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Physical & Applied ScL

BERICHTE *«!.

ÜBER DIE

VERHANDLUNGEN

DER KÖNIGLICH SÄCHSISCHEN

GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN

zu LEIPZIG.

PHILOLOGISCH -HISTORISCHE CLASSE

VIERTER BAND. 1852.

LEIPZIG

BEI S. HIRZEL.

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INHALT.

Brockhaus, über die Algebra des Bhäskara S. 1

Jahn, über einige antike Kunstwerke, welche Leda darstellen. ... 47

Hänel, über die Handschrift zu üdine mit der Lex Romana .... 63

Preller, über eine Terracotta aus Athen 89

Röscher, über die Stellung der Nationalökonomik im Kreise der ver- wandten Wissenschaften 101

Derselbe, Grundzüge einer nationalökonomischen Erklärung des Pri-

vateigenthums 111

Sauppe, über ein Epigramm des Domitius Marsus 133

Preller, über Oropos und das Amphiaraeiou 140

Mommsen, epigraphische Analekten 188

Verzeichniss

der bei der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wis- senschaften in der Zeit vom Januar 1850 bis Ende September 1852 eingegangenen Schriften.

.(Vergl. Berichte der mathematisch - physischen Classe 1850 S. 57.)

Schriften gelehrter Gesellschaften.

Monatsberichte der Kön. Preuss. Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Jahrg. 1850. 1831. 1852 Jan. —August.

Archiv zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen 1850 Bd. 1. 2. 1851 B. 1 Heft 1 —4.)

Sitzungsberichte der Kais. Akad. d. Wissensch. zu Wien. Philosophisch- historische Classe 1850 ;Bd. 4 u. 5;, 1851 (Bd. 6 u. 7) , 1832 (Bd. 8, Heft 1.2, nebst 2 Heften Kupferbeilagen (Arneth, archäologische Analecten, u. S i m o n y , die Alterthümer vom Hallstädter Salzberg.) Mathematisch -naturwissenschaftl. Classe 1850 Bd. 4 5.), 1851 (Bd. 6. 7), 1832 (Bd. 8, Heft 1 —3).

Almanach der Kais. Akademie der Wissenschaften zu Wien Jahrg. 2. 1852.

Denkschriften der Kais. Akad. der Wissenschaften zu Wien. Philosophisch- historische Classe Bd. I HI. Mathematisch - physikalische Classe Bd. I, n, HI Abth. 1 u. 3.

Fontes rerum austriacarum H. Abth. Diplomata et acta. Bd. 3. 4. Wien

1850 fgg.

Abhandlungen der K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Mathema- tisch-physikalische Classe Bd. V Abth. 3. Bd. VI Abth. 2. Philo- sophisch-philologische Classe Bd. V Abth. 3. Bd. VI Abth. 1.2. Histor. Classe Bd. V, Abth. 2. 3. Bd. VI, Abth. 1. 2.

Almanach der K. Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1849. Bulletin der K. Bayerisch. Akademie d. Wissensch. Jahrg. 1849. 1850. 1851. Annalen der Königl. Sternwarte in München Bd. 2. 3. 4. (1850. 51.) Abhandlungen der Königl. Gesellschaft d. Wissenschaft, zu Göttingen Bd. IV. Nachrichten von der Georgs-Augusts-Universität u. der Kön. Gesellschaft d. Wissenschaften zu Göttingen v. J. 1849. 1850. 1851.

1

2

Verhandlungen der physik.-medicln. Gesellschaft in VVürzburg, redigirt von A. Kölliker, J. Scherer, R. Virchow. Bd. 1 No. 1 22. Bd. II No. 1—22.

Verhandlungen der böhmisch. Gesellschaft der Wissenschaften. Neue Folge. Bd. VI.

Jahresbericht d. naturwissensch. Vereins in Halle. 3 Jahrg. 1850. Berl. 1851.

Arbeiten der kurländischen Gesellsch. für Literatur u. Kunst. Heft 4 10

Jahresberichte (6 10) derGesellschaft zur Verbreitung guter Volkschriften. Zwickau 1847 51.

Berichte über die Mittheilungen von Freunden der Naturwissenschaften in Wien, herausg. von Wilhe Im Haid inger. Bd. I11--VII. Wien

4847 51.

Naturwissenschaftliche Abhandlungen, gesammelt . . von Wilh. Haidinger. Bd. I IV. Wien 1847 51.

Neue Denkschriften der allgem. Schweizerischen Gesellschaft für die ge- sammten Naturwissenschaften. Bd. XF. Zürich 1850.

Verhandlungen der Schwelzerischen naturforschenden Gesellschaft. 35ste Versamml. Aarau1851.

Mittheilungen der naturforschenden Gesellschaft in Bern. No. 167 194. Bern 1850.

Bericht über die Verhandlungen der naturforschenden Gesellschaft in Basel. Bd. 5 8. Basel 1846 48.

Mittheilungen der naturforschenden Gesellschaft in Zürich. Heft 3 5. No. 27 65. Zürich 1849 51.

Abhandlungen der naturhistorischen Gesellschaft zu Nürnberg. Heft 1. Nürnberg 1852.

Mittheilungen aus dem Osterlande. Bd. 11. Altenburg 1852.

Memoires de la sociöte d'archeologie et de numismatiqne de St. Petersbourg 1847 50. Vol. I III. IV, 1.

A. T. Kupffer, Annales de l'observaloire central de Russie. Ann6e 1847. T. 1. 2. Annee 1848 No. 1 —3. Petersburg 1850. 1851.

Bulletin de la classe physico-mathemat. de l'acad. impör. des sciences de St. Petersbourg. T. IX No. 1—23.

Bulletin de la classe historico-philolog. de l'acad. impör. des sciences de St. Petersbourg. T. VIII No. 1 24 et supplem.

Memoires de l'acad. royale des sciences . . de Belgique. T. XXIV. XXV. Bruxelles 1850. 51.

Bulletin de l'acad. royale de sciences de Belgique. T. XVI P. 1. 2. T. XVII P. 1. 2. T. XVIII P. 1.

3

Annuaire de l'acad. royale des sciences de Belgique 1849. 1830. ISSI.

Mömoires couronnös et memoires des savants ^trangers publiös per l'acad. royale . . de Belgique. T. XXII. XXllI. Bruvell. 1848. 49.

.Catalogue des livres de la bibliotheque de l'acad. royale de Belgique. Bruxell. 1850.

Jaarboek van hei Kon. Nederlandsche Institut van Wetenschappen voor4 850. Arasterd. 1850.

Natuurkundige Verhandelingen van de Holland. Maatschappij der Weten- schappen te Haarlein. Deel V, St. 2. VI, VLI.

Historische en Letterkundige Verhandelingen van de Hollandsche Maatschap- pij der Wetenschappen te Haarleni. Deel I.

Tijdschrift voor de wis- en nalurkundige Wetenschappen uitgeg. door de 1 Kl. van het König). Nederlandsche Institut van Wetenschappen. Deel 1 4. Amsterdam 1848 o1.

Verhandelingen der eerste Klasse van het Konigl. Nederlandsche Institut van Wetenschappen. 3 Recks, Deel 2 4. Amsterdam 1830. 1851.

Traduction du memoire accompagnant l'adresse au roi ... par l'institut royal des Pays-Bas pour les sciences etc.

Smithsonian contributions to knowledge. Vol. I IV. Washington 1849 1832.

Reports. (4 and 5) of the board of the regents of Ihe Smithsonian Institution. Washingt. 1830. 1831.

Proceedings of the American association for the advencement of science. Meeting IV. Washingt. 1831 .

List of works publi.shed by the Smithsonian Institution. (1832.)

List of the foreign institutions in correspondence with the Smithsonian In- stitution. (1832.)

Directions for coUecting, preserving and transporting specimens of natural history prepared forthe use of the Smithsonian Institution. Washingt. 1852.

Comptes rendus des söances et mömoires de la sociötä de biologie. T. I. II (1849. 1850). Paris 1850. 1831.

Konigl. Vetenskaps-Akademiens Handlingar for är 1849. Stockholm 1851.

Öfversigt af Kongl. Vetenskaps-Akademiens forhandlinger 2 Argängen 1830. Stockholm 1831.

H *

. 4

Schriften für das magnetische Observatorium der Königl. Sachs. Gesellschaft der Wissenschaften in Leipzig.

Description of the instruments and process used in the Photographie self- registration of the magnetical and meteorological instruments at Ihe royai observatory Greenwich. London 1849. (An das magnetische Observatorium abgegeben von W. Weber.) Gharl. Brocke, On the automatic registration of magnetometers and me- teorological instruments by photography. London 1850. Edw. Sabine, On the means adopted in the British colonial magnetic ob- servatories for determining the absolute values . . . of the terrestrial magnetic force. London 1850. (An das magnet. Observatorium abge- geben von W. Weber.) Observations made at the magnetical and meteorological Observatory at Hobarton in van Diemen island and by the antarctic naval expedition ... under the superintendence of Lieut. Colonei Edw. Sabine. Vol. L London 1850. A. Quetelet, Rapport adressö ä Mr. le ministre de l'interieur sur l'ötat et les travaux de l'observatoire royal pendant rannee1849. Bruxelles 1849. Observations des ph6nomenes periodiques pour 1849. (Extr. des Memoir.

de l'acad. royale de Bruxelles. T. XXV.) Observations on days of unusual magnetic disturbance made at the British colonial magnetic observatories . . . printed . . . under the superinten- dence of Lieut. Colonei Edw. Sabine. Vol. I, P. 1. 2. (1842 1844.) (An das magnetische Observatorium abgegeben von W. Weber.) Observations made at the magnetical and meteorological Observatory at the

Cape of good Hope etc. Vol. L London 1851. Beobachtungen des meteorolog. Observatoriums auf dem hohen Peissenberg

von 1792—1850. A. Quetelet, Sur le climat de Belgique P. IV. Bruxell. 1851. Em. Lias, Theorie malhematique des oscillations du baroraetre. Addition k un memoire sur les oscillations du barometre.

Einzelne Werke.

Thomas, die staatliche Entwickelung bei den Völkern der alten und neuen

Zeit. München 1848. Buchner, über den Antheil der Pharmacie an der Entwickelung der Chemie.

München 1849.

L. R. Landau, Moral und Politik oder Versuch über dasPrincip der Sittlich- keit. Pesth 1830. Le Docle, expos6 gönäral de l'agricuiture Luxembourgeoise. Bruxell. 1849.

Memoire sur la chimie et la physiologie vegetale. Bruxell. 1849.

Ducpetiaux, Memoire sur le pauperisme dans les Flandres. Bruxell. 1830.

Carrara, topografia e scavi di Salona. Triesfe 1830.

B. V. Köhne, Beiträge zur Gesch. u. Archäologie von Chersonesus in Tau- rien. St. Petersburg 1850.

Const. Hofier, üeber die politische Reformbewegung in Deutschland im 15. Jahrh. München 1850.

Rudhart, Einige Worte über Wailensleins Schuld. München 1850.

Dan. Haneberg, Abhandl. vom Schul- u. Lehrwesen der Araber im Mittel- alter. Münch. 1830.

Fr. Thiersch , Ueber die praktische Seite wissenschaftlicher Thafigkeit. München 1849.

SchafhäutI, Geognost. Untersuchungen des Südbaierischen Alpengebirgs. München 1851.

M. G. V. Paucker, Der Ausgleichungsbau. Mitau 1830.

Gfuyer, opuscules philosophiques. Bruxell. 1S51.

A. T. Kupffer, Comte rendu address^ ä M. le comte Wronlchenko. Petersb. 1851.

Henr. Schoolkraft, Historical and Statistical Information respect. the history of the Indian tribes of the United States. P. i. IL Philadelphia 1851. 1852.

Nicoliet, hydrographical basin of the upper Mississippi river. 2 Blatt.

(1843.)

Foster and Whitney, report of the geology and topography of a portion of the Lake superior. Washington 1850.

Commerce and navigation. Letter from the secretary of the treasury etc. Washington 1850.

Message of the President of the United States to the two houses. Washingt.

1849. Report of the secretary of State, communicating the report of Mr. Gurley etc.

Washington 1851.

.Vnnual report of the secretary of the treasury. Washington 1851.

Butler King, Report on California. Washington 1830.

Jewett, Notices on public libraries in the United States of America. Washington 1830.

6

H. G. Plass, die Tyrannis bey den Griechen. Bd. 1. 2. GöUingen 1852.

H. G. V. d. Gabelentz, Beiträge zur Sprachenkunde. Heft 1 3. Leipzig

1852.

Ruschenberger, a notice of the origin, progress . . of the academy of natur.

Sciences of Philadelphia. Philadelphia 1852. Message from the president of the United States to the two houses at the

commencement of congress of the 31 Session. Part III. Washington

1849.

Letter from the secretary of the treasury. Febr. 1 851 .

Report of the secretary of war. April. 1830.

Reports from the secretary of the treasury relat. of scientif. invesligations in relat. to sugarand hydrometers. Washingt. 1848.

Abstract öf the 17 census. Philadelphia 1851.

Booth and Morfit, Smithsonian report ofrecent improvements in the Chemi- cal arts. Washingt. 1851.

Maury, Explanations and sailing directions. Washington 1851.

w Fritsch, Kalender der Flora des Horizonts von Prag. Wien 1852.

Pfizmaier, Krit. Durchsicht des von Dawidow verfassten Wörterbuchs aus der Sprache der Ainos. Wien 1851.

Pohl u. Schabus, Tafeln zur Reduction der Barometerstände. 2 Hefte. Wien 1851.

Wittmann , Die Germanen und die Römer in ihrem Wechselverhältnisse. München 1851.

C. Prantl, Die gegenwärtige Aufgabe der Philosophie. München 1852.

Mezger, Architektonische Zeichnungen als Beilage zu zwei Abhandlungen über das Erechtheum. München 1852.

Catalogue desManuscrits etXylographes orientaux de la bibliothcque Orien- tale de St. Petersbourg. St. Petersbourg 1852.

Th. Scheerer, Einige Bemerkungen über den polymeren Isomorphismus. Leipzig. Beiträge zur näheren Kenntniss des polymeren Isomor- phismus.

Th. Scheerer u. Marchand , Ueber das chemische Aequivalent des Magne- siums.

G. Karsten, Die Fortschritte der Physik in den Jahren 1847 u. 1848, darge- stellt von der physik. Gesellsch. zu Berlin. III. IV. Jahrg. Berlin 1850. 51. 2 Bd.

C. A. F. Peters, Ueber die eigene Bewegung des Sirius. Königsberg 1851. Uebersicht der Leistungen Bessels in der Stellar- Astronomie etc. Königsb. 1849.

C. H. Boheman, Ärsberättelse oiii frarastegen i Insekternas ... Natural- historia for 1847 och. 1848. Stockholm 1851.

,1. E. Wikström , Ärsberättelse om botaniska Arbeten och Upplackter for ären 1845 48. Stockholm 1830.

G. E. Pasch, Ärsberättelse om Technologiens framsteeg. Stockholm 1845.

E. Edlund, Berältelse om framstegen i Fysik under är 1849. Stockholm 1831.

Aug. von Harlmannsdorf, Tal om sambandet och växelverkan mellan närin- garne, kyrkan och samhället. Stockholm 1831.

J. Th. Nathhorst, Landbruket förr och nu jemte en bllok des förhällande tili samhällets ekonomiska och moraiiska utveckling. Stockholm 1 851 ,

W. Theod. Gümpel, Die fünf Würfelschnitte, ein Versuch die verschiedenen Krystallgestalten in Zusammenhang zu bringen. Landau 1852.

J. R. Roth, Schilderung der Naturverhältnisse von Süd-Abyssinien. Münch. 1851.

Const. V. Ettingshausen, Die Proteaceeii derVorwelt (Abdr. aus d. Sitzungs- bericht, der kals. Akad.\ Wien 1831.

Girard, American zoolog., bolanic. and geological bibliography for the year 1831.

Em. Liais , Note sur les observations faites a Cherbourg pendant Teclipse du 2 8 Juillet 1851. Cherbourg 1831.

Mömoires sur la Substitution des electromoteurs aux machines ä

vapeur. Paris 1852.

nru<k von Breilkopfuiid Härlel in J^eipzig.

21. FEBRUAR.

Herr Brockhaus las über die Algebra des Bhäskara.

Bhäskara, mit dem ehrenvollen Beinamen Acärya, der Mei- ster, ist der letzte grosse Mathematiker und Astronom derlndier. Zwar traten nach ihm noch viele Gelehrte auf, die in denselben Gebieten des Wissens thätig waren , aber sie lieferten entweder nur Compendien, durch welche das Erlernen dieser schwierigen Wissenschaften vermittelst mehr oder weniger sinnreich abkür- zender Methoden erleichtert werden sollte, wie z. B. das Graha- läghava des Ganega aus dem Jahre Caka 1442 = 1520 p. Chr., in welchem die Lösung aller astronomischen Rechnungen auf rein arithmetischem Wege , ohne Anwendung der Algebra und hö- heren Geometrie , gezeigt wird ; oder sie begnügten sich mit der bescheidenen aber nicht dankbar genug anzuerkennenden Arbeit, die berühmteren Werke desAlterthums zu comnjcntieren. Bhäs- kara's Ruf gründet sich auf sein vollständiges System der Astro- nomie, das den Namen führt Siddhänta-giromani , d. h. wört- lich : der Stirnedelstein der astronomischen Systeme , wodurch ausgedrückt werden soll , dass es das beste vorhandene syste- matische Lehrbuch sei. Das Werk zerfallt in 4 Bücher (adhyäya)^ von denen die beiden ersten, Lilävati und Vija-ganita , als Ein- leitung dienend , die Arithmetik und Algebra behandeln ; das dritte, Gatjitädhyäga , die Theorie der astronomischen Rechnun- gen, und das vierte, Gok'idhyäya, die Anwendung derselben auf die Sphäre lehrt. Es ist möglich, dass die beiden erst genannten Werke später zu dem astronomischen Lehrbuche hinzugefügt worden sind*]. Wie die einzelnen Bücher aber uns jetzt vorlie-

*) H. Th. Colebrooke's Miscellaneous Essays. Vol. II. p. 211. 1852. J[

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gen , bilden sie ein untheilbares Ganzes, die stets gegenseitig auf einander sich bezielien, und namentlich enthält das Yija-ganita in dem begleitenden prosaischen Theile viele Zurückweisungen auch die Lilävati und die astronomischen Abschnitte des Siddhunla- ciromani.

Ueber die speciellen Lebensumstände des BhAskara wissen wir so wenig, wie von denen irgend eines andern Gelehrten oder Dichters der Indier; doch die Hauptsache, nämlich die Zeit, wann er lebte und schrieb, sowie den Ort seiner Geburt können wir genau bestimmen. In den Schlussversen seines Golädhyäya (ed. Calc. p. 175) sagt Bhäskara selbst:

Rasa-guna-pürna-mahi-sama-

Caka-nripa-samaye*bhavad mama 'utpatlih;

rasa-guna-varshena mayä

Siddhänta-ciromani racitah.

«Meine Geburt war im Jahre 1036 nach der Zeitrechnung des Königs Caka. Im 36sten Jahre wurde von mir der Siddhänta- ciromani verfasst.»

Da die Caka-Aera 78 Jahre nach Christi Geburt beginnt, so wurde Bhäskara im J. 1114 unsrer Zeitrechnung geboren, und vollendete sein grosses Werk im J. Caka 1072 = 1150 p. Chr. Ein anderes astronomisches Werk , mehr praktischen Inhalts, Karana-kutühala*) , schrieb er im J. Caka 1105 = 1 183 p. Chr., 33 Jahre pach dem Siddhünta-ciromani , also im 69sten Jahre seines Lebens**).

Den Namen seines Vaters und zugleich ersten Lehrers in der Mathematik nennt uns Bhäskara in den schliessenden Ver- sen des Vija-ganita ;

217.

A

Asld Mahecvara iti prathitah piithivyäm äcärya-varya-padavim vidusham prapannah ; labdhvä 'avabodha-kalikam tata eva, cakre tajjena Vija-ganitam laghu Bhäskarena.

«Es lebte auf der Erde , berühmt unter dem Namen Maheg-- vara, ein Mann, welcher auf dem Pfade der besten Meisler unter

*) Ob etwa identisch mit dem Chambers'schen Manuscripte No. 844, das unter dem Titel Grahdgama-kutühala angeführt ist? **) Colebrooke, M. E. II, 420.

den Gelehrten wandelte; sein Sohn Bhäskara erlangte von diesem die ersten Knospen des Wissens, und verfasste dann dieses kurze Lehrbuch der Algebra.»

Noch bestimmter äussert er sich über seine Familie, zu- gleich mit der Angabe des Ortes, wo diese lebte, in dem Go= lAdhyäya (p. 166).

Asit Sahya-kulacaläcrita-pure traividya-vidvaj-jane Ucina-sajjana-dhämni Vijjalabide Candilya-gotrö dvijah, crauta-smärta-vicära-sära-caturo, nihcesha-vidya-nidhih, sädhünäm avadhir, Mahecvara-kriti daivajna-cüdämanih;

tajjas lac-caranaravinda-yugala-präpta-prasädah sudhir mugdhodbodha-karam , vidagdha-ganaka-priti-pradam , pras

sphutam, etad vyakta-sad-ukti-yukti-bahulam , helavagamyam vidAm, Siddhänta-grathanam kubuddhi-mathanam cakre kavirBhäskarah.

«Es lebte in der an der Bergkette Sahya liegenden Stadt \ijjalabida, welche in der Kenntniss der drei Vedas erfahrene Männer besitzt, und der Wohnort mancher Edlen ist, ein Brah- mane aus der Familie des Cändilya , kundig der Quintessenz der Forschungen , die auf der Offenbarung der Vedas und der Tra- dition der Gesetzbücher beruhen, eine Schatzkammer alles Wis- sens, das höchste Ziel, dem die Trefiflichen nachzustreben sich bemühen , der gelehrte Mahegvara , der Diadem-Edelstein unter den in himmlischen Dingen Erfahrenen.»*)

«Dessen Sohn , der Dichter Bhäskara , der als gelehriger Schüler die Gnade erlangte, zu dem Lotospaar seiner Füsse zu sitzen, verfasste dieses vollständig entwickelte systematische Werk, welches den Geist der Unwissenden zum Lernen aufweckt, und doch zugleich dem kundigen Mathematiker Freude gewährt, welches reich ist an Theoremen, die in klaren und entsprechen- den Worten dargestellt werden, und welches daher wie im Spiele von den Einsichtsvollen begriffen werden kann , und das die in irrisen Ansichten befaneenen Geister vernichtet.»

*) Sahxja ist der Name eines der 7 Gebirgsgürtei [kuldcala) , welche Jambudvipa durchschneiden. Es wird darunter der nach Nord-Westen in das Land der Mahratten streifende Gebirgszug verstanden, an dessen Fusse die Godavari entspringt. Die Stadt Vijjalabida ist mir sonst unbekannt. Cändilya ist einer der heiligen Stammväter der 21 reinen Brahmanen- Familien.

\ *

Da ich mich in dieser Mittheilung auf die Algebra des Bhäs; kara beschränken muss , so führe ich zuerst mit seinen eignen Worten die Quellen an, nach denen er diese verfasste. Bhäs; kara sagt am Schlüsse des Vija-ganita :

218. Brahmähvaya-Crtdhara-Padmanäbha- vijani yasmäd ativislrilani, ädäya tat-saram, akari nünam sad-yukti-yuktam laghu cishya-tushtyai.

«Weil die Lehrbücher der Algebra von Brahmagupta , CrU dhara und Padmanäb ha zu weitläuftig sind, so verfasste Bhäskara, indem er aus jenen Werken die Quintessenz zog, um den Schü- lern zu genügen , dieses mit richtigen Theorien versehene kurze Lehrbuch.»

Brahmagupta , der Ausdruck des Originals bedeutet eigent- lich : «der Brahma Genannte» , doch verstehen alle Commenta- toren darunter den berühmten Astronomen Brahmagupta, den Verfasser des systematischen Lehrbuchs der Astronomie, Brahma- siddhänta, desses ISles und IStesCapitel die Elemente der Arith- metik und Algebra enthalten, und welche wir bekanntlich in einer trefflichen Uebersetzung von Colebrooke besitzen*). Brah; magupla lebte nach den traditionellen Zeugnissen der Indier, womit die aus seinen astronomischen Schriften geschöpften Daten übereinstimmen, im 7ten Jahrhundert unsrer Zeitrechnung**). Diese Angabe Colebrooke's wird durch die erst später bekannt gemachten Nachrichten über Indien von dem arabischen Astro- nomen Albirüni (um 1030 p. Chr.) bestätigt***).

Was das wissenschaftliche Verhältniss zwischen den Arbeiten von Brahmagupta und Bhäskara betrifft, so bin ich ganz unfähig, darüber ein Urtheil zu fällen. Nach Colebrooke f) ist kein wesent- licher Fortschritt der Wissenschaft in der um fünf Jahrhunderte späteren Arbeit des Bhäskara im Vergleich mit seinem Vorgänger Brahmagupta zu bemerken. Nur die Form ist bedeutend verän- dert. So weit ich nämlich aus Colebrooke's Uebersetzung des Brahmagupta schliessen darf, bedient sich derselbe meist kurzer

*) Colebrooke's Indian Algebra p. 277—324 und p. 323—378.

**) Colebrooke, M. E. II, 422. 461. 463 ff.

***) Journal Asiatique, -1844, Seplbr. p.285.

J-) M. E. II, j). 428. 170. 471.

5

Versmaasse, vielleicht des Aryä-Metrums, während Bhi'iskara die schwierigsten Rhythmen der späteren Kunstpoesie anwendet. Ferner sind die Beispiele des Brahmagupta in seiner Algebra fast sämmtlich für den astronomischen Calcül bestimmt , während Bhaskara meistens nur Beispiele aus den Gebieten des gewöhn- lichen Lebens , oder ganz allgemeine Zahlenverhältnisse gevYählt hat.

Crtdhara ist der Verfasser eines mathematischen Werkes, Ganita-sära, Quintessenz der Rechenkunst, welches Colebrooke gelegentlich citiert*). Padtnanäbha's A]a.ehra istbis jetzt noch nicht aufgefunden worden, hi Ward's view of the history, literature and mythology of the Hindus, einem freilich sehr unzuverlässi- gen Werke, finde ich (Bd. 4, p. 313] ein Buch unter Padmanäbha's Namen citiert mit dem Titel Bhuvana-dipikä, wahrscheinlich astro- nomisch-geographischen Inhalts. Ueber die Zeit, wann diese beiden Mathematiker lebten, ist nichts Genaueres zu bestimmen, wahrscheinlich aber lebten sie nach Brahmagupta , also wohl zwischen dem 8ten und i Oten Jahrhundert. Aus beiden citiert Bhaskara im Vija-ganita wörtlich einige Regeln , aus Cridhara Vers 131, und aus Padmanahha V. 142.

Auffallend ist es , dass der anerkannt älteste Algebraist der Indier, vielleicht der wissenschaftliche Besründer dieser Disci- plin, Aryabhalta, der wahrscheinlich um den Anfang unsrer Zeitrechnung lebte**), Jiier von Bhaskara nicht erwähnt wird. Ich kann mir dies nur daraus erklären , dass bereits Brahma- gupta eine umgearbeitete Ausgabe, wenn ich mich dieses moder- nen Ausdrucks bedienen darf, von Aryabhatta's mathematischen Arbeiten geliefert hatte.

In den unmittelbar an die Angabe seiner Quellen sich an- schliessenden Versen charakterisiert Bhaskara seine Algebra mit w enigen Worten , woran er einige allgemeine Betrachtungen anknüpft :

219. Atra ^anushtup-sahasram hi sasütroddecake mitih ; kvacit sütrarlha-visbayam , vyaptim darcayitum kvacit,

220. Kvacic ca kalpanä-bhedam , kvacid yuktim udähi^-itam ; na hy udäharananto sti, stokam uktam idam yatah.

*) M. E. II, p. 422. **) Colebrooke, M. E. IT, p. 426. 477.

6

221. Dustarah sloka-buddhinam castra-vistara-väridhih ; atha cästra-visLrityä kim käryam sudhiyäm api?

222.

üpadeca-lavam castram kurute dhimalo yatah, tat tu prapyaiva visläram svayam eva 'upagacchati. Yathä 'uktam Yantradhyaye :

223. Jale tailam, khale guhyam , pätre danam manag api, prajne castram svayam yati vistaram vastu-caktitah. Tatha Golädhyäye maya 'uktam :

224. Asti trairäcikam pati , vijam ca vimalä matih ; kim ajnatam subuddhinam? ato mandartham ucyate.

225. Ganaka, bhaniti-ramyam , bala-Iilavagamyam, sakala-ganita-saram sopapatti-prakäram, ili bahu-guna-yuktam , sarva-doshair vimuktam, patha patha^mati-vriddhyai iaghv idam praudhi-siddliyai.

219. «(Ein kurzes Lehrbuch) , denn seine Ausdehnung in Regeln und Beispielen beträgt 1000 Strophen der Gattung Anushtubh*). Hier ist sein Gegenstand, den Sinn einer Regel zu erläutern, dort deren allgemeine Anwendung zu zeigen ;

220. Hier die Mannigfaltigkeit der daraus zu ziehenden Schlüsse zu beweisen, dort ein Princip aufzustellen; weil es aber für die Beispiele kein Ende giebt, so sind deren hier nur wenige gegeben worden.

*) Das Vija-ganita enthält im Ganzen nur 225 Strophen in sehr ver- schiedenen Versmaassen ; indem also hier die Zahl von 1000 Strophen Anushtubh, d.h. vierzeiiige Strophen zu 8 Sylben die Zeile, angegeben wird , so rechnet der Verfasser nach der im gewöhnlichen Leben in Indien beliebten Methode, den Umfang aller Art von Büchern, sie mögen in Versen oder Prosa geschrieben sein , nach solchen Anushtubh Strophen , oder wie wir sagen würden , nach Zeilen, zu messen. Nach dieser Art wird noch jetzt in Indien der Werth einer Copie einer Handschrift berechnet.

221. Für Menschen von geringem Verstände bleibt der weitaus- gedehnte Ocean der Wissenschaft doch schwer zu durchschiffen ; und auf der andern Seite , wozu braucht wieder der Einsichts- volle ein weitläuftiges Lehrbuch?

222.

Denn für den Einsichtsvollen wird selbst ein Tropfen Unter- richts zu einem ganzen Lehrbuche, und ist er nur zu diesem ge- drungen, so dehnt er sich von selbst schon zu weiter Fläche aus.

Dem entsprechend heisst es auch in dem Buche über die astronomischen Instrumente : *)

223.

Gleichwie Oel auf Wasser gegossen sich ausbreitet , gleich- wie ein einem gemeinen Menschen mitgetheiltes Geheimniss bald bekannt wird, gleichwie eine auch noch so kleine Gabe einem Würdigen gespendet Segen bringt, so gewinnt die Wissenschaft, dem Verständigen überliefert, von selbst durch die innere Kraft des Objectes immer weiteren Gehalt.

Also habe ich in meinem Werke über die Sphäre gesagt ; **)

224.

Die Reguladetri ist Arithmetik, die Algebra aber ist makel- loser Verstand. Was ist dem Scharfsinnigen unbekannt? Darum wird auch diese Wissenschaft hier nur gelehrt für solche, die schwer begreifen.

225.

0 Mathematiker! um deine Einsicht zu vermehren , und um deine Forschungen zu vollenden , lies wieder und wieder dieses kurze Lehrbuch , welches anmuthig im Ausdrucke ist, spielend selbst von Knaben verstanden wird, die Quintessenz aller Rechen- kunst, die Methode sammt den Beweisen , enthält, welches mit vielen guten Eigenschaften versehen und frei von allen Fehlern

ISt^^J.

*) Welches Buch hier gemeint sei , weiss ich nicht. In des Verfassers Golädhyäya findet sich auch ein Yanträdhyäya (ed. Calc. p. 108 134), allein ich habe dort diesen Vers vergeblich gesucht. **) Golädhyäya ,]}. i S9 .

***) In Süryadasa's Corameutar sind diese schliessenden Verse nicht er- klärt, obgleich er sie anführt.

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Der Text der Algebra des Bhuskara ist uns sehr treu über- liefert worden, namentlich der metrische Theil derselben*). Es liegt dies auch in der Natur des Gegenstandes, wo jede, selbst die scheinbar geringste Abweichung von den ursprünglichen Wor- ten des Verfassers, leicht eine ganze Regel unbrauchbar, ein zur Beantwortung vorgelegtes Beispiel unauflösbar gemacht hatte. Aber selbst in der ])egleitenden prosaischen Glosse scheinen, wenn man Colebrooke's Uebersetzung und die Calcuttaer Ausgabe mit einander vergleicht, wenig Abweichungen in den Ilandschriflen sich zu finden; nur hier und da ist ein vermittelndes Glied bei der Berechnung der Exempel bei dem Einen eingeschoben , was bei dem Andern fehlt.

Die treue Ueberlieferung des Textes, sowie das sichere und gründliche Verständniss desselben, verdanken wir vor Allem den einheimischen Scholiasten. Unter diesen werden für das Vija-ganita am meisten geschätzt Smijadäsa (aus dem Jahre 1 'oiA), und Kiishna (Ende des 16ten Jahrhunderts)**). Der letztere ist ausführlicher als der erste, und ihm ist vorzugsweise Colebrooke in seiner Uebersetzung gefolgt , der zugleich reiche Mittheilungen aus demselben in den begleitenden Anmerkungen gegeben hat.

Von dem Gommentar des Süryadäsa findet sich ein Exem- plar auf der Königlichen Bibliothek zu Berlin (Chambers' Manu- scripte. No. 843). Es ist ein massiger Band in Quer-Octav von 129 Blättern zu iO Zeilen durchschnittlich die Seite. Leider ist die sonst deutliche Handschrift von einem Manne geschrieben, der nicht das Geringste von dem verstanden hat, was er mecha- nisch nachmalte, daher wimmelt sie von einer solchen Menge von Fehlern, dass es oft nicht einmal durch die kühnsten Conjecturen möglich wird , irgend einenSinn heraus zu bekommen. Diese Fehlerhaftigkeit des Codex ist um so mehr zu beklagen, als man sonstwo auf dem Conlinente nicht leicht ein zweites Exemplar finden dürfte. Nur für das Verständniss des Textes, wo der Gommentar mehr glossatorischen Charakter hat, ist er mit eini- ger Sicherheit zu gebrauchen und daher für das Studium immer noch von grossem Nutzen.

Der Ruhm der mathemalischen Arbeiten des Bhaskara drang auch zu den muhammedanischen Beherrschern Indiens, und so

*) Colebrooke, M. E. II. p. 422. **) Das Genauere über Beide giebt Colebrooke M. E. II. p. 451 453.

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wurde die Lilavati von dem bekannten persischen Dichter Faizl*) im J. 1578, und das Vija-ganila von Atä-ullah Raschidi im J.1634 ins Persische übersetzt. Nach dieser persischen Ueber- setzung wurde Bhäskara's Algebra ins Englische übersetzt von Strachey**).

Doch bei weitem vorzüglicher ist die unmittelbar aus dem Originale geflossene englische Uebersetzung, die Cole- brooke von Bhäskara's Lilavali und Vija-ganita in seiner Indian Algebra***) geliefert hatf). Colebrooke's Uebersetzung der indi- schen 3Iathematiker Brahmagupta und Bhaskara ist die gelehr- teste und gründlichste Arbeit, die wir in dem ganzen Gebiete indischer Philolo2ie aufweisen können, lu Colebrooke fand sich eine seltne Verbindung der ungewöhnlichsten Kenntnisse in gründlichster Weise vereinigt : er war ein ebenso tüchtiger Ken- ner des indischen Bechts als gelehrter Mathematiker und Astro- nom, und in beiden Gebieten war er nicht bloss theoretischer Kenner, sondern auch vielfach praktisch thälig. Seine Ueber- setzungen dieser schwierigen mathemalischen Bücher hat für die- sen Zweig der indischen Literatur die Bahn gebrochen. Ohne seine Hülfe würde es in Europa unmöglich gewesen sein, Werke zu verstehen, deren gesammte Kunstsprache, um nur diese eine Schwieriakeit zu erwähnen, vergeblich in irgend einem Wörter- buche gesucht wird. Wenn die immer rastlos fortschreitende Wissenschaft derErkenntniss des indischen Geistes auch allmäh- lig manche der Ansichten des grossen Indianisten beseitigen wird, wenn manche seiner gelehrten Abhandlungen, die aus einer un- endlich reichen Leetüre entstanden sind, und darum oft sehr Heterogenes zusammenfügen, in der Zukunft nur noch dankbar als die ersten Grundsteine für spätere vollendetere Bauwerke werden angesehen w erden können , so werden dagegen seine Uebersetzungen indischer Bechtsquellen und namentlich diese

*) Diese persische Uebersetzung wurde 1828 in Calcutta gedruclit. Den genaueren Titel gieljt Zenker's Bibliotheca Orientalis. Nr. 1082.

**) Bija Ganita or tlie Algebra of the Hindus, translated by E. Strachey. London, 1813. 4°.

***) Algebra, with Arithmetic and Mensuration , from the Sanscrit of Brahmegupla and Bhaskara, translated by H. Th. Colebrooke. London, 1817. 4». (Lilavati, p. 1—127. Vija-ganita p. 129 -276.)

f) Taylor 's im J. 1816 in Bombay erschienene Uebersetzung der Lllävati ist mir unbekannt.

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Uebersetzung der indischen Mathematiker für alle Zeiten un- übertreffliche Meisterwerke bleiben.

Wir haben durch die Bemühungen englischer Gelehrten all- mählig eine vollständige Ausgabe des ganzen Siddhänta-giroi mam erhalten. Zuerst erschien die Z?/aüa^« (Calc. 1831), einige Jahre darauf (Calc. 1834) das Vya-gaiiitam*) ; ich habe diese Ausgabe nie gesehen. Eine neue correctere Ausgabe des letzteren Werkes verdanken wir der Agra School-book-society**). Herr Launcilot Wilki n s o n nämlich , englischer Resident bei dem kleinen Mahrattenfürsten von Bhopal in Sehore [Qihitra) , legte der eben genannten Gesellschaft einen Plan vor, die berühmte- sten und besten Werke der Indier in den Gebieten des exacten Wissens und der Ethik im Sanskrit-Originale herauszugeben, und dazu Uebersetzungen in dem ausgebildetsten Volksdialekte Indiens, dem Hindi, hinzuzufügen. Auf diese Weise glaubte er, den tief gesunkenen Sinn für Wissenschaft bei den Indiern neu beleben zu können , und zugleich den Grund zu einer achtungs- werthen heimischen Literatur in dem jetzt herrschenden Volks- idiome Indiens zu legen. Mit Recht führte er an, dass Ueber- setzungen Europäischer Werke, so viel höher diese auch in jeder Hinsicht ihrem wissenschaftlichen Gehalte nach sein möchten, als etwas Fremdartiges die Eingeborenen eher abstossen als an- ziehen, ja von den Meisten mit entschiedenem Misstrauen wür- den aufgenommen werden. Erst wenn für die eigene heimische Literatur, in der durch Jahrtausende geweihten Methode, der Sinn für Wissenschaft wieder lebhaft erweckt und zu ernsten Studien angeregt sei , würde es an der Zeit sein , Anderes , in andrer als der traditionellen Form Ueberliefertes , mit Vortheil den Indiern vorzulegen. Dieser in seiner Grundidee gewiss ganz

*) Die genauen Titel bei Gildemeister, Bibliotheca sanscrita. Nr. 505 u. 508.

**) The Beej Gunüa. A trcalise on Algebra, forining ttie second portion of the Siddhant Shiromuni by Bhaskara Ächarya. Published under the autho- rity of the Agra School-book Society. Calculta, printed at the Baptist Mis- sion Press, Circuiar Road. ^846. 8". VI. SS. engl. Vorrede. 1 El. mit dem sanskritischen Schmutztitel : Vijaganitam Qribhäskaracärya viracitam. 1 Bl. Sanskrit - Titel : Vijaganitam (^ribhäskaracärya viracitam. Kalikattakhya? pattaneBaiptishtayanträlaye mudritam, Agara sküla buksosaiti krite ^rimats pädari Jyän Jems Mor sahib bhüpater anujnayä. 1 Bl. Inhaltsverzeichniss (sücipatram). 130 SS. und 2 SS. Druckfehlerverzeichniss (guddhipatram).

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richtige Gedanke wurde von den Vorstehern der genannten Ge- sellschaft in Agra mit Freuden aufgenommen , und sogleich be- schlossen, das berühmte und in ganz Indien als höchste Autorität verehrte astronomische System des Bhäskara im Original heraus- zugeben. Nur statt der Lilavati, von welcher, wie wir oben sahen, bereits eine genügende Ausgabe des Sanskrit-Textes vor- handen war, wählte man das Rekhä-ganüam , oder die Sanskrit- Uebersetzung der Elemente des Euklid , die JayaSinha, König von Jaipur (Jayapura) im Anfange des 1 8ten Jahrhunderts aus dem Persischen übersetzen Hess. Später fügte man zu der Samm- lung noch das in Indien sehr populäre Handbuch der Astronomie, Graha-k'ighava von Gane^a mit dem Commentare des Malläri hinzu. Doch ehe noch der Druck der genannten Werke beginnen konnte, starb Wilkinson, den 13. November 1841, und die Sorge, die "Werke weiter durch die Presse zu führen , übernahm der gelehrte Missionar, Rev. John James Moore. So erschien denn von 1842 1846 hintereinander GanitAdhyäya , Golädhyaya, Graha-laghava , Bekha-ganitam und Vija-ganitam*). Leider aber sind diese sämmtlichen Bücher, wie im Allgemeinen alle wissen- schaftlichen Arbeiten der englischen Missionare , in Europa äus- serst selten, da die ganzen Auflagen, für ihre speciellen Zwecke veranstaltet, nie in den indisch-europäischen Buchhandel kom- men. Es sind daher von den genannten Werken vielleicht kaum zwei Exemplare in Deutschland, und dasjenige, was ich benutzen konnte, verdanke ich nur der freundlichen Mittheilung der Pe- tersburger Akademie der Wissenschaften, wofür ich hiermit mei- nen verbindlichsten Dank ausspreche.

Von den beabsichtigten Uebersetzungen in Hindi , einer Ar- beit, deren Herr Moore sich unterzogen hatte, ist die Lilävati**) erschienen, und ist, soweit ich es beurlheilen kann, trefflich gearbeitet, da der Uebersetzer nicht bloss den Text wiedergege- ben, sondern aus den Commentaren Alles hinzugefügt hat, was

*) Die genaueren Titel der vier ersten Werke giebt Gildemeister Bibliolheca sanscrita. Nr. 510. 511. 514 und 316.

**) The Lilavati. A Irealise on Aritlmietic and Mensuration, done into Hindi from the Sanskrit of Bhaskara Acharya. By the Rev. J. J. Moore, with the assistance of Balajee Diekshit of Bijawar, and other learned Natives. Calcutta : printed for the Agra School-book Society , at the Baptist Mission Press, Circular Road. 1846. 8<*. 1 Bl. Titel in Hindi. 6 SS. Inhaltsverzeich- niss. 204 SS. (SS. 203 und 204 bilden das Druckfehlerverzeichniss).

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das Verständniss des Werkes erleichtern kann. Ob von den übrigen Werken die ebenfalls beabsichtigten Uebersetzungen be- reits erschienen sind , weiss ich nicht.

Die Algebra des Bhäskara zerfallt bei Colebrooke in 9 Capi- tel, in der Calcultaer Ausgabe in HC; doch sind diese Unter- abtheilungen ziemlich willkürlich, und ihre Zahl liesse sich leicht vermehren. Nach des Verfassers eigner Angabe (v. 99) aber zer- fällt das Werk in zwei Theile , von denen der erste kürzere (p. /) 44) als vorbereitend betrachtet wird , und die-6 Species mit positiven und negativen Grössen u, s. w., und die Rech- nungsarten KuUaka , Varga-praJx'räi und Cakraväla lehrt. Ich habe die technischen Namen für diese verschiedenen Gattungen des Calcüls beibehalten , da ich wenigstens nicht im Stande bin, entsprechende Namen aus unsrer mathematischen Kunstsprache dafür zu finden ; Colebrooke hat sich auch begnügt, sie nur wört- lich zu übersetzen: Pulverizer, Affected Square, Cyclic nielhod. Darauf folgt das eigentliche Vija (p. 44 130), oder die Analysis, aufweiche ganz d'Alemberl's Definition passt, dass die Analysis eine Methode sei , mathematische Aufgaben zu lösen dadurch, dass man sie auf Gleichungen zurückführt*).

Was die Form der Darstellung in dieser indischen Alge- bra betrifft, so weicht sie unendlich weit von der ab, die wir in wissenschaftlichen Werken , besonders so schwierigen und tiefsinnigen Inhalts, gewohnt sind. Das eigentliche Werk, näm- lich Regeln und Beispiele, ist in Versen geschrieben , und zwar nicht in dem gewöhnlichen epischen Cloka, der bei den Indiern gewissermassen die ihnen sonst fast ganz fehlende gebildete Prosa ersetzt, und daher zu den Belehrungen über die verschieden- artigsten Gegenstände des Wissens angewendet worden ist, son- dern vorzugsweise in den künstlichen und schwierigen mono- schematischen Versen der späteren Kunstpoesie. Mag man über eine solche Bizarrerie lächeln, die Regeln des Addierens undMul- tiplicierens im sapphischen, alcäischen oder einem andern sonst nur zur höheren Poesie verwendeten Metrum vorgetragen zu lesen, bewundern muss man die seltne Gewalt über die Sprache, solche spröde Stoffe in so schwieriger Form darzustellen; und so weit ich es beurtheilen kann , scheint mir Bhäskara seine Auf- gal)e meisterhaft gelöst zu haben. Es ist bewunderungswürdig,

*) ColebrookeM. E. II. p. 443.

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wie er z. B. die Regeln über die Gleichungen vorträgt, Schritt für Schritt die anzuwendende Methode bei ihren Lösungen an- giebt, und dabei trotz der hemmenden Fessel des Verses deut- lich und klar bleibt. In den Beispielen ist er natürlich ^Yeniger gehemmt , und so finden sich unter diesen , namentlich in dem zweiten Theile, einzelne, die man zierliche, mit poetischer An- muth verfasste Gedichtchen nennen könnte. Erleichtert wird dem Indier seine Form durch den grossen Reichthum des Sans- krit an Synonymen für die arithmetischen Operationen, indem z. B. alle Verba , die schlagen, tödten, verwunden u. s. w. be- deuten, auch zugleich für multiplicieren gebraucht werden ; und ferner dadurch , dass die Indier gerade unendlich reiche syno- nyme Ausdrücke für eine Gattung von Begriffen haben , wo alle andern Sprachen deren kaum einige aufweisen können , nämlich für die Zahlwörter. Denn nach der bei den indischen Mathema- tikern gebräuchlichen Anwendung der symbolischen Zahlen*), würde es sehr leicht sein , l>loss für die beiden ersten Zahlen gegen 300 Synonyma aufzufinden. Doch, so sehr mich dieses kunstvolle Spielen mit der schwierigsten Form interessiert, bin ich weit entfernt, die grossen Mängel einer solchen Form zu ver- kennen. Ich begreife , wie schwer in dieser beengenden Fessel die Wissenschaft für weitere Entwickelungen den passenden Aus- druck findet, da Jemand, um nur Eines zu erwähnen, ein sehr scharfsinniger, genialer Mathematiker sein kann, ohne irgendwie die Fertigkeit zu besitzen , seine Gedanken in künstlerisch voll- endeten rhythmischen Formen wiederzugeben.

Die Beispiele sind mit einer prosaischen, vom Verfasser selbst herrührenden Glosse versehen, in welcher die Hauptpunkte, auf welche es bei der vorzunehmenden Rechnung ankommt, der Ansatz u. s. w. , und das endliche Resultat mitgetheilt werden.

Trotz der grossen Meisterschaft Bhäskara's über die Sprache, ist das Werk doch nicht ohne grosse Schwierigkeiten des Ver- ständnisses. Colebrooke'sUebersetzung hat diese nicht alle heben können, und selbst ein Mathematiker wie Libri**j klagt über die

*) Vgl. W'. V. Humboldt, über die Kawi-Sprache. Bd. I. p. 19 41. Jacquet im Journal Asiatique. 1833. XV. p. 5 A2. 97 130.

**j Libri, histoire des sciences mathematiques en Italie. I. p. 130. Le laconisme (de leurs livres algöbriques) et les expressions bizarres dont ils sollt remplis empechent souvent de decouvrir la möthode suivie par l'auteur.

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Dunkelheit des Ausdrucks. Der Grund liegt zum Theil in Cole- brooke's Treue und Wörtlichkeit. Colebrooke war so zum Indier geworden , im besten Sinne des Wortes , halte sich so in ihre Kunstsprache und Methode eingelebt, dass er es gar nicht mehr fühlte , unklar zu sein , wenn er für einen indischen Ausdruck einen englischen setzte , der eben nur eine wörtliche Ueher- setzung und darum oft eben so unbestimmt wie der des Originals ist. Wir müssen diesen Fehler bei ihm noch in einer andern Dis- ciplin beklagen , indem seine Grammatik der Sanskrit-Sprache, obgleich englisch geschrieben , doch nur von dem verstanden werden kann , der die einheimischen Grammatiker studiert hat und mit ihrer Kunstsprache genau vertraut ist; wer bloss Eng- lisch versteht, wird manche der grammatischen Regeln kaum fassen können. Dazu kommt noch, dass Colebrooke leider es ganz verschmäht hat, die im Texte gegebenen indischen Rech- nungen in den Anmerkungen in unsere algebraische Formelsprache zu übersetzen, wenn ich mich so ausdrücken darf. Hätte er die- ses nicht unterlassen, vv^as ihm gewiss nicht als ein wissenschaft- liches Bedürfniss für den europäischen Leser erschienen ist, da er selbst mit der indischen Methode zu innig vertraut war, so würde sein treffliches Werk wohl unter den Mathematikern noch mehr Aufsehen erregt haben.

Doch Alles , was das sichere Verständniss des BhAskara bis jetzt noch hemmt, wird aufgehoben durch den Gebrauch der Schollen , die in ihrer musterhaften Methode jedes Wort des me- trischen Textes erläutern, durch einen synonymen Ausdruck er- klären, die Composita in ihre einzelnen Bestandtheile auflösen und jedem das ihm gebührende grammatische Verhältniss an- weisen , und die Construction der einzelnen Wörter und Satz- glieder nach logischen Gesetzen ordnen. Allein noch nach einer andern Seite hin sind die Schollen zum wissenschaftlichen Ver- ständnisse des Werkes ganz unentbehrlich. Rhäskara nämlich giebt alle Regeln seines Werkes , ohne sie durch irgend einen Beweis tiefer zu begründen. Es ist dies aber nicht etwa ein Man- gel, den wir allein an seinen Werken bemerken, es ist dies lei- der ein Vorwurf, der alle Lehrbücher der Wissenschaft in Indien trifft. Alle diese Werke verfahren streng dogmatisch ; ein Satz, es sei ein philosophischer, mathematischer oder grammatischer, wird mit apodiktischer Gewissheit hingestellt, und zwar in der möglichst kürzesten, gedrängtesten Sprache, die häufig in wahr-

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baft änigmatische Dunkelheit sich hüllt. In der Grammatik ist sogar dies Streben nach Kürze , namentlich bei den jüngeren Grammatikern, wie z. B. bei Vopadeva, in kindische Albernheit ausgeartet. Selbst die Hauptquellen indischer Philosophie leiden an dieser widerlichen Form. Dies macht auch das Studium phi- losophischer Werke der Indier, trotz aller Tiefe der Gedanken, die ihnen zu Grunde liegen, so ungeniessbar, da man nie den schaffenden Geist des Denkers belauschen kann , sondern nur mit kurzen Orakelsprüchen bedient wird. Eine verständliche Geschichte der indischen Philosophie würde eine vollständige Reconslruclion , nicht bloss eine Darstellung, der einheimischen Systeme erfordern. Diese Mängel werden zum Theil durch die Scholien aufgehoben, in denen das traditionelle Verständniss des Textes , wie es in den Schulen sich fortpflanzte , niedergelegt wird. Ebenso verhält es sich nun auch mit den Scholien zu Bhaskara; sie geben die Beweise (ulpatti) für die mathematischen Lehrsätze des Meislers , und sind daher für das tiefere Verständ- niss des Textes unentbehrlich. Colebrooke hat viel Treffliches und Scharfsinniges aus den indischen Scholiasten in den Anmer- kungen zu seiner Uebersetzung niitgetheilt. Dann haben die Scho- liasten zu Bhaskara, wie wohl zu allen ähnlichen Werken, den Vortheil, dass wir durch sie in die Methode der indischen Rechen- kunst genau eingeweiht werden. Sie berechnen nämlich alle Beispiele von Anfang an ; bei jeder weiteren Operation wird im- mer wieder die Regel citiert, nach welcher diese vorgenommen werden muss, bis endlich das Resultat gewonnen ist. Mir macht es ganz den Eindruck , wenn ich diesen Theil der Scholien lese, als ob ich in einer indischen Schule wäre, und der Lehrer rech- nete ein Exempel an der Tafel vor.

Sollte jemals in Deutschland eine Ausgabe der mathemati- schen und astronomischen Werke des Bhaskara veranstaltet wer- den , so müsste sie auch die Scholien enthalten , da diese oft, streng genommen , wichtiger sind , als der Text , den sie erläu- tern , und leider hat man sie in den Calcuttaer Ausgaben stets vernachlässigt.

Wenn ich , ein gänzlicher Laie in den erhabenen Wissen- schaften, die Bhaskara lehrte, es dennoch wagte, seine Algebra zu lesen, so wird man es mit der Neugierde eines Philologen ent- schuldigen, zu sehen , wie der Verfasser eine nach allen unseren Vorstellungen fast unmöglich scheinende Aufgabe gelöst habe.

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Eine kleine Probe seiner Behandlung des Gegenstandes , glaubte ich , würde den Kennern des Sanskrit , bei der Seltenheit des Textes , willkommen sein , und ich wählte dazu den Anfang des Werkes, da er mathematisch der leicht verständlichste ist; aber nur die 4 ersten Abschnitte des ersten Capitels habe ich hier mitgetheilt, da in dem ölen Abschnitte die sechs Species mit irrationalen Zahlen (karani-shadvidham) sehr ausführlich behan- delt sind und zu viel Raum in Anspruch genommen hätten. Die späteren Capitel sind freilich ungleich interessanter und wichti- ger, aber auch natürlich ihrem mathematischen Inhalte nach viel schwieriger. Ich habe absichtlich die Uebersetzung ganz wörtlich gemacht, um dem des Sanskrit unkundigen Leser ein treues Ab- bild der eigenthümlichen Ausdrucksweise des Originals zu geben, soweit es ohne die Beobachtung der metrischen Form möglich war , daher auch alle die Wörter , die mir es nothwendig schien einzuschieben , um den Text deutlich zu machen , in Klammern einseschlossen. Weil Colebrooke's Werk in Deutschland nicht häufig sich findet, hielt ich es für zweckmässig, seine Anmer- kungen mit abdrucken zu lassen , da sie fast nur aus Auszügen aus den indischen Scholiasten bestehen , also wesentlich zur Kennlniss der indischen Algebra beitragen. Um mir selbst die Beispiele deutlich zu machen , habe ich sie , von einem jüngeren Freunde der Mathematik unterstützt, auch in unsrer algebrai- schen Formelsprache berechnet, und wenn ich diese hier mit- theile, wird mir hoffentlich Niemand dieAnmassung zuschreiben, dass ich Mathematikern , denen etwa diese Zeilen in die Hände fallen sollten , das Verständniss hätte erleichtern wollen ; ich dachte dabei nur an meine verehrten Specialcollegen , die viel- leicht, wie ich selbst, leichter die Worte des Bhäskara verstehen, als ihren mathematischen Werth zu bestimmen im Stande sind. Wenn wir bedenken, dass Indien des Land ist, dem wir unser Ziffersystera verdanken , wodurch allein jene Vollendung der mathematischen Wissenschaften ermöglicht wurde , auf die wir jetzt mit so gerechtem Stolze hinblicken*), dass ferner Indien

*) Libri, I. 1. p.126. Ce Systeme de numöration marque ä lui seul une rövolution dans la science, et il est fort douteux que, sans la valeur de Position de chiffres, ont eüt jamais pu efTectuer, dans les lemps moder- nes, les longs et penibles calcuis, que l'application de i'analyse ä Tastro- nomie a rendus necessaires.

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nach dem Urtheile eines der gelehrtesten Kenner der Matheraatik das eigentliche Heimathland der Algebra und Analysis ist , und dass schon vor 1000 Jahren, ja vielleicht noch früher, die Indier mathematische Probleme gelöst haben, die erst das vorige Jahr- hundert unter dem Staunen der Zeitgenossen wieder fand*) , so glaube ich könnte es für eine Akademie der Wissenschaften kaum eine würdigere Aufgabe geben , als die indischen Quellen dieser Wissenschaften dem europciischen Publikum zugänglich zu ma- chen. Dazu gehört aber vor Allem , dass man sich correcte und sorgfältig revidierte Abschriften der Texte , und wo diese schon gedruckt sind, der Commentare aus Indien verschaffte, da, wie man nicht oft genug wiederholen kann , ohne diese unentbehr- lichen Ilülfsmittel das Yerständniss dieser durch Form und Inhalt gleich schwierigen Bücher nur schwankend und unsicher, und darum wenig fruchtbringend sein würde.

Aber auch noch aus einem andern Standpunkte ist das Stu- dium der Commentare von unschätzbarem Werthe; durch sie allein nämlich wird es einst möglich werden, eine Geschichte der indischen Mathematik und Astronomie zu schreiben. Nur die heilige Literatur Indiens wird consequent von einer Generation der andern durch wiederholte Abschriften überliefert; alles, was nicht den Anspruch auf göttliche Offenbarung machen kann, wird nur durch Zufall erhalten, und namentlich in der wissenschaft- lichen Literatur verdrängt ein neueres Lehrbuch leicht das ältere. So sind Aryabhatta's astronomische und mathematische Werke durch seinen Nachfolger Brahmagupta in den Hintergrund ge- drängt worden , ja es scheint , dass sie ganz verloren gegangen sind**). Brahmagupta wurde wieder in Vergessenheit gebracht durch die zierlicheren, eleganteren Arbeiten Bhaskara's , so dass selbst Colebrooke nur Ein und noch dazu unvollständiges und lückenhaftes Exemplar seines astronomischen Systems auffinden konnte. Bhüskara nur hat sich erhalten , weil nach ihm das gei- stige Leben der Indier immer mehr und mehr erlosch, und kein

*) Libri, 1. 1. p.-läe. On doit avouer, malgre tout notre orgueil Occi- dental, que si ces ouvrages (l'algebre de Brahmagupta et de Bhaskara] eus- sent 616 apportös eii Europe 60 ou 80 ans plus tot, leur apparition , nieme apres la mort de Newton et du vivant d'Euler, aurait pu häter parmi nous les progres de l'analyse algebrique.

**) Vergleiche jedoch Catalogue of the M'Kenzie coileclion. I. p.HQ. <21 und Journal Asiatique, 1832. Avril p. 377.

<852. 2

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Nachfolger, der ihn l'ibertrofTen hätte, auftrat. Die Commentare nun enthalten oft die genauesten Details und reiche Auszüge aus den älteren Werken, die zu ihrer Zeit noch exislirten, jetzt aber spurlos verschwunden sind. Die astronomischen Ansichten des Garga und Parägara , die mehrere Jahrhunderte vor Christus lebten*), kennt man nur aus solchen Citaten, undBhattotpala**) z.B. in seinem sehr ausführlichen Commentare zuVarahamihira's Astrologie führt seitenlange Stellen aus der Astronomie des Garga an. Die Ansichten desAryabhatta, von denen unsColebrooke***) eine kurze Uebersicht gegeben hat, sind nur aus solchen gele- gentlichen Anführungen zusammengestellt, und mit gerechter Bewunderung wird jeder diese Darstellung lesen , in welcher Aryabhatta, einer der Koryphäen der Wissenschaft und das nicht bloss unter den Indiern , Ansichten entwickelt , die erst ein Co- pernicus und Keppler nach fünfzehnhunderljährigem Zwischen- räume wieder zur Geltung bringen konnten , da in Indien selbst frühzeitig, wahrscheinlich aus theologischer Befangenheit, die richtigen Doctrinen des Aryabhatta wieder verlassen wurden. Welche reiche Quelle von Belehrung ist aus Varähamikira's^) ausführlichem Systeme der Astrologie, in Verbindung mit seinem gelehrten Erklärer Bhattotpala , zu schöpfen , da er in ihr fast alle Gegenstände des Lebens berührt, Häuser, häusliche Ein- richtungen u. s. w. bis ins kleinste Detail schildert.

Ja selbst für die klassische Literatur lässt sich vielleicht ein nicht unbedeutender Gewinn aus diesen Studien ziehen. Es ist wohl so gut als erwiesen, dass die Indier die trügerische Wissen- schaft der Astrologie von den Griechen erhalten haben, d. h. von jenem Hellenismus, wie er durch chaldäischen und ägyptischen Einfluss in Babylon und Alexandrien sich ausbildete. Werden ja ganz offenbar bei Varähamihira die Namen der 12 Zeichen des Thierkreises nach ihrer richtigen Ordnung in griechischer Sprache citirt, und die griechischen Namen der 7 Planeten angeführtff). Und diese Kenntniss schöpfte er aus den astrolo-

*) Colebrooke, M. E. II. p. 449. **) Bhattotpala schrieb im Jahre Qaka 890 = 968 p. Chr. Durch ein Versehen sagt Colebrooi<e: A. D. 1068. Vgl. M. E. II. p. 461. ***) M. E. II. p. 467 ff.

+) Um 500 p. Chr. Colebrooiie M. E. II. p. 461. fi) Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes. IV. p. 307. 319.

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gischen Schriften des YavaneQvaräcärya , d. h. des Ionischen Meisters. Wer ist diese räthselhafte Persönlichkeit?' Colebrooke suchte seine Schriften vergeblich in Indien; aus einer im Westen Indiens veranstalteten Sammlung sanskritischer Werke aber ka- men zwei Exemplare seines Jätaka, oder der Kunst der Nativi- täts-Berechnungen, in die Bibliothek des East India Ilouse, wo das eine, Nr. 1947, unter dem Titel aufgeführt ist: Vriddha- Yavana-j (itakam Yavanegvaräcärya-viracitam (282 Bl. 4*^] , d. h. «dieNativitäts-Berechnung des alten loniers, von dem Ionischen Meister verfasst.» Don Namen dieses «alten loniers» erfahren wir aus dem zweiten Exemplare desselben Buches , Nr. 1948, welches die Unterschrift trägt: Mlnaräja-jätakam Yavane(;varä' cärya-viracitam (283 Bl. 4**), d. h. «die Nativitäts-Berechnungen des Königs Mina , vom Ionischen Meister verfasst.» Ich zweifle nicht daran, dass unter diesem Minaräja der Name eines der alten mythischen Heroen der westländischen Sagenwelt , sei es der Manes derAegypter, oder der Minos der Griechen, verborgen sei. Auf jeden Fall wäre es wohl der Mühe werth, dies Werk einmal genauer zu untersuchen.

Die Zeit des Dilettantismus , der sich ausschliesslich an In- discher Poesie ergötzte , ist vorbei , die strenge Wissenschaft macht ihr Recht geltend , und ich glaube auf diesem Gebiete ist noch manches bis jetzt unbenutzte Material für die Geschichte der Entwickelung des menschlichen Geistes aus Indien zu ge- winnen.

Atha

f^ija-ganitam

Bhdskardcdrya-

viracitam.

Mangaläcaranam.

4- [Upajdti.)

Utpädakam yat pravadanti buddher, adhishthitam sat-purushena , sänkhyäh, vyaktasya kritsnasya tad eka-vijam, avyaktam Icam Ganitam ca vande.

2*

20

Pürvam proktam vyaktam avyakta-vijam ; präyah pracnä no vinä 'avyakta-yuktyä jiicitum cakyci mandadhibhir nitantam yasmät, tasmäd vacmi vija-kriycim ca.

I. Prathamo ''dhyäyah. Tringat Parikarmäni.

1) Dhanarna-shadvidham. Dhanarna-sankalane karana-sütram. vritlcirdham.

[Cälini.

Yoge yutih syät kshayayoh svayor ; dhanarnayor antaram eva yogah.

4.

Udäharanam.

(Upajäti.

[Upajdti.

Rüpa-trayam rüpa-calushtayam ca kshayam dhanam sahitam vada 'äcu, svarnam , kshayam svam ca , prithak prithag me, dhanarnayoh sankalanäm avaishi.

Atra rdpänäm avyaktäiicim ca 'ädyaksharAny upalakshanartham lekhyAni; yäni rina-gattlni , täny ürdhva-vindüni ca.

1 ) Nyäsah.

3 i.

yoge jAtam 7.

2) n'

S i.

yoge ja tarn 7.

3) n n

3 4.

yoge jcitam i .

4) n

3 4.

yoge jalam 1 .

Ivam vibhinneshv api.

2.

Dhanarna-vyakalane karana-sütram. vrittArdham.

5.

{Upaj6ti.

Sancodhyamanam svam rinalvam eti, svatvam kshayas; tad-yutir uktavac ca.

Udäharanam.

21

6. [Upajäti.

Trayäd dvayam svut svam , rincid rinam ca, vyastam ca sancodhya , vada 'acu cesham.

1) Nyäsah. rw 3 ni 2. antare jatam rü\.

2) ,, ;, ^M 3 ^. anlare jatam 1 .

3) ,, ,, rii 3 7'ü 2. antare jatam ruh.

4) ., ,, ?'w 3 7'M 2. antare jatam 7'ü 5.

3.

Gunane karana-sütram , vrittardham.

7. ■Bhujangaprayäla]

Svayor asvayoh svam badhali, svarna-ghäte kshayo ; bhägahäre *pi ca ^evam niruktam.

8. {Upajäti.) Udäha7'anam.

Dhanam dhanena , 'rinam rinena nicihnam dvayam Irayena, svam rinena : kim syät?

1) Nyäsah. rw 2 3. dhanam dhana-ghnam dhanam syäd, ili

jatam ?'m 6.

2) ,, 2 3, i^inam rina-ghnam dhanam syäd , iti

jatam 6.

3) ,, 2 rü3. dhanam rina-gunam rinam syäd, iti

jatam 6.

4) ,, 2 3. rinam dhana-gunam rinam syäd, iti

jätam 6.

4. i'Bhägahare 'pi ca *evam niruktam» iti.

9. i^Upajäti.) Udäharanam.

Rüpashtakam rüpa-catushtayena dhanam dhanena , 'rinam rinena bhaktam, rinam dhanena , svam rinena : kim syäd, drutam vada 'idam, yadi bobudhishi.

n

1) Nyäsah. 8 4. dhanam dhana-hritam dhanam syäd, iti

jalam rii 2. 8 i. rinam rina-hritam dhanam syäd, ili

jatam 2. S i. rinam dhana-hritam rinam syäd, iti

jätam 2. rii 8 L dhanam i-ina-hi-itam rinam syäd, ili

jätam 2.

2)

3) 4)

Varge karana-sütram. vrittärdham.

40.

Kfitih svarnayoh svam ; sva-müle dhanarne ; na mülam kshayasya 'asti tasya 'akrititVcit.

11

Udäharanam.

[Bhujangaprayäta . )

Dhanasya rüpa-tritayasya vargam kshayasya ca brühi , sakhe , mama 'äcu ; dhanatmakunäm adhanatniakanäm mülam navcinäm ca pi^ithag vada 'äcu.

1) Nyäsah. 3 3. jätau vargau 9 9.

2) ,, 9. mülam 3 3.

3) ,, rii 9. eshäm avargatväd mülam nästi.

{Upajdti.)

2) Kha-shadvidham.

\. 2.

Kha-sankalana-vyavakalmie karana-sütram. vrittardham.

12.

Kha-yoge viyoge dhanarnam tathaiva ; cyutam cünyatas tad-viparyäsam eti.

13.

Udäharanam.

Rüpa-trayam svam, kshaya-gam ca , kham ca, kim syut kha-yuktam, vada; khue cyutam ca?

( Dil ujangaprayäta . )

[Upajdli.)

23

\) Nyäsah. ru 3. 3. 0. eläni kha-yutany avikrituny eva. 2) ,, 3. rw 3. rw 0. etäni khac cyütäni 3. ru 3. rüO.

3. 4. 5. 6. Kha-gunädishu karana-sülram. vfittardham.

'' 4 ( BhujangapraycUa . )

BadhAdau viyat khasya ; kliam khena gliäte; khahäro bhavet khena bhaklac ca räcih.

* «

"lö. [Upajäti.)

Udäharanam.

Dvi-ghnam Iri-lifit kham , kha-hritam Irayam ca, ciiuyasya vargam vada me, padam ca.

4) Nyäsah. gunyah i'ü 0. gunakah 2. gunite jätam 0.

2) ,, bhiijyah 0. bbajakali ni 3. bhakle jätam rw 0.

3) ,, bhäjyah 3. bhäjakah 0. bhakte jätam ^.

ayam ananto räcih khahara ity ucyale.

16. [UpajiUi.]

Asmin vikärah khahare na räcäv api pravishteshv api nihsriteshu bahushv api syäl, laya-srishti-käle *nante cyute bhüta-ganeshu yadvat.

4) 5) Nyäsah. 0. asya vargah 0. luülam 0. Evam kha-gunädi.

3 ) Eka-varna-sh advidham . Sanjnäh.

17. [Cälint.)

«Yävatlävatö , «kälako« , (cnilako» , nyo varno , «pito» , «lohitac» ca : ^etad-ädyäh avyaktänäm kalpitä mäna-sanjnäs, tat'Sankhyänam kartum, äcärya-vai"yaih.

^ 24

\. 2.

Ayyakta-satikalajia-vijavaJialane karana-sülram . vrillardhain.

'18. [Upajdti.

Yogo*ntaram teshu samana-jAtyor, vibhinna-jätyoc ca prithak-sthitic ca.

lO. {Bhujaiigapraydla.

Udäharanam.

Svam avyaktam ekam , sakhe , saika-rüpani, dhanavyakla-yugmam virüpäshtakani ca ; yutau pakshayor elayoh kim? dhanarne viparyasya ca ^aikye bhavet kim? vada 'äcu.

1) Nyäsah. \ 1 . | ya 2 8.

anayor yoge jätam 3 7.

2) Adya-pakshasya dhanarna-yyatyAse Nyäsah. I \ .

2 8. yoge anayor jätam i 9.

3) Dvitiyasya vyalyäse Nyäsah. ] rw 1. | ?/« 2 8.

yoge jiUam ijü i 7-ü 9.

4) Ubhayor vyatyäse Nyäsah. \ \ \ 2 8.

yoge jätam 3 rüT.

2 0 . [Bhujangaprayäta . ]

Udäharanam.

Dhanavyakta-varga-trayam satri-ri'ipam kshayAvyakta-yugmena yuktam ca kim syät? dhanävyakta-yugmäd f-inavyakta-shatkam sarüpaslitakam prohya , cesham vada 'äcu.

1) Nyäsah. va 3 3. | ?/a 2.

yoge jätam va 3 2 3. 2] ,, 2. I 6 ru 8.

codhite jätam 8 8.

3.

Avyaktädi-^m.iane karana-sütram. särdha-vrilla-dvayam .

23

(Vasantalilaka.

(Cälini.)

21. [Upajäti.)

Syad rüpa-Vcirnabhihatau tu varno; dvi-try-ädikänain sama-jatikänam badhe tu tad-varga-ghani)dayah syus ; tad-bhävitam ca *asama-jäti-chate. bhägadikara rüpavad eva cesham ; vyakte yad uktam ganite, tad atra.

Gunyah prithag gunaka-khanda-samo nivecyas ; taih khandakaili krama-hatah sahito yathoktyä. avyakta-varga-karani-gunanasu cintyo vyaktokla-khanda-gunana-vidhir evain atra.

23.

Yävattävat-pancakam vyeka-rüpam yävattävadbhis tribhih sadvi-rüpaih sangunya , dräg brühi , gunyam gunam va vyastam svarnam kaJpayitvä tu , vidvan.

1) Nyäsah. gunyah 5 \. gunakah 3 2.

gunanaj jätam phalam va 15 7 2.

2) Gunyasya dhanarnatva-vyatyäse Nyäsah. gunyah 5 i.

gunakah 3 rw 2. gunanaj jatam va i5 yäl 2.

3) Gunakasya dhanarnatva-vyatyAse Nyäsah. gunyah 5 \.

gunakah 3 2. gunanaj jatam va l3 ?/d 7 2.

4) Dvayor dhanarnatva-vyatyäse Nyäsah. gunyah S i .

gunakah 3 2. gunanaj jatam va \6 '7 2.

4. Bhägahäre karana-sütrara. vfittam.

24.

Bhäjyäc chedah cudhyati pracyutah san sveshu sveshu sthänakeshu kramena , yair yair varnaih sanguno yaic ca rüpaii', bhägahäre labdhayas täh syur atra.

{Cälmi.)

26

1)

Pürva-giinana-phalasya sva-guna-chedasya bhägahärArtliani

1) Pralliama-pakshasya Nyäsah. bhäjyah yäva]^ 7 %.

l)häjakah 3 2. bhajanäd aplo gunyah b \.

2) Dviliyasya Nyäsah. bhajyah va 15 1 rii i. chedah

3 7^ü 2. bhajanena labdho gunyah 5 l .

3) TritiyasyaA'»/äsaÄ. bhajyah ?/ät;a 15 yäi rü2. harah yä3 rü2.

haranäd äpto gunyah 5 \ .

4) Caturthasya Nyäsah. bhajyah yäva\byä1 21 harah 3 2.

hfite labdho gunyah yährü\.

# 5.

Vargodäharanain.

25. [gälini.]

Hüpair shadbhir varjitanam caturnäm avyaklanäm brühi vargam, sakhe, me.

Nyäsah. 4 6. jäto vargah yd va ■! 6 yd 48 ni 36.

Vargamüle karana-sütram. vrittam.

26. [UpajcUi.

Kritibhya ädaya padani , teshain dvayor dvayoc ca \abhihalim dvi-nighnirn ceshät tyajed ; rüpa-padam gnhitvä, cet santi rüpaiii , talhaiva ceshani.

Piirva-siddhasya müla rthaui

Nyäsah. yäva\Q 48 36. labdham miilam 4 6.

4) Aneka-varna-shadvidham.

1 2

Tatra sankalana-vyavakalanodäharanam .

27. (Aryd

Yävattävat-kälaka-

nilaka-varnas tri-panca-sapta-dhanam,

27

dvi-try-eka-mitaih kshaya-

gaih sahita, rahitäh: kali syus laih?

Nyäsah. 3 ^ nil . \ 2 3 nl '\ . yoge jatam 1 2 ni 6. viyoge jätam 5 8 ni 8.

3. 4. 5. 6.

Gunanäder udäharanam.

28. (jlfanddferdtt/d.)

Yävattävat-trayam rinam , rinam kälakau, nilakah svam, riipena 'Adhyä ; dvi-gunita-mitais te tu ; tair eva nighnah : kirn syät teshäm gunanaja-phalam? gunya-bhaktam ca kirn syäd? gunyasya 'atha prakathaya kfilim; mülam asyah kfitec ca.

i ) Nyäsah. gunyah 3 kä2 ni 1 1 . gunakah 6 4 m 2 rii 2. gunite jätam yäva\8 va 8 nl va 2 bhä 2 4 ?/d tii bhä 1 2 ni bhä 8 12 8 ni 4 2.

2) Asmäd eva gunana-phaläd aunyena 'anena yäS 2 m'1 rwl.

bhaktäd äpto gunakah 6 M 4 ni 2 'i.

3) Pürva-gunyasya vargärlham Nyäsah. 3 A'd 2 ni 1 rw 1 .

jtito vargah va 9 4 n? ua \ bha 1 2 i/d ni bhä 6 Ad n< bhä i ^ i ni '2, i .

4) Vargäd asmäd mülam 3 2 Wi \ \.

Vfja-Ganita, Lehrbuch der Algebra,

von

Bhäskaräcärya.

Einleitung.

1.

Ich preise Gott-Natur und die Rechenkunst; (Gott-Natur), den (chaotisch) unentwickelten , ihn den einzigen Urheber des (organisch) entwickelten Weltalls , welchen die Anhänger der Sänkhya-Lehre den Erzeuger aus dem Geiste nennen , und üßer

28

welchen der wahre Bildner herrscht; (die Rechenkunst) mit un- bekannten Grössen, sie die allein die Gründe (darlegt) für alle Rechnungen mit bekannten Grössen , welche , wie sie tüchtige Meister lehrten, die Reclienkünstler die Bildnerin des Verstandes nennen ^).

2.

Früher habe ich ein Lehrbuch der Rechenkunst mit bekann- ten Grössen, welche basirt ist auf der Rechenkunst mit unbe- kannten Grössen , geschrieben ; weil aber meistens Fragen von den Schwachsinnigen ohne Anwendung der Rechenkunst mit unbekannten Grössen nicht genau können gelöst werden , so lehre ich jetzt das Verfahren der Algebra'^).

I. Erstes Buch. Die 30 einfachen Rechnungsarten^).

1) Die sechs Species*) mit positiven und negativen

Grössen.

-1. Addition.

Regel für das Verfahren bei der Addition positiver und negativer Grössen. Eine halbe Strophe.

3.

Beim Addieren von zwei negativen^) oder zwei positiven'^) Grössen findet ein Zusammenzählen statt; die Summe einer po- sitiven und negativen Grösse ist die Differenz derselben.

4.

Beispiel. Nenne mir schnell die Summe von drei be- kannten Grössen und vier bekannten Grössen , (beide) entweder negativ oder positiv , oder positiv und negativ, oder negativ und positiv ; (und zwar) jede (Summe) einzeln , wenn du verstehst die Addition positiver und negativer Grössen.

Hier (in diesen Aufgaben) muss man die ersten Sylben (der Kunstausdrücke für) die bekannten und unbekannten Grössen^) (vor die Zahlen) schreiben^], um sie bestimmt zu kennzeichnen; diejenigen Grössen, welche negativ sind, werden mit einem Pünktchen darüber bezeichnet^).

29

i. Aufgabe. 7'üpa 'S rüpa i. Durch Addition entsteht (die Summe) rüpa 7.

(_ 3) + (- 4) = - 7.

2. Aufgabe, 3 4. Durch Addition entsteht (die Summe) 7.

(+3) + (+ 4) = + 7. .

3. Aufgabe, 3 4. Durch Addition entsteht (die Summe) \ .

(+3)_+ (-4) = -1.

4. Aufgabe, 3 4. Durch Addition entsteht (die Summe) 1 .

(-3) + (+ 4j = + 1.

So (verfährt man) auch bei Brüchen*^).

2. Subtraction.

Regel für das Verfahren bei der Subtraction positiver und negativer Grössen. Eine halbe Strophe.

5.

Die positive zu subtrahierende Grösse wird negativ, und die negative (wird) positiv ; (dann findet) eine Addition derselben (statt), wie sie (Vers 3) gelehrt worden ist^*).

6.

Beispiel. Subtrahiere von positiven Drei positive Zwei, und von negativen (Drei) negative (Zwei) , und bei entgegenge- setztem (Werthe) ; (dann) nenne mir schnell den Rest.

i. Aufgabe. rüZ rti 2. Durch die Differenz entsteht (der Rest) \ .

(+3) -(+2) = +!.

2. Aufgabe, 3 2. Durch die Differenz entsteht (der Rest) \ .

(_3)_(-2)=-1.

3. Aufgabe, 3 2. Durch die Differenz entsteht (der Rest) 5.

(+ 3) - (_ 2) = + .5.

4. Aufgabe, 3 rül. Durch die Differenz entsteht (der Rest) 5.

(-3) -(+2) = -5.

30

3. Multiplication.

Regel für das Verfahren bei der Multiplication. Eine halbe Strophe.

7.

Die Multiplication von zwei positiven oder zwei negativen Grössen giebt eine positive Grösse ^^); durch die Multiplication einer positiven Grösse mit einer negativen entsteht eine negative Grösse*^]. Damit ist auch (das Verfahren) bei der Division ge- lehrt.

8.

Beispiel. Wie viel ist Zwei multipliciert mit Drei, positiv mit positiv, negativ mit negativ, und positiv mit negativ?

i. Aufgabe, ru 2 rii 3. Positiv multipliciert mit posi- tiv, giebt Positives, also entsteht (das Product) 6.

(+ 2) X (+ 3) = + 6.

2. Aufgabe, 2 3. Negativ multipliciert mit nega- tiv, giebt Positives, also entsteht (das Product) 6.

(— 2) X (— 3) = + 6.

3. Aufgabe. ? u 2 3. Positiv multipliciert mit nega- tiv, giebt Negatives, also entsteht (das Product) 6.

(+2)x(-3) = -6.

4. Aufgabe, rii 2 3. Negativ multipliciert mit posi- tiv, giebt Negatives , also entsteht (das Product) 6.

(-2)X(+3) = -6**).

4. Division.

«Damit ist auch (das Verfahren) bei der Division gelehrt.»

(s. Vers 7.)*^)

9.

Beispiel. Acht bekannte Grössen dividiert durch Vier bekannte Grössen , positiv durch positiv, negativ durch negativ, negativ durch positiv, und positiv durch negativ : wie viel dies sei , sage mir schnell , wenn du gründlich belehrt bist.

1. Aufgabe, 8 4. Positiv dividiert durch positiv, giebt Positives, also entsteht (der Quotient) ru 2.

(+8): (+4) = + 2.

31

2. Aufgabe. rr< 8 4. Negativ dividiert durch nega- tiv, giebt Positives, also entsteht (der Quotientj 2.

(- 8) : (- 4) ^ + 2.

3. Aufgabe, 8 4. Negativ dividiert durch positiv, aiebt Negatives, also entsteht (der Quotient) 2.

(-8): (+4) =-2.

4. Aufgabe, 8 4 Positiv dividiert durch negativ, eiebt Negatives, also entsteht (der Quotient^ 2.

(+8): (-4) =-2.

5. 6. Quadratur und Ausziehen der Quadratwurzel.

Regel für das Verfahren bei der Quadratur (und demWur- zelausziehenj. Eine halbe Strophe.

10.

Das Quadrat einer positiven oder negativen Grösse ist posi- tiv ; die aus einer positiven Grösse 'gezogene) "Wurzel ist ent- weder positiv oder negativ; aus einer negativen Grösse giebt es keine Quadratwurzel , da (eine negative Grösse] nicht Quadrat sein kann*^),

II.

Beispiel. Nenne mir schnell, o Freund, das Quadrat der bekannten Grösse Drei, positiv oder negativ; und (ebenso) nenne mir schnell die Wurzel der bekannten Grösse Neun, positiv oder negativ; (aber) jedes einzeln.

1. Aufgabe. 7m 3. 3 geben die Quadrate 9. 9.

(+ 3)2 und (— 3)2 = 9.

2. Aufgabe. n< 9. Die Wurzel entweder rii 3 oder 7'ü 3.

V^9'= 4- 3 oder— 3.

3. Aufgabe, rw 9. ( /_ 9). Eine Wurzel dieser Grösse existiert nicht, da (diese Zahl) kein Quadrat sein kann.

32

2) Die sechs Species mit der Null. 1. 2. Addition und Subtraction.

Regel für das Verfahren bei der Addition und Subtraction der Null, Eine halbe Strophe.

Bei der Addition oder Subtraction der Null bleibt die posi- tive oder negative Grösse ^'^j (unverändert), wie sie war; die von der Null subtrahierte Grösse (aber) nimmt den entgegengesetzten Werth an'*').

13.

Beispiel. Sage, wie viel sind drei bekannte Grössen, positiv oder negativ, und Null zu Null addiert, oder von Null subtrahiert?*^)

1. Aufgabe, 3. 3. 0. Diese (Grössen) durch Null vermehrt bleiben unverändert^'').

«• (+3) + (0) = + 3.

b. (—3) + (0)=— 3.

c. 0 + 0 = 0.

2. Aufgabe, 3. 3. 0. Diese (Grössen) von Null abgezogen , (geben die Reste) 3. 3. 0^').

a. (0)-(4.3)=-3.

b. (0)-(-3) = + 3.

c. 0 0 = 0.

3. 4. 5. 6. Multiplication, Division, Quadratur, Ausziehen der Quadratwurzel.

Regel für das Verfahren bei der Multiplication u. s. w.^') der Null. Eine halbe Strophe.

14.

Bei der Multiplication u. s. w. der Null ist (das Resultat) Null ; bei der Multiplication mit Null ist (das Resultat ebenfalls) Null ; eine Grösse durch Null dividiert wird ein Bruch , der Null zum Nenner hat''').

33 - -

15.

Beispiel. Null niultipliciert mit Zwei^*), und (Null) divi- diert durch Drei ; und Drei dividiert durch Null ; und das Qua- drat und die Wurzel von Null : (deren Producle)* nenne mir.

1. Aufgabe. Multiplicandus 0, Multiplicator 2. Durch Multiplication entsteht (das Produet) 0.

0 x2 = 02S].

2. Aufgabe. Dividendus 0, Divisor 3. Durch Divi- sion entsteht (der Quotient) 0.

0:3 = 0.

3. Aufgabe. Dividendus 3, Divisor 0. Durch Divi- sion entsteht (der Quotient) ^.

3:0=4. Dieser (Bruch) ist eine unendliche Grösse, und wird hhü- hara genannt (d. h. ein Bruch, der die Null zum Nenner hatj'^^'j.

16.

Bei dieser Grösse , welche als Bruch erscheint mit Null zum Nenner, findet keine Veränderung statt, wenn auch noch so viele Grössen hinzugefügt oder (davon) weggenommen werden ; gleich- wie bei Gott dem Unendlichen , Unvergänglichen (keine Verän- derung statt findet) , wenn auch zur Zeit der Weltvernichtung oder Weltschöpfung noch so viele Wesen zu ihm zurückkehren oder aus ihm herausgingen.

4. 5. Aufgabe. rA 0. Das Quadrat desselben ist 0. Die Wurzel 0.

4) 02 = 0.

5) /cr=o.

Ebenso (verfährt man)^ wenn Null der Multiplicator ist 2^).

3) Die sechs Species mit Einer unbekannten Grösse.

Kunstausdrücke.

17.

«So viel also , «schwarz» , «blau» , und auch eine andre Farbe, wie «gelb» und «roth»^^); diese und andre (Farben) sind von den trefflichsten Lehrern als technische Namen für den 4 852. 3

34

Werth^^) unbekannter Grössen gewühlt worden, um damit Rech- nungen auszuführen^^).

1. 2. Addition und Subtraction.

Regel für das Verfahren hei der Addition und Subtraction unbekannter Grössen. Eine halbe Strophe.

18.

Bei diesen (unbekannten Grössen) ist die Summe oder die Difterenz (nur) bei zwei gleichartigen Grössen darzustellen ; (die Summe oder die Differenz) von zwei verschiedenartigen Grössen^') nmss einzeln hingestellt werden.

19.

Beispiel. Eine positive unbekannte Grösse mit Einer positiven bekannten Grösse, und ein Paar positiver unbekannter Grössen weniger Acht bekannten Grössen : wie viel entsteht bei der Addition beider Glieder? und wie viel bei ihrer Summierunc;, nachdem man die positiven und negativen Werthe (beider Glie- der) umgekehrt hat?^^) Sage mir dies schnell, o Freund!

1. Aufgabe. yävattävat'\ rüpa 1

2 8

Durch Addition dieser beiden (Glieder) entsteht (die Summe): 3 7.

(x + 1) + (2x 8) = 3£c 7.

2. Aufgabe. Mit Umkehrung der positiven und negativen Werthe des ersten Gliedes.

i \

2 rw 8. Durch Addition dieser beiden (Glieder) entsteht (die Summe): \ rw 9.

[—x—\) + (2 a) 8) =£c 9.

3. Aufgabe. Mit ümkehrung des zweiten (Gliedes).

1 1 2 8. Durch Addition entsteht (die Summe) : \ 9. (£c+1) + (— 2a; + 8)=-= £c + 9.

35

4. Aufgabe. Mit Umkehrung beider (Glieder).

I TU \

yd 2 8. Durch Addition entsteht (die Summe): 3 ru 7.

(— a? 1) -f- (— 2a? + 8) = 3£c + 7.

20.

Drei Quadrate einer positiven unbekannten Grösse mit Drei bekannten Grössen , vermehrt mit einem Paar negativer unbe- kannter Grössen: wie viel ist dies? Ziehe (ferner) von einem Paare positiver unbekannter Grössen ab: Sechs negative unbe- kannte Grössen mit Acht (positiven) bekannten Grössen , und (dann) nenne mir schnell den Rest.

1. Aufgabe, va (varga) 3 3.

2/d2. Durch Addition entsteht (die Summe) : yäva 3 yä2 ru3^^]. (3C6-2 -f. 3) + (— 2aj) = 3£c2 2£c + 3. '

2. Aufgabe, 2

6 8. Durch Subtraction entsteht (der Rest) 8 8.

(2ir) (— 6£c + 8) = 8£c 8.

3. Multiplicat ion.

Regel für das Verfahren bei der Multiplication unbekannter Grössen. Zwei und eine halbe Strophe.

21.

Bei der Multiplication unbekannter Grössen mit bekannten ist (das Product) eine unbekannte Grösse^*]; bei der Multiplica- tion von zwei , drei u. s. w. gleichartigen Grössen ist (das Pro- duct) das Quadrat, oder der Cubus u. s, w. dieser (Grössen); bei der Multiplication ungleichartiger (Grössen) ist (das Product) derselben ein «zu werdendes» (bhävüa). Die übrigen (Rech- nungsarten) , Division u. s. w.^^) , werden ausgeführt wie bei bekannten Grössen ; was in dem Lehrbuche über das Rechnen mit bekannten Grössen gelehrt worden ist, das (gilt) auch hier.

3*

36

22.

Der Multiplicandus muss einzeln (so) angesetzt werden, (dass) er den (einzelnen) Theilen des Multiplicators gleich ist (s. Anm. 38) ; (dann) wird er der Reihe nach mit diesen Theilen multipliciert, (und die gewonnenen Producte) zusammen addiert nach der (bereits) angegebenen Weise (V. 18). Bei der Multipli- cation unbekannter Grössen und irrationaler Zahlen , sowie bei der Quadratur muss die Methode der Multiplication mit Theilen, wie sie in der Arithmetik^'') gelehrt worden ist, auch hier be-

rücksichtigt werden.

23.

Beispiel. Multipliciere Fünf unbekannte Grössen weniger Eine bekannte Grösse mit Drei unbekannten Grössen und Zwei bekannten Grössen , und nenne mir sogleich , o verständiger Mann, (das Product) , nachdem du den Multiplicandus oderMul- tiplicator wechselnd positiv und negativ gemacht hast^'^).

1. Aufgabe. Multiplicandus yd 5 rv \ . Multiplicator 3 2.

Durch Multiplication entsteht (das Product) yävaib yäl

(See 1) X (3£c + 2) = l-öcc^ + 7£c _ 2.

2. Aufgabe. Mit der Umkehrung des positiven und nega- tiven Werthes des Multiplicandus.

Multiplicandus 5 \. Multiplicator 3 2. Durch Multiplication entsteht va 15 yäl 2.

(— 5a? + 1) X (3x + 2) = 15^2 7ir + 2.

3. Aufgabe. Mit der Umkehrung des positiven und nega- tiven Werthes des Multiplicators.

Multiplicandus 5 1. Multiplicator 3 2. Durch Multiplication entsteht va 15 yäl 2.

(See 1) X (— 3a 2) = 15cc2 7rr + 2.

4. Aufgabe. Mit der ümkehrung des positiven und nega- tiven Werlhes beider (des Ms. und des Mr.).

Multiplicandus 5 1. Multiplicator 3 2. Durch Multiplication entsteht va 15 yäl 2. (_ 5 a; -f 1 ) X (— 3 cc 2) = 1 5 rr^ + 7rr 2.

37

4. Division. Regel für das Verfahren bei der Division. Eine Strophe.

24.

Diejenigen verschiedenen unbekannten und beliannlen Grös- sen, durch welche der Divisor, nachdem er der Reihe nach (mit ihnen) multipliciert, und (diese Producte) jedes an der entspre- chenden Stelle von dem Dividendus subtrahiert worden sind, rein aufgeht: diese bilden hier (in der Rechnung mit unbekann- ten Grössen) bei der Division die Quotienten.

Als Beispiel für die Division (diene) das Product der vori- gen Multiplication (als Dividendus) , dessen Multiphcator (aber) als Divisor, zur

i. Aufgabe des ersten (obigen) Falles.

Dividendus va 15 1 2. Divisor 3 2. Durch Division wird erlangt der Multiplicandus 5 1 (welches hier der Quotient ist).

(155c2 -f. 7a; 2) : {3x + 2) = 5a; 1.

2. Aufgabe des zweiten Falles.

Dividendus va 15 i 2. Divisor 3 nt 2. Durch Division wird erlangt der Multiplicandus 5 rii 1 . (— 1 5 a;2 7 X -f 2) : (3 £C + 2) = 5 « + 1 .

3. Aufgabe des dritten Falles.

Dividendus va 15 7 2. Divisor 3 2. Durch Division erhält man den Multiplicandus 5 \ (— 1 5 £c^ 7 cc + 2) : (— 3 CG 2) = 5 as 1 .

4. Aufgabe des vierten Falles.

Dividendus yd va 15 7 2. Divisor 3 2. Durch Division erhält man den Multiplicandus 5 1 . (15x^ + 750 2) : (— 3£C 2) = ~5a;+ 1.

5. Quadratur. Beispiel der Quadratur.

25.

Nenne mir, o Freund, das Quadrat von Vier unbekannten Grössen verringert um Sechs bekannte Grössen ^^).

38

A ufga b e. 4 rü(i. Das Quadrat ist yäva 1 6 48 36. (4£C 6)2= 16£c2 48a; + 36.

6. Ausziehen der Quadratwurzel.

Regel für das Verfahren bei (dem Ausziehen) der Quadrat- wurzel. Eine Strophe.

26.

Nimm (zuerst) von den (vorhandenen) Quadraten dieser (unbekannten Grössen) die Wurzeln weg, und ziehe (dann) von dem Reste das Product von je zwei (dieser Wurzeln) mit zwei multipliciert ab; wenn bekannte Grössen vorhanden sind, so nimm (zuerst) die Wurzeln dieser bekannten Grössen weg*"), und (behandle) den Rest in der obigen Weise**).

Als Beispiel der Quadratwurzel diene das vorige als rich- tig (erkannte) Exempel zur

Aufgabe, va 16 48 36. Als Wurzel erhält man 4 G.

/I6£c2_48rr -f 36 = 4£r~ 6. oder— 4 a; + 6. (Vgl. V. 28,

4le Aufgabe.)

4) Die Sechs Species mit mehreren unbekannten

Grössen.

4. 2. Addition und Subtraction.

Beispiel der Addition und Subtraction in dieser (Rech- nungsart).

27.

Von unbekannten Grössen 3 «so viel als» , 5 «schwarz» , 7 «blau» , (alle) positiv, durch (entsprechende unbekannten Grösse) 2,3 und 1, (alle) negativ, vermehrt und vermindert: wieviel ent- steht durch diese (Grössen)?

Aufgabe, yävattävat 3 kälaka ö nüaka 7 11 ^ ii '^ 11 ^

\ ) Durch Addition entsteht \ 2 ni 6. (3CC + 5/t- + 7?;) + (— 2CC 3A n) = a- + 2A- + 6«.

39

2) Durch Subtraclion enlslebl tjä 3 8 ni 8. (3ir + 5/t + In) {—^x 3k n) = 5a; + 9>k + 8n.

3. 4. ö. 6. Mu I tip 1 i ca tion. Division. Quadratur. Aus- ziehen der Quadratwurzel.

Beispiel für die Mulliplicalion u. s. w.

28.

Drei negative «soviel als«, Zwei «schwarz» negativ, Ein «blau« positiv, und diese (unbekannten Grössen) vermehrt mit Einer bekannten Grösse, ferner dieselben (Grössen) verdoppelt, und damit jene multipliciert : wie gross ist das durch Multiplica- tion gewonnene Product derselben? Und wie gross ist (der Quo- tient) bei der Division (des gewonnenen Products) durch den Multiplicandus? Nenne mir auch das Quadrat dieses Multiplican- dus, und die Wurzel dieses Quadrats.

1. Aufgabe. Multiplicandus 3 ^ nt \ \. Multipli- cator 6 4 ni 2 2. Durch Multiplication entsteht (das Product) va \^ va ^ ni va 2 bhä (bhavita) 24 ni bhä 12 ni bhä 8 12 Ad 8 ni 4 2.

(— 3£c 2Ä: + n + 1) x (— 6£c 4/t + 2n + 2) = \%x'^ + %k^ + 2n2 + 24a:A: \%xn SAn \^x

8A; + 4n + 2.

2. Aufgabe. Aus diesem Producte der Multiplication durch denselben Multiplicandus 3 2 ni \ \ (als Divisor) divi- diert, ergiebt sich der Multiplicator G 4 ni 2 2 (der hier Quotient ist).

{\^x^ + 8A2 + 2?i2 + 24crA: \^xn Skn ~ i2x 8k 4-4W + 2) : (— 3a; 2A-I-W+1) =— Gcc— 4A: + 2w + 2.

(Als Beispiel) für die Quadratur (diene) der obige Multipli- candus zur

3. Aufgabe, 3 2 ni i 1. Als Quadrat desselben ergiebt sich : va 9 va 4 ni va 1 bhä 1 2 ni bhä 6 ni bhä 4 6 4 wl 2 1 .

(_ 3^ _ 2A- + M + 1)2 = 9a;2 + 4A- + n~ + 12a;A- Qxn 4 kn 6 a; i k -\- 2n -\- 1 .

40

4. Aufgabe. Die Wurzel aus diesem Quadrate ist 3 2 ni 1 1 (oder ijä 3 M 2 ni \ 1)*^).

/Occ^^ 4A'^ + n2 + 12tr/t 6£cn— 4An— 6a;— 4A-f2n + 1 = 3£c + ?i+1. oder 3 a? + 2 Ä; n 1 .

(Nach V. 26 wäre die Lösung folgenderniaassen :

/Vcc^~^ 4^ + ??'^ + 12x/c 6ccn— 4An 6£c— 4Ä' + 2w-|- 1 9a;^+4F4-?t^

-|- i 2 ccÄ' 6 xn 4 kn

6CC— 4A-|-2n

Anmerkungen.

-1) Diese Strophe gehört zu den künstlich gebauten Versen, in welchen zwei verschiedene Subjelite mit denselben Prädicaten belegt werden , die aber, je nachdem man sie auf das eine oder andre Subject bezieht, ver- schieden aufzufassen sind. Colebrooke hat die Strophe dreimal übersetzt, und aus den Commentaren Hesse sich leicht eine noch grössere Zahl von verschiedenen Auffassungen zusammenstellen ; so erklart sie z. B. Sürya: däsa auch auf den Gott Gane^a, aber, wie es mir scheint, in einer sehr gezwungenen Weise. Golebrooke's Uebersetzung lautet:

«I revere the unapparent primary matter, which the Sänkhyas declare to be productive of the intelligent principle, being directed to that pro- duction by the sentient being: for it is the sole Clement of all which is apparent.»

«I adore the ruling power, which sages conversant with the nature of soul pronounce to be the cause of knowledge , being so explained by a holy person : for it is the one dement of all which is apparent.»

«I venerate that unapparent computation, which caiculators affirm to be the means of comprehension, being expounded by a fit person, for it is the Single element of all which is apparent.»

Hierzu fügt er noch die Anmerkung in Beziehung auf das Wort Sänkhyas:

«Not the foUowers of Kapila , but those of Patanjali. The same terra Sänkhya, as relating to another member of the period , signifies sages con- versant with theology and the nature of soul ; and, corresponding again to another member of it, the same word intends caiculators and mathemati- cians, whose business is wilh Sankhyä , number. Throughout the stanza the same words are employed in threefold acceptations : and in translating it, the distinct meanings are repeated in separate members of a period: because the ambiguity of the original could not be preserved by a version of it as of a Single sentence.»

4i

2) Zur richtigen Würdigung der hier angewendeten technischen Aus- drücke der Mathematik möge hier Colebrooke's Uebersetzung folgen : «Since the arithmetic of apparent (or known) quantity, which has been already propounded in a former treatise, is founded on that of unapparent (on un- known, quantity; and since questions to be solved can hardiy be under- stood by any, and not at all by such as have dull apprehensions, without the application of unapparent quantity; therefore I now propound the Ope- rations of analysis.» Dazu die Glossen: "Vija, cause, origin ; primary cause [ädi-karana] . Hence signifying in niathenwtics : analysis, algebra. Vlja- ganita, causal or elemental arithmetic; causal calculus. Vtja-kriyä, Ope- ration of analysis; elemental or algebraic Solution.»

3) Parikarmäni , Operations, or modes of process ; logistics or algo- rism.» Col. Die Calcuttaer Ausgabe liest iS/io«m)fa/-pan'Ä;armö«i, die 36 ein- fachen Rechnungsarten ; da aber deren nur 30 aufgezählt werden, so muss dies ein Versehen sein. Auch Col. hat parikai-ina-trinQati.

4) Shadvidham, sc. parikarma. Die Indier ziehen die Quadratur und das Ausziehen der Quadratwurzel , und bisweiten auch das Erheben zur dritten Potenz und das Ausziehen derCubicwurzel zu den einfachen Grund- rechnungen.

5) iiina or kshaya, minus ; literally debt or loss : negative quantity. Col.

6) Dhana or sva, plus; literally wealth or property ; affirmative or po- sitive quantity. Col.

7) Rä^i, quantity, is either vyakla, absolute, specifically known (which is termed rwpa , form, species) ; or it is avyakta , indistinct, unapparent, unknown {ajnäta). It may either be a multiple of the arithmetical unil, or a part of it, or the unit itself. Krishna.

8) Meine Uebersetzung weicht hier etwas von Colebrooke's ab, welche lautet : «The characters, denoting the quantities known and unknown, should be first written to indicate them generally.»

9) Dieser Punkt, um die negativen Grössen zu bezeichnen, ist das ein- zige algebraische Zeichen, dessen sich die Indier bedienen.

10) Whether known or unknown quantities having divisors. Of such as have like denominators, the sum or difference is taken. Else, other pre- vious Operations take place for the reduction of them to a common deno- minator. The same must be understood in subtraclion.A'm/iwa.

11) In demonstrating this rule , the commentator Ä'mÄna Mo/(a ob- serves , that here negation is of three sorts , according to place, time, and things. It is , in short, contrariety. Wherefore the Lilävati (v. 166) expres- ses : «The segment is negative, that is to say, is in the contrary direction.» As the west is the contrary of east ; and the south the converse of north. Thus , of two countries, east and west, if one be taken as positive, the other is relatively negative. So whcn motion to the east is assumed to be positive, if a planel's motion be westward, then the number of degrees equivalent te the planet's motion is negative. In like manner, if a revolution westward be affirmative, so mach as a planet moves eastward, is in respect of a western revolution negative. The same may be understood in regard

43

to south and north etc. That prior and subsequent times are relatively to each other negative, is famiiiarly understood in reckoning of days. So in respect of chatteis, that, to which a man bears the relalion of owner, is considered as positive in regard to him : and the converse (or negative quantity) is that to which another person has the relation of owner. Hence so much as belongs to Yajcadatta in the wealth possessed by Devndatta, is negative in respect of Deimdaita. The commentator gives as an example the Situation o{ Pattana (Patna) und Prayäga (Allahäbad) relatively to Anan: davana (Benares). Pattana on the^Ganges bears east of VärdmQi, distant 15 yojanas ; and Prayäga, on the confluence of the Gangä and Yamunä bears west of the same, distant 8 yojanas. The interval or difference is 23 yoja: nas ; and is not obtained but by addition of the numbers. Therefore, if the difference belween two contrary quantities be required , their sum must be taken. Krislma.

12) The sign only of the product is laught. All the Operations upon the numbers are the same which were shown in simple arilhmetic {L'dä. v. 14 16). Krishna.

13) MuUipIication , as explained by the commentators {Süryaddsa on JJlAvati , Ganega on the same, Krishtia-Bhatta on Vija-ganila) is a sort of addition resting on repetition of the multiplicand as many times as is the number of the muUiplicator. Now a mullipllcator is of two sorfs , positive or negative. If it be positive, the repetition of the multiplicand , which is affirmative or negative, will give correspondently an affirmative or negative product. The multiplication then of positive quantities is positive; and that of a negative multiplicand by a positive multiplier is negative: as is piain. The question for disquisition concerns a negative multiplier. It has been before observed that negation is contrariety. A negative multiplier , there- fore, is a contrary one: that is, it makes a contrary repetition of the mul- tiplicand. Such being the case, if the multiplicand be positive, the multi- plier being negative, the product will be negative; if the multiplicand be negative, the product will be affirmative. In the latter case the multipli- cation of two negative quantities gives an affirmative product. In the middle instances, either of the two (muUiplicator or multiplicand) being positive, and the other negative, the product is negative : as is taught in the text.

Or the proof may be deduced from the process of computation. There is no dispute rcspecling the multiplication of affirmative quantities; but the discussion arises on that of a negative quantity. Now so much at least is known and admilted, that, the multiplicand being separately multiplied by component parts of the multiplier, and the producls added together, the sum is the product of the proposed multiplication. Let the multiplicand be 133 , and the muUiplicator 12 ; and its two parts (the one arbitrarily assu- med , the other equal to the given number less the assumed one) , 4 and 8. Then the multiplicand being separately multiplied by those component parts of the muUiplicator, give 540 and 1080, which, added together, make the product 1620. In like manner let the assumed portion be 4. The other (or given number less that) will be 16. Here also, if the multiplicand be separately multiplied by those parts , and the products added together.

- 43

the same aggregate product should be obtained. But the miiltiplicand, multiplied severally by those parts, gives 540 and 2160. The sum of these numbers (with the same signs) does not agree with the product of multi- plication. It follows therefore, since Ihe right product is not otherwise ob- tained, that the multiplication of a positive and a negative quanfity together give a negative result. For so the addition of 540 and 2-160 (with contrary signs) makes the product right: viz. 1620. Krishna.

14) Colebrooke fügt hier noch die Worte hinzu, die in der Cal- cuttaer Ausgabe des V. g. fehlen: «The result is the same, if the multipll- cator be multiplied by the multiplicand.» Und giebt dazu die Anmerkung: It is thus intimated, that either quanlitymay at pleasure be treated as mul- tiplicator, and the olher as multiplicand: and conversely. Krishna.

15) If both the dividend and the divisor be affirmative, or both nega- tive, the quotient is affirmative; but, if one be positive and the other nega- tive, the quotient is negative. Krishna.

16) For, if it be maintained , that a negative quantity may be a Square, it must be shown what it can be a Square of. Now it cannot be a Square of an affirmative quantity: for a Square is the product of the multiplication of Iwo like quantities; and, if an affirmative one be multiplied by an affir- mative, the product is affirmative. Nor can it be the Square of a negative quantity: for a negative quantity also, multiplied by a negative one, is positive. Therefore we do not perceive any quantity such, as that its Square can be negative. Krishna.

1 7) Whether absolute , expressed by digits , or unknown , expressed by letter, colour etc. or an irrational and surd root. Krishna.

18) In both cases of addition , and in the first of subtraction , the ab- solute number, unknown quantity, or surd, retains its sign, whether posi- tive or negative. In the other case of subtraction , the sign is reversed. Krishna.

19) Or having cipher added to , or subtracted from , it. Krishna.

20) In addition . if either of the quantities be increased or diminished, the result of the addition is just so much greater or less. If then either be reduced to nothing, the other remains unchanged. But subtraction dimi- nishes the proposed quantity by so much as is the amount of the Subtra- hend ; and , if the Subtrahend be reduced , the result is augmented ; if it be reduced to nought, the result rises to his maximum ; the amount of the proposed quantity. Or, if the proposed quantity be itself reduced , the re- sult of the subtraction is diminished accordingly ; if reduced to nought, the result is diminished to its greatest degree ; the amount of the Subtrahend with the subtractive sign. Krishna.

211 Cipher is neither positive nor negative : and it its therefore exhi- bited with no distinction of sign. No difference arises from the rcversing of it ; and none is here shown. Krishna.

22 Multiplication, division, square and sqxiare-root. Multiplication and division are each two-fold : viz. multiplication of nought by a quantity; or the multiplication of this by nought: so division of cipher by a quantity;

I

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and the division of this by cipher. But Square and square-root are each Single. Krishna.

23) The more the miiltipUcand is diminished, the smaller is the pro- duct ; and if it be reduced in the utmost degree , the product is so Ukewise: now the utmost diminution of a quantity is the sanie with the reduction of it to nothing: therefore, if the multiplicand be nought, the product is cipher. In hke manner, as the multipHer decreases, so does the product; and, if the multipHer be nought, the product is so too. In fact multipli- cation is repetition : and, if there be nothing to be repeated, what should the multiplicator repeat however great it be? So, if the dividend be diminished, the quotient is reduced : and, if the dividend be reduced to nought, the quotient becomes cipher. As much as the divisor is diminished, so much is the quotient raised. If the divisor be reduced to the utmost, the quotient is to the utmost increased. But, if it can be speciGed, that the amount of the quotient is so much , it has not been raised to the utmost: for a quantity greater than that can be assigned. The quotient therefore is mdefinitely great, and is rightly lermed infinite. Krishna.

24) Or eise multiplying two. Krishna.

25) Colebrooke giebt aus Ä'mÄna's Commentar noch folgende Auf- gabe : Multiplicator 0. Multiplicand 2. Product 0.

26) This fraction , indicating an infinite quantity, is unaltered by ad- dition or subtraction of a finite quantity. For, in reducing the quantities to a common denominator , both the numerator and denominator of the finite quantity, being multiplied by cipher, become nought : and a quantity is unaltered by the addition or subtraction of nought : The numerator of the infinite fraction may indeed be varied by the addition or subtraction of a finite quantity, and so it may by that of a nother infinite fraction : but whether the finite numerator of a fraction, whose denominator is cipher, be more or less , the quotient of its division by cipher is alike infinite. Krishna.

This in illustrated by the same commentator through the instance of a gnomon , which at sunrise and sunset is infinite ; and is equally so, wha- tever height be given to the gnomon , and whatever number be taken for radius, though the expression will be varied. Thus , if radius be put 120 ; and the gnomon be t, 2, 3, or 4 , the expression deduced from the Pro- portion, as sine of sun's altitude is to sine of zenith distance, ; so is gnomon

toshadow, becomes , ?^, or -*^. Or, if the gnomon be, as it is

0 ' 0 ' 0 0 ' °

usually framed, 12 fingers, and radius be taken at 3438 , 120, 100or90;

the expression will be ^^^ , i^, 1^ or ^^ ; which are all alike' infinite. ^ 0 ' 0 ' 0 0 '

Krishna.

27) Diese Worte fehlen Ijgi C 0 1 e b r o 0 k e ; vgl. aber Anm. 24 und 25.

28) Ydvat-tävat , correlativcs , quantum tantum , quot tot; as many, or as much , of the unknown , as this coefficient number. Yävat is relative of the unknown , and tävat of its coefficient. The initial syllables of the Sanskrit terms enumerated in the text are employed as marks of unknown quantities ; viz. yd , , nl , pi , lo (also ha [harita] , Qve [^veta] , ci [citra]

45

etc. for green, white, variegated and so forth). Absolute number is deno- ted hy , initial of rüpa , form, species. The lelters of the aiphabet are alsoused, as likcNvise the initial syllables of the terms of the particular things.

Die correlative Bedeutung von yävat tävat tritt bisweilen noch sehr be- stimmt hervor, z. B. in der Regel über die einfachen Gleichungen (v. 100) heisst es : «yavattävat kalpyam avyakta-rager mänam», d. h. wörtlich : «der Werth der unbekannten (und gesuchten) Grösse wird (einstweilen) so gross angenommen , als (er sich später durch die vollzogene Rechnung heraus- stellt).« Yüvattdvat entspricht daher vollkommen dem x unsrer Mathe- matiker.

29) Mäna, mili , unmäna or unmiti, measure or value ; root of the equation.

30) For Ihe purpose of reckoning with unknown quantities. Süryadäsa and Krishna.

31) Heterogeneous : as rüpa, known or absolute number ; yävattävat (so much as) the first unknown quantity , its Square, itscube, its biqua- drate , and the product of it and another factor ; Icälaka (black) the second unknown quantity , itspowers, and the product of it with factors ; nilaka (blue) the third unknown, its powers, and so forth. Krishna.

32) Inverting the signs of the first set, of the second, or of both. Krishna.

33) The powers of the unknown quantity are thus ordered : first the highest power, for example the sursolid; then the next, the biquadrate ; after it the cube ; then the Square ; next the simple unknown quantity ; lastly the known species. Krishna.

Der Ansatz der beiden Aufgaben ist nach indischer Weise folgender :

1) yd va 3 0 rii 3. yd va 0 yd i 0.

2) yd 2 0 yd 6 S.

34) Multiplication of unknown quantity denoted by colour (or letter) is threefold : namely, by known or absolute number, by homogeneous colour or like quantity, and by heterogeneous colour or unlike quantity. If the unknown quantity be multiplied by absolute number, or this by the unknown quantity , the result of the multiplication in figures is set down, and the denomination of the colour is retained. The continued multipli- cation of like quantities produces, when two are multiplied together, the Square, when this is multiplied by a third such, the cube; by a fourth, the biquadrate ; by a fifth , the sursolid ; by a sixth, the cube of the Square, or Square of the cube. When heterogeneous colours, or dissimilar unknown quantities, are multiplied together, the result is a [ihdvita] product or factum. Krishna.

Bhävita, future , or to be. It is a special designation of a possible Ope- ration, indicating the multiplication of unlike quantities. Süryadäsa. Like the rest of these algebraic terms, it is signitied by its initial syllable hhd. Thus the product of two unknown quantities is denoted by three letters or

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syllables, as bhd , ni bhä etc. Or, if one of the quantities be a higher power, more syllables or letters are requisile : for the Square, cube etc. are likewise denoted by initial syllables, va (varga) , gha (ghana), va va, va gha or gha va , gha gha etc. Thus yd va gha bhä will signify Ihe Square of the first unknown quantity miilliplied by the cube of the se- cond (d. h. x" k^). A dot is, in some copies of the text and its commen- taries, interposed bctween the factors {yä. bhä), without any special direction, however, for this notation. (In der Calcuttaer Ausgabe sind diese Punkte nicht angewendet.)

35) Viz. Square and square-root ; cube and cube-root. Krishna. Also reduction of fraclions to a common denominator, rule of three, pro- gression , mensuralion of plane figure ; and the whole of what is taught in simple arithmetic. Sünjadusa.

36) As well as the other raethods there taught. Krishna. See LUä: vati , V. -1 4. -1 3.

87) The concluding passage is read in three difTerent ways; the one fmplying, "that the multiplicand , affirmative and negative, is to be inver- ted , or the multiplicator; the second indicating, that the terms of the mul- tiplicand or multiplicator with their signs are tobe transposed; the third signifying, that the terms of the multiplicand or multiplier must have their signs changed. Krishna. The commentalor prefers the reading and Inter- pretation by which the signs only are reversed. (Hiermit stimmt auch die Calcuttaer Ausgabe überein.)

38) Multiplication is thus wrought according to the commentator. Example Ist.

5 rii \ S va \li 'i

5 i rw 2 yd^O rüi

va i& 7 2.

39) The Square being the product of the multiplication of iwo like quantities, involution is comprehended ander the foregoing rule of multi- plication (v. 21) ; and therefore an example only is here given. Krishna.

40) If the absolute number do not yield a Square root, the proposed quantity was not an exact Square. Krishna.

41) When the terms balance without residue, those roots together con- stitute the root of the composed square. Krishna.

42) For both these roots being squared yield the same result. Krishna.

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Herr Jahn las über einige antike Kunstiverke, tcelche Leda darstellen.

Unter den Zeichnungen des früher bereits hier genannten codex Pighianus auf der königlichen Bibliothek in Berlin nahm die Abbildung eines Belicfs, das die Vorderseite eines Sarco- phags «m domo Corneliorum ^) bildete (f. 301) mein Interesse in Anspruch ; zunächst weil es mich auf frühere Studien zurück- führte,*) indessen schien es mir der Veröffentlichung und ge- naueren Besprechung jedesfalls werth.

Die Vorderseile dieses Sarcophags (Taf. I) ist , wie das na- mentlich bei den späteren üblich ist, in mehrere Felder getheilt, welche einander regelmässig entsprechen und mit symmetrischen Vorslellunuen ceschmückt sind. Jedes dieser Felder ist durch einen Rahmen ein^efasst. Zu beiden Seilen ist die oft wieder- holte Figur des um seine Psyche trauernden Eros angebracht, der sich auf die umgekehrte Fackel lehnt ; hier ist er nicht, wie sonst häufig, mit übergeschlagenen Beinen dargestellt. Der zur Rechten stehende ist offenbar beschädist, daher auch von den Flügeln keine Spur mehr sichtbar ist ; nach einer nicht sicher erkennbaren Andeutung scheint er noch den Bogen gehalten zu haben. Beide Figuren sind auf eine ziemlich hohe Basis gestellt, um sie dadurch als eine architektonische Verzierung des Sarco- phags zu bezeichnen , w ie sich ähnhche Figuren auch sonst ähn- lich angewendet finden. ^)

Das schmälere Feld in der Mitte ist in zwei Abtheilungen getheilt. Die obere nimmt das Brustbild eines ältlichen Mannes in der Toga ein , ohne Zweifel das des Verstorbenen ; in der un- teren sind zwei tragische Masken einander gegenübergestellt, ^) eine Anspielung auf den vielgebrauchten Vergleich des Lebens mit einem Schauspiel , der namentlich auf Grabmonumenten oft in verschiedener Weise angedeutet wird.*]

^] S. in meinen archäologischen Beiträgen die beiden ersten Aufsätze Leda und Ganymedes.

2; Eros bei Gerhard ant. Biidw. 75, 2; ein Satyr und eine Bakchantin ebend. 88, 4 ; die Diosiiuren Lasinio scult. d. campo santo 91 ; Mann und Frau ebend. 21 ; 121 ; Mann und Jüngling ebend. 93.

3; Ebenso sind zwei Masken angebracht Lasinio scult. d. campo sanlo 145, 62. Drei Masken unter dem Portrait ebend. 38. Gori inscrr. Etr. 27.

4) Der Todesgott und zu seinen Füssen eine Maske, mus. Pio Cl. VII,

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Die beiden grösseren Felder sind mit den mythologischen Vorstellungen der Leda und des Ganymedes geschmückt, welche beide auf Sarcophagen sich selten finden , und deshalb so wie ihrer Zusammenstellung wegen interessant sind. Beide finden sich auch sonst als Gegenstücke, offenbar um den Gegensatz der Liebe zu schönen Frauen und Knaben zu charakterisieren, und es bestätigt sich auch hier die Beobachtung, wie viel freier und glühender der Ausdruck der Sinnlichkeit in den Darstellun- gen der Frauenliebe ist. Auf einem Grabmonument gerade diese Vorstellungen zu finden kann allerdings befremden. Indessen muss man sich erinnern, dass die Mythen, in welchen ein Sterb- licher im Schlafe durch die Liebe eines Gottes beglückt wird, wie Ariadne , Endymion, mit besonderer Vorliebe als ein bedeu- tungsvoller Schmuck an Sarcophagen dargestellt wurden (arch. Beitr. p. 51). Ohne Zweifel ist es dieselbe Grundvorstellung, welche man auch bei den Darstellungen der Leda und des Ga- nymedes im Auge hatte, ohne sich durch den sinnlichen Cha- rakter derselben irren zu lassen. Indessen will ich keineswegs in Abrede stellen , dass die materialistische Denkweise , welche sich auch auf Sarcophagen in so manchen Vorstellungen sinn- lichen Wohllebens und epicureischen Inschriften ausspricht, auf die Wahl solcher Darstellungen einen bestimmenden Einfluss gehabt habe. ^)

Unter einem Baume, der wie gewöhnlich als eine Eiche charakterisiert ist , ist Ganymedes gelagert. Eine Ghlamys, die nur wenig von seinem Körper verdeckt , Stiefel und die phrygi- sche Mütze machen seine Bekleidung aus; neben ihm sind zwei Gegenstände sichtbar , die einander sehr ähnlich sind und ver- muthlich auf dem Marmor nicht mehr deutlich zu erkennen wa- ren; den Spuren nach zu urtheilen war das eine der Hirtenstab, das andere eine Flöte mit dem gebogenen phrygischen Hörn (s. zu Juv. II, 89) , beides für Ganymedes passende Attribute. Of- fenbar ist er so eben aus dem Schlaf durch den Adler aufge-

13 ; Gerhard ant. Bildw. 93, 1 vgl. 36. Eroten, welche Masken tragen, Gori inscrr. Etr. III, 12.

5) Dass man in christlichen Zeiten geschnittene Steine mit heidnischen Vorstellungen zum Theil der allerbedenklichsten Art ganz unbefangen zum Schmuck von Kirchengeräthen verwandte ist bekannt (Piper Mythol. d. Christi. Kunst I p. 58 IT.). So sieht man an dem Kasten der heil, drei Kö- nige in Köln n. 83 auch Leda mit dem Schwan.

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schreckt; der mit ausgebreiteten Flügeln neben ihm steht, als wolle er ihn umfassen , und ihn mit scharfem Blick wie auffor- dernd anschaut. Der Jüngling, der sich hastig aufgerichtet hat, stützt sich mit der Linken auf die Erde und macht mit der Rechten eine abwehrende Geberde, welche dem Ausdruck des Entsetzens, womit er den Adler anstarrt, entspricht. Dass er sich der ihm drohenden Gefahr durch die Flucht entziehen oder gar sich widersetzen wolle , ist ebenso wenig bestimmt ausge- drückt als die Haltung des Adlers schon auf die Entführung hin- deutet: es ist vielmehr nur der Moment der Ueberraschung und des Entsetzens dargestellt, womit der aus dem Schlaf aufge- schreckte Jüngling den furchtbaren Raubvogel in seiner Nähe sieht. Auf pompejanischen Gemälden ist der vorhergehende Mo- ment gewählt, wie der Adler dem in festen Schlaf versunkenen Ganymedes sich nähert und ihn betrachtet; andere Reliefs stel- len den unmittelbar folgenden dar , wie der erschreckte Jüngling sich des Adlers zu erwehren sucht , der sich seiner bemächtigt. Den mit dem geraubten Jüngling aufwärts fliegenden Adler hat die Sculptur in meisterhaften Gruppen gebildet, welche schon die Bewunderung des Alterthums erregten. Hier nöthigte schon die Beschränktheit des Raums , auf diese Aufgabe zu verzichten, da sie nicht frei und kühn gelöst werden konnte, und verständig hat deshalb der Künstler einen früheren Moment gewählt, der für den mit dem Mythos Vertrauten den wesentlichen Sinn desselben klar aussprach. Um über die Bedeutung dieser Be- gegnung keinen Zweifel zu lassen , ist über dem Adler noch Eros^) mit erhobener Fackel angebracht. Diese Figur scheint nicht mehr w ohl erhalten gewesen zu sein , weshalb auch die Flügel nicht angedeutet sind ; vielleicht ist auch die steife , un- bedeutende Haltung desselben zum Theil wenigstens diesem Umstand zuzuschreiben.

Die Anordnung der Gruppe im entgegenstehenden Felde ist mit beabsichtigter Symmetrie gemacht. In der Mitte steht wie- der eine Eiche und unter derselben istLeda gelagert. Ein weites Gew^and, das über das Lager gebreitet ist und ihr zugleich zur Bedeckung diente , ist nur noch über das linke Bein gelegt ; der

6) Apul. niet. VI, 15 p. 407 : lovis regalis ales illa affuü rapax aquila memor veteris ofßcii , quo ductu Cupidinis lovi pocülatorem Phrygium sustu- lerat.

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übrige Körper ist ohne alle Hülle. Wie Arachne in ihrem Ge- webe bei Ovid (met. VI, 109) fecit olorinis Ledam recubare sub aliSj so sehen wir sie hier aufgelöst in sinnliche Lust sich den leidenschaftlichen Liebkosungen des im Schwan verborgenen Gottes widerstandslos hingeben. Durch die Lebendigkeit und Wahrheit im Ausdruck glühender Sinnlichkeit zeichnet sich diese Vorstellung weit vor allen übrigen aus, in denen dieselbe Situa- tion wiederholt ist und ist am ehesten geeignet eine Vorstellung von der künstlerischen Bedeutung der Originalgruppe zu geben, welchen allen ohne Zweifel zu Grunde lag. Jede Motivierung, wie die Flucht des Schwans vor dem Adler, oder die einer Ueber- raschung im Bade , '^] ist bei Seite gelassen und die Darstellung sinnlicher Lust an sich ist die Aufgabe , die der Künstler sich gestellt und von diesem Standpunkt aus meisterhaft gelöst hat. Das eine solche Aufgabe erst in der alexandrinischen Zeit denk- bar war, kann man wohl ebenso sicher behaupten, als es wahr- scheinlich ist , dass Ovid bereits ein Kunstwerk der Art vor sich hatte. Wie weit verbreitet das Ansehen derselben in der späte- ren Zeit war, geht besonders daraus hervor, dass man grade sie zum Schmuck nicht nur von Lampen und Gemmen was sich eher begreifen lässt sondern auch vonSarcophagen wählte.^]

7) Dies Motiv ist an dem Cippus imbrilischenMuseum(marbI.X, 54, frü- her bei Boissard antt. IV, 73) deutlich ausgedrückt (arch.Beilr. p. 444) ; eben so auf einer Gemme (Bull. 1839 p. 105,61). Ebenso ist gewiss die Scene auf dem Silbergefäss in Petersburg (mem. de la soc. d'arch. I Taf. 1) gedacht, wo Leda stehend und fast ganz nackt den Kuss des Schwans abzuwehren strebt, da sie neben Hyias und die wasserschöpfende Daphne gestellt ist. Eros ist niedergekniet und auf seinen Rücken und Kopf hat sich der Schwan gestellt, um sich der Leda nähern zu können. Ich möchte dieses spielende und etwas barocke Motiv nicht mit Hrn. Boris v. Köhne eines Künstlers der Blütezeit Griechenlands würdig achten. Ebenso wenig mochte ich den runden Gegenstand, welchen Eros in der Hand hält , mit demselben für das hier doch etwas stark proleptischeEi, sondern lieber für einen Spiegel hal- len. — Im Museo Chiaramonti ist eine Statuette der Leda mit dorn Schwan, welche auf einem Felsen sitzt und den rechten Fuss auf ein umgestürztes Gefäss stützt. Dieses ist durchbohrt, woraus man die ursprüngliche Bestimmung zu einer Brunnenverzierung erkennen kann (indicaz. antiq. p. 13, 34).

8) .\uf einem Sarcophag bei Gori columb. Liv. 10 ist dieselbe Gruppe, aber ohne alles Beiwerk wiederholt. Auch auf dem merkwürdigen Sar- cophag in Tortona (vgl. Piper Mylh. der christl. Kunst I p. 200 fT.) ist an einem der Fronlziegel des Deckels Leda liegend mit dem Schwan darge-

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Uebereinslimmend mit der entsprechenden Vorstellung ist auch hier Eros angebracht. Zu dem leidenschaftlicheren Charakter dieser Gruppe passt auch seine lebhaftere Bewegung ; er schwebt mit ausgestreckten Armen herbei und es ist wohl nur der Ver- stümmelung des Marmors zuzuschreiben , dass w ir den Bogen in seiner Hand nicht mehr sehen. So waren die Waffen des Lie- besgottes , Fackel und Bogen , unter diese beiden Eroten ver- theilt ; wobei schwerlich noch eine bestimmte Absicht anzuneh- men ist. Ueber dem Haupt der Leda ist noch eine Cypresse sichtbar. Ich glaube nicht, dass man für diese eine besondere Bedeutung zu suchen habe ; sie füllt eine Lücke in der Compo- sition , welche im Seitenstück des Ganymedes sich nicht findet, auf die einfachste Weise aus und bildet gegen den heranfliegen- den Eros ein Gegengewicht, das nicht zu entl)ehren war.

Eine verwandte Aufgabe in etwas verschiedener Weise ge- löst zeigt ein griechisches Marmorrelief, welches Demetrio Pa- pandriopulo von einer Beise in den Orient mit nach Rom brachte, und das durch Brauns Vermittelung in das Museum zu Berlin ge- kommen ist. Dort ist es noch nicht öffentlich ausgestellt und ich verdanke es der zuvorkommenden Güte des Hrn. v. Olfers , dass ich eine Zeichnung desselben mittheilen kann (Taf. H). Sie ist um ein Drittheil verkleinert, das Original ist 25 Zoll Rhein, breit und i7y2 Zoll hoch. Leider hat es sehr gelitten und ist nicht nur al)gestossen , namentlich in den Köpfen , sondern es fehlt das rechte Bein der Leda vom Knie an mit dem Fuss, der rechte Arm von der Schulter bis zur Hand ; indessen war kein Zweifel über die Haltung derselben , so dass sie in der Zeichnung er- gänzt werden konnten. Auch vom Eros fehlt der linke Arm und das linke Bein.

Die Scene ist auf jeder Seite von einem Baume einsefasst, der linkerseits zwar noch ziemlich wohlerhalten, aber so eigen- thümlich gebildet ist , dass ich ihn nicht näher zu bestimmen weiss. Eine Eiche , wofür Braun es hielt, kann es nicht sein,

stellt. Auf der schlechten Abbildung bei Mabillon iter Ital. p. 223 ist sie freilich zu einem Flussgott verzeichnet worden , und Miliin voy. en Sa- voye II p. 282 ff. bestätigt dies; allein er scheint das Original nicht mehr genau gegenwärtig gehabt zu haben. Denn nicht nur L. Holstenius bei Fea miscell. I p. cclwxiv ff. bestätigt die Leda, sondern auch F. Osten , der den Sarcophag genau untersucht und im Kunstblatt 1843 n. 99 beschrie- ben hat.

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wie eine genaue Besichtigung des Originals ergab ; welchen Na- men aber die rundlichen , grossen Früchte haben , weiss ich nicht; am ehesten könnte man vielleicht an Feigen denken , die aber auch nicht genau nachgebildet wären. Unter dem Baum ist ein Altar und nicht weit davon ein zweiter , zwischen bei- den steht Leda ganz nackt ; denn das Gewand , welches sie ver- hüllte, ist herabgesunken und sie versucht noch mit der Rechten dasselbe am Knie zu fassen und wieder heraufzuziehen. Diese Bewegung veranlasst zum Theil die Haltung, in der sie mit etwas vorgebeugtem Oberkörper, eingezogenem Leibe, die zusammen- gedrängten Kniee vorgeschoben dasteht. Der Hauptsache nach aber ist diese Haltung die natürliche Wirkung derUeberraschung und der Furcht , mit welcher sie sich der zudringlichen Liebko- sungen des mächtigen Schwans zu erwehren sucht. Dieser hat sich auf den einen Altar geschwungen , von da aus um Leda am Entfliehen zu hindern einen Fuss auf ihren rechten Schenkel ge- setzt, und zugleich den linken Flügel um ihren Nacken und Rücken geschlungen , so dass er sie wie in der Umarmung an sich zieht, indem er den Schnabel ihrem Munde zum Kusse nähert. Angst- voll sucht sie demselben mit zurückgebogenem Haupt auszuwei- chen , allein die Schwäche und zugleich die sinnliche Erregtheit, welche sich in ihrer Haltung ausdrückt, lässt keinen Zweifel, dass sie dem kraftvollen Andringen des majestätischen Schwa- nes erliegen werde , auch wenn dieser nicht Eros zum Bundes- genossen hätte , der herbeieilt und den schön geschwungenen Flügel gefasst hat, als wolle er den stürmischen Angrifl" noch unterstützen. Die ganze Gruppe^) ist im Wesentlichen nachge- bildet auf einer Gemme, die aus dem cabinet d'Orleans (1, 9) in die Petersburger Sammlung übergegangen und auf Taf. I a in der Grösse des Originals abgel)ildet ist. Die Hauptverschiedenheit besteht, ausser dem , dass die Beiwerke der Bäume und Altäre fehlen , darin , dass Leda mit dem einen ausgestreckten Arm den Hals des Schwans gepackt hat, um seinen Kuss abzuweh- ren , wodurch die ganze Darstellung den bestimmteren Ausdruck eines entschiedenen Widerstands erhalten hat.^*') Auf dem Re-

9) Nibby (mon. scelti d. villaBorghese p. 27) führt ein kleines Relief an : Leda col cigno, che ha un amorino da canto , lavoro non ignobile. Leider lässt sich danach nicht beurtheilen , ob es etwa mit dem Berliner Relief über- einstimmt.

10) Ich kann das Bedenken nicht unterdrücken, welches das auf der

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lief ist in Folge der flüchtigeren Behandlung der h'nkc Arm der Leda nicht deutlich zu erkennen , ^^ ie dies auch der Fall auf einer Lampe ist (raccolta di varie antichitä elucerne ant. Taf. 15), welche die Gruppe der Leda mit dem Schwan allein in ganz ähnlicher Weise darstellt. Dadurch dass dieses Motiv des ab- wehrenden Armes fehlt unterscheidet unser Relief sich auch von der herrlichen Gruppe in Venedig, und liefert einen neuen Be- weis für die Freiheit wie für die Vorsicht , mit welcher die alten Künstler ein einmal gewonnenes Motiv im Wesentlichen festhiel- ten und im Einzelnen ausbildeten. Oflenbar ist hier mit dem Aufgeben des Motivs , welches den Widerstand am entschieden- sten ausdrückt, dem sinnlichen Element ein grösserer Spielraum gegeben. **] Noch einen Schritt weiter geht das schöne Relief im britischen Museum*^) (arch. Beitr. Taf. I), wo der Schwan sich über Leda erhoben hat und sie in den Nacken beisst , *^) so dass ihr Widerstand in wollüstigem Schauer ermattet.

Eine Auffassung , welche alle erotischen Beziehungen aus- schliesst, zeigt eine schon früher von mir erwähnte (arch. Beitr. p. 443) griechische Terracottafigur des Berliner Museums, wo- hin sie durch Vermittelung des preussischen Gesandten in Con- stantinopel gelangt ist (Taf. III). ^*) Leda steht aufrecht da, mit

Gemme am linken Arm der Leda sichtbare Gewand durch seine unverkenn- bare Aehiilichkeit mit einem modernen Hemdsärmel mireinffösst, ob die- ser Stein vielleicht von einem neueien Künstler nach einem antiken Vorbild in nicht ganz getreuer W'iederholung geschnitten sei.

,11) Die Abbildung des «antiken Steins mit einem schönen plastischen Gebilde, die Leda mit dem Schwan darstellend» in Stubenberg in Steier- mark bei Muchar Gesch. der Steiermark Taf. 18, 25 ist so ungenügend, dass sie nur eine allgemeine Aehnlichkeit mit der Venetianischen Gruppe erkennen lässt; doch scheint das Motiv des abwehrenden Arms auch hier zu fehlen.

12) EUis the Townley gallery II p. 112 theilt die Notiz mit, dass es von Colon, de Bosset, Gouverneur von Cephaloiiia im J. 1810 erworben sei, und dem Styl nach eine solche Aehnlichkeit mit einem auch in den Maas- sen übereinstimmenden Relief des Britischen Museums habe, welches die Dioskuren zu Pferde vorstellt , dass Combe überzeugt war, beide hatten einst einem und demselben Gebäude zum Schmuck gedient, obgleich das letzte aus W. Hamiltons Sammlung herrührt.

13) Dies Motiv findet sich auch auf einem geschnittenen Stein bei 'l'as- sie Taf. 21, 1199 bei übrigens merklicher Verschiedenheit der Gruppirung.

14) Sie ist mit der Basis 8'/», ohne dieselbe 8 Zoll hoch, und hat durchweg einen weissen Anstrich von Leimfarbe erhalten, über welchen

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etwas eingezogenem Oberleib , die Kniee zusammengepresst, das rechte Bein ein wenig eingebogen, Sie ist mit einem einzigen sehr weiten Gewand bekleidet, welches bis auf die, wie es scheint , bekleideten Füsse reicht , und die Beine bis zur Schaam einhüllt , von da an den ganzen Oberleib entblösst lässt. Leda hat nämlich mit dem in das Gewand gehüllten rechten Arm auch dieses hoch in die Höhe erhoben , so dass es sich wie ein fal- tenreicher Schleier um ihren Körper bauscht. Der obere Theil des rechten Arms ist abgebrochen , ohne Zweifel war er ziem- lich nahe an den Kopf herangeführt. Der linke Arm ist ebenfalls in das Gewand gehüllt und bildet einen Bausch , in welchem ein Schwan sitzt, den sie an sich drückt. Dieser ist zwar, wie es mit ähnlichem Beiwerk häufig der Fall ist, sehr klein, aber in Hals und Kopf charakteristisch gebildet. Leda wendet den Kopf, der Bewegung des Arms entsprechend , rechtshin nach oben ; der Ausdruck des Gesichts ist ernst und zeigt Ueberraschung. Das Haar ist auf dem Scheitel in einen Knoten zusammenge- bunden , vorn ist es gescheitelt und fällt in langen Locken auf die Schultern. Die Formen des Körpers sind reif und voll; die ganze Figur macht einen mehr breiten als schlanken Eindruck, was zum Theil durch die Biegungen veranlasst wird.

Die Situation kann nicht zweifelhaft sein. Der Sage ge- mäss , nach w elcher der von einem Adler verfolgte Schwan bei Leda suchte und fand , verbirgt sie denselben an ihrem Busen und breitet zugleich das Gewand gegen den aus der Höhe kom- menden Adler schirmend aus. Die kleine Figur hat aber noch ein eigenthümliches Interesse durch das Verhältniss, in welchem sie zu zwei berühmten Ledastatuen steht.

Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass sich zwei Ty- pen der Leda nachweisen lassen , deren jede in nicht wenigen Nachbildungen auf uns gekommen ist. Die erste, vorzüglichere Beihe von Statuen *^) stellt Leda mit einem Chiton bekleidet vor,

das Haar braunrolh , wie dunkler Oker, das Nackte mit einem sehr hel- len fast weissen Fleischton dünn überstrichen ist; das Gewand ist weiss geblieben, auch sieht man an vielen Stellen den entblössten Thon. Im Kü- cken hat die Figur ein grosses, des Brennens wegen ausgeschnittenes Loch ; durch dasselbe sieht man im Innern die Eindrücke einer Manneshand.

15) Den von mir (arch.Beitr. p. 2) aufgezahlten sind noch hinzuzufügen P. Villa Pamlili tav. 38; Q. mann. Oxon. i8; R. im Taurischen Palais in

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über den nocii ein weiter Mantel geworfen ist. Der Schwan ist so eben in ihren Schooss gefJUchtet , überrascht erhebt sie sich von ihrem Sitz , und indem sie mit der einen Hand den Schwan an sich drückt, breitet sie mit der anderen hoch erhobenen den Mantel zum Schirm gegen den Adler aus. In der anderen Sta- tuenreihe ^^) steht Leda ruhig da und sucht nur den Schwan in ihrem Gewände zu verbergen; sie ist hier ohne Chiton, sondern nur mit einem den unteren Theil ihres Körpers verhüllenden Gewände bekleidet.

Die Berliner Terracottafigur nun verbindet verschiedene Mo- tive, welche sich in jenen beiden Typen finden, zu einer neuen Darstellung. Mit den zuletzt erwähnten Statuen hat sie die Hal- tung der ruhig dastehenden und die Bekleidung mit einem ein- zigen Gewände, das den ganzen Oberleib entblösst lasst, gemein ; auch dass sie den Schwan zu verbergen sucht ist im Wesentli- chen dasselbe Motiv, wenn es auch hier etwas anders aussiebii- det ist. Dagegen ist das schöne Motiv des mit der erhobenen Hand ausgespannten Gewandes und die dadurch bedingte Wen- dung des Kopfes nach oben jenem ersten Typus entlehnt und grade dadurch hat diese Figur eine Lebendigkeit und Bedeutung bekommen , welche den Statuen der zweiten Reihe abgeht. Mau sieht daraus von Neuem , mit wie aufmerksamem und feinem Blick man die anerkannten Leistungen früherer Künstler ver- folgte und prüfte , um sie mit Einsicht benutzen und nachbilden zu können.

Ich schliesse diesen Monumenten eine Terracottafigur des Museums zu Syracus an (Taf. IV), deren Zeichnung ich Herrn Prof. Zahn verdanke. Das Original ist 1 0 Zoll hoch und zeigt eine auf einem mit hohem Fusschemel versehenen Sessel thro- nende Frau. Sie ist vollständig bekleidet mit einem doppelten, faltenreichen Untergewande mit weiten Aermeln, die den Unter- arm freilassen. Ein grosser Schleier wallt von dem Kopfputz herab über ihren Rücken und bedeckt auch die linke Schulter und den Arm ; mit der erhobenen Rechten hat sie den Schleier gefasst , als lüfte sie ihn so eben , um sich den Blick frei zu

Petersburg, luöm. de la soe. d'arcb. I p. 48. Eine Terracottafigur des Mu- seums in Leyden bei Janssen p. 93, 340 giebt dieselbe Statue wieder.

16) Eine Leda dieser Art «auf dem Burghesiscben Lusthof« ist abge- bildet bei loh. Ulr. Kraus signorum vett. icones 12.

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machen, woiDit Richtung und Ausdruck desselben wohl stim- men. Die linke Hand hat sie fest auf einen in kleineren Dimen- sionen gebildeten Schwan gelegt , der ruhig auf der Lehne des Stuhls sitzt. Die ganze Figur hat einen nicht eben idealen Cha- rakter. Selbst abgesehen von den unverhältnissmüssig grossen Händen , spricht sich eine Vorliebe für derbe , breite Formen aus , wie sie sich in mehreren der Selinuntischen Sculpturen im Extrem , und zu einer ansprechenden Auffassung individuel- ler Natur gemässigt in den Reliefs von Olympia zeigt. Auch die Haltung des Körpers im Sitzen , besonders der Beine , das Auflegen der linken Hand zeigen nicht die leichte Elasticität ei- ner feineren Ausbildung und der darauf gei-ichtelen künstleri- schen Auffassung, sondern eine Natürlichkeit, die das was sie zunächst vor Augen hat nachzubilden nicht verschmäht. Man würde vielleicht zu weit gehen , wollte man darin etwas speci- fisch Dorisches sehen , allein der Gegensatz zur attischen Fein- heit ist doch unverkennbar. Auch in dem übrigens schönen Gesicht mit ernstem, bedeutendem Ausdruck spricht sich diese Neigung für das Volle aus, wie auch das reiche, schmucklos von der Stirn in grossen Massen zu beiden Seiten herabfliessende Haar fast zu schwer ist. Derselbe Charakter ist bei den sicili- schen Terracotten auch sonst nicht selten zu finden , wofür der schöne Kopf bei Brönsted (voy. H p. 294) als Beleg dienen mag. ") Dieser Eindruck der Schwere wird nicht wenig durch den cigen- thümlichen Kopfputz erhöht, welchen man am ehesten als Kala- Ihos v^ird bezeichnen können. ^^) Er ist mit einer dreifachen Reihe von Ornamenten geschmückt, unten und oben Kugeln oder Scheiben, in der Mitte Rosetten. Ein ähnlicher Aufsatz findet sich bei sicilischen Terracotten auch sonst in verschiede- ner Art; einfach mit einer Reihe von Rosetten (Avolio ant. fatt. Taf. H, 2), mit zwei (Avolio Taf. 12, 4. arch. Ztg. HI Taf. 27, 1), mit zwei Reihen von Rosetten und darüber mit Blättern ge- schmückt (Judioa ant. di Acre Taf. 12, 6).

In dieser Figur eine Leda zu erkennen , könnte man sich bewogen fühlen nicht nur durch den Schwan , sondern durch das Motiv des Schleierlüitens , welches in Verbindung mit dem nach oben gerichteten Blick an die oben erwähnten Ledastatuen

17) Vgl. auch Avolio ant. fatt. di argilla Taf. 6, ö. 11, -l.

18) Gerhard Prodrom', p. 25 f.

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erinnert. Indessen erscheint beides hier nicht in gleicher Weise prägnant wie dort , nicht als Ausdruck einer augenblickh'chen Ilandlung, sondern als Attribut des allgemeinen Charakters. Ueberdiess ist derGesamniteindruck entschieden der einer feier- lichen Würde und Ruhe , wie er für Leda weniger angemessen ist, sondern dem Cullusbilde einer Göttin entspricht. ^^)

Hier wird nun Jeder sich der Nemesis erinnern, welche be- kanntlich nach einer Sage von Zeus in der Gestalt eines Schwans berückt und Mutter der Helena wurde, deren Pflegerin Leda war. -"] Neben der Göttin konnte der Schwan sehr wohl als At- tribut erscheinen um an eine Legende zu erinnern , in welcher derselbe eine hervortretende Holle spielte , ja ich glaube man ist berechtigt zu sagen , eine solche Legende konnte nur dann ent- stehen , w enn der Schwan als ein dem Wesen der Nemesis ent- sprechendes Attribut anerkannt war. Leider sind wir über die ursprüngliche Natur der in Rhamnus verehrten Gottheit so gut wie gar nicht unterrichtet, allein selbst die spärlichen Ueberlie- ferungen, wie wenn sie eine Tochter des Okeanos heisst, der Aphrodite verglichen wird, lassen die Rechtfertigung einer sol- chen Annahme nicht unmöglich erscheinen. Indessen verzichte ich hier auf eine ausführliche Regründung derselben , weil sie auf die vorliegende Terracottafigur, wie ich glaube, nicht ange- wendet werden kann. Die ursprüngliche Redeutung der rhamnu- sischen Nemesis scheint nur locale Geltung gehabt zu haben , ist später jedesfalls in den Hintergrund getreten, und auch die Sage , dass Helena ihre Tochter sei, hat nie allgemeine Anerken- nung gefunden , so dass man hierin keine Motive für die Deu- tung eines Monuments suchen darf, wie das vorliegende. Kunst- werke von untergeordneter Redeutung dem Umfang wie der Technik nach, welche die Fabriken in grosser Anzahl zum Ge- brauch des gemeinen Mannes für den Cultus oder das tägliche Leben herstellten, können sich nur auf den Kreis allgemein ver- breiteter Vorstellungen und Anschauungen beziehen ; gehören sie

19) So ist auch die grossjjjriechische Terracottafigur einer sitzenden verschleierten Frau , welche mit der erhobenen Rechten den Schleier fassl, in der Linken einen Schwan oder eine Gans hält (Gerhard ant. Bildw. 97, 3) für eine Göttin erklärt (arch. ßeitr. p. 11 f. Gerhard Prodr. p. .S40 f.). Diese Figur hat mit der unserigen nur die ganz allgemeine Aehnlichkeit, welche in den Motiven liegt, ist übrigens in jeder Hinsicht weit unbedeutender.

20) Henrichsen de carm. Cypr. p. 43 ff. Welcker ep. Cycl. II p.130 ff.

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nicht der durch Kunst und Poesie zum Gemeingut gewordenen Sage an , so haben die localen Vorstellungen der Umgebung un- ter der und für die sie gemacht sind , ihren Einfluss geübt , mit- unter auch wohl individuelle Laune, aber gewiss nicht entlegene, nur durch gelehrte Vermittelung zugängliche Ueberlieferungen. Und grade in diesen Umständen ist die erhebliche Schwierigkeit bei der Deutung derartiger Monumente wesentlich begründet.

Sieht man sich nach localen Traditionen um , welche etwa zur genaueren Erklärung des vieldeutigen Schwans verhelfen können , so werden Jedem , da von Syrakus selbst Nichts be- kannt ist , die Münzen von Kamarina einfallen , auf denen der Schwan eine so grosse Rolle spielt.^') Indem ich die vielen Mün- zen übergehe, auf denen der Schwan allein als Stadtwappen erscheint, betrachte ich die Tetradrachmen etwas näher, auf

21) Ausgeschlossen bleiben die früher Kamarina mit Unrecht, wie sich gezeigt hat, zugetheilten Münzen.

1 . Die schon von Eckhel I p. 1 99 als zweifelhaft erwähnten Silbermünzen mit dem Schwan auf der einen und dem quadratum incusum auf der an- dern Seite, welche als Makedonien angehürig besonders Cousinöry erwie- sen hat, vgl. R. Rochette sur ia croix ans6e p. 68 f.

2. Die merkwürdigen Münzen, welche auf der einen Seite einen Schwan darstellen mit der Inschrift MAP, MAPA, MAPAO , auf der andern eine geflügelte bald männliche bald weibliche Figur in raschem Lauf, welche eine Scheibe oder Kugel oder ein grosses Ei mit beiden Händen trägt, oder eine bis zum Leibe sichtbare mit doppeltem Kopf und vierfachen Flügeln versehene Figur mit demselben Gegenstande; Combe mus. Hunter. Taf. 66, 19—22. [Gerhard üb. d. Kunst der Phönic. Taf. 2, 21—23. Flügelgestalten Taf. 1, 3—5]. R. Rochette a. a. 0. Taf. 2,15— 18. Die auch von Eckhel I p. 2 00 f. angenommene Attribution nach Kamarina beruht auf dem Irrthum •Pellerins, welcher auf einem Exemplar der Pariser Sammlung KAMAP zu lesen ijlaubto , wo aber nur 71/_riP steht. Die Schwierigkeiten, welche Inschrift, Gepräge und Gewicht dieser Annahme entgegenstellen, sind auch von Böckh metrol. Unters, p. 330 IT. nicht gelöst, und es darf nach R. Ro- chettes Ausführung (a. a. 0. p. 06 ff.) wohl als ausgemacht gellen, dass die fraglichen Münzen nicht nach Kamarina gehören. Nicht so sicher ist seine von Gerhard üb. d. Kunst der Phon. p. 31 gebilligte Annahme, dass sie Maralhos in Phönicien zuzuschreiben sind. Denn Conibe ist so genau und seine Abbildungen sind so treu , dass man ein Versehen bei vier Inschriften anzunehmen um so weniger geneigt sein wird, da er ganz unbefangen war und die Münzen unter die incerti setzte. Auch haben dieselben, wieJ. Friediänder mir bemerkt, vielmehr den Charakter von cilicischen als phö- nicischen; eine cilicische Münze bei Mionnet suppl. VII Taf. 8, 4 zeige eine gewisse Verwandtschaft.

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welchen derselbe in Verbindung mit einer Frau erscheint , wo- bei ich mich, wie schon oft, der Unterslülzung des Dr. Jul. Friedländer zu erfreuen halte. ^^)

Wir sehen auf denselben (Taf. IV, b. c.) einen Schwan mit ausgebreiteten Flügeln in den deutlich angegebenen Wellen schwimmen; auch mehrere im Feld vertheilte Fische ^^) bezeich- nen das Element der Feuchte. Auf dem Rücken des Schwans sitzt bequem mit übereinandergeschlagenen über das Wasser ausge- streckten Füssen eine jugendliche Frau , die den rechten Arm um den Hals des Schwans geschlungen hat. Um die Fahrt zu beschleunigen, lässt sie einen Schleier, dessen einen Zipfel sie mit der rechten Hand fest hält , mit der Linken in der Luft flat- tern , dass er in einem Bogen sich über ihrem Haupt bauscht. Ein weites Gewand hüllt den untern Theil ihres Körpers ein, der Oberleib ist ganz entblösst; das Haar ist auf dem Scheitel in einen Knoten gebunden. Den Blick richtet sie mit etwas erho- benem Kopf frei nach vorwärts. Ringsum die Inschrift K^-

Die andere Seite (Taf. IV, a) zeigt den durch die Inschrift mil^PI^ kenntlich gemachten Kopf des jugendlichen Fluss- gottes von Fischen umgeben. Er ist unbärtig dargestellt, mit langem herabhängendem Haar, und einem an der Stirn sichtba- ren Hörn, dem bekannten Attribut der Flussgötter. ^^)

22) Eckhel Ij). 199 ff. Mionnet I p. 222 f. suppl.I p. 375 f. Die haupt- sächlichsten Abbildungen der unter einander im Wesentlichen nicht ver- schiedenen Münzen sind folgende .

a. Mus. Hunter. 14, 9. Mionnet suppl. I p. 376, 133. Hiernach Taf. IV, 6.

b. D'OrvilleSicula, num. tab. 1 4, 4. Torremuzza tab. 18, Camar. 3. Mion- net I p. 223, 120.

c. Noehden spec. of anc. colnts from the cab. of Lord Northwick Taf. 4. Nach der sehr vergrösserten Abbildung ist Taf. IV, c reduciert auf die Grösse des Originals gezeichnet.

d. Torrenuizza tab. 18, Cauiar. 1. Mionnet I p. 222, 119.

e. Luynes choi.v de med. gr. pl. 7, 3.

f. Torrenuizza auctar. I, Camar. 2. Mionnet suppl. I p. 376, 130.

g. Torremuzza tab. 18, Camar. 2. Mionnet suppl. I p. 375, 129; kleine Silbermünze in schlechter Abbildung.

23) Auf c ist nur ein Fisch, auf e sind es drei, auf /fehlen sie ganz.

24) Auf rf folgt nach KAMAPINA noch N, so dass \'\c\\e\chi KAMA- PINAION zu ergänzen ist; doch kann N auch ein Beizeichen z. B. ein Magistratsname sein.

25) Die Abbildung auf Taf. IV, a ist nach e gemacht mit einigen gerin-

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Die Vorstellung einer von einem Schwan getragenen Frau ist auf Kunstwerken aller Art nicht selten. Ich habe nachzu- weisen gesucht, dass in mehreren Vasenbildern, wo sie in grös- seren Compositionen erscheint, eine Beziehung derselben zu Apollon hervortritt und Welckers Deutung aufKyrene die grösste Wahrscheinlichkeit hat, "'') ohne damit diese Erklärung auf alle isolierten Figuren der Art als die nothwendige und einzig mög- liche anzuwenden. ^^)

Von der Vorstellung der Münze unterscheiden sich die mei- sten anderen dadurch, dass die Frau von dem Schwan durch die

gen Aenderungen nach d. Auf f hat der Flussgott ein Stirnband , und die Umschrift lautet KAMAPINAIO; auf g hat er ebenfalls ein Stirnband aber kein Hörn , auch ist keine Umschrift da. Auf ahc ist der Kopf fast von vorn gezeichnet, so dass man an der Stirn zwei kleine Hörner -wahrnimmt; zu den Seiten sind zwei Fische , rundumher eine Wellenverzierung ange- bracht. Auch hier lautet die Inschrift IJIIIAPIZ.

26) Ann. XVII p. 363 ff. Eine unzweifelhafte Darstellung der Kyrene giebt eine nach der Decomposition des Glases zu schliessen antike Glas- paste des Berliner Museums (Taf. IV, rf), welche Winckelmann (descr. des pierres grav. p. 86, 360) folgendermassen beschreibt: '<Pluton enlevant Pro- serpine sur un char tire de deux cygnes. » Ein Blick auf die Abbildung zeigt, dass die befremdliche Deutung auf fiüchtigem Ansehen der Paste be- ruht. Als Apollon ist der Lenker des Gespanns nicht nur durcli die jugendliche Gestalt und Haltung, sondern ganz bestimmt durch den Kocher charakteri- siert, welcher an einem quer über die Brust gehenden Bande häng!. Mit der Linken hält er eine sich leidenschaftlich sträubende Jungfrau umfasst. Neben dem Wagen scheint ein der Hand des Apollon entTallener Lorbeer- zweig zu liegen, doch ist derselbe nicht mit vollkommener Deutlichkeit zu erkennen. Von Kyrene heisst es beim Schob Apoll. Rh. II, 503 : ^'fofxi- i^)]g Jf (fijGi y.iu A^iuid-og Inl xvxvcov ö/tjOitaccr ainr]V xarn lAnökkiorog TTQoaiQsaiv iig Kv()^vt]V cufiy.eaOai. Nonnus lässt Here der Semele sagen : wenn dein Geliebter Apollon wäre, vöa<f i döXov y.Qv<fioto J/' ijSQog fi'g as ^oQii'Grj llßoog aotyrjTiov inoyt]/^itrog {(QfjuTt xvy.ron' (VIII, 228 f.). Bei Phi- loslratus d. j. (im. 13) verspricht Apollon dem geliebten Hyakinthos (Smohv vntQ xvxvcov avTov oxovf.itvov nfQiTToXiTv /lOQia, oGctIinoDAovog (fikcc.

27) Die früher übliche Deutung auf Leda kann einen Anhalt linden in den Versen des Manilius (I, 347 ff.) :

pro.vima sors Cygni , quem caelo luppiter ipse inposuit, formae pretium , qua cepit amantem, cum deus in niveum descendit versus olorem tergaque lidenti subiecit plumea Ledae. Diese Wendung der Sage scheint sonst nicht überliefert zu sein; allein es lässt sich daraus schliessen , dass man schon damals Kunstwerke wie die besprochenen auf Leda deutele.

Gl

Luft getragen wird , während er hier mit ihr durch die Wellen rudert. Nun lag bekanntlich die Stadt Kamarina an einem See gleichen Namens , und soll von der Nymphe desselben , welche Pindar (Ol. V, 2) eine Tochter des Okeanos heisst, benannt sein. Ueber die eigenthüniliche Beschafleuheit dieses Sees und die da- durch bedingte Wichtigkeit desselben für die Stadt erfahren wir leider ungenügende Auskunft von den Grammatikern zur Erklä- rung des Sprüchworts : /r<y xivei Kaf-iaQivav. Ouatv elvai ll- (.ivi-jv vfj TcöXeL rfj Kaf.iaQivij 6/iicüi'Vf.iov Tcwrrj , rjv ol Kaf-iaqi- vaiot i.iETO%ETevaai elg to nsdiov ßovl6(.i£voi. sxQ^'joavTO xu) S-scp' 6 di ELTte' f.ir] y.lvEi Ka(.idQLvav. oi ds TtaQaKOvaavTsg Tov xQ^i^Jf^ov sßlaßr]Oav. ^^) Etwas Näheres giebt Servius (zu Verg. Aen. III, 701 ) an : Camerina palus est iuxta eiusdem nominis oppklum , de qua quodam tempore cum siccata pesüleniiam creas- set consultus Apollo , an eam penitus exhaurire deherent , respon- dit: f-irj xlvEi Kaf.ic(Qivav , ay.lvrjTog yaQ ccfiElviov. quo contempto exsiccaverunt paludem et carentes pestilentia per eam partem in- gressis hostibus poenas dedenmt. Nimmt man dazu die Notizen, welche die Scholiasten zu Pindar Ol. V. an verschiedenen Stellen über den Hipparis überliefern , dass er ein fischreicher und schiffbarer Strom war, der durch den See Kamarina floss, nach Aristarchs Versicherung in ähnlicher Weise wie der Nil starken Schlamm absetzte und in verschiedenen Strömungen süsses und salziges Wasser führte: so kann man wohl erkennen, dass der See Kamarina leicht versumpfte, wo er dann höchst unge- sunde Dünste aushauchte , dass man ihn aber auch nicht aus- trocknen durfte , sondern mit Achtsamkeit dafür sorgen musste, dass die Strömungen des Hipparis stets frei und reichlich hin- durchfliessen und die Versumpfung verhindern konnten.

Die Nymphe Kamarina hat man gewiss in der vom Schwan getragenen Jungfrau , wie in dem weiblichen Kopf auf anderen Münzen ^^) zu erkennen. Vielleicht möchte man dafür eine Be-

28) Zenob. prov. V, 18, wo Leutsch die anderen Stellen angeführt hat.

29) Mionnet suppl. I p. 376, 131: KAMAPINA. Tete de femme, ä gauche. I^. Cygne cploye sur des ßots , ägauche; au bas un poisson. 132: KAMAPINA. T^te de femme , ä gauche; cheveux relroussös et colUer de perles, entre deux poissons . I^. Victoire arm€e d'un bouclier , allant ä droite ; ä terre une brauche de laurier. Andere Beispiele von Localgotlheiten auf Münzen in derselben Weise aufgefasst s. bei R. Röchelte mem. de num. p. 176. 229.

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stätigung in der neben beiden befindlichen Umschrift KyiMA- PIN^ sehen, da, auf Münzen, nanienthch sicihschen, nicht sel- ten der Name der vorgestellten Person beigeschrieben ist;^") allein dieselbe Inschrift findet sich auf Münzen neben einer Fi- gur auf einer Quadriga (Mionnet suppl. I p. 374, iSI '124), wo nur der Stadtname verstanden werden kann. Die Nymphe aber fasste man natürlich auf als die Göttin , nicht des ungesunden Sumpfes, sondern des durch die frische Strömung gereinigten, hellen und klaren Sees, der Gesundheit und Fruchtbarkeit um sich verbreitet. Dass man sie von einem Schwan getragen dar- stellte, lässt sich wohl schon aus dem Anblick der auf einem klaren See , wie sie ihn als Aufenthalt lieben , schwimmenden Schwäne begreifen. Der Schwan aber, der mit dem Frühjahr erschien , war ein Symbol der Leben , Fruchtbarkeit und Ge- sundheit bringenden Jahreszeit,^*) und Apollon , der Gott der reinigenden, belebenden und heilenden Wärme, kommt im Frühjahr von Schwänen gezogen oder geleitet von den Hyper- boreern ; ^^) auch Aphrodite , die aus der Feuchte geborene Göt- tin der belebenden Kraft der Natur , wie sie im Frühjahr er- wacht, hat als Symbol den Schwan. ^^)

Besondere Beachtung verdient hier ein 8 Fuss 8 One. langes, 5 Fuss 8 One. hohes Marmorrelief im Museum zu Florenz , das seiner Anlage und Ausführung nach ungleich vorzüglicher ist, als die Abbildung bei Gori (inscrr. Etr. I, tab. 14) erwarten lässt. Die Mitte desselben nimmt eine stattliche Frau ein, welche auf einem Felsen sitzt. Sie ist mit einem Gewände bekleidet, das nur die rechte Schulter entblösst lässt , und einem Schleier, der über den Bücken herabfällt ; in ihrem Schoosse liegen Früchte. Neben ihr sitzt zu jeder Seite ein nacktes Kind, das sie mit der Hand umfasst; das eine greift nach ihrer Brust, das an- dere reicht ihr einen Apfel hin. Hinter diesem ragen Aehren, Blumen und Mohn über dem Felsen hervor. Am Fusse desselben liegt ein Bind, daneben weidet ein Schaf. Zu beiden Seiten dieser auch durch ihre Grösse ausgezeichneten Frauengestalt sind

30) Viele Beispiele finden sich bei Eckhel IV im index inscriplionum singularium, die sich noch beträchtlich vermehren Hessen.

31) Schwartz de antiq. Apollinis natura p. 44 f.

32) Müller Dor. I p. 270 ff. Schwartz a. a. 0. p. 30 ff.-

33) Voss myth. Briefe II, 10 (48) p. 106 ff.

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zwei weibliche Figuren , in sehr symmetrischer Weise einander entsprechend. Die zur Rechten des Beschauers sitzt auf einem Meerungeheuer, unter dem Wellen angedeutet sind. Sie ist mit einem Gewand bekleidet, das den Oberleib entblösst lässt und dessen oberer Theil mit der rechten Hand gehalten sich im Bo- gen über ihrem Haupt bauscht. Die Frau auf der entgegenge- setzten Seite wird von einem Schwan durch die Luft getragen und entspricht der Figur der Kamarina auf den Münzen so voll- ständig, dass es keiner weiteren Beschreibung bedarf. Unter dem Schwan steht ein Sumpfvogel auf einer Urne, welcher Wasser entfliesst, unter Rohr und anderen Sumpfpflanzen. Go- ris Erklärung , dass die Erde von den Elementen des Wassers und der Luft umgeben vorgestellt sei, ist gewiss richtig; die Andeutung des Sumpfes aber, aus welchem die vom Schwan getragene Luft sich erhebt , ist von besonderem Interesse. Denn sie zeigt, dass gerade im Gegensatz gegen die ungesunde Sumpf- natur der Schwan das Symbol des reinen , gesunden Elementes, sei es der Luft oder des Wassers ist.

In ähnlichem Sinn darf man auch den Schwan dfer Kama- rina fassen. Ohne Zweifel hatte die locale Sage die eigenthüm- lichen Verhältnisse dieses Sees namentlich zum Flusse Hipparis, den auch die Münzen mit Kamarina vereinigen , poetisch gestal- tet. Wäre uns dieser Mythos überliefert, würden wir die Dar- stellung der Münzen mit Sicherheit auf ein bestimmtes Factum beziehen können , während wir uns jetzt mit einer ungefähren Kenntniss der natürlichen Bedingungen begnügen müssen , aus denen Bild wie Sage hervorgehen konnten.

Kamarina war von Syrakus aus zu wiederholten Malen ge- gründet und zerstört worden , es gehörte unter seine Botmäs- sigkeit, und es würde nicht auffallend sein , wenn religiöse Vor- stellungen, die dort ausgeprägt waren, auch hier sich fänden.^*) Allein auch in Syrakus fanden sich ähnliche natürliche Verhält- nisse. Der Anapos und die Kyane strömen in einer Ebene , die dem Versumpfen sehr ausgesetzt und dann ebenfalls höchst ungesund ist; der hier gelegene Sumpf Syrako soll der Stadt

34) So glaubte sich Aiiemon berechtigt bei Pindar unter der Tochter des Okeanos Arethusa zu verstehen ; uvTr] tff fr ZvQcc/covaatg xnijvrj , vno- jtTCty.Tdi öi rj KtifxÜQiva Tuig Zuoay.ovaaig (Sch. Ol. V, 1).

C4

sogar den Namen gegeben haben. ^^) Ich möchte nicht behaup- ten , dass man in unserer Terracottafigur die j)ersonificierte Syrako zu erkennen liabe ; aber dass der Schwan neben der matronalen Göttin das Symbol des frischen gesunden und frucht- baren Wassers sei , dessen Kräfte man in sumpfiger Gegend in erhöhetem Masse verehren musste , das ist mir sehr wahr- scheinlich.

35) Steph. Byz. s. v. ZvQÜxovGaf Xi/xrij ijng xuXtirai ^vQaxb). Scymn. 281 : utio rfjg o/hoqov ki/ui'rjg laßovdag Tovvofxif

ri<g vvv 2vQC(y.ovc(ag ttkq' avTotg liyo/x^vag. Er scheint identisch mit der Lysimeleia oder war gewiss in derselben Ge- gend gelegen.

Zu ordentlichen Mitgliedern der philologisch -historischen Classe sind erwählt worden die Herren

Johann Gustav Droysen und

Karl Nipperdey in Jena.

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23. OCTOBER.

Herr Hänel las über die Handschrift zu Udine mit der Leer Romana.

Die Handschrift zu Udine würde durch die von Canciani in dem Jahre 1789 unter dem Titel Codex Legis Romanae Barba- ris Regnantibus Observatae Facile in Italia. Ex Archivio Metro- polilanae Ecclesiae Ulinensis daraus veröffentlichte Umarbei- luns der Lex Romana Visi"othorum wahrscheinlich nicht zu ZU ihrer jetzigen Berühmtheit gelangt sein, wenn nicht Savigny den Fund Canciatü's für seine Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter benutzt hätte. Bekanntlich nämlich traten Gegner der Savigny'schen Ansicht über das Vaterland jener Lex Romana auf, W'ährend Andere diese wieder in Schutz nahmen. Ja, die Gegner Savigny's waren wohl einig im Widerspruche Savigiiy gegenüber, keineswegs aber unter sich selbst. Und diese Con- trovers ist bis auf den heutigen Tag nicht nur innerhalb , son- dern auch ausserhalb Deutschlands mit grosser Lebhaftigkeit fort- gesetzt worden; ich selbst habe in meiner Ausgabe der Lex Romana Visigothorum an ihr Theil genommen. Unter diesen Um- ständen war die Einsicht der Handschrift selbst höchst wün- schenswerth, indem zu hoffen stand, dass die Schriftzüge und das Alter derselben von Einfluss auf die Beilegung der Contro- vers sein würden. Nachdem aber Btume in seinem Iter Italicum, Th. \. S. 200, Th. 4. S. 166 und in Pertz Archiv Th. 5. S. 626 die Handschrift für verloren erklärt hatte, schien die Hoffnung der Erfüllung dieses Wunsches aufgegeben werden zu müssen. Da meldete unerwartet die Augsburger Allgemeine Zeitung, Beil- Nr. 269, V. 26. Septemb. 1847. S. 2146, dass Herr Bontu- rini die von Canciani uncorrect und unvollständig herausgegebene Lex Romana in Udine wiederaufgefunden und darüber auf dem letzten Congresse der italienischen Gelehrten in Venedig einen

1852. 5

GG

Vortrag gehalten habe. Seitdem war es mein lebhafter Wunsch, die berühmte Handschrift zu Gesicht zu bekommen. Aber die bald nach dieser Nachricht eingetretenen politischen Wirren waren hinderlich. Auch hatte ich vorerst den Wohnort Bonturini's aus- findig zu machen, um duich ihn Gewissheit über den jetzigen Aufljewahrungsort der Handschrift zu erlangen. Erst im vorigen Jahre gelang es mir zu erfahren, dass Herr Bonlurini^) in Padua

\) Herr Giuseppe Bonturini ist Beisitzer des Tribunals zu Padua ; er ist ein kenntnissreicher für die Wissenschaft glühender Mann und hat sich durch mehrere die Geschichte Friuls betreffende Aufsätze beltannt gemacht, z. B. in den von ihm in Gemeinschaft mit Francesco Tomadini, Canonicus zu Udine, 1847 herausgegebenen Monografie Friuiane, Offerte a Monsignore Zaccaria Bricito Arcivescovo di Ihline. In diesem, in Deutschland wohl ziemlich unbekannten Werke befinden sich folgende Aufsätze: 1. Cenni storico-stallstici suila cittä di Sacile die Giandomenico Ciconj Dott. Med. Chir. ; 2. Cenni storico -statistici sulla cittä diPordenone von demselben ; 3. Del Tagliamento, discorso di Giuseppe Bonturini; 4. Di Campoformio e di alcune coslumanze in Friuli neu' evo medio, illustrazione von demsel- ben ; 5. Deila Cittä di Udine, discorsi di Paolo Fislulario (lebte im 18. Jahrh.) e di Jacopo Valvasone (di Maniaco, lebte im 16. Jahrh. Diese Ab- liaiidlung ist aus d. J. 1566) ; 6. Di Cividale dei Friuli reiazione del prov- veditore Paolo Balbi 1647 (entlehnt aus dem Archiv des Capitels von Civi- dale, womit noch verbunden ist die Abhandlung: Di Cividale e dei suoi moniimeidi, illustrazione di Michele Co. Della Torre E Valsassina, Canonico e arcbivisla dell' insigiie Capilolo di Cividale. Entlohnt aus dem Archiv dieses Capitels. Der Vfr. leitete die Ausgrabungen zu Cividale in d. .T. 1817 1828) ; 7. Aquileja Pagana descritta da Federico Co. Allan (lebte im vor. .lahrh. und war in seinem Valerlande sehr geschätzt wegen seiner Ge- lehrsamkeit, so wie als Dichter, Redner und Kunstkenner. Der Aufsalz enthält einige Inschriften) ; 8. Aquileja Cristiana descritta von demselben ; 9 Delle Vicissitudini della Chiesa Aquilejese e del Patriarcato, illustrazione compilala dal Canonico Michele Co. Della Torre E Valsassina 1841 ; 10. L' Ingresso del Palriarca Bertrando, narrazione storica di Francesco di Toppo; 11. Serie Chronologica dei Prelati di Aquileja e di Udine e dei Duchi e Mar- chesi del Friuli von den Herausgebern. Jeder der ersten zehn Aufsätze ist von reichhaltigen Noten begleitet, in welchen eine interessante, z. Th. in Deutschland wenig bekannte Literatur niedergelegt ist. Ausserdem hat Herr Bonturini herausgegeben La Friulana Feudalitä illustiata coi docu- menti ; studj storico-giuridichi Udine 1842; Sunto di studj storici sul regime de' Patriarch! Aquilejesi e sulla Feudalitä Fi iulina, Udine Tipogra- fia Vendrame 1844. 8. und 1847 Ris[)osta all' articolo del sedicente Amico della veritä intorno al Codex Utinensis (s. 1. et anno) 4. In dieser Risposta widerlegt Herr Bonluiini mehrere wunderliche Behauptungen des anony- men Vfrs. des genannten .Artikels, u. a., dass v. Savigny und ich den Co- dex von Udine mit dem von St. Gallen verwechselten, und versucht seine

67

wohne, und mich in Folge dessen mit ihm in Briefwechsel zu setzen, der mich belehrte, dass die Handschrift in Udine sei und

Ansicht durchzuführen, dass die sogen. Lex Utinensis ihrem ürspruniic nach Friul gehöre. Zugleich erfahren wir, dass ohngefahr im J. 1845 Giu- seppe Bianchi zu üdine den üdineser Codex in Händen gehabt, aber als sei- nen Studien fremdstehend, bei Seite gelegt, darauf aber im Sommer 184 7 Monsignor Nicola Frangipane, Canonico della Metropolitana di Udine ed Archivista Capitolare Herrn Bonturini denselben Codex mitgelheilt und zum Gebrauch überlassen habe ; ferner dass Herr Bonturini , nachdem er wahrgenommen, dass der Codex noch vieles Andere ausser der Lex Ro- mana enthalte , über denselben einen Vortrag bei Gelegenheit des neunten Congresses degli Scienziati Italiani im September 4 847 gehalten habe (s. d. Giornale die Giurisprudenza prattica n. 19 und d. Giornale Eugeneo, Qua- derno VIH, anno IV], in Folge dessen eine Commission von sechs Mitglie- dern (Giulio Cordero di San Quintino, cav. Cesare Cantü, Giuseppe ab. Valentinelli, bibliolecario della Marciana, Tommasso dott. Gar, biblioteca- rio della i. r. universitä di I'adova , Giuseppe ab. Cadorin, bibliotecario deir Ateneo Veneto, Monsign. Giuseppe Antonelli, bibliotecario della Comu- nale di Ferrara) ernannt worden sei, zu dem Zwecke die Identität des Co- dex mit dem vonCanciani benutzten zu verificieren und das Alter desselben zu bestimmen, von dieser Commission aber der Codex nicht allein als der von Canciani benutzte anerkannt worden sei, sondern auch, obgleich Can- eiani nur einen kleinen Theil desselben herausgegeben habe, als e'm einziges Werk, ein Codex (formante un' opera sola, e quindi un solo codice), dessen Fertigung die Zeil dalla metä del 700 alla metä dell' 800 falle. Ne- benbei erhalten wir eine, obgleich nicht detaillierte (denn Herr Bonturini gedenkt den ganzen Codex herauszugeben) Angabe der Bestandtheile des Codex, woraus sich ergiebt, dass diese ausser der von Canciani heraus- gegebenen Lex Romana nur Justianisches aber zum Theil umgearbeitetes Recht enthalten, was Herrn Bonturini zu dem Schlüsse verleitet, dass, da Friul schon frühzeitig von Justinian erobert werden sei, der ganze Codex für Friul compiliert worden sei, um so mehr, als in den darin erhaltenen Novellen der comes, dux, magisler militum erwähnt werden, was auf eine duplice giurisdizione simiie a quella degli slati Germanici hindeute. Der Aufsatz ist namentlich gegen den Abb. Guiseppe Bianchi, den wahrschein- lichen Verf. des Articolo dell' amico della veritä gerichtet, der sich in d. Appendice della Gazzetta Veneta del 15. Ottobre 1847, n. 234, ungünstig über den Werlh des Codex Utinensis und dessen Abdruck geäussert hatte. Von der Wiederaufflndung des Codex und Einsetzung der erwähnten Prü- fungscommission sprichtauch (Capei) IstoriaDel Jus Romano Nel Medio Evo DelSig. P.C. deSavigny Ridotta in Compendio. Siena 1849. 8. Vorr.S. VHI. Er bezieht sich auf d. Diario del Congresso degli Scienziati Italiani in Vene- zia dei 15. Settembre 1847, Nr. 2. In N. 6 dess. Diario v. 20. Sept. be- richtet Cantü, dass die Commission den von Canciani nur zu dem kleinsten Theile herausgegebenen Codex in die Zeit von 750 850 setze. In Nr. 13 dess. Diario v. 27. Sept. ist die Hede von einem sehr gut aufgenommenen

5*

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mit kurzen Unterl)rechungen immer dagewesen sei. Ich ent- schloss mich nun, während der diessjährigen Ferienreise Udine zu besuchen und Herr Bonturini hatte die Güte, mich mit Em- pfehlungen an die Herren Canonici, Monsignore Conle Otellio^] und Monsignore Dr. Banchieri, Archivar des Capitels in Udine, zu empfehlen. Mit nicht genug zu rühmender Humanität bin ich von diesen sehr ehrwürdigen Herren aufgenommen N\orden. Sie gestatteten mir mit seltener Liberalität den freiesten Gebrauch der Handschrift, und haben mich dadurch in den Stand gesetzt, eine, so weit es die kurze Zeit erlaubte, die ich in Udine ver-

Vortrage Bonturini's, worin dieser zu beweisen suciit che da quel Codice si ritraggono avere il Romano Commune durato in vita sotto la domina- zione Longobarda, sodann ausführiiclie Arbeiten über den Codex und des- sen vollständigen Abdruck in Aussicht stellt. Nach derselben Nummer des Diario scheint aber Cantii von der Meinung Bonturini's abzuweichen, denn er macht die Wichtigkeit desselben von seinem Vaterlande abhängig. So weit Capei. Das Diario habe ich nirgends auftreiben können. Man s. noch Savigny, Geschichte, 2. Aufl. B. 7, S. 29. Es sei mir hier noch erlaubt zu erwähnen, dass mich Herr Bonturini auf einen alten Codex der lango- bardischen Gesetze aufmerksam gemacht hat, der in der Bibliothek des Semi- nario Vescovile zu Padua aufbewahrt werde. ValentinelU erwähnt ihn in seiner Beschieibung Delia Biblioteca del Seminario di Padova, Yenezia 1849. 8. S. 41, und bemerkt, dass ihn Merkel im J. 1847 verglichen habe. Ich konnte ihn nicht sehen. Auf die Bücherschätze des nur 1 '/. Stunde zu Wagen entfernten Cividalc [s. Blume, Iter 1, 112. IV, 140 und in /'er/s Archiv V, 628 630) konnte ich, ohngeachtet der ungemeinen Gefälligkeit des Ar- chivisten, Herrn Monsignor Dr. Orlando, nur kurze Zeit verwenden. Herr Dr. Belhmann , der längere Zeit daselbst verweilt hat, wird sie genau be- schreiben können und unter ihnen den schönen Paulus Diaconus aus dem 9. Jahrh. Juristische Merkwürdigkeiten fand ich eben so wenig wie Blume. Cividale gehört zu den interessantesten Städten Oberitaliens Ausser seinen handschriftlichen Schätzen besitzt es ein reichhaltiges und wohlgeordnetes Museum römischer und langobardischer Alterthümer, ferner in der Kirche ausser kostbaren Reliquien - Gefässen hohen Alters, ein höchst merk- würdiges römisch - langobardisches Baptisterium.

2) Unter der Leitung des gelehrten Monsignor Co. Otellio ist folgendes Werk erschienen : Thesaurus Ecclesiae Aquilejensis Opus Saeculi XIV. Quod Cum Ad Archiepiscopalem Sedem Nuper Reslitutam Zacharias Bri- cito Primum Accederet Typis Mandari Jussit Ci\ ilas Ulini MDCCCXLVIl. 4. Die lateinische Vorrede ist von Joseph Bianchi. Dieses im Buchhandel nicht erschienene Werk enthält eine grosse Anzahl für die Geschichte und Verfassung Friuls so wie Istriens wichtiger Urkunden und verdient seine Kenntniss in Deutschland verbreitet zu werden. Ein vollständiges Register erleichtert den Gebrauch.

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bleiben konnte, möglichst genaue Beschreibung der Handschril't aufzunehmen , deren Mittheilung denen, die sich bei dem er- wähnten Streite betheiligt haben, nicht unlieb sein wird.

Die Handschrift ist in braunes Leder gebunden. Signatur fehlt. Auf dem vordem Einsetzblatte ist bemerkt von neuer Hand: »Codex Rarissiiiius et unicus Lex Ronuina inter VHI et IX seculum | exaratus iimtilus a principio et in fine constans paginis 354 | Joh. Can. Archivarius«. Der

äussern Gestalt nach ist das Format Folio , in der That aber Quartformat, denn die Quaternionenzahlen der einzelnen Lagen zu acht Blättern sind noch erhalten. Der Blätter sind 177. Aus der Zählung der Quaternionen ergiebt sich , dass die Handschrift aus zwei Theilen besteht, deren erster und älterer ursprünglich

20 Quaternionen stark war, der zweite und neuere dagegen mehr als 9 Quaternionen. Die erhaltenen Quaternionenzahlen sind nämlich folgende: P.lalt 5 Quat. HI, Bl. 13 Quat. HH, Bl.

21 Quat. V, Bl. 3.5 Quat. X, Bl. 43 Quat. XI, Bl. öl Quat. XII, Bl. 59 Quat. XIII, Bl. 67 Quat. XHII. Bl. 75 Quat. XV, Bl. 83 Qual.XVllI, Bl. 91 Quat. XVUII, und es fehlt dann auf Bl. 99 die Zahl XX , weil der untere Rand des Blattes verschnitten ist. Von hier an beginnt eine neue Zählung, nänjlich folgende: Bl. 107 Quat. I, Bl. 115 Quat. II, Bl. 123 Quat. III, Bl. 131 Quat. IV, Bl. 139 Quat. V, Bl. 147 Quat. VI, Bl. 154 Qual.VII,^) Bl. 162 Quat. VHI, Bl. 170 Quat. IX, worauf noch sieben Blätter folgen, von welchen die beiden letzten gelitten haben und mit- ten in der Lex Bomana wie bei C-anciani endigen, nur dass sich später, vielleicht bei Gelegenheit des Ausbesserns dieser Blätter noch einige Pergamentstückchen abgelöst haben. Die ersten 27 Blätter sind jedoch von der Handschrift getrennt und in den Band eingelegt. Diese Trennung muss schon frühzeitig sich ereignet haben , denn auf dem 28. Blatte bemerkt eine Hand des XVI XVII. Jahrh. den Anfang der Handschrift mit den Worten : »Haec autem omnia tit. 25. lib. II.« Wenn ich nicht irre, hat Herr Bonturini das Verdienst, jene 27 Blätter im Archiv wieder aufgefunden und in dem Bande eingelegt zu haben. Aus der Aufzählung der Quaternionen ergiebt sich , dass die Handschrift defect sei, denn zu Anfange derselben fehlen die beiden ersten

3) Es ist in diesem Quaternio das dritte Blatt abgeschnitten, jedoch unbeschadet des Textes.

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Quaternionen und drei BlaUer, also 19 Blätter, ferner zwischen Blatt 27 und 28 drei Quaternionen und 2 Blätter oder 26 Blätter, und sodann der XVI. und XVII. Quaternio, zusammen 61 Blät- ter; am Ende des zweiten Theils aber fehlen , wenn man den Codex zu Gallen Nr. 722, der dieselbe Lex Romana, al)er voll- ständig, enthält, zu Hilfe nimmt, wenigstens 7 bis 9 Blätter, also das Schlussblatt des Quaternio X und Quaternio XI. Dass die Handschrift aus zwei früher getrennten und erst später zusam- mengel)undenen Theilen bestehe, ergiebt sich noch daraus, dass ursprünglich das letzte Blatt des ersten Theils, also das 99. Blatt, ausserdem die letzten 16 Zeilen der ersten Columne und die zweite Columne der Kehrseite des 98. Blattes oder der 196. Seite unbe- schrieben waren, und erst später im XI. Jahrh. der Anfang des Titels der Institutionen De Vi bonorum raptorum 4, 2 da, wo die ältere Schrift abbricht, angeschrieben worden ist, ohne jedoch über die 14. Zeile der ersten Columne der Vorderseite des 99. Blattes hinauszugehen. Das Pergament der Handschrift ist vergilbt, meistens steif und stark, mitunter rauch, und rollt sich nicht bei dem Gebrauche wie es bei alten, aus fein geglät- tetem Pergamente bestehenden Handschriften in Folge der Wärme der darauf liegenden Hand der Fall zu sein pflegt. Mit Blatt 88 beginnen einige Blätter dünner und mehr gekalkt, als die frü- hern, zu sein, daher auch die darauf befindliche Schrift dünner und mitunter ziemlich erloschen ist. Die Linien sind mit stum- pfem Griffel gezogen, in der Regel 30 an der Zahl auf der Seite, aber in doppelten Columnen, deren jede wieder von oben nach unten zu beiden Seiten mit zwei Linien eingeschlossen ist, wäh- rend oben und unten beide Columnen jedesmal nur eine quer über das ganze Blatt laufende Linie bearenzt. Jede Zeile besteht aus 21 23 Buchslaben, sie müsste denn eine Rubrik in grösse- rer Uncial enthalten, in welchem Falle sie weniger Buchstaben hat. Bis dahin gleichen sich, die Zahl der Buchstaben ausge- nommen, beide Theile, aber in der Schrift weichen sie von ein- ander ab*). Die des ersten Theiles ist eine hohe, deutliche, meistens gerade stehende, steife, ausnahmsweise von rechts nach links sich neigende, der des Codex zu St. Gallen 729 sehr

4) Darauf deutet Canciani hin in'Jden Worten : quem (codicem) non uno tempore scriptum fuisse innuitjmembranarum et scripturae diversitas, cuius in fronte codicis speciem "^Kihemus.

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ähnelnde Minuskel mit hie und da eingen)isch(er Semiiaicial namentlich der Buchstalien n u. (j. Die Schälle der Buchstaben g und f laufen v\eit unter die Linie herab ; der obere Schaft von / und d ist nach innen dick und einem umgekehrten Glocken- schwengel ähnlich, neigt sich auch oft von links nach rechts; i zu Anfange von Worten gleicht meistens einem /. Oft ist mit- ten im Worte abgesetzt, woraus sich schliessen lässt, dass die Handschrift keine Originalhandschrift sei, sondern der Schrei- ber beim Abschreiben geruht und in das Original gesehen habe, um weiter zu lesen. Ausser dem über, nicht auf der Zeile ste- henden Puncto und dem Semikolon , kommt , jedoch seltner, das Zeichen / vor, am Ende der Zeilen wohl auch das Zei- chen .^, obgleich damit kein Abschnitt bezeichnet wird oder Trennung der Worte, die willkührlich am Ende der Zeilen ab- brechen. iMerkwUrdigerweise befindet sich manchmal mitten in der Zeile planlos ein Konuiia angewendet oder oberhalb zweier Worte in der Mitte derselben ein /, ohne dass durch dieses Zeichen auf Einschaltungen verwiesen würde. Auch ist zu bemerken, dass auf das Punctum regelmässig ein grosser Buchstabe meistens in Uncial folgt, zumal wenn er ein / oder ein S ist. Die Initialbuchstaben der Constitutionen und Rubri- ken bestehen aus Quadratschrift. Das Wort Const. nebst der darauf folgenden Nummer ist meistens mit grüner Farbe über- zogen; sonst ist überall, selbst in den Ueberschriften die Farbe der Schrift diesell)e, nämlich eine lileich- schwarze, ausgenom- men, dass die der Initiall)uchslaben der Constitutionen häufig bräunlich ist. Die Abbreviaturen sind die gewöhnlichen und nicht zu überzählig. Auch in der Orthographie ist nichts dem Zeitalter der Handschrift nach Auffallendes zu bemerken, jedoch werden b und ii nicht selten mit einander verwechselt, z. B. pribatarum, uellum. Der Schreiber des zweiten Theils, dem der erste Theil nicht unbekannt gewesen zu sein scheint, ahmt auf den ersten drei Blättern den Ductus des ersten Theils nach ; dann aber wird die Schrift kleiner, gedrückter und enger, so dass meistens 26 Buchstaben auf die gespaltene Zeile gehen. Auch liegt die Schrift durchgängig von rechts nach links , Inter- punctionen und Abbreviaturen kommen häufiger vor ; die Ru- briken werden durchgängig mit Uncialschrift herausgehoben, dagegen fallen die grossen Initialbuchstaben und die Färbungen •in Grün weg. Die Zahlen der Capitel stehen oft am Rande.

72

Nach dem Gesagten und dem Eindrucke , den der Ductus und das gesammte Aeussere der Handschrift auf mich gemacht hat,, setze ich den ersten Theil in die Mitte des 9len Jahrh., nicht früher, schon wegen der Interpunctionszeichen, namentlich des Komma und Semikolon ; den zweiten Theil, dessen Schriftzüge bald nach Blatt 102 jener des dieselbe Umarbeitung des Bre- viars enthaltenden Codex von Pfeffers gleichen, in den Zeitraum des Ueberganges vom 9. bis 10. Jahrh., 890 930. Bestimmt ist er neuer als der Codex zu St. Gallen 722.

Ich komme nun auf den Inhalt der Handschrift und zwar zuvörderst des ernsten Theils. Dieser enthält A) Julian's Epi- tome Novellarum ®) , von den Worten an : extra suam ecclesiam degat eaque desiderant fieri. XXXI Nunquam episcopus in constantinopolilana civitate (Edit. P/Y/we« Const. VI. cap. 25, 26). Die nächste Constitution ist Const. VII, XXXII i\ulla sub romana conditione (I. ditione) constituta aecciesia {Püh. Const. VII, 32). Auf diese Constitutio folgen Const. VIH, XLIII. Praesens con- stitutio {Püh. Const. VHI, 44^), Const. Villi, XLIV. Haec con- stitutio iubet [Pith. Const, IX, 45). Blatt 27 endigt mit den Worten dotem dare ultra tertia partem substantie sue der Const. XXXVH de Secunds nuptiis CXL {Pith. XXXVI, 141) und tritt nun die obenbemerkte Lücke ein, daher Blatt 28 erst mit den Worten anfängt extimauerit CCXXXVII Huius constitutionis ob- seruacio in his contractibus dirimantur. Const. LXVIII. CGXL

5) Diess ersieht man schon aus den von Canciani in Probeschrift mitge- theilten Const. LXXII.CCLVI (Pith. LXXI, 257) u.d. Schol. zu Const. XV, c. 52; s. meine Ausg. d. Lex Romana Visigothorum S. LXXXIII, Not. 373. Ueberdiess sagt es schon Canciani mit klaren Worten : Post bene muitas Constitutiones Juris Justinianei magna ex parte in epilomen redactas codi- cem complent interpretationes Juris Theodosiani, und in der Note zu reda- ctas : Has esse reor Novellas a Juliano Antecessore breviatas.

6) Die Abweichung in den Zahlen der Constitutionen und Capitel hängt mit den verschiedenen Recensionen von Julians Epitome zusammen, wovon ich in meiner Ausgabe sprechen werde. Später wird die Zählung der Constitutionen in der Handschrift, gegenüber von Pithou, um drei Num- mern erhöht, so dass die Const. CXXV der Handschrift de Sacramento liti- gantium der Const. CXXII bei Pithou entspricht; dagegen vermindert sich die Zählung der Capitel oder Rubriken um drei Nummern ; denn es ent- spricht z. B. Capitel DXXXVIH der Zahl DXLI bei Pithou, obschon in der Capitelzählung die Abweichung nicht immer consequent durchgeführt wor- den ist.

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Si quis cum muliere libera consueludinein habuerit {Pith. Gonst, LXVI, 237 z. E. 238 Const. LXXVII, 241), worauf sich auch die oben erwähnte Anmerkung späterer Hand bezieht, indem die Worte Haec autem omnia die Anfangsworte des 237. Gap. bei Pithou und in der Ausgabe des Juh'an von Miraeus sind, die Zahlen aber die 25. Rubrik der Pars secunda der Julian'schen Epitome (s. Pith. S. 80) der Handschrift gemäss bedeuten. Blatt 77 endigt mit den Worten et fines legitimes sequalur quod si uector (1. Victor) intrauerit des 421. Gap. bei Pithou, und be- ginnt nun, da, wie bemerkt, Quat. XVII u. XVIII fehlen, das nächste Blatt mit contegerit DXII Si quis in nomine dni nri ihu xpi hereditatem vel legatum reliquerit [Päh. Gonsl. GXIX, 514 u. 515). Auf der Vorderseite von Bl. 80 (oder S. 159) steht die mit Grün überzogene Subscription der Gonst. GXXV {Pith. GXXII) De Sacramento Litigantium, und werden nun den übrigen Gonstitutionen die Subscriptionen regelmässig beige- setzt, während sie bis dahin grösstentheils fehlten. An diese Gonstitutio schliessen sich an Const. GXXVI, DXXX {Pith. GXXIH, 532) de Transitu Militum Quotiens expeditionis caussa Dat. Kai. Mar p cons. Uasilii Anno IUI Indc VIII ; Gonst. GXXVII, DXXXVIH {Pith. GXXIIII, 541) mit Weglassung der Rubrik, Oportet per singulos annos mense Julio Dat. VIII. Kai. Junias p cons bilisari anno IUI Indc VIII und endigt hier Julian selbst'), jedoch ohne Auszeichnung und so, dassdie Gon- stitutionen des zunächst folgenden Anhangs bis GXXXIV fortge- setzt werden, was zu dem Irrthume Veranlassung gegeben hat, als enthalte die Handschrift ein Authenlicum^). Aber die bis- herigen Anführungen thun zur Genüge dar, dass hier ein Julian vorliege , aber leider, selbst abgesehen von seinem defecten Zustande, untergeordneten Ranges, indem, nicht zu gedenken der unzählichen Schreibfehler, viele Rubriken und Subscriptio- nen fehlen , andere Rubriken verändert oder versetzt sind, an-

7) Am Rande der Handschrift wird das Ende Julians und der Anfang des Anhangs bei Const. CXXVIII mit einem Doppelkreuz bezeichnet, wei- ter hin aber stehen einfache Kreuze zu Const. CXXIX, CXXX.

8) Auffallend ist freilich die Fortzählung der Constitutionen bis 134, gleich als ob der Schreiber dieses Anhangs ein Authentikum vor Augen ge- habt hätte. Wäre diess der Fall, so würde dicss Licht auf dessen Zeitalter und Herkunft werfen.

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dere geschaffen, z. B. zu Cap. CGGCXXI (Pitli. 417) die Ueber- schrift: Const. GXIII. Si contra ea quae dixiinus in praesenti legem contractus fiat. Ferner sind oft mehrere Capitel zusam- mengezogen, z. B. in Const. CXXVII u. CXXVIII der Hand- schrift, während sie hin und wieder gespalten sind, was sich daraus erklärt, dass, wie es in mehreren Handschriften vor- kommt, z. B. in der Paris. 4418, in der Originalhandschrift die Zahlen am Bande standen und diese der unwissende Abschrei- ber versetzte. B) Anhänge. Deren sind fünf, nämlich I, Sieben Novellen, welche bis CXXXIV fortgezählt werden und zwar Bl. 86, od. S. 171, Col. a, 1) Gon7. CXXVIII, DLXII (ohne Bubrik) Neque praefectus orienlis vel iliiriciane qua comes lar- gitionum sacrarum vel rerum (S. 172) priuatarum ad tercium gradum uocantur Dat kl. Mai Constanpl. Imp. Dnn. Justiniani p. aug. anno XXX. p. cons bilisari anno XV {Miraeus, const. CXXVimAnh. S. 181 sq. Pith. CXXV, 565). 2) Const. CXXVHII, DLXXVIII Ut nulli liceat mutuanti iaclurain Dat. VIII. Kl. Julias [Miraeus. S. 183 ohne Text; Nov. 34; Auth. ed. Heim- bach. Nov. 36). 3) Cons. CXXX, DLXXX De terris vel domi- bus et a barbaris depopulantur. Dat.X Kai Aprilis Constanti- nopl. Imp. Denn Justiniani P. Aug. Anno XIIII Johanni VC Consl. {Mir. S. 183 ohne Ueberschrift u. Subscr. Auszug aus Nov. 65. Heimb. Nov. 67). 4) Cons. CXXXI. DLXXXI. De sa- cramentis diuinis subscriptione habere ad uniuersorum faciat peruenire noticiam. Dat. Kl. Nouembris Constanpl. Dnn. Justi- niani p. aug. anno XVI Basili uc consl. (Nov. 114. Heimb. Nov. 109.) 5) Cons". CXXXII. DLXXXII Legis interpretationem eul- mini tantum principali competere obseruarique praecipiat. Dal, XII Kai. Julias Constanpl. don. n. Justiniani p. aug anno XXXVI. cons. bilisari ucl anno XXII. [Miraeus S. 183 ohne Text; Pith. Const. CXXVIII 588 ohne Text. Nov. 143. Heimb. 132.). 6) Coni" CXXXIIII (1. CXXXIII) DLXXXIllI. Imp. Justinianus Ern)ogeni mag. ofliciorum. Manifestissima est nostri nominis constitutio quae usque ad duplici quantitalem matriinonium consensum etiam dissolui aocpunn est'*'). (Fehlt Subscr.; in der

9) Scheint mit Constit. Juslini Ul possit ev consensu matriinonium dissolvi (Mir. S. 190. Pitli. S. 238 od. Nov. 140) zusammengezogen zu sein. Zwar bin ich dessen nicht gewiss, denn mein Manuscript verlässt

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Ausgabe des Julian von Ant. Augustin. Nov. CXXXVIII. S. 478. Pith. Const. CXXVI, 586. Nov. 138.). 7) Cons CXXXIIII De Parliariis Solulionibus solutio in medio contigil. Dat. XVIII, kl. Maias aput Constantinopoli bilisario Cons. [Augustin. Nov. CXXI. S. 381. Pith. CXXVII, 587. Summa der Nov. 121). llierniil sehliesst die Zählung der Novellen und der erste Theil des Anhangs , der sich mit wenigen Veränderungen in den Handschriften des Julian zu Vercelli, Wien, Berlin (sonst Pithou] gleichfalls vorfindet. II. Blatt 92 oder S. 183 Col.^ Z. 15 be- ginnt und zwar wieder durch ein Kreuz ^") am Rande ausge- zeichnet das zweite Stück des Anhangs, aus drei hinter einan- der weg, ohne Absatz geschriebenen Novellen bestehend , die aber nicht gezählt sind :

1) Pius Justinianus alamannicus gutticus francicus anticus bandalicus afFricanus pius felix inclilus uictor ac Iriunifator semp ag paulo pp africae peruidimus scribere tuae magnitudini ut neminem de colonis qui temporibus bandalorum (2. Hand uan- dalorum) de possessiones egressi sunt et inter liberos commorati sunt iterum atrahi et ad co || Bl. 92'' od. S. 184 coI.^|| lona- tus conditione iterum reduci (2. Hand redduci) qua uolumus eos sicut temporibus bandalorum (2. Hand uandalorum) erant sie et modo sint, Insuper autem de cetero quicumque suam contepse- rit terra et ad alienam se ducere uoluerit eos restituere iubemus Dat. VIII. Id Septembris Constnpl Imp. Domnus Justinianus A^ 0 csl Fli *^] Basilio Anno XII. Indict ter Prima.

2) Imp Fl' Justinianus alamannicus gotticus francicus ger- manicus anticus alanicus bandalicus (2. Hand vandalicus) afri- canus pius felix inclitus uictor ac triufator semper aug Johanni pp perafrica Cognitum nobis est quod quidam in prouincia afri- cana non adtendentes iussiones nras quas pro repetitiones feci-

mich hier, glaube es aber wegen der fortlaufenden Nummer der nächsten Constitution.

10) Der unwissende Schreiber des Cod. Utin. besass gewiss nicht die Kenntniss, um von selbst die Anhänge zu unterscheiden. Ich erkläre mir daher die Kreuze so, dass in der Originalhandschrift die Anhänge von ver- schiedenen Händen hinlenan geschrieben worden waren und nun der Co- pisl den jedesmaligen Eintritt einer andern Hand durch ein Kreuz anzuzei- gen bemüht war.

W) Undeutlich, vielleicht zu lesen aug. ann. XXVI post. cons. Basilii.

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mus rusticorum calumniam exercere non cessanl repelenles co- lonas vel rusticas vel filios eoruni qui ex propriis rebus ante aduentum felicissimi exercitus exiisse monstratur sed et clericos in officiis ecclesiaslicis conslitutos ex iure colonatus sollicitare non cessant, Seimus enim nos pro hac causa sacros apices pro- mulgare quibus definiuimus tempore ex quo debere repelitiones fieri rusticoru sive rusticarum; Jul)emus ergo magnitudinem tuam has ealumnias repeticionis modis omnibus In Affricanis regionibus amputare et nullam permittimus colonorum statum in uiris tarn in mulieribus vel fib'is eorum sibimet uindicare nisi ex te II Bl. 93 od. S. 185 Col." || pore quo sicut diximus feli- cissimus noster exercitus africanam prouincia auxiliante dno nostro Imp uendicavit clericoru ante lepetitiones quia tempus nostris apicibus statuimus fieri iubemus nee ulterius dilatari ueternosas enim lites et contenciones non patimur protelas qnm autem cognouimus uiros eloquentissimos supradictas iussiones nostras generalibus legibus non preferre, iubemus tam praeteri- tas iussiones quas pro hac causa promulgauimus quam hanc presentem iussionem in africanis regionibus legis uicem obtinere et nullam praescriptionem legum generalium submoueri. se de (2. Hand wie es scheint die) *^) a tua magniludine propositis I Gol.*' I innotescere ut tiant omnes africani populi sub qua temporis cautela suas debeant pro repetitiones colonorum uel colonarum siue clericorum exercere acliones poena quinque lib- rarum auri qui contra hanc iussione uenire temptauerint feriendi diuinitas (2. H. setzt hinzu di) te seruet per muItosannosDat. X K Octubris Calcedona bnp Dorn Justiniano Ag anno XXII Cons. Fl' Basili uc anno XVI Indc VII. . 3) Eine schlecht geschriebene Summe der 66. Novelle ^^), aber mit Beibehaltung der In- scription und Subscriplion. III. An diese Subscriptionschliesst sich, ohne abzubrechen, der drittte Theil des Anhangs an, mit der Ueberschrift : Ex Codice Diue Memori Justiniani Libro VII Constitutionum titulo secundo, unter welcher Rubrik zuvörderst zwölf Stellen des 7. Buchs des Codex gebracht sind, nämlich

12) Wahrscheinlich edictis und ist nach submoueri der Anfang des Epi- logs ausgefallen. Für das folgende tiant zu lesen sciant.

1 3) Deren §. 2 sich auf eine Constitution an Salonio, Praef. pr. Africae bezieht.

77

c. 9 Cod. Just, de Testam. manum. (7, 2) mil der in den Aus- gaben fehlenden Subscriplion PP. VI. Id Noul) Caro elCarino cc, so dass die Constitution in das Jahr 283 fällt ; c. 1 0 desselben Titels; c. 11 dess. Titels: Ita augg. et consl. Laurentine constauit pp sbd. XVI. kl aprilis Sirmia consl.; c. 14 dess. Ti- tels; c. 8 Cod. Just, de Fideic. lib. (7, 4): c. 12 dess. Titels mit den Subscr. SBD. XVIII. Kai. Mai. Sirmia; c. 1 Cod. Just, de Comm. servo manum. (7, 7) ; c. 1, 4—7 Cod. Just, de His qui a non dom. (7, 10). Die Subscriplion der c. 7 endigt mitten in der Zeile und hierauf besinnen die nächst folgenden Zeilen mit der Inschrift Beroniciauus a secretis | sacri consistorii **) ex iussu I principis recitauit. An dieses Wort knüpfen sich Summen der Nov. 123, c. 34 (Julian. Const. CXV, 466), Nov. 5, c. 1, 2 (Julian Const. IV, 12—14), Nov. 123, c. 6, 9 (Julian Const. CXV, 434, 437), ferner c. 2 Cod. Just^^«) Ne rei domi- nieae (7, 38) mit der Nachschrift Dat. v. Non Jul. | Ex Libro Sexto*^) Cu I dicum. cap. XXXVIII. | IV. Der unmittelbar darauf folgende, von anderer Hand geschriebene Theil des An-

14) Einen Veronicianus a secretis principura kenne ich niclit. Ein Ye- ronianus (vielleicht zu corr. Veronicianus) kommt vor in d. c. 2. Cod. Just, de Liber. cau. (7, 16) v .1 214; ohne Beisalz in c. 4 Cod. Just. Si reus (9, 6) V. J. 227 ; als Vicanus Asiae in c 4 C. Th. de Numer. (S, 1) v. J. 334 ; c. 2 C. Th. de lis quae admin. (8, 15) v. J. 334 ; c. 6 C. Th. de E.xtraord. (XI, 16) V. J. 346 und als vir spectabilis in d. Gestis de Recip. Cod. Th. V. J. 438. Ob ein A'eronicianus a secretis princ. in den Concilien erwähnt werde, weiss ich nicht, wenigstens ist es mir nicht geglückt, ihn aufzufin- den. Ich vermuthe, dass hinter recitavit eine Stelle ausgefallen sei, denn die Ueberschrift steht nicht in Zusammenhang mit den folgenden Summen, die wahrscheinlich aus einer kirchenrechllichen Sammlung entlehnt und fälschlich vom Schreiber zwischen c. 7. cit. u. der folgenden c. 2 Ne rei domin. eingeschoben worden sind. Ausserdem passen sie nicht in die Leberschrift und Nachschrift des dritten Theiles des Anhanges, dagegen, hinter die Nachschrift gezogen, sehr gut zu dem Folgenden. Sie handeln von etwas ganz Anderm, als die übrigen Stellen des zweiten und dritten Zusatzes des Anhangs, die besonders von Colonen und Sclavenverhältnis- sen sprechen. Es scheint daher mit diesen Summen früher ein vierter Zu- satz zum Anhange begonnen zu haben. In dem Zustande des Anhangs, wie er im Cod. Utin. steht ist diess freilich nicht zu erkennen.

15) Die Worte Site emphyteuticariis, welche die c. 2 noch hei Herrmann hat, fehlen hier übereinstimmend mit alten Handschr. Schon Heimbach will sie gestrichen wissen.

1 6) Verschrieben für Septimo.

7cS

hangs uinfnsst ous Julians Epilome Consl. CXV c. 458, 461, 467*^), nhermit VllI— X bezeichnet und unter XI, eine denTheo- dosius In)ptor'^) betreffende Stelle. V. Ein fernerer Zusatz des Anhungs, geschrieben im 10. Jahrh., beginnt Blatt 98 mit der Rubrik : LcxEpiscoporuni. Er ist folgendermassen gestaltet: Lex Epor et Celeris Clericorum In nomine patris et filii et sps sei Lex ut quicuque clericu cuiuslibet manumiserit austerius condemnetur. Impp theodosius archadius et ualentinianus augg albino prefecto prelorior *'■•). III Ut nullus iudicum und folgen Summen von Nov. 123 cap. 8, (Julian Const. CXV, 436) Praef. (in Petri et Franc. Pühoei Observ. ad Cod. et Nov. p. 693 ; Heimb. S. 1149) u. cap. 8, sodann eine, wie es mir scheint, aus einer kirchenreehtlichen Sammlung entlehnte Stelle über die Anklage der Geistlichen^*') und zuletzt der Satz: De Testamen-

17) Cap. 438 u. 467 sind am Ende verändert.

18) Der Vollständigkeit wegen will ich die Stelle wörtlich beifügen: Theodosius Imptor (in Uncial). XI. Sed in eo concilio admirabile factum principis non puto reticendu Etenim cum ex Omnibus pene locis epi con- uenissent et ut fieri solet diuersis inter se quaedam iurgia detulissent: offerebantur libelli. culpe proferebanlur et magis ad hec qua ad id pro quo uentu fuerat animos dabant. Ad ille uidens quod p huiusmodi iurgia causa summi negotii frustraretur die certa slatuit in qua unusquisq, eporum si quid quaerimoniae haberet deferret et cum resedisset suscepit a singulis libellos quos simul oms in sinu suo continens. nee in eis quid contineretur aspiciens ait ad epos. Ds uos constituit sacerdotes et potestatem uobis de nobis quoque iudicandi et ideo nos a uobis rede iudicamur . uos au non potestis ab hominibus iudicari propt quod di solius inter uos expectate iudiciu . et ura iurgia quaecunq sunt ad illud diuinu reseruentur examen. Vos eleni nobis a do dati estis dii . et conueniens non est. ut homo iudicet deos . sed ille solus de quo scriptum est; Ds stetit in congregatione de- orum. In medio au deos discernet et ideo his omissis illa quae ad fidem di ptinent absque uUa animorum contentione distinguite. Cum haec dixis- set. omnes simul quaerimoriaru libellos iussit exuri ; Ne innotesceret ulli hominum simulatio sacerdotum.

19) Offenbar ist hier mit Nr. II. das Gesetz an den Albinus ausgefallen.

20) Die Stelle lautet wörtlich so ; Non oportet in aurib ; epor. vel prin- cipum secreto dictum crimen clerici vel sacerdoli facile credi. quid quasi possit adulleriu committere . aut teptauerit committendu; Putant eni non- nuUi quasi sua opinione 1 domus sue uelle tegere qd agunt secreto apud epos eorum vel principes . ut eos deiciant de clero 1 sacerdocio cm-

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lis clericorum vel monachorum. V. Omnibus^') scimnnialil)us uel religiosis nialronib; ac lege perniiüilur ul quicqiiid clericis uel ecclesiis atquo pauperibus relinqnere uoluerint sive scripta siue non scripta uel ex integro uel ex parte lil)erarn habeant polestatem. VI. Den letzten im XI. Jahrb., wie oben bemerkt, hinzugeschriebenen Theil des Anhangs bilden pr. §. I Inst, de Vi bon. rapt. (4, 2).

Ich komme auf den zweiten Theil der Handschrift. Die- ser enthält A) wiederum Anhänge zu Julian und zwar 1. Bl. 100 oder S. 199 Gol." die von Miraeus S. 176 180 und von Pithou, S. 200 205 herausgegebenen Schoben zu Julian, aber hier mit Nr. I XLII aufgezählt und jede Nunnner mit besonde- rer Ueberschrift versehen 11. Bl. 104 oder S. 208 Col." die von Miraeus S. 183 unter dem Titel de Raptu mulierum, von Pithou S. 199 unter der Rubrik Conslitutio CXXVIII, DLXXXVIII De raptis mulieribus quae raploribus nubunt^'), ohne Mitthei- lung der Textesworle angezogene, aber von Antonius Augustinus in d. Ausa;. d. Julian S, 479 mit derselben Rubrik und der In- Schrift: Idem A. Ariobindo, jedoch ohne Subscription als Nov. 143 mitgethcilte Nov. 143 (150], ganz so wie sie sich in den Capitul. Legis Romanae ad Septimani Partem (Collectionis Cano- num Anselmo Dedicatae) Pertincnl. R. XXIV vorfindet ^^), also mit der Aufschrift De Raptu Uirginum , Uiduarum Et Matrimo- nialium. Incip Alia Constitutio In nomine dni nri Ihu xpi Impr Gesa. Flauius Juslinianus semper Auguslus Leoni. Legis in- terpretationem obseruarique praecipiat. üale Leo parens

nino creili iioii debenl huius modi secreto dictum, sed secundu lege nram 1 regulas patriim libello accusalione Informet ; Ut dictum crimen publice damnet auotoritas aiioquin occultis iacuiis non debenl derlei 1 sacerdotes deperire. Aebniiche Steilen kommen häufig vor.

21) Auch diese Sleile finde ich wörtlich nicht wieder. Sie scheint gleichfiills aus einer kirchenrechtlichen Sammlung entlehnt zu sein.

22) l'ithou, S. igg, zieht das, was Miraeus S. i76 unter Consl. CXXV u. S. 183 unter der angeführten .\ufschrift gelrennt giebt, in Eins zusammen.

23) Man s. Biener, Geschichte der Novellen Justinians S. 326, Heimbach a. a. 0. S. 1065, Not. zu praecipiat. Savigny, Geschichte, II. Aufl. Th. 2. S. 293, Not. h u. Tbl. 7, S. 70. In demselben Stücke der erwähnten Col- lectio Canonum befinden sich mehrere der angezogenen Schollen, Savigny a. a. 0. Not. k.

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carissime atque anianlissime Dat. XII. kl. lun Conslanlinopoli imp dno uro Justiniano pp aug. nnnoXXXVlI pc basilii (vcAns.) anno XXII. III. Bl. 105 oder S. 110 Col.'' Z. 10. Die Sanclio Pragmatica Justiniani Imp. {Mir. S. 183, Pith. S. 229). IV. BI. 110 od. S. 219 Col."' Z. 14. Justini Impr.^Nouella Con- slilutio ad .lulianu pfectum Urbis Dat. Ut possit ex consensu Dissolui Matriinonium. {Mir. S. 190, Pith. S. 238). V. Bl. 111 od. S. 221"' Z. 12 die Constitulio Justiniani De Adscripti- ciis Colonis (Mr. S. 190, Pith.'S.nQ)_. —VI. Bl. 111 oder S. 222. Co!." Z. 29 Constitulio Justini Imp. De Filiis Liberarum in Africam Directa {Mir. S. 192. Pith. S. 240). VII. Bl. 112 od. S. 223 Col.'^Z. 23 Sacra Pragmatica Tiberii Aug de Confirma- tione Constit Justini Imp. De Filiis Coionorum Et Liberarum. {Mir. S. 193, Pith. 242). Alle diese Gesetze sind mit Inscrip- tionen und Subscriptionen versehen, unil folgen nebst den Scho- llen in derselben Ordnung aufeinander wie bei Miraeus. VIII. Bl. 113 od. S. 225 Col.^ Z. 5 Artikel 85-87 des Edicti Theodorici. IX^Bl. 113 od. S._225 Col." Z. 18: In XpT No- mine Incipiunt Capl. Justiniani Impr Sacra Priuilegia Concilii Uizaceni. I. Ut eps non audeat nauigare sine consensu primatis. II Jussio Justiniani Impr.^p. priuilegia. III Ite Jussio Justiniani Impr. Ut nullus arripiat quod habuisse non probatur. IV. Ut nullus audeat uiolari privilegia data ecclesiis. V Ut in clerico nemo manumittat. VI Lex pro epis et clericis (monasteriis). VII De Libertis. VIII De Secundis Nuptiis. Villi De Fideiussoribus, also gerade wie in dem Codex zu St. Gallen Nr. 722; darauf folgen sub I die Sacra Justini Imp. pro priuilogiis concilii Uiza- ceni {Pith. 240) ; sub II die Jussio Justiniani Imp. pro priuilegio concilii Uizaceni Restilutus u. s. w. {Pith. 237) ; ad III Alia Jussio Justiniani pro priuilegio concilii Uizaceni Semper no- strae serenilati {Pith. 237 flg.). Am Ende der Subscription heisst es dann weiter: Incp Dno nro Fla. Aug. Justino Ppt Aug. ann. II Post consulatu Eius PrimoDie Non. Decembris IUI. Fla- uius Michelius Petrus Thomas Callinicus Julianus mente uir. gloriosissimo pres. Nullumquemquam oportet nos credere xpia- num et pterea temporis sacratissimor. principum famulu, qui n pro cseruandis catholicae eclae priuilegiis nimis se festinu niniisq. deuotissimu manifestet ueru quia mens imperatoria

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imperatoria eliniit disciplina'^*) Ul InCIericum nemomanumittere audeat^^) v. Imperator Juslinianus augustusUalentiniano Uiro^^) magnu audemus quidem sermone facere quia in sacerdotibus ecclesia conslat. Dat. XVI Kl. Januarii. Lex Pro EpisElMonas- teriis VI Imp. Juslinianus Aug. Epifanio archiepo u.s. w. (Sum- men der Nov. V, c. 1 5). De Liberiis VII Imperalor Conslan- tius äug hosio epo (c. 2 Cod. Jusl. de bis, qui in eccL 1, 13). De secundis nupliis VIII. Imperalor Gralianus augus Flore Dat. XVI. Kai. Jan. (c. 3 Cod. Just, de See. nupt. 5, 9, aber gekürzt]. De Fideiussoribus Villi Imperator Ualencianus Floro perfecto^^) Si quis credidei'it eredilori pecuniä Dat. XVI. Kai. Jan. (Julian Const. III^ 10 u. 11, aber gekürzt) und geht es dann nach Jan. unmittelbar Bl. 11G od. S. 232 Col. b Z. 32 mit der Rubrik weiter: Incipiunt Constituliones Domni Justi- niani Imp. Pro Diuorsis Capitulis Episcoporum Monach Cleru Uel Ea Quae Ad PiasPertinentCausas Ecclesiae. Diese Constitu- liones, welche aus 33 Xummern bestehen, befinden sich gleich- falls in der St. Gallener Handschrift 722^) und schliessen sich dort an die oben angeführten neun Rubriken an. Sie sind, aber hie und da verändert und gekürzt, besonders wo aus raeh-

24) Ich weiss nicht, wo ich die Stelle hinthun soll. Juristischen Werlh hat sie nicht. Sie ist völlig corrumpiert.

23) Julian 44 0 verändert. Steht auch in den Capit. Legis Roman, ad Part. 11 (Collect. Can. Ans. Ded.) Nr. 304; s. d. Cod. Can. EccI. Reg. Con- cil Chalced. Nr. IV in Voelli Bibl. I, 4 34.

26) Auch von dieser Steile kann ich keine Rechenschaft geben. Einen Valentinianus unter Justinian kenne ich nicht, eben so wenig einen Veras, dafern Vero für Viro zu lesen sein sollte ; s. d. flg. Anm.

27) Woher diese Rubrik enllehnt sei, kann ich nicht errathen. Valen- cianus ist offenbar falsch, aber auch Florus, denn die entsprechende Nov. 4 ist Joanni Praef. Praet. überschrieben und die an den Florus Coraes Re- rum privatarum adressierten Nov. 12, 2i [s. deren Ausfertigung am Ende), 4 39, 154, sprechen von etwas ganz Anderm als de Fideiussoribus. Man könnte annehmen, dass ein Gesetz ausgefallen sei, vielleicht das, worauf in Nov. 4, praef. und in d. c. t Cod. Just, de Locat. praed. civ. ^^, 10) hin- gedeutet wird. Sieht man aber auf die vorausgehende c. 3. Cod. Just., so ist es offenbar, dass der ungenaue Compilator die Inscription aus dieser c. 3 herübergezogen habe. Etwas Aehnliches scheint ihm mit der in der vorhergehenden Note berührten Stelle begegnet zu sein.

28) In meiner Ausgabe der Lex Romana S. LXXXV steht der Druckfeh- ler XV für XXXIII.

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reren Capiteln eins gemacht worden ist , von einem Ungenann- ten aus folgenden Stellen Julians, zusammengetragen worden : I. Julian 23) cap. 411. II. Jul. c. 412—415. III. Jul. 416. IV. Jul. c. 417. V. Jul. c. 435. VI. Jul. c. 439. VII. Jul. c. 442, VIII. Jul. c. 458. Villi. Jul. c. 461. X. Jul. c. 467. XI. Jul. c. 471. XII. Jul. c. 473, 472. XIII. .lul. c. 478. XIIII. Jul. c. 479. XV. Jul. c. 484. XVI. Jul. c. 485. XVII. Jul. c. 486. XVIII. Jul. c. 487. XVIIII. Jul. c. 490. XX. Jul. c. 488, 489. XXI. Jul. c. 492. XXII. Jul. c. 493. XXIIl. Jul. c. 494. XXIV. Jul. c. 509, 510. XXV. Jul. c. 511. XXVI. Jul. c. 515. XXVII. Jul. c. 516. XXVIII. Jul. c. 517. XXIX. Jul. c. 518. XXX. Jul. c. 519. XXXI. Jul. c. 520. XXXII. Jul. c. 521. XXXIII. Jul. c. 523, welches mit den Worten schliesst: simili modo res eius ecclae competebant. Nach conipetebant heisst es weiter: Expliciunt Conslitutiones Impris Justiniani Pii Augusti De Rebus Ecclesiasticis Data Diuersis Temporibus Praefectis Praeturiorum. In Nomine Scae Trinitatis Incipiunt Capitula Libri Primi Legis I De Constitutionibus Principum u. s. w., womit, am Rande durch eine Note ausgezeichnet , von Canciani herausgegebene Umarbeitung der Lex Romana Visigothorum S. 243'' Z. 8 be- ginnt, ganz so wie im Cod. St. Gall. 722, nur dass in diesem die erwähnten 33 Capitel von späterer Hand auf einen beson- ders eingelegten Quaternio geschrieben sind^"). Dass mitten in dieser Lex Romana der Codex abbreche, ist schon oben ge- sagt worden.

Es bedurfte dieser trockenen Aufzählung der Einzelnheiten der Handschrift, um zu Resultaten zu gelangen. Zuvorderst er- sehen wir, dass es unnütz sein würde, die ganze Handschrift abdrucken zu lassen, denn mit geringen Ausnahmen in den An-

29) Ich eitlere hier der Kürze wegen bloss die Kapitel, nicht die Constitu- tionen Julians.

30) Bei diesei' Gelegenheit sei es mir erlaubt, zu bemerken, dass der Codex W'eisenaugensis , von dem ich in meiner Ausgabe der Lex Ro- mana Visigothorum S. LXXXVII bemerkt hatte, dass er in die Biblio- thek der Jesuiten zu Freiburg in der Schweiz gekommen sei, daselbst nicht mehr existiert. Herr Bibliothekar Meyer und der Geschichtschreiber Freiburgs, Herr Präsident Berchtold in Freiburg versicherten mir auf mein Befragen, dass ihn die Jesuiten bei ihrer Vertreibung im J. 1848 nebst an- dern Bücherschätzen mit sich fortgenommen hätten. Ein nochmaliges Durchsuchen der Bibliothek bestätigte diese Aussage.

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hiingen giebt sie heul zu Tage nichts Neues. Canciani, dieses wahrnehmend^'), hat wohlweislich nur die zu seiner Zeit noch unbekannte Umarbeitung der Lex Romana abdrucken lassen und sich begnügt, im Allgemeinen den Inhalt des Uebrigen an- zugeben. Die Handschrift enthält nämlich nicht un' opera sola e quindi un solo codice, sondern, abgesehen davon, dass sie aus zwei ursprünglich nicht verbundenen Theilen besteht, in ihrem jetzigen Zustande zwei dem Inhalte nach verschiedene Werke : I. Julian mit Anhängen, die zu Anfange des zweiten Theils fort- gesetzt und vermehrt worden sind ; II. die erwähnte Umarbei- tung der Lex Romana. Man könnte zwar sagen, dass dennoch beide Stücke bestimmt gewesen wären, ein einziges Werk zu bilden. Dem widerspricht aber die, und zwar dem Lederbande nach zu schliessen, erst ziemlich spät erfolgte Vereinigung der beiden ursprünglich getrennt gewesenen Theile der Handschrift, welche, wie schon Canciani richtig bemerkt, non uno tempore geschrieben worden sind^^). Aber selbst wenn man davon ab- sehen wollte, so berechtigt dennoch nicht das blosse Vorhan- densein zweier juristischer Werke zu dieser Behauptung. Dann mUsste man auch dasselbe annehmen von den Handschriften zu Vercelli, Wien und Berlin, in welchen Julian der Lex Dei vorausgeht, nicht weniger von der Pariser Handschrift 4418, der Turiner und der von Tours ; denn in jenen beiden ist Julian mit dem Alaricischen Breviar vereinigt, in der letzten dagegen mit den Leges Langobardorum. Und wie viele Handschriften des Alaricischen Breviars giebt es nicht, in welchen sich oft die fremdartigsten, selbst nicht juristische Werke zusammengetra- gen befinden! Es sind dies weiter nichts als Sammlungen, an- gelegt bald zu Befriedigung irgend eines juristischen Bedürfnis- ses, bald der Aehnlichkeit des Stoffes wegen, wie z. B. in der andern Berliner Handschrift des Julian, sonst Codex Rosanbinus 2394, in welcher auf Julian Rogerii Summa Codicis und noch eine Glossatorenschrift über den Codex folgen, bald endlich nur um das leere Pergament auszufüllen. Mit dem bisher Gesagten erledigt sich ferner die seit der Wiederauffindung aufgetauchte Meinung, dass der gcmze Udineser Codex bestimmt gewesen sei, ein Gesetzbuch für die Lombardei , besonders für Friul abzuge-

31) s. Note 5.

32) s. Note 4.

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l)en, während diess hislier nuf den Vorgang Canciani's nur von der Um;irl)eitung des ßreviars behauptet worden ist. Es ujöge aber auch Julian in die Fräse hineingezogen werden. Hierbei kann oder niuss man zwar zuge])eu, dass .Julian zu denjenigen juristischen Büchern gehöre, die in Ilahcn in der Zeit vor den Glossatoren vorzugsweise behandelt und benutzt worden sind ; denn l)ekannllich stehen viele Excer{)te in der Colleclio Cano- num sowohl Anselmo Dedicata , als auch Anselnii, im Corpus Legum u. s. w., desgleichen sind die Glossen und Schollen zu Julian in Italien gemacht worden, namentlich aber lässt es sich vermuthen, dass die Anhänge zu Julian im Exarchat entstanden sind, indem wenigstens die Sanctio Pragmatica auf Italien hin- weist und die Bekanntschaft mit Gesetzen der Kaiser Justinus II. und Tiberius II. auf Verbindung mit dem orientalischen Reiche hindeutet, endlich sind die ältesten der heutigen Tags existieren- den Handschriften in Italien geschrieben. Alles diess beweist aber nur so viel , dass Julians Epitome ein vormals in Italien verbreitetes, beliebtes juristisches Buch war, weiter nichts, denn sonst hätte er nicht mit der Entdeckung des Aulhentikum so schnell ausser Gebrauch kommen können. Ueberdiess war er nicht blos in Italien, sondern auch in Frankreich verbreitet, wie die Benutzung durch Ivo u. A., so wie die nicht wenigen in Frankreich geschriebenen Handschriften beweisen, z. B. die Madrider, die Pariser 4418 und einige andere Pariser, die mei- nige, sonst Cramers, die zu Tours und die des Oriel College. Für die Gellung Julians als Gesetzbuch in Italien findet sich nirgends eine Spur, selbst nicht in der Udineser Handschrift. Zwar hat man dafür motiviert die darin vorkommende Erwähnung des Gomes, Dux, Magister mililum, welche Würden den frühem Zu- ständen Friuls entsprächen, was von Gewicht sein würde, wenn diese Würden von dem Verfasser der Handschrift in den Julian hineingetragen worden w ären ; so wie es ähnlicher Weise der Bearbeiter der Lex Romana gethan hat. Diess ist aber nicht der Fall. Julian selbst hat sie aus Justinians Novellen in seine Epitome herübergenonmien^^), daher sie auch in allen vollstän- digen und nicht umgearbeiteten Handschriften Julians wieder- kehren. Ferner beruft man sich auf den Ausdruck Legis an der Spitze der Umarbeitung des Breviars. Derselbe kann ja aber

33) Man s. u. a. Julian, cap. 60, 92, 216, 246 ed. Pith.

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böchslens nur auf diese Umail)eituni; bezogen weiden, niclil aul Julian, der vorausgeht. Es ist also kein Grund vorhanden, der diese auffallende Meinung zu unterstützen vermöchte, viehnehr sprechen innere Gründe dagegen. Zuvörderst nämlich die schlechte Behandlung Julians in der Handschrift selbst, die, wie schon erwähnt, untergeordneten Ranges ist. Sodann sieht man nicht ein , warum dann Constitutionen , welche für P>iul nicht l>assen z. B. Const. XVII Do Ollicio Praetoris Justiniani Pisi- diae, Const. XVIII De Ollicio Praetoris Lycaoniae, Const. XX De Officio Praetoris Isauriae, Const. XXII de Officio Praetoris Cappa- dociae, Const. XXV De Provocationibus Praetoris Paphlago- niae vel Honoriados, Const. XXVII De Ollicio Moderatoris utriusque Ponti, Const. XXVIII DeOtlicio Praetoris Paphlagoniae, XCV De Officio Moderatoris Arabiae, XCVI de Ollicio Proconsulis Palaestinae, Const. XLVII Ut provocationes a Sicilia venienles apud Quaestorem eminentissimum ventilentur u. a. m. na- mentlich in tien Anhängen beibehalten worden sind, desglei- chen auch Stücke, die nicht in ein Gesetzbuch gehören, wie z. B. die Schoben und die Erzählung von Theodosius, oder Wie- derholungen aus Julian enthalten, wie die 33 unmittelbar vor der Lex Romana stehenden Capitel. Wollte man aber sagen, dass Julian so, wie er in der Udineser Handschrift steht, in Cor- pore recipiert worden sei, so passt diess wiederum nicht auf die Anhänge, die, w ie wir gesehen haben, nach und nach entstan- den sind. Endlich steht der Ductus der Handschrift Julians entgegen, der dem fränkischen Reiche, nicht der Lombardei an- gehört. Nach Abwerfung Julians als Gesetzbuch hätten wir nur noch mit der Umarbeitung der Lex Romana zu ihun. Indessen ist die Frage, ob diess merkwürdige Buch in der Lombardei oder in Friul gemacht worden sei, von mir zur Genüge in der Vor- rede meiner Auscabe der Lex Romana behandelt worden, so dass eine Wiederholung der Controvers überflüssig sein würde. Dort habe ich mich auf den Grund der beiden von mir in der Schweiz entdeckten Handschriften derselben Umarbeitung, na- mentlich des Codex zu St. Gallen 72il, der ein, wahrscheinlich von dem darin genannten Remedius, Bischof von Chur, in glei- cher Sprache und gleichen Ausdrücken gefertigtes Volksbuch criminalistischcn Inhalts unmittelbar hinter der Umarbeitung der Lex Romana enthält, worin sich auf diese als Lex nostra bezogen wird, dahin entschieden, dass das Vaterland der Umarbeitung

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weder Friul noch die Loniliaidei, sondern Cliur sei und zugleich darauf hingewiesen, dass die Handschrift zu Udine wahrschein- lich von Uh"ich III, Abt zu St. Gallen, den Kaiser Heinrich IV zum Erzbischof von Aquileja erwählt halle, nachAquileja, wo sie früher war^^), gebracht worden sei. Gegengründe sind bis jetzt nicht aufgestellt worden ^^), aber nach Wiederauffindung der Udineser Handschrift halte sich die bisherige Frage von selbst in eine diplomatische verwandelt. Seit dem nämlich kam Alles darauf an, sich zu überzeugen, ob die Handschrift von Udine älter sei als die zu St. Gallen und ob ihr Ductus ein lon- gobardischer sei. Es ist mir geglückt, die dazu erforderliche Einsicht der Handschrift an Ort und Stelle selbst vornehmen zu können, und diese hat dazu beigetragen, mich in meiner Mei- nung zu bestärken. Der Ductus auch der Lex Romana, nicht blos der Epitome Julians ist fränkisch und zwar dem der Hand- schrift von Pfeffers auffallend ähnlich. Mithin ist die Hand- schrift von üdine neuer als die zu St. Gallen und muss sie die- ser bei der vorliegenden Frage weichen^").

Man konnte nun geneigt sein, den Werlh der Handschrift von Udine herabzusetzen ; dem muss ich jedoch wider- sprechen ; denn 1 ) bleibt sie die Quelle , aus welcher die

34) Ueberhaupt sland früher St. Gallen mit Friul in enger Verbindung, denn es hatte dort Besitzungen und von ihm abhängige Klöster, z. B. Klo- ster Mosach (Coenobium Mosacence, ital. Moggio) . Man s. d. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen Jahrg. 1849. II. Bd. 4. u. S.Heft. S. 246, so wie de Rubels Monumenta Ecciesiae Aquileiensis 1 740. S. 542 flg. Auf der Marcusbibliothek zu Venedig befinden sich unter den Diplomi con- tenuti nelle due casette registrate nei Codici Latini Class. V. Codd. LVIII u. LIX. mehrere die Abtei Mosach betreffende Urkunden aus den Jahren 1072, 1149, 1197, 1227, 1366. Zwei andere im Index verzeichnete waren nicht zu finden. Die Urkunde v. 1366 räumt der .»^btei das merum et mixtum Imperium in canalibus ein.

35) Vielmehr hat meine Meinung Anklang gefunden, z. B. bei Friedr. Wyss, Gesetze des Bischofs Remedius von Chur aus dem Anfang des IX. Jahrh. im Archiv für Schweizerische Geschichte. 7.B. Zürich 1851, S. 208.

36) Man könnte einen Gegengrund finden in den in den Anhängen auf- genommnen drei Artikeln Theodorichs d. Gr. Dieser würde aber nur Ju- lian, nicht die Lex Romana berühren. Ueberdiess war ja Theodorichs Reich überdie Grenzen Italiens, namentlich auch auf CuriensisRhaetia ausge- breitet, so dass sein Edict daselbst nicht unbekannt bleiben konnte. Des- halb finden sich auch Artikel des Edicts in Handschriften älterer Rechts- quellen vor, die ausserhalb Italien entstanden sind, z. B. Artic. 15

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merkwürdige Umarbeitung der Lex Ilomana Visigolhorum durch den scharfsichtigen Canciani an das Licht gezogen wor- worden ist; 2) ist in ihr Juhanreicherals irgendwo mit Anhängen ausgestaltet, wobei nur der Zweifel entsteht, wie der Schreiber des zweiten Theils dazu gekommen sei , die Anhänge fortzu- setzen. Denn dass dieser nicht mit der Person des Schreibers des JuHan zusammenfalle, geht, abgesehen von der Schrift, schon daraus hervor, weil man sonst nicht einsieht, warum die- ser die letzten Seiten leer gelassen und nicht lieber ausgefüllt hat. Der Zweifel ist schwer zu lösen. Vielleicht hat er den ersten Theil gekannt, es aber vorgezogen, seinen Apparat in der von ihm zu fertigenden Handschrift niederzulegen. 3) Liefert Julian , obschon er sonst schlecht geschrieben ist, einige gute Varianten; 4) gehört die Handschrift zu den wenigen, welche die Sanctio Pragmatica enthalten, so wie 5) die, wenn gleich nicht dem Inhalte nach wichtige, aber doch eine frühzeitige juri- stische Thäligkeit beweisende Sammlung Pro Diversis Ca[)ilulis Episcoporum u. s. w. in 33 Abschnitten; 6) erhalten wir durch die Handschrift die in den bisherigen Ausgaben fehlenden Sub- scriptionen der c. 9 u. 11 Cod. Just de Test. man. (7, 2), end- lich aber 7), und diess dürfte das Wichtigste sein, zwei bisher noch unbekannte Novellen Justinians über den Colonat in Af- rica. Die erste ist adressiert an Paulus Praef. Praet. Africae, der mir unbekannt ist. Verwandt ist/ diess Gesetz mit der von Pithou zuerst herausgegebenen und an Salomo Praef. Praet. Afri- cae adressierten lateinischen Nov. 36 v. J. 585 (Heimbach Nov. 38). Ist die Subscription richtig, so fällt es in das Jahr 553, in welchem auch die Nov. 115, 146 und vielleicht auch 142 erlas- sen worden sind. Docli ist bei der ludiction Tertia für Ter zu lesen und Prima zu verwerfen. Das Ter ist wahrscheinlich aus der schlecht aufgelösten Zahl III. entstanden. Eben so wenig kenne ich den in der zweiten Novelle genannten Joannes Praef. Praet. Africae, obschon Joannes Praef. Praet. Orientis in den Novellen oft vorkommt. In welches Jahr sie falle, ist wegen des Widerspruchs der Subscription zweifelhaft, indessen scheint, da Basilius genannt wird , mehr Gew icht auf die letzte Zahl zu legen zu sein, so dass das Jahr 557 anzunehmen ist, dann ist aber statt XXII zu lesen XXX. Chalcedon kommt sonst nur zweimal in den Subscriptionen der Justinianischen Novellen vor, in Nov. 85 v. J. 539 und in der lateinischen Uebersetznng der

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Nov. 140. Die praeteritae iussiones beziehen sich, wenn ich nicht irre , auf verlorene l'arliculargesetze für Africa , nicht auf die an den Salomo gerichteten Nov. 36 und 37. Auffallend ist es, dass die in der Handschrift darauf folgende Summe der Nov. 66 gerade den auf Salomo sich beziehenden §. 2 des 1. Cap. heraushobt, gleich als ob in diesem Theile des Anhangs drei auf Africa sich beziehende Gesetze hätten zusammengestellt werden sollen , wie es überhaupt bemerkenswerth ist , dass gerade die Anhänge Julians reich an Gesetzen für Africa sind, und zwar solchen, die auf den in den Schriften über diesen Gegenstand so gut wie nicht berührten römischen Colonat Africa's gehen. Un- ter diesen dienen nun die beiden neu aufgefundenen Goustilu- tionen dazu, den vermeintlichen Widerspruch zwischen Justi- niani Const, de Adscripticiis und den Constitutionen Justins und Tibers zu heben, denn Justinians Gesetz ist entschieden für lllyricum erlassen ; die andern sind es aber für Africa ^'^j. Beide Gesetze benachrichtigen uns also, dass für die Colonatsverhält- nisse provinciale oder particuläre Verordnungen (Jussiones, wie die zweite Stelle sagt) nicht ungewöhnlich gewesen sind. Wir finden sogar in der zweiten Stelle, dass die viri eloquentissimi, d. h. die Advocaten, die Gültigkeit derselben bestritten, sodass sie den leges generales nicht derogieren sollten , dass aber dieser Ansicht Justinian entgegentrat, indem er sagt : iubemus tarn j)raeteritas iussiones , quas pro hac causa promulgavimus quam hanc praesentem iussionem in africanis regionibus legis vicem obtinere et nulla piYiescriptone legum generalium submo- veri^^). Somit dürfte die oben behauptete Wichtigkeit der Udi-

37) s. Julian ed. Püh. S. 236, 240—242; Savigny, Vermischte Schriften, Berlin 1830, II. B. S. 7. Darauf hat mich Diener aufmerlisam gemacht. In der ersten Novelle ist quta, in der zweiten protelari zu em.

38) Es sei mir erlaubt, bei dieser Gelegenheit noch eine Notiz nachzu- holen. Nach Hug, Einleitung in die Schriften des neuen Testaments, IV. Aufl. Stuttg. 1847. 1. Th. S. 249 tlg , der hierin Wetstein Proleg. in Nov. Test. ed. Semler. Ilalae Magdeb. 1764. 8. S. 563 folgt, könnte man ver- leitet werden zu glauben , dass sich hinter dem berühmten von Thomas Hearne zu Oxford herausgegebenen Cod. Land. III, ein noch unbekann- tes griechisches Edict des Flavius I'ancratius Du\ Sardiniae befände. Im vorigen Jahre habe ich den Codev auf der Bodleischen Bibliothek selbst eingesehen, und gefunden, dass es nur eine Federprobe in alter Diplomen- schrift sei, die aber weiter nichts miltheilt, als den Anfang des Edicis.

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neser Handschrift selbst nnch Beilegung der l)ei Gelegenheit

clben entstandenen Fragen und Con Sein.

derselben entstandenen Frauen und Controversen gerechtfertigt

Vorgelegt \vurde ein Aufsatz von Herrn Preller, Ueber eine Terracotta aus Athen.

Die Thonarbeit, welche ich hiermit vorlege, zog bei mei- nem Aufenthalle in Athen wegen der besondern Anmuth ihrer l)eiden Bilder und der zierlichen Eigenthümlichkeit ihrer Ge- stalt meine Aufmerksamkeit in solchem Grade auf sich, dass ich mich sehr freute, als mir von Seiten Ihrer Majestät der Kö- nigin, zu deren Privatsammlung antiker Kunstsachen sie gehört, die Erlaubniss wurde, eine Durchzeichnung davon zu nehmen. Nach Anleitung dieser Durchzeichnung sind die Bilder auf Tafel V und VI von Herrn Troschel in Berlin ausgeführt und werden in dieser Gestalt dazu dienen können, bei denjenigen, welche die Leichtigkeit und Grazie der attischen Terracotten, das zarte Golorit des röthlich- gelben Thones und den Glanz des Firnisses aus eigner Anschauung kennen, eine ziemlich treue Vorstellung vom Originale hervorzurufen.

Das Ganze besteht aus zwei runden Thonscheiben von einer Grösse, welche die der beiden Bilder auf Taf. V und VI nur um ein Geringes übertrifft. In der Mitte sind diese Scheiben (aa aa) durch einen Cylinder {ß) verbunden, wie dieses die verkleinerte Ansicht auf Taf. V veranschaulicht. Nur die beiden äussern Fluchen sind bemahlt , so dass das ganze Stück bei verschobe- ner Ansicht den Eindruck macht, wie das kleinere Bild (c) auf Taf. VI. Hinsichtlich der beiden Gemälde der äusseren Flächen ist noch zu bemerken, dass das auf Taf. V (A) wahrscheinlich die vordere Ansicht bildete und dass diese Scheibe leider zer-

Dieses selbst fehlt. Seine Zeit fallt vor 743 oder 749, denn in diesen Jah- ren bemächtigten sich die Langobarden Sardiniens ; man s. Jo. Franc. Fara de Rebus Saidois in Graevii Thes. Vol. XV. S. 50 (Liigd. Bat. 17ä5), doch ist die Jahreszahl unsicher, obschon die Begebenheit in jene Periode fällt; vielleicht war die verlorne Urkunde noch älter, denn schon vor 743 hatten die Sarazenen die Insel wiederholt heimgesucht.

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brochen gewisen ist; ferner dass auf dem Bilde B auf Taf. VI die weisse Schlange und das Armband der vveiiilichen Figur beim Originale mit einer paslosen Masse aufgesetzt sind. Auch sind die innern Lineamente am Beine der männh'chen Ficur auf diesem Bilde nicht mit schwarzen Strichen, sondern, wie es bei feiner ausgeführten Vasenbildern der Fall zu sein pflegt, nn't röthlich-l)rauner Farbe ancedeutet. Am meisten lässt endlich die Behandlung des Haares der Figur mit dem Scepter auf Taf. V zu wünschen übrig, worauf ich später zurückkommen werde.

Ich bemerke jetzt, dass schon Ross auf dieses merkwürdige Kunstwerk aufmerksam gemacht hat, in einem Briefe aus Athen vom 25, Febr. 1843, den die Archäologische Zeitung dieses Jah- res Nr. 4 al)gedruckt hat , und in welchem auch die richtige Erklärung der beiden Bilder gegeben ist, dass nämlich das eine (Taf. V) Herakles und Nereus, das andere (Taf. VI) Peleus und Thetis darstelle. Von der auffallenden Gestalt des Ganzen und von dem Funde heisst es in diesem Briefe : ^Dieser Tage ist hier eine gemalte Terracotla zum Vorschein gekommen , die vorzüg- lich wegen ihrer seltenen und vielleicht noch nie gesehenen Form Aufmerksamkeit verdient. Zwei kreisrunde Scheiben vom feinsten Thon und von fast 12 Cenlimeler Durchmesser sind in der Mitte durch einen Cylinder von dem Umfange eines massigen Mittelfingers dergestalt mit einander vereint, dass zwi- schen den Scheiben ein Abstand von etwas mehr als einem Cen- timeter bleibt. Das so gebildete Geräth denn Vase oder Ge- fäss könnte es nur sehr uneigentlich genannt werden gleicht jenem modernen Spielwerk, welches man an einem Faden auf- und abrollen lässt. Doch kann es nicht zu gleichem Zwecke ge- dient haben, weil sonst der die Scheiben verbindende Cylinder durchlöchert sein müsste.»

Damit ist eine Ansicht berührt, die sich allerdings jedem, der das Original sieht, zunächst aufdrängen wird, denn wirk- lich hat dasselbe eine frappante Aehnlichkeit mit einem soge- nannten Joujou. Indessen wie sollte man zu einem solchen Spielzeuge einen so zerbrechlichen Stofl" gewählt haben ? Auch habe ich mich bei älteren und neueren Schriftstellern über die Spiele der Alten so vergeblich nach diesem Spiele umgesehen, dass ich wohl behaupten möchte, ein solches sei den Allen nicht bekannt gewesen.

Man könnte demnächst an die aus der Fabel von der Eri-

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gone bekannten alioga oder oscilla denken , über welche zu- letzt besonders Osann in den Verhandlungen der sechsten Ver- sammlung deutscher Philologen und Schulmanner (Cassel 1843) S. 20 und 0. Jahn in den Archäologischen Beiträgen S, 324 ge- sprochen haben. Indessen diese schwebenden Gegenstände, meist Puppen und Masken, waren doch offenbar auch von ganz andrer Art. Dahingegen sich der rechte Weg zur Erklärung am ersten finden wird, wenn man einerseits die nothwendige Be- stimmung eines solchen Geräthes zum Hängen oder schweben- den Tragen im Auge behält , andrerseits nach ähnlichen Gerä- Ihen, ob sich dergleichen nicht sonst aus dem Älterthum erhal- ten hat, sich umsieht.

Hier wären nun zunächst die gleichfalls kreisrunden, frei- lich grösseren und nur einfachen , Marmorscheiben zu verglei- chen , welche in Italien nicht selten sind und von Avellino (os- servazioni su taluni dischi marmorei figurati trovati nel peristi- lio di una casa Pompejana , Nap. 1840), Canina (Tusculo p. löO sq. zu Tav. XXXVIII), mit besonderer Ausführlichkeit auch von Welcker (Alte Denkmäler 2 S. 122—145), endlich vor kur- zem wieder von Brunn besprochen sind (Annal. de 1' Inst. T. XXIII, 1851 p. 117 131), indem derselbe aus den Sammlun- gen der Herrn Campana und Lanci zwei neue Denkmäler der Art veröffentlicht hat. Alle diese Gelehrten sind sich darüber einig, dass diese marmornen Scheiben (orbes oder discij , die meist an beiden Seiten bildlich verziert und oft sehr schön ge- arbeitet sind, zur architectonischen Verzierung von Wänden oder von Säulengebälk gedient haben, so dass sie entweder an den innern Wänden eines architectonischen Raumes aufgehängt waren , oder in den Intercolumnien eines Portico mit guirlan- denartigen Festons oder Drapperien zu einem schwebenden Zierrath verschlungen wurden. Und gewiss die Anschauung der vielen ganz ähnlich gebildeten und angebrachten Medail- lons , die man auf architectonischen Malereien aus Ilercu- lanum und Pompeji sieht*), führt von selbst zu dieser An- nahme ; ferner die Vergleichung solcher Thonreliefs, wo zwi- schen den Säulen oder Pfeilern eines architectonischen Raumes

*) Bei farbiger Ausführung solcher Malereien, wie in dem Werke von Zahn, sind diese Medaillons oft gelb gefärbt, also wohl von Metall zu den-

ken, etwa von vergoldeter Bronze.

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eine Wandverzierung von Schilden (clypei) und von runden Scheiben (orbes) angebracht ist*) ; obwohl man nn't der Zeit zwischen den an einer Wand aufgehängten und zwischen den frei schwebenden und deshalb an beiden Seiten verzierten Me- daillons wahrscheinlich nocii genauer untferscheiden wird. In der Hauptsache aber leidet es keinen Zweifel , dass man das Rechte getroffen hat, zumal da von diesen Scheiben fünf in dem Peristyl eines einzigen Hauses zu Pompeji gefunden wurden, und da bei manchen noch deutliche Spuren von eingesetzten Ringen, an denen sie aufgehängt waren, vorhanden sind**).

Noch mehr, es gibt auch derartige Scheiben von Thon, frei- lich diese mit farbigen Figuren in Relief verziert. Millingen hat drei Stücke der Art, welche griechischen Ursprungs sind, ver- öffentlicht (Ancient Mon. Slatues pl. 19, 1. 2 und pl. 20), und ein andres, welches in Italien (zu Armentum) gefunden worden, ist im Bulletino v. J. 1842 p. 36 besprochen. Die von Millingen publicierten haben sich in Gräl)ern gefunden und sind nur an einer Seite verziert, nämlich mit I)emalten Brustbildern der Aphrodite und der Medusa. Auch sie sind aber ohne Zweifel, wie auch Millingen vermuthet, zum Aufliängen bestimmt gewe- sen, wahrscheinlich so, dass sie mit Gehängen und Guirlanden verbunden und damit entweder die Grabespfeiler oder die In- nern Wände der Gräber verziert wurden.

Von allen diesen Denkmälern unterscheidet sich das unsrige wesentlich dadurch, dass es nicht aus einer Scheibe besteht, sondern aus zwei durch einen Cylinder verbundenen Scheiben, die zwischen sich einen beträchtlichen Zwischenraum, wie bei einem zum Aufwickeln bestimmten Geräthe, frei lassen. Allein ich glaube nicht, dass man deshalb eine andre Bestimmung als die vorausgesetzte anzunehmen braucht; im Gegentheil , eine solche wird noch einleuchtender, denn es konnten die Binden oder Gewinde, welche damit knotenartig verschlungen werden sollten, in jene innere Vertiefung um so besser eingelassen wer-

*) Zwei Thonreliefs der Art bei d' Agincourt Taf. 7, 1 und 8, 2. Auch bei Campana Opere di Plastica Tav. XCV XCVII.

**) An der Marmorscheibe Lanci's ist sogar der eiserne Ring noch vor- handen, s. Brunn a. a. 0. p. 127. Sonst könnten sie theilweisc auch zum Aufstecken bestimmt gewesen sein, wie dieses Canina von den zu Tuscu- lum gefundenen glaubt.

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(Ion, so dass die Schleifen von l^eidon Seilen lierabliingen, grade so wie man es auf poinj)ejanisclien Malereien häufig sieht. Und zwar müssen diese Verzierungen frei schwebend gedacht werden, da beide Scheiben bemalt sind , entweder in dem Pa- villon eines Privathauses oder in einer Kapelle, jedenfalls in einem kleinen Räume, da die Dimensionen dieses GcräVhes so gering sind.

In der Thät eine zierliche und anmulhige Art von Decora- lion, welche, wie die zahlreichen Reste derArt, die bis jetzt be- kannt geworden, beweisen, liei den Alten recht häufig angewen- det sein muss, und ein neues Beispiel von der bis ins Einzelne künstlerischen und sinnigen Weise, mit welcher sich die Alten ihre räumlichen Umgel)ungen zu ])eleben und zu verschönern wusslen. Eine Art von Uebertragung der Spangen und Agraf- fen, mit denen sie die Verschlingungen ihrer Kleidung knoteten und aufsteckten, auf die freischwebende Drapperie ihrer Zimmer und Hallen, welche sich bei umsichtiger Behandlung ohne Zwei- fei auch auf unsere Sitte mit gleich anmuthiger Wirkung anwen- den Hesse.

Was die beiden Bilder betrifft, mit welchen die Sciten- (lächen des Geräthes verziert sind, so ist die richtige Erklärung bereits angedeutet worden. Die Seite (A) , welche ich wegen der darauf angebrachten Verzierung für die vordere halte, stellt den Kampf des Herakles mit dem Meeresgreise Nereus dar, die andere (B) den des Peleus mit der Thelis. Bei dieser sind die Namen der beiden Figuren in zwar nicht deutlich ausgeschrie- benen*), aber doch nicht misszuverstehenden Inschriften hinzu- gefügt. — Also zwei siegreiche Angriffe von zwei Helden des festen Landes auf die Gottheiten der See, welches vermuthen lässt, dass die ganze Verzierung für die Wohnung eines Seehel- den bestimmt war.

Herakles erscheint nach der Sitte der jüngeren Kunst ju- gendlich, mit der):i linken Arm die Schuller des Nereus packend, während der rechte mit der Keule droht. Er ist mit einem kur- zen, in der Mitte gegürteten Chiton bekleidet, und mit dem Lö- wenfell, welches nachlässig über den Rücken geworfen ist, das

*) Ross a. a. 0. S.62 ist in der Angabe dieser Inschriften nicht genau. Das Bild auf Taf. VI entspricht darin genau dem Original.

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Haupt des Löwen, wie dieses bei lebhafter Bewegung des Hel- den nicht selten der Fall ist, in den Nacken zurückgeworfen, so dass der Kopf des Herakles frei ist, der Schweif des Vliesses schlangenartig emporgebäumt. Köcher und Bogen hängen an seiner Seite, beide in einer Weise zusammengebunden, die sich auf Vasenbildern gleichfalls oft wiederholt ; der Deckel des Kö- chers hängt seitwärts von seiner Mündung herunter. Unserm Bilde entspricht in der Art, wie die beiden Waffen an der Seite des Herakles angegürtet sind, so genau das Bild eines phrygi- schen Bogenschützen bei Gerhard A. V. t. 222, dass man wohl an eine bestimmte nationale Sitte, den Köcher und Bogen zu tragen, denken darf. Nereus hat zwar kein weisses Haar, wie Boss versichert und wie er auf andern Vasenbildern zu haben pflegt, ist aber auf dem Originale (denn die Zeichnung auf Taf. V ist in dieser Hinsicht leider verfehlt) durch ein dünnes , mit bräunlichen Strichen in schwachen Locken geringeltes Haupt- und Barthaar als der Meeresgreis {alwg ysQiov) hinreichend characterisiert. Als herrschende Macht führt er einen Scepter; seine Bekleidung ist ein langer gefalteter Chiton, worüber ein Mantel geworfen ist. Seine Miene, seine Gebärde verräth zu- gleich die ausweichende Ueberraschung und das fragwürdige, schon zur Antwort sich herbeilassende Wesen des vielerfahre- nen, biedern und wahrhaftigen Greises, welcher indessen, wie der homerische Proteus und alle Seegölter, von seinen Geheim- nissen nur gezwungen mittheilte.

Die Sage motiviert nämlich den Angriff des Herakles auf Nereus dadurch, dass jener den Weg zu den Hesperiden nicht anders zu erfahren vermochte als durch Nereus. So erzählte namentlich Pherekydes das Abenteuer, wie man aus den Scho- lien zu Apollonios Rhod. Argon. 4, 1396 erfährt*), und Apollo- dor folgt diesem älteren Mythographen wie gewöhnlich , so auch

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in dieser Erzühliuiii*) ; dahingegen hei Panynsis Herakles den Sonnenbecher, auf welchem er nach der Geryonsinsel Erytheia schiirtc, durch den Meeresgreis Nereus erlangte**). Zu der einen wie zu der andern Auskunft wollte der kundige Greis sich erst nach ähnlichem Widerstreben verstehen, wie Proteus in der Odyssee , als Menelaos ihn Rede zu stehen zwingt. Denn es liegt in der Natur von allen diesen Meeresdämonen , dass sie zwar weissagerisch***) und namentlich mit allen Tiefen und Wogen des Meeres und mit allen Wundern des Oceans genau vertraut sind, aber eine Antwort nicht eher ertheilen, als nach- dem sie sich in allen Verwandlungen und Schrecknissen, die zu ihrer Meeresnatur gehören, versucht haben.

Graphische Darstellungen dieses Kampfes zwischen Hera- kles und Nereus sind nicht eben häufig, obgleich deren mehrere bekannt geworden sind, namentlich in Gerhards auserlesenen Vasenbildern Taf. 112, wo Nereus gleichfalls in menschlicher Gestalt erscheint, also schon bezwungen und zur Antwort be- reit ist, auch mit langem Gewände und als Greis und König er- scheint (mit einem Stirnbande geschmückt), jedoch in der Um- gebung von zweien seiner Töchter, deren eine einen Löwen, die andre einen Panther gegen Herakles aufbietet; dahingegen ein zweites Bild, Taf. 93, den Kampf sell)st und zwar wie von zwei Ringern darstellt. Andere Bilder zeigen Nereus mit weissem Haar und Dreizack auf einem Seepferd reitend oder als Mitglied von andern mythologischen Acten , immer in menschlicher Ge- stalt, und zwar greisig und königlich f).

Weit häufiger ist das andre Bild, welches den Zwang, den die Nereide Thetis durch Peleus erlitten, veranschaulicht, wie diese Fabel denn schon wegen ihrer Beziehung auf die Geburt

*) ßttöiCf^V St di" ^D.kvQiiov xal antvöwv inl noTUfibv ^HqiÖkvov rjxe TTQog vvfKfag zfios xcd QifAiöog. avTcti fjrjvvovOiv avTW NrjQ^ce. avXkaßiav äe KVTor xoi/uwjutvov xcd nccrroiceg frccklccaaovTcc fioi)(ff<g MtjOt xcd ovx eXvae TT^iv rjfic<,9ftv ttuq avTov noii rvyyüvoitv tu /nijhc xcd cd'EaTitQi'äeg. **) Athen. XI p. 469 D. Tlavvaatg & iv nQcirco 'HQCixlticcg nuQn IVrj- Qf'cog ifrial rrjv Toi'JIkiov (fic'(}.r]V xofxiaaO^ai tov 'HqccxHcc xcd SicinXtvacti fig ^EQVxhftciV.

***) So weissagt Nereus dem Paris, als er die Helena übers Meer ent- führt, den ganzen Verlauf des trojanischen Kriegs, bei Horaz Od. 1, 15.

f) S. Gerhard zu den Auserles. Vasenb. T. 2. S. 94 ; Welcker, kl. Schriften 1 S. 84 und zu 0. Müllers Handb. der Archäol. 3te Ausg. S. 679.

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Achills von der Poesie und Kunst seil aller Zeil viel gefeiert worden, s. de Wille Annaii dcil' Inst. IV (Paris 1832) p. 90— 128. Sollen die Ilias deutet es an, dass die Meeresgotlin sich nur mit Widerstreben, und weil die Gölter es nicht anders ge- wollt, dem sterblichen Manne ergeben habe, und die späteren Dichter, für uns besonders Pindar Nem. III, 35, novriav Qhw ^aTS{.iC(Qii>€v syy.ovr]Tl, und Nem. IV, 62 ff, auch Sophokles in einigen Versen , welche die Scholien zu jener Stelle erhalten haben, und Ovid Met. XI, 229 ff. und Apollodor III, 13, 5 füh- ren es weiter aus, wie Chiron den Helden angewiesen habe, die Göttin am Abend, wo sie in einer Grotte am Pelion zu ruhen pflege, zu beschleichen, und wie Peleus sie dann ergriffen und trotz aller Verwandlungen und Schrecknisse bezwungen habe. Eine bildliche Darstellung davon zeigte schon der Kasten des Kypselos und zwar in derselben einfachen Gruppierung wie un- ser Bild, auch mit der Schlange, welche Thelis gegen Peleus aus- gesendet*) ; dahingegen die zahlreichen, allmälich bekannt ge- wordenen Vasenbilder, welche denselben Act vergegenwärtigen, l)ei zahlreicheren Figuren und lebhafterer Gruppierung auch fliehende Schwestern der Thelis und die vielen Schrecknisse mit Löwen, Panthern, Seedrachen und andern Ungethümen, ganz besonders häufig aber immer mit der Schlange , sammt andern Zeugen und Nebenumständen der Handlung zu zeigen pflegen. Nachdem de Wille in jenem Aufsatze p. 94 sqq. schon eine grosse Anzahl solcher Vasenbilder vergleichend zusammen- gestellt halte, sind nachträglich andere durch Gerhards aus- erlesene Vasenbilder T. 178 181**) und in dem Texte dazu Bd. 3 S. 67 ff reichliche Nachweisungen über den ganzen Vor- rath hinzugekommen***). Auch etruskische Spiegel zeigen die- selbe Handlung, obwohl mehr in der Weise einer gewaltsamen Entführung, aber auch bei dieser die Schlange als Hülfe der Thelis, s. b. Gerhard T. 225. 226.

*) Pausanias V, IS, 1 nenoirjrai lU y.cu Q^ng TTccQdsrog , Xc</ußävfTca dl KVTfjg Iltjlivs, y.iu uno Ttjg xii(>og r^g (-)6Ti(yog öV//? inl top Ilrjkia iaiiv OQfidiV.

**) Vgl. auchT. 227, Peleus packt die Thetis, selbst von zwei Panthern an der Schulter angegriffen. Dabei Chiron und die Nereide Ponlomedeia.

***) Vgl. Müllers Handb. § 413, 1 und 0. Jahn Archäol. Aufsätze S. -10, Beiträge S. und 39.

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Unser Bild unterscheidet sich von jenem durch die ein- fachere Gruppierung, zu welcher es der engere Raum seiner Fläche von selbst nöthigte, aber auch durch die ruhigere Hand- lung, welche der Beschreibung des Bildes am Kasten des Kypse- los, wie gesagt, besonders nahe kommt. Peleus sciireitet von der Linken heran; in kurzem ärmellosem Chiton , das Schwert an der linken Seite. Er hat seinen linken Arm über den Nacken der Thetis gelegt und sucht sie mit dem rechten von vorne zu fangen. Thetis aber sucht nach der Rechten zu entkommen , in die Tiefe des Meeres, wohin der abwärts sclmellende Delphin deutet^ der auch auf dem andern Bilde dieselbe Bedeutung hat. Die Nereide ist mit einem langen Chiton bekleidet, darüber mit einem kurzen Peplos , beide mit Sternen gestickt. Ueber ihren Schultern ein zusammengefalteter Ueberwurf (/reQißolaiov), nach dem sie mit der linken Hand greift. Ihr rechter Arm ist hinter dem Rücken des Peleus ausgestreckt, und schon hat sie aus dieser Hand eine grosse weisse Schlange gegen Peleus los- gelassen, welche diesen nun gleich in seinem Nacken anpackt.

So viel von diesem schönen und merkwürdigen Denkmal der attischen Thonbildnerei, welches eine vorzügliche Zierde der Sammlung bildet, zu welchei- es gehört, aber an Ort und Stelle mit vielen gleichartigen und wohl noch schöneren und merk- würdigeren Reliquien des Alterthums wetteifert. Es gehörte zu den reichsten Genüssen unsers Aufenthaltes in Athen, dass es uns wiederholt vergönnt wurde, diese Sammlung zu besehen. Sie ist eine Auswahl des Zierlichsten und Feinsten , w^as in Athen, auf den Inseln und selbst in Griechenland an kleineren Marmorsachen, Bronzen, Terracotten und an Pretiosen gefunden wird, und die Besichtigung aller dieser schönen Sachen gewährt eine um so reinere Freude, da sie in dieser Sammlung, was bei den übrigen Kunstsanmdungen in Athen bis jetzt leider gar nicht der Fall ist, mit all der Liebe und Sorgfalt gehegt und gepflegt werden, welche sie als Monumente einer besseren Zeit und we- gen ihres ausserordentlichen Kunstwerthes verdienen. Auch unter den Bronzen und Marmorsachen gibt es manches Ausge- zeichnete; namentlich erinnere ich mich einer wohl zwei Span- nen grossen attischen Palästrilenfigur von Bronze, die von gros- ser Vollendung war. Der grösste Reichthum der Sammlung besteht indessen in den Terracotten und in den Pretiosen. Jene sind überhaupt in Griechenland für den Sammler das Dank-

4852. 7

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barste und Lohnendste, worauf er sich legen kann, so reichlich ist die Ernte, welche der Boden gewährt und so reizend und niannichfaltig das Meiste, was einem von der Art in die Hände kommt. Die Abbildungen solcher Werke bei Stackelbere über die Gräber der Griechen werden demjenigen, der keine Originale gesehen, den besten Begriff davon verschaffen; jene Sammlung der Königin aber enthält von dieser Gattung das Schönste und Reichhaltigste, was es bis jetzt wohl überhaupt gibt. Zunächst überrascht der unerschöpfliche Reichlhum von Gefässformen aller Art, grösseren und kleineren Vasen*), Scha- len, Dosen, Näpfen und Tellern ; es scheint, dass die altischen Töpfer so ziemlich alle Arten von Gerälh, was irgend aus Thon zu bilden war, geliefert haben, von einem Stoffe, der von selbst eine angeborne Anniuth hat, und sie wussten diesen, was die Formen, die Verzierungen mit gemalten Figuren oder bandarti- gen Streifen mit den bekannten Thierfiguren, endlich den Fir- niss betrifft, mit einer technischen Vollendung zu behandeln, welche einzig in ihrer Art ist. Auch scheinen diese kleineren Sachen wenig ausgeführt zu sein, denn man sieht und findet sie nur in Griechenland, dahingegen die in Italien gefundenen Ge- fässe zwar durch Grösse, Reichthum und Schönheil ihrer Aus- staltung , besonders des malerischen Schmuckes , weit ausge- zeichneter sind, rücksichtlich der technischen Vollendung und der wahrhaft unerschöpflichen Zierlichkeit und Mannichfaltigkeit der Form aber doch von jenen Spenden des griechischen Bo- dens weil übertreffen werden. Dazu kommen ferner die vielen Terracotlabilder, wie man sie in Gräbern findet, oder wie man sie als Votivbilder den Göltern darzubringen oder bei Lampen und anderm Hausgerälh als Schmuck anzubringen pflegte, meist von einer so empfindungsvollen Grazie und der Ausdruck einer so vollendeten Sicherheit des künstlerischen Metiers, dass sie nächst den besseren Münzstempeln und Vasenbildern wohl den reichsten und ausgedehntesten Ueberblick über die griechische Kunstthäligkeit in ihrer besten Zeil und nach ihrem ganzen Umfange gewähren. Auch von solchen Gegenständen enthält jene

*) Unter diesen eine mit der Vorstellung, wie Odysseus unter dem Bocke sich anklammernd aus der Höhle des Polyphem herausgetragen wird, vor welcher der Kyklop dem abenteuernden Helden auflauernd sitzt, eine Keule in seiner Hand.

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Sanmilung das Schönste, was ich mich gesehen zu haben erin- nere, unter Anderm einen jugendlichen (gemalten) Bacchuskopl mit Eppichkranz und Diadem, der wohl das vollendetste Speci- men dieser ganzen Gattung ist; ferner eine jugendliche Salyr- maske von rohem Thon sehr leicht gearbeitet, aber von einem so lächerlich lebendigen Ausdruck, dass etv^'as VoUkommneres in dieser Art nicht zu denken ist. Sie war in einem Grabe ge- funden , zusammen mit einer Miniaturgruppe von demselben Thon, Mann und Frau an einem Tische sitzend, die sich mit dem Brettspiele unterhalten, dabei ein Satyr, welcher das Spiel neckisch unterbricht; das eben so anspruchslose als anmuthige Bild eines stillen Familienglückes, welches durch den Tod un- terbrochen wurde. Endlich hatten wir Gelegenheit auch unter den Pretiosen der Königin , meist goldnen Schmucksachen an Ringen, Ohrgehängen und Ketten, einige ganz ausserordentlich schöne und zierliche Sachen zu bewundern. Mehrere Intaglien von der vorzüglichsten Arbeit, besonders einen Odysseus, ste- hend und den Bogen spannend, einen andern Stein mit einer rei- zenden Gruppe von Venus und Amor, einen dritten, worauf ein Schiff mit Segeln und Rudern und Ruderern eingeschnitten ist, die vordere Spitze des Schifles in einen Haifischkopf ausgehend, auf der Insel Kos gefunden, aus welcher in derselben Zeit meh- rere Marmorreliefs angelangt waren. Endlich ein Paar Ohr- rinse aus Mvkonos, die ein wahres Musterstück der feinsten Goldarbeit waren. Die Enden der Ringe bildeten ein Paar sehr zierlich gearbeitete Katzenköpfchen, aus deren Aeuglein Sma- racde, die im Innern der Köpfe angebracht waren , so grünlich funkelnd hervorschimmerten , dass die Wirkung eine überaus lebendige war.

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n. NOVEMBER.

Herr Rösche?^ las über die Stellung der Nationalökonomik im Kreise der verwandten Wissenschaften.

Politik, Slaalswissenschaft im Allgemeinen, ist die Lehre von den Entwickelungsgesetzen des Volkslebens, sofern es sich in unabhängigen, auf unbeschränkte Dauer berechneten Gesell- schaften (Staaten) äussert. Dagegen verstehen wir untei* Na- tionalökonomik^), Volkswirthschaftslehre, die Lehre von den Entwickelungsgesetzen der Volkswirthschaft , des \virthschaft- lichen Volkslebens. Beide Wissenschaften knüpfen sich einerseits an die Belrachtunc; des einzelnen Menschen an : sie erweitern sich auf der andern Seite zur Erfoischung der ganzen Mensch- heit'^).

1) Nationalökonomie =• Volkswirthschaft, Nationalökonomik = Volkswirlhschaftslehre. Das erste Wort ist in Deutschland seit 1805 einge- bürgert: von Soden die Nationalökonomie 1803, Ja cob Grundsätze der N. Ö. 1806. In Italien hatte es H. Ortes Dell' economia r^azionale schon 1774 versucht. Die Ausländer sagen noch jetzt in der Regel Economie poli- tüjue (so schon Montchr6tien sieur de V atteville Traite de l'E. p. 1615J, political Economy !Sir J. Steuart Inquiry into the principles ofp. E. MGI), auch wohl public Economy 'so Petty Several essays, 1682, p. 35j, Economia politica oder pubblica. (Letzteres bei Verri und Becc aria.) Die ziemlich unpassende Bezeichnung E. civile (Genoves i Lezioni d'E. c. 1769J hat we- nig Anklang gefunden ; desto mehr im heuligen Frankreich der Name £co- nomie sociale (D unoyer Nouveau traite d'E. sociale 1830J, den J. B. Say empfohlen und schon Bnat Des vrais principes de l'E. sociale (illS) ange- wendet hatte. Vgl. Garnier De l'origine et de la ßliation du mot Economie politique im Journal des Economistes 1832.

2) Dass keine Weltökonomik als eigene Wissenschaft nöthig , vielmehr alles hier zu Suchende bereits in der Volkswirlhschaftslehre mit enthalten ist, zeigt Rau Über Kameralwissenschaft S.29 fT. Lehrbuch der polit. Öko- nomie I, g. 20. ij'ber die Frivatökonomik vgl. unten.

1852. 8

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Wie jedes Leben , so ist auch das Volksleben ein Ganzes, dessen verschiedenartige Aeusserungen im Innersten zusammen- hänsen. Wer daher eine Seite desselben wissenschaftlich ver- stehen will, der muss alle Seiten kennen. Und zwar sind es vor- nehmlich folgende sieben Seiten , die hier in Betracht kommen : Sprache, Religion, Kunst, Wissenschaft, Recht, Staat und Wirth- schaft^). Ohne Sprache ist überhaupt keine höhere Geislesthätig- keit denkbar; ohne Religion würden alle übrigen ihres tiefsten Grundes und höchsten Zieles entbehren ; nur durch Kunst drin- gen sie zur Schönheit, nur durch Wissenschaft zur Klarheit durch; dem Rechte fallen sie anheim, sobald sie Willensconflicte nicht vermeiden können und austragen wollen ; dem Staate, so- fern sie überhaupt äussere Geltung haben ; so hat endlich jedes menschliche Verhältniss, selbst die erhabensten und süssesten nicht ausgenommen , seine wirthschaftlichen Interessen. Natür- lich muss denn auch von den Wissenschaften, welche diese Lebensgebiete verarbeiten , jede einzelne die übrigen theils vor- aussetzen, theils begründen helfen, Inmitten dieser allgemei- nen Verwandtschaft ist jedoch leicht zu sehen, dass Recht, Staat und Wirthschafl eine besondere, gleichsam engere Familie bil- den. — Sie beschränken sich fast ausschliesslich auf das von Schleiermacher sog. wirksame Handeln , während Kunst und Wissenschaft fast gänzlich dem darstellenden Handeln angehören, Religion aber und Sprache beide Arten vereinigen. Auch wur- zeln Recht, Staat und Wirthschaft dermassen in der geistigen und leiblichen UnvoUkommenheit des Menschen, dass ihre Fort- dauer über das irdische Leben hinaus kaum denkbar scheint. Innerhalb dieser Gränze aber sind die Gebiete, die Gegenstände ihres Wirkens fast congruenl , nur dass sie dieselben aus ver- schiedenen Gesichtspunkten her betrachten. Wie jeder wirth- schaflliche Act, bewusst oder unbewusst, Rechtsformen voraus- setzt so hat auch die überwiegende Mehrzahl der Rechtsgesetze und Urtheile einen wirthschaftlichen Inhalt. In zahllosen Fällen giebt uns die Jurisprudenz nur das äusserliche Wie; erst die

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3) Sofern diese Lebensrichlungen aussermenschliche , wohl gar über- natürliche Gegenstände aufzunehmen und zu verarbeiten haben, ist freilich nur der Act dieser Aufnahme und Verarbeitung selbst eine Aeusserung des Volkslebens.

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Versteht man unter Staatswirlhschaft die ökonomische Ge- setzgebung und obrigkeitliche Leitung der Privatwirthschaften®), so ist die Staalsw irthschaftslehre formell ein Zweig der Politik, materiell aber fällt ihr Gegenstand fast gänzlich mit dem der Nationalökonomik zusammen. Daher auch so viele Schrift- steller Staats- und Volkswirthschaftslehre synonym gebrau- chen"). Die Hypothese, als w^enn es die letztere mit der Volks-

4) Für Juristen wird es immer Bedürfniss sein , ihre einzelnen Kennt- nisse durch Einfügung in ein grösseres , selbständigeres Ganzes von ihrer Zufälligiveit zu entkleiden. Einen wirklichen, rechtshistorisch nothw endigen Zusammenhang derselben einzusehen , bedarf es schon sehr tiefer Kennt- niss. Jenem Bedürfnisse diente sonst wohl das s. g. Naturrecht; wer glaubt aber jetzt noch daran? Hier wäre gewiss die Nationalökonomik der beste Ersatz , namentlich auch wegen ihres e\aclen und praktisch brauchbaren Wesens der zeitgemässe.

5) Die geistige Macht eines Volkes besteht in kräftiger und harmonischer Entwickelung aller sieben Lebenssphären.

6) S. Bülau Handbuch der Staatswirthschaftslehre, 1835.

7) So schon v. Justi Staatswirthschaft, 1753. Kraus Slaalswirlh- schaft, herausgeg. von Auerswald, 1808 ff. Schmalz Handbuch der

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Wie jedes Leben , so ist auch das Volksleben ein Ganzes, dessen verschiedenartige Aeusserungen im Innersten zusanimen- hänsen. Wer daher eine Seite desselben ^Yissenschaftlich ver- stehen will, der niuss alle Seiten kennen. Und zwar sind es vor- nehmlich folgende sieben Seiten, die hier in Betracht kommen: Sprache, Religion, Kunst, Wissenschaft, Recht, Staat und Wirth- schaft^). Ohne Sprache ist überhaupt keine höhere Geislesthätig- keit denkbar; ohne Religion würden alle übrigen ihres tiefsten Grundes und höchsten Zieles entbehren ; nur durch Kunst drin- gen sie zur Schönheit, nur durch Wissenschaft zur Klarheit durch; dem Rechte fallen sie anheim, sobald sie Willensconflicle nicht vermeiden können und austragen wollen ; dem Staate, so- fern sie überhaupt äussere Geltung haben; so hat endlich jedes menschliche Verhältniss, selbst die erhabensten und süssesten nicht ausgenommen, seine wirthschaftlichen Interessen. Natür- lich muss denn auch von den Wissenschaften , welche diese Lebensgebiete verarbeiten , jede einzelne die übrigen theils vor- aussetzen, theils begründen helfen. Inmitten dieser allgemei- nen Verwandtschaft ist jedoch leicht zu sehen, dass Recht, Staat und Wirthschafl eine besondere, gleichsam engere Familie bil- den. — Sie beschränken sich fast ausschliesslich auf das von Schleiermacher sog. wirksame Handeln , während Kunst und Wissenschaft fast gänzlich dem darstellenden Handeln angehören, Religion aber und Sprache beide Arten vereinigen. Auch wur- zeln Recht, Staat und Wirthschaft dermassen in der geistigen und leiblichen Unvollkommenheit des Menschen, dass ihre Fort- dauer über das irdische Leben hinaus kaum denkbar scheint. Innerhalb dieser Gränze aber sind die Gebiete, die Gegenstände ihres Wirkens fast congruent, nur dass sie dieselben aus ver- schiedenen Gesichtspunkten her betrachten. Wie jeder wirth- schaftliche Act, bewusst oder unbewusst, Rechtsformen voraus- setzt, so hat auch die überwiegende Mehrzahl der Rechtsgesetze und Urtheile einen wirthschaftlichen Inhalt. In zahllosen Fällen giebt uns die Jurisprudenz nur das äusserliche Wie; erst die

3) Sofern diese Lebensrichtungen aussermenschliche , wohl gar über- natürliche Gegenstände aufzunehmen und zu verarbeiten haben, ist freilich nur der Act dieser Aufnahme und Verarbeitung selbst eine Aeusserung des Volkslebens.

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Nationalökonoinik fligt das tiefere Warum hinzu*). Und im Staate: wer kann z. B. die politische Bedeutung des x\dels wür- digen, ohne den wirthschaftlichen Charakter der Grundrente, des grossen Güterbesitzes u. s. w. zu verstehen; wer kann die niederen Klassen politisch beurtheilen ohne Kenntniss des Arbeits- lohnes, der Volksvermehrung u. s. w.? Es wäre eher noch mög- lich, Psychologie zu treiben ohne Physiologie! «Der Staat ist Gesellschaft, durch Macht geschützt.» (Herbart.) Alle materielle Macht aber^) steht auf zw ei Grundlagen : Reichthum und Kriegs- tüchtigkeit {yqrj/iiaTa vc(VTr/.a nachThukydides) ; und wie sehr die letztere, um nachhaltig zu wirken, der erstem bedarf, hat das bekannte Wort Montecuccolis angedeutet, dass Geld nicht bloss die erste, sondern auch die zweite und dritte Bedinsung des Krieges sei. Friedrich M. nennt die Finanzen den Puls des Staates, Richelieu sogar den Punkt desArchimedes, von welchem aus die Welt bewegt werden könne. Wie bei den neueren Völ- kern die Geschichte der Steuerbewilligung zugleich die Geschichte des parlamentarischen Lebens ist, so haben finanzielle Uebel- stände die meisten grossen Revolutionen veranlasst, sogar die Kirchenreformation des 16. Jahrhunderts.

Versteht man unter Staalswirlhschaft die ökonomische Ge- setzgebung und obrigkeitliche Leitung der Privatwirthschaften®), so ist die Staatswirthschaflslehre formell ein Zweig der Politik, materiell aber fällt ihr Gegenstand fast gänzlich mit dem der Nationalökonomik zusammen. Daher auch so viele Schrift- steller Staats- und Volkswirthschaftslehre synonym gebrau- chen"). Die Hypothese, als wenn es die letztere mit der Volks-

4) Für Juristen wird es immer Bedürfniss sein , ihre einzelnen Kennt- nisse durch Einfügung in ein grösseres, selbständigeres Ganzes von ihrer Zufälligkeit zu entkleiden. Einen wirklichen, rechtshistorisch noth wendigen Zusammenhang derselben einzusehen , bedarf es schon sehr tiefer Kennt- niss. Jenem Bedürfnisse diente sonst wohl das s. g. Naturrecht; wer glaubt aber jetzt noch daran? Hier wäre gewiss die Nationalökonomik der beste Ersatz , namentlich auch wegen ihres exacten und praktisch brauchbaren Wesens der zeitgemässe.

5) Die geistige Macht eines Volkes besteht in kräftiger und harmonischer Entwickelung aller sieben Lebenssphären.

6) S. Bülau Handbuch der Staatswirthschaflslehre, 4 835.

7) So schon v. Justi Staatswirthschaft, 1755. Kraus Slaatswirlh- schaft, herausgeg. von Auerswald, 1808 11. Schmalz Handbuch der

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w irthschaft ohne Rücksicht auf den Staat, wohl gar vor Entste- hung des Staates zu thun hätte ^), führt uns auf ein Gebiet, welches kaum recht denkbar, wahrscheinlich ganz unmöglich und jedenfalls der Erfahrung unzugänglich ist. Ebenso klar wird der enge Zusammenhang zwischen Politik und National- ökonomik l)ei der Fi na nz wissen scha ft oder Lehre vom Re- gierungshaushalte. Diese gehört offenbar ihrem Zwecke nach zur Politik, nach ihren Mitteln aber zur Nationalökonomik. Wie der Physiologe dieThäligkeit des Rumpfes nicht verstehen kann ohne die des Kopfes, so würden auch wir das organische Ganze der Volksvk irthschaft nicht begreifen, wenn wir die grösste Haushal- tung im Volke, die auf alle übrigen so ununterbrochen, unwider- stehlich einwirkt, daraus weglassen wollten "j.

Polizei nennen wir die Staatsgewalt, die alle Störungen der äussern Ordnung im Volke unmittelbar zu verhindern bestimmt ist^**). Sie kann ihre Thäligkeit auf jedes der oben erwähnten

Slaatswirth.ichaft, 1808. Neuerdings Hermann Staatswirthschaftliche Un- tersuchungen, 1832. In Frankreich ist Economie d'ctat sehr selten : Gavard Principes de l'E. d'E. 1796.

8) Pölitz Staatswissenschaften im Lichte unserer Zeit II, S. 3.

9) Unsere Auffassung der Nationalökonomik steht in der Mitte zwischen entgegengesetzten Extremen. Viel zu eng ist die Ansicht, welche sich in dem von Whately Lectures on polüical economy (1831) vorgeschlagenen Namen «Katallaktik» äussert, oder in dem frühern Titel des Buches von v. Prittwitz die Kunst reich zu werden (1840). Viel zu weit hingegen die Erklärung von Dunoyer Liberte du travail L. IX, Ch. 1 : . . . non pas seule- ment de quelle maniere une nation devient riche, mais suivant quelles loix eile re'ussit le mieux ä executer librement toutes ses fonctions. Aehnlich Storch Handbuch, übers.. von Rau, I, S. 9. Viele Neuere definieren die National- okonomik als Theorie der Gesellschaft überhaupt; so z. B. Scialoja Prin- cipj dein economia sociale, 184 0.

10) Ueber die zahllosen verschiedenen Definitionen des Begriffes Polizei vgl. v. Berg Handbuch des Polizeirechts I, S. 1 1^. Butte Versuch der Begründung eines Systems der P. (1807) S. 6 ff. Rosshirt Ueber den Begritr der Staatspolizei (1817) S. 34 fT. Eine Hauptschwierigkeil liegt darin, dass das praktische Gebiet der Polizei beim Durchgange des Volks durch verschiedene Kulturstufen grosseren Veränderungen unterworfen ist, als das irgend einer andern Staatsgewalt. In unserer Definition sind vorzüglich die Worte «unmittelbar verhindern» und «äusse re Ordnung» her- vorzuhel)en. Denn mittelbar wirkt auch die Kirche, Schule, .lustiz u. s. w. auf Verhütung solcher Störungen hin ; und eine höhere, geistigere Ordnung wird aucii unmittelbar von vielen anderen Instituten beschützt.

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Gehiele des Volkslebens erstrecken , sofern die äussere Ordnung daselbst bedrohet und gesdiLUzl werden mag; hauptsächlich jedoch ist sie auf den Gebieten des Rechts, des Staates und der Wiitiischafl bedeutend. Die Poli zeiwissenschafl also fasst von sämnUiichen Doctrinen, welche das Volksleben erforschen, eine einzige Seite, gleichsam eine nach Aussen gerichtete Spitze, auf und verbindet sie zu praktischen Zwecken. Sie verhält sich insofern zu jenen Wissenschaften, wie die Chirurgie zu den me- dicinischen, die Prozesslehre zu den juristischen.

Statistik endlich nennen wir die Schilderung des zu- sländlichen, besonders gegenwärtigen Volkslebens nachMassgabc der Entwickelungsgeselze, welche von den ol)en crwäh.nten theo- retischen Wissenschaften beobachtet worden sind. Gleichsam der Querdurchschnilt des Stromes! (Stillstehende Geschichte nach Schlözer.) *M Hiermit ist das Zuwenis ebenso ferneehalten, wie das Zuviel, um eine vollständige Schilderung ihres Gegen- standes zu bieten , muss die Statistik natürlich alle Seiten des Volkslebens zusammenfassen. Sie darf aber nur solche Thalsachen als ihr wahres Eigenthum betrachten, deren Bedeutung sie ver- sieht, mit anderen Worten, die sich auf bekannte Entwickelungs- gesetze zurückführen lassen. Unverstandene Thatsachen werden nur in der Hoffnung gesammelt, sie durch Vergleichung mit an- deren künftig verstehen zu lernen. Einstweilen sind sie für den Statistiker, was unvollendete Experimente für deniXaturfoischer. In der neuesten Zeit wird die Ansicht immer beliebter, die Statistik solle sich , und zwar ohne Beschränkung auf die jewei- lige Gegenwart, nur mit den «in Ziffern ausdrückbaren That- sachen der Gesellschaft und des Staates» beschäftigen *~). Man rechnet hier mit den Tabellen u. s. w. , wo denn während der Rechnung der Sinn der Ziffern aus dem Bewusstsein so gut wie verschwindet, und erst hernach im Resultate wieder bewusst wird. Nun ist freilich die mathematische Ausdrucksweise für alle diejenigen Thatsachen, welche ihrer fähig sind, ohne Zweifel

\\) Die zaliiloseii iilleren Definitionen findet man kritiscli zusamuien- gestclit: Butte Statistik als Wissenschaft (1808j S. 124 IT.

12) Vgl. Dufau Traue de statistique, 4 840. Moreau de Jonnes Elements de sl. 1847. Knies Die Statistik als selbsläiidiiie Wissenschaft, 1830. Vonielimlich aber die SchriHen von Quetclct.

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die vollkommenste; und wir müssen deshalb immer streben, die mathematische Seite der Statistik mäglichst umfassend zu machen. Aber eine Seite einer Wissenschaft ist noch keine Wissenschaft selbst. Wie es keine eigene Naturwissenschaft giebt, Mikroskopie genannt, welche nur alle durchs Mikroskop gewonnenen Beob- achtungen zusammenfasste, ebenso wenig darf man überhaupt das Princip einer Wissenschaft aus der Natur ihres vornehmsten Werkzeuges ableiten. Die Statistik würde bei dieser Beschrän- kung jeder wissenschaftlichen Einheit, jedes innern Zusammen- hangs entbehren. Es leuchtet übrigens ein, dass von der Sta- tistik im Allgemeinen die wirthschaftliche einen Haupltheil bil- det, gerade denjenigen Theil, welcher für die mathematische Behandlungsweise am zugänglichsten ist. Wie diese wirthschaft- liche Statistik der Nationalökonomik als Führerin bedarf, so ver- sorgt sie dieselbe ihrerseits wieder mit reichlichem Material, so- wohl zur Fortsetzung ihres Baues , wie zur Befestigung der bis- herigen Grundlagen ; sie ist zugleich die unerlässliche Bedingung, um volkswirthschaftliche Theorien in der Praxis anzuwenden.

Das Wort Cameralwissenschaft kann nur aus der Ge- schichte des Kammerwesens erklärt werden ^^). Seit dem Ende des Mittelalters finden wir in den meisten deutschen Ländern eine Behörde, Kammer genannt, welcher die Verwaltung der Domänen und Regalien oblag. Sie war insgemein aus einer De- putation der Landesregierung ein selbständiges Collegium gewor- den. In Burgund hatte man diesen Schritt bereits 1409 gethan; dort hatte nachmals Kaiser Maximilian die Sache kennen gelernt, und durch Errichtung der Hofkammern zu Innspruck und Wien (1498 und 1501) für Deutschland den Hauptanstoss zur Nach- ahmung gegeben. Wie nun damals überhaupt die Arbeitstheilung

13) DasAlterthum hat unter xc(/.ic<qc(, carnera, bedeckte, namentlich ge- wölbte Räumlichkelten und Gewölbe selbst von der verschiedensten Art verstanden: vgl. Herodot. 1, 499. Diod. IL 9. Strabo XI, p. 495. Arrian. Exp. Alex. VII, 'iö, 5. Dio Cass. XXXVI, 32. Sallust. B. C. 55. Cicero ad Q. fratrem III, 1. Plin. H. N. XXX, 27. Seneca Epist. 86. Tacit. Hist. III, 47. Sueton. Nero 34. Im Mittelalter wurde die Bedeutung Schatzkammer vorherrschend: camera est locus, in quem thesaurus recolligi- tur, vel conclave, in quo pecunia reservalur (Ockam Cap. Quid sit scaca- rium). Allmählich ist hieraus die Bedeutung = Fiscus hervorgegangen, seit Karl M. oder mindestens seit Ludwig 11. (Urkunde von 874.) Vergl. Du- cange Glossarium v. Camera und Muratori Antiquitt. Ital. I, p. 932 ff.

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sehr wenig, die persönliche und collegialische Auetorilät desto mehr entwickelt war, so Verstandes sich von selbst, dass ein grosser Theil der neu aufkommenden und rasch wachsenden Polizeigeschäfte diesen Kammern übertragen wurde. Ihnen fiel insbesondere zu, was wir heute VVirlhschaftspoIizei nennen wür- den ; doch hatten ihre Unterbeamten auch einen wichtiuen Theil der niedern Justiz in Händen. Die bedeutendsten Männer, welche im 17. Jahrhundert über Cameralsachen geschrieben haben, dringen lebhaft darauf, dass neben der fiscalischen Seite auch die wirthschaftspolizeiliche der Kammern gepflegt werde**). Das Interesse der absoluten Fürslenraacht, welche in den Kammern ihr eigenes, von ständischer Einmischung ganz ungehindertes Werkzeug erkannte, musste dies ungemein begünstigen.

Allmählich fing man nun an, die für Kammerbeamte nöthigen Kenntnisse, welche nicht bereits in juristischen Vorlesungen ge- lehrt wurden, als eine eigene Doctrin zusammenzufassen. Nach- dem Männer, wie Morhof und Thomasius, darauf vorbereitet hatten*^), that Friedrich Wilhelm I., selbst ein vortrefflicher Cameralist und Gründer des musterhaften preussischen Finanz- haushaltes, den wichtigen Schritt, in Halle und Frankfurt a. 0. eigene Professuien der Oekonomie und Cameralwissenschaft zu errichten, welche durch Gasser und Dithmar für jene Periode glänzend besetzt wurden. (1727.) Es bildete sich jetzt auf den deutschen Universitäten eine förmliche Schule deutscher Came- ralisten aus, welche mit Jung, Rössig und Schmalz bis an das Ende des 18. Jahrhunderts reicht. Das zufällig entstandene Wort

14) «Ein Hausvater niuss seinen Acker düngen und pflügen, will er davon etwas erndlen. Das Vieh miiss er mästen, will er es schlachten ; und die Kühe muss er wohl füttern , wann er will , dass sie sollen viel Milch geben. Also muss ein Fürst seinen ünterthanen erst zu einer guten Nahrung helffen, wenn er von ihnen etwas nehmen will»: v. Schröder Fürstl. Schatz- und Rentkammer (1686) Vorr. §.11. Schon früher (1654) hatte v. Horneck Oesterreich über Alles wann es nur will (S. 220 der Ausgabe von 1707) gemeint, die Sorge für die allgemeine Landesökonomie sei kein par- ergon , keine appendix der Kammer, sondern enthalte deren eigentlichen Grund, umfasse auch viele Gegenstände , welche mit «Cameralien » keine Gemeinschaft haben.

13) Morho f Polyhistor, Tom. III. Thomasius Cautelae circa pracco- gnila jurisprudentiae, Cap. 17. {Cautelae circa Studium oeconomicum.) Ebenso in seinen Vorlesungen über Se c ke n d o rf fs Teulschen Fürslenstaat.

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Schaft wurde freilich in sehr verschiedenem Um-

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fange gebraucht. Während Dilhmar (1731) ökonomische, Polizei- und Cameralwissenschaft unterscheidet, und die letzte auf das Finanzwesen, einschliesslich der Steuern, beschränkt: versieht Darjes (1756) unter Cameralwissenschaft sowohl Oekonomie (Land- und Stadtwirthschaft) und Polizei, als Cameralien im engern Sinne, d.h. Domänen und Regalien. Während Nau. (1791) in seinen «Ersten Linien der C.» nur die Privatwirthschafls- zweige abhandelt, zieht Schmalz (1797) auch die Volkswirth- schaft im weitesten Umfange herein; und Rössig (1792) theilt sogar die Cameralwissenschaft in die Lehre von Domänen und Regalien (C. W\ im engern Sinne) , die Sleuerlehre und Polizei ein. Jedenfalls hat sich die Nationalökonomik in Deutschland aus der Cameralwissenschaft förmlich entwickeln müssen, während sie in Italien und England vorzugsweise von Retrachtung der Münzpolitik und des auswärtigen Handels ausgegangen ist.

Scheidet man nun von der Cameralwissenschaft im Sinne des vorigen Jahrhunderts einmal diejenigen Restandtheile aus, welche jeder Wirthschaft, also auch derVolkswirthschaft, gem.ein sind; ferner diejenigen, welche der Volks- und Regierungswirth- schaft als Ganzem ausschliesslich angehören : so l)leibt weiter nichts übrig, als eine Anzahl Regeln, wie die verschiedenen Hauptzweige des Privaterwerbes mit dem höchsten nachhaltigen Vortheile für ihren Unternehmer zu betreiben sind. Also nament- lich Land- und Forstwirthschaflslehre, Rergbaukunde, Techno- logie (wozu auch die Lehre vom Hüttenwesen, von der Raukunst u. s. w. zu rechnen ist) und Handelskunde. Man könnte sie, weil die Rezeichnung Cameralwissenschaft völlig veraltet ist, mit dem Namen Privatökonomik zusammenfassen. Offenbar ist dies weder eine einfache, noch eine reine Wissenschaft, sondern nur eine, aus praktischen Gründen gemachte, Zusammenstellung von theils naturwissenschaftlichen , theils nationalökonomischen Lehnsätzen. So ist z. R. in der Landwirlhschaft die Lehre von den Rodenarten, von der Reackerung, von der Krnahiung der Thiere und Pflanzen u. s. w. rein naturwissenschaftlich : die» Lehre degegen von den Productionskosten , von der Kapitalauf- nahme und Arbeitslöhnung , vom Absätze der Producte , vom Reinertrage und Preise der Grundstücke u. s. w. rein national- ökonomisch. Auch der Volkswirlh bedarf der Kenntniss jener

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naturwissenschaftlichen Seite : sie ist für jede delaiMiertere und lebendigere Theorie, noch mehr für jede Praxis der Yolkswirth- schaft unentbehrlich. Der grosse Unterschied liegt aber darin, dass sich der Cameralist für die Sachgüter um ihrer selbst willen interessiert, derNalionalökonom nur in sofern, als sie das Volks- leben angehen*^). Es scheint übrigens, wie wenn die Nalio- nalökonomen, besonders die deutschen, auf die formale Abgrän- zuns ihres Faches allzuviel Werth eeleet hätten. Da sollten wir uns lieber die Naturforscher zum Vorbilde nehmen, die sich we- nig darum kümmern, ob eine Entdeckung der Physik oder Che- mie, der Mathematik oder Astronomie angehört, wenn nur recht viele und wichtige Entdeckungen gemacht werden^').

Die Nationalökonomik beschäftigt sich vorzugsweise mit den materiellen Interessen der Völker: auf welche Art nament- lich die Bedürfnisse der Nahrung und Kleidung, der Wohnung und Feuerung, des Geschlechtstriebes u. s. w. von den Völkern befriedigt werden ; wie diese Befriedigung auf das Ganze des Volkslebens einwirkt und vom Ganzen wieder bestimmt wird. Hiermit ist die richtige Schätzung der Volkswirthschaft wie von

16) So unterscheidet J. S. Mi II Principles I, 25 die physikalischen Be- dingungen , welche auf die ökonomische Lage der Völker einwirken, von den moralischen und psychologischen, welche letzteren auf socialen Ein- richtungen oder auf den Grundzügen der menschlichen Natur beruhen. Nur diese gehören zum Gebiete der politischen Oekonomie. Nach /. B. Say Tratte, Introd. untersucht dieselbe den Landbau, die Gewerbe und den Handel einzig nach ihrem Verhällniss zur Vermehrung oder Verminderung des Reichthums, und kümmert sich nicht um die Handgriffe ihrer Ausübung. Sie berücksichtigt, wie Arn d sagt, (Naturgemässe Volkswirthschaft, S. 16) in der Regel nicht sowohl die Sachen selbst, als den darin enthaltenen Tauschwerth. Aehnlich nennt Lotz Handbuch I, S. 6 ff. die Staatswirthschaft die Lehre von der einen Betriebsamkeit, welche allen Industrien u. s. w. zu Grunde liegt. Schulze Leber volkswirthschaftliche Begründung der Ge- werbswissenschaften (1826) bezeichnet die N. Oekonomik als die Lehre von den Grundbedingungen des Volkswohlstandes , sofern sie im Wesen des Menschen liegen. Wenn Ad. Smith sagt, die Regierung stehe in wirth- schaftlicher Einsicht dem ersten besten Gewerbetreibenden nach(B. IV, Gh. 2), so gilt dies im Ernste höchstens von der technischen Seite. Wenn Steuart hingegen demStaatsmanne die Rolle des Hausvaters vindiciert (B. H, Gh. 13), so meint er offenbar nur in nationalökonomischen Dingen.

17) Vgl. übrigens Rau Ueber die Kameralwissenschaft. Entwickelung ihres Wesens und ihrer Theile. 1823. Baumsta rk Kameralistische Ency- klopädie, 1835.

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Cameraivvissenschaft wurde freilich in sehr verschiedenem Um- fange gehraucht. Während Dilhmar (1731) ökonomische, Polizei- und Cameraivvissenschaft unterscheidet, und die letzte auf das Finanzwesen, einschliesslich der Steuern, beschränkt: versteht Darjes (1756) unter Cameralwissenschaft sowohl Oekonomie (Land- und Stadlwirlhschaft) und Polizei, als Cameralien im engern Sinne, d.h. Domänen und Regalien. Während Nau. (1791) in seinen «Ersten Linien der C.» nur die Privatwirthschafts- zweige abhandelt, zieht Schmalz (1797) auch die Volkswirth- schaft im weitesten Umfange herein; und Rössig (1792) theilt sogar die Cameralwissenschaft in die Lehre von Domänen und Regalien (C. W. im engern Sinne) , die Steuerlehre und Polizei ein. Jedenfalls hat sich die Nalionalökonomik in Deutschland aus der Cameralwissenschaft förmlich entwickeln müssen , während sie in Italien und England vorzugsweise von Retrachtung der Miinzpolitik und des auswärtigen Handels ausgegangen ist.

Scheidet man nun von der Cameralwissenschaft im Sinne des vorigen Jahrhunderts einmal diejenigen Restandlheile aus, welche jeder Wirthschaft, also auch derVolkswirthschaft, gemein sind; ferner diejenigen, welche der Volks- und Regierungswirth- schaft als Ganzem ausschliesslich angehören : so J)leibt weiter nichts übrig, als eine Anzahl Regeln, wie die verschiedenen Hauptzweige des Privaterwerbes mit dem höchsten nachhaltigen Vortheile für ihren Unternehmer zu betreiben sind. Also nament- lich Land- und Forstwirthschaftslehre, Rergbaukunde, Techno- logie (wozu auch die Lehre vom Hüttenwesen, von der Raukunst u. s. w. zu rechnen ist) und Handelskunde. Man könnte sie, weil die Rezeichnung Cameraivvissenschaft völlig veraltet ist, mit dem Namen Privatökonomik zusammenfassen. Offenbar ist dies weder eine einfache, noch eine reine Wissenschaft, sondern nur eine, aus praktischen Gründen gemachte, Zusammenstellung von theils naturwissenschaftlichen , tlieils nationalökonomischen Lehnsätzen. So ist z. R. in der Landwirthschaft die Lehre von den Rodenarten, von der Reackerung, von der Ernährung der Thiere und Pflanzen u. s. w. rein naturwissenschaftlich : die Lehre degegen von den Productionskosten , von der Kapitalauf- nahme und Arbeitslöhnung , vom Absätze der Producte , vom Reinertrage und Preise der Grundstücke u. s, w. rein national- ökonomisch. Auch der Volkswirlh bedarf der Kenntniss jener

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naturwissenschaftlichen Seite : sie ist für jede detailliertere und ]el)endigere Theorie, noch mehr für jede Praxis der Yolkswiith- schaft unentbehrlich. Der grosse Unterschied liegt aber darin, dass sich der Cameralist für die Sachgüter um ihrer selbst willen interessiert, derNalionalökonom nur in sofern, als sie das Volks- leben angehen*''). Es scheint übrigens, wie wenn die Natio- nalökonomen, besonders die deutschen, auf die formale Abgren- zung ihres Faches allzuviel Werth gelegt hätten. Da sollten wir uns lieber die Naturforscher zum Vorbilde nehmen, die sich we- nig darum kümmern, ob eine Entdeckung der Physik oder Che- mie, der Malheuiatik oder Astronomie angehört, wenn nur recht viele und wichtige Entdeckungen gemacht werden**).

Die Nationalökonomik beschäftigt sich vorzugsweise mit den materiellen Interessen der Völker : auf welche Art nament- lich die Bedürfnisse der Nahrung und Kleidung, der Wohnung und Feuerung, des Geschlechtstriebes u. s. w. von den Völkern befriedigt werden ; wie diese Befriedigung auf das Ganze des Volkslebens einwirkt und vom Ganzen wieder bestimmt wird. Hiermit ist die richtige Schätzung der Volkswirthschaft wie von

16) So unterscheidet J. S. Mill Prlnciples I, 25 die physilcalischen Be- dingungen , welche auf die ökonomische Lage der Yöllier einwirken , von den moralischen und psychologischen, welche letzteren auf socialen Ein- richtungen oder auf den Grundzügen der menschlichen Natur beruhen. Nur diese gehören zum Gebiete der politischen Oekonomie. Nach J. B. Say Traue, Introd. untersucht dieselbe den Landbau, die Gewerbe und den Handel einzig nach ihrem Verhältniss zur Vermehrung oder Verminderung des Reichthums, und kümmert sich nicht um die Handgriffe ihrer Ausübung. Sie berücksichtigt, wie Arn d sagt, [Naturgemässe Volkswirthschaft, S. 16) in der Regel nicht sowohl die Sachen selbst, als den darin enthaltenen Tauschwerth. Aehnlich nennt Lotz Handbuch I, S. 6 ff", die Staatswirlhschaft die Lehre von der einen Betriebsamkeit, welche allen Industrien u. s. w. zu Grunde liegt. Schulze Ueber volkswirthschaftliche Begründung der Ge- werbswissenschaften (1826) bezeichnet die X. Oekonomik als die Lehre von den Grundbedingungen des Volkswohlstandes , sofern sie im Wesen des Menschen liegen. Wenn Ad. Smith sagt, die Regierung stehe in wirth- schaftlicher Einsicht dem ersten besten Gewerbetreibenden nach(B IV, Gh. 2), so gilt dies im Ernste höchstens von der technischen Seite. Wenn Sleuart hingegen demStaatsmanne die Rolle des Hausvaters vindiciert (B. II, Gh. 13), so meint er offenbar nur in nationalökonomischen Dingen.

17) Vgl. übrigens Rau Ueber die Kameralwissenschaft. Eiitwickelung ihres Wesens und ihrer Theilc. 1825. ß aum s ta rk Kameralistische Ency- klopädie, 1835.

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selbst gegeben. «Der Reichlhum verhält sich zur Tugend , wie das Gepäck zu einem Heere.« (Bacon.) Jene Unterschätzung der wirthschafth'chen Dinge, welche man den niederen Kulturstufen, z. B. unserm Mittelalter, bald zur Ehre, bald zum Vorwurfe an- rechnet, ist doch in Wahrheit auch hier nur Ausnahme gewesen. Andere Arten des Erwerbes und Genusses, als jetzt, standen damals im Vordergrunde; den Erwerb und Genuss im Allgemei- nen hat man zu jeder Zeit hochgehalten. Gerade bei rohen Men- schen führt das leibliche Bedürfniss eine viel laulere Stimme, als das geistige'^). Dagegen pflegt sich in überkultivierten, ja schon sinkenden Zeitaltern eine bewussleUelierschätzung der materiel- len Interessen breit zu machen ^^): wo denn freilich ein kurz- sichtiger Egoismus mit den höheren Lebensgütern zugleich seine eigene Zukunft opfert. Wir dürfen nicht übersehen, wie der ein- zelne Mensch, der sein Vermögen selbst erwirbt, den Zenith des Reichthums gewöhnlich erst nach derBiüthenzeit seines übrigen Lebens erreicht: gerade so geht es auch bei ganzen Völkern. Die reichste Periode pflegt den Verfall einzuleiten^").

18) Apologie der wlrthschaftlichen Civilisation als sittlich heilsam, mi- litärisch förderlich , den Wissenschaften günstig , sogar als poetisch , bei Dunoyer De la liberte du travail L. IV, Ch. 1. 8. Vgl. Fallati Ueber die s. g. materielle Tendenz der Gegenwart, -1842.

49) Vgl. die Inschrift auf dem Denkmale Sardanapals : t«i5t I/w, oaa f(fc(yov xcu ^(fvßoißK y.ai fi€T fQCOTog TfQnv fna&ov. {Diodor U, 23.) Die Ansicht des verfallenden jüdischen Volks -wird bei Jesaias 22, 13 und im Buche der Weisheit 2 charakterisiert. Bei den Griechen sind dieKyniker und Epikureer doch nur verschiedene Seiten derselben Ausartung. «Geldgier wahrlich allein, sonst nichts, wird Sparta verderben [Cicero De off. II, 22, n.) Vgl. Plato Rep. VIII. So war auch in Rom der Grundsatz, omnia venalia esse, einllauptmoment zum Verfalle der Republik. (Sallust. Cat. 10 fr. lug. 8 ff.)

20) Unter Perikles hatte der athenische Staatsschatz höchstens 9700 Talente betragen. [Thucyd. II, 13.) Dagegen liess Alexander M. auf der Burg von Ekbatana einen Schatz von 180000 Talenten aufhäufen (Strabo XV. p. 731 ) ; Ptolemäos II. hinterliess sogar einen Schatz von 740000 Talenten. (? Appian. Praef. 10. Droysen Gesch. des Hellenismus II, S. 44 fg.) In Neros Zeit hatte die Tochter manches Freigelassenen einen Spie- gel von höherem Werthe, als die ganze Aussteuer, womit der Senat die Tochter des grossen Scipio versehen. (Seneca Quaest. nalur. I, 17: vgl. Cons. ad Eelviam \t.) Ein «aufgeklärter Despotismus», sagt M' Cu I loch , «kann die Nation ebenso wohl bereichern , wie die Freiheit.» (t dlscourso on Ihe rise etc., p. 77 fg.)

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Derselbe las ferner Gnmchiige einer notionalöJwtiomischen Erklärung des Privateigenthims.

Zu jeder wirlhschafllichen Production wird in der Regel das Zusammenwirken aller drei Facto ren, Natur, Arbeit und Kapital, erfordert: das Wort Kapital in dem gewöhnlichen Sinne der heuliccn Wissenschaft verslanden, wo es alle Producte umfasst, die zu fernerer Production aufbewahrt werden. Selbst der ärmste Waldbeerensammler pflegt seinen Korb, seine nolh- dürftige Kleidung zu besitzen. Ohne Kapital würde jeder Ein- zelne, sogar jeder Augenblick ganz von vorne anfangen müssen. Kein Mensch seit Adams Zeit kann arbeiten, ohne dass während seiner Kindheit beträchtliche Kapitalvorschüsse für ihn verwandt wären. «Kein Nagel in England, welcher sich nicht direct oder indirect auf eine Ersparniss vor der normannischen Eroberung zurückführen liesse.» (Senior.) *)

In den verschiedenen Zweigen der Production muss übri- gens das Verhältniss der drei Factoren ein sehr verschiedenes sein. Bei dem Schlachtvieh z. B., das auf natürlicher Weide ge- nährt worden, hat die Arbeit äusserst wenig, der Boden fast Alles üiethan; darum eienen sich für diese Production am besten ausgedehnte, schwach bevölkerte Länder. Wo es umgekehrt an Grundstücken fehlt, wie in reichen, dichtbevölkerten Städten, da verlegt man sich am liebsten <iuf solche Gewerbszweige, die hauptsächlich mit Kapital und Arbeit wirken, also Fabriken, Handwerke u. s. w. Von diesem Gesichtspunkte aus kann die Geschichte fast jeder völlig entwickelten Volkswirthschaft in drei grosse Perioden getheilt werden. In der frühesten Periode herrscht überall noch der Factor Natur vor. Wald , Gewässer und Weide nähren eine dünne Bevölkerung fast freiwillig. Das saturnische Zeitalter, wovon die Sage redet! Eigentlichen Reich- Ihum kann es hier noch nicht aeben ; wer aber "ar kein Grund- Stück besitzt, der läuft Gefahr, ein vollkommen abhängiger Dienstmann, ja Sklav eines Grundeigenthümers zu werden. In der zweiten Periode wird der Arbeitsfactor immer bedeutender.

1) Man übersehe nicht, dass auch jede Arbeit für einen fernliegenden Zweci< , jeder Arbeitsvorschuss unter den Begriff Ivapital fallt. Vgl. noch Droz Economie politique I, 6.

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Mit der Arbeit wächst das Slädtewesen , nl)ei' auch die Bann- und Ziinftrechle, Kasten u. s. w. , wodurch man die Arbeit gleichsam kapitalisiert. Zwischen Grundbesitzern und Leibeige- nen bildet sich ein Mittelstand aus. In der dritten Periode end- lich wird das Kapital vorherrschend. Der Boden nimmt durch Kapitalanlagen unendlich an Werlh zu; auch im Gewerbfleisse überwiegt die Maschinenarbeit die menschlichen IJände. Der Reichthum des Volkes steigt hierdurch fortwährend, aber die Vertheilung pflegt daneben in immer höherem Grade ungleich zu werden.

Es entstehen Kapitalien hauptsächlich durch Ersparniss, indem neue Producte dem augenblicklichen Verbrauche des Pro- ducenten entzogen und als Grundlage einer dauernden Nutzung aufbewahrt werden. Auch solche Producenten können sparen, deren Product ein rasch vergängliches ist: wenn sie es nämlich vertauschen und den Gegenwerth kapitalisieren. So kann z. B. der Virtuose, dessen Leistung nach einer Stunde schon verklun- gen ist, das von einem Gutsherrn, welcher zuhörte, empfangene Korn zur Bezahlung eines Schmiedes verwenden und dessen Product in grosser Dauerhaftigkeit auf einer Eisenbahn fixieren : alles dies vermittelt durch Geld, Aclien u. s. w., aber nicht we- niger reell. So spart der Bauer das Silber auf, welches der Berg- mann vielleicht ohne sein Korn nicht hätte producieren können. Ordnung, Voraussicht und Selbstbeherrschung sind die geistigen Bedingungen der Kapitalersparniss. Das Kapital ist Resultat der Vergangenheit, um der Zukunft willen dem gegenwärtigen Ge- nüsse entzogen. Der Kinder- und Bummlersinn, der blos für den Augenblick lebt, ist seiner Entstehung zuwider. Den Indianern, Eskimos u. s. w, hat das Aufsparen ihrer Beute, ja nur das Schonen ihrer natürlichen Erwerbsquellen, erst von den Missio- naren oder Kaufleuten mühsam gelehrt werden müssen ; ur- sprünglich zerstörten sie wohl gar in roher Jagdgewöhnung, was sie nicht auf der Stelle geniessen konnten^). Auf den höchsten Kulturstufen ist der Kapitalisierungstrieb gewöhnlich sehr stark ; bei sinkenden Völkern nimmt er wieder ab, insbesondere wo die Rechtssicherheit gesunken ist^).

2) Hearne Reise nach Prinzwalesfort, S. 43. öS. 119. Barrow, von Sprengel, S. 282. Humboldt Relation historiquc II, p. 245.

3) Die Scliule I\icardos pflegt aucli das Ivapital unter den Begrifl' Arbeit

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Wie sich die Arbeil der Menschen nur unter Voraussetzung persönlicher Freiheit zu ihrer vollen wirlhschafllichen Bedeutung entwickeln kann, so das Kapital mit seiner productiven Kraft nur unter Voraussetzung freien Pri vateigenthu ms. Wer möchte sparen, d. h. also dem gegenwärtigen Genüsse entsagen, wenn er des zukünftigen Genusses nicht sicher wäre?*)

zu subsumieren, als «aufgesparte Arbeit.» Dies ist ungeschickt, weil ja der Kapitalbesitzer doch mehr gethan hat, als die blosse Hervorbringung und Erhaltung^ desselben : eben die Enthaltung von eigenem Genüsse, wofür er z. B. Zinsen verlangt. Sehr richtig bemerkt J. B.ßay Traite I, Ch. 4, der durch eine Oelmühle nach Abzug aller Kosten hervorgebrachte Werth sei doch etwas Neues , von der Arbeit, wodurch die Mühle selbst geschafTen worden, wesentlich Verschiedenes. Nur dann lässt sich (wie so viele Engländer thun), obschon immer noch mit etwas schiefem Ausdrucke, die Arbeit für den einzigen Productionsfactor erklären, wenn man, wie die Kräfte des eigenen Körpers, so überhaupt alle Naturkräfte als sich von selbst verstehend voraussetzt, und ihre gesammte Benutzung durch den mensch- lichen Geist Arbeit nennt.

4) Eine musterhafte Erörterung, wie das Recht der Verjährung mit der volkswirthschaftlichen Nothwendigkeit desEigenthums zusammenhängt, bei J. S. Mill I, p. 257 fr. Die rechtsphilosophische Begrün- dung des Eigenthums hat bei den Neueren drei Hauptrichtungen ein- geschlagen, eine juristische, politische und ökonomische. Der Satz: res nul- lius cedit primo occupanti (vgl. L. 3 D. XLI , ^] erklärt nur den geringsten Theil der Eigenthumsverhältnisse, und noch dazu aus einer ganz zufälligen Thatsacbe. Nach Hobbes (Leviathan 24j rührt alles Eigenthum von einer Anerkennung durch die Staatsgewalt her, oder wie es Montesquieu (Esprit des lois XXVI, ^^) milder ausdrückt, vom Gesetze. Dies Princip könnte frei- lich, bei der grossen Wandelbarkeit aller Gesetze, die äusserste Unsicherheit zur Folge haben , ein stetes Schwanken von einer Utopie, einer Revolution zur andern: wenn Jedermann seinen Erwerb nicht darum besässe, weil er ihn ei'arbeitet und erspart hat, sondern weil ihn das jeweilig bestehende Gesetz gewährleistet. Viel minder bedenklich ist schon die Ansicht, welche das Eigenthumsrecht auf einen Vertrag gründet; so bei Hugo Grotius (Jus belli et pacis II, 2j, welcher selbst die Occupation herrenloser Dinge durch Voraussetzung eines stillschweigenden Vertrages rechtfertigt. Die National- ükonomen sind meistens Locke gefolgt, der jedem Arbeiter das Recht zuer- kennt, das Product seiner Arbeit zu haben und aufzusparen. (On civil go- vernment II , §. 25 51.) Die neuerdings nicht selten auftauchende Lehre, dass jeder Mensch auf ein , seinem Bedürfniss entsprechendes, Eigenthum ein Recht besitze (z. B. Ahrens Rechtsphilosophie, S. 222), kann zu allerlei socialistischen Folgerungen benutzt werden. Eine äusserst verwirrte Ske- psis enthält Proudhon Qu'est ce que la propriete (1840), als dessen Vorläufer Brissot Recherches philosophiques sur le droit de propriete et le vol (1780) an- gesehen werden kann.

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Dem gegenüber hat die Idee der Gütergemeinschaft vornehmlich in solchen Zeilen Anklang'^) gefunden, wo folgende vier Bedingungen zusammentrafen.

1) Ein schroffes Gegenüberstehen von Reich und Arm. So lange noch ein breiter Mittelstand dazwischen Hegt, werden die beiden Extreme selbst moralisch vom Zusammen- stossen abgehalten. Nichts bewahrt sicherer vor dem Neide ge- gen die Höheren und vor der Verachtung gegen die Niederen, als eine unabgebrochene Stufenleiter der bürgerlichen Gesell- schaft: Sperate miseri^ cavete felices ! Hier findet dann auf allen Sprossen der Leiter die frischeste, productivste Bewegung statt: der Untenstehenden hinaufzuklimmen, der Obenslehenden sich festzuhalten. Wo aber Reichthum und Armuth durch eine Kluft gelrennt sind, welche der Arme gar keine Hoffnung hat je zu überfliegen, wie ungemildert wird da der Stolz auf der einen Seile, der Neid auf der andern wüthen ! Nun gar in den Brenn- punkten der Volkswirthschafl, den grossen Städten, wo sich dem tiefsten Elende ganz dicht zur Seite der frechste Luxus stellt, und das Elend selbst, seine Massenhafligkeil erkennend, sich gegenseitig aufhetzt. Es ist leider nicht zu verkennen, dass gerade auf dem Gipfel der Volksentwickelung eine Menge von Tendenzen mächtig sind, welche, ohne das Entgegentreten über- wiegender Heilkräfte, die Reichen immer noch reicher, die Ar- men, wenigstens relativ, noch ärmer machen, und somit den Mittelstand von l)eiden Seilen her schmälern.

2) Ein hoher Grad von Arbei tstheilung, wodurch einerseits die wechselseilige Abhängigkeit der Menschen immer grösser wird, wodurch aber zugleich das Auge des Ungebilde- ten immer weniger im Stande bleibt, den Zusammenhang von Verdienst und Lohn klar zu übersehen. Denken wir uns eine Robinsonsinsel! Wenn da der Eine nach vielmonatlicher Arbeit

5) So einfach und verständlich der Name Communis m us, so viel- deutig ist der Name Socialismus. Doch stimmen die meisten s. g. So- cialisten darin überein, dass sie die bestehende «Gesellschaft» (wohl zu unterscheiden vom Staate) nebst ihren Grundlagen, den bestehenden Eigen- thums- und Familienverhältnissen, für schlecht erklären. Ein gründlicher Neubau soll den Hauptübelstand , wie sie meinen , nämlich die SchrofTheit des Unterschiedes zwischen Reich und Arm, Gebildet und Ungebildet, für immer aufheben. Die hierzu empfohlenen Massregeln lassen sich dann zu- sammen als indirecte und halbe Gütergemeinschaft charakterisieren.

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einen Baum mit seinem Thierzahne gefallt und zum Canol aus- gehöhlt hat, so wird es dem Andern, der inzwischen vielleicht auf seiner Bärenhaut schlief, allerdings nicht wohl einfallen, das Recht jenes auf die Frucht seiner Mühe hinwegzuläugnen. AVie nun aber auf den höchsten Kulturstufen, wo der Bankier, scheinbar in einem Augenblicke, scheinbar mit einem Feder- striche, tausendmal mehr gewinnt, als der Tagelöhner im Schw eisse des Angesichts während einer Woche? wo man bei Zinsgläu- l)igern nur allzu leicht vergisst , auf welche mühsame Art sie selbst oder ihre Vorgänger das Kapital erschaffen haben? Ins- besondere in Zeiten der s. g. Uebervölkerung, wo Massen ehr- licher Menschen kein Almosen, nur Arbeit verlangen, nur Ge- legenheit, ihr Brot zu verdienen, und doch dem Hungertode nah sind ! •')

3) Eine starke Erschütterung, wohl gar Verwirrung des öffentlichen Rechtsgefühls durch Revolutio- n e n, zumal wenn dieselben rasch nach einander in entgegen- gesetzter Richtung erfolgen. Alle Parteien haben dann gewöhn- lich um die Gunst der Masse gebuhlt, und diese ist sich bewusst geworden, wie zunächst durch ihre Fäuste eine Menge von Um- wälzungen geschehen. Es kann auf diese Art nicht ausbleiben, dass man einstweilen, bis sich Alles VNieder gesetzt hat, dem Pöbel mannichfach die Zügel schiessen lässl : dadurch werden Ansprüche erweckt, die man hernach grosse Mühe hat wieder zu beschwichtigen. In jeder langdauernden und tiefgehenden Revolution, mag sie nun zu Gunsten des Adels, der Fürsten oder des Mittelstandes unternommen sein, pflegt deshalb neben ande- rer, beabsichtigter Saat auch das Unkraut desCommunismus auf- zugehen.

4) Hohe Ansprüche der niederen Klassen als Folge demokratischer Staatsverfassung. Der Com- munismus ist die, logisch nicht inconsequente, Uebertreibung des demokratischen Gleichheitsprincipes. Menschen , die sich selbst fortwährend als souveränes Volk , ihr Wohl als oberstes Staatsgesetz bezeichnen hören, werden den Abstand eigenen Elends und fremden Ueberflusses noch viel schwerer empfinden. Wie geistig-relativ sind nicht überhaupt die leiblichen Bedürf-

6) Vivre en travaitlant, ou mourir en combattant, war die Fahnen de vise der aufrührerischen Seidenweber zu Lyon 1832.

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nisse ! Der Grönländer fühlt sich behaglich in seiner Erdhütte und mit seinem Thrankruge; der Engländer würde darüber in Verzweiflung geralhen.'^)

Es wird hiernach erklärlich sein , weshalb in folgenden vier Perioden der Weltgeschichte die mächtigste Verbreitung communistischer Ideen stattgefunden hat: bei den Alten im Zeit- alter des sinkenden Griechenthums und der ausartenden römi- schen Republik ; bei den Neueren im Zeitalter der Reformation und abermals in der Gegenwart.^) ^) ^") ^*)

7) So versichert Vauban Dirne royale p. 34 fg. (Daire) von der spätem Zeit Ludwigs XIV, dass fast */io des französischen Voiiies bettelte, ^lo keine Ahnosen geben konnten , weil sie selbst dem Elende ganz nahe stan- den ; yio waren fort malaisöes , embarrassees de dettes et de proces ; kaum i Procent konnte fort ä leiir aise genannt werden. Wie behaglich ist dagegen der jetzige Pariser Ouvrier gestellt! Und doch in jener Zeit nicht die min- deste Verbreitung communistischer Ideen ; wie denn überhaupt ganz zer- tretene Menschen selten gegen ihr Elend mit grosser Lebhaftigkeit reagieren.

8) Dass der platonische Socialismus (Plato De republ. V.) keine blosse Privatphantasie gewesen, bezeugt am besten schon die Polemik, welche Aristophanes in seinen Ekklesiazusen dagegen richtet. Vgl. auch Aristot. Polit. H, 2. (Sehn.) In der gleichzeitigen Praxis war es mit der zunehmenden Demokratisierung des Staates immer üblicher geworden, dass der Lebensunterhalt des grossen Haufens von Staatswegen bestritten wurde. Jede politische Thatigkeit des Bürgers wurde bezahlt, sogar die Theilnahme an der Volksversammlung (Diäten von 3 Obolen , während der Tagelohn im Landheere 6, auf der Flotte 3 Obolen betrug: Thucyd. III, 17. VIII, 45j, und alle Behörden waren ungeheuer zahlreich, um möglichst Viele von dieser Besoldung mitgeniessen zu lassen. So gab es in Athen 6000 Rich- ter auf etwa 20000 Bürger überhaupt! Dazu die zahllosen Feste, Schau- spiele, Gelage, welche dem Volke unentgeltlich dargeboten wurden. Die Behandlung der Reichen, welche alles diess bezahlen mussten, war so ter- roristisch , dass sie wohl selbst ihre Verarmung als eine Art von Erlösung rühmen konnten (Xenoph. Conviv. 4 und Lysias pro bonis Aristoph., de invalido, de sacra olea cett.) . Dies unterscheidet sich doch wenig von einer halben Güteigemeinschaft ; nur dass freilich die grosse Menge der Sklaven vom Genüsse derselben ausgeschlossen war. In etwas spätererZeit bildet der Gegensatz der kynischen und kyrenaisch-epikureischen Schulen die merk- würdigste Analogie zu dem neuern Gegensatze der roheren Socialisten und der Mammonsanbeter nach Dr. Ures Art. Besonders lebhaft wurde der Kampf in Sparta, wo sich aller Grundbesitz endlich in der Hand von 100 Ueber- reichen concentriert hatte, und wo die socialen Reformversuche durch Agis und Kleomenes den Staat nur noch rascher zum Untergange führten (PI u- tarch. Agis und Cleomenes) . In der ganzen hellenischen Welt aber hatte sich alles dasjenige, was man Herkommen , politischen Volksglauben und nationales Rechtsgefühl nennen kann, in Rationalisnuis verwandelt, und

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Wir sehen demnacl), dass die Bestrebungen des Socialismiis und Communismus durcliaus keine so unerhöi'te, der neuesten

dieser wiederum sich mit furchtbarer Ausschliesslichkeit auf den Gegensatz von Reich und Arm geworfen. Vgl. Droysen Geschichte des Hellenismus II, S. 496 ff. u. öfter.

9) Ueber die Spaltung der römischen Republik in Geldoligarchen und Proletarier fliessen die Quellen sehr reichlich. An die Stichworte des neuern Socialismus erinnern die Reden der Gracchen (z. B. Plut. T. Gracchus 9.) und in viel schrofferer Weise noch die der Catilinarischen Verschwörung (Sallust. Cat. 20. 23. 37 39). Gar häufig begegnet uns die Sehnsucht, in wirthschaftlichen Dingen zur rohesten Urzeit, ohne Geld, ohne Reichthum u. s. w. zurückzukehren, was doch eben den Grundgedanken des Commu- nismus bildet: so Propert. II, \3.III, 5. t1. Andererseits war in der Praxis die Ernährung des Pöbels auf Kosten des Staates oder der grossen Candi- daten zu einem sehr hohen Grade entwickelt. Die Massen lebten zum Theil von der Feilbietung ihres Stimmrechtes. Bei der Consulwahl des J. 54 wur- den der Centurie , welche in den Comitien zuerst aufgerufen ward , an 500000 Tbaler versprochen [Cicero ad Quintum II, IS; ad AU. IV, IS.)- Selbst Gate wirkte zu solchen Bestechungen mit [Sueton. Caes. 19). In der Socialreform des Jüngern Gracchus waren , ausser der Beschränkung des grossen Landbesitzes, die Hauptpunkte folgende: Getreideverkauf unter dem Marktpreise, allerdings nur an Bewohner von Rom selbst; grosse Strassenbauten in Italien ; Kolonisationen auf Staatskosten ; Erhöhung des Soldatenlohnes (Nitzsch Gracchen S. 392 ff.j. Durch Clodius wurden völ- lig unentgeltliche Kornspenden eingeführt, die nach Cicero pro Sext. 25 fast Vs der Staatseinnahme verschlangen (?). An 3200 00 Menschen sind auf diese Art längere Zeil hindurch ernährt worden (Sueton. Caes. 41. Diu C. XLIII, 21. LV, 10J, freilich nur gerade so, dass sie nicht hungerten (Sal- lust. p. 268 ed. Bip.l. Dazu kamen Salzvertheilungen, Oelvertheilungeii, unentgeltliche Bäder, zahllose Schauspiele, mitunter kolossale Schmause- reien, Bezahlung des einjährigen Miethzinses u. s. w. Panem et circenses ! Die haaren Geldvertheilungen unter Augustus, bei denen 200000 bis 320000 Men- schen bedacht wurden, kosteten jeweilig gegen 2 V2 bis über 6 Millionen Tha- ler (Monwn. Ancyr. p. 372. Wolf.). Zu ausserordentlichen Unterstutzungen waren besonders die Armenkolonien beliebt (Sueton. Caes. 42.J. Vgl. über diese ganze Politik Plin. Paneg. 26 ff. Sogar in Constantinopel wurden gleich bei der Gründung ansehnliche Brotvertheilungen auf Kosten Aegyptens an- geordnet, obschon hier in der neuen , rasch aufblühenden Residenz eigent- licher Pauperismus gewiss nicht vorhanden sein konnte (Theod. Cod. XIII, 4. X/F, 16.;. Ganz beiläufig nur gedenke ich des, von dem Neuplaloniker Ploti- nus angeregten, Planes von K. Gallien, eine Stadt Platonopolis zur Verwirk- lichung der piaionischen Republik zu gründen (Porphyr. V. Platin. S.j.

10) In den beiden Jahrhunderten , deren Mitte die Reformation bildet, musste zunächst schon der Uebergang der Landwirthschaft aus dem mittel- alterlichen Bauernwesen zur neuern Grosskultur sehr hart auf die unteren Klassen drücken. Ebenso wirkte die Preiserniedrigung der edlen Metalle. Auch die Aufhebung so vieler Klöster vermehrte die Armennoth ; wogegen 1852. 9

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Zeil eigenlhiunliche Erscheinung sind, wie die blinden Anliiinger und Gegner dersell)en glauben; vielmehr eine Krankheil, die

die zahlreichen neuen Armengeselze, die während des 16. Jahrh. in Eng- land, Spanien u. s. w. eine so grosse Rolle spielen, schwerlich genügen konnten. Was andererseits die Stimmung des Volkes inmitten dieser Drang- sale betrifft, so gedenke man der Bauernkriege, der Wiedeitäufer, der vie- len Reformationen und Gegenreformationen, des niederländischen Aufslan- des, der französischen und englischen Thronstreitigkeiten u. s. w. In Ita- lien war der Gegensatz von Geldoligarchie und Proletariat schon seit meh- reren Jahrhunderten ausgebildet , seit der Mitte des 16. Jahrh. aber durch die allgemeine Verarmung des Landes noch viel drückender geworden, lieber die panlheistischen Biüder und Schwestern des freien Geistes mit Güter- und Weibergemeinschaft s. üllmann Reformatoren vor der Refor- mation II, S. 18 ff. Sie waren im 13 15. Jahrh. sowohl in Frankreich und Italien, wie in Deutschland verbreitet, und führen bis auf die Adamiten im Hussitenkriege (Aschbach Gesch. K. Sigismunds III, S. 109.). Schon früher Seele der Giovanali mit Güter- und Weibergemeinschaft, die um 1353 ein Drittel von Corsika gewonnen hatte, dann aber durch die Kirche und Genua unterdrückt wurde (Lebret Gesch. von Hauen VI, S. 208 ff.). Als directer Vorläufer Münzers erscheint 1476 der würzburgische Hans Böheim (Uli mann a. 0. I, S. 421 ff.). In Luthers Zeit war es fast ebenso gewöhnlich, wie heutzutage, von der tiefen Verderbniss alles Handels («Fug- gerci»), dem allgemein herrschenden Trugsysleme u. s. w. zu reden (vgl. die Stellen bei Hagen Deutschlands Verhältnisse im Reform. Zeilalter II, S. 323 ff.). Münzers Grundsatz: omnia simul communia. Sebast. Frank Chronica, Zeylbuch und Geschychtbibel u. s. w. (1531) fol. A'I. 16. 27. 116. 414. 433. Ein charakteristischer Gegensatz bietet sich dar in Joh. Bockholls Leben, zu dessen rosenbedecktem Lager mit goldenen Vorhängen seine Wei- ber geführt wurden, aufs Kösllichsle parfümiert und mit Juwelen geschmückt, während seme IJnlerlhanen so sehr hungerten , dass sie verschmachtete Kinder einsalzen mussten ; dazu noch das schreckliche Ende dieses com- munistischen Weltbeglückers! Noch unter Cromwell meinten sehr viele Engländer, dass Niemand ferner seinem Grundherrn Pacht schuldig sei. Seele der Levellers (Walker History of the independency II. p. 152.^. Vgl. noch Hundeshagen in den theologischen Studien und Kritiken, 1843. Die bedeutendsten systematischen Werke jener Periode sind Thomas Morus Utopia (1516) und Campanella Civitas solis (1620.) M. sagt gera- dezu, alle heuligen Staaten seien eigentlich nur Verschwörungen der Reichen, um unter der Maske desGemeinwohls ihren Privatnutzen zu fördern und die Arbeiter auszubeuten. Mit Abschaffung des Geldes, welches nur für aus- wärtige Kriege beibehalten werden soll , würde alles Elend wegfallen. Kein wahres Privateigenlhum. Strenge Leitung aller Arbeit durch die Behörden, so dass sich insbesondere Niemand ohne ihren Consens dem Ackerbau ent- ziehen darf; gemeinsame Tafel , uniforme Kleidung; stall des Binnenhan- dels nur ein Auslausch wechselseiliger Geschenke unter Aufsicht des Staa- tes. Auch C. empfiehlt neben der Gütergemeinschaft eine beständig abwech-

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sich fast regelmässig bei hochkullivierten Völkein in einer ge- wissen Lebensperiode wiederholt. Ist der Körper schon allzu

selnde Arbeit von nur etwa 4 Stunden täglich; dabei eine gemeinsame Erziehung, vornehmlich durch Bilder, populäre Encyklopädien u. s. w., und als Leitung eine geistlich-weltliche Despotie der Weisen , welche na- mentlich durch die Beichte wirkt. Fast bei allen Socialisten ist der kritische Theil gelungener, als der positive. Vgl. R. Mohl, Leber Staatsromane in der Zeitschrift f. d. ges. Slaatswissenschaft 1845, I.

H) Bei der grossen Abneigung, welche J. J. Rousseau gegen das Privateigenthum ausspricht (z. B. Discours sur VinegaUle, P. 2), und bei der völlig schrankenlosen Gewalt, die er im Staate der jeweiligen Mehrzahl ein- räumt (Contrat social II, Ch. i>) , lässt sich nicht leugnen, dass seine Frei- heit und Gleichheit wenigstens bedeutende Keime von Communismus ent- halten. Um dieselbe Zeit hatte MoreUy in seiner ßasj7iarfe ou naufruges des lies flottantes (1733) wieder einen communistischen Slaatsroman gelie- fert (vgl. desselben Code de lanature. -»755.), und Mably empfahl in sei- nen Büchern Doules propose's aux economistes (1768) und La Ugislation ou principes des lois (1776) Aufhebung der Ungleichheit und wirkliche Güter- gemeinschaft. Die Einführung des Eigenihums scheint ihm: une faute qu'il 4lait presque impossible de faire. Selbst B e cca ria nennt das Eigenthum ein schreckliches, vielleicht nicht nothw endiges Recht, das^m Unglück- lichen nichts übrig gelassen hat, als eine nackte Existenz (uWdeUUi e delle pene, Cap. 22.;. Die französische Schreckenszeit rückte der Vervm'klichung solcher Ideen ziemlich nahe : wir müssen nur die Aufhebung jedes Census, die Besoldung der Proletarier, welche die Sectionsversammlung besuchten (2 Fr. täglich^, die ungeheuere Ausdehnung der Zwangsanleihen und Con- liscationen, die Umwälzung aller Vermögensverhältnisse durch das Assigna- tenwesen, die Maxima für alle wichtigeren Lebensbedürfnisse, die Abschaf- fung der indirecten Steuern und aller miltelallerlichen Wirlhschaftsreste U.S.W, zusammenstellen. Ueber die Verschwörung des B a b e uf (hingerich- tet 1 796), welcher vollständige Gleichheit und Gemeinsamkeit der Arbeit, des Genusses und der Bildung, Abschaffung der grossen Städte u. s. w. wollte, vgl. Buonarotli La conjuration de D. (1821.). Dies Buch hat nach der Juliusrevolution zum Wiederaufleben der communistischen Ideen mächtig beigetragen. Unter den neuesten Communisten, welche sich von den älteren besonders durch ihre industrielle Färbung unterscheiden, ragt in Frank- reich Cabet Voyage en Icarie (IL 1840) hervor, der übrigens die Ab- schaffung der Religion , der Familie , des Sladtlebens für ofTene Fragen er- klärt, und das Durchdringen der Gütergemeinschaft nur auf dem fried- lichen Wege der Ueberzeugung wünscht. Vgl. Reybaud Etudes sur les reformateurs contemporains ou socialistes modernes. 1840. Stein Der Socia- lismus und Communismus des heut. Frankreichs. 2. Aufl. 1848. Unler den Gegnern des S. und C ragen hervor: Malthus On populalion, B. III, CA. 3. Hildebrand Die N. Ö. der Gegenwart und Zukunft. 1. Bd. (1848.) Thiers De la propriete. 1849. J. S. Mill Principles I, p. 244 ff. hebt hervor, wie bisher das Princip des freien Eigenthums noch nie consequent durcligeführe

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schwach, um eine gesunde, ausheilende Reaclion zu bewirken, (S. 1 30) so pflegt das Uebel insbesondere zum Untergange der wahren Freiheit und Ordnung zu führen. Der Gommunisl, der über seiner materiellen Nothdurft alles Andere, namentlich die Slaatsform, nur als Mittel dazu betrachtet, wird den Liberalen entweder für einen Thoren halten, der unnützen Hirngespinnsten nachjagt, oder für einen Schelm, der das Volkswohl zur Maske seiner Selbstsucht herabwürdigt^^). Die Anhänger des Commu- nismus sind daher zuletzt mit jeder Staatsform zufrieden, welche ihnen das Meiste zu bieten scheint: das kann aber, wenigstens für den Augenblick, ein rücksichtsloser Despotismus. Wenn sie also für jede Umwälzung leicht zu gewinnen stehen, so doch am leichtesten für eine despotische. Und auf der andern Seite, wenn der Communismus alle Güter des Lebens ernstlich bedrohet, so sind auch die Besitzenden gezwungen, sich an jeden Halt, der nur gegen ihn garantiert, anzuklammern, und es nicht so genau zu nehmen, ob nicht vielleicht derselbe Halt ihre eigene poli- tische Freiheit zertrümmert.

Wir sehen für jetzt von der fürchterlichen, Kultur zerstö- renden UÄj^älzung ab, welche der Gütergemeinschaft vorher^ieri* inüssle *^). Aber welches würden ihre Folgen sein? Bei Thieren und Engeln («Göttern und Göttersöhnen« des Piaton) könnte sie ohne Schaden bestehen. Auch bei Menschen, die durch wahre Liebe verbunden sind. Jedes musterhafte Fa- milienleben hat eine Art von Gütergemeinschaft**). In grösseren

worden. Die erste Anordnung der neueren Socialverhältnisse geschah fast überall durch Eroberung und Gewalt, wovon auch heute noch viele Spuren übrig. Fortwährend sind viele Dinge Eigenthum gewesen , die es nicht sein sollten. Die Staaten haben die Schattenseite des Eigenthums, zu grosse Concentration, möglichst zu verstärken gesucht u. s. w. Daher kein Mensch behaupten könne, die s. g. socialen Hebel rührten vom Eigenthum, als solchem, her. Vgl. Röscher Betrachtungen über S. und G. in der Ber- liner Zeitschr. f. Geschichtswissenschaft 1845.

ia) St. Simons bekannter Vorwurf , der Grundsatz der Liberalen sei: öte toi de lä, que je ni'y melte.

13) Die travailleiirs e'galitaires wollten nicht bloss den König, den Hof und die Minister, sondern auch die Liberalen und alle Besitzer morden: Stein, S. 496. Monüeur republicain, 3 Frimaire en 46.

14) Sobald freilich z. ß. in einer Ehe diese wahre Liebe nicht vorhan- den ist, artet die Gütergemeinschaft nur allzu leicht in eine Beraubung des bessern Theils durch den schlechtem aus.

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Gesellschaften ist diese Liehe freilich nur bei dem höchsten, selten lange dauernden, religiösen Enthusiasmus zu finden, wo- von die Apostelgeschichte (II, 44 ff. IV, 32 ff. V, 1—11) das bekannteste und schönste Beispiel giebt^^).

15) Die oft gepriesene Gütergemeinschaft der ersten Christen zu Jeru- salem war übrigens nur eine Gemeinschaft des Gebrauches, nicht des Ei- genthums (IV, 32), und durchaus eine Belhäligung freier Liebe, keine Pflicht (V, 4), am allerwenigsten ein Recht, welches die Aermeren in Anspruch genommen hätten. In der Jerusaiemer Gemeinde herrschten sehr eigen- thümliche Verhältnisse, eine grosse Armennoth ; daher auch Paulus überall für sie sammeln Hess, ohne doch in irgend einer andern Gemeinde ein ähn- liches Institut zu begründen (Rom. -15, 26. I Korinth. 16, 1 ff. II Korinth. 8. 9). Vgl. Moshe im De rera natura communionis bonorum in ecclesia Hie- rosol. in seinen Dissertalt. ad histor. eccles. pertinentes 11^ p. 1 ff. Ob Barna- bas Epist. 19 mehr hat sagen wollen? vgl. Epist. ad Diognetum 5. Eine wirk- liche Empfehhing der G. G. aus ökonomischen Gründen bei Joh. Chry- sostom. in acta Apost., Hom. XI. G.G. der Essener: Philo Opp. 11, p. 457/7". Joseph. Bell. Jud. II, 8. Bellermann Geschichtl. Nachrichten über die E. (1821). In vielen Klöstern eine Art G. G. Merkwürdiger Stielt der Minoriten mit dem Papste zu K. Ludwigs von Baiern Zeit : jene behaupteten, das Eigen- thum sei dermasscn verwerflich, dass sogar die von ihnen verzehrten Spei- sen im Momente des Essens nicht ihnen gehörten ; wogegen der Papst lehrte, selbst Christus und die Apostel hätten Eigenthum gehabt, Iheils persönlich, theils gemeinsam (Raynaldi Ann. eccl. XV, p. 241. 285 ff. G. G. der Brü- der des gemeinsamen Lebens , in klösterlicher Weise, doch sehr veredelt (Ullmann Reformatoren v. d. Ref. II, S. 62 ff.). Die ersten Ansiedler von Newhaven in Connecticut hielten G. G., so dass alles Land nach der Zahl der Personen und des mitgebrachten Viehes in jeder Familie vertheilt, alle Käufe und Verkäufe aber auf Rechnung der Gesammtheit vorgenommen wurden. Ebenso in Massachusets während der ersten 7 Jahre (Ebeling Gesch. und Erdbeschr. der V. Staaten II, S. 391. I, S. 557). Herrnhutische Gi G zu Bethlehem in Pennsylvanien 1742 1762, die aber aufgehoben wurde, als die Zahl der Kolonisten zu gross geworden war (Ebeling IV, S. 717). G. G. der Shakers und der lutherischen Rappisten (Buckingham Eastern States II, p. 214. 427. Prinz Neuwied Reise in N. Amerika I, S. 136 ff.). Russische Secten mit G. G. (v. Haxt hausen Studien I, S. 366. 407). Harless Christi. Ethik § SO«! unterscheidet sehr gut den «antichristlichen » und «pseudochristlichen» Standpunkt, von welchem aus die G. G. verlangt zu werden pflegt. Die christliche Auffassung (vgl. Ephes. 4, 28. Thess. I, 4, 11. II, 3, 12. Matlh. 6, 24. 1 Pelr. 4, 10. Matlh. 26, 7 11) wird von vielen Socialisten der Heuchelei beschuldigt: es sei gar leicht, wenn man selbst behaglich lebe, den Armen ihre Noth als eine Schule für den Himmel zu schildern, Geringschätzung der irdischen Güter zu predigen u. s. w. Man vergisst dabei gänzlich, dass die erste Verkün- digung des Evangeliums in eine Zeit des härtesten Pauperismus fällt , und

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Sonst aber wird in derRegel jeder Theilnehmer der Güterge- meinschaft möglichst wenig arbeiten, möglichst viel geniessen wol- len^"). Bei einer Gemeinschaft von 100000 Mitgliedern wäre jedes einzelne am Resultate seines Thuns oder Lassens nur zu Viooooo interessiert, d. h. so viel wie gar nicht! DerEigennutz desIndivi- duums könnte sich fast nur auf die Verlheilung derProducte wer- fen : d. h. er würde immer dem Ganzen und den Anderen schaden, während er dies gegenwärtig doch nur ausnahmsweise ihut. Wenn L. Blanc (auch schon Mably) statt des t?iterM personnel den point d'honneiir als Sporn der Production und als Zügel der Consum- lion zu benutzen räth , und hinsichtlich der Möglichkeil an das Heerwesen erinnert, so vergisst er u. A. die 30 Fälle von Todes- strafen im Code militarre^'^). Sollten bei strenger Gütergemein- schaft alle Last und Freude des Lebens gleich, und zwar nach den Begiiffen des Pöbels gleich vertheilt ^^ erden, so würden

dass sowohl der Herr selbst, wie seine meisten Apostel den untersten Volks- klassen angehörten (Evang. Luk. 9, 58). Manche spätere Kirchenväter haben übrigens ihre Mahnungen zur Wohllhäligkeit in Worte gekleidet, welche von den neueren Socialisten als ergiebige Fundgrube ausgebeutet werden : vgl. Ville gar delle Histoire des idees sociales, p. 61 ff.

16) «Statt der jetzigen Concurrenz, möglichst viel und gut zu arbeiten, würde alsdann gewetteifert werden, wer am wenigsten und am schlechte- sten arbeiten könnte» (Bastiaf). Als die ersten virginischen Ansiedler 161 1 das System der gemeinsamen Arbeit und Joint - stock - Company verliessen, wurde fortan « in einem Tage so viel gelhan , wie früher in einer Woche, oder 3 Arbeiter leisteten so viel, wie früher 30» (Purchas Pilgrims IV, p. H766. Bauer oft History of the U. States I, p. 161j. Selbst in Neuengland, also unter trefflichen, arbeitsgewohnten Menschen, die um ihres Glaubens willen so grosse Opfer gebracht, war mit der G. G. fast ununterbrochene Hungersnoth verbunden; dies änderte sich erst 1623, wo man Privalgrund- besitz einführte, 1624 mit Erblichkeit (Bauer oft I, p. 340J. Auch die al- gierischen Militärkolonien, die gemeinsam wirthschaftelen, baten nach Jah- resfrist um Auflösung dieses Bandes, beiden! nur gefaullenzl würde : und doch waren dies lauter gleichalterige, kräftige Männer, schon gewöhnt an die Ordnung und Gemeinschaft des Dienstes, dabei vom Staate mit Sold und Lebensmitteln unterstützt. Vgl. den Bericht von Bugeaud: Revue des deux M. 1. Juin 1848.

17) üebrigens darf man unparteilicherweise das Misslingen der ate- liers nationaux von 1848 nicht als praktische Widerlegung der socialisti- schen Utopien geltend machen, weil hier gar kein ernstliches Experiment beabsichtigt wurde: vgl. E. Thomas Histoire des A. N. consider^s sous le double point de vue politique et social fl 848j.

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Miiimer, wie Tliaer, Arkwripht ii. A. , die jetzt in Studier- slube und Lyboralorium für Hunderllausende Brol schafTen, als- dann mit Karst und Spaten höchstens für drei, vier Menschen producieren können. Die Arbeilslheilunp mil ihrer unermess- lichen Produclivkraft würde grösstenlheils aufhören ; und der Erfolg nicht sein, dass die Niederen von der roh mechanischen, geistlosen, schweren Arbeit frei, sondern nur, dass die Höheren auch dazu heraI)2ezoüen würden. Wie sehr würde nicht zu- gleich die Anzahl der Consumenten wachsen ! .Tedermann würde leichten Herzens dem stärksten menschlichen Triebe folgen, wenn die Gesammlheit seine Kinder aufziehen mUssle. Nun haben wir gesehen, dass die Gütergemeinschaft am lebhaftesten gewünscht wird in Zeiten der Uebcrvölkerung. Da müsste sie denn durch Vermehrung der Consumiion , Verminderung der Production das Uebel jedenfalls noch schlimmer machen. Wo jetzt iOOO Reiche und 100000 Proletarier wären, da würde es, ein Menschenailer nachher, gar keine Reiche und vielleicht 200000 Proletarier geben. Das Elend würde allgemein sein^^). Um einer, für den Pöbel recht angenehmen *^j , aber ziemlich kurzen Uebergangsperiode willen, hätte man alle höheren Güter des Lebens, die über das Kartoffelessen, Branntweintrinken und Kinderzeugen hinausgehen, über Bord geworfen. Denn der gleiche Volksunterricht, wie ihn dieConununisten fordern, würde

18) Gewötinlich übersehen die Socialisten, dass die Mehrzahl jener Genüsse, von welchen sie die ärmere Klasse durch das Eigenthumsrecht ausgeschlossen glauben, ohne dieses Recht überall nicht existieren würden (Spittler Politik S. 356 ff.)- D'es gilt sogar von den scharfsinnigen Ein- würfen Hugo's: Nalurrechtg. 208ff. So gehört es bekanntlich zu denwirk- samsten Iieclamationen des Socialisraus , dass man den niederen Klassen eine viel kürzere durchschnillliche Lebensdauer nachrechnet, als den hö- heren. Dies Verhältniss wird dann wohl als eine Beraubung der Aermeren um so und so viel Lebensjahre bezeichnet, und die ganze «heutige Gesell- schaft» deshalb verurlheilt. Man vergisst hierbei gänzlich, dass vor einigen hundert Jahren die allgemeine durchschnittliche Lebensdauer noch viel ge- ringer war; dass gerade mit Ausbildung der «heutigen Gesellschaft» selbst die ärmeren Klassen grosse Fortschritte in dieser Hinsicht gemacht haben, nur freilich die Reichen noch grössere.

19) Die G. G. würde jedoch längst nicht so viel thun, selbst augenblick- lich, wie man in der Regel meint. Das rein persönliche Prassen ist am Ende selbst bei den Reichsten so bedeutend nicht; und wenn aller s. g. Luxus wegfiele, so hörte ja damit zugleich der Verdienst unzählicher Menschen auf.

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praktisch doch nur tl.inmf liin;uisl;mf hcrn, wissenschiifilicluMi hildun^ pcl. Die meisten Theoretiker der tiui. der ohiucn KinwUrfe mehr oder rnin> einer Or(;.inisa lion der Ar heil Ccntr.dhMlung nMer iVochiction und ( die l)estehen(h>, oder eine erst neu -i Dies W.Ire folglich eine Despotie, wit )M>5l<-tn<h'n hat ein (^JJsiUop.ipisnjus, liau.svUler usurpiert hJUle. Indess v t>i»ristünde d.irum nicht weniger ( welche jetzt aturThaii|ikeit und Spars Kef.dirn. und nur die nllfienieine Men v*dl, der ratriotismus Uhrig gehhcl schon vorhanden sind. Seihst die W »ein, weil sie und zwar im pUnstigsl liehe Interesse geführt würde. Ks isi Iwir, dass Slaatsgewerbe auf die D.i Kifer und Krfolgc betrieben werden Ks ist elH'nso )»ekannt, in welchem «he Freiheit eines Volkes mit s Ml. I. in steht da.ss z. B. der grosse uriiubor der Türkei ganz besonders d.r knc. hlsihafl liier ausgeht" \V

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sultal sein , wenn lie despotische Slaalsleitung noch zehnmal weiter ginge, als sii s in der Türkei je nur versucht hat? wenn der Despot zugleicl nicht ein Einzelner mit seinen wenigen Beamten wäre, sorlern der ganze Pöbel mit Millionen Augen und Händen? Dies väre in der Wirkung nicht viel anders, als wenn man jeden P^ducenten durch einen Polizeidiener und eT.ien Zollcontroleur;ebunden escorlieren Hesse.

Und was hätte lan gewonnen? Eine Vertheilung der Güter, die Vielen ungerech schiene, würde nach wie vor bleiben, weil nun der Faule odei Untüchtige ganz denselben Lohn bekäme, wie der Fleissige un Tüchtige ^^). Die so oft beklagte Opposition eines Theiles der G(ellschaft wider das Ganze dauerte fort: nur dass künftig die Sirken opponierten , während es jetzt die Schwachen thun^^). Auch ist die unfreiwillige Gemeinschaft an

europäischen Staaten diken, wo sosarWaisenkinder ihre Habe nicht allein conserviert, sondern mielst der Zinsen vermehrt finden, sobald sie mündig geworden sind? (Barre.)

23) «Die Gleichheides Comniunismus ist die ärgste Ungleichheit, weil sie dem Einen für 2 Sinden schlechter Arbeit denselben Lohn gewährt, wie dem Andern für 4 tunden guter Arbeit» (Bastiat Harmonies e'cono- miques, Ch. 8.).

24) Fourier hat sne Reform der bestehenden Verhältnisse vornehm- lich auch damit empfolen , dass es dann keine Verbrechen mehr geben würde, weil der ungtcheuten Befriedigung aller Triebe kein Hinder- niss mehr im Wege stäre. Wäre dies nun auch wahr, gewinnt die Morali- tät ernstlich dabei, wen.nur darum nicht mehr gehurt und gestohlen wird, weil die Gesetze das Hu;n und Stehlen mit besserklingenden Namen be- zeichnen? Uebrigens istlas System F. 's wunderlich genug aus wahren und falschen Elementen zuimmengesetzt. Ohne das Privateigenthum, oder auch nur das Erbrecht^u bekämpfen , steht F. andererseits durch seine Auflösung aller grösser» Städte , seine ganz brutale Weibergemeinschaft und seine völlig malerlistische, bloss auf Genuss berechnete Weltan- schauung überhaupt dt rohesten Ausartungen des Communismus nahe. Was er gegen die Nachteile der unmässigen Boden-, Gewerbs- und Con- sumtionszersplitlerung «wendet, ist grossentheils richtig. Dem suchler nun abzuhelfen durch stie abenteuerlichen Phalangen, bei deren Einrich- tung an die Völker, Stasn u. s. w. der wirklichen Welt gar nicht gedacht wird. Jedenfalls läge dnn ein gewalliger Rückschritt der Arbeilslheilung. Denn jeder Phalangit sl Alles treiben, eine Stunde vielleicht das Feld bauen, eine Stunde schildern, eine Stunde jagen u. s. w. Alles nur zum Vergnügen, als Dilettant d. h. nicht als Meister, Alles schlecht. Die gross- artigste Theilung und Vceinigung der Arbeit, die jetzt mit so augenschein- lichem Erfolge in den Gverbsmetropolen getrieben wird , hörte ganz auf.

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praktisch doch nur darauf hinauslaufen , dass Niemand zur hö- hern, wissenschaftlichen BikUing gelangte ^^).

Die meisten Theoretiker der Gütergemeinschaft, das Gewicht der obigen Einwürfe mehr oder minder fühlend, haben die Idee einer Organisation der Arbeit'^') hinzugefügt, d. h. einer Centralleitung aller Production und Consumtion entweder durch die bestehende, oder eine erst neu zu errichtende Staatsgewalt. Dies wäre folglich eine Despotie , wie sie auf der Welt kaum je bestanden hat: ein Cäsaropapismus, der zugleich die Macht aller Hausväter usurpiert hätte. Indess würden die oben erwähnten Uebelstände darum nicht weniger eintreten. Alle Triebfedern, welche jetzt zurThätigkeit und Sparsamkeit führen, wären weg- gefallen, und nur die allgemeine Menschenliebe, oder wenn man will, der Patriotismus übrig geblieben, die ja aber auch jetzt schon vorhanden sind. Selbst die Bevormundung würde schlaff sein, weil sie (und zwar im günstigsten Falle) ohne jedes persön- liche Interesse geführt würde. Es ist bekannt und leicht erklär- bar, dass Staatsgewerbe auf die Dauer niemals mit demselben Eifer und Erfolge betrieben werden können, wie Privalgewerbe. Es ist ebenso bekannt, in welchem engen Zusammenhange die politische Freiheit eines Volkes mit seiner wirthschafllichen Pro- duction steht: dass z. B. der grössere Reichthum Englands ge- genüber der Türkei ganz besonders von der Freiheit dort und der Knechtschaft hier ausgeht ^^). Was würde nun gar das Re-

20) Babeuf erklärte alle Wissenschaft und Kunst für Uebel. Niemand sollte mehr lernen , als Lesen , Schreiben, Rechnen und etwas Geographie von Frankreich. Dazu die strengste Censur, um diese Gränze festzuhalten. ,

21) Dieser Ausdruck besonders in Curs gesetzt durch L. Blanc Orga- nisation du travail ('I841), worin die praktischen Hauptideen folgende sind : Unterdrückung derConcurrenz durch Staatsgewerbe, Gleichheit der Arbeits- löhne, Gleichheit und gesetzliche Bestimmung der Kapitalzinsen, Wahl der Gewerbevorsteher durch die Arbeiter. Bei vielen neueren Socialisten hat sich statt des Wahlspruches : Libertc der andere : 5oMan7^ geltend gemacht. Uebrigens gehören Fichte's Naturrecht (1796) und geschlossener Handels- staat (1800) ohne Zweifel zu den merkwürdigsten «Arbeitsorganisationen.» Sie gehen alle darauf aus, die schon bestehende Organisation zu tödten und aus den einzelnen Gliedern des Leichnams einen neuen Körper zusammen- zusetzen. (Medeas Zauberkessel!)

22) Ein orientalischer Weiser bezeichnet es als das Ideal von Rechts- sicherheit, wenn eine schöne und mit Juwelen geschmückte Frau ohne Ge- fahr das Land durchreisen könne. Was möchte derselbe wohl von unseren

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sultat sein, wenn die despotische Slaalsleilung noch zehnmal weiter ginge, als sie es in der Türkei je nur versucht hat? Nvenn der Despot zugleich nicht ein Einzelner mit seinen wenigen Beamten wäre, sondern der ganze Pöbel mit Millionen Augen und Händen? Dies wäre in der Wirkung nicht viel anders, als wenn man jeden Producenten durch einen Polizeidiener und einen Zollcontroleur Gebunden escortieren Hesse.

Und was hätte man gewonnen? EineVerlheilung der Güter, die "Vielen ungerecht schiene, würde nach wie vor bleiben, weil nun der Faule oder Untüchtice eanz denselben Lohn bekäme, wie der Fleissige und Tüchtige ^^]. Die so oft beklagte Opposition eines Theiles der Gesellschaft wider das Ganze dauerte fort: nur dass künftig die Starken opponierten , während es jetzt die Schwachen thun^*j. Auch ist die unfreiwillige Gemeinschaft an

europäischen Staaten denken, wo sogarWaisenkinder ihre Habe nicht aliein conserviert, sondern mittelst der Zinsen vermehrt finden, sobald sie mündig geworden sind? (Barrow.)

23; « Die Gleichheit des Communismus ist die ärgste Ungleichheit, weil sie dem Einen für 2 Stunden schlechter Arbeit denselben Lohn gewährt, wie dem Andern für 4 Stunden guter Arbeit» (Bastiat Harmonies e'cono- miques, Ch. S.).

24) Fourier hat seine Reform der bestehenden Verhältnisse vornehm- lich auch damit empfohlen , dass es dann keine Verbrechen mehr geben würde, weil der ungescheuten Befriedigung aller Triebe kein Hinder- niss mehr im Wege stände. \Väre dies nun auch wahr, gewinnt die Morali- tät ernstlich dabei, wenn nur darum nicht mehr gehurt und gestohlen wird, weil die Gesetze das Huren und Stehlen mit besserklingenden Namen be- zeichnen? Uebrigens ist das System F. 's wunderlicli genug aus wahren und falschen Elementen zusammengesetzt. Ohne das Privateigenthum, oder auch nur das Erbrecht zu bekämpfen , steht F. andererseits durch seine Auflösung aller grösseren Städte , seine ganz brutale Weibergemeinschaft und seine völlig materialistische, bloss auf Genuss berechnete Weltan- schauung überhaupt den rohesten Ausartungen des Communismus nahe. Was er gegen die Nachtheile der unmässigen Boden-, Gewerbs- und Con- sumtionszersplitterung einwendet, ist grossentheils richtig. Dem suchler nun abzuhelfen durch seine abenteuerlichen Phalangen, bei deren Einrich- tung an die Völker, Staaten u. s. w. der wirklichen Welt gar nicht gedacht wird. Jedenfalls läge darin ein gewalliger Rückschritt der Arbeitstheilung. Denn jeder Phalangit soll Alles treiben, eine Stunde vielleicht das Feld bauen, eine Stunde schneidern, eine Stunde jagen u, s. w. Alles nur zum Vergnügen, als Dilettant, d. h. nicht als Meister, Alles schlecht. Die gross- artigste Theilung und Vereinigung der Arbeit, die jetzt mit so augenschein- lichem Erfolge in den Gewerbsmetropolen getrieben wird, hörte ganz auf.

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Zwistigkeiten und Verbrechen izewiss reicher, als die Sonderung. In der Gütergemeinschaft würde Jeder glauben, auf Alles, was ihm gefällt, ein Recht zu besitzen. Und wer sollte entscheiden, da so viele Communisten völlige Staatslosigkeit, Anarchie predigen? Auch ist nicht zu bezweifeln , dass die Verschiedenheit der menschlichen Talente und Bedürfnisse, trotz aller Gesetze, doch bald wieder eine Verschiedenheit des Vermögens herbeiführen würde. Jene erste Revolution also müsste von Zeit zu Zeit immer wiederholt vs erden. Eine Sisyphusarbeit ! Jedesmal, wenn die Fleissigen etwas vor sich gebracht haben, so kommen die Faulen und nehmen es ihnen wegl

Uebrigens lehrt die Erfahrung, dass die meisten sehr armen und rohen Kulturstufen wirklich eine mehr oder weniger vollstän- dige Gütergemeinschaft haben. Erst in demselben Verhältnisse, wie sich hernach der Wohlstand und die Bildung entwickelten, pflegte sich zugleich, als Wirkung und Ursache, das Privateigen- thum schärfer auszubilden. So ist u. A. den meisten Jäger- und Fischerstämmen bei ihrer ersten Entdeckung der Begriff des Pri-

Andererseits will F. zwar neue, bisher unerhörte Arten von Arbeilsthei- lung einführen : es soll z. B. eine lebhafte Rivalität der Apfeigärtner gegen die Birnengärtner stattfinden, so lebhaft, «dass mehr Intriguen zu Angriff und Vertheidigung darin gesponnen werden, als in sämmtlichen Cabineten Europas», und weiche die Quittengärlner alsdann vermitteln. Wenn aber trotzdem die Production nach F. 's Behauptungen unermesslich wachsen, ja nur unvermindert bleiben soll, so muss man allerdings erst das von dem Verf. in Aussicht gestellte Erscheinen der befruchtenden Lichtkrone über dem Nordpol abwarten. Dann werden freilich, so gewiss F. Wahrheit redet. Orangen in Sibirien blühen, das Meer so lieblich, wie Limonade, werden, die gefährlichen Thiere sterben, und statt ihrer wohlthätige Antiwallfische, Anülöwen u. s. w. entstehen, weiche dein Menschen dienstbar sind, bei Windstillen seine Schiffe ziehen u. dgl. ni. (Theorie des guatre mouvements, 1808. Traue de l'association domeslique-apricole JI. 1822. Nouveau monde industriel et societaire. 1829.^ Die Vorschläge von R. Owen A neiv view of Society (\S\ 3) haben viele Aehnlichkeil mit den Fourierschen ; nur fehlt das Französisch - Kasernenarlige der Phalangen und das Phantastische der Darstellung. Alles Land soll in üistricte von je 1000 Acres zerfallen ; jeder District hat ein viereckiges Dorf mit 1000 Einwohnern, die nach einem Systeme gemeinsamer Production und Consumtion , jedoch nicht mit völli- ger Gleichheit, sowohl Ackerbau, als Gewerbe treiben. Hauptsache ist ein «anz neues Erziehungssystem. Der Mensch war bisher Sklave einer fluch- würdigen Trinilät : positive Religion, persönliches Eigenthum, unlösbare Ehe (Declaration of mental independence) .

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valeieenlhums unbekannt gewesen. Ganz natürlich : ihre vor- nehmste Produclionsquelle fliesst ja von selbst, unerschöpflich, und an Aufsparen der Beute, an Kapital ist bei dem blossen Jägerleben kaum zu denken ^^). Auch für den Nomaden ist das Land eine unyeheuere Gemeinweide, und dasRäubereewerbe eilt hier, wie auf den meisten niederen Kulturstufen, als vorzüglich ehrcnwerth. Etwas derGüterizemeinschaft Aehnliches, und zwar unter strenger Despotie des Staates, fanden die Conquistadores in Peru vor: namentlich eine, jedes Jahr erneuerte, Yerlheilung der Ländereien nach dem Range, Bestellung derselben in Ge- meinschaft, unter Aufsicht eines Staatsbeamten und nach dem Klange der Musik. Ländereien aber machen auf der Kulturstufe, welche Peru damals einnahm, fast das ganze Vermögen aus. Die Wirkungen, wie gewöhnlich: ein Land, wie Peru, das nur Eine Stadt, keine Arbeitsthiere, Pflüge, Handwerke, keinen Handel besitzt, kann unmöglich reich sein^^). Dass die lykurgische Ver- fassung eine Art von Gütergemeinschaft besass, zumal unter den Spartiaten , ist bekannt: ich erinnere nur an die öffentliche Er- ziehung, die gemeinschaftlichen Mahlzeilen, die Erlaubniss des

25) Güter- und Weibergemeinschaft der Ichthyoptiagen am rothen Meere, die in Höhlen wohnten, meistens nackt gingen, alle Schiffbrüchigen plünderten u. s. w., und kein hohes Aller erreichten : Diodor. III, 15 ff. Peripl. maris Erylhr. p. 12. Von den Skythen s. Strabo VII, 3. G. G. der Karaiben, die alleAibeit gemeinsam verrichteten, öffenlliche Vorralhshauser und gemeinsame Mahlzeiten, wenigstens aller Männer hatten (Roche fort II, C. 16. B. Edwards Hist. of Ihe West Indies I, p. 43 ff.J. Strenge Ar- beitsorganisation bei denOlomaken amOrenoco, die jedoch kultivierter sind, als ihre Nachbaren (Depons Voyage I, p. 295j. Uel)eihaupt nuiss die G. G. im Vergleich mit der ganz rohen Isolierung schon als ein Fortschrill ange- sehen werden, und es ist falsch, sie für den allerursprünglichsten Zustand zu halten, wie z. B. Ambrosius De off. ministr. I, 28 und K. Friedrich II. in der Vorrede zu seinem allgem. Gesetzbuche (1231) Ihun. Gastfreiheit der Südsee-Insulaner, die oft an G. G. anstreift (Mariner Freundschaflsinseln S. 75. 81. Klemm Kulturgeschichte IV, S. 398). lieber die Anfänge des Eigenlhums bei den Eskimos s. Klemm II, S. 294.

26) In Mexico fanden die Spanier bei den Vornehmeren allerdings Grundeigenthum vor, bei den Bauern jedoch Feldgemeinschaft mit gemein- samen Arbeilen , Vorrathshäusern u. s. w. (Robertson Hist. of America, B. VII). Darum war auch der Ackerbau so geringfügig, dass selbst die klei- nen Armeen der Conquistadores nicht selten Hungersnoth auf ihren Mär- schen bewirkten.

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Stehlens'^^) , an das Verbot des Handels, edleii Metallgeldes und feinern Mobiliars, an die gleiche Verlheilung und Unveräusser- Jichkeit der Aecker u. s. w. ^^) Sparta wollte weder, noch konnte es bei solchen Gesetzen reich werden ; es hat von allen historisch bedeutenden griechischen Staaten die wirlhschaftlichen Eigen- thümlichkeilen der niederen Kulturstufen am längsten bewahrt. So ist es bei den meisten neueren Völkern der Grundgedanke ihrer mittelalterlichen Agrarverfassung, dass die einzelne Familie bloss Nutzniesserin, die Gemeinde aber Eigenthümerin des Bodens ist. Diese «Feldgemeinschaft» äussert sich u. A. in der grossen Ausdehnung der wirklichen Gemeinwälder, Gemeinweiden u. s. w., in dem bunten Durcheinanderliegen der Ackerparcel- len, die wohl gar ihren Besitzer von Zeit zu Zeit wechseln ^^), in der möglichst entwickelten Gemeinsamkeit des Betriebes u. dgl. m. Namentlich ist in Russland eine Menge solcher Einrichtungen bei dem Landvolke noch immer praktisch : kein Erbrecht der Kinder, die Gemeinde Besitzerin alles Bodens unter strengster Leitung der fingierten väterlichen Gewalt, jedes neugeborne Mit- glied zu gleichen Ansprüchen berechtigt, die nationale Gewerbs- thätigkeit auf Association der Gemeinde beruhend, und alles dies in systematischer Hierarchie entwickelt bis hinauf zum Kaiser^"). Im Mittelalter pflegt auch übrigens vom Privat- grundbesitze nicht bloss der Einzelne, sondern zugleich die Fa- milie als Eigenthümer zu gelten ; sowie in derselben Zeit der Corporationsbesitz, als Klostergut, Käramereigut, Domänen, s. w., ungemein bedeutend ist. Alle diese Verhältnisse sind nachmals

2 7) Aucli bei den Tscherkessen gilt der Diebstalil für elirenwerth, wenn man sich nur nicht in ßagrantihal ertappen lassen ; vgl. Koch Reise in den kaukas. Isthmus I, S. 370 fT. Bell Journal of a residence in Circassia I, p. 181. //, p. 201. Zunftmässig organisiertes Diebeswesen im alten Aegypten : Diodor. I, 80. (?)

28) Welche furchtbare «Arbeitsorganisation» war in Sparta mit der halben G. G. verbunden! Man denke an die gesetzliche Kinderaussefzung, an die Erziehungsweise, die gewiss allen schwächlichen Naturen das Leben kostete, die Ivryptia, die strenge Hierarchie der Lebensaller u. s. w. Der schlechte Geschmack der schwarzen Suppe wohl gewürdigt: Plut. Inst, Lac. 2. Die kretische G. G. stützte sich namentlich auch auf obrigkeitlich befohlene Päderastie, freilich ein sehr wirksames Mittel gegen Uebervölke- rung (Plat. De legg. I, p. 636. Aristot. Polit. 11, S).

29) Merkwürdige Gründe hierfür bei Caesar Dell. Call. T7, 22.

30) V. Haxt hausen Studien I, Vorrede.

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in eben dem Masse abgestreift worden, wie die Volkswirthschaft immer productiver wurde.

Dem scheint nun freilich eine andere, nicht minder wichtige Tendenz entgegenzulaufen. Ueberall erweitert sich beim Fort- schreiten der Kultur das Gebiet der Staatszwecke. Während die Regierung ursprünglich nur nach Aussen zu für die Sicherheit ihrer Angehörigen einstehen musste, sorgt sie allmählich durch Einführung des Landfriedens, Abstellung der Blutrache u. s. w. auch für die innere Rechtssicherheit; weiterhin für den Wohl- stand, die Bildung, ja die Bequemlichkeit des Volkes. In dem- selben Verhältnisse aber, wie die Leistungen , müssen auch die Ansprüche des Staates wachsen. Während Lowe (1822) das reine Einkommen des britischen Volkes auf 251 Mill. L. St. jährlich anschlägt, betrugen die Staatsausgaben ^') 1813 und 14 durch- schnittlich 106 Mill., und zwar bei freier Budgetbewilligung durch die Nation selber. So hat sich von 1685 bis 1841 die eng- lische Bevölkerung mehr als verdreifacht; dagegen sind die Staatsausgaben beinahe auf das 40fache gestiegen. (Macaulay.) Zu gleicher Zeit wird es immer üblicher, durch s. g. Expropria- tionen die wohlerworbenen Privatrechte dem Gemeinbesten auf- zuopfern. Man denke ferner an die Conscription der neueren Zei- len, die LandwehrpQicht, den Volksunterricht so vieler Länder ; an die grosse Menge der Vereine, Actiengesellschaften, Volksfeste, ganz besonders auch der Assecuranzen gegen jederlei Gefahr. So lässt sich in der That behaupten, dass wir der Gütergemein- schaft näher gerückt sind, als man es vor hundert Jahren sich hätte träumen lassen. Und zwar sind dies lauter Institute, in welchen die eigenthümliche Kraft und Tüchtigkeit unseres Zeit- alters hervorleuchtet. Wer die Macht zweier Völker mit einander vergleichen will , der muss nicht allein ihre Elemente geistiger und körperlicher Stärke, sondern ganz vornehmlich auch ihre Geneigtheit beachten , jene Elemente zu öffentlichen Zwecken zusammenwirken zu lassen.

Welches ist nun der Punkt, wo die wachsende Gemeinschaft ein Gewinn zu sein aufhört? Er ist im Allgemeinen ebenso leicht zu bestimmen, wie im einzelnen Falle schwer. Nur so lange, aber auch so lange gewiss , sind die Fortschritte des Gemein-

31) Ohne dieKosten der Kirchen, Schulen, Wohlthäligkeitsanstalten u. s.w.

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habens, Gemeinllmns wohllhätie;, wie sie den Fortschritten des Gemeinsinnes entsprechen. So ist auch die christliche Armen- pflege, und wenn sie bis zur Höhe von Evang. Lucae 3, 1i gestei- gert wäre, kein directesKinderniss der Voiks\Nirlhscliafl, woferne sie nur als christliche Wohlthat geleistet und empfangen wird. Die Annäherung an die Gütergemeinschaft soll von der Liebe der Reichen ausgehen, nicht vom Hasse der Armen. Wenn alle Men- schen wahre Christen wären , so könnte die Gütergemeinschaft ohne Gefahr bestehen ; dann würde aber auch das Privateigen- Ihum keine Schattenseite mehr haben , es würde namentlich jeder Herr seinen Arbeitern möglichst viel Lohn geben und mög- lichst wenig Opfer von ihnen fordern ^^).

Aus einer Verbindung der Familienidee mit der Idee des Eigenthums entsteht die Erblichkeit. Und zwar ist jene Ver- bindung eine sehr natürliche. Die Mehrzahl der Menschen be- trachtet die Freuden des Familienlebens als die höchsten über- haupt, und strebt deshalb, wenn es in wirthschaftlicher Hinsicht nur irgend möglich ist, vor Allem nach ihnen. Zugleich beschränkt sich der Eigennutz der Meisten nicht bloss auf ihre Person , son- dern erweitert sich über ihre Nachkommenschaft, Darum sind Tisch und Bett, commercium und conniibium von jeher als zusam- mengehörige Begriffe angesehen worden, und alle consequenteren Socialisten stehen der Weibergemeinschaft so nahe, wie der Gü- tergemeinschaft ^^) .

Für jeden ordentlichen Menschen ist die Gewissheit, dass seiner Kinder wirthschaftliches Glück zum grossen Theile von seiner Thätigkeit und Sparsamkeit abhängt, einer der wirksam- sten Antriebe zum Guten. Hierauf beruhet der volkswirthschaft- liche Nutzen des Erbrechtes^*). So giebt es namentlich wohl

32) Scheiden wir in Gedanken von der G. G. alle schädlichen Elemente aus, und fügen alle nolhwendigen Sporne und Zügel hinzu, so wird ein Zu- stand herauskommen, der einer heutigen gesunden Volkswirthschaft durch- aus ahnlich ist (Edinburgh R. January 1851.^.

33) So urtheilt Proudhon, es sei ganz verkehrt, wenn viele Socia- listen ihre Gemeinschaft nach dem Vorbilde der Familie, als mole'cule orga- nique, construieren wollten. Die Familie habe einen «monarchischen, patri- zischen » Charakter; hier bilde und erhalte sich das Princip der Auctorität. Auf ihr haben die alten und feudalen Gesellschaften beruhet, «und gerade gegen diese alte, patriarchalische Constitution protestiert und empört sich die neue Demokratie.»

34) «Die Fortpflanzung des Vermögens auf die Nachkommen hat eine

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kaum eine andere Einrichtune:, die mit solchem Erfolge der Uebervölkerung entgegentiäte : weil das Hinderniss hier ganz unmittelbar an dem helreffendslen Punkte, nämlich dem Fami- lienleben selbst, angebracht ist. Je schwächer das Familienge- fühl, desto weniger lähmt freilich eine Abschwächung des Erb- rechtes die volkswirlhschafllichen Interessen. Daher z. B. Erb- steuern um so unbedenklicher sind, je mehr sie IjIoss die ent- fernteren Verwandtschaltsgrade belasten, bei welchen die Erbschaft etwas ganz Zufälliges wird. Während nun auf den niederen Kulturstufen das Fa m ilien erbrecht sehr bindend zu sein pflegt , besonders am Grundvermögen , ein Ausfluss des Obereigenlhums der Familie, so wird später, im Zeilalter des mehr ausgebildeten Individualismus, die Testamentsfreiheit immer mehr vorherrschend. Dann ist das Erbrecht gleichsam eine Steigerung des persönlichen Eigenlhumsrechtes, eine Ver- längerung desselben übers Grab hinaus. Wollte man diese Testier- freiheit sehr beschränken, so würde der Egoismus, auf eine volkswirthschafllich viel schlimmere Weise, zur Aufzehrung sei- ner Güter bei Lebzeiten veranlasst werden. (Leibrenten u. s. w.) Indessen kann auch die volle Freiheit in sittlich versunkenen Zeilen auf dieselbe Weise ausarten. Die reichen Böolier pflegten sich in der letzten Zeit der hellenischen Geschichte zu lüderlichen Zechgesellschaflen zu vereinigen ; und nicht blos die Kinderlosen vermachten ihre Güter dem Vereine, sondern selbst Familienvä- ter, indem sie ihre Kinder wohl auf ein Pflichllheil beschränkten. Aehnlich in Rom seit Cicero , wo jeder angesehene Bekannte es bitter übelnahm, \venn er im Testamente nicht bedacht worden war, und wo z. B. dem Octavian in den letzten 20 Jahren seiner Herrschaft durch Legate seiner «Freunde» gegen 70 Mill. Thaler zuflössen ^^) .

offenbare Tendenz, den Mann zum guten Bürger zu machen. Sie bringt seine Leidenschaften auf die Seite der Pflicht, und veranlasst ihn, sich um das Gemeinwohl Verdienste zu erwerben, wenn er sicher ist, dass der Lohn dafür nicht mit ihm selber sterben wird, sondern auf die übertragen, mit welchen er durch die theuersten und zärtlichsten Gefühle verbunden ist« (Blackstone Comment. II, M.).

35) Polyb. XX, 6. Daher soll aber auch der ganze (?) Reichthum von Theben bei der Zerstörung durch Alexander M. nur 440 Talente betragen haben (Athen. /F, p. 148j. Drumann Geschichte Roms U.S. w. VI, S. 383 fr. Cicero Phil. 11, 16. Hoeck Rom. Gesch. I, 2, S.

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Weil die Grundstücke im rohen Zustande weder von Men- schen produciert , noch consumiert werden können , so lassen sich auch die obigen Argumente für die volkswirthschaftliche Nothwendigkeit des Privateigenthums nicht ohne Weiteres auf sie erstrecken. Das Grundeigenthum ist daher überall viel jünger, als das Kapitaleigenlhum ^^).

Nun gehört aber zu jeder productiven Benutzung der Grund- stücke eine gewisse Verwendung von Kapital und Arbeit, in den meisten Fällen eine länger dauernde , wohl gar unwiderrufliche, deren Früchte erst nach einiger Zeit geerntet werden können. Zu einer solchen wird sich Niemand verstehen , ohne den ge- sicherten Besitz des fraglichen Grundstückes. Daher selbst der roheste Ackerbau eine Art Grundeigenthum wenigstens zwischen Pflug und Sichel erfordert. Je mehr alsdann Bevölkerung und Kultur wachsen, desto mehr Producte muss.man dem Boden ab- gewinnen. Dies ist aber nur durch eine intensivere Bewirth-

118. Sueton. Octav. 66. Der wissenschaftlich bedeutendste Angriff, welchen das Erbrecht neuerdings erfahren hat, ist vom St. S i m o n i s m u s ausgegangen. Der Stifter selbst freilich war in seinem erfahrungsreichen, aber thatenarmen, viel suchenden, aber wenig findenden Leben nur soweit gelangt, die Industriellen im scharfen Gegensatze den Besitzenden gegen- über zu stellen, die zahlreichste und ärmste Klasse für die erste und wich- tigste zu erklären, und seine angeblich neue Religion der Liebe vorzugsweise von der Emancipation der Arbeiter zu verstehen. Seine Schüler gingen je- doch weiter. Um alle Privilegien der Geburt aufzuheben, lehrte Bazard (Exposition de la doctrine de St. Simon, 1831, p. 172 ff.j, es sei nicht genug, dass die Aemter von Staatswegen, nach dem Verdienste und in Rücksicht auf das Gemeinwohl vertheilt würden , sondern dasselbe müsse auch mit den Besitzthümern geschehen. Zwar die Ungleichheit des Besitzes, ent- sprechend der Ungleichheit des Verdienstes, solle bleiben, Jedermann das von ihm selbst Erworbene zeitlebens selbst besitzen , nach seinem Tode aber der Staat erben. So würden die allgemeinen und individuellen Rück- sichten mit einander versöhnt, und die neue Staatseinnahme könnte leicht zur AbschafTung der Steuern benutzt werden , die vorzugsweise auf den niederen Ständen lasten. Die Folgen sieht man praktisch in der Türkei, wo die bedeutenden Mililärlchen auf die angegebene Weise besessen wer- den. Ein türkischer Lehenbesitzer baut darum so wenig, wie möglich: droht eine Mauer einzufallen, so werden Stützen gemacht; fällt sie wirk- lich , nun, so sind nur einige Zimmer weniger im Hause, und man richtet sich neben den Trümmern ein I (Denon I, S. 193.) Auch in Butan eine Art St. Simonismus praktisch: Robinson Descriptive nccount of Assam. 36) Umgekehrt bei Kant Jäetaph. Anfangsgründe der Rechtslehre. (Werke IX, S. 72 fg.)

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schaftung möglich , wo man die Grundstücke mit Kapital und Arbeit immer stärker schwängert, in der Regel auch den Cyklus der landwirthschafllichen Operationen durch immer künsth'chere Combinierung erweitert. Es erheischt also der Fortschritt zu hö- herer Kultur eine immer festere und ausgeprägtere Gestaltung des Grundeigenthums: zum Segen Aller, die bei der höheren Kultur betheiligt sind, auch der Nichtgrundbesitzer. Ohne Grundeigenthum würde eben Jeder seinen Bedarf an Bodenpro- ducten viel schlechter, unsicherer und mühseliger befriedigen ^'^). So wurde z, B. in Gamargue der Lackmus ehedem aus Pflanzen bereitet, welche man «frei» im Gebirge aufgesucht hatte; er war aber damals viel theuerer, als jetzt, wo die Pflanzen auf Grundeigenthum künstlich gebaut werden ^^). Bei Flüssen, Mee- ren u. s. w. würde in der Regel die Fischerei durch Appropria- tion nicht einträglicher werden ; daher sie hier auch im Ganzen selten ist.

Ueberall hat sich, wo jene Vermischung von Arbeit und Ka- pital mit Grundstücken noch wenig bedeutend ist, auch das Grundeigenthum noch wenig entwickelt. So giebt es noch jetzt gar viele halbkultivierte Länder, in welchen der Boden durch mehrjähriges Brachlassen verwirkt und von jedem neuen An- bauer occupiert werden kann^^). In Eurgpa hat sich regelmässig der Gemeinbesitz von Wald und Weide sehr viel länger behaup- tet, als der von Ackerländereien, weil bei der Bewirthschaftung

37) «Ein Bezirk der Tartarei von 10 Q. Meilen, worauf etliche Horden iliren Weidegang halten, mag 4 500 Hirlen zählen, welche bei dieser Pro- ductionsweise ihre Beschäftigung finden ; während in Frankreich, z. ß. in Brie auf einer gleichen Fläche 50000 grundeigenthumslose Bauern leben, welche sämmtlich aus ihrer Feldarbeit ihr Einkommen ziehen.« (J.B. Say.)

38) Schubert Reise durch Frankreich und Italien I, S. 188.

39) So zu Taway in Hinterindien (K. Ritter Erdkunde V, S. 130). in vielen Gegenden l^ersiens gehört das Land demjenigen, welcher es durch Kanäle oder Brunnen mit W^asser versieht [Fräser Journey in Chorasan, Ch. 8). Aehnljch war es in der Zeit des Polybios (X, 28, 3), wo dem ersten Bewässerer 5 Jahre lang die Ernte gehörte. Auch am türkischen obern Euphrat wird das Land vielfach weder gekauft noch gepachtet; wer ackern und dem Bey den Zehnten bezahlen will, der kann es übrigens frei haben (K. Ritter X, S. 669; vgl. VIU, S. 468. IX, S. 900). Aehnlich bei den Fulah- und Mandingonegern (Klemm Culturgeschichte HI, S. 337 fg.); sogar bei den Tscherkessen. (Klemm.)

1852. fO

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jener die Factoren des Kapitals und der Arbeit eine viel gerin- gere Stelle einnehmen. Und doch ist sogar beim Ackerlande u. s. w. auf den höchsten Kulturstufen die Eigenthumsqualität viel weniger ausgebildet, als bei Kapitalien. Wie selten findet man Kapitaifideicommisse , überhaupt juristisch gebundene Ka- pitalien! So lässt sich in der frühern Recbtsgeschichle fast aller Völker ein tiefgehender Unterschied nachweisen zwischen Immo- biliar- und Mobiliareigenthum, wo dann regelmässig die Verfü- gung über das letztere, durch Verkauf, Verpfandung, Mitgift, Vertheilung u. s.w., eine sehr viel freiere war. Noch gegenwär- tig ist der polizeiliche EinQuss auf Mobilien weit geringer, als auf Häuser oder Grundstücke*"). Die Rechtmässigkeit, dasjenige allein zu besitzen , was man allein produciert und erspart hat, wird Jedem einleuchten ; dagegen beruhet die Appropriation der ursprünglichen und unzerstörbaren Naturkräfte nicht sowohl auf Rechtsgründen , sondern auf Gründen des allgemeinen Nutzens; und die Staaten haben sich regelmässig für befugt gehalten , an das Rodenmonopol , welches sie dem ersten Resitznehmer ver- stalteten , allerlei gemeinnützliche Reschränkungen zu knüpfen. So ist z. R. selbst in England die Mehrzahl der Armenlasten, die Unterhaltung der Kirche, der Landstrassen u. s. w. der Grund- rente zugewälzt. Manche Socialisten haben sogar den Vorschlag angeregt, das Eigenthum aller Grundstücke dem Staate selbst vorzubehalten; wo es denn wenigstens denkbar wäre, die zur Rewirthschaftung erforderlichen Privatkapitalien durch lange und sichere Pachtcontracte herbeizulocken: d.h. also eine Domänen- wirthschaft, ausgedehnt über das ganze Land! Man darf jedoch nur die Reiche betrachten, wo dies wirklich staltfindet, nämlich die meisten Despotien des Orients**), um zu ahnen, dass zu einer wahrhaft productiven Volkswirthschaft dies nicht genügt.

40) Seinen Rock z. B. darf Jeder verbrennen oder ins Wasser werfen; sein Haus anzünden , sein Grundstück durcti Einreissung eines Dammes ersäufen Niemand.

41) An der Goldküste und in Congo wird der Acker vom ganzen Dorfe gemeinsam Ijesteilt, und die Ernte unter die Familien nach der Kopfzahl vertheilt. Wo strenge Fürstenherrschaft ist , da gehört diesen aller Grund und Boden (Klemm III, S. 337 fg.). Auch in Korea kein Privatgrundeigen- thum : die Aecker werden vom Staate vertheilt, je nach der Kopfzahl der Familien (K. Ritter IV, S. 633).

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Und auch in politischer Hinsicht muss ein Stand von kräftigen, fest im Lande gevvurzelten GrundeigenthUmern als unentbehr- licher «Ballast des Staatsschiffes» gelten (Burke)*^).

Vorgelegt wurde ein Aufsalz von Herrn Sauppe . über ein Epigramm des Domitius Marsus.

Zu dem Verse des Virgilius Eclog. 3, 90

Qui Bavium non oditj amet tua carmina, Maevi

findet sich in den Schollen unter dem Namen des Junius Phi- largyrus eine längere Bemerkung, die in der Ausgabe des Pan- cratius Masvicius (Leovardiae 1 717) so lautet : duos siii temporis poelas dicit pessimos, quorum carmina ob humilitatem abiecta sunt. Vidt ergo notare qui sunt inimici Virgilii^ qui V avium, i. e. pes- simum poetam, et Maevium, i. e. peiorem poetam, ut diiplum habeant malum. Ex quibiis Vavius curator fuit, de quo Domitius in Cicuta refert:

Omnia cum Vavio communia frater habebat, Unanimi fratres sicut habere solenf,

42) Der ökonomische und rechtliche Unterschied zwischen Grund- und Kapitaleigenthum sehr lebhaft urgiert von /. S. Mill Principles I, p. 269 ff. The reasons which form the justißcadon , in an economical point ofview, of property in land, are only valid in so far as the proprietär of land is its im- pröver. In no sound theory of private property tvas it ever contetnplated that the proprietor of land should be merely a sinecurist quartered on it. (Mit be- sonderem Hinblicke auf Ireland.) Der Fourierist Considörant unter- scheidet genau die durch Arbeit und Sparsamkeit gebildeten Kapitalien, die durch Kapital und Arbeit erlangte Werthserhöhung des Bodens und den ursprünglichen Werth desselben. Nur die beiden ersteren Elemente können rechtmassiger Weise Eigenthum \verden. Da es aber aus Klugheitsgründea nothwendig ist, das Privatgrundeigenlhum zu verstatten, so muss den Nichteigenthümern als Entschädigung für das verlorene Gemeingut das Recht auf Arbeit eingeräumt werden. In England hat die Meinung vielen Anklang gefunden , dass zur Entschädigung für die Entstehung des Grund- eigenthums die Zwangspflicht der Armenunlerstüfzung eingeführt worden sei: ( Bischof j Woodward On the expediency of a regulär plan for the maintenance of the poor in Ireland (i 71 &); vgl. Eden State of the poor I, p. 413. Doch ist eine Armensteuer , wie die englische, bei weitem mehr, als eni Aequivalent dessen , was der englische Boden ohne alles Kapital abwerfen würde.

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Riira, domum, nummos et denique omnia : ut aiunty

Corporibus geminis Spiritus unus erat. Sed poslquam alterius mulier communis utrique ;

Novit, deposuit alter amicitiam.

Zu derselben Stelle findet sich in den von K. W. Müller in dem Rudolstädter Programm v. 1847 herausgegebenen Berner Scho- llen Folgendes: Maevi. Hie Cornificius Virgilium (\. Cornificium Virgilius) vituperat sub nomine Maevi. Maevi allegorice Virgilius. Bavius et Maevius duo poetae pessimi Athenienses sui temporis, ex quibus Bavius curator fuit, et quibus omnia sua erant commu- nia, ut Spiritus unus geminis corporibus diceretur inesse ; sed post- quam alterius uxor cum altero concubuit , amicitiam dissolvit , et nova regna accipiunt. De Maevio nihil repperi, quorum quoque carmina ob humilitatem abiecta sunt, et inimici Virgilio erant. Sensus est hie, qui Buvium , pessimum poetam , amat , eiiam Mae- vium peiorem ut duplum habeat, malum cum dicit. M. Bavius poeta, quem Virgilius in bucolicis notat, in Cappadocia moritur. Ohne Mühe erkennt man bei der Vergleichung beider Scholien, dass verschiedene Erklärungen äusserlich an einander gereiht sind. Denn abgesehn von den beiden Bemerkungen zu Anfang der Berner: 1) Hie Cornificium Virgilius vituperat sub nomine Maevi, und 2) Maevi allegorice Virgilius, lassen sich in dem Folgenden drei Bemerkungen unterscheiden. Die erste ist aus einem früheren Scholiasten entlehnt, dessen Name in dem ver- dorbenen Athenienses enthalten ist. Hören wir nämlich, dass in den Pariser Bruchstücken des Philargyrus, von denen F. Dübher in der Zeitschrift für Alterthumsvv^. 1834 S. 1228 ff. spricht, sich (ohne Zweifel nach dem Epigramm) noch Folgendes findet: de Maevio nihil reperi , ut Adantianus ait , so dürfen wir das ver- dorbene Athenienses und den eben so verderbten Namen Adan- nanus combinieren, und Dübner selbst hat die sehr wahrschein- liche Yermuthung aufgestellt (S. 1229), dass Haterianus zu ver- stehn sei. Denn dass sich unter den Erklarern des Virgilius, aus denen die Verfasser und Ordner der uns erhaltenen Samm- lungen schöpften , einer dieses Namens befand , geht aus den Veroneser Scholien zu JE. 7, 337. 9, 360. 397. 10, 243 hervor. Zugleich erhellt aus der Notiz von Dübner, dass diese erste Be- merkung bis zu den Worten de Maevio nihil repperi ging. Locker angehängt durch quoque ist eine zweite, die der Epilomator, wie

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wir aus Philargyrus sehn, etwa so vorfand: duos sui temporis poelas dicit pessimos, quorum carmina u. s. w. Diese ging bis zu den Worten habeat nialum. Denn aus Philargyrus ergiebt sich von selbst, dass zu lesen ist: amat^ amet etiam Maevium, peiorem, ut diiplum habeat malum. Eine dritte Bemerkung bilden die letz- ten Worte : M. Bavius poeta, quem VirgiUus in bucolicis notat, in Cappadocia moritur ^ die genau so bei Hieronymus Ol. 186, 2 stehn (Th. Roncallii chronica I S. 403). Vielleicht also ist vor diesen Worten statt cum dicil zu lesen Hieronymus dicit. Auch bei Philargyrus lassen sich die Bemerkungen, die ich in den Berner Schoben als ei^ste und zweite bezeichnete, unterscheiden. Nur stehn sie in umgekehrter Ordnung und die W^orte vidt ergo notare sind verstellt. Es ist also zu lesen : abiecta sunt et qui sunt inimici Virgilii. Vult ergo notare: qui Bavium, i. e. Pessimum poetam, [amat, amet] et Maevium^ i. e. peiorem poetam, ut duplum habeat malum. Dann folgt die zweite Bemerkung; aber auch Philargyrus hat die Anfangsworte der selbständigen Fassung, in der er sie vorfand, weggelassen. Darf man sie nach den Berner Schollen ergänzen, so fing dieselbe so an : Bavius et Maevius duo pessimi poetae sui temporis ; ex quibus . Dieses Scholion nun, was wir auf Haterianus zurückführen zu dürfen glauben , ist für die Geschichte der lateinischen Poesie wichtig genug. Ihm verdanken wir nächst dem Epigramm auf Tibulls Tod das einzige Gedicht, was von Domitius Marsus, dem geachteten und gefürchlelen Dichtergenossen der augustischen Zeit, auf uns gekommen ist; nur aus ihm lernen wir den Titel Cicuta kennen, den Domitius ohne Zsveifel einer Sammlung von scharfen Epigrammen gegeben hatte. Dennoch haben sich A.Wei- cherl, dessen Abhandlung de Domilio Maiso poeta in den Poe- tarum Latinorum Hostii, Laevii vitae et carminum reliquiae (Lipsiae 1830) S.241 269 enthalten ist, und H. Meyer Anlhol. Latina 1, 123 (vgl. annotat. S. 63) eben so gut, als die Früheren, welche Weichert S. 266 aufzählt, die Gelegenheit enlgehn lassen das Epigramm des Domitius zu vervollständigen. Denn schon P. Pilhou in seinen Epigrammata et poeraatia (1590) S. 455 fügt nach dem Epigramm die sinnlosen Worte hinzu : *et omnia tunc f ira tunc desoluta. \ * omnia nova regnu -{- duos accipiunt, und M. Freher Parerg. 1, 5 hatte daraus das Distichon gebildet:

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ardent tunc ira : atque animo Concorde soluto accipiiint dominos tunc duo regna suos.

Freilich wirft P. Burmann Anlhol. lat. I S. 438 diesen «pannuni a mala manu adsutum» bei Seile; aber schon eine sorgfälti- gere Erwägung der drei vorhandenen Disticha konnte lehren, dass nach der ausführlichen Erörterung der frühern Innigkeit und Gütergemeinschaft die Trennung durch die Worte depomit alter amicitiam ungenücend bezeichnet sei. Auch hier erwartet man ein Verweilen bei dem Gedanken und eine Angabe der gänzlichen Umkehrung des in den ersten Versen angegebenen Verhältnisses: so erst kann das Epigramm die rechte Spitze gewinnen. Dass nun Pithous Angabe auf handschriftliche Ueber- lieferung gegründet gewesen sei, zeigt F. Dübners Millheilung in der Zeitschr. für Allerth. 1837 S. 15. Er sagt, dass im Pariser Codex 7960 des Philargyrus nach dem Epigramm noch Folgen- des stehe : et omnia tunc ira tunc desoluta omnia nova regna duas accipiunt. Bei Ph. Wagner de lunio Philargyro 2 S. 32 (Dresdae 1847) giebt Dübner an: et omnia tunc ira desoluta omnia nova regna duas accipiunt. Dass denselben Zusatz auch der Epitoma- tor der Berner Scholieu vor sich gehabt habe, zeigen zur Ge- nüge die Worte: et nova regna accipiunt. Dübner, wie früher

Freher, erkannte mit Recht, dass in den verdorbenen Worten ein viertes Distichon des Domitius versteckt liege. Wenn er aber selbst folgenden Herstellungsversuch macht,

Omnia tunc irae : tunc dissolvuntur amores, Et nova regna duos accipiunt dominos^

so ist das mehr ein geistreicher Einfall, als ein kritischer Versuch das Ueberlieferte mit möglichster Wahrscheinlichkeit in das Rich- tige umzugestalten. Der Anfang des Hexameters ist verloren; ergänzen wir diesen zum Beispiel durch Irascuntur^ so scheint das Uebrige sich ziemlich einfach zu ergeben. Ich vernauthe also :

[Irascuntur :] et omnia tunc ira resoluta, Omnia [mente] nova reg^ia duo accipiunt.

Philargyrus aber, was man auch immer mit diesem Namen be- zeichnen möge , ihm allein verdanken wir das Epigramm des Domitius, und durchaus verkehrt ist es, wenn P. Burmann und Andere die Lesarten der Anthologie und des Philargyrus als ver- schiedener Zeugen einander entgegenstellen. Wenn also P. Pithou

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V. 3 atque omnia detiique, die späteren Ausgjihen des Philarciyrus et denique omnia haben, so ist entweder jenes eine richlii',e Ver- muthung Pilhous, oder das letztere durch Nachlässigkeit derer entstanden, die den Philargyrus herausgegeben haben. Dübner hat leider nichts angegeben. V. 5 ferner halten die älteren Aus- gaben des Philargyrus nur sed postquam allerhis mulier **, Pithou und Burnjann sed postquam alterius mulier * concuhitum. Vgl. Ph. Wagner de lunio Philargyro \ S. 14 f. Ebenso hat der Pa- riser Codex, nach Dübners Angabe bei Wagner (a.a.O. 2 S. 32). NurConjectur also sind die Worte communis utrique und erschei- nen zuerst in der Ausga!)e des Virgilius von P. Masvicius. Die Vermuthung ist so schein, dass sie wohl auf Jos. Scaliger rathen lässt, auf den Manches in der genannten Ausgabe zurückzufüh- ren ist. Concubitum scheint aus der Glosse concubuit, die zu den Worten communis utrique nubit beigeschrieben war, entstanden zu sein: eben dies concubuit finden wir in den Berner Schollen. V. 6 schreibt man jetzt statt tiovit, was in den MSS. sleht^ nach Fr. Oudendorps Vermuthung bei Burmann nupsit. Leichter ist die Aenderung nubit^ die Oudendorp ebenfalls vorschlägt; dass sie sprachlich richtig sei, zeigen die von Th. Ladewig Zeitschr. f. Alterth. -1844 p. 627 angeführten zahlreichen Beispiele für den Gebrauch des Praesens nach postquam bei Dichtern. Nach allem Gesagten ist die Bemerkung aus Uaterianus bei Philargyrus so zu schreiben : Bavius et Maevius duo pessimi poetae sui temporis; ex quibus Bavius curator fuit, de quo Domitius in Cicuta refert:

Omnia cum Bavio communia frater habebat,

Unanimi fratres sicut habere solent, Rura, domwn, numos atque omnia denique : ut aiunt,

Corporibus geminis Spiritus unus erat. Sed postquam alterius mulier communis utrique

Nubit j deposuit alter amicitiam. et omnia tunc ira resoluta,

Omnia mente nova regna duo accipiunt.

De Maevio nihil repperi, ut Haterianus ait. Denn dass die letzten Worte sich im Pariser Codex des Philargyrus finden, berichtet Dübner Zeitschr. f. Alterth. 1834 S. 1229, nur dass dort, wie oben schon angegeben wurde, Adannanus für Haterianus steht. Was sich aber für diesen Namen in den Berner Schollen findet, Athe7iienses , hat das etwa den Erklärer des Ibis verführt , zu

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ardent tunc ira : atque animo Concorde soluto accipiunt dominos tunc duo regna suos.

Freilich wirft P. Burmann Anlhol. lat. I S. 438 diesen «pannum a mala manu adsutum« bei Seite; aber schon eine sorgfalti- gere Erwägung der drei vorhandenen Dislicha konnte lehren, dass nach der ausführlichen Erörterung der frühern Innickeit und Gütergemeinschaft die Trennung durch die Worte deposuit alter amicitiam ungenügend bezeichnet sei. Auch hier erwartet man ein Verweilen bei dem Gedanken und eine Angabe der gänzlichen Unikehrung des in den ersten Versen angegebenen Verhältnisses: so erst kann das Epigramm die rechte Spitze gewinnen. Dass nun Pilhous Angabe auf handschriftliche Ueber- lieferung gegründet gewesen sei, zeigt F. Dübners Mittheilung in der Zeitschr. für Alterth. 1837 S. 15. Er sagt, dass im Pariser Codex 7960 des Philargyrus nach dem Epigramm noch Folgen- des stehe : et omnia tunc ira tunc desoluta omnia nova regna duas accipiunt. Bei Ph. Wagner de lunio Philargyro 2 S. 32 (Dresdae 1847) giebt Dübner an: et omnia tunc ira desoluta omnia nova regna duas accipiunt. Dass denselben Zusatz auch der Epitoma- tor der Berner Schollen vor sich gehabt habe, zeigen zur Ge- nüge die Worte: et nova regna accipiunt. Dübner, wie früher Freher, erkannte mit Recht, dass in den verdorbenen Worten ein viertes Distichon des Domitius versleckt liege.- Wenn er aber selbst folgenden Herstellungsversuch macht,

Omnia tunc irae : tunc dissolvuntur amores, Et nova regna duos accipiunt dominos^

so ist das mehr ein geistreicher Einfall, als ein kritischer Versuch das Ueberlieferte mit möglichster Wahrscheinlichkeit in das Rich- tige umzugestalten. Der Anfang des ffexameters ist verloren; ergänzen wir diesen zum Beispiel durch irascuntur, so scheint das Uebrige sich ziemlich einfach zu ergeben. Ich vermuthe also:

[Irascuntur :] et omnia tunc ira resoluta, Omnia [mentej nova regna duo accipiunt.

Philargyrus aber, was man auch immer mit diesem Namen be- zeichnen möge , ihm allein verdanken wir das Epigramm des Domitius, und durchaus verkehrt ist es, wenn P. Burmann und Andere die Lesarten der Anthologie und des Philargyrus als ver- schiedener Zeugen einander entgegenstellen. Wenn also P. Pilhou

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V. 3 atque omnia denique, die spälei-en Ausgehen des Pliilargyrus et denique omnia hal)en, so ist entv»'eder jenes eine richtige Ver- muthung Pithous, oder das letzlere durch Nachlässigkeit derer entstanden, die den Philargyrus herausgegeben haben. Dübner hat leider nichts angegeben. V. 5 ferner hatten die alleren Aus- gaben des Philargyrus nur sed postquam alteriiis mulier **, Pithou und Burmann sed postquam alterius mulier * concubitum. Vgl. Ph. Wagner de lunio Philargyro 1 S. 1 4 f. Ebenso hat der Pa- riser Codex, nach Dübners Angabe bei Wagner (a.a.O. 2 S. 32). NurConjectur also sind die Worte communis utrique und erschei- nen zuerst in der Ausgabe des Virgilius von P. Masvicius. Die Vermuthung ist so schön, dass sie wohl auf Jos. Scaliger rathen lässt, auf den Manches in der genannten Ausgabe zurückzufüh- ren ist. Concubitum scheint aus der Glosse concubuit, die zu den Worten communis utrique nubit beigeschrieben war, entstanden zu sein: eben dies concubuit finden wir in den Berner Schollen. V. 6 schreibt man jetzt statt novit, was in den MSS. steht, nach Fr. Oudendorps Vermuthung bei Burmann nupsit. Leichter ist die Aenderung nubit, die Oudendorp ebenfalls vorschlägt; dass sie sprachlich richtig sei, zeigen die von Th. Ladewig Zeitschr. f. Alterlh. 1844 p. 627 angeführten zahlreichen Beispiele für den Gebrauch des Praesens nach postquam bei Dichtern. Nach allem Gesagten ist die Bemerkung aus Haterianus bei Philargyrus so zu schreiben : Bavius et Maevius duo pessimi poetae sui temporis; ex quibus Bavius curator fuit, de quo Domitius in Cicuta refert:

Omnia cum Bavio communia frater habebat,

Unanimi fratres sicut habere solent, Rura, domum, numos atque omnia denique : ut aiunt,

Corporibus geminis spiritus unus erat. Sed postquam alterius mulier commimis utrique

Nubit, deposuit alter amicitiam. et omnia tunc ira resoluta,

Omnia mente nova regna duo accipiunt.

De Maevio nihil repperi, ut Haterianus ait. Denn dass die letzten Worte sich im Pariser Codex des Philargyrus finden, berichtet Dübner Zeitschr. f. Alterth. 1834 S. 1229, nur dass dort, wie oben schon angegeben wurde, Adannanus für Haterianus steht. Was sich aber für diesen Namen in den Berner Schollen findet, Athenienses , hat das etwa den Erklärer des Ibis verführt, zu

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V. 525 zu bemerken : Maevius poeta Athenienses carmine lacera- verat, a qiiibus in carcerem coniectus media mori coactus est? Vgl. Weicherl a. a. 0. S. 319 ff. Wunderbarer Weise haben übrigens Weichert S. 310 und viele Andere aus dem Epigramm des Domitius schliessen wollen, dass Bavius und Maevius Brüder gewesen seien. Dass dem der ganze Wortlaut bei Philargyrus (ex quibus, de quo , de Maevio nihil reperi) widerspreche , hat J. G. F. Estre Prosopogr. Horaliana S. 102 mit vollem Recht gel- lend gemacht. Indessen alt war dieser Irrthum ; denn die Worte et quibus omnia sua erant communia und die folgenden beweisen, dass schon der Urheber der Berner Sammlung Bavius und Maevius für die Brüder gehallen hat, auf die das Epigramm des Domi- tius gehe.

Vorgelegt wurde ferner ein Aufsatz von Herrn Preller, über Oropos und das Ämphiaraeion.

Schon in Athen hatte ich gehört, dass die Stelle des alten Ämphiaraeion bei Oropos jetzt mit Sicherheit aufgefunden sei. Bauern hatten beim zufälligen Aufgraben mehrere Marmorblöcke mit bischriften zu Tage gefördert (die gewöhnliche Art wie ge- genwärtig Entdeckungen in Griechenland gemacht werden), welche sich alle auf dieses Heiliglhum bezogen. Herr Rangabe, von dem ich dieses erfahren, zeigte mir auch die Inschriften, welche ein reisender Engländer für ihn abgeschrieben hatte. Um so weniger wollte ich versäumen , als ich später jene Gegend bereiste, diese merkwürdige Stelle zu besuchen und die In- schriften für mich abzuschreiben.

Es war am 1 1 . Mai, als wir wirklich hingelangten , nach nicht geringen Schwierigkeiten, denn es hatte den Tag über viel geregnet und der Weg war Iheilweise sehr beschwerlich gewe- sen. Wir verliessen Morgens Maralhon und gelangten von dort über Trikorythos nach Rhamnus. Hier suchten wir über das Ge- birg einen geraden Weg in die Gegend von Oropos aufzufinden, aber es gelang nicht, und so kamen wir nach mühsamen Irr- wegen erst um Mittag nach Grammalikö. Indessen klärte sich jetzt der Himmel auf und auch die Pfade wurden besser, so dass wir bei sehr schöner und wechselnder Aussicht von den

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Höhen auf die Gebirge \on Euböa und das Meer dieses Tages noch sehr froh wurden. Die ganze Gegend zwischen Rhamnus und Oropos, ein Theil der Diakria. besteht aus ziemlich hohen Bergrücken, welche vom Parnes gegen Osten vorlaufend in paral- lelen Zilien ee^en das iMeer streichen und dort eine ziemlich hohe und schroffe Küste l)ildcn. Zwischen ihnen liegen kleine fruchtbare Thäler mit lustigen Bächen und reicher Vegetation und anmuthigen Gebüschen, in welchen damals grade der Frühling sein Wesen trieb und die Nachtigall mit hellen Schlägen an Phi- lomele erinnerte. So ging es bergauf bergab über Varnäva nach dem sehr schön gelegenen Kälamo*), einem recht wohlhaben- den und unter blühenden Bäumen hoch auf der Küste gelegenen Dürfe, mit freier Aussicht auf Euböa und auf die Meeresenge. Ein Bauer führte uns von dort nach Mavrodhilissi, welches eine kleine halbe Stunde von Kälamo in einem ähnlichen und gleich wasserreichen und anmuthieen Engthale wie die beschriebenen liegt; denn hier hatten sich vor einigen Wochen jene Marmor- blöcke gefunden. Sie lagen auf einem sanften Wiesenabhange noch gerade so zerstreut und zerstückelt umher, wie der Zufall sie ans Licht gebracht hatte. Ich copierte nun die Inschriften und wir ritten dann noch auf einem sehr angenehmen Wege um die Zeit des Sonnenunterganges bis Marköpulo, wo wir ein ganz ausgezeichnetes Nachtquartier fanden und am andern Morgen einen der schönsten Frülilin2;stase anbrechen sahen. Die Lage dieses Ortes ist ausserordentlich schön und die Aussicht von einem Hügel in der Nähe unseres Wirthes war entzückend. Den Vordergrund bildet ein reich bewachsenes, grünes, hügeliges Küstenterrain, ganz vorn die saubere Kirche und das freund- liche Dorf Marköpulo. Dann der Sund zwischen dem Festlande und Euböa. Geaenüber die lan" hingestreckte Insel mit ihren schönen Bergen, unten am Strande Eretria, so nahe und deut- lich, dass man alle Häuser des Ortes sehen kann. Weiter hinten die Bücht und die Berge bei Chalkis, wo sich die Wasserfläche in leichten blauen Streifen verliert. Dieser Küste gegenüber das malerische Gebirge in der Gegend von Aulis mit gleich schöner Bucht. Links eine eben so malerische Gebir£;slandschaft und im

4) Leake beschreibt denselben Weg North. Greece 2 S. 437. Er hält das Gebirge in dieser Gegend für den alten Phelleus, vgl. seine Demen übers, von Westermann S. 7.

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äussersten Hinlergrund die imposante Müsse desParnass, wie die Dirphys auf Euböa noch ganz mit Schnee bedeckt. Und über das Alles ein Glanz, ein Duft, eine Klarheit ausgegossen, wie ein schö- ner Firniss über einem schönen Gemälde. Wer das malen könnte ! Die Luft- und Lichtperspeclivo namentlich ist in Griechenland über alle Vorstellung schön. Diese leisen, sanften, \Yie hinge- hauchten Farbenlöne, Lichter und Schatten, diese rundlich an- muthigen und sanften und doch so bestimmt plastischen For- men. Nur Griechenland mit seinem unendlichen Reichthum an Wasserflächen und Gebirgshöhen, an Küsten und Buchten, lau- fenden Hügeln und ragenden Bergen, vermag solche Perspecti- ven zu zeigen. Der Wirlh von Marköpulo, Zacharia Mariotli, vom Parnass gebürtig, sprach italienisch und erzählte uns viel Merk- würdiges über den jetzigen Zustand der Dinge in seinem Va- terlande. Sein trefflicher Gasthof, dessen Anlage ihm 4000 thaleri gekostet, ist wohl der beste in ganz Griechenland (ausserhalb Athen und den grösseren Städten) und würde sich zu einem längeren Aufenthalte in dieser entzückend schönen und geschicht- lich eben so merkwürdigen Gegend vortrefflich eicnen. Doch klagte er, dass er seine Nahrung nicht gefunden. Früher waren viele Fremde durchgekommen, da Marköpulo auf der Haupt- strasse des Verkehres zwischen Euböa und Lamia mit Athen gelegen. Aber jetzt hatte sich eine andere Strasse gebildet und seine Auslagen waren vergeblich gewesen.

Wir ritten dann von dort hinab ans Meer und zur soge- nannten Skala zu den heiligen Aposteln, wo man nach Eretria überzusetzen pflegt. Leake hat hier das alte Delphinion angenom- men, aber es scheint mir nach Finlays Untersuchungen keinen Zweifel zu leiden^), dass dieser Ort vielmehr auf der Stelle des alten Oropos liegt, während das jetzige Oropö, links von Markö- pulo und auf einer ähnlichen Anhöhe gelegen , wahrscheinlich erst in Folge einer späteren Uebersicdelung entstanden ist. Jener Ort am Meere, die sogenannte Skala, hat unter Wiesen, Gärten und Quellen eine recht anmuthige Lage und würde sich bei lebhafterem Verkehre mit Eretria ohne Zweifel bald heben. Jetzt besteht er aus wenigen Hütten und Häusern und scheint nur durch seine ganz vorzüglichen Fische ausgezeichnet zu sein. Ich

2) Vgl. aucti Ross Demen von Attika S. 6. A. 6.

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copierte dort eine am Brunnen eingemauerte Inschrift^) und wir sahen dann das ausgezeichnet schöne Relief, welches Welcker nach einer Zeichnung des Bildhauers Siegel aus Hamburg zuerst in den Momimenti delV Intituto Arch. Bd. 4 Taf. 5 publiciert und neuerdings in den Alten Denkmälern No. 2 (Basreliefs) wieder- holt und mit einer lehrreichen Abhandlung (S. 172 184) be- gleitet hat. Wir fanden es an derselben Stelle, wo Welcker es gesehen, auf der Diele eines kleinen Wirthschaftsgebaudes bei dem Hause eines ehemaligen russischen Consuis in Athen. Amphiaraos steht mit seinem W^agenlenker Baten auf einem Vier- gespann, dessen Rosse dem Erdschlunde zueilen, durch welchen nach der Sage der Held mit. seinem Wagen verschlungen wurde. Da es nicht weit von dem Orte, wo es noch zu sehen ist, ge- funden wurde , so leidet es keinen Zweifel , dass es zu den Denk.mälern des Amphiaraosdienstes gehörte, welcher dieser ganzen Gegend eine besondere Weihe gab. W^elcker stellt den Werth dieses Kunstwerkes so hoch, dass er es mit den Figuren und Gruppen des Niketempels in Athen vergleicht, und in der That ist es von einer seltenen Vollendung. Dennoch möchte ich vermuthen, dass es aus einer nicht ganz so klassischen Zeit wie jene Bildwerke stammt, und auch die Uebereinstimmung zwischen diesem Bilde und der bei Welcker Taf. X, 1 6 mitgetheilten Zeich- nung aus Herculanum, obgleich sie überraschend ist, kann ich doch nicht für so entschieden halten, dass dieselbe nothwendig für eine Copie jenes Reliefs gelten müsste. Indessen wird eine der weiter unten mitzutheilenden Inschriften beweisen, dass auch Neapolitaner wegen der Spiele, die dem Amphiaraos ge- halten wurden, in diese Gegend kamen, und so würde in die- ser Hinsicht die merkwürdige Uebereinstimmung beider Denk- mäler nichts Befremdliches haben.

Um auf jene Stelle, wo das Amphiaraeion gelegen, zurück- zukommen, so hat bekanntlich schon Leake die Lage dieses Hei- ligthums beiMavrodhilissi angenommen^ also an demselben Orte,

3) Dieselbe welche Keil Inscriptt. Boeot. P. 1 57 nach Finlay und E. Cur- tius gibt. Meine Abschrift ist mit einigen Abweichungen diese :

A<t>P0AT2I02 tplAOHENOY

ZÜNATOY MNH3II0N

KA'ATYXH Aa}POAi:SIOY

ZCOCA.

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wo sich jetzt jene Blöcke und Inschriften gefunden haben und bei einiger Nachgrabung gewiss noch weit mehr finden würde. Leake sagt darüber in seinen Demen von Attika*) : «Der Tempel des Amphiaraos stand in dem Bezirk von Psaphis'^), zwischen Rhamnus und Oropos. So lange Oropos seine Unabhängigkeit behauptete, wurde Psaphis als zu Oropos gehörig betrachtet; später aber wurde es ein Demos von Atlika^). Livius schildert den Tempel in einer an Bachen und Quellen reichen und an- muthigen Gegend gelegen '^j; dies führt uns darauf denselben nahe bei dem Bache zu suchen , welcher die von einer der Dia- krischen Höhen und von den Abhängen des Parnes herabkom- menden Gewässer zwischen Kälamo und Marköpulo vereinigt und durch ein tiefes Thal nach einer schmalen Küstenebene nördlich von Kälamo hei'vorbricht. Ungefähr eine (englische) Meile ober- halb der Ebene tragen die steilen Wände des Thals noch jetzt die Ueberreste alter Mauern^). Viele dieser grossen viereckigen Bauslücke sind jetzt zur Aufführung rohen Gemäuers verwendet, welches dazu dient die an den Abhängen beider Höhen terrassen-

4) S. 123 fr. der üebersetzung von Westermann. Vgl. North. Greece Vol. 2 S. 4 40 ff., wo er Kälamo um 1 Uhr 4 0 Minuten verlässt und um 2 Uhr in Mavrodliilissi ist.

5) Strabo IX, 22 p. 399 G. fiira Jf MaQadÖJVu TQtxoQvd-og, thct 'Pa- fxvovg, f?r« ''I'a(f\g rj raiv 'ilQwnicDV, Ivtkv&k di tzov y.nl to ldu<fia- Qfxtiöv lari TiTifATj^uf'yov ttots /AumTov, onov (fvyövra rbv l4fÄ(fiÜGtcov, (Sg (fr]ai 2^oif oxkfjg , li^i^aro &rjßniK y.övig avrolaiv onXoig xai rtTQaoniaTOj ätif Qoy. (Also dichtete Sophokles, dass er bei Theben, nicht dass er bei Oropos verschlungen wurde.) 'SlQwnbg d" tv a/n(fiaj3i]T)](Ji/uq) yayivrirui noXXäxig 'ii^QVTai yan h' /nf{)oQi(p Ttjg n ATTty.i]g y.nl rrjg Boicoriag.

6) Psaphis war allerdings ein Demos, wenigstens in der Zeit der Anto- ninen, aus welcher Zeit die Inschrift C. I. n. 275 ist. Oropos aber ist gewiss nie ein Demos gewesen. Leake vermulhet, dass Psaphis da lag, wo jetzt Kälamo liegt, was bis auf Weiteres dahingestellt bleiben muss.

7) Livius XLV, 27 : Inde Oropum Atticae venlum est , ubi pro deo vates Amphilochus (er nennt ihn aus Versehn für Amphiaraus) colitur templumque vetustum est fontibus rivisque circa amoenum.

8) In seinem Werke Northern Greece bemerkt Leake noch, dass wahr- scheinlich ehemals hier ein Dorf Mavrodhilissi gelegen, dass aber jetzt keine Häuser mehr da sind, obwohl die Hügel gut cultiviert sind; und so fanden auch wir diese Gegend. Der Bach, der durch das Thal fliesst, wendet sich weiter unten rechts und erreicht die Küste unter Kälamo. Wir kamen auf dem Wege von Kälamo bis Mavrodhilissi bei einem Brunnen mit reichem Wassersprudel vorbei, wo Wäscherinnen beschäftigt waren. Ueberhaupt ist die ganze Gegend quellenreich.

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förmig sich hinaufziehenden Anpflanzungen zu stützen. Der Bach führt in allen Jahreszeilen Wasser und an den Abhängen finden sich mehrere Quellen. Gegenwärtig führt die Stelle, die gänzlich unbewohnt ist, den Namen Miivro-Dhilissi {Mavqo-JrjlioGi) und unterscheidet sich durch das Beiwort Mävro (schwarz) von einem andern Dhilissi, das an der Stelle von Delion liegt. Die Nachbar- schaft der Orte Kälamo und Marköpulo , vorzüglich aber die des ersteren^j, wo ich bei meinem Besuche viele kürzlich erst neu aufgeführte Häuser fand, ist der Erhaltung des Tempels des Am- phiaraos sehr nachtheilig gewesen, indem man das Material des- selben zu neuen Bauten verwendete. Auf einem grossen Stück eines Kranzes , welches nahe bei einigen alten Fundamenten zu Mavrodhilissi gefunden und kurz vor dem Jahre 1806 nach Kä- lamo gebracht worden war, las ich T02 AMfPI in grossen und schöngeformten Buchstaben der besten Zeit. Auf einem andern Theile desselben Kranzes , welchen ich zu Mavrodhilissi am Bo- den liegend fand, waren die Buchstaben AEI zu lesen. AM<I)I ist höchstwahrscheinlich der Anfang des Namens Amphiaraos^**). » Ich halte diese Annahme durch die letzten Funde für so vsohl bestätigt und befestigt, dass die Lage des Amphiaraeion zu Mavrodhilissi fortan über allen Zweifel erhaben ist. So viele Reste ; an demselben Orte gefunden, können unmöglich durch Verschleppung dahin gekommen sein, und ich bin überzeugt, dass eine Ausgral)ung dort mit leichter Mühe und wenig Kosten zu merkwürdigen Entdeckungen führen würde. Der Abhang, auf welchem wir (ich und mein Reisegefährte Hettner) sie zer- streut herumliegend fanden , schien uns sogar deutliche Spuren eines oblongen Tempelbaues zu zeigen. Der Bach, der seitwärts unter ihm dahinrauschte, das freundliche Grün der Wiesen , die anmuthigen Baumgruppen, aus denen wieder Gesang der Nach-

9) Finlay fand auch in der allen Kapellenruine der Panaghia etwa eine (engl.) Meile ostwärts von Kälamo eine auf das Amphiaraeion bezügliche Inschrift :

2TH:SEI2

KDIAPAßl.

4 0) Leake verniuthet , dass beide Stücke zusammengehörten , so dass .... AEIT0.2 AJVI<t>IAPAi2I zu lesen wäre. Zugleich theilt er eine zu Kälamo copierte Inschrift mit, welche im Corp. Inscr. n. 1566 wiederholt ist und welche ich unten in n. i3 gebe.

1 46

tigallen hervortönte, erinnerte an die Beschreibung bei Livius, und die Einsamkeit und schöne Lage des engen Thaies schien für ein solches Heih'gthum sehr passend. Es käme nur darauf an, die Gegend genauer zu untersuchen, um alles Einzelne, was bei den alten Schriftstellern erwähnt wird, so viel als möglich unter- zubringen und auch die Distanz von Oropos, die Pausanias auf zwölf Stadien anschlägt, und den ganzen Zusammenhang der Strasse, die in alter Zeit recht lebhaft gev^esen sein muss, be- friedigender als es bis jetzt geschehen zu bestimmen. Denn es führte hier, wie man sowohl aus Livius als aus Dikäarch sieht, die Strasse von Oropos über Aphidnae nach Athen durch, welche durch den Verkehr mit Euböa und mit Thessalien sehr frequent gewesen sein muss, wie Dikäarch denn ausdrücklich der vielen Anlagen zur Bequemlichkeit der Reisenden gedenkt^'). Auch das Heiliglhum selbst muss sehr ansehnlich und von bedeuten- dem Umfange gewesen sein, da viele Leidende dort Genesung suchten, die Spiele des Amphiaraos viel besucht wurden (s. die Inschriften n. 1), und die «Bäder des Amphiaraos» in einem Epigramm gleichfalls als besuchter Ort genannt werden*^). Ueberdies wissen w ir, dass der eretrische Philosoph Menedemos längere Zeit im Amphiaraeion wohnte ^^). Also eine Anlage,

11) p. -142 ed. Fuhr, ^vrtv&ev (von Athen) eig ^Hqcotiov 6i ^^(pi6vc5v y.al Tov '^fiq iccQciov z/i6? ifQov o36v iXev&scjo) ßadiCovGi ayj^ov iiu^Qag

TTQOacCVTCC, OlkV 7] TO)V XCCTKkvfffWV TTokvTTlrjO-flK TK TTQOg TOV ßlOV f/OVGa

atlüovtt y.cu avanavaetg y.o)Xv(i y.ojiov lyyiViöOat roTg viSotTioQovaiv. Die Lesart öü "AqiiSvwv für diu /laifViiSon', von Wordsworlh zuerst vorgeschla- gen, ist ohne Zweifel die richtige, obwohl Finlay Bedenken ausgesprochen. Vgl. auch Raiigabe Antiquiles Hellen. T. ■! p. 15.

12) Epigramm des Arat bei Brunck Anal. /p. 253 und bei Jacobs An- thol. Gr. Vol. II, p. 490, wo es heisst, dass f^i^XQ' XofTnwv\4fiifi«()i(ov, d. h. an allen viel besuchten Plätzen bis zur Grunze von Attika, Alles voll sei von dem Namen des schönen Knaben, von dem die Rede ist. Dieselben Bäder werden von Euphorien erwiihnt, in einem bei .'^teph. B. v. ^Sloconög erhal- tenen Verse : AvXt'g r ^£lQ(on6g rs xallJ/LKftctQiiu lotTQÜ, vgl. MQxnekQ Anal. Alex. p. 108.

13) Diog. L. II, 142 : öi^TQißtv Iv^üqmttm iv tm rov^AfKfiaQtto h()(p. Menedem halte nämlich seine Vaterstadt Eretria, nachdem er eine Zeitlang in grossen Ehren gestanden, verlassen müssen. Seine Frau war aus Oropos (ib. § 138), daher er sich dahin übersiedelte, auch für Oropos eine Gesandt- schaft ausrichtete, wovon unten. Auf seinen Aufenthalt im Amphiaraeion deutet auch § 127 : 'itQoy.Xiovg 6t tou inl tov TJftQaicüg (denn so ist zu lesen, vgl. Diog. L. IV, 39) ovvavaxönrovTog ctiirov. iv 'AfKficiQclov u. s. w.

147

welche in kleineren Verhältnissen mit der des Asklepischen '^leqov bei Epidaui'ös einige Aehnlichkeit gehabt haben muss.

Auch scheinen mir die Gründe, womit Finlay jene Annahme Leakes in ausführlicher Abhandlung bestritten hat**), keines- wegs der Art, dass man sich durch ihn bestimmen lassen könnte. Ohne Zweifel hat das alte Oropos an der See gelegen, und nur eine kurze Zeit, die ich unten näher bestimmen werde, ist es von den Thebanern sieben Stadien landeinwärts angesiedelt ge- wesen ; daher Finlay insofern ganz Recht hat, wie auch nach alier Wahrscheinlichkeit darin, dass er den heiligen Hafen, wie Strabo ihn nennt, der Jeltpiviov hiess und welcher Alt-Eretria eben so gegenüber lag, wie Oropos dem neueren Eretria, für einen in historischer Zeit unbedeutenden Punkt hält, der wohl mehr eine religiöse als eine andre Bedeutung gehabt hat; so dass Oropos am ersten, wie gesagt, an der Skala zu den h. Aposteln gelegen haben wird'^). Wenn nun aber auch das Amphiariaeion an die Küste verlegt werden soll, so dass es auf dem Wege von Markopulo nach der Skala und zwar in der Nähe des Meeresstrandes zu suchen wäre, so geben dazu die Stellen der Alten wenigstens keineswegs einen gegründeten Anlass. So sind namentlich die vielen Annehmlichkeiten , deren Dikäarch in der oben angeführten Stelle auf dem Wege von Athen über Aphidnae und das Amphiaraeion nach Oropos gedenkt, gewiss nicht auf die nächste Umgebung des Amphiaraeion zu beschrän- ken, sondern auf die ganze Ausdehnung des Weges zu bezie- hen. Wenn Finlay ferner zu diesen Worten Dikäarchs hinzu- setzt, es könne unmöglich von Oropos durch die tiefe und unebene Schlucht vor Mavrodhilissi eine directe Strasse nach

i 4) Transactions of (he Royal Society of Lilterature of the United Kingdom Vol. in, P. III. London 1839. 4. Ich kenne diese Abhandlung nur in der deutschen üebersetzung von S. F. \V. Hollmann , in dessen Alten Geo- graphen, Heft 2, S. 71 87. Vgl. auch Westermann in der Zeitschrift für Alterlh. 1840 S. 1093 ff.

15) Leake sucht es North. Gr. 2 S. 445 an oder nahe bei der Mündung des Asopos, Delphinion dagegen bei Apostölous d. i. der Skala. Finlay ver- sichert, die Gegend zwischen der Skala und der Mündung des Asopos genau untersucht, aber keine Spur einer alten Anlage gefunden zu haben. Ich möchte das Delphinion eher dort vermuthen, wo Finlay das Amphiaraeion sucht. Zum Beweise, dass Oropos am Meere lag, kann ausser den übrigen Stellen auch Philostrat. Imagcj. I, 27 dienen , in der Beschreibung eines Bil- des, wo Oropos als Jüngling unter Seenymphen gemalt war.

148

Athen geführt haben, und die Fiction , dass die fliehenden Rosse des Amphiaraos ihn an den Abhängen der rauhen Berge bei Kälamo emporgeschleift hätten, würde an das Lächerliche ge- streift haben, so sind die Schwierigkeiten des Orts dabei theils übertrieben, theils ist es ja nicht nöthig, dass die Strasse der Mündung des engen Thaies von Mavrodhilissi bis ans Meer folgte, sondern wie man dieses noch jetzt auf dem Umwege über Mar- kopulo erreicht, so könnte dieses auch in allen Zeiten der Fall gewesen sein, obwohl ich glaube, dass ein näherer Weg nach Oropos möglich war. Noch weniger berechtigt aber die Stelle der dvayqacprj des Dionysios, die gewöhnlich für ein Werk des Dikäarch gilt^^), zu irgend einer Folgerung hinsichtlich der Lage des Amphiaraeions. Genug, wenn es einmal durch Ausgrabungen feststeht , dass dieses Ileiligthum an jenem Orte , wo schon Leake es vermuthete, wirklich gelegen hat, so werden weder solche zweideutige Stellen noch andere Schwierigkeiten etwas dagegen beweisen können, bei welchen letzteren ich nament- lich an die Distanzbestimmung bei Pausanias, dass Oropos nur zwölf Stadien vom AmphiaraTon gelogen habe, und daran denke, dass die Bäder und die Spiele, weiche bei demselben erwähnt werden, doch so manche Anlagen nöthig machten, von denen eine Spur zu Mavrodhilissi noch jetzt nachgewiesen werden soll. Indessen scheinen die Bäder mit der bei Pausanias I, 34, 3 er- wähnten Quelle in der Nähe des Tempels zusammenzufallen*'^). Das Wasser derselben war besonders kühl und zum Baden be- liebt, wie man aus Xenophon Memorab. III, 13. 3 sieht *^), und

16) p. 142 ed. Meineke : fhsv 'SIqcottos nokig y.cä jrjg d^aläjTijg aTTs'/ov itQov Ol) nolh aar ^^juifiKQaov xcd vtibg y.cu to rsiifvog, obgleich auch diese Andeutung auf die Lage bei Mavrodhilissi recht gut passt.

17) Bei Steph. B. u. "^Q/na heisst es, nachdem von dem attischen Harma bei Phyle die Rede gewesen , xKliTrai y.al Xovtqk ^^/LKftaQaov. Da dieses sich unmöglich auf jene Gegend im Gebirge beziehen kann, so ist es wahrscheinlich, dass man auch bei den Bädern des Amphiaraos ein'^p^« zur Erinnerung an seinen Wagen zeigte. Dann würden diese Bäder aber doch wohl nicht unmittelbar beim Tempel zu suchen sein, sondern mehr in der Nähe von Oropos.

18) IIoTiQOV (Tf, iffr], TO TTaQK aol vJcüQ -d-tQjUOTfQOV TTUTv iöTlV Tj TO

lv^^ay.lr]7jiov ; To ivl4a>{lrj7Tiov, Hfr]. TIoteqov dt lovoaa&ai xpi'xQOTaQov TO TiaQtt aol ri to iv ^/uiftrcQciov; To iv'^fKfiaQciov, ecft]. Der Ausdruck ccxQciufVig vöcoQ , der bei Bekk. Anecd. p. 81, 2 4 aus dem Amphiaraos des Aristophanes angeführt wird , vgl. Phrynichus ib. p. 23, 4 ay.QUKfvtg vdioQ

149

wird als sehr gesund auch bei Athen. II. p. 46 C. D. '*') einer Quelle bei Erelria entgegengesetzt, deren Wasser noch jetzt für ungesund gilt. Welche Quelle bei diesen Andeutungen gemeint ist , und ob jene bei Euphorien und in dem Epigramme des Arat erwähnten Bäder wirklich in der Nähe des Tempels zu suchen sind oder von demselben weiter entfernt waren", das würde freilich Alles erst bei näherer Untersuchung des Ortes entschieden werden können.

Indem ich nun im Folgenden die von mir an Ort und Stelle copierten Inschriften mittheile, bemerke ich dass ich dieselben in Athen mit den Abschriften , welche früher Herrn Rangabe zugekommen waren, verglichen und ihre Richtigkeit dadurch bestätigt gefunden habe. Einige, die ich nicht abgeschrieben hatte , deren Blöcke also wahrscheinlich in mittler Zeit schon verschwunden waren (denn die Bauern pflegen auf solche Bau- steine alsbald Jagd zu machen), hatte Herr Rangabe die Güte mir aus den ihm übersendeten Abschriften mitzutheilen , na- mentlich n. 4^ n. 10 und 11, wo ich deshalb in einigen Punk- ten wegen der wirklichen Lesart unsicher bin. Der Zeit nach sind sämmtliche Inschriften aus der hellenistischen und der älte- ren römischen Epoche. Die Buchstaben sind dem entsprechend und die gewöhnlichen dieses Zeitalters, s. Franz ElementaEpigr. Gr. p. 149 sq., nur dass die vorherrschende Form des a. A, die des n V ist und l, oft S geschrieben wird. Da es übrigens nicht möslich war. über das Alter dieser Inschriften und die Be- deutung des Amphiaraeions ins Klare zu kommen , ohne die sehr complicierte Geschichte von Oropos und die des in seiner Nähe gegründeten Heiliglhums genauer zu prüfen , die bisher darüber geführten Untersuchungen aber Manches zu wünschen übrig liessen, so habe ich den Inschriften zwei Excurse über jene Fragen hinzugefügt und erst dann die durch diese neu gewonnenen und durch früher bekannt gewordene Inschriften an die Hand gegebenen Resultate kurz zusammengestellt. Möch-

xo aniyi? y.al y.u&aQov irsoag iniQoorig, scheint sich auf dieselbe Quelle zu beziehn.

19) 'Enaai'aTnccros de (/t^cfir cög öoy.iui('C.ovoC rtrsg tu i'JuTct aT('.&f.i(S (cis^iTciaTCog. f/Jov yao tov t| l4fX(fiun('<ov vS«Tog yctl tov i^E QfTQÜcg avfi- ßukkoi.iev(üV, TOV fifV (fC(v?.ov TOV 6f /orjOTov ovTog, ovd' i'iTig iarl ()i(((fO()u

XKTa TOV OTCcih/jÖV. EvTjVWQ Ök... ynilOTÖv Tf flvui (fciayfl TO i^ yifAlfUi-

näov avußuUöiitvov rw h' 'Eo^tqüc. Also eine in ihrer Art berühmte Quelle. 1852. 11

/| 50

ten sie bald durch andere und reichere Funde an demselben Orte ergänzt oder berichtigt werden.

1.

Agonistische Inschrift in zwei neben einander stehenden Co- lumnen, besonders interessant, weil sie das erste Denkmal der Spiele des Amphiaraos ist, von welchen wir bisher nur aus den Schollen zu Pindar Olymp. VII, 153 wussten : ev de Qrjßaig ra HQ(xy.X£La, va di avTcc xal ^loldeia -/.aXelTaf sv de Boiwria sv /Lisv QeGneialg^EQwiia , iv de laig IJXaxaiaXg ra ^EXevdeqia. Tavra ^^gtOToriytog. o öe z/tdvfiog cprjGi xal Lä^icpiaqaia ev ^QWTCij) xal zJrjXia ercl z/rjXio) xal TQOcfcoveia ev yießadeiq. Also ein neuer Beweis von dem grossen Reichthum Böotiens an musischen und gymnischen Spielen, von welchen K. F. Hermann Goltesdienstl. Alterthiimer § 63 eine Uebersicht giebt. Amphia- raos aber musste als ein gefeierter Held der epischen Sage zu poetischer und ritterlicher Feier von selbst einladen, obgleich seine Spiele weder alt noch vor andern berühmt gewesen zu sein scheinen. Zu vergleichen sind die ähnlichen Inschriften aus Or- chomenos, Thespiae, Plataeae, Akraephia und Lebadea bei Böckh C. I. n. 1583 1591 und bei Keil Sylloge Inscriptt. Boeot. n. V VII'' p. 51 sqq. , ferner die aus Chios bei Böckh C. I. n. 2214 und die aus Aphrodisias in Karien ib. n.2758 und 2759.

Col. 1.

ßN

ENKßMIßl EFIKßl .HM0KAH2 AMINIOY eHBAlOS

5 APTEMiJN I2IA0T0Y AGHNAI0:2 ErSiN rOIHTH2 ArAeOKAH^ eEOAO^IOY NEAFOAITH^

AYAHTH2 AMINIA2 XAlPHMONOi: EXINAI02 10 RieAPI2TH2

2;i22IMENH2 HFH^IMAXOY 2RAP(IiEY2

KI0APi2AO2 EYBI02 EYBIOY A0HNAIO2: rOIHTHS 2ATYPi2N 15 HPAKAIAH2 HPAKAIAOY A0HNAIO2 TPAri2ÄO:2 EPINIKOS AAEHANAPOY AOHNAIO^ R£2MßIA02

X

151

IPAN02 OPYNIAOY TANATPAIO^

20 rOIHTH2 TPArßAlA2 YF0KPITH2

EPM0KPATH2 AAEHANAPOY MIAH2I0:2 XAPIA2 XAPI

rOIHTH2 KS>MßAlA2 OY AeHNAI02

APISTßN r02E0Y2 A0HNAIO2 YFOKPITH^

EFIMKION ^n^4^"\ ft H

25 EPINIKIOS AAEHANAPO Y A 0 HN A I O :S ^^^jq^ ^ "^ ® "

PAIAAS AOAIXON AEYKIOi; 0YAAEPI02 AEYKIOY YI02

ANAPA2 AOAIXON OAYMPIXOi; TIMAPXOY ßPi2ri02 30 FAIAA2 2TAAI0N

I2IAßP02 0EOKAEOY2 0HRAIO2:

AFEXEIOY^^: 2TAAI0N ZÜFYP02 EPMOPENOY 2IIvEA02 AFO KATANH2

Col. 2.

0AON

35 0HBAIO.

I0Y:2 FE1VTA0AON

S2N02 0HBAIO2

PA2 FENTA0AON

H2 AIOPENOY XAAKIAEY2

40 FATAA2 AIAYAON

AYA02 TITIM02 AYAOY Pß3lAl02

ANAPA2 AIAYAON ANAEißN ANAHißNOS APTL.... FAIAA2 IFFION 45I2IAßP02 I2IAßP0Y 0HB.... ANAPA2 IFFION

NIK0AAM02 NIKßN02 AAKEAAIM

FAIAA2 FAAHN

2:ß2TPAT02 NIKHOOPOY 0E2F

50 ArENEI0Y2 FAAHN

API2T0IC.VEIAA2 2S2KPATE02 AAKEA... ANAPA2 FAAHN

NIKIA2 NIKIOY FATP

FAIAA2 FYPMHN

55

AFENEIOY^ FYPMHN nT0AEMAI02 ILVIOAi^POY AAEEANAPEYi:

ANAPA2 FYriMHN EYKPATH2 FPÜTEOTf JiPJ2FI02 60 FAIAA2 FArRPATION

M*

152

2ß2TPAT0:S NIKHOiOPOY 0E2FIEY2

Ar£NEI0Y2 FArKPATION FTOAEMAIO^ HAI0AS2P0Y AAEHANAPEY2

ANAPA2 FArRPATlON 63EYa)ANH:S ZS^IAOY i2P£2P...

TON OFAEITHN ArA0OK'H2 FTOAEMAIOY XAAKIAE..

2YNßPJAI Fi^AIKHI ATAAßN AIOAÜPOY YETTI02

Mit den nöthigen Ergänzungen also: [Oiös eviyiwv rbv dywva twv ^i.icpiaQat]cov'

epy.iof.iLO) eiTiK(i) J]rj(.ioy.lrjg Idiuviov Qrißalog. Qaipcodog 5 liQTE(.ui}v ^Igiöotov lid-i]valog.

STlüiv TtOLTjTtjg

^4yad'0xifig Gsodoolov NsaTtoXizrjg.

avlr]Trjg ^/.iLvlag XaiQrn-iovog 'Exivatog. 10 ■KLd^aQLOxrjg

2o)GLf.i8vi]g '^HyrjOL(.iä%ov ^xaqcpEvg.

Kid-aQcodog Evßiog Evßlov ^9-t]vatog.

Tton^zrjg ^atvgcov 15 "^HQaxllörjg '^Hqay.Xidov ^d-rjvawg. rqayiodog ^E7tiviy.og ^Is^avdqov Id&rjvaiog.

xioficoäbg ^Iqavog OqvvISov TavayQotog. 20 TtoLTjxr^g TQaycüölag

'^EQfxoy.QCitrig Idle^dvÖQOv Blilrjoiog.

TTOLfjvrig %iof.uodiag IdQiOTCOv TIoGsovg ldS-r]va.log. STtivlxiov 25 ^ETtivUiog ^le^dvÖQOv ^A&rjvoung. TToldag dohxov ylevy.iog OvaXsQLog yievyiiov v\6g.

avdqag döXixov ^OXv^iTiixog Ti/.idQxov ^QqcoTtLog. 30 Ttaldag aTccdioy

vnoxQirr]g XccQias XciQt- ov yiOrjVmog.

VTTOXQITrjS ^TQttTdOV 'löl- ■ßoTOV ^jld-r]- vceiog.

153

'lalötOQog GeoiiXeovg Qrjßalog.

ayeveiovg orädiov ZiojtvQog 'EQ/iioyevov ^r/.eXog cmb Kaxavt^g. [TToldag 7tivxa]d^Xov

35 Or]ßaXo[g.

[dy€ve]iovg jievxa&Xov

o)vog Qrjßaiog.

[avd]Qag Tterrad-lov

r^g zfioyevov Xaly.idsvg.

40 Ttalöag öiavlov

u4vXog Tiriviog ^vXov 'Pco/iialog.

avdqag dlavXov

^va^Uov ^.Ava^uovog l4QT[s(.iL0iaTrjg?

Ttaldag Xtctciov

45 'laldcoqog 'Igiöcoqov Orjß[atog.

dvdqag %71tciov

Nixodaiiiog NUtovog ^aKEÖaif.i[6viog.

Ttaldag TtäXr^v ^CüGtqarog NiKr]cp6Q0v OeffTrlisvg. 50 ayeveiovg 7tdXr]v

ldqLGToy.Xeidag ^tozQccreog ^ay(.EÖ[aifi6viog.

avdqag TcdXrjv NL^iag Nixlov UaxQlevg. Ttaldag Ttvyf-irjv

55

ayeveiovg Ttvy/urjv IltoXef.ia'iog '^HXiodtoqov IdXe^avdqevg.

avdqag Ttvyf-irjv EvKqaxrjg JJqcoTeov ^QqtoTtiog. 60 Ttaldag TtayyiqdTiov

2cüOrqazog Nf/.rjcpoqov QeGrtievg. ayeveiovg Ttayxqdziov ÜToXe/nalog '^HXiodojqov IdXe^avdqevg. dvdqag 7tayy.qdTL0v 65 Evg)dvi]g ZcatXov ^Qqco7t[iog. tÖv OTtXeiTr^v IdyaS^oxXrjg IlToXef.ialov XaXxid€[vg.

övvioqldi TtcüXiKJj l4yXdo)v zfiodcoqov '^YtTTLog.

154

Ob mehr als eine Zeile zu Anfang ausgefallen weiss ich nicht zu sai;cn, doch glaube ich richtig ergänzt zu hnhen oide hiKiov Tov ayöjva riZv Mf.i(piaQduov , vgl. C. I. n. 1584, wenn nicht vielleicht eine Zeitbestimmung hinzugefügt war. Die Spiele waren also sowohl musisch als gymnisch , und zwar gehören zu der ersten Gattung das iyxco/iiiov e/tixor, welchem im Corp. Inscr. n. 1587, 11 das iyzcij^iiov loytTiOv entspricht, dieses als prosaisches, jenes als versificiertes^^), der Qaifiqjdög, encov rcoir]- T?yg, avlrjTtjg, xid^aQiazt^g, '/.id^agaidög, Tioirjzrjg ^atvQwv, rqa- yojöög, xtüj^uijdög, Troir^rtjg Tgayojdlag, Ttoitjzrg y.cofict}diag und das snivUiov, lauter Kampfarten , welche auch in andern In- schriften der Art vorkommen. Was den Unterschied des t^a- yoidog und xco^Kodog vom 7T0ii]Tr]g rqayojdiag und noirjTrjg xco- /.iwdiag betrifft, so scheint sich die richtige Ansicht, nachdem früher darüber gestritten wurde ^^), jetzt durch Weicker, die griech. Tragödien mit Rücksicht auf den epischen Cyclus 3 S. 1277 ff., dem auch Keil Sylloge p. 62 beistimmt, dahin fixiert zu haben, dass der TQayqjdog und xw/«j;dog ältere Stücke vortrugen, d. h. solche welche der klassischen Zeit dieser Dichtungen an- gehörten, dahingegen der TtoirjTrjg zQaycpdiag und xiofuodiag mit einer eignen Composition, also mit neuen Stücken aufzutre- ten pflegte. Daher neben diesen letzteren eigne Schauspieler genannt zu werden pflegen, welche also die Stücke jener Dichter vortrugen ; in welcher Beziehung unsre Inschrift dadurch merk- würdig ist, dass diese Schauspieler auf dem Steine mit kleinerer Schrift gewissermassen als Note zu den Namen der Dichter der Originaldramen hinzugefügt sind, ich will es unentschieden las- sen, ob mit Absicht oder zufällig ^^). Den Namen J t]f^io/.lrjg vs. 3 habe ich nach G. I. n. 1584 ergänzt, wo ein Id^nviag Jrj(.w-

20) Bückh liest ^yxM/xioloytyjo , obwohl die Inschrift selbst iyxcofAÜt) koyixä hat. Das Richtige sah Keil Sylloge p. 60.

21) Bückh Staatsh. II. S. 361 fT. 1. Ausg. ; Corp. Inscr. Vol. I. p. 766; H. p. 509. [dagegen Lobeck Aglaoph. p. 974 ff. und G. Hermann de tragoe- dia comoediaque lyrica, 1836, Opusc. VII. p. 211 240. Das Corp. Inscr. hält übrigens noch immer an der lyrischen Tragödie und Komödie fest, s. zu n. 5919.

22) Die Schrift ist so klein, dass diese Namen in der mir von Herrn Rangabö mitgetheilten Abschrift übersehen und weggelassen waren. Viel- leicht fehlen diese Schauspieler aus demselben Grunde in der von Keil p. 61 behandelten Inschrift.

1 55

ytleorg Qrjßaiog als 7ioi7]Trjg etcüv genannt wird, entweder der Sohn oder der Vater von unserm Demokies. Der Sieger Agatho- kles aus Neapel ist insofern interessant, weil er unwillkürlich an jene Zeichnung in Herculanum erinnert, welche dem Bildwerke zu Oi'opos so ähnlich ist, dass Welcker sie für eine Copie des- selben halt ; wie denn auf andern böotischen Inschriften auch Tarenliner unter den Siegern erwähnt werden, s. C. I. n. 1583. -1584, und diese damals überhaupt in den verschiedensten Ge- genden, besonders in Rom und Neapel (C. I. n. 5803), in Grie- chenland, Kleinasien und Syrien gefeierten Spiele (vgl. C. I. n. 3208; 4472; 5913) überhaupt einen eignen Stand von Preisbe- werbern, die aus sehr verschiedenen Ländern stammten, heran- gebildet zu haben scheinen. Indessen sind unter den musischen Siegern der Amphiaraia doch bei weitem die meisten aus Athen. ^ExLvcuog drückt die Abstammung von ^Eylvog in Akarnanien aus Corp. Inscr. n. 1936, 19, ^-/.aQcptvg von Skarpheia in Lo- kris, ib. n. 1936, 17. Der vs. 1 7 genannte 'Eyr/i'fxog erscheint V. 25 noch einmal, aber als ^Emviy.Lng, ich weiss nicht ob durch Versehen des Steines oder der Abschrift. ^iQuvbg"^^) (Dqvvidov aus Tanagra ist wegen des Namens interessant, wie Keil für sein der Sammlung böotischer Inschriften angehängtes Namensver- zeichniss überhaupt in diesen Oropischen Inschriften manche Nachträge finden wird. Es folgen dann die gymnischenUebun- gen : d6?.ixoi' , araöiov, nei'za&kov, dicakov , itttilov, nä^rjv, 7rv/f.iijv, TTay/MCiTiov , zov onllcr^v sc. ögofiov , ovvcoQidi nco- krA-fj , wobei C. I. n. 1590. 1591 und Keil Sylloge n. V zu ver- gleichen. Meist treten Ttaldeg, ayivHLOi (vgl. C. I. n. 232 ; 1590 ; 1969) und avdqeg in demselben Kampfspiele hinler einander auf. Der dytüv iTiTtiog oder iTtTTixcg (C. I. n. 2758) ist das einfache Wettrennen mit dem ausgewachsenen Rosse {'ijrnoj /.Ih^iL), wie es seit alter Zeit bei den Olympien und bei den Panathenäen gleichfalls für Knaben und für Männer stattfand und bei allen Festspielen in hohen Ehren stand-'*). Was die Namen betrifft,

23) Wegen des Accentes vgl. Lobeck Pathologiae Sermonis Gr. Prolegg. p. \%\. Der Name hängt wohl mit ;/'o^;j' zusammen. Ein Eioavkov K).tä- voQos aus Sparta wird erwähnt C. I. n. 4 239, 9.

24) Krause Gymnastik I. S. 383. Auf den agonistischen Inschriften wird es gewöhnlich durch den einfachen Ausdruck y.tlr]ri bezeichnet. Doch werden auch C. I. n. 2248 2233 tnnixol aräifavoi erwähnt.

1 56

so sind solche Genitive wie ^EQf-wyevov und z/ioyevov auf böo- tischen Inschriften nichts Ungewöhnliches, s. C. I. n. 1570 und Böckh zu n. 45. Das Ethnikon .y^QTef.iiGLdzrjg muss dahin ge- stellt bleiben ; am natürlichsten denkt man wohl an Artemision auf Euböa , da wenigstens Plinius 11. N. IV, 12, 21 und Steph. B. s. V. dort auch eine Stadt unter diesem Namen kennen. V.53 fehlt-der Name des Siegers auf dem Steine. V. 67 isi^YsTTiog, einer aus dem böolischen Orte '^YrjTrög, woher nach der wahr- scheinlichen Aenderung Böckhs, '^YtJttioq für '^Yf.nqTTLog, auch der Satyrograph in C. I. n. 1585 stammte.

2.

Auf einer Basis mit grossen Buchstaben

BOIAION d^IAON AYTOY

KAAAirEITßN PYeßN.O^

AMfDiAPAßl.

Botdiov cpiXov avxov Kalhysixcov üv^covog .^/.icpiaQCccOj eine Dedicalionsinschrift. Auf einer zu Orcbomenos gefundenen Inschrift, C. I. n. 1593, durch welche den Chariten ein Dreifuss geweiht wird, erscheint unter den Böotarchen Uov&cov KaXli- yiTOvog ^QQCüTTiog, vielleicht der Vater von diesem Kalligiton, welcher Name übrigens in Böotien häufig vorkommt, s. Keil Sylloge p. 9, und die folgenden Inschriften

3.

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..rENOY KAI. ^ONO..

POY. . .

Eine ähnliche, aber ganz verstümmelte Dedicationsinschrift. Die mit kleineren Buchstaben darunter geschriebene Sylbe qov gehörte zu einem Ehrendecrete, welche häufig später auf solchen Dedicationsbasen eingegraben wurden, wie gleich das folgende.

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Zwei zusammengehörige Blöcke , von denen ich aber nur den einen (a) selbst abgeschrieben habe. Die mit grösseren Buchstaben eingehauene Inschrift gehörte wieder zu einem Ana-

them : rjv '^Eq/.io . . . [KaXjXiysi.tcov [M](.iq)iaQ(xo). Die

zweite Inschrift war eins der häufigen Ehrendecrete (vgl. Böckh

C. I. Vol.'l. p. 732), wie die weiterhin folgenden: ...JIv&io

[Ka\XXLyELTüiv ^QiOT[dvdQOv fiLtf] v ^E/teiörj ^loaiyivrjg evvovg [ojv dijazslel rrj tcIXei ^^QiOTii[(ov, ded]6xd^ai rfj ßovXfj xal icp St'i/^up [2]a>o[i]y€vrjV JlovvoIov .... (hier fehlt das Ethnikon)

^ 158

TCQO^evov elvai -aal Evsq'yiTr]v r^g TToXeiog ^^qconUov xal [a\vT6v yial ixyovovg, xal dvai avTco yrjg v.al ohiag EyxTt]aiv [yca]l iao- rilsLav xal docpäleiav [ycal zara yrjv y.al xaxa ■9^ä]laTTav y.al TtoUjiov Kai ElQrjvrjg, y.al ralla nävta maireq [x]at To7g aXXoig TtQO^Evoig xal evsQyezaig yiyqamai.

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159

Wieder zwei Blöcke, die ein Ganzes bilden und das Ehren- decret selbst, wie das folgende, in l^esonders vollständiger For- mel: ^qyovxoQ, Iv y.oiv(i) Bouotmv '^Innaqyov , Inl ös n6?.£a)g '^Egf.todojQOv , UQ6(og de rov J^f^icfiagdov zfr^fiooTQurov , KcdXi- yehiov J^QioxävdQnv emev "Eirsid)] Oavhg^^) y.al Klso^evog EvvovQ dvreg diUTeXoroi xfj nöXei ^^qcotiuov -/.al zcov ttoXitüv To7g YQslav l'yovoiv e/ii vravTl y.c(iQ(j) zb ov(.icplQOv jtqccttovgiv, dedoylhd rfj ßoi?S] -/.al ro) drjf.iM (Davov '/.al Klso^evov .^yaoi- ■/.liovg XaX-/.iÖ€7g TCQo'^ivovg ehatTrjg nolecog^QQcofricov avvovg x,al E-Ayovovgy %al tivai avxolg yrjg y.al ol/.iag tvAzr^aiv v.a.1 iooTslsiav v.cd dovliav xal docpdXeiav y.cd -Kaxd yfjv xal xaxa. ■d^dlaxxav xal noXe[.iov ovxog ymI elqrjvrig, v.cd xdXXa ndvxa ooa y.al xolg alXoig TtQoHvoLg ymI evEqyexaig xrjg Tioleiog Qqcotcuov yiyqanxca. Die vollständige Formel also ist , dass zuerst der Eponymos des böotischen Bundes [y.OLvbv Boicoxwv), dann der der Stadt Oropos (vgl. Böckh C. I. Vol. ]. p. 729 sq.), endlich der Priester des Amphiaraos genannt wjrd, in wel- cher Hinsicht dieses Beeret also noch vollständiger ist , wie das grosse, die Schätze des Amphiaraions betreffende im C. I. n. i570, wo es bloss heisst : J^Qyovxng ev y.oivij) Boicoxtuv ^xQdxcovog, legecog Ss xov ^/iKfiagdov ^Eiriy.Qdxov , welche Namen sich auch in dem folgenden Ehrendecrete (n. 5) wieder- holen. Ein Ilipparch aus Theben wird übrigens C. I. n. 1674 genannt, so dass für diesen Fall also die Annahme Böckhs, dass die Eponymen des Bundes gewöhnlich Thebaner waren, zu gelten scheint, obgleich dieses, wie Keil Sylloge p. 7 nach- gewiesen , keineswegs immer der Fall war. Der Name des Eponymen von Oropos ist vielleicht bei der Dedicationsinschrift in n. 3 zu ergänzen . . . . r]v'EQf.iodcjQOv Kcdliyeixcov , wenig- stens ist Kalhysixiov 6 .^qiGxdvÖQOv in beiden Ehrendecreten n. 3 und 4 gewiss dieselbe Person.

25) Arcadius de accent. p. 63 , -10 will ^nvog , aber bei Aristoph. Eq. laöG; Vesp. 1220 ist die erste Sylbe lang und <Pav6g accentuiert, s. Göttling AUgem. Lehre vom Accent S. 197. Bei Demosth. nqog^'^ffoßov %. 23 p. 136 Bekk. liest man aber 'Inh'og.

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S^QXOVTog iv xoivw Boicoxiov ^rgccTiovog, leqicog de tov .^licpiaqaov EvyiQ(xxov i^/nq^ifixog Tlvd-iiovog slirev' ^ETieiörj BdlaxQog evvovg tov diazslel rrj zs ttoIsi xal Idla ziov tcoIl- Ttov ael To7g ygsiav axovoiv, öedoyßai rrj ßovXfj xat tio drjfut) BdlaxQOv Evq)QOviov .^^t^valov ttqo^svov eivai r^g TtöXscog QQiOTticov avrov xal iy.yovovg, xal eivai avrcjj y^g 'nal olKiag

161

e'yy.Trjoiv y.al aöqxxXeiav xal TtoXe/nov y.al elQi^vrjg y.al -/.ara yrjV y.cd y.aza d^älaxTav , y.al ccTelelav yaS^ccTreq xüX xoig aX?^oig TCQO^ivoLg. Das Decret ist interessant, weil es aus demselben Jahre ist wie das mehrerwähnte bei Böckh C. I. n. 1570, wo derselbe Böotarch und derselbe Priester des Amphiaraos genannt werden. Ueber den Namen BdXayQog vgl. Meineke zu Sleph. B. V. JvQQÜyiov p. 244.

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Auch diese Inschrift stand auf zwei getrennten Blöcken, V. 10 12 auf einem andern als die übrigen Zeilen. Sie lautet: '^IsQSCog Msvcovog ^QiOTOf.irjdrjg Hiqyov elnev 'ETTSiörj UioXLag evvovg ojv öiaTeXel zfj ts tiöXsl y.oivfj xal iöla xdv tioXitiov

' 162

Tolg deofisvoig del Ttaqs^staL xQsiag ev ttuvtI xaiQ(p, ded6%d-ai rfj ßovlf] xal rqj ^>/7'w UtoXiav Jiymäyov 'J^d^rjvaXnv ttqÖ^svov Eivai y.ai EVEqyeTiqv xrjg Ttokswg 'QqcottIiov avröv xal eyiyovovg avTOv y.al eivat avno yrjg ymI olv.iag svxTrjGiv xal iaoTsXslav '/.al aovllav xal aocfälsiav y.al v.axa -yrjv xal -/.axa. -d^dlazTav y.al TToXii-iov ovtog -/.al eiQtjvy^g, xal zdlla nävta vndQ%Eiv avTcjj yiad^ärcEQ -/.al toig dlloig nQO^evoig -Aal evEqyixcng xrjg ^oXecog yiyqanxai. Der auffallende Name Ulqyr^g findet sich auch in dem Decrete C. I. n. 1570 Jllqyrjg .^QxiTtnidov sIttsv, wo aber andre Abschriften üvQyrjg und JJrjQyrjg geben. Nach Osann wäre üiQyt^g derselbe Name wie IIlyQrjg, welcher in Ka- rlen (Böckh Staatsh. 2. S. 734 2. Ausg.) und in Lycien (C. I. n. 4305) vorkommt. Keil Syll. p. 34 hielt die Lesart üvQyrjg oder ÜVQyrjg für richtiger, welches aus UvQyeag contrahiert und mit TIvQyevg, UvQyuov, Uvqyio zu vergleichen sei. Jetzt ist wenig- stens die Lesart nlqyrjg hinlänglich constatiert.

8.

KAAAI2TPAT02 ANTIAOTOY EIPEN EFEIAH HAYA02 EYNOYi: ßN AIATEAEI KAI TiM FOAITßN AEI T0I2 AE0MEN0I2 XPEIAN TAPEXETAI EN FAN TI KAIP2I AEAOXeAI THI BOYAHI KAI Ti2I AHMS2I 5 HAYAON ETFOAEMOY OHBAEA FPOHENON EINAI KAI EYEPIETHN TH2. F0AEO2 ÜPßFIßN KAI AYTON KAI EKrONOY:S KAI EINAI AYT0I2 rH2 KAI 0IKIA2 ENKTH 2IN KAI I20TEAEIAN KAI A2YAIAN KAI A^OAAEIAN KAI KATA THN KAI KATA 0AAATTAN KAI FOAEMOY 10 0NT02 KAI EIPHNH2 KAI TAAAA HANTA YnAPXEIN AYTßl KAeAFEP T0I2 AAA0I2 FP0HEN0I2 KAI EYEPrETAi:2

KaXXioTQaTog MvTidötov ei/tev. ^ETTsidrj'^'Hövlog^^) evvovg lüv öiaTelsl y.al rwv noXiTiov dei rolg ÖEO/iievoig xQslav naqs- Xerai ev Travtl y.aiQw, dedox&ai rfj ßovlfj -aal rw dr^^ioj "HdvXov Ev7toXe(.iov Orjßaia TTQO^evov slvai xal £V£Qyiri]v rrjg TTolscog ^Qionuov ■aal avrov xal eKyovovg, y.al sivac uvxoXg yrjg yal

26) Derselbe Name findet sich Anlh. IV, i, 45, vgl. Lobeck Patholog. Serm. Gr. Prol. p. 121 ff. und in einer Inschrift bei Ross Demen von Attika S. 68 n. 72. Auch Deraosth. nQog Boiwrbv §. 23. p. 2 70, wo 'Hävlog steht.

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163

olxlag iv'/.Ti]Giv v,cd lootslelav y.al aovXiav zal aGCfdleiav y.al y.a%a. yfjv y.al xara. d-dlarrav -/.cd TToXef^iov ovrog xal elqrjvrjg, y.al rdXXa ndvra vnaqyiEiv avT(p y.ad^d/rsQ rolg aXkoig TtQO^i- voig xal svEqyeraig.

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So lautet die Abschrift dieses Steins, den ich nicht selbst gesehen. Sie scheint so ergänzt und berichtigt werden zu müs- sen: JiQiOTCOv NiyooTQCcTov eiTCEV' ^E/taidrj nolef^wy.[Q(XTi]g evvoig tov d]Laz£?.el rtj TtöXet ^^[Qio\7iio)v yal tv Ttavil yaiQ(p

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\%o Gv^icpeQOv TrQ]aTT€i xfj nöXei y.al idia SKaOTcp y.ad-a av dvv[at6g fj, dedoxd^at ffj] ßovXfj v.al tm Stjinqj noXefiny.QdTt]v ZcotXov Q[€TTaldv cltto M£liT€l]ag Trjg (D[^Ui.zid]og nQo^evov elvat TYJg nöXecog f^Q[o)nuov -/.ai] avxov v.al iytyovovg, Kai eivai avTOJ yrjg xal or/.iag ey[y.Trjoiv -/.al] ioorelelav xal docpäleiav v.al aavliav yial xcna yfjv /.al xaT[a ^aX]atTav y.al ttoH/iov y.al elQrjvr]g, '/.al xaX'ka näwa ooa xal Tolg alXoig 7TQO^€voig xal evsQyexaig Trjg Tiolstog vnäqyeL. Ein Bürger von Melitäa oder Meüteia (denn beide Formen waren im Gebrauch, s. Steph. B. V, BleXirala) in der Phthiotis ist auch der Gegenstand des nächstfolgenden Decretes.

10.

APr2Ti2N NIK02T EYN0Y2 ßN AIATEAEI TE KAIPßl TO SYMdiEPON FF ATT OTAIAN EKASTi^I KA0A AN AYNAT02 EI 5 BOYAEI KAI Tßl AHMi2I AAAMANTAAIß AFO MEAITEIA2 FFOHENON EINÄI TH2 ÜPÜFIÜN KAI AYTON KAI EKr0N0Y2 AYT0I2 rH2 KAI 0IKIA2 ErivTHSIN KAI 12 KAI A2fI)AAEIAN KAI A2YAIAN KAI KATA THN K

10

A0IF0I2 FF0EEN0I2 KAI EYEPFETA

Auch diesen Stein habe ich nicht selbst abgeschrieben , in- dessen lässt die Abschrift sich meist auf eine unverfängliche Weise herstellen: J^qigtwv Niv.oaT[QdTOv eirtev ^Eneidrj J4dd- l-iag] Evvovg lov diarslsl ttj [TToXei ^ilocoiricov y.al sv 'jTavxl] yiaiQcjj TO övf.i(peQOv 7TQätT[ei xfj ttoXel -/oivij xal xa[& Idiav (oder y.al Idia) e/daxoj yad-d av dvvaxbg ij , dedöxd-ai xfj ßovljj ■nal X(ü drj/LUp Äddf.iavxa Juo[vog Qsxxalcv] anl Mslixelag TCQO^Evov elvai xrjg [Ttolscog] ^flQcoTtuov xal avxov xal e/yövovg [yal Eivai] avxoXg yrjg xal olxlag ey/.xrjOiv y.al loiOxsXeiav] xal docpäleiav xal dovliav xal xaxd yfjv x[al xazd -ddkaxxav xal noXeiiov xal EiQtjvrjg, xal xdlla ndvxa ooa xal xo~ig\ koi/tolg TtQO^evoig xal ev€Qy£Ta[ig yEyqanxaC\. Der Name J:Iddf.iag kommt auch in einigen andern Beispielen vor, s, Pape s. v. Da die Abschrift aber V. 5 nicht sicher zu sein scheint , so könnte man auch MÖEL^iavxov vermuthen.

165

11.

PI2Ti2N NIK0:2TPAT0Y EIPEN ATEAEI TEI POAEI ATTEI TEI FOA ATT

.^]qlötiov NizooTQccTov siTtsv [^E7T£Ldrj 6 delva evvovg wv di]aT£lei xfj Tcölet ['QQtoTtliov y.al iv navtl -jiaiQip zo av/iicpeQOv 7tQ]äTT€C rfj TxoXei u. s. w.

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^ h Ei" andres Bruchstück eines ähnlichen De-

t, JN cretes, wo aber die erste Zeile in die gewöhnliche

<! ^ Formel nicht passen will. Auch ist vs. 7 wahr-

% g scheinlich PXEIN zu lesen , nämlich vndqxsiv

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g N- Endlich will ich auch noch das früher in Kä-

^ < lamo , jetzt im Britlischen Museum vorhandene,

g ^ von Leake und bei Böckh C. I. n. 1566 mitge-

W ^ theilte, auch bei Keil Syll. p. 30 besprochene De-

:^ g cret hier wiederholen, damit alle bis jetzt gefun-

^ W denen Urkunden der Art hier vereinigt sein niö-

jH o gen , und weil bei diesem Decrete sowohl der

g ^ Anfang (wenn hier nicht einige Zeilen ausgefal-

« ^ len sind) als das Ende der Formel von den bisher

O 2 behandelten abweicht. Es lautet nämlich so:

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j '^ Oivocpdov Odlacovog KQvza ttqö^evov ehat y.al

sysQyhrjv zfjg nöUojo, ^£lqton'mv /.al avTOV xal

hyovovg y.cd elvai avT(^ yfjg /.al ol/Jag eyxT}]aiv xal aocpcdeiav

y.al davXlav y.al TtoU^wv xal elQijvrjg xal xazd yrjv xal ^azd

1852. ^2

166

^äkaxtav, nal talXa Ttccvra ooa/tsQ y,cd rdlg aXloig TCQO^svoig Y,al evegyeraig. avayqäilmL ds xöde tb xpricpiof-ia iv ar^Xr] ki-d-lvi] -/.cd arrjoai h> T(p Ieqoj zov ^/nq^iagdov.

Man sieht daraus zugleich, dass das Amphiaraeion für die Oropier eine Art von Staatsarchiv war, besonders ohne Zweifel für solche Urkunden , welche der Aufmerksamkeit der Fremden empfohlen sein sollten.

A. Zur Geschichte des A m phiaraosdienstes.

Tansanias sagt (I, 34, 2), dass zuerst die Oropier, dann die übrigen Griechen den Arnphiaraos für einen Gott angesehen hät- ten. Das mag wahr sein, sofern von göttlicher Verehrung und einer solchen die Rede ist, welche bei Dikäarch durch Zsi-g Jff.upidQaog ausgedrückt wird , wie man zu Lebadea den Zsig TqocpüvLog verehrte. Die heroische Verehrung des Amphiaraos und sein Traumorakel war aber weit älter in der Gegend von Theben, wo nicht allein die Dichter, von Homer und derThebais bis Pindar und Sophokles , ihn in den Schooss der Erde gehen lassen , sondern wo auch sein Orakel noch bis in die Zeit der Perserkriege blühte und mit reichen Gaben , namentlich solchen die Krösos geschenkt, prunkte ^^).

Dieses Orakel war zur Zeit des Pausanias gänzlich verschol- len, obwohl er den Ort, wo Amphiaraos von der Erde verschlun- gen wurde, auf dem Wege von Potniae nach Theben, ganz in der Nähe dieser Stadt, anmerkt (IX, 8, 2). Dagegen erzählt noch Strabo, dass das Orakel e/, Kvioniag trjg QT]ßa'i'y.fjg in Folge eines Pythischen Spruches nach Oropos verlegt wurde^^), und derselbe Ort, obgleich in der gewöhnlichen Tradition gleichfalls verschollen , wird doch in mythischen Erzählungen wiederholt und immer auf Veranlassung der Amphiaraosfabel genannt, wie dieses sich besonders durch die fleissigen UntersucliungenUngers herausgestellt hat^^), dessen Folgerungen für die Geschichte des

27) Herodot I, 46 ; 49 ; 52.

28) Strabo IX, p. 404 C. xaru /Qt]a^Li6i' nach der Epitome. So wurde auch das Orakel des Trophonios zu Lebadea in Folge eines Pythischen Spruches gegründet, s. Pausan. IX, 40, l. Die poetische Ueberlieferung in der Thebais und seit derselben s. bei Welcker episch. Cycl. 2, S. 320 ff. ; 355 ff.; 366.

29) Thebana Parad. p. 158 170 ; p. 408-416.

167

Ämphiaraosdienstes mir indessen ganz fehlzugreifen scheinen. Er identificiert nämlich Knopia mit Harma , da jenes doch bei Theben, dieses bei Mykalessos lag, und nimmt dann weiter an, dass Knopia -Harma einige Zeit vor den Perserkriegen den The- banern durch die Tanagräer abgenommen und in Folge davon das Orakel des Amphinraos nach Oropos verlegt worden sei : lauter unbegründete Combinalionen , wie mir scheint, obwohl selbst Welcker sich von ihnen hat bestimmen lassen^**).

Vielmehr muss jener Ort Knopia , wo das thebanische Am- phiaraeion sich befand, ganz in der Nähe von Theben, ohne Zwei- fel eben dort, wo nach Pausanias die Erde den Amphiaraos ver- schlungen hatte, sich befunden haben, zwischen Potniae und dem Ismenion, welche bei Pausanias in diesem örtlichen Zusammen- hange genannt werden^'), und welche auch in der Sage und im Cultus des Amphiaraos als denselben nahe betreffend hervortre- ten. Namenilich ist Potniae ein Ort, wo dieGottheiten der Unter- welt {al TTOTvica) , Demeter und Persephone und die Erinyen, seit alter Zeit schalteten , daher auch die Sage vom Oedipus und vom Glaukos Potnieus hier zu Hause war^~) ; dahingegen das Ismenion nicht allein als der Ort genannt wird, wo die verhäng- nissvolle Schlacht stattgefunden , aus welcher bloss Adrast und Amphiaraos entkamen "'^^j, sondern, da Herodot in diesem Heilig- thume die Geschenke sah , welche Krösos dem thebanischen Amphiaraos gesendet hatte ^*), so scheint auch ein unmittelbarer Cultuszusammenhang staltgefunden zu haben. Und auf densel- ben Punkt gerälh man auch, wenn man dieUeberliefcrun^en von dem Flilsschen Knopos, nach welchem Knopia hiess, zusammen-

30) Alte Denkmäler 2, S. 17-2—184.

31) Pausan. IX, 8, 2, vgl. 10, 2.

32) 0. Müller zu Aeschyl. Eumeniden S. 171 ; 176 ; auch eine Schiste, wo Oedipus den Laios erschlagen, gab es bei Potniae, s. Schneidewin, die Sage vom Oedipus, Gott. 1852 (Abhandl. der K. G. d. Wiss. Bd. 5) S. 25.

33) Pausan. IX, 9, 1, daher bei Apollodor III, 6, 7 Amphiaraos cfsvywv Tcancc noTc.uov 'la/urjvoi' von der Erde verschlungen wird. Bei Euphonon fliehen seine Rosse zur Quelle ^vaciSna bei Argos , wo ihre Heimath war, nach Meineke Anall. Alex. p. 54. Die übrigen Sagen über diese Flucht s. bei Welcker episch. Cycl. 2, S. 355.

34) Herod. I, 52 fV/ xkI a^fföxfQu i; iuf ^r y.tiutva h> Oijßijai y.cu &rjßaiwv iv T^ vrjtp tov ^lafirjvtov ^ AnöU.fovog. Amphiaraos war als Pro- phet von Apoll begeistert. Paus. I, 34, 3.

12*

168

fasst. Eine der kleineren Quellen, wie es scheint, die sich in den Ismenos ergiessen , und wahrscheinlich dieselbe , welche Pausanias IX, 8, 1 bei Potniae erwähnl^^) ; obwohl bei andern Schriftstellern Knopos mit dem Ismenos identificiert und ein Sohn des Apollo genannt wird , welches dann eben der Ismeni- sche ist^^). Genug, wenn im Einzelnen auch nicht Alles klar ist, so steht doch fest, dass dieses Amphiaraeion ganz nahe bei The- ben lag, dort, wo Amphiaraos nach der ältesten Sage, auf der Flucht nach der Heimath (über Plataeae) begriffen, von der Erde verschlungen wurde; auch, wie mir scheint, dass in allen Ueber- lieferungen von diesem thebanischen Amphiaraeion nur von einem und demselben, dem zwischen Potniae und dem Ismenion, die Rede ist ^^). Es war ein Traumorakel , wie das Oropische, und stand noch in der Zeit der Perserkriege in hohem Ansehn , wie aus einer Erzählung bei Herodot VIII, 134 erhellt, welche Unger gegen den ausdrücklichen Sinn der Stelle nicht auf das Theba- nische, sondern auf das Oropische Amphiaraeion bezogen wissen vvilP^). Aber die Thebaner befragten es nicht selbst, wie Hero- dot erzählt, weil Amphiaraos in einem Orakel ihnen die Wahl

35) So glaubt namentlich Müller Orchom. S. 486, der auch nur ein Amphiaraeion in der Gegend von Theben annimmt.

36) Schol. Nicand. Ther. 887 Kvconog 6 ^lajurjvbg tYQrjTdi ktto Kvüinog Tov ^j4n6kliovog. Mehrüber diesen Bach bei Unger a. a. 0., der auch ihn mög- lichst weit von Theben unterbringt , mit dem Ismenos aber den Schöneus identificiert, da die Gegend, durch welche dieser Bach floss, doch 50 Sta- dien von Theben entfernt war, s. Unger p. 160 u. 169, wo die Worte naQcc jovTov ifviTai Ttolkii TOV ^Ia/j.r]Vov tj Oi'Jr]' y.cu /Lirjv y.icl 6 Kv(anog ayu besser unverändert geblieben wären.

37) Böckh explic. Find. p. 314 ff. bezweifelt nämlich das Amphiaraeion bei Potniae, weil Pausanias von einem Orakel in dieser Gegend nichts er- wähne, und sucht es deshalb anderswo, wegen Herod. I, 52 in der Gegend des Ismenion; und so urtheilen auch Andere, s. Unger p. 163. Indessen erklären sich jene Weihgeschenke in Ismenion von selbst, wenn wir anneh- men, dass dieses das nächste grössere Heiligthum war, das des Amphiaraos aber zu klein oder zu offen, um ihm solche Schätze anzuvertrauen.

38) Es heisstganz ausdrücklich y.al Jt] xcd lg Qrißag tiqwtcc (og uniy.kzo, TOVTo /Lih' TM ^lafxr]Vi(t) ^Ji7ioXX(ovi i/QtjOaTo , TovTO ^6 §eTv6v Tivci xal Oll G)]ßiuov xaTixoiurjGs lg ^ Aj^nf tKQtio , worauf zur Erläuterung des Um- slandes, dass der Gesandte des Mardonios keinen Thebaner dazu ge- brauchte, das üebrige hinzugefügt wird. Auch bei Plutarch Aristid. 19 und de def. orac. 5 ist kein Grund , nicht an das Thebanische Amphiaraeion zu denken.

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gelassen hatte , ob er ihr Bundesgenoss oder ihr Prophet sein solle, denn beides zugleich könne er, der früher ihr Feind und der Prophet ihrer Feinde gewesen, nicht sein; daher nur Fremde sich dort im Traume inspirieren Hessen. Eben dieser Umstand und ein Wunder, das sich an jener Quelle in der Gegend von Oropos ereignete ^^) , mag die Ursache der förmlichen Verlegung des Orakels i/. KrcoTtlag rrjg Qt^ßa'r/.^g nach Oropos gewesen sein, zu welcher Zeit, das lässt sich nicht bestimmen. Ich ver- muthe indessen, dass es später geschah, als m.an gewöhnlich an- nimmt , da Oropos bei dieser Verlegung doch wahrscheinlich Jröotisch gewesen sein wird, welches erst seit den späteren Jah- ren des Peloponnesischen Krieges der Fall war. Die Thebaner mögen durch diese förmliche Verlegung Oropos um so fester mit sich zu vereinigen gesucht haben , wenn Strabo anders Wahres berichtet, wie ich eben deshalb glaube, weil das thebanische Amphiaraeion später so ganz und gar verschollen war. Vom Oro- pischen ist damit nicht gesagt, dass es früher gar nicht existiert habe; vielmehr beweist namentlich der Amphiaraos des Aristo- phanes, welcher im J. 414 (wenige Jahre vor dem Verluste von Oropos) aufgeführt wurde ^*'), dass es ursprünglich eine attische Stiftung war, wie denn auch die Sage von der Flucht des Helden über Oropos auf dem Wege nach Athen ganz im Sinne der atti- schen Archäologie gedacht ist. Indessen bleibt es auffallend, dass noch Sophokles und Euripides der thebanischen Sage folgen'^*), und die förmliche Anerkennung von Seiten der Thebaner, auf welche Strabo deutet, wird doch ge\^iss erst in der Zeit er- folgt sein , als Oropos nicht mehr altisch war.

Ausser diesem alten Amphiaraeion bei Theben i'ühmle sich auch Harma in der Nähe von Mykalessos der Ort zu sein, wo Am- phiaraos , und zwar auf der Flucht nach Chalkis, wie es in diesem Zusammenhange heisst, von der Erde verschlungen sei.

39) Pausan. I, 34, 3 von der Quelle bei Mavrodhilissi ravTy yuQ avsX- x)-Siv Tor^ A^iftüoKov XiyovOiv tjör] fjiov.

40) Bergk bei Meineke Fragm. Com. Gr. II, 2 p. 949 ff. Ausserdem gab CS Komödien, die ^^juificcncwg betitelt waren, von Plato, Apollodor und l'hilippides.

41) Aeschylos, Sophokles und Euripides, dieser Suppl. 950, von So- phokles s. oben S. 14 4, stimmen darin überein, dass Amphiaraos bei The- ben unter die Erde gefahren, und noch Hygin f. 73 folgt dieser allen Tra- dition, die in der historischen Poesie also immer die vorherrschende blieb.

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Harma war ein alter Ort, der später auf Tanagräischem Gebiete lag, daher Pausanias die dortige Sage vom Amphiaraos eineTana- gräische nennt und als solche derThebanischen entgegensetzt^^). Von einem Orakel an diesem Orte ist indessen nur in unzureichen- den Zeugnissen die Rede, so dass wohl nur die auffallende Gestalt des Berges, die sich in dem Namen des Ortes ausdrückt , zu der Sage Veranlassung gegeben hat*^). Wurde doch auch das attische Harma oben auf dem Paines durch spätere Combination in die Sage von der Flucht des Amphiaraos mit hineingezogen**).

Genauere Bestimmungen über die Geschichte des Amphia- raeion bei Oropos lassen sich aber erst gewinnen, nachdem man sich der Geschichte dieses Ortes, namentlich seines Verhältnisses zu Theben und zu Athen versichert hat; obwohl auch auf diesem Wege für die Chronologie der Inschriften wenigstens nicht viel herauskommt. Indessen möge mich der Eifer einer einmal un- ternommenen Untersuchung entschuldigen, wenn ich etwas weit aushole.

B. Zur Geschichte von Oropos*^).

Man muss die Gegend gesehen haben, um den hartnäckigen Streit jener beiden Staaten um Oropos recht zu begreifen. Für Athen war dieselbe allerdings eine vjTEQOQia, eine jriqav y^**'),

42) Pausaii. I, 34, 2; IX, 19, 4. Nach anderen Sagen hatte der Ort seinen Namen vom Wagen des Adrast. Die ganze Sage scheint an diesem Orte nicht alt zu sein.

43) Die Stellen, wo von einem Orakel zu Harma die Rede ist, s. bei Unger S. 164. Den Berg selbst und die Trümmer von Harma, welches schon Ilias 2, 499 erwähnt wird, glaubt Ross Königsreisen I, S. 107 f. in der Nähe des Dorfes Dritza, zwischen Theben und Tanagra, entdeckt zu haben. Der Ein- fluss solcher Naturbildungen auf die Sage ist in Griechenland immer sehr gross gewesen. Ich selbst bemerkte , dass der Berg bei Tanagra , welcher KriQvxiov hiess und für die Geburlsstätte des Hermes galt, die ungefähre Gestalt eines Hermesstabes ältester Bildung hat.

44) S. die Stellen bei Unger p. 411. Mit andern Thebanischen Sagen aus der kadmeischen Vorzeit war auch die von Amphiaiaos in die Gegeüd der Encheleer in Iliyrien gedrungen, s. Steph. B. \."/lQnvtci.

45) Vgl. besonders 0. Müller Orchomenos S. 411 und Meier, Oropos, Allgem. Encyclop. III, 5 S. 505 f.

46) Thucyd. III, 91 ot li&tjvaToi agavTsg ix rfjg Mr)kov kvtoI /u^v anXivaav ig 'üqcotiov TTJg TC^Qav yrjg. Lysias g. Philon 9. avaxivn- ac(f.iivog yc(Q mvTov ir&äJs fig rtjr vtt ( qoqikv iiojxrjas xal iv ^ÜQOiTiM fxtroixiov xaTariSiig int TiQocitdTov (ijxd.

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d. h. ausserhalb seiner Nalurgrenzen gelegen , aber es war zu- gleich der Schlüssel des wichtigen Verkehrs mit dem gerade ge- genüber liegenden Eretria und dem Küstenlande bis Thessalien, so dass namentlich der Besitz vonEuböa und eine regelmässige Kornzufuhr von dort ohne den von Oropos gar nicht möglich war*'^). Für Theben aber war die Mündung des Asopos und der ganze Sund von Euböa verschlossen , so lange der wichtige Ort in den Händen seiner natürlichen Widersacher war; denn die Oropia ist das Thal von der Mündung des Asopos bis Sykamino, wo sich , durch einige Berge und einen Engpass geschieden , die schöne Parasopis bis Tanagra anschliesst, und Theben mnsste sich ohne den Besitz dieser l)eiden Landschaften oder ihre Zuge- hörii;keit zum l)öotischen Bunde wie eingeschlossen fühlen. Drit- tens ist aber auch Eretria bei der Geschichte von Oropos wohl ins Auge zu fassen. Beide Städte sind vermöge ihrer Lage der- gestalt auf einander gewiesen , dass ihre Geschichte seit ältester Zeit aufs engste verflochten war, und namentlich für Athen war eine wesentliche Bedingung des Besitzes dieser wichtigen Grenz- landschaft auch diese, dass es mit Eretria entweder verbündet war, wie in der Zeit vor den Perserkriegen, oder es beherrschte, wie in der Perikleischen Zeit und in dem früheren Verlaufe des Peloponnesischen Krieges. In der That schwankte sein Besitz von Oropos und begann der Streit mit Theben erst dann, als es seine Positionen auf Eul)öa hatte aufgeben müssen.

Schon in sehr alter Zeit tritt diese Concurrenz der drei Staa- ten, Thebens, Eretrias und Athens, um die Oropia sehr bestimmt hervor. Die Ebenen von Tanagra und von Oropos hatten damals dieselbe Bevölkerung, wenigstens wird der alle Name FQala auf beide bezogen*^), und diese Bevölkerung war wieder einerseits der von Theben, andrerseits der vonEretria sehr nahe verwandt, wie daraus hervorgeht , dass nach Herodot V, 57 die Gephy- räer von Tanagra sich selbst zwar aus Eretria ableiteten, aber nach der Erkundigung des Historikers zu den Phönikiern gehör- ten, die mit Kadmos nach Böotien gekommen waren, ein Wider- spruch, der sich von selbst erledigt, wenn wir jene beiden Land-

47) Thuc.VIl, 28; VIII, 60.

48) Die Stadt Fquik llias 2, 498. Ihre Beziehung auf Tanagra und Oro- pos nach Aristoteles u. A. bei Steph. B. v. TävuyQa und 'ii()W7zo?, vgl. Strabo IX p. 40 4 C.

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Schäften, die Tavayqala und die Fgaiyti]^^)^ als zusammenge- hörig betrachten und zugleich bedenken, dass auch bei Eretria ein alter Ort FQoia nachgewiesen wurde ^''). Es sind friedliche und fieissige Zeiten, auf welche die Namen und die Erinnerungen dieser alten Zeit deuten, JJoi^iavdQia und der alte Hermesdienst in Tanagra , Demeterdienst und fleissiger Anbau in sumpfiger Gegend bei den Gephyräern , Eretria selbst ein altes !Aqotqic und auch der Name FQala wahrscheinlich mit J^Qyog, dieser alten Benennung des Ackerbaus, zusammenhängend. Dann aber kam die kriegerische Zeit der Wanderungen und Umsiedelungen, in welcher auch jene Gephyräer, oder wenigstens die edelsten Geschlechter von ihnen, durch die eingewanderten Aeoler aus Böotien aufgescheucht wurden und in die Gegend von Athen übersiedelten, wo der Demos FecpvQslg, der Dienst der Demeter Id^cda und ein altes Palladion ihr Andenken erhalten haben ^'). Durch Boss ist neuerdings ein Demos Fqarjq zur Sprache gekom- men , den er selbst auf Oropos bezieht , als ob diese Stadt mit ihrem Gebiete eine Zeitlang attischer Demos gewesen wäre, was doch gewiss nicht der Fall gewesen ist^^). Ich glaube ihn rich- tiger zu erklären , wenn ich ihn nach der Analogie von jenem Demos FecpvQeig auffasse d. h. als eine Uebersiedelung jener alten Bevölkerung des Oropischen und Tanagräischen Grenzdis- Irictes in der Zeit, wo sie durch die äolischen Böoter bedrängt wurden.

Es folgten die böolisch- attischen Grenzkämpfe um die Pässe am Kithäron, namentlich um Oenoe und Melaenae, die zu- letzt damit endigten , dass sich zuerst Eleutherae , dann sogar

49) Offenbar dasselbe Wort, einmal als Compositum. Fgcüxri bei Steph. B. V. 'P.niDTTÖg und in der bekannten Stelle des Thukydides, die er ciliert.

50) Steph. B. V. FQUia. Eben deshalb spricht Strabo X, p. 447 von Arabern, die in alter Zeit mit Kadmos nach Euböa gekommen wären ; es sind eben jene Gephyräer bei Herod. V. 57.

51) Vgl. über diese merkwürdige Einwanderung und ihre Traditionen 0. Müller Orchora. S. 118; Dor I, S. 257 ; meine Demeter und Pers. S. 392 IT.; Klausen Aeneas S. 948 ; Schneidewin Coniect. crit. p. 1 64 sq.

52) Ross attische Demen S. 3 und 6 ff. Der Demos rQaijg gehörte zur Pandionis. Dass Oropos nie Demos gewesen, ist die übereinstimmende Mei- nung aller Sachkundigen. Und in der That spricht die ganze Geschichte da- gegen, abgesehen davon , dass die Oropier ausdrücklich vn^xooi genannt werden.

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Plataeae zu Altika wandten. Was die übrigen Grenzen, beson- ders die Gegend von Oropos betrifft, so heisst es zwar in einem gelegentlich erhaltenen Bruchslücke des Ephoros , dass es den Thebanern gelungen sei, die allere Bevölkerung in diesen Gegen- den [äirevuvzLOv zrjg Evßoiag) zurückzuhalten und an die Herr- schaft derBöüler zu gewöhnen '^^j, aber andre Nachrichten deuten dahin, dass mehr der altisch-ionische Stamm als der böolisch- äolische hier zur Herrschaft gelangle, namentlich in der Zeit, wo die attische Tetrapolis und Euböa eine Hauptslälte der ionischen Stammesentwicklung waren. So erscheinen nach der attischen Sage Xulhus und Ion zuerst in der Tetrapolis ^^) ; dann hatte Theseus eine seiner festesten Burgen zu Aphidnae, schickt seine Söhne nach Euböa und stirbt selbst auf der Insel Skyros^^) ; und diese mythischen Traditionen werden durch die historische be- stätigt, dass Euböa, namentlich Chalkis und Eretria, seine ioni- schen Ansiedler von Athen und Anika, und eben so die südliche Gegend bei Karyslos ihre Bevölkerung aus der attischen Tetra- polis erhallen habe^*^}. Und so gilt nun auch ein Ort bei Oropos für eine Gründung derselben Personen , welche sonst als Führer dieser Ionen auf Euböa gellen ■''''^), daher ich auch ^aXq)ivLOVy welches Alt-Erelria gerade gegenüber und nicht weit von Oropos lag, und aufder andern Seitez/jJ2/0}^ für Gründungen des ionischen Apollodiensles halten möchte, der in Delos seinen Mittelpunkt

53) Ephoros bei Ammon. de diff. verb. p.70 Valcken. Vgl. 0. Müller Orchom. S. 397. Auch die Sage von den Gephyräern endet damit, dass ein grosser Theil von ihnen in die Heimath zurückkehrt.

34) Strabo VIII, 7, 1 p. 383 , vgl. K. F. Hermann Staatsalterth. § 94 ff. Auch der mythische König der Y)\ükr\di yivy.og bedeutet diese ionische Stam- mesentwicklung, denn er ist ein Symbol des mit ihm eng verbundenen Apollinischen Dienstes. Lykos erhielt nach Sophokles b. Strabo IX, \, 6 Tov uvrCnlevooi' y.finov Evßoiag, wodurch die Fruchtbarkeit dieser Gegen- den schön bezeichnet ist.

53) Plutarch Theseus 31 ff., 35. Ueber die Sage vom Raube der Helena s. Polem. Fragm. p. 43. Die Namen Aphidnae und Athenae werden in dieser Sage oft verwechselt, s. Bergk Archäol. Ztg. 1845 S. 174 A. 18.

36) Strabo X p. 446. 447 C, Scymn. Chius v. 375—578.

37) Die merkwürdige Nachricht bei Sfeph. B. v. ^Eliv&folg, nökig BoicoTiug 'ilocoTTov 7T).t]aiov, KoOov y.cd AYxXov y.riauu, wie Meineke diese Stelle hergestellt hat. A'gl. über dieselben , oft verdorbenen Namen Fragm. Hist. Gr. ed. Müller Vol. I p. 316. E'\n niiQ-yog Kö&ov in Teos, s. C. I. n. 3064, Vol. 2 p. 1123.

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hatte und auch in Eretria und Chalkis bald zu grosser Blüte gelangle. Diese beiden Staaten wurden überhaupt so mächtig, dass sie nicht allein die Insel Euböa, sondern auch die böolische Küste höchst wahrscheinlich beherrschten, wie sich denn auch in derTanagräischen Sage deutliche Erinnerungen an einen heftigen Kampf dieser Gegend mit Eretria (Pausan. IX, 22, 2) und in einem Fragment des Theopomp bei Steph. B. v. Xalia noch be- stimmtere Traditionen von einem Kriege zwischen Chalkis und den äolischenBöotern um die Gegend beiChalia erhalten haben ^®). Athen aber wird damals mit den stammverwandten Staaten auf der blühenden Insel gewiss verbündet gewesen sein , aber schwerlich weder Eretria noch Oropos beherrscht haben : schon die Herrschaft des euböischen Talentes in Athen bis zur Solo- nischen Zeit^^) beweist, auf wessen Seite das Uebergewicfit war, und wir wissen aus Strabo X p. 448 C, dassEretria eine Zeitlang Andros, Tenos, Keos und andre Inseln beherrschte. Selbst der grosse Kampf zwischen Chalkis und Eretria um das Lelantische Gefild hatte die Blüte dieser letzleren Stadt keineswegs ver- nichtet (Herod. VI, 127), indessen ist es wahrscheinlich, dass dieselbe sich nun immer mehr auf Athen stützte, bis das Verhält- niss sich So änderte, dass Athen die mächtigere und vorherr- schende Stadt, Eretria die abhängigere wurde. Denn ein beson- ders enges Verhältniss gerade zwischen diesen beiden Städten ist einerseits dadurch angedeutet, dassEretria von einem gleich- namigen Orte aus in Athen oder bei Athen gegründet sein soll*'") , und dasselbe Verhältniss bestätigt sich auch durch manche andre Nachrichten. So war Athen wohl schon in jenem Kampfe um das Lelantische Gefilde, welcher, wie Thukydides

58) vGTfQov iSe Ol XaXyi(^(Tg Ttolsj^ii]ClaVTeg AioXfvai roTg ttjv rinsiQOV (/ovGt , XkXiois y.al BotoiToTg xal^OQ/oytvtoig xal 0r]ßaioig. In lioiojTotg steckt ein andrer Name, wie Meineke bemerkt. Ich glaube dass 'YrjTTi'oig zu schreiben ist, denn Hyettos war bedeutender als man gewöhnlich an- nimmt, s. oben 8.156 und E. Kuhn Beiträge z. Verfassung des R. Reichs S. 127. Vgl. Paus. IX, 24, 3 ; 36, 4.

59) Böckh metrolog. Untersuchungen S. 104 ff. ; Staatshaush. 2 S. 364.

60) Strabo X, 10 p. 447 C ol J' «770 rrig ^O^rrjaiv 'EQfXQiccg, r] vvv ißTtv ayoQa, also in der Gegend wo seit Kimon dieAgora war. Wahrschein- lich eine Niederlassung aus derselben Zeit, wo die Gephyräer, welche sich aus Eretria ableiteten, jenen Demos an der Brücke des Kephissos, der durch die Gephyrismen so bekannt geworden, gegründet hatten.

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sagt^*), auch für das übrige Griechenland, zunächst wohl für die ionischen Stammgenossen, ein Anlass zur Parteiung wurde, mit Eretria verbündet, wie die Milesier, denen jene beiden Staaten später wieder gemeinschaftlich zu Hülfe kamen (Herod. V, 99). Und selbst Pisistralos halte seine beste Stutze noch in Eretria. Wie er vor seiner Herrschaft das Haupt der üiakrier oder Hy- perakrier, d. h. der Gegend zwischen Marathon und Oropos, ge- wesen war und durch seine erste Frau Verbindungen mit Eretria angeknüpft hatte , so wurde seine Rückkehr und die feste Be- grüridung seiner Herrschaft auch später von diesem Orte durch- gesetzt, welcher damals selbst von Dynasten regiert wurde^'^). Aber gerade dieser Umstand und das rasche Aufblühn Athens unter den Pisistratiden und nach Vertreibung derselben wird das Verhältniss zwischen Athen und Eretria nun vollends verän- dert und dieses aus einer zu gleichen Rechten verbündeten Stadt (welches schon um jener Ehe des Pisistratos willen anzunehmen ist) zu einer abhängigen heraJjgedrückt haben , wodurch auch die Oropia von selbst in die Abhängigkeit von Athen gerathen musste; und dieses wird allerdings ganz besonders seit den Kämpfen mit den Böotern und Chalkidensern wegen des Ueber- trilts von Plataeae der Fall gewesen sein , in welche Zeit man gewöhnlich den Erwerb von Oropos durch Athen verlegt. Pla- taeae's Anschluss an Attika fällt wahrscheinlich noch unter die Tyrannis des Hippias''^). In Folge des Krieges mit Theben, der bald darauf ausbrach, wurde der Asopos als Grenze der Plataeis gegen Theben bestimmt"'^), worin es von selbst liegt, dass die sogenannte Parasopis und die rQa'r/.rj entweder in den Händen von Athen oder in denen einer befreundeten Macht war. Endlich der Feldzug gegen die mit Kleomenes von Sparta verbündeten Böoter und Chalkidenser, wo Kleomenes bei Eleusis einfällt, die Böoter Oenoe und Hysiae , die äussersten attischen Demen an den Pässen des Kilhäron, besetzen, die Chalkidenser endlich in der Gegend von Oropos einen Einfall machen ^^). Beide, die

61) Thukyd. 1,15. Vgl. K. F. Hermann Gesammelte Abhandlungen 187—200.

62) S. Göttling Gesammelte Abhandlungen I S. 69 und 84.

63) nach Clinton und Schultz in den KielerStudien S. 164 in das J. 519.

64) Herodot VI, 108; Thukyd. III, 53.

65) Herod. V, 74, wo es von den Chalkidensern heisst, inl tcc 'htga

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Böolier und die Chalkidenser , werden darauf nach einander ge- schlagen (im J. 507. 506), Chaliiis wird in Besitz genommen, Eretria aber in diesem ganzen Kriege, der es nolhwendig berüh- ren musste, gar nicht genannt (Herod. V, 77), so dass es damals wohl noch mit Athen verbündet, aber doch nun vollends neben demselben unbedeutend gevvesen sein mag. Indessen operieren beide Staaten noch beim Aufstande der lonier gemeinschaftlich^®) und werden darauf wieder gemeinschaftlich von den Persern bedroht, bis das Verhängniss Eretria ereilt*''^), die Athenienser dagegen zuerst auf Euböa verzichten , indem sie sich über Ere- tria und Oropos zurückziehen*'*), aber dann, nachdem die In- vasion der Perser zurückgeschlagen und die attische Thalasso- kratie begründet war, auch auf Euböa um so festeren Fuss fas- sen ; eine Herrschaft, welche Perikles trotz der Niederlage bei Koroneia und des dadurch veranlassten Aufslandes auf Euböa (im J. 447. 446) vollends zu begründen und bis zur gänzlichen Unterwürfigkeit zu befestigen wussle''^). Seitdem werden auch die Oropier in das Verhältniss der VTTtjyiooi ^d^iqvauov, wieThu- kydides II, 23 sie nennt*^), gekonmicn sein, da dieser Ausdruck auf die früheren Zeiten kaum gepasst haben möchte. Auch sollte dieser Zustand nicht allzu lange dauern.

Je mehr nämlich die Macht Böotiens und sein Weltkampf mit Athen zunahm , desto mehr musste sich die Aufmerksamkeit auch auf diese wichtige Gegend richten. Im Archidamischen

iaivovTo iTTiovTig xf^^Qoi'S r)]g ylTTixrjg. Meier S. 506 folgert daraus, dass Oropos bei dieser Gelegenheit nicht genannt wird , dass es damals nicht attisch war. Indessen brauchte es deshalb noch nicht böotisch zu sein. Mir scheint wenigstens ein so enges Verhältniss zwischen Eretria und Athen, wie es wirklich bestanden, ohne den Einschiuss von Oropos , welches die Brücke zwischen beiden Staaten bildete, in dieses Verhältniss kaum denkbar.

66) llerod.V, 99, nach welchem Athen zwanzig, Eretria nur fünfTrieren sendete. Doch soll derAntheil, den Eretria an diesem Kriege genommen, weit bedeutender gewesen sein, als er bei Herodot erscheint, s. Plutarch de malign. Herod. c.2 4.

67) Herod. VI, 44. Doch kämpfen die Eretrier noch zu Salamis und zu Plataeae mit, s. Herod. VIII, 46 ; IX, 28.

68) Herod. V, 100 xa\ ovtoi fxh' diaßävTsg lg ^SIqwttov aG(aL,ov aq^ag nvTovg. Die einzige Stelle, wo Herodot Oropos nennt.

69) Plutarch Ferikl. 22 ff.

70) Doch werden sie nicht unter den Tributpflichtigen genannt, s. Bückh Staatsh. 2 S.657.

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Kriege wird die Oropia nun zwar gelegentlich verheert (Thukyd. II, 23), aber der inzwischen befestigte und von der See leicht zu behauptende Ort bleibt im Besitze Athens und dient zu gelegent- lichen Einfällen in das Innere von Böotien oder als Stützpunkt zu Rückzügen, namentlich nach der unglücklichen Niederlage beim Delion (Thukyd. III, 91; IV, 89; 91; 96). Dahingegen in dem zweiten Kriege, seitdem die Spartaner sich in Dekeleia fest- gesetzt hatten (413), die Folgen dieser wichtigen Massregel sich auch dort bald bemerkbar machen. Schon im folgenden Jahre geht Oroj)os an den Böotischen Bund verloren, durch Verrath der Oropier und der Eretrier, welche Athen von Oropos aus be- herrschten (Thukyd. VIII, 60), so dass sich also auch bei dieser Gelegenheit der enge Zusammenhang beider Ortschaften heraus- stellt. Bald darauf wird nun auch von der Peloponnesischen Flotte Oropos als Stützpunkt benutzt , um die Athenienser aus Fluböa zu vertreiben , was nach der verhängnissvollen Schlacht bei Erelria , die in Athen einen noch schlimmeren Eindruck als der Untergang der Sicilischen Expedition machte (Thukyd. 8, 95 Evßoia yccQ avzoJg c(jXO/.sy.Xrj!.iavrjg Ttjg ÄTZi/.ijg jtävxa rjv), wirklich gelang. Oropos selbst war inzwischen ein ziemlich be- deutender Ort und ganz autonom, wie es scheint, geworden, mit einer oligarchischen Verfassung, wie man aus verschiedenen Vor- fällen der Zeit sieht. So begab sich Philon um die Zeit der Rück- kehr des Thrasybul von Athen nach Oropos , um hier lieber Metöke als dort Bürger zu sein (Lysias g. Philon § 9. 14), und von PolyStratos, einem der Vierhundert, berichtet derselbe Red- ner (f. Polystr. § 6), dass er früher zwar in Oropos mit regiert habe, aber nicht wie die Andern die dortige Verfassung umzu- stürzen versucht habe. Dieses bezieht sich auf ein Ereisiniss, von welchem Diodor XIV, 17 eine ausführlichere Nachricht erhalten hat. Im J. 402 bricht ein Aufstand in Oropos aus, worüber meh- rere Bürger aus der Stadt vertrieben werden. Diese wenden sich nach Theben , das darauf gegen Oropos förmlich zu Felde zieht, sich der Stadt bemächtigt, sie etwa sieben Stadien land- einwärts von der See (bei Makropulo oder dem jetzigen Oropo) übersiedelt und eine Zeitlang sich selbst überlässt, hernach aber auch die Verfassung verändert und das Gebiet böotisch macht d. h. zum böotischen Bunde schlägt. Da man in Theben damals aus Sorge vor Sparta und Lysander ziemlich freisinnig und den

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Alheniensern günstig gestimmt war, so wird, wie Meier bemerkt, auch die neue Verfassung in diesem Sinne zu denken und jener Aufsland auf eine Tyrannis oder Dynastie gerichtet gewesen sein. Denn wie der Abfall von Athen vornehmlich von der oligarchi- schen Partei betrieben zu sein scheint, so hatte sich diese jetzt in Oropos besonders festgesetzt und wollte nun wohl gar eine sowohl von Athen als von Theben unabhängige, vielleicht wieder mit Eretria verbundene Macht in diesem Orte begründen '^'). Wenigstens kann die Entfernung desselben von der See nicht, wie Leake North. Gr. 21 p. 446 verinuthet, mit Rücksicht auf die Attische Seemacht l)eliebt sein, die damals nicht mehr existierte, sondern nur mit Rücksicht auf Eretria , wo bald darauf wirklich Tyrannen auftauchen und Oropos zu gewinnen suchen. Auch irrt Leake gewiss, wenn er diesen Zustand von Oropos, nament- lich die Entfernung von der See bis auf die Zeit des Dikäarch ausdehnt, da es wahrscheinlicher ist, dass Oropos gleich in der nächsten Zeit, als es sich freiwillig wieder an Athen wendete, auch seine alte Lage an der See wieder aufgesucht hat.

Gewöhnlich gilt der Friede des Antaikidas (387) für die Ur- sache dieses neuen Uebertritls ; doch kann dieser allein noch nicht dahin geführt haben , wohl aber die Art , wie Sparta die Execution dieses Friedens übernahm und besonders in Beziehung auf Theben durchführte. Dieses musste auf seine Hegemonie im böotischen Bunde verzichten , der sich von selbst auflöste. Die Kadmeia wurde dann von Spartanern besetzt (383), die demo- kratische Partei mit Gewalt unterdrückt, wobei Viele nach Athen flüchteten, Theben eine strenge Oligarchie und ganz von Sparta abhäniiis;. In diese Zeit fällt ohne Zweifel der Uebertritt von Oropos, ein freiwilliger, wie Isokrates Plataikos § 20 sagt, aber so dass wieder ein Aufruhr in der Stadt erfolgte und mehrere Bürger nach Eretria flüchtig wurden, wie man aus dem Folgen- den sieht. Theben wurde hernach wieder frei, blieb aber noch sehr auf den Beistand Athens angewiesen , bis es sich durch seine grossen Männer so hoch erhob , dass es nicht bloss seinen Prin-

71) Auf denselben Vorfall muss sich das Fragment des Theopomp im sechsten Buche seiner Hellenischen Geschichten , die nur bis zur Schlacht bei Knidos (394) reichten , bei Steph. B. v. 'SIqwttos beziehn : avctxon'oiv- rai Tfäv 'ilQOiTTiwv Tr]i^(p(i) xcd Tots just IxiCvov ßovlofxavoig y.cu tov 'Oqco- nov vncÜQ/eiv avTOig.

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cipat in Böotien wiederherstellen , sondern selbst auf die Hege- monie in Griechenland bedacht sein konnte. Da kam auch Oropos wieder zur Sprache, und zwar in der Weise wie Isokrates Pla- taikos § 20 und § 37 andeutet. Erst Neid, dann verstohlene Um- triebe, worauf Athen sich von seiner Verbündung mit Theben zurückzuziehn drohte, welches nun sehr demüthig wurde; und dieses wird zugleich die Veranlassung gewesen sein, bei welcher der Redner und Staatsmann Kallistratos und der Feldherr Chabrias es durchsetzten , dass Athen den Thebanern noch ein- mal in der Noth zu Hülfe kam , worüber diese Männer nachmals selbst in grosse Noth kommen sollten. Nämlich jene Flüchtlinge aus Oropos betrieben es mit den Gewalthabern zu Eretrla, Themison und Theodoros, dass diese sich des Ortes durch Ueber- fall bemächtigten. Athen konnte nicht gleich mit dem gehörigen Nachdruck auftreten , worüber man die Sache auf gerichtlichem W^ege zu entscheiden und die Stadt bis dahin den Thebanern anzuvertrauen beschloss. Diese , welche damals sogar auf Be- gründung einer Seemacht bedacht waren , wollten das wichtige Oropos nicht wieder herausgeben^^). Die Sache erregte in Athen eine ausserordentliche Bitterkeit, welche zunächst Kallistratos und Chabrias, weil sie früher den Thebanern das Wort geredet, Chabrias auch die Hülfstruppen angeführt hatte, mit grosser Ge- fahr büssen mussten : eine causa illustris , w eiche auch deshalb merkwürdig ist , weil die Beredsamkeit des Kallistratos damals auf den jungen Demosthenes den seinen Lebensberuf entschei- denden Eindruck machte ^^). Oropos aber blieb seit dem J. 366 wieder ihebanisch, trotz der glücklichen Feldzüge auf Euböa, in welchen Athen bald darauf die thebanische Partei auf dieser In- sel aus dem Felde schlug, welche Ereignisse gleichfalls mit jenem Verluste von Oropos zusammenhängen'*).

Indessen konnte Athen diese Uebervortheilung zu keiner Zeit verschmerzen, und Demosthenes sagt gelegentlich, dass man

72) Demosth. de Corona § 99 mit den Scholien (p. 80 ed. Sauppe) ; Xenophon Hellen. VII, 4, 1; Diodor. XV, 76 u. A. Vgl. besonders Clinton Fast. Hellen. Append. p. 397 (405) und Winiewski Comm. bist. p. 26 sq.

73) Plutarch Demostb. c. 5. Gellius N. A. III, 13 ; Clinton 1. c. ; Meier Hall. A. Encyclop. a. a. 0. S. 507 ; A. Schäfer im Philologus v. 1 848 S. 594 ff.

74) Aescbines de falsa legat. § 164 und c. Ctesipb. § 85. Vgl. über diese Kriege Böhnecke Forscbungen auf dem Gebiete der Attischen Redner S. 10.

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Oropos den Thebanern nur um keinen Krieg anzufangen lasse '^). Pliilipp wusste das erst zu benutzen, um Athen zur Anerkennung seiner Eroberung vonAmphipolis zu vermögen, dann, als Theben beiChäronea von neuem niedergeworfen wurde, hat er bekannt- lich die attischen Ansprüche auf Oropos wirklich anerkannt.

Dennoch war der Besitz dieser Stadt, wie man nach Pau- sanias glauben sollte, damit keineswegs entschieden. Nach dem Lamischen Kriege muss Athen vielmehr Oropos von neuem ver- loren haben (322), scheint aber durch Kassander in seinen An- sprüchen wieder unterstützt zu sein , denn Polysperchon be- stimmt im Kriege gegen diesen, läd^r^vaioig d* Eivai ra fisp alla yiad^arcEQ i/rl (DiXlrtTtov yial ^AlE^ävdQOv , Qqiotiov de ^qm- TTiovg EjELv xad-arreQ vvv (Diod. XVIII, 5), so dass es also um diese Zeit wieder autonom war. Dann erobert es Kassander im J. 312 und lässt eine Besatzung zurück (Diod. XIX, 77), worauf Polemon, der Feldherr des Antigonus, es wieder erobert und den Böotern überlässt (ib. 78) d. h. dem Böotischen Bunde, der un- ter Thebens Oberhoheit in dieser Zeit von neuem zu Kräften kam. Und dieses ist die Lage der Dinge auch unter Demetrius Poüorketes geblieben , wo der Philosoph Menedemos von Eretria VTTSQ ^QQCO/tov eine Gesandtschaft an Demetrios ausrichtet (um 303), nicht für Eretria, wie Müller vermuthet hat , sondern für das y.oiv6v Bouotcov, da Menedemos kurz vorher seine Vater- stadt Eretria hatte verlassen müssen und als Flüchtiger im Am- phiaraeion bei Oropos wohnte, aus demselben aber bald darauf durch einen böotischen Bundesbeschluss, weil von dem Tempel- schatze mehrere goldne Gefässe abhanden gekommen waren, wieder entfernt wurde ^^).

Um diese Zeit , jedenfalls nach der Herstellung Thebens im J. 315, bereiste Dikäarch Böotien, aus welcher Reisebeschrei- bung auch über Oropos einige intei'cssante Nachrichten erhallen sind. Er nennt es olytela QrjßtSv, denn dieses scheint mir die richtige Lesart '^^) ; woraus, da Dikäarch damit offenbar die

75) Demosth. de pace § 24 r]iusTg QrißaCovg Iwjuev f/eiv^SlQconov , xal ii' Tig (QOiTo 7]f.iag , xfXivGag tJnttv TaXrjO-)] , i^ia tC; ira /ht] 7ToXsju(Of.isv, (fcufxtv KV. Vgl. c. Megalop. § 21 ff., de falsa legatione § 220, u. A.

76) Diog. L. II, 140—142.

77) Müller hat anoixCn 0;y/Swj/ vorgeschlagen , was auch Clinton bil- ligt, Wordsworth arua Qt]ßc5v.

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Oberhoheit von Theben ausdrücken will, für die Zeit seiner Reise folgt, dass dieselbe nach dem J. 312 gefallen. Er urtheilt übri- gens sehr ungünstig über dieMoralität und Bildung derEinwohner von Oropos, welche besonders durch den dort bestehenden Ein- fuhrzoll ganz verdorben waren '^). Wenn er dann hinzufügt ccQvov^ievoi Toig Boiioxovg 3^&Tjva7ol elot BouotoI, so drückt das den Zwitterzustand der Oropier vollkommen aus. Nach ihrer Sprache, ihrer Bildung, ihren Gewohnheiten gehörten sie, wie dieses auch die Inschriften bestätigen, eher zu Attika als zu Böotien, und doch waren und blieben sie für Athen Böoter, und man weiss was der attische Sprachgebrauch mit diesem Namen für einen Sinn verband ^^).

Neue Verwicklungen erfolgten in den letzten Zeiten des achäischen Bundes , wo der Name Oropos noch einmal in den Kreisen der Gebildeten viel erwähnt und in der Geschichte der rhetorischen und philosophischen Bildung , diesmal der römi- schen, für immer berühmt werden sollte. Wie Oropos damals zu Athen gestanden , ist schwer zu sagen , aber so viel gewiss, dass es ihm noch immer nicht ganz gehörte. Der böotische Bund war in diesen .^püten Zeiten in einem verzweifelten Zustande^") und Athen immer bereit , von den Verlegenheiten seiner Nach- barn zu profitieren^*). Im J. 171 wurde der Bund ganz aufge- löst®"), und damals mögen sich verschiedene Städte, darunter auch Oropos, an den achäischen Bund angeschlossen haben *^), dem die Böoter auch noch in seinen letzten Agonien beistan-

78) Böckh Staatsh. I S. 431 der zweiten Ausg. «Nicht das wird als etwas Besonderes angemerkt, dass ein Eingangszoll in Oropos bestand, son- dern dass Oropier selber die Erhebung eines Eingangszolles zu pachten pflegten, der von einem oberherrlichen Staate (also von Theben) ihnen zum Nachtheil auferlegt war und die Verzehrenden bedrückte.»

79) Auch von Plataeae heisst es in demselben Sinne hernach dal Idd^rivuToi BoiüJToi, d. h. sie gehören zu Böotien und sind Böoter, obgleich ihre Erinnerungen attisch sind. Ich sehe nicht ein , warum Müller wegen dieser Wendung die Lesart ofxtia Grjßaiv verlassen zu müssen glaubte.

80) Polyb. XX, 4 sq. ; XXIII, 2.

81) Polyb. XXX, 18.

82) Livius XLII, 43 ; Polyb. XXVII, 1.

83) Corp. Inscr. n. 1542.

4852. ^3 \

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den^''). Mit der Zerstörung Korinlhs und der Auflösung des achäi-^ sehen Bundes erfolgt eine abermalige Auflösung auch des böoti- schen Bundes, indessen erlaubten die Römer einige Jahre darauf diesen Conföderationen doch wieder zusammenzutreten^^) , und so lässt sich die Existenz des böotischen Bundes noch bis in die Zeit der Kaiser verfolgen.

Pausanias scheint nun zwar zu sagen , dass Athen Oropos seit Philipps Schenkung ßsßaiiog besessen habe ; in der That war dieses aber so wenig der Fall, als seine Erzählung von jenen Händeln, die durch die Gesandtschaft der drei Philosophen nach Rom berühmt geworden sind^®), in allen Punkten genau ist (VII, 11, 12). Er denkt sich die Oropier auch bei dieser Gelegenheit als VTcrjyiooi der Athenienser, widerlegt dieses aber durch seine eigne Ei'zählung. Sie ist nicht anders begreiflich, als wenn man anninmit dass der achäische Bund , an welchen sich die böoti- schen Städte in dieser Zeit der Auflösung ihres eignen Bundes angeschlossen hatten, Athen eine Art von Schutzrecht über Oropos übertragen hatte , welches Recht nun aber sehr gemissbraucht wurde. Durch die letzten Macedonischen Kriege in grosse Noth gerathen, plünderten nämlich die Athenienser Oropos dermassen, dass dieses zuletzt beim römischen Senate Schutz suchte. Der beauftragte Sikyon, den Vorort des achäischen Bundes, denAthe- niensern soviel Busse aufzulegen, als die Oropier für ihren Scha- den fordern würden. Sikyon ladet Athen vor Gericht, aber dieses versäumt den Termin und wird darauf zu einer Busse von 500 Talenten verurtheilt. Nun erscheint jene berühmte Gesandtschaft in Rom und bewirkt einen Erlass der Busse bis auf 1 00 Talente. Aber auch diese bezahlt Athen nicht, sondern weiss es durch Versprechungen und Geschenke dahin zu bringen , dass Oropos sich nicht allein verträgt, sondern sich sogar eine attische Be- satzung und die Stellung von Geiseln nach Athen gefallen lässt, aber mit dem Vorbehalte , die Besatzung heimzuschicken und seine Geiseln zurückzufordern : lauter Verhandlungen wie zwi-

84) Livius epit. 52. Der böotische Bund hatte sich also wieder her- gestellt.

85) Paus. VII, 16, 6. 7. Vgl. Böckh Corp. Inscr. Vol. I p. 727 und E. Kuhn, Beiträge zur Verf. des R. Reichs S. 4 30 ff.

86) Fischer Rom. Zeittafeln im J. 155. Von der Erzählung dieser Vor- gänge bei Polybius ist leider nur ein kurzes Fragment vorhanden.

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sehen zwei autonomen Staaten. Wirklich wird der Vertrag bald gekündigt, aber nun will Athen seine Besatzung nicht zurück- ziehen , worauf Oropos seine Zuflucht wieder zum achäischen Bunde nimmt und dort zuletzt wirklich durch Geld einen be- waffneten Zug nach Atlika erlangt, welchem die Athenienser durch neue Plünderungen und durch schleuniges Zurückziehen ihrer Besatzung zuvorkommen. Was zuletzt aus der Sache gewor- den , erfahren wir nicht , aber da der böotische Bund notorisch auch nach dem achäischen Kriege fortbestanden, so ist eigentlich kein Grund anzunehmen , dass Oropos um diese Zeit an Athen gekommen sei^'^), zumal da dieses im Mithridatischen Kriege die Römische Partei verlassen hatte und dafür hart gezüchtigt wurde*^). Indessen wurde Athen als aller Mittelpunkt der Bil- dung von den Römern gerne ausgezeichnet, wie noch Antonius ihm nach der Schlacht bei Philippi, obgleich es die Partei des Brutus undCassius begünstigt hatte, mehrere Inseln schenkte ^^), dahingegen Octavian ihnen Aegina undEretria wieder abnahm ^"), welcher letztere Besitz , wie in frühern Zeiten , den von Oropos von selbst in sich schliesst. Das letztere aber ist ihnen damals sicher geblieben , da sowohl Livius als Strabo des Grenzgebietes in diesem Sinne gedenken^*), bis es endlich Pausanias ganz ent- schieden ausspricht, dass zu seiner Zeit Athen im Besitze der Oropia sei , sowohl der Stadt und des Gebietes als des Amphia- raeions^^).

87) Obwohl dieses gewöhnlich angenommen wird, u. A. von Ahrens de Aihenarum statu politico p. 60. Vgl. Böckh C. I. Vol. I p. 741.

88) Mithridat hatte ihnen mancheBesitziingen restituiert, wofür sie ihm eifrig anhingen, s. Appian. de bell. Mithrid. 28.

89) Appian de bell. civ. V, 7 ^Ad^r]Va(oig cT 1? ccixov il&ovai fxEtu T^vov Aiyivav ii^wxs y.uViy.ov xccl Ktw xcu ^xiu&ov xu\ üindQrjSov.

90) Die C. LIV, 7 l4d^7]rccia)V J"« rr/V A'i'yivuv xal rrjV ^Eqstqiccv, ixccQTtovi'To yc<Q avTug, w; Tivsg quöiv, itqeü.tTo, ort tov Idvrcöviov ianov- öaaav. Wie sie zu Eretria gekommen, ist nicht gesagt.

91) Liv. XLV, 27 sagt ausdrücklich Oropus Atlicae , Strabo IX, 1, 22 und 2, 6 behandelt die Gegend als Grenzdistrict sowohl in Attika als in Böotien, und so sagt Plinius H. N. IV, 12 Oropus in conßnio Boeotiae , cuius Anthedon, Onchestus etc.

92) Paus. I, 34, 1 rriv öi yrj]/ ttjV ^SlQwniar f^tru^v ttjs yirTtxrjg xcu Tuvccygixiis (also bis Sykamino), BoiwtCkv to i^ ^QX^^ ovactv e/ovaiv i(f \uc5v ^■i&r]vaiQi. Vgl. Philostrat. Imagg. I, 27.

13*

4 84

Endlich kehre ich zu diesem und zu den niilgetheilten In- schriften zurück.

Das Amphiaraeion bei Oropos war also weit jünger als das bei Theben, welches noch in den Perserkriegen blühele^^). Aber als sich die Heiligkeit des Ortes einmal festgestellt hatte, hob es sich schnell und wurde zuletzt das einzige Orakel des Amphia- raos, nachdem das Thebanische förmlich auf jenes Heiligthum bei Oropos übertragen war. Der Held und Wahrsager des The- banischen Krieges wurde an dem Orte, wo die Erde ihn nach dortiger Sage verschlungen hatte, nachdem er seine göttliche Macht durch die Heilquelle des Ortes bewiesen , als Zsvg Af.L- cpiccQaog verehrt, wie Z£vg Tqücpcuviog in Lebadea. Sein Orakel wurde vorzüglich als Heilanstalt besucht und es wirkte sowohl durch Incubation als durch jene Quelle. Pausanias bemerkt von dem Tempel und dem Bilde des Amphiaraos , dass beide von Marmor waren ^*) , und von dem Hauptaltare , dass er fünf Ab- theilungen hatte , auf denen eben so vielen Göttervereinen ge- opfert wurde, in denen die Heilkraft des Orakels und die Natur des Gottesdienstes und der Oertlichkeit auf symbolische Weise ausgesprochen war^^). Den ersten bildete Zeus mit seinen bei- den Söhnen Herakles und Apollo Paeon, als Heil- und Sühngötter, den zweiten örtliche Heroen und Heroinen , den dritten Hestia, Hermes der Traumsender und Amphiaraos mit seinem Sohne Amphilochos , der eine ähnliche Bedeutung w ie der Vater hatte, den vierten lauter Heilgotlheilen, Aphrodite, Panakeia , laso, Hygieia und Athene Paeonia ^^) , den fünften die Nymphen des Orts, Pan, Acheloos und der attische Kephissos. Von der heiligen Quelle berichtet Pausanias, dass sie zu keinen gottesdienstlichen Verrichtungen diente , dass die durch die Heilanstalt Genesenen aber Silber- oder Goldmünzen in diese Quelle zu werfen pfleg-

93) So auch 0. Müller Orchom. S. U9.

94) Isvy.ov UO-ov , was hier wahrscheinlich XCO^ov ^ilXKza sagen will, s. Polem. fr. p. 111.

95) nttQ^/tTKi de 6 ßo)/:iog /k^qtj , ro /utv'Hnaxl^ovg u. s.w. Hernach nräoTi] fxoTQa. Es scheinen besondere Abtheilungen zu sein mit eignen la^KQuisvind mit entsprechenden Bildwerken und Inschriften.

96) Fast dieselben Gottheiten werden bei Aristides l4.a/.h]7ric(äKi p. 79 u. Ddf. erwähnt : oig '/«ffw n xal Uavdxfia xal AiyXri avvsaTi xkI 'Yyifia rj Tiävxwv iniQQOTTos. Im Amphiaraos des Aristophanes hiess '/«ffw eine Tochter des Amphiaraos, s. Schol. Arist. Plut. 701, Hesych. v. 'laatö.

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ten^'). Einer der Periegelen des Ortes hatte eine Weissagung gedichtet, welche Aniphiaraos den Argivern l)eim Zuge gegen Theben gesungen habe^^). Gut genug für den gemeinen Mann, meint Pousanias, aber eigentlich habe es in so alter Zeit keine XQt]G/iiol6yoc gegeben, sondern nur Propheten durch Deutung von Träumen, Yogelflug und aus den Eingeweiden der Opfer- thiere; und so sei auch Amphiaraos vorzüglich als Traumdeuter zu denken und werde in demselben Sinne jetzt als Gott verehrt. Wer im Heiligthume schlafen und Träume empfangen wollte, der niusste sich zuerst einer Reinigung unterziehen und zu dem Ende dem Amphiaraos und den übrigen Reinigungsgöttern ein y.ad^ccQ- aiov opfern. Dann wurde ein Widder geschlachtet und das Fell desselben dem Schlafenden und der Offenbarung im Traume Ilar- renden untergebreitet^^),

Ueber die Zeit der bis jetzt bekannt gewordenen Inschriften ist leider nur soweit ins Klare zu kommen , als sie alle gewiss den späteren hellenistischen oder den römischen Zeiten des böo- tischen Rundes angehören und , soweit man nach der Aehnlich- keit der Schrift und des Inhaltes urtheilen kann, alle ziemlich in dieselbe Zeit fallen. Röckh hat von dem Decrete in C. I. n. 1560, welches oben n. 14 wiederholt ist, die Vermuthung ausgespro- chen, dass es um die Zeit, wo Polysperchon den Oropiern die Autonomie bestätigte, abgefasst sei, wogegen Meier erinnert hat, dass die Autonomie keine nothwendige Redingung eines solchen Decretes sei. Indessen wäre es widersinnig, wenn Oropos als attische Stadt Alheniensern Proxenie und dergleichen hätte ver- leihen wollen, wie n. 6 und 7 geschieht, wie n. 6 denn ohnehin

97) vöaov Sh ctxißS^fiarjg «j'J'ot fxuVTtvficiTog yfi'o/ua'rov xct^tarrjatv agyvQOV uiffivai y.ui ynvahv iniarjuov ig rrjr nr]yriv ruvTr] yao üvtl&siV Tov ^uffiüoaov Uyovatv i]iSri &t6v. Also wird nicht gesagt, dass die Quelle zu Heilungen diente, sondern nur, dass A. sich hier als Gott ofifenbart habe. Die XovTQK l^fKf.iccQccov sind also nicht nothwendig dicht beim Heiligthume zu suchen.

98) Tccvru TU fTH] to ig rovg noXlovg inuywyov dy.nctTwg d/e. Viel- leicht hatte lophon diese Weissagung als imov noirjrrjg bei den Amphia- raien vorgetragen , vermuthiich in dem Geschmacke der Kassandra des Lykophron und sonstiger Orakelpoesie.

99) Nach dem alten Gebrauche des ztiog y.toöiov , s. Polem. Fragm. p. ^ 40 seq. , wo ich diese Stelle des Pausaiüas richtiger als gewöhnlich ge- schieht erklärt zu haben glaube.

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ausdrücklich auf die Oberhoheit des böotischen Bundes hioNveist, welche auch bei den übrigen üecreten grösstentheils vorauszu- setzen sein wird, namentlich bei n. 5. In jenem (n. 6) wird derselbe Vorstand des Bundes und derselbe Amphiaraospriester genannt wie in dem merkwürdigen Decrete in C. I. n. 1570, welches Böckh deswegen, weil in dem angehängten Verzeichnisse von Weihgeschenken ein Mid-Qiödrr^g genannt wird , bis in die Zeiten der Mithridalischen Kriege hinabzurücken geneigt ist; ich fürchte mit Unrecht, da dieser Name nicht nothwendig einen Griechen zu bezeichnen braucht, aber auch der Cult des Mithras seit den Zeiten Alexanders und der Diadochen für die Griechen nicht so unerhört gewesen sein kann^*'"). Zwischen n. 2 undC. I. n. loOS findet insofern eine Berührung statt, als in dieser In- schrift ein Böotarch aus Oropos Namens IIv^cov KaXXiyeiTOvog, in jener und vermüthlich auch n. 4 KaXliysiTcov Tlvücüvog vor- kommt, wahrscheinlich Vater und Sohn, Nach Müller und Böckh wäre jene Inschrift um Ol. 116, zur Zeit des Demetrios , ab- gefasst. So gehen also die Vermuthungen hier ziemlich weit auseinander. Ich selbst wage bis auf Weiteres nichts zu ent- scheiden, auch nicht wegen der agonistischen Inschrift n. 1, obgleich ich auch für diese eher an eine böotische als an eine attische Oberherrschaft glauben möchte.

Ausser dieser ist die interessanteste der Oropischen In- schriften die im C. I. n. 1570. Die Veranlassung dieser Urkunde war, dass Manches von dem heiligen Geräthe des Amphiaraos und von den Weihgeschenken schadhaft geworden und von dem Gelde , welches sich in Folge jener Spenden der Genesenen in die Quelle angesammelt hatte, viele Stücke undeutlichen Ge- präges waren. Rath und Bürgerschaft von Oropos beschliessen also , nach eingeholter Bestätigung dieses Beschlusses durch den böotischen Bund eine Commission von drei Männern zu ernen- nen , denen die Beamten des Tempelschatzes jene Stücke und

100) Von dem Perser Mithridal zur Zeit Xenophons , der ein Verehrer Piatons war, einem der Vorfahren Milhridats d. Gr., s. Diog. L. III, 23, vgl. Vaillant Achaemenid. imp. p. 14 sqq. ZuEpikursZeit gab es einen Ober- beamten des Lysimachos, Mithres aus Syrien, dem Epikur den Hof machte und sogar eine Schrift dedicierte, s. Diog. L. X, 4 ; 28 ; vgl. II, 102, und derselbe Name Mi&grjg kommt auch unter den Votivinschriften auf Thera vor, s. G. I. Vol. II p. 1090.

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das Geld aushändigen und in Gegenwart verschiedener Bundes- beamten zuNviegen und berechnen sollen. Die drei Männer sollen dann , wieder in Uebereinstimmung mit gesvissen Beamten des böotischen Bundes , der Stadt Oropos {avvi'yoQOi Trjg nolecog) und des Tempels, unterstützt von dem Tempelschatze und nöthi- genfalls von dem Bundesschatze, das beschädigte Cultusgeräth ausbessern und von den unbrauchbaren Sachen und dem Gelde neues Geräth anfertigen lassen und dieses den Beamten des Tem- pels wieder unter einer ähnliclicn Conlrole, wie sie es erhalten, einhändigen. Zugleich soll das Andenken an die Personen, welche die so verwendeten Weihgeschenke dargebracht hatten, durch ein Verzeiclmiss ihrer Namen , ihrer frommen Gaben und des Werthes derselben aufbewahrt werden , w elches Verzeichniss sich mit der Urkunde erhalten hat. Die vielen Körpertheile. an denen Genesene gelitten und die sie nun in edlem Metall gebildet dargebracht halten, geben darin einen BegriflF von der Wirksam- keit dieser Heilanstalt*^'). Ein ähnlicher Fall war übrigens der vonDiogenesL.il, 142 in der Geschichte desMenedemos erwähnte, wo dieser Philosoph, weil mehrere goldene Gefässe aus dem,Tem- pelschatze abhanden gekommen waren, gleichfalls durch einen böotischen Bundesbeschluss {ÖGyjiiaTi y.oivcS ziov Bouotwv) aus dem Tempel entfernt wird.

Lernen wir durch diese Inschrift besondere OlFicialen des Tem- pelschalzes kennen, die UQaoyai und den ov?J^oy€vg, welche den tai-iiaiQ rüv ieqcZv yQrj^idxiov und den ETHöxätaig xov veco in Athen entsprachen, so hatte der isQsig zov l^^Kfiaqdov dagegen die Aufsicht über den Cultus, wie der Priester des Zeig Meiliyiog und der der Chariten zu Orchomenos, der des Zeig 2cot/jq zuAkraephia (C. I n. 1570 a; 1593; 1603) u. A. Wir kennen jetzt drei Priester des Amphiaraos, den Epikrates aus C. I n. 1570 und n. 6 der oben mitgetheilten Inschriften, Demoslratos aus n.5 und Älenon aus n. 7. Ausserdem sind für die Spiele des Amphia- raos eigene Agonotheten anzunehmen, wie sie bei den Charite- sien zuOrchomenos (G. I n. 1583), den Museen zuThespiae(1585. 1586), den Soterien und den Ptoien zuAkraephia vorkommen (1587. 1625).

101) So werden erwähnt Rlelca'og TTQoaoiniov , Botaxov ttqoGiÖtiiov, 'PiXCccg TuSög, yinaivov cddoTov, Ev(fQoavvi]g TiTiyög, ^ktjCov yiiQ. Vgl. Bückh C. 1. p. 732 ; Keil Sylloge Inscr. Boeot. p. 34.

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Die Decrete über Proxenie geben zugleich einen Begriff von dem Verkehre, den Oropos noch in dieser Zeit unterhielt. Es sind zwei Chalkidenser (n. 5), zwei Athenienser (6. 7), ein The- bnner (8) , zwei Personen aus Melileia in der Phlhiotis (8. 9), endlich ein Kreter (14), die so ausgezeichnet werden. Diese De- crete werden auf Antrag eines Bürgers von Oropos vom Rathe und der Bürgerschaft der Stadt erlassen , darauf in Stein gegra- ben und, wie das Decret n.14 ausdrücklich hinzufügt, im Am- phiaraeion aufgestellt. Selten verwendete man dazu eine be- sondre OTTjXrj lid^lvrj, wie in demselben Decrete vorgeschrieben wird ; in den meisten Fällen mussten die Basen älterer Weih- geschenke , Altäre , die Steine der Mauer und sonst ein freier Raum solche Urkunden aufnehmen , in denen diese späte Zeit immer mit einer Gravität aufzutreten pflegt, welche die Aerm- lichkeit der Verhältnisse wirklich einigermassen zudeckt.

Herr Mommsen halte die Fortsetzung seiner epigraphischen Analekten eingesendet.

18.

Die antiquarischen, vorzugsweise epigraphischen Ent- deckungen in Roltenburg am Neckar beschäftigen nun schon seit etwa zwanzig Jahren unsre vaterländischen Alterthumsfreunde. Seitdem des Herrn von Jaumann bekannte Schrift [Colonia Sum- locenne. Stuttgart, Cotta, 1 840) sie zuerst zur allgemeineren Kunde brachte, sind sie in ihren wesentlichen Resultaten nicht bloss in solche Bücher übergegangen, die gleich dem Quersack des Kapu- ziners alles mit gleicher Liebe umfassen und zusammengezetlelt werden ohne dass der Verfasser auch nur einen Versuch machte zu denken, geschweige denn Kritik zu üben; wie der sogenannte codex inscriptionum Danubii et Rheni eines ist; sondern auch sehr achtbare Gelehrte ich nenne Stalin haben unbedenk- lich aus der neueröffneten Quelle geschöpft. Wer konnte auch zweifeln, wo das Resultat Satz für Satz und Schritt für Schritt gestützt erschien auf römische gleichzeitige Urkunden 1 Die Ent- deckungen gehen dabei immer ihren Gang, wie die späteren Be- richte .Taumanns (Rhein. Jahrb. XV, 53—84) bezeugen. Es wird

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endlich Zeit , gegen dieses Unwesen Protest einzulegen und den groben litterarischen Betrug, der in hac luce lilterarwn unter un- sern Augen gelrieben wird, dahin zu stellen wo er hingehört. Damit soll weder die wirkliche Existenz der meisten fraglichen Inschriften geleugnet, noch des Herrn von Jaumann redliche Ueberzeugung in Frage gestellt werden, der vielmehr durchaus in gutem Glauben an seine eigenen Entdeckungen zu leben und zu schreiben scheint. Allein dass er und mit ihm nicht wenige andere und tüchtigere Allorlhumsforscher das Opfer irgend eines Speculanlen oder eines Spassvogels sind, das lässt sich nach meiner Meinung, auch ohne die Steine oder vielmehr die Ziegel gesehen zu haben, für jeden, der in epigraphischen Dingen ein eigenes Urtheil hat, zur Evidenz darthun. Ich weiss es wohl, dass deren Zahl klein und die Zahl derer, welche, wo sie kein eigenes Urtheil haben, den Sachverständigen glauben, nicht viel grösser ist ; während es vermuthlich nicht fehlen wird an sol- chen , die sich verpflichtet halten w erden , für ihren antiquari- schen Altar und Herd hier die Lanze einzulegen. Die Achtung aber vor den wahren Quellen der Wissenschaft macht es zur Pflicht des Specialforschers, vor allen Dingen den öflentlich und eclatant geübten Betrug, wo und wie er ihm entgegentritt, öffent- lich und rücksichtslos zu prostituieren , und in diesem Fall ist es wahrlich hohe Zeit.

Die bei weitem meisten und wichtigsten sumlocennischen Docuniente sind auf Ziegel geschrieben ; w ie das aus nahe lie- genden Gründen bekanntlich bei allen in grösserem Massstab an- gelegten und nicht bloss auf dem Papier geübten Fälschungen sich wiederholt. Prüfen wir diese Ziegel , so finden wir neben einer Anzahl der in Obergermanien gewöhnlichen Ziegel der 8. und 22. Legion und zahlreichen ebenso unverfänglichen als werthlosen Töpfermarken die wunderbarsten Dinge.

Erstens. Die Ziegelinschriften sind bekanntlich theils mit Stempeln eingedrückte, theils mitMessern oder dergl. eingeritzte. Erstere sind durchgängig in der gewöhnlichen Quadratschrift geschrieben , während die letzteren wie alle sogenannten gra/fite in der Regel in Cursiv geschrieben sind oder doch dem Cursiv sich nähern; reine Quadratschrift ist dabei selten. Der Grund und die Nothwendigkeit dieses Unterschiedes liegt auf der Hand. Es ist daher höchst befremdend , dass die sehr zahlreichen ein-

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geritzten Ziegelinschriften nirgends eine Spur von Cursiv zeigen, mit Ausnahme eines einzigen Stückes (Sunil. Taf. XXVI, 3), das aber freilich, wie Figura zeigt

nicht im römischen Cursiv geschrieben ist; sondern im heutigen ! Ein angemessenes Seilenslück dazu ist der Versuch Suml.Taf. XX, 1 «eins der ältesten Documente nach der alten Schrift der Lateiner, « wie der Herausgeber S. 76 es zierlich nennt, nämlich eins mit dem eckigen V zu producieren. Man denke, eine in vor- ciceronischem Alphabet geschriebene Inschrift aus Schwaben 1

Zweitens. Den modernen Charakter der Schrift auf den meisten sumlocennischen Ziegeln will ich nicht rügen , da der- selbe möglicher Weise dem Stecher zur Last fällt; obwohl es sonderbar ist, auf denselben Tafeln paläogra])hisch ganz unver- dächtige Inschriften gleichgültigen Inhalts (z.B. Suml. Taf. XVIII, ]. 10. ISb. 15. XIX, 6) neben äusserst schlecht geschriebenen sumlocennischen Raritäten zu finden. Aber Falsarabkürzungen wie . . . LOCENE (Suml. Taf. XV, 9. Rhein. Jahrb. XV S. 57, 8) hat nicht der Graveur zii verantworten, sondern der Fabrikant. Denn was schon Marini Arv. 30. 37 andeutete, dass solche Ge- minationsslriche auf alten Denkmälern nicht vorkommen , das dürfte jetzt allgemein und noch weit bestimmter anerkannt sein als Marini es aussprach.

Drittens. Die Stempelinschriften der Ziegel und Gefässe enthalten wie bekannt regelmässig den Namen des Fabrikanten, sei es eines Privatmannes , sei es einer Staatsfabrik. Die weit seltneren eingeritzten sind Arbeiternotizen, grossentheils ganz unverständlichen Inhalts, so weit wir sie verstehen Angaben des Namens des Arbeiters, des Datums, der Zahl der verfertigten Ziegel, auch blosse Spielereien z. B. Alphabete (Steiner 1391). So las ich auf einer grossen Urne in Pompeji die eingedrückte Marke A. Appulei Ililariani und daneben eingeritzt Firmus fec. (I. N. 6306, 8) ; jenes der Name der Fabrikherrn, dieses der des Arbeiters. So finden wir auf deutschen Ziegeln slratura lertia.

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latercü capitlares n. CCCLXXV (Sieiner 177 vgl. II p. 399) ; kal. lunis Quarlus laterclos n. CCXIIII (Steiner 1373); XYII k. lun. DCLXXII (Steiner 1374). Bei den sumlocenniscben Ziegel- schriften kehrt sich erstlich das Zahlenverhältniss um ; die ein- geritzten sind weit häufiger als die Marken. Freilich braucht es um diese herzustellen einiger Vorrichtungen , \Yährend für jene jedes Taschenmesser ausreicht. Aber wie sonderbar ist es erst, statt der bescheidenen Töpferscripturen auf den sumlocennischen Scherben eingeritzt zu finden die Namen der Truppencorps und der Stadt, die der Militär- undCivilbeamten, ja sogar Dedicatio- nen an den höchsten besten Jupiter und den Genius loci kurz alles das, was man an jedem andern Orte , nur gerade nicht in oder unter den Töpfen zu suchen gewohnt ist.

Viertens. Dass die Legionen "ihre eigenen Staatsziegeleien gehabt haben , ist notorisch und hat seinen guten Grund ; denn Standlager lassen sich nicht anlegen ohne Ziegel. Das aber hat man bisher nicht gewusst, dass sie auch Staatstöpfereien gehabt und Krüge , Pfannen , Lampen verfertigt haben : man war viel- mehr in dem Irrlhum befangen , dass auch die Soldaten derglei- chen Gerüth auf dem Markt gekauft hätten. ^N^ie haben wir uns getäuscht! Den sumlocennischen Entdeckungen war es aufbehal- ten, uns die Namen der römischen Corps und ihrer Officiere auch auf Schüsseln und Bechern zu offenbaren.

Fünftens. Dass ausser den Legionen auch einzelne Auxiliar- cohorten ihre eigenen Ziegeleien gehabt haben , ist bekannt und begreiflich, da die letzteren nicht selten eigene dem Lager des- jenigen Corps, dem sie attachiert waren, benachbarte Slandlager einnahmen. So hatsichin Lambaesis kürzlich neben dem Lager der legio III Augusta ein kleineres derCohorten gefunden, und dass in Vindonissa neben der 21. Legion die rätischen Cohorten in einem besonderen Lager standen, gehl theils aus Tacitus hervor (hist. I, 67), theils aus den seltenen Ziegeln der 6. und 7. rätischen Co- horle neben den häufigen der 21. Legion'). Aber unerhört ist es und unerklärlich auf denselben Ziegeln Legionen und Hülfs- cohorten genannt zu finden , wie das auf dem sumlocennischen mit LEG. VIII. CHR. I. HL und zahlreichen ähnlichen geschieht.

1) Bull. I8Ö2 p. 101 . 102. Ich halte es für vollkommen gerechtfertigt, überall -wo eigene Cohortenziegel vorkommen, ein besonderes Standlager der Hülfsiruppen anzunehmen.

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190

geritzten Ziegelinsehftei lirgends eine Spur von Gursiv zeigen, mit Ausnahme cine.^ in u Stückes (Suml. Taf. XXVI, 3), das aber freilich, wie Fiarii igt

nicht im römischen lirsi'. Ein angemessenes ^ilc XX, 1 «eins der ältaei Lateiner, » wie der era eins mit dem eckige ^ ; ciceronischem Alphaet

Zweitens. Dei m meisten sumlocenni.lK selbe möglicher Wse ( sonderl)ar ist, auf ciis' dächtige Inschriften leic 1. 10. i3b. 15. Xi: G sumiocennischen Riilin wie .. .LOCENE (Snil. hat nicht der Graver z Denn was schon Mäni minationsslriche auali dürfte jetzt allgemei ui. als Marini es aussprch.

Drittens. Die Jteri enthalten \vie bekant i sei es eines Privalninn seltneren eingeritzti si unverständlichen Inalls Namens des Arbeits, Ziegel, auch blosseSpi So las ich auf eine er Marke A. Appulei Uari (I. N. 6306, 8) ; jem d^ Arbeiters. So findei%\.

geschrieben ist, sondern im heutigen !

ick dazu ist der Versuch Suml. Taf.

icumente nach der allen Schrift der -:('ber S. 76 es zierlich nennt, nänilich

producieren. Man denke, eine in vor- M liriebene Inschrift aus Schwaben 1

nen Charakter der Schrift auf den ogeln will ich nicht rügen , da der- 11 Stecher zur Last fällt; obwohl es II Tafeln paläographisch ganz unver- iilligen Inhalts (z.B. Sumb Taf.XVIII, •Iien äusserst schlecht geschriebenen /.u finden. Aber Falsarabkürzungen if. XV, 9. Rhein. Jahrb. XV S. 57,8) lanlworten , sondern der Fabrikant. \. 30. 37 andeutete, dass solche Ge- Denkmälern nicht vorkommen, das ich weit bestimmter anerkannt sein

linschriften der Ziegel und Gefässe

liiiässig den Namen des Fabrikanten,

sei es einer Staalsfabrik. Die weit

Arbeiternotizen, grossenlheils ganz

weit wir sie verstehen Angaben des

Datums, der Zahl der verfertigten

eien z. B. Alphabete (Steiner 1391).

II Urne in Pompeji die eingedrückte

und daneben eingeritzt Firmus fec.

nme der Fabrikherrn, dieses der des

if deutsche

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latercU capilhfes ■- CC 09 ; kal.

lunis Quartus btcfdos a. Ci.\ >-K^^x -. 1 k. lun.

DCLXXn (Steiner 137? - -' n Zicgel-

schriflen kehrt sich ers: r. ; die ein-

geritzten sind weit hau; . ?fci. Fneilioh braucht es

um diese henustellen einfeer Vi -en , m ahrend für jene

jedes Taschenmesser ausreicht. Aber ^ sonderl>ar ist es erst, statt der bescheidenen Töpferscriy Scherl>en eingeritzt ru finden der Stadt, die der Militär- un^x ^.. . ...

:f den - niiischen

der Tri;. 11 m orps und ;en, ja sogar Dcdicatio-

nen an den höchsten besten Jupiter umden Genius loci kurz alles das. was man an jedem andern Oe . nur gerade nicht in oder unter den Töpfen zu suchen gewoht ist.

Viertens. Dass die Legionen ^ihreeigenen Siaalsziegeleien gehabt haben, ist notorisch und hat soen guten Grund; denn Slandlager lassen sich nicht anlegen one Ziegel. Das aber hat man bisher nicht gewusst, dass sie auc Staatstöpfereien gehabt und Krüge, Pfannen, Lampen verfertit haben : man war viel- mehr in dem Irrthum befangen , dass ach die Soldaten dci chen Gerüth auf dem Markt sekauft hilen. Wie haben wir uns getäuscht I Den sumlocennischenEntdecungen \\ar ten, uns die Namen der römischen Corpund ihrer OiULiiic auih auf Schüsseln und Bechern zu offenbar«.

Fünftens. Dass ausser den Le^ione auch oinrrlnr ' cohorten ihre eigenen Ziegeleien gehabtiaben . i begreiflich, da die letzteren nicht selteieigcne jenigen Corps, dem sie attachiert warenbenacli einnahmen. So hat sich in LambaesiskUricIi lul legio IIIÄugusta ein kleineres derCohorngefi,: Yindonissa neben der 21. Legion die rdtclien ( besonderen Lager standen, geht Iheils Taci;i. 67), theils aus den seltenen Ziegeln der», und 1 horte neben den häufigen der 21. Legn ' . \ es und unerklärlich auf denselben Zicao l < .•/ cohorten genannt zu finden , wie da-^ mit LEG. VIIL CHR. L HL und zablre

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4) Bull. 1852 p. 101. 102. Ich hnifp es üir moamn überall wo eigene CohortPn7ip ittfl. n tuw« V

der H'" '

1 92

Sechslens. Es gab wohl einige oecidentalische Communen, die nach der Aera ihrer Gründung datierten (Interamna am Nar Orell. 689; Puteoli I. N. 2458); aber Rom gehört bekanntlich nicht dazu, denn bei den Magistrats- und Sacerdotalfasten und den ganz einzelnen Inschriften, auf denen die Aera ab urbe con- ditasonstvorkomnit (Grut. 246,1 ; dieser AnalektenNo.'l 4 Berichte 1850 S.300), wallen specielle Verhältnisse ob. Bei Falsaren da- gegen ist diese Datieriingsart, bei der man sogar den Almeloveen sparen kann, sehr beliebt. Es ist daher bedenklich auf den ein- geritzten sumlocennischen Ziegelschriften dem a. u. c. recht oft zu begegnen (Jahrb. XV, S.61, 1. 2. 3. S.62, 9. S.63, U. 15. 16. 17. 18). Das Schicksal verlheilt die Gaben ungleich ; es war mindestens eine seltsame Laune im ganzen Umfang des römi- schen Reichs solche Denkmale nur der einen Schwabenstadt, dieser aber neun Stück davon zukommen zu lassen.

Siebentens. Aber die Rottenburger Ziegel datieren nicht bloss nach Jahren der Stadt ; es sind nicht wenige darunter, welche Consuln nennen sechs, wenn ich recht gezählt habe, von den J. 199 (Jahrb. S. 61, 4); 200 (Jahrb. S. 57, 11); 204 (Jahrb. S.56, 1); 207 (Jahrb. S.62, 7); 209 (Jahrb. S.62, 8); 227 (Jahrb. S. 60, 3). Diese entschädigen allerdings für Manches, was man sonst vermisst. Erstlich zeichnen sie sich unter den germanischen Inschriften dadurch aus, dass sämmtliche Consuln darin mit ihren drei Namen erscheinen; während sonst vielleicht alle, gewiss die ungeheure Mehrzahl der germanischen Inschrif- ten sich mit den abbrevierten Fasten begnügen und jedem Con- sul (mit Ausnahme der Kaiser) nur Einen Namen gehen. Zweitens ordnen sie sich sämmtlich ohne die geringste Mühe ein, indem alle Namen ohne irgend eine Ausnahme (nur mit Weglassung der etwanigen Iterationen) auf den sumlocennischen Scherben und im Almeloveen wörtlich gleich stehen. Wer dieses unkri- tischste aller Bücher kennt, wird wissen , was das hcisst. Spe- cielle Aufmerksamkeit verdient der Consul M. Aurelius Ponipe- ianus von 209, da anerkannter Massen von diesen drei Namen nur Pompeianus beglaubigt und M. Aurelius ein panvinischer Traum ist (Marini Arv. p. 700) ; vor allen Dingen aber das «zarte schwärzliche Geschirr» mit (D- C/E)L- BALB- (M) CLo PVP- AX II Co SoLiC^ (Jahrb. S. 60, 3). Die Consuln des J. 227 heissen allerdings bei Almeloveen D. Caelius Balbinus , M. Clodius Pu- pienus Maximus; allein es ist dies nichts als eine von Pagi her-

^ 193

rührende und sicher irrige, ja von Pagi selbst später zurückge- nommene Hypothese. Die handschriflh'chen Fasten so wie eine Menge von Gesetzen und eine Mainzer Inschrift (Grut. 7, 3. Steiner 377) kennen als Datum dieses Jahres nur Albino et Maxime cos. ; so dass jenes «zarte schwärzliche Geschirr» mit dem Balbinus allerdings,*vvie der Herausgeber sagt, sehr interes- sant ist, aber freilich in einem andern Sinn, als er gemeint hat.

Achtens. Wollte man auf alles eingehen , was in Abbrevia- tur, Namengebung, in unerhörten Civil- und Militärchargen auf jenen Rottenburger Scherben steht oder stehen soll , so würde das fast ein eben so weitläuftiges Buch erfordern , als das des Herrn von Jaumann ist. Vorläufig mag ein kurzes Verzeichniss solcher Monstra genügen; etwanigen Vertheidigern würden be- reitwillig die erforderlichen Ausführungen und weitere Analoga vorgelegt werden. Militärchargen sind zum Beispiel :

praef. prae. (Jahrbuch S.73, 33)

praef. chor. I leg. VHI (Jahrb. S. 70, 9. Suml. Taf. XVHI, 7 ; vgl. Jahrb. S.73, 31. 32)

nvi(r) legionis XXn c(ohortis) H(clveliorum) (Jahrb. S. 72, 22. Suml. Taf. XXVII, O*"; vgl. Jahrb. S. 71, 10. Suml. Taf. XV, 11) Givilchargen:

praef (ectus) co(loniae) Sum(locennensis) (Jahrb. S. 56, 1. 57, 5. 7. 9. 11. 58, 13)

praes(es) c(oloniae) Sumlocen(nensis) (Jahrb. S. 57, 2. Suml. XVII, 8)

prae. cur. Sumlocen. (Jahrb. S. 58, 12)

Hlvir oder t. vir (Jahrb. S.76, 5. 6. 7)

Sumlocennische Namen sind :

C. lulius (Jahrb. S. 57, 5. 6) lulius (Jahrb. S. 56, 1) C. Aemiliani (Jahrb. S. 66, 15) C. Dio (Jahrb. S. 63, 13) Vitelus (Jahrb. S. 72, 19) Arius et lov. (Jahrb. S. 73, 26) CaiusM. (Jahrb. S. 58, 21) Ca. A. (Jahrb. S. 57, 9) L. Cai (Jahrb. S. 62, 8) Marc. (Jahrb. S. 58, 19)

i94

Für den ersten Anlauf dürfte dies genügen. Ich übergehe da- bei all die ebenso willkürlich erfundenen als gedeuteten Initialen, wie z. B. den m(agister) s(ignorum) 1. XXII (Jahrb. S.73, 25); der bekannte Falsarkniff von einem beliebigen Satz die Initialen hin und dann die «Erklärung» dazuzusetzen, fehlt natürlich auch hier nicht. Erst in diesen Tagen haben wir in diesem Genre wieder ein lächerliches Exempel erlebt in einer angeblich bei Pruntrut gefundenen Inschrift mit Buchstaben en relief (!) und folgenden Inhalts :

LAB L IVL CAES Labieno legato lulii Caesaris TRIB POTEST IV tribunicia potestate quarta H-P-II-C-L-XIV-P-S-G hoc posuit secunda cohors legionisXIV

post supplicationes conslitutas INV- lOV- STAT inviclo lovi statori

welche ich hier hersetze, nicht um gegen solche Windmühlen zu fechten, sondern um zu zeigen, dass es auch im neunzehnten wie in den früheren Jahrhunderten an Fälschungen gar nicht fehlt giebt es doch schon falsche Inschriften von Algier 1 und dass man sehr irrt, wenn man dieselben nur in der Ferne sucht. Die Antiquitäten fabrik in Rheinzabern ist den Einsichtigen wohl be- kannt. Ebenso irrt man , wenn man in der Persönlichkeit des Herausgebers Garantien für die Aechtheit zu finden meint ; die pratillische Frechheit sich auch litterarischen Ruhm auf diesem Wege zu erschwindeln ist selten und in neun Fällen unter zehn sind die Herausgeber selber die zuerst Betrogenen. Eine scharfe Polizei thut gegen Jeden, der nicht vom Fach ist, zu allen Zeiten und an allen Orten Noth und kein Epigraphiker darf die goldene Regel je vergessen, dass vertrauen gut ist, aber misstrauen besser. Ich habe meine Kritik mit Bedacht auf die sumlocennischen Ziegelschriften beschränkt . auf denen die antiquarische Aureole der Stadt Rottenburc im Wesentlichen beruht. Von den meisten Steinschriften ist die Aechtheit dagegen unzeifelhaft, z. B. von den durch Apian erhaltenen, deren Abschriften von dem Tübinger Gelehrten Andreas Ruttelius herrühren *) und dem ganz unver-

1) S. den von Jaumann Suml. S. 142 citierten Brief Ruttels an Pirck- heimer (Tübingen 25. Sept. i530 Pirckheiraer opp. ed. 1610 p. 318) und die Dedication der apianischen Sammlung. Möchten doch die Würtemberger Forscher uns sagen können , wo der handschriftliche Nachlass dieses sorg- fältigen Sammlers hingerathen ist !

195

dächtigen jetzt im Stuttgarter Museum befindlichen Altar der ala Vallensium (Steiner 80). Was angeblich aus einer alten Chronik, deren Leidensgeschichte bei Jaumann Suml. S. 172 fg. zu lesen steht, an Steinschriften vorgebracht wird, ist von geringem oder gar keinem Werth, und von den wenigen von Jaumann in seinen Ausgrabungen entdeckten gilt ungefähr dasselbe. Die meisten derartigen Bruchstücke sind wohl acht, eben wegen ihrer Werth- losigkeit; mindestens Bedenken erregt dagegen «das ganz kleine Altärchen» Jahrb. S. 65:

ALI MVT A/^ERVNT VSLLM

Soll hier wirklich die ala I Mulinensium genannt sein, so ist die Inschrift sicher falsch. Es ist überhaupt einleuchtend, dass unter den obwaltenden Umständen vorläufig alles verdächtig ist, was von «Sumlocenne» kommt und erst an Ort und Stelle eine strenge und gründliche Sichtung gehalten werden muss, ehe die Wissenschaft wieder von dem Gebrauch machen kann, was Gutes und Aechtes in diesem Wust sich verbirgt.

Aus der Falschheit der iaumannschen Inschriften folet na- türlich noch keineswegs, dass die Vermuthung irrig sei , der zu Liebe sie erfunden wurden, das heisst dieldentificierung des heu- tigen Rottenburg am Neckar mit demSamulocenis der peutinger- schen Tafel; um so weniger, als diese Idenlificierung schon ehe die Fälschungen begannen von einem sehr achtbaren Forscher (Leicht- len das röm. Schwaben i825 S. 107 fg.) ausgesprochen und be- gründet worden ist und allem Anschein nach eben jene grossarligen Fälschungen ein sehr wenig beabsichtigtes Resultat der leichtlen- schen Schrift gewesen sind. Um an jene widerwärtige Polemik eine erfreulichere Untersuchung anzuknüpfen, gehe ich auf diese historisch nicht uninteressante und keineswegs bloss local-topo- graphische Frage hier ein , um so mehr als dabei neue für die Würdigung der jaumannschen Fälschungen nicht unwichtige Re- sultate sich ergeben.

DasRömerthum ist in das Neckargebiet nicht tief eingedrun- gen ; namentlich von Municipalverfassung begegnen wir nur gerin- gen Spuren. Wir finden eine verhältnissmässig beträchtliche Zahl Eingewanderter von Gallien und den Rheinufern : so einen ci v. Nera .

i96

(Stalin Würtemb. Gesch. I n. 226) aus Speier, einen civis Medio- malric. (Steiner n. 7) aus Metz, einen civis Brivines. (Stalin n. 196) wohl von Briva bei Ronen*); ein anschaulicher Commentar zu Tacitus bekannten Worten : levissimus quisque Galloruni et in- opia audax dubiae possessionis solum occupavere (Germ. 29). Dagegen einen jener grösseren städtischen Mittelpunkte für ein ausgedehntes Gebiet, wie sie in diesen Grenzslrichen sonst wohl vorkommen und namentlich kenntlich sind als Mittelpunkte eines eigenen Strassennetzes, wie z. B. Speier (civitas Nemetum), die civitas Triboccorum im obern Elsass, Baden (civitas Aurelia Aquensium) , Kempten und die meisten römischen Colonien : Avenche, Nyon, Augsburg, Salzburg gewesen sind einen sol- chen Mittelpunkt scheint Würtemberg nicht besessen zu haben ; wenigstens ist bis jetzt noch kein einziger sicherer Meilenstein (denn das Tübinger Fragment Steiner 151 kann nicht bestimmt dafür gelten) daselbst aufgefunden worden. Vici kommen ein paar vor: die vicani Murrenses in Murr bei Benningen (Stei- ner 27) und in Wetzingen an der Erms die den vicani offenbar gleichartigen confanesses Armisses (Steiner 153. 154). Civitates finden wir anscheinend auf dem Stein von Isny (Stalin n. 244), der aber augenscheinlich interpoliert ist; ferner in der schlecht überlieferten bischrift Orell. 4973 = Stalin 238, wo man das civi Canae aber nicht auf Cannstadt deuten, sondern eher in civi Cananefati ändern sollte. Der einzige Ort, den die peutin- gersche Tafel Samulocenis nennt, und der, wo auch immer sonst, doch gewiss in Würtemberg zu suchen ist, hat Anspruch darauf als Stadt (wenn auch von untergeordneter Wichtigkeit) zu gelten, da die Karte (aus der Zeit etwa von Severus Alexander, wie be- kannt) Thürme dabei angiebt. Aber wo lag er? Zur Beantwor- tung dieser Frage combinierteLeichtlen die Rottenburger bischrift (Steiner 67) , welche eine Dedicalion enthält pr. iuventute c. Sum. , theils mit einer in Chatillon (im Bisthum Besancon west- lich von Genf) gefundenen Grabschrift Reines. VIII, 55, die einem veterano honestae missionis leg. VIII civi Sumlocennensi gesetzt ist , theils mit den Resultaten seiner topographischen Unter- suchung über die auf der peutingerschen Tafel verzeichnete schwäbische Römerstrasse, indem er Samulocenis in Sumlocenis

1) DEC- GAG- PAR (Steiner 43) weiss ich nicht mit Sicherheit auf- zulösen. Ein Kölner scheint Steiner n. 899 vorzukommen.

197

änderte. Er schlug danach vor die civitas Sumlocennensis im heuligen Rottenburg oder viehnehr dem benachl)arten uralten Orte Sülchen zu erkennen. Daran knüpfte er S. 64 fg. die Ver- muthung, dass Aramians Solicinium, bei dem Valentinian 369 die Franken schlus;, gleichfalls nichts andres sei als eine Eni- Stellung des allen Sumlocenna. Diese Gombination ist kühn und nicht in allen Puncten gleich sicher; im Ganzen aber halte ich sie für ebenso glücklich als sie geschickt ist. Die Beziehung der Inschrift vonChatillon auf das freilich weit entlegene Rotten- burg wird dadurch unterstützt, dass sie einem Veteran der ach- ten im zweiten und drillen Jahrhundert in Schwaben stehenden Legion angehört. Der Name der Stadt heisst übrigens nach dieser Inschrift nicht Sumlocenna , sondern wie der bessere Text Don. VI, 60 =Mur. 870, 2 [GVll- SVMEL- OCENNESI) zeigt, Sume- locenna oder Sumelocennae, womit der Endung wegen Nemelo- cenna (Caes. bell. Gall. 8, 46. 52) zu vergleichen ist. Be- stimmter auf Rottenburg führt die dort gefundene Dedication fP- IVVENTVTE- C- SVM, deren Deutung durch Leichtlin mir die richtige scheint. Zwar wollte Grotefend (Ztschr. f. Alt.wiss. 1838"S. M8) vielmehr corrigieren PRO- SALVTE SVA ET SVORVM; aber diese sehr verwegene Verbesserung einer gar nicht schlechten Abschrift muss desshalb entschieden zurück- gewiesen werden , weil gerade in diesen Gegenden die iuventus nicht seilen in einer eigenlhümlichen Weise vorkommt; ich er- innere an den genius iuvenlulis Vobergens. in Mainz (Steiner n. 298) , den genius colegi iuvenlulis Cons. (?) in Altenstadt bei Friedberg (Steiner n. 216), das colle[giu]m iuvent[ul]is in Oeh- ringen (Sleiner n. 59) , ganz besonders aber an den von Neuen- stadt nach Heilbronn gekommenen Stein (Steiner 1 44 ; Stalin 45) mit folgender Inschrift

Varucius Ro. . . . . Aquinus Nalaliu. . Victorinius Ursi. , Maternius Aelerni, iuventut. Su. . . . ,

in der ich gleichfalls [ex coli.] iuventut. Su[melocennensis] ergän- zen möchte. Unzweifelhaft vvaren in diesem Militärgrenzgebiet auch die Bürgerschaften militärisch organisiert man erinnere sich der hastiferi civitatis Mattiacorum (Steiner 239) und so -1852. /[i

198

ist es kein Wunder, wenn die 'streitbare Mannschaft^ die Land- wehr hier besonders hervortritt*). Ein vierter Stein, der unzweifelhaft Sumelocenna erwähnt, ist erst nach Leichtlens Zeit in Köngen (Oberanit Esslingen) aufgefunden worden (Steiner 14); es nennt sich darin ein dec(urio) civi(tatis) Suma(locennensis)^). Der Wechsel des Vocals hat sehr mit Unrecht Anstoss gegeben ; man denke nur an Alamanni Alemanni, Aravaci Arevaci, Rauraci Raurici, Tarracina Tarricina, BlaGoaXia Mas- silia, yivavTiKOv Aventicum, rachana rachina, Vianna Viana Yienna, Cannanefates Cannenafates Cannenifates Cannenefates (Rhein. Jahrb. XV, 101), Vindolici Yindelici und hundert andere Beispiele von Abschwächung des starken Vocals im Inlaut. Dass der schwäbischen civitas Sumalocenna (-ae) oder Sumelocenna , welche leicht verschrieben mit ver- setzten Vocalen als Samulocenis aut der peutingerschen Tafel vorkommt^), alle diese Denkmäler angehören, halle ich für aus- gemacht*). Nicht völlig so sicher ist das topographische Resultat.

1) Ob man damit die ala I Aug. gem. colonorum einer afril<anischen Inschrift (Journ. des sav. 1837 p. 658. Ciarac musee pi. 74 n. 27) verglei- chen darf?

2) Herr A. Haalvh in Stuttgart hat die Güte gehabt mir einen Papierab- druck der letzten zweifelhaften Zeile zukommen zu lassen. Der Stein ist sehr zerstört ; indess glaube ich erkannt zu haben

DECV XVI- SVMA- EX- IV- V- S. L- M

Man sieht, der provinziale Concipient verstand die Abkürzungen nicht zu machen und verletzte durchgängig die Regel nicht mit den die Silben schliessenden, sondern mit den sie beginnenden Consonanten abzubrechen. Ex iu. kann ex iussu sein, aber wahrscheinlicher dünkt mich eben wegen dieser irregulären Brechung ex iuventute ; wodurch für die im Text er- örterte iuventus von Sumelocennae ein neuer Beleg gewonnen wäre. Indess möchte ich weder meine Deutung noch meine Lesung als sicher bezeichnen.

3) Jaumanns Annahme, dass Sumlocenna und Samulocenis zwei ver- schiedene schwäbische civitates gewesen seien, verdient keine Widerlegung.

4) Das untere Neckargebiet gehörte wahrscheinlich nicht nach Rotten- burg; vielmehr scheint Ladenburg der Mittelpunkt einer eigenen civitas gewesen zu sein, nach der daselbst 1848 gefundenen dem Kaiser Severus von der civi... Ulp. S... gesetzten Inschrift (Steiner n. 929). Auf eine andere civitas führt wieder der neuerlichst bei Heilbronn entdeckte Stein (Gerhard arch. Anz. 1852 S. 202) : In h. [d. d.] geniuni c. Alisin. L. Aven- tinius Maternus d. c. S. T. don. Hiemit zu verbinden ist die Strassensäule von Dieburg (Steiner 181 vgl. 169), der d. c. c. sn. eines ungenügend ent- zitTerten Heidelberger Steines (Steiner 920), der honor dec. et flam. einer

199

Sumalocenna war in einem weiten Umkreis das einzige städtisch organisierte Gemeinwesen ; es ist daher natürlich , dass die Spuren ihrer Municipalverfassung \\eit herum zerstreut sind: nachweislich in Rottenburg, Neuenstadt, Köngen ('?). So finden wir bei Aventicum, unter ganz ähnHchen Verhältnissen, die Spu- ren seiner Colonialverfassung ausser in Aventicum selbst in Genf (Orelli inscr. Helv. ed. 2 n. 80), Lausanne (Orell. n. 128), Mou- don (Or. 145), Yverdun (Or. 150), bei Pierre-Pertuis (Or. 214). Es ist deshalb grosse Vorsicht nöthig bei der Benutzung von derartigen Inschriften zur topographischen Fixierung von Ort- schaften sonst unbekannter Lage. Der Stein von Köngen kommt dabei keinesfalls in Betracht, so wenig wie der von Ghatillon, da beide bloss Decurionen oder Bürger von Suma- locenna nennen , welche anderswo incolae sein konnten ; der Stein von Neuenstadt ist wenigstens zweifelhaft. Dagegen ist aller Grund vorhanden zu der Annahme , dass die Gelübde pro iuventutc civitatis Sumalocennensis am Hauptort abgelegt wur- den ; ebenso wie die zahlreichen Dedicationen an die dea Avenlia nur in Avenche selbst vorkommen. Es kommt hinzu, dass in Rottenburg noch ein zweiter Stein sich gefunden hat , der einen Sevir nennt*) ; dass dort beträchtliche römische Ruinen aufgedeckt

Insctirift von Bürg bei Neckarulm (Steiner 36) und die Sevirn einer Heidel- berger (Steiner 92-1) und einer Mannheimer Inschrift (Steiner 931). Dadurch wird es auch zweifelhaft, ob auf dem Stein von Neuenstadt wirklich Sume- locenna gemeint ist.

■1) Steiner 70 ; der Text beruht auf Apian. 462, 1, da auf die einer allen Chronik entlehnte Abschrift bei Jaumann (Suml. Taf. II, 1 vgl. S. 172) wenig zu geben ist. Nicht so sehr um den verfehlten Restitutionsversuch in den rhein. Jahrb. XV, 91 fg. zu berichtigen, als um zu zeigen, wie zuver- lässig die Abschriften des Ruttelius im Ganzen sind und wie sehr es Noth thut, hier nur mit leiser Hand zu emendieren , setze ich den berichtigten Text hierher mit Angabe der apianischen Varianten.

IN H D D

M M . , S S I V S Messius oder Mussius.

FO RTVNATVS IlIIlIVIR- AVG NEGOTIATOR

ARTI5 GRETA , Apian.; nAE üieg- PAENVL PAEN . . PAENVL t 0 M oa? ZI 6ENs 0MN..1I-PEN DE sVO FECIT DEO..VO FECIT fusco ii et DEXTRO COS I DEXTRO COS

14*

■>: :^-%^:^lur^'

•2U0

wonltMi sind und das nidieSulchen, H;)uptorl eine ir drin römischen Namen ziemlich nahe kommt. Voi i zun der |)eulinnersclien Tafel sehe ich ab, weil ici lioi eifjenes l'rtheil habe; die besten Autorilülen ah. x eini^. dass die Idenlificieiuni; vun Samulocenis Jei Suni.diKonnis mit ItotlenburL: am Neckar ein viijlii; nf He>ult.it gewahrt. Die Idenlilicierunji endlich n und Sumalücenna ist zwar nicht unmöglich, d u Nioderlassunfi an diesem Ort im J. 309 lUngst i hl nii-hr be- stand und Anunian den Namen aus dem Muniluier iliaren auffiezeichnet haben kann, welche Sumaloceni ii \rt

verdorben haben können; aber es ist das docl lidii nrhrals eine si>;jen.innte semf)lice conpettura , d. h. ein' uf s^e

obedlachlicheNameiisahiilicIikeit gestutzte wilikUi ueii >iii»e.

An dies«' Vermu(hun}:en I.eichtlens schliessei i( q-

t^r kein

her

i'-imehr

'fies

:iim -.jL'he

niann bekannt fsewordenen Külschun^en in einei eiiiir komi- schen Weise sich aufs engste an, indem jede einz( oV dadurch ihre Bestätigung, jede tier sti'reotypen I (|uars ihre He.inlwortung erhallen sollte. Zm man M»h hervur mit ein paar Scherben, die il der Stadt Sundoc. . . . und . . .locenno darbolen ^un Sleiner n. 3 der altern Ausgabe,. Und wie sondoai kannte jenen Namen ausser in der entstelllcn F< i " der fH'utingerschen Tafel (deren richtige VerbessMir hn-enis er scharfsinnig errielhi nur so, wie der im ihn gab, als Sumlocenna oder Sumlocenne, I) c wir jelzl wissen, bloss Schreibfehler des Reim is (iewdhrsmanns , findet sich getreulich wiederht ai m.|n! Aber die Ziegel gaben bald weitere Or ei IH.'tS die Scherben n»it dem zweiten Namen cinium. Die Frage über das Aller der Stadt wai er eine Hed>e von Scherl>en mit den Consulaten von 1 ' sich um den Jlchlen Stein Non :f?5 gruppieren, d ab urbe condita S.'iO 1056. I)ie Legionen «' "^ und ilie ('t»horlen, die in dieser degcnd gelegc /ur (lenUge bekannt; aber die Ablösung der ein I ilie an«lere ward anschaulich erlüutert durch c n den Sleujpel der liJ. Legion Irug und danebci in bjschrifl I. VIII MILKS.MI Suml. p.52. Jahrb.5.0^

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«UOlötAU.

201

Etat ^r sumlocennischen Civil- und Militärbeamten hahen wir schoikennen gelernt, wenigstens in einigen erbaulichen Proben. Uebehaupt aber wird, wer diese naive Fabrication und deren zwacigjährigen allgemeinen Credit noch einmal schliesslich über- denk, diese Blätter hoffentlich nicht ohne die moralische Salis- - .factin aus der Hand lecen. dass die seiehrten Antiquare ein gar gutmthiges und frommes Geschlecht waren, sind und ohne Zwei3l auch bleiben werden.

lieser Aufsatz war im Wesentlichen geschrieben , ehe die

neusten Rottenburger Funde von 1850 fg. (rheinl. Jahrb. XVI,

134. XVIII, 221) mir bekannt waren. Dieselben sind von so

2anz\'erschiedener Beschaffenheit als die bisher bekannt ge-

iiiiclen, dass es zweckmässig schien, die Ergebnisse dieser

Vachrabungen nicht in die vorstehende Untersuchung einzu-

niscen. Jetzt sind nämlich nicht wie bisher vorwiegend Zie-

(1 - sondern grösstentheils Steinschriften zum Vorschein ge-

oiiiien, gegen deren Aechtheit nicht bloss im Allgemeinen kein

ndtris Bedenken besteht als die Quelle, aus der wir sie empfan-

cn, sondern von denen auch wenigstens eine und zwar bei

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i.d mit senatus amplissimi lubenter et ex voto coloniae oder saluti et

VC icoloniae angemessen erläuterte, lautet danach einfach SALTVSSVME

200

worden sind und das naheSülchen, Hauptort eines uralten Gaus, dem römischen Namen ziemlich nahe kommt. Von dem Slrassen- zug der peutingerschen Tafel sehe ich ab, weil ich hierüber kein eigenes Urlheil habe ; die besten Autoritäten aber sind darüber einig, dass die Idenlificierung von Samulocenis oder vielmehr Sumalocennis mit Rottenburg am Neckar ein völlig befriedigendes Resultat gewährt. Die Identificierung endlich von Solicinium und Sumalocenna ist zwar nicht unmöglich , da die römische Niederlassung an diesem Ort im J. 369 längst nicht mehr be- stand und Ammian den Namen aus dem Munde der Barbaren aufgezeichnet haben kann, welche Sumalocenna in dieser Art verdorben haben können; aber es ist das doch nicht mehr als eine sogenannte semplice congettura , d. h. eine auf die blosse oberflächliche Naraensähnlichkeit gestützte willkürliche Hypothese,

An diese Vermuthungen Leichtlens schliessen die durch Jau- mann bekannt gewordenen Fälschungen in einer beinahe komi- schen Weise sich aufs engste an, indem jede einzelne Vermuthung dadurch ihre Bestätigung, jede der stereotypen Fragen des Anti- quars ihre Beantwortung erhalten sollte. Zuerst (1835) wagte man sich hervor mit ein paar Scherben , die den älteren Namen der Stadt Sumloc. . . . und . . .locenne darboten (Suml. p. 120; Steiner n. 3 der altern Ausgabe). Und wie sonderbar! Leichtlen kannte jenen Namen ausser in der entstellten Form Samulocenis der peutingerschen Tafel (deren richtige Verbesserung in Suma- locenis er scharfsinnig errieth) nur so, wie der reinesische Stein ihn gab, als Sumlocenna oder Sumlocenne. Diese Form, wie wir jetzt wissen , bloss Schreibfehler des Reinesius oder seines Gev^'ährsmanns , findet sich getreulich wiederholt auf allen Zie- geln! — Aber die Ziegel gaben bald weitere Orakel. Es folgten (1838) die Scherben mit dem zweiten Namen der Stadt: Soli- cinium. Die Frage über das Alter der Stadt ward erledigt durch eine Reihe von Scherben mit den Consulaten von 1 99 227, welche sich um den ächten Stein von 225 gruppieren , und den Jahren ab urbe condita 850 1056. Die Legionen die 8. und 22. und die Cohorlen, die in dieser Gegend gelegen haben, waren zur Genüge bekannt; aber die Ablösung der einen Legion durch die andere ward anschaulich erläutert durch einen Ziegel , der den Stempel der 22. Legion trug und daneben die eingeritzte Inschrift L- VHI- MILESAH (Suml. p. 52. Jahrb. S. 68, 1). Den

201

Etat der sumlocennischen Civil- und Mililiirbeamton haben wii- schon kennen gelernt, wenigstens in einigen erbaulichen Proben. Ueberhaupt aber wird, wer diese naive Fabrication und deren zwanziiüjährieen allsenieinen Credit noch einmal schliesslich über- denkt, diese Blätter hofTentlich nicht ohne die moralische Satis- faclion aus der Hand lesen, dass die aeiehrten Antiquare ein yar gutmütliiges und frommes Geschlecht waren, sind und ohne Zweifel auch bleiben werden.

Dieser Aufsatz war im Wesentlichen beschrieben , ehe die neuesten Rottenburger Funde von I.SöO fg. 'rheinl. Jahrb. XVI, 134. XVIII, 221) mir J)ekannt waren. Dieselben sind von so ganz verschiedener Beschaffenheit als die bisher bekannt ge- machten , dass es zweckmässig schien , die Ergebnisse dieser Nachcrabuncen nicht in die vorstehende Untersuchung einzu- mischen. Jetzt sind nämlich nicht wie bisher vorwiegend Zie- gel-, sondern grösstentheils Steinschriften zum Vorschein ge- kommen, gegen deren Aechtheit nicht bloss im Allgemeinen kein anderes Bedenken besteht als dieQuelle, aus der wir sie empfan- gen, sondern von denen auch wenigstens eine und zwar bei weitem die wichtigste nothwendig acht sein muss, nicht bloss weil sie viel zu gut gemacht ist , um von den unwissenden Ur- hebern jener Fälschungen herzurühren , sondern auch weil der mir vorliegende Abdruck einiger Buchstaben derselben den augenscheinlichen Beweis der Aechtheit giebt'j. Die Inschrift lautet:

IN HONOREM

DOMVS DIVIi^ EX DECRETO ORDIMS SALTVS SVMELOCEiNNEN SIS CVRAM AGENTIB IVL DEXTRO 12 C TVRRAN MARGIANO (TlVlRlS) CI/////

i] Es war wiederum Herr A.Haakh, dessen zuvorkommende Gefälligkeit mich mit diesem Abdruck überraschte. Die vierte Zeile, welche Hr. Jauraann SAEETXV'CSVME in erster oder in zweiter Ausgabe SALETXV'C SVMTE las und mit senatus amplissimi lubenter et ex voto coloniae oder saluti et ex votocoloniae angemessen erläuterte, lanlet danach einfach SALTVSSVME

202

Durch diesen neuen Fund, worauf zur grossen Verwunderung des Herausgebers der wirkliche Name der Sladt und nicht der reinesische Schreibfehler erscheint, istLeichtlensVeimulhung in einer so glänzenden und so unwiderleglichen Weise bestätigt, wie es selten einem Forscher zu Theil wird. Es erhellt daraus ferner, dass Sumalocennae nicht, wie die Ziegel wollen, Golonie war, sondern vielmehr eine gewöhnliche Civitas in dem Sinn, wie diese Civilates so häufig in Gallien vorkommen. Dass eine organisierte Bürgerschaft mit einem Ordo und Duumvirn sich als saltus, Markgenossenschaft bezeichne, dafür ist mir ein zweites Beispiel nicht bekannt ; indess ist diese Bezeichnung an sich so natürlich und der Localität des bergigen Grenzdistricts so an- gemessen , dass über ihre Zulässigkeit wie über ihren Sinn kein Zweifel bleiben wird, selbst wenn es nicht gelingen sollte, dafür entsprechende Analogien beizubringen.

19.

1 . Leider müssen wir gegen einen weit bedeutenderen Mann eine ähnliche Anklage erheben. Aegidius Tschudi oder, wie er sich selbst schrieb, Gilg Schudy von Glarus (1505 1572) ge- niesst als Vater der schweizerischen Geschichls- und Allerlhums- forschung so allgemeinen Ansehns, dass Orelli die gegen die Aechtheit eines Theils der bekannten Constanzer Inschrift (inscr. Helv. ed. 2 n. 275) laut gewordenen Bedenken mit der einfachen Verweisung auf die Autopsie eines Mannes, acui nemo unquam malam fidem exprobravit,» mit Erfolg zurückweisen konnte. Indess eine sorgfältige Untersuchung der von ihm mitgelheilten Inschriften hat gezeigt, dass seine epigraphische Sammlung im Wesentlichen nichts ist als eine Wiederholung der in Johann Stumpffens gemeiner loblicher Eydgnoschafft Chro- nick (Zürych1548) mit einer in dieser Zeit vielleicht beispiello- sen Sorgfalt und Sachkenntniss mitgelheilten Inschriften, mit geringen Zusätze nund starken Interpolationen. Ich lege die Be- sultate derselben hier vollständig vor, ohne den Vorwurf der Klein- krämerei zu befürchten ; handelt es sich doch um die Antastung

in grosser schöner deutlicher Schrift, welche wie die Kenner, denen ich den Abdruck vorgelegt habe, einstimmig mir bezeugen schlechterdings iicinon Zweifel an der Aechtheit lässt. Wenn das CI//(/ (die erste Ausg. C) am Ende richtig gelesen ist, wird civitatis zu ergänzen sein.

203

einer bisher allizemein anerkannten Autorität, deren richtice Wüi- disung, ebenso wie die Pratillis, vielleicht für andere Wissenschaft- liehe Gebiete von weit tiefer greifender Bedeutung sein wird, als sie für das epigraphisclie ist. Ich benutze dabei für Stumpf ausser dem oben angeführten Druck eine die Schweizer Inschriften ent- haltende Originalhandschrifl desselben in der Zürcher Stadtl)iblio- thekLfol. 47 (HallerBibl. derSchweizergesch. IV, 397), da Tschudi diese handschriftliche Sammlung (wenn gleich nicht eben in diesem Exemplar), nicht den Abdruck bei seiner Arbeit zu Grunde gelegt hat; für Tschudi theils den Brouillon seiner Sammlung der Schweizer Inschriften , den er wenige Jahre vor seinem Tode an Josias Simler mittheilte (Zürcher Stadlbibl. A 105 f. 1 i6), theils den nach der Originalhandschrift seiner Redaction letzter Hand veranstalteten Abdruck derselben ( Gallia comata Co- slantz 1758).

2. Die bei weitem grösste Anzahl der von Tschudi milge- theilten Inschriften, nämlich beiOrelli n. 7. 9. 10. 12. 113. 149. 161. 162. 171. 173. 176. 177. 178. 180. 181. 182. 185. 186. 205. 207. 215. 221. 222. 248. 249. 250. 256. 264. 276 (älterer Text), sowie die beiden Inschriften frühen Mittelalters von Chur Gall. com. p. 298 stimmen in Lesung, Zeilenabtheilung und Orts- angaben buchstäblich*] überein mit Stumpf, namentlich mit der Handschrift desselben, die z. B. n.l2 PRO statt des P...RO der Ausg.,n. 180 CENSORINAE statt CENSORlANAE,n. 181 LXXXXH statt LXXXXI, n. 182 z. A. D M, was die Ausg. weglässt, n.186 MARTIOLE statt MARTIOLAE , n.250 0 I statt I 0 , in der zweiten Inschr. von Chur LABIDE statt LAPIDE der Ausgabe hat und das in dieser fehlende Bruchstück n. 205 aufführt. In allen diesen Abweichungen der Handschrift Stumpfs vom Druck stimmt Tschudis Text mit der Handschrift. Dass diese Ueber- einstimmung keinesweges durch das blosse ZusammentrelTeu zweier genauer Abschreiber entstanden ist, be\Aeist theils die gleichförmige Lesart so arg zerstörter Inschriften wie n. 10. 12. 162 (vgl. Scheuchzer it. Alp. p.501). 207. 250, theils das Zu- sammenstimmen Stumpfs und Tschudis in offenl^aren Fehlern. So fehlen in n. 177 beiden die zwei letzten Zeilen; in n. 178

1) bis auf geringe und wenig zahlreiche Schreibfehler , wie in ii. U9 Z.l MAX fürMT

204

haben beide P- L- POSVER, während der von mir gesehene Pa- pierabdruck deutlich PVBL POSVER hat, vsie denn auch Hagen- buch P^..L POSVER las; in n. 185 z. A. lesen beide AELIAE, während Ilagenbuch und ich nur . . .LIAE lasen und ohne Zwei- fel schon Apian nicht mehr sah, dessen L- AELIAE das Supple- ment verräth ; in n. 264 lesen beide VIR AQVENSIS für das VIK- AQVENSES des Originals; in der zweiten Inschrift von Chur Mur. 425, 6 stimmen sie überein in dem falschen FACHS QVI FETIT (statt PETIT) ASTRA BONIS. Dass hier einer den andern ausgeschrieben hat, ist augenscheinlich^) ; dass es aber Tschudi war, der den Stumpf abschrieb, geht nicht bloss aus dem Zeit- verhältniss hervor, sondern auch aus andern Spuren, z. B. der Verwandlung des ganz richtigen DECVMPIL = Decumi fil. n. 9 Stumpfs in DECVM- FIL bei Tschudi, und dem Fehlen der von Stumpf mitgelheilten Inschriften 8. 11 2a bei Tschudi, der sie offenbar wegen ihrer Aehnlichkeit mit 7. 112b wegliess. Uebri- gens war das stillschweigende Gompilieren der Vormänner in jener Zeit so gäng und gebe, dass das Ausschreiben Stumpfs kaum zu einem Vorwurf, geschweige denn zu einem Zweifel an Tschudis Glaubwürdigkeit berechtigt; höchstens das erregt Be- fremden, dass derselbe eine in der Zeit, wo er schrieb, nicht mehr vorhandene Inschrift im Jahr 1 536 "^eigentlich abgeschrieben haben will , während doch sein Text buchstäblich mit dem stumpfischen übereinstimmt.

3. Weit bedenklicher sind die Correcturen und Ergänzun- gen, die Tschudi in den folgenden Steinen, immer mitZugrunde- legung des stumpfischen Textes, vorgenommen hat.

n. 3 (S. Maurice).

Stumpf: Tschudi:

IMPCAESARIAVGVSTIF L CAESARI AVGVSTI F

divi i- nepOTl- PRINGIPI DIVI- I- NEPOTI- PRINCIPI

iuventut- COS-\iES\G IVVEIJTVT- COS- DESIG

1) Damit soll nicht gesagt sein , dass nicht einzelne Steine von beiden unabhängig abgeschrieben sein könnten; z. B. der Meilenstein n. 256, den Tschudi selbst auffand. Aber warum sollte er nicht auch diesen, als er dreissig Jahr später sein Buch schrieb, aus Stumpf genommen haben? Und auf jeden Fall sind dies nur einzelne Ausnahmen.

205

wo also Stumpfs Supplemente , darunter das unmögliche I für luli, in den Text gesetzt sind und (übrigens mit Recht) aus IMP gemacht ist L-

n. 18 (Martigny) lautet bei Stumpf:

)RIAVGVSTIF\ I NEPOTj

PI IVENTVTf/

(CTjCOS^f

wofür Tschudi ausser IVVENTVTI in Z. 3 besonders in Z. 4 än- dert COS- DES/^., während in lA offenbar IMP- verborgen ist. Die Inschrift gehört dem C. Cäsar, der auch bei Dio (5o, 10a) und auf dem Bogen von Pavia (s. diese Analekten Berichte 1830 S. 317) imperator heisst, was freilich zuTschudis Zeit noch nicht bekannt war und darum von ihm herauscorrigiert ward. Eine so gelehrte, wenn auch irrige Aenderung wird keinen wundern, der von Tschudis ungemeiner Belesenheit in den Alten und überraschender Kennlniss der römischen Epigraphik unterrich- tet ist.

n. 21 (Martigny), Meilenstein, bei Stumpf: IMP - GAESARI VAL- CONSTAPTO- PIO FEL INVICTO - AVG DIVI- CONSTANTIPII-AYG FILIO-FOR-CL-VAL-BONO REIPVBLICE NATO

wo Tschudi den offenbaren Fehler der Handschrift verbessernd schrieb FL VAL - CONSTAXTIO und DIVI CONSTANTIN - PII, während der Druck von Stumpf bloss CONSTAPsTlO statt CON- STAlsTO gab. Allein eine zweite der vorigen correspondierende Strassensäule von St. Pierre Mont-Jou n. 22 Orell. hat gezeigt, dass in Stumpfs Abschrift COiNSTArsTO in CONSTANTLNO und weiter nichts zu ändern ist.

n. 50 (Sitten) Z. 6 lasen Stumpf und neuerdings F. Keller AS SEDVNORVM; Tschudi schrieb . .IVITAS.

n. 112 (Genf) haben Tschudi und Stumpf in ganz gleicher Weise, nur dass diesem die in Klammern eingeschlossenen Buch- staben fehlen :

206

C- PLINIO- M- F- C[OR]

FAVSTO

AEDPLlIIVIRO [COL]

IVL- EQ- FLAMIN[I]

C- PLINIVS- FAV[STVS]

VIVOS P-

G-

deren Nichtexistenz ich nach eigener Ansicht des Steines ver- sichern kann. Dagegen das sinnlose AED- PL- I für das AEDILl des Steins behielt Tschudi bei , schrieb also ab und ergänzte stillschweigend.

n. 113 (Versoix) am Schluss lesen Stumpf und Tschudi EX- T und so hat auch der von mir in Genf gesehene Stein ; in Tschudis Handschrift, vso die Inschrift dreimal vorkonmit, ist aber einmal EX- durchstrichen und daraus D- gemacht.

n. 116 (Versoix) sind gleichfalls iheils Fehler Stumpfs von Tschudi wiederholt, wie Z. l" RESPECTO, wofür ich REPERTO, Spon LIBERTO las; Z. 3 VALINSAE statt VALLINSAE ; theils ist Z. 5 richtig, aber stillschweigend lOVISTRI in EQVESTRI cor- rigiert, welche Correctur über die 'alle Lesart gemacht man in seinem Brouillon f. 13 noch sehen kann.

n. 175 (Avenche) lasen

Stumpf: Tschudi:

PATERNVS PATERNVS

I III IUI CVR-COL-ET

SCRIBONIA SCRIBONIA

und hier haben einmal die späteren Abschreiber, z. B. Scheuch- zer (it. p. 503), Wild (apol. p.224) und Hagenbuch (cod. G. 286 p. 231) Tschudis Ergänzung bestätigt.

n. 187 (Avenche) lasen

Stumpf: Tschudi:

IMP- GAESAil VESPASIANO IMP CAESARI VESPASIANO

E . . . AVG- PONTIF- MAX- TR- POT- HI

S IMP-VlH-COS-Hl-DESIG-Tni-PP

L

207 .

Andere Abschriften existieren nicht; der Stein ist verloren. Ob- wohl die tschudische Form nichts Unzulässiges enthalt, macht doch das sonstige Verfahren desselben es sehr wahrscheinlich, dass die beiden letzten Zeilen nichts sind als (etwa aus Grut. 243, 2 entlehnte) Supplemente, wenngleich Tschudi versichert, dass der Stein «anno dni 1536, da ich diss abschreib, noch gantz was, und sidhar uf den grund geschlissen worden».

Grut. 567, 2 (Windisch) haben Stumpf und Tschudi über- einstimmend, nur hat der letzlere den (cenzwey zerspaltenen» auf der Erde liegenden Stein wieder vollständig:

L V E C N A [TIO] POL MAXIM [0 DO] FOR- COR- MIL- [LEG] XIGPF-7GVS0R[IV] ANN.XLVIIISTIP [XX]

H- S- E G. ROSCIVS 0M[PI1A] LYS- HER. FAC- C[VR]

wobei das am Schluss der vierten Zeile eingeschobene vixit die Conslruction stört und überhaupt die Ergänzungen nicht glaub- würdiger sind als die von n. 3 und n. 'I'I2.

Von n. 260 (Zurzach) gilt dasselbe. Stumpf sah nur ein auch jetzt noch vorhandenes Fragment ; Tschudi dagegen erzählt: «Der stein ist enzwey gebrochen. Ist das grösser stuck ussert by der thür der pfankirch in die muren gesezt, das kleiner lag anno dni 1 535 als ich dero zitt landtvogt zu Baden was , uff der erden by herr Jacob Edlibachs dero zit propst zu Zurzach huss- thür, ist bald darnoch uss unachtung und Unverstand des volcks vermuert oder zerschlagen worden. Von mir eigentlich abge- schriben, also lulende».

[M- IVNIO] MFVOLTCi^RTo [DOMO] VIEN VETERAN [MIL LEG] XÜI GEMINAE [CERTVS] ET AMIANTHVS [PII- HA]EREDES- FECER

208

Trotz der Trivialität der Supplemente enthalten sie doch einen orthographischen Fehler.

n. 276 (Burg am Rhein) steht in Tschudis Entwurf aus Stumpf; nachher indess hat im J. 1565 Tschudi den Stein, wie er an Simler schreibt (Archiv für Schweiz. Gesch. Bd. 4 S. 168), eigentlich besehen und gefunden, was er vormalen, da ers nicht eigentlich besah (d. h. da er aus Stumpf abschrieb), nicht be- merkt hatte. Die Abweichungen laufen indess auf Zusetzen oder Wegnehmen weniger zusammenhangloser Buchstaben hinaus.

In der dritten Inschrift von Chur bei Stumpf X, 17, Tschudi p. 299, liest der erstere in Z. 7. 8 :

HIE REQVIESEIT

ELARESIMVS

nach der Handschrift; die Ausg. hat ELARISSIMVS. Tschudi machte daraus in seinem Brouillon p. 1 :

HIE REQVIESEIT ELARESIMVS lAETAT

dagegen in der spätem Bearbeitung:

HIE REQVIESEIT ELARESIMVS VIETOR

und zeigt durch sein Schwanken deutlich, dass er nur ergänzt.

4. Es ist noch eine Inschrift übrig unter den von Stumpf und Tschudi gemeinschaftlich referierten, und zwar die wichtigste von allen , welche von jeher und mit Recht in der Untersuchung über die diocletianisch-constantinische Provinziallheilung und über die Grenzen der gallischen und germanischen Provinzen eine Hauptrolle gespielt hat. Der stumpf-lschudische Text lautet:

IMP- GAES- G- AVRE- VAL- DIOGLETIAN[VS- AVG- PONT- MAX] SAR- MAX- PERS. MAX- TRIB- POT- XI- IMP- [X- COS- V- P- P- ET] IMP-GAES M AVRVAL-MAXS1IM1AX[VS- AVG- PONT- MAX- SAR] MAX- PERS- MAX- TRIB-POTX-IMP- VI11I-G0S-[II1I-PP-ET-IMPP] FL- VAL- GONSTANTIVS- ET- GAL-VAL- M[AX1MIANVS. FILII] GAESS- MVRVM-VITVDVRENSEM- A- S[OLO- INSTAVRARVNT] GVRANTE- AVRELIO- PROGVLO- V- C- PR- [PROV- MAX- SEQ]

209

nur dass Stumpf Z. 3 MAXIMIAN. . ., Z. 5 NVAL, Z. 6 GVR- hat. «Das grösser stuck» erzählt Tschudi «ist in\Yendigen in Sant Blasius Cappel, so nechst bim thum ist, in die muren gesetzt, da es noch stat, das kleiner stuck ist noch anno dni 1520 an der Cappel uf der erden gelegen , und sidhar durch die steinmezen oder murer hinwegkommen, vermuret und sonst zu grund, beide sluck hab ich des gemeiten jars in meiner jugent eigentlich ab— geschriben.» Sehen wir uns sonst um, so wissen von dem grössern Stück ältere und jüngere Zeugen genug zu berichten. Schon Leonardus Antinus 1414 (epist. IV, 3), dann Beatus Rhe- nanus 1531 (rer. Germ. I. III ed. Basil.1531 p. 128) geben den Inhalt der Inschrift so an, dass sie nur dies gesehen zu haben scheinen; Apian 1534 (p. 454), Stumpf 1548 und dessen Aus- schreiber, der räthselhafle Paulus Guiüelmus*) desLipsius (p. 30), geben nur das grössere Fragment, und vor kurzem habe auch ich dasselbe noch am alten Orte gesehen^). Schlechterdings Nie- mand kennt das zweite Stück als Tschudi, der noch im Knaben- alter — er war 1505 geboren es abgeschrieben haben will. Das wäre möglich ; allein unglücklicher Weise ist er mit sich selbst im Widerspruch. In der stumpfischen handschriftlichen Sammlung, welche, w ie gezeigt, an Tschudi mitgetheilt sein muss, finden sich bei dieser Inschrift dieselben Supplemente , wie sie nachher in Stumpfe Ausgabe erschienen :

aug- pont- max

X cos V p p et

aug- pont-max-sar-

IUI p p et imp-

a X i m i a n u s

olo restaur

oc- in helvetiis

mit der Randbemerkung Stumpfs: «Defectum huius fragmenli Aegidius Tschudi ex coniecturis literis minusculis adiecit.» Also

^) Kann uns denn kein Philologe sagen, wer dieser Mann ist?

2) Herrn Rappeneggers Erzählung (die röm. Inschriften des Grossher- zoglhums Baden, Mannh. 1845 S. ^), dass der Conslanzer Stein aus der Kirche herausgenommen und zur Erbauung eines sogenannten Oelberges im Garten verwendet, dann aber milsammt besagtem Oelberg spurlos ver- schwunden sei, ist von Anfang bis zu Ende mythisch. Der Stein ist noch am alten Platz und nie versetzt worden.

210

derselbe Mann , der um 1544, um welche Zeit die stumpfische Handschrift geschrieben ward, den Stein vermuthungsweise er- gänzte, trat zwanzig Jahre später mit einer vor angeblich mehr als vierzig von ihm genommenen Abschrift des fehlenden Bruch- stücks hervor 1

5. Prüfen wir nun den Text des noch vorhandenen Stückes. Nach meiner Abschrift, in welcher alle Abweichungen von dem stumpf-tschudischen Texte auf wiederholter Prüfung des Steins beruhen und welche daher auf Zuverlässigkeit Anspruch hat, lautet die Inschrift, so weit sie noch vorhanden ist, also :

iMV- CAES- G- AVRE. VAL- DIOCLETIAN SAR- MAX- PERS- MAX- TRIB- POT- XI- IIV IMP- CÄES- M- AVR- VAL- MAXSllMl/ MAX- PERSMAX-TRIBPOTXIMP-VIIII-CO ET- VAL- CONS^ANTIVS- ET- GAL VAL ///////// VESS- MVRVM- VITVDVRENSEM- AS AVRELIO PROGVLO -V- P PR(

Die Abschriften von Stumpf und Tschudi sind also aus einer Quelle geflossen, wie sich zeigt in dem Uebereinstimmen in der letzten Zeile, wo auf dem Stein von CVR- nicht bloss keine Spur vorhanden ist, sondern auch derselj^e hier soweit intact ist um er- kennen zu lassen , dass der Raum vor AVRELIO nie beschrieben war; und wo ferner V- P, nicht V- C gestanden hat, da der zweite wenn auch sehr beschädigte Buchstab doch deutlich eine perpen- diculäre , keine krumme Linie zeigt. Nicht unwahrscheinlich ist es, dass ausnahmsweise Stumpf diese Inschrift von Tschudi ent- lehnte, da dieser in der dritten Zeile den Text richtiger hat als Stumpf, auch die Interpolation des CVR diesem nicht, wohl aber Tschudin zuzutrauen ist und Tschudi in der Nähe von Constanz zu Hause war, auch nach Stumpfs eigener Angabe diesem we- nigstens die Ergänzungen mittheilte. Doch sei dem w'ie ihm wolle, wichtiger ist es, dass zu Anfang der fünften Zeile die bei- den ersten wenn gleich unten verletzten Buchstaben doch unver- kennbar weder N noch FL, sondern ET sind. Wenn also hier ET steht, so kann dies Wort auf dem jetzt fehlenden Bruchstück am Ende der vierten Zeile niemals gestanden haben. Wenn also die aneebliche Abschrift des fehlenden Bruchstücks dennoch ein solches ET enthält, so muss sie interpoliert oder ganz gefälscht

211

sein, und der Verdacht steigert sich , wenn diese Abschrift von demsell)en Mann vorgel)racht wird , der am Anfang der fünften Zeile statt ET gelesen hat N und daraus FL emendiert hat.

6. Und wie ist nun dies zweite Bruchstück beschaffen? Ich will nicht geltend machen, dass die Maxiina Sequanorum sonst nicht vor dem Ende des vierten Jahrhunderts vorkommt, und nur diesem Stein zu Gefallen die Einrichtung dieser und der ihr gleichartigen Provinzen ins dritte zurüekverlegt wird; darü- ber lässt sich wenigstens streiten. Aber nicht streiten lässt sich darüber, dass die Titulatur der Kaiser und Cäsaren voll der gröbsten Schnitzer ist. Vergleichen wir andere Titel derselben (Maff. M. V. 455. Cardinali dipl. XXVIII. C. I. G. 4892. Orell. 1046 fg.), vor ffllen Dingen aber das diocletianische Edict de pretiis rer. ven., so wird man finden, dass der Curialstil in die- ser Zeit pius felix invictus Augustus erfordert statt des einfachen Augustus; dass filii Caesares schlechterdings unerhört ist; dass Germanicus maximus bei Diocletian und Maximian nicht fehlen darf, vielmehr an der Spitze derSiegeslitel stehen muss; endlich dass es ein grober Fehler ist Chlorus und Galerius, so lange sie noch Cäsaren waren, als imperatores zu bezeichnen, da sie nicht zu den imp. Caesares gehören (Eckhel VIII, 354) gehören , son- dern auf Münzen und Inschriften einfach nobilissimi Caesares tituliert werden. Dieses Stück ist demnach so beschauen», dass man es für unächt erklaren müsste selbst wenn Smetius es co- piert hätte, und Schöpflin , der nicht selten weit klarer sah als sein epigraphisch gelehrter Freund Hagenbuch in seiner Citaten- befangenheit, hat mit vollem Recht darin ein Falsum erkannt. Ist dies aber unwiderleglich festgestellt, so kann man auch nicht umhin Tschudi eines consummierten lilterarischen Betrugs für überführt zu achten. Stillschweigend wirkliche oder vermeint- liche Emendationen in den Text zu nehmen und das Ergänzte von der Ueberlieferung nicht zu scheiden haben viele ältere Ge- lehrte sich gestattet , die man deswegen noch keines Betrugs zeihen darf; aber die tschudischen Berichte, dass er vor langen Jahren vier jetzt defecte Inschriften weniger verschlissen oder vollständigergesehenhabe, bez wecken offenbar directe Täuschung.

7. Es bleibt noch übrig die Inschriften zu prüfen , welche Stumpf noch nicht, wohl aber Tschudi giebt. Im Ganzen sind

212

ihrer nur sehr wenige : Orellis n. 110. 114. 118. 121. 203. 204. 214. 257. 276. 278. 284, von denen Tschudi die meisten von Basel her erhallen zu haben scheint. Ausgemacht ist dies von dem Augstei- Stein n.284, von dem (wie ich einem Briefe Hubers an Hagenbuch in dessen Correspondenz 1739 Brief 17 entnehme) der Balhsherr Bernhard Brand eine noch jetzt auf der Baseler Bibliothek vorhandene Copie am 10. März 1565 nahm, mit wel- cher die tschudische p. 223 im Funddatum, in der Beschreibung und den Fehlern genau übereinstimmt. Nur der Zusatz ist ihm eigen , dass Graf Ulrich von Monlfort den Stein nach Tettnang habe bringen lassen. Die vier Inschriften von Nyon n. 110. 1 1 4_. 1 18. 121 und die von Pierre-Pertuis n. 21 4 (von der Stumpf nur eine traditionelle Verstümmelung in leoninischen Versen kannte) scheinen aus einer Quelle zu stammeli. Als Gewährs- mann bezeichnet Tschudi für die letztere n 214 selbst den Peter Pithou; desselben an Amerbach mitgetheilte Copien von n. 114. 118, welche Huber (Brief an Hagenbuch 1739,14) auf der Biblio- thek zu Basel fand, sind mit den durch Tschudi bekannt gewor- denen identisch. Verfälschung hat hier nirgends staltgefunden; doch ist es wünschenswerth, um so weit möglich Tschudi con- trolieren zu können, dass die Baseler Gelehrten die erforderlichen Nachsuchungen ansteilen. Die Inschrift von Baden n. 257 scheint Tschudi von Jos. Simler erhalten zu haben; wenigstens wird in de^en Papieren (Zürcher Stadtbibl. Ä 102 f. 25 cf. f. 68) die Entdeckung mit Umständen berichtet , die Tschudi nicht er- wähnt.— Die Inschrift von Jonen n. 278 hat Tschudi wohl selbst abgeschrieben, jedoch wieder nicht ohne Interpolation. Hagen- buch sah sie später und giebt sie in zwei verschiedenen Ab- schriften :

Tschudi :

C- OC- PBOVIN-

S- L- D- D- D

Hagenbuch I:

COC PBOVIN CIALIS SIGNO

Hagenbuch II :

COC PROVIN CIALIS

so dass also Tschudi die in dieser von allen römischen Städten weit entlegenen Gegend äusserst befremdliche Schlussformel ge- fälscht hat. Ausschliesslich auf Tschudis Autorität beruhen nur die zwei aventicensischen Fragmente n. 203 VESPASIAN

213

und n. 204 VESPAS, welche wohl der colonia Flavia ihren Ur- sprung verdanken. Ueberhaupt aber ergiebl sich, dass Tschudis epigraphische Thäligkeit im Compilieren und Interpolieren be- stand und dass die Quellen seiner Kunde schweizerischer In- schriften, mit Ausnahme der Nummern 175. 276. 278, hand- schriftlich oder gedruckt wahrscheinlich noch heutzutage sämmt- lich vorhanden sind.

20.

Das nordafricanische Reich , welches einer der Häuptlinge der eingebornen libyschen Hirten- und Reiterstämme, der No- maden oder Numidier, Massinissa , während der Sinkens der karthagischen Macht unter rönjischer Suprematie mit nomineller Souveränetät gebildet hatte, wurde nach der Schlacht von Tha- psus 708 als eine eigene Provinz dem römischen Reich einver- leibt*). Augustus gab nach der Schlacht bei Actium (723) dem Sohne des letzten KönigsJuba sein väterlichesErbe wieder zurück (Dio5l, 15); da indess ein grosser Theil der Einwohner dort das römische Bürgerrecht bereits gewonnen hatte, so erhielt Juba einige Jahre später (729) statt des numidischen Reiches die Ge- biete der mauretanischen Köniae Boiiud und ßocchus und einige im innern Africa den Gätulern abgenommene Striche (Dio53, 26. Tacitus ann. 4, 5) als das Königreich der l)eiden Mauretanien, welches im J. 40 n. Chr. ^) in die beiden Provinzen Mauretania

^) Auct. belli Africae c. 97. Dio 43, 9. Appian. b. c. 2, 100 ; wegen des Namens Africa nova vgl. Dio a. a. 0. Appian. b. c. 4, 53. Plin. h. n. 5, 4, 25. Dass in der römischen Revolutionszeit die karthagische Provinz und das ehemalige Reich des Juba durchaus getiennte Administrations- bezirke bildeten , beweist ausser den oben angeführten Stellen besonders Dio 48, 21. 22; die Annahme Marquardts (Handb.III, 1, S. 229. 80), dass Africa und Numidien 6ine Provinz bildeten und in Numidien ein vom afri- canischen Proconsul ernannter Unterbeamter sich befunden hätte, wird widerlegt durch den Auct. belli Afr. a. a. 0. : ibi Sallustio pro consule cum imperio relicto, und App. 4, 53 : ttjv «p/'/f nuoc) t/)? ßovlijg ).aßiöv. Die sofort im Text zu erwähnende Verfügung von Augustus ist hierbei über- sehen worden.

2) Die auf den mauretanischen Inschriften häufig angewandte Aera der Provinz ist, wie eine kürzlich bei Sitifis entdeckte Inschrift beweist jRevue arch.VII, 4 24. 312), so zu bestimmen, dass dasJ. 4 0 n. Chr. das erste Jahr der Provinz ist, also das Jahr 21 3 n. Chr. gleich dem annus provinciaeCLXXIIIl. Danach ist Marquardts Angabe Handb. III, 1, 230 zu modificieren.

1852. J5

21 4

Tingilana und Caesariensis verwandelt ward. Numidien ward nichtwieder zu einer eigenen Provinz gemacht, sondern unter dem Namen Africa nova mit der karthagischen Provinz vereinigt, wes- halb der Zeitgenosse Strabon am Schlüsse seines grossen Werkes bei der Aufzählung der senatorischen Provinzen u^ißtrjv oot] vtio ^Pw/iiaioig voranstellt, wobei zu bedenken, dass Mauretanien als Strabon schrieb noch Könicireich war. In der ersten Kaiserzeit war, die Statthalterschaft von Alt- und Neu-Africa, die bekannt- lich zu den senalorischen gehörte (Dio 53, 12) , der erste unter allen nicht vom Kaiser besetzten Beamtenposten und der einzige, bei dem noch ein nicht vom Kaiser abceleitetes, sondern deich dem kaiserlichen selbst unmittelbar vom Volke ausgehendes Mi- litärcomiuandu bestand ; weshalb auch hier allein noch die Er- theilung des buperatorentitels an Unterlhanen vorkam (Tac. ann. 3, 74). Bald indess wurde die Concenlrierung des militärischen hnperiums in der Person des Kaisers vollständig durchgeführt und die africanische Statthalterschaft von Cali"ula 37 n. Chr. in der Art gelheilt, dass der senatorische Proconsul und ein kaiserlicher Legat neben einander fungierten (Dio 59, 20. Tac. hist. 4, 48. Borghesi ann. XXI p. 58). hidess war dies nur eine Theilung des Amtes , nicht der Provinz Africa , welche nach wie vor als eine administrative Einheit betrachtet ward (Tac. hist. I, M . Ptolem. 4, 3) ; nur dass ihr nicht mehr wie bisher ein einziger Statthalter vorstand , sondern zwei von verschiedenen Behörden ernannte und von einander unabhängige Beamte, von denen der eine auf die Civilverwaltung beschränkt war und daher nur in den Districten fungierte, in weichen regelmässig keine Truppen standen: während der andere die sämmtlichen Truppen befeh- ligte und in den üistricten, wo sich die Standquartiere befanden, auch die Civilverwaltung versah [eTSQCi) xo %b OTgaTiiüTiKOv yial Tovg Nni-iädag rovg Ttegl avTO TrQogera^sv, Dio). Dem Resultat nach lief dies allerdings auf die Theilung der Provinz Africa in zwei VerwaUungssprengel hinaus; allein die Fielion der Einheit der Provinz war doch insofein auch von praktischer Bedeutung, als sie dem kaiserlichen Legaten gestattete seine Truppen nöthi- genfalls durch und in das Gebiet des Proconsuls ohne vorherige Auflage zu fuhren , was nach dem geographisclien Verhältniss der beiden Dislricte unvermeidlich war, und, wenn in dem Sprengel des Proconsuls militärische Hülfe nothwendig schien.

21 5

die Truppen ohne die Aufforderung, ja gegen das Verbot des sena- lorischen Statthalters einrücken zu lassen; wälirend sonst natür- lich keinem Beamten gestattet war, ausserhalb seines Sprengeis Amtshandlungen vorzunehmen und Truppen marschieren zu las- sen (Tac. ann. 13, 53).

Aus diesem eigenthümlichen Verhältniss der Provinzen Nu- midien und Africa erklären sich manche sonst sehr auffallende Erscheinungen. So zuerst die Grenzbestimmung Numidiens, wo- bei man sich übrigens zu hüten hat vor der Verwechselung des Numidiens, welchem der kaiserliche f.egat vorstand, mit dem Numidien des Massinissa und des Julius Cäsar einer- und dem Numidien der diocletianischen Provinzialverfassung andererseits. Da die Truppen in Africa standen, um die Südgrenze gegen die freien Eingebornen zu schützen, so mussten natürlich die Küsten- städte und die ackerbauenden Dislricte unter dem Proconsul, das Binnenland und die unterworfenen Hirlenstämme unter dem Legaten stehen und von der Kyrenaike bis an Mauretanien sich dies Numidien um das eigentliche Africa als Militärgrenze herum- ziehen. So stellt es in der Thal der in dieser Hinsicht vor Allen zuverlässige Ptolemäus dar (4, 3), welcher in der Provinz Africa zuerst die ganze Seeküste von Mauretanien bis zur Kyrenaike beschreibt, alsdann im Binnenland unterscheidet das Gebiet von Cirta , das nur die nächste Umgebung dieser Stadt zu umfassen scheint, und Novfiidla via oder ä1) Nov/iiidla rj 'Aal Nia STvaQyJa, der wie es scheint das gesammte übrige ungeheure Gebiet angehört. Ich möchte allerdings nicht behaupten , dass des Ptolemäus Aufzählung der Küsten- und Binnenstädte ein- fach als Aufzählung der africanischen und resp. numidischen gelten kann; es ist gewiss, dass auch ein Theil der Küste zu Numidien gehörte (was auch Ptolemäus keineswegs ausschliesst), und es ist leicht möglich, dass der Geogt'aph im Detail sich nicht durch die administrative Eintheilung beschränken liess, sondern einfach den physischen Verhältnissen folgte. Aber der Grund- satz , dass die Küste dem Proconsul gehorchte, das Binnenland dem Legaten und jenem nur wo vorliegende Militärstationen das Vorschieben der Friedensgrenze gestattete ein Theil des Binnen- landes gegeben ward, diesem von der Küste nur was nölhig war, um direct und vom Proconsul unabhängig mit Rom verkehren zu können dieser Grundsatz wird durch die sichersten Zeugen,

15*

216

die Inschriften, je weiter die Entdeckungen vordringen, immer mehr bestätigt. Einer der merkwürdigsten Belege dafür ist die bei Bondschem , in der Wüste zwischen Tripolis und der kyre- näisciien Grenze an der Nordgrenze von Fezzan , entdeckte In- schrift eines der bekanntesten Legaten von Numidien Q. Anicius Fauslus vom J. 201 (Lyon travels in northern Africa p. 66), de- ren Vorkommen an dieser Stelle beweist, dass der Sprengel des Legaten von Numidien w'eit in östlicher Bichtung über Karthago hinausreichte. Künftige Entdeckungen werden die römische Po- stenkette, die von dem Hauptquartier Lambaesis aus den Kara- vanenzug durchs Binnenland bis nach Kyrene und Alexandria sicherte, ohne Zweifel uns vollständig aufrollen und damit zu- gleich die Grenzen des römischen Numidiens. Für jetzt, und ohne in die Mysterien africanischer Topographie einzugehen , be- schränke ich mich auf die Bemerkung, dass die Inschriften der Proconsuln und der Legaten, so weit unsere bisherige Erfahrung reicht, nirgends gemischt vorkommen und dass sie z. B. Cirla mit seiner Hafenstadt , der colonia Rusicndensis (Philippeville), eben so entschieden dem Legaten zuweisen als z. B. Calama (Gelma) dem Proconsul ; wie es denn auch begreiflich ist, dass die letztere Stadt, obwohl im Binnenland gelegen, doch durch das vorliegende Theveste (Tebessa) hinreichend geschützt war, um keiner Besatzung zu bedürfen.

Es kann hiernach ferner nicht befremden, wenn die Chaussee von der numidischen Stadt Theveste nach der Hauptstadt der Proconsularprovinz auf Befehl des Legaten von Numidien und und durch seine Soldaten gebaut wird^) und wenn in Africa die Ofliziere der in Numidien garnisonierenden Legion diejenigen Civilcommissionen versehen , welche regelmässig von Ollizieren der Besatzung besorgt zu werden pflegen (Kellermann vig. 256). Wahrscheinlich erstreckte sich die Militärgewalt des Legaten nicht bloss über die Proconsularprovinz, sondein auch über Maureta- nien: wenitislens erklärt es sich so am einfachsten, wie der Legat von- Numidien I). Fonteius Frontinianus ^) dazu kam in

3) Marini arv. p. 773. Letronne revue arch. 184 4 p. 825. Dies ist auch die Ursache, warum die Meilensteine dieser Strasse von Theveste gezahlt wurden, nicht von Karthago; wofür Letronne den Grund vergebens suchte.

4) Inschrift von Lambaesis : Donat. 252, 2, besser de la Mare in den

217

Sitifis einen Tempel einzuweihen (Hefner in den Abli. der bair. Akad. der Wiss. V, II, 195).

Der Titel des Legalen ist eigenthünilich und hat mehr ge- schwankt als vielleicht der irgend eines andern römischen Statt- halters. In Numidien selbst, wo übrigens lateinische Inschriften aus dem ersten Jahrhundert so gut wie gar nicht vorkommen, ist der gewöhnliche Titel legatus Augusli legionis III Augustae pro praetore oder auch leg. Aug. pro pr. leg. III Aug. , oft auch bloss leg. Aug. pr. pr. , seltener bloss leg. leg. III Aug. Jenen vollständigen Titel fuhren z. B. Sex. lulius Maior aus der Zeit Hadrians (Letronne journ. des sav. 1847 p. 624 = de la Mare explor. scient. de TAlgerie pl. 49, 4) und M. Valerius Maximianus auf zweien seiner drei Inschriften (Hefner a. a. 0. S. 238 = mem. des ant. de France 21, 107. Revue arch. YIII, 489 = mem. des ant. 21, 109). P. Metilius Secundus, der in einer italienischen Inschrift [leg.] imp. Caesaris Traiani Iladriani Aug. [pr. pr.] leg. III Aug. et exercitus Africani genannt wird (Orell. 3382), heisst auf den schon erwähnten (s. Anm. 3) africanischen Meilensteinen und auf einer kürzlich bekannt gemachten Sacral- inschrift von Lambaesis (mem. des ant. de France 21, p. 110) leg. Aug. pr. pr. P. lulius lunianus Martialianus heisst auf einem Stein von Lambaesis leg. Aug. pr. pr. (Hefner S. 247 = revue arch. VIII, 493 ==■ mem. des ant. de France 21, 108), auf einem von Cirta (Hefner S. 234 =^ Renier rev. arch. VIII, 493) legatus leg. III Aug. Severianae Alexandrianae. Die Provinz wird niemals hinzugefügt, denn in der Inschrift des Legaten L. Matuccius Fuscinus^) vom J. 158 ist statt des LEGAVCPRIV der älteren Abschrift (revue arch. 1849 p. 9), was auf PR- N führen konnte, jetzt LEG- AVG PR PR hergestellt (arch. des miss. 1851 p. 442) und ebenso muss die folgende von einem Araber in Tecoult auf dem Dschebel-Acores abgeschriebene und mir von Prof. Gerhard mitgetheilte Inschrift :

m^m. des anliquaires de France vol. 21 p. 105; von Veröcunda : Renier archives des missions scientifiques 1851 p. 181.

5) Es ist nach Renlers richtiger Bemeriiung derselbe, der Dig. 37, 5, 7 als legatus Nutnidiae Tiiscius Fuscinianus vorkommt.

218

lies : IMPCAESIAELIO IMP CAES T- AELIO

HADRIANOANTON HADRIANO- ANTON

A V G P I 0 P P II F I M AVG PIO P P IUI M

AVRELIOCAESAREII AVRELIO CAESARE II

COSPERPPASIQNA COS- PER- PRASTINAM

MESSALINVMLEG MESSALINVM- LEG

VC-R-PV-VEXIL AVG- PR- PR- VEXILL

ICVIFERR-VIA LEG- VI- FERR - VIAM

FECIT FECIT

wie angegeben verbessert und nicht VC R - PV- in AVG PR - N geändert werden. Das Verschweigen der provincia und das Hervorheben desMilitärcomniandos ist ungewöhnlich bei den Pro- vinziaistatthaltern'') und hängt ofienbar damit zAisammen, dass, während in den übrigen kaiserlichen Provinzen die Stalthalter- schaft die Hauptsache und das Comniando der Garnison nur eine Folge davon war, in Numidien sich dies Verhällniss umkehrte. In den ausserhalb Numidien errichteten Denkmälern kommt diese einfache Bezeichnung nur selten vor; ich finde nur einen ge- wissen Priscus leg. leg. III Aug. (Mur. 691,7) und einen . . .talis [leg. divi Trai]ani Parthici leg. III Aug. (Grut. 498, 5) ; gevsohn- lich ward eine Hinweisung auf Africa hinzugefügt, jedoch in sehr verschiedenartiger Weise. In vier Inschriften, die sämmtlich in die vespasianische Zeit fallen, heisst L. Calpetanus Rantius Qui- rinalis Valerius Festus der Legat von Numidien, der den Pro- consul L. Piso im J. 71 umbrachte (Tac. bist. 4, 48) leg. pro praet. ex[erc. Africjae^) ; Cn. Pinarius Cornelius Clemens, der im J. 74 Legat von Germanien war, legat. pro pr. exercitus qu[i est in Africa] ^) ; Domitius Tullus praetorius legatus provinciae Ai'ricae imperatoris Caesaris Augusti (Grut. 403, 1; vgl. Marini Arv. p. 7S6. 765. 768) ; Domitius Afer, Bruder des vorigen, praetor designatus missus ab imp. Vespasiano Augusto legatus pro praetore ad exercitum qui est in Africa (Mur. 766, 5; vgl. Marini p. 765). P. Metilius Secundus, leg. [imp.] Caesaris Tra- iani Hadriani Aug. [pr. pr.] leg. III Aug. et exercitus Africani

6) Ein Legat von Riilien tieisst Orell. 1399 leg. Aug. pr. pr. leg. III Ital.

7) Kandier Islria 1849 p. 31 cf. p. 26. Die Ergänzung rührt von Borglicsi her (Bull. Nap. IV p 34) ; sie ist um so sicherer, da man den Stein auf dem allen Platz und unter ihm Münzen von Vespasian fand.

8 Cardinali dipl mil. p. 84 n. 122, gleichfalls von Borghesi ergänzt.

2 1 9

(Örell. 3382) ward schon angeführt. Auch hier wird vor7Aias- weise das Conunando der Truppen bezeichnet, und in der einen Inschrift, die eine Provinz nennt, ist dies Africa und nicht Nu- midien ; wo es recht deutheh hervortritt , dass Africa noch eine Provinz und der Legat vielmehr Mililärgouverneur des ganzen Dislricts ist als Statthalter eines Theiles. Indess findet sich doch auch die Angabe des Theils; so heisst A. Egnntius Proculus, dessen Zeitalter ich nicht näher zu bestimmen weiss, legalus Augusti provinciae Africae dioecesis Numidiae (Grut. 404, 7. Gud. 122, 3. Marini Arv. p. 765) und Sextus Varius Marcellus in der bekannten Grabschrift (Orell. 946. C. I. Gr. 6627) legatus leg. III Aug. pi'aeses provinciae Numidiae. Dass Numidien als Diöcese der Provinz Africa bezeichnet wird, ist charakteristisch. Dioecesis ist technisch der kleinere Yerwaltungs- und Gerichls- bezirk als Unterabiheilung eines grösseren; daher steht es theils, wie bekannt, für die Sprengel der Untergerichte (Marcpiardt Handb. III, ! , 138), theils bezeichnet es den Amtsbezirk eines der Legaten , welche den Proconsuln von Asia und Africa mit- gegeben wurden und die man bekanntlich mit den kaiserlichen Legaten nicht verwechseln darf (Marini Arv. p. 742). So heisst L. Ranius Optatus, der nach ßorghesis Annahme um die Zeit des Severus Alexander lebte, in einer Inschrift legatus provinciae Asiae (Grut. 463, 4), in einer andern legatus dioceseos (Borghesi Burbuleio p. 32). So finden wir für Africa einen M. Acrenna Helvius Agrippa leg. provinciae Africae dioecesis Carthaginen- sium , item quaestor provinciae Africae (Mur. 665, 3) und L. Minicius Quadronius Yerus nennt sich in einer Inschrift q. Aug. et [eodem tempore leg.] pr. pr. patris provinc. Africae (Ann. deir Inst. 21 p. 225) , in einer anderen jüngeren quaestor can- didatus divi Hadriani et eodem tempore legalus prov. Afric. dioeceseos Carthaginien. proconsulalu palris sui (1. c. p. 223). Schwierig ist es über den legatus provinciae Africae dioeceseos Hipponensis oder Hipponiensis zweier fragmentierter Inschriften, wovon die eine aus Commodus Zeit ist (I. N. 1433. 4237) , aufs Reine zu kommen ; doch wird vermuthlich die Diöcese von Hippo regius eine zweite der in dem Amtsbezirk des karthagischen Proconsuls begriflfenen gewesen sein^). Sei denj wie ihm

9) Ich habe sonst gemeint, dass dieser Legat von Hippo und der nnnii- dische identisch seien; namentlich weil, so weit die verstümmeilen In-

220

wolle, die Diöcesen Karthago (und Hippo) und die Diöcese Nu- midien standen sich gleich als Kreise derselben Provinz, mit dem einzigen Unterschied, dass den Kreisvorsteher für jene der Pro- consul unter Vorbehalt der kaiserlichen Bestätigung (Dio 53, -1 4), für diese der Kaiser unmittelbar ernannte. Geradezu als Pro- vinz finde ich Numidien im officiellen Sprachgebrauch (denn die Schriftsteller freilich nehmen es nicht genau; vgl. übrigens Appian. b. c. 4, 53) vor Seplimius Severus nicht bezeicimet; die Bezeichnung dieses Bezirks als eines Theils der Proconsular- provinz verschwindet gleichzeitig. Die ältesten Denkmäler, auf denen jene neue Bezeichnung vorkommt, sind die Grabschrift des Marcellus legatus leg. III Aug. praeses provinciae Numidiae, welches Amt er unter Septimius Severus bekleidet haben muss, und ein Soldaten verzeichniss vom J. 198, worin ein M. Gemi- nius M. f. Num(idia) Matulinus Rusicas genannt wird*").

Nicht lange nach dieser völligen Trennung Numidiens von Africa hören die Legaten von Numidien von senalorischem Rang auf. Unter den auf Inschriften vorkommenden, deren Alter fest- zustellen mir gelungen ist, sind die jüngsten M. Valerius Senecio des folgenden in el Kantara von Renier abgeschriel)enen Steins (arch. des missions 1851 p. 443) : imp. Caes. M. Aurelio Severe Antonino Aug. burguin speculatorum Anto(ninianorum) M. Val.

Schriften schliessen lassen , der Posten des ersteren zwischen Prätur und Consulat steht, was besser für den iiaiserlichen als für den Proconsular- legaten passt, und weil Hippo in der constantinischen Zeit zu Numidien ge- rechnet wird. Aliein keiner dieser Gründe ist entscheidend ; dass dagegen in der ersten Inschrift (die zweite ist hier defect) der Bean)te bloss legatus, nicht leg. imp. heisst, und dass Hippo, nicht Cirla oder Lambaesis dem District den Namen giebt, macht mir jetzt die im Text geäusserte Meinung wahrscheinlicher. Die wenigen Inschriften von Hippo (bei Bona) geben kei- nen Aufschluss; stand aber Calama unter dem Proconsul , so konnte auch Hippo nicht wohl dem kaiserlichen Legaten untergeben sein.

-lO) Kellermann vig. 103. Dies Beispiel und das ähnliche Kellermann vig 1033 28 : M. Pompon. M. f. Nu. . Storianus Cons., wo ofTenbar Nuceria Constantia in Campanien gemeint ist, sollte doch endlich dem Gerede über die sogenannten Militärtribus ein Ende machen, welche gar nichts sind als zweiwortige Ileimathsbezeichnungen, bei denen das erste Wort der Heimath an die Stelle der Tribus gesetzt ist. Vgl. noch die Inschrift von Ksour-el- Granaia : L. Aurelio L. filio Aurelia Lambaese Tertio (arch. des miss. ISSI p. 60; möm. des ant. 21, 69).

gai

Senecio leg. eius pr, pr. c. v. fieri iussit c(uram) a(genle)C. lulio Aelurione leg. III Aug. Anlo(ninian;ie) prae(feclo) , der zwischen 211 und 217 fällt, und die beiden S. 217 anceführten Inschriften des Martialianus aus der Zeit von Severus Alexander (222 235). Aber auch Capellianus, der Statthalter Numidiens, der gegen die Gordiane 237 die Waffen ergriff, befehligte die Truppen und hatte senatorischen Rang (Herodian 7, 9), war also nicht praeses, sondern leg. Aug. pro pr. *') und auch Dio, der um diese Zeit schrieb ^^) , sagt ausdrücklich, dass zu seiner Zeit noch die alte Einrichtung bestand (59, 20). Dagegen später begegnet uns statt des legatus Augusti vir clarissimus ein praeses provinciae vir perfectissirnus. Allerdings heissen auch die Legaten wohl praesides; so nennt sich Marcellus legatus leg. III Aug. praeses provinciae und ebenso wird Martialianus auf seinen beiden In- schriften von einem seiner Untergebenen praeses iustissimus, von den Cirtensern praeses et patronus geheissen ; praesidis nonien , sagt Macer (Dig. I, 18, \] , generale est. eoque et pro- consules et legati Caesaris et omnes provincias regentes, scilicet si senatores sunt^^j , praesides appellantur. Aber das Charakte- ristische in dieser Aenderung ist nicht so sehr dass die Beamten praesides, sondern dass sie nicht mehr legati heissen ^*) und be- sonders die niedrige Rangklasse, der sie angehören. Ich kenne drei Inschriften solcher praesides provinciae Numidiae, die erste vom J. 286, gefunden in Cirta, publiciert in Temples und Falbes excursions en Afrique n. 72:

H) Der altelrrthum, dass er Statthalter von Maurefania Caesariensis gewesen, ist in directem Widerspruch mit Herodians ausdrücklicher An- gabe und von Borghesi (giorn. Arcad. YII , p. 376) längst, kürzlich auch von Renier (rapp. adresses au min. p. 52) berichtigt worden.

12) Das 53. Buch ist vor 238 geschrieben : Eckhel VIII, 383.

13] So muss gelesen werden ; licet senatores sunt ist sinnlos.- Die Pro- curatoren nannten zu Macers Zeit sich noch nicht praesides.

) 4) Doch kommt es mitunter vor, dass Legati sich mit dieser allgemei- nen Bezeichnung begnügen. Keilermann vig. 283. Mur. 397, 4.

222

//////////////

'[YiTu'j'i'i'i'i'i '] /

FELIci AVG pÖnTIFICI M A X I M 0 G E R M A N I G 0 5MAXIM0 TRIBVNICIAE PO TESTATIS BIS CONSVLI FAT RI PATRIAE CONSVLI PROCON SVLI M AVRELIVS DECIMVS VI P P N EX PRINCIPE PEREGRI lONO DEVOT /////////// *=5)

die zweite gleichfalls von Cirta und wenig jünger, publiciert von de la Mare (explor. scient. de l'Alg. pl. 137 n. 4):

ojjf/jVIS ET PIISs/wIIS- AC PACATORIBVS

d/oc/jETIANO V P ////// MAXIM IS

//T H I C I S *P*E R s'l eis S A R M ATI

(mAXIMIANVS V P P P N NVMl

men?ia/esto/JEORVM DICATISSIMVS *")

1 a e a 0

die dritte ein geringes Fragment von Madaura, das ich Prof. Ger- hard verdanke :

ANVS VICTORIA VI- P- P- PROMISIT TVAM POSVIT IDEM

Hiezu kommt ein Rescript vom .1. 295 (Cod. lust. 9, 9, 28), das in den guten Handschriften an den Concordius praeses (nicht proconsul) Numidiae adressiert ist. Diese Aenderung, wodurch

15) Oll in Z. 6. 7 der Steinmetz oder der Abschreiber sich versehen hat, ist ziemlich einerlei. Z. 9 ist VlPl'N in VPPPN zu ändern, ebenso wie in der dritten Inschrift VIPP in VPPP. Dass zu Anfang der Name Maximians radiert ist, leidet keinen Zweifel; er führte eben im J. 2S6 in Deutschland Krieg und kann damals recht wohl Germ. max. heissen , da er in dem be- kannten Edict seines Collegen von 301 Germ. max. V heisst. An Maximinus kann schon darum nicht gedacht werden , weil zu seinerzeit die Legalen noch bestanden.

16) Auch hier sind die Spuren der l^asur von Maximians Namen unver- kennbar.

223

der leg. leg. III Aug. praeses provinciae vir clarissimus zu einem blossen praeses provinciae vir perfectissimus wird , ist unzwei- felhaft nicht hioss eine im Titel, sondern es sollte damit bezeich- net werden der Verlust des militärischen Commandos , also des bei weitem wichtigsten Theils der Functionen des bisherigen Legaten. Unzweifelhaft steht damit im engsten Zusammenhang das Aufkommen der duces limilum, das eben in diese Epoche fällt; so kommt schon unterGallien ein dux limitisLibycivor (vit. trig. tyr. 29). Es ist nicht möglich diese folgenreiche Aenderung, die keineswegs sich auf Africa beschränkte , hier zu verfolgen und die Epoche und Veranlassung derselben sorgfältig , w ie sie es verdient, zu ermitteln.

Schon in der constantinischen Zeit finden wir indess wieder einen Statthalter senatorischen Ranges in Numidien , das übri- gens bei der neuen Eintheilung des Reiches in kleinere Kreise, wie oben bemerkt, vermuthlich beträchtlich engere Grenzen er- hielt. Die Denkmäler dieser Zeit erwähnen theils einen lecalus pro praetoie provinciae Numidiae, den L. Aradius Valerius Pro- culus consul Ordinarius im J.340'^), der im Beginn seiner langen Carriere diesen Posten bekleidete; theils und viel häufiaer den consularis Numidiae. Der älteste, den ich finde, ist der Consular Zenophilus von 320 oder 329 **) ; auf ihn folgen M. Aurelius Va- lerius Valentinus Consular von Numidien 330 (Cod. Th. XVI, 2, 7. Inschrift von Assisi, de Costanzo n. 56) und Alfenius Ceionius lulianus Kamenius Consular von Numidien wahrscheinlich 332 (Orell, 2331. Oderici diss. p. 141), endlich Clodius Celsinus zwischen 333 und 337 der folgenden Inschrift von Constantine, die ich wie so manche andere meinem Freunde Gerhard ver- danke :

-17) Grut. 361, 1.2.3. 363, 2. Orell. 3672, dessen Druckfehler 390 statt 340 grosse Confusion gemacht hat.

1 8) Es ist derMagistrat, vor dem die sogenannten gesta purgationis Cae- ciliani (hinter dem Optalus Milevitanusj stattfanden. Das Datum Constan- tino Maximo Augusto et Constantino iuniore nobilissimo Caesare kann eben so gut auf 329 (Constantino Aug. VIII et Constantino Caesare IV cos.) als, •wie man gewöhnlich thut, auf 320 (Constantino Aug. VI et Constantino Cae- sare cos.) bezogen werden.

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pErPETVAE VICTORIAE DDD NNN CONSTANTINI MAXI MI TRIVMPHATORIS SEMPER AVG ET CONST 5 antini ET CONSTANTI ET CONSTANTIS NOBILISSI MORYM AG FLORENTISSI

MORVM CAESARVM cLODIVS ceLSINVS V c COnS 10 P n DEVOTYS SEMPER NVMIM MAIESTATI QVE EORVM^^)

um die nachconstantinischen Gonsulare (Böcking not. clign. occ. p. 455. 1205) zu übergehen. Conslanlin gab also dem Statt- halter von Numidien den früheren Rang, obwohl natürlich nicht die frühere Macht zurück ; er blieb auch unter dem neuen Na- men nach wie vor bloss Civilgouverneur. Um die Stellung des legalus (Aug.) pro praetore und des consularis zu einander rich- tig zu verstehen, ist an das Verhällniss dieser beiden Titel zu erinnern. Die vom Kaiser ernannten Statthalter senatorischen Ranges, sowohl die gewesenen Consuln als die gewesenen Prä- toren , fuhren wie bekannt ohne Unterschied das Amtsprädicat legal! Augusti pro praetore. Da hierin für diejenigen Personen, die schon das Consulat bekleidet hatten, eine Rangverminderung lag, so erklärt es sich leicht, dass dieselben ihrem Amtsprädicat das Rangprädicat vir consularis beifügten und im gewöhnlichen Verkehr regelmässig mit diesem angeredet wurden. Bei den se- natorischen Beamten, die sämmtlich das Amtsprädicat proconsul führten, mochten sie Consuln gewesen sein oder nicht, kam eine derartige Rangminderung nicht vor, weshalb sie auch in zuver- lässigen Quellen niemals consulares genannt werden (MariniArv. p. 765); dagegen haftet diese Benennung in der vorconstantini- schen Zeit an jedem kaiserlichen Statthalter, der nach dem Con- sulat die Statthalterschaft bekleidet. So finden wir den corrector vir consularis in Campanien, ül)er den ich in der lachmannschcn

19) Die Abschrift liat Z. 1 ..EPETVAE, 9. 10 LODIVS GLLSINVS V L COVS P M Es ist vvahrsclieiiilich der Cioiiius Celsiims corrector dua- rum regionum einer lusclirift von Benevent (I. N. 1 423).

225

Ausgabe der Gromatiker II S. 205 gesprochen habe ; so den le- gatus consularis von Syrien und Obergermanien (Mur. 691, 7. Marini Arv. p. 769 n. 65). Allmählich verdrängte das Rangprä- dicat gänzlich den Amistitel; zuerst im gemeinen Leben, wie z. B. auf den deutschen Inschriften die stralores consularis, be- neficiarii consularis ungemein häufig sind, während stratores legati, beneficiarii legali nur selten vorkommen. Charakteristisch ist für diesen Sprachgebrauch die Mainzer Inschrift Steiner 309 : Cl.Aelio Pollioni leg. Aug. pr. pr. G(ermaniae) s(uperioris) prae- sidi inlegerrimo b(ene)f(iciarii) co(n)s(ularis) G(ermaniae) s(upe- rioris). Allmählich ging dies über in den ofTiciellen Stil, nament- lich seit Constantin , unter dem der eitle Titelprunk recht eigentlich beginnt; wobei noch hinzukommt, dass mit ihm die Codicillarconsulate ihren Anfang nehmen, d. h. die Erlheilung des Titels vir consularis an Personen, die dieFasces nicht geführt hallen. Dadurch ward es möglich auch mit solchen Aemlern, \^elche in der Stufenleiter der Beamlenhierarchie vor dem Con- sulat bekleidet zu werden pflegten, also z. B. mit der Stalthal- terschaft von Numidien , welche in der vorconslantinischen Zeit vor dem Consulat verwaltet wurde , aber eine sichere Anwart- schaft auf dasselbe gab und häufig mit der Designalion zum Con- sulat verknüpft ward, dasConsularprädicat zu verbinden. Aehn- lich wie in Campanien und der Aemilia die Statthalter bis gegen 315 correctores viri consulares , wenigstens seit 321 aber bloss consulares heissen, führte auch der Stallhalter von Numidien anfangs noch den Amistitel legatus pro praelore vir consularis, dagegen wenigstens seit330bloss dasRangprädical consularis^^j.

Die letzte Aenderung des Titels unsres Statthalters lernen wir kennen aus zwei Inschriften von Conslantina , die beide zwischen 367 und 375 abgefasst sind. Die erste entnehme ich dem Stich von de la Mare in der exploration scient. de l'Algerie pl. 125 n. 7, die zweite verdanke ich Herrn Gerhard.

20) Es ist ziemlich gleichgültig, ob dieses bloss eine Vereinfachung der Titulatur war (was für die italischen Beamten feststeht) oder zugleich eine Rangerhöhung, indem erst jetzt mit der Statthalterschaft von Numidien das Codicillarconsulat verbunden ward. Dass Proculus sich bloss leg. pro prae- lore, nicht leg. pro praetore vir consularis nennt, kann nicht entscheiden, da er ja später das ordentliche Consulat erhielt, also jenen Titel füglich ver- schweigen konnte.

226

AVREO SAEGVLO- DDD NNN c. INVICTISSIMORVM PRIN CIPVM VALENTINIAN/ VALENTIS ET GRAHAM PORTI CVM A FVNDAMENTIS COEPTAM ET CONsTRYCTAM ANmVS^/^MilNVS V C- G- S F P N C DEDICAVIT ET U N GRATIANI pnNcIPlS NOMINE NVNCVPAVIT CVRANTE AG SYA PEC^mlA PERFIGIENTE V/EYIO NVMI DIANO ///TT//T ////// /D D Q

PRO BEATITVDINE PRINCIPVM MAXIMORVM

DDd NNn VALENTINIAN! VALENTIS ADQ GRATIANI PERPETV seMPERA Ygg FL SIMPLICIVS VC CONSVLARIS SEX/^ASCALIS P N CONSTANTINAE NVMhNI MAIESTATIQ EORVM SEMPER DEDITVS BASl LICAM DEDICAVIT RVTILIVS VERO SATVRNINVS V C PRO EDITIONE mu NERIS DEBITI A SOLO FACIENDAM EXAEDIFICANDAMQ CVRAVIT")

womit noch ein kleines BruchslUck vonPhilippeville (expl. scient.

pl. 29, 2)

...PNG A FVNDA

zu vergleichen ist. Der Stalthalter heisst in diesen Inschriften, von denen die eine die andere verbessert und diese wieder jene auflösen hilft, vir clarissimus consularis sexfascalis provinciae Nuniidiae Gonstantinae. Wir lernen daraus einmal, dass der Kai- ser CoMSlantin nicht bloss, wie bekannt, der Hauptstadt den Na- men gab, den sie noch jetzt führt (civitas Gonslanlina Girten- sium G. Th. XII, 1, 29 vom J. 340 u. s. f.), sondern dass auch die Provinz Numidia Gonstanlina benannt ward. Zweitens ist das Beiwort sexfascalis sprachlich und sachlich für uns neu und in hohem Grade merkwürdig. Dass bis in die spätesten Zeiten hin- ein die Fasces den Beamten consularischen Ranges vorgetragen wurden, jjeweist das Verbot vom J. 416 consularitatis fasces aut vexilla praesidalia iterare (G. Th. 9, 26, 4), wonach also dem Präses nur das Vexillum , dem Gonsular immer noch die Fasces zustanden. Um aber über die Zahl derselben aufs Reine zu kom- men, ist es noth wendig weiter zurückzugehen.

Ueber die Fasces der vom Senat ernannten Beamten sind wir völlig im Klaren. Die wirklichen Proconsuln , also die Statt- halter von Asia und Africa , hatten zwölf Lictoren , die Titular- proconsuln , welche in der That Propräloren waren, nur sechs;

21) Die Abschrift Z. 2 DD NN, 3 AMPER AVGCC, SEXPASCAL16,

5 VEIINERIS

227

wie ausdrücklich Dio (53, 13) berichtet und wie Spanheirn (de usu et praest. n. II, 104 f.) weiter ausgeführt hat unter Beibrin- gung der ])estimmten Zeugnisse vonCyprian (-f-258; ep.37) und von Josephus (bell. lud. II, 16, 4), von denen jener dem Pro- consul von Africa zwölf, dieser dem von Achaja sechs Fasces giebt. Für diese bestand also die Sitte der republicanischen Zeit unverändert fort. Ueber die kaiserlichen Beamten sagt uns Dio in der angeführten Stelle : Qaßöovyoig Si örj nevxe ndvTsg ofiolcog Ol avTiGTQCCTrjyoL yqcovxaf y.al oooi ye ovy. s/. riov vnaTEV/.öxcov elai, y-al dvofidt'yvxai an avxov xov aQi0^f.iov xovxov. Sämmlliche kaiserliche Legalen, sagt der Schriftslelier, der selbst solche Posten mehrfach bekleidet hatte, haben nicht mehr als fünf Licloren , und diejenigen von ihnen, welche nicht das Consulat bekleidet haben , entnehmen diesen fünf Fasces auch den Namen. So nach dem handschriftlichen Text; aber sammtliche Herausgeber seit Xylander (1557), sogar I. Bekker ändern navxe in t'i, und ihnen folgend beweisen sämmlliche Antiquare, selbst Spanheim (a. a. 0. p. H 4) und Borghesi (Bul- lett. 1843 p.194), mit einziger Ausnahme, so viel mir bekannt, von Justus Lipsius (exe. ad Tac. ann. I, 75) , aus dieser Stelle, dass die kaiserlichen Legaten sechs Licloren hatten. Fragt man nach den Gründen , so sieht man wohl , dass Xylander an die sechs Lictoren der republicanischen Proprätoren und die l^aTve- Xä/.eiQ gedacht hat; allein dass diese mit den legati Augusti pro praetore nichts zu thun haben , sollte man nachgerade wissen. Da kein anderweitiger Beleg dafür beigebracht ist. dass der kai- serliche Legat sechs Lictoren halte und dass irgendwo ein solcher l^ajriXey.vg genannt wird, kann man jene Aenderung nur als eine völlig grundlose Textverderbung bezeichnen ; grundlos selbst dann, wenn es in der That nicht gelingen sollte, für die fünf Fasces der Legaten andere Beweise beizubringen oder den Na- men zu ermitteln, den Dio im Sinn hat. In der That passt jene Anordnung vortrefflich zu dem Geist der augusteischen Politik, der für seine Bean)len die reelle Macht und die bescheidenen Namen nahm, während er denen des Senats die Machtlosigkeit und den Titel fliller überwies. Wie die senatorischen Statthalter alle Proconsuln heissen, auch die blossen Prätorier, die kaiser- lichen alle Proprätoren, auch die Consulare, ebenso führen jene nie weniger als sechs Fasces, diese nie mehr als fünf; aber den Degen tragen nur die kaiserlichen Beamten.

228 .

Es ist übrigens nicht wahr, dass Dios ZeugniSs allein steht ; vielmehr findet es seine Bestärkung und Erläuterung in einer berühmten und oft be- oder vielmehr misshandelten Inschrift; ich meine den Stein vonThorigny^^]. In dieser Inschrift, die vom 16. Dec. 238 datiert, also zu einer Zeit abgefasst ist, wo Dio (cos. II 229) wahrscheinlich noch an seinem grossen Werk ar- beitete, heisst es von dem T. Sennius Sollemnis , dem zu Ehren sie gesetzt ist: [F]uit cliens probatissimus Aedini luliani [le]g. Aug. prov. L[u]gd., qui postea praelor[i]o [praefjuit, sicul epi- stula , [quae] ad latus scripta es[t, d]eclaratur. Dieser Brief des Julianus beginnt: In provincia Lugdunens[e] qui[n]quefascal[is cum] agerem, plerosque bonos vires perspexi u. s. w. Quinque- fascalis also ist das gesuchte Wort , das ebenso wie sexfascalis in den Wörterbüchern nachzutragen ist, und es bestätigt sich vollkommen, was Dio sagt, dass wie die legati Aug. pro pr. con- sularischen Ranges in der gewöhnlichen Sprache consulares ge- nannt wurden , so die legati Aug. pro pr. prätorischen oder geringeren Ranges, wie deren einer eben der Legat der Lugdu- nensis war, im gemeinen Leben quinquefascales hiessen. Verwandt, obwohl nicht identisch ist das Amt des Ti. Severus, das in zwei Inschriften von Ancyra (C. I. G. 4033. 4034) be- zeichnet wird mit den Worten : TtQog rrivre gcißdorg rtei.i(p&elg eis Bei&vviccv diOQdw^r^g xal Xoyioxrjg vnb S-sov ^^dqiavov ; womit Borghesi (Bullett. 1843, 193) passend die Sendung des M. Aletus (Ateius?) nach Asien im J.17n. Chr. verglich , den der Kaiser nach dem gewaltigen Erdbeben hinsandte , um der zerstörten Städte sich anzunehmen; man wählte, sagen die Be- richte, einen Prätorier, damit nicht in derselben Provinz zwei Magistrate gleichen Ranges wären, und gab ihm fünf Lictoren (Tac. ann. 2, 17. Dio 57, 17). Es ist von Borghesi richtig nach- gewiesen, dass diese beiden Beamten ausserordentliche sind ; aber er irrte, wenn er annahm, dass die fünf Fasces den Magistraten, welche in die Provinz eines andern gesandt werden, eigenthUm- lich sind und andeuten sollen, dass die ausserordentlichen

22) Da der einzige einigermassen zuverlässige Text dieses Steines in einem nur Wenigen zuganglichen Sarnmel\\erl<e sieht, glaube ich denjenigen Collegen , welche ausnahmsweise die Berichte unserer Gesellschaft lesen, einen Dienst zu erzeigen durch die in Nummer 22 dieser Analekten gege- bene kritische Behandlung der Inschrift.

229

Benmten den ordentlichen Proconsuln an Macht und Rang nach- standen. Es ist nicht bewiesen und wenig wahrscheinlich, dass ein Proconsul mit sechs Fasces in Bithynien neben Ti. Severus fungierte ; und dass überall von der Zahl der Fasces der con- ourrierenden Magistrale ihre Coinpetenz keineswegs abhangig war^ beweist die Stellung des kaiserlichen Legaten und des Pro- consuls von Africa zu einander. Vielmehr ist es einleuchtend, dass man, um einen im Rang geringeren Beamten dem Proconsul von Asien zur Seite zu stellen , nicht etwa dem Gewählten weniger Lictoren gab , sondern einen Prätorier und nicht einen Consular abordnete. Die fünf Fasces aber erhielten M. Ateius und Ti. Severus nach der allgemein für kaiserliche Beamte gel- lenden Regel und das Ausserordentliche bei ihrer Sendung be- stand nur darin , dass neben oder statt des senatorischen Stalt- halters ausnahmsweise ein kaiserlicher eintrat ; denn Asien war immer und Bithynien wenigstens noch unter Hadrian (Borghesi Burbuleio p. 23) senatorische Provinz.

Diese Ordnung, dass die Proconsuln von Africa und Asia zwölf Lictoren hatten, die übrigen Proconsuln sechs, die Legaten oder, wie sie später gewöhnlich heissen , die Consulare fünf, während die Procuraloren oder nach der späteren Benennung die Praesides bloss das Vexillum führten , bestand durch die ganze Kaiserzeil; mit der einzigen Modification, dass wenigstens zu Justinians Zeit die zwölf Lictoren ganz weggefallen waren und alle Proconsuln nur sechs führten : proconsules non amplius quam sex fascibus utuntur, sagt Ulpian oder vielmehr Tribonian (Dig. 1, i6, i4). Es ist das begreiflich, denn das Proconsulat von Africa war mit der Provinz selbst verschwunden und das von Asien war durch wiederholte Theilung so klein geworden , dass es seltsam gewesen wäre, dasselbe so auszuzeichnen. Dagegen gehen auch noch in dieser Zeit ch'e Proconsuln im Rang den Consularen vor (Gothofred in der nolit. dign. c. Th. p. 22 Ritter) und dies giebt denn auch Aufschluss über den Titel consularis sexfascalis : es ist dies ein Statthalter consularischen Ranges, der, seiesdurch persönliches Privilegium, sei es als Auszeichnung des Amtes , das Recht erlangt hat die sechs Fasces der nächst- folgenden Rangklasse oder der Proconsuln zu führen. In anderer Form wird ungefähr dasselbe Privilegium auch so ertheilt. dass der Consularis den Titel Proconsul erhält; so der Consularis von 1852. 16

230

Palästina um 383 (Böcking not. dign. or. p. SH) und um die- selbe Zeit der Statthalter von Campanien Anicius Auchenius Bassus praef. urb. 383 n. Chr. (Böcking not. dign. occ. p. 1174), der sich auf seinen zahlreichen Inschriften proconsul Campaniae nennt, während seine Vorgänger wie seine Nachfolger bloss con- sulares heissen. Daher kann es auch nicht befremden, wenn der Statthalter von Numidien in einer Verordnung von 401 (c. Th. XI, 1, 29) proconsularis Numidiae heissl, wo Golhofred ändern wollte: in der Tluit ist er zwar nicht Proconsul, abei' Consularis mit proconsularischemRang. Die Statthalter von Numidien schei- nen also die Sexfascalität nicht bloss als persönliche, sondern als eine mit ihrem Amte verbundene Auszeichnung gehabt zu haben.

21.

Ein ganz ähnliches Verhältniss wie zwischen Africa und Numidien bestand zwischen Gallia Belgica und Germanien , auf welches hier in der Kürze hinzuweisen nicht übeiflüssig sein wird, obwohl schon Fechter^) in einer musterhaften Unter- suchung dasselbe im Wesentlichen richtig dargestellt und auch die auffallende Analogie der africanischen Institutionen mit den gallisch -germanischen nicht unbemerkt gelassen hat. Gallia comata wird, wie Fechter a. a. 0. entwickelt, ethnographisch eingetheilt in das Land der Aquitanier zwischen den Pyrenäen, der Narbonensis und der Garonne , das der Kellen zw ischen der Garonne, der Narbonensis, dem oberen Rhein etwa bis Basel und Strassburg und der Seine, endlich das der Beleen zwischen der Seine und dem Rhein. An diese Einlheilung schliesst die politische sich im Allgemeinen an; doch wurde die keltische oder lugdunensische Provinz verglichen mit dem keltischen Volksgebiet zwiefach geschmälert, indem die Kellen zwischen Garonne und Loire zu Aquitanien , die keltischen Stämme der Lingones , Se- quani , Raurici , Ilelvetii zwischen Seine und Rhein zu Belgica geschlagen wurden. Dies ist die Eintheilung, welche alle wohl- unterrichteten Geographen , Plinius 4, 17, 105. 106, Plolemäus

1) Helvetien in der vorconstantinischen Provinzialeintheilung Galliens (in Gerlachs, Hottingers und Wackernagels Schweiz. Museum für hist.Wiss. Bd. 3. Fiauenfeld 1839. S. 308—341). Nur wo die Untersuchung in die Geschichte der Legionen eingreift, ist sie mangelhaft.

231

2, 9 vgl. 8, 5, Dio 53, 12, Ammian 15, 11, ja noch Orosius 1, 2 und Isidor orig. 14, 4 befolgen^). Mehr als drei (oder mit Ein- schluss der Narboueusis vier) gallische Provinzen kennt kein aller Geograph und keiner weiss von germanischen Provinzen ; viel- mehr grenzt nach Orosius a. a. 0. Rälien an Gallia Belgica und scheidet der Limes am linken Donauufer dieses von Germanien, und grenzt Gallia Narbonensis gegen Nordosten an Belgica. Ebenso werden die germanischen Städte z. B. bei Plinius und Ptolemäus in Belgica aufgeführt, bei letzterem in der Art, dass er der Pro- vinz Belgica Grenzen anweist, welche Ober- und Unlergermanien einschliessen und dann diese beiden Bezirke in der Aufzählung der einzelnen Districte der Provinz als solche aufführt; .ganz ähnlich , wie er Numidien zu Africa rechnet. Wenn dennoch schon im J. 28 n. Chr. (Tac. ann. 4, 73) und seitdem sehr oft eigene Legaten von Ober- und Untergermanien auftreten, so hat Fechter richtig erkannt, dass dieselben im Wesentlichen als Militärcommandanten betrachtet werden müssen, wie denn auch Tacitus (ann. 1, 8] in der Uebersicht der Provinzen wie von Numidien so auch von Germanien schweigt , dagegen wie bei

2) Strabos Irrthura , wonach die Lugdunensis bis zum Rhein gereicht und die Districte der Lingonen , Sequaner, Rauriker, Helvetier zu dieser gehört hätten (IV, 1,1. 3, 1), ist von Fechter richtig beseitigt worden. Die Autorität dieses sonst vortrelHichen Gewährsmannes, die schon dadurcti sehr geschwächt wird, dass er die politische Eintheiiung vernachlässigen zu wollen erklärt (IV, 1, 1) und dass er Lugdunensis und Belgica in der Beschreibung zusammenwirft (IV, 3, 1), wird völlig erschüttert durch die richtige Einsicht, die ich bei Fechter nicht flnde, in das arge Missverständ- niss , das er sich bei einer seiner Hauptqnellen , den von ihm ausdrücklich ausgeführten Commentaren Cäsars zu Schulden kommen liess. Nach ihm nämlich theilt Cäsar das Land in drei Theile : das Land der Aquitanier, das der Gelten um Narbo und Massilia, und das der Beigen ; Auguslus dagegen in vier, indem er aus dem letztern Lugdunensis und die eigentliche Belgica bildete (IV, i, 1). Augenscheinlich beruht dies auf einem groben Missver- ständniss des Gallia est omnis divisa in partes tres; was Cäsar von Gallia comata sagte, bezog er auf das ganze Gallien und verwechselte desshalb Cäsars Celtenland mit der Narbonensis. Zur Erklärung und Entschuldigung des Irrthums gereicht der Umstand, dass die administrative Trennung von Belgica und Lugdunensis in der That wahrscheinlich erst von August her- rührt. Nach Cäsars Tode finden wir Narbonensis (und ohne Zweifel auch Aquitanien) mit Hispania citerior vereinigt unter Lepldus , Gallia comata unter Plancus. Noch ärgern Unsinn hat Lydus de mag. 3, 32 aus Cäsars einfachen Worten herausgelesen.

16*

232

Africa die daselbst stationierten Truppen, so bei Gallien dieGer- manici exercitus erwähnt, und wie ein Legat von Unlergerma- nien sich leg. pr. pr. exerc. Germ, infer. (daneben leg. pr. pr. provinciae Aquitanicae Mur. 763, 2), ja noch unter Pius ein Legat von Obergermanien sich leg. Aug. pr. pr. Germaniae superioris et exercitus in ea tendentis nennt (Grut. 457, 6 == Kellermann vig. 247). Fechter geht indess zu weit, wenn er die beiden Ger- manien überhaupt als geographischen Begriff nicht mehr gelten lassen will und es für ein vergebliches Bemühen erklärt die germanischen Grenzen gegen Westen zu bestimmen. Es genügt dagegen zu verweisen auf die Inschriften eines natus in Germania superiore (Orell. 3528 = Kellermann vig. 213), eines Tribocus ex Germania superiore Luco Augusli (Grut. 850, iO = Fea in- dicaz. della villa Albani p. 97); auf den Rechtssatz, dass der in Germania superiorDomicilierte in Germania inferior als Frem- der zu betrachten sei (Dig. I, 22, 3) ; auf die Prolestation des Legaten der Belgica , als der Legat von Obergermanien einen Canal zwischen Mosel und Saone anlegen wollte, gegen das Ein- rücken der Truppen in eine fremde Provinz (Tac. ann. 13, 53^). Augenscheinlich waren dem germanischen Legaten so gut wie dem belgischen feslbestimmte Sprengel angewiesen. Auch um- fasste dieser Jurisdictionsbezirk der beiden Legaten Germaniens später wenigstens keineswegs ausschliesslich diejenigen Gegen- den , in denen römische Truppen lagen, bi der Blütezeit der römischen Kaisermacht standen die Truppen vorwiegend auf dem rechten Rheinufer (Bull. 1852 p. 103) und das Gebiet der Sequaner und Helvelier war zu Ptolemäus Zeil, der es aus- drücklich zu Obergermanien rechnet, wahrscheinlich ohne Be- satzung, so gut wie Belgica und Lugdunensis. Endlich kommt zwar ein besonderer Procuralor für Germanien nicht vor (worauf Fechter S. 328 Gewicht legt) , aber gewiss nur, weil den in die Gouvernements der Legalen und Proconsuln gesandten Procura- toren überhaupt ein sehr ausgedehnter mehrere Provinzen um- fassender Amtsbezirk angewiesen zu werden pOegte. Dagegen findet sich ein T. Visulanius Crescens cens. Germ, inferior. (Schiassi guida al mus. di Bologna p. 72). _ Beide Germanien

3) Uebrigens bietet diese Canalanlage durch die germanischen Truppen in Gallien eine interessante Parallele zu der Chausseeanlage von Thevesle nach Karthago durch die numidische Legion (S. 216).

233

waren also im oniciellen Sprachgebrauch keine Provinzen"^), son- dern regiones oder dioeceses der Provinz Belgica im weitern Sinn, welche genau wie Africa unter mehreren von einander unab- hängigen Gouverneuren stand ^). Dass man früh anfing Belgica

4) Die Schriftsteller nehmen es indess nicht genau damit, und die In- schriften machen es nicht viel besser. Zwar wird man im Ganzen finden, dass bei keinem District die Bezeichnung provincia so hantig fehlt wie bei den beiden Germanien; charakteristisch ist z. B. eine Base noch aus der Zeit von Severus Alexander Marini Arv. p. 793, auf der unter sieben darauf genannten Districten nur bei Germania superior der Beisatz provincia fehlt. Aber minder genaue Concipienten fingen schon früh an die beiden Germa- nien als Provinzen zu bezeichnen. Die ältesten Inschriften der Art, die ich finden kann, sind zwei aus der Zeit Hadrians, die sehr confuse des A. Pla- torius Poliio (Orell. 822) und eine vielleicht ungedruckte des Q. Lollius Urbicus aus Algerien , dann die des L. Dasumius TuUius Tuscus unter Pius (Kellermann vig. n 259). Im drillen Jahrhundert wird es häufiger, so Mur. 397, 4 = 719, 2 (unter Sever und Caracalla Borghesi Burb. p. 61) ; Orell. 485; Grut. 402, 6. 493, 3. Ö39, 7. Mur. 291, 7. In Orell. 8574 ist provincia durch den besseren Text bei Keilermanii vig. 42 beseitigt. Dass, wahrend der ofFicielie Sprachgebrauch Numidia vermied und den Commandanten des africanischen Heeres als Legaten der Legion oder Legaten von Africa liezeichnete, Germania auch im officiellen Stil von Anfang an gebraucht ward, hat seinen Grund darin, dass man die Commandanten der deutschen aus mehreren Legionen bestehenden Heere als Legionslegaten nicht bezeichnen konnte, und als legati pro praetore von Belgica deswegen nicht, weil der Gouverneur der Provinz auch kaiserlicher Beamter war und deshalb selbst schon so hiess , während der senatorische Gouverneur von Africa den Titel Proconsul führte. Ueberhaupt mochten die Kaiser, so lange sie noch dem Senat gegenüber den Schein der getheilten Souveränetät bewahrten, ihre Gründe haben den numidischen Legaten den Titel als leg. pr. pr. prov. Africae beibehalten zu lassen , um ihn gelegentlich von Rechtswegen gegen den Proconsul derselben Provinz verwenden zu können. In Belgica, wo alle Beamten kaiserlich waren, war kein Grund vorhanden die Fiction der Ein- heit der Provinz festzuhalten.

5) Fechter S. 327 meint, dass Ammian 15, 11, 6, wo er von den duae iurisdicliones spricht, welche superiorem et inferiorem Germaniam Belgas- que «isdem rexere temporibus, dieses Doppeigouvernement im Sinne habe und die «Civiljarisdiction » der Belgica der «militärischen» der beiden Ger- manien sich gegenüberstelle. Allein die Entschuldigung reicht nicht aus, denn es handelt sich hier um die Angabe der Gerichtssprengel, und deren waren jedesfalls drei , mochten auch die Normen des Rechtssprechens in den beiden Germanien gleichartig und andere sein als in Belgica. Ferner aber ist dieser Unterschied der Civil- und Militärjurisdiction selbst nicht richtig aufgefasst. Die Jurisdiction aller Statthalter über die Provinzialen ist formell eine militärische (iudicia imperio conlinentur) und in dieser Be- ziehung ist es ganz gleichgültig, ob sie Truppen commandieren oder nicht;

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in einem beschränkteren Sinn zu brauchen und den beiden Ger- manien entgegenzusetzen, ist begreiflich und wiederholt sich l)ei Africa ebenso; schon Ph'nius scheint, während er Belgien in der Aufzählung der dazu gehörenden Districle im weitern Sinn fasst, in der voraufgeschickten Grenzansabe , wo er nur das Land von der Scheide bis zur Seine zu Bclgica rechnet, die engere Bedeu- tung im Auge zu haben; wie denn solche Widersprüche in seiner Compihuion nicht selten sind. Waren also beide Germanien nichts als die Militärgrenze, die Limites von Gallia Belgica, so er- klärt es sich, dass die gallischen Institutionen auch auf jene sich erstreckten, wovon sich zahlreiche Spuren finden. So zählen unter den germanischen JUeilensleinen einzelne, z. B. ein bei Yverdun gefundener von Sever und Caracalla (Orell. 352) und ein kürzlich bei Baden in der Nähe von Zürich ausgegrabener von Tacitus (Bull. 1852, 106), nach Leugen, obwohl Milien häufiger sind. So triumphierte L. Munalius Piancus Statthalter von Gallia comata 708 nach den Triumphalfasten ex Gallia , nach seiner Grabschrift ex Raelis, und wird in eben derselben Raurica bezeichnet als in Gallia gegründet. Ebenso erklärt es sich, dass Ilebestätten des gallischen Eingangszolls (quadragesima Galliarum) in Zürich (Orell. 495) und belMaia, wahrscheinlich Maienfeld nördlich von Chur (Orell. 3343),

die Jurisdiction über Mililärpersonen (ius gladii) ist davon ganz getrennt und stellt keinem Staltlialter von selbst zu, sondern wird vom Kaiser be- sonders übertragen, kann aber dann auch jedem Statttialter, selbst dem senatorischen und dem blossen Procurator oder Präfecten gegeben werden (Die 53, 13) und stand ganz gewöhnlich auch solchen Beamten zu, die keine Truppen commandierten (Marquard Handb. III, 1, S.228 Anm.1673. Orell. 3888). Es ist der Fehler bei Ammian also wohl nicht zu leugnen und in der That hängt er auch mit einem tiefer greifenden Versehen zusammen. Regebantur Galliae omnes, sagt Ammian , iam inde uti crebritate bellorum urgent! cessere lulio dictatori, potestate in partes divisa quattuor: quarum Narbonensis una Viennensem inter se continebat et Lugdunensem , altera Aquitanis praeerat universis , superiorem et inferiorem Germaniam Belgas- que duae iurisdictiones iisdem rexere temporibus. Offenbar zählt Ammian, der hier von längst vergangenen Dingen spricht, als die vier Sprengel Gal- liens Narbonensis (wozu er verkehrt die Lugdunensis zieht), Aquitania und die beiden belgisch-germanischen Jurisdictionen ; was ein verfehlter Aus- gleichungsversuch ist zwischen der Notiz , dass Gallien aus vier Provinzen bestand , und der von dem Bestehen mehrerer Gerichtssprengel in Belgica. Einen Beweis für die Einheit Belgicas und der beiden Germanien kann ich darin nicht finden ; iisdem temporibus heisst hier nicht «gleichzeitig», son- dern bloss «damals».

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also theils an der gallischen Grenze gegen Riitien, iheils sogar in Rälien sell)st bestanden*'). Es ist danach auch wahrscheinlich, duss die Völkerschaften der beiden Germanien an den jährlichen Landtagen der drei gallischen Provinzen in Lyon so wie an der damit verbundenen religiösen und politischen Gemeinschaft theil- genommen haben werden ; doch ist es mir bisher nicht gelungen unter den zahlreichen auf diese Verbindung bezüglichen Inschrif- ten eine zu finden, welche eines Germanischen Volkes gedächte.

22. Da die Inschrift von Thorigny in den epigraphischen Samm- lungen, wie gesagt, nirgends in unverfälschtem, geschweige denn in lesbarem Zustand sich findet und die einzige zuver- lässiee Abschrift in einem grossen nicht Jedem zucänglichen Sammelwerk steht, so glaube ich den Collegen einen Dienst zu erweisen, wenn ich hier einen leidlich beglaubigten und les- baren Text davon gebe. Der Stein , eine viereckige Basis von rothem bretagnischem Marmor, fast fünf Fuss hoch, an der Vor- derseite 2 F. 2 Z. , an den Seitenflächen 20 Zoll breit und auf diesen drei Seiten beschrieben, ward angeblich') in Vieux zwei Lieues von Caen , der alten Hauptstadt der Viducasses im lugu- dunensischen Gallien , unter Franz I. gefunden und von da im J. 1580 durch den Marschall Matignon nach seinem 9 Lieues ent- fernten Schloss Thorigny gebracht, von wo er neuerdings in das Stadthaus von Saint-Lo , der Hauptstadt des Departements der Manche transportiert worden ist. Unter den n)ir zu Gesicht gekommenen drei älteren Abschriften^), der von Spon 1685

6) Die Station ad pubücanos , bei Conflans an der Isere zwischen dem kleinen St. Bernhard und Chambery , gehört auch hieher ; sie lag an der Grenze zwischen Gallia Narbonensis und den Alpes Graiae et Poeninae. Auffallend ist das Bureau in Cathirigis (Orell. 4965) , einem kleinen Ort an der Strasse von Metz nach Rheims, an der Grenze von Obergermanien und Belgica. Ob dies daher rührt, dass die Leuker , an deren Grenze das Bu- reau bestand, Uteri waren (Plin. H. N. 4, 17, 4 06)?

1) suivant la tradition du pays. Hist. de i'acad. des inscr. I, 291. Vgl. das. XXI, p. 500. Ich will nicht bestreiten, dass Vieux die civitas Vidu- cassium sei; aber dass der Stein von Thorigny sich dort ehemals befunden habe, ist wohl nur Vermulhung.

2) Ich habe die von Huet (origines de Caen -fTOS eh. III), die eines Un- genannten im Mercure de France 1728 Mai und die des Abbe de Longuerue Merc. de France 1733 Avr. nicht gesehen, glaube indess nicht Ursache zu haben es zu bedauern.

236

herausgegebenen (raisc. p. 282) des Herrn de Sninle-Preuve, der von Maffei 1733 (ant. Gall. p. 77 vgl. p. 160) mitgethcillen und von Lel)euf (mern. de l'acad. des inscr. vol. XXI p. 495 fg.) so wie mit beispielloser Nachlässigkeit von Muratori (575, 1) wiederholten des Abbe Franchini , endlich der livarotschen, welche Biinard prol. ad Mur. I p. 10 hat abdrucken lassen, ist die erste äusserst schlecht und mangelt der ganzen Vorderseite, die dritte noch unbrauchbarer, weil sie die Supplemente und den ächten Text nicht unterscheidet und die Zeiienabtheilung des Originals verlässt. In Maffeis Copie sind wenigstens die län- gern Supplemente durch andere Schrift unterschieden und die Zeilen abgetheilt wie auf dem Original, doch ist auch dieser Text voll von Fehlern und Interpolationen. Erst die Bemühungen des Baron Ladoucette verschafften der sociele des antiquaires de France durch Vermitlelung des Herrn Clement, Maire von St. Lo, dem auch die Versetzung der Inschrift an einen zugänglicheren Ort verdankt wird, gute Papierabdrücke , nach denen Boileau de Maulaville im siebenten Band der memoires dieser Gesellschaft p. 278 307 einen lithographierten Text (nebst Facsimile der Schrift in der Grösse des Originals) herausgab. Dieser Text ist sehr gewissenhaft , aber ohne Sachkunde gemacht, und enthält daher nicht bloss zahlreiche Lesefehler , wie sie ein nicht ganz geül)ter Inschriftenleser bei der Abschrift einer schwierigen und zerstörten und überdies von Ligaturen erfüllten Inschrift nie vermeiden kann , sondern ist auch nicht frei von dem Einfluss der allen Interpolationen. Dennoch ist nicht bloss die mühsame Arbeit des Herrn Boileau aller Anerkennung werth , sondern es ist auch damit so viel geleistet, dass sich aus seiner Abschrift ein fast ganz befriedigender Text herstellen lässt und nur die Nachbesserung einzelner Stellen dem Epigraphiker, \^ elcher zu- nächst Gelegenheit haben wird, das Original oder gute Abdrücke zu studieren, aufbehalten bleibt. Meine Bemühungen mir solche zu verschaffen sind ohne Erfolg geblieben; ich würde mich freuen, wenn unsere Mitarbeiter jenseit des Rheins sich durch diesen vorläufigen Versuch angeregt fiüiden, den Text des wich- tigen Denkmals definitiv festzustellen. Man hätte erwarten dür- fen , dass die Arbeit des Herrn F]d. Lambert sur un piedestal antique de niarbre, trouve dans le XVl'"" siecle a Vieux pres de Caen et connu sous le nom de marbre de Thorigny (in den me- moires de la soc. des antiq. de la Norniandie t. VII p. 319 fg.

237

alias pl. i) die Lesung ein für allemal feststellen würde. Ich habe sie selbst einzusehen keine Gelegenheit gehabt; allein aus der mir durch Gefälligkeit meiner Freunde miteetheilten Durch- Zeichnung der Tafeln und den Auszügen aus der Abhandlung hat sich ergeben , dass Herr Lambert wohl nach dem Original seine Zeichnung hat machen lassen, aber an allen schwierigen Stellen, wie es scheint, sich begnügt hat die currente Copie zu wieder- holen, wie denn auch seine Umschrift die allen monströsen Inter- polationen sämmtlich aufgenommen hat.

Ich gebe den Text in doppelter Gestalt : zunächst denjeni- gen, den ich für den richtigen halte, wobei die mir unverständ- lich gebliebenen Steilen durch Majuskel ausgezeichnet sind. Was in eckige Klammern eingeschlossen ist, ist ergänzt oder berich- tigt und im letztern Fall die Lesung der Lithographie unter den Text gesetzt. Die besonders auf der rechten Seite äusserst zahlreichen Ligaturen wiederzugeben , so wie die gleichfalls oft vorkommenden kleineren Zwischenbuchstaben, wie z. B. in ECL*R*T^R, welches sonderbarerweise immer Vocale sind, zu bezeichnen schien mir , da meine Arbeit überhaupt nur eine vorläufige sein kann und soll , für diesen Zweck nicht erforder- lich , ausgenommen wo die Lesung und Erklärung unsicher ist. Gegenüber ist der maffeische Text wiederholt, dem ich die alten Supplemente in Klammern beigefügt habe. Nicht als ob ich irgend ein Gewicht auf die eewöhnliche offenbar falsche Ver- Sicherung legte , dass dieselben herrührten aus einer zu einer Zeit, wo der Stein noch lesbarer gewesen sei, genommenen Ab- schrift; vielmehr ist es evident, dass sowohl die von Maffei in Minuskel gegebenen Worte als überhaupt alles und jedes, was jetzt nicht mehr auf dem Stein lesbar erscheint, gar nichts ist als moderne und meistens sehr verkehrte Ergänzung. Einzelne Buchstaben allerdings mag der alte Copist auf dem Stein erkannt haben, welche Boileau auf seinen Abdrücken nicht fand; aber durch die argen Interpolationen sind sie für uns so gut wie ver- loren. Mich hat zur Millheilung des alleren Textes hauptsächlich der Umstand bestimmt, dass Boileau die Enlzifferung der Ab- drücke mit dem alten Text vor Augen unternommen und daher die alte Interpolation häufig auf die neue Lesung eingewirkt hat; weshalb die Autorilät der letzteren weit grösser ist, wo sie von dem alten Text abweicht als wo sie mit ihm übereinstimmt. Die

238

fruchtlose Mühsal dagegen die Abweichungen in den alten Sup- plementen, über die schon Maffei Klage führt, zu verzeichnen habe ich mir erspart und aus den verschiedenen Versionen, welche Maffei, Bimard und (nach Longuerue) Boileau mittheilen, diejenige ausgewählt, die mir von dem Ergänzer wirklich her- zurühren schien. Einige von Spons und Bimards Varianten sind unter dem interpolierten Text verzeichnet; alle zu geben ist um

I. Vorderseite.

T. S[e]nnio Sollemni Sollem-

nini fi[lio] SllSE DOMAR

CVPI

MVS ASN

5 DO

GEN.. PRO

NICIA DIA

ex quibus per qua

10 SSIO ..D..R

BVS NS

EPVS

CEMVN

ASS. .N

15 [A]micus [Ti.] Cl[a]ud[i Paulini leg. Aug. p]r[o]

[vi]nc. Lugd. e[t clijens fuit, cui postea

..EGAVGPPEN. . .ADLEGIOiNEM SEX

. .DS3)IT cuiq[ue ftS- XXV n. sala]rium militiae

[i]n auro aliaque munera longe pluris mis[it.] 20 [F]uit cliens probatissimus Aedini luliani

[IJog. Aug. prov. L[u]g(l., qui postea prae[f.] pr[a]et.

[fjuit, sicut epislula, [quae] ad latus scripta es[t],

[djeclaratur. Adsedit eliam in provincia [L]u[g]-

[d]u[ne]nse, M. Valerie Floro trib. mil. leg. III A[ug.] 25 iudice arcae ferrar.

Ires prov. Gall.

I, -1 die Lithographie SINNIG. vor Z. 13 zwei leere Zeilen, wie

es scheint aus Versehen. 15 . .MICVSa3CaVD R.C

16 . .NCLVGDEIO. .ENS— 21 LGD PRAET'^ROH'— 23 PROVINCIANV. . - 24 ..WBNSE

239

so überflüssiger, da sich hier ja Jeder überzeugen kann, dass sie gar nichts taugen. Da der Lanibertsche Stich dagegen nur wenicen zuciänulich sein wird, schien es mir angemessen dessen Abweichun2;en vollstündi" njitzulheilen und Jeden in den Stand zu setzen mein oben ausgesprochenes Urthei! , wonach ich bei der Restitution diesen Text ganz beseitigen zu müssen glaubte, selbst zu controlieren.

T. Sennio Sollemni Sollem-

nini fiho non s[ine soh]do marmo

re [statuae honorem deferre] cupi-

mus he[redibusque mandamus.] 5 [Vir erat Sennius Mercurii Marlis]

[atque Dianae primus sacerdos, cuius]

[memoriae omne genus spec-]

taculorum [atque tauri]nicia Dia[nae]

[data recepto millia nummorum] XXVII, ex quibus per qua- 10 triduum [sine inter] missio[ne] edider[unl.]

[Etenim gravitate secla et morijbus [honestis]

[prudentiaque singulari]

fuit [commendabilis, mih'tiae]

con[summala peritia ex civ. Vid. oriund. iste Sollemnis.] 15 Amicus [benem]. Cl. [Paulini leg. Caes. Aug. pr. praet.]

provinc. Lugd[un]ens. fuit cui postea

leg. Aug. penes [eum] ad legionem sex.

adsedit cuique sa[la]rium mililiae

in auro aliaque munera longe pluris missa. 20 Fuit cliens probalissimus Aedini luliani

leg. Aug. prov. Lgd. qui postea pracf.

praet. fuit sicut epistula, quae ad latus. scripta est,

declaratur. Adsedit etiam in provincia

Lgd. M. Valerio Floro trib. mil. leg. III 25 Aug. iudici arcae ferrar. . .

tres prov. Gal.

25 iudiciariae ferrar. . . Bimard.

240

PRVOVMONVM sua volunt. posueru[nt.] Locum ordo civitatis V[i]d[uca]ss. [l]il)er, d[e]cl.

p. XVII [k.] lan. Pio et Procul[o] 238 p. Chr. 30 COS.

II, Linke Seite.

[EJxemplum epistulae CI[audi]

[Pajulini leg. Aug. pr. pr. prov. [Iai-]

[sjitaniae ad Sennium Solfiem-]

nem [sac. adla[r]atn [R]o[mae et Aug.] 5 [Lijcet plura rncrenli tibi h[aec]

[a]me pauca, tarnen, quonia[m]

[hjonoris causa ofrerunt[ur],

velim accipias libent[erj :

chlam[y]dem Canusinam, 10 daimaticam Laodic[en]am, fibulani

auream cum gemniis, rac[h]inas

duas Tossia[nd]r. [e]t pellem vit[u!i]

[ma]rini. Semeslris autem epislulan),

ubi propediem vacare coeperi[t], 15 mittam. Cuius militiae sa[la]ri[um],

[i]d est [IS] XXV n., in auro susc[ipe,]

dis faventibus et maiestate sanct[a]

[i]mp. deinceps pro mei'ilis

[ajdfeclionis magis dign[a] 20 consecuturus. Concordi[ae].

28 VDGSSIBa\DD 29 PXVIIIIAN

Die Lithographie II, 3 SOLI. . 4 NEMATAMPO, ohne Angabe einer Lücke weder nach NEM noch am Schluss 9 CHLAMIDEM -10 LAODICTA/V i1 RACLINAS - 12 TOSSIAVBRIT -^ 15 SAERIA/.. 16 DESTIS

241

pr[imo V.] monumenlum in sua civitate posuerunt locum ordo civitatis Vdss. Ihr. ded.

p. XXYIIII An. Pio et Procul. -?

30 COS.

Exemplum epistulae Ci.

Paulini leg. Aug. pr. pr. prov.

Britanniae ad Sennium Sollem-

nem . .atani po. . . 5 Licet plura nierenti tii)i

a me pauca tarnen, quoniam

honoris causa offeruntur,

velim accipias iihenter.

Chlamideni CanuLsi]nam, 10 dalmaticam Laodic, fibulain

auream cum genimis, racenas

duas, lossiam Brit., pellem vitu-

li marini semeslris. Alleram epistulam

ubi propediem vacare coepero 15 mittam. Cuius militiae salarium

de s(ester;lis XXV n. in auro susc[ipe],

dis faventibus et maiestate sancta

imp. deinceps pro meritis

adfectionis mai3;is digna 20 consecuturus. Concord.

4 lemnem datam Romae Sp.; lemnem gratiam profitentis Bim.

8— 12 chlamidem Cannusinam in | aurein cum gemmis torquem | aur. to- gam Brit. pellem vi | Sp. ; chlamidem Carbasinam dalmaticam Serdicenam fibulam auream cum gemmis lacernas duas tossiam Brit. pellem vi Bimard.

242

III. Rechte Seite.

Exemplum epistul. Aed[ini] luliani praefecti prnel[or.] [a]d ßadium Coni[iJnianuni [pro]c. et vice pracsidis agen[tem]. 5 Aedinius lulianus Badio Com[i]niano sal. In provincia Lugdunes[e] qui[n]quefascal- [is dum] agerem, plerosq. bonos viros perspexi, inter quos

10 So[l]lemnem, islum oriundum ex civitale Viduc. sacerdole[m], quem propter sectam gravitale[mq.] et honeslos mores amare coepi. His accedit, quod, cum CI. Paulin[o]

15 decessori meo in concilio

Galliarum, instinctu quorum[dam] qui ab eo propter merita sua ]ae[si]

* videbantur, quasi ex consen[s]u provin[ciae] accussationem instituere tem[p]tar[ent],

20 Sollemnis iste meus [pjroposito [e]or[um] reslilit, provocatione seilicet inte[rpo-] [sit]a, quod palria eius, cum inter c[eteros] legatum eum creasset, nihil de ^[ccussa-] [tijone mandassent, immo contra lau[datio-]

25 [nem]. Qua ratione effectum est, ut o[mnes] ab accussatione desisterent. Qu[are eum] magis magisque amare et compro[bare] coepi. Is certus honoris mei erg[a se] ad videndum me in urbem venit. [lam]

30 proficiscens petit ut eum t[i]bi [com-] mandarem. Recte itaque feceris [si] clari[s] illius ac nu[p]eris ... Et r(eliqua).

III, 3 die Lithographie COMNIANVM - 4 . .CCET 6 COIVNIANO 7 LVGDVISESSQVIMQVE 9 SOLEMNEM 18 CoNSaW - 19 TaVTAR. . 20 FRoPoSITo EOR.. 26 QVE,. 30 TBL. 32 CLARIO ILL"VS AG NVERIS E R

243

Exemplum epislulae Aedini

[luliani praef.] praet.

ad Badium Coninianum p. . . .

[tribunum] vice praesidis agentem 5 [AediniusJ lulianus Badio

Comniano sal. In provincia

Lugdunes, quinque fascalifa]

[dum exigjerem, plerosque bonos

viros perspexi, inter quos 10 Sollemnem istum oriundum

ex civitate Yiduc. sacerdolem,

quem propter sectam gravitatem

et honestos mores amare coepi.

His accedil, quod, cum Gl. Paulin. 15 decessori meo in concilio

Galliarum, instinctu quorundam

qui ab eo propler merita sua laedi

videbanlur, quasi ex consensu pr

accusationem insliluere lenlarunt, 20 Sollemnis iste mens proposito eorum

reslitit, provocalione scilicet inter-

ieeta, quod patria eins, cum inier ceteros

legatum eum creasset, nihil de accusa-

lione mandassent, immo conlra loudas- 25 sent. Qua ralione effectum est ut omues

ab accusatione desisterent. Quem

magis magisque amare et comprobare

coepi. IS certus honoris mei erg[a eum]

ad videndum me in urbem venit. 30 Proficiscens petit, ut eum tibi

commendarem. Beete itaque feceris si

desiderio illius adnueris .... Et r(eliqua).

6. 7. 8 in provinciis | Lugduuenss. quinque cum | praesiderem ,Sp. in provincia Lugdunensi quinque fiscales cum agerem Bim.

244

Varianten des Lainbertschen Stiches von meinem

Text.

I, 1 15 gebe ich wie ich sie finde:

T SENNIO SOLLEMNl SOLLEM NINI FILI^ mES T DO MAR C

RET T\ I REcvpi

nS V R IVS'N

DO

TACV RVM

NICIA DIA

AMNX

IIlEXQYIBVSPtRQW

PV

SSION

DiOaV BVS 0

FV D

S

CONS

"S

OIMANE

PRI

R

EM

AMCVSB CL^VD^ P

G

\^R^RO

16 uinc. lugd. et c//ens /uit 17 prin anstatt ppen 18 cuique //////'mm 19 miss/^ 20 aedi///üh"ani 21 /^gaug prou l/gd qiii pos l//pvi\/////// 22 iuit epislula quae ad scriptae// 23 declaratur prouincia PM 24 ugdnse iiiau// 25 iudiciarcai 27 primo. umonm in sua civitate posuerunl 28 udcss Iber dedi xuiiii. an

II, 1 cl. 2 pro /// 3 //ritanniae Soll// 4 nem. atampo 5 licet tibi.//// 6 a nie 7 honoris 9 chla- midem. canus/nam 10 laodicie//f///lam 11 racenas 12 tossiam. brit. 13 nirini 15 salarim destis suscio// 1 7 miestate 1 9 digna

III , 1 exemp/um epistulaedii// 2 iiiliani fehlt 3 aedi ///// comnianum p// 4 o///vice 6 comniano 7 lugduness. quinque fascaii// 10 sollemnem 13 coep/ 17 laei/ 18 consensu 19 temtar// 20 proposito eor/ 21 inlei/ 22 /cta 23 ac/— 24 laui/— 25 iqua ~ 26 que// 30 tibi 31 mendarem 32 ///rio illius acnueris

245

Einen Coinineular zu diesem wichtigen Actenstück zu schrei- ben ist nicht meine Absicht; nur einige Bemerkungen zur Kritik und Erklärung derselben lasse ich hier folgen. I, 2 stand wahrscheinlich die Heimath etwa Viducassi und der Haupttitel sacerdos (HI, II), worunter, wenn der Titel von einem vornehmen Gallier so ohne weiteren Beisatz gebraucht wird, wohl nur ein Priester gemeint sein kann des, ausserhalb Lyon , am Zusammenfluss der Rhone und Saone Rom und dem Kaiser Augustus von den sechzig Völkern der drei gallischen Provinzen am 1 . Aug. 742 dedicierten grossen Altars (Strabo IV, 3, 2. Liv. ep. 137), dessen Priester auf den Inschriften mit seinem vollen Titel beisst sacei'dosRomae et Augusti ad aram (templum) quae est ad confluenlem (oder ad confjuentes oder inier conüuentes) Araris et Rhodani (Orell. 4018. Grut. 13, 15. Mur. 222, o = Millin voy. dans le midi IV, 677. Ferussac bull. 1831 p. 184. Millin I,'525*), auch sacerdos ad templum Romae et Augustorum trium pro- vinciarum Gall. (Grut. 386, 8. iNolice du musee de Lyon p. 45). Er ist also nicht verschieden von dem sacerdos trium provinciarum Galliarum (Orell. 1 84 = 1 85 ; diese Analekten in den Ber. 1850 S. 65). Ich vermuthe daher, dass in DOMAR sich verbirgt sacerDOTI AD aram Romae et Augusti, und habe dasselbe nach Bouhiers Vorschlag (Hagenbuch ep. ep. p. 4) aus ATAMPO II, 4 hergestellt, wo schlechterdings nur derHaupt- litel desSollemnis gestanden haben kann und zwar nicht die Lithographie, aberMaffei die erforderlichen Lücken bezeichnet. I, 15 kann in ^ wohl nur der Vorname, TL oder AP- liegen: ich vermuthe TL, wegen des . . Claudius Ti. f. Paulus bei

i) Diese Lyoner Inschrift setze ich her, um die zwei Fragmente der- selben, wovon ich das eine kenne aus dem Kunstblatt 1834 n. 9, das zweite aus Millin I, 525 = Notice du musöe de Lyon p. 43, hier zu vereinigen.

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da;NI

Z. 2 liest die Abschrift SVMMIS E. . .

4852. ^7

246

Marini Arv. p. 34, der ein Vorfahr unseres Paulinus sein dürfte.

I, 17. 18 kann nicht wohl etwas Anderes gestanden haben als die Mitwirkung des Paulinus zur Erwirkung desLegionslribunals für den Solemnis: cui postea apud principem tribunatum impelravit oder dergleichen. Die Worte aber habe ich ver- gebens zu restituieren versucht.

I, 23 25. Von den grossen Eisenwerken in Gallien , deren Cäsar gedenkt (bell. Gall. VII, 22) , zeugen auch die galli- schen Inschriften, auf denen ein vir egregius proc(uralor) ferrariarum (Spon misc. p. 172 = Mur. 678, 3), ein kaiser- licher Freigelassener tabui(arius) ration(is) ferrar(iae) unter Pius (Journ. des sav. 1837 p. 661), ein cond(uctor) fer- rar(iarum) ripae dextrae (Grut. 426, 4) vorkommen; ferner auf einem kleinen Steinkegel folgende aus Maffei (ant. Gall. p. 67) von Mur. 356 , 2 schlecht abgeschriebene Inschrift vom J. 226^) :

RO ALB RO^. .10

. . . . L AVFIDIO MARCELLO ¥ COS SPLENDIDISSIMI VECTIGALIS MASSAE

FERRARIARVM MEMMIAE SOSANDRIDIS C- F- QVOD

AGITVR SVB CVRA AVRELI NEREI SOG... VECTIGALIS

W^o dieselben zu suchen sind, lässt sich nicht mit Bestimmt- heit sagen 5 gewiss aber in der Lugdunensis, denn Sollemnis wird doch in seiner Provinz Beisitzer gewesen sein^) ; über- dies führen Cäsars Worte auf die Gegend von Bituriges (Bourges) und beweisen die Inschriften, von denen die erste, zweite und vierte in Lyon gefunden sind (die dritte ist von Narbonne), und unter ihnen namentlich die vierte ursprüng- lich wohl bei einer Niederlage oder dgl. des Eisenwerks an- gebrachte, dass die Bureaus und die Niederlagen desselben

2) Der Name Alexanders, imp. Severo Alexandro Aug. II, ist in der ersten Zeile radiert.

3) Das Verbot, dass Niemand in seiner Heimathprovinz als Assessor fungieren dürfe (Dig. I, 22, 3. Spart. Pesc. Nig. 7), bezieht sich auf die be- soldeten und bestallten Beisitzer (vgl. Bethmann-Hollweg Gerichtsverfassung S. 153), was Sollemnis nicht war.

247

in Lyon sich befanden. Der Fluss , an dessen rechtem und linkem Ufer sie bestanden , kann also wohl nur die Loire sein. Dass das Eisenwerk kaiserlich war und unter einem kaiserlichen Procurator (wohl demselben, der als proc. Auiit-. ad vectig. pr. Gallic. bei Miir. 665, i, als proc. al praedia Gallicana bei Cyriacus n. 124 = Orell. 2952 und als prae- positus vecligaiium in einer Lyoner Inschrift, Notice du musee p. 5 , vorkommt) und einem kaiserlichen Bureau stand , die Exploitierung selbst aber verpachtet ward, zeigen die In- schriften. Die arca ferraria war die Kasse, welche der Pro- curator unter sich hatte (vgl. Orell. 3346). Den iudex arcae ferrariae halte ich nicht für einen Beamten, sondern für einen gewöhnlichen Civilgeschwornen, der über die Ansprüche der Bergwerkskasse an die Pächter entschied; denn auch nach- dem den Procuraloren die Gerichtsbarkeit übertragen war, halten sie rechtlich wenigstens nicht die Befugniss zu entscheiden, sondern nur die einen Richter zu geben (Plin. paneg. 36), und so mag Alexander, in dessen Regierung ver- mulhlich diese Judication gehört und der gegen das «noth- wendige Uebel » , die Procuratoren , sehr streng war (Lam- prid. Alex. 46), es in der That gehallen haben. Aehnlich ist der iudex arcae Galliarum (Orell. 3650), gleichfalls ein Kriegs- tribun; vgl. den tabularius Galliarum (Mur. 713, 3.) Dass adsidere technisch von denen gebraucht wird, die von dem rechlsprechenden Beamten oder Geschworenen mit beralhen- der Stimme zugezogen werden , ist bekannt. Vermuthlich hatte schon in jenem Prozess , bei dem die Interessen der kaiserlichen Kasse und die der Provinzialen in Conflict ka- men, Sollemnis seine Loyalität bewährt.

I, 26. Die tres provinciae Galliae sind nicht, wie die ligorischc Inschrift Orell. 3178 glauben machen will, Lugdunensis, Aquitania, Narbonensis, sondern vielmehr Lugdunensis, Aquitania, Belgica, die alle Gallia comata , wie schon Grut. 13, 15. 375, 3. 425, 3 beweisen, wo belgische Sequani und Veromandui auf dem Landtag oder als Priester der drei Pro- vinzen erscheinen.

1, 27. Da regelmässig die von ganz Gallien dedicierten Bild- säulen in Lugdunura (so wie die von Hispania cilerior de- cretierten in Tarracoj gesetzt werden, bei Sollemnis aber

17*

248

eine Ausnahme gemacht ward , so dürfte hier eine Phrase gestanden haben wie ex voluntate eins in sua civitate po- suermit.

I, 28. Dass die Viducasses iiberi waren, kann ich nicht weiter belegen.

1, 29. Der geringe Lesefehler XVIIIIANPIO anstatt XVIIKIAN PIO ist Ursache geworden , dass der Consul Plus in hundert Büchern Annius Pius heisst. P- ist wohl posita.

II, 3. Nach Beseitigung des interpolierten Britanniae, welches

wohl aus dem Lesefehler II, 12 herrührt, kann nur an Lusi-

tania oder anAquitania gedacht werden. Für jene entscheidet,

,dass der Brief datiert ist aus Concordia, einer lusitanischen

Stadt (Plin. 4, 22, 1i8. Ptol. 2, 5, 7).

II, 4 s. zu I, 2.

II, 5. Der Brief des Paulinus ist das Begleitschreiben zu den Geschenken, die derselbe, nach bekannter römischer Sitte, den Freunden bei Gelegenheit der Standeserhöhung eine Ver- ehrung zu machen, dem Sollemnis bei Gelegenheit seiner Ernennung durch den Kaiser zum Kriegstribun (honoris causa) übersendet, zugleich mit der Besoldung. Die nächste Parallele dazu bieten die beiden Schreiben des Kaisers Vale- rian, worin er den zu Kriegstribunen ernannten nachherigen Kaisern Claudius und Probus ihr Salarium anweist und sie beschenkt (vita Claud. 14. vita Probi 4). Es ist wie ge- wöhnlich ein vollständiger und standesmässiger Anzug, der dem neuen Beamten verehrt wird.

II, 9. Die canusinischen Tuche und Obergewänder sind be- kannt. Wenn Martial (XIV, 127) Recht hat mit seinem Di- stichon über die Canusinae rufae,

Roma magis fuscis vestitur, Gallia rufis Et placet hie pueris militibusque color,

so war die Gabe gut gewählt für den bretagnischen Offizier. Birri Canusini als Geschenk auch im Leben des Carinus c. 20.

II, 10. Die Hemden (delmaticae, s. diese Berichte 1851 S. 71) aus dem feinen Linnen von Laodicia in Syrien kommen in dem diocletianischen Edict (XVII, 4 und öfter) vor; vgl. diese Berichte 1851 S. 61.

-— 249

II, i 0. 11. Hadrian, der einfache Mann, trug sine gemmis fibulas (vita 10), der prachtliebende Carinus dagegen eine gemmata fibula für alltäglich (vita 17).

II, 11. 12 rachina oder rachana (dioclet. Edict VII, 60) bezeich- net wie sagum , birrus , chlarnys das Obergewand (Berichte a. a. 0. S."?!). Das folgende räthselha^te TOSSIAMBRIT, in dem man bisher allerlei Unmögliches aus Britannien zu finden gemeint hat, wird man richtiger beurtheilen , wenn man erwägt, dass rachina an sich jedes Tuchkleid be- zeichnet, also der Zusammenhang schlechterdings hier noch ein Ädjectiv erfordert, wodurch dasselbe sich zum Ehren- geschenk qualificierl. Da nun die flandrischen Wollenkleider, die in späterer Zeit gew'öhnlich saga Atrebatica heissen , in dem kürzlich entdeckten Bruchstück des diocletianischen Edicts als ßiQQOi NegßiKol auftreten, so können sie auch recht wohl den Namen der an die Nervier grenzenden To- xiandri (Amm. Marc. 17, 8, 3) oder Texuandri (Plin. 4, 17, 106 nach der handschriftlichen von den Herauscebern wie gewöhnlich corrigierlen oder vielmehr corrumpierten Lesart), in der Gegend von Tessender-Loo bei Lüttich geführt haben. Die Aenderung TOSSIANDRET statt TOSSIAMBRIT ist leicht und die Form Tossiandri stall Toxiandri findet an dem heu- tigen Namen einigen Anhalt.

II, 12. 13. Das Seehundsfell ist nach dem diocletianischen Edict VIII, 37. 38 das kostbarste unter allen Pelzwerken. Be- rechnen wir die Preise der Geschenke nach dem diocletiani- schen Edict, so erhalten wir mit Weglassung der Spange, für die uns keine Data vorliegen, und das canusinische Ge- wand in Ermangelung eines bessern Anhalts den tossiandri- schen gleich gerechnet :

3 Oberkleider (nach XVI, 1 Lat.) 24000 dioclet. Denare 1 laodicen. Hemd (nach XVII, 4) 7500 ,, 1 Robbenfell 1500

zusammen 33000 dioclet. Denare

welche nebst der Spange nach I, 19 also weit mehr sind als 250 aurei oder 25000 alte Sesterzen.

II, 13. Die Verwandlung des halbjährigen Seehunds in ein Kriegs- tribunat wird wohl keinen Widerspruch finden ; die inter-

250 --—

polierte Lesung ist in der That ein schreiendes Beispiel, wie willkürlich die Gelehrten gerade mit inschriftlichen Texten verfahren sind und wie wenig man sich scheut den tlagan- testen Unsinn drucken zu lassen unter Schirm und Schutz der Uncialen und der Nichtinterpunction. Dass mit dem semestris das Militärtribunal und zwar vermuthlich das in einer Legion gemeint sei, zeigen theils die Spuren in I, 17, wo wenigstens die Erwähnung der Legion erhalten ist, und die Besoldung (s. zu 11, 16), theils Plinius ep. 4 , 4: hunc rogo semestri tribunatu splendidiorem et avunculo suo et sibi facias und Juvenal 7, 88

ille et militiae multis largitur honorem semenstri, vatum digitos circumligal auro :

denn so, denke ich, ist mit den Handschriften zu lesen und zu interpungieren. Man hat theils largitus geändert , theils semenstris ; welcher letztern Conjectur allerdings die rich- tige Einsicht zu Grunde liegt, dass semenslre aurum unmög- lich ist. Wer den goldenen Reif einmal erhalten hat, trägt ihn, wie bekannt, für immer, w'enn er ihn nicht zur Strafe wieder verliert, und namentlich ist mit der Erlangung des Tribunats die an demselben haftende Rillerwürde (App. Pun. 104. vgl. Herod. 3, 8, o) so nothwendig verbunden, dass der Titel equo publice oder eques Romanus auf Inschriften unzählige Male von Municipalmagistralen, praefecli fabrum, cohorlium u. s. w. gebraucht wird, von solchen aber, die das Kriegstribunat oder die diesem im Allgemeinen gleich- stehende (Paul. s. r. V, 26, 2) Präfeclur einer Flotte oder einer Ala bekleidet haben , nur sehr selten , eben weil er bei ge- ringeren Leuten eine Auszeichnung war, hier aber sich von selbst verstand*). Nimmt man semenstri absolut, wie auf

4) Aus demselben Grund heissen Männer kriegstribunicischen oder gar senatorischen Ranges auf den Inschriften niemals iudex selectus, ausser wenn etwa einem modernen Ergänzer zur unglückhchen Stunde dieser bei- fällt statt des sevir equitum Romanorum (s. C. I. G. 6763). Ausnahmen sind sehr selten. Die sichersten, die mir bis jetzt vorgekommen sind, sind Grut. 465, 5 = 562, 2 : A. Seius Zosimianus eq. R., praef. coh. III Eracar. Aug., trib. mil. leg. XI Gl. (obwohl die Lesung dieser Inschrift sehr unsicher ist), Orell. 313 und M. Maenius Agrippa Tusidius Campestris, praef. alae, praef. classis Rritannicae, equo publico (Don. VI, 19. Grell. 804). Gegen den Stein

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251

der Inschrift, so ist die Stelle klar; denn es ist in der Tliat das Militärtribunat, durch dessen Bekleidune; der honor mi- litiae, die den gedienten Stabsofiizieren zukotniiiende Iiöhere Rangstellung für immer gewonnen wird. Die epistula ist die Bestallung: tribunus maior (?) per epistulam sacram imperatoris iudicio destinatur (Veget. 2, 7). Dass die Er- nennung und die Zahlung des Gehalls früher erfolgen als die erst mit dem wirklichen Antritt erfolgende Ausfertigung der Bestallung, kann nicht auffallen ; ähnliches hat Gasaubonus zur vita Hadr. 10 für die Genturionen gezeigt. Wie Paulin us dazu kommt, die Uebersendung des Diploms und der Be- soldung zu vermitteln, lässt sich nicht angeben ; er selbst hatte keine Truppen unter sich, denn die einzige Legion , welche in dieser Zeit auf der Halbinsel sich befand, die VII geniina stand in Hispania Tarraconensis. Vielleicht befand sich Sol- lemnis damals in Lusitanien.

II, 13. Als Jahresgehalt weist Valerian dem Tribun Glaudius 450 + 47 -\-'^%, d. i. 250 (1/3) Goldstücke'^) an, wofür 25000 Sesterzen nur ein anderer Ausdruck sind, denn, wie ich in diesen Berichten 1851 S. 243. 292 A. 1 zeigte, be- standen bei allen Schwankungen der geprägten Sorten Denar und Sesterz als Rechnungsinünze unverändert foit. Dass die ganze Zahlung in Gold erfolgt und darauf Gewicht gelegt wird, selbst im Referat (I, 19) , ist ein neuer merkwürdiger Beweis dafür, dass in dieser Zeit, wenige Monate nach dem Tode Maximins und nach Gordians Regierungsantritt, das schlechte

desC. VeratiusIlalusMarini Arv. p. 159 bestehen so zahlreiche und wichtige Bedenken, dass es nicht erlaubt ist, sich auf ihn zu berufen. Eine Aus- nahme, welche die Regel bestätigt, ist C. I. G. 4029: yfvo/ntvov ttqcStov f4fv 7Tfvxtxatdiy.avdQov twv ixStxnüvTWV tu nQäy^uTa i/ino) i^rjf^waio) Tiurixhii'rtt, was der Herausgeber nicht verstanden hat; es heisst qui cum esset equo publico honoratus , primus factus est XVvir (falsch für Xvir) litibus iudicandis. Er war aus dem Ritterstand , wurde aber doch von An- fang an zur gewöhnlichen senatorischen Carriere zugelassen ; während man sonst erst in einer spätem Altersstufe in den Senat aufgenommen zu wer- den pflegte, nachdem man die Carriere als Nichtsenator begonnen hatte.

5) Wahrscheinlich sind auch die 100 aurei, 1000 argentei Aureliani und 10000 aerei, die Probus erhielt, ebenso viel, wo die aerei Sesterzen zu sein scheinen und, wenn dies richtig ist, der argenteus Aurelianus '/lo aureus oder 5 Sesterzen gilt.

252

Geld im Curs beltiichtlich verlor. Schwierigkeit macht es, dass hier als Gehalt für den Irihunatus semenstris vorkommt, was Valerian als Jahresgehalt bezeichnet. Die Ausgleichung dieses scheiniiaren Widerspruchs liegt wohl darin , dass Valerian von einem wirklich acliven Offizier spricht, wäh- rend die Sechsmonattribunen nicht beim Militär bleiben, sondern nur die Ehrenrechte des gewesenen Kriegstribuns gewinnen wollten. Dazu mussten sie wohl nominell ein Jahr, das heisst faktisch mehr als sechs Monate (maiore parte anni) dienen und zogen dann wieder heim , natürlich mit Jahresbesoldung. So dürften die halbjährigen Tribunale richtiger zu erklären sein als nach Lipsius Hvpothese (de mil. Rom. V, 10).

II, 20 s, zu II, 3. DieAelteren lesen concordat, soll heissen : für gleichlautende Abschrift!

III, 4. Die interimistische Verwaltung der kaiserlichen Provinzen ward, wie bekannt, gewöhnlich dem Procuralor derselben übertragen (MariniArv. p.547), wonach schon Marini (p. 623 n. 254) diese Zeile richtig ergänzte.

III, 7. Hierüber ol)en S. 228.

III, 12. Besser wäre sectae gravitatem et honeslos mores; und vielleicht steht in der That SECTAE auf dem Stein , nicht SECTAA, wie die Lithographie hat.

III, 15. Von denProvinziallandtagen, über welche für den Orient die Quellen reichlich fliessen (MarquardtHandb. III, 1 , 267 fg.), ist im Occident selten die Rede, obgleich sie unzweifelhaft auch hier bestanden ; wie denn schon früher in diesen Auf- sätzen von den campanischen in Capua (Berichte 1830S. 65), dem tuscischen in Volsinii , dem umbrischen in Hispellum^) die Rede gewesen ist. Von dem concilium (trium) Galliarum,

6) Das. S. 209. Ich benutze diese Gelegenheit, um über das hispella- tischeEdict, dessen Aechtheit dort vertheidigt ward , nachzutragen, dass mein Freund Henzen später Gelegenheit gehabt hat, in Spello den Stein zu sehen und davon einen Papierabdiuck für mich zu nehmen. Henzen ver- sichert, dass die Inschrift unzweifelhaft acht sei und die Ansicht des Ab- drucks lässt darüber auch mir keinen Zweifel. Mein Text ist nach dem Abdruck an folgenden Stellen zu berichtigen: 19 hat der Stein wirklich schenicos 29 exsurgere, nicht exurgere 33 manente per Tuscia(m) ea consuetudine 50 sollemnitas.

253

zu welchem unsrei' Inschrift zufolge jede Commune vonGallia comata Deputierte sandle (III, 23), finde ich sonst eine directe Erwähnung nicht ; indirect zeugen dafür die Provinzialprie- ster des Bundesheiligthums (s. zu I, 2) und die nicht sel- tenen Basen , welche gleich den unsrigen verdienten Mit- bürgern von den tres provinciae Galliae gesetzt sind (z. B. Orell. 3650. Spon. misc. p. 172. Grut. 375, 3).

23.

Die Trennung der auf uns gekommenen Inschriften nach den Sprachen ist vielleicht ein nothwendiges , aber gewiss ein Uebel. Die Arbeit wird damit erschwert, die Kritik gehemmt und der Ueberblick des Gewonnenen dadurch zum Theil wieder aufgehoben. Die Inschriften gehören mit geringen Ausnahmen nicht der Litteralur an , sondern dem Leben ; die Beschäftigung damit ergiebt für unsere Kenntniss des Alterthums einen ähn- lichen Gewinn wie für die Kunde eines aus Büchern bekannten Landes uns das Beisen in demselben bringt. W'ir erfahren, was die Schriftsteller, namentlich die einbeimischen nur selten schil- dern , den gewöhnlichen und alltäglichen Gang des Lebens ; unter dem vielen Langweiligen und Unnützen tritt das Charak- teristische von Zeit und Land doch auch hervor; die Sprache trifft unser Ohr nicht bloss w ie sie sein soll , sondern wie sie wirklich ist in zahllosen individuellen Modificationen ; wir er- fahren sehr viel Gleichgültiges, aber auch vieles, was man eben darum gern hört, weil es nicht bestimmt war auf die Nachwelt zu kommen ; kurz es ist dieser Inschriftenschatz richtig gebraucht noch etwas mehr als ein Notizenvorralh, er ist neben dem Bilde, welches die antike Litteratur uns von jener wunderbaren Epoche überliefert hat, der treue Spiegel derselben, der ohne Ansprüche zu machen auf Ordnung und Kunst, das Platte und Triviale so gut zeigt wie die Simplicität und die Grösse des Alterthums und mit seiner Unmittelbarkeit auf die stilisierte oder manierierte Ueberlieferung nicht selten erst das rechte Licht wirft. Darum ist auch, da die chronologische Ordnung nun einmal nicht aus- führbar ist, die topographische die einzig richtige und ist es zu bedauern, dass durch die Sprachtrennung uns z.B. das anschau- liche Bild des hellenisch-römischen Wesens in Campanien ent- zogen worden ist. Indess was uns hiedurch entgeht, lässt sich

254

nicht wohl liquidieren. Bestimmter treten die nachtlieiligen Fol- gen des Umstandes hervor, dass während für die Inschriften verschiedener Sprachen die Quellen und die Arbeitsregeln we- sentlich dieselben sind, regelmässig nur für die eine Abtheilung mit der der Einzelne gerade sich beschäftigt, die Quellen aus- genutzt und die Regeln festgestellt werden. Sollte man einmal daran gehen, die lateinischen Inschriften des Orients zu sam- meln , so wird man ungefähr eben so viel Bücher und Hand- schriften dazu durchsehen müssen , wie dies für die griechische Sammlung nothwendig war, und das Resultat wird dabei ausser allem Verhällniss stehen zu der aufgewandten Mühe. Umgekehrt zeigt sich jetzt schon , dass für das lateinische Sprachgebiet die griechische Inschriflensammlung weit ungenügender sowohl der Vollständigkeit als der Behandlung nach ausgefallen ist als für die eigentlich griechischen Länder. Ich sage das nicht um zu tadeln; es konnte gar nicht anders sein , wenn einmal die grie- chischen Inschriften für sich gesammelt werden sollten. Die Sammler und die Abschreiber der Schriftsteine, aufweiche doch am Ende alles zurückgeht, kehren sich an die Sprachgrenzen nicht und es folgt also, dass für die Kunde der wirklichen Quellen, für die Beurtheilung der Zuverlässigkeit der Abschriften und der Ehrlichkeit der Abschreiber, endlich für die Erklärung eigentlich die sämmtlichen Inschriften der betreffenden Gegend zusammen- gefasst werden sollten ; wie es mit richtigem Blick für Aegypten Letronne gethan hat. Aber es wäre die höchste Unbilligkeit, die gleichmässige Durchführung solcher in thesi unbestreitbarer Sätze bei einem so kolossalen Werk wie die Sammlung der griechi- schen Inschriften ist zu begehren; zu erwarten, dass zum Bei- spiel um der paar griechischen Inschriften aus Spanien willen der Herausgeber die noch immer völlig schwankenden Aulorität- fragen in der spanischen Epigraphik entscheiden solle. Der grösste und wichtigste Theil dieser Sammlung betrifft Gegenden, in denen eine einheimische Lilteratur nicht oder doch nur in den ersten Anfängen existiert und man sich also angewiesen sieht auf die Berichte von Reisenden. In den romanisch-germanischen Ländern ist umgekehrt die locale Littcratur, so elend sie gröss- tentheils ist, doch überall die Grundlage. Dass die Herausgeber die letztere für Italien durchaus nicht durchgreifend benutzt haben, ist nicht zu leugnen, aber auch nicht zu schellen ; wenn

255

auch etwas mehr wohl hätte Geschehen können*), so würde doch mit einer kritischen Bearbeitung des in den Schriften nicht localer Natur zerstreuten iMaterials jeder Billige sich zufrieden gegeben haben.

Aber leider gerade die Kritik wird in dem Italien gewid- meten Abschnitt gänzlich vermisst und mit einer Gulmilthigkeit referiert und ceslaubt, wofür die Parallele zu finden man bis auf Muratori zurückgehen muss. Ich \\\\\ nichts davon sagen, dass der Sammler sich hat läuschen lassen durch weniger notorische oder erst kürzlich aufgedeckte Fälschungen , z. B. den Stein der Papenbroekschen Sammlung n. 6188 (vgl. Maffei M. V. 449. Orelli I p. 59. Janssen mus. Lugd. Bat. inscr. p. 4) und den gallettischen n. 6707^); aber die Grabschrift von Vespasians Vater (Suet. Vesp. 1) in n. 5897 aus Boissard , das aus der vila Irig. tyr. c. W ins Griechische (und in was für Griechisch!) zu- rückübersetzte Epigramm auf den Kaiser Aureolus unter n. 6761 als in Pontiroli (=pons Aureoli !) bei Mailand gefunden und zwar ex Gaudentio et schedis Ursini zu lesen erregt gerechtes Befrem- den. Auch die Fälschungen von Lanciano (n. 5878) konnten bekannt sein. Wahrhaft unbegreiflich aber ist das unl)edingte Zutrauen, das der Herausgeber dem Ligorius schenkt. Es ist doch eben kein epigraphisches Arcanum mehr, dass Ligorius Bände über Bände von falschen Inschriften produciert hat; aber aus dem corpus inscr. Graec. wird man nichts davon erfahren, vielmehr wird ein etwaniger Zweifel an seiner Autorität gelegent- lich derb abgefertigt (n. 6010) und gleich allen andern Abschrei- bern wird er expliciert und emendiert, dass der Leser seinen Augen nicht traut. Es geht in der griechischen Sammlung zu als hätten diejenigen Gesetze, die in der lateinischen Epigraphik seit einem Jahrhundert und länger allgemein anerkannt sind, mit der grie- chischen so wenig zu schaffen wie die Axiome der Kritik der

\) So z. B. hätte ein Buch wie Pellegrinis discorsi wohl benutzt werden können, aus denen man unter andern die Inschrift n. 5875 d um zwei Zeilen

K0313IArHXH AAYHE (so] XAIPE vollständiger erhalten haben würde.

2) Ueber Galletti s. meine I. X. p. 9 und n. 468*; diese Inschrift scheint fabriciert überGrut. 874, 5. Uebrigens hielt auchMariui (Arv. p. 697) sie für acht und die Sache bedarf allerdings noch weiterer Untersuchung.

256

Bibel. Ich gebe hier ein Verzeichniss der auf Ligorius alleinige Fides hin in die Sammlung aufgenommenen Inschriften ; wobei natürlich die notorisch von Ligorius abhängigen Quellen, z. B. Beinesius schedaeHolstenianae, Donius schedaeManutianae nebst den donischen Kupfertafeln , Gruters schedae Ursini , wozu jetzt auch die von Duperac 1578, also zu einer Zeit, wo die ligorischen Producte seit dreissig Jahren in Umlauf waren , in Italien an- gelegte Sammlung kommt, gleichfalls als^ligorisch angesehen werden.

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*5877 6

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*5934

*5935

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*5976

*5978

*5979;

*5981.

= I. N. 483* =-I. N. 451* = I. N. 829*

Diese und die fol- genden Nummern 5986. 6003. 6012 soll Donius cese- hen haben ; was gewiss nur Ver- sehen von Gori ist, wie auch Franz einsah.

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*5983

*5986

*5992ö

*5995

*6003

*6004

*6008

*6010 v. 5—8.

*6012

*6013

*6014

*6106

*6145

*6146

*6147

*6161

*6164

?6333 *6378 ?6385,

*6421ö

?6428

96444

?6453

?6456

76476,

*6479 ?6480 ?6486

Winckelmann muss sie aus ligorischen Handschriften ha- ben, vgl. 6147.

aus den barberin. Scheden.

aus den barberin. Scheden.

257

?6490 *6655

?6497 *66566

?6498 * 6659 6

?65H * 6659 c

*6531 *6662

*6540 *6665

?6546 *6669

*6550 *6671

?6550 6 *6672

*6569 *6675

*6573 *6676

*6587 *6677

*6589 *6678

*6592 *6679

*6593. Vgl. 6498. *6682

?6594 *6683

*6596 *6684

?6600 *6686

*6606 *6687

*6608 *6688

*6609 *6689

*6612 *6693

?6621 *6696

?6629 *6698

Diejenigen, deren Unächtheit mir evident scheint, habe ich mit *, diejenigen, welche vielleicht und zumTheil wahrscheinlich acht sind , mit ? bezeichnet ; denn es versteht sich , dass nicht gerade alle ligorischen Inschriften falsch sind , namentlich nicht alle aus der von Muratori benutzten ligorischen Handschrift her- rührenden, und an der Aechtheit z. B. von n. 6336. 6562. 6565. 6566 kann nicht wohl gezweifelt werden. Aber auch der mil- deste Kritiker wird nicht leugnen können, dass Ligorius auch von griechischen Inschriften eine Fabrik im Gang gehabt hat, die zvvar nicht so reichlichen Ertrag geliefert hat wie die der latei- nischen, aber doch immer siebtzig bis achzig sicher falsche Steine aller Art, mit Ausnahme von metrischen, mit deren Anfertigung er sich aus sehr zureichenden Gründen nicht abgab. Der Heraus- geber scheint davon schlechterdings gar nichts gemerkt zu haben, ja er verschweigt sogar mitunter den Namen des Ligorius oder

258

der ligorianischen Quellen und lässt es bei der Verweisung auf Donius , Reinesius u. s. f. bewenden (z. B. bei n. 6682. 6698) ; wie er denn überhaupt auch nur das kritische Material , welches die älteren Sammlungen darboten , keineswegs vollständig auf- genommen hat und man stets genöthigt ist, wenn die Aechtheit einer Inschrift in Frage kommt, auf jene älteren Ausgaben zu recurrieren. Dass diese Inschriften falsch sind , sollte eigentlich keines Beweises bedürfen ; vielmehr gilt es bei den lateinischen Inschriften jetzt als ausgemacht, dass jede bloss anf Ligorius Autorität stehende Inschrift die Vermuthung der Unächtheit für sich hat. In der That wimmeln aber auch seine griechischen von Unmöglichkeiten aller Art: von Götlernamen wie ^sav Mayaq- Gida (5875 6), af-iTiElocpvTriq Kqovog (5877 c), -d-eii) tilgtu^ ^ayA(i) (5934, was nicht in aayxrco zu ändern war); ■^£f^ ^TQareiq) (5935) ; ^/lollcovctj oioTrjQio (5940) ; u4jio'klü}vco OLTOÖV.VQC0 Mi^Qa (6013) ; 2r]^{rjvrj) oizoaxvQa (6013) ; uiqTE- ^löog €llog)ovog (5943); ^QTif.i7taaa (6014); Evvdqirj (5968); 7tavaQ7]Tr] }iQtjvrj (5969) ; von Eigennamen wie ^anvvco Ovayqco (5875e); Ef.i^iol:vy.og (5940); ^. Koqvovtoq (5983); KoGfio- Ttloxog (5986) ; üeloiKavog (5992 b) ; Q. Tißegiog Movniavog (64216); yiovxLva yävra (6540); M. .Aly.vvoog Aif-uXiavog (6656 6); yi. ^vTiog Bvovi/.iog (6665); von Slandesbezeich- nungen wie GTQarrjyiy.og xowqg 6' oviyil. Pwfirjcov (6662) ; LGTQLOvog (6659 c) ; xcoqavX. (6689) ; ^OQOiroLog -/.ax avlsiog (Tänzer zur Flöte 1 5940) ; aTteXev. Maq. OvXn. Tqaiav.^EOvao. (6014); von Sprachformen wie Aovxu (5968) und Tgcoili (5995) ; aTtoXlwvo) GCürrjqco (5940) und yäjioXXiovto oitogy.vqio (6013) ; ri^g Xa/HTtQaGiag noXecog (Interpolation des ächten TH2 AAMIIPA2I.. .i22 in 5904); ayarrj (6145) und aTtsXevrsQog (5934. 5968. 6675) oder gar aTteXefptEqog (5992 6), avediyiev (5940. 64216) und ^soviq. (6589) und das schöne Imperfectum enoLOi dreimal (61 45. 61 47. 6161), was vermuthlich aus i/iolow (vgl. 6164. 6174) ganz regelmässig gebildet ist. Das ist alles ganz in der Ordnung; Kunde des Griechischen kann man billiger Weise von einem Manne nicht verlangen , der ungefähr so viel Latein verstand wie heutzutage ein italienischer Münzhändler. Es ist freilich nicht schwer, in solchen Fällen ^7i6XXcüv[i], a7reXsv[d-]€Qog, e7iOL[€]t zu restituieren ; aber ist daslirilik? ist es Kritik zur Entschuldigung des Cognomens üXcoaiog 6609 auf

- 259

JlXcoyiiog 6684, des Triphlhongs in üaovXXiva 6665 auf Qqaov- o[t]os 6669, der Formel ^n]/.ng nod. li] nla. X' 6677 auf ^uvjxog Tiod. iiq TcXux. irj in 6679 zu verweisen, wenn in allen diesen Fällen die eine wie die andere Inschrift von demselben berüch- tigten Falsar herrührt? ist es Kritik zu dem schönen Text Faw- /iii]dr]g TqcoiIl viog (5995) als Commentar zu setzen : Quum TPi2IAI diserte dicatur esse in lapide, quadratarius formam ge- nitivi Latini expressisse vidolur? und zu den halsl)rechenden Worten OTQaT)]yr/.og v.ocoQg d' oviyiX. Pco/iirjcov (6662) gutmüthig zu bemerken: nola etiam usum OTQaTTjyixov pro Ir'ihuno'i und ist es endlich Kritik in den folgenden F'ällen das antike Original und die moderne Nachahmung unbedenklich neben einander ab- drucken zu lassen :

Aechte Steine : C. I. G. 6506^)

KOPNOYTOY

lATPOY

KAI POYtPINHC

eYFATPOC .

Ligorische Texte: C. I. G. 5983

YTE lA eEA ANEe

A K0PN0YT02 lATP

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C. I. G. 6221

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HAIAI KAI N€KYN

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C. I. G. 6596 e K

TN IOYNI£> « CIA « TN lOYNI OC nPIMITENI OC HAIAI KAI NEKYN 2TEP rßN

Einen dritten wichtigeren Fall der Art werde ich in der fol- genden Nummer vorlegen. Wie Recht hatte Olivieri von den ligorischen Inschriften zu sagen, che sono esse per lo piü un cenlone; non era egli capace d' inventarle di nuovo! Ich er- spare mir das undankbare Geschäft, weiter diese bettelhaften und albernen Betrügereien aufzudecken ; das Gesagte , meine

3, Die Inschrift steht auch bei Smetius 96, 13 (was im Corpus fehlt) und daraus, nicht aus Boissard, nahm sie Gruter,

260

ich, genügt. Sollte ich mich irren, und sollte wirklich ein zweiter deutscher Gelehrter fiirLigorius in die Schranken treten, so wird es zu weiterer Discussion an Stoff nicht mangeln. Das Urtheil ist hart, aber es ist wahr und nothwendig, dass in dem italischen Abschnitt, auf welchen zum Glück mit geringen Ausnahmen die ligorischen Fälschungen sich beschränken , der Herausgeber die Scheidung der ächten und der falschen Inschiiften nicht einmal begonnen und selbst das Material dazu nur unvollständig mit- getheilt hat. Ich möchte namentlich noch in dieser Beziehung hinweisen auf die Inschriften , welche auf Boissards Autorität stehen. Man darf diese freilich nicht so wie die ligorischen ohne Weiteres bei Seite werfen ; sie enthalten Gutes und Wichtiges, aber unleugbar auch eine Menge ligorischer und anderer falscher Inschriften. Unter den ziemlich zahlreichen griechischen sind sicher falsch n. 5897 mit dem ytaXcug TeXcovr'jOavTt (oben S. 255) und n. 5960, sehr bedenklich n. 5932. 5938. 5947. 5954. 5971. 5987. 5990. 6006. 6086. 6360. 6363. 6406. 6461, das heisst bei weitem die meisten , welche bloss durch Boissard überliefert sind, namentlich alle mit Statuen uud Reliefs in Verbindung ge- setzte , bei denen Ligorius Bilderbücher dem Boissard besonders gute Dienste geleistet haben. Volles Licht kann hier erst eine umfassende Untersuchung über die boissardsche Sammlung lie- fern, welche dringendes Bedürfniss ist, und deren Resultat ver- muthlich sein würde , dass von ächten Inschriften Boissard sehr wenig allein hat. Doch sind in der römischen Epigraphik wenigstens schon jetzt alle Stimmberechtigten darüber einig, dass Boissards Werk nur mit der grösslen Vorsicht benutzt wer- den darf.

24.

Von der fragmentierten Inschrift, welche mehrere bithynische Städte einem vornehmen Römer, .... L. f. Rufus, in Rom er- richteten , besitzen wir eine zuverlässige Abschrift in der vati- canischen Handschrift 5253*) , wonach Marini Arv. p. 767 und aus ihm das C. I. G. 5894, A den Text gegeben haben, den ich hier wiederhole.

1) Manutius Originalhandschrift (Borghesi lap. Gruter. p. 2) und wohl zu unterscheiden von Donis schedae Manutianae bibl. Vat.

261

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262

Ausserdem werden ein paar Worte derselben nP0Y2AEI2 AHO OAYMnOY und nP0Y2AEI2 (so) AHO YHIOY von Sirmond zum Sidon, ep. II, 21 angeführt, ferner von Donius V, i77 aus einer vaticanischen Handschrift die griechische Hälfte des zwei- ten Abschnitts, und vonGudius ich weiss nicht aus welcher, aber aus keiner ligorischen Quelle der dritte und ein Theil des zwei- ten in folgender Gestalt 32, 4 = 874, 4 der Handschrift:

RVFO L F r

PRVSAIS PRVSAIS AB OLYM PRVSAENSES AB HYPIO

PATRONO Ylß nP0Y2AEI2 Ano

welche etwas verdorben , indem nach OLYM abgesetzt und aus den beiden letzten Zeilen gemacht wird

nP02AEi2 Ano Yniß

in der Handschrift 275, 1 und der Ausgabe 138, 2 wiederholt., sind. Offenbar sah dieser Abschreiber den zweiten und dritten Abschnitt der Inschrift , die der Schreiber der vaticanischen Handschrift noch ganz gesehen hatte, zerbrochen und getrennt und fügte sie falsch zusammen ; die zweite Zeile scheint irr- thümlich wiederholt:

RVFO j \ L F r

JPRVSAIS AB OLYMJ \!!?il^M!?I!^5^^^ HYPIO

PATRONO^ ^

YlSf

lnP0Y2AEI2^in0[

Das ist begreiflich, denn die Inschriftsleine waren zum Pflastern der Kirche S. Lorenzo in Lucina verwandt , wie Donius und Ligorius berichten. Endlich existiert davon eine ligorische Abschrift, welche Muratori 1073, 5. 6. 1074, 7. 8. 9. 10. 1 1. 12 aus seinen ligorischen Scheden herausgegeben und Marini Arv. p. 767 aus den barberinischen berichtigt hat. In dieser werden zuerst die drei ersten Absätze referiert , so dass der dritte Abschnitt (Mur. 5. 6) beginnt wie bei Sirmond und Gudius, alsdann der erste (Mur. 7) und zweite (Mur, 8) folgen. Die Ab- schriften der vollständig erhaltenen Absätze sind sehr gut, wie denn Ligorius, wenn er wollte, gut sah und copierte; unter den

263

oben mit angegebenen Varianten ist bemerkenswerth, dass auch er nach L F die Reste eines Buchstabens sah , wie er meinte von H. Den fragmentierten ersten Absatz dagegen hat er inter- poliert, indem er den Rest der ersten Zeile zu dem zweiten Ab- satz zog und für diesen einen falschen Anfang erfand:

P R ^ S I E i\ S E S AB....

PATRONO

YI9.I

....NOI nATPßNI KAI

EYEPrETHI AIA nPE2BEY

0NT02 APTEMIAßPOY TOY

APTEMIAßPOY

mit Unterdrückung des offenbar richtigen ...NI, vielleicht apameNI, während er ...NOI nicht änderte, weil er es nicht verstand. Der vierte Absatz erscheint in dieser Gestalt bei Ligorius nicht, sondern dafür folgende zwei Abschnitte :

Mur. 9 :

PRVSIENSES AB....

PATRONO nP0Y2IEI2 Ano..

nATP£>M KAI EYEPrETHI nPE2BE... AH3IHTP . . . ANAX

Mur. 10:

PRO

PRVSIENSES AB MARE

PATRO>0

POYfPßl nP0Y2IEI2 Ano eAAA22H2 HA TPi2M KAI EYEPrETHI nPE2 BEY0XT02 ArPIA TOY ZßlAOY

Von diesen ist der letzte, obwohl nur Ligorius für ihn zeugt, dennoch sicher acht ; er ist tadellos in Sprache und Zeilenabthei- lung , schliesst sich genau den übrigen Absätzen an und enthält nicht bloss einen acht griechischen Namen , wie Ligorius ihn nie erfinden konnte, sondern auch einen Stadtnaraen, der ausserdem nur bei Photius und auf Münzen vorkommt, und so weit her nahm Ligorius seine Weisheit nicht. Nur kleine Ergänzungen können hier von ihm herrühren, wie z. B. er wahrscheinlich nur MAR... auf dem Stein las. Allem Anschein nach ist dies, wie

18*

204

auch Franz zuerst meinte, nachher aber wieder verwarf, nichts als eine vollständigere Gopie des vierten Abschnitts der vatica- nischen Abschrift; nimmt man dies nicht an, so rnuss in Bithy- nien ein sonst gänzh'ch unbekanntes viertes Prusia angenommen werden , was mir sehr gewagt scheint. In der That passt auch alles vortrefflich (denn dass dort nATPßNI , hier TPßNI steht, will nichts bedeuten) bis auf Z. 1 PAT, . ., wofür PRO. . . befremdet. Aber gerade hier ist Ligorius Lesart unzweifelhaft richtig; denn mit der andern lässt sich nicht wohl etwas anfangen , während die ligorische eben das giebt, was man erwartet, PROcos. ponti et bithyniae, oder, wenn etwa jemand die Inschrift der republi- canischen Epoche zuschreiben sollte, PRO praetore; nur ja nicht mit Franz PRO meritis in commune Bithynorum, denn der Amts- titel darf nicht fehlen. Weit bedenklicher dagegen ist das Frag- ment 9 ; die vierte Zeile ist viel zu lang und am Anfang und zwischen Z. 21 und 3 fehlen zwei; endlich sollen wir auf Ligo- rius hin nun doch ein viertes Prusia annehmen? Ich glaube des- halb, dass dasselbe zwar nicht ganz falsch ist die letzten bei- den Zeilen scheinen vielmehr acht : TTQeößevovxiov AHMHTP/oz; tov . . . ANA^tAttOf Tov ... aber dass der Anfang hier so gut wie bei dem Fragment 7 ligorisches Fabrical ist. Endlich schliesst Ligorius mit folgenden zwei Stücken, die Marini a. a. 0. besser giebt alsMuratori ll. 12, wo sie im Druck durch einander geworfen sind :

APAMENI AB

PATRONO PATRONO

AnAMEI2 nATPiMI KAI EYEPrETHI NIK0MIÄIEEI2') H. . .

nPE2BEY0NT0:S MAPKOY AYPHAIOY EYEPFETHI HPE

NIK0MHA0Y2 YIOY RAE0XAP02 TAY

und einem dritten, das Marini nicht hat:

PATRONO ANTI0XIEEI2

gegen welche sich sehr gegründete Bedenken erheben. Ihnen allen fehlt nicht bloss die Anfangszeile, sondern auch dieZeile, in der der griechische Name stand; ein Antiocheia inBithynien, das nie zum syrischen Reich gehoi't hat, kennt man nicht, und eben- sowenig einen Beinamen Apameas, wie er hier vorausgesetzt

2) NIKOMHAIEEIS Mur.

265

wird; der Beiname, den diese Stadt auf lateinisch führt, darf im griechischen Text nicht fehlen; dass in Bilhynien, worauf die vielen Prusiae führten , es ein Nikomedien gal) und ein Apamea, konnte selbst Ligorius wissen ; Nizofiidissig mit dem Itacismus, ^naf-ieig statt ^Traf-iieis, ^vzioxissig, lO.eoxaQog sind fehler- haft; endlich ist es sehr seltsam neben den sonst rein griechi- schen Namen der Gesandten hier einen dreinamigen römischen zu finden, der auch das vlog nicht verschmäht und sogar auf die spätere Kaiserzeit hinzuweisen scheint. Es mag sein, dass auch diese Bruchstücke einiges Aechte enthalten ; aber es kann auch sein, dass Ligorius nach dem mühseligen Abschreiben sich mit ihrer Verfertigung einen Spass gemacht hat, und auf alle Fälle sind sie so interpoliert, dass sie zu nichts zu brauchen sind. Die Inschrift selbst aber, welche hiernach gesetzt ist einem

O- L- F-^^j RVFO- PROcos. ponti et bithyniae

gehört vermuthlich den ersten Zeiten des Kaiserreichs an und es ist nichts im Wege, sie mit Eckhel auf C. Cadius Rufus unter Claudius zu beziehen.

Der Herausgeber des C. I. G. ist zu sehr verschiedenen Resultaten gekommen. Indem er hier wie inuner Ligorius Ab- Schriften gleich denen aller andern ehrlichen Leute behandelt, erhält er als Resultat eine Dedication von acht Städten, Astakos, den vier Prusiae, Apamea, Nikomedia undAntiochia. Bei solcher Verschiedenheit in den Grundsätzen lässt sich über das Einzelne nicht rechten ; es kommt auch darauf nicht an. Aber es schien nicht überflüssig, an einem Beispiel zu zeigen, wie es mit dem Pro und Contra bei ligorischen Inschriften steht.

23. In Florenz im Hofe des Palast Riccardi findet sich eine 3 röm. Fuss lange, 4 Zoll hohe Bronzeplalte mit schöner Schrift, welche von Gori (inscr. Etr. I, 88, 17) ganz schlecht, besser von Blume (iter Ilal. II, 87), jedoch auch nicht ganz richtig heraus- gegeben worden ist. Da mir durch Zufall von meiner Abschrift nur eine flüchtige Notiz geblieben war, hat Julius Fi-iedländer auf meine Bitte die Tafel sorgfältig abgeschrieben ; diese Ab- schrift, die mit der meinigen wesentlich übereinstimmt, lege ich hier vor mit Blumes Varianten.

3) Der in dem zweiten Fragment folgende BuchslaJjenrest T odci- H kann nur ein Theil des R von RVFO gewesen sein.

266

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267

Allem Anschein nach liegt uns hier das Fragment eines Mu- nicipalgeselzes vor, sei es des Sliftungsbriefes dessen, der die Commune conslituierte, sei es eines Beschlusses der Stadtbehör- den. Wenigstens glaube ich nicht, dass in den Siglen C F C (oder C I C) und EIVS G etwas anderes enthalten sein kann , als die

Bezeichnung einer Colonie : coloniae F colonis (oder con-

scriptis) und eius coloniae. Da der Fundort nicht bekannt ist, so bleibt die Attribution freilich sehr unsicher; die colonia lulia Augusta Florentia (Spon misc. p. 167) kann allerdings gemeint sein. Ebenso wenig lässt sich aus dem geringen Ueberreste er- kennen, was der Inhalt des Gesetzes im Allgemeinen war. Die erste Columne dürfte den Schulz des der Commune der Colonie oder auch des im Weichbild derselben dem Staat gehörigen Grundes und Bodens betreffen, namentlich wohl der öffentlichen Wege. Dort sollen keine Gräber angelegt werden; wie Cicero de leg. 2, 23, 58 erzählt: cum multa in eo loco sepulcra fuis- sent, exarata sunt; statuit enim collegium (pontificum) locum publicum non potuisse privata religione obligari. Auch nach Pandectenrecht darf auf öffentlichem Grund nicht beerdigt wer- den und besteht zu dessen Schutz die Popularklage ne quid in loco publico fiat (1. 8 § 2 D. de relig. XI, 7. 1. 1 . 2 de locis et itin. publ. XLIII, 7). Hier wird noch ausserdem für jeden Contra- venlionsfall eine Geldstrafe verordnet. Das Verbot auf öffent- lichem Grund Bienenstöcke zu halten finde ich sonst nicht , es ist aber mit den allgemeinen Regeln in vollem Einklang. Welches Vergehen in der zweiten Columne mit Strafe belegt wird, und ob die lex Aelia (nicht Aemilia) , welche darüber die Namen gab, die bekannte Aelia Sentia ist oder irgend ein anderes älisches Gesetz, weiss ich nicht. Dagegen scheint aus den Frag- menten hervorzugehen , dass hier die Competenzfrage zwischen dem römischen Prälor und dem magistratus iure dicundo der Colonie geregelt ward und zwar dass in dem gegenwärtigen Fall der letzlere die Strafe dictierte und dann dem Prälor darüber berichtete. Bekanntlich ist dies eine der dunkelsten Partien des römischen Gerichtswesens, über die wir fast nichts \Aissen, als was das Fragment des rubrischen Gesetzes uns lehrt, und worüber wir denn auch durch das Florentiner Bruchstück nicht wesent- lich aufgeklärt werden.

268

26. Die Ernennung der Vormünder steht, so weit sie überhaupt nach römischem Recht den Gerichten zukommt, in Italien be- lianntlich nach älterem Recht im Wesentlichen dem Stadtprätor zu , obwohl zum Theil unter Mitwirkung der Volkstribunen und seit Claudius der Consuln. So war es noch , als kurz vor Anto- ninus Pius Tode (7 März 161) Gaius das erste Buch seiner Insti- tutionen herausgab. Aber bald nachher wurden dem städtischem Prätor diese Geschäfte entzogen und für Italien von Marc Aurel eigene Vormundschaftsbeamte ernannt: der praetor tutelaris (vita M. Antonini 10) für Rom und die städtische Diöcesis (Tuscien und Campanien) , die iuridici für Italien*). Es musste daher Anstoss errec;en bei Paulus in den vaticanischen PYagmenten 244) ein Citat zu lesen ex epistula divorum Hadriani et Anto- iiini et fratrum ad Caerellium Priscum praetorem tutelarem, und in der That wunderten Buchholz (z. d. St.) und Zimmern (R. G. I, 885) sich über diesen seltsamen Widerspruch, ohne indess einen erträglichen Erklärungsversuch beizubringen. NurBorghesi in seiner vortrefflichen, in Deutschland, wie es scheint, ganz un- bekannt gebliebenen Recension der maischen Ausgabe der vati- canischen Fragmente (Giornale Arcadico April 1824 XXII, 64, p. 48 95) versuchte auf eine äusserst scharfsinnige Weise das Räthsel zu lösen , indem er zugleich auf eine Parallelstelle 1. 13 fin. D. de iure fisci 49, 14 (divus Hadrianus et divus Pius et fratresrescripserunt) hinwies. «Dieser Brief« sagt Borghesia. a. 0. «kann nicht vor dem 25 Febr. 138 geschrieben sein, an dem «Antoninus Pius von Iladrian zum Mitregenten angenommen «ward, noch nach dem 10 Juli desselben Jahres, wo Hadrian «starb. Demnach wurden in diesem kurzen Zeitraum die Ur- « künden der kaiserlichen Kanzlei gestellt auf den Namen des «alten Kaisers Hadrian, der allein Augustus war, des neuerwähl- «ten Antoninus Pius, der den Titel Imperator Caesar führte, aber «nicht Augustus war, wie seine Münzen und die merkwürdige

-1) Ich habe an einem andern Ort (im zweiten Bd. der gromatici veteres von Lachraann S. 193) gezeigt, dass die specielle Competenz der letzteren in der Oberleitung der Fideicommiss- und Vormundschaftssachen bestand und dass sie für Italien dasselbe sind, was die praetores tutelarii und fidei- commissarii für Rom und die dioecesis urbica. Daher bemerkt Ulpian (Vat. fr. § 232) , dass der praetor tutelaris keine Ernennungen vornehmen dürfe für die in den Bezirken der iuridici und der Provinzen domicilierten Pupillen.

269

«Inschrift vom 15 Mai d. J. Grut. 256, 4. 5 beweisen, und der «beiden jungen Prinzen M. Aurel und L. Verus, die 'nur den «Titel Caesar hatten. So muss es sein; denn wie kämen sonst «alle diese Personen in die Ueberschrift? und wenn es so ist, «so ist auf einmal eine der bestriltensten chronologischen Con- «troversen entschieden, nämlich über das Jahr der Adoption der «beiden Brüder, und zwar durchaus zu Gunsten Tillemonts, der «behauptet hatte, dass die Adoption der letzteren an demselben «Tage erfolgte mit der ihres Adoptivvaters T. Antoninus durch «Hadrian, also am 25 Febr. 138.» Danach hätte also der Bio- graph geirrt , wenn er von M. Aurelius sagt : praetorem tutela- rem primus fecit; und allerdings ist seine Autorität bekanntlich nicht die beste. Bedenklicher ist es, dassGaius kurz vor 161 von dem Vormundschaftsprätor noch gar nichts weiss ; noch mehr, dass die beiden neuen Aemter der iuridici und des praetor tute- laris in innerem Zusammenhang stehen und die ersteren doch sicher nicht von Hadrian, sondern erst von M. Aurel datieren. Aber alle Controverse wird abgeschnitten durch die folgende kürzlich in Concordia in Venetien entdeckte Inschrift, deren Mit- theilung ich Borghesi verdanke, von dem auch die geringen Sup- plemente herrühren :

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1 1 1 1 1 1 1 / 1 1 1 1 1 U 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 ]

1 1 1 / 1 1 n 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II IUI 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 n/i 1 1 III II III

/////// N ////NO. PRAE/" AERARI SATYRN ^■ IVRIDICO PER ITALIAM r e G I 0 N I S T R A N S P A D A N A E Vri MO- FRATRI ARVALI PRAETORI GVI PRIMO IVRIS DICTIO PVPILLA RIS A SANCTISSIMIS IMP MANDATA EST AEDIL CVRVL AB ACTIS SENATVS SE VIRO EQVESTRIVM TVRMAR q TRIBVNO LATICLAVIO LEG IUI SCITHICAE IUI VIRO VIARVM CVRANDAR QVI PRO VIDENTIA MAXIMOR IMPERAT MIS SVS VRGENTIS ANNONAE DIFFICVL TATES IVVIT ET CONSVLVIT SECVRI TATI FVNDATIS REIP- OPIBVS ORDü CONCORDIENSIVM PATRONO OVlimo OB INNOCENTIAM ET LABOREw

270

Wenn die Hungersnoth, wie Borghesi wohl mit Recht an- nimmt, diejenige ist, welche um 166 erwähnt wird (vita M. An- tonini 13), wie sie denn auf jeden Fall vor 169, wo Verus starb, fällt, so war der Namenlose, dem dieserStein gesetzt ward, etwa um diese Zeit Präfect des Staatsschatzes, also wenige Jahre früher erster Vormundschaftsprätor und erster Juridicus der Trans- padana, so dass die Einsetzung beider Aemter in die ersten Jahre von M. Aurel und L. Verus (161 169) fallen muss. Die gleich- zeitige Einrichtung beider Magistraturen bestätigt sich also voll- kommen ; denn es will nichts bedeuten, dass eben nach unserer Inschrift diese Gleichzeitigkeit keine ganz vollständige war und die transpadanischen Juridici wenigstens ein Jahr später began- nen als die Tutelarprätoren. Die Behauptung des Biographen ist also durch diese Inschrift vollkommen und unwiderleglich ge- rechtfertigt.

Damit sind freilich die Worte des Paulus noch nicht erklärt und ohne eine Nachlässigkeit anzunehmen wird man sie über- haupt wohl nicht erklären können. Zufällig besitzen wir diese Stelle zweimal :

Modestinus 1. II excusationum Paulus libro singulari de ofTi- (1. 6 § 18. 19 D.de excus. 27, 1) cio praetoris tutelari (Vat. fr. yQaq>€i o IlavXog ovtcogi. § 244).

Mediocritas et rusticitas in- Mediocritas et rusticitas et

terdum excusationem praebent domesticae lites interdum ex- secundum epistulas divorum cusationes merentur ex epistula Hadriani et Antonini. divorum Hadriani et Antonini

et fratrum ad Caerellium Pris- cum praetorem tutelarem.

Erinnert man sich nun, dass Paulus eine andere vielleicht mit der unrigen zusammengehörige Schrift ül)er die Vormund- schaft zweimal herausgab das erste Buch editonis secundae de iurisdictione tutelari wird Vat. fr. 8 247 angeführt so ist es einleuchtend, dass uns hier dieselbe Stelle aus zwei verschie- denen Ausgaben erhalten ist , indem Modestin die ältere , der Redacteur der vaticanisehen Sammlung die neuere brauchte, und dass Paulus in der letztern ein ihm erst später zur Kunde gekommenes Rescript der kaiserlichen Brüdei-, welches eine Ex- cusation wegen häuslicher Zwisligkeiten betraf, mit der vollen

271

Adresse nnchtrug; wodurch allerdings die Worte , wie sie jetzt stehen, ungeschickt gefasst erscheinen. Ebenso erwähnt Paulus in der gleich folgenden Stelle derselben Schrift de off. pr. tut. (fr. Vat. § 245) gleichfalls ein Rescript der fratres imperatores. Es ist also hier von drei , nicht von einen||/erordnung die Rede und Buchholzens auf den Digestentext gestützter schon von Rudorff (Vormundschaft I, S. 347) stillschweigend gebilligter Vorschlag ex epistulis zu lesen erweist sich als schlechterdings nothwen- dig. Für die juristische Litlerargeschichte geht hieraus hervor, dass Modestin sein Werk de excusationibus früher schrieb als Paulus die zweite Auflage seiner Tutelarscbriften bekannt machte. Ich gebe schliesslich ein Verzeichniss der mir bekannten Tutelarprätoren , womit keineswegs gesagt sein soll , dass es ein vollständiges ist. Mit Ausnahme des unsrigen, welcher sein da- mals neues Amt durch eine Paraphrase bezeichnet, heissen sie im officiellen Stil immer praetores tutelarii oder tutelares^), häufig mit dem Beisatz candidatus Augusti , woraus erhellt , dass dem Kaiser in Bezug auf sie das Vorschlagsrecht zustand , obwohl sie wie alle andern Prätoren formell vom Senat ernannt wurden.

n. .nus, cui primo iurisdictio pupillaris a sanctis-

simis imperatoribus mandata est, nämlich von M. Aurel und L. Verus (oben S. 269). Caerellius Priscus praetor tutelaris (Vat. fr, § 244) unter M.

Aurel und L. Verus. Terenlius Gentianus Fidialis v. c, pr. tut. (Grut. 312, 1) im

J. 215 (Grut. 312, 2). C. Valerius Gratus Sabinianus pr. k. tutelar. (memorie deli' Ist.

p. 290), der Consul des J. 221 (Borghesi a. a. 0.).

Ser. Calpurnius Dexter c. m. v. , praet. tutel. (Annali XXI,

p. 228) , Consul im J. 225 (Borghesi Bullett. 1833 p. 68).

Ralbinus Maximus pr. k. tut. (Orell.3151. Marini Arv. p. 672),

vermuthlich einer der cos. ordinarii Maximi 232. 233. 234

(Marini a. a. 0.)-

L. Fulvius L. f. Ouf. Gavius Numisius Petronius Aemilianus,

2) Die Inschriften kennen beide'Formen : tutelarius Oreil. 3-134. Grut. 363, 2. 365, Sund tutelaris Orell., 3672. Gud. 114, 1; ähnlich wie alarius und aiaris wechsein. Die ersfere wiegt vor. Man sollte daher dieselbe wenigstens nicht herauscorrigieren , wie z. B. fr. Vat. § 244 in der In- scription geschehen ist.

272

praetor tutelarius candidalus Augg. (Orell. 3134), viel- leicht der Consul des J. 259 , auf jeden Fall um diese Zeit zu setzen (Borghesi TrajanoDecio p. 54 f.). Ob der Fulvius Aemilianus, an den in Tutelarsachen rescribiert ward(Vat. fr. § 189) , de^unsrige ist, ist sehr zweifelhaft; Borghesi setzt ihn in der angeführten Recension in die Zeit von M. Aurel wegen Vat. fr. § 210. C. Sallius Aristaenetus c. v., praetor k. tutelarius (Grut. 365, 5. 6) , unbestimmter Zeit, aber vor Aurelian, da er auch iuridicus war. L. Aradius Valerius Proculus v. c. , praetor tutelarius oder tutelaris (Orell. 3672. Grut. 360, 4. 363, 2) , Consul im J. 340. (C.) Anicius Auchenius Bassus v. c, uno eodemque tempore praetor tutelaris proconsulCampaniaepraefectusurbi (Gud. 114, 1; defect Reines. VI, 4. Fabrett. 100, 225), derCon- sul des J. 408. Andere Inschriften desselben Orell. 105. I. N. 1418. 1419. C. I. G. 2597. Dass von der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts an so wenige Magistrate der Art auf Inschriften vorkommen, ist ohne Zweifel nur daraus zu erklären, dass vonGallienus an überhaupt Ehrendenkmäler seltener werden. Dagegen ist es unmöglich Zufall , dass , während im dritten Jahrhundert solche praetores tutelarii ziemlich häufig vorkommen , in früherer Zeit dieselben gänzlich fehlen; sie werden sich bis auf Caracalla einfach prae- tores oder praetores candidati genannt haben und die Beifügung des Epitheton erst seit dem dritten Jahrhundert üblich geworden sein. Zur chronologischen Fixierung der Inschriften ist es nicht überflüssig hierauf aufmerksam zu machen.

27.

Die beiden Senatsbeschlüsse aus der Zeit von Claudius und Nero, welche uns im Auszug in den Pandekten (1. 52 D. de contr. empt. 18, 1), vollständig auf einer kurz vor oder nach 1600 in Herculaneum gefundenen Bronzetafel erhalten sind, haben wie billig die Juristen vielfältig beschäftigt und erst in neuester Zeit von Bachofen (ausgewählte Lehren des römischen Civilrechts S. 185 ff.) eine specielle und sorgfältige Bearbeitung erfahren. Leider war der Text der jetzt verlorenen Originalurkunde nur in äusserst mangelhafter Weise überliefert. Der Text, den Capaccio

273

in seiner Neapolitana historia (1607 1. II c. 9) mit Minuskeln und (mit Ausnahme von Z. 1 , 2) ohne Zeilenabtheilung drucken liess, ist die einzige Grundlage der bis jetzt bekannten ; Reinesius VII, 11 und Doni II, 66 (daraus Orell. 3115) haben sie nur daher, wie die Vergleichung der Texte offenbar zeigt, obwohl Doni kei- nen Gewährsmann angiebt, Reinesius ausser Capaccios Druck auch eine von dem neapolitanischen Chirurgen Marco Aurelio Severino an Ruperti mitgetheilte Abschrift benutzt hat, aus der er, wie er sagt, nonnulla diTtoyQa(prif.iaTa habe verzeichnen können. Diese Varianten sind nirgends zu finden und obwohl Severino die Tafel gesehen haben muss (denn er giebt die Maasse 28 once lang, 20 breit an, die Capaccio nicht hat), so hat er doch die Abschrift für seinen deutschen Freund nach beliebter italienischer Sitte ohne Zweifel aus Capaccio genommen. Zufällig habe ich in einem Exemplar der älteren Ausgabe von Gruters Inschriften, welches in der öffentlichen Bibliothek in Paris sich befindet, auf einem Vorsetzblatt unter der lakonischen Ueber- schrift «Neapoli CIOIOCIII» eine andere Abschrift gefunden, welche sowohl durch das Datum als durch die innere Beschaffen- heit sich ausweist als nicht ausgeschrieben aus dem gedruckten Buche Capaccios, und welche den Mitforschern vorzulegen ich nicht länger verschieben will, da die vollständige Sammlung der inschriftlich erhaltenen römischen Gesetze , die ich früher beab- sichtigte, schwerlich je erscheinen wird. Ganz unabhängig von Capaccios Text ist indess diese neue Abschrift nicht, da sie in auffallenden Lesefehlern und sogar in Interpolationen damit zu- sammenstimmt; w'ahrscheinlich ist sie geflossen aus der Copie, welche Capaccio selber vorlag. Doch beseitigt sie manche Druck- und andere Fehler und stellt die ächte Zeilenabtheilung wieder her, was hier von durchschlagender Wichtigkeit ist; denn es ergiebt sich jetzt, dass die Tafel am Ende der Zeilen etwas be- schädigt war und von den Abschreibern und dem ersten Heraus- geber ungeschickt und stillschweigend ergänzt ward. Mit diesen Mitteln habe ich versucht einen bessern Text herzustellen , dem ich die Varianten der Pariser Abschrift (P) und der ersten Aus- gabe des Capaccio (C) beifüge; letztere kann nicht entbehrt werden, da in der Pariser Abschrift manche Fehler sind, die der Druck nicht hat und die zwei letzten Zeilen ihr ganz fehlen. Was in [] eingeschlossen, ist Conjectur oder Ergänzung.

274

Cn. Hosidio Geta L. Vagellio cos.

X k. Octobr. s. c. Cum Providentia optunii principis tectis quoque urbis nostrae et totius Italiae aeternitati prospexerit, quibus 5 ipse non solum praecepto augustissimo, set etiam exsemplo suo prodesset, conveniretq, felicitati saeculi instantis proporlione publicorum operum eliarn privatorum custodi[a], deberentque apstinere se omnes cruentissimo genere negotialionis ne[c] inimicissimam pace faciem inducere 10 ruinis domum villarumque: placere si quis negotiandi causa emisset quod aedificium, ut diruendo plus adquireret quam quanti emisset, tum duplam pecuniam qua mercatus eam rem esset in aera. inferri utiq. de eo nihilo minus ad senatum referretur. Cumque aeque non oportere[t] male exsemplo

vendere quam 15 emer[e, u]t venditores quoque coercerentur qui scientes dolo

malo intra hanc senatus voluntatem vendidissent, placere tales venditiones inritas fieri. Ceterum testari senatum domini[s

nihil] constitui, qui rerum suarum possessores futuri aliquas [partes] earum mutaverint, dum non negotiationis causa id factum [sit.] 20 Censuere. In senalu fuerunt CCCLXXXIII. [Q.] Volusio P. Cornelio cos. VI non. Mart. s. c.

Quod Q. Volusius P, Cornelius verba fecerunt de postulatione

necessari[orum] AUiatoriae Celsin]lae, q, d. e. r. f. p., d. e. r. i. c. Cum s. c. , quod factum est Hosidio Geta et L. Vagellio cos.

clarissimis viris ante d[iemX k.]

4. 2 mit grösseren Buchstaben PC 2 CAL- OCTOB- C 3 LECHS P 7 CVSTODIAE PC; vielleicht convenirentq. custodiae oder conveni- retq. — custodire— 8 ABSTINERE P— 9 NE PC ; ne inducerent vermuthet Reines. 4 0 VILLARVMQ- C 11 ACQVIRERET C 13 VTIQVE C U CVMQ. C— OPORTERE PC— 15 EMERINT- VENDITORES PC— 17D0- MINIO PC ohne Angabe einer Lücke; de iis omnino non constitui vermu- thete Bachofen ; aber so viel fehlt nicht. 18 CONSTITVIQVE P ALI-

QVAS P, ALIQVAS PARTES C 19 a. E. keine Lücke bezeichnet in

PC 20 CENSVERINT C 21 z. A. keine Lücke bezeichnet in PC; die

Zeile sprang vor. 22 QVOQVE C NECESSARI P, NECESSARIOR-

C 23 CELSILIAE PC 24 ANTE- DECIM- K- P, ANTE X K- C Die

275

25 Oct. auclore divo Claudio cautum esset, nequis domum villamve

dirueret qu[o plus] sibi adquireret neve quis negotiandi causa eorura quid emeret

venderetve poenaq. in emptorem, qui adversus id s. c. fecisset, constituta

esset [haec, ut] qui quid eraisset duplum eius quanti emisset in aerarium

inferre cogere- tur et eius qui vendidisset inrita fieret vendilio , de iis autem

qui rerum 30 suarum possessores futuri aliquas partes earum mulassent,

dummodo non negotiationis causa mutassent, nihil esset novatum, et

necessari Alliatoriae Celsil[l]ae uxoris Atilii Luperci ornatissimi viri

exposuis- sent huic ordini, patreoi eiusAUiatoriumCelsum emisse fundos

cum aedificis in regione Muliniensi qui vocarentur campi Matri, in quibus locis

mercatus a[g]i supe- 35 rioribus solitus esset temporibus, iam per aliquod annos

desisset haberi, eaque aedificia longa vetustate dilaberenlur neq. refecta usui essent

futura, quia neq. habitaret in iis quisquam nee vellet in deserta [a]c ruentia

commigrare ; nequid

folgenden Worte geben die Pandekten fast -wörtlich: senatus censuit ne quis domum villamve dirueret quo plus sibi adquireretur , neve quis negotiandi causa eorum quid emeret venderetve ; poena in eum, qui adversus senatus consultum fecisset, constituta est ut duplum eius quanti emisset in aera- rium inferre cogeretur; in eum vero qui vendidisset ut irrita fieret ven- dilio. — 25 D- CLAVDIO C DIRVERET QVAM P ; DIRVERET QVOD C;

dirueret quo plus die Digesten. —27 ESSET P; ESSET- ITA- VEL- IIS

C. Also ein doppelter Ergänzungsvorschlag, ita oder iis ! 28 QVl QVIC- QVID C INFERRI C 30 PARTES EORVAI P 31 ESSE NOVATVM EI P NECESSARII C 32 CELSILIAE PC ATTIL- C 33 VILLATO- RIVM P FVNDOS fehlt P 34 Mutinensi q. v. campi Macri vermuthet Reinesius, nicht unwahrscheinlich. MERCATVS- ACl- SVPE P ; MERCA-

TVS SVPE C 35 EAM- PER P - ANNOS fehlt C DESiSSENT P,

DESSISSET C 36 NEQVE - REFACTA C NEQVE C 37 INDE SERI AC RYENTIA P, IN DESERTA CRVENTIA C; verbessert von Doni.

276

fraudi mullae poenaeq. esset Celsil[l]ae, si ea aedificia, de

quibus in hoc ordine actum esset, aut demolita fuissent, aut ea condi[c]ione sive per se

sive cum agris vendi- 40 disset, ut emptori sine fraude sua ea destruere tollereque liceret. In futurum autem admonendos ceteros esse ut apstinerent se

a tarn foedo genere negotiation. hoc praecipue saeculo , quo excitari nova et orna[ri] universa,

quibus feHcitas orbis terra- rum splenderet, magis conveniret, quam ruinis aedificiorum

ullam partem deformem [reddi]

Italiae et adhuc retinere priorum temporum

45 ita ut diceretur senectute actum

,, Censuere. In senatu [fuerunt] ....

Die Tafel war nicht viel höher als sie breit war, wie die Maasse zeigen, und dazu passen die 46 Zeilen von ungefähr 50 Buch- staben recht wohl. Sie war also nur einseilig und nicht in Co- lumnen geschrieben. Die Beschädigung bestand inAusbröckelung des linken Randes, besonders Z. 17 27 und in den letzten vier Zeilen. In dem obigen Text sind ohne Zweifel noch einige Sup- plemente enthalten, z. B. Z. 26 a. E. ; auch solche Dinge wie aera. Z. 13 standen schwerlich auf der Bronze. Indess das sind Kleinigkeiten; im Allgemeinen scheint der Text jetzt ziem- lich rein.

Die Gonsuln des ersten Senatusconsults sind suffecti und so viel ich weiss unbestimmter Zeit; irrig setzt sie Reinesius, dem die Späteren nachsprechen, in Claudius Censur 47 oder 48 n. Chr. Auf jeden Fall sind sie nach Z. 25 in Claudius Zeit und wegen der felicitas saeculi instantis Z. 6 , was Reinesius richtig auf die Säcularfeier bezog, vor die Säcularfeier 21 Apr. 47 zu setzen, also zwischen 41 und 46. Die Consuln des zweiten Decrets sind die ordinarii des Jahres 56. Uebrigens muss einmal die öffentliche Aufstellung dieser beiden zum Schutz der städtischen

38 FRAVD- C CELSILIAE PC 39 CONDITIONE PC 40 AVT- EMPTORI C EA fehlt P TOLLE KEQ- C— 41 IN P ABSTINERENT P SE fehlt P 42 NOVA- ET- ORNARI- IN- VNIVERSA P; NOVARI- ORNARI- IN- VNIVERSA C; in strich Reines. 43 CONVENIRE C ALIAM anstatt VLLAM C a. E. keine Lücke bez. in PC 44 mit TEMPORVM bricht P ab; keine Lücke nach TEMPORVM bez. in C.

277

Gebäude ergangenen Senatsbeschlüsse in sämmtlichen ilalischen Städten angeordnet worden sein ; ich denke durch das Edict Vespasians, welches in Verbindung mit (unserem) Senatuscon- sult in 1. 2 C. de aedif. priv. 8, iO erscheint.

28.

Die abermalige Durchsicht der auf Tschudi bezüglichen Actenstücke veranlasst mich, den obigen Mittheilungen einige Nachträge und Berichtigungen hier hinzuzufügen.

Zunächst glaube ich die S. 209 aufgeworfene Frage, wer der Paulus Gulielmius des Lipsius sei , jetzt wenn nicht mit Sicherheit beantworten , doch eine wahrscheinliche Vermuthung über diesen Fälscher vorlegen zu können , der Hagenbuchs und Orellis Nachforschungen sich entzogen hat. Mit unsrer Kunde von diesem Mann steht es also. In Lipsius auctarium (1588) finden sich achtzehn Inschriften mit der Bezeichnung a Paulo Gulielmio (nicht Gulielmo), wovon neun (Orell. 18. 21. 50. 112. 113. 173 verbunden mit 207. 176. 215. 275) aus Stumpfs Chro- nik (1548) abgeschrieben sind, wie sich namentlich daraus mit Sicherheit ergiebt, dass bei n. 275 die Supplemente der stura- pfischen Ausgabe wiederholt sind. Von den neun andern sind zw-ei, eine von Genf n. 59 und eine von Nyon n. 117 nachweis- lich acht und nicht aus gedruckten Büchern entlehnt; die sieben übrigen, von denen nach Genf fünf gesetzt sind (Orell. 58. 103. 104. 105. 106), je eine nach Avenche (Orell. 213) und nach dem angeblichen Saliburgum (Orell. 283) , sind falsch. Diese Spu- ren führen auf die Zeit zwischen 1548 und 1588 und nach Genf; endlich wird Paulus Gulielmius ein persönlicher Bekannter des Lipsius gewesen sein , nach den Worten der Vorrede desselben : mihi satis vel quae ipse vidi ponere vel quae habui ab iis qui- bus tanquam mihi fido. Alle diese Momente treffen ein bei Paulus Gulielrai f. Morula, der (nach der vita vor seinen postuma Lugd. 1684) in Dordrecht 1558 geboren war, nach Vollendung seiner Studien in Holland acht Jahre den Wissenschaften in Orleans und Genf oblag, dann grosse Beisen unternahm und von 1592 bis zu seinem Tode 1607 die durch Lipsius Abgang erledigte Pro- fessur in Leyden bekleidete. Er ist der Paulus Gulielmus Morula, den Gruler in seinem Verzeichniss der gedruckten Quellen auf- führt, wo die cosmographia gemeint ist. Dass er endlich ein 1852. 19

278

Mann ist, zu dem man sich der That versehen kann, ist unzwei- lelhaft. Von der bekannten Inschrift Orell. 214: numinibus August[or]um via [fa]cta. per M. Du[rm!]um Paternum IIvir[um] col. Helvet., die bei Stumpf und Münster so entstellt ist: numinis augusti vir ducta per ardua montis foeliciter petram scindens in margine fontis heisst es in Merulas cosmographia p. II 1. III c. IV p. 389 ed. i605: ((Descriptam (portam) vere accurateque ab Seb. Munstero ipse, qui eam aliquando transgressus , testor. Inscriptionem supra portam satis claram deprehendi nisi quod primae vocis litterae reliquis magis sint extritae:

n angusli via ducta per ardua montis

fecit iter petram scindens in margine fontis. » Gerade das erste Wort ist ganz sicher und nicht beschädigt ! Weit bekannter aber ist ein anderer litterarischer Betrug des- selben Merula : ich meine die von ihm angeblich einer Hand- schrift des Calpurnius Piso entlehnten ennianischen Fragmente, über deren Unächlheit die competenten Richter einig zu sein scheinen. Eben dies Zusammentreffen mag es rechtfertigen, wenn ich hier auf die oben aufgestellte Frage zurückgekommen bin. Es ist immer erfreulich , wenn kritische Resultate aus sehr verschiedenartigen Gebieten sich begegnen.

Ich bin ferner jetzt im Stande, über die Nyoner Inschriften Tschudis bessern Aufschluss zu geben als S. 2121 geschehen ist, gestützt auf die eigenhändigen Briefe von Petrus Pithoeus an Josias Simler aus den Jahren 1570 1572, die ich in der reichen Briefsammlung der Zürcher Bibliothek (in ms. F, 60, ep. 547. 572. 574. 577. 578. 580. 582. 585) aufgefunden habe. Einige Auszüge daraus theile ich hier mit; PithousName ist bei Juristen und Philologen noch unvergessen und es wird wohl keiner Ent- schuldigung bedürfen, wenn sie etwas weitläuftiger ausfallen als der nächste Zweck erfordern würde.

I (ep. 578) Basileae XI kal. lul. [1570].

Vix a te diuulsus eram u. c, cum ecce in ipsis Vocetii radi- cibus nescio quomodo de uia aberrans dum frustra undique in- dicem aduocanti nemo succurreret, in ipsum etiam montem ita iocatus sum

Gausam alius quaerat, mihi sit Vocetius isle Voce quod erranti nemo uocatus adest.

279

Qua licentia delectalus, credo, loci genius stalim me in viam per aniculam reuocauit, ut postea toto eo itinere non aberrauerim

louem lapideni iralum habeam si unquam nie meminerim

lani poetastrum fuisse. Illud serio. Quam prinium Basileani veni nihil anliquius habui quam ut fidem apud le meam aliqua sal- tem ex parte liberarem. Itaque ab Amerbachio meo, immo jam nostro, uetera illa accepi quae ante ipse collegerat, quibus et in- dices librorum tres et aiia quaedam ad res Helueticas pertinentia adiunxi eaque orania losiae commisi, qui de reliquo securum nie esse iussit. lamque Mompelgardium primum ad sororem , post etiam Geneuam ad fratres pergo

II (ep. 572). Basilea XIIII kal. Sept. 1570.

Remitto ad le, u. c. , Helueticas inscriptiones, quas si cum lapidibus ipsis conferre licuisset, haberes fortasse emendatiores. Sed me negotia quaedam a recto itinere in ipso etiam reditu de- flectere coegerunt. Adseripsi tamen quae diuersa reperi in bis quas Amerbachius noster habuit, qui et illam [Orell. n. 284] Au- gustae suae adiecit, quam utinam integram videre datum esset; adeo mihi placet non Biorigis modo sed et Vocrulli nomen, de quo non dubito quin aliquid Heluetiae tuae accessurum sit. Ne- uidunenses duas [Ouell. n. H4. ii8], aut potius, ut ex animi sententia dicam, Equestres, simul et Pranginensem [Orell. n. 121] tandiu laluisse mirarer, nisi me ipsa locorum inspeclio docuisset consullo ab hominibus rusticis occultalas aut polius obrutas ne lucem aliquando acciperent. Illam vero Pirreportensem [Orell. n. 214] nisi ipsis oculis vigilans perlegissem , contra accolarum tamen omnium spem , qui ad hoc etiam scalas suas denegarunt, uix crederem eo tandem impudentiae deuentum ut pro Romano elogio monachici versus calumniose supponerentur. Quo magis etiam doleo vires aliquot eruditos tam facile huiusmodi nugis fidem adhibuisse , quas vel Romanis literis prorsus indignas ne- minem esse puto qui non videat. De locis illis Caesaris nondum apud rae certo conslitui quid potissimum sequar. Nee tamen omnino displicet Dani nomen. Sustineo. Muri [Caes. b. G. I, 8] vestigia diligentissime perquisivi. Reliqua sunt quaedam inter Neuidunum et Pranginum , quae ego oppidi ipsius fuisse potius crediderim. Sunt in eo uetustatis reliquiae non paucae sed usque adeo neelectae et mutilae ut uix hodie appareant. Est in inferiore parte urbis ad lacum turris ampia, opus non recens sed quod ex

19*

. 280

uetustioris alicuius aedificii ruinis extruclum est. In eius summa parle elfigles ad crura usque quam uulgus Caesaris esse ait: ego speculatoris mililis effigiem mihi uideor agnouisse. Id uero oppi- dum Equestrium ciuilatem an coloniam an Equestres nominem plane nescio. hae tamen omnes appellationes in ueteribus eius regionis monuraentis leguntur, quae praeter antiquam illam pro- uinciarum notitiani Itinerarii locum aut linearum transpositione uitiatum esse arguunt, aut conlinuo ita legendum ut ad Equestres lacu Lemano perueniri significet. nisi tu forte hanc coniecluram malis admittereLemani appellatione non lacum ipsum, sed oppi- dum significari. Is uicus est cursu publice satis notus qui hodieque Lemani sive Alemanni nomen retinet. Olim oppidum non par- uum fuisse ad ripam Lemani lacus inferius situm ruinae osten- dunt; ubi et uectigalia portoriaque a nauigantibus solui solita constans apud incolas fama est, quam et publicis monumentis confirmari aiunt, ipsumque illud esse uectigal quod Nouiodunum ob commoditatem loci patrum memoria translatum est. Eo vero loco si mihi Neoptolemo credis nullum puto commodiorem reperiri potuisse ad murum ducendum, cum hinc maxima lacus ipsius latitudo , inde altissimum lurae praecipitium , locus porro ipse qua Allobroges spectat supercilio aliquantulum superior fluuiolo Albona cingatur qui ex ipsius monlis radicibus in lacum influit leugis Sabaudicis quatuor aut quinque P. M. quae longitudo ad illa XVIII milia passuum quam proxime accedit, et hac ipsa ripa plura adhuc castella habet atque inter caetera illud non ignobile quod et Albonae nomen relinet: alia qua ad Heluetios pertinet paulo inferior est regio. Vides quo tandeni peruenerit haec con- iectandi Scabies , in qua ego tantum abest ut aliis possim satis-

facere ut ne mihi quidem ipsi satisfaciam. Institutionum

lustiniani nostri et legum langobardicarum exemplaria quae ex publica uestra bibliotheca apud te reliqui dum hie sum conferre cuperem. Itaque si uidebitur, quod tamen bona omnium ue- nia fiat, per hunc mittere poteris. Vereor enim ne me hie de pace rumor quamuis incertus admodum diutius retineat, cui tamen ego Romanam tantum fidem adhibeo , hoc est, implici- tam.

III (ep. 585) Basil. II kal. Sept. [1570]

IV (ep. 577) Basil. VII Id Sept. 1570.

Dum sarcinas colligo, u. c. , notaui obiter quaedam quae

281

cum ad Heluetiam illam tuam tum ad Bibliothecae editionem per-

tinere uisa sunt. De Gallicis rebus nihil certi habeo praeter

pacis conditiones, de quibus tarnen sie iudico , meliorem esse iniustam pacem quam iustissimum bellum in ciuibus, dum ea modo firma et certa sit , quod uix sperare audeo in tanla ani- morum exacerbatione et recenti iniuriarum memoria , maxime cum non desint qui istos cineres sufflamment.

V (ep. 582) [das eben bezeichnete Notizenblalt].

Basileae qui meminerit auctor omnium antiquissimus me- moratur Ammianus qui eam Basiliam nominal. Ego hisce diebus idem Basiliae nomen annotaui apud Phlegontem in fragmento de

Macrobiis atque initio mihi locus suspectus fuit. Sed cum

postea et Regiae et Regii nomen aliter scriptum legerem , et ille se ea omnia ex publicis census tabulis excerpsisse diceret, non Traiani modo libero {sehr, liberto) sed et hospiti amoenissimae hoc detuli ul Basileae nomen paulo antiquius crederem.

Auenticas inscripliones collegerat Hortinus in eo uico minister uerbi easque ad Cercantem Bernam miserat. Hodie apud Mus- culum esse dicuntur. Eas vero ipsas esse puto quas Slumphius chronicis inseruit. quantum quidem ex aulographo quod mihi Lausannae videre contigit intelligere potui.

Ad Bibliothecae Epitomera haec pertinent quae quod sciam edita non sunt.

Anthmii (so) uiri inlustris comitis et legatarii ad Theoderi- cum regem Francorum de obseruatione ciborum

JJaiavlov f.i£TdcpQccGig eig ttjv xov Evtqottiov Qtof.iaLv.r]g lOTOQiag Incipit rfjg qcof.iaLy.rjg ßaaiXtag ev 7tQOiOLf.iioig

Q. lulii Hilarionis libellus de Danielis hebd. etc.

Manuelis Encomium. Utriusque Romae.

luliani Seueriani syntagmata rhetorices. Hie est ille qui Cornelii Celsi titulo nuper editus est quod mihi quidem facile est probare.

VI (ep. 547) Lut. VI kal. Mar. 1571.

Ex quo Basilea discessi, u. c, numquam mihi integrum fuit ad te scribere. Ac ne nunc quidem aut quid scribam aut quomodo scribam satis scio. Ea sunt tempora quibus etiam

bene insidiari difficile est. Habeo et Saluiani de proui-

dentia dei libros octo et meliores longe et integriores impressis

282

quos si uidetur istic edi posse lubenler missurus sum. Aethici Cosmographia gerulum expectat. Tu modo de Antonii Augusli itinerario quid cogites, scribe, et per quem tulo mittere possim, indica.

VII (ep. 580) Lut. Par. VIII kal. Dec. 1571.

Vm (ep. 574) Lut. Par. XV kal. Apr. 1572.

Aethici et Ilinerarii exemplar per Imnc uestralem

pictorem qui nihil tale iam speranti cctio (.irjxavrJQ apparuit, milto. Adiunxi et Vibii librum non admodum uelerem sed tarnen ca- lamo descriptura

Für die Frage , woher die nicht von Stumpf entlehnten In- schriften bei Tschudi rühren, erhellt also nun, dass die n. 111. 118. 121. 214 allerdings von Pierre Pithou abgeschrieben und an J. Simler raitgetheilt wurden, der sie seinem Arbeitsgenossen Tschudi natürlich sofort communicierte*). Dagegen die In- schrift von Genf n. 110, der noch die beiden von Nyon 116 (zweiter Text bei Tschudi cod. 105 f. 13) und 117 beizufügen waren, rühren nicht von Pithou her.

Endlich ist noch hinzuzufügen , dass die von Tschudi er- gänzte Zeile in n. 175 GVR- GOL- ET, trotz der Zeugnisse, die für sie zu sprechen schienen , doch höchst wahrscheinlich ge- fälscht ist. Scheuchzer, Wild und Haaenbuch haben mit dem tschudischen Text vor Augen den Stein untersucht, nicht aber der alte Abschreiber, dessen Copie Gruter 111, 4 millheilt. Letzterer aber hat an der fraglichen Stelle nicht GVR- GOL- ET, sondern T- P- I, und ich stehe nicht an, dies unbefangene Zeug- niss dem durch die vorliegende Abschrift befangenen selbst von liagenbuch entschieden vorzuziehen.

*) Die Angabe S. 212 , dass Tschudi selbst die Inschrift Von Pierre Pertuis als von Pithou empfangen bezeichne, beruht auf einem Versehen. Tschudi nennt consequent niemals andere Abschreiber als sich selbst.

REGISTER.

Africa, röm. Verfassung 21 3 ff.

Ammianus (15, -11, 6J 233

Aniphiaraeion i 40 ff.

Amphiaraos 166 ff.

Area ferraria 247

Bd).ay.nog \ 61

Beerdigung auf öffentlichem Grunde

267 Bhäskara 1 Bienenstöcke auf öffentlichem Grunde

267 Camera 106

Cameralwissenschaft 106 Canusinische Gewänder 2 48 Christen, Gütergemeinschaft 121 Communismus 116 ff. Consulares 224 Delmaticae 248 Delphinion 147. 173 Dicaearchus 1 46. 180 Digesten (1. 52, de contr. empt. 18, 1)

272 Dio Cassius (53, 13) 227 Diogenes Laert. (2, 127) 146 Domitius Marsus 135 Edict von Hispellum 252 Eques, equus publicus 250 Fasces 226 ff. Finanzwissenschaft 104 Gallia, Einlheilung 230 ff. Germaniae 231 ff.

rQctia 171 f.

Gulielraius, Paulus = Paulus Merula 2 77 ff.

Gütergemeinschaft der ersten Chris- ten 121

Haterianus 136

Herakles und Nereus 94 f.

Hispellanisches Edict 252

Inschriften, griechische 150 ff. 253 ff. lateinische 188 ff.

'igcivög 1 55

Jaumanns Inschriften 188 ff.

Juvenalis (7, 88) 250

Kci/Littoa 106

Kamarina 58 ff.

Kr (OTTOS 168

Kyrene 63

y.(oj.uoSiag tioitjti];, xw^wJöf 154

Laodicea, Linnen 248

LaurentiusLydus (de mag. 2, 32) 231

Leda 47 ff.

Legati 21 7 ff.

Lex Romana zu Udine 65 ff.

Ligorianische Inschriften 255 ff.

Livius (45, 27) 144

^vxog 173

Lyrische Komödie, Tragödie 154

Mauretania 213 ff.

Merula, Paul 277

Militärtribunal 250

Mid^QidÜTTig 186

284

Modestinus 270 f.

Nationalökonomie 101

Nemesis 57

Nereus 94

Numidia213fif.

Oropos 1 40 ff.

Paulus de officio praet. tutcl. 270 f.

Peleus und Thetis 95 f.

'f>civog, 4'avög 1 59

Philargyrus (zu Ecl. 3, 90) 135

P. Pithou, Briefe 278 ff.

niQyrjg 162

Polizei 104

Praesides 221

Praetor tutelaris 268 ff.

Privateigenthum 111

Procuratores 247

Quinquefascalis 228

Rottenburger Inschriften 1 88 ff.

Sacerdotes Romae et Augusti u. s. w.

245 trium provinciarum Gal-

liarum 245

Scheiben von Marmor, von Thon 89 ff.

Schwan 62

Semestris 2 50

Socialismus 116 ff.

Staatswissenschaftslehre 103

Statistik 105

Stephanus ßyz. {'^Qfxa) 148 [XaXCa] 174 ['^.Qwnög) 178

Strabo (4, 1, 1. 3, 1) 231

Sumelocenna 197 ff.

Texuandri 249

Thorigny, Inschrift 235 ff.

Titulaturen der Kaiser 211

Toxiandri 2 49

TQCiycpSiag noitjTi^s, T^ayi^dög 154

Tribunat 250

Tschudi 202 ff. 277 ff.

tutelaris praetor 268 ff.

Udine , Handschrift der Lex Romana 65 ff.

Vormünder, Ernennung 268

'Ytjtto j 1 56

Druck \on ßieilkopf uud Häitci in Leipzig.

CIRCULATE AS MONOGRAPM

AS Sachsische Akademie der

182 Wissenschaften, Leipzig.

3214. Philologisch-Historische

Bd. 4 Klasse

Berichte über die Ver- handlungen

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CIRCÜCATE AS MONOGRAPB

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