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4. MIT IF ARCHIV FÜR REFORWATIONSGBSCHICHTE.

! TEXTE UND UNTERSUCHUNGEN.

‚In Verbindung mit dem Verein für Reformationsgeschichte

herausgegeben von

D. Walter or Friedensburg.

Nr. 57/58. XV; Jahrgang. Heft 2.

Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus: ii. Zehn theologische Abhandlungen

von

W. Matthießen.

Livin von Veltheim, ein Vorkämpfer der katholischen“ Kirche in Norddeutschland

von

« Paul Kalkoff. !

Me und die Unitarier Polens. II

von

Th. Wotschke.

Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit | (mit 1 Bildtafel)

von

Adolf Nutzhorn. '

Theobald Diedelhuber (Didelhuber, Titelhofer)

von > l Gustav Bossert.

Mitteilungen

i gen).

"Leipzig | . Verlag von M. Heinsius Nachfolger 1918.

Mn im April 1918. M. Preis für Ir Subskribenten 5.— M. einzeln. bezogen 6,

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Verlag von M. Heiasius Nachfolger in Leipzig.

Corpus Reformatorum Bd. LXXXVIII und folgende.

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| ————— A —— —H Ó€—Ó—— MRÓ—Í— E a

Huldreich Zwinglis sämtliche Werke.

Unter Mitwirkung des Zwingli-Vereins in Zürich

herausgegeben von

Dr. Emil Egli +, | Dr. Georg Finsler, . Professor an der Universität in Zürich, Religionslehrer am Gymnasium in Basel ' und Br. Walter Köhler,

Professor an der Universität in Zürich,

Vollständig in höchstens 120 Lieferungen zu je M 3,—.

(Jährlich erscheinen vorläufig mindestens drei bis vier Lieferungen Yon je an Bogen, später ie rasohere Folge wahrscheinlich.)

Bei dieser Ausgabe von Zwinglis Werken wird vor allem möglichste Vollständigkeit angestrebt, so daß die Ausgabe wirk- lich die sämtlichen Schriften Zwinglis enthalten soll.

Die Anordnung ist so gefrofien, daß von sämtlichen. Schriften die Werke über Schriftauslegung und der Briefwechsel als zwei besondere Gruppen ausgeschieden und an den Schluß | verwiesen werden. Jedoch wird der Briefwechsel im Druck voraus- genommen. Innerhalb der drei Gruppen wird zeitliche Reihenfolge innegehalten, wobei Stücke ohne Zeitangabe so gut als möglich nach der Zeit ihrer Abfassung eingereiht werden. .

Den einzelnen Schriften gehen geschichtliche und bücher- kundliche Einleitungen voraus. -

Die Ausgabe gibt sich zunüchst als Ursehriitausgabe, doch soll sie von knapp gehaltenen sachlichen und sprachlichen An-

"EC Ben. "begleitet bein. Den Abschluß der Ausgabe bilden

i raktikehe: Vprzeiuhnisse (Sach-, Orts-, Personen-, Bibelstellen-

N vielleicht ein Wörterbuch und eine Lebens- ehren

Bis jetzt sind erschienen:

SEE SET bis III (Zwinglis Werke bis März 1525) Bd. VII u. VIII (Briefwechsel Bd. I u. IL. 1510—1526).-

Preis dieser fünf Bünde geheftet M 145.65; in fünf Halbfranzbänden M 167,15, Bd. IV u. IX (Briefwechsel III) sind im Erscheinen begriffen.

- co a amoa

Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus. III?.

Zehn theologische Abhandlungen. Nach cod. Pal. germ. 476 zum ersten Male herausgegeben von W. Matthießen. 6. Liber de honestis utrisque divitiis Theophrasti Hohenheimensis.

[165a] Psalm 127: Beati omnes qui timent dominum, qui ambulant in viis eius.

(C, LND

beschriben werden, so muĝ der anfang genomen werden und gon .aus dem wort des ewigen gots, wie es dann us dem wort gangen ist. Und daß wir aus uns selbs die ersam \ narung, die götlich ist und got wolgefellig sei, mögen er-

- denken und erkennen, mag nit sein, dann unser vernunft, a weishait und alles wissen mag dasselbig nit verston. Dann

; Zain Jeglichs würde do im selbs ain narung schöpfen seins t gedunkens gerecht und doch vor got ain diebstal. Dann = got will, dab wir alle gegen ainander standen und leben, < uf daß kainer vor seinem gericht werden wider sein nechsten

!

gehandelt haben gefunden oder sich anderst ernert, als ge- bürlich zum hailigen leben ernere. Dasselbig selig leben | der, narung nimt sein ursprung aus got unserm schöpfer, der uns allemal will in seinem urtail hon, und solche selige : EE faeht David an zubeschreiben, und das also: selig | z seint alle, die den herrn förchten. Das ist sovil, als die do 2 selig seint, forchten den herro. So sie in forchten, so o wandlens in seinen wegen, das ist, in seiner ler, in seinen

k 3$ »vg 1) Vgl. diese Zeitschrift XIV S. 1—48, 81—122.

1 Das Neub. Hsv. führt den Traktat unter demselben Titel an, E wie unsere Hs. Oss. Hsv. schreibt Von bederley erlichen reichtumb. Der vollständige Text ist nur in A erhalten. B und E überliefern nur Auszüge. 4 euis. 18 mit sein ursprung. 30f. Ps. 127,1.

| | Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/9. 1

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So in dem seligen leben die ersam ufrecht narung soll _

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geboten, in seinem fürhalten. Uf das zaigt er nun den ainen weg an, der götlich ist und götlichs gehaiß, und betrifft die narung an, wie wir uns sollen erneren, uf daf wir got forchten, wandlen im selbigen weg, das ist, in dem weg der seligen narung.

Labores manuum tuarum quia manducabis.

[165b] ^ So nun der selig weg der narung allain in der arbait stet und nit in müßig gen, sonder zur arbait erkent, so werden hierinen -alle die narung, so nit mit arbait ge- wunnen werden, verworfen und entsetzt im weg der selig- kait. Was ist nun die arbait der seligkait, so us den henden gewunnen wirt? Die ists, daß sie gewunnen werd dem nechsten zu nutz und on sein schaden, wie dir selbs. Wie das? also bist ain arzt, die kunst ist dein hand, damit solt du dich erneren, und erner dich von den kranken, doch aber, daß sie irer narung nit geschwecht werden. Dann mit der handarbait erneren sich vilfeltig, dir zu deiner narung und dem nechsten zu seiner narung, und baide mitainander on reichtumb. Das kanstu arzneien, so wechst dir die kraft der arznei vergebens. Der aber dem altar dient, der soll vom altar erhalten werden. Das ist der altar, dein hand. Das ist vergebens geben, allain die narung. Das ist die narung, darinen kain reichtumb ist, allain die notturft. Dann nit in der reichtumb stet unser seligkait, sonder in der notturft. Dann die notturft ist ain liebe, und darumb- ain liebe: sie stellt nit auf reichtumb, reichtumb übernimbt den nechsten. Jetz ist tibernemen den nechsten wider got, ietz ist das selig leben wurmstichig. Gibt der arzt, der kranken dein notturft on reichtumb, so seint ir beid selig. Gibstu im der gesundhait, die sein notturft ist, on sein reich- tumb, seint aber baide selig. Bistu ain hafner, so erhalten dich dein nechsten, so dein arbait brauchen, vil oder wenig. Die sollen dich erhalten, und nit in reichtumb; ist die ver- damnus. In armut die seligkait. -Dann unser reich ist nif von dieser welt, sondern von der ewigen.

[166a] Ob du schon gleich ain kunst kanst uf ain

tunnen golt, gedenken, daß du die tunnen nit verzeren magst

und ist dir zuvil. Dann der tod mag dich morgen über- winden, so bist nichts mer. Aber dein tunn ist noch do. Was ist dann, dab du aus deiner hand, sie sei im kopf, inn füDen, in der zungen, inn augen, in den gemechten der haimligkait vil gewinnest und machest dich reich und bist. selig in der welt, aber nit in den hailigen, das ist, nit vor got. Brauch deine glider, daß du mit inen gewinnest dein

6 Ps. 127, 2. /

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3 3

notturft, darinen dich dann got nit verlaßt. Weiter was darfestu mer, dieweil hie kain bleiben ist. Bistu ain paur und hast vil ecker, vil gueter und geneußt ir vil, was ist der genieß? Du issest nit alls, gib dein helfern die narung, den andern tail den dürftigen. Samlen kain schatz, die die maden und mücken und schaben fressen. Es ist gnug, daß ain jegklicher tag sein aigen übel trag, sorg und

not. Das ist kain kreuz, der morgen wirt aber ain kreuz

geben. Dann wir sollen nit sorgen, das von uns tun, das über notturft ist. Got wirt uns versorgen, der dann die vögelein versorgt, die allain umb ir narung fligen und nit auf ir reiehtumb. So du nun ain kaufman bist, was ists, daß du dein gut gibst mit geschicklikait aus, daB du ain kunig wirdest. Was ist dein kunigreich uf solche seligkait? nichts, dann die verdamnus, aus ursachen deiner reichtumb. Aber du bist ain kaufman, gedenk, daß dein kaufen dein nechsten fürdere und sein notturft behalt. Darnach was überig ist, zeuch ab dureh dein rechenschaft, ehe daß du sie verkaufest, uf daß du ain pilichen kauf gebest, daß der tod, so er kombt, dich nit findt in reichtumb. Selig seint die, so im herren sterben. [1665] Das seint die armen, die uf erden kain wollust gesucht hont. Was ists aber, daß ich alle handwerker und künst erzele? Ain jeglicher treib aus’ dem seinen nit mer, als allain, daß er in dem gefunden werd, in reichtumb, do ain armut sei, und nit mer.

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Was ist, daß ain fürst ain groß ambt hat und treibt .

aus demselbigen in ain reichtumb, und die reichtumb ist verdambt, allain sie sei dann ain armut. Es sei was uf erden'wol/ under uns menschen, so ist kains reicher von got begabt, dann das ander. Das ist, du frißt, issest nichts mer, dann ain paur, bringst nichts mer in die welt, dann ain paur, bringst nit mer in die welt, als ain petler, mainst, dein vatter hab recht, daß ers dir geben und das erb sei reeht, und was dein vatter ußerthalb deiner mutter hab, das- selbig. sei auch dein, als legs in deiner mutter. Und also bringst alls mit dir, so gedenk, daß nit also recht sei. Dann du bringest nichts mit dir aus der welt. Darumb bhringest du auch nichts hinein. Was ists, daß dir got hat die sehlüssel inn himel geben, einzulon, zu brauchen den ge- walt? Nit dir zu nutz, deinem nechstén zu nutz. Nicht, daß du dich darumb in reichtumb bringest. Aber ain specklin legt er dir uf die zungen. Solt du dich austun, ain Petrus zu sein und den stand fueren, so darf Christus dir den gwalt geben. Aber er schuf Lucifer am hibschisten, also dich aueh. Was kam hernach? der abstoß zu den hellen.

18 gibts. 20 Apoc. 14, 13. 23 treibt. 29 wol. 31 bringte, 1*

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4 4 Was mainst, daß got daran leit, ob er schon ain kostlichen arzt macht, ain großen kunig, ain großen Petrum mit großer gwalt, und bestet den, hat kraft, daß der diebisch arzt, der ain schelm ist, groß hilf tut, vil kranken hailt. Item den kunig, [267a] daB er groß lender erlangt, groß einnemen und reich. Item Petrus, daß er allen menschen ir stind vergibt, und aber im selbs die ewig verdamnus, der arzt, der kunig, der Petrus. Darumb im seligen leben sehent in an und verlassen euch nit in die grofe gab von got, die ir haben, dorbei er euch all, arzt, kunig, Petrus beschembt. Sonder schouen, daß ain arzt selbs muß sterben, der kunig,

der Petrus, dab uf die stund sein aigner gwalt sein aigen

herz nit treff Wie denn Lucifer tod in das diefest fiel. Was ligt got daran, an der gab? Ob du schon kanst ge- sund machen, darumb aber nit all, allain die, so got will. Was ist nu, dab du die sünd vergibst und hat kraft, allain die so got wil. Ob aber der arzt selbs ainer sei us den- selbigen, ?sö im nit wissen, auch dir selbs ni. Dergleichen nit aus vergebung der sünden.

So groD ist got im seligen leben, daB er sein götlichen gwalt hat geben under die haiden, das ist, abgötter verhenkt, die groß zaichen hont geton, vil kranken gesund gemacht, vil arm reich gemacht und dergleichen. Sein ist der gwalt, er hat in inen geben. Darumb hont sies inen geton und bewisen. Was ist aber das? Do es zeit wart, do stieß ers in abgrund der hellen, do ließ ers ligen. Dann ursach, es ging zu reichtumb, nit zu götlichen eheren. Was ligt got daran, ob er schon dem teufel ain solchen gwalt geb? Gibt ers im, er hat in. Was ist aber das? er ist darumb nit dester bósser, dester erst. Die stain haben groß kraft, was isí aber? der stain bleibt ain stain, die kraft get wider zum herrn, us dem sie gangen ist. Also auch die kreuter. Darumb seint die ding gesagt, daß sie nit sollen zur reich- tumb gebraucht werden, sondern allain in ar-|167 b]mut, im weg gottes. Dann vil korn und gute jar ist nit von deines nutz wegen, sondern von der armen wegen. Das bedenkt, so wirst du nit versenkt in die armut. Es seinf aber hand- arbait, deren wir uns sollen erneren, und nif zur reichtumb, es sei bein menschen, bein hailigen, bein geisten, beim teufel; alle ding brauchen im willen gottes, das ist, in seiner forcht und in seim weg. Dann also hat er gesagt: alle die, so in meinem namen komen, werden teufel ustreiben, gift trinken wirt in nit schaden, toden uferwecken 2c. Aber über das alles noch mer: es werden komen falsche propheten, falsche Christen 2c, werden auch zaichen tun. Nun sich, .baid tail

41ff. Mark 16, 17 f.

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tunt zaichen. Nun seint die zaichen alle aus got, es tus ain gueter oder böser. So geschehens darumb, aber das, allain das ists: er gibt den gwalt. Darumb aber, daß er do ist, darumb ist der nit genesen, der in hat. Got will Petrus hon, will auch Lucifer hon, tunt baid zaichen. Wann es die zeit kombt, so behalt er deu gerechten in seim reich, den falschen stoßt er uf ainmal inn abgrund der hellen. Darumb was ist, dab der mensch vil redt und prumlet über disen und disen, sagt, was seint das vor zaichen, die an dem ort geschehen? der teufel tuts und die mainung der wörter. Geschwaige, der teufel tut nichts, allain got. Er ist allain ain kreatur als alle menschen. So nun got dureh hailigen, dureh falsche christen zaichen tut, so dir geholfen wirt, so bistu genesen: dank got. So die zeit kombt und die ern, zuschneiden den waizen, so kans got alle wol wider zu im nemen, was zu im gehört. Alsdann so ers nimbt, was er schneiden will, [269a] den acker oder den acker, so folgt auf das, daß dieselbigen, in denn der waizen nit gesein ist, zu boden fallen in abgrund der hellen Das ist ietz waizen vom ratten geschiden. ....... Was ist nun des waizen, der reich ist? Ist er hailig, so ist sein waiz sein leib, daß er ewig sei und werd. Ist er aber der teufel, daß ime sein gwalt genomen wirt und im nichts bleiben. Darumb ist unser reichtumb und gewihnen uf erden nichts, allain so weit, daß die notturft, das ist, ain reich-

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tumb mit armut do sei, die ainem jegklichen zuhilf komen,

zu kainer reichtumb, allain zur notturft. Also wirt der krank gefürdert, also wirt der sünder gesund, also der arm gespeist, also der nackent klaidt, der bilger beherbergt 2c. Dann der arz schlecht kain kranken aus, hilft im und ver-

mags. Der babst vergibt die sünd und hilft in. Der ain

haus hat, beherbergt den, der kains hat. Der paur gibt dem korn, der hungrig ist ;v. Also seint alle ding ge- wachsen und geordnet, daB das reich gottes hie uf erden under uns ist. Ist er under uns, so seint die ding auch under uns. Was ist das reich gottes? daB wir ainander verzeihen, so verzeicht uns got auch, dab wir auch ain- ander lieben, so liebt uns got auch, so die liebe bei uns ist, was ist seliger dann das? Ist nun das das selig auf erden, so ist auch das reich gottes bei uns. Dann wo wir seint versamblet in Christo, do ist auch Christus bei uns, der nit ußerthalb seinem reich ist, sondern in seinem reich.

20f. der verderbte Text lautet: Das ist ietz waizen vom raten geschniden, das ist pettler, so Petrus und sein schlüssel mit ainander geschniden werden. nit so der schlüssel der ietz allain ist. Und Petrus der ratten sein wirt. Was ist usw.

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[165b] Beatus es et bene tibi erit.

So du nun der bist, der sein arbait anlegt nit zur reiehtumb, sonder in die notturft, so bistu selig und dir wirt wol. Dann ursach, du stilst nichts, dann stelen ist von wegen der reichtumb, on arbait sich .erneren. Du tötest

. niemants, dann ursach, töten ist, daß du des andern guts

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erlangst, oder ainem andern helfest, daß ers überkombt, dir umb ain klainen solt. Dergleichen gibst auch nit falsch zeuknus, dann falsch zeuknus geschicht von gottes wegen. Wie wol wirt dir sein und wie selig, so deren kains an dir ist. Darumb, daß du da sselig leben von der ersamen narung recht verstandest, so seint dir die drei gebot, von got uns geben, wol zuerkennen, wie hernaehfolgt.

Non sis oceisor.

Darauf folgt nun das gebot: du solt nit dóten. Dann töten ist: nit mit der hand ernert, dieweil die hand ain arbait ist, von gott geben, dem also, dem also. Nun ist töten zwifach: töten aus neid und zorn, on. dein reichtumb, das ist, on den gwinn, und töten umb dein gwinn. Töten on dein gewinn ist hie nit begriffen, dieweil und es dir zu kainer reichtumb hilflieh ist. Dann hie wirt allain fürge- nomen, als töten vonwegen der narung. Derselbigen seint zwai: einer in mürderei, also demselbigen das sein nemen, und dich erneren und töten offenlich von wegen aines andern umb dein narung. Und dasselbig töten ist auch zwifach, bilich und unbilich. Dann das ist bilich, das do geschicht, 80 ir kontent seint umb euren solt, der nit weiter als er- same [169a] narung antrifit. Uud darnach, der so geschihet von wegen zubegeren aines andern guts. Darinen ermessen nun, was nit soll zum tod verordnet sein, und was do soll. Der do strebt wider die gebot gottes und sein ler und die seinen, die sollen von der oberkait gestraft werden. Die aber nit also seint, do schau ain jegklicher auf, wie es er- gange. Daun laufest deiner narung nach, die nur töten, er- würgen, kriegen zugewinnen, nit allain den menschen töten, sonder im auch sein vich erwürgen, sein haus verbrennen,

- daß alles getödt wirt. Dann die ding, so sie beschehen,

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seint sie nimer lebendig. Dann das feur ist der tod der unempfindlicben dingen, und der tod der lebendigen ist auch ain tod. In entwedern tod solt dus furen und dich nit also erneren. Dann verbrennstu ain ding, so brichstu got sein gebot, tötest ainen, hernach sein haus durch das feur, also tötest du ainem andern sein vich, so frissest dus und brauchest .

l Ps. 127, 2. 8 dergleichen gibts. .— 1l 2. Mos. 20, 13. 19 Thetten. 20 ist hiemit. 41 verbrennstu du.

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zu deinem nutz und narung. Jetz bist du aim dieb und rauber gleich, das nit zum säligen leben dienet, nimbst dann demselbigen, gibst aim andern, derselbig tótts, so bistu ain dieb, kain mörder, ursachst den möder und brauchest ver- reterei. Dann du stilst dem nechsten das sein, verratest ainem anderm, derselbig fuert es an fleischbenk, wiewol es daran gehört, aber an den nit oder denselbigen nit, sonder dem, der es mit seiner rechten arbait zu seiner narung ge- wunnen hat, wie in got gehaißen hat. Nun muß solch blut ufschreien zu got. Dann des gerechten blut schreiet auf zu got, und dein blut nit. Dieweil nun got so ain treffenlich urtl uf in legt über [2695] alle die, so im sein gebot brechen, die er setzt von wegen des nechsten, das ist, von wegen der seinen, uf daB die seinen beschirmbt seient, und du brichest im den schirm von wegen deiner narung, die nit aus netturft do sein mag, sonder on die notturft und über die notturft ain überflüssig reichtumb, und nit ain gewunnens deiner hand, sonder ain gewunnens durch dein üppigkait, wider die aufgeordnet und gegeben gnad und gab gottes. Schneidst du aim sein korn ab, sein gras in deinem nutz, so tótest im das sein, dann du frissest und tötest in auf dem acker. Das töten ist dem on sünd, dem es wechst. Dem ist es sünd und ain mord, dem es nit wechst, und abschneid, dem ist das schneiden ain mord.

Darumb so du des seligen lebens sein wilt, so erhalt dein.

narung mit deiner hand und das ist, dein gab 'und kunst und arbait brauch domit und brauch und erhalt dein magen,

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und brauch nit wider dise ordnung. Dann du issest die

ewige verdamnus, daß du dich mit mörderei ernerst.

Uf daß wir tötliche menschen auf erden untödlich werden, hat uns got den ewigen leib geben, und daß wir denselbigen nit verlieren, den weg der narung anzaigt, wie unser reich- tamb in der narung sein soll, allain durch arbait wir alle uns zuerneren und alles müßig gen entsehlagen. Darumb daß wir das wissen und erkennen, hat er uns ein gebot geben: du solt nit stelen. Was ist stelen anderst, dann ein narung on arbait sich zuerneren, oder mer zuton, dann not- turft erfordert. Das ist, wider notturft stelen noch zu der notturft stelen, soll nit sein. Sonder dieweil stelen [170a] allain ist ain müßig gen, nit der recht pflug, den got dem meüsehen geben hat, ainem jegklichen besonder, so ist nun weiter uf solches zuwissen, was das müßig gen sei und was die arbait sei. Die arbait ist vor erzelt, daß nichts anderst ist, als. allain der schwaiß unsers leibs, denselbigen nit Sparen. Was nun wider den schwaiß ist, dasselbig ist die

3 gibts. 18 den üppigkait. 31 dann weg.

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narung wider das selig leben. Das ist under dem diebstal «s

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begriften darin. Diebstal ist, ainem andern nichts zunemen, was ists? seiner arbait nichts abnemen. Sollen wir nun aines andern schwaiß nit essen, das ist, nit seiner hend arbait essen, sonder unser hend arbait, so geben wir gleichs umb gleichs, ietz zalt ainer den andern, der kürsner das winter klaid, der schneider das sumer klaid, also der zimmer- man den maurer und widerumb der maurer den zimmer- man. Das ist nun, arbait gehört an das arbait, des ich darf und also hats got verordnet, daß sein arbait die im - auch zal, dann schwaiß zalt schwaiß, arbait die arbait, und müßig gon zalt niemants. On sehwaiD erneren, muĝ sich diebisch erneren. Dann müßig gon ist wider das werken, und nit werken gibt kain narung. Ist nun ain narung, nit müßig gen, so muß sie under dem gebot sein. Dann got verbot: du solt nit stelen. Das ist sovil: erner dich mit

deiner hand dureh den schwaiß, den du von Adam ererbt

hast und gang nit müßig, nit iB on den schweiB.

Jetzt so nun das ein gebot ist von got: du solt nit stelen, so ist das ein stelen, daß du nimbst, do du nit hin gelegt hast, verborgen, in der still, jederman on wissen, bei nacht, bei [1705] nebel haimlieh einbrechen ?c. Diser diebstal isí aus leichtfertiger art in vil weg under uns, in aim weg, daB wir also leicht seint in unser dapferkait, so uns zugebürt, die wir sollen dapfer halten. Dann darumb seint wir kinder gottes, daß wir sollen stark sein und uns des alles nit gelüsten lassen. Aber solch stelen ist vil, die nichts anderst mag geacht werden, dann wie der blind vor Christo, do er gefragt ward von seinen jungern, wer do. gesündt hat, vatter oder mutter, daB der blind geborn were. Also do auch. Und er antwort: nit vatter noch mutter noch er selbs, sonder daß die werk gottes do erfüllt werden. Das ist nun sovil geredt: so ainer ain solcher dieb ist, der also stilt, und man sagt, es ist nit von natur oder aus dem blut also, daß er stelen muß ?c, darumb: man sagt: es ist von planeten ic, das nit is. Wol mag es ime angeborn sein, doch nit aus dem gestirn, sonder aus der kraft, wie der blind geborn wirt, uf daß auch die wunderwerk gottes an im geoffenbart werden, das ist, daB die barmherzigkait gottes also werde in ainem solchen auch geoffenbart. Darumb werden sie darzue geborn, daß got sein gnad in inen offen- bar mache. Nun aber von denselbigen dieben und stelern zureden, soll sich niemants uf solches verlassen. Dann do würd ainer wider got tun und sieh hie uf erden von dem seligen leben schaiden, dann es wer nit ain selige narung,. ist auch nit dein schwaiß, auch nit dein arbait. Ist dann

28fË. Joh. 9, 1. 44 demselbigen leben.

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ain gab von got, so wirt dirs niemants nemen, und da müssen die brauchen lassen. -Und aber zu gleicherweis wie mit dem blinden: niemants [171a] hilft dir als got, der wirt das erkennen, wer du seiest oder aus was art du stilest. Dar- nach stil. Die oberkait kert sich an die geborne art noch 5 an die genomne weis nit. Dann sie will, daB du dich er- nerest in frumbkait und schwaiß deiner arbait.

Aber der wissent ungenot diebstal und narung wider das selig leben ist: du solt dich mit kaim betrug erneren, mit kainem falsch, sonder erner dich mit warhait und :o gerechtigkait, so wirt dir die warhait und gerechtigkait zu- hilf komen, daß so dein herz gerecht und warhaftig ist, dir auch gerecht und warhaftig entgegnen wirt dein not- turft. So aber dein herz falsch ist und betrogen, so wirt auch also sein dein arbait und narung. Jetz wandlest nimer 15 im weg gottes, das ist, in der bilichen narung. Dann do it Kain handwerk, hantirung 2c. und ander solche hendel, kunst und dergleichen, sie mügen in betrug und falsch ge- fuert werden. Niemants aber findt dieselbigen gab von got: in falsch, der allain die narung sucht. Der aber mer suchen 20 will und müßig gon oder reichtumb und fülle, derselbig felscht die gab, so im got gerecht geben hat. Wie weit der vom weg der seligkait abwandlet, ist nit menschlich zu- ermessen aber wol zuergründen, daß bei got ain unmeßliche maß gemessen wirt in die verdamnus. Dann man soll got æ% die £aben nit felschen in kainerlai weg, sonder sein lob da- mit preisen, das allain geprisen wirt in der gerechtigkait und warhait. Aber darnach ist ain andere narung der müßig- sang, die wider die ler [1715] gottes ist. Als so du aus- lichst ain gelt dasselbig um zins und du gebranchest den so ans, und das haubtgut schwindt nit, was ist das anderst, dann ain diebstal zuvergleichen. Dann ursach, du frissest anem andern sein schwaiß ab. Aber du solst dein schwaiß essen und kaim andern das sein aus seinen henden nemen. 'AS schwaiß vergeußt du in deinem angesicht, so ain zins 3 nma bst vom gelt und dir schwindt das haubtgut nit? Domit šest du. müßig. Darumb so leich aus, nit daB du draus e8sS@st, sonder ainander, das ist got gefellig in dem seligen eben. Dann du solt selbs arbaiten, dich selbs erneren, nit daß dich ain ander erner. Darumb daß du dich selbs erneren « solt, darumb hat er dich ‚stark, kreftig, glidmeßig, begirig, SeSehickt gemacht. Das betracht, nit daB du sollest müßig gon mit denselbigen glidern und sie lassen faulen, darzue Se nit geschaffen seint., Darzue hat er dir auch deine gab

geben, domit du dich solt erneren. Die vergrab nit in die 45 : lar c CNN ; 1 niemants steht doppelt.

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erden, das ist, lern sie, brauch sie. Dann müßig gon ist nit von got beschaffen, weder in dir noch in kainem men- schen: alls zur arbait. Darumb auch so ist solches alles, daß du nit arbaiten darfest, nit sorg tragen zum gewinnen, zum verdienen, nit darbei arbaiten, in was gestalt es sei: das ist alles wider die arbait deiner hend und wider das gebot gottes: du solt nit stelen. Dann es mag do nit sein, daß du vor got mugest on ain diebstal erfunden werden. Ob gleichwol aim würde ain arbait ufgelegt, solch gelt zuver- dienen, ist es ain arbait der gab des schweiß, get im hin. Aber nit also sollen wir einred machen, das ist, nit aus dieb- stal ainen erhalten, wie gut arbait er macht, sonder sein ar- bait soll sein, [172a] daß sie on solch gelt sich sollen er- halten. Solch gelt, zins 2c. ist nit altar gelt, darumb erhalts kain altar, auch nit sein diener. Freie handgab aus taglicher arbait erhaltens. Dieweil und dieselbigen arbait nichts baut im irdischen und doch vom irdischen soll erhalten werden, so ist es doch nit aus zins, sonder sein arbait, schwaiß zalt schweiß: das ist, on kaufen sols im geben werden, nit der wucher erhalten. Dann wucher ist der diebstal, der hie ver- boten ist.

Uf solehes ist bilich, die ding alle wol zuverston, daß unser narung uf erden in kain gewunnens soll gon noch in kain kasten versperrt oder keller, sonder was got uf erden beschafft und durch sie gibt, dasselbig gibt er von milter hand und soll von milter hand auch gebraucht und geben werden, dieweil wir nit wie die haiden, sonder wie die Christen sollen leben, hie uf erdrich kain schatz samblen, und unser arbalt soll gewunnen sein ir ains dem andern, und dem, so nit arbaite, dem soll auch genomen werden, das er hat, uf daß er arbaite. Dann wie kann, der nit ar- bait, mit arbait bezalt werden? er kann doch nit arbeit gegen arbait vergleichen, auch nit schwaiß gegen schwaiß. Solehes ist der weg der narung, und do kainer ander kund- schaft gebe, als allain die. Dann der do würde ander kund- schaft und zeuknus fürhalten, das ist, der do sagen würde: in müDig gon stat ain selig narung, der wirt ain falsche zeuknus geben wider got, demselbigen zu nutz, der do sagt: im schwaiß deines angesichts soltu dich erneren, darzue auch: die arbait deiner hand soltu essen, so bistu [1725] selig und dir wirt wol. Darbei ist nun vergessen aller deren, die nit arbaiten, als sprech der prophet: die do essen die arbait ihr hend, die seint selig. Die aber nit ir aigen hand- arbait essen, dieselbigen seint unselig. Darumb dieweil das ewig leben mit solcher unseligen narung verloren wirt, so

39 1. Mos. 3, 19.

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soll kain vatter sein kindern reichtumb verlassen zum müßig- gang, sonder verlassen inn den bau, die arbait, die werk uf erden, uf daß er ob seim aigen blut nit verdàmbt werd. Man soll auch nit verhengen zins, gült, zehend, rent ?c. zu- machen, kanfen, dabei ainer den müßig gang erreicht. Die ding alle seint weg, in denn got nit wandlet noch haißt uns 4darinen wandlen. Wer nun darinen also handlet, der ist im abweg, der do get zu der hellen. Dann nit in rue, nit in wollust, nit in reichtumb, nit im maul, nit im bauch stet die seligkait. Sonder in arbait und in schwaif ain jegklicher sein gab verbring, die im got uf erden geben hat, es sei der -paur uf dem feld, es sei der in der schmitten, es sei ‚der im berkwerk, es se der auf dem wasser, es sei der in der arznei, es sei der im wort gottes verkünden. Die alle und ander alle komen von got zu uns. Darumb so mügen ‚sie nit volkomen gebraucht werden, es sei dann der schwaiß darbei und angst, not, ellend, jamer, wie es die zeit zufuegt, -mpfahen. Wie kann der paur den baum abhauen und zer- hauen on schwaiß, also wie kann der schmelzer sein erz .:Sehmelzen: on schwaiß, also wie kann ainer dann Christum

verktinden, das mer ist, dann das alles, on schwaiß. Und:

die ding alle sollen alle tag beschehen, nit ain tag, und darnach feiern, ob du schon ain [173a] tag ain jar zerung .gewinst, gibs den armen, folg du dem kreuz nach, das du tregst und tragen solt, und laß dich die reichtumb nit vom kreuz treiben, dann das kreuz ist dein gotsgab, dein .arbait, dein hand und dein reichtumb, die erbar ist und zim- lich und götlich, vor den augen gottes teglich.

Beatus es et bene tibi erit.

Der feind uf erden, der uns verfuert, ist beihendig und fleißig, uns abzuwenden, das ist, vom weg gottes in den weg der reichtumb zufueren. Er lei? und denkt tag und nacht, daß er uns unsern schwaiß zur reichtumb treib und in aigen- nufz. Als den bauman: behalt dein arbait, gib nichts umb

‚sonst, so samlest ain schatz zusamen, damit kauf noch mer

zu dem, domit wirstu ufsteigen in die reichtumb, am letsten werden deine kinder zu mlüDig geer, edelleuten, junkern, bauren 2c. Solches ist nit allain beim bauman, sonder bei ‚allen gaben uf erden. Wie sie ain jegklicher hat, mag er ‚sie zu reichtumb in den weg fueren, so er vergessen will der liebe im nechsten, will vergessen, daß reichtumb zur verdamnus dienet und am abweg ist von got. Dann also verstandens, daß got uns gibt die gaben zu der narung, ir .ainer den andern zuerhalten in seiner notturft. Er gibt

29 Ps. 127, 2. 32 leid und denk: -

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gwalt den hailigen, gesund zumachen die kranken, gesund zu machen die blinden, erwecken vom tod die toten. Das aber nit darumb, daß aus solchem gwalt und gab ein [1735] reichtumb werd. Wirt sie aber daraus, dieselbig in abweg von got und braucht die gab gottes in teuflisehen eren. Also geschicht das mit den hailigen, so mag es auch ge- schehen im zimmerman, im hafner :c., inn kaufleuten, inn kramern, inn becken, inn metzgern: wie es geschicht, so ge- schichts alls im abweg von got. Dem wirt nit vil werden, der wirt nit gesegnet werden mit dem kreuz, das den teufel vertreibt. Dann das kreuz, das do segnet vor dem teufel, segnet allain, die do wandlen im weg des herrn. Also ist die selig narung bei got angesehen gegen uns menschen, daß wir nichts sollen zu reichtumb brauchen, sonder alles gegen dem nechsten. Und ain jegklicher hat ain gab, do- durch er mag seinem nechsten erschieDen und sein nechster im auch dergleichen. Andern heuser bauen, nit dir allain, andern korn seen, nit deinem maul allain, andern den wein- garten pflanzen, nit deiner gurgel allain. Die erden ist der menschen, kains mer dann des andern, aber hastu mer, dann der ander, und du weniger als der ander, so seiut ander gaben do, die do erfüllen und erstatten dieselbigen tail, den du vom erdboden nit hast: so gont doch alle ding aus der erden. Dann wie kann der arzt sagen, so er nichts hat uf erden, als allain ain haus, er hab sein tail der erden nit, so doch alle sein pflueg aus der erden ist und im sovil gibt und austregt, daß er gnug hat. Wie kann der schmid sagen, er genieB der erden nit, so er doch das eisen hat aus ir, das in erneret. Also auch mit den andern. Die ding be- trachten und ermessen, wie gütig die uns got geben hat [174a] und wie milt. Also mit solcher milte und guete sollen auch wir sie gegenainander ustailen, und do kain schatz daraus machen, den die wurm und schaben fressen, sonder ain schatz der ewigkait und des seligen lebens, do kain schab noch wurm in ist. :

| Uxor tua sicut vitis.

Do redt David von den seligen leuten, die do arbaiten. Dieselbigen all sznt in der forcht gottes, darumben haben sie hausfrauen, ehfrauen, und wandlen im weg gottes, der eelich zu sein in der arbait befolhen hat. Demselbigen er- scheußt sein arbait und sein hausfrau bluet im im haus, wie ain weinstock. Darumb was gehört zur seligen reich- tumb, die allain arbait ist? Nichts, dann allain ehefrau. Das ist nun der wil gottes, daß do die kinder erzogen werden

35 wurinlin ist. 36 Ixor. 36 Ps. 127,3. 38 sünd. 40 denselbigen. 44 will fehlt.

13 13

und geboren in der ehe zur.arbait und zur ehe. Dann also scheut sie nichts, als allain arbait, allain die ehe, darinen

erwachsen sie. So sie das aber nit sehent, sonder sehent

müBig geer, hurer, wie dann derselbigen wesen inhalt, jetz verfallen dieselbigen kinder in den haufen der laster. Da- rumb der prophet hie fürhalt am ersten: dein arbait deiner hand iB, so wirdstu selig. Dann du gibst do kain abweg von got, und so du also bist, so würd dein hausfrauen bluen und überflüssig sein mit kindern, wie die trauben am wein- Stock. Nit aber -die müßig geenden frauen. Dieselbigen werden nit blüen wie ain weinstock, sonder sie werden wie ain dorn und distel schwanger und fruchtbar werden. Dann der weinstock wirt allain den [7745] ehefrauen vergleicht, deren, die arbaitsam man haben. Die mübig geenden mannen der frauen blüent auch überflüssig, aber wie erbsen an den dornen.

Et fllii tut sieut novellae.

Also get dem seligen reichen man uf erden sein reich- tumb zu, nit im schatz, den die schaben fressen sonder in kinder, die werden umb den diseh ston, wie aim die zweig des ölbaums, die umb den baum umbher standen im krais.

Das ist die götliche reichtumb des seligen mans, die im

zufallt zusambt seiner arbait. In der reichtumb der arbait und solcher kinder hat got sein wolgefallen und wollust. Aber die kinder der müDig geender werden umb iren disch stent wie dorn umb den distel. Ecce sie benedicetur homo.

Also wirt der mensch gesegnet, der in der arbait lebt; und die arbait sein reichtumb ist, der also sein befelch hat, und die kinder umb den tisch. Derselbig ist der, der got foreht. Darumb so gibt got gnug. Das im got gibt, das ist sein reichtumb, und also wandelt er im weg des herrn. Darumb so wirt er gesegnet mit dem kreuz, das Christus ist: derselbig ist, der do segnet alle, die do wandlen im weg ‚des herrn.

Benedicat tibi dominus ex Sion.

Alles, das du tust, handlest und wandlest, dasselbig segnet dir got vom himel und beschirmbt dirs und erscheuBt dirs, nit zufüllen kesten oder keller zuversperren, nit zum ‚schatz, zur teglichen narung dir und deinen kindern, daß tus mit friden [175a] verzerest. Und so du nun also im weg gottes wandlest, so du Sr Ost so bist du noch lebendig.

17 Ps. 127, 8. 18 den. 27 Ps. 127, 4. 83 des. 36 Ps. 127, 5. | ^g g

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Dann du wirst dann sehen werden die gueter in Jerusalem, das ist, die güter der seligkait. Die wirdstu sehen werden, du, der du dich mit deiner handarbait ernert hast. Das. wirstu sehen im ewigen, solang du lebst im reich gottes,. das ist on end.

Et videas ?¢.

Darzue auch wirstu sehen nach dir komen in Jeru- salem deine kinder, die auch also, wie du gelebt hast, in gleicher reiehtumb, und derselbigen kinder, die auch wie ir vatter gelebt, und noch weiter, das ist, bis zum letzten stain uf erden, wirstu sie all einander nach sehent und die alle in ewigen friden und rue, do nimer der schwaiß sein wirt, nimer die arbait, sonder das ewig leben in allen freuden. Also ist die selig reichtumb uf erden, die gen himel kombt.

Vae vobis divitibus, qui habetis solatium vestrum.

Also soll unser reichtumb uf erden sein, daß sie uns. kain wollust geb. Das ist ain wollust, im unseligen leben wonen, das ist, ußerthalb wie gemeldt ist, reichtumb hon und dieselbig reichtumb brauchen allain dir selbs. Das ist. wollust gesucht. Wee denselbigen reichen, die also mit irem gut inen selbs raten und sich selbs erfreuen. Dann ain jegkliche reiehtumb, die denselbigen allain zu nutz erscheußt,. wee denselbigen. Die aber in selbs nit zu freiden und nutz erscheußt, wol denselbigen. [1755] Dann sehent an den Job, der war reich und mechtig an gütern, aber seines guts wart er nie erfreut. Er hett alle inwoner und nof darbei. Darumb was er gerecht, daB sein gut nit sein freud war. Dann ain jegklicher reicher, des gut sein freid ist, do ist die ewig pein. Nichts ist in der reichtumb das uns nutz sei, allain es sei dann all jamer und jobische not. darbei. Wo die nit ist, das ist, all ellend und ellend, zu der ewigen verdamnus, das sie für gut leben achten. Darumb soll unser reichtumb sein, daß sie freid hab in der arbait und schwaiß, und bei der hausfrauen und kinder, und- dorbei die groß forcht gegen got. Und ob sie do ist mer, dann do sein soll, do soll sie sein wie mit Job, der uns. alles ain vorspil vorgangen hat.

Erat quidam homo divus tt. Aber das widerspil gegen Job zaigt uns Christus an, wie do gesein sei ain reicher man, derselbig hab alltag wol gelebt, das ist, er hat in seiner reichtumb, in seinem

0 Is 127, 5. 15 Luk. 6, 24. 15 habete. 29 des. 36 der. 88 divos. 88 Luk. 16, 19 f.

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gut sein lust und sein freud gesucht und darvon nit ge- handlet, so er domit gehandlet solt hon. Got ließ im ain guten mut, gab seiner zungen iren lust und iren praß und daB sein gut seins bauchs got war; vergaß des seligen lebeus, vergaß der liebe im nechsten, bedacht allain sich selbs. Was begegnet im? der, durch den er solt den himel erkaufen, das ist, nit lust in seinem gut suechen, sonder ainem andern sein lust darinen suchen, derselbig, der in seinem gut solt lust gehabt haben, derselbig war Lazarus, der arm, der seim leib Job gleich war, aber [176a] am gut nit. Diser reicher aber hat Joben gut, aber nit sein leib und ellend, allain sein reichtumb. Do war reichtumb und krankhait vonain- ander geschiden. Nun Lazarus der hat nichts und war von dem reichen verschmecht. Dann sie suchen: iren aigen lust, nit der armen lust, und brauchten ir gut inen selbs, nit den armen. Also diser reicher auch. Er hat das guet Joben, aber sein leib nit. Der arm hat Jobs leib, aber sein gut nit. Was geschach? der reich sucht sein lust, ließ den armen ligen. Aber do er sein lust gebußt hat, do kam der tod und nam im sein leib und sein gut, scheidt sie von ainander, wie ain erzknab das silber vom erz, und nam den reichen und fürt in in abgrund der hellen, Sein gut ließ er seinen erben uf erdrich mit freiden, wie ers gehabt hat. Also bleibt das guet allmal seliger, dann der reich. Der arm starb auch und der tod schid sein krankhait von im und fürt in in die scho Abrahe zu der seligen. Und die krankhait ließ der tod geschiden ligen vom Lazaro den andern armen uf erden. Nachdem aber, was begegnet? der reich man sach sein vatter Abraham in freuden, gleich als ain toder aus dem grab die sunn im himel, begert der leschung von dem schlechtisten wasser, und sach den armen in seiner schoß, als den schein in der sunnen. Do rechet sich die gothait in der reichtumb der reichen, die irn lust suchen, lueß im nichts werden. Dann er hat das sein schon gesoffen, das er saufen solt. Dann aim jegklichen ist sein zil ufgesetzt, wievil, und nit mer. Diser reicher begert zu warnen die seinen: aber nain! Darumb [1765] ir reichen, schauen uf, ir habt kain warnung als die geschrift: glauben ir Wo nit, so versehen euch kaines seligen lebens, sonder

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daB eur selig leben uf erden ist, aber nit, wie Christus ge- «o

sagt hat. Derselbig hat gesagt: dein will, der werd uf erden, als im himel So ist eur seligkait uf erden nit der will gottes, nit wie im himel. Darumb, so er nit also ist, so ist er auch nit in jener welt. Darumb hie guet leben in

21 vom ertzt. | O1 alls. 26 dem. 32f. rechnet sie. 41 Matth. 6, 10.

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eurem reichtumb, naeh dem guten leben das ellend ist, das niemants mag ersinnen. Das ist aber die selig reichtumb, daB in sein guet kainer sein lust sucht, sonder sein narung und seines nechsten nutz, und dobei gedenk, daB hie uf erden kain freud soll sein on sehwaiD, angst und not. Aber so wir von hinen schaiden, so komen wir in den ewigen leib. Derselbig wirt rue und freid hon, freud über freud, ewigkait uber ewigkait, in ewigkait, amen.

4. Liber de remissione peccatorum.

[122a] Dieweil wir hie uf der tödlichen erden nit mugen und können on sünd sein, und aber was in sünden ist, das ist hie in kaim selig leben, und mag nachfolgent nach disem leben nit komen in das ewig. So wir nun also ain schwach geschöpf seint, daß wir, so wir uns auch im hóchsten bewarn, und aber doch nit so wol mugen be- warn, anderst dann daß wir in sünden sonder gefunden werden, ist von nöten, daß wir von der vergebung der sünd wissen zu verston. Nit darumb, daß wir uf dieselbige sollen sünden und uf die verlassen, sonder in kain weg nit, und aber desto fester hueten vor sünden, uf daß wir nit gefunden werden die barmherzigkait gottes leuchtfertig zuversuchen. Dann wir werden also an dem ort sünd über sünd beraiten und verdamnus über verdamnus. Das sollen wir aber wissen hie im seligen leben uf erden, so wir wandeln im weg gottes und fallen im selbigen, daß wir allemal widerumb werden ufgericht und ufgenomen. Dann darzue ursacht unserm ewigen got im himel unser laid und reu der sünden. Und uf unser laid und reu, so die get us grund unseres herzen, so wirt sie von got miltiglich vergessen und vergeben, also daß er ir weder hie uf der tödlichen erden noch auch in [1220] jener welt nimermer gedenkt und noch fürhalt. Darumb so ist an dem ort am nótigisten, daß wir gedenken, daß wir reu und laid über die sünd haben und daß das- selbig von herzen gang und das herz ganz sei und stand in warer reu und laid mit ganzem volkomnem grund, als seß das herz in eschen und im sack, wie die Niniver, nit eußerlich, sonder aber inerlich. Dergleichen und nit minder, dann wir in der neuen kreatur bedörfen nit seck noch eschen, nit uf nadlen, nit uf stainen gon, dann dieselbige ding be- dörfen zeit und stund, bis die genugsam beschicht. Wie

8 slatt ewigkait überall einigkait. 9 Ebenso wie unsere Hs. das Neub. Hsv.: De remissione peccatorum. ÖOss. Hav. Übersetzt: Von vergebung der sünden. Nur A überliefert den Urtext. Im ganzen gleichlautende Auszüge sind in D, B und H erhalten. 12 und was.

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aber das alles nit, sonder allain ain ganz herz, und das in ainem augenpliek ganz sei. So ist on eschen und sack alle sünd vergeben und verzigen. Aber nit minder ist es, dise vergebung der sünd soll sein im herzen, als die Niniviter mit dem leib bewisen hont. Also hart und streng soll das in reu und laid gefuert werden, das ist in uns die reu ver- glichen durch Christum unsern herrn. Darumb im herzen und nit im leib die ding erfunden werden.

So groD ist die erst sünd gesein, die wir die erbsünd nennen, von Adam her empfangen, das ist, den zorn und fluch Adam und Evae, so über uns auch gangen ist, daß 4ieselbig sünd von uns niemants hat mugen nemen, weder

got noch der mensch, bis sich got erbarmbt und sein [123a] -

son lieB geboren werden. Der nam dieselbig sünd alle hin, also daß wir der neuen kreatur nimer derselbigen sünd seint, sonder derselbigen erlediget von ir. Das ist die höchst vergebung der sünd, so got bewisen hat. Dann sie ist gangen über die ganze welt, über juden, haiden, über krieehen, arabier, über teutschen, welschen, uf erden und übern sünder im wasser. Also welcher der sei, der do allain den tauf an sich nimbt irn namen des vaters, sons und hailigen gaists, derselbig ist jetz im glauben. Christi, der- selbig ist jetzt erledigt und ain neu kreatur, nimer der alten sünd. Das ist: nimer in der erbsünd. Die vergebung ist gangen und get für und für on end über die ganze welt, und allain es sei dann, daf wir den tauf Christi emphahen, - sonst werden wir nit von derselbigen sünd geledigt, sonder hangt an uns in ewigkait. Aber der son gottes hat sie hinweg genomen und uns den gewalt geben, kinder gottes zuwerden durch unsern glauben in den son gottes, das ist, in den, den got zu uns gesant hat, uf daß wir nimer seint der alten welt, das ist, des alten testaments, das ist, der alten sünden, sonder seint gar neu, gar ain reines, von den- selbigen allen gewaschen und weißer gemacht dann ain :schne nimer sein mag, durch, das bluet Christi: ist der ysop, mit dem wir im neuen testament gesprengt seint, von dem David sagt, der do begert hat mit disem ysop ge- [1235] :sprengt zuwerden, damit geweschen, das ist, der von dem alten testament hinweg genomen wirt und do ain neue kreatur angang, die dann durch solch weschen weißer werd, dann aller schne. Was war der wust, von dem wir sollen geweschen werden, der uns unrein gemacht hat und befleckt? Allain daß unser mueíter in sünden empfangen hat. Das ist: ain jedliche muetter, die nit getauft ist, die empfacht in sünden. Dann das ist die sünd, die do geerbt wirt von

20 und den in sünder. . 34 gewachsen. 35f. Ps. 51, 9. ‚Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/2, i 2

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Adam her, darumb David sein muetter bekent, daß sie in hat in sünden empfangen. Wir aber des neuen testaments nit also. Sonder wir seint erledigt und erlöst. Darumb empfacht uns unser mutter nit in sünden.

Also von vergebung der sünd den ungetauften gebürt uns im seligen leben nit zureden, dann daf bei inen ver- gebung der sünd sein, mag in unserm christlichen glauben nit begriffen werden. Dann am ersten vor allen dingen mueß do die vergebung der erbsünd sein. Dieselbig wirt nit vergeben als allain im tauf. Der wescht dieselbig ab im bluet Christi, daB wir alsdann weißer dann der schne werden. Die nun nit getauft werden, die werden derselbigen sünd nit ledig. Dann do muß sein, daB der tauf die ab- nem. Und niemants wirt getauft, dann die da glauben; die nu nit glauben, die werden nit getauft. Darumb so wirt in die sünd nit vergeben. Us dem folgt nun die ewige ver- damnus. Darumb Christus sagt: der do glaubt [224a] und getauft wirt selig, dann ursach, er ist geweschen von der erbsünd. Der aber nit glaubt und getauft wirt, der wirt verdambt. Darum so mueß das wort fest bleiben und tuet das, daß allain die getauften, so'da glauben in den, den got gesandt hat, Jesum Christum, sein ainigen son, selig werden. So die nun selig werden, so ist das erst, daß ir sünd ver- geben sint, und seint ain neue kreatur und ain neues ge- schöpf und ain neu testament: fürhin kinder gottes, die vor- hin kinder der sünden warent, der finsternus. Die seints jetzt nimer der finsternus, sonder des lichts, das ist, der ver- gebung, durch die wir muessen zu dem ewigen leben. Darumb all ander glauben, sie seint im menschen, sie seint im abgot, sie seint im Machomet, oder wie die seint, haben kain erlósung von iren góttern und propheten, sonder alle zu der ewigen verdamnus, ir götter und sie mit inen. Dann nur ain got ist im himel und erden, und nit mer, und kain ander nit, der allain, der am kreuz gehangen ist. Darumb daß sein marter, sein leiden, sein tod hat muessen die sünd hinweg nemen, dester schwerer werden die abgötter und falsch götter verdambt und gesenkt werden inn abgrund der hellen. Dieweil nun die erst sünd nit vergeben wirt allain durch den tauf 2c., so werden auch ander sünd in derselbigen sünd bleiben, und auch nit vergeben. Wie aber der [1246] son gottes gesagt hat: es wirt ain hirt und ain sehafstall, dann das ist uns wol zuverston, daß ain licht wirt scheinen den seligen im letsten der zeit, also, daß der taut in der ganzen welt sein wirt, darumb auch ain hirt zur selbigen zeit.

1f. Ps. 51, ?. 17f, Mark. 16, 16. 21 den getauften. 41 Joh. 10, 16.

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Nun aber weiter von der vergebung der sünden im neuen testament, das ist, von vergebung der neuen sünd.

Das ist, die alt sünd ist verzigen und vergeben, aber über

das, dieweil wir die schwechisten kreatur seint, so folgt hernach, daß wir teglich in sünd fallen. Das ist aber ain neue sünd, die wir tunt wider die ler, gebot, gehaiß Christi. Derselbig will: got lieb haben und den nechsten als uns selbs. So nun das nit beschicht, so sint wir in sünden und dörfen vergebung derselbigen. Nun ist do zwo vergebung, die aine wir selbs, die ander unser himlischer vatter. Das ist also: zwifach sünden wir: in got und inn nechsten. Nun ist also ain zwifaehe vergebung da: daß wir dem nechsten vergeben, als wir dann von got auch wellen vergeben hon. Das ist, vergeben wir unsern feinden und schuldnern, so vergibt uns got auch, das wir wider in hont gehandelt und geton. Darumb so muessen wir anfahen vergeben ainander, und der anfang ist unser, das end ist gottes. Darumb so vergibt er auch uns, wie wir vergeben haben und gemessen unsern schuldnern. Also wirt er uns auch gleichmeßig halten. Nun ]125a] ist die sünd, so uns beschicht durchainander, nichts anderst, dann allain gegen uns. Darumb wir gegen- ainander nit sollen rechig sein, sonder also sollen wir uns halten, daß der, der do schuldig ist dem andern, sich mit im versun und vertrag, dieweil sie baid uf erden leben und seint. Dann ursach, wirt ers nit tun, will nit vergebung von im bitten und erlangen, so wirt er nach disem leben überantwort werden dem henker in jener welt, und do solang im kerker ligen, bis er den letsten quadrant bezalt. Aus dem folgt nun, daß die, so do schuldig seint, umb ver- gebung der schuld... . . ., und sich mit inen vergleichen. Demnach soll derselbig, dem diser schuldig ist, dem ver- zeihen und vergeben. Wo nun aber das nit beschicht, so wirt got demselbigen verzeihen und dich uf deine unbarm- herzigkait strafen auch nach unbarmherzigkait. Dann wie dein herz wirt sein, also wirt auch das herz gottes sein. Dann der ain tail, der mueß bitten, der dann schuldig ist, der ander tail, dem man schuldig ist, der mueĝ verzeihen. Also wie wir uns in dem artikul halten, also halt uns got auch. Darumb so get am ersten unser barmherzigkait ain, und so die ausgesprochen ist, so folgt auf dieselbige ver- gebung der sünden auch.

Also gerecht ist got, daß er will, daß die sünd, so wir gegenainander handlen wider die liebe des nechsten, von [1255] uns erstlichen verzigen werden, und im die ding

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haimsetzen, das auch also zuverston ist: hat dir ainer ain 4

18 noch uns. 30 Lücke? 9*

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sehaden zugefuegt gegen deiner freundin, weib, dochter oder dergleichen, in was weg das besehehen mag, so ist die straf so groß, daß dus nit magst gegenainander vergleichen: ob

‚du in schon tötest, noch hat jener nit genuegsam gleiche

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maß umb sein sünd. Dusts aber, so stet got mit seiner straf ab und fellt der zorn über dich. Darumb verzeich, er bitt dich oder nit. Bitt er dich nit, und aber du verzeichst uf das, daß dich got in der stund des tods nit ungehorsam find, alsdann folgt uf das: hat jener dich nit beten umb verzeihung und du bist von im in hochmut gedrungen worden oder in verachtung oder in spot, und du stirbst in dem, so wirt der ander in den kerker gelegt, von dem Christus redt, und wirt do nit heraus komen, bis er den letsten quadrant legt. Das waißt nun got, wie der quadrant zuverston ist. Du aber solt allemal vergeben, wie dir geschicht, und gedenke, daB du gegen, got auch nit on sünd seiest, und waißt nit, wie groB got die klag gegen dir fueren wirt. Darumb ver- zeihe alles, uf daß dich got milt, barmherzig find gegen dein feinden uf erden. Also werden die großen sünd wider got, von dir beschehen, vergeben durch dein vergeben der klainer sünde, so wider dich geschehen seint. Der dir dein weib schmecht, der sündt wider got und dich. Vertregt er sich gegen dir [126a] uf erden, so ist es gegen got auch ver- íragen. Wo nit, so vergib du, so wirt got die straf vollenden. Dann sein ist die rach und er wirts vergelten ainem jegklichen, wie sein hochmut inhalt. Dann der nit bitten will umb vergebung den menschen, der ist hoffertig und will nit in die demut. Denselbigen erhórt auch got nit, so er in bitt umb vergebung. Am ersten get die vergebung beim mensch hin, so es gegen dem menschen beschehen ist. Die ander dureh got. Beim menschen muß angefangen werden die demut und darnach vor got auch. Der den menschen ver- acht, der veracht auch got. Dann also hat ers gesagt: du solt dich vertragen, dieweil du mit deim gesellen wandlest uf erden, uf daß dir nit nachgang in jener welt. Dann in derselbigen ist ain solcher kerker und seherg do, dem du nit wirst entrinnen mugen, sonder du muebt in den kerker und dein urtail teuer genug zalen.

Et si aliquem defraudavi reddo quadruplum.

Nun aber ainer, der nit vergebung darf bitten, als ainer, der dasselbig zuerstatten hat, der sols erstatten. Als was gut antrifft, bescheißt ainer ainen umb ain gelt: vermag ers

nit wider zu geben, so soll er in bitten, daß er im das

1 freunden. 12ff. Matth. 5, 26. 33 fl. Matth. 6, 14 usw.

39 Luk. 19, 8.

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verzeihe: so soll ims der verzeihen. Nun aber vermäg ers zuerstatten, so soll er in nit bitten, daß ers [126b] im verzeich, sonder selbs erstatten und aber darzu bitten umb verzeihung. Und so redlich soll ainer sein an im selbs, der es vermag, ehe daß er ain beschiß oder betrogen guet habe, soll ers ehe vierfach widergelten. Darbei sicht got dein große milte, demut und guete in. der erkantnus deiner sünd. Jetzt uf das wirt auch got dich erkennen und gegen dir auch vierfacher vergebung der sünd dich erlangen lassen, dern sünd, so du wider got hast geton. Dieweil nun hie im hailigen leben allain das das aller großest ist, daß wir uf erden recht vergeben und ainander recht verzeihen und gegenainander vergeben, als gestolen guet widergeben und dergleichen, was also antrifft, und dasselbig überflüssig. Wo aber nit, daß dus nit hettest, mit deiner demut gegen im und mit der reu und laid begange, daß dieselbig das alles zal und hinneme. Das aber mit kaim guet mag vergleicht werden, als schendang der ehe, der tochter, der freundin, do kain guet mag noch anderst, das vergeben, als allain die ainige erkantnus gegen denselbigen, und mit solcher reu und diemuet, daß auch got ain genuegen mag daran haben. Nit allain, daß du mainst, dich nach phariseischer art zustellen und bitten on laid und reu. Ob gleichwol uf ain sollichs phariseisch herz dein nechster dir vergibt die schuld, so erkent got dein herz, wie es laid und reu gestanden ist, derselbig, darnach so die stund kombt, so rechtfertigt er dir dasselbig, und helt [127a] dir dein betrogen herz für, und dein phariseische bittung und andacht. Ob dir vergeben hat dein nechster dein missetat wider in, daB du durch beschib und betrug EE hast, so wirt dir got denselben betrug in rechnen. Dann der will, daß herz und maul ain ding sei, und kain falsch im herzen, und das maul anderst sei. Was du mit betrug erlangst, das ist nichts erlangt. Got wird dich am selbigen ort ersuechen, der alle herzen erkent, bis in das mitelst seins centri. |

Dieweil wir nun haben den gwalt von got in dem neuen testament under den neuen kreaturen aus dem andern Adam, der Christus ist: den gwalt, die sünd ainander zu- vergeben und kain rach do zutragen, alls got haimgesetzt, und so wir die sünd vergeben ainander und verzeihen, so wirt uns got auch verzeihen, in dem, so wir nit recht gegen unsern nechsten wellen hon, sonder uns der recht verzeihen und halten uns in der barmherzigkait gegen dem nechsten, und nit des rechten, als Christus gesagt hat: nimbt dir ainer

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den rock, laß in im, auch den mantel darzue, das ist, ehe du 4

17 oder schendung der ehr zw lesen. 44f. Matth. 5, 40.

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recht gegen dem nechsten wellest suechen, ehe laß faren. Dann recht begeren gegem nechsten ist nit ain tugend im seligen leben, sonder barmherzigkait ist ain tugend. Die widerstet dem rechten und bleibt allain in der burmherzig- kait [2275]. Das ist ain tugend des seligen lebens. Nun aber so folgt uf das, dieweil die barmherzigkait ain tugend des seligen lebens ist, und es wer ainer, der die nit wolt annemen von denen, so im die beweisen, so ist der gwalt uns daruf geben, daß derselbig, so er ermant würd, ainmal, zwai, drei, durch dich allain, dureh mitgespanen, durch die gemain, wo nit, so haben wir gewalt mit demselbigen zuhandlen, wie es uns lust, das ist, wie mit den plaplern und ethnischen, die dem henker bilich sollen underworfen werden, mit inen zuhandlen, daß sie aus der kirchen, das ist, gus der gemain komen, das ist, auch gar ab der welt. Dann die ganz welt ist ain kirch. Darumb soll er kain platz uf ir hon: er wirt vergiften und verunrainigen die seligen und die unselig mit im machen. Dann also beschleußt der gwalt Christi in dem, daB wir in haben. Also was wir binden, das ist bunden, was wir ledigen, das ist ledig. Also aber, will er nit under die barmherzigkait, so werde im die gerechtigkait zutail, das ist, ab der welt. Jetzt binden wir in nach dem rechten, dem er nachstellt. Ergibt er sich aber under die barmherzigkait, so sollen wir in ledig lassen. Lassen wir in ledig, so seint im sein sünd aus kraft der barmherzigkait vergeben, under die er sich geworfen hat. Und was wir do handlen, das ist aus got do, nit von uns. Darumb was wir also binden, das ist auch im himel bunden. Das ist, sie komen nit darein. Ledigen [128a] wir sie von sünden, so seint sie auch im himel vor got geledigt. Also, der recht will hon, dem soll es begegnen, der barm- herzigkait will hon, dem soll sie auch begegnen, und das hie uf erden und nit sparen in jene welt, so es wirt ver- saumbt sein, und nimer der gwalt, sonder ain anderer, der schörpfer ist.

Also guetig ist got, daß er nns gegenainander die sünd zuverzeichen gwalt geben hat, und daß aber das beschehe, dieweil wir hie uf erden mitainander wandlen. Dann nach- folgt wirt der gwalt nimer do sein, und darzue auch, wo aber ainer würde sein, der nit wolte dermaßen handlen, der ist in unserm gwalt, ab der welt zutun, von uns aus der kirchen. Dann sonst hat der mensch nit gwalt zutóten noch niemants das leben zunemen, allain es sei dann, daß sich der sünder nit bekern wolt uf die ermanung, so gegen in zum dritten mal beschehen: will er nit: mit im ab der welt.

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33 in sparen.

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Als so ain dieb do wer, ain mórder und dergleichen, so will got nit, daß mans töt, sonder will die ermanung am ersten hon, uf daf der sünder bekert werde. Wo aber uf solche ermanung kain hilf do würde sein, alsdann ist der zubinden und zustrafen von der welt. Und so wie greulich die sünd, vil mord, oder sonst, so get das evangelisch gesatz vor dem kaiserlichen, das ist: am ersten ermanen, nachfolgt, wo [128b] nit, das kaiserlich gesatz hernach, und was der kaiser bindt, das ist auch im himel bunden, widerumb auch: das die kirch

ledigt in der gemain, ist auch gelediget. Das tuet die reu

und laid über die sünd, gefellt got baß, dann der tod oder gericht des kaisers, so dieselbig do ist. Allain aber, so sie nit do were, alsdann soll dem kaiser folg geschehen in seinem gebot und gesatz. Also will uns got uf erden hon im neuen testament, daß wir gegenainander in solcher liebe leben sollen, daß kainer gegen dem andern soll neid, haß, Zorn, rach 2c. tragen, sonder ainander verzeihen und den gwalt geben zuverzeihen. Und was wir verzeihen unsern schuldnern, das ist verzigen auch bei got. Und der uns in der kirchen ain laster anfacht und über die dritt warnung nit abston will und in reu' und laid gon, denselbigen haben wir gwalt, dem kaiser zuzestellen, uf daß er ab der welt kombt. Dann got hat ain wolgefallen im sünder, so er reu und laid tregt, und das uf erden. Wo aber nit, daß er do veracht, ab der sunnen geton, wie Sodoma und Gomorra, wie Jerusalem zerstört ward, also mit im auch umbgon. Besser wenig und guet, dann vil und nichts guts. | Also auch sollen wir wissen, daß uns got barmherzig- kait beweist. Darumb sollen wirs aueh beweisen. Dann solte got gegen uns das recht brauchen, wer blib uf erdrieh? niemants. Das sollen wir in allen dingen gedenken, wie uns [129a] got so ain große barmherzigkait mittailet, daB wir uf solche treu, so er uns tuet, auch barmherzigkait tunt beweisen und uns nit des rechten behelfen gegen unsern nechsten, sonder der barmherzigkait gegen im, dieweil und got die gerechtigkait gegen uns auch nit braucht, dermaßen wir auch nit gegen dem nechsten oder unserm bruder, sunder allain verzeihen und vergeben. Dann do Petrus fragt: wie oft? do wart im geantwort: sibenzig mal siben mal ains tags. Das ist sovil: on end haben wir zuvergeben. Dann nit die zal ist gegen dem nechsten zubedenken, daß ainer vermainte: ich habe dir vormals auch vergeben, ainmal, zwaimal, dreimal :c., es ist nunmer gnug, ich wirt dir für- hin nit mer vergeben 2c. Solches sollen wir nit melden.

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Dann so oft kann unser bruder nit wider uns sünden und 4

381. Matth. 18, 21ff.

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fun: wir tunt noch vilmer wider got. Darumb sollen wir nit sagen: es ist gnueg. Dann sagten wir gegen unserm bruder, so wirt es got gegen uns auch sagen, und uns messen mit dem maß, die wir gegen unserm bruder genomen hetten.. Domit so beschleußt es sich in der gestalt, daß wir sollen gar und ganz alles verzeihen, sie tuen wider uns, wie sie wellen, es sei was well: so sie uns bitten, sollen wir im verzeiben: so wirts inen vergeben. und uns unser sünd gegen got auch. Bitten sie uns nit: aber vergeben, uf daß uns. got vergebe unser sünd auch, so ers zu uns gesprochen [2295] hat. Den andern lassen got befolhen sein in sein gericht und urtail oder barmherzigkait. Und so wir also leben uf erden, so fueren wir ain seligs leben. Darumb sollen wir betrachten, daß got im himel will, daB unser kainer verlon werd, sonder all behalten. Darumb so setzt. er den anfang in unser hand und gwalt, daß wir am ersten sollen barmherzig sein, so wirt darnach got auch barm- herzig sein. Ist das nit ain groß nachlassen, so ein herr zu aim sagt: wie du vergibst, also will ich dir auch ver- geben. Nun stet es ietzt in des barmherzigen hand: will er vil oder wenig, so wirts im,. es stet in seinem willen, nachdem und er will, daB im got verzeihe.

Wie nun gesagt ist von der kirchen, und wie sie die sünd vergibt, so der sünder sich ergibt, wo nit, do niehts vergeben mag werden, sonder er mueß sein stnd behalten und in die straf der verdamnus mit gon, ab der welt in die hellen. Dieweil nun aber ain solch großer gwalt bei uns ist, so sollen wir wissen, von wannen der uns kombt. Also ist dasselbig: am ersten muessen wir bekennen und kennen, Christum zusein ain sun des lebendigen gottes. So wir das glauben können und bekennen, jetzt folgt aus dem, daß wir des neuen testaments seint, der neuen kreatur, des taufs, das ist, aus dem tauf. So wir nun die seint, so folgt uf das, daß Christus auf uns pauet sein kirchen, als auf seine glaubigen, und auf die seinen, die er erlóst hat. Sein kirch ist sein [130a] volk, der grund der kirehen ist, daB wir bekennen, Christum zusein ain son des lebendigen gottes. Das ist der grund, uf dem grund stont wir alle. Jetzt stet. die kirch uf dem bekennen und glauben. Jetzt folgt uf das der gwalt der kirehen, daß, welcher der ist, der also uf disem grund stet, derselbig hat zu binden und zu entpinden, und hat den schlüssel in den himel, hinein zulassen oder nit. Das ist also: kain türk, kain machomet, kain apolliseh,. kain samaritisch hat gwalt, die sünd zuvergeben, allain der im glauben Christi ist, der hat gwalt, die sünd zuvergeben.

44 sumaritisch.

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Und sonst kain ander glaubt nit, als allain die glaubigen in Christo. Dieselbigen mugen ainander verzeihen, und hat kraft im himel. Was ander glauben und sekten verzeihen, hat im himel kain gwalt. Darumben so muessen sie nach irem tod die sünd all uf irem rugken tragen, dann sie seint nit der kirehen, sonder juden, haiden, wider den glauben. Also laut nun das wort Christi, daß die, so Christum kennen und bekennen, die seint die kirchen, und die kirch hat den gwalt, wie bisher fürgehalten. Also wie angezaigt, dermaßen mugen wir ainander die sünd vergeben. Aber die stünd, so in got beschehen, nit betreffen die liebe im nechsten, die- selbigen sünd werden hie nit begriffen, daB wir die seient, zuvergeben den gwalt zuhon, sonder [1305] aber die, so wir gegenainander, dieselbig ist hie in der kirchen, der gwalt. Sovil ist unser glaub über alle glauben.

So folgt nun aber weiter, daß der, der Christum be- kent und kent in, daD er ist ain son des lebendigen gottes, derselbige hat nit aus dem natürlichen verstand, sonder aus der erkantnus von got im himel, der solches offenbart, von unserm himlischen vatter. Das ist: Christus ist ain son des lebendigen gottes. Demselbigen gibt Christus den gwalt, daß im kain hellisch gwalt nichts tun mag. Aber all ander glauben seint under dem teufel, und er hat iren gwalt, sie umbzustoßen, zerbrechen, zerrütten, nach seinem gefallen. Disen aber, das ist, diser kirch, hat der teufel nit macht in kaim weg sie weder zerbrechen noch zuschedigen. Dann sie ist gwaltiger, dann der teufel. So gwaltig ist der, der Christum kent, ain son gottes zusein, daß im Christus den schlüssel gibt in den himel, das ist, daß er selbst mag hinein gon on alle hinderung. Au gleicherweis, als ain vatter oder ain bruder, der seim son oder bruder den schlüssel gibt zum haus und sagt: gang in wie zu mittentag oder mitternacht, wann du berait bist. Das ist nun ain zaichen, daß der vatter sein son kent, daß er im aus seinem haus kain spelunken macht, sonder kent sein son oder sein bruder oder nechsten so für ganz und gerecht, daß er kain tail bei dem bösen hat. Darumb darf er [131a] wol hinein gon. Also uf solche frumbkait, redlichait und bestendigen glauben und offenbarung von got gegen seinem son folgt nun, daß ain solcher gerecht man selbs den schlüssel hat inn himel, das ist, get selbs hinein, so in der tod angreift, und wirt erfüllt der spruch Christi: Et violenti rapiunt illud. Das ist, sie reiDent mit gwalt den himel zu inen. Das ist, sie hont den schlüssel selbs, und der himel mueß auf, kann

26 sich. 27 dann sie gwaltigen dann. 42f. Matth. 11, 12.

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inn nit widerston, wie dann Johannes Baptista ainer war, und ander dergleichen. Also laut nun das, daß wir, die do seint in Christo und in seim weg, so der tod kombt und uns nimbt, so haben wir den schlüssel inn himel, das ist, der himel mag sich unser nit erweren, sonder er ist ge- zwungen, ufzugon und sich spalten mit gwalt und uns ein- zulassen. Das ist der gwalt, den wir glaubigen hont über den himel, hinzugon mit gwalt, so wir uf erden im willen gottes, des neuen testaments gewandelt haben, und uf den grund gestanden, der Christus selbs ist.

Also nun weiter, auch ain iegklicher, dem also von got Christus geoffenbart ist, der hat auch den gwalt, daß er mag verzeihen und vergeben allen den, so wider in ge- handelt hont. Bitt ainer in, so soll er verzeihen, wie auch got, unser himlieher vatter, uns verzeicht, so [1315] wir in bitten, und das verzeihen hat kraft im himel, und ist dem- selbigen verzigen und vergeben vom menschen, auch von got, wie vom menschen. Also hat Christus hie uns seinen

glauben, den gwalt selbs in unser hand geben, und wie wir

verzeihen, so ist im himel auch verzigen und vergessen. Dergleichen auch, so wir nit gebeten werden, zuverzeihen, und unser verzeihen, das ist, unser gwalt, wirt veracht, so haben wir dieselbig zubinden in abgrund der hellen. Und so wirs binden in die hellischen bender, so seint sie auch im himel gebunden. Das ist, wir vermugen niemants zu- binden, allain got bind dann. So ist nun das also: so wir binden, so bindt got im himel. Jetz hats gwalt und ist ge- bunden. Dann got will nit, daß man sein gesalbten veracht, verspott oder dergleichen antast. Dann die seint seine ge- salbten, so er mit seinem bluet erlöst, die got, unser him- lischer vatter erleucht hat, daD sie sein son kennen. Die- selbigen hont gwalt zuledigen von sünden, zu binden, wie fürgehalten ist, alle die, so wider sie seint. Dann wer wider sie ist, der ist auch wider got. Der auch wider got ist, ist auch wider sie. Also werden von uns die juden, die haiden, die türken, die mamelucken und all ir abgótter gebunden im abgrund der hellen, und es hat kraft. Dann dureh uns beweist Christus sein glori, sein gwalt, und dab wir die seint, die den teufel haben zubinden und die seinen, zu ainem zaichen unsers [132a] warhaften glaubens, der uf Christum gebauen ist und gesetzt. Das ist nun der gwalt, den wir hont in vergebung der sünd, dazue auch in ledigen und binden. Alles, das wir uf solche erkantnus tunt, das

ist auch im himel also. Dann der vor. uns und bei uns `

1 Johannis Baptiste. 98 1. Chr: 17, 22. Ps. 105, 15. öl kain son. 40 glauben, der der uf,

27 27

nichts soll, der soll in ewigkait nichts, soll auch vor got nichts. Darumb, so er vor got nichts soll, so soll er auch vor uns nichts: darumben haben wir gwalt, in hinweg zetun.

In solchen gwalt soll sich niemants verwundern, den wir glaubigen haben. Dann so wir sehent, daß Christus hat den aposteln solchen gwalt geben, daß sie hont gift trunken: hat in nit geschadt, sie hont die toden lebendig gemacht, sie hont die blinden gesehent gemacht, also groß ist es umb ainen, der in Christo lebt. So nun derselbig gwalt also do ist und vor augen ligt, so ist auch darbei derselbig gwalt, der ietzt gemeldt: also lieb sint wir got, daß uns all unser sünd vergeben werden, allain ausgenomen die laster und sünd, so in den hailigen gaist geschehen. Dieselbigen werden weder hie noch. in jener welt vergeben. Dieselbigen sünd ist die, so wir Christum ain lugner haißen in seiner ler. Dann sein ler ist der hailig gaist. So wir das nit glauben wellen so und verletzen, verachten und dergleichen, jetz ist die sünd im hailigen gaist volbracht. Der die volbringt, dem ists in ewigkait kain vergebung. Niemants hat auch kain gwalt, dieselben zuvergeben. Dann [2325] der wider den hailigen gaist redt, der in will lagen Strafen, auch der wider got flucht und lestert, das seint die sünd, die nimermer müglich seint zuvergeben. Sunst aber alle sünd vergeben werden, wie die seient, so wir allen menschen auch verzeihen, kain rach noch kain rechts gegen niemants begern, sondern gegen jederman allain barmherzig- kait gebrauchen: die wirt uns auch gebraucht werden. Und dohin zu dem letsten fliehen in ain revigs, leidigs herz, das ist, in die forcht gegen got. Daß wir sein ler, sein gebot nit halten, dasselbige in solcher reu und laid befestigen, daß vor reu und laid kain teufel in unser herz mag. Dann dasselbig treibt den teufel hinweg. Wo aber nit reu und laid ist, das ist auch kain widerston dem teufel, und ob wir groß sünd uf uns haben, wie die verlaufen seint, sollen wir aus der tiefe unsers herzens schreien zu got, und so wir mit ernst schreien und mit ganzem grund, so wirt er sein augen gegen uns wenden und wirt aller unser sünd vergessen. So wir aber würden nit also fest sein in unsern herzen, so wirt er kainer sünd vergessen hon. Wer wirt im mugen widerston? Aber darumb soll unser herz wachen tag und nacht on underlaß, von ainer mettni zur andern, und für und für von der hoffnung nit sten, sonder bestendig sein und bleiben [133a] und gedenken an die große barm- herzigkait gottes, daß die erlösung bei im ist. So alle sünd uf erden do warent, dieselbigen all die erlösung haben in

6ft. Mark, 16, 17f. 28 ruewigs.

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der barmherzigkait gottes. Daun also werden wir erlöst von sünden hie uf erden in dem seligen leben: so wir wandlen im weg gottes, werden wir ufgericht, wo wir gefallen sint..

Also ir all, so uf erden leben, fallen von der hoffart und übermut und gont in die diemut und bekennen eur

sünd gegenainander. Daun wir seint alle sünder. Der sein

sünd aim andern bekent, und derselbig im, der bekent sich aim sünder. Uf solches folgt nun, daß wir ir ainer dem andern sollen verzeihen und vergeben, uf daß wir selig werden. Dann, o ir gewaltigen, so ir gegen eurn undertonen nit werden bekennen den hochmut, so ir mit inen hont ge- triben, so werden ir nit verzeihung erlangen. So ir nit ver- zeihung erlangnet hie uf erden gegen denen, den ir schuldig seint, wie wellent ir aus dem kerker komen nach disem leben, do nichts ist, als ain ewigs feur und zeen klaffen. Also auch ir undertonen, nit haben ir gehorsam gehalten gegen den obern: bekents gegen inen, uf daß sie euch ver- zeihen und vergeben, und also on dieselbigen sünd lauter und rain sterben. Dann also stirbt man im herren. Also auch ir, die da werben in der welt in allen land: bekennen eure sünd denselbigen, die ir tübermessen hont: wie groß wirt got das ansehen in eurem herzen und [7335] euch auch verzeichen. Dann wie kann euch verzigen werden, so ir nit bekennen eure sünd, daß sünd sei. Und ob ir schon: gegen got ain zuflucht hont, so ist aber das sein ordnung und gehaiß, daß wir sollen ainander am ersten bitten und vergeben. Demnach kombt die seiu hernach, die alles ver- zeicht und vergibt. Und ir gelerten: bedenken euch, wo ir eur gelerti genomen haben, warzue sie komen ist, was sie geton uf das, so ir mit eurer gelerti wider got den menschen verfürt hetten. Dasselbig öffnen, wiewol es hart ankombit,. die gelerti zu widerruefen und sie für lugner er- kennen. Erharten nit darinen: außer mit dem butzen, und bedenkt den ellenden kerker, der nach disem tod kombt. Und ir arzt, bitten eur kranken, daß euch verzeihen. Dann ie mugen nit all glas lauter sein. Darumb diemuetigen euch zu dem nechsten, darnaeh zu got. Also hats sein ordnung, daß vor den menschen der anfang geschehe. Und ir arbaiter, als handwerksleut und pauer: euren betrug, bescheißen offnen denen, den irs bewisen hont und do verhalten nichts, damit. got nit über euch den harten fluch fallen laß, der euch in ewigkait nimer verlassen wirt. Gedenken in die barmherzig- kait gottes, daß sie groß ist uf eur bekennen.

Darnach, nach allem, so bedenken auch der sünden, so [134a] ir gegen got volbracht hont. Und so ir allen menschen verzigen hout und euch gegen denselbigen gebot gehalten nach der ordnung Christi, so mugen ir mit freude zu got

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hoffen derselbige sünder gegen im auch dermaßen die barm- herzigkait zuerlangen und darzue in sein kreuz fliehen und sich im ergeben, sein tod, sein marter, sein leiden in dein herz nemen, under das fliehen, uf daß der hellisch teufel kain einrüttung mache: so werden dir beisten und bei dir sein in deim tod alle hailigen, und mit dir, so dich der tod geschiden hat, freuen in die ewige freid und seligkait und mit dir singen das lob gesang des himlischen hörs. Dann wir alle sollen niehts anders gedenken und wissen. Dann

S0 wir also im herrn sterben under seim kreuz, daß do ain

verloren schaf gefunden ist worden, über das sich das ganz himlisch hör erfreut, daß das schaf zu inen komen ist. Und do wirt alsdann ain jegklieher nemen sein belonung,

der als ains propheten, der als ains jüngers, der als ains

apostels, ain jegklicher nachdem und er im buch des lebens geschriben stet. Groß werden sich aber die freuen, ‚gegen denn gesagt wirt werden: ich war nackend und bloß und du hast mich klaidt, darumb bist ietzt mein. Ich war durstig, und du hast mich getrenkt, ich war hungerig, und du hast mich gespeist, darumb bist ietzt bei mir. Ich war krank und ellend, du hast mieh haimgesucht, darumb bist ietz bei mir. Ich bin im gefenknus gelegen, du hast mich getröst: darumb bist [1345] ietz bei mir, nit daß du mirs hast geton, aber den meinen in meinem namen. Für- war, der dem minsten in meinem namen tuet, der tuet mirs. Darumb so komb zu mir, du seliger und gesegneter, in das reich meines vatters, das euch bereit ist von anbegin: das

'ist das verlorn schafe, das wider gefunden ist wörden in die

ewige säligkeit. Finis.

161i. Matth. 25, 36 f. 18 duch hast. 23 meinen namen.

Livin von Veltheim, ein Vorkämpfer der katholischen Kirche in Norddeutschland.

Von Paul Kalkoff.

Inhalt: 1, Die Pfründenprozesse an der Rota Romana.

2. Das Patronatsrecht des Kaisers und das päpstliche Devolutions-

recht im Prozeß über die Dompropstei von Goslar. 3. Der Ein-

druck des unechten Breves Hadrians VI. an Friedrich den Weisen:

einer Flugschrift Hochstratens auf die bischöfliche Re-

gierung von Magdeburg und Halberstadt. 4. Das diplomatische

Vorgehen Erzbischof Albrechts gegen die Reformation in Magde-

burg.

N. Hilling!) hat sich der mühevollen Aufgabe unter- zogen, in die noch wenig benutzten Aktenbestände des Rota- Archivs Bresche zu legen, indem er für das halbe Jahr- hundert vor Beginn der Reformation die auf die sechs Bis- tümer des alten Sachsenlandes bezüglichen Prozesse zusammen- stellte und zunächst für das Bistum Hildesheim in übersicht- lichen Tabellen veröffentlichte. Der Hauptgewinn liegt dabei auf dem Gebiet der Lokalgeschichte, zumal sich gezeigt hat, daB die heimische Überlieferung noch weit lückenhafter ist als die der römischen Registerbände, obwohl auch von diesen nur der sechste Teil der wichtigsten Serie, der „Handakten (manualia actorum et eitationum)* erhalten ist, während von den übrigen Beständen nur klägliche Reste vorliegen. Die statistischen Versuche wie der über die Zahl der vor dem römischen Forum geführten Prozesse mußten sich daher auf

1) Die römische Rota und das Bistum Hildesheim am Ausgange des Mittelalters (1464—1513). Hildesheimische Prozeßakten usw. Re- forınationsgeschichtliche Studien und Texte, herausgegeben von J. Gre- ving VI. Münster 1908,

31 531 i vorsichtige Schätzungen beschränken. Dem Historiker sind auch die knappen Andeutungen über die Organisation der um 1500 aus zwölf Richtern (Auditoren) mit je vier Notarien!) und einem zahlreichen Anhang von beamteten Sachwaltern (Prokuratoren) bestehenden Behörde sowie die Stadien des Verfahrens willkommen. Das am Ausgange des Mittelalters weit verbreitete Mißtrauen gegen diesen päpstlichen Gerichts- hof wird jedoch von vornherein verständlich durch die Tat- sache, daß die Zulassung zur Klage von einem durch den Vizekanzler im Namen des Papstes erteilten Prozeßauftrag (commissio) abhängig war, obwohl das Interesse der Regie- rung durch die vorhandenen Staatsanwälte (procuratores fis- cales) hinlänglich gewahrt werden konnte. Daß ein Prozeß drei Instanzen durchlaufen konnte, war ebenfalls nur eine geringe Bürgschaft gegen Fehlsprüche oder Parteilichkeit, da es sich um dasselbe Forum und eine durch gemeinsame Interessen verbundene Beamtenschaft handelte. Die Richter bezogen keinen festen Gehalt, sondern waren auf die Sporteln angewiesen, was sie ebenfalls zu der damals viel beklagten Verschleppung der Prozesse anregen mußte; überdies konnten sie Richter in eigener Sache sein, wodurch sich ihre und ihrer Mitarbeiter übergroße Beteiligung an den hier aus- gefochtenen Streitigkeiten zur Genüge erklärt. Daß diese Gruppe von Advokaten unter den wegen ihrer finanziellen Ausbeutung der Christenheit berüchtigten Beamten der Kurie, den „Kurtisanen“, besonders gefürchtet war, hatte überdies seinen Grund darin, daß sie in den Schlichen und Kniffen des Verfahrens besser bewandert waren als die Recht- suchenden „in partibus", d. h, an den lokalen Vorinstanzen, und ihre etwa nach Rom entsandten Vertreter. Die in dieser

1) Über die durch Julius II. 1507 geschaffene Organisation des Notariatswesens für Rom und Umgegend vgl. K. H. Schüfer, Deutsche Notare in Rom am Ausgang des Mittelalters. Hist. Jahrbuch XXXIIT, 719ff. (1912). Aus der daraufhin eingerichteten Matrikel der zur Praxis in Rom zugelassenen Notare, die von 1507—1519 reicht, ergibt sich, daB von 400 Notaren fast 40 ?/, Deutsche waren, darunter 4 aus der Diözese Hildesheim. Über die Stellung der Notare im Rahmen der kurialen Vakabilistenkollegien vgl. W. v. Hofmann, Forschungen zur Geschichte der kurialen Behörden (Bibl. des Preuß. Hist. Instituts XII) Rom 1914, I, 131ff. IT, 150ff.

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Hinsicht selbst von eifrigen Anhängern der alten Kirche wie von Wimpfeling oder Dr. Eck erhobenen Klagen werden von Hilling als berechtigt anerkannt, doch fordert das „glänzende Bild^, das er dessenungeachtet von der Wirksamkeit des kirchlichen Reichsgerichts entworfen zu haben glaubt, noch zu weiteren Einwänden heraus. Daß von den „bedeutenden Münnern", denen ,daselbst das Amt der Rechtsprechung^ an- vertraut war, sich einige auf dem Gebiete des kanonischen Rechts literarisch betätigt haben, dünkt uns kein so beweis- kräftiger Ruhmestitel, denn einmal sind sie verhältnismäßig nicht gerade zahlreich und dana mußten sie selbstverstünd- dich wünschen, die von ihnen befolgte Praxis zu allgemeiner Anerkennung zu bringen. Auch diese Ämter wurden ferner für Geld vergeben!) und sie waren für die meisten ein Mittel, sich zu bereichern, so daß ehrgeizige Naturen auf Grund der erworbenen Reichtümer und geschäftlichen Er- fahrung dann leicht den Übergang zu der diplomatischen Laufbahn fanden oder gar den Purpur erwerben konnten, wie dies besonders bei dem großen Kardinalsthub von 1517 der Fall war und kurz vor dem Tode Leos X. sich in noch anstößigerer Weise wiederholen sollte. Daß dabei gelegent- lich auch wahrhaft würdige Männer wie Campegio empor- kamen, ändert nichts an der Tatsache, daß es sich hier in erster Linie nicht „um Belohnung ihrer Verdienste“ handelte?).

Andere Feststellungen Hillings bestätigen nur schon längst gemachte Beobachtungen, vor allem die, daß die Hauptmasse der Rota-Prozesse sich auf streitige Pfründen bezieht, ferner daß die Unsicherheit des Pfründenbesitzes, die zu einer weit verbreiteten Verbitterung in den Kreisen der Geistlichkeit führte, wesentlich auf die leichtfertige Aus- teilung der päpstlichen Anwartschaften (Expektanzen, Provi- sionen, Mandate) zurückzuführen ist®); der vorsichtige Autor

J) Vgl. bei v. Hofmann I, 1091f. die Kapitel über „Die Praxis der Amterbesetzung und ihre Folgen^ und ,Beamtenbesoldung und Taxwesen"*.

2) Zu Hilling S. 58f.

*) Hilling S. 40f., 68f. Ein Beispiel ist die doppelte Verleihung ‚der Vikarie S. Nicolai in der Krypta des Domes von Hildesheim an

zwei Kurtisanen im April 1514. Hergenröther, Regesta Leonis X. Nr. 7877, 8001.

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hätte auch die rücksichtslosen Eingriffe in die Patronats- rechte und das Wahlrecht der Kapitel, die mit endlosen Vorwänden bemäntelte Mißachtung der Konkordate hervor- heben sollen, wenn er auch gelegentlich auf die „Gravamina“ der deutschen Reichstage hinweist. Er stellt dabei zwar fest, daß schon in der zweiten Hälfte des behandelten Zeit- abschnittes diese Prozesse auf das Vierfache anschwellen !); die eigentliche Hochflut trat aber erst unter dem in jeder Hinsicht verschwenderischen Pontifikat Leos X. ein, wie ein Blick in die leider auch nur ein Dritiel dieser Zeit behan- delnden ,Regesten* J. Hergenröthers zeigt?) Indem der

1) Hilling S. 36£. Wenn auch Schäfer (s. a. O. S. 721) nach dem Rota-Archiv feststellt, daß „von keiner Nation so viele Prozesse in Rom anhängig gemacht worden sind, wie von Deutschland aus“, so liegt die Erklärung darin, daß keine andere Nation sich so viele Ein- griffe der Kurie gefallen zu lassen brauchte wie die deutsche.

2) Regesta Leonis X. Freiburg 1884—91. Hilling hätte wenig- siens die auf die Diözese Hildesheim bezüglichen Nummern ausziehen und zu den von ihm angeführten Prozessen, den Pfründen wie den beteiligten Personen, in Beziehung setzen sollen. Der Zusammenhang ist schon dadurch sachlich begründet, daß nach den Konkordaten dem Besetzungsrecht des Papstes alle Pfründen anheimfielen, die „in curia“ erledigt wurden, im Besitz von Kurialen sich schon befanden oder schon streitig (litigiosa) waren. So wird ein durch Resignation beider Parteien erledigter Prozeß über die Pfarre Reden erwähnt, an dem drei bei Hilling mehrfach als Zeugen erwähnte Kleriker beteiligt waren; die Pfarre wird 1513 einem französischen Kurialen, dem Familiaren eines päpstlichen Scriptors, übertragen (Hergenröther Nr. 4862). Die Pfarre in Sessen erhält der Dechant von S. Andreas in Hildesheim (Nr. 15 776£.).

Der Prozeß Nr. 101 findet seinen Abschluß, indem Leo X. in Bestätigung eines Urteils Julius II, die streitige Vikarie dem obsiegen- den, als Prokurator bei Hilling oft erwähnten Notar (Schäfer Nr. 68) Heinrich Hovel überträgt (Nr. 1275). In dem um die Domdechanei 1507—1509 geführten Prozeß Nr. 81 hatte Heino von Werder gegen 4ie sententia definitiva Appellation eingelegt. Sein Gegner war der von Hilling S. 45f. nicht als Mitglied der Rota erwühnte Auditor der Rota Heinrich Bockholt, Propst von Lübeck und Domherr von Batze- burg, ein geborner Hamburger, der in Bologna die Doktorwürde er- worben hatte und 1523 Bischof von Lübeck wurde, von wo er 1534 vor den Protestanten nach seiner Heimatstadt flüchten mußte (G. Knod, Deutsche Studenten in Bologna. Berlin 1899. Nr. 361). So erklärt es sich, daß Leo X. erst 1515 die Domdechanei dem H. v. Werder

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/2. 3

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Verfasser an der für viele katholische Forscher unüberschreit- baren Schwelle Halt machte, beraubte er sich auch der Möglichkeit, die Wirkung der Reformation auf die von ihm behandelten Erscheinungen in Rom wie in der Heimat fest- zustellen: so ließ sich an Forschungen über „die Diözese Speier in den päpstlichen Reehnungsbüchern von 1317 bis 1560!)* zeigen, wie wenig Erfolg viele Reformbestrebungen des 15. Jahrhunderts auf dem Gebiet des Annatenwesens "hatten, aber auch ,der gewaltige und geradezu momentane Umschwung der Dinge infolge der Glaubensneuerung in Deutschland“.

Auch das ist schon bei andern Sprengeln bemerkt worden, daß die Dignitäten, Kanonikate und Altarbenefizien von den Kurialen mehr umstritten wurden als die Seelsorgepfründen, aber weniger weil jene ein höheres Einkommen hatten, als, wie auch Hilling bemerkt, weil sie eben weit zahlreicher waren; sodann aber auch, weil die Einkünfte ländlicher Pfarreien weniger leicht hereinzubekommen waren als die der meist in Städten befindlichen Stiftsstellen. Aus dem- selben Grunde finden sich auch unter den Bewerbern um deutsche Pfründen nur wenige Ausländer, weil diese nur schwer geeignete Vertreter für die Verwaltung der Stelle und die Übermittlung des Einkommens gefunden hätten und ihre Sendboten oft übel behandelt wurden. Dagegen sind unter den Klägern und Beklagten wie unter den Providierten überhaupt die deutschen Kurialen aus derselben oder den benachbarten Diözesen sehr stark vertreten, und unter diesen wieder finden sich in der vordersten Reihe die Notare und

endgültig übertragen konnte (Hergenröther Nr. 13734). Über die Dom- kellerei verfügte Leo X. 1513 zugunsten eines Dr. jur. Hemming Jan Carctot (Nr. 1279), dessen Name wahrscheinlich verlesen ist. Die Propstei von S. Moritz bei Hildesheim wurde dem auch bei Hilling als Prokurator oft erwähnten Wulbrand von Oberg, einem päpstlichen Notar, Dompropst von Osnabrück usw., ein Kanonikat an derselben Kirche dem Gesandten des Erzbischofs von Mainz, Dr. Valentin von Tetleben, verliehen (Nr. 9735f., 15684).

1) M. Glaser in den Mitteil. des hist. Vereins der Pfalz XVII. Speier 1893. Danach L. Quidde, Zwei Jahre am Kgl. Preuß, Institut. Beilage z. Allgem. Zeitung 1892. Nr. 233. „Auch die gewöhnlichen Pfründensachen haben damals besondere Bedeutung.*

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Prokuratoren der Rota selbst!) Unter den Auditoren sind die Deutschen schon seltener anzutreffen, weil ja durchweg die höheren Stellen an der Kurie den Italienern, sodann den Romanen überhaupt vorbehalten waren. Von diesen rechts- kundigen Landsleuten in einer Pfründensache zitiert und in einen Prozeß an der Rota verwickelt oder, wie man spottete, „gerädert (rotari)' zu werden, galt daheim für ein schweres Unglück, zumal alle Kosten dem unterliegenden Teil auf- . gebürdet wurden. Meist aber war es gar nicht darauf ab- gesehen, in den Besitz der Pfründe zu gelangen, sondern der Rómling wollte nur dureh Geltendmachung seiner An- sprüche einen Vergleich erpressen, der gewöhnlich auf die Zahlung einer Pension, also die Abtretung eines Teiles der Einkünfte, hinauslief?. In höherem Alter, wenn man ein Vermögen erworben und einige mit hohem Rang und geschäft- lichen Erträgnissen verbundene Pfründen errungen hatte, liebte man es, sich in die Heimat zurückzuziehen.

Gewiß hat die Verbitterung, die aus diesen Verhältnissen für viele Mitglieder des geistlichen Standes sich ergeben mußte, sowie das Ärgernis bei der Laienwelt dem Bestand

1) Hilling S. 44ff., 60. Vgl. dazu meine Erläuterungen zu den „Depeschen des Nuntius Aleander vom Wormser Reichstage 1521. 2. Auflage. Halle 1897, nach dem Personenverzeichnis unter „Kurti- sanen, deutsche“, besonders S. 131 Anm. sowie den „Nachtrag zur Korrespondenz Aleanders“ in ZKG. XXVIIT, 201 ff., besonders S. 226f.

*) So muß der bei Hilling oft vorkommende Prokurator Konrad Lange von der Pfarre Wetlenstedt, um die er nach Nr. 102 im Jahre 1513 prozessiert, im Jahre 1515 an einen andern rührigen Pfründen- jäger an der Kurie eine Pension zahlen. Hergenröther Nr. 16865.

Ebenso wurde 1513 ein Prozeß beendet, den Sebastian von Plotho gegen einen Halberstädter Kleriker um eine Domherrnpfründe führte (a. a. O. Nr. 5472). Dieser Brandenburger Junker begegnet uns bei Hilling S. 118 im Jahre 1509 als Prokurator; in den zahlreichen Akten, die seine Pfründenerwerbungen betreffen, wird er u. a. als Familiare des 1511 von Julius lI. zum Kardinal ernannten Datars Francesco Argentino (L. v. Pastor, Gesch. der Päpste III, 662) aus Venedig be- zeichnet. Er erschien 1513 wieder in Rom als Mitglied der Wahl- gesandtschaft Erzbischof Albrechts und war damals schon Dompropst von Merseburg, Domthesaurar von Magdeburg, besaß diese beiden Digni- täten auch in Halberstadt, war päpstlicher Protonotar usw. A. Schulte, Die Fugger in Rom. Leipzig 1904. I, 93ff. Hergenröther Nr. 6104fl. 6218 u. 6. |

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der alten Kirche Abbruch getan'), und die Vernachlässigung mancher Pfarren ist ebenfalls nicht ohne nachteilige Wirkung gewesen. Indessen treten wichtige Züge des Gesamtbildes bei Hilling nicht hervor, weil die Rotaprozesse sich nur auf die Pfründen von geringerem Einkommen erstreckten, wie es die Entstehung des Gerichtshofes mit sich brachte. Denn dieser hatte sich mit der wachsenden Ausdehnung des Kirchenstaates entwickelt, indem bestimmte Gegenstände aus dem Bereich der Rechtsprechung des Papstes und der Kar- dinäle entlassen worden waren; so war besonders seit den ersten Päpsten des Exils, Klemens V. und Johann XXIL, dieses Gericht für die strittigen kirchlichen Zivilsachen der Christenheit in Tätigkeit?); aber die finanziell und politisch wichtigeren Stellen, die „konsistorialen“ Pfründen von tiber 100 Dukaten Jahresertrag®), also die Bistümer und fast alle Abteien, waren seiner Kompetenz entrückt. Bei diesen hohen Kirchenämtern waren wieder die Geldforderungen der Kurie, die als Palliengelder, Annaten, Servitien, Kanzleigebühren und Trinkgelder bei jedem Personenwechsel eintraten, die Ursache einer zunehmenden Mißstimmung, die sich in den „Beschwerden“ der deutschen Reichsstände scharf und nach- drücklich äußerte. Auch hat der Geschichtschreiber der Päpste gewiß Recht, wenn er die fast ausschließliche Besetzung der Bischofstühle mit Fürstensöhnen und An- gehörigen des hohen und niedern Adels’), die ihre weltliche Lebensweise beibehielten und ihrer Bildung nach meist hinter den bescheidensten Ansprüchen zurückblieben, für die Ver- wahrlosung der deutschen Geistlichkeit, das Darniederliegen der kirchlichen Zucht, die Veräußerlichung des Gottesdienstes

1) Hilfing S. 60, 66.

*) Vgl. etwa Sägmüller in der Theol. Quartalschrift, 77. Jahrgang (1895), 97 1t.

3) Vgl. etwa M. Mayr-Adlwang zu Ph. Woker, Das kirchliche Finanzwesen der Püpste, Nórdlingen 1878, in den Mittheil. des Insti- tuts f. österr. Geschichtsforschung XVII, 791f.

*) Pastor a. a. O. IV, 1, 200ff., wo nur eine dritte, allerdings nicht besonders zahlreiche Klasse von Bischöfen aufer acht gelassen wird, die mit den Stellen der Landesbischöfe versorgten fürstlichen Rüte und Kanzler von juristischer Bildung und meist bürgerlicher Herkunft.

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und manche andere Schäden verantwortlich macht. Und es war dem Übel um so schwerer beizukommen, als auch die in den Domstiftern sitzenden Wähler der Bischöfe und da- mit die künftigen Anwärter ausschließlich dem Adel an- gehörten, der diese Stellen als die Versorgungsanstalt seiner jüngeren Söhne, sein „Hospital“, betrachtete und gegen kuri- ale Eindringlinge eifersüchtig verteidigte.

Daß gerade diese Kreise und „besonders die jüngeren Kanoniker überdies durch ihr sittliches Verhalten grobes Ärgernis gaben“, ist ebenfalls richtig; aber die Befürchtung, daß gerade die adligen Domkapitel „der religiösen Neuerung im ganzen wenig Widerstand entgegengesetzt“ hätten, bedarf doch für die ersten Jahrzehnte der Reformation einer stärkeren Einschränkung, da die Junker damals noch durchaus nicht sicher waren, ihre Pfründen zu behalten, wie es sich erst unter protestantischen Administratoren und mit einiger reichs- rechtlichen Sicherheit erst nach dem Augsburger Religions- frieden einbürgerte.

Aber gerade im Zeitalter der Gegenreformation zeigte es sich zum schweren Nachteil für die Behauptung des evan- gelischen Bekenntnisstandes, welchen gewaltigen Rückhalt der römischen Kirche dieses ,Adelsmonopol^ darbot, das in keinem europäischen Lande seinesgleichen hatte, schon deshalb, weil nirgends sonst der Episkopat eine derartige Fülle von politischer Macht und weltlichem Besitz in seiner Hand vereinigte. Die einträglichen Stiftsstellen boten nach wie vor das sichere Mittel, den Adel in Unterwürfigkeit zu erhalten oder gar abtrünnige Familien wieder anzulocken. Und so trifft gerade den deutschen Adel von allen Ständen die Hauptschuld an der konfessionellen Zersplitterung Deutsch- lands?) und vom katholischen Standpunkte aus gebührt ihm . das Verdienst, in vielen deutschen Territorien der kirchlichen Neuerung rechtzeitig und mit aller Entschiedenheit Halt geboten zu haben.

Wie sich nun vielfach nachweisen ließ, welch bedeuten- der Einfluß den im Rate der Fürsten oder in den städtischen Magistraten tätigen Anhängern Luthers von humanistischer

1) Vgl. Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Refor- mation. München 1917. S.1681f.

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oder juristischer Bildung zuzuschreiben ist'!), so darf man auch nicht außer Acht lassen, daß für die Verteidigung der bestehenden kirchlichen Verhältnisse mitunter die Räte der Fürsten mehr geleistet haben als diese selbst. Besonders wird dies an den geistlichen Höfen vielfach zutreffen und in erster Linie für die drei Bistümer eines schwächlichen, genuß- süchtigen und oberflächlichen Prinzen wie des Kardinals Albrecht von Brandenburg ?).

Als der päpstliche Nuntius Aleander im November 1520 in Mainz eintraf, um die Vollziehung der Verdammungsbulle an den ketzerischen Schriften zu bewirken, wurden seine Be- mühungen fast vereitelt „durch die Bosheit der Räte, die Albrecht mit der lutherischen Angelegenheit betraut hatte“. Es war vor allen und auch später auf dem Wormser Reichs- tage der geistliche Rat und bisherige Domprediger Wolfgang Capito, der die Ausbreitung der evangelischen Lehre durch geschickte Beeinflussung des jugendlichen Kirchenfürsten zu fördern suchte ?). Hinwieder fanden die gegenreformatorischen MaBregeln besonders seit dem Rücktritt Capitos und dem Um- Schwung in der Haltung Albrechts, der seit der für ihn ver- hüngnisvollen Niederlage Sickingens sich vollzog, eifrige Förderer in einigen energischen Prälaten von juristischer Bildung, die sich bei der Schlaffheit und Arbeitsscheu Albrechts immer mehr der Leitung der drei Regierungen bemächtigten. Es kommen besonders in Betracht der Generalvikar in spiri- tualibus Dr. Dietrich Zobel von Giebelstatt und der Dom- dechant Lorenz Truchseß von Pommersfelden als Statthalter des Erzstifts Mainz, für die östlichen Stifter Dr. Valentin von Tetleben, der spätere Bischof von Hildesheim, und Livin von Veltheim, Statthalter von Halberstadt.

1) Vgl. meine „Anfänge der Gegenreformation in den Nieder- landen". Halle 1903/4. II, 83f.

2) Es ist mir unverständlich, wie W. Köhler einen gelegentlichen Hinweis auf die in der Hand Albrechts vereinigte Macht, von der er einen so übeln Gebrauch gemacht hat, mit den Worten hervorheben kann: „Den Geist des großen Albrecht v. Brandenburg beschwört.. .“ Reformationsgeschichtl. Studien u. Texte, hrsg. v. J. Greving. Heft 21, 22. Münster 1912. Briefmappe I, 259.

3) Kalkoff, Depeschen Aleanders S. 291f, Derselbe, W. Capito im

Dienste Erzbischof Albrechts v. Mainz. Berlin 1907. S. 57f., 124 u. ð. Fr. Herrmann, Die evangelische Bewegung zu Mainz. Mainz 1907.

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Wenn sich nun Veltheim auf seinem Grabsteine als Propst der Hauptkirchen von Hildesheim, Aschaffenburg und Goslar, von S. Bonifatius in Halberstadt und in Friedland, ferner als Domherr von Mainz, Halberstadt, Hildesheim und Hamburg bezeichnete, so ermißt man, welchen Wert für diese Männer die Behauptung und Vermehrung eines Pfründenbesitzes hatte, der ihnen selbst ein fürstliches Einkommen, ihrer Sippe die Aussicht auf eine reiche Erbschaft verbürgte. Denn außer den Ersparnissen vererbte man auch die Pfründen an die Vetternschaft oder man suchte sie schon eher in den heimischen Kapiteln unterzubringen: so ist ein anderer Veltheim gleich- zeitig als Propst von Nauenburg bei Gardelegen und dann als Domdechant von Hildesheim nachzuweisen). Man wollte denn auch in diesem eintrüglichen Besitz nicht dureh die Ansprüche gestört werden, die von Landsleuten in Rom erhoben wurden, mit denen man oft in Bologna studiert und an der Kurie praktiziert hatte; und so ist derartigen Pfründen- prozessen, die einflußreiche Personen leicht in der Betätigung ihrer altkirchlichen Gesinnung hindern konnten, eine erheb liche politische Bedeutung beizumessen. Aleander hat denn auch nie unterlassen, die Beschwerden dieser Herren dem Papste zur Berücksichtigung zu empfehlen, wobei sich manch- mal herausstellte, daß ihr Recht auf schwachen Füßen stand, so daß die besser begründeten Forderungen ihrer Gegner durch außergerichtliches Entgegenkommen des Papstes aus der Welt geschafft werden mußten. Da Aleander durch dieses planmäßige Vorgehen ?) tatsächlich sein Ziel, die Bildung einer zuverlässigen und aktionsfähigen Gruppe innerhalb der altkirchlichen Mehrheit der Reichsstände, schon im Jahre 1521 erreicht und dadurch den Grund zu der im Regensburger Konvent sich konstituierenden Liga gelegt hat, so ist auch der Angelegenheit eines so tüchtigen Geschäftsmannes und entschlossenen Politikers wie Veltheim ein geschichtliches Interesse nicht abzusprechen.

1) Knod Nr. 8970f.

*) Vgl. Kalkoff, Aleander gegen Luther. Leipzig 1908. S. 4f, wo ein charakteristisches Beispiel für einen derartigen Pfründenstreit, der zur ,Gewinnung des kaiserlichen Rates P. v. Armstorff^ benutzt wurde, behandelt wird (S. 65 ff.)

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Livin von Veltheim hatte seit 1498 in Leipzig, seit 1502 einige Jahre in Bologna studiert; 1507 hatte er in Siena die Würde eines Doktors des geistlichen Rechts erworben und dann etwa vier Jahre lang an der Kurie gearbeitet, wobei man zunächst in der Schreibstube eines angesehenen Notars sich in den Geschäftsgang der römischen Behörden einführen ließ!) und sich dann selbständig als Prokurator betätigte. Dank seinen heimischen Verbindungen war er damals schon Dompropst von Hildesheim, sowie Domherr von Mainz und Halberstadt, erlangte demnach auch leicht die üblichen Titel eines päpstlichen Familiaren, Kammerjunkers (cubicularius), Protonotars und Notars und trat nach seiner Heimkehr als Rat in die Dienste Erzbischof Albrechts °). Schon im Jahre 1516 begegnet er an dessen Hofe in Halle wie in Halberstadt selbst als Statthalter dieses Bistums ®), und schon im Herbst 1513 war er als Mitglied der Wahlgesandtschaft ein zweites Mal in Rom gewesen. Er hatte diesen Aufenthalt benutzt, um sich einige zweckdienliche päpstliche Gnadenerweise zu verschaffen: so ließ er Exekutoren bestellen, die ihm bei der Verteidigung der Einkünfte seiner Pfründen gegen un- gerechte Ansprüche behilflich sein sollten *); ein besonders einträgliches Benefizium muß es auch gewesen sein, das ihm nur deshalb unerreichbar blieb, weil Kurfürst Joachim schon für seinen Vetter, den am päpstlichen Hofe lebenden frän- kischen Markgrafen Johann Albrecht, den späteren Erz- bischof von Magdeburg (1545—1551), die Hand darauf ge- legt hatte).

Er muß nun die nächsten Jahre sich weiter mit Eifer und Erfolg auf dem Felde der Pfründenjagd betätigt haben, denn, als er Anfang 1521 im Gefolge des Kardinals Albrecht

! In dem Schreiben bei P, Balan, Monumenta reformationis Lutheranae. Regensburg 1884. S. 800 nennt er sich stolz „curias nutritus Romana“.

*) Als solcher bei E. Joachim, Die Politik des letzten Hoch- meisters in Preußen. Leipzig 1892ff. I, 118; IT, 98, 102 (diplomatische Sendungen im Jahre 1517 u. 1520).

3) Fontes rerum Austriacarum. Wien 1855. I, 1, 89, 98.

*) Hergenröther Nr. 6080 zum 4. Januar 1514.

5) Schulte, Fugger I, 98ff.; II, 69, 115f. Kalkoff, Depeschen Aleanders S. 98 Anm. 2.

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in Worms erschien!) hatte er dem Nuntius alsbald zwei Beschwerden?) über Mißachtung seiner Ansprüche vorzutragen.. Aleander war damals in besonders bedrängter Lage, als nach Eröffnung des Reichstags der Unwille der gleistlichen wie- der weltlichen Fürsten wegen der kurialen Mißwirtschaft sich über seinem Haupte entlud, und so beginnt er denn seinen- Bericht vom 6. Februar mit dem dringenden Rate, der Papst möge schleunigst die Reservationen zurücknehmen, die er unter Verletzung der Konkordate geschaffen habe und künftig derartige Derogationen vermeiden, auch die auf Grund solcher: Rechtsmittel noch schwebenden Prozesse niederschlagen. Da die Deutschen über die tausenderlei Übergriffe der Rota Romaua und ihrer Notarien lärmten, so müßte der Papst. die Inhaber solcher Anwartschaften, die ohnehin reiche Leute seien, zum Verzicht nótigen oder die Prozesse vor der Hand suspendieren, bis diese Wut sich gelegt habe. Und nun empfiehlt er u. a. die Streitsachen dieses angesehenen Edel- mannes, des Dompropstes von Hildesheim, eines gelehrten. und rechtschaffenen Mannes und treuen Dieners des Papstes,. der ihm seine Klagechriften übergeben habe, damit der Vize- kanzler die Prüfung anordnen könne.

Den ersten Fall findet Aleander selbst höchst seltsam und bedauert, daß ein sonst hochgeachtetes Mitglied der römischen Humanistengemeinde, der Dr. decr. Jakob Questen- berg aus Wernigerode) ein päpstlicher Scriptor, in diesen Streit verwickelt sei. Nach dem Bericht Veltheims hatte dieser im Jahre 1517 die Propstei von S. Bonifatius in Halberstadt. nach dem Tode des bisherigen Inhabers *) durch die nach altem Herkommen erfolgte Wahl des Kapitels erlangt, hatte den Besitz der Pfründe angetreten und dann in Rom die Bestätigung nachgesucht. Doch waren alle seine Bemühun-

1) Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V. II. Bd. Gotha 1896. S. 1000. Depeschen Aleanders S. 63 f.

*) Vgl. die Beilage.

5) Vgl. die Dissertation „J. Questenberg, ein deutscher Humanist- in Rom" von F. Güldner. Wernigerode 1905, S. 17.

*) Balthasar von Neustadt, 1474—1516 als Propst nachgewiesen bei Gust. Schmidt, Urkundenbuch der Collegiatstifter S. Bonifatius usw.. Halle 1881 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen XIII). S. 583. Derselbe, Urkundenbuch der Stadt Halberstadt. Halle 1879, II, 522.

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gen erfolglos geblieben, obwohl er sich schon bei seiner letzten Anwesenheit in Rom (1514) eine päpstliche Anwart- schaft auf dieses Benefizium gesichert hatte: damals hatte es der Papst auf seinen Antrag ihm vorbehalten, indem er es zunächst und dem Scheine nach in der Form einer Mental- reservation dem Kardinal Mediei überwies, wobei der Bischof von Jesi!) als Mittelsmann diente. Von dieser päpstlichen Reservation wurde nun aber nach Erledigung der Stelle nicht zugunsten Veltheims Gebrauch gemacht, sondern im Jahre 1518 wurde der Offizial des Bistums durch päpstliches Dekret an- gewiesen, die Pfründe dem gerade in Geschäften abwesenden Besitzer, der gar keine Gelegenheit erhielt, sich zu ver- teidigen, zu entziehen und ihre Einkünfte zur Verfügung Questenbergs, als des Prokurators des Papstes zu stellen. Offenbar war dies aber nur eine Übergangsmaßregel, um die Verleihung der Propstei an Questenberg vorzubereiten °’). Dessen Ansprüche müssen nun aber in der Tat recht übel begründet gewesen sein, denn schon am 3. März konnte der Vizekanzler von Florenz aus ein Breve seiner Antwort an den Nuntius beifügen, durch das Veltheim im Besitz der Propstei anerkannt wurde®). Am 9. April konnte sich dieser also von Mainz aus bei Aleander bedanken, daß dieser so erfolgreich als sein Prokurator für ihn eingetreten sei; er bittet ihn, dem Papste seinen Dank zu übermitteln, der sich trotz großer Geschäftslast noch nach sieben Jahren seiner

1) Ein sonst wenig bekannter Kuriale Petrus Paulus Venantius &us Spoleto (Eubel, Hierarchia cath. III, 109), der also hier neben dem Vizekanzler als Strohmann fungierte. Ein großer Teil der auf den Namen des Kardinals Medici erfolgten Verleihungen muß von derartig fiktivem Charakter gewesen sein, da ihre Zahl bei Hergenróther über- aus groß ist.

2) Denn schon im Jahre 1514 hatte der Papst die Propsteien des Domes und der Bonifatiuskirche samt der Domkellerei, sobald sie zur Erledigung kommen würden, mit dem Kanonikat bei S. Bonifatius, das Magister Questenberg besitzt, auf ewige Zeiten vereinigt; diese Unionen und Inkorporationen waren ein viel mißbrauchter Kunstgriff, um weiteren Pfründenbesitz an sich zu reißen. Hergenröther Nr. 9240.

*) Balan S. 84, Wenn bei G. Schmidt a, &. O. nach den Stifts- urkunden von 1522—38 ein Wolfgang von Stolberg als Propst angeführt wird, so hat Veltheim die Pfründe diesem wohl gegen Zahlung einer Pension abgetreten.

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erinnert und ihm durch dieses Breve einen Beweis seiner „fides, integritas et iustitia“ gegeben habe, und verspricht für diesen ihm hochwillkommenen Gnadenerweis die hin- gebendsten Dienste sowohl in der Bekämpfung der luthe- rischen Ketzerei wie in allen Geschäften des heiligen Stuhles?),

Zugleich beglaubigte nun Veltheim den reichbepfründeten und humanistisch gebildeten Zeremonienmeister Tielmann Kreich?), den spätern Sekretär Karls V., als Überbringer einer gründlichen Denkschrift zu seinem zweiten, schon am 6. Februar von Aleander erwähnten Prozeß über die Propstei von S. Simon und Judas in Goslar?) Der Fall war schon deshalb schwieriger, weil der Gegner, Dietrich von Eynem, ein Notar der Rota*) und durch langjährige Praxis in allen Ränken der kurialen Pfründenjagd erfahren war. Schon seit 1491 wird er als Mitglied der Bruderschaft bei der National- kirche der Deutschen erwähnt und erscheint dann in den Akten der Kirche B. Mariae de Anima) sowie in der Ver- waltung des deutschen Hospizes mit den Titeln eines Dom- herrn von Hildesheim und Propstes von S. Simon und Judas in Goslar (so 1518 und 1524); er ist in der Lage im Jahre 1509, wie die anderen Notarien zweihundert Dukaten zum Neubau der Kirche beizusteuern und bekleidet noch 1527 das Ehren- amt eines Provisors von Kirche und Hospital’).

1) ,Habebitque me Sanctitas sua pro tam grato, tam expectato tamque gratuito munere perpetuo devotissimum deditissimumque in omnibus his tuis et aliis quibuscunque negotiis Sanctitati suae et sacrae sedi praestandis."

*) „Tielmanns caudatarius^ . . . Vgl. über diesen Fr. Herrmann & a. O. S 65, Anm. 141 und Anm. 467 und G. Knod s. v. Kreich.

3) Original, Cod. Vat 6199, fol. 9. Mit der eigenhündigen Unter- schrift: Tuus Livinus de Velthem, praepositus Hildesemensis et S. Mauritii et Bonifatii Halberstadensis. Adresse: Rev. patri d. Hieronimo Aleandro, sedis apost. prothonotario ac S.mi D. N. apud Caes. Maie- statem [nuntio], Vormaciae. Von Aleanders Hand: Ex Maguntia IX. Apri- lis, Wormatiae XV.

4) Er wird daher gewöhnlich bezeichnet als „causaram palatii apostolici notarius et familiaris Papae, clericus Maguntinus“, .

5) Liber confraternitatis B. Mariae de anima Teutonicorum de Urbe. Rom 1875. p. 109. 248. (Hrsg. v. C. Jaenig].

*) F. Nagl und A. Lang, Mitteilungen aus dem Archiv des deutschen

Nationalhospizes usw. Róm. Quartalschrift. XII. Supplementheft, Rom 1899. S. 67, 72. Regist. Nr. 115, 139, 144, 154.

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Im Bereiche des Bistums Hildesheim hatte er sich be- sonders noch an dem Kreuzstift (Kollegiatstift zu S. Peter und Paul) mit Hilfe eines Prozesses eingenistet, von dem in den Akten Hillings sich der Hinweis auf ein früheres Stadium der Streitfrage erhalten hat: ein anderer Kuriale, Siegfried Antonii, hatte in den Jahren 1494—97 auf Grund einer „gratia exspectativa^ Papst Innocenz VIII. um ein Kanonikat prozessiert, das zur Ausstattung der Dechanei diente’); bei der Thronbesteigung Leos X. war dieser ältere Bewerber gestorben und verfügte der Papst „in dem Prozeß über die Dechanei der Kreuzkirche“, daß der Notar Dietrich von Eynem jenem Antonii als Kanonikus surrogiert werde und daß er ihm, „si nemini sit ius quaesitum“, die Dignität des Dekans verleihe, obwohl er kurz vorher angeordnet hatte, daß der Kanonikus derselben Kirche, Tielmann Timmermann, in den Besitz des dortigen Dekanats einzuführen sei?): jeden- falls war der Streit damit noch nicht abgeschlossen, womit die auch von Hilling erwähnte Beobachtung) tiber die lange Dauer derartiger Prozesse bestätigt wird.

Der ebenfalls recht langwierige Streit um die Propstei des von seinem Begründer, Kaiser Heinrich IIL, reich aus- gestatteten Domstiftes von Goslar, der „capella Imperii“, bietet nun das besondere Interesse, daB hier das Patronats- recht des Kaisers mit den Eingriffen und Vorbehalten des Papstes in Widerspruch stand.

Über die exempte Stellung dieser Stiftskirche verbreitet sich ein kaiserliches Schreiben vom 31. Oktober 1531, in dem die Plünderung des „Münsters“ bei dem Goslarer Bilder-

!) Hilling S. 49, 94f.

2) Hergenröther Nr. 3625, 1269. Gleichzeitig mußte ein anderer Prokurator der Rota, mag. decr. Paul Beer. der sehr oft bei Hilling erwähnt wird, von einem Kanonikat derselben Kirche eine Pension abgeben. A. a. O. Nr. 1280,

5 Hilling S. 55f. Dietrich v. Eynem hat außerdem an einen andern Kurialen, Sebastian Bender, von einer Vikarie am Dome eine Pension zu zahlen; im Jahre 1515 erhält er eine Vikarie in Lebus, 1513 die Domdechanei von Osnabrück. Hergenröther Nr. 1274, 17642. Ob der bei Hilling S. 124 zu den Jahren 1512—14 erwähnte „Theod. Eynem iunior, cler. Mag.“ eine andere Person, etwa der Sohn eines älteren D. v. E. ist, bedarf noch der Untersuchung.

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sturm gerügt wird: obwohl die Kirche „von den Vorfahren des Kaisers gestiftet, in seinen und des heiligen Reiches sonderlichen Schutz und Schirm gestellt, dem Kaiser allein und ohne Mittel zuständig und durch den früheren wie den gegenwärtigen Kaiser von aller andern Obrigkeit eximiert und befreit worden sei“, habe man den Scholasticus entsetzt, Kleinodien und Urkunden weggenommen und den Besuch der Messe in „des Reiches Stiftung“ verboten!) Die An- kläger der Stadt, die Stiftsherren, verschwiegen nattirlich, daß sie den Unwillen der Bürgerschaft durch ihren anstößigen Lebenswandel und den sonstigen vielfachen Mißbrauch heraus- gefordert hatten, zu dem sie sich durch die Stiftsfreiheit, vor allem die Ausschließung der bischöflichen Aufsichtsgewalt hatten verleiten lassen. Daß diese ,Münsterpfaffen" ein solches „unchristliches, schändliches, ärgerliches und wüstes Leben“ führen konnten, ist außerdem wohl auch aus der Ab- wesenheit des Propstes, ihres Oberhauptes, zu erklären, der, wie in so vielen Fällen geklagt wurde und wie auch das Beispiel der beiden Gegner Veltheim und Eynem zeigt, sich nicht an die Residenzpflicht gebunden erachtete. Gerade die zuchtlosen Kanoniker verdankten ihre Stellen päpstlicher Er- nennung, da die Kurie diese achtzehn Pfründen im Laufe der Zeit an sich gerissen und dem Kaiser kaum die Besetzung ‚der zwei Dignitäten übrig gelassen hatte. Diesen Rechts- zustand am Ausgang des Mittelalters stellt der Reformvorschlag der lutherischen Geistlichen vom Jahre 1544 fest, die aus dem „Eselstalle und der Bubenschule wieder ein ehrliches hristliches Kolleg und Schule“ machen wollten. Der Kaiser werde das nicht hindern können: wenn auch das Münster ein kaiserliches Stift sei, so habe der Kaiser doch weiter keinen Einfluß gehabt, als daß er die Propstei und die Scholasterie, welche kaiserliche Lehen seien, vergeben habe; sonst habe der

1) [Uvo] Hölscher, Geschichte der Reformation in Goslar (Quellen ‘a. Darstellungen zur Gesch. Niedersachsens VII.) Hannover u. Leip- zig 1902. S, 85. Hier auch weitere Beispiele für langwierige und kostspielige Prozesse, die die Stadt über ihr Patronatsrecht wie über ihr Recht am Bergwerk vor dem römischen Gericht führen mußte, -während die Geistlichkeit von S. Simon und Judas durch ihre Privilegien für den Bischof unantastbar war (S. 6ff.)

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Papst hier regiert, der auch alle Kanonikate verlehnet habe). Infolge der Einmischung des Herzogs Heinrich von Wolfen- büttel und des kaiserlichen Sieges tiber die Schmalkaldener bekamen die Domherrn zwar noch einmal Oberwasser, doch im Jahre 1566 fügten sie sich endgültig der neuen Ordnung.

Man ersieht aus diesem Verlauf der Dinge, daß es sich bei dem Streit um die Propstei nur um die Nutznießung gewisser Einkünfte handelte und daß schon seit den tumultu- arischen Vorgängen, die in Goslar zur Zeit des Bauernkrieges einsetzten, die Pfründe so entwertet war, daß wir uns nicht. wundern können, wenn sich aus der lokalen Überlieferung überhaupt nicht feststellen läßt, wer damals Propst von S. Simon und Judas gewesen sei.

Wie nun auch in den Beschwerden der deutschen Reichs- tage mehrfach ausgeführt wird?), hatten die zur Pfründen- verleihung berechtigten kirchlichen Vorgesetzten oder die Laien mit Patronatsrecht mit den übertriebenen Folgerungen zu kämpfen, die der Papst aus dem Satze zu ziehen beliebte: ius provisionis devolvit ad superiorem, der nur dann in Kraft treten sollte, wenn der Berechtigte aus eigener Schuld die Besetzung der Pfründe versäumte, indem er entweder nicht rechtzeitig oder unter Verletzung der sonstigen kanonischen Vorschriften handelte.

Die Propstei von S. Simon und Judas war demnach schon streitig geworden, als der Tod des früheren Inhabers. Johann Steinberg an der Kurie bekannt geworden war und nun Dietrich von Eynem sich auf Grund des päpstlichen Devolutionsrechtes die Pfründe verleihen ließ, wahrscheinlich unter dem Vorgeben nicht rechtzeitiger Besetzung. Kaiser Maximilian I. hatte nun zwar einen gewissen Hermann Gold- acker präsentiert’); aber diesem verstand der römische Notar mit einer Klage wegen körperlicher Untauglichkeit derartig

1) Hölscher S. 78, 1498, 148f.. 152, 164.

9 Vgl. etwa Reichstagsakten II, 673, Art. 4.

3) Für die Vorgeschichte des Streites kommt außer der Instruktion: Veltheims die Angabe der Prozeßakten von 1504—5 (Hiling S. 110f.). in Betracht; diese verdienen vor der Instruktion den Vorzug bei Auf- lösung der Namen der Bewerber, die Veltheim verwechselt haben muß:

A. = Andreas Havermann ist der zweite, H.— Hermann Goldacker ist der erste Kandidat,

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zuzusetzen, daß er nicht in den Besitz der Pfründe gelangte und noch während des Prozesses verstarb. Dem nächsten vom Kaiser Beliehenen, einem Andreas Havermann, erging es nicht besser: Dietrich von Eynem erstritt auf Grund des päpstlichen Devolutionsrechtes ein obsiegendes Urteil vor der Rota, indem der Auditor Domenico Jakobazzi ihn in den Besitz einwies. Darauf bat Havermann um ein neues Er- kenntnis unter Aufhebung des Spruches der ersten Instanz, und so muß der Prozeß sich noch eine Reihe von Jahren an der Rota hingezogen haben, bis auch dieser Bewerber mit Tode abging. Nun erwirkte Dietrich von Eynem bald nach dem Regierungsantritt Leos X. eine Verfügung’), durch die der Papst ihm die „dem Patronatsrecht des römischen Kaisers unterstehende* Propstei, die seit dem Tode Steinbergs erledigt sei und tiber die er mit dem „angeblichen Kleriker Andreas Havermann“ prozessiert habe, übertrug, indem er ihn gleichzeitig in die Rechtsansprüche des verstorbenen Haver- mann einsetzte (surrogans) Kurz vorher hatte der Papst eine Anordnung Julius II. bestätigt, der das im Bistum Verden belegene Archidiakonat Solchenhofen der Goslarer Propstei, die im Besitz des Notars von Eynem sei, einverleibt hatte?).

Bei seinem mehrjährigen Aufenthalt in Rom muß nun Veltheim von diesem Streit um eine so ansehnliche Pfründe seiner heimatlichen Diözese Kenntnis erhalten haben; er traute sich zu, das kaiserliche Patronatsrecht erfolgreich gegen den Kurialen verfechten zu können, und so benutzte er seine Be- ziehungen zum kaiserlichen Hofe, die er sich durch eine Gesandtschaftsreise nach dem Preußenlande erworben Latte, um sich für die Goslarer Propstei präsentieren zu lassen. Dem Dietrich von Eynem, der sich gleichfalls um Anerkennung des Kaisers für seinen durcli Surrogation in die Rechte Haver-

1) Hergenröther Nr. 2945 zum 1. Juni 1518. Der Name „Haffe- rugk“ ist verlesen. Als Rotanotar mußte Eynem derartige Verfügungen überdies noch gratis erhalten.

*) Hergenröther Nr. 1273 zum 19. März 1518. Auch in einem Monitorium zugunsten des Hotanetars Dietrich v. E. vom 20. März 1517 wird neben der ihm gehörigen Pfarre von S. Magnus in Braunschweig ein Kanonikat in Hildesheim mit dem Archidiakonat von ,Golzenhusen, Verdensis dioc." erwähnt. Arch. Vat. Bull. divers. IIT, 1207, fol. 606b. Gratis pro notario palacii apostolici,

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manns erworbenen Anspruch bemtihte, ließ er erwidern: auf das Devolutionsrecht des Papstes könne er sich nicht berufen, weil, falls eine Versäumnis vorgelegen habe, diese durch die Schuld Havermanns entstanden sei, so daß der Kaiser nicht habe annehmen können, daß sein Recht an den Papst heim- gefallen sei; noch viel weniger könne der Kaiser zugeben, daß in den von ihm verliehenen Rechtsanspruch ein anderer ohne seine ausdrückliche Zustimmung „surrogiert“ werdet. Indessen wurden diese Einwendungen von der Kurie nicht anerkannt, und Dietrich von Eynem blieb im Besitz der Pfründe. Bei seinem zweiten Aufenthalt in Rom muß sich Veltheim überzeugt haben, daß er an der Rota trotz aller ihm zur Seite stehenden Verbindungen nicht durchdringen, daß der Rechts- weg unverhältnismäßig große Kosten verursachen würde: in seiner Eingabe von 1521 bemäntelt er diesen Verzicht damit, daß er nur aus Ehrfurcht vor dem Papste keinen Prozeß habe anstrengen oder Beschwerde beim Kaiser erheben wollen, damit nicht daraus ein gehässiger Streit zwischen Papst und Kaiser entstehen möchte.

Wenn nun auch der Notar sich in den nächsten Jahren als Dompropst von Goslar bezeichnen konnte, so sollte er doch nicht viel Nutzen davon haben; denn nun verlegte der Dompropst von Hildesheim den Streit auf das dem deutschen Adel in derartigen Fällen viel mehr zusagende Gebiet des Faustrechts?): man suchte den römischen Eindringling durch Schmälerung der Einkünfte des von ihm erstrittenen Bene- fiziums derartig in die Enge zu treiben, daß er seine Beute fahren ließ oder froh war, durch einen Vergleich wenigstens eine Pension zu retten.

In seiner Entgegnung auf die erste, uns nicht erhaltene

1) VgL die Beilage.

» Damit dürfte es zusammenhängen, daß 1518 ein Kanonikus des Domstiftes und ein Bürger von Goslar nach Rom geschickt wurden, um Klage zu führen, daß Berthold von der Heide und einige Kleriker und Laien der Diözese Halberstadt die Güter von S. Simon und Judas schädigten, worauf Leo X. am 14. Januar 1519 den Dechanten von 8. Bonifatius und den vom Petersberge in Goslar mit der Untersuchung beauftragte. J. M. Heineccius, Antiquitates Goslarienses. Frankfurt 1907. fol. 485. Ed. Crusius, Gesch. der... Reichsstadt Goslar. Osterode 1842. S. 210.

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Eingabe Veltheims muß Eynem sich denn auch nachdrücklich über dieses Verfahren seines Gegners beklagt haben: er er- klärte, daß er sich vergeblich bemüht habe, die von Veltheim oder von dessen Vettern widerrechtlich in Besitz genommenen Güter der Propstei zurückzuerlangen. Wenn sich Veltheim nun darüber gewaltig entrüstet, von schamlosen Lügen spricht, die einem eidlich auf die Wahrhaftigkeit seiner Angaben ver- pflichteten Prokurator der Kurie und Notar der Rota übel anständen, von dessen Absicht, ihn beim Papste zu verleumden, 80 spricht sich in einer derartigen Verdächtigung doch nur die Unfähigkeit aus, die in der „narratio“ des Gegners ent- haltenen sachlichen Angaben zu entkräften.

Wenn der Notar dabei ausgeführt hatte, daß der Jahres- ertrag jener Besitzungen, der schon früher auf 15 Dukaten gesunken war, für ihn selbst nur noch 9 Dukaten ergeben habe, so entsprach das einmal dem alten Brauch, das Ein- kommen der Pfründen schon der kurialen Taxen wegen recht niedrig anzugeben; Veltheim konnte darauf erwidern, man möge es doch auf einen Beweis ankommen lassen. Was aber keines Beweises bedürfe, sei die offenkundige Tatsache, -daB eben zur Zeit dieses Prozesses der letzte Herr von Berken- feld, ein Vasall der Propstei, verstorben sei; durch den Heimfall dieser Lehnsstücke wäre das Einkommen der Pfründe, ohne alles Verdienst Dietrichs, um mehr denn 60 Dukaten ver- bessert worden, wenn dieser nicht die Erträge rechtswidrig an einen andern verkauft hätte. Aber der Notar hatte sich wohl nur einen guten Teil der Einkünfte dadurch gesichert, daß er sie an einen Dritten, dem sein Gegner nicht so leicht beikommen konnte, verpachtet hatte; denn die Güter selbst zu verkaufen, war nicht so einfach, während sich abwesende Inhaber von Pfründen gewöhnlich durch Verpachtung (arren- datio) zu helfen suchten, und darüber ärgerte sich Veltheim.

Der schlagende Beweis für die Haltlosigkeit dieser Be- ‚schuldigungen liegt nun aber darin, daß Veltheim erst nach Jahren und erst bei einer Gelegenheit damit hervortrat, die ihm die Aussicht eröffnete, den rechtlich tüiberlegenen Gegner durch Machenschaften politischen Charakters zum Verzicht auf die Pfründe zu drängen: wenn er es auch jetzt nur unter gleichzeitigem Angebot einer Pension durchzusetzen hoffte,

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so zeigt dies zur Genüge, wie wenig er gegen das Recht und gegen die Beschuldigungen Dietrichs von Eynem einzu- wenden hatte,

Schon im November 1520 konnte er beobachten, wie die Nuntien in Mainz bei dem Versuche, Luthers Bücher zu verbrennen, auf den zähen und verschlagenen Widerstand der erasmisch gesinnten Räte des Kardinals und eines warmen Freundes der evangelischen Sache wie Capito stieDen!). Er mußte daraus abnehmen, wie die Vertreter des Papstes jede Unterstützung im Kampfe gegen die „Bosheit der verkappten Lutheraner“ willkommen heißen und nach Kräften belohnen würden. Und so ging er ihnen denn gerade in einem be- sonders kritischen Augenblicke mit seiner Beschwerde über die widerrechtliche Vorenthaltung der beiden Pfründen zu Leibe.

Köstlich ist die sophistische Bemäntelung dieses Vor- stoßes als einer aufopfernden Bemühung um den guten Ruf des heiligen Stuhles bei den Reichsständen: nur weil der Papst und seine Vorgänger von jedermann beschuldigt würden, als wollten sie alle Patronatsrechte der Laien in Deutseh- land verschlingen und nicht einmal das Recht des Kaisers verschonen, mache er den Vorschlag, die Schuldlosigkeit des Papstes öffentlich darzutun und die Würde des römischen Stuhles zu wahren, indem Leo X. jenen Notar veranlasse, die Propstei gegen eine angemessene Abfindung an ihn ab- zutreten. So würde ihm die peinliche Prüfung erspart. werden, ob Dietrich von Eynem die Pfründe eigentlich zu reeht oder zu unrecht innehabe, und ohne dessen Schädigung erreichen, daß das Patronatsrecht des Kaisers unverletzt. bleibe. Es mtisse dem Urteil des Papstes selbst vorbehalten bleiben, ob er das kaiserliche Patronatsrecht sich schlechthin

1) Depeschen Aleanders S. 28, Vgl. auch die Entstehung des bekannten Schreibens Albrechts an Luther vom 26. Februar 1520 (Enders, Luthers Briefwechsel II, 336ff.) unter dem Einfluß des magde- burgischen Kanzlers Dr. Laurentius Zoch. Kalkofi, Miltitziade. Leip- zig 1911. S. 45 Anm. 1. Der mainzische Kanzler Johann Fürderer ließ sich auf dem Wormser Reichstage von den Nuntien gewinnen, indem ihm Caracciolo am 11. April einen Dispens für seine beiden. unehelichen Töchter „gratis“ ausstellte. Fr. Herrmann, Miscellanea. Moguntina in den Beitr. z. Hessischen Kirchengeschichte III, 203f.

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anmaßen oder es durch die vom Kaiser nicht genehmigte Einschiebung eines Dritten illusorisch machen wolle: eine deutliche Drohung mit dem Unwillen der Reichsstände, gegen deren Beschwerden man sich in Rom bisher taub gestellt hatte. Mit ausgesuchter Bosheit gibt der hochmültige Bitt- steller dem Papste zu verstehen, daß es ihm unter diesen Umständen wenig nützen werde, daß aus der Darstellung des Notars, der selbst ein Deutscher sei, die Unschuld des Papstes im vorliegenden Falle sich klar ergebe; die Prüfung, ob diese Angaben der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprächen, müsse dem Papste überlassen werden. Er selbst sei durch Treue und Eidespflicht gezwungen, entweder den Streit auf dem Prozeßwege auszutragen, nachdem er einmal die „motu proprio“ erfolgte Beleihung durch den Kaiser angenommen ‘habe, oder diesen seinen Rechtsanspruch in die Hände des Kaisers zurückzugeben. Dann konnte Veltheim selbst oder ein anderer einflußreicher Bewerber sich präsentieren lassen und der Notar gelangte keinesfalls auf absehbare Zeit in den ruhigen Genuß der Pfründe, so daB er doch vielleicht die Annahme einer leidlichen Pension vorteilhafter fand: dieses Angebot, meint Veltheim, sei der beste Beweis dafür, daß er die Pfründe nicht aus Gewinnsucht beanspruche, sondern nur aus dem uneigennützigen Beweggrunde, den Papst vor übler Nachrede und den Kaiser vor einer Krünkung seines Rechtes zu bewahren !).

Dieses Gesuch, das man kurz als einen Erpressungs- versuch bezeichnen kann, beförderte Aleander an Papst und Vizekanzler durch den am 18. April von Worms abreisenden Nuntius Raffael de' Medici?); in dem Briefwechsel Aleanders

1) Auf einem beigelegten Blatte faGte der Nuntins den Inhalt der Eingabe dahin zusammen: „Ex praescriptis articulis tria petit Do- minus Livinus. praepositus Hildesemensis:

an S.mus D, N, velit vel possit pati, quod ius Caesareum ad Sancti- tatem suam devolvatur ac sine consensu imperatoris aliquem in ius per Caesarem praesentatum surrogare;

quod Sanctitas sua non velit aegre ferre, si dictus d. Livinus iue suum Caesareae Maiestati reddiderit;

ne Pontifex ex praetenso responsu Theoderici existimet, Livinum aut suos consobrinos indebite aliqua bona praepositurae praedietae occupasse. Cod. Vat. 6199, fol. 14.

*) Kalkoff, Aleander gegen Luther S. 150f, : 4

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mit dem Vizekanzler sowie mit dessen nächsten Mitarbeitern Schönberg und Giberti, die derartige untergeordnete Fragen zu bearbeiten pflegten!), wird die fatale Angelegenheit nicht wieder berührt. Man kann aber aus dem Verlauf ähnlicher Pfründenprozesse schließen, daß der Notar sich auch weiterhin noch hartnäckig zur Wehr setzte, wie er denn noch 1524 als Propst von S. Simon und Judas bezeichnet wird. Beide nannten sich also bis an ihr Lebensende „Pröpste von Goslar“, doch werden sie infolge des kirchlichen Abfalls der Stadt und des Verfalls der Stiftsgüter wenig Nutzen davon gehabt haben.

Obwohl also die Kurie seinem zweiten Wunsche nicht sofort willfahren konnte, mußte doch ein Mann wie Veltheim, der bei seinem reichen Pfründenbesitz an der Aufrechterhaltung der kirchlichen Verhältnisse ernstlich interessiert war, die Fort- schritte der lutherischen Bewegung mit steigender Entrüstung verfolgen. Er hat nun dieser seiner Empfindung drastischen Ausdruck verliehen, als er bei einem besonderen Anlaß fürchten mußte, daß infolge einer ungeschickten Kundgebung der Kurie oder ihrer übereifrigen Vorkämpfer in Deutschland der Abfall sich über die Gebiete der Ernestiner hinaus auch in seiner niederdeutschen Heimat verbreiten könne.

Es war im Sommer 1523, als in Norddeutschland ein angebliches Breve Hadrians VI. an den Kurfürsten Friedrich zugleich in einem deutschen und lateinischen Druck verbreitet wurde, das man früher vielfach für echt gehalten hat. Heute lehrt schon ein flüchtiger Vergleich mit dem neuerdings ent- deckten Schreiben des Papstes vom 1. Dezember 1522, dem Breve „Non dubitamus“ ?), daß die Kurie bei allem berechtigten Mißtrauen gegen den Beschützer Luthers doch nicht in dieser aller diplomatischen Form Hohn sprechenden Weise sich an ihren hochgestellten Gegner gewendet haben kann?) wie es 9) Vgl. ZKG. XXVIII, 2018.

*) Der Abdruck in den D. Reichstagsakten IIT, 406ff. ist nach einer so fehlerhaften Abschrift erfolgt, daß meine Wiedergabe der von Kajetan diktierten und korrigierten Minute (Forschungen zu Luthers röm. Prozeß S. 208ff.) vollauf gerechtfertigt ist.

3 Nach der Jenaer Ausgabe der Werke Luthers von 1557 ab-

gedruckt bei H. Schmidt, Lutheri opp. latina varii argumenti. Frank- furt 1872. VI, 478—491.

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in dieser von Beschimpfungen Luthers und des Kurfürsten überfließenden Schrift geschieht. Diese ist tatsächlich eine in leidenschaftlichem Tone gehaltene Strafpredigt, in der über Luthers schündliche Lehre, seine Zerstörung des Glaubens und der Sitten, seine Angriffe auf das Münchswesen, seine Herabsetzung des Priestertums, seine Streitsucht und Recht- haberei unter reichlicher Anführung von Bibelstellen und mit den schärfsten Schmähungen geklagt wird. Der Kurfürst wird aufgefordert, endlich Vernunft anzunehmen und Luther den unreinen Mund zu verschließen, die gotteslästerliche Zunge zum Schweigen zu bringen. Zum Schluß wird ihm mit dem Wormser Edikt gedroht, dem „wahrhaft christlichen Gesetz gegen Luthers Schändlichkeit“, das er nicht ohne schwere Beleidigung und Verletzung des kaiserlichen Ansehens miß- achtet habe; „das Schwert des Papstes und des Kaisers werde ihn und seine von ihm jämmerlich verführten Sachsen heim- suchen.“

Unserm Veltheim war die Flugschrift ') während eines Aufenthalts am erzbischöflichen Hofe in Halle zu Gesicht gekommen, sie gefiel ihm an sich wegen ihrer rücksichtslosen Schärfe; die Anhäufung von Bibelstellen machte ihm trotz des Mangels an theologischem Inhalt den Eindruck der Gelehr- samkeit; aber die Schreibweise erkannte er sofort als von dem Stil der römischen Kurie grundverschieden?), Vor allem fühlte er sich in seinem Selbstgefühl als niederdeutscher Prälat dadurch verletzt, daß das Breve von der Annahme auszugehen schien, daß das ganze Sachsen dem abtrünnigen Ernestiner untertan und schon von ihm zum Abfall von der Kirche verführt worden sei. In der Tat redet die Schrift wiederholt den Kurfürsten „und die ihm untergebenen Sachsen“ an, hält ihnen vor, wie Karl der Große sie für das Christen- tum gewonnen und der heilige Stuhl sie bisher stets als Vor- kämpfer des Glaubens und seine gehorsamen Söhne begünstigt habe, während sie jetzt von Friedrich zur Ketzerei verführt

1) Als eine Arbeit Hochstratens von mir nachgewiesen in den Theologischen Studien und Kritiken. Jahrgang 1917. S. 281—273.

*) „Satis accurate docteque conscriptum ...; verum Romanae curiae stilum redolebat minime.“ Balan p. 800.

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seien 1). Als „alter Kuriale und echter Sachse“ ?) sei er ebenso bestürzt als betrübt; bestürzt, weil ein so offenkundig unechtes Schreiben als Breve habe verbreitet werden können oder die Kurie ihren Stil völlig geändert haben müßte; er wendet sich daher am 1. August an einen ihm persönlich be- kannten einflußreichen Mann aus der Umgebung des Papstes?) mit der Bitte um schleunige Mitteilung, ob dieses Schriftstück wirklich vom heiligen Stuhle ausgegangen sei. Wenn dies der Fall sei, so müsse er zu seinem Schmerze wahrnehmen, daß man in Rom von den Kardinälen an bis zu den Vor- stehern der Kanzlei, der Schatzkammer und der Sekretarie sich einer „beleidigenden Unwissenheit *)“ schuldig gemacht habe, ähnlich der Zügellosigkeit, mit der man jetzt in ge- wissen Teilen Deutschlands über jedermann ungestraft los- ziehen dürfe: denn dieses Breve verdamme die Deutschen und die echten Sachsen in Bausch und Bogen, die doch von diesem lutherischen Gift fast alle noch unberührt seien. Sollte es also wirklich echt sein, so bleibe nur die Ent- schuldigung, daß der Papst sich durch den Titel Herzog Friedrichs habe täuschen lassen. Aleander möge also diesem Irrtum entgegentreten, denn es sei höchst gefährlich und des Papstes unwürdig, wenn er über die schwierige Lage in Deutschland nicht genügend unterrichtet sei. Denn fast ganz Deutschland bis zu den Quellen des Rheins und der Donau

1) „te et tibi subditos Saxones" etc. p. 478 sq. und am- Schlusse p. 491; „te tuique misere seducti Saxones*. ..

*) Balan p. 300, 33 ist zu lesen „genuina Saxonia prognati“, nicht „gemina“; p. 301, 11 ist hinter „iustitiae“ ein Wort ausgefallen wie „tutorem, vindicem"; linea 15 lies „Sanctitate sua“, 1. 28: „ineptias“, l. 33: „populos‘‘, p. 302, 18: „pronuntiatus“, 1. 20 „lutheranae“, 1. 34: „Saxonica“, 1. 39 „Livinus“.

3) Die Vermutung Hergenröthers (C. J. Hefele, Conciliengeschichte. Freiburg 1890. IX, 299 Anm. 2). daß Aleander der Adressat sein müsse, weil das Stück in seiner Wormser Aktensammlung aufbewahrt sei, ist dadurch nicht genügend begründet, weil Aleander auch in Rom noch manche Akten erhielt, die sich auf Luthers Sache bezogen, in der er als Sachverstündiger vielfach angegangen wurde. Erst durch unsere Papiere ist erwiesen, daß Veltheim in Worms auch in persön- liche Beziehungen zu Aleander getreten war, so daß er am Schlusse dieses Schreibens ihn bitten konnte, sich seiner zu erinnern,

4) Lies p. 301, 7: „tyrannidis et inscitiae" . . .

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sei von der lutherischen Partei verführt; Sachsen allein sei noch schwankend (fluctuat); die Mehrheit der Fürsten wie des Volkes stehe dieser Sekte mit Abscheu und Verachtung gegentiber, ja, was im übrigen Deutschland nur sehr selten vorkomme, man habe viele Lutheraner wegen dieser Ver- irrung ihres ganzen Vermögens beraubt, mit Kerker und Verbannung bestraft. Wenn die Sachsen aber aus einer der- artigen Schrift erfahren müßten, daß sie unschuldig verdammt würden, könnten sie gegen ihre eigentliche Absicht vom rechten Wege abgedrängt werden und aus berechtigtem Zorn eine Richtung einschlagen, wie sie diese heillosen Verhältnisse und ihr Freiheitstrotz ihnen nahelegten.

Der Papst möge also jenen „Herzog von Sachsen“ (re- gulum Saxoniae) und die Anhänger Luthers verdammen, aber das sächsische Volk, das mit jenem Fürsten und seinen Unter- tanen nichts zu schaffen habe, ungekränkt lassen und mit solchem Makel verschonen. Jene Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen besäßen in Sachsen nur einige Burgen und die beiden Städte Wittenberg und Herzberg !), die ungefähr die Bedeutung von Sutrium und Nepete (Sutri und Nepi) in Italien hätten. Dieses Gebiet habe Kaiser Siegmund ihrem Urgroßvater Friedrich (dem Streitbaren) mit jenem sächsischen Titel (1523) verliehen ?), und während dieser hundert Jahre hätten sie dort meißnische Sprache und Sitte eingeführt; denn Sachsen und Meißen seien in beider- lei Hinsicht sehr voneinander verschieden. Das eigentliche Sachsen und das Gebiet der sächsischen Sprache mit seinen verschiedenen Sitten und Mundarten (pronuntiatus) sei mit seinen zwei Erzbischöfen, fünfzehn Bischöfen, einem Mark- grafen, acht Herzógen außer jenen nur mit dem Titel be- liehenen Wettinern zwei Fürsten, vielen Grafen und Frei- herren sowie festen Städten ebenso groß wie Italien; und diese alle gehorchten dem römischen Reiche, nicht dem Herzog von Sachsen, dem an Adel und Volkszahl keiner von ihnen nachstehe. Alle seien die treuesten Söhne des heiligen Stuhles,

1) „Oeckbergum‘“ ist verlesen; Mühlberg oder Kemberg scheint zu den betr. Buchstaben nicht zu passen.

3) Veltheim sagt: „wenn ich nicht irre, vor hundert und fünf- zehn Jahren".

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aber freilich empört darüber, daß sie wegen der ungeheuer- lichen Nachsicht und Zügellosigkeit, mit der jene Herzöge von Sachsen ihre Meißner und Thüringer gewähren ließen, Sehimpf und Schande erleiden müßten. Gerade weil sie dem Papste ergeben und der lutherischen Sekte abgeneigt seien, ärgerten sie sich über dieses Breve, und diese zugleich be- trübte und gereizte Stimmung werde verschärft durch das jüngst in Rom hergestellte und nach Deutschland gebrachte Bild eines „monströsen Kalbes“, mit dem der Zeichner eben- falls den Namen Sachsens in Verbindung gebracht habe, indem er vermerke, daß es in Meißen geboren sei!) und endlich durch einige für Sachsen kränkende Gedichte ?), deren sich die Lutheraner bedienten, um gegen den Papst zu hetzen und die Sachsen auf ihre Seite zu ziehen, wobei sie ohnehin von allen Künsten der Bestechung und Verführung Gebrauch machten. Aleander möge also dafür sorgen, daß die Sachsen nicht ferner vom Papste schuldlos verdammt würden, wie er selbst dahin wirken werde, daß der Glaube und Gehorsam, der Eifer und die Liebe der Sachsen zu Christus und dem heiligen Stuhle sich im hellsten Lichte zeigten.

Dieses für den Germanisten und Historiker noch in manch anderer Hinsicht interessante Schreiben zeigt uns den Statt-

1) Gemeint ist das zu „Freiberg in Sachsen“ geborene „Mönchs- kalb“, das Cochläus und andere Gegner Luthers auf diesen, als den „Minotaurus in der Kutte" bezogen, während Luther es auf den Mönchsstand deutete. Vgl. Köstlin-Kawerau, Luther I, 644, 646, 790 und die Abbildung in der Jenaer Ausgabe der deutschen Werke Luthers. von 1572, IT, 269b und danach auch in der Weimarer Gesamtausgabe X1, 378. Unsere Briefstelle ist nun ein weiteres Zeugnis für die dort S. 3571f, ausgesprochene Vermutung, daß wir den Originaldruck auch in dem von Weller beschriebenen Züricher Exemplar nicht besitzen würden, denn auch dieses wie das Münchener Blatt ist deutsch gefaßt und spricht von „Freiburg in Meißen“, nicht ‚in Sachsen“ (,,cui Saxoniae nomen adiunxit pictor); auf Veltheims Ausdruck „vitulus monstrosus nuper Romae depictus“ deutet aber das auf dem Züricher Blatte wohl aus dem Lateinischen übersetzte Gedicht hin: ,,Die Klage etlicher Geist- lichen zu Rom vor Papst Adriano über das Monstrum.“

2) Wohl eine Anspielung auf die spöttischen Verse, mit denen Luther im Febrnar 1523 seine Erwiederung an Cochläus eröffnet hatte und in denen er Wittenberg als ,süchsisch'* bezeichnet: „Leucoream fato stolidus Saxonaque venit Litora ...“ Opp. var. arg. VII, 46.

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halter von Halberstadt als den entschlossenen und rücksiehts- losen Vorkämpfer der alten Kirche, als den er sich denn auch sowohl im Bereich seiner Verwaltung wie im Rate des Kardinals Albrecht betätigt hat. Überdies haben wir diesen seinen Schritt bei der Kurie entschieden auch als eine offi- ziöse Kundgebung, wenn nicht seines Dienstherren selbst, so doch seiner antilutherischen Umgebung aufzufassen, die sich für die kirchlichen Zustände in den Bistümern Magdeburg und Halberstadt und soweit der Einfluß Albrechts als Metro- politen in Niederdeutschland reichen mochte, verantwortlich fühlte. Man erkennt die Kräfte, die noch in diesem Jahre den Sturz Capitos herbeiführten und den entscheidenden Um- schwung in der kirchenpolitischen Haltung des Erzbischofs sicherten: wenn ihre Mainzischen Freunde im Oktober bei der bedeutsamen Zusammenkunft mit den Vertretern der andern rheinischen Kirchenprovinzen noch über den Verfall der erzbischöflichen Autorität in Sachsen klagten !), so waren sie doch schon eifrig am Werke, zu retten, was noch zu retten war.

Es würde über den Rahmen dieser Untersuchung hinaus- gehen, alle Spuren der lokalen Verwaltungstätigkeit Veltheims zu sammeln. Es sei nur an einige Züge erinnert, in denen sein kirchenpolitisches Programm zu erkennen ist. So ge- stattet die nähere Kenntnis seiner Persönlichkeit eine Er- gänzung des Nachweises ?), daß es sich bei der Prozessierung des Goslarer Klerikers Dietrich Schmedeken keineswegs um die Verfolgung des ersten lutherischen Prädikanten in dieser Stadt handelt. Dieser Mann, der sich in einem in Rom schwebenden Pfründenstreit zum Ungehorsam gegen seinen Pfarrer hatte fortreißen lassen, wurde nach seiner Bestrafung durch den bischöflichen Richter von unserem Veltheim ein Jahr in Hornburg ®) unterhalten: er war also keinesfalls ein Lutheraner.

Bald nach Abfassung unseres Schreibens ist der Dom-

1) Kalkoff, Capito im Dienste Albrechts, S. 1331.

*) Geführt von Hölscher a. a. O., S. 10f.

3) Städtchen im Kreise Halberstadt an der Ilse, von wo unser Schreiben datiert ist; Balan las „Norneburgst im Herzen Sachsens‘ (p. 302).

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propst wieder nach Halle zurückgekehrt, wo eben der Halber- städter Bürgermeister Heinrich Schreiber mit seinen lutherischen Leidensgefährten eingebracht worden war: der bischöfliche Stadtrichter hatte diesen eifrigen Förderer der Reformation unter nichtigem Vorwande verhaftet; als er, vom Volke be- freit, geflohen war, hatte der Stiftshauptmann ihn aufgefangen, wobei mehrere seiner Begleiter getötet oder verwundet wurden. Er selbst wurde von dem schon sehr gegen die Lutheraner aufgebrachten Erzbischof Albrecht!) wegen Aufruhrs zum Tode verurteilt: Veltheim aber, der als der Leiter des ganzen Anschlags anzusehen ist?), wollte wohl die Dinge nicht auf die Spitze treiben, um die Bürgerschaft nicht ganz der geist- lichen Herrschaft zu entfremden: auf seine Fürbitte wurde also Schneider das Leben geschenkt; seine Freunde wurden ausgewiesen, er selbst durfte sich auf kaiserliche Vermittlung hin die Entlassung aus dem Kerker erkaufen. So wurden also in diesem Falle die Lutheraner, ganz wie Veltheim es nach Rom berichtet hatte, eingekerkert, vertrieben und nach Vorschrift des Wormser Edikts auch noch ihrer Güter beraubt. Noch wichtigere Dienste dürfte der kluge und energische Mann der katholischen Sache als Berater seines charakterlosen Fürsten und als sein Vertreter bei diplomatischen Verhandlungen geleistet haben. Einen lehr- reichen Einblick gewähren uns in dieser Richtung drei De- peschen des Legaten Campegio an Klemens VII. vom 5. bis 22. Januar 1525?)

Soeben seien bei ihm in Budapest zwei Gesandte des Kardinals von Mainz erschienen, Wolfgang von Sehónburg und der Dompropst von Hildesheim, Dr. Livin von Veltheim, deren Instruktion er einsendet. Sie versicherten zunächst, daB Albrecht die beste Absicht habe, die lutherische Sekte auszurotten, und berührten dabei besonders den Punkt, der uns aus Veltheims Schreiben an Aleander wohlbekannt ist:

1) Vgl. dessen rohe Äußerung in Nürnberg (Januar 1523) bei Wiülcker-Virck S. 323, 6.

2) Luther urteilte ganz treffend: „die Partei der Priester soll dies gegen ihn angestiftet haben, deren Gegner er war“. Enders IV, 220, 37fl. und S. 222.

3) Balan p. 407sqq. 4148q.

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obwohl man im Volke zu sagen pflege, daß die lutherische Partei ihren Ursprung in Sachsen gehabt habe, so möge der Papst dennoch überzeugt sein, daß viele von ihren Lands- leuten nichts damit gemein hätten. Sodann erbaten sie die finanzielle Unterstützung des Papstes zu der Unternehmung des Erzbischofs gegen Magdeburg, wo ja das Domkapitel gegenüber den kirchlichen Neuerungen des Stadtrates die Hilfe des Reichsregiments in Eßlingen angerufen hatte, während die Stadt sich dagegen mit Waffengewalt zu wehren ent- schlossen war). Der Erzbischof wies nun der Kurie nach, daß ihm von benachbarten und verwandten Fürsten hinläng- licher Zuzug versprochen worden sei?), falls der Papst das nötige Geld senden würde. Als Campegio darauf hinwies, daß die bescheidenen Mittel der Kirche zur Rettung Ungarns

1) Vgl. in der vortrefflichen Schrift von Fr. Hülße, die Einführung der Ref, in der Stadt M. (Magdeburg 1883) die Kapitel über „das Jahr 1524 bis zur Einführung evangelischer Prediger“ und „die Berufung N, von Amsdorfs“, sodann das Vorgehen Albrechts S. 114—161. Schon war auch ein Prozeß beim Reichskammergericht angestrengt und der Bruder des Kardinals, Kurfürst Joachim von Brandenburg, hatte der Stadt den vertragsmäßigen Schutz aufgekündigt.

2) Die Gesandten meinen die Verhandlungen, die Albrecht Anfang Dezember 1524 in Dresden mit den dort zur Hochzeitsfeier versammelten Fürsten gepflogen hatte. Daraufhin hatten vier Fürsten, Joachim I, Georg von Sachsen, Kasimir von Ansbach und Erich von Braunschweig, ihm ihre Unterstützung zugesagt und sich an andere Fürsten sowie an das Reichsregiment gewandt, das sie zu energischer Handhabung des Wormser Edikts gegen die abtrünnige Stadt aufforderten. Der Statthalter, Markgraf Philipp von Baden (nicht „von Schwaben“, wie Hülße S. 140 versehentlich sagt), verwies auf den noch schwebenden Prozeß: erst wenn dieser zur Verhängung der Acht geführt habe, könne und werde das Regiment gegen die Stadt einschreiten. Einige der sonst noch angerufenen Fürsten sagten ihre Hilfe zu, andere machten Ausflüchte. An den Papst hatte sich Albrecht schon im Herbst ge- wandt mit der Erklärung, daß er die lutherische Ketzerei in Magdeburg mit dem weltlichen und geistlichen Schwert zu bekümpfen gedenke; Klemens VII. hatte am 20. November geantwortet, da8 er ihm die er- betene Unterstützung durch die hóchste geistliche Autoritüt, also durch Verhüngung von Bann und Interdikt, gern gewühre; Albrecht möge sich nur an den Legaten wenden, dessen Fakultäten der Papst im Notfale noch zu diesem Zwecke vermehren werde (Balan p. 399). Daraufhin wurde die Abordnung der beiden Gesandten an Campegio ins Werk gesetzt, den Albrecht auf die erste Beschwerde des Dom- kapitels hin schon im Herbst um seine moralische Unterstützung ge-

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benötigt würden, erwiderten die Gesandten, daß die ein- heimischen Feinde, die Lutheraner, gefährlicher seien als die Türken. Dazu wünschte der Erzbischof, daß der Papst die Reichsacht gegen Magdeburg und seine Verbtindeten beim Kaiser erwirken möge!) nebst der Entsendung des obersten Führers: mit einem kaiserlichen Hauptmann und dem Gelde des Papstes, hoffe der Erzbischof, werde die Acht hinlänglichen Eindruck machen, so daß er die Stadt ohne Blutvergießen zum Gehorsam zurückführen werde; im Notfalle aber werde er sie besiegen und so eine Gelegenheit haben, die lutherische Sekte völlig auszurotten. Campegio hielt es auch für ge- boten, diese Ztichtigung Magdeburgs zur Unterdrückung der Ketzerei auszunutzen und zu diesem hochheiligen Zwecke den Krieg in Gang zu bringen. Er verfehlte auch nicht, in seinem Antwortschreiben den ihm als furchtsam bekannten Kardinal zu ermutigen, zumal seine Räte dem größern Teil nach lutherisch seien und seine Ängstlichkeit ausnutzten, indem sie ihm unablässig die größten Gefahren vor Augen hielten. Deshalb müsse auch nach dem Wunsche der Ge- sandten der Papst durch ein passendes Breve ihn anfeuern, sich kühnlich diesem Unternehmen zu widmen?), und müsse ihn auch auf irgendeine Art unterstützen; eine noch so geringe Beihilfe oder sonst ein Gunstbeweis?) würden von der größten

beten hatte; Campegio hatte daraufhin schon am 23. Oktober in einem scharfen Erlaß den Magdeburgern mit dem Banne gedroht. Fr. W. Hoffmann, Gesch. der Stadt Magdeburg. Magdeburg 1817 II. 86.

7) Der Kaiser sollte also die Acht über den Kopf der verfassungs- mäßig zuständigen Reichsbehörden hinweg verhängen, weil Albrecht nicht bis zur Entscheidung des am Reichskammergericht schwebenden Prozesscs warten mochte,

*) Dieses Breve wurde unter Hinweis auf die Angaben der Ge- sandten und den Bericht Campegios am 7. Februar ausgefertigt: der Papst fordert Albrecht zu kriegerischem Vorgehen auf, denn, wenn die Gewalt den Betroffenen die Rettung bringe, sei sie heiliger als Gnade und Vergebung. Er werde die hilfsbereiten Fürsten und einige andere auffordern, ihm bei Ausrottung der lutherischen Pest zu helfen, und sie alle müchten sich dem Regensburger Konvent anschlieBen. Balan p. 418sqq. Ähnlichen Inhalts ist das Breve an die Fürsten (p. 420 sqq.) mit einem besonderen für die vier Verbündeten Albrechts bestimmten Abschnitt, die für ihr Versprechen belobt werden.

®) Ein zarter Hinweis auf die von Albrecht seit Jahren erstrebte Legatenwürde.

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Bedeutung sein, denn, wenn nicht der heilige Stuhl und der Kaiser zeigten, daß sie mit Eifer für das Werk einträten würde es zu schwierig und gefährlich sein.

Man sieht, daß die Gesandten alles taten, was in ihren Kräften stand, jetzt schon den religiösen Bürgerkrieg zu ent- fesseln; und daß die Stadt Magdeburg alle Ursache hatte, im nächsten Jahre Rückendeckung bei den Torgauer Ver- bündeten zu suchen. Veltheim benutzte überdiesdie Gelegenheit, um als Haupt des Hildesheimer Domkapitels dessen Interessen in einer für den Papst bestimmten Denkschrift über die be- kannte Stiftsfehde wahrzunehmen. Die Herzöge von Braun- schweig, die der Legat für Gegner der Lutheraner gehalten hatte, schienen ein falsches Spiel zu treiben: sie hätten beim Kaiser die Reichsacht gegen den Bischof von Hildesheim .erwirkt und rissen unter diesem Vorwande nicht nur dessen Güter, sondern auch die des Kapitels an sich und hätten sich die kaiserliche Ermächtigung verschaft, diese erb- und eigentümlich zu besitzen; das sei ein sehr übles Beispiel und der erste Schritt dazu, mit der Zeit alle deutschen Kirchen zugrunde zu richten. Der Papst möge also alles aufbieten, um die Aufhebung der Reichsacht und die Wiederherstellung des Bistums zu erreichen.

Aus dem letzten Lebensjahre Veltheims er starb am :8. Mai 1531 ist noch zu erwähnen, daß er mit der heikeln Sendung betraut wurde, den Kurfürsten von Sachsen zur Wahl des römischen Königs einzuladen. Er gehörte bis an sein Ende zu den tatkräftigsten und umsichtigsten Vorkämpfern der katholischen Kirche in Norddeutschland, und der reiche Pfründenbesitz, den er schließlich in seiner Hand vereinigte, zeigt zur Genüge, warum diese adligen Mitglieder der bischöf- lichen Regierungen so eifrig für die Erhaltung ihrer Macht- stellung eintraten. Wenn also während des ersten Jahrzehnts er reformatorischen Bewegung vielfach und so schon von Aleander geklagt wurde, daß die juristisch gebildeten Räte ‚der Fürsten und so auch des Erzbischofs von Mainz verkappte Lutheraner seien und mit Gründen des kanonischen Rechts den über Luther verhängten Bann anzufechten pflegten!), so

1) Vgl. ZKG. XXXV, 201 meine Nachweise über die Haltung der ‚bischöflichen Regierungen in Süddeutschland. .

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bedarf diese Beobachtung einer Einschränkung. Wir ver- danken immerhin der Haltung dieser Gruppe bürgerlicher oder jedenfalls nichtbepfründeter Räte und Kanzler den für die evangelische Sache so günstigen Verlauf der Nürnberger Reichstage von 1522 und 1523. Damals konnte der wackere Hans von der Planitz seinem Kurfürsten berichten), es seien „fast alle Fürsten, geistliche und weltliche, dem Luther ganz. entgegen; ihre Räte aber seien zum größeren Teil gut lut- herisch“ —; der kleinere Teil, der schließlich im Bunde mit den Vertretern der Kurie die Oberhand gewann, waren die adligen Stiftsherrn, aus deren Mitte die Bischöfe hervorgingen.

Beilage.

Instruktionen Veltheims für Aleander: 1. In Sachen der Propstei von S. Bonifatius in Halberstadt.

Instructio in causa praepositurae S. Bonifatii Halberstat. ex parte d. praepositi Hildesemensis (Livini de Veltheim) prius data rev. patri d. Aleander S"! D. N. nuntio.

Anno 1514 Sz"* D. N, in favorem d. Livini de Veltheim, doctoris, praepositi Hildesemensis et tunc oratoris rev?! Mo- guntini et Magdeburgensis archiepiscopi, praeposituram Halber- stadensem SS. Bonifatii et Mauricii reservabat mentali reser- vatione pro rev"? d. cardinali de Medices per medium d. episcopi Esini, quam praeposituram d. Balthasar de Nauwen- stat, dum vixit, obtinebat. Anno vero 1517 mortuo Balt- hasaro praeposito dietus Livinus per capitulum pro maiori eautela propter consuetudinem fuit electus et obtinuit posses- sionem; misit Romam pro provisione, sed omnes supplicationes eius et preces fuerunt reiectae. Anno subsequenti 1518 Saus D), N. misit mandatum ad officialem Halberstatensem et ipsum Livinum de possessione iussit eiicere et pro sua Sanetitate possessionem postulavit, quem dietus officialis non vocatum, non convictum immediate in negotiis rev"! Domini absentem spoliavit et d. Jacobo de Questenberg tanquam St! suae procuratori de fructibus iussit responderi.

T) Schreiben vom 2. Januar 1523. Wülcker-Virck S. 304, 19ff. Vgl. die obige Einleitung S. 36ff und meine Betrachtungen zu Luthers Schrift ,an den deutschen Adel^ in ,Luther und die Entscheidungs- jahre der Reformation“. München und Leipzig 1917. S. 168ff.

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2. In Sachen der Propstei S. Simon und Judas in Goslar.

Instructio super negotio praepositurae Goslariensis rev. patris d. praepositi Hildesemensis eum responsione super scriptis Theoderici Eynem.

Constat ex Theoderici Eynem responso et, quod vacante praepositura Goslariensi Hildesemensis diocesis sua Caesarea Maiestas quendam A. ad eandem praesentarit, qui cum vale- fudinarius esset et perpetuo tumore gutturis laboraret, ab Theoderico Eynem sibi lis mota est et lite pendente obiit. Caesar ad praeposituram alium H. praesentavit, quem Theo- dericus, ut fatetur, in possessorio tamen devicit, qui cum ius suum Caesari praesentasset, dictus Caesar, credens incuria et negligentia dieti H. factum, nam non credebat, ius suum ad Smam J), N. devolutum nee posse devolvi minusque in ius suum alium sine eius expresso consensu surrogari d. Livinum de Veltheim, praepositum Hildesemensem, quem ad Gedanos tune temporis in negotiis imperii miserat, ab- sentem ad dietam praeposituram praesentavit. Et quia d. Livinus augurabatur, ex eo inter S?"» D. N. et sacratissimam Caes. Mtem simultates et odia posse oriri, noluit ob reveren- fiam S™ D, N. et sanctae sedis apostolicae aut lites movere aut verba facere, sed solum quia S*"* D. N. et suae St prae- decessores a quolibet accusantur, quasi velint omnia iura patronatus laicorum Germaniae agglutire nee etiam a iure Caesareo abstinere, ut igitur innocentia S"! D. N. cunctis eonspiceretur pro decore et honore S™ D. N. et s. sedis aposto- licae, hine proposuerit hane humilem devotamque petitionem, ut Stes sua dignaretur auctoritatem suam interponere, ut Theo- dericus Eynem praeposituram Goslariensem etiam sub con- digna et sufficiente recompensa auf pensione d. Livino, cui per sacram Caes. Mtem de illa motu proprio fuerat provisum, cederet. Nam ipse d. Livinus hactenus non curavit, si iure aut non iure Theodericus praeposituram praedietam possideret, sed ut ius patronatus sacrae Caes. M** illaesum permaneret nec Theodericus ex eo, cum recompensa sibi sufficiens dari deberet, gravaretur.

Sufficit tamen inprimis d. Livino ex responso Theoderici innocentiam S?! D. N. cunctis apparere, eum omnia acta in isto negotio narratione Theoderici, qui Alemannus est, fulta Sint, quae si bona, vera iustaque fuerint, videbit S***sua; nam si velit St sua ius patronatus imperatoris sibi vendicare aut sine sacratissimae Mts consensu alium in ius eius, cui sacra Mt providit, surrogare, sanctissimo suo relinquitur arbitrio.

Quod autem dicat Theodericus praeposituram illiusque bona ad annuum valorem XV dueatorum redacta ipse ad IX dueatorum valorem reduxerit, optime patebit, si proba-

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bitur; sed quod infra tempus litis quidam de nobili familia Berekenfelden, vasallus dietae praepositurae et ultimus istius familiae, mortem obierit et bona sua feudalia ad praeposituram devoluta sint, probatione non eget, quod, nisi alteri, ut famatur, contra ius vendiderit praepositurae fructus, ex his etiam ultra LX non opera aut industria Theoderici adauctos, nemo ibit infitias.

Insuper Theodericus in responso concludit, quia ipse Theodericus volebat recuperare bona, quae Livinus sive eius consobrini detinent indebite occupata. Ad hoc d. Livinus respondit, se scire, quod nee Theoderici nec alterius bona unquam indebite occupaverit, et illa verba tantum, ut ipsi Smum D), N. redderet infensum, ealumniose posita, mirarique plurimum se ac dolere, tantum virum severe doctum, curialem, expertum procuratorem Romanae curiae et notarium Rotae, cui alias falsitas iureiurando prohibita sit, nec aliqua iniuria provocatum tam impudice veritati parcere cum iniuria proximi et coram S'*S"!D. N, [ut] in narrativa praepositurae fecerat, imponere.

Id tantum d. Livinus ad pedes St! suae provolutus orat humiliter, ut S sua concedere dignetur, ut ius in eum col- latum reddat Caesari; cogitur enim fide et iuramento astrictus aut causam tueri aut Caesareae M“ ius suum restituere. Nec ipse praeposituram nee ex ea ditari curat, quod facillime cuilibet ex eo liquet, quod illam pro condigna et sufficiente recompensa postulaverit nec aliud velit, quam ut S”™ D. N. a calumnia eximatur et ius patronatus sacrae Caes. M"* in- convulsum salvumque permaneat; credit eam petitionem iustam et honestam Smoar D, N. et sacra Caes. Mte dignam.

Original, cod. Vat. 6199, fol. 10 sq.

Wittenberg und die Unitarier Polens. II.

Von Th. Wotsehke !).

War dureh diese Schriften und Meisners Disputationen das Interesse für die polnischen Brüder unter den Studenten geweckt worden, oder hatte das fortgesetzte geheime Wirken unitariseher Sendboten in der Reformationsstadt Erfolg ge- habt, wir hören, daß Wittenberger Studenten aus Krakau und Rakow sich sozinianische Schriften erbaten?). Jeden-

!) Vgl. diese Zeitschrift XIV S. 123—142,

2) In dem oben erwähnten Schreiben Grawers an Meisner vom 6. Januar 1614 heißt es weiter: „Nuper mihi relatum ex vestra academia quosdam studiosos Rakoviam et Cracoviam per tabellarium scripsisse et libros photinianos inde petiisse. An non propter iuniores dis- putandum, ut illis scrupuli forsan iniecti eximerentur? Certe contro- versia non est adeo exigui momenti, ut quibusdam placet. Non raro argumenta illorum affırmantia et negantia aliquid in recessu habent, -quod accuratam indaginem requirit, ut solide excutiantur. Sed procul «dubio dnn. collegae tui alias et graviores sui consilii rationes habent, quae quia me latent, absit, ut temere illis contradicam. Meam exponere volui mentem.“ Im Briefe vom 6. Februar 1614 äußert er sich: „Photinianorum scripta refutandi occasionem necessitas subministrabit. Leguntur passim. Nuper quidam Georgius Rhostius scriptum germani- cum opposuit catechismo Rakoviensi Magdeburgi excusum, cuius sit ponderis, iudicent alii. Hac ratione iam laici argumenta photinianorum legunt et addiscunt. Hominibus dormientibus diabolus spargit zizania.“ Vgl. auch das Schreiben vom folgenden 29. August: ,Schmaltii refu- tationem accepi, vidi, legi, imo eandem hic publice refutavi, antequam eam vidi, siquidem eadem argumenta photinianus quidam hic pro publica disputatione mihi 16. Julii opposuit, cum biduum publice de omnibus et singulis fidei articulis disputarem, Nisi varii morbi hactenus obstitissent, iam scriptam apologiam videres. C ommo- rantur hic aliquot photiniani Conscripserunt etiam in aliis articulis antigrawerum, quem nondum vidi, videbo autem deo volente brevi, ut spero".

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/9. 5

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falls kam 1615 ein eifriger Unitarier nach Wittenberg, der Nürnberger Johann Vogel. Sechs Jahre hatte er in Altdorf!) studiert und war hier von dem Professor Ernst Soner und von Ruar und Gittich für die Verwerfung der altkirchlichen Trinititslehre gewonnen worden. Die Absicht, für seinen Glauben zu wirken, führte ihn nach der Reformationsstadt, wie damals auf Grund einer Verabredung andere junge Unitarier von der Paläokome nach Jena, Helmstedt, Rostock und Straßburg zogen?)

Vogel war seinem Freunde und Gesinnungsgenossen Peuschel erst nach Jena gefolgt, dann als er hier bald in den Ruf eines Photinianers gekommen war, nach Dessau und Wittenberg gegangen. Im September des Jahres zog er mit etlichen Gleichgesinnten nach Frankfurt a. O. und von dort naeh Meseritz, um die hier bestehende unitarische Gemeinde kennen zu lernen, sich auch durch die Wieder- taufe in die Reihe der polnischen Brüder aufnehmen zu lassen. Am 25. September taufte ihn Schmalz®), der im Auftrage der Rakower Maisynode die Gemeinden visitierte, am 30. August Lazin*) unfern Lodz, am 7. September Schmiegel besucht hatte und schon seit dem 14. in Meseritz auf Vogel und seine Freunde wartete. Während von diesen Ruar noch weiter ostwärts zog, um auch die anderen uni- tarischen Gemeinden kennen zu lernen, kehrte Vogel nach Wittenberg zurück. Bei sich führte er jetzt ein Büchlein

!) In Altdorf trat Meisners Freund Christian Matthias als Verteidiger der Kirchenlehre auf. Am 24. September 1618 schreibt er Meisner: ,Disputationes tres adversus photinianos in academia nostra a me habitas transmitto, quas R. D, V. dedicavi^, am 9. Ok- tober 1622: „Dabo operam, ut collegia antiphotiniana privato studio absolvam et ad finem perducam“, am 25. Juli 1624: „Secundum collegium meum antiphotinianum et anticalvinisticum hisce nundinis R. T. D. misissem, sed rectoratus meus mihi impedimento est, quominus possim".

3) Nach Helmstedt zogen Georg Richter, der mit Martin Ruar, Johann Krell und Michael Gittieh in Briefwechsel stand, und der Jurist Bernhard Planer, ein Freund Krells. Nach Rostock gingen Joachim Ruar, der spütere Berliner Arzt, und ein Paul Groe, nach Straßburg Martin Ruar.

3) Vgl. Wotschke, Die unitarische Gemeinde in Meseritz-Bobel- witz S. 8f. | |

4) Cyriakus Lazninski war der Schutzherr dieser Gemeinde,

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jenes Martin Seidel aus Ohlau!), der am 4. Mai 1564 an der Ruperta sich hatte inskribieren lassen, dann in Heidel- berg auch als Lehrer am Pädagogium tätig gewesen war, bis er infolge seines Antitrinitarismus Oktober 1568 aus Heidelberg verwiesen wurde. Hatte er in der Neckarstadt Beziehungen zu dem polnischen Unitarier Pharnovius, der einen Tag vor ihm seinen Namen ins Album der Universität eintragen ließ, so mieden später die polnischen Unitarier möglichst die Gemeinschaft mit ihm. Sein theologischer Freisinn, in dem er jede Offenbarung ablehnte, den Boden des Christentums ganz verließ, war auch ihnen anstößig?), die Frivolität, mit der er die Gedanken des berüchtigten Buches „de tribus impostoribus“ vortrug, verabscheuten sie*). Vogel selbst schreibt von ihm: „Er hat weder Christ noch Jude noch Türk sein wollen, sondern bloß theologiam na- turalem gehabt und dafür gehalten, es wäre genug, wenn er nach den zehn Geboten lebte, nicht darum daß sie von Gott uns wären gegehen worden, welche diesfalls nur den Juden angingen, deren Polizei längst vergangen, sondern weil sie mit dem Lichte der Natur übereinkommen**). Das Buch Seidels, welches Vogel anscheinend in Meseritz er-

1) Über die schlesischen Unitarier vgl. Wotschke, Die polnischen Unitarier in Kreuzburg. Korrespondenzblatt des Vereins für Gesch. d. ev, Kirche Schlesiens 1911. Über Seidels Aufenthalt in Heidelberg siehe Horn, Joh. Sylvan und die Anfänge des Heidelberger Antitrini- tarismus. Neue Heidelberger Jahrbücher XVII S. 258f.

9 Vgl. Sozinos Ausführungen adversus Semijudaizantes in seiner Schrift „Disputatio de adoratione Christi^ S. 197 ff. Drei Briefe Seidels an die Krakauer unitarische Gemeinde und ihre Beantwortung durch Sozino werden S. 209 mitgeteilt.

3) Andreas Dudith schreibt unter dem 20. August 1581 an Theobald Blasius: ,Seidelius ille blasphemus scribit in libro, quem reipublicae Noribergensi obtulit, Christum pro messia se venditasse, Judaeis fucum facere voluisse assumptis in societatem rudibus quibus- dam et imperitis ob idque magis credulis homunculis ex vulgi fece et superstitiosulis mulierculis . . . merito Christum occisum fuisse tanquam blasphemum et seductorem. Haec et eiusmodi impie docere dicitur impurus ille et sceleratus desertor. Haec talia argumenta digna sunt, quae Sozzinus confutet.^ Vgl Gillet, Kraft von Krafft- heim II, 539.

*) Vgl. Zeltner S. 268.

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halten hatte, führte unter anderem aus, nur den Juden sei für den Fall ihres Gehorsams ein Messias, ein irdischer König nach der Weise Davids, verheißen worden. Diese Verheißung, welche infolge der Untreue der Juden nicht in Erfüllung gegangen sei, habe keine Beziehung auf die anderen Völker. Was das Neue Testament von Jesus von Nazareth berichte, gehöre in das Reich der Fabel!)

Nach dem Drange seines Herzens und im Auftrage seiner Glaubensbrüder in Polen suchte Vogel unter den Studenten Wittenbergs für seine Überzeugung zu werben. Günstig war für seine Propaganda, daß Franz die oben er- wähnte Reihe antiunitarischer Disputationen am 24. August1614 eröffnet hatte. Schon der zweiten, welche am 2. November stattfand, wohnte er bei, ebenso den zehn Disputationen, welche der Philosoph Martini am 22. Juli 1615 tiber den Messias anhob. Bei der siebenten war er am 8. November selbst Respondent?). Unauffällig konnte er in diesen Dispu- tationen und in den Gesprächen der Studenten über ihren Verlauf seine Bedenken gegen die Kirchenlehre, äußern und Zweifel an ihr zu wecken suchen. Er selbst schreibt von seiner Disputation, die er am 8. November unter Martini hielt: „Dieser mein Herr Präses hielt mich hoch und be- gehrte einmal, als ich ihm in den Genealogiis etliche Diffi- kultäten wies, welchen er nicht gewachsen war, ich sollte ihm doch sagen, woher ich allezeit pro Judaeis so gute Argumente habe. Darauf gab ich ihm ein geschriebenes

! „De Germanis meis desperavi“, schreibt Seidel in seinem ersten Briefe an die Krakauer Gemeinde, ,quos hactenus per aliquot annos scriptis meis ab idololatria avocare conatus sum et quidem tanto studio, ut postremo etiam cum praesenti periculo vitae meae voluerim cum ipsis hac de re colloqui. Quod quia renuerunt, nihil amplius facere potui. Atque ideo inde discessi et recta ad vos (d. i. nach Krakau) profectus sum, utpote ad eos, qui propius quam aliae sectae ad veri- tatem accesserunt . . . . Quia adulti a me doceri de religione nolunt, ideo pueros docebo litteras item necessarias, linguas et artes. Non itaque ambio munus ecclesiasticum, non enim volo turbare institutum vestrum, sed peto scholam aut paedagogiam aliquam.“

2, Vgl. Disputatio VII. de Messia probans contra Judaeos Jesum Christum esse verum Messiam. In academia Wittebergensi praeposita praeside dn. Jacobo Martini respondente Johanne Vogelio Nori- bergensi ad diem 8. Novembris. Wittebergae 1615.

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Buch, dessen Titel war: ‚Fundamenta religionis christianae‘"). Es waren darin alle Stellen der heiligen Schrift, so aus dem Alten Testament in dem Neuen angezogen waren, examiniert und ad sensum litteralem gezogen, daß sie nicht bewiesen, wozu sie die Evangelischen anziehen, waren auch andere Sachen, die der christlichen Religion zuwiderlaufen, darinnen be- griffen?).“ In einem Briefe rühmte sich Vogel, die Pro- fessoren Franz und Martini über seinen Glauben gründlich getäuscht, schon einen Studenten völlig für seine Überzeugung gewonnen?) in anderen starke Zweifel geweckt zu haben.

Inzwischen war man in Nürnberg auf die unitarischen Umtriebe in Altdorf aufmerksam geworden, hatten die Scholarchen daselbst in Erfahrung gebracht, daß Bürger- söhne und Stipendiaten mit den polnischen Brüdern in Verbindung ständen. Auch auf Vogel fiel Verdacht. Am 18. Oktober 1615 schrieben ihm deshalb die Scholarchen und forderten von ihm ein Bekenntnis seines Glaubens‘). In derselben Zeit wandte sich auch der Pfarrer an der Lorenzkirche Johann Schröder an den Professor Balthasar Meisner in Wittenberg, setzte ihn von dem Verdachte, der auf Vogel ruhte, in Kenntnis und bat, ihn überwachen und zu einer Beantwortung der gestellten Glaubensfragen an- halten zu wollen). Unumwunden bekannte sich Vogel in

1) Die Seidelsche Schrift.

*) Vgl. Zeltner S. 400.

3) Wahrscheinlich meint er Uffinger. Vgl. S. 70.

*) Zeltner S. 441 ff,

5) Am 19. November 1615 schrieb Schrüder: ,Superioribus meis literis, quas Schwaegertinus noster, academiae vestrae studiosus, ex- hibere debuit, significabam in collegio vestro, nisi me fama fefellit, versari quendam Noribergensem Vogelium, inclyti senatus nostri sti- pendiarium, qui in eam vocatus sit suspicionem, ac si photinianorum recentium erroribus fuerit implicatus. Qua de causa a R. T. D., illum ut observaret, petii. Crevit interea suspicio illa, cui non ita pridem magna facta est accessio per epistolam quandam dn. d. Graweri, qua ipsum antehac acriter apud Jenenses photinianismum defendisse scribit, Quam ob rem denuo sollieitanda est mihi R. T. D., quam rogo, si quid observando deprehendit, mecum communicet, praesertim vero vellicet et stimulet hominem, ut ad Zönrrjuare, quae ipsi non pridem ab amplissimis dn. scholarchis nostris proposita fuerunt, candide et

diserte respondeat. Quod nisi fecerit, propediem revocabitur domum, ut fidei suae rationem apud nos reddat."

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seiner Antwort vom 3. Januar 1616 zum Unitarismus. Auch erzählte er ausführlich, wie er vor sieben Jahren in Altdorf durch Gittich!) zur Verwerfung der Trinitätslehre geführt sei. Durch den kursächsischen Hofprediger Matthias Hoe von Hoenegg veranlaßte darauf der Nürnberger Rat die Vernehmung Vogels durch die Professoren der Leucorea?). Am 21. Februar bat er den Kurfürsten Johann Georg um seine Verhaftung und Auslieferung®). Er erhielt sie am 6. März zugesagt, nur sollte er alle entstehenden Kosten tragen. Auf ein neues Gesuch vom 23. März*) wurde ihm auch die Auslieferung Uffingers®), eines Gesinnungsgenossen Vogels, bewilligt. Zur Osterzeit sehen wir beide Studenten ge- fesselt nach Nürnberg geschafft werden. Hier erklärte Vogel nach langen Verhandlungen sich durch die Ausftihrungen der Nürnberger Theologen schließlich für widerlegt und widerrief am: 26. Januar 1617 feierlichst. Auch stellte er wie auch Peuschel ein orthodoxes Glaubensbekenntnis auf. Als es veröffentlicht wurde, kam es in die Hände des Schmalz, der vor drei Jahren an Vogel die Wiedertaufe vollzogen hatte. Er setzte diesem Glaubensbekenntnis noch 1617 eine Refutation entgegen.

l) Gittich war 1611 von der Rakower Septembersynode für die kleine unitarische Gemeinde, die sich in Nowogrodek (Lithauen) bzw. auf dem in der Nähe liegenden Gute des Raphael Kos gesammelt hatte, ordiniert worden. Die Synode, welche zu Rakow am 4. Mai 1614 tagte, wollte den begabten Mann nach Polen ziehen, wo er der uni- tarischen Kirche besser dienen könne, doch stand sie schließlich auf Bitten der lithauischen Gemeinden davon ab.

*) Vgl. Hoes Brief vom 3. April an den Nürnberger Juristen Ölhafen. Zeltner S. 462 ff.

3) Vgl. Beilage I.

*) Vgl. Beilage II.

5) Unter dem 8. März 1616 hatte der Kurfürst Johann Georg in einem Schreiben an die Wittenberger Universität doch nur verfügt: ,Anlangend Christopherum Uffinger, wofern er über beschehene ge- nugsame Unterrichtung bei seiner gotteslüsterlichen Meinung verbleibt, auf den Fall begehren wir gnädigst, ihr wollet ihm auferlegen, daß er sich von unserer Universität wegwende und seine studia anderer Orten traktiere, dann wir dergleichen Personen, die die heilige Drei- einigkeit und unsers Heilandes Jesu Christi Gottheit verleugnen, in unsern Landen zu dulden nicht gemeinet sein.“ Vgl. Schelhorn, Er- götzlichkeiten aus der Kirchenhistorie I S. 712.

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In verschiedenen Studenten Wittenbergs starke Zweifel an der Wahrheit der kirchlichen Lehre geweckt zu haben, hatte sich Vogel gerühmt. Der Dogmatiker Leonhard Hutter beschloß deshalb Frühjahr 1616 in seinen Vorlesungen die Christologie und Trinitätslehre besonders ausführlich zu be- bandeln, eingehender als die Universitätsstatuten Kurfürst Augusts es gestatteten. Er wandte sich darum unter Hin- weis auf die antitrinitarischen Umtriebe an den Kurfürsten Johann Georg, schrieb deshalb am 11. Mai auch an den Hofprediger Hoe, dem er mitteilte, was er über Vogels Be- ziehungen zu Polen in Kenntnis gebracht hatte?) Sitzen- roda, den 26. Juli genehmigte der Kurfürst auch, „daß wegen des einreißenden Photinianismi der Artikul de sacrosancta trinitate von D. Huttern etwas weitleuftiger und in mehreren lectionibus als sonsten das Dekret besagt, tractiret und in vier oder zum längsten in fünf Monaten absolviret werde.“ Gleichwohl mußte Hutter die Verteidigung der kirchlichen Lehre anderen überlassen. Schon am 23. Oktober starb er.

Infolge des großen Aufsehens, das die Verhaftung und Abschiebung Vogels nach Nürnberg gemacht hatte, und bei der Wachsamkeit, deren die Leucorea sich hinfort gegen die Freunde der polnischen Brüder befleißigte, scheint Witten- berg von unitarischen Sendboten fortan nicht mehr auf- gesucht worden zu sein. Der Erfolg ihrer Propaganda, der an anderen Orten nicht unbedeutend war?), entsprach

1) Diesen wichtigen Brief hat Zeltner einst von Wernsdorf er- halten und S, 391 mitgeteilt.

*) In der Zueignung seiner ,schola sacrificiorum" schreibt Franz am Tage der Sonnenwende 1616 von den Unitariern: „Quam soleant homines praesertim alioquin prurientibus auribus ad novitates amplec- tandas avidissimos facile in nassam suam trahere, testabitur nuperrimum triste exemplum apud Noribergensium Altorffiensem academiam, testa- bitur passim Belgium, ut de aliis locis sileam. Catervatim nimirum seducuntur nunca photinianis quam plurimi, et multi vulnera sua non aperiunt, sed quasi thesaurum singularis eruditionis theologicae nacti sibimet ipsi privatim quam plurimum gratulantur^. Die Witten- berger Fakultät schreibt ferner in der Vorrede zu ihrer Widerlegung des Rakauer Katechismus 1618, ,da viele gelehrte und verstündige Leute geistlichen und weltlichen Standes anfangs gezweifelt hütten, ob es ratsam sei, daß man dieser längst verdammten Lehre in öffent- lichen Schriften gedenken sollte. Als aber solch Gift je mehr

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doch in der Reformationsstadt in keiner Weise der aufge- wandten Mühe. Wir werden im weiteren nur noch von einem Studenten hören, der sich für den Unitarismus hat gewinnen lassen. Aber der wissenschaftliche Kampf ging weiter. Wittenberg, das durch die bisherige Polemik noch keinen vollen Sieg erfochten zu haben erkannte, ließ noch eine ganze Reihe weiterer Schriften wider die „Ketzer“ aus- gehen. Ende 1618 veröffentlichte die theologische Fakultät die gediegene, einst so geschätzte längstgeplante Widerlegung!)

und mehr um sich gegriffen, also daß es auch in junger Leute Hände und Herzen in Deutschland kommen, hat man. es nicht mangeln lassen, dawider publice und privatim zu lehren.“

1) Vgl. Consilia theologica Witebergensia I S. 661—763. Auf diese Fakultütsschrift gehen wohl die Ausführungen des Gießener Professors Mentzer vom 13. November 1618 an Meisner: ,Gaudeo coniunctis operis oppugnari a vobis photinianismum et a Christo precor fortitudinem, robur et constantiam. Nolim autem nimium indulgeri singularitatibus dn. d. Frantzii, imo iudico necessarium communi omnium suffragio approbari, quae scribuntur, ut sit conformitas per- petua. Atque haec causa est, cum mihi consultum non videatur plures assumi istius certaminis socios, praesertim longius dissitos. Nimis. enim magnam ingeniorum diversitatem ostendunt nobis anni superiores. Quare haec mihi methodus videtur commodissimum, quia instructi estis libris photinianis, ut primo omnium vera nostra sententia de singulis articulis proponatur, quantum fieri potest ipsis scripturae verbis cum annotatione fundamentorum, deinde opponatur ordine doctrina photiniana (et ubi illa a se ipsa dissentiat vel authores non conveniant, annotetur) et argumenta examinentur, denique scripturae dicta vindicentur a depravationibus. Ubi dispositio capitum christianae religionis facta fuerit, poterunt singulis aliquot articuli assignari ad tractandum. Sic tractatus evadet unus, ut non opus sit singulis photi- nianis opponere singulares refutationes, Nec improbabo, si tractatus ille ante editionem mittatur d. Gerhardo vel etiam d. Hóe vel etiam aliis, quae censura efficiet, ut qui postea cum photinianis sunt congressuri, eandem viam consectentur neque privatis nimium tribuant opinionibus . . .. Non defugio laborem in oppugnandis haereticis fidelem habiturus zegaorárg» d. Feuerbornium, sed desunt libri necessarii photiniani, quos seio vos habere in copia et viae longinquitas impedit, quominus possit frequentior institui communicatio consiliorum, ut inter nos in omnibus conformitas conservetur etiam in ipso loquendi modo, si fieri possit. Quare tutissimum futurum est Witebergae haec omnia peragi“. Auch am 24. Januar 1619 schreibt Mentzer an Meisner: ,Legebam hisce diebus dn. Lyseri vindicationem loci Mich, V, qui si plures eiusmodi resolveret, rem praestaret profecto magnam et

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des Rakauer Katechismus. Eine Anordnung des Kurfürsten. Johann Georg vom 8. März 1616, also in den Tagen, da der Haftbefehl gegen Vogel in Wittenberg ergangen war, hatte der theologischen Fakultät sie geradezu zur Pflicht gemacht:. „Dieweil die arianischen Gotteslästerer mit ihren Büchern von Tag zu Tag immer und mehr Schaden tun, so begehren wir gnädigst, halten es auch unserm christlichen Glauben und vielen Gelehrten nötig und zuträglich zu sein, daß: solche Schriften mit gutem Grund von sämtlichen theologi- schen Fakultäten oder einem Theologen absonderlich wider- leget und mit vorhergehender Zensur und Approbation ver- möge unseres Dekrets publiziert werden, zumal weil man auf Gegenteils Seiten nicht nachläßt auszusprengen, als ob. unsere Theologen die Irrtümer der Photinianer nicht genug- sam umstoßen könnten. Und weil sich in den bisher aus- gegangenen Schriften befindet, daß in Auslegung etlicher Sprüche und hebräischer Wörter die Unsrigen nicht allzeit. gänzlich miteinander übereinstimmen, so achten wir eine Notdurft zu sein, daß ins künftig die Theologen in dergleichen Fällen sich zuvor vergleichen, die rationes pro et contra wol vorher erwägen, ehe denn sie etwas für gewiß setzen und ausgeben. Schließlich wollet ihr jederzeit auf die Ungarn, Polen, Siebenbürger und dergleichen ein fleiDiges. wachendes Auge haben und zusehen, damit nicht etwa durch sie photinianische Bücher ausgesprenget oder sie auch für ihre Personen ohne fleißige Erinnerung und Unterricht in dergleichen gotteslästerlichen Lehr gelassen werden !!).“

Gleichfalls 1618 veröffentlichte Nikolaus Hunnius, der 1617 die Eilenburger Superintendentur aufgegeben hatte, um an der Leucorea Leonhard Hutters Nachfolger zu werden, sein „Examen errorum Photinianorum“* und seine „Disputatio de baptismi sacramento Photinianis erroribus opposita". Im pietatis atudiosis utilissimam. A nobis tale quid profici non potest. propter defectum librorum photinianorum, Neque accepit Feuerbornius tractatus Smalzii et Bebelno, quorum mentionem epistola vestra fecit sumptus librorum prorogaturus, si impetrare eos queat".

1) Vgl. Schellhorn, Ergótzlichkeiten I S, 738. Schellhorn entnahm den kurfürstlichen Befehl einem Exemplar der kursüchsischen Kirchen-

ordnung vom Jahre 1580, in das Leonhard Hutter ihn mit andereu Urkunden eingetragen hatte.

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folgenden Jahre gab der Professor Martini sein drittes Buch „de tribus Elotim“ heraus, das besonders gegen den Schlesier Martin Seidel gerichtet ist, und Balthasar Meisner verüffent- lichte seine „Brevis consideratio theologiae Photinianae“. Im Jahre 1620 erschien von dem Magister Johann Georg Fickler eine kleine Kritik des Unitarismus !), 1622, im Todesjahre des Schmalz, setzte sich Wolfgang Franz in einem recht umfangreichen Werke noch einmal mit dem Rakauer Pastor auseinander?), 1624 ließ Johann Keßler sein ,examen logicae Photinianae^ drucken. Ganz untübersehbar ist zudem die Reihe der antiphotinianischen, antisozinianischen Disputationen, welche in jenen Jahren unter dem Vorsitze Balduins, Franz, Martinis, Meisners u. a. an der Leucorea gehalten worden sind.

Seine letzte große Polemik gegen Schmalz hatte Franz am 6. Januar 1622 der lutherischen Gemeinde in Amsterdam und ihren Geistlichen gewidmet. Mit gutem Grunde. Denn mit dieser Gemeinde hatte die theologische Fakultät 1621 über einen Wittenberger Studenten, der sich den Trinitäts- leugnern zugesellt und nach Amsterdam gegangen war, Briefe über den Unitarismus ausgetauscht. Da es den Amsterdamer Geistlichen nicht gelungen war, Augustin von Peyn, so hieß der Student, zur Kirchenlehre zurückzuführen, dieser aber sich weiterer Belehrung zugänglich gezeigt hatte, wandten sich die Amsterdamer Pastoren am 11. Juni und 22. August 1621 an die Wittenberger Professoren und baten, an Peyn schreiben zu wollen. Vielleicht gelänge ihnen, was sie vergebens ver sucht hätten. Auch ersuchten sie um Auskunft, wie sie sich ihm gegenüber verhalten sollten, falls er bei seinem Irrtum verharre.e Am 15. September 1621, und als Peyn am 24. Dezember zurückgeschrieben hatte, am 27. Februar 1622 entsprachen sie diesem Wunsche?). Auch richtete Balthasar Meisner noch ein besonderes Mahnschreiben an Peyn. Der Brief der Fakultät gipfelte in der Aufforderung, die eigenen Gedanken gefangen zu geben unter die Schrift. „Wir bitten

ı) „Haereticorum novorum Photinianorum postulata iniquissima XII propriis ipsorum verbis proposita et ex verbo dei examinata.“

3) „Vindiciae disputationum theologicarum pro Augustana con-

fessione habitarum adversusValentinum Smalcium adornatae a W, Franzio. 3) Vgl. Consilia theologica Witebergensia I S. 763 ff.

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um Christi willen, daß ihr euch nicht belieben lasset, das helle Zeugnis göttlicher Schrift mit nichtigen Fündlein zu eludieren (darinnen sonst die größte Kunst des Photinianismi steckt), die weder aus dem Text noch der ganzen Schrift herfließen, auch das Gewissen nur zweifelhaftig, nicht aber ruhig machen.“ Hat Peyn widerrufen oder sah die Amster- damer Gemeinde sich genötigt, nach der Weisung der Fakultät den Bann tiber den ehemaligen Wittenberger Studenten zu verhängen? Wir wissen es nicht.

Im Jahre 1621 haben sich die letzten unitarischen Studenten, von denen ich weiß, in Wittenberg inskribieren lassen, Sigismund und Johann Christoph von Sack!), die Söhne des Erbherren Kaspar von Sack auf Möstchen bei Sehwiebus, des einzigen Edelmannes in Deutschland?), der sich den polnischen Brüdern angeschlossen hatte. Nachdem die Sackschen Söhne 1616 bzw. 1617 die Viadrina besucht hatten, waren sie mit ihrem Prüzeptor, dem bekannten Ruar, nach Holland, England, Frankreich und Italien gezogen. Auf der Heimreise 1621 mochten sie an Wittenberg nicht vorüber- gehen. Weilte ihr unitarischer Lehrer noch bei ihnen, oder war er, Ruar, sehon naeh Polen zurückgekehrt? Stellte er sich schriftlich oder persönlich der sozinianischen Maisynode 1621 zur Verfügung, die ihn dann an Krells Stelle zum Rektor des Rakauer Athenäums machte? Den 5. Juli 1624 bezogen die Sackschen Söhne die Universität Leiden. Dorthin wandten sich hinfort meist die Söhne der Unitarier. So ließen sich z. B. an dieser holländischen Universität ein- schreiben am 24. September 1630 Georg Niemiryez, der Sohn des Kijewer Kümmerers, mit seinem Präzeptor Andreas Rudkowski und am 28. Juni 1632 der 23jährige Andreas Wissowatius, der Enkel Fausto Sozinos®), der spätere Heraus- geber der „Bibliotheca fratrum Polonorum“.

1) Vgl. Gottfried Svevus, Academia Wittebergensis unter dem Jahre 1621.

%) Die Glieder der Familie von Schlichting, die sich zum Uni- tarismus bekannten, saBen in Polen und waren zu Polen geworden. Auch der Freiherr Johann Ludwig von Wolzogen lebte als Unitarier in Polen.

3) Sozinos einzige Tochter Agnes, gestorben am 20. Januar 1654 in Robkow bei Bietz (Galizien), hatte den Vizeprüfekten von Philippow Stanislaus Wissowatius geheiratet,

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Noch wissen wir von einem Unitarier aus Polen, der gelegentlich eines kurzen Aufenthaltes in Wittenberg für seinen Glauben Stimmung machte, dann auch durch Briefe für ihn zu gewinnen suchte. Der Junker Andreas Ganoroschi, der in Diensten des am 4. August 1633 in Schlesien ge- fallenen dänischen Prinzen Ulrich stand, besuchte vom. Kloster Zinna bei Jüterbog aus, wo er Anfang 1633 weilte, die Elbstadt. Mit Jakob Martini und mit Hülsemann, der seit dem 17. Januar dieses Jahres für Gustav Adolfs Sohn das Rektorat der Hochschule führte, hatte er Unterredungen, vor allem besprach er bis tief in die Nacht mit einer An- zahl Studenten die strittigen Glaubensartikel. Zum weiteren Unterricht verhie er ihnen Bücher aus Polen. Entsprechend dieser Zusage sandte er ihnen am 2. April 1635 aus Berlin auch Krells bekanntes Buch „de uno deo patre“. Ausdrück- lich bat er, es nicht in die Hünde der Professoren fallen zu lassen. Gleichwohl erhielten diese von seinen Umtrieben Kenntnis. Am 18. April berichten sie davon dem Kurfürsten. „Dem Lästergeist ist sein Vorhaben nicht gelungen, wie denn auch Krells Argumente vielfältig allhier schon wider- legt und den studiosis ihre Nichtigkeit vor Augen gestellet ist.“ Aber in Berlin könnte der Verführer sein Gift heim- lich ausbreiten. In einem Nachtrag zu ihrem Brief konnten sie auf ein weiteres Schreiben Ganoroschis hinweisen !). „Von dem Torschreiber ist es unserem Bestellen nach an uns gebracht worden.“ Das Dresdener Oberkonsistorium bat in einem Bericht vom 22. Mai den Kurfürsten, in Berlin Bestrafung des Ganoroschi zu fordern. Durch die Flucht nach Polen scheint sich dieser jedoch weiteren Maßnahmen entzogen zu haben.

Die Rakower Synode des Jahres 1626 beauftragte Petrus Morzkowski, den Pfarrer in Lachowce in Wolhynien, einen Schüler Johann Krells, gegen die Wittenberger Andreas Keßler und Jakob Martini zu schreiben, richtete auch an Martin Ruar, der 1631 sich definitiv in Danzig niederließ, die Mahnung, etliche Bücher Sozinos ins Deutsche zu über- tragen. Sozinos Autographen, die in den Besitz des Samuel

!) Vgl. Beilage VII.

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Przypkowski!), des Radziwillschen, dann preußischen Rates, gekommen waren, sollten deshalb eingefordert und der Kirchenbibliothek in Rakow einverleibt werden. Die Synode wollte den Kampf mit den Wittenbergern fortsetzen. Aber weder wurden Sozinos Schriften tibersetzt, noch spitzte Morz- kowski seine Feder wider Martini. Eine Polemik von ihm wider Keßler lag freilich der Rakower Synode des Jahres 1630 druckfertig vor, aber ob sie veröffentlicht wurde, ist zweifelhaft. Johann Krell, der nach Schmalz Tode am 8. Dezember 1622 die geistige Führung der polnischen Brüder übernommen hatte und bis zu seinem Heimgange Sommer 1633 behauptete, war kein Freund der Polemik, und Joachim Stegmann der Ältere, einst Pfarrer von Fahr- land (Ephorie Potsdam), schlug sich mit den Danzigern herum. Da nahm ein anderer Unitarier nach Krells Tode den Kampf mit Wittenberg wieder auf, Jonas von Schlichting?), ein Enkel jenes Sehmiegeler Grundherrn Elias Arciszewski, der 1594 das Vorwort zu Sozinos Buch tiber den Erlóser geschrieben hat,

Sehon die Rakauer Synode des Jahres 1624 hatte auf Anregen Krells dem ehemaligen Wittenberger Studenten Stanislaus Podlodowski den Auftrag gegeben, in einem Buch für eine Union zwischen den Evangelischen und Unitariern zu werben, also den Gedanken aufzunehmen und zu ver- teidigen, den Fausto Sozino zuerst 1599 schriftstellerisch vertreten hatte?) Gegen seine Ausführungen hatte der

1) Mit Daniel Taszycki von Luclawice und Johann Szepanowski in Altdorf am 22. März 1614 inskribiert. Als es ihm und den anderen unitarischen Polen hier Juli 1616 nahegelegt wurde, die Hochschule zu verlassen, ging er nach Leiden, wo er sich am 830. November ins Universitätsalbum eintragen ließ. Leider ist die große Geschichte der unitarischen Kirche Polens, die er im Auftrage der Rakower ‚Synode 1627 verfaßt hat, verloren gegangen. Bock I, S. 682,

*) Schlichting ist 1592 in Sonezkowo bei Schmiegel geboren, hat das Schönaichianum in Beuthen und seit 1609 das Danziger Gymna- sium besucht. Mit seinem 15jührigen Schüler Zbygnüus Sienienski, dem Sohne des Rakauer Grundherren, ließ er sich am 80. Mai 1616 in Altdorf inskribieren, um seines Glaubens willen von hier verwiesen, am 30. November in Leiden.

*) Sand, Bibliotheca Antitrinitariorum S. 74 nennt unter den Büchern Sozinos „Liber suasorius, cui titulus est: Quod regni Poloniae

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Wittenberger Balthasar Meißner 1624 in seiner obenerwähnten »Consideratio^ unter anderem polemisiert. Zwei Jahre später hatte ein vorzeitiger Tod den trefflichen Mann dahingerafft. Ohne Kenntnis von seinem Heimgange hatte Schlichting wider ihn die Feder gespitzt, seine Arbeit aber nicht ver- öffentlicht. Jetzt 1635 ließ er sie mit Widmung an seinen reformierten Vetter, den verdienten Fraustadter Landrichter Johann Georg von Schlichting, drucken!) und gab sie im folgenden Jahre erweitert heraus?) In ihr sucht er nach- zuweisen, daB nach Sozino mit Recht die evangelische Lehre von der Prädestination, der Unfreiheit des Willens und von der Rechtfertigung allein durch den Glauben den Ernst sitt- lichen Strebens beeinträchtige, deshalb die Annahme der sozinianischen Lehre für die Evangelischen notwendig sei. In einer weiteren 1637 erschienenen Schrift?) gegen den verstorbenen Meisner bespricht er die allmähliche Entstehung der Trinitätslehre, bestreitet er die Geltung der Kindertaufe in der apostolischen Kirche, vertritt er die symbolische Deutung des Abendmahlssakraments.

Von seiten der Wittenberger hatte schon 1633 Jakob Martini von neuem gegen die Trinitätsleugner geschrieben *)

homines vulgo Evangelici dicti, qui solidae pietatis sunt studiosi, om- nino deberent se illorum coetui adiungere, qui falso atque immerito Ariani atque Ebionitae vocantur. Scriptus is libellus a, 1599 mense Julio in agro Luclaviciano Abrahami Blonscii. Primum polonice editus, deinde post auctoris obitum typis excusus Franekerae, ubi manuscriptus delatus fuit per Ostorodum et Voidovium, latine et belgice.“

1) Vgl. „Quaestio, num ad regnum dei possidendum necesse sit in nullo peccato evangelicae doctrinae adverso manere, contra Baltha- sarem Meisnerum a Jona Szlichtingio a Bukowiec disputata. Typis Pauli Sternacii 1635“.

*) „Quaestiones duae, una, num in evangelicorum religione dog- mata habeantur, quae vix ullo modo permittant, ut qui ea amplectatur, nullo in peccato perseveret, altera, num in eadem religione quaedam concedantur Christi legibus inconcessa, contra Balthasarem Meisnerum a Jona Schlichtingio disputatae. "Typis Pauli Sternacii a. 1686."

3) „Jonae Schlichtingii de s. trinitate, de moralibus veteris et novi testamenti praeceptis itemque de sacris eucharistiae et baptismi ritibus adversus Balthasarem Meisnerum disputatio. A. 1637.“

14) Vgl. Jacob Martini, Synopsis totius religionis Photinianorum novorum, ex illorum institutione brevi, Volkelio, Ostorodo aliisque mnuius sectae scriptoribus repetitae et breviter confutatae,

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und noch 1647 stritt er wider sie. Den von Schlichting dem verstorbenen Meisner entgegengesetzten Büchern ant- wortete zuerst niemand. Schließlich spitzte Christoph Frank die Feder, doch erst sein Sohn Wolfgang Christoph gab die Erwiderung 1705 heraus. Wir stehen am Ende der gegen- sätzlichen Beziehungen, die das Studium und die Propaganda unitarischer Studenten in Wittenberg der Reformationsstadt und den polnischen Brüdern gebracht, am Ende der Polemik, welche die Widmung des Rakauer Katechismus eingeleitet hat. Die Streitschriften Kalows gehören nicht hierher. Dieser Theologe stand längst im Streite gegen die Sozinianer, als er 1650 nach Wittenberg kam. Schon als Königsberger Professor und Danziger Rektor hatte er wider sie polemisiert, bereits hatte auch Daniel Zwicker aus Danzig, der auf der Synode zu Siedliska (südöstlich von Lublin) 1643 sich den Unitariern angeschlossen hatte, zur Verteidigung Krells wider ihn geschrieben.

Beilagen?. I. Der Nürnberger Rat an den sächsischen Kurtürsten.

E. Chur. G. können wir vnderthenigist zu berichten nicht vmbgehen, was gestalt eine Zeit hero nicht allein durch gemeinen Ruf an vnB gelangt, sondern auch leider in vleißig derowegen eingezogener Kundsehafft sich in der That be- funden, daB auf vnserer hohen Schuel Altdorff vnder daselbst alimentirten Stipendiaten vnd vnseren Bürgerskindern etzliche uffgewachsen, die in den vornembsten Glaubensartikuln von dem Buchstaben der h. Schrifft abgesprungen, ihnen selbsten vnd ihrem ingenio zu viel getraut vnd mit ersonnenen tropis von derjenigen Confession, welche die allgemeine Christenheit von viel hundert Jahren geführet, ab vnd hingegen zu der abscheulichen Seet vnd subtilem Gift der von lengest con- demnirten gotteslesterlichen Photinianern gewendet haben, darinnen auch so erstarrt, daß, ob wir gleich nach christlicher Empfindtnus sie von unsern vornembsten Predigern zu Redt halten vnd dergleichen hohen Sachen, darinnen sie ohnedas etwas schlecht fundiert, besser nachzusinnen vnd ihrem eigenen

!) Die Beilagen I, IT, VI und VII sind dem Hauptstaatsarchive in Dresden Loc. 7423 und 7425, III—V der Stadtbibliothek Hamburg (Meisnera Briefwechsel) entnommen

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Gutdünken, Vermessenheit vnd vermeinter Geschickligkeit nicht allzuviel zu trauen, beweglichen erinnern lassen, dan- noch so wohl münd- als schrifftlich vff ihrem abscheulichen Irrthumb beharret, theils sich zu Poln theils anderer Orten salvirt vnd also dadurch vnsere Academiam zu Altdorf nicht in geringen Verdacht gebracht, als ob daselbsten der Photinianismus öffentlich nutrit vnd diejenigen, so solcher Seet anbengig, vnuerbindert geduldet würden. Nun werden wir berichtet, daß einer derselben auf E. Churf. G. hohen Schuel Wittenberg Namens Johann Vogel sich anjetzo nicht allein aufhalten thue, sondern auch vnder erdichtem Namen, wie teils seine intereipierten Schreiben an Tag gebracht, ganz geführliche Verstand- und Verbündnis wider Gottes Ehr vnd ehristlicher Kirchen Frommen angestellt, dardurch mitler Zeit, da dieses Unkraut Wurzel gewinnen sollte, die vn- schuldige Jugendt vnd der gemeine Mann in hóchste Ver- wirrung geraten kónnte, derowegen vns als einer christlichen Obrigkeit obliegen wollen, so wohl diesem Ubel bei Zeiten vorzupauen, als insonderheit vns vnd vnsere academiam zu Altdorff aus dem vnuerschuldten Verdacht zu bringen. Wann dann Johann Vogel zu Wittenberg vnser noch vnentledigter Bürger vnd verpflichter Stipendiat ist, als ersuchen E. Churt. G. wir hiermit vnderthenigist, die geruhen denselben vnder der churfürstlichen Jurisdiktion weiters nicht zu gedulden, viel mehr, weil wir vns der freiwilligen Einstellung, da ihme gleich dieselbe aufferlegt werden sollte, nicht zu verstehen, die gnedigste Verschaffung durch hierzu gehörige Mittel thun zu lassen, damit derselbe alsbalden neben seinen Büchern vnd Schriften in wirkliche Verhaft auf vnseres verordneten Syndiei Joannis Jacobi Weigelii Anlangen gebracht, hernacher demselben wohlverwahrlicher in seine Gewalt vberliefert vnd ferner ernstlich anbefohlen werde, gegen genugsamen schrift- lichen Reuers durch darzu beharrliche Mittel und Weg den- selben heraus- vnd zu vns zu verschaffen . . . Datum den 21. Februarii 1616.

II. Der Nürnberger Rat an den sächsischen Kurfürsten.

. . . Als zu E. Churf. G. wir vnsern Syndicum Johann Jacob Weygeln wegen Abfolgung eines vnsers Bürgers Sohnes Nahmens Johann Vogel, ietzo zu Wittenberg studierendt, abgesendet, hat vns derselb zu seiner Widerkunfft E. Churf. G. gnedigste Abfert- und Bewilligung der Gebühr gerhümet, deB- wegen wir vns dann schuldig erkennen, E. Churf. G. vnder- fhenigsten Dankh zu sagen, gestalísam hiemit bestes Vleißes beschieht. Vnd dieweil wir an deme vnserem Syndico zu Dresden zugestellten Concept des Reuers kein Bedenken

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gefunden, haben wir solchen originaliter fertigen lassen vnd ermelten Syndieum damit widerumb nacher Wittenberg ab- gesandt, auch diejenige Anordnung mit gebührlicher Auß- lösung gethan, wie dergleichen Fäll erfordern thun. Demnach wir auch durch der Herren Theologen zu Wittenberg ange- wandten Vleiß soviel in Erfahrung gebracht, daß obgedachten Vogels Mitgesell Christoph Vffinger, auch von hier 'pürtig, mit gleichmessigem verdambten Irrthum inficiert sein soll, bitten E. Churf. G. wir vnderthenigst, sie wollen die gnedigste Verordnung thun lassen, damit derselbe mit vnd neben Vogel wns auch verabfolgt werde . . . Datum 23. Martii 1616.

III. Johann Schröder an Balthasar Meisner ).

Salutem per Christum Emmanuelem nostrum. Sero, reverende et clarissime dn. doctor, amice ae frater in Christo plurimum honorande, gratias ago pro tertia parte à»Joorro- Aoyíag vestrae, quam antehac dono misistis. Nec enim citius potui obstante morbo arthritico, qui me duos ferme menses lecto affixum tenuit. Etsi autem sero, serio tamen vel nune eas ago. Legi enim disputationes illas tanta cum iucunditate, ut illico mitterem ad tabernas, qui paríem secundam, qua earebam, comparet. Praeter coeteras vero placuerunt mihi admodum disputationes illae antiphotinianae de satisfactione Christi, quos usui mihi fore confido adversum novellos pho- tinianos nostros. Quos propter optarim quoque consimilem in modum a vobis tractari mysterium ss. trinitatis, quod a male feriatis istis tenebrionibus miris sophismatum officiis obs- eurari et involvi palam est. Responsum, quod a Vogelio exigebam, allatum est e superioribus Lipsensium nundinis, in quo nequam homo omnes nervos intendit, ut mysterium istud funditus eonvelleret. Sed, nisi fallet, desinet blasphe- mare vel saltem alios blasphemare non docebit porro. Jam enim expeetatur adventüs eius in vineulis nee non duorum Sociorum eius, ut, sicut fert fama, perpetuis maneipentur vinculis. Cuius severitatis auctores arbitror esse nostros reipu- blieae consiliarios qui legum suarum autoritate ducuntur ‚considerantque illud Hieronymi: „Arius scintilla primum erat, sed quia non suffaeabatur illico, orbem terrarum accendit.“ Nee scio ego, si roger sententiam, an magnopere dissuadere debeam, eo quod res sit non tantum cum seductis, sed ef «eum seductoribus, qui virus suum aliis offlare sedulo studuisse deprehenduntur. Scire autem eupio, quid R. D. T. de isto videatur negotio. Porro ut appareat me officium gratitudinis

1) Vgl. auch Schröders Brief an Meisner vom 19. Nov. 1615 bei Zeltner S. 440.

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/2. 6

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posthabere nolle, mitto exemplar throni regalis, quem superiore anno excudi feci. Fando huc allatum erat Heidelbergenses refutationem eius instituisse. Quod an verum sit, nondum recte cognoscere licuit. Hactenus enim nihil prodiit.

Interim R. V. rogo, ut qualeseumque chartas sine ruga accipiat, et de iis libere iudicet. Quantum enim iudicio vestro tribuam, hie non dico, quia adulari nolo. Requiro vero illud, ut sciam, quid videatur ei de quorundam sententia, qui iusti- ficationem peccatoris sola peccatorum remissione definiunt dicendo: Imputationem oboedientiae Christi remissioni pecca- forum ceu partem parti perperam opponi. lllam enim sub istam contineri, siquidem imputari oboedientiam Christi nihil aliud sit, quam propter oboedientiam praestitam Christi remitti peccata non solum commissionis, sed etiam omissionis, hoe est non solum male perpetrata reputari pro non perpe- iratis, sed etiam bona male omissa censeri pro praestitis. Denique, qui hasce exhibit, du. Johannes Ungerecht Smal- ealdensis, iuvenis pius et modestus, ad academiam vestram demigraturus a me petiit, ut se qualicunque commendatiun- eula mea apud R. T. D. ornarem . . . Dominus Jesus adsit cum spiritu vestro vosque diutissime ineolumes servet in emolumentum eeclesiae. Valete in domino meisque verbis rdd. don. collegas officiose salutate. Dab. Noribergae die 11 Aprilis anno 1616. R. D. T. addictissimus Johannes Schröderus, ecclesiastes ibidem )).

Jam obsignaturus eram hasce, cum afferrentur vestrae, quas syndicus noster?) ex aeademia vestra reversus exhiberi fecit. Adducti sunt ab eodem photiniani nostri stipendiarii et in carcerem abdueti. Praeter custodiam gravius aliquid in ipsos statutum iri non opinor. Quin etiam ex illa liberari poterunt, si habeant fideiussores, sicuti ante dies non multos quidam civis et studiosus quidam eadem ratione vinculis exempti sunt. Suadebam ego, ut institueretur quaedàm dis- putatio, in qua illi argumenta suae haereseos proponerent,

1) Unter dem 20. Januar 1616 schrieb der Leipziger Professor Höpfner an Balthasar Meisner: „Remitto iam praelectiones Socini adiun- cturus commentariolum de Elohim, si statim inter meas chartas potu- issem invenire. Quia vero festinat tabellarius, faxo ut intra octiduum cum Ostorodii institutionibus habeatis. Interim maximas ago gratias pro communicatione. Petiit hic nundinis vir clarissimus dn. Schróderus diligenter a me scripta photinianorum, sed praeter catechesin Raco- viensem et alia duo opuscula nihil ipsi commodare potui. Scholarchae nuper re animadversa in Altorfina academia in rationem studiorum fnquisiverunt et cognoverunt triginta studiosos veneno isto in- iectos, e quibus unus quidem aperte fassus sit et ceteros etiam tergiver- santes indicarit. Adeo iam necessitas iam postulat, ut non ad talia. conniveant nostrates."

2) Vergl. Beilage I und II.

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alii indicarent arbitri, ut dicerent senteutiam, quando suf- ficienter esset responsum a praeside et respondente, aut si quidem desideraretur, supplerent. Nescio autem, quid futu- rum sit, dies docebit. Interim R. T. gratias ago pro eo, quod informationi eorum impendit, studio, cuius fructus, spero, suo tempore apparebit, simulque peto, ut siquid venerandum col- legium vestrum de modo refutandi istius farinae homines meditatum fuerit et decreverit, me faciat participem vel saltem suas ea de re cogitationes mecum communicet. Amanuensis operam, ubi scribere non vacat, &dıxog iste, quem commen- dabam, praestabit. Negocium istud, de quo consilium faeul- iatis vestrae in casu simili quaerebam, exspiravit rebus humanis exempto illo, qui turbae tuba erat. Itaque molestiam faces- cere cesso. Denique honorifice R. T. D. salutat collega meus M. Georgius Faber, qui non ita pridem eeclesiae Laurentianae ereatus est diaconus, vir bonus et Hebraicarum literarum peritus. Valete in domino.

IV. Lorenz Lälius an Balthasar Meisner.

Accepi a tabellario duos libros, alterum &önynrixov evan- geliorum dominicalium, alterum photinianis blasphemiis oppo- situm!), utrumque clarissimum et exoptatissimum vestri in me amoris argumentum, nihilque magis in votis habeo, quam ut pari vobis officii munere respondere queam. Quamvis etiam intimas patri domini nostri Jesu Christi gratis ago, quod in coetibus nostris et blasphemiae et nomen photinianorum infaustum adhuc ignotum est, conati quidem sunt studiosi nostri ex academia redeuntes aliquid contra eos e suggestu disserere,

1) Am 1. Juli 1619 schrieb auch Johann Gerhard aus Jena: „Magnas ecclesia Christi R. V. E. debet gratias pro accurato et erudito scripto socinianae theologiae vel, ut rectius loquar, pestilentissimae haeresi opposito, nec dubito, quin eximius hic labor ad multorum in vera fidei confessione confirmationem et pertinacium adversariorum confusionem, comprimis vero ad quorundam in timore domini scriptum illud pie perpendentium conversionem momentum allaturus sit longe maximum.“ Unter dem 9. Februar 1619 hatte Joh. Gerhard gemeldet: ,Liserus Ostorodi scriptum Lipsiam secum attulit, spero igitur R. V. E. iamdiu transmissum esse. Magnas R. V. E. gratias pro benevola et amica scripti photiniani communicatione. Perlegi illud avide, cum eius copia e bibliotheca d. Graweri p. m. mihi fieri hactenus non potuerit, nec solum perlegi, sed et describi mihi curavi.^ Am 6. November 1618 hatte sich Höpfner in Leipzig an Meisner gewandt: ,Dn. d, Gerhardus expetit & nobis Ostorodii scriptum contra Tradelium ad unum tantum mensem sibi commendari. Si eius copia est, quaeso, ad me mittite, ut ipsius voto satis fiat. Putavit ge accipere illud posse Lipsia, sed respondi hic apud neminem inveniri et spem feci fore, ut Vitebergae aliquis sit, qui ipsi gratificetur. Quaeso ergo, ut prima occasione librum illum huc mittas, Reddetur cum gratia.“

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verum a me statim sunt prohibiti, et primus id efficio, ut in posterum omnibus, priusquam cathedram adscendunt aut textus ad concionandum proponitur, istud interdicam, atque si quid eius generis in scriptis habent, ex charta expungam idque non alio consilio, quam quod satius et magis tutum ac salvum eeclesiae nostrae statum existimo, plane nullam eorum fieri mentionem, ne mentione eorum facta demum occasionem praebeamus auditoribus de illis cogitandi. Nec infeliciter consilium successit, ita enim respectu nostri quasi in incognito degunt orbe monstra ista hominum. Si qui autem sunt magis curiosi, ut aula eiusmodi conspectis plena est, istis alio modo et loco quam pro suggestu hactenus occurrimus et pruritum depressimus ... Onolsbachii 21. Junii 1619. R. D. T. studio- eissimus Laurentius Laelius.

V. Aus zwei Schreiben des Kaspar Movius an Meisner.

De ecclesiae statu nihil occurrit, quod scribam, nisi quod haereses suppressa et explosa vera religione in dies latius serpant. Ante viginti annos adhuc octo ecclesiae Augustanae confessionis addietae in Lithuania floruere, sed iam ex illis non nisi duae restant, altera apud nos Caunis, euius ego pastor indignus isque solus, altera apud Vilnenses!), cui duo praesunt pastores. Uti autem adversariorum malitia quotidie crescit, ita ob peccata populi nostri interitus nostrarum ecclesiarum prae foribus etiam videtur, quod tamen irreparabile damnum deus optimus maximus clementer averruncare dignetur. Ponti- fieii primas in his regionibus tenent, hos subsequuntur cal- viniani, hos iterum photiniani, nos prae reliqius grex sumus valde pusillus nec extra periculum versamur. Verum si dominus indulserit, de his fusius alias... Caunis Lithuano- rum propridie purificationis Mariae 1623 ...

Photinianos quod spectat, illorum haeresisnon modoin Polo- nia,sed et Lithuania publicis exercitiis passim gaudet et hineinde diffunditur sumptis cottidie incrementis. A biennioiamid operam sedulo navavi, ut quicquid libellorum Racoviae ab illis ederetur,

1) Die Namen der sechs so frühzeitig eingegangenen Gemeinden sind uns nicht bekannt. Die Geschichte des Luthertums in Lithauen ist noch in tiefes Dunkel gehüllt. Nur vermuten kann ich, daß eine der Gemeinden Wilkomir nördlich von Wilna gewesen sein wird. Aus Wilkomir stammte der treue Geführte des Abraham Culvensis, des ersten Predigers des Evangeliums in Lithauen (vgl. Wotschke, Abr. Culvensis, Altpr. Monatsschrift Bd. 42 S. 194), aus Wilkomir wurde ein Petrus Martianus am 17. Oktober 1587 in Wittenberg ordiniert. Unterstützt von Stanislaus Naruszewicz, dem Kastellan von Msicislaw, hatte dieser in Königsberg (seit dem 13. Mai 1583), Greifswald, Rostock und Witten- berg (seit dem 27. Juli 1586) studiert; in Rostock hatte er David Chytráus ein Handschreiben seines Müzens überreicht.

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illud omne acquirerem, sed quod post annum 18. impressum est, nihil mihi videre contigit. Anno autem 18. plurima scripta ab illis divulgata sunt, sed maximam partem contra collegium Posnaniense, nihil contra nostros, quo de V. E. constare arbitror. Literas prima occasione data mittam Racoviam, quae hinc centum milliaribus distat, ad ipsum Smalzium!) et ab ipso rem omnem experiar Neque hoc officii genus denegabit pro ea, qua in haereticis elucet, summa humanitate et inserviendi promptitudine, sive vera sive ficta deus novit. Ubi certi quid accepero, E. V. perseribam. Unum adhue est, quod paucis V. E. exponam. Schola publica, qua coetus noster a multis annis dei beneficio usus ef gavisus erat, tem- pore antecessoris mei ante sexennium ob superinduetas quas- dam contra regia mandata innovationes publico decreto in

2) Auch durch den Rektor Martin Weigmann in Bartfeld (Ungarn) ließ Meisner dem Unitarier Schmalz seine Schriften zukommen. Am 4. März 1620 schreibt ibm Weigmann: „Scriptum contra photinianos directum cum meditationibas evangeliorum recte accepi. Exemplar photinianum direxi nudius tertius aperta iterum vicina Polonia hactenus ob irruptionem et grassationem Kosakorum clausa ad ipsum usque Smalcium, quod ubi acceperit, faxo, ut E. V. constet.“ Vgl. auch Weig- manns Brief vom 14. April 1614: ,Mitto huc, cum aliud hac occasione non possim, E. T. autores photinianos tres, dn. d. Balduino, domino et fautori meo honorando, totidem, quartum accipiat, quicumque volet. Saepius me conveniunt photiniani, vicini nostri ad octo dumtaxat mil- liaria, conferunt, disputant mecum, O quam saepius mihi linguam dis- putatricem Meisneri nostri opto! Habent isti nescio quam ex omnibus haeresibus contextam monstrosam mataeologiam et sentinam omnium haereticorum haeresiumque. In omnibus articulis fidei graviter cyclopes isti impingunt. Ostorodus iam est extinctus, Smaleius adhuc vivit et cum eo praecipui quidam nobiles ecclesiae ministri. Late iam gras- satur malum hoc, et nisi beneficio dei et academiarum fuerit sopitum atque extinctum, verendum, ne quam seditionem haec turba con- citet magnam simulans in externis vitae sanctimoniam. Veniunt ad me frequenter et suis blandimentis inescare conantur, sed quantum fleri potest, fortiter me huic gregi oppono. Amant me mirum in modum, scribunt, salutant etc. Peto E. T. velit mihi, si modo tantum otii habeat, aliquot fundamenta et directorium cum illis congrediendi mit- tere; dabo operam, ne ingrato officium praestitisse videatur. Scholas nequam hominum genus habet celebres et frequentes. Mitto quoque articulos civitatum nostrarum. "Velim etiam de his E, T. haud gre vatim suum iudicium mihi uno verbo exponat.“ Über seine persönliche Lage berichtet Weigmann in diesem Schreiben: ,Statum meum quod attinet, mediocriter valeo. Laudetur nomen resaylov dei nostri, Operam literariae rei ac iuventuti hnic deditae adhuc et cum volup- tate impendo. Vocationem nudius nuperus habui ad ecclesiasticam provinciam in metropolitanam civitatem Cassoviensem, verum eam declinavi tum propter quosdam cryptocalvinistas in illa ecclesia docentes tum propter putridam auram multos ibidem opinione citius devorantem. Hic ergo pedem fixero, hic subsistam. Hoc agam, dum deus voluerit. In coniugio me ab anno 1607 vivere et intra id temporis spatium terna prole (una ex his ad deum praemissa) divinitus auctum esse E. T. dubio procul innotuit.“

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aula adempta est pontifieiis instigatoribus. Nune vero id populus noster Germanus agit et sollicite laborat, ut deper- ditum istud bonum recuperet. Vix vero quiequam obtinebit, nisi literis intercessoriis ` principum iuvetur!. Quia vero auctoritas electoris Saxoniae in aula regia multum valere dicitur ob parastasiam, quam in proximo tumultu Bohemiae imperatori praestitit, multi id consulunt, ut intercessionem ab electore ad regem afferamus. Anne vero interventu et rogatu venerandae vestrae facultatis theologicae ab electore serenissimo eiusmodi intercessionem impetrare queamus, illud ab E. V. cognoscere pervelim. Si eius spes nobis fieret, tabellarium propterea ad vos et ad aulam electoris ablega- remus. Certe ad regni Christi propagationem multum con- tuleritis, si in hac re opera vestra nobis praesto eritis . . . Caunis Lithuanorum 20. Octobris a. 1623.

VI. Andreas Ganoroschi an Wittenberger Studenten.

Excellentissimi, nobilissimi, doctissimi domini studiosi. Longam vitam, aequabilem fortunam, prudentiam coelestem, vitam aeternam omnibus vobis amantibus veritatem toto pec- tore precor. Ante biennium et quod excurrit, cum eram in monasterio Cynnensi cum serenissimo principe denato Uldarico, filio regis Daniae, ubi tum temporis in servitiis eram, non potui non intermittere, quin inelytam academiam vestram inviserem eiusque cives et alumnos convenirem. Inter alios eonveni illud lumen prae reliquis fulgentissimum d. Jacobum Martini, qui mecum primo de politico statu quam humanis- sime disseruit, deinde etiam de controversiis quibusdam the- ologicis. Egi quoque huic viro clarissimo ingentes gratias pro disputationibus, quas diebus dominicis eontra nostrates insti- fuit, in primis propterea quod studiosi alioquin plane igno- rarent christianam veritatem, nisi ille contra eam disputaret. Adii etiam magnificum d. rectorem Johannem Hulsemannum, s. theologiae doctorem, virum humanitate incredibili, doctrina

1) Kauen, den 12. August 1624 schreibt Movius: ¿Scripsi non ita pridem ad E. T. et consilium rogavi, anne amplissimi collegii vestri theologici interventu ac intercessione a serenissimo electore Saxoniae ad regiam maiestatem Poloniae literas commendatitias impetrare possi- mus pro recuperanda schola, quae pontificiorum iniqua delatione nobis per regium decretum adempta est, sed an literae meae vobis redditae sint, dubito, quia nihil acceperim responsi. Miseria est magna, quod iuventus nostra iam per quadriennium publica institutione privatur, qui tristis status etiam ecclesiae interitum minaturus videtur. Si E. T. respondere voluerit, haec expedita via est, ut literas mittat Regiomontem ad d. Behmium, qui illas ad me perferendas curabit.^ Im weiteren und besonders am 8. April 1625 berichtet Movius über den theologischen Streit, der sich an den Namen Rathmann knüpft.

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prope admirabili, quocum etiam de variis articulis religionis christianae aliquot verba feci. Quae fama cum percrebuerat, academici permulti ad me confluxerunt, cum quibus etiam ad multam usque noctem collocutus sum de variis contro- versiis, quae inter trinitarios ef nostrates hoe saeculo agi- tantur, pollicitus etiam me transmissurum illis libros quosdam nostratium, quo commodius cardinem controversiae pernos- cerent. Cuius promissionis memor ex Polonia nuper pro- fectus attuli mecum quaedam exemplaria libri illius d. Johannis Crellii Franei, vestri sympatriotae, qui inscribitur „tractatus de uno deo patre“, euius viri ingenii acumen ef pietatem vere christianam universus mundus miratur, colit, suspicit, qui fuit delitiae hominum, delitiae dei. Transmitto igitur vobis ex illis exemplaribus unum, cuius lectio ut vobis curae cor- dique sit, amanter oro, utque exorem precor. Hoc vero ad- moneo, ne hune librum professoribus vestris detis legendum, alias excommunicabimini et luetis poenas satis graves. Pro se quisque sedulo perlegat et iudicet ac alter alteri suum iudicium communicet atque in communi congregatione ad sacrarum literarum trutinam examinet. Nam vestri professores nolunt ulterius ad veritatem procedere, etiamsi illam dudum viderunt et vident, nisi hoc credunt et hoc docent, quod a iuventute ex catechismo Lutheri et aliis didicerunt, obiectiones et responsiones tam» perspicue fam dilucide in illo libro tra- duntur, ut nihil supra. Attente et sedulo hunc librum perle- gere ne dedignemini, si vultis vos a deo iudicari dignos vita aeterna, serutamini veritatem, quoniam deus estspiritus veritatis, date operam, ne vos praeconcepta opinio fascinet, sed omni praeiudicio posthabito, quod aequum est, iudicate et iudicando discite et discendo docete alios, qui adhue in erroribus ver- santur. Hoc si feceritis, tandem aliquando in extremo iudicio eum fiducia ad thronum supremi iudicis accedere poteritis et vestrae fidei rationem ipsi reddere. In illius fidem et clientelam vos etiam atque etiam commendo. Valete et disputate acriter pro veritate et Christi maiestate, ut gnaros Christi milites decet, meaeque militari latinitati ignoscatis rogo. Dabantur Berolini d. 2. April a. d. 1635. Vestri studiosissimus Andreas Ganoroschi, aulicus serenissimi electoris Brandeburgici.

VII. Andreas Ganoroschi an Wittenberger Studenten.

Salutem et observantiam. Nobilissimi et doctissimi do- mini studiosi. Nullus dubito, quin literulas meas una cum Crellii nostri libello de uno deo patre a tabellario acceperitis, miror vero, quid causae sit, quod ne unicam quidem syllabam rescribatis, num forsan vos male habeat, quod tam audax fuerim in mittendis ad vos literis et scripto vestrae religioni

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opposito, an interdictum sit vobis a magistratu vestro libellum istum perlegere mihique vestrum de eo iudicium perscribere. Neutrum horum firmiter mihi persuadere possum. Quam ob rem denuo vos oratos volo, ut scriptum istud Crellianum accurate perlegatis, ad scripturam sacram, unde omnia argu- menta desumpta sunt, ceu Lydiam lapidem examinetis ac omni praeconcepta opinione posthabita sedulo inquiratis, quid verum, ehristianum, quid falsum, haeretieum. Spero quoque si non omnes, tamen quosdam fore pios adolescentes et christianae veritatis amantes, quos praeconcepta opinio nondum omnino obcaecavit, his si cognitio veritatis curae eordique erit, non sine fructu legent hune librum Crellii, sympatriotae sni celeberrimi, et fructu quidem eiusmodi, cui nullus par esse potest. Quid enim cum aeterna salute comparandum? Quid non potius prae illa floceipendendum? Agitur nimirum hie de salute aeterna, de qua vehementer periclitamini, quamdiu errores istos, quos hactenus ex simplici ignorantia putastis veritatem esse, voluntaria animi obstinatione pertinaciter de- fendere pergetis. Sed quid multis vos moror? Supersedebe- multitudine verborum et finem faciam vobis incondita mea loquaeitate obstrependi. Valete et date operam, ne frustra Witebergae consumatis sumptus vobis a parentibus vestris suppeditatos, sed addiscite veritatem, acriter pro ea dispu- fate, ut quando ultimus dies illucescet, finem fidei vestrae recipiatis, videlicet animarum salutem. Dat. Berolini 22. Apr. a. 1635. Vestri amantissimus Andreas Ganoroschi, serenis- simi electoris Brandeburgici aulicus.

Nachtrag zu Seite 72T.

Die Wiederlegung des Rakauer Katechismus durch die Witten- berger fand viel Anerkennung. Aus Stettin schrieb unter dem 81. Mai 1619 Daniel Kramer an Meisner: ,Egregiam profecto operam contu- listis contra virus illud neoarianum in rcfutatione catechismi aut caca- chismi potius photiniani, in quo non nisi eum multis diabolis sophis- ticis vobis res sunt. Vidi etiam d. Hunnii refutationem contra pro- fanam illam paracelsistarum theologiam. Bone deus, quid vel tandem futurum erit de nova religione, si mundus adhuc uno saeculo ste- terit. Nam atheismus parit has furias et nutrit.^ Aus Rostock ließ sich am 17. Januar 1619 Joh. Turnow vernehmen: „Vestram in pho- tinianis refutandis studium amamus, imo suspieimus; idem in aliis quibusdam academiis vigere intellipo. Deus vestros pios conatus iu- vet et promoveat." |

Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit.

Mitgeteilt und untersucht von cand. theol. Adolf Nutzhorn.

In dem Pfarrarchiv zu Bissendorf bei Hannover entdeckte ich vor einiger Zeit, verklebt in der Deckelwand einer Lüne- burger Kirehenordnung vom Jahre 1564, Bruchstücke eines Abedariums aus reformatorischer Zeit, die uns zunächst in mehrfacher Hinsicht Rätsel aufgeben, aber vielleicht nach deren Lösung interessante Aufschlüsse über die Art der bis auf ein Bruchstück verschollen gebliebenen Erstausgabe des kleinen Lutherischen Katechismus in Plakatform (vgl. Luthers Werke W. A. 30I S. 241) gewähren.

Der Einband der Kirchenordnung von 1564, in dem ich unsern Fund entdeckte, war aus Holz und mit Leder überzogen, die Ecken und der Mittelpunkt mit Metall beschlagen. Zwischen derHolzwandung und dem Lederüberzug fand sich das Fragment als Füllsel verklebt, und zwar handelt es sich um einen Bogen aus gutem Pergament von der Größe 36 X 25 cm, einseitig be- druckt wie bei Plakatdrucken und an den Ecken be- schnitten. Der Bogen war, ehe ich ihn aus der Deckelwand vorsichtig herauslóste, in der Länge gebrochen, so daß die beiden unbedruckten Hälften zusammengelegt waren, die dann mit diekem Leim bestrichen und verklebt waren.

Die bedruckte Seite des Bogens ist in Oktavfelder, Größe 8X 14 cm, eingeteilt, jedes Feld mit einer Bordüre, wie auf der niederdeutschen Katechismustafel, umrandet. Im Ganzen sind acht solcher Felder vorhanden, von denen die vier oberen zu den unteren im Verhältnis des Wider-

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drucks, d. h. auf dem Kopf stehen. Die vier unteren Tafel- felder sind mit Ausnahme des ersten, das nur seitlich be- schnitten ist, vollständig erhalten, die vier oberen wieder in der Mitte abgeschnitten.

Der Text ist teils in Tertia-Fraktur, teils in Mittel- Schwabacher, die Überschriften sind in Doppel-Mittelfraktur gedruckt. Er ist in Silben abgeteilt und stellt Teile des Lutherischen Katechismus ohne Erklärung dar. Von links nach rechts gezählt, enthält das erste untere Oktavfeld das zweite bis achte Gebot, das zweite Feld die Abendmahls- einsetzungsworte bis „trinket alle“, das dritte den Schluß des Gratias und den Anfang der Taufe, das vierte die Fort- setzung des Dekalogs bis zum Beschluß einschl. Von den oberen vier Feldern enthält das erste Bruchstücke einer Syllabiertafel, das zweite den Anfang des Abendsegens, das dritte den Schluß des Morgensegens und die Überschrift des Abendsegens: „Ein Schlaf-Segen“ betitelt, das vierte den Anfang vom Vaterunser.

Rechtschreibung und Drucktypen sind alt und der reformatorischen Zeit angehörig. Unter den mannigfaltigen textlichen Abweichungen von dem Wortlaut des heutigen Katechismus ist am bemerkenswertesten der Passus „lehret alle Heyden“, sowie die Überschrift „Ein Schlaf-Segen“ statt , Abendsegen*. „Heyden“ für „Völker“ ist die übliche Lesart in den ältesten Lutherischen Texten und erst seit dem Nürnberger Nachdruck 1531 durch „Völker“ ersetzt). (Vgl. zum Ganzen die gut orientierende Textausgabe des Kl. Katechismus, hrsgeg. von Joh. Meyer in Lietzmanns Text- bibliothek S. 21, Anm. 2).

Über Alter und Herkunft des Fragments ist mit an- nähernder Sicherheit zunächst folgendes zu sagen. Da es sich in der bei Georg Rhau (geschrieben Rhaw) zu Witten- berg 1564 gedruckten Ausgabe der Lüneburger Kirchen-

1) In der Vorrede zum Großen Katechismus v. 1529 (W. A. 30 I, S. 181) heißt: es allerdings schon ,Gehet hyn und leret alle völker“, während der Text (ebda, S. 212) „leret alle Heiden“ bringt. Zur Les- art „Heiden“ vgl. ebenso W. A. 30 I S. 880 Z. 3, zur Lesart ,Schlaf- segen“ W. A. 30 I S. 686, Druck W. v. J. 1545 Neuburgae Danubij.

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ordnung fand, und da die Drucktypen die gleichen wie in dieser sind, so entstammt es ohne Frage der Offizin Rhaus. Als obere Zeitgrenze würden wir demnach das Jahr 1564 anzusehen haben. Handelt es sich ferner um einen Makulatur- bogen, so ist zweitens mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß dieser nicht lange vor der genannten Kirchenordnung im Druck gewesen sein muß, denn Makulaturbogen pflegen ja im allgemeinen nicht lange ihr Dasein zu fristen. (Aller- dings könnte das Einbinden ja später geschehen sein und dann auch der Makulaturbogen aus späterer Zeit stammen.) Die Vermutung nun, daß es sich hier um einen Makulaturbogen handelt, legt die weiter unten zu untersuchende Aufeinander- folge und ursprüngliche Reihenfolge der einzelnen Täfelchen nahe, Hier kommt es uns zunächst auf eine andere sehr interessante Entdeckung an, die uns vor neue zu lósende Rätsel stellt.

Bei genauerem Betrachten des Pergamentbogens nämlich, entdecken wir besonders deutlieh erkennbar auf der Photographie zwei quer über den ganzen Bogen ge- schriebene lange Kolummen einer alten, nach Art eines Palimpsestes abgeriebenen Schrift, deren Spuren besonders deutlich in den unbedruckten Zwischenräumen zwischen den Tafelfeldern zu sehen sind. (Siehe die Abbildung.) Meine Be- mühungen, diese zu entziffern, waren zunächst fruchtlos, bis ich auf den Gedanken kam, es vielleicht mit einem Abklatsch zu tun zu haben. Und riehtig. Gegen den Spiegel ge- halten, wurde plötzlich ein interlineares Wort ganz deutlich lesbar als ,daniel^. Eine Zeile darunter stand, ebenfalls gleich in die Augen fallend, das Würtchen „abacuc“. Diese beiden Stichworte, „Daniel“ und „Habakuk“ genügten mir zur Bestimmung des übrigen Textes. Es handelte sich um eine Stelle aus dem Vulgatatext des Buches Daniel; ich fand daselbst sehr bald in dem bekannten apokryphen Kapitel „Vom Drachen zu Babel“, V. 37 (vgl. Textausgabe von Hetzenhaver, Buch Daniel Kap. 14) den ganzen Wort- laut unseres Palimpsestes, der folgendermaßen lautete: „Et ait Daniel: Recordatus enim et mei Deus et non dereliquisti diligentes te. Surgensque Daniel comedit. Porro angelus domini restituit abacuc confestim in locum suum etc.“ Jetzt

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war auch das meiste auf der rechten Kolumne im Spiegel lesbar, und es stellten sich hier Abschnitte aus der m „Daniel in der Lówengrube* heraus.

Dieser Abklatsch erklärte sich mir nur dadurch, daß der Bogen vor der Bedruckung mit dem Katechismustext schon einmal benutzt worden ist, etwa als Einschaltblatt einer großen Vulgatabibel, dessen letztes Blatt dann auf diesem Einschaltblatt abgeklatscht worden ist. Deutlich sind nämlich noch an einigen Stellen Abklatsche roter und blauer Initialzüge sichtbar. Die abgeklatschte Textseite muß wohl die letzte der Vulgatabibel gewesen sein, und wir hätten dann die merkwürdige Tatsache vor uns, daß bereits vor Luther, da die Schriftzüge nach sachverständigem Urteil des Königl. Bibliothekars Dr. Meyer zu Hannover vor- lutherisch, ja vorgutembergisch und von: Mónchshand ge- schrieben sind, die apokryphen Stücke des Danielbuches aus diesem ausgeschaltet und als Anhang dem Vulgatatext, wie in unseren heutigen Lutherbibeln, beigegeben wären. Das Konvolut wäre dann in der Reformationszeit nach Erscheinen deutscher Bibelübersetzungen vom Drucker Rhau für wertlos befunden, aufgelöst, und es wären die leeren Blätter, namentlich das aus vorztüglichem Pergament- stoff bestehende Einschaltblatt wenn auch bloß zu einem Bürstenabzug wieder benutzt Oder aber eine zweite Möglichkeit bestände darin, daß der Tafelbogen, wie wir ihn jetzt vor uns haben, lange Zeit, ehe er als Füllsel vom Buchbinder verwandt wurde, in der alten Vulgatabibel ver- steckt gelegen hat und abgeklatscht ist. Aber letzteres ist weniger wahrscheinlich.

Nun bleibt uns noch die Frage zu lösen übrig: Was haben wir in diesen so rätselhaft durcheinander gewürfelten, nur auf einer Seite bedruekten Katechismustäfelchen zu suchen? Gelingt es uns, diese Frage einwandsfrei zu lösen, dann ist auch die bereits angeschnittene, ob Makulatur oder regulärer Druck, sohon entschieden.

Der schon erwähnte, hervorragende Kenner der Kate- ehismusgeschichte, Prof. Dr. Knoke-Göttingen, dem ich den Fund persönlich vorlegte, hielt ihn für ein „Bruchstück eines mißglückten Tafeldruckes“, vgl. seine Notiz darüber in Nr. 6

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der Theolog. Lit.-Zeitung 1912, S. 1779. Zu dieser An- nahme wird Knoke einmal durch die einseitige Textbedruckung, sowie dann durch die Durcheinanderwürfelung der Tafelfelder bestimmt.

Allein Knokes Ansicht hat sich mir bei genauerer späterer Untersuchung als nicht haltbar herausgestellt. Knoke hat nämlich zweierlei übersehen, einmal die Folioziffer Aiiij auf dem vierten unteren Täfelchen, sodann die unter sämt- lichen unteren Feldern befindlichen Kustoden, die auf den Buchcharakter, nicht aber einen Plakatdruck des fraglichen Gegenstandes schließen lassen.

Wie aber waren die einzelnen Oktavfelder ausgeschossen ? Das festzustelln,a ist zunächst insofern nicht ganz leicht, als uns nur eine einzige Foliozifter erhalten ist, die übrigen hingegen sámtlich hinweggeschnitten sind. Hier kommt mir nun ein altes, über die ganze frühere Buchdruekertechnik genügend orientierendes Buch aus dem 18. Jahrhundert in willkommener Weise zu Hilfe. Das Buch, das ich auf der Königl. Bibliothek zu Hannover vorfand und das im Jahre 1740 unter dem etwas umständlichen Titel „Die so nötige, als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerei“, Leipzig 1740 erschienen ist, zeigt im 1. Teil S. 140ff., sowie im Abschnitt „Von den Formaten“ g'Ii wie man im Oktav ausschießt. Hiernach handelt es sich bei unserem Fragment um einen sog. „Widerdruck“, zu dem der „Schöndruck* die Ver- lüngerung der unteren, noch erhaltenen Tafelfelder gebildet hat Diesen Schöndruck hat der Buchbinder abgeschnitten. Der ganze Bogen wäre demnach ungefähr da, wo der untere Scherenschnitt eingesetzt hat, gebrochen worden. Dann ist es nicht mehr so schwierig, das ursprüngliche ganze Format za rekonstruieren. Man stelle sich einen vollständigen, .„„Sehön- und Widerdruck“ darstellenden Bogen aus Paus- papier her, teile ihn in Oktavielder naeh der Größe der unsrigen ein, pause auf dem Widerdruek unseren Text durch and breche dann das Ganze in der richtigen Weise, wie dies einem jeder heutige Buchdrucker zeigen kann. Dann aber ergibt sich folgende Aufeinanderfolge der Seiten:

Ai (S. 1) fehlt Text. (S. 2) Syllabiertafel.

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Aii (S. 3) Vaterunser. (S. 4) fehlt. Aii (S. 5) fehlt. (S. 6) zweites bis achtes Gebot. Aiiij (S. 7) neuntes Gebot bis Beschluß. (S. 8) fehlt. (S. 9) fehlt. (S. 10) Schluß des Gratias, Anfang der Taufe. (S. 11) Abendmahl (halb). (S. 12) fehlt. (S. 13) fehlt. (S. 14) fehlt. (S. 15) SchlußdesMorgen-, Anfang desAbendsegens (S. 16) Schluß des Abendsegens. Wir sehen, überall da, wo die Seiten anschließen S. 6 u. 7, S. 10 u. 11, S. 15 u. 16 läuft der Text folge- richtig fort. Ein Irrtum in der Reihenfolge kann somit gar nicht bestehen. Rekonstruieren wir nunmehr den Text der fehlenden Seiten, so wird S. 1, da auf S. 2 bereits Syllabier- übungen stehen, eine Buchstaben- oder Abetafel enthalten haben. Es folgt Vaterunser, von dem nur ein Drittel er- halten ist. Dann kommen zwei fehlende Seiten, dann S. 6 der Dekalog. Auf den dar ananschließenden S. 8 und 9 wird das Benedicite und der Anfang des Gratias gestanden haben,

- da Seite 10 mit dem Schluß des Gratias anschließt. Es

folgt Taufe und Abendmahl halb. Auf den drei folgenden Seiten muß die Fortsetzung und da Seite 15 mit dem Schluß des Morgensegens anschließt —, der Anfang desselben gestanden haben. Dann folgt der Abendsegen. Es fragt sich nunmehr noch, was auf den fehlenden S. 4 und 5 ge- standen haben mag, also zwischen Vaterunser und Dekalog. Da nur noeh das Kredo übrig bleibt, so wird dieses sich mit dem anschließenden 1. Gebot auf diese Seiten verteilen.

Dann hätten wir aber die alte historische, vorlutherische Reihenfolge der Katechismusstücke mit vorangesetzten Lese- übungstafeln: Vaterunser, Kredo, Dekalog, Benedicite, Gratias, Taufe, Abendmahl, Morgen- und Abendsegen vor uns, wie sie z. B. in Surgants „Manuale Curatorium* Buch II, Kap. 5 fest- gelegt ist. Nur das Benedicite und Gratias, das gewöhnlich

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hinter Morgen- und Abendsegen folgt, ist dazwischen ge- schneit. Wenigstens ist deren Anordnung zwischen Dekalog und Taufe bislang noch nieht nachgewiesen. Insofern spricht Knoke mit Recht von einem „Mißglücken“ des Druckes. Das berechtigt uns auch zu der Annahme, es mit einem Makulaturbogen zu fun zu haben. Im übrigen aber handelt es sich bei ihm um ein Schulbuch [vereinigtes Reli- gions- und Lesebuch], und zwar, da es nur einseitig be- druckt ist, um ein sog. Tafelbüchlein aus den 50er, vielleicht erst 60er Jahren des 16. Jahrhunderts. Die Seitenumrandung, die die Blätter zeigen, kommt eben- falls meines Wissens nicht eher vor.

In den folgenden kurzen Ausführungen über den Ge- brauch solcher Tafeln zu Lese- und Lernzwecken, sowie die Geschichte der Tafelbüchlein folgen wir der schönen, klaren Übersicht O. Albrechts W. A. 32, 1 S. 55ff, sowie von Cohrs „Die ev. Kat.-Versuche vor Luther“ 4, S. 229ff.

Bereits in den mittelalterlichen Lateinschulen gebrauchte man als erstes Lernbueh fabula, tabella elementaria, Tafel- büchlein, Fibel genannt. Diese aus ursprünglich einzelnen Blättern und kleinen Tafeln zusammengefügten Büchlein ver- wandten durchweg die altkirchlichen Katechismusstücke als Elementarstoffe zum Erlernen des Lesens. Das erste Blättchen „Abetäflein“, „Tafel-* oder ,Abedarium* benannt, enthielt das Abe nebst Syllabierübungen; das zweite enthielt das Vaterunser mit Ave Maria und Kredo, das dritte Benedicite, Gratias, Morgen- wie Abendsegen. Sogar zur Erlernung der lateinischen und griechischen Sprache nahm man diese Elementarstoffe. Die „Rudimenta grammatica latinae linguae“ des Aldus Manutius (Venedig 1501) enthalten z. B. folgende Stücke: „Litterae, vocales, consonnantes Syllabierübungen Ave Maria Pater noster Kredo Decem praecepta Salve Regina, Joh. 1, Confiteor, Morgen- und Abendsegen, Benedieite und Gratias". |

Über die kirchliche Verwendung von Katechismus- tafeln zu Lese- und Lernzwecken, die sich schon bei Gerson und sonst findet, heißt es in dem Manuale Curatorum des Basler Pfarrers Joh. Surgant (1502), Buch II, Kap. 5, die

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Pfarrer sollten „in tabulis in eorum ecclesiis affigendis aperte conscribi faciant".

Diese Methode, die religióse Unterweisung mit dem ersten Lese- und Sprachunterricht Hand in Hand gehen zu lassen, hat dann die Reformation beibehalten. Luther selbst kam es bei Abfassung seiner „Tafeln“ naturgemäß in erster Linie auf ihren Gebrauch zu Illustrationszwecken bei seinen Katechismuspredigten an, ferner auf die Gedüchtniseinprügung der an der Hand der aufgehängten Tafeln laut vorgesprochenen Katechismusstücke. Überaus lehrreich ist hier ein Blick in die ältesten uns erhaltenen lutherischen Kirchenordnungen. In der naeh Albrecht (Arch. f. Ref.-Gesch, III. S. 235) kurz vor dem 9.1. 1529 von Luther aufgezeichneten Kirchen- ordnung für Schönewalde finden wir folgenden wichtigen Passus (vgl. Sehling, Evangel. Kirchenordnungen I, S. 667 ff): „Alle suntag und feste soll der pfarrer das suntagsevangelion nach der postilen ordnung und auslegung aufs einfeldigst predigen. Nachmittag die zehen gebot, den glauben und vaterunser dem volk erstlich furzusprechen. Darnach ufs grübste, wie des ein gedruckte tafel ausgangen, aus- legen und zuletzt einen artikel, zween, drei oder vier, so vil die Zeit gibt, handeln, damit das volk des einen ver- stand fassen müge. Das soll er winterzeit in der woche zween tag als dinstags und freitags auch tun und die leute unter dem sermon des verstands etlicher artikel fragen.“

Zur Ergänzung und Erklärung dieser wichtigen Be- stimmungen ziehen wir hier gleich den berühmten, viel er- örterten Passus aus Rörers Brief an Stephan Roth bei vom 20. Januarl 529 also 10 Tage später heran, in welchem es heißt: „Ad nundinas eredo francofurdensis futuras Cate- ehismus per D.M. praedicatus pro rudibus et simplicibus aedetur. Hoc vero scribens inspieio parietem aestuarioli mei, affixas parieti video tabulas! complectentes brevissime simul et crasse catechismum Lutheri pro pueris et familia, Statim mitto pro exemplari, ut eodem tabellario iam ad fe per- ferantur“ (Buchwald „Zur Wittenberger Stadtgeschichte^ S. 51).

1) Tabula ist als Einzelblatt, ferner als ein aus Einzelblüttern zusammengelegtes Heft oder Büchlein zu denken.

Beilage zum Archiv für Reformationsgeschichte Nr. 57/58.

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Ebenso nehmen wir die wichtige, dem gleichen Jahre entstammende Äußerung Luthers in der Kemberger Katechismuspredigt vom 11. Juli 1529 (W. A. 29, S. 271) hinzu, wo es von jenem Tafelbüchlein heißt: „ideo vobis describitur, depingitur domi et in ecelesia, ut discere debeatis . . .“

Dann ergibt sieh aus den angeführten Quellen folgendes:

Luther läßt die erste Tafelreihe enthaltend Dekalog, Glauben, Vaterunser in Form eines Plakats in Querfolio- format nebeneinander drucken (vgl. „wie des ein gedruckte tafel ausgangen“ —). Dieses Plakat sollte in der Kirche alter Sitte gemäß aufgehängt werden und so dem Pfarrer als Hilfsmittel bei seinen Katechismuspredigten dienen. An der Hand dieses Plakates wurde dann der Text des Katechismus zunächst vom Pfarrer rezitiert „fur- gesprochen“, daran anschließend ausgelegt und dann da- rüber gepredigt („gehandelt“). Nicht also eine bloße Ab- lesung etwaiger Textauslegungen ist hier gemeint.

Solche Plakate wurden aber auch zu Hause gebraucht et domi —, waren sie doch „pro pueris et familia" be- stimmt. Bugenhagen berichtet uns gelegentlich (vgl. Albrecht „Der kleine Katechismus“ [1905] S. 94), daß Laien und Kinder sie in die Kirche mitzubringen pflegten. Die Handhabung solcher Tafelbücher ist so zu denken, daß wie bei den Tafelbüchlein aus früherer und späterer Zeit uns bekannt die einzelnen Tafelfelder auf einem großen Plakat neben- und untereinander gedruckt wurden, und zwar die Rückseite unbedruckt, so daß man sie auseinandergefaltet voll- ständig an die Wand heften konnte, an ihnen dem Volke und vor allen den Kindern den Katechismustext beibringen und ihnen zugleich die Kunst des Lesens zeigen konnte. Nach jeweiligem Gebrauch ließen sich dann die Tafeln zu einem Büchlein zusammenstellen, das man bequem nach Hause mitnehmen konnte, der Pfarrer sein Kirchenexemplar, die Kinder und die Gemeinde ihre Hausausgaben.

Natürlich boten diese Tafelbüchlein Jung und Alt eine willkommene Gelegenheit und einen starken Antrieb, die schwierige Kunst des Lesens zu erlernen. Fleißig buch- :Stabierte man zu Hause das in der Kirche Beigebrachte nach,

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und zwar Jung und Alt. Oft konnten nämlich sogar letztere nicht lesen, so daß eine Kirchenordnung vom Jahre 1580 folgende bezeichnende Bestimmung trifft (Sehling I, 1, S. 424): „Da sie [die Eltern] aber selbst ungelert und im Hause niemand hätten, der lesen könnte, sollen sie einem armen knaben in den Schulen etwas geben, der ihrem Gesinde zu gewissen stunden den catechismus vorspreche oder lese und geistliche gesenge lerne“,

Das für den Handgebrauch bestimmte Tafelbüchlein führte meistens den Titel „Enchiridion“, wie die frühsten Buchausgaben des Katechismus!) ihn noch übernehmen. In seinem Unterricht an die Visitatoren (W. A. 26, 237) erwähnt Melanchthon außerdem „der kinder Handbtüchlein, darynnen das Alphabet, Vaterunser, Glaub und andre gebet ynnen stehen“. ` Wertvollen Aufschlu über die späteren Tafelbüchlein der Reformationszeit gewähren uns ferner die Sehulordnungen jener Zeit. In der Braunschweiger Schulordnung vom Jahre 1543 (Vormbaum, Evangel. Schulordnungen I S. 45) heißt es z. B.: „Prima Classis. De erste Hupe. Tho dissem Hupen hören alle de, de noch bockstaberen und lesen leren, Vnd is id gut, dat soleks in den latinschen Enchiridiis geschee, darinnen de teyn Gebade, dat Vaderunser, de Gelove, vnd wat mehr thom Catechismus gehöret, vervatet is". Hier ist also schon eine lateinische Sehulaus- gabe vorhanden. Ferner heißt es in der Mecklenburger Schulordnung 1552 (Vormbaum a. a. O. S. 62): die jüngsten Schüler „sollen erstlich die gewöhnlichen Handbüchlein lernen, darin das Alphabet, Oratio dominica, Symbolum, Dekalogus zusammen gedruckt sein".

Ein Bruchstück solch eines Handbtchleins, eines ver- einigten Lese- und Religionsbuches, stellt unser Bissendorfer Fragment dar. Es enthält den Katechismustext ohne Aus- legung, wie uns das bei solchen Handbüchlein eine kur- sächsische Schulordnung vom Jahre 1580 (Vormbaum S. 237)

1) So führt z.B. die im zweiten Eislebener Erg.-Band (1565) Bl. 13a—14a enthaltene Vorrede der verschollenen ersten hochdeutschen Buchausgabe noch den Titel: ,Vorrede Dr. Martin Luthers auff das

Büchlein Enchiridion Christlicher vnterweisungen etc.".

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bestätigt, die als erstes Schulbuch ausdrücklich „das A-B-C- Büchlein und den darinnen ohne Auslegung begriffenen Catechismum" angibt.

Daß solche Tafel- und Handbüchlein heute fast spurlos verschollen sind, erklärt ihr Fibelcharakter. Geht es denn noch heute unseren Fibeln anders? Sie werden von den Abc-Schützen zerlesen, zerlernt und achtlos beiseite geworfen. Bei jenen Tafelbtichlein kommt noch hinzu, daß sie unein- gebunden erschienen, also noch leichter zerreißbar waren als unsere Fibeln. Nur wenn ein sparsamer Hausvater, wie offenbar bei unseren Bissendorfer Fragment, die unbedruckten Rückseiten nach Art unserer unzerreißbaren Kinderbücher zusammen leimte, konnte es möglich sein, daß ein Zufall sie bis auf den heutigen Tag erhielt.

Wertvoll ist unser Bissendorfer Fund nun insolens; als wir von ihm aus Schlüsse tiber die äußere Form und Hand- habung der verschollenen hochdeutschen Tafeldrucke des Lutherischen kleinen Katechismus ziehen möchten. Letztere werden ebenfalls wie diese im Eingang Abc- und Syllabier- tafeln enthalten haben, wie ja auch der Marburger Nach- druck der ersten hochdeutschen Buchausgabe solche im Eingang bringt. Sie erschienen ferner als fabulae, d. h. als einseitig bedruckte, in Einzelblütter zusammenlegbare Hefte, die man zu Lern- und Lesezwecken in Kirche und Haus auseinanderbreiten und an die Wand heften konnte. Neben den größeren Kirchenausgaben gab es kleinere Ausgaben für die Schule, die aller Wahrscheinliehkeit nach die Lutherischen Erklärungen nicht enthielten. Als eine solche stellt sich unser Bissendorfer Fragment dar!)

1) Ein „Nachwort“ zu obiger Arbeit aus der Feder des Herrn

Dr. Albrecht in Naumburg wird voraussichtlich im nüchsten Hefte erscheinen. Der Herausgeber.

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Theobald Diedelhuber (Didelhuber, Titelhofer).

Von Gustav Bossert.

Am 15. Mai 1535 empfahl Luther einen Pfarrer aus der Nähe von Wittenberg, den er meus Theobaldus nennt, an Erh. Schnepf (De Wette 4, 604; Enders 10, 150) und gab ihm ein offenes Empfehlungsschreiben an alle Brüder in Christo, besonders an Pastoren und Diener des Wortes mit, in dem er ihn Theobald Diedelhuber nennt (De Wette 4, 605; Enders 10, 151). Noch einmal erscheint dieser Theobald Diedelhuber in Luthers Briefen. Am 2. November 1535 schrieb Luther an den Dinkelsbühler Pfarrer Bernhard Wurzel- mann, der ihn wegen eines Falles von Besessenheit um Rat gefragt hatte. Diesen Brief gab er Theobald Diedelhuber mit (De Wette 4, 645; Enders 10, 264). Den Lebensgang dieses von Luther gerühmten Mannes konnte ich 1883 in „Luther und Württemberg“ S. 30 und Bl. W. KG. 1892, 88 nicht weiter aufhellen, als daß er nach Binder, Württemb. Kirchen- und Lehrämter S. 257 Pfarrer in Baltmannsweiler auf dem Schurwald war, wo er 1575 gestorben sein sollte. Seitdem ist es mir geglückt, seinen Lebensgang mit Hilfe eines Briefes von Schnepf vom 1. Februar 1543 weiter auf- zuhellen (Bl. W. KG. 1904, 173) und neuestens auch das Tauf- buch von Baltmannsweiler und das Totenbuch von Eßlingen zu Rat zu ziehen, so daß das, was Enders 10, 264 auf Grund meiner Angaben bietet, wesentlieh ergünzt wird. Nur für die Zeit seines Aufenthalts in Sachsen bleibt noch alles dunkel, da mir die Visitationsberichte vor 1535 nicht zur Verfügung stehen. i

Aus dem Brief Schnepfs vom 1. Februar 1543 an Jórg von Ow, den Statthalter des Herzogs und Leiter der Kirchen-

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sachen, ergibt sich, daß Diedelhuber aus Burghausen an der Salzach, also jener Gegend stammt, wo Leonhard Kaiser 1527 seinen aufsehenerregenden Märtyrertod erlitten hatte, wo der Pfarrer von Traunstein eine ganze lutherische Bi- bliothek besessen hatte (B. B. KG. 2,102). Wo er seine Bildung empfing, läßt sich nicht nachweisen. Herr Professor Dr. Fr. Roth hatte die Güte, in der seit 1906 gedruckten, aber aus nur Bayern verständlichen Gründen der wissenschaftlichen Welt noch immer vorenthaltenen Matrikel, von Ingolstadt nachzusehen, ohne daß er ihn eingetragen fand. In den andern von mir nachgesehenen Matrikeln, auch in der von Wittenberg, fand er sich nicht. Es ist immerhin möglich, daß er seine Vorbildung für die Priesterweihe auf einem andern Weg als auf dem des Universitätsstudiums empfing. Unbekannt ist weiter, wann und wie er nach Sachsen kam. In der Tübinger Matrikel findet sich am 26. Mai 1551 ein- getragen: Israhel Didehüber ex Macham pago distante duo miliaria a Lipsia (Hermelink, Matrikeln der Universität Tübingen 1,351). Er wurde in das Stift aufgenommen. Doch findet sich darüber im Album stipendiatorum kein Ein- trag, wührend sonst das Datum, Heimat und der Vater an- gegeben ist, dagegen besagt am 9. Juni 1553 der Eintrag: Israel Dittelhofer ist abgeschafft dureh die Superattendenten von seines Unfleiß wegen a. 1553 (freundliche Mitteilung von Prof. Ephorus D. Traub) Es kann kein Zweifel sein, daß dieser Jüngling ein Sohn von Theobald Diedelhuber war. Denn nur als soleher hatte er Aussicht auf Aufnahme ins Stift. Aber nun beginnen die Rätsel. Als sein Geburtsort ist Macham zwei Meilen von Leipzig genannt. Aber einen solchen Ort gibt es nicht in der Nähe von Leipzig. Aber wir besitzen das Original der Matrikel nicht, die Abschrift weist viele Schreibfehler in den Namen auf. In Betracht kann nur Machern kommen, das nach gütiger Mitteilung von Prof. Dr. Kroker in Leipzig dem Kollegiatstift Wurzen gehörte. Aber als Pfarrer in Machern ist Diedelhuber nicht nach- weisbar. Daß er Präzeptor in der Familie des Gutsherrn in Machern gewesen wäre, was Kroker ftir möglich hält, er- scheint mir ausgeschlossen. Denn ein solcher wäre kaum verheiratet gewesen. Sicher ist, daß Diedelhuber damals,

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als Luther ihn an Schnepf empfahl, in der Nähe von Witten- berg Pfarrer war und durch regen Verkehr mit Wittenberg ihm genau bekannt geworden war. Aber der Ort, in welchem er Pfarrer war, ist noch ebenso nachzuweisen, wie Machern und der Ort; wo Jakob Pfeffinger, von dem sogleich die Rede sein wird, als Pfarrer stand. Hier gäbe es Arbeit für sächsische Forscher, welchen die Akten des Stifts Wurzen wie die Visitationsakten vor 1535 wohl Aufschluß geben würden.

Die Mutter Israel Diedelhubers wird wohl Dorothea ge- heißen haben. Im Taufbuch von Baltmannsweiler nämlich, das von der Altersschwäche Diedelhubers durch mancherlei Auslassungen, Einschübe am Rand usw. zeugt, findet sich 1564 ohne Tag genannt als Patin Dorothea, des Pfarrherren Hausfrau, während sonst unzählige Mal vorher und nachher von Anfang des Taufbuchs Gertrud Singerin, des Pfarrherrn Hausfrau, als Patin erscheint. Diedelhuber muß also in Geistesabwesenheit die Namen seiner ersten und seiner zweiten Frau verwechselt haben.

Diedelhuber muß es gelungen sein, sich große Achtung bei Luther zu erwerben. Denn seine Empfehlung an Schnepf klingt sehr warm und seine Charakteristik des Mannes, den er hominem sincerissimum et fidissimum et verum Nathani- elem et absque dolo Israelitam probissimum nennt, ist so ehrenvoll, wie sie nicht bald bei Luther in einem Empfehlungs- brief zu finden ist. Nicht nur Schnepf, sondern allen Pastoren und andern Dienern des Wortes sagt er, was sie an Diedel- huber tun, das tun sie Christo. Sehr lebhaft nimmt er ihn gegen den Verdacht in Schutz, daß er aus unbedachter Ver- änderungssucht (temeritate et curiositate) seine Stelle aufgebe und nach Süden ziehe, indem er sagt, das feuchte und von Nordostwinden stark beherrschte Klima!) sei für den Orga- nismus eines Österreichers, der an eine reinere und stidliche Luft gewöhnt sei, nicht erträglich, während sonst seine Ver- hältnisse ihn gern zum Bleiben veranlaßt hätten. Wenn ihn

! Als noster palustris et maxime aquilonaris. Die Vermutung von de Wette und Enders, daß maxime statt minime, wie auch die andere Vermutung, daß erraverint statt exaruerint zu lesen sei, ist ganz zu billigen.

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Luther einen Österreicher nennt, während Sebnepf das bai- rische Burghausen als seine Heimat bezeichnet, so bleibt die Möglichkeit, daß Burghausen die nächste größere Stadt an der Grenze von Baiern und Österreich von Diedelhuber als Heimat angegeben wurde, weil er dort die Schule besucht hatte, daß er aber seinen Geburtsort in dem nahen öster- reichischen Gebiet hatte.

Aber nun kommt ein neues Rätsel. Am 2. November 1535 schreibt Luther an Bernhard Wurzelmann, Pfarrer in Dinkelsbühl, den Sehwager Sehnepfs, ein Bruder in dem Herrn habe dessen Brief an Luther mit der Anfrage über die Behandlung einer besessenen Frau gebracht; als Über- bringer der Antwort aber war Theobald Diedelhuber be- stimmt (De Wette 4, 645; Enders 10, 264) Nun ist die Frage: Ist Diedelhuber im Mai 1535 gar nicht abgereist, oder ist er im Oktober noch einmal tiber Dinkelsbühl nach Witten- berg gegangen. Meines Erachtens ist die Frage in letzterem Sinn zu beantworten, da er ja in Beziehung zu Wurzelmann stand, an den ihn gewiß Schnepf gewiesen hatte. Ich nehme an, daß Diedelhuber der frater in Christo war, der den Brief Wurzelmanns in dessen Auftrag überbrachte und ihm auch die Antwort Luthers bringen sollte. Es wäre möglich, daß er im Mai seine der Niederkunft nahe Gattin in deren et- waigen Heimat Machern zurticklassen mußte und dort sein Sohn geboren wurde, und er sie jetzt heimholte. Wahrschein- lich aber ist, daß er auch einen andern Landsmann jetzt im November mit sich nahm. Um den 10. November empfahl Melanchthon Sigismund Purus, einen österreichischen Priester, an Schnepf. Dieser Mann hatte viele Jahre in Wittenberg studiert. Melanchthon rühmt seine doctrina, gravitas, pietas und moderatio eximia (CR. 2,967). Als Grund seines Abgangs nennt er seine Gesundheit, die offenbar das Wittenberger Klima nicht vertrug. Es liegt nahe anzunehmen, daß Diedel- huber seinem Landsmann Württemberg rühmte und ihn so veranlaßte, mit ihm zu ziehen.

Es ist dies kein anderer als Dominus Sigismundus Sauber ex Austria supra Oriasum in Wittenberg inskribiert 3. Juni 1533 (Alb. acad. Viteb. 1, 149), den wir 1545 als Sigmund Sauber auf der Pfarrei Hausen an der Zaber treffen

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(Bl. W. KG. 1905, 13). Hier hatte er jenes merkwürdige Basler Kind zum Vorgänger, das so viel gewandert ist, wie kaum ein anderer. Es ist dies Jakob Pfeffinger, der mit 13 Jahren nach Rom in frommer Absicht gewandert war, um dort sich zum Priester auszubilden. Nach seiner Rück- kehr hat er in Owen, dann in Weilheim bei Kirchheim als Priester Dienste geleistet und war dann nach Wolfenweiler bei Freiburg übergesiedelt. Hier war er wohl der unmittel- bare Nachfolger Jak. Otthers als dieser 1522 nach Kenzingen kam (RE. 14, 527). Dann zog er nach Sachsen, um Luther zu hören, und stand dann 12 Jahre im sächsischen Kirchen- dienst. Hier hat er ohne Zweifel gleich in den ersten Jahren seine sehr seltene Schrift , Abusus ecclesiae Romanae MDXXXIII* (11 Blätter 12°), als Absage an die römische Kirche ver- fabt und später zum Druck gebracht. Ich habe in den Bl. W. KG. 1894, 15 ff. einen kurzen Auszug daraus ver- öffentlicht, der aus Versehen der Redaktion 1895, S. 69 noch einmal gedruckt ist. Knaake war sie unbekannt. Herzog Ulrich berief. Pieffinger 1535 nach Württemberg zurück. Er beredete nun Diedelhuber mit ibm nach Württemberg zu ziehen. Denn er und kein anderer ist der Jakob, der Nachbar Diedelhubers, der ihm Aussicht auf eine bessere Stelle machte. Pfeffinger kam nun zunächst nach Schorndorf, dann nach Hausen an der Zaber, 1542 nach Sachsenheim, dann nach Wimpfen und Worms, wo er 1556 predigte. Dann kehrte er nach Hausen zurück, wo er 1583 als 97jähriger Mann starb (Fischlin Memoria theol. Wirtb. S. 4).

Schnepf schickte Diedelhuber zunächst nach Illingen, heute Station zwischen Mühlacker und Bietigheim, damals ein wich- tiger Durchgangspunkt für den Verkehr auf der großen Land- straße von Württemberg nach Baden und der Pfalz. Es waren schwierige Verhältnisse dort. Die Pfarrei war dem nahen Kloster Maulbronn inkorporiert. Das Kloster besaß auch sonst viele Rechte im Ort. Jetzt war der Abt vor Herzog Ulrich nach Speyer entflohen. Die Verhältnisse des Pfarreinkommens waren nicht geordnet, dazu war in der Zeit der Österreichischen Herrschaft in der ganzen Gegend, die auch lebhaft am Bauern- krieg teilgenommen hatte, das Täufertum stark verbreitet. Auch brachte die Lage an der Landstraße wie an andern

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Orten viele Bettler und Hilfsbedürftige, die den Pfarrer in Anspruch nahmen. Allmählich fand Diedelhuber seine Lage in Illingen sehr beschwerlich, und er bat Schnepf um eine andere Stelle, da ihm in Illingen allerlei unter die Augen gegangen war, wie Schnepf es schonend ausdrückt. Am 1. Februar 1543 empfahl ihn Schnepf an den Statthalter des Herzogs Jörg von Ow für die Pfarrei Untertürkheim, 8 km von Stuttgart. Er nennt Diedelhuber Titelhofer, rühmt ihn als gelehrien und frommen Mann, den ihm Luther empfohlen habe, und den er selbst sehr lieb habe und gern zum Nachbar haben möchte, der auch in Untertürkheim für das Elend und die Unkosten, die er in Illingen gehabt habe, entschädigt werden sollte. Am 8. März 1543 bekam Diedelhuber die Pfarrei (Bl. f. W. KG. 1904, 173). Untertürkheim am Neckar, nach dem Ausdruck des Zwiefalter Chronisten Berthold 1138 in optima medulla terrae, ist bekannt durch seine schöne Lage und seine ausgezeichneten Weine, die zu den besten des Landes gehören. Die Pfarrei gehörte dem Domstift Konstanz, welches bis zur Reformation das Pfarrhaus sehr: verlottern lied, bis die württembergische Behörde Wandel schaffte. Diedelhubers Vorgänger war ein geborner Unter- fürkheimer, Wendel Kam, der in seiner Jugend ins Kloster Adelberg eingetreten und dort Priester geworden war, aber vom Abt ins Kloster Steingaden im Allgäu geschickt wurde, weil er das Mißfallen der Konkubine des Abts erregt hatte. Dort entfloh er 1524, begab sich zu seinen Freunden nach Untertürkheim, wo ein gleichnamiger Verwandter eine reiche Stiftung für die Kirche gemacht hatte. Er zog dann die Kutte aus und begab sich nach Straüburg, wo man ihm ca. 1527 die Pfarrei Romansweiler gab, die er 16 Jahre ohne Klage versah (Röhrich, Mitteilungen aus der Geschichte der evangelischen Kirche des Elsasses 2, 23). Nach Ulrichs Rückkehr hatte seine Heimatgemeinde um ihn gebeten, weil er von frommen Eltern geboren sei (Bl. W. KG. 1904, 161). Aber erst 1539 kam er in seine Heimat, starb aber schon Ende 1542 oder Anfang 1543. Das Einkommen der Pfarrei war gut. Die Nachbarschaft von Cannstatt, wo der gereifte tüchtige Martin Cleß Pfarrer war, und von Eßlingen, wo Jak. Otther stand, mochte Diedelhuber sehr wohltätig em-

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pfinden, als Schnepf von Stuttgart nach Tübingen übersiedelte und ihm damit ferner rückte. Diedelhuber erlebte in Unter- türkheim den Jammer, welchen die Niederlage des Schmalkal- dischen Bundes für die Gegend brachte, die Belegung der Gegend mit spanischen Soldaten, die vergebliche Durch- forschung der nahen Burg Wirtemberg nach Brenz durch den Prädikantenjäger Hans von Nassau, den Durchzug des Kaisers mit dem gefangenen Kurfürsten Joh. Friedrich und dessen Zusammentreffen mit dem von Hall hergelieferten Landgrafen Philipp von Hessen in Cannstatt (Vgl. Mein Interim in Württemberg 44, 45). Als Herzog Ulrich, um dem Kaiser die Unmöglichkeit der Durchführung des In- terims zu beweisen, im Vertrauen auf die Glaubenstreue der Pfarrer und des Volks auf 11. November 1548 sämtlichen Pfarrern, die das Interim nicht annehmen wollten, den Dienst kündigte, blieb Diedelhuber bei seiner Gemeinde in ihrer hohen Not, um Kinder zu taufen, das Abendmahl auf Begehren zu spenden, Ehen einzusegnen. Nur die Kanzel durfte er nicht besteigen. Da er ein geweihter Priester war, duldete ihn das Domstift Konstanz als Patron wie auf seinen andern Patronatsstellen zunächst. Er versah auch von Weihnachten bis 24. Juni 1549 das verwaiste benachbarte Wangen und erhielt für diese Dienste auf Weisung der Regierung vom Konstanzer Pfleger 20 Taler (Mein Interim S. 68, 84. 183, Anm. 6. 192, Anm. 35). Da aber dieser Pfleger sich weigerte, ihm einen regelmäßigen Gehalt zu geben, zog es Diedelhuber vor, die auf dem Schurwald mitten in Wäldern gelegene Pfarrei Baltmannsweiler (Diedelhuber nennt den Ort Balper- weiler) bei Plochingen auf Johannis 24. Juni 1549 zu über- nehmen. Hier lebte er im Frieden mit seiner Gemeinde, das beweisen die unzähligen Patenschaften der Frau Pfarrerin Gertrud geb. Singer, der es ihre nächsten Nachfolgerinnen nicht gleich taten. Sie stammte sicher aus der gut bürger- lichen Familie Singer in EBlingen. Hier wurden ihm noch verschiedene Kinder geboren, deren Namen aber sich erst mit dem am 25. Oktober 1558 begonnenen Taufbuch feststellen lassen. Am 28. September 1559 wurde ihm eine Tochter Gertrud und noch am 7. März 1564 eine Tochter Katharina geboren. Der Pate jener war M. Ägidius Oßbald (Oswald),

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Pfarrer in Winterbach, der Pate dieser Wendel Rapp, Pfarrer in Hegeulohe (Diedelhuber schreibt Hengenlau). Wir sehen daraus, wie freundschaftlich das Verhältnis des Pfarrers von Baltmannsweiler zu den Amtsbrüdern der Nachbarschaft war.

Auffallend ist, daß Diedelhuber erst am 25. Oktober 1558 das Taufbuch zu schreiben begann, während er den Befehl zur Anlegung desselben sicher wie Venetscher in Hedelfingen (Bl. W. KG. 1914, 196) im Juni erhalten hatte. Doch mochte es bei der Entlegenheit von der Amtsstadt Schorndorf Schwierigkeiten haben, rasch ein gebundenes Buch zu er- halten. Die Führung des Buches beweist je länger je mehr, daß Diedelhüber alterte. Er vergaß manchmal ein Datum einzusetzen und mußte manchmal am Rand etwas nachholen. Am 5. Brachmonat 1575 findet sich der letzte Eintrag seiner Hand, der nächste vom 31. Juli ist von anderer Hand. Es muß also zwischen 5. Juni und 31. Juli ein Wechsel in der Pfarrei stattgefunden haben. Da Diedelhuber um Johannis 1549 die Pfarrei übernommen hatte, wird man auch für seinen Eintritt in den Ruhestand, um eine glatte Abrechnung seines Jahresgehalts zu bekommen, diese Zeit eingehalten haben. Er zog sich nun mehr nach Eßlingen zurück, wo er noch bis 14. Mai 1577 lebte. (Totenbuch Eßlingen.) Hartmann in seinem verdienstlichen Magisterbuch (Mskr. der K. Landes- bibliothek) gibt den 13. Oktober 1577 an. Daß sich Luther in dem Mann, dem er ein ehrenvolles Zeugnis ausgestellt hatte, nicht getäuscht hatte, beweist auch der Eintrag im EBlinger Totenbuch, so kurz er ist: 1577 14. Mai uff Dienstag der würdig und wohlgelehrt Herr Theobaldus Dietelhuber, Pfarrherr zu Balperschweiler. Das zeigt, daß der Mann bis zum Tod auch in Eßlingen in Achtung gestanden hatte. Seine Gattin „Gertraud Herrn Theobaldus Dietelhubers ge- wesenen Pfarrherrß zu Baltmannsweiler seligen hinterlassene Wittib^ starb Sonntag 4. April 1591 (EBI. Totenbuch).

Ist es kein hervorragender Mann, dessen Lebensbild hier gezeichnet ist, so ist dieses doch ein Beweis für die Menschenkenntnis Luthers, weiter für die Tüchtigkeit des mühsam gebildeten örangelischen Pfarrstandes, den wir nur zu oft als armselige Prädikanten geschmäht sehen, und ein Beitrag zur Geschichte des evangelischen Pfarrhauses.

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Mitteilungen.

Neuerscheinungen.

Zum Heformationsjubelfest.

In „Lutherana“, Lutherheft der Theologischen Stu- dien und Kritiken zum 31. Oktober 1917, erbringt P. Kalkoff in scharfsinniger, einleuchtender Weise den Nachweis, daß Jakob Hochstraten der Fälscher des im Sommer 1522 gleichzeitig im latei- nischen und deutschen Druck auftauchenden unechten Breve Papst Adrians VI. an Kurfürst Friedrich von Sachsen gewesen ist (S. 231 bis 273). ,Luther als Bibelübersetzer in dem Deutschen Psalter von 1524—1545" behandelt A, Risch. Unter Voranstellung eines Überblicks über die Geschichte des Deutschen Psalters und einer Auswahl von Quellenstücken zu dessen Entwicklung untersucht er auf Grund der Bände I— III der Deutschen Bibel in der W. A. in getrennter Betrachtung, welchen Anteil am Deutschen Psalter, 1. Luthers uner- bittlicher Ernst in der wissenschaftlichen Erhebung des Wortsinnes aus dem Grundtext; 2. das innere Erlebnis und 3. Luthers Fühigkeit, für seine Gedanken klaren, packenden Ausdruck in der deutschen Sprache zu finden, gehabt habe (S. 273—322). Es folgt (S. 338—420) Fr. Loofs’ Abhandlung über den „Articulus stantis et cedentis ecclesiae“ d.i. die Lehre von der „Rechtfertigung allein durch den Glauben* (gleichzeitig als Programm der theol. Fak. der Univ. Halle-Wittenberg zum 31. Oktober 1517 erschienen). Streif- liehter auf Luthers Erklärung des ersten Gebots im kleinen Katechismus wirft O. Albrecht. Der Verfasser, der im Katechismusband 30 I der W. A. (1910) selbst einen theologischen Kommentar zum kleinen Katechismus bearbeitet hat, nimmt in obigem Aufsatz kritisch Stellung zu den neuesten Schriften A. Hardelands, Joh. Meyers und K. Thiemes über Sinn und Tragweite der Lutherschen Erklärung des ersten Ge- bots. Mit Recht weist bei diesem Anlaß A. auf die Notwendigkeit hin, bei Benutzung der Luthertexte, zumal da wo Luther nicht selbst Herausgeber war, auf die durch die W, A. erschlossene handschriftliche Lutherüberlieferung zurückzugehen (S. 421—495). Es folgen „Ge- danken und Bemerkungen": Hier setzt sich A. V. Müller über Be- weggründe und Umstände bei Luthers Eintritt ins Kloster mit Scheels

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Darstellung auseinander (S. 496—507). G. Krüger, Luthers Trac- tatus de indulgentiis, macht auf Grund einer Entdeckung Fr. Hermanns (8. ZKG. 28, 370—374) wahrscheinlich, daß der angebliche Lutherische Predigtauszug von Dom. X post Trinit. 1516 (= W.A.I, 65—69), wie schon Hermann vermutet hatte, eine selbständige Vorarbeit Luthers zu den Thesen von 1517 sei und gibt einen Neudruck (S. 507—520). Endlich bietet G. Ka w erau zu W. A. IIIS. 127 ein von ihm in Privatbesitz wieder aufgefundenes Blatt aus der Dresdener Hand- schrift der ersten Psalmenverlesung Luthers von 1513ff. (S. 521—526), Gotha, Perthes 1917.

Das Heft „Zum 400jährigen Gedächtnis der deut- schen Reformation. Festgabe der Zeitschr. f. Kirchengesch.* (Gotha, Perthes 1917, 217 S.) eröffnet W. Kóhlers trefflich unter- richtender Aufsatz „Der gegenwärtige Stand der Lutherforschung“. Er würdigt hier namentlich die W. A. und die anschließenden und nebenhergehenden Unternehmungen, die jüngsten Lutherauswahl-Aus- gaben, Lutherbiographien, Werke über Einzelabschnitte aus der Luther- biographie (bei denen der Ton auf den früheren Jahren, dem Werden des Reformators ruht), um sich dann der Forschung über Luthers Theologie unter eingehender Würdigung der an Troeltsch’ Arbeiten anknüpfenden Kontroversen sowie der Auffassung über Luthers Ver- hältnis zum Staat und seinem Kirchenbegriff zuzuwenden. Besonders dankenswert sinds K.’s Hinweise auf die aus dem gegenwärtigen Stand der Forschung sich ergebenden künftigen Aufgaben (S. 1—60). Weiter behandelt R. Seeberg die kirchengeschichtliche Bedeutung der Reformation Luthers. Die Ergebnisse sind etwa: Die lange ange- bahnte, aber in ihren Ansätzen durch das katholische System mit seinen römischen und griechischen Elementen gebundene Reformation wurde zu einer historischen Realität, als das sich emporringende germanische Christentum stark genug wurde, sich eine eigene Existenz zu be- gründen und diese zu behaupten. Nicht reine Negation des mittel- alterlichen Christentums ist die Reformation, ebensowenig bloß als Abschluß der mittelalterlichen Entwicklung zu verstehen. Mit ihr geht eine neue Epoche nicht bloß Periode der Kirchengeschichte an. Erst die Reformation hat das Christentum wieder in seiner Reinheit als Erlösungsreligion erfaßt. Kehrt sie damit zum Christentum der apostolischen Zeit zurück, so hat sie das christliche Prinzip in unend- lich viel komplizierteren Verhältnissen als die Apostel sie kannten, durchsetzen und wider eine Heerschaar von Dogmen und Dekreten verteidigen müssen (S. 61—88). Diesen beiden zusammenfassenden Arbeiten folgt eine Einzeluntersuchung, nämlich der dritte und Schluß- teil von P. Kalkoffs Aufsatz „über die Bulle Exsurge". Der auch in sich selbstündige Abschnitt behandelt die Vollziehung der Bulle durch die Bischöfe von Eichstädt, Augsburg, Regensburg und Wien. Dazu zwei Beilagen: Eine gedruckte Anweisung zur Veröffentlichung and Vollziebung der Verdammungsbulle durch die Pfarrer, und das JBinführungsmandat des Bischofs von Krakau vom 13. Dezember 1520

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(S. 89—174). Weiter veröffentlicht G. Loesche einen „Höllenbrief Luthers; zugleich ein Beitrag zu dem Kapitel Luther in Österreich“, Es handelt sich um einen handschriftlich in Privatbesitz erhaltenen Brief Luthers aus der Hülle, der um 1688 im Gebiet von Wien abge- faßt worden ist (S. 175—214). In den „Analecta“ sucht G. Buchwald wahrscheinlich zu machen, daß Luther am 3. April 1507 die Priester- weihe erhalten habe (S. 215£.); derselbe bespricht die Handbibel des Friedr. Myconius in der kgl. Bibl zu Gotha (S. 217—219); H. Degering erbringt den Nachweis von zwei Lutherfülschungen aus den Dithmarschen. Es sind zwei verfülschte Briefe Luthers an den Pfarrherrn Nik. Boie aus Meldorf von 1523 und 1527; sie fanden sich in der sog. Wernsdorfchen Sammlung von Lutherbriefen, die 1919 aus einer englischen Privatbibliothek in die Königl. Bibliothek zu Berlin gelangte (S. 220—284). Den Schluß des Heftes bildet B. Be 6' sehr willkommene systematische Zusammenstellung aller in der ZKG, seit ihrer Begründung veröffentlichten Stücke, die sich auf Luther und die Reformationsgeschichte beziehen (S. 285—271, 304 Nrn.).

Viel Wertvolles bringen die von K. Drescher (z. Z. im Felde) bevorworteten „Lutherstudien zur 4. Jahrhundertfeier der Reformation, veröffentlicht von den Mitarbeitern der Weimarer Lutherausgabe“. In der Mehrzahl stehen die Beiträge mit letzterer in enger Verbindung als Vorarbeiten, Er- gänzungen oder Nachträge zu dem, was die Verfasser zur neuen Aus- gabe beigesteuert haben oder beisteuern werden, So bietet G. Kawerau, der Bearbeiter der Briefe Luthers, sehr interessante Mitteilungen über die meist in den Anfüngen stecken gebliebenen oder in sehr unzu- länglicher Form verwirklichten Bemühungen, im 16., 17. und 18. Jahr- hundert Luthers Briefe zu sammeln und herauszugeben, bei welchem Anlaf er drei ungedruckte Lutherbriefe aus einer Wernigerüder Hand- schrift und eine größere Angabe von Briefen Johann Andreas Schmidts in Helmstedt an Ernst Salomon Cyprian (1716—1719) die sich jetzt in der Lutherhalle zu Wittenberg befinden veröffentlicht (S. 1— 98). Es folgen O. Albrechts Mitteilungen zur Vorgeschichte der Weimarer Lutherausgabe. Der sehr lehrreiche Aufsatz würdigt zu- nüchst die Verdienste des Leiters der Seminarschule in Berlin, Kart Schneider, der in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts als erster den Plan einer kritischen Gesamtausgabe der Werke Luthers im wesentlichen klar erfaßt und entworfen hat, um dann die erfolg- reicheren Bemühungen des eigentlichen Begründers der W, A., Karl Knaake, dem Jul. Köstlin fördernd zur Seite stand, die Einsetzung der Kommission und die Ausgabe des I. Bandes zu schildern. Unter den eingestreuten Briefen und Aktenstücken ragt das Gutachten der Berliner Akademie vom 18. Dezember 1870 hervor (S. 29—65). Es folgen zwei Beiträge des Germanisten O. Brenner, der sich im ersten mit Luthers Handschrift befaßt und dartua zu können glaubt, daß, wenn sie auch weder auf der Entwicklungslinie unserer deutschen noch lateinischen Schrift liegt, sie doch als deutsche zu bezeichnen sei, da

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sie im wesentlichen der deutschen Überlieferung einer freilich inter- nationalen Form folge (S. 66—71); im zweiten Beitrag erklärt Brenner die Wendung des Lutherliedes ,und keinen Dank dazu haben* durch „ob sie wollen oder nicht“ (S. 72—78). Mitteilungen aus seinen Vor- untersuchungen zur Ausgabe von Luthers Liedern steuert W. L u c k e bei; er setzt sich hier im wesentlichen mit F. Spittas Schriften und Studien zu Luthers Liedern auseinander und bekämpft mit beweis- kräftigen Argumenten dessen Annahme, daß bei zahlreichen Liedern Luthers zwischen Entstehung und Veröffentlichung längere Zeit verflossen sei (S. 79—113). Es folgt W. Köhlers Untersuchung zum Abend- mahlsstreite zwischen Luther und Zwingli, wo er die Fragen beant- wortet, was Luther und Zwingli vor Anbruch des Streites und in seiner ersten Periode voneinander gewußt haben und welchen Einfiuß das auf Grund dessen geformte Urteil ausgeübt habe (S, 114—139). Zur Werbung Luthers um Katharina von Bora kann E. Kroker die wichtigste Quelle, den bisher nur im Auszug bekannten Bericht Amsdorfs von 1552, in vollem Wortlaut verwenden und mitteilen, nach- dem er ihn in einer Handschrift der Wiener Hofbibliothek aufgefunden hat (S. 140—150). Aus einem in Mitau in Kurland aufbewahrten Reisetagebuch des Kurlánders Baron Heinrich von Offenberg veröffent- licht O. Clemen (z. Z. in Mitau) einen Bericht über den Besuch der Wittenberger Schloßkirche und Besichtigung des Grabes Luthersi. J. 1785, wozu H. Barge die Anmerkungen liefert (S. 151—153), Neues über Luthers Reisen (aus Rörers und Lauterbachs Predigtnachschriften) steuert G. Buchwald bei (S. 154—157). Als Beitrag zur Be- deutung der Tischredenüberlieferung für die Lutherforschung und auf Grund der Krokerschen kritischen Ausgabe prüft F, Cohrs die Chronologie und Entstehungsgesch. von Luthers Genesisvorlesung und seiner Schrift „von den Konziliis und Kirchen“ (S. 169—169). Eine grundlegende Frage zur Lutherüberlieferung, nümlich die nach dem Anteil Veit Dietrichs daran, nüchst Rórer des wichstigsten der neben Luther stehenden ,ausführenden Baumeister der Gedanken seiner Seele", wird von A. Freitag untersucht (S. 160—202), während zu Rörers Anteil an der handschriftlichen Lutherüberlieferung O. Reichert einen Beitrag in Gestalt zweier neuer Protokolle zur Revision des Neuen Testaments mitteilt und würdigt (S. 208—232). In sehr dankenswerter Weise stellt E. Thiele die noch erhaltenen Original- handschriften Luthers zusammen (Verzeichnis nebst Aufbewahrungsort und Druckort S. 256—266), und beschreibt das äußere Aussehen der Lutherhandschriften, besonders der Druckmanuskripte (S. 283—260). Sodann behandelt J. Luther den Wittenberger Buchdruck in seinem Übergang zur Reformationspresse; er zeigt, wie in der Refor- mationszeit die Wittenberger Pressen größere Arbeit leisteten als die irgendeiner anderen Stadt eingeschlossen die reichen Handelsstädte, die vordem der neuen Kunst ihre Tore in erster Linie geöffnet hatten (S. 261—282). Den Schluß bildet die Mitteilung eines in Florenz bewahrten Briefes des Kardinals Salviati an den Kardinal von Ravenna,

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u. a. über das Angebot eines Kardinalshutes an Luther, durch K. Dre- scher. Das Jahresdatum 1539, das dieser beanstandet und in 1519 ver- ändern möchte, steht fest; es kann auch kein Schreibfehler sein, da auf die Ernennung Aleanders zum Kardinal angespielt wird (S. 283—285). Weimar, H. Böhlaus Nachfolger 1917. IV, 283 S. 4%. 12 M. Vgl. Joh. Haußleiter, Aus der Werkstätte der W.A. in Th.Lbl. 39, Nr. 5—7.

„Der Protestantismus“ ist das Oktoberheft 1917 der „Süddeutschen Monatshefte“ (Jahrg. XV Heft 1) über- schrieben. Es vereinigt eine reiche Fülle bedeutsamer Äußerungen angesehener Verfasser, und zwar handelt D. Schäfer über Protestan- tismus und Staat; A. Hauck über Luther und den Staat; K. Holl, Luthers Urteile über sich selbst; P. Wernle, Die Schweizerische Reformation; E. Vischer, Der Zwinglianismus; R. Schwarz, Der Calvinianismus; H. Lauerer, Das Hecht der reinen Lehre; G. Traub, Vom Jungprotestantismus; E. Troeltsch, Protestantis- mus und Sittlichkeit; H. Preuß, Die Bedeutung des evangelischen Pfarrhauses für das deutsche Geistesleben; P. Wurster, Die innere Mission der evangelischen Kirche in Deutschland; C. Frick, Vereins- tätigkeit in der evangelischen Kirche Deutschlands; G. Kurze, Pro- testantismus und äußere Mission; P. Althaus, Die deutsch-evan- gelische Kirche Polens; H. J. Moser, Die deutsche Reformation und die deutsche Musik; R. Seeberg, Protestantismus und Sozialismus; R. Stübe, Der Protestantismus auferhalb seiner Ursprungslünder; Joh. Kübel, Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland; C. Neuschüfer, Der Baptiamus; J. P. Grünewald, Der Metho- dismus; H. v. d. Smissen, Die Mennoniten; L. Albrecht, Die katholisch-apostolischen Gemeinden; Joh, Jüngst, Der Pietismus; endlich F. Endres, Jubiläumsliteratur. Leipzig und München, Verlag der Süddeutschen Monatshefte, 160 S.

„400 Jahre Reformation" überschreibt die Leipziger „Illustrierte Zeitung“ ihre reich und gewählt illustrierte Festnummer zum Reformationsjubelfest, (Nr. 8878) zu der u. a. bei- getragen haben Th. Ziegler (Reformation, Kultur, Deutschtum), G. Kawerau (Luthers Bibelübersetzung), H. W. Singer (Die Reformation im Spiegel der Kunst), Th. Sommerlad (Martin Luther, Gedicht), R. Seeberg (Reformation und Schule), H. Jordan (Das Lutherbild im Wechsel der Zeiten), K. Storck (Dié Reformation und die Musik), M. R a d e (L. im Familienkreise), B. Pick (Luther-Medaillen), Fr. Lienhard (L.in deutscher Dichtung). J. J. Weber, Leipzig. 2 M.

G. von Below, Die Ursachen der Reformation (Histor. Bibl. 38 München, Oldenbourg XVI, 187 S.), zuerst, als Er- weiterung einer akademischen Rede, in der Hist. Zeitschr. erschienen, wird nun als Buch veröffentlicht. Im ersten Hauptteil führt der Ver- fasser den Nachweis, daß die kirchliche Bewegung, der Luther den Namen gegeben hat, sich schlechterdings nicht aus dem Streben nach bestimmten konkreten Zielen erklären läßt, somit zu der Annahm?

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idealer d. h. religiöser Motive nötigt, die sich auch an unendlich vielen Stellen positiv wahrnehmen lassen, wie denn Luther selbst die- jenigen, die von weltlichen Motiven erfüllt gewesen waren, zur Reli- gion fortriß. Zweitens untersucht Verfasser Luthers Abhängigkeit von der Vorwelt einerseits und seine Selbständigkeit andererseits. v. B. erneut bewußt den seit A. Ritschl in Mißkredit geratenen Be- griff der „Reformatoren vor der Reformation“ und erörtert die Ein- wirkung der Mystik, Occams, des Humanismus auf Luther, der jedoch dadurch, daß er ältere Gedankenkreise übernimmt, keineswegs als das notwendige Ergebnis vorhandener Bildungsfaktoren aufzufassen ist, vielmehr etwas wirklich Neues, eine schöpferische Persönlichkeit darstellt. Die Gedanken der vorausgehenden Zeit erhalten in L. nicht etwa bloß einen neuen, sie neu ordnenden Mittelpunkt, sondern es trat da- zu ein heroischer Wille, der die Kraft in sich fühlte, sie in Tat umzusetzen.

Daran schließt sich eine zuvor noch nicht veröffentlichte , Beilage": Die Reformation und der Beginn der Neuzeit (S. 108—182). Verfasser untersucht hier die seit ca. 1500 ins Leben tretenden Neuerungen in Verfassung, Verwaltung und Politik, im wirtschaftlichen Leben, in Literatur, Kunst und Wissenschaft, um dann die Frage zu beantworten, welchen Anteil die Reformation an diesen Fortschritten der welt- lichen Kultur gehabt habe, und endlich deren Bedeutung für den Fortschritt des religiösen Gedankens zu würdigen. Das Ergebnis ist zunächst die Feststellung, daß die Neuerungen auf weltlichem Gebiet, die schon für sich allein den Beginn einer neuen Periode in der Geschichtsbetrachtung rechtfertigen würden, nicht ohne maß- gebende Einwirkung der religiös-kirchlichen Bewegung zustande ge- kommen sind, von der sie Antrieb und Stütze erhalten haben. Außerdem aber ist Luther, als welcher der persönlichen Religion die Bahn ge- brochen hat, der Begründer des modernen religiösen Geistes bis zu «lem Grade, daß selbst die Toleranz, ein so klassisches Merkzeichen des modernen Geistes, auf die Reformation zurückgeht. Was der ertrag- reichen, scharfsinnigen Abhandlung v. Belows noch einen besonderen Wert gibt, ist die lichtvolle Art in der er, kraft umfassender Be- herrschung der neuen und neuesten Literatur, den gegenwärtigen Stand der Forschung über jedes einzelne Problem darlegt, bevor er seinen eigenen Standpunkt entwickelt.

Unter dem gleichen Titel ,Die Ursachen der Refor- mation“ veröffentlicht Joh. Haller eine Rede, in der er als die Ursachen bezeichnet „das Schwinden des Glaubens an die Kirche des - Mittelalters, deren ganze Erscheinungsform einer viel früheren Zeit entstammend dem neuen, hóher gespannten religiósen Bedürfnis der Welt nicht mehr genügt; die Überwindung der theologisch-kirchlichen Bildung des Mittelalters durch die profane, kritisch-rationalietische Bildung des Humanismus, in der die Laienkreise die Führung haben, die auch bald die höheren Schichten im Klerus selbst erobert und die übernommenen Glaubenssütze auflöst; endlich die (schon im Mittelalter

«ollzogene) Unterwerfung der Kirche unter die Herrschaft der Staats- Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 1/3. 8

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gewalt.“ „Die alte Kirche ist innerlich ausgehóhlt, sie steht nur noch zum Schein, der nächste Sturm muß sie umwerfen.“ Wie man sieht, scheiden unter den „Ursachen der Reformation“ die Religion und Luther aus; letzterem bleibt im Grunde nur die Rolle dessen, der an das von andern gefüllte Pulverfaß die Lunte anlegt. Ist damit wirklich seine- Bedeutung erschöpft? Tübingen, J. G. B. Mohr. 14 S. 1,35 M.

Indem Hans von Schubert die weltgeschicht- liche Bedeutung der Reformation darlegen will, geht er bis auf die älteste christliche Zeit zurück. Er schildert in kurzen Zügen das Werden der „Rechtsreligion“, des siegreichen kirchlichen Systems eines Gregor VII. und der Innozenze, in dem Kirche und Politik, Geistliches und Weltliches, Religion und Recht zuletzt in der einen Hand dessen ruhten, der die Stütte Gottes auf Erden vertrat, um dann zu zeigen, wie demgegenüber, nachdem die früheren Reform- versuche, weil sie nicht bis zu den Wurzeln vordrangen, gescheitert waren, Luther die heroische Religion Jesu erneuerte. Weiter macht Verfasser begreiflich, wie die Ordnung des neuen Verhültnisses von Kirche und Staat auf protestantischem Boden zugunsten des Staates ausschlagen mußte, der dafür sich mit einem reicheren Inhalt aus- stattete (Schulwesen!)| Auch der übernationalen Wirkungen der auf deutschem Boden entstandenen Reformation des Anschlusses Skan- dinaviens an die deutsche Religionsbewegung und der calvinistischen Tochterreformation wird vergleichend gedacht, worauf Verfasser auf die Schicksale des deutschen Protestantismus zurückkommt und auf die wunderbare Fülle, Kraft und Lebendigkeit hinweist, die der deutsch-protestantische Geist in den letzten zwei Jahrhunderten offenbart. hat. Ihm verdanken wir die moderne Geistesbildung, die ein protestan- tisches Herz, ein Luthererbe in sich trägt. Dies uns zu erhalten ist- heute mehr denn je Pflicht, damit dem neuen müchtigeren Deutschland das beste nicht verkümmere, die glaubensstarke und freie, aufrichtige- und tapfere Seele, wie sie Doktor Martin Luther unserem Volke ein- gestiftet hat. (Reformationsrede. Tübingen, J. G. B. Mohr, 39 S.).

In seiner Rede über „die großen Gedanken der Regfor- mation und der Gegenwart“ führt K. Müller Luthers. inneren Entwicklungsgang bis 1520 vor und weist als Kerngedanken, aus dem alles weitere erwachsen ist, die lutherische Auffassung von der Rechtfertigung durch den Glauben nach, die die Religion aus der Sphäre des Rechts ganz herausnimmt und ganz in -die Innerlichkeit des persönlichsten Lebens führt, an die Stelle der heiligen Sachen und. des Rechts das Persónliche, Ethische, die geistige Gemeinschaft setzt, Die großen geschichtlichen Gebilde aber, die aus der Reformation hervorgegangen, sind zwar hinter dieser Größe weit zurückgeblieben. und bis zum heutigen Tage sind die Formen noch nicht: gefunden, die. jenem edlen reichen Gehalt entsprüchen und ihm die volle Kraft zur Auswirkung güben, "Trotzdem zeigt Verf, indem er in kurzem Über- blick der Entwicklung bis zum Weltkrieg gedenkt, daß die großen. Gedanken der Reformation sich mit jeder neuen Kulturstufe zu ver-

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‘binden vermögen und darin ihre Lebenskraft erweisen, Tübingen, Mohr 24 S. 1,85 M.

In seiner in Innsbruck zum Reformationsjubelfeste gehaltenen Rede „Die Reformation und ihr Wert für Kultur und Geistesbildung" zeigt P. Kretschmar, wie die Reformation ‚den Geist befreit, das häusliche Leben des deutschen Volkes erneuert und die Schüpfung der neudeutschen Sprache durch Luther gebracht hat, auch wie Luther für das Recht der Obrigkeit eingetreten ist, in dem Maße, daß, wenn die aus dieser Idee strömende ethische Kraft dem Kaisertum zugute gekommen wäre, das deutsche Reich sich unter ‚dem Banner der evangelischen Lehre und einem evangelischen Kaiser- tum zu einer Einheit zusammengeschlossen haben würde. Auch weist Verfasser darauf hin, mit welcher Begeisterung die Nachkommen der Hussiten die Reformation von vornherein begrüßt haben, und glaubt die Behauptung wagen zu dürfen, daß auf dem Grunde des lutherischen Evangeliums, wenn dieses in Deutschland zur sicheren Herrschaft ge- kommen wäre, der Gegensatz zwischen deutschem und tschechischem Wesen überwunden oder doch gemildert worden würe. Verlag des Luthervereins, Ortsgruppe Innsbruck. 16 S.

Von W. Walther ist in zweiter Auflage erschienen: Das Erbe der Reformation: 1. Heft, Die normale Stellung zur heiligen Schrift (früherer Titel: Der Glaube an das Wort Gottes); 2, Heft: Rechtfertigung oder religióses Erlebnis, Es sind im wesent- lichen Kampfschriften gegen die kritische "Theologie der Gegen- wart, der gegenüber Walther uns zu Luther, wie er ihn und seine Lehre auffaßt, zurückführen will. Leipzig, A. Deichert 1917, 118 und 96 S., je 8 M. Eine ausführliche Würdigung vom positiven Stand- punkt aus gibt Preuß in Th. Lbl. 39, 2 (18. Jan. 1918).

W. Köhler, Die deutsche Reformation und die Studenten, schildert, wie die Studenten, zunüchst die Witten- berger, des werdenden Reformators erstes Publikum, ihrem Lehrer anhingen, seinem Beginnen zujauchzten und ihn durch ihre Be- geisterung auch selbst stürkten und ermutigten. Hat unter Luthers Einwirkung auch kein rascher Umschwung in Gesinnung und Ge- sittung der Studentenschaft sich vollzogen, so hat letztere doch die Geistesarbeit ihres Professors, der ihr zugleich Seelsorger und Freund war, begriffen, ihm auch in trüben Tagen, in Gefahren zur Seite ge- standen und später vielfach die ersten Samenkörner der Reformation in den Boden gesenkt. Die Studenten dürfen daher als Faktor in die Reformationsgeschichte eingestellt werden, sie sind keineswegs nur die Statisten, die die Handlung begleiten, aber nicht weiterführen, Samml. gemeinverst. Vorträge und Schr. aus Theol. und Religions- gesch. 84. Tübingen, Mohr. 45 S. M. 1,35.

Auch eine neue Luther-Auswahl-Ausgabe hat das Reformationsfest gezeitigt. Herausgegeben von Arnold E. Berger bildet die aus drei gefülligen, handlichen Bünden bestehende Ausgabe

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einen Teil von Meyers Klassiker-Ausgaben. Sie will uns Luther als deutschen Klassiker nüherbringen. Das schließt die lateinischen Schriften von vornherein aus. Für die deutschen aber gilt als oberster Grund- satz, abgesehen von den allgemein angenommenen Vereinfachungen in der Rechtschreibung und einheitlicher Zeichensetzung, buchstaben- getreue Erneuerung nach den jeweilig ültesten Drucken. Die daraus sich ergebenden Schwierigkeiten des Verstündnisses auszugleichen ist der Zweck sorgfältiger erklürender Fußnoten und eines diese er- günzenden Wörterverzeichnisses am Schlusse der Ausgabe; hier sind auch die sachlichen Anmerkungen zusammengestellt, die überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, den Bedürfnissen des ungelehrten Lesers angepaßt sind. Die Auswahl der nach der Zeitfolge ihrer Entstehung ge- ordneten Schriften steht unter dem Gesichtspunkt, daß ein möglichst viel- seitiges Bild der schriftstellerischen Tätigkeit Luthers und ihrer kultur- geschichtlichen Bedeutung gegeben werde. Jeder der Schriften geht eine Einleitung des Herausgebers vorher, die die Ursachen und Begleitumstände ihrer Entstehung umreißt. Die ganze Veröffentlichung aber wird eingeführt durch einen Abriß von Luthers Leben und Werken, der von dem bekannten kulturhistorischen Standpunkt des Verfassers aus in vier Abschnitten Luthers Werden bis 1517, die Entwicklung der Dinge bis zum Wormser, dann bis zum Augsburger Reichstage, endlich den Ausgang Luthers und seines Lebenswerkes darstellt. Die verdienstvolle neue Ausgabe wird, von einem niedrigen Preise unterstützt, sicherlich ihren Weg machen. 3 Bde.: 91* u. 360, 383 und 408 S. Leipzig, Bibliogr. Institut. 8,10 M. geb.

Eine sehr willkommene Festgabe ist das chronologische Luther- schriften-Verzeichnis, das Heft 129 (Jahrg. 35, 3) der Schriften des Vereins f. Reformationsgesch. aus der berufensten Feder G. Kaweraus bietet. Ein solches Verzeichnis hat bisher gefehlt; das der Köstlin- Kawerauschen Lutherbiographie (5. Aufl.) beigegebene Verzeichnis berücksichtigt nur die dort länger oder kürzer besprochenen Schriften; auch das mit Angabe des Fundortes in der Weimarer und Erlanger Ausgabe versehene Verzeichnis am Ende des 3. Bandes der Grisarschen Lutherbiographie macht, schon weil es Predigten, Briefe, Bibelüber- setzung und Liederveröffentlichungen übergeht, Kaweraus Arbeit nicht überflüssig, die nunmehr eine vollständige Übersicht über alles bietet, was wir in unseren Lutherausgaben an literarischem Nachlaß Luthers besitzen und wo wir es zu suchen haben. Es werden berücksichtigt die Weimarer ' Ausgabe (auch auf die hier noch ausstehenden Schriften wird von K. hingewiesen), die Erlanger (Frankfurter) Ausgabe, die vierbändige „Bonner Studentenausgabe" von O. Clemen und die zehnbündige Aus- gabe fürs christliche Haus von Rade und Gen. Für die Briefe, die jahrweise nachgewiesen werden, ist natürlich die Ausgabe Enders- Kawerau maßgebend. Im ganzen sind 616 Veröffentlichungen nach- gewiesen. „Luthers Schriften nach der Reihenfolge der Jahre ver- zeichnet, mit Nachweis ihres Fundortes, in den jetzt gebrüuchlichen Ausgaben". Leipzig, R. Haupt. 64 S. 1,20 M.

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Seinen „Dokumenten zu Luthers Entwicklung“ MBt O. Scheel Register (der Quellen, Personen, Orte und Sachen) nebst einigen Nachträgen (besonders nach Degering, Briefe aus Luthers Frühzeit) folgen. Tübingen, Mohr. 12 3.

Luthers 95 Thesen nebst dem Sermon von Ablaß und Gnade sind nach O. Clemens Lutherausgabe (I S. 1— 14) als Heft 142 (Jubiláumsheft) von Lietzmanns kl, Texten für Vorlesungen und Übungen gesondert herausgegeben (Bonn, A. Marcus und E. Weber). Ferner ist der neuerdings in der Gymnasialbibliothek zu Brie g aufgefundene Plakatdruck derThesen (vgl. ZKG. 35 S. 151 f.) in Faksimile- druck reproduziert worden (Brieg, H. Süßmann, 1,— M). Eine zeitgemäße, für den Gebildeten und die reiferen Schüler höherer Lehranstalten bestimmte Bearbeitung von Luthers Schrift von der Freiheit eines Christenmenschen hat P. Fiebig zum Verfasser. 2. Aufl. Tübingen, Mohr. XI, 96 S. 1,— M.

Zum vierten Male geht aus: H. Bóhmer, Luther im Lichte der neueren Forschung (16.—20. Tausend). Zur Empfehlung dieses vorzüglichen, ja unentbehrlichen Werkes (das 1906 zuerst ausging und 1910 und 1914 in neuer Auflage erschien) etwas zu sagen, hieße Eulen nach Athen tragen. Es genügt, darauf hin- zuweisen, daß die neueste Auflage zugleich eine wesentlich erweiterte ist. Äußerlich hat das Werk den allzu knappen Rahmen gesprengt, den die Aufnahme in die Sammlung Aus Natur und Geisteswelt be- dingte und ist als selbständiges Buch in vergrößertem Format aus- gegangen, während aus den 170 Seiten der dritten Auflage jetzt 301 geworden sind. Die Darstellung im einzelnen ist vielfach ausführ- licher geworden, so im zweiten Kapitel (jetzt: Das Werden des Reformators) mehr noch im dritten (jetzt: Das Werden der Refor- mation) und im vierten (Der Gelehrte und der Künstler, der innere Mensch und der Moralist). Neu entworfen ist Kapitel 6 (Wirkung und Fernwirkung auf die Kultur der Zeit), in dem das in der zweiten und dritten Auflage fortgefallene Schlußkapitel der ersten (Der Be- gründer einer neuen Kultur) erfreulicherweise wieder aufgenommen wird. Der Übersicht über die Literatur am Schluß folgt noch ein Register der zitierten Aut»ren. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. VIII, 301 S. 3,50 M. geb, Nach einer Buchhündleranzeige ist soeben die fünfte Auflage (21.—23. Tausend) im Umfange von 316 S., also wiederum vermehrt, ausgegeben worden.

G. Buchwald, Doktor Martin Luther, Ein "Lebensbild für das deutsche Haus, das zum Refor- mations-Jubiläum in dritter Auflage erscheint (1. 1901, 2. = 1914), hat vor der Mehrzahl ähnlicher volkstümlicher Schriften den Vorzug voraus, daß der Verfasser inmitten der Lutherforschung steht, die ihm bekanntlich eine ganze Reihe bedeutsamer Funde dankt. So ist die neue Auflage nicht nur gegen die zweite um 2!/, Bogen vermehrt, sondern zeigt auch, während die Grundauffassung festgehalten ist, im einzelnen an zahlreichen Stellen die sorgsam nachbessernde Hand

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des Verfassers. Nicht zu billigen ist jeduch die Art, in der letzterer z. B. S. 245 zu den Wormser Schlußworten Luthers „Gott helfe mir, amen!“ in Klammern hinzufügt: zwei in Worms 1521 gedruckte Be- richte bringen die vollere Form: „Ich kann nicht anders, hier stehe ich, Gott helfe mir, amen!“ Was soll nun der Leser denken? Eins kann doch nur richtig sein! Dritte völlig umgearb. Aufl. mit zahlr. Abb. im Text und auf 16 Tafeln, nach Kunstwerken der Zeit. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. X, 557 S. 10,— M. geb.

Rechtzeitig zum Jubelfest hat der zweite Band von O. Sc heel, Martin Luther. Vom Katholizismus zur Refor- mation (Zweiter Band. Im Kloster. Mit 16 Abb. Erste und zweite Aufl. Tübingen, Mohr. X, 158 S. 11,50 M., geb. 13,75 M.) sich eingestellt. Die bewührte Darstellungsart des ersten Bandes ist beibehalten und wie in diesem die größte Sorgfalt aufgewandt worden, um den Hintergrund zu zeichnen, auf dem Luthers Werden und Wirken sich abspielt. Das klösterliche Dasein der Zeit wird in allen seinen Arten und Erscheinungsformen gezeichnet, ebenso das Städtebild von Wittenberg und die dort kürzlich begründete Universität aufs anschau- lichste geschildert. Verfasser legt ausgesprochenermaßen Wert darauf, Luther in der Welt zu zeigen, in der zu wirken seine Aufgabe wurde, und den Rahmen der Einrichtungen sichtbar werden zu lassen, die neu zu gestalten er berufen ward. Den so geschaftenen Hintergrund aber bringt Scheel in fruchtbare innere Verbindung mit dem eigent- lichen Thema: aus dem Gegebenen und statutarisch Festgelegten weiß er Gesichtspunkte auch zur Erkenntnis des Individuellen zu gewinnen, das sich innerhalb des gegebenen Rahmens nur in einer gewissen Richtung oder wenigstens nicht in einer gewissen anderen Richtung entwickelt haben kann. So gewinnt Verfasser hier ein Mittel, um die schon früh üppig ins Kraut geschossene Lutherlegende mit fester Hand zu entwurzeln, worin eins der Hauptverdienste des Scheelschen Werkes gesehen werden darf. Und wenn durch Fortfall der legen- darischen Zutaten, wie des „Klosterromans“, Luthers Entwicklungsgang . vielleicht nüchterner erscheint als wir ihn bisher uns auszumalen ge- wohnt waren, so können die wesentlichen Linien jetzt nur um so fester gezogen werden. So steht am Ende des Erfurter Weges noch der Blick ins Ungewisse; dann macht sich Staupitz’ Einfluß geltend in der Richtung auf Linderung der Anfechtungen und Milderung der Schwere des Bufkampfes seines Untergebenen. Es folgt die Romreise: von der Hauptstadt der Christenheit des Mittelalters scheidet Luther mit der Gewißheit, daß selbst dieser heilige Ort seine Wunden zu heilen’ nicht vermocht hat. Endlich aber naht die Stunde und zwar, wie wohl gegenwärtig feststehen dürfte, im Winter 1512/13 wo an der neuen Wirkungsstätte, im Turmzimmer des Wittenberger Klosters, der künftige Reformator sein großes Erlebnis hatte, nämlich jene in eine beinahe unscheinbare und fast ganz der Schulsprache angehörige Formel gefaßte Entdeckung machte, die eine neue religiöse Welt um- spannte. Den Schluß des Bandes bildet auf über 100 Seiten die Einzel-

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auseinandersetzung des Verfassers mit dem Stoff bzw. den bisherigen Darstellungen.

Mit diesem zweiten Bande sollte nach dem ursprünglichen Plane das Werk abgeschlossen sein; aber Scheel hat sich entschlossen, in zwei weiteren, ebenso wie Bd. I und II zusammengehörigen Bänden Luthers Lebenswerk „von der Reformation zum Protestantismus“ und „Lebensende“ zu schildern. Möge ein baldiger Friede den Verf. in den Stand setzen, zur Ausführung dieses Vorhabens zu schreiten.

Inzwischen ist vom ersten Bande des Lutherwerkes Scheels (vgl. diese Zeitschr. Bd, 13 S. 74—77) schon eine 2. Auflage erschienen, die, wenn auch Verfasser mit Recht an dem Aufriß des ganzen und an der Methode nichts geändert hat, sich doch als eine verbesserte und vermehrte bezeichnen darf. Der Text hat um sechs, die Anmerkungen haben um zwölf Seiten zugenommen und zwar dadurch, daß Scheel in jenen die Erträgnisse der jüngst erschienenen Beiträge zur Er- forschung der Jugendgeschichte Luthers (besonders Biereyes Erfurter Lutherstätten und die von Degering publizierten Briefe) hinein- gearbeitet, in den Anmerkungen aber sich mit den Besprechungen der 1. Auflage (u. a. W. Köhlers Referat in Th. R.) auseinandergesetzt hat, ohne jedoch auch im einzelnen Anlaß zu einschneidenderen Ände- rungen zu finden. Die Abbildungen sind um zwei Erfurter Stadtbilder vermehrt. (S. 128/9 u. 141). Tübingen, Mohr. 1917, XII, 328 S.

A. von Harnack, Martin Luther und die Grund- legung der Reformation, Festschrift der Stadt Berlin zum 31. Oktober 1517. In allgemein verständlicher, knapper, aber licht- voller und packender Darstellung läßt Harnack Luther in seinem Werden und Wirken, seinen Kämpfen und Erfolgen vor unsern Augen erstehen. Nur die Grundlagen der Reformation (bis 1526, das weitere in kürzestem Überblick) will H. schildern, aber er läßt seine Leser genug erfahren, um sich von den gewaltigen, umgestaltenden Wirkun- gen des Auftretens Luthers ein Bild zu machen. Für die Gegenwart sieht Verfasser Luthers Bedeutung zumal darin, daß er uns vom Zwang des Gesetzes gelöst und die freie Herrschaft über alle Dinge uns zurückgegeben, Obrigkeit und Familienleben aus der mittelalter- lichen Verbindung mit der Religion gelöst und wieder an ihren Platz gestellt hat, während seine Persönlichkeit als Vorbild und Kraft bei uns durch die Jahrhunderte hin fortlebt. Berlin, Weidmann 69 S. 1 M. geb.

Weiter holt H. von Schubert aus, der in seinem prächtigen Buche „Luther und seine lieben Deutschen. Eine Volksschrift zur Reformationsfeier^ vom Jahre 1517 rückwürtsgreifend das Absterben der alten Kultur und das Entstehen neuer nach Ge- staltung ringender Krüfte in der deutschen Geschichte zur Auschauung bringt, um dann erst zu schildern, wie Luther, aus kerndeutscher Wurzel entsprossen, aus der Lebensluft des deutschen Kleinbürgertums ins Weite strebend, das Evangelium wiederentdeckt und, in den Kampf um seine Entdeckung gezogen, zum Wortführer der deutschen Nation

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wird, sich erst von der alten Kirche und vom Kaisertum, den beiden universellen, undeutschen Mächten, dann auch vom offiziellen deutschen Reich trennt, dafür aber, nachdem er die Versuchung abgewiesen, mit den unruhigen Elementen im Reiche, den Rittern und den Bauern gemeinsame Sache zu machen, an das aussichtsvollste, kräftigste Ge- bilde, das auf deutschen Boden erwachsen war, das Landesfürstentum Anlehnung suchte und mit dessen Hilfe die deutsche Landeskirche begründete. Nebenher geht die Konstituierung des Protestantismus im Reiche, während die Errichtung des weltlichen Herzogtums Preußen durch den von Luther beratenen Deutschordensmeister Albrecht von Hohenzollern die bedeutsamsten Ausblicke in die Zukunft eröffnet. Die beiden letzten Kapitel zeigen, wie Luther als Religionserneuerer zugleich der Begründer einer neuen deutschen Kultur ward und welche Zusammenhänge zwischen seinem Werk und der neuen protestan- tischen Kultur, sowie dem modernen deutschen Reich bestehen. H. von Schuberts „Luther“ ist ein Volksbuch für dessen „liebe Deutschen“ im edelsten Sinne. Stuttgart u. Berlin, Deutsche Verlagsanstalt. 179 S.

Einen hohen Flug nimmt Erich Marcks in seiner ebenso formschönen wie geistvollen Rede über „Luther und Deutsch- land“. Er schildert, wie Luther ganz von sich aus und ganz für sich allein aus rein religiósem, rein persönlichem Bedürfnis von der alten Mittlerin so vieler Jahrhunderte innerlich loskam; wie dann der aus dem innersten Quell emporgestiegene Strom die Welt durchflutete, Deutschland aber seinen Luther ergriffen, sein Wesen, seinen Schlacht- ruf, seine Persönlichkeit mit Verständnis und Vertrauen erfaßt und festgehalten hat. Bis über die Mitte des 16. Jahrhunderts hinaus erschien es möglich, daß die lutherische Religion die deutsche Religion würde, Aber der Mangel des lutherischen Protestantismus an politischer Kraft verhinderte das und das Luthertum hat schließlich nicht vermocht, Deutschland als ganzes mitzureißen. So kommt es zur Spaltung. Allein die Befreier und Neuerbauer des deutschen staatlichen und geistigen Daseins sind ausnahmslos vom Protestantismus hergekommen; dieses stellt in unserer neueren Geschichte die stäkere geistige Lebendig- keit und Beweglichkeit überhaupt dar, in dem Maße, daß selbst die Antriebe zur wirtschaftlichen Neuentfaltung protestantische gewesen sind. Demgegenüber ist der deutsche Katholizismus zwar auch nicht ohne eigenes Leben gewesen, hat auch seine Denkmäler aufgerichtet, aber doch lange ohne eigentlich schöpferischen Anteil am Geistesleben wie am Staatsleben der Nation verharrt. Jetzt sind jedoch die beiden Ströme längst ineinandergeflutet, so zwar, daß jeder eigenes Leben behalten hat. Und es ist und bleibt ein Gegeneinander, nicht bloß ein Nebeneinander. Dies Verhältnis muß bleiben, aber als Quell nicht eines Streits, der dem anderen Teile das Recht zu bestehen und zu atmen verneint, sondern der Lebendigkeit und der Fülle. Dabei muß Luthers Gestalt mehr sein als Sonderbesitz der protestantischen Hälfte:

Luther und die Reformation gehören zur Geschichte, zur seelischen

Vorgeschichte, zum inneren Wesen der gesamten deutschen Welt.

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Darum kann auch das Gedächtnis der Reformation uns immer nur stärken und niemals schwächen, immer nur zusammenführen und nie entzweien, denn es ist eine Besinnung auf die ewigen Wurzeln unserer Kraft und auf den ewigen Reichtum unseres teuren Volkes. Leipzig, Quelle u. Mayer 1917. 478. M. 1.—.

E. Fuchs, Luthers deutsche Sendung, weist nach, wie in Luther das deutsche Volk sich selbst fand und, von dem Druck fremden Sinnens und Denkens, fremder Frómmigkeit und Sittlichkeit befreit, in die Lage versetzt wurde, sich in seiner Eigenart, seiner treuen, starken Gewissenhaftigkeit zu entwickeln und auszubilden. Dieser Gedanke wird vom Verfasser in einer Reihe von Abschnitten, die überschrieben sind: Worms; das 1000jährige Reich; Abgründe; das Wort; Rechtfertigung aus dem Glauben; der Glaube; deutsche Sprache deutsche Kunst; Weltanschauung; Gottesanschauung; Mittel- alter; Kleinbürgerlich; Volk und Staat ebenso originell wie geist- voll durchgeführt. Im vorletzten Abschnitt z. B. zeigt Verfasser, wie durch Luther kleinbürgerliche Sitte, Urteilsweise und Lebensgestaltung im deutschen Volk herrschend wurde und entwickelt, ohne die Schranken zu verhehlen, die diese Kleinbürgerlichkeit aufrichtete, die Sonderart und die segensreichen Folgen dieses deutschen Wesenszuges. An anderen Stellen setzt Verfasser der deutschen Gewissenhaftigkeit in bezeichnender Weise den englichen Utilitarismus als Weltanschauung entgegen. Auch zeigt er, im Hinblick auf die Gegenwart, wie tief es begründet ist, daß das Volk des starken Pflichtbewußtseins seinen Daseinskampf nicht nur gegen die politischen Bedürfnisse, sondern auch gegen den Haß und die Abneigung der andern Völker zu kämpfen hat, die wirklich glauben für ihr bestes zu streiten, wenn sie gegen ein Volk kämpfen, das sich einzig und allein durch sein eigenes Ge- wissen gebunden fühlt! Tübingen, Mohr 1917. 56 S. 50 Pfg. (— Religionsgeschichtliche Volksbücher IV, 25).

E.Brandenburg, Martin Lutherals Vorkämpfer deutschen Geistes (Rede zur 400jährigen Jubelfeier der Ref.) Leipzig, Quelle und Meyer 40 S. geheftet 1 M. würdigt die Tat Luthers, der in allen seinen wesentlichen Charakterzügen sich als echter und großer Deutscher ausweist und zugleich der erste große Sohn unseres Volkes ist, der im vollen Lichte der Geschichte vor uns steht, als den Protest des deutschen Gewissens und der deutschen Wahrhaftigkeit gegen die Gestalt, die das Christentum unter romanischem Einfluß angenommen hatte. Wir verdanken Luther, daß deutsches Wesen sich nach Abstoßung romanischer Lebensformen auf allen Ge- bieten freier und größer als zuvor entfalten konnte; die Reformation macht in der Ausgestaltung des deutschen Geistes und Wesens Epoche und hat entscheidend beigetragen uns zu dem zu machen, was wir gegenwärtig sind und was wir im Weltkriege der Gegenwart zu ver- teidigen haben.

Alfr. Kirsch, Martin Luther, ist ein erweiterter und neubearbeiteter Ausschnitt aus der demnächst in 3. Auflage er-

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scheinenden „Deutschen Kirchengeschichte“ des Verfassers, Das Büch- lein „will sagen: das ists, was jeder deutsche Protestant (oder wohl eigentlich: jeder Deutsche!) von seinem Luther wissen müßte, das ist der Geist, der alle durchziehen könnte, vor allem die fröhliche Jugend“. Leipzig, E. Wiegandt 71 S. 85 Pf.

Wie das Überragende und Neue, das am 31. Oktober 1917 in der Geschichte eintrat, der Genius Luthers war und wie in Luther die Reformation Fleisch geworden ist, schildert G. Krüger in „Der Genius Luthers“, Tübingen, Mohr (Reformations-Reden) 19 S. 1,85 M.

O. Ritschl, Luthers religiöses Vermächtnis und das deutsche Volk, betrachtet als Luthers Vermächtnis d.h. den Ausdruck seiner religiösen Grundanschauung, wie sie ihm als der innere religiöse Ertrag der seelischen Kämpfe seiner Jugend erwachsen ist, das Wort des Paulus: Gottes Kraft ist in den Schwachen mächtig (2. Kor. 12, 9), in dem Verstande, daß Gottes Kraft ihre ganze Leistungsfähigkeit in menschlicher Schwachheit und gerade durch menschliche Schwachheit erweise. Er zeigt, wie Luther und nach ihm das Luthertum in entscheidender Stunde mehr durch Standhaftig- keit im Glauben und Gottvertrauen als durch Einlassen auf weltliche Politik und die Rücksichten menschlicher Klugheit in Dingen des Bekenntnisses gewirkt und sich behauptet hat. So sollen wir auch in der Gegenwart unsere Schwäche mit dem starken Mut eines ge- trosten Glaubens und einer zuversichtlichen Hoffnung durchdringen. Bonn, Marcus & Weber, 28 S. (Vortrag). M. 1.—. Der Nümliche verüffentlicht im gleichen Verlap ,Reformation und evan- gelische Union, Akademische Festrede zu dem kirchlichen Doppeljubiläum des 31. Oktober 1917". Die kleine Schrift bietet u. a. eine fesselnde vergleichende Charakteristik der fünf großen Reformatoren Luther, Zwingli, Melanchthon, Bucer und Calvin, wie diese unter sehr verschiedenen allgemeinen und besonderen Einflüssen zu ihrer selb- ständigen Reife sich entwickelt haben. 27 S. 1.— M.

Die Rede von Karl Holl, Was verstand Luther unter Reli- gion? entwickelt, wie Luther der Religion, soweit sie innerer Vor- gang ist, den Sinn wiedergegeben hat, den sie bei Jesus und Paulus hatte, als persónliches Leben mit und von Gott, das sich ganz auf der göttlichen Gnade aufbaut. Weiter legt Verfasser dar, wie sich der von Luther erneuerte christliche Gemeinschaftsgedanke mit den welt- lichen Formen des Zusammenlebens, vor allem dem Staat, abfand, wie Luther vom Hóchsten ausgehend das natürliche Leben erfaßt und der Tütigkeit innerhalb dieses Bereichs die gewaltigen Triebkrüfte der Religion zugeführt hat. In den Fragen der Erziehung und Bildung im weitesten Sinne des Wortes, des Rechts, des Handels und Wandels, der Verfassung, der Sprache, der Kunst und Dichtung, überall hat Luther, weil ihn die heiße Liebe trieb, selbständige Gedanken zu ent- wickeln vermocht, ohne freilich je zu vergessen, daß das letzte oder auch nur ein unbedingtes Ziel die Kultur für den Christen niemals werden darf: das eine, was nottut, bleibt die Gemeinschaft mit Gott. Zum

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Schluß zeigt Holl, wieviel an der Religionsauffassung Luthers im aus- zeichnenden Sinne deutsch ist, ohne ihn darum für uns Deutsche allein in Anspruch nehmen zu wollen. Tübingen, Mohr (Reformations-Reden 1917) 88 S. 1.85 M.

Die Einwirkung des Rechtfertigungsglaubens Luthers auf die 95 Thesen, wie sie sowohl aus diesen selbst als aus sonstigen Äuße- rungen Luthers über den Ablaß aus der nümlichen Zeit hervorgeht, und die Bedeutung jenes Glaubens für uns Gegenwürtige als Gott- sucher, als Christen, im tütigen Leben und in Beziehung auf die Moral würdigt M. Rade: Luthers Rechtfertigungsglaube, seine Bedeutung für die 95 Thesen und für uns. Tübingen, Mohr, 1917. 32 S. 80 Pf.

H. Guthes Vortrag „Luther und die Bibelforschung der Gegenwart“ behandelt die Frage, ob die in der Gegenwart herrschende Art, die Bibel zu erforschen und auszulegen, mit Luthers Gedanken über die Bibel verwandt sei. Indem Verfasser ein Bild von der Bibelforschung der Gegenwart entwirft und zum Vergleich Luthers Gedanken und Urteile über die Bibel heranzieht, stellt er fest, daß, mag auch Luther für manche einzelne Aufgaben der heutigen Bibel- forschung wenig oder nichts getan haben, er doch durch seine nach- drückliche Forderung, die Kenntnis der Sprachen zu pflegen, den Grund dazu gelegt hat, daß die Auslegung der Bibel heute eine wissenschaftliche Arbeit geworden ist, und daß, wenn als deren Ziel gilt, den Wortsinn der Bibel immer treuer und reiner ans Licht zu bringen, Luther auch dafür als leuchtendes Vorbild genannt zu werden verdient, Samml. gemeinverstündl. Vorträge und Schriften usw. Nr. 83. Tübingen, Mohr. 41S. 1,35 M.

Wie Luther den Deutschen das Leben Jesu erzühlt hat, schildert W. Köhler in Heft 127/128 (Jahrg. 35, 1—2) der Schriften des VRG. Er stellt in 65 Abschnitten, die, der Hauspostille, der Kirchenpostille oder den Tischreden entnommen, sich an die Folge der evange- lischen Erzählungen anschließen, zusammen, wie Luther die Berichte der Evangelien wiedergegeben hat. Kommentare oder Anmerkungen im einzelnen fehlen; dagegen deutet Köhler in der kurzen Ein- leitung an, in welcher Richtung sich die wissenschaftliehe Verarbeitung dieses Stoffes werde bewegen müssen. Im besonderen betont K. die Realistik der Auffassung Luthers, seine mit kritischer Schürfe ver- bundene fast rationalistische Beobachtungsgabe. ,In einzigartiger Mischung verbinden sich wissenschaftlich-exegetische Schulung, geniale Intuition und lebendige Darstellungskunst zu einem unübertrefflichen Ganzen“. Leipzig, R. Haupt. 154 S. 3,— M.

Dem VRG. danken wir ferner die Veranstaltung einer Neuaus- gabe der ersten seiner , Volksschriften", der seinerzeit mit allseitigem Beifall aufgenommenen Schrift von Georg Rietschl, Luther und sein Haus, in gefälliger, illustrierter Ausgabe. Ebenda 72 S.

Auf dem festen Grunde der sorgfültig herangezogenen Literatur entwirft P. Mehlhorn Lebensbilder von den „Frauen unserer Re-

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formatoren“, nämlich Luthers, Melanchthons, Zwinglis und Calvins, oder vielmehr von dem häuslichen und Familienleben der letzteren, in dessen Mittelpunkt die Frauen stehen. Haben unsere Reformatoren auch ihre Ehen ohne schwärmerische Zärtlichkeit und ohne den Schimmer der Romantik geschlossen, so erwuchs zwischen ihnen und hren Frauen doch in der Zeit des Zusammenlebens herzliche Liebe, Ihr Familienleben war schlechthin untadlig und musterhaft, die Frauen aber haben inneres Verständnis für die Bedeutung ihrer Männer gezeigt und diese in ihren schweren Kämpfen und Anfechtungen gestärkt. Religionsgeschichtl. Volksbücher IV, 27. Tübingen, Mohr, 1917. 46 S, 0,50 M.

(Fortsetzung im nächsten Heft.)

„Gesellschaft für Hirehengeschichte**.

Die kirchengeschichtlichen Bestrebungen der Gegenwart aus Ver- einzelang und Zersplitterung herauszuführen und zu einer Arbeits- gemeinschaft zusammenzufassen, ist der Zweck einer in der Bildung begriffenen ,Gesellschaftfür Kirchengeschichte". Sie will alle diejenigen, die, sei es als berufsmäßige Fachvertreter, sei es sonstwie, an kirchengeschichtlichen Studien Anteil nehmen, miteinander in Verbindung bringen sowie den kirchengeschichtlichen Landesvereinen einen gemeinsamen Mittelpunkt geben. Und zwar gedenkt sie das einerseits durch alljührliche Tagungen, die mit Vortrügen ver- schiedener Art, wenn möglich auch mit Führungen durch berühmte Stätten der kirchlichen Vergangenheit, Besichtigungen usw. ausgestattet sein sollen, andererseits durch Übernahme der Zeitschrift für

Kirchengeschichte zu erreichen, die sie zu dem längst er-

strebten und durchaus notwendigen Zentralorgan für alle kirchen- geschichtlichen Bestrebungen ausbilden will. Mit der Geschäftsstelle in Berlin soll ferner einebibliographische Auskunftei ver- bunden werden, die jedem Mitglied auf Ansuchen Literatur nachweist und es sonst nach Kräften fördert. Der Beitrag der ordentlichen Mit- glieder, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht, wird keinesfalls den bisherigen Bezugspreis der Zeitschrift für Kirchengeschichte (M. 20.—) übersteigen. Dafür erhalten die Mitglieder letztere sowie sonstige Ver- öffentlichungen der Gesellschaft und eine Eintrittskarte zu sämtlichen Versammlungen und Veranstaltungen frei zugestellt. Außerordentliche Mitglieder zahlen höchstens 5 M., wofür sie zur Teilnahme an sämt- lichen Veranstaltungen und zur Benutzung der Auskunftei berechtigt sind. Anmeldungen zur Mitgliedschaft nimmt entgegen Herr Dr. Th. Grünbauer (Charlottenburg, Kantstraße 120/121), der auf Wunsch auch nähere Auskunft erteilt.

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Leipzig, © Karl W. Hiersemann, Königstr. 29. p o i Buchhändler und Antiquar.

Studien zur Reformationsgeschichte | und zur praktischen Theologie.

Gustav Kawerau an seinem 70. Geburtstag dargebracht.

1. Abteilung: Zur Reformationsgeschichte,

Luthers Primiz. Von Professor D. Otto Scheel in Tübingen. Zwei pps zur Lutherforschung. Von Superintendent D. Georg Buch wald in ochlitz. 1. Beiträge zur Kenntnis der Personen aus dem Kreise Luthers (aus der Matricula ordinatorum des Hochstiftes Merseburg.) 9. Ein Blatt aus einem Druckmanuskript Luthers: Die Lutherbriefe in der Rörersammlung an der Universitätsbibliothek zu Jena. Von Professor Paul Flemming in Pforta. Die Krisis der Universität Wittenberg im Schmalkaldischen Kriege 1546 -1547. Von Geh. Archivrat Professor D. Dr. Walter Friedensburg in Magdeburg. Urbanus Rhegius’ „Examen episcopi in ducatu Luneburgensi“, 1536 (?). Ein Beitrag $ zar Geschichte des Prüfangswesens in der evangelischen Kirche. Von Kon- sistorialrat D. Ferdinand Cohrs in Ilfeld, Das Oratorium der göttlichen Liebe. Vun Geh. Konsistorialrat Professor D. Karl Benrath in Königsberg. Preis M. 2,50.

| Verlag von M. Heinsius Naehfolger in Leipzig.

Druck von C. Schulze & Co, G. m. b. H., Gräfenhainichen.

Verlag von M. Heinsius Nachfolger in Leipzig.

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Barge, Hermann, Frühprotestantisches Gemeindeehristentum in Witten- berg und Orlamünde. Zugleich eine Abwehr gegen Karl Müllers „Luther und Karlstadt". M. 10,—

„Die sehr fleißige uud eingöllende Arbeit, der elf erläuternde Exkurse mit Aktenbelügen bei- gegeben sind, ist fast durchgehends eine überall in sachlichem Tone gehaltene, gegen Karl Müllers „Luther und Karlstadt‘ gerichtete polemiscbe Beweisführung.* (Mitt. a. d. histor. Literatur.)

Berbig, Pfarrer, Dr. Georg, Der Veit-Dietrich-Kodex Solgeri 388 zu Nürnberg. Rhapsodia seu Concepta in Libram Justificationis aliis obiter ad- ditis 1530. M. 2,—.

„Hier finden wir zunächst sehr wertvolle Äußerungen Luthers über die Rechtfertigung, darunter eine ausgezeichnete Erklärung des sermo de poenitentia von 1518.“ (Theol. Jahresbericht.)

Clemen, Prof. D. Dr. Otto, Alßxius Chrosner, Herzog Georgs von Sachsen

| evangelischer Hofprediger. Preis M. 2,—.

„Man liest bei C. jetzt eine gründliche, lehrreiche, spannend geschriebene Darstellung jener Episode. Das Gauze ist ein meisterhaft, gezeichnetes Kulturbild aus der Reformationszeit.“

(Theol. Literaturblatt.) Studien zu Melanehtons Reden un! Gedichten. M. 2,—

„Die kleine, aber iuhaltreiche Schrift gewährt uns wertvolle Kinblicke einerseits in M.’s liebens- würdiges Wesen und vielseitige schriftstellerische - Tätigkeit, andrerseits in .das Wittenberger, von M. beeiuflußte gesamte Universitätsleben.“ - (Literar. Zentralblatt.)

Kalkoff, Paul, Die Miltitziade. Eine kritische Nachlese zur Geschichte des Ablaßstreites. M. 2,—.

„Indem Verfasser Miltitiz's Leben und seine Beteiligung am Handel Luthers aus vollster Be- herrschung des Materials heraus miteindringender Kritik überblickt, zeigt er, daß M.’s Persön- lichkeit und geschichtliche Rolle fast durchweg bedeutend überschätzt worden ist."

(Arch. f. Reformationsgesch.)

Die Entstehung des Wormser Edikts. Eine Geschichte des Wormser Reichstags vom Standpunkt der lutherischen Frage. M. 7.50.

„Kine minutiöse Detailuntersuchung der Entstehung des Woruser Edikts und seiner Wirkungen, 80 "eingehend, wie sie eben nùr bei völliger Beherrschung des Stoffes möglich wird. Naturgemäß

rückt in den persönlichen Mittelpunkt der päpstliche Nuntius Aleander,. dessen Schlichen K. fast:

wie ein Detektiv nachspürt.* (Theol. Literaturzeitg.)

Meissinger, Karl August, Luthers Exegese in der Frühzeit. M. 2,75. „Mit uneingeschränkter Freude begrüßen wir die Arbeit von M. Es ist eine Fülle von Be- obachtungen und Anregungen. die die kleine Arbeit pistes Ich móchte sie hiermit dem eifrigsten Studium empfehlen.“ (Theologie d. Gegenwart.) Müller, Prof. D. Dr. Nikolaus, Philipp Melanchtons letzte Lebenstage, Heimgang und Bestattung, nach gleic zeitigen Berichten der MuttenDer Ber Professoren. Mit zwei Tafeln. M. 5,—.

„Die vorliegende Ausgabe wird bösonders wertvoll durch die beigegebenen Erläuterungen, die

fast die Hälfte des Buches ausmachen. Hier sind staunenswerte, bis ins Einzelnste gehende

Kenntnisse vor allem der Wittenberger Universitäisgeschichte niedergelegt.“ (Zeitschr. f. Kirchengesoh.)

Die Wittenberger Bewegung 1511 bis 1522. Die Vorgänge in und um Wittenberg wührend Luthers Wartburgaufenthalt. Briefe, Akten u: dgl. und

Personalien. 2. Auflage. M. 6,—.

„M. bringt im 1. Teil Briefe u. Akten i in chronologischer Reihenfolge, von denen viele noch nicht publiziert sind. Die Wiedergabe ist. peinlich genau, sachliche Anmerkungen erleichtern das Verständnis. Im 2. Teil gibt der Verf. Personalien der wichtigsten Wittenberger Persönlichkeiten jener Tage, die dem Reformationshistoriker von größtem Wert sind. Auch hier zeigt sich wieder die bekannte Stoffbeherrschung und Exaktheit ns Ein ausführliches Personenverzeichnis er- leichtert die Benutzung des Buches.“ ((Literar. Zentralblatt.)

Wappler, Dr. Paul, Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Reformationszeit. Dargestellt im Zusammenhang mit der Entwicklung der Ansichten Luthers und Melanchthons über Glaubens- und Gewissensfreiheit. M. 5,60. N

„Die Arbeit beruht auf eingehendem und gewiesenhaftem Studium der zum großen Teil noch unveröffentlichten Quellen. Sie gibt uns ein anschauliches Bild von dem ungeheuren Glaubens- zwang und der großen Unduldsamkeit, die gerade in Sachsen von den Protestanten gegen die

® Andersgläubigen ausgeübt wurden. Eine große Zahl bisher unbekannter Urkunden wird im An- hange zugänglich gemacht. Ein gutes Orts- und Personenverzeichnis erhöht. den Wert des Buches.“ (Literar. Zentralblatt.)

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AROUN PÜR REFORMATIONSGESCHICHTE.

TEXTE UND UNTERSUCHUNGEN.

In Verbindung mit dem Verein für Reformationsgeschichte

: herausgegeben von

D. Walter Friedensburg. XV. Jahrgang. Heft 3/4.

"Nr. 59/60.

—Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus. IV. | | Zehn theologische Abhandlungen

von

W. Maithießen.

. Wilhelm Postell.

Seine Geistesart und seine Reformgedanken. III. von

J. Kvacala.

Johann Friedrich Coelestin als Erziehungstheoretiker von !

Remigius Stólzle,

- Nachwort zu A. Nehme Arbeit über „Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit“

von

0. Albrecht,

Mitteilungen

. Neuerscheinungen. Aus Zeitschriften.

ren Leipzig. Esai Verlag von M. Heinsius. Nachfolger en | 1918. |

Ausgegeben im Oktober 1918. für Subskribenten 5,— M., einzel bezogen! 6,— M.

EU:

Preis

Verlag von M. Heinsius Nachfolger in Leipzig.

Corpus Reformatorum Bd. LXXXVIII und folgende.

Huldreich Zwinglis sämtliche Werke.

Unter. Mitwirkung des Zwingli-Vereins in Zürich

herausgegeben von

Dr. Emil Egli +, m Dr. Georg Finsler,

Professor an der Universität in Zürich, Religionslehrer am Gymnasium in Basel und

Dr. Walter Kóhler,

Professor au der Universität in Zürich,

Vollständig in höchstens 120 Lieferungen zu je M 3,—.

(Jührlieh erscheinen vorláufig mindestens drei bis vier Lieferungen von je fünf Bogen, später ist raschere Folge wahrscheinlich.)

Bei dieser Ausgabe von Zwinglis Werken wird vor allem möglichste Vollständigkeit angestrebt, so daß die Ausgabe wirk- lich die sämtlichen Schriften Zwinglis enthalten soll.

Die Anordnung ist so getroffen, daß von sämtlichen Schriften die Werke über Schriftauslegung und der Briefwechsel als zwei besondere Gruppen ausgeschieden und an den Schluß verwiesen werden. Jedoch wird der Briefwechsel im Druck voraus- genommen. Innerhalb der drei Gruppen wird zeitliche Reihenfolge innegehalten, wobei Stücke ohne Zeitangabe so gut als möglich nach der Zeit ihrer Abfassung eingereiht werden. |

Den einzelnen Schriften gehen geschichtliche und bücher- kundliche Einleitungen voraus.

Die Ausgabe gibt sich zunächst als Urschrifitausgabe, doch soll sie von knapp gehaltenen sachlichen und sprachlichen An- merkungen begleitet sein. Den Abschluß der Ausgabe bilden praktische Verzeichnisse (Sach-, Orts-, Personen-, Bibelstellen- verzeichnisse), vielleicht ein Wörterbuch und eine Lebens- beschreibung.

Bis jetzt sind erschienen:

B. I bis III (Zwinglis Werke bis Mürz 1525) Bd. VII u. VIII (Briefwechsel Bd. I u. II, 1510—1526).

Preis dieser fünf Bände geheftet M 145,65; in fünf Halbfranzbünden M 167,15. Bd. IV u. IX (Briefwechsel IIT) sind im Erscheinen begriffen.

- ARCHIV

KEFORMATIUNSERSCHICHTE,

TEXTE UND UNTERSUCHUNGEN.

In Verbindung mit dem Verein für Reformationsgeschichte

herausgegeben von

D. Walter Friedensburg.

XV. Jahrgang. 1918.

Leipzig Verlag von M. Heinsius Nachfolger 1918.

Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus. IV).

Zehn theologische Abhandlungen.

Nach cod. Pal. germ. 476 zum ersten Male herausgegeben von W. MatthieDen. (Schluß.)

8. Liber de potentia et potentiae gratia dei: Theophrasti.

[135a] Als wir nun wissen, daß aus ainer wurzen ain baum wachse, des stam und est vilfeltig seint, aus welchen zu seiner zeit bluest, zu seiner zeit bletter, zu seiner zeit frucht aus im wachsen, deren der mensch beneußt und von inen gefuert und gelabet wirt, und doch alles, so die wurz nit do were, die andern alle nichts würden sein: und der así kan nit sagen: aus mir ist die frucht oder die bluest oder das blatt; es kans auch der stam nit sagen des paums: allda mueß es sagen die wurz, der stam, der ast, und was aus inen get, ist aus mir, und darzue das mark mitten im baum und esten ist mein, und ieh bins. Das ist sovil geredt, daB allain vom ersten kombt und nit vom letsten. Darumb der, so von dem baum die frucht isset und samlet, den esten als esten, dem stammen als dem stammen das lob geben soll, am aller ersten aber der narung, auch deren, us der es alles fieußt. Also furthin ist zuwissen, daß under den menschen zwaierlai art sint, das ist, zwaierlai baum: ain baum, der dem vergleicht würt, wie obstet, und ain baum, der von dem- selbigen isset und samlet: als do stet ain baum aus der erden

1) Vgl. diese Zeitschrift XIV S. 1—48 und 81—122, und oben 499. |

1 Das Neub. Hsv. schreibt einfacher: De potentia gratiae dei, D überschreibt einen Auszug unserer Abhandlung zuerst genau wie A, um dann im Sinne des Neub. Hsv. zu korrigieren. G betitelt seinen Auszug Ex libris de potentia et potentiae dei gratia, während H wieder den kürzeren Titel des Neub. Hsv. hat. Der originale Text ist nur in A erhalten. D, G, H bringen nur einen Auszug.

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 3/4. 9

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in seiner hübsche und zierd:, wie sein klaidung sein soll oder ain blue c. das ist nun ain tail. Der ander: uf denselbigen baum komen die immen und saugen das honig heraus [135b] und tragens in sein heuser. Daraus wirken sie ain weben, aus dem wachs und honig wirt. Also die immen seint der ander baum und lebent von dem ersten baum. Dergleichen sollen wir wissen, daß also ain paum ist, der frucht tregt und bluemen, und isí vom menschen. Und die- selbigen frucht wirt ausgesogen von den andern menschen, die nit aus dem baum seint. Das ist sovil, als: ir seint salz der erden, ir seint lichter der welt. Das ist sovil: ir seint under dem volk, under meinen schafen der baum, aus dem sie sollen saugen das hönig und das wachs zu dem ewigen leben, uf daß sie aus euch saugen, daß sie auch mugen ain weben machen, daf sie in machen uf das, dab in der ern des schnits die engel gottes vom himel komen und saugen den weben hönig und wachs heraus, denselbigen zum ewigen leben.

Der baum des hónigs under den menschen ist also, daß do ain wurzen am ersten sei, aus dem sie wachsen. Nun ist die wurz allain der ainig ewig got, unser vatter. Aus dem wachsen wir. Der stam der ist Christus, aus dem stamen wachsen nun die est, das seint die, so er salz der erden gehaiüen hat, lichter der welt; auch die, so er ge- haißen hat usgen in die welt und predigen und verktinden das euangelion; auch die, gegen den er gesagt hat: uf wen ir eur hand legen, die werden sich wol geheben und den teufel ustreiben, [136a] die toden lebendig machen »c. Der andere baum sint die, so do uf der wurzen Ade stant, und der stam seint vatter und muetter, die est ir kinder, und allain es sei dann, dab der baum von dem ersten baum ge- fuert würd, sonst werden sie hungers sterben, wie die immen, so sie kain pluemen finden, und also in hunger muessen sterben und verderben. Darauf nun so wissen, daß im seligen leben die speis nit gesueeht wirt von der erden, wie das vich, sonder wirt gesuecht von dem ewigen, wie die engel vom ewigen gespeist werden. Dann das vich frißt wie das vich. So nun der mensch aueh ain vich ist, so frißt er aus der erden, wie das vich. Aber er soll kain vich sein, sonder ain ewiger menseh, darumb er dann ewig gespeist werden. Dann er ist nit ain vieh beschaffen, sonder ain mensch, in die bildnus und gleichnus gottes. Und das vich ist im underworfen im wasser, uf erden und im luft. Darumb aber, daB er ir herr ist, darumb so soll er sein ewigkait in die

; herrsehaft nit setzen, sonder das vich gebrauchen, so under

luf. Matth. 5, 13, 14. 231f. Mark. 16, 15. 261. Mark. 16, 18.

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im ist, dem wurmigen leib zu ainer speis, solang und er uf erden wonet und lebt im selbigen leib, welcher leib herr ist des vichs. Aber derselbig leib, der herr ist, ist nit der leib, der von disem baum saugt, der do wechst aus der wurz gottes unsers vatters. Sonder der mensch ist ain ewiger leib. Dann solt er sein nach got gebilt und nach seiner gleich- nus, so ist von nöten, daß er untödlich sei. Untödlich [136 b] zesein, wurd der mensch beschaffen, darumb auch in das pardeis gefuert, do kain tod in war, aber daraus gejagt, und dem tod underworfen. Da verlor er das ain tail, so er war. Das ist, er war nach biltnus gottes, aber nimer nach seiner gleichnus: das nam im der tod. Den hat Christus überwunden. Darumb ist er hinfür untödlich, wie im pare- deis vor dem fluch.

Dieweil nun also ain baum ist, der wechst aus got dem vatter, aus Christo, und die hailigen seint sein est. Und wir alle, die da stont uf dem paum, des wurz Adam ist, sollen von dem andern baum essen und unser erhaltnus uf erden von im suechen. So sollen wir wissen, was unser erhaltnus

uf erden ist: nemlich speis und trank, als ain tegliche narung. :

Dann der tag will nit überhupft sein. Er will, daß dem menschen sein speis geben werd. Darumb bitten wir umb das teglich brot, das wir muessen teglich hon und nit dar an sein. Darnach weiter, so ist die ander narung und erhaltung die gesundhait. Dieselbig sollen wir auch suechen, uf daß unser leib in gesundhait lebe und sterbe. Dann durch die gesunden hat got sein ler ausgesandt. Dieselbig ge- sundhait ist nit ain tegliche notturft, wie das brot der narung. Dann nit alle tag seint wir krank. Jedoch aber, so wir in tod- krankhaiten legen, daß wir wissen, demselbigen auszutailn wo zunemen und zuerlangen die hilf und arznei. Uf solches, so das ist, sollen wir wissen die gaben, so ainem [137a] jegk- lichen geben wirt, von oben herab zunemen und zusuechen, die alle uf disem baum wachsen und ab demselbigen ge- brochen werden. Dann zu gleicherweis, wie manichlai paum und manicherlei frucht, do feigen, do nuß, do kesten: also an dem baum die weishait, die warhait, die kunst, nachdem von dem baum zusuchen vergebung der sünd, uf das wir das teglich brot nit zur verdamnus essen, die gesundhait nit erlangen zu verdamnus, die gaben nit gebrauchen zur ver- damnus: uf soliches alles, daB sie uns zum ewigen leben er- schießen, uf daB wir uf dem baum ewig werent: zugleicher- weis, wie Christus gesagt vom senfpaum, auf dem die vögel

28f. nit daran sein. An ist in obd. Mundarten häufig (bis in die nhd, Zeit hinein) on, ohne. 30f. vielleicht „zu enteilen“ zu lesen? 43f. Matth, 13, 31, 32.

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nisten: das ist unser glauben, das ist unser frucht von disem baum, in sovil wurzen, uf daß die engel gottes uf in nisten, zu gleicherweis, wie die immen uf den bluemen der baumen. Sonst werden wir nit mugen selig sein, noch im seligen leben gefunden werden. Also sollen wir nit gedenken, darumb daB Adam unser wurz sei und daß wir herrn der erden seint und des vichs 2c, darumb also in der herr- schaft und uf der wurzen sterben: nain! sonder wir sollen gedenken, daß der tod überwunden ist und daß wir nimer tódlieh seint. Darumb ain ander wesen fueren, und nit wie unsere altvetter, die haiden, gefuert haben, die tödlich warent.

So wir nun die ding, so gemeldt seint, im seligen [137b] leben verston wellen, so ist noch, daß wir am aller ersten wissen, daß got in den dingen allen natürlich ge- worden ist, und doch aber kain geschöpf. Das ist sovil: der mensch ist ain geschöpf, gemacht von got zum ersten, dar- nach gemacht aus got zum andern mal. Darumb der tödlich ist und der untödlich, der tödlich des alten lebens, der un- tödlich des neuen lebens. Darumb nun, daß der mensch untödlich geschaffen zusein, und aber sich selbs in tod wurft, und der wider überwunden ist, und aber untódlieh: aus der ursach ist got natürlich worden, und doch aber nit ain geschöpf sein natur. Daß er natürlich ist, ist also: er ist natürlich worden ain mensch. Darumb so seint wir us im zum andern mal geschaffen, uf das wir wider zum ewigen an den tod komen. So wir nun dieselbigen seint, so mueß auch do ain ewige speis sein, die den tod überwindt. Darumb, so er selbs unser speis und trank, darumb ist er natürlieh. Dann der mensch ist natürlich, natürlich auch sein speis. Darumb so ist auch natürlich, daß Christus sein speis sei und sein frank. Daruf dann folgt: der do isset mein fleisch und trinkt mein bluet, der hat das ewig leben. Also ist auch natürlich gesein vor der geburt Christi, in dem, daß er in dem ewigen gesein ist und der samen, dar- durch die element seint ausgetriben worden. Solches ist aus der natur geschehen, und got ist sie gesein. Dann nie kain kraft [138a] ist gesein, die nit got selbs gesein sei, wiewol nit personlich, aber sein kraft. Darumb so ist got der vatter in seinen tugenden natürlich gesein, das ist, in der natur. Was in der natur ist, das ist natürlich. Also auch ist er natürlich worden in worten und namen, das ist: so gesagt ist worden: stand uf vom tod, item: du bist ge- sund, ietzt ist das wort natürlich, natürlich auch darumb sein kraft, so das wort wirkt. Also ist got in allen dingen

Siehe S. 127, Anm. zu 2.23. . 32f. Joh. 6, 54.

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natürlieh worden, got der vatter in seinen tugenden natür- lich worden. Darumb stamb und wörter, kreuter und namen kraft haben, und die kraft sollen natürlich gehaißen werden. Dann got ist do natürlich worden. Das kraut ist ain ge- schöpf, aber die kraft nit, und seint beid natürlich. Aber Christus ist mensch und gaist natürlich worden und doch kain geschöpf. Aus den natürlichen kreften ist not im seligen leben zu leben, dann on sie mag es nit sein. Darumb soll kain kraft wider in ston, baum, kreuter, wurzen, wörter, namen 2c. nit verspott werden. Dann got ist natürlich in denselbigen dingen, der soll unveracht bleiben, und der weis man veracht in auch nit.

Darumb sagt Paulus, daß alle die gaben, so wir haben, sie seient getailt, wie sie wellen, alls aus ainem gaist .komen. Derselbig gaist ist der herr, derselbig herr ist got. Das ist: es ist alls ains. Daraus nun folgt, daß alles, das wir uf erden hont, [1385] aus got do ist, nichts ausge- nomen. Nun ist es bei uns nit als ain gaist, sonder als ain natur. Als macht ain kraut ainen gesund, so hats got gewirkt. Nun ist das kraut nit ain gaist, sonder natürlich, ain leib. Also ist auch sein tugent. Macht ainer ainen mit aim wort gesund, so ist derselbig natürlich, natürlich auch sein wort, und sein wort ist kain gaist. Dann der mensch redis, der ist natürlich. Nun hat der mensch den nit gesund

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gemacht, got hat in gesund gemacht, in kraft, daß er natürlich (25

ist und in kraft der natur geton das im natürlichen wesen. Darumb ist das angezaigt, nit zu ainer red, weishait oder zeiner gelerti oder ainer kunst, und daB dieselbige red seie ain gaist: nain, sonder sie ist natürlich, und doch der gaist. Aber der gaist gottes im menschen ist natürlich, wie auch der mensch. Darumb soll sich niemants verwundern, daß der gaist gottes natürlich ist im menschen. Dann der son gottes ist auch natürlich, und sein gaist in seiner person auch natürlich. Also auch im menschen, der ewig ist: er ist auch natürlich, und nit in aim fligenden ding. Dann ob schon die stim ain wort gibt und das wort ist unsichtbar, so mags doch nit unleiblich gehaißen werden, sonder leib- lich. Dann es ist natürlich. Die natur hat in ir unsichtbar kraft und siehtbar kraft, unsichtbar leib und sichtbar leib, und seint alls leib und natürlich. Vermag ain kraut ain kraft, und das kraut ist sichtbar und ist greiflich [139a] und ist natürlich, so vermags auch das wort, wiewol es un- sichtbar ist und nit greiflich, aber natürlich. Und darumb soll sich niemants entsetzen, in dem, daß sichtbar und un- sichtbar, greiflich und ungreiflich die kreuter gefunden werden;

18f. Röm. 12, 5f.

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got wirkt in allen, und ist alles ain got und ain herr, der alles in allem ist. Dann wunderbarlich seint seine werk und sein arbeit, und will auch wunderbarlich gesehen werden. Da- rumben, so er wunderbarlich ist, sollen wir demselbigen nach- geben, und die ding im grund verston, uf, daß wirs nit dem teufel zulegen, das aus got ist, oder ain guettat verwerfen, aus got beschehen uns zu guetem, und sagen: es ist vom teufel.

Aber des baums beschreibung ist also: got der vatter ist, der die wurzen ist, und ist ain solche wurz, daß er mag alles das tun, das im himel und erden ist, und will das volkomen. So er aber das tun will, so tuet ers nach ordnung des baums, das ist, daß er allemal ain wurzen sei. Es geschehe uns, was da welle, so ist allemal er die wurzen. Nun gibt es ain sondern baum an den, so beschriben ist. Das ist also: er ist der, der do beschaffen hat, was im himel und erden ist, und us demselbigen wechst dem menschen alle seine notturft, das ist, sein essen, sein trinken, sein arznei, sein klaidung, kalts und warms: das alles seint haidnische [1395] hilf, dem haiden geschaffen, die ab dem saugen, wie die immen, jedoch aber nit zum seligen noch ainigen leben, sonder zum tödlichen leben, und inen wirt auch zu- saugen geben, und gnug. Aber allain das zergengklich. Aber das, so zum ewigen leben und zum seligen dient, dasselbige wirt nit on Christum, das ist, on denselbigen stammen an uns ge- langen, sonder get us got dem vatter durch Christum in uns. Und was so weit kombt, daß es us got dem vatter get in den stamen Christi, dasselbige dient weiter zum ewigen leben und saligen. Was aber von der ersten person des vatters in die person des sons nit langt, das dient alles zum töd- lichen. Nun ist darumb das die ursach, daß got der vatter seinen tail für und für gehandelt hat, wie wol mit dem sone der hailig gaist. Jedoch aber so seint die person nit do gesein. Dann die person Christi hat ir geburt genomen ietz vor 1533, wie- wol er vorhin auch gesein ist in der trifaltigkait: do aber ist die person volkomner worden als ain son, das ist, als ein mensch. Und die menschhait ist die ander person in der trifaltigkait. Dann ewig bleibt er ain mensch, wie er dann ain mensch erstanden ist. Darumb vor dem ehe und er ain mensch ist geborn, da ist der baum nit ganz gesein, das ist, er ist nit gangen aus got dem son, sonder allein in got bliben. Darumb ist nichts zum seligen leben zur selben zeit ge- wachsen bis uf [140a] Christum: do ist es gangen von got dem vatter in got den son. Jetzt hat es zur saligkeit und seligen leben sich gerechnet und gemert. Jetzt isí der baum angangen, der do tragen hat das ewig hünig. Aus dem baum seint nun wir gewachsen. Darumb, was der baum bringt, darvon muessen wir essen und drinken und leben

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zum seligen und ewigen leben. Dann wie ain baum aus der erden beschaffen ist, und der mensch auch: darumb der mensch von der erden essen mueß. Also aus Christo seint wir und aus im muessen wir auch essen.

Also nun weiter: so nun die kraft got des vatters in den son get, so get sie aus dem son in die est. Dann wo ist ain baum on est? Das ist: wo ist ain wurzen on ain stammen, wo ain stammen an ain ast. Nun langt es durch die est allain, seint der haikg gaist, der durch got, aus dem vatter, das ist, vom vatter in son, vom son in hailigen gaist. Der vatter ist die wurz, der stam der son, und das mark aus got dem vatter, der hailig gaist die est. Nun ist der hailig gaist nit allain für sich selbs do, sonder er ist in denen, in die er geschickt wirt. Das ist, er ist in den hailigen. Us dem folgt nun, daß die est die hailigen seint, und im hailigen gaist, und der hailig gaist. Dann Christus hat den hailigen gaist gesant in die menschen, in die apostel. Darumb haben sie das geton, das der son ver- [1405] melt hat, das ist, das Christus geton hat. Also langt es, daß die wurz ir kraft in stammen gesteckt hat. Darumb hat Christus geton, was sein himlischer vatter geton hat, wie er angezaigt hat: die werk, die ich tue, seint nit mein, sonder meines himlischen vatters. Auch, so ich nit vom vatter wer, so tet ich seine werk nit, auch, der vatter in mir, und ich in im. Das ist sovil, als sprech ain stam an aim baum: wer ich nit us der wurzen do, ich brecht die frucht der wurz nit. Darumb bei der frucht, so ich bring, so erkennen mich, daß ich aus derselbigen wurzen bin, aus der die frucht get. Also weiter: die est mugen sagen: wir tunt die werk des stammens, darumb daB wir vom stammen heraus gewachsen seint. Das ist sovil geredt: der son tut das, so sein vatter tut und tun mag. Also auch die hailigen tunt, das Christus ton hat, wie dann Christus sagt: sie werden ain merers tun. Es ist genueg, daß der jünger sei, wie der maister. Welcher us got ist, der tuet auch göttlich werk. Darumb so seint die hailigen an dem ort aus dem stammen, darumben so tunt sie auch das, so der stammen ge- ton hat: als der stammen hat tode leut lebendig gemacht, blinden gesehent, ussetzigen gerainigt, deufel usgetriben und dergleichen mer. Das er ton hat, das tuent ietzt seine est, das ist, seine hailigen. Dann aus der wurz seint sie ge- wachsen, aus der Christus ist, und aus dem stammen, der Christus ist, daraus entspringen sie. Darumben so ist in inen der hailig gaist, der [141a] do erfüllt das end des

14f, in den hailigen gaist. 21f. Joh. 5, 36. 26 ain som. 98f. Joh. 14, 12.

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baums, der in allen dingen do fruchtbar ist und das in- krement, die kraft, macht, daraus dann die frucht wechst. Er ist in der wurzen, er ist im stammen, er ist in esten, das ist: er ist bei got, beim son, bein hailigen, und ist alles derselbig und der ewig got, der hailig geist.

Also auch fürhin mit den frtichten des paums, aus dem wir muessen uns erhalten und fueren. Das seint nun die werk, die sie tunt, und das also: got der vatter ist für sich selbs ain baum gesein, den haiden und den ersten kreaturen. Vom selbigen essen die tödlichen körper, die da sterben. die da seint aus der erden und fallen wider in die erden, deren bauch allain ir leben ist, und ir seligkait in zeit- lichen dingen suechen und sich befreuen in dem, das die erden gibt und weiter nit mer begern, alls allain in dem ir hoffpung, frid und ewigkait suechen. Weiter nun, so ist Christus für sich selbs auch ain baum gesein, das ist sovil, daß aus Christo seint ler und werk gangen on est, allain durch sich selbs, wie dann auch durch got den vatter be- schehen ist, do er himel und erden beschaffen hat. Und wie aber der vatter zum tödlichen, also der son zum ewigen geburt hat und frucht geben, von dem wir uns erhalten in ewigkait. Aber nicht ist der baum ganz worden in dem, daß got der vatter nichts tuet [1415] on den son, der son fürhin nichts on den hailigen geist. Darumb er in sonder- lichen gesandt hat. Also aus dem ist nun entsprungen, daß got der vater von seinen werken ufgehört hat, allain dem son übergeben, do zetun nach des sons gefallen: der son dem hailigen gaist, das ist: seinen hailigen befolen. Die- selbigen seint nun seine est und seint, die da bleiben in ewigkait bei im und in dem baum. Darumben was nun weiter geschieht, das geschicht usm ganzen baum, volkomen baum, das ist, nit allain aus der ainigen person des vatters, nit allain aus der ainigen person des sons, nit allain aus der ainigen person des hailigen gaists, sonder aus der person des vatters im son, wie dann der son sagt: so war ich in im, und er in mir. Darumb so get die wurz für sich selbs nimer aus, sonder get in den stammen, und der stammen für sich selbs allain nit, sonder wie er im vatter ist, und der vater in im. Also uf solches, so seint die zwo personen im hailigen geist und er in inen. Und im hailigen gaist beschleußt sich diser baum, und vom selbigen saugen wir die frucht und das hönig, das uns zu dem ewigen leben dient, aus dem alle seligen sich fuern und erhalten und neren uf erden, uf daß sie nach disem leben zu dem « ewigen komen. Dann sie seint die, so hie uf erden ewig

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29 seine nest. 95f. Joh. 14, 10.

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seint. Aber ewig werden sie nit geacht, von wegen [142a] daß ir reich nit ist von diser welt, bis sie komen in das reich gottes, da wirt das ewig leuchten.

Jetzt folgt uf das die geschrift Pauli: der do sagt, daß niemants mag sprechen Jesus, es sprechs dann durch den hailigen gaist, das ist, er hab dann von dem baum gezogen denselbigen saft. Das ist: niemants kan im selbs ain pieren oder ain apfel spüren oder mergken, er hab sie dann gessen oder genossen. Also do auch: niemants kan von disem baum sagen, er hab dann dasselbig aus im ge- sogen und genossen. Uf das nun folgt, daß von disem baum vil gesogen und gezogen wirt und manicherlai, und ist alles ain baum. Nit daß es ain baum sei, der allain ain frucht tregt. Wol ain frucht, aber manicherlai geschmagk. Das ist, diser baum ist allain der hailig geist, das ist, sein ainige frucht. Derselbig aber ist in vil weg ausgetailt. Das ist, vilerlai gibt er. Dann wie die manna vom himel gefallen war, und die sie aßen, dieselbigen aßen do ain jegklicher, was er wolt, darnaeh schmegkt es im. Also ist die frucht

an dem ort auch: welcher von disem baum den hailigen :

gaist neußet, demselbigen schmeckt er auch in dem, das er da absaugen will und genießen. Uf das folgt nun, daß aim jegklichen der gaist geben wirt, wie er in begert: dem der gaist der weishait, dem andern der gaist des wissens, dem der gaisí des glaubens, den andern der gaist des ge- sundmachens, dem andern [142b] der gaist der macht, den andern der gaist der weissaguug, dem andern der gaist der zungen ?c. Und aber wie ain manna war, die vom himel den kindern von Israhel gefallen‘ und geben war, also do auch allain ain gaist uf uns christen, wie allain ain manna uf Israhel. Aber warnach ain jegklicher will und suecht, daB im derselbig gaist schmegken soll, also schmeckt er im. Darumben, sovil haubter, sovil zungen, sovil seint auch der begirden gesein in Israhel über die manna. Sovil auch under den christen, als vil haubter, so vilerlai sonderlich begern, ain jegklieher für sich selbs. Das im belust, in demselbigen lust get derselbige gaist, und ist alles der ainüg gaist von disem baum, aus dem wir alle leben und wonen im seligen leben zu dem ewigen. Und was weishait, vernunft, für- sichtigkait, kunst, macht ?c. aus disem gaist nit fleußt, dasselbige hat kainen bestand, sonder so die stund kombt der notturft, so falt ain guß herein und fuert das alles hinweg. Das aber von der frucht, so der hailig gaist ist, neußet, das bleibt ewig. Dann er ist uf Christum gebauen und Christus uf got, un- sern himlischen vatter, in dem weder anfang noch end ist.

4f. 1. Cor. 12,3. 40 mit fleußt,

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Also tailt got durch den hailigen gaist aus vilerlai, nit allain ain handwerk, sonder vil hunderterlai handwerk, auf daB der mensch sehe, wie wunderbarlich der gaist sei, aus dem die ding alle gent. Dem gibt er die kunst zum malen, [143a] dem zuschmiden die metallen, dem zu rainigen die metallen, dem zum holz, dem zun stainen, und ain jegkliche in vil handwerk. Darauf wissen, daß ain jegklich hand- werk zwifach in im selbs ist: das ain ist das wissen, das ainer vom menschen lernt, das ist, von seinem lernmaister, iw das ander ist, das ainer von disem gaist lernt. Als malen mag ain meusch den andern lernen. Das aber also gelernet wirt, ist nit gab des hailigen geists, sonder so ainer die kunst darzue kan, das ist die gab: daß ainer malet, in dem man sich verwundern mag und soll Do spürt man den hailigen gaist, daB er do gespeist hat. Als ain glas lernen machen, ist kain kunst dem, der es von andern lernt. Der es aber gefunden hat von neuem, der hat der kunst lob, do spürt man imselbigen den hailigen gaist; welcher dann der ist, der mer kan zum selbigen bessern 2c, do spürt man in aber. Der aber allain bleibt, wie in der mensch lernt, do spürt man kainen hailigen geist. Also auch der die metallen gefunden hat, sie zuerkennen im berg, sie zu- schaiden vom erz, sie zubringen in die metall, nachfolgent dieselbigen metall in instrument: in den der gaist gottes gesein ist. Dann beim menschen ist das alles unmüglich, und all sein weishait, vernunft, und was in im ist, vermag das nit zuerkennen, geschweigen, daß ers solt dahin bringen, dohin sie [7430] gehört. Die nun von den ersten gelernt hont, dieselbigen lernen vom menschen, und aber sie leben vom gaist. Dann der gaist hat es in menschen bracht, und also ist es vom ersten bis zu dem leisten komen. Darumb ain jedlicher sieh dasselbig lernen soll, das so er kennet, aus dem gaist gottes do zusein. Und ob in gleich- wol der menseh das gelernet hat, und nif mer kan, dann Sovil er gelernt hat, so nimbt sich doch der anfang vom hailigen gaist. Wer ist nun der uf erden, der nun muge den gaist gottes in handwerken gnuegsam erkennen und erfarn, wie vilerlai derselbig seint, und wie wunderlieh so manicherlai gemacht werden durch den menschen, die alle unzalbar seint, so weit die welt ist. Dieweil nun ain schuchmachen, das ain minst handwerk ist, so seltsam von der kue kombt, bis zum schuch wirt, wievil mer in metallen, in andern dingen, der wollen, der leinwat und der- gleichen, die alle dem menschen unmüglich seint zuerzelen. 45 Also triumphirt der gaist gottes uf erden under den menschen.

Dermaßen auch mit der austailung der gesundhait: do gibt er dem ain wissens zu der krankhait in dem weg, und

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ainem andern auch ain wissen zur selbigen krankhait in aim andern weg, dem dritten auch, auch dem vierten: und ist doch alles ain kauf und ain wissen, wie ungleich die [144a] corpora sehent und die arznei. Disem gibt ers zu ainer krankhait, dem andern zu zwaien, dem zu dreien, vieren, fünfen, mer und minder. Disem gibt ers in der ord- nung, disem in einer andern ordnung, und ainem jegklichen das wissen, damit er hilft. Jetzt gibt ers uf die zeit, dem uf die zeit, tailt es aus, nachdem und der will gottes ver- henkt. Darumb kainer den andern soll schelten, so er doch tuet, das er tun soll, und vollbringt sein werk, von des- wegen, daß er gleich nit tuet, wie der ander tuet. Er soll manicherlai erznei die wunden hailen, die bruch hailen, ist nit allain in ain arznei gebunden, sonder in vil arznei. Dem gibts der gaist also, dem also, dem anderst und dem auch anderst, und doch aber so werden die wunden gehailt. Also auch der wurzen, der som der kreuter, der gumi, der pulver, der dat... der pflaster, der salben, der wörter, der segen, der den namen, und aber alles us demselbigen gaist, der die frucht an dem paum ist, der do die manna ist der kunst und weishait, aus dem wir alle saugen und essen, nachdem und wir begern. Die arzt seint natürlich, die andern seint übernatürlich, und seint bede von got. Der teufel austreibt mit yppo... und der in austreibt mit dem namen, hant baid aus got gewirkt, und ir kraft genomen. Der [1445] do spricht zum blinden: gesich, und er gesicht, und der die colliria braucht dem blinden und macht in auch gesehen, seint baid aus got da. Der dureh balsam die lamen krat macht, und der sie gerat macht mit dem wort: stand auf und nimb dein bet und trags hin, die zwen seint baid aus got do. Die jünger Johannis warent aus got do, die jünger Christi auch aus got. Daun niemants gebrauchet aigens reden, so got mit im ist. Darumb sollen wir im seligen leben das in all weg betrachten, daB wir ainander in solchen kreften nit ver- spotten, dann us dem fleußt ‘racha und der nam fatue: welcher das tuet, des ist des gerichts verfallen und der straf. Dann es ist ain lesterung in hailigen gaist, so ainer den andern veracht in seinen werken, darumb daß er nit gerad seins dings ist. Ain jegklicher soll bedenken die wunderbarliche gaben des hailigen gaists, die er seltsam in seltsam leut verbirgt und darnach eröffnet.

17 Vielleicht hat das Original, wo der Kopist dat schrieb, eine Abkürzung gebraucht, die dem Schreiber unklar war. 23 Auch das Wort yppo... vermochte der Kopist nicht zw entziffern, da er die letzten Züge faksimilierte. 24 mit dem nanien, 26 Collynium ist ein schou im Altertum als Augensalbe u. a. bekanntes Medikament. 35 fatux, Matth. 6, 22. 36f. die straf.

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Also seint auch austailung der gaben in der weishait, dem zu dem, dem zu dem, und also ainem jegklichen ain weishait zu ainem ding, anderst und anderst. Darumb so 20 oder 30, minder oder mer, in ainem rat sitzen, haben sie alle die gab der weishait, und ob gleichwol ain jegklicher ain besonder gab hat, und doch alle uf ain end [145a] und in ain end, so sollen sie darumb nit alle zesamen stimen oder naeh dem merern handlen, sonder ainem aus inen, es sei gleich wülhers well. Als so ainer gehauen wirt, so seint 20 arzt do. Ist nit do zuurtailn: ich will zu dem oder zu dem, oder wohin ratest du? sonder also: sie seint alle aus got gelert und könnens all, ob sie schon nit uf aim weg seint. Darumb: der nechst, der best. Das höchst im rat isí, so inan in erkennen kann und mag, denselbigen, der von got gelert ist, und demselbigen folgen. Dann die, so nit von got gelert seint, dieselbigen sollen folgen denen, so von got gelert seint. So aber ain rat das nit verston und sich selbs nit erkennen, sonder außerhalb der erkantnus handlen, so ist es ain irrsal und ain zerrüttung desselbigen reichs oder kommun. Dann wie ir sehent: es sitzen hundert schuhmacher in ainer stat: wer will da ain meri machen, welchen zu folgen sei, oder welche es können, so sies doch alle können. Ist nit ainer wie der ander? Darumb, so nit ain rat ist, do alle die, so im selbigen sitzen, aus dem gaist gelert seint, und ob sie schon nit gleich ains wégs faren, so ist doch ain weg wie der ander. Welchem gefolgt wirt,

: demselbigen soll man nachgon, und weiter kain hirn darauf

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spitzen, dann also, wie gemeldt. So wir betrachten die manicherlai gab des hailigen gaists, so er austailt in der weishait, dem also, [145b] dem also, und aber allen ain seligs leben, nit zur unrainigkeit, nit zum aigen nutz, nit zur hoffart, sonder alles in die liebe gottes und des nechsten, so daß alle weishait allain ist, daß wir in die zwen punkten am letsten wandlen und wandern. Darumb von deswegen sollen wir den hailigen gaist suechen, dieselbigen weishait uns zugeben. Dann er wait uns zufueren in die liebe gottes und des nechsten, wie der weg gat zu inen, und wir wissens nit.

Also seint auch gaben vom gaist, die aus dem baum werden gesogen, die die obrigkait antritft. Dieselbig ist auch nit ainerlai, aber doch alle ain oberkait aus got. Die richt mit der strenge, die mit der milte, die mit der herti, die mit der gueti. Und aber wie ain jegkliche ir regirung aus got gesogen hat, also stet ir wolan, daß sies dermaßen aufspuern. Dann dem menschen ist nit muglich, daß er

29 sichs.

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wisse zuregirn das volk, allain er,hab dann die gnad von disem baum, das ist, die frucht gessen des hailigen gaists. Dann wer kan in die herzen der menschen sehent, als allain got. So mueß ainer, der do will regirn, die herzen der menschen sehen, und nachdemselbigen wissen zuhandlen. Darumb, sicht er in ir herz nit, so regirt er irrig und schwer, und ist dem land übel und schad. Der aber aus dem hailigen gaist regirt, derselbig regirt wol, ob er schon streng [146a] ist, hart, rauch, grob. Sie erfaret also seiner untertonen herzen, daruf in weist der hailig gaist. Also auch, ist er milt, gütig, gnedig, barmherzig gegen seinen undertonen, und ob sie gleich bös seint und sündig, so er- freuet aber ir herz, daß sie mit guete mer zubeston seint, dann mit der herti: wie ain ungehorsamer, ain beser, ain sünder dureh sein oberkait anzugreifen ist, uf daB er durch die straf, sie sei rauch oder milt, gebössert werent. Darumb welehe aus der oberkait seint, und nit wie ain imm das hönig saugt aus dem blumen, also auch die oberkait dem gwalt vorstont aus dem paüm, do der hailig gaist die frucht ist, nimbt, so ist sein regirn nach der zeit schödlich und ergerlich, und nimer nit glücklich endet. Und nit allain, die oberkait seint, sonder vatter und muetter, maister, ge- bieter und ander, die under in haben zuweisen, zufuern, sollen ir weishait, verstand, vernunft oc. ab dem baum nemen, dann do erfert ainer, was demseligen nof ist, damit er abgewendt mag werden von dem bösen und üppigen. Ab dem baum werden auch gelert, wie geregirt sollen werden und das volk gefuert, nit nach dem baum, der allain dem bauch geschaffen ist und den augen, sonder nach dem [7465] baum, der des seligen lebens ursprung und behalter ist, Dann wie ain jegklicher sein gwalt, sein weis- hait braucht, (der, so aus dem baum gesogen hat), so ist er gerecht im gwalt, gerecht in der weishait, und sein gwalt und sein weishait hat ein bestand zur ewigkait, und bleibt im ewig, dann da ist nichts zergengklichs.

Also nit allain, wie gemeldt, ist die frucht zuerkennen, sonder in vil mer, unzalbarlich weg die ding sich befinden. Darumb so ist es also mit der göttlichen macht und kraft zuverston, daß der hailig geist die frucht ist, von dem wir essen sollen, zu gleicher weis, wie ain kers von dem baum. Aus dem seint nun die toten lebendig worden, das ist, durch die apostel, die also die kraft do-ersogen haben, und also all ander hailigen, die do haben große ding geton, kranken gesund gemacht, ussetzigen gerainigt, die teufel austriben. Die arznei ist alle aus der wurzen gewachsen, von der der

40 on den baum.

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hailig gaist die frucht ist worden, und ist ain soliche frucht, daß sie ainem jegklichen kranken, wie derselbig beschaffen ist, guet ist und nutz, nit allain zu ainer krankhait, sonder zu allen, wie manna nit allain auf ain geschmack, sonder uf all zungen gericht, also aueh auf alle kranken gericht und geben. Das ist unser manna, von dem wir leben, essen und dringken. Der do aussaugt das flaiseh und bluet Christi, der ist ain [147a] neuer mensch, ain ewiger mensch und aines neuen limbi. Darnach saugt derselbig ab dem baum, der die weishait zu gwalt, der die weishait zu der tiefe der gothait, der die weishait der vernunft, der die arznei des worts, der die arznei der kreuter, der die arznei der seligkait; der die kunst der metallen, der die kunst des holz, der die kunst des lernens, der die kunst im himel und firmament, der die kunst der sprach und red, und also ain jegklicher, nachdem und er saugt. Und aber was ain jegklicher saugt aus disem gaist, dasselbig alles 'beschleußt sich in der liebe gottes. Das ist, daB sie alle uf die liebe gottes gebraucht und genossen werden. Und dieselbigen nutzen dann ie mer ain maister ainen schueler lernet, je holder im der schueler ist. Also auch dergleichen diesen sie all in die liebe des nechsten. Dann was wir do ha en vom hailigen gaist, es sei weishait, so dienen sie em nechsten, es sei arznei, so dienen sie dem nechsten, bund also für und für mit allem. Was aber nit ist in der ldiebe gottes und des nechsten gericht, das get nit aus dem hailigen gaist. Darumb die im seligen leben allemal sollen sich befleißen, dise erkantnus zuhon, uf daß ir wissen, was in die liebe gottes und des nechsten gang: dasselbige mit hohem fleiß zufinden und anznnemen, und nit lassen ein- [147b| wurzen, das wider die zwai sei, dann durch das zer- stört sich das selig leben.

Darumb im beschluß diser dingen allen, wie wir also in die gaben ausgetailt seint, sollen wir wissen, daß das alles, so in uns ist, gottes kraft ist in uns. Darumb so mag ich wol sagen, daß in sant Peter got sei, dann darumb: er hat die toten auferweckt, und mag also wol sagen, daß got sein kraft nit allain in seiner hand behalt, sonder auch gibt in ander hend, das ist, in seiner hailigen hend. Dann der do gesagt hat: vergeben die sünd euren schuldnern, und ir missetat wider euch, so vergibt euch got auch, derselbige hat auch gesagt: wer in meinem namen kombt, der wirt die teufel austreiben. Das ist nun geben, aus der hand geben in aines andern hand. Darumb das buech allain von dem traktirt und redt, was gwalt got gegen uns braucht

40f. Luk. 6,37. 42f. Marc. 16. 17.

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hat, und darzu, was er uns mittailt und gibt, uf daB wir niemants hierinen in großen über natürlichen dingen sollen oder wellen verachten oder teuflisch schetzen. Dann also ist got in uns natürlich durch sein hailigen gaist, der dann Christum geben hat, aus dem er empfangen ist und von im fleisch worden, das ist, natürlich worden, von dem, der nit der natur ist. Also seiut die kraft in uns alle natürlich, [148a] es seient gaist, es seient sel, es seient tugend, sichtig, nit sichtig, greiflichb, nit greiflich: alles aber natürlich und alles der ainig, guetig, ewig gaist, der aus got dem vatter und aus got dem son ausget, und alle drei nur ain gaist. Also ist got gegen uns, daf er will, daB wir im seligen leben hie uf erden in seiner natur leben und in seines sons blut und fleisch geschaffen werden, uf daß wir himlisch sint in leib, sel, gaist, vernunft, weishait, künsten, gewalt, und alles, damit wir umbgangen, in selbigen alle ding beschehen zum ewigen leben, und uns die augen nit lassen verfueren in wollust des natürlichen baums, noch lassen abwendig machen in verfuerung des besen gaists, der teglich uf uns sitzt und uns nacbstellt, sonder daß wir an dem ort im seligen leben verfaßt seint, uf daß uns got den segen sprech und gebe, daß uns niemants hindere in unserm fürnemen, zu lernen von got allain durch sein hailigen gaist alles, so uns zu unserm seligen dienstlich ist.

Finis.

9. In principio. (13a —16a.)

Omelia Theophrasti de eadem interpretatione.

[165] Daß solches, o ir glaubigen, verstendig bei euch werd und wol ausgelegt gefunden, so wissen, daß im anfang aller ding, vor dem und nichts gesein ist, allain got war. Do schuef er sein geschöpf: do wart er der anfang gehaißen.

1 Dieser dreiteilige Traktat ist in mehreren Hss. erhalten. Den ausführlichsten Text bietet, wie fast überall, A. Indes weicht die Fas- sung A von der in B, E, F, K erhaltenen doch nicht soviel ab, daf man die letztgenannten Texte einfach für Auszüge oder Bearbeitungen erklären dürfte. Die Traktate sind weder im Oss. noch im Neub. Hsv. aufgeführt. Den ersten Abschnitt veröffentlichen wir nicht, weil er einerseits ziemlich wertlos ist, andererseits die in ihm enthaltenen wich- tigen Gedanken in den beiden folgenden „Homilien“ systematischer zusammengefaßt erscheinen, Der Abschnitt „In principio“ erklärt Vers für Vers das 1. Kap. Joh.

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Dann von im, us im, seint alle geschöpf. Wie Adam ain anfang ist aller menschen, und got sein anfang, also unser aller auch. De nun von got alle ding beschaffen gesein sint, und aber es hat in gereuen, daB er den menschen ge- macht hat. Und anfengklich in seiner arbait hat er ain wolgefallen im menschen gehabt und in allem seinem ge- schöpf. Do aber der mensch fiel, do reu es in. Do das reuen do war, do fiel der mensch in stind, jamer und ellent. Dann got hat sein hand abzogen von im. Do wart der deufel gewaltig uf erden. Gleich als ain vatter, der ain kind geborn hat, das im nit gehorsam ist, so zeucht er sein hand von im. So ist es allen erlaubt und zuverfueren übergeben. Do aber das ain weil geschach, do bewegt sich got zu barm- herzikait und bedacht sich, den menschen anders zemachen, noch ainmal zuschöpfen. Von der schöpfung redt hie Johannes, do er sagt: im anfang was das wort, und got war es, und alle ding seint durch in beschaffen. Aber weiter sagt er: das in im worden ist und gemacht, dasselbig war das leben. Do underschied er uns von ain andere kreatur, ein eußer- liche, das ist, alle leibliche geschöpf von Adam und elementen, darnach ainandere, die ist in im und aus im. Dassel- [17a] bige leben, das in im ist, das ist das licht der welt, der menschen und aller finsternus, das hat zeugt Johannes Bap- tista, der do sagt: nim war das lamp gottes, der do sagt: ich bin nit wirdig, den riemen von schuhen ufzelosen. Nun aber dasselbig licht kam in die welt und war durch in ge- macht, aber sie kant in nit, war also plocket gegen im, als hefen gegen iren hafner. Etliche aber warent die seligen, entpfaheten in, dann sie glaubten in in. Darumb gab er in den gewalt, von Adam zuweichen, nimer sein sun zusein, aus der adamischen finsternus, in die ewig, und sun gottes

. zuwerden. Sun, nit kinder. Darumb sun, daB wir us im

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geboren werden fleisch. Darumb uns verboten, kain vatter uf erden zunennen, (dann Adam ist dot), als allain den im himel. Warumb aber unser vatter, beschreibt Johannes: daß wir us im geborn werden, und nimen us den mannen und frauen, und haben den gewalt selbs, uns zu sun zumachen gottes. Dann ‚das wort ist fleisch worden‘, das wirt in uns sein. Darumb seint wir fleisch us got, nimer us Adam. Und im selbigen fleisch werden wir sehen unser licht in der finsternus, das ist, unseren seligmacher und schöpfer der neuen geburt, als ein eingeborn sun us got, von dem him- lischen fleisch geborn, den andern Adam, von dem wir für- hin hie seint. |

24 Joh. 1, 29. 25 Mark. 1, 7. 94 Matth. 23, 9.

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Omelia 2da Theophrasti de eadem interpretatione.

[77b] Do redt Johannes ain große haimlikait aus dem reich gottes, als ainer, dem geben ist zuverston die haimlikait des reichs gottes. Ist das nit ain große haim- likait, daß der mensch, ob er selbs well, ain sun gottes werd? und nit, ob vatter und mutter well? Sagt also: so ir gauben und in entpfahen, so gibt er euch den gewalt, daß ir mugen sun gottes werden. So nun der gewalt da ist, daß er uns den gibt, ainem iglicben besunder, der do glaubt und in entpfacht, so muß derselbige gewalt etwan inston. Warin er nun stet, dasselbig ist uns noch zuwissen. Dann darzu werden wir geursacht, daß auch Johannes im sechsten selbs schreibt: allain ir essen das fleisch Christi und trinken sein bluet, 2c.; dergleichen: mein fleisch ist ein speis, mein blut ist ain track. So nun das also ist und das wort des lichts, so müssen wir alle disem licht weichen und das wissen, daß er solchen gewalt geben hat, himlisch geborn werden, wie er. Alsdann seint wir sune gottes, das ist, us got geborn. Wo ist aber der gewalt, wo sein fleisch, wo sein gaist, wo sein blut, wo sein wort? do ists, do er.spricht: nemen, essent, das ist mein leib; nement, trinkent, das ist mein blut iv. Nit sich selbs besundert, sunder das wars, das er in der hand hat. Das war sein wort, das fleisch worden ist und wonet in uns, do er sagt: nemen, essent, nemen, trinken: das ist mein fleisch, das ist mein blut. Das ist sein wort: [18a] so oft ir das tuent, tuts mir zu gedechtnus. Warumb? Darumb, daß ich euch geben hab den gewalt, sun gottes zu werden, darumb sag ich zu euch: so oft ir das iun Warumb hat er das brot genomen? Darumb, dab er sagi: ich bin das brot, das vom himel gestigen ist. Ist es. Und sein wort ist got und got das wort. Und er sagt, do er das brot in der hand hat: das ist mein leib; do er den wein hat: das ist mein blut. Jzt ist das kreftig in unsern henden, so wir glauben, so wir in entpfahen, das ist: nießen nach seiner leer, daß wir auf das niefen, das ent- pfangen ist, und glauben sein wort, daß er das sei, das er sagt: so seint wir sune gottes. Darumb sun, dab wir vom fleisch seint, und nit on fleisch, des himlischen fleischs, das durch den haiügen gaist inkarnirt ist worden. Darumb so werden wir mit unserm seligen menschen uferstehen am jungsten tag in seim fleisch, und er in unserm fleisch. Da- rumb ist er in uns und wir in im, darumb von deswegen, daB wir us got geborn seint und seint des fleisch nnd bluts,

181f. Joh. 6, 53 f. 21ff. Matth. 26,26 usw. 27 Luk. 22, 19 30 Joh. 6, 51. 40 unsern.

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 3/4, 10

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das vom himel gestigen ist, das das wort, das fleisch ist worden in unsern henden. Im selbigen werden auch wir aufsteigen zu got. Dann nichts steigt uf gein himel, es sei dann vom himel. Also werden wir himlisch hie uf erden. So wir wellen, so haben wir den gewalt durch den glauben und entpfahen. Das nießen ist nach seinem wort, das aller ding kraft und macht hat. Und warumb sagt er entpfahen? nit daß ers mit den henden vermaint [185] oder mit dem grueß annemen, sunder also entpfahen, daß er in uns sei, nit vor den augen. Darumb so ist entpfahen nießen. Also hat er uns selbst gelert: entpfahen verstand, do er sagt: allain es sei dann, daß ir essen das fleisch des menschen und trinken sein bluet, und do er sagt: nemen und esset, nemen und trinken: das ist nun entpfahen und nießen. Und also ist die ander geburt. Und also wirt das wort zu fleisch, und also uf uns: so wir das fleisch seint us dem wort durch den glauben und entpfahen, alsdann so seint wir sune gottes, dann wir den gewalt haben. Und also ist der gewalt, den wir haben, ain iglicher für sich selbs, ain sun gottes zu werden, wie angezaigt.

10. Liber de resurrectione et corporum glorifieatione: Theophrasti.

[222a] Deum qui te genuit, dereliquisti et oblitus es dei creatoris tui.

Zwai herkomen haben wir menschen, ains von got, der uns beschaffen hat, und ains aus got, der uns geborn hat. So wir nun verlassen den, der uns geschaffen hat, verlassen auch den, der uns geborn hat, itzt wird kain auf- ersteent in uns nit sein. Darumb sollen wir das nit ver- gessen, sunder ingedenk sein ainer taglichen gedechtnus, daß wir us got dem vatter geschaffen seint in ain kreatur aus der erden, wie wir vor nit warent, und hat uns do das leben geben und sein götliche bildnus. Und wir aber, durch unser ungehorsame, seint wir dohin komen, daß got den

11f. Joh. 6. 20 Alle Hss. weisen am Schlusse dieses Johannes- kommentars einen Defekt von einer Seite auf. Nur B ist anscheinend vollständig... 21f. Den originalen Text dieser Abhandlung überliefert nur A, hat aber außerdem zwei Traktate kombiniert, die sonst ge- trennt gegeben werden. Denn in dem im Titel genannten Traktat, der sich gekürzt in D und B findet, ist von Bl. 286a—245a der (im Aus- zuge in B und E, im originalen Text nur in A erhaltene) Traktat: De resurrectione mortuorum eingeschoben. (Nach Swudhoff) Das Neub. Hsv. betitelt die Abhandlung: De resurrectione et glorificatione corporum, Das Oss. Hsv. nennt die Traktate gesondert: Von auf- erstehung und glorificierung der leiber und Von der auferstehung der leiber. 24f. 5. Mos. 32, 18. |

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vatter sein geschöpf gereuet hat, daß ers gemacht hat, dann sie haben in verlassen und haben im nit gedient. Wie ain vatter, der ain sun hat, den er teglich begert aufzunemen in eren und frumbikait. Aber er folget im nit, sunder miß- geret und wirt üppig. So mag der vatter, der fromb ist und gerecht, bilich sagen: mich reuet, daß ich den menschen geborn hab. Die-[2325]weil nun aber das erst geschöpf zu nichten geworden ist, und uf solchs sollen wir zum andern mal wider geborn werden: das muß beschehen aus got, das ist aus got dem sun. Dise geburt get aus got selbs. Dann do stet es: nit schaffen, sonder geborn. Darumben, daß er uns ge- born hat zum andern mal, darumb haißen wir kinder gottes und kinder Marie, und brueder Christi. So wir nun des auch vergessen, so fallen wir in den großen irrsal und allweg von got. Zu gleicherweis, wie wir vergessen hont im alten testament, daß uns got beschaffen hat, und die im alten testament taten, was sie wolten, und nit was got wolt, und sahen weder propheten noch nichts an: darumben gingen sie under in die ewige verdamnus. So wir nun nit werden in der geburt us got ingedenk sein die guttat, so uns got beweist und geben hat, sunder werdens verwerfen, so werden wir komen in die abgrund der hellen, wie diser vers an- zaigt: du hast vergessen got deines schöpfers, (das ist den im alten testament) und hast verlassen got, der dich geborn hat, (das ist im neuen testament) Nun du das vergessen und verlassen, bei [233a] denen wirt kain aufersteend sein, allain absteigen zu den hellen.

Audite caeli quae loquar.

Hie melt Moises die guttat, so got seinem geschöpf bewisen hat, die nit auszusprechen ist und gnuegsam zu beschreiben, in was hut, treu und lieb er sein kreaturen, den menschen gehabt hat, und was er im zuessen . und trinken hat geben, sie nie verlassen, in allen noten ir treuer nothelfer gesein ist; nit allain, daß er sie beschirmet hat, inen land und kunigreich underworfen hat, nit allain, dab er sie gefürt hat, sunder nach aller dieser güte hat er sie gespeist und geben trauben blut, das ist, sein sun, der in írauben inen sein blut zutrinken hat geben, in dem er geseit hat: der do isset mein fleisch und trinket mein blut, der ist in mir und ieh in im, und in wird ich uferwecken am jungsten tag. Do kompt nun die uferstehung her, daB Moses sovil melt, als sprech er: got, der uns beschaffen hat, der fürt uns und nert uns, wie wol wir im nit gehorsam gesein seint und noch nit seint: aber [233b] er wirt sich über eur

27 5. Mos. 32, 1. 99f. Joh. 6, 54. 10*

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murmeln alles nit erzürnen, sonder wirt sein son herab schicken. Derselbig wirt uns neu gebern us im selbs durch sein blut. Aber das alles wart nit angesehen von juden. Sonder tiber das, so sie voll worden und gail, das ist, do sie den sun hetten, do haben sie got iren schöpfer verlassen, das ist, seinen sun, und seint wider got, iren schöpfer gesein, und wider sein sun, der sie neu geboren hat, und seint von got ihrem schöpfer, das ist, von aller propheten ler und Christi selbs abgefallen und verlassen, und haben dem welt- deufel gedient, das ist, den tippigen menschen, die uf das feld vergraben werden und uf dem feld iren schatz suchen. Uf das hat nun got sein antlitz von inen gewendt und dasselbig kert zu den haiden, und also seint sie komen umb den scepter von Juda, und ist ir bistumb komen in ain ander hand, das ist, under die haiden. Darauf nun folgt weiter, daß die juden verlassen haben got, iren schöpfer. Und den, der sie geboren wolt haben, haben sie auch ver- lassen, und alles vergessen, was in got geton und gewisen hat, und vergessen das, das er in verhaißen hat, seinen son zugeben, der sie erlösen solt. Und sint also abgefallen von got. Darumben alle [234a] plagen, feuer, hunger und alles ellent über sie gon wirt in der stund der uferstehung, so sie werden absteigen zu der hellen, wie dann das gesang n im selbs gnugsam usweist und anzaigt.

Quomodo persequebatur unus mille.

Zu der zeit der auferstehung wirt ainer tausent jagen und zween zehentausent. Was ist das? Die engel gottes werden sie ausschlagen von dem ewigen zu dem tödlichen, und werden komen in all unzifer und wilten tier. Das ist in die hand der greulichen deufel. Und der sodomiter speis wirt ir speis und trank sein, und nit das blut Christi, sonder ain bitter blut, ain gar gellig blut von dracken und von allem bósen gift. Darumben, so wir wissen hie das fürhalten Moisi, daß es gleich ain red ist zu dem neuen testa- ment, als sprech Moises: ir im neuen testament, die do trinken das trauben blut, vergessen eurs gottes nit, der euch ge- born hat, sonder halten im sein gedechtnus und testament, uf daß eur speis nicht werd, die er euch geben wirt, ain gift und trank von hellischen hunden. Und seint [2345] in- gedenk, wie got, eur geberer, euch so gütlich ton hat, sein leib für euch geben, uf daß ir am jüngsten tag uferstanden in im. Darum so tunt nit wie die kinder Israhel, die haben in verlassen, haben frembde götter angebet, deufel und mensehen und holz und stain und metallen, und seint von

25 5. Mos. 32, 30. 38 nichts werd. 39 ain gift von trank.

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got gefallen. Das lassent euch ain exempel sein, wie es im alten testament, sonderlich itz, so ich gesungen hab dis gesang, daß ir nit also seint und tuent, sonder lieb haben eurn got, der euch geborn hat und euch erlöst hat, in dem wir werden uferstehen in aller rechter liebe und gedechtnus. Und vergessen seiner treu, seines leidens, seines blut, seines fleischs nit, das er euch geben hat, sunder seint des tag und nacht ingedenk, uf daß ir haiden, denn das bistumb geben ist, nit fallen in die pein und hellen, dohin die jt- dischen fallen, die solches vergessen und verlassen haben, und beten nur abgötter an, und gont nur zu inen. Bleiben in eurm got, der euch geborn hat, und gedenkt, daß kain ander got nit ist, als derselbig allain. Der ist got, der ist herr, bei dem bleiben, und lassent euch das allzeit vor augen ligen, was das sei, das die juden verfürt hat, [235a] wie sie gefallen seint von propheten, von got selbs, von

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seinem sun, und zum deufel, abgöttern und dergleichen sich .

genaigt. Dasselbig tut nit, uf daß ir nit mit inen zu ver- damnus koment. Darumb sollen wir wissen, daD wir das alte testament treulich sollen lesen, uf daß wir sehen, was wir fliehen sollen und warzu wir uns halten sollen. Dann do wirt ain ernst werden, desgleichen nie gesein ist, an dem tag, so wir sollen uferstehen, von denen, die da werden absteigen zu den hellen.

Et ego suscitabo eum in novissimo die.

Dieweil nun des schöpfers vergessen ist worden, das ist, sein gebot nit gehalten, so ist nun derselbig auch ver- gessen von got, die von im abgefallen seint. Die aber, so gottes, ires schöpfers nit vergessen hont, dieselbigen hat er geborn. Von diser geburt sollen ir wissen, daß die ist, die wir us Christo hont. Darauf nun Christus sagt: und ich wirt sie erwecken am jüngsten tag. Das ist, die, so mein nit vergessen hont, sonder in [2355] mir und ich in in bleiben bin. Do wirt ietz erfüllt die weissagung Mosi von trauben blut in dem, daß Christus sagt: der do trinket mein blut, der bleibt in mir und ich in im. Das ist ietz die weissagung der geburt, daß wir us got geborn werden. Uf das nun folgen wirt: dieselbigen wirt ich auferwecken am jüngsten tag, und dieselbigen werden mit mir essen und trinken in dem reich meines vatters ob meinem tisch. Ist sovil: die mit mir essen uf erden mein mal, mein fleisch, und trinken mein blut, dieselbigen wirt ich uferwecken, die- selbigen werden mit mir auch essen im reich meines vatters. Das ist die auferstehung, daß wir von dem irdischen wesen

12 kaine, 25 Joh. 6, 39, 40. 29 vergessen hett.

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und unflat komen, und komen in ain neu geburt, die us got sei, nit vom menschen. Und komen durch dieselbigen neu geburt von allen dötlichen kreaturen, von der welt, von den hellen zu dem ewigen reich und leben, in dem kain tod ist noch krankhait, sonder ain ewiger frid und freud, zu welchen niemants komen kan noch mag, allain er sei dann us got geborn. Und niemants wirt aus got geborn, allain sein himelischer vatter ziehe in dann zum sun. Darumb wirt ain ieglicher neu geborner us got gelert und nit von menschen. Dann der mensch kans nit begreifen noch ver- ston. So nun [235a] got der ist, des das reich ist, in das wir sollen uferston, so ist er auch der, der do aussucht diejenigen, so im dann gefallen. Dann er ist der, der aller menschen herzen erkent und waißt. Uf solche erkantnus so fürt er die erweleten zum sun, und durch den sun in die neu geburt, und durch den sun ufzuerston in das reich, das er seim sun und seinen glaubigen und erlösten berait hat. Das ist die uferstehung, do wir hin müssen, on welche wir alle in die ewige verdamnus farent. Dann nur ain weg ist gen himel, nit zween, nit mer, nit weniger. Der weg mueß sein und kain ander nit. Darumb so lernen us got. Dann die us got geborn werden, das seint die auserwelten, die von menschen seint berufen.

Ecce concipies et paries fllium.

Von der auferstehung zureden wirt sein zu gleicher weis, wie Sambson geborn ist worden: wider die geburt der natur, von ainer unfruchtbarn frauen. Us ainer solchen wart auch Sambson, der sterkist man geborn. Also wirt us unserm leib, den wir uf erden hont, und us der erden geborn werden und entspringen der [236b] neu geborn leib, in dem wir werden uferstehen: zu gleicherweis auch, als ainer, der ain sun hat, und der sun, der wirt genomen, und der vatter nit. Also wirt der ain leib bleiben werden und nit angenomen. Der wirt aber angenomen, der aus demselbigen geet und entspringt. Dann unser leib uf erden seint unfruchtbar und sollen nichts. Aber fruchtbar werden

sie gemacht durch got, uf daß us inen ain ander leib gang,

welcher leib der wirt sein, der do wirt ufersteen. Und so wunderbarlich werden dieselbigen leib sein, wie wunder- barlich Sambson war under andern menschen. Darauf sollen wir wissen von unser uferstehung, daB wir nit in dem fleisch ufersteen, darinen wir hie gont. Dann es ist von der erden und soll mit in himel. Derselbig leib auch soll nit zu glori führen, dann er verbrint und bleibt nit durch

16 doch im. 24 Luk. 1, 31.

23 147

das feur. Das erstet aber am jüngsten tag, das die ander kreatur ist, von dem andern Adam, das ist, us got geborn. Und allain die kinder gottes werden uferston, und die kinder der menschen nit. Als wunderbarlich werden wir uferstehen, als Johannes sagt: achten nit, daß ir Abrahams kinder seint: got kann aus den stainen dem Abraham kinder uferwecken. Das ist: die kinder Abrahe berueten und hielten uf iren leib, als solts der leib sein, [237a] der do mußte zu Abraham: das nit also ist. Sunder zu gleicherweis, als wenig kompt derselbig leip gen himel, als die stain. Und aber als unglaublich ist, daB us den stainen sollen kinder uf- erstehen, also unglaublich ist auch, daß wir sollen us dem leib uferston. Nun wirt es müssen sein, daß dergleichen wir aus den stainen werden muessen uferstehen, das ist, us unserm leib, aber nit mit dem leip, sunder wie die stain in der erden bleiben, also bleibt der leib auch in seiner mutter. Dann das mag nit an ain stat komen, das nit von derselbigen stat ist. So mag auch nichts glorifieirt werden, das nit bestendig ist. Was ist die glorifieirung, als allain: es wirt ain rosen geseet, und do wechst ain ros daraus zu seiner zeit. Jetz ist das gewechs der rosen die glorificirung von dem geseet wirt. Nun bleibt sein corpus in die erden und verfault und wirt nit glorificirt. Aber das daraus wechst, ist glorifieirt, und wie es sein soll. Also muß aufersteen ain ros us unserm leib: dieselbig rose ist glorificirt, das ist, daß die wirt ufersteen. Dann das ist die auferstehung: wie ain baum, der do wechst us der erden von seinem somen, und so er us der erden aufdringt gein himel zu: das ist sein auferstehung, und nit der som, sunder der baum stehet [237b| auf. Darumb so werden wir auch also auferstehen zu seiner zeit, wie gemelt ist, aus der erden am Jaen tag, so uns Christus wirt uferwecken.

So nun das die uferstehung ist, das, so us ainem an- dern corpus wechst, ietz mugen wir uns bedenken, warumb somen beschaffen seint: nit, daß ain somen bleib ain som, sunder daß der som ain rosen, ain lilgen gibt, und der- gleichen. Darumb itzt ist die ursach gefunden, daß wir müssen zum andern mal geboren werden: uf daß us dem ersten ain anders wechst, und daß dasselbig sei, so glori- fieirt sei, nit darumb gleich, daß eben das soll uferston. Wol soll der som uferston, es ist doch nichts im somen, und ist nichts, somen für somen zurechnen. Das ist aber, das us im kompt. Dann von deswegen ist hie zureden: das, so us ainem andern wechst, ist das glorificirt. Das aber nit us

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ainem andern wechst, das ist nichts. So mag nun allewelt «s

6f, Matth. 3, 9. 29 soum.

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sovil nit, daß sie mug ain glorifieirung machen, dann sie kan den somen nit machen. Der aber den somen kan machen, der kan auch glorificirn, das ist, us demselbigen ain frucht machen. Was ist nun der mensch, als allain ain somen? Was ist die ros us ir? Der leib, von dem hie ge- Schriben stet, der do soll ufersten. Und wie gemelt: vil seint der bluemen und [238a] kreuter, die aufersteent von der erden und mit vil tugenden begabet. Also auch vil werden sein der corpora aus dem körper Ade, die do werden ufersteen mit vil tugenden. Und dieselbigen corpora werden geglaubt werden, daB sie von Adam seint, als man seit: das kraut, der bluem wechst us der erden. lItzt ist die erste lob der erden; doch so spricht man: also hats got beschaffen. Jetz ist gots lob über alles. Do auch also die himlischen sagen: der ist gewachsen us dem corpus Ade, der aus dem, der us dem 3c. Wo fellt das lob bin? in Adam: er ist der, aus dem es alles get. Wo nun weiter? aus got, aus dem Adam ist und wir auch us demselbigen. Jetz sei das lob bei got, und ist sein und nit Adams. Darumb, ist der mensch hie uf erden ain mensch, so sag er nit, daß er derselbig bleib. Er wirt doch gar nichts wert. Das aber ist: ain som ist er, darauf hoffet ain anders us im zuwachsen: zum gilgen, zum rosen, zu lavendel x. Dann was hie us Adam ist, ist nichts als ain som. Darumb so redt Christus hie nach inhalt aller philosophia, daß die erste geburt us Adam nichts soll. Also redt auch sein himlischer vatter. Darumb so ist ain som, und darumb ist sie ain som, daß got der som ist, ir ain auferstehung ge- macht hat. Sonst wer es kain som gesein. Jetz ist der aber ain som, und der neu leib die frucht, [2385] die darauf wechst. Jetz wirt der alte leib im leip der neuen frucht sehen sein seligmacher, er selbs und kain ander für in. Das isí unser hoffnung, die wir in unser schob gelegt hont: das blut isí der som, den wir in unser herz geseet hont. Adam wart in ain tiefen schlaf gelegt, do im got sein weib aus seim leib macht. Darumb war das, dab Adam nit verston solt, wie das zuging. Also mit uns auch. Wir seint auch in ain tiefen schlaf gelegt, die ding nit zuverston und got. Schlafen wir dann bilich, wir mugens nit ver- steen, so hoch als die ding antrifft, und ist in aller unser weishait, so wir hont, nichts besser, dann zugedenken an zwai ding: das ain, daß unser weishait ain narrhait vor got ist. Darumb sollen wir mit got nicht griblen, beim unmügkliehisten alle ding annemen. Zum andern, daß wir in schlaf gelegt seint und in dwalm, und wissen gleich so wenig darumb, als ainer der do schleft, nit hört und nit sicht. Aber darumb so ist uns unser philosophia nit geent,

25 149

sonder erleucht uns menschen, daß wir im schlafen dwalm versteen mugen aus den natürlichen dingen das tiber natür- lich, und ob wir dasselbig über natürlich nit sehent, iedoch aber dasselbig zuverston, das ist uns bilich ain wenig dar- von, das doch über die natürliche art ist, wie klain es ist. So hoch ist der mensch in got fürgenomen, daß er muß ain som sein, muß wachsen, das ist, uferston. Und wirt ain weiz aus im, so wirt [239a] er gelegt in ain scheuren. Wo nit, sonder ain ratten, spreuer, so wirt er gelegt in sein feur, do er hin gehört. Alle ding stont uf, aber nit alle ding werden gelegt, do sie gern werent. Uferston muß us dem corpus erwachsen werden, der aus Adam ist: nun, so erstant sie alle und werden alle müssen rechnung geben umb alle ire missetat. Das ist aber nun fürgestellt, nit uf- erstanden, wol fürkomen. Dann noch hoher muß man wachsen, als allain fürstand. Do man ain ding kent, was ist do, daß wachse und bleib an seiner stat stille ston, daß man nit zu nutz bring. Es heißt: die uferstehung der toten: der som ist tot in der erden. Das aus im wachst, das wechst us dem toten ding: das ist uferstehung der toten. Got ist nit ain got der toten, das ist, das der in der erden ligt, sonder er ist ain got der lebendigen, das ist deren, die ufersteent. Darumb fürt er sie für gericht, und do verhürt er alle urtel. Alsdann werden wir uferstent zu den seligen, oder abston zu den hellen. Alle werden wir uferston, aber nit alle zu got. Allain die werden zu got, die seine kinder seint. Die seint seine kinder, die sein willen dunt: sein will ist, in seinem blut und fleisch im dienen, und nit im körper, [2395] der do fault, aber sein somen zusein, und us im zu wachsen ainander, der do ist us dem leib Christi.

Wer kan aber sagen: der plum is us dem somen, us wem er wechst? nemlich us dem somen nit. Dann der som vermags nit, die gnad ist do im somen: ietz wechst die ros, der lavendel ?c. Also auch us unserm leib. Was kan us im wachsen? nichts. Aber ist die gnad gottes mer do, dann der leib vermag: das sollen wir betrachten. Dann got den menschen beschaffen hat, und ehe er den will lassen undergan, er will ehe in zum andern mal machen und ge- beren, das mer ist. Hat er den somen die gnad geben, so will er auch den menschen in den weg ain som lassen sein, und daß er faul und tot werde, und ain neuer uferstont us im. Dann Adams leib hat kain got, ist schon usgeschlagen. Ob schon Adams leib isset und trinket von der erden, und die erden ist von got und was er isset, so isset er im doch zu der ewigen verdamnus. Darumb ist got nit sein got, das

21 Matth. 22, 32. " 82 us wen. 40 dem menschen.

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ist, got ist nit sein beschirmer, ob er im schon lebt folgen alles, das er will. Aber so er sein got sein soll, so muß er der lebendigen kreatur sein. Dieselbig ist us seinem sun, dieweil und er gesagt: ich bin das lebendig brot, das vom himel gestigen ist: des brots got ist got, us dem brot kompt der namen: ich bin ain got [240a] der lebendigen. Das ist: deren got bin ich, die us dem brot seint. Jetzt ist das brot die gnad gottes. Daraus fallt nun dem korper Ade die gnad, daß us im uferstehet die neue kreatur, gleich wie ain som in ainem garten geseet wirt, und uf den somen so wechst ain neuer daraus. So sagt man: das ist die neue frucht, die alte ist tot und aus und ab. Also muß es auch mit dem menschen sein. Daß es darzu kom, daß er sei neu, und das alt nit mer sei, und daß die red Pauli war werd: das alte gilt nichts mer, es ist ain neue kreatur. Und wie ain ros ist anderst, dann sein som, also müssen wir auch sein, und gleich gar nichts uf Adams leib bauen noch halten, allain sovil aim somen zusteet, den man behalt uf seine zeit, daß die zeit kompt des seens. Also sollen wir in auch behalten in aller gesundhait, uf daß er nit worm stichig noch faul werd, sunder daf er wurde gesund bleiben, und so die zeit kompt des seens, daB er alsdann frisch sei und gesund; und so er in die erden kompt, daß er faule und ain neue frucht gebe. Us dem folgt nu, daß die verdienst des leibs nichts seint' Dann was nutzets aim som, daß er vil tet: ist doch nur ain som. Allain erhalt er sich, daß er nit faule vor der zeit, vor der erden, in den dornen, in dem weg, daß in die vogel nit fressen und nit wurmstichig werd, uf daf er ain guter som sei zu seiner [240b] zeit. Dann sollen wir komen mit unserm leib, den wir uf erden hont, gen himel, mit den zenlucken, mit den korper bainen, der glatzet, der kolbet, der sonst unfletig, das wirt ain seltsamer himel sein. Solten wir dann in der glori- fieirung hübsch werden, und ander zeen wachsen, ander haut, ander fueß und hend, und alle presten abgeent, mit wollust erfüllt, das wirt aber ain ellende kreatur werden,

die weniger nutz wer, dann Lucifer Es wer ain jung-

brunnen, nit ain himelreich, ain guter boß. Das ist aber das himelreich, das mit dem tod Christi uns erlangt ist worden, und daß wir us demselbigen fleisch und blut seint, das den tod erlitten hat. Do wurd ietz der glorificirung nit gedacht, so jungbrunnen möcht erlangt werden: fürwar, der an das leiden denkt des suns gottes, der solt im sein auf- erstehung hoher zuherzen fassen, die auch diser auferstehung ist, das wir seint: us im und in im werden wir ufersteen, wie ain rosen und der edel anthera us seinem somen und stammen.

15 2. Kor. 5, 17. 41 der tod. 42 jungboumen.

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Wie isset ain rosen, wie isset die gilg, oder wie trinkt die blum cheiri oder die blum anthera? trinkens und essens nit auch? freilich ja. Was nert sie? das iren somen ernert hat und das den somen hat wachsen machen, das hilft in auch. Was ist dasselbig? es ist das [241a] allain, das got will, das es esse: das isset es. Widerumb: was darf die ros ain speis, so der som do ist? was darf die gilg aines tranks, so sie us dem somen geet? lassent den somen sorgen. Noch aber so isset sie von oben herab den dou, den regen. Ist das nit der gilgen und der rosen himelbrot? ja. Also da aueh. Was isset unser leib uf erden anders us der erden? Dann er ist ain somen us der erden, der behilft er sich auch, wie eim somen zusteet. Weiter: was behilft sich die ros und die gilg, so us dem leib wechst und ietzt in im ist? des be- hilft sie sich, das niemants sicht. Dann wer sicht die rosen essen oder den cheiri trinken? niemants: noch essents und trinkens, der som verantworts alles. Also essent wir den neuen leib, den wir nit sehent, und wenent, wir essen im somen und den tödlichen leib: und neben dem wirt auch gespeist der himelisch leib. Das ist die rosen, die ir sollen ermessen. Also wir essent brot us der hand Christi und trinken wein us seiner hand und us seinem kelch. Was ist das? wir sehent den irdischen leip für ain speis, und das himelisch ist darin, und ists, und wir sehents nit. Wechst die rosen von dem dou und regen, so wachsen unser ander kreatur auch von disem dou, der do leit. Dann mer ist ain mensch, dann zin ros, und die natur hat vil in ir und manicherlai, das alles us dem licht der natur erkent mag werden [2415] und sein narung. Noch aber die ander kreatur hat niemants in der philosophia ergründt, wer es were, alls allain der irdischen natur zu- gelegt, und ist doch nit irdisch, sonder vom himel herab. Der ist nit ain philosophus, der allain die erden für sich nimbt, sunder der ist er, der auch für sich nimbt das himelisch, uf daB ain erinerung zu dem wirt. Nit allain us dem brot lebt der mensch, sonder us ainem ieglichen wort, das do usget us dem mund gottes. Also lebt nun der mensch daraus, so lebt auch die natur daraus. Dann wer gibt der arznei, die im kraut ist, zu essen? niemants. Oder wer kans ermessen, wer sie speist? niemants. Alles allain, so es lang betracht wirt, so kompts uf got, derselbig speist sie, der natur on wissen, und die natur waißt nichts darumb. Sagt man: das kraut.vermag das und hat die kraft, das ist übel geredt. Dann das kraut vermags nit. Aber got hat do etwas gelegt, sovil und er haben will, und wenn er will.

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Darumb so hilfts ainmal, das andermal nit. Darumb ob ain #

94f. 5. Mos. 8, 3.

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dötliche krankbait geschehen würd, so wissen, daß in im ist auch ain lebendiger: wie ir sehent ain somen und nichts mer: noch so ist ain rose in im. Also auch ain dürren baum in winter: komen im somer, so finden ir, wer er ist. Also wirt der somer auch anzaigen unser auferstehung, wer wir seinf, nit wie wir jetz im winter werden angesehen: [242a] sunder im somer wirt man uns kennen, wie wir werden uferstehen, wie die gilgen im garten, über all ander glauben und sekten der abgöttern.

Darumben so ist die auferstehung von dem andern leib, und nit von dem ersten, daB wir sollen glauben des fleisch uferstehung, aber nit des kotsfleisch von Adam, sunder us Christo. Das in Adam uferstehet, das geet zum ewigen tod. Das aber in Christo aufersteet, das ist die auferstehung der lebendigen, dern gof ist unser aller got, und nit der toten in der hellen: die wirt er lassen stürzen und sich ir nit beladen. Darumb werden sie tot sein. Dann do ist kain auferstehung. Aber wol den leib der entpfindlikait werden sie hon, wie in got den geben wirt. Dann sie werden auch auferstehen, aber wie ain ratten under dem waizen. Sie werden sein des dummen salzs, nit des rechten salzs. Do ist nichts glorifieirts in. Dann das ist allain glorificirt, das allain nichts anderst ist, als allain aus Christo, und weiter nichts mer. Zu gleicherweis: nichts ist golt, als allain, das von allen schlacken gerainiget ist, und durch das feur in plei gangen ist und durch das spießglas gossen und ge- firmirt im aquafortí. So nun das die proben seint aines natürlichen golts, so ist es uns auch ain exempel, daß auch dermaßen proben müssen sein’ im leib der [2425] uferstehung, daß do weit über den schlacken ain irdisch leib werd sein, und vil mer des feurs im blei, im schmelzen, im aquaforten, im spießglas bedürfen wirt, uf daß es lauter und klar werd: nit daß das unlauter lauter werd, nit daß der kot gut werd, sunder unlauter bleibt unlauter, kot bleibt kot. Aber das perlin, das darin ist, dasselbig wird fürher gon, dasselbig ist dises, das glorificirt haißt. Nit daß es selbs unrain were, aber im unrainen lag. Das ist werden in blumen, wie die sonn ist glorifieirt an ir selbs: nun aber, sd die finsternus angeet,. so ist ir glorificirung nichts, wiewol die sonne ist, wie vor ist gesein, aber do ist nit die augen waid. Nun aber, es ist die finsternus von ir, so spricht man: ietz ist die sunne lauter und wider wie sie sein soll. Also ist es do auch in der uferstehung: das unrain wirt vom rainen gon, dann ist der leib do, der über die sonne ist, und ist nun glorificirt gehaißen. Zu gleicherweis, wie man spricht: das ist fein silber, das ist superfein 2c. Nit daß es vor nit also aueh gesein sei, sunder es ist allemal also gesein, aber

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befinstert mit unflat. Und das. feur und sein zugehörents hats hinweg genomen. Darumb haißts der gemain man fein und superfein. Also ist die glorificirung dermaßen auch zuverston in der uferstehung. Dann die uferstehung wirt sein, nachdem und alle korper werden [243a] fein und super- fein sein. Alsdann, so der korper rain und superfein ist, das ist, glorificiri, von allem wust geschiden und unflat, ietzt steigt er uf zu den himeln, zu dem tisch, den uns got, der himlisch vater berait hat bei seinem son zuessen.

Uf solches weiter: ob der leib, der uferstanden ist von den doten, das ist, der leib, der ewig ist, aus Christo, und geschaiden und aufgestanden von den toten, auch esse uf erden und im himel, oder nit? Der leib, der uferstanden ist, der muß us der speis erhalten werden. Dann isset der mensch, wie die geschrift sagt, himelbrot, so isset er sein speis, wie im himel. Dieweil und auch Christus gesagt hat: nun fürhin wirt ich von dem weinstock nimer mit euch trinken, bis wir komen in das reich meines vatters. Darumb so muß derselbig leib essen, nit das brot allain uf erden, sonder aus dem wort, so da ausgeet vom mund gottes: das- selbig wort ist der acker, von demselbigen wir gespeist werden. Wie wir aber wissen, daß Christus gessen hat uf erden, nachdem und er uferstanden ist von den doten, bei

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den jüngern honig weben und fisch, und dasselbig gessen, .

ist bilich. Dann er mag in den dingen, die sein seint tun, was er will. Auch dergleichen, was hie uf erden ist, das isset von der erden, und mag von der erden essen. Was im himel ist, das mag vom himel essen und isset vom himel. Ain ieglicher wirt gespeist mit dem, an [243b] dem ort er ist. Dann do Christus geessen hat mit den jüngern, do ist er noch nit ufgefaren gesein. Darumb ist er noch irdisch gesein in dem, das er gessen hat. Dann do sollen wir wissen ain underschaid zwischen dem uferstehen und uffaren gen himel. Uferston von den doten ist, den ewigen vom dötlichen nemen. Aus der auferstehung folgt nun, daß wir (als wir glauben) am dritten tag wie Christus, uferstanden von den toten, die nun seint die seligen an das end und an das ort des paradeis in die scho Abrahe ?c. Die nun seint die verdambten in der vorhellen, die do genent wirt das fegfeur, so lang, bis die zeit kumbt des auffarens gen himel, die dann sein wirt am jüngsten tag, 'so wir alle für gericht werden ston. Do werden die paradeischen fürhin ledig ston und alls im reich gottes sein. Die vorhellen werden zerbrechen, und werdent all in die hell, die in der vorhell gesessen seint. So sagt auch die geschrift vom

171. Luk. 22, 18. 37 des end.

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schlafen: ist nit ain augenschlaf, sonder ain warten an aim ort, do ainer nit weiter kan komen. Der leit gleich, als schlief er do. Wo nun die vorhell ist, und da die zeit der wartung, in der erden oder sonst in ainer andern stat, ist bei uns nit wissentlich, als allain, was durch vil der ge- schrift mag erfarn werden, das oder das. Darumb ich aber das hie setze, ist darumb, daß wie die korper, so nit aufgefaren seint, und doch erstanden von den doten, so sie uf [244a] erden seint, wir auf der erden wol essen mugen, und darnach im himel, wir im himel auch essen mugen. Und weiter: was in himel kompt, das erscheint persönlich uf erden nimer, aber vor dem und es ufgefaren ist, und doch uferstanden, so ist es nit zu widerreden, ob gleich in der welt etwas solches gesehen würde. Dann Christus ist auch gesehen worden, on betrug und on falsch, das dann ain exempel ist, auch im also mugklich zusein, uferstanden zuerscheinen, oder nit gleich am dritten tag, villeicht an dem ersten tag, villeicht lenger. Dann die zeit seint bei uns nit wissen. Aber aus Christo: wie derselbig uferstanden und nachfolgent aufgefaren, also gibt er uns ain beispil, nit allain mit aim also, sunder mit uns allen auch also.

Do werden auch bleiben werden alle makel und masen der hailigen, wie sie im namen Christi do entpfangen hont, aber durch den leib, der uferstanden ist, dieselbigen mit in tragen zu der zeit des letsten gerichts. Darumb auch Christus sein wunden behalten hat nach der uferstehung, und die nit von im gelassen, sonder die zaigen wirt am jüngsten tag. Also auch ain iglicher hailg dergleichen. Alsdann werden wir sehen, welche frum und nit frum, gerecht und nit ge- recht hatten oder warent. Aber nachdem und die auffart sein wirt in das reich gottes, do wirt das bös in das hellisch feur gesprochen, das gut in das reich der [244b] himel. Und das wirt zu baiden seiten beschehen. In dem werden hingon alle masen und makel der hailigen. Dann do wird die vergebung sein, nachdem und ultio divina das urtel gesprochen hat. Und vor dem urtel wirt nichts von got vergeben werden, bis die stund geschehen wirt, und alsdann so werden verhüllt werden alle strimen und wunden der hailigen und deren nimermer gedacht im reich gottes Dann zugleicherweis, wie ain schatt an ainer wand ist und erbt von seinem leib die bildnus, verleurt der leib ain hand, so hats der sehatt auch verloren, verlür er ain fueß, so hats der schatt auch verloren. Also do auch: was dem irdischen leib begegnet, das wirt dem himlischen anhangen und gehefft werden und weiter nit von im, als wenig als

lf. vgl. 1. Thess. 4, 13. 7 wir die korper. 10 wie im himel.

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von ainem schatten, die auch seins leibs bildnus, und be- halt die bis zu der stund der letsten auffart, bis zu der stund, do wir hin geladen seint, zuessen das mal mit Christo in dem reich gottes seines vatters, dohin allain komen wirt der ewig leib, der do ist us Christo. Und der leib us der erden, der wirt uf die zeit gar nichts sein, sonder dohin, als der fernig schne. Dann nichts irdisch kompt an die end und ort, allain was himlisch ist. Darumb von deswegen ist die ursachen geben, daß darumb Christus geborn ist und flaisch und blut ist worden, uf daß wir durch in und aus im, das ist, us seiner hand, seins blut und flaisch werden, uf daß wir imselbigen auffaren zu den himeln. Dann so mugklich gesein were dem [245a] menschen, im irdischen 'leib, das ist, in Adams leib uf zufaren gein himel, so wer Christus nit geborn worden. Darumb aber, daß das nit sein möcht, darumb stieg er vom himel und gebar uns in die ander kreatur, also daß wir, alle, die do wellen, gewalt haben, durch sein blut und fleisch kinder gottes zuwerden, on menlichen somen und willen, allain us got, das ist, us seinem blut und flaisch. Uf solches so folgt nun die uf- erstehung von den doten: iedlieher leip in dem lebendigen leib von Christo der andern gepurt und ander neuen kreatur, in welchem leib do sein wirt die auffarung zu den himeln, zu Christo in das reich, das er uns versprochen hat, so wir = werden sein seine brüder und schwester. Das ist, so wir werden tun und vollbringen den willen seins vatters. Das ist nun die ursach der gepurt Christi und seiner mensch werdung in fleisch und blut uf erden: dieweil nichts gen himel komet, es sei dann vom himel, daß auch der mensch vom himel sei, und das durch in, in kraft des hailigen gaists, durch welchen die ding alle gewirkt werden, in welche starke wirkung der mensch nit zu reden hat noch arguirn noch disputirn, sunder den kreften der himel nachgeben und dasselbig glauben, us welchem glauben, so wir werden uferston am jüngsten tag, ain sichtbares wirt werden, daB wir alles, so wir glaubet hont, mit den henden greifen und mit den augen sehen werden. [245b] Uf solchs nun, ir glaubigen und christen alle, gedenken fürohin, daß in dem leip, den ir wellen bringen in das reich gottes, in eren haben und denselbigen ver- schonen, und im dötlichen leib nichts suchent zugewinen. Dann er soll nichts. Ob er gleichwol vil vertraut durch fasten, beten und dergleichen, so mag er doch nit in die belonung komen, das ist, an die stat, do man zalt: er ist desselbigen bluts nit. Darumben so ist es umbsonst mit im. Dann ir sehent daß der irdische leib vil erdenkt und uf-

16 steig er. 48 es.

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richt, und alles ist es nichts, was us im geet. Es mu allain gon us dem ewigen leib, aus dem blut und fleisch Christi, sonst ist es vergebens. Dann der irdisch leib ist gericht in die melankolei, das ist ain irdische natur. Aus deren will er vil beten, vil fasten und vil andacht machen. Darumb aber das nichts ist. Daraus folgt, das Christus sagt: sie beten 2c. aber ir herz ist weit von mir. Ursach: sie beten us der melankoli. Einander macht die ordnung mit pfeifen, orgeln 2c.: sein sanguinei Ir orgeln ist weit von got. Sie erdenkens selbs, selbs verfaults auch. Es seint die coleriei, die wellen von Christowegen blut ver- gieDen, ritterlich sterben: ist alls die natur aus ir aigen- schaft. Es seint die flegmatici, die wellen lieber sterben mit ruen und freuden, dann mit marter gein himel komen. Wie den dingen allen seient, so wissen, daß die menschlich vernunft aus der irdischen natur nichts soll. Dann solte [246a] sie, so werent auch die haiden und türken selig. Jetz wer unser glauben umbsonst und got hett umbsonst gelitten den dot. Darumb so muß das alles hinweg und nichts wirt do bleiben vom selbigen, allain der leib us Christo und die geburt us Christo und die ler aus Christo. Alles anders muß hinweg und zergon, das aber bleibet ewig. Darumb auch von nöten ist, daß wir das blut und fleisch Christi wol verstanden, das wir us im seint, und durch das- - selbig kinder gottes, und ietz nimer unser selbs, wie die haiden und türken. Darumben sollen wir unsern leib nit unnttzlich brauchen, sonder verschonen. Er ist nimer Ade sonder Christi, und ist der leib, der do wirt uferston am jüngsten tag und auffaren zu den himeln, über alle sonnen schöne, erleuchten und übertreffen alles fleisch. Den leib sollen wir warten, us demselbigen beten, fasten, wachen; und all unser tugend nit us der melankoli und bösem den ursprung nemen, sonder us der natur des himelischen fleischs und bluts von Christo. Dann was aus demselbigen geet, das wirt in der auferstehuug leuchten, wie die sunn. Was nit aus dem geet, das wirt finsternus und zanklaffen werden. Darumb ich euch erman, daß ir wellen insonderhait durchlesen und merken [246b] den begriff des buchs, das do sagt von der underschid und natur iedweders corpus. Dann ir werdet dann finden ain merern irrsal, dann ich hie anzaig, und do unser leib aus Christo nit anders verston, dann daß er vom andern leib, der aus Adam ist, wird abfallen, wie ein piren vom boum.

Finis.

7f. Matth. 5, 7. 21 die gebott steht im Text statt geburt. Am Hand die Variante geburdt.

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Wilhelm Postell.

Seine Geistesart und seine Reformgedanken. III. Von J. Kvačala !).

In dieser Vorlesung sagte er seinen Hörern, er beab- sichtige, ihnen zu eröffnen, wie er der Menschheit nützen . wolle, was ja eines jeden Pflicht sei. Er wolle als Lehrer an dem „reformierten Antigymnasium^ neue, unerhörte, der ganzen Welt nützliche Dinge vortragen, die nach allen Seiten dringen mögen. Und zwar werde er jetzt zunächst über die Sache (über die Sprachen), dann über den König, schließlich über sich selbst sprechen. Zum ersten belehrt er seine Hörer, des Königs hohes Ziel sei, durch die Einheit der Sprache die Einheit der Menschheit zu schaffen. Es seien allerdings zwei Herrscher von Gott bestimmt, einer in Jerusalem über das Christentum, einer in Rom über die Welt. Zum letzteren Beruf ausersehen, hat Ferdinand die Bedeutung der hebräischen Sprache erkannt. Zwar sei die lateinische auch sehr ange- sehen, aber sie werde der Welt gewaltsam aufgedrängt. Da- gegen sei die hebräische dreimal, in Adam, Moses und Christus, wiederhergestellt worden, und von ihr hat auch die lateinische vieles geliehen. Nach der hebräischen seien die arabischen und syrischen Sprachen zu nennen, welche

1) Es gereicht der Redaktion zu besonderer Genugtuung, die in Band IX, S. 285—330 und XI, S. 200—227 begonnene Abhandlung von J. Kvačala über Postell, nachdem der Weltkrieg so lange Jahre die Verbindung mit dem in Dorpat lebenden Herrn Verfasser ab- gebrochen hatte, nunmehr wieder aufnehmen und beendigen zu können. Inzwischen hat K. eine Reihe von Dokumenten über Postell, die ur- sprünglich seiner obigen Abhandlung als Belege beigegeben werden sollten, mit Zustimmung der Redaktion besonders veröffentlicht („Postel- liana. Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Mystik im Reforma- tionszeitalter^. Jurjew [Dorpat] 1915. XIX, 88 S. gr. 8°).

Archiv für Reformationsgeschichte, XV. 3/4. 11

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für die saumseligen Christen des Westens Mittel sein können zar Ausbreitung des Christentums und der Weltherrschaft. Deshalb hat Ferdinand!) nach einem gesucht, der diese Sprachen, wenn auch nur mittelmäßig, beherrscht, um sie lehren zu können. Diesem Ziele hatte sich der Redner schon seit Jahren geweiht, da aber seine Kräfte und Mittel beschränkt waren, habe er ununterbrochen nach Mächtigen gesucht, die ihn in der Pflege des Arabischen, behufs seiner Verwendung zu Missionszwecken, unterstützten. Da ließ ihn der von ihm bisher tibergangene, dasselbe wollende Ferdinand durch Widmanstätter rufen und empfing ihn mit größter Freundlichkeit?). Nur mit Hilfe der drei Sprachen kann das goldene Zeitalter wiederhergestellt werden. Redner erörtert nun die Bedeutung dieser Sprachen im Orient, namentlich für das erwähnte Ziel. Aber damit ist die Bedeutung jener noch nicht erschöpft. Wie reich ist die Literatur jener Sprachen in Philosophie, Mathematik, Medizin! Diese so bedeutenden Sprachen will der König auf seiner Hochschule pflegen lassen, um die Einheit der Mensehheit von Wien aus zu begründen. Auf seine und Widmannstadts Bitte habe er sich, der schon seit zehn Jahren Humaniora nieht treibe, in Ermangelung eines besseren Kenners, zum Unterricht jener Sprachen gewinnen lassen, Er übernehme es nur für so lange, bis man einen besseren Kenner finde.

Das Ziel bleibt: Christus als Sieger über den Orient. In diesem Sinne ist er (P.) ,rationis naturalis restitutae propagator in toto terrarum orbe“, aber die Sprache muß mit der ratio einen Bund eingehen. Dies möge dem Redner als Exeusatio dienen, wenn er sich in diese Arena führen ließ.

1) P. nennt ihn den König von Antipolis, dies war eine Stadt, die 1500 Jahre vor Rom auf derselben Stelle von Noe oder Jonas er- baut worden war; der übergab sie dem Chamiten Saturnus, und von dem kam sie an Romulus,

2) Man vergleiche damit die Angabe Widmanstätters, die mit dem Bericht des Ignatius an Canisius mehr übereinstimmt: Widman- stadius, Liber Sacrosancti Evangelii de Jesu Christo Domino et Deo nostro. Auf der folgenden Seite: Viennae Austriae excudebat Michael Zymmerman Anno MDLXII, S. a***3, „Dum .. . omnia apparantur, insperantibus etiam nobis intervenit Gulielmus Postellus, in supra aetatis

nostrae consuetudinem, supra etiam multorum captum mirabiliter eru- ditus.“

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Dies ungefähr die Summe der inhaltreichen, aber, wie auch diese Skizze zeigt, durchaus nicht klar vorwärtsstrebenden Antrittsrede P.s. Wir sind überrascht, die aus den letzten Jahren uns sattsam bekannten seltsamen Gedanken von einer hohen Stelle, im Auftrage des Herrschers vorgetragen, zu vernehmen. Auch in der viel realistiseheren Fassung: Ferdinands Ziel sei die Einheit der Menschheit mittels der Einheit der Sprachen, muten sie wohl die meisten Leser wie etwas Neues an. Und doch erfahren wir, daß der König P. seltene Huld bewiesen, und zwar auch noch über seinen Wiener Aufenthalt hinaus. Dafür zeugt auch die Veröffentlichung der Schrift.

Als P. die Arbeit drucken ließ, widmete er sie den Königlichen Räten Jonae und Gienger. Die Widmung ent- schuldigt den Verfasser, warum er die Vorlesung nicht in eine regelrechte Rede umgearbeitet habe, trotzdem einige Freunde, besonders Schrötter !), darum gebeten haben; er wollte nicht sich ungleich werden, seine übrigen Schriften seien ohnehin vor- handen. Ihnen, den oben Genannten, widme er sie als den wahren Vertretern der Imago et Similitudo Dei: denn der.. masculae, formalis, mentalis superiorisve conformationis Divinae fons sei imago die foemineae, materialis, spiritualis eonfigurationis origo ... die similitudo. Soll man daraus schließen, daB er die Königlichen Räte zu seinen Theorien bekehrt hat, daß sie ,Postellianer^ geworden sind? Jeden- falls entbehrte die in der Antrittsrede erfolgte Verkündigung der hohen politischen Ziele der Berufung auf die neue Offen- barung und ihre nunmehr selige Trägerin nicht.

Daß P. an der in Angriff genommenen syrischen Uber- setzung des Neuen Testaments einen bedeutenden Anteil ge- _ nommen, sagt Widmanstätter selbst, und ist neuerer Zeit öfters betont worden. Der Gedanke der Mission mag ihm dabei die richtige Lust verliehen haben. Aber es ist nur natürlich, daß sich seine Geistesarbeit an der Übersetzung nicht erschöpfte.

1) Über Joh. Schrötter wissen wir, daß er aus Weimar gebürtig, 1545 von Wittenberg nach Wien kam, um Medizin zu studieren, 1550 in Padua de Montanus gehört hat; 1553 wurde er in Wien Dekan seiner Fakultät und Leibmedikus, zog aber im folgenden Jahre nach Jena.

Script, Univ. Wien. III Sec, 2 p. 220. i ]*

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Ich bin geneigt, in diese Wiener Zeit die Entstehung der Apologie Servets zu verlegen. Mag sein, daß P. dessen trauriges Ende noch in Italien vernommen hat, das aus der Schrift selbst sich ergebende Datum!) führt außerhalb Italiens. Inwiefern P. selbst von Calvin angegriffen worden ist, wie der Titel der Apologie?) zeigt, kann, wie Weill, auch ich nicht feststellen. Verwandt mit Servet war bei P. die Erkenntnis von der Verdorbenheit der christlichen Zustände, auch Servet forderte, wie die Anabaphisten, eine Restitutio, die des Himmelreiches aus der babylonischen Gefangenschaft des Antichristen. Doch ist die Servetsche Restitutio minder phantastisch, als die seines Apologeten: er verkündet eine Erneuerung der apostolischen Erkenntnis von Gott, Christo, Rechtfertigung, Wiedergeburt und den Sakramenten, hält Sich also im ganzen im Rahmen des Programms der Re- formatoren.

P. beginnt mit einer „Protestatio“. Da der Verkehr mit dem Endlichen das metaphysische Interesse des Menschen nicht stillt, entsteht die Notwendigkeit einer direkten Be- rührung mit dem Unendlichen. So gelangt P. zu dem Ge- danken der Maternitas, die Gott Beweglichkeit und Räum- lichkeit verleiht und die zu dem an sich vollkommenen Werke Christi eine ihr ruhmvolle Ergänzung bietet. Eine Orientierung darüber geben die Zeugnisse der Heiligen Schrift und unserer Vernunft über die nahe Herkunft des Herrn, die in der Form der Maternität erfolgen soll, und zwar im Jahre 155695).

In einer widmungsartigen Vorbereitung (Propara- skeue) wendet sich jetzt P. an alle, die Calvins Schriften kennen, unter denen er aber die Namen Melanchthons,

1) Datum 1554 Mense februario.

2 Die von Mosheim nach einem ihm einzig bekannten Basler Ms. herausgegebene Apologie zeigt erhebliche Lücken und sehr mangel- haften Text, den Mosheim stellenweise korrigiert. Ich habe dazu in Paris drei andere Abschriften gefunden und mich für einen Teil der nicht allzu umfangreichen Schrift um einen besseren Text bemüht. Diese Mühe ist überflüssig geworden, nachdem es mir in der letzten Zeit gelungen ist, P.s Original selbst aufzufinden, Vgl. darüber die oben angeführten ,Postelliana^ S. XIII f. |

3) Dies ist also der Terminus ad quem der Arbeit.

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Bullingers und Bornhausens rühmlich hervorhebt; mag sein, daß er ihnen auch Exemplare der Schrift verehrt hat.

Anfangs, so erzählt er, habe er selbst vor dem Dogma Scheu gehabt, er verstand es nicht, wie es zur Selbst- erkenntnis selbst gehört, deren Vehikel Intellekt und Mitleid seien. Jetzt sehe er, daß man sich bei Erkenntnis anderer dieser Vehikel bedienen müsse. Er, der Restituierte, wende sich nun an die genannten Männer, die Vorzüge ihrer Kirche anerkennend und hoffe, daß Christus eine Einheit mit ihnen bewirken werde; die Entschuldigung ist die Basis der Einheit, es handle sich dabei um eine sehr große Sache.

Angesichts des Calvinschen Angriffs gegen ihn erklärt P., daß er zu Servets Lebzeiten nicht einmal dessen Namen gehört hatte!), Erst nachher habe er seine Schrift über die Trinität in die Hände bekommen und daraus ersehen, daß S. eine mittlere Seele zwischen den beiden Naturen Christi annehme. Eine Leugnung der Trinität habe er in S.s Schriften gar nicht gefunden, er würde ihr aber auch keine Be- achtung geschenkt haben: drei Substanzen, eine Essenz, dies sei für P. sonnenklar, zumal die menschliche Seele die Ana- logie biete. Zwischen den Extremen des Unendlichen und des Endlichen müsse es ein Mittleres geben, und zwar müsse dies sensibel sein, denn der Mensch erkennt vermittels der Sinne, es müßte aber auch allmächtig und weise sein, also Gottmensch. Um die angeführten Gegensätze zu versöhnen, sei er (P.) geboren.

Eine Zahl von Beispielen zeigt, wie verschiedene Denker unter abweichenden Namen Ähnliches gedacht haben, nur ein spiritus materialis könne alles das erklären. Deshalb möge Calvin Toleranz üben. P. selbst beansprucht diese nicht für sich, sein Ziel ist vielmehr die Herrschaft der von der Schrift unterstützten Vernunft, der zulieb wir Wahres tun und sprechen. Dies ist das Ziel Christi, dessen Verdiensten die heilige Mutter keinen Abbruch tun soll. Die Ratio erhält eine Bestätigung durch die Sinne, erleuchtet aber selbst die dunkelsten Glaubenssätze. Sie führt ihn zu der mit Servet gemeinsamen Annahme einer media natura. Freilich hat

D) Dies kann eine rhetorische Ausdrucksweise sein.

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Servet dabei das ihm geschenkte Licht mißbraucht: er (P.) ist auch erst jetzt in dessen Besitz gekommen. Christus werde aufgerichtet werden, auf daß jeder auferweckt werde, wie es mit dem Verfasser geschehen. Wie vom Haupt soll das Leben in alle seine Glieder übergehen. Die Liebe, die ihn zur Verteidigung des ihm persönlich unbekannten Servet treibt, ist die Selbstbewährung des Göttlichen. Es handelt sich namentlich um die Lehre von der Weltseele. Wird der Verteidiger selbst der Strafe verfallen, so wird er sie gerne und freiwillig erleiden).

Jetzt folgt erstdieSolidasynceraque Tractatio von der Seele oder Mutter der Welt ohne Beimischung einer äußerlichen Ursache. Aber weder von Solidität, noch von Klarheit kann die Rede sein. Höchstens in bescheidenem Maße in dem einleitenden Teil, der aber nur die bereits sattsam bekannte These von dem Verhältnis der Autorität und Ratio variiert. Ratio ist eine größere Stütze des Glaubens als die Wunder, die auch bei anderen vorkommen; Christus wird ihr zum Siege verhelfen und damit zur Ehre Gottes Satans Ansprüche auf den Menschen vernichten. Was darauf folgt, klingt wie Zungenreden. Eine große Zahl von abge- hackten Kapiteln, von deren Inhalt man sich aus den Titeln einen flüchtigen Begriff machen kann, führt den Nachweis, daß das weibliche Geschlecht im Rate Gottes und namentlich auch bei seinen Werken, so auch bei der Erlösung eine hehre Aufgabe erhalten hat. Als wie zur Besiegelung des oft allzu abenteuerlichen Gedankenganges fügen die späteren Ab- schriften der Apologie am Schluß den an Schwenckfeld von Venedig geschickten Brief bei und geben noch, ohne uns zu berichten, ob ihm von jenem eine Antwort zugekommen war, einen zweiten an dieselbe Adresse gerichteten hinzu.

In diesem neuen Brief an Schwenckfeld vernehmen wir von Gottes Barmherzigkeit und Gerechtigkeit, der den ungehorsamen Menschen seinen Sohn gegeben hat. Um der Gnade würdig zu sein, mögen alle dahin streben, die „virtus“ zu ,restituieren", wie es der Verfasser tut. Er wurde gebessert und begnadigt, dies sei sein Stolz, und er

1) Diese Erklärung ist wohl zu merken!

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ist froh, für Gott alles ertragen zu dürfen. Was er, ein neuer Kain, vermochte, das warte noch auf Judas und die Apostel, mögen sich deshalb die Leser an die Restitutio halten und auch den früheren Brief aufbewahren, auf daß sie 1556 wie zu den Zeiten Noahs erscheinen.

Wurden die Apologie und der Brief an ihren Bestimmungs- ort geschickt, wie, wann und durch wen? Darüber weiß ich nichts. Aber der Inhalt zeugt dafür, daß P. bei der Selbst- mitteilung an seine Umgebung und die ihn umgebenden Gefahren gar nicht gedacht hat.

Wahrscheinlich in Wien abgefaßt worden ist auch ein anderes Schriftlein, vielmehr ein Brief an Melan- chthon, über die Wiederherstellung des Friedens zwischen den Katholischen und ihren Gegnern. Wir finden hier eine An- knüpfung an die Widmung der Schrift „de nativitate“, es fehlt auch nicht an Spuren der Bekanntschaft und der Verehrung der neuen Eva. Der gegen die Evangelischen friedfertige Ton ist auch nicht neu, wir haben ihn schon in der Widmung der Servetschen Apologie an Melanchthon usw. vernommen. Wir finden ihn gar gut angestimmt in dem Munde eines Ver- ehrers und Vertrauensmannes von Ferdinand. Denn es ist ja Ferdinand gewesen, der, nachdem Moritz dem Kaiser die Treue gekündigt und ihn in die Flucht gejagt, das Passauer Interim zustande gebracht und so dem Protestantismus die öffentliche Lebensberechtigung zugestanden und gesichert hat. Bekannt- lich war der Kaiser damit nicht einverstanden. Wir wissen sogar von einem Versuch, seine frühere Position im Reiche wiederzuerobern; er war vergeblich Da zum nenen Zu- sammentreten und zu einer erfolgreichen Beratung des Konzils keine Aussicht bestand, so kam jetzt alles auf den im Passauer Interim vorausgesehenen Reichstag an.

Dabei ist nicht aus den Augen zu verlieren, daß Ferdinands Lage im Osten ebenso bedroht war wie früher im Westen. Die türkische Gefahr mußte ihn ebenfalls fried- fertig stimmen, zumal das Landeskirchentum in Passau schon bedingungsweise zugestanden war. Denn es waren nicht mehr die alten, ausschließlich durch die Stellung zur Reformation bestimmten Parteien, die im Reiche einander gegenüber- standen.

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Die kaiserlichen Sukzessionsgedanken hatten nämlich die Geschlossenheit des katholischen Lagers gespaltet und „das Übergewicht der politischen über die religiösen Interessen“ geschaffen!) Nicht nur mit König Ferdinand ist Moritz ein Bündnis eingegangen?); sondern zu diesem gehörten auch Luthers bekannter Gegner Heinrich von Wolfenbüttel und die fränkischen Bischöfe. Der andere Bund (der Heidelberger) hatte den bayrischen Herzog Albrecht und den württembergischen Ulrich an seiner Spitze; der Kaiser zeigte diesen eine wohl- wollende Neutralität. Zwar fiel Moritz in der Schlacht bei Sievershausen, aber sein Nachfolger August hielt die Be- ziehungen mit Ferdinand aufrecht, je mehr der Gegner des Passauer Interims, Markgraf Albrecht, die öffentliche Sicherheit gefährdete, und es kam zwischen Ferdinand und August 1554 den 9. und 14. April zu einem Defensivbündnis „lautend auf die erste und andere Hülfe, auch da die Noth so groß vorfinde, mit aller Macht“. Zu dieser Politik paßt ganz gut P.s Friedensvorschlag an Melanchthon, ein Seitenstück zu der Widmung der Apologie Servets. Es lag auf der Hand, daß bei der endgültigen Regelung der Angelegenheit auch Theo- logen mitsprechen würden und trotz aller der Anfeindungen, denen Melanchthon in den letzten Zeiten ausgesetzt war, konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß wenigstens für das albertinische Sachsen sein Votum maßgebend sein werde.

Dies ist der Hintergrund, von dem aus das Entstehen der P.schen Schrift meines Erachtens gut erklärt werden kann. Daß sie mit Ferdinands Einverständnis oder gar in seinem Auftrag abgefaßt worden sei, ist nicht notwendig anzunehmen, aber ebenso klar ist, daß sie einerseits Ferdinands Lage Rechnung trägt, daß aber andererseits die uns sattsam bekannten be- sonderen Neigungen ihres Verfassers diese Rücksichten auf den Herrscher doch fast völlig verdunkeln.

Die Schrift wendet sich an Melanchthon in folgender Weise: Mein sehr geliebter Philipp und Ihr, die Ihr Prote- stanten heißt, weil Ihr in Sachen des Evangeliums M. Luthers Ansicht befolget, wollet doch mit Rücksicht auf Deutschlands

1) Vgl. v. Bezold, Ref.-Gesch., S. 860. 2) Vgl. Bucholz, Gesch. d, Regier. Ferd. I., Wien 1836, VII. S.124.

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Ruin und des Christentums Schaden erwägen und auch tun, was zur Einheit führen kann, sei es aktiv, sei es passiv; d. h. entweder die Initiative in die Hand nehmen, was schwerlich erfolgreich sein kónnte, oder aber euch den Katho- lisehen fügen. Der Verfasser weiß, daß dies auch schwierig ist, teils wegen des Dogmas, teils wegen der von Fürsten sequestrierten kirchlichen Güter. Aber die Jahreszahl zeigt, daß dies sehr bald eintreten muß, und zwar nicht auf Grund der Autorität, „quam quisque pro sua torquet libidine“, sondern auf Grund der Vernunft. Daß Ihr Euch der römi- schen Autorität nicht fügen wollt, finde ich erklärlich.

Das Ziel des Weltalls ist doch das Glück des Menschen, dies kann erfolgen, wenn die Virtus aus Potentia in Actum geführt wird. Apex der virtus ist Christus, demnach muß apex der Sünde Antichrist sein, d. h. jemand, der besondere Autorität in der Christenheit genießt. Auf diese Weise allein kann Luthers These bewiesen werden: der Papst sei der Antichrist. Die Zeit Julius’ III. gleicht einer antichristlichen Zeit. Die böswilligen Anschläge, wie früher die des Kaiphas, werden ja zuweilen mit dem Beistand der guten Engel zurück- geschlagen, und dies wird so sein, bis die gute politische Gewalt eine Basis für die christliche Republik in Jerusalem schaffen wird. Will doch der Herr ins Heilige Land, in sein Land kommen. Denn ihm muß die Herrschaft übertragen werden, damit ein „Ovile“ und „Unus pastor“ werde. Bis dahin müssen noch die römischen Kaiphae geehrt werden. Es wird dann der Bischof von Jerusalem Rom und die Herrschaft

über die ganze Welt durch Autorität Christi „dem Kaiser“ über-

geben nach dem Rechte Japhets, auch über die Tabernakel Sems, sich selbst nur ideelle Aufgaben belassend. Dies ist die Basis für die Einheit und den Frieden. Denn solange sie den Antichrist nieht evident überwinden können, kommt es nicht zu einer Verständigung. Wird aber der „perditionis filius“ verjagt, so fallen zugleich alle die menschlichen Institutionen, die jetzt drückend sind. Zweimal wurde die „ratio“ hergestellt: unter Adam und Noah; wird sie es jetzt wieder, so wird die höchste Unwahrheit zerstört, und an ihre Stelle kommt die Wahrheit. Es ist nötig, daß die durch Satans Sünde über- wundene wieder auflebe, und das Vernünftige einmal zum

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Gebrauch seiner ratio restituiert werde. Wie Gott bisher durch sein Wort mächtiger geherrscht hat als alle weltliche Potentaten, so soll uns der Gottmensch, an dem wir alle Anteil haben, restituieren. Ohne dies wird es nie zur Ein- tracht kommen. Es ist unrecht, dem Petrus jeden Vorrang abzuspreehen (zu Zeiten, wo es kein Konzil gibt). Einem irdischen Herrscher aber die Gewalt dieser Welt zuzusprechen, heißt, ihn als Sünder in allen Stinden erklären. Will man aber einen Herrscher zum Bundesgenossen, dann wird er auch die Stelle des römischen Bischofs einnehmen. Sonst ist all das töricht und es heißt, als hätte Gott Unordnung und Konfusion geschaffen.

Vielfach klingen ja die Worte dieses Schreibens an die schärfsten Ausdrücke der Panthenosia an, aber solche anti- römische Stimmung war ja auch in der katholischen Welt seit jeher vorhanden. Bemerkenswerter ist das, was P. über sein Verhältnis zu den Protestanten sagt, weil sein neuester Biograph Ähnliches mit großer Entschiedenheit abweist!) Aber beides erklärt es zur Genüge, daß sich in Wien das von Anfang an vielseits vorhandene Mißtrauen gegen P. in Feind- seligkeit umwandelte. Man denke nur an Canisius und seine Verbindungen! Auch wenn alle die von uns hier besprochenen Schriften nicht allgemein bekannt geworden sind, ist es un- schwer zu verstehen, daß dem vom Herrscher selbst so aus- gezeichneten Professor eine ruhige, gedeihliche Lehrtätigkeit auf die Dauer nicht beschieden war. Wahrscheinlich sind darüber unzweideutige Äußerungen gefällt worden. Man beutete dazu noch seine Ähnlichkeit mit einem gewissen des Mordes beschuldigten Franziskaner, Felix, aus, und es gelang seinen Gegnern, P. so einzuschüchtern, daß er die Flucht ergriff?, An der Grenze angelangt, wurde er wegen der Ähnlichkeit mit dem erwähnten angeblichen Mörder verhaftet

1) Weill a. a. O., wohl nach ihm v. Bezold, Hist. Zeit- schrift 105, S. 36.

2) Vgl. Widmanstätter a. a. O.: ,... Perversi quidem homines, quibus turbare omnia libet, confictis de periculo sibi proereato rumo- ribus“, erschreckten ihn, damit er davongehe. Zur Bestätigung diente dann die Geschichte an der Grenze des Venezianischen. ,Calendis Maii clam abiit.“

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und längere Zeit in Haft behalten. Es ist nicht unmöglich, daß auch diese Verfolgung und Verhaftung mit seinen Wiener Feinden in Verbindung zu bringen sind. Aber Ferdinands Huld ist ihm geblieben, er rief Postell mehrere Male, aber vergeblich, nach Wien zurück).

Der Aufenthalt und die Tätigkeit in Wien ist der Hóhe- punkt im Leben P.s, den er, sittlich beurteilt, in aufsteigender Linie erreichte. Seine Auseinandersetzung mit König Franz I., mit Ignatius, mit den Vátern zu Trident, seine Apologie des von den Zeitgenossen fast einmütig verurteilten Servet sind Beweise einer hohen Gesinnung und ungewóhnlichen Mutes. Seine Ge- lehrsamkeit, die den zwischen den Konfessionen entstandenen Graben überbrückte, wurde bald allerwärts bekannt. Die be- denklichen Spekulationen und abnormen Äußerungen seit der Verbindung mit der Jungfrau von Venedig hatten zwar sein Ansehen erschüttert, aber vor allem entwaffnete er die kleinlichen Gegner auch durch rücksichtslose Kritik gerade der Mächtigen und durch sein edles Pathos. In Wien selbst hatte er, getragen von der Huld des Herrschers, von der Gunst seiner Vertrauensmänner, vielleicht gar mit bedeutsamen Aufträgen ihrerseits betraut, ruhig seine Geistesgaben und Kenntnisse im Dienste hoher Zwecke verwenden können, und zwar ungeachtet seiner bedenklichen Sondermeinungen. Es ist nicht verwunderlich, daß er daselbst trotz der Huld des Königs bald unmöglich geworden ist. Seine friedliche Arbeit im Sinne seines vermeintlichen hohen Berufs war er- träglich, solange er auf die Interessen der Umgebung die nötige Rücksicht nahm. Seine Heilsideen wurden zur Waffe gegen ihn, sobald er seine stillen Gegner herausforderte. Mit Wien verlor er aber die letzte, ihm so unverhofft zuteil gewordene äußere Stütze, und es trat jetzt die Notwendigkeit an ihn heran, die Probe seines Apostolats zu bestehen. Die zweite Flucht war ein wenig verheißendes Vorspiel dazu. Immerhin wollen wir auch diesen letzten Jahren, teils äußerer Symmetrie zulieb, teils wegen ihres zeitgeschichtlichen Interesses, unsere Aufmerksamkeit nicht entziehen.

1) Die Klärung dieses Tatbestandes ist durch zwei von mir in

letzter Zeit gefundene Briefe P.s an Ferdinand ermöglicht worden. Vgl. Postelliana Nr. 9. 13, 16.

168 44 V. Postells Schwanken. Seine Haft und Befreiung.

Wie ärgerlich auch der Zwischenfall an der Grenze gewesen sein mag, er wurde bald vergessen ob eines größeren, schon längst!) drohenden Unheils. Postell bekam es jetzt mit der offiziellen kirchlichen Gerichtsbarkeit zu tun?). Seine Schriften wurden im Index in zweierlei Weise als ver- derblich bezeichnet. Nach Venedig angelangt, unternahm er wohl Schritte, um das Urteil des Index zu mildern. Welt- liche und geistliche Richter hatte sich mit seinen Erklärungen zu befassen. Den Eindruck, den wir schon öfters, nament- lich aber bei der Lektüre des zweiten Teiles der Servetschen Apologie empfingen, hatten bei dem Lesen seiner Erklärungen auch die Richter, die erklärten, P. sei nicht böswillig, sondern geistig abnorm.

Wie niederschmetternd auch das Urteil war, Postells Fleiß hat es nicht gedämpft. Zunächst wandte er sich gegen das Urteil und zwar, nach berühmten Vorbildern, mit einem Appell an die von ihm anerkannte höchste Instanz, an das Konzil, in einer, uns nur dem Titel nach bekannten Schrift: „G. P. causae, propter quas legati Pontificis Romani Pauli IV in hoe instrueti et Senatus Veneti decreto, idem Postellus amens judieatus est et ad universum concilium provocare coactus“®), Mit gleicher Mühe, wie vorher, arbeitete er an den orientalischen Publikationen, nicht ohne Erfolg. Unterdessen hat er aber auch an das italienische Publikum appellieren zu sollen gemeint, zu dem er wohl auch durch diese orientalischen Studien und Arbeiten, gewiß aber nicht nur durch diese, in Beziehungen getreten war.

Um Johanns Landsleute über die nahenden großen Dinge zu belehren, hat er jetzt eine neue Bearbeitung des

1) Polancos Chronica (IV, 235—7) handelt „de adventu et fuga Vindobonensi“.

3) Vgl. die Korresp. des Canisius, VII, S. 178, An Canisius wird 26. Juni 54 mitgeteilt, P. sei „sibi similis“ geblieben. Die Inquisition gehe gegen ihn vor „benche non già per nostra suggestione“. An Tavona ward nach Padua 8. Sept. 54 geschrieben, man wisse über P. Irrtümer, doch glaube, sie stammen nicht aus Bosheit, sondern „de mal cervello“. (Daselbst VII, S. 508.)

3) Vgl. Uffenbach a. a. O.

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vor zwei Jahren in Paris erschienenen Werkes über die Jungfrau unternommen: Le primeNuove del altro mondo etc. In dem Titel selbst nennt er sich unter anderem „spirituale padre di essa Vergine“1). In der Vorrede an die Leser rühmt er das Glück der Stadt Venedig, in deren Mitte die Jungfrau erschien, die gewiß alle an ihr Zweifelnde glänzend überwinden wird. Eine andere Vorrede begründet näher dies sein Unternehmen. Das Werk selbst berichtet ausführlich über die Jungfrau, über ihr Verhalten zum Nächsten, zu Gott; von Interesse ist, was er über ihre Wandlungen bei Emp- fang des Sakraments, besonders aber über ihre Sehkraft, die andere Gegenstände durchdringt und bis zum Ende der Erde reicht, erzählt; dann über ihre Lehre; schließlich über ihre Prophezeiungen, deren Zahl hier sieben betrügt. Zwei letzte Kapitel bieten eine Art Erklärung des bisher an- geführten: die Virtu imaginativa verbunden mit dem affetto geben den Effekt alles dessen, was die Jungfrau geweissagt hat. . Dieselbe Verbindung (zwischen der Imaginativa und Affekt) ist Grund und Mittel sowohl des göttlichen als auch des menschlichen Gesetzes. Eine andere ebenfalls kleine Schrift: „Il libro della divina ordinatione“ behandelt das- selbe Thema, besonders die Glücklichpreisung Venedigs wegen der Jungfrau, und im letzten der 88 kleinen Para- graphen, in die die Arbeit eingeteilt ist, verkündet er die künftige Bekehrung der Heiden und der Juden zum Christen- tum. Wahrscheinlich haben auch diese Schriften sein Un- glück beschleunigt. Im Sommer 1555 kam er vor das Tribunal der Inquisition, das bekanntlich aus zehn Mit- gliedern, vorwiegend Geistlichen, bestand. Gleichzeitig mit ihm ward angeklagt ein uns sonst näher nicht bekannter Julianus Nerinus. Aus einer Anzahl nur zum Teil datierter und nicht in chronologischer Ordnung aufbewahrter Schrift- stücke läßt sich mit großer Wahrscheinlichkeit das Bild von seinem Prozeß rekonstruieren °).

1) Auch das bestätigt unsere oben geäußerte Vermutung über Postells innere Stellungnahme zu ihren Offenbarungen.

*) Aufbewahrt auf dem Staatsarchiv zu Venedig, zum Teil publi- ziert von Weill a. a. O. Anhang.

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Vom 6. Juli ist eine Erklärung!) datiert, in welcher er die Möglichkeit, daß er geirrt habe, zugesteht, aber auch erklärt, sich der Kirche zu fügen. Irgendeinen Anhang habe er nicht, vielmehr habe er selbst gegen die Ketzer geschrieben. Es folgt dann eine Zusammenstellung seiner Schriften, die auf chronologische Richtigkeit Anspruch er- hebt?) überrascht lesen wir hier „De mag. Athen“ an der ersten Stelle; es fehlen die dem Konzil zu Trident tberreichten, von uns ausführlich besprochenen Arbeiten, und begreiflich die in Wien abgefaßten erst recht. Aber die Inquisition hatte offenbar eine vollständigere Liste der Schriften Postells zur Verfügung. Der, dem Namen nach uns nicht bekannte „padre inquisitore* hat die Schrift „de nati- vitate Christi“ einer eingehenden Untersuchung gewidmet und auf vier Folioseiten?) zahlreiche Irrtümer zusammen- gestellt,. auf dem Sehriftstüeck lesen wir auch die Ver- fügung des Tribunals: bei der größeren Zahl der in- kriminierten Thesen steht das Wort retractetur, bei den übrigen declaretur.

Drei Apologien P.s finden sich unter den Akten; wir ersehen daraus, daß man gegen P. auch eine ihm nach- geschriebene Homilie ausgenützt hat, und zwar betreffs seiner Stellungnahme zur Beichte und zur Prädestination. Die erste Apologie weist die Beschuldigungen zurück. Die zweite enthält eine rückhaltslose Selbstverurteilung. Er sagt von seiner Stellung zu Frankreich und Venedig: bei den Schmeicheleien zugunsten dieser Länder habe er stets an sich gedacht. Er revoziert die Schriften „de nativitate“ und „panthenosia“, auch die , Virgo Veneta*, doch die letzte nur desbalb, weil die vorige von der Kirche noch nicht kanonisiert worden sei. Obwohl er sich nun bereit erklürt hat, für seine Ideen und Schriften zu sterben, so halte er es doch für heilsamer, der Kirehe Gehorsam zu erweisen. Eine dritte

1) Es ist fraglich, ob diese Erklärung von ihm noch vor der Haft abgefaßt worden ist.

*) Arch. Venez. S. 6 Seripsi... ista opera... hoc ordine.

*) Daselbst S. 7. Die drei ersten gibt Weill. (und zwar nur diese) würtlich wieder.

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Apologie handelt über Christum und seine „Restitutio“, nennt die angeblich seinen Schriften entnommenen Thesen „in- vidiose decretae“; harrt hier zäher, als früher, bei seinen Anschauungen aus, ist aber bereit, alles der Kirche zu unterwerfen).

Einen klaren Einblick in den Vorgang der Verhand-. lungen haben wir wohl nicht, doch ist vermutlich dem Gericht, das ja zur Hälfte aus politischen Mitgliedern bestand, ein Bericht über P.s Hartnäckigkeit erstattet worden. Drei Schrift- sticke von P. wenden sich gegen jene Anklage der Hart- näckigkeit?): er könne wohl geirrt haben, niemals könne er Häretiker werden (Nr. 2) „meglio morir che sustentar la falsita... meglio morir che dissimular la verita“ sagt er ferner (in Nr. 3), beruft sich auf seinen Wandel und seine Arbeiten für die Mission und appelliert an das Konzil. Aber was er damit für sich gewonnen, das verdarb er in einer Erklärung vom 8. September. Wahrscheinlich erfuhr er, daß sich seine Angelegenheit zum bösen gewandt, denn er scheint hier von der weltlichen Macht etwas zu erhoffen, da er in einem neuerbetenen Verhör wichtige politische Ent- hüllungen in Aussicht stellt. Auch sonst verspricht er für die Zukunft gar manches: „Sono in me unite tutte le in- telligentie Divine et Humane“. Wolle man aber durchaus sein Haupt, so bittet er (8. September) die Hinrichtung auf 16. Oktober zu verlegen, welchen Tag er für besonders kritisch hält. Vielleicht hat diese Erklärung ihr Ziel nicht erreicht, denn eine andere, vermutlich spätere Erklärung?) widerruft alles bedingungslos nach dem Ermessen der Kirche, „cui me per omnia submitto“. Den Ausgang des Prozesses erfahren wir aus einem amtlichen Schreiben des Gouverneurs von Ravenna, wonach P. und sein Leidensgenosse, der gleich- zeitig einen ähnlichen Prozeß zu bestehen hatte, in die Ge- fängnisse der Burg zu Ravenna eingeliefert worden sind‘).

1) Daselbst S, 9, 10, 11. Nach einer Anmerkung an den Akten stammen diese aus August.

*) Daselbst Nr. 2, 8, 4.

3) Daselbst F. 8.

*) Daselbst S. 1.

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Der Gesamteindruck dieser Aktenstücke ist P. ungünstig. Wenn man auch kaum die Todesfurcht als das letzte Motiv des Verhaltens Postells wird anerkennen dürfen, und wenn man auch beachtet, daß er in einem der Dokumente über Magen- krankheit klagt, ferner, daB er der katholischen Kirche keineswegs mit fester Klarheit gegenüberstand: so ist hier die Sprache eine ganz andere als in den von uns besprochenen Schriften. Männlich erscheint sein Appell an das Konzil, wenn er auch keineswegs Originalität beanspruchen darf. Be- zeichnender ist seine Klausel betreffend die Mater Johanna: dies bleibt wie ein fester Kern seiner Verkündigung übrig, freilich ist auch diese Klausel nur eine hypothetische. Aber die Worte der Selbsterhebung, die oben angeführt worden sind, mußten jeden Zweifel an der Abnormität seines Geistes völlig beseitigen, und man fand wohl am angemessensten, ihn für die Öffentlichkeit unschädlich zu machen. Von Ra- venna wurde er bald nach Rom übergeführt, und dort ver- haftet. Vier volle Jahre brachte er hier im Gefängnis der Ripetta zu, aus dem ihn ein Volksauflauf aus Anlaß des Todes des grausamen Papstes Paul IV. befreite.

Um des strengen PapstesGrausamkeit zu würdigen, wollen wir hier als Nachtrag zu unseren Ausführungen die Häresien aufzählen, die P. noch später vorgeworfen wurden, und deren Vorhandensein bei ihm ein evangelischer Theolog hundertfünfzig Jahre nach P.s Haft sorgfältig abwägt. Es sind die folgenden: Atheismus, Deismus, Naturalismus, Liber- tinismus, Syneretismus, : Enthusiasmus, Rationalismus, Serve- tianismus (wovon er freilich mit einer Klausel freigesprochen = wird), Irrtum von der Erlösung (des weiblichen Geschlechts und der niedrigeren Teile des Menschen dureh die Mutter Johanna) über die Seele Christi, über den Ursprung der Seele, über das Paradies, über die Schrift des Himmels. Es folgen Irrtümer, die P. von den Gnostikern übernommen: Irrtum von der Zahl der Sakramente und deren Verwaltung; über den eingeimpften Christus (intoxicato), über die sünden- lose Maria; über die eigenen (propriis) Satisfaktionen, über den Chiliasmus, über die Wiederherstellung aller Dinge:

2) Vgl. Ittig, de G. Postello, S. 236 ff.

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Diese Faktoren werden es uns erklärlich machen, warum er von Rom aus, obwohl als Gelehrter so angesehen und als Phantast belächelt, nach keiner Seite hin mit Sicherheit seine nunmehr freien Schritte lenken durfte.

Das Jahr, auf das P. so große Hoffnungen gesetzt hatte, war gerade der Zeuge seiner strengen Haft und ist in- zwischen dahingeschwunden, ohne die Welt der Wieder- herstellung näher gebracht zu haben. Das Steigen der türkischen Macht, das Erstarken Frankreichs infolge der Entzweiung der habsburgischen Dynastie und der deutschen ‚territorialen Gewalten lenkte seine Aufmerksamkeit von neuem seiner Heimat zu. Unerschüttert gedenkt er seine gallisch- . nationalen Ansprüche von neuem kundzutun und um ihrer Verwirklichung den Weg zu ebnen, will er Frankreich nicht nur daran erinnern, sondern auch die Größe der Arbeit zeigen, die seiner harrt, falls es wirklich seine Waffe in den Orient tragen wollte. Er sammelt seine dort gewonnenen Eindrücke, Notizen und Berichte zu einem Werke „de republiea Tarcarum", —. das ein allseitiges Bild der tür- kischen Zustände enthalten sollte. Er widmet den ersten Teil dem Dauphin?!) In der Widmung verficht er von neuem den naturgemäßen Rationalismus der OTC., durch den alles Unchristliche als falsch erwiesen wurde, er erinnert ferner an die Schrift über die Monarchie, die gezeigt hat, daß die französische Nation das Recht auf die Verwirklichung der so ermöglichten Weltmonarchie besitze: so möge denn der zur Verwirklichung der großen Aufgabe berufene Thron- folger aus dem ihm gewidmeten Buche ersehen, wie mächtig der Gegner und wie er, wenn auch allmählich, zu über- winden sei. Den dritten Teil widmet er dem von ihm schon so oft gepriesenen Gönner der Gelehrten und Schrift- steller, dem Kardinal von Lothringen, den er, als den ein- flußreichen Vertrauensmann des Königs, auf die übrigens im Buche selbst näher begründete hohe Bestimmung der französischen Nation und auf des Kardinals daraus er-

1) Des-Billon nimmt an, diese Widmung sei am 10. Juli 1559 (der Thronbesteigung Franz II.) geschrieben worden, allein, da Pauls IV. Tod und danach P.s Befreiung erst August desselben Jahres erfolgte, so ist Des-Billons Angabe (S. 37) nicht fest genug. Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 3/4. 19

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. wachsende Pflichten aufmerksam macht. Der Kreuzzug, zu dem der Verfasser von neuem einlädt, bedeute nicht nur die Eroberung des heiligen Landes, er werde die Herrschaft über die Welt erbringen, das wünsche er dem Könige auf weltlichem, dem Kardinal auf geistlichem Gebiete. Das königliche Privileg trägt das Datum vom 9. Dezember 1559. Es ist ein auch praktisch wertvolles Buch, das P. von dem Dasein der Türken entwirft. Er berichtet über die Reinheit der Frauen, über die Uneigennützigkeit der Ehe- schließung, bei der keine Mitgift üblich, freilich auch über die Leichtigkeit der Scheidung von der Seite des Mannes. Dann über den religiösen Charakter der Erziehung, über das bescheidene Benehmen beim Gottesdienst, über die hilf- reiche Teilnahme an dem Los der Armen, über das Wort- halten, und über die Ehrlichkeit der Kaufleute und Geld- wechsler. Ist in diesen Eigenschaften des Volkes dessen Kraft begründet, so wird sie gehoben durch die sehr einfache und doch, besonders im Vergleich mit der im Grunde verdorbenen westeuropäischen, sehr gute Gerichtsbarkeit. Ebenso lobenswert sind auch die öffentlichen Einrichtungen, die Lebensweise des Sultans (der Feldherren), und die von ihm über die Verwaltung geübte Kontrolle, ferner die Zucht und Nüchternheit im Heere, besonders auch bei ihren Leitern. Postell zählt die Stärke der Armee, die reichlichen Staatsein- nahmen auf und nachdem er einen Überbliek über ihre Ge- schichte und ihre Erfolge geboten, nennt er als Hauptwaffen der Türken. die Wachsamkeit, Geduld und Disziplin. So- lange sich die Christen gegenseitig befehden, muß es genügen, wenn sie nur den Türken standhalten. Es ist aber mehreres zu erwarten, wenn endlich Mohammed von Christo besiegt werden soll. Leider sind wir nicht in der Lage, die näheren Um- stände, unter denen das Werk abgefaßt worden, festzustellen. Der Drucker, das Buch ist von P. 1560 erschienen —, berichtet, daß er über P.s Aufenthalt in der letzten Zeit nichts wisse. P. selbst sagt in seiner Widmung an den Kardinal, daß ihn der König von Polen eingeladen habe, seine Erfahrungen über die Türken zu drucken, und zwar mit dem Anerbieten eines schönen Gehalts, doch habe er nicht

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geantwortet, bevor er nicht erfahre, ob sein Vaterland davon Nutzen ziehen könne. Denn lieber möchte er daheim in Armut leben, als auswärts im Überfluß.

Seine in der ersten Widmung enthaltene Wahrsagung erfüllte sich allerdings insofern nicht, als Franz II. im selben Jahre, wo das Buch erschien, im jugendlichen Alter ge- storben ish War dies mit ein Grund, daß Postell nicht nach Frankreich kam, sondern in den folgenden Jahren in den Nachbarländern herumzog? Und waren es vielleicht die Bemühungen des neuen Papstes um das Konzil und die Verhandlungen mit Ferdinand, die dem Herumirrenden seinen einstigen Gónner, der unterdessen zum Kaiser gekrünt worden war, in Erinnerung gebracht haben?

Jedenfalls hatte Ferdinand mehr Interesse an der Be- kümpfung der Türken, als die mit ihnen häufig verbundenen französischen Herrscher. Und trotz aller Achtung vor Moham- med und vor den so ausführlich geschilderten Vorzügen des türkischen Staatswesens war die Überwindung des Orients einer von P.s Lieblingsgedanken. Nur wenn die christliche Macht, um einen Führer gruppiert, den Kampf unternimmt, kann die Christianisierung des Orients erreicht werden. Schon im Jahre 1554 hatte er, wie wir gesehen haben, die Mission bei den Mohammedanern als Ferdinands Gedanken verkündet, dem er gerne bereit sei, seine Krüfte zu weihen. Es war ein Aufgeben seiner gallischen Theorien gewesen, durch sein Exil erklärlich, aber auch sonst nicht allein dastehend. Mehrere seiner Schriften zeigen uns, daß er den Deutschen auch sonst große Aufgaben zugedacht hat; wir kennen nur die Titel, deren einer lautet: ,Consultatio qua ratione fieri possit, ut Germani penes se aeternum habeant faciantque imperium; ad Germaniae principes et gentem germanicam*. Conditionell ist der Gedanke formuliert in folgendem Titel: „Quatuor Davidis psalmi super lilium testimonii decan- tati, expositi de lilio 22 in candelabri fabrica, et maxime in septem verticibus collocato, ad ostendendum ex illis cer- tissimam Christi per sua membra de universo vietoriam, et ad notandum, quod est impossibile unquam ad veram et realem monarchiam perveniri in occiduo orbe, priusquam aut rex Galliae adipiscatur imperium, aut aliquis imperator subigat

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ita. Galliam, ut primae expeditionis vires ex Galliei populi in monarehiam condueti motu assurgant, et ad Christi pro- prietatem asserendam pergant. Etsi enim in hoc conflictu totis 500 annis’ fuerit occidentalis Christianismus, tamen magis dominandi libidine quam imperium Christi promo- vendi, multi utrinque co(n)tenderunt.“

So wird uns in etwas milderem Lichte die jedenfalls auffallende Tatsache erscheinen, daB P. noch in demselben Jahr, wo-er seine „Türkische Republik“ dem Kronprinzen von Frankreich gewidmet, seine Blicke nach dem Osten zu dem einstigen Gönner, dem Kaiser, wendet und ihm zuerst einen langen Brief, dann eine Schrift mit vielsagender Widmung über- reicht. In dem Schreiben bittet er, Ferdinand möge seinen Prozeß revidieren, ihn der Amentia freisprechen lassen und ihm die Orientalistenstelle restituieren. Dabei ermahnt er ihn auch bei seinen Reformgedanken, besonders der Forde- rung der Muttersprache in der Kirche, und der Suprematie des Konzils auszuharren. Ist darauf eine Antwort Ferdinands erfolgt? Im folgenden Jahre widmet der Bedrängte seine Kosmographie dem Herrscher, dem Methodius schon vor 900 Jahren die Krone auf dem Kalvarienberge geweissagt hat. Aus der eben erscheinenden Schrift könne der Kaiser ersehen, wie groß die Zahl jener Christen sei, denen jetzt erst das Evangelium in ihrer Muttersprache geboten werde, durch die von ihm (Ferd.) unterstützte syrische Übersetzung des Neuen Testaments, ein Werk, das ihn, den Herrscher, glücklich macht über allen seinen Vorgängern. „Nullus rex fuerit te uno ob hane rem foelicior.“ Des ferneren will aber die Kosmographie die Bedeutung des Arabischen zeigen, und wie das Christentum bei dem arabischen Volke durch Christi Beistand stets einen Vorzug errungen und wie das Erreiehte noch gesteigert werden könne, wenn statt der verderblichen Autorität die ratio auch im Glauben und seiner Verkündigung zur Geltung gebracht wird, der zuliebe ja Christus eigentlich erschienen ist. Diesem Werke zugute wären des Arabischen kundige Männer zusammenzuscharen, und der Verfasser wäre nicht ungeneigt, mit ihnen seine Arbeit zu vollenden. Sind seine Kräfte und Kenntnisse nicht übermäßig, so sind sie doch mit vollem Ernst dem

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Könige gewidmet. Darum möge er an Beispielen der Ge- schichte, besonders auch an dem des Königs Franz von Frank- reich, lernen, der seine hohe Berufung zu würdigen Taten nicht erfüllt hat. Die Datierung am Schluß der Widmung zeigt, daB P. sowohl an die Restitutio, als auch an ihre baldige Vollendung glaubt, es sei bereits das sechste millena- rische Jahr, entsprechend dem sechsten Schöpfungstage. Möge jetzt ein politicus und universalis homo im Gegensatz zu jenem ersten (unieus et personalis) entstehen, möge ein anerkanntes und wirkliches Haupt des geforderten Beginnens der Angeredete werden.

Hoffe P. von neuem des Königs Huld zu erreichen und durch seine Vermittelung etwa vor das Konzil treten zu können, vielleicht auch um seine geistige Gesundheit zu erweisen? Die Hoffnung, mit den von neuem versammelten Tridentinern, wie einst, anzuknüpfen, scheint sich auch als eine eitle erwiesen zu haben. Suchte er bei dem Kaiser auch Schutz gegen seinen alten lutherischen Gegner?

Schon während P.s Gefangenschaft hat nämlich Flacius seinen Brief.an Schwenckfeld in die Hände bekommen und mit einer Widmung an einen herzoglichen Rat ver- öffentlicht (1556), in welcher er P.s, aber auch Schwenck- felds Tätigkeit auf Satan zurückführt, sein Verhältnis zu der neuen Eva ungerecht kommentiert und von seinen Ge- danken ein einseitig gehässiges Bild entwirft. (Nr. 4.) Nach . seiner Befreiung hat P. auf die übrigens auch manches Wahre enthaltende Schmähschrift des Flacius eine Antwort erteilt, die uns nicht erhalten ist, aber betreffs deren Ton es uns nicht zweifelhaft ist, daß er jenem, den Flacius gegen ihn angeschlagen hat, sehr ähnlich war.

Man lese, wie er seinem Freunde über die Episode mit Flacius berichtet (vgl. Chaufepié a. a. O. S. 225):

»... Sie fascinata et miseranda et terque quaterque infelix Germania, ut Papae uni Luterano jurato in verba Luteri Apostatae tantum deferat, ut rapta a se plebicula, et in Magdeburgense Consistorium, cuius Papa Illyricus, cum suae Pseudo Evangelicae Rhapsodiae centonibus, praeest tamquam Decanus consilio, coneitet principes suae religionis viros contra

' Vgl. meine Postelliana S. X. XI. u. 13— 16,

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doctissimos et moderatissimos homines, ita ut ne Melan- ehthoni quidem, cujus facultates absumpserat, pepercerit, sed, eo quod quae in pessimo dogmate ante omnia retractanda et emendanda videbantur, retractasset atque in postrema edi- tione locorum communium exposuisset, excommunicari et delirii etiam insimulari curaverit, licet Jenae, non Magde- burgi agat. Hie nebulo subornarat in meum eaput proditorem ad viam quae a Venetiis Augustam per Aenipontem ducit, quo comperto fui coactus alia via instituere iter. Causa est, quia ad conficta de me mendacia acriter illi respondi?).* Demnach war P. benachrichtigt worden, daß Flacius gegen ihn auf dem Wege von Venedig nach Innsbruek einen Mörder gemietet. Er änderte darauf seine Reiserichtung, und meinte, dadurch einer Lebensgefahr entwichen zu sein. Klingt schon jene Annahme über Flacius’ Mordplan ungeheuerlich, so wird sie um nichts wahrscheinlicher durch die allerdings interessante Enthüllung, es sei ein gewesener Freund P.s gewesen, der, um des Flacius’ Zorn zu entgehen, die Aufgabe, P. aus dem Leben zu schaffen, auf dem oben erwähnten Wege auf sich genommen. Nach den spärlichen Mitteilungen, die wir über Joh. Schrótter, während P.s Aufenthalt in Wien seinen Freund, daselbst besitzen, sind wir berechtigt zu vermuten, daß man P. die Sache so dargestellt habe, als sei gerade dieser mit seiner Ermordung betraut worden. In demselben Briefe heißt es a. a. O. über Flaciüs weiter: | „Hoc vero pessime habet Satanam ea in factione, cujus secundus post Lutherum suum in Saxonia Papa vult non nomine sed reipsa etiam uvgsaxıg excommunicantiorem Ro- mano, lllyrieus haberi, et ideo non tantum pro illo suo Elia Germano certat, sed quisquis cum eo putre et olidum ca- daver transfugae Monachi non adorat, imo quisquis non amplectitur quadraginta capitum aut soltem 39 Hydrae assurgentis et totum mundum perdentis, corpus monstruosum, statim devorandum diris judicat. Hae fuere causae, quas miserandus homo habuit, ut ad innumeros bonos viros, qui rationalibus et demonstrativis doctrinis volunt esse locum,

?)) Von mir gesperrt.

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quosque miserabiliter, aut carcere prineipum dementatorum teneri confieique curavit, aut omnino proscribi et excom- municari, etiam unum, eo quod mihi amicus antea fuerat et perfamiliaris Viennae, adegerat ad tantam desperationem, ut omnino illi tamquam ratione recta utenti (erat enim Me- dicus) aut carcere aut exilio fuerit illi pereundum, nisi alioqui reciperet, fore uf ubicunque me in Italia inveheret, me occidi quovis modo curaret.“

Doch sei es ihm gelungen, zu entweichen und. die Reise zu vollenden. -

Es kann ja sein, daB Flacius, der zur Zeit P.s Be- freiung aus der päpstlichen Haft in Jena großen Einfluß besaß, den Schrötter als gewesenen Freund P.s befehdete, besonders wenn dieser vielleicht auch in Jena seine Sym- pathien für P. nieht verleugnet hat. Mir ist übrigens hierüber Näheres nicht bekannt geworden. Daß aber Fla- cius naeh P.s Leben getrachtet und daß sich dazu Schrötter als Werkzeug hergegeben hätte, klingt so unglaublich, daß man eher geneigt ist, an einen Scherz zu denken, den sich jemand mit P. der ja allen Grund hatte, nach allen Seiten hin mißtrauisch zu sein, erlaubt hat. Es ist ferner wohl zu merken, daß P. in demselben Briefe seine Überein- stimmung mit Schwenckfeld ableugnet!), trotzdem sein diesen lobender Brief, den Flacius drucken ließ, öffentlich vorlag. Mag sein, daß auch jener Brief dazu beigetragen hat, seinen Rufsowohl in Basel als auch bei den von neuem sich sammeln- den Vätern von Trient noch ärger werden zu lassen, als er bisher gewesen, so daB ihm auf dem deutschen Boden nur Mißerfolge winkten.

Wo anders sollten schließlich seine mühevollen Wande- rungen enden als in dem Vaterlande, in dem er nach seinen Beteuerungen aus dem Jahre 1559 schon damals am liebsten verweilt hätte? In trüber Stimmung richtete er seine Schritte seiner Heimat zu. Freilich erwartete ihn zu Hause kein warmer Empfang. In Autun hat er eine Apologie abgefaßt, worin er seine Christologie und sonstigen

1) So auch in einem anderen bisher ungedruckten Briefe an Oporin von 1561.

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Lehren verteidigte. In Lyon, wo er manchen Anklang gefunden zu haben scheint, wurde er gar von den heimatlichen Evangelischen angefeindet.

Während seiner Abwesenheit hatten sich nämlich in Frankreich die religiösen Verhältnisse zugespitzt. Die Evan- gelischen hatten in der größten Gefahr ihre Organisation erfolg- reich durchgeführt und, geleitet von hervorragenden und auch äußerlich mächtigen Männern, schienen sie sich auf einen Kampf auf Tod und Leben zu rüsten. Da wollte P., als er Oktober 1561 in Lyon ankam, seinen Mahnruf zum Frieden erschallen lassen. Er faßte zu dem Zweck zwei Schriften ab. Einer seiner früheren Hörer, der Doctor juris d'Antoine, vernahm von seinem Erscheinen in Lyon und überredete den Buch- drucker, er möge sich vor P. hüten und von ibm nichts drucken. Antoine bekam die Schrift, deren Druck er glücklich verhindert hatte, in die Hand und teilt uns wenigstens den Titel mit: „Le lien, ou concorde du monde, autrement dit la raison naturelle des articles de la foi chrestienne*: also der Grundgedanke derselbe, wie in seinem Werke OTC. Im ferneren sagt der Titel, das Werk wolle die guten Christen in ihrem Glauben stärken und alle Menschen versóhnen da- durch, daß wir zum Christentum gezwungen werden. Postell, der sich darin Kosmopolit nennt, will damit zugleich sein "Glaubensbekenntnis ablegen!) Damit begnügte sich aber der eifrige reformierte Jurist nicht. Warum sollten wir hinter Rom und seinen Gerichten zurückbleiben? Er erstattete auch dem Magistrat die Anzeige, aber P. wurde vor weiteren Folgen der Anfeindung, diesmal seitens der Evangelischen, d'Antoines angeblich durch den Kardinal von Lothringen geschützt. So sagt es d'Antoine selbst.

Aber den Druck einer anderen Schrift konnte d'Antoine nieht mehr hintertreiben. Sie spiegelt die patriotische Be- sorgnis ihres Verfassers noch deutlicher wider, Ihr Titel: „L’unie moyen de l'aecord des protestans, appellez en France Huguenotz, et des Catholiques, ou Romains et Papistes, avec raison proposé*. Schon der Titel zeigt, daß die meines Wissens uns nicht erhaltene Schrift von der in Wien abgefaßten

1) Vgl. die Schrift von d'Antoine S. 9.

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völlig verschieden ist. Sie war in Propositionen abgefaßt, deren Zahl, nach d’Antoines Gegenschrift zu schließen, wenigstens 24 gewesen ist. Mit großem Eifer legte sich d’Antoine auf ihre Widerlegung und hat uns einige Frag- mente davon aufbewahrt, die uns jedoch nicht viel Neues bringen. (Die raison naturelle wird ebenso betont, wie die katholische Abendmahlslehre!) Von Interesse ist der Satz, der das Motiv zu diesem neuesten irenischen Produkt P.s angibt: „Davantage voyant la gent Gallique en extrem dangier et perturbation a cause de la religion*'). Aus der schon einigemal erwähnten, gegen P. höchst feindselig ge- haltenen Gegenschrift d’Antoines ist klar zu ersehen, daß P. auf der evangelischen Seite nicht günstiger als auf der katholischen beurteilt wurde.

Mag d’Antoine auch vieles über P. gewußt haben, über den Ausgang der Anzeigen gegen ihn war er nicht gut unterrichtet. Auf die Angaben, wie viele P. in Lyon ver- dorben habe, wurde vom König P.s Verhaftung angeordnet. Doch wurde er bald darauf, Februar 1562, nach einer günstigen Mitteilung der Lyoner Obrigkeit, enthaftet, und er nahm seinen Weg von neuem nach Paris.

VI. Postells letzte Jahre in Paris.

Postells Rückkehr nach Paris glich der eines Schiff- brüchigen. Gerichtsverhandlungen über seine Lehren und Taten, Apologien und Retractationen, Polemik mitverschiedenen Gegnern?) blieben auf der Tagesordnung. Zunächst wurde er in einem Kloster auf drei Monate interniert?) und es scheint,

1) Daselbst S. 84.

3) P. war nach Lefrancs verdienstlichen Forschungen „l'objet d’ un certain nombre des pamphlets", davon einige äußerst heftig ge- wesen seien. L. bespricht ein solches unter dem Titel: „Exhortation aux princes chretiens sur le fait de la paix“ etwas eingehender, da- nach sei P. „démoniaque“, der verruchteste oder auch der unglück- lichste Mann.

3) Über seine Verhaftung berichtet P. an seinen Freund J. Ubertus Sealiger, der mit ihm sein Nachtlager geteilt hatte in der Hoffnung, von ihm etwas in orientalischen Dingen zu profitieren, der sich aber in seinen Erwartungen, besonders in betreff des Arabischen, einiger- maßen enttäuscht sah. Opuscula minora etc. S. 461.

B*

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daB dies auch nach dem Ablauf der genannten Frist sein dauernder Aufenthalt geblieben ist. Schon dieser Umstand ver- leiht seinen letzten Jahren die Signatur: er sucht, wohl auch innerlich, Aufenthalt im Schoß der katholischen Kirche, gibt aber dabei seine Vergangenheit nicht auf. Folglich gehören auch diese Jahre zu unserem Thema. Einzelheiten zur inhaltlichen Bereicherung der Charakteristik Postells oder neue Reformgedanken von ihm kommen von jetzt an in sehr dürf- tigem Maße zum Vorschein. Nur weniges von dem, was er noch abgefaßt hat, wurde gedruckt. Zuweilen erhielt er die Freiheit zurück, konnte sich frei bewegen, ja gar an eine Reise ins Ausland denken. Er konnte auch Vorlesungen halten, über die man berichtet, daß sie von sehr vielen besucht waren. Alles, was wir noch von ihm vernehmen, tönt uns nur wie ein schwacher Nachklang einer einst mächtigen Rede entgegen, aber sein Universalismus ist geblieben. Aus dem Propheten und Reformator ist ein Verurteilter und stets von Neuem Angeklagter geworden: vieles von dem, was er ver- kündet hatte, konnte er nicht mehr aufrechterhalten, eigentlich mochte er aber nichts preisgeben. Die Geschichte der letzten Jahre hat, um nur eins za nennen, gerade seinen Heilstermin in bitterer Weise Lügen gestraft, und damit gerade die „divinatio“, auf die er seine ganze Lehre aufbaute, in ihrem Grunde erschüttert: neue Berechnungen erbringen neue Termine. So werden die Apologien notwendig zu Retrac- tationen: ihr Grundzug ist der, den wir in den Schriftstücken des Angeklagten von 1554 kennen gelernt haben.

Postell hat vor allem gegen Matthieu eine Apologie geschrieben, die im Titel die Worte aufweist: „avec Naturele et Rationale prouue des Catholikes verites“, die ja manches interessante Detail enthält?!) und Matthieu, wenn auch nicht bis zum Schluß, folgt. Wir vermerken daraus nur die Leug- nung der Existenz von Postellianern, er selbst hätte es stets gewehrt, daß man sich nach ihm nenne?), Freunde und Ver-

1) Er leugnet, Adam und Christus als Anthropogynen genannt zu haben f.8. Von Wien sei er nach Venedig gegangen wegen des Katalogs seiner Irrtümer und Ketzereien f. 11. Sein rümisches Ge- füngnis sei Ripetta gewesen. Nach f. 28a scheint die Apologie 1563 verfaßt zu sein. 3) fol. 3.

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ehrer zählte er aber in ganz Europa zu tausenden. Im übrigen leugnet ja P. die von M. angeführten Tatsachen nicht, sucht sie aber mit katholischen Anschauungen in Einklang zu bringen. |

Den beiden evangelischen Kirchen gegenüber hat er sich doch für das meist so verurteilte Babylon-Rom aussprechen müssen, freilich tat er es, wie wir schon sagten, nicht in unbedingter Weise. Den Hauptgedanken in der neuen Heils- lehre, die Erlöserschaft Johannas hat er doch nicht preis- gegeben. Darüber hatte er sich dann der Königinmutter gegenüber zu verteidigen. Aus der Apologie seiner Ver- bindungen mit der Mutter Johanna sehen wir, daB er an ihrer Mission und der grofen Bedeutung der Frauenwelt aueh jetzt noch festhält. In derselben Schrift versichert er ferner, daß er in den Hauptsachen mit Ignatius und seiner Gesellschaft so sehr einverstanden sei, daß er mit größter Freude sein ganzes Leben in ihrer Mitte zugebracht hätte, wären: nicht die uns bereits bekannten Differenzen dazwischen getreten!) Vielleicht zur näheren Beleuchtung dieses schein- baren Widerspruchs verfaßte er eine besondere Schrift über die Doctrin der neuen Eva, in der er systematisch und ausführlich die etwas verblaßte Heilstheorie darlegt. Es scheint, daß diese Schrift an die theologische Fakultät gerichtet worden ist, vielleicht auf Anordnung des Königs: in der Darlegung, in der auch persönliche Erlebnisse mitgeteilt werden, fehlt der. Hinweis auf den gallisch-patriotischen Charakter der ganzen Theorie nicht.

Es ist Postell aber nicht gelungen, seinen Ruf zu retten. Wie schlimm dieser war, das können wir aus der Rede von Etienne Pasquier schließen, der in dem ersten Prozeß der Uni- versitàt mit den Jesuiten (1565), in seiner Rede Postells Extra- vaganz in abschreckender Weise schilderte, und ausrief: „De quel ordre était il? De la vénérable Société de Jesus?)". Tatsüchlich war das nur zum Teil Unrecht gegen die Jesuiten zum Teil auch gegen Postell. Denn, daß dieser neben dem Festhalten an der neuen Eva auch sonst in der römisch-

1) Vgl. auch Sallier a. a. O. S. 814. 2) Fouqueray a. a. O. I S..398,

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katholischen Kirche alle seine religiösen Bedürfnisse nicht befriedigt gefunden hat, darüber erfahren wir gerade aus diesen Jahren. Aus dem September 1563 ist ein Brief von ihm an Masius datiert!), in dem er über seine Mittellosigkeit klagt, da der König seine Mühen um die Mohammedaner- mission nicht lohnen wolle. Und er habe doch mehr Hörer, als die auf ihn neidischen übrigen Professoren. Er kommt dabei wieder auf seine restitutio zu sprechen, ihr Mittel die natürliche Vernunft. Diese will er aber von den Extremen trennen; er betont seinen Widerspruch gegen die Boccaccio- sche Fabel von den drei Ringen, wobei er nicht versäumt auch das Dekameron zu verurteilen, ferner das Buch de tribus impostoribus, das unlängst in Cadomi von Calvinisten ge- druckt wurde. Die natürliche Vernunft wird zeigen so meint er daß der wahre und goldene Ring allein der ewigen Wahrheit der christlichen katholischen Kirche gebührt. Im übrigen spricht er viel von seinen Bemühungen um die Arabermission, die er noch immer nıcht aufgeben will, wobei er Clenard und Raimundus Lullus als seine Vorgänger anerkennt. Aus dem Anfange des Briefes erhellt, daß der Buchdrucker van Antwerpen Plantin der Vermittler der Korrespondenz mit Masius gewesen ist. Es liegt sehr nahe an- zunehmen, daß ihm sein Brief an Schwenckfeld, der ja bald bekannt geworden ist, in weiten Kreisen der verschiedenen Separatisten Sympathien erworben hat, die sich möglicherweise vor Jahren bis nach Holland schon erstreckten. Eine Hand- schrift ohne Datum zeigt uns, daß er Anlaß hatte sich vor dem Verdacht, er sei ein Anhänger des David Joris, zu rechtfertigen. Von der Rechtfertigungsschrift ist uns aller- dings nur der Titel erhalten geblieben: Retractationum liber, in sua de restitutione omnium seripta institutus. Ms. A. 1560, ubi de Davidis Georgii Batavi Haeresiarchae erroribus et exustione post mortem agitur ... Verdankte er der durch den Brief (an Schwenckfeld) geweckten Polemik die Bekannt- Schaft mit dem eben genannten Plantin?

Denn aus den Zeugnissen von P.s Bekanntschaft mit diesem s. Z. berühmten Buchdrucker erfahren wir von seiner Annäherung an die sog. Familisten, mit denen Plantin in

1) Abgedruckt bei Chaufepié a. a. O. S. 230 u. 231.

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nahen Beziehungen gestanden hat. Seit wann Postell mit ihnen . angeknüpft hat und wie intim und wie standhaft seine Ver- bindung mit ihnen gewesen, ist aus unseren dürftigen Nach- richten zur Sache nicht ersichtlich. Wir wissen nur, daß er sich 1567 zu den Familisten gezählt hat. Offenbar hat seine deistische Anschauung auch in der letzten Pariser Periode keinen Abbruch erlitten: der mystisch-dunkle Hintergrund der Schriften des Familistenhauptes Nielaes entspricht gut Postells eigener Sehriftstellerei, wie wir sie besonders in den mit der Kabbala zusammenhängenden Schriften kennen lernten. Es fehlt an Zusammenhang auch in Nielaes Ausführungen, oft auch überhaupt an Sinn. Die Zitate aus der Heiligen Schrift stehen ohne einleuchtenden Grund da. Doch kann man immerhin feststellen, daß nach N. die Liebe die Erlösung bringt, sie ist das höchste und einzige Gesetz. Äußerer Kult ist ohne Bedeutung. Die Religionen sind nur Symbole. Kirche und Heilige Schrift haben nur relativen Wert, und zwar auch die Evangelien. Das Prinzip der Moral ist die Selbstverleugnung. Man könnte einwenden, daß P. stets und gerade in seinen letzten Jahren dem katholischen Kultus hohe Wertschätzung zu Teil werden ließ, allein alle die angeführten Grundsätze haben ja auch Niclaes nicht verhindert, die römische Frömmigkeit zu üben. Daß solch eine Verbindung zwischen dem verhafteten und sonst ver- mutlich überwachten P. und seinen holländischen Freunden aufrechterhalten wurde, mag auffallen; es ist vielleicht so zu deuten, daß man ihn, wo er frei war, an gelehrter Kor- respondenz, vielleicht gar an Bewegung, nicht hindern wollte. Somit beweisen seine an Plantin gerichteten Zeilen, daß er bei seinen schon früh kundgegebenen und seit 1547 fester gewurzelten Anschauungen auch in den letzten Jahren seines Lebens ausharrte. Er schreibt an Pl, daB die Mit- teilung seiner Ansichten an die Brüder, „à la Compagnie de la Charité^ nicht unnütz sein dürfte: ,car come Dieu est mon pére, aussi Nature est ma mére*. Doch scheint er sich aueh bei den Familisten nieht vollen Vertrauens erfreut zu haben. Seine Retraetationes, seine Versicherung eines unbedingten Gehorsams gegen die Kirche mögen ihm bei den Separierten geschadet haben.

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Dagegen hat er in seiner nächsten Umgebung allmählich das ersehnte Vertrauen wiedergewonnen. Die Brüder, bei denen er wohnte, hatten ihm schon 1566 ein glänzendes Zeugnis ausgestellt. Mit Recht. In den blutigen religiösen Kämpfen, die Frankreichs Frieden und Wohlstand in diesen Jahren erdrückten, stand er mit tüberraschender Entschiedenheit auf der katholischen Seite Als sich dann die religiös-politischen Leidenschaften in der Bartholomäus- nacht entluden, hat sich Postell sogar mit einem Gedicht ans Tageslicht gewagt, in dem er die Greuel jener Nacht ver- herrlicht. Es trägt den Titel: „De laesis Haeresiarchis Elegia!) Coligny wird darin persönlich verunglimpft und geschmäht, als Haupt des von Fremden angestifteten „scelus“ bezeichnet „qui iuratis Haeresiarcha fuit". Eine Fülle von Beispielen aus der alten und besonders der alttestament- lichen Geschichte entschuldigt den König und rechtfertigt die Freude des Verfassers, die sogar in der Zukunft des Er- eignisses gedenken soll.

„Mens quoque stat nobis omnes signare per annos

Hane lucem precibus, quae dedit auxilium“.

Mit einem Gebet ans Christentum schließt die mit großer Gelehrsamkeit ausgestattete Dichtung, die ein vorgedruckter Vers?) von F. Le Picard also preist:

„Non ita, erede mibi (doete ó Postelle) vireseunt

Lilia: non tanto fragrat odore rosa:

-am m oee èë D 0 0 G è 8 A-0080 CD

Man erkennt den mutigen Prediger, der vor einem viertel Jahrhundert die Vüter von Trident über die Toleranz be- lehrte, den Apologeten Servets, den Verehrer Melanchthons, nieht wieder!

Als im Jahre 1572 ein Komet erschienen war, haben darüber viele Kenner ihre Meinung geäußert. Mit dem Löwener Cornel. Gemma zusammen hat auch Postell darüber einige

1) Auctore Guilleilmo Postello Rothomag. Lutetiae Ex Typo- graphia Nicolai Montani 1572.

3) Die Inschrift lautet: G. Postello Ebroicensi Canonico F, Le Picard.

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Zeilen veröffentlicht. De Stella peregrina ist der AuBentitel, unter dem die beiden Arbeiten zusammengefaßt sind, Postells Arbeit hat noch einen besonderen Titel!) Sie ergeht sich in Erörterungen über die Bedeutung der Cassiopea, ttber die Verdienste des Aries zur Zeit, und erinnert an die nahe Lösung des Weltlaufs, die mit dem Innewohnen Christi unter uns anheben soll. Die apokalyptischen Berechnungen erinnern an jene aus dem Abseonditorum Clavis. Nur daß jetzt bereits seit einigen Jahren, statt 1556 und statt des naehherigen 1566, eine neue Frist 1584 als Termin fest- gestellt wird. EE

Aber nicht minder war seine Aufmerksamkeit auf die auswärtigen Ereignisse gerichtet. Unter diesen hatte ihn besonders der Kampf mit dem Islam wie bekannt seit jeher beschäftigt. Was Wunder, daß ihn das glänzende Seegefecht bei Lepanto auch zu einer Schrift veranlaßte. Vermutlich erinnerte ihn dieser Sieg der christlichen Waffen an die Rolle, die Johanna in der Weltreform der Republik Venedig zugeschrieben wurde. Wenigstens ist eine solche Deutung des Titels des verloren gegangenen Werkes möglich:

G. P. de Tonitru summo, sive de summa divinae potentiae demonstratione, ex autoritate, ratione et sensu deducta. Quorsum vergat Vietoriae a Venetorum dominio de Turcarum classe reportatae facinus A. Domini 1571.

Der Gedanke gehörte bekanntlich zu seinen liebsten, und bald ergab sich eine neue Gelegenheit zu ihm zurück- zukehren. Im Jahre 1575 ließ er eine Neuausgabe der Histoire orientale erscheinen?), die er Hercules Franz von Valois, dem Sohn und Bruder des Königs gewidmet hat (Paris, St. Martin 30. März). Die Königin Mutter, Catharina von Mediei, wollte den Verfasser zum Erzieher ihres Sohnes,

- 1) Der Titel, bisher nicht genau publiziert, wird deshalb hier wieder- gegeben: De nova stella quae iam a XII die Novembris Anni 1572 ad 26. Junii anni 1578 sine parallaxi ulla in eodem statu excepta magnitudine durat, signumque crucis, cum tribus Cassiopeae stellis rhombi instar exprimit, Gul. Postelli iudicium,

*) Ihr Titel bei Des-Rillons nicht genau "wiedergegeben. Nach der Widmung ist diese Ausgabe eine Art türkischen Vokabulars, aber im Titel selbst, wie wir ihn bei D.-R. finden, ist dies nicht angedeutet.

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ein Zeichen „de la mutuelle benevolence, que vous et elle en ce m’ hauez monstré^, Er nahm den Auftrag nicht an, aber der Folgezeit wollte er ,tesmoignage de la reuerence

el obseruance et amour que ie vous porte“ bieten und widmet .

ihm eine neue (3. Ausgabe der Arbeit über die türkische Republik. Die ziemlich umfangreiche Widmung zählt alle uns bekannten eigenartigen Gedanken Postells theolo- gischer und historischer Art ohne festen Zusammenhang auf, bespricht besonders die Bedeutung des Namens Hercules, um dann dessen Träger die Aufgabe einer Einigung der Menschheit unter Christo und Frankreich als hohe Mission zu empfehlen. Daß sein Herz doch nicht dem offiziellen Kirchtum gehörte, zeigt der Entwurf eines Briefes an den Papst Gregor XIII. aus demselben Jahre. Ohne des Papstes hohe Würde antasten zu wollen, bittet er in Demut um Auskunft auf einige Fragen, zu denen ihn seine Gewissensnot und ‚sein Patriotismus bewegt. Die erste ist, wie man die Schriften von jemandem verurteilen kann, die er schreiben wird, zumal wenn er retractiert hat. Sie betrifft also das Inqui- sitionsverfahren. Die zweite: wie konnten die Väter der Kirche das Symbol fälschen, wo doch der Heilige Geist von der wahren Kirche unzertrennlich sei. 3. und 10. betreffen das Abendmahl, letztere beanstandet die Kelchentziehung. 4. und 6. werfen dem Papst vor, daß er die Frage von dem Vorrang der weltlichen Fürsten nicht entschieden hat; diesen Machthabern will 5. die Indulgénzen für christlich-krjegerische Zwecke zuwenden lassen. 7. Warum hat Rom nichts Offi- zielles gegen den Islam dekretiert? 8. Warum hat der Papst in Bologna erklären lassen, er stehe über dem Konzil, wo doch das Konzil die höchste Instanz der Kirche ist? 9, Warum schreiben die Päpste (wohl in amtlichen Schreiben) ihre Jahre und nicht die Christi? 11. 12. bemängeln aber in wenig deutlicher Weise das Verhalten der Kurie zur französischen Übersetzung der Heil. Schrift, und ihr Zögern, eine ratio fidei herauszugeben. Es klingt hier etwas vom Gallikanismus, etwas vom christlichen Orientalismus durch, protestantisch ist fast nichts dapan (wie wäre dies auch 1575 in einem Kloster Frankreichs denkbar?); die politischen Beschwerden sind wie im Interesse des europäischen Friedens, fast wie

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eine Ergänzung der Widmung der neuen Ausgabe der tür- kischen Republik. So ist dies Konzept (ob aueh abge- schickt?) doch auch im Sinne der ersten großen Schrift Postells über die Eintracht der Welt.

DaB ihm diese sehr am Herzen lag, zeigen seine zahl- reichen, bisher unbekannt gebliebenen Briefe an den Basler Prof. Theodor Zwinger, den bekannten Poly- histor, so besonders der vom 21. XI. 1571, wo er ihn ermahnt, er möge der Universalis Ecclesia treu bleiben. Besonders wertvoll für uns ist ein späterer undatierter, in dem beide als „de abolenda Universi violentia“ tberein- stimmend erscheinen. Als seine Hauptschrift galt P. auch jetzt noch die OTC. das zeigt ein Brief an Cossardt (Juli 1577), in dem er deren Übersetzung ins Französische empfiehlt: „quia veritatis aeternae est“. Später empfiehlt er dem Zwinger gar die Versöhnung der Evangelischen als ein Mittel dazu. Das Scheitern seiner Erlösungspläne läßt ihn ferner die Frage nach dem Warum? aufwerfen: ist es die Folge seiner Sünde, oder der bösen Stimmung der Geister gegen alles Heilige? Weil aber der Mißerfolg un- erkennbar ist, läßt er das meiste durch Andere verrichten, zumal er in ganz Europa, besonders aber in Paris so viele Hörer habe. > | |

Nicht minder beschäftigten P. aber die Geheimnisse des Glaubens, so die Transsubstantiatio (er schreibt über den localis status des Leibes Christi im Sakrament) = G. P. libellus: „De locali statu aut positione corporis Christi in Sacramento, et quid localiter adorari et recipi debeat"; die Verfassungsfrage (er entwirft eine Verfassung auf Grund der Einheit des Leibes Christi; Kirche und Politik sollen darin zur Einheit werden; er berücksichtigt dabei die jüdische Ge- schichte und besonders den Tempelbau Ezechiels); er unter- sucht den Naturbegriff, dem er schon so viel Arbeit gewidmet hatte, und veríaBt eine Ergünzung zur Orbis Terrarum Con- cordia.

Damit habe ich nur einen Teil der uns erhaltenen Hand- sehriften, solche, die sicher aus dieser Zeit stammen, aufgezählt. Wahrscheinlich sind aber in diese Jahre auch andere Arbeisen zu verlegen, aus denen zu ersehen ist, wie vielseitig das Reform-

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 8/4. 13

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interesse ihres Verfassers gewesen ist. Zwei neuerer Zeit gedruckte Briefe an den Kartographen Ortelius zeigen, -wie regen Sinn P. für jeden Fortsehritt auf dem Gebiete der Geographie bis zu seinem Ende behalten hat. Wie lebhaft er das Bedürfnis nach einer Erneuerung des Erziehungs- wesens empfand, lesen wir in dem, freilich etwas groB- sprecherischen Titel:

Guilielmus Postellus Apostolica professione sacerdos et Restitutus emisit, pacisque universi causa scripsit. De admirandis numerorum Platonieorum secretis et divina vir- tute intelligentiae in illis absconditae, qua duce adultus, ef Mosaica christianave disciplina imbutus, uno aut altero anno facilius, in Encyclopaediae, seu universi disciplinarum orbis cognitionem devenias, quam totis viginti annis, usitato ad hane diem Scholarum eursu, indefessis pervenias sudoribus. Ex priscorum Platonis et Pythagorae praeceptorum, hoc est, ex Moseos alumnorum seriptis, unde illi desumpserunt. . . Ein anderer Titel, der sich fast wie ein Bruchteil liest, besagt dasselbe:

Interrogata Praeceptoris proposita Discipulo, ad erudi- endos pueros et ignorantes in Doctrina christiana et via Domini Dei. Florentiae, juxta Archiepiscopale 1568.

Àn die Kalenderreform des Papstes Gregor werden wir dureh einen anderen Titel erinnert, ohne zu wissen, ob er früheren oder späteren Datums als des Papstes Ver- fügungen ist:

Ce Guil. Postelli de Correctione, emendationeve, aut restitutione potius Calendarii, opusculum, quo sine ulla per- turbatione, et cum summa facilitate effectum completumque id redditur, quod iam a sexcentis annis et supra Ecclesia quaesivit ut debuit, et nunquam potuit efficere.

Die vorhandenen Handschriften, deren Titel an diesen anklingen, ergeben sich hauptsächlich in mystischen Zauber- ahnungen; von solchen geben Zeugenschaft auch seine letzten Briefe, die zugleich beweisen, daß es ihm an äußerer Be- wegungsfreiheit nicht gemangelt hat.

Zu den letzten Arbeiten gehört: „Les premiers ele- ments d’Euclide chrestien, pour la raison de la Divine et Ethernelle verité demonstrer. Par Guillaume Postel dict

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Rorisperge, Doyen des lecteurs du Roy“. Die Arbeit- wurde 1579 in Paris gedruckt. Die Anlehnung an Euclid nimmt einen seiner Jugendgedanken auf. Doch wie anders hier die Ausführung! In französischen Versen gibt er hier die christ- liche Wahrheit gemischt mit politischen Träumen von dem Bande zwischen Jerusalem, Venedig, Paris. Christi Herrlichkeit wird verkündet wie einst Euclides seine Doctrin in Megara - verkündet hat! Daran schließen sich Verse „Au Roy, au nom du sainct Esprit“ an über Jesu, Gottähnlichkeit, Nach- ahmung.

Die Neigung der Väter, bei denen er in Haft lebte, hat er so sehr gewonnen, daß ihn Marrier, der Historiograph des Ordens, gar von seinem schlechten Ruf rein waschen will. Hätte aber P. schriftlich oder im Wort auch gefehlt meint M. —, so habe er das durch Buße und Ernüchterung ge- bü8t und verbessert). Er genoß auch das Vertrauen nicht nur des Monarchen, sondern auch anderer Vornehmen: „Fürsten und Magnaten, Gelehrte, besonders Wissensbegierige schlossen fortwährend seine Zelle“?). Aus seinem Testament zitiert der genannte Historiograph die Worte: „Si ad mea peccata respieio, non est mihi pars in coelo. Sed cum ad Jesum meum redemptorem aspicio, iam in caelestibus me versari confido, eogltoque et spero“®). Ihn sah er schon bei der Naehrieht vom Erdbeben 1580 nahen, nur noch vier Jahre irennten die Welt von seinem Wiedererscheinen und der end- lichen Auflösung des Alls. In dieser Erwartung ereilte ihn der Tod, drei Jahre vor dem neuen, wie die Folge zeigte, ebenfalls falsch berechneten Termin. Eine neue Retraotatio wurde ihm so erspart.

Was auch alles an wirren lues und kurzlebigen Erleuchtungen durch seinen vielseitig bewegten Geist ge- gangen sein mag: die Verehrung, die er dem Sakrament des Altars zuteil werden ließ, zeigt deutlich, daB die katholische Kirche mit ihren zahlreichen Propheten und Mystikern doch

1) Marrier S. 558. Ebenso berichtet auch Raemond, daß er be- sonders der Messe mit der tiefsten Devotion zugehört hat, 2 Daselbst 554. '3) Daselbst S. 534. Marrier druckt auch das biographische Frag- ment von Thou ab, das auch Theyet wiedergegeben hat 13*

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die geeignetste Heimat seiner infolge äußerer Verfolgung und innerer Spaltung zerrütteten und gelähmten und deshalb sich der Wirklichkeit am liebsten hoch entrtüokenden Seele gewesen ist, Die römisch-katholische Kirche von damals, könnte man auch vielleicht sagen. Ob er sich, wie so viele andere, auch mit der vatikanischen versöhnt hätte, die Frage ist natürlich nicht zu entscheiden; ein Teil seiner Reform- gedanken, die ja zum Teil auch die zeitgenössischen evan- gelischen Kirchen sehr weit überflügeln, ließen sich doch am leichtesten in den Rahmen des Altkatholizismus unterbringen. Ein anderer Teil blickt freilich in eine ferne Zukunft, der wir schließlich auch das letzte Urteil über ihn und sein Sehnen tiberlassen können.

—— -——— --

VII. Rückblicke und Schlußerwägungen.

Wir haben die Frage tiber den Ursprung der ekstatisch- visionären Seelenzustünde P.s, in denen der Schlüssel zum Verständnis seiner Persönlichkeit liegt, offen gelassen. Nach der aus anderen ähnlichen Fällen sich ergebenden Analogie läge es am nächsten, eine natürliche Veranlagung anzunehmen, von der wir nichts weiteres wissen, weil wir über seine Jugend fast ohne Nachrichten dastehen. Mag sein, daß die Kabbala seine Überzeugung von seiner höheren Mission geweckt oder wenigstens genährt hat. Gehoben durch national-patriotische und dabei doch apostolische Motive trat er mutig vor seinen König, ihm die seiner harrende hohe Aufgabe eröffnend. Zurückgewiesen zeigte er deutlich, daß es sich ihm um eine heilige Sache handle, indem er sich dem demütigenden Novi- ziat bei den Jesuiten anbequemte, aber die sachliche Differenz zwischen seinen Zielen und denen des Ordens trieb ihn aus dessen Mitte. Als endlich ein von ihm stets als höchste Instanz gefordertes Konzil die Kirche erneuern und den Frieden der Christenheit wiederherstellen sollte, trat er mit mehreren Schriften und mit einer Botschaft an die Väter heran, wie wir solche in der heiligen Geschichte aus dem Munde strafender Propheten wiederholt vernehmen: „Das Himmelreich naht heran, bessert euch.“ Nur daß er dar- über hinaus eine neue Religion mit Bevorzugung der orienta-

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lischen konstruieren wollte, Eine Änderung, wohl nicht in seiner Seelenverfassung, aber in der Erkenntnis seiner Lebensaufgabe geschah infolge seiner seelsorgerischen Praxis in einem Hospital. Eine ähnlich veranlagte Jungfrau kündigte sich ihm als eine weibliche Erlöserin zur Ergänzung des bisher unvoll- endeten Heilwerkes mit ihrem nahe bevorstehenden Tode und Auferstehung als ihrem Apostel an, und willig und mutig übernahm er das lästige Amt, um es, ungeachtet aller da- mit verbundenen Widerwärtigkeiten und Gefahren, in dem bunten Wechsel seiner meist traurigen Lebensschicksale fest- zuhalten. Sein Benehmen ist in den folgenden Jahren durch der Jungfrau Tod und Auferstehung bestimmt. Seine Flucht vor den weltlichen und geistlichen Gerichten und Gefahren bedeutet noch nicht Mangel an Mut und Treue; dies zeigt sein Wiener Aufenthalt, der zugleich beweist, daß für ihn über dem nationalen Gedanken der religiöse gestanden hat.

Dagegen zeigt sein Verhalten vor der Inquisition einen inneren Kampf, den man schon als Schwanken bezeichnen kann. Soll man es so erklären: er gab sich augenblicklich preis, um sich der Sache für die Zukunft zu retten? Hier sind die Motive nicht klar, zumal es fraglich ist, ob und wieweit P. damals klaren Motiven überhaupt folgen konnte. Ein Kampf zwischen seinen. Reformgedanken und der Kirche, die sie verwarf, kennzeichnet auch die beiden letzten De- zennien seines in Klosterhaft gefristeten Daseins. Sein Wider- stand gegen das offizielle Kirchtum hatte Stütze in der Revision der unentwegt genährten chiliastischen Erwartung im Temporüren gab er nach und bequemte sich gar einer Verherrlichung der Bartholomäusnacht an.

Daß einer innerlich so unruhigen, dabei durch äußere Ereignisse hin und her gezerrten Seele keine geordnete, geschweige denn formvollendete Produkte entstammen konnten, bedarf keiner langen Erklärung. Wo sich die „im- petus“ rasch ablösen, da fehlt der Zusammenhang auch zwischen den einander noch so nahe liegenden Gedanken, die P. teils erworben, teils wie er selbst meinte von oben erhalten.

.. Waren seine exstatischen Zustände die Folge einer an- geborenen Anlage, 80 mag ja die Sehulung des armen Jüng-

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lings mit der rastlosen, hingebungsvollen Arbeit die Keime einer zu frühen Entfaltung der bedenklichen Neigungen hintangehalten haben. Und diese Schulung stand unter der Devise der Vernunft gegenüber der Autorität, der geistigen Freiheit gegenüber dem Druck! Hierauf lassen sich die meisten seiner Reformgedanken zurückführen. Diese Ideen, sich Sabieudes Ideen von der Fraternität aller Menschen an- schließend, führten?) zu der Forderung der Einheit des mensch- lichen Geschlechts. Das hatte ja auch Vives gefordert. Aber P, mag in der Kabbala ein Kompromiß zwischen der Apokalyptik und dem Rationalismus gefunden haben, und bleibt bei dem apologetischen Gedanken des Vives nicht stehen. Er sucht die Einheit des Menschen unter allen Religionen; will eine neue aus den drei vornehmsten konstruiert sehen, derart, daß die orientalischen zum mindesten ebenso zur Geltung kommen wie die christliche. Seine Versuche, die Einheit der Gedanken- vorstellungen der Menschen nachzuweisen, und zwar ebenso der praktisch-politische (OTC.) als auch der metaphysische (Panth.), zeigen, daß er nicht der Mann dazu war, sie auch nur mit relativem Erfolg auszuführen, aber sie sind ein An- fang, der, schtichtern und unsicher wie er war, wohl nicht weit führen konnte, aber als solcher gerade heute als nicht ver- altet erscheint. Dieser Anfang ist P.s eigene genuine Tat. Daß er aus der so betonten Einheit auch die Konsequenz der Toleranz mit solchem Nachdruck, selbst wehrlos, gar gegentiber den Vätern von Bologna gezogen hat, dient ihm zu hoher Ehre: er zeigt sich seinen Zeitgenossen weit voraus.

Daß er dann gerade unter dem Einfluß der Kabbala zu einer Sexualisierung der Heilsgeschichte und zu allerlei absonderlichen, zum Teil kleinlichen Hypothesen und Forde- rungen gelangte, das war eben sein Verhängnis. Die Lehre von der neuen Eva in Syzygie mit dem neuen Adam er- scheint uns ebenso abgeschmackt wie der psychischen Patho- logie zugehörend; jedenfalls sollte sie auch zur Legitimation des Apostels und seiner Mission dienen; daß sie nicht ganz sinnlos war, zeigt der Applaus, den er mit seinem Evan-

!) Auch an einer mir später bekannt gewordenen Stelle nennt. P. Sabieudes Schrift mit besonderer Hochschätzung.

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gelium in:seinem Pariser Kolleg errungen hat. Nicht zu ver- gessen ist dabei, daß P. seine Anhängerschaft an die neue Eva mit der Bekämpfung der allgemein giltigen Anschauungen von der graduellen Minderwertigkeit des weiblichen Ge- schlechts begründete und demnach mit Recht als ein Feminist des 16. Jahrhunderts gewürdigt werden muß. Der Gedanke, eine Weltmonarchie, die die Vereinigung der Menschheit voll- ziehen sollte, dient schließlich auch der kabbalistischen Apo- kalyptik, ist aber auch mit christlichen Anschauungen ver- -einbar. Auch mit römisch-katholischen. Aber bei P. ist er im Widerspruch mit dem Kurialismus. Der Sitz des ersten christlichen Bischofs soll von neuem nach Osten verlegt werden, und einmal hören wir gar: im Kampf gegen das Papsttum sollen sich die beiden christlichen Lager vereinen. Es sind nur wie wiederholt auftauchende Funken, die schnell verlöschen. Aber hat man den ersten Gedanken vor einiger Zeit nicht wiederum wenigstens flüchtig erwogen? Und steht, oder wenigstens stand, der Protestantismus dem papstlosen Altkatholizismus nicht mit größtem Wohlwollen und größten Erwartungen gegenüber?

Der gelehrte Historiker der Kabbala sagt in kurzer Besprechung der P.schen Jezirahübersetzung, sie trage in den alten Text des Übersetzers Ideen ein. Damit bestätigt er an dem von ihm untersuchten Stück die Auffassung, die ich von P.s Stellung zur Jungfrau Johanna in den über ihr Verhältnis entscheidenden Momenten oben geäußert habe. Den höchsten Maßstab, namentlich für die Kenntnis der höchsten Geheimnisse, bildeten P. doch die Dietamina des heiligen Geistes. Dabei hat er aber dasLernen und Studieren nicht unterschätzt, seine Lehrer nicht verleugnet. Wenn wir seine Hauptgedanken auf Grund einer Äußerung von ihm selbst auf Raymund im Sab. zurückführten, so wollten wir ihn damit nicht isolieren. Französische Forscher sagen es klar und bestimmt aus, daß Raymund die französischen Denker bis ins 18. Jahrhundert hinein gefesselt und be- einflußt hat. Insofern darf man die gleichzeitige fortgesetzte Betonung der neu erklärten Losungsworte Raymunds, Natur und Vernunft, durchaus nicht auf P.s Anregung zurtickführen.

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Zumal ja Montaigne Raymunds Verteidigung ein ganzes Buch gewidmet hat. Aber eine Abhandlung, die über P.s Reformgedanken handelt, darf nicht tiber die Tatsache hinweg- gleiten, daß zwei bedeutende Männer bereits seit langem direkt von P. in Abhängigkeit gebracht werden. In solchen Äußerungen ist zugleich ein Urteil über P. selbst enthalten and dies beansprucht von einem späteren Historiker immer eine Berücksichtigung.

Es sind zwei grundverschiedene Männer, die P. selbst an historischer Bedeutung weit übertreffen. Der erste ist’ der Staatslehrer Jean Bodin. Er soll sein bertihmtes Werk Colloquium heptaplomeres auf Grund von P.s nachgelassenen Papieren abgefaßt haben, in welchen ein Berieht tiber in Venedig abgehaltene Religionsgespräche enthalten war. Äußere Zeugnisse beweisen hier nicht viel, sind aber auch nicht völlig zu widerlegen. Es ist wohl möglich, daB Bodin P. persönlich begegnet ist. P.s Nachlaß ist heute fast de- zimiert, und seine Schicksale sind uns nichts weniger als klar. Ferner ist die Nachricht über die Entstehung des Heptaplomeres beachtenswert, weil sie Guido Patinus!), der sie aufbewahrt hat, auf Gabr. Naudeus zurückführt?), einen Mann, der im Dienste eines Kardinals in Rom weilend, mit Th. Campanella in inniger Freundschaft gelebt hat. Nach dieser Nachricht hatte man in Campanellas Freundeskreisen Interesse für P. und Kenntnis über seinen Nachlaß! Aber den Wert einer historischen Sentenz hat der Bericht nicht, und so kommt es auf die Beantwortung der Frage an: erscheint Bodin . wirklich von P. abhängig und läßt sich diese Ab- hängigkeit nur aus direkter Übernahme von P.s Lehren erklären?

Eine Verwandtschaft zwischen den im Heptaplomeres von Bodin vertretenen Anschauungen und denen, die wir in P.s uns bekannten Arbeiten finden, ist unleugbar. Ich kann nur auf die wichtigsten Punkte eingehen. Beide lehren, daß für die Wahrheit der Religion ihr Alter entscheidet; eine

1) Eine Abschrift des Heptaplomeres in der Pariser National- bibliothek stammt aus seinem Besitz und trägt das Datum 1697.

2) Bibl. pol. S. 169. 2

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solche Religion ist die von Noa, nach Bodin „cum recta ratione mentibus humanis insita". Dieser Naturreligion entspreche nach Bodin auch der Dekalog, obwohl er später ent- standen. Spricht dies alles zugunsten des Judentums, so er- hält es Bestätigung auch dadurch, daß die Juden keine Häresien hatten, folglich bei ihnen über die Lehre eine Sicherheit herrschte. Messias bedeutete bei den Juden nur den poli- tischen Befreier, und das Geheimnis der mohammedanischen Erfolge liegt darin, daß ihre Lehre den Juden und den Arianern entgegenkam. Viele christliche Lehren werden von Bodin als Allegorie aufgelöst, die Zeremonien geringgeschätzt, im ganzen die Autorität bekämpft, und das Beispiel Venedigs, das in ‚religiösen Fragen Toleranz übt, als mustergültiges verherrlicht.

Es ist wahr, daß hier die Hauptgründe P.s wiederkehren, nur mit viel größerer Klarheit und Entschiedenheit. Dabei ist jedoch nicht zu vergessen, daB gerade die speziell P.schen Ansichten, die Torheiten, hier nieht vorkommen, ob- wohl Bodin auch die Kabbala kennt. Ob die Kritik der jüdischen heiligen Überlieferung aus P.s uns unbekannten Arbeiten stammt, können wir natürlich nicht entscheiden. Auch nicht das, ob in den übrigen Schriften P.s eine entschiedene Vorliebe für das Judentum vorherrscht, wie es ja im Heptaplomeres auf Kosten der Christen geschieht. Aber eine direkte Anleihe Bodins bei P. ist durch den Tatbestand selbst nicht gefordert. Wir sehen, daß auch die äußeren Zeugen nichts beweisen. Trotzdem möge die Frage nicht ganz zurückgewiesen werden. Auch wenn wir annehmen, daß Bodin P.s Schriften nicht bedurfte, so kann man doch zulassen, daß er in Übereinstimmung mit P., der in seinen letzten Jahren wieder zu Ansehen gelangte, eine Kräftigung

seiner eigenen Stellungnahme gefunden hat.

Mehr Verwandtschaft herrscht zwischen dem Kalabreser Mönchpropheten Th.Campanella undP. Parallelen zwischen beiden wurden erst in neuerer Zeit gezogen, ohne Campanellas Abhängigkeit zu behaupten, obwohl dieser einen Teil seiner Wanderjahre im Venezianischen, zu Padua, verbracht hat, wo die Erinnerung an P., wie des Naudeus’ und Patins Bericht beweist, sich längere Zeit aufrechterhalten hat.

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. Schon die ekstatische Veranlagung zeigt eine Verwandt- schaft zwischen den beiden, deshalb betonen auch beide die Bedeutung der Prophezeiungen, besonders für das Staatswesen, aber auch für die Erkenntnis überhaupt. Dann die Be- schäftigung mit der Kabbala, der Messianismus, der beide zur Konstruktion einer neuen Religion führt, die P. wohl nur angedeutet, Campanella aber peinlich ausführlich, um- ständlich entworfen und zu seinem Verderben in óffent- ' licher Predigt verkündet hat.

Freilich versuchen es auch beide, ihre Gedanken apolo- getisch zu verwerten. So werden beide zu Verkündigern der sogenannten natürlichen Religion, P. in allen seinen Schriften, besonders in den beiden henotischen, Campanella besonders in seinem Atheismus triumphatus. Sie ebnen dadurch für Herbert von Cherbury die Wege +), der ja seine Bildung haupt- sächlich von Paris bezogen hat.

Ich habe mich auch in meinem Buche tiber Campanella der Beantwortung der Frage enthalten, ob Herbert von Cam- panella abhängig ist, und ınuß gestehen, daß mir auch jetzt die Daten fehlen, um, gemäß der chronologischen Reihen- folge, für die Verwandtschaft in den Aufstellungen des P., Campanella und Herbert kausale Abhängigkeit erschließen zu können. Ein flüchtiger Vergleich dürfte aber die Auf- merksamkeit auf ferneres Nachforschen lenken. Zunächst sucht Herbert dasselbe, was P., Wahrheitssütze, die allen Menschen gemeinsam sind. (De veritate, Vorrede.)

Die beiden romanischen Denker suchen das Verständnis der Religion und der von ihr abhängigen Anschauungen aus ihrer Vergangenheit zu gewinnen. Sie stellen fest, daß der Glaube infolge seines Zusammenhangs mit der Politik seine ursprüngliche Reinheit eingebüßt hat. Außerdem trug zu diesem traurigen Resultat die Willkür einzelner bei. Schroff stehen nun die durch äußere Rücksichten geknechteten Re- ligionen einander gegenüber, und dem menschlichen Ge- schlecht erwachsen daraus zahlreiche Übelstände, und noch größere stehen bevor. Dies führt P. zu der Untersuchung,

1) Katholische und evangelische Schriftsteller behaupten dies gleich von P. Siehe auch die Schrift des Jesuiten Raynaund: De sobria alterius sexus frequentatione, Lugduni 1653 S. 10.

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worin doch die so streitenden tibereinstimmen, damit man dadurch die Grundlage für die Wiedervereinigung gewinne. Wie ihm, so schwebt auch Campanella der Gedanke einer aus chiliastischen Erwartungen geforderten Mission vor: von dem so abenteuerlichen Hintergrunde hebt sich erst das henotische Unternehmen ab, das beide mit einer weitgehenden Religionsvergleichung stützen. Herbert hat ein engeres, rein theoretischgs Interesse an der Untersuchung: die Ergründung - der Wahrheit und zwar durch Untersuchung ihrer Voraus- setzungen, die mit der Konstitution des menschlichen Geistes gegeben sind. Daß die Folgen der Arbeit praktisch so umwälzend sein müssen, daran schien er nicht zu denken.

Die Verschiedenheit der Prämissen erklärt die Verschieden- heit der Konklusionen. Herbert versucht es, eine ars apo- deictica zu schaffen, mit der er überall klare Entscheidungen und allgemeingültige Formylierungen der Wahrheit treffen könne; er bringt so für die von ihm erstrebte katholische Kirche ein Symbol zustande, das noch kürzer ist als das Apostolicum. Mag sein, daß er die Anregung von P. er- ‚halten, der nach seiner Panthenosia in dem Bunde der ewigen Wahrheit die Garantie der Einheit sucht, mag sein, daß er sein Buch de veritate für die bei Campanella vor- ausgesetzte communis philosophia gehalten hat, die zu der wahren Religion führen soll Über die immerhin weit- . schweifigen Erörterungen der beiden Vorgänger haben seine fünf Grundsätze schon infolge ihrer Kürze leicht den Vor- rang sich erkämpft. Aber nicht nur deshalb, sondern auch deshalb, weil sie die praktisch-religiösen Bedürfnisse der Re- ligion mehr berücksichtigten, als die beiden anderen Denker. Im ganzen kann man aber auch von Herberts fünf Thesen sagen, was ich oben (Bd. IX S.320) über P.s Wahrheiten gesagt habe, daß sie weder an sich bedeutende Leistungen sind, noch auch eine Überwindung der vorhandenen Differenzen bedeuten: weder ist die gedankliche Einheit der Thesen klar, noch der Umfang, den sie im Geiste ausfüllen sollen; eine Unter- suchung des allgemein religiösen Erkennens fehlt. Auch der sachliche Wert hat der an ihm getibten Kritik nicht stand- gehalten. | i

.Was alle drei Denker anstrebten, Vereinfachung der

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Religion durch Reduktion der theoretischen Eigenart der bestehenden Religionen, das ist doch am meisten dem Eng- länder gelungen, vielleicht auch deshalb, weil die beiden anderen mit der Zeit allmählich, wenn auch subjektiv nicht völlig, so doch in den Augen der Nachwelt ihre Konstruktion preisgegeben haben. Hierüber ist hier nicht nötig nochmals zu sprechen. Die Verwandtschaft zwischen den beiden Apo- kalyptikern ist aber damit nicht erschöpft. Auch betreffs der Mittel, die dies neue, Einheit und Eintracht bringende messiani- sche Reich benötigt, ist bei ihnen eine gewisse Gleichheit vor- handen: zunächst soll die Einheit der Menschen durch eine politische Macht mit Hilfe oder auf Kosten des Orients bewerk- stelligt werden. Bei beiden Deukern finden wir ein Schwanken, darüber, welche diese politische Macht sei; beide gelangen aber schließlich aus verschiedenen Gründen zu der fran- zösischen Weltmonarchie. In der positiven Schilderung der anzustrebenden Reform geht allerdings Campanella vielfach seine Wege; aber am Schluß seiner Sonnenstadt, die er übrigens vor der Öffentlichkeit auf die Prophezeiungen zweier

heiligen, auch von Postell hoch gepriesenen Frauen gegründet _

haben will, nimınt auch er mit großer Empbase den Postellschen Feminismus auf. Freilich ist Campanella ein klarer Kopf, energisch im Denken und Entwickeln der Gedanken. Sind nun beide für ihre Ideen zu jedem Opfer bereit, so hat es doch die Folge der Zeit und die veränderte Lage mit sich gebracht, daß Campanella so entschieden und unmißverständlich, wie Postell an das Konzil zu Trient, an Calvin für Servet, an Melanchthon geschrieben hat, nicht sprechen durfte, wollte er nach dem Scheitern seiner Reformation überhaupt am Leben bleiben. Wir sehen, daß sich schließlich auch Postell ergab. Beide kapitulieren aber nicht endgültig und hóren mit der Be- hauptung ihrer Lieblingsgedanken bis zu ihrem Tode nicht auf.

Wir wollen aber auch nicht verschweigen, worin sich beide auch sachlich unterscheiden. Postells Interesse an der persönlichen, sittlich-religiösen Erneuerung des einzelnen, sagen wir, des Christen, teilt Campanella nicht, und auch wenn er neuplatonische Grundgedanken und Spekulationen verwendet, ist es unschwer zu erkennen, daß er unter der Natur anderes versteht, als die im XVI. Jahrhundert. Hier kamen

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dem Campanella formell Telesius, sachlich Copernikus und Galilei mit ihren Entdeckungen zu statten. So ist denn auch Campanellas Polemik gegen Aristoteles, wenn auch in ihrem antischolastischen Ausgangspunkte mit der Postellschen ver- wandt, eine radikale, weiter hinausgehende, und seine Religionsphilosophie kündigt nur infolge des Zwanges, unter dem sie erfolgte, den Deismus des XVII. Jahrhunderts an, der, wie wir sahen, an der Gedankenlinie Postells lag, während Campanella sonst, wenn er frei hätte sprechen können, den Naturalismus des XVII. Jahrhunderts verkündet hätte.

Wofür Campanella keinen Sinn zeigt, die innere restitutio wie sie Postell angesichts der Welterneuerung forderte, das hat Anklang bei denen gefunden, an die P. dann selbst ein Wort der Ermahnung zur Ausdauer gerichtet hatte, bei den Mystikern. Wir wissen freilich nicht, wie die Schwenckfeldianer Postell und seine Briefe geschätzt haben. Schwenckfelds Urteil über ihn lautete recht günstig und auch in den Kreisen deutscher Mystiker der Refor- mationszeit wird Postells Name oft genannt. Ob Jacob Böhme zu seinen kosmologischen Phantasien und Schilderungen etwas, und was, dem Postell entnommen hat, das bedürfte einer Unter- suchung, zumal beide für ihre Spekulationen mit Vorliebe die Genesis benutzen. Daß Postell den Bóhmianern nicht unbekannt war, dafür finden wir ein willkommenes Zeugnis aus der Zeit, wo einGedankePostells, wenn auch hundert Jahre später, einen Triumph erlebte. Das Colloquium zu Thorn sollte im Westen die Konkordia der christlichen Parteien schaffen. Aus diesem Anlaß hat der in Danzig lebende getreue Schüler von Böhme, Abraham v. Frankenberg, in Holland, wo andere Schriften Postells im XVII. Jahrhundert von neuem heraus- gegeben wurden, die von diesem an das Tridentinum gerichtete Absconditorum clavis neu veröffentlicht. Er fügte auch die Widmung der Schrift de nativitate, ferner den ersten Brief Postells an Schwenckfeld, dann eine Mitteilung über Postells gedruckte und ungedruckte Schriften hinzu. Er sagt leider nicht, woher er die Schriften kennt und wie weit sie ver- breitet waren. Seine Publikation führt Frankenberg mit einer Vorrede ein, die an den Zusammenhang des zu er-

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öffnenden Colloguiums mit der Irenik des XVI. Jahrhunderts erinnert. Diesen Zusammenhang habe ich früher anderwärts nachgewiesen, indem ich zeigte, wie Dury an Cassanders Arbeiten anknüpfte. Aber die Mystiker gruben tiefer. Die konfessionelle Irenik war nur ein Glied in der Kette eines Reformenkreises, dessen höchstes Ziel: die geeinigte und ge- reinigte christliche Menschheit. Dementsprechend läßt Franken- berg ein gegen die Autorität gerichtetes Wort Postells in dem Abdruck!) der Widmung an die Väter in Trient aus. Außer- dem erinnert Frankenberg uns an einen Vorzug Postells, der zum Schluß volle Würdigung erheischt. Er hebt den Ency- clopaedismus Postells hervor, den er mit dem Böhmeschen Terminus einen „echten Pansophen“ nennt, der alle Wissen- schaften aus Liebe zum Wissen aber doch auch um höherer Zwecke willen mit Ernst und Ausdauer betrieben, und somit dem Polyhistorentum des XVII. Jahrhunderts die Wege geebnet hat. Dies hat im XVIII. Jahrhundert Morhof erkannt und ausgesprochen. Und so mündet denn dieses überspannte, missionsdurstende, eneyclopüdisehe Streben durch die Pan- sophien des XVII. Jahrhundert in die nüchterne, aber nicht minder energische und unermtüdliche Gedankenarbeit des größten Polyhistors neuerer Zeit, den sein Freund (Molanus) auch einen Pansophen genannt, des G. W. Leibniz.

Darüber hinaus können einige Worte genügen. Auch neuerer Zeit hat man Postells mystisch-phantastische Be- rechnungen einer Neubelebung wert gefunden. Occultisten und Adventisten, wie Frankenberg, wird es ja immer geben, doch die religiöse Stimmung, in der P. sich bewegte, ist unserer Zeit fremd geworden. Um so bedeutender ist sein Eintreten für das mindergeachtete weibliche Geschlecht, es gewinnt täglich an neuer Rechtfertigung. Es ist Sache der Feministen dies im Einzelnen näher klarzustellen. Seine edlen, unverstandenen Worte gegen den äußeren Zwang und für eine neue, höhere Art der Geisteskämpfe, besonders auf dem Gebiete der Religion, die, einem bei ihm ungelösten Wider- spruch zwischen der Dietamina des H. Geistes und der Idee von der Einheit der menschlichen Natur entstammend, an

1) Vgl. Postelliana S. VIII ff.

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seiner Zeit scheiterten, sind seitdem im Prinzip längst Ge- meingut geworden. In der Praxis bleiben sie aktuell .als eine in dem Wechsel der Zeiten nie veraltende Mahnung des praktischen Christentums, so lange die Menschen sich in produktive und receptive teilen, und auch ihre geistigen Ziele in den Formen der Offensive und Defensive zu verfechten haben werden.

Nachtrag: Zur Quellenangabe (Jahrg. IX S. 287 f£): In meinen „Postelliana“ berichte ich (flüchtig) auch über die von mir neu benüizten, zum Teil auch publizierten Quellen, die ich in der Handschriften-Sammlung des Britischen Museums im Jahre 1913 gefunden habe.

Johann Friedrich Coelestin als Erziehungstheoretiker. Von Remigims Stülzle.

1. Leben und Schritten Coelestins.

Johann Friedrich Coeslestin ist aus der Reformations- geschichte bekannt durch den aktiven Anteil an den theo- logischen Streitigkeiten und durch sein bewegtes Leben. Geboren zu Plauen im Voigtlande und bis ins 13. Jahr von seinen lieben Eltern und Präzeptoribus, dann aber auf dem Sehneeberg, zu Leipzig, Naumburg, Hall, EyBleben, Amberg in Gottesfureht, Sprachen und guten Künsten wohl und christlich erzogen, unterwiesen, unterhalten und gefördert diente er später in Neumarckt, Leipzig, Regensburg und Lauingen in den Schulen, wie er selbst in der Vorrede zu seiner Schrift: „Von Schulen“ erzählt. 1559 gab er des P. Mosellanus Schrift: „Praeceptiuncula de tempore studiis impartiendo“ !) neu heraus, wie er in der Schrift „von Schulen“ c. 18 f. 60" erzählt. 1560 treffen wir ihn als Professor der griechischen Sprache an der Universität Jena. Infolge theo- logischer Streitigkeiten mußte er seine Stelle 1562 aufgeben. Er war dann tätig als Prediger und Leiter der kirchlichen Angelegenheiten beim Grafen Ladislaus von Haag in Bayern und darnach als Professor der Theologie am akademischen Gymnasium zu Lauingen. Dort verfaßte er 1568 eine päda- gogische Schrift: „Von Schulen“.

1568 wieder nach Jena als Professor der Theologie zurückberufen mußte er diese Stellung wegen theologischer Streitigkeiten niederlegen. Er fand dann in Österreich Stellung im Dienste der evangelischen Stände und starb

7) Petrus Mosellanus (1493—1524): Paedologia her. v. Michel Lat. Literaturdenkmäler des 15. und 16. Jahrh. her. v. M. Herrmann 18 Berlin 1906 S. 51—54.

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nach einem unrubvollen Leben 1578!) Aus dieser seiner Lebensgeschichte sehen wir, daß er sich durch Schrift und Tat einen Namen auf dem Gebiete der Theologie gemacht bat, sehen auch, daß er als Lehrer an verschiedenen Orten wirkte, erfahren ferner, daß er sich auf pädagogischem Gebiete literarisch betätigte. Aber die Geschichte der Pädagogik hat weder von dieser Schrift noch seiner päda- gogischen Wirksamkeit irgendeine Notiz genommen. Und doch verdient Coelestin auch alsPädagoge eine besondere Würdigung gerade im Hinblick auf die genannte pädagogische Schrift. Dieser Einreihung Coelestins in die Geschichte der Pädagogik soll die folgende Abhandlung durch Analyse der genannten Schrift Coelestins dienen.

Coelestins Sehrift erschien 1568 bei Samuel Emmel zu Straßburg und hat den Titel: „Von Schulen. Auß was ursachen dieselben hin und wider in Stetten und Flecken so jämerlich zerfallen oder übel bestellet und regieret werden und wie allen fürfallenden mängeln ab, den Schulen auff und der Schuljugent in ihren Studiis ordentlich und richtig furtzuhelffen, auch Schulen wol und christlich anzustellen und zu regieren. Allen Pfarrherrn, Regenten, Schulmeistern, Pedagogis, auch gemeinen bürgern zu wissen Nutz und nöthig durch Johann Friedrich Coelestinum, theologiae doc- torem und Professorem. Mit zweyen schönen vorreden Martini Lutheri an die Pfarrherrn, burgermeister und Raht- herren in den Stetten deutsches Landes?)“.

Die Schrift enthält a) eine Vorrede Coelestins mit Widmung „den Ehrenvesten, hoch und wolweisen, Ehrsamen Cammerern, Bürgermeistern und Rähten der löblichen Stette, Regenspurgk, Leipzig, Hall in Sachsen, Naumburg in Düringen, EyDleben, Schneeberg, Plauen in Voigtlandt, Amberg und Lauingen in der Pfalz, meinen grofgünstigen lieben Herren,

1) Nach der allgemeinen deutschen Biographie Bd. 4, 389—91.

2) Die Schrift findet sich auf der Würzburger Univ.-Bibliothek in einem Sammelband (Paed. o, 168). Vorher geht ihr: a) Disciplina scholastica Basilii Fabri Quedelburgi MDLXV; b) Leges scholasticae Adami Siberi, c) De morum civilitate ex Ovidio, d) Sententiae meliores ex Mantuani omnibus scriptis selectae et in usum puerorum brevibus argumentis illustratae.

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 3/4. 14

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Freunden und Patronen“, weil er in diesen Städten teils erzogen und unterrichtet worden, teils darin gelehrt habe, b) Stücke aus zwei Schriften Luthers, nämlich die Vorrede zu Luthers Sermon „daß man Kinder zur Schulen halten solle“ (1530) und aus Luthers Schrift „An die Bürgermeister und Radherrn allerley stedte ynn deutschen Landen“ den Ein- gang: „Gnad und Frid von Gott“ bis: „so er meine lehre recht will ansehen“, c) eine Vorrede Coelestins „an alle christliche freuwe praeceptores, Schulmeister und Pedagogen“, d) Von den Schulen, 32 Kapitel, e) den Beschluß, f) Summarische verzeiehnuB und Innbalt der Kapitel, so in disem Buch gehandelt werden“. Die Schrift zerfällt nach dem Inhalt in zwei Teile. Der erste von Kap. 1—8: Von den Mängeln der Schulen (fol. 1—16) und ,Wie nun solehe Müngel zu wenden und den Schulen zu helffen^ (fol. 16—46) kann als Coelestins Urteil über Schul- zustünde seiner Zeit und seine Schulpolitik bezeichnet werden, der zweite Teil (von Kapitel 9—32, fol. 47—105) als eine Erziehungslehre, Didaktik und Methodik.

Wir behalten den kulturhistorisch interessanten Bericht Coelestins tiber Schulzustände und Schulpolitik seiner Zeit einer gesonderten Verüffentliehung vor und stellen für jetzt nur Coelestin als Erziehungstheoretiker dar.

Ehe wir dazu übergehen, hóren wir noch kurz Coelestins Angaben über Veranlassuug zur Abfassung der Schrift und seine Rechtfertigung, warum er die Schrift in deutscher Sprache verfaßt habe. Im „Beschluß“ seinesBüchleins bemerkt Coelestin, er habe anfänglich nur vom ersten Teil, nämlich den Mängeln des Schulwesens schreiben wollen, aber nicht von der Schulen Administration und der Präzeptoren Amt, habe sich aber doch noch um der Schulmeister, Pfarrherrn und Regenten willen dazu entschlossen’). Aber nicht „umb Rhums noch genieß, sondern allein umb Gottes Ehre, Kirchen, Schulen and gemeynen nutzes willen?)“ habe er geschrieben, sondern andere Gründe haben ihn bestimmt. Erstens der zunehmende Verfall der Schulen, dem er entgegenarbeiten wolle?), zweitens

1) Coelestin: Von Schulen f. 105r,

3) Ibid. Vorred B 1*, 3) Ibid, Vorred A VI v.

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habe er sein Buch geschrieben, weil ihn , auch sonderlich ehrliche stattliche Leut mehrmals der Schulen halben recht gefragt, und wie doch denselben in gemeinen Stetten und Flecken zu helfen, von ihm zu wissen begeret!)", drittens habe er diese nicht gar so lustige Arbeit trotz vieler Geschäfte und trotz körperlicher Schwäche auf sich genommen, weil er gesehen, „daß es diejenigen, so es köndten, nicht wöllen, andere aber so gern wolten, nicht können thun, und das vil ansehenliche theologi hin und wider an bäpstischen und evangelischen orten nicht allein den Schulen nichts zu helffen, sondern auch noch wol hinderlich und schädlich zu sein pflegen?)*, viertens habe er sein büchlein geschrieben, weil leider viele Prüzeptoren und gemeine Stadtschulmeister wenig genug von der Institution der Jugend verstehen).

Das deutsche Gewand, das Meister Klüglin nicht werde gut sein lassen wollen, rechtfertigt C. mit zwei Erwügungen. Erstlich, die vorhandenen lateinischen Schriften würden entweder von vielen Prüzeptoribus aus Faulheit oder Stolz und Hoffahrt nicht gelesen, als ob sie... . selbst wüßten, wie sie Schule halten sollten, oder die Schriften würden aus Stolz und übriger Klugheit nicht geachtet oder aus Einfalt und Unerfahrenheit nicht recht verstanden noch ins Werk gesetzt‘). Zweitens habe er solches „umb einfältiger und der lateinischen Sprach oder Schulregiments unerfahrnen und ungeübten Pfarrherr, Prediger, Regenten, Burgermeister, Richter, Stattvögte, Schöffer, Pfleger usw., auch gemeyner Burger willen thun müssen, auff das sie semptlich unn sonderlich hören und verstehen, auß was ursachen die Schulen in den Stetten und Flecken so geringschätzig geachtet, so . sehr verhindert, zerfallen und verwüstet oder ja närrisch, kindisch und tbel bestellet und regieret werden, auff das sie gegenwertige und fürfallende Schulmängel erkennen unn mit zeytigen guten Raht und That ein jeder seinem Stand und Vermögen nach verbessern oder abschaffen helffen 5)“.

1) Ibid. Vorred A VI”. 2) Ibid. Vorred A VIr. *) Ibid. f. 105r. 4) Ibid. Vorred A VII”. 5) Ibid. Vorred A VII” u. VII". 14*

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Denn viele Seelsorger, Regenten, Schulmeister und Bürger in Städten und Flecken meinen es mit den Schulen gut und wollten sie gern aufs beste bestellt, regiert und unterhalten, und die Jugend christlich erzogen und unterwiesen wissen, geben und helfen auch nach Vermögen mit Geld, wissen aber nicht, warum es nicht vorwärts geht, auch nicht, wie die Sachen recht anzugreifen und den erkannten Mängeln ab- und den Schulen aufzuhelfen sei. Auch können sie sich solches, weil sie der Sprachen unerfahren oder der Schulen und Schulregiments ungeübt, aus lateinischen und griechischen Büchern oder anderswoher nicht erholen‘).

C. ist der Zuversicht, daß seine Arbeit einfältigen Prä-

zeptores, Pfarrherrn und Regenten gefallen und ihren Schulen zum Besten und zu Erbauung eine gute nützliche Anleytung sein werde?), und glaubt, daß diejenigen, welche seinem ein- feltigen Büchlein folgen, in kurzer Zeit ob wohl nicht bey allen ihren Diseipeln, doch etlichen und mehrerteils merk- liche, scheinbarliche Frucht und Besserung finden und spüren (Vorrede) ?).

2. Coelestins pädagogische Anschauungen.

Um zum Inhalt der Schrift Coelestins überzugehen, bringen wir denselben zunächst durch Angabe der Kapitel- überschriften*) zur Anschauung. 1. Kap.: Mängel an den geistlichen Personen oder Kirchendienern. 2. Kap.: Mängel an weltlichen Regenten. 3. Kap.: Mängel an den Eltern, Fürmündern, Herren, Frawen, Adel, Burger und Bauren. 4. Kap.: Mängel an den Schulmeistern, Präzeptorn und Pedagogis. 5. Kap.: Wie nun solche mängel zu wenden und den Schulen zu helffen. 6. Kap.: Von der Oberkeit, was dieselbe bey den Schulen zu thun schuldig. 7. Kap.: Was der gemeyne Mann, Burger und Bauer bey den Lateynischen Schulen zu thun schuldig. 8. Kap.: Von den Schulmeistern

1) Ibid. Vorred VIIr u. VIII”.

3) Ibid. f. 105r—106v.

3) Ibid. Vorred C IIr.

*) Wir geben die Kapitelüberschriften, wie sie im Texte sich finden; die im Summarischen verzeichnuB unterscheiden sich mehrfach davon,

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unnd andern Präzeptoribus, wie sie sich in irem Ampt ver- halten und christliche Schulen anrichten und regieren sollen. 9. Kap.: Weß unn was für einen Catechismum man die die Sehül-jugendt lehrnen soll. 10. Kap.: Wie und auff was maß und weiß man den Catechismum lehren und in den schülen den armen Jungen Kinderlin fürgeben und einbilden sol. 11. Kap: Was man den größern Knaben in Parti- eularsehulen auß Gottes wort lesen und zu lehrnen fürgeben mag und soll. 12. Kap.: Vom leben und wandel der Precep- toren. 13. Kap.: de doctrina, das ist, was ein gemeyner Sehülmeister oder Preceptor für seine Person in den mensch- lichen philosophischen künsten wissen und studieret haben muß und weyter studieren soll. 14. Kap.: Von der Musica, Arithmetiea und Astronomia. Kap. 15.: Die Poetica, von der Poeterey. 16. Kap.: De Methodo, was für ordnung ein Preceptor oder Schulmeister in underweisung der Jugendt wissen und halten soll und muß. 17. Kap.: Vom ersten, nemlich von den Klassibus oder underschidenen hauffen der knaben. 18. Kap.: Vom andern, nemlich von ordnung der zeyt und stunden. 19. Kap.: Von dem_dritten, nemlich von underscheid unnd ordnung der Lectionen die man einer jeden Claßi nutzlich lesen unnd fürgeben soll und mag. Von dem ersten hagffen. 20. Kap.: Vom schreiben. 21. Kap.: Vom teutschen lesen unnd schreiben. 22. Kap.: De secundae elassis lectionibus et studiis. Was der ander hauffe fur Leetiones hören und studieren soll. 23. Kap.: Weß und welche getruckte Grammatici libelli in den gemeynen Schulen zu lesen und zu gebrauchen. 24. Kap.: De tertia Classe. Was der dritte hauff für lectiones hören und studieren soll. 25. Kap.: De quarta Classe. Was der vierdte hauff für lectiones hören und studieren soll 26. Kap.: De Quinta et suprema Classe. Von dem fünfften und óbersten hauffen. 27. Kap.: Von dem vierdten, nemlich wie man die Authores und lectiones den knaben fürtragen und nützlich explicieren soll. 28. Kap.: Von den ordentlichen tüglichen Repetitionibus der leetionen. 29. Kap.: Von den Argumenten, waserley gestalt dieselben den Knaben gegeben und emendieret werden sollen. 30. Kap.: Von den järlichen universal und wochent- lichen Particular examinibus. 31. Kap.: Von eusserlicher,

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bürgerlicher Diseiplin und zucht der Knaben. 32. Kap.: Zu welcher zeyt, und in welchem jar ires alters man die jungen Kinder in die Schul geben soll.

Coelestins Urteile über die Schulzustände seiner Zeit, wie sie in Kap. 1—8 niedergelegt sind, stellen wir bei anderer Gelegenheit dar und befassen uns jetzt nur mit dem in den Kapiteln 9—32 enthaltenen Stoff. Diesen bringen wir am übersichtlichsten zur Darstellung, wenn wir darlegen Coelestins Anschauungen, I. über religiöse Erziehung, II. über sittliche Erziehung (Disziplin, IIl. über intellektuelle Er- ziehung, IV. über ästhetische Erziehung, V. tiber körperliche Erziehung, VI. über Organisation des Unterrichts, VII. über Maßnahmen zur Unterstützung armer Studenten.

I. Von der religiösen Erziehung.

Der religiösen Erziehung der Jugend weist Coelestin eine bevorzugte Stellung an. Nicht bloß, daß er vom Prä- zeptor gründliche religiöse Kenntnis, religiösen Wandel fordert, er widmet dem religiösen Lehrstoff, der religiösen Übung und der Methode der religiösen Erziehung eigene Abschnitte. Bezüglich des Lehrstoffs will Coelestin, daß Katechismus und Heilige Schrift nicht bloß wöchentlich eine Stunde, sondern mehr und oft exerziert, gelesen, getrieben, ‚deklariert und inkulziert werden. Am besten gefiele es C., wenn dies alle Tage die erste halbe oder ganze Stunde früh geschähe und den Tag darauf die Lektion mit den Knaben repetiert würde, wie er es in etlichen Partikularschulen gesehen hat!). Und zwar soll in allen evangelischen Kirchen und Schulen der kleine deutsche Katechismus Lutheri gebraucht werden, dem er hohes Lob spendet vor allen andern Katechismen, die entweder zu lang, groB und schwer oder zu matt, dürr und trostlos oder nicht frei von Irrtümern sind?). Coelestin bestimmt den religiösen Lehrstoff noch näher für die größeren Knaben. Sie sollen wie die Kleinen, den deutschen kleinen Katechismus Lutheri auswendig lernen, dann aber auch die lateinische Übersetzung dieses Katechismus, wenn sie

1) C. 8 f. 46r, 3) C. 9 f. 467—ATr.

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auch nicht so gut Pateln habe, und dazu auch die griechische Übersetzung des Lutherischen Katechismus in der Version von Neander!) oder Hiob Magdeburg?); lese man doch auch in Calvins Schulen den Katechismus griechisch, wás wie C. nebenbei bemerkt, die Anfänger im Griechischen in der Erlernung der griechischen Sprache fördern würde. Ferner wünscht C. für die größeren Knaben neben Joachim Mörlins?) deutscher Erklärung des deutschen Katechismus Lutheri eine lateinische Erklärung desselben. Da letztere fehle, wil C. nach dem kleinen Katechismus von den Kindern auswendig lernen lassen: Matthias Iudex*): Corpus doctrinae und von den größeren Knaben Johannes Wigand’): Methodus doctrinae Christi mit kurzen Erklärungen in wöchentlich 2—3 Stunden. Außerdem soll eine Stunde der Erklärung eines kurzen Büchleins der Heiligen Sehrift z. B. einer Epistel Pauli, eine Stunde der gram- matischen Erklärung des Textes der Heiligen Schrift ge- widmet werden. C. denkt sich das so: Der Präzeptor läßt in einer Stunde drei Knaben drei Kapitel aus der Bibel, besonders aus den kanonischen Büchern lateinisch, andere drei dieselben Kapitel deutsch vorlesen und gibt die haupt- sächlichsten Lehren an, damit die Schüler eine allgemeine Kenntnis der Heiligen Bücher und des biblischen Textes bekommen, wofür den Schulmeistern Andreas Hyperius?):

1) Neander,Michael (1525—95) bekannter Schulmann, Rektor in Tifeld. Er schrieb u.a.auch Catechesis Martini Lutheri parva graeco-latina.

2) Hiob Magdeburg (1518—95), Schulmann, gab griech. und lat. Kommentar zu Luthers Katechismus heraus.

*) Joachim Mörlin (1514—71), streitbarer lutherischer Theologe, schrieb Enchiridion catecheticum 1544.

*) Matthias Iudex (1528—64), Theolog und Schulmann, schrieb Corpus doctrinae ex novo testamento.

5 Johannes Wigand (1523—87), Theolog und Professor, Ver- fasser zahlreicher Schriften. Die biographischen und bibliographischen Notizen in den Anmerkungen beruhen teils auf Jöcher, teils auf Zedler und anderen Nachschlagwerken, Daher kann für biblio- graphische Exaktheit der von Coelestin erwähnten Schrifttitel eine Gewühr nicht übernommen werden.

*) Hyperius Andreas 1511—64) reformierter Theolog, Prof. in Marburg schrieb: de quotidiana lectione et meditatione sacrarum literarum Deutsch und Lateinisch.

212 88

de sacrae scripturae lectione et meditatione quotidiana nütz- liche Dienste leisten wird. Aus diesen Exerzitien in der deutschen Version Lutheri würden die Schüler gut deutsch reden und schreiben lernen, „welches dann warlich nit ein gering kunst und vielmals etliche seurer ankompt, dann Griechisch oder Lateinisch reden und schreiben!)*. Solche lektiones und exerzitia pietatis sollten wöchentlich vier oder aufs meiste fünf Stunden besonders Sonntag und Samstag vorgenommen werden. Bei täglicher Teilnahme der Knaben an den publica sacra in der Kirche und an der Predigt könnte in der Schule in ein oder zwei Stunden weniger in theologieis gelesen werden. Die öffentlichen Predigten aber könnten so gelegt werden, daß sie der Schule und scholastieis lectionibus und studiis nicht hinderlich wären. Die vier- bis fünfmalige tägliche Teilnahme der Knaben an Matutin, Octav, Vesper, Salve und an Leichenbegängnissen kann C. nicht loben. Wo aber all das fehle, Methodus Wigandi, Lektion aus der Heiligen Schrift, Predigthören, Theologica von den Präzeptoren da sollen die Knaben neben dem deutschen und lateinischen kleinen Katechismus Lutheri täglich früh nur ein Kapitel aus der Bibel deutsch und lateinisch und die Summarien von Vitus Dieterich?) oder Petrus Palladius: Isagoge?) lesen. Privatlehrer sollen ihre Schüler täglich wenigstens zwei Kapitel der Heiligen Schrift lesen lassen, eines Morgens, eines Abends und mit Gott ihre Arbeit beginnen und enden‘). Coelestin faßt religiöse Erziehung aber nicht bloß im Sinn der religiösen Unterweisung, er betont auch ganz energisch die religiöse Übung. Daher mahnt er: besonders sollen publici und privati praeceptores ihre Discipel zu den publicis sacris und zum Predigthören gewöhnen, sie von und zur Predigt geleiten, sich tiber die Predigt berichten lassen, und die

1) C. 52v.

2) Vitus Dieterich (1507—49), Pastor in Nürnberg, schrieb: Anno- tationes breves in tota biblia germanica, Kinderpostill.

3) Petrus Palladius (1503—60), Theolog und Bischof schrieb: Isagogen ad libros propheticos et apostolicos.

4) C. 11 f. 50v—53v.

89 213

nichts von der Predigt wissen oder sich ungebührlich auf- geführt haben, väterlich strafen?).

Coelestin widmet auch ein Beweis von der Wichtig- keit, die er der religiösen Erziehung beilegt der Methode des Religionsunterrichts noch besondere Ausführungen. Coelestin stellt drei Forderungen auf: Erstens soll der Schulmeister für die zehn Gebote, Vaterunser, Glauben, Sakramente immer nur einerlei Fassung und Text nehmen, sonsí werde die Jugend leicht irr. Daher soll er die Worte des Katechismus nicht auswendig vorsagen, sondern vorlesen, also z. B. nicht jetzt: „Erlöse uns vom Übel“ und ein ander- mal: „Erlöse uns vom bösen“. Auch die Buchhändler sollten nur einerlei Katechismus führen?) Zweitens soll den Schülern nur der Text der fünf oder sechs Hauptstücke des Kate- chismus beigebracht (eingebildet sagt Coelestin) werden, doch bliebe man besser bei den fünf Hauptstücken des Katechismus Luthers und lehrte später das sechste. Und zwar sollen die Alphabetarier und kleinen Kinder den bloßen Text nicht haufenweis auf einmal zugleich lernen, sondern es soll ihnen zuerst das erste Gebot, dann das zweite usw., dann der Glaube, dann das Vaterunser usw. vorgegeben werden, bis sie es recht nachsagen und auswendig hersagen können. Das Gelernte soll täglich repetiert werden. Dabei soll der Schulmeister die Kinder nicht mit Rute und Zwang, sondern mit Freundlichkeit und Versprechungen und Geschenken zum Lernen bestimmen und Kindern, die den Katechismus gut gelernt haben, Lob oder Nüsse oder Zucker oder Semmel oder Papier schenken, was die Kinder lernlustig mache. Da die Schulmeister dazu zu arm seien, so müßten Eltern und reiche Leute hier und da für solche Geschenke ein paar Pfennig, Groschen od. dgl. heimlich zuschießen®). Drittens. Haben die Kinder den Text des Katechismus inne, dann soll die Erklärung folgen entweder die von Luther oder die des Schulmeisters, damit die Schüler den Katechismus auch verstehen‘).

1) Ibid, f, 53v—58r. *) C. 10 f. 487—497, 3) C. 10 f. 497—507. 4) C. 10 f. 50v.

214 90

IL. Von der sittlichen Erziehung (Disziplin).

Coelestin stellt die sittliche Erziehung noch über die wissenschaftliche, in dem er sich zu dem alten Satze be- kennt: „Qui proficit in literis et deficit in moribus, plus deficit quam proficit!)“. Demgemäß bestimmt Coelestin erstens den Inhalt dieser sittlichen Erziehung näher und erörtert zweitens die Mittel zur Erziehung der Sittlichkeit. Als Inhalt der Sittlichkeit bezeichnet Coelestin feine, ehrbare, gute Sitten bei den Knaben. Die Lehrer müssen sie ihnen beibringen, wofür ihnen des Erasmus?) und Camerarius?) Schriften: de moribus nützliche Dienste leisten können. Da die Schüler gewóhn- lich ihre Lehrer nachahmen und zwar eher im bösen als im Guten, so soll der Präzeptor nur nicht mit groben und bäurischen und leichtfertigen Sitten die Schüler verderben), sondern er soll sie an zehn Dinge gewöhnen: An deutliches, langsames und bedächtiges Reden; an willigen und fleißigen Besuch von Kirche und Schule, an stilles und andächtiges Be- nehmen in der Kirche, an Fleiß in der Schule, an Züchtigkeit auf der Gasse, bei Tisch und im Bette; an Erscheinen in ehr- baren Röcklein und Kleidern in Kirche und Schule nicht in Hosen und Wamms à la Bergknappen oder Landsknechte —; an paarweisen ordentlichen Gang von und zur Kirche und an

Ehrerbietung in Worten, Werken und Geberden gegen Eltern,

Herrn, Präzeptores und alle, denen Ehre gebührt; an latei- nische Umgangssprache; an Friedfertigkeit und Vermeidung von Zank, Hader und Schlagen. Im Streitfalle sollen sie aber nicht selbst Gericht und Rache tiben, sondern dem Präzeptor Anzeige machen; neuntens soll der Präzeptor die Schüler gewöhnen, nicht aus der Schule zu schwätzen und ihre Präzeptores und Mitschüler bei ihren Eltern zu verunglimpfen, und zehntens soll er sie anhalten, nicht unter der Lektion zu schwätzen, Schalkheit zu treiben, aus

1) C. 81 f. 98r.

* Erasmus Desiderius (1467—1536): de civilitate morum 1530.

3) Camerarius (1500—74) Humanist und Professor in Leipzig schrieb Praecepta morum ac vitae accommodata aetati puerili soluta oratione et versibus quoque exposita 1541, in Schulen viel gebraucht.

4) C. 81 f. 99v, |

En u EEE a

91 215

der Schule zu laufen oder sonst sich ohne Vorwissen und Erlaubnis der Präzeptoren zu absentieren'), | Aber wie soll diese Sittlichkeit der Schüler erreicht werden? Das leisten nach Coelestin die Erziehungsmittel. Er wendet natürliche und tübernatürliche an. Von den natürlichen verwendet er das Beispiel, die Aufstellung von Zensoren, Lohn und Strafe. Über diese verbreitet sich Coelestin speziell. In erster Linie empfiehlt Coelestin den Lehrern Hinweisung ihrer Schüler auf Beispiele aus der Heiligen Schrift oder Profangeschichte einerseits zur Nach- ahmung wie z. B. Joseph Daniel, anderseits zur Abschreckung wie z. B. Cain, Cham, Heli, Samuels Sóhne, Absalon, Ammon, Nero, Julianus Apostata?) Ein zweites Erziehungsmittel ist nach Coelestin die Aufstellung von 1, 2 oder 3 frommen, stillen, wahrhaftigen Knaben als Zensoren oder inspectores morum. Diese haben diejenigen Mitschüler, welche sich gegen einen der aufgezählten zehn Punkte verfehlen, in einen Rügezettel namentlich und mit ihrem Vergehen einzutragen und am Rügetag d. i. Freitag oder Samstag nach der wöchentlichen Universalrepetition dem Präzeptor zur gebührenden Bestrafung zu übergeben®). Als bewährtes Erziehungsmittel verwendet Coelestin dann auch die Be- lohnung. Wie eben erwähnt, will Coelestin die Kinder durch Lob und Geschenke lernlustig machen. Er empfiehlt diese Methode noch öfter und glaubt überhaupt mehr mit Güte, süßen Verheißungen, Lob und Geschenken weiter zu kommen als mit Drohungen, Streichen und Poltern besonders bei den Kleinen‘). Demselben Zwecke, zu Fleiß und Gottes- furcht, also zu sittlichen Tugenden, anzufeuern, will Coelestin auch die Schulfeste dienstbar machen. Er schildert aus eigener froher Erinnerung hier das Gregoriusfest, an dem die Kinder drei- oder vierstimmig umsangen und dafür Pretzen, Nuß, Zucker, Pfefferkuchen oder Lehnzelten u. dgl. Kinder- speis und Geschenklein erhielten, und tritt für Beibehaltung oder Einführung ein, wo es noch nicht im Brauch sei. Durch

1) C. 81 f. 99r—100v.

3) ©. 81 f. 100v.

3) C. 31 f. 100,—100r, “Vgl. z. B. C. 19 f. 66v.

216 92

solche Feste werden die Kinder zu den Schulen und Studiis gelockt und gereizt, was C. rechtfertigt mit Berufung auf Paulus, der allen alles geworden und auf Agesilaus, der mit seinen Kindern auf einem Stecken geritten, und auf Socrates, der mit seinem Söhnchen gespielt habe, wie bei Aelian lib II de var. Hist.!) zu lesen sei?) Zur Erzielung eines sittlichen Verhaltens der Jugend und zur Aufrechthaltung der Zucht ist dann nach Coelestin auch Strafe nötig. Coelestin unter- scheidet sieben Arten von Strafen: ein oder zwei Stunden an einem besonderen Platz in der Schule vor den Mitschülern stehen oder knien; auf dem Boden essen und trinken; Karenz; mehr auswendig lernen als die anderen Schüler; in der Schule bleiben, während die andern Remission, Vakanz und Kurzweil haben; und Anzeige des Vergehens bei Eltern, Herrn, Vormündern, Pfarrherrn und Beichtvätern; Geldstrafe nach Vermögen. Letztere darf Präzeptor nur für Geschenke bei den feierlichen Examina an die fleißigen Schüler?) ver- wenden. In der Verhängung dieser Strafen muß der Präzeptor nach der Gemütsart der Schüler individualisieren. C. unterscheidet nämlich vier Arten von Schülern: 1. die aus Schwachheit fehlen, lassen sieh mit sanften Worten und Ermahnungen leiten; 2. mutwilligen, halsstarrigen Knaben muß der Präzeptor, wenn. sie sonst fromm und fleiDig sind, bisweilen etwas nachsehen, wenn sie aber zu ‘oft sich ver- fehlen, sie zuerst sanft, dann ernstlich ermahnen und züchtigen; 3. boshafte, freche, für Besserung unzugängliche Knaben müssen die Rute bekommen. Doch warnt Coelestin vor ungebührlichen Strafen z. B. auf Haupt, Nase, Hände, bloße Schenkel oder Backen schlagen, in die Ohren spucken, bei den Haaren ziehen, raufen, an Säulen binden, blutig schlagen, mit Füßen stoßen oder treten, auch vor Fluchen, schnarchen, poltern, schröcken, bochen, anfahren, und vor verfänglichen, ehr- verletzlichen Zunamen. 4. Unverbesserliche Knaben sollen Eltern oder Vormünder aus den Schulen nehmen, zu Hand- werk oder anderm bei Zeit verordnen oder helfen‘). Wirk-

1) C, 81 f. 104—105 v. *) Aelian: Varia Historia ed Hercher (1870) XII, 15. 3) C. 81 f. 101r—102v. 4) C. 81 f. 100—101 r.

93 217

samer aber als all diese natürlichen Erziehungsmittel sind nach Coelestin die übernatürlichen, nämlich Gebet und fleißiger Besuch der Predigt. Der Präzeptor soll eingedenk Pauli (Ephes. 5 und Kolosser 3) seine Schülern nicht erbittern, sie fleißig zur Predigt führen und sie täglich an Gottes Gebote und an den zeitlichen und ewigen Lohn bzw. Strafe für frommer Kinder Gehorsam bzw. Ungehorsam erinnern. Dann seien sie leichter zu ziehen. Denn Gottes Wort, recht gebraucht und ge: trieben und der Jugend eingeschärft, habe mehr Kraft und Wir- kung als Platonis oder Aristotelis oder Ciceronis oder Livii oder anderer Heiden Bücher, praecepta und exempla ethica).

IIL Von der intellektuellen Erziehung.

Der Verstandsbildung dienen Fächer des Triviums und Quadriviums, also: Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Musik, Arithmetik, Astronomie und als Voraussetzung die Fertig- keiten in Lesen und Schreiben. In den Dienst der Übung des Gedächtnisses und Verstandes treten Lektüre und Er- klürung von lateinischen und griechischen Prosaikern und Diehtern und Stilübungen in beiden Sprachen. In welchem Umfang und in welchen Einzelheiten das legen wir im folgenden Abschnitt VI unter 5 näher dar, wo das Unter- richtspensum der einzelnen Klassen besonders zur Sprache kommt.

IV. Ästhetische Erziehung.

Die Erziehung zu Kunstversändnis und Kunstübung, wie sie eine moderne Pädagogik manchmal in verstiegener Weise fordert, ist der humanistischen Pädagogik im allgemeinen fremd. Doch hat sie die Geschmacksbildung insofern nicht vernachlässigt, als sie bei Lehrern und Schülern auf Pflege der Musik dringt allerdings in erster Linie aus religiösen Motiven und zu religiösen Zwecken. Coelestin verlangt nicht blo vom Schulmeister musikalische Kenntnisse und Fertig- keit?), er wünscht, daß die Knaben ihre Erholungszeit auch der Musik zuwenden?)

1) C. 31 f. 102v—102r, ?) C. 14. 3) C. 18 f. 58v.

218 94

V. Körperliche Erziehung.

Die körperliche Erziehung spielt in der Hauptsache nicht die Rolle bei den deutschen Humanisten, wie bei den Italienischen. Doch haben auch die deutschen Pädagogen des 16. Jahrhunderts den Wert der körperlichen Erziehung nicht verkannt!) So hat auch Coelestin einiges Verständnis für Erholung der Schüler. Er gestattet den kleinen Schülern um 6 oder 7 früh aufzustehen?); sein Vorschlag zwischen den Unterrichtsstunden immer einstündige Pausen einzu- schalten®), was später Sophonias Hasenmüller*) und nach ihm besonders Ratke verlangte, will jedenfalls vor Über- bürdung bewahren und für Erholung sorgen. Wenn er die Freizeit auf Kurzweil, Spazierengehen verwendet wissen will’), so kommt dabei auch der Körper zu seinem Recht. Freilich erscheint dieses Zugeständnis etwas beeinträchtigt, wenn fast schon wie später in der pietistischen Pädagogik, gefordert wird, der Spaziergang soll in den Dienst der Unterhaltung über Schulsachen gestellt oder mit Disputieren ausgefüllt werden), „auff das man keine zeyt unnütz und vergeblichzubringe ?)*.

VL Von der Organisation des Unterrichts.

Coelestin handelt hier von den Lehrpersonen, ihrer sitt- lichen und wissenschaftlichen Qualität, von der Trennung der Geschlechter in der Schule, vom Alter der Schulkinder, von Tageseinteilung und Stundenplan, von Klasseneinteilung und Unterrichtsmethode.

1. Der Schulmeister, seine Eigenschaften. In erster Linie verlangt Coelestin vom Lehrer reli- giöse Gesinnung und Betätigung, pietas. Er soll für seine Person gottesfürchtig sein, was vier Punkte in sich begreife.

1) Vgl. A. Schwerd: Der pädagogische Wert des Jugendspiels und verwandter Leibesübungen. Programm des Gymnasiums St, Stefan in Augsburg II. Teil 1914 S. 114—15.

*) C. 18 f, 61v.

3) C. 18 f. 62r. |

*) Sophonias Hasenmüller: Didactica Nürnberg 1616 S. 4—5,

5) C. 18 f. 68v,

©) Ibid.

7) Ibid.

95 219 Coelestin führt drei davon an: Ein Sehuldiener mtisse den Catechismum und die Hauptstücke unserer christlichen Religion oder locos communes selbst wissen und recht und gründlich verstehen, und frei von allen Irrlehren sein; er müsse Gott täglich um seine Gnad und seinen Segen bitten, und auch seine Schüler im christlichen Glauben fleißig unterrichten und zum Beten anhalten, kurz Gott und sein heiliges Wort für augen haben, dasselbe gerne lesen, hören und studieren und mit allem Fleiß der Jugend täglich einzubilden unver- drossen sein!)

Das zweite Erfordernis eines rechten Dehrers ist Sitt- lichkeit. Er soll ein christliches, ehrbares und unärger- liches Leben führen, wofür auf Matthaeus (18,6) verwiesen wird, sich vor Verachtung der Predigt und des hochwürdigen Sakraments, vor leiehtfertigem Schwören und Fluchen, vor Fressen, Vollsaufen, Spielen, Buhlen, Balgen, unzüchtigen Geberden, Worten und Werken, vor leichtfertiger böser Ge- sellschaft, leichtfertiger ungebührlicher Kleidung u. dgl}. mit allem Fleiß hüten, denn nur bei ehrbarem Wandel könne ein Präzeptor nützlich wirken und Ansehen bei den Schülern haben; sonst gelte Catos Wort: „Turpe est doctori, cum culpa redarguit ipsum“ und „Dogma tuum sordet, si te tua culpa remordet“ oder Christi Wort von den Pharisäern (Math. 15, 7 u. 14) oder Pauli Wort (Röm. 2, 21—23). Coelestin schildert das Treiben von Präzeptores und Lektores auf hohen Schulen, die mit den discipuli oben und unten liegen, mit ihnen über Tisch und Bänke springen, Fenster und Ofen einschlagen, sich vielmals so voll fressen und saufen, daß man sie vom Tisch schleppen und tragen müsse, das seien deceptores et corruptores iuventutis und rechte epikurische Mastschwein, die Säue hüten und nicht ehrbare junge Knaben und Gesellen ziehen und lehren sollten. Vor solchen Lehrern warnt Coelestin die Eltern unter Berufung auf Paulus (Rómer 2, 21). Christliche Lehrer werden Christi Wort (Math. 18, 6) beherzigen, Säue aber mögen und sollen u bleiben).

1) C. 8 f. 41r. 2) C. 12 f. 587—557.

220 96

Drittens stellt Coelestin Anforderungen an die Kennt- nisse des Schulmeisters. Coelestin fordert vom Schulmeister einmal Vertrautheit mit den sieben freien Künsten oder, da man unter den heutigen Verhältnissen das vielfach nicht verlangen könne, wenigstens soviel Kenntnis in Latein und Griechisch, Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Musik und Arithmetik, daß er es andere ordentlich lehren könne, ferner fordert Coelestin griechische und lateinische Sprache, Dialektik und Rhetorik als unerläßlich für einen Schulmeister. Grammatik bedeute aber nicht bloß regulas et praecepta orthographiae, ety- mologiae, prosodiae et syntaxis, sondern noch vier weitere Punkte, nämlich a) guten Vorrat von gebräuchlichen, art- lichen Worten (verba bonae notae); b) propria et usitata verborum constructio; c) phrasis d. h. Art zu reden in latein oder griechisch oder deutsch, in Poesie oder Prosa; d) mem- brorum et periodorum connexio, worüber Cicero, Quintilian, Copia Erasmi!) Camerarii?) Sturmii u. a. belehren. End- lich Dialektik und Rhetorik, weil nötig; um Latein und Grammatik gut zu lehren, Griechisch, um es den Schülern lehren zu kónnen, besonders wo die Schule drei, vier oder fünf Klassen habe?)

Außer den Fächern des Triviums soll der Schulmeister auch Musik, Arithmetik und Astronomie verstehen, besonders aber Musik, weil der Schulmeister den Chor mitsingen, re- gieren und versorgen müsse. Coelestin ist entrüstet tiber Schul- meister und Cantores, die entweder die schönsten Gesänge und deutschen Psalmen vernachlässigen oder nur einen oder zwei deutsche und lateinische Psalmen das gauze Jahr durch zum Verdruß der Schüler und der Gemeinde fortschleppen oder gute Lobgesänge jämmerlich verstümmeln oder un- bedächtig herschnattern auf Kosten der Erbauung der Ge- meinde. Die Schulmeister sollen aber, wie Paulus (1. Kor. 14 und Eph. 5, Koloss. 3) will, mit Psalmen Gott loben und die Erbauung fördern und die gemeinen Leute an Gesänge und deren Verständnis gewöhnen, daß sie dieselben andächtig

1) Erasmus schrieb: de duplici rerum ac verborum copia 1512.

*) Camerarius schrieb: de arte grammatica et figuris dictionum 1548 und 1559.

*) C. 18 f. 55v —56r,

97 221

mit singen und auswendig lernen. Coelestin schildert den löb- lichen Gebrauch etlicher Kirchen im Singen und verweist bezüglich des Nutzens der Musik auf Luther: „Von den letzten Worten Davids“ und etliche Vorreden der deutschen Gesangbüchlein. In großen Partikularschulen, wo mehr Kollegen und besondere Cantores für den Chor angestellt seien, brauche der Sehulmeister nicht ein practicus musieus zu sein, weil diese Kunst nicht jedem eingehen wolle, viele von Natur keine taugliche Stimme zu singen oder einen Chor zu re- gieren haben.

Dazu soll nach Coelestin der Schulmeister auch Kenntnis der Poetik besitzen. Zwar können nicht alle practici poetae sein, aber sie müssen Theoresin, haben, d.h. die Poeten selbst lesen und rationem prosodiae und genera carminum verstehen und bisweilen ein argumentum scribendi versus in Griechisch oder Latein ihren Schülern fürzugeben und zu emendieren wissen. Denn Melanchthon habe recht mit der Bemerkung: Non posse fieri ut amissa exercitatione scribendorum versuum tolerabiliter scribamus orationem solutam °).

Endlich muß der Sehulmeister nach Coelestin in der Methode erfahren sein. Er muß erstens die Schüler in Klassen ordnen, zweitens einen Stundenplan, drittens eine Lektionsordnung aufstellen, viertens die Autoren, besonders in den hóheren Klassen gut erklüren, fünftens sie mit den Schülern ordentlich repetieren, sechstens den Knaben nütz- . liche Argumente geben und korrigieren, siebentens Examina ordentlich halten, und achtens rechte Disziplin halten können’).

2. Keine Koeducation.

Coelestin, der von der Obrigkeit die Errichtung be- sonderer deutscher Schulen für Mädchen und eine eigene Lehrerin oder einen ehrbaren Ehemann als Lehrer ver- langt, spricht sich recht verständig und mit noch heute iriftigen Gründen gegen die Gemeinschaftserziehung der Geschlechter aus und will sie deshalb von christlichen Re-

1) C. 14f. 56r— 58v. ?) C, 15 f. 58v—58r. 5) C. 16 f. 58r—59r.

Archiv für Reformationsgeschichte. XV. 3/4. 15

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genten und Pfarrherren nicht gestattet wissen. Er schreibt: „Denn das Knäblin und Mägdlin mit einander in eine Schule gehen und bey, neben und under einander sitzen und lehrnen und wie eines hirten viehe under einander lauffen und leben sollen, kan ich mir auß vilen ursachen nicht gefallen lassen“ ?). Er führt drei Gründe an: Gott selbst will den Unterschied zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht ge- halten haben, wie es die Natur auch selbst mitbringe, zweitens seien die studia der Mägdlin und Knäblin nicht einerlei noch gleich und endlich sei die Gemeinschafts- erziehung der äußerlichen Zucht und Ehrbarkeit wenig dien- lich, ja vielmehr hinderlich. Christliche Regenten und Pfarr- berrn befördern also das Gemeinwohl und die christliche Zucht der Jugend, wenn sie die Gemeinschaftserziehüng der Geschlechter nicht gestatten?).

3. Alter der Schulkinder und Zeit des Schulbeginns und Vorschriften über Behandlung der Kinder.

Die Frage, in welchem Alter Kinder der Schule zu übergeben seien, seit Quintilian®) erörtert, beschäftigte auch die Pädagogen zur Zeit Coelestins. Coelestin findet drei An- schauungen vor: die einen wollen die Knaben mit sieben Jahren, die anderen, sobald sie reden können, in die Schule bringen. Camerarius (de puerili institutione) und Georg Lauterbeck*) wollen, man solle nicht so fast auf Alter oder Jahr als auf die Naturen, Ingenien, Geschicklichkeit, Stärke, Schwachheit oder Unvermögen der Kinder sehen. Coelestin selbst vertritt eine eigene Anschauung die vierte und meint: Wegen der Verderbnis der Jugend sollen die Kinder schon mit drei, vier oder fünf Jahren in die Schule aufgenommen werden, ausgenommen die leibssehwachen. Für

!) C. 6f. 35v,

*) C. 6f. 85v,

3) Quintilian: Instit. orat. T, 1, 15—19.

*) G. Lauterbeck (+ 1578) in seiner Schrift: „Kurtze und gründ- liche Anweisung, wie man die Jugent zur Zucht in Schulen halten und christlich unterweisen sol*. C. 6, Über ihn vgl. meinen Aufsatz: „Ein vergessener Erziehungstheoretiker aus der Reformationszeit* (Zeitschr. f, Gesch. d, Erziehg. u. d. Unterrichts V, 2. 1915, S. 77—92).

99 223

ihre Behandlung gibt Coelestin noch besondere, recht modern anmutende humane Vorschläge. Erstlich soll man die auf- genommenen Drei-, Vier- oder Fünfjährigen nicht mehr als zwei Stunden täglich, eine vormittags, eine nachmittags, in der Schule behalten, ausgenommen, wenn sie selbst länger bleiben wollen, zweitens soll man ihnen eine Zeitlang die Wahl der Stunde, zu welcher sie in die Schule kommen wollen, überlassen. Drittens soll man ihnen während des Unterrichts Aufstehen und Abtreten gestatten, da das be- ständige Stillsitzen zu verdrießlich für sie sei. Viertens soll man diese Anfänger nicht überbürden und zum Lernen zwingen, sondern sorgen, daß sie gern lernen und sie mit Geschenken, Verheißungen und Lob zur Schule und zum Lernen reizen. Coelestin selbst hat die Erfahrung gemacht, daß solche noch nicht vierjährige Knaben Hauptstücke des Katechismus und Gebetlein auswendig und das ABC ohne . alle Mühe lernten und gern Gebete und ABC aufsagten. Aber nicht hauptsächlich des Lernens wegen sollen solche zarte Kinder in die Schule aufgenommen werden, sondern deshalb, damit sie nicht durch Unverstand und böse Bei- spiele der Eltern. und des Gesindes verdorben, dann auch deshalb, damit sie in der Schule auf sanfte Weise an Gebet, Zucht, Ehrbarkeit gewóhnt und die aus der Erbsünde her. rührenden, schon bei den ein- und zweijährigen Kindern auftretenden bösen Sitten gezühmt werden. Fünftens sollen solche Kinder nur verständigen, älteren Lehrern zur Unter- weisung übergeben werden.

4, Tageseinteilung und Stundenplan.

Das in der modernen Pädagogik viel verhandelte Pro- blem des Stundenplans war auch für Coelestin Gegenstand des Nachdenkens. Er gibt Andeutungen über Tageseinteilung, Stundeneinteilung und Pausen. Im großen macht er sich im Anschluß an Mosellanus: Praeceptiuncula de tempore studiis impartiendo, die Coelestin 1559 neu herausgegeben hat, die Tageseinteilung in drei Teile, einen zum Studieren, einen zweiten zur Gesundheit und zu höflichen, ehrbaren

1) C. 82 f. 1027—104 v. 15*

224 100

Sachen und einen dritten zum Schlaf, zu eigen, aber mit Modifikationen, da diese Tageseinteilung für die Universitäten berechnet sei. Demgemäß unterscheidet er: Erster Teil: Die Knaben gehen um 8 oder 9 Uhr zu Bett und stehen früh 4 Uhr, die Kleinen um 6 oder 7 Uhr auf, reinigen Gesicht, Mund, Zähne, Zunge, Hände, kämmen ihr Haar und sorgen für offenen Leib, verrichten das Morgengebet, wofür Coelestin ein schönes Gebet mitteilt, und beginnen das Stu- dium. ZweiterTeil: Die Einteilung der übrigen 10 Stunden nach Mosellanus, die zur Hälfte dem Studium, zur Hälfte der Gesundheitspflege und dem Spiel bestimmt sind, paßt für hohe Schulen, private Pädagogien und Adelsschulen, aber nicht für Partikular- und Stadtschulen. In den letzteren habe man täglich 5—6 Stunden Schule und die übrige Zeit Repetition zu Hause. Daher teilt Coelestin diesen Teil in zwei Teile: a) 5—6 Stunden leetiones in der Schule. Die Verteilung der Lektionen nach Tag, Klasse und Stunde setzen die Präzeptoren fest, ohne verwirrende Ver- änderung, ebenso den Stundenplan im einzelnen. Für die Gestaltung derselben verweist Coelestin auf Mosellanus und Sturm!) und andere Gelehrte, welche die schwersten studia, d. i. Griechisch und Hebräisch auf Vormittag, die leichteren und Latein .auf Nachmittag verlegen. Coelestin warnt vor Überbürdung und will täglich nicht mehr als 4, höchstens 5 Lektionen. Bezüglich der Pausen macht er, wie er- wähnt, einen originellen Vorschlag, nämlich nicht 2 3 Stunden hintereinander Unterricht, sondern 1 Stunde Lektion, dann 1 Stunde Pause, dann wieder 1 Stunde Lektion. b)4 —5 Stunden privatae et domesticae repetitionis. Das Wie bleibt dem einzelnen überlassen. Rat geben Erasmus: Epistola de modo repetendi lectiones und andere Bücher. Die Präzeptoren sollen zu gewissenhafter Zeitbenützung und fleiDigen repeti- tionibus raten. Dritter Teil Diesen 8 oder 4, 5, 6 Stun- den umfassenden Teil sollen die Knaben auf Musik oder Kurzweil, Spazierengehen oder Unterhaltung über Schul- sachen oder Disputieren während des Spazierganges ver- wenden !).

1) Joh. Sturm (1507—89), berühmter Rektor von Straßburg.

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6. Klasseneinteilung und Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Klassen. | Coelestin spricht sich zunächst allgemein über die Bil- dung von Klassen oder Haufen überhaupt aus und bespricht dann die Einteilung in 5 Klassen und ihr Lehrpensum. In kleinen Flecken und Märkten mit einem Schuldiener hält er nicht mehr als 2 Klassen für angemessen, da eine Lehr- person nicht wohl mehr Klassen unterweisen könne, die, an Jahren und Geschicklichkeit ungleich auch ungleicher In- stitution bedürfen. Daß aber ein Präzeptor 1 Stunde den einen, eine zweite den anderen Haufen unterrichte, sei für den Präzeptor sehr schwer, für die Schüler unzuträglich. In größeren Städten mit 2, 3, 4 oder 5 Kollegen könne man 3, 4 oder 5 Klassen bilden und bequem unterrichten, in gemeinen Stadtschulen solle man es bei 4 oder 5 Klassen bewenden lassen. Die abgeteilten Klassen sollen wieder in decurien, d. h. Rotten, geteilt und jeder decurie von 10 oder weniger Knaben ein besonderer decurio oder dux als Aufseher zugeordnet werden. Nach diesen all- gemeinen Vorbemerkungen gibt Coelestin eine Einteilung in 5 Klassen oder Haufen mit genauer Bestimmung der Unter- richtsgegenstände, die jeder Klasse eigentümlich sind’).

1) C. 18f. 60v—63v.

(Fortsetzung im nächsten Heft.)

Nachwort zu A. Nutzhorns Arbeit über „Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit“ ^.

Von ©, Albrecht.

Das im Bissendorfer Pfarrarchiv befindliche angebliche Tafelbüchlein ist ein interessanter Fund. Die umsichtige Rekonstruktion desZusammenhanges der teilweise vorhandenen acht Seiten desselben durch cand. Nutzhorn erscheint mir im allgemeinen einleuchtend, wenn auch die drucktechnische Erläuterung auf S. 93f. mir nicht klar geworden ist. Doch den Urteilen und Schlußfolgerungen des Herausgebers ver- mag ich in den Hauptstücken nicht beizustimmen. Gewiß, das alte Pergamentblatt mit dem Abklatsch zweier apo- krypher Danielstellen aus einer geschriebenen Vulgata und mit dem nachträglichen Aufdruck des fragmentarischen sog. Tafelbüchleins ist von dem Buchdrucker Rhau oder dem durch ihn Beauftragten beim Einbinden der Lüneburger Kirchen- ordnung vom Jahre 1564 als Füllsel der Deckelwand ver- wendet worden, und falls der Einband sofort erfolgt ist, wird der Druck des Katechismusfragments in demselben Jahr oder kurz vorher erfolgt sein; ihn in eine frühere Zeit hinauf- zurücken, ist sehr unwahrscheinlich, schon wegen der ver- wendeten Orthographie; z. B. lesen wir „und“ statt ,vnd". Aber es handelt sich, wie Nutzhorn wenigstens auf S. 93 selbst annimmt, gar nicht um ein eigentliches selbständiges Tafelbüchlein oder um einzelne Tafeln, sondern um den Makulatur- oder Probedruckbogen eines in Oktav gedruckten Schulbuches, das auf dem ersten mit A (Aiii) signierten Bogen das Abe, Syllabierübungen und den Text der Lutherschen fünf Hauptstücke nebst den Tischgebeten, dem Morgen- und Abendsegen und auf S. 12 bis 14 vielleicht ein Stück

1) Vgl. oben S. 89ff.

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von der Beichte oder Fragstücke zum heil. Abendmahl (Nutzhorn spricht sich über S. 12—14 nicht aus) ent- hielt. In der Fortsetzung des Bogens A, auf Bogen B usw. stand vermutlich der Kleine Katechismus mit Luthers Er- klärungen. Die Einrichtung eines derartigen Schulbuches war durch das Herkommen vorgebildet, wie dies z. B. in Melanchthons Enchiridion (vgl. Cohrs in MGP. XX S. 17ff.), besonders aber in Majors (überwiegend zweisprachlichen) Sehulausgaben des Lutherschen Enchiridion seit 1531 (vgl. Weimarer Ausgabe Bd. 30 I S. 688 ff.) sich uns darstellt. Auch hier stehen nach dem Alphabet die Texte vom Vaterunser, Glauben und den zehn Geboten in dieser mittelalterlichen Reihenfolge voran, vor dem Abdruck des Lutherschen Kleinen Katechismus; auch hier sind die Texte zum Buch- stabieren in Silben eingeteilt, ebenso wie im Bissendorfer Fragment (worauf Nutzhorn nicht eigens aufmerksam macht); z. B. „Das Sa-cra-ment des Al-tars*. Wenn Nutzhorn auf S. 95 aber für den Tafelcharakter die Umränderung der einzelnen Seiten und ferner die Einseitigkeit des vorliegenden Druckes geltend macht, so ist wegen des ersteren zu be- merken, daß Bordüren um die einzelnen Seiten (abgesehen von den Titelbordüren) als Buchschmuck auch sonst vor- kommen, bei Ausgaben des Lutherschen Katechismus z. B. in den Prachtdrucken von Val. Babst in Leipzig seit 1543 (W. A. 301 S. 684ff) oder in dem von Hans Kilian zu Neuburg im Jahre 1545 veranstalteten Druck (W. A. 30I S. 686). Was aber die Einseitigkeit des Druckes betrifft, so hat das mit Plakat- oder Tafeldruck nichts zu tun; es erklärt sich einfach aus der Eigenart eines Makulaturdrucks, der etwa nur eine Probe zur Gewinnung der richtigen Ab- grenzung des Formats liefern sollte. Damit hängt wohl auch die Willkür in der Wahl der einzelnen Seiten zusammen, die für den Reindruck neu zu ordnen waren!) Im Reindruck

1) Daraus erklärt sich wohl auch die ungewöhnliche Stellung der Tischgebete (vgl. Nutzhorns Rekonstruktion S, 94f.). Der Faktor einer angesehenen Druckerei bemerkte mir noch: die Stellung der 15. und 16. Seite in Faksimile sei eine unmögliche; es liege wohl ein ver- schossener Bogen vor oder ein nicht zum fertigen Abdruck ausge- schossener Bogen; was übrigens auf S. 93 über Schöndruck und Wiederdruck gesagt werde, sei nicht richtig.

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des Oktavbuchs wurden dann natürlich alle 16 Seiten, acht auf der Vorderseite und acht auf der Rückseite des flach liegenden ganzen Bogens gedruckt.

Ganz richtig schreibt nun Nutzhorn selbst S. 93, daB der Kustode Aiiij auf den „Buchcharakter“, nicht aber auf einen Plakatdruck schließen läßt. Dann aber können wir aus diesem ersten Bogen eines Buches keine Aufschlüsse über die ursprünglichen Plakatdrucke des Kleinen Lutherschen Katechismus oder gar über ein Zusammenfalten solcher ein- seitig bedruckter Plakate zu Tafelbüchlein gewinnen. Es sind lediglich Vermutungen, daß „die verschollenen hochdeutschen Tafeldrucke Luthers im Eingang Abc- und Syllabiertafeln enthalten haben“ (a. a. O. S. 99) die Wittenberger Druck- überlieferung enthält keine Spur davon —, und daß Luthers tabulae erschienen als „einseitig bedruckte, in Einzelblätter zusammenlegbare Hefte, die man zu Lern- und Lese- zwecken in Kirche und Haus auseinanderbreiten und an die Wand heften konnte“ (ebenda S. 99). Dazu bemerkt der Bearbeiter noch, daß solche „Handhabung“ der Tafel- bücher aus früherer und späterer Zeit uns bekannt sei. Ich weiß nichts davon und habe darüber nichts ermittelt.

Dankenswert bleibt immerhin Nutzhorns Aufsatz. Zu zweierlei möge er Anregung geben: erstens dazu, die für Schulzwecke bearbeitete Spätausgabe des Lutherschen Enchi- ridion ausfindig zu machen, die den vollständigen Reindruck bietet, während das Bissendorfer Fragment davon nur, wie es scheint, ein paar ungeordnete Seiten des ersten Bogens als Makulatur- oder Probedruck zeigt. Zweitens dazu, der Literatur der ältesten Abedarien nachzugehen, um klarer zu erkennen, inwieweit Luthers Kleiner Katechismus in seiner ersten Gestalt (als aus einzelnen Tafeldrucken bestehend oder dann eine Zusammenfassung derselben darstellend) sich dieser Literaturgattung angepaßt hat. Das Wichtigste wäre, wenn mehrere solche ganz alte Fibelblätter und Fibeln aufgefunden würden. lch darf auf meine Literaturangaben dazu in W. A. Bd. 301, S. 561f. verweisen und ergänze sie hier: man vgl. noch Mitteil. der Gesellsch. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte I, 92; Wattenbach, das Schriftwesen des Mittelalters S. 62ff.; K. A. Schmidt, Enzyklop. des ges. Erz.- und

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Unterrichtswesens I, s. v. ABC-Buch; W. Rein, Enzyklop. Hand- buch der Pädag. II, s. v. Fibel; E. Roloff, Lexikon der Pädag. I (Freiburg 1913) s. v. Fibel; aueh O. Albrecht, Luthers Kate- chismen (1915) S. 112ff, 125f. Der von G. E. Metzger, Augsburgs älteste Druckdenkmäler und Formschneidereien usw. (1840) nach S. 80 als Faksimile dargebotene Plakatdruck aus dem 15. Jahrhundert enthält keine katechetischen, sondern biblische Geschichtsstoffe (zur Verherrlichung der immaculata conceptio b. virginis) Außer der einen niederdeutschen Lutherschen Katechismustafel (W. A. 30 I S. 241) und der in Martin Breslauers Katalog I (1905) S. 151 abgebildeten Tafel sei noch besonders auf die Harlemer Buchfibel v. J. 1470 aufmerksam gemacht, die Joh. Müller, Quellenschriften usw. S. 210 erwähnt.

Einzelne Wendungen in Nutzhorns Aufsatz sind mir nicht verständlich geworden, wie auf S. 96, wo es heißt, daß Luther die Tafeln „zu Illustrationszwecken bei seinen Katechismus- predigten“ gebraucht habe, und auf S. 99, wo er annimmt, daß bei dem Bissendorfer Fragment „ein sparsamer Haus- vater die unbedruckten Rückseiten nach Art unserer unzerreiß- baren Kinderbücher zusammenleimte“,

Möge es dem tapferen jungen Theologen, der als Feld- grauer in Feindesland die Korrektur seines Aufsatzes gelesen hat, nach einer glücklichen Heimkehr beschieden sein, ander- weitige und noch aufschlußreichere Funde zu machen und gewinnreich zu erläutern!

Mitteilungen.

Neuerscheinungen.

1. Martin Luther und die Reformation’).

In welcher Stellung und Tätigkeit in seinem Kloster und seinem Orden, an der Universität, in der Wissenschaft Luther das Jahr 1517 antrat, vergegenwärtigt uns J. Ficker, Luther 1517, um dann an der Hand der (von ihm zur Herausgabe vorbereiteten) Vorlesung über den Hebräerbrief die kirchliche Entwicklung des Reformators während des Epochenjahres bis zum weltgeschichtlichen 31. Oktober zu verfolgen. Schriften des V. f. Ref.-Gesch. Nr. 180 (Zwei Straßburger Reden zur Reformationsfeier. I.) S. 1—42. Leipzig, Komm.-Verlag R. Haupt.

Nachdem vor einigen Jahren die Forschung über Luthers Tod durch den angeblich unbekannten Augenzeugenbericht, den Professor Speath-Philadelphia mitteilte, und durch J. Strieders Verüffentlichungen und Untersuchungen neu in Fluß gekommen war, bietet uns jetzt Chr. Schubart, ein Schüler von Fr. Loofs, in einer wohl abschließenden Arbeit eine vollständige Sammlung der „Berichte über Luthers Tod und Begräbnis“ der „primären“ in 90 Nrn. (vom 18. Februar bis 11. Juni 1546 nebst einigen späteren), von denen er die grundlegenden und die an entlegenem Orte gedruckten nochmals druckt, und der nur nach den Fundorten verzeichneten „sekundären“ (74 Nrn., vom 18. Febr. bis 25. Sept. 1546 nebst spüteren und verlorenen). Die erforderlichen kritischen Bemerkungen sind den einzelnen Briefen beigegeben, mit Ausnahme der wichtigsten unter diesen, nümlich der Jonasbriefe vom 18. Februar und des Briefes des Eislebener Apothekers Landau, die den Gegenstand eingehender, der Quellensammlung folgender Unter- - suchungen bilden. Diese zeigen, daß der nur in abgeleiteter Fassung vorliegende Apothekerbrief gerade an den Stellen, die katholischerseits zu den bekannten Ausdeutungen Anlaß gegeben haben, dringend ver- düchtig erscheint. Ferner erweist Schubart hier, daß den übrigen ältesten Berichten über Luthers Tod der zweite Jonasbrief, nicht der erste kürzere, wie gemeinhin angenommen, zugrunde gelegen hat. Es folgt noch eine Untersuchung über die Todesursache (erneuter Anfall seines Herzleidens, nicht Schlagfluß) und die letzten Worte Luthers.

1) Forts. von oben S, 124.

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Endlich behandeln Analekten einzelne einschlägige Punkte (u. a. geben sie eine kurze Geschichte der Luthertod-Forschung). Den Schluß macht eine Literaturübersicht; beigegeben sind drei Tafeln zur Verdeut- lichung der Quellenscheidung in den verschiedenen abgeleiteten Todes- berichten. Weimar, H. Böhlaus Nachfolger, 1917. XII, 151 S. M.8,—.

Als einen Beitrag zur Frage des Verhültnisses von Religion und Po- litik bezeichnet H. Jordan sein Buch überLuthers Staatsauf- fassung (München, Müller & Fröhlich, 1917. VIII, 202 S. M. 3,50). Indem er auf Grund von 350 ausführlich mitgeteilten Zitaten aus Luthers Schriften die Ansicht des Reformators vom Staat chronologisch verfolgt, findet J. das geschichtlich Bedeutsame von Luthers Staats- auffassung in dem Gedanken der Geschiedenheit und Eigengesetzlich- keit der beiden Sphären, des Reiches Gottes und des Staates, und in der Sicherung dieser Auffassung vom religiösen, ethischen und staat- lichen Gesichtspunkte aus. Indem Luther das natürliche und das christliche Leben scharf voneinander schied, erhielt er beide in ihrer vollen Reinheit, rettete das Evangelium vor Vermischung mit welt- lichen Interessen und bewahrte den Staat vor der heuchlerischen An- wendung evangelischer Motive in seiner Sphäre. Dem Christen er- möglicht Luther dergestalt, indem er die Kreise des Religiösen und des Staatlichen nicht einen dem andern überordnet, sondern sie neben- einander ordnet, mit reinem Gewissen in beiden Welten zugleich zu leben. Seinem Grunde nach so wenig politisch wie möglisch, hat das Luthertum gerade dadurch die Möglichkeit zur freiesten Entwicklung der politischen Motive in den ihm zugefallenen Staaten geboten und ist bis heute stets ein mächtiger Hebel gewesen für eine nationale Politik, die in Erfüllung der jeder vorwärtsstrebenden Nation gestellten staatlichen und weltpolitischen Aufgaben mit Kraft und Aktivität große Ziele verfolgt.

H. Lietzmanns Rede zur Reformationsfeier der Universität Jena „Lutbers Idealein Vergangenheit und Gegen- wart“ legt den Ton auf die letztere. Sie will die Notwendigkeit erweisen, für die Gegenwart und in dieser die Kerngedanken des Luthertums, von den Schlacken der Vorzeit befreit, wieder fruchtbar zu machen. Als solche Kerngedanken oder Ideale bezeichnet Verf. neben der Erkenntnis vom alleinigen Werte der religiösen Persönlich- keit vor Gott die Sammlung der ernsten Christen, die Entfesselung aller evangelischen Kräfte, die in der Gemeinde schlummern, endlich die Selbstverwaltung der Kirche in Luthers Sinne ohne die staatliche Nothilfe. Bonn, Marcus & Weber, 1918. 16 S.

G. Bauernfeind, Luther als Musiker zuerst 1909 erschienen und zum Reformationsjubelfest mit geringen Anderungen erneuert erweist Luthers hervorragende Bedeutung für die evange- lische Kirchenmusik wie für die Musik überhaupt. München, Müller . & Fröhlich, 1917. 32 S, 60 Pf.

Wie stark die Gegenwart noch unter der Nachwirkung der Ge- danken Luthers steht, zeigt des leider schon heimgegangenen- Albert

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Hauck Gabe zum Reformationsjubelfest, der Vortragszyklus „Die ReformationundihreWirkung aufdasLeben“. H.be- handelt hier die Reformation in bezug auf die Frömmigkeit, auf die sittlichen Anschauungen, die Kirche, den Staat, auf den Gottesdienst und das Kulturleben. Der erste Vortrag zeigt, wie die reformatorische Frömmigkeit, indem in ihr alles abgestreift ist, was menschliche, vollends was dingliche Vermittlung der Gottesgemeinschaft heißt, und indem nicht minder jeder Rest mythologisierender Vorstellungen in ihr be- seitigt ist, turmboch selbst über der höchsten Blüte der mittelalter- lichen Frömmigkeit steht, so zwar daß, auch für die Gegenwart geltend, seit Luther und nach Luther die Frömmigkeit nichts sein kann als die Gemeinschaft mit Gott allein. 2. Auch über Luthers sittliches Ideal willige Erfüllung des von Gott gegebenen Berufs und Stel- lung des äußeren Handelns in den Dienst der großen Gemeinschaft, in die der Mensch von Gott hineingepflanzt ist sind wir nicht hinausgekommen. 3. Hat die evangelische, besonders die lutherische Kirche im 16. Jahrhundert es nur zu einer sehr unvollkommenen Ver- fassung gebracht, die sie zumal in völlige Abhängigkeit vom Staat brachte, so ist es ein Ruhmestitel des 19. Jahrhunderts, die ursprüng- lichen reformatorischen Gedanken wieder aufgenommen und der evan- gelischen Kirche die Möglichkeit zurückgewonnen zu haben, selb- ständig zu handeln. 4. Der Reformation eignet das Verdienst, den Zwiespalt zwischen staatlicher und kirchlicher Fähigkeit grundsätzlich beseitigt und die Harmonie des öffentlichen Lebens hergestellt zu haben; aufgegeben ist die Vorstellung, daß es der Kirche zukomme, den Staat zu beherrschen, andererseits darf der Staat keinen Gewissens- zwang üben. 5. Die Formen des Gottesdienstes, die die Reformation ausbildete, haben sich bewährt; sie beherrschen den lutherischen Ge- meindegottesdienst im wesentlichen bis auf die Gegenwart. 6. Luther beseitigte die Kulturfeindlichkeit des Mittelalters. In der Schätzung des Natürlichen als eines Gotteswerkes liegt die Behauptung des Rechts des Menschen an die Welt, in seiner Forderung der Arbeit am eigenen Ich die Verpflichtung zur Ausbildung der natürlichen Be- gabung, in seinem Preis der Vernunft als des Mutterschoßes von Recht, Wissenschaft und Kunst, und in der Beschrünkung der Kirche, ihrer Lehren und Vorschriften auf das religióse Gebiet die Anerken- nung des Rechts der Kultur, sich nach den ihr immanenten Gesetzen zu entwickeln, die Anerkennung der Freiheit der Wissenschaft und Kunst. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. 113 S. M. 2,50.

Alfr Sehulze,StadtgemeindeundReformation, will den bisher nicht genügend klargestellten großen Anteil der deut- schen Stadtgemeinde an der Wegbereitung für die Reformation und deren Ausbreitung nach seinem verfassungsrechtlichen Inhalt dar- stellen und damit zugleich einen Beitrag zur Vorgeschichte und Ge- schichte der Laiengemeinde im Rahmen der lutherischen Kirchenver- fassung geben. Er zeigt, daß, während in den Jahrhunderten vor der Reformation in kirchlicher Beziehung die Stadträte im Vordergrunde

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stehen, die Reformation eine stärkere Aktivität, eine machtvolle Ini- tiative in der Bürgerschaft ausgelöst hat. Die Einführung der Refor- mation durchweg und vorwiegend auch die Ordnung des neuen Kirchenwesens vollzog sich auf ausgeprägt weltlich-gemeindlicher Grundlage und in körperschaftlichen Formen, wobei der Rat nicht bloß als Stadtobrigkeit, sondern auch als Stadtgemeindehaupt und ausfüh- rendes Organ der Bürgerschaft handelte. Selbst die Kirchenordnungen, mit denen das Reformationswerk regelmäßig zum Abschluß kam, wurden vom Rat namens der Stadt als weltlich-städtische Ordnungen erlassen. Überhaupt findet nicht bloß auf religiös-kirchlichem Gebiet ein Durchbruch des Gemeindegedankens statt, sondern auch im Welt- lichen hat die Gemeinde davon Nutzen gezogen. Freilich ging diese Errungenschaft verhältnismäßig bald wieder verloren. Die Prediger wurden, indem ihr theologischer Einfluß wuchs, aus Beratern und Ge- lehrten zu ausführenden Dienern des stadträtlichen Kirchenregiments, die Stadtkirche wurde durch die Stadtobrigkeit absorbiert, der Korpo- rationsbegriff durch den Anstaltsbegriff überwältigt, d. h. in den Reichs- städten, während in den Territorialstädten der Stadtrat und mit ihm auch die Stadtgemeinde dem Kirchenregiment des Landesherrn ver- fiel. So hat es bis zum 19. Jahrhundert keine selbständige, von der politischen Gemeinde losgelöste Kirchengemeinde im Rechtssinne ge- geben. Tübingen, J. E. B. Mohr, 1917. 51 S. M. 1,80. (= Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart. Sammlung von Vortrügen und Schriften aus dem Gebiet der gesamten Staatswissenschaften Nr. 11.)

„Reformation und Literatur. Ein Vortrag von P. Mer- ker“ zeigt, daß die Reformation zwar eine besondere Blüte des lite- rarischen Lebens in Deutschland nicht hervorgebracht habe, daß je- doch zwischen dem kirchlichen und dem literarischen Leben der Re- formationszeit stofflich ein Zusammenhang bestehe, indem die Literatur eine zeitgeschichtliche und theologische Fürbung annahm. Von diesem Gesichtspunkt aus würdigt Verf. das Volkslied und die Prosadialoge sowie das Drama, das als Volksschauspiel wie als Schuldrama recht eigentlich die literarische Lieblingsgattung des Reformationszeit- alters darstelle. Darüber hinaus reichen einzelne starke und direkte Impulse, die die Literatur durch die Reformation erhielt und die für die ganze weitere Entfaltung des geistigen Lebens in Deutschland von größter Bedeutung geworden sind. Und zwar gehen diese starken Einwirkungen im wesentlichen von Luther persönlich aus, sowohl in seiner Eigenschaft als Erneuerer des Kirchenlieds wie als Bibelüber- setzer. Die Bibelübersetzung aber ist nicht lediglich eine sprachliche Tat, dank der verdeutschten Bibel ist der Geist des Protestantismus von dem Geist der neueren deutschen Literatur nicht zu trennen. In den Kirchenliedern Luthers erblickt Merker nicht den Ausfluß subjektiver Stimmungen, sondern sie sind nach ihm objektive Bekenntnislieder . Gemeindegesünge, Zweckdichtung —, so daß es falsch sei, einen Zu- sammenhang zwischen einzelnen Liedern und bestimmten Ereignissen aus Luthers Leben zu konstruieren. Weimar, H. Böhlaus Nachf.. 1918. 46 S. M.1,50.

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R. Eckart legt zum Reformationsfest seine Zusammenstellung „Luther und die Reformationim Urteil bedeuten- derMänner“ in zweiter, wesentlich vermehrter Auflage vor; statt der 66 Namen der ersten zählen wir jetzt 98 von Martin Polich und Eras- mus bis zu Horst Stephan und H. Preuß. Die Anordnung ist chronologisch, die Quelle wird jedesmal angegeben (bei den älteren z. T. nicht aus erster Hand). Die Vorläufer und Fundgruben für Lutherurteile zählt das Vorwort auf. Könnten einzelne der mitgeteilten Urteile ohne größeren Schaden fehlen, so gehört doch die große Mehrzahl wirklich hervorragenden Männern an, deren Äußerungen ebenso als solcher wie als Zeitstimmen Beachtung verdienen. Von weniger bekannten oder weniger leicht zugänglichen Aussprüchen sei auf die Justus Mösers, J. M. Schroeckhs, Heinrich Heines, Herbert Eulenbergs hingewiesen. Vermißt hat Ref. unter den Zeugen nur Paolo Vergerio, den späteren eifrigen Anhänger der Reformation, der als katholischer Bischof und päpstlicher Nuntius bekanntlich Luther 1535 in Wittenberg aufsuchte und über seine Besprechung mit ihm ausführlich berichtet. hat (vgl. Nuntiaturberichte aus Deutschland usw., herausg. vom Preuß. hist. Insti- tut zu Rom I, 1 S.538ff. Nr. 218). Halle, Maennel, 1917. VIII, 202 S,

In seinem Buche ,Das Luthervolk. Ein Gang durch die Geschichte seiner Frömmigkeit“ will Karl Auer dem gebildeten Protestanten, dem die Erinnerung an das Zeitalter der Reformation aufs neue lebendig geworden ist, ein Bild von der Weiter- entwicklung auf dem Gebiet der Frömmigkeit geben, so zwar, daß nicht die Geschichte religióser Ideen oder Theorien und Forderungen der führenden Theologen erzählt, sondern ergründet werden soll, welche Frömmigkeit in den einzelnen Perioden besonders in der Laien- welt tatsächlich vorhanden war. Es gilt also, gestützt auf Briefe, Dichtungen, Autobiographien und Tagebücher der Zeitgenossen, gleich- sam den religiösen Herzschlag jeder Epoche zu belauschen. Das Ganze zerfällt in fünf Kapitel: das Jahrhundert der Reformation; das Zeitalter des 30jährigen Krieges; der Pietismus; die Aufklärung; das 19. Jahrhundert. Als für alle durchmessenen Perioden der deutschen Geschichte gleiche Züge aber, die auf Luther zurückführen, bezeichnet Verf. eine gemütvolle, allem Geschäftsgeist abholde, unpolitische Inner- lichkeit im kräftigen Vertrauen auf die Vorsehung, eine schlichte, ja hausbackene Art in der Form dar Frömmigkeitspflege und ein reges Gefühl dafür, daß das Bekenntnis der Lippen in einem sittlichen Leben sich bewähren müsse, Neben dieser natürlichen Religiosität, in der das Volk Züge der Lutherreligion bewahrt, hat die evangelische Kirche die Genialität, die dem Durchschnitt nicht erreichbaren Höhen der lutherischen Frömmigkeit, in Predigt, Dogma und Kultur fest- gehalten. Tübingen, J. C, B. Mohr, 1917. VIII, 164 S. M. 3,60,

Die Reformation und ihre Wirkung in den Ernestinischen Landen. Gedenkblütter zur Jubelfeier der Ref.“. ist der Titel eines von dem Oberhofprediger G. Scholz - Gotha herausgegebenen Sammelwerkes, das zeigen will, ,wie Luther und

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sein Werk in den Kirchen und Schulen seines Heimatlandes fortlebt und sein Glaube im evangelischen Leben in Kraft steht." Der erste Band, der das Hzgt. Gotha betrifft, außerdem aber auch die gemein- same Ernestinische Hochschule zu Jena behandelt, setzt sich aus Bei- trägen von Scholz (Landeskirche, Witzmann (Volksschule), Anz (Gymnasium) and Lietzmann (Universität) zusammen; der zweite über Weimar-Eisenach ist von R. Herrmann, der dritte über Meiningen von A. Human bearbeitet. Der beabsichtigte Bei- trag über Coburg ist leider durch den Tod des Bearbeiters, für den kein Ersatz beschafft werden konnte, hinfällig geworden.

Die Darstellung der Reformationszeit selbst bildet plangemäß nur den Ausgangspunkt für die Arbeiten, die vor allem die Wirkungen auf die nachfolgenden Jahrhunderte bis zur Gegenwart schildern wollen; doch ist wenigstens in Kürze auch das Eindringen und die erste Ausgestaltung des neuen Geistes zur Darstellung gebracht, ja, Her- mann gibt eine verhältnismäßig eingehende Schilderung der ersten Visitation und der Grundsätze, auf denen sie beruhte. Ferner geht Anz auf Luthers Eintreten für die höheren Schulen und die Schwierig- keiten ein, die die Reformationsschule überhaupt durchzumachen hatte. Human (dessen Arbeit nur einen Ausschnitt aus einer umfassenderen Schrift darstellt) behandelt Kirche und Schule getrennt; er greift für beide bis ins Mittelalter zurück, um auf dessen Grunde die Verände- rungen, die die Reformation brachte, um so klarer hervortreten zu lassen. Quellenbelege sind, da das Gesamtwerk nicht eigentlich wissen- schaftliche Zwecke verfolgt, nirgends gegeben, doch stehen die Einzel- werke durchweg auf der Höhe der Forschung. Leipzig, A. Deichert 1917. (I= VI, 175 S. M. 4,50; II VI, 998. M. 2,70; III = VI, 868. M. 2,40.) | Unter dem Titel „Reformation und gelehrte Bildung in der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth. Eine Vor- geschichte der Universität Erlangen. I (bis gegen 1560)“ schildert H. Jordan, gestützt auf umfassende Heranziehung der Literatur und eigene Archivstudien, das geistige Leben der fränkischen Fürstentümer in der Zeit and unter dem Einfluß der Reformation. Nachdem zuerst die wissenschaftlichen Bestrebungen und Universitätsstudien- der Epoche vor 1528 in einem sehr ertragreichen Kapitel beleuchtet worden sind, verfolgt Verf. vor allem die auf die Errichtung hoher Schulen in Ansbach und Feuchtwangen gerichteten Bestrebungen und deren Träger sowie die Schicksale der betreffenden Gründungen und Ver- suche; vor alleın wird uns der Ansbacher gelehrte Kreis der Althamer, G..Vogler, Leonhard Fuchs, Vinzenz Obsopoeus, Bernh. Ziegler usw. geschildert. Das Schlußkapitel untersucht allgemein den Stand der gelehrten Bildung in der Markgrafschaft und gibt über die Universitäts- studien der Landeseingesessenen, die gelehrten Berufe, das Schul- und Stipendiatenwesen u. a. m. wertvolle Aufschlüsse, Leipzig, A. Deichert 1917. XI, 371 S. M. 840. Mit diesem Werke eröffnet Jordan als Herausgeber eine, von den „Beiträgen z. bayer, Kirchengeschichte*

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gleichsam abgezweigte Serie von umfassenderen Arbeiten als „Quellen und Forschungen zur bayerischen Kirchengeschichte“.

Auch der zweite Teil der „Quellen u. Forsch. z. bayer. KG.“ betrifft die Reformationsgesch. der fränkischen Fürstentümer. Der Schwabacher Pfarrer H. Clauß behandelt „Die Einführung der Reformation in Schwabach 1521—1530“ (Leipzig, A. Deichert 1917. 199 S, M. 3.—). Wittenbergische und Nürnbergische Einflüsse einerseits, andererseits hartnäckige Streitigkeiten der Ge- meinde mit ihrem Pfarrer hatten in Schwabach der Ref. derart vor- gearbeitet, daß seit 1523 sich die Richtung auf kirchliche und soziale Reformen unwiderstehlich geltend machte. Diese Bestrebungen fanden ihren literarischen Ausdruck in drei dort ausgegangenen Flugschriften, die erkennen lassen, daß es sich nicht um eine künstlich erzeugte, sondern aus echt bürgerlicher Frömmigkeit selbständig erwachsene Bewegung handelte. Vorübergehend ist in den reaktionär gerich- teten letzten Lebensjahren Mf. Casimirs die Reformation auf Hin- dernisse gestoßen, aber der Regierungsantritt Mf. Georgs brachte ihr in Kürze den Sieg; der katholische Kultus hörte auf und der von dem neuen Landesherrn entsandte Magister Augustin Obermaier aus dem Bayerischen eröffnet die zusammenhängende Reihe der evangel. Pfarrer. Soweit führt Clauß’ Darstellung, der eine Anzahl archivalischer Bei- lagen (darunter ein längeres kirchlich-religiöses Gutachten Obermaiers von 1531) beigegeben ist.

Unter den 14 oberdeutschen Reichsstädten, die die Speierer Pro- testation vom 19. April 1529 unterzeichneten, befindet sich auch Kempten im Allgäu. Wie hier die Reformation aufgekommen ist, sich festgesetzt und behauptet hat, schildert auf Grund der Akten in schlichter, ge- drungener Darstellung der Stadtpfarrer O. Erhard. Die Ref. ist in K. unter dem Vorangang der Geistlichen friedlich und einträchtig ein- und durchgeführt worden; ihre Sicherung fällt mit der Sicherung der Reichsfreiheit der Stadt zusammen; dadurch, daß diese 1525 dem Stift Kempten die ihm noch verbliebenen Rechte abkaufte, kam sie in die Lage, die kirchliche Frage selbständig zu lösen. In der schweren Zeit des Interims hielt die Bürgerschaft tapfer am Evangelium fest; erst im 30jährigen Kriege hat der Katholizismus in Kempten wieder festen Fuß zu fassen vermocht und heute besteht neben der evang. Gemeinde, aber in gutem Vernehmen mit dieser, auch eine altgläubige. O. Erhard, Die Ref. der Kirche in Kempten (äußerer Titel: Kempter Reformationsgesch. 1917, 91 S. M.1,20. (Kempten, F. Dannheimer.)

Die Straßburger Reformation von G. Anrich bildet den Gegenstand der zweiten der beiden Straßburger Jubiläumsreden des Heftes 130 der Schriften des VRG. (S, 45—70). Anrich würdigt jenes Ereignis als Höhepunkt in Straßburgs Geistesleben wie im Ein-

flud und in der Bedeutung der Stadt für die Umwelt bis über Deutsch- '

lands Grenzen hinaus, Er lehrt die Reformation als Tat des reichsstüdti- schen Bürgertums erfassen, zeigt den besonderen Charakter, den ihr die

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einzelnen führenden Männer, wie Matthaeus Zell, Wolgang Capito, Martin Bucer, Jakob Sturm, verliehen, würdigt die Selbständigkeit und Eigenart der damals entstandenen Schöpfungen auf dem Gebiet der Kirche und der Schule und umreißt die Bedeutung der Straßburger Reformation in der Gesamtentwicklung des Protestantismus. Indem ' er endlich hervorhebt, daß diejenige Ausprägung des Christentums,

die Bucers und seiner Mitarbeiter Lebenswerk darstellt, in der Heimat

nicht Bestand gehabt hat weder in Straßburg noch überhaupt in Oberdeutschland erblickt er andererseits in Calvin in mehr als einer

Beziehung den Vollender Bucer gegenüber, derart, daß in dem Sieges-

zug der zum Lehrgesetz erhobenen Theologie Calvins und der vor- bildlich werdenden kirchlichen Ordnungen Genfs zugleich Gedanken und Schöpfungen des reformatorischen Straßburg in die Weite der protestantischen Welt fortgewirkt haben.

Eine Geschichte des Protestantismus in Bayern besitzen wir seit längerem, nicht aber eine Geschichte des Protestantismus in der Hauptstadt München, Da jedoch auch jenes ältere Werk durch die neuere Forschung durchweg überholt ist, so ist die zum Reformations- gedächtnis dargebotene Gabe des Hauptpredigers in Nördlingen E.Dorn „Der Sang der Wittenberger Nachtigallin München. Eine Geschichte des Protestantismus in Bayerns Haupt- stadt in der Zeit der Reformation und Gegenreformation des 16. Jahr- hunderts* (München, Müller & Fröhlich, 1917. 284 S. M. 4,50) um so willkommener. Die Darstellung faßt die bisherigen zerstreuten Forschungsergebnisse zusammen und ergänzt sie durch eigene Archiv- forschung. Sie zerfällt in 22 mit feinem Verständnis ausgewählte, in sich abgerundete Einzelbilder, die sich zugleich zu einem farbenreichen Gesamtgemälde zusammenschließen. Man ersieht, wie der Protestan- tismus doch auch in München mehr als nur oberflächlich Wurzel ge- faßt hatte. Wie früh auch wider ihn mit Feuer und Schwert ein- geschritten wird, er behauptet sich lange Zeit hindurch lebensfähig. Besonders tritt das im ersten Jahrzehnt der Regierung Herzog Abrechts V. hervor, als der Druck von oben zeitweise gemildert wurde. Und auch als dann der Einfluß der Jesuiten und ihrer Helfershelfer den Herzog bestimmte, in das alte Fahrwasser der Protestantenverfolgung wieder einzulenken, bedurfte es noch sehr nachhaltiger Anstrengungen der übermüchtigen Gegner, bis um 1571 die Ausrottung des Evangeliums in München gelang. Der Darstellung folgen neun archivalische Bei- lagen. Wohlgelungene Nachbildungen aus der ersten lutherischen Druckschrift in München (Ein Sermon ... von der Betrachtung des heil. Leidens Christi 1519) schmücken das verdienstliche Buch.

Auf Grund der von K. Pallas veröffentlichten Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals Sächsischen Kurkreise schildert H. Nebelsieck (Sup.-Int. zu Liebenwerda) den Verlauf der 1528 begonnenen und 1531 abgeschlossenen ,ersten ordentlichen Kirchenvisitation in den zur heutigen Provinz

Sachsen gehörigen Ämtern des alten Sächsischen Archiv für Reformationsgeschichte. XV, 3/4. 16

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Kurkreises“ (Liebenwerda, Komm.-Verlag E. Ziehlke, 1917. VI, 74 S. M. 1,20). Als Ergebnisse stellen sich heraus die Beseiti- gung der parochialen Schwierigkeiten, Sichtung des Personals an Geistlichen, Aufbesserung ihrer Gehälter, Festsetzung der erforder- lichen Bestimmungen für die Verwaltung des Kirchenvermógens, Auf- richtung von Ordnungen für den Verlauf des Gottesdienstes und die Verwaltung der Sakramente, Einführung von Maßnahmen gegen die Schäden des Gemeindelebens, Neuordnung des Schulwesens. „Den durch die Reformation freigewordenen tiefsten, stärksten Lebenskrüften war nun eine sichere Stätte zu segensreicher Entfaltung bereitet. Jetzt gab es eine organisierte evangelische Kirche.^ Das Sehriftchen ist als Jubelgabe des ev, Pfarrvereins Falkenberg zu dessen 25. Stiftungsfest, zugleich zum Reformationsfest erschienen.

Die ersten Kirchenvisitationen (1526, 28, 33) und die durch sie aufgedeckten und neugeordneten kirchlichen Verhältnisse und Zustände bilden ebenfalls das feste Rückgrat der „Beiträge zur Refor- mationsgeschichte der EphorieBorna* von Ph, Mehl- hose (Pf. in Großhermsdorf). Zufürderst* handelt das Büchlein von den ersten Spuren der Reformation in Borna, den Aufenthalten Luthers dort, den vergeblichen Versuchen des Bischofs von Merseburg, durch Visitationsreisen seinerseits den Fortschritten des Evangeliums zu wehren. Andererseits wird die kirchliche Entwicklung bis zum Schmal- kaldischen Kriege und dem Übergang Bornas an die Albertiner ver- folgt. Den Schluß bildet eine eingehende Darstellung der Zustände der Ephorie in der Reformationszeit, eine Schilderung, die, weil die Verhältnisse vielerwärts äbnlich lagen, mehr als bloß lokale Bedeutung hat. Leipzig, Arwed Strauch. 208 S. M. 2,50.

P.Kalkoff, DasWormserEdiktunddieErlassedes Reichsregiments und einzelner Reichsfürsten stellt mit bekannter Gründlichkeit und Sicherheit klar, daß das ohne Zu- stimmung des Reichstags erlassene, erschlichene Wormser Edikt sowohl vom Reichsregiment, der ständischen Vertretung des Reichskörpers, als von den altkirchlich gesinnten Fürsten preisgegeben, d, h. nur in ganz wesentlich gemilderter Form anerkannt und zur Ausführung zu bringen versucht worden ist. K. untersucht zu dem Ende sowohl die bezüglichen Mandate des Reichsregiments, wie die beiden bayerischen Religionsedikte und die entsprechenden Erlasse für Wolfenbüttel, Baden, Lothringen und Württemberg. Die von diesem einen Punkt ausgehende Untersuchung liefert aber zugleich wichtige Beiträge zum Verständnis der allgemeinen kirchenpolitischen Lage im Reich in den entscheidungsvollen Jahren von 1521 bis zur klareren Scheidung der Geister und der festeren Organisation der Parteien. IX, 132 S. München und Berlin 1917, W. Oldenbourg. M. 5,—. (= Historische Bibliothek Bd. 37.) |

W. Schwandt (Pastor in Danzig) veröffentlicht eine Über- sicht über die in den Bibliotheken von Danzig und Elbing vorhande- nen Deutschen Bibeldrucke aus der vorlutherischen und der

.116 239 lutherischen Zeit. Von ersteren sind sieben verschiedene Ausgaben ‚(älteste von 1473), von den Lutherausgaben bis 1546 einundzwanzig vor- handen; besonders wertvoll ist die in Danzig vorhandene Wittenberger Bibel H. Luffts von 1541 mit eigenhändigen Eintragungen Luthers, Melanchthons, Bugenhagens (vgl. Mitt. d. Westpreuß. GV. 1909 S. 2). Danzig 1917, 28 S. 50 Pf.

Der zum Reformationsfest von O. Harrassowitz in Leipzig veröffentlichte Bücherkatalog 378 bietet eine reiche Sammlung von Originaldrucken Luthers und seiner Zeitgenossen, im ganzen 1025 Nummern, worunter 229 Lutherana.

Eine bevorstehende Luther-Veröffentlichung.

Eine wichtige Quelle zur Kenntnis der Frühentwicklung Luthers bildet dessen Galaterbriefvorlesung aus dem Winter 1516/17 (Vorstufe des 1519 erschienenen umfangreichen Kommentars). Sie wird aus der 20 Blatt umfassenden, s. Z. von Nik. Müller für das Me- lanchthonhaus in Bretten erworbenen Nachschrift eines Hörers Luthers demnächst von H. von Schubert, der ihre Herausgabe im Auftrag des Vorstandes des Brettener Hauses besorgt, zugleich mit einer photographischen Wiedergabe des Textes vorgelegt werden, Vgl. Bericht über die Sitzung der philos.-histor, Klasse der Heidelb. Ak. d. W. vom 11. Mai d. J. (im Heidelb. Tagebl. 17, Mai 1918).

t

2. Verschiedenes.

Von Karl Müllers Kirchengeschichte (im „Grund- rid der theologischen Wissenschaften“) ist die erste Hälfte des zweiten Bandes (neuere Kirchengeschichte) schon 1902 erschienen. Daran schließt sich nun die seit 1916 in Lieferungen ausgehende zweite Hälfte, die die zweite Epoche, die Zeit von 1555 bis 1688, zum Gegen- stand hat. Bisher liegen vier Lieferungen 36 Bogen vor. Sie umfassen die Abschnitte 1 (innere Zustände im 16. Jahrhundert) und 2 (Kämpfe der Gegenreformation) vollständig; vom 3. Abschnitt (die Entwicklung besonders im Inneren während des 17. Jahrhunderts) liegen die zwei ersten Käpitel („Das Papsttum und die römisch-katho- lischen Länder“ und „Die Niederlande der Utrechter Union und Eng-

land") abgeschlossen vor; inmitten des 3. Kapitels ,Deutschland und

die nordischen und osteuropäischen Länder“ bricht die Darstellung ab; doch dürfen wir wohl in Kürze auf das Erscheinen des Schlusses mach der vorläufigen Übersicht steht auch noch ein Kapitel über „erste Ergebnisse einer neuen Weltanschauung“ aus hoffen. Für die in diesem Halbband behandelte Epoche steht die Kirchengeschichte kaum minder im Mittelpunkt der gesamten, inneren wie äußeren Entwicklung der europäischen Staaten als während des Reformationszeitalters, und danach bemißt sich der Wert dieses Handbuchs, dessen Verfasser in voller Beherrschung des Stoffes ebenso die großen Zusammenhänge zu erfassen und herauszuheben wie in genetischer, wohlgegliederter 16*

240 116

Ed

Anordnung dem einzelnen seinen Platz anzuweisen vermag. Besonders lehrreich erscheint dem Ref. im Abschnitt 1 das Kapitel über das gegenseitige Verhültnis der drei Reformationsgebiete; auch über die Kümpfe der Gegenreformation bietet Müller eine ganz vortreffliche Orientierung. Sehr willkommen ist auch die beigegebene Karte der kon: fessionellen Gestaltung Deutschlands beim Ausbruch des 80jührigen Krieges. Tübingen, J. C. B. Mohr, 191611, je M. 3.—.

Trotz des „Burgfriedens“ wird der Geisteskampf zwischen den beiden grofen christlichen Konfessionen fortgehen und unsere evange- lische Sache wird es dabei nicht in allem leicht haben. Waffen für diesen Kampf beabsichtigt der schweizerische evangelische Theo- loge M. Schüli in seinem Buche „Zwei Ideale Protestan- tismus und Katholizismus“ darzureichen. Das von der biblischen Lehre und dem Urchristentum abgewichene „falsche? Ideal findet er in der ‚katholischen Kirche, die aus dem Gottesreich Jesu

durch Entartung der Christenheit in Hinsicht -von Verfassung,

Kultur und Lehre erstand. Im Hauptteil des Buches schildert Verf. unter den nämlichen Gesichtspunkten die Ausgestaltung des katho- lischen und des evangelischen Ideals und’ wirft schließlich einen Blick auf die kirchen- und religionsfeindlichen Strömungen der Gegenwart. Die Schrift ist in ruhiger, klarer, gemeinverständlicher Weise ge- schrieben und keineswegs vom Glaubenshaß diktiert; sie soll dem evangelischen: Volke zeigen, was es an seiner evangelischen Freiheit und Frómmigkeit hat und immer mehr haben kann, wenn es sich der Grundwahrheiten und Segenskräfte des Evangeliums noch bewußter wird, sie treuer festhült und im Leben freudiger und eifriger übt und bewührt. Ein Register der wichtigsten Namen und Sachen erleichtert die Benutzung des Buches. Zürich, Beer & Co. V, 267 S. M.4,—.

E. Barnikol, „Studien zur Geschichte der Brü- der vom gemeinsamenLeben. Die erstePeriode der deutschen Brüderbewegung: die Zeit Heinrichs von Ahaus. Ein Beitrag zur Entwicklung und Organisation des religiósen Lebens auf deutschem Boden im ausgehenden Mittelalter* gibt einleitend die Geschichte und den Stand der Forschung über die deutsche Brüderbewegung und untersucht dann 1. die Entstehung und Bildung der letzteren in Deutschland (wobei die Gestalt des Urhebers der Bewegung und Begründers der ersten Brüderhüuser, Heinrichs von Ahaus, im Mittelpunkt steht); 2. die innere Bildung und Struktur der Bewegung (anschlieBend an zwei devote Persónlichkeiten ,Bruder Gottfried^ und „Rektor Bernhard“, in denen als den Brennpunkten charakteristischer devoter Lebensäußerungen die treibenden Kräfte der Brüderbewegung und die devoten Motive und Quietive dieser deutschen Laienfrömmigkeit sich anschaulich wiederspiegeln); 3. die organisa-

torische Entwicklung (ausgehend von dem Hauptwerk Heinrichs von -

Ahaus, dem Münsterschen „Kollogium“, einer Vereinigung sämtlicher deutscher Devotenhäuser). Es ist ein reicher Inhalt, den diese drei Abschnitte erschließen: sie zeigen ebensowohl die erste Entstehung

117 | 241

der deutschen Bewegung unter Einfluf der niederlündischen wie die Ausbreitung vom deutschen Westen aus bis nach Mitteldeutschland und Niedersachsen, nicht minder die allmähliche Kristallisierung und Stufenfolge der devoten Brüderbewegung: Volkspredigt, Konversio, Gemeinschaftsleben, Devotenkreis, Bruderhaus bis zum Kolloquiumshaus in Münster und der Einrichtung des Kolloquiums, an das sich die Be- Strebungen der Brüder zur Generalunion zu gelangen und ein General- kapitel zu bilden (Bestrebungen, die nicht mehr den Gegenstand dieses Buches ausmachen) angeschlossen haben. Von der kritischen Durchdringung des gesamten Materials, auf dem sich die Darstellung aufbaut, legen die sieben dem Text folgenden Beilagen Zeugnis ab. Tübingen, J. C. B. Mohr, 1917. XII, 215 S. (= Ergänzungsheft zur Zeitschrift für Theol. und Kirche 1917.) M. 6,—.

J. Schairer, Das religiöse Volkslebenam Aus- gang des Mittelalters nach Augsburger Quellen (= W. Goetz, Beitrr. z. Kulturgesch. des Mittelalters und der Renais- sance Bd. 13; Leipżig u. Berlin, B. G. Teubner, 1914. VII, 136 S. M. 4,—) will ermitteln, was am Ende des Mittelalters an gedankenmäßiger und praktischer Frömmigkeit im deutschen Volke lebte, wie diese sich zu der offiziellen Kirche und ihren Vertretern stéllte,^ wie sie einerseits durch den Gang der Entwicklung bestimmt wurde, andererseits selbst zu einem bestimmenden Faktor wurde. Als Schauplatz für seine Be- obachtung hat sieh Verf. die Stadt Augsburg ausgesucht; die stüdti- ' schen Chroniken und die dort seit Einführung der Buchdruckerkunst schnell emporblühende Volks- und Erbauungsliteratur sind seine Quellen, zeitlich umfaßt seine Darstellung die Epoche von der Aufrichtung des Zunftregiments in Augsburg (1368) bis zum Eindringen der reforma- torischen Gedanken, Verf, verfolgt zuerst, wie das Volk der Kirche innerlich entfremdet ward und für das Verlorene in dem Anteil an dem allgemeinen Aufschwung der Zeit in Politik, Wissenschaft und Kunst Ersatz fand. lm zweiten Teil wird untersucht, von welchen Gedanken in religióser Beziehung etwa das Volk erfüllt war und wie es sich praktisch in kirklichen und verwandten Dingen verhielt. ‚Ein rechtes Gesamtbild gewinnen wir freilich nicht, der Wert der Schrift liegt in den Einzelergebnissen, bei denen man sich jedoch bewußt bleiben muß, daß sie von den jeweilig vorliegenden Quellen abhängen, so daß man daraus nur mit Vorsicht. weitergehende Schlüsse wird ziehen können.

Als Band II der vom VRG. herausgegebenen Studien zur Kulturund Geschichte der Reformation ist erschienen „PaulMestwerdt, DieAnfänge des Erasmus. Huma- nismus und Devotio moderna“ das Werk eines hoch- begabten Anfängers, den leider, wie so viele der Besten unseres Volkes, der Weltkrieg gefällt hat. H. von Schubert, der Lehrer des Verf., gibt das Werk mit einem tiefempfundenen Geleitwort heraus; ein ülterer Freund M.s, C. H. Becker, entwirft liebevoll ein Bild seines Lebens und seiner Persönlichkeit. Ist die Wissenschaft, soviel sie

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'sich auch mit Erasmus beschäftigt hat, zu einer einheitlichen und un- widersprochen geltenden Anschauung seines Frömmigkeitsideals noch nicht gelangt, und besonders auch darüber, in welchem Umfang E. eine wesentlich selbständige Bedeutung für die Entwicklung der seit jener Zeit die christlichen Konfessionen leitenden Gedanken zukommt, keine Einmütigkeit erzielt, so hat diese Unsicherheit nicht am wenigsten ihre Ursache darin, daß man Erasmus mit Vorliebe aus der Perspek- tive seiner Stellungnahme zur Reformation Luthers, seiner Kontroverse mit diesem, betrachtet hat. Demgegenüber will Mestwerdt von unten aufbauen, nämlich Frömmigkeit und Theologie des E. unter dem Ge- sichtspunkt ihrer Entstehung und Entwicklung ausführlicher als es bisher geschehen ist untersuchen, um aus der Einsicht in diesen Werde-. prozeß eine feste Grundlage für die Beurteilung der religiösen Ge- samtposition des großen Humanisten zu gewinnen. Dieser Aufgabe nun unterzieht sich Mestwerdt mit so großer Gründlichkeit, daß er in der vollen ersten Hälfte seines Buches die geistesgeschichtlichen Voraus- setzungen des Frömmigkeitsideals- des Erasmus, nämlich die beiden Welten des Humanismus (Lorenzo Valla) und der Devotio moderna (Hegius, Rudolf Agricola usw.), ausführlich schildert, um dann erst zu Erasmus selbst überzugehen. Dessen Entwicklung gedachte der Verf. in diesem Buche, das als erster Teil der Gesamtarbeit gedacht war, bis etwa an das Jahr 1501, d. h. bis an die Abfassung des Enchiridion . militis christiani heranzuführep, die als Abschluß der Lehrjahre des E., der Zeit, da er noch wesentlich der Empfangende ist, gelten darf, Leider ist es jedoch dem Verf. nicht gegónnt worden, auch nur dieses ' vorläufige Ziel zu erreichen; es fehlt ein letztes Kapitel über den Auf- enthalt in England, der durch die Bekanntschaft mit Colet so folgen- reich für E. wurde. So zerfällt die zweite Hälfte des Buches in. die drei Kapitel: Schule und Kloster (der mónchische Humanismus); lm Dienste des Bischofs von Cambray (die Verteidigung des reinen Humanismus) und Studium in Paris 1495—1499 (Erasmus und die Scholastik). Auch als Torso behält das Werk, das von gründlichem Studium und großer Selbständigkeit des Urteils zengt und durch ein- dringende Kritik ausgezeichnet ist, seinen Wert ebensowohl für die Kenntnis des Geistes der Renaissance im allgemeinen, wie für die grundlegende' Entwicklung des Erasmus, und die künftige geistes- geschichtliche Forschung über die Anfünge der Neuzeit wird sich noch lange mit Mestwerdts Schrift zu beschäftigen haben. Leipzig, R. Haupt, 1917. XXXI, 843 S. M. 9,—.

„Felix Fabri aus Ulm und seine Stellung zum geistigen . Leben seiner Zeit“ behandelt M. H ä u 8 ler (= W. Goetz, Beitrr. zur Kulturgesch. d. Mittelalters und der Renaissance Bd, 15. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner, 1914. VII, 119 S. M. 4,—). Fabri (1442—1502) lebte seit 1468 predigend und schriftstellernd im Dominikanerkloster zu Ulm. Seine Schriftstellerei dreht sich zumeist um seine zweimalige Palüstinareise. Auf Gründ seiner Schriften untersucht Verf. Fabris Sinn für das óffentliche Leben, seine sozialen Interessen, seinen Natur-

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sinn, die Erfassung der Persönlichkeit, Patriotismus, geschichtliche Anschauungen, sein Verhältnis zur Antike, nicht minder seine Betäti- gung als Gelehrter und Kritiker, die Technik und Ziele seiner Schrift- stellerei und deren Quellen, seine Religiösität. Als Ergebnis der Untersuchung stellt sich in Fabri eine merkwürdige Mischung der ver- schiedensten Eigenschaften und Bildungselemente heraus, entsprechend dem Charakter. seiner Zeit, der durch Zwiespältigkeit der Bildung, Absterben des Mittelalters und Aufsteigen des Humanismus in Deutsch land gekennzeichneten zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Wenn Fabri dem älteren, noch halb scholastischen Humanismus zugezühlt werden mag, so kfnn von einem wirklichen Erfassen des neuen Kultur- ideals und Sinn für dieses bei ihm nicht gesprochen werden. Er kommt auch für die Verbreitung des humanistischen Gedankens in Ulm nicht in Frage. Trotzdem sind seine fromme und doch weltoffene Persónlichkeit und seine Werke für die Kenntnis des Geisteslebens und der sonstigen Zustände seiner Epoche, zumal in Ulm, aber bis zu «einem gewissen Grade auch in Deutschland und im Morgenlande wértvoll. b A.Stórmann,Diestádtischen Gravamina gegen den Klerus am Ausgange des Mittelalters und in der Reformations- zeit (= Greving, Reformationsgeschichtl. Studien und Texte Heft 24—26) betrachtet, auf eine ausgedehnte Literatur gestützt, die stüdtische Opposition gegen den Klerus in ihren verschiedenen Antrieben und Zielen, nämlich die Beschwerden aus Anlaß der Abgaben an die römische Kurie (Ablaßgelder, Annaten, Türkenzehnten, Taxen und Kompositionen) wie an den einheimischen Klerus; aus Anlaß des kirch- lichen Vermögensbesitzes und der weltlichen Erwerbstätigkeit geist- licher Personen und Genossenschaften, ferner der Vorrechte der Geist- lichkeit (Immunität, exemter Gerichtsstand, Asylrecht), der kirch- lichen Gerichtspraxis (Ausdehnung der Kompetenz auf weltliche Sachen, auswärtige kirchliche Gerichtshöfe, kanonisches Proaefverfahren, Ehe- recht), der Schäden in der geistlichen Ämterbesetzung, der Verwelt- lichung der Kirche und der sittlichen Mißstände, endlich der welt- lichen Hoheitsrechte des Klerus. Die Darstellung bestrebt sich, objek- tiv zu sein; sie hebt, wo es angeht, auch die guten oder weniger schädlichen Seiten der angegriffenen Einrichtungen hervor, stellt aber die Berechtigung der Gravamina im großen und ganzen außer Zweifel. Andererseits ist die Auswahl aus der reichen reformationsgeschicht- lichen Literatur ziemlich willkürlich und die daraus gezogenen Folge- rungen sind zum Teil. anfechtbar. Auch wird hier nicht immer die Beschränkung auf spezifisch städtische Äußerungen festgehalten. Es hätte der Schrift zum Vorteil gereicht, wenn sie sich anf das Mittel- alter beschränkt hätte. Münster, Aschendorff, 1916. XXII, 324 S, M. 8,80, 3 J. M. Reu, Quellen zur Gesch. des kirchl. Unter- richts in der evang. Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1606. Erster Teil: Quellen z. G. des Katechismus-Unterrichts

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IH Ost-, Nord- und Westdeutsche Katechismen.

Zweite Abt. Texte, 1. Hälfte. Gütersloh, Bertelsmann 1916. VIII, 560 S. (Über Plan und Methode sowie die bisher erschienenen Teile dieses

Standardwerkes s, diese Zeitschrift XI (Heft 41) S. 73—75.)

Den Katechismen von Süddeutschland und Mitteldeutschland folgen jetzt, mit dem nümlichen unermüdlichen Fleiß und, soweit sich urteilen läßt, der gleichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gesammelt und be- arbeitet, diejenigen des Ostens und Nordens. Aus Ost- und West- preußen nebst Posen erscheinen: Joh. Wigands Corpusculum Doctrinae von 1575 (1578), Simon Musäus’ K.-Examen von 1568 (1569), Hegendorfers Rudimenta von 1533, Vergerios lat. Übersetzung der ehristl. Kinderlehre des Juan de Valdés, Paul Glodius’ deutsch-polni- scher K. von ca. 1607 (2. Aufl), endlich die Vorreden zur deutsch- preuß. Ausgabe von Luthers K. von 1561, zum litauischen K. von 1547 und dem polnischen von 1546. Der reichhaltigste und bedeutsamste Abschnitt Brandenburg enthült Hegendorfers Conciones Domes- ticae (1538), J. Agricolas Fragestücke von 1541, Melanchthons Cate- chesis puerilis in Alsius’ Umarbeitung (1550), Jakob Willichs Cate- chesis von 1551, ferner von Andr. Musculus den Väter-K. von 1555, die Katechismusgebete von 1565, die Hausbibel von 1569, die Jung- frauschulordnung von 1574; dazu Peter Pretorius’ K. von 1563, die Summa der christl. Lehre für Friedrich und Georg Albrecht von Brandenburg von 1593 und aus dem nämlichen Jahr die Catechesis für die Lateinschule zu Stendal. Pommern ist vertreten durch Alexius Gros’ Einfältige Weise von 1548, ‚Zusätze zu Luthers K. (ca. 1554—1560) und die Catechesis Jak. Runges von 1582, Mecklen- burg durch die KK. des David Chytraeus von 1554 und 1575, Math. Judex’ Kleines Corpus Doctrinae von 1564, A. Celichius’ Hauptartikel von 1581 und Fr. Omichius’ christl. und einfältige Unterweisung. Es folgen die Hansestädte und zwar Lübeck mit H. Borners K. von 1539 unl den christl. Fragestücken von 1591, Hamburg mit dem K. von 1549 (?), Bremen mit Joh. Pistorius’ K, von 1550 und Christof Petzels K. von ca. 1590. Den Schluß macht Schleswig-Holstein mit Pauls von Eitzen K.-Examen von 1583, Mordhorsts Fragestücken von 1587 und dem K. des Franc. Alardus von 1568,

Die 2. Hälfte der Texte, die schon seit langem im Druck ist, wird Braunschweig-Hannover, Westfalen und die Rheinlande behandeln und so den Kreis schließen. Auch der historisch-bibliographische Teil (= Bd. IIT, Abteil. 1), der zahlreiche im Textteile nicht berück- sichtigte Katechismen einbeziehen wird, ist in Vorbereitung, so daß der Abschluß des hochverdienstlichen Unternehmens nicht nur gesichert, ‚sondern schon in die Nähe gerückt erscheint.

In Heft 125/126 der Schriften des Vereins für RG. (Jahrg. 34 St. 2/3) untersucht H. Waldenmaier „die Entstehung der Gottesdienstordnungen satddeutuchlatds im Zeit- alter der Reformation.“ Er zeigt, daß hier im wesentlichen drei Typen zu unterscheiden sind, je nachdem die einzelnen Gottesdienstordnungen

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abhängig sind von Luthers Mefliturgie oder von Zwinglis Predigt- gottesdienst oder, wie in Straßburg, eine Vermischung von beiden darstellen. Luthers Meßliturgie aber und Zwinglis Predigtgottesdienst setzten selbst wieder Gottesdienstformen der Vergangenheit, des Mittel- alters, fort. Verf. zeigt nun im einzelnen die räumliche und zeitliche Verbreitung der drei Typen über Süddeutschland. Zum Schluß weist er darauf hin, wie, trotz aller Verschiedenheit der Auffassung Luthers und Zwinglis vom Gottesdienst im Vergleich zum Mittelalter, der evangelische Gottesdienst (abgesehen von den Liedern) seine Nahrung wesentlich aus der Tradition zog: neue liturgische Gedanken erscheinen in der Reformationszeit fast gar nicht; nur Zwingli schuf mit seinem Abendmahl etwas Neues. Leipzig, R. Haupt 1916. VIII, 142 S. (M. 2,40.) In „Beiträge zur Geschichte der Renaissance und Reformation, Joseph Schlecht (Prof. der Gesch. am K. Lyzeum in Freising) zum 60. Geburtstag dargebracht“ fallen folgende der 28 hier zusammengefaßten Abhandlungen in unser Gebiet: S. 14—44 A. Bigelmair, Ökolampadius im Kloster Alto- münster; S. 77—83 St. Ebses, Briefe von Trienter Konzil an Herz, Albrecht V. von Bayern; S. 84—95 L. Fischer, Veit Trolmann von Wemding, gen. Vitus Amerpachius, Jugendzeit und Studienjahre (1503—1530); 8.115—123 F. X. Glasschróder, Die kirchlichen Reformbestrebungen des Speyerer Dompropsts Georg von Gemmingen (1488—1511); S. 141—156 J. Greving, ` Ecks Pfründen und Wohnung in Ingolstadt. Mit 5 Beilagen; S. 162 bis 168 O. Hartig, Der Katalog der „Bibliotheca Eckiana“; 8.169—181 P. Joachimsen, Zu Konrad Peutinger; S. 208 bis 224 A. M. Koeniger, Brenz und der Send; S. 248—255 P.Minges, Johannes Link, Franziskanerprediger (+ 1545); S. 281 bis 299 K, Ried, Fürstbischof Moritz von Hutten und seine Stellung zur Konzilsfrage; S. 335—347 F. X. Thurnhofer, Willibald Pirkheimer und Hierouymus Emser. Freising, Dr. F. P. Datterer & Co. 1917, XXI, 4268. M.20,—.

Aus Zeitschriften).

Allgemeines. Über „Visitationsakte als Ge- schichtsquellen“ handelt G. Müller im D. Geschbl. XVII S. 279—990 mit nach Landschaften geordneter reichhaltiger Literatur- übersicht. | |

. Auf die Frage: Wie verhalten sich die kirchlich-sozialen Ideale zu den Gedanken der Reformation? antwortet Stein- lein, daß, wenn Luther die Religion aus ihrer Verquickung mit den

1) Die Redaktion ersucht die Herren Verfasser hóflichst um Zu- sendung einschlägiger Zeitschriftenartikel zur Anzeige an dieser Stelle.

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politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen gelóst hat, er doch nicht wollte, daß die Kirche an letzteren gleichgültig vorüber- gehe; sie hat vielmehr innerhalb der ihr gezogonen Schranken vor allem daran mitzuarbeiten, die sozialen Probleme des Volkslebens so zu gestalten, daB die gesunden Grundlagen des sittlich-religiösen Lebens, besonders auch' des Gemeinschaftslebens, gefestigt und ge- stärkt werden: Kirchlich-soziale Blätter Jahrg. 20 Nr. 10/11 und 12 (Okt.-Dez. 1917).

In D. Geschbl. XVII S. 317—330 bespricht F. Pichel die ersten Armenordnungen der Reformationszeit (bis 1530), indem er sich mit peinlicher Objektivität bemüht festzustellen, welche von ihnen der altgläubigen, welche der neugläubigen Seité auf das Verdienstkonto zu setzen seien. Dabei bleibt jedoch die freilich nicht immer leicht zu beantwortende Frage noch offen, ob nicht auch da, wo ein direkter Zusammenhang mit der Reformation nicht vor- liegt oder nachweisbar ist, die auf evangelischer Seite gegebenen An- regungen mittelbar von Einfluß gewesen sind, wie es wohl an sich selbst sehr wahrscheinlich ist.

Die 28. Lieferung der vom Hennebergischen altertumsforsch. Verein in Meiningen herausg. Neuen Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums bietet aus der Feder von Rahlwes als ersten Teil von „Die Ernestiner als Schirmherren der Reformation“ einen Aufsatz „Friedrich der Weise und der Aufstieg der reformatorischen - Bewegung 1517— 1525". 90 S. 4°, (Ein Quéllen- und Literaturnach- weis soll dem zweiten Teil beigegeben werden.)

K. Schottenloher bespricht im ZBI. Biblw. Nr. 34 S.65—82 „Handschriftenschätze zu Regensburg im Dienste der Zen- turiatoren (1554—1562)". Seine durch eine Anzahl von einge- streuten Urkunden und Briefen unterstützten Aufzeichnungen betreffen 1. Kaspar von Nidbruck und seine Bücherablage in Regens- burg und 2. die in der von Flacius hinterlassenen Bibliothek (jetzt in Wolfenbüttel) nachweisbaren Handschriften des Klosters Reichen- bach (am Regen), wobei auch die Frage nach der Art, wie Flacius seine Bibliothek zusammengebracht hat, gestreift wird.

Den theologischen Charakter des Heidelberger Kate- chismus behandelt nach einem 1914 gehaltenen Vortrag A.Lang im ThStKr. 89 (1916) S. 138—157. Er stellt fest, daß der H. K. in seiner geschichtlichen Eigenart durchaus ein Calvinisches Büchlein sei, in dem jedoch die Calvinische Grundüberzeugung in. besonders hohem Grade von den Schalen der Theologie befreit erscheine und der evan- gelisch -reformierte Frómmigkeitstypus zu unmittelbarerem, freie- ren und allseitigeren Ausdruck komme als in irgendeinem ähnlichen Symbol des reformierten Protestantismus. Es folgt am gleichen Ort S..158—168 Langs Anzeige der Schriften von George W. Richard und James J. Good, zwei Gliedern der deutsch-reformiertén Kirche Amerikas (Reformed Church in the United State über den H.K.

von 1913 und 1914. 4

123 247

In dem D. Geschbl. XVIII S. 227—961 bespricht G. W olf in sehr unterrichtender Weise die Literatur über das Konzil zu Trient bis 1800; ein weiterer Aufsatz soll die Fortsetzung bis zur Gegenwart bringen. i Persönliches, Unter dem Titel „Luthers Helden- zeit* legt P.Kalkoff dar, wie und warum gerade Luther zum Reformator geworden ist, und verfolgt diesen dann in seinem auf das Gewissen gegründeten Kampf gegen den römischen Machtwillen bis zum Ausgang des Wormser Tages: Wegweiser für das werktätige Volk IV 10 (Oktober 1917) S. 165—188.

In dem Jahrb. der K. Ak. gémeinnütziger Wissensch. zu Erfurt NF 43 (1917) S. 1—146 behandelt Th. Neubauer: ,Luthers Frühzeit. Seine Universitäts- und Klosterjahre, die Grundlage seiner geistigen Entwicklung“ das will sagen: Lutherin Er- furt unter Einfluß der dortigen Umwelt. Die Arbeit zerfällt in die Abschnitte: das Landschafts- und Stadtbild Erfurts, die Universität, das Augustinerkloster, endlich: die Früchte der Erfurter Jahre. Der leitende Gesichtspunkt ist, durch die genaue Kenntnis. der Umwelt die Möglichkeit zu gewinnen, das, was wir an Tatsächlichem von Lüther wissen, in der richtigen Weise zum Verständnis seiner Entwicklung .zu verwerten. Nach ähnlichen Gesichtspunkten verführt auch Scheels Lutherbiographie, deren erster, die Erfurter Jahre behandelnder Teil etwa gleichzeitig mit Neubauers Abhandlung erschienen ist; doch be- hauptet auch neben Scheel letztere ihren selbständigen Wert als will- kommener Beitrag zur Erkenntnis der Umwelt und des Werdens Luthers.

G. Uhlig veröffentlicht aus der Stadtbibliothek von Kamenz den Entwurf eines Briefes des Mathias Wanckel, eines Schülers Luthers, an Fürst Georg von Anhalt vom 17. (nicht 18.) Januar 1546, welcher Entwurf eigenhändige Zusätze und Änderungen Luthers enthält. Der Brief bezieht sich auf Wanckels Nachschrift der Pre- ' digten, die Luther bei Georgs Ordination am 2. August 1545 gehalten hatte. N.Laus. Mag. 93 S. 159—162, | Im Bremer Kirchenblatt Jahrgang 54 (1918) Nr. 1 weist Stein- lein auf Luthers verschiedene Auslegungen der dritten Bitte hin, die er bis nach 1525 rein als ,individuelles Heiligungs- gébet* auffasse, während in den Katechismuspredigten von 1528 die Richtung auf Bekümpfung der Gegner des Evangeliums zum Durch- bruch komme und zwar mit wirklichen, starken Anklängen an „Ein’ feste Burg", wodurch die Annahme der Entstehung des Trutzliedes etwa um den Herbst 1528 an Wahrscheinlichkeit gewinne. Noch später wird die dritte Bitte gern mit der gottgewollten Erfüllung Wer einfachen Pflichten in Kirche und Staat, in Haus und Beruf in Be- ziehung gesetzt (so besonders in Wittenberger Katechismusauslegungen).

In der Hist. Vj. Schr. 18,3 S. 265—289 erörtert P.^Kalkoff im Anschluß an Karl Müllers Untersuchung über Luthers Äußerungen über das Recht des bewaffneten Widerstandes gegen den Kaiser (vgl. ds. Zeitschrift XIV S. 314f.) die Frage, wie Luther über das Ver- hältnis desKaisers zudenReichsständen gedacht hat.

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Auch spricht er über die „Rezeption“ des Wormser Edikts mittels des dritten Nürnberger Reichabschiedes, durch den der Staatsstreich des 25. Mai 1521 jedoch in stark eingeschränkter Form als Reichs- recht sanktioniert wurde. \

In „Religiöse Kunst“ 15. Jahrg. 1/3 (Januar-Mürz 1918) S. 2—13 spricht sich Fr. Loofs mit gewichtigen Gründen gegen die Echtheit der in der Marienbibliothek zu Halle verwahrten sog. Totenmaske Luthers aus, die der freilich nur bis 1742 zurückreichenden Überlieferung nach bei der Durchführung der Leiche Luthers durch Halle auf dem Wege von Eisleben naoh Wittenberg angefertigt worden sein soll!)

In dritten seiner „Beiträge zur Frage nach der geistlichen Dichtung des Herzogs AlbrechtvonPreußen“ behandeltFriedrich S pitta zunächst „das ältere Georgslied“, ein 1558 in Königsberg gedrucktes, von der Forschung noch nicht ins Auge gefaßtes Akrostichon auf (anschei- nend) Markgr. Georg von Brandenburg, und dann entsprechende Akro- stichen auf die Könige Friedrich I. und Christian III. von Dänemark, und bemüht sich in eindringender Untersuchung, aus Form und Inhalt dieser Lieder die Autorschaft Herzog Albrechts von Preußen minde- stens wahrscheinlich zu machen. Altpreuß. Monatsschr. 54 S. 169—208.

‘Zu seiner 1899 erschienenen Studie über den Franziskaner P. Augustin vonAlfeld, Ordensprovinzial für Sachsen, trägt L. Lem mens in Franziskan, Studien V Heft 1/2 S. 181—134 einzelne Ergänzungen nach.

Im Archiv f. Urkundenforschung VI S. 299—322 gibt G. Mentz Beitráge zur Charakteristik des kursüchsischen Kanzlers Dr. Gregor Brück, die, anknüpfend an ausgewühlte Stücke aus Brücks um- fassendem Briefwechsel, dessen vielseitige, einschneidende Tätigkeit im Dienste der kursächsischen Politik im Reformationszeitalter an- schaulich hervortreten lassen.

Aus dem Gräfl. Harrachschen Familienarchiv zu Wien veröffent- licht H. von Ank wicz in MJÖG. 37, 1 S. 69—77 zwei Briefe Joh. > Ecks an Joh, Cuspinian, der erste aus den Tagen der Zusammenkunft Ecks mit Luther in Augsburg (Oktober 1518), der zweite vom 10. Febr. 1520; beide handeln wesentlich von Luther, den Eck im ersten Briefe noch bedingt lobt, wührend er im zweiten darauf ausgeht, seinen großen Gegner als Menschen herabzusetzen.

Den Benediktinerin Ottobeuren NikolausEllenbog (+ 1543) schildert in seinem Verhältnis zur Reformation A.Bigelmairin Fest- gabe fürAlois Knöpfler zurVollendung des 70. Lebensjahres (Freib. Herder) S. 18—42. E. gehört zu den humanistisch gebildeten Geistern, die, anfangs der Reformation grundsätzlich nicht abgeneigt, durch den Bauernkrieg zu entschiedenen Gegnern der Neuerung wurden. E. hat auch selbst zur Verteidigung der katholischen Theologie zur Feder gegriffen, andererseits bis zuletzt freundliche Beziehungen zu Anders- glüubigen unterhalten.

1) Vgl. jedoch Brathes Einwürfe gegen Loofs ebenda Nr. 7/9 S. 67—73. |j l

125 | .. 949

Im NASG, 38 S. 75—84 behandelt G. Buchwald den ersten evangelischen Pfarrer zu Wolkenburg Cyriakus Gans nach Akten des dortigen Pfarrarchivs, die uns ein typisches Beispiel geben für den Übergang eines Pfarramts von einem katholischen an einen evangelischen Pfarrer. Gans, ans Weida gebürtig, unterstand dem Bistum Naumburg, erhielt die Weihe 1514, wurde 1521 Priester und erlangte 1529, von den süchsischen Visitatoren verhórt und geschickt befunden, die Pfarre Wolkenburg, bei welchem Anlaß er in die Ehe trat. Um seine Pfarre hat er sich besonders durch Anlegung des frühesten Kirchenbuchs verdient gemacht, das er auch zu geschicht- lichen Einträgen über seine Vorgänger, die eigene Person und den

„Bau der Pfarre“ benutzte. Er starb 1564.

Das Leben und Wirken ùes Erasmus@Glitzner (1580—1603), Superintendenten der großpolnischen lutherischen Kirche, der in den kirchenpolitischen Kämpfen der Zeit als Anhänger der Union eine Rolle gespielt hat, auch als Verfasser polemischer, erbaulicher und geschichtlicher Schriften Erwähnung verdient, behandelt mit bekannter Gründlichkeit unter Beigabe von 22 archivalischen Beilagen Th. Wotschke in „Aus Posens Vergangenheit, Jahrb. d. Ev.V. f. KG. der Prov. Posen“ 1917/18, 73 S.

Über den Duderstädter lutherischen Prädikanten Konrad Graffe (1552—1574) und dessen Schriften gibt Kl. Löffler einige Hinweise in Unser Eichsfeld 1916 S. 96.

In MittV. f. Hamburg. G. 37 (1917) S.88—91 macht Hermann Meyer wahrscheinlich, daß in dem Namen des eigentlichen Reforma- tors Hamburgs, des Franziskaners Stephan Kempes, ,Kempe* Herkunftsbezeichnung (— aus Kempen bei Krefeld), Stephan also ein Landsmann Thomas! von Kempen (a Kempis) sei.

Über die mißglückte Bewerbung Alexius Krosners um die Pfarre zu Kolditz 1514 und einen andern nicht einwandfreien Pfründenhandel, in den K. 1525 verstrickt erscheint, macht P. Vetter in NASG. 38 S. 209—218 mit Abdruck mehrerer Eingaben Krosners Mitteilung.

In Schwábische Chronik (Beibl. des Schwäb. Merkurs) vom 6. April 1918 gibt G. Bossert eine Übersicht über das Leben des Joh.

Ökolampadius auf Grund der neueren Forschungsergebnisse.

| P. Bergell, Die Krankheit Philipps des Großmütigen und ihre Bedeutung für die Reformationsgeschichte (in ZV. hess. G. u. L. 50, N.F. 40, S. 216—229) stellt als ärztlicher Fachmann fest, daß der Landgraf im Frühling 1539 dureh Dr. G. Sailer von seiner Krankheit geheilt worden ist und folgert, daß letztere in ihrer unmittelbaren Be- deutung für die RG. maßlos überschätzt worden sei, da sie den Land- grafen weder körperlich noch seelisch wesentlich behindert und ge- làhmt habe.

Im Jahrb. der Ges. f. lothr. G. u. A. Jahrg. XXVII/XXVIII (1915/16) S. 543 deckt O. Winckelmann das Mißverständnis auf, das den Arzt und Politiker Johann Bruno von Nidbruch zu einem unehelichen

250 126 Abkömmling des Nassauer Grafenhauses hat machen wollen (vgl. ADB. 52 S. 618—621).

Aus (i) R. Jordans Nachlaß teilt Brinkmann in Mühl- häuser Geschichtsbll. XVI/XVII S. 93—106 eine nicht zu bestimmten Ergebnissen gelangte Untersuchung über Heinrich Pfeifers doppelte Vertreibung (aus Mühlhausen) und Heimkehr (1523 und 1524) mit,

In dem Histor. Monatsbl. f. d. Prov. Posen 17 Nr. 6 (1916 Juni) S. 73—83 behandelt Th. Wotschke in der ihm eigenen gründ- lichen Art den Gorkaschen Kanzler Mathias Poley, der als

Diplomat und als Bürger, als Freund der Reformation und Gönner -

des Humanismus unsere Aufmerksamkeit verdient. In Schweidnitz geboren, in Wittenberg und Leipzig gebildet, wurde Poley 1545 Kanzler des Grafen Andreas Gorka und machte sich besonders um dessen, bei seinem Tode 1551 in prekürer Lage zurückgelassene Kinder: verdient, ‚denen er die führende Stellung in Großpolen zu wahren wußte. Auch zu den Hohenzollern, Herzog Albrecht und Kf, Joachim IL, unterhielt er Beziehungen. Durch Heirat wurde er in der Stadt Posen an- süssig, mit deren ersten Kreisen er Verbindungen knüpfte. Der Re- formation eifrig zugetan, hat P. auf dem Petrikauer Reichstage von 1555 den Landboten im siegreichen Kampf um die Bekenntnisfreiheit zur Seite gestanden. Selbst gründlich gebildet, war Poley ein Freund und Förderer humanistischer Studien, u. a. stand er mit Georg Sabi- nus, Melanchthons Schwiegersohn, in Verbindung. Er starb 1578. In den Schriften des Vereins f. Schlesw.-Holst. KG. 2. Reihe,

' Bà. 7 Heft 1 S. 1—85 veröffentlicht G. Ficker „Die Bücher- :

sammlung eines evangelischen Predigers aus dem Jahre 1542“, nämlich das Verzeichnis der Bücher, die der Kieler Prediger Roleff von Nymwegen (Rodulphus Noviomagus) der Niko- laikirche zu Kiel vermacht hat, von wo sie später, nach Gründung der Kieler Hochschule, großenteils in deren Bibliothek übergegangen ist, Die Einleitung Fickers verbreitet sich über die Kieler Reformations- gesch., für die mancherlei Ausbeute aus dem Verzeichnis zu gewinnen ist, das gleichzeitig aber auch in den wissenschaftlichen Betrieb im Reformationszeitalter überhanpt hineinleuchtet, Sehr stark tritt der Einfluß. Wittenbergs hervor.

Die Geschichte des Franziskaners Johannes Winzler (1477 bis 1554), der sich an verschiedenen Orten, wie Nürnberg und Ulm, dem eindringenden Protestantismus vergeblich widersetzte, verfolgt an der Hand der gedruckten Literatur P.M. Demuth; im Anhang macht er Mitteilungen aus den handschriftlich in München und Ulm vor- liegenden polemischen Schriften Winzlers. Franziskan. Studien IV, 3 S. 254—294. E a

Landsehaftliehes, In Württemb. Vierteljahrsh. f. Landes- gesch. NF, XXVI (1917) Heft 1/2 S. 1—41 behandelt H. W ülk das Thema ,Staat und Kirche in Württemberg nach dem Tode Graf Eberhards im Bart (1496) bis zur Einführung der Reformation“. Er legt den Ton auf die Bemühungen Hz. Ulrichs um die Vervollkommnung

127 22 | | 251

und den Ausbau seiner landesherrlichen Hoheit auch auf kirchlichem Ge- biet. Indem dann auch die österreichische Regierung die von den . Grafen gegebenen kirchenpolitischen Richtlinien verfolgte, ward für das Eindringen des neuen Rechts, das die Reformation für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche schuf, der Boden gelockert und das Neue konnte um so schneller festen Fuß fassen.

Den „Fall des Interims und der Messe in Stuttgart“ am

12. August 1552 behandelt ausführlich G. Bosse in Schwäbische -#:::

Chronik (Beibl. des Schwäbischen Merkurs) vom 4. August 1917.

Als archivalische Beiträge zur Kulturgeschichte W eingartens im 16. Jahrhundert bespricht und veröffentlicht A. Nägeleim Württ. Vierteljahrsh, f. Landesgesch, N. F. XXVI, 3/4 S, 260—306 einen Visi- tationsrezeß des Nuntius F. Ninguarda über das Kloster W. vom J ahre 1579, die in Verbindung damit gleichzeitig erlassene Klosterschulord- . nung und die Studien- und Bibliothekstiftun& des Abts Georg Wegelin

von 1600.

Über die Kriens zu Freiburg i. Br. im 16. Jahrhundert, besonders die „Bettlerordnung“ von 1517 und die „Neue Almosen- und Bettelordnung“ von 1582 macht A. Retzbach n der Zeitschr, d. Ges. f. Befórd, der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg Bd. 33 S. 107—140 bemerkenswerte Mitteilungen, an die sich 8.141—158 der Abdruck der beiden Ordnungen und anderer ein- schlägigen Aktenstücke anschließt.

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Auf Grund genauester Kenntnis der Örtlichkeiten und der Orts-

geschichte behandelt J. Biereye kritisch „Die Erfurter Lutherstättenundihre Beglaubigung“, und zwar zu- erst die der Universitätsjahre, dann die der Klosterjahre und endlich diejenigen Stätten, die ihre Bedeutung späteren Besuchen Luthers verdanken. Am ausführlichsten wird die Frage der Unterkunft des Studenten Luther behandelt und in weitausholender, scharfsinniger Untersuchung die Lage der Georgenburse, in der wir Luther minde- stens während seines Bakkalaureats zu suchen haben, festgestellt (auf den Grundstücken Nr. 27—29 der heutigen Augustinerstraße). Auch über die Lokalitäten im Augustinerkloster, mit denen Luther in Be- rührung gekommen ist, in erster Linie über die sog. Lutherzelle, wird von B. alles herausgeholt, was nur die Überlieferung oder Indizien irgendwelcher Art an die Hand zu geben vermögen. Ferner sei auf die kritischen Ausführungen zu den angeblichen Besuchen Luthers in Erfurt während seiner Wartburgzeit aufmerksam gemacht. Den Schluß . der Schrift bilden ein alphabetisches Verzeichnis der Erfurter Luther- stätten, ein Gang durch diese und 13 Tafeln mit Abbildungen. —- Die mustergültige Abhandlung befindet sich in den Jahrbb. d. K. Ak. gemeinnütz. Wissensch. zu Erfurt NF 43 (Erfurt 1917) S.. 147—269.

Im NASG.38 S. 36—74 gibt G. Müller an der Hand der Klosterregistrande des Weimarer Gesamtarchivs eine sorgfültige Über- sicht über die Bemühungen der Wettiner um Reformation und Visita- tionsächsischer Klöster von c.1470 bis in den Anfang des 16. Jahr-

252. i 128

hunderts, die Widerstände, auf die sie stießen, und die Erfolge, die sie erzielten. Eine Beilage teilt das Material über die Visitation des Augustinerklosters zu St. Moritz von Naumburg (1496) mit.

Im ,Sonntagsblatt^ (Beibl. zum Naumburger Tageblatt) 1917 Nr. 43 gedenkt P. Mitzschke der Anwesenheit Luthersin Naum - burg 1521 und 1542 und der Örtlichkeiten, mit denen er dort in Be- rührung gekommen ist. Ebendort Nr. 45f. weist M. die Überliefe- rung von einer Anwesenheit Tetzels als Ablaßprediger 1517 in Naum- burg als unbegründet ab.

Die evangelischen Geistlichen Weidas im 16. Jahrhundert Pfarrer, Superintendenten, Diakonen stellt, soweit es die Über- lieferung gestattet, H. G. Francke im ZV. Thür. G. NF 22, 2 8. 327 bis 331 fest.

Im N. Laus. Mag. 92 S. 1—19 stellt E. A. Seeliger aus der gedruckten Literatur Notizen zusammen, die zeigen sollen, daß in den Landstädten und’ Dörfern der Oberlausitz schon vor der Reformation Schulen vorhanden gewesen seien. Doch steht die Beweiskraft mancher der von ihm beigebrachten Daten (die übrigens großenteils schon in . das Zeitalter der Reformation selbst fallen) auf schwachen Füßen, wie wenn er gelegentlich erwähnte Kirchendiener ohne weiteres als Schulmeister. auffaßt, auch das Vorkommen des Eigennamens Schüler" heranzieht u. dgl. m.

Wie die Reformation in der Neustadt(Magdeburg) ein- geführt wurde, behandelt an der Hand chronikalischer Quellen . Fr. Tilger in Wartburg-Zeitung 1917 Nr. 10. Die ersten Spuren reformatorischen Geistes zeigen sich schon 1522; erst die kritische Zeit von 1547 hat aber den zühen Widerstand des Domkapitels be- seitigt und zur fórmlichen Einführung der Reformation und Bestellung . eines evangelischen Geistlichen geführt.

„Die Reform des bischöflichen Offizialats in Münster durch Bischof J ohann von Hoya 1573“ untersucht ausführlich W.E, Sch warz im Z. f. vaterl. G. u. A. Bd. 74 Ab. 1 (Münster) S. 1—160; dazu Anlagen S. 161—228. Der Nämliche veröffentlicht und bespricht ebenda S. 305—312 einzelne Aktenstücke zur Visitation des Archidiakonats Friesland 1554 und 1567.

Unter Voranstellung eines Überblicks über die Anfünge der Ref. in der Stadt Hannover gibt O. Jürgens in Hannoversche Geschbll. 30, 4 S. 273—292 über einschlägige Artikel des dortigen Stadtarchivs Auskunft und veróffentlicht Aufzeichnungen des Bürgermeisters Anton von Berkhusen von 1582—1586.

(Fortsetzung im nächsten Heft.)

Druck von C. Schulze & Co., G. m, b. H,, Gräfenhainichen.

Inhaltsübersicht.

W. Matthießen, Dr. in München, Theophrast von Hohen- heim, genannt Paracelsus, Zehn theologische Abhand- lungen III, IV .... . . S. 1—29;

P. Kalkoff, Dr., Professor in Breslau, Livin von Veltheim, ein Vorkämpfer der katholischen Kirche in Nord- deutschland . . . . . . . en

Th. Wotschke, Dr, Lic. theol. Pastor in Pratau (Bez. Halle), Wittenberg und die Unitarier Polens II.

A. Nutzhorn, cand. theol. im Felde, Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit . "Um

G. Bossert, D., Pfarrer a. D. in Stuttgart, Theobald Diedelhuber (Didelhuber, Titelhofer) .

J. Kvačala, Dr., Universitätsprofessor in Dorpat, Wilhelm Postell. Seine Geistesart und seine Reformgedanken III

R. Stölzle, Dr., Geh. Hofrat, Univ.-Prof. in Würzburg, Johann Friedrich Coelestin als Erziehungstheoretiker

O. Albrecht, Dr. in Naumburg, Nachwort zu A. Nutz- horns Arbeit über „Ein Tafelbüchlein aus der Refor- mationszeit"

Mitteilungen: Nenerichsinunken, 108—124; 230—945. Aus Zeitschriften 245—952.

Seite 195—156 30— 64 65—88 89—99 100— 107 157. 203. 201—225 226—229 .

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Verlag von M. Heinsius Nachfolger in Leipzig.

Barge, Hermann, Frühprotestantisches Gemeindechristentun in Witten- berg und Orlamünde. Zugleich eine Abwehr. wegen Karl Müllers „Luther und Karlstadt“. M. 10,—.

„Die sehr fleißige und eingehende Arbeit, ui elf erläuternde Exkurse mit Aktenbelügen bei- gegeben sind, ist fast durchgehends eiue überall in sachlichem Tone gehaltene, gegen Karl Müllers „Luther und Karlstadt‘ gerichtete polemische Beweieführung." (Mitt. a. d. histor. Literatur.)

Berbig, Pfarrer, Dr. Georg, Der Veit-Dietrieh-Kodex Solgeri 38 zu Nürnberg. Rhapsodia seu Concepta in Librum Justificationis aliis obiter ad- ditis 1530. M. 2,—.

„Hier finden wir sucht sehr wertvolle duse ringun Luthers über die Rechtfertigung, darunter eine ausgezeichnete Erklärung des sermo de poenitentia von 1518.“ (Theol. Jahresbericht.) `

Clemen, Prof. D. Dr. Otto, Alexius Chrosner, Herzog Georgs von Boum evangelischer Hofprediger. Preis M. 2,—.

»Man liest bei C. jetzt eine gründliche, lehrreiche; spannend geschriebene Darstellung jener Episode. Das Ganze ist ein meisterhaft geselchnetes Kulturbild aus der Reformationszeit.* (Theol. Literaturblatt.)

' Studien zu Melanchtons Reden uni Gedichten. M. 2,—.

„Die kleine, aber inhaltreiche Schritt gewährt uns wertvolle Einblicke einerseits in M.'s liebens- würdiges Wesen und vielseitige schriftstellerische Tätigkeit, andrerseits in das Wittenberger, von M. beeinflußte gesamte Universitütsleben." (Literar. Zentralblatt.)

Kalkoff, Paul, Die Miltitziade. Eine kritische Nachlese zur Geschichte des

Ablafstreites. M. 2 —.

„Indem Verfasser Miltitiz's Leben und seine n am Handel Luthers aus vollster Be- herrachung des Materials heraus miteindringender Kritik überbliokt, zeigt er, daß M.s Persón- lichkeit und geschichtliche Rolle fast durchweg bedeutend überschätzt worden ist.“

(Arch. f. Reformationsgesch.)

Die Entstehung des Wormser Edikts. Eine Geschichte des Wormser Reichstags vom Standpunkt der lutherischen Frage. M. 7,50.

„Eine minutiöse Detailuntersuchung der Entstehung des Wormser Edikts und seiner Wirkungen,

BO "eingehend, wie sie eben nur bei völliger Beherrschung des Stoffes möglich wird. Naturgemäß

rückt in den "persönlichen Mittelpunkt der päpstliche Nuntius Aleander, dessen Schliehen K. fast

wie ein Detektiv nachspürt.“ (Theol. Literaturzeitg.)

Meissinger, Karl August, Luthers Exegese in der Frühzeit. M. 2,75. „Mit uneingeschrünkter Freude begrüßen wir die Arbeit von M. Es ist eine Fülle von Be- obachtungen und Anregungen. die die kleine Arbeit bietet. Ich möchte sie hiermit dem eifrigsten Studium empfehlen.". (Theologie d. Gegenwart.)

Müller, Prof, D. Dr. Nikolaus, bred Melanchtons letzte Lebenstage, Heimgang und Bestattung, nach gleichzeitigen Berichten der Wittenberger |

Professoren. Mit zwei Tafeln. M. 5,—. „Die vorliegende Ausgabe wird bàsonders wertvoll durch die beigegebenen Erláuterungen, die fast die Hälfte des Buches ausmachen. Hier sind staunenswerte, bis ins Einzelnste gehende

Kenntnisse vor allem der Wittenberger Universitätsgeschichte niedergelegt.“ (Zeitschr. f. Kirehengesoh.)

Die Wittenberger Bewegung 1511 bis 1522. Die Vorgänge in und um Wittenberg wührend Luthers Wartburganfenthalt, Briefe, Akten u. dgl. und

Personalien. 2. Auflage M. 6,—.

„M. bringt im 1. Teil Briefe u. Akten i in chronologischer Reihenfolge, von denen viele noch nicht publiziert sind. Die Wiedergabe ist peinlich genau, sachliche Anmerkungen erleichtern das Verständnis. Im 2. Teil gibt der Verf. Personalien der wichtigsten Wittenberger Persönlichkeiten jener Tage, die dem Reformationshistoriker von größtem Wert sind. Auch hier zeigt sich wieder die bekannte Stoffbeherrschung und Exaktheit Ms. Ein ausführliches Personenverzeichnis er- leichtert die Benutzung des Buches,“ ((Literar. Zentralblatt )

Wappler, Dr. Paul, Inquisition und Ketzerprozesse in Zwickau zur Reformationszeit. Dargestellt im Zusammenhang mit der Entwicklung der Ansichten Luthers und Melanchthons über Giannena: und Gewissensfreiheit,

. 5,60.

„Die Arbeit beruht auf eingehendem und gewissenhaftem Studium der zum großen Teil noch unveróffentlichten Quellen. Sie gibt uns ein anschauliches Bild von dem ungeheuren Glaubens- zwang und der großen Unduldsamkeit, die gerade in Sachsen von den Protestanten gegen die Andersgläubigen ausgeübt wurden. Eine große Zahl bisher unbekannter Urkunden wird im An- hange zugänglich gemacht. Ein gutes Ortas und Personenverzeichnis erhöht den Wert des Buches.“ l ` (Literar. a,

Verlag von M. Heinsius Nachfolger in Leipzig.

Quellen und Abhandlungen

(II. Serie der Quellen zur schweizerischen Kelanan oneseschichiej herausgegeben vom Zwingli-Verein Zürich unter Redaktion von D. Dr. Georg Finsler, - und D. Dr. Walther Köhler,

kel’gionslehrer am Gymnasium in Basel Professor an der Universität in Zürich. M l

Band: I (IV der ganzen Sammlung):

Humbel, Dr. phil. Frida, Ulrich Zwingli und seine Reformation .

im Spiegel der gleichzeitigen schweizerischen volkstüm-. p. lichen Literatur. M. 8.70. | F ri 5

„Die Eröffnung dieser. zweiten Serie mit der Arbeit von H. ist ein glücklicher Wurf, da sie von gründlichen Studien und Vertrautheit mit der Literatur, wie vop selbständigem Urteil und Darstellungsgabe zeugt. Geschickt wird die Bedeutung c volkstümlichen Literatur für das Gesamturteil über die Reformation beleuchtet . (Theol. Literaturzeitg.)

Band II (V der ganzen Sammlung):

Bergmann, Dr. phil. Cornelius, Die Täuferbewegung i im $ Kanton Zürich bis 1660. M. 6.50. s

. auf Grund ungedruckten Aktenmaterials außerordentlich sorgfältig aus-. Pin gearbeitet. Die Darstellung ist die des objektiv abwägenden Historikers. . . Sind 73 nE- sowohl die Wurzeln des Tüufertums wie xu Motive seiner Niederkümpfung sehr `~ a me i | (Theol. Literaturblatt.)

Studien zur Reformationsgeschichte, ; und zur praktischen Theologie. hi

Gustav Kawerau an seinem 70. Geburtstag dargebracht

1. Abteilung: Zur Reformationsgeschichte.

Luthers Primiz. Von Professor D. Otto Scheel in Tübingen. o MEX Zwei Beitrüge zur Lutherforschung. Von Superintendent D. Georg Buch wald in. | | Rochlitz.: p 1. Beiträge zur Kenntnis der Personen aus dem Kreise Luthers (aus der AM Matricula ordinatorum des Hochstiftes Merseburg.) ^w

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2. Ein Blatt aus einem Druckmanuskript Luthers. Piy Die Lutherbriefe in der Rórersammlung an der Universitätsbibliothek zu Jena. Von 2 3 d Professor Paul Flemming in Pforta, ` D . Die Krisis der Universität Wittenberg im Schmalkaldischen Kriege 1546—1547. Von Geh. Archivrat Professor D. Dr. Walter Friedensburg in Magdeburg. E Urbanus Rhegius’ „Examen episcopi in ducatu Luneburgensi*, 1586 (?). Ein Beitrag '' zur Geschichte des Prüfungswesens in der evangelischen Kirche, Von Kon- sistorialrat D. Ferdinand Cohrs in Ilfeld, Das Oratorinm der göttlichen Liebe. Von Geh. Konsistorialrat Fee D. Kar em Benrath in Königsberg. ' Preis M.

Druek von Schulze & Co, G. m. b. H , Gräfenhainichen.

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in vielen Beziehungen das Bindeglied zwischen ihm und den Wittenbergern. De Brief- weöhsel umfaßt die Jahre 1517—47. Gute mur dienen der Erläutert IL ie m. (Deutsche Lite z

It. Der Briefwechsel der Schweizer mit den Polen. a err E. Preis für Bezieher des „Archivs“ M. 12,60, Einzelpreis M. 15,75

Dieser Urknndenband ist eine wirklich stattliche BR SEE von [Brieten, ‚von 54 E ient und ín den erlüuternden Anmerkungen erkennt man stets den. sachve rständ en Berater des Lesers, der auch die entlegene Literatur übersieht, - (Theol, Literatur berich RR , IV. Studien über das beginnende Eindringen der lutherischen | | jibe |-

übersetzung in die deutsche. Literatur. Ne pu

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sächlich Flugschriften der Jahre 1599 bis 1525, Von Dr iol Zerener. Preis für Bezieher des „Archivs“ M. 4,—, Yisssu irit NM

„Einen Iutéreisiution Beitrag, der unsere Kenni von der Verbreitung ı und jolna der Lutherbibel durch quellenmäßige Belege auf ger stellt, hat Z. geliefert, Eine Fülle einleuchtender Beispiele valpen ‚die 4 wertvoll ist auch das Verzeichnis der 681 Druokschriften. f

Thomas Naogeorgs? Flucht aus Kursachsen. I. Von Paul Yetter.

Wenn dereinst eine ausführliche Geschichte des deutschen Humanismus im 16. Jahrhundert vorliegt, dann wird man erstaunt sein über die Fülle von Talenten, welche das Re- formationszeitalter aufzuweisen ‚hat, die an Begabung und Leistung den Besten nur wenig nachstehen, welche dieser Geisteswelt überhaupt angehören. Nur die vorwiegend retro- spektive Richtung des 15. Jahrhunderts hat der Humanismus jetzt eingebüßt. Gerade seine glänzendsten Vertreter hat die gewaltige Revolution gegen die mittelalterliche Kirche mächtig ergriffen und in den Dienst der Gegenwart gestellt. Es ist kein Wunder, wenn sie meist gleichzeitig der Theo- logie angehören und die ganze Bewegung sich schließlich in sie verliert. Eine besonders große Zahl ausgezeichneter Talente vermag in dieser Zeit das Hauptland der Reformation aufzuweisen, nicht nur in Wittenberg, der geistigen Haupt- stadt des damaligen Deutschlands, wo um Melanchthons überragende Persönlichkeit eine stattliche Schar jüngerer Humanisten versammelt ist. Auch sonst fehlt es an tüchtigen Vertretern der jungen Wissenschaft nicht. Der Zwickauer Humanistenkreis hätte längst seinen Geschichtsschreiber finden sollen, und in zwei kleinen thüringischen Orten lebte im 4. und 5. Jahrzehnte des Jahrhunderts der größte drama- :

. !) Die Literatur über Naogeorg findet sich bei Schmidt: Allg. Deutsche Biogr. 23, 245ff. und bei Kawerau in der Realenzyklopädie f. d. prot. Theol. u. Kirche 10, 496 ff. und 23, 761 f. Vgl. dazu Theo- bald: Das Leben und Wirken des Tendenzdramatikers der Refor- mationszeit Th. N. seit seiner Flucht aus Sachsen. Leipzig 1908. Hübner: Studien zu Naogeorg. Zeitschrift f. deutsches Altertum u. :deutsche Literatur 54, 297 ff. Diehl: Die Dramen des Th. N. und ihr Verhültnis zur Bibel und zu Luther. Münchener Diss, 1915.

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI 1/2. 1

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tische Dichter seiner Zeit, ein Mann von europäischem Rufe, dessen Werke überallhin gedrungen waren, wo die Refor- mation eine Stätte gefunden hatte, Thomas Naogeorg. Thomas Naogeorg!) oder Kirchmeyer ist, wie Theobald nachgewiesen?) hat, 1508, spätestens 1509 in Straubing geboren. Über Familie, Jugendzeit und Bildungsjahre wissen wir so gut wie nichts. Theobald hat angenommen?) dab er zunächst Jurisprudenz studiert und sieh dann der Theo- logie zugewandt habe. Danach müßte er in ganz jungen Jahren bereits eine Universität bezogen haben; denn schon 1530 hat er sich zu Luthers Lehre bekannt, ist er als pro- testantischer Geistlicher oder Lehrer tätig‘). Es ist nun bisher nicht möglich gewesen, ihn als Studierenden auf einer deutschen Hochschule nachzuweisen. Theobald hat daher an Ingolstadt gedacht), dessen Matrikel noch unveröffent- licht ist. Vielleicht erfüllen sieh indes die Erwartungen, die man an ihre Publikation knüpft, nicht; denn es ist nicht unmöglich, daß Naogeorg früh in ein Kloster eingetreten ist und hier seine theologischen Studien gemacht hat. In ihm kónnte er auch seine juristischen Kenntnisse sich erworben haben; sie erstrecken sieh in der Hauptsache nur auf das kanonische Recht®). Daß er „des Papstes Bücher“ fleißig

1) Sein Familienname ist Kirchmeyer. Aus Naogeorgus sind durch falsche Übersetzung Kirchbauer, Neubauer und Pfarrkircher geworden. Heubelschmeißer nennt ihn Tob. Schmidt: Chronica Cygnea I, 373. Eine einleuchtende Erklärung dieses Namens ist noch nicht gefunden. Ob er der Neocomus ist, den Melanchthon Corp. Ref. II, 937 Spalatin empfiehlt, erscheint mir zweifelhaft.

2) Neue Kirchl. Zeitschrift 1906 S. 770 ff.

3) Theobald: Leben und Wirken Naogeorgs seit seiner Flucht aus Sachsen S. 2. Neue Kirchl. Zeitschrift 1906 S. 774,

4) Naogeorg an den Kurfürsten am 4. Juli 1546, Siehe An- hang Nr. 11.

5) Leben und Wirken Naogeorgs S.2. Schon Pantaleon: Pro- sopographia III, 332 hat an Ingolstadt oder Tübingen gedacht.

9) Theobald: Neue Kirchliche Zeitschrift 1906 S. 774. Was Gereon Sailer über Naogeorgs Vorbildung sagt (Archiv f. Refor- mationsgesch. I, 116), gewährt uns leider nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wem er sie verdankt. Die Kenntnisse in Thomistischer Logik, die ihm nachgerühmt werden, könnte er sowohl in der Ingol- städter Artistenfakultät wie in einem Kloster sich angeeignet haben.

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gelesen hat, rühmt er sich selbst 1546 dem Kurfürsten gegen- über‘). Allgemein ist man der Meinung, daß er Magister gewesen sei. Dagegen spricht, dab er während seines ganzen Aufenthalts in Kursachsen sich weder selber so nennt, noch von anderen diesen Titel erhält. Gerade die kurfürstliche Kanzlei war eifrig bemüht, jedem den Rang zu geben, der ihm gebührte, liebte es doch ihr Herr, wenn einer seiner Geistlichen sich einen akademischen Grad erworben hatte. Dazu kommt, daß Naogeorg sich 1546 in einem Briefe!) an den Kurfürsten so spöttisch über den Magistertitel äubert, dab wir kaum annehmen können, daß er ihn selbst gehabt hat. Erst nach der Flucht aus Sachsen wird er ihm ge- geben. Doch sind wohl die Urkunden und Briefe, in denen dies geschieht, nicht von ihm selber verfaßt oder geschrieben, und der Grad eines Magisters ist ihm beigelegt worden, weil er seiner Gelehrsamkeit zu gebühren schien.

Ob er vor seinem Übertritte zum Protestantismus die Priesterweihe erhalten hat, entzieht sich gleichfalls unserer Kenntnis. Im Jahre 1530 hat er nach seiner eignen Angabe sich zu Luthers Lehre bekannt und die erste Anstellung als protestantischer Theologe gefunden. Dürfen wir dem Zeug- nisse Gereon Sailers glauben, der ihn einen „eryebten“ Schulmeister nennt?), so muß auch er eine Zeitlang im Schul- dienste tätig gewesen sein. Wo das alles geschehen ist, wie und wann er nach Kursachsen kam, darüber lassen die heute zugänglichen Quellen uns wieder völlig im Stiche. Das erste Ereignis in seiner Lebensgeschichte, das urkund- lich sich sicher und gut beglaubigen läßt, fällt in das Jahr 1535. Aus einem Sehreiben?) das Kaspar Edler Sack zu Mühl- troff? an die Räte des Kurfürsten richtet, erfahren wir, dab

Nach Sailer hat er erst 1528 sich eingehender mit dem Studium der Sprachen befaßt. Auffällig ist, daß wir aus Naogeorgs Munde so gar nichts über die Quellen seiner wissenschaftlichen Bildung erfahren. 1) Im Briefe an den Kurfürsten vom 4. Juli. S. Anhang Nr. 11. 2) Archiv für Reformationsgeschichte I, 117. 3) Sachsen-Ernestinisches Gesamtarchiv zu Weimar, Reg. Ll 578. 3) Über die Familie Sack vgl. Móbius: Historisch-diplomatische Nachrichten vom Vuigtlande, insbesondere von Mühltroff. Jena 1760. S. 421f. und C, H. Richter: Die Herrschaft Mühltroff und ihre Be- sitzer. Leipzig 1857. S.35. Weder Dietmann: Chursüchs. Priester-

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Naogeorg in diesem Jahre die dortige Pfarre verlassen hat. Bei der Übergabe an den Nachfolger war man, wie gewöhn- lich, nicht über alles einig geworden, und ein Quantum Grummet, Heu, Streu u. a. hatte man auf Anordnung des Kirchenpatrons dem abziehenden Geistlichen vorenthalten. Dieser wandte sich nun beschwerdeführend an den Landes- herrn, der ihn und seine Gegner für den 18. Oktober nach Weimar zum Verhöre beschied. Wie sehr Kaspar Sack seine gerechte Sache auch betont hatte, jetzt hielt er es doch für besser, dem Geschädigten sein Eigentum, aushändigen zu lassen und seinen Frieden mit ihm zu schließen. Am 4. No- vember machte er den Räten in Weimar davon Mitteilung und bat, ihn beim Kurfürsten wegen des versäumten Ter- mins zu entschuldigen. Wie lange Naogeorg in Münhltroff gewirkt hat, wohin er von hier aus sich wandte, wissen wir wieder nicht. Er tritt aufs neue in das Dunkel zurück, aus dem er einen Augenblick hervorgetaucht ist.

Erst im Jahre 1537 begegnen wir ihm als Pfarrer von Sulza. Nicht schon 1535 oder 1536, wie Kawerau und andere annehmen, ist er dahin gekommen. Denn 1535 war Konrad Bastian!) Geistlicher daselbst, und am 14. Dezember 1536 wird Franz Schneyder?) als sein Nachfolger genannt. Frühestens 1537 kann daher Naogeorg an seine Stelle ge- treten sein. Der oft zitierte Brief Medlers?) vom 20. Mai dieses Jahres*) besagt hierzu nicht viel. Er bezeichnet ihn jedenfalls nicht als Pfarrer von Sulza, und es ist nicht un- denkbar, daß bei der Besetzung der Pfarre Jonas über die Persönlichkeit des Bewerbers Medlers Urteil zu hören ge- wünscht hätte. Weahrscheinlicher ist es allerdings, dab Naogeorg sich im Mai 1537 bereits in Sulza befand, daß man in den Wittenberger Humanistenkreisen auf ihn auf- merksam geworden war und Näheres über ihn wissen wollte. schaft, noch Kreyssig: Album der evangel. Geistlichen SaChnene, kennen Naogeorg als Geistlichen in Mühltroff.

1) Sachsen-Ernestinisches Gesamtarchiv Reg. Ii 900.

2) Sachsen-Ernestinisches Gesamtarchiv Reg. Ii 1045.

3) Über ihn Enders: Luthers Briefwechsel IX, 25 f. Beiträge zur bayrischen Kirchengeschichte I u. II.

*) Kawerau: Briefwechsel des Justus Jonas I, 254f. Vgl. auch

Beiträge z. bayr. Kirchengeschichte II, 93.

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Wem er sein Amt zu verdanken gehabt hat, läßt sich nicht sagen. Wohl kaum den Wittenbergern. Eher wird man an den Kurfürsten denken dürfen, zu dem er schon früh in Be- ziehungen getreten zu sein scheint.

Die Auskunft, die Jonas über ihn erhielt, war keine sehr erfreuliche. Medler schildert seinen Amtsbruder als unruhigen Geist, der zum Abfall bereit erscheint, und dem bisher nur die Gelegenheit dazu gefehlt hat, als einen Gesinnungs- genossen Münzers und Witzels. Sehen wir genau hin, so beruht der ungünstige Bescheid auf Urteilen, die der in dieser Weise Chàrakterisierte über die Wittenberger Größen gefällt haben soll. Er verachtet sie nach Medlers Versicherung und glaubt, daß keiner an Gelehrsamkeit ihm gleicht. Diese Behauptung kann entweder auf Äußerungen des Sulzaer Pfarrers im Verkehr mit seinen Kollegen zurückgehen oder und das ist wahrscheinlicher, auf poetische Arbeiten, die in die Hände des Naumburger Theologen gekommen waren und seinen Groll erregt hatten. Man möchte fast meinen, es sei das fünfte Gedicht des fünften Buches der Satiren Naogeorgs darunter gewesen. Es enthält die volle Bestätigung der An- gaben über die Gesinnung seines Verfassers gegen die Wittenberger. Ein Zwiegespräch zwischen Maurus und Phormio über die Schwärmer ist ihr Inhalt. Während Phormio sich an die Autorität der Lehrer halten will, verlangt der Freund eignes Urteil und rät ihm zuletzt, Vorsicht zu üben im Ge- brauche der Worte Ketzer und Schwärmer. In dieser Satire finden sich Stellen, die recht wohl der Antwort Medlers zu- grunde liegen können. Dort heißt es:

Discipuli nam saepe solent praestare magistris. Doetrina fuerint isti et pietate celebres,

Quos sequeris securus ita extollisque magistros, Manserunt homines tamen ......... er

und als Phormio erklärt:

Attamen est summis credendum saepe magistris.

da entgegnet Maurus:

Est: verum a pueris et primis tantum elementis. Cuiuscunque artis ratio sucerevit et aetas,

Quisque sibi verum ae falsum discernere debet Legitimoque probare modo.

Auch die vierte Satire des ersten Buches scheint daneben in Betracht zu kommen, welche die Frage erörtert, warum es so viel Sekten gibt. In ihr wird gleichfalls die Autorität der Lehrer abgelehnt; im übrigen ist sie, die wohl auch noeh in das Jahr 1537 fallen dürfte, etwas zahmer gehalten und weniger verletzend als die andere. Immerhin enthält sie ebenfalls Worte, die den Wittenbergern wenig erfreulich klingen mußten, und Naogeorg mag Medler und Jonas recht wohl als ein Gesinnungsgenosse Witzels!) und Jakob Schencks?) erschienen sein. Üble Folgen haben diese hoch- fahrenden Äußerungen des Sulzaer Pfarrers zanächst wenig- stens nicht gehabt. Man nahm sie wohl als die poetischen Ergüsse eines jungen, im Vollgefühle seiner Kraft noch etwas übermütigen Humanisten mit Nachsicht auf. Zwischen Melanch- thon und ihm sehen wir freundliche Beziehungen sich an- spinnen, und in der metrischen Vorrede zum Pammachius?) hat er sich willig vor Luthers Größe gebeugt und ihm diesen Erstling seiner dramatischen Muse zugeeignet. Aus den letzten Zeilen geht hervor, daß die beiden Männer sich bis dahin nieht gesehen hatten, daß aber freundliche Briefe zwischen ihnen gewechselt worden waren. Mit Melanchthon hat Naogeorg einige Jahre im besten Einvernehmen gelebt. Auf seinen Antrieb hat er die Prosavorrede zum Pammachius‘) dem Erzbischofe Thomas Cranmer von Canterbury gewidmet, und der grobe Wittenberger Humanist empfiehlt ihn 1539 dem Primas der englischen Kirche für ein Geschenk°). In demselben Jahre soll®) auch eine weitere Empfehlung an Herzog Heinrich von Sachsen zur. Verwendung als Prediger

1) Über ihn Kaweran in der Realenzyklopädie 21, 399 ff. und Tschackert in A. D. B. 43, 657 ff,

2) Uber ihn Seidemann: Dr. Jakob Schenk, und Vetter: Luthe- rana im Neuen Archiv f. Sáchs. Gesch. 30, 76 ff.

3) Enders-Kawerau: Dr. Martin Luthers Briefwechsel 11, 316 ff. und Bolte und Schmidt: Pammachius S. 8.

*) Bolte und Schmidt: Pammachius S. 1 ff.

5) C. R. III, 679. Über Naogeorg in England vgl. Wiener:

Naogeorgus im England der Reformationszeit. Berlin 1913. 9) Strobel: Miscellanea liter. Inhalts III, 113.

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in dem eben der Reformation geöffneten Lande erfolgt sein. Aber dies gute Verhältnis muß schon 1540 eine erhebliche Trübung erfahren haben. Melanchthon erzählt sechs Jahre später!) daß Naogeorg quaestiones de multis articulis, ex quibus certamina oriri poterant, an ihn gesandt habe, und daß er ihn habe mahnen müssen, ne dissidia exeitaret. Man will darin einen Beweis dafür finden, daß er die abweichenden Meinungen, die 1546 seine Flucht verursachten, schon 1540 gehegt hätte. Das würde aber. Melanchthons tiefe Erbitte- rung nicht erklären, zumal ja der Sulzaer Pfarrer der Forde- rung seines Gönners willfahrte. Mit den quaestiones muß es eine andere Bewandtnis haben, sonst bleibt dessen Groll unverständlich. Fast scheint es, als habe Naogeorg ihn da- mals um eine eingehende Darstellung seiner Auffassung von der Abendmahlslehre und anderen wichtigen Glaubensartikeln gebeten oder über sie interpelliert. Gewitzigt durch bittre Erfahrungen aller Art, von Luthers Argwohn bestündig be- droht, mag er darin einen Akt der Feindseligkeit gesehen haben, einen Versuch, ihn unter der Maske der Freundschaft zu einer vertraulichen Äußerung zu veranlassen, um daran eine Polemik anzuknüpfen, die ihn mit Luther entzweien und ihm außerdem den Zorn des Kurfürsten zuziehen mußte.

Eine reiche literarische Tätigkeit hat Naogeorg in Sulza entfalten können. Ob der Pammachius, das erste seiner Kampfdramen gegen das Papsttum, hier entstanden ist, scheint zweifelhaft. Es mag in der kleinen Stadt an der Ilm 1537 vollendet worden sein, seine Anfänge fallen wohl in eine frühere Zeit. Sicher aber dürfte hier das genialste seiner Werke geschrieben worden sein, der Mereator, der 1539 Herzog Heinrich von Sachsen gewidmet wurde. Auch die Incendia werden noch in die Sulzaer Periode anzusetzen sein?) Ebenso sind die Satiren hier entstanden. Naogeorg

1) C. R. V1, 173,

2) Diehl: Die Dramen des Th. N. S.11 nimmt merkwürdiger- weise nach den Incendia eine Entzweiung Naogeorgs mit Luther an. Er begründet seine Vermutung damit, daß die Wahl des vom Refor- mator verpönten Estherstoffes, ebenso das Zurücktreten der Polemik gegen den Katholizismus darauf hindeute. Beides ist sehr einfach zu

erklären. Der Estherstoff lockte den Dichter, wie er nach ihm eine Menge anderer angezogen hat; das Zurücktreten der Polemik gegen

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berichtet selbst, daß sie 1541 geschrieben, d. h. in fünf Bücher zusammengefaßt und vollendet worden sind!) Sie sind keineswegs so unbedeutend, wie Erich Schmidt meint. Es ist wohl der vorwiegend theologische Inhalt gewesen der den berühmten Literarhistoriker zu diesem Urteile ver- anlafte. Hat man sich mit ihm abgefunden, dann erscheinen sie als eine recht geschickte Nachahmung horazischer Formen, und der Umstand, daß der Dichter in jeder Satire auch wirklich etwas zu sagen hat, entschädigt reichlich dafür, daß er Themen allgemeineren Inhalts ferngeblieben ist. Für die Zeitgenossen, die jede versteckte Anspielung wohl ver- standen, müssen sie eine reizvolle Lektüre gewesen sein. Sie gehören jedenfalls mit zu dem Besten, was der Humanis- mus des 16. Jahrhunderts auf diesem Gebiete geschaffen hat. Eine reiche Geistesernte haben so die Sulzaer Jahre Naogeorg gebracht, sie sind die glücklichste Zeit seines Lebens ge- ` wesen.

Es war keine schlechte Pfarre, die ihm der Kurfürst anvertraut hatte. Naogeorg rühmt sie selbst als eine aus- reichende Versorgung?). Eine ziemlich umfangreiche Acker- wirtschaft sie umfaßte fast drei Hufen Landes war damit verbunden, auch zwei Weinberge und zwei Wiesen fehlten nicht’). Dazu kamen ein stattlicher Dezem an Getreide sowie Geldzinse. Zunächst freilich hatte der neue Pfarrer nieht unbedeutender Mittel bedurft; die Felder waren bei seinem Eintritt in das Amt unbestellt gewesen, und der Vorgänger hatte weder Stroh noch Holz zurückgelassen. Da- zu war das Bareinkommen noch nicht fällig. Naogeorg

das Papsttum ist gleichfalls verständlich genug. In drei großen Dramen hatte sich nacheinander N. mit diesem Thema beschüftigt, da ist es doch wirklich kein Wunder, wenn er anderen Stoffen sich zuwandte, um sich nicht wiederholen zu müssen. |

1) Naogeorg an Roth, den 25. Juli 1512. Archiv f. Gesch. d. deutschen Buchhandels 16, 208. ,

2) Naogeorg an die Sequestratoren für Thüringen, 24. März 1542. S. Anhang Nr. 4.

*) Im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar Reg. Oo S. 792 Nr. 869 findet sich ein Verzeichnis der Einnahmen der Pfarre Sulza aus dem Jahre 1541 von Naogeorgs eigner Hand, Es ist dae im Briefe vom 24. März 1542 wiederholt erwähnte Handregister.

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mußte daher sogleich über 36 Gulden Schulden machen, bis er etwas einzunehmen vermochte. Aber sie konnten noch im selben Jahre wieder abgestoßen werden. Wie so mancher seiner Standesgenossen hat auch er die mit der Pfarre ver- bundene Landwirtschaft als eine drückende Bürde empfunden zumal sich die Sulzaer ihrem Pfarrer gegenüber anfang, nicht besonders entgegenkommend zeigten. Zu seinem Ver- drusse mußte er bald sehen, daß sie nicht gewillt waren ihm die Bewirtschaftung seines Pfarrgutes abzunehmen ') Er wäre bereit gewesen, sie um die Hälfte der Früchte oder auch um Geld oder Zins ihnen zu überlassen. Aber seine Pfarrkinder waren dafür nicht zu gewinnen, und er mußte für das Land, das er nicht verpachten konnte, „Ackerleut aus andern Dörfern und Gerichten annehmen“. Das nötigte ihn im Sommer täglich auf das Feld zu gehen, um nach dem Rechten zu sehen. Bereits 1538 sprach er daher die Visitatoren des Kurfürsten für Thüringen um Abhilfe an und wiederholte im folgenden Jahre seine Bitte. Ja, er verstand es, Melanchthon zu seinem Fürsprecher bei ihnen zu machen, ohne Erfolg. Als nun 1540 die mit den fremden Bauern abgeschlossenen Verträge abliefen und die Sulzaer sich aber- mals weigerten, ihm die unleidige Bürde abzunehmen, da wandte er sich am 27. Februar?) an den Landesherrn und bat, ihn „etwo an ein bequemer ort auf negst Michaelis“ zu setzen, oder „wo das nit sein kan, die acker hie in geld- oder kornzinse zu verwandlen“, damit er füglicher seines Amtes und der Bücher warten könne. Johann Friedrich hat die Bitte nicht zu erfüllen vermocht; er konnte die Ge- meinde, welche die Bewirtschaftung hätte übernehmen müssen nicht zwingen, die wahrscheinlich nicht zu geringen Forde- rungen ihres Pfarrers zu bewilligen. Der Kurfürst pflegte in solehen Fällen mit einer Gnadengabe den ablehnenden Bescheid zu versüßen; so erhielt denn Naogeorg eine Zulage von 20 Gulden, die aus Kappendorf eingingen?) Eine

1) Naogeorg an den Kurfürsten, 27. Februar 1540. S. Anhang Nr. 1. : *) S. Anhang Nr. 1. 3) Naogeorg an die Sequestratoren, 24. Mürz 1549. S. Anhang Nr. 4. Auf der Rückseite des Schreibens Naogeorgs an den Kurfürsten vom 27. Februar 1540 findet sich die Bemerkung: So ist auch den

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weitere, wesentliche Verbesserung des Pfarreinkommens wurde dadurch erzielt, daß es ihm 1540 gelang, das Dorf Darnstedt, das zum Herzogtum Sachsen gehörte und jährlich 17 Schock Garben einbrachte, zur Pfarre zu bringen. Er erzählt selbst! daB er wohl acht Tage in Dresden sich aufgehalten habe, um bei Heinrich dem Frommen sein Ziel zu erreichen. Die dem Herzoge zuteil gewordene Widmung des Mercator dürfte daher als captatio benevolentiae aufzu- fassen sein. Seit der Zulage des Kurfürsten scheint sich ein besseres Verhältnis zwischen Naogeorg und seiner Gemeinde, über die er auch sonst zu klagen gehabt hatte, angesponnen zu haben. Bereits am 16. Juni 1540 sehen wir ihn für- bittend an den Landesherrn sich wenden und für den dringend notwendig gewordenen Neubau der Schule in Sulza um einen Zuschuß bitten?). Auch hier hat er keine völlige Fehlbitte getan. Es wurde seiner Gemeinde eine DBeisteuer von 20 Gulden zu dem Baue bewilligt?).

Da wandte sich im Jahre 1541 die Stadt Kahla an ihn‘) und lud ihn ein, ihr Pfarrer zu werden. Naogeorg war gerade mit Bauplänen beschäftigt’). Ein Um- oder Neubau des Sulzaer Pfarrhauses war beabsichtigt. Der Kur- fürst, der um seine Beihilfe angegangen worden war, hatte ein altes Gemäuer als Steinbruch zur Verfügung gestellt und die Lieferung des Bauholzes aus seinen Forsten ge- nehmigt. Naogeorg erklärt ausdrücklich, daß er keinen Grund gehabt habe, mit seiner Lage in Sulza unzufrieden

Sequestratoren zu Duringen geschriben, das sie ime jerlichen XX f. bis vf widderuf aus der Sequestration reichen sollen, Actum Roßla, Sonnabend nach Reminiscere 1540 (28. Februar). Über Kappendorf vgl. Hilpert i. d. Mitteilungen d. Altertumsvereins zu Plauen 22, 13.

! Im Briefe an die ann vom 24, März 1542. S. An- hang Nr. 4.

2) Naogeorg an den Kurfürsten, 16. Juni 1540. S. Anhang Nr. 2. Auch Andreas Cratzbehr, der Schösser zu Sulza, unterstützte durch ein Schreiben vom 16. Juni das Gesuch der Gemeinde vom 15. d. M. Sachsen-Ernestinisches Gesamtarchiv Reg. Ii 1393.

3) Durch Verfügung vom 22. Juni 1540 bestimmte von Weimar aus der Kurfürst, daß die Gemeinde eine Beisteuer von 20 Gulden erhalten solle. Reg. Ii 1393.

*) Naogeorg an den Kurfürsten, 24. Juli 1541. S. Anhang Nr. 3.

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zu sein. Andererseits mochte es ihm schmeicheln, daß man in Kahla sich so eifrig um ihn bewarb. Auch daß ihn hier eine reicher dotierte Stelle erwartete, mag mitgesprochen haben. Ein Verächter des Geldes ist er jedenfalls nie ge- wesen. Daher erhielt der Rat auf seine Werbung keinen ablehnenden Bescheid, sondern wurde mit seinem Begehren an den Landesherren verwiesen. Dieser zeigte zunächst keine Lust, das Verlangen der Kahlaer zu erfüllen. Zwar waren ihn deren Beschwerden über den bisherigen Pfarrer Philipp Schmidt!) wohl bekannt, auch hatte er der Gemeinde bereits versprochen, ihn anderweit unterzubringen, und den Visitatoren in Thüringen und Franken die entsprechenden Befehle gegeben, aber er hatte Bedenken, ob Naogeorg mit einer Versetzung nach Kahla einverstanden sein würde, zu- mal das Einkommen der dortigen Pfarre hauptsächlich in dem Ertrage des dazu gehörigen Widums bestand?). Der Rat wandte sich jedoch am 26. Juli abermals an den Kur- fürsten und wiederholte seine Bitte. Interessant ist/ dabei das Urteil, das er über den Mann seiner Wahl fällt. Er habe, sagt er, „seinen wandel, weßen und leben, das alles nicht meher dan guts lobes vnd auffrichtig, gnugksam er- kundet“®). Diesmal legte er einen vom 24. Juli*) datierten Brief des Sulzaer Pfarrers bei, in dem dieser seine Ver- setzung dem Landesherrn anheimstellte und nur um Be- lassung des jährlichen Gnadengehaltes von 20 Gulden bat, da auch das Einkommen der Kahlaer Pfarre bis auf 22 Groschen auf dem Ertrage des Ackerbaues beruhe. Wohl am 31. Juli erfolgte die Antwort Johann Friedrichs. Jetzt lautete sie zustimmend. Doch verlangte er ausdrücklich, der Rat solle sich gegen den neuen Pfarrer dermaßen halten und erzeigen, daß er neben seinem Amte auch Zeit für das Studium habe. Ein ähnlich lautendes Schreiben erhielt dieser selbst. Auch

1) Über ihn Kawerau in Enders-Kawerau: L. Br. 14, 81 u.a.

2) Der Kurfürst an Naogeorg. Konzept ohne Datum, wohl vom 31. Juli 1541. Reg. Ii 1499. Über das Pfarreinkommen Löbe: Gesch. d. Kirchen u. Schulen des Herzogtums Sachsen-Altenburg III, 436.

3) Reg. Ii 1499. Hier auch die im folgenden erwähnten Schrift- . Stücke. *) S. Anhang Nr. 3.

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ihm wurde der Wunsch ausgesprochen, er möge in Kahla nicht weniger denn in Sulza „seines studio“ sich befleißigen. Wir dürfen daraus schließen, daß seine Kampfdramen, vor allem seine Incendia, das besondere Wohlwollen des Kur- fürsten erweckt hatten!), der es überhaupt gern sah, wenn seine Geistlichen wissenschaftlich oder literarisch tätig waren. An Peter Wolfram, den Schösser auf der Leuchtenburg, er- ging der Befehl?), zusammen mit dem Rate von Kahla dafür zu sorgen, daß der alte und der neue Pfarrer sigh hinsicht- lich des Pfarrinventars und -einkommens gütlich vergleichen sollten.

Damit waren die Würfel über Naogeorgs Zukunft ge- fallen. Er war wohlbestallter Pfarrer der Saalestadt ge- worden, die er fünf Jahre später als Flüchtling verlassen sollte. Es war ein heißer Boden, auf den er sich begeben hatte. Dieser Teil des Kurfürstentums erfreute sich in Wittenberg keines besonders guten Rufes?) Hier hatten die Lehren Karlstadts und der Wiedertäufer tiefe Wurzeln geschlagen, und wenn es auch gelungen war, sie äußerlich auszuroden, im geheimen gab es hier noch manchen An- hänger der verfemten Lehren. Dazu war im Rate, wie in so mancher anderen deutschen Stadt dieser Zeit, die Ge- neigtheit vorhanden, die Patronatsrechte nach Möglichkeit, und zwar auf Kosten des Pfarrers, auszudehnen. Zum mindesten wachte man eifersüchtig darüber, daß sie bis aufs kleinste von den Geistlichen beobachtet würden. Auch Naogeorg hat unter der Ungunst dieser Umstände zu leiden gehabt. Mit seiner Übersiedlung nach Kahla beginnt eine " Zeit des Streites und des Ärgers für ihn, die schließlich mit seiner Flucht aus Kursachsen endet. Zunächst waren es kleinliche Kämpfe, die er mit seinen Amtsbrildern zu bestehen hatte. Zu seinem Nachfolger in Sulza war Jo-

?) Der Kurfürst hatte schon 1539 in Eisenach einer Aufführung des Pammachius in der Meniusschen Übersetzung beigewohnt. Hol- stein: Die Reformation im Spiegelbilde der dramat. Lit. d. 16. Jahrh. S. 208. Uber die Wertschätzung Naogeorgs am kurfürstlichen Hofe vgl. C. R. V, 291, VI, 178, Archiv f. Reformationsgeschichte I, 118.

2) Der Kurfürst an Wolfram, 1. August 1541. Reg. Ii 1499.

*) Lóbe: Gesch. d. Kirchen u. Schulen des Herzogtums Sachsen- Altenburg III, 425. |

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hannes Baptista!) ernannt worden. Über die von ihm bei der Übergabe des Pfarrgutes zu entrichtende Summe war es zunächst zu einer Einigung gekommen?). Dann aber hatte er sich heimlich klageführend an den Schösser zu Roßla gewendet. Erbittert über diese Hinterhaltigkeit hatte Naogeorg darauf das Abkommen für nichtig erklärt, die Pfarre beim Wegzuge rein ausgeräumt, so daß der neue Pfarrer weder Holz noch Stroh vorfand, und sich vor allem geweigert, das Saatkorn für die Wintersaat zu besorgen. Auf die Beschwerde des Geschädigten kam es am 10. Januar 1542 zu einer Verhandlung vor dem Hauptmanne des Kur- fürsten in Weimar. Da sie zu einer Versöhnung nicht führte, beklagte sich Baptista abermals beim Landesherrn und bat um Entschädigung, insbesondere für die ohne sein Ver- schulden ausgefallene Wintersaat, zugleich aber auch um Überlassung der Begnadung von 20 Gulden, die der Vor- gänger seit 1540 erhalten hatte und deren er nun nach der Meinung des Nachfolgers nicht mehr bedurfte?). .Johann Friedrich überwies die Sache an seine Sequestratoren für Thüringen, Felix von Brandenstein und Johann Flitner‘). An sie richtete von Kahla aus Naogeorg am 24. März einen überaus temperamentvollen Brief?) in dem er die Anklage scharf zurückwies. Sprühender Zorn spricht aus dem Schreiben; besonders war er darüber erhittert, daß Baptista ihm das Gnadengeld des Kurfürsten zu entreißen suchte. Die Sequestratoren fanden denn auch, daß die Sulzaer Pfarre reich genug ausgestattet sei, und empfahlen unter Beifügung des vom alten Pfarrer ihnen zugestellten Zinsregisters ihren Inhaber nur für ein Geschenk von zwei Maltern Hafer®). Über den weiteren Verlauf der Sache schweigen die Weimarer Akten. Der Kläger ist mit seinem Verlangen wohl abge-

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1) Über ihn Enders-Kawerau: L. Br. 16, 246 ff.

?) Naogeorg an die Sequestratoren, 24. März 1542. S. An- hang Nr. 4.

3) Baptista an den Kurf., 26. Januar 1512. Reg. Ii 1642.

*) Burkhardt: Geschichte der Süchs. Kirchen- und Schulvisi- tationen S. 109. Hilpert i. d. Mitteil. d. Altertumsver. zu Plauen 22, 31.

5) S. Anhang Nr. 4.

*) Die Sequestratoren an den Kurfürsten, 4. April 1542. Reg. Oo Nr. 869,

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wiesen worden, vielleicht hat eine kleine Gnadengabe den Mißerfolg etwas erträglicher gemacht. Jedenfalls wissen wir aus späteren Aktenstücken, daß Naogeorg in Kahla seine 20 Gulden weiter bezogen hat.

Auch mit dem eigenen Vorgänger war der neue Pfarrer von Kahla in Streit geraten. Philipp Schmidt, ein übler Geselle!) war gar nicht gewillt, ihm gutwillig das Feld zu räumen. Konnte er auch seine Versetzung nicht mehr ver- hindern, so war er jedenfalls entschlossen, den Winter über im Pfarrhause zu bleiben und és samt dem Einkommen der Stelle dem Nachfolger streitig zu machen.

Am 8. August hatte Johann Friedrich an Naogeorg die Konfirmation für die Pfarre zu Kahla abgesandt?) und dabei wieder ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen, er möge dem Pfarramte treulich vorstehen, daneben aber auch seinem „Studio“ nicht weniger fleißig, denn bisher, obliegen. Dieser hatte inzwischen seiner Sulzaer Gemeinde mitgeteilt, dab er auf den Michaelistag sein Amt aufgeben werde, und sich auf den Umzug vorbereitet. Er befand sich gerade in Kahla, wohin er auf einige Tage gegangen war, um sich mit Stadt und Pfarre etwas vertrauter zu machen, als die Bestallungs- urkunde des Kurfürsten und sein Befehl, zwischen dem alten und dem neuen Pfarrer zu vermitteln, beim,Schösser auf der Leuchtenburg eintrafen. Sogleich begab sich dieser nach der Stadt und überreichte Naogeorg das Dekret. Zu einer Verhandlung mit Schmidt kam es nicht, da dieser „nicht anheyms“ sein wollte?). So konnten dem Nachfolger nur die Pfarrgebäude gezeigt und er über acht Tage zur Ver- handlung bestellt werden. Auch Schmidt wurde zweimal zu dem genannten Termine beschieden. Er zog es jedoch vor, sein Erscheinen mit der Begründung abzulehnen, „er könne der Zeit vnd auch seinen anliegenden Sachen nach nicht anheyms sein“. Der Rat von Kahla meinte freilich, und wohl nicht ohne Grund, er habe „durch sein list und tucke die vorflucht gesucht, die fruchte follendt einzufahen,

1) Enders-Kawerau: L. Br. 16, 246 ff.

?) Reg. li 1499. Hier befindet sich das wichtigste Material über die Einsetzung Naogeorgs in die Kahlaer Pfarre.

$ Der Rat zu Kahla an den Kurfürsten, 21. September 1541.

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die sonsten nach der zeit dem neuen pfarher die helffte ge- buret hetten“. Fast einen Monat lang wußte er durch seine Abwesenheit darauf eine Verhandlung vor dem Schösser zu verhindern. Er war nach Wittenberg gereist, um sich hier Gönner zu suchen. Als für den 18. September sowohl der Superindentent Christoph Hoffmann!) aus Jena wie Naogeorg zu einer Amtshandlung. zu erwarten waren, hatte Peter Wolfram abermals einen Termin angesetzt. Der neue Pfarrer war im letzten Augenblicke durch Kirchengeschäfte in Sulza zurückgehalten worden, aber er hatte sowohl dem Superin- dententen als dem Rate eine schriftliche Vollmacht zugestellt. Wie nun die Verhandlung beginnen sollte, da erklärte Schmidt, er habe beim Kurfürsten einen anderen Befehl an die Visi- tatoren „ausgebracht“, der den des Schössers aufhebe. Als dieser das bezweifelte, versicherte er, ihm wäre verboten, sich auf eine Verhandlung einzulassen. Da er nicht imstande war, den kurfürstlichen Befehl vorzuzeigen, forderten Hoff- mann und der Rat als Bevollmächtigte Naogeorgs die Er- öffnung des Verfahrens und sprachen es offen aus, Schmidt wolle durch bloße Worte seinen Nachfolger an der „Possess und Einsetzung in seine konfirmierte Pfarre“ verhindern. Sie verlangten dessen Einweisung in seine Stelle. Wolfram aber hielt es auf das dreiste Auftreten des alten Pfarrers hin doch für das Beste, nicht weiter zu gehen, zumal er zu einer Einweisung noch keinen Befehl seines Herrn hatte. Er versprach nur, diesem Bericht über das Verhalten Schmidts zu erstatten. Der hatte indessen die Wahrheit gesprochen. Es war ihm gelungen, den Kurfürsten zu einem Schreiben an die Visitatoren in Thüringen?) zu veranlassen, das es diesen freistellte, ihn bis Walpurgis 1542 in Kahla zu lassen oder nach Sulza zu versetzen °).

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1) Über ihn Enders-Kawerau: L. Br. 14, 81. Vetter: N. Archiv f. Sächs. Gesch. 32, 36. |

?) Der Kurfürst an die Visitatoren von Thüringen, 31. August 1541.

3) Die Visitatoren haben denn auch eine Versetzung Schmidts nach Sulza geplant und Baptista davon Mitteilung gemacht, der darauf zu Jonas nach Halle sich begab. Hier erhielt er am 25. Oktober den Befehl der Visitatoren, nach Sulza zu gehen, zu dessen Pfarrer ihn der Kurfürst gemacht habe. Nach einigem Zögern gehorchte er auf

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Es muß ein mächtiger Einfluß gewesen sein, der Johann Friedrich veranlassen konnte, seine bisherigen Anordnungen selber in dieser Weise zu durchkreuzen. Er kann nirgends anders als in Wittenberg gesucht werden. Hierhin war Schmidt im August gegangen. Als seine Gönner hat er selbst bei einer afderen Gelegenheit Bugenhagen und Melanchthon genannt, auch zu Rörer und Winsheim scheint er Beziehungen gehabt zu haben. Ob die beiden Erstgenannten sich persön- lich für ihn beim Kurfürsten verwandten, ist nicht zu er- mitteln; wahrscheinlicher ist es, daß sie sich Luthers mäch- tigen Einflusses bedienten, der in Streitigkeiten zwischen einem Geistlichen und seiner Gemeinde sich nur zu gern des ersteren annahm.

Für Naogeorg war dieser Sinneswechsel Johann Friedrichs ein schwerer Schlag. Am 19. September richtete er auf die Nachricht von den Verhandlungen vor dem Schösser ein lateinisches Schreiben an den Rat, das leider verloren ge- gangen ist, dessen Inhalt sich aber aus den Briefen des Rats und Hoffmanns an den Kurfürsten rekonstruieren läßt. Er muß darin sich sowohl über das säumige Verhalten der Kahlaer wie über Schmidts Praktiken höchlich beklagt und darauf hingewiesen haben, daß’ er zu großen» Schaden und zu Schanden gebracht sei, falls ihm jetzt die Pfarre entgehe. Denn bei denen von Sulza habe er seinen Urlaub genommen und auf die Zusage derer von Kahla hin seine „habe vnd güter“ verkauft. Er muĝ ferner ausdrücklich erklärt haben, daß er die neue Stelle nicht annehmen werde, wenn der Vorgänger bis auf Walpurgis bleiben dürfe, da dieser dann auch das halbe Einkommen bis dahin beanspruchen werde und von dem Nachfolger die Hälfte des Artlohns und des Samens vergütet haben wolle. Mit vollem Rechte mußte Naogeorg das als unbillig empfinden, zumal Schmidt durch seinen Widerstand gegen die Versetzung ihm die Hälfte der Früchte bereits entzogen hatte.

Der Rat sowohl wie der Pfarrer von Jena richteten darauf die dringende Bitte an den Kurfürsten, es bei der alten Entscheidung bleiben und Naogeorg als Pfarrer ein-

das Zureden des Jonas hin. Am 11. November trat er sein Amt an. Baptista an den Kurfürsten am 26. Januar 1512.

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weisen zulassen. Auch die Visitatoren in Thüringen wollten von einem Verbleiben Schmidts in Kahla nichts wissen, waren aber bereit, ihn naeh Sulza zu versetzen, zumal er in der Lehre sich bisher unsträflich gezeigt habe, Die Schreiben des Rates und des Superindententen mußten Jo- hann Friedrich die Überzeugung beibringen, daß er in seiner Gutmütigkeit sich gründlich habe übertölpeln lassen. Dazu hatte er noch Berichte aus Kahla erhalten, die des alten Pfarrers Verhältnis zum Sakramente des Altars in recht üblem Lichte erscheinen ließen. Demzufolge war das Ver- fahren, das er in seinem Schreiben vom 27. September an den Schösser anordnete, ein sehr schroffes. Wolfram erhielt den Befehl, Naogeorg auf den Michaelistag sogleich einzu- weisen und ihm die Pfarre einräumen zu lassen, Schmidt aber gefänglich einzunehmen und bis auf weiteren Befehl auf der Leuchtenburg zu verwahren.

Inzwischen hatte am Vorabende des Michaelistages der Kahlaer Rat seinen neuen Pfarrer von Sulza holen lassen. Als der kurfürstliche Befehl beim Schösser eintraf, erfolgte am Abende des 6. Oktobers Naogeorgs Einsetzung in sein Amt. Schmidt erhielt die Anweisung, die Pfarre zu räumen. Für den folgenden Tag hatte Wolfram beide Pfarrer auf das Rathaus beschieden, um hier in seinem Beisein die Über- gabe des Pfarrgutes und die nötige Abrechnung vornehmen zu lassen. Bei der Vergleichsverhandlung zeigte sich Naogeorg, wie der Schösser in seinem Berichte ausdrücklich hervor- hebt, verträglich und „sonderlich zur Einigkeit geneigt“, während sein Vorgänger sich auf nichts einlassen und zu- nächst mit denen, von denen er Gutes zu erwarten habe, unterreden wollte. Als Wolfram aufs neue im Aufirage des Landesherrn die Räumung der Pfarre verlangte, um die auch Naogeorg bat, da sagte Schmidt trotzig, er wüßte nicht zu weichen, er wäre denn zuvor mit einer anderen Pfarre ver- sehen. Auch wäre ihm bisher von niemand weder schrift- lich noch mündlich ein Termin seines Abzugs genannt noch angesetzt worden. Weil ihn aber der Schösser so hart drängte, so würde er den Landesherrn, „hierum wieder zu ersuchen geursachet“, Daraufhin erklärte ihn Wolfram im Namen des Kurfürsten für verhaftet. Auf vieles Bitten des

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18 18 Bestürzten gewährte er ihm, da die beiden Bürgermeister und ein Ratsherr Bürgschaft übernahmen und auch Naogeorg Fürbitte einlegte, schließlich drei Tage Aufschub, doch mußte er bei „Trawen, ehren, an eydes statt, handt in handt“ ge- loben, binnen drei Tagen die Pfarre mit Weib und Kind und aller Habe zu räumen, ferner Kahla nicht zu verlassen und sich am 11. auf der Leuchtenburg als Gefangener zu stellen. Aber die bewiesene Nachsicht sollte übel angebracht sein; als „ein Gottloser und Ehrloser“, uneingedenk seines an Eidesstatt abgegebenen Versprechens entfloh Schmidt und überließ seine Bürgen ihrem Geschick!). In einem heuch- lerischen Briefe an den Landesherrn suchte er sein Verhalten zu beschönigen: ohne Erfolg. Weit besser war die Auf- nahme, die er in Wittenberg erfuhr. Es berührt peinlich, zu sehen, wie man hier kein Bedenken trug, die schmutzige Hand des Ehrlosen zu ergreifen und sich rückhaltlos auf seine Seite zu stellen. Der Fürsprache Luthers, an dem er sich mit einem gründlich verlogenen Briefe gewandt hatte?), gelang es schließlich, den Kurfürsten zu begütigen, so daß er von weiteren Schritten absah, ja sogar seine Wiederanstellung in Aussicht stellte. . Der immer noch an- dauernde Mangel an Geistlichen nötigte leider die kursäch- sische Regierung, mehr auf die Rechtgläubigkeit als auf die Ehrbarkeit eines Pfarrers zu sehen.

Für Naogeorg hatte das Verhalten seines Vorgängers den großen Vorteil, daß ihm seine Pfarre jetzt wirklich ein- geräumt wurde. Dessen ungeachtet sollte er noch auf Jahr und Tag mit ihm zu tun haben. Nachdem ihm der Kurfürst auf Luthers Fürbitte hin Verzeihung gewährt hatte, war Schmidt wieder nach Kahla zurückgekehrt, um seinem Nach- folger das Leben sauer zu machen und so viel als möglich von dem Einkommen der Pfarre an sich zu bringen®). Er

1) Nach dem Kahlaer Chronisten soll Schmidt sich nach Erfurt gewandt haben. Loeber: Historia ecclesiastica, quae ephorium Orla- mundanam in Ducatu Altenburgensi describit. Jena 1702, S. 393. Nach seinem an Luther gerichteten Briefe muß er indes nach Witten- berg geflüchtet und von seinen Freunden hier verborgen gehalten worden sein. Enders-Kawerau: L. Br. 14, 97 ff., 115.

2 Enders-Kawerau: L. Br. 14, 97f 3) Naogeorg an den Kurfürsten, 23. Februar 1548. S, Anhang Nr. 6.

19 | 19 batte sich dazu von seinen Freunden trefflich mit gutem Rate versehen lassen. Zunächst ging er auf eine Ausein- andersetzung vor dem Schösser gar nicht ein, nahm viel- mehr für sein Vieh alle Süde!) und Spreu, soviel in der Pfarre war, während er von dem vorhandenen Stroh täglich eine „große Summa“ verkaufte und fortschaffen ließ. Das tat er ungehindert bis Ende Januar 1542. Inzwischen hatte bei seinen. Ausgleichsverhandlungen mit Baptista Naogeorg vom Hauptmanne zu Weimar gehört, daß das Strol bei der Pfarre zu verbleiben habe, und ließ daher jetzt dem Vorgänger den weiteren Verkauf verbieten. Er hatte dabei gehofft, Schmidt werde das Verbot anfechten und beim Kurfürsten klagen; auf diese Weise wäre dann die ganze Sache endlich zum rechtlichen Austrage gekommen. Aber nichts dergleichen geschah. Der schlaue Gegner lieB ruhig das Streitobjekt an seinem Orte, entzog sich aber weiter einem Vergleiche. Als nun die Erntezeit kam und die Scheune gebraucht wurde, lag sie noch voll von dem umstrittenen Stroh. Da der Pfarrer ihrer bedurfte, bot er seinen beiden Pächtern an, ob sie es gegen Geldzahlung oder Rückerstattung in natura nehmen wollten. Der eine lehnte ab, um nicht mit Schmidt, den er wohl kenne, in Streit zu geraten. Der andere war dazu bereit. Naogeorg ersuchte nun den Rat, der die Schlüssel zur Scheune verwahrte, den Fronboten anzuweisen, es abzu- zählen und das Ergebnis dem Stadtschreiber und dem Pfarrer anzuzeigen. Der Pächter kaufte dann etwa acht. Schock, den Rest mußte der Bote anderweit veräußern. Die Ge- samtsumme des verkauften Strohes betrug 31 Schock.

Erst im Februar 1543 war es dem Schösser und dem Rate möglich, eine Vergleichsverhandlung zwischen den- beiden Pfarrern zustande zu bringen. Schmidt hatte. sich . dazu’ wohl vorbereitet, mit zwei Advokaten erschien er zum Termine. In der Hoffnung, er werde dann aueh zu Zu- geständnissen bereit sein, hatte Naogeorg zunächst die Forde- rungen des Gegners bewilligt; aber dieser war zu keiner Naehgiebigkeit zu bringen, und so wurde ein völliger Ver-

| 1) Getreideabfall, der abgebrüht als Viehfutter Verwendung findet. Schmeller: Bayrisches Wörterbuch II, 310.

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20 20 gleich unmöglich. Hinsichtlich des Pfarrinventars und des Strohes konite eine Einigung nicht erzielt werden. Was den neuen Pfarrer besonders kränkte, war die Behauptung des Vorgängers, daß die Menge des streitigen Strohes gegen 70 Schock betragen habe, wodurch er sich in seiner Ehren- haftigkeit angetastet fühlte. Da er erwarten mußte, dab Schmidt sich nun au den Kurfürsten wenden würde, teilte er diesem in einem ausführlichen Briefe vom 23. Februar den ganzen leidigen Handel mit und bat um seine Entschei- dung, insbesondere aber um die Zusicherung, daß er bei einem Verlassen der Pfarre dem Nachfolger nicht mehr zu- rückzulassen brauche, als er vorgefunden habe. Johann Friedrich antwortete am 1. März zustimmend auf die letzte Bitte, im übrigen wollte er erst die Klage Schmidts ab- warten.

Wie der Streit ausgegangen ist, erfahren wir aus den Akten nicht. Aus der Tatsache, daß Naogeorg seinen „Haman“ 1543 Kaspar von Teutleben zueignete, den er im Widmungs- gedichte!) in geradezu tberschwenglicher Weise für ihm geleistete Dienste preist, dürfen wir wohl schließen, daß dieser es war, der als Bevollmächtigter des Kurfürsten den Handel zu einem guten Ende brachte. . Auch gegen ein paar böse Schuldner hat Naogeorg seine Hilfe angerufen und, wie wir annehmen müssen, auch erhalten °).

Nicht ohne Interesse ist es, daß wir aus ERA Briefwechsel erfahren, daß er die Pfarrgüter nicht selbst be- wirtschaftete. Weder er?) noch seine Frau waren dazu ge- nügend sachkundig, außerdem hätte ein solcher Betrieb seine ganze Kraft in Anspruch genommen und ihm keine Zeit zu dichterischer oder wissenschaftlicher Betätigung gelassen. Als der Rat zu Kahla 1541 um ihn als Pfarrer bat, hatten seine Abgesandten dem Kurfürsten versprechen müssen, daß er mit der Mühe und Sorge des Ackerbaus unbeladen sein sollte. Die Stadt würde ihm den abnehmen, damit er Zeit zu seinem Studium fände. Nach dem Amtsantritte Nao-

1) Theobald: Neue Kirchl. Zeitschr. 1906, S, 780. Übler Teutleben vgl. Enders: L. Br. 7,130. Mentz: Johann Friedrich II, 354 u. a.

*) S. Anhang Nr.5.

3) Naogeorg an den Kurfürsten, 27. Februar 1540. S. Anhang Nr. 1.

21 | ZEE!

georgs hatte man auch mit ihm verhandelt, aber er hatte eine so hohe Ablósungssumme gefordert, daß sie der Rat sich aus dem Pfarrgute nicht herauszuwirtschaften getraute. Unter solchen Umständen erklärte der Pfarrer schließlich, daß er die Bewirtschaftung selbst in die Hand nehmen wolle. Wir hören, daß er seine Äcker an zwei Bauern verpachtet hatte, die zehn Kühe zur Verbesserung der Felder in der Pfarre stehen hatten. Wenn wir dem Augsburger diplo- matischen Agenten Gereon Sailer Glauben schenken dürfen, so hat sich Naogeorg 1543 an den Kurfürsten gewandt und um seinen Abschied gebeten. Als Hauptgrund hat er die Belastung durch die Ackerwirtschaft angegeben, ferner hinzu- gefügt, daß ihm die Kahlaer Luft nicht zusage. Johann Friedrich erklärte sich hierauf bereit, das Einkommen aus der Landwirtschaft in eine Geldsumme umzuwandeln, was der Pfarrer indes mit Rücksicht auf einen Nachfolger, der „fuleicht zu der pauerschaft lust hett“, ablehnte. Jedenfalls wollte der Kurfürst von einer Entlassung aus seinen Diensten nichts wissen!) Auch der Kahlaer Rat muß mit Naogeorg in diesem Jahre Verhandlungen geführt haben; denn es liegt ein Vertrag vor, den er am 2. Oktober 1543: mit ihm ab- geschlossen hat?) Nach ihm übernimmt in der Hauptsache die Stadt die Bewirtschaftung des Pfarrgutes und gewährt dafür ein jährliches Einkommen von 120 rheinischen Gulden. Aber dieses Abkommen sollte erst im Jahre 1546 in Kraft treten. Solange dauerten wohl noch die Kontrakte des Pfarrers mit seinen Pächtern.

Auch in Kahla hat Naogeorg wenigstens in der ersten Zeit des Aufenthaltes sein dichterisches Talent betätigt. 1542 ist hier sein „Haman“ entstanden, der im folgenden Jahre im Drucke erschien und Kaspar von Teutleben gewidmet wurde. Eine bedeutende, künstlerisch hochstehende Leistung hat ihn Diehl mit Recht genannt. Er zeigt uns den Dichter

1) Archiv für Reformationsgeschichte I, 118.

?) Der Vertrag befindet sich im Archive der Stadt Kahla. Ich verdanke ihn der Freundlichkeit des Herrn Pfarrers Bergner in Hei- lingen. I)as ganze zur Kirchengeschichte des 16. Jahrhunderts sehr wertvolle Aktenmaterial, das Loeber benutzen durfte, ist in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts aus Raummangel vernichtet worden.

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immer noch auf der Höhe seines Schaffens. Dann aber ver- stummt seine Muse. Theologische Studien ziehen ihn in ihren Bann. Von ihrem Hauptergebnisse, den Annotationen zum Johannesbriefe, wird später zu sprechen sein. Calvins gewaltige Persönlichkeit scheint auf den in mancher Hin- sicht geistesverwandten Naogeorg eine mächtige Anziehungs- kraft ausgeübt zu haben. Mit einer Reihe namhafter Ge- lehrter und Poeten ist dieser von der Saalestadt aus in Verbindung gekommen. Schon in Sulza waren ihm Justus Menius!) und Johann Tirolf?) nähergetreten, auch zu Paul Rebhun?) waren freundliche Beziehungen entstanden. Er hat wohl die Bekanntschaft mit den Zwickauer Humanisten ver- mittelt. Namentlich mit dem geistvollen Ratsschreiber Stephan Roth?) finden wir Naogeorg in regem Verkehre. Von den jüngeren zeitgenóssischen Diehtern haben sieh Johann Tirolf und Johann Chryseus?°), vielleicht auch Joachim Greff9) enger an ihn angeschlossen. Auch zu Kaspar Brusch’) hat ein freundschaftliches Verhältnis bestanden. Der berühmte Huma- nist hat gegen die Verkleinerer?) des Kahlaer Pfarrers eifrig Partei ergriffen. Leider lassen uns die Quellen hier fast völlig im Stiche; der für die Literaturgeschichte sicherlich be- deutsame Briefwechsel dieses sächsisch-thüringischen Dichter- kreises scheint bis auf einen geringen Rest verloren gegangen zu sein.

Mit seinen Pfarrkindern hat Naogeorg iu den ersten Jahren seines Aufenthaltes in Kahla in durchaus guten Be- ziehungen gestanden. Das beweisen einmal seine Bemühungen,

1) Vgl. über ihn Kawerau in der Realenzyklopädie 12, 577 ff.

2) Buchwald: Archiv f. d. Gesch. d. deutschen Buchhandels 16, 61f. A. D. B. 38,361f. Goedeke: Grundriß der deutschen Dichtung II, 360 f.,334-

3) A. D. B. 27, 481ff. Goedeke: Grundriß II, 358 ff.

1) Über Roth vgl. Buchwald im Archiv f. d. Gesch. d. dentsehen: Buchhandels 16, 6ff. u. G. Müller i. d. Beiträgen z. sächs. Kirchengesch, I, 42ff,

5 A. D. B. 4, 253f. Goedeke: Grundriß II, 335.

6) A. D. B. 9, 624. Goedeke:- Grundriß II, 357 u.a.

7) Theobald: N, K. Z. 1907 S. 70f. A.D. B. 8, 4531f. Goedeke: Grundriß II, 97.

8) Gemeint sind wohl die Wittenberger Gegner Naogeorgs, vor allem Melanchthon. Vgl. Theobald a. a. O. S. 69.

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dem Rate 1543 und 1544 bei den Versuchen zu helfen, für den gemeinen Kasten der Stadt eine Unterstützung des Landesherrn zu erlangen!). Weiter geht es aus der Haltung der Kahlaer hervor, als im: Sommer 1544 ihr Pfarrer eine Berufung nach Augsburg erhielt. Ende 1543 war dieser mit der Wittenberger Zensur; insbesondere mit Melanchthon in Streit geraten. Er hatte eine lateinische Auslegung des ersten Johannesbriefs verfaßt, in der er sich zur Prädesti- nationslehre Calvins bekannte. Die Zensur hatte daran An- stoB genommen, Naogeorg hatte darauf „propositiones“ gegen Melanchthon verfaßt und sich beim Kurfürsten beschwert’). Ein Gutachten Luthers, Bugenhagens und Melanchthons?) entschied die Sache. Es wurde dem Buche die Druck- erlaubnis versagt. Sein Verfasser freilich hat sich nicht darum gekümmert und es 1544 in Frankfurt erscheinen lassen®). Wie zum Hohne für seine Gegner ist es dem Bruder Johann Friedrichs, Herzog Johann Ernst, gewidmet. Die Gunst des Landesherrn hatte ihm der Vorfall nicht ent- zogen. Im Frühlinge desselben Jahres durfte er ihn, während Melanchthon in Wittenberg zurückbleiben mußte, auf den Speyerer Reichstag begleiten?) Hier käm er mit dem Augs- burger Arzte und diplomatischen Agenten Gereon Sailer in nähere Beziehungen®). Dieser, auf den der kursächsische Theologe einen ‚ausgezeichneten Eindruck gemacht hatte wußte seinen Rat für den Gedanken einer Berufung Nao- georgs nach Augsburg zu gewinnen, zumal derselbe sich nicht abgeneigt zeigte, eine solche anzunehmen. Von großem

1) S. Anhang Nr.7. Weiteres Material im Weim. Arch. Reg. Ii 1840.

2) C. R. V, 290f. VI, 173.

3) C, R. V, 295ff. Enders-Kawerau: L. Br. 15, 318ff.

*) Enders-Kawerau: L. Br. 15, 318ff. Es scheint mir wenig glaub- lich, dad Naogeorg den Wittenbergern zuliebe etwas an den anstößigen Stellen geündert haben sollte. Seine abweichenden Meinungen über die Prüdestinationslehre treten uns übrigens bereits im Mercator ent- gegen. Theobald: Neue kirchl. Zeitschrift 1906, S. 775.

5) C. R. V, 291.

6) Roth: Die Beziehungen des Thomas Naogeorgus zu dem Rate von Augsburg. Beiträge z. bayr. Kirchengesch. 14, 183 ff. Vgl. auch Roth im Archiv f. Reformationsgesch. I, 114ff. u. in Augsburgs Refor- mationsgeschichte III, 133 u. a. |

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Interesse ist dabei Sailers überaus anerkennendes Urteil über ihn!). Bemerkenswert ist ferner die Tatsache, daß die füh- renden lutherischen Theologen Kursachsens, vor allem Aquila, schon jetzt als seine erbitterten Feinde gelten und ihn mehrere Male bei der Regierung verklagt haben. Der Augsburger Arzt bittet seinen Rat daher dringend, dem Saalfelder Super- indententen eine eventuelle Vokation des Kahlaer Pfarrers ja zu verheimlichen?) Noch in Speyer wandte sich die Reichsstadt durch Georg Feuchtweck an den Kurfürsten und ersuchte ihn um Überlassung seines Predigers. Johann Frie- drich schob die Entscheidung zunächst hinaus und versprach sie für später. Am 21. Juni erfolgte darauf die Berufung Naogeorgs®), und am 30. suchte dieser beim Landesherrn um seine Entlassung nach*). Inzwischen hatten sich die Augs- burger am 23, Juni?) aufs neue an den Kurfürsten mit ihrer Bitte gewandt, am 6. Juli wiederholten sie ihr Verlangen. Als der Kahlaer Rat erfuhr, daß sein Pfarrer geneigt sei, dem an ihn ergangenen Rufe Folge zu leisten ,aus be- schwerung des ackerbaus“, da bat er ihn zu bleiben. Sie wollten, so verbieß er, noch einmal „vmb ein genannt geld“ einen Vertrag mit ihm machen, daß er des Ackerbaues wegen keinen Grund haben sollte, sie zu verlassen ê). Naogeorg, dem das Bemühen seiner Pfarrkinder, ihn zu halten, wohltun mochte, erklärte dagegen, es sei ihm auf dem Reichstage zu Speyer viel Gunst und Förderung angeboten worden, namentlich von den Augsburgern. Denen hätte er vorbe- hältlich der Erlaubnis des Landesherrn „etzlicher mabe ver- tröstung getan“, deshalb auch ein Schreiben an diesen ge- richtet. Weil er aber sähe, daß die Kahlaer ihn gern behalten, auch der Sorge und Mühe des Ackerbaues ent- heben wollten, sei er bereit, bei ihnen zu bleiben, solange der Kurfürst und sie selbst es wünschten. Er war aueh er- bötig, dem ersteren von seiner Sinnesänderung Mitteilung zu

1) Archiv f. Ref. I, 116ff.

2) A. a. O. I, 169, 135.

3) A. a. O. I, 171.

^) S. Anhang Nr. 8.

5) Weim. Archiv Reg. Ll. 460, : 6) Der Rat an den Kurf. 14. Juli 1544 a. a. 0.

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machen. Am 10. Juli schloß er darauf den neuen Vertrag mit dem Rate ab, durch den dieser die Bewirtschaftung des Pfarrgutes selbst ttbernahm und ihm einen bestimmten Jahres- gehalt in Geld auszahlte. Die Kahlaer müssen diesmal ziemlich weit entgegengekommen sein, denn in seinem Briefe vom 16. Juli!) an den Kurfürsten erklärte er, daß sein nun- mehriges Einkommen zwar immer noch weit hinter dem zurückstehe, was die Reichsstadt ihm geboten hätte, daß es ihm aber zusammen mit dem Gnadengelde ausreichenden Unterhalt gewähre. Johann Friedrich war es sehr angenehm zu hören, daß sein Pfarrer bereit sei, zu bleiben. Niemals hat er es gern gesehen, wenn tüchtige Theologen durch Übertritt in einen anderen Dienst seinem Lande verloren gingen. Die Augsburger erhielten jetzt einen ablehnenden Bescheid, und am 21. Juli teilte er dem Rate wie Nao- georg mit, daß er dem letzteren die ihm schon in Sulza gewährte Zulage belassen wolle, solange er sich in Kahla befinde.

Wenige Wochen nach diesen Verhandlungen beginnt die Zeit des Konfliktes, die ihren Abschluß erst mit der Flucht Naogeorgs aus Kursachsen finden sollte. Die Schuld an ihm trägt ohne Zweifel zu einem guten Teile er selbst. In Kahla mangelte es an einem Diakonus?). Der Pfarrer beging nun den schweren Fehler, eigenmächtig die erledigte Stelle zu besetzen, indem er sie seinem Freunde Tirolf übertrug, dem Übersetzer des Pammachius, der Incendia und der annota- tiones zum Johannesbriefe. Die Wahl dürfte sicher auf keinen Unwürdigen gefallen sein; die erforderliche Bildung wird der neue Geistliche, der zudem ein Kahlaer Stadtkind war und

1) S. Anhang Nr. 9.

*) Nach Lóbe: Geschichte der Kirchen und Schulen des Herzog- tums Sachsen-Altenburg III, 445 war, als Naogeorg nach Kahla kam, Mag. Johann Freiesleben Diakonus. Nach seinem Tode 1542 läßt Löbe sogleich Werner folgen. Derselbe Irrtum findet sich bereits bei Loeber: Historia ecclesiastica Orlamundana S. 441, vgl. auch S. 325. Aus Schmidts Briefen an die Visitatoren und den Kurfürsten im Sommer 1541 (Reg. Ii 1499) geht indes hervor, daß Kahla um diese Zeit ohne Diakonus war. Danach muß Freiesleben, den Lóbe 1537 nach Kahla kommen läßt, bereits vor Naogeorgs Amtsantritt gestorben sein. Vgl. auch Clemen: Beiträge III, 31 ff.

26 Ä 26

in Wittenberg studiert hatte!), jedenfalls gehabt haben. Aber er hatte noch kein Kirchenamt bekleidet, war weder exa- miniert noch ordiniert. Damit hatte Naogeorg zunächst die kurfürstliche Verordnung von 1535 verletzt, vor allem aber hatte er das Patronatsrecht des Rates als des Vertreters der Gemeinde mißachtet. Auch der nächste geistliche Vorgesetzte, es war jetzt der Superindentent zu Neustadt an der Orla, Johann Weber?), fühlte sich mit Grund in seinen Rechten gekrünkt. Er wie der Rat weigerten sich, den neuen Dia- konus als solehen anzuerkennen, und der Schósser auf der Leuchtenburg lehnte es deshalb ab, ihn in sein Amt einzu- weisen. Beide Parteien wandten sich an den Kurfürsten. In seinem Schreiben vom 13. Oktober 1544?) entschied dieser zugunsten der Gegner Naogeorgs. Zugleich verfügte er, dab die annotationes der Pfarrer hatte von der Übersetzung Tirolfs Anzeige gemacht weder deutsch noch lateinisch weiter gedruckt werden sollten. Peter Wolfram erhielt den Befehl, den Übersetzer vor sich zu fordern und ihm mit Ernst zu untersagen, das Buch drucken oder ausgehen zu lassen, während der Superindentent zu Neustadt beauftragt wurde, mit Vorwissen des Rates und der Gemeinde einen Diakonus zu bestellen, über den sich der Pfarrer billiger- weise nicht beschweren könne. So schonend der Bescheid des Kurfürsten auch formuliert war, er bedeutete doch eine arge Niederlage Naogeorgs, und der ehrgeizige Mann wird schwer an ihr getragen haben. In diese Zeit müssen wir wohl sein leider verlorenes Schreiben an den Landesherrn ansetzen, in dem er seinen Vorgesetzten Johann Weber be- schuldigte, dab er „geschenke vnd finanz^ nehme, und daß die armen Priester nichts bei ihm ausrichten könnten, es sei denn, sie gäben ihm dieselben‘). Der Hauptmann zu Weimar erhielt darauf den Befehl, insgeheim und unvermerkt Er- kundigungen darüber einzuziehen. Welches Ergebnis seine Untersuchung gehabt hat, erfahren wir aus den Akten nicht.

!) Nach Förstemann: Album academiae Viteberg. I, 170b ist Tirolf im Sommer 1538 in Wittenberg immatrikuliert worden.

3) Über ihn Enders-Kawerau: L. Br. 16, 104 u. Lóbe: III, 706.

3) Sachsen-Ernestinisches Gesamtarchiv zu Weimar. Reg. li 1866

4) Reg. Ii 1866,

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Immerhin ist niemals, soweit wir sehen können, gegen Nao- georg der Vorwurf der leichtfertigen Beschuldigung oder Verleumdung erhoben worden. Etwa ein Jahr hat es ge- dauert, ehe ein Diakonus für Kahla gefunden werden konnte. Der Pfarrer hat währenddessen das Amt eines solchen neben dem seinen verwaltet, auch das Gehalt dafür bezogen. Da es ihm zuviel Arbeit wurde, sah er sich schließlich ge- zwungen, den Katechismusunterricht in der Kirche ausfallen Zu lassen. Erst nach seinem Abgange ist er wieder aufge- nommen worden.

Immerhin muß zwischen ihm und seinen Gegnern in Kahla, denen sich bald der neue Diakonus, Mag. Sebastian Werner?) ein Freund und Schüler Aquilas, zugesellte, noch eine geraume Zeit ein äußerlich wenigstens leidliches Ver- hültnis bestanden haben. Erst im Frühjahr 1546 beginnt der für Naogeorg so verhängnisvolle Konflikt. Der Angreifer war der neue Kaplan. Am Gründonnerstage und Karfreitage (22. und 23. April) hatte der Pfarrer über das Abendmahl‘ gepredigt, die Transsubstantiationslehre heftig angegriffen und auch sonst Äußerungen getan, die Werner veranlaßten, sich mit einer Anzeige an den gemeinsamen Vorgesetzten zu wenden. Johann Weber befand sich gerade in Weimar auf einer Konferenz der thüringischen Superintendenten, als am 6. Mai das verhängnisvolle Schreiben eintraf?) Wohl auf Menius’ Anregung beschloß man am folgenden Tage, daß die drei Pfarrer von Neustadt, Jena und Saalfeld ihren Rückweg über Kahla nehmen sollten. Hier wollte man zunächst den Kläger und zuverlässige Personen, welche die beanstandeten Predigtstellen mit angehört hätten, vernehmen und, falls die - Anzeige auf Wahrheit beruhe, sich an den Beklagten selber wenden und ihn därüber befragen. Als nun die genannten drei am 9. Mai nach der Predigt diesen im Beisein des Schössers zur Rede stellten, leugnete er nicht, die Äuße- rungen getan zu haben, sondern entschuldigte sich damit,

! Über ihn Loeber: Historia eccles, Orlamundana S. 441 u. 325, Fórstemann: Alb. acad. Vit, I, 144b. Löbe III,445. Werner kann frühestens Ende 1544 nach Kahla gekommen sein, nicht 1542, wie Loeber und Löbe annehmen. |

* Menius an den Kurfürsten, 13. Juni 1546. S. Anhang Nr. 15.

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er habe gehört, man habe mit Bucer eine „concordiam“ ge- macht!); dieser Einigung entsprächen die beanstandeten Sätze seiner Predigten. Er zeigte sich aber sogleich bereit, die betreffenden Lehren hinfort nicht weiter zu predigen und sich der Augsburgischen Konfession gemäß zu halten, gab den drei Vorgesetzten auch den Handschlag darauf?) Hin- sichtlich seiner Beweisführung gegen die Transsubstantiations- lehre fand man, daß einige dieser Argumente, die wohl der Gedankenwelt Calvins entnommen waren, mißverstanden werden könnten. Daraufhin erbot sich Naogeorg, sie fortan zu unterlassen. Damit waren die Superintendenten ein- verstanden è). Hiermit hätte die Sache erledigt sein können, wenn der Pfarrer seinen Zorn zu bezwingen vermocht hätte. Auf die Nachricht von dem Verhalten seines Diakonus hatte er einen „übermäßigen, schwinden und heftigen“ Zorn gegen ihn gefaßt, als hätte er ihn „nicht redlich“ angegeben *). Bereits am 11. Mai verbot er ihm die Ausübung seines Amtes in der Stadtkirche, nur auf zwei Filialdörfern war ihm weiter zu predigen gestattet. Als Werner dem Rate von der Verfügung Mitteilung machte, erhob dieser durch eine Aberdnung von' zwei Ratsmitgliedern Beschwerde bei dem Superintendenten und bat um sein Eingreifen. Weber riet, sie sollten zu ihrem Pfarrer gehen und ihm anzeigen, daß es ihm nicht zustünde, ohne Vorwissen der geistlichen Obrigkeit den Diakonus zu entsetzen. Man wandte sich demzufolge an Naogeorg und ersuchte ihn, weil die Sache dureh die Superintendenten vertragen und abgetan worden sei, seinen Groll gegen Werner aufzugeben und ihn seines Amtes warten zu lassen. Aber der Píarrer war nicht ge- willt, darauf einzugehen; er erklärte schroff, der Rat möge

!) Archiv f. Ref. I, 118f. Roth: Augsburgs Reformationsgeschichte II, 2431f. Gereon Sailer hatte 1544 das Bekenntnis der Augsburger, dem die Wittenberger Konkordie zugrunde lag, Naogeorg mitgeteilt, und es hatte seine volle Zustimmung gefunden, zumal er gerade in der Abendmahlslehre mehr zu den süddeutschen Protestanten und Calvin als zu Luther neigte.

? Der Rat zu Kahla an den Kurfürsten, 14. Juni 1546. Sachsen- Ernestinisches Gesamtarchiv Reg. N 627.

*) S. Anhang 11. l

*) Der Rat an den Kurfürsten, 14. Juni 1546.

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sich in die Sache nicht mengen, er wolle alles wohl ver- antworten. „Er wolt auch dem Diakon bis auf Michaelis seinen Lohn verdienen.“ Zudem hätte er die ganze Sache an den Kurfürsten gelangen lassen; wie der entscheide, da- nach wolle er sich halten. Aus dem Briefe des Menius vom 13. Juni geht übrigens hervor, daB Naogeorg in Kahla nicht allein stand, daß vielmehr der „furnemste“ Teil der Bürger- Schaft zu ihm hielt. Er hatte dem Rate die Wahrheit be- richtet; denn er hatte sich bereits mit einer Beschwerde über Werner an den Landesherrn gewandt. Leider ist der Brief, der wohl noch auf den 9. Mai angesetzt werden muß, nicht mehr erhalten. Johann Friedrich war mit den Vor: bereitungen zum Sehmalkaldischen Kriege zu sehr beschäftigt, als daß er, wie sonst, sogleich in so kleinliche Theologen- händel sich hätte einmengen können. Doch befahl er, da er Torgau auf kurze Zeit verließ, seinen dortigen Räten, Er- kundigungen über die Sache einzuziehen. Am 13. Mai ver- langten diese von den Superintendenten von Weimar, Saal- feld, Neustadt und Jena eingehenden Bericht tiber die An- gelegenheit. Nach dem fehlgeschlagenen Vermittlungsversuche wandte sich nun am 14. Juni auch der Rat an den Kur- fürsten und bat ihn, Frieden zwischen den beiden Geistlichen der Stadt zu stiften. Der Diakonus denke bereits daran sie zu verlassen, nnd sie würden dann schwerlich einen’ anderen zu ihrem Pfarrer bekommen. Schon am Tage zu- vor hatte Menius Meldung von dem Streitfalle gemacht !). Ihm war durch den Pfarrer von Weimar?) ein Schreiben aus Kahla, das wohl von Werner herrühren mochte, gezeigt worden, dureh das er Kenntnis von dem unerquicklichen : Zwiespalt erhielt. Da er gleichzeitig erfuhr, daß durch Aquila®) die Sache an die Wittenberger Theologen gebracht sei, hielt er es für seine Pflicht, den Kurfürsten zu benach- richtigen. Seine Mitteilung klingt weit ernster und für Nao- " georg ungünstiger als die des Rates. Denn er beschuldigt ihn ziemlich unverblümt der Irrlehre und spricht die Be- fürchtung aus, die Karlstadtische Schwärmerei werde nun 1) S, Anhang Nr.15.,

?) Johann Grau. Über ihn Enders-Kawerau: L. Br. 4, 6 u. 14, 93. 3) C. R. VI, 172, 173,

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wieder um sich greifen. Als Beweismittel für seine Anklage fügte er die angefochtenen Predigtstellen bei.

Am 15. Jani wandte sich Naogeorg zum zweiten Male an den Kurfürsten!). Er hatte zwar auf sein erstes Schreiben noch keine Antwort erhalten, wohl aber hatte ihm Kaspar Aquila?) einen Brief gesandt, den er einen „trutzigen lester- vnd schmehebrief* nennt. In ihm waren die in den beiden Predigten über das Abendmahl gefallenen Äußerungen und andere, die er nicht ohne Grund als „vertragene sach“ an- sah, heftig angegriffen worden, und es war dabei der Vor- wurf gefallen, er habe eine giftige Schwärmerei mörderisch „ausgespeyet“. Was ihn aber besonders. verletzt hatte, war die Drohung des Saalfelders gewesen, falls er nicht wider- rufe, wolle er die anderen Superintendenten und die ganze Universität zu Wittenberg zu Hilfe nehmen, um ihn „mit hohen schanden zu opprimirn*. Zum -ersten Male kommt er in diesem Schreiben dem Kurfürsten mit der Bitte, ihn aus seiner Stelle zu entlassen. Die Begründung seines Ver- langens ist nicht ungeschickt. Zwar fürchtet er die Gegner, die ihm mit Wahrheit und Bestand weder in der Lehre noch im Lebenswandel etwas „lesterlichs“ nachweisen können, nicht, hofft auch von der Gerechtigkeit des Fürsten, daß er ihn nicht ungehört verdammen werde. Aber seine Wider- sacher werden Kläger und Richter in einer Person sein wollen, und ein einzelner kann gegen viele nicht bestehen; daher will er sich und den Seinen den Spott und die Schande, in die man ihn bringen will, ersparen und lieber zu Michaelis ihnen weichen, obwohl er noch nicht weiß, wohin er gehen soll. Am 3. Juli empfing er die Antwort des Kurfürsten. Sie ist leider nur im Konzepte und undatiert erhalten. Darin ward ihm mitgeteilt, der Rat habe berichtet, daß zwischen ihm und dem Diakonus ein Streit ausgebrochen sei, .der in der Lehre von der Transsubstantiation seinen letzten Grund habe. Johann Friedrich sprach darüber sein Bedauern aus und verlangte, da wegen der Predigten eine gütliche Einigung mit den Superiutendenten erfolgt sei, solle er Werner an der

1) S. Anhang Nr. 10. 2) Enders: L. Br. 7, 7, Realenzyklopädie 1, 759ff., 23, 106.

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Ausübung seines Amtes nicht weiter hindern, sondern Ein- tracht mit ihm halten; dazu werde er auch diesen durch den Superintendenten auffordern lassen. Schon am 4. Juli erfolgte die Antwort!) Naogeorgs auf dieses Schreiben. Mit Entrüstung weist er in ihr den Vorwurf der Irrlehre zurück und sieht in ihm nur den Ausflu des alten Grolls des Rates, von dem er dem Kurfürsten wiederholt Anzeige ge- macht hat. Er hat wohl gemerkt, daß etliche in Kahla ihn in gleicher Weise gelästert und den Diakonus zu seinem Vorgehen aufgehetzt haben, hat aber solches alles ihnen zu gut und glimpf „in sich gefressen“ und sich nicht wieder über sie beklagen wollen. Jetzt freilich, wo er als Schwärmer verlästert wird, muß er seine Ehre wider alle seine Gegner retten. Das Bekenntnis, das er von der Transsubstantiation nun ablegt, ist gut lutherisch, aber wir erfahren auch von ihm, daß weniger diese seine Ansicht als die Beweisführung gegen die katholische Doktrin angegriffen worden ist. Die drei Superintendenten haben daher auch darauf hingewiesen, daB etliche dieser Argumente mißverstanden werden könnten, und er hat ihnen versprochen, sich ihrer fortan zu enthalten. Weiter erneuerte er seine Klagen über Aquilas Lästerbrief und bat, ein Verfahren einzuleiten, durch das es ihm möglich werde, seinen Gegnern gebührendermaßen zu antworten. Denn dazu hat er noch nicht kommen können; seine Wider- sacher haben das Licht gescheut, ihm auch eine Abschrift der von Werner angezeigten Predigtstellen verweigert. Im folgenden Teile des umfangreichen Sehriftstüekes lehnt er den Vorwurf ab, an der Uneinigkeit mit dem Diakonus - schuld zu sein, und betont nochmals seine Übereinstimmung mit den Anschauungen Luthers von der Abendmahlslehre. Hier erscheint er uns freilieh im Irrtum. Denn wenn er auch die katholische und die zwinglianische Auffassung von der Eucharistie zurück weist, so kann man aus seinen Worten doch deutlich erkennen, daß er in der wichtigen Frage mehr auf Calvins als auf Luthers Seite steht. Es ist merkwürdig, daß der sonst so scharfe Denker das nicht bemerkt und allen Ernstes der Überzeugung ist, daß ihm Werner mit seiner

1) S. Anhang Nr. 11.

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Anzeige himmelschreiendes Unrecht getan hat. Trotzdem will er ihn auf das Verlangen. des Kurfürsten bis Michaelis neben sich im Amte dulden, dann mag er seinetwegen selber Pfarrer sein, da die Kahlaer ein solches Wohlgefallen an ibm finden, daß sie lieber Naogeorg als ihn entbehren wollen. Am Schlusse wiederholt er seine Bitte um Verabschiedung auf den nächsten Michaelistag. Bis dahin kaun die Gemeinde sieh einen neuen Geistlichen und er sieh eine andere Stelle suchen, auch kann inzwischen die Sache zwischen ihm und seinen Lästerern entschieden sein. Ein weiteres Verbleiben in Kahla ist ihm jedoch unmöglich.

Überaus schnell erfolgte diesmal eine Antwort des Kur- fürsten, freilich nicht auf den eben erwähnten Brief, der noeh nicht in seine Hànde gelangt sein konnte, sondern auf das Schreiben vom 15. Juni. Denn sie ist vom 5. Juli aus dem Schlosse Grimmenstein datiert. In ihr rät Johann Fried- rich, der eben in Iehtershausen die letzten Vorkehrungen für den bevorstehenden Kampf mit dem Kaiser getroffen hatte!), dem erbitterten Manne zur Geduld. Wenn die „für- stehende Beschwerung“ sich durch Gottes Hilfe zur Besserung wenden wird, will er dafür sorgen, daB der Unwille mit dem Diakonus beseitigt werde. Inzwischen soll sich .Naogeorg mit seiner Lehre so halten, wie er sich erboten hat, und in des Kurfürsten Lande und in Kahla bleiben.

Johann Weber und Peter Wolfram scheinen damals An- weisung erhalten zu haben, zu veraulassen, daß das gegen Werner erlassene Predigtverbot aufgehoben werde, Zu diesem Zwecke erschienen sie Anfang Juli in Kahla, um Naogeorg im Namen des Kurfürsten anzuzeigen, daß er den Diakonus fortan seines Amtes walten lassen solle?), und daß sie sich einträchtig gegen einander zu verhalten hätten. Da der Pfarrer nicht anwesend war, beauftragten sie den Bürger- meister Hans Mönch, ihm die Ursache ihres Kommens mit- zuteilen. Er fand wenig Dank dafür. Naogeorg war nicht ohne Grand über diese Art, ihn zurechtzuweisen, erbittert.

!) Mentz: Johann Friedrich III, 2 ff,

? Hans Mönch an Herzog Johann Wilhelm, 26, August 1546. Reg. N 627.

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„Warum sagen sie mir es nicht selbst?“ soll er mit er- grimmtem und zornigem Gesiehte gesagt haben. „Ich habe. keinen Befehl deshalb bekommen.“ Dann soll er mit „großen, ungestümen, pochenden Worten“ gefragt haben, wer denn solchen Befehl ausgebracht hätte. Als Mönch erwiderte: „Ich weiß das nicht.“ verließ er ihn mit den Worten: „Wohlan, ich will meinem gnädigsten Herrn auch berichten.“ So lautet die Aussage des Bürgermeisters. Der Pfarrer er- klärte freilich den beiden Superintendenten am 13. Juli, Mönch habe sich nicht anders dabei gestellt, als wolle er ihn ins Gesicht schlagen. Natürlich zeigte unter solchen Umständen Werner keine Neigung, seine Tätigkeit als Prediger in der Stadtkirche wieder aufzunehmen. Auf die Beschwerde des Rates erschienen darauf am 13. Juli Weber und Aquila in Kahla. Ihr Auftreten war freilich befremdend genug. Statt den hochnötigen Frieden zwischen den beiden Geistlichen zu stiften, gruben sie den alten Streit wieder aus. In Gegenwart des Schössers und des regierenden Bürger- meisters sollte, wohl auf dem Rathause, Naogeorg einem ein- gehenden Verhöre über seine Anschauungen vom Sakramente des Altars unterzogen werden. Dem Kurfürsten gegenüber. rechtfertigte der Neustadter Superintendent sein Vorgehen damit, sie hätten gründlich wissen wollen, was der Pfarrer am Gründonnerstage und Karfreitage vom Abendmahle ge- predigt habe, und was sein Glaube davon sei. Dazu hätten sie bisher noch nicht kommen können. Angesichts der An- zeige Werners und der Verhandlungen vom 9. Mai war das gelinde gesagt, eine etwas auffällige Begründung. Befrem- dend ist auch die Teilnahme Aquilas an der Verhandlung. Es scheint fast, daß er, der alte Gegner Naogeorgs, es ge- wesen ist, welcher der ganzen Angelegenheit die verhängnis- volle Wendung gab. Der Pfarrer, der wohl aufs höchste befremdet gewesen sein wird, daß die von denselben Männern eben erst beglichene Sache ganz ohne jeden Grund wieder hervorgeholt werden sollte, zeigte sich nach Webers Urteil nicht freundlich genug. Statt Bescheid zu geben und die Belehrung seiner Vorgesetzten mit der gebührenden Demut entgegenzunehmen, war er vielmehr zu einer Disputation über die angefochtenen Glaubenssätze bereit. Darauf aber wollte Archiv für Reformationsgescbichte. XVI. 1/2. 8

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der Neustadter Superintendent sich nicht einlassen, und auch Aquila scheint keine Lust gehabt zu haben, sich vor Zeugen mit Naogeorg im Geisteskampfe zu messen. Auf die Weigerung Webers, auf eine Disputation einzugehen, soll der Pfarrer darauf ,vngestimiglich^ aufgefahren und davon gegangen sein, nachdem er noch geäußert hatte, er habe angenommen, Weber hätte zu seinem Vorgehen einen Befehl des Kur- fürsten gehabt. Wenn er ihn wieder ohne einen solchen vor sich fordern ließe, werde er nicht kommen. Den Bürger- meister hatte er beschuldigt, bei seinem Schreiben an den Landesherrn das Ratssiegel mißbraucht zu haben. Er hätte es obne Vorwissen der anderen aufgedrückt. Auch an der Fassung des Schriftstücks hatte er erheblich zu tadeln ge- habt. Der Superintendent rächte sich für die erlittene Nieder- lage, indem er am nächsten Tage dem Kurfürsten einen recht gehässigen Bericht über die stattgefundene Unterredung erstattete!). In ihm wird geflissentlich Naogeorgs Verhalten in ein ungünstiges Licht gerückt. Ferner können die Folgen des Streites mit dem Diakonus sowie die der angefochtenen Predigten nicht schlimm genug geschildert werden. Ganz Kahla ist in zwei Lager gespalten, und was das Schreck- lichste ist, die Anhänger Karlstadts regen sich wieder. Nach einer der beiden Predigten ist ein ehemaliger „Karlstädter“, Wolf Groß mit Namen?), der seinen Irrtum vom. Sakrament einst öffentlich hatte abschwüren müssen, dem Bürgermeister in sein Haus gefolgt, hat ihn zur, Rede gesetzt und gesagt, man hätte ihn mit Unrecht zum Widerrufe gezwungen, der Pfarrer habe selbst so in der Kirche gepredigt. Am Schlusse - seines Schreibens riet der Superintendent, Naogeorg vor eine Kommission von gelehrten Leuten zu stellen, die er scheuen müsse. Die sollten ihn dann über seine Ansicht vom Abendmahl, von der Sünde und von der Kindertaufe fleißig inquirieren. Er verfehlt dabei nicht, sich mit vielen Worten von dem Verdachte, er sei ein Feind des Pfarrers,

1) S. Anhang Nr. 18, Ergänzt wird der Brief Webers durch das Schreiben Mönchs an Herzog Johann Wilhelm vom 26. August. Reg. N 627,

2) Vgl. Wappler: Die Täuferbewegung in Thüringen von 1526 bis 1584. S, 154f.

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zu reinigen. Von besonderer Bedeutung an dem Briefe Webers ist, daß Naogeorg ziemlich unverblümt als ein An- hänger des Täufertums hingestellt wird. Hatte man bisher nur seine Anschauung vom Abendmahle verdächtigt, jetzt wurde er auch in anderen wichtigen Glaubensartikeln der Irrlehre bezichtigt. Von entscheidender Wirkung mußte auf den Kurfürsten sein, daß er als Parteigänger Karlstadts ge- brandtmarkt wurde. Das war eine ebenso unbrrechtigte als niederträchtige Verdächtigung. Sie sollte freilich der erwarteten Wirkung nicht entbehren.

Am 17. Juli traf bei Naogeorg ein neues Schreiben des Kurfürsten ein, das unter dem Eiadrucke von Webers Bericht entstanden sein dürfte!) Der Ton dieses Schriftsiückes unterscheidet sich ganz wesentlich von dem der früheren Briefe. Von dem alten, oft bewährten Wohlwollen Johann Friedrichs ist nur noch wenig zu spüren. Man merkt deut- lich, wie die Verdächtigungen in dem argwöhnischen Fürsten Wurzel gefaßt haben. Der Pfarrer erhielt die wohl von Menius eingesandten Artikel zugeschickt, und der Kurfürst sprach sein lebhaftes Befremden darüber aus, daß er der- gleichen gepredigt haben solle; denn es wäre seinem Schreiben ganz entgegen, Ferner wurde ihm mitgeteilt, dab Herzog Johann Wilhelm und die ihm zugeordneten Räte den Befehl bekommen hátten, ihn bei passender Gelegenheit über die Sache zu verhören. Es wurde ihm aufgegeben, sich alsdann . einzustellen, inzwischen aber sieh in seiner Lehre ganz der Konfession gemäß zu halten, desgleichen naeh erfolgtem Verhöre sich genau nach dem erhaltenen Bescheide zu richten. Für den Fall des Ungehorsams wurde ihm des Landesherren Ungnade und ernste Strafe angedroht.

Am 18. Juli hat Naogeorg dies Schreiben beantwortet?). Er gab zu, daß die übersandten Artikel dieselben seien, die ihm der Diakonus „boshafftiglich verkeret, abgenutzt und zerbrochen“ und den Superintendenten, ihn zu lästern, ein- gesandt habe, leugnete aber, sie gepredigt zuhaben. Aber- mals bat er seine Widersacher und ihn „in einen Compromiß zu fassen auf zwen oder drey sätze“ und alsdann darüber

!) Der Kurfürst an Naogeorg, 16. Juli 1546. Reg. N 627.

2) S. Anhang Nr. 12.

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urteilen zu lassen. Der Brief ist nicht in dem zuversicht- lichen Tone gehalteu wie die früheren; man merkt deutlich, wie Naogeorg, wenn er seine Sache auch keineswegs auf- gibt, doch von des Kurfürsten Haltung schwer betroffen ist.

Es dauerte noch einen Monat, ehe Herzog Johann Wil- helm daran denken konnte, den Befehl seines Vaters aus- zuführen und Naogeorg einem eingehenden Verhöre zu unter- werfen. Den Feinden des Kahlaer Pfarrers hat das zu lange gedauert. Sie sind währenddessen mit neuen Anklagen an die Regierung herangetreten. So erging denn am 21. August von Weimar aus die entsprechende Verfügung an ihn!). Zu- nächst wurde ihm mitgeteilt, der Kurfürst habe glaublich gehört, daß er in seiner Kirche und Gemeinde etliche Ar- tikel „der Konfession zuwider und anders, als sie die-Ge- - lehrten zu Wittenberg bisher gepredigt hätten“, lehren solle, weswegen er auch von einigen Superintendenten „beredet“ worden sei, denen er zugesagt habe, dergleichen hinfort nicht mehr zu predigen, sondern der Konfession gemäß sich zu verhalten. Dessen ungeachtet solle er damit fortgefahren haben und solche Lehre dem Volke „einbilden*. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, daß er mit seinem Diakonus in Unfrieden lebe und dadurch eine Spaltung in der Gemeinde verursache. Das ist dem Kurfürsten, zumal unter den gegen- würtigen Zeitverhältnissen, sehr beschwerlich gewesen, und er hat vor seiner Abreise die entsprechenden Befehle er- teilt. Naogeorg wurde daher aufgegeben, am Abende des 25. August in Weimar einzutrefien und am folgenden Tage vor dem Herzoge, seinen Räten und anderen auf die Artikel, die ihm vorgehalten werden würden, richtige Antwort zu geben. Damit hatte er seine Anklageschrift erhalten. Neu in ihr war der Vorwurf, daß er das den Superintendenten gegebene Versprechen nicht gehalten habe. Es ist bedauer- lich, daß uns die Akten nicht gestatten zu prüfen, wie die kursächsische Regierung dazu kam, ihn so plötzlich und un- vermittelt zu erheben. Fast scheint es, als ob es geschehen sei, um ein amtliches Vorgehen gegen den Kahlaer Pfarrer überhaupt möglich zu machen. Denkbar wäre auch, daß

!) Herzog Johann Wilhelm an Naogeorg, 21. August 1516. Reg. N 627,

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seine Gegner mit dieser Beschuldigung an den Herzog heran- getreten wären, um das Verfahren zu beschleunigen. Be- denklich mußte dem Beklagten vor allem der Teil des Schreibens erscheinen, der die Richter aufzählte, vor denen er sich verantworten sollte. Unter den unscheinbaren Worten „und anderen“ konnten sich Leute verbergen, die er mit Recht als seine Ankläger anzusehen hatte und die nun als Richter über ihn urteilen durften.

Für den nämlichen Termin wurden als Zeugen der regierende Bürgermeister von Kahla und einige Ratsfreunde,

sowie der Diakonus und der Schulmeister nach Weimar ent-

boten. Einen eigenartigen Auftrag bekam Peter Wolfram,

der Schösser auf der Leuchtenburg !), nämlich dafür zu sorgen,

daß unter den vorgeforderten Ratsfreunden sieh kein An- hänger des Beklagten befinde, sondern unparteiische Männer geschickt würden. Das hieß in diesem Falle freilich, daß man Gegner Naogeorgs als Zeugen zu senden habe. Den Kirehendienst in Kahla sollte einstweilen der Pfarrer von

Orlamünde?) oder der des benachbarten Eutersdorf®) mit

übernehmen. Die Superiniendenten zu Eisenach, Jena und Neustadt erhielten Befehl, schon am Abende des 24. in Weimar einzutreffen und im Hause Mgr. Wolfgang Steins*) Herberge zu nehmen. Sie waren zu Richtern ausersehen. Leider sind die Akten über das Verfahren. gegen Naogeorg in Weimar nur sehr unvollständig erhalten. Das offizielle Sehriftstück, das von ihm Kunde gibt?) der Entwurf des Abschieds, enthält nur das Resultat der Verhandlungen, die sieh über zwei Tage hinzogen. Es ist vom 27. August, an dem der Ausgleich zustande kam, datiert. Außerdem sind noch einige Protokolle über das Verhör des Pfarrers und der Zeugen vorhanden. Sie sind ziemlieh verworren und ergeben kein klares Bild.

Das Gerichtsverfahren gegen Naogeorg, das wohl auf

1) Johann Wilhelm an Peter Wolfram, 21. August 1546. Reg. N 627.

2) Kaspar Glatz. Lóbe III, 616. Loeber: Historia eccl. Orla- mundana S. 169. A. D. B. 9, 220, ! j

3) Nikolaus Macheleyt. Löbe III, 532.

*) Über ihn Enders: L. Br. 4, 33; .14, 164; 16, 977.

5) Reg. N 627.

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dem Sehlosse vor sich ging, begann am 26. August!) damit, daß dem Beklagten vier Artikel vorgehalten wurden, in denen die Hauptvorwürfe enthalten waren, die man gegen ihn erhob. Sie lauteten, er habe gelehrt:

1. daß im Sakramente des Altars der Leib und das Blut des Herrn nicht wahrhaftig vorhanden seien,

2. daß nicht alle getauften Kinder den heiligen Geist empfingen, sondern nur die, welche zur Seligkeit vorgesehen seien.

3. Wer den heiligen Geist einmal empfangen habe, der könne ihn nimmermehr verlieren, er sündige gleich, wie schwer er wolle.

4. Er lehre gar keinen Katechismus?).

Von den gegen Naogeorg erhobenen Anklagen war zweifellos die erste die schlimmste und gefährlichste. Nichts Geringeres wurde ihm vorgeworfen als die Wiederaufnahme der Karlstadtischen Irrlehre, die in den Augen des Kur- fürsten beinahe als die verwerflichste unter allen Ketzereien galt Etwas weniger bedenklich konnten der zweite und. dritte Anklagepunkt erscheinen, zumal es unter den An- gehörigen des Schmalkaldischen Bundes mehr als einen Stand gab, der in dem oder jenem Artikel mehr zu den Schweizern als zu Luther hielt. Der vierte Vorwurf betraf zunächst nur ein einfaches Dienstvergehen des Kahlaer Pfar- rers, konnte allerdings auch die Beschuldigung des Antino- mismus in sich schließen. Auf die vier Hauptpunkte der Anklage folgte noch ein weiterer von kaum geringerer Be- deutung: Naogeorg habe den Diakonus nur unter der Be- dingung behalten und predigen lassen wollen, daß er hinfort nicht mehr lehre, daß im Abendmahle Christi Leib und Blut wahrhaftig vorhanden seien, und daß man das Sakrament zum Zeugnis der Vergebung der Sünden empfange. Auch diese Anschuldigung tritt hier zum ersten Male hervor. Sie dürfte auf Grund der Aussagen Werners erhoben worden sein.

Als Herzog Johann Wilhelm nun Naogeorgs Entgegnung auf die Anklage und sein Glaubensbekenntnis von den ge-

.!) Nicht am 28, August, wie Seckendorf: Comm. de Luther. Lib.

III Sect, 37 8 137, 13 annimmt. 2) Vgl. Anhang Nr. 14a und b.

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nannten Artikeln verlangte, kam er nicht sofort zu seinem Ziele. Der Beklagte, dem die ganze Art des gegen ihn ein- geleiteten Prozesses aufs äußerste zuwider war, zeigte zu- nächst gar keine Neigung, die verlangte Antwort zu geben’). Er dürfte wohl mit Protesten gegen das Verfahren selbst geantwortet haben. Es entsprach auch seinen Wünschen in keiner Weise. In seinen Briefen an den Kurfürsten hatte er gebeten, in einer Disputation den Widersachern gegen- überstehen zu dürfen. Statt dessen war eine Gerichts- verhandlung zustande gekommen, in der er den Angeklagten abzugeben hatte, während seine Gegner entweder als Be- : lastungszeugen gegen ihn auftraten oder gar über ihn mit zu Gerichte saßen. Es bedurfte daher „langer vnterrede vnd erinnerung“, ehe er sich zu einer Entgegnung auf den ersten Artikel herbeiließ. Das Bekenntnis vom Abendmahle das er dabei ablegte, war das Luthers, nämlich, daß im Sakramente des Altars Christi wahrer Leib und sein Blut vorhanden seien. So glaube, lehre er und habe er gelehrt. Als man ihm nun die seinen Predigten entnommenen Sätze, durch die Ärgernis in der Gemeinde und die Annahme ent- standen seien, er wolle die Karlstadtische Irrlehre erneuern, vorhielt, erklärte er, daß er in der betreffenden Predigt die Transsubstantiationslehre habe widerlegen wollen. Für etliche der Sätze genügte diese Erklärung, für einige der wichtigsten nicht. Aber Naogeorg verweigerte die weitere Antwort; bei der Bedeutung der Sache verlangte er schrift- liche Verhandlung sowie die Stellung eines Anklägers. Hier scheint nun das erste der in den Weimarer Akten befindlichen Protokolle einzusetzen. Es enthält zunächst die Ansichten der geistlichen Richter über die Weigerung des Beklagten und seine Forderungen. Zu den schon erwähnten Superintendenten waren noch Nikolaus von Amsdorf?), der Bischof von Naumburg, Wolfgang Stein®), der- ehemalige Weißenfelser Superintendent, und der Pfarrer von Weimar,

1) Johann Wilhelm an den Kurfürsten 29. August 1546. Weim, Archiv Reg. I pag. 786 BB. Nr. 3.

2) Über ihn Realencyclopüdie, 1, 464 ff. u. 23, 37.

3) Über ihn PREA L. Br. 4, 33.

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Johann Grau’), hinzugekommen. Menius meinte, Naogeorg sei noch schuldig, auf jeden Artikel mit kurzen Propositionen ordnungsgemäß zu antworten. Was er bisher gesagt habe, sei keine Antwort. Johann Weber lag vor allem daran zu hóren, ob ers mit den Zwinglianern halte. Er habe selbst aus seinem Munde gehört, daß nicht alle Getauften den heiligen Geist empfingen. Hinsichtlich der Ansicht des Pfar- rers de lapsibus electorum verwies er auf den Diakonus, der darüber Bescheid wisse. Seine Meinung über Naogeorg klang nicht sehr freundlich; denn er meinte, man müsse bedenken, ob man ihn weiter im Amte belassen dürfe. Johann Grau verlangte, man solle ihn über die beiden ersten Artikel in Kürze verhören, wenn nötig, ihm auch antworten. Ferner solle man ihm vorschreiben, wie er in beiden fortan zu lehren habe. Wolle er das annehmen, so sei es gut, wo nicht, müsse man sehen, „wie ihm anders zu tun“ sei. Wolf- gang Stein wollte, daß man nochmals „restaurationem ecele- - siae“ bei ihm suche, weil ein scandalum durch ihn an- gerichtet worden sei. Vor allem solle man ihn aufs neue zu einer richtigen Antwort zu bewegen suchen. Martin Gör- litz war gleichfalls dieser Meinung, zeigte sich indessen auch bereit, Naogeorgs Bekenntnis schriftlich entgegenzunehmen. Am ausführlichsten scheint sich Amsdorf geäußert zu haben. Auch er war zunächst der Ansicht des Weimarer Pfarrers, warf aber dann die Frage auf, wie man das Ärgernis, das der Beklagte angerichtet habe, beseitigen könne. Er scheint nicht tibel Lust gehabt zu haben, ihm eine Formel vorzu- schreiben, nach der er fortan zu lehren habe. Einen accu- sator iuridieus oder iuridicus actus hielt er für unnötig, da die Sache eine Gewissenssache sei. Weil sie per famam publicam hierher gekommen sei, habe er richtig zu ant- worten. Fürs erste freilich scheint man kein Entgegenkommen bei dem Angeklagten gefunden zu haben. Man verhörte da- her die Zeugen?). Besonders gehässig zeigte sich dabei der

1) Enders-Kawerau: L. Br. 14, 93.

2) Nach dem Schreiben Herzog Wilhelms und seiner Räte an den Kurfürsten vom 31. August sind erst die Zeugen und dann der Be- klagte verhört worden. Dem steht die Fassung des Protokolls ent- gegen, das erst die Beratung der geistlichen Richter, die wieder eine

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Diakonus. Er versicherte, der Pfarrer habe erklärt, auf keinen von Wittenberg etwas zu geben. Auch die Mitglieder des Rates sagten ungünstig aus. Der Bürgermeister Hans Mönch gab an, Naogeorg habe gepredigt, das man den Leib und das Blut des Herrn corporaliter im Abendmahle nicht empfange. Seine Ratsfreunde Dietrich Müller und Andreas Beißker bestätigten das. Auch der zweite Bürgermeister Bonifacius Kretschmar wußte es zu bezeugen. Der Diakonus fügte hinzu, daß der Pfarrer das nicht nur von der Kanzel aus gelehrt, sondern auch im Privatgespräche geäußert habe. Nur der Schulmeister vermochte nichts Nachteiliges auszu- sagen, da er an den beiden Tagen nicht in der Kirche ge- wesen war; aber auch er gestand zu, von anderen gehört zu haben, es sei gepredigt worden, daß „mit realiter corpus Christi sub pane et vino“ sei. |

Über den zweiten Artikel der Anklage konnte der erste Bürgermeister nur berichten, der Pfarrer habe gepredigt, es würden die getauften Kinder nicht alle selig. Der Diakonus wußte noch: Naogeorg habe gelehrt, nicht allen Kindern werde in der Taufe der heilige Geist gegeben. Das sei in der Predigt über die Nikodemusstelle des Johannesevangeliums geschehen. Die Ratsfreunde und der Schulmeister vermochten dagegen über diesen Punkt nichts auszusagen. Hinsichtlich des dritten Anklageartikels erklärten mit Ausnahme des Schulmeisters alle Kahlaer, daß der Pfarrer so gelehrt habe. Einstimmig versicherten sie ferner, daß er keinen Katechis- mus treibe. Den fünften Teil der Anklage konnte nur Wer- ner bezeugen.

Nach beendigtem Zeugenverhöre scheint Naogeorg sich endlich herbeigelassen haben, seinen Richtern Rede und Ant- wort auf die fünf Anklageartikel zu stehen. Es wird freilich nieht leicht gewesen sein, ihn soweit zu bringen, und ohne

Vernehmung Naogeorgs zur Voraussetzung hat, und dann das Zeugen- verhór bringt, Es würde auch der herkömmlichen Form einer Gerichts- verhandlung widersprochen haben, wenn man erst die Zeugen und dann den Beklagten hütte zu Worte kommen lassen. Die Diskrepanz erklärt sich am einfachsten wohl dadurch, daß der Herzog und seine Räte der Kürze halber mit ihrem Berichte dort einsetzen, wo eine wirkliche Verhandlung zustande kam. |

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neue heftige Protestationeu gegen das ganze Verfahren ging es dabei nicht ab. Hinsichtlich des ersten Punktes blieb er bei seiner Behauptung, daB er in den beanstandeten Predigten nur die Transsubstantiationslehre angegriffen habe. Die ihm sehuld gegebene zwinglianische Auffassung vom Abendmahle lehnte er ab. Er halte dafür und lehre, daß Gute und Böse den Leib und das Blut Christi wahrhaftig und natürlich empfingen, die Frommen ad salutem, improbi ad condem- nationem. Die Berechtigung des zweiten Artikels der Klage dagegen erkannte er au und gab zu, gelehrt zu haben, daß nieht alle getauften Kinder den heiligen Geist empfingen, sondern allein die, welche zur Seligkeit auserlesen wären. Auch eine kurze Begründung fügte er hinzu. Für seine An- sicht spreche einmal Gottes Gericht, ferner die Tatsache, daß der heilige Geist nicht an die Taufe gebunden sei. Als die theologisehen Richter nun ihre Gegengründe brachten entschuldigte er sich, er vermöge so plötzlich nieht darauf zu antworten. Wenn man ihm Zeit lasse, wolle er seine Entgegnung in acht Tagen schriftlich einreichen. Ein Ein- gehen auf den dritten Anklagepunkt lehnte er ab. Das sei eine alte Sache, die zudem schon „vertragen“ sei Seitdem habe er dergleichen nicht mehr gepredigt. Auch habe er den Satz nieht in so sehroffer Form gelehrt, sondern in der Weise, dab nach dem Urteil der Kirche die, welche den heiligen Geist empfangen haben und sündigen, ihn wieder verlieren. Wie es aber vor Gott sei, wisse niemand. Daß er keinen Katechismus lehre, gab er nieht zu. Er habe vielmehr großen Fleiß darauf verwendet, ihn den Kindern einzuprügen. Zuletzt seien aber keine mehr in die Kirche gekommen. Deshalb habe er Werner auch keinen besonderen Auftrag dazu gegeben. Daß er die Katechismuslehre „Sehützerei“ genannt haben sollte, wies er mit Entrüstung zurück. Ebenso wollie er von den Bedingungen nichts wissen, unter denen er dem Diakonus zu predigen gestattet habe. Er bekannte nur, ihm auferlegt zu haben, daß er. nicht lehren dürfte, daß die Sakramente gerecht machten, ferner habe er ihm untersagt, gegen die Sakramentsschänder zu eifern. Er habe das getan, damit die Augsburger nicht etwa dergleichen erführen und darüber Verdruß hätten, weil

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die Sache vor einigen Jahren in Wittenberg .„„concordiert“ wäre. Desgleichen leugnete er die Wittenberger „Coniuratos“ genannt und Versichert zu haben, er wolle keinen von dort- her zum Kaplan haben. Er habe nur gesagt, er wolle keinen ,neophitum* mehr zum Diakonus haben. Als man ihm seine Unfreundlichkeit gegen seinen Vorgesetzten und gegen Wer- ner, den er Verräter und Bösewieht gescholten habe, vorhielt, erklärte er, er wolle seinen Ankläger sehen. Er sei auch nur ein Mensch, und es würden ihm von den Superintendenten stürmisehe Schmähbriefe geschrieben. Zum Beweise dafür ließ er einen Brief Aquilas verlesen. |

Damit endeten die Verhandlungen am Vormittage des 26. Augusts. Sie fanden mittags 12 Uhr ihre Fortsetzung. Die Richter Naogeorgs waren mit dem bisherigen Ergebnisse des Verhörs keineswegs zufrieden; sie verlangten „gewisse, richtige Antwort“ auf die Anklagepunkte von ihm. Er erhob dagegen Beschwerde, daß man die am Vormittage vorgehaltenen Artikel ihm nicht zuvor mitgeteilt und ihn ,tübereilt^ habe, so daß er keine gewisse Antwort habe geben können. Er legte daher „vor vnserm herrn Jesu Christo“ Protest ein und erklärte seine bisherigen Erwiderungen auf alle Teile der Anklage für nichtig. Ferner bat er nochmals „vmb gottes willen“.um acht Tage Frist sowie um schriftliche Ausfertigung der Klage. Dann werde er innerhalb dieser Zeit sich mit richtiger, gewisser, schriftlicher Antwort vernehmen lassen. Für den Fall, daß das nicht geschehen sollte, wolle er der .gebührenden Strafe gewärtig sein. Endlich bat er wieder, den „iuridieum processum“ mit ihm zu halten und seine „accusatores“ ihm vorzustellen.

Die Richter waren indes nicht gewillt, auf diese Forde- rungen einzugehen. Auf Befehl Johann Wilhelms wies Menius darauf hin, dab es sieh nicht um eine Privatsache, sondern um einen öffentlichen Prozeß handele, den der Herzog von Amtswegen angestrengt habe. Deshalb verlange dieser nochmals auf alle Teile der Klage eine richtige Antwort. Eine Frist von acht Tagen lehne er ab; dem Beklagten seien diese Artikel „nit gar so fremd“, sodann würden sie überall in den Kirchen gepredigt, so daß jedermann ohne Bedenkzeit darauf Bescheid geben könne, geschweige denn ein Pfarrer.

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Daß Naogeorg seine Erklärung hinauszuschieben suche, gebe Grund zu allerlei Vermutungen. Zum Schlusse verlangte Menius noch einmal auf jeden einzelnen Anklagepunkt eine richtige Antwort „ohne tunckele, schlipferige wort“.. Aber der Beklagte blieb bei seiner Weigerung. Weil diese Sache „sein leib, ehr und gut“ betreffe und eine „res capitalis“ sei, bat er immer wieder, man möge ihn nicht #bereilen und ihm das nicht verweigern, was man einem Mörder und Dieb sonst gönne. Weiter protestierte er dagegen, daß seine Gegner mit im Gerichte als Richter über ihn säßen, dazu seien die Artikel „gestummelt“ und „unvollkomlich“ aus ' seiner Predigt „gezwackt“. Es sei ibm unmöglich, in solcher Eile eine Antwort darauf zu geben; er bitte nochmals um acht Tage Aufschub. Auf Befehl Johann, Wilhelms rügte Menius zunächt die Behauptung, daß man ihm verweigere, was man einem Diebe und Mörder vergönne, sowie daß seine Gegner ,cognitores oder auditores causae“ seien. Er solle den Herzog mit solchen Worten, als befinde er sich in Ge- fahr Leibes oder Lebens, verschonen. Der erbetene Auf- schub wurde ihm wieder abgeschlagen. Als Pfarrer mtisse er wissen, was man in den fünf Artikeln zu glauben habe. Immerhin kam man ihm jetzt soweit entgegen, daD ihm bis zum nächsten Tage Bedenkzeit zugestanden wurde. Am 27. August früh 7 Uhr habe er richtige, runde Antwort zu geben, ob er’s mit Zwingli oder mit der Wittenberger Kirche halte. In seiner Erwiderung entschuldigte sich Naogeorg zunächst wegen der beanstandeten Äußerungen. Habe er nicht, wie sich’s gebühre, gesprochen, so bitte er den Herzog um Verzeihung. Nach wie vor aber protestierte er gegen eine mündliche Verhandlung.. Wieder verlangte er eine Abschrift der Anklagepunkte und versprach schriftlichen Bescheid. Abermals erklärte er dann „zu vorwahrung seines gewissens und seiner ehren“ vor Gott, es sei ihm unmöglich, heut oder morgen schriltlich zu antworten. Diesmal ergriff Dr. Teutleben zur Entgegnung das Wort. Gegenüber der Forderung des Beklagten, ihm seine Ankläger vorzustellen, erklärte er, kraft der kurfürstlichen . Instruktion sei Herzog Johann Wilhelm Inquisitor und begehre deshalb eine mündliche Antwort auf jeden Artikel. Er wolle ihm aueh als Zeugen seine Pfarr-

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kinder, die sie von ihm gehört hätten, vorstellen lassen. Auch jetzt gab sich Naogeorg noch nicht zufrieden. Er führte aus, die ganze Sache rühre lediglich vom Diakonus her, den sollte - man ihm billigerweise als Klüger gegenüberstellen. Von ihm seien auch die Leute aus Kahla, die man hierhergefordert habe, beeinflußt. Sie könnten daher nicht als Zeugen be- trachtet werden. Seine Ankläger seien der Diakonus, Aquila und der Rat zu Kahla. Die sollte man ihm vorstellen, dann werde er auf ihre Klage antworten. Zuletzt bat er um seinen Abschied als Pfarrer der Saalestadt auf den kommenden Michaelistag und erklärte nochmals, er habe lediglich wider die Transsubstantiation gepredigt, und zwar im Sinne Luthers. Die ihm vorgeworfenen Sätze seien nur als Argumente gegen diese aufzufassen. In solcher Weise endete der erste Ver- handlungstag. Naogeorg halte wenigstens das eine erreicht, einen Tag Bedenkzeit. Hans Mönch, der regierende Bürger- . meister von Kahla, glaubte noch etwas Besonderes gegen den verhaßten Mann tun zu müssen; am Abende des 26. richtete er ein Schreiben!) an den Herzog, in dem er sich ` gegen einige Beschuldigungen des Pfarrers verteidigte und in ziemlich gehässiger Weise gegen ihn Stimmung zu machen suchte?) Einen Erfolg hat er nicht erzielt.

Für die Verhandlungen des folgenden Tages fehlt leider ein Protokoll völlig, es ist nur der Abschied, über den man sich einigte, vorhanden. Man darf wohl daraus schließen, daß Naogeorg seinen Richtern jetzt keine wesentlichen Schwierigkeiten mehr bereitete. Seine Rechtgläubigkeit scheint er allerdings standhaft vertreten zu haben. Daher verständigte man sich schließlich "dahin, er solle die bean- standeten Sätze in einer Form, die man genau festsetzte, von der Kanzel aus dem Volke so deklarieren und auslegen, daß es merken könne, sein Pfarrer habe den Irrtum Karl- stadts und anderer Sakramentsschwärmer nicht erneuern

1) Weim. Archiv Reg. N. 627.

?) Über Mönchs brutale Persönlichkeit weiß Loeber: Hist. eccles. ephor. Orlamund. S. 402 aus dem Kahlaer Chronisten mehr Charak- - teristisches als Rühmliches zu berichten. Ob der an dieser Stelle er- wähnte Pfarrer Naogeorg ist, läßt sich nicht feststellen.

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wollen. Zur großen Genugtuung des Herzogs willigte der Beklagte in diese Forderung ein. Zum Termine für die verlangte „Deklaration und Refutation“ wurde der nächste Sonntag bestimmt, und Johann Wilhelm erklärte, daß er mehrere Superintendenten als Zeugen nach Kahla senden wolle, damit Rat und Gemeinde erkennen könnten, daß die kurfürstliche Regierung dergleichen Irrtümer bei ihnen nicht länger dulden und einreißen lassen werde. Gegen die, welche von dem „gefaßten Irrtum und Mißverstand“ etwa nicht ab- lassen sollten, wurde ein Vorgehen mit Strafen in Aussicht gestellt. Der Rat der Stadt wurde daher noch am selben Tage beauftragt, alle die gefänglich einzuziehen, die öffent- lich oder heimlich dem im Prozesse dem Pfarrer vorgeworfenen Irrtume anhangen würden. Denselben Befehl erhielt der Schösser auf der Leuchtenburg. Es sollte namentlich auch . auf die Schuldiener Obacht gegeben werden, damit die Jugend nicht verführt und der Katechismus mit Fleiß gelehrt werde. In solcher Weise endete am 27. August der gegen Naogeorg anhüngig gemachte Prozeß. Der Abschied, den der Pfarrer an diesem Tage erhielt, und dem nachzukommen er sich verpflichten mußte, war freilich nur äußerlich für ihn günstig; in Wirklichkeit bedeutete er eine schwere Niederlage, einen. vollen Sieg seiner Gegner über ihn, die ihn zu einem nur schlecht verhüllten, öffentlichen Widerrufe gezwungen hatten. Daß er in diesen Abschied gewilligt hat, läßt sich nur da. durch erklären, daß er sich inzwischen entschlossen hatte, seine Stelle freiwillig aufzugeben und sich seinen Wider- sachern durch die Flucht aus dem Lande des Kurfürsten zu entziehen. Um sie zu ermöglichen, war die scheinbare Einwilligung unbedingt nötig, sonst hätte er eine gefängliche Einziehung seiner Person zu erwarten gehabt. Daß die Regierung Johann Friedriehs mit Leuten, die sie als An- hänger Karlstadts oder der Wiedertäufer ansah, keine weiteren Umstände machte, war ihm wohlbekannt. Er wußte auch bereits, wohin er sich zu wenden habe. Seine Bezie- hungen zu den Augsburgern waren seit 1544 nicht abge- rissen. Mit allen bedeutenden Persönlichkeiten in der. Stadt scheint er in Briefwechsel gestanden zu haben. Schon vor dem Verhöre hatte er dem Stadtschreiber.

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Fröhlich!) gegenüber sich bereit erklärt, in Augsburgs Dienste zu treten. Am 8. August machte dieser seinen Herren den Vorschlag, Naogeorg als Prediger anzustellen. Derselbe dürfte von der Einwilligung des Rates wohl bereits vor dem Verhöre Kunde erhalten haben?). |

Als nun am Abende des 28. Augusts Menius und Görlitz in Kahla eintrafen, um am folgenden Tage als Kommissare des Kurfürsten dem Widerrufe Naogeorgs in der Stadtkirche beizuwohnen, ließen sie ihn zu sich in ihre Herberge bitten, um ihm zunächst ein Exemplar des Abschiedes zuzustellen 8). Durch die Pfarrerin erfuhren sie indes, ihr Mann sei über Feld ausgegangen, habe jedoch eine Schrift hinterlassen und befohlen, falls Leute aus Weimar kämen und ein an ihn gerichtetes Schreiben brächten, solle sie dasselbe von ihnen annehmen und ihnen dafür das seine geben. Die Superinten- denten gingen darauf zur Pfarre und fragten, wohin der Pfarrer gegangen sei, ob er noch den Abend oder wann er sonst wiederkommen werde. Sie erhielten zur Antwort, er sei am 28. früh fortgegangen, wohin aber und wann er zurückkehren werde, wüßte sie nicht. Mit dieser Antwort der Pfarrerin stimmt der Bericht des gut unterrichteten Kahlaer Chronisten nicht überein. Dieser erzählt als Augen- zeuge, Naogeorg sei ungefähr um 4 Uhr nachmittags zum Jenaer Tore hinausgegangen, gleich als ob er in den Pfarr- garten spazieren gehen wollte. Er habe einen kurzen „Deß- ecken*)^ an der Seite gehabt"). Als Menius und Görlitz die

1) Über ihn Radlkofer: Zeitschrift des histor. Vereins f. yenwaben u. Neuburg 1900 S. 85 ff.

2) Roth: Beitr, z. bayr. Kirchengesch. 14, 188ff. Augsbulgs Reformationsgeschichte III, 424.

5) Menius und Görlitz an Herzog Wilhelm, 30. August 1546. S. Anhang Nr. 16. |

*) Einen Dusack.

5) Schlegel: Ausführl. Bericht von dem Leben und Tod Caspari Aquilae. Leipzig 1737 S. 316 ff. Strobel: Miscellaneen III, 192. Die Angabe des Kahlaer Chronisten dürfte richtig sein. Naogeorgs Frau hat wohl den Auftrag erhalten, die Ablieferung des hinterlassenen Briefes möglichst hinauszuschieben, um die Flucht des Gatten zu sichern. Der Brief muß fertig in ihrem Besitze gewesen sein, er ist von Naogeorgs eigner Hand geschrieben. z

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zurückgelassene Schrift zu sehen verlangten, war sie noch nicht fertig. Doch die Pfarrerin versprach, sie noch den- selben Tag den beiden in die Herberge zu senden. Das geschah auch; spät am Abend wurde ihnen ein Brief an Herzog Johann Wilhelm überbracht, in dem Naogeorg es ablehnte, das mit ihm in Weimar getroffene Abkommen ein- zuhalten. Unter solchen Umständen hielten sie es für richtiger, den mitgebrachten Abschied ihm nicht zuzustellen, sondern sie teilten ihm brieflich mit, daß sie sein Schreiben an den Herzog empfangen hätten und diesem übermitteln würden. Am folgenden Tage befragten sie die Kirchendiener der Stadt einzeln, ob sie wüßten, wohin der Pfarrer gegangen sei, ob er einen Vertreter für sein Amt bestellt habe, und wann er wiederkommen wolle. Aber dieselben vermochten keine Auskunft zu geben. Da der Kantor in Weimar nicht verhört worden war, wurde er bei dieser Gelegenheit über die fünf Artikel vernommen. Er bestätigte übrigens Nao- georgs Aussage, daß alle die angegriffenen Sätze vom Abend- mahle nur gegen die Transsubstantiationslehre gebraucht worden seien. Nachdem die Superintendenten noch den Schulmeister und den Kantor ausgeforscht hatten, was sie in der Katechismuslehre über das Abendmahl unterrichteten, und zu ihrer Beruhigung gefunden hatten, daß sie streng an Luthers Bekenntnis festhielten, verließen sie Kahla und be- gaben sich uach Weimar zurück, um dem Herzoge den verhängnisvollen Brief zu überbringen. :

Das Schriftstück ist vom 28. August datiert. Eine Orts- angabe fehlt. Es!) beginnt damit, daß der Abschied wie die ganze vorausgehende Aktion Naogeorg aufs höchste beschwert haben, und daß er nur durch das Ungestüm seiner Lästerer und Ankläger, daneben auch durch die Furcht, veranlaßt worden ist, in ihn zu willigen. Nun sieht er sich genötigt, sich von ihm „zu exeipirn protestando“ und, auf „gleichmäßige und in solcher Sache gebührliche Wege“ zu appellieren. Das ist er zum Schutze der Wahrheit und seiner Ehre vor Gott zu tun schuldig. |

Im folgenden Teile begründet Naogeorg sein Vorgehen.

!) S. Anhang Nr. 13,

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Er hat immer darum gebeten, daß man einen richtigen An- kläger wieder ihn aufstelle. Seine Gegner haben dagegen eingewandt: Es sei communis fama. Aber es ist bewiesen, daß die Klage und Lästerung ursprünglich vom Diakonus herkommt. Daher ist die Forderung unbilligerweise abge- lehnt worden. Ferner fühlt er sich beschwert, daß nicht, wie es das Recht erfordert, die Klage schriftlich geschehen ist. Er weist dabei auf sein Anerbieten hin, der Kurfürst möge ihn und seine Lästerer in ein „compromiß verfassen auf zwei oder drei Sätze ete.“ Dreimal hat er während der Verhandlungen dagegen protestiert, daß man ihm zumute, auf mündlich vorgehaltene und zuvor nicht gehörte Artikel, dazu „geschwinde und hinterlistige Fragen“ zu antworten, und um schriftliche Ausfertigung der Klage gebeten, auch schriftliche Antwort darauf verheißen. Er glaubt, daß man auch das unbilligerweise ihm verweigert hat. Weiter hält er es für unrecht, daß die beim Prozesse vielleicht als iudices oder cognitores causae anwesenden Theologen sich zur Partei und zu Anklägern gemacht haben. Sie haben zudem sich öffentlich hören lassen, sie wollten nicht iure mit ihm handeln, auch nicht disputieren. Sie haben solche Wege gesucht, auf denen sie ihn am leichtesten opprimieren könnten; sie haben „mit gewalt faren und schlecht sagen wollen: Sie volo, sic iubeo*. Das sei aber in der Lehre weder ge- bräuchlich noch billig.

Ferner haben sie den Abschied nach ihrem Gefallen formuliert und, soviel er aus dem Verlesen verstanden hat, so lästerlich und beschwerlich gemacht, daß er ihn unmöglich annehmen kann. Er bedeutet nicht eine Deklaration, sondern einen Widerruf. Nun vermag Naogeorg aber keinen von ibm gelehrten und im Verhör bekannten Artikel mit gutem Gewissen zu widerrufen, weil sie in der Schrift begründet und unwiderlegt sind. Dazu genügt ihm in der Lehre keines Menschen Autorität, er verlangt aus der Schrift oder durch klare Beweisgründe widerlegt zu werden. Was er von der Transsubstantiation gelehrt und welche Gründe er gegen sie angeführt hat, kann er nicht widerrufen; es ist auch noch unbewiesen, daß sie nicht zu ihrer Widerlegung dienen. Als unbillig sieht er ferner an, daß er durch seine Predigten

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 1/2. 4

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vom Sakrament Ärgernis angerichtet haben soll. Für fremdes Mißverständnis ist er nicht verantwortlich.

Dann behandelt er eingehend seine Lehrsätze vom hei- ligen Geiste und von der Taufe. Hier muß nun freilich ohne weiteres zugegeben werden, daß das, was er lehrt, nicht Luthers Auffassung ist. Naogeorg steht bier in der Mitte zwischen ihm und den Schweizern. Der Unterschied ist indes nicht allzu groß, und eine gütliche Einigung wäre wohl denkbar gewesen. Am Schlusse des Schreibens wieder- holt er feierlich seine Appellation und protestiert öffentlich gegen das ganze Verfahren und den Abschied. Er bittet um freies und sicheres Geleit, sowie schriftliche Verhandlung und Sätze, wie sie für beide Teile zum Kompromiß oder sonst annehmbar sind. Da er aber seitens der Gegner Zwang und Gewalt befürchten muß, so hat er Kahia verlassen, nicht um die Pfarre ohne Bewilligung des Herzogs niederzulegen, sondern um eine erträglichere „handlung und abschied“ zu erreichen. |

Einen Erfolg seines Schreibens hat Naogeorg wohl selbst kaum erwartet. Er wußte, wie in solchen Fällen die kur- fürstliche Regierung zu verfahren pflegte. Seine einzige Rettung bestand in der Flucht. Wie richtig er geurteilt hatte, bezeugt der Befehl, der noch am 30. August an den Schösser auf der Leuchtenburg erging. Johann Wilheim geht darin von der Ansicht aus, der Geflohene halte sich nur versteckt, und befiehlt, ihn sogleich gefänglich einzu- zieben und auf der Leuchtenhurg sicher zu verwahren, sonst aber seinem Stande gemäß zu behandeln. Am 19. September hat der Herzog seinen Auftrag noch einmal wiederholt und Wolfram aufgefordert, keinen Fleiß zu sparen, den Flüchtigen zur Haft zu bringen. Die gleiche Anweisung erhielt der Schösser von Saalfeld. Man hat denn auch fleißig nach dem Entflohenen gefahndet, zumal man glaubte, er halte sich in der Nähe verborgen und kehre zur Nachtzeit in seine Be- hausung zurück. Als seine Frau heimlich ihren Hausrat verkaufte, meldete es Wolfram sogleich an die Regierung. Johann Wilhelm, dessen erster Gedanke es gewesen war,

1) Weim. Archiv Reg. N. 627.

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ein Verbot zu erlassen, dachte schließlich doch groß genug, um der Unglücklichen nichts in den Weg zu legen. Wann sie dem Gatten nachgezogen ist, darüber ergeben die Akten des Prozesses nichts. Der Kurfürst, dem noch am 31. August von dem Verhöre und seinem Erfolge Meldung erstattet worden war!), zeigte sich mit dem Verfahren seines Stell- vertreters durchaus einverstanden. Am 11. September teilte er dem Sohne aus dem Feldlager vor Ingolstadt mit?), daß er sein Vorgehen billige. Auch er war jetzt der Mei- nung, daß man Naogeorg hinfort kein Predigtamt mehr an- vertrauen dürfe. Dieser hatte sich, wohl von Augsburg aus, denn dahin hatte er zunächst seine Schritte gerichtet, an den Landesherrn gewandt und, ohne das Vorgefallene zu be- rühren, für nächste Michaelis um seine Entlassung gebeten. Die Augsburger unterstützten in einem Schreiben an die beiden Bundeshauptleute sein Gesuch und teilten mit, dab der Pfarrer willens sei, in ihren Dienst zu treten. Die Ant- wort des Kurfürsten ist nicht erhalten; nur ihren Erfolg kennen wir.

Die Pfarrgeschäfte in Kahla hatte zunächst der Pfarrer in Eutersdorf mit übernehmen müssen?) Die Bevólkerung der Stadt, die in ihrer Mehrheit auf Seiten Naogeorgs ge- standen hatte, war über sein Geschick aufrichtig betrübt. Der Kahlaer Chronist berichtet, dab sie ihn ungern verloren und auf seine Gegner, den Bürgermeister und dem Diakonus, voll Erbitterung waren*) Ende des Jahres empfahl Aquila?) einen seiner Schüler dem Kurfürsten als Nachfolger des Geflüchteten. Es war Magister Stefan Reich?) der Pfarrer von Langensehade bei Saalfeld, an dessen Statt ein anderer

1) Reg. I pag. 786 BB Nr. 3,

2) Weim. Archiv Reg. I pag. 786 BB Nr. 3.

3) Befehl des Herzogs an den Superintendenten von Neustadt. 30. August 1546. Weim. Archiv Reg. N 627. Pfarrer von Euters-

dorf war Nikolaus Macheleyt. Löbe III, 532,

l 4) Strobel: Miscellaneen III, 122.

5) S. Anhang Nr. 17.

^) Enders-Kawerau: L. Br. 14, 287. Reich hatte übrigens früher zu Naogeorgs Bekanntenkreise gehört. Loeber: Hist. eccles, eph. Orl. S. 408. Koch: Mag. Stephan Reich. S. 12.

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Schüler des Superintendenten, Simon Keilhau !), kam. Reich, ein tüchtiger Philolog, hat 1547 dem Landesherrn seinen Dank in einer lateinischen Elegie ausgedrückt, die sich noch heute in den Weimarer Akten?) befindet. Auch ihm ist übrigens die Kahlaer Pfarre zum Verbängnis seines Lebens geworden.

Für Naogeorg beginnt mit der Flucht aus Sachsen die zweite unselige Periode seines Lebens, die erst mit seinem Tode ihr Ende finden sollte. Nie hat ihm Kurfürst Johann Friedrich die Art und Weise verziehen, wie er aus seinem Lande geschieden war. Die Rücksicht auf ihn und seinen Groll veranlaßte die Augsburger, von der schon beschlossenen Anstellung abzusehen®). Erst in Kaufbeuren vermochte der Flüchtling ein Unterkommen zu finden.

Unwillkürlich drängt sich die Frage auf: War dieses Ende der Tätigkeit Naogeorgs in Kursachsen notwendig? War es wirklich unabwendbar, daB das Land auf solche Weise des geistvollsten Mannes unter dem theologischen Nachwuchs verlustig ging? Gewiß ist zugegeben, daß in einigen Lehrsätzen der Kahlaer Pfarrer mehr auf Seiten der Sehweizer als auf der Luthers stand. Indes im wichtigsten Punkte, in der Abendmahlslehre, hatte er sich ‘schließlich doch zur Wittenberger Auffassung bekannt, und auch in den anderen Artikeln wäre wohl eine Einigung möglich gewesen, zumal er sich den beiden Superintendenten gegen- über, die ihn am 9. Mai aufsuchten, so nachgiebig gezeigt hatte, daß er nicht ohne Grund die ganze Sache als bei- gelegt betrachten konnte und die Gegner, um ein weiteres Vorgehen zu ermöglichen, seinen Streit mit dem Diakonus als Vorwand herbeiziehen mußten. Warum dies schroffe Vorgehen? Warum das heiße Bemühen, ihn zum mindesten moralisch zu vernichten? Eine unheilvolle Rolle hat dabei Aquila gespielt. Seine Beweggründe sind leider nicht klar; es ist nicht unmöglich, daß er das Werkzeug anderer ge- wesen wäre. Daß man in Wittenberg das Aufkommen

1) Fórstermann: Alb. acad, Viteberg. I, 176.

2) Reg. li 2064.

3) Mindestens am 7. Sept. muß Naogeorg in Augsburg gewesen sein: Roth: Beitr. z. bayr. KG. 14, 183 ff.

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selbständiger Persönlichkeiten in der protestantischen Theo- logie nicht gern sah, ist bekannt, desgleichen, daß man hier schon früh Naogeorg als einen beargwöhnte, welcher der Umgebung des Reformators den verlangten Grad der Wert- schätzung nicht unbedingt entgegenbringe. Insbesondere Melanchthon bekennt sich schon 1540 als seinen Gegner. Leider läßt es sich nicht sagen, ob die Fäden der Ereignisse, die sich 1546 in Kahla und Weimar abspielten, in seiner Hand zusammengelaufen sind!) Das eine dürfte jedenfalls klar sein: Mehr seinen Gegnern als seinen abweichenden Lehrmeinungen ist Naogeorg in Kursachsen zum Opfer. ge- fallen; allerdings hat der leidenschaftliche Mann den Feinden die Arbeit nicht unwesentlich erleichtert.

1) C. R. VI. 178 rät er zwar Aquila von einem Streite mit Nao- georg ab; es geschieht das jedoch in einer Weise, die einen streit- baren Theologen, wie den Saalfelder Superintendenten, eher anspornen als zurückhalten mußte. Über Melanchthons Verhalten seinen Gegnern gegenüber vgl. auch Boehmer: Luther im Lichte der neueren Forschung, 4. Aufl, (1917), S. 200.

Johann Friedrich Coelestin als Erziehungstheoretiker.

Von Remigius Stölzle. (Schluß !).

lI. A. Vom ersten Haufen.

Als Lehrgegenstände kommen in Betracht:

I. Religion: Beten und Katechismus lernen, die kleineren ohne, die größeren Knaben mit Auslegung Luthers.

IL Lesen und Schreiben: A. Lesen lernen: Coele- stin gibt hier ausführliche Vorschriften für das Lesenlernen der 5—7 jährigen Alphabetarier: a) sie sollen die Figuren der lateinischen Buchstaben wohl kennen und unterscheiden; b) die Buchstaben recht benennen und aussprechen lernen; doch will er von subtilen Zerteilungen des ABC oder halbem Aussprechen der Konsonanten, Mutae und Semivokale nichts wissen. c) Der Lehrer soll die Knaben lehren, die Buchstaben in Silben zu bringen und beim Buchstabieren recht zusammen- zusetzen und zu trennen. Zu diesem Zwecke soll er den Knaben nicht gleich lange ganze Wörter, sondern nur eine Zeile Silben zum Buchstabieren geben z. B. Ah, ce, hae, sa; nicht sie gleich lesen lassen, sondern vorher ganze Wörter mit mehr Silben buchstabieren lehren, sie die Wörter recht trennen und zusammensetzen lehren, z. B. nicht:.‚Chris-tus est red-emp-tor et om-ni-po-tens, sondern: Christus est re-dem- ptor et o-mni-po-tens, was Coelestin für sehr wichtig erklürt. d) Als Büchlein, aus welchem die Knaben lesen lernen sollen, will Coelestin nicht die lateinischen Katechismen oder Bet- büchlein, die sie nicht verstehen, sondern die formae declina-

!) Vgl. diese Zeitschrift Jahrgang XV S. 204— 25,

55 55 tionum et coniugationum, was wegen der häufigen Wieder- 'holung derselben Worte das Lesenlernen und gleichzeitig das Lateinlernen befórdere. e) Der Lehrer soll ihnen auch die Bedeutung des Commata oder virgulae oder cola für das Lesen und den Stimmfall erklären. f) Die Buchstaben von den Schülern selbst groß und klein, deutsch und lateinisch nach- malen lassen oder in einer zahlreichen Klasse das lateinische ABC auf eine breite, schwarze oder grüne Tafel malen lassen, die Buchstaben vorsprechen oder mit Griffel oder Bakel zeigen und Knaben aus ihrem Büchlein oder von der Wand-. tafel (Wandfibel!) laut aufsagen lassen. Um Kindern das Lesen angenehm zu machen, empfiehlt Coelestin ein Verfahren ähnlich, wie es später Basedow wollte, nämlich: der Lehrer soll aus einer Druckerei oder von einem Buchbinder ein gestochen oder gegossen lateinisch ABC borgen und mit diesen Typen die Buchstaben in kleine süße, gebackene Küchlein oder Sträublein drucken lassen und die Buchstaben so in Küchlein gebacken den Kindern zeigen und benennen lassen. Wer sie benennen kann, bekommt den Kuchen zu essen. Dieses Verfahren, das die Kinder lernlustig mache und ihnen die Buchstaben fester einpräge, habe schon Horaz (Sat. Il, 1, 25)!) empfohlen. Wo aber dieses Verfahren nicht anwendbar sei, empfiehlt Coelestin Pfefferkuchen, Lebzelten, Semmel zur Belohnung und Aneiferung der Lernlust und des Schulbesuchs und überhaupt mehr Güte, süße Ver- heißungen, Lob und Geschenke als Drohungen, Streiche und Poltern?). | |

B. Ebenso ausführlich verbreitet sich Coelestin über den Schreibunterricht. Er betont die Wichtigkeit einer schönen Handschrift und verweist dann bezüglich der Methode des Schreibunterrichts auf Georg Lauterbecks büchlein von Schulen (1550) c. 12, welchem er fast wörtlich folgt?). Er rät, deutsche Orthographie aus Katechismus, Bibel oder andern teutschen büchlein, die lateinische aus Grammatik und Autoren zu lernen. Als Unfug tadelt es Coelestin, dab

1) Horaz: Ut pueris olim dant crustula blandi Doctores elementa velint ut discere prima. *) C. 19 f. 63v— 7er, 3) Vgl. meinen Jahrg. XV S.222 Anm.4 erwähnten Aufsatz S. 82—84.

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man in einigen Lateinschulen nicht schreiben lehre, sondern die Schüler dazu in die teutschen Schulen schicke. Auch in Lateinschulen könne man recht teutsch lesen und schreiben lernen, ja Knaben, die nur ein wenig Latein gelernt, könnten besser orthographisch teutsch schreiben als berühmte deutsche Stublschreiber, welche oft ein f für v, ein t für d schreiben !).

IIl. Vokabellernen: Nicht schwere und Vokabeln un- bekannter Sachen sollen die Knaben zuerst lernen; denn lange vor Ratke hat Coelestin erkannt, man soll nichts Un- verstandenes auswendig lernen lassen „denn sollen sie was recht begreiffen und mit nutz und frucht außwendig lehrnen, ist von nöten, das sie vorhin dasselbe wissen und verstehen“ ?), Coelestin will nur die gemeinsten und bekanntesten vocabula lernen lassen, täglich mit dem teutschen aber nicht nach der Larvenweis (z. B. mus Maus, domus haus, Vir Mann, Dens zahn), sondern naeh einer Nomenelatur, wie sie Dasy- podius?) oder andere de deo, de mundo, de homine et partibus humani eorporis ete. bieten. Ohne dieses Studium kónne man weder recht lateiniseh reden und sehreiben, und

mancher Gelehrte wisse oft nicht, wie man dies oder jenes

lateiniseh nenne, auch er selbst sei hierin in seiner Jugend versäumt worden.

Bezüglich der Methode, die Vokabeln zu lernen ver- wirft Coelestin die herkömmliche, wonach man eine Klasse 2, 3 oder 4 vocabula lernen und sie abends bei der Ent- lassung aus der Schule hersagen läßt. Bei dieser Methode bekommen die Knaben nur langsam einen kleinen Vorrat von Worten. Coelestin empfiehlt daher die von ihm selbst auch in der Schule erprobte Methode Joh. Sturms, derzufolge eine Klasse an einem Tag 10 oder 20 Wörter leicht aus- wendig lernt, nämlich so: der Präzeptor nimmt einen locum mit seinen partibus oder speciebus, diktiert ihn den Schülern, `d. h. 10, 20, 30 lateinische Wörter mit den deutschen oder läßt aus einem gedruckten Büchlein jeden Knaben täglich 2, 3 oder 4 vocabula auswendig lernen, den ersten z. B.

!) C. 21 f. 71v—71r.

2) C. 21 f. 68r.

*) Dasypodius Petrus, (1 1559): Dictionarium latino-germanicum und Dictionarium germanico-latinum 1535 und 1536.

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deus, angelus, den zweiten mundus, den dritten Coelum!). Dann fragt der Präzeptor die Wörter ab, läßt die Knaben einandér fragen. Dabei lernen die Knaben jeder seine und gleichzeitig des andern Wörter. Der Präzeptor repetiert den folgenden Tag die vorige Lektion und auch die früher gelernten und zwar nicht bloß, wie üblich, eine Viertel- stunde, sondern täglich eine Stunde. So lernen die Knaben

in wenig Wochen etliche 100 gute vocabula bei fleißiger Repetition des Präzeptors.

IV. Auswendiglernen der formae declinationum et coniugationum nach der Straßburger Grammatik 1. Teil oder nach Donat oder nach folgender Formel:

N. G. D. A V. A. Sa ae ae am a a P. ae arum is as ae is

Wenn die Knaben die formas coniugationum nicht lernen

können, sei man mit den formas declinationum zufrieden).

B. 2. Klasse oder die Lektionen des andern Haufens.

Lehrgegenstünde sind: |

I Religion: Der deutsche kleine Katechismus Luthers mit Auslegung. | |

IL Grammatik: a) Repetition des Lehrstoffs der 1. Klasse. b) Aneignung eines Wortschatzes, der vocabula rerum, der loci rerum non admodum usitatarum et notarum z. B. von unbekannten Tieren, Ländern; deklinieren und konjugieren. Coelestin gibt besondere Vorschriften über die Erlernung neuer Vokabeln. c) Compendium gram- matices oder Etymologie mit Regeln und Beispielen aus- wendig zu lernen; Coelestin eifert gegen Wechsel mit Lehr- büchern und gegen diktieren von Regeln und empfiehlt als Grammatik: Straßburgische Grammatik, 1. Teil (Melanehthons Grammatik für Anfang zu lang) Nicolaus Medler: Kom- | pendium der Grammatik®), dann Melanchthons Grammatik

1) Joannes Sturm: Scholae Lauinganae 1565. E VIY. 2 C. 20 f, 66r— 71v.

.3) Nicolaus Medler (1502—51), Schulmann uud Prediger: Compendiun grammaticum pro pueris incipientibus.

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oder Straßburger Grammatik, 2. Teil. Die Regeln sollen immer in derselben Fassung unverändert gelernt werden. d) Einfache Syntax naeh Melanchthon oder der Straß- burgisehen Grammatik; aus Cieero: Epistolae ed. Sturm Beispiele für Regeln der Etymologie und Syntax zu ent- nehmen und in Rede und Schrift zu gebrauchen. e) Latei- nische Sentenzen, periodi de virtutibus et vitiis tragen Knaben in Büchlein zusammen, . . . aus ihnen nomina und verba, eopia verborum, loci communes für lateinisch Reden und Schreiben zu entnehmen, Deklination und Konjugation zu lernen aus Peter Lagnerius: Sylloge et compendium insignium sententiarum, apophthegmatum et similium; , ex Cicerone, Terentio et Demosthene!) sollen sie Sentenzen excerpieren. Cicero: Epistolae; Georg Fabricius: Elegantiae Ciceronis?) für die Schüler; Valla®), Linacer*) Cardinal Adrian?) für den Lehrer.

III. Stilübungen: Ciceros Episteln ins Deutsche, deut- sche Sentenzen ins Latein übersetzen, argumenta ins Latein.

IV. Musik: Choral und Figuralmusik.

Wo nur zwei Klassen sind, lehre man nur I, III, Il (d. h.: vocabula und Grammatikkompendium), IV und Sentenzen*).

C. 3 Klasse oder die Lektionen des dritten Haufens.

Die Fächer dieser Klasse sind:

I. Religion, nicht besonders als Fach bezeichnet, aber die fundamenta pietatis Aufgabe jeder Klasse, auch dient die Lektüre des griechischen lutherischen Katechismus nicht bloß zur Erlernung des Griechischen, sondern auch der Religion. |

1) Lyon, Cöln 1584, Frankfurt 1593,

2 Fabricius, Georg schrieb Elegantiarum pue- rilium ex Ciceronis epistolis libri III 1548.

3) Valla, Laurentius (1407—57): De latini sermonis elegantia,

1) Linacer, Thomas (1460—1524), Arzt: De emendata structura latini sermonis libri VI (1548 und 1559).

5) Adrian, Castelesi v. Corneto (1458—1521), Cardinal, schrieb: De sermone latino et modis latine loquendi Rom 1518 und ófter.

6) C. 99 f. 717—737; C. 28 f, 74v—77v.

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JI. Grammatik: 1. Lateinische: a) Straßburgische Grammatik, 2. Teil oder die Melanchthons; b) Straßburgische Syntax oder die Melanchthons, simplex und figurata; e) Cicero: Epistolae excerpiert von Sturm, um daraus exempla decli- nationum et coniugationum syntaxis, neue vocabula rerum und phrases latini sermonis zu lernen; d) Phrases Ciceronis aus Fabricius: Elegantiae auswendig zu lernen. 2. Grie- ehiseh: Strabburgische Grammatik, 1. Teil: Deklination und Konjugation, Luthers Katechismus griechisch von Hiob Magde- burg oder Michael Neander, letzterer besser für christliche Schulen als Aesops,Fabeln oder Lucians Dialoge; doch will Coelestin Aesops Fabeln nicht verwerfen wegen der vielen vernünftigen Lehren. Wo 3. Klasse die letzte ist, empfiehlt ' Coelestin Clenards!) griechische Grammatik als eine der besten, Straßburger Grammatik, 2. Teil, eine Rede von Iso- erates; Paulus ad Timotheum. Wo aber mehr Klassen sind, kónnen Prosodie, Clenards Grammatik, griechische Autoren wegbleiben und es kann beim eompendium graecae linguae, dem griechischen Katechismus Lutheri und den erwähnten Lektionen sein Bewenden haben.

III. Stilübungen: argumenta deutsch-lateinische und lateinisch-deutsche, letztere, „damit sie auch recht gut teutseh - reden lehrnen. Denn uns vilmals widerfahret, das. weil wir die Lateinische, Griechische, welsche, französische ete. und andere sprachen zu lehrnen vermeinen, unser eygenen Muttersprach vergessen oder mit großen schanden und schaden negligieren und ligen lassen?)*.

IV. Prosodie: Compendium Prosodiae zu lesen von Melanchthon oder Georg Fabricius: Elegantiae poeticae; dazu: Prudentius: hymni oder Virgil: Eclogen; Eobanus Hessus: Psalterium?) oder Georg Buchanan*): Paraphrasis psalmorum oder Ovid: etliche reine Epistolae. Daraus phrases poeticae

1) Clenard, Nikolaus (+ 1542), Prof. d. griech. Sprache: Institu- tiones linguae graecae 1530 und ófter.

?) C. 98 f. 77r. |

3) Eobanus Hessus (1488—1540) schrieb: Psalterium in latei- nischen Versen.

4) Buchanan Georg (1506—82) schrieb paraphrasis psalmorum in Versen.

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zu exercipieren und usus praeceptorum prosodiae zu lernen; versetzte Verse wieder einrichten.

V. Musik und Arithmetik: notwendig und nützlich und leicht begreiflich !).

D. 4. Klasse oder die lektiones des vierten Haufens-

Die Lektionen, die hier zu hören und studieren sind, sind folgende:

I. Religion. Coelestin spricht hier nicht besonders von ihr; aber da er die fundamenta pietatis sonst immer als ständige Pflicht des Schulmeisters betont, dürfen wir sie hier auch an erster Stelle nennen.

II. Grammatik (lateinische und griechische): l. latei- nisch: a) Repetition, wöchentlich ein oder zwei Stunden, der Etymologie und Syntax nach Philippi (sc. Melanchthon) oder der Straßburgischen Grammatik. b) Linacer: de emen- data structura lib. I’ und II, wöchentlich ein oder zwei Stunden, nützlich auch für Präzeptoren besonders wegen der figuris graecorum et Latinorum. c) Lektüre: Cicero: Episto- lae ad familiares et ad Atticum; de officiis, de amicitia et senectute; die 6. Verrinische Rede besonders wegen des Wortschatzes; Caesar: Commentarii; Plautus und Terenz publice nicht, weil sie Zucht und Ehrbarkeit halber für Christen nieht taugen, dann aber auch weil sie wegen des ganz andersartigen Stils (vgl. Jodocus Wilich?): de formando studio lib. I, c. 17) für Knaben nicht nützlich sind; dagegen will Coelestin diese Komödiendichter privatim gelesen wissen wegen der vocabula rerum und der phrases, bisweilen auch sie aufführen lassen, wie Sturm in den Epistolae classicae?) empfiehlt. 2. Griechisch: Clenard. Griechische Gram- matik oder 2. Teil der StraBburgisehen Grammatik; Dekli- nation und Konjugation, einfache und Contracta, regelmäßige und unregelmäßige Verba und Verba auf u, ferner themata, tempora und Modi; dazu Lektüre: Paulus ad Timotheum,

1) C. 28 f. 77» —78r.

2 Wilich, Jodocus (1501—52), Mediciner u. Philolog schrieb: Omnium artium et disciplinarum informandarum opusculum de for- mando studio in quolibet artium profanarum genere Frankfurt 1549,

3) Sturm: Classicarum epistolarum lib. III (1565) S. 26.

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Titam, Philemon, Acta Apostolorum; Isocrates, Plutarch: de educatione puerorum; Xenophon: Oeconomicon; Camerarius: de Institutione puerorum; Dichter: Sentenzen von Theognis, Hesiod, Phocylides, Ptythagoras carmina.

III. Stilübungen: in Prosa und in Versen. Über die Art der Stilübungen handelt Coelestin ausführlicher in C. 29, was wir unter VI: Von der Organisation des Unterrichts, Absatz 6d: Stilübungen, náher darlegen.

IV. Prosodie: wie in der 3. Klasse; weiter wird empfohlen: Ovid: selectae et castae aliquot elegiae; Virgil: Aeneis; Georg Fabricius: Sacra poemata.

V. Geschichte: Coelestin empfiehlt als nützlich: Vitae römischer und griechischer Kaiser naeh Hermann Witekind !): Vitae Caesarum apud Suidam; Henrieus Pantaleo?): Chrono- graphia; Sleidanus?): De IV summis imperiis oder Melanchthon: Chronieon zum Gebrauch in Schulen oder für Privatlektüre; er wünscht ein Compendium universalis historiae mundi cum integra et accurata supputatione annorum, daraus sollen die Schüler die Kirchen- und Weltsachen lernen.

VI. Dialektik und Rhetorik. Coelestin wünscht ein kleines Compendium und Erklürung der gemeinsten praecepta und principia; er warnt vor dem Unfug, dab jeder Schul- meister ein eigenes Kompendium mache, empfiehlt: Nicolaus Medler: dialecticae et rhetoricae rudimenta oder Lucas Lossius*): Erotemata dialecticae et rhetoricae und betont besonders die Wahl verständlicher Beispiele, ohne die in keiner Lektion Nützliches geschaffen werde. Dagegen ver- wirft er den Gebrauch des Autor ad Herennium lib. I und IV als zu schwierig. Für gemeine Stadtschulen empfehle sich am besten: Lossius: Compendium rhetorieum und Phil. Melanch-

1) Witekind, Hermann (1522—1603), Professor der griechischen Sprache in Heidelberg, schrieb: Vitae Caesarum apud Suidam.

2) Pantaleon,Heinrich, Theolog, Arzt und Historiker (1522—1595), schrieb: Chronographia ecclesiae Christi.

3) Sleidanus, Johannes (1506—1556), Jurist und Historiker, schrieb: De quatuor summis imperiis lib. 1II 1556.

4) Lossius, Lukas (1508—1582), Schulmann, schrieb: Erotemata dialecticae et rhetoricae Melanchthonis et praeceptionum Erasmi de utraque copia.

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thons rhetorica mit Crusius!): Quaestiones, woraus anfänglich nur die vornehmsten und nótigsten Stücke gelernt werden

' sollten.

VII. Ökonomik und Scholastik: Diese Fächer möchte Coelestin auch in dieser Klasse behandelt wissen. Näher spricht er sich darüber aus beim Lehrprogramm der 5. Klasse).

E. 5. Klasse oder der fünfte und oberste Haufen.

Die Fächer, die hier zur Behandlung kommen, sind:

I. Religion. Coelestin erwähnt sie nicht an erster Stelle, aber er weist ihr den ersten Rang an, wenn er mahnt, für allen Dingen soll man des studii pietatis et sacrarum literarum nicht vergessen und besonders aus der heiligen Schrift etwas erklären und vorlesen, sonst würde es heißen, „die Rosse hinten an den Wagen spannen und einen schatz suchen und kolen finden“.

Il. Grammatik. Sie ist zwar schon in der 4, Klasse absolviert, aber da die gewöhnlichen Grammatiken viel nötiges, verborgenes Ding der lateinischen und griechischen Grammatik auslassen, so soll besonders im ersten Halbjahr: Linacer, die letzten vier Bücher und griechische Syntax von Varennius?), Fabricius, Crusius*) gelesen und studiert werden, weil besonders Linacer zum Verständnis griechischer, latei- nischer und hebräischer Phrases recht nützlich ist.

Il. Dialektik und Rhetorik: Abschluß derselben. Coelestin macht Bemerkungen über Lehrbücher und Methode der Behandlung: a) An Lehrbüchern empfiehlt er: Phil. Melanchthon: Erotemata dialectica und Rhetorica mit Anmerkungen von Crusius*), letztere wegen feiner Beispiele;

!) Crusius, Martin (1526—1607), Professor der lateinischen und griechischen Sprache in Tübingen, schrieb u. a.: Quaestiones in rhe- toricam Philipp. Melanchthonis.

2) C. 25 f. 79v 81 r.

3) Johannes Varennius, Johann van der Varen aus Mecheln (+ 1586), schrieb: Syntaxis linguae graecae 1532 und öfter.

*) Crusius, Martin (1526—1607), Professor der griechischen Sprache, schrieb: grammaticae graecae cum latina congruentis pars prima et pars altera 1563 und Quaestiones in Rhetoricam Phil. Me- lanchthon.

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Jodocus Willich: Dialectica!,, auch von Sturm und Melanchthon empfohlen; Cornelius Valerius Ultraiec- tinus?): Dialektik und Rhetorik. b) Bezüglich der Methode be- merkt Coelestin: Man soll nieht wechseln mit den Lehrbüchern, das 1. und 2. Jahr soll man Melanchthons Dialektik benützen und üben und erst dann kursoriseh oder zur Privatlektüre Johann Sturm oder Valerius Traiectinus oder R. Agri- cola: de inventione locorum geben. Aristoteles organon gehört als zu schwer auf die hohen Schulen. Auch Agricola ent- halte nach dem Urteil des Caelius Secundus Curioni: in dialecticis commentariis viel Dunkles und Schweres?); damit soll man Schulknaben nicht behelligen. Diese Lehrbücher genügen; gelegentlich könne man noch Cicero: Partitiones oratoriae geben. Hauptsache sei Übung und wenige, kurze und leichte praecepta. Als Lektüre empfiehlt Coelestin: Cieero und Demosthenes: Reden; von griechischen Dichtern: Homer, Euripides, Sophokles zum Zwecke aus ihnen usus praeceptorum dialecticorum et rhetoricorum zu lernen.

. 1V. Stilübungen mit Prosodie: nämlich versiones, deelamationes, carmina graeca et latina (lateinische und griechische Verse machen) wird besonders zur Übung empfohlen.

V. Hebräisch, Astronomie, Ethik, Physik für arme Studenten, die die Universität nicht beziehen können.

VI. Okonomik und Seholastik: Placotomus*) und andere empfehlen diese aus griechischem oder lateinischem Autor zu lernen, damit die Jugend lerne, wie sie sich heut oder morgen im Hausregiment zu verhalten, ihre studia an- zustellen und später ihre discipulos in den Schulen anführen, leiten und informieren sollen. Coelestin hält diese beiden Fächer in Schulen für sehr notwendig. Zum Schluß schärft er den christlichen Schulmeistern die Pflicht ein, den Armen

1) Wilich, Jodocus, schrieb: Erotematum dialectices, lib. III, Basel.

2) Valerius, Cornelius v. Utrecht (1512— 1578), Humanist, schrieb: In universam bene dicendi rationem s. rhetorices et dialectices tabulas,

*) Curioni schrieb: Logices elementorum libri 4, quibus ad Aristotelis organum aditus aperitur. Basel 1567.

*) Placotomus, Johannes (T 1571), Arzt und Professor, schrieb: De ratione docendi.

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die fundamenta pietatis, linguarum et bonarum artium zu lehren und den Reichen sie als nötige &podıa auf die Uni- versitäten mitzugeben. Wo mehr als fünf Präzeptoren vor- handen sind, da können sechs, sieben oder acht Klassen gebildet werden !).

6. Unterriehtsmethode.

Ein wichtiges Kapitel der Unterriehtslehre bildet von jeher die Frage nach der Methode. Auch Coelestin widmet dieser Frage mehrfache Erörterungen, indem er von Lehr- büchern, Erklärung der Autoren, Repetition, Stilübungen und Korrektur, Examina und Promotionen nandelt.

a) Vom Gebrauch der Lehrbücher ist die Methode sehr abhängig, daher handelt Coelestin besonders darüber, was und welche gedruckte grammatiei libelli zu gebrauchen seien. Den Gebrauch einer bestimmten Grammatik vor- zuschreiben, hält Coelestin nicht für angängig. Jeder Prä- zeptor gebrauche die Grammatik, die ihm gefalle, daher habe fast jede Schule eine eigene besondere Grammatik. Coelestin beklagt diesen Übelstand, der verwirrend und auf die Studien hindernd wirke. Ihm gibt er schuld, daß die Studierenden die Grammatik so wenig und langsam studieren und trotz 10, 12 oder l5jährigem Schulbesuch kaum nur grammatice lateinisch reden und schreiben lernen. Die Obrigkeit nehme sich solcher Sache leider wenig an, man halte Land-, Kreis- und Reichstage über Münz nnd andere oft wenig wertvolle Dinge, aber leider nicht über richtige gleichförmige christliche Constitution der Schulen, nicht über gute, nützliche Maß und Ordnung, wie die arme Jugend recht zu unterrichten und Irrungen hierin als höchster ge- meiner Landschaden zu verhüten und -abzuschaffen seien. Coelestin für seine Person erklärt, ohne jemand zu nahe treten zu wollen, Melanchthons Grammatik und die Straßburgische für die besten und für Particularschulen am geeignetsten?).

b) Ein wichtiges Kapitel der Methode ist die Be- handlung und Erklärung der Autoren und Lektionen. Coelestin betont die Wichtigkeit dieses Punktes, warnt vor

1) C. 26 f. 81 r— Stv. 2) C. 23 f. 74v— 75V,

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Vernachlässigung, will aber für Erklärung jeder Lektion und jedes Autors keine Vorschriften geben, unterscheidet jedoch mit Celius Seeundus Curioni!) in seiner „schola“ drei Arten, Bücher, lectiones oder autores in Schulen zu behandeln.

«) Die erste ist levis et simplex via tradendi artes et explieandi autores, wie Justinian sie nennt, oder tenuis, wie Celius sagt, d, h. man erklärt die Künste und lectiones so kurz, kindiseh, richtig und einfältig als möglich. Coelestin bespricht nun näher die praecepta artium dicendi, die Erklärung der griechischen Autoren und das Tempo der Erklärung. Die praecepta artium dicendi sollen die Schüler lernen, damit sie die fundamenta artium gründlich verstehen und das Nötige auswendig lernen und: die simplicia et propria rerum vocabula von den coniunctis et translatis unterscheiden, die übliehen phrases, Form und Art zu reden in deutscher, lateinischer, griechischer und hebräischer Sprache kennen und selbst im Reden und Schreiben recht gebrauchen lernen. Zu diesem Zwecke gibt Coelestin besondere Vorschriften: Er empfiehlt den Ge- brauch von einerlei Büchern, Regeln und Worten ohne Veränderung der praecepta et regulae artium, die Erklärung der Regeln mit Beispielen, nicht bloß Vorsagen der exempla, sondern Anschreiben derselben auf einer schwarzen und grünen Tafel und Nachmalen derselben durch etliche Schüler. Besonders mahnt Coelestin die Lehrer zur Pflege der deutschen Sprache. Die künftigen Kirehen- und Schul- diener sollen „auch ir teutsche muttersprach recht verstehen und die lateinischen Wörter und phrases mit guten gebräuchlichen verstäudigen teutschen verdolmetschen und geben lehrnen, denn solches ein grosse hohe not und treffliche zier am menschen und werden doch... hierin

1) Celius Secundus Curiv@f (1503—1569), Humanist, Theolog und Professor der Beredsamkeit in Basel, schrieb: de perfecto gram- "matico, 1538 verfaßt und mit einer neuen Bearbeitung seiner Grammatik veröffentlicht unter dem Titel: Schola sive de perfecto grammatico libri tres, Basel 1555; ferner de liberis pie christianeque educandis epistola 1544. Institutio religionis christianae 1549 (nach Schmidt, Zeitschr. f. h. Theologie, 1860).

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 1,2. 9

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oft viel gelehrter gesellen mercklich versaumet* !).

In der Erklürung griechischer Autoren ricestieldét Coelestin zwei Methoden: die eine gibt jede ganze Sentenz oder periodum mit einem ganzen lateinischen periodus, wie Volaterranus?) und Eobanus Hessus?) den Homer ins Latein übersetzt haben; die zweite verdolmetscht jedes Wort be- sonders, wie Andreas divus lustinopolitanus*) den Homer ins Latein übersetzt hat. Die erste Methode empfiehlt Coelestin für die Fortgeschrittenen, die zweite für Anfänger. Über das Tempo gibt Coelestin auch heute noch beachtens-

werte Vorschriften: der Präzeptor soll schleunig mit den lectionibus fortfahren und nicht mit unnötigen parergis,

dietatis und explicationibus auctorum die Jugend zu lang aufhalten; die praecepta artium dicendi sollen längstens in einem Jahr, die Grammatik in einem Jahr zwei- oder drei- mal absolviert und wieder repetiert werden, was bei Gebrauch

der kleinen Melanehthonischen oder der Straßburgischen

Grammatik möglich’ sei.

B) die zweite Art der Erklärung ist mediocris, wie sie Celius nennt. Sie macht aufmerksam auf artem et rationem methodi et ordinis d. h. auf dialectieum et rheto- rieum artificium, damit die Schüler Nutz und usum der dialektisehen, rhetorisehen und anderer philosophischer Dis- ciplinen in den Exempeln sehen und anderer Gelehrter Schriften mit Nutzen lesen und auch in ihren eigenen Reden und Schriften ordentlich disponieren, und deutsch und lateinisch erklären und behandeln lernen. Coelestin mahnt besonders auch zur sachlichen Erklärung und zur Aufklärung darüber, ob Sachen, Dicta und facta physica seien, wie z. D. spiritus tristis exsiccat, oder oeconomica, wie z. B. rem tuam custodi,

1) C. 27 f. 85v.

2) Raffaello da Volterra (1451— 1522), daher Volaterrarus, über- setzte die Odyssee (s. Finsler: Homer in der Neuzeit von Dante bis Goethe, 1912, S. 29). |

3) Eobanus Hessus übersetzte 1540 die Ilias. *) Andreas divus von Capodistria, genannt Justinopolitanus,

übersetzte 1537, Venedig, den Homer in Poesie, Wort für Wort.

(s. Finsler: a. a. O., S. 47).

66. 67

oder communia, wie z. B. festina lente, oder politica, wie z. B. ne geras imperium prius quam parere didiceris.

y) Die dritte Erklärungsart, von Celius plena explicatio genannt, behandelt die Saehen, die theologischen, juristischen, philosophischen ex professo und ausführlich, was Coelestin an der heiligen Schrift näher zeigt. Ebenso soll es in andern Fakultäten geschehen, wofür Coelestin auf einschlägige Bücher verweist).

e) Die Wichtigkeit der Repetition weiß Coelestin als Sehulmann wohl zu schätzen. Er unterscheidet tägliche und wöchentliche. Bezüglich der täglichen gibt er besondere Vorschriften. Nicht die Knaben untereinander und die decu- rionen sollen sie vornehmen, sondern der Präzeptor und zwar täglich und gleich in der nämlichen Stunde oder am folgenden Tag, dabei sollen die fleißigen gelobt, die aus. Unvermögen nicht entsprechenden gütlich vermahnt, die faulen entweder getadelt oder nach Bedarf mit Ruten oder sonstwie gestraft werden. Auch das Certiren entweder pro loco oder ums - Krenzlin und Meisterschaft vor dem Präzeptor wird zur Weckung des Fleißes empfohlen. Bei der Repetition soll der Präzeptor das Ablesen und Einsagen der Schüler ver- hindern, auch den Schülern Anleitung geben, wie man repe- . tieren soll, oder selbst mit den Schülern repetieren, wofür Erasmus: De modo repetendi leetiones und Petrus Mosel- lanus: de relegenda praeleetione (10. dialog) Anleitung und Muster bieten?) Die wöchentlichen Repetitionen will Coelestin am Freitag oder Samstag gehalten wissen vom Präzeptor oder Rektor und zwar mit zwei oder drei Klassen, die in einem größeren Raum versammelt, kreis- oder halb- kreisfórmig aufgestellt, ihre in der Woche durchgenommenen Lektionen laut aufsagen oder auswendig rezitieren. Da sehe ' der Rektor, wie die Kollegen ihre Schüler lehren ünd die Schüler ihre Lektionen lernen. Das sei zugleich eine nütz-- liche Gedächtnisübung für die Schüler. Rektor und Schul- meister müßten aber diese Repetitionen ernst nehmen, damit die Knaben fleißig repetieren?).

1) C. 27 f. 84r—87r,

3) C. 98 f. 87 7—89 v.

3) C. 29 f. 98r— 98V,

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d) Im Betrieb der lateinischen Schulen spielten bis heute eine große Rolle Stilübungen, deren Behandlung und. Korrektur. Auch Coelestin 'mißt diesem fürnehmsten, nötig- sten und nützlichsten Hauptstück große Wichtigkeit bei, was seine Bemerkungen über Gestaltung und Korrektur der argu- mente zeigen. Coelestin fordert tägliche Stilübungen, denn „Stilus optimus artium et dicendi est magister“!). Ihrer Vernachlässigung schreibt Coelestin alle Verderbnis der Religion, Künste und Sprachen, insbesondere auch der Mutter- sprache zu. Coelestin besprieht die damals herrschenden Mängel der Stilübungen und die Mittel zur Abhilfe. Er tadelt erstens die Inhaltlosigkeit des Übersetzungsstoffes. Statt der närrischen, kindischen Materien zum Übersetzen soll man Stoffe aus der heiligen Schrift, Kirchen- oder andern Geschichte, aus Ciceros, Plinius Briefen, aus Aesops Fabeln, geben, die, reich an Sentenzen, zur Besserung des Lebens: dienen, Als Beispiele nennt er: bistoria von der Frömmig- keit ete. Josephs, von den ungehorsamen Sóhnen Aarons, von Trunkenheit und Tyrannei Cambyses und Alexanders des Großen, die Fabeln von Ixion, Tantalus, Fälle aus der Tagesgeschichte, besonders aus der „historia ecclesiastica Magdeburgensis*^?). Aber nicht bloß in Prosa, auch in Vers- maehen und Poeterei sollen Knaben geübt werden, wenigstens sollen sie Poeten und Dichtungsart verstehen und zur Not ein paar.Verse machen können. Als Übung empfiehlt er, versetzte Verse einrichten, Verse mit eingeinischten Wörtern wieder herstellen, lateinische Dichtungen mit lyrisehen Vers- aen in solche mit epischen übertragen, bei lateinischer Versi- fizierung deutscher Gedichte z. B. von Luther soll der Prä- zeptor die poetischen Phrasen etwa unter Benützung von Fabricius diktieren. Zweitens tadelt Coelestin die ver- wiekelten, langatmigen Perioden, die die Knaben nicht ver- stehen können. Statt dessen fordert Coelestin Argumente mit verständlichen Worten und kurzen Perioden, wofür er ein Beispiel anführt, ferner sollen Knaben Chriam, locum

!) Cicero: de orat lib. I, 150: stilus est, stilus SMS et prae- stantissimus dicendi ı ffeetor ae magister,

2) die Ecclesiastica historia secundum sine. centurias von Matthias Flacius herausgegeben,

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communem mehrmals ins Latein verändern, aus dem Grie- chischen ins Latein übersetzen, manchmal einen griechischen Brief oder ein griechisches Gedicht machen oder eine Ge- schichte oder Fabel lateinisch beschreiben oder einen ge- gebenen Stoff erweitern, einen leichten Brief Ciceros ver- deutschen und die Antwort darauf lateinisch geben. Die Schüler, welche Dialektik und Rhetorik gelernt haben, sollen Übungen im Definieren und Beschreiben nach den rhetorischen Vorschriften machen, wofür auf Camerarius: Elementa rheto- rica!) verwiesen wird. Drittens rügt Coelestin den Mangel an Angaben guter lateinischer Phrasen. Deni müsse der Präzepter durch Angabe guter lateinischer Wörter abhelfen. Viertens beanstandet Coelestin den Mangel an Zeit, indem höchstens ein oder zwei Stunden wöchentlich auf Stil ver- wendet werde. Dafür will Coelestin täglich wenigstens eine Stunde Stil in der Schule unter Aufsicht des Lehrers. Fünftens bemängelt Coelestin die zu grobe Länge, Schwierig- keit und Schnelligkeit der Übersetzungsübungen und verlangt dafür kurze, leichte Stoffe und genügend Zeit zur Ver- fertigung. Sechstens macht Coelestin Ausstellungen an der Art der Korrektur der Stilübungen. Die einen streichen alles durch, andere lassen alles durchgehen. Coelestin fordert dafür, daß die Präzeptoren geringe Fehler ignorieren, große freundlich korrigieren, von Fehlern wimnielnde Argumente neu schreiben lassen; bei großer Schülerzahl soll der Prä- zeptor das Argument eines Schülers laut lesen oder den Schüler lesen lassen und die wichtigsten Fehler verbessern, während die übrigen Schüler zuhören und soviel möglich ihre Fehler in ihren Argumenten verbessern: Wenn der Lehrer in einer Stunde mit solch verdrießlicher saurer Arbeit nicht fertig wird, soll er am nächsten Tage eine andere Materie schreiben lassen und unterdessen den Rest der Argumente korrigieren ?).

e) Zu allen Zeiten hat sich die Schule der Fortschritte . ihrer Zóglinge durch Examina zu vergewissern gesucht, die

!) Camerarius schrieb: Elementa rhetoricae sive capita exercita- tionum studii puerilis et styli ad comparandam utriusque linguae facul- tatem, Basel 1540 und öfter.

?) C. 29 f. 89v— Ir.

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entweder mit besonderen Feierlichkeiten oder ohne solche stattfanden. Freilich hat es auch nie an Kritikern des ganzen Examensapparates gefehlt, welche Examina überhaupt und besonders allen Prunk und alle Ostentation dabei ver- warfen. So war es auch zu Coelestins Zeit. Coelestin, ein entschiedener Verteidiger der Examina, der wöchentlichen und der jährlichen, und von ihrem Nutzen fest überzeugt, nimmt gerade, da viele Präzeptoren über das Wann, Wie oft und Wie der Examina nicht unterrichtet sind, zur Examensfrage , besonders Stellung und bespricht die Mängel der Examina, die Mittel ihnen abzuhelfen und ihren Nutzen. Er zählt als solche Mängel auf: Erstens: Die gänzliche Unterla®sung der wöchentlichen und jährlichen Examina oder die Häufung der Examina, indem z. B. jährlich 3 oder 4, jeden Quatember eines abgehalten werden, oder die unordentliche Art der Abhaltung, wenn man z. B. 4, 5 oder 6 Knaben zugleich nur nach der Larven!) eine Lektion hersagen lasse und einige darauf schlechte Antwort gebeu, oder wenn man 10. 20, 30 40 Knaben in einer oder gar zwei 5tunden obenhin eursorie frage, durch die gehörten Lektionen jage und nicht oder wenig auf die Antworten und ihre halb- oder ganz- jährlichen Fortschritte in den Stunden aufmerke. Zweitens: Die Unterlassung der pietatis et religionis probationes als unnötig d. i. der Examina des Katechismi, locorum com- munium und der Heiligen Schrift oder theologiearum leetionum oder die Verschiebung dieser Examina als wenig wichtig aufs Ende, nicht zum Ärger der dem studio pietatis et sa- erarum literarum wenig geneigten Jugend, und die nachlässige Behandlung dieser Prüfungen erst nach Erledigung aller anderen philosophischen Lektionen. Drittens: Die Unter- lassung oder lässige Anstellung der solennes promotiones, welche die Lernlust der Jugend anregen, die Teilnahms- losigkeit, welche die Vorgesetzten in den Städten an diesen Promotionen zeigen, indem sie gar nicht erscheinen, auch die fleißigen Sehüler nicht mit Lob und kleinen Geschenken auszeichnen, die faulen nicht strafen.

Diesen Übelständen will Coelestin durch folgende Vor-

!) Die Larvenweis ist z. RB.: domus haus, mus Maus.

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schläge begegnen: Erstens dureh Abhaltung der solennia universalia examina et promotiones, jährlich ein- oder höch- stens zweimal, wofür er folgenden Modus vorschlägt: Eine Rotte (deeuria) d. h. 8—10 Knaben, auf einen besonderen Ort gestellt, werden vor Geistlichen, Ratsherrn und allen Mitschülern aus dem Catechismo und Theologischen, dann aus allen andern gehörten Lektionen vom Präzeptor geprüft, ihre Antworten aufgezeichnet, und die Knaben erhalten dann ein ihrer Fassungskraft entsprechendes argumentum, um es in ein, zwei oder drei Stunden ex tempore zu transferieren oder zu komponieren. Unterdessen wird mit einer andern Rotte ebenso verfahren, bis alle Klassen erledigt sind. Zweitens empfiehlt Coelestin eine sollennis promotio vor Geistlichen, Bürgermeister und Ratsherrn mit großem Ge- pränge, woran die Jugend große Freude habe. Dabei werden die fleißigen Sehüler namentlich gerühmt, in eine höhere Klasse versetzt und mit einem halben oder ganzen Groschen, Batzen, mit Papier, einem schönen Büchlein oder dgl. be- schenkt, die faulen gescholten. Die Form dieser Promotion beschreibt Coelestin näher. Den Nutzen dieser feierlichen Promotionen läßt Coelestin nicht antasten, er sieht in ihnen ein kräftiges Mittel, Lust und Lieb und Fleiß zum Studium zu erwecken und von Unfleiß und Untugenden abzuschrecken. Für diese feierlichen Promotionen spreche auch die ähnliche Einrichtung der gradus dignitatum et promotiones baccalaureo- rum, magistrorum, licentiatorum et doctorum. Drittens will Coelestin Verkündigung der jährlichen universalia examina von der Kanzel und Ermahnung an Väter der Schüler, der Prüfung persönlich anzuwohnen, um sich von den Unterriehts- erfolgen zu überzeugen ^).

VII. Mabnahmen zur Unterstützung armer Studenten.

Die rechte Pädagogik erstreckt sieh nicht bloß auf Erziehung und Unterricht, sie ist auch auf das leibliche Wohl der Studenten, ihre Unterbringung in geeigneten lüusern, ihren Unterhalt, ihre Ernährung bedacht. Coelestin ridmet diesem Punkte, von dem für die Zukunft von Kirche

1) C. 80 f. 94r—97 r.

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und Schule viel abhängt, besondere Aufmerksamkeit ein Beweis seiner Menschenfreundlichkeit und beachtenswerten sozialen Verstündnisses, Coelestin macht folgende echte Studentenfürsorge bekundenden Vorschläge: Erstens soll die Obrigkeit einer Stadt 10, 20 studierlustigen armen fremden Knaben oder Waisen verstorbener armer Bürger

in einem gemeinen (d. h. gemeindlichen) Gebäude, z. B. im Schulbause, Unterkommen, Holtzung, Lager, Bett und Wohnung schaffen; daß sie zusammen, wie in Klöstern, Spitälern und vielen Partikularschulen Deutschlands üblich, eine gemeine Stube und nachts ein, zwei oder drei Schlafkammern um- sonst bewohnen köunen. Die Lagerbetten müßten Rat oder Bürgerschaft spenden. Zweitens soll die Obrigkeit diesen Knaben aus dem Gemeindesäckel Almosen wöchentlich 1 fl. oder !/, fl. oder eine gewisse Anzahl Brote, Fleisch oder Zugemüse zukommen lassen. Drittens sollen reiche Bürger

auf obrigkeitliche Ermahnung einmal in acht oder vierzehn Tagen armen Knaben Suppe, Fleisch, Kraut, Milch reichen, wofür Obrigkeit deren Dienste bei Kranken, Sterbenden, Totenbegräbnissen, Haus- und Feldarbeiten, Getreide- und Weinerute beanspruchen könne, wie auch heidnische Re- genten sich nach Aelian (siehe lib. II, variae historiae) armer Bürgerkinder angenommen hätten. Viertens sollen reiche Bürger auf obrigkeitliche Mahnung armen Knaben bei sich Herberg und llausspeise geben; die kinderreichen, weil sie - dadurch für ihre Kinder einen eigenen domesticum paeda- gogum gewinnen, der die Kinder zur und von der Schule - führt, mit ihnen zu Hause repetiert, sie beten, gute Sitten und anderes lehrt und sonst auf sie acht gibt; die kinder- . losen, weil sie Gott zu Ehren und der Kirche zum Nutzen | andere fromme Knaben unterhalten helfen. Arme Bürger | aber, die keinem armen Schüler ganze oder halbe Kost zu geben vermöchten, sollten armen fremden Schülern die | Wohnung und Läger in ihrer Behausung und bisweilen eine warme Suppe mitteilen. Fünftens: Knaben, die weder Tisch noch Kost bei Bürgern haben könnten, sollen täglich ode an bestimmten Tagen in der Woche um Brot umbsinge dürfen, wie das an allen Orten des Papsttums und noch i vielen Partikularschulen (Sachsen, Meißen, Thüringen, Franke

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gebräuchlich sei. So werden sogar in geringen Städten jähr- lich 50, 60, 100, an mehr Orten sogar etliche 100 ein- heimische und fremde arme Schüler unterhalten; ihm selbst, einem berühmten Partekenhengst wie Luther, babe solche geringe Förderung in etlichen guten Schulen etliche Jahr nicht wenig fortgcholfen. Für dieses Umbsingen, den Brot- reygen, gibt Coclestin besondere Anweisungen, die kultur- historisch interessant sind. Darnach sollen in kleineren Städten 20, 30, 40 Mendikanten wöchentlich zwei-, drei- oder viermal ein christlich Reponsorium oder einen deutschen Psalm in gleicher Stimm durch die Stadtgassen singen. Wo 200, 300, 400 Mendikanten und die Stadt groß, da sollen sie in zwei bis drei Haufen geteilt werden und jeder in be- sonderen Gassen singen; jedem Haufen sollen zwei Knaben folgen; einer mit einem großen Korb an einer Stange für das Brot und einer mit einem verschlossenen Sparbüchslein für das von Bürgern gegebene Geld. Dadareh würden in Städten mit papistisehen und evangelisehen Sehulen die Knaben von- einander unterschieden und die Bürger wübten, welchen sie geben oder nicht geben sollen!) Das ersungene Brot soll der Sehuimeister nach Klassen und Fieib und Betragen an arme Schüler austeilen. Auch soll jedem Knaben, oder zweien zusammen, gestattet sein, täglich zu gewissen Stunden umbz;usinzen, um durch .den Brotreigen ihre Nahrung zu gewinnen. Größere und gut studierende Knaben sollen auf Hochzeiten und wöchentlich ein- oder zweimal dureh vier- stimmi:es Singen von schönen, reinen, christlichen geistlichen Gesüngen Geld für Büchlein und Kleider sieh schaffen. Auch sollen in Wirts- und Gasthäusern verschlossene Sparbüchslein aufgestellt und für arme Schüler gesammelt und ausgeteilt werden. Sechstens sollen Obrigkeiten in Städten und Flecken etliche gut studierende, ziemlich erwachsene Knaben entweder aus der eigenen Stadt oder fremde arme Schüler auf Gemeinkosten aufziehen und uuterhalten und ein oder mehrere Jahre auf reine Universitäten schicken, damit man Leute für weltlich Regiment, Kirchen- und Schuldienste habe. Denn geborene Könige, Fürsten und Adlige, die oft gar

!) Wir machen heute für Gaben solchen Unterschied nicht.

"LE

74 T4

nichts oder wenig gelernt haben und verstehen und arme einfältige Handwerksleute werden Land und Leute nicht regieren und erhalten können, ebenso auch nicht reicher Leute Kinder, die sich selten zum Predigtamt und solchen schweren arbeitsamen Betteldiensten gebrauchen lassen. Coelestin wünscht, daB jede Stadt wenigstens vier fleißige, gottesfürchtige Knaben auf einer christlichen reinen Uni- versität unterhielte, die dann, der eine als Stadtarzt oder Physikus, der andere als Präzeptor, der dritte als Prediger, der vierte als hechtsgelehrter die jeder Stadt unentbehr- lichen Dienste tun. Denn es bleibe bei Luthers Satz, daß Kirehen- und weltlich Regiment bei den armen, mittelmäßigen und gemeinen Leuten und bei ihren Kindern bleibe. Siebtens soll die Obrigkeit diese ihre Stipendiaten christlichen ge- lehrten Präzeptoren auf hohen Schulen befehlen, sich über Haltung derselben orientieren, unwürdige aber beizeit ent- fernen. Besonders sollen auch Fürsten und Herren die Kirehengüter zur Bestallung von Schulen uud zur Erziehung der Jugend verwenden, wie aueh anfänglich die Stiftung der Kirchengüter darauf abgezielt gewesen. Auf diese Weise werde es in der Welt besser und nicht an christlichen Seelsorgern und Regenten und Räten mangeln, wofür Coe- lestin auf Kaiser Konstantins, Karls des Großen und etlicher christlicher Regenten Beispiel seiner Zeit verweist'). Coelestiu entwirft ein ganzes System der Erziehung und des Unterrichts. Ein tief religiöser Mann, ein gläubiger Christ, ein aufrichtiger Verehrer Luthers und Melanchthons, betont er die Wichtigkeit der Religion im Erziehungswerk ganz besonders und stellt Religion und Sittlichkeit sogar höher als alle Wissenschaft. Doch vernachlässigt er deshalb die Wissenschaft nicht. Ein echter Humanist,. aber nicht ausschließlich und einseitig nur auf antike Autoren ein- geschworen, kennt und verwertet er im Jugendunterricht neben den antiken auch christliche Dichter und Prosaiker. Mit diesem Humanismus verbindet Coelestin eine entschieden deutsch-nationale Gesinnung, die in der beweglichen Klage über Vernachlässigung der deutschen Muttersprache und in der wiederholten Forderung, auch die deutsche Mutter-

1) C. 6 f. 25r—33v,

75 75

sprache recht zu pflegen, zum Ausdruck kommt). Zugleich ist er ein begeisteter Lehrer, der von seinem Berufe hoch denkt. „In dieser Welt ist es ja,“ wie er in einer Vorrede bemerkt, „ein arm, veracht, unansehenlich Ding umb einen ‚treuen Zuchtmeister, Praeceptorem und Schuldiener, aber für Gott ist er hochgeachtet, so er anders seinem ampt fleißig und christlich nachkommet und in lehr und leben seine Discipulos treulich und vätterlich zeucht uud unterweiset“ ?). Er ist aber auch ein geschickter Schulmann. Seine vielfach heute noch zutreffenden Bemerkungen über die Organisation des Unterrichts, über Behandlung der Autoren. über Repetition, über Stilübungen, über Examina, über Be- handlung der einzelnen Unterrichtsgegenstünde, über Schul- ‚beginn, über Verteilung der Lektionen, seine Ablehnung der Koedukation verraten den erfahrenen und, praktischen Sehul- mann. Ja, er eilt seiner Zeit voraus und entfernt sich von dem traditionellen Betrieb, wenn er im Unterrichte cin- stündige Pausen fordert, wenn er nichts Unverstandenes auswendig lernen lassen will in beidem ein Vorläufer hatkes und wenn er aueh in der kelieion nieht blo, wie sonst üblich, Auswendiglernen des Lutherischen Katechismus, sondern auch Erklärung des Gelernten verlangt. Noch mehr! Coelestin verdient auch das Prädikat eines humanen Lehrers. Das zeigt sein Bemühen, die Kinder nicht zu überbürden, ihnen eine gewisse Bewegungsfreiheit und auch Vergnügen zu gewähren, in der Bestrafung mild zu verfahren und zu individualisieren. Besonders aber zeigt sich Coelestins mildes Herz in der väterlichen Fürsorge für das leibliche Wohl der studierenden Jugend.

Doch wie weit ist Coelestin in all diesen Anschauungen originell? Er erklärt zwar bescheiden, sein Büchlein, soweit es der Präzeptoren Amt und der Jugend Institution betreffe, sei zum meysten Theil aus J. Sturmii scholis und elassieis epistolis und Celii grammatico?) und andern ge-

1) C. 11 f. 52v. C. 23f.77r. C. 27f. 85v. C. 29 f. 89r,

2) Vorred C 11. i

*) Celius Secundus Curioni schrieb 1558 eine Schrift: de perfecto grammatico, die er 1555 unter dem Titel: Schola sive de perfecto grammatico herausgab.

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wonnen!) Tatsächlich besitzt Coelestin eine außerordentliche Belesenheit in der damaligen pädagogischen Literatur. Er zitiert aus dem 15. Jahrhundert Laurentius Valla, Thomas Linacer, aus dem 16. Jahrhundert Adrian, Rud. Agrieola, Heinrich Bebel, Georg Buchanan, Caelius Secundus Curioni, Joachim Camerarius, Clenard, Martin Crusius, Petrus Dasypo- dius, Vitus Dietrich, Eobanus Hessus, Erasmus, Georg Fabrieius, Andreas Hyperius, Mathias Iudex, Peter Lagnerius, Georg Lauterbeck, Lucas Lossius, Luther, Hiob Magdeburg, Nikolaus Medler, Melanchthon, Jochim Mörlin, Petrus Mo- sellanus, Michael Neander, Petrus Palladius, Pantaleon, Placotomus, Sleidanus, Joh. Sturm, Cornelius Valerius, Varen- nius, Volaterranus, Johannes Wigand, Jodoeus Wilieh, Hermann Witekind und ihre Schriften; eine stattliche Anzahl von Au- toren, die teils Schulbücher, teils Schriften zur Erziehungs- theorie und Unterrichtslehre verfaßt haben. Wie sehr Coe- lestin auch seine Vorlagen benutzt haben mag, an Selb- ständigkeit gebricht es ihm nicht. Doch müssen wir, da viele der von Coelestin zitierten Autoren ganz selten ge- worden, also überhaupt nicht näher bekannt sind, mit dem Urteil über den Grad von Selbständigkeit und Originalität Coelestins vorerst zurückhalten.. Indes wie dieses Urteil auch ausfalle, jedenfalls sichert Coelestins Schrift „Von Schulen“ ihm durch den Reichtum ihres Inhalts und die ver- ständigen pädagogischen Anschauungen einen ehrenvollen Platz unter den Erziehungstheoretikern der Reformationszeit.

Anhang.

Wir erhalten also folgende Übersicht» l. des in den fünf Klassen behandelten Lehrstoffs:

E | Hu | m IV |. v

| | Religion

l. Religion [Religion | Religion | Religion

2. Lesen und Gram- n- |Grammatik, Grammatik.! Grammatik,

Schreiben matik |Latein und | Latein und| Latein and | Griechisch | Griechisch | Griechisch 3. Vokabel- ` Stil- a SE Dialektik

lernen E geni u. Rhetorik _

1) Vorred C 11.

77

I | H

4. Auswendig- lernen der for- mae deelina- tionum et co-

Ty

77

N | Y

| Musik | Prosodie | Prosodie | Stilübungen

niugationum en 5. Musik und| Geschichte | Hebräisch, Arithmetik Astronomie, Ethik, Phy- | sik E ux | Dialektik | Ökonomik Jund Rheto-| und Scho- | | rik | _ lastik T. | | Ökonomik | und Seho- | | lastik | 2, Autorenlektüre. Lateinische | Griechische 1. Klasse: == | u 2. Klasse: : | Cicero: Epistolae | 3. Klasse: | | | Cicero: Epistolae; Ovid: | Aesop; Lucian; Isocrates;

Epistolae seleetae; Virgil:

Eelogen; christliche: Pru-

dentius: Hymnen; Eobanus

Hessus: Psalterium; Bucha-

nan Georg: Paraphrasis psalmorum

. Klasse: Cieero: Epistolae ad fa- miliares; ad Atticum; de

officiis; de amicitia; de se-

nectute; in Verrem. Caesar: Commentarii; Plautus; Te- renz; Fabricius: sacra poe- mata

. Klasse: Cieero: Reden; partitiones oratoriae

e

Paulus ad Timotheum

Paulus ad Timotheum; Titum; Philemon; Acta Apostolorum; Isocrates; Plutarch: de edu- catione puerorum; Xenophon: Ockonomikus; Theognis; He- siod; Phocylides: Pythagorae carmina

| Demosthenes; Homer, Eu- | ripides, Sophocles

18 78:

3. Lehrbücher, welche Coelestin empfiehlt und benüzte:

I. Religion: Luthers kleiner Katechismus; griechisch von Neander und Magdeburg; J. Mörlin: Deutsche Erklärung des lutherischen Katechismus; M. ludex: Corpus doctrinae ex novo testamento; Wigand: Methodus doctrinae Christi; A. Hyperius: de sacrae scripturae lectione et meditatione quotidiana; Dieterich: Kinderpostill; annotationes breves in tota biblia germanica; Palladius: Isagoge ad libros prophe- ticos et apostolicos.

Il. Grammatik: a) lateinische: Straßburgische, 1. ina. 2. Teil; Melanchthon; Medler; b) griechische: Straßburgische; Clenard; Varennius, Fabricius, Crusius.

HI. Stil: Dasypodius: dietionarium latino-germanicum . und germanico-latinum; Erasmus: Copia; Fabricius: Ele- gantiae Ciceronis; Valla: de latini sermonis elegantia; Linacer: de emendata structura latini sermonis; Adrian: de sermone latino et modis latine loquendi; Camerarius: de arte gram- matica et figuris dictionum.

IV. Prosodie: Melanchthon; Fabricius: A poeticae. V. Geschichte: Witekind: Vitae Caesafum apud Suidam; Pantaleon: Chronographia; Sleidanus: De quatuor summis imperiis; Melanchthon: Chronicon; Flacius: historia ec- eclesiastica Mageburgensis.

VI. Dialektik und Rhetorik: Melanchthon: Erotemata dialectica; Melanchthon: rhetorica; Crusius: Quaestiones in rhetoricam Philippi Melanchthonis; Medler: dialecticae ru- dimeuta; Lossius: Compendium rhetorieum; Wilich: Dialectica; Camerarius: Elementa rhetoricae 1540; C. Valerius Ultrai- ectinus: Dialektik und Rhetorik; Agricola: de inventione.

Scholastik (Unterriehts- und Erziehungslehre): Ca- merarius: de puerili institutione; praecepta morum ete. 1541; Lauterbeck: Kurze und gründliche Anweisung; Mosellanus: Paedologia; Erasmus: de modo lectiones repetendi; de civilitate morum; Wilich: de formando studio; Placotomus: de ratione docendi; Bebel: de institutione puerorum; Curioni: Schola sive de perfecto grammatico; Sturm: de literarum ludis reete . aperiendis 1539; classicarum epistolarum lib. III (1565); Scholae Lauinganae 1565.

Aus dem Briefwechsel G. Kares.

Von K. Sehornbaum.

Die Regierungsbibliothek zu Ansbach verwahrt noch eine ansehnliche Reihe von Briefen aus der Reformationszeit. In den Beiträgen zur bayrischen Kirchengeschichte XVI, 79 ff., XIX, 119 ff, 172ff. und in den Blättern für Württembergische Kirehengeschichte XIII, 184ff., XIV, 631f., 153ff. babe ich schon einen Teil davon zum Abdruck gebracht; hier mögen die veröffentlicht werden, welche Viktorin Strigel an Karg schrieb. Es handelt sich dabei um die Satisfaktionslehre Kargs, über die zuletzt Georg Wilke in seiner Arbeit: Georg Karg (Parsimonius), sein Katechismus und sein doppelter Lehrstreit, Erl. Diss, Scheinfeld 1904, gehandelt hat. Zu Viktorin Strigels Auffassung wäre noch J. Döllinger, die Reformation, ihre innere Entwicklung und ihre Wirkungen im Umfang des Lutherischen Bekenntnisses, Regensburg 1848, HI, S. 560 zu vergleichen. |

I. Viktorin Strigel an G. Karg. 29. 9. 1564. Leipzig.

S. D. Reverende vir, domine et amice colende. gratae mihi fuerunt literae tuae, quibus et benevolentiam erga me tuam declaras et materiam sermoni litterarum suppeditas. Cum autem nihil minus hominis esse videatur, quam non respondere in amore iis, a quibus provocere, amori tuo, eui eaeteris rebus non possum, amore certe respondebo. Has igitur litteras velim existimes foederis habituras esse vim non epistolae meque nihil praetermissurum esse, quod ad amicitiam nostram non modo conservandam, sed etiam au-

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gendam spectet. De justificatione hominis coram deo semper ita sensi et docui iude usque ab eo tempore, quo primum Evangelii lucem aspicere coepi: quod utque causa efficiens tanti benefieii sit: misericordia in deo seu deus ipse, ut Paulus loquitur: Deus est qui justifieat!), impulsiva: meritum filii dei, formalis: remissio peccatorum. reconciliatio et im- putatio justitiae, instrumentum, quo sit applicatio: fides. Ne- quaquam igitur inter se pugnant hae formae loquendi. sumus justi coram deo per misericordiam, sola fide sumus justi, justifieamur merito Christi, Justifieamur remissione peccatorum, sed alias de aliis causis loquimur. Quid autem aliqui disputant et quaerunt, an personali justitia Christi simus justi, de ea quaestione sic respondendum videtur: Filius dei et essentia justus est et habet oboedientiam per- fectam, qua se subjecit aeterno patri assumta humana na- tura et hac obedientia legi satisfacit et solvit Avroa pro nobis. Haee perfecta obedientia mediatoris nobis imputatur et propter eam pronuneiamur non rei sed justi deo justi- fieante id est aeceptante nos, sicut Paulus inquit, per unius obedientiam multi justifieantur?). hane judico esse simplicem - veritatem in articulo justifieationis. Sed tamen cupio a te certior fieri in proximis litteris, an seopum tuae quaestionis attigerim et quid de tota re sentias. Nulla enim ex re majorem voluptatem et fructum uberiorem capio quam ex placida collatione sententiarum. Bene ae feliciter vale Re- verende vir et me quod facis ama. Lipsiae die angelorum castorum et deo obedientium 1564.

T. dignitatis studiosissimus

Vietorinus Strigelius.

Adresse:

Reverendo et clarissimo viro doctrina, pietate et virtute praestanti D. Joanni Kargio, pastori et superintendenti Onols- pacensi vigilantissimo domino et amico suo cum observantia eolendo. |

1) Róm. 8, 33, ?) Röm. 5, 19.

81 81

II.

Viktorin Strigel an G. Karg. 13. 11. 1564. Leipzig.

S. D. Reverende et clarissime vir! Non dubito te pro excellente pietate et eruditione tua de summa doctrinae seu de fundamento recte sentire, praesertim cum tot annos sanc- tissimum docendi munus in ecclesia sustinueris. Sed tamen fieri potest, ut in alicuius articuli explicatione alius alio dex- terius aut incommodius loquatur. Nemo enim in dicendo et seribendo satis cireumspectus esse potest, Quare mihi veniam dabis, si libere et candide, ut nostro ordini maxime con- gruit, te de quibusdam formis loquendi admonuero. Etsi enim non mihi hoc sumo, ut meo judicio plus tribui velim quam fuo, tamen petitioni tuae morem gerendum esse puto teque amanter oro, ut hane significationem mei erga te studii benigne interpreteris. Intelligo te duplicem constituere justit- iam ehristi: unam activam, alteram passivam seu cruentam, ut tuis verbis utar. quod igitur in thesi 41 affirmas, reliquam obedientiam christi mediatoris non imputari neque applicari aliis ad justitiam sed passionem tantum et mortem !), id parum congruere videtur eum doctrina praeceptoris nostri piae me- moriae D. Philippi Melanthonis, qui enarrans caput 8 ad Rom. inquit: Haec persona offert sacrificium id est universam obedientiam suam et humiliationem usque ad resurrectionem, ut poenam pro nobis persolvat?) Et in propositione 64 contra praestigias pontifieias?): Christus est redemtor, quia tota ipsius oboedientia in hae visibili conversatione est pretium pro nobis, et prop. 74: Christus ab Esaia nominatur servus id est minister missus ad hane obedientiam, uf vocem evan- geli prolatam ex sinu aeterni patris sonet inter homines

1) G. Wilke, Georg Karg, 1904. Scheinfeld, S. 52, *) Corpus Reformatorum XV (Hallae Saxonum 1848), Sp. 971, 972. 3) Corpus Ref. 12, 424 (Hallae 1812). Propositiones complectentes praecipuos Articulos doctrinae coelestis, traditae in schola Witebergensi a D. Philippo Melanthone, ut essent materia disputationum contra praestigias pontificias et multas recentes, Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 1,3. 6

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et fiat vietima!). Cum autem aliquoties tuis thesibus inter- texantur testimonia Bernardi, facere non possum quin verba ejusdem scriptoris repetam ex sermone secundo de circum- eisioné domini: „Merito sane, dum circumciditur puer qui natus est, nobis salvator vocatur, quod videlicet ex hoc jam coeperit operari salutem nostram, immaculatam pro nobis sanguinem fundens. Propter hoe enim eireumceisus est, propter quod natus, propter quod passus. Nihil horum propter se, sed omnia propter electos." Ex his dietis, quantum ego judieare possum, perspieuum est, non esse reliquam obedien- tiam a causa justificationis excludendam. Etsi enim in passione Christus vitam suam effudit, ut psalmus 22 et Esajas cap. 53 loquuntur, tamen non est removenda obe- dientia ejusdem mediatoris in nativitate, in circumcisione in. exilio. Aegyptio, in baptismo, in deserto denique in tot agonibus, qui passionem antecesserunt, a causa ef merito acceptationis nostrae. Sed non instituo aut disputationem aut refutationem tuae sententiae. Tantum te pro amicitia nostra mone, noe nimis subtiliter gradus obedientiae Christi secernas, sed cogites filium dei inde usque ab initio missum esse ad ecclesiam et perpetuo adesse ecclesiae, ad quam mittitur, intercedere pro ecclesia. Ideo enim recipit nos divinitas, quia hie filius est deprecator inde usque ab initio. Sed rursus yAaöx eig Adrvag. Quod ad me attinet non defugio judicia virorum doctorum et piorum, qui candorem in judieando adhibent. Bene vale et me quod facis ama, Lipsiae 13. Novembr. 1564. Ge

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R. diginitatis Tuae studiosissimus Vietorinus Strigelius.

Adresse:

Reverendo et Clarissimo viro doctrina pietate et virtute praestanti D. Georgio Kargio gubernanti ecclesias Marchieas in Francia orientali domino et amico suo reverenter colendo.

1) Corpus Ref. 12, 429.

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Ill. Viktorin Strigel an G. Karg. 18. 3. 1566. Leipzig.

S. D. Reverendo et clarissime vir, domine et amice colende. placet mihi insigne dictum D. Lutheri enarrantis psalmum 130: non docendo sed disputando amittitur veritas !). Hoe enim malum disputationes secum afferunt, quod animi quasi profanantur et rixis occupati, quae praccipua sunt, negligunt. Etsi igitur invenis maximam voluptatem cepi ex eonsuetudine disputandi, tamen, quo aetas mea magis in- graveseit, eo magis statuo oportere modum esse disputationum presertim eum Paulus dieat, non in sermone sed in virtute regnum dei consistere’). Nam res ipsa ostendit saepe in disputando magis quaeri vietoriam quam veritatem. Et legenti patrum scripta apparet, aliter eos in disputatione aliter extra disputationem locutos esse. Nolo autem haee in eam sententiam aecipi ,quasi simpliciter improbem omnes collationes sententiarum placidas et equabiles; sed quia ex- perientia testatur, hominum culpa accidere, ut altereando veritas amittatur. Omissis igitur disputationibus teneamus fundamentum et deo gratias agamus, si alius alio dexterius partem aliquam fundamenti explicat. Haec breviter de tua epistula respondere volui, teque amanter oro, ut deinceps mihi hoe ingenue parcas. quiequid enim praeterea officii in te aut tuos pro mea tenuitate conferre potero, id ita praestabo, ut appareat me tui amantissimum esse. Bene vale vir reverende et me quod facis ama. Lipsiae 18. Martii 1566.

Rev. dignitatis Tuae studiosissimus Victorinus Strigelius.

Adresse:

Reverendo et clarissimo viro doctrina pietate et dignitate praestantissimo D. Georgio Kargio ecclesiarum in ditione Onoltzbacensi inspectori supremo Domino et amico suo colendo.

1) Luthers Werke. Erl. Ausgabe op. exeg. 20, 2C2 (praelectiones zu den psalm. graduum). *) 1. Cur. 4, 20. 6*

Lutherana aus Altenburger Archiven. Von Paul Dietze.

I.

Nachschrift der Predigt Luthers vom Glauben und Werken, gehalten in Erfurt am 21. Oktober 1522.

In einem Sammelband von Lutherdrucken in der Herzog- lichen Landesbibliothek zu Altenburg, mit Bezeichnung 2 H. 247 bg/5 N. 6 befindet sich u. a. die Ausgabe von Luthers Schrift: Sermo de digna preparatione ad Sacramen- tum Eucharistie, mit dem Vermerk am Schluß: C. Siluanus Otmar Auguste Vindelicor. impresit XIII. die Januarii Anno domini M. D. XIX. (vgl. Luthers Werke, Weim. Ausgabe Bd. I. S. 326 unter G). Auf dem leerén Teil der letzten Seite und einigen angehefteten Blättern befindet sich die verkürzte Ab- schrift der Predigt Luthers, die am Tage der Elftausend Jungfrauen, am 21. Oktober 1522, über das Evangelium des Tages von den klugen und törichten Jungfrauen (Matth. 25, 1—13) gehalten worden ist. Die Predigt ist schon früh ge- druckt. Die Ausgaben sind in der Weimarischen Luther- ausgabe Bd. X 3. Abt. S. CLXIIff. verzeichnet. Auch die Ausgaben der Werke Luthers enthalten sie (Walch. XII 1498 ff. Erl. 18,,. Weimar X 3, S. 352).

Hier haben wir jedoch keine Abschrift einer der vor- handenen Ausgaben, sondern die Altenburger Handschrift, die etwa der Mitte des 16. Jahrhunderts entstammt, geht zweifelsohne zurück auf eine Nachschrift, die bei Luthers Predigtvortrag selbst gemacht worden ist, darum dürfte es von Wert sein, sie der Öffentlichkeit zu übergeben.

Das Evangelium lernet dich nit, wie du eer, gunst, gelt, silber, freudt vnd mut in diser welt erlangen mugst, sunder

5 | 85

es vnderricht dich, wie du die sund, den tod, hell, teufel vberwinden mugst. In ewangelio streit wir nit wider fleisch vnd pluet. Eph. 6. Quoniam non est nobis eolluetacio aduersus sanguinem et carnem. Wen wir das Euangelium mit vnnsern g. kreften wellen enthalten, so ist es gar ver- loren. Das Euangelium darff vnser Hilf nichts. Es ist fur sich selbst gnugsam vnd starck, beuellendt got allein, des . es ist. Thue ich auch. Ich vnd wir all sein zu schwag, solieh wort zu treiben, got beaii ichs aber allain. Es ist ain schlecht ding, das sich diser arm hauffn der sophisten darwider legt, was wolten dise fledermeuß mit iren fleder- wischen außrichten. Es mueD noch anders werden, also das sich die gantz weld darwider wirt legen vnd diß wort vor- dammen. Aber die pforten vnd aller gwalt der Hellen nit obsigen werden. Die torechtigen Junckfr. sein die Christen, . die sy fur frum lassen ansehu vnd horn, wellen guet euan- gelisch sein vnd kunden vill von disen dingen sagen? Si loben das Wort vnd sprechen, dem ist also. Es mag nit anders sein nach der geschrift. Von den spricht Paulus 1. Corin. 4. Das reich gots ist nit in der redt, sundern mit leben zu: nit mit worten sundern mit wercken. Sollich Cristen seind warleich vnweyde Junckfrauen, die allain die ampel haben etc., das ist den auswendigen apparat, vnd thuent nach irer art wie Math. 7. Sprechend: Herr, Herr. Der mund ist da. Das öll ist nit in der ampel. Das ist: der glaub ist nit im Herzen, vnd . halten darfur, ir ampel sey gleiehwol beraidt. Ir art ist, das sy gern horn von glauben predigen. So sy das Wort gehort haben, so machens in in selbs ain gedanek, einen wan im Hertzen, deff halten sy fur das öll vnd verharent doch gleieh in ir gewonhait wie vor oder in iren sunden. Diser glaub ist ain creatur des menschen, darumb er gleich wie der sehaum auf dem wasser oder gest auf dem bosen bier.

Die weyßen Junckfrauen haben die ampel mit dem oll, das ist den rechten glauben, den got geschaffen vnd gemacht hat, in irn Hertzen. Dise haben gottes werck bey in vnd nit ain gediehten won, der den stich nit halten mag, so der tod in vnder die augen bläst. Dise seind erhart in gotlich zuesagung, vnd der gaist gottes wurcht grosse ding durch sy. Durch die ampel, scilicet außwendig ding vnd leyplich

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vbung. Aber die ampel mit sambt dem oll seind die in- wendigen reichtumb mit dem waren glauben. Dan so der glaub der art ist, das in got schaft vnd erweckt im Hertzen, so vertraut der mensch in Christum, ja ist auch also kreftig _ auf Christum gegrund, das er der sund, dem tod, der Hell, dem teufel vnd alln widersachern gottes den trutz beut, vnd das ist die art des rechten glaubens, welcher gar vngleich ist dem glauben der sophisten, Juden vnd Turcken, der allain felt mit dem hertzen auf ain ding, nimpt ym fur, glaubt, das dem oder disem also sey. Aber got hat mit solichem wan nichts zu schafen. Es ist menschenwerck, vnd ain solicher won kumbt von natur von dem freyen willen des menschen, das sie darnach sprechen: Ich glaub, das ain got sey, das Christus für mich gestorben sey. Vnd [ob]|schon andrer solichen glauben von got hat, so ist er doch nichts, all die weill kain öll da ist, die weill got nit das recht öll aingeist und gibt dem Hertzen seinen sun Jesum Christum gar vnd gantz aigen vnd was derselbig hat. Da kumbt her Wexel, -das Christus sieh vnd seine gueter dem glauben gibt vnd nimbt an sich das Hertz vnd was es auf im hat zu aigen. Was ist aber nun in Christo? ^ Vnsehuld, Fromkait, Ge- rechtigkait, Seligkait vnd alles guet. Jtem Christus hab vber- wunden die sund, also stat in dem, der fest glaubt vnd vertraut. Daher kumpt dan,.das vnnser ampel nit ausgeleseht werden, da wa wir mit vnnsern aigen wercken zu got wellen gen, wie schon sy auch mochten gleissen, das ewig leben kan - nit erlangt werden durch vnnser werg, wie guet sy seid, sunder allain dureh den glauben, das du sprichst: O Herr, wie woll ich nit wirdig bin ain augenpflek zu sehn deu himel, vermag auch nit mit meinen wereken mich zu erlosen von der Hel, yedoch hastu mir geben deinen sun Christum, der ist ‚kostlicher dan der Himel, auch stercker den die sund, der tod vnd die Hell. Sollichen glauben aber erweckt got in vns, aus dem volgen auch die werck, mit welchen wir vnnsern nechsten zu hilf kumen vnd dienen. So aber ainer in soliche werg wolt hofen vnd sein vertrauen darein setzen, wurd er verdampt, wen er geb die er nit got vnd dem glauben, den er erweckt vnd schaft. Solicher werg heiligen [sind] gar vill, die auch sich selbs.vnd ander leut verfuren mit den

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gueten wereken. Si sprechen gleich woll, vnnsere werg sein nichts, vnd doch darneben wurcken sy auff den freyen willen. Aber was gnad sey vnd glaub, wissen [sie] weniger dan ain gans vmb den psalter. Darumb huet euch vor dem gedichten glauben, wan der recht glaub ist nit ain werg des menschen. Darumb mag euch der gemacht glaub im tod den stich nit halten, er wirdt von der sund, von dem teufel vnd hellischen sehmertzen vberwunden vnd gar vmbgesturtzt. Der recht glaub ist ain gantz vertrauen im hertzen zu Christo. Vnd disen erweckt allain Christus. Wer den hat, der ist selig, wer den nit hat, ist verdampt. Solicher glaub kumbt auch nit aus aign be- raittung, sunder so man das wort gottes offnlich predigt, dan hebt sieh aufzusteigen ain solieher glaub vnd hofnung, ain soliche stareke zuuersicht in Christum.

Aber in Clostern vn Vniuersiteten haben wir bifher muessen horen vnd lernen, wie das Christus ain scharffer riehter sey, so er doch allain ain mitler zwischen got vnd den menschen, vnd also haben sy aufgericht Maria vnd vill ander heiligen und vill stift gemacht, hin vnd her lauffen vnd waltfarten. Christus nennt in Euangelio alle Christen zusamen ain braut vnd er ist der breitigam. Hie soll kain mittler sein. Was wer das fur ain ee, so ain mitt! person sich mußt zwischen der ee stellen vnd der braut bey irem breitigam etwas werben oder erlangen. Ain sehlecht liebe, ain paufellige ee, so .der breutigam seiner braut nit die schlussel vnd den gewalt vber wein, brot vnd was im Haus ist, geb. Also sollen wir hie wissen, das Christus vnser lieber gesponß ist und wir seind die braut. Da ist kain mittel von netten, sunder wir soiln selbs mit gantzer zuuer- sicht zu ym tretten, als ye ain liebe praut zu irem lieben gesponben Dan der christlich glaub pringt zuwegen, das Christus ist der breitigam, ich bin die gesponD. Es ist sein reichtumb, sein frumkait, gerechtigkait, reinigkait, weyshait, diemutig gedult vnd der gleichen al tugent vnd gnaden gotles. So nun diese ding meines breitigam sein, warlich so seind sy auch mein, als Paulus sprieht Ro. 8: So got vns seinen frid hat geben, wie hat er dan nit auch vns alle dise ding nit sambt im gegeben. Darumb mue$ es ain groß gewaltig ding vmb den glauben sein, das sollich guet mein

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aigen sein sollen vnd sein gerechtigkait mein aigen. So dan in todes neten mein sund herquellen, so hab ieh darwider die frumkait vnd gerechtigkait meines breitigams, die stet bei mir wider den teufel, der sich dan nicht versampt.

Es ist kain ander weg gein Himel, dan diser weg des glaubens, welicher gewis wirt durch das lauttere wort gottes, wie dan Paulus sagt Ro r: der glaub ist aus dem gehor. Derhalben erligt vnd verschwind der frey will vnd alle menschlicbe weißhait, gleich als der sehaum auf dem wasser. Aber der glaub, von got eingegossen, das ist das rechte óll.

Aus disem volgt weitter, das wir mugen hie wissen, was da sey die cristlich kirche. Man hat vns das schwert aus der hand genummen, ist wissenlich, vnd was der Babst vnd die Bischoff in irn Concilien haben beschlossen, hat alles muessen das Euangelium sein. Diß sein alle buecher vol decret, Decretal, Extravagant. ete. Des hat den teufel vill mue kost, ee er disen geistlichen stand hat auffgericht. Ach warlich ain arme kirch, die auff disen spitzigen huet- lin vnd braiten pfifferling stundt, auff diesen öll gotzen, die niehts kunnen, dan die leut sehmiren. Hie spricht Christus in Euan, Er sey der breitigam, die braut der cristglaubig mensch, vud dem mueß warhaftig also sein vnd nit ander. So nun der mensch ain gemahl Christi ist in der warheit, so ist er auch ain herscher vber den Babst, teufel und vber all disen gewalt, ja auch ein riehter dises gespenst, als Paulus, sagt: Du bist getauft; Darumb bistu auch geistlich vnd solt alle ding riehten dureh dis wort des Euang. und solt auch von nyemandt geurtailt werden. So nun der Babst mit seinem schwert kumbt vnd spricht: Ich will, das du mir - glauben gibst. Ich vnd das Concili haben das beschlossen. Nun ist mein glaub allain auff Christum vnd sein wort ge- grundt, nit auff den Babst oder Coneilien. Darumb soll ich auff dem Euangelium vestecklichen halten. Mein glaub. ist hie ain richter, das ich soll sprechen, die leer ist guet, aber die falsch und bof. "Vnd solichem vrtail ist auch vnder-: worffen der babst vnd all sein anhang, ja alle menschen auff erdtrich. Darumb liegen alle, die sprechen, das Judicium der geschrifft stee bey dem Babst. Ich sag also: wer den

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glauben hat, der ist ein geistlich mensch vnd vrtailt alle ding. Ja ain kind, das newn iar, hat den glauben vnd vrtailt nach dem Euangelium, dem ist der Babst schuldig gehorsam, ist er anders ain warer crist. Solichs sind auch schuldig alle hohe schuel. Ja sye sprechen: wie woll du heilig bist, so verstestu doch nit geschrifft nicht(!). Was ist das anders, ja du hast den glauben nit. Das reden die ver- zweyfelten Sophisten.

Nun so der Babst auch ein crist ist. Ainer stet gegen im auff vnd spricht: Ich bin ain Christ, darumb lieber brueder, solt du mich horen. So spricht der Babst auch des gleichen. Hor mich, ich bin auch ein Crist Wer wirt vns disen Krieg richten? Die heilig geschrift. Hie get man den rechten weg zu marckt. Da stost man den Sophisten ir maul zue: Papa, Papa, Concili, Concili, Patres, Patres, Hohe schuel, Hohe schuel. Was get vns das an, ain wort gottes ist mer, dan diser hauf mit aller seiner gewalt.

Aber hie erhebt sich dan der groß Zanck vnd hader in der Christenhait, gleich als in dem leib Rebecce (Genes. rr 5). Sprechen sy, man soll die leerer horen vnd was der Babst und Concilia beschließen. Si liegen als bueben vnd schelck. Der teufel sagt das. Got spricht Math. |11] xvij Hic est filius meus dilectus. |

Anch Joh. r: Oues mee vocem meam audient. Darumb mussen wir vns teglieh vben in der heiligen geschrift, damit vnd wie [wir] soliche menschengesetz vberwinden mogen mit dem Euangelium. Ob nun der Babst vnd Bischof kummen vnd halten mir das wort gottes fur: Bin ye ain Crist. Benedeyet sey, der da kumbt in namen des Herrn. Bringen sy aber mit yn ir Wullas vnd menschengesetz, so sprich ich: Ge hinder sieh teufel. Es stet geschriben: Dominum Deum solum adoraberis.. Der hat mir seinen frid gegeben. Ich darff sunst nichts vnd ieh bin gewislieh sein gesponf vnd er ist mein breitigam. Hie ist die cristlich kirch gegrund auff das Euangelium, den aueh die pforten der hell nit obliegen. |

Also secht ir nun, wie wir all gleich seind durch den aigenen glauben, der gibt vns Christum gar zu ainem breitigam vnd wir alle iu disem glauben seindt ain braud, ain christlich

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kirch dises gespond Jesu Christi. Christus vnd sein Euan- gelium ist elter dan die hohen schuel zu Pariß, der glaub ist stereker dan alle feind. Vnser ampel kan nyemantz aus- leschen. Darumb sech sich ain yeglicher fur, das er das öl, das ist den rechten vertrauen vnd glauben in Christum vnd die ampel, das ist den auswendigen dienst gegen deinen nechsten. In disen zwayen stet das gantze Christenliche leben. Glaube Got, hilf deinen nechsten. Das lernet das gantz £uangelium.

Das ist die sermon, die zu sand Michel gethan ist worden zu Erfordt auft den tag der ri tausend Junckfrauen vom glauben und wercken. D. M. Lutter xxij jar.

II. Kin unveröffentlichter Brief des Stadtrats von Altenburg an Luther vom 13. November 1542.

In einem Aktenbande des Städtischen Archivs zu Alten- burg, mit der Bezeichnung Cl. XII d, Nr. 1V und der Aufschrift: „Bestellung des Amts eines Pfarrers und Superintendenten betr.“ befindet sich als fol. 1. das Konzept zu einem Schreiben des Altenburger Rates, dessen Empfänger nicht genannt ist. Da es zudem in einer sehr schwer zu lesenden Hand- schrift geschrieben, ist es bisher übersehen worden. Denn das Schreiben erweist sich schon durch die Anrede und den Inhalt als ein Brief an Luther, dessen Antwort an den Stadtrat schon bekannt ist.

Corp. Ref. IV. 861. N. 2542. Anm. Luth. W. Erlang. Bd. 56. Luth. Brief, De Wette-Seidemann. VI. S. 322f. N. MMDLVVIII.

Der Brief des Rates enthält mancherlei Beschwerden über Spalatin, die hervorgerufen waren vor allem durch ein Schreiben Spalatins, das zahlreiche, zum Teil heftige Vor- würfe über Verhalten und Maßregeln des Stadtrats enthält. Es findet sich im genannten Archiv im Original unter Cl. XIV. 10. Nr. 26%, Spalatin hat übrigens davon gehört, daß bei Luther eine Beschwerde über ihn erhoben worden war, und hatte daraufhin bei ihm angefragt. Luther ant- wortete ihm ausweichend am 4. Januar 1543 (De Wette V. S. 527. Nr. MMCXVIII.

91 | 91 (Altenburg) 1542. Oetober 31.

Spalatin an den: Stadtrat zu Altenburg.

Häschr.: Orig. Ratsarchiv-zu Altenburg. Cl. XIV. 10. Nr. 26.".

Den Erbarn vnd Weisen allen dreyen Burgermeistern vnd allen dreyen Reten hie zu Aldenburg, meinen gunstigern Hern vnd freunden semptlichen.

Gottes Gnad vnd Frid durch Christum sampt willigen dienst zuuorn. Erbarn vnd weisen, gunstige hern vnd freunde. Euch thu ich meines Ampts und diensts notturft nach zu wissen, das ich etliche grosse Besehwerungen hab, die ir, ob Gott will, als die sich zu Gottes wort vnd für Christen, auch regenten bekennen, fürderlieh abwenden werdet, Gottes Zeorn nieht weiter auf vns zu laden. Denn wir sehen, wie schrecklieh sich alle sachen anlassen, das wir vns billieh alle mer besserten, denn wir thun, vnd nieht weniger die im regiment sitzen, denn die vntertanen.

Erstlich bin ich beschwert, das eur so wenig vnd so selden vnd etliche eure fürnemsten diener in vil Jaren nye zum hochwirdigen sacrament sind gangen und also nicht allein die göttliche Sacrament, sondern auch Gottes wort gäntzlich und hoffertiglich veracht. Denn was sind doch die gotliche saerament anders, denn Gottes väterliche tröstliche gnadengeschenke vnd stiftung, auf Gottes Wort gegründet.

Zum andern bin ich auch beschwert des groben peurischen schwelgens bis vmb Zwelf hor in der nacht auch an Sontag on alle straff vnd abschaffung.

Zum dritten beschwert mich, das man beuor in dyser ferlichen Zeit, darin sich vor andern wol geburt eingetzogener vnd züchtiger denn sonst zu leben, ein solch peurisch plecken, singen vnd ochsengeschrey bey nacht nieht abschafft, das doch sund vnd schand ist, das wir so vil Jare nicht mer aus dem lieben Evangelio gelernt haben, denn solch peurisch, sewisch grobheit. |

Zum Vierdten, So beschwert mich warlich auch ser die manchfeldig vngütlichkeit gegen den frembdling, vnangesehen, das Gott so oft in seinem lieben wort ernstlich befilt, gleich Recht dem frembdling vnd eynheymischen zugeen zu lassen. Da man auch ser neyn dafür sagen wolte, so ists doch oft

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so ser vor augen, das mans nicht verleucken kan. Auch vngeaehtet, das euer der merer teyl hie wider geboren noch ertzogen, sondern anderswo her kommen seyt.

Zum fünfften, Das ich mit warheit kan schreiben vnd sagen, das ich an dreyen Hochlöblichen Churfürsten u Sachßen hundertmal geduldig pfarrkinder vnd zuhórer gehabt hab, denn hie zu Aldenburg an euch, vnd das mir ir keyn nye keyn vnhübsch wort des gesetzwort vnd Cantzelstraf halben geredt oder sagen lassen, wenn auch die predigt nur ernstlich genug ist. Von denen billich ir vnd andere auch lernet, denn wer vnschuldig ist, darf sich der straf nicht an- nemen. Wer aber schuldig ist, bessert sich billieh. Aber hie will es leider nieht seyn. Sondern eur vil werden oft auf die Cantzelstraf so vngedultig, das es ie zu vil ist. Vn- bedacht, das ir mit Jederman in das liebe vater vnser gehort vnd teglich beten müsset: Vergib vns vnsere schulde. Denn so reyn ist vnser keyner nicht. Vber das, so faren vnd lüdern euer vil (die vnschuldige will ich nicht gemeynet haben) so weit herauf, das sie mich vnd die meinen so grüblieh anfeynden, das etliche Ratsherrn die Leute, so zu weilen aus notturft mit mir vnd den meinen handeln, frey herauss verreter schelten. Welchs je ein solche grobheit, vnhófliehkeit vnd voschicklickeit ist, dergleichen ich mein tag an keynem ort nye erfaren hab. Darumb auch beyde meiner lieben Hausfrau Lehenträger vnd andere mer schew worden. So hör ich auch, das euer vil sich so peurisch vnd vnfreundlich gegen Inen sollen halten, das wenn ir zum weyn, bir vnd auf dem marekt steet oder sitzt vnd solch eyner kompt, eur etliche vber Inen zischen als nichts von Inen zu reden.

Nu map thut Inen vnd mir vor Gott vnrecht. Denn ieh hab nye keins Verreters begert. So machet ir zwar eur Hendel nieht so subtil. Darumb bitt ich soleh vnbilligk vnd vnehristlieh sehelden, verdacht, Anfeyndung vnd verfolgung abzuschaffen, Wie ir als die Christen zu thun schultig seid.

Zum sechsten. So bin ich aueh beschwert, das ich in etzlichen sachen bey nechsten zweien Burgermeistern so geringen schutz gehabt hab vnd noch. Vnangesehen, das man die Burgerpflieht vnd vnglimpflich genug bey weilen sucht.

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Zum sibenten, das ich auf etzlich artickel laneksam antwort bekomm, Auf etzliche auch wol gar keyne. Schweige, was mir bey andern Regenten auch begegnet. E

So stockt die antwort, frembd Byer vnd weyn in meinem keller allein für mich zu gebrauchen, auch, wiewol solchs mein Gnedigster Herr der Churfürst zu Sachssen, vor zween Jaren einem erbarn Rat geschrieben hat, mir solchs nicht zu werent). Wie denn wol freilich der Burgermeister Alber, bei dess Regiment solchs gescheen, sich deß wol zu erinnern weiß. Ich auch solehs des vergangnen Jars, da ich fürhett, ein fasß mit most eynzulegen, vmb glimpfs willen dem Burger- meister Schützenmeister angezeigt habe.

Zum achten. Das Clemen Sehedrichen haus meiner behausung, auch den meinen vnd andern leuten vnd deren auf den winter, wenn es vil ein vnd auffarens hat, merck- lichen schaden thun kondt, wo es nicht zum fürderlichsten verhütt. Da auch der schaden erging, so würd ich Ihn .warlieh nich allein bey im, als dem armen, sondern auch bey den suchen, die nicht mit ernst die last bald abzutragen wircklich geschaft vnd auch'darob gehalten.

.Zum Neunden, kan ich auch, das man mich in die leute trage, als woll ich noch zwey byer vber die iiij hauss byer frey brawen, Welchs ich doch mein leben langk nicht in syn genommen, Sondern allein das pfarrbyer gemeint hab. Welchs auch, wie ir genugsam schriftlich gesehen, auch in andern Steten üblich vnd gar keyn neuerung ist. Jst vil, das man so vngeschwungen lügen thut erdencken vnd treiben, es thue wer da wolte.

Darumb bitt ich mit vleis, Gott zu eren vnd euch zu gelimpf in allen ob bemelten stücken gutwillig zuertzeigen, mich nicht zu vertziehen, auch den schaden von des Schederichs Haus zum fürderlichsten ernstlich zu verhüten. Das wirt eur eigen gelimpf sein. Wie es denn auch billieh geschiedt.

So bin iehs vber gótlich belonung treulich zuuerdienen willig.

Datum Dienstags nach Simonis vnd Jude. Anno dni ro rlij.

Georgius Spalatinus.

1) Unter 21. September 1540.

94 94 Altenburg 1542. November 13.

Stadtrat von Altenburg an Luther. -

Hdsehrift: Cone. Ratsarehiv zu Altenburg. Cl. XII. d. Nr. IV, . 1. Das Konzept trägt keine Adresse, ist zudem in sehr sehwer zu entziffernder Handschrift geschrieben.

Vnsere ganz willige dinste zuuorn. Ernwürdiger vnd Hoehgelarther her vnd vater Jn Christo, günstiger her Doctor. Aus dringklicher nott vnd Zu rettunge vnserer gewissen werden wir zum hochsten verursacht, rath vnd trost bey E. A. w. zu suchen, Ganez demütigklichen vnd vmb gottes willen vleyssigk bithende, vns domitte nicht zuuorlassen, sondern vns denselbigen treulich, wie wir denn eine ganeze tröstliche zuuorsicht zu E. A. w. haben, mittzuteylen, vnd wie woll wir es vil lieber vmbgehen wolten, Szo werden wir doch vnserer gewissen halben vnd domitte vnsere kirehe vnd gemeyne widderumb zu eyner verheizen eynickeit, fride vnd ruhe khomen möchte, solches zu thun, aus gezwungener nott vorursaeht, das wir tausentfaltigk lyber wolten vortragen haben, wans sein konde vnd gott gnedigen willen haben wolde vnd hat eben djiße gestalt, das sidder derzeidt, als ongeferlieh itze drey Jhar, do vnser prediger Magister Eberhardus brißger, deme gott zu heyl vnd trost vnserer kirehen vnd gemeyner gesamtheyt langk leben, auch seynen geyst vnd gnade vorleyhen wölle, seyn heylwertiges wort selligliehen zu leren vnd predigen, wie wir in reehter warheit, Do vil wirs vorstehen, bißher nicht anders vornhemen haben mögen, auff anschaffunge vnsers gnedigsten Hern, des Chur- fursten zu Sachen, erstlich gein Drefden, dornach gein Czeitz doselbst gotts wort außzubreyten, verordent worden. Dozumall auff emßigs anhalten vnd bitten viller guter hertzen In Rethen vnd derer von der gemeyn alhir wir bey hochge- daehtem vnserm gnedigsten Hern, auch desgleichen bey E. A. Ernwirden, dießen möglichen vleys angewandt, das gedaehter Magister Eberhardus von hochgemeltem vnserm gnedigsten Hern widderumb vnserer kirchen anheym ge- geben vnd audere an seyne statt, beyde gegen Drefden, auch gein Czeitz verordent werden solten. Sidder berurter zeidt eyniche predigt, so von vnĝerm pfarher Magistro

95 95.

Georgio Spalatino gescheen, verfeblet, das er nicht alleyne gröblich dieselbigen, so solchen vleys, wie gehöret, furgewandt, auff der Cantzel gerüret, Szondern auch endlich dohin geratten, das er sie alßo abegemalet, das es eyn kindt von r Jharen mereken vnd spuren möchte, wen er gemeynet, dieselbigen tolpel, ochßen, esel, knaben,... narren vnd entlich auch große, dicke, feyste, lange dybe gescholten vnd vfs ergste mit sehelten, schendten vnd schmeheworten aussgerichtet, [das] doch nur gar zouil vnd erbermlich, auch christlicher lyb, gedult vnd lindigkeit vnBers achtens nicht gemeß, Szondern gar zu vngeschickt vnd vber die schnure vnd regel christ- licher lyb vnd sanfftmut geschritten, das dadurch derselbigen personen hertzen, welches gott dem almechtigen vnd E. A. w. zum hochsten geclagt sey, alßo vorbittert, das sie seyn schelten, schenden vnd schmehen lenger nicht dulden noch hóren haben kónnen, sondern auch ganz ausser seyner predigt eyn zceidt langk geblyben vnd woll dieselbigen furgott vnd der gantzen weldt bey Iren guthen gewissen sich hören lassen, das sie des vngeachtet, so er bißher gethan, Ime vmb gottes willen gerne vorzeyhen woldten, wen nur mit Ime eyn auffhóren vnd nachlassen were. Wolten auch gern das hoehwürdige sacrament, wie sie denn zuuor gethan, vnd gottes wort nur zum trewlichsten bißher vnd noch nach Irem vormögen haben helffen fördern, entpfahen vnd sieh andern christgläubigen gemess erzeaigen vnd halten, Szo besorgen si doch, das, wenn sie gleich des willens gewest, Sey Ine doch vnsers pfarhers geschwynde schelden, schmehen vnd lestern eyngefallen, das, nachdeme keyn nachlassens bey Ime ist, er wurde dergleichen vngeberde mit schelden vben, do- mitte sie In Irem gewissen Bo vorletzet vnd betrubet möchten werden, das sie den leyb vnd blut Christi Inen zum gerichte vnd vorderben der sehlen genhomen möchten haben vnd alfo eyn zeidtlangk, wie solch sehymb, schelden vnd lestern ge- wehret, sich dorinnen enthalden.

Nu aber, gunstiger Her vnd vater, Nymbt er eyne andere weyD fur, one das, das noeh keyn auffhóren seins schmehens vnd schendens auf der Cantzel ist, schreybt er dreyen Rethen erstlichen vormeynte gebrechen die nicht wirdigk seit, das man Erbar bidderleuthe domitte belestigen vnd die zuuor-

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lessen berichten solde, vnd vnder andern, domitt er sich Ihe meynet an denen, do er seynen hass vnd widderradt auffgeworffen, zu rechnen, dießes Inhalts aynen artickel, wie E. A. w. wir zuuorleßen bithen, mitt vbergeschickt. Demenoch seindt wir darüber In vnsern gewissen als die armen vnuorstendigen vnd vngelerten Layen nicht wenig entsatzt, dieweyl vnser pfarher aus der fruchtbarn heyl- samen Artzney, dorzu eyn Itzlichs Christen herze vnd ge- muthe aus lust vnd lybe In entpfahen vnd einzunehmen solde vnsers ermessens vleyßiglich durch die selsorger vor- mahnet, gelocket vnd In aller gedult vnd sanftmut gereitzt vnd getriben werden, Szonderlich bey denen, die man gut- herzig weys vnd erkennet seyn, Nu erst vber alle vorertzelte schwynde hertigkeit seins manchfeldig getibten vnd beschenen schmehens vnd lesterns, dodurch er der menschen hertzen zum hochsten verletzt vnd vorbittert, nu auch eynen Zwangk- fall, nótigen vnd zwingen, zum vorderb der sehlen machen will vnd alsso bey vns darff stehen vnd machen, dieselbige widder Ir beschwerten vnd vnrubigen gewissen, die nymand den er selbst Inen gemacht, als regent dartzu zudringen vnd anzuhalten, Als wolde er sagen: So Irs nicht thuen werdet, Sollet Ir mich noch vill sehwinder vnd herter, dan bissher gescheen, spuren vnd vormereken. Nu haben [wir] diesse beysorge, das obwoll die leuthe eusserlich dartzu durch vns angehalten vnd gezwungen wurden, wie es vnser pfarher gerne sehen vnd haben wolde, das domitte den armen ge- wissen nieht geratten, sondern nichts anders denn In grunde eyn lauttere gleyBnerey vnd heuchley für gott den almechtigen sein vnd bleiben wurde, vnd wir zu der sehlen verderben vnd vordamnis domitte nur zum hochsten fordern wurden. Jst derwegen vnser demutigklich bithe, vns hirjn E. A. w. trewen Rath mittheyln vnd zu rettung vnsrer vnd derselbige leuthe, die es angehet vnd betrifft, gewissen freundlich rathen, was vns als regenten hierinen zuerzeygen geburen wil vnd auch doruber auf die wege helffen trachten, das doch solche schwindigkeit vnd gefasster hass vnd widderwille, so es gothe gefelligk, dermaleyns auffhören möchte. Seindt vber göttliche belohnunge wir in aller demutt vmb E. A. w.

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zuuordienen allezeidt gantz willig vnd geflyssen. Datum montags nach martini. A. dm. ete. xlijter-

Anmerkung: Luther antwortet dem Rat unter dem 20. November 1542 (bei De Wette-Seidemann VI. S. 323): Sehr ungern hab ich vernommen eure Beschwerung wider Magister Spalatino und dass er mit euch so in unfreund- lichem Wesen stehen soll. Aber ich bitte euch ganz freund- lich, wollet um Christus willen Geduld haben, bis ich mit ihm zu reden kommen kann, welchs ich acht nicht lang soll verschoben werden. Wollet uns indess helfen tragen das Kreuz, als des wir wahrlich uber alle maass viel tragen, kriegen und arbeiten müssen in allerley, schier aller Welt Sachen. So habt ibr zu bedencken, dass solchen alten Diener der Kurfürsten zu Sachsen und numehr einen ver- lebeten Mann nicht mit scharfen Schriften zu übereilen uns gebühren will, zu verhtüten weiter Unglimpf und Unruh. So ist der Artikel, in dem Zeddel angezeiget, mit solchen Worten gestellet, dass ers leicht mag dahin deuten, als wäre es nicht ein Zwangsal. Ich will aber dazu thun und, so es noth sein wird, zwischen euch handeln, habt ein kleine Zeit Geduld. Hiemit Gott befohlen. Amen. Montags nach

Elisabeth 1542. | Martinus Luther. D.

III.

Eine unbekannte Lutherhandschrift betr. Stipendien für Wittenberger Studenten der Theologie und Medizin.

In dem Aktenheft des Regierungsarchivs zu Altenburg Cl. XI Ba. N. 44b, das Akten des Georgenstifts zu Altenburg enthält, befindet sich unter Fol. 16 eine Reihe von Vor- schlägen des Rektors Georg Major an den Kurfürsten Johann Friedrich für Stipendien an Wittenberger Studenten. Neben und unter dem Verzeichnis, das die Namen der Empfänger und die Beträge enthält, die sie empfangen sollen, finden sich persönliche Bemerkungen, Empfehlungen und Vorschläge Luthers. Alles aber ist Luthers nicht zu verkennende eigene Handschrift. Georg Major war nach dem Album Acad. Viteb. ed. Förstemann Rektor im Wintersemester 1540/41.

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 1/2. 7

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Verzeichent person, so ynn Theologia S[tipendia!)] empfahen mugen, welche der Reetor Georg Maior genennet.

M. Luth. !rrr fl. Magister Johannes Stoltz?), Sattlers Iste est excel- Son von Wittenberg. lens ingenio et| rr fl. Leonhardus Baier. eloquio, prosa| rr fl. Henricus Martin °). et versis, der| r fl. Blasius Schenck von Ronnenberg‘). nünmehr zu| rr fl. Andres Hecker von Remhilt?). brauchen ist,| rr fl. Alexius von Colditz®). dignus magna| rr fl. Jacobus Froben von Ilmen’). conditione. Sed | viij fl. Bartholomeus Niemeck von Wittenberg. pauper, ante| rr fl. Caspar Rot von Nordlingen*). biennium Insti- | ro fl. Leonhardus Liesch von Nordlingen?). tutor Hertzogs| x fl. Jacobus polman von Wittenberg 1°). Augusti zu| ro fl. Johannes Oberndorffer, ein Bayer!!) Dresen. rr fl. Cristopforus Esthman von Vlsen'!*?. Sed abjectus. | , In Medicina. | 40 fl. Valerius Cordus aus Hessen '?), welcher schon ynn der medicina geschickt vltra modum et etatis.

M. Luth. Hie mag m. gn. Herr bedencken, ob dieser Valerius ym Lande zu behalten sey, denn man stehet ym nach, die yhm anbieten solden. Er wolt wol liber hir bleiben. Es wil ein sonder trefflieber man werden, der sichs mit ernst an nimpt.

Verzeiehend person Mart. Luther.

rrr fl. Caspar Bomershaym von Luttich, aus dem Cartuser- kloster zu Meintz wunderlich erloset, vns vom pfarr- her zu Wormbs comendirt. Auff ein Jar. Er siehet mich recht an vnd geschickt. |

t) Lücke. 3) Alb. Viteb, S. 152. W.-S. 1583- 84. . 3) ib. S. 172. S.S,1538. 4) ib. S. 184. S.-S. 1540. 5) ib. 8.176. W.-S. 1538/39, . 6) Chrosner? ?)ib. S.179. S.-S. 1540. 8) ib. S. 168. W.-S. 1537/38“ ?) Alb. S. 181. S.-S. 1540. 10) S. 167. W.-S. 1537—38. 21) Album S. 166. S.-S. 1537. 12) ib. S. 181; S.-S. 1540. !*) Alb. Viteb. S. 178, W.-S. 1539/40. Matrikel d. Univ. Leipzig I. S. 612. Allgem, Deutsche Biographie Bd. IV S. 479.

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gro fl. .: Schulze von Leysnig ein stipendium.

v fl. auff drey iar zur steur Adam Hiltebrand, des pfarr- hers son von Hergerstorf. Den hab ich selbs Exa- minirt,

r fl. N. Schefer, des predigers zu Pretyn son, Ein feiner Knab, auff drey iar.

rr fl. N. vom Heynchen.

IV. Eigenhündige Bemerkungen Luthers zur Verteilung

vacanter Stipendien aus erledigten geistlichen Lehen in Altenburg, Eisenach und Coburg.

In einem Aktenband des Altenburger Städtischen Archivs (Cl. XIL p. N. 32) „Vortzaichnus der Thumereien, vicarien, Altarien vnd obedientz In Sandt Georgen Stieft vfm Schlos zu Aldenburg, damit etzliche vf Ir leben lang zum teil zu furderung Ires studien vnd vnderhaltung begnadet sein worden“, dem aber noch ein Verzeichnis der Kanonikate und sonstiger Lehen in Gotha, Eisenach, Colditz, Oberweimar,. Hardisleben, Jena, Wartburg, Eilenburg, Heusdorf, Wittenberg, Belzig, Niemeck und Coburg beigefügt ist, findet sich auf Bl. 14 ein Verzeichnis der z. Z. vakanten Lehen, die bisher zu Stipendien verwendet worden waren mit Vorschlägen zu: weiterer Verwendung von Luthers eigener Hand. Das Verzeichnis ist aufgestellt im Jahre 1537, wie sich aus dem Inhalt ergibt. |

Vaeatura Stipendia.

Jos. Aldenburg. 1. Festo Pentecostes anno Dni. 1538 vaca-. Canonieat. bit Stipendium Coldieii!) 50 aureorum, quod tam diu heredibus ipsius concessum |

fuit.

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1) Es ist das Kanonikat des M, Alexius Crosner von Colditz, das seit 1535 auf drei Jahre zum Teil an Hans von Rostock, zum Teil an Crosners Kinder verliehen war, nach demselben Aktenstück.

Px: (C

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Landa. Eisnach. 2. Festo Michaelis hoc anno 37 vacabit sti- vicaria. pendium Jo. Tirolosphi !).

Isnach. Vicar. 3. Eodem tempore vacabit stipendium ibidem

Concessum filio Joannis Petri studentis Wittenb.?). Georgii P.

liechtenbgers,.

Isnach. Vicaria. 4. Proximo festo Natiuitatis Christi anno eto. 38 vaeabit stipendium Friderici Lagi Creutzbergensis 7). 5. Stipendium dimidium Zur Claußen zu Coburg gehorig mortuo sacerdote vacat‘). 6. Stipendium, quod habuit filius Quaradini auffm Schneberg vacabit post annum’).

1. Filius Valent. Landa.

2. Josephus.

3. Filius Michael. Vng.

4. Filius des preyBen.

5. Alter Schosser zu Weimar.

1) Es war die Vikarei Heinrich Sebers in Eisenach, die seit 1534 auf drei Jahre an Johann Tyrolf (über ihn s. Album Viteb. S. 147 W.-S. 1533/34) verliehen war. Sie wurde 1538 auf drei Jahre Valten Landauers Sohn verschrieben, vielleicht dem Wencelaus Landaw de porn, Album Vit, S. 151.

*) Die Vikarei Valten Morichs in Eisenach; sie war 1534 einem Knaben Johann Petrus auf drei Jahre verschrieben worden (nach dem- selben Aktenstück).

3) Desgl. Die Vikarei Andreas Ortolfs; sie war 1535 Friedrich Hasen zu Creuzburg auf drei Jahre verschrieben.

4) Desgl. „Coburg von der Clausen doselbst vfm Schlos.^ Ist des Rauschners witwe die helft vf sechs jhar vorschrieben 1533. Die vbermaß einem priester Blasius Stockel gnant vf II jhar. Hat sich geendet. [Seint weiter Johan Pfister zu Cobnrg vf III jhar vor- schrieben worden. Actum torgau. Sontags nach Allerheiligen 1537,

5) Desgl. Die Vikarei Clemens Tielmanns im Georgenstift zu Altenburg. „Ist des waradins Son vfın Schneberg noch vf ein jhar vorschrieben.^ Actum Wittenberg Dinstags am tag Dionysii 1537. Ist Michel Vngers Son zu Torgau vf III Jhar vorschrieben, Erhard; 1538. Ein „Michael Vngar Strigoniensii“ findet sich im Album Viteb. 8.152. W.-S. 1533/34. -

Mitteilungen.

Aus Zeitschriften’).

Allgemeines. In den D. Geschichtsbl. XIX, S. 179 bis 193 kommt H. Werner auf die von ihm als aus den Beschwerden des Landauer Rittertages von 1522 entstanden nachgewiesene sog. Reformation Kaiser Friedrichs III zurück (vgl. ds. Ztschr. Jahrg. 7 S. 95f.), um einige neuere Zeugnisse und Funde beizubringen, die seinen Nachweis bekräftigen.

Über „Reformation und deutschen Idealis- mus“ spricht Joh. Wendland in Studien zur syste- matischen Theologie, Th. v. Haering zum 70. Geburtstag... dargebracht S. 226—237. Beide haben, darauf laufen Ws Darlegungen hinaus, denselben Ausgangspunkt, die mit dem Wesen des Menschen gegebene sittlich-religiöse Erkenntnis. Während aber der Idealismus den Wesensbestand des ganzen Menschen von dieser sittlich-religiösen Anlage aus zu er- fassen sucht, zeigt die Reformation den Weg, wie diese, von ihren Hemmungen befreit, zur gottgewollten Durchführung kommen kann, wobei der Nachdruck nicht auf diese Anlage, sondern auf die Macht der Sünde und die Erlösung durch Christus fällt. (SA. Tübingen, J. C. B. Mohr, 1918, M. 1.—.)

In Preuß. Jahrbb. Bd. 172 S. 153—171 erörtert H. Man- deldie geistesgeschichtlicheStellungder Ref. Er kommt zu dem Ergebnis, daß durch die Ref. die Religion von der Philosophie. gelöst und als eine, ja die normative Bestimmtheit des persönlichen Lebens, die sich sittlich in der Erfahrungswelt ausweist, auf eigene Füße gestellt wird. Mit ihrem Religions- und Gottesbegriff hat die Reformation

1) Die Schriftleitung ersucht die Herren Verfasser höflichst um Zusendung einschlägiger Zeitschriftenaufsätze zur Anzeige an dieser Stelle.

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das geschichtliche Christentum erst zu einer psychologisch verständlichen Religion auszumünzen verstanden.

Nach H. Scholz, Die Ref. und der deutsche Geist (Preuß. Jahrbb. 170, S. 1—25) ist die Einwirkung von Luthers Persönlichkeit auf die Struktur des deutschen Geistes so stark gewesen, daß wir selbst gewisse Erscheinungen’ die als Schwächen gedeutet werden können, als eigentümlich deutsch empfinden, so den unpolitischen Charakter des deut- schen Protestantismus und das deutsche Landeskirchentum. Die Reformation ist darum aber nicht weniger groß, weil es nicht nur Kräfte sind, sondern auch Schwächen, in denen sie uns als Schöpfung und Ausdruck des deutschen Geistes entgegentritt.

In „Deutsch-Evangelisch“ Jahrg. 1918, S. 8—23 und 57—63 verfolgt C. Mirbt den Einheitsgedanken in der Geschichte des Protestantismus, d. h. die Be- mühungen, die innerhalb des Protestantismus bestehende Trennung zu überwinden, von der Reformationszeit bis zur Gegenwart.

Den „Anteil des deutschen Bürgertums an der Ref.“ sowohl in ‚den Zeiten, in denen die neuen Gedanken in der Seele des deutschen Volkes Einlaß begehrten, als auch da, wo die Lehre des Evangeliums nur noch durch Leiden und Dulden zu retten war, schildert Chr. Bürck- stümmer in Nkirchl. Ztsch. 28, S. 673—691 und S. 741 bis 758. = Über die Anfangsperiode der Ref. in Sleidans Kom- mentarien handelt P. Kalkoff in ZG Oberrh. NF 32, S. 297—329, 414 —467. Seine Untersuchung ergibt Ab- häugigkeit Sleidans von den beiden ersten Bänden der Wittenberger Lutherausgabe. Bei der Behandlung der Dar- stellung des Wormser Reichstags bei Sleidan weist K. im besonderen auf die antirömische Haltung hin, die Hermann von Köln schon damals gezeigt hat; ein eigener Exkurs be- handelt Hermanns Gravamina vom 12. April 1521.

Ueber den „Regenbogen“ am Tage der Schlacht von Franekenhausen (15. Mai 1525), d. h. einen sog. Hof um die Sonne, spricht R. Jordan (f) in ThSächs. Z. f. G. u. K. VI, 2, S. 189—191. | | |

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N. Hilling bringt seine dem Rota-Archiv zu Rom. entnommenen. Mitteilungen über die Römischen Rota- prozesse aus den Sächsischen Bistümern von 1464—1513 (vgl. ds. Zeitschr. Jahrg. 13, S. 304) in A. f. kath. KR. 96 (4. Folge 4. Bd), S. 3—27, 193—202, 384—407 zu Ende. Er behandelt in diesen Abschnitten als letztes der betr. Bis- tümer die Diözese Minden. Es folgen noch eine Übersicht - über die Prozeßgegenstände und die Prozeßparteien und ein Verzeiehnis der in den ProzeDakten genannten Personen.

In seiner bekannten Art, die es meisterhaft versteht, auch unscheinbaren Bausteinen einen Platz in dem Aufbau der Vergangenheit anzuweisen und zu sichern, steuert P. Kalkoff kleine Beiträge zur Geschichte Hadrians VI. [so, nicht Adrian, will K. den Namen des Papstes geschrieben wissen] als Ergänzungen zu Pastors Darstellung bei. Sie betreffen die Wahl des Papstes, die Seefahrt, das unechte Breve an Friedrich den Weisen gegen Luther, das Breve. zum Schutz der Dominikaner gegen Hutten (30. Nov. 1522), das Breve an die Universität Köln (1. Dez. 1522), endlich die Mitarbeiter des Papstes. Histor. Jahrb. 39, S. 31—72.

Die Literatur über das Konzil zu Trient würdigt in unterrichtender Weise G. Wolf in D. Geschichtsbll. Bd. 18, S. 227—261 (bis 1800) und Bd. 19, S. 145 182 (seit 1800).

Luther und sein Werk. Eine größere Anzahl von Beitráren zur Würdigung Luthers nach den verschiedensten Seiten hin bringt der „Lutherjahrgang“ (28) der N. kirehl. Z., nämlich S. 126—147 J. Schlüter, Luthers Kampf gegen den Kapitalismus; S. 359—372 Molwitz, Lutbers Lehre von der Kindertaufe; S.469—479 H.Preuß, Der Trommler- rhythmus in Luthers Fester Burg; S. 495—529 H. Hoppe, Die religiöse Grunderkenntnis Luthers und ihre Bedeutung für Glauben und Leben der Gegenwart; S. 530—555 J. Meyer, Die Doppelgestalt des 1. Artikels bei L.; S. 557 bis 603 Grohmann, Der Subjektivismus in Paul Gerhardts und Luthers Liedern; S. 759—783 Frenzel, Luthers Rat- schläge zur kirchlichen Erziehung der Jugend; S.831—851 Th. Kaftan, Die religiöse Grunderkenntnis Luthers in der Praxis der Kirche; S. 852—867 Lauerer, Unsere Freude am Luthertum; S.868—898 Jehle, Luther und die Musik.

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Auch im 29. Jahrg. der Nkirchl. Z. (1918) steht Luther voran. Hier handelt S. 22— 58, 83—104 Kinast über Luther als Meister deutscher Prosa; S. 369—371, 496 506, 536—551 gibt O. Brenner sehr wertvolle Beiträge zur Gesch. von Luthers Bibelübersetzung (1. die Ausgabe von Bindseil und Niemeyer 1845 1855; 2. die „Originalausgaben“ der Bibelübersetzung; 3. ein verlorener Bibeldruck; 4. die Reihenfolge der Bibeldrucke); S. 415—429 bespricht K. Knoke das ,Achtliederbuch^ vom Jahre 1523 in seiner ältesten Gestalt und seinen Wandlungen bis 1525; S. 430 bis 457 erörtert Joh. Haußleiter in Ergänzung früherer Arbeiten (s. ds. Ztsch. Jahrg. 14, S. 313) Luthers Koburger Trostsprüche in Aurifabers Trostheft für den gefangenen Kurf. Johann Friedrich von Sachsen (Frühjahr 1549); S. 518 bis 535 würdigt W. Engelhardt Luther als Lehrer; S. 553-589 schildert E. Körner Luther im Urteil seines Schülers Erasmus Alber; endlich S. 590—602 spricht Stein- lein über Luthers Stimme und sein Verständnis für die Stimme.

Aus Jahrgang 56 (1917). der Allg. Ev.-luth. Kirchen- zeitung seien folgende Aufsätze zum Reformationsjubiläum und zumal über Luther aufgeführt: Sp. 75—80, 98 —104 G. Bossert, Warum war eine Reformation vor 400 Jahren notwendig? Sp. 194—198, 218—225 Risch, Luther der Bibelübersetzer. Sp. 243—248, 266—270, 290—293, 316 bis 320 W. Walther, Luthers Stellung zur heil. Schrift. Sp. 555—558, 579—583, 602—604 Kreutzer, Luther der Prediger. Sp. 629—633, 651—656, 674—679, 701—706 P. Althaus, Luther als der Vater des evangelischen Kirchenliedes. Sp. 773—777, 798—801, 812 f. Bach- mann, Feinheiten und Tiefen im kleinen. Katechismus. Sp. 8351, 850—853, 874—879, 898—901 W. Walther, Luther der Prophet der evangelischen Christenheit auch für die Gegenwart. Sp. 922—925, 946—950 Fr. Hashagen, Luther und die Taufe. Sp. 1069-1071 N.Bonwetsch Luthers Sermon vom Sakrament der Buße (1519). Sp. 1107 bis 1112 Rohde (Upsala), Die Bedeutung der Reformation für Schweden. Sp. 1154—1162 W. Walther, Luthers Anteil an dem Siege der neuen Weltanschauung.

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Der Jahrgang des Reformationsjubiláums 1917 von M. Schians „Deutsch-Evangelisch“, den ein Rückblick Horst Stephans auf das evangelische Jubelfest in der Vergangen- heit (S. 2—12) eröffnet, feiert Luther und sein Werk in den Aufsätzen von W. Jannasch, Luther und die Türken (S. 13—21); Martin Schulze, Die Bedeutung der lutheri- . schen Ref. (S. 193—202; Rede beim Krönungsfest der Uni- versität Königsberg); K. Holl, Luther als Erneuerer des christlichen Gemeinschaftsgedankens (S. 241—246); Th. Haering, Luther als Prophet der ,Heiligung dureh den Glauben“ (S. 289—291); Ferd. Kattenbusch, Zur Frage nach der Bedeutung der Reformation (S. 337—344); R. Honigberger, Die Reformation und die Rumänen (S. 344 bis 358); E. W. Mayer, Luther und die Kultur (S. 385—388); M. Sehian, Was ist uns Luther? (S. 433—437).

E. Troeltsch, Lutherund der Protestantis- mus (in Die Neue Rundschau, 28. Jahrg. der freien Bühne, 1917, Bd. 2, S. 1297 —1325) betrachtet die Reformation und den Protestantismus als eine großartige und wichtige Über- - gangserscheinung, nicht in dem Sinne, wie alle geschicht- lichen Schöpfungen aufblühen und abwelken und neuen Platz «machen, sondern in dem Sinne, daß ihr ganzes inneres Wesen sich aus dieser Zwischenstellung erklärt und das Alte und Neue eigentümlich und unwiederholbar verbunden in sich trägt.

In einem leider unvollendet gebliebenen Aufsatz „Luthers weltgeschichtl. Stellung“ bekämpft M. Lenz die Auffassung Troeltsch, der Luther und den älteren Pro- testantismus dem Mittelalter zuweist. Preuß. Jahrb. 170, S. 165—189.

Nacb E. Dryander, Luther der deutsche Prophet (in D. Revue, 42. Jahrg., Bd. 3, S. 50—62) stellt Luther nicht eine besondere Ausprägung der Lebensmächte dar, die das Zeitalter der Renaissance charakterisieren, einen ethischen Wegweiser, sondern er ist der religióse Genius, der eine neue Religion, eine neue Ethik, eine neue Welt- anschauung und damit ein neues Zeitalter erschlossen bat.

„Martin Lutbers Tisehreden (1531—1546) in der Weimarer kritischen Gesamtausgabe“ würdigt J. Hauß-

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leiks in Jordans Theol. Literaturberieht 1917, No. 10/11, S. 241—249. Er zeigt, worin der eigentümliche Wert der neuen Ausgabe. E. Krokers besteht und hebt aus der Fülle der darin behandelten Probleme einige bezeichnende Mo- mente heraus. |j

Aus M. Funk, Der kleine Katechismus Luthers in Lübeck (in Mitt. d. V. f. Lüb. G. u. A. Heft 13, No. 5, Nov. .1917, S. 69—77) entnehmen wir, daß der früheste Lübecker Druck des Werkes erst 1627, der erste offizielle Druck in der Hansestadt erst 1702 veranstaltet ward.

Der berühmte Lutherbrief an Erzbisehof Albrecht von Mainz vom Tage des Thesenanschlags war bisher hsl. nur in einer naeh dem Original gefertigten vidimierten Abschrift in Weimar bekannt. Das Original ist Ende des 17. Jahrh. in den Papieren des verstorbenen Superintendenten in Oesel, Theodor oder Dietrich Schultz, aufgefunden und dem Stock- holmer Reichsarchiv überwiesen worden. Das Nähere über diesen, in den Hauptzügen schon bekannten, Sachverhalt legt : Ernst Hj. J. Lundström in Kyrkohistorisk Ársskrift 1917, S. XXIX—XXXIV dar, indem er besonders die Originalität des Stockholmer: Briefes betont. Gleichzeitig faksimiliert er diesen und gibt den Urtext und eine schwedische Über- setzung. Dem Text bei Enders I No. 48 gegenüber bietet das Original eine Reihe von Verbesserungen im einzelnen;

in mehreren Fällen hat Lundstróm jedoch seinen Text ver-

lesen und das richtige findet sich bei Enders. Am gleichen Orte, S. IX—XXVIII, veröffentlicht Hjalmar Holmquist einen Vortrag zum Reformationsjubiläum.. (Den 31. Oktober 1517. Föredrag till fyrahundraärsminnet.)

In der Abhandlung A. Freitags „Entwicklung und Katastrophe Martin Luthers“, die von den durch H. Degering veröffentlichten Briefen „aus Luthers Frühzeit“ ausgeht, steht die Mönchwerdung Luthers im Mittel- punkt. Nach Freitag stand Luther als Insasse der nach klösterlichen Formen eingerichteten Burse zur Himmelspforte, als er das Mönchsgelübde aussprach, seit Jahren „in einer Art Vorhof des Klosters“; von den Vorlesungen her war ihm ferner die Überzeugung geläufig, daß Gott in außergewöhn- lichen Naturerscheinungen die Menschen besonders rufe. „So

—— ada E Jae P

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sprang ihm (unter den bekannten Umständen) das Gelübde von den Lippen.“ Histor. Zeitschr. 119 (3. Folge 23), S. 247 bis 282. |

Derselbe verfolgt in bestándiger Auseinandersetzung mit Scheels Luther und unter Verwertung der von Degering verüffentliehten Briefe ,Luthers Werdegang nach den neuesten Forschungen“. Nach Freitag war „Luthers Tat und Größe nicht, naeh dem gnädigen Gott zu fragen, sondern den sehrankenlos gnädigen Gott innerlichst durch viel Schmerzen zu erleben und kühn vor alle Welt hinzustellen.* Die Zeit* der inneren Entscheidung L.s fällt nach F. mit der Zeit der Psalmenvorlesung (1513 1516) zusammen. ZVKG. Prov. Sachsen 15, S. 1—35. |

In dem Aufsatz: Luther und Lang, Skizze der Lebensfreundschaft zweier Erfurter Augustiner-Eremiten, ver- folgt P. Bertram hauptsächlich auf Grund der Briefe die. denkwürdigen und wichtigen, fast ein halbes Jahrhundert währenden Beziehungen, die die beiden Ordens- und Studien- genossen miteinander verbanden. ZVKG. Prov. Sachsen 14, 2, S. 129—161.

O. Günther, Die Drucker von Luthers Ablaß- thesen 1517, weist als Drucker der Drucke B und C der Weimarer Ausgabe Jakob Thanner Herbipolensis in Leipzig (der also, und nieht Lotter, der älteste Lutherdrucker in L. wäre) und Adam Petri.in Basel nach. Z. f. Bücherfreunde NF. IX, 2, S. 259—261, mit 2 Abbildungen.

Ebenda, S. 201—208, stellt K.Schottenloher die bekannt gewordenen 19 Drucke der päpstlichen Bann- androhungsbulle gegen Luther (Exsurge domine) zu- sammen uud bespricht die druckgeschichtlichen Schicksale des Erlasses; beigegeben sind 11 Abbildungen. |

Im Nachwort zu N. . Müllers Arbeit, Die Witten- berger Beutelordnung von 1521 usw. (s. ds. Zeit- schrift 13, S. 309) führt K. Pallas gegen N. Müller die Beteiligung Luthers an der Entstehung der Beutel- ordnung darauf zurück, daß der vom Magistrat gefertigte Entwurf der Ordnung von ihm begutachtet worden sei, nicht aber letztere ihn zum Verfasser habe. Wohl aber könnte nach P. eine erste, primitive Form des Beutels auf direkte

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Veranlassung Luthers ins Leben gerufen worden sein. ZKG. Prov. Sachsen 13, S.1—12.

Luthers „Pecca fortiter“ in dem Wartburgbrief an Melanchthon vom 1. August 1521 versteht F.Kattenbusch (der dieser Wendung in „Studien zur systemat. Theologie, Th. v. Haering zum 70. Geburtstag... dargebraeht", S. 50 —75 eine eigene Abhandlung widmet) dahin: Gott wolle lieber, daB der Mensch sich tatsüchlich verfehle als auf seine sitt- liche Freiheit verzichte und in Bangigkeit um seine Gnade sich in eine ,Gesetzliehkeit^ verfange, die ihn letzlieh sitt- lich sicher untüchtig mache. Herangezogene Parallel- äußerungen Luthers stützen diese Auslegung. Ein Anhang behandelt die Schriften des Dominikaners Konrad Köllin gegen Luthers Auslegung von 1. Kor. 7 (SA. Tübingen, J. C. B. Mohr 1918, M. 1,60).

In ansprechender Form ergeht sich Lembert über „Luthers Fehler“. Er betrachtet als solche seine Heftig- keit, wie sie sich besonders in der Derbheit des schriftlichen Ausdrucks geltend machte, seinen Teufelsaberglauben, auch die Ungerechtigkeit, kraft der er noch im Alter über das Papsttum in Bausch und Bogen aburteilte. Ohne diese Fehler zu beschönigen, zeigt Verf., daß sie die eines Menschen seiner Zeit, seiner Herkunft und seines Temperaments waren, und betont das kernhaft Deutsche des Wesens Luthers. 19 S., S. A. aus Jahrb. f. d. ev.-luth. Landeskirche Bayerns XVI] (1917). München, Müller & Fröhlich. 0,60 M.

E. Barnikol, Luther in Magdeburg und die dortige Brüderschule (Theol. Arbeiten aus dem Rhein. wissensch. Predigerverein NF. Heft 17, S. 1—62) bemüht sich, indem er auf Luthers Ausdruck in dem bekannten Briefe von 1522, er sei „zu. den Nullbrüdern (deren Gleichsetzung mit den Brüdern vom gemeinsamen Leben wohl als erwiesen gelten darf) in die Schule gegangen“, fußt, einen Schulbetrieb bei den Brüdern nachzuweisen, ohne doch zu zwingenden Schlüssen zu gelangen. Einleuchtender erscheint B.'s Ver- mutang, daB L. in Magdeburg bei dem im gleichen Briefe erwähnten D. Paulus Moßhauer gewohnt habe, freilich wissen wir nicht, wo dieser seine Behausung gehabt hat. Großes Gewicht legt B. auf Luthers Begegnung mit dem Mönch

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Ludwig von Anhalt während des Magdeburger Jahres: er nimmt an, daß der damals erhaltene Eindruck bei dem Klostergelübde Luthers zehn Jahre später nachgewirkt habe.

In Z. f. Bücherfreunde NF. IX, 2, S. 175—178 veröffent- licht A. Schnizlein ein Lutherbild, das sich in der sog. Konsistorialbibliothek zu Rotenburg a. T. in die Sleidan- Ausgabe von 1555 eingeklebt gefunden hat. Es scheint etwa der Mitte des 16. Jahrh. anzugehören und gehört wohl zu den mannigfach vorkommenden weitergebildeten und dabei stets geringwertiger werdenden Nachbildungen Cranachscher Vorbilder. |

Drei Briefe aus Luthers Verwandtschaft, näm- lich zwei seines Vetters Mathias Luther, Syndikus zu Nord- hausen, Freundes Melanchthons, und seines Ururenkels Joh. Martin Luther (11669) veröffentlicht aus der Bibl. in Gotha und dem HStA. in Dresden Th. Wotschke in ZVKG. Prov. Sachsen 14, 2, S. 125—128. |

Persönliches. In einem ehemals in der Bibliothek K. Knaakes befindlichen. Sammelbande von Reformations- schriften finden sich Randbemerkungen von der Hand des Conrad Cordatus, die, soweit sie neues Licht auf dessen Leben fallen lassen, der gegenwärtige Besitzer der Hs, Julius Müller, in ZVKG. Prov. Sachsen 14, 2, S. 111—119 mitteilt. | | |

Auf einen schlesischen Gegner der Reformation, D. Kaspar Deichsel aus Lüben, 11599 als Domherr in MeiBen, weist R. Klose im Corr. Bl. V. f. Gesch. der ev. Kirche Sehlesiens XV,2, S. 245 —247 kurz hin.

Über die Bemühungen Geilers von Kaysersberg um die Hebung der Klosterzucht im S. Magdalenenkloster zu Straßburg handelt L. Pfleger im Straßb. Diözesanbl. 37, S. 24—31, 56—63 unter Mitteilung von Predigtproben G.s.

In seinem Aufsatz über „Hedio und Geldenhauer (Noviomagus) als Chronisten* gibt P.Kalkoff Fingerzeige für die Beurteilung der historiographischen Bemühungen Hedios und die kritische Bewertung seiner Fortsetzung der sog. Ursperger Chronik, die ihre wertvollsten Nachrichten den Kollektaneen Geldenhauers entlehnt. ZG. Oberrh. NF. 28, S. 348—362,

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Einen Ausschnitt aus der zielbewußten und klugen landesherrlichen Kirehenpolitik, die Graf Wilhelm IV. von Henneberg schon vor dem Auftreten Luthers und dann bis zu seinem 1543 erfolgten AnsehluB an die Reformation getrieben hat, gibt W. Dersch's Aufsatz: „Graf Wilhelm IV. von Henneberg und der Kirehsatz in Heinrichs bei Suhl* in ZVKG. Prov. Sachsen 14,2, S. 93— 110. |

Über Bildnisse des Grafen Sigmund von Hohenlohe, der als Dekan des Domkapitels in Straßburg an den An- fängen der dortigen Ref. beteiligt war, spricht J. Fieker im ZG. Oberrh. NF. 33, S. 1—16, indem er feinsinnig die Bilder und Zeichen mit der Persönlichkeit in innere Ver- bindung setzt.

Unter dem Titel „Vallensia“ usw. veröffentlicht G. Loesche aus dem Dresdener HStA. einige Dokumente, die sich auf die Lebensschicksale der Söhne des Joh. Ma- thesius, Paul und Johann, beziehen oder sonstwie mit Ma- thesius und dessen Kreis zusammenhängen. Jahrb. d. G. f. d. Gesch. d. Prot. in Österr. 37, S. 81 —87.

In einem Aufsatz: „Philipp Melanchthon“ unter- sucht Fr. Loofs das Verhältnis M/s zu Luther in persön- lieber Hinsicht und in bezug auf ihre Theologie. Indem Loofs die Vorstellung von der innigen Freundschaft zwischen den zwei Reformatoren abtut, zeigt er, daB gleichwohl die beiden dank Luthers großherzigem Vertrauen und seiner neidlosen Bewunderung für Melanchthons Gaben und dank Melauchthons nachgiebiger Friedfertigkeit ohne je aneinander zu geraten, einträchtig nebeneinander gewirkt haben. Auf der anderen Seite führt Loofs die Vorstellung eines Gegen- satzes zwischen der Lehrweise beider Männer auf ihr rich- tiges Maß zurück; er zeigt, daß Melanchthon den Reichtum der Lutberschen Gedanken nicht ausgemünzt hat, daß aber ohne die schulmäßige Ausprägung der letzteren durch Melanchthon die evangelischen Kirchen jener Zeit nicht hätten bestehen können. _Auch als Theologen gehören Luther und Melanchthon zusammen: „Gott sandte sie zu zweien“. (Deutsch- Evangelisch 1918, S. 97 111.)

Die berühmte Antrittsrede „von der Neugestaltung des Universitütsunterriehts^, mit der Melanchthon am

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29. August 1518 seine akademische Tätigkeit in Wittenberg eröffnete, bietet G. Krüger in einer wohlgelungenen, Ent- behrliehes weglassenden, die Form nachdichtenden, Sinn und Absicht des Redners aber getreu wiedergebenden Übertragung. Deutsch-Evangeliseh 1917, S. 437 445.

In NASG. 89, Heft 1/2, S. 149 —152 druckt W.Dersch aus dem Hennebergischen Archiv einen Brief des Lehrers in Schmalkalden, Valentin Herz (Cordes) an den Henne- bergischen Kanzler Sebastian Glaser vom 13. Mai 1549 ab, mit Nachrichten aus Leipzig über Melanchthons "Haltung in den kirchlichen Wirren der Zeit.

Ein Schreiben der Stadt Nürnberg an Herzog Albrecht von Bayern mit Beschwerden über verläumderische Angriffe des bekannten Franziskaners Johann Nas, eines der hervor- stechendsten Polemiker der bayrischen Gegenrefornation, vom Jahre 1571, teilt samt der Antwort des Herzogs E. Dorn im BBK. 23, 6, S. 225—237 aus dem Bayr. Reichsarchiv mit.

Über den bekannten Rat Friedrichs des Weisen, Degen- hart Pfeffinger, stellt L. Theobald im BBK. 24, 6 S. 193—205 aus meist entlegener Literatur das wesentliche über sein Leben und besonders sein Verhältnis zu Luther in dankenswerter Weise zusammen.

Das Leben und den Entwicklungsgang Caspars von Schwenckfeld zeichnet übersichtlich auf Grund der Literatur Kluge im Corrbl. d. V. f. G. der ev. Kirche Schle- . siens 15,2, S. 220—244, um dann ebendort 16, 1, S. 7— 29 Schwenekfelds Stellung zur Theologie und Kirche zu erörtern.

Über die auseinandergerissene Bibliothek des Sehlett- . stidter Humanisten Jakob Spiegel gibt A. Semler auf Grund eines im Bezirksarehiv zu Straßburg aufbewahrten eigenh. Katalogs Spiegels von 1542 in ZG. Oberrh. NF. 32, S. 85—97 Auskunft.

Anknüpfend an das, was Albrceht und Flemming in dieser Ztschr. Jahrg. 12, S. 257, 4 über den Nürnberger Geistlichen Blasius Stöckel beitrugen, verfolgt K.Schorn- baum im BBK. 24, Heft 4/5, S. 163—180, dessen noch vielfach dunklen Lebensgang eingehender unter Mitteilung eines Briefes Osianders über Stöckel v. J. 1535.

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Den von Kalkoff in seiner Schrift über Ablaß und Reliquienverehrung unter Friedrich dem Weisen angeführten Zeugnissen über die Vermittlertätigkeit des Franziskaners Jakob Vogt, des Beichtvaters des Kurfürsten, bei der Er- werbung von Reliquien reiht weitere Zeugnisse aus dem Weimarer Archiv aus d. J. 1514—1517 an P. Flemming im ZVKG. Prov. Sachsen 14,2, S. 87—92.

Nachrichten zur Lebensgeschichte Thomas Zw eifels, Stadtschreibers zu Rotenburg a. T., die u. a. F. L. Baumanns Vermutung von dem amtlichen Ursprung von Zweifels Gesch. Rotenburgs während des Bauernkriegs zur Gewißheit erheben, nebst einer Nachlese zu diesem Geschichtswerk teilt A. Schnizlein im BBK. 24, Heft 1/2, S. 9—22 aus dem Rotenburger Stadtarchiv mit.

Landschaftliches. Im Freiburger Diözesanarchiv NF. 18 (der ganzen Reihe Bd. 45) behandelt S. 1—178 E. Göller den „Ausbruch der Reformation und die spätmittelalterliche Ablaßpraxis“ (auch als Buch, s. S. 123); S. 179—193 A. L. Veit, Eine Visitation der Pfarreien des Landkapitels Tau- bergau 1549; S. 194—207 Derselbe, Episoden aus dem Taubergrund zur Zeit des Bauernaufstandes 1525—1526; S. 208—310 R. Lossen, Die Glaubensspaltung in Kurpfalz; $. 311—366 K. Rieder, Zur Ref.-Gesch. des Dominikane- rinnenklosters zu Pforzheim; S. 367—450 K. F. Lederle, Die kirchlichen Bewegungen in der Markgrafschaft Baden- Baden zur Zeit der Ref. bis zum Tode Mf. Philiberts 1569.

K.Schellhaß, Zur Geschichte der Gegenreformation im Bistum Konstanz (in ZG. Oberrh. NF. 32, S. 3—43, 187—240, 375—413, 493—514 und NF. 33, S. 316—347 und 449—495) behandelt in seiner bekannten erschöpfenden Weise 1. die Visitation des päpstlichen Nuntius Felieian Ninguarda, Bischofs von Scala, im Bistum, Aug. u. Sept. 1579; 2. die Flucht des Abtes Christof Funck von Petershausen und die Wahl eines -Nachfolgers (1580); 3. den engen Freundschaftsbund der Ábte Funck und Martin Geiger von Stein, die Beschlagnahme der Petershausischen Güter im Thurgau, das Vorgehen Bonhominis und die Beschlüsse in Rom (1580 Oktober—November); 4. den Prozeß gegen Geiger (1581 Januar— Juli) und die Personalunion der Klöster

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Petershausen und Stein unter Abt Oechsli. Die archivalischen Unterlagen bilden Ninguardas Nuntiaturberichte nebst Materi- alien aus Karlsruhe, Innsbruck und Schaffhausen.

.. Das von Leonhard Kettner in Nürnberg verfaßte „Car- men gratulatorium ad senatum Rotenburgensem de restituta verae religionis doctrina“ (1544) veröffentlicht deutsch und lateinisch A. Sehnizlein mit Einleitung über die Ein- - führung der Reformation in Rothenburga.T. im Jahres-

bericht 1916/17 des Vereins Alt-Rothenburg.

„Aus den Tagen der Einführung der Reformation in Dinckelsbühl“ druckt Chr. Bürekstümmer im BBK. 23, 4, S. 147—157 fünf Aktenstücke politischen wie recht- lichen, besonders kirchenrechtlichen Inhalts ab, die zeigen, zu wie mancherlei schwierigen Fragen eine zum Evangelium übergetretene Obrigkeit Stellung nehmen mußte.

In BBK. 23, 1, S.9—27 und 2, S. 62—73 beendigt F. Roth seine Mitteilungen zur Gesch. des Marktes Bruck a. d. Ammer und des Klosters Fürstenfeld im 16. Jahrh, (vgl. diese Ztschr. Jahrg. 13, S. 315f). Er schildert zuerst. aus- führlieh den dramatisch bewegten Ausgang des Abtes Johann. von Fürstenfeld, dann kürzer die Persönlichkeiten seiner Nachfolger bis 1595; zum Schluß würdigt er das Verhalten der Herzöge von Bayern, die ihren Klöstern gegenüber zwar scharf zufaßten, dadurch aber die völlige Auflösung dieser hintertrieben. |

Im BBK. 24, Heft 4/5, S. 125—139 behandelt Fr. Zin- del die Einführung der Reformation in der Pfarrei Dorf- kemnathen in Mittelfranken. Die Einführung erfolgte 1546 durch die Ansbacher Regierung unter un Zutun der Gemeinde selbst.

Sehr reiche Ergänzungen zu H. Jordan, Reformation und gelehrte Bildung in der Markgrafschaft Ansbach-Bay- reuth I (s. ds. Ztschr. Jahrg. 15, S. 235f.) bringt aus ge- . druekter Literatur und archivalischen Quellen K. Schorn- baum im BBK. 24, Heft 6, S. 205—221 bei.

Im BBK. 24, Heft 1/2, S. 47 49 teilt M. Lud wig aus einem Bande in der Sakristeibibliothek zu St. Johann in Sehweinfurt hsl. Notizen zur Geschichte der Gegenref. in Ebertshausen, B.-A. Schweinfurt, mit. Das Dorf, 1541

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 1/2. 8

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durch die Grafen von Henneberg protestantisiert, wurde 1587 durch Bischof Julius Echter der alten Kirche zurückgewonnen.

Auf Grund des dem Düsseldorfer Stadtarchiv entnom- menen Aktenmaterials, dessen wesentliche Stücke anhangs- weise beigegeben werden, stellt O. R. Redlich die Visitation und Reformation des Cleveschen Prämonstratenser-Männer- klosters Hamborn im 15. und 16. Jahrhundert dar. Wir erhalten damit zugleich einen Beitrag zur Kirchenpolitik der Herzöge von Cleve, und auch allgemeinere Ausblicke nach der Seite des Darniederliegens der Klosterzucht vor der Reformation und der Einwirkung letzterer auf die erstarkende katholische Kirche eröffnen sich. ZBergGV. 50 (1917), S. 115 162.

Als erste Herrschaften in Westfalen haben sich die Tecklenburgischen Gebiete, d. h. die eigentliche Grafschaft Tecklenburg und die Herrschaft Rheda, der Reformation angeschlossen. Es ist dies das Werk des Grafen Konrad

(1524— 1557), den dabei allerdings wohl weniger religióse:

Gründe als politische Erwägungen leiteten. Auch handelte

er unter Einfluß des Landgrafen Philipp von Hessen, mit.

dessen Base Mechthild er vermáhlt war. Der eigentliche

Reformator des Landes war der Humanist und Theologe

Johannes Pollius, der 1527 vom Grafen berufen wurde. Eine Kirehenordnung wurde 1543 erlassen. Den Verlauf dieser Entwieklung bis zum Tode des Grafen führt uns die auf archivalische und chronistische Quellen gestützte fleißige Dar- stellung von Große-Dresselhaus in Mitt. V. f. G. u. L. von Osnabrück Bd. 41, S. 1— 112 vor.

In den Mitt. d. V. f. G. u. Naturw. in Sangerhausen, Heft 12, S. 1— 162 veröffentlicht Fr. Schmidt mit Benutzung archi- valischen Materials eine als Beitrag zur lokalen Ref.-Gesch. beachtenswerte ausführliche Geschichte der Einführung der Reformation in Stadt und Amt Sangerhausen; denselben Gegenstand in kurzem Überblick behandelt der nämliche im ZVKG. Prov. Sachsen 14, 2%, S. 117—124.

Im 12. Heft der Mitt. des Altertumsvereins für Zwickau (1919), S. 1—74 schildert Anne-Rose Fröhlich die Ein- führung der Reformation in Zwickau (bis 1525). Die kirch- lichen Verhältnisse vor der Reformation, ihre Vorbereitung

115 115 und Einführung, ihre Einwirkung auf das Schulwesen, die Politik des Rats, endlich die Aufhebung des Zwickauer Klosters werden naeh den Quellen lichtvoll dargestellt.

In den Geschichtsbll. für Stadt und Land Magdeburg, Jahrg. 51/52, S. 217—279, bietet M. Riemer eine Refor- mationsgeschiehte des Kirchenkreises Eilsleben, d.h. der erst 1829/30 zu diesem Kirchenkreise zusammengestückten 13 Gemeinden. Die Hauptquelle bilden die Protokolle der ersten ev. Generalkirchenvisitation von 1564. Verfasser er- öffnet sieh aber das Verständnis für die damaligen Verhält- nisse durch Schilderung der weltlichen und kirchlichen Ver- fassung usw. des Kreises am Ende des Mittelalters und der vor den entscheidenden Landtag von 1561 fallenden nega- tiven und positiven Vorbereitung der Reformation.

lm ZHV f. Niedersachsen, Jahrg. 82, Heft 3/4, S. 227 bis 245 gibt F. Cohrs einen Überblick über die Beziehungen, die zwischen Luther und Niedersachsen bestanden haben. Obwohl Luther nie den Boden Niedersachsens betreten, kaum dessen Grenzen berührt hat, fehlt es nicht an bedeutsamen Beziehungen zwischen L. und Niedersachsen; sind doch an 800 Niedersachsen bis zu L.s Tod in Wittenberg immatriku- liert worden. Ferner hat L.für Niedersachsen verschiedene: Schriften geschrieben, Briefe dorthin gerichtet, Kirchen- ordnungen erlassen. Dazu kommen L.’s Berührungen mit den Fürsten von Calenberg, Lüneburg, Wolfenbüttel usw.

Im ZGs. Schlesw.-Holst. G. 48, S. 196—253 behandelt F. Bertheau auf Grund der Rechnungsbücher die Refor- mation des adligen Klosters Preetz in Holstein, wobei auch Streiflichter auf die Stellung des holsteinischen Adels zur Reformation fallen. Der Schlußabschnitt stellt die wirtschaft- liche Lage des Klosters, das nach der Reformation die eigene Verwaltung behielt, um 1550 eingehend dar.

„Die Einführung der Reformation in Breslau und Schlesien“ bildet den Gegenstand einer Arbeit von P. Knodt, die Heft 24 der vom V. f. Gesch. Schles. herausg. Darstell. u. Quellen zur Sehles. Gesch. (137 S., 1917) füllt.

Konrad, Die Protokolle des Breslauer Dom- kapitels der Reformationszeit, weiß aus diesen Protokollen, die teils urschriftlich, teils in einer Abschrift der K. Bibliothek

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in Brüssel vorliegen, mancherlei Neues zur Schlesischen Reformationsgeschichte zu erbringen. Corr. Bl. d. V. f. G. der : ev. Kirche Schlesiens 15, 2, S. 193—219.

Auf Grund langjähriger archivalischer Studien entwirft in den Baltischen Studien NF. Bd. 21, S. 1—69 der beste Kenner der Pommerschen Geschichte M. Wehrmann ein lichtvolles Bild von „Pommern zur Zeit der beginnenden Reformation“. W. schildert nacheinander Pommerns aus- wärtige Politik unter dem kraftvollen Herzog Bogislaw X die innere Verwaltung, die wirtschaftlichen Verhältnisse (ein besonders aufschlußreicher, wertvoller Abschnitt), die kirchlichen Verhältnisse, endlich die allgemeinen Kultur- zustände. Hoffentlich schenkt uns Wehrmann dereinst auch die noch nicht geschriebene Reformationsgeschichte Pommerns, zu der er selbst die vorliegende bedeutsame Arbeit als eine Vorgeschichte bezeichnet.

Der nämliche behandelt in Pommersche Jahrbb. 18, S. 109—128 „Luthers Beziehungen zuPommern“ Indem er die Berührungen L.s mit einzelnen Pommern kritisch untersucht, den Erwähnungen Pommerns in den Luther- briefen nachgeht, stellt er fest, daß die direkten Beziehungen Luthers zu Pommern nur verhältnismäßig dürftig und mehr zufällig waren; um so bedeutsamer und nachhaltiger, auch nicht auf Ls Lebenszeit beschränkt, waren die geistigen Nachwirkungen, die sein Auftreten für das Land und seine Bewohner gezeitigt hat.

Das gleiche tritt uns aus der eindringenden kritischen Stndie über den „Werdegang der kirchlichen Reform- bewegung im Anfang des 16. Jahrhunderts in den Stadt- gemeinden Pom m ern s“ (Pommersche Jahrbb. 18, S. 1—108) entgegen, in der A. Uckeley das erste Eindringen Luther- scher Gedanken in den Städten Pommerns, die Widerstände, die sie fanden, und die Art, wie sie zum Durchbruch kamen, untersucht. Vom Kloster Belbuck ausgehend behandelt der Aufsatz die Ereignisse in Pyritz, Greifswald, Kolberg, Stolp und auf der unter Stralsunds Einfluß stehenden Insel Rügen; besonders ausführlich wird die Entwicklung in Stralsund und Stettin bis zum entscheidenden Obsiegen der Reformation verfolgt. Am Schluß setzt sich der Verfasser mit F. Bah-

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low über die Persönlichkeit des „Meister Nikolaus“ in Stettin auseinander (vgl. ds. Ztschr. 4, S. 350ff.)

Ebendort, S. 130—181, untersucht E. Koch „die Be- deutung und Wirkung des Visitationsabschiedes von 1535 für Greifswald“ als Ausgangspunkt für die Durchführung der Reformation dort, mit der zugleich die in ihren Grundlagen erschütterte Universität einen neuen Aufschwung erfahr.

Ferner bringt zur Reformationsgeschichte Pommerns der Jahrg. 1917 der Monatsblütter der Ges. f. Pom. G. u. A. eine Anzahl kleinere, meist auf bisher unver- wertete Archivalien gestüzte Beiträge. In Heft 7/8 handelt M. Wehrmann über frühere Reformationsjubelfeiern in Pommern (S. 57—62) und macht O. Plantiko mit einem Streit um geistliche Güter zu Barth 1529 und 1530 bekannt (S. 62—64); in Heft 9 erörtert Haß Bugenhagens Stellung zum Krieg (S. 65- 72); in Heft 10 gibt M. Wehrmann einen Überblick über das Aufkommen und die Durchsetzung der Reformation in Pommern (S. 73—76) und teilt O. Grote- fend ein Verzeichnis von Reformationsdrucken mit, die sich im Pfarrarchiv zu Alt-Prilipp (Kreis Pyritz) finden (S. 76 bis 79). Kirchliche Zustände in Stettin behandelt O. Plan- tiko ebenda (S. 79—80) und in Heft 11 (S. 82—89). Das letztere Heft enthält als Beilage eine Wiedergabe bisher wenig bekannt gewordener Porträtköpfe Luthers und Karls V. nach dem Visierungsbuche Herzog Philipps II. von Pommern. Endlich treffen wir hier noch zwei Beiträge Wehrmanns, „von Pommerschen Städten im 16. Jahrh.“ (S. 84—86) und über Beziehungen zwischen den Herzögen Ernst Ludwig und Barnim XII. von Pommern und Kaspar Peucer in Witten- berg (3. 86—87)..

Als „Neue Urkunden zur Thorner Reformations-. geschichte“ veröffentlicht Heuer einige Briefe des Thorner Rats an den auf dem Petrikauer Reichstage verweilenden Bürgermeister Stroband über die mißglückten Versuche des Bischofs Lubodzieski von Kulm, den von den Thornern be- rufenen evangelischen Pfarrer Johannes Hyalinus (Glaser) in seiner Wirksamkeit zu hindern (1555). Auch die inneren Verhältnisse der Stadt Thorn kommen in den Briefen zur Sprache. Mitt. des Coppernicus-Vereins zu Thorn, Heft 26:

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S. 4—27. Ebendort, S. 3f. gibt Freytag einen Lebens- abri des Hyalinus, eines geborenen Liegnitzers, der von 1554—1557 in Thorn und später in Schlesien als Prediger tätig war. |

Außerdeutsches. Wie die Kundgebung des 31. Ok- tober 1517 auf Österreich wirkte, zumal. soweit persönlichen Spuren des Reformators nachgegangen werden kann, stellt aus der Fülle seines Wissens G. Loesche in geistvollem Überblick dar: „Lutherin Österreich“ in Österr. Rund- schau 53, 2, S. 64—76.

Beiträge zur Gesch. der Gegenref. in Neumarkt, Knittel- feld, Groß- und Klein-Lobming veröffentlicht J. Loserth aus den Beständen des Steirischen Landesarchivs in ZHV. f. Steiermark 15 (1916), S. 112—124. Die Mitteilungen zeugen von der Stärke, die der Protestantismus in jenen Orten erreicht hatte, und der Innigkeit, mit der die Neu- gläubigen ihrem Bekenntnis anhingen.

Im Taschenbuch der histor. Gesellschaft des Kantons Aargau für 1916, S. 1—40 schildert F. Wernli die Ein- führung der Ref. in Stadt und Grafschaft Lenzburg; sie erfolgte gegen Ende der zwanziger Jahre 16. Jahrh. unter dem Eindruck des entschiedenen Vorgehens Berns für die Reformation seit 1528.

Im Jahrb. f. Schweizer. Gesch. 40, S. 1—52 behandelt A. Mantel den Anteil der reformierten Seh'weizer am Navarresischen Feldzug von 1587 (dem sog. Tempiskrieg), d.i. dem Feldzug Heinrichs von Navarra gegen die Ligue und K. Heinrich III. um sein Thronrecht, auf Grund der in Zürich, Bern, Luzern, Basel und Schaffhausen beruhenden Archivalien sowie zeitgenössischer Stoffsammlungen und Be- arbeitungen.

E. Tappolet, Zur Etymologie von Huguenot, ver- sucht, von bisher wenig bekannten mundartlichen Formen ausgehend, die Herleitung von „Huguenots“ aus „Eidgenossen“ vom sprachlichen wie vom geschichtlichen Standpunkt aus neu zu beleuchten. Ang. f. Schweiz. G. 47. Jahrg. (NF. 14), S. 133—153. | o

In Bijdragen em Mededeelingen van het Historisch Genootschap Bd. 36, S. 39—70 veröffentlicht K. Vos auf

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Grundlage mehrerer Abschriften „De Dooplijst van Leen- haart Bouwens“, nämlich die Listen, die dieser in der. Zeit seiner Wirksamkeit als Ältester der Taufgesinnten von 1551— 1582 über die Orte, wo er getauft, und die Anzahl der von ihm vollzogenen Wiedertaufen angelegt hat. Im ganzen kommen wir dabei auf fast 10400 Getaufte, darunter zwei Drittel in der Zeit der Verfolgung.

Die Geschichte der Verleihung des Titels Defensor Fidei an König Heinrich VIII. von England verfolgt K. Ben- rath bis zum Jahre 1511 zurück, wo, als Ludwig XII. von Frankreich in kirchliche Zensuren geriet, Papst Julius II. dessen Titel des allerchristlichsten Königs auf Heinrich über- trug, der zu der Bezeichnung als König von England und Frankreich noch den üblichen kirchlichen Titel der französ. Herrscher zu erhalten gewünscht hatte. Die Aussöhnung Frankreichs mit der Kurie entriß ihm jedoch schon 1513 den Titel wieder, den Heinrich nun durch einen andern er- setzt zu sehen sich bemühte. Aber erst als er seine anti- lutherische' Streitschrift „Assertio septem sacramentorum“ dem Papste ankündigen konnte, kam die Titelfrage wieder in Fluß. Wie sie erledigt wurde, lassen besonders die Be- richte des Gesandten Clark an Wolsey erkennen. Noch ehe die Angelegenheit formell geregelt war, starb Leo X. Adrian VI. sah die Sache anscheinend als bereits perfekt an, wogegen dann Cleniens die Frage nochmals offiziell behandelt und dem König eine feierliche Bestätigung zugesandt hat (vom 5. März 1524). Die Abkündigung des Titels erfolgte am 17. Dezember 1538 in der Bulle, durch die Paul III. den von der katholischen Kirche abgefallenen König bannte; letzterer hat jedoch an dem Titel festgehalten und ihn auch auf seine Nachfolger auf dem englischen Thron vererbt, die ihn noch heute tragen (HZ. 3. Folge 19,2, S. 263— 277).

Über die beiden ersten Übersetzer der Augsburger Kon- fession ins Polnische handelt nach Materialien des Königs- berger Staatsarchivs Th. Wotschke in Altpreuß. Monats- schrift 52, S. 159—198. Es sind Johann Radomski, Pfarrer in Latna, dann in Neidenburg (71572), der vom Herzog Albrecht von Preußen 1560 zum Übersetzer aus dem Deutschen ins Polnische angenommen wurde und unmittelbar

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darauf die AC, später auch noch die Apologie (die aber nicht gedruckt wurde), Melanchthons Examen theologicum und die Bekenntnissehrift der preußischen Kirche Repetitio cor- poris doctrinae übersetzte, und Martin Quiatkowski, illegitimer Sohn eines Lubomirski, der wahrscheinlich auf Melanchthons Wunsch gleichzeitig mit Radomski die AC übertrug und die Übersetzung dann unter mancherlei Schwierig- keiten zum Druck brachte. Später war er als Übersetzer der in Königsberg polnisch einlaufenden Urkunden in der herzogl. Kanzlei tätig; ferner verfaßte er eine Beschreibung Livlands und eine preußische Chronik in polnischer Sprache, hatte aber unter der fortdauernden Ungnade des Herzogs zu leiden und vermochte nicht alle literarischen Pläne, die ihn beschäftigten, auszuführen. Er starb 1585.

H.Lundstróm bespricht in seinen ,Syned och For- skinger“ II, S. 49 ff. unter dem Titel „Det ältsta tryckta Svenska Synodaleireularet* (das älteste gedruckte Schwedische Synodalrundschreiben) einen Fund, den er dem Pastor O. Bäckström zu danken hat. Die ältesten bisher bekannten Synodalrundschreiben stammen aus den Jahren 1526 und 1535. In einem der Filialgemeinde Tibble gehörigen Psalterium Daviticum aus Paul Grijs Offizin in Upsala fand B. als Vorsatz- blatt einen Einblattdruck, der sich als ein Synodalrundschreiben von 1513 erwies. L. druckt die drei Sendschreiben von 1513, 1526 und 1535 unter Beigabe von Faksimiles ab, gibt eine bibliographische Beschreibung des ebenfalls von Paul Grijs gedruckten Blattes von 1513 und bespricht nach allgemeinen Ausführungen über die mittelalterlichen Kalendarien die Be- deutung des neuen Fundes für die Kenntnis des schwedischen Kalenderwesens am Ausgang des Mittelalters im Hinblick auf die darin erwähnten Heiligen usw., sowie für die Ortsnamen- forschung. |

In einem „Vär förste lutherske ärkebiskops Wittenbergs- studier* (Unseres ersten protest. Erzbischofs Studien in Witten- berg) überschriebenen Aufsatz in Kyrkohistorisk Ärsskrift XVI, S.42—46, behandelt G. Carlsson nochmals die um- strittene Frage über Laurentius Petris, des ersten protestan- tischen Erzbischofs von Upsala, Studien in Deutschland. . Auf Grund einer Notiz in dem sog. Titularregister tiber

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Gustav Wasas verlorene deutsche und lateinische Registratur, in der unter dem 25. Juli 1527 ein Empfehlungssehreiben des Königs an Luther für die schwedischen Studenten Laurentius, Christof und Olaf erwühnt wird, weist er nach, daß der am 23. Oktober 1527 während des vorübergehenden Aufenthalts der Universität in Jena in die Wittenberger Ma- trikel eingetragene Lurencius „Susze“ Suecus kein anderer sein kann als Laurentius Petri. „Susze“ mag auf Schreib- oder Hörfehler des eintragenden Universitätsbeamten zurück- gehen, vielleicht anstatt „Phase“, was der Beiname von Laurentius’ Bruder Olaf, dem schwedischen Reformator, war. In einer Nachschrift stimmt der Herausgeber der Zeitschr., H. Lundström, der schon früher die gleiche Vermutung gehegt hatte, dem Ergebnis der Studie Carlssons zu und gibt eine Pause der bezüglichen Eintragung in die Matrikel bei (ebenda, S. 47—49).

Als „Kirchengeschichtliches vom Rumänischen : Kriegsschauplatze“ schildert Th. Wotschke die Schicksale des griechischen Ritters Jakob Basilikus, angebl. Abkömm- lings des Wojewoden der Moldau, der, 1556 in Wittenberg für die Reformation gewonnen, bald darauf Anhänger Calvins geworden, sich 1560 zum Herrn der Moldau aufschwang, wo dann von der kleinpolnischen reformierten Kirche aus an die Umgestaltung der kirchlichen Verhältnisse herangetreten wurde. Aber schon 1563 erlag Basilikus einer Verschwörung der Walachen der Bukowina, womit sein Reformationsversuch ein Ende fand. Durch seine Untersuchung entwurzelt W. zugleich die bisherige irrige Vorstellung, die Basilikus zum heformator der Inseln Samos und Paros machte. Theol. Lit.-Bericht 1917, 2 (Februar), S. 29 —34.

Neuerscheinungen.

Der Herausgeber des 1908 zuerst erschienenen, jetzt vermehrt und verbessert ausgehenden, von einer großen An- zahl von Theologen bearbeiteten, schön ausgestatteten Sammel- werkes „Unsere religiösen Erzieher. Eine Ge- schichte des Christentums in Lebensbildern,

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Bd. I: Von Moses bis Hub; Bd. Il: Von Luther bis Bismarck,“ Bernhard B ef bezeichnet das Unternehmen als eine Samm- lung lose sieh aneinander reihender Biographien der hervor- ragendsten Typen der christlichen Frömmigkeit, die als ganzes ein Bild der Entwicklung gibt, im einzelnen aber den Bliek für das in allen Wandlungen konstante Wesen der Frömmigkeit schärfen und dadurch den religiösen Unter- richt ergänzen und vertiefen soll. Es handelt sich also nicht eigentlich um ein wissenschaftliches Werk, sondern darum, die Ergebnisse der Wissenschaft dem gebildeten Leser zu übermitteln, ein Ziel, das aueh durehaus erreicht wird. Auf Anmerkungen ist verziehtet, dagegen wird am Ende jeder Biographie die wichtigste Literatur usw. kurz zusammen- gestellt. Für uns kommen neben O. Clemen, Heinrich Seuse in Bd. I, S. 277—302 besonders in Betracht Th. Kolde t, Luther, mit Nachwort nnd Ergänzungen von B. Beß (Il, S. 1—44); Walter Köhler, Ulrich Zwingli (S. 45—78); B. Beß, Calvin (S. 79—122). Auch sei auf den Schluß- artikel von W. Herrmann, Über die Religion der Er- zieher (S. 399—344) hingewiesen. Leipzig, Quelle & Meyer, 1917. XII, 335 u. 344 S. Geb. M. 14.—.

Von der in Jahrg. 15, S. 239f. dieser Zeitschrift ge- würdigten .Kirchengeschichte* von Karl Müller (im „Grundriß der theologischen Wissenschaften“) ist nun- mehr die Schlußabteilung (Bd. 2, Halbbd. 2, Buch 5/6, S. 577 bis 788 nebst Titelbogen usw.) erschienen. Sie enthält den größten Teil des 2. Kapitels des die innere Entwicklung vor- nehmlieh im 17. Jahrh. behandelnden 3. Abschnitts (Deutsch- land und die nord- und osteuropäischen Länder), worin die sehr aufschlußreichen Kapitel über die skandinavischen Länder. und über Polen und Litauen besonders hervorgehoben seien, endlich das wichtige 3. Kapitel: Erste Ergebnisse für eine neue Weltanschauung (in Philosophie und Naturwissen- schaft, Staats- und Gesellschaftslehre, in Religionswissenschaft, nebst Darstellung der neuen Auffassung von dem Wesen und der Stellung der Kirche und der Wirkung der neuen Wissen- schaft auf die Theologie). Ein sorgfältig gearbeitetes Re- gister macht den Beschluß des ganzen. Tübingen, J. C. B, Mohr, M. 6.—.

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Von Joh. Jannssens Geschichte des deutschen Volkes in der Neubearbeitung von L. v. Pastor, 19. und 20. Aufl. ist der dritte Band erschienen. Wir kónnen nur wieder- holen, was wir in Jahrg. 13, S. 156 zum 2. Bande bemerkten: Janssens Werk gehört einer überholten Periode an, mit seiner Erneuerung ist weder der Wissenschaft noch unserem Vater- lande ein Dienst erwiesen worden. Freiburg i. Br., Herder, 1917. LIV, 942 S., M. 15,— (geb. M. 17).

Je weniger das Material für die Geschichte der Menno- niten gesichtet und gesammelt vorliegt, desto willkommener ist das „Mennonitische Lexikon“, zu dessen Heraus- gabe sich Christian Hege und Christian Neff zusammen- getan haben. Die erste Lieferung des auf 30 Lieferungen veranschlagten Werkes erschien 1913; trotz des Weltkriegs ist es den Herausgebern gelungen, acht Lieferungen (je drei Bogen Großoktav) die bis in die Anfänge des Buchstabens D führen, zu veröffentlichen. Sie wollen damit einen Weg- weiser schaffen, der über alles Wissenswerte, das ihre Ge- meinschaft angeht, kurz und zuverlässig unterrichten soll. Und das ist auch nach dem bisher Vorliegenden zu schließen im wesentlichen gelungen. Der Rahmen ist ziemlich weit gespannt,. vor allem das ganze Material über das ältere Sektirertum und im besonderen das Täufertum herangezogen, so zwar daß auch die Führer der kirch- lichen Bewegung nach ihrer Stellungnahme zum Sekten- wesen gewürdigt werden. Zu den biographischen Artikeln treten lokale oder landschaftliche Übersichten, auch syste- matische Ausführungen usw.; den wichtigeren Artikeln folgen Literaturangaben. Zweifellos bedeutet das Unternehmen einen beachtenswerten Fortschritt auf dem Gebiet der Ge- schichte des lange vernachlässigten kirchlichen Sektenwesens. Im Selbstverlag der Herausgeber Frankfurt a. M. und Weier- hof (Pfalz); Preis der Lieferung 2 M.

Unter dem Titel „Der Ausbruch [!| der Reformation und die spätmittelalterliche Ablaßpraxis“ bespricht E. Göller zuerst die Rolle, die der Ablaß in Luthers Ent- wicklung zum Reformator gespielt hat und würdigt dann :die Persönlichkeit des Freiburger Theologieprofessors Joh. Pfeffer (im 15. Jahrh.) und dessen Ablaßtraktat, der den Ausgangs-

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punkt dieser Studien Göllers gebildet hat. Die weiteren Ab- schnitte der Schrift behandeln: den gegenwärtigen Stand der Frage über den Ursprung der Ablässe und den AblaBbegriff; die Plenarindulgenzen; die Jubiläums- und Kirchenablässe; die finanztechnische Seite der Ablaßverleihungen im Zusammen- hang mit der Bestütigung Albrechts von Mainz; die Ablüsse für die Verstorbenen und ihre Wirkungen; endlich die Gegner des Ablasses und den Standpunkt der Kirche. Die auf ein- dringender Beherrsehung der Literatur beruhende Sehrift ist auch für den Evangelischen insoweit lehrreich, als sie ihm die Auffassung auf der Gegenseite veranschaulicht. Frei- burg i. Br, Herder, 1918. 178 S. (SA. aus Freib. Diózesan- archiv NF. 18), M. 3,20.

Das älteste Dokument der symbolischen Auffassung der Einsetzungsworte des Abendmahls aus dem Reformations- zeitalter, einen von dem Niederländer Cornelius Henrixs Hoen im Haag um 1521 an Luther gerichteten Brief, den i.J. 1525 Zwingli unter Anfügung von Ergänzungen heraus- gab, teilt in dieser Form A. Eekhof in trefflichem Fak- simile mit. Die Einleitung erläutert die Schicksale des Briefes usw. De avondmaalsbrief van Cornelis Hoen (1525), in Facsimile uitgegeven usw.. 'S. Gravenhage, Martinus Nijhoff, 1917. XXL u. 14 S. kl. 8°, fl. 1,35.

Die auf breiter archivalischer Grundlage aufgebaute Schrift von F. Doelle OFM. über die Observanz- bewegung in der Sáchs. Franziskanerprovinz (Mittel- und Ostdeutschland) bis zum Generalkapitel von Parma 1529, in der der Vf. frühere Studien u. a. über die Reformtätigkeit des Provinzials L. Hennings in größerem Rahmen fortführt, zerfállt in drei Teile. Der erste behandelt die sáchs. Observantenklóster bis zu dem Zeitpunkt, da Leo X. 1517 alle reformierten Franziskaner endgültig von den nicht reformierten Konventualen trennte und unter einem Haupte vereinigte. Im zweiten Teile wird die Stellung der süchs.- böhmischen Observanten sowie der sächs. Martinianer (Kon- ventualen) zur Unionsbewegung geschildert, während der dritte die Kämpfe, die bei den Einigungsversuchen zwischen den böhmischen Observanten und den sächsischen Martini- anern um den Besitz der Kustodien Breslau und Goldberg

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entbrannten, verfolgt. Eine Reihe von Urkunden, besonders über die Unionsbewegung, ist beigegeben. Im besonderen ‚sei auf die Bemühungen Kurfürst Friedrich des Weisen hin- gewiesen, unter Beihilfe von Staupitz die süchsischen Fran- ziskanerklöster den Observanteh zu unterstellen. Greving, reformationsgeschichtl. Studien und Texte 30/31. Münster, Aschendorff, 1918. XXIII, 279 S. M. 7,60.

Luthers Vorlesung über den Galaterbrief 1516/17. Zum ersten Male herausgegeben von Hans von Schubert. Mit 40 Liehtdrucktafeln. Heidelberg, Winter 1918. (Abh. d. Heidelb. Ak. d. W., philos. hist. KL, 5. Abh) 72 S. gr. 4*. |

Die Vorlesungen der Frühzeit Luthers über biblische Bücher sind nun fast vollständig unter Dach und Fach ge- bracht worden. Es fehlt nur noch der langvermißte Hebräer- brief (vgl. z. B. Weim. Ausg. 9, 324 Polianders Randbemer- kungen) und auch von diesem hat Joh. Fieker in seiner ‘Straßburger Rede zum Reformationsjubiläum 1917 bereits die Erstlinge dargeboten (Schriften d. V. f. Reformationsgesch. Nr. 130). Während ein gütiges Geschick uns für Psalmen und Römerbrief Luthers eigene Niederschriften erhalten hat, müssen wir uns beim Galater- und Hebräerbrief mit Kolleg- nachschriften begnügen. Durch die Heidelberger Akademie ist es ermöglicht worden, das ganze Heft in Lichtdruck- nachbildung der Abhandlung beizugeben, eine Gunst, die den Lutherschen Originalen nicht zuteil wurde. Sie recht- fertigt sich dadurch, daß sie als ein Beispiel des damaligen Schulbetriebs gelten kann, dem auch der Herausgeber in der Einleitung seine Aufmerksamkeit zuwendet. Es ist die im Mittelalter übliche Form: Glossen zwischen den Zeilen des Textes und am Rande, zusammenhängendes Diktat in den ,Colleetaneen* oder „Scholien“. Der lateinische Text des Briefes war, wie ‘aus Luthers eigenen Heften bekannt ist, mit weitstehenden Zeilen, breiten Rändern und einigen leeren Blättern bei Rau-Grunenberg in Wittenberg gedruckt worden. Die Nachschrift ist lückenlos, aber. nicht frei von Hörfehlern, die den Scharfsinn des Herausgebers mehrfach auf die Probe stellten, jedoch bis auf eine Stelle in Ordnung gebracht werden konnten. Der Schreiber ist unbekannt; sprachliche

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Eigenheiten weisen ihn dem mittelfränkischen Rheinland zu. Das Kollegienheft tauchte 1877 in Heberles Antiquariat in Köln auf und ging aus dem Besitz von Pastor D. Krafft in Elberfeld in den des Melanchthonhauses in Bretten über. Am Sehluß wird Luther als Urheber des Gehörten bezeichnet, aber neben „a doctore -Martino“ ist sein Name sorgfältig weggeschabt, vermutlich weil das Heft früher in katholischen Händen war. Wir erfahren hier auch, daß die Vorlesung am 13. März (1517) beendet wurde.

In seiner Einleitung weist H. v. Schubert nach, welch wichtige Stelle der Galaterbrief für Luthers Theologie lebens- lang gehabt habe. Wie diese erste Vorlesung noch in den alten Formen dahergehe, aber schon der neue Wein gegen die alten Schläuche drünge. Wie neben Faber Stapulensis und Erasmus, neben Taulers deutscher Mystik schon die aus Paulus selbst gewonnene Erkenntnis zur Geltung komme, und der erste Kampf gegen das Vertrauen auf Werke ge- führt werde. Und daß sie eben darum uns so wertvoll sei für das Verständnis des werdenden Luther.

Mit Spannung sehen wir nun der Veröffentlichung der noch übrigen Vorlesung über den Hebráerbrief durch Johannes Ficker entgegen, vergessen aber nicht den Dank für die schöne Gabe, mit der Hans v. Schubert die Erinnerung an die Heidelberger Disputation am 26. April 1918 gefeiert hat.

Magdeburg. D. E. Thiele.

Luther als Seelsorger schildert H. Steinlein, sowohl naeh den jenen leitenden Grundsätzen wie auch in der praktischen Durchführung der Seelsorge. Einleitend be- spricht Vf. das seelsorgerische Gepräge von Luthers gesamtem Wirken im allgemeinen und weist auf die großen Schwierig- keiten hin, mit denen L. als Seelsorger sich abfinden mußte. Ein Anhang beleuchtet die unwürdigen Angriffe des fran- zösischen Arztes Berillon gegen Luther. Leipzig, Dörffling & Franke, 1918. 119 S. M.380. `

Die Monographie von Fr. Zoepfíl, Johannes Alten- staig, ein Gelehrtenleben aus der Zeit des Humanismus und der Reformation, macht uns mit einem bayrischen Huma- nisten Erasmischer Richtung bekannt, der, wie so mancher andere seinesgleichen, die Reformation ablehnte, weil er,

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127 127

ängstlich und bedächtig, die Abstellung der Schäden und Gebrechen der Kirche mehr von der Zeit als von gewalt- samen Eingriffen erwartete. So ließ A. sich selbst mit den Neuerern in eine literarische Polemik ein, die freilich, nach dem Urteil seines Biographen, zumeist an Auferlichkeiten, Neben- und Folgeerscheinungen haften blieb; zu einer Er- fassung der tiefsten philosophisch-theologischen Gegensätze und seelischen Triebkräfte ist Altenstaig nicht vorgedrungen. Verf. behandelt A.’s Herkunft und Lebensweg, seinen Freundes- kreis, seine Tätigkeit als (Gelehrter und stellt mit großer Sorgfalt seine Werke zusammen, als Anhang folgen drei Briefe Nikolaus Ellenbogs an Altenstaig. Das hsl. Material entstammt in der Hauptsache den Mindelheimer Archiven. Münster, Aschendorff, 1917. VII, 72 S, M. 2,—. (Greving, Reformationsgeschichtl. Studien und Texte 36.)

Einen willkommenen Ausschnitt aus der südwestdeutschen Reformationsgeschichte bietet die fleißige, großenteils auf archivalisches Material gegründete Monograpbie von A. Will- burger, Die Konstanzer Bischöfe Hugo v. Landen- berg, Balthasar Merklin, Johann v. Lupfen (1496 1537) und die Glaubensspaltung. Münster, Asehendorff, 1917. XVI, 316 S., M. 840. (Greving, Reformationsgeschichtl. Studien und Texte 34/35. Die Fortführung der Arbeit über die Regierung der beiden nächsten Konstanzer Bischöfe (1537 bis 1561) wird vom Verfasser vorbereitet.

M. Wähler, Die Einführung der Reforma- tion in Orlamünde (Erfurt, Villaret, 1918, VIII, 135 S.) behandelt zunächst ausführlich die vorreformatorischen Zu- stände in O., um dann im Hauptteil Karlstadts Reformation dort zu schildern, während ein kürzerer dritter Absebnitt die weitere Entwicklung nach Karlstadts gewaltsamer Entfernung darlegt. Verfasser läßt Karlstadts Eifer um die Sache der Reformation alle Gerechtigkeit widerfahren, beschönigt auch die Härte des Auftretens Luthers segen den ehemaligen Genossen nicht, kommt aber doch an der Hand der Orla- münder Vorgänge zu der Ansicht, daß Karlstadt zumal des- halb nicht der Mann zur Durchfithrung entscheidender kirch- licher Reformen gewesen sei, weil er selbst zu keinem klaren und einheitlichen kirchlichen Standpunkt gelangt war, sondern

128 128 gleichzeitig mystischen, spiritualistischen und gesetzlichen Gedankengängen Raum gab. In der bekannten literarischen Kontroverse zwischen Barge und K. Müller kommt Wähler also dem Standpunkt des letzteren näher, wahrt jedoch auch Müller gegenüber seine Selbständigkeit.

Um die Einführung der Reformation in Liegnitz haben sieh in erster Linie Herzog Friedrich II. von Liegnitz und Caspar von Sehwenckfeld, unter dessen Einwirkung ersterer zur Reformation die Hand bot, verdient gemacht. Doch hat Schwenckfeld nicht geerntet was er gesät hat, sondern festere Gestalt gewann das begonnene Werk erst im An- schlub an Wittenberg, der unter Einwirkung des Umstandes sich vollzog, daß anderswo verfolgte Wiedertäufer im Gebiet des Herzogs Zuflucht suchten. Den dramatisch bewegten Verlauf dieser Eutwicklung schildert in gemeinverständlicher Form, aber auf sicherer wissenschaftlicher Grundlage und mit archivalischen Beilagen F. Bahlow, Die Reformation in Liegnitz, aus Anlaß der 400 jährigen Gedenkfeier der Ref. den evangelischen Gemeinden von Liegnitz dargeboten. Liegnitz 1918. 192 S. Zu beziehen durch das Kirchenamt.

Der Inhaber des bekannten, auch um die Reformations- geschichte hochverdienten Verlags A. Marcus & E, Weber

in Bonn, Dr. jur. A. Ahn, veröffentlicht aus Anlaß des-

l00jühr. Bestehens der Firma eine lange Reihe kleiner, zu einem stattlichen Bande zusammengefaßter literarischer Dar- bietungen von Freunden und Mitarbeitern des Verlags aus allen Gebieten der Wissenschaft (darin S. 88—91 J. Meyer, Zur Entstehung des lutherischen Lehrstücks vom „Amt der Sehlüssel^, nebst einem Verzeiehnis der noeh gangbaren Verlagswerke. Möge es dem tätigen Verlag am deutschen Rhein auch in Zukunft vergónnt sein, seine in den Dienst deutschen Geisteslebens gestellten Bestrebungen erfolgreich fortzuführen. (Hundert Jahre A. Mareus & E. Webers Verlag 1818—1918. Bonn a. Rh. 1919. 392 u. 48 S.)

Druck von C Schulze & Co. G. m. b. H., Gräfenhaiuichen.

Verlag von M. Heinsius Nachfolger in Leipzig. `

Archiv für Reformationsgeschiehte, p E 13. Jahrgang 1916. Heft 49—52. Bezugspreis. M. 10,75. .

.. Heft 49.. O. Albrecht und P. Flemming Das sog. Manuskriptum Thomasianum, . ; MI E. W. Mayer, Forschungen zur Politik Karls V. während des Augsburger Reichstages von 1530. I. Einzelpreis M. 3,70.

», 50. O.Albrecht und P. Flemming, Das sog. Manuskriptum Thomasianum. E | IV.— E. W. Mayer, Forschungen zur Politik Karls V. wührend des Augsburger Reichstages von 1530. II. G. Bossert, Die Wiederein-

führung der Messe in Fankfurt 1535. Einzelpreis M. 8,70.

v xy Bl. O.Albrechtund P. Flemming, Das sog. Manuskriptum Thomasianum. EL '" V. A. Werminghoff, Die Epistola de miseria curatorum séu ple-

2s. 7 ^, banorum W. Köhler, Brentiana und andere Reformatoria V. | Ju 909 Einzelpreis M. 8,70. Lo > a 52- ` P. Kalkoff, Zur Entstehung des Wormser Edikts. 0 Albrecht |- sr und P. Flemming, das sog. Manuskriptam Thomasianum. VI. | T Einzelpreis M. 3,90. |

n . 14. Jahrgang 1917. Heft 53— -56. Bomen M. 11,30.

=z Heft 53. W.Matthießen, Theophrast von Hohenheim, gen. Paracelsus. 10theolog. e . Abhandlungen. L— F Behrendt, Die Leidensgeschichte des Herrn

als Form im politisch-literarischen Kampf, besonders im Reformations- zeitalter.— R.Stölzle, Gerard Geldenhauer, ein unbekannter Erziehungs- theoriker der Reformationszeit. Einzelpreis M. 3,70.

54. W. Matthießen, Theophrast von Hohenheim, gen. Paracelsus. IL. | ^, . Th.Wotschke, Wittenberg und die Unitarier Polens. I. W. Kóhler, . Brentíana und andere Reformatorla. VI. Einzelpreis M. 3,70,

| » 55/56. O. Albrecht, Kritische Bemerkungen zur Überlieferung der stammbuch- , ‚artigen Buch- 'und Bibeleinzeichnungen Luthers. G. Kawerau, Die „Trostschriften“ als eine der ältesten Quellen für Briefe Luthers. OQ. Reichert, Die letzten Arbeiten Luthers am«Neuen Testament, . W. Köhler, Lutherbriefe aus der Zeit des Augsburger Reichstages. | . Th. Wotschke, Luthers Hauspostille polnisch. P. Kalkoff, Fried- rich der Weise, der Beschützer Luthers und des Reformationswerkes, " E. Kroker,. Hat Tetzel den Ablaß zu seiner Bereicherung gemiß- braucht? G. Bossert, Jodocus Neuheller, Neobolus, Luthers Tisch- genosse. W. Friedensburg, Ein englischer Spion in Wittenberg zur Zeit Luthers (1539). Einzelpreis M. 6,50.

15. Jahrgang 1918. Heft 57 60. . Bezugspreis M. 10,—.

Het iine W. Matthießen, Theophrast von Hohenheim, gen. Paracelsus III.

P. Kalkoff, Livin von ‘Veltheim, ein Vorkämpfer der katholischen .

Kirche in Norddeutschland. Th. Wotschk e, Wittenberg und die .

E Unitarier Polens II. A. Nutzhorn, Ein Tafelbüchlein aus der Refor-

0000... mationszeit (mit 2 Abbildungen auf einer Tafel). G. Bossert, Theb- . ^' ' bald Diedelbuber (Didelhuber, Titelhofer). Einzelpreis M. 6.—.

- ". 89/60, W. MatthieGen, Theophrast von Hohenheim. gen. Paracelsus IV.

f J. Kvačala, "Wilhelm Postell, seine Geistesart und seine Reform- :

gedanken HI. R. Stólzle,.Johann Friedrich Coelestin als Er-

ziehüngstheoretiker.- O. Albrecht, Nachwort zu A, Nutzhorns Ar-

" beit über „Ein Tafelbüchlein aus der Reforinationszeit“. = ET M. 6.—.

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Folgende ältere Schriften feien als zeitgemäß enable

Auguit Heinrich Braafh: Martin Sutfers bos. Sozialismus. (1897) M. 3,30. Do A

Suthers genialer Seift mar voll von treffenben, Ylaren, tefgean über die Angel EDER, bes weltlichen, ftaatlichen, fogialen bens. var ftreut in feinen Schriften, vielfag in folchen, bie weniger gem werd en. ju us nmen werden fte um fo wirtjamer fein.: EXP os

quo Karl Zühr: IH eine tefigionsfofe Morat mögtigt Beitfrage. (1899) Mt. 1,10. Jn quara

Diefe Arbeit ift durch ein Ausichreiben ber Karl-Shwary-Stiftung x trang Dee TROU tum erflärte brei von ben eingereid)ten Abhandlungen darunter bie vorliegende, unb wünf t n aud) ber eigentliche nur einer (atu Arbeit auertannt werben fonnte, bo ben Drud ber Heiden anderen. 4 er PA ben Weg zu einer tieferen und Er r8 chen madtoolleren aur e xem itti ju gewinnen. M PU |

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tiprünglih als Referat über dad. Thema „Das er ud De Sr Moratppiotoppie der Gegenwart” vorgetragen, at di Omed ber Schti i gegeden. Sie ift aber jebem Geblibeten Derftändtich, unb wd gragen ung, um bie e5 fi) banbelt, fonten allerdings aud) pure ebilbeten LE

Emil Sule: Die notwendige Fortbildung der e oui fifi Sandeskirde in Cadjen. (1913) 9. 2,—. 98

- gudt nur als Teftament des ebrwürdigen Dortümpferé Vii | fondern auch wegen ihres Inhalts ift biefe Schrift ein mertoortes inis. Die rel | fittlide Einbeit einer beutfden "INDE VUE mar daS legte tel ht : E A

: Staat und Sule neben ben Tonfeffionellen Rieden bi die . entbehrlichen Pettretes des a rn" Ghriftent 16. (1908) M. 45, ME E

Sulge fordert, bab ber Staat nicht bem Reiten aber ben tonfelri

Religtonsunterricbt aus der Schule Defeitigen, und an Stelle biefes ben bit unterricht, genauer das ri táin Ehrtitt, fegen foun. A

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Die göfung ber Frage. fiebt Sulge darin daB ber Staat als. 1 gemäß bie Kinder als zukünftige Staatsbürger in bem unfonfeffton unterrichten und baburd) zu fitilid) freien Perfönlichteiten erziehen lügt

Theodor Woltersdorf: (efdjidjte der ceni it Selbfländigkeitsbewegung. ‚Herausgeg. von Se 18 (1905) Mt. 1,40. $.

Diefeß Vermäüğtnis eines as ada freineitlih Carlsen Theologi gen.

großer Sachtenntni5 bie Gefchichte ber SSeitrebungaen, bie Kirche nrbe Ste und Ihr eine feibftändige Derfaffung zu geben. 9 x

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Druck von C. Schulze & Co., G. m. b. H., nügucapuv i

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Ys 23 Verbindung mit dem Verein für Reformationsgeschichte E herausgegeben voi

D. Walter Friedensburg.

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i E af - Restliche Wünsche für die Anfangsperiode f deg . der Reformationsgeschichte von P. Kalkoff,

w. Thomas Naogeorgs Flucht aus Kursachsen Il. Su von Paul Vetter.

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| Mi haines Aurifabers Trostheft für den gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich den Großmütigen und lo E. v Melanchthons Loci consolationis

sn von Joh, HauBleiter.

E unbekanntes handschriftliches Fragment von Ipthers Genesisvorlesung aus dem 16. Jahrhundert von Heinrich Ernst.

Bucers Vergleichsvorschlag an den Kurfürsten FR Johann von Sachsen vom Januar 1531 von &. Bossert.

Brentiana und andere Reformatoria von W. Köhler.

—Zwei Briefe Michael Stifels an Flacius von Walter Friedensburg.

Mitteilungen

Leipzig Verlag von M. Heinsius Nachfolger 1919.

Ausgegeben im Oktober 1919,

E is für Subskribenten 6,— M., einzeln b ezogen. 650M. ..

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Archiv für me

13. Jahrgang 1916. Heft 49— 52. Bezugspreis M. ı 10,75.

Heft 49,

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50.

51.

52.

14.

Heft 53.

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54.

55 ais O. Albrecht, Kritische Bemerkungen zur Überlieferung de

15.

Heft 57/58.

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a N O. Albrecht und P, Flemming Das sog. Manuskriptum T rend. III E. W. Mayer, Forschungen zur Politik Karls’ c te Augsburger Reiehstages von 1530. I. Einzelpreis M. 3. O. Albrecht und P. Flemming, Das sog. Mannskriptum T IV.— E. W. Mayer, Forschungen zur Politik Karls, vn Augsburger Reiehstages von 1530. IL. G. Bossert, führung der Messe in Fankfurt 1535, Einzelpreis dr. 3, ),

O. Albrecht und P. Flemming, Das sog. Manuskriptum. na V. A, Werninghoff, Die Epistola de miseria curatorum banorum. W. Köhler, Brentiana und andere Refori natoria -

Einzelpreis M. 8,70 E =

P. Kalkoff, Zur Entstehung des Wormser Edikts. - 0. Albrech und P, Flemming, das sog. Manuskriptum. Thomas num, VI. = Einzelpreis M. 3,90. E du

Jahrgang 1917. Heft 53— 56; Bezugspreis M. an pe

W.Matthiefen, Theophrastvon Hohenheim, gen. Paracel sus. 1 10th Abhandlungen. Di Behrendt, Die Leidensgeschi shte des

als Form im politisch-literarischen Kampf, besonders im Reformations- zeitalter, R.Stölzle, Gerard Geldenhauer, ein unbekannter iehungs theoriker der Reformationszeit, Einzelpreis M. 3,70. Er

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Brentiana und andere Reformatoria, VI. Einzelpreis M. i 0. ud im

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Jahrgang 1918. Heft 57—60. Be M. 10, Re

W. Matthießen, Theophrast von Hohenheim, gen, Paracelsus P. Kalkoff, Livin von Veltheim, ein Vorkämpfer der. 4 katl Kirche in Norddeutschland. Th. Wotschke, Wittenbei Unitarier Polens II. A. Nutzhorn, Ein Tafelbüchlein yc mationszeit (mit 2 Abbildungen auf einer Tafel), G. pue bald Diedelhuber (Didelhuber, Titelhofer). HM iv

W. Matthießen, Theophrast von Hohenheim, gen. P su J. Kvaéala, Wilhelm Postell, seine Geistesart un seine. gedanken II. R. Stólzle, Johann Friedrich Coelestir ziehungstheoretiker. O. Albrecht, Nachwort zu A.N 'utzhor Fa uk „Ein Tafelbüchlein aus der Reformationszeit, E = | l b- i

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Restliche Wünsche für die Anfangs- periode der Reformationsgeschichte. Von P. Kalkoff.

Der Versuch, die Überlieferung der ersten Periode der Reformation, soweit es die kirchen- und reichspolitische Seite der Ereignisse angeht, nach Möglichkeit zu ergänzen und kritisch endgültig durchzuarbeiten, kann jetzt als im wesent- lichen abgeschlossen bezeichnet werden. Eine Zusammen- fassung der Ergebnisse in gemeinverständlicher Darstellung konnte schon vor einigen Jahren in Angriff genommen werden’), wenn auch die Veröffentlichung einiger Vorarbeiten infolge des Krieges erst später nachgeholt werden konnte oder zum Teil auch heute noch aussteht. |

Der Umfang des Buches hätte leicht erweitert werden können, wie denn auch B. Beß treffend bemerkt, daß die gedrängte Form der Darstellung oft den Eindruck hinterlasse, daß der Verfasser noch etwas mehr zu sagen wünschte?). Aber vor allem kam es darauf an, die Geschichte dieser entscheidenden Jahre sowohl nach einigen durchgehenden Gesichtspunkten, besonders der bisher nicht hinlänglich er- kannten Verknüpfung der kirchlichen Ereignisse mit der Reiebspolitik, wie auch um der zahlreichen völlig neu aus dem Dunkel hervorgetretenen Vorgänge willen weiteren

1) Der erste Teil erschien zunächst als Einleitung des zweiten Bandes der „Ausgewählten Werke Martin Luthers“, hrsg. von H.H. Borcherdt. München nnd Leipzig 1914, das Ganze u. d. T. „Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation. Von den Ablaßthesen bis zum Wormser Edikt“. Ebenda 1917. Vgl. ARG. XIV, 154ff,

*) ZKG. XXXVII, 526f, Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3/4. ' 9

130 |

. Kreisen zugänglich zu machen. In der Erwägung, daß ein Buch von 300 Seiten diesem Zwecke eher entsprechen würde:

als die mit weit geringerer Mühe zu erreichende doppelte und dreifache Seitenzahl, war eine knappe Fassung geboten, obwohl die von einigen Referenten geäußerte Klage über eine „nicht ganz leichte Lektüre“ vorausgesehen wurde. Nachträglich wurde das Unternehmen in eigentümlicher Weise gerechtfertigt, als abgesehen von der gediegenen Ein- leitung der dreibändigen Luther-Ausgabe von Arnold F. Berger!) und einigen namhaften Autoren, die jedoch nur von Einzelheiten Notiz genommen haben in der Flut der Jubiláumsliteratur durchaus noclr die veraltete Auffassung vorherrschte. Wenn dann einige Kritiker zu verstehen gaben, dab es doch ein gar zu eng begrenztes Forschungsgebiet sei und eine kurze Spanne Zeit, auf die diese Darstellung sieh erstreckt, so handelt es sich doch eben um einen einzig- artigen Wendepunkt der deutschen, ja der Weltgeschichte, in dem eine Fülle der wichtigsten Ereignisse in schwer zu über- sehender Verwieklung und schließlich in dramatischer Span- nung sich zusammendrängt. Die dargebotenen Ergebnisse lieben sieh aber nur gewinnen, indem Forschungsgebiete, die sonst von verschiedenen Händen bearbeitet zu werden pflegen, nach einheitlichen Gesichtspunkten ausgebeutet wurden; mit der Intensität der quellenkritischen Arbeit steigern sich über- dies die technischen Schwierigkeiten in einer für Zeit und Arbeitskraft höchst empfindlichen Weise, wie dies G. v. Below neuerdings von der „arbeitsteiligen“ Methode der modernen Geschichtsforschung auseinandergesetzt hat?) Inzwischen aber wurde die Übergangszeit von dem Erlaß des Wormser Edikts bis zum Speirer Reichstage nach denselben Grund- sätzen behandelt, indem die Stellungnahme der. einzelnen Reiehsstánde wie des Reiehsregiments zur kirehlichen Frage und der entscheidende Ausgleich der Parteien auf dem dritten

Nürnberger Reichstage (4./5. April, bzw. Abschied vom I8. April :

1524) über die Rezeption und gleichzeitige Suspension des

1) Leipzig u. Wien, o. J. [1917]. Meyers Klassiker-Ausgaben. ?) Die deutsche Geschichtschreibung von den a u bis zu unseren Tagen. MODE 1916, S.271f. l

—— ——

3 | | 181

kaiserlichen Religionserlasses von 1521 und der denkwürdige Pontifikat Hadrians VI. mit seinen an die Reichsstände in Nürnberg gerichteten Kundgebungen auf Grund der ersten Quellen erörtert wurde).

Dem Wunsche mancher Referenten nach fortlaufenden Verweisungen auf meine Vorarbeiten war insofern schon entsprochen worden, als, wie im Vorwort S. 3 bemerkt wird, in der Buchausgabe der Arbeit „Zu Luthers rómischem Pro- zeD (Der Prozeß des Jahres 1518?)* eine chronologisch ge- ordnete Übersicht des Inhalts meiner Arbeiten mit allen Kapitelüberschriften und Beigaben zu finden ist, nach der man unschwer Schritt für Schritt die Darstellung der „Ent- scheidungsjahre“ kontrollieren kann. Künftig würde sie er- gänzt und dann allerdings wohl am besten am Schluß des Buches für jedes Kapitel beigegeben werden. Recht dankens- wert ist die Anregung des Berichterstatters der „Zeitschrift für Bücherfreunde*?), daß zur Erleichterung der Übersicht und als Auhalt für das Gedächtnis ein tabellarischer Auszug, eine Zeittafel, angefügt werden móchte; es ist dies um so notwendiger, als dadurch der Übernahme der wichtigsten Er- gebnisse in die Handbücher und in die Lehrbücher zunächst der höheren Lehranstalten wesentlich vorgearbeitet werden würde. Was soll man aber von der Rückständigkeit weit verbreiteter Unterrichtsmittel wie des Lehrbuches der Ge- schichte von Fr. Neubauer sagen, wenn noch in der 5. Aufl. des Handbuches der deutschen Geschichte von Br. Gebhardt*) einige meiner Arbeiten zwar zitiert, aber nieht benutzt worden sind. Es ist daher ein solcher chronologischer Leitfaden in

! Kalkoff, Das Wormser Edikt und die Erlasse des Reichs- regiments und einzelner Reichsfürsten (Hist. Bibliothek Bd. 37). München u. Berlin 1917. Luthers Verhältnis zur Beichsverfassung und die Rezeption des Wormser Edikts. In der Hist. Vierteljahr- schrift. Leipzig 1916, 3. Heft, S. 265—289. Kleine Beiträge zur Ge- schichte Hadrians VI. Hist. Jahrbuch 1918, S. 31—72,

?) Gotha 1912. S. V—IX.

3 Hrsg. von G. Witkowski. N.F. X. Jahrgang. Leipzig 1918. 19. Beiblatt Sp. 46.

*) Hrsg. von F, Hirsch. Stuttgart 1918.. II, 8—15 (in dem von G. Winter bearbeiteten Abschnitt über die Reformation. . :..

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132 4

drei verschiedenen Graden der Verdichtung des Stoffes aus- gearbeitet worden. Eine systematische Übersicht der für verschiedene Richtungen der Entwicklung, auf verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens, für die Beurteilung füh- render Männer geltenden Ergebnisse ist dazu bestimmt, den „ideengeschichtlichen“ Konstrukteuren einiges geschichtliches Material an die Hand zu geben, dessen sie bei ihrer luftigen Bauweise immer mehr entraten zu können glauben. Nicht als ob damit die Berechtigung einer weitgehenden Synthese geleugnet werden sollte, deren Wert für die exakte Forschung auch in dem Hinweis auf vorhandene Lücken oder in hypo- thetischen Anregungen besteht; denn bei inniger Fühlung- nahme mit dem jeweiligen Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis ist die richtige Stellung eines Problems meist gleichbedeutend mit seiner Lösung, außer wo die Quellen völlig versagen. |

Auf Grund der Erfahrung nun, daß man dem über- lieferten Material noch manche Antwort entlocken kann, wenn es mit allen Mitteln moderner Kritik aufbereitet worden ist, sollen hier einige Desiderata angeführt werden, deren Be- wältigung sich entweder der Kraft des einzelnen entzieht oder die auf benachbarte Arbeitsgebiete übergreifen oder auch nur der Anschaulichkeit und Ühersiehtlichkeit des Stoffes nachhelfen sollen und vielfach nur wegen der Ungunst der Zeiten zurückgestellt werden mußten. Als Hilfsmittel der Forsehung kann hier und da auch eine genaue Feststellung der Defekte, der unwiederbringlichen Verluste an urkund- lichem Stoff von Nutzen sein.

Ein größeres Urkundenwerk ist für das erste Jahrzehnt der Reformation nieht mehr vonnóten, seit die von Aug. Kluckhohn und Ad. Wrede mustergültig bearbeiteten Bände der „Deutschen Reichstagsakten unter Kaiser Karl V.“ vor- liegen. Hoffentlich ist es dem Fortsetzer der Sammlung, Dr. Joh. Kühn, vergönnt, in absehbarer Zeit auch den Band über den Reichstag von Speier (1526) herauszubringen. Denn es zeigt sich immer mehr, daß die schwierigsten Fragen, die Verhandlungen der Reichsstände hinter den Kulissen der offiziellen. Vorgänge und in wie neben den Ausschüssen, nur anf Grund der umsichtigsten Kritik alles erreichbaren Ma-

5 133

terials zu lösen sind!). Wünschenswert wäre es jedoch, daß der erst am Schluß der älteren Reihe zur Behandlung kommende Reichstag von Augsburg von 1518 mit Hilfe der schon vor Jahrzehnten von B. Erdmannsdörffer hergestellten und von H. Ulmann benutzten Sammlungen vorweggenommen würde. Denn einmal steht dieser Tag wegen der Abmachungen über die Wahl Karls I. zum römischen König in enger Be- ziehung zu dem Bande über die Wahl Karls V., und sodann hat sich ergeben, daß die Behandlung der lutherischen Frage eng verknüpft ist mit dem Hauptgegenstand der Beratung, den päpstlichen Forderungen für den Türkenkrieg; auch die . „Gravamina“ der Stände über die römischen Mißbräuche werden in Worms nur wiederaufgenommen. Die Einarbeitung der Präsenzliste in das Personenverzeichnis bringt nur eine geringe Raumersparnis, erschwert aber die Übersicht, die auch dureh Beigebung einer ehronologischen Tabelle, eines Reichstags- Diariums, wesentlich gefördet werden könnte. Leider hatte Wrede die Bedeutung der lateinischen Original- fassung des Wormser Edikts unterschätzt; es fehlt so an einer leicht erreichbaren und zuverlässigen Edition dieses grund- legenden Textes, dessen Entstehung sich jetzt genau ver- folgen läßt, seit die voraufgehenden Entwürfe alle als Arbeiten Aleanders nachgewiesen und mit größter Sicherheit in das Lateinische zurückübersetzt werden konnten?) Eine über- sichtliche Zusammenstellung dieser Texte von dem Aachener Vorentwurf vom 25. Oktober 1520 an wurde längst geplant; es würde dabei nur der Wortlaut des endgültigen Erlasses vom 8. Mai 1521, der jetzt nach dem den offiziellen Löwener Druck wiedergebenden Abdruck des Cochläns angeführt werden muĝ), in einigen geringfügigen Varianten nachzu-

1) Vgl. meine Besprechung der jüngern Reihe der Reichstags- akten in der: Hist. Ztschr. 89, 286—301. Ein hübsches Beispiel, wie dieser spröde Stoff weiteren Kreisen verständlich und genießbar ge- macht werden kann, hat J. Kühn gegeben, indem er in Voigtländers Quellenbüchern Bd. 73 die auf „Luther und den Wornser Reichstag 1521“ bezüglichen „Aktenstücke und Briefe" zusammengestellt und erläutert hat.

2) Kalkoff, Die Entstehung des Wormser Edikts. Leipzig 1913. S. 301 ff. ARG. XIII, 270ff.

3) Entstehung S. 28 Anm. 2.

134 6

prüfen und eine erschöpfende Untersuchung über die Drucke des Wormser Edikts nachzuholen sein?) - |

| Von sonstigen größeren Urkundensammlungen würde in erster Linie die politische Korrespondenz Friedrichs des Weisen in Betracht kommen, die jedoch, soweit sie seine Beziehungen zur Reformation angeht, gründlich erforscht worden ist. Die von H. Virck meisterhaft behandelten „Berichte des kur- sächsischen Gesandten Hans von der Planitz aus dem Reichs- regiment in Nürnberg 1521 —1523?)* sind von der Forschung noch nicht erschöpfend ausgenutzt worden. Für die frühere Regierungszeit des Kurfürsten überwiegen die kleinfürstlichen ‚Interessen, die nachbarlichen Reibereien so sehr, daß man leicht sieht, wie dieser Politiker bei den großen Aufgaben seiner Verbindung mit Luther über sich selbst hinausge- wachsen und zu einer weltgeschichtlichen Bedeutung gelangt ist, die seinem territorialen und reichsständischen Wirken versagt bleiben mußte. Leider muß ein wichtiges Stück, ein lateinischer Bericht über den Stand der lutherischen An- gelegenheit im Frühjahr 1519, den der Kurfürst einer an Erasmus abgeordneten. Gesandtschaft mitgab, um angesichts der Leipziger Disputation ein geheimes Bundesverhältnis zwischen Luther und Erasmus herzustellen, als verloren gelten?).

Für zeitlich gleichlaufende Quellen auf gegnerischer Seite ist ebenfalls nicht viel mehr nachzuholen. Eine ab- schließende Zusammenstellung der Korrespondenz Kajetans einschließlich seiner Instruktion und seiner Augsburger Rede wäre erwünscht, aber am besten im Zusammenhang mit den Akten des Augsburger Reichstags vorzunehmen.

Die von dem päpstlichen Archivar P. Balan in den „Monumenta reformationis Lutheranae (1521—1525)“ ver- öffentlichten wertvollen Aktenstücke*) müßten eigentlich

1) A. a. 0.271 Anm. 1. Es wäre zu wünschen, daß ein in typo- graphischen Untersuchungen bewährter Forscher wie K. Schottenloher sich dieser Aufgabe annühme.

2) Leipzig 1899.

3) Vgl. meine Arbeit über „Erasmus, Luther und Friedrich den Weisen“, Leipzig 1919 (Schr. des Ver. f. R.-G. Nr. 182).

*) Ratisbonae 1884. |

7 135

sämtlich nachgeprüft und mit den unentbehrlichsten Be- sehreibungen und kritischen Nachhilfen versehen werden; wie die Sammlung jetzt vorliegt, ist sie für den Ferner- stehenden ganz unbenutzbar; inzwischen ist aber für die Mehrzahl dieser Urkunden, besonders in der früheren Hälfte dieses Zeitraums, so viel geschehen, daß eine knappe Über- sicht von Verweisungen aushelfen könnte; der heillose „Index nominum" freilich müßte völlig neu gearbeitet werden. Er- heblich besser sind wir mit den Aleander-Depeschen daran, deren Wortlaut .von Th. Brieger noch unter Berücksichtigung des von Balan abgedruckten Textes des Kopialbuches des Nuntius hinlänglich festgestellt und mit wertvollen Forschungen über die zeitliche Anordnung versehen werden konnte!). Auch an der von mir für die zweite Auflage?) nachgeprüften Über- setzung dürfte nichts Wesentliches zu ändern sein; wohl aber würden die erläuternden Anmerkungen eine bedeutende Er- gänzung erfahren und hier und da müßte auch die Kritik an dem Inhalt der Berichte zu schärferem Ausdruck ge- langen ë).

Bei der vielfach noch verbreiteten Auffassung von der Ergiebigkeit, ja Unerschöpflichkeit der vatikanischen oder italienischen Sammlungen überhaupt?) muß festgestellt werden, daß mindestens für die in Rede stehende Periode eher das Gegenteil gesagt werden kann. So sind die Bände „Archi- valia in Italië“, die G. Brom) für seine niederländische Heimat gesaMmelt hat, soweit mein Interesse reicht, nur deshalb so stattlich ausgefallen, weil zahlreiche Stücke, die längst be- kannt waren, wieder abgedruckt worden sind9); neu war mir nur ein wiehtiges Schreiben Kajetans an den Grofkanzler Karls V., das die endgültige Aufklärung der Wahl Hadrians VI. ermöglichte‘). Die Fortsetzung der von J. Hergenróther*)

' X) Aleander und Luther 1521. Gotha 1884. *) Halle 1897. *) Beispielsweise nach Entstehung S. 155, 269. 1) Vgl. ARG. XIII, 245. 5) 8’Gravenhage 1908—1911. | 9) In meinem „Nachtrag zur Korrespondenz Aldanders usw.“, ZKG. XXVIII, 226ff, sind sie überdies eingehend erläutert. ?) Hist. Jahrbuch 1918, S. 33ff. 5) Freiburg 1884—1891.

136 8 herausgegebenen „Regesta Leonis X.“ ist nicht so dringend, weil hier überwiegend die Einzelheiten der Verwaltung, be- sonders der Pfründenvergebung verarbeitet worden sind, die ihrer groben Masse nach nur von lokalgeschichtlichem Werte sind. Soweit Deutschland in Betracht kommt, wird dieses Material durch das Repertorium Germanicum zugänglich ge- macht werden; neuerdings bat N. Hilling in mehreren Publi- kationen gezeigt, wie es aus den Begistécbsinden der Rota Romana zu ergänzen ist!).

Inhaltlich sind mit diesen Regesten Leos X. zu ver- gleichen die vom K. u. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv seit. 1913 in knappen Stichworten herausgegebenen ,,Reichs- registerbücher Kaiser Karls V.“, denen jetzt schon zahlreiche Personalien zu entnehmen sind; auch hier handelt es sich anfangs vielfach um die Vergebung kirchlicher Stellen, da das Recht der „preces primariae“ dem Kaiser gerade zur Zeit des Wormser Reichstags einen weitgehenden Einfluß zur Verfügung stellte. Die politische Korrespondenz Karls V. ist für die Anfänge der Reformation noch nicht von erheblicher Bedeutung; es scheint, daß das Wichtigste schon in dem I. Bande der Korrespondenz Ferdinands I. enthalten ist?), der in dieser Zeit als Oberhaupt des Reichsregiments und

dann als Vertrauensmann des Kaisers seine Weisungen auch in der kirchlichen Frage entgegenzunehmen hatte. "

Von diplomatischen Korrespondenzen kämen nur die der venetianischen Botschafter in Betracht?); sie sind meist in den Diarien des Marino Sanuto in ausreichenden Auszügen abgedruckt oder in den Folianten der englischen „Staats- papiere“ nach den Originalen veröffentlicht worden. Doch sind die besonders redseligen Depeschen des mit Leo X. sehr vertrauten Gesandten Marco Minio von Rawdon Brown *) im wesentlichen nach Sanuto wiedergegeben worden, während

!) Vgl. ARG. XV, 30 Anm. 1; 33 Anm. 2.

?) Die Familienkorrespondenz bis 1526, hrsg. von W. Bauer. Wien 1912. Vgl. Hist. Vierteljahrschr. 1919, S. 125 f.

3) Vgl. meine „Briefe, Depeschen und Berichte über Luther vom Wormser Reichstage 1521". Halle 1898.

4) Calendar of State Papers and Manuscripts... Vol. II u. III. London 1867. 69.

9 | 137

ihm zugleich das Original des Kopialbuches zur Verfügung ` Síand!); diese im Britischen Museum beruhende Quelle müßte bei Gelegenheit einmal durehgesehen und besonders für die über Luthers zweiten römischen Prozeß berichtenden Stücke nachgeprüft werden. |

' Im Anschluß daran möchte ich eines längst gehegten Wunsches gedenken, daß für die Erhaltung einiger nicht be- sonders umfangreicher, aber wichtigster Zeugnisse durch Herstellung von Photographien gesorgt werden möchte, die im Faksimiledruck herauszugeben oder auch nur an meh- reren Stellen niederzulegen wären. Im Hinblick auf das herannahende Jubiläum der Reformation hatte ich schon vor zehn Jahren dem Kgl. Preußischen Historischen Institut in Rom einen Antrag unterbreitet. Derartige besonders inter- essante Stücke sind z. B. die von Kajetan verfaßte Ablab- dekretale vom 9. November 1518 in der von dem Geheim- sekretär P. Bembo korrigierten Minute?) ferner in dem nur in einem Exemplar erhaltenen offiziellen Wiener Druck?) und in dem wahrscheinlich ebenso seltenen Wiener Druck der deutschen Übersetzung *) mit dem charakteristischen Titel- blatt; die von Miltitz hergestellte deutsche Fassung einer Denksehrift des Nuntius Orsini über das Angebot der Kaiser- würde an Friedrich von Sachsen unter Zugabe eines Kar- dinalshutes für Luther’); der Brief des Juristen Melchior von Watt über die Sitzung des Kardinalskollegiums vom 9. Januar 1520, in der der zweite Prozeß gegen Luther und den Kurfürsten eröffnet wurde?) ohne daß in dem Protokoll digses wichtigen Vorgangs Erwähnung geschieht’); der Be- richt über die Konsistorien vom 21. Mai bis 1. Juni 1520, der die Beratung über die Verdammungsbulle zwar nur auf

1) Das von ihm oft erwähnte „original letterbook"; vgl. z. B. ZKG. XXV, 581 Anm.

2) Kalkoff, Forschungen zu Luthers römischem Prozeß. Rom 1905. S. 67 ff. i

3) ARG. IX, 145 Anm. 2.

4) A. a. O. S. 154 ff. 168 ff.

5) Kalkoff, Miltitziade. Leipzig 1911. S. 76ff.

*) Mitteil. zur vaterländischen Geschichte hrsg. vom hist. Verein in St. Gallen, XXV (1894) 265f. Entscheidungsjahre S. 134 fË.

?) Forschungen S. 71.

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das knappste, aber mit wertvollen sachlichen Angaben schil- dert!): als Verfasser der von 1517 bis 1527 reichenden Auf- zeichnungen hat sich jetzt der Sekretär und Notar des hei- ligen Kollegiums Juan de Madrigal ermitteln lassen?); das von W. Friedensburg veröffentlichte Konzept der ersten vom 28. September 1520 datierten Depesche Aleanders?); die von Th. Brieger entdeckten und herausgegebenen „Entwürfe des Wormser Ediktes“*) in Konzepten der Übersetzung aus Ale- anders Vorlagen; das in seiner Bedeutung erst jetzt erkannte undatierte Aktenstück aus Aleanders Sammlung, das als Protokoll der am 6. März 1521 zwischen dem Großkanzler Gattinara und den Nuntien in Luthers Sache getroffenen Verabredung anzusprechen ist"); der Antrag der beiden Kur- fürsten Albrecht von Mainz und Joachim von Brandenburg an ihr Kollegium vom 19. April 1521 mit der wichtigen von ‚Balan weggelassenen Randbemerkung®); das echte Breve Hadrians VI. an Friedrich von Sachsen vom 1. Dezember 1522 in der von Kajetan diktierten und eigenhändig korrigierten Minute’); endlich das Original des von der theologischen Fakultät von Löwen an den Kardinal Adrian von Utrecht gesandten-Gutachtens mit den Bemerkungen Aleanders?). Die benachbarten Gebiete der geschichtlichen Theologie und der Geisteswissenschaften überhaupt im Zeitalter des Humanismus kommen für den Reformationshistoriker vor allem in Betracht auf dem Boden der Universitätsgeschichte und im Hinblick auf die kirchenpolitische oder publizistische Tätigkeit der führenden Männer. In ersterer Hinsicht ist eine seit langem schmerzlich empfundene Lücke jetzt glänzegd ausgefüllt worden dureh W. Friedensburgs Geschichte der

1) Quellen und Forschungen aus italien. Archiven VI, 33f. For- schungen S. 21—42. 75.

2) Hist. Jahrbuch 1918, S, 63 Anm. 4.

3) Quellen und Forschungen I, 1. Kalkoff, Depeschen Aleanders S. 965f.

*) Leipziger Universitütsschrift von 1910. ARG. XIII, 241ff.

5) Balan l. c. p. 116f. Entstehung S. 152ff.

© Balan p. 184f. Entstehung S. 1781f. 182 Anm. 1.

?) Forschungen S. 208ff. Hist. Vierteljahrschrift 1916, S. 276 Anm. 1. |

5) Forschungen S. 194 ff.

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Universität Wittenberg. Den kritischen Moment der Stellung- nahme einzelner Lehrkórper zur lutherischen Frage, der in verschiedener Form au sie herantrat, habe ich für mehrere, wie für Löwen und Köln, Ingolstadt und Wien genauer er- örtert; wünschenswert wäre eine eingehende Untersuchung über das Zustandekommen jenes merkwürdigen Gutachtens der Leipziger theologischen Fakultät für con Kardinal Al- brecht vom Juni 1518 )).

Unter den staatsmännisch veranlagten Theologen, die für Luthers Wort und Werk die Bahn frei zu machen, die Wucht der Verfolgung zu brechen suchten, ist neuerdings „W. Capito im Dienste Erzbischof Albrechts von Mainz‘) bedeutsam hervorgetreten. Dieser aber bekannte, daß er im engsten Einvernehmen mit Erasmus von Rotterdam handelte, dessen Eintreten für Luther mit allen Künsten einer klugen „vermittlungspolitik“®) wie seiner bewunderten und gefürch- teten Feder sich immer deutlicher hat nachweisen lassen- Um den Abschluß seiner geheimen Verbindung mit Luther hat sich nun noch ein Dritter das größte Verdienst erworben, dessen bescheidenes, aber eindrucksvolles Wirken bisher noch nicht gebührend gewürdigt worden ist: der Augustiner Joh. Lang, der zwar als „Reformator Erfurts^ in einer Disser- tation und in lokalgeschichtlichen Skizzen behandelt wurde, aber des seiner Bedeutung entsprechenden biographischen Denkmals noch entbehren muß.

War schon durch die überragende Persönlichkeit Capitos und die kühne Initiative des Erasmus der Einfluß, den ein Hutten am Mainzer Hofe zu Luthers Gunsten ausgeübt haben soll, stark entwertet worden, so trat auf seinem eigensten Gebiet, der kirchenpolitischen Satire, der weit tiefer und reicher gebildete Humanist Hermann von dem Busche als Verfasser des weitaus bedeutendsten Werkes dieser Gattung, des „Hochstratus ovans“, mit dem jüngeren Freunde in Wettbewerb‘). Er stellte den großsprecherischen Literaten,

1) ZKG. XXXI, 53f.

2) Berlin 1907.

*) ARG. I, 1ff.

4) ARG. I; 591f. Die damals in Köln erschienenen UM meist von E. Böcking in den „Opera Hutteni“ wiedergegeben, verdienten

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der Lutbers Werk trotz dessen entschiedener Mißbilligung- mit den bedenklichen Mitteln seines „Pfaffenkriegs“ zu fördern verhieß, dann aber die Fortsetzung seiner „Invektiven“ durch das Versprechen eines kaiserlichen Jahrgeldes sich abkaufen ließ, vollends in den Schatten, als er auf dem Wormser- Reichstage die gefährliche Aufgabe übernahm, die Machen- schaften der Nuntien zu überwachen, und gegen die ver- fassungswidrigen Mafregeln des kaiserlichen Kabinetts in jener geharnischten Kundgebung vom 20. April protestierte !).. Es galt nun, auf der einen Seite der besonders durch die Romantik eingeführten, dann dureh D. Fr. Strauß und R. Haym mächtig geförderten Übersehützung Huttens als des einem. Luther würdig zur Seite stehenden „ritterlichen Reformators* entgegenzutreten?); eine des Verfassers des „Vallum humani- tatis“ würdige Biographie, die seinem bewegten Leben wie seiner humanistischen Meisterschaft gleichermaDen gerecht werden müßte, bleibt einer berufeneren Hand überlassen.

Der bedeutendste Gegenspieler auf päpstlicher Seite, Hieronymus Aleander, hatte von einem mit seinem hand-- schriftlichen Nachlaß bestens vertrauten Gelehrten, J. Paquier?), eine biographische Behandlung erfahren, die besonders in der Gesamtbeurteilung starken Widerspruch herausfordert.. Da sie überdies nur bis 1529 reicht, also seine beiden späteren Sendungen nach Deutschland aus dem Spiele läßt, harrt sie schon längst der Ergänzung nach den von W.Friedens-- burg mustergültig herausgegebenen Nuntiaturberichten. Eine scharfe Korrektur erfährt jene allzu günstige Beurteilung ` dieser bedenklichen Persönlichkeit durch die Urteile, die in der späteren Zeit seines Lebens gerade aus dem römischen Lager zu uns dringen und die ich zum Gegenstand einer: kleinen Untersuchung gemacht habe‘).

eine gründliche typographische Untersuchung, wie ich sie Herrn Dr. O. Zaretzky für eine Flugschrift Hochstratens (Theol. Studien u. Krit.. 1917, S, 262f.) verdanke.

1) ARG. VIII, 841 ff.

2) Es wurde versucht in einer in den „Quellen u. Forsch.“ des Ver-- eins für RG. soeben gedruckten Arbeit über „U. von Hutten und die Ref.. Eine kritische Geschichte seiner wichtigsten Lebensjahre 1517—1523“.

3) Jérôme Aléandre. Paris 1900.

4) ZKG (noch ungedruckt).

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13 0 | | 141

Ein erschöpfendes Lebensbild des bisher arg verkannten Kajetan nach den von mir vorgezeichneten Richtlinien seines kirchenpolitischen Verhaltens!) dürfte bei der selbständigen

Entwieklung seiner Theologie in der Zeit nach 1519 nur von , einem protestantischen Gelehrten zu erwarten sein; leider sind hier schwierige kritische Vorarbeiten an seinen „expur-

gierten“ Werken die unerläßliche Voraussetzung.

Neben den Theologen und den Philologen haben aber auch die Juristen einen wohlbegründeten Anspruch auf Nach- prüfung ihres Verhaltens gegenüber der beginnenden Refor- mation geltend gemacht. Die Beschwerde Aleanders tiber

die deutschen „Kanonisten und Legisten“, die Luthers Partei ‚ergriffen hätten und die er dabei von den humanistisch ge-

bildeten und erasmisch gerichteten Räten in fürstlichen nnd

‚städtischen Regierungen unterscheidet, richtete sich vor allem gegen die Beamten geistlicher Fürsten, die als Generalvikare -oder Offiziale an der leichtfertigen Führung der römischen

Prozesse und der übereilten und unzulünglieh begründeten Verketzerung der Lehre Luthers Anstoß genommen hatten und nun der Vollziehung der Verdammungsbulle Schwierig- keiten in den Weg legten. Eine derartige charaktervolle

Haltung zeigten im Bistum Naumburg der Offizial Dr. Hein-

rich Sehmiedberg, in Freising der Generalvikar Johann Jung und der Offizial Siegmund Scheufler, in Wien der General-

vikar Michael Apfelbeck, in Augsburg der Generalvikar - Dr. Jakob Heinriehmann, während in Eichstädt der tüchtige,

unabhängig denkende Bischof Gabriel von Eyb selbst gegen

den Exekutor der Bulle frondierte?). Andere bischöfliche Beamte betütigten ihre aufrechte Gesinnung gegenüber der

kurialen Vergewaltigung der deutschen Kirche durch scharfe

‚Angriffe auf die Mißstände der römischen Verwaltung und

Rechtsprechung: in dieser Hinsicht kommen die Kanzler

-einiger Bischöfe in Betracht, die auf den Reichstagen der ‚Ständischen Opposition Vorschub leisteten: hier ist vor allem der Kanzler des Erzbischofs von Köln, Dr. Degenhard Witte, ‚als Verfasser der am 22. April 1521 dem ständischen Aus-

1) ZKG..XXXIII, 2408, 2) Vgl. ZKG. XXXV, 174ff. XXXVII, 89ff.

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schusse in Worms übergebenen Beschwerdeschrift hervor- getreten!). Aber auch die Legisten, meist die Räte welt- licher Fürsten von ritterlichem Stande, aber wie Sebastian von Rotenhan oder Johann von ‚Schwarzenberg oft auch im Dienste von Kirchenfürsten, haben durch ihren Widerstand schon gegen den Erlaß eines die Ausrottung der verdammten Sekte sichernden Reichsgesetzes, dann gegen die Vollziehung des Wormser Edikts?) der Reformation wesentliche Dienste geleistet. Neben ihnen stehen dann Staatsmänner, die ihre Zugeständnisse an das Papsttum nach dem Interesse ihrer fürstlichen Auftraggeber abzumessen wissen wie der Minister Leonhard von Eck bei der Ausarbeitung des ersten baierischen Religionsmandats, oder selbstsüchtige vornehme Prälaten, die ihren und ihres Standes Vorteil mit der Aufrechterhaltung der kirchlichen Macht eng verbunden wissen und ihre schwäch- lichen oder indolenten Bischöfe zu scharfen gegenreforma- torischen Maßregeln drängen, wie Philipp von Flersheim in Speier und in den geistlichen Staaten Kardinal Albrechts ein Lorenz Truchseß von Pommersfelden, ein Dietrich Zobel von Giebelstadt, ein Valentin von Tetleben, später Bischof von Hildesheim, und ein Livin von Veltheim?). Wie gerade . dieses Beispiel zeigt, wird die Fragestellung oft darauf hinaus- laufen, festzustellen, inwieweit der betreffende Fürst selbst der Täter seiner Taten war. Zumal der genußsüchtige und schwankende, dabei habgierige und gefühllose Albrecht von Brandenburg hat seinen passiven Widerstand gegen die Kurie nur aus den niedrigsten Beweggründen verletzter Eitelkeit und unbefriedigter Geldgier ausgeübt; die geschickte Aus- nutzung dieser Stimmung zu Luthers Gunsten war das Werk kluger Männer, wie des magdeburgisehen Kanzlers Dr. Lorenz

1 Vgl. meine Arbeit über „die Anfangsperiode der Reformation in Sleidans Kommentarien“, Ztschr. f, die Gesch, des Oberrheins, N, F. XXXII, 446 ff. |

= 2) Vgl. Wormser Edikt und Erlasse des Reichsregiments. Andere,

wie der tüchtige badische Kanzler Hieronymus Vehus, haben schon eine weitgehende Religionshoheit auszuüben gewußt,

3) ARG. XV, 30—64. Für die habsburgischen Regierungen jener Periode wurde diese Methode der Forschung in einer größeren Arbeit „Zur Geschichte des Wormser Reichstages“ durchgeführt.

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Zoch, dem die im erasmischen Sinne gehaltene Antwort des Erzbischofs an Luther vom 26. Februar 1520 zuzuschreiben ist !).

Dieser Wunsch berührt sich nun vielfach mit einer Forderung, die ein gründlicher Kenner unserer Epoche wie F. Priebatsch dem fleißigen Sammelwerke G. Knods?) gegen- über erhoben hat: es sollten aus der großen Masse die- jenigen hervorgehoben werden, in denen der Geist Bolognas als „der großen Bildungsstätte. für die Juristen und Staats- männer“ sich am tätigsten zeigte, „die dem römischen Rechte daheim in den Kanzleien und Gerichtshöfen das Feld er- oberten“; das „Emporkommen der in Italien ausgebildeten Talente“ sollte verfolgt werden, indem man ,rückblickend an der Hand der Geschiehte der Kanzleien und Landes- yerwaltungen oder der Organisationen der bischöflichen Offizialatsgeriehtsbarkeit bei den hier als fertige Männer be- währten Beamten ihrem Bildungsgange nachspürte“. Daß alsdann zahllose Spuren gerade nach Bologna führen würden, bewährt sich im vorliegenden Falle für die Freisinger Be- amten und für einen klugen, aber auch romanisch kaltsinnigen Politiker wie den Bischof von Augsburg, Christoph von Sta- dion?) Was alle diese Männer als wichtigste Frucht ihres Studiums an den Quellen des römischen Rechts mitgebracht hatten, war die lebhaftere Empfindung des Staatsgedankens, den die einen im Kampfe gegen kirchliche Bevormundung zu betätigen suchten, den jedoch gleichzeitig die Kirche der Gegenreformation trefflich für ihre Zwecke auszubeuten ver- stand. | $

Die gesamte Linienführung der deutschen Geschichte würde auf diesem Wege an Klarheit und Sicherheit gewinnen; freilich führt der Weg über eine entsagungsvolle, daher heut-* zutage oft als „minutiös“ verlästerte Einzelforsehung; aber nur so ist etwas Bleibendes zu schaffen.

>) Miltitziade S. 45, Anm. 1.

23) Deutsche. Studenten in Bologna (1989— 1562). Biographischer Index ete. Berlin 1899, besprochen in der. Hist. Vierteljahrschr, 1900, S. 420—428.

.. ZKG..XXXy, 180f. XXXVII, 155 Anm. 2.

Thomas Naogeorgs Flucht aus Kursachsen. II. Von Paul Vetter.

Anhang. ONN. Naogeorg an den Kurfürsten und Herzog Johann Ernst.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Reg. Oo Nr. 868. Dat. Sulza, den 27. Februar 1540.

Gottes genad vnd frid zuuor durch Jesum Christum. Durchleuchtigste, hochgeborne Fursten vnd herren. Ich hab bisher vnder E. Churf. vnd F. G. zu Sultza ein zeytlang

Im Euangelio gedienet, aber mit welchen besehwerungen, hab ich bis daher E. Churf. vnd F. G. antzuzeygen vnder- l lassen, verhoffend, solche durch gute freund vnd mittel zu bessern vnd Inn leydlichere weg zu bringen, welchs ich doch nit erlanget, Darumb auch verursachet, mein anligen E. Churf. vnd F. G. antzuzeygen, verhoffend, E. Churf. vnd F. G.

werden sich genedigklich hierinn gegen mir ertzeygen.

Wie die pfarr allhie ein gestalt habe, ist vast allen bewust, nemlich das schier alles einkommen von dem acker- bau gefellet, vnd wo die pfarracker hie nit vleyssig vnd «recht gebauen werden, kan sich kein pfarher hie erhalten. Nu bin ich des ackerbaues vngeubet vnd verstehe mich nit darauf, das mir nit kleinen naehteyl bisher bracht hat, nit allein on abbrueh der narung, sonder auch Inn verhinderung der studirung vnd meines Ambts. Dann ich mus vast bey aller arbeyt gegenwertig sein vnd sehier teglich Im sommer auf das feld lauffen vnd zusehen vnd ein halber pauer sein,

1) Da an Naogeorgs Briefen nicht nur der Historiker ein Inter- esse hat, gebe ich sie im folgenden nach Möglichkeit buchstabengetreu wieder.

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noch geschichts wol mir vnd andern, das es nit recht zu- ‚gehet, Also das mir der ackerbau mehr beschwerung vnd verhinderung bringt, denn wenn ich sonst nach meinem Ambt noch souil zuthun het. Zu dem hab ich meine Sultzer, so lang ‘ich bey Ihn gewesen, nie mit meinen vilfeltigen an- bieten kunden vermugen, das sie mir mein acker gebauen hetten, entweder vmb die helfft oder vmb- geld oder vmb ‚Zins, souil furdern sie Ire pfarher vnd diener. Hab mussen ackerleut aus anderen dorffern vnd gerichten nit mit kleiner besehwerung bis auf dise Zeyt annemen vnd weys doch, das mir die Sultzer zu Solcher vngunst mit warheyt kein schuld werden auflegen konnen. Ich hab aber von Ihnen nit allein -dise vnfreuntliehkeyt, sonder andere noch vil mehr, die one not hie zuérzelen, mussen dulden.

Nu hab ich Ihnen ditz Jar die acker (dieweyl das ge- -ding mit den vorigen paurn aus ist, das drey Jar geweret) wider angebotten vnd auch datzu gebeten, hab aber niehts kunden erlangen, kan anderswo vnd Inn andern gerichten ‚one grossen schaden keinen bekommen, das ich besorg, die -acker mussen das zukunfftig Jar vber winter vngearbeyt bleyben, das: ich alsdann mich hie nit erhalten kan. In summa, der ackerbau ist mir ein vntregliche burde vnd ein ‚nachteylige besehwerung. Däarumb hab ich den Visitatorn nu zwey Jar geschriben, es hat auch an sie fur mich ge- schriben mein gunstiger furderer Philippus Melanchthon, das doch mit den ackern ein ander gestalt gemacht wurde, oder 'wolten mich an ein ander ort verordnen, da ich solcher sorg vnd beschwerung entlediget vnd den buchern bas obligen ‚mocht, hab aber nichts erlanget. Mir sind wol vnder anderer hersehaft dienst angeboten worden, bin aber nit willens .gewest, auch noch nit, von E. Churf. vnd F. G. mich zu wenden, -deren genad vnd beystand ich biher mercklich empfunden, (des ich mich hiemit gegen E. Churf. vnd F. G. aufs hochste bedanek) vnd auch sonst hertzliehes gefallen hab an den vleyssigen verordnung vnd bestellungen der pfarren vnder E. Churf. vnd F. G. gelegen. Bitt aber vnderthenigklich, E. -Churf. vnd. F. G. wollen dise meine beschwerung genedigk- lich bedencken vnd mich etwo an ein bequemer ort auf ‚negst Michaelis setzen oder, wo .das nit sein kan, die acker

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI 3/4. 10

146 18

hie Inn geld oder korn Zinsse verwandlen, damit ich dester fuglicher meines ambts vnd der bucher wartten vnd den leuten nach meinem geringen verstand Inn andern sachen bas dienen kunde. Das wil ich nach meinem hochsten ver- mugen vmb E. Churf. vnd F. G. zuuerdienen allzeyt willig sein. Bitt vmb genedige antwort. Dat. zu Sultza, 27. Februarii Anno etc. XL. E. Churf. vnd F. G. vndertheniger Pfarher zu Sultza Thomas Naogeorgus.

2. Naogeorg an den Kurfürsten und Herzog Johann Ernst.

Originalpapier im Sachsen- Ernestinischen Gesamtarchiv zu. Weimar. Reg.li 1393. Dat. Sulza, den 16. Juni 1540.

Gottes genad vnd frid zuuor durch Jesum christum. Durchleuchtigster vnd durchleuchtigen hochgebornen fursten vnd herren. Nachdem E. Chur- vnd F. G. verschiner zeyt ein lobliche ordnung haben außgehn lassen, das man die schulen Inn steten vnd flecken widerumb aufrichten solle, damit die Jugent darinnen lernen vnd studiren mochte, auch der geystlichen einkommen, ob sieh derselben an lehen oder prebenden verledigen wurden, zu niehts anders denn zum studio der kinder, zu notturfit der armen vnd zu besserung der pfarren vnd schulen soll gebraucht werden ete. Dieweyl dann die schulbehausung allhie Im fleck Sultza gantz bau- fellig vnd zurfallen, das sieh kein schulmeyster mit seinem weyb vnd kindern darinne hatt erhalten mugen, datzu auch die knaben oder schuler kein raum zu sitzen gehabt, das sie gerugklich studiren mochten etc., als haben E. C. vnd F. G. superattendenten, herr Ewald von Brandestein, haubt- man, vnd her Johann Grau, Pfarher zu Weynmar etc, An- dresen Kratzber, die zeyt E. C. vnd F. G. sehossern zu Rofla, beueleh gethan, ambtshalben mit der gemein oder Altar- leuten zuuerfugen, das sie gemelte schule widerumb bauen solten, damit sich ein schulmeyster vnd die schuler darinn erhalten mugen etc. Dieweyl aber die gemein vnnd Altar-

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leut geringes vermugens vnd wenig einkommens der kirchen haben, Ist an E. C. vnd F. G. mein vnderthenigs bitten, E. C. vnd F. G. wollen hiertzu aus gnaden von dem ZinsDgeld zu S. Niclas zu Werfdorff, welches von milden gaben herkompt, dreyssig oder vierzig gulden zusteuer genedigklich geben lassenn, vnd hieruber genantem Andres Kratzber, welcher bemelt geld von wegen der kirchen zu Wersdorff Inne hat, genedigen beuelch thun, solch geld nach E. C. vnd F. G. gefallen dartzu zureychen vnd geben, damit die schule, welche Itz eingerissen, dester statlicher muge gebauet werden. Das wollen die armen gemein allhie vnd ich neben Inen vmb E. C. vnd F. G. mit vnsern vnderthenigen, schuldigen vnd willigen diensten zuuerdienen geflissen sein, vnd bit vmb genedige antwort. , Datum zu Sultza den XVI. Junii Anno ete. XL’.

E. C. vnd F. G. vndertheniger Thomas Naogeorgus Pfarher zu Sultza. 3.

Naogeorg an den Kurfürsten und Herzog Johann Ernst.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. Ii 1499. Dat. Sulza, den 24. Juli 1541.

Gottes genad vnd fride zuuor durch Jesum christum. Durchleuchtigste, hochgebornen fursten vnd herren. Ich bin neulicher zeyt von einem erbarn Rhat zu Cala vleyssig an- gesucht vnnd gebeten worden, das ich mich wolt zu Ihnen zu einem pfarrer begeben ete. Darauf ich Inen mit ant- zeygung ettlicher beschwerung vnd sonderlich meines fur- genommen baues halben, dardurch ich gehindert wurde, solches zu thun, dise antwort letzlich gegeben habe: Es were mir kein not, begert es auch nit, von hinnen mich zu wenden, nachdem ich vonn e. chur. vnd f. g. allhie genugsam ver- sorget vnd bisher genedigklieh beschutzt vnd erhalten were. Datzu vnd dardureh stünde es nit bey mir, mich an andere ort one E. chur. vnd f. g. willen vnd vergunst zu begeben. Wo sies aber bey e. chur. vnd f. g. mochten erlangen, wolt

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ichs Inen auf Ihr so vleyssiges vnd freuntliches begeren vn- abgeschlagen habenn. Darauf haben sie an e. chur. vnd f. g. meinethalben supplieirt, ist Inen aber, als ich vernem, nit zugelassen worden, welchs sie achten, das es darumb geschehen sey, das ieh nit selbs meines willens E. chur. vnd f. g. bericht habe. Habenn mich also abermals aufs aller- freuntlichest ersuchet vnd gebeten, das ich neben Inen E. chur. vnd f. g. schrifftlich meines gemuts wolt berichten, das ieh Inen nit fuglich nach vorgehabter rede hab kunden ver- sagen. Vnd zeyg hiemit an wie vor, das ich hie niehts zu elagen, darumb ich got vnd E. chur. vnd f. g. hoch zu dancken habe, vnd furter willig vnd schuldig sey, an dem ort zu sein, da mich E. chur. vnd f. g. wissen vnd haben wollen. Wo mieh nu e. chur. vnd f. g. allhie haben wollen, gefelts mir wol, wo aber e. chur. vnd f.g. dem Rat zu Cala hierinne wilfaren wollen vnd mich Inen zu einem pfarhern erlauben vnd setzen; gefellet mir auch. wol, allein vnderthenigklich bittend, das mir e. ehur. vnd f. g. wolten daselbshin die zwantzig gülden, damit mich dieselben e. chur. vnd f. g. jerlich usque ad reuo- cationem begnadet haben, genedigklich volgen lassen, nachdem die pfarr zu Cala alles einkommen bis an XXII groschen auch vom Aekerbau hat. Was nu hierinn beyderseyts e.

. ehur. vnd f. g. bedeneken vnd genediger wille, soll von mir

hertzlich vnd vnderthenigklieh angenommen werden. Dann e. ehur. vnd f. g. bin ieh naeh meinem hochsten vermugen, zudem das ich schuldig bin, auch willig allenthalben vnd In alle wege zu dienen.

Es haben mich e. chur. vnd f. g. auf mein bit mit einem alten gemeuer vnd dreyssig stam bauholtz zu meinem fur- genommen baue begnadet, des bedanck ich mich auf hochst vnd vnderthenigest. Nu das gemeuer ist mir von dem schosser zu Rofla nach gehabter besichtigung von wegen e. chur. vnd f. g. abzubrechen zugesprochen. Des holtz halben aber wil ich e. chur. vnd f. g. nit bergen, das ich vleyssig an dem ltzigen schosser zu Roßla, auch an Andresen Cratz- bern, dem vorigen schosser, desgleichen an Thomas Zschirppen, vorstehern zu Jhena, vnd an andern, die der finnen gelegen- heyt wissen, darnaeh gefraget habe. Die sagen alle, das auf der finnen kein pauholtz sey, sonder puschholtz, Espen

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vnd aychen, so zu paleken nit dienstlich. Hab derhalben E. chur. vnd f. g. sehrifften an Wolffen Goltackern vergeblich geacht Ime zuzusenden, schick dieselben hiemit wider, der- gestalt, wo mich e. chur. vnd f. g. den burgern zu Cala zu einem pfarrer erlauben vnd einsetzen wollen, des sie sehr begeren mit aller erbietung gegen mir, so wil ich das ge- meuer sambt dem holtz E. chur. vnd f. g. vnderthenigklieh mit daneksagung wider zugestelt haben, darumb das ichs nit be- durffen wurde. Wo mich aber e. chur. vnd f.g. allhie zu Sultza lieber wissen vnd haben wollen, so bit ich vnder- thenigklieh, e. chur. vnd f. g. wollen mieh etwo an einem andern nahet gelegenen ort, solch holtz zu bekommen, an- wevsen lassen. Das wil ich Inn aller vnderthenigkeyt vmb e. chur. vnd f. g. zuuerdienen allzeyt geflissen sein. Bitt vmb genedige antwort. Datum zu Sultza XXIIIIL. Julii Anno ete. XLI?. E. chur. vnd F. G. | vndertheniger Thomas Naogeorgus Pfarher zu Sultza.

4.

Thomas Naogeorg an Felix von Brandenstein und Johann Flitner, die Sequestratoren in Thüringen und Franken.

Originalpapier im Sachsen- Ernestinischen Gesamtarchiv in

Weimar. Reg. Ii 1642. Datum Cala, den 24. März 1542.

Gottes genad vnd fride zuuor dureh Jesum Christum.

Gestrenger, edler, erbarer vnd namhaffter, gunstige hernn. Auf die elagschrifft des pfarrers zu Sultza vnd an euch meins g.digsten h. beueleh wil ich kurtz fur mich vnd die pfarr Sultza gruntlichen vnd warhafftigen bericht thun. Wir sind Dinstags nach Erhardi (10. Januar) vmb ettliche anforderung vor dem haubtman zu Weimar aus churf. beuelch furkommen vnd vortragen worden, daselbs der pfarrer zu Sultza eben das, so er hie furwendet, furgebracht hat, vnd ist Ime auch darauf naeh der leng geantwortet worden von mir, das mich sehr wunder nimbt, wie er mit disem noch einmal fur m. g.digsten h. kommen darff, wie wol man leichtlich spuren kan, warumb ers thut, nemlieh durch mein verunglimptt'ung

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seinen glimp zu suchen, welches man wol weys, das es mehr einem sycophanten denn einem pfarrer geburet. Ich wil aber dise seine meiner person angebung von allen stucken inn sonderheyt nit nach notturfft In verantworten, die weyl m. g.digster h. vormals genug dauon bericht ist vnd die sache aueh vor dem Haumbtman zu Weinmar gehandelt. Kurtz aber vonn der sach zu reden, warumb ich Ime kein korn haben lassen wollen zu samen vnd Ime des Recesß empfallen, wie er schreybt, hat er mir vrsach datzu mit seinem vnno- tigen gifftigen verclagungen bey dem Schosser zu Roßla gegeben, vnd wolt noch des tagesYeinem, der ein solches wider mich heimlieh furnem, kein korn lassen, hab darumb meiner that kein scheuhe, reuet mich auch nit, er mag solches seiner boßheyt, die man augenscheinlich auch aus diser seiner schrifft sehen mag, zuschreyben.

Das aber der acker vnbesehet blieben, ist seine schuld vnd mutwillige versaumnis, dieweyl er zeytlich genug gewust, wie Ihr aus eingelegter der Visitatorn schrifft an mich zu sehen habet. Dieweyl es nu nit nach feinem sinn geratten, das er grosser nutz von solcher mutwilliger versaumnis haben kan, wolt er gern mit vnwarheyt die sehuld mir geben vnd mich also vor m. g. he. felschlich angeben vnd verun- glimpffen. Ich hab auch Inn meinem jantziehen zu Sultza die acker selbs mussen besehen, fand niemand, der es fur mich hett thun wollen, so ichs doch nottiger hett bedurfft denn er. Item, Ich hab aueh Inn meinem antziehen weder stro noch holtz funden, sonder als erkauffen mussen, dieweyl die pfarr gar rein auch geraumbt vnd, wie ers kann billichen, spoliert ware. Was darff er sich beclagen, das ers so find, wie ichs gefunden hab? Vnd sonderlich, do er nit freuntlich mit mir handlet? Aus was vrsach soll er eins bessern rechtens sein dann ich? Es ist mit vnwarheyt gered, wie Ihr selbs zugedencken, das er Inn/zweyen Jaren kein korn hab eintzu[ne]men, Er woll dann die acker fur vnd fur liegen lassen. Er schreybet aber nit vnderschidlich vonn den ackern zur pfarr gehorig, sonnder Inn gemein hinweck, damit er m. g. h. ein finsternis fur die augen ziehe, das sein ehurfurstliche g. meinen solle, er hab kein korn Inn zweyen Jaren eintzunemen, so er doch noch die gegenwertige Jar

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29 schock getreyd, halb korn, halb habern, vnd 22 schoffel Naumburgiseh mas korn Inn saek vnd 14 szoffel gersten sambt anderem mehr hat eintzunemen. Summa, er weys nit, was er mit der warheyt clagen solle. Das er vom ackerbau zur pfar gehörig nichts hat eintzunemen, da mag er Ime selbs vmb dancken, wie vor angezeygt. Ich hab die acker zum dritten mal fein zurichten lassen, das er nur den samen solt drein werffen, welches er nit gethan. Ich hab Ime noch datzu 20 f.artlohn, die er mir zu entrichten were schuldig gewesen, aus furbitt des haubtmans zu Weinmar vnd darumb, das mir me. g. h. geschriben hatte, ich solt dran sein, das die sach zwischen vns vertragen, damit sein chur- furstliche g. weyter darumb nit angesucht werde, geschenckt vnd naehgelassen. Noch kan er mich mit seinem gifft nit vnbeschmirt lassen vnd meinet, er kunne nichts vonn me. g. h. erlangen, er hab denn mich vor wol zur panck gehauen vnd verunglimpffet. Feret weyter, wil auch, m. g. h. soll mir die 20 f. zu Cappendorff nemmen vnd solls Ime geben. Ist nit das ein vnuerschemet bobhafftig stuck? Warumb soll mans Ime geben, die oder andere? Die pfarr zu Sultza ist des einkommens, das sie keiner zulag bedarff, wie Ihr aus vbergeschickten meinem handregister rechnen muget. So hab ich auch der 20 f. nit begert, noch einiger zulag, sonder ich batt m. g. h, sein churf. g. wolt mit dem ackerbau ein gestalt machen, damit ich nit an meinem studiren verhindert würde. Darauff sein churf. g. vber mein bitt vnd hoffnung, aus sonderlicher gunst vnd genad, mich mit den 20 f. be- gnadet hat vnd noch hieher. Was hab ich gethan, darumb mir m. g. h. solehe 20 f. Itz absehreyben solle? vnd dem geben, der vnder s. churf. g. vormals noch'nie gewonet vnd nichts verdienet hat, Ja auch nit kan auf die weys wie ich villeieht etwas verdienen? Ich versehe mich, m. g. h. habe mich so gern Inn s. churf. g. schulden, nemlieh das ich vil habe zudaneken, als In oder seinsgleichen. Vnd ob mirs m. g. h. abschreyben wolt, das alzeyt bey s. churf. g. stehet, :so wolt ich doch bitten, s. churf. g. wolte mich nit also be- schemen, das ers von mir Itz auf des Sultzers bitt nemen vnd einem vngelertern vnd vnuerdientern dann ich wolte geben. Ich, spricht [er] aber gar kundig, Ich bedurff der

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nit. Aus was vrsach bedarff ers? Mus man dan flux Ime Inn seinem antziehen 20 f. dartragen vnd schier datzu sagen, er bedurff nicht seiner Zind vnd einkommens .erharren, sondern hab er an 20 f. nit genug, man wolle Ime mehr geben. Ich glaub frey, er durff solehes begeren. Mir ists aber Inn meinem antziehen nit so furgetragen, sonder hab: mich das erste Jar mehr dann Inn 36 f. schuld mussen schlahen, bis die Zinssen gefallen vüd das Jar vmbkommen ist, Da ich alsdann von dem einnemen alle schuld betzalt vnd noch ein vbermas aufs zukunfftig Jar behalten hab. Ich kann nit wissen, warumb er doch solches dorff begeren? Ich hab zwey kinder, so hat er keines. Ich hab meinem g. h. nach meinem vermugen bisher ettlich Jar gedienet vnd wils noch, wo mir got das leben vorleyhet, gern thun, darumb. mich s. churf. g. reyehlieh vnd vber mein hoffnung begnadet hat. Man soll nu mir (begert er) die 20 f. abschreyben- vnd Ime zuschreyben. Das heysset ein künheyt! m. g. h.. bitten, s. churf. g. soll mir seine begnadung absagen vnd Ime geben, gleich wie er spreche: Ich bin verdienter, wir- diger, gelerter, nutzer denn er Thomas ete. Das wil ich lassen ander leut drüber vrteylen. Wie sehr ers bedurff, ist wissentlich zu Sultza, hatt seine silberen pecher, branget vnd bochet mit talern, das es schier die leut verdreust, wil das rechnen, das er nit gesehet hat vber winter, daran er, wie angezeygt vnd aus der visitatorn schrifft beweyblich, nemlich das er zeytlich gewust, das er da pfarrer sein solle, hat also auf den ackerbau mugen gedencken, selbs schuldig. Ich habs Ime 14 tag vor Michaelis abgesagt, korn zu leyhen, hett wol bey andern souiel zu weg bringen mugen, wo In sein stoltz vnd sturmischer kopff gelassen hett. Er claget auch mit vnwarheyt, Ich hab weder aeker noeh weinberg gebessert, das ich mit allen Sultzern beweysen wil, das nit. also ist. Ich hab die pfar bey 20 f. gebessert, nemlieh das dorfflein , Darnstet datza bracht, dauon Jerlieh 17 szock garben gefallen. Bin wol 8 tag zu Dresden bey hertzog Heinrichen seligen drumb gelegen mit vil vncost, habs auch tor mein abtziehen nur ein Jar eingenommen, ist also Itz meinenn nachkommen am besten. Noch dorff der clagen, ich hab nichts gebessert. Die einem mit vnwarheyt also-

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zusetzen, heyssen lateinisch calumniatores, graece syco- phantae, wie mans teutsch nit clar geben kann. Dises hab ieh fur mieh mussen berichten. Von der pfarr einckommen aber, wie es Itz ist, werdet Ihr In meinem handtregister bericht funden. Ich wolt, das m. g. h. disen meinen bericht auch horte, vnd bitt, wo es sunst nichts hindert, Ihr wollet s. churf. g. disen mit ewerm zusenden. Das wil ich nach meinem vermugen vmb euch zuuerdienen willig sein.

Datum eylend freytags nach letare Anno etc. XLII. ZuCala.

E. G. V. A. s williger Thomas Naogeorgus Pfarrer zu Cala.

Ə. Thomas Naogeorg an Kaspar von Teutleben.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. Ll 459. Ohne Datum. Der Brief fällt wohl in die Mitte des Augusts 1542.

Clarissimo atque doctissimo viro d. Caspari a Teytleben,. iurium doctori et Illustriss. Saxoniae principis eleetoris eonsiliario, domino ae patrono suo.

S. D. P. Insignis hominum malitia facit, (vir clarissime), qua vndiquaque exagitor, atque deo teste me immerente, vt te rursus in negociis, quae sustines, interpellare cogar. At- que ut breuibus agam, Vendidi omnem auenam Sultza discedens duobus, quorum vnus Sultzae moratur, alter in in- feriori Trebra, ditionis Joannis Schenck in Tautenberg !) Solutio plenaria fieri debuit ad praeteritum Petri et Pauli diem, vt ex scriptis his inclusis intelligere non hoe solum, sed et cetera poteris. Ab illis autem diem de die trahen- tibus magno meo cum incommodo illudor, atque hactenus a venditione ne numum quidem extorquere potui. Utuntur

1) Die Schuldner waren Moritz Paul in Sulza und Johann Wels, der Pfarrer von Nieder-Trebra. Die Statthalter des Kurfürsten zu Weimar erteilten am 20. August dem Schósser Johann Bernhard und Hans Schenck zu Tautenberg den Befehl, dafür zu sorgen, daß Nao- georg befriedigt werde, Reg. Ll 459.

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meis pecuniis ita, ut verear, si quid moratus fuero, illi om- nem dilapident, vt demum nil soluere queant. Sunt alioqui leberide!) nudiores, praesertim alter Sulzensis. Atque ille praecipue strenuum agit compotorem, vt prope diem reliqui sit facturus nihil. Peto igitur, si licet, literas dari ad questorem in Sultza, qui mihi non admodum aequus est, quibus iubeatur agere cum Sulzensi (quibus id solet modis), vt soluat mihi, quae debet. Nihil cum illis agetur, qui iam toties mendaciis mihi imposuerunt, beneuolentia, sed iuris austeritate, quantum ego quidem intellexi. Alteras quoque litteras commendatarias ad Joannem Schenck in Tautenberg, vt ille quoque a suo Parocho in Trebra solutionem exigat. Ipse libenter tibi eoram negocium exposuissem, sed quia fortassis tibi incom- modum est, his literis te conuenire volui, orans atque ob- secrans, hac in re eum agas patronum, quem hactenus con- suesti, Mihi adhue hodie Calam redeundum est ob munus mihi commissum. Quare eas literas, si hodie expediri non possunt, meo sumptu quaeso eras Calam transmittas. Nuncius, quem nuper eum carmine ad te misi, nondum rediit, quid rei sit, ignoro. Respondeas quaeso, vel per internuncium, quid agi possit, et ignosce meae audaciae, qui tam familia- riter te interpellem. Bene vale cum vxore et liberis, charis- sime patrone. Vinariae raptim. | Thomas Naogeorgus tuus.

6. Naogeorg an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg.li 1731. Datum Kahla, den 23. Februar 1543.

Gottes genad vnd fride zuuor durch Jesum Christum.

Durehleuchtigister, Hochgeborner Churfurst vnnd herr. Inn handlung, zwischen mir vnd dem vorigen pfarrer Ern Philips durch den Schosser zur Leuchtenburgk vnnd einen erbarn Rat zu Kal auff e. churf. g. beuelch furgenommen, sind wir des Ackerbaues vnnd außgestreckten samens halben ver-

1) So steht in Naogeorgs Manuskript.

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tragen, Nachdem ich mich hierinn hab finden vnd erfaren lassenn, wie es Er Philips sambt seinen aduocaten nur be- gert vnnd gesucht habenn, Inn hoffnung, er wurde sich in billichen anderen vnd geringen auch widerumb was geleiches vernemen lassenn. Hab aber vmbsonst gehoffet, vnd wo ich solches besorget, hett ich mich auch Inn anderem vertragenen, darinne mir vil beschwerung vnnd einrede furzuwenden von noten gewesenn, nit so leichtlich begebenn. Ich mus es aber nu, weyteren Zanck zuuermeyden, geschehen lassenn. Wir sind aber des Inuentari vnnd ettlicóhes gestroes halben vn- uertragen abgeschiden. Dieweyl ich denn weys, das Er Philips sambt seinen. aduocaten solche vnuertragene stuck bey e. churf. g. suchen werden vnd das beste zu Irer sach furwenden, hab ichs auch fur notig geacht, e. churf. g. von der pfarr wegen vmb angetzeygte vnuertragene stuck grunt- lich vnd kurtzlich, souil muglich, zu berichten, mit bit, e. churf. g. wollen solches genedigklich anhoren.

Vnnd erstlich den Inuentari betreffend Ist bey Er Phi- lippsen gesucht wordenn, Er soll den Inuentari der pfarre an allem, wie geschriben, ersetzen, vngeacht das er ettliche stuck nit hab empfangen, Dieweyl ein erbar Rath zu kal berichteten, das Ime vonn seinem vorfarer, Ern Petern von Winssam, auf eines erbarn Raths vleyssige bitt 34 f. an ge- habter rechnung der Summa 94 f, so er Ern Petern solt zum abtrag gereicht habenn, nachgelassen sind, dergestalt, das solche nachlassung Ime zu seinem antziehen vnd der Pfarr zu guth auch zu erlegung des Inuentari bekommen sole. Dieweyl er aber solches nit hat thun wollen, hat es mir vonn der pfarr wegen nit gebüret, den Inuentari ge- ringern vnd abkurtzen zu lassen, dieweyl er In billicher besseren soll, nachdem er bey 10 Jaren der pfarr wol ge- nossenn vnnd die sach dahin Inn seinem antziehen gehandelt wordenn ist.

Was das stro belanget, soll e. churf. g. genedigklich ver- nemen, das Er philips, nachdem er vonn seiner flucht wider ankommen, alle Süde vnd spraue aus der pfarr zu seinem vich genommen vnd stro nach seinem gefallen vnnd notturft vnuerhindert auf ein grosse Summa teglich verkaufft vnnd aus der Pfarr tragen lassenn bis vngeuerlich acht tag vor

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Purifieationis. Nachdem ich aber ein wenig vor derselben zeyt ein vorbeschied mit dem ltzigen Pfarrer zu Sultza vor dem haubtman zu Weymar gehabt vnd von Ime abtrag vmb das Artlohn auf 20 f. begeret vnd wolte die Pfarr wider ]assenn, wie ichs gefunden het, mocht ich solches nit er- langen, sonder must die 20 f. fallen lassenn vnnd entperen, nit das ieh die auf andere weys nit getrauet het zuerlangen, sonder darumb, das mir e. churf. g. schrifftlich angetzeygten, Ich wolt die sach also vertragen lassenn, damit weyter clagen nit von noten sein wurde. Also hab ich nu solche e. churf. g. zugefallen vnd der sach zum vertrag gewilliget faren zu lassen. Als ich nach dem Er Philipsen furgenommen vor- kauffen des stroes, das er nichtes gedechte auf vnd bey der Pfarren zu lassen, vermerckt vnd von dem haubtman zu weynmar gehort, man were schuldig, das stro bey der pfarren zu lassenn, hab ich Ime weyter das stro zuuerkauffen ver- bieten lassenn, In dem namen, das es der Pfarr zuguth da- bleyben solte, Nemlich zum ersten besorget, wo ich die pfarr so gar ler auch wie die zu Sultza von Ime anneme, Ich wurde villeicht auch furter Inn meinem abtziehen gleiches vorteyls vnnd rechtes nit bekommen mugen, Zum andern, das er solches datzulassen schuldig were, nachdem er nit vmb Michaelis angetzogen wie abgetzogen ist, sonder vmb Pfingsten, da er beyde Sommer vnd wintter veld nach not- turft hat bestellet befunden vnnd ein grossen vorteyl (wie angetzeygt) der Pfarr zu gut In der ablegung empfunden, . Zum dritten, das er der Pfarr Inn der teuren Zeyt bey 10 Jaren wol genossenn, das er billich zur besserung der Pfarr ettlich stro lassen solte.

Als nu das stro aus angetzeygten vrsachen also ver- botten, hatte ich gehoffet, er wurde solche verbieten an- fechten vnnd clagen vnd abhandlung diser vnnd anderer sachenn aufs schirste begeren, dardureh man erfur, ob Ime oder der Pfarr das stro volgen vnnd bleyben solte. Er hatt es aber beruhen lassenn vnnd zu keiner abhandlung gethan bis auf dise zeyt, lenger denn ein gantzes Jare. Nachdem man aber vor der Eerndten die scheunen hat reumen mussen vnd sunst kein ort, dahin man das stro hette fuglich legen mugen, vorhanden gewest, hab ich nit gewust, was ich mit

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dem stro thun solle vnd wohin, hab solches den zweyen, so die Pfarraeker angenommen vnd zehen kue Inn der pfarr zu besserung der acker stehen haben, angebotten, ob sie es vmb geld oder ander stro dargetzelt wolten annemen vnd gebrauchen, dergestalt, wo es einmal erkandt wurde, das es solt Er Philipsen volgen, das es Ime betzalt oder mit an- derem stro erleget, wo es aber bey der Pfarr bleyben, das es mit gleycher antzal Inn lrem abtziehen solt erstattet werden. Einer nu aus Inen hatt des stroes nit gebrauchen wollen aus besorgung, er muste sieh mit Er Philipsen drum hadern, er kendte In wol ete, der ander aber hats wollen annemen. Darauf hab ich des von einem erbarn Rath, der die Sehlussel zur seheun gehabt, vergunst begeret vnnd ge- betten, Iren fronbotten zuuermugen, das er es wolt abtzelenn vnnd mir neben dem Stadsehreyber, wieuil vnnd wem was also abgetzelt, anzuschreyben, alsbald getreulich vermeldenn. = Das hab ich also erlanget. So hat nu der eine, so kue In der pfarr stehen gehabt, des stroes vngeuerlich bey 8 schocken angenommen, vnd dieweyl noeh mehr vorhanden, dann er zu seinem vich in der Pfarr stehent bedorfít vnd gleichwol die seheun hat mussen geraumbt werden, bin ich verursachet worden, das vbrige dureh den fronbotten abgetzelt vnd auf vermelte weys angeschriben zuuerkauffen, vnnd hat sich allent- halben Inn abtzelung befunden ein vnd dreyssig schock. Solche verkauffenn haben Er Philips Aduocaten gar honisch verspottet, aus was vrsach, kan ich nit wissenn, vnnd dar- neben Er Philips furgegeben, er wol beweysen, das des stroes bey sibentzig schocken gewesen sey, damit er mich vnd den fronbotten sambt einem erbarn Rath dieberey ver- deneke vnd zeyhe, wie er das vormals wol mehr gewonet. Wir haben uns hierinn aufs allerbeste vnd muglichste ver- waret, noch haben wirs bey Er Philipsen nit getroffenn. Wir mussens aber naehgebenn, das ers beweyse, dieweyl er sich auf beweysung beruffet vnd williget vnd vnsern glauben vnd werck síraffet. Wir bitten aber vnderthenigklich, wo ers nit also wie recht beweysen kan, das er darauff die straff, im rechten solchen calumniatoribus vnd erenschendern gesetzet, trage vnd leyde, mit verwarung vnsere ehr vnd namens.

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Was soll ich aber mit dem síro gethan haben, dieweyl die scheun must geraumbt werden vnd sie, so die pfarracker haben angenommen, solches zum teyl nit alles bedurfften, zum teyl nit haben wolten aus obgemelten vrsachen? Ich solts villeicht Im hoff haben verfaulen vnd vergeblich zu mist (mit gunst zu reden) werden lassen? Das war mir aber nit zu thun, do ich noch nit wuste, obs eygentlich bey der Pfarr bleyben solte oder nit, Es were auch Ime selbs nit guth, sonder es ist Ime besser, wo es sein bleybenn solle, das ers betzalet anneme, wie ers selber zuuerkauffen zuuor angefangen vnd des vil, ehe denn es Ime verbotten, ver- kaufft hatt. Solt es aber bey der Pfarr bleyben, so bin ich ja schuldig, In meinem abtziehen solche 31 schock stro bey der Pfarr zu lassenn, vnnd geth der Pfarr auch nichts daran ab.

Nu, genedigister Churfurst vnd herr. Mir liget nichts daran, Er Philips erlege den Inuentari vnd neme das stro von der Pfarr oder nit, Es geth mir dardurch weder zu noch abe; was ich neben einem erbarn Ratt hierinne gethan vnd nit gewilliget habe, das hab ich der pfarr zu gueth vnd zu- uerwarung des, das ich nit abermals nichts finde vnd In meinem abtziehen schaden nemen müsse, gethan. Wo nu das stroe, so noch vberig gewesen, bey der Pfarr, die e. churf. g. lehen ist, zur besserung bleyben vnd der Inuentari von Er Philipsen ersetzet werden solle, so bitt ich vnder- thenigklich, e. churf. g. wollen weyter dem Sehosser vnd dem Rat allhie daruber beueleh thun. Wo aber der Inuentari vnerfullet bleybenn vnnd das stro Ern Philipsen soll betzalt werden, bin ichs fur mich wol zufriden, darff seines stroes got lob nieht, wils Ime auf leydliche tagtzeyt entrichten.

Bitt aber vnderthenigklich, e. churf. g. wollen mich ver- sichern, das ieh auch weyter nichts Inn meinem abtziehen, dann ieh Inn meinem antziehen gefunden, bey der pfarr zu lassenn schuldig sey, damit ich nit abermals wider anderer leut vortel vnd gluek zu schaden bracht werde. Das wil ich mit meinem gebett zu got vmb e. churf. g. allezeyt zu- uerdienen willig sein vnnd geflissen. Dat. zu Kal, 23. Fe- bruarii Anno ete. XLIII®.

E. Churf. G. vndertheniger Thomas Naogeorgus, Pfarrer zu Kala.

7. Naogeorg an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Reg.li 1672. Datum Kahla, den 24. Februar 1543.

Gottes genad vnd frid zuuor durch Jesum Christum.

Durchleuchtigister, hochgeborner Churfurst, genedigster herr. Es haben mir ein erbar Rath allhie zu Cala das gering einkommen Ires gemeinen castens neben der Jerlichen expend sambt dem aufgeborgten gelde, welches sich eben hoch erstreckt, angetzeyget, so hab ichs auch selbs Inn der rechnung gehort vnd vernommen, darneben gebetten, das ich dem gemeinen casten zu guth vnd zu ablegung der schulden neben Inen an e. churf. g. vmb ein genedige steuer vnd zulag suppliciren wolt ete. Das hab ich Inen von meines Ambts wegen nit mugen abschlahen. Dieweyl dann sonnder zweyfel e. churf. g. auch zuuor des einkommens gemeltes castens sambt der schuld, so aufgeborget, berichtet seind, ist one not, das ich solches nochmals e. churf. g. namhafftig antzeyge. Das haben aber e. churf. g. zu bedencken, wie es dann auch offenbar ist, das man mit disem einkommen die kirehen mit decken, liechtern vnd anderer notturfft sambt der beuliehen erhaltung derselben vnd auch der pfarren, die vil dachung hat, vnd des Capplans, schulmeysters, kirchners behausung, zu dem, was belonung jerlieh des Capplans, schulmeysters, Cantors vnd kirehners betrifft, datzu gar nahe allein das einkommen des gemeinen Castens aufgehet, nit ` reichen kan. Dieweyl nu dem also, so wirt Jerlich auf- geborget vnd schuld gemaeht, vnd ist kein hoffnung, das man. mit dem ltzigen einkommen die kirchen vnd kirchen- diener erhalte vnd daneben das aufgeborgte gelde ablegen muge, Welches zuletzt der kirchenn zu grossem nachteyl gereichen mus vnd wirt. Ist derhalben von wegen der kirehen an e. ehurf. g. mein vnderthenig vnd vleyssig bitt, das e. churf. g. vmb gottes willen, auch zur forderung des Euangelii (datzu e. churf. g. allen bisher muglichen vleys vnd vneost angewand haben vnd noch anwenden) ein gene- dige zulag ofitgemeltem castem thun wollen, damit doch solche gemachte schuld mit der zeyt abgeleget vnd furterhin

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one weyters aufborgen die kirch vnd kirehendiener bequemlich mugen erhalten werdenn. Das wirt sonder zweyfel got ein angenem opffer vnd werck sein, so werdens auch die von Kal Inn aller vnderthenigkeyt vnd ich nach meinem ver- mugen wil solehes vmb e. ehurf. g. willig vnnd geflissen sein. Datum zu Kal 24. Februarii Anno ete. XLIII*.

E. Churf. G. vndertheniger

Thomas Naogeorgus Pfarher zu Kal.

8. Naogeorg an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarehiv zu Weimar. Reg. Ll. 460. Datum Kahla, den 30. Juni 1544.

Gottes genad vnud fride durch Jesum Christum.

Durchleuchtigster, Hoehgeborner Churfurst, genedigster herr. Es haben mieh ein Erbar hath zu Augspurg, bey Inen gottes wort zu predigen, ordentlieh geuordert, wie dann e. ehurf. g. aus Irem sehreyben vernemen werden. Dieweyl dann e. churf. g. meine beschwerung allhie wissen vnnd solehe stat an meinem vatterland, darein ich langtzeyt ver- langen getragen, gelegen vnnd auch andere mehr vrsachen Sind, dardureh ieh von hinne zu ziehen beweget werde, so bitt ich vnderthenigklich, e. churf. g. wollen solcher vocation Stat geben vnnd mieh Inen genedigklieh erlauben. Das wil ieh vmb e. churf. g. allzeyt naeh meinem vermógen zuuer- dienen geflissen sein vnd aller gutthaten, so mir bis anher von e. churf. g. genedigst widerfaren sind, nimmer vergessen, sonder darumb danckbar zu sein, wo ich auch hinkommen werde, mich aufs höchst bevleyssigen. Dat. zu Cal. 30. Junii Anno 1544. |

E C F.G. ./| vndertheniger

Thomas Naogeor. Pfarrer zu Cal.

Ha a.c ape m

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9, Naogeorg an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Reg. Ll. 460. Datum Kahla, den 16. Juli 1544.

Gottes genad vnd fride zuuor durch Jesum Christum.

Durchleuchtigster, Hochgeborner Churfurst vnd herr. Ich hab mich zu Speyer aus bedencken ettlicher meyner be- schwerung mit den von Augspurgk beredet, wo sie es an e. churf. g. haben vnd erlangen möchten, Ich wolt zu Inen ziehen. Solches haben sie nu an e. churf. g. geworben, was Inen aber darauf fur Antwort worden, ist mir nit wissent. Mir zwar haben e. churf. g. genedigklieh schreyben lassen, Ich solt mich hie bis auf e. churf. g. widerkunfft von Torga vnnd fernern bescheydt enthalten etc., dem ich nachzuleben schuldig vnd willig. Aus dem allen aber haben mein hern zu Kal verstanden, wie ich von denen zu Augspurg beruffen, besorgen auch, e. churf. g. werden Inen solches nit ab- schlahen, vnd sehen nit gern, (wie sie sich ja gegen mir vernemen lassen), das ieh mieh solt von Inen wegwenden, haben mit mir bittlieh gehandelt, ieh solt bey Inen bleyben, sie wollen mir ein jerlich genand gelde vom ackerbaw geben, damit ieh soleher beschwerung entlediget sey. Haben aueh Inn meinen furschlag gewilliget, so lang ich lebe vnd mieh e. ehurf. g. bey Inen wollen wissen vnd bleyben lassen. Wiewol aber mein furschlage, darein sie gewilliget, der be- soldung, so mir die von Augspurg zugeben versprochen. nirgent gleich, so wolt ich mieh doch sambt dem, so mir e. churf. g. genedigklich zustewer geben, allhie wol behelffen; hetten wir zuuor miteinander kunden vbereinkommen, so hett ich mich mit denen von Augspurg so ferne nit beredet. Nu ist es mir schimpflich vnd vorweyßlich, denen von Augspurg meine zusage abzuschreyben, wiewol mein zusage sich weyter nit erstreckt, denn so ferne sie es bey e. churf. g. erlangen. Stet derhalben die sache nit bey mir, sonder bey e. churf. g. Wo nu dieselben e. churf. g. deren von Augspurg bitt stat geben wollen vnd Inen Inn meiner vocation wil- faren, so mus vnd wil ich meiner zusagung genug thun vnd .gern zu Inen ziehen. Wo mich aber e. churf. g. lieber zu

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3/4. 11

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kal oder sonsten Inn e. churf. g. gebieten vnd landen wissen wollen, bin iehs aueh zufriden, wil mieh zu kal mit dem, so sie mir versprochen, vnd e. churf. g. genedige bisher ett- liche Jar gegebene zulage wol behelffen vnd betragen. Allein nu, was hieriune e. churf. g. gefellig, wil ich vnderthenigklich zeleben. Dann e. churf. g. vmb vilfeltige gutthate vnd genedigen schutz bin ich mit allem, das ich vermag, gehor- samlich zu dienen schuldig vnd willig, vnd beuelch mich also e. ehurf. g. vnderthenigst. Datum zu Kal, 16. Julii Anno ete. 44. i E. C. F. G. vndertheniger Pfarrer zu kal Thomas kirchmeyer oder Nao.

10.

Naogeorg an den Kurfürsten. Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Reg. N 627. Datum Kahla, den 15. Juni 1546.

Gottes genad vnnd fride zuuor dureh Jesum Christum.

Durchlauchtigster, hochgeborner Churfurst, genedigster herr. Es werden sich e. churf. g. genedigst wissen zu er- innern, was ieh newlicher tzeyt von der lesterung vnnd be- schwerung, so mir mein diacon allhie bey den Turingischen Superattendenten hatt zugefuget, e. churf. g. vuderthenigst angetzeygt habe. Ehe dann ich aber dasselb mal vonn e. ehurf. g. wider Antwort empfangenn, hatt mir der super- attendenten einer vber vertragene sach einen trutzigen lester vnnd schmehe brieff zugeschickt, darinn er troet, er wolle die andern superattendenten vnnd die gantz vniuersitet zu Wittenberg zu hilff nemen, mich mit hohen schanden zu opprimirn, Daraus ich spure, das sie vber die mas einen hefftigen has wider mich gefasset habn vnd zumal ein new theologisch gemut vnd furnemen tragen wider den, dem sie doch mit warheyt vnd bestand weder Inn der lar noch leben nichts lesterlichs kunden beschuldigen. Ich kund aber auch wol hinwider solche brieff schreyben vnd sie mit gleicher mas betzalen, kan aber nit sehen, das solches christlich vnd fridlieh oder zu jemands besserung diene, so hetten wir aueh mit dem Pabstumb zeschaffen genug, ob wir nit auch

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vonder vns selbs zwitracht erregeten. Wil derhalben Inen vil lieber weyehen, dieweyl ich Inen so weh Inn den augen thue vnd mich je gedeneken vnderzudrucken. Zwar ich kund soleh weybisch trauns vnd vnwarhafltige schmehung verachten aus vertröstung meiner vnschuld vnd e. churf. g. gerechtigkeyt, die mich sonder zweyffel auch zuuor wurden zur Antwort kommen lassen vnd Irem has nit allerding raum geben. Dieweyl ich aber weys, das sie selbs wollen eleger vnd riehter sein, das auch ein eyniger wider vil, er hab so recht als Immer muglich, nit wol kan bestehn, weys auch nit allein aus den sehrifften vnd vilen exempeln, sonder auch aus eygener erfarung, was die Calumnia vermag, sonder- lieh deren, so man fur glaubwirdig aehtet, wil es mir, auch meinem weyb vnd kinden, (die ieh nit gern [nn sehand vnd spot, darein mich angetzeygte gern brechten, wolt kommen lassen) geferlich sein, solches Ires neydts vnd hasses lenger zugewartten. Vnd wiewol ich noch der tzeyt nit weys, wohin, vnd datzu mit grossem verlust vnd schaden weyche, so ist mir doch mein ehr lieber denn alles. Bitt derhalben vndertheniglich vnd umb gottes willen, e. churf. g. wollen mir auf negst Michaelis genedigst erlauben, vnd wo ich jemals e. churf. g. was zugefallen gedienet, desselben Itz Ingedenck sein vnd mir einen genedigen Abschied geben. Wil e. ehurf. g. genedige gutthaten, der ich mich aufs höchst bedaneken thue, wo ieh aueh hin komme, mit meinem ge- ringen dienst vnd vermugen alltzeyt preysen vnd rhuemen vnd nimmermer vergessen. Datum zu Cal, den XV. Junii Anno ete. XLVI". | E. C. F. G. | j vndertheniger Thomas Naogeorgus.

11.

Naogeorg an den Kurfürsten. Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv zu Weimar. Reg. N 627. Datum Kahla, den 4. Juli 1546.

Gottes genad vnnd fride zuuor dureh Jesum Christum. Amen. Durehleuchtigster, hochgeborner Churfurst, genedigster

herr. E. C. F. G. schrifftliche antwort auf mein Supplication, 11*

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darinne ich mich des Diacons allhie vnd der superattendenten lesterung vnd besehwerung beclagen thue, mit angeheffter vndertheniger bitt, das mir e. churf. g. auf negst Michaelis erlauben vnd ein genedigen abschied geben wolten, hab ich erst gestern von einem frembden botten empfangen, darinne ich vernommen, das der Rhat zu Kal e. churf. g. vnder- theniglich bericht gethan von dem, so sich zwischen mir vnd dem Diacon zugetragen, wie nemlich ein mißuerstand vnd Irthumb durch mich solt von der íranssubstantiation oder verwandlung des Sacraments gepredigt sein ete. Soleh bericht der von Kal befrembdet mich nit wenig, dann ich daraus vermerek Iren alten grollen wider mich, dauon ich e. churf. g. auch zuuor offt antzeygung gethan. Nu hab ich wider die von Kal nichts Inn diser sach wollen e. churf. g. elagen, ob ich wol vermerckt, das ettliche mich hie gleicher- weys gelestert vnd den Diacon zu seinem furnemen gehetzt, sonder hab solehes alles Inen zu gut vnd glimpff Inn mich fressen. Dieweyl sie sich aber Inn diser sach des Diacons annemen vnd den bey seinem predigambt erhalten wollen, vnangesehen die schmehung, so mir von Ime widerfaren, vnd geben noch dazu selbs fur, àls solt ich einen mißuerstand vnd Irthumb geleret vnnd nur der Diacon recht vnd wol gethan haben, das er mich als einen sehwermer allenthalben ausgeruffen vnd mit boßhafftigen Artiekeln bey den Super- attendenten angegeben, mus ich hiemit weyter bericht thun vnd mein ehre wider sie vnd den Diacon auch die Super- attendenten retten. Vnnd bekenne hiemit offentlich vnd mit warheyt, das ich die transsubstantiation oder verwandlung des brots vnd weins Inn den leyb vnd blut Christi wesent- lich verworffen hab, auch verneinet, das die Sacrament gerecht machen, Artiekel vnd argument dawider gefurt, die ich hie von kurtz wegen vnderlasse, verwerffs vnd verneins auch noeh vnd hab mich mit niemand darumb vertragen vnd als einen Irthumb bekennet, sonnder dieweyl die Super- attendenten meinten, es möchten ettliche solche Argument anders verstehn, denn ichs meinte, hab ich mich erbotten, furter zuunderlassen. Da sind sie zufrieden gewesen. Hernach aber nit lang hat mir derselben einer einen lester vnd schmehebrieff, (den ich zu seiner zeyt ein mal glosirn wil),

37 165 zugeschickt vnd gescholten, ich hab ein gifftige schwermerey morderisch ausgespeyet (das sind seine wort), vnnd gebotten, ich sols widerruffen, oder er wölle die andern zu hilff nemmen vond mich mit höchsten schanden opprimirn. Durch solche Theologische wort hat er dem Diacon wollen dienen, des preceptor er gerhumet wird, als solt ich mich sein schelten vnd bochen gros lassen anfechten vnnd die warheyt ver- leugnen, dawider ich hie protestir, das ichs nit gethan vnd auch nit thun kan. Vnd begehr vnd bitt vndertheniglich, e. churf. g. wollen meine widersteher vnd lesterer, den Diaeon vnd andere sambt mir Inn einen Compromisß ver- fassen, beyderseyts auf zwen oder drey setze, damit sie mich doch geburlicher weys anclagen vnd die Transsubstantiation vnd damit das ich ein gifftige schwermerey mörderisch hab ausgespeyet, beweysen, vnnd ich mein Antwort wie billich darauff thue, datzu ich bis anher nit hab mugen kommen Dann sie haben das liecht gescheucht vnd mir auch der boßhafftige versetzten Artickeln des Diacons nit haben wollen abschrifft geben. Mugen darauff e. churf. g. alle theologos vnd goffurchtige vrteylen lassen, mag auch leyden, das solche vnnsere zu beyderteyls setze sambt dem vrteyl publieirt werde, dureh den druek, das jederman erkenne, ob ich ein schwermer sey oder meine lesterer.

Das e. churf..g. nichts lieber denn Christliche gute ein- tracht Inn lehr vnd leben zwischen den predicanten erfuren, gibt antzeygung eines christlichen, gotfurchtigen vund furst- lichen gemuts bey e. churf. g., darfur auch ich dieselben Imerdar geacht vnd gerhumet. Vnd ist warlieh auch nichts gotlichers vnd .auffrichtigers von menschen auff erden nach der schrifft, denn das man Iun geystlichem vnnd weltlichem regiment eynig sey vnd datzu helffe. Zu vneynigkeyt aber Inn solehem hab ich bis anher mit meynem wissen nit ge- dienet, Dann aueh D. Martinus die Transsubstantiation ver- worffen vnd angetzeygt, das brot vnnd wein nit verwandelt werden realiter, ob wol der ware leyb Christi Im Sacrament gehandelt werde vnd gereicht. Vnd was er vom Sacrament wider ettliche geschriben, das hat er gethan wider die, so nichts den brot vnnd wein Im Sacrament gehalten, welches Ja ein Abbruch ist des glaubens. Die transsubstantiatio aber

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ist ein loses, vonutzes gedicht des Pabstumbs wider die schrifft vnd gottes werek vund alle vernunfft. Die hatt nit allein D. Martinus, sonder alle, souil ich gelesen, vnsers teyls verworifen vnnd sonderlich Brentius In Joannem. Dises aber werden e. churf. g, wenn wir zum hanndel kommen, weyter vernemmen. So hab nu ich kein vneynigkeyt Inn der lehr angerichtet, der ich das lere, so vast alle, die dem Euangelio anhengig, geleret haben vnnd lehren (Ich rede aber vonn den Seribenten), sonnder mein Diacon hatt dis gantze spil angerichtet, der als ein newling weder des Pabsts noch die Euangelisehe lar recht erfaren, Vnd lestert, was er nit verstehet, wiewol er meinet, dieweyl er magister genennet werde, so mugs nit feylen, er wisse mehr denn andere, so sich solches namens nit rhumen. Das ficht mich aber nit an, ways sehr wol, das solehe namen kein kunst, vil weniger den heyligen geyst vnd verstand der sehrifft geben. Ich wil mich nit rhumen, das mus ich aber be- kennen, das ich des Pabsts bucher vleyssig gelesen. vnnd noch, vnnd nun bey seehtzehen Jaren das Euangelion mundtlieh vnnd sehriffilieh geleret hab, bedorfft meins aehtens-nit, das ersí ein neuling, der kaum die Dibel ein mal gesehen, keme vnd lehret mich, was ich vom Sacrament halten solle, vnnd tret offentlieb auf vnnd lerete. (inis Saeramentorum sey iustifieatio vnnd remissio peceatorum wider die sehrifft vnnd Augspurgisehe Confession. Ob ich Ine nu Inn meinem pfarrambt mit soleher lehr vnnd lesterung zu einem mit- gehulffen leyden solle vnnd muge, stelle ieh noehmals vnder- theniglieh Inn e. ehurf. g. bedeneken, Ich wil gern nach beger e. churf. g. Ihne bis Michaelis seines Ambt neben mir wartten lassen. Darnaeh mag ich wol leyden, er sey auch gar Pfarrer, dieweyl aneh die von Kal solehe hohe lust zu Ime haben, das sie lieber mein wollen denn sein entperen. Solches bin auch wol zufriden, dieweyl ich nit weniger Ire muth bin als sie mein, welches weyter autzutzeygen wil ich ltz vnderlassen. Bitt derhalben e. ehurf. g. nochmals vmb gottes willen, wólten mir auf negst Michaelis erlauben vnnd einen gnedigen abschied geben. Mittler tzeyt mugen sie die zu Kal mit einem Pfarrer vnd ich mich mit einem andern dienst versehen vnd die sache mit meinen lesterern geörtert

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werden. Bey solchen gifftigen leuten, die mir nach leyvb, ehr vnnd gut trachten, weyter zu sein, ist mir vnmuglich. E. churf. g. wollen hierinne meine vnd meines weybs vnd eleynen kindern not vnnd geferlicheyt genediglich bedeneken. Das wil ich alletzeyt vmb e. churf. g. Inn aller vnder- thenigkeyt zuuerdienen gevlissen sein. Bit vmb genedige Antwort. Datum zu Kal, 4. Julii Anno ete. XLVI". | E. C. F. G. vndertheniger Thomas Naogeorgus.

12. Naogeorg an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarehiv. Reg. N 627. Datum Kahla, den 18. Juli 1546.

Gottes genad vnnd frid zuuor durch Jesum Christum. Amen.

Durehleuehtigster, hochgeborner Churfurst, genedigster herr. E. churf. g. sehreyben sambt den Inligenden Artiekeln hab ieh empfangen vnnd seines Innhalts allenthalben ver- nommen Vnd wil e. churf. g. darauf vndertheniglieh nicht verhalten, das solches eben die Artickel sind, so mir der Diacon allhie bobhafftiglieh verkeret, abgekurtzt vnnd zer- brochen hat vnnd den Superattendenten, mich zu lestern, furgetragen, sonderlieh dem Aquila zu Salueld, weleher mir auch daruber einen theologischen lesterbrieff zugeschrieben, Des ich mich zuuor an e. ehurf. g. vndertheniglieh beelaget hab, das sie boshafftig gestellet sind. Denn Ich deren also nit gestendig. Ich hab bekand Im negsten sehreyben an e.

churf. g, das ich wider die transsubstantiation ettlich Ar-

tickel vnd Argument gefurt hab, Mag noch leyden, das Aquila, mein furnembster lesterer, vnnd wer Im sonst datzu helifen wil, sehrifftlieh Ir elag wider mieh thun vnd die transsub-

stantiation beweysen, das ich auch schrifftlich darauff ant- .

wort. Dann muntlich mag dise sach, dieweyl sie lang vnd der schrifft bedarff, nit gehandelt werden. Bitt derhalben nochmals vmb gottes willen, e. churf. g. wollen meine wider- sacher, die sich mit solchen Artiekeln vmbtragen, mich zu

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lestern, sambt mir Inn einen Compromiß verfassen auff zwen oder drey setze vnnd alsdann daruber vrteylen lassenn. Es ist mir zumal beschwerlich, das sie mit blinden, selbs ge- setzten Artiekeln vnnd muntlicher lesterung wider mich handeln. E. churf. g. wóllen sie vermugen, das sie nit schlechts sprechen, es ist nit recht, oder es ist wider die Augspurgische Confession, sonnder das sie solches notturfft- lich beweysen vnnd mein gegenrede vnd gegenbeweysung auch angehört werden. Das wil ich Inn aller vnderthenig- keyt vmb e. churf. g. alltzeyt zuuerdienen gevlissen sein. Datum zu Kal, 18. Julii Anno ete. XLVI?.

E. C. F. G. vndertheniger Thomas Naogeorgus. 13.

Naogeorg an Herzog Johann Wilhelm.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinisehen Gesamtarchiv zu Weimar. heg. N 627. Datum den 28. August 1546.

Durchleuchtiger, Hochgeborner Furst, genediger herre. Nachdem der Abschied, so vnder e.f.g. namen gestellet, -datzu auch die Action oder handlung dermassen gelegen, das ich mich mercklich vnd höchlich darinn beschweret finde vnd mich, Inn solchen Abschied zu willigen, die vn- gestum meiner lesterer vnd ancleger oder widersacher, dar- neben auch die forcht, ein gewaltiger tyrann, getzwungen, so werd ich genötiget, vonn der Action vnnd dem abschied zu exeipirn protestando vnd auff gleichmessige vnd Inn solcher sache geburliche wege zu appelliren mit vnder- theniger bitt, e. f. g. wollen solehs nit anderst verstehn, denn das iehs zu sehutz der warheyt vnd meiner ehr fur got sehuldig vnd fur mieh zu thuü genótiget werde. Was aber solehe besehwerung sind, wil ich hie kurtz vermelden.

Ich hab fur e.f.g. vndertheniglieh gebeten, man solt mir rectum accusatorem darstellen, dem wolt ich, so vil mir muglieh, antworten, Vnd hab mich gegenwertig beschweret, das ieh keinen haben solte. Vnd hilfft die ausflucht meiner widersacher nichts, das sie'furgeben, es sey communis fama.

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Dann es ist beweyßlich, das solche clage vnnd lesterung wider mich vrsprunglich vom Diacon herkommen. Darumb hoff ich, solches sey mir vnbillich gewegert.

Zum andern, dieweyl die recht sagen, das Inn solchen vnd gleichen sachen die clage schrifftlieh soll geschehen, vnd ich mich auch zuuor an meinen g. h. den Churfursten etc. schrifftlich angedingt, das dise sache, wie meniglich bedencken kan, nit muntlich kunde gehandelt werden aus vilen vrsachen, vnd gebeten, sein Churf. g. wolten mich vnd meine lesterer inn ein compromisß verfassen auff zwen oder drey setze etc. So hab ich auch gegenwertig protestirt vor got vnd Christo vnserm hern vnd e. f.g., das mir mundlieh auff furgestalte vnd zuuor vnerhorte Artickel, datzu geschwinde vnd hinder- listige frage zu antworten vnmuglich, Vndertheniglich zu drey malen gebeten, das mir meiner widersacher clag vnd Artickel, dazu, was zu fragen mocht sein, schrifftlich vndergeben wurde, so wolt ich schrifftlich antwort darauff geben, damit ich mich vnd die warheyt dester bas verwaren mochte, sambt andern darneben angetzeygten billichen vrsachen; versehe ich mich: das mir dis auch vnbillieh versaget sey.

Vber das, das ich keinen certum accusatorem hab mugen erlangen, so haben sieh auch die theologi selbs, so gegen- wertig gewesen, villeicht als iudices oder cognitores causae, zu Part vnd anelegern gemacht, das Inn keiner sach billich noch recht ist. | i

Zu dem so haben sie sich auch offentlich hören lassen, sie wollen nit iure mit mir handlen, auch nit disputiren; daraus erscheinet, das sie selbs Irs gefallens iudices vnd actores haben wollen sein. Vnd e.f. g. haben mussen die sach handlen lassen Irem furnemen zutreglich, welches ein gros praeiudicium vnd vermutung, das sie solche wege ge- sucht haben, damit sie mich auffs leichtest opprimirten. Dann wenn sie weder jure noch disputatione mit mir handlen wollen, volget, das sie mit gewalt faren vnd schlecht sagen wollen: Sie volo, sie iubeo etc., welches Inn der lar sonder- lich nit gebreuchlich noch billich.

Weyter so haben auch genannte cleger vnd theologi den Abschied Ires gefallens gesetzet, vnd als vil ich aus dem verlesen verstanden, so lesterlich vnd beschwerlich wider

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mich, das mir solcher Inn keinen wege antzunemen. Es solt ein deelaration heyssen, aber ist reuera ein reuocation. Nu ways ich keinen Artiekel, den ich hie geleret vnd Inn der verhör bekennet, den ich kund mit gutem gewissen reuo- eiren, dieweyl sie Inn der schrifft gegrundet vnd noch von Inen dawider kein beweysung furbracht. Ich als ein vn- uorstendiger hab an keines menschen Autoritet Inn der lar benugen, das man sehlechts sagen wolt, das ist. vnrecht oder wider die Augspurgische confession, sonder ich beger gelert zu werden aus der Schrifft oder bewerliche argumenta. Was ieh vonn der transsubstantiation des brots vnnd weins im Sacrament geleret, vnd welche argument vnnd schrifit ich datzu gefurt habe, kan ich nit widersprechen, als solten sie datzu nit dienen, ist auch noch vnbeweyset. Es wirt mir aueh vnbillieh vnd beschwerlich Im Ab- schied auffgelegt, als solt ich dureh mein predigten vom Saerament ergernis angericht haben. Man wirt das auch nit mugen beybringen. Frembder vnuerstand oder mis- uerstand soll mir nit schaden. Was ich vom heyligen geyst vnd der tauft geleret hab, helt sieh also, wie ich auch gegenwertig bekennet. Nemlieh das zweyerley vrteyl sind, dardureh man von den glidern der kirehen richtet. Das erst ist gleich als menschlich, dardureh man vrteylet von offenbaren vnd be- kanten dingen, nicht von heimlichen oder verborgenen. Nach disem vrteyl geburt der kirch, das sie von allen getaufften halte, das sie erwelet, gottes kinder vnnd den heyligen geyst haben. Dann wiewol allweg Inn der kirchen sind gut vnd böse, dieweyl aber der kirchen nif beuolhen ist, vonn heim- lichen sachen zu vrteylen, Ja sie kans auch nit, so ist es sicherer vnd billicher, das man auch von den bösen gutes halte, denn von den frommen vnd ausserweleten bóses. De omnibus enim praesumendum bonum, nisi probetur contrarium. Auff dise weys heysset S. Paulus die Corinthier die auss- erwelete gottes vnd geheyligte Inn Christo, ob er schon wol wuste, das die kirch zu Corintho one heuchler nit were, Spricht auch, das alle getauffte Christum haben angetzogen. Also haben auch die Apostel Judam fur einen frommen vnd rechten Aposteln gehalten, ob er wol der teuffel war, wie

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Christus saget. Wo aber jemand boses thut vnd sich mit gotlosen thaten offenbar machet, vrteylet die kirch, das solche das reych gottes nit erben, den heyligen geyst nit haben, nit auserwelet sind, darumb das man die werek der finsternis vnd fleysches vnd nit des geystes sihet. Solch mensehlieh vrteyl aber feylet offt fur got, dieweyl man die hertzen vnnd das zukunfftige nit kan erkennen. Man mag auch sagen, das die kireh Inn solehem vniuersal vrteyl von allen zugleieh statuir, das allein von einem teyl der frommen oder bosen war ist.

Das ander vrteyl wirt billieb göttlich genand, durch welches got die hertzen richtet, der allein ways, welche sein vnnd ausserwelete sind. Naeh dem vrteyl lernen wir, wie Paulus saget, das ettliche gefesß des Zorns vnd schande, ettliche gefesb der ehren sind von anfang,. Item das nit alle aus Israel Israeliten sind vnd gleicherweys nit alle getauffte den h. geyst empfahen oder haben oder erwelet sind, wie geschriben steth, vil sind beruffen, aber wenig auserwelet. Wir lernen auch naeh disem vrteyl, das die erwelete nit mugen verloren werden, noch zum tod sundigen, noch den h. geyst verlieren, als die schrifft sagt: Gottes gab vnd gnad kunden In nit gerewen. Item, Ein Jeder, so aus got geborn, thut kein sund, denn sein same bleybet In Ime, vnd mag nit sundigen, denn er ist aus got geboren. 1. Jo. 3. Vnd alles was mir der vatter gegeben hat, das kumpt zu mir, vnd ich wil den, so zu mir kompt, nit hinaus stossen, vnd Ich wil den vatter bitten, vnd er wirt euch einen andern tröster geben, das er bey euch bleyb ewiglich. Vnd andere spruch mehre. |

Solehe beyde vrteyl sollen vnd mussen zu gelegener zeyt vnd stet Inn der kirchen geleret werden.

Das ich nu soll bekennen, das alle getauffte den heyligen geyst empfahen vnd selig werden, kan ich von des gott- lichen vrteyls wegen nit thun, ob ieh wol naeh mensehliehen vrteyl das halten solle, der liebe nach, welche auch manchmal wirt betrogen. Also auch von dem verlieren des geystes. Derhalben weys ich der stuck keines fur einen Irthumb zu bekennen wider offentliche schrifft, Ich werde denn bessers aus der sehrifft berichtet.

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Wer kund aber mein ancleger vnd widersacher ver- dencken, das sie selbs die sach one beweysung stellen, wie sie wollen, nach dem Sprichwort: Wer Im ror sitzet, der kan pfeyffen machen, wie er wil. Ich geb Inn disem allen e. f. g. kein schuld. Denn als vil ich aus allem verstehn kan, so haben sie e. f. g. gegenwertigkeyt vnd Autoritet allein mir zur forcht vnd schrecken gebraucht vnd sie selbs die sach getriben, geclaget, erkennet, gerichtet, damit sies dahin brechten, das sie mich opprimirten, welches sie nit allein schrifftlich, sonder auch wurcklich haben furgenommen, meinem lesterer, dem diacon, vnd Aquila zu Salueld zu gefallen.

Derhalben, genediger Furst vnd herr, dieweyl mir Inn der Action vnd vil mehr Im Abschied beschwerung wider mein gewissen vnd offentliche schrifft furfallen vnd fur- gestellet sind vnd die sach dahin gericht, das ich werde opprimirt vnd vbereylet, dawider ich doch vndertheniglich gebeten, So appellir ich hie mit disem offen brieff solenniter, Inn aller gestalt vnd mas, wie das bestendig sein kan, beyde vonn der Action vnd Abschied, vnd protestir offentlich, das mir der keines leydlich noch annemlich, Appellir aber fur e. f. g. auf ein frey, sicher geleyt vnd schrifftliche handlung vnd setze, wie die zu beyden teylen zum compromisD oder sonst annemlich, vnd bit vndertheniglich, e. f. g. wollen mich weyter nit treyben. |

Vnd dieweyl ich aus allen sachen souil vermerkt, das man mich nótigen vnd dringen wil zu lehren, das ich mit der sehrifft nit ways zu beweysen, (mócht leyden, das solches mein widersacher theten) so hab ich mich auch billich, wo ich etwas, so mir furgehalten vnd furgeschriben, wegerte zu thun, einer gefar vnd gewalts besorget, bin derhalben vonn Kal gewichen, nit das ich die pfarr one bewilligung e. f. g. wolte verlassen, sonder das ich eine leydenlichere handlung vnd abschied mocht bekommen. Bitt derhalben vnderthenig- lich, e. f. g. wollen mich hierinne nit verdeneken. Das wil ich alltzeyt vmb e. f. g. zuuerdienen geflissen sein. Dat. 28. Augusti Anno ete, XLVI®.

E. F. G. vndertheniger Thomas Naogeorgus.

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| 14. Die Anklageartikel der Gegner Naogeorgs.

a. Aktenstück ohne Über- und Unterschrift.

Original im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. | Reg. N 627'). | |

Der pfarrer zu Kal hat an karfreitag vnd grundornstag zwei predigt von Sacrament des altars gethan, daraus sich des Carolstadiseh geist zu Kal in denselben schwermern wider regt, wie dan einer demr Burgermaister pald nach der predigt in sein haus gevolgt vnd in beredt, das im vnreeht geschehen, dan er dasjhenige (So der pfarher itzt in der kirchen fur recht geleret) fur vnrecht hat reuocirn musen, vnd gesagt, ir habt ia gehort, das eitel geist vnd kein fleisch do sei. |

2. Dan leret er, das nicht alle getaufíte kinder den eilaigen geist entpfangen, sonder allein die Eleeti. Ita ab- ducit animos hominum a verbo sacramenti.

. 9. De lapsibus eleetorum: Leret, wer den heilaigen geist einmal enpfehe, der khonne in nicht wider verlirn, peccet, quantum vult, enormiter, vnd hat dise wort gebraucht, der heilig geist thu nieht wie ein taub, die aus einem tauben- hschlagk in den andern flige?); dan wo der heilig geist ein mal hinkhome, do bleib er ewig ete.

Naogeorgus Calensis pastor hat ante mortem doctoris Martini sich nichs mereken lassen de sacramento altaris. Ober pald, do er gestorben, nach zweien tagen, hat er sich dauon horen lasen vnd herfur gethan vnd zu kalh vfm marck, do im das kurtze bekentnus d. Martini lutheri von sacrament des altars in die hend khomen, gesagt, wen doctor M. 1. solehs bekentnus ante exitum (?) nicht reuocirt, so sei er dauon wegen verdampt worden. Er hat sich auch offentlich vernehmen

1) Das Schriftstück befindet sich in den Prozeßakten. Es enthält zunächst die vom Diakonus erhobene Anklage, dazu weitere An- schuldigungen, die wohl gleichfalls auf Werner zurückzuführen sind. Vielleicht ist es das von Menius dem Kurfürsten übersandte Aktenstück.

”) Vgl. Loeber: Hist. eccles. ephor. Orlamund. S. 398.

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lassen, er wol keinen Diacon furder annehmen, der Witten- bergae studiert hab +),

Non docet catechismum.

Er heist die Wittenberger coniuratos.

Hat den Caplan ein boswieht vnd verreter geheissen in

1 il : qu - et aliorum.

TT di TUEEBEBUR S Weberi

5 b. Ohne Über- und Unterschrift.

Original ebenda).

Thomas Naogeorgus contra sacramentum corporis et sanguinis Christi sic argumentatus est pro contione:

Primum argumentum sumpsit ab omnipotentia Dei, sie colligens: |

Christus est omnipotens.

Christus voluit in coena mutare panem in corpus suum et vinum in sanguinem suum. Ergo neeesse esf, ut ita sit faetum.

Porro omnia opera Christi sunt sensibilia. Mutatio panis et vini in coena est opus Christi. Ergo est sensibile. Hic addidit: Quod autem res ita se non habeat, res ipsa loquitur. Quis enim unquam vel apostolorum sensibiliter corpus Christi in pane et sanguinem eius in vino percepit? Ergo necessario hine sequitur Christum id non voluisse facere, atque ideo aliter intelligenda verba quam nos intelligimus. Aut si vo- luit faeere, non potuisse eum atque ideo non esse omni- potentem. Unum corpus non potest esse simul et semel in diversis locis. Christus habuit unum corpus scilicet simile nostris. Ergo non potest simul et semel esse in diversis locis. Et per consequens, cum sit assumptus in coelum, sedeat ad dexteram patris corporaliter, non potest corporaliter hie esse in terris aut in sacramento.

!

1) Das Folgende ist von fremder Hand hinzugefügt.

2) Das Schriftstück enthält Naogeorgs Beweisführung gegen die Transsubstantiationslehre in der Gründonnerstags- und Karfreitags- predigt.

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Addidit etiam, quod ipse Christus dixerit, corporalem suam praesentiam nobis nihil conducere, cum dicit: Expedit vobis. ut ego vadam, si enim non abiero etc.

Praeterea usus est illis:

I. Si doceatur corpus et sanguinem Christi esse in pane et vino, sequi sacramentum esse adorandum ad confirmationem erroris Papistici de corpore Christi includendo et eircumferendo. Item aliarum inanium disputationum: An post communionem maneat corpus Christi in pane? et alia addidit.

II. Christianos non debere esse metaphysicos, sicut illi sunt, qui affirmant ibi corpus et sanguinem esse, etiamsi non intelligant. Sed poeius docendum panem manere panem. vinum manere vinum, sed iuxta panem ef vinum nobis dari corpus et sanguinem Christi spiritualiter, eum ibi sit coena spiritualis.

Ill. Eos qui adducunt nudum textum pro confirmatione sui erroris, videlicet eorpus Christi et sanguinem vere adesse, nihil posse probare, eum Christus illa verba sit loeutus ad- hue praesens apud discipulos, nondum crucifixus etc.

IV. Verbum substantivum figuret est, debere aceipi pro significat, adducens locum ex Mose de somnio Pharaonis, ubi Joseeph explieans somnium dieit: Septem boves sunt septem anni, id est significant septem annos. Ita et hie verbum „est“ aeeipiendum.

V. Christum non habere plura aut infinita eorpora, id quod sequitur, eum dicimus corpus esse in pane ete.

"VI. Adduxit locum loan. 6. Caro nihil prodest.

VII. Sacramentum esse cibum cordis. Ergo non dari verum eorpus Christi, cum etiam pueris sit notum eor nihil

edere posse. Non docet catechismus !).

15. Menius an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. N 627. Datum am 13. Juni 1546.

Gotts gnade vnd fride in Christo. Daurchleuchtister, hochgeborner Kurfurst, gnedigster herr. E.k.f.g. weis ich.

1) Von anderer Hand.

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vnterthenigst nicht zu verhalten, das ich nechstverschienen dornstags naeh Quasimodogeniti!) sampt den andern Super- attendenten zu Düringen zu Weimar gewesen, da dann dem Superattendenten zur Newstat an der Orla, Ern Johan Webern, von dem diacono zu Kala etliche artiekel, so der pfarher doselbst, Er Thomas Naogeorgus, offendlich gepredigt haben soll, zukomen, deren abschrifft E. k. f. g. ich inligend vnter- thenigst hiemit zuschicke. Daruber wir alle vns nicht allein seer verwundert, sondern auch zum hohisten entsetzt, das solche irrige lare vom Saerament des herrn Abendmahls eben an dem ort, da sie Carlstat fur ongeuerlieh XXIII Jaren anfenglieh auch getrieben, itzo widerumb erwecket werden soll. Derwegen wir alsobald des volgenden freitags die drey Superattendenten zur Newstat, Jena vnd Salueld vermocht, das sie iren weg heimwerts vf Kala nemen, der sachen sieh erstlichen am diacono, volgends auch an andern glaubwirdigen leuten, so es vom pfarher selbst angehort eigendlichen erkundigen vnd, do sie befinden wurden, das sichs des diaconi anzeigung nach erhielte, das sie alsdann den pfarher derwegen wurden vrsachen, was in dazu bewegt, vnd aus was grund er solches furneme, anhoren vnd, wie sie die ding allenthalben befinden wurden, solehes vns andrer vnverzuglichen berichten solten. Als hat mir darnaeh onge- uerlieh vber VIII oder X tage der Superattendent zu Jena, M. Martinus, in schrifften zu erkennen gegeben, das er samp den anderen zweien dem pfarher zu Kala die artiekel fur- gehalten vnd in darumb beredet hetten, deren er gar keinen verneynef, sondern furgewant, wie er vernomen, als solten die vnsern mit dem Butzer ein Concordiam gemacht haben, mit welcher Concordia diese artickel sich verglichen, der- wegen er sie auch also gelart hett, aber damals inen ver- heissen vnd zugesagt, solcher lare hinfortan weitter nicht zu predigen, sondern in dem vnd andern artickeln der Augs- purgischen Confession sich gemeß zu halten. Mir ist aber die vergangene wochen angezeigt vnd heutiges pfingsttagt vom pfarher zu Weimar eine schrifft aus Kala gen Weimar gethan zugeschickt worden, daraus ich so viel verneme, das

1) 6, Mai.

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der pfarher zu Kala seine zusage nicht gehalten vnd vnser aller beschehener gutlichen vermanung vnd erinnerung nicht geachtet hat, sondern die sachen bereitan so weit komen, das der pfarher vnd diaconus sich genzlichen gescheiden, keiner mit dem andern kein wort reden, zudem auch der diacon der pfarkirchen sich allerding eussern vnd allein vf zweien dorffern, .so als filialn in die pfar gehoren, predigen, vnd von den burgern zu Kala der furnemste teil des pfarhers lar zufallen soll. Wiewol ich nue zugleich auch vernomen, als solt dieser handel bereitan an die gelerten gen Wittem- berg berichtet vnd von E. k. f. g. darinnen auch beuolhen sein, weil ich solchs aber gleichwol grundlich vnd fur gewis nieht weis, hab E. k. f. g. ichs meinen pflichten nach in vnterthenikeit nicht zuverhalten gewust, vfs vnterthenigst bittende, E. k. f. g. wollen den dingen, damit nicht new vnd altes fewer zusamenkome vnd der teuffel einen vnversehen- lichen brandschaden thue, bey zeit gnedigst furtrachten, dann zu besorgen, wo diese Sehwermerey in E. k. f. g. . landen einen anreger vnd treiber bekomen wurd, das andere leichtfertige geister bald zuschlahen vnd in vielen kirchen grosse vnrugh, jamer vnd not anrichten mochten. Gott, der barmhertzige vater vnsers lieben hern vnd heylands Jesu 'Christi, wolle dureh seinen heiligen geist seine kirehen im glauben vnd bekendnis der reynen lare seines heiligen Euangelii vnverruckt bis an den seligen tag vnser herlichen vnd ewigen erlosung gnediglichen erhalten. Amen. In des gnedigen schutz vnd regirung E. k. f. g. sampt allen den iren Janden vnd leuten ich hiemit vnderthenigst beuelen thue, vnd bin denselbigen vnterthenigst zu dienen allzeit willig. Datum am heiligen pfingstag anno ete. XLVI. E. k. f. g. vnterthenigster diener Justus Menius zu Eisenach pfarher.

16.

Menius und Górlitz an Herzog Johann Wilhelm. -Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. N 627. Datum Weimar, den 30. August 1546.

Gotts gnade vnd fride in Christo. Durchleuchter, hoch- .geborner Furst, gnediger herr. Vf e. f. g. gnedigen beuelh

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3/4. 19

178 50

sind wir Sonabents nach Bartholomei zu Cala gen abend cinkomen, den pfarher daselbst, Thomam Naogeorgum, zu vns bitten lassen vnd im e. f. g. gegebenen abschied, den er kegenwertig selbst angenomen vnd gewilliget, zustellen vnd volgends Sontags seine declaration in der kirchen an- horen wollen. Es bat vns aber seine hausfrawe in der herberg ansagen lassen, das er vber feld ausgangen vnd sehrifften hinder sieh daheim gelassen hett, mit beuelh, do leute von Weimar hinkomen vnd sehrifften an in haltende bringen wurden, das sie sein hausfrawe dieselbigen schrifften von inen annemen vnd inen dakegen die seinen, so er hinder sieh daheim gelassen, geben solt. Darauf wir beide zu ir vf die pfar gangen, gefraget, wohin er gangen, ob er des- selbisen abents, oder wan er sonst widerkomen wurd, sie auch angeredt, vns die schrifft, so er hinder sich gelassen, zuzustellen. Hat sie geantworttet, er wer desselbigen tages frue weggangen, wobin aber, oder wann er widerkomen wurd, wer ir verborgen. Die schrifft aber, so sie vns geben solt, wer damals noch nicht [erttig; sobald sie aber ferttig wurd, wolt sies vns noch des abents in die herberg schicken. Welches also geschehen vnd wir den abend spat solche schrifft entpfangen haben; aber den sehrifftlichen e. f. g. abschied, weil wir aus seiner, des Naogeorgi, heimgelassenen sehrifft soviel vernomen, das er denselbigen nicht haltet, sondern dauon appelliret, haben wir ir, der frawen, solchen abschied auch nieht zugestalt, sondern in vnser beider namen im ein brieflin geschrieben, das wir seine schrifft an e. f. g. haltend entpfangen vnd dieselben e. f. g. vntertheniglich. vberantwortten wolten, die wurden sich darauf sonder zweiuel zu erzeigen wissen. Wir haben auch fur vns erfordert den. diaconum, kirchner, schulmeister vnd cantorem, der jeden in sonderheit bíraget, ob sie wusten, wohin der pfarher gangen, ob er sein ampt auch mit jemands bestellet, vnd wann er wider zu hause komen mochte, haben allesampt geantworttet, das sie von seinem abreysen, vielweniger von seiner widerkunft gar nichts wusten. So hett er auch sein ampt gar nieht bestalt.

Volgends haben wir aueh mit dem cantor geredt vnd in von allen vnd jeden artiekeln des Naogeorgi gefragt, hat

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er bekant, das er Naogeorgus alle die argumenta von des herrn abendmahl, so e. f. g. zukomen, in der predig tractiret hett, aber anders nicht, dann wider die papistische írans- substautiation.

Wir haben auch endlich von beid, dem schulmeister vnd eanfor, erkundiget, was vnd wie sie die schuler im catechismo vom abendmahl des herren vnterrichteten, haben sie gesaet, sie leren anders nieht, dann wie d. Martinus got- seliger den catechismum gestellt hab, bey desselbizen wortten blieben sie.

Es zeiget auch der Rath an, als Naogeoreus fur e. f. g. furgewant, der catechismus wer in der Kirchen dardurch gefallen, das die leute ir kinder nieht zur kirehen hielten, das es solche mainung nieht heit, dann es wer der eatechisinus zuuor aliweg gehalten worden, bis fur ongeuerlich zwey Jaren, da es an eim diacono gemangelt vad der pfa:her Naogeorgus einen burger zu Kala, Johan Tyrolfen, mit gewalt zum diacono haben wollen, des der Rath bedencken gehabt vnd nieht willigen konnen. Do heti Naogeorzus des diaconi ampt sampt dem pfarampt vf sich genomen, auch die besoldung eiu Jar lang vigehoben. Weil im aber der arbeyt zu vil worden, hei er dama!s den catechismum fallen lassen vnd sieder der zeit nicht widerumb augericntet. Dises haben e. f. g. wir zu beriebt des handels in vnterthenikeit nieht verbalten sollen vod sind deuseloigen vnterihenizst zu dienen willig. Datum Weimar, Montags nach Bartholomei Anno ete. XLV].

E. f. g. voterthenige gehorsame

Jusius Menius zu Gotha vnd M. Martinus Gorolieius zu Jena pfarher Superati.

17. Johann Reinholt, Schösser zu Saalfeld, und Caspar Aquila an Dr. Teutleben.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. N 627. Datum den 10. Dezember 1546. Gratiam et pacem per Jhesum Christum, amen.

Achbarer, hochgelarter herr Doctor. E. a. w. sey alzeit mein gantz willig dinst vnd inniges gebet zuuor bereyt, vnd

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fuge e. a. w. zu wissen, das der vntrew alt pastor, Thomas vawysooyog vel &oógyoc wie ein falscher Miedling seine arme Scheffle iemerlieh vnd meuchlich hat verlassen, welcher ellend vnd verderben Gott schrecklich von im wirt erforderen. Der- halben der Erber radt von Khala verursacht, nach einem anderen, getrewen hirten zu írachten, vnd haben in diser not erwelet vnd beruffen den wirdigen und wolgelarten herren Magister Stephanum Reich, pfarhern zu Sehada. Dieweil aber gedachter Magister beruffen ist, in seinem vaterland gottes reich vnd des heilig Euangelium außzubreiten, hat er von seiner pfarhe Sehada nit wellen abziehen, er hab in dem ein anderen pastor verordnet. Derhalben hat er fur gut ange- sehen vnd außerkoren den gelerten Baccalaureum Simon Khewlhaw, (der sieh erlich, wol vnd getrewlich hat bey vns zu Salfeld in der Sehul gehalten), das der mechte an seiner stadt zu Schada pfarher werden. Haben derhalben vns baide fleißig gebett, wir sollen in an e. a. w. verschreiben, das e, a. w. disen Simonem wolte an vnseren gnedigen herren, hertzogen hansen wilhelm, Stathalteren ete. furderen, dieweil seiner gnaden herr vater, der durchleuchtigist, hochgebornest furst vnd hertzog zu Sachssen, Hans Friderich, Churfurst vnd burggraff zu Magdeburg, oberister Lehenherre ist der pfarhe Schada, S. f. g. wolte gnediglieh verwilligen, das Simon Khewlhaw in die pfarhr Schada mechte rwlich praesentirt vnd eonfirmirt werden als einer, der auch christlicher reiner lahr wol bericht vnd anhengig ist, darmit die arme scheflin mecht versorget werden.

Es ist auch mein ernstlich bitt, So der lieb, gutig Gott vnsern fromen Churfursten, hertzog Hansen Friderichen, fridsam vnd frelich wider mit gottes gnaden anheim komen vnd gleiten wirt, das ir darob sein wolt, ut primum quaeratur regnum dei, postea omnia bona vobis prospere succedent, vnd das der pfarher widembe fortghee vnd nit in der langen truchen ver- rosten bleibe. So khundten wir ein gnedigen Gott haben, wen man, (wie Aggeus sagt) das hauD gottes zum ersten versorget, darnach wil got auch aulam et ollam auch gnedig wol versehen; wa es aber nit wil fortghen, so mus es, wie der prophet sagt Malachias, zerstieben vnd zerpochen ghen. Vnser gott helff vns zu einem ewigen frid, sein reich fur-

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nemlich zu hertzen nemen vnd ewig bey im wonen. Amen. Dat. 6. post Nicolai 1546. |

E. a. w. willige diener Johann Reinholt M. Caspar Aquila Schosser. pastor Superindentent zu Salfeld.

18.

Johann Weber, Superindentent zu Neustadt an der Orla, an den Kurfürsten.

Originalpapier im Sachsen-Ernestinischen Gesamtarchiv in Weimar. Reg. N 627. Datum Mittwoch den 14. Juli 1546.

Durchlauchtigster, hochgeborner Churfurst vnnd herre.

Euren churfurstlichen genaden seindt mein armes gebet vnnd vormögende vnderthenige dienste im höchsten, treuen vlei zuvor. Genedigster Churfurst vnnd herre, e. c. f. g. kan ich aus vorursachung hochdringender not nicht vorhalten, das in der kirchen zue Calh sich ein ergerliche zwitracht zwischen den pfarher vnnd diacon zugetragen hat, Also das albereit, wie ich neben eurer ch. f. g. Schössern zur Leuchtenburgk vnnd andern gesehen vnnd gehort, dás das volek doselbst zutrennet vnnd in zwei theil sich gespalten hat. Wiewol nun die Superatendenten zu Jhena, Salueldt vnnd ich vnns des handels, denselben hinzulegen, vnder- standen, domit des pfarhers zu Chalh vnschuldt (do er anders vnsehuldigk ist) an tagk khome vnnd auch die kirehe do- selbst nit mit falscher, vnkristlicher lahr móchte beschmeist werden, so haben wir doch bißher noch nichts fruchtbarlichs außgericht, dan wir noch nicht haben dohin komen mögen, das wir gruntlich wissen möchten, was der gemelte pfarher von dem heiligen, hochwirdigen sacrament des altars am nechstvorschinnen grunen donnerstage vnnd Charfreitage ge- prediget vnnd was sein glaube dauon sey. Darzu hat er mir gestern am tage Margaretae, do ich neben dem pfarher vnnd superatendenten zu Saluelt, auch in gegenwart e. c. f. g- Sehossers zur leuchtenburgk vnnd regirenden Burgermeisters zu Chal aufs freuntlichste angeredt habe, keiner freuntlich

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vnderrede geschehen wollen, sondern trözlich zu disputirn, welchs ich zancken achte, angeboten. Dieweil aber S. Paulus 1. Cor. 11 sagt, es sey der gebrauch nicht in der Cristlichen kirehen, sich vnder einander feintseligk vnnd hessgk zu zancken, hab ich mich auch mit ime dorzu nit einlasen wollen, vnnd nachdeme er vngestimiglich selbst auffgefharenn vond daruon gegangen, hab ich in auch hinfharen lasenn, dan er mir vnder andern zugeredt, er hab nicht anders gewust, dan ich habe vonn e. c. f. g. sonderlichen beuhel, vnnd do ich in hinfurder ane sunderlichen e. c. f. g. beuhelch zu mir fordern lies, wolt er nicbt komen. Domit aber den- noch der ergerliche zwispalt odder missvorstand seiner predigt muge zurecht braebt werden, bite e. c. f. œ. ich ganz vnder- theniglich, e. e. f. g. wolten etwo gelerten leutenn, vor denen sich der pfa'ber zu Chalh auch scheuen möge, diese sachen zu bandeln genedis!ieh beuhelen, vleybige inquisition zu nehemen, was er geprediset habe vnnd halte vom dem heiligen, bocbwirdisen sacrament des altars, ittem von den sunden vnnd fhal der Christenn, itiem von der kindertauff. vnnd das er solche predist schrißtlich fasse vnnd furlege, dan ich ir keine gehört, sundern stuekweis dauon hab reden boren, nemich das vonu seiner predist, vonn dem heiligen saeroment des alwars gethan, die Carolstadischen geister sich widder rezev. Dau baldt nach derselben anzezeicbten seiner predigt ist dem Burgemeister zu Cha! ein Carlstader, der hiebeuhorn denselben Carolstadischen iribumb vom sacrament des altars öfienilich in der kirebenn bat widderruffen mussen, aus der kirchen in sein haus nachzelolget, iue zu rede geseezt vond gesast, man hette jme vurecht getban, das man ja gedrungen hette zu widderrutienn des, das ir pfarber iczo selbst in der Kirchen gepredigt vnnd gelert hette, vnnd ist also seine nreoist dohin vorstanden, als wolte er den carol- stadisehen irikumb vorteydinzen vnnd widder vorneuern. Derwegeun e. e. f. g. aus hohen furstlichenn vnd Cristlichen vorstaude wol erwegen werden, das es die grosse, hohe notturfit erfordern tue, hierinn eiusehen zu habenn, auff das dieser handel’ notturñuglich vnnd gruntlich erkundiget, dem pfarher zu Chal aus berurter vordacht geholffenn vnnd die kirche mit vorechter lahr nicht besehweit werde.

55 183.

Vnnd nachdeme bey e. c. f. g. der gedachte pfarher zu Chal, wie ich von ime selbst vorstanden, mich neben andern angegeben, als hette ich mich sampt meinen helffern vor- einiget, ine mit gewalt vnnd widder recht vnderzudrugken, dorauff wil ich vor Gott, fur des augesicht ich stehe, vnnd fur e. e. f. g. hiemit öffentlich bezeuget habenn, das mir vngutlich geschehenn. dan gott weis, dem niemandt liegen kan, vor des gericht ichs.auch vorantwortten wil, das ich in dieser sachen nichts anders gesucht hab vnnd noch suche, dan das das heilige göttliche wort lauter, rein vnnd ein- helligk vormöge der augspurgisehen Confession in allen kirchenn meiner beuholenen superattendens möchte geprediget vnnd also fried vnnd einiskeyt in der lebr vnnd lebenn bey der kirehenn vnnd irenn dienern erhaldenn werden. Vnnd hette e. e. f. g. ich in diesen schwehren leufften mit diesen bericht in wahrbeit gerne vorsehonet, dieweil es aber gottes ehre vnnd vnuser seblen seligkeit anlanget, hab ichs meines gewissens halben nit vmbgehenn mugenn, e. c. f. g. vnder- thenigliehenn denselben fhurzutragenn vnnd diesenn handel zuuormeldenn. Goit der vatter sampt vnnsern herrnn iesu christo, seinen lieben son. vnnd dem heiligen geist wolle e. e. f. g. genedislich sterkenn, ein freudig herz gebenn vnnd erbalttenn, auch ein selive, fridliehe vund sighaffte widderkunfit besehern. amen. Demselbigenn allmechtigen, ewigen gott hierumb zu bitten, wil ich neben der ganzen kirchenn immerdar treuiieh zu thun vnnd e. c. f. g. in aller vnderthenigkevt zu dienen beflissenn sein. Datum Mitwochs nach margrete, anno ete. im XLVI.

E. C. F. G. vndertheniger diener

Pfarher vnud superattendens zur Neustat an der orlau Johan Weber.

19. Originalurkunde des Naogeorg am 27. August 1546 in Weimar gegebenen Abschieds. Sachsen-Ernestinisches Gesamtarehiv in Weimar. Reg. N pag. 373. LL Nr. 186. 5.

Von Gots gnaden Wir Johans Wilhelm, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Doringen vnd Marggraf zu Meissen, bekennen

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hiemit: Nachdem an den hochgebornen fursten, hern Johans- fridrichen, herzogen zu Sachsen, des heiligen Romischen Reiches Erzmarschalln vnd Churfursten, Landgrafen in Doringen, Marggrafen zu Meissen vnd Burggrafen zu Magdeburgk, vnsern gnedigen lieben hern vnd vater, vor seiner gn. abraisen in den nothwendigen vnd christlichen defensionzugk gelangt vnd etzliche schrifften vnd Artickel zugestellt worden, welche der rainen Euangelischen lahr vnd der Augspurgischen Con. fession vngemeß angesehen vnd von Ern Thoma Naogeorgo, pfarrern zu Cala, sollten offentlich von der Cantzel gepredigt vnd gelert sein. Derwegen vnser gnediger lieber herr vnd vater vns beuohlen, gemelten pfarrer zu erfordern vnd sein antwort vnd vorantwortung darauf zu horen.

Vnd dieweil vns dan auch nach s. g. abreisen dergleichen Artickel zukommen, mit dem gerucht, das aus solcher lahr zu Cala ein zwispalt erwachsen, daraus dan nieht allein des. orts, sondern auch bei den vmbliegenden ein grof ergernus entstanden, welchs wir an stadt vnsers gnedigen lieben hern vnd vaters mit erschockenem gemut vornommen, hat vns nieht anderst geburen wollen, auf den sonderlichen, in dieser sachen empfangenen beuehlch, auch gemeine s. g. vns vnd vnsern zugeordneten Rethen hinderlassene Instruction, diese ding vnd erschollen gerucht aus furstlicher obrigkeit in verhor zu nehmen vnd ermelten pfarher, seine kirchendiener vnd den Rath zu Cala anher zu erfordern, den pfarrer zu seiner vorantwortung vnd die andern zu bericht der sachen. Darauf der pfarher vnd die andern gehorsamlieh erschienen. Als haben wir ihme von wegen vnd an stadt vnsers gnedigen lieben hern vnd vaters nachvolgende Artickel vnderschiedlich vorhalten lassen:

Nemlich das er gelert haben solle:

Das im Sacrament des Altars nicht warhafftig sey der leib vnd blut vnsers hern Christi.

Das nieht alle getauffte kinder den heiligen geist emp- fahen, sondern allein die, so zur seligkeit vorsehen seint.

Wer den heiligen geist einmal empfehet, der konne ihn nimermehr vorliren, er sundige gleich, wie sehwerlich er wolle.

Vnd darauf sein antwort vnd bekentnus begert.

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Hat er nach langer vnderrede vnd erinnerung entlichen vf den ersten artickel ditz bekentnus gethan, das er glaube, halt, lehre vnd gelehrt habe, das in dem hochwirdigen Sacrament des Abendmals vnsers hern Jhesu Christi der ware leichnam vnd blut Christi sei. Das aber etzliche seine eingepfarte diesen Artickel anderst vorstanden, dan er ihn gemeint, da konte er nicht zu.

Da ihm aber etzliche argument, die er in seiner predigt gefurt, auch vorgehalten worden, dardurch auch seine plar-: kinder geergert vnd seine predigt dahin vornommen, das er die Carolstadische Secten erneuern vnd bestettigen wollte, auch solch ergernis soweit geratten, das ein Burger zu Cala den Burgermeister nach angehortter predigt vnd argumenten zu rede gesetzt, als were ihm zuuor den Irthumb des Carl- stadts zu widerruffen zur vnbilligkeit vfferlegt, dann der pfarrer itzt selbst in der kirchen geleret vnd gepredigt, das er zu widerruffen gedrungen, hat er darauf den bericht getan, das er in solcher seiner predigt die päpstliche Tran- substantiation angefochten vnd vorlegen hette wollen, dahin er auch solche Argument vnd spruche gebraucht vnd den- selbigen zum teil darauf einen vorstandt gemacht, aber etz- liche vnd die furnembsten vbergangen, mit der anzeige, er wollte darzu vf ditzmal nit antwortten.

Dieweil wir dan befunden, das aus solchen gefurtten Spruchen das ergernis zu Kala erregt, vnd von den Theologen vnd gelerten der heiligen schrift, Bischoffen vnd Super- attendenten bericht seint worden, das solche spruch vnd Argumenta zu vorlege vnd zu der Disputation der Tran- substantiation nicht konnen gezogen werden, sondern von ihnen vnd mennigklich nicht anderst dan vf der Sacramentirer vnd Schwermer Irthumb vorstanden werden, so haben wir bei obermeltem Er Thoma Naogeorgo suchen vnd begeren lassen, weil er dardurch seine Gemeine geergert vnd etzliche vnder ihnen einen vnchristlichen Irthumb (doch wider seine meinung) daraus gefasset, das er als ein getreuer Sehlsorger dieselbige seine beuohlne vnd irrige Schefllein widerumb zu recht bringen, sein bekentnus, so er vor vns, dem Bischof zur Naumburgk vnd andern von vns erforderten Super- attendenten vnd gelerten, auch vnseren vns zugeordenten

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Rethen gethan, offentlieh zu Kala in der kirchen vnd von der Canzel auch thun, lehren vnd predigen vnd die Spruch vnd Argument also dem volck declariren vnd auslegen solle, . wie diese nachgeschriebene Form lautet:

Als in der kirehen zu Cala etzlicher Artiekel halb ein Mißvorstandt dem heiligen gottlichen wort vnd Euangelio, wie solehs von den vnsern vfm Augspurgischen Reichstage bekant vnd in vnsern kirchen eintrechtig gepredigt wirdt, entgegen vnd zuwider entstanden, deshalb der pfarrer daselbst, Er Thomas Naogeorgus, als der solche Artiekel in seinen predigten offentlieh gelert haben soll, in vordacht kommen. Damit nun gedachter Er Thomas aus solchem vordacht sich auswireken vnd die entstandene ergernus in berurter ge- meine zu Cala vfgehoben vnd weggenommen, die Christliche lar rein erhalten, spaltung vnd Rotten verhuttet werden mogen, so soll der pfarrer. zu Cala, Er Thomas Naogeorgus, vf der Canzel offentlich, was vnd wie er von solchen Artickeln mit vns vnd vnsern kirchen glaube, halt vnd lehre, vnd wie er auch die gegenlare vnd widersinn vorwerffe vnd als irrig vnd vnehristlich vordamme, sich vfs beste mit elaren, ge- wissen vnd deutliehen wortten ereleren.

Vnd erstlich als der Artickel einer also lautet, das nicht allen denen, so setaufft werden, sondern allein denen, so auferwelet vnd von ewickeit darzu vorsehen sein, der Heilige gaist gegeben werde, soll der pfarher anzeigen, das solcher Artiekel: vnrecht vnd der Christlichen lahr vngemeß sei, sintemal dardurch der heiligen Tauffe erafft vorleugnet vnd den leuten aller írosí, so in der Tauf durchs wort der ge- wissen Gottlichen vorheissung vorsprochen vnd gegeben wirdt, ganz v»zewib gemacht vnd die leute von gewissem glauben in zweillel gefurt werden. Dagegen aber soll der pfarher sagen, das zu glauben, zu halten vnd zu leren sei, wie denn er selbst vor sich auch glaube, halte vnd lere, das allen denen, so getaufft werden, lauts vnd craft der gott- lichen vorheissung, die gewiß vnd warhalftig ist, gewißlich vnd warhafftig gegeben werde der hailige Gaist, Gottes gnade, vorgebung der sunden, ewige gerechtigkeit, leben vnd seligkeit.

Es soll auch der pfarrer leren, das die glaubigen, so

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‘den heiligen gaist warhafftig empfangen haben, in Gottes |

fureht wandeln, irer naturlichen schwacheit vnd vbrigen sunden in der Natur, des Teuffels list ete. wol warnehmen, bitten vnd wider solche anfechtung ernstlich kempfen sollen, damit sie nicht in sicherheit vom heiligen Gaist gelassen vnd vom busen geist vberweltigt werden, wie geschrieben stehet: Qui stat, videat, ne cadat etc., wie S. Paulus 1. Cor. X vns das ganze volck Ißrael zum Exempel furhellt.

Zum dritten soll der pfarrer auch anzeigen, das alle die, so da sagen, glauben oder hallten, das im Sacrament des Abendímals nicht warhafftig sei der recht, warhafftig leib vnd blut vnsers hern Jhesu Christi, irren wider die

elaren wort vnsers hern Christi, vnrecht hallten vnd lehren. l Er soll aber leren, das nach laut der wort vnsers hern Christi das brodt vnd wein, so im abentmal gegeben, emp- fangen, geessen vnd getruneken werden, warhafftig seien der leib vnd blut Christi, vnà wer solch brodt vnd wein isset vnd trinckt, das derselbig warhafftig empfahe, esse vnd trincke des hern Christi waren leib vnd blut.

Vnd dieweil die, so solche vnchristliche, irrige meinung haben vnd furgeben, das das Brodt vnd Wein im Abentmal des herrn leib vnd blut nicht seien, solehen Irthumb mit etzliehen vormeinten vnd ertichten, falschen Argumenten be- erefftizen, schmucken und erhalten wollen, welche Argumenta, ob ir wol viel ist, doch gleichwol nur zweierlei seint, vnd die allerseheinbaresten nieht aus der heiligen schrifft, sondern aus mensehlicher vernunft der Sehrifft vnd glauben zuwider ertichtet vnd gesponnen seint, als da sint diese: Christus ist aus der welt ausgangen zum vater, auffgefaren gein Himel, sitzt zur Rechten des vaters etc, darumb kan er nieht hirunden vf erden bei den Mentzschen an so viel enden in Abendmal sein vnd von so vielen vf einmal zugleich ge- essen vnd getruncken werden ete. soll der pfarrer solche Argumenta offentlich auch widerlegen. Dan dieses ist ein Mibvorstandt, erstlich in dem, das man Gottes Maiestat vnd rechte handt will an sonderlichen ort schliessen vnd ein- sperren, die doch vnentlich vnd vnmeßlich, allenthalb gegenwertig ist. Darumb das Christus zur rechten handt sitzt, ist nichts anderst, dan das er vnentlichen, vnmeflichen,

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Gottlichen gewalt hat, wie der vater allenthalb gegenwertig . ist etc., vnd aus der welt darumb gangen vnd gein himel vfgefaren ist, das er nicht mehr an einige stedt, zeit vnd anders dergleichen angebunden ader damit verschlossen ist, wie er vor seiner himelfart zuuor gewesen, also das der Artickel vom sitzen zur rechten den Artickel von den gegen- wertickeit im Abendmal gar nicht vmbstosset noch hindert, sondern vielmehr fordert vnd desto leichter vnd liechter zu glauben macht. Damit fellt dan die troplerei mit dem Est vnd Significat, Corpus vnd figura corporis, auch dahin.

Die andern Argumenta vom Caro non prodest etc. tugen auch nichts vnd weniger dan nichts. Dann Christus solche wort allein wider den groben fleischlichen vorstandt, als die Juden vom essen vnd trincken hatten, damit vorwirfft, gleich- wie er des Nicodemi groben fleischlicehen Mißvorstandt von der. widergeburt auch vorwarf ete.

Daraus die Gemein zu Cala vormereken vnd vorstehen konnen, das der pfarher dardurch den Karolstadischen vnd anderer Sacramentschwermer vorfurigen Irthumb nicht hab wollen vorneuern noch bestettigen. Welchs er dan also zu thun zugesagt vnd vns angelobt hat, das wir von ihme gnedigklieh vormarckt vnd angenommen haben.

Damit aber demselben allem forderlich volge geschehe haben wir ihme aufferlegt, solche Declaration vnd refutation vf den nehsten Sontag zu thun, darzu wir dan etzliche Superattendenten gegen Kala vorordnen wollen, vf das der Rath vnd Gemeine daselbst vormercken, das vns an stadt vnsers gnedigen lieben hern vnd vaters solchen Irthumb lenger alda zu gedulden vnd ferner einreissen zu lassen, nieht leidlieh sein will.

Wollen auch an stadt seiner gnaden beuehl thun, wes man sieh gegen den muttwilligen vnd denjhenigen, so von dem gefasten mißvorstandt vnd Irthumb nicht abstehen wollen, mit straf erzeigen solle. Wir wollen aber zu Gott. vorhoffen, es solle dieser wege nit bedurffen, vnd von gedachtem pfarher, auch dem Diacon daselbst, gnedigklich begert haben, in iren Predigten vnd sonst den vleis vorzuwenden, damit wir aus Furstlicher Obrigkeit in diesen dingen kein einsehen thun noch straf furwenden dorffen.

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Solehs alles haben wir obgedachtem Ern Thoma Nao- georgo, pfarrern zu Kala, zum Abschiedt gegeben, den er auch vnderthenigklich angenommen vnd des sich zu hallten, wie oben vormeldet, vorpflichtet. Czu vrkundt haben wir vnsers gnedigen lieben herrn vnd vaters Rathsiegel zu ende auffdrueken lassen.

Geschehen zu Weimar Freitags nach Bartholomei Anno domini XVCXLVI.

LS

Johannes Aurifabers Trostheft für den

gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich

den GroBmütigen (Frühjahr 1549) und

Melanchihons Loci consolationis (1547). Von Joh. Haußleiier.

Aurifabers Trostheft liegt vor in. der Handschrift des S. Ernest. Gesamtarehivs zu Weimar Reg. N 154 (frühere Be- zeichnung Reg. N par. 109 H Num. 42. 2.G.). Es ist ein von einem Perzamenthlatt umschlossenes Quartheft von 68 gezühlten Blätiern: die Zählung stammt aus neuer Zeit. Am Schluß von Bl. 67b lesen wir die Sätze, die über Herkunft und Bestimmung der ‚Handschrift genaue Auskunft geben: „Darmit troeste sich 'E. churf. g.| auch. vnd befhel die itzige behafitung || Gott dem vater aller gnaden vnd | barmbertzig- keit. der wirtt rechter | notthelfer sein Amen. || E. churf. g. | vndterth: diener || Joannes Aurifaber || Vinariensis |.“ Die ` Gothaer Bibliothek besitzt eine eiwa am Ende des 16. Jahrh. hergestellte genaue Abschrift des Originalheftes; sie iráügt die Bezeichnung B 296 und enthält das ganze Trostheft mit Ausnahme der eben angeführten Schlußworte und eines la- teinischen Briefes Luthers an Lambert Thorn vom 19.Jan.1524 (Enders, Luthers Briefwechsel, 1V 280, Nr. 755). Das Weimarer Originalheft besteht aus 17 mit den Kustoden A bis R ver- sehenen Lagen von je vier Blättern, denen als Einleitung noch eine unbezeichnete Lage vorangeht, Inhaltlich zerfällt das Trostheft in drei Teile. Voran stehen auf Bl. 4—29 zwölf Trostbriefe Luthers; neun von ihnen hat Aurifaber einer Druckschrift einverleibt, die er an Himmelfahrt (15. Mai) 1550 der Kurfürstin Sibylla widmete. Dann folgen auf Bl. 30—41 Luthers Koburger Trostsprüche aus der Zeit des Augsburger Reichstags 1530; vgl. Weimarer Ausgabe, 30. Bd.,

63 | 191

2. Abt, 1909, S. 700—710. Über diese beiden Teile der Handschrift habe ich im Augustheft der Neuen Kirchlichen . Zeitschrift (XXIX. Jahrg. 1918). S. 430—457 ausführlich ge- handelt und nachgewiesen, daß das ganze Trastheft wohl aus dem Frühjahr 1549 stammt und ungefähr in die Zeit fällt, als Aurifaber auf Bitten der Kurfürstin Sibylla zum Gehilfen des leidenden Hofpredigers M. Stols in Weimar bestellt wurde. Aber auch der dritte Teil der Handschrift (Bl. 42—67) verdient eine eingehendere Würdigung, die hier gegeben werden soll. Man ist gespannt, zu sehen, welche Trostgründe Aurifaber für wert befand, um. sie nach und neben Luthers vom Kurfürsten aufs höchste geschätzten Worten dem hohen Gefangenen zu Gemüte zu führen.

Der Inhalt des dritten Teiles wird durch die Angabe Bl. 41b vorbereitet: „Folgen andere || Trostilehren, | so. ihn Widderwerttigkeit | zu wissen von noeten |.“ Als Einleitung dient dann folgende Vorrede (Dl. 42): „Es sagt David im 34. Psalm: Der Gerechte muß viel leiden, aber der Herr hilft ihm aus dem allen (Ps. 34,20). Solchs befinden wir aueh in der Erfahrung, daß die Christen die ärmsten und elendesten Leute auf Erdreich sein, dann uber sie alle Wetter zusammenschlagen. Aber weil Gott sie dennoch in ihrem Kreuz und Leiden nicht bloß, ohne Trost und Hulfe stecken läßt, so wollen wir erstlich sehen, was sich die weltweisen Leute, so Heiden gewesen, getrüstet haben, wenn ihnen ein Ungluck oder Unfall unter Augen (Dl. 425) gestoßen, und darnach der Christen Trost dargegen halten und draus lernen, wie die Christen mit herrlichem und reichem Trost versorget sein, daß sie in ihren Nöten und Widerwärtigheit nicht ver- zweifeln noch verzagen, wie sonst die Gotiloseu thun, welche, - wenn sie ein wenig in Trubsaln verschnaubcu mussen und nieht balde Trost oder Hulie fuhlen, so muß Feuer, Wasser, Striek und Eisen herhalten und ihnen von der Marter ab- helfen, wie Saul, Judas und audere gethau.*

Nach dieser Ankündigung folgt nun Bl. 43—49 „der weltweysen Leute, | so Heiden gewesen, || Trost ihn ihren | anliegenden || Noetten.“ | in fünf Punkten und Bl. 50—64 „Der Christen Trost || ibn ihren Trubsaln, gelogen aus der Lehr | der christlichen || Kirchen“ || in zehn Puukten.

192 . | | 64

Aurifaber gibt keinen Gewährsmann an. Man möchte

einen Augenblick denken, daß er eigene Ausführungen über

den Unterschied heidnisch-philosophischen und christlichen Trostes vorträgt. Bei nüberem Zusehen findet man aber, daß dem nicht so ist. Im Jahre 1547 hatte Melanchthon

eine kleine Schrift „Loci consolationis“ herausgegeben (ab-

gedruckt Corp. Ref. VI 483—488). Er stellte unter fünf wiederkehrenden Gesichtspunkten: necessitas, dignitas virtutis, bona conscientia, exempla, collatio eventuum einen Vergleich

zwischen den philosophischen und christlichen Trostgründen

an und fügte dann über die Vergleichung hinaus in fünf weiteren Punkten Nr. 6—10: promissiones dei, fides, invo- eatio, spes auxilii usw. den überströmenden Reichtum des den Christen eigentümlichen Trostes hinzu. Aurifaber bietet nun eine mehr oder weniger freie Bearbeitung der (von ihm nicht erwähnten) Schrift Melanehthons dar. Man lernt sein Verfahren am besten kennen, wenn ınan zum Vergleich die wörtliche Übersetzung heranzieht, die der Nürnberger Veit Dietrich noch im Jahr 1547 veröffentlicht hatte: „Ein Trost-

schrift für alle || betrübten hertzen, in di-|sen kümmerlichen

zeyten, im latein || von Herr Philippus Melanthon || gestellet, Vnd yetzund erstlich in | Deutscher sprach gedruckt. | M.D.XLVII. || Gedruckt zu Nürmberg durch Johaü vom | Berg, Vnnd Vlrich Newber. |“ (12 Bl. in Quart, das ‚letzte Blatt

ist leer, AH bis C HT.) Es folgt zunächst Bl. AU bis A 4b

eine längere „Vorrede V. Dietrich“, die im Corp. Ref. VI 488 bis 491 nicht völlig genau abgedruckt ist. Ich wähle zum Vergleich das erste Troststück der philosophischen Weis- heit und den ersten Trost der ebristlichen Kirche. Dabei wird beides deutlich werden: die Wörtlichkeit der Über- setzung Dietrichs und die Freiheit, mit der Aurifaber deu

gleichen lateinischen Text, von dem er fraglos ausgeht, be- handelt hat.

Melanchthon. ‘Veit Dietrich. Loci philosophiei consolatio- (Blatt B.) Erstlich sind et-

nis (Corp. Ref. VI 483). lich Stück, daraus und durch

1. Necessitas. Cum mutari welche die menschlich Ver- factam non potest et dolori nunft sich trösten kann, wie

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et indignationi indulgemus, duplicamus malum, non leni- mus, sicut dieitur: necessitati

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sich denn solcher die weisen Leute wissen zu erinnern. Zum ersten, die unver-

parendum est. meidliche Not. |

Wenn nun einer geschehene Sachen nit mehr ändern noch wenden kann und läßt als- denn der Bekümmernus ihren Raum, so wird das Unglück nit geringert, sondern gehäu- fet, wie denn ein Sprichwort ist: Wider unvermeidliche Not soll niemand streben.

Aurifaber gibt folgende, durch Zusätze erweiterte Be- .arbeitung:

(Bl. 43b) Zum Ersten, so haben die weltweisen Leute betraeht die Not, wenn sie die Trubsal und Unfall nicht vermocht zu ändern noch abzulehnen, daß sie solchs in sich gefressen und mit Geduld uberwunden haben. Dann wann sie sich hätten darumb sehr grämen, fressen, üngstigen und bekummern sollen, auch druber zornig, unwillig und un- geduldig werden, so wäre die Trubsal dardurch nicht ge- lindert noch gestillet, sondern zwiefach saurer und schwerer zu tragen worden. Derhalben haben sie gesagt: Necessitati (Bl. 44) parendum esse und nur einen frohlichen Mut darzu zu haben, wie Piautus spricht: Bonus animus in re mala dimidium est mali (Pseudolus v. 452), item: Feras, quod mutare non potes. Und: Quod male fers, assuesce. feres bene, multa vetustas leniit, dann die Zeit ändert viel Dinges ‚(= Ovidius, art. amatoriae lib. II 647).

Melanchthon.

Loci consolationum, ut in ec- clesia traduntur (Corp. Ref. VI 484).

1. Necessitas. Intueamur non solum immutabilitatem, ut a- pud philosophos, sed volun-

Veit Dietrich. (Blatt B 2b.) Die Trost- stück, wie die in der hei- ligen Kirchen fürgetra- gen. Zum ersten, Die unvermeid-

lich Not.

` Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3/4. 13

194

tatem Dei, de qua utrumque statuendum est: et creaturas omnes Deo obedientiam de- bere et Deum posse mutare calamitatem et saepe flecti, ut mutet; interea tamen ei obediendum esse, ut scriptum est 1. Petr. 5 (v. 6): Humilia- mini sub potenti manu Dei.

Et ut magis fleetatur ani- mus ad hane (p. 485) obe- dientiam praestandam, com- munes causae eonsiderentur, propter quas Deus universum genus humanum ac praecipue ecclesiam subiecit aerumnis.

Toleranda est igitur cala- mitas, quia Deo necesse esí obedire, qui certo consilio sic oneravit totam ecclesiam, nec repugnandum est eius sapien- tiae et iustitiae.

Aurifaber gibt folgende setzung: :

(Bl. 50b.).

„Zum Ersten.

Da soll nit allein angesehen werden das Unwi(Bl. B 3) der- bringlich, wie die menschlich Weisheit thut, sonder Gottes Wille, von welchem müssen wir uns einbilden, wie wir können, daß alle Kreatur Gott dem Herren Gehorsam schul- dig, und daß Gott den Jam- mer abzuwenden stark gnug sei, auch zu dieser Abwen- dung oftmals bewegt. Indem aber muß der Gehorsam ge- leistet werden, wie geschrie- ben stehet: Demütigt euch unter der gewaltigen Hand Gottes (1. Petr. 5, 6).

Damit aber das Herz dester eher den Gehorsam zu leisten bewegt, sollen gemeine Ur- sach betracht werden, von dero wegen Gott das ganz menschlich Geschlecht und fürnemlich sein Kirchen der Widerwärtigkeit unterworfen.

Derhalben muß der Jammer getragen werden, dieweil von nöten ist, daß man Gott ge- horsam sei, welcher mit wohl- bedachtem Rat dermaßen seine ganze Kirchen belästigt hatte, und soll sich niemand wider- setzen desselben Weisheit und Gerechtigkeit.

volkstümlich erweiterte Über-

So lehret die christlich Kirch,

daß ein betrubter Christ nieht allein die Not ansehen soll

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und sich drinnen winden und ringen als ein Regenwurmb und ihm selbst aus der Not helfen wollen. Dann wen man ein Ding nicht ändern kann, so soll man zufrieden sein. Denn es stickt mancher in einem Schweißbade, zappelt drinnen, und wenn er sich zurisse oder druber zuberste, so kann er ihm doch nicht draus helfen.

Sondern man soll "den Willen Gottes bedenken, von welchem wir diese beide Stucke wissen sollen, als daß alle Kreaturen Gott ihrem Schöpfer (Bl. 51) Gehorsam zu leisten schuldig sind, und daß Gott die Trubsaln gnädiglichen wenden konne, auch daß er oft durch unser Gebet erweichet werde, die Trubsaln zu lindern und ganz und gar wegzuthun.

Äber wenn uns Gott ein Kreuz zuschicket und so balde nicht draus erretten will, soll man mittler Weil ihm Gehorsam leisten. Denn also sagt S. Petrus: Demutiget euch unter die gewaltigen Hand Gottes, auf daß er euch erhóhe zu seiner Zeit (1. Petr. 5, 6). !

Und auf daß unser Herz deste mehr mocht gereizt werden, Gott solehen Gehorsam zu leisten, so sollen wir (Bl. 51b) bedenken die gemeine Ursachen, umb welcher willen Gott das ganz menschlich Geschlecht und sonderlich die ehristliche Kirche unter das Kreuz wirft.

Darumb so soll man die Trubsal geduldig leiden, denn man muß Gott gehorsam. sein, welcher nicht ohne sonder- lichen Rat und Bedenken seine Kirche darmit drucket und beschweret. Und Gottes Rat, Weisheit und Gerechtigkeit . sollen wir nicht widerstreben.“

Aurifabers Eigenart tritt überall zutage. Er liebt esf Sprichwörter einzuflechten (Bl. 55b: Wie man im Sprichwort saget: Es mußten starke Bein sein, so gute Tage ertragen konndten, item: Gut macht Mut). Beide Sprichwörter finden sich bei Luther; z. B. Weimarer Ausgabe 19, 372 2.22 u. 26; 28, 642 Z.2 u.6 usw. Beim fünften Punkt, d.h. bei der eollatio eventuum im christlichen Sinn schiebt er folgende längere Erwägung ein, die ganz persönlich für den Kur- fürsten geschrieben ist (Bl. 56): „Und daß Gott zu unsern Zeiten den christlichen Fursten wider ihre Feinde nicht Sieg gegeben hat, ist vielleicht darumb geschehen, daß durch den Sieg den Gebrechen der christlichen Kirchen nicht wurde

13*

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sein abgeholfen, auch mancherlei opiniones in der Lehr ge- blieben, auch irgends Zwiespalt unter den Fursten selbst worden, daß einer hie, der andere dort hätt hinaus gewollt. Darumb so zeugt Gott ein wenig die Hand abe, auf daß die, so bei dem reinen vnd allein seligmachenden Wort Gottes beständig verhar(Bl. 56b)ren wollten, bewährt und probirt wurden. Auch daß viel Untreu, Verfäterei und böse Practiken an Tag käme, item die Ursach dieses Kriegs jedermann kund und offenbar wurden, nemlich daß man gesucht und gemeinet hat, die Religion auszutilgen und zu dämpfen.

Derhalben daß es anders ergangen ist, denn man ver- hofft hat, solehs muß man Gott, samt dem Zustande der christlichen Kirchen Gotte befehlen und ihn bitten, daß er seine Ebre schutzen und selbst seinem armen Häuflein helfen wolle. Und darnach, dab wir frei bekennen, daß man diese große Sachen mit menschlicher Weisheit nicht regieren noch ihr helfen konne.“

Am Schluß, um zu zeigen, wie „gar weit der weltweisen Leute Trost das Ziel nicht erlanget, welchs Gottes Wort weiset denn ihr Trost fehlet, er hält den Stich nieht —“ (Bl. 64) stellt er in eigener Ausführung, die einen starken Einschlag humanistischer Bildung verrät, dem breit geschil- derten Lebensausgang des Atheners Theramenes, der mann- haft der Tyrannei der Dreißig widerstand und ungebrochenen Mutes den Giftbecher trank, das überragende Beispiel Davids gegenüber. Er hebt dabei sieben Gesichtspunkte hervor, die in genauer Wiedergabe des Textes also lauten:

(Bl. 65b) „DAVID als ehr von saul viel jhar verfolgt wardt, vnd sein sohn Absolom ihn vom Konigreich veriagt, do weiß ehr wohl, wo hehr die Ruthe komme, nemlich das ihn Gott vmb der sunde willen also heimsuche vnd das es nieht zorn sey, sondern das Gott ihn wolle zur Buße vnd Besserung bringen.

Darumb troestet ehr sich erstlich, (Bl. 66) das ehr es gegen SAVL vnd Absalom nicht verdient, gegen ihnen sich nicht versundiget, vnd ist alda ein reines gewissen, wie wohl ehr gegen Gott seine mangel vnd gebrechen auch hatte.

Zum andern, so verzweiffelt vnd verzaget ehr nicht, als kondt ihm Gott nicht helffen, sondern ob die Trubsall groß

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ist, vnd ehr kan menschlich zu reden sich nicht heraub wickeln, so stellet ehrs Gott heim, den also spricht EHR: WILL DER HERR MICH WIDDER IN MEIN KONIGREICH BRINGEN, so kan ers wohl thun. Hab ich aber nicht gnade vor ihm funden, so geschehe sein wille (vgl. 2. Sam. 15, 25. 26).

Zum dritten, so hatt ehr einen spiegel fur den augen bangen, (Bl. 66b), darin ehr sihet, das alle Heiligen Gottes in trabsaln vnd widderwerttigkeit stecken vnd Gott ihnen dennoch drauß geholffen.

Zum vierden bedenckt ehr, das Gott die trubsa! ihm zum besten zuschiecket. Den solt ehr on verfolgung lang im Konigreich geblieben sein, so moecht ehr je lenger je tieffer in sunde vnd schande gefallen sein, wie zuvor geschach, als ehr den Ehebruch vnd mordt begienge.

Zum funfften, nachdem ehr reu vnd leidt vber seine hatt, gleubt ehr, das Gott ihm dieselbigen vmb des Herrn christi willen vergeben wolle, hatt seine zuflucht zu Gott vnd seinem wortt, darinnen ehr ver(Bl. 67)heisset, das ehr die sunder vnd betrubten nicht verstossen wolle, vnd das zerbrochen Rohr nicht zerknirschen noch den glummenden docht auss- leschen, rufft derhalben Gott vmb hulffe ahn, ist im Creutz geduldigkt, vnd warttet, wen Gott zu gelegener zeit kommen vnd ihn widderumb in sein landt helffen werde, vnd gleubet festiglich, das die Hulffe nicht werde aussenbleiben.

Zum sechsten, weiß ehr gewib, das Gott solchen seinen glauben, Anruffung, Hoffnung ihm gefallen lasse.

Zum siebenden, so dancket ehr Gott darfhur, das ehr in so vetterlich doheim sucht, vnd durch die Ruthe wil zum beten vnd zur hulff zu suchen bringen. Vnd ob die Hulffe auffgezogen wirtt, (dan (Bl. 67b) David vber zwey ibar aus dem konigreich wahr, vnd in das zehende ihar von saul verfolgt wurde), so hoffet ehr, das er noch letzlichen helffen werde, wie s. paulus sagt: Gott ist getreu, vnd lest vns nicht versuchen mehr dan wir ertragen konnen, vnd will schaffen, das die trubsaln ein gutt ende gewinnen sein (1. Kor. 10, 13), gibt sich also David zufrieden, es komme die hulffe ihn diesem odder jhenem LEBEN.“

Dann folgen die schon oben (S. 190) angegebenen Schluß- worte der Handschrift: Darmitt troeste sich E. churf. g. auch usw.

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Das Schlußblatt (Bl. 68) enthält auf der Vorderseite nur die Worte: „Esaias:|| IN SILENTIO ET SPE ERIT | FORTITUDO VESTRA |“ (— Jesaja 30, 15 nach der Vulgata); die Rück- seite ist leer.

Es fällt auf, daß Aurifaber betont, David sei „über zwei Jahre (?) aus dem Königreich“ gewesen. Der Umstand war für den gefangenen Kurfürsten um so tröstlicher, wenn seit seiner Gefangennahme in der Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) noch nicht zwei Jahre verstrichen waren. Nach dieser Erwägung fällt die Zeit der Abfassung und Übersendung des Trostheftes in das Jahr 1549!)

Wie Aurifaber den von Melanchthon übernommenen Loci consolationis besonders am Schluß eine persönliche Note hinzugefügt hat, so läßt auch Veit Dietrich die deutsche Übersetzung in eine Reihe von schlichten Reimpaaren aus- klingen, die ich in der Anmerkung?) hinzufüge. Philipp

1) Nach freundlicher Mitteilung des Herrn Archivdirektors Dr. Tille findet sich im Weimarer Archiv (Reg. Bb 4680, Bl. 18) das Konzept einer Rechnung mit folgendem Eintrag: „30 gulden magistro Johanni Goldschmidt aus gnaden und zur verehrung dorumb, das er meinem gnedigsten herren etzliche buchlein zugeschickt hat, laut des bevehls und gegebener quitantz actum dornstags nach misericordias Domini 1519" (—9. Mai) Das dreiteilige Trostheft mit'den etzlichen Trostbriefen Luthers an der Spitze ist jedenfalls eines der Büchlein gewesen, deren Sendung so freigebig honoriert worden ist. Damit ist die oben aus- gesprochene Vermutung urkundlich bestätigt. Die Reinschrift der Rechnung (Reg. Bb 4681) enthält diesen Eintrag nicht; er ist im Kon- zept durchstrichen und mit der Randbemerkung versehen: ,ist aus der stiffte rechnung entricht worden.“ Anf die Einkünfte aus den ein- gezogenen Klöstern wurden regelmäßig Zulagen für Pfarrer, aber auch besondere Gnadengeschenke angewiesen.

2) (Bl. C 3) „Kein mensch kan etwas ihm zueygnen, das jm nicht von oben berab gegeben wirt (Joh. 3, 27).

Laß Gott deines wegs walten, so wirt ers wol machen (Ps. 37, 5).“

Nach diesen Schlußworten der Loci consolationis (Corp. Ref. VI 488) führt Veit Dietrich fort:

,Alles was ein mensch sich vnterstehet, Vnd jm zu sinne vnd henden gehet. Das ist vergeben vnd entwicht,

Wo Gott gibt rath vnd hilffe nicht. Denn gibt Gott aber hilff vnd rath, Wenn das gewissen frü vnd spath,

71 199

Wackernagel teilt im „Deutschen Kirchenlied“ (dritter Band, 1870, S. 561—564 Nr. 610—613) drei Kirchenlieder Dietrichs mit: einen Ostergesang (Druek von 1543), den 79. Psalm (wider den Türken zu beten oder zu singen in doppelter Fassung) von der Einsetzung und dem rechten Gebrauch der Sakramente (Einzeldruek 1547). Das hart geplagte Geschlecht unsrer Tage kann sieh an der frischen Quelle getroster Glaubens- zuversieht und anhaltender Gebetskraft erquieken, die in den Sehriften der Reformatoren und ihrer echten Sehüler sprudelt.

Mit freyem hertzen vnuerzagt,

Auff Gottes eynig wort sich wagt,

Vnd thut was jm dasselbig sagt.

Vnd denn. sich helt an Christum fest,

Von jm nichts sich abreyssen lest, (Bl. C 3b)

Hofft auff jn, vnd bleibt stet im glauben.

Lest jm sein zuuersicht nit rauben.

So wirt im namen Gots gehn fort,

Dein rath vnd that an allem ort,

Vnd treffen das schiff guten port.

Da dich denn schützet Gottes hand,

Gewind es wol mit dir bestand,

Vnd sind behütet leut vnd land,

Sicher vor feindes schaden. vnd schand.

Was soll ich sagen vber das,

Kein macht so fest genennet was.

Vnd hette sie des Dimanten sterck,

Noch muß sie weychen Gottes werck.

Welchs vnser beten kan erwecken,

Denn Gott sein gewalt nit lest verstecken.

Oder in gefencknuß zwingen ein,

Sonder will vnuerbunden sein.

Zuhemmen blótzlich rades lauff,

Zuhalten fliessend wasser auff.

Das es emporstehe wie ein bergk,

Kein maß, end, zil hat Gottes werck,

Der sey vnser trost hilff vnd sterck.

Amen.“ Das Wort ,entwicht^ in der dritten Zeile hat Dietrich auch in

«ler Vorrede seiner Übersetzung angewendet. „Denn gleichwie wie wir an uns erfahren, wenn der Magen entwicht (Corp. Ref. VI 488 hat dafür seltsamerweise ,ungeschickt" eingesetzt) und böse ist“ usw. Das Wort hat den Sinn von ,nichtsnutzig" (vgl. Alfred Götze, Früh- neuhochdeutsches Glossar, Bonn 1912, S. 39).

Ein unbekanntes handschriftliches Fragment von Luthers Genesisvorlesung aus dem 16. Jahrhundert.

Von Heinrich Ernst.

Lic. Reichert, der als Nachfolger D. Hoffmanns die Heraus- gabe der Genesisvorlesung Luthers in der Weimarer Ausgabe größtenteils besorgt hat, schreibt Band 44, S. XU: „Wieweit und ob durch die Redaktoren eine Überarbeitung statt- gefunden hat, läßt sich auch nur vermuten, wenn nicht eine der beiden Hauptnachschriften, auf denen die Ausgabe fußt, die Caspar Crucigers oder die Georg Rörers, noch irgendwo auftaucht.“ Vielleicht ist das folgende ein, wenn auch be- scheidener, Anfang auf dem Wege zur Erkenntnis der Kom- position der Druckausgabe.

In dem Kirchenarchiv zu Norden befindet sich ein Hand- sehriftenband aus dem Besitze des für die ostfriesische Kirchengeschichte der zweiten Hälfte des Reformations- jahrhunderts wichtigen Lutheraners Johannes Ligarius. Dieser Band enthält zum größten Teile von ihm selbst verfaßte Ab- handlungen, darunter einige von eigener Hand geschriebene bzw. durchkorrigierte. Zu diesen gehört eine Gruppe (Stück 2—6), die sich mit der Frage der Prädestination befaßt: 2. De praedestinatione isagoge Johannis Ligaii; 3. Notabilis eonfessio divi Lutheri de praedestinatione ex commentario ipsius in 26. cap. genes; 4. De electione speciali Isagoge; 5. De eleetione personali et praerogativa; 6. Deus non est autor (et fautor) peceatorum oder de causa mali. Nach meinen Untersuchungen müssen die Abhandlungen entweder um 1558 oder 1594 geschrieben sein, wahrscheinlich als Vorarbeiten zu einer Abhandlung über die Prädestination.

73 201

Durch Herrn Konsistorialrat D. Cohrs in Ilfeld ward ich darauf hingewiesen, eine Untersuchung anzustellen, ob das unter No. 3 genannte Stück mit dem in der Weimarer Aus- gabe (Bd. 43, S. 457—463) dargebotenen Abdruck des be- treffenden Stückes übereinstimmte. Der Ertrag dieser Prüfung scheint mir wichtig genug zu sein, um ihn der Öffentlichkeit vorzulegen. Ich gebe zunächst eine Gegenüber- stellung des Drucktextes der Weimarer Ausgabe (abgekürzt D) und des Textes der Ligariushandschrift (abgekürzt L), wobei die Zeilenzählung von D je 5 zu 5 Zeilen vermerkt ist, um dann einige Beobachtungen anzuknüpfen.

Genesisvorlesung Kap. 26, v. 9).

. 457,38,

D

Audio enim spargi passim sceleratas voces inter nobiles et magnates de prae- destinatione sive praescientia divina: Sie enim loquuntur: Si sum praedestinatus, sive bene, sive male egero, sal- vabor. Si non sum prae- destinatus, damnabor, nulla ratione habita operum. Con- tra has impias voces libenter multis disputarem, si possem

per

Quia, si

incerlam | valetudinem.

suni verae voces, ut ipsis quidem videtur, tum plane tollitur incarnatio filii Dei, passio et resurrectio et quiequid feeit pro salute mun-

di. Quid proderunt prophetae

458 ae tota | scriptura sacra? Quid

Sacramenta? Abiiciamus ergo et eoneuleenus ista omnia.

L

Audio spargi sceleratas voces de praedestinatione sive praescientia Dei, sic enim aiunt: si sum praedestinatus, sive bene sive male egero, salvabor; si non sum prae- destinatus, damnabor, nulla habita ratione operum

Hae impiae voces, si verae sunt (ut ipsis quidem videtur), tum plane tollitur inearnatio filii dei, passio et resurrectio et quiequid fecit pro salute mundi. Quid proderunt pro- phetae ae tota seriptura sacra? Quid sacramenta? abiiciamus ergo et coneuleemus ista omnia.

1) Die wichtigsten Abweichungen sind abgesehen von den sofort in die Augen fallenden Lücken kursiv gedruckt.

10

db

202

D

Sunt haee Diabolica et vene- nata tela et ipsum peecatum originale, quo seduxit Dia- bolus primos parentes, cum diceret: „Eritis sieut Dii.“ Non | enim erant contenti re- velata divinitate, qua cognita beati erant. Sed volebant penetrare profunditatem di- vinitatis. Sie enim raciocina- bantur, subesse aliquam ar- canam causam, eur prohibuisset Deus, ne ederent de arboris Íruetu, quae erat in medio paradisi, eam volebant scire. Perinde ut isti hodie loquuntur: Oportet fieri, quod Deus prae- finivit. Igitur incerta et | inanis esí omnis cura de religione aut de salute animarum. At- que tibi non est commissum, ut feras sententiam, quae est impervestigabilis: Quare du- bitas tu aut abiieis fidem, quam Deus tibi praecepit? Quorsum enim attinebat mit- tere filium, ut pateretur et erucifiperetur pro nobis? Quid proderat instituere Sa- cramenta, si incerta sunt aut irrita prorsus ad nostram salutem? Alioqui enim, si quis fuisset praedestinatus, absque filio et absque Sacra- mentis aut scriptura sancta esset salvatíus. Ergo Deus iuxta istorum blasphemiam horribiliter fatuus fuit mit-

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L

Sunt haec diabolica et venenata tela et ipsum pecca- tum originale, quo seduxit diabolus primos parentes dicens: Eritio sicut Dii. Non enim erant contenti revelata divinitate. qua cognita beati erant: sed volebant penetrare profunditatem divinitatis. Sic enim cog//abant subesse ali- quam arcanam causam, eur veluisset deus, ne ederent de arboris fruetu, quae erat in medio paradysi, eam vole- bant scire; sicut hodie aiunt, oportet fieri quod deus prae- finivit, igitur incerta et inanis est ommis cura de religione et salute animarum. Atqui tibi non est commissum, ut feras sententiam, quae est impervestigabilis. Quare du- bitas aut abiicis fidem, quam deus tibi praecepit? Quorsum enim attinebat mittere filium ut pateretur et crucifigeretur pro nobis? Quid proderat instituere sacramenta, si in- certa sunt aut irrita ad nos- tram salatem? Alioqui enim, si quis fuisset praedestinatus, absque filio, absque sacra- mentis et scriptura sacra, esset salvatas. Ergo deus, iuxta istorum blasphemiam horri- biliter fatuus fuit mittendo filium, promulgando legem et evangelium, mittendis aposto-

r

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26

75

D tendo filium, promulgando legem et Euangelium, mitten- dis Apostolis, si hoe voluit tantum, ut essemus incerti, et

Qubitaremus, utrum simus sal-

vandi, an vero damnandi. Sed sunt hae praestigiae Diaboli, quibus conatur nos dubios et incredulos reddere, cum Christus ideo venerit in hune mundum, ut faceret nos certissimos. Necesse enim est sequi tandem vel despera- tionem, vel contemptum Dei, sacrorum Bibliorum, baptismi et omnium beneficiorum divi- norum, quibus nos voluit con- firmatos adversus incertitudinem et dubitationem. Dicent enim eum Epieureis: vivamus, eda- mus, bibamus, eras moriemur. Turearum in morem temere in ferrem et ignem ruent, si quidem hora praefinita est qua vel occumbas vel evadas. Opponenda est autem cogita- tionibus istis vera et firma cog- nitio Christi: Sicut saepe mo- neo inprimis utile et neces- sarium esse, ut cognitio | Dei certissima sit in nobis et firma animi adsensione adpraehensa haereat. Alioqui inanis erit fides nostra. Si enim non stat promissionibus suis Deus, tum de mostra salute actum est. Cum e contra haec nostra

consolatio sit, tametsi nos

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L lis, si hoc tantum voluit, ut essemus incerti, et dubitare- mus, utrum simus salvandi, an vero damnandi.

'Sed sunt hae praestigiae diaboli, quibus conatur nos dubios et incredulos reddere, quum Christus ideo venerit in hüne mundum, ut faceret nos certissimos. Necesse enim est sequi tandem vel despera- tionem vel eontemptum dei, sacrorum bibliorum, baptismi et omnium benefieiorum di- vinorum, quibus voluit nos eonfirmatos contra dubitationem.

Diceht enim cum Epieuraeis: vivamus, edamus, bibamus, eras moriemur.

Opponenda est. autem tsiis cogitationibus vera et firma cognitio Christi,

alioqui inanis erit fides nostra. Si enim non stat promissionibus suis deus, tum de salute nostra actum est. Quum econtra haec nostra consolatio sit,

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D mutemur, ut ad immutabilem tamen confugiamus. Sic enim de se adfirmat Malachiae 3: ‘Ego Dominus et non mutor’, et Romanorum 11: ‘Sine poe- nitentia enim sunt dona et voeatio Dei. Sie igitur in libello de servo arbitrio et alibi docui. Esse distinguen-

dum, quando agitur de notitia,

vel potius de subiecto divini- tatis. Aut enim disputandum est de Deo abscondito, aut de Deo revelato. De Deo, quatenus non est revelatus, nulla est fides, nulla scientia et cognitio nulla. Atque ibi tenendum est, quod dicitur: Quae supra nos, nihil ad nos.

45 Eiusmodi | enim cogitationes,

quae supra aut extra revela- tionem Dei sublimius aliquid rimantur, prorsus Diabolicae sunt, quibus nihil amplius pro- fieitur, quam ut nos ipsos in exitium praecipitemus, quia obiieiunt obiectum impervesti- gabile, videlicet Deum non revelatum. Quin potius reti- neat Deus sua decreta | et mysteria in abseondito. Non est, eur ea manifestari nobis tantopere laboremus.

Moses etiam petebat, ut osten- deret ipsi Deus faciem suam. Sed respondet Dominus: ‘Po- steriora mea tibi ostendam, faciem autem meam videre

76

L tametsi nos mutemur, ut ad immutabilem tamen confugia- mus. Sie enim de se affirmat: Ego deus et non mutor, Ma- lach. 3; sine poenitentia sunt. dona et vocatio dei, Kom. 11.

De deo, quatenus non est revelatus, nulla est fides, nulla scientia, cognitio nulla. Atque ibi tenendum est, quod dieitur: Quae supra nos, nihil ad nos. Eiusmodi enim cogitationes, quae supra aut exíra re- velationem dei, sublimius ali- quid rimantur, prorsus diabo- licae sunt, quibus nihil amplius profieitur quam ut nos ipsos in exitium praecipitemus, quia obiieiunt obiectum impervesti- gabile, Deum non revelatum.

Moysespetebat, utostenderet ipsi deus faciem suam: sed respondet deus: posteriora mea tibi ostendam, faciem autem meam videre non potes. Est

10

20

717

D non poteris. Est enim curio- sitas ista ipsum peccatum originis, | quo impellimur, ut ad Deum adfectemus viam naturali speculatione. Sed est ingens peccatum, et cona- tus inutilis et irritus. Sie enim inquit Christus Joannis 6: ‘Nemo venit ad patrem, nisi per me. Ideo quando ad Deum non revelatum accedi- mus, ibi nulla fides, nullum verbum, neque ulla cognitio est, quia est invisibilis Deus, quem íu non facies visibilem.

Deinde severissime prohibuit Deus istam adfectationem di- vinitatis, Sicut ait ad Apo- stolos Christus Actorum 1. cum quaerunt: ‘Num praedestinatum est, ut hoc tempore restituatur ‘Non est vestrum nosse tempora’. Sine me esse absconditum, ubi me non reve- lavi tibi: aut tibi ipsi causa exitu eris, sicut Adam horribi- liter lapsus est, Quia seruta- tor | maiestatis opprimetur a gloria.

Ac initio quidem statim vo- luit Deus occurrere huie cu- riositati: Sic enim suam volun- tatem et consilium proposuit: Ego tibi praescientiam et prae- destinationem egregie mani- festabo, sed non ista via ra- tionis et sapientiae carnalis, sicut tu imaginaris. Sic faci-

regnum?

205

L enim curiositas ista ipsum peccatum originis, quo im- pellimur, ut ad deum affecte- mus viam naturali specula- tione. Sed est ingens pec- catum et conatus irritus.

Sie enim Christus inquit: Nemo venit ad patrem nisi per me (Joh. 14). Ego sum via, verias et vita, qui me videt, is videt pairem.

Et Apostolis curiose quae- rentibus, act 1. respondet: Non est vestrum nosse tempora et articulos quae pater in sua posuit potestate. Vos autem accipietis virtutem ex alto et eritis mihi testes adusque fines terrae. Q. D. hoc vobis satis est, nihil ulterius, quam revelatum est, scrutemint, quia scrutator maiestatis op- primitur a gloria.

Ac deus volens occurrere huie curiositati, mox ab initio voluniatem suam et consilium proposuit, quasi dicens: ego tibi praescientiam et prae- destinationem egregie manife- stabo, non ista via rationis et sapientiae carnalis sicut tu imaginaris, sed sie faciam:

temporum,

25

80:

85

206

D

am: Ex Deo non revelato | fiam revelatus et tamen idem Deus manebo. .Ego incarnabor vel mitlam filium meum, hic mo- rietur pro fuis peccatis ef resurget a mortuis. Atque ita implebo desiderium tuum, ut possis scire, an sis prae- destinatus, an non. ‘Ecce hie est filius meus: Hune audito’, hune aspice iacentem in prae- sepio, in matris gremio, pen- dentem in cruce. Vide, quid is faciat, quid loquatur. | Ibi me certo appraehendes. ‘Qui enim me videt, inqait Christus, videt et patrem ipsum. Si hune audieris, et in nomine eius baptisatus fueris et diliges verbum eius, kum certo es prae- destinatus et certus de tua salute. Si vero maledicis aut contemnis verbum, tum es dam- natus. Quia, qui non credit, condemnatur.

Alias cogitationes et vias rationis aut cernis oceidito, quia Deus eas detestatur. Id unum age, ut suscipias filium, ut plaeeat in eorde tuo Chri- stus ôn sua nativitate, mira- culis et eruee.. Ibi enim est liber vitae, in quo scriptus es. Idque unicum et prae- sentissimum remedium est isti- us horribilis morbi, quo ho- mines in inquisitione Dei pro-

4 cedere volunt specullative et

18

L

Ex deo non revelato fiam re- velatus et tamen idem deus manebo. Mittam filium meum incarnatum, hie morietur pro tuis peccatis et resurget a mortuis; Atque ita implebo de- siderium tuum, ut possis scire, an sis praedestinatus an non. Ecce hie est filius meus, hunc audi, hunc aspice iacentem in praesepio,

pendentem in cruce. Vide, quid is agat, quid loquatur, ibi me certo ap- prehendes. Qui me videt (in- quit Christus), s videt patrem Sie hune audis, in nomine eius baptisaris, si verbum etus diligis, tum certo es prae- destinatus et certus de salute (ua; sin contemnis aut blas- phemas verbum, damnatus es. Quia non credens condemnatur.

Alias cogitationis et vias rationis oceidito, quia deus eas detestatur. Id unum age, ut suscipias filium, ut placeat in corde tuo Christus cum sua nafivitate, miraculis et eruce; ibi est liber vitae, in quo scriptus es. Hoc est unicum et praesentissimum remedium istius horribilis

morbi, quo homines in in-

quisitione dei procedere volunt speculative, et ruunt tandem

79

-460

10

D

ruunt tandem in desperationem aut contemptum. Si vis effu- gere desperationem, odium, blasphemiam Dei, omitte spe- eulationem de Deo abscondito, et desine frustra contendere ad videndam faciem Dei. Alio- qui | perpetuo tibi in inereduli- tate et damnatione haeren- dum et pereundem erit. Quia, qui dubitat, non credit, Qui non credit, condemnatur.

Detestari itaque et fugere sceleratas istas voces debe- bamus, quas iactant Epieurei: Si necesse est, hoc ita fieri, fiat. Deus enim non ideo | de caelo descendit, ut faceret te incertum de praedestinatione, ut doceret te contemnere Sa- eramenta, absolutionem et reli- quas ordinationes divinas. Imo ideo instituit, ut redderet te certissimum, et auferret mor- bum dubitationis ex animo tuo, ut non solum corde crederes, sed etiam oculis carnalibus 'aspiceres, et manibus palpares. Cur igitur reiicis ista, et quereris | te nescire, an sis praedestinatus ? Tu habes Euangelium, es baptisatus, ha- bes absolutionem, es Christi- anus, et tamen dubias, ac

dicis te nescire, utrum credas,

an non: Num pro veris habeas quae de Christo in verbo et Sacramentis praedicantur.

207

L in desperationem aut con- temptum. Si vis effugere desperationem, odium et blas- phemiam dei, omitte specula- tionem de deo, quatenus non est revelatus, et desine frustra eontendere ad videndam faciem dei. Alioqui semper tibi in ineredulitate et damnatione haerendum et pereundum erit. Quia dubitans non credit et

22» non credens condemnatur.

-

Deus non ideo descendit de coelo, ut te incertum faceret de praedestinatione ei doceret te contemnere verbum, sa- eramenta, absolutionem et re- liquas ordinationes suas. Imo ideo haec omnia instituit, ut te quam mazime cerium red- deret et auferret morbum du- bitationis ex animo tuo, ut non solam corde crederes, sed etiam oculis cerneres et manibus palpares. Caur igitur reiicis ista, et quereris te nescire, an sis praedestinatus? Habes Euangelium, baptisatus es, habes absolutionem et Christianus es, et tamen te nescire ais, an credas necne.

: & pro veris habes, quae verbum

et sacramenta, tibi praedicant,

15

-20

208

D Sed dices: Non possum credere. Sicut multi hae tentatione vexantur | et memini Torgae ad me venire mulier-

.eulam quandam, et cum lach-

rimis queri, quod non posset credere: Ibi cum articulos Symboli ordine recitarem, et de singulis quaererem, statu- eretne haec vera et ita gesta esse, an non? Respondebat: omnino sentio vera esse, sed non possum credere. Illa erat Sathaniea illusio. Dicebam igitur, si statuis ista omnia vera esse,|nihil es, eur de tua inredulitate queraris. Si enim non dubitas filium Dei pro te mortuum esse, certe credis. Quia credere nihil aliud est, quam habere ista pro certa et indubitata veritate.

Deus dicit tibi: Eu, habes

' filium meum, hunc audias et

25

acceptes. Id si facis, iam certus es de fide et salute tua. Sed nescio, inquies, an maneam | in fide? Attamen praesentem promissionem et praedestinationem suscipe, et non inquiras curiosius de ar- canis Dei consiliis. Si credis in Deum revelatum et recipis verbum eius, paulatim etiam absconditam Deum revelabit.

Quia, ‘qui me videt, videt et

patrem’. Joannis 14 capite. Qui filium reiicit, amittit cum

80

iam utique credis. Quia credere non aliud est quam habere ista pro indubitata veritate.

Deus tibi dicit; Eu, habes filium meum, hune audias et acceptes; id si faeis, iam certus es de fide et salute tua.

-40

Ld

8l

D

revelato Deo etiam non reve- latum. Si autem | firma fide revelato Deo adhaeseris, ita ut cor tuum sie sentiat te non amissurum Christum, etiamsi omnibus spoliatus fueris: tum certissime prae- destinatus es, et absconditum Deum intelliges: imo iam de praesenti intelligis. Si filium agnoscis, et voluntatem eius, quod velit se tibi revelare, quod velit tibi esse Dominus: et salvator tuus. Igitur certus es, | quod Deus etiam tuus Dominus et pater sit.

Vide, quam suaviter et be- nigne Deus ab hac horribili tentatione te liberet, quam Sathan hodie miris modis urget, ut homines dubios ac incertos, ac tandem etiam alienos a verbo reddat. Cur enim audires Euangelium, cum omnia posita sint in praede-

stinatione, inquiunt: Ita rapit

nobis praedestinationem certi- ficatam per filium Dei et Sac- ramentà, reddens nos incertos, ubi sumus certissimi. Ac si adoritur pavidas conscientias bac tentatione, moriuntur illae in desperatione. Sicut mihi propemodum acei|disset, nisi Staupitius eadem me labo- rantem liberasset. Si autem eontemptores sunt, fiunt Epi- eurei pessimi. Itaque potius

Archiv für Beformationsgeschichte. XVI. 3,4.

209

Vide quam suaviter et benigne deus ab hae horri- bili tentatione te liberet, quam sathan hodie miris modis urget, ut homines incertos et tandem alienos a verbo reddat. Cur audias Euan- gelium (a?unt) quum omnia sint posita in praedestinatione. Ita rapit nobis praedestina- tionem certificatam per filium dei eiusque verbum et sacra- menta, reddens nos incertos, ubi sumus certissimi. Ac si adoritur pavidas eonsciencias hae tentatione, moriuntur illae in desperatione.

Si autem contemptores sunt, fiunt Epieuraei pessimi. Jta- que infigamus potius animis 14

10

210

D istas sententias animis nostris infigamus. Joannis 6: ‘Nemo venit ad me, nisi pater trare- rit eum’. Per quem? per me.

‘Qui videt me. videt et pat- rem' Ft ad Mosen: ‘Non po- videre faciem meam. Non enim videbit me homo, et vivet. Item: ‘Non est vestrum nosse tempora et momenta, quae pater posuit in sua ipsius potestate’. Vos ite, et quod iubeo, exequimini. Item: ‘Altiora te ne. quaesieris, et fortiora ne scrutatus fueris. Sed quae praecepit tibi Deus, illa cogita semper, et in pluri- bus operibus eius non eris curiosus. Audi filium incar- natum, et sponte se offeret praedestinatio.

Staupitius, his verbis me consolabatur: Cur istis specu- lationibus te erucias? Intuere vulnera Christi et sanguinem pro de fusum. Er istis ful- gebit praedestinatio. Audiendus igitur est filius Dei, qui missus est in carmen, et ideo apparuit, ut hoe opus Diaboli dissolvat, et certum te faciat | de prae-

teris

destinatione. Ideoque tibi uicit: Tu es ovis mea, quia audis

82 L

nostris tales sententias: Nemo venit ad me, nisi pater meus trahat eum (Jo 6). Si quaeris; per trahit ad Christum? respondet Christus: Non quod patrem quis videt,

nisi qui a patre est, is videt

quem pater

patrem, hoc est: pater per ipsum filium docentem trahit ad filium. Qui me videt (ait dominus) is videt patrem, an non credis, quod ego in patre et pater in me est? (Jo 14). Non .potes videre faeiem meam, non enim videbit me homo et vivet (Exod 33); non enim est ves- trum nosse tempora et mo- menta, quae pater posuit in sua ipsius potestate (act 1). Altiora te ne quaesieris et fortiora te me scruteris, sed quae praecepit tibi deus, haec cogita semper et in pluribus operibus eius non sis curiosus (Ecel. 3). Audi filium incar- natum, intuere vulnera Christi, inde effulget praedestinatio,

Christus enim apparuit, ut etiam hoc opus diaboli destinat teque de praedestinatione certum reddat, dicens tibi: Tu es ovis mea, quia audis vocem meam.

25

30

83

D voeem meam. ‘Nemo rapiet te ex manibus meis’.

Multi, qui non ad istum modum repugnaverunt tenta- tioni huie, in exitium prae- eipitati sunt. Itaque diligenter muniendi sunt animi piorum. sieut Heremita quidam in vitis patrum ob eiusmodispecu- lationibus dehor tatur suos auditores. Si videris, inquit, aliquem pedem in coelum fixisse, retrahe eum. Sie solent enim sancti neophyti cogitare de Deo extra Christum: Hi sunt, qui in coelum ascendere, et utrumque pedem ibi figere conantur. Sed subito ad in- feros demerguntur. Caveant igitur pii, et id unum agant, ut discant adhaerere puero et filio, Jesu, qui est Deus, tuus, | propter te incarnatus. Hune agnosce et audi ac

delectare in eo et age gratias. '

Si hunc habes, tunc etiam Deum absconditum pariter cum reve- lato habes. Et illa est unica via, veritas et vita, extra quam nihil praeter exitium et mortem invenies.

Ideo autem manifestavit se in carne, ut rapiat nos ex morte, ex carne | et ex Diaboli potestate. Ex hac cognitione non potest non existere ingens gaudium et delectatio, quod Deus est immu- tabilis, et quod necessitate

211

L Nemo rapiet te ex manibus meis. (Jo 10). .

Si hunc habes, qui se mani- Jestavit in carne, ut nos ec morte et potestate diaboli eri- peret, tam deum: absconditum pariter cum revelato habes. Ex hac cognitione non potest non existere ingens gaudium et delec- tatio, quod Deus est immutabilis nec se ipsum negare potest, sed est servuntissimus suarum pro- missionum. Haec est unica via, veritas et vita, extra quam nihil praeter exitium invenies.

14*

T

35

40

212

D

ımmutabili operatur, neque se- ipsum negare potest, sed servat promissiones. Nonigitur liberae sunt cogitationes istae, sive dubitationes de praedestina- tione. Sed sunt impiae, scele- ratae, Diabolicae. Ideo quando Dia|bolus iis te impugnat, tantum dicas: Credo in Dominum nostrum, Jesum Christum, de quo mihi non est dubium, quin sit incarnatus, passus, mortuus pro me. In cuius mortem ego sum baptisatus. Hoc responso evanescet tentatio et. tergum vertet Sathan.

Sicut saepe alias recitavi memorabile exemplum de ves- tali quadam, | quae eandem tentationem patiebatur. Nam etf sub Papatu fuerunt multi pii, qui spirituales has tenta- tiones senserunt, quae vere infernales, et dammatorum

cogitationes. Nihil enim differt :

dubitans a damnato. Ves-

462 talis | igitur quoties sentiebat

se peti ignitis telis Sathanae, nihil aliud dicebat quam Christiana sum. Sic nobis quoque faciendum est, omittendae sunt dispu- tationes, et dicendum: Ego

. sum Christianus, hoc est, filius

Dei est incarnatus et natus | is redemit me, ac sedet ad dextram patris, et est meus salvator. Ita quam poteris

I.

Quando igitur sathan te suis praestigüs oppugnat, responde: Credo in Dominum Jhesum Christum, de hoc certus sum, quod pro me incarnatus, mor- tuus resuscitatus est, in huius baptisatus sum, mox evanescet tentatio et tergum vertet Sathan.

NOMEN

10

15

2€

85

D

pàueissimis verbis Sathanam a te repellito: 'Vade retro, Sathana. Ne mihi dubi- tationem ingerito. Filius Dei venit in hune mundum, ut dissolveret tuum opus et dubi- tationem. Ibi tentatio cessat, et redit animus ad pacem, quietem et dilectionem Dei.

. Caeterum dubitatio de ho- minis alicuius voluntate non est peccatum, Sicut Isaac dubitat, an sit victurus, vel habiturus bonum hospitem. De homine possum, imo debeo dubitare. Quia non est salvator meus, et scriptum est: ‘Nolite con- fidere in principibus. Quia homo est mendax et fallax. Sed eum Deo non potest agi dubitative. Is enim non vult, nec | potest esse mutabilis aut mendax. Sed summus cultus est, quem requirit, ut statuas eum esse veracem. Ideo enim dedit tb? firmissima argumenta certitudinis et veritatis suae. Dedit filium in carnem et mor- tem, instituit Sacramenta, ut scias eum non velle fallacem esse sed veracem. Neque id spiritualibus argumentis, sed palpabilibus confirmat. Video enim aquam, | video panem et vinum, video ministrum, quae omnia sunt corporalia, in quibus figuris carnalibus se revelat. Si cum hominibus

213

Redit animus ad pacem et dilectionem dei.

De hominis alicuius voluntate dubitare licet,

quia homo et fallax; sed eum deo non potest agi dubi- tative, quia deus summe verax et immutabilis se ipsum negare non potest,

dedit nobis firmissima certitudinis et suae, unigenitum verbum, | sacramenta miraculis

ac

argumenta

veritatis filium,

tantis commendata

25

30

35

14

D agendum est, ibi licet dubitare, quid eui credas, et quomodo erga te ali adfeeti sint. Sed de Deo certo et in- dubitanter statuere debes, eum esse propicium propter Christum, te redemptum et sanctificatum esse precioso sanguine | filii Dei: atque ita de praedestinatione tua certus- eris, remotis omnibus curiosis et periculosis quaestionibus de Dei arcanis consiliis, ad impellere Sathan, sicut primum parentem impulit,

quas nos

conatur. Quanta vero fuisset eius foelieitas, si diligenter in

conspectu habuisset verbum Dei, et de omnibus aliis ar-

.boribus eomedisset, excepta

ea, qua. prohibitus erat vesci. Sed voluit scrutari, quo consilio prohibuisset ipsi Deus usum fruetuum de una illa arbore, Hue accedebat ma- gister improbus Sathan, qui uriositatem istam augebat et iuvabat. Ita in peccatum et mortem praeeipitatus est. Sie Deus revelat nobis suam voluntatem per Christum et Euangelium. | /d vero fastidi- mus et ad exemplum Adae vetita arbore prae aliis omnibus delectamur. Hoc vicium nobis insitum est. Clauso paradiso et coelo, et collocato

natura

,

86

L

Sic de praedestinatione tua certus eris, reiectis curiosis et perieulosis quaestionibus de consiliis quibus sathan nos impellere in mortem conatur, sicut primos parentes impulit.

dei arcanis,

Hoc iusitum est; ul ad exemplum Adae vetita arbore prae aliis omnibus delectemur.

vitium nobis natura

40

87 215 D L

ibi angelo custode, frustra eo

penetrare conamur. Vere Vere dictum est: denm nemo

enim a Christo dictum est: vidit unquam Jo 1 et 6, item:

‘Deum nemo vidit unquam’, et tamen immensa bonitate revelavit se nobis Deus, ut desiderio nostro satis faceret, exhibuit | nobis imaginem visi- bilem. En, habes filium meum,

-463 qui audit eum, et | baptisatur,

is in libro ritae scriptus est: hoc revelo per filium, quem potes manibus contrectare et oculis intueri.

Deus lucem habitat inaccessam; 1 Tim 6, et tamen immensa bonitate revelavit se nobis deus, ut desiderio nostro satis- faceret, nempe filius unigenitus, qui est in sinu patris, ipse enunciavit nobis atque ita nos mentem Christi tenemus et in libro vitae (qui est Christus) scripti sumus digito dei per filium.

. Hactenus ex Luthero.

Auf den ersten Blick ist es klar, daß es sich um ganz erhebliche Abweichungen handelt, Diese erstrecken sich nieht nur auf einzelne Wórter und Ausdrücke, sondern auf ganze Sätze und Absätze. Dabei fällt auf, daß D gegen- über L ein bedeutendes Mehr hat, besonders 458, 25 bis 459, 15; 460, 14 bis 35; 461, 11 bis 462, 34. Also handelt es sich bei L nicht um eine einfache Abschrift von D.

Das Nächstliegende wird sein zu vermuten, daß L ein Auszug von D ist; dab also Ligarius Partien ausgelassen hat, die ihm für seine Abhandlung unwichtig erschienen. Auffällig ist nämlich, daß zu den bei L ausgelassenen Stücken alle die, ja insbesondere die gehören, welche persönliche Erinnerungen Luthers enthalten; ferner auch die nebensäch- lichen Bemerkungen, wie sie der Exeget macht. Ich nenne an solchen Stellen 457, 37: Contra has voces libenter multis disputarem ete.; 458, 29: Sicut saepe moneo etc.; 458, 35: Sie igitur in libello de servo arbitrio et alibi docui; 460 15: Memini Torgae ad me venire mulierculam et cum lachrymis queri ete.; 460, 49: Sicut mihi propemodum accidissit, nisi Staupitius eadem me laborantem liberasset; 461, 11: Stau- pitius his verbis me consolabatur: Cur istis speeulationibus te erueias etc. Hierher gehören auch manche Illustrationen

216 88

wie z. B. 462, 11: Sieut Isaac dubitat; 461, 39: Sicut saepe alias recitavi memorabile exemplum de vestali quadam; 461, 19 Sieut Heremita quidam ete; 458, 26: Turcarum in modum temere in ferrum et ignem ruent. Es wäre nicht undenkbar, daß Ligarius bei seiner Abschrift auf diese Sätze kein Gewicht gelegt und sie darum beiseite gelassen hätte. Nimmt man an, daß L nichts weiter als ein Auszug aus D ist, so muß man jedenfalls zugeben, daß der Auszug nicht mechanisch, sondern mit Nachdenken ge- macht worden ist. Dafür zeugt die Zusammenziehung ein- zelner Abschnitte wie 460, 12 bis 21, wo L unter Aus- lassung des Beispiels die Ausführungen in D auf den Satz: Si pro veris habes, quae verbum et sacramenta tibi prae- dicant, iam utique credis zusammenschmelzen läßt. Ähnlich liegt der Fall 462, 10 bis 16: De hominis alicuius voluntate dubitare licet, quia homo est fallax, sed cum deo non potest agi dubitative, quia deus summe verax et immutabilis se ipsum negari non potest, ac dedit filium ete. Begreiflich wäre es auch, daß bei einem Auszuge weitläufige Aus- führungen wie etwa 460, 23 bis 35 von Ligarius absichtlich ausgelassen sein könnten.

Aber ist diese Lösung eine allseitig befriedigende? Meines Erachtens sprechen doch gewichtige Gründe gegen diese Annahme.

1. L hat nicht in allen Fällen ein Minder, an einigen Stellen vielmehr gegenüber D ein Mehr, das gänzlich un- erklärbar wäre, wenn der Abschreiber durchaus die Absicht gehabt hätte, die Sätze zusammenzuziehen. Man beachte Zusätze wie 459, 12 hinter per me: Ego sum via, veritas et vita, qui me videt, is videt patrem; 459, 18 hinter tem- pora: quae pater in sua posuit potestate. Vos autem ac- eipietis virtutem ex alto et eritis mihi testes adusque fines terrae Q. D. hoe vobis satis est, nihil ulterius, quam re- velatum est, serutemini, quia scrutator etc.; 461, 4 hinter iraxerit (trahat) eum: Si quaeris per quem pater trahit ad Christum? respondet Christus: Non quod patrem quis videt, nisi qui a patre est, is videt patrem, hoc est: pater per ipsum filium docentem trahit ad filium; 462, 18 sacramenta: tantis miraculis commendata; 460, 7 hinter ideo: haec omnia.

89 | E 217

Diese Zusätze sind schlechterdings aus dem Text von D nieht zu erklären, sondern machen durchaus den Eindruck, daB sie der Vorlage entnommen sind. Besonders bei 461, 4 tritt dies zutage. Wie sollte einer, der nach Straffheit der Sätze strebte, einen so prägnanten Satz, wie D ihn bietet, auseinanderzerren? Und auch die anderen Sätze machen einen durchaus ursprünglichen Eindruck.

2. Eine Reihe kleinerer, aber nicht unwichtiger, den Inhalt ändernder Varianten bestätigen dies Urteil, daß keine direkte Abhängigkeit vorliegen kann: 461, 37: D in cuius mortem : L nomen; 460, 6: L- verbum; 461, 36: D incar- natus, passus, mortuus pro me: L pro me incarnatus, mortuus et resuscitatus; 462, 17: D Dedit filium in carnem et mortem, instituit Sacramenta : L Dedit... unigenitum filium, verbum, sacramenta ete.; 460, 40: D per filium dei: L- eiusque : verbum; 459, 25: D Ego incarnabor vel mittam filium meum: L mittam filium meum incarnatum.

3. In dem Lichte dieser Abweichungen gewinnen auch die großen inhaltlichen Verschiedenheiten in 461, 25 bis 38, 461,6 bis 16, 459, 14 bis 20, 462, 35 bis 463, 2 eine andere Bedeutung. Man wird geneigt, auch für diese in sich wohl geschlossenen Sätze bei L Selbständigkeit an- zunehmen. `

Zu diesen inhaltlichen Differenzen kommen nun noch formelle Unterschiede.

4. Es ist kein Grund zu finden, weshalb ein Abschreiber in ziemlich unwesentlichen Punkten die Satzkonstraktion hätte ändern sollen. Es gibt dafür aber bei L eine ganze Reihe von Beispielen: 458, 4: D cum dieeret: L dicens; 459, 16: D Sicut ait ad Apostolos Christus Actorum 1, eum quaerunt ...: Non est...:L Et Apostolis curiose quaerenti- bus, aet 1 respondet: Non est...; 459,21: D Ae initio quidem statim voluit Deus occurrere huie curiositati: Sie... proposuit: L Ae Deus volens occurrere huie euriositati, mox ab initio voluntatem ... proposuit quasi dicens ...; 459, 31 D futurisch, L präsentisch; 459, 33: D Quia, qui non credit, condemnatur : L Quia non credens condemnatur; 460, 2: D Quia, qui dubitat, non eredit. Qui non credit, con- demnatur:L Quia dubitans non credit et non eredens con-

218 90

demnatur; 461, 38: D Cur audires . . . inquiunt: L. Cur audias Evangelium (aiunt); 461, 15: D Ideoque tibi di- cit:L dieens tibi; 461, 36: D de quo mihi non est dubium, quin sit inearnatum, in cuius mortem ego sum baptisa- tus: L de hoe certus sum, quod pro me incarnatus, mortuus et resuscitatus est, in huius nomen baptizatus sum; 462, 26: D ad quas impellere conatur : L quibus.

5. Der Abdruck macht ferner ohne weiteres deutlich, wie verschiedenartig die Wortstellung ist. Es erübrigt sich hierfür Beispiele anzuführen. Aufmerksam gemacht sei auf die Stellung der Schriftstellenangabe Es ist kaum an- zunehmen, daß solches eingetreten wäre, wenn Ligarius aus D exzerpiert hätte.

6. Ebenso unmotiviert wäre der Ersatz von Vokabeln durch andere. Ich nenne eine Anzahl solcher Varianten: 457, 35: D divina: L Dei, D loquuntur :L aiunt; 458, 6: D raeioeinabantur : L cogitabant; 458, 7: D prohibuisset L vetuisset; 459, 8: D Dominus: L deus; 459, 33: D Si vero maledieis aut contemnis verbum, tum es damnatus: L sin contemnis aut blasphemas verbum, damnatus es; 459, 41: D de Deo abseondito : L de deo, quatenus non est revelatus; 460, 1: D perpetuo: L semper; 460, 6: D divinas: L suas; 460, 7: D certissimum: L quam maxime certum; 460, 9: D oculis carnalibus aspieiens: L oculis cernens; 460, 12: D utrum credas an non:L an eredas necne; 461, 32: D servat promissiones: L est servantissimus suarum pro- missionum; 461, 34, 35: D Diabolus : L sathan, D tantum dieas : L responde ete.

7. Als letzten Grund endlich für die Unabhängigkeit L's von D nenne ich die Abweichungen in der Zitierung der Schriftstellen. Auch sie lassen darauf schließen, daß Ligarius nicht den bekannten Drucktext vor sich gehabt hat. Solche Abweichungen finden wir: 459, 9: D poteris : L potes, 459, 28: D audito: L audi; 459, 30: D Quis me videt, videt et patrem : L is videt patrem; 461,3: D traxerit: L trahat: 461, 5: D poteris: L potes; 461, 8: D serutatus fueris: L te seruteris.

"Trotz alledem aber ist es klar und deutlich, dab L und D nicht beziehungslos sind. Das Miteinandergehen in

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weiten Partien bis auf Einzelheiten im Ausdruck, ja fast dureh Absätze hindurch, lassen ein Band zwischen L und D vermuten. Es wird sieh also bei L nieht um eine selb- ständige Naehsehrift bzw. Abschrift einer selbständigen Nach- schrift der Vorlesung Luthers handeln können.

Dann bleibt uns nur eine Annahme übrig, die nämlich, dab in L eine der Grundschriften erscheint, die dem Druck zugrunde gelegen haben. In der von Melanchthon ge- schriebenen Vorrede zu dem die Kapitel 25—36 umfassenden dritten Teil der Vorlesungen werden Caspar Cruciger, Georg Rörer, Veit Dietrich, Hieronymus Besold als die genannt, welche sich um die Herausgabe der Vorlesungen Verdienste erworben haben. Nam post Viti Theodori mortem huius laboris, ut ita dicam, haeres fuit Hieronymus, qui bona fide secutus est Crucigeri et Rorarii manibus scripta, cum quibus vidit et sua manu *seriptum et alterum seriptum manu Jannis Stolsii, euius diligentia et fides eximia, congruere (WA 44: XXV). Für das dritte und vierte Buch sind außer Crueigers und Rórers Nachschriften von dem neuen Herausgeber Hie- ronymus Besold seine eigene Nachschrift und die des Johann Stol hinzugezogen, aber nach seinem eigenen Zeugnis nur mehr aushilfsweise. Er hatte die Genugtuung, daß alle Exemplare aufs schönste im Einklang miteinander standen. Es dürfte dann vielleicht nicht zu kühn sein, wenn wir ver- muten, dab in L uns ein Stück einer dieser Nachschriften erhalten ist; mögen wir auch nicht sagen können, welcher.

Aber wie sollte Ligarius eine solche in die Hand ge- fallen sein? Und wie kommt er dazu, nach Erscheinen des gedruckten Textes noch auf die ungedruckte Vorlage zurück- zugehen? Daß Ligarius eine Nachschrift zu Gesichte ge- kommen ist, bevor die gedruckte Ausgabe erschien, ist keineswegs unmöglich, da Ligarius am 1. Januar 1547 in Wittenberg immatrikuliert worden ist (Album Acädemiae Viteb. ed. Förstemann, S. 227). Dann wird man annehmen dürfen, daß er sich während seines Aufenthalts eine Ab- schrift angefertigt und diese bei dem Fortgang von der Universität mit nach Ostfriesland genommen hat. Aus dieser

seiner Abschrift hat er dann das vorliegende Fragment aus-

‚gezogen. Welche Nachschrift er benutzt hat, ließe sich

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vielleicht erschließen, wenn man Genaueres über den Ver- kehr des Ligarius in Wittenberg in Erfahrung bringen könnte. Weshalb dann freilich Ligarius, sei es um 1558, sei es um 1594, nicht auf den im Druck vorliegenden Text, sondern auf seine Abschrift zurückgegangen ist, bleibt rätsel- haft; vielleicht hat er einfach kein gedrucktes Exemplar zur Hand gehabt. Das Wesentliche lag ihm ja auch in seiner Abschrift vor. i Ä

Bei dieser Annahme ist es durchaus richtig, wenn Besold sagt: exemplaria omnia pulcherrime congruere videbam, denn die Nebeneinanderstellung zeigt in klarer Weise, wie Gleichheit und Ungleichheit ungezwungen nebeneinander her- gehen. Es besteht keine Schwierigkeit sich vorzustellen, wie die Urschrift von L mit anderen Nachschriften zu D zusammengewachsen ist. Als für diese Urschrift charakte- ristisch wird man dann neben der Vorliebe für einige Vokabeln (z. B. aiunt statt loquuntur) und für Partizipial- konstruktionen ansehen dürfen, daß sie persönliche Erinne- rungen des Exegeten, sowie von ihm herbeigebrachte Illu- strationen beiseite läßt und mancherorts sich kürzer zu fassen bestrebt ist.

Aus der Nebeneinanderstellung lassen sich, das mag zum Schluß noch bemerkt sein, auch einige offenbare Fehler sowohl bei D wie bei L nachweisen. Während man 461, 37 schwanken kann, ob mortem oder nomen zu ist, ist es offen- bar, daß 458, 16 L mit scriptura sacra gegenüber D mit scriptura sancta im Rechte ist. Ebenso ist in D 458, 15 et absque falsch gegenüber bloem absque. Wenn 460, 1 pereundem nicht ein Druckfehler ist, so muß statt dessen dafür natürlich mit L pereundum gelesen werden. Auch 459, 25, ego incarnabor vel mittam filium meum, ist wohl kaum so richtig wie L: mittam filium meum incarnatum. Bei L dagegen liegt wohl ein Fehler vor (461, 38), wo mit D statt vertit richtig vertet zu lesen ist. Ebenso ist destinat wohl nichts anderes als ein Lesefehler für dissolvat (461, 14).

Alles dieses ist nur eiu kleiner Anfang, aber vielleicht ist es der Anfang, dem weitere Entdeckungen folgen werden; die das Dunkel, das über der Komposition der Druck- ausgabe von Luthers Genesisvorlesung liegt, aufhellen.

Bucers Vergleichsvorschlag an den Kurfürsten Johann von Sachsen vom Januar 1531.

Von 6. Bossert.

Bekannt ist, daß Bucer Anfang 1531 an den Land- grafen von Hessen einen „Bericht“ über seine Vergleichs- vorschläge geschickt hatte, welchen der Landgraf dem Kur- fürsten von Sachsen mitteilte und dieser an Luther senden ließ, worauf Luther dem Kurfürsten ein Bedenken stellte, Enders 8, 340ff. Nr. 1838. Erl. A. 54, 215. Ebenso bekannt ist, daß Bucer seine Vergleichsvorschläge dem Herzog Ernst von Lüneburg tübersandte, welche dieser Luther vorlegen ließ, um von ihm ein Bedenken tiber den Wert dieses Schriftstücks zu erhalten. Dieses Bedenken hat Luther dann am 1. Februar dem Herzog zukommen lassen, Enders 8, 354 Nr. 1845. Erl. A. 54, 212. Aber nirgends ist bis jetzt eine Spur davon zu finden, daß Bucer seine Vergleichs- vorschläge auch dem Kurfürsten Johann unterbreitet habe.. Und doch konnte Bucer nicht verkennen, daß in dieser Frage auf den Kurfürsten nicht weniger, ja mehr ankäme, als auf den Landgrafen und den Herzog von Lüneburg. Der Ge- danke, daß diese beiden Fürsten für einen Vergleich günstig gestimmt seien, während Kurfürst Johann den Schweizern und Oberdeutschen in der Abendmahlsfrage schroffer gegen- überstehen dürfte, konnte einen so eifrigen und kühnen Verfechter des Vergleichs. nicht abschrecken. Aber sollte sich wirklich ein Schriftstück, in welchem sich Bucer an den Kurfürsten wendet, nirgends auffinden lassen? Nun ist in der reichhaltigen Sammlung der württembergischen Landes- bibliothek in Stuttgart des Geh. Rats Frommann Stamm-, Wappen- und Handschriftenbuch 4. Band S. 121—129 auf

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S. 121 folgende Aufzeichnung: ,Bucerus Martinus Theologus 1531.

Diese hienachstehende schrifft, welches eine Anzeige von dem Martino Bucero an den Churfürsten von Sachsen ist, worinnen er Seine und der praedicanten zu Strasburg Meynung und lehre in artieulo de Sacra Coena, inprimis de praesentia actuali veri corporis et Sanguinis Christi in Eucharistia entdeekt, Solle von des Martini Buceri eigener Hand durchaus geschrieben, die à tergo hujus Scripti befind- liche rubric aber, in formalibus aso (!) lautend: `

Dise Schrifft ist D. Martino Luther am 29. tag des Jenner. anno 31 überantwurdt. Erstlich C. F. D. zu Sachsen von M. Bucero p(rae)dicanten zu Strasburg zugeschickt worden.

solle ein autographon des D. Luther (welchen diese Schrifft von dem Churfürsten umb sein gutachten zweiffels- ohne zugestellet worden) seyn.

Wie, ich dann aueh von dem vormahligen poßeßore dieser raren piece, dem HE Kirchen Raths Secretario Renzen!), ex traditione seiner voreltern versichert worden, daß die hier und da in margine Befindliche notae und epiérises von des D. Luthers eigener Hand gesehrieben seyn sollen."

An der Richtigkeit dieser Angaben ist kaum ein Zweifel. Die Sprache des Schriftstücks ist die Bucers. Die Hand- schrift müßte ein Kenner derselben wohl als echt anerkennen. Auffallend ist, daB das Schriftstück keine Unterschrift und kein Datum trägt, aber das erklärt sich wohl daraus, dab Bucer, wie S. 223 gesagt ist, am Tag zuvor an den Kur- fürsten geschrieben hatte („gestern“) und dem Brief wohl das Schriftstück beilegte. Der Brief fehlt. Eine Vergleichung des Stücks mit dem an den Herzog Ernst gesandten emp- fiehlt sich. |

Bucers Ausführungen sind sehr beachtenswert. Es ist. kühn, wie er die gemeinsamen Grundlagen in der Abend- mahlslehre Zwinglis und Oekolampad einerseits und Luthers andererseits nachzuweisen sucht, was besonders Luther in hohem Grad überraschen mußte. Man sieht aber auch, wie er schon seit vier Jahren sich mit dem Gedanken beschäf-

1) Ernst Erhard, seit 1725 4. Januar Sekretär. Georgii Diener- buch 158,

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tigte, beide Parteien zu vereinigen. Ebenso kühn ist, wie er die Sakramentsstreitigkeiten in ihrer ganzen Schärfe und Herbigkeit als Anfechtungen der Kirche, die Gott zulasse zur Läuterung der Christen, hinstellt und sie vergleicht mit dem Streit des Paulus und Barnabas und des Chrysostomos und Epiphanius. Warm spricht Bucers Eifer für die Einig- keit der Christen an mit der Berufung auf das hohepriester- liche Gebet des Herrn und der Mahnung Pauli an die Epheser. Man sieht hier, es ist nicht etwa nur die große theologische Kunst der Unionsmacher, die Bucer bei seinen jahrelangen jemühungen um die Concordia antrieb, sondern es ist ihm wirklich Herzenssache. Leider erschwert er den Eindruck seiner Abhandlung durch seinen schwerfälligen Stil mit den langen Sätzen und vielen Einschachtelungen, über denen er auch einmal das Zeitwort vergißt. Der Text folgt wortgetreu, die Ergänzung der Abkürzungen Bucers in Klammern, die der Bibelzitate stammt von mir.

Bucer an den Kurfürsten von Sachsen.

Gnad vnd frid von Gott dem vatter vnd vnserm hernn Jesu Christo. Durchleuchtiger, Hochgeborner furst, genedige herr. Naehdem E. f. G. eyn besonder verlangen, auch merk- lichen fleiss vnd arbeyt furgeweudet hatt, das bey vns, die das heylig Euangelivm Christi Jesu sunst inn Teutscher Nacion allerding eynhellig predigen, auch von dem hoch- wirdigen Sacrament des leibs vnd bluts Christi eyn gleicher ehristlicher verstandt gehalten, vnnd eyntrechtige ler gefurt wurde, vff das den schwachen ergernub vnd gemeyneu feinnden der warheyt beyde, vrsaeh zu lestern, vnd fortheyl zu schaden, mochte hingenommen werden, hab ich E. f. G.. vnd vnter Irem namen gemeyner Christenheyt wolleh zu- schieken vnd an tag geben, was der allmechtig inn solchem gnad beweysen, vnd wie siehs nun mehr in diesem handel haltett. Erstlich so kan iehs anders nit finden, auch nach dem ich mich mit etlichen furnemen beyder tey! mu(n)dtlich besprochen, dan ich E. f. G. zu!) gesagt hab vnd vor vier Jaren im truck offenlich bezeugt hab, nemlich das meins verstands aller diser streyt mehr in worten, dan

1) Am Rand: gestern oder gegen.

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im grund der sachen!) gestanden, ob dis wol von beden teylen nit also erkant vnd also auss warem gutem herzen fur die Eer gottes geeifert worden ist. Dan wie sich vnnser, die hie zu Strasburg am Euangelio dienen, glaub vnd leer von disem h. Sacrament haltet, also lassents Inen eben vil, die ich des muntlieh vnd Schriftlichen ersucht hab, gefallen. Haltet sich aber vnser glaub vnd leer in diesem handel also: Wir glauben vnd bekennen, das der ware | (Bl. 122b) leib, vnd das ware blut Christ im Abentmal warlich zugegen sei, vmd mit den worten des Herrn vnd Saerame(n)ten darge- reycht werde, wie dan solehs die wort des Herrn: Nemet, Esset, diß ist mein leib, Trinekt daraus alle, diser kelch ist mein blut vermögen. Doch das hiemit dem diener nit weiters zugeben werde, dann der eusserliche dienst am wort vnd zeychen. Das innerlich gedeien vnd ware himmelbrot gibt Gott vnd ists darumb alles. Alleyn die weil wir zu allen teylen bekennen, das der h. leib Christi vnd sein blut nit eyn speis noch trank des bauchs sind, auch das Brot nit zum leib Christi, wie die Schullerer ertichtet, noch der leib Christi zu brot werde, haben die getrewen diener Christi M. Huldrich Zwingly, vnd D. Johan Oecolampadius solchs klar darzugeben?), vnd die lerer von dem sichtbarlichen vnd eusserlichen (doch auch nit weitters, dann dis der glawb Christi erfordert) vff das vnsichtbar vnd innerlieh zuweysen, die wortt des Herren: Diß ist mein leib, also aufgelegt: diß bedeuttet, oder ist eyn figur meins leibs. Vrsaeh ist dise. Seite(n)mal dis wortlin „das“ vfs brot, wie sich die Red Erstlich lasst ansehen, deutet, vnd yederman bekennet?) das das brot nit konde der leib Christi selbs sein, so volget, das das brot an Im selb nur eyn zeichen vnd Saerame(n)t des leibs Christi sein muß. Darumb auch der h. Augustin(us) wider den Adimantium geschrieben, Christ(us) zweifele nit zesagen: das ist mein leib, da er gab seins leibs zeychen. Darum hat aber diser H. vatter nit gewelt, das der herr niehts dann das brot, seins leibs zeichen, gegeben, sonder

1) Die Unterstreichung stammt wohl von Luther, sie ist ge- sperrt gedruckt.

2) Am Rand: NB. sich Corona(m) post daß pu(n)ctu(m).

3) Unterstreichung von Luther.

97. | | | 225

bekennet gar herlich an vil andern ortten, || (Bl. 123) das er da seinen leib mit dem Brot dargebotten hab, aber zur Speis der selen. Also haben nun auch dise mit Irer aus- legu(n)g gar nit gewelt leren!), das im abentmal nichts sey, dan brot vnd wein, sonder das brot vnd wein an Irer natur nit geendert, vnd nit zum leib vnd blut, oder der leib vnd das blut naturlicher reimlieher weis ins brot vnd wein gesetzet werde, wie den solichs keyn schrifft ausweiset. weil auch denen schrifften, welche vns vnsernn herrn Jesu(m) Christu(m), wie waren Gott, also auch waren me(n)schen beschribe(n), entgegen angesehen werden: ne(m)lich, so wir von der eygenschafft menschlichs leibes in Christo also, wie Augustin(us), Fulgenti(us) vnd andere heylige vätter dauon geleret, reden sollen. Die weyl dan D. Martin Luther, der theure furbringer vnd verthediger christlicher leer, vnd die seinen, wenn sie sagen, das der leib Christi im brot dargeben werde, darumb nit wollen aus dem leib Christi vnd dem brot eyn ding der Natur nach machen, oder den- selbigen reimlich ins Brot schliessen, sonder alleyn das fur- geben, das der Herr im Abentmal laut seiner Wort nit eytel Brot vnd wein, sonder auch seynen waren leib vnd wares blat mit brot vnd wein dargebe, Welche mit seinem leib vnd blut nur Sacramentlicher eynikeit, nit naturlicher, nit personlicher, nit wirklicher, ein ding seyen. So findt sich ye, sovil die gegenwertigkeit Christi im Abendmal belanget vnd darob der furnemst streit gewesen, keyn misuerstanüt noch zweyung. Also wann D. Luther vnd die seinen sagen, das man den leib Christi wesenlich oder leiplich niessc, ‚machen sie darumb nit aus dem leip vnd blut Christi ain vergenckliehe speis vnd tranck fur den bauch, sonder | {Bl. 123a) schreiben frei vnd leren, wie wol man den leib Christi das mundtlich essen, so an dem Brot beschicht, zu- gebe, so geschehe dasselbig vmb der Sacrame(n)tlichen eynigkeyt willen, vnd nit das der leib Christi etwas sollichs leide, vnd wellen mit diesen worten „wesentlich vnd leiplich- «las fürgeben, das wir den leib vnd das blut Christi selb

1) Am Rand: sic tu(m) vere docuerunt. Die Unterstreichunz stammt wohl von Luther. Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3/4. 15

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vnd nit nur des leibs vnd bluts figur, vnd dasselbig wesen- lieh und nit nur in leren gedanken empfahen vnd haben sollen. Dann sie da eben eyn solche gegeuwertigkeyt!) Christi setzen, welcherley Paulus meynet, als er schreibt: Christus wonet in euch, Eph. 3, 17. Item der Herr, als er von dem, der sein Red behaltet, sagt: wir werden zu im kommen vnd eyn’ wonu(ng bey im machen, Joh. 14, 23. So dan M. Huldrieh Zwingli, D. Johan Oecolampadius vnd andre dises teyls, wan sie sprechen, das ma(u) Christu(m) veystlich, oder in anschawung des glaubens, da hab vnd niesse, die ware gegenwertigkeyt, vnd niessung des leibs vnd bluts Christi nit ausschliessen, sondern das allein aus- trücken wollen?), das der leib vnd das blut Christi nit natür- lieber vnd raimlicher weise mit dem Brot vnd wein ver- evniget, eyn zerstorlicbe speis werde für den leib. Haltet sich aueh solcher wort vnd furgebens halb kein mif helligung, dan der Sinn ist zu beyden teylen gleieh vnd nit anders, denn wie der h. Chrysostomus gesehriben: Dieweil das wort sagt: Dis ist mein leib, sollen wir es darfur halten vnd glauben, vnd In mit den augen des gemüts ansehawen, dan vns Christus niehts entpfintliehs geben hat, sonder, so wol die handlung entpfindlich, sind doch alle ding des gemüts oder geystlieh. Dergleichen das M. Huldrieh Zwingli(us) | (Bl. 124) vnd D. Johan Oecolampadius mit dem h. Augustino und andern heyligen vettern bekennen, das Christ(us) der menscheyt naeh an eynem ort des himels sei, von wegen der eygensehafft des waren me(n)sehlichen leibs, dem die vnsterbliehkeyt gegeben, aber die Natur nit beno(m)men ist, vnd dabei aber auch das verstehen, das Christ(us) dennoeh warlich ist, wo zwen oder drei in seinem namen versamlet seindt, Mat. 18, 20, vnd im Abendmal seinen leib vnd sein blut vns warlieh zur speis vnd tranck, doch der selen, nit des bauchs darreyehe, wil D. Luther nit widerfechten. Des- halb auch inn disem kein Irrung ist. Also ist auch gleicher glaub und lere zu beyden teylen, von beden naturen vnd eyner person in Christo, vnserm heyland, der also warer

t) Unterstreichung von Luther, dazu am Rand:' Non. 2) Am Rand: eur non antea explicarunt, dum contrarium ex- plicarent.

!

99 227 Gott vnd warer mensch ist, das doch die beyden naturen gottheyt vnd menseheyt vnd Ire werek vnvermüscht bleiben. Vnd was die Schrilft von Christi nidrung vnd erhehunz sagt, würt, wie D. Luther eben mit disen worten gelert hat. dem menschen zugelegt. Dan gottlich natur mag weder venidert noch erhehet werden. Zuletst ist man deß auch eynß, das das h. Sacrament zu stereken den glauben vnd alles guts empfangen werden sol, Es sol ye da die seel dureh Christ(um) selb zum ewigen leben gespeyset werden, doch also, ‘das man wisse vnd bekenne, das Gott allein da sey, der den glauben gebe vnd stereke, wie dan Paul(us) sagt, 2. Cor. 1, 21: Gott ist, der vns salbet vnd versiglet, \nd ob er wol die Diener darzu als mitarbeytter aus enedige(m) willem gebrauchet, das doch er alleyn der ist," (BH 124b) der das gedeyen gibt, 1. Corint. 3, 7. Solichs leret nun vnd predigt D. Luther, selb aueh. Dann also hat er eesehriben ein vnderricht der Visitatorn an die Pfärheren im Churfürstentumb Sachsen. Wer nun rechte gedeehtnufi des tods Christi hat, der sol das Saerament entpfahen vnd trost suchen, nit das die eusserliche niessung das.herz tröste, sonder sie ist ain zeychen des trosts vnd der vergebung der sunden, welehs zeichen vermanet das herz, das es glaube, das Gott eynem rewenden die sund vergebe.

Dib alles hab ich allso inm beder schrifften vor der zeit, Nun auch auf dem mündtlichen gesprech, so ich mit inen zu beyden teylen gehabt, vernummen, vnd bin guter hoffnung, Es soll mit diser Disputation vnd mishellung, aus deren aller und anderer vermeynet misverstand, der sich eyn zeit lang erhalten, geflossen ist, eyn end haben vnd hinfurt ware lieb vnd eynigkeyt aller ding sei(n) vnd geübt werden, dann der mitingezogen stücken, hat man hie(bei)|?] hieuor auch zu Marpurgk verglichen. Das man aber nun in disem handel?) zu beyden teylen so hart an eynander ko(m)men ist, sollen alle fro(m)men Christen kei(n) zweiffel haben, Gott hab es zu(m) besten den seinen lassen furgan. So seind solehe anfeehtungen vnd bewegu(n)gen der kirehen ye vnd ye aus dem gnedigen willen vnsers himlischen vatters wider- 1) Am Rand: caro no(n) p(ro)dest. quic(un)q(ue).

2) handel am Rand eingefügt.

15*

228 | 100

faren, wenn ye die leer des h. Eua(n)gelij lauter vnd mit ernst im schwanck gangen ist. Es mussen Ie spaltungen komen, spricht Paul(us), I. Cor. 11, 19, damit die bewertten erkenbar werden. Es tregt sich auch gar oft zu, das zwen bede .Gott | (Bl. 125) suchen vnd nichts dan seines willens .zu leben begeren vnd sich doch in ettwan vilen sachen, was der will Gottes sei, gar nit vereynbaren kunden. Wir haben nit Aposteln, deren werck am Euafn)gelio so herrlich berumpt, vnd die so reich am geist gewesen sind, als Paul(us vnd Barnabas, noch lesen wir, das sie ob Johanne, den man Marcu(m) ne(n)net, der auch ein trewer diener gottes war, Akt. 15, 37, also hart an einander ko(m)men sind, das sie sich von eynander theten, die docli von ge- meiner kirehen zu Antiochia auf besondrem befelch des geysts gottes verordnet waren, mit eynander ze ziehen, vnd das Eua(n)gelion gemeynlich ze predigen, welches sie nun auch dureh vil land mit großer frucht gethan hatten. Nun werden sie beyde im selbigen zanck Ires wissens alleyn vff die Er gottes gesehen haben. Barnabas wirt gemeint haben, so sein vetter sieh so herzlich wieder begeben, der warheyt zu dienen, solte er seins vorigen abfals nit entgelten, wie dan aueh der Herr Petrum vmb seins verleuckens willen des Apostelampts nit allain nit entsetzt, sonder für and(e)rn erfurgezogen hat. Paul(us) aber wirt besorgt haben, solichs ınöchte zu ergernuf diser gemeyn gerathen sein, so der solte mit den furnemsten Aposteln das Euangelion predigen, welcher vnlengs heymlich von Inen vnd dem geschefft des h. Euangelij zu fleyschlichen - geschefften abgewichen wäre. Dermaßen hat es sich zu allen zeitten begeben vnd begibt sich noch teglieh, das liebe fromme vnd auch gelerte hoch- verstendige lewt sich in mancherley | (Bl. 125b) sachen gleichs verstands nit vereynbaren konnen, ob sie wol beyde, so vil sie Inen bewust, nichts dan die Er gottes suchen. Es ist vor zeitten eyn vast heyliger Bischof in Cypern ge- wesen mit name(n) Epiphani(us), der bei meniglich weit vnd breit in hoher aehtung der heyligkeit war, noeh war er wider den tewern diener gottes Chrysostomu(m) also vf- braeht, das er mit den furnemsten war, die denselbigen so hoehgelerten vnd gotseligen bischof vnd diener Christi

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Chrysostomu(m) von seiner kirchen zu Constantinopel, ins elend vnuerhert vnd vnbeschuldt vertriben, des er auch zu- letst gestorben ist, vnd die kirch zu Constantinopel Jamerlich ` zerspalten, darus dan auch vil Vfrur vnd blutvergiessen geuolgt hat. Nun war!) aber die vrsach gar gering; Chry- sostomus wolt nit bewilligen in die verdamu(n)g der bucher Origenis, so wolte sie Epiphani(us) verdampt haben Item Epiphani(us) wolte Chrysostom(um) fur seinen feinden ge- riehtet haben, so wolte Chrysostom(us) sein saeh fur eynem gemeynen freien Concilio vertedigen. Was ist aber in dem geschehen? Beyde haben on zweifel vf Gott gesehen. Chrysostom(us) sahe nit weg, das er sein kirch solte oder wolte verlassen in betrachtung des schweren ergernus, so er wol versehen mocht volgen werden. Darumb enthielt er sich bey derselbigen, so lange er mochte. Epiphani(us) aber meynte, es were nit zu leiden, das Chrysostom(us) so viler Bischof vrteyl wolte verachten, es würde eyn zeruttung bringen gutter ordnung vnd gehorsam auch bey den andern kirehen. Damit gieng aber das grausam wetter an, vnd | (Bl. 126) ward solch groß ergernus, Spaltung, vffrur, blut- vergiessen, vnd grausame zersterung der kirchen angerichtet, das es in vil Jaren nit konnde gestilt werden. Solcher exempel findet man bey den alten heyligen eben vil, darumb kain wu(n)der, das sich dergleichen auch zu vnsern zeiten zutragen, da sich der geyst Christi in vilen stucken nirgend so gewaltig als bei den alten ereyget, ob vns wol eyn merklich gros liecht der erkantnus mehr dan vilen alten mitgeteylt ist. Nun schreib ich das fur Gott vnd ruf in an zu zeugen vber mein seel, das ich diser sach gar nichts wolte‘ gehandelt haben, wo ich nit bei mir des sicher vnd gewiß were, das bede parthen warlieh vnd von. herzen . die warheit vnd Er Christi in disem ha(n)del gesucht haben, obgleich wol vil zu beden teylen,. nachdem die Disputation angangen vnd erhitziget, geschriben vnd gehandelt ist, darumb -ich vil eher wolte (Ich rede, wie ichs erkenne), das es ver- mitten were, welchs doch alles daher entstanden, das sich yeder teyl vor des andern furgehen vnd leer mehr (meins

1) war über der Zeile.

230 | 102

glaubens), dan von noten gewesen, besorget vnd aber furne(m)lieh nur vmb die Er gottes vnd sein heyligs Eua(n)- gelion geeyfert hat. M. Huldrieh Zwingli vnd D. Johan Oeeola(m)padius haben nichts wenigers ye gewolt, dan die wort des Herrn verken(n)e(n, der vernunft in gottlichen sachen rum geben, das eusserlich wort vnd Sacrament ab- thun, die Naturen in Christo tre(n)nen, das Christ(us) nach der me(n)seh- | (Bl. 126b) eyt vnser eynige erlosung!) vnd mittler sei, des fleysch vns alles guts vnd Gott selb bringet, verleueknen. Noch als D. Luther an andern lewten, deren seither leyder mer dann yemant gemeynt hett, entstanden seind, sahe, das der Teufel begert, sollich erschrecklich irrthumb allgemaeh einzufuren, ist er auch gegen den vnsern desto hefftiger gewesen darumb, das er besorget, was sie schrieben, eusserlich wort vnd geyst, Saerame(n)t vnd Christu(n) wol zu unterscheiden, wolte dahin gerate(n) das das eusser- liche wort vnd Sacrame(n)ten gar verachtet vnd abgethan wurden, ob er gleieh wol beden, Zwingli vnd Oecolampad, (wie er selb geschriben) bessers vertrawet, dan das sy nur wissen, so sehweren greweln begerten inleytung zu geben. In solchem nun, das D. Luther dafur, das das eusserlich wort vnd Sacrame(n)t in seiner werd bleibe, vnd das flaisceh vnsers Herrn Jesu Christi eyn lebendigmachend flaisch, vnd vnser erlösung inn warem glawben erkennt werde, ge- fochten hat, spuret man ye eyn rechten gotseligen eifer zu Christo, vnserm Heyla(n)dt, vnd seiner h. kirchen. Also her. wider ist D. Luther nach anfang seiner lere alweg des gemuts gewesen. Dann Im nichts hett mögen beschwer- lichers begegnen, denn das die lewt solten wider dahin gefurt werden, das sie bey vsserlichen Sacramenten. vnd wort gnad Gottes on glauben suchten, dem dienst der menschen zugebend, das alleyn der geyst Christi wirket, die Naturen in Christo vermischten, ware menscheit in Christo auch naeh der | (Bl. 127) vrstende, welche dan der grund ist, vff den die hoffnu(n)g vnsrer vrstende besteet, ver- leuckten. Noch die weil die ganz welt so lang yetzt mit solchem schweren irrthumb?) das man durch wort vnd

1) er über der Zeile. 2) Zeitwort fehlt.

103 231

Sacrament frumkeyt vnd seligkeit bei den pfaffen gesucht hat, die allein von Christo durch waren glauben mus erlangt werden, ob wol darzu aus der. ordnu(n)g Christi das Eua(n)- gelion vnd die heyligen Saerament gebraueht werden sollen, behalt(?)' gewesen ist, vnd so vil sind; die solche ver- furu(n)g mit allen listen vnd gewalt le(n)ger zu erhalten, nichts vnterlassen, auch lewt entstanden sind, die verleucknen, das Christ(us) aller ding vnser Natur, an alleyn die sünd hindangesetzt angeno(m)men hab, Auch die schreiben dórffen, das Christ(us) naeh der vrstende vnd vffart, auch - der menscheit nach dem vatter gleich worden sey in vnzerteylten gleiehen wesen der h. dreiualtigkeyt, sind M. Huldrieh Zwingly vnd D. Johan Oecolampadi bewegt worden auf solchem, desto fleissiger dahin zu weisen vnd darob zu fechten, das von Saeramenten vnd eusserliehen wort also geredt wurde, das niemand vrsaeh neme widerumb vom geyst vnd glauben sich vif das eusserlich zu geben, wie dan etliche schrifften D. Luthers vnd der seinen, von vielen wolten misbraucht werden, ob wol er im anfang seiner leer, vnd ernacher gewaltig wider solche irrthumb gefochten, auch nit anders gewelt hat, denn das die Saerame(n)t vnd wort darzu ein- gesetzt sind, das dureh sie das herz zu glauben vermanet vnd erweckt, vnd wir | (Bl. 127b) als dan durch den glauben vergebung der sünd vnd das heyl erlangen. Inn dem aber nun auch dise nichts begert haben zu verfechten, dan nur das die Eer Christi nit vnseren wercken würde wider zu- gegeben, vnd das wir Christ(um) vnsern heyland also er- kandten eynen waren Gott vnd waren menschen, auch naeh der vrstende, das wir vns nichts zweifleten, von seynem fleyseh vnd gebeynen zu sein, vnd daher vns der vrstende vnd: kunftigen seligen lebens dureh sein vrstend gar sicher vnd gewis befinden, so laßt sich zwar auch bei Inen nichts, dann eyn Christlicher eifer zu der Eeren Gottes, vnd lautere vnsers glaubens sehen. Dieweil ich dan von beyden theylen vor Got meine(m).herrn gewiß bin, das sie von hertzen vnd vmb der warheyt willen?) die Eer.Christi Jesu, lauterkeyt seiner heyligen leer, vnd besserung seiner kirchen suchen,

1) Die zwei letzten Buchstaben undeutlich, die andern deutlich. 3) willen über der Zeile.

232 | mE 104

vnd auch vmb sachen, derenhalb gestritten ist, im grund eyns sind, ob gleych wol yetweder teyl ab ettlichen reden des andern geschewet hatt, vnd dasselbig, wie gemeldet, nit on vrsach, so acht ich mich vnd ain yeden Christen des schuldig sein, allen fleiß fürzewenden, das solichs also von meniglich erkant vnd sie zu beiden theylen, so lang sie also wie bisher getrew im dienst Christi erfunden als ware diener Christi, vnd austeyler des geheymnuß Gottes gehalten werden, vnd was der eyfer zu der warheit, so sie zu beden teylen getriben, nach art me(n)schlicher blodigkeyt, wie zwar das allen heyligen, doch nach dem yeder im geyst stärcker oder schwecher gewesen, ye vnd ye begegnet ist, mitbracht || (Bl. 128) hat das besser vermitten were, gütlich aus der acht lassen, vnd gegenwertigem frid hechstes fleiß- helfen erhalten vnd furbringen. Dann wer es recht bedenekt vnd vífnimpt, befindt, das auch dis zur besseru(n)g der kirehen vnd vffgang der eeren gottes dienet. Das wollen alle ware Christen beyde teyls die nun mehr nit zwey, sonder eyn- vnd Christy teyl sein sollen, herzlich bedeneken Vnd ob sie vil selezamer red vnd vrtheyl ob dieser sachen hören werden, als sieh dann, seite(n)mal der menschen art ist, ` mehr zu zanek vnd zu vnfriden, dan zu eynigkeit vnd friden Just haben, wol zu uermutten ist, zu herzen füren, wie vnser herr Chr(istus) Jes(us) vor allem vnsere ware eynigkeit er- fordert, wie er dann deshalb, das wir aus der zerstrewung versa(m)let, vnd als glider zu eynem leib zusamen verfügt würden, den tod gelitten, vnd sein heyligs Eua(n)gelion vnd geyst verlühen hatt. Dann also schreibt Paul(us) den Corinthern, wir sind inn eynem geyst alle zu eynem leib getaufft, 1. Cor. 12, 13, Item zun Ephesernn, Eph. 4, 5, Eyn herr, eyan Tauf, eyn glaub, eyon Gott vnd vatter vnser aller, der da ist vber vns alle, vnd durch vns alle, vnd in vns allen. Dis hat auch der herr vns vom vatter als das furnempst gepetten, als er durch das leiden von hinnen wolte: Ich bit (sagt er Joh. 17, 20, 21) für sie, das sie alle eyns seien, vf das die wellt glaub, du habest mich gesandt. Wer sich nun des geysts Christi rümet vnd dureh eynen waren glauben im ingeleibet, vnd | (Bl. 1282) also seiner art worden ist, sol ye solcher eynigkeyt auch zum furnemsten

Ao : | : 233

begeren, vnd demnach sie alles seines vermögens furdern helffen, wie dan Christ(us) vnser herr darumb gestorben ist, das wir versamlet vnd eyns würden, also das die welt an solcher eynigkeyt zu erkennen hat, das er vom vatter gesandt, ' vnd warer Messias ist. Ware lieb, on die wir nichts sind, was wir ioch!) seien, vnd durch die wir alleyn das gesatz. erfullen, Róm. 13, 10, vnd uns als Jünger Christi be- weisen, bedeckt die menge der sünd, Jak. 5, 20, dan sie langmütig vnd freuntlieh ist, eifert nit, blehet sich nit, sueht nit das lr, lasst sieh nit erbitteren, frewet sich : nit vber der vngerechtigkeyt, frewet sieh aber mit der warheit, vertregt alles, glaubt alles, hoffet alles, 1. Cor. 13, 4. Darumb ain ieder warer Christ leicht vergessen wirt, was er meynt, das bisher zu kurtz oder zu lang, zuvil oder zu wenig gewesen sey, vnd sich also erfrewen, das sich doch nun die sachen zu Christlichem friden richten lassen, das lm vf erden nichts so anmuttig sein wirt, dann da zu helffen, das alles das, so zu Christliehem friden vnd eyn- helligkeit, in eynigem weg dienstlieh sein mag, furbracht und erhalten werde. Solicher artlichen Christen vnd seligen fridmacher vrteyl vnd gefallen vns beuorab Christi, der vnser ewiger frid worden ist, Eph. 2, 14, vnd nichts höhers dan frid von vns erfordert, sollen ich die diser handel be- lange, getrösten gegen allen, die nichts dan || (Bl. 129) anderer thun zu vrteylen wissen, vnd doch ehe zeit, on rechte erkantnuß des, so sie richten auch also, das sie alle mal das ästlin vil ehe ins nechsten aug, dan den balcken inn dem Iren sehen, Mat. 7, 3. Der teufel ists, der nach seiner namen begird hat zu vrteylen, lestern vnd vnfrid anzu- richten. Solche art werden fliehen vnd was vngeschickt, nit mit dem verfluchten Cham anzeygen vnd ausschreyen (1.Mos.9,29 ff.), sonder decken vnd besseren, alle, die dem Teufel warlich abgesagt?) vnd sich Christo recht ergeben haben Vnd wo andere solche teuffelische vnd Chamische art, als sich, wie gesagt, wol zuuersehen, beweysen, dise vereynbarung letz “auslegen, vnd in vil vnnóttigen sachen grosse klugheyt brauchen werden, wirt sie, dasselbige zu halten vnd furderen,

1) Auch: Grimm Deutsches Wörterbuch IV, 2, 2327. 2) ge über der Zeile.

2934 ^. . 106

dise eynigung nur desto geneygter vnd hitziger machen, nachdem sie zu bedeneken haben, das also bewert werden muß alles was gut vnd gott gefellig ist, wie sich dan Christ(us) selbs, Paul(us) vnd alle gotseligen vo(n) solchen müssigen vnd selbs weysen lewten han müssen richten vnd verda(m)men lassen. Zudem verrauscht solch gedöß ehe, vnd thut vil weniger schaden, dan ye man v(er)meynet. Gott kent die seinen, denen wirt alles nutz vnd besserlich sein. Derselbig wóll vns alle Inn im. selb recht vnd ewiglich vereynigen, auch sampt vns zu im samlen, was gottes kinder noeh zerstrewet sind, damit wir in eyns herzens vnd seel allzeit preisen vnd loben, vnd zu' Im, was noch irret, desto furderlicher bringen. Amen. | (Bl. 129b, 130 leer, 130b aber von anderer Hand: Dise schrift ist D. Martino Luther am 29. Tag des Januar anno 31 vberantwurdt. Erstlich C.F. G. zu Sachsen von M. Bucero p(rae)dieanten zu Strasburg zu- gesehiekt worden.)

Brentiana und andere Reformatoria. VII. Von W. Köhler’.

31. Dokumente vom Augsburger Reichstage 1530: aus den Verhandlungen mit den Katholiken nach Überreiehung der Confessio Augustana,

Bekanntlich wurde naeh Überreichung der Augustana und ihrer Confutatio etwa am 14. August ein Ausschuß, be- stehend aus je 7 Personen, von beiden Seiten eingesetzt, „den handel fur die hande zu nemen und davon sich freundlich zu unterreden* (Förstemann: Urkundenbuch II, 218). Diesen Be- ratungen gehören die nachstehend mitgeteilten Dokumente an, und da Brenz Mitglied des Ausschusses war, dürfte es sich um seine eigenen Aufzeichnungen handeln. „Als nun beider- seitz verordente zusamen komen, haben sie anfangs unser eingebne Confession und bekentnus fur die hand genomen und von artikel zu artikeln gehandelt, und gesehen, in welchen man ainig oder streittig were“ (Fürstemann a.a. 0. 219). Dem entsprechen unsere Dokumente. Das erste betrifft die Ver- handlungen über die communio sub utraque, deren Bewilligung von Melanehthon am 18. August (Förstmann 235f.) für den Ausgleich gefordert wurde. Im Verlaufe derselben wurde am 20. August seitens der Katholiken der Vorwurf erhoben, die Evangelischen verdammten die, welche das Sakrament in einer Gestalt empfingen (Fürstemann 269). Demgegen- über haben die Evangelischen sich gerechtfertigt. Vgl: Förstemann Nr. 157. Offenbar ist unser Dokument nun ein Vorschlag für diese Rechtfertigung aus der Feder von Brenz. Es existiert nämlich (Förstemann Nr. 156) ein „Bedenken“ von Brenz zur Sache, das mit dem Schlußabsatz unseres

1) Vgl. diese Zeitschrift IX S. 79—84 und 93—141, X S. 166—197, XI S. 241—290, XIII S. 228—239, XIV S. 148—152 und S. 236—211.

236 | | 108

^

Dokumentes sich inhaltlich deckt und in der Rechtfertigungs- schrift der Evangelischen berücksichtigt wurde; da liegt es nur zu nahe, in unserem Dokumente ebenfalls ein erweitertes Bedenken von Brenz zu erblicken.

Auch das zweite, lateinische Dokument gehört in diesen Zusammenhang und dürfte ebenfalls eine Aufzeichnung von Brenz zu der gleichen Frage sein.

Hingegen das dritte Dokument wird teils früher teils später fallen; es bietet Aufzeichnungen (wohl von Brenz) über die Durchsprechung der einzelnen Artikel der Augustana. Brenz hat sich offenbar genaue Notizen über die einzelnen Fragepunkte gemacht; mit der Verhandlung wurde aber schon am 14. August begonnen, andererseits wird in den Auf- zeichnungen der 21. August zitiert, so werden sie sich über eine längere Zeit hinziehen. Leider ist das Votum der Gegner, an dem sich Brenz orientierte, wie es scheint, nieht erhalten, wir sind zum Vergleiche angewiesen auf die Spalatinsche Aufzeichnung bei Fürstemann 219ff, zu der die vorliegende eine glückliche Ergänzung bietet. Jedenfalls sind die Notizen nicht an der Confutatio, soweit diese noch im Gedächtnis der Protestanten war, orientiert. Zu den Verhandlungen nach dem 21. August wolle man Förstemann S. 265ff. vergleichen. |

Unter dem Titel: „Bedencken eins gutlichen Mitels* bringt dann der Kodex Suevo-Hallensis den bei Walch: Luthers Werke XVI, 1890f. und Förstemann 6641f. abge- . druekten Vermittelungsvorsehlag des Markgrafen Ernst von Baden vom 3. Oktober.

[Titel fehlt, doch ist Platz für denselben gelassen, ihn auszufüllen dann vergessen worden.]

Nachdem uns gestern!) widderumb furgehalten ist, wie wir von einer gestalt des heilgen sacraments lern sollen und so wir solchs nit thon wurden, mocht es darfur ange- sehen werden als hielten wir die andern, bey welchen nur ein gestalt in ubung ist, nicht fur Christen sonder fur heiden etc.: darauß dan schismata und beschwerung volgen wurden, wie das nach der leng erzelt und mit worten be- wert worden. |

!) Am 20. August. Vgl. oben die Einleitung.

109 ' f 237

Daruff thon wir disen bericbt, das es nicht darfur gehalten sol werden, das wir die andern, so nur ein gestalt entpfahen, condemnirn oder nicht far Christen halten. Den wir haben angezeigt das wir bey unsern predigern verschaffen wolten, das sie solche mas in diser sach halten solten, die zu friden dinstlich were, darauf man abnemen kan, das wir die andern nicht der massen richten, wie es beschwerlich erzelt ist.

Damit ir aber unser gmut clar vernemen mügt, halden wir also, das diejenigen, welchen ein gestalt gewegert wurdt, mogen entschuldiget seind, und wissen sie derhalb, das sie - nicht beyde gestalt brauchen, nicht zu condemniren, dan die reichung der sacrament ist ye inen nicht bevolhen, sonder sie mussen dieselbigen gebrauchen als fer mans in reicht; so hats mit Ceremonien die gestalt, das solche fell der un- muglicheit hierin entschuldigen, wie die Juden entschuldigt waren, so auß schwacheit nicht vermochten vff die fest gen Jerusalem zu komen, dahin sie dòch zu komen schuldig waren.

v Und dise entschuldigung halten wir fur dinstlich zu friden, dieweyl sie der mässen niemant condemnirt von wegen ®iner gestalt, achten auch, das solche gwissen mer und bestendiger trösten moge dan etlich ander ursachen, so von andern dis fals angezogen werden. `

Daruber so ist nicht zweyfel, unser her Christus hab das Sacrament eingesetzt fur die gantze kirchen und nicht allein fur priester, derhalben vermoge der einsetzung ist beyde gestalt zu gebrauchen, doch mogen casus furfallen, darin zu dispensirn ist. (Am Rande: Nemo s.. [abgeschnitten | ordinat testament[um|) Was aber fur ursachen gewesen seyen, darumb ein gestalt den leyen entzogen ist, wissen wir nieht, wollens stellen auf weytter handlung in einem Concilio.

De conciliis ideo fuerunt duriora, quia habebant errores, . quod pueris dandum esset.

Cum Synodus dieat eeclesiam ex probabilibus causis introduxisse consuetudinem porrigenti (lies: porrigendi) tan- tum alteram speciem sacramenti, dicimus et nos propterea hos, qui vel porrigunt vel sumunt alteram speciem, excusatos esse et non peceare.

pr

238 110

Sumentes enim sunt excusati propter necessitatem, quia necesse esf ipsos saeramento uti sieuf porrigitur. Sed porri- gentes primum exeusant cause consuetudinis introduete, deinde caritas. Cum enim consuetudo recepta esset, caritas erat non offendere alios. Sicut et Paulus legalia servavit eum Iudeis.

In exordio ponitur, quod eonsenserimus in hee quinque ete. Et in iis est, ut conformemus nos responsioni Ces. M. ete. Nos autem aperte diximus, quod non possimus eonsentire in responsionem Ces. M. |

In 2. articulo non omnino referunt nostram sentenciam de peccato originali, quia nos. dicimus peccatum originale non solum carenciam esse originalis iusticie, sed eciam positivum quiddam, scilicet concupiscenciam.

In 4. articulo Lutherani non concesserunt, quod serip- tura non habeat hoe: Sola fide nos iustifieari. [mo alle- gaverunt textus Ro. 3. et Ephe. 2. Sed adversarii concesse- runt: Ex fide contingat remissio peeeatorum, non propter merita precedencia neque sequencia. Hoc concesso dixerun® Lutherani se non pugnare de vocabulo sola, quia adversarii querebantur, quod illa vox offeuderet imperitos, et voleb:fnt addi, quod per graciam gratum facientem et fidem formaliter eontingat remissio peccatorum et per verbum et sacramenta instrumentaliter. Et hee verba Lutheriani receperunt, quod per voeabulum: sola non exeludant graeiam aut verbum aut sacramenta, sed opera. Itaque bie non reecitarunt adversarii totam disputacionem.

2T Articulus eeiam non recitatur integre, quia utraque pars consentit, quod scriptura non preeipiat Sanctorum in- vocacionem.

Ex secunda parte.

Addunt calumniam verentes, ne de utraque specie mox spargeretur rumor. Deinde in responsione die 21 Augusti!) non conveniunt verba eorum eum scripto nostro de Con- [essione, ubi dicunt: Lutheranos respondisse et a quolibet communicaturo confessio fieri debeat super maioribus pec- eatis. Manuseriptum nostrum declarat quomodo de confessione sentiamus.

1) Vgl. dazu Förstemann 2651f.

111 239:

Hee verba: et eredant Lutherani non inique agere su- mentes unam speciem non sunt posita eum sua deelaraeione. Quia sumentes sunt exeusati propter necessitatem, eum non | habeant administracionem sacramentorum. llec racio non per- tinet ad prohibentes usum utriusque speciei.

Et hee verba nude posita accendunt odium. ` Nolunt tamen, ut id suis predicetur, quia nos non recusavimus un- quam excusare sumentes propter necessitatem. Sed si nude prediearemus, quod non peceent utentes una specie, videantur repugnare instituto et ordinacioni Christi. Hoc clare dietum est ef sepe, sed adversarii voluerunt usum unius speciei sine ullo diserimine,

Calumnia est eeiam de bono castitatis. Nimis modice sunt fidei, quod non credunt illud cuilibet, qui reete a deo petit, dari posse ete. Nos enim nunquam negavimus dari posse, sed allegamus verbum Christi |Matth. 19, 11]: Non omnes eapiunt. Et diximus: deum velle, ut remediis ab ipsc ordinatis utamur, quando non eximit aliquem singulariter communi condicioni nostre.

De Missis privatis a Canone dicunt ista ‘pertinaciter reici, eum tamen non habeamus iustas causas.

Adversarii recte dicunt a nostris ideo non legi Canonem, quia faciat mentionem sacrificii. Sed glosa de sacrificio ab ipsis addita non satisfaciat, quia eorum scriptores intelligunt vaerifieium, quod applieatum pro aliis vivis et mortuis me- retur eis graciam ex opere operato. Tale sacrificium non est Missa, ideo de Canone et privatis missis non consensimus. Odiosum est igitur quod addunt: Nos non habere iustas causas, quum tamen ille cause non sint indieate adhue.

De Monasteriis desertis omiserunt dicere, quod raciones de reditibus (qui super sint, usibus personarum, que inde exierunt. ltem pastorum (Mskr.: pastorum pastorum) et ludimagistruum) reddituri sint principes.

2. Entwurf Melanchthons zu seinem Sehreiben an den Kaiserliehen Prediger Aegidius.

Das schließlich abgesandte Schreiben ist Corp. Ref. 11 3-28 3, Nr. 907 gedruckt. Sein Vergleich mit dem im Kodex Sueyo- Hallensis vorliegenden Entwurfe ist sehr interessant. Im

240 l 112

ersten Grimme nämlich hat Melanchthon eine viel schärfere Sprache gefunden, die er später, nicht nur stilistisch, glättete und milderte. Vor allem hat er die Drohung mit dem An- schluß an die Zwinglianer ganz fortgelassen.

Philippus Melanchton reverendo patri Egidio Ceskreo concionatori.

Salutem. Non potui satis copiose respondere, R. p. v. Sumus enim occupati in apparanda apologia nostre con- fessionis, quam exhibebimus D. imperatori, si sentenciam tulerit duriorem adversus nos. Et est apologia eiusmodi scripta, ut satis habeat [n]ervorum!). Quod vero significavit mihi R. p. v. quam iniqua?) iudicia de meo ingenio deque meis moribus fiant, sane mihi acerbissimum est apud R. p. v. sie insimulari; neque purgare me possum longa oracione, si plus valeant apud R. p. v. ille criminaciones quam mea scripta, que legit R. p. v. a me certo consilio edita et R. p. v. exhibita. Mei mores noti sunt his, quibuseum familiariter vivo, imo ne inimici quidem reprehendere possunt quidquam in his meis moribus apud equos iudices. Quod vero me obiurgat eciam R. p. v, quod mea pertinacia ac superbia videantur prineipes nostri reddi intraetabiliores, non habeo necesse omnia nostra consilia recensere; tantum hoe dicam, si mea causa illa tempestas coorta est, eiiciar in mare velut alter Ionas. Non deprecor, quominus Cesar constituat in me omnia supplieiorum genera. Quid senciam, ostendunt seripta mea, interim omnia sedieiosa consilia, si quis alius, ego maxime odi. Ac deus testis est me non aliam ob causam magis fuisse cupidum pacis, nisi quod vereor futurum, si res ad arma deducitur, ut maior eonfusio religionum sequatur. Nostri hactenus abstinuerunt a Cingliana factione nee mihi prodesse videtur, ut vi cogantur nostri illorum auxilia querere. fitsi seio principes nostros non esse hoc animo, ut cupiant?) aliquid faeere contra gloriam evangelii, tamen, si res ad arma deducitur, nihil moderate fieri solet et consilia bonorum minus ibi valent quam paeis tempore. Hec mihi summa

. 4 Urspr. im Text: verorum, dann am Rande: eruorum, erster Duchstabe weggeschnitten. 2) Mskr.: inqua.

3) Mskr.: cupiunt.

113 0007 94]

~

consiliorum meorum fuit, ne maior religionum perturbacio incideret. Paucis et exiguis rebus in nostra parte dissimu- latis, quas sepe iam exposui (nihil enim muto in his, que scripsi antea) potest pax constitui et paulatim concordia ec- aesiastica sareiri. Adversarii non oppriment nos scriptis, et si volent opprimere armis, non consulent utiliter aut patrie aut eeclesie. Non potui satis copiose respondere. Valete feliciter,

Dann folgt unter der Begründung: Hec apologia in aliam transmutata est formam, ut sequitur der C, R. II Nr. 907 mitgeteilte Brief.

33. Bittschrift des Vincentius Obsopöus an den Kardinal Matthäus Lang von Salzburg, verfaßt von Melanchthon. Augsburg 1530 Juli 11.

Diese Bittschrift ist inzwischen aus dem Kodex Suevo- Hallensis von Bossert in den Beiträgen zur bayerischen Kirchengeschichte XV, S. 5f. mitgeteilt worden. Vgl. auch Flemming in: Theol. Studien und Kritiken 1912 S. 549.

34. Evangelica doctrina de merito.

Daß diese im folgenden mitgeteilten theologischen Aus- führungen dem Augsburger Reichtage angehören, dürfte sicher sein. Aber ihre nähere Bestimmung ist mir noch nicht ge- lungen; sie weisen starke Bezugnahmen zu den betr. Teilen der Apologie der Augustana auf. Handelt es sich um einen Entwurf Melanchthons? Oder um einen solehen von Brenz? Oder eines unbekannten Dritten? Daß andere an der Apologie mitgearbeitet haben, hat Melanchthon selbst bezeugt. (Vgl. Th. Kolde: Historische Einleitung in die symbolischen Bücher 1907 S. XXXVI.)

Evangeliea doctrina de merito.

Necesse est discrimen inter salvandos et perituros etc. Ideo aliquid est in his, qui salvantur, quo aecipiunt, seu quod est previum salvacioni. Id previum, quo aceipitur vita eterna, est fides. Requiritur eciam aliquid propter quod accipitur vita eterna, id non est in nobis, sed est tantum meritum Christi. Igitur non habemus meritum propter quod in nobis. Tantum habemus in nobis aliquid, quo accipimus seu quod est previum. Hoc modo fides potest meritum vo-

Archiv für Reformationsgeschichte. XVI. 3.4. 16

p-

ATOR i A

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cari, meritum quo. Et hec fides semper versatur aut in passionibus aut in operibus. Ideo operibus sunt proposite promissiones propter fidem, que sola accipit promissiones; impossibile est promissionem sine fide accipi Ro. 5. Ideo opera non sunt merita, sed tantum signa provocancia fidem. Et sunt addite corporabilibus rebus et operibus promissiones, ut extent corporalia signa, que exoeitent fidem.

Et sunt varia signa, ut fides exerceatur et expectet a deo omnis generis bona. Itaque omnia opera, quibus sunt a[n|nexe promissiones, sunt sacramenta, hoc est signa gracie. At hic errant hypocrite, qui passiones et opera iudicant esse res, propter quas accipiunt graciam, et fidei et meriti Christi - obliviseuntur et ex propriis operibus idola faeiunt. Operandum tamen est, ut fides exerceat se in illis operibus, expectans a deo et petens bona. Et tamen coram deo non confidendum est nostris operibus, sed sola gracia. Hic est verus dei cultas. Promissiones ideo tradite sunt, ut sciamus a deo omnia petenda esse, quibus opus est. Et sunt addite ope- ribus, ut extent earum aliqua nota signa. Et operandum est, non ut mereamur, quia fides petit sine fiducia meriti. Sed propter voluntatem dei et ordinacionem dei, sieut bap- tisamur non ut eo opere mereamur graciam, sed propter ordinacionem dei.

Augustinus tolerabilis est in hac causa, qui sentit, quod iustificacio mereatur glorifieaeionem iuxta illud: quos iusti- ficavit, eosdem glorifieavit. Hie non vult, quod certa nostra opera mereantur graciam, sed quod ipsa iustificacio, que est opus dei, sit res precedens glorificacionem.

De merito Doctrina.

Scriptura secundum iusticiam legis pollicetur operibus mercedem, ut carnales et iufirmos invitet. Sed iusticia gracie sentit opera esse immunda et quod fide gratis iustificemur. Sicut lex manet, non ut iustificet, sed ut regat carnales, ita manet meritum non iusticie, sed premiorum legis. Interim tamen fides iustificat et tamen sicut disciplina legis placet deo propter fidem, ita merita valent propter fidem. Lex docet meritum: Honora patrem et matrem, ut sis longevus super terram [2. Mos. 20, 12]. Item: date et dabitur vobis. Sieut opera prorsus ad legem pertinent, ita promissiones

115 | 243

operum et meritum ad legem pertinent. Et his omnibus fidelis recte utitur, sicut aracione fidelis utitur et tamen fide expectat proventum. Sicut igitur lex pedagogia docetur, ita meritum est docendum. Sed tamen docendi sunt homines, quod evangelium arguat merita et gratis donet iusticiam et salutem. Ita fiducia meriti tollitur et prohibetur desperacio. Evacuatur enim gloria meriti nostri per Evangelium et gloria meritorum Christi et gracie fiat illustrior. Sicut aracio est opus ordinatum ad consequendas fruges, ita opera legis sunt ordinata, ut consequamur certa premia iuxta illud: Qui fecerit ea, vivet in eis [3. Mos. 18, 5]. Falluntur hypocrite, qui meritum referunt ad graciam; pertinet enim meritum ad legem et premia legis.

Sancti sicut Hiob et Christus illa premia interdum non assequuntur, quia exercentur, ut non premia, sed voluntatem dei querant, discant nostra merita coram deo nulla esse et ad agnicionem gracie perveniant.

Etsi fides necessario pariat dilectionem dei, tamen ne- cessessarie cause sunt, cur dicamus, quod fides iustificet et non dicamus, quod caritas iustificet!): 1. quia dicere, quod caritas iustificet, est tribuere nobis aliquid proprium meritum, sed dicere, quod fides iustificet, non est tribuere nobis pro- priam aliquam iusticiam, quia fides respicit ad meritum Christi. Dilectio est proprium quiddam requisitum a lege et nunquam perficitur in hac vita. Ideo nunquam possent conquiescere conscienciam, si sic loqueremur, et tamen trans- feretur fiducia a merito Christi ad nostram propriam iusticiam.

2. Dicere, quod caritas iustificet, non includit modum iustificationis; dicere, quod fides iustificet, includit modum iustificationis, quia significat totam rem verbo effici, de quo modo nihil dixerunt Scholastiei, quomodo corda per verbum coneipiant consolacionem et Spiritum Sanctum. -

Et propter has duas causas Paulus urget hanc formam loquendi: Fides iustificat. Prior est, quia ostendit nos om- nino alieno merito iustificari, si Christi, Nam ne dilectio quidem nostra tanta est, ut sufficiat legi. |

l Vgl. dazu die Apologie der Augustana Art. III (ed, Müller S. 126). 16*

244 116

Altera causa est, quia ostenditur modus iustificacionis, quem nos talem esse docemus. Evangelium predicat peni- tenciam et remissionem peccatorum. Hec summa est tocius Evangelii, ut Christus in Luca testatur [Lue. 24, 47]?).

Ideo Evangelium arguit peccata et terret consciencias. Ille terror est contricio. Hie falsum est, quod senteneiarii dicunt per coníricionem deleri peccatum. Si maneret in terrore consciencia, perpetuo periret.

Simul autem ostendit Evangelium meritum Christi et remissionem peccatorum nobis per Christum donatam. Ideo eor in illis terroribus apprehendit consolacionem ex evan- gelio. Illa fides pacifieat cor et ostendit deum placetum. Ideo simul incidat [!|?) ad amandum deum. De hae fide nullum verbum est apud sentenciarios, ubi de penitencia lo- quuntur. |

Item utrumque est opus dei perterrefacere et iterum. consolari. Coneipitur igitur spiritus sanctus per illud ver- bum Evangelii et ita terroribus et consolacione renovat corda Talem modum regeneracionis docemus.

Hoe perpetuo debent magis atque magis in nobis fieri, ut non tantum externa mala facta nos terreant, sed pec- catum herens in natura, scilicet contemptus dei, vacuitas timoris, diftidencia, concupiscencia, fiducia carnalis ete. Et econtra crescit fides in deum et fiat magis magisque certa.

Quidam de haec doctrina novis et obscuris nominibus loquuntur; vocant contemplacionem, vocant annihilacionem, vocant exui sponsam etc. Nos simpliciter doctrinam peni- tencie vocamus. lllud non ab omnibus intelligi potest. No- minum novitas decipit rudes, ut delabantur in quasdam ociosas speculaciones. Nomen penitencie rudibus prodest et non inflat sapiefites.

3. Tercio prodest modus loquendi, quod fides iustificet, quia facile intelligitur; sensus fidei non est obscurus, quia semper consolatur consciencias et illa consolacio sentitur, verum dilectionis sensus non perinde est notus; pauci enim

!) Vgl. dazu die Apologie der Augustana Art. XII (Müller: Symbol, Bücher 7. Aufl. S 171). *) Lies: incitat.

117 . 945

senciunt dilectionem, quare difficile est intelligere hane figuram sermonis, quod dilectio iustificet.

Et tamen hoc verissimum est: vera fides parit dilecti- onem veram. Nec unquam divelli possunt.

Sicut merces in evangelio dicitur, non quod debeatur propter nostram dignitatem, sed quia promissa est, ita pro- merens vel meritorium in nobis dicendum est, non propter quod sed quo accipimus promissum.

Ut si quis promittat se alicui donaturum aliquid, cum venerit ad ipsum, accessus veluti meretur illud munus.

Sie oracio in nobis impetrat aliquid a deo non propter nostram dignitatem. Sed simpliciter propter promissionem dei. Et tamen oracio est veluti promerens, quia per eam res accipitur. -

Ita fides in nobis est res, non propter quam, sed per quam aecipimus et tanquam promeremur promissiones.

Hoe modo fidei meritum tribuimus. Sed hec fides semper versatur aut in passionibus aut operibus.

Neque tamen operibus aut passionibus tribuimus meri- tum, quia aecipimus omnia propter meritum Christi.

Et necesse est meritum Christi obseurari et obrui, cum meritum nostris operibus tribuitur.

Et fiunt idola ex meritis, cum fiducia in ea collocatur, que soli deo debetur.

Itaque cum de premiis operum aut afflictionum dicitur, | non tribuitur operibus dignitas. Sed redditur aliquid fide

accipiendum, que non potest esse sine operibus.

Ve] sic breviter:

Scriptura dicit opera esse meritoria iuxta doctrinam legis, que sic docet et regit infirmos et carnales. Et sunt in illa iusticia legis vere meritoria, sed iusticia gracie ag- noscit omnia opera nostra immunda esse, et indigere gracia et misericordia dei

Augustinus in Enchi.

[Ine: Quomodo ergo non volentis neque currentis.

Expl: ut totum deo detur ete.] Contra duas epis- tolas Pelagia. li. 2. ca. 7.

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[Ine: Propter quod profecto decipitis. Expl.: ut gratiam commendaret ).]

Quod sequencia bona opera non sint causa predesti- nacionis, ut adversarii volunt, ex eorum scriptis probatur.

13 q. 4 C. Nabuchodonosor?) In glosa super verba seandi sic legitur: Si vere volumus loqui, non est conce- dendum, quod futura bona sint causa predestinacionis.

Quod sola fides iustificet.

Thomas de Aquino Gal. 3f. Ro. 14: Reputabitur fides

eius, scilicet sola sine exterioribus operibus ad iusticiam.

1) Vgl. Migne PSL 40, p. 248 und 44, p. 582. 2) Vgl. Corpus iur. can. ed. Friedberg I p. 906f.

Zwei Briefe Michael Stifels an Flacius (1554 und 1555).

Von W, Friedensburg.

Michael Stifel!), geboren um 1487 in Eflingen, war in den Anfangsjahren der Reformation als Mönch im Augustiner- kloster seiner Vaterstadt von der durch seinen großen Ordens- genossen hervorgerufenen kirchlichen Bewegung im Innersten erfaßt und auf Lebenszeit zum hingebenden Anhänger Luthers gemacht worden, hatte auch eine Zeitlang bei letzterem in Wittenberg leben dürfen und war in vertraute Beziehungen zu ihm eingetreten, hatte endlich durch ihn die Pfarre zu Lochau erhalten, die er später mit der zu Holzdorf (Kreis Sehweinitz) vertauschte. - Der Schmalkaldische Krieg vertrieb ihn von dort und führte ihn nach Preußen zu Herzog Albrecht. In der Folge zerfiel er mit den Wittenbergern wegen ihrer Haltung gegenüber dem Interim und wandte sich nunmehr Flacius zu, in dem er den Verteidiger und Fortsetzer des Lebenswerkes Luthers erblickte. Als ihn jedoch die Folgen der Osiandrischen Wirren nótigten, gegen Ende des Jahres 1554 Preußen zu verlassen, kam Stifel gleichwohl nach Wittenberg. und war froh, durch die Universität die Pfarre in dem Städtchen Brück zu erhalten. Aber eine Annäherung zwischen Stifel und den Wittenberger Theologen trat nicht ein; ersterer verleugnete seinen flacianischen Standpunkt nicht und ergriff im Majoristischen Streit mit Entschiedenheit die Partei Amsdorfs. So war seines Bleibens in der Witten- berger Sphäre nicht; noch vor Melanchthons Tode zog Stifel

1) Über Stifel vgl. G. Kawerau in RE! 19 (1907) S. 24—28 und die dort aufgeführte Literatur. Gemäß der eigenhündigen Namens- unterschrift in den beiden folgenden Briefen schrieb sich der Verfasser Stifel, nicht Stiefel. |

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von dannen in das Ernestinische Sachsen und ist 1567 achtzigjährig in Jena gestorben.

Die beiden Briefe Stifels an Flacius, den neuen Luther, die wir aus den eigenhändigen Originalen des Wittenberger Universitätsarchivs hier mitteilen, fallen in die Jahre 1554 und 1555. Der frühere zeigt Stifel noch in Peußen, der zweite, aus Brück datiert, schildert die näheren Umstände der kürzlich erfolgten Übersiedlung des Verfassers. Den Grundton in beiden Schriftstücken bildet Stifels Verehrung für Flacius. Auffällig sind die fast wörtlichen Wieder- holungen gewisser Gedankenreihen hier wie dort, die viel- leicht auf Gedächtuisschwäche des Hochbetagten hinweisen. Übrigens erscheint es angesichts des Aufbewahrungsorts der Briefe zweifelhaft, ob sie den Empfänger erreicht haben.

l. Stifel an Flacius: möchte zu diesem in ein ähnlich nahes Verhältnis eintreten, wie er zu Luther unter- halten hat, dessen in der Bibel vorausverkündigter Nachfolger jener ist. Beförderung dieses Briefes, 1554 Juli 9 Königsberg.

Gratiam et pacem in Christo. cum essem monachus perditus opinione operum monasticorum et postea ex libris Lutheri agnovissem errores papisticos, incredibili capiebar desyderio videndi hominem talem ac tantum et tamen spes nulla esse mihi tune poterat quod aliquando occasio mibi obveniret ad tale desyderium consequendum. et tamen gratia. dei factum est, ut non solum viderim eum, sed loco filii (ut brevissimis dicam) ab eo habitus sim aliquandiu. ita nune, postquam perlegissem opus tuum, cui titulus est: „Omnia latina scripta Matthiae Flacii Illyrici ete.“ 1), simili quodam desyderio captus sum videndi te, hominem spiritu Lutheri zelantem pro domo dei. absit adulatio, stat vero rei agnitae assertio: te hominem cordatum, licet nunquam oeulis (quod sciam) eonspexerim, vehementissime amo, adeo ut non sim- pliciter irascar, si quis vel Lutherum mordaeitatis vel te ingratitudinis insimulet me audiente, sed potius quodam

3) D. i. Omnia latina scripta M. Flacii Illyrici, hactenus sparsim contra adiaphuricas frandes et errores sedita et quaedam prius non excusa (1550). Vgl. Preger, Mathias Flacius Illyricus und seine Zeit (Erl. 1859) II S. 548. P. us

121 249

furore insaniam. sed sint haec ut sunt. certe calamitas ecclesiae dei maxima fuit et adhue est. age igitur quod agis atque hactenus egisti, o amabilis anima, age quod agis in timore dei et amore salutis animarum nostrarum. te enim agnosco (quod de Pomerano olim mihi pollicebar) esse angelum, quem Apocalypsis vatieinatur post Lutherum manifestandum, cum dicat (cap. 14): vidi alterum angelum volantem per medium coeli ete. hie est Lutherus, sequitur: et alius angelus secutus est eum dicens: cecidit Babylon!!) hie pie cogitare possum te esse hoe loeo. age igitur quod agis, dominus teeum. sic etiam non dubito Lutherum esse angehum illum (cap. 18), habentem potestatem magnam et a cujus claritate illuminata est terra etc.?) has literas meas scripsi occasione oblata hae: clarissimus medicus ille doctor Pontanus?) dum abiturus esset a nobis excessurus Prussiam et sederem ei a latere in ultimo convivio, dum incideret mentio tui rogareinque salu- tationem meam perferre ad te tanquam ad virum qualem et quantum cogito quod summa reverentia tui mentionem faceret, uti vir est summa pietate religiosus sicuti cum scientia, mira efiam rerum experientia iustructus. addidi me tuae praestantiae esse ignotum, alioqui me etiam literas dare paratum. hie ille pro sua benevolentia persuavit facere, quod feci, videlicet meas deformes literas, sed tamen sententia veras, ferendas ad tuam praestantiam dedi et opto ut gratae sint praestantiae tuae, mi domine Matthia. vale, vale foelieiter in Christo. amen.

Datae ex Regiomonte Prussiae altera post Kiliani anno 1554.

Michael Stifel.

Clarissimo viro domino Mathiae Flacio. Illyrico, angelo ecclesiae dei fidelissimo.

2. Derselbe an denselben. Verlangen, Flacius zu sehen und ihm nahe zu kommen. Wie er nach Preußen gewandert und wieder nach Wittenberg gekommen ist. Partei-

1) Offenb. Joh. c. 14, v. 6 und 8.

3) Ebenda c. 18 v. 1. |

*) Johannes Pontanus, 1552 Professor der Medizin in Königsberg» später in Jena (Jöcher III Sp. 1688).

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nahme für Amsdorf gegen Major. Flacius in der Apokalypse vorausverkündigt. Erwerbung seiner Opera latina. 1555 April 14 Brück. |

S. Dum essem monachus et ad me pervenissent (sauctae memoriae) Lutheri opuscula mihique placerent ac me mutarent, tale aliquid patiebar quale Zaeheus!); magno enim desiderio cupiebam videre tantum, quamvis nulla ratione possibilitatem hujus eventus colligere possem. itaque postquam te, mi venerande lllyrice, ex scriptis tuis novi, jam a longo tempore desideravi frui tuo sancto colloquio. sic ut antea mihi datum est videre Lutherum et (quod plus est) fieri me illius domestieum, ita fortassis dabitur copia mihi tua quoque familiaritate frui, etiam in hae vita.

Dum captus esset princeps noster (piae memoriae) Johannes Fridericus, coegit me dolor variis cogitationibus excitatus discedere in Prussiam, illic tandem Osiandri blas- phemiae piissimum Christi confessorem d. Joachimum Morlinum excitaverunt, me quoque mire excitaverant, donec tandem sim reversus Wittembergam, ‚non ut ibi manerem, aut potius dubius eram quo tandem loco essem cum uxore mea?) mansurus. sed accidit, ut die quo Wittembergam fueram regressus, die immediate praecedenti moreretur parochus. mox mihi (morte ejus nunciata) parochia ista fuit promissa, quamquam collatores seiant me uri propter defectionem -a religione, quam tu egregie ac laudabiliter taxas ac depingis. fungor igitur nune officio pastorali in oppido Bruck distante a Wittemberga miliaribus 5. tu autem, venerande dei con- fessor, orabis pro me, ne in ultima mea senectute secudar blanditiis aut metu aliquo deficiam. haee ita seribo, quod videam perversos difficile posse corrigi. nec mirum: ubi enim deus subtrahit manum, quid fieret? nimirum hoc quod conspicimus. Georgius Major admodum est festinus in suo germanico scripto adversus piissimum praesulem Amsdorfium a sede sua ejectum. imaginas enim autoritatem, quam olim habuit Wittemberga. pomum contentionis a te projeetum esse

1) Vgl. Lucas 19 v. 1ff. 2) Stifel hatte 1528 die Witwe seines Vorgängers in Lochau, Magister Franz Günthers, geheiratet.

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. affirmat, eum 'eohortatione satis imperiosa, quod te vitemus,

eum sis ex eorum numero qui currant non missi. sed optime respondit Amsdorfius. ego vehementer suspicor Wittembergam esse hoc intimum in templo et sacratissimum in ecelesia dei, eo quod ibi revelatum sit et exortum nobis evangelium, nam quod templum metitur Johannes atque adorantes in eo, mihi videtur significari paucitas fidelium seu piorum verorum. at intimum quod est in templo, ejicitur foras et datur gentibus, ut neque numeratione dignum sit neque existimatione am- plius valeat. det dominus, ut res melius habeat, cum dolore enim ista scribo. nihil olim majore studio curabam quam ut omnia sripta Lutheri haberem eonquisita et nune etiam tua seripta diligenter colligo hae ratione, quod sciam Lutherum bis valde expressis verbis in Apocalypsi significatum, videlicet eapite 14 et 18, et in utroque loco sequitur eum alius angelus, quem ego quidem aestimabam Pomeranum subsequuturum. sed fallunt nos cogitationes nostrae in hujusmodi .prophetiis, antequam impleantur. nune enim non dubito, quin tibi maxime conveniant quae ibi de subsequenti angelo recitantur. ideo tua opuscula valde amo. commutavi libellum tuum, cui titulus est: Omnia latina seripta etc. pro Josepho, eo quod despe- raveram absque hae commutatione ipsum libellum me posse acquirere. vale! | Datae in feriis paschalibus anno 1555. Michael Stifel pacochus in oppido Bruck Saxonum.

Reverendo, pio ac vere docto viro domino magistro Matthiae Flacio Illyrico, verbi dei propugnatori forti ac industrio, suo in domino majori.

Halle WUA Tit. 42 Nr.5, 1 Bl. 524 und 525, eigenh. Origg.

Mitteilungen.

Luthers Geburtshaus in Eisleben ist am 19. Juli 1689!) bis auf das Erdgeschoß abgebrannt. Mit der Wiederherstellung sollte eine , Bibliothec, Armenhaus, Schreib- und Rechenschule“ eingerichtet werden. Hierzu beschloß die Stadt, im ganzen lutherischen Europa Sammler umherzuschieken. Unter andern bevollmächtigte sie ihren Bürger Joh. Ludwig Vulpiüs dazu. Das Sammelbuch, in das dieser die Spender sich selbst ein- tragen ließ, liegt in der Hof- und Landesbibliothek Karls- ruhe als Privateigentum des vormaligen Großherzogs von Baden; es ist auf der Kurland-Ausstellung zu Karlsruhe im Juli 1918 zum erstenmal óffentlich ausgestellt worden.

Die Hs. ist ein schwarzer Lederband mit Goldschnitt und zwei Schließen; 301 Blätter und Urkunden, 184 X 152. Sie beginnt mit der Vollmacht der Stadt Eisleben vom 28. Martij 1695 an Vulpius zum Sammeln, bey denen Mit- gliedern der Evangelischen Lutherischen Religion, mit dem Stadtsiegel. Es folgen Urkunden von Carl, Sveriges Koning 20. Junij 1695, von Ofwerstatthallare Christ.-Gyllenstjerna 29. Junij 1695, vom Konsistorium in Königsberg 20. Augusti 1696, vom Herzog Casimir von Kurland 9. Octob. 1696, von der Cantzley Frankfurt [a. M.] 5. Aug. 1698; die meisten haben noch die Siegel. Es folgen dann die Einträge der Spender: Fürsten, städtische Kanzleien, bei Reichsstädten olt noch mit kleinen Siegeln, Kirchen, Gesellschaften z. B. die der Sehwarzhüupter in Riga.

Die Sammlung des Vulpius dauerte vom Mai 1695 bis Januar 1700 und erstreckte sich von der Ostsee bis zum

1) Die Handschrift nennt stets den 10. Juli,

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Bodensee. Auch die Ostseeprovinzen sind dabei, die der deutschen Kultur wesentlich dureh ihre Zugehörigkeit zum Luthertum erhalten geblieben sind. Die Eintráge der Spender beginnen mit Stockholm den 4. Julij 1695, folgen sich aber nicht in genauer Reihe, sodaß z. B. der früheste, Stettin 10. Mai, erst hinter dem sehwedischen steht. Soweit Tage angegeben sind, läßt sieh folgender Weg feststellen. 10. Mai ' 1695 Stettin, Stralsund, Juni bis September Schweden, November Dünemark. 1696 Januar Flensburg, Mai Sehwerin, August Künigsberg, September Memel, Oktober Mitau, November Riga. 1697 Januar Reval, Mürz Libau, Memel, Juni Thorn. Dann Pause. 1698 Januar Wittstock, Oldenburg, Februar Liegnitz, März Fürth, Juni Rottenburg a. d.T., Juli Wimpfen, Heilbronn, Bretten, Baden-Durlach (steht aber auf Bl. 83 bei Dänemark), Straßburg, Darmstadt, August Frankfurt a. M., Marburg, Göttingen, September Stendal, Oktober Landsberg a. d. W., November Meseritz „in Groß- Pohlen*. 1699 Januar Markneukirchen, März Ratzeburg, April Harburg, November Freyberg, Saalfeld, Dezember Dinkelsbühl, Memmingen. 1700 Januar Kempten, Lindau, St. Gallen, Winterthur. Der späteste Tag ist 18. Jan. 1700 St. Gallen. Karlsruhe (Baden) Dr. Theodor Längin.

Neue wissenschaftliche Unternehmungen auf dem Gebiet der Geschichte der Reformation und Gegen- reformation. Auf Antrag des Abgeordneten D. Traub und unter verstündnisvoller Mitwirkung der damaligen Herren Minister der Finanzen Hergt und der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. Schmidt ist durch den preußischen Staatshaushalt für 1918 erstmalig, mit der Aus- sicht auf Weiterbewilligung für zunächst 10 Jahre, die Summe von 60000 M zur Förderung der geschichtlichen Forschung über die Zeit der Reformation und Gegenreformation bereit gestellt werden. Nach der Begründung des Antrages Traub sollte eine zu gleichen Teilen aus protestantischen und ka- tholischen Gelehrten zusammengesetzte Kommission unter Vorsitz des jeweiligen Unterrichtsministers über die Ver-

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wendung der Mittel entscheiden, so zwar, daß die Hälfte des Jahresbetrags jeweils mit je 15 000 M. dem Verein für Refor- mationsgeschichte und der neubegründeten Gesellschaft zur Herausgabe des Corpus Catholieorum (d. i. der Schriften der Reformationsgegner) für die Zwecke dieser Unternehmungen überwiesen werde. Die andere Hälfte mit 30 000 M. jährlich soll nach Verständigung in der Kommission für solche größere Arbeiten verwendet werden, an denen beide Konfessionen gleichmäßiges Interesse haben.

Erfreulicherweise hat die politische Umwälzung des vorigen Herbstes eine Änderung in diesen Geldbewilligungen nicht herbeigeführt und die vorgesehene „Kommission zur Erforschung der Geschichte der Reformation und Gegen- reformation“ ist ins Leben getreten und hat sich unter dem Vorsitz des Herrn Staatsministers Dr. Schmidt und unter lebhafter Beteiligung der Herren Wirklicher Geheimer Rat D. von Harnack und Geheimer Oberregierungsrat Dr. Kehr, Generaldirektor der preußischen Staatsarchive, in wieder- holten Tagungen über die zunächst vorzunehmenden Arbeiten beredet. Die Kommission besteht aus den Herren Prälat Dr. Ehses z. Z. Bonn, Geh. Rat Prof. Dr. Fin ke- Frei- burg i. Br., Geh. Rat Prof. Dr. v. Grauert- München, Dom- kapitular Prof. Dr. Linneborn - Paderborn, Prof. Dr. Merkle- Würzburg und Prof Dr. Schulte-Bonn katholischerseits, und Archivdirektor Prof. Dr. Friedensburg- Magdeburg, Prof. Dr. Holl-Berlin, Prof. Dr. Lenz- Hamburg, Prof. Dr. K. v. Müller- Tübingen, Prof. Dr. Seheel- Tübingen, Geh. Rat Prof. Dr. v Sehubert- Heidelberg evangelischerseits. Dureh den Tod sind seit der ersten Tagung abberufen worden Geh. Ob.-Konsistorialrat Dr. K a w erau- Berlin und Prof. Dr. Greving - Bonn.

Das Ergebnis der bisherigen Beratungen und Beschlüsse der Kommission ist das folgende: 1. der Briefwechsel der wiehtigeren, insbesondere der für die Geschichte der Reformation und Gegenreformation bedeutenderen Huma- nisten soll der Münchener Historischen Kommission, die auf diese von ihr übernommenen Aufgaben zu verzichten bereit ist, abgenommen und vollständig herausgegeben werden in erster Linie die Briefe Komal Peutingers und

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Willibald Pirkheimers, dagegen unter Ausschließung der Briefe des Konrad Celtes, die für die Reformationsgeschichte ohne Belang sind. Andererseits sind die Vorreden und Widmungsepisteln des Erasmus nebst entsprechenden Schriften der Erasmianer usw. in die Aufgabe einzu- beziehen. Mit ihrer Oberleituung ist Herr v. Grauert betraut. 2.Ein biographisches Lexikon (Prosopographie) und eine Bibliographie für die Geschichte der Refor- mation und Gegenreformation soll bearbeitet werden, ersteres unter Herrn Scheel, diese unter dem Bibliothekar Dr. . Schottenloher- München als Generalredaktoren, so zwar daß ein von der Kommission .eingesetzter Arbeitsausschuß die Arbeiten beider Unternehmungen überwacht und für eine dauernde und regelmäßige Verbindung der beiden Abteilungen Sorge trägt. Der Ausschuß setzt sich zusammen aus den beiden Generalredaktoren und den Herren Friedensburg, Holl, Merkle und Schulte, zu denen nach Bedarf auch der Vor- sitzende des Vereins für Reformationsgeschichte und der Leiter des Corpus Catholieorum sowie als besondere Sachverständige die Herren v. Müller und Prälat Nik. Paulus- München zugezogen werden können. Die Geschäftsführung des Aus- schusses, der alle Jahre zweimal zusammentritt, liegt bei Herrn Scheel. Die Arbeiten, für die schon mehrere Mit- arbeiter gewonnen sind, sollen am 1. Oktober d. J. auf- genommen werden. Für die zeitliche Begrenzung sind die Jahre 1500 und 1585 ins Auge gefaßt, innerhalb welcher der Nachdruck auf die Zeit von 1517—1570 zu legen ist. Räumlich soll das ganze deutschsprachliche Gebiet mit Aus- schluß der Niederlande erfaßt werden; materiell gehören in die Biographie sämtliche Personen hinein, die in der Ge- schichte der Reformation und Gegenreformation eine Be- deutung gehabt haben; bei den Vorarbeiten sind jedoch in einer anzulegenden Kartothek alle vorkommenden Namen zu verzeichnen. Die Bibliographie im besonderen soll auch auf das ungedruckte Material ausgedehnt werden. Inzwischen ist kürzlich mit Unterstützung durch die Staatsmittel das erste Heft des Corpus Catholicorum, das Schriften Johann Ecks enthält, erschienen. Vom Verein für Reformationsgeschichte wurde die Herausgabe

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Elsässischer, speziell Straßburger reformationsgeschicht- licher Dokumente, und weiterhin von solchen der süd- deutschen Städte überhaupt sowie ein umfassendes Quellenwerk über die Täufer- und Schwärmer- bewegung in Deutschland während des Reformations- zeitalters ins Auge gefaßt. Für dieses Unternehmen, das unter Scheels Leitung gestellt wurde, sind bereits die Vor- bereitungen im Gange. Andererseits werden nach den ein- getretenen schmerzlichen politischen Veränderungen die Al- satica im beabsichtigten Umfange schwerlich erscheinen können, wogegen eine größere Sammlung von Nürnberger" Reformationsakten (Spengleriana), die v. Schubert vorbereitet hat, voraussichtlich in einigen Jahren zur Ver- öffentlichung kommen werden.

Die Luthergesellschaft, die kürzlich in Wittenberg gegründet worden ist, um das Andenken unseres großen Reformators im Volke lebendig zu erhalten, tritt mit einer eigenen Zeitschrift „Luther, Mitteilungen der Luthergesell- schaft“, hervor. In dem soeben ausgegebenen ersten Doppel- heft zeigt R. Eucken, der Vorsitzende der Gesellschaft, daß Luther im Kern seines Wesens unser gemeinsamer und bleibender Besitz ist. E. Thiele entnimmt Luthers Leben und Worten feinsinnige Trostgedanken gegenüber den per- sönlichen und Öffentlichen Nöten der Zeit. Den „deutschen Geist“ in Luthers Frömmigkeit betont A.E. Berger, in- dem er zwischen dem deutschen Idealismus und Luther die Verbindungslinien zieht. Endlich behandelt K. Holl, der Luthers Stellung zur mittelalterlichen Zunftverfassung unter- sucht, einen Ausschnitt aus der sozialen Gedankenwelt des Reformators. Die Zeitschrift erscheint, im Flugsehriftenformat der Reformationszeit mit Buchschmuck, zweimonatlieh im Verlage von Breitkopf & Härtel in Leipzig.

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„Einen interessanten Beitrag, der unsere Kenntnis von der Verbreitung und Durch- schlagkraft der Lutherbibel durch quellenmäßige Belege auf einwandfreie Grundlage stellt, hat Z. geliefert. Eine Fülle einleuchtender Beispiele beleben die Ausführungen. wertvoll ist auch das Verzeichnis der 681 Druoksohriften. (Die Studierstube.)

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