Ir [ | OLNOUYOL 40 ALISH3AINN 910 94.4 enen DE: Joni Musa ET = — — r — 5 sie rn an u. „ FACULTY OF FORESIV / UNIVERSITY OF TORONTO * n 1 . D 7 * f . a 4 r 1 * * 7 = U j E 7 E 1 “A, . x 1 1 9 2 2 2 — 1 * > “ \ - “ * — 4 „ an ** 9 4 1 . — Tan, 8 mr r hd : * u * 8 PT : 2 * = x - — . „ — * fi 4 — — - > 2 „ 4 - . is rer — Su - 2 * a * 1 A m... * IN ; See ng 3 Digitized by the Internet Archive in 2010 with funding from University of Toronto http://www.archive.org/details/ausdemwaldedieor00eber Aus dem Walde die Ordnung der holznutzungen auf wirkſchaftlicher und geſchichtlicher Grundlage Eine Anleitung zu praktiſcher Forſteinrichtungsarbeit von Otto Eberbach Großh. Bad. Oberförſter 3 > 35 Karlsruhe C. F. Müllerſche Hofbuchdruckerei 1913 . 832 en EN [3 b ds ar rät abe Ke l 9 9 e een GR * „ U Fan | f * Inhaltsüberſicht. RT Seite ig in die Arbeit ar a: V I. Grundlegende Erörterungen. Aufgabe und Welen der Forſtwirtſchaft. . Die Holzerzeugung. A. Vorausſetzung und Grundlage der Holzerzeugung: der Vorrat. 2 B. Das Erzeugnis des Vorrats: der Zuwachs 6 C. Das Verhältnis von Vorrat und Zuwachs: das Zuwachsprozent und die wirtſchaftliche Seite der Holzerzeugung - g. 12 Die Holzgewinnung. A. Die Nachhaltigkeit der Holz gewinnung 23 B. Die Erhebung der Holznutzunge s 25 i SCHBNIIelT Me ee ers Aa 30 II. Angewandker Teil. Die prakkiſche Forſteinrichtungsarbeit. . Überficht über die notwendigen Arbeiten und Feſtſtellungen 35 . Außerer Bahmen und Anhalt für die Arbeit. 37 , WE BT 2 38 Be Eee . ern ‘ 38 3. Die einzelnen Arbeiten und Feſtſtellungen für den Wirtſchaftsplan und das Einrichtungswerk. A. Die Feſtſtellung des gegenwärtigen Waldzuſtandes: a) die Beſtands⸗ und Bodenbeſchreibunlhhn n Kerns b) die Ermittelung des Vorrats N 40 e) die Ermittelung des Zuwachſee sss. 43 B. Ertragsgeſchichtliche Feſtſtellungen: %%% 45 b) das Waldlagerbunch - - i 46 C. Das Verhältnis des Waldeigentümers zu ſeinem Wald: %%% ᷣ . eee e ECC c EIER R 48 SU .Der Wirtſchaftsplan. Seite A. Der norlaufige Hiebs plans ü I B Der endgültige Hiebsplan: a) die ordentliche Nußun z n.... 53 b) außerordentliche Nutzungen, Hiebsſatzerhöhungen - 55 G. Der Kulturplannnnnnnnnnnn a a 56 D. Der endgültige Wirtſchaſtspla ns „Dee 58 Das Einrichtungswerk. A. Allgemeiner Lei12!n!n.l . 59 B. Waldbeihreibung. .. 2... 26 zur est 61 O. Wirth enn 8 te e 61 D., Wirtſchaſts puch nee e ee en 61 . Die Ordnung des Einrichtungsgeſchäft ss... 62 Einführung in die Arbeit. Die Forſtwirtſchaft hat das Bedürfnis, die Holznutzungen in den Waldungen jeweils für gewiſſe Zeitabſchnitte im voraus zu ordnen. Es entſpringt dieſes Bedürfnis aus der Langfriſtigkeit der forſtlichen Gütererzeugung und aus der Forderung der Nachhaltigkeit der Nutzungen, die für den größten Teil unſerer Waldungen, insbeſondere für die Staats⸗, Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen, beſteht. Man hat früher geglaubt, die notwendige Ordnung für längere Zeit hinaus treffen zu können, und auch heute noch geſchieht es da und dort. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß auch der Wald, geradeſo wie jedes andere Ding auf der Welt, den mannigfachſten Wandlungen ſowohl nach ſeiner äußeren Geſtalt wie nach ſeiner inneren Verfaſſung ausgeſetzt iſt, ſo daß es ſich nicht empfiehlt, auf zu lange Zeit hinaus Anordnungen und Vorſorge zu treffen. Wie viel Arbeit, Mühe und Koſten ſind ſchon nutzlos für allzufern ſchweifende Pläne aufgewendet worden! Man beſchränkt ſich daher heute in weiſer Beſcheidenheit mehr und mehr darauf, die Holznutzungen nur für die nächſtliegende Zeit zu ordnen, in der Regel für etwa zehn Jahre. Es beſteht dann wenigſtens einige Ausſicht, daß die Vorſchläge, die gemacht werden, im großen und ganzen auch eingehalten werden können, und wenn außerordentliche Störungen eintreten, können ſie ſich doch nicht auf ſo lange hinaus geltend machen, als dies ſonſt der Fall ſein müßte. Die Hauptfrage, um die es ſich bei der Ordnung der Holznutzungen von jeher gehandelt hat und heute noch handelt, iſt die: wie viel kann genutzt werden, ohne daß die Nachhaltigkeit ge— ſtört, ohne daß alſo der jetzige Nutznießer am Wald auf Koſten oder zugunſten der Zukunft bevorzugt oder benachteiligt wird? Dieſe Frage ſtand zuzeiten, als die Furcht vor der Holznot die Ordnung der Holznutzungen geraten erſcheinen und die erſten VI Anfänge einer Forſteinrichtung aufkommen ließ, jo ſehr im Vorder— grund aller Intereſſen, daß irgendwelche andere Rückſichten, ins⸗ beſondere Rückſichten auf den Wald ſelbſt, gar keine Rolle mehr ſpielten. Zuvörderſt ſtand die Sorge um die nachhaltige Ordnung der Nutzungen. Lange nachher erſt kam der Wald. Er hatte ſich zu fügen. So wurde die Forſteinrichtung zur Meiſterin und Beherrſcherin des Waldes: ſie wurde für ihn zur Zwangsjacke, und iſt das im weſentlichen bis auf den heutigen Tag geblieben. Man ſchuf ſich, in der Überzeugung, damit für alle Zeiten den Wald und ſeinen Holzertrag in feſter, ſicherer Hand und Ordnung zu haben, mit Hilfe einer beſtimmten Umtriebszeit und der Fläche den ſogenannten „Normalwald“, die „normale Be— triebsklaſſe“; darin ſollte jeder Altersklaſſe, von 1 anfangend bis zu der der angenommenen Umtriebszeit, allmählich eine beſtimmte Fläche zugewieſen werden, ſo daß jedes Jahr ein beſtimmter Flächen⸗ anteil für die Abnutzung zur Verfügung ſtehen konnte. In dieſe Form ſollte ſich der Wald und ſeine Holzerzeugung fügen, und man ging eifrig daran, ihn allenthalben aus ſeiner natürlichen Verfaſſung in dieſe gekünſtelte zu überführen. Aber der Wald wehrte ſich gegen dieſen widernatürlichen Zwang, und es trat bald zutage, daß er ſich gutwillig nicht fügen werde und daß eine Aufrichtung des ſtrengen Normalwaldes tatſächlich eine Unmöglichkeit ſei. Man machte daher allerhand Zugeſtändniſſe, verzichtete insbeſondere darauf, jeder Altersklaſſe eine beſondere Fläche zuzuweiſen, arbeitete mit der Zeit da und dort außer mit der Fläche und Umtriebszeit auch mit dem Vorrat und Zuwachs: aber das Bild, das man ſich nun einmal von einem richtig geordneten Wald gemacht hatte, der Normalwald mit ſeinem Normal vorrat hielt nach wie vor das Denken der forſt— lichen Welt ſo feſt gefangen, daß man ſich ein geordnetes Schaffen im Wald ohne ihn oder wenigſtens ohne ihn als leuchtendes Muſter vor ſich zu haben, nicht vorſtellen konnte. Man hing an dieſem Ideale und arbeitete bald mehr bald weniger rückſichtslos darauf hin. Die Folgen zeigten ſich mit der Zeit: der Wald bekam vielfach eine ganz andere Verfaſſung. An die Stelle des von früher her VII überkommenen ungleichaltrigen Waldbildes trat der gleich— altrige Hochwald mit ſeiner übertriebenen Bevorzugung der großen Stammzahl; die Bedingungen für die natürliche Verjüngung der verſchiedenen Holzarten verſchlechterten ſich, man mußte mehr und mehr zur künſtlichen Nachzucht greifen und bediente ſich dabei vor- wiegend einiger weniger Holzarten; der Wald wurde holzartenärmer, einförmiger, der Boden ging mangels des nötigen Schutzes in den gleichaltrigen älteren Beſtänden vielerorten zurück, verwilderte, ent- artete, und mit der zunehmenden Holzartenarmut, insbeſondere dem Überhandnehmen reiner Nadelholzwaldungen, vermehrten ſich allerhand äußere Feinde und Gefahren und machten ſich da und dort in einer für den Beſtand des Waldes geradezu bedenklichen Weiſe geltend. Die Erkenntnis dieſer Nachteile brachte mehr und mehr dem Ruf: „Zurück zur natürlichen Waldbehandlung, zum ge— miſchten, ungleichaltrigen Wald“ Gehör und Zuſtimmung, aber das will wenig bedeuten, ſo lange wir unſere Waldwirſchaft nicht loskriegen von den eiſernen Banden, mit denen ſie die Forſt— einrichtung umfaßt und gefangen hält. Heraus aus unſeren veralteten Forſteinrichtungsformen, die den Wald ſchon ſo ſchwer geſchädigt haben und ihn noch ſchädigen! Machen wir die Forſteinrichtung zu dem, was ſie ſein ſoll und darf: zur Dienerin des Waldes und der Waldwirtſchaft, nicht zu ihrer Herrin. Dann werden auch für den Wald beſſere Tage kommen. Leider kann man aber nicht ſagen, daß wir heute zufolge unſerer beſſeren Erkenntnis und der gemachten Erfahrungen daran ſeien, der Forſteinrichtung in der Waldwirtſchaft den Platz zuzuweiſen, der ihr gebührt. Mit nichten: der alte „Normalwald“ treibt nach wie vor in der forſtlichen Welt ſein Unweſen, und ſo ſehen wir, daß auch die amtlichen Dienſtweiſungen über Forſteinrichtung bis herab zu den neueſten ſich von ihm nicht haben losmachen können: der Umtrieb, die Fläche, der Normalvorrat, drei ausge— ſprochene Merkmale des „Normalwaldes“, bilden nach wie vor die Stützen unſerer amtlichen Forſteinrichtungsverfahren, und wenn dieſe Stützen auch mit allerhand Zierrat etwas verdeckt ſind: im Grunde VIII genommen iſt es die alte Sache in einem neuen Kleid. So kommen wir nicht vorwärts. Es muß eine ganze Umwertung der Größen „Forſteinrichtung“ und „Wald— wirtſchaft“ eintreten. Bisher ſtand obenan die Forſteinrichtung, und nach ihr ſollte ſich der Wald formen und richten. Heute muß es heißen: zuerſt kommt der Wald, eine naturgemäße, ver⸗ nünftige Waldbehandlung an der Hand des Zieles und der Aufgabe der Forſtwirtſchaft. Die Forſteinrichtung ſoll dann ſehen, wie ſie mit dieſem Wald zu Streich kommt. Seit der Zeit, da die erſten Forſteinrichtungsvorſchriften es ſich zur Aufgabe machten, die Nachhaltigkeit des Bezugs der Holz- nutzungen zu ſichern, hat ſich übrigens auch in der Waldwirtſchaft eine bedeutſame Anderung vollzogen. Die Furcht vor der Holznot, die den erſten Anſtoß gab zur nachhaltigen Ordnung des Holzeinſchlags, drängten Eiſenbahn und Dampfſchiff nach und nach in den Hintergrund. Das Brennholz verlor ſeine urſprünglich große Bedeutung für unſere Volkswirtſchaft mehr und mehr und wurde in weitem Umfang von der Kohle ver- drängt. Gleichzeitig ſtieg der Bedarf und die Geltung des Nub- holzes, und die Verſendbarkeit dieſes Erzeugniſſes auf weite Strecken mittelſt Schiff und Eiſenbahn brachte regelmäßige gute Abſatzmög⸗ lichkeit. Dabei ſtieg das Geldbedürfnis der Waldbeſitzer mit dem allmählichen Rückzug der alten Naturalwirtſchaft vor der Geld⸗ wirtſchaft zuſehends an. Und fo wurde nach und nach und in immer ſteigendem Maße der frühere Holzverſorgungswald eine Einkommensquelle für den Beſitzer. Gewiß iſt durch dieſen Wandel der Zeiten die Forſteinrichtung nicht überflüſſig geworden, im Gegenteil, ſie iſt wichtiger denn je, aber es ſind heute zum Teil andere Geſichtspunkte, die für ſie richtunggebend ſein müſſen: neben der Nachhaltigkeit der Holznutzungen treten heute die Rückſichten auf die Wirtſchaftlichkeit des Betriebs und die auf den Geld— beutel des Waldbeſitzers in den Vordergrund. Es genügt heute nicht mehr, lediglich den nachhaltigen Bezug der Holz- nutzungen zu ſichern; damit allein iſt dem Waldeigentümer nicht gedient: er will Einnahmen aus ſeinem Wald, alle Jahre die IX gleichen, am liebſten ſteigende Einnahmen, und er muß meiſt Gewicht darauf legen, daß dieſe Einnahmen zu den Werten, die ſie hervor— bringen, in einem angemeſſenen Verhältnis ſtehen. Kauf— männiſche Geſichtspunkte treten alſo bei der Ordnung des Holzbezugs aus dem Wald und bei der ganzen Waldwirtſchaft überhaupt mehr und mehr in den Vordergrund. Nach dem Geſagten muß die Forſteinrichtung heute folgenden Forderungen genügen: 1. Sie darf unter keinen Umſtänden auf die wirt— ſchaftlichen Maßnahmen in einem Wald einen leitenden oder zwingenden Einfluß ausüben. Der Wald muß frei ſein von jeder Feſſel eines Einrichtungsſyſtems und eines beſtimmten Normalwaldbildes. Die Einrichtung muß ſich nach dem Wald richten und muß die Maßnahmen und Entſcheidungen, die ſie zu treffen hat, aus dem Wald heraus, aus ſeinem gegenwärtigen Zu— ſtand und aus ſeiner Geſchichte ableiten. Die Waldwirtſchaft muß der Forſteinrichtung Ziel und Richtung geben, nicht umgekehrt. | 2. Sie muß in der Lage fein, dem Waldbeſitzer und ſeinen Verhältniſſen nach jeder Hinſicht gerecht zu werden. Der Waldbejiter kann und darf alle Opfer ablehnen, die eine Einrichtung ſeines Waldes lediglich deshalb von ihm ver- langt, weil ſie nach einem beſtimmten Syſtem arbeitet. Er hat Anſpruch darauf, daß ſich die Forſteinrichtung nach ihm richtet und nicht umgekehrt. Alſo auch hier kein Zwang, ſondern An- paſſung an die wirtſchaftlichen Verhältniſſe und Bedürfniſſe des Eigentümers! Ich habe in der vorliegenden Arbeit verſucht, das, was ich ſchon da und dort zur Forſteinrichtungsfrage geſchrieben habe, zu— ſammenhängend darzuſtellen und zu ordnen und war dabei bemüht, den Grundſätzen Rechnung zu tragen, denen oben Ausdruck ge— geben iſt. Unmittelbar veranlaßt bin ich zu dieſer Veröffentlichung durch das Erſcheinen der badiſchen „Dienſtweiſung über Forſt— einrichtung“, die uns zwar vermehrte Arbeit und manche Neue— X rungen von recht zweifelhaftem Wert, aber leider keinen Fortſchritt in der Richtung gebracht hat, auf die meines Erachtens allein Gewicht zu legen iſt. Ermutigt hat mich zum Hervortreten mit dieſer Arbeit ein Beſuch bei Herrn Kanton sforſtmeiſter Biolley in Couvet, Kanton Neuenburg, den ich im September 1912 ausgeführt habe. Ich habe dort den Nutzen geſehen, den der Wald daraus zieht, wenn er ſich zur Herrin macht über die Forſteinrichtung und bin bei dieſem Beſuch außerdem auf mancherlei aufmerkſam geworden, was dieſe Arbeit gefördert hat. Bonndorf, Weihnachten 1912. I. Grundlegende Erörterungen. Aufgabe und Welen der Forfiwirtfchaft. Die Forſtwirtſchaft hat die Aufgabe, Holz zu erzeugen und ſolches regelmäßig zu gewinnen und zu liefern. Daneben hat der Wald allerdings von jeher in manch anderer Beziehung Bedeutung und Wert gehabt und hat das noch. Aber die Holzerzeugung und Holz gewinnung iſt im Laufe der Entwicklung immer mehr und mehr als die wichtigſte Seite des Waldes und der Waldwirtſchaft in den Vordergrund getreten, und die weitaus größte Zahl der Waldbeſitzer ſchätzt heute ihre Waldungen vorwiegend als ein Mittel zum Erwerb und zum Unterhalt. Damit iſt die Forſtwirtſchaft mehr und mehr zum Geſchäft geworden, und ſie muß demnach auch mehr und mehr nach geſchäftlichen Grundſätzen eingerichtet werden. Holz wird täglich in großen Mengen gebraucht, und die Holz— erzeugung Deutſchlands kann lange nicht den Bedarf des Reiches decken. Zwar an Brennholz ſchon, weil deſſen Gebrauch heute ziemlich willkürlich eingeſchränkt werden kann. Dagegen fehlt es an Nutzholz. Deutſchland führt heute jährlich rund 14 Millionen Feſtmeter Nutzholz mehr ein als aus. Es muß alſo einen großen Teil ſeines jährlichen Nutzholzbedarfs, etwa ein Drittel, vom Aus— land kaufen und dafür jährlich mehr als 300 Millionen Mark an dieſes bezahlen. Aus dieſer Tatſache leitet ſich die Forderung an die heutige Forſtwirtſchaft ab: auf der ihr zu Gebote ſtehen— den Fläche möglichſt viel Nutzholz zu erzeugen. Das liegt ſowohl im Intereſſe unſerer geſamten Volkswirtſchaft als auch in dem des einzelnen Waldbeſitzers. | Nutzholz ist ſelbſt aber wieder ſehr verſchiedenwertig: die einzelnen Holzarten ſind verſchieden begehrt und bezahlt, und innerhalb derſelben Eberbach. Aus dem Walde. 1 2 Holzart iſt ſtarkes Holz wertvoller als ſchwaches, geſundes wertvoller als krankes, gerades und glattes wertvoller als krummes und rauhes, vollholziges wertvoller als abholziges. Dadurch wird die Aufgabe der Forſtwirtſchaft noch enger und beſtimmter umgrenzt. 1. Die Holzerzeugung. A. Vorausſetzung und Grundlage der Holzerzeugung: der Vorrat. Eine Holzerzeugung iſt nur möglich, wenn eine mit Holz beſtockte Fläche vorhanden iſt oder wenn man ſich eine ſolche Fläche ſchafft. Holz wächſt immer nur an Holz. Jede Kahlfläche im Wald bedeutet daher einen Verluſt für die Holzerzeugung. Dieſe muß ohne Unterbrechung über die ganze zur Verfügung ſtehende Fläche alle Zeit im Gang bleiben. Die auf einer Waldfläche vorhandene Beſtockung heißt der „Vor— rat“; er iſt alſo Grundlage und Vorausſetzung der Holz— erzeugung. Der Vorrat ſetzt ſich zuſammen aus Einzelbäumen, die einer oder mehreren Holzarten zugehören können und die in den meiſten Waldungen in ſehr verſchiedener Stärke-, Höhen- und Altersabſtufung vertreten ſind. Im allgemeinen entſpricht unter ſonſt gleichen Ver⸗ hältniſſen der größeren Höhe eine größere Stärke und ein höheres Alter der Bäume. Die Beſchaffenheit des Vorrats iſt für die Holzerzeugung nach dreierlei Richtung hin von Wichtigkeit, nämlich in Beziehung auf die Holzarten, die ihn zuſammenſetzen, die Wuchsverhältniſſe, die dieſe zeigen und die Art und Weiſe, wie die Einzelbäume zu Betten zu⸗ ſammentreten. Die einzelnen Holzarten leiſten ſehr verſchiedenes in der Holzerzeugung nach Maſſe und Wert, und innerhalb derſelben Holz⸗ art iſt der Standort wieder von maßgeblichem Einfluß: auf guten Standorten wachſen höhere und ſtärkere und daher wert- vollere Bäume als auf ſchlechten. Holzart und Standort ſtehen außerdem in gewiſſen Wechſelbeziehungen zueinander. Jede Holzart 3 bevorzugt beſtimmte Standörtlichkeiten und leiſtet auf ihnen das beſte. Eine an ſich geringwertigere Holzart kann daher bei ihr zuſagenden äußeren Verhältniſſen beſſeres leiſten als eine an ſich wertvollere Holzart, wenn ihr die betreffenden Verhältniſſe nicht paſſen. Unſere Holzarten haben alſo natürliche Verbreitungs— gebiete, und die Holzerzeugung tut gut daran, dieſe Tatſache ge— bührend zu berückſichtigen. Die Leiſtungen werden um ſo größer ſein, je mehr die Holzarten eines Waldes den ſtandörtlichen Ver— hältniſſen entſprechen, und da der Standort häufig auf kurze Ent— fernung weſentliche Verſchiedenheiten aufweiſt, ſo iſt eine Vielheit der Holzarten im Wald im allgemeinen natürlich und zweckmäßig. Eine ſolche empfiehlt ſich auch ſchon deshalb, weil ſogenannte reine Waldungen gewiſſen äußeren Gefahren weit mehr ausgeſetzt ſind als gemiſchte. Zwiſchen der Bodenbeſchaffenheit insbeſondere und den einzelnen Holzarten beſteht dann noch eine weitere Beziehung inſo— fern, als manche Holzarten auf den Zuſtand des Bodens mit der Zeit einen ungünſtigen Einfluß ausüben, während andere boden— verbeſſernd wirken können. Der Wert einer Holzart für die Holzerzeugung läßt ſich alſo nicht lediglich nach dem bemeſſen, was ſie gegenwärtig leiſtet, ſondern es bedarf auch der Berückſichtigung, ob ſie auf die Erhaltung der Bodenkraft förderlich oder gegenteilig einwirkt. Im allgemeinen ſind in unſern Waldungen diejenigen Holzarten hauptſächlich vertreten, die jeweils darin ihre natürlichen Lebens— bedingungen finden, und die Holzerzeugung wird ſich daher in der Regel in erſter Reihe auf die vorhandenen Holzarten ſtützen müſſen. Sie laſſen ſich auch häufig durch den natürlichen Samenabfall der Mutterbäume koſtenlos nachziehen, während die allgemeine Ein— bürgerung bislang gar nicht oder nur ſpärlich vertretener Holzarten größere Koſten bringt. Aufwendungen nach dieſer Richtung hin ſind nur da gerechtfertigt, wo ſich daraus für die Folge aller Vorausſicht nach große Vorteile für die Maſſe, den Wert und die Sicherung der Holzerzeugung ergeben müſſen. 1* Der Vorrat benutzt zur Holzerzeugung 1. den Boden und die darin enthaltenen Nährſtoffe; er nutzt ſie durch Vermittelung der Baumwurzeln; 2. den Luftraum über dem Boden mit dem darin enthaltenen Kohlenſtoff; er nutzt ihn durch Vermittelung der Blätter und Nadeln; 3. das dieſen Luftraum durchflutende Licht; es hilft den von den Blättern und Nadeln aufgenommenen Kohlenſtoff ver⸗ arbeiten. Es beſteht die Vermutung, daß unter ſonſt gleichen Verhältniſſen derjenige Vorrat am meiſten Holz er⸗ zeugt, der die Mittel der Holzerzeugung am voll— kommenſten ausnutzt. Das wird derjenige Vorrat tun, der räumlich ſo geordnet ſteht, daß hohe und ſtarke, mittelhohe und mittelſtarke, niedere und ſchwache, gutbekronte Bäume ſo über die zur Verfügung ſtehende Fläche ver— teilt ſind, daß der Luftraum darüber von den Blättern und Nadeln überall bis zur Höhe der ſtärkſten Bäume ausgenutzt wird und bei dem weiterhin die einzelnen Bäume ſo neben-, zwiſchen⸗ und unter⸗ einander ſtehen, daß jedem der zur freien allſeitigen Kronenentwick⸗ lung nötige Raum, aber nicht mehr und nicht weniger, zur Ver— fügung ſteht. Der alſo beſchaffene Vorrat zeigt das Bild eines ungleichaltrigen Waldes, des Femelwaldes. Im Gegenſatz dazu ſind unſere Waldungen heute zumeiſt in anderer Verfaſſung: die einzelnen Höhen-, Stärke- und Altersklaſſen ſtehen nicht durcheinander, ſondern ſind mehr oder weniger ſcharf flächen weiſe getrennt; fie geben das Bild gleichaltriger Hochwaldungen, und der Vorrat unterſcheidet ſich meiſt ſehr deutlich in Jungwüchſe, Stangenhölzer und Baumhölzer. Von dieſen Be⸗ ſtandsformen nutzt keine den zur Verfügung ſtehenden Luftraum über die ganze Höhe aus. Es wird im allgemeinen angenommen und behauptet, daß die Vorratsverfaſſung des Femelwaldes nur möglich und vorteilhaft ſei in einem Wald, der ausſchließlich oder vorwiegend aus Schattholz- 5 arten (vor allem Weißtanne) beſteht. Demgegenüber iſt es Tat- ſache, daß gerade im Lichtholzwald, nämlich im Mittelwald, jene Vorratsanordnung die weiteſte Verbreitung auch heute noch hat. Sicher kommt der Femelwald dem Bild und Beſtand des ur— ſprünglichen, des natürlichen Waldzuſtandes, am nächſten. Daß er, wenn wir vom Mittelwald abſehen, heute faſt überall verſchwunden iſt, haben wir, wie ſchon eingangs erwähnt wurde, in erſter Linie der „Forſteinrichtung“ zuzuſchreiben, die ſich mit ihren bisherigen Haupthilfsmitteln, der Fläche, der Umtriebszeit und dem Normal— vorrat, dem Femelwald gegenüber vor einer unlösbaren Aufgabe ſah. Deswegen zwängte ſie den Wald in Formen, denen ſie gerecht werden konnte, allerdings ſehr zum Schaden des erſteren: denn ihr, der Forſteinrichtung und einer ſchlechten Verwertung unſerer Er— kenntnis der Bedingungen des Pflanzen- und Baumwuchſes verdanken wir im weſentlichen die heute ſo weit verbreiteten, gleichaltrigen, dicht geſchloſſenen, jämmerlich bekronten und holzartenarmen Wald— beſtände, die in Anbetracht ihrer vielfachen Nachteile — die Worte „Kahlabtrieb“ und „künſtlicher Anbau“, „Bodenverwilderung“ und „Bodenverarmung“ ſagen genug — und wegen der ihnen drohenden Gefahren — Inſekten, Wind, Eis, Schnee — mit Recht als die „größte forſtliche Verirrung“ unſerer Zeit bezeichnet worden ſind. Gewiß kann man dem Femelwald auch mancherlei Nachteile nachſagen, hauptſächlich in Hinſicht auf die praktiſche Betätigung der Forſtwirtſchaft, und es iſt ja auch an ſich ganz unmöglich, von heute auf morgen aus dem gleichaltrigen Wald in den ungleichaltrigen überzugehen. Ein ſolcher Sprung von einem Extrem ins andere iſt auch gar nicht nötig. Aber das eine gilt es feſtzuhalten: Es muß Aufgabe der Gegenwart und Zukunft ſein, dafür zu ſorgen, daß unſere Vorräte wieder in eine Verfaſſung kommen, die den natürlichen Wuchsbedingungen der Bäume mehr Rechnung trägt: Kein Zuſammendrängen gleichalter, gleichſtarker Bäume in reinem Vorkommen auf weiten Flächen, ſondern Verteilung der verſchiedenen Alters- und Stärkeklaſſen bei zweckmäßiger Holzartenmiſchung über den ganzen Wald! Ob man das Waldbild, das dann im einzelnen Fall im Laufe der Zeit entſteht, einen Femelwald heißen kann und will oder nicht, iſt gleichgültig. Es gibt nur eine Waldbehandlungsart, und das iſt die, die unter den gegebenen Verhältniſſen der Aufgabe und dem Ziel der Forſtwirtſchaft am beſten gerecht wird. Jede Scha— blone in der Waldwirtſchaft und insbeſondere in der Vorratsbehand— lung iſt vom Übel. B. Das Erzeugnis des Vorrats: der Zuwachs. Das vom Vorrat alljährlich erzeugte Holz, „der Zuwachs“, kann vom Vorrat, der ihn hervorgebracht hat, nicht getrennt werden; er iſt für ſich nicht greifbar, ſondern immer nur in Verbindung mit dem Zuwachs, den die Bäume in früheren Jahren hervorgebracht haben. Der jüngſte Zuwachs an einem Baum erhält im allgemeinen den Wert, den die Geſamtheit der früheren Zuwüchſe zurzeit hat; er kann aber auch wertserhöhend auf den ganzen früheren Zu- wachs wirken. Demnach iſt der alljährlich vom Vorrat hervorgebrachte Zuwachs ſehr verſchiedenwertig, je nachdem er ſich an ſtärkerem, mit Vorteil verwertbarem Holz oder an ſchwächerem, unverkäuflichem oder nur mit ſpärlichem Nutzen abſetzbarem Holz anlegt. Die Wertserzeugung durch den jährlichen Zuwachs wird daher unter ſonſt gleichen Verhältniſſen um ſo größer ſein, je mehr er an wertvollem Holz erfolgt. Das Holz aber iſt um jo wert voller, je größer der Unterſchied iſt zwiſchen Roherlös und Zurich— tungskoſten. | Bei einer femelwaldartigen Verfaſſung des Vorrats legt ſich wertvoller Zuwachs über die ganze Waldfläche an, weil überall gut verwertbares ſtärkeres Holz ſteht; man kann daher in dieſem Fall ſeine Nutzungen in regelmäßiger Kehr im ganzen Wald erheben. Im gleichaltrigen Hochwald dagegen iſt auf weite Strecken Jahrzehnte hindurch nichts zu holen. Die jüngeren und jüngſten Beſtände bringen in der Regel nicht nur nichts ein, ſondern verlangen häufig noch von Zeit zu Zeit größere Aufwendungen. Die Nutzungen drängen ſich hier auf einen Teil der Fläche zuſam— 7 men, das führt und zwingt örtlich zu unzweckmäßigem, raſchem Vor— gehen bei ihrer Erhebung, und die Folge davon iſt häufig Kahl⸗ abtrieb und Anbau. Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen muß ſich im ungleich— altrigen Wald durchſchnittlich wertvollerer Zuwachs an— legen als im gleichaltrigen. Denn wenn man ſich den Vorrat eines im ſtrengſten Schlagbetrieb bewirtſchafteten Waldes mit den flächenweiſe geſchiedenen Altersklaſſen auf die ganze Fläche aus— einandergezogen und durcheinandergeſtellt denkt, ſo werden die Stangen⸗ und Baumhölzer in der neuen Stellung viel weiteren Standraum erhalten als ſie bisher hatten, ſie werden ihre Kronen weiter entfalten und ſich daher beſſer und andauernder entwickeln können; ſie werden alſo mit der Zeit mehr leiſten können als im gleichaltrigen Wald möglich geweſen wäre. Dagegen werden bei der neuen Verteilung des Vorratsſtandes die Jungwüchſe durch den Oberſtand in der Entwickelung gehemmt werden und es werden nur diejenigen ſich emporarbeiten können, die die nötige Entwickelungs— freiheit haben oder mit der Zeit gewinnen. Beim gleichaltrigen Hochwald trifft das umgekehrte zu: die Stangen— und Baumhölzer ſind infolge ihrer dichten Stellung in der natürlichen Entwickelung gehemmt, während ſich auf weiten Strecken junge un— verwertbare Beſtände breit machen mit einer Stammzahl, die der Wirtſchaft in der Regel nur Verlegenheit bringt und die der Ent— wickelung der Einzelbäume ſelbſt wieder ein Schaden iſt. Der Zu— wachs in dieſen jungen Beſtänden iſt allerdings recht groß, aber das Holz, das da erzeugt wird, iſt gar nicht oder nur ſchlecht ver— wertbar, verfault zu einem weſentlichen Teil im Wald oder muß ohne Nutzen oder ſogar unter Verluſt herausgehauen werden: Die Erzeugung unverwertbaren oder ſchlecht verwertbaren Zuwachſes im Wald iſt aber unwirtſchaftlich, ſofern er dem Wald nicht bis zu einer Zeit erhalten werden kann, in der er wertvoll wird oder wenn er nicht einem ganz beſtimmten ſonſtigen Zweck, z. B. dem Bodenſchutz, zu dienen hat. — Der Zuwachs des Einzelbaumes läßt ſich beurteilen aus der Breite der Jahrringe, die er anlegt. Die Jahrringe ſind 8 im allgemeinen in der früheſten Jugend des Baumes ſchmal, werden dann breiter und gehen mit zunehmendem Alter wieder zurück. Bei ſich gleichbleibenden Jahrringen iſt der Zuwachs um jo größer, je ſtärker der Baum iſt. Wenn alſo ein Baum mit zu⸗ nehmender Durchmeſſerſtärke gleichbreite oder ſich ſogar verbreiternde Jahrringe aufweiſt, ſo arbeitet er vom Standpunkt der Holzerzeugung aus gut oder ſehr gut, ſofern der ganze Baum nutzholztüchtig iſt. Ein ſolcher Baum muß dem Wald erhalten bleiben, und er muß ſich fortgeſetzter Fürſorge der Wirtſchaft erfreuen, damit ſeine guten Leiſtungen möglichſt lange anhalten. Das wird nur dann der Fall ſein können, wenn der Baum immer den nötigen Raum hat zur Ausbreitung ſeiner Krone. Kronenpflege iſt alſo Zuwachs— pflege, denn der Zuwachs eines Baumes ſteht mit ſeiner Kronen— ausbildung in engſter Beziehung. Ein tief⸗ und reichbeaſteter Baum wird unter ſonſt gleichen Vorausſetzungen mehr Zuwachs anlegen als einer mit kurzer, jpär- licher Krone. Aber der allzutief beaſtete Baum liefert aſtiges, abholziges, daher geringwertigeres Holz als der mit höher angeſetzter Krone. Es ſtehen daher hier höchſte Maſſenerzeugung und höchſte Wertserzeugung in einem Gegenſatz zueinander. Man muß dieſen Gegenſatz auszugleichen ſuchen, indem man die Bäume in jüngerem Alter ſich in dichterem Beiſammenſein entwickeln läßt, wodurch die unteren Aſte ſchwächer bleiben und allmählich abſterben und indem man ſpäter rechtzeitig durch häufige Eingriffe eine ſchöne Kronenbildung der beſten und wertvollſten Bäume be⸗ fördert. Auch künſtliche Mittel zur Erziehung aſtreinen Holzes ſind an jüngeren, vielverſprechenden Einzelbäumen bei Beobachtung der gebotenen Vorſicht empfehlenswert. Im Wald treten die Einzelbäume zu Beſtänden zuſammen, und durch das jährliche Wachstum der Kronen wird der Raum, den die Einzelbäume zur Verfügung haben, immer kleiner. In dem Kampf ums Daſein, der ſich infolge davon mit der Zeit entwickelt, gewinnen zwar die wuchskräftigſten, beſtbekronten Bäume die Ober⸗ hand, aber ſie ſelbſt leiden doch auch wieder Schaden und Einbuße in dem Kampf, wenn die Wirtſchaft ſie nicht kräftig dabei unterſtützt: 9 Die Holzerzeugung muß alſo nach ihrer praktiſchen Seite hin in einer fortgeſetzten Zuwachspflege der wertvollſten und zuwachskräftigſten Bäume beſtehen. Wie lang man die bevorzugten Bäume dem Wald erhalten kann, wie alt ſie alſo werden ſollen, darüber auf der Grundlage einer Umtriebszeit Beſtimmung zu treffen, iſt zwecklos. Man erhält ſie ſo lang als möglich. Und über dieſe Möglichkeit entſcheiden in der Regel Rückſichten der Holzgewinnung weit mehr als alles andere. Die Umtriebszeit iſt ein Hilfsmittel veralteter Ein— richtungsformen und kein Bedürfnis der Waldwirt— ſchaft. Es iſt geradezu widerſinnig zu ſagen, ein Wald werde z. B. in 100 jährigem Umtrieb bewirtſchaftet, während tatſächlich die wenigſten Bäume oder vielleicht auch gar keine in dieſem Alter zur Nutzung kommen. Die zuwachspfleglichen Zugriffe im älteren Holz müſſen mit Rückſicht auf die Nachhaltigkeit, Größe und Sicherheit der Holz— erzeugung durch das von unten ſich nachſchiebende jüngere Holz gedeckt ſein. Dieſe Deckung wird bei einer naturgemäßen Waldbehandlung ſich in den meiſten Fällen von ſelbſt einſtellen aus dem Samen der älteren Bäume; wo dies nicht der Fall iſt, muß ſie auf künſtlichem Wege erreicht werden. Die zuwachspfleglichen Zugriffe im älteren Holz dürfen aus Rückſichten auf den Boden nicht vernachläſſigt oder unterlaſſen werden. Das wäre ein nie mehr gut zu machender Fehler! Hat der Boden infolge dieſer Zu— griffe beſondere Fürſorge nötig, ſo muß ſie eben unter allen Um— ſtänden ſo früh als möglich einſetzen. Den Zuwachs eines einzelnen ſtehenden Baumes während einer beſtimmten Zeit kann man meſſen und ziffernmäßig in Feſtmetern ausdrücken, wenn man ſeinen Inhalt zu Beginn jener Zeit — av — mit ſeinem jetzigen — nV — vergleicht: Z nV a V. In ganz gleicher Weiſe läßt ſich der Zuwachs ganzer Beſtände feſtſtellen, wobei nur zu beachten iſt, daß bei dieſen in der Zwiſchen— zeit Nutzungen — N — oder außerordentliche Vorratsab-— A — 10 oder zzugänge — Zg — ſtattgefunden haben können. Wenn alle dieſe Möglichkeiten zutreffen, ſo iſt Z = nV - aV Y- N- (2g - A). Der für Z ermittelte Wert wird natürlich nur dann zuverläſſig ſein, wenn zunächſt die Größen nV und aV, 2g und A genau er⸗ mittelt find. Die Vergleichbarkeit der Vorräte nV und a hängt insbeſondere davon ab, daß beide auf der gleichen Grundlage, d. h. unter Verwendung der gleichen Maſſentafeln und derſelben Einzel- inhalte für die verſchiedenen Stärkeklaſſen berechnet worden ſind. Dann iſt jedenfalls der Unterſchied nV — aV nicht anfechtbar, ſelbſt wenn im gegebenen Fall die verwendete Maſſentafel nicht ganz zu— treffende Werte angeben ſollte. Weiter iſt es für die Richtigkeit des Werts 2 = n - aV= N, der in der Regel den Zuwachs eines Beſtandes allein darſtellt, da außerordentliche Vorratsab- oder -zugänge ſeltener vorkommen, von Bedeutung, daß die Nutzung N ſorgfältig aufgenommen und verzeichnet worden iſt und daß die zur Maſſenberechnung des ſtehen⸗ den Holzes benutzten Einzelinhalte dem tatſächlichen Inhalt auf⸗ gearbeiteter Bäume möglichſt nahekommen. Iſt das nicht der Fall, jo wird Z zu klein, wenn die Nutzungen zu nieder und zu groß, wenn ſie zu hoch gebucht ſind. Die Größe des Vorrats kann nun nicht immer mit der gleichen annähernden Sicherheit feſtgeſtellt werden. Eine ſtammweiſe Meſſung iſt nur von einer gewiſſen Stärke der Bäume ab, in der Regel ab 15 cm Bruſthöhendurchmeſſer, praktiſch durchführbar. Das ſchwächere Holz muß geſchätzt werden. Das bringt eine gewiſſe Unſicherheit bei Zuwachsfeſtſtellungen ganzer Beſtände oder ganzer Waldungen. Allein es iſt zu bedenken, daß die Vorräte unter 15 em Bruſt⸗ höhendurchmeſſer im allgemeinen doch ſehr verſchwinden gegenüber denen, die mehr meſſen, und daß wenn der geſchätzte Vorrat eines Waldes von dem gemeſſenen getrennt zur Darſtellung kommt, unſchwer zu überblicken ſein wird, ob und inwieweit eine etwaige weſentliche Verſchiebung in den geſchätzten Maſſen auf eine Verſchiedenheit in der Art der Schätzung der jungen Be— ſtände zurückzuführen ſein mag. Und über eine je längere Zeit 11 man den Zuwachsgang eines Beſtandes oder Waldes verfolgt, um ſo weniger werden die Fehler der Schätzung und alle die ſonſtigen kaum vermeidbaren Ungenauigkeiten der Zuwachsbeſtimmung zur Geltung kommen können. Alle Zuwachsunterſuchungen werden um ſo ſicherer, über eine je längere Zeit ſie ſich rückwärts erſtrecken. Der Zuwachs ganzer Beſtände bleibt ſich ebenſowenig auf längere Zeit gleich wie der des Einzelbaumes. Die verſchiedenſten Umſtände, nicht zuletzt auch die wirtſchaftlichen Eingriffe bedingen ſtetige Schwankungen in der Maſſenerzeugung von Jahr zu Jahr. Es iſt alſo niemals möglich, den künftigen oder den gerade zurzeit ſich anlegenden Zuwachs ohne weiteres mit Sicherheit anzuſprechen; man kann ihn nur für die Vergangenheit wenigſtens mit einiger Zuverläſſigkeit aus den Tatſachen feſtſtellen und muß ſich dann mit der Unterſtellung beſcheiden, daß der in der letzten Vergangenheit geleiſtete Zuwachs auch in der nächſten Zukunft geleiſtet werden wird. Das bedingt regelmäßig wiederkehrende Unterſuchungen des Zuwachs— ganges überall da, wo die Kenntnis der Größe des Zuwachſes von Belang iſt. Da wo die Grundlagen für ſeine rechnungsmäßige Ermittelung fehlen, weil z. B. a V nicht oder nicht hinreichend ſicher bekannt iſt, iſt man bei ſeiner Veranſchlagung lediglich auf Schätzung angewieſen. Hierbei können bei gleichaltrigen Beſtänden die all— gemeinen Angaben der Ertragstafeln Anhaltspunkte geben. Für den Erfolg der Wirtſchaft iſt aber nun nicht allein die Maſſe des erzeugten Zuwachſes ausſchlaggebend, ſondern auch deſſen Wert. Gewiß iſt es erfreulich, wenn der Zuwachs in einem Wald der Maſſe nach in die Höhe geht oder ſich wenigſtens gleichbleibt, aber eine beſondere Bedeutung erhält dieſe Tatſache erſt dann, wenn gleichzeitig eine Erhöhung des Wertes des Zuwachſes eintritt oder wenn dieſer Wert ſich wenigſtens nicht mindert. Eine Er— höhung des Wertes des Zuwachſes oder ein Gleich— bleiben ſeiner Wertigkeit läßt ſich aber vermuten, wenn bei un vermindertem oder erhöhtem Stand des gemeſſenen Vorrats ſich der Inhalt ſeines Durch— ſchnittsſtammes gehoben oder nicht verringert hat. 12 Es iſt alſo zur Beurteilung des Erfolges der Wirt— ſchaft nötig, die Entwicklung des Vorratsſtandes auch dahin zu unterſuchen, ob der durchſchnittliche Inhalt des Mittel- ſtammes des gemeſſenen Vorrats mit der Zeit geſtiegen oder geſunken iſt, und zwar nicht nur im Hinblick auf den Geſamtvorrat, ſondern auch in Betrachtung der einzelnen, unter Umſtänden ſehr verſchiedenwertigen Holzarten. Die Kenntnis der Größen n V und a W jchlechtweg genügt alſo nicht: es iſt auch zu wiſſen nötig, wie die Vorräte im einzelnen nach Holzart, Stärke⸗ klaſſen und Stammzahl zuſammengeſetzt ſind bezw. waren und wie ſie ſich im Lauf der Zeit verändert haben. C. Das Verhältnis von Vorrat und Zuwachs: das Zuwachsprozent und die wirtſchaftliche Seite der Holzerzeugung. Um den Zuwachsgang zweier Waldungen miteinander vergleichen oder die Entwickelung des Zuwachſes in einem und demſelben Wald über verſchiedene Zeiten hin leicht überblicken zu können, ſind zwei Wege möglich: entweder die Zurückführung und Berechnung des jährlichen Geſamtzuwachſes auf die Flächeneinheit oder die Berechnung des Zuwachsprozentes. Dieſes zeigt an, nicht wie auf der Fläche, ſondern wie vom Vorrat gearbeitet worden iſt und da der Vorrat, nicht die Fläche, der Holzerzeuger iſt, ſo iſt das Zuwachsprozent der wertvollere Vergleichs- maßſtab. Das Zuwachsprozent p 1 oder Waldes er⸗ gibt ſich aus der Gleichung h 100 Va v, wobei 2 der durch⸗ 2 ſchnittliche jährliche Zuwachs zwiſchen 2 Vorratsaufnahmen und En 5 ay der mittlere Vorrat iſt, an dem jener Zuwachs erfolgt iſt. 65 iſt alſo — 200 2 nV AV. Das Zuwachsprozent iſt unter ſonſt gleichen Verhältniſſen um ſo kleiner, je älter und größer der Vorrat einer Betriebs— klaſſe iſt. Der junge und mäßige Vorrat arbeitet alſo, rein 13 vom Standpunkt der Holzerzeugung aus betrachtet, beſſer als der alte und große; aber ſein Erzeugnis iſt geringwertiger. Demnach iſt die Höhe des Zuwachsprozents an ſich kein Weiſer für den Erfolg der Wirtſchaft. Dagegen läßt ſich folgendes ſagen: Gelingt es der Wirtſchaft, das Zuwachsprozent zu er— höhen, ohne den Vorrat nach Maſſe und Wert herabzu— ſetzen oder gelingt es ihr den Vorrat zu erhöhen und wertlich zu verbeſſern, ohne das Zuwachsprozent herunter— zubringen, ſo arbeitet ſie in aufwärtsgehender Richtung. Sinkt das Prozent bei gleichbleibendem oder ſogar zurückgehendem Vorrat, ſo geht es bergab. Möglichſt hohes Zuwachsprozent bei möglichſt hohem und wertvollem Vorrat ſtellt daher die höchſte Leiſtung der Wald wirtſchaft dar. Dieſer allgemeine Satz, in eine für praktiſche Zwecke brauchbare Form gebracht, beſagt: Die Holzerzeugung muß ſich ein beſtimmtes Ziel ſetzen in Hinſicht der Höhe und der Beſchaffenheit des Vorrats, mit dem ſie arbeiten will. Iſt ſie ſich über dieſes Ziel klar, ſo muß ſie ſehen es zu erreichen und feſtzuhalten unter möglichſter Steigerung des Zuwachsprozents. a) Die Höhe des Vorrats. Wie groß der Vorrat für die Holzerzeugung gewählt werden ſoll, darüber beſtimmte, allgemein gültige Zahlen und Weiſungen zu geben, iſt bei der Verſchiedenheit der Verhältniſſe nicht möglich; immerhin ſind aber allgemeine Richtpunkte vorhanden, die für die Entſcheidung in gegebenen Fällen wegleitend ſein können. Die Unterſuchung der Frage im einzelnen Fall ſetzt vor allen Dingen die genaue Kenntnis des heutigen Zu— ſtandes voraus, denn die Waldwirtſchaft muß eben unter allen Umſtänden mit den gegebenen Verhältniſſen zuvörderſt rechnen; nur an ihrer Hand kann man jeweils die Frage prüfen, ob 14 der derzeitige Zuſtand erfreulich ift oder nicht und ob und welche Anderungen erwünſcht und möglich ſind. Notwendig iſt daher in erſter Linie die genaue Auf— nahme und Berechnung des derzeitigen Vorratsſtandes. Ob dann an dieſem Vorrat Anderungen geboten ſind und welche, darüber wird die Feſtſtellung Auskunft geben, wie er zurzeit arbeitet. Ob aber Anderungen möglich ſind, das entſcheidet meiſt in zwingender Weiſe das Verhältnis, in dem der Wald— eigentümer zu ſeinem Wald ſteht. Dieſes gibt in der Regel vor allen andern Erwägungen den Ausſchlag. J. Die Beurteilung der Vorratshöhe vom Standpunkt der Wirtſchaftlichkeit. Wie ſchon geſagt worden iſt, iſt die Forſtwirtſchaft im Grunde nichts anderes als ein geſchäftliches Unternehmen. Jedes Geſchäft aber ſoll etwas abwerfen, eine Verzinſung der in ihm tätigen Werte bringen. Je höher dieſe Verzinſung iſt, deſto beſſer arbeitet das Geſchäft. In der Forſtwirtſchaft iſt vorwiegend Kapital, nämlich der Wert des Bodens und der Beſtände, tätig; der Reinwert des jährlichen Zuwachſes bezw. der jährlichen Nutzung in dieſer Höhe ſtellt die Verzinſung dar. Man kann die Höhe dieſer Verzinſung natürlich berechnen, wenn man den reinen Wert des jährlichen Zuwachſes in Beziehung bringt zum Waldwert. Aber eine ſolche Rechnung iſt verhältnismäßig um⸗ ſtändlich und dabei doch in mancher Richtung unſicher. Sie empfiehlt ſich daher im allgemeinen nicht und iſt auch für den hier in Betracht kommenden Zweck tatſächlich entbehrlich, weil ſich nämlich leicht be- weiſen läßt, daß das Zuwachsprozent eines Waldes auch einen ſehr brauchbaren Weiſer für die Geldverzinſung abgibt. Z. 100 Denn das Zuwachsprozent p des eee — W die Geldverzinſung q dagegen iſt S FB wobei w den von allen Koſten des jährlichen Betriebs befreiten Wert eines Feſtmeters des jährlichen Zuwachſes (bezw. der jährlichen Nutzung in dieſer Höhe), 15 Winden zurichtungskoſtenfreien Wert eines Feſtmeters des ſtehenden Vorrats, wie er für Wertrechnungszwecke in Betracht zu ziehen iſt, und B den Bodenwert der Betriebsklaſſe bedeutet. Demnach iſt das Verhältnis von Z. W100 W . d VwirB’V-wrB', VVV _— er: 15 D ZI, _ 1. ee eee V V W * B . 7 W Der Wert des Bruchs B muß immer kleiner ſein | WI V als 1, weil 1. der von allen Koſten des regelmäßigen Wirtſchaftsbetriebs befreite Einheitswert w eines Feſtmeters des jährlichen Ein- ſchlags, ſofern dieſer Einſchlag nicht nur der Maſſe nach, ſondern auch in Bezug auf ſeine Wertigkeit nachhaltig iſt, an ſich ſchon kleiner ſein muß als der zurichtungskoſten— freie Einheitswert wi eines Feſtmeters des ſtehenden Holz— vorrats und weil 2. zu wı im Nenner des Bruches noch die Größe = hinzutritt. Welchen Wert der Bruch tatſächlich hat, läßt ſich allgemein nicht ſagen, denn das hängt offenbar von verſchiedenen Verhältniſſen ab Jedenfalls hat folgendes Geltung: 1. Je geringwertiger und kleiner der Vorrat iſt, deſto W mehr muß der Wert . . B unter der Zahl 1 liegen, weil V e bei einem geringwertigen Vorrat das Verhältnis von — ſchlechter fein muß als bei einem hochwertigen und weil = um jo größer wird, je kleiner bei gleichem Bodenwert der Vorrat iſt. 55 wird im allgemeinen zwiſchen den Zahlen 1 und 2 liegen. 16 W WI + — ſein, je geringer die Koſten des jährlichen Betriebs ſind. 2. Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen muß B um fo größer V Demnach kann man allgemein ſagen: die Geldver— zinſung einer Betriebsklaſſe iſt kleiner als ihr Zu— wachsprozent und kommt dieſem um ſo näher, je größer und wertvoller der Vorrat iſt und je geringer die Koſten des jährlichen Betriebs ſind. Da mit ſteigendem Vorrat das Zuwachsprozent in der Regel fällt, ſo kann man dieſen Satz auch ſo faſſen: die Geldver— zinſung einer Betriebsklaſſe iſt kleiner als ihr Zu— wachsprozent und kommt dieſem um ſo näher, je niederer das Zuwachsprozent iſt und je geringer die Koſten des jährlichen Betriebs ſind. e man nun Rechnungen an über die Größe des Wertes wı+- I in gegebenen Fällen, jo zeigt fich, daß er für die Verhält⸗ 75 niſſe, unter denen wir im allgemeinen Waldwirtſchaft treiben, in nicht allzuweiten Grenzen ſchwankt. Man kann für praktiſche Zwecke als Durchſchnitt die Zahl 0,75 annehmen und kann dieſe an der Hand der oben angeführten Geſichtspunkte je nach Lage des Falles etwas nach oben oder nach unten verſchieben. ER das Zuwachsprozent z. B. 2,0, jo wird bei hohen Betriebs- koſten 5 - fih mehr dem Wert 0,7, ſonſt dem Wert 0,8 nähern; iſt das abr dagegen 3,0, ſo muß 4 p um ſo mehr unter 0,75 liegen, je teurer der Betrieb arbeitet. Bei noch höheren Zuwachsprozenten verſchlechtert ſich das Verhältnis von 5 immer raſcher und q wird ſchließlich in dem Augenblick gleich 0, in dem die Betriebskoſten die jährlichen Einnahmen ganz oder zum größten Teil verſchlingen, wenn alſo in dem Bruch I B W = oder e faſt gleich 0 geworden iſt. 17 Ein Wald, deſſen Vorrat mit einem ſehr hohen Zuwachs— prozent arbeitet, wirft daher, wenn wir von dem hier außer Betracht zu laſſenden Fall des Niederwaldes abſehen, in der Regel gar keine oder nur eine ſehr mäßige Geldverzinſung ab; mit abnehmendem Zuwachsprozent, alſo ſteigendem Vorrat, hebt ſich die Geldverzinſung, erreicht bald eine höchſte Höhe und fällt dann viel langſamer als ſie a iſt. Wann der Wert p. 1 ſeinen höchſten Stand erreicht, 7 wı+- läßt ſich allgemein beſtimmt nicht jagen und hat — wie wir gleich ſehen werden — zu wiſſen auch keinen großen praktiſchen Wert. Im großen und ganzen mag q bei einem Zuwachsprozent von etwa 4,5 ſeinen höchſten Wert — beiten Falls etwa 3% — erreichen. Der dieſem Zuwachsprozent entſprechende Vorrat iſt dann vom rein geldwirtſchaftlichen Standpunkt aus der günſtigſte, zugleich aber auch der niederſte, mit dem die Wald— wirtſchaft arbeiten kann. Wenn nun ein privater Waldbeſitzer ſich ſeine Vorräte nach dieſen Rückſichten einrichtet, wenn er ſie auf einer ſolchen Höhe nur erhält, daß er die günſtigſte Verzinſung erwirtſchaftet, ſo iſt dagegen auch nicht das mindeſte einzuwenden. Allein die übrigen Waldbeſitzer, an ihrer Spitze vor allem der Staat und die Gemeinden, können für eine andere Bemeſ— ſung ihrer Vorräte ſehr gewichtige Geſichtspunkte und Gründe ins Feld führen: Einmal iſt zu ſagen, daß eben die Waldwirtſchaft für den Staat und die Gemeinden ihre Bedeutung und ihren Wert nicht aus— ſchließlich in der Rente hat, die ſie abwirft. Gerade der Staat und die Gemeinden haben als Waldbeſitzer mannigfache Veranlaſſung, den Wald und die Waldwirtſchaft auch um ihrer ſelbſt willen und um ihrer großen, allgemeinen volkswirtſchaftlichen Be— deutung und um der beſonderen Intereſſen einzelner Bevölkerungskreif e willen zu erhalten und zu betreiben. Dieſe Bedeutung in Geld zu veranſchlagen iſt zwar nicht mögt aber Eberbach. Aus dem Walde. 2 18 fie berechtigt jene Waldbeſitzer auf jeden Fall dazu, dem geld— wirtſchaftlichen Erfolg der Waldwirtſchaft nicht allzu peinliche Nachfrage halten zu brauchen. Alsdann iſt zu beachten, daß der Vorrat eines Waldes durch alle möglichen Zufälligkeiten, wie Sturm, Feuer, Inſekten u. dgl. notleiden kann. Hält er ſich an der unteren Grenze, ſo iſt durch ſolche Schäden unter Umſtänden der Fortbezug von Holz— nutzungen aus dem Wald in Frage geſtellt. Das kann je nach⸗ dem für weite Schichten einer Bevölkerung recht ungünſtig einwirken. Endlich hat der Wald noch eine bemerkenswerte Seite, die vor allem Gemeinden hoch veranſchlagen und die ſie ſich gern zunutze machen: er gibt nämlich die Möglichkeit, ohne daß das beſonders auffällt, auf der zu Gebote ſtehenden Fläche ein namhaftes Ver— mögen anzuſammeln und zu erhalten, das in Fällen außer⸗ ordentlichen Geldbedarfs dem Waldbeſitzer vorzüglich zu ſtatten kommen kann. Dieſe Vermögensanſammlung kann unter ſonſt gleichen Umſtänden um ſo größer ſein, je geringere Anſprüche der Waldbeſitzer macht an die Höhe des Zinsfußes, den er aus dem Wald erwirtſchaftet. In dieſer Tatſache liegt ein großer Anſporn, ſich mit einer beſcheidenen Verzinſung der im Walde tätigen Kapitalien zufrieden zu geben. Dieſe Be— ſcheidenheit findet auch darin eine Stütze, daß ein großes Vermögen bei mäßiger Verzinſung dem Wald— eigentümer immerhin größere laufende Einnahmen bringen kann als ein kleineres Vermögen mit höherer Verzinſung, | Indeſſen darf mit der Vermögensanſammlung im Wald doch auch nicht zu weit gegangen werden. Sie kann unter allen Um⸗ ſtänden nur in der Höhe verteidigt werden, daß es möglich und wahrſcheinlich iſt, daß die Beſtände, die das Vermögen bilden, ſich auch noch in jeder Hinſicht in guter Verfaſſung befinden und daß die Verzinſung nicht auf ein allzu beſcheidenes Maß zurückgeht. Denn in ſolcher Lage, daß ſie überhaupt nicht darnach fragen brauchen, wie ihre Vermögens— werte wirtſchaften, ſind heutzutage nur wenig Wald— beſitzer mehr. 19 Allgemeinhin wird man, um obigen Geſichtspunkten Rechnung zu tragen, die obere Grenze eines zweckmäßigen und berech— tigten Vorratsſtandes nicht weiter heraufſchieben dürfen als jo, daß er noch ein Zuwachsprozent von etwa 2,5, d. h. eine Geldverzinſung von günſtigſten falles 2% leiſtet. Die möglichen Vorräte liegen alſo etwa in den Grenzen der Zuwachsprozente 2,5 und 4,5. Nun iſt aber oben feſtgeſtellt worden, daß möglichſt hohes Zu— wachsprozent bei möglichſt hohem Vorrat die höchſte Leiſtung der Waldwirtſchaft darſtellt: wenn nun der Vorrat aus wirtſchaftlichen Rückſichten nicht größer ſein ſoll als ſo, daß er ſich eben durch den Zuwachs der Maſſe nach noch zu 2,5% verzinſt, jo ergibt ſich für die Waldwirtſchaft zunächſt folgendes allgemeine Ziel: Sie ſoll einen Vorratsſtand anſtreben in der Höhe, daß ein Zuwachsprozent von 2,5 erwirtſchaftet wird und ſoll, wenn dieſer Gleichgewichtszuſtand erreicht iſt, mit allen Mitteln darnach ſtreben, den Vorrat unter Erhalt dieſes Zuwachsprozents ſo hoch wie möglich zu treiben. An der Hand dieſer allgemeinen Richtlinie wäre nun an ſich die Beurteilung des Vorratsſtandes eines Waldes in jedem gegebenen Fall eine ſehr leichte und einfache Sache. Man könnte ſagen: Iſt das Zuwachsprozent niederer als 2,5, ſo iſt der Vorrat zu hoch, und er muß durch Nutzungen über den Zuwachs hinaus herabgeſetzt werden, wenn anders dem Prozent nicht zu helfen iſt; iſt es höher als 2,5, ſo iſt der Vorrat zu nieder, und er muß durch Einſparungen an Zuwachs heraufgebracht werden. Allein dieſer Weiſer, ſo einfach und klar er iſt, hat nur den einzigen Mangel, daß er für die Einrichtung der Waldwirtſchaft tatſächlich nicht die Bedeutung haben kann, die an ſich vermutet werden könnte: Denn zwingender als alle Berechnungen und Feſtſtellungen über die zweckmäßigſte Höhe des Vorrats und des Zuwachsprozentes wirken auf die Waldwirtſchaft ein die jeweiligen Verhältniſſe des Waldeigentümers und die Anſprüche, die dieſer an I 20 jeinen Wald ſtellt. Sie können Veranlaſſung ſein, daß man einen an ſich ſchon beſcheidenen Vorrat, alſo einen ſolchen mit hohem Zuwachsprozent, noch weiter beibehalten oder ſogar noch herabſetzen muß, und ſie können auf der andern Seite dazu führen, daß man einen nach obiger Zielgebung als zu hoch anzuſprechen— den Vorrat noch weiter in der bisherigen Höhe beläßt. Einen ſogenannten Normal- oder Sollvorrat für einen Wald aufzuſtellen, hat alſo gar keinen Zweck. Die Not und der Zwang der Zeit treiben mit ſolchen Gebilden nur ihre Poſſen. II. Der Einfluß des Waldbeſitzers auf die Vorratshöhe. Wie ſchon früher geſagt worden iſt, müſſen heute die weitaus meiſten Waldbeſitzer ihre Waldungen als ein Mittel zum Erwerb, als eine Einnahmequelle betrachten. Die Wertſchätzung des Waldes in dieſer Beziehung iſt natürlich im einzelnen ſehr verſchieden und wird im allgemeinen bedingt von dem prozentiſchen Anteil, in dem der Wald zu den regelmäßigen Einnahmen des Walbbeſitzers beiträgt und von den wirtſchaftlichen Verhältniſſen, in denen dieſer lebt. Eine Gemeinde, die hohe Umlagen hat, ein Staat, der zu kämpfen hat, um ſeinen Haushalt im Gleichgewicht zu halten, muß, wenn er Waldbeſitzer ift, mit den Einnahmen aus dem Wald um jo mehr rechnen, je bedeutender dieſe für ihn ſind. Ein ſolcher Waldbeſitzer kann ſchlechterdings nichts einſparen, auch wenn der Vorrat des Waldes als mäßig gelten kann; im Gegenteil, es kann und wird Fälle geben, wo ſelbſt bei beſchei⸗ denem Vorrat noch Zugriffe über den Zuwachs hinaus ftatt- finden müſſen oder kaum zu umgehen ſind. Ein anderer Waldeigentümer, der ſeine Ausgaben mit Leich— tigkeit beſtreitet, kann ganz gut, wenn ſeine Vorräte im Wald mäßige ſind, durch Einſparungen auf ihre Erhöhung hinwirken oder kann, wenn ſie hohe oder ſelbſt ſehr hohe ſind, auf ihre Minderung verzichten. Ein ſolcher Waldbeſitzer wird in einem reich mit Vorräten be⸗ ſetzten Wald ſeinen Stolz und Vorteil ſehen; er iſt zufrieden mit 21 dem großen Reinertrag, den der Wald jährlich abwirft und weiß ſich geborgen für Fälle der Not, wenn einmal größere Aufgaben an ihn herantreten ſollten. Und ſolche Aufgaben kehren heute für unſere Waldbeſitzer, vorweg für die Gemeinden, mit großer Regelmäßigkeit von Zeit zu Zeit wieder, ſo daß man damit von vornherein als mit etwas ganz Sicherem zu rechnen hat. Deshalb heißt im praktiſchen forſtlichen Betrieb der oberſte Grundſatz für die Bemeſſung der Vorratshöhe: Man muß den Vorrat nehmen, wie er iſt, ihn erhalten, wenn irgend möglich, ihn mehren, wo es die Verhältniſſe des Waldeigentümers und inſoweit es wirtſchaftliche Rückſichten zulaſſen, und zugreifen, wenn und ſoweit es notwendig und möglich iſt. Gleichgültig aber, ob das eine oder andere im gegebenen Fall geſchieht: die Pflicht der Wirtſchaft, das Verhältnis von Vorrat und Zuwachs jeweils ſo günſtig wie möglich zu geſtalten, bleibt in jedem Fall beſtehen. Man darf wohl ſagen, daß heutzutage die Geneigtheit der Wald— beſitzer, bei allen möglichen Anläſſen auf den Wald zu greifen, immer mehr zunimmt. Es werden in der Tat mitunter recht hohe Anforderungen an ihn geſtellt, ſo daß die verantwortliche Wirtſchaftsleitung unter Umſtänden in einen gewiſſen Gegenſatz zu dem Waldbeſitzer treten und ihm gegenüber den Beſtand des Waldes in Schutz nehmen muß. In ſolchen Fällen läßt ſich eine ab- lehnende Haltung am beſten dadurch ſtützen, wenn man an der Hand der Vorratsentwicklung dem Waldeigentümer die Wirkung allzuſtarker Zugriffe deutlich und ſicher vor Augen führen kann. Eine genaue Kenntnis der Vorratsentwicklung eines Waldes iſt alſo das beſte Mittel, die Anſprüche der Waldeigentümer in die gebührenden Schranken zu weiſen. b) Die Beſchaffenheit des Vorrats. Da die Geldverzinſung, mit der ein Wald arbeitet, dem Zuwachs— prozent um ſo näher liegt, je wertvoller der Vorrat iſt, ſo 22 ergibt ſich daraus die Aufgabe der Wirtſchaft, der fortgeſetzten Steigerung der Wertigkeit des Vorrats alle erdenkliche Sorg— falt zuzuwenden. Das was hier geſchehen kann, läßt ſich in die Forderung feſtlegen: | Dem Schlechten zu Leib gehen und das Gute und Wertige erhalten und fördern. | Hält ſich die Nutzung auf der Höhe des Zuwachsprozentes, jo muß ſich der Erfolg der Bemühungen in dieſer Richtung mit der Zeit dahin geltend machen, daß der durchſchnittliche Inhalt des Mittel⸗ ſtammes des gemeſſenen Vorrats ſteigt, daß der Vorrat alſo nach und nach in höhere, wertvollere Stärkeſtufen hineinwächſt, ohne daß er ſelbſt dabei kleiner wird. Daneben muß die Betätigung jenes Grundſatzes mit der Zeit dazu führen, daß der Vorrat nur gutes, ſchönes und geſundes Holz enthält und daß wertvollere Holzarten auf Koſten geringwertigerer ſich ausbreiten. Es läge an ſich nahe, der Wirtſchaft die Erziehung beſtimmter Sortimente zur Aufgabe zu machen: aber eine ſolche ins einzelne gehende Zielgebung iſt praktiſch aus denſelben Gründen von keinem großen Wert, aus denen heraus ein Normal- oder Sollvorrat abzulehnen iſt. Denn ob man insbeſondere ſtarkes und wie ſtarkes un wie viel ſtarkes Holz in einem Wald heranziehen kann, das hängt unter ſonſt gleichen Verhältniſſen von der Größe des Vorrats ab, der zur Verfügung ſteht. Wird dieſer aus irgend einem Grund in ſeinem Beſtand weſentlich verändert, — und er erleidet ja ziem⸗ lich regelmäßig vorwiegend aus Rückſichten auf den Waldeigentümer ſolche Veränderungen — ſo werden damit gleichzeitig wieder die Bedingungen für die Heranzucht der einzelnen Sortimente andere. Sich aber ein Ziel zu ſtecken, deſſen Erreichung und Feſthaltung von Umſtänden abhängt, auf die man ſelbſt in der Regel keinen Einfluß hat, iſt praktiſch wertlos. Man muß ſich deshalb im praktiſchen forſtlichen Betrieb bei der Zielgebung für die Vorratsbeſchaffen— heit mit der allgemeinen Forderung begnügen, daß eben alles durch die Wirtſchaft zu geſchehen hat, was 23 geeignet iſt, einen günstigen und fördernden Einfluß auf die Wertsbeſchaffenheit des Vorrats auszuüben. 2. Die Holzgewinnung. A. Die Nachhaltigkeit der Holzgewinnung. Wenn der Waldeigentümer auf regelmäßige jährliche Ein— nahmen aus dem Wald angewieſen iſt, muß er auch alljährlich in ſeinem Wald Holz gewinnen und Holz daraus verwerten. Eine alljährliche Holzgewinnung dient meiſt auch den Intereſſen der Holzabnehmer und iſt auch mit Rückſicht auf die Waldarbeiter geboten. So iſt ſie die Regel. Die meiſten Waldbeſitzer legen nun nicht allein darauf Wert, alle Jahre Einnahmen aus dem Wald zu haben, ſondern ſie wollen Einnahmen in beſtimmter und annähernd gleicher Höhe haben, und wenn die Einnahmen aus der Waldwirtſchaft mit der Zeit ſteigen, ſo iſt es ihnen lieber, als wenn das Umgekehrte zu— trifft. Eine annähernd gleichbleibende Einnahme aus dem Wald kann ſich aber nur ergeben, wenn immer die gleiche Menge Holz gehauen werden kann und wenn der Einſchlag jeweils auch den gleichen Wert hat: die Nachhaltigkeit der Holzgewin— nung muß daher von der Wirtſchaft nicht nur der Menge, ſondern auch dem Werte nach gewährleiſtet werden. Nachhaltig in Hinſicht der Maſſe iſt die Holznutzung in einem Wald, wenn darin nicht mehr gehauen wird als jeweils zu wächſt, wenn alſo der Vorrat trotz der Nutzungen immer die ſelbe Höhe aufweiſt. Wie es in dieſer Beziehung ſteht, kann man nur erforſchen, wenn man von Zeit zu Zeit den Vorrat immer wieder neu feſtſtellt und die in der Zwiſchenzeit zwiſchen zwei Vorratsaufnahmen ge— nutzten Maſſen dabei in Vergleich zieht. Iſt der Vorrat herab— gegangen, ſo hat man mehr als den Zuwachs genutzt, iſt er hinaufgegangen, ſo hat man weniger genutzt. Natürlich müſſen außer der Nutzung auch noch etwaige außerordentliche Vorratsab- oder -zugänge dabei berückſichtigt werden. Aus 24 der Zuwachsfeſtſtellung des vergangenen Zeitabſchnitts läßt ſich dann auf die wahrſcheinliche Höhe der künftigen Leiſtung ein hin— reichend ſicherer Schluß ziehen. Die Nachhaltigkeit der Nutzung der Maſſe nach muß daher für jeden Wald, in dem darauf Wert gelegt wird, an der Hand der Vorratsbewegung und der geſchehenen Nutzung immer wieder nachgeprüft werden. Auf ganz gleiche Weiſe iſt jeweils an der Hand der Vorrats⸗ entwicklung und der ſtattgehabten Nutzungen zu unterſuchen, ob die letzteren in Beziehung auf ihre Wertigkeit nachhaltig waren. Das wird dann der Fall geweſen ſein, wenn der gemeſſene neue Vorrat gegenüber dem alten bei den für das Gelderträgnis des Waldes ausſchlaggebenden Holzarten denſelben Inhalt der Mittelſtämme aufwpeiſt, wenn alſo in den einzelnen Stärkeklaſſen der Vorratsdarſtellung die Anzahl und der Inhalt der darin ver- zeichneten Bäume ungefähr gleich geblieben iſt. Trifft das nicht zu, ſo hat man entweder bei einzelnen Holz⸗ arten oder bei allen durchſchnittlich in zu ſtarkem oder in zu ſchwachem Holze gehauen. Im erſten Fall hat man den Vorrat entwertet, im letzten ſeinen Wert erhöht. Natürlich kann eine Vorratsentwertung aus wirtſchaftlichen Gründen unter beſonderen Umſtänden angezeigt und zufolge der Anſprüche des Waldeigentümers an ſeinen Wald nicht zu umgehen ſein: iſt das aber nicht der Fall und iſt die Entwertung eine zufällige und insbeſondere eine unbedachte, jo geht fie zu Laſten der verantwortlichen Betriebsleitung, die der Vorwurf trifft, daß ſie das ihr anvertraute Gut ohne Berechtigung in ſeinem Wert vermindert hat zugunſten der Gegenwart und auf Koſten der Zukunft. Ziel und Wille der Wirtſchaft muß im allgemeinen ſein unter ſelbſtverſtändlicher Wahrung der berechtigten Intereſſen des Waldeigentümers wertserhöhend auf den Vorrat zu wirken. Damit wird für die Zukunft eine ſteigende Entwicklung der Rein⸗ einnahmen aus dem Wald gewählleiſtet, und eine ſolche iſt ien Waldbeſitzer willkommen. 25 Um gemachte Fehler bei der Erhebung der Nutzungen künftig vermeiden zu können, um alſo für die Art, wie ſie ihrer Wertig— keit nach für die Folge einzurichten ſind, einen Maßſtab zu haben, muß der jeweilige Einſchlag in einer ſolchen Art gebucht und verzeichnet werden, daß man ihn auf ſeine Wertigkeit mit genügender Sicherheit anſprechen kann. Hat die Wirtſchaft den Vorrat ohne zwingenden Grund dem Wert nach heruntergebracht, ſo kann ſie dieſen Fehler künftig nur vermeiden und bis zu einem gewiſſen Grad wieder gut machen, wenn ſie die kommenden Nutzungen geringwertiger nimmt als die verfloſſenen: Alſo muß die Wertigkeit der bisherigen Nutzungen bekannt ſein. Die Wertigkeit einer Nutzung wird aber unter ſonſt gleichen Verhältniſſen bedingt von dem Nutzholzprozent des Einſchlags und von den Stärken, mit denen das Nutzholz im Einſchlag ver— treten iſt. Die Buchung der Nutzungen muß alſo erſichtlich machen, wie viel von dem Einſchlag Nutzholz und wie viel davon ſtarkes, mittleres und ſchwaches Holz iſt. | Es kann in einzelnen Fällen zweckmäßig ſein, die Nachweiſung der Wertigkeit der Nutzung nicht auf den Geſamteinſchlag zu be— ſchränken, ſondern einzelne, beſonders wertvolle Holzarten dabei für ſich hervorzuheben. So z. B., wenn in einem Wald neben den Hauptholzarten auch die Eiche in nennenswertem Maße ver— treten iſt. Hier kann es im Intereſſe der Verteilung der wertvollen Eichennutzungen auf eine längere Zeit geboten ſein, den Einſchlag dieſer Holzart getrennt von den übrigen zu ordnen und nachzuweiſen und ſo ſeine Nachhaltigkeit über eine gewiſſe Zeit hin beſonders zu gewährleiſten. B. Die Erhebung der Holzuntzungen. Holzgewinnung und Holzerzeugung müſſen im engſten Zuſammenhang miteinander ſtehen. Jede Holzgewinnung ſoll, ſofern ſie nicht durch äußere Umſtände, z. B. Windwurf, veranlaßt iſt, gleichzeitig auch der Holzerzeugung dienen und ihr förderlich ſein; ſie muß zuwachspflegend, wertspflegend und nachwuchspflegend wirken und aus dieſen ihren Auf— 26 gaben heraus insbeſondere auch auf die Bodenpflege Bedacht nehmen. Der Wald bedarf regelmäßiger Fürſorge nach dieſen Richtungen über die ganze Fläche hin. Die Holznutzungen müſſen daher in regelmäßiger Kehr den ganzen Wald durchlaufen. In welcher Zeit dies zu geſchehen hat, iſt allgemein nicht zu ſagen: das Bedürfnis der Pflege iſt je nach den Beſtands⸗ verhältniſſen verſchieden; an dem einen Ort muß man öfter wieder- kommen als an dem andern. Im allgemeinen ſind öfter wieder— kehrende mäßige Eingriffe ſelteneren und dann ſtärkeren vorzuziehen. Ein Zeitraum von 5 bis 10 Jahren wird im Durchſchnitt für die Rückkehr der Nutzungen an den gleichen Ort als Anhaltspunkt dienen können. Die regelmäßige jährliche Aufarbeitung alles dürren, von Inſekten befallenen, von Wind, Schnee und Eis beſchädigten, geworfenen oder gebrochenen Holzes iſt in erſter Linie Aufgabe der Holzgewinnung. Alsdann ſind jeweils in einzelne Waldteile beſondere Hiebe einzulegen. Dieſe Hiebe werden in der Regel mit verſchiedenen Namen belegt, je nachdem ſie vorwiegend der Zuwachspflege — Läuterung, Durchforſtung —, der Wertspflege — Durchhieb, Aushieb — oder der Nachwuchspflege — Lichtung, Abſäumung, Räumung, Abtrieb — dienen ſollen. Die Vielheit dieſer Bezeich⸗ nungen iſt die Folge unſerer gleichaltrigen Waldungen, in denen tatſächlich die Hiebe je nach den Beſtänden, in denen ſie ſich bewegen, ein mehr oder weniger ausgeſprochenes Gepräge nach der einen oder andern Seite hin tragen. Sofern man alſo in gleichaltrigen Waldungen zu arbeiten hat, iſt die Beibehaltung dieſer Bezeich- nungen auch für die Folge noch angezeigt und gerechtfertigt. Im ungleichaltrigen Wald verlieren die Hiebe den einförmigen und einheitlichen Charakter des gleichaltrigen Waldes, Zuwachs⸗, Werts⸗ und Nachwuchspflege wird neben- und miteinander getrieben, ſo daß die Zugriffe hier eben in einem regelmäßig wiederkehrenden Durcharbeiten der einzelnen Waldteile beſtehen, und die Art dieſes Durcharbeitens beſtimmt ſich eben aus den Zielen und Auf⸗ gaben der Forſtwirtſchaft, alſo aus den allgemeinen Geſichtspunkten 27 heraus, die für die Holzerzeugung und Holzgewinnung in Betracht kommen und maßgeblich ſind. Ob man nun aber die einzelnen Hiebsmaßnahmen jo oder fo bezeichnet: eines haben ſie alle gemeinſam, nämlich daß ſie alle ohne Ausnahme Holz abwerfen. Das mag in dem einen Fall durchſchnittlich wertvoller ſein als in dem andern, und es iſt, wie wir geſehen haben, dann notwendig, daß die ver— ſchiedene Wertigkeit bei der Buchung der Nutzungen zum Ausdruck kommt, aber grundſätzlich die Ergebniſſe von zuwachs— und wertspfleglichen und von nachwuchspfleglichen Hieben nach „Haupt- oder Zwiſchennutzung“, nach „End— oder Vornutzung“ zu trennen, wie das bislang Übung iſt, dazu liegt nicht die mindeſte Veranlaſſung vor, ſobald man ſich einmal von den Zwangs vorſtellungen befreit hat, in denen ſeit langer Zeit unſere Forſteinrichtung mit ihrem „Normalwald“ das forſtliche Denken und Schaffen bis auf den heutigen Tag gefangen hält. Es iſt wirklich mehr wie unnötig und zwecklos, ſich bei der Buchung der Nutzungen auch nur einen Augenblick darüber Gedanken zu machen oder machen zu müſſen, ob man es mit einer „Haupt-“ oder „End-“ oder mit einer „Zwiſchen-“ oder „Vornutzung“ zu tun hat. Holz iſt Holz. Nur ſeine Menge und ſeine Wertigkeit intereſſiert uns und verdient verzeichnet und feſt— gehalten zu werden, alles andere iſt gleichgültig. Bei der hervorragenden Bedeutung, die der Erziehung des Holzes in ungleichaltrigen, zweckmäßig gemiſchten Beſtandsformen zukommt, iſt es die wichtigſte Aufgabe der Holz— gewinnung, wo entgegengeſetzte Verhältniſſe beſtehen, eine Ande— rung in die Wege zu leiten. Daß eine ſolche Anderung ſich nur ganz allmählich erreichen läßt, iſt bei der Langfriſtigkeit und Schwerfälligkeit der forſtlichen Gütererzeugung ſelbſtverſtänd— lich. Verhältnismäßig raſch und leicht läßt ſich ein ungleich— altriger Wald mit einer Vielheit von Holzarten in einen gleich— altrigen, holzartenarmen umwandeln: der umgekehrte Fall liegt viel ſchwieriger. Bei den gleichaltrigen Jungwüchſen iſt die Herbeiführung einer Ungleichaltrigkeit in der Beſtockung zunächſt meiſt aus⸗ geſchloſſen, und in den alten Beſtänden, die in Verjüngung liegen und mit einem gleichaltrigen Nachwuchs unterſtellt ſind, muß die beſtehende Ungleichaltrigkeit durch die notwendigen Räumungen wohl oder übel meiſt wieder mit der Zeit beſeitigt werden. Wo aber kein Nachwuchs vorhanden iſt, treten an Stelle der alten Hölzer durch Abtrieb und Anbau wieder gleich- altrige junge Beſtandsformen. Mehr Ausſicht auf einen dauernden Erfolg bietet die Arbeit in den Stangenhölzern. Durch eine zielbewußte, fleißige Zuwachs- und Wertspflege im Herrſchenden, die nach und nach durch ein deutliches Hervortreten der kräftigſten und ſchönſten Stämme in die Erſcheinung treten muß, während die geringeren und zurückbleibenden Stangen und angehenden Bäume als Unter- und Zwiſchenſtand erhalten bleiben — wobei es von Vorteil iſt, wenn dieſer Unter- und Zwiſchenbeſtand vor⸗ wiegend aus Buchen oder Tannen beſteht — kann hier zunächſt wenigſtens äußerlich der Anſchein einer gewiſſen Ungleich— förmigkeit oder Staffelung der Beſtockung hervorgerufen werden. Tritt dann, was mit der Zeit häufig der Fall ſein wird, Beſamung ein, die ſich erhält, jo iſt damit auch eine Ungleich— altrigkeit der Beſtockung erreicht. Die aufkommende Beſamung oder mangels einer ſolchen der künſtliche Unterbau mit Tannen, Buchen uſw. deckt dann die weiteren Zugriffe im Oberſtand, die nun ohne Sorge wegen des Bodens kräftig geführt werden können, und ſo wird, indem ſich der Unterſtand allmählich zwiſchen das ältere Holz hineinſchiebt, ſich hier im Laufe der Zeit ein Waldbild ergeben, das etwa dem gleichkommt, das man als er- ſtrebenswert erachten muß. Die Arbeit in den Stangenhölzern iſt alſo von ganz beſonderer Bedeutung für die Heranzucht von Beſtänden mit guten, natürlichen Entwicklungsbe— dingungen. Die bedeutenden Erträge der zuwachspfleglichen Hiebe in den Stangenhölzern werden die Wirtſchaft häufig in den Stand 29 jegen, mit der Abnutzung der älteren Beſtände langſamer vorzugehen. Zeit gewinnen heißt aber im forſtlichen Betrieb häufig viel gewinnen: der Boden iſt in unſeren älteren gleich— altrigen Beſtänden da und dort in einer Verfaſſung, daß es lange geht, bis natürliche Beſamung ſich einſtellt und hält. Er muß erſt empfänglich für die Beſamung und für die Entwicklung der jungen Pflänzchen vorbereitet ſein. Kann man warten, ſo iſt oft wenigſtens noch mit einem teilweiſen Erfolg zu rechnen und es iſt auch vermehrte Zeit und Gelegenheit, künſtlich nachzu— helfen. Andernfalls bleibt Abtrieb und Anbau meiſt der einzige Ausweg. Wo in angehend haubaren Beſtänden ſich da und dort Nachwuchs eingeſtellt hat, bietet eine ſorgfältige Pflege dieſer Vorwüchſe ein willkommenes Mittel, eine gewiſſe Staffelung und Ungleichaltrigkeit der Beſtockung auch noch in höherem Beſtandsalter zu erzielen. Und ſo iſt es denn tatſächlich der Nachwuchs, d. h. die Heranziehung einer unteren Staffel über den ganzen älteren Wald hin, der eine Überleitung unſerer gleichaltrigen, allzu ſtammreichen Beſtände in eine freiere Wuchsform ſtützt. Die Verhältniſſe werden alſo für die Wirt— ſchaft um ſo günſtiger liegen, in je ausgedehnterem Maße ſich natürlicher Anflug über die ganze Waldfläche allmählich einſtellt. Ihn ſo früh wie möglich hervorzubringen, nötigenfalls die untere Staffel auch künſtlich zu ſchaffen, muß daher eine der erſten Sorgen der Wirtſchaft ſein. Nicht alle Holzarten unterſtützen nun die Überführung eines Waldes aus der gleichaltrigen, geſchloſſenen Form in die aufgelöſte, ungleichaltrige in gleichem Maße: die Holzarten, die ſich gern natürlich verjüngen, vor allem Buche und Tanne, dann Fichte, Eiche, Eſche, Erle, Ahorn — die Laubhölzer auch wegen ihrer Fähigkeit vom Stock auszuſchlagen — verhalten ſich am günſtigſten, während bei der Forle die Schwierigkeiten am größten ſind. Hier muß in der Regel ein künſtlicher Unterbau ſtattfinden, wenn man die nötige Deckung für die zuwachspfleglichen, beſtandsauflöſenden Maßnahmen im Oberſtand ſchaffen und ſo allmählich auf ein ge— miſchtes ungleichaltriges Waldbild hinarbeiten will. 30 Gleichgültig aber, wie die Verhältniſſe im einzelnen liegen, ob ſie nach der einen oder andern Richtung hin erfreulicher oder uner— freulicher ſind: Regelmäßig wiederkehrende Durchhiebe im ganzen Walde ſind unter allen Umſtänden nötig. Sie haben vorzukehren, was im Intereſſe der Zuwachs-, der Werts- und der Nachwuchspflege und mit Rückſicht auf die Holzgewinnung jeweils nötig und möglich iſt. Der Erfolg der Holzgewinnung im Hinblick auf die Holz— erzeugung wird bis zu einem gewiſſen Grade auch von äußeren Umſtänden bedingt: Wichtig ſind tüchtige, zuverläſſige Arbeitskräfte, die mit den einſchlägigen Arbeiten genau vertraut ſind und die ſelbſt auch Intereſſe nehmen an der Entwicklung der Waldbeſtände, denen die Sorge der Wirtſchaft gilt. N Wichtig iſt ferner ein guter Aufſchluß des Waldes durch einige zweckmäßig angelegte Hau ptabfuhrwege und ein ſich daran anſchließendes gut ausgebautes Netz von Schleif- und Schlittwegen und ſonſtigen Zubringungsanſtalten. Wo es in der Beziehung fehlt, müſſen die Leiſtungen der Wirtſchaft in Hinſicht auf die Holzerzeugung und Holzgewinnung auf alle Fälle notleiden. Maßgeblichen Einfluß auf die Holzgewinnung hat auch da und dort noch die Abſatzmöglichkeit vornehmlich geringwertiger Sortimente. Manche notwendige Maßregel muß aus ſolchen Rückſichten — nicht zum Vorteil des Waldes — unterbleiben oder wird doch unliebſam verzögert. C. Die Buchung der Nutzungen. Die bisherigen Erörterungen haben ergeben, daß ſich die Nach— haltigkeit des Holzbezugs aus einem Wald nach Maſſe und Wertig- keit nur ſicherſtellen läßt, wenn man ſeinen Vorratsſtand nach Maſſe und Wertigkeit von Zeit zu Zeit immer wieder vergleicht mit der Größe und Wertigkeit der vollzogenen Nutzungen und je nach dem Ausfall dieſes Vergleichs für die Zukunft ſeine Maßnahmen trifft. 31 Daraus erhellt die Notwendigkeit einer genauen und zu— verläſſigen Meſſung und Aufzeichnung der vollzogenen Nutzungen. Da der Vorrat ſeiner Größe nach in Feſtmetern der Baum— holzmaſſe verzeichnet wird, muß die Nutzung endgültig auch nach dieſem Maß gemeſſen werden. Wie Schichtmaße, Gebunde, Stückzahlen in Baumholzmaſſe umgerechnet werden, dafür ſind die beſtehenden Vorſchriften maßgebend. Es iſt ſelbſtver— ſtändlich, daß die ſämtlichen, für die Berechnung des Feſtgehalts der einzelnen Sortimente maßgebenden Beſtimmungen genau eingehalten und daß die Sortimente ſelbſt nach Länge und Stärke genau zugerichtet und gemeſſen werden müſſen. Da nicht überall alles Holz aufgearbeitet und in Maße geſetzt wird, insbeſondere Rinde und Reiſig nicht, ſo ſind gegebenenfalls Zuſchläge zu dem ohne Rinde gemeſſenen Holz und zu dem aufgenommenen Derbholz zu machen. Für die Rinde gilt im allgemeinen ein Zuſchlag von 10 %, bei Eiche 15 % des entrindet gemeſſenen Holzes, für Reisholz ein ſolcher von 10 bis 20 „% des auf— genommenen Derbholzes als angebracht. Außerdem gibt es bei der Zurichtung des Holzes noch Abfall aller Art, Verluſt durch Zumaß, vorſichtige Meſſung u. dgl. Wollte man das berückſichtigen, ſo müßte man allerorten zu der Geſamt— nutzung noch einen gewiſſen Zuſchlag etwa unter der Bezeichnung „Verluſt“ machen. Tatſächlich iſt das aber vollſtändig entbehrlich, weil nämlich der Hauptweiſer für die Nutzung, der Zuwachs, feſtgeſtellt wird aus dem Wert nV—aV+N. Zeigt N wirklich zu kleine Zahlen, weil keine Buchung des Verluſtes ſtattfindet oder weil z. B. der Reiſigzuſchlag nicht in der richtigen Höhe gemacht iſt, ſo ergibt ſich ſelbſttätig für den Zuwachs eine entſprechend niedrigere Zahl, der Fehler macht ſich alſo von ſelbſt in der Höhe des Zuwachſes für die künftige Hiebsſatzbeſtimmung geltend. Ferner iſt zu beachten: da die Größe nV niemals von einer fehlerhaften Buchung der Nutzungen beeinflußt werden kann, ſondern immer nur von der wirklich ſtattgehabten Nutzung, ſo ergibt ſich aus der regel— 32 mäßigen Verwendung des nV zur Zuwachsberechnung eben- falls eine ſelbſttätige Sicherung gegen unrichtige Buchungen der eingeſchlagenen Maſſen. Demnach hat die allgemeine Nicht— berückſichtigung des „Verluſts“ bei der Buchung der Nutzungen nichts zu ſagen: die tatſächliche Nutzung wird in dem gemeſſenen Vorrat ſich immer zur Geltung bringen. Die Sicherung eines nachhaltig gleichwertigen Einſchlags macht die Aufzeichnung der Nutzungen nicht nur der Maſſe, ſondern auch der Wertigkeit nach notwendig. Dieſe Wertigkeit hängt aber unter ſonſt gleichen Bedingungen in erſter Reihe ab von dem Ver- hältnis von Nutzholz und Brennholz im Einſchlag. Deshalb iſt das Nutzholz und Brennholz getrennt zu buchen. Während nun aber beim Brennholz der Preis der einzelnen Sortimente nicht allzuſehr verſchieden von einander iſt und deshalb eine weitere Unter⸗ ſcheidung hier entbehrt werden kann, beſteht beim Nutzholz ein weſentlicher Unterſchied in der Richtung, daß es im allgemeinen um ſo wertvoller iſt, je ſtärker es iſt. Deshalb iſt beim Nutz⸗ holzeinſchlag zu wiſſen nötig, wie viel ſtarkes, mittleres und ſchwaches Holz dabei iſt. Für dieſe Unterſcheidung gibt die Sortierung die nötigen Anhaltspunkte: 1. dem ſtarken Nutzholz ſind zuzuzählen: beim Laubholz: Stämme J. und II. Kl., ſtarke Nutzſcheiter; beim Nadelholz: Stämme und Abſchnitte I. und II. Kl.; ſtarke Nutzſcheiter; 2. dem Mittelholz ſind zuzuzählen: beim Laubholz: Stämme III. und IV. Kl., geringere Nutz⸗ ſcheiter und ſtarke Rollen; ö beim Nadelholz: Stämme III. und IV. Kl., Abſchnitte III. Kl., geringere Nutzſcheiter und ſtarke Rollen; 3. dem ſchwachen Holz ſind zuzuzählen: beim Laub⸗ und Nadelholz: Stämme V. und VI. Kl., ſchwächere Rollen, Nutzprügel, Stangen und Nutzreiſig. 33 An der Hand der Vorratsdarſtellung nach Stärkeklaſſen kann man nun wenigſtens ungefähr auch den Anteil beurteilen, den das Schwachholz, Mittelholz und Starkholz der Baummaſſe nach im Vorrat ausmacht. Denn der Bruſthöhendurchmeſſer eines Baumes gibt wenigſtens beiläufig einen Anhaltspunkt für das Sortiment. Zuverläſſig iſt dieſer Anhalt zwar erſt, wenn man neben dem Bruſthöhendurchmeſſer auch noch die Höhe und die Vollholzigkeit in Rechnung ſtellt; für die hier in Betracht kom— menden Zwecke kann man ſich aber merken, daß beim Nadelholz Bäume mit über 40 cm d dem Starkholz, ſolche mit 25—40 cm d dem Mittelholz, beim Laubholz Bäume mit über 55 em d dem Starkholz, ſolche mit 35—55 cm d dem Mittelholz im großen Durchſchnitt angehören. Zieht man nun das von der Wirtſchaft bisher erreichte Nutz— holzprozent in Betracht, ſo kann man wenigſtens einen ganz ungefähren Schluß dahin tun, wie der Vorrat ſich etwa nach Starf-, Mittel⸗ und Schwachnutzholz zuſammenſetzt und kann mangels anderer Hilfsmittel — ſo lange man alſo noch keine Erfahrungen über die nachhaltige Wertigkeit der Nutzungen in einem Wald beſitzt — ſich daraus etwa ein Bild machen, wie die künftige Nutzung ihrem Wert nach ungefähr beſchaffen ſein muß, um auch nach dieſer Richtung hin als nachhaltig gelten zu können. Eberbach Aus dem Walde. O0 N 5 } ’ * A 2 rab int a Urt wen den 83 b - Br an h pe 13%. Mett . 1 or a RER öraı * Em Tu ir leitet ni. 14 1 l 1 5 . * II. Angewandter Teil. Die prakfilche FJorſteinrichtungsarbeit. 1. Überficht über die notwendigen Arbeiten und Feſtſtellungen. Aus den grundlegenden Erörterungen ergibt ſich, daß der Ordnung der Holznutzungen in einem Wald eine doppelte Aufgabe geſtellt ift: ſie ſoll für den in Betracht kommenden Beit- raum 1. die Holzerzeugung über den ganzen Wald hin in zweckmäßige und vorteilhafte Bahnen leiten und 2. den Bezug der Holznutzungen auf der Grundlage der Nachhaltigkeit und Wirtſchaftlichkeit und unter Berückſichtigung der Verhältniſſe des Wald— eigentümers regeln. Gleichzeitig haben die grundlegenden Erörterungen aber auch die Wege gezeigt, auf denen die Ordnung der Holznutzungen dieſen ihren Aufgaben gerecht werden kann. Die erſte Aufgabe iſt zu löſen an der Hand des gegebenen Waldzuſtandes, für den Holzarten, Bodenzuſtand, Vorrat und Zuwachs bezeichnend ſind. Dieſer Waldzuſtand iſt die Grundlage und der Ausgangspunkt für die in Betracht kommenden Maß— nahmen. Er muß alſo genau erforſcht und feſtgeſtellt fein. Die zweite Aufgabe iſt zu löſen an der Hand der derzeitigen und der früheren Vorräte, der in der Zwiſchenzeit erfolgten Nutzungen, des aus dieſen Unterlagen ermittelten Zuwachſes und an der Hand des Verhältniſſes des Waldeigentümers zu ſeinem Wald, demnach auf der Grundlage der Wald— geſchichte und wirtſchaftlicher Erwägungen. Der ermittelte Waldzuſtand iſt in einer Waldbeſchreibung niederzulegen. Sie muß nach jeder Richtung hin die Begründung 3* 36 und Rechtfertigung geben zu der vorgeſchlagenen Ordnung der Holznutzungen und muß daher jederzeit während der Dauer der Gültigkeit dieſer Ordnung zur Hand und zur Verfügung ſein. Sie bildet den grundlegenden Teil des Einrichtungswerks. Die waldgeſchichtlichen Unterlagen ſind zu entnehmen den Beſtands- und Waldlagerbüchern, in die von Einrich— tung zu Einrichtung die in Betracht kommenden Feſtſtellungen ein⸗ getragen werden müſſen. Sie bilden für die Ordnung der Holz⸗ nutzungen den wertvollſten und wichtigſten Teil der Forſt— ſtatiſtik. Das Verhältnis des Waldeigentümers zu ſeinem Wald ergibt ſich aus der Erkundung ſeiner wirtſchaft— lichen Lage und der Rolle, die der Wald bei ihm in der Be— ziehung ſpielt. Hierbei kommt ſowohl das Geldbedürfnis des Wald- beſitzers in der ordentlichen Rechnung wie aus Anlaß außer— ordentlicher Aufwendungen in Betracht. Alle dieſe Feſtſtellungen und Unterſuchungen wirken dann zu— ſammen und kommen zur Geltung bei der Aufſtellung des Hieb s— plans. Er beſtimmt: 1. wo im Wald und durch welche wirtſchaftlichen Maß— nahmen Holz gewonnen werden ſoll, 2. wie viel im einzelnen und im ganzen geſchlagen werden und welche Wertigkeit der Einſchlag haben ſoll. Mit der Ordnung der Hiebe geht immer auch die Sorge um die Sicherung der Nachhaltigkeit der Holzerzeugung nach Maſſe und Wert Hand in Hand, und dieſe Sicherung verlangt ſehr oft beſondere Vorkehrungen, als da ſind: Kulturen, Reinigungen, Bodenbearbeitungen, Entwäſſerungen u. dgl.; außerdem bedingt die Ermöglichung und Erleichterung der Holzgewinnung und des Holz⸗ bezugs aus dem Wald da und dort beſondere Maßnahmen, insbeſondere Weganlagen, die demnach für die Ordnung der Holznutzungen von großer Bedeutung ſind und damit im engſten Zuſammenhang ſtehen. Alle dieſe Vorkehrungen werden zufammen- 37 gefaßt im Kulturplan, und Hiebs- und Kulturplan werden dann vereinigt im Wirtſchaftsplan. Dieſer enthält demnach die Geſamtheit der Vor— ſchläge, durch die die Waldwirtſchaft, d. h. die Holz— erzeugung und Holzgewinnung und die damit in Zuſammenhang ſtehende Arbeitsbetätigung in einem Wald für einen beſtimmten Zeitraum näher feſtge— legt und geregelt wird. Der Wirtſchaftsplan wird dem Einrichtungswerk einverleibt. Auf— gabe der Wirtſchaft bleibt es dann, für die Folge den Vollzug der getroffenen Anordnungen jahrweiſe fortlaufend nachzuweiſen. Dieſe Nachweiſung bringt das Wirtſchaftsbuch, das ebenfalls dem Einrichtungswerk angegliedert wird. In der Regel wird für den geſamten Waldbeſitz eines Eigen— tümers innerhalb einer Verwaltungseinheit (eines Forſtbezirks) ein einziger Wirtſchaftsplan, demnach auch ein einziges Ein— richtungswerk und eine einheitliche Forſtſtatiſtik aufgeſtellt. Es können aber auch Ausnahmen von dieſer Regel angezeigt ſein, ins⸗ beſondere dann, wenn die Größe eines Waldbeſitzes eine zeitliche Verteilung des Einrichtungsgeſchäfts auf mehrere Jahre zweckmäßig erſcheinen läßt oder wenn die Verhältniſſe eines Waldbeſitzes ſo verſchieden ſind, daß dadurch ein Unterſchied in der Wald— behandlung, insbeſondere in der Holzerzeugung und Holzgewin— nung (Hochwald — Mittelwald), bedingt wird. Auch andere Um— ſtände, z. B. eine beſondere Zweckbeſtimmung eines Waldteils (Schutzwald, Parkwald) können die Ausſcheidung mehrerer ſelbſtän— diger Wirtſchaftsgebiete innerhalb desſelben Waldbeſitzes rechtfertigen. 2. Außerer Rahmen und Anhalt für die Arbeit. Die für die Ordnung der Holznutzungen eines Waldes nötigen Arbeiten ſind nur möglich, wenn ſeine äußere Umgrenzung ſicher und deutlich feſtſteht, wenn er vermeſſen, eingeteilt und kartiert iſt. Pläne und Vermeſſungswerk ſollen bei jeder Neuordnung der Holznutzungen den neueſten Stand zeigen. 38 Die Waldfläche. Sie unterrichtet über den äußeren Umfang des Waldes und ſeiner einzelnen Teile und gibt die Unterlage für allerlei rechneriſche Feſtſtellungen, indem bald von der Flächeneinheit auf die Vielheit oder von der Vielheit auf die Flächeneinheit geſchloſſen wird. Die auf die Flächeneinheit bezogenen Zahlen für den Vorratsſtand, den Zuwachs, die Nutzungen uſw. geben wertvolle Vergleichsmittel innerhalb desſelben Waldes und für verſchiedene Waldungen. Da in den Waldungen häufig Flächen vorkommen, die nicht der Holzerzeugung dienen oder dafür ſo gut wie gar nicht in Betracht kommen, ſo muß jeweils die „holzerzeugende“ von der „ſonſtigen“ Fläche getrennt werden und geſondert zur Darſtellung kommen. Die den Wald durchziehenden Wege ſind, wenn ſie nicht ver— ſteint und vermeſſen ſind oder Dritten gehören, der „holzerzeugen— den“ Fläche zuzuzählen. Ebenſo bleiben kleinere Blößen, z. B. Holz⸗ lagerplätze u. dgl. von weniger als 0,10 ha bei der Ausſcheidung der „ſonſtigen“ Fläche außer Betracht. Alle Flächenangaben geſchehen auf 2 Dezimalen genau. Die Waldeinteilung. Bei größeren Waldungen iſt eine weitere Einteilung die notwendige Vorausſetzung für die Ausführung von Einrichtungs— arbeiten. Jeder in geſchloſſenen eigenen Grenzen liegende Wald heißt „Distrikt“. Die Diſtrikte werden mit römischen Ziffern und mit Namen bezeichnet, ſofern eine Namensgebung zweckmäßig iſt. Die Diſtrikte werden wieder in Abteilungen bezw. Schläge zerlegt, die mit arabiſchen Ziffern benannt werden. Die Numerierung ſoll derart getroffen ſein, daß ſie ſich dem Gedächtnis leicht einprägt. Die Abgrenzung und Größe der Abteilungen iſt von Wichtigkeit. Die Abgrenzung ſoll ſo ſein, daß die einzelnen Abteilungen wirtſchaftlich ſelbſtändig, alſo möglichſt unabhängig von ein— ander ſind. Die beſte Abgrenzung bilden gut angelegte Wege und Waſſerläufe. Wo ſie nicht genügen oder fehlen, müſſen künſt⸗ liche Linien geſchaffen werden. Sie ſind zu verſteinen und immer gut offen zu halten. 39 Die Abteilungen ſollen in der Größe jo bejchaffen ſein, daß ſie jeweils in einem Jahr mit der Axt ganz durchgearbeitet werden können. Dieſer Bedingung wird im allgemeinen entſprochen ſein, wenn fie im einzelnen nicht über 10% der Geſamtwaldfläche und jedenfalls nicht über 20 ha groß find. In Mittel- und Nieder- waldungen iſt für die Größe der Schläge die Anzahl von Jahren entſcheidend, innerhalb deren die Holzgewinnung wieder in denſelben Waldteil zurückkehrt. Häufig entſprechen die beſtehenden Einteilungen den aufgeſtellten Forderungen nicht oder nur teilweiſe. Eine Neueinteilung iſt aber dann nur angezeigt, wenn das Wegnetz als vollkommen aus— gebaut gelten kann. Trifft das nicht zu, ſo muß man ſich einſt— weilen mit der beſtehenden Einteilung behelfen. Wenn eine Abteilung zu groß iſt oder wenn darin weſentliche Beſtandsverſchiedenheiten vorkommen, die eine beſondere wirtſchaftliche Behandlung zur Folge haben müſſen, ſo kann die Abteilung in Unterabteilungen zerlegt werden, vorausgeſetzt, daß dieſe weitere Unterſcheidung ſich auf eine gute, dauernde Abgrenzung ſtützen läßt, beſonders alſo dann, wenn Wege, Waſſer— läufe die Grenze bilden können. Die Unterabteilungen werden mit kleinen römiſchen Buchſtaben bezeichnet und ſind alſo den Abteilungen vollſtändig gleichgeſtellt. Die Abteilung, zutreffendenfalls die Unterabteilung, bildet die Einheit für Wirtſchaftsvorſchrift und Wirtſchaftsvollzug. 3. Die einzelnen Arbeiten und Feſtſtellungen für den Wirtſchaftsplan und das Einrichtungswerk. A. Die Feſtſtellung des gegenwärtigen Waldzuſtandes. a) Die Beſtands- und Bodenbeſchreibung. Zur Feſtſtellung der Beſtands- und Bodenverhältniſſe wird der Wald an der Hand des Planes und der bisherigen Waldbeſchreibung von Abteilung zu Abteilung, von Unterabteilung zu Unterabteilung begangen und es werden die weſentlichen Ergebniſſe der Wahr— nehmungen kurz und beſtimmt verzeichnet. 40 Die Beſchreibung lehnt ſich an die beſtehende Einteilung an. Treten in einer Abteilung oder Unterabteilung weſentliche Ver⸗ ſchiedenheiten im Waldzuſtand auf räumlich erfaßbaren Teilflächen hervor, ſo iſt dieſer Verſchiedenheit in der Beſchreibung Rechnung zu tragen, und es ſind die betreffenden Teilflächen unter Angabe ihres beiläufigen Flächenmaßes und ihrer ungefähren Lage (3. B. ſüdöſtlich, oben, in der Mitte) voneinander getrennt zu beſchreiben und außerdem in ihrem Grenzverlauf auf dem Waldplan kenntlich zu machen. Die Beſtandsbeſchreibung hat die vorhandenen Holzarten in der Reihenfolge ihrer Beteiligung an der Beſtockung aufzuführen, die vorhandenen Altersgrenzen an der Hand der früheren Be— ſchreibung und der inzwiſchen eingetretenen Veränderungen neu feſt⸗ zulegen und dann das Beſtandsbild kurz und beſtimmt zu erfaſſen, wobei Beſtockung, Stellung, Wüchſigkeit, Kronenausbildung und ſonſtige bemerkenswerte Feſtſtellungen hervorzuheben ſind. Der Bodenzuſtand iſt nach ſeiner äußeren, hauptſächlich in der Bodendecke zur Geltung kommenden Erſcheinung, daneben aber auch nach allen den Richtungen hin kurz zu beſchreiben, die für die Förderung und die Nachhaltigkeit der geſamten Holzerzeugung von Belang ſind. Über den geologiſchen Aufbau der Gegend, in der der Wald liegt und über ihre klimatiſchen Verhältniſſe ſind in der Regel Angaben nur in dem das Einrichtungswerk einleitenden „Allgemeinen Teil“ zu machen. st: Die Beſtands- und Bodenbeſchreibung wird in einen Vordruck — aufgenommen, der die einzelnen Waldteile mit ihren holzerzeugenden und ſonſtigen Flächen ihrer Nummernfolge nach aufführt. b) Die Ermittelung des Porrafs. a) Holz mit über 15 cm Bruſthöhendurchmeſſer. Das Holz mit über 15 em Bruſthöhendurchmeſſer wird aus— nahmslos ſtammweiſe aufgenommen. Ein Zwiſchenbeſtand wird nicht ausgeſchieden. Die Meſſung geſchieht, nach Holzarten getrennt, in 5 om-Durch⸗ meſſerſtufen genau in Bruſthöhe, an Hängen von der Bergſeite her. 41 Die Meßſtelle iſt deutlich und genau zu bezeichnen. Jede folgende Meſſung hat an der Stelle und von der Seite der früheren zu geſchehen. Die Aufnahme wird abteilungs- oder unterabteilungsweiſe vor— genommen. Kommen in einer Abteilung oder Unterabteilung auf räumlich erfaßbaren Teilflächen weſentliche Beſtands- oder Wuchs— verſchiedenheiten vor, deren Berückſichtigung bei der Meſſung wegen der Zuverläſſigkeit ihres Ergebniſſes notwendig iſt, ſo ſind die Teil— flächen getrennt zu meſſen. Ihre Grenzen ſind dann nötigenfalls in der Natur wegen der künftigen Meſſungen gut kenntlich zu machen (3. B. durch Olfarbſtriche) und weiter find fie in eine, dem Beſtandslagerbuch beizugebende Skizze der betreffenden Abteilung oder Unterabteilung deutlich einzuzeichnen. Die Höhen müſſen bei der erſtmaligen Aufnahme ſorgfältig er— mittelt werden, beſonders für die Stärkeſtufen, die die Hauptmaſſe ausmachen. Bei den folgenden Aufnahmen ſind Höhenermittlungen nur nötig für ſolche Stärkeſtufen und Holzarten, die neu hinzukommen. Die gemeſſenen Stämme werden, nach Holzarten getrennt, ſtärkeſtufenweiſe mit ihren Stückzahlen in ein Verzeichnis ein— getragen, und es werden ſodann ihre Inhalte mit Hilfe von Maſſen— tafeln berechnet, die bei der erſten Vorratsaufnahme für jede Abteilung, Unterabteilung oder beſonders gemeſſene Teilfläche auf der erſten Seite des Beſtandslagerbuches vorgetragen ſind. Die Maſſentafeln bleiben unverändert und werden bei ſpäteren Vorrats— aufnahmen nur ergänzt, wenn neue Stärkeſtufen oder Holzarten hin— zutreten. Der gemeſſene und berechnete Vorrat wird aus den aufgeſtellten Verzeichniſſen, die in ihrer Geſamtheit mit den ſogenannten Klemm— zetteln zuſammen eine beſondere Anlage zum Einrichtungswerk bilden, nach Abteilungen, Unterabteilungen oder Teilflächen auf der Höhe der dazu gehörigen Beſtandsbeſchreibung unter Anführung der Stück— zahl holzartenweiſe in ganzen Feſtmetern in den Vordruck 1 eingetragen, und zwar ſo, daß bis zur Stärkeſtufe 55 je zwei Stufen in eine Stärkeklaſſe vereinigt werden. Die Stärke- ſtufen über 55 cm werden alle in eine Stärkeklaſſe zuſammen⸗ gezogen. Stückzahl und Inhalte ſind für jeden Waldteil nach 42 Holzarten zuſammenzuzählen, und ſodann iſt für jede Holzart der durchſchnittliche Inhalt eines Stückes zu berechnen und einzutragen. Die einzelnen Spalten der Vorratsdarſtellung werden nach Seiten und Holzarten zuſammengezählt und am Schluß im ganzen zuſammengeſtellt, jo daß aus der Gejamtüberficht hervorgeht, welche Holzarten den gemeſſenen Vorrat zuſammenſetzen, mit welcher Stüc- zahl und Maſſe jede Holzart in jeder Stärkeklaſſe und im ganzen vertreten iſt und welchen Inhalt der Mittelſtamm jeder Holzart hat. 6) Holz mit weniger als 15 cm Bruſthöhendurchmeſſer. Der Vorrat mit weniger als 15 em Bruſthöhendurchmeſſer wird durch Schätzung ermittelt. Ein Zwiſchenbeſtand wird nicht aus— geſchieden. Sofern ſich das zu ſchätzende Holz auf räumlich erfaßbaren Flächen in gleichaltrigen Beſtänden zuſammengedrängt vorfindet, hat die Schätzung auf Grund der feſtgeſtellten Mittelhöhe und des mittleren Beſtandsalters an der Hand der zur Verfügung ſtehenden Ertragstafeln für die Flächeneinheit zu geſchehen. Bei Miſch— beſtänden ſind die Angaben der einzelnen Ertragstafeln zu ver⸗ gleichen. Aus der aus der Beſchreibung erſichtlichen Geſamtfläche berechnet ſich dann der Geſamtvorrat des betreffenden Waldteils. Trifft die obige Vorausſetzung nicht zu oder ſind brauchbare Ertragstafeln nicht zur Verfügung, ſo hat die Schätzung auf Grund von Erfahrungszahlen im ganzen oder mit Hilfe der Flächeneinheit zu erfolgen. | Die Holzarten, die den geſchätzten Vorrat zuſammenſetzen, find in der Reihe der Häufigkeit ihres Vorkommens anzuführen, der Vorrat iſt aber immer ohne Ausſcheidung von Holzarten nur im ganzen anzugeben. Der nicht gemeſſene Vorrat wird unter Beifügung der ihn zu- ſammenſetzenden Holzarten ebenfalls in den Vordruck 1 eingetragen und nach Seiten und im ganzen zuſammengeſtellt. Der gemeſſene und der geſchätzte Vorrat ergeben zuſammen den Geſamtvorrat nV des Waldes, und ein Vergleich mit dieſem macht das Verhältnis erſichtlich, mit dem w dieſer Vorräte am Geſamtvorrat beteiligt iſt. 43 c) Die Ermittelung des Zuwachſes. Der Zuwachs wird für jeden Waldteil (Abteilung, Unterabteilung, Schlag) ertragsgeſchichtlich ermittelt aus dem Vergleich des neueſten mit dem letzten Vorratsſtande und unter Berückſichtigung der inzwiſchen erfolgten Nutzungen und etwaiger außerordentlicher Vorratsveränderungen: Z nV - aV+ N (Zg - A). Dieſe Zahl ſtellt alſo den Geſamtzuwachs dar, wie er im letzten Einrichtungsabſchnitt geleiſtet worden iſt. Er hat in der Regel als die tatſächliche derzeitige Zuwachs— leiſtung zu gelten und wird an der Hand der Aufzeichnungen der Beſtandslagerbücher jeweils für 1 Jahr und 1 ha feſtgeſtellt und in dem Vordruck 1 verzeichnet. Aus der holzerzeugenden Fläche des ganzen Waldteils ergibt ſich ſodann feine derzeitige jährliche Zuwachsleiſtung, und durch Zuſammenzählen der Zuwüchſe der einzelnen Waldteile erhält man den gegenwärtigen Geſamt— zuwachs des Waldes. Außerdem wird bei denjenigen Wald— teilen, deren Vorrat ganz oder in der Hauptſache gemeſſen iſt, ihr den Beſtandslagerbüchern entnommenes neueſtes Zuwachs— prozent in den Vordruck 1 eingetragen. Dieſe Einträge geben die Möglichkeit, die Leiſtungen der Vorräte verſchiedener Waldteile in der letzten Vergangenheit miteinander zu vergleichen, und ſie werden der Behandlung der Vorräte in der Zukunft häufig als Weiſer dienen können. Wo eine zuverläſſige ertragsgeſchichtliche Zuwachsermittelung nicht möglich iſt, weil die Größe des a nicht ſicher feſtſteht, iſt die derzeitige Zuwachsleiſtung für jeden Waldteil ſchätzungsweiſe im Anhalt an die Flächeneinheit zu veranſchlagen. Dabei ſind, ſofern es ſich um gleichaltrige, geſchloſſene Beſtände handelt, die vorhandenen Ertragstafeln als Hilfsmittel zu gebrauchen, wobei aber zu berückſichtigen iſt, daß der Geſamtzuwachs, nicht der Hauptbeſtandszuwachs, zu veranſchlagen iſt. Eine gutächtliche Zuwachsſchätzung kann auch da notwendig wer— den, wo infolge weſentlicher Veränderungen im Beſtand eines Waldteils der ertragsgeſchichtlich feſtgeſtellte Zuwachs für den 44 neuen Stand nicht mehr zutreffen kann, wenn alſo z. B. ein Wald- teil abgetrieben worden iſt und wenn eine Wiederbeſtockung erſt im Laufe der Zeit wieder in Ausſicht ſteht. Es liegt in der Natur der Sache, daß Zuwachsermittelungen immer nur annähernde Werte ergeben können; ihre Verläßlich⸗ keit wird um ſo größer ſein, je geringer die Rolle iſt, die reine Schätzungen dabei ſpielen. Auch bei ertragsgeſchichtlichen Meſſungen des Zuwachſes ſind ſolche Schätzungen nicht zu umgehen, aber ſie betreffen doch nur einen Teil, und zwar in der Regel nur einen mäßigen Teil des ganzen Zuwachſes. Wenn im Laufe der Jahr⸗ zehnte wiederholte Zuwachsermittelungen auf vorwiegend ertrags— geſchichtlichem Wege ſtattgefunden haben, werden, wenn der Wald ſich in der Zwiſchenzeit in ſeinem Beſtand nicht weſentlich verändert hat, ſich mit der Zeit ganz zuverläſſige Anhaltspunkte über die Höhe des Geſamtzuwachſes ergeben, ſo daß von einer Unſicherheit in der Beziehung nicht mehr die Rede ſein kann und Fehler von Belang ausgeſchloſſen ſind. Aber auch da, wo man zunächſt nur auf Schätzung des Zu⸗ wachſes angewieſen iſt, können große Mißgriffe bei unſern heutigen Erfahrungen über das, was die Waldungen je nach ihren Berhält- niſſen durchſchnittlich zu leiſten vermögen, kaum mehr vorkommen. Es wird auch hier möglich ſein, namentlich auch im Anhalt an zu⸗ verläſſige Zahlen aus Waldungen mit ähnlichen Verhältniſſen, ungefähr das Richtige zu treffen. Das Zuwachsprozent und der Zuwachs der Flächeneinheit wird mit nur einer Dezimale, der Geſamtzuwachs eines Waldteils nur in ganzen Feſtmetern angegeben. B. Ertragsgeſchichtliche Feſtſtellungen. a Die Ertragsgeſchichte iſt der wertvollſte Teil der Waldgeſchichte und die zuverläſſigſte Lehrerin der Gegenwart. Sie gibt den ein⸗ zigen ſicheren Anhalt für die Beurteilung der Entwicklung des Waldzuſtands und damit des Erfolgs der Waldwirtſchaft. Ohne eine Ertragsgeſchichte iſt eine zielbewußte Forſtwirt— ſchaft nicht denkbar. 45 Deshalb iſt auf das geſchichtliche Feſthalten all der Verhältniſſe, die für die Beurteilung der Entwicklung eines Waldes von Wichtig— keit ſind, der allergrößte Wert zu legen. Die Aufzeichnungen haben getrennt nach den einzelnen Wald— teilen und für den ganzen Wald zuſammen zu geſchehen. a) Die Beltandslagerbücher. Für jede Abteilung, Unterabteilung und für jeden Schlag iſt ein eigenes Beſtandslagerbuch anzulegen. Müſſen zum Zweck der Vorratsaufnahmen innerhalb desſelben Waldteils Teilflächen ausgeſchieden werden, ſo erhält auch jede Teilfläche ein beſonderes (Teil--Beſtandslagerbuch. In dieſem Fall iſt durch eine einfache Skizze auf der erſten Seite des Beſtands— lagerbuchs erſichtlich zu machen, für welche Teilfläche des betreffenden Waldortes das Beſtandslagerbuch Geltung hat. Aber die Beſtands— lagerbücher der einzelnen Teilflächen geben jeweils nur über die fortlaufenden Vorratsaufnahmen Auskunft; die übrigen Ein- träge und Feſtſtellungen zum Beſtandslagerbuch werden immer nur für den ganzen Waldteil gemacht. Es ſind alſo die einzelnen (Teil⸗)Beſtandslagerbücher mit ihren Angaben zum Vorrat jeweils zuſammenzufaſſen in einem Beſtandslagerbuch, das dann alle ein— ſchlägigen Angaben für den ganzen Waldteil aufnimmt. Die Einrichtung der Beſtandslagerbücher ergibt ſich aus Vor— druck 2. Erläuternd ſei hinzugefügt: 1. Die Maſſentafel auf der erſten Seite ſichert die Vergleich— barkeit der von Zeit zu Zeit wiederkehrenden Vorratsauf— nahmen, und zwar dadurch, daß die Maſſen jeweils nur unter Verwendung dieſer Tafel, die erforderlichen— falls nur zu erweitern oder zu ergänzen iſt, berechnet werden dürfen. 2. Auf den folgenden Seiten werden die Vorräte von Aufnahme zu Aufnahme eingetragen, getrennt nach Holzarten, Stückzahl und Stärkeklaſſen. Die Angaben hierfür entſprechen jeweils denen in der Vorratsdarſtellung der Waldbeſchreibung, jedoch wird im Beſtandslagerbuch für jeden Wald auch noch der Geſamtvorrat aufgeführt. 46 OT Die Angabe der holzerzeugenden Fläche in Spalte 20 ermög- licht die Beurteilung, ob der betreffende Waldteil ſeit der Anlage des Beſtandslagerbuchs unverändert geblieben iſt oder nicht. Sind Veränderungen vorgekommen, z. B. durch eine andere Einteilung, jo muß das, ſofern damit ein Vorratszu⸗ oder -abgang verbunden war, auch in den folgenden Spalten 21 und 22 in die Erſcheinung treten, wo die ab- oder zu⸗ gegangenen Vorratsteile im ganzen nach Feſtmetern aufzu⸗ führen ſind. „In die Spalten 23 bis 28 werden aus dem Wirtſchaftsbuch die Nutzungen der abgelaufenen Wirtſchaftsabſchnitte, getrennt nach Nutzholz und Brennholz und im ganzen, das Nutzholz weiter nach Stark, Mittel- und Schwachholz unterſchieden, in ganzen Feſtmetern eingetragen; außerdem wird das Brenn— holzprozent vermerkt. . Die Spalten 29 bis 33 bringen die Zuwachsermittelung für jeden Waldteil, und zwar im ganzen, auf 1 Jahr und 1 ha und in Prozenten des mittleren Vorrats. Die Zahlen dienen als Grundlage für das Anſprechen der Zuwüchſe der einzelnen Waldteile in der Waldbeſchreibung. „Die letzte Seite des Beſtandslagerbuchs bleibt der Aufzeich- nung derjenigen Arbeiten vorbehalten, die mit der Holzerzeugung und der Holzgewinnung in Zuſammenhang ſtehen. Aus dem Wirtſchaftsbuch werden hier die geſetzten Pflanzen nach Holz⸗ art und Stückzahl vermerkt, ebenſo etwa verwendeter Samen. Entwäſſerungen, Weganlagen werden in Metern angeführt und außerdem beſondere Vorkommniſſe, z. B. Sturmſchäden, hier feſtgehalten und bemerkenswerte Arbeiten, z. B. Boden⸗ bearbeitungen, verzeichnet. b) Das Waldlagerbuch. Das Waldlagerbuch ift geradeſo eingerichtet wie das einzelne Beſtandslagerbuch, nur fällt die Maſſentafel des letzteren als ent- behrlich fort; es bringt für den ganzen Wald die Angaben, die das Beſtandslagerbuch für den einzelnen Waldteil macht. 47 Die Beſtandslagerbücher find mit dem dazugehörigen Waldlager- buch für ſich zuſammenzuheften und mit beſonderer Sorgfalt zu be— handeln und zu verwahren. C. Das Verhältnis des Waldeigentümers zu ſeinem Wald. a) Allgemeines. Aus den grundlegenden Erörterungen hat ſich für die Löſung praktiſcher Forſteinrichtungsaufgaben die Notwendigkeit ergeben, die wirtſchaftliche Lage des Waldeigentümers zu kennen und die Be— deutung klarzuſtellen, die dem Wald in ſeinem Haushalt zukommt. Für Staatswaldungen entfällt natürlich dieſe Notwendigkeit im einzelnen, da ſie ja nur in ihrer Geſamtheit für den Staatshaushalt von Bedeutung ſind. Daß aber im übrigen auch für die Ordnung der Holznutzungen in dieſen Waldungen die wirtſchaftliche Lage des Eigentümers von maßgeblichem Einfluß ſein kann, das haben die Bemühungen mancher Volksvertretungen und Regierungen, das Gleichgewicht im Staatsvoranſchlag mit Hilfe des Waldes herzu— ſtellen oder die Rente daraus durch außerordentliche Maßnahmen (Fondsbildungen) zu erhöhen, gerade in der letzten Zeit recht deutlich in die Erſcheinung treten laſſen. Für die übrigen Waldungen, insbeſondere für die Gemeinde— und Körperſchaftswaldungen, ſind regelmäßige Unterſuchungen über die wirtſchaftlichen Verhältniſſe des Eigentümers aus Anlaß jeder Neuordnung der Holznutzungen unerläßlich. Sie ſind im „Allge— meinen Teil“ des Einrichtungswerks unter Ziffer 5 niederzulegen, und zwar iſt auf Grund verläßlicher Erhebungen jeweils anzuführen: 1. wie viel Prozent der jährlichen ordentlichen Geſamteinnahmen des Waldeigentümers der Rohertrag aus dem Wald im Durch— ſchnitt der letzten fünf Jahre ausgemacht hat? 2. wie hoch die Umlagen in dieſer Zeit geweſen ſind? 3. ob und welche Schulden der Waldeigentümer hat? 4. ob in abſehbarer Zeit beſondere Ausgaben für den Wald— eigentümer in Ausſicht ſtehen (3. B. Waſſerleitungen, Schul— hausbauten u. dgl.)? 48 Dieſe Feſtſtellungen werden häufig eine ausſchlaggebende Be— deutung für die Ordnung der Holznutzungen gewinnen können. b) Waldkalfen. Mehr und mehr verliert heute der regelmäßige Bezug gleicher Holznutzungen in jedem Jahr feine Bedeutung für den Eigentümer; es wird für ihn meiſt viel wichtiger, jährlich die gleichen Rein— einnahmen aus ſeinem Wald zu haben, die er dann in ſeiner Wirtſchaft verwenden kann. Auf der anderen Seite macht es der Wirtſchaft mitunter keine kleinen Schwierigkeiten, das bis zu einem gewiſſen Grad zu erreichen, und ſo liegt es oft in beiderſeitigem Intereſſe, wegen der Sicherſtellung jährlich gleicher Geldeinnahmen aus dem Wald bejon- dere Vorkehrungen zu treffen. Dazu können Waldkaſſen dienen. Die Waldkaſſe wird dadurch ins Leben gerufen, daß von einer gewiſſen Zeit ab die Einnahmen aus dem Wald und die Ausgaben für ihn einer ſelbſtändigen beſonderen Ver— rechnung überwieſen werden. Der Waldeigentümer erhält dann ſeine Einnahmen aus dem Wald nicht mehr unmittelbar aus deſſen Umtrieb, ſondern durch Vermittelung der Waldkaſſe, und ebenſo macht er die Ausgaben für den Wald zu Laſten dieſer Kaſſe. Die Waldkaſſe muß als Grundlage einen gewiſſen Beſtand an Betriebsmitteln, alſo ein gewiſſes Vermögen haben, das ihr durch eine außerordentliche Nutzung aus dem Wald zu überweiſen iſt. Dieſe Nutzung wird im allgemeinen mindeſtens zwei Jahreshiebsſätze ausmachen müſſen. Alsdann iſt der Kaſſe als Einnahme regelmäßig zu über⸗ weiſen der Erlös aus den geordneten jährlichen Hieben, aus Ab- gabeſatzerhöhungen, Weglinienaufhieben u. dgl., kurz, aus allen Holz⸗ nutzungen, ſoweit ihr Ergebnis zugunsten des Waldeigentümers ver- kauft und nicht etwa als Gabholz oder für ſonſtige regelmäßige Bedürfniſſe gebraucht wird. Wenn es die Aufrechterhaltung des Zwecks der Kaſſe erheiſcht, iſt ihr von Zeit zu Zeit auch der Erlös weiterer außerordentlicher Nutzungen zuzuführen. 49 Die Mittel der Kaſſe find zinstragend anzulegen, doch jo, daß ſie wenigſtens zum Teil innerhalb kurzer Friſt flüſſig gemacht werden können. Aus der Waldkaſſe ſind in der Regel zu beſtreiten: 1. die Koſten für die Zurichtung alles Holzes, deſſen Erlös in die Waldkaſſe fließt; 2. die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen auf Kulturen, Weganlagen, Wohlfahrtseinrichtungen für die Ar— beiter u. dgl.; 3. die Koſten für Erwerbungen, Zuſchläge zum Wald, Forſt— einrichtungen, Grenzen; 4. die Koſten der Waldhut und der geſamten Verwaltung, die Steuern und Laſten. Außerdem führt die Waldkaſſe alljährlich einen beſtimmten Betrag an den Waldeigentümer ab zur beliebigen Verwendung in der laufen— den Rechnung. Dieſer Betrag iſt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren in folgender Weiſe feſtzulegen: I. Es wird ermittelt: a) wie viel Holz in den letzten fünf Jahren im ganzen ge— ſchlagen und wie viel davon verkauft worden iſt; b) was für das verkaufte Holz erlöſt worden iſt; c) wie hoch ſich die ordentlichen Ausgaben für den Wald in dieſer Zeit geſtellt haben. II. Alsdann wird berechnet: d) wie viel Prozent des Geſamteinſchlags das verkaufte Holz ausmacht; e) wie viel ein Feſtmeter des verkauften Holzes abzüglich aller ordentlichen Ausgaben wert iſt. III. Der geſuchte Betrag wird dann gefunden, indem der geordnete Hiebsſatz mit den Zahlen unter d und e vervielfacht wird. Auf dieſe Weiſe erhält der Waldeigentümer aus ſeinem Wald periodiſch gleichgroße jährliche Einnahmen. Eberbach. Aus dem Walde. 4 50 Über das Zinſenerträgnis der Waldkaſſe kann der Eigentümer verfügen; er kann es der Kaſſe zu gut kommen laſſen oder abheben. Die Waldkaſſe darf zu andern als den obenge— nannten Zwecken nicht in Anſpruch genommen werden; ſie muß immer auf einem ſolchen Stand erhalten bleiben, daß ſie ihre Aufgabe auch erfüllen kann. Wird ſie von Gemeinden ein⸗ gerichtet, ſo iſt ihre Führung der ſtaatlichen Rechnungsaufſicht zu unterſtellen. Wiewohl eine ſolche Waldkaſſe in erſter Linie den geldwirt— ſchaftlichen Intereſſen des Waldeigentümers dient, kann ſie doch auch für die Waldwirtſchaft, insbeſondere für die Holz- erzeugung und Holzgewinnung von nicht zu unterſchätzender Bedeutung werden. Denn auf Grund einer ſolchen Einrichtung wird der Waldeigentümer häufig weit eher als ſonſt geneigt ſein Hiebe auszuführen, die zwar ſehr im Intereſſe der Zuwachs— und Wertspflege liegen, aber zunächſt wenig oder gar keinen Reinerlös bringen. Abgeſehen von dieſem Vorteil macht eine Waldkaſſe aber die Wirt⸗ ſchaft auch frei von mancherlei Feſſeln, die ihr die Rückſicht auf den Waldeigentümer und die Regelmäßigkeit ſeines Geldbedürfniſſes auferlegt: Die jährlich gleichgroße und gleichwertige Nutzung ſpielt dann keine ſo große Rolle mehr, und die Wirtſchaft kann dann mehr anderen wichtigen Rück— ſichten bei der Erhebung der Nutzungen Rechnung tragen. 4. Der Mirtſchaftsplan. Bei der eingehenden Waldbegehung, die der Aufnahme und Beſchreibung des Waldzuſtandes dient, werden gleichzeitig von Waldteil zu Waldteil auch alle diejenigen Maßnahmen in Erwägung gezogen und verzeichnet, die wegen der Ordnung der Holznutzungen und der damit in Verbindung ſtehenden Arbeiten in Betracht kommen können oder müſſen. Die Aufzeichnungen ergeben in ihrer Geſamtheit den Wirt— ſchaftsplan, der zunächſt nur vorläufig feſtgeſtellt werden kann. A. Der vorläufige Hiebsplan. Er bezeichnet die Nutzungen, die vorzuſehen ſind, nach Ortlichkeit, Art, Maß und Wertigkeit. Zur Bezeichnung der Ortlichkeit wird die Abteilung, Unter— abteilung (der Schlag) angegeben. Erfordern Teilflächen beſondere Berückſichtigung, ſo werden ſie durch Zuſätze zu der Benennung des Waldteils kenntlich gemacht, z. B. Abt. II 2: Im älteren Teil. Jeder Waldteil iſt ſodann daraufhin anzuſprechen, was mit ihm zu geſchehen hat. Grundſätzlich iſt überall da, wo es möglich iſt, ein ein⸗ oder mehrmaliger Eingriff vorzuſehen. Das, was geſchehen ſoll, iſt kurz und beſtimmt zu bezeichnen. Man bedient ſich dabei, wie ſchon unter J 2 B erwähnt worden iſt, beſtimmter Ausdrücke, denen nötigenfalls durch Zuſätze, z. B. Aushieb „von Krebsholz“, noch eine beſtimmtere Bedeutung zu geben iſt. Wichtiger als die Benennung der Hiebe iſt die Feſtſtellung, was ſie ergeben ſollen nach Maſſe und Wertigkeit. In den mehr oder weniger gleichaltrigen Waldungen iſt bei vorwiegend zuwachs- oder wertspfleglichen Hieben das Soll-Ergebnis der Zugriffe ſo anzuſetzen, daß der Zweck, den die Maßregel im Hinblick auf die Holzerzeugung im Auge hat, auch wirklich erreicht werden kann. Außer der Beſtandsbeſchaffenheit an ſich geben Anhaltspunkte für die Schätzung die ermittelten Zu— wachsprozente. Die Anſätze müſſen unter dem Zuwachs— prozent bleiben, ſo lange man noch auf eine Vorratsſteigerung hinarbeiten kann und will. Iſt das nicht mehr möglich oder an— gezeigt, ſo wird das ganze Zuwachsprozent genutzt. In Beſtänden, die allzu ſtammreich aufgewachſen und erzogen ſind, kann vorübergehend auch ein Zugriff über das derzeitige Zuwachsprozent hinaus angezeigt fein. Im großen Durchſchnitt werden die Nutzungen etwa 1—3 9% des Vorrats auf das Jahr betragen dürfen, wobei in der Regel das Prozent um ſo höher gewählt werden kann, je jünger der Vorrat iſt und je mehr die Wertspflege neben der Zuwachspflege in Be— tracht kommt. Die Anſätze geſchehen beiſpielsweiſe in der Form: Durchforſtung und Krebsholzaushieb mit 2 % der Maſſe. 4* 92 Bei nachwuchspfleglichen Hieben hat ſich das Vorgehen zunächſt nach dem Bedürfnis des Jungwuchſes einzurichten. Aber dieſes kann allein nicht ausſchlaggebend ſein: das Holz aus dieſen Hieben iſt in der Regel das ſtärkſte und wertvollſte im Wald, deshalb muß mit Rückſicht auf eine nachhaltig gleichwertige Holzgewinnung damit beſonders gerechnet werden. Deshalb verfährt man beim Anſatz der durch dieſe Maßnahmen zu gewinnenden Maſſen in der Regel ſo, daß man zunächſt nur dem Bedürfnis des Nachwuchſes Rechnung trägt und überläßt es dann den weiteren Feſtſtellungen in Betreff der Nachhaltigkeit der Holzgewinnung, die zunächſt in Ausſicht genommenen Einſchlagsmengen endgültig zu begrenzen. Wo die Nachwuchspflege lediglich in einem Kahlabtrieb mit nachfolgender künſtlicher Beſtandsbegründung beſteht, ſind die letzteren Feſtſtellungen natürlich allein ausſchlaggebend. In den ungleichaltrigen Waldungen, wo die verſchiedenen Hiebsmaßnahmen neben- und untereinander vorzuſehen ſind, gibt das Zuwachsprozent und der Vorrat in ſeiner Zuſammenſetzung nach Maſſe und Stärke im Zuſammenhalt mit der Abſicht, die man mit dem Vorrat hat, den nötigen Weiſer für die Veranſchlagung der zu gewinnenden Holzmengen. Die in jedem Waldteil zum Einſchlag vorzuſehenden Maſſen ſind nun weiterhin daraufhin einzuſchätzen, wie viel Nutzholz und wie viel Brennholz ſie abwerfen werden, und das Nutzholz iſt wieder zu trennen nach Stark-, Mittel- und Schwach— holz. Das Holzartenvorkommen, der Vorratsſtand in ſeiner ganzen Beſchaffenheit und örtliche Verhältniſſe ſind für das in jedem Fall zu erwirtſchaftende Nutzholzprozent entſcheidend. Welchen Werts— klaſſen das anfallende Nutzholz etwa angehören wird, muß an Hand der Sortimente, die die Zugriffe in der Hauptſache abwerfen werden, gutächtlich veranſchlagt werden. Iſt die Begehung eines Waldes zu Ende, jo werden die mut⸗ maßlichen Holzerträgniſſe der einzelnen Waldteile zuſammengezählt und der Summe wird die Maſſe noch hinzugeſchlagen, die erfahrungs— gemäß jährlich aus zufälligen Urſachen anfällt. 53 B. Der endgültige Hiebsplan. a) Die ordentliche Nuhung. Bei Waldungen, für die der ſtrenge jährliche Nachhaltbetrieb vom Standpunkt des Beſitzers aus keine Bedeutung hat, kann das Ergebnis des vorläufigen Hiebsplans als der endgültige Hiebsſatz gelten. Wo das nicht zutrifft, iſt der vorläufige Hiebsſatz weiterhin darauf—⸗ hin zu prüfen, ob er den Forderungen der Nachhaltigkeit und der Wirtſchaftlichkeit entſpricht und ob den beſonderen Verhältniſſen des Waldeigentümers damit gedient iſt. Hierzu iſt feſtzuſtellen: 1. Die ordentliche Nutzung kann nie höher ſein als der Zuwachs, weil der Waldeigentümer zur Befriedigung lau— fender Bedürfniſſe nur auf den Zuwachs Anſpruch hat. Verzeichnet daher der vorläufige Hiebsplan Nutzungen, die größer ſind als der Zuwachs, ſo müſſen unter allen Umſtänden Abſtriche gemacht werden, und zwar je nachdem bis auf die Höhe des Zu— wachſes herab oder auch noch etwas weiter. Kommen die Anſätze des vorläufigen Hiebsplans dem Zuwachs gleich oder bleiben ſie darunter, ſo iſt die Frage zunächſt eine offene, ob man mit der Nutzung bis zur Höhe des Zuwachſes herangehen ſoll und kann, oder nicht. Daher folgt: Die ordentliche Nutzung iſt entweder dem Zuwachs gleich oder niederer zu machen. 2. Die ordentliche Nutzung iſt dem Zuwachs gleich zu ſetzen, wenn es wirtſchaftlich ungerechtfertigt iſt, Ein— ſparungen am Zuwachs zu machen, um dadurch auf eine weitere Erhöhung des Vorrats hinzuwirken. Dies wird in der Regel der Fall ſein, wenn das Zuwachsprozent jetzt ſchon weſentlich unter 255 liegt. Dann wird auch der vorläufige Hiebsplan meiſt Nutzungen aufweiſen, die weit über dem Zuwachs liegen, weil es ſich offenbar um einen vorratsreichen Wald handeln muß. Wird dann durch den notwendigen Abſtrich an dieſen Nutzungen ein 54 Gegenſatz geſchaffen zu den Intereſſen der Waldwirtſchaft, ſo muß dieſer Gegenſatz auf au ßerordentlichem Wege beſeitigt werden. 3. Die ordentliche Nutzung kann unter dem Zuwachs gehalten werden, wenn eine Vorratserhöhung wirtſchaftlich unbedenklich und vom Standpunkt des Waldeigentümers mög— lich iſt. | Wirtſchaftlich unbedenklich iſt eine Vorratserhöhung im allgemeinen, wenn das Zuwachsprozent bei 2,5 oder darüber liegt. In dieſem Fall wird es ſich um einen Wald mit mittleren oder mäßigen Vor⸗ räten handeln, der keine oder keine großen Reſerven aufweiſt, und es kann im Intereſſe des Waldbeſitzers zur Sicherung für Fälle beſonderen Geldbedarfs gelegen ſein, die Vorräte noch zu erhöhen, alſo den Zuwachs nicht ganz zu nutzen. Der Waldeigentümer wird aber dazu nur dann geneigt und an⸗ zuhalten ſein, wenn er Einſparungen machen kann, ohne das Gleich— gewicht ſeines Haushalts zu ſtören. Von weſentlicher Bedeutung iſt hierbei die Höhe der bisherigen Nutzung. Iſt der Waldeigen⸗ tümer dabei gut oder ordentlich durchgekommen und iſt das auch für die Folge anzunehmen, ſo kann die Nutzung auch künftig unter dem Zuwachs gehalten werden, wenn und ſoweit dies bisher ſchon der Fall war. Trifft das nicht zu, iſt die Lage des Waldeigen⸗ tümers mißlich, ſo muß eben mit der Nutzung unter Umſtänden bis an die oberſte Grenze, alſo den Zuwachs, herangegangen und auf die Verbeſſerung des Vorratsſtandes verzichtet werden. Wie weit hinauf dabei mit der Nutzung gegebenenfalls gegangen werden kann, das hängt natürlich von der durch den vorläufigen Hiebsplan nachgewieſenen möglichen Höhe der Nutzungen über⸗ haupt ab. Die wirtſchaftliche Möglichkeit, nicht der Zu— wachs, begrenzt in dieſem Fall den Einſchlag nach oben; daraus ergibt ſich endlich 4. die ordentliche Nutzung muß unter dem Zuwachs gehalten werden, wenn der Abſchluß des vorläufigen Hiebsplans mit ſeinen Maſſen weit unter dem Zuwachs bleibt. Dann handelt es ſich um einen vorratsarmen Wald, und das Zuwachsprozent 55 wird ſehr viel über 2,5 liegen. Der Waldeigentümer muß ſich in dieſem Fall eben mit dem begnügen, was möglich iſt. An der Hand dieſer allgemeinen Geſichtspunkte und des vor— läufigen Hiebsplans iſt nunmehr über den endgültigen Hiebsſatz Entſcheidung zu treffen. Iſt es notwendig, die Anſätze des Hiebsplans zu ermäßigen, ſo werden natürlich in erſter Linie die weniger dringlichen Hiebe gekürzt und zurückgeſtellt. Ein Hieb iſt um ſo dringlicher, je nötiger er vom Standpunkt der Zuwachs-, Werts- oder Nachwuchspflege erſcheint, je mehr Nachteil alſo in dieſen Beziehungen ſein Ver⸗ ſchieben oder ſeine ungenügende Ausführung bringt. Die Zuwachs— und Wertspflege in den jüngeren Beſtänden iſt im allgemeinen die dringlichſte Aufgabe. Sie darf unter keinen Umſtänden von dem Hiebsplan vernachläſſigt werden. Bei dem endgültigen Abſchluß des Hiebsplanes iſt dann auch darauf Rückſicht zu nehmen, wie es mit der Wertigkeit der Nutzung ſteht. Hat man ertragsgeſchichtliche Anhaltspunkte dafür, wie die Nutzung etwa beſchaffen ſein muß, um auch in dieſer Hin- ſicht nachhaltig zu ſein, ſo ſind dieſe Erfahrungen zu benutzen. Andernfalls muß vorläufig an der Hand der Vorratsdarſtellung eine gutächtliche Veranſchlagung der Nutzung auf ihre Wertigkeit genügen. p) Außerordentliche Bukungen, Biebslaherhöhungen. 1. Es iſt oben ſchon darauf hingewieſen worden, daß unter Umſtänden ein Gegenſatz beſtehen kann zwiſchen den Forderungen der Nachhaltigkeit und denen der Wirtſchaftlichkeit, wenn nämlich der Waldzuſtand es rätlich oder notwendig erſcheinen läßt, mit der Nutzung über den Zuwachs hinaus zu gehen. Was in dieſem Fall zu geſchehen hat, das iſt in engſter Fühlung mit dem Waldeigentümer und ſeinen ganzen Verhältniſſen zu ent— ſcheiden: Man kann entweder die Erhebung einer außerordent— lichen Nutzung neben der ordentlichen für beſtimmte oder unbe— ſtimmte Zwecke ſogleich beſchließen und hat im endgültigen Hiebsplan 56 dann auch hierwegen das nähere zu beſtimmen, oder man kann es dem Waldeigentümer überlaſſen, ſich zu gelegener Zeit wegen eines außerordentlichen Zugriffs auf den Wald ſelbſt umzutun. Wie weit man mit ſolchen Zugriffen gehen ſoll, das wird von den ganzen Verhältniſſen abhängen. Eine langſame Vorrats— abnutzung liegt im allgemeinen mehr im Intereſſe des Waldes und des Eigentümers als ein zu ſtarkes und raſches Eingreifen. 2. Abgeſehen von dem unter Ziffer 1 behandelten Fall begnügen ſich aber die Waldeigentümer — ſoweit es wenigſtens Gemeinden ſind — auch in Waldungen mit weniger günſtigen Vorrats— verhältniſſen meiſt nicht mit dem geordneten Hiebsſatz, ſondern ſtellen von Zeit zu Zeit noch beſondere Anforderungen an den Wald, die entweder mit beſonderen Aufwendungen für dieſen (Weg⸗ bauten, Erwerbungen, Aufforſtungen) oder mit ſonſtigen, außerhalb des Waldes gelegenen Zwecken in Verbindung ſtehen. Dieſen Anforderungen ſoll innerhalb vertretbarer Grenzen jeweils auch entſprochen werden. Allzugroßer Begehrlichkeit muß aber mit Rückſicht auf die Zu— kunft mit Beſtimmtheit entgegengetreten werden, und es darf namentlich bei vorratsarmen Waldungen der Eigentümer darüber nicht im Zweifel bleiben, daß ein Zugriff über den Zuwachs hinaus notwendigerweiſe eine Verſchlechterung ſeines Einkommens aus dem Wald und den Zwang künftiger Ein— ſparungen mit ſich bringt. C. Der Kulturplau. | Bei der Aufſtellung des vorläufigen Hiebsplans werden gleich- zeitig auch alle diejenigen Maßnahmen verzeichnet, die neben den Holznutzungen mit der Holzerzeugung und Holzgewinnung im Zu— ſammenhang ſtehen. 8 Tritt natürliche Beſamung im Wald zu ſpärlich oder gar nicht ein, ſo muß an den in Betracht kommenden Orten mit künſt⸗ lichen Mitteln nachgeholfen werden, indem entweder nur der Boden für ein beſſeres Anſchlagen der natürlichen Beſamung hergerichtet oder durch Saat oder Pflanzung für die Nachzucht unmittelbar geſorgt wird. 57 Wichtig ſind Saat und Pflanzung beſonders auch dann, wenn es ſich darum handelt, die zuwachspfleglichen Hiebe in holzartenarmen und bodenkraftzehrenden gleichaltrigen Beſtänden durch Schaffung einer unteren Staffel zu decken und ſo aus dem reinen allmählich einen gemiſchten Beſtand heranzuziehen. Die in ſolchen Fällen not- wendige Bodenpflege iſt umſo wichtiger, je mehr ſich die Zeichen zurückgehender Bodentätigkeit bereits bemerkbar machen. Für die Wahl der Holzarten bei künſtlichem Säen und Pflanzen ſind die Geſichtspunkte maßgebend, die in den grundlegenden Er— örterungen gegeben ſind. Die Kulturen ſelbſt erhalten beſondere Benennungen je nach dem Zweck, dem ſie dienen und der Urſache, die ſie veranlaſſen. Man ſpricht von Anbau, wenn eine ſchon bisher der Holzerzeugung gewidmete kahle Fläche wieder in Beſtockung gebracht wird; Aufforſtung, wenn die betreffende Fläche bisher anderen Zwecken gedient hat; | Ausbeſſerung oder Durchpflanzung, wenn Lücken in einer natürlichen Verjüngung ausgefüllt werden, entweder zum Zweck der Vervollkommnung der Beſtockung oder der Herbei— führung einer Beſtandsmiſchung; Nachbeſſerung, wenn eine künſtliche Kultur der Ergänzung bedarf; Unterbau, Unterpflanzung, Unterſaat, wenn unter einem Schirmbeſtand geſäet oder gepflanzt wird. Die Vorſchläge werden in den Kulturplan eingeſetzt unter Benutzung dieſer Benennungen und unter Bezeichnung der in Be— tracht kommenden Holzarten nach Stückzahl bezw. — bei Samen — nach Gewicht. Neben der Saat und Pflanzung ſind ſodann noch die Maß— nahmen aufzuführen, die dem Schutz und der Entwicklung der Beſtände in der erſten Jugend wie auch noch ſpäterhin dienen können (Reinigungen, Entwäſſerungen uſw.). Wenn es im Wald an Wegen fehlt, muß auch hierwegen Vor— ſorge getroffen werden. Dabei iſt aber zu berückſichtigen, daß bei 58 den teuren Bau- und den großen Unterhaltungskoſten von eigentlichen Fahrwegen man ſich auf den Ausbau einiger weniger Hauptlinien als Fahrwege beſchränken muß. Um jo zahlreicher find allerhand Wege zweiter Ordnung, wie Schleif- und Schlittwege in zweckmäßiger Verteilung und Gefällgebung herzuftellen. Hierin kann kaum zu viel und muß um ſo mehr geſchehen, je mehr die Holzgewinnung regelmäßig über den Wald verteilt wird. D. Der endgültige Wirtſchaftsplan. Die endgültig beſtimmten Hiebe und ſonſtigen Maßnahmen un. werden in den Vordruck 3 eingetragen und bilden nunmehr den — endgültigen Wirtſchaftsplan. Es bleibt im allgemeinen der Wirtſchaft überlaſſen, wie ſie die Nutzungen in den einzelnen Waldteilen weiterhin zeitlich ordnen will. Nur bei ſchlagweiſe betriebenen Waldungen ſoll in der Regel am Schluß des Wirtſchaftsplanes angegeben werden, in welchen Jahren die einzelnen Schläge zum Hieb heranzuziehen find. Zweck⸗— mäßig iſt es aber auch in ſonſtigen Fällen, einen ungefähren, unverbindlicheu Verteilungsplan für die Nutzungen über den Einrichtungszeitraum hin zu entwerfen, bei deſſen Aufſtellung die Dringlichkeit der Hiebe, ihre mutmaßlichen Ergebniſſe nach Maſſe und Wertigkeit, die durchzuarbeitenden Flächen, die Abſatz⸗, Arbeiter⸗ und Abfuhrverhältniſſe u. a. m. zu berückſichtigen ſind. 5. Das Einrichtungswerk. Im Einrichtungswerk wird die Waldbeſchreibung und der Wirt- ſchaftsplan vereinigt. | Vorangeſtellt werden der Waldbefchreibung einige allgemeine Ausführungen über den Wald, die dazu dienen, einen raſchen Über⸗ blick über alles das zu geben, was für ſeine Kenntnis und die Kenntnis der hauptſächlichſten Ziele und Ergebniſſe der Wirtſchaft von Belang iſt (Allgemeiner Teil). Angefügt wird dem Einrichtungswerk das Wirtſchaftsbuch, das dem Nachweis des Vollzugs der im Wirtſchaftsplan gemachten Vorſchläge dient. 59 Darnach zerfällt das Einrichtungswerk in folgende Teile: A. Allgemeiner Teil. Hier wird in kurzer Faſſung über folgendes berichtet: 1. Waldfläche, Waldeinkeilung. Der Stand des letzten Einrichtungswerkes iſt anzuführen nach holzerzeugender und ſonſtiger Fläche. Alsdann ſind etwaige Ver— änderungen im Flächenſtand einzeln und unter näherer Bezeichnung der Veranlaſſung aufzuzählen und es iſt daraus der neueſte Flächen- ſtand abzuleiten. Etwaige Grenzmängel von Belang ſind zu beſprechen. Iſt an der Einteilung etwas geändert worden, jo iſt des näheren darauf einzugehen. 2. Standort. Hier ſind Angaben zu machen über die Meereshöhe, in der der Wald liegt, die durchſchnitt— liche Niederſchlagsmenge und die Temperaturverhältniſſe der Gegend, über den geologiſchen Aufbau des Waldgebiets, über die Bodenbeſchaffenheit und Bodengüte, wobei beſonders bemerkenswerte Eigenſchaften des Bodens hervorzuheben ſind. 3. Holzarten. An der Hand der beſonderen Beſchreibung iſt das ungefähre Verhältnis anzugeben, in dem die verſchiedenen Holzarten im jüngern, nicht gemeſſenen Vorratsteil vertreten ſind. Beim gemeſſenen Vorrat wird der Anteil der einzelnen Holzarten in Prozenten der Maſſe dieſes Vorrats angeführt und ſodann auf Grund des Vergleichs des letzten Holzartenbeſtandes mit dem heutigen feſtgeſtellt, ob und welche Veränderungen darin im ganzen und in den einzelnen Stärkeſtufen bei jeder Holzart vorgekommen ſind. Ergeben ſich Anderungen von Belang, ſo ſind die Urſachen aufzuklären, und es iſt anzugeben, ob jene Anderungen mit den Zielen und Abſichten der Wirtſchaft im Einklang ſtehen oder nicht. 60 Wo ein Wechſel der Holzarten, eine Begünſtigung der einen Holzart vor der andern oder ein Hinzutreten bisher nicht oder ſchlecht vertretener Holzarten zu der Beſtockung aus näher zu erörternden Gründen anzuſtreben iſt, iſt das Ziel anzugeben, dem die Wirtſchaft in der fraglichen Richtung nachzugehen hat und es ſind auch kurz die Mittel und Wege zu erörtern, deren ſich die Wirtſchaft zur Förderung der beſtehenden Abſicht in der nächſten Zeit zu bedienen hat. 4. Porrat, Nußung und Zuwachs. Das Ergebnis der Wirtſchaft im letzten Einrichtungsabſchnitte iſt an der Hand der Vergleichung des früheren und des jetzigen Vor— ratsſtandes unter Anführung und Berückſichtigung etwaiger außer— ordentlicher Vorratsab- oder -zu gänge zu unterſuchen. Dabei iſt vor allem der gemeſſene Vorrat mit ſeinen einzelnen Stärke⸗ klaſſen in Betracht zu ziehen. Aus dem Zuſammenhalt der Vorratsbewegung mit der Größe und Wertigkeit der erhobenen Nutzungen ergibt ſich ſodann, wie die letzteren auf den Vorrat gewirkt haben und wie ſie demnach nach dieſer ihrer Wirkung zu beurteilen ſind. Sind Fehler bei der Erhebung der Nutzungen gemacht worden, ſo werden ſie aus Anlaß des Vergleichs zutage treten müſſen, und dieſer wird gleich— zeitig auch den nötigen Anhalt für die künftige Vorratsbehandlung und Einrichtung der Nutzungen geben können. Dem heutigen Zuwachs wird der frühere im ganzen und in Prozenten des Vorrats gegenübergeſtellt. Unterſchiede von Belang ſind zu erörtern. Anſchließend daran iſt an der Hand des Zuwachsprozentes und des Waldzuſtandes die Frage zu prüfen, ob und welche Anderungen im Vorratsſtand für die Folge etwa erwünſcht und anzuſtreben ſind, und es ſind nötigenfalls auch diejenigen Waldteile namentlich aufzuführen, in denen der Vorrat und Zuwachs beſonderer Für— ſorge bedarf. 5. Waldeigentümer. Das Verhältnis des Waldeigentümers zu ſeinem Wald iſt im Anhalt an die Ausführungen unter II 3 C zu beſprechen. 61 Beſteht eine Waldkaſſe, ſo iſt über deren Entwicklung und Stand das nähere auszuführen. 6. Wirkſchaftsplan. Die für den letzten Wirtſchaftsabſchnitt vorgeſehene Nutzung iſt mit der tatſächlichen zu vergleichen, und es ſind die Gründe weſentlicher Abweichungen anzuführen. Alsdann wird der neue Hiebsſatz auf der Grundlage der Aus— führungen unter II 4 Ba begründet und feſtgelegt. Werden neben der ordentlichen Nutzung gleichzeitig außerordent— liche Zugriffe für nötig erachtet und beſchloſſen, ſo ſind auch hierzu die nötigen Erläuterungen zu geben. Endlich werden hier die einzelnen Maßnahmen des Wirtſchafts— planes noch näher beſprochen, wenn und ſoweit das geboten erſcheint. 7. Jorſtbenußung. Es iſt anzugeben, wie das jährliche Hiebsergebnis vom Eigen— tümer verwendet wird. Weiter ſind etwa vorkommende Nebennutzungen zu verzeichnen, und es iſt zu bemerken, ob und in welchem Umfange ſie künftig wieder zuläſſig ſind. B. Waldbeſchreibung. Die Waldbeſchreibung geſchieht im Anhalt an den Vordruck 1 unter Beachtung der bei II 3 A gemachten Ausführungen. Auf der erſten Seite der Waldbeſchreibung iſt eine Überficht über die Hauptergebniſſe der bisherigen Forſteinrichtungen zu geben. C. Wirtſchaftsplan. D. Wirtſchaftsbuch. Es wird nach Vordruck 4 geführt. Vordruck Auf der erſten Seite iſt über das jährliche Serge auf der Grundlage des Hiebsſatzes abzurechnen und über Hiebsſatz— änderungen Buch zu führen; außerdem wird hier die Wertigkeit der jährlichen Nutzungen verzeichnet. 62 Im weiteren wird für jeden Waldteil auf beſonderem Blatt nachgewieſen, was alles darin in jedem Jahr geſchehen iſt. In einer Anlage zum Wirtſchaftsbuch werden die Aufzeich— nungen für die einzelnen Waldteile jahr weiſe zuſammengezogen, und weiter wird ihm ein Verzeichnis der alljährlich aus zufälligen Urſachen angefallenen Holznutzungen beigefügt. 6. Die Ordnung des Einrichtungsgeſchäfts. Die grundlegenden Erörterungen ſowohl wie die Ausführungen des angewandten Teils laſſen darüber keinen Zweifel aufkommen, daß es ſich bei der Ordnung der Holznutzungen um eine praktiſche Arbeit handelt, die ihre Aufgabe an der Hand des jeweiligen forſtlichen Tatbeſtandes, der Ertragsgeſchichte und der Beziehungen des Waldeigentümers zu ſeinem Wald zu löſen und bei allen An⸗ ordnungen, die fie trifft, den Zweck und die Aufgabe der Forſt⸗ wirtſchaft ſcharf im Auge zu behalten hat. Gewiß müſſen bei dieſer Arbeit auch die Erkenntniſſe einzelner Wiſſenſchaften benutzt werden, aber ſie ſelbſt hat mit einer wiſſenſchaftlichen Betätigung nicht das geringſte zu tun. Es iſt nötig, das hier beſonders feſtzuſtellen, weil die Forſteinrichtung bisher vielfach anders gewertet worden iſt und weil ihr infolge dieſer falſchen Bewertung eine gewiſſe be— vorzugte, ja herrſchende Stellung in der Forſtwirtſchaft ein⸗ geräumt worden iſt; nicht zuletzt zu ihrem eigenen Schaden. Denn die Überhebung der Forſteinrichtung hat ſie gehindert, zum Wald herabzuſteigen, ihn in ſeinen natürlichen Lebensbedingungen und in ſeiner geſchichtlichen Entwicklung zu erforſchen und kennen zu lernen, ſich ihm dienſtbar zu machen, ſtatt ihn zu knechten, und dieſes Mißverhältnis mußte notgedrungen mit der Zeit zum geſchäft— lichen Bankrott der Forſteinrichtung führen. Und es iſt tat— ſächlich nichts anderes als ein vollſtändiges Verſagen unſerer bisherigen Forſteinrichtungsarbeit, wenn wir heute in Waldungen, die bald ein Jahrhundert „eingerichtet“ ſind, noch nicht recht wiſſen, woran wir mit ihnen find, wenn wir trotz der auf die Forſt— einrichtung verwendeten vielen Arbeit und großen Koſten 63 über die wichtigſten Fragen, die ein Wald jtellt, heute noch jo wenig unterrichtet ſind, als ob wir erſt anfingen, uns um ihn zu kümmern. Es iſt wahrhaftig höchſte Zeit, daß das anders wird! Aber es wird und es kann nur anders werden, wenn wir die Forſteinrichtung künftig aus dem Wald ſelbſt heraus— arbeiten, ſie gewiſſermaßen in innerſte perſönliche Be— ziehungen zu ihm bringen, und wenn wir darauf verzichten, den Wald nach irgend einer „wiſſenſchaftlichen“ geometriſchen oder mathematiſchen Formel meiſtern zu wollen. Auf den Wald ſelbſt aber ſtützen wir unſere Einrichtungsarbeit, wenn wir in jedem Fall mit Fleiß erforſchen, was heute iſt, darüber Gewißheit haben, was früher war und aus dem Gang der Ent— wicklung lernen, was künftig zu tun iſt. Dann wird die Forſt— einrichtung das Ergebnis der Waldwirtſchaft und ihrer Entwicklung ſein, nicht umgekehrt die Waldwirtſchaft das Er— gebnis einer beſtimmten Einrichtungsform, und damit wird der Forſteinrichtung die Stellung zugewieſen, die ihr allein zukommen kann. Damit erhält aber auch die Forſteinrichtung gleichzeitig eine ganz andere Bedeutung für die Waldwirtſchaft, als ſie bisher hatte: ihre Ergebniſſe werden zum Prüfſtein und zum Wegweiſer für das, was bisher im Wald geſchehen iſt und künftig darin zu geſchehen hat; ſie wird Lehrerin und Erzieherin, nicht Meiſterin der Waldwirtſchaft. Die durchaus verfehlte Beurteilung der Stellung der Forſt— einrichtung dem Wald gegenüber iſt äußerlich auch dadurch zum Ausdruck gekommen, daß man für die Beſorgung der Einrichtungs— geſchäfte ganz beſondere Maßnahmen traf, indem man Forſt— einrichtungsbureaus oder Forſteinrichtungsanſtalten ſchuf und unterhielt. Eine ſolche Ordnung der Dinge iſt nach mehr wie einer Seite hin bedenklich. Einmal erwecken ſolche Einrichtungen ſchon rein äußerlich die durchaus irrige Vorſtellung, als ob die Forſteinrichtung etwas von der Waldwirtſchaft Losgelöſtes, neben ihr ſelbſtändig Be— ſtehendes und etwas ganz Beſonderes ſein müſſe, und 64 dieſer Eindruck wird noch dadurch beſtärkt, daß man in der Regel zur Beſorgung der betreffenden Arbeiten jeweils die „beſten“ Kräfte heranzieht, während man die „minderen“ im Ver⸗ waltungsdienſt verwendet. Als ob zur Erledigung unſerer Forſt⸗ einrichtungsgeſchäfte auch in ihrer heutigen Aufmachung beſondere Fähigkeiten nötig wären und als ob für den Verwaltungsdienſt der weniger Befähigte gerade gut genug ſein könnte! So fördert denn dieſes Syſtem in perſönlicher Beziehung auf der einen Seite eine gewiſſe Uberhebung bei den Leuten, die zu Ein⸗ richtungsarbeiten herangezogen werden und verſtimmt auf der anderen mit Recht alle jene, denen dieſe „Auszeichnung“ aus irgend einem Grunde nicht zuteil wird. In ſachlicher Hinſicht aber kann dadurch Schaden geſchehen, daß von der hohen Warte einer einſeitig betriebenen Forſteinrichtungsanſtalt aus der einzelne Wald nicht mehr zu ſeinem Rechte kommt. Wenn nur das Einrichtungswerk und das ganze Drum und Dran fein ſäuberlich zu Papier gebracht iſt, das iſt die Hauptſache! Der Wald kann dann ſehen, wie er dabei zu Streich kommt: Es beſteht alſo bei dieſer Ordnung der Dinge die Gefahr, daß die Forſteinrichtung ſich mehr und mehr Selbſtzweck wird, daß ſie ſich loslöſt vom Wald, und daß damit all die Schäden entſtehen, auf die früher ſchon hingewieſen worden iſt. Dabei arbeitet die Forſteinrichtungsanſtalt mit einem äußeren Aufwand und einer äußeren Auffälligkeit, die zu der ganzen Aufgabe der Einrichtung in gar keinem Verhältnis ſteht. Es find doch im Grunde recht einfache Arbeiten, die da zu erledigen ſind: Die Waldbejchreibung, in faſt allen Fällen an der Hand einer früheren, bietet in der Regel gar keine Schwierig— keiten, die Vorratsaufnahmen können verſtändige Forſtwarte unter Anleitung mit derſelben Sicherheit und Pünktlichkeit machen wie akademiſch gebildete Forſtbeamte, und den vorläufigen Wirtſchafts— plan vermag ein Wirtſchafter, der ſeinen Wald kennt, auf der Schreibſtube anzufertigen. Für die Hiebsſatzbemeſſung liegen die Verhältuiſſe, wenn die erforderlichen Unterlagen zur Hand ſind, in der Regel ſo klar und einfach, daß große Zweifel nicht beſtehen kön— nen. Es handelt ſich dann noch um die ſchriftliche Ausarbeitung des 65 Einrichtungswerks und die Fortführung der Statiſtik. Daß zu dieſen Arbeiten ganz beſondere Köpfe notwendig ſeien, wird niemand behaupten wollen, der ſich hierin auskennt. Es iſt alſo ein übertriebenes Wichtigtun, weder ein Bedürfnis noch im Intereſſe des Waldes gelegen, wenn man das Einrichtungs— geſchäft grundſätzlich abſondert, eigene Leute dazu auswählt, die jahrelang ſich ausſchließlich dieſer Arbeit widmen, die im Sommer von Wald zu Wald ziehen und mit großen Koſten Dinge feſtſtellen, die man weit billiger gerade ſo gut erkunden kann, und die dann im Winter ſich irgendwo zuſammenfinden, um unter der ſelbſt— verſtändlich eingerichteten „Oberaufſicht“ die einfachen ſchriftlichen Arbeiten zu erledigen, die da in Betracht kommen. Ein derartiger Geſchäftsbetrieb ſteht ganz außer Verhältnis zu dem, was die Einrichtung zu leiſten hat und tatſächlich auch leiſtet: Geht man von dieſem Geſichtspunkt aus, ſo kann kein Zweifel darüber beſtehen, daß ihr Zweck am einfachſten, beſten und billigſten erreicht wird, wenn man die Einrichtungsarbeiten grundſätzlich der Stelle über— läßt, die die Bewirtſchaftung in der Hand hat. Bei einer ſolchen Geſchäftsordnung bleibt Gelegenheit mehr wie genug, die jungen angehenden Forſtleute, und zwar alle, ohne Ausnahme, zu Einrichtungsarbeiten heranzuziehen und ſie im Laufe der Jahre einen Einblick in die verſchiedenſten Verhältniſſe eines Landes gewinnen zu laſſen; auf der andern Seite iſt damit der große Vorteil verbunden, daß die Wirtſchafter mit der Ein— richtung in Fühlung bleiben, daß die durchaus notwendige Verbindung zwiſchen Wirtſchaft und Einrichtung her— geſtellt und erhalten wird, daß insbeſondere die Wirtſchafter darauf hingeleitet werden, zu verſtehen, wie alles, was ſie im Walde tun oder unterlaſſen, für den Erfolg der Wirtſchaft von Bedeutung iſt, und daß dieſe Bedeutung in den Ergebniſſen der Vorratsaufnahmen und Zuwachs— feſtſtellungen ſchließlich zutage treten muß. Die Er— kenntnis dieſes inneren Zuſammenhangs wird das Verantwort— Eberbach. Aus dem Walde. 5 66 lichkeitsgefühl des Wirtſchafters und feine Freude an der Arbeit fördern, und daraus wird der Wald und der Waldeigentümer mit der Zeit Nutzen ziehen. Die Übertragung der Einrichtungsarbeiten an die Verwaltungs⸗ ſtellen ſetzt voraus, daß jene Arbeiten zeitlich ſo geordnet werden, daß ſie neben den andern Aufgaben der Verwaltung ohne Beſchwer erledigt werden können. Hat ein Bezirk eine Vielheit von meiſt kleineren Waldeigentümern, ſo laſſen ſich die Arbeiten ohne weiteres auf Grund der Verſchiedenheit des Beſitzes auf eine längere Reihe von Jahren, unter Umſtänden auf den ganzen meiſt zehnjährigen Wirtſchaftsabſchnitt verteilen; hat der Bezirk aber nur vereinzelte große oder vielleicht gar nur einen Eigentümer, ſo kann der große Wald nach Hutbezirken oder Diſtrikten in ſelbſtändige Wirtſchafts⸗ gebiete zerlegt werden, ſo daß ſich auch hier die Arbeit ganz gut auf eine Mehrzahl von Jahren verteilen läßt. Zur Feſtſtellung des forſtlichen Tatbeſtands im Wald ſind, wenn und ſoweit der Dienſtvorſtand dabei nicht mitwirken kann, die regelmäßigen Hilfskräfte, alſo die Forſtamtsgehilfen, zu verwenden; wo ſolche nicht beigegeben ſind, müſſen unter Umſtänden Zuteilungen für den beſonderen Zweck erfolgen. Die Vorratsmeſſungen wird man häufig tüchtigen und zuverläſſigen Forſtwarten übertragen können, die in den Forſtwartskurſen auch darin zu unterweiſen ſind. Die Meſſungen müſſen nach Abſchluß der Jahrringbildung in der Zeit vorgenommen werden, in der die Hiebe für das letzte Jahr des Wirtſchaftsabſchnitts erledigt, die neuen aber noch nicht in Angriff genommen ſind. Werden immer die gleichen Leute in einem Bezirk oder Wald zu den Meſſungen verwendet, ſo bekommen ſie Ortskenntnis, Übung und Sicherheit, und das ganze Geſchäft wird an Zuverläſſigkeit gewinnen. Den Wirtſchaftsplan wird in der Regel der Wirtſchafter auf— ſtellen; er kann die Arbeit aber auch den ihm zur Verfügung ſtehenden Hilfskräften zu deren Übung und Ausbildung übertragen. Bis zur örtlichen Prüfung des Einrichtungsgeſchäfts, das die Aufſichtsbehörde durch den dem Bezirk vorgeſetzten Beamten vollziehen läßt, müſſen alle Vorarbeiten, auch die ſchriftlichen und 67 rechneriſchen, erledigt und jo die notwendigen Grundlagen für jeine endgültige Erledigung beigebracht ſein. Hierfür hat die Ver— waltungsſtelle, nötigenfalls mit Unterſtützung der ihr zur Verfügung ſtehenden Hilfskräfte, zu ſorgen. Iſt die örtliche Prüfung, die ſich in der Hauptſache auf eine Begutachtung der vorgeſchlagenen wirtſchaftlichen Maß— nahmen beſchränken kann, erledigt, ſo wird durch die Bezirksſtelle das Einrichtungswerk ſofort fertiggeſtellt und es werden die forſt— ſtatiſtiſchen Arbeiten im Anſchluß daran erledigt, ſo daß bei Beginn des neuen Wirtſchaftsabſchnitts die Ordnung der Waldwirtſchaft nach jeder Richtung hin durchgeführt iſt. I Ar „ . * 75 Weft veriffir: er een re Br er nur er ee Fa ke, Dass tn. ue re u A er gr er A I a de Di Fine Dar acht non ren nee abe: Bi: 0 en Te in Dean uh Fonte Ber Du ner Rand debe michf a Nieren sg ir e die Tarte en jo öl nich Weigert bed, mien witer ere 4 e ere: den r een 37, Var A us Fettes Kung ai irg. 5 ö * 1 1 art Ns Uf Forte CR en “In den Forinuertälurien Au Fat dn ga en, ſunen nach Rein der Date * * — . 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Jahr] Holz- Vorrat nach Durchmeſſerklaſſen in Bruſthöhe Zuwachs Hiebsſatz] Nutzung der | erzeu- 8 Ein- | gende unter 15-3 25 35 35- 45 45-55 über im | auf auf | auf | in auf | auf | auf auf rich⸗ * [em « em em cm cm dem ganzen, ha Wahr be 15 Jahr 1 ha I Jahr 1 ha ha . . ͤ K b a 3 —— | 5 1 5 | 35 A | | SE ICH Wald⸗ teil 70 2 3 Tau holz⸗ erzeugende e Pi Beſtands- und Boden- beſchreibung or TTT ˙ a a un ³ wm 2 „ : Zuwachs 8 Vorrat unter 15 cm auf im 1 ha ganzen su Holz- arten geſchätzt Ah ganz ha ganzen , r 15—25 cm | 25—35 cm | 35—45 cm | 45—55 em | über 55 cm | Im ganzen Holzarten Stück Fitm. | Stück Fitm. | Stück Fſtm.] Stück Fftm. | Stück Fſtm.] Stück Fſtm. 9 13 Vordruck 2. rffammm 4.4.4. ee ee Waldteil: Malfentafel. se a, , ¾— A, a 5 8 meſſerſtufe | | ! | \ | | Holzarten Iſtm. —1 on — — O — — Der Vorratsſtand von Aufnahme zu Auf⸗ Vorrat Vorrat über unter 2 15 em q 15emd Holz- 15—25 | 25—85 | 35—45 | 45-55 | über 55 Im ganzen Stüc arten | \ ö | | | | | | | | I t Stück Fſtm.] Stück Fſtm.] Stück Iſtm.] Stück Fſtm.] Stück Fſtm.] Stück Fſtm. 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Wirkſchaftsbuch für die Jahre 19 bis mit 19 % ee i Abrechnung Wertigkeit | über den jährlichen Einſchlag des jährlichen Einſchlags Bene | Vergleichung] Hiebsſatz⸗ Nutzholz en 1 | 7777: 8 | Jahr zu viel zu wenig I 5 115 ſtark mittel ſcwach bolz iebsfapänderungen | — — — ——— —̃ — — . — — — — — 2 — I I | en * A . 80 | | Holgnußungen Saat und | | anzun 3 | Art der Hiebe, 5 — Gd Weg | an⸗ | Jahr Kulturarbeiten und Nutzholz Brenn⸗[Sa⸗ | Pflan-| ben en | Weganlagen ſtart mittelſſöwaß bel men zen 3 | Feſtmeter kg Stück m | | | | ee, | | Vorſchrift: | | | | | | | | | Hollzug: | | 17 | ee | Be | | 1 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bee | | | | | | | 8 eee 1 9 „ - — . 1 1 — LIDÄANTI FACULTY OF FORESTRY UNIVERSITY OF TORONTO SD Eberbach, Otto 431 Aus dem Walde E34 Forestry PLEASE DO NOT REMOVE CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET UNIVERSITY OF TORONTO LIBRARY r 110 80 90 51 60 68 M SOd JIHS AV 39NVY Q u M3IASNMOG IV If.