenſtellung kein Beiſpiel einer ſolchen Sperre nachzuweiſen. Es ſteht im Gegenteil zu erwarten, daß gerade diejenigen Sperren, die zur Fiſcherei geeignet ſind, alſo die induſtriellen Sperren, nur ſelten, und dann aus anderen als fiſchereilichen Rückſichten, vollſtändig abgelaſſen werden. Wir werden uns deshalb mit dem Gedanken ausſöhnen müſſen, daß wir von einer teich— wirtſchaftlichen Nutzung, die ſich ja als die weitaus rationellſte erweiſen würde, Abſtand zu nehmen haben. Wir werden es alſo im weſentlichen mit jener Art eines „wilden“ Betriebes zu tun haben, wie er etwa in nicht ablaßbaren Teichen oder Seen zur Anwendung gelangt. Den oberſten Geſichtspunkt zur Bewirtſchaftung bietet auch hier, wenn wir zunächſt einmal von den Arten der Fiſche abſehen, die Regulierung ihrer Menge. Wo ein natürlicher Zuzug oder eine natürliche Vermehrung der Fiſche ſtattfindet, da iſt immer die Möglichkeit einer Ueberfüllung der Waſſerbecken gegeben, und in dieſem Falle entſtehen jene Folgen, die uns ſowohl von Teichen wie von Wildgewäſſern her genugſam bekannt ſind. Das Mißverhältnis zwiſchen Nahrung und Verzehrern zeitigt mangelhaftes Wachstum und Degeneration der Fiſche, die Erträge ſinken um ſo mehr von Jahr zu Jahr, je ſchärfer die Nahrungskonkurrenz unter den allzu vielen Individuen wird. Dagegen beſitzen wir in nicht ablaßbaren Gewäſſern nur zwei Mittel: ſcharfes Befiſchen und den Raubfiſch. Beide müſſen wir nach der Richtung hin zur Anwendung bringen, daß ſich ein möglichſt richtiges Verhältnis zwiſchen Nahrung und Verzehrern ergibt, welches uns den höchſten Ertrag des Gewäſſers gewährleiſtet. Nun iſt es bei den ſchon erwähnten Schwierigkeiten, welche der ausgiebigen Befiſchung der Talſperren im Wege ſtehen, ſchon von vornherein zu erwarten, daß uns dieſes Mittel allein hier nur ſelten zum Ziele führen kann, zumal wir ja fortwährend mit dem Zuzug der Fiſche von oberhalb der Sperren zu rechnen haben, denn gegen den Eintritt der winzig kleinen Brut der Sommerlaicher werden wir uns auch durch die beſten Verſchlußvorrichtungen niemals völlig ſichern können. Daraus ergibt ſich denn, daß in den Sperren der Raubfiſch ein unentbehrlicher Beſtandteil der Fiſchgeſellſchaft iſt, demdie wichtige Rolle zufällt, das Waſſer von allen überflüſſig in und nicht hingehörigen Schmarotzern zu befreien. Er iſt ein durchaus notwendiges Elementen allen natürlichen Gewäſſern, die nicht auf dem Wege der bloßen Befiſchung eine hinreichende begulierung des Beſtandes zulaſſen. Der Raubfiſch beſitzt aber auch eine recht unangenehme Kehrſeite, die wir nicht vergeſſen dürfen. Wollten wir unſeren ganzen Beſtand an Friedfiſchen in Raubfiſchfleiſch umwandeln laſſen, jo würden unſere Erträge noch erheblich dürftiger werden, als bei völliger Abweſenheit des Raub— fiſches. Derjenige Raubfiſch alſo, der im Uebermaß vorhanden iſt, und derjenige, welcher nicht an ſeinem richtigen Platze iſt, iſt nur vom Uebel. Welches iſt nun der vorteilhafteſte Raubfiſch für die Sperren? Da können wir mit aller Entſchiedenheit antworten: die Forelle! Wir können ſogar hinzufügen, daß die Sperren ſofort fiſchereilich minderwertiger werden, ſobald die Raubfiſche der Niederungswäſſer, Hecht und Barſch, die Forelle verdrängen. Ich erinnere hier nur an die üblen Erfahrungen, die man nach den Ebertsſchen Feſtſtellungen mit dem Barſch in der belgiſchen Sperre Verviers gemacht hat. Hier erwieſen ſich alle Bemühungen, die Fiſcherei zu heben, als fruchtlos, nachdem einmal der Barſch von der Sperre Beſitz ergriffen hatte. Sogar der Barſch ſelbſt litt Hunger infolge Nahrungsmangels und lieferte keinen Ertrag. * Es iſt leicht zu erklären, weshalb die Salmoniden durch die Anweſenheit der Niederungs— raubfiſche ſo gefährdet ſind. Einmal ſind die Salmoniden keine Staulaicher, ſie pflanzen ſich in den Sperren ſelbſt im allgemeinen nicht fort, wenn auch vereinzelte Fälle vorkommen mögen. Alsdann iſt ihre Vermehrung infolge der wenigen großen Eier überhaupt eine beſchränktere und ſchließlich iſt ihr Nachwuchs überall dort gefährdet, wo Barſch und Hecht ſich einfinden, namentlich aber in den Sperren, wo, wie wir geſehen haben, die häufigen und großen Niveaudifferenzen zu einer beſonderen Gefahr für den Nachwuchs werden. Barſch und Hecht zeigen dagegen eine ſehr üppige Vermehrung in den Sperren ſelbſt und dann ſind ſie viel größere Räuber als die Salmoniden Der Nachwuchs der letzteren fällt ihnen noch eher zur Beute, als z. B. derjenige der Grundfiſche, der ſich in allerlei Schlupfwinkeln beſſer vor ſolchen Nachſtellungen zu ſchützen weiß. So iſt es 494 denn ziemlich hoffnungslos, in Sperren, wo ſich Hecht oder Barſch einmal angeſiedelt haben, eine Salmonidennutzung in erheblichem Umfang aufrecht zu erhalten. Die letztere iſt aber das eigentlich wertvolle, denn ſelbſt wenn wir gleiche Gewichtserträge vorausſetzen, erzielt die Forelle doch mindeſtens den doppelten Preis, ein Umſtand, der für die Ertragsfähigkeit der Sperren nicht ohne Bedeutung iſt. Wir haben alſo für wirtſchaftliche Zwecke die Sperren wieder in zwei Gruppen zu teilen, in ſolſche, welche von den Niederungsraubfiſchen, namentlich Hecht und Barſch, freigehalten werden können, und in ſolche, wo wir mit dieſen Fiſchen zu rechnen haben. Abhängig iſt nun das Eindringen und der Aufenthalt dieſer Niederungsfiſche einmal von der natürlichen Fiſchfauna der Zuflüſſe und zum anderen von den Waſſereigenſchaften, welche die Sperre ſelbſt darbietet. Die natürliche Fiſchfauna der Zuflüſſe iſt alſo von großer Bedeutung für die Bewirtſchaftung der Sperren. Wenn ſich in den Zuflüſſen bereits die Fiſche der Barben— und Bleiregion, und unter ihnen Hecht und Barſch, vorfinden, ſo haben wir auch mit einer dauernden Anſiedlung dieſer Fiſche in den Sperren zu rechnen, denn es gibt, wie ich nochmals wiederhole, keine Vorrichtungen, welche geeignet wären, auch die junge Brut dieſer Fiſche von den Sperren, abzuhalten. Es wird dieſer Fall, daß Hecht und Barſch von Natur in den Sperren ſich anſiedeln, freilich nicht allzu häufig ſein, denn meiſtens werden ja die Sperren im Oberlauf der Fluß- und Bach- gebiete angelegt, wo die Niederungsfiſche noch keine geeigneten Exiſtenzbedingungen funden. Sind ſie aber doch im Oberlauf vorhanden, ſo bieten ihnen die Sperren ſelbſt immer günſtie Be— dingungen dar, denn ſie tragen natürlich als Waſſeranſammlungen und Staubecken einigeganz anderen hydroklimatiſchen Charakter als ihre Zuflüſſe. Dieſe wichtigen klimatiſchen Bedingungen müſſen wir notwendig etwas näher ins Auge faſſen. In den Sperren wird das Waſſer der Zuflüſſe in großen Maſſen auf geſmmelt und erleidet dabei namentlich hinſichtlich ſeiner Temperatur beſtimmte Veränderungen. Es nimmt mehr den Charakter des Niederungswaſſers an, es wird wärmer, wenigſtens in feinen oberſten Schichten, die der länger dauernden Einwirkung der Lufttemperatur ausgeſetzt ſind. Freilich ſind die Temperaturdifferenzen gerade in den Sperren außerordentlich große, weil wir hier mit ſehr erheblichen Tiefen zu rechnen haben. Der Unterſchied kann hier 10. und mehr betragen In den flachen, von der Sonne erwärmten Partien haben wir daher ein ausgeſprochenes Niederungs waſſer, in welchem ſich die Fiſche der Bleiregion, namentlich auch unſere Cypriniden, durchaus wohl fühlen werden, während anderſeits in den Tiefen auch bei der heißeſten Witterung niemals eine Temperatur erreicht wird, die ſich für Salmoniden als verderblich erweiſen würde. In den Sperren iſt deshalb ſchon verſchiedentlich die Erfahrung gemacht worden, daß ſowohl Salmoniden als auch Cypriniden, jene beiden doch in verſchiedenen Punkten einander gerade entgegengeſetzten Haupttypen unſerer Nutzfiſche, recht gut nebeneinander gedeihen. Das gibt uns ſchon einen Finger— zeig, wie wir ſolche Sperren zu bewirtſchaften haben: den Salmoniden müſſen wir die Cypriniden, Karpfen, Schleie uſw. an die Seite ſtellen; erſt beide Gruppen gemeinſam gewährleiſten uns die beſte und umfaſſendſte Ausnützung aller vorhandenen Hilfsquellen. Sie ergänzen ſich hier nach entgegengeſetzten Richtungen hin, wie ſie in der natürlichen Beſchaffenheit der Sperren begründet ſind. Der Umſtand, daß das Waſſer in den Sperren den Charakter des Niedrungswaſſers annimmt wird aber auch zur Folge haben, daß wir den Hecht und Barſch ſofort in dieſen Becken haben werden, falls ihnen Gelegenheit geboten iſt, aus den Zuflüſſen hineinzugelangen. Der Raubfiſch diktiert alſo in den Sperren die Wirtſchaftsführung, und wir haben uns deshalb noch etwas mit den beiden Fällen zu befaſſen, in welchen der Raubfiſch durch die Salmoniden reſp. durch Hecht und Barſch vertreten wird. Günſtiger nach jeder Richtung hin liegt wie geſagt der Fall, wenn wir mit Hecht und Barſch gar nichts zu tun haben. Die Salmoniden ſind nicht ſo ausgeſprochene Räuber als die letztgenannten und namentlich der Hecht, ſie beſchränken ſich auf kleinere Fiſche, laſſen alſo noch Raum für eine Nutzung von größeren Kleintierfreſſern und nutzen ſelbſt auch noch die übrigen Nahrungsquellen des Waſſers aus. Die drei Salmonidenarten, die bei uns heimiſch ſind, oder heimiſch geworden ſind, die Bachforelle, Regenbogenforelle und der Bachſaibling, können ſämtlich zu Verſuchen herangezogen werden. Die bisherigen Erfahrungen ſtimmen aber faſt durchweg darin überein, daß die Bachforelle ſich am geeignetſten für die beſtehenden Sperren erwieſen hat. Meines Erachtens iſt dabei der Umſtand entſchieden von Einfluß, daß ſie 495 in den Zuflüſſen meiſt ſchon vorhandene günftige Vermehrungsbedingungen findet. Je ausge— ſprochener ſich aber in den Sperren der Charakter des Niederungswaſſers zeigt, deſto mehr dürfte es ſich empfehlen, auch Verſuche mit der Regenbogenforelle anzuſtellen. Auch mit Coregonen ſind in einigen tiefen Sperren Verſuche angeſtellt worden, ohne daß dieſelben bisher zu Reſultaten ge— führt hätten. Neben den Forellen wird man nun auch nach Möglichkeit die Cy priniden zu kultivieren haben. In erſter Linie eignen ſich dazu Karpfen, Schleie, Karauſche und Goldorfe. Die letztere wird in der warmen Oberflächenſchicht, die anderen drei werden in den flachen Rand— partien ihr Fortkommen finden, und zwar ein um ſo beſſeres, je ausgedehnter, ſonniger und weichgründiger dieſe Partien ſind. Der Nachwuchs dieſer Cypriniden kann gleichzeitig die Stelle des Futterfiſches für die Salmoniden vertreten. Es wird deshalb am zweckmäßigſten und am wenigſten koſtſpielig ſein, wenn dieſe Fiſche in dieſen Fällen nicht als Beſatzfiſche, ſondern als Laichfiſche in die Sperren eingeſetzt werden. Das Paſſendſte wird ſich dann von ſelbſt vermehren und erhalten, während ungeeignete Arten verſchwinden werden. Was aber den in ſeinem Wachstum ſonſt ſo ergiebigen Karpfen anlangt, ſo muß hier noch darauf aufmerkſam gemacht werden, daß ſeine Abfiſchung die meiſten Schwierigkeiten bietet, ein Umſtand, der, wie wir geſehen haben, gerade in den Sperren beſondere Berückſichtigung verdient. Er darf alſo nur unter den eingangs beſprochenen Bedingungen ausgeſetzt werden, die eine hinreichende Befiſchbarkeit der Sperren mit Zugnetzen gewährleiſten, denn nur mit großen Zugnetzen iſt dem Karpfen in nicht ablaßbaren Gewäſſern genügend beizukommen. Wo das nicht der Fall iſt, tun die anderen Arten, denen man auch mit Reuſen und Stellnetzen nachgehen kann, beſſere Dienſte. Karpfen, die man nicht fangen kann, ſchaden einem Gewäſſer nur, indem ſie die übrigen fangbaren Fiſche durch ihre Nahrungskonkurrenz unterdrücken. Für die Vermehrung der Schleien, Karauſchen und Goldorfen wird man unter ge— eigneten Verhältniſſen weiter keine Sorge zu tragen brauchen, als daß man die auf natürliche Weiſe vor ſich gehende Vermehrung nach Kräften unterſtützt, z. B. durch Anlage geeigneter Laichplätze, durch Uebertragen des Laichs an geſicherte Stellen und ferner durch Anlage ſolcher Stauvorrich— tungen im Oberlauf der Sperre reſp. in den Seitentälern, welche wir oben beſprochen haben. Anders ſteht es mit der Fortpflanzung der Salmoniden, die ſich in den Sperren ſelbſt wohl niemals in hinreichendem Maße vollziehen wird. Hier müſſen eben die Zuflüſſe den nötigen Sukkurs bieten. Sie ſind die natürliche Wiege des Salmonidennachwuchſes, der den Sperren ſpäter zu gute kommt. Außerdem kann man natürlich die Sperren direkt mit den Salmoniden beſetzen. Wo ſie die nötige Sicherheit gegen zu große Waſſerſtandsſchwankungen bieten, kann das mit Brut geſchehen, andernfalls würde man möglichſt große Setzlinge zu wählen haben, die den Nachſtellungen der größeren Forellen ſchon eher entwachſen ſind. Die Vermehrung des Karpfens wird in den Sperren ebenfalls ſeltener auf natürlichem Wege vor ſich gehen. In Ermangelung deſſen genügen größere einjährige Setzlinge für den Beſatz der Salmonidenſperren. Wo nun Hecht und Barſch ſich breit gemacht haben, da iſt es mit der Salmoniden— nutzung vorbei. Wenn wir auch immer noch auf etliche Forellen rechnen können, ſo kann doch keine Rede davon ſein, daß man in einem ſolchen Falle etwa mit Gewalt eine ſolche Nutzung erzwingen könne. Alle Mühen und Koſten werden hier vergeblich ſein. Man muß alſo einen anderen Wirt— ſchaftsmodus einſchlagen, der ſich einmal gegen die übermäßige Vermehrung dieſer Fiſche und zweitens auf eine möglichſte Ergiebigkeit'der Cyprinidennutzung richtet. Beim Hecht iſt eine über— mäßige Vermehrung an ſich nicht ſo leicht zu befürchten, da dieſer ausgeſprochene Kannibale ſeinen Beſtand ſchon gewiſſermaßen allein nach Maßgabe der vorhandenen Nahrung reguliert. Beim Barſch aber beobachten wir häufig dieſes Uebermaß von Nachwuchs, das es dann infolge von Nahrungskonkurrenz zu keiner rechten Nutzung kommen läßt. Hier muß alſo ſcharf gefiſcht und auch der Barſchlaich, den man zur Laichzeit leicht ſammeln kann, wenn nötig beſeitigt werden. Anderſeits wird man in ſolchen Fällen von der natürlichen Vermehrung der Cypriniden wenig Vorteil haben, da der Nachwuchs zu ſehr durch die Raubfiſche zu leiden hat. Es bleibt in dieſem Falle noch der Weg übrig, zweiſömmerige, möglichſt ſtarke Karpfen einzuſetzen, welche dem Raub— fiſch entwachſen ſind. Ein dritter Raubfiſch der Niederung, der aber auch nicht den ausgeſprochenen Raubfiſch— charakter des Hechtes trägt, iſt der Aal. Als typiſcher Grundfiſch der Niederungsregionen dürfte er ſich für die kalten Tiefen der Sperren und für die kalten Zuflüſſe derſelben nicht als beſonders 496 geeignet erweiſen. Wie weit man mit demjelben etwa Verſuche anſtellen ſoll, möchte ich in erſter Linie davon abhängig machen, ob es möglich iſt, des Aalbeſtandes bei ſeinem Austritt aus der Sperre in einer ſtändigen Aalfangvorrichtung, einem Aalkaſten, wieder habhaft zu werden. Iſt das nicht der Fall, ſo haben auch ſolche Verſuche von vornherein keinen Zweck. (Schluß folgt.) IV. Zu dem mallenhaften Abſterben von Fiſchbrut in den Neckarzeilen und Aheinſporen ic. Von Profeſſor Dr E. R. Zimmermann. g Schon ſeit einer Reihe von Jahren wird von Fiſchereiintereſſenten und von Leuten, die außerhalb der Fiſcherei ſtehen, vielfach Klage geführt über das maſſenhafte Abſterben von Fiſchbrut in den Altwaſſern der Flußläufe bei fallendem Waſſerſpiegel. Insbeſondere ſind es die Schluten und Kehlen des Rheins ſowie die Zeilen des Neckars, die alljährlich bei dem Tiefſtand des Waſſers im Spätjahr eine große Menge von Fiſchbrut dem Verderben überliefern und ſo zu jenen Klagen berechtigten Anlaß geben. Dieſe Klagen, welche verſchiedentlich ihren Weg in die Oeffentlichkeit fanden, haben ſchließlich dazu geführt, auf die Beſeitigung des Mißſtandes hinzuarbeiten. Einer— ſeits hat man verſucht, auf die Fiſchpächter einzuwirken, daß ſie durch rechtzeitiges Ausſetzen die Fiſchbrut vor dem Verderben retten. Andererſeits glaubt man durch nachträgliche Oeffnung der Zeilen und Sporen der Fiſchbrut bei rasch fallendem Waſſer einen Abzugsweg zu ermöglichen. Das erſte Mittel, die Einwirkung auf die Fiſchwaſſerpächter, ſcheint bisher nur in vereinzelten Fällen zu nennenswerten Erfolgen geführt zu haben. Denn ſonſt wären die Klagen, welche auch diesmal wieder auf der diesjährigen badiſch-unterländer Fiſchereiverſammlung geäußert wurden, nicht recht verſtändlich geweſen. Eine nachhaltige Beſſerung wird hier erſt zu ermöglichen ſein, wenn die Fiſchwaſſereigner, in dieſem Falle der Staat, in den neuen Pachtverträgen das recht, zeitige Ausſetzen der Fiſchbrut zu einer vertragsmäßigen Beſtimmung machen. Das zweite Mittel— die Anlage von Abzugswegen in den Sporen und Zeilen, wird da, wo es ſachgemäß durchführbar iſt, ſicherlich manches Maſſenſterben von Fiſchbrut verhindern. Aber mir will dünken, daß durch den Einbau von Schlitzen in die Sporen und Zeilen der Mißſtand nicht überall und nicht völlig behoben werden kann. Abgeſehen von den unverhältnismäßig hohen Koſten, welche die Anlage ſolcher gemauerten Schlitze verurſacht, werden dieſe Abzugswege, wenigſtens was den Rhein anbelangt, wegen ent— gegenſtehender Intereſſen des Stromkorrektionswerkes nicht überall durchführbar ſein, und häufig gerade da nicht, wo es das Intereſſe der Fiſcherei verlangt. Es iſt hier an vielen Stellen nicht mög— lich, einen derartigen Schlitz in ein Uferbauwerk zu legen, ohne den Zweck des letzteren teilweiſe oder ganz aufzuheben. Auch kann ſehr wohl der Fall eintreten, daß die mit vielen Koſten neu an— gelegte Sporenöffnung in ganz kurzer Zeit durch das Geſchiebe des Stromes zugelegt wird oder durch Rückſtauungen verſchlammt. Ueberdies kann jedes Hochwaſſer, welches die Sporen über— flutet, auf dem Verlandungsgebiet innerhalb des Sporens ſolche Veränderungen hervorrufen, daß der freie Abzug nach dem Schlitz zu völlig verlegt wird. Infolge der Veränderlichkeit und Un— gleichmäßigkeit der Waſſerverhältniſſe werden ſich immer wieder neue und andere Tiefungen in den Verlandungen bilden, denen man in den wenigſten Fällen ſofort wieder durch einen neuen Schlitz einen freien Abzug nach dem fließenden Waſſer verſchaffen kann. Jeder Waſſerbautechniker wird dieſe Tatſache beſtätigen können. Es könnte hier nun freilich eingeworfen werden, daß die Fiſche im allgemeinen gegen jede Waſſerſtandsveränderung ſehr empfindlich ſind; es könnte geſagt werden, daß ſie, ſo regelmäßig ſie mit wachſendem Waſſer anlaufen, auch ebenſo raſch mit fallendem Waſſer ſich zurückziehen, daß ſie ſich ſchon zu einer Zeit rückwärts bewegen, in welcher der unbehinderte Abzug durch den Sporen- oder Zeilenſchlitz noch möglich iſt. Dieſe Tatſache trifft auch im großen und ganzen zu, aber leider nur für die herangewachſenen Fiſche, nicht aber für die Fiſchbrut. Die Fiſchbrut oder, wie der Fiſcher ſagt, der „Samen“ liebt ſeichtes Waſſer, das ihm die nötige Wärme und Nahrung gewährt. Auf den flachſten Stellen der Zeilen und Sporen ſich herumtummelnd, denkt die Fiſchbrut srl u ee BE 497 bei fallendem Waſſer an den Rückzug meiſtens erſt dann, wenn es ſchon zu ſpät ift, wenn der Weg zum Hauptwaſſer ſchon längſt verlegt iſt. Auch darf bei der Anlage von ſchmalen Zeilen und Sporenöffnungen nicht vergeſſen werden, daß ſie ſehr bequem mit Netzen, insbeſondere mit dem ſogenannten „Wolf“ zugeſtellt werden können, eine Gelegenheit, welche der Fiſchereibevölkerung ſehr willkommen ſein wird. Durch ein derartiges, zum Fiſchfang beſtimmtes Abſperren der Schlitze mit Netzen kann aber das Laich— geſchäft, das ſich doch für eine ganze Reihe Fiſche innerhalb der Zeilen und Sporen vollzieht, er— heblich geſtört, unter Umſtänden ganz unmöglich gemacht werden. Aus dieſen Gründen ſcheint es mir, daß die Oeffnung der Zeilen und Sporen doch nicht ganz das ideale Mittel zur Beſeitigung des Fiſchbrutſterbens iſt, als welches es ſo oft von Laien und Fachkreiſen hingeſtellt wird. Es dürfte daher, wenn man das maſſenhafte Umkommen der Jung— brut wirklich verhindern will, das rechtzeitige Ausfiſchen der Schluten und Kehlen und das Aus— ſetzen der Fiſchbrut in das fließende Waſſer vorläufig immer noch das den meiſten Erfolg ver— ſprechende Mittel ſein. Freilich ſollte dieſe Tätigkeit nicht dem Fiſchwaſſerpächter allein über— laſſen bleiben oder ihm in den neuen Pachtverträgen von dem Fiſchwaſſereigner neu aufgebürdet werden, ſondern es ſollte der Staat dieſe Aufgabe vorläufig mehr oder weniger ſelbſt übernehmen. Schon der Umſtand, daß, wenige Ausnahmen abgerechnet, unſere Fiſchwaſſerpächter in dieſem Punkt verſagt haben, dürfte den Gedanken nahelegen, die vorläufige Ausführung dieſes Aus— fiſchens nach Jungbrut durch ſtaatliche oder gemeindliche Organe anzuſtreben. Denn hier wird ſich, wenn überhaupt, bei unſerer ſich nur langſam an die Fiſchpflege gewöhnenden Fiſcherei— bevölkerung doch nur ganz allmählich eine Beſſerung erzielen laſſen. Dazu kommt noch, daß das Ausfiſchen der Schluten und Kehlen nach Fiſchbrut gar keine ſo einfache Sache iſt, wie ſich ſpazier— gehende Tierſchutzvereinler oft vorſtellen. Dazu gehören beſonders engmaſchige Netze, die, ich will einmal ſagen, Gott ſei Dank, die Fiſchwaſſerpächter im allgemeinen nicht in Händen haben. Dazu gehört auch ein bedeutender Aufwand von Zeit und Arbeit, welchen zu leiſten ein Fiſchwaſſer— pächter ſich nicht leicht aufrafft, und das um ſo weniger, je näher er an das Ende ſeiner Pacht— periode herankommt. Wer die Verhältniſſe der Fiſchereibevölkerung kennt, wird es begreiflich finden, wenn dieſe, ſelbſt bei gutem Willen, zu jener Tätigkeit die nötige Zeit und Arbeit nicht opfern kann. Außerdem dürfte gerade der nötigwerdende Gebrauch engmaſchiger Netze doch zu einiger Vorſicht mahnen. Sehr mit Recht hat unſere treffliche, von gutem fiſchereipfleglichen Geiſt ge— tragene Landesfiſchereiordnung die Verwendung engmaſchiger Netze auf ganz beſtimmte Fälle beſchränkt. Kein Kenner der Verhältniſſe wird dieſe Fälle ohne ganz beſonders zwingenden Grund vermehren wollen, zum mindeſten nicht, ohne nicht gleichzeitig für ausreichende Ueberwachungs— maßregeln Sorge zu tragen. Von anderem abgeſehen mache ich nur darauf aufmerkſam, daß die ausgefiſchte Jungbrut, insbeſondere in der Nähe von Städten, ſehr leicht zu guten Preiſen als Köderfiſche an die Sportangler verkauft werden kann. Man ſollte unſere Fiſchereibevölkerung nicht unnötig in Verſuchung führen. Aus dieſen Gründen will mir bedünken, daß das Ausfiſchen und Ausſetzen der Fiſchbrut bei dem Staat beſſer aufgehoben iſt als bei den, oft in jeder Pacht— periode wechſelnden Fiſchwaſſerpächtern. In Ich will nicht darauf hinweiſen, daß der Staat zu der Uebernahme dieſer Tätigkeit eine gewiſſe Verpflichtung hätte, da er mit der Durchführung der Flußkorrektionswerke die Gelegen— heit zu dem Maſſenſterben der Fiſchbrut geſchaffen hat. Ein ſolcher Hinweis iſt völlig überflüſſig in einem Staat, in welchem die Fiſchhege und die Fiſchpflege ſich jederzeit der weitgehendſten und nachdrücklichſten Unterſtützung erfreut. Gerade im Hinblick auf dieſe, vom Staat gewollte, von ihm ſo oft geförderte Fiſchpflege ſcheint es mir von beſonderem Wert zu ſein, wenn vorläufig ſtaat— liche Organe jene Ausfiſcherei bewerkſtelligen. Durch ein ſolches, von behördlichen Organen aus— führliches Ausſetzen der Jungbrut wird unſerer, an eine weitgehende Fiſchpflege noch nicht ge— nügend gewöhnten Fiſchereibevölkerung auch durch die Praxis vorgeführt, daß es dem Staat mit der Durchführung der in ſeinen Fiſchereigeſetzen und Fiſchereiordnungen niedergelegten Grund— ſätzen Ernſt iſt und daß er auf die pflegliche Behandlung ſeiner Fiſchwaſſer allen Wert legt. Durch ſein vorbildliches Tun könnte er unſerer Fiſchereibevölkerung, die für praktiſches Vormachen doch im ganzen recht zugänglich iſt, zeigen, wie er ſich die pflegliche Behandlung ſeiner Fiſchwaſſer in der Wirklichkeit durchgeführt denkt. Es darf doch wohl angenommen werden, daß hierdurch die 498 Fiſchereibevölkerung an die, auch ihr obliegende Pflicht der Fiſchpflege erinnert würde und viel- leicht dürfte erhofft werden, daß ſie auch, wenn auch langſam, zur Nacheiferung veranlaßt würde. Außerdem würde durch dieſe, immer vor ihren Augen ſich vollziehenden, ſtaatlichen fiſcherei— pfleglichen Tätigkeit behördlicher Organe der Fiſchereibevölkerung, welche die Fiſchereigeſetze auf dem Waſſer vielfach noch nach eigenem Ermeſſen durchführt oder gelegentlich auch nicht durch— führt, wieder und wieder vor Augen geführt, daß die Fiſchwaſſer doch überwachbar ſind. Dieſe Kontrolle ſo obenhin und nebenbei könnte im Sinne einer guten Geſetzesgewöhnung nur günſtige Wirkung hervorrufen. Die Ausführung des Ausfiſchens der Schluten und Kehlen bei fallendem Waſſer und des Ausſetzens der Jungbrut durch ſtaatliche oder gemeindliche Organe hätte auch noch den Vorteil, daß ſich deren Tätigkeit im Bedarfsfalle in einfacher Weiſe anordnen und, im Hinblick auf die notwendige Verwendung engmaſchiger Netze, leicht überwachen läßt. Welche ſtaatliche oder gemeindliche Organe mit der Ausführung jener Tätigkeit zu be— trauen wären, würde nicht ſchwer zu entſcheiden ſein. Vor allem kämen wohl jene Organe in Be— tracht, denen im allgemeinen die Landesfiſchereiordnung auch die Fiſchereiaufſicht übertragen hat. Es dürfte nicht allzu ſchwer ſein, aus dem Perſonal der Baumwarte, Wieſenwärter, Feld- und Waldhüter, Bach- und Kanalaufſeher zu jenem Zweck geeignete Perſönlichkeiten auszuwählen. Insbeſonders aber dürfte wohl das Perſonal der Flußbauverwaltung zu jener Tätigkeit heranzu— ziehen ſein. Auf ihnen ſcheint mir, da ja gerade durch ihre flußbautechniſche Tätigkeit jene Fiſch— brut tötenden Sporen und Zeilen geſchaffen werden, eine Art moraliſcher Verpflichtung zu liegen, dieſe Ausfiſchungstätigkeit zu übernehmen und wacker mitzuhelfen, den Schaden, den das auf anderen Gebieten ſo ſegensreiche Flußkorrektionswerk der Fiſcherei zufügt, zu beſeitigen. Von ähnlichen Erwägungen ſcheint auch unſere leider auch in Fachkreiſen oft nicht gekannte Landes— fiſchereiordnung ausgegangen zu fein, wenn ſie die Handhabung der Fiſchereiaufſicht an den im Staats- flußbauverband befindlichen Flußſtrecken den mit dem ſtaatlichen Flußbau befaßten techniſchen Behörden als Dienſtaufgabe übertrug. (Buchenberger, Fiſchereirecht und Fiſcherei— pflege ff. 154.) Wie weit die Pflichten dieſer Dienſtaufgabe für die Flußbehörden gegenwärtig reichen und ob heute ſchon in den Dienſtweiſungen für das Perſonal der Flußbauverwaltung eine Dienſtpflicht zum Ausfiſchen der Schluten und Kehlen beſteht, entzieht ſich meiner Kenntnis. Jedoch jagt Buchenberger in dem Zufat 3 zu Artikel 5 des Geſetzes v. 3. März 1870 und 26. April 1886: „Um das maſſenhafte Abſterben der Jungbrut in den Altwaſſern des Rheins ꝛc. beim Fallen des Waſſerſpiegels hintanzuhalten, iſt das Perſonal der Flußbauverwaltung angehalten, mit den ihm auf Koſten der Verwaltung zur Verfügung geſtellten Netzen die Jungbrut auszufiſchen und an anderen Stellen wieder einzuſetzen. Dasſelbe erhält hierfür alljährlich kleine Belohnungen zu— gewieſen“ (a. a. O. ff. 59). a Es ſcheint alſo, daß die Landesfiſchereiordnung den Mißſtand des maſſenhaften Abſterbens der durch die Flußbauwerke gefangenen Jungbrut auf ähnliche Weiſe zu beſeitigen gedachte, wie ich oben ausführte. Es dürfte ſich daher empfehlen, um endlich einmal zu einer alle Kreiſe befrie— digenden Beſeitigung des Mißſtandes zu gelangen, neben der Anlage von Sporen und Zeilen— ſchlitzen auch noch im Sinne der Landesfiſchereiordnung vorzugehen und eine Ausfiſchung der Schluten und Kehlen durch ſtaatliche oder gemeindliche Organe anzuſtreben. v. Die der Dilligkeit am beften eulſprechende Rechtslage der Binnenſiſcherei. Von Rechtsanwalt Dr. Jahns in Auerbach i. V Mit der Rechtslage der Binnenfifcherei, von der im vorliegenden Aufſatze die Rede ſein ſoll, iſt die rechtliche Löſung des Widerſtreits gemeint, welcher zwiſchen den Intereſſen der Flußfiſcherei und auch der Teichwirtſchaft einerſeits und den Intereſſen andrer Wirtſchaftszweige andrerſeits beſteht. Kein Gewicht ſoll bei dem Verſuche der Löſung dieſes Widerſtreits darauf gelegt werden, mit welchen anderen Wirtſchaftszweigen die Binnenfiſcherei Intereſſenſtreite auszufechten hat, und ob ſie der angegriffene oder der angreifende Teil iſt; auch angreifender Teil kann ſie in dem Falle ſein, daß der Teichwirt zur Speiſung ſeiner Fiſchteiche Flußwaſſer ableitet oder daß er bei Anlegung ſeiner Teiche oder Leitungen ſchädliche Wirkungen des Waſſerablaufs hervorruft oder 499 verſtärkt; zumeiſt iſt jedoch die Fiſcherei der angegriffene Teil, der ſich gegen Abwäſſerabführung, Laufsregulierung, Schiffahrt ſeiner Haut wehren muß, beziehentlich falls ihm die Geſetzgebung ungünſtig iſt, ſie zu Markte trägt und bluten muß. Daß letzteres in Ordnung gehe, läßt ſich nicht behaupten. Es liegt kein triftiger Grund vor, der Fiſcherei eine andere rechtliche Lage zu bereiten, als denjenigen Wirtſchaftszweigen, mit welchen ſie Gelegenheit hat, in Streit zu geraten. Dieſe anderen Zweige haben es, wenn der Streit entbrennt, mit dem Waſſer zu tun; nicht minder hat es die Fiſcherei mit dem Waſſer oder genauer geſagt: mit Gewäſſern zu tun; waſſerrechtlichen Grundſätzen möchte daher auch die Fiſcherei unterſtellt werden und zwar den gleichen, wie alle anderen Wirtſchaftszweige, die es mit dem Waſſer zu tun haben. Sucht man nun nach Rechtsgrundſätzen, die auf die geſamte Waſſerſtraßenwirtſchaft gleich— mäßig vaſſen und jedem ihrer Zweige gleiches Recht gewähren, ſo bietet ſich in erſter Linie der Grundſatz dar, daß Prävention in der Ausübung entſcheidet. Wer zuerſt kommt, ſoll ein beſſeres Recht haben, als ſpäter Kommende. Oder mit anderen Worten: der ſeitherige Beſitzſtand wird als maßgebend hingeſtellt, womit natürlich nicht unrechtmäßige Waſſernutzung oder Waſſerabwehr, ſondern derjenige Stand derſelben geſchützt werden ſoll, der ſich in rechtmäßiger Weiſe entwickelt hat. Danach muß die Fiſcherei die Nachteile, die ihr ſeither durch andere Wirtſchaftszweige zuge— fügt werden, auch weiterhin ruhig hinnehmen; neue oder vermehrte Zufügung von Nachteilen dagegen braucht ſich der Fiſchereiberechtigte nicht gefallen zu laſſen. Der Schutz des ſeitherigen Beſitzſtandes in der Waſſerhaltung darf nicht dazu führen, daß die Entwicklung der Waſſerwirtſchaft ins Stocken gerät. Nicht nur im Wege der freiwilligen Ab— ſchließung von Rechtsgeſchäften, ſondern auch im Wege des Zwanges müßten Aenderungen der ſeitherigen Verhältniſſe herbeigeführt werden können. Nur dürfte die Freiheit zur Erzwingung der Abſchließung von Rechtsgeſchäften — zur Vornahme von Zwangsablöſung gegen Entſchädigung — nicht allgemein, ſondern nur für den Fall zu gewähren ſein, daß dabei ein überwiegender gemeiner Nutzen herausſpringt. Die Entfeſſelung von Zwangsablöſungsfreiheit mit dieſer Vorausſetzung dürfte für das danach vorhandene Bedürfnis genügen; denn ein gemeiner Nutzen ſpringt nicht nur bei allen gemeinwirtſchaftlichen, ſondern auch bei denjenigen einzelwirtſchaftlichen Unter— nehmungen heraus, deren Betrieb zur Folge hat, daß ſich die Lebenshaltung, die Wirtſchaft oder der Erwerb eines größeren oder kleineren Perſonenkreiſes verbeſſere. Die Zahl ſolcher einzel— wirtſchaftlicher Unternehmungen iſt groß. i Im vorſtehenden Abſatze iſt neben dem Grundſatz, daß Prävention in der Rechtsausübung entſcheidet, bereits ein zweiter Grundſatz geſtellt worden, nämlich der, daß beim Vorliegen eines überwiegenden gemeinen Nutzens Zwangsablöſungsfreiheit gegeben iſt. Ein dritter und ein vierter Grundſatz möchten ſich ihnen anreihen. Zunächſt iſt nachzuholen, daß der Schutz des Grundſatzes, daß Prävention entſcheidet, nicht auch gegen unerhebliche Nachteile gewährt ſein möchte, ſondern nur gegen erhebliche Benachtelli— gung. Waſſerwirtſchaft darf nicht in mißgünſtig⸗kleinlicher Weiſe geübt werden, ſondern muß unter dem Zeichen der Verträglichkeit und des Entgegenkommens ſtehen. Dies möchte ſoweit gehen, daß nötigenfalls auch eine mehr rationelle Einrichtung der eignen Wirtſchaftsführung, die anderen zugute kommt, unentgeltlich getroffen wird. Der Zweck des Grundſatzes, daß Prävention entſcheidet, iſt der, den Fortbeſtand der rechtmäßig zur Ent— faltung gelangten Wirtſchafts- und ſonſtigen Lebensverhältniſſe — auch der geſundheitlichen und ſicherheitlichen Verhältniſſe — zu ſichern. Dieſer Zweck aber wird auch dann erreicht, wenn als Rechtsſatz aufgeſtellt wird, daß bis zur Grenze des geſicherten Fortbeſtandes unentgeltlich Einſchränkungen und mehr rationelle Einrichtung vorgenommen werden müſſen, aus welchen für andere ein Vorteil — größerer Nutzen oder geringerer Schaden, als bisher — hervorgeht, der erheblich ſchwerer wiegt, als die Beſchwerung, welche auf der Gegenſeite durch die Einſchränkung oder mehr rationelle Einrichtung erlitten wird. Dieſer Rechtsſatz dient ins— beſondere geſundheitlichen und ſicherheitlichen Intereſſen. Den Fiſchereiberechtigten können mit ſeiner Hilfe zugunſten von Intereſſen, die auf Veränderung von Betten und Ufern von Gewäſſern gerichtet ſind, Beſchwerungen, die auf den Fortbeſtand der Fiſcherei im ſeitherigen Umfange ohne weſentlichen Einfluß ſind, unentgeltlich auferlegt werden. Andrerſeits gibt er den Fiſchereibe— rechtigten das Recht, für den Fall, daß ihnen daraus ein erheblich überwiegender Vorteil ent— ſpringt, zu verlangen, daß Schmutzwaſſerabführung, obwohl ſie den Grundſatz, daß Prävention J 500 entſcheidet, für ſich hat, dennoch eingeſchränkt oder mehr rationell eingerichtet wird, es fei denn, daß die darin liegende Beſchwerung techniſch oder pekuniär den Fortbeſtand des Betriebes, dem die Waſſerverunreinigung dient, im bisherigen Umfange ausſchließen oder doch ernſtlich bedrohen würde. Der ſchließlich an vierter Stelle noch zu erwähnende Grundſatz iſt der, daß Gewäſſer von denjenigen inſtand zu halten ſind, welche von ihnen oder durch ſie erheblichen Vorteil — ſei es durch Ziehung von Nutzen, ſei es durch Loswerden von ſchädlichen oder doch läſtigen Stoffen — haben. Danach haben auch die Fiſchereiintereſſenten nach Verhältnis des Nutzens, den ihnen die Fiſcherei abwirft, dazu beizutragen, daß der Zuſtand der Fiſchwäſſer ſich nicht in nachteiliger Weiſe — zum Nachteile anderer — verändert. Daß das unbillig ſei, dürfte ſich nicht behaupten laſſen. Im Gegenteil dürfte ſich ſogar aufſtellen laſſen, daß, wer den Nutzen von einer Sache hat, billiger weiſe nicht bloß Veränderungen derſelben, die für andere erheblich nachteilig ſind, zu verhindern, ſondern auch Gefahren abzuwehren hat, die aus ihrer ſchon vorhandenen Beſchaffenheit anderen drohen. Dieſem Billigkeitsgrunde tragen denn auch verſchiedene Vorſchriften des geltenden Rechts und namentlich auch diejenigen über die Haftung des Tierhalters Rechnung. Es iſt im Eingange des Aufſatzes geſagt worden, es liege kein triftiger Grund vor, die Rechts— lage der Fiſcherei abweichend von derjenigen der übrigen Waſſerwirtſchaft zu geſtalten. Davon ſoll nichts zurückgenommen werden. Aber wenn der Geſetzgeber gleichwohl die Fiſcherei hie und da ſtiefmütterlich behandelt; vor dem Erzfeinde der Waſſerwirtſchaft, der Widerruflichkeit der Rechtsausübung, bleibt ſie doch ſtets bewahrt; und das vermag dieſe oder jene kleine Zurückſetzung hinter Wirtſchaftszweige, die mit Widerruflichkeit der Rechtsausübung kämpfen müſſen, derart aufzuwiegen, daß trotz ſolcher Zurückſetzung die Fiſcherei als derjenige Zweig zu nennen iſt, der das beſſere Los gezogen hat; denn es ſichert ihr den Rechtsboden, auf welchem allein das beſte Gedeihen möglich iſt: daß Prävention in der Ausübung entſcheidet — ein Rechtsſatz, den die Be— wegung des Waſſers und die Ungleichheit ſeiner Menge der Waſſerwirtſchaft in allen ihren Zweigen aufdrängen, und ohne deſſen Aufſtellung deshalb im Waſſerrechte kein Auskommen iſt. Die Schwie— rigkeiten, die ſich ihm entgegenſtellen und nach Widerruflichkeit der Rechtsausübung zu verlangen ſcheinen, müſſen auf anderen Wegen, als auf demjenigen der Preisgabe der Rechtsſicherheit zu beſiegen geſucht werden. Die Fiſcherei iſt jedoch vor anderen Zweigen der Waſſerwirtſchaft dadurch ausgezeichnet, daß an fie die Frage, ob und inwieweit ihre Ausübung der Widerruflichkeit zu unter— werfen ſei, gar nicht herantritt; ohne erhebliche Schwierigkeit kann ſie auf den Rechtsboden, daß Prävention im rechtmäßigen Genuſſe entſcheidet, geſtellt werden; oder es ſieht doch wenigſtens die Geſetzgebung hier keine Schwierigkeiten, welche ſie nötigte, zur Widerruflichkeit des Rechts— genuſſes zu greifen. i VI. Vermiſchte Mitteilungen. Fiſcherei-Lehrkurſe in Wagram. Die k. k. öſterreichiſche Fiſcherei-Geſell— ſchaft veranſtaltet auch heuer wieder in der Forellenzuchtanſtalt des Herrn Franz Pölzl uin Wagram an der Traiſen Fiſcherei-Lehrkurſe und der diesjährige Winterkurs wird in der Zeit vom 7. bis 14. Dezember dort abgehalten werden. Der Unterricht wird koſtenlos erteilt. Reflek— tanten wollen ihre Teilnahme bei Herrn Franz Pölzel in Wagram an der Traiſen, Poſt Trais— mauer, oder beim Sekretariat der k. k. öſterreichiſchen Fiſchereigeſellſchaft in Wien J., Schaufler— gaſſe 6, anmelden, woſelbſt auch nähere Auskünfte eingeholt werden können. Das Höchſtgewicht der einheimiſchen Fiſche. Schon häufig haben Meldungen über beſonders ſchwere Fiſche die Zeitungen durchlaufen, ohne daß ſie, der Vergeſſen— heit entriſſen, nach den einzelnen Arten der Fiſche getrennt zuſammengeſtellt und in den Lehr— büchern aufgenommen worden wären. Es würde eine wertvolle Ergänzung derſelben werden, wenn ſie (3. B. eine weitere Auflage von Dr Heinrich Nitſches Verzeichnis der Süßwaſſerfiſche Deutſchlands) zu den Längenmaßen der einzelnen Fiſcharten auch das Höchſtgewicht derſelben bekanntgeben würden, welches durch beglaubigte Fänge feſtgeſtellt worden iſt. Da das Höchſt— gewicht einer Fiſchart nicht in jedem Flußgebiete gleich iſt, ſondern ſich nach der Nahrungsmenge 501 und der Waſſerwärme richtet, jo müßte dem Höchſtgewichte der Name des Gewäſſers, in dem der Fiſch gefangen wurde und der des Stromgebietes zugefügt werden. Die Leſer unſerer Zeitung bitten wir, uns mit zutreffenden Nachrichten zu verſorgen, für deren Bekanntgabe und Zuſammen— ſtellung wir beſorgt ſein werden. Doell, Baurat. Vom Lachsfang in Kanada. Aus Winnipeg (Kanada) wird der „Markthalle“ geſchrieben: Der diesjährige Lachsfang am Fraſer River und an der Küſte von Britiſch-Kolumbia hinauf bis zum Skeena River geht ſeinem Ende entgegen, die meiſten Canneries (Fabriken, in denen die Fiſche in Büchſen gepackt werden) werden noch dieſe Woche ſchließen. Der Ertrag it recht unbefriedigend geweſen; wenn auch genaue Zahlen erſt nach einigen Monaten zur Hand ſein werden, ſo läßt ſich doch heute ſchon mit ziemlicher Sicherheit ſagen, daß der Ausfall durchaus kein guter geweſen iſt und nur etwa 100 000 Kiſten (mit je 48 Büchſen zu einem Pfund) betragen wird. Es ſind alſo höhere Preiſe für Büchſenlachſe zu erwarten. Es geht mit den Lachſen an der Küſte von Britiſch-Kolumbia wie mit den Maikäfern in Deutſchland: alle vier Jahre gibt es eine beſonders gute „Ernte“, der Lachs kam in ungeheuren Mengen zum Laichen in den Fraſerfluß und die Küſtenflüſſe während Juli und Auguſt der Jahre 1897, 1901 und 1905, und die Canneries waren zum guten Telle tatſächlich nicht imſtande, den gefangenen „Rohſtoff“ zu verarbeiten, un— zählige Fiſche verdarben und ſchwammen auf dem Waſſer herum. 1906 war ein mäßiges, 1907 iſt ein ſchlechtes Lachsjahr, von 1908 wird nicht viel erwartet, deſto mehr aber von 1909, wenn der vierjährige Turnus wieder um iſt. Uebrigens iſt der Name „Lachs“ nach europäiſchen Begriffen falſch: was als Konſervenlachs von Britiſch-Kolumbia exportiert wird, iſt keineswegs identiſch mit unſerem Rhein- und Weſerlachs, dem ſchottiſchen oder dem Lachſe Oſtkanadas, wie in Quebec, Neuſchottland und Neubraunſchweig. Dieſe gehören der wirklichen Lachsgattung (Salmo) an, der britiſch-kolumbiſche „Lachs“ gehört aber einer anderen Gattung (Oncorhynchus) an, ſein Fleiſch iſt röter, und trockener als das des „wirklichen“ Lachſes im öſtlichen Kanada. Felchenfang im Bodenſee. Während der Fiſchfang in den Sommermonaten nur gering war, wurden Anfang November im Oberſee außergewöhnlich gute Fangergebniſſe in Blaufelchen erzielt, die auch wieder in großer Anzahl zum Verſand gekommen find. Das Auf- treten größerer Schwärme von Blaufelchen vor der Laichzeit, welche ſonſt erſt ausgangs November und anfangs Dezember erfolgte, wird von den Fiſchern als auffallend bezeichnet und hauptſächlich dem günſtigen Herbſtwetter zugeſchrieben. Vom 15. bis 30. November beſteht für die Blaufelchen geſetzliche Schonzeit. s Große Barbe. Am 9. Oktober fing Herr Alexis Kleppert bei Ay in der Moſel eine 12 Pfund ſchwere Barbe. Dieſe Fiſchart iſt in der Moſel und mehreren ihrer Nebenflüſſe häufig, aber ſelten in ſo großen Exemplaren zu finden. Patentbericht. 45h. H. 39 135. Fiſchtransportbehälter mit Einrichtung zum Filtrieren des entnommenen Waſſers und zur Beimiſchung von Luft vor ſeiner Rückführung. Dr J. Heuſcheru. E. Weber -⸗Stierlin, Zürich; Vertreter: E. G. Prillwitz, Pat.-Anw., Berlin NW. 21. 2. November 1906. 5 VII. Vereinsnachrichten. Badiſch⸗Unterländer Fiſchereiverein. Gelegentlich der in jeder Beziehung ſchönen, wohlgelungenen, unter bewährter Leitung des Herrn Profeſſors Dr Lauterborn ſtattgehabten Fiſchereiausſtellung in Mannheim hielt daſelbſt der Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein am 13. Oktober ds. Irs. feine ſehr gut beſuchte Generalverſammlung ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmete der erſte Vorſitzende des Vereins, Graf Hel mſtatt, einen dankbaren, ehrerbietigen Nachruf dem Andenken Se. Königl. Hoheit des Höchſtſeligen Großherzogs Friedrich von Baden, zu Höchſtdeſſen ehrendem Andenken die Anweſenden ſich von den Sitzen erhoben. 502 Zu Punkt 3 der Tagesordnung, über welche wir in einer der nächſten Nummern aus— führlich berichten werden, wurden die früheren Vorſtandsmitglieder wiedergewählt und zwar: erſter Vorſitzender Graf Viktor v. Helmſtatt, Neckarbiſchofsheim; zweiter Vor— ſitzender Em. Kauffmann, Privatier, Heidelberg. Vorſtandsmitglieder: Böhringer, Fiſcher, Neckarmühlbach Eder Georg, Fiſchzüchter, Heidelberg; Göller Adolf, Freiherr, Schatt— haufen; Grim mer J., Fiſchzüchter, Oberſchüpf; Lauterborn, Dr. Profeſſor, Ludwigs— hafen a. Rh.; Meixner, Profeſſor, Pforzheim; Reinach Moritz, Geheimer Finanzrat, Karlsruhe. Vereinsmitgliedern und ſonſtigen Fiſchereiintereſſenten des badiſchen Unterlandes teilen wir auf dieſem Wege mit, daß auch wieder während der Brutperiode 1907/08 durch den Verein und mit Staatszuſchuß — Eier, ſowie Brut der Bach- und Regenbogenforelle — unter folgenden Bedingungen bezogen werden können: 1. Beſteller muß Beſitzer oder Pächter von badiſchem Fiſch— waſſer ſein; 2. Beſteller von Eiern oder Brut, welche zur Einſetzung einer beftimmten Menge von Eiern und Brut verpflichtet find, erhalten nur Staatszuſchuß, d. h. ermäßigten Preis für die ü b e rPflichtmenge hinaus beſtellten Eier oder Brut, und zwar können wir zu folgenden u liefern: Mit Staatszuſchuß über Pflicht menge, zu ermäßigtem Preiſe: A. Eier angebrütet das Tauſend: a) Bachforellen 2 M., b) Regenbogenforellen 3 M. 2. Ohne Staatszuſchuß die Pflicht mengen B. Brut das Tauſend: a) Bach- ſorellen 5 M., b) Regenbogenforellen 5 M. Die Beſtellungen ſind baldigſt an den erſten Vorſitzenden des Vereins, Graf Hel mſtatt, Neckarbiſchofsheim, einzuſenden, worauf Beſtellzettelformular zur Ausfüllung überſandt werden wird. Fiſchereiverein für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt ze. Einladung zur außerordentlichen Mitglieder-(General-) Verſammlung des Fiſchereivereins am Sonntag den 8. Dezember 1907, vormittags 10 Uhr, im Reſtaurant „Zum Schultheiß“ in Halle a. Saale, Poſtſtraße. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Verſammlung. 2. Geſchäftliches. 3. Geſchäftsbericht (Präſident und Schriftführer). 4. Wahlen zum Vorſtand (Präſident, Vizepräſident und Kaſſen— führer) und zum Verwaltungsrat. 5. Decharge des früheren Kaſſenführers Bauſekretärs Baum- gart- Halle a. S. 6. Bericht über Fertigſtellung der Fiſchereikarte (Königl. Oberfiſchmeiſten Mierau- Magdeburg). 7. Bericht über die Kieler Motorbootausſtellung (Oberbahnaſſiſtent Carl-⸗ Magdeburg). 8. Vortrag: Wie kann der Lachsfang in der Elbe gefördert werden? (Fiſcher— meiſter Kegel-Calbe a. S.). 9. Vortrag: Fiſchfütterung in kleinen Teichen (Lehrer Lucas— Werbelin). 10. Bericht über die Verhandlungen des Weſtdeutſchen Fiſchereiverbandes vom 14. Sep- tember 1907 zu Rüdesheim a. Rhein. (Lektor Dr Kluge-Halle a. S.) 11. Sonſtiges verſpätet Eingegangenes. 12. Anträge 1 55 Wünſche aus der Verſammlung. Anmeldung zur Mitgliedſchaft (Jahresbeitrag 3.30 M.) ſowie Mitgliederbeiträge und Zeitungsabonnements nimmt der Vorſtand vor und nach der Verſammlung gern entgegen, ebenſo Zahlung des fälligen Jahresbeitrages. Mitglieder, die auf die „Allgemeine Fiſcherei-Zeitung“ abonnieren wollen, haben noch 3 M. weiter zu zahlen, wofür ihnen die Zeitung portofrei zugeht. Von den in Magdeburg wohnenden Mitgliedern wird der Beitrag durch Bauwart Zim mer⸗ mann für die Vereinskaſſe entgegengenommen. Peri de i Bramigk. VIII. Fiſcherei- und Fiſchmarktberichte. Berlin, 9. November. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions- und Engrospreiſe) Die ſonſt mäßige Zufuhr wurde vom Donnerstag ab reichlicher bis heute. Geſchäft abwechſelnd ruhig, ſchleppend und lebhaft bei wenig veränderten Preiſen. Dieſe für Hechte heute nachgebend. Fiſche (per AtunD) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte NR Hechte, groß. 51—63 33—38 Winter-Rheinlachs . per Pfund — Zander . 120 79—89 Aufl. Lachs 5 „ Er Barjche 52 32—42 Flundern, Kieler 1 Stiege 200-600 Karpfen 63—68 34—49 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100-200 Karauſchen 65 80 — Bücklinge, Kieler „ Wall | 200—350 Schleie. 113-141 50-59 Dorſche „ Kite — Bleie 30—46 22—25 | Schelfifeh . 2 300-450 Bunte Fiſche 30 70 15—29 Aale, große „ Pfund | 110—140 Aale, mittel 96 98 91 Stör 5 „ = Lachs — 96 Heringe „Schock 500-900 503 Bericht überfden Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 8. November bis einſchließlich 21. November 1907 von Paul Meltzer. Die Markt- und Preislage in Karpfen iſt nach dem Vorbericht faſt unverändert. In den letzten Tagen ſchien ſich eine kleine Preisaufbeſſerung bemerkbar zu machen. Größere Spiegelfiſche werden im allgemeinen bevorzugt. Schleie, täglich am Markte, brachten nur kleine Mittelpreiſe, ausgeſuchte Portionsfiſche zogen in der letzten Zeit im Preiſe an. November Karpfen: Mark November Karpfen: Mark 8 lebend ese 64 lebend, es 8 8. 5 e 3 69 2 5 IO e 61 9. 5 TOT 66169 | 21. tot „ r e Ile A TOT !! 60 IT !! 8 November Schleien: Mark 12% lebend derer 6664 ge lebend, -umortiert, vn Kar. 5180 I l 9. 1 „ II 13. lebend, 70—80er . . . 60-63 | 9. 5 groß I 1723" E 1,0 9. az ein 190 2 14. lebend, 70—80er . . 60-63 1 R unſortiert . . 111-113 14. 15 Oer?! 94 68 | 11.8101. klein 62 oo 8 12. lebend, unſortiert . . 90-108 15. lebend, 60er . 6466 13: £ 9 94—109 15. „ %% nesin | | 14. 1 7 . 15. er 45 rr 6466 15 5 e eee e n 495] 15. 1% klein 19 119 lebend en 6367 15, to klein 2 16. 5 . 685 70 16. lebend, unſortieertr . . 90—111 Es , 16. „% Groß; re 18 ‚lebend, 50er 952 66 | 18. 1 Anſbrliertt 104 JJV 19. 5 „ TE 10T 19. lebend, 50er . re ee | 19. 5 Groß 3 91 19. „AUnſortzert 63 66 2 „ ünſortie 't“ 93 OS AG ER RER ER ER 21. „ groß 09 r a 39 Al, net Denn ar a e 129 „ 0 * > on 0 N Heindler Nene Forellenreuſen wollen Offerte verlangen von 1 85 u a 0 ae 2 12 ah 1 85 mit Holz⸗ oder verzinkten Drahtbügeln Ibſef Bilgeri, Fiſchereibeſitzer hat abzugeben Bregenz⸗Vorkloſter a. Bodenſee. Joſ. Schwarz, Fiſchermeiſter — 5 Dieſſen (Oberbayern). 0 Obiger übernimmt auch das Anfertigen ö 10 20 I von Fiſchnetzen aller Art, wie Stell, Jagd-, Gr oße Bachfore en Teich⸗ und Spiegelnetze, Hamen, Käſcher, uuausgelaichte, einige Zentner, hat abzugeben. Taucher⸗ und Garnreuſen in jeder gewünſch⸗ | 5 i 8 0 5 1 N . 1 8 | ten Größe und Maſchenweite, ferner das Johann Ed. Roth, Fiſchereibeſitzer, Ausbeſſern gebrauchter Netze, wofür billigſte Gemünden a. M. Berechnung zugeſichert wird. Fischerei- Verpachtung. Samstag den 21. Dezember 1907, vormittags 11 Uhr, wird in dem Gaſt— haus „Zum Adler“ in Reichelsheim im Odenwald die Fiſcherei in der Gerſprenz (Forellen) von der Bockenröder Mühle abwärts bis zur Brensbacher Gemarkungsgrenze in einer Länge von rund 7 Kilometer von Beginn des Jahres 1908 ab auf weitere 12 Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet. Pachtliebhaber, deren Qualifikation nicht notoriſch vorliegt, werden erſucht, ſich bei der unterzeichneten Stelle binnen 14 Tagen genügend auszuweiſen. Großh. Oberförſterei Lindenfels. Heinburg. 504 Seesaihlingssetzlinge beſte Qualität per 100 Stück 14 Mark hat abzugeben M. Greil, Tatzlwurm Poſt Oberaudorf (Oberbayern). Eintauſend fund Bachforellen und Bachſaiblinge das Stück 2½ bis 5 Pfund ſchwer, in Poſten von 20 bis 50 Pfund geſchlachtet ab dort, lieferbar Januar — März, zu kaufen geſucht. Gefällige Offerten unter L. E. 233 an die Grpesition dieſes Blattes. Bachforellen-, Saiblings- und Regenbogenforellen-Lier, angefütterte Brut und Setzlinge hat ſehr billig abzugeben Tiſchzucht⸗Anſtalt Peeck, Moisbursg, Kreis Harburg, Provinz Hannover. Junger Mann, — — welcher 3 Jahre als Volontär in größeren Karpfen- und Forellenteichwirtſchaften gear— beitet hat, ſucht Stellung als Verwalter in einem Fiſchereibetriebe. Gefl. Offerten unter R. G. 223 an die Expedition dieſes Blattes. Gesucht für Livland ein Fiſchmeiſter⸗ Jäger. Tüchtige Kenntniſſe in der Forellenteich— wirtſchaft, Erfahrungen in der Ausübung der Wildfiſcherei in tiefen Seen, ſowie Ausbildung in der Wildhege und Faſanenzüchtung erforder— lich. Gehalt 400 Mark e bei reichlichem Deputat und Schußgeldern. Nur Aſpiranten mit prima Zeugniſſen mögen ſich melden. Verheiratet vorgezogen. Meldungen bei: K. v. Samſon⸗Himmelſtiern, Rittergut Rauge, per Werro, Livland. Rußland. Aiſchereigehilfe geſucht in dauernde Stellung. Verlangt wird praktiſche Vertrautheit mit den täglichen Arbeiten im Betrieb einer Salmonidenzucht— anſtalt. Bewerber, welche nebenbei die er— forderlichen Schreinerarbeiten (Anfertigung von Eierverſandkiſten, von Holzmönchen 2e.) vornehmen können, erhalten den Vorzug. Offerten mit Zeugnisabſchriften und Lohn— anſprüchen wollen unter der Chiffre „Oberbayern“ an die Expedition der „Allg. Fiſchereizeitung“ gerichtet werden. Verpachtung. 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Is., vormittags 11 Uhr, im Amtszimmer des Unterzeichneten, der nähere Auskunft auch über die Vorausſetzungen der Zulaſſung zum Mitbieten erteilt, feſtgeſetzt worden. Eberswalde (Kirchſtraße Nr. 22), den 14. November 1907. Der fiskaliſche Vertreter Richter. zorzügliches Jorellen⸗ i r 2 — Vorzügliches Forellen-Fiſchwaſſer 1% Stunden von Paſſau entfernt, in ſehr ſchöner, romant. Gegend, mit guten Unterkunfts⸗ und Verpflegungsverhältniſſen, ev. eigener Wohnung, iſt auf eine längere Reihe von Jahren zu verpachten. Anfragen erbeten an die gräflich von Faber-Caſtell'ſche Güterverwaltung in gu Bachforellen. Sehr ſchöne, tadellos geſunde Regenbogen forellenſetzlnge habe zu mäßigem Preiſe abzugeben. Größere Poſten beſonders billig. 0 C. Vüſchleb, Vorbis i. Thür. Die Forellenzuchtanſtalt in Leutaſch Poſt Seefeld (Tirol), offeriert: | la Bachſaiblingeier von Fiſchen aus den freien Gewäſſern ab- ſtammend, zu billigem Preiſe unter Garantie lebender Ankunft. 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Organ für die Geſamtintereſſen der Fischerei ſowie für die Bestrebungen der Fiſchereivereine inſonderheit Organ des Deutſchen Fiſchereivereins ſowie der Landesfiſchereivereine für Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden, Heſſen, Braunſchweig, des Schleſiſchen Fiſchereivereins, des Fiſchereivereins Miesbach-Tegernſee, des Fiſchereivereins Wies- baden, des Kaſſeler Fiſchereivereins, des Rheinifhen Fiſchereivereins, des Kölner Fiſchereivereins, des en für Weſtfalen und Lippe, des Elſaß-Lothring. Fiſchereivereins des Fiſchſchutzvereins ür den Kreis Lingen, des Fiſchereivereins für die Provinz Sachſen und das Herzogtum Anhalt, des Württembergiſchen Anglervereins, des Sentral-Fiſchereivereins für Schleswig-Holſtein ꝛc. ıc., ſowie Organ der Kgl. Bayer. Biologiſchen Verſuchsſtation für Fiſcherei in München. In Verbindung mit Fachmännern Deutſchlands, Oeſterreich Angarns und der Schweiz, herausgegeben vom Bayeriſchen und Deutſchen Fiſchereiverein. Nr. 24. München, den 15. Dezember 1907. XXXII. Jahrg. Inhalt: I. Degenerationserſcheinungen bei der Regenbogenforelle. — II. Unterſuchungen über die Nahrungsaufnahme der Waſſerpflanzen. — III. Aus dem Deutſchen Fiſchereiverein. — IV. Die Generalverſammlung des Deutſchen Seefiſchereivereins. — V. Fiſchereiliche Geſichtspunkte zur Anlage und Bewirtſchaftung der Talſperren. — — VI. Vermiſchte Mit- teilungen. — VII. Perſonal⸗Notiz. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Fragekaſten. — X. Literatur. — XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. —Inſerate. (Nachdruck ſämtlicher Originalartikel nur mit Erlaubnis der Redaktion geſtattet.) Einladung zur Abonnemenkserneuerung. Unſeren verehrten Leſerkreis erlauben wir uns darauf aufmerkſam zu machen, daß mit dieſer Nummer der 32. Jahrgang unſerer Zeitſchrift abſchließt. Wir bitten das Abonnement mög— lichſt bald erneuern zu wollen, um eine Unterbrechung in der rechtzeitigen Lieferung der „All— gemeinen Fiſcherei-Zeitung“ zu verhindern. Petri Gruß! Der Verlag der „Allgemeinen Fiſcherei⸗ Zeitung“. 3 nn en 7 “ TE Sg 510 I. Degenerafionserfcheinungen bei der Regenbogenforelle. Mitteilung aus der Königl. Bayer. Biol. Verſuchsſtation für Fiſcherei in München von Prof. Dr. Hofer. Schon vor mehr als zehn Jahren kamen mir Regenbogenforellen zur Unterſuchung in die Hand, bei welchen die Geſchlechtsprodukte, Milch ſowohl als Rogen ſtatt voll auszureifen kurz vor dem Abſchluß ihrer Reife eine rückläufige Entwicklung aufwieſen. Die Spermatozoen blieben im Waſſer unbeweglich und daher zur Befruchtung untauglich und auch die Eier waren nicht befruchtbar. Da irgendwelche ſpeziellen Krankheiten ſonſt an dieſen Fiſchen nicht zu konſtatieren waren, ſo blieb wohl nur der Schluß übrig, daß es ſich in dieſen Fällen von ungenügender Reifung der Geſchlechtsprodukte reſpektive Rückbildung derſelben vor völliger Ausreifung, um Degenerations— erſcheinungen handeln müſſe. Da in mehreren Fällen die entſprechenden Muttertiere nicht künſtlich gefüttert waren, ſondern ſich entweder als Beiſatzfiſche in Karpfenteichen aufhielten, oder in größeren auf Natur— futter geſtellten Salmonidenteichen, ſo war damit wohl der Einfluß der künſtlichen Ernährung, dem man ſonſt die Schuld an dieſen Erſcheinungen in erſter Linie zuzuſchreiben geneigt wäre, aus— geſchloſſen. Ich war vielmehr ſchon damals überzeugt, daß es ſich um eine allgemeine Degeneration der Regenbogenforelle handle, die natürlich nur hie und da in ihren erſten Vorboten in Erſcheinung getreten war. Dabei mag es dahingeſtellt bleiben, ob lediglich der unnatürliche Aufenthalt in Teichen mit mehr oder minder ſtehendem Waſſer, oder auch die Ernährung, welche etwa ſchon bei den Muttertieren dieſer Fiſche ungünſtigen Einfluß geübt haben könnte, als Urſache der Degene— ration anzuſprechen wäre. Im Laufe der Zeiten ſind mir nun derartige Fälle von ungenügender Ausbildung der Geſchlechtsprodukte bei ſonſt ihrer Größe und ihrem Alter nach geeigneten Tieren nicht ſelten vor— gekommen. Dazu aber find bei der Regenbogenforelle in den letzten ca. fünf Jahren noch jo ver— ſchiedene andere Krankheitserſcheinungen aufgetreten, daß mein Urteil über die Degeneration derſelben mehr und mehr beſtärkt wird. Ich ſehe ab von Fällen wie der Rückbildung der Kiemendeckel, welche ja auch bei anderen Teichfiſchen unter den Salmoniden nicht ſelten iſt, ſondern ich denke zunächſt an die ganz außer— ordentliche Verbreitung, welche die Drehkrankheit unter den Regenbogenforellen erfahren hat. Wir haben hierüber in der Allgemeinen Fiſchereizeitung bereits wiederholt Bericht erſtattet und ich kann nur hinzufügen, daß in den letzten Jahren eher eine Zu- als eine Abnahme zu konſtatieren iſt. Bekanntlich wird dieſe Krankheit durch einen mikroſkopiſch kleinen Paraſiten hervorgerufen, welcher ſich namentlich in dem Knorpel in der Gegend des Gehörorgans im Schädel feſtſetzt und von hier aus in andere knorpelige Teile des Kopfes und längs der Wirbelſäule bis zum Schwanzende weiterwuchert. Trotz eingehender Unterſuchungen, die von ſeiten der Biologiſchen Station in den ver— ſchiedenſten Fiſchzuchtanſtalten ſeit Jahren durchgeführt werden, iſt es uns noch nicht gelungen feſtzuſtellen, durch welchen Zwiſchenwirt der Paraſit auf die Fiſche übertragen wird; doch berechtigen die bisher angeſtellten Forſchungen, welche in der Biologiſchen Station fortgeführt werden, zu der Hoffnung, daß der Weg der Infektion aufgehellt werden wird. Es dürfte nun vielleicht auffallen, daß ich eine Infektionskrankheit als ein Zeichen von Degeneration bei der Regenbogenforelle auffaſſe. Das iſt natürlich ſo zu verſtehen, daß ſich die Regenbogenforelle dieſer Krankheit gegenüber außerordentlich wenig widerſtandsfähig erwieſen hat, weil die Krankheit, von der man vor 15 Jahren nur die erſten Andeutungen bemerken konnte, ſich heute über einen großen Teil von Fiſchzuchtanſtalten, in welchen Regenbogenforellen gezüchtet werden, verbreitet hat. Das zeugt zum mindeſten von einer geringen Widerſtandsfähigkeit gegen— über dieſem Paraſiten, der ja auch beim Bachſaibling, bei der Bachforelle und ſelbſt beim Karpfen bereits aufgetreten iſt, aber hier, bis jetzt wenigſtens, keine Fortſchritte gemacht hat. Noch mehr aber als durch die erſchreckende Verbreitung der Drehkrankheit ſchließe ich auf eine Degeneration der Regenbogenforelle aus zwei weiteren Erſcheinungen. Aus mehreren Anſtalten ſind mir Fälle bekanntgeworden, in denen ein allgemeiner Muskel— ſchwund bei den Regenbogenforellen zu konſtatieren war, ohne daß ſich irgendein Krankheits- erreger hierfür verantwortlich machen ließ. Die Tiere waren und blieben auffallend mager trotz der beſten Fütterung und ſelbſt in den Händen beſonders geſchickter Fiſchzüchter. “i' 511 Eine weitere Krankheit, für welche ſich auch kein ſpezifiſcher Erreger trotz eingehendſten Suchens auffinden läßt, iſt eine Degeneration der Leber und damit Hand in Hand gehend eine Erkrankung des Darms, kurz eine Stoffwechſelerkrankung, deren auffälligſtes Merkmal ein ab— normer Leberſchwund iſt. Bei mikroſkopiſcher Betrachtung der Leber ergibt ſich, daß die Leberzellen in einer bisher noch nicht beobachteten Weiſe entartet ſind, daß infolgedeſſen die Gallenproduktion mehr oder minder ganz erloſchen iſt und daß die Darmſchleimhaut auf große Strecken abgeſtoßen wird. Es gibt Gegenden, nicht etwa nur in Deutſchland, ſondern auch im Auslande, in denen ganze Gruppen von benachbarten Fiſchzuchtanſtalten bei ihren Regenbogenforellen dieſelbe Er— ſcheinung aufweiſen. Die Fiſche gehen an dieſer Krankheit naturgemäß allmählich und langſam maſſenhaft zugrunde. Gerade dieſe letztere Erkrankung kann man nur als den Ausdruck einer De— generation auffaſſen, ſei es, daß ſie die Folge einer ungeeigneten Fütterung iſt, oder daß hierzu noch ein unzweckmäßiger Aufenthalt der Fiſche in zu engen oder zu wenig durchfluteten Teichen ge— kommen iſt. Für die ganze Frage — wie weit die Degeneration der Regenbogenforelle bereits vorge— ſchritten iſt — wäre es nun in hohem Maße erwünſcht, wenn von ſeiten der Fiſchzüchter über eventuelle Krankheitserſcheinungen bei der Regenbogenforelle an die Biologische Verſuchsſtation in München allgemeine Mitteilungen gemacht würden. Wir richten daher an alle Herren Fiſchzüchter die freundliche Bitte, uns in dieſen Unter— ſuchungen zu unterſtützen und aus freien Stücken zu der aufgeworfenen Frage Stellung nehmen zu wollen. Wir ſichern ſelbſtverſtändlich wie bisher ſtets volle Diskretion zu und werden keine Nachrichten in die Oeffentlichkeit geben, aus denen auf den Ort der Herkunft einzelner Krankheiten geſchloſſen werden könnte. Zwar hat der Deutſche Fiſchereiverein in dankenswerter Weiſe auf Grund eines Antrags, welchen ich auf dem letzten Fiſchereitag in Deſſau geſtellt habe, um der zunehmenden Degeneration der Regenbogenforelle wirkſam entgegen zu treten, bereits einen neuen großen Import von Regen— bogenforelleneiern aus Amerika in die Wege geleitet, es liegt indeſſen im Intereſſe der für die künſt— liche Fiſchzucht ſo wichtigen Regenbogenforellenaufzucht, daß möglichſt alles auf dem Wege der Degeneration befindliche Material rechtzeitig ausgeſchieden wird. Wir wiederholen daher nochmals unſere Bitte, der Frage beſondere Aufmerkſamkeit ſchenken zu wollen. II. Anterfuchungen über die Nahrungsaufnahme der Vallerpflanzen. Von Dr Karl Snell, Aſſiſtent an der landwirtſchaftlichen Akademie Bonn-Poppelsdorf. Auf Anregung des Herrn Profeſſors Dr Hofer und im Anſchluß an eine Arbeit von Pond: „The biological relations of aquatic plants to substratum“ (vergl. hierzu das Referat in Nr. 2 des Jahrganges 1906 der „Allgemeinen Fiſcherei-Zeitung“) wurde mir von Herrn Geh. Hofrat Profeſſor Dr Goebel, Vorſtand des Königl. botanischen Inſtituts in München, die Aufgabe zuteil, die Frage nach der Nahrungsaufnahme der Waſſerpflanzen weiter zu verfolgen. Ich habe an einer anderen Stelle y) bereits ausführlich über dieſe Unterſuchungen berichtet und will hier nur kurz die Reſultate erörtern, die für die Fiſcherei von Intereſſe ſein dürften. Zunächſt kam es darauf an, feſtzuſtellen, ob die allgemein verbreitete Annahme richtig ſei, nach der die im Boden wurzelnden, untergetaucht lebenden Waſſerpflanzen ihre Nahrung durch die ganze Oberfläche aus dem umgebenden Waſſer aufnehmen oder ob die Nahrungsaufnahme wie bei den Landpflanzen durch die Wurzeln aus dem Boden erfolge. In einer Reihe von Ver— ſuchen wurden verſchiedene Waſſerpflanzen in der Weiſe kultiviert, daß in der einen Reihe die Möglichkeit der Nährſtoffaufnahme aus dem Boden vorhanden war, in der anderen dagegen nicht. Nehmen die Pflanzen ihre Nahrung durch die ganze Oberfläche aus dem umgebenden Waſſer auf, iſt alſo die Wurzel nur als Haftorgan zu betrachten, ſo müßte in beiden Fällen gleich gutes Wachs— tum eingetreten ſein. Es zeigte ſich aber, daß mit Ausnahme vom flutenden Hahnenfuß (Ranun— 1) Flora, Band 98 Heft 2. 512 culus fluitans) die Pflanzen der erſten Reihe bedeutend beſſer gewachſen waren, als die der zweiten. Die Verſuche ergaben eine große Abhängigkeit der normal im Boden wurzelnden, untergetaucht lebenden Waſſerpflanzen von der Ernährung durch die Wurzeln aus dem Bodenſubſtrat, und auch für Ranunculus fluitans konnte nachgewieſen werden, daß in der normal wachſenden Pflanze ein aufſteigender Nährſtoffſtrom vorhanden iſt, obgleich in viel geringerem Maße als z. B. bei der Waſſerpeſt (Elodea), dem Laichkraut (Potamogeton) und dem Tauſendblatt (Myriophyllum). Für die Fiſcherei ſind dieſe Unterſuchungen inſofern von Intereſſe, als damit feſtgeſtellt wurde, daß durch die im Boden wurzelnden Waſſerpflanzen die Nährſtoffe des Bodens aufgenommen und ſo für die niedere Lebewelt des Waſſers nutzbar gemacht werden. In zweiter Linie kommen dieſe Nährſtoffe natürlich den Fiſchen zugute, denen dieſe niederen Organismen zur Nahrung dienen. Würden die größeren Waſſerpflanzen, wie bisher allgemein angenommen wurde, ihre Nahrung mi der ganzen Oberfläche aus dem umgebenden Waſſer aufnehmen, ſo würden ſie den Nährſtoffgehalt des Waſſers nicht vermehren, was aber wohl der Fall iſt, wenn ſie imſtande ſind, die Nährſtoffe des Bodens aufzunehmen und zu verarbeiten. Die Anpflanzung von feſtwurzelnden Waſſerpflanzen hat daher nach den vorliegenden Unterſuchungen nicht nur den Wert, der jungen Brut Schutz zu gewähren, ſondern ſie iſt auch für die Ernährung der Fiſche von Bedeutung. Der zweite Abſchnitt der Arbeit behandelt die Nahrungsaufnahme einiger ſchwimmender Waſſerpflanzen, beſonders der Lemnaceen (Entengrütze). Das häufige Vorkommen der Enten— grütze in Teichen, in denen viel organiſche Subſtanz enthalten iſt, gab Veranlaſſung, die Frage zu unterſuchen, ob dieſe Pflanze zu ihrer Ernährung auf organiſche Subſtanzen angewieſen, alſo teil— weiſe als Saprophyt zu betrachten ſei. Es zeigte ſich aber, daß rein anorganiſche Nährſtoffe ge— nügen und daß das beſte Gedeihen in der für Samenpflanzen ſonſt viel zu hohen Konzentration von 10% Nährſalz zu konſtatieren war. Die Zerſetzung der organiſchen Subſtanzen in Teichen iſt, ſoweit ſie durch Pflanzen beſorgt wird, eine Arbeit der Bakterien, die aber in ihrer Entwicklung durch die Entengrütze inſofern begünſtigt werden, als durch die ſtarke Vermehrung dieſer Pflanze bald eine kräftige Beſchattung der Teiche herbeigeführt wird. In Karpfenteichen iſt dieſe Be— ſchattung aber ſehr unerwünſcht, da ſie die ſo notwendige Erwärmung des Waſſers durch die Sonne ſehr beeinträchtigt. Man hilft ſich durch Abharken der Teiche, eine Arbeit, die viel Mühe und Zeit beanſprucht. Es wäre deshalb von großem, praktiſchem Wert, ein Mittel zu finden, das dieſe Arbeit überflüſſig mache. Die günſtige Wirkung des Kupferſulfats zur Entfernung der Algen, über die ich in dieſer Zeitſchrift bereits berichtete?), gab Veranlaſſung, die Empfindlichkeit der Entengrütze gegen Kupferſulfat zu unterſuchen. Eine vollſtändige Abtötung der Entengrütze konnte aber erſt mit Löſungen von 1:10 000 erreicht werden, eine Konzentration, die für die Praxis völlig un— brauchbar iſt. Die weiteren Unterſuchungen ergaben, daß die Wurzeln der Lemnaceen nicht ge— nügend Nährſtoffe aufzunehmen imſtande ſind, vielmehr nur eine mechaniſche Bedeutung haben und ein Umgeworfenwerden der Pflanzen verhindern. Für Pistia stratiotes, eine tropiſche, ſchwimmende Waſſerpflanze, konnte dagegen die Abhängigkeit von der Nährſtoffaufnahme durch die Wurzeln feſtgeſtellt werden. — III. Aus dem Deutſchen Fiſchereiverein. Am 23., 25. und 26. November ds. Irs. fanden Sitzungen des Verwaltungsrates des Deut— ſchen Fiſchereivereins, des wiſſenſchaftlichen, des teichwirtſchaftlichen, des ſeenwirtſchaftlichen und des Ausſchuſſes für die fließenden Gewäſſer in Berlin ſtatt. Im Verwaltungsrat wurde zunächſt die finanzielle Lage des Vereins einer ein— gehenden Erörterung unterzogen. Beſondere Bemerkungen wurden hierzu nicht gemacht. Von weiteren Verhandlungen iſt zu erwähnen, daß das vom Deutſchen Fiſchereiverein an die deutſchen Forellenzüchter erlaſſene Rundſchreiben, durch welches angefragt wurde, wieviel Eier der Regen— bogenforelle (von Wildfiſchen gewonnen) ſie zur Auffriſchung der heimiſchen Zucht durch Ver— mittelung des Deutſchen Fiſchereivereins aus Amerika zu beziehen gedächten, einen großen Erfolg gehabt hat. Es ſind weit über zwei Millionen ſolcher Iridegeier von deutſchen Fiſchzüchtern an— gefordert worden. Die einleitenden Schritte hat der Deutſche Fiſchereiverein bei den amerikaniſchen 2) Allg. Fiſcherei-Zeitung 1906 Nr. 15. 513 Fiſchereibehörden getan, ſo daß, wenn auch nicht das ganze Quantum auf einmal, doch im nächſten Frühjahre vorausſichtlich eine große Anzahl angebrüteter Iridegeier, aus Amerika bezogen, den heimiſchen Fiſchzüchtern zur Verfügung geſtellt werden kann. Beſonders dankbar wurde der Muni— fizenz des Herrn Staatsſekretärs des Innern gedacht, der für dieſe wichtige Sache einen erheblichen Zuſchuß bewilligt bat. Es wurde ferner mitgeteilt, daß der Katalog der Bibliothek des Deutſchen Fiſchereivereins fertiggeſtellt ſei und beſchloſſen, ihn auf Erſuchen an Mitglieder des Deutſchen Fiſchereivereins unentgeltlich abzugeben, für Nichtmitglieder wurde der Preis auf 1 M. feſtgeſetzt. Eingehend wurde über die Gründung einer teichwirtſchaftlichen Verſuchsſtation in der Lüneburger Heide verhandelt. Wenn auch nicht in ſo großem Umfange, wie man gedacht hatte, wird ſich das Projekt doch zum Nutzen der deutſchen Teichwirtſchaft verwirklichen laſſen. Auf der Tagesordnung ſtanden noch zahlreiche weitere Punkte, die entweder vertraulicher Natur waren, oder aber Vor— lagen betrafen, die noch nicht reif für öffentliche Behandlung ſind. Im ſeenwirtſchaftlichen Ausſchuß wurde die fiſchereiwirtſchaftliche Bedeutung der Abſperrung von Seen und die Frage der Freizügigkeit der Fiſche, die Einführung der In⸗ validitätsverſicherung für in der deutſchen Binnenfiſcherei Angeſtellte, Reihervertilgung und die fiſchereiwirtſchaftliche Bedeutung von Karpfen und Brachſen für die Bewirtſchaftung in Seen und endlich ein Antrag des Herrn Willig -Allenſtein betreffs Herabſetzung der Mindeſtmaſchen— weite der Zugnetze behandelt. Zu dieſen Fragen lagen eingehende Referate vor, die diskutiert wurden. Der Ausſchuß für die fließenden Gewäſſer befaßte ſich beſonders mit der Fiſcherei in den Mühlgräben, eine Frage, die beſonders für den Weſten unſeres Vaterlandes von hoher Bedeutung iſt. Ferner behandelte der Ausſchuß die ſchwierige Frage der Lachszucht in der Elbe und der Markierung von abwandernden Lachſen. Der wiſſenſchaftliche Ausſchu ßſtellte fein Arbeitsprogramm in ſehr eingehenden Verhandlungen auf. Im einzelnen ſind hierüber und über die weiter in dieſem Ausſchuß disku— tierten Fragen der Oeffentlichkeit noch nicht weitere Mitteilungen zu machen. Der teich wirtſchaftliche Ausſchuß bebandelte die ſpäter in der Verwaltungs— ratsſitzung zur Beſchlußfaſſung vorgelegte Frage der teichwirtſchaftlichen Verſuchsſtation in der Lüneburger Heide und Fragen des Abſatzes der Produkte unſerer heimiſchen Fiſchzucht. Die ſtändigen Ausſchüſſe des Deutſchen Fiſchereivereins haben ſich nunmehr konſtituiert. Wir geben nachſtehend ein Verzeichnis ihrer Mitglieder: ö IJ. Seenwirtſchaftlicher Ausſchuß: . Regierungsrat Dr W. Dröſcher-Schwerin i. M., Vorſitzender und Vertreter des Aus— ſchuſſes im Verwaltungsrate. . Dr L. Brühl⸗ Berlin. Fiſchereipächter Fritz Kühl-Güſtrow (Mecklenburg). Großfiſchermeiſter E. Mahnkopf- Spandau. Fiſchermeiſter Marx-Frauenchiemſee (Bayern). Profeſſor Dr Schiemenz-Friedrichshagen bei Berlin. Fiſchereipächter Schwarten-Bellin bei Selent (Schleswig-Holſtein). . Dr A. Seligo⸗Danzig. Fiſchermeiſter Struck- Pudagla bei Benz a. Uſedom. . Dr Surbed, ſtaatlicher Fiſchereikonſulent, München. Fiſchereipächter Willig -Allenſtein (Oſtpreußen). „Fiſchereibeſitzer Hermann Würcke-Dammendorf bei Grunow, Bez. Frankfurt a. O. — 1 O ID Da ww — — — De o9%© II. Teichwirtſchaftlicher Ausſchuß: Regierungs- und Baurat Re den > Hannover, Vorſitzender und Vertreter des Ausſchuſſes im Verwaltungsrate. . Gutsbeſitzer Conze-Sarlhuſen bei Brokſtedt (Holſtein). . Rittmeifter a. D. Ebert- Domäne Quolsdorf bei Hähnichen (Oberlauſitz). Dr Hoffbauer⸗Trachenberg (Schleſien). — 88 8 8 0 * 3 En Dee a Tr N 514 5. Graf Walderdorff-Teublitz (Oberpfalz). 6. Geheimer Regierungsrat Profeſſor Dr Zuntz- Berlin. III. Ausſchuß für die fließenden Gewäſſer: J. Geheimer Baurat Treplin“-Trier, Vorſitzender. 2. Hofrat Hinderer- Stuttgart. 3. Fiſchermeiſter Kegel-Calbe an der Saale, Vertreter des Ausſchuſſes im Verwaltungsrate— 4. Forſtmeiſter Krautinger-Staufen bei Freiburg (Baden). 5. Fiſchereidirektor Lübbert- Hamburg. 6. Dr A. Seligo-Danzig. IV. Wiſſenſchaftlicher Ausſchuß: Profeſſor Dr Hofer- München, Vorſitzender und Vertreter des Ausſchuſſes im Ver— waltungsrate. „Profeſſor Dr Eckſtein-Eberswalde. Profeſſor Dr Lauterborn- Ludwigshafen am Rhein. Profeſſor Dr Schiemenz-Friedrichshagen bei Berlin. . Dr A. Seligo->- Danzig. 6. Geheimer Regierungsrat Profeſſor Dr Zuntz- Berlin. — A 82 Ee So) V. Ausſchuß für Handel, Verkehr und Statiſtik. Paul Meltzer, ſtädtiſcher Verkaufsvermittler, Berlin. „Paul Radmann-Berlin, Vorſitzender des Vereins Deutſcher Fiſchhändler. Ein Vertreter der Handelskammer zu Berlin. Ein Vertreter des Königl. Preußiſchen Landes-Oekonomiekollegiums zu Berlin. Außerdem gehört der Generalſekretär des Deutſchen Fiſchereivereins ſatzungsgemäß allen Ausſchüſſen als Mitglied an. 9 U — — IV. Die Generalverſammlung des deutſchen Oeefiſchereivereins. Nachdem eine Ausſchußſitzung vorangegangen war, fand am Freitag den 29. November, abends 8 Uhr, die Generalverſammlung des Deutſchen Seefiſchereivereins ſtatt, auf deren Tages— ordnung außer der Entlaſtung der Rechnung des letzten Jahres, der Mitteilung über die erfolgte Verlegung der Geſchäftsſtelle von Hannover nach Berlin und geſchäftlichen Mitteilungen die Neu— wahl eines Vereinspräſidenten an Stelle des verſtorbenen Herrn Wirklichen Geheimen Ober— regierungsrats Dr Brand für die Periode bis zum 31. März 1910 ſtand. Den Vorſitz führte der Vizepräſident des Deutſchen Seefiſchereivereins, Herr Geheimer Regierungsrat Friedel, welcher nach der Eröffnung der Sitzung zunächſt von der glücklich bewerkſtelligten Ueberſiedelung des Vereins nach Berlin Mitteilung machte und erklärte, daß der Verein mit den ihm zur Verfügung ſtehenden Räumen zufrieden ſein könne. Dieſe Geſchäftsräume befinden ſich in dem Gebäude in der Luiſenſtraße 33/34, welches früher dem Patentamte, jetzt dem Bundesamte für das Heimat— weſen dient. Die Entlaſtung der bereits von den zuſtändigen Reviſoren geprüften Jahresrechnung für 1906/07 wurde erteilt und darauf zu der mit großer Spannung erwarteten Neuwahl des Ver— einspräſidenten geſchritten. Der Herr Vorſitzende gab Kenntnis von einem Schreiben des Herrn Wirklichen Geheimen Oberregierungsrats Dr Herwig, in dem er mitteilt, daß er ſein Amt als Präſident zum 30. November ds. Ars. niederlege. In dieſem jenem Schreiben ſpricht Herr Dr. Herwig dem Ausſchuſſe und der Generalverſammlung, ſowie dem Herrn Vizepräſidenten ſeinen wärmſten Dank für die Mitarbeit aus. Der Vorſitzende bemerkt, daß die Wahl des neuen Präſidenten heute vollzogen werden müſſe, da ja Herr Dr Herwig zum folgenden Tage ſein Amt niederlege. Unter dem lebhaften Beifall der Verſammelten ſpricht er für ſeine hohen Verdienſte um den Seefiſchereiverein und die Deutſche Seefiſcherei Herrn Ur Herwig Dank aus und gibt Kenntnis von der Abſicht, Herrn Herwig noch beſondere Ehrungen zuteil werden zu laſſen. Er ſchlägt dann im Namen des Ausſchuſſes zum neuen Präſidenten des Deutſchen Seefiſchereivereins 515 den Geheimen Legationsrat z. D. Herrn Ro ſe in Südende bei Berlin vor, der erklärt habe, eine auf ihn fallende Wahl annehmen zu wollen. Herr Ro je wird darauf einſtimmig zum Präſidenten des Deutſchen Seefiſchereivereins bis zum 31. März 1910 gewählt. Der Generalſekretär Profeſſor Dr Henking berichtete noch über eine am 8. November in Bremen veranſtaltete Verſammlung deutſcher Seefiſcher, zu der auch die Behörden des Reiches, von Preußen, Hamburg, Bremen und Oldenburg Vertreter entſandt hätten. Dieſe Verſammlung beſchäftigte ſich mit der Frage der Hebung der leider im Rückgange befindlichen Segelfiſcherei in der Nordſee und mit Maß— nahmen, wie dieſem Rückgange abgeholfen werden könne. Redner erwähnt noch beſonders die Ausführungen eines Fiſchers, der in warmherziger Weiſe der unvergänglichen Verdienſte des Präſidenten Herrn Dr Herwig und der Tätigkeit des Seefiſchereivereins unter ſeiner Leitung gedacht habe. Während der Ausführungen des Generalſekretärs war der neugewählte Präſident Herr Geheimer Legationsrat z. D. Ro ſe erſchienen, erbat ſich das Wort, dankte für das ihm durch die Wahl entgegengebrachte Vertrauen und verſicherte, nach ſeinen beſten Kräften das ſchwierige und verantwortungsvolle Amt, das man ihm anvertraut habe, verwalten zu wollen. Er verkenne nicht die Schwierigkeiten, die ſich ihm bieten würden, zumal da er der Nachfolger eines Mannes, wie Herr Dr Herwig, ſei. Die Anſprache wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommen und nach einigen geſchäftlichen Mitteilungen die Verſammlung geſchloſſen. B: V. Fiſchereiliche Geſichtspunkle zur Anlage und Vewirtſchaftung der Talſperren Vortrag, gehalten auf der Generalverſammlung des Kaſſeler Fiſchereivereins in Kaſſel am 2. März 1907 von Dr E. Walter. Schluß. (Vgl. Nr. 20 u. 23.) Auch der Fang der übrigen Arten muß ſelbſtverſtändlich in geſicherte Bahnen geleitet werden, wenn nicht die ganze Fiſchwirtſchaft ins Wanken kommen ſoll. Das beſte anfängliche Wachstum nützt uns gar nichts, wenn wir die Fiſche nicht fangen können und ſelbſt wenn wir ſie nicht ausreichend fangen können. Jedes Fiſchgewäſſer muß notwendigerweiſe in jedem Jahr einen Teil ſeines Fiſchbeſtandes herausgeben, wenn es mit demſelben nicht ſchnell bergab gehen ſoll. Der Nahrungsmangel bringt den beſten Fiſchbeſtand ſchnell herunter und der Zuwachs wird von Jahr zu Jahr geringer. Hier heißt es alſo: fiſchen, ſcharf fiſchen, was an Freſſern irgend entbehrlich iſt! Wenn nun, wie das in einzelnen Sperren tatſächlich der Fall iſt, der Fang mit Netzen überhaupt verboten oder ausgeſchloſſen iſt, wenn der ganze Fiſchfang im Angelfang beſtehen ſoll, ſo kann von einer wirklich rationellen Ausnützung der Sperre nicht die Rede ſein namentlich wenn der Beſtand derſelben ſich mehr oder weniger aus Cyprinidenarten zuſammen, ſetzt. Das Netz iſt hier abſolut notwendig, ſonſt muß über kurz oder lang Mißwirtſchaft einreißen— welche alle Freude an der Fiſcherei verleidet. Beim gründlichen Fiſchen iſt auch namentlich darauf zu achten, daß die großen Exemplare der Raubfiſche herausgenommen werden, denn dieſe richten den meiſten Schaden an, der in gar keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Werte ſteht. Die Bedingungen zur Zugnetzfiſcherei ſind ſchon früher beſprochen. Wo ſie nicht möglich iſt, ſollte aber wenigſtens der Fiſcherei mit Reuſen, Stell- und Staknetzen die nötige Aufmerkſamkeit gewidmet werden. Wo es an der nötigen Kenntnis der Anwendung dieſer Geräte mangelt, ſollte man ſich durch Vermittlung des Fiſchereivereins einen darin geübten Fiſcher kommen laſſen, welcher die An— wendung der erforderlichen Geräte zeigen kann. Ein ſolcher Berufsfiſcher könnte eventuell auch mit ſeinen eigenen Geräten im Herbſt oder Winter die Zugnetzfiſcherei in der Sperre ausführen, die ja in der Hauptſache nur einmal während des Jahres ſtattzufinden braucht. Die Reuſen-, Stell— und Staknetzfiſcherei, ſowie auch die Angelfiſcherei gehören dagegen im weſentlichen der Sommer— fiſcherei an und müſſen in fortlaufender Weiſe gehandhabt werden, je nachdem es der Fiſchbeſtand erfordert und Ort und Zeit es zulaſſen. Wenn wir uns nun nochmals die Ausſichten der Sperrenfiſcherei im allgemeinen betrachten, ſo kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Sperren einer rationellen Bewirtſchaftung in ihrer Mehrzahl wohl erhebliche Schwierigkeiten in den Weg ſtellen. Fiſch— 516 wäſſer erſten Ranges jind die Sperren nun einmal nicht und können es der Natur der Sache nach auch nicht werden. Sie dienen in erſter Linie anderen kulturellen Zwecken, die Fiſcherei iſt Nebenſache und kann nur innerhalb desjenigen Rahmens gepflegt werden, den ihr induſtrielle und andere Rückſichten gerade noch übrig laſſen. Die hohen Erſtlingserträge, welche die Sperren gewöhnlich liefern, dürfen jedenfalls nicht zu einer Ueberſchätzung ihres fiſchereilichen Wertes verleiten. Die dauernde Beſpannung wirkt bekanntlich bei allen neu angelegten Gewäſſern ungünſtig auf die Erträge ein, weil ſie eine Regeneration der im Boden ſchlummernden Produktionskräfte verhindert. Dieſe theoretiſche Schlußfolgerung hat bereits mehrfach an den beſtehenden Sperren ihre Beſtätigung gefunden. Im Anfang lieferte der jungfräuliche Boden überraſchende Erträge, die aber nach den erſten Jahren wieder zurückgingen. Wenn jedoch durch ein rationelleres Verfahren bei Anlage und Bewirtſchaftung derſelben noch manches verbeſſert wird, ſo glaube ich doch annehmen zu können, daß uns die Sperren im allgemeinen den Ertrag mittlerer Forellenteiche mit 30—40 kg jährlichen Zuwachſes pro ha der Waſſerfläche liefern dürften. Für ganz beſonders zweckmäßig würde ich es erachten, wenn die für Salmoniden geeigneten Sperren mit Salmonidenzuchtanſtalten verbunden oder an ſolche verpachtet würden. Die Sperren ſelbſt reichen freilich keineswegs zu einem eigentlichen Zuchtbetrieb aus, darüber kann nach allem Vorangegangenen kein Zweifel ſein. Sie würden ſich aber als ſehr wertvolles Schlußglied in den Betrieb einer Zuchtanſtalt einſchalten laſſen. Sie würden dann in erſter Linie der Aufzucht der Laichfiſche dienen müſſen. Vielerorten mangelt es bekanntlich gerade an geeigneten Gelegenheiten hierfür. Wie wichtig dieſelben aber ſind, das geht aus dem mehr und mehr ſich fühlbar machenden Bedürfnis nach geſunden Laichprodukten hervor, die eben auch nur von geſunden, in naturgemäßen Verhältniſſen aufgezogenen Laichfiſchen ge— wonnen werden können. Namentlich fehlt es uns, worauf auch der Forellenzüchter Coeſter— Elbingerode mit Recht aufmerkſam macht, bei den Amerikanern, der Regenbogenforelle und dem Bachſaibling, noch an genügenden Mengen von ſolchem Zuchtmaterial, das in völlig naturge— mäßen Verhältniſſen aufgewachſen iſt. Die Sperren bieten ſolche Gelegenheiten zur Aufzucht von Elternfiſchen in ausgezeichneter Weiſe dar. Auch bereitet der Fang ſolcher laichreifer Salmoniden hier die wenigſten Schwierigkeiten, da dieſelben bekanntlich bei Eintritt der Laichreife das Beſtreben zeigen, in die Zuflüſſe aufzuſteigen und bei dieſer Gelegenheit in paſſenden Vorrichtungen gleich im geeigneten Reifezuſtande weggefangen werden können. In dieſer Beziehung könnten ſich alſo die Sperren in den Händen eines tüchtigen Salmonidenzüchters zu recht wertvollen Objekten ausgeſtalten laſſen. Ein weiteres dankbares Feld bieten die Sperren für den Angelſport dar. Der rege Verkehr, der ſich aus mannigfachen Anläſſen an den Sperren entwickelt, und zur Anlage von Gaſt— häuſern und Sommerfriſchen führt, der namentlich auch viele dem einen oder anderen Sport huldigende Naturliebhaber herbeilocken wird, macht die Sperren zu dieſem Zweck ganz beſonders geeignet. Die Ausgabe von Angelkarten könnte dann für den Pächter oder Bewirtſchafter ſchon eine erhebliche Nebeneinnahme, vielleicht gar die Haupteinnahme bilden. Auch Angelſportvereine werden vielleicht hie oder da die Gelegenheit benützen, eine ſolche Sperre anzupachten und für ihre Zwecke zu bewirtſchaften. Damit dürfte wohl ungefähr das aufgeführt ſein, was bei der Anlage und Bewirtſchaftung von Talſperren an weſentlichen Punkten zu berückſichtigen wäre. Ich möchte zum Schluß nur noch betonen, daß wir bis jetzt noch weit entfernt davon ſind, dieſe vom fiſchereilichen Standpunkt aus für die Anlage und Bewirtſchaftung der Talſperren aufzuſtellenden Geſichtspunkte in jedem einzelnen Falle ſo genau zu formulieren, wie es die Individualität der Gewäſſer erfordert. Dazu iſt einerſeits die Mannigfaltigkeit der natürlichen Bedingungen, die hier in Frage kommen, viel zu groß, anderſeits aber unſere bisherige Erfahrung mit der Bewirtſchaftung dieſer Gewäſſer viel zu gering. Es braucht hier nur auf die außerordentliche Vielſeitigkeit jener Verhältniſſe hinge— wieſen zu werden, welche den Charakter des Zufluſſes, die Waſſertemperatur, die Waſſerſtand— ſchwankungen, die Größe und Tiefe der Sperre und die Untergrundverhältniſſe betreffen. Es läßt ſich da bei Neuanlage einer Sperre von vornherein gar nicht genau ſagen, wie ſich die Exiſtenz— bedingungen der Fiſche im Laufe der Zeit geſtalten werden. Es fehlt uns eben darüber noch an hinreichenden Erfahrungen, namentlich auch aus dem Grunde, weil man bei Anlage der ſchon vorhandenen Sperren bisher viel zu wenig Gewicht auf dieſe Seite ihrer Benutzung gelegt hat. 517 Von einer uniformen Behandlung dieſer von fo verſchiedenen Verhältniſſen abhängigen Gewäſſer kann gar keine Rede ſein. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß Flora und Fauna, Fiſchernährung und Fiſchvermehrung, Fiſchwechſel und Fiſchfang ſich ganz verſchieden geſtalten werden, je nachdem eine Sperre klein oder groß, flach oder tief, in der Forellen- oder Barbenregion gelegen iſt, je nachdem ſie harten oder weichen Untergrund, hartes oder weiches Waſſer hat, je nachdem ſie mehr oder weniger geeignete Laichgelegenheiten und Brutweideplätze, kleine oder große Zuflüſſe, ſteile oder flache Ufer, gute oder ſchlechte Fanggelegenheiten darbietet uſw. Es muß hier jeder Fall geſondert für ſich betrachtet und beurteilt werden, und wenn man künftig nur gleich von vornherein bei der Anlage und in den erſten Jahren der Bewirtſchaftung nach rationellen Geſichtspunkten vorgeht, ſo werden ſich auch bald hinreichende Erfahrungen für die fiſchereiliche Ausnützung dieſer Ge— wäſſer, die vorläufig noch ein nahezu unbeſchriebenes Blatt für uns ſind, ergeben. VI. Vermiſchte Mitteilungen. Wanderausſtellung der Deutſchen Landwirtſchaftsgeſellſchaft zu Stuttgart vom 25. bis 30. Juni 1908. Für die Abteilung für Fiſche gelten auf dieſer Ausſtellung die allgemeinen Ausſtellungs-Beſtimmungen, ſoweit ſie durch die folgenden Sonderbeſtimmungen nicht aufgehoben ſind: Zur Ausſtellung werden nur ſolche Fiſche zugelaſſen, welche zur Zucht verwendet oder be— ſtimmt oder ein Ergebnis der Zucht ſind. Auf dem Beſchreibungsſchein muß der Züchter angegeben werden. Als Züchter gilt der, welchem ein Elterntier des auszuſtellenden Tieres zur Zeit der Be— fruchtung gehörte, oder welcher die Ausſetzung von Fiſchen zur Hebung des Fiſchbeſtandes in ſeinen Gewäſſern betreibt. Nur diejenigen Fiſche werden zugelaſſen, welche zur Preisbewerbung und zu einer im Preisausſchreiben bezeichneten Klaſſe angemeldet werden. Die Anmeldung der Fiſche iſt bis 1. Mai zu bewirken. Die Anmeldungen werden auch vor dem 1. Mai geſchloſſen, ſobald die vorhandenen 200 Aquarien beſetzt ſind, es ſei denn, daß die folgenden Ausſteller eigene Aquarien mitbringen. Zuchtfiſche können nur in Sammlungen, und zwar in folgenden Einheiten ausge— ſtellt werden: mindeſtens 100 diesjährige Fiſche, mindeſtens 25 vorjährige Fiſche, mindeſtens 5 zwei- und mehrjährige Fiſche. Unter einer Sammlung iſt zu verſtehen die Ausſtellung von drei hintereinander folgenden Jahrgängen einer Art Zuchtfiſche. Wild fiſche ſind in Einheiten von mindeſtens fünf Fiſchen beliebiger Jahrgänge aus— zuſtellen. Krebſe ſind in Einheiten von mindeſtens 25 großen, 50 mittleren oder 100 kleinen Tieren beliebiger Jahrgänge auszuſtellen. Die Schaugebühren betragen: für ein Aquarium für Mitglieder 9 M., für Nichtmitglieder 15 M., für den laufenden Meter Tiſch für Mitglieder 14 M., für Nichtmitglieder 20 M., für den laufenden Meter Tiſch mit Rückwand für Mitglieder 17 M., für Nichtmitglieder 24 M., für den Quadratmeter Raum in der Halle 3 M., für den laufenden Meter Wandfläche bei drei Meter Höhe für Mitglieder 12 M., für Nichtmitglieder 15 M., für den Unterbau bei Benutzung eigener Aquarien für Mitglieder 3 M., für Nichtmitglieder 5 M. In dem feſtgeſtellten Standgeld ſind enthalten die Gebühren für Anmeldung und Feuer— verſicherung. Ferner wird frei geliefert das Waſſer. Die Anlieferung, Pflege und Zurückſendung der Ausſtellungsgegenſtände iſt Sache des Ausſtellers. Falls Ausſteller auf dem Anmeldeſchein den Wunſch ausdrücken, daß die Deutſche Landwirtſchaftsgeſellſchaft die Ausſteller nach dieſer Richtung hin vertreten ſoll, haben ſie einen Aufſchlag für Verwaltung und Rollgeld von 3 M. für die Einheit zu zahlen, auch übernimmt die Deutſche Land wirtſchaftsgeſellſchaft die Verwertung dieſer Fiſche gegen 10% des Erlöſes, falls dieſe auf dem Anmeldeſchein ausdrücklich beantragt iſt. Der Leiter der Ausſtellung hat das Recht, 518 diejenigen abgeſtandenen Fiſche, über welche von den Ausſtellern bei der Anmeldung nicht anders verfügt wird, wiſſenſchaftlichen Inſtituten auf deren Wunſch zu überweiſen. Eine Gewähr für die Geſundhaltung der Fiſche wird nicht übernommen. Die Verſicherung der Fiſche und eigener vom Ausſteller beigebrachter Aquarien auf dem Ausftellungsplage gegen Feuersgefahr übernimmt die Geſellſchaft zu einem von dem Ausſteller anzugebenden angemeſſenen Betrage. Die Verſicherung des Transports und der Geſundheit der Fiſche bleibt dem Ausſteller überlaſſen. Die Einlaſſung der Fiſchfäſſer erfolgt nur gegen Vorzeigung des von der Geſellſchaft aus— gegebenen Einlaßſcheines. Die Fiſchfäſſer müſſen mit der vollen Adreſſe des Ausſtellers ver— ſehen ſein. Das Richten der Zuchtfiſche erfolgt nach dem Punktverfahren. Die Wildfiſche und Krebſe werden auf Grund freier Urteilsbildung gerichtet. Die preisgekrönten Ausſteller haben das Recht, anſtatt der I. und I. Preiſe in Geld Preis— münzen zu fordern. Eine Erklärung hierüber iſt bis 1. Auguſt an die Hauptſtelle zu richten. Merkwürdiger Mageninhalt einer Aeſche. Wenn der Sommer und Herbſt vorüber und der November naht, dann ſchicken wir das Kocherl, die Perle — nach Hauſe, um dort vorzubereiten. Meine Frau und meine Wenigkeit aber, bleiben noch ca. 14 Tage mutter— ſeelenallein auf dem Landhauſe, um eine wirkliche Ruhe und gänzliche Entlaftung der Hausfrau zu haben und menagieren aus dem ländlichen Gaſthauſe, wo es zwar kein Manna regnet, indeſſen mit Nachhilfe durch Poſtſendungen doch auszuhalten iſt — Fiſche aber, läßt ſich meine Frau nicht nehmen, ſelbſt in unſerer Küche zuzubereiten. Es iſt leichtverſtändlich, daß ich dann das Kocherl (heute die Hausplage der Frauen) inſofern gern erſetze, als ich die Fiſche ſchuppe und ausnehme. Hierbei unterſuche ich ſtets den Mageninhalt der Fiſche. Geſtern nun fand ich im Magen einer 1½ Pfund ſchweren Aeſche folgendes: drei Heuſchrecken, einen kleinen grauen Wurm mit vielen Füßen und plattem Körper, (wahrſcheinlich eine Perlidenlarve,) einen Mehl wurm, eine Hausfliege, einige andere ſchon verdaute Inſekten, dann noch ein Stück unverdaute Speckſchwarte, 1½ gem groß und % em dickund nochzwei Stück Speck⸗ ſch warten von Jem Quadratfläche und 1 em Dicke. Die Heuſchrecken und Würmer ꝛc. haben mich nicht intereſſiert, wohl aber die drei Speſck— tüdchen und der Mehlwurm — dieſe habe ich einſtweilen in Formalin aufbewahrt. Die Aeſche wurde in der Nähe einer Sägmühle gefangen. — Das Sprichwort: Mit Speck fängt man Mäuſe, kann nun auch auf Aeſchen ausgedehnt werden — das wäre ja ein ſehr bequemer Köder, ich werde nun Verſuche damit anſtellen und wieder berichten. Hoffentlich macht der Speck nicht der ganzen Fliegen-Wiſſenſchaft ein Ende! — Wahr— ſcheinlich iſt, daß die Forelle au ch auf Speck reagiert — nun im Frühjahr werden wir ja ſehen. — Geſchehen in der Ammer, 5. November 1907 zu Böbing bei Peiſſenberg. Stork sen. VII. Verſonal-Notiz. Der Vorſtand der Königl. Biologiſchen Verſuchsſtation in München, Herr Profeſſor Dr. Hofer, iſt von der Kaiſerlich Ruſſiſchen Akklimatiſationsgeſellſchaft in Moskau zum Ehrenmitgliede ernannt worden. VIII. Vereinsnachrichten. Badiſch⸗Unterländiſcher Fiſchereiverein. Die in Nr. 23, S. 502, dieſer Zeitſchrift gemachten Mitteilungen ſind in folgender Weiſe abzuändern: I. Mit Staatszuſchuß über Pflicht menge: A. Eier, angebrütet, per Tauſend: a) Bachforelle 2 M., b) Regenbogenforelle 3 M.; B. Brut, per Taujend: a) Bach⸗ forelle 5 M., b) Regenbogenforelle 5 M. — II. Ohne Staatszuſchuß die Pflicht⸗ menge: A. Eier, angebrütet, per Tauſend: a) Bachforelle 3 M., b) Regenbogenforelle 4 M.; B. Brut, per Tauſend: a) Bachforelle 6 M., b) Regenbogenforelle 6 M. 519 Dem Jahresbericht für das Jahr 1906 entnehmen wir folgende intereſſante Daten: Das goldene Ehejubiläum Ihrer Königl. Hoheiten des Großherzogs und der Frau Groß— herzogin mit ſeinen unvergeßlichen, ſchönen und ergreifenden Feſten bildet auch in der Geſchichte des Badiſch-Unterländer Fiſchereivereins einen Markſtein. . Durfte der Verein doch Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge eine Glückwunſchadreſſe überreichen laſſen, für die ihm in gnädigſter Weiſe, in anerkennenden Worten für die Tätigkeit des Vereins, Dank wurde! War es doch gelegentlich der durch die Reſidenzſtadt Karlsruhe in ſo großartiger Weiſe veranſtalteten Jubiläumsausſtellung im September des Jahres das erſte— mal, daß dem Verein Gelegenheit geboten war, in der Fiſchereiausſtellung die Erfolge ſeiner Tätigkeit zu zeigen und beweiſen zu können, daß er nach Möglichkeit ſucht, die reichen Zuwendungen der Großh. Regierung zweckdienlich zu verwenden und dafür Sorge zu tragen, daß die Verord— nungen, welche von Großh. Regierung zur Hebung der Fiſcherei erlaſſen werden, in praktiſcher Weiſe zur Ausführung kommen. Als ein äußerer Erfolg der Jubiläumsausſtellung Karlsruhe iſt zu verzeichnen, daß dem Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein mit einem ehrenvollen Schreiben Sr. Exzellenz des Herrn Miniſters Schenkel ein künſtleriſch ausgeftattetes Staats-Ehrendiplom verliehen wurde. Ein wirkſamer Anſporn: „Nicht zu raſten, um nicht zu roſten!“ In gleicher Weiſe wie im Vorjahre wurde der Arbeitsplan Großh. Miniſterium des Innern eingereicht und erhielten wir von Großh. Miniſterium die Mittel zur Durchführung desſelben. Reges Intereſſe wurde uns von demſelben in allen Fragen entgegengebracht, welche wir zur Förderung der Fiſcherei, zum Schutze der Fiſchwaſſer vor Verunreinigung anregten. Wie vorteilhaft für Hebung der Fiſcherei, der Fiſchzucht, des Fiſchbeſtandes und hierdurch für die Erhöhung der Werte der Fiſchwaſſer das Badiſche Fiſchereigeſetz vom Jahre 1870 und die Ergänzungen desſelben 1871, 1886, 1888 war, iſt aus den Tabellen des Jahresberichts erſichtlich. Die Pachtverträge der Gemeinde-Fiſchwaſſer find in den Jahren 1896— 1905 von 108682 M. auf 154513 M. geſtiegen. In Würdigung dieſer hohen volkswirtſchaftlichen Bedeutung der Fiſcherei ſucht die Großh. Regierung die Fiſcherei durch folgende Mittel zu heben: 1. Durch Geldzuſchüſſe. 2. Durch Abhaltung von Fiſchereikurſen. In zuvorkommendſter Weiſe werden ſtets die Geſuche des Vereins, wegen Bezug von Beſatzfiſchen, durch die Großh. Forſt- und Domänendirektion behandelt. Wir haben wieder von den Brühler Teichen für den Neckar bedeutende Mengen Spiegelkarpfen teilweiſe zu Vor⸗ zugspreiſen bezogen, ebenfalls Jährlinge des Forellenbarſches. Eine rationelle Bewirtſchaftung der Neckarfiſcherei, die Oeffnung von Fiſcherzeilen wird gemeinſam angeſtrebt. Dem ſachgemäßen Entgegenkommen der Direktion verdanken wir zum großen Teil das Gelingen der Fiſchereiaus— ſtellung in Karlsruhe. Die in den gemeinſchaftlichen Neckarfahrten zur Ausführung vorgeſehenen Oeffnungen der Neckarzeilen wurden, ſoweit es in einem Jahre die Mittel erlaubten und es die Flußverhältniſſe in techniſcher Weiſe zuließen, ausgeführt. Sie ſollen im kommenden Jahre weiter durchgeführt werden. Auch der Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein, der Berufsfiſchereiverein Heidelberg, der Fiſchzuchtverein Mannheim halten zur Beſtreitung der hierfür entſtehenden Koſten Mittel bereit. Die Großh. Oberdirektion des Waſſer- und Straßenbaues hat in zuvorkommendſter Weiſe die Zuſage gegeben, bei ihren Waſſerbauten am Neckar die Intereſſen der Fiſcherei im Auge zu behalten und wird zu dieſem Zwecke, wie dies am Main geſchieht, mit den betreffenden Fiſcherei intereſſenten Beſichtigungsfahrten auf dem Neckar ausführen. a Der Deutſche Fiſchereiverein unterſtützte unſere Beſtrebungen zu den Beſetzungen des Neckars mit Spiegelkarpfen und der Tauber mit Jährlingen der Regenbogenforelle durch reiche Zuwendungen. Anläßlich der Karlsruher Jubiläumsausſtellung wurden durch den Deutſchen Fiſchereiverein zwei Medaillen als Preiſe für die Fiſchereiausſtellung geſtiftet. Der Badiſche Fiſchereiverein und der Badiſch-Unterländer Fiſchereiverein waren gelegent— lich der Jubiläumsausſtellung bei gemeinſamer Arbeit beſchäftigt und feierten in gut beſuchter Generalverſammlung des bewährten Muttervereins deſſen 50 jähriges Beſtehen. Viele nützliche, intereſſante Fragen, einige von beſonderer Bedeutung für die leiſtungsfähigen Fiſchzuchtanſtalten des Landes, kamen hier zur Sprache. Der Badiſche Fiſchereiverein hat ebenfalls zur Beſetzung der Tauber mit Jährlingen der Regenbogenforelle einen namhaften Zuſchuß geleiſtet. Mit den meiſten Fiſchereigenoſſenſchaften halten wir gute Fühlung. Wir werden zu den Generalverſammlungen beigezogen, vermitteln den Beſatzbedarf und ſind deren Berater in Be⸗ wirtſchaftung der Fiſchwaſſer. Die Einrichtung, daß die Beſetzungen der genoſſenſchaftlichen Fiſch⸗ waſſer durch die Genoſſenſchaften zu geſchehen haben, daß die betreffenden Fiſchereipächter hierfür alljährlich an die Genoſſenſchaftskaſſe laut Pachtvertrag einen Beitrag zu leiſten haben, eine Ein- richtung, zu der wir vor einigen Jahren rieten, hat ſich bewährt und ſollte da, wo ſie noch nicht ein- geführt, bei Neuverpachtungen unbedingt verlangt werden. f 4 Erfreulich iſt es konſtatieren zu können, daß jetzt deutlich bemerkbar wird, wie ſehr ſich die ſeit Jahren durchgeführten Beſetzungen mit Spiegelkarpfen im Neckar bewähren. Die Karpfen haben ſich vermehrt und die bezüglichen Fänge find ganz bedeutend. e 5 Ferner haben wir aus dem uns zugeſandten Jahresbericht des Fiſchzuchtverems Mannheim entnommen, daß er zweckmäßige Maßregeln ergriffen hat zum Schutze der Jungbrut im Neckar. Der Verein hat, wie ſchon erwähnt, Beiträge zur Oeffnung der Fiſcherzeilen zugeſagt. Derſelbe 520 hat den volkswirtſchaftlichen Wert der Fiſcherei voll erkannt und iſt ihm zu wünſchen, daß ihm der Mannheimer Floßhafen, den er anſtrebt in Pacht zu erhalten, zugeteilt werde. Gemeinſchaftlich mit der Tauber-Fiſchereigenoſſenſchaft wurden reichliche Beſetzungen mit Jährlingen der Regenbogenforelle im Frühjahr und Herbſt 1906 unter Leitung unſeres zweiten Vorſitzenden und unter Aufſicht einer Vertrauensperſon der Genoſſenſchaft ausgeführt. Die ſtarken Wolkenbrüche, welche in der Tauber großes Hochwaſſer brachten, werden aber wohl die Beſetzungen ſehr geſchädigt haben. Aus dieſem Grunde wird man in den nächſten Jahren keinen ſicheren Schluß ziehen können, ob die Beſetzungen der Tauber mit Regenbogenforellen zweck— mäßig ſind oder nicht. Der Einſatz der Spiegelkarpfen hingegen ſoll ſich bei Tauberbiſchofsheim ſehr bewährt haben. Im Gebiete der übrigen Genoſſenſchaften: Schwarzbach, Elz, Elſenz, Angelbach, Leimbach, auch der Genoſſenſchaften des Taubertales, iſt der Beſtand an Edelfiſchen ſehr gewachſen. In manchen Ba hläufen iſt die Regenbogenforelle jetzt Standfiſch; in der Elz, beſonders aber Seckach, kommt die Aeſche vor. Die Teichwirtſchaft fördern wir durch Gewährung von Mitteln für paſſenden Beſatz; durch Belehrung und Verbreitung von Fachliteratur; wir wollen hier die Schrift von Dr Emil Walter „Die Kleinteichwirtſchaft“ als ausgezeichnet empfehlen. Wir geben ſolche Schriften gern an In— tereſſenten ab. Bei Einrichtung von Teichen wird meiſt unüberlegt gearbeitet. Das Waſſer wird nicht auf Wärme, Nahrung ꝛc. geprüft; der Beſatz nicht nach Größe und Futterreichtum bemeſſen; die ganze Anlage unzweckmäßig und teuer eingerichtet. Bei Einrichtungen von Teichen muß man vorher Anlagen beſichtigen, ſich mit Fachleuten beraten und gute Fachliteratur ſtudieren. Die vielen Mißerfolge rühren nur von ungenügender Information her. An der Elſenz dauert der Kampf gegen die Verunreinigungen des Waſſers durch eine Brennerei in ähnlicher Weiſe fort, wie wir darüber im vorigen Jahre berichteten, die Unten— anwohner geſundheitlich in mancher Beziehung gefährdend, weriwolle Fiſchbeſtände vernichtend. Es ſteht feſt und kann nicht beſtritten werden, daß die Hausente von größtem Schaden iſt, und dieſes ganz beſonders in kleinen Bachläufen, ſowie den Quellgräben der Wieſen. Wir dürfen alſo hier den Schutz maßgebender hoher Behörde, wie ihn das Fiſchereigeſetz gewährt, mit Sicher— heit erwarten, um jo mehr, als ſich der Beſtand dieſes allerdings ſehr wohlſchmeckenden Haus iers in bedenklicher Weiſe mehrt. Dem Fiſchreiher, Fiſchotter und anderen Schädlingen der Fiſche wird mit ſichtlichem Erfolge nachgeſtellt. 5 Der Vorſtand des Vereins beſteht zurzeit: aus dem erſten Vorſitzenden: Graf Viktor v. Helmſtatt, Neckarbiſchofsheim; aus dem zweiten Vorſitzenden: Emil Kaufmann, Privatier, Heidelberg; den Vorſtandsmitgliedern: Böhringer, Fiſcher, Neckarmühlbach; Eder, Gg., Fiſcher und Fiſchzüchter, Heidelberg; Freiherrn Adolf v. Göler, Schatthauſen; J. Grimmer, Fiſchzüchter, Unterſchüpf; Profeſſor Dr Lauterborn, Heidelberg-Ludwigs— hafen; Profeſſor Meixner, Pforzheim; Geh. Finanzrat Reinach, Karlsruhe. Der erſte Vorſitzende wohnte dem Fiſchereitage des Deutſchen Fiſchereivereins in Lindau an. Sämtliche Vorſtandsmitglieder haben die Ziele des Vereins durch Beratung und Leitung der Beſetzungen eifrigſt gefördert. Um das Gelingen der Fiſchereiausſtellung in Karlsruhe haben ſich ganz beſondere Verdienſte erworben Herr Geh. Finanzrat Reinach und Herr J. Grimmer. Die Geſchäfte des Vereins find auch wiederum in dieſem Jahre bedeutend angewachjen. Eine Vorſtandsſitzung wurde abgehalten, welcher der ſtaatliche Fiſchereiſachverſtändige Herr Forſt— meiſter Mangler anwohnte. . Der Verein zählt am 1. Juni 1907 49 korporative und 197 perſönliche Mitglieder. Er hat zugenommen um 9 korporative und 10 perſönliche Mitglieder. 8 Der Verein vermittelte mit Staatszuſchuß den Bezug von Eiern und Brut der Bach- ſowie Regenbogenforelle und zwar für die Brutperiode 1905—1906 166 000 Stück. | Eingeſetzt wurden durch den Verein mit Verwendung von Staatszuſchüſſen, Zuwendungen des Deutſchen Fiſchereivereins, des Badiſchen Fiſchereivereins, der Kreisverbände Mannheim, Heidelberg, Mosbach, von Stadtgemeinden, Beiträgen von Fiſchereigenoſſenſchaften und ſonſtigen Fiſchereiintereſſenten: a) Bachforellen (Jährlinge und Jungfische) 7680 St., b) Regenbogenforellen (Jährlinge und Jungfiſche) 15 700 St., zuſammen 23 380 Salmoniden, o) Karpfen, Brut ein- und zweiſömmerige 9528 St., d) Schleien 1400 St., e) Forellenbarſch 500 St., in Summa 34 808 Be- jasfiiche. N Die Stückzahl an Bruttrögen ift von 29 auf 37 gewachſen. 2 a Wir möchten empfehlen, daß die Genoſſenſchaften die Aufſtellung von Bruttrögen ihren Fiſchereipächtern anraten. Wir werden auch in dieſem Jahre wieder Bruttröge auf Verlangen leihweiſe abgeben können. 5 0 5 5 Unſeren Mitgliedern ſtehen die gehefteten bisher erſchienenen Jahrgänge der Allgemeinen Fiſchereizeitung leihweiſe zur Verfügung, und können ſie durch uns Fachliteratur, Belehrung über künſtliche Fiſchzucht, rationellen Fiſchereibetrieb, Teichwirtſchaft erhalten. Auch hier machen wir wiederum auf Jahrgang 1904 Nr. 20 aufmerkſam — Forellenbrut— ausſetzung von C. Arens, Kleyſingen. f | a Jahresrechnung ſchließt mit einem Einnahme-Saldo per 31. Dezember 1906 von M. 470.65 ab, die Einnahmen betrugen: M. 8127,83, die Ausgaben beliefen ſich auf M. 7657.18. IUEPF LB“̃rr¹˙¹* . ³⁰²b.e˙ . % hͥÜwͤ—.s p . u Mt u Fu 521 IX. Fragekaſten. Frage Nr. 15. Herrn Dr W. in H. In einem kleinen Gartenbaſſin laichten ein Paar hochrote Goldfiſche; etwa 50 Stück Jungfiſche in drei Generationen, die älteſten jetzt 4 em groß, entbehren ſämtlich der roten Farbe und ſind gefärbt wie Karauſchen. Kommt eine ſolche Degene— ration bei Goldfiſchen oft vor? Antwort: Ein ſolcher Rückſchlag in die Stammfarbe kommt allerdings oft vor und zwar bis zu einem beſtimmten Prozentſatz, deſſen Größe oft wechſelt und von verſchiedenen Umſtänden abhängt. Auffallend iſt, daß kein einziger Fiſch die Farbe der Eltern zeigt. Es iſt auch möglich, daß die Verfärbung noch nicht eingetreten iſt, da die jungen Goldfiſche alle zuerſt ſilbergrau ſind und in der Regel nach ſechs Wochen die Aenderung der Farbe in die bleibende zeigen. Jedoch kommt es vor, daß ſich dieſe Verfärbung unter ungünſtigen Umſtänden bis zum nächſten Frühjahr hinzieht: hierbei iſt in erſter Linie die Wahl der Zuchttiere ausſchlaggebend. Frage Nr. 16. Herrn K. H. in R. Darf ein badiſcher Fiſchereipächter die im Winter die Forellenquellbäche ſchädigenden Wildenten wegfangen und welches Mittel iſt hierzu geeignet? Antwort: Nach Artikel 7 des Geſetzes vom 3. März 1870 iſt dem Fiſchereiberechtigten geſtattet, „Fiſchottern, Fiſchreiher und andere den Fiſchen ſchädliche Tiere, welche ſich an oder in ihren Fiſchwaſſern aufhalten, ohne Anwendung von Schußwaffen zu töten oder zu fangen und für ſich zu behalten“. Das Geſetz denkt hierbei außer an die genannten Tiere noch an Waſſer⸗ amſeln und Eisvögel. Wenn Wildenten wirklich an Forellenbächen ſchädlich werden ſollten, ſo fallen ſie nach dem Wortlaut des Geſetzes unter die der Fiſcherei ſchädlichen Tiere und können daher ohne Anwendung von Schußwaffen von dem Fiſchereiberechtigten gefangen werden. Für den Fang von Wildenten gibt es eigens konſtruierte Enteneiſen (3. B. das Eiſen Nr. 31b der Firma Grell & Co. in Haynau). Als Köder verwendet man kleine Fiſche, Eicheln, Kalbslunge ze. X. Literatur. Dr Otto Zacharias: Der Planktonſeiher „Ethmophor“. Sonderabdruck aus dem Archiv für Hydrobiologie und Planktonkunde. Band II. 1907. Der Verfaſſer gibt hier eine eingehende Beſchreibung eines von ihm konſtruierten Apparates, welcher ſich namentlich für Planktonfänge von ſchnell ſich bewegenden Schiffen, alſo vor allem Dampfbooten und Segelbooten eignet. Das Weſentliche an dem Planktonſeiher, wodurch er ſich von den ſonſt üblichen Planktonnetzen unterſcheidet, iſt die röhrenförmige Geſtalt. Vorn läuft dieſe Röhre (aus Meſſing angefertigt) in einen Konus aus, der eine Oeffnung von der Größe eines Zweimarkſtückes beſitzt, und hinten trägt ſie die filtrierende Seidengaze. In der Mitte der Röhre wird noch ein — je nach der Geſchwindigkeit des Schiffes — verſchiedenartig durchbohrtes Dia— phragma eingeſetzt, welches die Gewalt des einſtrömenden Waſſers mildern und verhüten ſoll, daß dasſelbe nicht mit voller Kraft die Seidengaze trifft. Auch noch bei Fahrten mit Ozeandampfern ſoll dieſer Apparat anwendbar ſein. Der Ethmophor iſt käuflich bei der Firma A. Zwickert in Kiel zu haben, der Preis beträgt je nach Größe 60 — 75 M. R. XI. Fiſcherei⸗ und Fiſchmarktberichte. Berlin, 7. Dezember. (Amtlicher Marktbericht der ſtädtiſchen Markthallen-Direktion über Auktions⸗ und Engrospreiſe.) Zufuhren der Woche mäßig, nur heute reichlicher. Geſchäft anfangs ruhig und ſchleppend, geſtern lebhafter und heute ziemlich rege, kleinere Karpfen an einigen Tagen kaum verkäuflich. Preiſe wenig verändert, geſtern für Hecht anziehend. Fiſche (per Pfund) lebende friſch, in Eis Fiſche geräucherte D 1 groß. | 50—71 38 Winter⸗Rheinlachs , | per Pfund — SANDER wur 147 57—60 Muff ochs Re == Bafſch ee: — 36—50 Flundern, Kieler Ia | „ Stiege 200-600 Rarpienun.. 392, 70 45—65 do. mittelgr.. | „ Kiſte 100—200 Karauſchen . | 62—86 = Bücklinge, Kieler. „ Wall | 200-300 Schleie 82100 — Dare Lifte — Bleie . | 88-54 16 30.0 IK Scgeiitich. HAN en, 300500 Bunte Fiſ che | 15-61 | 9-20 Aale, große . . . „ Pfund | 110-140 Aale, mittel 93 | — Sti „ FE Lachs — | 141-154 ][ Heringe „ Schock 500-900 ER 1 r S N : Bericht über den Engrosverkauf in Karpfen und Schleien am Berliner Markt in der Zeit vom 22. November bis einſchließlich 7. Dezember 1907 von Paul Meltzer. Das Karpfengeſchäft war auch in letzter Zeit noch ſehr wenig belebt, was indeſſen bei der allgemein ungünſtigen Wirtſchaftslage kaum zu verwundern iſt. Kleinere und kleine Fiſche, welche ſehr reichlich an den Markt kommen dürften, ſind bisher nur zu niedrigen Preiſen abſetzbar, während größere und große Fiſche beſſer bewertet werden und vermutlich in der Hochſaiſon hoch preiſen dürften. Für die Fiſchverſteigerungen in der Zentral-Markt⸗ halle liegen ſchon jetzt umfangreichere Vormeldungen in allen Größen vor. Schleien, wiewohl nur mäßig zugeführt, hatten wenig veränderte Preislage. November Karpfen: Mark Dezember Karpfen: Mark 22. lebend, 30— 40er . 65-73 „ 50 22. „ ert 68 6. lebend, 50 er, Galizier .. 60 lll AHTAG 6. + 50er, Schleſier. . 60—63 23. lebend 30—40er. 7. „66-72 75 55 50 er, Galizier . 60 - 62 282. e ae DE B2 72 „ 30-40 er, Schleſier 66—70 r 50 12 E 50er, Schleſier . 65 S A We 46 7% N 20er, Schuppen . 70-71 lebend, en? 69 e tot!, een ei 50 November Schleien: Mark 29. lebend, 50—60er matt, . 60—64 22. lebend, unſortiert . . 105-125 29. Meer:: 073 22. A Groß iir ee 55 22. 5 mittel 8889 ee e, 80: 17002 - By: 23. 0 unsortiert 88 e r! e 26. e 91 Dezember Karpfen: Mark 27. „ orte, 8 2. lebend, 50 er, Galizier . . 60—70 28. M o ehe: 2. lebend, 50 er, Schleſier. . 61—66 28. 5 klein lan S er A650 29. „ unjocherti ro en orale 3. lebend, 50er, Galizier . . 60—63 30, 5 5 . . 82—89 3. „ Höer, Schlejier. . 61-65 30. 5 groß 888 !!! 0 Dezember Schleien: Mark 4. lebend, 50 er, Galizier . . 60-63 3. lebend, groß 82 90 4. „ 50er, Schleſier . 60-63 SR PR F ER RRN AAE 50 4, u VERGIBBE N aM Eee a 0 5. lebend, 50er, Galizier . . 60—62 85 5 5 e 94 5. „ Sober, Schleſier. . 60-62 5. „ mitten e 5. 1 Unſortzert 70 ok N 56 R LEN, Junger Mann Als Verſender der Offerte P. V. 10 in — 2 Nr. 19 glauben wir die Einſender ſolcher welcher 3 Jahre als Volontär in größeren Offerte zur Vorſicht im Verkehr mit der Karpfen- und Forellenteichwirtſchaften gear- treffenden Firma: Direktor P. Peterſen- beitet hat, ſucht Stellung als Verwalter Vendelbo, i ae ede in einem Fiſchereibetriebe. müſſen. — Die Firma zahlt nicht einmal den f 4 90 ; kleinen Betrag für das Inſerat und das für Ex 11 0 991 755 e ſie ausgelegte Porto. Die Expedition. 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