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in 2010 with funding from
University of Toronto
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HANBURGISCHE FORSCHUNGEN
Wirtschaftliche und politische Studien aus hanseatischem Interessengebiet
herausgegeben von
Prof. Dr. Karl Rathgen und Dr. Franz Stuhlmann
Direktor des Seminars für Kais. Geheimem Regierungsrat,
NationaIöl<onomie und Kolonialpolitik ^Generalsekretär der Zentralstelle des
in Hamburg Hamburgisdien Kolonial instituts
Erstes Heft
Der Kampf um Arabien zwischen der Türkei und England
von
Franz Stuhlmann
Verlag von George Westermann Hamburg .Braunsdi weig Berlin
DER KAMPF
UM
ARABIEN
zwischen der
Türkei und England
Von
Franz Stuhlmann
Verlag von George Westermann
Hamburg Braunschweig Berlin
Ausgegeben April 1916 Alle Rechte vorbehalten
Copyright 1916
by George Westermann
Braunschweig
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^7
Druck von George Westermann in Braunschweig
WAS WIR WOLLEN
Die Unterzeidineten treten mit dem ersten Heft eines Unternehmens vor die Öffentlichkeit, das bestimmt ist, das Studium und die Erl^enntnis der Grundlagen von Ham- burgs politisdien und wirtschaftlichen Existenzbedingungen, die sich über die ganze Welt erstrecken, zu fördern.
Wie der Name der geplanten Sammlung sagt, wollen wir die Gelegenheit zur Veröffentlichung von eindringlichen politischen und wirtschaftlichen Untersuchungen schaffen, die für Hamburg wie für seine hanseatischen Schwesterstädte Bedeutung haben, Bedeutung für die Gegenwart. Wir wollen der Stunde dienen, indem wir die wissenschaftliche Arbeit auf diesen Gebieten fördern in Ehrfurcht vor der Vergangen- heit, zum Verständnis der Gegenwart, zum Suchen nach der Erkenntnis der Entwici^lungstendenzen, die in die Zu- kunft führen.
Wir denken uns als Leser, über den Kreis der Fach- gelehrten hinaus, die breite Schicht derer, die mit uns nach politischer Bildung, nach Belehrung über die Probleme der Gegenwart verlangen.
Gewaltig sind ja die politischen und wirtschaftlichen Pro- bleme, vor die diese ungeheure Gegenwart das deutsche Volk stellt. An ihrer Klärung mitzuarbeiten, ist eine ernste Pflicht Hamburgs. Hier empfindet jeder, daß die je^t oft gehörte Frage „Kontinentalpolitik oder Überseepolitik?" schief gestellt ist. Wie die Machtverteilung, wie das Wirtschafts- leben über See sich gestalten werden, gehört zu den Grund- fragen der Entwicklung des deutschen Volkes, berührt das Lebenselement Hamburgs und seiner Schwesterstädte an der See.
Mehr als je weist die Gegenwart uns darauf hin, wie von der politischen Machtgestaltung die Zukunft unserer wirt- schaftlichen Betätigung nach außen hin abhängt. Welche Wege geht die Ausdehnung der politischen Macht und des wirtschaftlichen Einflusses der großen Staaten über See? Wie sind ihre Methoden, was ihre Ziele? Die ersten Hefte
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unserer Sammlung werden dies für Arabien, für Persien schildern.
Und weiter: Wie sind die Entwicklungstendenzen des großen Welthandels der Gegenwart? Welche Wege wird er gehen? Was wird seine Stellung werden in einer Zeit, in der nichts festzustehen scheint? Wie werden die großen Rohstoffmärkte sich gestalten? Wie wird sich die Einfuhr organisieren, wie die Ausfuhr in einer Zeit wachsender Syn- dizierung und Kartellierung, die durch die Kriegsnotwendig- keiten und die zu erwartenden Kriegsfolgen eine immer weitere Steigung erfährt und über die herkömmlichen Schran- ken und Maßregeln der Handels- und Zollpolitik immer mehr hinwegschreitet? Was wird die Stellung sein, die Ham- burgs Handel in den Umgestaltungen des Weltverkehrs ein- nimmt?
Wir maßen uns nicht an, in dieser Zeit den Männern der Tat Vorschriften zu machen, noch ist es die Aufgabe der Wissenschaft, dem Hamburger Kaufmann gute Lehren zu geben, wo er Geschäfte machen und wie er Geld ver- dienen kann.
Aber wir wünschen dazu beizutragen, daß der Weg, den die Männer der Tat zu gehen haben, heller beleuchtet werde, daß immer mehr klare Erkenntnis an Stelle des instinkt- mäßigen Tastens trete. In dem uns feindlichen oder übelwol- lenden Auslande werden die Leistungen Deutschlands seiner wissenschaftlichen Organisation zugeschrieben. So einseitig und übertrieben manche dieser Behauptungen sind, sie zeigen doch den Weg, den die deutsche Willenskraft zu gehen hat.
Bei der Begründung dieser Sammlung leitet die Heraus- geber der Gedanke, daß in der wissenschaftlichen Arbeit über Politik und Wirtschaftsleben Hamburg, der Brenn- punkt der überseeischen Bestrebungen Deutschlands, bisher nicht die genügende Würdigung gefunden hat. Wir möchten einen Sammelpunkt für die schaffen, welche hier mitarbeiten wollen. Wir hoffen anregend auf die Arbeiter zu wirken, denen durch unsere Veröffentlichung Gelegenheit geboten wird, vor der Öffentlichkeit zu Worte zu kommen und die Schäle zu heben, die an wissenschaftlichem Rohstoff un- genu^t liegen.
Wir denken dabei in erster Linie an das politische und volkswirtschaftliche Material, das in dem großen Wirtschafts-
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archiv der „Zentralstelle des Hamburgischen Kolonialinstituts " gesammelt wird. Die Umwandlung dieses toten Materials in lebendige Erkenntnis scheint uns eine dringliche ham- burgische Aufgabe zu sein. Aber wir hoffen auch auf die Ausbeutung aller sonstigen Quellen, die in Hamburg, in seinen Schwesterstädten und anderwärts für die Erkenntnis der politischen und wirtschaftlidien Gegenwart fließen.
Das Bedürfnis nach solcher Erkenntnis zeigen die immer erneuten Versuche, eine hamburgische Zeitschrift zu begrün- den. Wir wollen solchen Bestrebungen nicht hindernd in den Weg treten; wir hoffen sie im Gegenteil zu fördern. Die „Hamburgischen Forschungen" wollen solchen Unter- suchungen zur Öffentlichkeit verhelfen, die über den Rahmen des wissenschaftlichen Aufsa^es hinausgehen. Sie sollen keine Sammlung von Broschüren werden, sondern eine Reihe in sich selbständiger Hefte, zunächst etwa drei bis fünf im Jahre. Das Band, das sie zusammenhält, werden die hansea- tischen politischen und wirtschaftlichen Interessen sein.
Wir denken dabei zunächst an die überseeischen Be- ziehungen. Aber wir denken auch an deren Wurzeln in der engeren Heimat, an die Rückwirkung der Weltereignisse auf die großen hanseatischen Handels- und Verkehrsplä^e. Und darüber hinaus denken wir an die Erörterung der heimi- schen Aufgaben der Zukunft, die politischen und wirtschaft- lichen Probleme der Großstadtentwicklung in ihrer eigenarti- gen Form des Stadtstaates auf dem Boden des Deutschen Reiches.
Daß dabei nur das wissenschaftliche Denken und die wissenschaftliche Forschung zu Worte kommen soll, daß die „Hamburgischen Forschungen" keiner Partei- oder Inter- essentengruppe dienen werden, bedarf kaum der Hervor- hebung.
Ob uns gelingen wird, unsere Ziele zu erreichen, wird davon abhängen, ob wir die Mitarbeiter finden. Gelingt das, dann werden auch die Leser nicht fehlen, die die Fort- führung des Unternehmens ermöglichen.
Hamburg, im März 1916. Dr. KARL RATHGEN. Dr. FRANZ STUHLMANN.
GELEITWORT
zum 1. Heft
Es mag als eine wunderliche Laune ersdieinen, sich im Getümmel des Weltkrieges mit einem so abgelegenen Lande wie Arabien zu besdiäftigen, das mit Red\t das un- bekannteste Gebiet der Erde genannt wird. Aber Arabien liegt dem Kriege, um den sich heute alle Gedanken drehen, nur örtlich entfernt. Ich hoffe in den folgenden Blättern zeigen zu können, weldie große Wichtigkeit dies Land für unseren Verbündeten, die Türkei, hat, und welche ungeheure Gefahr in ihm liegt für unseren Hauptfeind England, das hier fast empfindlicher ist als in Europa.
Lord Curzon sagt („Persia", Bd. I, S. 4): „Die Zukunft von Großbritannien wird entschieden werden, nidit in Europa, selbst nicht auf dem Meere und den Ozeanen, durch welche seine Flagge streift, auch nicht in dem größeren Britannien, das durch Englands Abkömmlinge geschaffen wurde, sondern in dem Erdteil (d. h. Asien), aus welchem unser Auswanderergeschlecht zuallererst kam, und in wel- chen deren Nachkommen als Eroberer zurückgekehrt sind. Ohne Indien könnte das englische Weltreich nicht bestehen. Der Besi^ von Indien ist das unveräußerliche Kennzeichen der Hoheit in der östlichen Halbkugel."
Um Indien dreht sich für England alles, und Arabien ist Vorfeld für die Verteidigung Indiens, Jede Verlegung Englands in Arabien würde sofortige empfindliche Rückwirkung auf Indien haben.
Aus diesen Erwägungen heraus erstrebte England die Alleinherrschaft in Arabien und die Macht über die Zufuhr- straßen von Europa nach dem Indisdien Ozean. Das Rote Meer und noch mehr der Perser Golf sind heute praktisch geschlossene englische Seen, die nur mit Englands Erlaubnis befahren werden dürfen. Die- ser Zustand ist für uns und alle anderen Nationen schwer zu ertragen. Die Befreiung der Meere von der Alleinherrschaft Englands ist offen ausgesprochenes Kriegs- ziel. Wie dies in Arabien zu erstreben ist, wie sehr wir
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dort eine starke, verbündete Türkei uns wünschen, das mögen diese Zeilen zeigen.
Wenn idi unternommen habe, die Probleme an der Hand der Geschichte in ihrer Entwicklung etwas breiter darzulegen, so konnte dies nicht als streng wissenschaftliche Unter- suchung geschehen; die muß ich dem Geschichtsforsdier und Orientalisten überlassen. Ich konnte nur als Laie das zu- sammenstellen, was ich in der Literatur und in der Tages- presse darüber gefunden habe, ohne imstande zu sein, überall strenge Kritik üben zu können. Ich habe dabei die Archive der „Zentralstelle des Hamburgischen Kolonial- instituts" weitgehend benu^t, wäre ohne diese überhaupt nicht in der Lage gewesen, die neueren Ereignisse übersicht- lich zusammenzustellen. Aber die Zeitungsnachrichten — aus dem Bedürfnis des Tages geschaffen und oft auch von den politischen Rüci^sichten beeinflußt — geben nicht immer die geschichtliche Wahrheit. Wenn idi sie dennodi vielfach aufnahm, so gesdiah es im Bewußtsein, daß zwar jeder neue Tag die Berichte ändern und die Folgerungen daraus Lügen strafen kann, daß aber eine Darstellung ohne die Berücksichtigung der Tagespresse lückenhaft gewesen wäre.
Herr Prof., Dr. Tschudi lieh mir in zahlreidien Fällen seinen Rat und das reiche Material seines „Seminars für Gesdiichte und Kultur des Orients".
Lieber hätte ich es gesehen, wenn ich mit der Arbeit bis zum Abschluß des Krieges hätte warten können. Die Irrtümer wären dann leichter zu vermeiden gewesen. Der Zweck dieser Schrift aber, über die wichtigen vorliegenden Probleme, die Wenigen geläufig sein werden, den Politiker aufzuklären, wäre zum guten Teil fortgefallen, wenn sie post festum gekommen wäre. So möge sie als „Kriegs- industrie" ihren Weg gehen.
Wenn daneben der an Arabien vorbeifahrende Reisende Aufschlüsse über das verschlossene Land findet, wenn unsere Kolonisten in Ostafrika einiges für sie Interessante daraus entnehmen können, und wenn sie anregend wirken sollte, daß die in Arabien ruhenden Probleme von deutscher Seite gefördert werden, dann ist der Zweck der Schrift erfüllt.
Hamburg, im März 1916.
F. Stuhlmann.
Die Reditsdireibung der arabischen Namen
In der Reditsdireibung der arabisdien Namen habe idi midi tun- lidist an die Sdireibweise der Arabisten gehalten. Folgende Zeid\en weidien von der allgemeinen deutsdien Ausspradie ab:
t ist das englisdve tt>, arabisdi vi>
g das weid\e französisdie ge, das arabisdie j-, es wird vielfadi dsc(),
dj umsdirieben gh das arabisdie ^, ein Mittellaut zwisdien r und g h arabisdi r, das halbrauhe b in der Mitte zwisdien dem deutsdien
t) und et) ch das arabisdie ^, wie im deutsdien ad)', oft audi kb umsdirieben d das arabisdie '>, ein sehr weidies englisdies tb z das stimmhafte, sogenannte „weidie s", nidit wie das deutsdiezzu
spredien! S das stimmlose harte s (engl., franz. s, arabisdi c/*) s arabisdi ^, deutsdi sd), englisdi sb, französisdi cb s arabisdi ^, das dumpfe, emphatisdie s
d arabisdi J=, das dumpfe, emphatisdie d, englisdi meist db gesdirieben t ararabisdi i>, das dumpfe, emphatisdie t z arabisdi la, das emphatisdie z, meist wie zj ausgesprodien " arabisdi ^, der Kehlversdiluß bei der Ausspradie von a, i, o, u q arabisdi 3> ^^^ dumpfe, gutturale k oder g ü und w, arabisdi 3, der Halbvokal u i und j, arabisdi i3 -i^, der Halbvokal /.
Es ist meist sdiwer, festzustellen, mit weldien Zeidien die Orts- namen von den Arabern gesdirieben werden. Idi habe midi durdiweg nadi Hartmann und Sprenger geriditet; in vielen Fällen hat Herr Prof. Tsdiudi mir seinen Rat gegeben.
Auf der Übersiditskarte habe idi die Namen nadi obiger Art und wie im Text gesdirieben, bei den nadi den Originalen wiedergegebenen anderen Karten mußte natürlidi die englisdie oder französisdie Sdireib- weise belassen werden.
Nadistehende Liste erleiditert die Identifizierung der Ortsnamen im Vergleidi mit der Sdireibweise der Engländer und Franzosen auf anderen Karten.
Abu Dabi (Sabi, Tabi, Dhabi, Dabä) el-'Ager (Al-'Oqair, Adsdier) Al-Ahsa (Hasa, El-Hasa, Lahsa) 'AbbSs
Abd 'all (Abdali, Abdalee) 'Abd ul- AzTz Abu 'ArTs (Abu Arisdi, „Vater der
Wohnhütte") ' Aden (Aden, von Engländern f älsdi-
lidi Eden gesprodien) 'Amara
'Ämiri (Amiri) 'Amrän
'Aqaba (Akaba, „der Aufstieg") AqrabT (Akrabee) el- arid
Ahwaz (Ahwas, Adiwas) 'Asir (Asir)
'Awlaqi (Aulaki, Bulaka) Baghdäd (Bagdad)! Bahrain (Baharain bzw. Bahren „zwei Meere" gesdirieben)
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Basra (Basohra, Basra)
BTr 'All [nen")
BTres-Seb'a(Birseba,„siebenBrun-
Bu el-Haf (Balhaf, das alte Kane)
Büsehr (fälsdilidv für Bender Abu Seher; Bushire, Budiire)
Chor Abdallah
Dabä (Dubai)
Dahnä (Dahna, Dana)
Dala (Ad-dala, Dhala)
Derät (Deraa)
Ebhä (Abha)
Eufrat (arab. Frat, Euphrat)
Fadli (Fadhli, Fudhli)
Gäsak (Dschask, Jask, Djasak)
öauf (Al-G6f, Dsdiauf, Dschouf)
dawasin (Qawasim, Jawasim)
Gebel (Dsdiebel)
Ghazza (Gaza)
Ghonfude (Qunfuda, Kunfuda)
Ghumdän
Gidda (Dschidda, Tschedda)
Hadramaut, aS^n/uvTa
Hajil (Hail, Hajal)
Hawsäb (Haushabee, Hazzabee)
Higäz (Hedschas)
Hille
Hindi je
Hit [maus)
Hodeidä (Hudeida, ^aSrjSov d. Ptolo-
Hofhuf
Hormüz (Hormus, Ornnus) Iräq (Irak)
Irqa (Irka, Arqah)
Isma'Tlija (Ismailia)
Jäfe i (Jafei, Yaffaea)
Janbu (Jambo)
Katiri (Kathiri)
Kerbels
Kism (Kisdiim, Kishim)
Küt el- amära (d. h. „das noch be- wohnte SdiloQ" im Gegensa^ zum Ruinen-Schloß)
el-Kuweit (bzw. Al-KwTt, Küit „das kleine Kastell", Kuweit, Chowait, Koweit; auch Qurain [gespr. Gren] „das kleine Hörn" genannt)
Lahg (Lahedsch, Lahedj)
Lohija (Lohheja)
Ma'an
Main
Makallä (Mekalla, Makullah) Ma rib
Masqat (Maskat, Muscate) Matrah (Matrah) Mehri (Mahra) Mirbat (Mirbat) Mocha' (Mokka, Mokha) Mohammera Muntefik (Muntefitsch) Musawa (Massauah) En-Näsirije (Nasirije) Negd (Nedsched) el-*Öla (Ola, Ula) Oman (Uman)
Scheich Otman (Sdieich Osman) Qahtan (Kahtan, Kachtan) Qarmaten (Karmaten) Qasim (Kassim) Qasr i-sirin (Kasrichirin) el-Qatar (Gittr, Kater) el-Qatif (Katif, Qatyf) Qisn (Kischin, Kishin, Südarabien) Qurna (Korna, Gurna ,,das Hörn") Ras el-Chaime (Ras el Kheime) Rastaq
Rijad (Er-Rijäd, Riadh) Sabjä (Sabija)
Sabwät(Schabat,Schabuat,Shabwat) Sa da
Sämarrä (Samarra) Sammar (Schammar, Schamar) Sana (Sana, Sanaa) [cha)
Sarga (Sarga, Schardja, Dscharad- Satt el-'Arab (Schatt el-Arab) Sibam (Shibam) Siher (Scheher, Shehr, Shuhr) Sohar (Sohar)
Soqotra (Sokotra) [esch schiuch) Süq es-sijüch (Suk esh-shijuk, Suk Sür (Sur = Tyrus) Täif Taima Ta'izz Tamim Tihama
el-Wegh, Wegg (Wedsch) Zafär (Dzafar; Dofar, dhofar) Zebid Zuber (Sobeir)
INHALTS-ANQABE
Seite
Kapitel 1. Arabien, das Land und seine Bewohner .... 1 Grenzen, Größe, Aufbau (S. 1); Klima in ges(hid\tlicher Zeit nidht geändert (S. 2); schwache Besiedlung, Beduinen und Städter als Gegensäfee (S. 3); Semiten, Urbevölkerung möglich (S. 4); von und nach Arabien gehende Einflüsse (S. 6).
Kapitel 2. Arabien im Altertum . 7
Beziehungen der Ägypter zur Weihrauchregion (S. 7); Handels- monopol der Südaraber, alte Handelsstraßen (S. 8); Staat der Minäer und Sabäer (S. 10); Angriffe der Perser auf Südara- bien (S. 10); Ausbreitung der Ptolomäer; Südaraber besiedeln Afrika (S. 11); Fürsten von Saba und Du Raidän (S. 11); Expedition des Aelius Gallus, Jemen schließt sich Persien an (S. 12); Abessinier ins Land gerufen; jüdsiche Dynastie in Jemen (S. 13); Perser besiegen die Abessinier in Südarabien . (S. 14).
Kapitel 3. Das Auftreten des Islam 15
Auftreten Mohammeds hatte neue Auswanderung der Araber zur Folge (S. 15); Interessen des Weltreiches gehen über Arabien hinaus, Sife des Chalifats nach Damascus, später nach Baghdäd verlegt (S. 17); Orienthandel wird durch den Chalifen monopolisiert (S. 17); Fätimiden erhalten in Mekka Vorzugs- stellung, von Südarabien aus wird Ostafrika kolonisiert, Unter- nehmungen nach dem Osten (S. 18).
Kapitel 4. Das Aufkommen der Türken 19
Arabien spielt im Chalifenreich Nebenrolle, das große Gebiet arabischer Zunge zerfällt politisch (S. 20); Turkvölker kommen von Osten, stellen sich in die Dienste der Chalifen (S. 20), die selbst machtlos werden; Mongolen, Türken (S. 21); Handels- wege nach dem Osten (S.22); der Mameluk Baibars bringt den vertriebenen Abbäsiden nach Kairo. Ägypter hatten Haupt- einfluß in Mekka; 1147 unterwerfen die Aijübiden Jemen, 1507 Mameluken zum Roten Meer gegen die Portugiesen (S. 23); Türkensultan Selim erobert 1517 Ägypten, wird damit auch Herr in Mekka; türkischer Anspruch auf das Chalifat in dieser Zeit begründet (S. 23); obgleich formell der Sultan das Chalifat usurpierte, wird er als Chalif anerkannt. Die „Arabische Frage" datiert aus dieser Zeit (S. 24).
Kapitel 5. Die Frage der Grenze auf der SinaV-Halbinsel
zwischen Ägypten und der Türkei 26
Staatsrechtliche Stellung Ägyptens (S. 26); Belehnung von Abbäs Hilmi 1892, nähere Bezeichnung der Sinaigrenze im Anschluß daran (S. 27) ; Ägypten sendet Mr. Jennings Bramly
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Seite zum SinaT, Differenzen mit der Türkei (S. 28); Ultimatum Englands, 14.115. Mai 1906 durch Notenaustausdi Friede ge- sichert (S. 30); Grenzvertrag vom 1. Oi^tober 1906 (S. 31).
Kapitel 6. Die Provinz (Hedschas) Higäz 32
Chalifen hatten Vertreter in Mekka (S. 32); die 'Aliiden be- kamen als Sdverifen das Übergewicht in Mekka (S. 33); um 960 wird Ga far erster GroQ-Scherif ; 1212 bekommt Familie Qatäda das GroQ-Scherifat (S. 34); die Sendung des Mahmal (S. 35); Ägypter, dann Türken in Mekka (S. 36); Verhältnis des türkischen Gouverneurs zum Groß-Scherifen (S. 37); die Wahhäbiten-Unruhen und ihre Bekämpfung durch Ägypten (S. 39); 1858 Ermordung von Christen und Bombardement von Gidda (S. 40); türkische Verwaltung in Higäz 1869 (S. 41); politische Zustände (S. 42).
Die Higäz-Bahn. Religiös -politischer Zweci« (S. 43); An- schlußbahn Haifa-Mezerib (S. 44); Bausumme als fromme Stif- tungen gesammelt (S. 45); Widerstand gegen die Weiter- führung der Bahn (S.46); Zweigbahnen, finanzielle Ergebnisse (S. 48); Nu^en des Weiterbaues (S. 51).
Die Transarabien-Bahn. Englands Pläne (S.53); nörd- lidia oder südliche Linienführung.
Die Universität Medina. Gründung 1913 (5.53).
Reformen im Higaz (S. 54); Truppen und Verwaltung im Higäz (S. 54) ; die Provinz im Weltkrieg (S. 57).
Kapitel 7. Jemen und "Asir 60
Das Land Jemen (S. 60); Kulturrückgang, Dammbruch von Ma rib (S. 62); Archäologische Probleme (S. 62); Gegnerschaft Rom -Persien (S. 63); frühislamische Geschichte von Jemen nach M. Hartmann (S. 63); die Imäme der Zaiditen (S. 65); Eroberung von Ägypten aus (S. 66); die Portugiesen und ihre Bekämpfung durch die Türken (S. 67); Türkei erobert Jemen (S. 68), bleibt bis 1635. Seit 1824 neue Eroberung durch die Türken bzw. Ägypter (S. 69); Zurückziehen der Türken und neue Eroberung 1849 (S. 70); erst 1870 wirkliche Bese^ung von Asir und Jemen (S. 71); Interessenkonflikt mit den Eng- ländern in Aden 1873 (S. 72); Einrichtung der Zivilverwaltung (S. 72); Aufstand 1892 (S.73); Verwaltung und Garnison (S. 74); Aufstand des Imäm Jahjä 1904 (S. 76); Waffenstillstand 1906 (S. 77), wird von Konstantinopel nicht gebilligt; neue Kriegs- Expedition (S. 78); Sana genommen, aber Türken außerhalb geschlagen, der Imäm nimmt Sana ein (S. 80); Friedens- verhandlungen (S. 81); Entwurf des Friedensvertrages (S. 82), wird vom Ministerium Talaat Bey verworfen (S. 82); Auf- ständische durch Engländer und Italiener unterstü^t (S. 83); 1909 tritt Sejjid Idris als neuer Widersacher auf (5. 86); dessen Leben (S. 87); das Land Asir (S. 88); Aufstand des Idris (S. 89); Verhandlungen mit ihm (S. 90); 1910 neuer all- gemeiner Aufstand (5.91); Kämpfe in 'Asir mit Unterstü^ung des Groß-Scherifen (5. 93); Eroberung von Ebhä (5. 94); Kämpfe im Süden (Jemen) (S. 95); Sana entse^t, schwerer
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Seite
Rüdtschlag, Niederlage bei Gizan; Friedensverhandlungen wegen der politischen Lage in Europa (S. 95); der Friedens- vertrag vom 5./6. August 1913 (S. 96); der Krieg mit Italien (S.99).
Die Bahn Hodeida-San a(S.lOO); Beschädigung der Bahn durdi Italien; Bahnbau- Gesellschaft 1909 von Franzosen ge- gründet (S. 100); Linienführung (S. 101); französisch -italieni- scher Zwischenfall (S. 102); die wichtige Bahn sollte vor\ Türken gebaut werden, möglichst bis Scheich Sa'id und mit Anschluß nach Mekka, ebenso türkisch-deutsAe Funkenstation (S. 103).
Neue Kämpfe gegen Idris (S. 104); Verhandlungen mit Idris (S. 106), der 1914 Gesandte nach Konstantinopel schickt (S. 108); Ergebnis unbekannt; Jemen im Weltkriege (S. 108); türkisch-italienischer Zwischenfall (S. 110); Türken im Bund mit Jahjä gegen Aden (S. 111); Deutschlands Interesse an starker Türkei in Jemen (S. 113).
Kapitel 8. Sdieich Sa'td und die französischen Ansprüche
darauf 113
Lage und Wichtigkeit des Punktes (S. 114); französische Inter- essen seit 1734 (S. 115); Landkauf durch Marseiller Gesell- schaft (S. 116); auf englische Veranlassung das Gebiet der Türkei überlassen (S.117); neue Bemühungen der Franzosen (5. 118); Scheich Said im Weltkriege (S. 120).
Kapitel 9. Die englischen Besi^ungen und Interessengebiete
in Südarabien 120
'Aden im Altertum (S. 120) und im Islam (S. 121); 'Aden von Portugiesen (S. 123) und Türken erobert (S. 124); Holländer, East India Co. und Franzosen in Aden und Mochä (S. 126); Perim 1799 zum erstenmal von England beseht (S. 128); Eng- länder in Mochä und Jemen (S. 130); der Sultan von Lahg (S. 132); England erobert Aden (S. 133); Verhandlung mit südarabischen Stämmen (S. 135); 'Aden 1850 Freihafen (S.136); englischer Landkauf (S. 137); Grenzverhandlung mit Türkei (S. 137); Bahnprojekte (S. 138); deutsches Konsulat (S. 138); Aden im Weltkriege (weitere Nachrichten) (S. 139); Stämme unterwerfen sidi der Türkei (S. 140).
Die südarabischen Stämme (S. 140); Abd'äli, Subaihi, Fadli, Aqrabi usw. (S. 141 ff.), englische Verträge mit ihnen, Seher und Makalla (S. 145); Qisn und Soqotra (S. 146); Perim (S. 147); Kamarän (S. 148); Soqotra (S. 148); Ghüria-Müriä (S. 149); Britisch-Somali (S. 149).
Kapitel 10. Masqat oder 'Oman 151
'Oman im Altertum (S. 152); Einwanderer aus Jemen (S. 154); Perser in Oman (S. 155); die Sekte der Ibäditen (S. 156); die verschiedenen Imäm-Familien (S. 158); die Portugiesen (S. 159); ihre Vertreibung; Kolonien von Oman in Ostafrika (S. 160); die Familie der Äl bu-Said in Oman (S. 162); die Nachfolge, die Stellung des Imän und des weltlichen Herr- schers (S. 1 64) ; Vertrag mit England über Bender Abbäs (S. 1 54) ;
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Seite
die Bestrebungen Englands (S. 167); der Kampf Englands gegen dieSeeräuber(S. 168); Würde des Imäm erlischt (S. 170); Bestrebungen der Franzosen (S. 171); Beziehung zur per- sischen Küste (S. 173); der Trucial-Vertrag (S. 173); Teilung des Reiches zwischen 'On\än und Ostafrika, der Schiedsspruch Englands (S. 176); die Subsidie von Zanzibar (S. 179); Ver- träge mit England (S. 179); Unruhen von 1895 und Englands hinterlistiges Verhalten dabei (S. 180); die neuen französischen Interessen in Oman (S. 181); Vertrag von 1844 und 1862 (S. 181); die Flaggenatteste (S. 182); der Plan einer franzö- sischen Kohlenstation in Masqat (S. 183); die schwere Span- nung zwischen England und Frankreich in Oman wird durch Abschluß der Entente cordiale gelöst (S. 185); Rußlands Streben zum Perser Golf (S. 187); Unruhen in Oman 1913 (S. 188); Waffenschmuggel und Waffenhandel (S. 189); Englands Herr- schaft in 'Oman (S. 191); Waffenstatistik (S. 192).
Kapitel 11. Die Bahrain-Inseln und die türkische Provinz
El-Ahsä (Lahsä, EI-Hasa) 195
Bahrain; Alte Geschicfite von Bahrain, die dortigen Grab- Tumuli (S. 195); Perlenfischerei (S. 196); englische Bestre- bungen (S. 197); die Hamburger Firma Robert WoenckhausÄ Co. (S. 198); Hamburg-Amerika-Linie im Perser Golf (S. 201).
El-Ahsä (S.202), wird türkische Provinz (S.203); Eroberung 1913 durch die Wahhäbiten auf Anstiften der Engländer (S. 204). Kapitel 12. Die Wahhäbiten und ihre Nadif olger in Negd
(Ibn Sa'üd und Ihn Rasid) 206
Das Land (S. 206); Auftreten und Geschichte der Wahhäbiten (S. 207); die Türken ins Land gerufen (S. 208); die Sippe der Ibn Rasid in Häjil (S.209); Kämpfe zwischen Ibn Sa üd und Ibn Rasid (S. 210); der Häuptling von Kuweit tritt für Ibn Saud mit Hilfe der Engländer ein (S. 211); Ibn Saud erobert mit Hilfe der Engländer die türkische Provinz el-Ahsä (S. 212) ; die Wahhäbiten-Emire im Weltkriege (S. 214).
Kapitel 13. Der Iräq 217
Alte Kultur des Landes (S. 218); Verfall unter den späteren 'Abbäsiden (S. 220); Bewässerungspläne (S. 221); Handels- straßen (S. 222); die Baghdäd-Bahn (S. 223).
Die Fragevon el-Kuweit (S. 224); Vertrag Englands mit Schech Mubarak 1899 (S. 225); Mubarak wird von England für unabhängig von der Türkei erklärt (S.226); er beansprucht auf Veranlassung Englands auch Chor 'Abdallah (S. 228); Ver- handlungen wegen der Endstrecke der Baghdäd-Bahn (S.229); der Vertrag darüber nicht ratifiziert (S. 231).
Die Petrole Umgegenden vonMohamm er ausw.(S.231); Konzession von d'Arcy (S.232); Anglo Persian Oil Co. (S.233); Übernahme von Aktien derselben durch England (S. 234); Bewässerungsplan bei Mohammera (S.236); Petroleumquellen bei Oasr i-Sirin (S. 237).
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Seite Die Sd\iffahrt auf dem Tigris und Eufrat (S. 239); Konzession der Firma Lynch 1860 nur für Eufrat erteilt (S. 240). Mesopotamien im Weltkriege (S. 241); Poona Brigade über Bahrain nadi Fa'o (S. 242); Verhaftung der deutschen Konsuln' (S. 242); Basra erobert (S. 242); Qurna (S. 243); das Petroleum-Gebiet (S. 243); Schlacht bei Saiba (S. 244); Bese^ung von Küt el-'amära (S.245); Schiiten auf Seite der Türken (S. 246); englische Niederlage bei Ktesiphon (S.247); Mißlingen des Entsafees der nach Kut geflüchteten Engländer (S.248); russische Bestrebungen, durch Persien zum Golf zu kommen (S. 249).
Kapitel 14. Schlußbetrachtung 252
Politische Zustände in Arabien beim Ausbruch des Krieges (S. 252); Übersicht über die Geschichte von Südwestarabien (S. 253) ; Bedeutung der türkischen Macht in Jemen (S. 255); Bedeutung von Mesopotamien und des Perser Golfes für Indien und England (S. 255); die für die äußere und innere Politik der Türkei in Arabien vorliegenden Probleme (S. 261).
Nachträge 262
Zum Kapitel 6 (S. 262i; zum Kapit 1 9 (S. 262); zum Kapitel 13 (S. 262); Amtlicher englischer Bericht über die Kämpfe im 'Iräq von Mitte April bis Ende September 1915 (S. 263).
Anhang. Aktenstücke im Urtext zu den Kapiteln 5, 9, 10, 11,
13; Nr. 1-54 3*
Die Liste der Verträge ist jedem Kapitel vorangese^t.
Karten, l. Übersichtskarte von Arabien.
2. Karte von Jemen (nach „Geographica! Journal",
Jan. 1914).
3. a) Karte von Scheich Said nach englischen und fran-
zösischen Quellen. b) Karte der Umgegend von 'Aden, nach englischen Quellen.
4. Karte des Iräq, nach der „Times"; mit Nebenkarte
der Petroleumfunde nach englischen Quellen. Textkarte: Die Gegend von Küt el- amära, nach der „Times" . . 277
1. Kapitel Arabien, das Land und seine Bewohner
Als unregelmäQiges Viered« schiebt sich zwischen Asien und Afrika die Halbinsel Arabien ein, im Westen durch das über 2000 Kilometer lange Rote Meer, im Osten durch den etwa 1500 Kilometer langen Persischen Golf (ein- schließlith des Busens von "Oman) von den Nachbarländern getrennt. Die Scheidung durch diese nur schmalen Graben- brüche ist aber nicht so stark, als daß sie eine Trennung der anliegenden Völker herbeigeführt hätte, vielmehr sind seit der Urzeit von Westen und Osten stets Völker- und Kulturströme von und nach Arabien nachweisbar. Nach Nor- den sefet die Halbinsel sich klimatisch, geologisch und kulturell als „syrische Wüste" zwischen Palästina — Syrien und Mesopotamien fort.
Über drei Millionen Quadratkilometer, also etwa eine Fläche ein Viertel so groß wie Europa, sind von diesem Lande eingenc)mmen, das eine riesige Bodenscholle bildet, die aus einer archäischen Unterlage besteht, auf welcher im Norden Kreideformation, im Süden Tertiär liegt, und aus der im Nordwesten sowie im Süden an zahlreichen Stellen jungvulkanische Durchbrüche und Lawa-Ergüsse hervortreten. Es ist ein Tafelland, das im Westen und Süden durch Graben- brüche oder Verwerfungen ganz schroffe Steilküsten bildet, denen nur im Westen eine wüstenartige Vorebene, Tihäma genannt, sich vorlagert. Stufenförmig fallen hier die Ränder der Tafel zum Roten Meere ab, von dem aus der Tafelrand den Eindruck eines Gebirges macht. Nach Osten oder besser Nordosten dacht das Tafelland sich langsam zum Perser Golfe ab. Nur in der Südosted^e, im 'Oman, ist noch ein Bergland dem Meere vorgelagert. Der größte Teil des Landes ist von Steppen eingenommen, nur im Nord- osten (Nefüd) und im Süden (Dahnä) sind große wasser- lose Wüsten mit Sanddünen eingelagert. Die geringe Gliederung des Landes, seine geographisd\e Lage zwischen den großen Wüstenländern der Erde und die Regenarmut
Hamburgische Forschungen. Heftl. 1
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bedingen es, daß seine anbaufähigen Flädien nicht sehr ausgedehnt sind. Bei weitem der größte Teil des Landes besteht aus Steppen, die während vieler Monate des Jahres fast wüstenartig vegetationslos sind, die aber immer nod\ Weidegelegenheit bieten. Ständige Flüsse sind nicht vor- handen. Im Bereich der periodischen Wasserläufe und in den Tälern zwischen aufgesetzten Höhenzügen aber sind an sehr vielen Stellen anbaufähige Flächen zu finden, ab- gesehen von den Oasen, die Quellen ihr Dasein verdanken. Das Klima der Küstenländer ist sehr heiß, das der Hoch- flächen extrem, am Tage glühend heiß, nadits oft eisig kalt. Im Südwesten, in der Landschaft Jemen, wo die zerfransten Ränder des Plateaus bis auf 3000 Meter Meeres- höhe aufsteigen, und wo unter dem Einfluß des Passates vom Indischen Ozean her eine richtige Regenzeit im Spät- sommer auftritt, ist an den Berghängen und in den Tälern reicheres Kulturland vorhanden, das zur Entstehung eines größeren Gemeinwesens mit seßhafter Bodenwirtschaft von alters her geführt hat. Auf Terrassenbauten mit künst- licher Bewässerung wird dort der beste Kaffee der Welt erzeugt. Wo Kultur vorhanden, ist ein primitiver Pflug überall bekannt.
Nach allem, was man aus der geschichtlich faßbaren Zeit weiß, sind Klima und Bodenbeschaffenheit von Arabien sich gleich geblieben. Sdion die ältesten Berichte der Ägypter und Assyrier reden von den Wüstensteppen und ihren Nomaden-Bewohnern. Je nach den friedlichen Verhält- nissen und je nadi dem Kulturstande wird sidk die Grenze zwischen Ackerbauland und Weide im Laufe der Zeit zwar oft ein wenig verschoben haben; die in der geographischen Lage und dem Klima begründete Natur des Landes hat sich aber kaum geändert, solange die Geschichte Kunde davon hat. Es ist zwar möglich und sogar wahrscheinlich, daß in vorgeschichtlichen Zeiten, in einer Pluvial-Periode, Arabien günstigere Lebensbedingungen hatte; bei der ge- ringen Erforschung des Landes können wir dies aber noch nicht beweisen. Wenn man im Süden von Palästina, auf der Sinai-Halbinsel, Stätten findet, die heute ganz verödet sind, in denen aber untrügliche Zeichen der Besiedlung, ja von Weinanbau zu sehen sind, wenn in Nordost- Jemen, z. B. bei Ma'rib, weite Strecken heute verödet sind, an denen
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früher reidies Leben blühte, wenn ferner die Reste von Schlössern und Burgen, ja von Städten in Tälern gefunden werden, die heute nur von Nomaden belebt sind, so ist dies kaum ein Zeichen von neueren Klimasdiwankungen, sondern vielmehr von dem Sinken des Kulturstandes infolge politischer oder wirtschaftlicher Änderungen seit dem Ver- fall des 'Abbäsiden- Reiches, durch welche eine mangel- hafte Wasserökonomie bedingt wurde. Denn auch in den reicheren Gegenden ist ohne sorgsamste Wasserhaltung, ohne Aufspeicherung des Ergebnisses der wenigen Regen, ein pfleglicher Landbau nicht möglich.
Die Landesnatur hat es von alters her bedingt, daß Arabien nur recht schwach besiedelt sein kann. Für das große Gebiet schwanken die Schalungen zwischen 3, 5 und 11 Millionen Menschen. Immer hat es dort Nomaden ge- geben, die, wenn auch meistens an bestimmte Zonen ge- bunden, keine festen Wohnsi^e haben, die frei in der Steppe mit und von ihren Tieren leben, und die in tiefer Verachtung herabsehen auf die Städter und Aci^erbauer, welche in mühsamer Arbeit der dauernd bewohnten und bestellten Scholle einen Ertrag abzwingen, den jene ihnen räuberischerweise auch noch streitig machen. Daß diese Nomaden von der Urzeit an nur Viehzüchter gewesen sind, kann man mit Eduard Hahn nicht glauben. Ihre Urahnen werden Hackbauer oder Ackerbauer gewesen sein, die durch irgendwelche Ungunst der Verhältnisse ergiebigere Gebiete verlassen und die Steppe bezogen haben, oder deren einst reichere Gebiete in der Vorzeit austrockneten, so daß sie zum Nomadismus gezwungen wurden. Geschichtlich nach- weisbar ist dies in Arabien aber nicht. Denn in der ältesten Zeit schon wird uns von den räuberischen Be- wohnern der Syrischen Wüste berichtet, die allein „'aribi" genannt wurden, während die seßhaften Leute weiter im Süden mit verschiedenen Namen — Nabatäer, Chatramiten, Minäer, Sabäer usw. belegt wurden. Dieser unüberbrüci«- bare Gegensa^ zwischen Nomaden-Beduinen und Städter- Ackerbauern innerhalb von Arabien geht durch die ganze Geschichte hindurch. Beduinen (Ma'additen, Kassiten) und Ackerbauer (Jemeniten, Kelbiten) stehen auch in der Ge- schichte des Islam gegeneinander, und noch heute dauert diese in der Natur des Landes begründete Zweiteilung der
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Bewohner an.* Es gibt audi „nomadische" Städte, so sonderbar dies klingen mag; aber Mekka ist das Beispiel einer soldien, wo die den Karawanenhandel beherrschenden Nomaden sidi einen Ruhepunkt schafften, wo seit der Urzeit ein Marktpla^ und ein Heiligtum für die Nomaden bestand, wo aber kein Landbau ein Leben aus der Sdiolle heraus ermöglichte. Dagegen war Jatrib-Medina eine echte Stadt in einer Oase. Der Gegensatz dieser beiden Orte ist in dem Antagonismus von Nomaden und Seßhaften be- gründet. In Mekka herrschten seit dem 5. Jahrhundert die Häupter des Beduinenstammes der Qureis, der Raubadel, in Medina der Kaufmann und Städter.
Man nimmt im allgemeinen an, daß Arabien die Ur- heimat der Semiten ist. Diese bilden aber nur eine SpradK- (nicht eine Völker-)Gruppe, welche der der Hamiten eng verwandt, nur eine Unterart der lefeteren ist. Geschichtlich nachweisbar ist jedenfalls, daß von Arabien aus semitische Völker die umliegenden Kulturländer beeinflußten, besonders wenn diese eine schwächliche Herrschaft hatten. Die baby- lonischen Semiten, die Ghana 'aniter-Hebräer, die Aramäer und die Araber selbst gingen von Arabien aus. Manche Fingerzeige lassen aber darauf schließen, daß in der Urzeit im Süden der Halbinsel auch noch Stämme saßen, die den Hamiten verwandt waren, daß diese teilweise nach Afrika zogen, teilweise vielleicht aber von Norden aus semitisiert wurden. 2 Es ist gar nicht unmöglich, daß die so tiefgehende Zweiteilung der Kultur in Arabien auch eine ethnographische Ursache hat, daß hier herrschende semitische Nomaden- klassen sich über eine seßhafte, mehr hamitische Schicht schoben, ja, daß Südarabien ein Durchgangsland für lang- dauernde transerythräische Völkerwanderungen war, die von Asien aus nach Afrika gerichtet waren. Mangels genauer
' Im Oman nennt man die Stadt- und Dorfbewohner hadr (daher wohl der Landesname Hadramaüt, der sdion im biblischen Altertum bekannt war) und die Nomaden bedü {nadx Badger).
2 Der französische Reisende d'Arnaud, der audi Ma rib 1843 be- suchte, fand in Jemen eine Paria-Rasse, Chadim (pl. Achdam) genannt wörtlich „Sklaven" Üourn. asiatique XV, p. 376. Paris 1850), die glatte Haare, dunkle Haut, Adlernase, dicke Lippen haben und größer als die Araber sind. Es sind Musikanten, Schmiede, öffentliche Ausrufer usw. d'Arnaud und Playfair denken an Nachkommen von Himjariten, Persern oder Abessiniern. Aber vielleicht handelt es sici\ um eine Urbevölkerung.
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Untersuchungen sind hierüber die Ansichten aber durchaus noch ungeklärt. Jedenfalls wissen wir, daß auch im kulturell hochstehenden Südarabien eine herrschende Adelsklasse und weniger angesehene, kastenartig gegliederte Städter vor- handen sind.
Die hervorstechende Eigenschaft der Araber ist ihre durch das Leben in der Wüstensteppe bedingte Unabhängig- keit, ihr unbändiger Freiheitsdrang, der sich keiner staat- lichen Autorität fügt. Das ganze politische Leben spielt sich in Stämmen und Stammesgruppen ab, die Familie tritt ebenso zurück wie der Einzelne. Wenn es zu Staatsbil- dungen kommt, was nur bei den seßhaften Bevölkerungen denkbar ist, sehen wir mehr Stammeskoalitionen zur Durch- führung bestimmter gemeinsamer Interessen als einen Staat in unserem Sinne.
Die umliegenden reichen Kulturländer reizten die Araber zu Angriffen, zur Ausbeutung. Die abströmenden Beduinen gingen aber vielfach in der Kultur der von ihnen heim- gesuchten Länder auf, die wohl vorher schon semitische Sprachstämme hatten. Die Akkader im sumerischen Baby- lonien, die Ghana 'aniter und Hebräer, sowie die Aramäer in den nördlichen Ländern sind dafür ebensolche Beispiele wie vielleicht auch die Hyksos in Ägypten und später die Araber im weiten Gebiete von Rom, Byzanz und Persien. Aber die umliegenden Kulturländer haben sicher auch große Einflüsse nach Arabien hin geltend gemacht: von den Su- merern, Babyloniern, Assyrern, von Syrien, Ägypten, Per- sien und Byzanz-Rom sind sicher viele Anregungen in Arabien eingedrungen; wissen wir doch auch von einer großen jüdischen und christlichen Kolonisierung im vor- mohammedanischen Arabien. Es ist denkbar, daß die Kultur- gebiete und Staatsbildungen in Südarabien auf den Grund- lagen derartiger Fremdeinflüsse entstanden sind. Nach- weisen läßt sich dies nodi nidKt, da die archäologische Er- forschung des Landes sich bislang nur auf das an der Oberfläche Gefundene beschränken mußte. Eins aber wissen wir genau, daß nämlich in sehr alter Zeit schon in Süd- arabien sich Handelszentren gebildet hatten, die einerseits die Schäle des Landes selbst, wie Gold, Weihrauch und Myrrhe, ausführten, die anderseits aber den Zwischen- handel mit den Produkten von Indien, vielleicht sogar von
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Ostasien (Zimmet!) völlig monopolisierten. Für diesen Handel besorgten die Beduinen den Transport auf dem Karawanenwege nach Norden. Auch ein Handelsverkehr zur See hat sich in ganz alter Zeit dort schon ausgebildet, auf dem Roten Meer nach Ägypten, auf dem Perser Golf nach Babylonien und vielleicht auch auf dem Ozean nach Indien und Afrika. Die jefet noch in Arabien bestehenden Über- land-Handelswege sind aus der Urzeit übernommen, heute sind es die Pilgerstraßen.
Wenn man im allgemeinen auch sagen kann, daß gegen- wärtig das Land arm und unproduktiv ist, so gehen die Meinungen von Kennern wie Hartmann, Musil u. a. m. doch dahin, daß unendlich viel mehr vom Boden ausgenufet werden könnte, als es je^t geschieht. Denkbar ist, daß außerdem auch heute noch große Bodenschä^e vorhanden sind; im Altertum wenigstens brachte das Land viel Gold. Sprenger^ schreibt: „Namentlich sind es die Araber, welche den größten Teil des im Altertum vorhandenen Goldes unter die Menschen geschleudert haben. Id\ habe sie sogar im Verdacht, daß sie es sind, welche dieses unselige Metall zuerst feilgeboten und die sacra auri fames angereizt haben. Die Weihrauchregion ist das Herz des alten Welthandels, und es hat schon in vorhistorischer Zeit zu pulsieren an- gefangen.* Sprenger sucht das Goldland Ophir-HawTla der Bibel in Chaulän in Westarabien, Glaser in Jemama im Inneren des Landes.
Aber auch wenn die Zeit für das Monopol des Gewürz- und Aromatenhandels, für die Goldproduktion Arabiens vorbei ist, welche letztere noch zur Zeit von Hamdäni (gestorben 945 zu San'ä) in Betrieb waren, so kann das Land doch mindestens ebensoviel hervorbringen wie die unter ähnlichen Verhältnissen stehenden Gebiete von Tripoli- tanien bis Algerien. Viehzuchtsprodukte werden massenhaft geliefert werden können, der Landbau läßt sich vermehren ebenso wie der hochgetriebene Gartenbau in Südarabien, der auf künstlich bewässerten Terrassen Kaffee der edelsten Art trägt. Nur Ruhe ist dem Lande nötig.
* W. Sprenger, Alte Geographie Arabiens (Bern 1875), S. 299.
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2. Kapitel Arabien im Altertum
Es kann hier nidit der Ort sein, um eine auch nur an- nähernde Übersicht unserer Kenntnisse von der alten Geschidite Arabiens zu geben. Nur wenige Hinweise mögen genügen, soweit sie dazu dienen, die heutigen Verhältnisse zu beleuchten.
„Die Weihrauchregion ", schreibt Sprenger, „ist das Herz des alten Welthandels, und es hat sdion in vorhistorischer Zeit zu pulsieren angefangen. Die Araber, näher bezeichnet die Bewohner der Weihrauchregion, sind die Gründer des Welthandels, wie er im Altertum bestand."
Im letzten (13.) Jahr der Regierung von Sahure, also etwa 2600 v. Chr. nach Ed. Meyer, wurden aus Punt 80000(?) Myrrhen und Gold nach Ägypten gebracht. Unter dem letzten König der XI. Dynastie, S'onchkere', also etwa um 2000 v. Chr., soll der Beamte Henu aus dem Lande Punt (Pwn — t) frischen, „grünen" Weihrauch geholt haben. Die Königin Hatsepsut der XVIII. Dynastie, also etwa um 1530 v. Chr., hat in ihrem neunten Regierungs- jahr eine große Expedition nach Punt gesandt, die auf den Wänden des Tempels in Der-el- Bahrt dargestellt wurde. Bis mindestens zur XXI. Dynastie, also vielleicht bis 1100 V. Chr., können wir diese Beziehungen verfolgen. Das Land Punt, das „Land der Götter", weil es im Osten, gegen Sonnenaufgang lag, ist nach der Deutung vieler Gelehrter im heutigen Somali-Gebiet zu suchen, also an der afrika- nischen Küste; andere aber meinen, daß die Länder zu beiden Seiten des Roten Meeres gemeint sind.^ Zur Erlangung von Weihraucfi, vielleicht auch von Gold, wurden diese Reisen unternommen, die, wohl nur von den Herrschern aus- gerüstet, Regale waren. Sie deuten aber auf uralte Bezie- hungen zu den Weihrauchländern. Anscheinend wurde von dort schon in frühester Zeit auch Zimmet geholt,^ das nicht
* W.Max Müller, Asien und Europa (S. 116) schreibt, daß Punt audi Hbst, Hbsti, also etwa Habasat genannt wurde. Dies war aber der Name der Leute, die früher in Südarabien in der Weihrauchregion wohnten und nach Glaser von dort aus Abessinien kolonisierten.
2 Theophrast (372 bis 287 v. Chr.) kennt Kassia-Kinnamon als aus Saba kommend.
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in Südarabien oder dem Somalilande wuchs, sondern durdi den Handel dorthin gelangte, wahrscheinlidi über Land aus Ostasien nach dem Perser Golf. Wir können höchstens dar- über Vermutungen anstellen, wie der Handel mit Weihrauch entstanden ist, der pharmakologisch und geographisch so eng begrenzt ist, und dessen alle altorientalischen Kultur- völker als Ausstattung für ihren Kultus bedurften. Tatsache ist, daß dieser Handel in sehr alter Zeit entstanden sein muß, und daß er in den Gegenden des Golfes von 'Aden sein Zentrum hatte. In den Weihrauchländern, besonders in Hadramaüt, dem Hazarmawet der Bibel, und im Jemen, dem Reiche der sagenhaften Königin von Saba (der Bilqis der arabischen Sage) saßen die Händler mit diesem wert- vollen und gesuchten Stoff. Und ebenso sicher ist es, daß schon in sehr alter Zeit Erzeugnisse von Indien dort gehandelt wurden, die nur auf dem Seewege nach Arabien gelangen konnten. Durch dies Handelsmonopol, das noch bis ins Mittel- alter streng gehütet wurde, hatte sich in Südarabien ein märchenhafter Reichtum angesammelt, von dem das Gerücht in die fernen Kulturländer drang. Salomo und Hiram traten um 1000 V. Chr. in Handelsbeziehungen mit Südarabien, woraus die Sage vom Besuch der Königin von Saba in Jeru- salem entstand. Teils wurden diese Waren zu Wasser durch das Rote Meer bis 'Esjon geber der Juden, Aila der Griechen oder 'Aqaba der heutigen Araber, oder bis Qolzum-Suez gebracht und von dort zu Lande durch das Land der Naba- täer über Petra nach Ghazza am Mittelmeer oder nach Ägypten. Teils aber nahm der Handel den Landweg, wobei der Transport durcii die Nomaden monopolisiert wurde. Man ging vom eigentlichen Weihrauchlande Hadramaüt und seinem Hauptort Sabwat, Sabbatha des Ptolomäos, eines- teils nach dem Lande der Minäer in Westarabien und von dort nach Norden auf der heutigen Pilgerstraße, und weiter entweder über das Rote Meer nach Ägypten oder nordwärts nach Ghazza oder Damaskus. Anderseits aber ging der Weg von Hadramaüt nach den Uferländern des Perser Golfes, nach der alten Handelsmetropole Gerra, die an der Fest- landsküste gegenüber den Bahrain-Inseln lag. Hier ver- einigte sich der Weg mit einem anderen, der übers Wasser von Indien (Pattala am Indus?) und besonders von Persien kam. Von Gerra ging es entweder nach Norden über
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Teredon an der Mündung des Euphrat nadi Babylon oder quer durch Arabien nadi Petra-Ghazza, nach Ägypten oder Damaskus. Dies waren die uralten Handelsstädte und Handelswege, und le^tere sind bis auf den heutigen Tag als Pilgerstraßen geblieben. Als Marktpla^ und Heiligtum, wo während der Karawanenzeit Landfriede herrschte, ist durch den Handel Mekka, das alte Makoraba, in weit vor- islamischer Zeit entstanden. Mit dem Handel kam großer Reichtum und der Erzählung nach ein unerhörter Luxus nach Südarabien. Welcher Rasse die dortigen Händler an- gehörten, wissen .wir nidit. Sie umgaben ihr Geschäft mit einem religiösen Nimbus und wachten eifersüchtig über ihr Monopol. In der Gegend von Gerra, auf der Insel Tylos- Bahrain, sollen nach Herodot die Vorfahren der Phönizier gewohnt haben, ehe sie mit der chana'anäischen Semiten- wanderung zum Mittelmeer gelangten. Denkbar ist, daß stammverwandte Leute auch in Südarabien wohnten. Jeden- falls aber wird die arabische Küste des Persischen Golfes auch immer stark von Sumer-Babylonien und von Persien beeinflußt gewesen sein, wie es heute noch der Fall ist. Durch die Monopolstellung waren die alten Händler Südarabiens in der Lage, die Preise für ihre Waren kon- kurrenzlos zu bestimmen, und die Abgaben, welche von der Priesterschaft ihr auferlegt wurden, sowie die hohen Trans- portkosten, welche die Nomaden nahmen, verteuerten die Waren nodi mehr. Aber wenigstens die Endpunkte dieses Orienthandels waren oft in verschiedenen Händen. Die Herrscher in Ägypten, Babylon und Damaskus sowie später in Persien, Byzanz und Rom konnten nicht beliebig hohe Abgaben dem Handel auferlegen, wenn sie ihn nicht aus ihrem Bereiche verjagen wollten. Auch die Händler der Ankunftsmärkte ließen wegen gegenseitiger Konkurrenz die Preise nicht ins ungemessene steigen. Sobald aber im Laufe der Geschichte alle Endpunkte des Orienthandels einer Macht Untertan waren, trat eine Monopolisierung schlimmster Art auf.
Eigenartige Staatswesen haben sich in Südarabien ge- bildet, Konföderationen, deren Staatsrecht wahrscheinlich auf der arabischen Stammesverfassung aufgebaut war. Noch harren viele der von Glaser gesammelten Inschriften der Bearbeitung, und bisher hat man nur das auf der Ober-
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fläche liegende aufnehmen können. Für eine Datierung fehlen noch sehr viele Unterlagen. Das älteste der bisher greifbaren Reiche war das der Minäer (Ma'Tn), dessen zeit- liche Begrenzung nach oben und unten unsicher ist. Hart- mann se^t es von 700 bis 230 v. Chr., Glaser bis ins zweite Jahrtausend hinauf. Jedenfalls waren die legten Minäer noch gleichzeitig mit dem Reiche der Sabäer, von dessen Bezie- hung zu Salomon uns die Bibel erzählt, und das jedenfalls das Reich der Minäer abgelöst hatte. Die Sabäer hatten ihre Hauptstadt in dem heutigen Ma'rib, dessen großer Wasser- staudamm (gebrochen nach Glaser nidit vor 543 n. Chr.) in der arabischen Geschichte eine bedeutende Rolle spielte.
Es ist kein Wunder, daß dies reiche Zentrum des Orient- handels die Habgier der großen Kulturstaaten reizte. Salama- nassar II. hatte um 900 Feldzüge gegen Arabien unter- nommen. Unter Tiglat Pileser III. waren 738 die Sabäer und auch Medina Assyrien tributpflichtig; Sargon unterwarf 715, Assarhaddon 671 südarabische Stämme, und um 640 unternahm Assurbanipal Feldzüge gegen Arabien. Nach dem Aufkommen der Perser und der Bese^ung von Ägypten (525) durch Kambyses wird Arabien audi persisch beeinflußt ge- wesen sein. Nach der Angabe von Herodot sollen die Araber schon dem Darius (521 — 485) jährlich einen Tribut von 1000 Talenten Weihrauch haben senden müssen. Als Alex- ander der Große 325 seinen Admiral Nearchos aussandte, um von Indien aus den Seeweg zu nehmen, bekam dieser auch einen Auftrag für Arabien. Die Nachfolger Alexanders in Persien und Ägypten werden jedenfalls ihr Augenmerk auch nach dem Weihrauchlande gerichtet haben. Besonders aber wird Persien schon damals wie auch in späterer Zeit die Ostküste von Arabien beherrscht haben.
Die Ptolemäer, die den von Darius angelegten Kanal vom Nil nach Qolzum(Klysma)-Suez wiederhergestellt hatten, suchten den indischen Handel durch das Rote Meer, die Seleukiden dagegen auf die persische Straße zu lenken. Die Perser aber waren auf die Vermittlung der Gerräer und Nabatäer angewiesen, während es den Ptolemäern gelang, den direkten Seeweg sich zu öffnen. Ptolemäos II. Phila- delphos (284 — 247) umfuhr Arabien bei seinen Kriegen gegen die Perser, seine Nachfolger legten Handelskolonien überall am Roten Meere an. Von Ptolemäos III. Euergetes
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(247 — 221) finden wir in Adulis (bei Musawä) Inschriften. Von Ptolemäos Sotor (115 — 80) ist eine Münze sogar in Deutsch-Ostafrika ausgegraben worden. Hellenistischer Kultureinfluß hat sich in Abessinien und auch wohl in Süd- arabien geltend gemacht.
Solange die nördlichen Reiche mächtig waren, konnten die Südaraber sich nur nadi Afrika ausbreiten. Wahrschein- lich werden Jahrhunderte lang Menschen von Südarabien nad\ der gegenüberliegenden Küste gewandert sein und so den Grund zu der hamitischen Bevölkerung in den Län- dern der Galla, Somali u. a. m. gelegt haben. Die Sabäer selbst haben etwa 500 v. Chr. Abessinien besiedelt; wenig- stens datiert Glaser eine sabäische Inschrift von Jeha in Abessinien aus dieser Zeit. Später, im legten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, sind dann die Habast aus Süd- arabien — aus der Gegend des heutigen Mahra — nadi Abessinien ausgewandert. Nach ihnen wurde dies Land be- nannt. Und ebenso wie wohl nach Indien fuhren die Sa- bäer nach der Ostküste von Afrika. Wenigstens berichtet der Periplus (um 60 n. Chr.), daß die Kaufleute von Mauza- Muza', beim heutigen Mocha gelegen, „nach altem Her- kommen" Handel an der afrikanischen Küste bis weit nach Süden trieben.
Innere Unruhen sind es wahrscheinlich gewesen, die an Stelle der Herrschaft der Sabäer eine andere in Südarabien aufkommen ließen. Leute von der Südwestspi^e Arabiens, aus Himjar, bekamen die Gewalt, ihre Fürsten nennen sich Könige von Saba und Du Raidän. Einige Gelehrte glauben, daß diese Umwälzung schon im dritten und zweiten Jahr- hundert V. Chr. begonnen habe, während Hartmann das erste Jahrhundert nach unserer Zeitrechnung annimmt. Viel- leicht hat bei dieser Umwälzung auch der Umstand mit- gewirkt, daß um diese Zeit die Parther (Arsaciden) einen großen Teil der Weihrauchländer beseht hatten. Sobald Rom 30 V. Chr. Ägypten erobert hatte, gewann es auch am Roten Meer die Vorherrschaft. Alexandrinische Kaufleute besuchten die Küstenorte. Von einem von ihnen, Basile, haben wir den oben schon erwähnten „Periplus", eine Segel- anweisung für das Rote Meer und den Indischen Ozean aus der Mitte des ersten christlichen Jahrhunderts. Zur Zeit dieses Periplus überwog der Seeverkehr. Vorher hatte
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das unter hellenistisdiem Einfluß entstandene Reich der Nabatäer südlidi von Palästina, dessen Einfluß sich von der Hauptstadt Petra aus weit nach Norden und Süden er- streckte, den Karawanenverkehr beherrscht. Durch Vermitt- lung der Nabatäer wollte Augustus das sagenhaftreiche Saba erobern. 24 v. Chr. sandte er ein Landheer unter Aelius Gallus ab, ein abenteuerliches Unternehmen, das sich nur aus der völligen Unkenntnis des römischen Generalstabs in Alexandria über die Zustände von Innerarabien erklären läßt, und das völlig scheiterte, auch wenn die römischen Soldaten etwa bis Ma'rib gekommen sind. Den Kaufleuten gelang allmählich eine friedliche Eroberung der Küste. Die Bestrebungen der Römer wurden unterstüöt durch An- griffe, welche die Abessinier von Axum auf Saba machten. Rom — das westliche oder das östliche — hat im Laufe der Zeit stets mit den Abessiniern zusammengehalten, Saba sich mehr an Persien angelegt. Offenbar im Einverständ- nis mit Axum haben die Römer auch 'Aden beseht (Eudä- mon Emporion, das von Plinius Athene genannt wird), dessen Blütezeit lange vor Plinius gewesen sein muß. Die Römer werden den Ort wohl nicht sehr lange besessen haben, wohl nur solange die erste Axumitenherrschaft in Arabien dauerte, etwa im vierten Jahrhundert n. Chr.^
Aber auch das militärische Vorgehen Roms scheint wieder- holt zu sein. 201 n. Chr. soll Kaiser Septimius Severus Arabia felix (im weiteren Sinne) durchzogen haben, und im Norden hatten die Römer sich schon früher festgeseöt. Denn 109 besiegte Cornelius Palma unter Trajan die Naba- täer und gründete so die römische Provinz Arabia.
In der Mitte des vierten Jahrhunderts (nach Glaser 356) hören wir, daß 'Aden eine der drei arabischen Städte war, in denen mit Genehmigung des eingeborenen Herrsciiers christliche Kirchen erbaut wurden; die anderen Orte waren Tafär und Hormüz.
Seit der Erstarkung Persiens durch das Aufkommen der Sassaniden (226 n. Chr.) schloß sich Jemen immer mehr den Persern an, wohl auf Grund der Bedrängung durch Rom und Abessinien. In Abessinien gelangte, wohl auf Druck von
1 Die aus ciem Bericht im Periplus erschlossene Bese^ung von 'Aden durch die Römer ist recht unsicher (vgl. auch Mommsen, Rom. GesA. V, 611).
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Rom, das Christentum sehr früh (etwa Ende des vierten Jahr- hunderts) zur Aufnahme, das in Persien — mit Ausnahme der von Rom vertriebenen Nestorianer — nicht geduldet wurde, besonders weil es für römisch galt. Das perser- freundliche Saba öffnete sidi deshalb mehr den Juden, die wohl schon seit sehr langer Zeit dort vereinzelt lebten, in größerer Zahl vielleicht seit der Zerstörung Jerusalems ein- gewandert waren. Die südarabischen Herrscher gewannen großen Einfluß: Samir Juhar'is (etwa 280 n. Chr.) soll einen Kriegszug nach Sogdiana unternommen haben, das man nach ihm Samirkand (Samarkand) genannt hat. Dort sollen himjarische Inschriften gefunden sein. Er wollte durch Turkestan nach China — ein Zeichen für die uralten Handelsbeziehungen von Südwestarabien über den Perser Golf nach Innerasien. Der Enkel von oamir, der Tubba' el- Aqran, soll sogar einen Zug nach China unternommen haben, wo er eine Besamung von Arabern zurüd^ließ.
Der mit den Herrsdiern unzufriedene Feudaladel hatte von 300 bis 370 die Abessinier ins Land gerufen, die aber nicht nur den Persereinfluß, sondern auch die Macht der Barone brachen. Dadurch gewann das städtische Bürgertum die Oberhand und (nach Hartmann) mit ihm die handels- gewandten Juden an Macht, die das eingeborene Königtum Unterstufen. Und dieses nahm die jüdische Religion an. Es handelte sich also zugleich um eine politische und eine wirtschaftliche Revolution in demokratisch -kapitalistischer Richtung. Der lefete der jüdischen Könige, Du Nawäs, ver- anlaßte etwa 520 in Jemen eine große Christenverfolgung. Als Reaktion hiergegen fielen die christlichen Abessinier unter der Regierung von Elisbaas, wie die Griechen ihn nannten, wieder in Jemen ein, und ihr Feldherr Arjat er- oberte es 525. Die Straße von Bäb el-Mandeb wurde in diesem Jahre nach den Acta Arethae (Dillmann, Axumi- tisches Reich, 39) durch eine eiserne Kette aus strategisciien Rücksichten geschlossen. Man wollte das Rote Meer und seinen Handel für Rom-Abessinien haben. Etwa hundert Jahre lang war das Land eine abessinische Provinz und stand auch mit Ost-Rom gut — denn West-Rom war ja in der Völkerwanderung 467 vernichtet worden. Der christliche Statthalter Abraha el-asram breitete seine Macht aus, er versuchte sogar, wenn auch vergeblich, Mekka zu erobern
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(Zug mit den Elefanten). Wir sehen, daß also auch jefet wieder die Zustände der nördlichen Reiche ihre Einflüsse nach Arabien erstreckten: Kaiser Justinian ging 532 und 540 — 562 gegen Persien siegreich vor, und ebenso auch fast gleichzeitig das mit Byzanz verbündete Abessinien gegen Arabien. Der dortige Adel aber erhoffte Hilfe von den Persern und wandte sich mit einer Gesandtschaft an den Sassaniden Chosrau Anusirwan. Dieser rüstete tatsächlidi eine Expedition aus. Der lefete abessinische Statthalter, der 575 von den Persern unter Horzad ibn Narsi, genannt Wahriz, bei 'Aden gesdilagen wurde, hieß Masruk. Ein Araber Ma'di-Karib wurde als persischer Statthalter in Jemen eingese^t.
Nachdem die Abessinier noch einmal die Gewalt an sidi gerissen hatten, kamen die Perser unter demselben Wahriz 595 zurü(k, der dann selbst die Statthalterschaft übernahm. Seit 597 war Jemen eine persische Provinz unter persischen Gouverneuren, die auch das Nord-Somaliland beherrschten. Die Macht der Perser muß aber in Südarabien nicht sehr einflußreich gewesen sein, das Land war politisch zerrissen und geschwächt. Die dort zahlreich vorhandenen Juden be- nufeten ihre höhere geistige und finanzielle Kraft, um sich Vorteile zu verschaffen.
Der Perser Chosrau II. Parwez (590 — 628) eroberte auch Ägypten; er hatte bei dem Niedergang der byzantinischen Macht zeitweilig die Herrschaft über alle orientalischen Handelswege erhalten, wodurch er eine Kontrolle über un- geheure Reichtümer ausüben konnte. Schon zur Zeit des Plinius soll der Wert der vom Orient nach Rom eingeführ- ten Waren in unserem Gelde viele Millionen Mark gewesen sein,^ und seit den inzwischen verflossenen fünf Jahrhun- derten hatte dieser Handel sich gewiß noch vermehrt. Römisches Geld floß auch in bar massenhaft nach dem Orient: in Masqat-Sohär fanden die Portugiesen 1601 eine große Menge römischer Münzen aus der Zeit des Tiberius,
^ Plinius gibt den Betrag der den Arabern und Indiern von Rom gezahlten Kaufgelder auf 100 Millionen Sesterzen (22 Millionen Mark, für Arabien allein auf 12 Millionen Mark an [Mommsen, Rom. Gesch., V, 617]). Eine Kamellast Weihraudi kam damals in Qhazza auf 688 Denare (600 Mark) zu stehen infolge hoher Abgaben an die Priesterschaft und unterwegs.
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und sogar in Ostasien werden heute nodi römisdie Gold- stücke der Kaiserzeit gefunden.
Aus unserer Betraditung ersehen wir, daß in Südarabien das Zentrum des alten Orienthandels war, daß sich dort unter dem Einfluß dieses Handels und wohl durch kulturelle Befruchtung aus Babylonien, Persien, Ägypten und Byzanz eine eigenartige städtische Kultur gebildet hatte. Rom- Byzanz und Persien beeinflußten die politischen und wirt- stfiaftlidhen Zustände im Jemen; diese beiden Großmächte hielten sich auch hier das Gegengewicht, so daß keine von ihnen eine dauernde Monopolstellung im Orienthandel der antiken Welt erreichte. Die großen Antagonisten der Alten Welt, Rom und Persien, aber versuchten stets beide, die so wichtigen Handelsstraßen nach dem Orient zu beherr- schen oder wenigstens zu beeinflussen, und diese gingen durch das Rote Meer und durch den Perser Golf bzw. durch die Halbinsel Arabien mit Karawanen. Der große Umschlags- pla^ für den Orienthandel war in Südarabien, wo teils die Produkte des Landes selbst (Gold, Weihrauch und Myrrhen), teils Waren aus Indien und Afrika gehandelt wurden. Die dortigen Kaufleute wachten eifersüchtig über die Quellen ihres Reichtums, sie ließen die fremden Händler nur bis zu ihren Plänen kommen, hüllten aber die Herkunft der Pro- dukte in mystisches Dunkel, um die Konkurrenz fern- zuhalten.
3. Kapitel
Das Auftreten des Islam
In die Zeit der persischen Fremdherrschaft, der persischen * und byzantinischen politischen und wirtschaftlichen Ri- valität, der starken Beeinflussung des arabischen Heiden- tums durch persische, jüdische und christliche Religions- strömungen fällt das Auftreten von Mohammed, dessen Lehre durch eine neue semitische Auswanderung aus Arabien in die ganze antike byzantinisch-persische Welt getragen wurde. Arabien ist die Wiege des Islam, ebenso wie der islamischen Staatsidee; zur Entwicklung aber kamen beide erst nach Eroberung der alten Kulturländer, durch die der Islam befruchtet wurde. Die Jemeniten und mit ihnen die von ihnen abstammenden Bewohner von Medina
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und anderer Orte haben als Städter noch lange Zeit eine besondere Stellung im Islam eingenommen, gegenüber dem Mekka-Adel und den Beduinen. Mohammed, als Ab- kömmling des Mekka-Adels, versuchte in seiner ersten Zeit sogar gegen die Städter und besonders die perser- freundlidien Jemeniten mit den christlichen Abessiniern zusammen Hand in Hand zu gehen, aber vergeblich. So verfolgte er seine Pläne mit den Städtern. Noch zu seinen Lebzeiten hatte er Mu'äd als Gesandten zu dem persischen Statthalter Almarzuban (Budan?) nadi Jemen gesandt, mit dem Erfolge, daß die dortige Oberschicht der Bevölkerung um 634 den Islam annahm.
Mohammed war ohne direkte männlidie Nachkommen und ohne Bestimmung über die Erbfolge gestorben. Es entstand zunächst ein Wahlreich; bei der Einsetzung des Chalifen stritten immer die Interessen der Leute von Mekka und von Medina, der Beduinen und der Städter, gegen- einander. Dem Stammesadel der Altaraber trat außerdem der neue Geistesadel der direkten Genossen der Propheten entgegen. Zuerst war Medina das Zentrum des Chalifats. Von hier wurden die aufständischen Araber bekämpft, von hier aus auch die großen Eroberungen ins Werk gese^t. Die lawinenartige Ausbreitung des Islam ist nur erklär- lich aus dem Verfall und der geringen Widerstandskraft der alten Kulturstaaten und aus dem staatsmännischen Talent seines Gründers, der es verstand, die Beduinen religiös zu begeistern und politisch zusammenzufassen. Nicht aus Hunger und Übervölkerung sind die Araber aus ihrem Lande herausgebrochen, sondern getragen von religiösem Fanatismus und angestachelt durch Beutelust.
Zuerst wurden die Gebiete erobert, in denen schon arabische Stämme seit langem eingedrungen und in der Überzahl waren. Babylonien wurde gegen die Sassaniden besiegt. Dort gründeten die Araber 638 Basra und Küfa. Im Jahre 635 schon war Damaskus gefallen, und 641 wurde auch Alexandrien von 'Amr, dem Feldherrn von 'Omar, den Byzantinern abgenommen. Der Chalif selbst aber blieb in Medina. Der dritte Chalif, 'Otmän, gehörte noch zu den alten „Ausgewanderten", den Genossen des Pro- pheten. Unter ihm vergrößerte das Reich sich bedeutend, Nordafrika und Teile von Kleinasien wurden erobert. Die
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Interessen des Riesengebiets gingen dadurch weit über die Grenzen von Arabien hinaus. Der Omaijade Mu'äwija verlegte deshalb den Si^ der Regierung nach Damaskus, wo er, der Angehörige der stolzesten Adelsfamilie von Mekka, das Chalifat als erblich in seiner Familie erklärte, nachdem er die Anhänger des 'Ali und Husein besiegt hatte, welche in Kufä und Basra als leibliche Erbfolger des Propheten kurze Zeit Gegen-Chalifen gewesen waren. So war gleichzeitig mit dem Zwiespalt in religiöser Be- ziehung auch die Verlegung des Machtzentrums in die eroberten Gebiete vor sich gegangen. Ganz hörte der Einfluß Arabiens auf die Geschicke der islamischen Welt allerdings wohl erst 754 mit dem Ende der Omaijaden und Verlegung des Chalifats nach Baghdad durch die 'Abbasiden auf.
Nach der Schaffung des Chalifenreiches war für den Orienthandel ein völliges Monopol entstanden. Während früher der Verkehr über Mesopotamien ging, wenn die Herrscher in Ägypten zu hohe Abgaben erhoben, oder um- gekehrt über Alexandrien oder Damaskus, wenn der östliche Weg ungünstig schien, war je^t die Macht überall in einer Hand. Die Zollstellen in Basra, Buchära, Multan und Alexandrien wurden von Damaskus und später von Bagh- dad aus einheitlich geleitet. Alle Orientwaren, alle Ge- würze, Seidenstoffe und Teppiche, die ins Abendland gingen, waren in der Preisbildung von dem Chalifen abhängig. Als Baghdad von 754—1258 der Sit des Chalifats unter den 'Abbäsiden war, fand der ostindische Handel mehr auf dem persischen Wege über Basra statt. Aber auch der Landweg über Mekka wurde noch immer benu^t. Unter Tulün ging der ägyptische Orienthandel (nach Beci^er) über die Landenge von Suez und lag in den Händen abendländischer Juden. Ein bis zwei Jahrhunderte später ging er durch Ägypten der ganzen Länge nach, getragen von den Käremiten, einer Organisation großen Stils für diesen Transithandel, bei dem die Spezereien allein einen Wert von mehr als 800000 Dinaren hatten, was einem ab- soluten Goldwert von 8 Millionen Mark entsprach, den man relativ drei oder viermal so hoch bewerten muß. (Bed«er, in Clio Bd. XI.]
Für die Politik der Chalifen hatte Arabien kaum noch
Hamburgische Forschungen. Heft 1. 2
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Bedeutung. Nur um 900 erwed^te die Bewegung der Qar- maten große Unruhen, einer isnriä'tlitisdien - si'itisdien Sekte, die fast ganz Arabien eroberte und sehr bedenklich nach Nordafrika hinübergriff. In Arabien hielten die Qar- maten sich in Bahrain und Jemäma am längsten. Arabien zerfiel allmählich in kleine, fast unabhängige Emirate.
In Mekka versuditen, allerdings aus religiösen Gründen, die jeweils herrschenden Chalifen Einfluß zu gewinnen. Im Jahre 969 selten es die ägyptischen Fätimiden durch, daß sie dort den Ehrenpla^ erhielten; 980 aber gelang es einem 'alTdischen Geschlecht, den anarchischen Zuständen in Mekka ein Ende zu machen und das Großscherifat daselbst zu begründen. Der erste Großscherif war Ga'far.
In Südarabien war infolge der Handelsunternehmungen audi der Wandertrieb immer groß gewesen. Der Sage nach sollen um 650 Leute aus 'Oman unter einem Dir oder Tir zusammen mit Higaz-Leuten unter Darod nach der Somaliküste gezogen sein; sie haben angeblich dort das Somali-Volk begründet (Paulitschke). Um 712 hatten die Araber Handelsniederlassungen am Indus. Nach der bekannten Chronik von Kilwa haben Anhänger vonZaid, dem Sohne von 'Ali bin Husein, um 739 die ostafrikanische Küste besiedelt, wohin Südaraber aus Muza'-Mocha schon zur Zeit des Periplus, also 700 Jahre früher, Handelszüge gemacht hatten. Im Jahre 750 sollen Araber die Komoren, 850 Madagaskar kolonisiert haben. Die alten Handelsfahrten nach Ostafrika werden eben nur zeitweilig unterbrochen sein, wenn auch feste Städte wie Muqdischu dort wohl kaum vor dem Anfang des 10. Jahrhunderts gegründet wurden. Zuerst werden Elfenbein und Sklaven, später auch Gold aus Sofala geholt sein.
Auch nach Osten fanden sicher dauernde Handelsunter- nehmungen statt. Im hohen Altertum werden die Waren des fernen Ostens auf dem Karawanenwege durch Inner- asien und dann nach Pattala am Indus oder nach Persien gelangt sein. In Samarkand sind himjarische Inschriften gefunden worden, ein Zeichen, daß die Südaraber bis ins Oxusgebiet gelangten. Sie sollen dort noch 553 eine ge- schlossene Siedlung gehabt haben. Später lernte man den Seeweg kennen. Byzantinische Kaufleute, die wohl aus Südarabien kamen, sollen 166 n. Chr. in Südchina er-
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schienen sein. In der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts gelangten auch chinesische Schiffe nach HTra südöstlich von Babylon. Doch scheint der Verkehr von West nach Ost größer gewesen zu sein als umgekehrt. Wir hören, daß 758 Kanton von Arabern und Persern geplündert wurde, daß die Araber Zutritt in Kanton, Ningpo, Hangtschou, Kiautschou hatten, und daß sie 999 in Hangtschou Ex- territorialität genossen. Die Händler naögen wohl meistens von Straf, Obolla (Apologos), Basra, Hormüz und Bahrain ausgegangen sein, aber gewiß auch von 'Oman, Hadramaüt und Jemen. Ihre Fahrten werden in der Geschichte von Sindbad dem Seefahrer verherrlicht. Seit Anfang des 1 3. Jahr- hunderts sind auch die Chinesen ihrerseits nach Westen gefahren; 1408 eroberten sie Ceylon, 1430 erschien ihre Flotte vor 'Aden und Gidda. Später aber haben diese Fahrten der Chinesen offenbar aufgehört, während die Handelsunternehmungen der Araber nach China nur zeitweilig durdi chinesische Sperrmaßregeln unterbunden wurden. Alle die erwähnten Verbindungen und die ungemeine Unter- nehmungslust der Araber kamen dem Orienthandel des Chalifenreichs zugute. Der indische Ozean war ein ara- bisches Meer.
Wir sehen also, daß im Mittelalter Arabien politisch von den Chalifen vernachlässigt war und in voneinander unab- hängige Emirate oder Imamate zerfiel, daß es aber durch Handelskolonisation weite Gebiete eroberte und umfang- reichen Zwischenhandel betrieb. Die Endpunkte der Handels- straßen im Abendlande aber wurden durch die Chalifen beherrscht, welche dadurch enorme Reichtümer gewannen.
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4. Kapitel Das Aufkommen der Türken
ie Nachfolger von Mohammed hatten die halbe bekannte Welt erobert. Das große Reich erhielt das Arabische als Staatssprache, den Islam als Staatsreligion. Von den Säulen des Herkules und Spanien bis tief nach Asien hinein ward die arabische Mischkultur verbreitet. Die Araber standen als Herrenvolk und Militäradel über den unterworfenen Völkern. Spracheinheit und die Gemeinsamkeit des Glaubens
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einigte die Länder auch dann noch, als sie politisch unter verschiedenen Dynastien auseinandergefallen waren. Nur Persien trennte sich bald ab unter eigener schiitischer Islam- Form, mit seiner eigenen Sprache und gestuft auf eine alte, starke Kultur. Ähnlich wurden die Zustände in Nordindien. Ein durch die gemeinsame arabische Sprache begründetes Groß-Arabien reichte jedoch stets von Mesopotamien bis West- afrika, auch wenn es politisch zerfallen war. Das Stamm- land, Arabien selbst, aber spielte eine Nebenrolle, nur Mekka hatte als heiliger Pilgerpla^ Bedeutung. Wer die Ka'ba beherrschte, war von den Mohammedanern als Imam oder Chalif, Beherrscher der Gläubigen, angesehen. Der Chalif hatte die Religion zu verteidigen. Wenn auch die Tradition nur Mitglieder der Familie Qureis das Imämat zusprach, so beugte man sich doch aus Zwed^mäßigkeitsgründen der tat- sächlichen Gewalt, wenn das Chalifat und die Pilgerorte in Händen von Herrschern waren, welche nicht diesem Stamme angehörten, ja nicht einmal Araber waren. Allerdings beugte man sich eben nur dem Zwange; in der Theorie waren stets Bestrebungen vorhanden, welche gegen die Fremden das Chalifat der Araber und besonders der Qureis erhofften. Arabien und Mekka mußten deshalb immer erstrebenswerte Teile des Chalifenreiches aus religionspolitischen Gründen sein. Der Süden von Arabien, das schwer zugängliche Gebirgsland, aber führte ein nationales Sonderleben im Kampfe aller gegen alle; die Chalifen kümmerten sich lange Zeit nicht um diese Gebiete.
Von Osten aus schoben sich nomadische Völker aus den weiten Ebenen Nordasiens nach Westen gegen das Chalifen- reich. Die Türkvölker saßen im 5. Jahrhundert als Teile der tatarischen Stämme in einem großen Nomadenreich zwischen Irtysch und Jenissei. Sie überfluteten die Steppen bis zum Kaspischen Meer und Ural. Nach dem Ende des türkischen Reiches am Orchon im 8. Jahrhundert entstand das Reich der Uiguren, das vom Baikal zum Gelben Fluß reichte. Teils zogen sie nach Nordpersien und Kleinasien, teils ins südliche Rußland und in den nördlichen Kaukasus. Den Türken verwandte Stämme bewohnen heute noch die Länder von Ostsibirien bis zum Balkan. Im 8. Jahrhundert nahmen viele türkischen Stämme den Islam von sunnitischem Ritus an. Als reisige Söldner wurden Mengen dieser Leute
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in die Dienste der Herrscher von Persien und Baghdäd genommen, wo sie bald die tatsächliche Gewalt erhielten. Ganze Stämme von ihnen traten als Verbündete der Fürsten auf und machten sich vielfach selbständig. So hatte sich ein Häuptling Seldsdiuk (Selgüq) mit seinem Volke in Buchära festgeseöt. Von dort wendete sich dieser nach seinem Führer benannte Stamm teils nach Syrien und Klein- asien, teils nach Persien und Baghdäd. Einer ihrer Führer, Toghrul Beg, eroberte Nordpersien und 1055 Baghdäd, wo von dann ab das Chalifat unter der Gewalt der Seldschuken, wie schon vorher unter der der Bujiden, nur noch ein Schein- dasein fristete in der Hand eines herbeigerufenen Fätimiden aus Ägypten. Auch Kleinasien kam unter seldschukische Fürsten. Wenn auch unter ihnen Ordnung herrschte und die Wissenschaft blühte, so kam durch ihre nomadischen Völker doch ein Zurückgehen des Ackerbaues gegenüber der Viehzucht, eine Verödung der Länder, zustande.
Neue Horden brachen aus Innerasien hervor: die Mon- golen, welche im Anfang des 13. Jahrhunderts unter Dschingis Chan standen. Transoxanien, Iran und Syrien wurden von ihnen überrannt, und Hulagu, der Sohn des Dschingis Chan, vernichtete 1258 Baghdäd und damit das dort herrschende abbäsidische Chalifat. So war das Kulturleben im Islam schwer geschädigt.
Den Seldschuken folgte ein anderer oghusischer Türken- stamm aus Transoxanien, der sich in Anatolien festse^te. Ihr Herrscher 'Otmän (1288 — 1326) dehnte seine Macht über Teile von Nord-Kleinasien aus. Nadi ihm wird das Volk die Osmanen (gesdirieben : 'Otmänen) genannt. Es entstand ein Kriegerstaat, dessen Heeresverfassung auf dem Lehnswesen und dem Soldatenorden der Janitscharen begründet war. Die Balkanhalbinsel wurde erobert. Nach der unglücklichen Sdilacht bei Angora (1402) wurde das Osmanenreich zeit- weilig ein Lehnsstaat des Mongolen Timur.
Ein byzantinischer Prätendent Johann VI. Kantakuzenos rief die Türken zu Hilfe, die Gallipoli beseiten, und 1453 mußte der lefete byzantinische Kaiser Constantin XI. die Hauptstadt Konstantinopel an Sultan Mehmed IL übergeben. Die sunnitischen Türken hanefitischen Ritus waren die Nachfolger von Ost-Rom geworden. In Europa, Asien und Afrika suchten sie dies Erbe anzutreten. Durch die vielen
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Unruhen und durch das Eindringen der nomadischen Völker in Ackerbauländer waren Reichtum und Blüte in den alten Kulturländern herabgesunken. Dazu kamen die Züge der Kreuzfahrer, und ihnen folgten die Handelsunternehmungen der Genuesen und Venezianer, die von dem Handel der Chalifenreidie Nu^en zogen.
Alexandrien war der Markt für den Orient und Okzident. Sein Orienthandel ging durdi das Rote Meer nadi Süd- arabien. Dort waren 'Aden und Zebid durch ihren Handels- verkehr berühmt. Le^teres lag zwischen Mochä und Hodeida etwas landeinwärts. Früher hatten auch die Leute von Sohär in 'Oman Schiffe nach Indien gesandt, aber der Sultan der Insel Kism am Eingang zum Perser Golf bei Hörmuz hinderte sie durch Seeräuberei. Von 'Aden aus gingen die Schiffe nach dem Indus, Guzerat, Malabar, Hinterindien und China. Der Welthandel wurde von Aden aus, der im Süden des Roten Meeres von Zebid aus betrieben. In 'Aden scheint auch meist Umschlag, d. h. Schiffs- und Eigentums- wedhsel stattgefunden zu haben. Edrisi schildert uns den Handel von Aden, wie er Anfang des 12. Jahrhunderts war: Nach Norden fahrend, wurden die Waren meist in einem Orte namens Aidab gelöscht, der etwa bei Kap Elba gegenüber Gidda gelegen haben soll, und von dort gingen sie über Land an den Nil bei Küs (dem alten Apolinopolis parva oberhalb Koptos). Auch Marco Polo schreibt vom Hörensagen über diesen Weg von Aden nach Alexandrien. Die abendländischen (italienischen) Handelsherren suchten die Waren in den unterägyptischen Märkten auf, tro^ der Gewissensbedenken gegenüber den Mohammedanern und troö der Verbote, welche von der Geistlichkeit gegen den Handel mit Sarazenen erlassen wurden, besonders in bezug auf den Verkauf von Material, das den Kriegen der Mo- hammedaner dienen könnte.
Den isma ilitischen Fätimiden-Sultanen waren in Ägypten 1171 die Aijubiden unter Saladin gefolgt. Diese wurden 1259 durch die Mameluken-Sultane erseht, welche aus dem Kriegeradel hervorgingen. Der Mameluk Baibars (1260 — 77) gewährte nach Vernichtung des 'Abbäsiden-Chalifats zu Baghdäd 1261 den entkommenen 'Abbäsiden Zuflucht in Ägypten und ließ ihr Oberhaupt, Abul Qäsim, unter dem Ehrennamen el-mustansir billäh als Scheinchalifen ein-
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setjen. Hierdurch verband er den Nimbus der Religion mit seiner eigenen weltlichen Macht, besonders wo dieser Chalif ohne Macht nodi ein Angehöriger der Familie des Pro- pheten war. So fristete das Abbäsiden-Chalifat in Ägypten ein Sdieindasein bis zur Eroberung des Landes durch die Osmanen.
Wie oben erwähnt, hatten schon 969 die ägyptischen Fätimiden es durchgese^t, daß ihnen im heiligen Mekka der Ehrenplaö gewährt wurde. Dank der maßgebenden Bedeutung von Ägypten für den Handel von Arabien konnten sie dies erreichen. Etwa 1174 wurde auch Jemen durch die Aijübiden-Sultane von Ägypten unterworfen, die dort das Erbe von Rom antraten. Denn in dessen ägyptischem Reich war Südarabien in der Theorie dauernd eine Provinz geblieben, auch wenn dort die römisdie Macht zeitweilig nicht ausgeübt wurde. Doch behielten die Aijubiden die Herr- schaft in Jemen nur etwa sechzig Jahre. Der le^te Mameluken- Sultan Qänsüh al-ghüri sandte 1507 eine Flotte unter Husein al-kurdi nach dem Roten Meer und dem Indischen Ozean, um Jemen wieder zu erobern und die indischen Handelsplä^e vor den Portugiesen zu schüren. Diese hatten nämlich bei ihren Entdeckungszügen vorwiegend kaufmännische Absichten, und die Ägypter mußten natürlich fürchten, daß ihr so sehr bedeutender und einträglicher Orienthandel durch die neuen Unternehmungen der Portugiesen stark beeinträchtigt wurde. Anderseits aber spielten bei den Portugiesen auch noch religiöse Beweggründe mit, die Bekämpfung der Ungläubigen. Beides mußte zu Abwehrmaßregeln und Zusammenstößen führen. Doch davon später! Schon 1517 ging die Herrschaft über das eroberte Sana den Mameluken wieder verloren an den Imäm der Zaiditen in Jemen.
Nachdem der Türkensultan Selim I. Syrien und Damaskus erobert, wurden Anfang 1517 die Mameluken von ihm bei Kairo geschlagen und so Ägypten erobert. Der Großscherif von Mekka, Barakat II., hatte sich dem siegreichen Selim sofort unterworfen. Mekka und der nominelle Besiö von Nordwestarabien, vom Higäz, fiel den Türken somit ohne weiteres zu. Als Beute führte Selim auch Mutawakkil III., den abbasidischen Scheinchalifen, mit nach Konstantinopel, von dem er sich bald die Chalifenwürde angeblich abtreten ließ. Seit dieser Zeit hat der Sultan der Türkei den An-
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Spruch auf die weltlidie und geistliche Gewalt im orthodoxen Islam erhoben, er ist Chalif oder Imäm. Wenn er auch nicht aus dem arabischen Stamme der Qurets ist, so fügen die Mohammedaner sich doch seiner Gewalt. Wer durch den Konsensus der geistigen Führer, die Igma', Herrscher geworden ist, dem beugen sich die Gläubigen, er hat An- spruch auf den Gehorsam derselben. Die Sure IV, 62 sagt: „Ihr Gläubigen, gehorchet Gott und seinem Gesandten und denen unter euch, die die Kommandogewalt besitzen"; dies ist die qoranische Grundlage für den Anspruch der Türkensultane auf das Chalifat, und auf dieses haben sie immer sehr großes Gewicht gelegt, um die Weltherrschaft- idee des Islam zu verwirklichen. Dies ist dem Türkensultan ja gelegentlich des Baues der Higaz-Bahn glänzend ge- lungen, die ihrerseits wieder der Stärkung der Chalifen- stellung des Sultans diente. Nicht allen Erwartungen hat dagegen die Erklärung des Heiligen Krieges im jefeigen Weltkriege entsprochen, obgleich diese auch wieder nur in- folge der Chalifeneigenschaft überhaupt möglich war.
Es darf aber nicht vergessen werden, daß in der Theorie das religiöse Chalifat vom Sultan der Türkei usurpiert ist, daß es nicht allen Vorschriften des islamischen Glaubens entspricht, wenn ein Türke und kein Araber vom Stamme Qurets die höchste geistliche und weltliche Gewalt im Islam hat. Aus diesen religiösen Gründen und wegen ihres Freiheits- sinnes, Unabhängigkeitsdranges und Stammesstolzes haben die Araber zu allen Zeiten und noch heute nie die Hoff- nung aufgegeben, das Chalifat ihres Gottesstaates wieder in arabischen Händen zu sehen. Dies ist der Grund der „Arabischen Frage", die viel von sich reden macht. Die Türken sind in ihren Außengebieten eben Fremde, die das Land kraft des Schwertes erobert haben, und die auch als Fremde nicht überall beliebt sind. Ihre Außenprovinzen sind etwa mit unseren Kolonien zu vergleichen, und zwar infolge der früheren Mißwirtschaft sind es meistens nicht gut verwaltete Kolonien, in denen leider keine geordnete Verwaltung, Blühen und Gedeihen, Ruhe und Sicherheit die Bewohner es vergessen lassen, daß eine fremde Macht sie beherrscht. Natürlich wird es den Türken in islamischen Ländern leichter zu herrschen, als es für Christen sein würde, aber unter der Asche glimmt immer diese religiöse
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„Arabisdie Frage". Und sie wird glimmend erhalten, ja zur Flamme entfacht durch den neidischen Einfluß anderer Mächte. So pflegen die Franzosen in Syrien seit Napoleon, die Engländer in Südarabien, Mesopotamien und Ägypten diese Gefühle der Araber, um sie den Türken zu ent- fremden. In Arabien, womit allein wir uns besdiäftigen wollen, sind die Engländer die natürlichen Feinde der Türken. Sie wollen deren Einfluß auf Mekka und somit auf die gläubigen Mohammedaner aller Länder stören, von denen England ungezählte Millionen in Indien und Ägypten als Untertanen hat. Sie wollen auch die großen Handels- straßen beherrschen, die östlich und westlidi an Arabien vorbeigehen.
Im nachfolgenden wollen wir nun versudien, die politi- schen Verhältnisse der türkisdien Außenländer in Arabien nacheinander im Laufe der Geschichte zu betrachten, und dabei auch die Gegenbestrebungen der Engländer und an- derer Europäer beleuchten.
Wir können uns dabei an die türkische Provinz-Einteilung halten und erst den Nordwesten von Arabien, den Higäz, nehmen, darauf den Südwesten, Jemen mit 'Asir, folgen lassen. Es würden dann die englischen Gebiete in 'Aden, Soqotra und die Schu^staaten in Hadramaüt an die Reihe kommen. Eingeschoben als nichttürkisches Gebiet würde ferner das Land 'Oman und die Küste des Perser Golfes, endlich Innerarabien mit den Sultanaten Sammar und Negd. Und zum Schluß wäre kurz der \raq 'arabi, das alte Meso- potamien, mit der Frage der Baghdäd-Bahn zu erwähnen, woran sich das „Sultanat" Koweit anschließen könnte. Überall werden wir versuchen, aus den immerhin dürftigen Nachrichten uns ein Bild zu machen über den Gang der Ereignisse in Arabien während des legten Weltkrieges, um daraus einige Fragen abzuleiten, welche für die große Politik von Wichtigkeit sind.
Vergegenwärtigen wir uns noch kurz, welche Zustände die Türken vorfanden, als sie 1517 in Arabien erschienen.
Die Türken hatten mit Konstantinopel das Erbe von Byzanz angetreten, hatten Ägypten erobert und damit audi das Chalifat des Islam erhalten. Das Streben der Türkei in Arabien mußte sein, die Heiligen Orte zu besi^en, um so Einfluß auf die Gläubigen zu gewinnen, außerdem als
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Erbe von Ägypten die wichtigsten Straßen des Orienthandels zu beherrschen.
Mekka und Medina wurden von den Chalifen aus religiösen Gründen beherrscht, doch spielten dort die Sultane von Ägypten die Hauptrolle, welche auch in Jemen eingedrungen waren. In Mekka aber hatte der Großscherif die innere Ver- waltung und bedeutenden Einfluß; in Jemen und 'AsTr waren einheimische bzw. zatditische Fürsten als Imäme, deren Macht zwar auch nicht sehr groß war, immer aber noch bedeutender als die der Ägypter. Im Iräq, dem ältesten Kulturlande der Welt, Babylonien, war durch die dauernden Unruhen der Araber, Perser, Mongolen usw. Öde eingetreten, die noch vermehrt wurde durch die Zwistigkeiten zwischen den Sunniten und Schiiten. Baghdäd war 1507 vom Perserkönig Ismail es-Saf! dem Turkmenen Uzun Hasan abgenommen. Das Innere von Arabien aber war unabhängig, ebenso wie der Süden der Halbinsel, von Duodez- fürsten und Stammesältesten beherrscht.
Im Orienthandel waren gerade in dieser Übergangs- zeit große Veränderungen eingetreten: die Portugiesen versuchten nach Entdeckung des Seeweges nach Ostindien diesen Orienthandel in ihre Hand zu bringen, sie begannen zu diesem Zwecke feste Niederlassungen am Indischen Ozean anzulegen. Die Venezianer, Genuesen, Pisaner und und andere abendländische Kaufmannsstaaten aber hatten das größte Interesse, daß dieser Handel wie früher nach Norden durch Ägypten und Syrien ging.
5. Kapitel
Die Frage der Grenze auf der Sinai-Halbinsel zwischen Ägypten und der Türkei
Ägypten war als türkisches Lehen seit dem Frieden von Kutahia am 4. Mai 1833 an Mehmed 'Ali als Erb- statthalter gegeben. Durch das Chatt-i-serif vom 13. Fe- bruar 1841 und den Ferman vom 1. Juni desselben Jahres wurde das Lehnsverhältnis genauer festgese^t. Am 8. Juni 1873 regelte ein Ferman die Erbfolge für den Chediv (erst seit 1876 tritt dieser Titel auf) und se^te den jährlichen
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Tribut auf 150000 Beutel (zirka 3 Millionen Mark) fest. Nach der Bese^ung von Ägypten durch die Engländer im Jahre 1882 blieb das Vasallenverhältnis zur Türkei und der Tribut bestehen. Als am 14. April 1892 'Abbäs HilmT als Chediv von der Türkei bestallt wurde (s. Anhang Nr. 1), ist der Tribut auf 750000 ^ festgese^t und bestimmt, daß der Chediv auch ohne vorherige Genehmigung der Türkei rechtsgültige Verträge mit fremden Mächten abschließen dürfe. Er sollte aber unter keinen Umständen Teile des ägyptischen Gebietes abtreten. In den Vorverhandlungen hatte am 8. April der Großwesir dem Chediv ein Telegramm gesandt (s. Anhang Nr. 2), demzufolge verschiedene Orte an der Ostküste des Roten Meeres und des Golfes von 'Aqaba, einschließlich des Ortes 'Aqaba selbst, die früher zur Sicherheit der Pilgerkarawanen von Ägypten beseht waren, wieder an das Wilajet Higäz fallen; die Halbinsel Sinai selbst aber sollte wie bisher durch Ägypten verwaltet werden. Es wird bei dieser und anderer Gelegenheit auf eine Karte vom Jahre 1841 verwiesen, die aber, wie Lord Cromer schrieb, nicht aufzufinden war. Da nun vertrags- mäßig zwischen der Türkei und Ägypten keine Veränderungen der bisherigen Beziehungen ohne englische Einwilligung getroffen werden können, fragte Sir Evelyn Baring (Lord Cromer) am 13. April in Konstantinopel nach der genaueren Festlegung der Grenze auf der Sinai-Halbinsel (s. Anhang Nr. 3); er sei der Meinung, daß die Grenzlinie von einem Punkte ein wenig östlich von El-'Aris nach dem Kopfe des Golfes von 'Aqaba liefe, wobei dieser Ort türkisch bliebe; mit einer soldien Regelung sei die englische Regierung einverstanden.
So waren die Verhältnisse, als im Anfang des Jahres 1906 eine neue Streitfrage über die Sinai-Grenze entstand. In der Parlamentsdrucksache: „Egypt. Nr. 2 (1906) Corres- pondence respecting the Turko-Egyptian frontier in the Sinai Peninsula, London, July 1906 (CD. 3006)" hat Lord Cromer ausführlich die Entwici^Iung des Streitfalles aus- einandergesefet, der zu sehr scharfer Stellungnahme Eng- lands führte.
Wir wollen nach seiner Darstellung gehen, uns aber vergegenwärtigen, daß die Higäz -Bahn am 1. September 1904 bis Ma'än fertiggestellt war und 1905 darüber hinaus
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weitergebaut wurde. Schon damals ist die Absicht laut geworden, einen Zweig der Bahn an den Golf von 'Aqaba zu führen, um eine Verbindung mit dem Roten Meere zu bekommen. Dies aber ist offenbar England als eine Be- drohung von Ägypten und als eine Konkurrenz für den Suez-Kanal erschienen. Von 1882 bis 1905 hatte es sich nicht im geringsten um die Sinai -Halbinsel gekümmert. Mit einem Male aber ergriff es einen Vorwand, als dort ein paar Leute ermordet wurden, und sandte Mr. Jennings Bramly als Kommandanten und Inspektor dorthin, der in En-Nachl ein Rasthaus baute. Es wurde auch eine Summe bereitgestellt, um einige kleine Kulturarbeiten auszuführen. Lord Cromer betonte nun, daß Sinai seit langem als ägyptisches Land betrachtet sei. Nach der obenerwähnten Abmachung von 1892 würde die Grenze beim Pla^e Rafa anfangen, wo neben einem Baume zwei Grenzpfeiler aus Marmor seit langem ständen. Er wies es von der Hand, daß die Entsendung des Mr. Bramly als Grundlage für ein künftiges englisches Eingreifen im Higäz gedeutet werden könnte, besonders mit Rücksicht auf die Higäz-Bahn, die ja 100 km entfernt sei. In Konstantinopel habe man dies irrigerweise aber geglaubt. Ich darf hierbei hinzufügen, daß ein so guter Kenner der Verhältnisse wie Dr. Hermann Schmidt (in seinem neuen Werk über das Eisenbahnwesen in der asiatischen Türkei, S. 126) ebenfalls der Ansicht ist, die Bahnfrage sei die Grundlage des Streites gewesen. Er schreibt: „England erzwang die Unterlassung des Baues der Bahn Ma'än-'Aqaba schließlich durch die Drohung, es werde mit seiner Flotte in Konstantinopel erscheinen." Dem englisdien Widerstände lag der Wunsch zugrunde, auf der Sinai-Halbinsel selbst Fuß zu fassen, der dann in jüngster Zeit auch verwirklicht ist. Nachrichten über ägyp- tische Unternehmungen in Sinai kamen nach Konstanti- nopel, wo man von den Engländern verlangte, die ägyp- tischen Organe zurückzuziehen, die auf türkischem Gebiet zwischen 'Aqaba und Ghazza sich befänden. Da zugleich auch in Kairo über türkische Bewegungen berichtet wurde, sandte Lord Cromer Mr. Bramly in die Nähe von 'Aqaba, der mit 50 Mann und einem ägyptischen Offizier Taba (Taba'?) an der Westseite des Golfs beseite. Zugleich schlug Lord Cromer schon im Januar 1906 die örtliche
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Festlegung der Grenze vor, was die Türkei ablehnte. Da aber schon vor der Ankunft der Truppen die Türken Taba beseht hatten, gingen die Ägypter nach der kleinen Insel Geziret el-Fara ün (audi Graje genannt). Heftige Noten wurden gewediselt, und die Türkei sandte an RusdT Pascha, den Kommandanten von 'Aqaba, Verstärkungen und wei- gerte sidi audi weiterhin, eine Grenzfestse^ung durch eine Kommission vornehmen zu lassen. Als Schüfe fürMr. Bramly wurde am 14. Februar das englische Kriegsschiff „Diana" nach Fara'ün gesandt. Erst daraufhin hat man am 18. Fe- bruar zugegeben, die Lage an Ort und Stelle d\ird\ eine Kommission prüfen zu lassen. Die in Kairo angekommenen türkisciien Kommissare hatten sich aber nicht mit den Ägypto-Engländern, sondern nur mit GhazT Muchtar Pascha in Verbindung gesefet, dem Vertreter des Sultans, den die Engländer als solchen nicht anerkannt hatten. Dieser, mit dem man trofedem für diesen einen Fall verhandelte, stellte sidi aber auf den Standpunkt, daß die Grenze in einer geraden Linie von 'Aqaba nach Suez laufen sollte. Der Sultan lege auf diese Grenze Wert wegen einer Abzwei- gung der Higäz-Bahn, die eventuell Suez oder Port Sa'Td erreichen solle. Er war aber audi mit einer Grenze von Rafa bis Ras Mohammed zufrieden, dem südlichsten Kap der Sinai-Halbinsel. Hiergegen hatten die Engländer schwerste Bedenken; denn im ersteren Falle würde die Türkei in der Lage gewesen sein, eine strategische Bahn an den Suezkanal zu bauen, im anderen Falle aber an das Rote Meer außerhalb der schmalen Bucht von 'Aqaba, so daß dann das Rote Meer ein türkisches Gewässer (Mare clausum) geworden wäre. Lord Cromer betonte, daß hier- durch die Frage ihren örtlichen Charakter verloren habe und zu einer von britischem, ägyptischem und allgemein europäischem Interesse geworden sei. Die Ausführung dieses Planes sei eine Gefahr nicht nur für die Freiheit von Ägypten, sondern für die Freiheit des Verkehrs durch den Kanal. Durch diese damalige englische Auffassung ge- winnt diese Frage im heutigen Kriege ihr besonderes Inter- esse, denn diese „Freiheit des Verkehrs" ist nach englischer Auffassung doch nur eine Alleinbeherrschung des Kanals durch England als Schufemaciit von Ägypten.
Verschiedene Noten wurden ohne Erfolg gewechselt.
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Nachriditen kamen, daß die Türken bei Rafa die Grenz- steine entfernt und Truppen bei El-'Aris und Aqaba ver- sammelt hatten. Daraufhin entschloß sich Lord Cromer im Anfang Mai, die englische Garnison in Ägypten zu ver- stärken und energische Schritte zu ergreifen. Am 3. Mai 1906 wurde der Pforte eine heftige Note überreicht (s. An- hang Nr. 4), in der kategorisch die Grenzregulierung auf der Linie Rafa — Nordpunkt Aqaba Golf und die Räumung von Taba verlangt ward. Man forderte eine Entscheidung binnen zehn Tagen.
Am folgenden Tage ging die englische Flotte unter Admiral Lord Charles Beresford nach dem Piräus. Es ist charakteristisch, daß schon damals die französischen und russischen Vertreter in Kairo die englischen Schritte billig- ten, während sie den deutschen, österreichischen und italienischen nur mitgeteilt wurden. Da man einen tür- kischen „Raid" nach el-Nachl auf der Sinai-Halbinsel und infolgedessen einen Ausbruch von Fanatismus in Ägypten fürchtete, unternahm die englische Flotte es, alle Vor- bereitungen für die Verteidigung des Kanals zu treffen, während die Armee bereit war, nach den Umständen zu handeln (S. 28 der englischen DenksdKrift). Große Mengen von Truppen wurden für Ägypten bereitgestellt, ein Ge- schwader unter Rear-Admiral Sir Henry Hedworth Lamb- ton in den ägyptischen Gewässern versammelt. Außerdem benachrichtigte man „gewisse Mächte* von allen Anord- nungen, um Verzögerungen zu vermeiden, die sich aus den durch die Suezkanal -Konvention vorgeschriebenen Formalitäten ergeben könnten. Es wurde aber betont, daß die Flotte nichts unternommen haben würde, außer auf Requisition der ägyptischen Regierung — also Englands selbst — , die für die Neutralität des Kanals verantwortlich sei.
Eine türkische Note vom 13. Mai wurde für ungenügend erklärt. In der Antwort betonte Sir Edward Grey, daß England nie die Oberhoheit der Türkei gegenüber Ägypten bezweifelt habe, daß aber, wenn diese Oberhoheit unver- einbar mit der britischen Okkupation Ägyptens sei, die britische Stellung in Ägypten mit der ganzen Kraft des englischen Reiches aufrechterhalten werden würde.
Endlich, am 14. und 15. Mai, wurden Noten gewechselt (s. Anhang Nr. 5 und 6), nach denen die Türkei alle eng-
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lischen Bedingungen annahm, und England sidi zufrieden erklärte. Der Zwisdienfall war erledigt; aber Lord Cromer hielt es dodi für geboten, eine starke Vermehrung der eng- lischen Garnison in Ägypten zu beantragen, deren Kosten dem ägyptischen, nicht dem englischen Budget zur Last fallen sollten, denn die öffentliche Meinung war bei dieser Ge- legenheit sehr stark erregt worden. ^ Eine Grenzkommission wurde ernannt, und deren Ergebnisse sind in dem Ver- trage vom 1. Oktober 1906 (s. Anhang Nr. 7) niedergelegt, der die Grenze ganz nadh englisdiem Wunsche regelte. Die Sinai-Halbinsel war nun das Glacis für die Vertei- digung von Ägypten geworden, ein neues Mittel für Eng- land, den Suezkanal und damit den Seeweg zum Osten zu beherrschen. Und die Pläne der Türkei, eine strate- gische Bahn — wie England sie nannte — zum Kanal zu bauen, waren verhindert.
Heute ist die Halbinsel das Gebiet, in dem sich ein Angriff auf Ägypten vorbereitet. Die damaligen Verhand- lungen konnten nicht verhindern, daß die Türken am 10. November El-'Aris und am 18. November 1914 En-Nachl beseiten, und daß schon am 22. November die erste tür- kische Patrouille am Kanal erschien, der am 27. Januar und 26. März 1915 größere Gewalterkundigungen folgten. Diese Bedrohung hattte auf alle Fälle die sofortige Wirkung, daß eine bedeutende englische Truppenmacht in Ägypten von den anderen Kriegsschauplä^en abgezogen wurde. Die Streitfrage von 1906 aber zeigt uns, wie schon damals England auf eine Verteidigung durch englische Truppen auf ägyptische Requisition vorbereitet war, und welchen großen Wert es auf den unbestrittenen Besi^ der Halb- insel legte, indem es bei der Durchse^ung dieser An- sprüche nicht vor der Eventualität eines Krieges mit der Türkei zurückschreckte. Wenn schon die Frage der SinaV- Grenze eine derartige Aufregung veranlaßte, so kann man
^ Interessant ist cier Brief eines Ägypters, den Lorci Cromer in der erwähnten DenksdKrift veröffentlicht. Zu Aufständen in Ägypten fehle jede Organisation, und wenn ein Krieg zwischen England und dem Sultan ausbrädve, dann würde jeder Mohammedaner nur auf den Chalifen hören. Die Ägypter liebten die Türken nicht, aber der Sultan sei Chalif und sein Ruf der des Glaubens, die Stimme des Propheten. Dem siegreichen Chalifen würde ganz Ägypten zur Seite stehen (siehe auch Schweinfurth im „Berl. Tageblatt" vom 11. Nov. 1914).
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ermessen, daß England den Besi^ von Ägypten selbst als eine Lebensfrage betrachtet, daß es aber dort auch am verwundbarsten ist.
Dem Kulturhistoriker würde die Halbinsel die inter- essantesten Probleme bieten. Nicht nur durch Erforschung der sogenannten Gebalia-Leute am SinaY-Berge, die man vielfach für Reste der von Kaiser Justinian im Anfang des 6. Jahrhunderts dorthin gebrachten Truppen oder Sklaven hält, die aber vielleicht auch alte Berberstämme sein können — denn man hat doch auf der Halbinsel Inschriften in der libyschen Tamazigh- Sprache gefunden. Viel interessanter würde die Erforschung der alten Kulturreste sein, die weit über die Grenzen von Palästina hinaus die frühere Besied- lung des Landes mit einer seßhaften Bevölkerung zeigen, welche den Weinbau betrieb, und endlich als Wichtigstes die genaue Untersuchung von 'Ain Qades, wo wahrscheinlich das Hauptheiligtum des Jaweh stand, und wo Moses seine Inspirationen erhalten haben soll. Dies Quellengebiet, das dicht an der damals festgestellten Grenze liegt, ist heute noch einer der wenigen Punkte, wo dauernd Wasser zu haben ist, und wo ohne weitere Vorbereitungen Menschen längere Zeit sich aufhalten können. Vielleicht veranlassen diese Zeilen einen Herrn, der dorthinkommt, wenigstens vorläufige Feststellungen zu machen, um eine spätere Unter- suchung vorzubereiten.
6. Kapitel Die Provinz (Hedschas) Hi^az
"pvie Städte Mekka und Medina wurden zu „Heiligen Orten" ■*-^ (Haramen) erklärt. Nach der Übersiedlung der Cha- lifen nach Damaskus blieben viele Leute in diesen Heiligen Orten Anhänger der Blutsverwandten des Propheten, und zwar besonders der Nachkommen des Hasan, die von den Arabern verehrt wurden. Dadurch kamen sie in Gegensa^ zu den 'alidischen 'Abbasiden-Chalifen, die ihren Siö in Baghdad hatten. Mekka wurde sogar von 'alidischen Heeren um 815 geplündert. Die Chalifen hatten immer ihren Ver- treter in Mekka. Seit 891 kam die Sekte der Qarmaten auf, die sich gegen den offiziellen Islam und das "Abbäsiden-
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chalifat wendete. Von ihrem in Bahrain aufgerichteten Reich aus überfielen sie Mekka 930, wo gerade nicht ein- mal ein offizieller Vertreter vom Chalif anwesend war. Der heilige „schwarze Stein" wurde nach Bahrain fort- geschleppt. Da ihr Plan, den Chalif durch Plünderung zu treffen, nicht geglückt war, sandten sie den schwarzen Stein 950 zurück.
Bei der Zerstückelung des Chalifats wurde der Higaz wie fast ganz Arabien als herrenloses Gebiet betrachtet, das nichts einbrachte. Nur in den Heiligen Orten blieb die Ausübung gewisser Rechte für die islamischen Fürsten von Bedeutung. Wer hier kein Ansehen hatte, verlor es im ganzen Gebiet des Islam. Die Pilgerkarawanen wurden durch Heere begleitet, um den betreffenden Herrschern An- sehen in Mekka zu verschaffen. Seit 969 erlangten die kräftigen alidisch-ismailitischen Fätimiden von Ägypten in Mekka das Übergewicht gegen die machtlosen 'Abbäsiden. Teils erreichten sie dies durch Bestechung, teils infolge der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Higäz von Ägypten, be- sonders in bezug auf die Lebensmittelversorgung.
Bei der allgemeinen Anarchie in den inneren Zuständen von Mekka erlangten allmählich die 'Aliden das Übergewicht, die unter den Beduinen viele Verwandte hatten. Die Nach- kommen von All wurden allmählich allein als Scherifen (Serif, pl. Sorfä) bezeichnet, womit man früher die Häupter aller edlen Araberstämme benannt hatte. Seit etwa 961 aber gewinnt die Hasanidenfamilie der Müsäwi die Ober- hand, ihr Vertreter Dja'afari (Ga'far) eroberte um 960 Mekka und war dort bis 980 der erste Großscherif, das heißt ein- heimischer Fürst, welcher die innere Verwaltung führte, bei den Beduinen der Umgegend Ansehen hatte, und neben dem der Vertreter des Chalifen oder Sultans meist nicht viel Einfluß besaß.
Die Geschichte von Mekka unter den Großscherifen ist von Snouck Hugronje in seinem Buche „Mekka" (Haag 1888) ausführlich beschrieben. Ich gebe hier nach ihm nur wenige Daten. Unruhen und Anarchie hörten nicht auf, die Groß- scherifen waren bald von Ägypten, bald von Baghdäd ab- hängig, je nach den Geldern, die sie von einem oder dem anderen Orte bezogen. Durch die Abgaben der Pilger, Be- steuerung und Zölle war die Stellung der Großscherifen
Hamburgische Forschungen. Heft 1. 2
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ganz einträglidi. Das Heilige Gebiet war ein Ausbeutungs- gegenstand, dessen Besi^ natürlich den Neid vieler erregte. Immerhin hatten die Ägypter großen Einfluß aus wirtschaft- lichen Gründen. In Mekka hatte man aber auch die Ge- treidezufuhren aus dem Jemen nötig, und durch diese Be- ziehungen kamen Ende des 12. Jahrhunderts auch zatditische Einflüsse nach Mekka. Das Scherifat war an die 'Altden- familie der Hawäsim gekommen. 1147 hatte Saladin von Ägypten Teile von Jemen erobern lassen. Sein dortiger Statthalter galt gewissermaßen auch als Hüter der Heiligen Orte; Saladin schaffte die Kopfsteuer ab, welche durch die Scherifen von den Pilgern erpreßt wurde. Als Entschädi- gung aber gab er ihnen eine Geld- und Getreidesubvention. Viel kümmern konnte auch Saladin sich nicht um Mekka; er hatte mit Ägypten genug zu tun.
In der Gegend von Janba' saß ein Zweig der Hasan- iden, dessen Haupt Ende des 12. Jahrhunderts Qatäda war. Dieser entriß um 1202 den Hawäsim die Herrschaft über Mekka und wurde so Großscherif, der Stammvater der noch heute regierenden Fürsten von Mekka. Sein Ziel war, mit allen Mitteln ein möglichst unabhängiges Fürstentum des ganzen Higäz zu gründen, ein Unternehmen, das wegen der Zersplitterung der Bevölkerung in zahllose Parteien und wegen der Einflüsse fremder Staaten nicht ganz glückte. Immerhin dehnte er seine Herrschaft aus von Janbu*^ und Medina im Norden bis Hält in Jemen im Süden. Er interessierte sich sehr für die hasanidischen Zaiditen in Jemen, doch traten die Scherifen bald zum safi'itischen orthodoxen Bekenntnis über. Als ein Heerführer der ägyp- tischen Aijübiden, Nur ed-DTn, sich 1232 in Jemen selb- ständig gemacht hatte, kämpften in Mekka Ägypten und Jemen um die Vorherrschaft. Jemen hatte zeitweilig sol- chen Einfluß, daß sein Emir sogar 1240 die indirekten Steuern in Mekka abschaffte, die allerdings bald wieder eingeführt wurden. Bis 1254 stritten sich die Söhne und Enkel von Qatada um die Herrschaft, Mord und Totschlag waren alltägliche Dinge.
Nachdem 1258 die Mongolen Baghdäd eingenommen, und das 'abbasidische Chalifat dort bedeutungslos geworden war, hörte auch der Einfluß der Pilgerkarawanen aus dem 'Iräq in Mekka auf. Dagegen gewann Ägypten unter dem Marne-
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luken Baibars an Bedeutung. Somit gewann es audK in Mekka entscheidenden Einfluß, überließ aber die innere Verwaltung der Stadt dem Großscherifen, der ein ener- gischer Mann war (Mohammed Abu-Numejj 1254 bis 1301). Kämpfe und Bündnisse, Totschlag und Versöhnung waren unter den Beduinen nach alter Gewohnheit unvermeidlich.
Die Araber behaupten, daß auch aus der Zeit des Baibars und Abu Numejj die Sitte stammt, jährlich zum Pilgerfest ein „Mahmal" zu senden. Ursprünglich war nadi Snouck Hugronje dies eine prächtige Sänfte, welche von den isla- mischen Fürsten in leerem Zustande zum Pilgerfest gesandt wurde, gewissermaßen als Hoheitszeichen für den absenden- den Monarchen, der dadurch ideell am Feste teilnahm. Erst 1472 gelang es den Ägyptern, für lange Zeit durchzusehen, daß nur sie allein dies Hoheitszeichen sandten. Das Mahmal ward unpersönlicher Vertreter des Schu^herm von Mekka; die Scherifen reisten der Sitte nach diesem Zeichen ehren- halber entgegen. Mit der im Mahmal enthaltenen Decke wurde die Ka'ba bekleidet; sie ist heute unter dem Namen des „Heiligen Teppich" bekannt.
Um die dauernden Erbstreitigkeiten unter den Groß- scherifen kümmerten die Sultane von Ägypten sich nur wenig. Ein ägyptischer Emir mit seiner Leibwache hatte in Mekka fast nur die Fiktion der ägyptischen Schu^herrschaft aufrechtzuerhalten. Er erlaubte sogar zeitweise, daß in der Ka"^ba zaiditischer Gottesdienst abgehalten wurde. Unter dem Einfluß Ägyptens aber wurden die Anhänger dieser Lehre bald verfolgt. Seit 1452 versuchten die Schu^herren von Ägypten eine Art von Kontrolle der Scherifenverwaltung, nahmen ihnen 1452 sogar die Zölle von Gidda ab. Alles: Pilger, Schiffbrüchige, die frommen Stiftungen, die Schuö- herren sogar, wurde von dem Großscherifen finanziell aus- gebeutet, die sich eine eigene Heeresmadht aus ihren Sklaven bildeten. Persönlich aber benahmen die Scherife sich den Arabern gegenüber demokratisch patriarchalisch. Formell angestellt oder bestätigt wurden sie von Ägypten, was auch äußerlich durch Verleihung eines Ehrengewandes zum Aus- druck kam. Die Türken legten seit 1438 eine kleine stän- dige Besamung nach Mekka, deren Emir der „Aufseher der Heiligen Städte" war, ein Vorläufer des späteren türkischen Gouverneurs in Mekka.
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Sobald der Türkensultan Seltm I. Ägypten erobert hatte, ging der damalige Großscherif Barakät II. auf die Seite der Türken über, denen also Mekka automatisch zufiel. Durdi die erfolgreichen Waffen der Türken, nicht durch ihre gute Verwaltung, wurden auch die Großscherifen eingesdiüditert, und leidliche Ruhe herrschte zeitweise im Lande. Die Macht des Großscherifs erweiterte sich örtlich; im Interesse der Türken verjagte er 1541 die nach Qidda gekommenen portu- giesischen Schiffe. Soliman I. hatte Mesopotamien, Basra, Suez, 1526 auch Jemen und 1538 'Aden erobert; Jemen allerdings nur an der Küste, denn im Innern herrschten noch bis 1570 unabhängige Imäme. Die Großscherifen regierten unter den Türken ungestört in Mekka weiter. Die großen Handelsstraßen durch das Rote Meer und den Perser Golf aber waren unter der Kontrolle der Türken, denen sie nur durch die Portugiesen streitig gemacht wurden.
Seit 1517 wurden aus dem Türkischen Reich — wie früher aus Kairo und Damaskus — , so neuerdings auch aus Konstantinopel je ein Mahmal nach Mekka gesandt, ja, von 1556 bis 1630 kam dazu noch eines aus Jemen, alle aus türkischen Gebieten. Schon dieser Umstand, so un- erheblich er scheinen mag, zeigt die damaligen Dezentrali- sationsbestrebungen in der Türkei. Am stärksten war wie immer der Zusammenhang des Higaz mit Ägypten aus wirt- schaftlichen Gründen. Aus Ägypten und auch aus Konstan- tinopel fanden jährliche Kornsendungen und Geldstiftungen nach Mekka statt, ja, Beträge für diese sind heute noch im offiziellen Staatsbudget der Türkei zu finden.
Entsprechend dem internationalen Charakter hatte Mekka vier Richter für die vier orthodoxen Bekenntnisse des Islam. Bisher war der Hauptrichter ein eingeborener Mekkaner von safe'itischem Bekenntnis, weil die Scherifen diesem hul- digten. Die Türken führten aber die jährliche Sendung eines hanefitischen Richters aus Konstantinopel durch. Doch auch die anderen Richter hatten noch ihren Wirkungskreis, denn die ausschließliche Rechtspflege nach hanefitischem Ritus ist im Higaz, wie überall in der Türkei, erst in neuerer Zeit eingeführt.
Anfang des 17. Jahrhunderts begann die Dezentralisierung und damit ein Niedergang der Türkei. Die Folge war, daß die Wirren im Higaz wieder überhandnahmen. Sogar durch-
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reisende türkische Gouverneure wurden beleidigt, und der türkische Mufti 1639 auf Befehl des Großscherifen getötet. Die Einwohnersdiaftvon Mekka war in Familien, DewT (besser: Dawi) gespalten, die sich gegenseitig befehdeten und deren Häupter dem Grundbesi^ und der Tüchtigkeit ihrer Fa- milienmitglieder ihren Einfluß verdankten.
Im Jahre 1642 wurde der türkische Verwaltungsbeamte (Sangaq) in Gidda zum Inspektor der Heiligen Stadt (seich el-Haram) ernannt, wodurch die Mekkaner aufgebracht wur- den. Auch die türkische Soldateska, immer wechselnde Verwaltungsbeamte und Richter, die Bevorzugung des Hanefi- kultus, alles machte die Türken unbeliebt und festigte die Stellung der landesangehörigen Scherifen. Diese waren nur in einer Frage mit den Türken einig, nämlich in der Be- kämpfung von deren Erbfeinden, der schi'itischen Perser. Die Türken haben es sehr geschickt verstanden, diesen Religionsgegensaö zu einer Kampflosung zu machen. Nach- dem die Perser 1638 aus Baghdäd durch Murad vertrieben waren, wurde ihnen auch der Besuch von Mekka untersagt. Auch gegen die Zaiditen von Jemen wütete man in Mekka.
Der Wali der Türkei hatte in Mekka ungefähr die Funk- tion eines Residenten, dem eine Leibwache zur Verfügung stand. Er hatte die ideelle Hoheit des Sultans der Türkei zu vertreten, auch den Verkehr mit der türkischen Außen- welt zu leiten. Die Verhältnisse zu nichttürkischen Ländern zu regeln, beanspruchten die Scherifen für sich selbst. In die innere Verwaltung des Landes mischte der Wali sich nicht ein, er konnte es auch gar nicht, da seine Macht nicht ausreichte, und er durchweg ein Neuling im Lande war; bei der damaligen Verwaltung in der Türkei kam es den Beamten eben nur darauf an, so gut als möglich abzu- schneiden bei einem Amte, das sie sich hatten kaufen müssen. Der Wali hatte zwar das Recht, jederzeit denjenigen Scherifen einzusehen, den er für den geeigneten hielt, war aber meist nicht imstande, dies Recht auszuüben. Der Einfluß des Paschas von Gidda sank immer mehr herab, sein Amt scheint dann und wann überhaupt gar nicht beseht ge- wesen zu sein. Nur während der Pilgerzeit hatte er über- haupt genügend Macht zur Stelle, um seinen Willen durch- zusehen, sonst stand ihm kaum eine Leibwache zur Ver- fügung. Dagegen übten während der Schwäche der Türkei
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die Imame von Jemen wieder ein wenig mehr Einfluß in Mekka aus.
Bei den allgemeinen Unruhen im Lande selbst hatten die Sdierifen von Mekka keine Gelegenheit, sich um fernere Gebiete zu kümmern und übersahen, daß in Arabien die schwersten Umwälzungen sich vorbereiteten. Ein Mann war in Innerarabien erschienen, der den Islam reformieren wollte, Mohammed 'abd el-Wahhab, der Gründer der Wahhabiten- sekte, und hatte in DarTja seinen Hauptsiö aufgeschlagen. Er wollte die reine Religion Mohammeds wiederherstellen. Die Lehre des Reformators ließ die Scherifen in Mekka ziemlich gleichgültig, seine praktischen Forderungen aber wurden einstweilen leichtsinnigerweise sehr übersehen. Er wandte sidi aber auch gegen die Heilige Stadt, wo alles, was dort lebenswichtig war, von ihm bekämpft wurde. Seine Stüfee fand er an den Beduinen von Innerarabien. Schon 1800 eroberten wahhabitische Stämme den Hafen Hall an der Südgrenze des Scherifats, 1803 mußte Täif aufgegeben werden, und audi Mekka fiel im selben Jahre in die Hände der Reformatoren, nachdem die Besamung und der Sdierif sich nach Gidda geflüchtet hatten. Dieser Ort hielt sich, unterstüfet durch eine Garnison des Emirs von Syrien, die aber später zurückgezogen wurde. Die Türken gaben sogar auch die Orte Sawäkin und Masawa' (Massauah) an der anderen Seite des Roten Meeres auf. Dem Großscherifen Ghälib blieb nichts übrig, als die Oberherrschaft der Wahhäbiten anzuerkennen und sein Gebiet aus deren Hand wieder ent- gegenzunehmen. Den Türken wurde der Zutritt zu den Heiligen Orten verboten. Im Namen der Wahhäbiten be- herrschte der Scherif auch die Häfen Gidda, Janbu', Masawa' und Sawäktn.
Jefet erst kam die Pforte zur Einsicht, daß es um ihr Ansehen im Islam geschehen sei, wenn sie nicht energische Maßregeln ergriff, um die Heiligen Orte wiederzugewinnen. Der fähige Arnautenführer Mehmed 'Ali, der schon mit der Wiedereroberung von Ägypten aus der Hand der Mameluken beschäftigt war, welche nach Abzug der Franzosen und Eng- länder dort wieder zur Herrschaft gekommen waren, erhielt von der Pforte den Auftrag, so bald als möglich das Gebiet von Mekka und Medina von den Wahhäbiten zu reinigen. Erst im September 1811 gestatteten die Verhältnisse, in
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Ägypten es, eine Expedition unter Tusun, dem Sohne von Mehmed 'Ali, auszurüsten, die aber unglücklich verlief. Erst bei der zweiten Expedition Anfang 1812 wurde Medina er- obert, Anfang 1813 gingen Truppen von Janbu' nach Gidda, um von dort aus Mekka zu erobern. Der Großscherif Ghälib, der nicht an die dauernde Herrschaft der Reformatoren ge- glaubt hatte, nahm die Ägypter gut auf, schon weil er zu gut wußte, daß der Higäz wirtschaftlidi ganz von Ägypten abhängig war. Audi Taif ward bald zurückerobert, und Ende 1813 erschien Mehmed 'Ali selbst in Mekka. Troö seiner türkenfreundlidien Haltung wurde der Großscherif abgese^t. Ein Neffe von ihm wurde sein Nachfolger, der nur noch mehr eine nominelle Gewalt hatte. Bis 1815 war der Vizekönig selbst mit der Regelung der Verhältnisse in Mekka beschäftigt, während sein Sohn Tusun Westarabien durchzog. Dessen Bruder Ibrahim konnte 1818 die Wah- häbiten in das politiscfi unwichtige Innerarabien zurüci«- drüd^en. Das im Namen der Türkei eroberte Ägypten und der Higäz wurden von Mehmed 'Alt ganz selbständig ver- waltet und seinen Nachkommen im Frieden von Kutahia am 6. Mai 1833 als Erbgut gesichert. Für Mekka richtete er alle frommen Stiftungen wieder ein. Ein Pascha war in Mekka Resident für den Vizekönig von Ägypten; er wählte sich selbst die Mittelsperson für die Verhandlungen mit den Eingeborenen, eine Scherifenfamilie wurde gegen die andere ausgespielt. Das Haupt vom Clan der Dewi 'Aün, Moham- med ibn 'Aün, hatte den Ägyptern 1824 bei der Unter- werfung von 'AsTr geholfen, 1827 wurde dieser kluge Mann Großscherif. Da Mehmed 'Ali mit seinem Lehnsherrn Mahmud, dem Sultan in Konstantinopel, 1839 in Konflikt geraten war, konnte er sich nicht viel um den Higaz küm- mern, in dem wieder Unruhen herrschten. 1840 wurde zwi- schen der Türkei und Ägypten ein Vertrag geschlossen, nach dem Syrien und der Higäz unter die direkte Verwaltung der Türkei kamen. Auch unter dem neuen Herrn blieb Moham- med Großscherif von Mekka und Emir eines Gebietes im Higäz, dessen Grenzen fast täglich sdiwankten.
Seit der Vertreibung der Wahhäbiten war der Vizekönig — und später der Sultan — in Mekka durch einen Pascha als Residenten vertreten, der den Titel Muhäfiz Makka, „der Bewacher Mekkas", hatte; außerdem sandten die Türken wie
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früher einen Wäll nadi äidda, der zugleich seich el-haram war. Beide mußten natürlich in häufige Zwistigkeiten mit dem Großscherifen kommen, wenn dieser etwas auf seine Würde hielt. In diese Differenzen mischte sich noch der in Konstantinopel in Verbannung lebende 'Abd el-Muttalib ein, der Sohn des früheren Großscherifen Ghälib aus dem Stamme der Dewi Zaid. Der Großsdierif Mohammed ibn 'Aün führte im Interesse der Türken Kriege gegen das Zentrum der Wahhäbiten, das nun in er-Rijäd war, gegen 'AsTr; auch nahm er Hodeida, Mocha sowie Zebid ein und gewann Ein- fluß in Sana. Durch seine Beziehungen zum Großwesir in Konstantinopel hatte 'Abd el-Muttalib es durchgeseöt, daß er zum Großscherif ernannt wurde (1851 bis 1856). Bald wurde er aber wieder durch seinen Vorgänger Moham- med ibn 'Aün (1856 bis 1858) erseht, dem sein Sohn 'Ab- dallah bin Mohammed bis 1877 folgte.
Am 15. Juni 1858 wurden infolge Ausbruches von Fana- tismus in Gidda einige Christen, mit ihnen der französische und der englische Konsul, ermordet, was den Engländern Ge- legenheit gab, sich einzumischen und die Stadt am 25. Juli jenes Jahres zu bombardieren und so lange zu besehen, bis sie die geforderte Genugtuung erhielten in der Form der Entsendung eines aus Europäern und Türken zusammen- gese^ten Richterkollegiums mit fast unbeschränkter Voll- macht, weldies die angeblich Hauptschuldigen zum Tode verurteilte. Neben der Entfachung von verstärktem Euro- päerhaß hat diese Einmischung doch vielleicht einigen be- lehrenden Einfluß auf die Bevölkerung gehabt.
Während des Scherifats von 'Abdallah herrschte ziem- liche Ruhe im Higäz. In den Außenbeziehungen aber traten große Umwälzungen ein, besonders im Anschluß an die Er- öffnung des Suezkanals. Die Türkei konnte infolge der besseren Verbindung nun viel leichter in die Verhältnisse von Arabien eingreifen. Vorher schon war Gidda durch ein Kabel an die Welt angeschlossen; bald wurde der Tele- graph auch nach Mekka und Täif gelegt. Auch die Rück- eroberung von Jemen 1872, von der später die Rede sein wird, hatte ihre Einwirkung auf den Higäz und stärkte dort die Stellung der Türkei. Während des Russisch-Türkischen Krieges 1877 bis 1878 wurde in Mekka für den Sieg der islamischen Waffen gebetet, sogar ein arabisches Freikorps
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gebildet, das aber wohl praktisch unverwertbar blieb. Der Großscherif wollte seine Anhänglichkeit an die Türkei zeigen, wie Snoud« Hugronje schreibt, und hoffte, „daß den Russen ein heilsamer Schrecken eingeflößt würde durch die Kunde, daß sogar die Heilige Stadt bewaffnet würde". — Es liegt nahe, hierzu Vergleiche in der heutigen Zeit zu suchen.
Im Jahre 1869 richtete die Türkei in Mekka, Medtna, Qidda und Täif die heimische bureaukratische Verwaltung ein. Auch Gemeinderäte wurden gebildet, die aber tatsäch- lich ohne Einfluß waren. Der türkische Gouverneur, Wali des Wilajets vom Higaz, hatte seinen Sift in Mekka, in der heißen Jahreszeit in Täif. Je nachdem er ein energischer Mann war, und er mit Truppen aus Konstantinopel unter- stüöt wurde, hatte er die Oberhand, oder andernfalls der Großscherif, der übrigens bei der Unterwerfung von 'Astr mithalf. Der Scherif hatte auch eine Leibwache, Bawärai genannt, sowie Gendarmerie, Bisa genannt. Dem Scherifen 'Abdallah folgte sein Bruder Husein (1877 bis 1880) im Amte nach; er fiel dem Dolche eines Afghanen zum Opfer. Sein Nachfolger war bis 1882 wiederum 'Abd el-Muttalib, aus der Familie der DewT Zaid der Scherife, der sich troö seines hohen Alters durch Brutalität und Gewalttaten un- möglich machte. Unter der Residentur des sehr energischen türkischen Wali 'Otmän Nur! Pascha ward er abgesefet. An seine Stelle bestallte 'Otmän Pascha den 'Abadilah 'Aün er-Rafiq zum Großscherifen, welcher offenbar der Vorgänger des noch heute lebenden Großscherifen Husein war. 'Otman Pascha mußte weichen; ihm folgte bald der sehr nachgiebige Safwet Pascha. 1
Die politischen Zustände waren etwa die folgenden: In den Häfen war die Verwaltung rein türkisch; die Erhebung der Zölle geschah für Rechnung der Türkei, dem Groß- scherifen war ein bestimmtes Jahresgehalt ausgese^t. Den Befehl über die Armee hatte nur der türkische Wali, der aus Konstantinopel seine Weisungen erhielt. Ein selbstbewußter
1 1883 starb (Ermordung?) in Täif bei Mekka der seit 1877 dort- hin verbannte Midhat Pascha, weldier 1869 als Wali von Baghdad dort viel zur Ausbreitung des türkischen Reiches tat. Vom 22. Dezember 1876 bis 5. Februar 1877 war er Großwesir und se^te am 23. Dezember 1876 die Verfassung durch, die schon am 14. Februar 1878 fiel.
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Scherif beansprudite allerdings die Gewalt von Halt im Süden bis etwas nördlich von Medina, das heißt soweit die Beduinen dies zuließen. Der Gouverneur aber erkannte dem Sdie- rifen im Prinzip nur die Herrschaft über die arabischen Adligen an, er hielt sich in Verwaltungsdingen nur zur Be- ratung mit dem Scherifen verpfliditet, was aber notwendig war, da der Pascha meist landfremd war, der Sdierif aber außer der Personenkenntnis auch den geschichtlidien Ein- fluß hatte, besonders über die Beduinen. Über die Recht- sprechung entstanden sehr oft Schwierigkeiten, da der Gou- verneur nach modernem türkischem Recht, der Scherif aber nur nach dem göttlichen Recht, Sarfa, urteilen wollte. So gab es zwei verschiedene Rechtsprechungen und Gerichts- höfe. Die Bevölkerung stand stets auf der Seite des an- wesenden, geschichtlich mit dem Lande verwachsenen 'Sche- rifen, denn der Sultan war in weiter Ferne und seihe Ver- treter wechselten. Sejjidina, der Scherif, wurde mehr gefürchtet als Efendina, der Wali, dem die Unkenntnis des Arabischen meist sehr hinderlich war.
Mit den heutigen Verkehrsmitteln, bei guter finanzieller Grundlage und richtig bezahlten Beamten sollte auch der Türkei es nicht schwerfallen, Ordnung im Higäz zu er- zwingen, wie Snouck Hugronje meint. Die Alte Türkei hat dies aber nicht fertiggebracht. Und die Schwierigkeiten wurden für sie noch erhöht, weil europäische Mächte sich hineinmischten. England versuchte von Ägypten aus, das es seit 1883 okkupiert hatte, Einfluß auf die Scherifen zu gewinnen; die Söhne des Großscherifen wurden in Kairo vielfach von den Engländern wie Fürsten empfangen, und 1905 erklärten — sicher auf Anstiften Englands — die Pro- vinzen Jemen, el-Ahsä und Higäz ihre Unabhängigkeit von der Türkei. Doch scheint dies nicht viel genügt zu haben, denn 1908 wurde der Wali Ahmed Ratib Pascha, der Gegner der Higäz-Bahn, durch eine besondere Kommission unter Marschall 'Arif Pascha entfernt und Marschall Kiazim Pascha zum Wali des Higäz ernannt. Im selben Jahre soll auch in Higäz (und in Jemen) eine Funkenstation errichtet sein. Ein Jahr später berichtet ein Mekkapilger, daß als Groß- scherif Husein ibn 'Ali Pascha aus der Familie Qatäda, als Wali Kämil As'ad Pascha, der in Gidda seinen Vertreter als Qä'immaqäm hatte, im Amte waren.
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Der Weltkrieg hat natürlich audi auf den Higäz eingewirkt. Immerhin aber sollen an der Pilgerfahrt im Oktober 1914 nod\ 32000 Personen teilgenommen haben, darunter 3000 aus Holländisch- und 12000 aus Britisch-Indien. Gegen frühere Jahre hatte also die Zahl der Pilger stark ab- genommen.^
Nach Musil („Österr. Monatsschr. f. d.Orient" 31 .Okt. 1914) soll in Mekka und Medina die autonomistische Bewegung immer mehr Boden gewonnen haben. Die türkischen Truppen durften sich 1913 nicht in die inneren Angelegenheiten ein- mischen. Der Verkehr zwischen den Heiligen Städten war sehr unsicher wegen Blutrache unter Arabern, weil im Jahre 1912 ein Sohn des Großscherifen den Häuptling Bedi bin Rbeik getötet hatte; die Verwandten hatten den Blutpreis abgelehnt und plünderten alle kleinen Karawanen. Der Großscherif stand auf selten des türkenfreundlichen Ibn Rastd, von dem wir später zu reden haben werden, wäh- rend er gegen den Machtzuwachs des Ibn Sa'üd sehr miß- trauisch war, dessen Einfluß dauernd wuchs.
Die Higäz'Bahn
Schon mehrfach hatten wir Gelegenheit, zu sehen, wie wichtig es für den Sultan der Türkei ist, seine Autorität in Mekka aufrechtzuerhalten. Seine Stellung als Chalif, als Beherrscher der Gläubigen, hängt von dem Besi^e der Heiligen Orte ab. Religiöse und politische Gründe waren es also, die den vorigen Sultan 'Abd ul-Hamid veranlaßten, ein ganz besonderes Gewicht auf seine Stellung als Chalif zu legen. Ein ebenso wichtiges wie eigenartiges Mittel, diesem Streben Nachdrud« zu verleihen, war die Schöpfung der Higaz- oder Mekka-Bahn. Eisenbahnen werden sonst
^ 1913 landeten im Hafen von Gidda 97992 Pilger; davon kamen 34685 aus Niederländisdi-Indien, 12684 aus Ägypten, 12 434 aus Indien, 6888 aus dem Sudan, 8158 aus Französisch -Nordafrika und 8450 aus russisAen Besi^ungen („Hamb. Nachr." vom 13. Nov. 1915). Nad\ dem k. u. k. österr. -Ungar. Konsulatsberidit kamen 83295 Pilger 1913 nach Gidda. — Dr. Max Roloff gelangte 1914 zu Beginn des Weltkrieges nach Mekka und hörte dort, daß England im August in Indien, im September in Ägypten verbreiten ließ, daß Deutsdiland(!) die Wallfahrt verhindere, es sperre den Land- und Seeweg. Die Zahl der Pilger betrug etwa 32000. Man wußte in Mekka aber sehr gut, daß die Schuld England trifft.
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überall in der Welt aus wirtschaftlichen oder vielleicht auch strategischen Gründen gebaut, hier sind es aber religiöse und politische Beweggründe. Für alle Moslime mußte es einleuchtend sein, in bequemer Weise die sonst mühsame und gefahrvolle Pilgerfahrt (hagg) nach Mekka ausführen zu können. Die Erleiditerung dieser Verbindung konnte jedem Gläubigen als ein verdienstvolles Werk hingestellt werden. Und für den Sultan bedeutete dies Werk eine sehr große Zunahme von Einfluß und Macht.
Schon 1874 hatte, wie Professor Martin Hartmann schreibt, der türkisdie Major Ahmed Rastd, der am Feldzuge zur Unterwerfung von Jemen 1872/73 unter Muchtar Pascha teil- genommen hatte, die Aufmerksamkeit auf diese Bahn ge- lenkt. „Solange der Schwerpunkt des islamischen Chalifats in Arabien ist," schrieb er, „gehen auch die größten Opfer, die das osmanische Reich für dauernden Besiö und Kulti- vierung Arabiens bringt, nicht verloren, ja womöglich müßte vor allen anderen Orten von Damaskus aus eine Bahn nach dem Higäz gebaut und bis Mekka und Gidda geführt werden, zumal solchem Bau sich keine Schwierigkeiten, v^^ie hohe Gebirge und gewaltige Ströme, entgegenstellen; das wäre gegenwärtig die wichtigste Verkehrslinie Arabiens und zu- gleich auch die beste Gewähr und Sicherung des arabischen Besi^es."
Am 1. Mai 1900 ersdiien das kaiserliche Irade für den Bau der Bahn von Damaskus nach Mekka, mit dem Befehl, die Arbeiten gleich zu beginnen.
Schon seit 1882 hatten Unternehmer eine Konzession erhalten zum Bau einer Bahn von Haifa nach Damaskus, die aber verfiel; 1890 ist die Konzession wieder aufgenommen und später an die englische Syria-Ottoman-Railway Co., an deren Spifee ein M. Hill stand, übergegangen. Ende 1892 begann der Bau einer Normalspurbahn von Haifa aus, schritt aber so langsam fort, daß 1898 die Konzession verfiel; 1902 ist das fertiggestellte Stück von der türkischen Regie- rung übernommen worden und rasch bis Muzerib weiter- geführt, wo diese Bahn Anschluß an die Stredte von Da- maskus aus haben sollte. Diese 171 Kilometer, die 1906 fertiggestellt waren, bilden den sehr wichtigen Anschluß der Mekka-Bahn an das Mittelländisciie Meer. Man hatte näm- lich zuerst die Absicht, die von einer französischen Gesell-
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Schaft 1 erbaute und ihr gehörige Bahn Damaskus — Muzerib anzukaufen. Die Verhandlungen zerschlugen sich aber wegen zu hoher Forderungen, und so war man gezwungen, fast parallel neben der alten französisdien Stred^e eine neue Bahn fertigzustellen, die über Derät geführt wurde, das demnach noch mit dem Endpunkte der Haifa-Bahn, Muzerib, verbunden werden mußte.
Da die Türkei selbst die Mittel nicht aufbringen konnte, und an eine Rentabilität der nur religiösen und politischen Zwecken dienenden Bahn nicht zu denken war, mußte man sehen, die für den Bau erforderlichen Summen, die auf 200 Millionen Franken geschäht wurden, auf andere Weise zu erhalten. Die Mohammedaner aller Länder — sogar aus Indien, Java und China — brachten als fromme Stiftungen auf den Aufruf des Chalifen etwa 15 bis 17 Millionen Franken zusammen. Außerdem wurden besondere Steuern, Taxen, Gehaltsabzüge der türkischen Beamten (1 0 % vom Mai-Gehalt), Stempelabgaben u. a. m. eingerichtet, die jährlich etwa 5V2 Millionen brachten. Hinzu kommen unregelmäßige Abgaben, wie kleine Pflichtzahlungen bei Beförderungen, Verkaufs- erlös der Felle aller in der Türkei beim Beiramsfest ge- sdiladiteter Hammel und ähnliches mehr. Eine Steinkohlen- konzession am Schwarzen Meer, eine andere zur Ausbeutung etwaiger Mineralfunde an der neuen Bahn am Toten Meer und im Jordantal kamen hinzu. Endlich überließ der Sultan sein Recht auf unumschränkte Verfügung über alles zum Bau nötige Land der neuen Bahn; übrigens gaben auch die LandbesiiÖer dem frommen Werk ihr Privatland gern ohne Entgelt ab. Endlidi trat eine sehr große Erleichterung da- durch ein, daß die Arbeiten fast ganz durch Soldaten aus- geführt wurden, für deren Löhnung das Kriegsministerium sorgte. Eine Pionier- und Telegraphenkompagnie, zwei bis drei Bataillone Infanterie und später zwei eigens für diesen Zweck gebildete Eisenbahnbataillone (zusammen 5 — 7000 Mann) bewirkten die Arbeiten. Nur die Zulagen der Sol- daten wurden aus den Mitteln der Higäz-Bahn bestritten. So kam es, daß die Bahn recht billig gebaut wurde (an- geblich durchschnittlich für nur 26900 Mark das Kilometer); nur die schwierige Streci^e durch das Jarmuk-Tal kostete mehr.
^ Societe du chemin de fer Damas-Hamah et prolongement.
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Die Strecke bis Maän ist am 1. September 1904, bis el- 'Öla am 1. September 1907 und die ganze Stred^e von 1320 km bis Medina im September 1908 dem Verkehr über- geben worden.
Die genaue GeschidKte der Bahn und ihre Beschreibung ist von Auler Pascha (Petermanns Erg.-Heft 144, 154, 161; 1906), Blanckenhorn(Zeitschr.d. Berl. Ges. f. Erdkunde, 1907), M. Hartmann (Orient. Lit.-Ztg., 1908) sowie Dr. H. Schmidt (Eisenbahnwesen in der asiatischen Türkei; Berlin 1914) be- schrieben, so daß ich hier nur kurz zu erwähnen brauche» daß die Spurweite 1,05 m beträgt, während die anderen syrischen Bahnen Normalspur haben. Die Lokomotiven waren meist deutsches, die Wagen belgisches Erzeugnis. Die Bahn ist eingleisig.
Nach Fertigstellung der noch fehlenden Stellen der Baghdad-Bahn imTaurus-und Amanusgebirge wird man also von Konstantinopel aus per Bahn nach Medina fahren können, wobei allerdings in Damaskus Wagenwechsel stattfinden muß. Die Bauausführung geschah unter Leitung des Dresdner Ingenieurs Meißner Pascha.^ Zuerst hatte er viele euro- päische Gehilfen, die aber allmählich alle durch Türken er- seht zu sein scheinen. Dies war schon deshalb nötig, weil das Gebiet der Heiligen Orte nicht durch Christen be- treten werden darf.
Nach der Eröffnung der Bahn bis Medina beschloß die Kommission, mit der Weiterführung vorläufig ein Jahr zu warten. Die Kämpfe mit den Beduinen hatten viele Menschen- leben gekostet. Man wollte die Araber sich erst beruhigen lassen, die von der Bahn fürchteten, ihre Transporteinkünfte zu verlieren. Man hoffte, daß sie in Ruhe die wirtschaft- lichen Vorteile der Bahn kennenlernen würden. Der unbot- mäßige Wali der Provinz, Ahmed Ratib Pascha, der ein Gegner der Bahn war, wurde abberufen (s. oben). Er hatte die Überfälle im stillen geduldet, da er fürchtete, durch die
' Als Frankreidi der Türkei 1914 eine Anleihe bewilligte, verlangte es unter anderem die Entfernung des deutschen Ingenieurs Meißner Pascha aus der Higäz-Bahn. Auf Frankreichs Veranlassung ist damals auch der Bau der Strecke tiaifa — Jerusalem eingestellt. Zugleich wurden Frankreich die Hafenbauten in Haifa, Jäfa, Tarabulus und Beirut über- tragen — alles Zugeständnisse, die durch den Weltkrieg hoffentlich hinfällig werden. (Nadv G. Galli.)
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Bahn auch seine Einkünfte an den Pilgern zu verlieren. Außerdem wurde der Großscherif durdK Geschenke von Kon- stantinopel günstig gestimmt. Aber die arabischen Scherifen stimmten offen gegen den Weiterbau der Bahn, in der Furdit, ihre Einkünfte zu verlieren; sie drohten mit Zerstörung der ganzen Bahn, wenn sie über Medina weitergebaut würde. Diese Drohung gewinnt eine gefährliche Beleuchtung durch die Berichte der türkischen Gouverneure über die große Waffeneinfuhr von modernen Gewehren (System Martini) nach Arabien. Sogar Dynamit haben die Araber bei ihren Angriffen auf die Telegraphenlinien benu^t. Es ist ein offenes Geheimnis, daß diese Waffen von englischen Kauf- leuten stammen.^ Unter wohlwollendem Zusehen der eng- lischen Kriegsschiffe wurden sie in den Häfen des Roten Meeres und des Perser Golfes gelandet. Die Higäz-Bahn, welche die türkische Macht stärkte, war seit langem den Engländern ein Dorn im Auge. Den Engländern wäre es sehr unangenehm, wenn in der Nachbarschaft von Aden, Ägypten und Sudan eine starke Türkei auftreten würde. So wird die Frage des Weiterbaues der Higaz-Bahn eine Machtfrage zwischen der Türkei und England werden („Hamb. Nachr." vom 20. April 1909).
Die Leitung des Werkes lag in der ersten Zeit in den Händen der „Higäz-Bahn-Kommission" unter dem Vorsi^ des Großwesirs, in der Mehmed 'Izzet Pascha das treibende Element war. Es gab ferner eine Ausführungskommission unter dem Wali von Beirut, Esid Bey, der als General- direktor der Higäz-Bahn Kämil Pascha angehörte. Im Jahre 1912 wurde auf den Beschluß des Ministerrats der zukünf- tige Bau der etwa 450 km langen Endstreci^e Medina — Mekka dem Kriegsministerium unterstellt. Präsident der General- direktion der Higaz-Bahn, die ihren Sife in Konstantinopel hat, wurde Generalmajor Dschawid Bey (Gäwid).
Eine ganze Reihe von Zweigbahnen sind geplant, von denen uns die syrischen Strecken hier nicht interessieren. Als sehr wichtige Abzweigung muß hier aber eine Verbindung von Ma'än nach 'Aqaba am Roten Meer erwähnt werden.
^ Vgl. dazu die Ausführungen in\ Kapitel über Bahrain, Masqa. und die Wahhabiten. Es ist unzweifelhaft, daß mit englischer Hilfe 1903 und 1912, wahrsdieinlidi aber dauernd, große Mengen Waffen usw. von 'Oman und Koweit aus ins Innere gesdiafft sind.
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Sie kam jedodi auf Einspruch der Engländer nicht zustande, die sogar am 13. Mai 1907 mit einer Flottendemonstration in Konstantinopel drohten.^ Denn diese Verbindung hätte die Stellung der Engländer in Ägypten beeinflußt, auch dem Suezkanal Konkurrenz gemacht. Je^t im Weltkrieg ist die Schaffung dieser Bahn wieder sehr aktuell geworden, doch bietet das sehr zerklüftete Gebirgsland von Petra große technische Schwierigkeiten, weshalb man daran dachte, die Abzweigung ein wenig südlicher bei Mudewwere vorzunehmen. Es scheint aber, daß man einstweilen auch dies Projekt zurückgestellt gegenüber einer Abzweigung der Haifa-Bahn von Al-Füle aus, die über Näbulus, Lidda, Bir-seba' geführt werden soll. Wie weit die Arbeiten fortgeschritten sind, ist der Öffentlichkeit unbekannt. Am 17. Januar 1915 bewil- ligte die türkische Kammer 200000 & für die Linie Afule — Näbulus, am 30. März soll die Bahn bis Lidda fertig gewesen sein. Die Presse brachte die Notiz, daß B!r-seba' im Ok- tober 1915 erreicht sei.- Die Linie ist von größter Be- deutung für das türkische Vorgehen gegen Ägypten. Von Btr-seb'a bis zum Kanal werden rund noch 250 km übrig sein. Die Higäz-Bahn hat unter günstigen Verhältnissen bis zu 3 km am Tage fertiggestellt. Doch wird in der heutigen Zeit der FortsdKritt nicht so rasch gehen, zumal es an Bau- material mangeln muß, wenn man nidit andere, weniger wichtige Linien in Syrien aufnehmen und für den neuen Bau verwenden will. In Zukunft aber wird man jedenfalls noch die direkte Verbindung von der Higäz-Bahn bei Ma an oder Mudewwere nach'Aqaba bauen müssen, im Zusammen- hang mit dem weiter unter zu erwähnendem Projekt der transarabisdien Bahn.
Nadidem „Deutschen Handelsarchiv" 1912 verkehrten von
^ Es ist mir bekannt, daß in der Öffentlidikeit diese Verhand- lungen sid\ nur um die Grenze der Sinai-Halbinsel drehten, daß Lord Cromer sogar formell ableugnete, etwas gegen das Bahnprojekt zu haben. Ich habe aber die Überzeugung, daß neben der Qrenzfrage die Bahnfrage sehr wichtig war. (Im übrigen siehe Kapitel 5.)
• Es sdieint, daß die Bahn über Bir-seba und Mesrife weiter über die Grenze geführt ist. Wenigstens gaben im Januar 1916 englisdie und italienisdKe Zeitungen die Meldung, daß die „Sinai-Bahn" auf 40 bis 50 km sid\ dem Suezkanal genähert habe, sowie daß man mit ihr zusammen eine Wasserleitung erbaut habe. Die Riditigkeit dieser Nad\rid\t läßt sidi nicht nachprüfen.
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Haifa bzw. Damaskus wöchentlidi in jeder Richtung drei Züge mit 72 Stunden Fahrzeit, die man um 18 Stunden verkürzen wollte; 1914 wird die Fahrzeit auf 54 Stunden angegeben. Man hatte sogar einen Speisewagen eingerichtet.
Nachstehend gebe ich einige Ziffern über die Bahn, ohne imstande zu sein, die oft widersprechenden Angaben kontrollieren zu können.
Die Kosten für den Bau und das rollende Material be- trugen :
für 1465 km auf je 1 km
Piaster (1 £ T. = 102,6) 1 Frank == 4,52 P. Sag.
Anlagekosten. 352155161,09 P. 240379 P. Sag.
= 77910433 Frank Roll. Material 46876540,19 P. 31997 P. Sag.
= 10570915 Frank
zusammen 399031 701 ,28 P.
oder 88281348 Frank
Vom 14. März 1910 bis 13. März 1911 hatte man einen Reingewinn von 1730700 Frank bei diesem Anlagekapital von 88,2 Millionen Frank oder eine Verzinsung von 1,95 Prozent, wobei aber zu berücksichtigen ist, daß das Anlage- kapital tatsächlich nicht verzinst zu werden brauchte, weil es aus freiwilligen Spenden usw. bestand. Die Brutto- einnahmen beliefen sich 1909 auf 18896271, 1910 auf 26789075. die Betriebsausgaben 1909 auf 15892142, 1910 auf 19672524 Frank. Von anderer Seite (Alexis Rey) wird angegeben, daß 1909 die Gesamteinnahmen 3800000 Frank waren (pro km 2334 Frank), 1910 aber 5565084 (5359000?) Frank (pro km 3657 Frank), und zwar werden 1305 km an- gegeben.^ Vielleicht hat man die Strecke Haifa-Der at nicht mit in die Recfinung einbezogen. Die Haupteinnahmen bringt die nördliche Linie Damaskus — Der at, dank der großen Stadt Damaskus von einer Viertelmillion Einwohnern. Auf der Stredke von Derät nach Medina werden fast nur Pilger, aber wenige Waren befördert (nach Bankdirektor Griesbauer in „Weltverkehr und Weltwirtschaft", 1913, S. 540).
^ Für 1911 wurden für ca. 1468 km 6618800 Frank Einnahmen, pro km etwa 4100 Frank angegeben; die Einnahmen hätten gut die Betriebs- kosten gedeckt, der Überschuß würde für den Weiterbau verbraucht, da ein Anlagekapital nicht zu verzinsen und amortisieren sei.
H-.-r.bürgisdie Forschungen. Heftl. 4
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1912 sollen die Einnahmen (wohl Reineinnahmen?) nach den « Ägyptischen Nachrichten " vom 20. Sept. 1913 1 20000 ^ T. oder rund 2170000 Mark gewesen sein.
Nach Dr. Schmidt betrugen die Einnahmen (Stiftungen usw.) bis zum 31. Juli 1907 in Goldpiastern (4,4 P. = 1 Frank) abzüglidi der Kursverluste 318869026 Piaster, von denen 102877338 Piaster freiwillige Beisteuern waren. Professor Hartmann (Der Islam 1908. „Mitt. d. Orient. Sem."; Berlin, XII, 1909, S. 63) schreibt, daß am 21. Januar 1909 eine Interpellation in der türkischen Kammer über die Higaz- Bahn eingebracht wurde. Nath Angabe der Regierung waren 3800000 £ T. (70300000 M.) zum Bau vereinnahmt, 2800000 £ T. (51800000 M.) für Bau und Material aus- gegeben, der Rest von etwa I8V2 Millionen für Gehälter und ähnliches. (!) Es wurde darauf eine Kommission zur Kontrolle der Verwaltungsgelder gewählt. Die Bahn solle in Zukunft „'Otmanische Higäz-Bahn" und nicht mehr „Isla- mische Higäz-Bahn" heißen.
Bei der schnellen Bauausführung durch teils ungeübte Leute werden sich manche Mängel herausgestellt haben. Bei allen Bahnen in Neuländern, deren klimatische Fak- toren man nicht genau kennt, sind immer Reparaturen nötig. Recht ungünstig hatte Professor Musil 1910 über den Zu- stand der Bahn berichtet (vgl. M. Hartmann in: „Asien" vom 31. Juli 1912, und „Berliner Tageblatt" vom 26. Sep- tember 1911), besonders sollten die Stationen nicht genügend geschürt, die Lokomotiven und Wagen schlecht gehalten sein. Hiergegen hat allerdings Esref-Efendi, der Chef des tech- nischen Bureaus der Higäz-Bahn, im „Berliner Tageblatt" vom 17. September 1911 Einspruch erhoben, der vor allem die guten Dienste hervorhebt, die Meißner Pascha durch die türkischen Ingenieure gehabt hätte. Auf der Streci^e Ma an bis Medina wären an Europäern nur Meißner und sein Adjutant Herr Schröder tätig gewesen. Später scheint man für die Leitung wieder mehr Europäer beschäftigt zu haben, wohingegen der Betrieb aus religiösen Gründen durch Türken erfolgte. 1911 sollen auf der Bahn im ganzen 81 Lokomo- tiven, 100 Personenwagen und 900 Güterwagen gewesen sein.
Sehr bedenklich ist die Unsicherheit, die durch häufige Überfälle räuberischer Beduinen veranlaßt wurden. Die Stationen müssen deshalb kleine Festungen sein. M. Hart-
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mann befürwortet, die ganze Bahn durch Kamelreiterkorps sdiü^en zu lassen, durch «Uberbeduinen*, wie er sich aus- drückt. Für eine solche Truppe müsse man die Erfahrungen der Franzosen in Südalgerien und in der Sahara sich nufebar machen. Die Franzosen haben dort die „Meharistes* ge- schaffen nach Art der Kosakentruppen, die mit ihren Reit- tieren angeworbene Beduinen sind. Es hatte sich nämlich herausgestellt, daß nur der Eigner selbst sein Kamel richtig behandeln kann, und daß man nur bei diesem Rekrutie- rungssystem die Beduinen auch wirtschaftlich und disziplinar fesseln kann. Jedenfalls ist mit einer sehr beweglichen Truppe, unterstü^t durch Panzerzüge, die Sicherung der Bahn durchzuführen. Danebenher sollte die Errichtung^ von Automobillinien gehen in die Oasengegenden von Gaüf, Sammar usw. Sehr wünschenswert wäre die Fortführung der Bahn nicht nur bis Mekka und Gidda, sondern, soweit als möglich nach Süden bis Jemen, zunächst vielleicht nur mit Automobilen, deren Räder für den Sand der Wüste eingerichtet werden müßten. Es sollte so der Anschluß nach Süden versucht werden an die Bahn, die in Jemen geplant wird, und über die wir weiter unten sprechen werden — aber nicht nach 'Aden, sondern nach Hodeida oder, noch viel besser, nach Scheich Said. Doch davon später.
Die Transarabien-Bahn
Es ist selbstverständlich, daß England den größten Wert auf sichere Verbindungen mit seiner wichtigsten Besi^ung, Indien, legen muß. Aus diesem Bestreben ergaben sich die Beherrschung des Suezkanals durch Aufkauf des größten Teils seiner Aktien, die Okkupation von Ägypten, die An- lage von Flottenstüöpunkten am Ausgang des Roten Meeres in 'Aden und Perim, die Beherrschung des Ausganges vom Perser Golf und die Schu^erklärung über Kueit. Dies hat aber noch nicht genügt, um die Sicherheit der Verbindung unter allen Umständen zu gewährleisten. Es sollte noch eine Landverbindung geschaffen werden. Über Persien war sie der Russen wegen nicht möglich. So lag es nahe, an eine direkte Verbindung von Ägypten mit Indien zu denken. Zunächst plante man eine Bahn den Eufratfluß entlang. Die von General Chesney geführte Expedition nahm dort schon 1850 zu diesem Zwecke Vermessungen vor. Sir
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W. P. Andrew, der Herzog von Sutherland und andere be- fürworteten den Plan warm, der lange Zeit immer wieder aufkam. Später tauditen neue Projekte auf: eine trans- arabische Bahn, deren Zwecke nicht wirtschaftliche, sondern nur politische und strategisciie waren. Diese Bahn sollte auch der deutschen Baghdäd-Bahn entgegenarbeiten. Durcfi eine solche Verbindung würde England seine indischen Truppen in ganz kurzer Zeit nach Ägypten und somit nach Europa werfen können, und umgekehrt auch europäische Truppen nach Indien. Von London aus hätte man Kuradii in acht Tagen erreichen können. Lord Curzon ist vielleicht der Vater des Gedankens, diese Bahn von Suez über 'Aqaba und quer durch Arabien nach Küeit zu legen, von wo sie entlang der Küste von Persien und Beludschistan nach Indien gehen könnte. Als man dann die Hauptmadit von Ägypten aus in den Sudan verlegte, das für fremde Mächte unangreifbarer als Ägypten ist, tauchte der Plan auf, die Bahn von einem Punkte gegenüber von Port-Sudan aus- gehen zu lassen, um sie entweder in Kueit oder bei den Bahrain-Inseln endigen zu lassen. Lord Kitchener scheint früher für den lefetgenannten Plan gewesen zu sein. Im „Tag" vom 25. Juni, 10. Juli und 8. September 1913 ist von Theodor Ling angegeben, daß England sich sogar schon um eine Konzession für diese Bahn beworben haben sollte, „which is likely to be granted". Und zwar dachte man daran, die Konzession nicht etwa von der Türkei, sondern von den Emiren von Küeit, von Sammar und anderen Leuten zu erhalten, denen England nach dem bekannten Beispiel von Kueit zunächst die „Unabhängigkeit" und seinen Schu^ verschaffen müßte. Die Bestrebungen Englands mit dem Wahhäbiten-Sultan Ibn Saud, auf die wir später kommen, zielen offenbar hierauf hin. England mußte erst Uneinig- keit stiften zwischen der Türkei und den innerarabischen Herrschern, die früher zur Türkei in einem gewissen Ab- hängigkeitsverhältnis standen. Aber selbst wenn dies auf die Dauer gelingen sollte, so muß die transarabische Bahn unter allen Umständen die unzweifelhaft türkische Higäz- Bahn und somit rein türkisches Gebiet kreuzen. In Eng- land soll man sich nun 1913 für den nördlichen Weg ent- sciiieden haben. Vielleicht kehrt man aber unter dem Einfluß der heutigen türkisch-deutschen Bedrohung Ägyptens wieder
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zum Südprojekt zurück. Man plant aber immer nodi die Linie, mit der man in 52 Stunden von Port Said nach Küeit über Gauf gehen soll, wo die Hauptstation einzu- richten wäre. Die Kosten der Bahn sollen auf 100 Mil- lionen Mark (wohl zu gering) geschäht sein. Ob England an die Fortse^ung der Bahn entlang der persischen Küste ernstlich denkt, ist mindestens zweifelhaft, weil diese Strecke dem russischen Einfluß zu nahe gerüd^t sein würde.
Gelingt es England, die transarabische Bahn zu verwirk- lichen, so erhält es einen sehr großen Machtzuwadis, und der Einfluß der Türkei in den Heiligen Orten des Islam und somit in der mohammedanischen Welt wäre sehr ge- fährdet. Es muß deshalb alles versucht werden, daß Eng- land dies Ziel nicht erreicht. Vielmehr muß die Türkei selbst mit deutscher Hilfe, diese Bahn oder eine solche von einem Punkte der Higäz-Bahn nach der Baghdad-Bahn oder nach Küeit oder nach Bahrein bauen. Hierdurch würde der Einfluß der Türkei in Arabien völlig sichergestellt, vor allem aber würde die Weltmachtstellung Englands leiden zum Vorteil der Türkei und Deutschlands. Die gefahr- bringende absolute Beherrschung der Handelsstraßen nach dem Osten würde unterbunden werden. Eine solche Bahn ist auf lange Zeit nur als Militärbahn mit militärischer Sicherung denkbar. Ihre Wichtigkeit ist aber so groß, daß sie auch bedeutende Opfer lohnt. Die Vorbedingungen für sie ist aber, daß England die alleinige Herrschaft auch im Perser Golf genommen wird, daß auch andere Mächte, vor allem die Türkei, dort dauernden Einfluß haben. Hierauf kommen wir noch zurück.
Die Universität in Medina
M. Hartmann („Arabische Frage" S.588) meinte, daß Ara- bien und Marokko für eine Universität noch nicht reif wären. Vielleicht unter dem Eindruck, daß die arabische Univer- sität in Kairo zu stark von England beeinflußt wird, hat man sich aber in Konstantinopel entschlossen, eine Uni- versität in Medina zu errichten. Die Grundsteinlegung fand am 29. November 1913 bei Anwesenheit einer besonderen Kommission aus Konstantinopel statt, auf einem Plafee im Osten der Stadt. Das Grundstück ist 16000 Quadratpik groß, dazu kommt noch ein Garten von 286000 Quadrat-
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pik, in dem später eine landwirtsdiaftliche Sdiule errichtet werden soll. Das kaiserliche hade zur Errichtung der Uni- versität datiert vom 19. April 1913. Ihr Zentralkomitee hat seinen Siö in Konstantinopel, der Verwaltungsrat in Medina. Der Rektor ist Scheich Sawis 'Abd el-'AzTz,^ der früher in Kairo tätig war; er ist wohl der Urheber des ganzen Planes. Das wichtigste ist, daß der Unterricht nur in arabischer Sprache erteilt wird. Das Waqf-Ministerium, dem die Uni- versität untersteht, hat einen jährlichen Zuschuß von 10000 türk. Pfund bewilligt, für die erste Anlage außerdem noch 80000 Pfund. Eine Sekundärschule ist angegliedert.
Diese Gründung ist eine Anerkennung der arabischen Kultur seitens der Türken. Es ist zu hoffen, daß die tür- kischen nationalistischen und zentralisierenden Stimmungen, die besonders im je^igen Krieg sehr stark sind, hierin keine Änderung aufkommen lassen, und daß die Universität wirk- lich ins Leben tritt. Ihr sollten in Baghdäd, Damaskus und in Jemen ähnliche Einrichtungen folgen, die aber nicht allein rein islamisches Wissen verbreiten, sondern die sich be- streben sollten, auch abendländische Gelehrsamkeit ihren Zwed^en dienstbar zu machen. So wird es möglich sein, im Lande ein gebildetes Element zu erziehen, aus dem sich tüchtige Beamte, Ärzte usw. rekrutieren. Und sobald Bildung in diese Länder gedrungen ist, werden sie befähigt werden, unter dem Halbmond der Türkei autonome Staaten zu bilden, einen Staatenbund, um eine glückliche Lösung der so schwierigen Arabischen Frage zu bringen. ^ Eine starke Türkei kann in der Arabischen Frage nachgiebig sein.
Wie weit die Reformen der „jungen" Türkei im Higäz haben einwirken können, ist aus der Presse schwer ersicht- lich. Etwa Mitte 1913 hat Tala'at Bey nach der „Depeche coloniale" vom 4. August 1913 ein Rundschreiben an die Gouverneure erlassen, das sich auf die arabischen Gebiete der Türkei bezieht: Danach sollen die Einkünfte und die Güter des Waqf in jedem Wilajet der religiösen Gemeinde dieses
' Zeifungsnadiriditen zufolge soll Sawis Abd el-'Aziz im Oktober 1915 in Berlin gewesen sein, wo er beim Beiramfest der türkischen Kolonie zugegen war.
' Eine andere islamisdie Universität, „Saladin el-Ejubi", ist im Sep- tember 1915 in Jerusalem eröffnet worden.
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Wilajets gehören. Der Wali und der Generalrat sollen ge- meinsam beraten über die auszuführenden öffentlichen Arbeiten und sie ausführen. Im Frieden sollen die Sol- daten ihren Dienst im Bezirk der Armeekorps-Inspektion des Wilajets ableisten, aber die Regierung hat die Voll- macht, die Truppen an die Punkte der Grenzen zu senden, wo Verstärkungen nötig sind. Die Garnisonen vom Higaz, Negd und 'AsTr werden aus Soldaten zusammengese^t, die aus allen Teilen von Arabien stammen, im Verhältnis der Zahl der Rekruten. In den arabischen Ländern soll der elementare und mittlere Unterricht in der Sprache der Mehr- heit der Bewohner gegeben werden, jedoch wird man auch Türkisch lehren. Man wird höhere Schulen schaffen, in denen der Unterricht auf Arabisch erfolgt. In den Schulen, in denen bisher der Unterricht auf Türkisch gegeben wurde, wird dies weitergeschehen, aber außerdem wird man Schulen gründen, in denen auf Arabisch unterrichtet wird. Alle Be- amten in arabischen Ländern müssen die arabische Sprache beherrschen. Alle Beamten zweiten Grades werden von den Gouverneuren ernannt, mit Ausnahme bestimmter Richter, die durch ein Irade des Sultans berufen werden. Die Regie- rung in Konstantinopel behält sich also nur vor, den Wali, den Generalsekretär, den obersten Scha^meister und be- stimmte Richter zu ernennen, die aber alle Arabisch können müssen. Fremde Spezialisten sollen für die Einrichtung der Verwaltung und für die öffentlichen Arbeiten berufen werden. Das Defizit der Budgets der Wilajets in bezug auf die öffentlichen Arbeiten, den Unterricht und die Lokal- verwaltung soll ausgeglichen werden durch Vorwegnahme von Einkünften der allgemeinen Reichseinnahmen.
Roloff schreibt, daß im Frühjahr 1914 sich türkische und arabische Politiker im Cafe Tokatlian in Konstantinopel versammelten, um eine Verbrüderung von Türken und Ara- bern zu erzielen. Zur selben Zeit seien in Häjil die Ab- gesandten vieler arabischer Emire zu einem Kongreß zu- sammengekommen, um über Maßregeln zu beraten, die für die Erreichung von Reformen und der Autonomie von der Pforte zu erzwingen wären. Daran hätten ein Sohn des Großscherifs von Mekka als dessen Vertreter, ein Bruder des Emir der Wahhabiten, ein Abgesandter des Emir von Häjil und andere Würdenträger aus Syrien, Iraq und
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Ägypten teilgenommen.^ Über die dort gefaßten Beschlüsse soll noch nichts bekannt sein; alles wird darauf ankommen, ob die arabischen Fürsten ihre Sonderinteressen beiseite- lassen. Durch den Weltkrieg, durch die Verkündigung des Heiligen Krieges einerseits und durch die erhöhte Tätigkeit der englischen Agenten anderseits werden sich siciier die Fragen verschoben haben. Wohinaus die Entwicklung gehen wird, muß die Zukunft lehren.
Im Frieden ist die 22. Division des VII. Armeekorps im Higäz stationiert; wie stark sie ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Gewöhnlich soll eine Division aus 3 Infanterie- regimentern zu je 3 Bataillonen, 1 Jägerbataillon, 1 Ma- sciiinengewehrkompagnie, 1 Feldartillerieregiment zu 6 Batte- rien, 1 Pionierkompagnie, 1 Kompagnie Fuhrwesen und V4 Telegraphenkompagnie bestehen.
In der Verwaltung scheint man zu versuchen, entlang der Higäz-Bahn größere Zentren zu schaffen, wahrscheinlich in Satt el-Hagg, Tebük und el-'Öla.
Nachdem die Türken am 29. Oktober 1914 [mit in den Weltkrieg eingetreten waren, und der Sultan als Chalif alle Mohammedaner zum Kampfe aufgerufen hatte, griffen die kriegerischen Ereignisse natürlich auch nach dem Higaz über. Es zeigte sich, wie wichtig die religiöse Politik von 'Abd ul- Hamid gewesen war, seine Stellung als Chalif zu betonen und die Higäz-Bahn zu erbauen. Aber die seit langer Zeit von England in Ägypten und von Frankreich in Syrien ge-
^ Rouet schreibt, daß schon 1904 von einem derartigen Kongreß die Rede gewesen sei, den er für sehr unwahrscheinlich hält, da die Teil- nehmer zu verschiedenartige Interessen hätten. Er glaubt, daß die Nachricht über solche Kongresse nur mittels der ägyptischen Presse in die Welt gese^t seien durch die Alttürken und andere, die durch Stif- tung von Unfrieden im trüben fischen wollten. — Nach Frhrn. v. Macltay („Deutsche Tagesztg." vom 18. 2. 1911) hatte sich neben dem „Komitee für Einheit, Freiheit und Fortschritt" in Konstantinopel eine „Arabisch- türkische Gesellschaft" gebildet, die gemeinsam mit der neuen Regie- rung die arabischen Interessen vertreten sollte. Mit dem Aufleben der türkischen Zentralisationstendenzen sei daraus eine arabische Fronde ge- worden, die besonders mit der Presse arbeitet, vor allem mit der in Mekka erscheinenden „Sams el-^adäla" und der Konstantinopolitaner „el-Destur" („Die Verfassung"). Die arabische Bewegung soll sich aber in Arabien fast ganz auf die religiösen Zentren Mekka und Medina und auf die dortigen Geistlichen beschränken, während der Araber der Wüste ihr fremd bleibt.
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schürte Arabische Frage wurde natürlich von den feindlichen Mächten aufs neue nach Möglichkeit ausgenü^t. Schon früher hatte Frh. von der Golö darauf aufmerksam gemacht, daß die Frage der wahrhaften Versöhnung der arabischen Welt mit dem Chalifat der otmanischen Sultane für die Türken von weit größerer Bedeutung sei, als wenn die Türkei Maze- donien oder Albanien verliere. Die Vorausse^ung für eine sofortige allgemeine Erhebung des Islam wäre gewesen die Anerkennung des türkischen Chalifats seitens aller ortho- doxen Mohammedaner und völlige Einheit im Islam (Roloff). Das sind aber unerfüllbare Vorausse^ungen schon bei der Verschiedenheit der wirtschaftlichen Interessen, die an vielen Stellen so sehr mit denen der Engländer, Fran- zosen usw. verbunden sind. So bildete die Erklärung des Heiligen Krieges zwar ein sehr gutes Kampfmittel, das vieler- orts der Türkei und uns große Hilfe gab — ich darf nur an Deutsch-Ostafrika erinnern — , aber eine allgemeine Er- hebung des Islam mußte eine Utopie bleiben; sie kann nur nach einem durchgreifenden Erfolge der Waffen ein- treten, der allein maßgebend ist.
Es kann hier nicht die Aufgabe sein, die kriegerischen Unternehmungen gegen Ägypten zu beleuchten, so unend- lich wichtig sie auch sind. Ich darf nur daran erinnern, daß schon am 10. November el-'Arts und am 18. November Qala't en-Nachl auf der Sinai-Halbinsel seitens der Türken beseht wurden. Nachdem bereits am 22. November tür- kische Vortruppen den Suezkanal erreicht hatten, wurde am 27. Januar eine Gewaltrekognoszierung am Kanal ausgeführt, der sich im März und April noch einige kleinere Unter- nehmungen anschlössen. Auch im August und September 1915 wurden von den Türken noch Bahnanlagen und eine Funkenstation am Kanal zerstört. Die Türken haben je^t (Februar 1916) fast die ganze Sinai-Halbinsel in ihrer Gewalt und warten offenbar auf die Zeit, wo die Verhält- nisse des Hauptkriegsschauplafees es erlauben, wieder aufs neue mit großer Macht vorzugehen. Denn gewiß ist für die Niederwerfung der englischen Ansprüche der Kampf gegen den Suezkanal von höchster Bedeutung. Aber das Ziel, die Monopolstellung auf den Wegen nach Osten zu brechen, kann auch in Südarabien und am Perser Golfe erreicht werden, wie wir noch zeigen wollen.
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Die Engländer versuditen ihre Vorherrsdiaft auf dem Meere auszunu^en, um der Unternehmung gegen Ägypten in die Flanke zu fallen, und zwar vom Golf von 'Aqaba aus, wo in den ersten Kriegstagen eine kleine türkische Be- samung, angeblich mit Funkeneinrichtung und einem deut- schen Offizier („Times" vom 31. Oktober), eingetroffen war. Am 3. und 6. November beschoß der Kreuzer ,Mi- nerva" den Ort 'Aqaba und zerstörte Gebäude der Lan- dungstruppen, am 19. und 28. Dezember wurde der Ver- such einer Landung ohne Erfolg vorgenommen. Auch am 27. Februar 1915 wurden die dort ausgeschifften Engländer wieder zurückgetrieben. Der französische Kreuzer „Desaix" soll an dem Unternehmen teilgenommen haben. Man scheint zwar gleich Anfang November ein winziges Fort und eine Telegraphenstation zeitweise zerstört zu haben, im übrigen aber sind die Türken im Besifee ihrer Stellung geblieben. Im Higäz ist gleich nad\ Ausbruch des Krieges der Teil der Stämme, der von den Türken abhängig war, offen zur Türkei getreten. Wenigstens hören wir, daß am 15. No- vember der Qädi von Medtna, die Häupter der Hanefiten und Sciiafi'iten zum Heiligen Kriege aufgerufen habe, daß am 28. November in Mekka für den Sieg der Türkei und ihrer Verbündeten gebetet würde, und daß am folgenden Tage die Heilige Fahne, der Sangaq es-serif, feierlich ein- geholt wurde. Dies gesciiah, tro^dem die Indische Regie- rung am 2. November („Times" vom 6. November 1914) öffentlich erklären ließ, daß die Heiligen Orte in Mekka und im Iräq sowie der Hafen Gidda niciit durch englische Land- oder Seestreitkräfte belästigt werden sollten, solange man die indischen Pilger dort nicht belästigen würde. Die fran- zösische und russische Regierung haben ähnliche Erklärungen abgegeben. Ende Dezember sollen auch Araber aus dem Negd, also wohl Leute des Ibn Rastd, sich gegen England erklärt haben. Am 12. Januar haben, Zeitungsmeldungen nach, die Engländer einen Landungsversuch bei Habia (? Ras Hatiba) in der Nähe von Gidda ohne Erfolg gemacht und am 5. Februar Gidda beschossen. Am 22. Februar soll ein englisches Schiff im Hafen von Janbu einen Brief an Land gesandt haben, in dem den Stämmen erklärt wurde, daß England keine feindlichen Absichten gegen sie habe, sie sogar mit Nahrungsmitteln und Munition Unterstufen wolle,
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wenn sie auf Seite Englands treten würden. Das Ober- haupt der Stämme habe aber jede Unterredung abgelehnt, weil sie an der Seite der Türkei ständen. Karl Neufeld („Berl.Tagebl." vom 11. November 1915) schreibt, man hätte auch erfolglos Proklamationen aus englischen Flugzeugen ab- geworfen. Vom 21. März wird eine mißglüdcte Landung der Engländer in Monghile (? in 27V2 Grad nördl. Breite, Mueleh, Muweila?) gemeldet. Wahrscheinlich beim selben Orte (die Presse- sagt allerdings „Moyle bei Medina") wurde am 24. Mai ein englisches Flugzeug herabgeschossen, das von einem Kreuzer kam. Im September 1915 sollen die Leute aus dem Higäz ihre Ergebenheitsversicherung gegen die Türkei wiederholt haben („Frankf. Ztg." vom 13. Sept. 1915).
Im Dezember 1914 war Karl Neufeld — bekannt durch seine Gefangenschaft beim Mahdi im Sudan, wo er den Islam hatte annehmen müssen — als Mohammedaner erst nach der Sinai-Halbinsel, dann nach Medina gereist, wo man ihn scharf beobachtete, aber als Mohammedaner frei gehen ließ. Er konnte (nach dem „Berliner Tageblatt" vom 11. November 1915) alle früheren Nachrichten bestä- tigen: Die Engländer haßte man dort, weil sie die Pilger- fahrten von Ägypten und Indien behinderten, die Nahrungs- zufuhr unterbanden und den Mohammedanern den von ihnen eingese^ten „Sultan von Ägypten" als Chalifen aufdrängen wollten. Die Türkei lieferte Mengen von Getreide nach dem Higaz; täglich bekam man die europäischen Kriegsdepeschen in Medina, wo unsere Siege Begeisterung ausübten.
Aus allen Nachrichten ist also anzunehmen, daß die Türken im Higäz Herren der Lage sind, daß Bahn und Küste gut geschürt sind, während die Feinde von der See aus blockieren. Sehr wirksam scheint diese Blocitade aber nicht zu sein, wie die Reise der „Emden"- Besamung zeigt. Überall aber werden die Feinde versuchen, mit Geld und anderen Mitteln Stämme zum Aufruhr gegen die Türkei zu veranlassen. Feindliche Unternehmungen gegen die Higaz-Bahn können jedoch nur Erfolg haben, wenn sie mit großen Mitteln unternommen werden, denn zur Erreichung der Bahn ist ein langer Marsch nötig. Die aufgehe^ten Stämme aber, die schon in Friedenszeiten die Bahn dauernd beunruhigten, können gewiß auch heute dort dann und wann Verlegenheiten bereiten, die aber unwesentlich sind.
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Jedenfalls sind die Heiligen Orte Mekka und Medina fest in der Hand der Türkei, und alle von England und Frank- reid\^ unternommenen Pläne, das Chalifat des Sultans durch ein Gegenchalifat zu stürzen, müssen scheitern, solange die Türken Herren der Ka'ba sind.
7. Kapitel
Jemen und 'Asir
Der Südwestteil von Arabien bildet eine geographische und kulturelle, damit auch politische Einheit. Es ist das „Glücklidie Arabien", Arabia felix der Alten, ein Name, der vielleicht aus „'Aden" entstanden ist, woraus man „eudae- mon" und „felix" madite. Man wollte aber hiermit auch das infolge natürlicher und wirtsdiaftlicher Lage günstigste Gebiet der großen Halbinsel bezeichnen. Im Altertum war im Lande selbst keine einheitliche Bezeichnung des frag- lidien Gebietes üblich. Es war das Land der Sabäer, aus dem sich das der Himjariten entwickelte, die je nach ihrer staatlichen Kraft engere oder weitere Länder beherrschten. Einem niederen, am Roten Meer gelegenen Wüsten- streifen, Tihäma genannt, folgt landeinwärts in Stufen auf- steigend ein hohes Bergland, Serat, das vielfach zerrissen ist und das nach Osten hin allmählich in die innerarabische Wüste übergeht. Den Monsumwinden ausgese^t, empfangen die Berge genügende Sommerregen, so daß die Flüsse dann sogar das Meer erreichen. Nach den Beobachtungen von Beneyton ist im Küstenland (Tihäma) die Temperatur während der Kalmen von Mai bis September 35 — 43*^; während der Sommerregen sinkt die Temperatur etwas, im Winter ist sie 25 — 35*^. Auf dem Plateau beobachtete er im Sommer 17—27°, im Winter —5 bis +29", wobei diese Unterscfiiede von 34° oft innerhalb von 24 Stunden
^ Unter Nr. 1533 ist in der französisdien Kammer ein Gesefeentwurf eingebracht, nach dem 500000 Frank bereitgestellt werden sollen, um in Mekka und Medina je eine Unterkunft für Pilger aus den französischen Protektoraten zu schaffen. Diese „Hotelleries" sollen unter die Bestim- mungen des „Habous" (Waqf) fallen. (Bulletin du Comite de l'Afrique fran9aise 1915. S. 291.) Auf diese Weise hofft Frankreich seinen Kolo- nial-Mohammedanern gefällig zu sein und in den Heiligen Orten Ein- fluß zu gelangen.
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eintraten. Die Berge sind von der Talsohle an bis auf die Gipfel terrassiert; eine erstaunliche Arbeit ist auf diese Anlagen von der Urzeit an verwandt. Die Terrassen werden sorgsamst künstlich bewässert, besonders um auf ihnen Kaffee zu bauen. Schon die Altägypter sprachen von den „Stufenländern zu beiden Seiten des Meeres", und es ist denkbar, daß sie hiermit diese Terrassenbauten meinten. Die Kaffeekultur auf den Terrassen allerdings ist dort an- scheinend kaum vor dem 15. Jahrhundert unserer Zeitrech- nung von Abessinien aus eingeführt, wo der Kaffeebaum einheimisch ist. Der Sage nach soll ein sufitischer Mufti Scheich Sihab-ed-DTn DabhänT^ um 1470 den Gebrauch der Kaffeebohne in 'Aden eingeführt haben. Und mit dieser Kultur wird man auch die des Qat (Catha edulis) aus Abessinien in Jemen eingeführt haben. Außerdem baut man Getreide in den Tälern — früher vielleicht auch auf Terrassen — ebenso Mengen von Fruchtbäumen. Der Gebrauch des Pfluges ist seit alter Zeit üblich. Gemüse scheinen durchweg gefehlt zu haben; wenigstens wird von den ersten türkischen Militärexpeditionen gemeldet, daß viele Soldaten aus Mangel an Gemüsen an einer skorbut- artigen Krankheit gestorben wären, weshalb man ihnen zubereiteten Klee (Luzerne?) gegeben habe. Erst die Türken scheinen Gemüse gebaut zu haben. Die seßhafte, kulturell hochstehende Bevölkerung ist offenbar Meister gewesen in der sorgsamen Wasserwirtschaft. Kanalbewässerung und Stauwerke waren schon in alter Zeit weit verbreitet. Stellen- weise hatte man ganz bedeutende Werke, wie den Damm bei Ma'rib, dem Hauptorte der Sabäer, der angeblich 30 Schleusen hatte. Man kennt die Reste von 27 solcher Talsperren. Unter den inneren Wirren des Feudaladels, unter den Kriegen mit Abessiniern und Persern, über die wir in einem früheren Abschnitt berichteten, litt die staat- liche Gewalt und somit der Kulturzustand des Landes, die
' Nad\ anderer Angabe wurde der Kaffee etwa 1450 von Gemal ed-Din Abu Abdallah Mohammed bin Said ed-Dubani, dem Qädi von "Aden, aus Abessinien gebracht. Wieder andere sagen, daß 1430 Sdieid[\ 'Ali Saduli bin Omar, der in Mocha angesiedelt war, den Kaffee damals sdion hatte. In Südarabien trinkt man aus Sparsamkeitsgründen nur eine Abkodiung aus den Kaffeesdialen (Qisr), die Bohnen werden exportiert.
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Wasserwerke wurden vernachlässigt. Jener Damm von Marib soll 120(?), 447, 539 und 550 (nadi Glaser nur 543) n. Chr. gebrochen sein, die Leute wanderten aus, und das Land verfiel. Durch den Einfluß des Islam bekam das Beduinenelement das Übergewicht über die seßhafte Bevölkerung, und auch dadurch wird ein Kulturrückgang stattgefunden haben, so daß allmählich die Wüste Gegenden einnahm, die früher blühende Kulturländer waren. So sollen gerade bei Ma'rib riesige Steinbauten von dem Damme und von Tempeln einen hohen Kulturzustand be- zeugen in einer Gegend, wo heute die gefährlichsten Be- duinenräuber hausen. Überall im Lande verstreut sind richtige Städte mit hohen Häusern von einer ganz eigen- artigen Architektur,^ die wahrscheinlich stark von Persien aus beeinflußt ist. Aus alter Zeit kennt man einstweilen nur Inschriften, viele tausend in sabäischer und himja- ritischer Sprache, in eigenen südsemitischen Schriftzeichen verfaßt. Aber wirkliche Ausgrabungen hat man nodi nicht vornehmen können. Hier ist noch alles zu leisten. Auf Schritt und Tritt sollen dem Reisenden Ruinen begegnen. Der Jemen-Araber el-Hamdäni hat im 10. Jahrhundert eine Menge von ihnen aufgezählt, er ist der eingeborene Archäo- loge von Südarabien. Ein Bild aber von den kulturellen Zusammenhängen des Volkes oder der Völker, die diese Bauten vollführten, kann man sich, heute nocii nicht machen. Das ganze Land, von der Küste bis weit ins Innere hin- ein, von Hadramaüt bis zum fernen Norden schreit geradezu nach dem Spaten des gründlich arbeitenden Archäologen, der hier ein überreiches Feld haben wird. Alles, was er dort leistet, vom ersten Spatensticii an, wird erfolgreich sein. Und welche interessanten und wichtigen Probleme der alten Geschichte hier zu lösen sind, ist schon weiter oben angedeutet. San'ä selbst (das alte 'Uzel, wo das Schloß Ghomdan stand), Marib, Sabwat (Sabota der Alten, die alte Hauptstadt von Hadramaüt), vor allem auch Zofär, der frühere Weihrauchhafen, sind die Punkte, wo zum Bei-
^ Es wird besdirieben, daß bei der Architektur in Jemen Qips- ornamente eine große Rolle spielen (wohl im Inneren der Häuser), ein Art von Gipsmosaik, wie es in Nordafrika und Spanien seit der Mitte des 7. Jahrhunderts so schön entwickelt ist. Nach Strzygowski ist diese Ornamentik wahrscheinlich aus Babylonien nach Nordafrika gelangt.
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spiel ein Erfolg am ersten zu erreichen sein wird. Wenn die politischen Verhältnisse die Arbeit dort gestatten, dann ist zu erhoffen, daß deutschen Gelehrten diese blühen wird. Über die alte Geschichte des Landes haben wir oben einige Angaben gemacht. Wir sahen, daß die Städte dort Zentren des Welthandels waren für die Produkte des Landes selbst, Gold, Weihrauch und Myrrhe, sowie für die Gewürze aus Indien, und wie sich dort ein märchenhafter Reichtum entwici«elte. Und damit einher gingen politischer Einfluß und Handelsbeziehungen bis weit nach der Ostküste von Afrika und bis nach Indien.
Aber der Antagonismus von Rom-Abessinien einerseits und von Persien anderseits sowie die inneren Feudalfehden hatten das Land geschwächt, und als um 634 der Islam dort durch die Sendlinge Mohammeds eingeführt wurde, kam als zerse^endes Element noch dazu der Einfluß von Religionsstreitigkeiten und das Überwiegen des Nomaden- tums, von dem der Islam getragen wurde.
Martin Hartmann hat („Arabische Frage" S. 530 ff.) die frühislamische Geschichte von Jemen behandelt, wie Ibn Chaldün und 'Omärä sie aufzeichneten. Ihm folgen wir im nachstehenden durchweg. Das Land stand unter dem Zeichen der alten Sippenherrschaft, die „Könige" von Himjar be- hielten eine Zeitlang ihre Sonderstellung. Neben ihnen aber war ein Vertreter des Chalifen von Damaskus oder Baghdad als „amil" anwesend. Später wurden die ein- geborenen Häupter als „Imäm" oder „Emir" bezeichnet. Bei dem Zerfall des großen Chalifenreiches im Beginn des 9. Jahrhunderts machte sich auch der Statthalter des Chalifen in Jemen in der von ihm gegründeten Stadt Zebtd un- abhängig. Eine Reihe von selbständigen Dynastien folgten einander. Bemerkenswert ist, daß alle diese Herrscher ihre eigenen Münzen prägten, und daß auch in mohammeda- nischer Zeit mehrere weibliche Herrscher vorkamen.
1. die Zijadiden in Zebtd (819—1018), deren Macht sich über einen großen Teil von Jemen bis Hadra- maüt und 'Aden erstreckte. Der Stammvater Ibn Zijäd baute 819 Zebid. Beim Zurückgehen ihrer Macht ent- standen in San ä und Ganad lokale Herrschaften. Die Qarmaten zerstörten 904 Zebid, eroberten 912 Sana. Beim Tode von Ibn Saläma 1011 zerfiel das Reich;
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2. die Ja'furiden (Himjariten) in Sana und Ganad 861—956;
3. die Nagahiden in Zebid 1021 — 1158, Nachkommen eines abessinischen Sklaven des legten zijädisdien Majordomus;
4. die Sulaihidenin San'a 1 037 — 1 1 Ol waren Isma'^eliten, die das ganze Jemen und 1063 sogar Mekka er- oberten. Die Residenz wird 1065 von Sana nach Dulgibla (südwestlich von Ibb, nördlich von Ganad) verlegt;
5. die Hamdaniden in Sana 1098 — 1174, die von den Aijübiden abgelöst wurden;
6. die M a h d i d e n in Zebid 1 1 59 — 1 1 74; sie waren Chare- giten und folgten in Zebid den Nagahiden;
7. dieZurai iden in 'Aden 1038— 1174 (Ismä'Tliten, Fürst Az-Züraf vom Stamme läm);
8. die Aijübiden in Jemen 1174—1228). Es waren Selguken, die auch Ägypten beherrschten.
Der bedeutendste unter ihnen, Saladin (Saläh ed-dm), hatte schon 1174 Teile von Jemen erobern lassen. Etwa 1215 hatte der Aijübide Masüd im Namen seines in Ägypten regierenden Vaters Kamil ganz Jemen erobert. Aber schon 1228 machte sich ein Heerführer der Aijübiden namens Nur ed-Din in Jemen unabhängig. Seine Macht erstreckte sich bis nach Mekka, wo er 1240 zeitweise die indirekten Steuern abschaffte. Dieser Nur ed-Din gehörte zum Geschlecht der
9. Rasüliden in Jemen (1229 — 1454), deren Stammvater Gesandter (rasül) des 'abbasidischen Chalifen gewesen war. Der Sohn jenes Ahnherrn war 1222 Statthalter von Mekka unter dem legten aijübidischen Sultan von Ägypten Masüd, nach dessen Tode 1228 die Herr- schaft von Jemen, Hadramaüt und Mekka auf Nur ed-Din 'Omar überging.
10. Die Tähiriden folgten dem vorigen Hause von 1446 an bis zur Eroberung von Jemen durch die Mame- luken 1507. Nun ist das Eigentümliche, daß neben diesen weltlichen Dynastien in Jemen noch geistliche herrschten, Imäme der Rassiden, die in Sa'da von 893 bis etwa 1300 saßen. Sie fanden ihre Fortse^ung in den Imämen von San ä, die
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dort heute nodi eine große Rolle spielen. Wir müssen deshalb auf ihre Vorgeschichte mit einigen Worten eingehen. Diese Imäme leiten sich ab von Al-Hädt Jahja, Enkel des Qäsim ar-Rassi, eines angeblichen Nachkommen des Hasan bin 'All und zaiditischen Dissidenten unter dem 'Abbäsiden- Chalif en Ma'mün (81 3 — 833). Bekanntlich hatte der Schwieger- sohn des Propheten Mohammed, 'Ali, zwei Söhne, Hasan und Husain. Der Sohn des le^teren war 'Alt Zain ul- 'äbidin, dessen einer Sohn Zaid war, der 740 verstorbene Gründer der Zaiditensekte. Da dieser nach der Ansicht seiner Anhänger der fünfte reciitmäßige Chalif in leiblicher Nachfolge vom Propheten war, nennt sich seine Sekte auch die „Fünfer" (Chamsije). Von ihm soll jener Al-Hädi Jahja abstammen, dessen Nachkomme der heute noch in Jemen vorhandene Imäm Jahja ist. Wir sehen also, daß dieser Mann von ganz altem alidiscfien Adel ist und zugleich das Oberhaupt der schiitischen Sekte der Zaiditen — ebenso wie zum Beispiel der vielgenannte Agha Chan das Ober- haupt einer anderen schiitischen Sekte ist, der „Siebener", Ismä'iliten oder Choga, die in Indien und Ostafrika ihre Anhänger hat.
Schon um 739, also noch zu Lebzeiten von Zaid, sollen Anhänger von ihm nach der Ostküste von Afrika aus- gewandert sein. Die Zaiditen hatten 864 ein Reich am Kaspischen Meer, 893 gründen sie ein Imämat zu Sa'da in Jemen, 932 kämpfen die zaiditischen Imäme von Jemen erfolgreich gegen die Qarmaten, 1197 gegen die Aijübiden.
Die Genealogie der späteren Imäme sciieint aber nicht ganz klar zu sein; jedenfalls ist dies Amt von dem Stamme des Husain bald auf den des Hasan übergegangen. Das ist nach der Ansicht der Zaiditen aud\ statthaft, da zwar das Blut des Propheten im Imäm vorhanden sein muß, nicht aber eine direkte Erbfolge gefordert wird. Vielmehr soll unter den Prophetennaciikommen der passendste durch Wahl der Altesten des Volkes zum Imäm ernannt werden. Er soll das Haupt einer „ecclesia militans" sein, für welches besondere Eigenscfiaften verlangt werden. Der erste Imäm in Jemen soll der Tradition nach — wie schon erwähnt — der Hasanide al-Hädi ila l-Haqq Jahjä gewesen sein, der 901 starb. Sein 860 verstorbener Großvater al-Qäsim ar- rassT Targumän ad-dtn hatte seinen Si^ am Berge Rass bei
Hamburgisdie Forschungen. Heftl. g
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MedTna, von wo er fliehen mußte. Jedenfalls soll jener al-Hädt Jahjä der Ahnherr der noch heute in Jemen leben- den Imame sein. Im Jahre 893 soll al-Had! Jahjä nach Sa'da gekommen sein, wo er sich der Stadt bemächtigte, bald aber wieder weichen mußte. 897 konnte er nach Sa'da zurüd^kehren und eroberte auch Nagran. Bald hatte er gegen die Qarmaten zu kämpfen, ebenso wie sein zweiter Sohn und Nachfolger Ahmed en-Näsir. Schon der Al-HädT Jahia hat Münzen mit seinem Namen prägen lassen.
Im Jahre 901 wurde auch Sana von dem Rassiden Imam Al-Hadi erobert, jedoch 912 nahmen die Qarmaten die Stadt fort; 956 wurde sie durch den Rassiden Imam von Sa'da al-Muchtar zurückgewonnen. In allen wechsel- vollen Zeiten während mehr als tausend Jahren haben die zaiditischen Imäme sich in Jemen gehalten, gestuft be- sonders durch die im Lande sehr stark verbreiteten An- hänger ihrer religiösen Sekte. Es handelt sich bei der Herrschaft der Imäme also um einen Caesaro-Papismus im kleinen.
Wir sahen oben, daß die selgukischen Sultane von Ägypten, die Aijubiden, 1173 Jemen durch Türän sah bin- Aijub unterwerfen ließen, der im folgenden Jahre auch 'Aden und Sana einnahm. Die Herrschaft der Aijubiden wurde zwar formell unter der Oberhoheit der 'Abbäsiden- Chalifen in Baghdäd ausgeübt, tatsächlich aber waren die Aijubiden in Ägypten und somit auch in Jemen selbständig. Im Jahre 1215 kämpfte der Aijübide el Masüd, Sohn von el-Kämil, mit Hilfe kurdischer und türkischer Truppen in Jemen auch gegen den Rassiden-Imäm al-Mansür. Aus diesen Zeiten datiert der Anspruch von Ägypten und somit auch von dessen Rechtsnachfolger, der Türkei, auf Jemen. Der Heerführer vom Aijubiden-Sultan Mas üd, Nur ed-Din 'Omar ibn Rasül, machte sich 1229 von Ägypten unabhängig. Seine Nachkommen, die Rasüliden, beherrschten, wie wir oben anführten, Jemen bis 1454, bis ihnen die Gewalt durch die Tähiriden entrissen wurde, die bis 1517 herrsch- ten. Dann traten die Ägypter die Herrschaft wieder an. Der Mamelukensultan Qänsüh al-Ghürt sandte 1507 eine Flotte unter Husain al Kurdi nach dem Roten Meere und dem Indischen Ozean, deren Hauptzweck« allerdings war.
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die Portugiesen zu bekämpfen. Aber auch San'ä wurde damals bese^t.^
Ein sehr wichtiger Teil des Handels von Ägypten ging, wie wir früher sahen, nach dem Orient durch das Rote Meer und den Indischen Ozean. Nadidem nun Vasco da Gama 1498 Kalikut beseht hatte, mußten die Portu- giesen, in ihrer Absicht, den Orienthandel an sich zu reißen, audi bald mit den Arabern und Ägyptern zusammenstoßen, zumal sie auch die Bekämpfung der islamischen Ungläu- bigen auf ihre Fahnen geschrieben hatten. Wir wissen, daß die Araber überall an der indischen Küste ihre Han- delsniederlassungen hatten. Im Jahre 1502 vernichtete Vasco da Gama eine arabische Handelsflotte bei Kalikut, 1504 veranlaßte die Niederlage des Fürsten Samudrin von Malabar zahlreiche arabische Händler, Malabar zu verlassen. Ihre Flotte wurde auf dem Wege nach Arabien durch die Portu- giesen zerstört. 1509 vernichtete der portugiesisdie Vize- könig Francesco d'Almeida bei Diu in einer großen See- schlacht die unter dem ägyptischen Admiral Mir Husein vereinigten Flotten der Indier, Araber und der Ägypter. In der Folge gewannen die Portugiesen 1515 Hormüz, und damit fielen auch 'Oman, die Bahrain-Inseln und die Herr- schaft im Perser Golf ihnen zu. Die Unternehmungen der Portugiesen gegen die Länder am Roten Meer mißlangen aber infolge des Widerstandes der Türken. Im Jahre 1538 war der 80 Jahre alte Suleiman Pascha mit 76 Schiffen und 20000 Mann von Suez (Qolzum) aus abgesandt. Die Stadt 'Aden unterwarf sich sofort. Man fuhr nach Gutscherat, wo im Oktober Diu ohne Erfolg belagert wurde. In Jemen sefete
^ Nadi Cassels „Jaman" S. 237 landeten die Streitkräfte des ägyp- tid\en Sultans Qansüh el-Qhüri Dezember 1515 an der Insel Kamarän, griffen dann den Hafen „Qadida" (Hodeida?) an, der zerstört wurde. Der Gouverneur von Lohija unterwarf sidi und unterstü^te die Armee. Zebid wurde 1516 genommen und im folgenden Jahre Sana und das ganze Land. Der le^te Sultan von Jemen fiel bei Sana. Während also die Türken Ägypten eroberten, nahm dieses Jemen, und der lefete Mameluken -Sultan Tumän Bey wurde auf Befehl von Selim einige Tage früher in Kairo gehängt, als der Sultan Jemens getötet wurde. Die ägyptisdie Okkupationsarmee, zu der Tsdherkessen, Kurden und andere Asiaten gehörten, hatte auch tausend Qewehrträger, die von Selim an Ägypten geliehen waren, um die Portugiesen zu vertreiben, weldie die Handelswege im Indischen Ozean störten.
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man rüdtkehrend Mustafa Bey als Gouverneur ein. Wir kommen darauf noch bei der Besprechung von 'Aden zurück. In dem Bestreben, die Portugiesen aus dem Gebiete des Indischen Ozeans zu vertreiben, wurden 1585 zwei türkische Galeeren unter Mirale Beque — wie die Portugiesen schreiben (Emir el-Beg?) — auch nach Ostafrika gesandt, unter dem- selben Führer, der die Portugiesen schon 1581 aus Masqat vertrieben hatte. Er eroberte Mugdischu, Diu und einige andere Orte und ging mit großer Beute im nächsten Jahre zurück. Eine zweite Expedition unter demselben Führer endete aber 1588 mit großem Mißerfolg; die Türken wurden vertrieben, und Mirale Beque gefangen nach Lissabon ge- bracht.
Doch kehren wir wieder nach Jemen zurück. Wir folgen vor allem den Ausführungen von M. Hartmann, der einen Ausschnitt der Geschichte von Jemen nach der Darstellung des türkischen Majors Al-Hagg Ahmed RasTd gibt, eines Mannes, der die türkische Eroberung von 1871 mitgemacht hat.
In Sana hatte 1506 der Imäm Jahjä Saraf ad-din die Zaiditenherrschaft erneuert, 1517 beherrschte er das ganze Land Jemen, nachdem der ägyptische Admiral durch ein Zusammenwirken mit dem Großscherifen von Mekka be- seitigt und seine Flotte 1516 vor Gidda zu den Türken übergegangen war. Infolge der Eroberung von Ägypten durch die Türken war diesen die Herrschaft über Mekka und auch die Anwartschaft auf Jemen zugefallen. Die Türken gingen auc^t sofort an die Eroberung von Jemen durch Vermittlung des früheren ägyptischen Kommandanten dort, Iskender, der 1521 durch einen 'Otmanen erseht wurde. Die türkische Seemacht war die direkte Fortse^ung der ägyptischen. Die türkischen Paschas, die Jemen er- oberten und verwalteten, hatten zu rechnen mit den Nach- kommen des erwähnten Imam Jahjä Saraf ad-din, mit dem Gegen-Imam, Fürsten von Ahnum, und endlich den Isma'^t- liten, die einem „Dä'i" genannten Priester unterstanden. Die ernstesten Gegner aber waren immer die zaiditischen Imame, die 1570 besiegt wurden. Nach der Einnahme von San'ä 1546 durch Özdemir Pascha blieb diese Stadt der Hauptort der Türken. Der bedeutendste Gouverneur war der Alba- nese Hasan Pascha (1550 — 1604), welcher sich redlich be- mühte, eine wirkliche Verwaltung einzurichten.
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Unter dem Wali Haidar Pascha (1624—1629) wurde San'ä nach naehrjähriger Belagerung dem Imam Mu'aijad ihn Qäsim übergeben. Nachdem noch kurze Zeit die tür- kische Herrschaft durch den aus Ägypten gesandten Wali Qänsüh Pasdia aufrechterhalten wurde, mußten die Türken 1635 abziehen. Jemen wurde wieder von den Imämen beherrscht, zuerst unter denen aus dem Hause Qäsim bis 1676. Dann folgten Wirren unter versdiiedenen Gruppen der Imämfamilie untereinander und unter Prätendenten aus anderen Kreisen. So hatte sich seit 1728 der Sultan von Lahedj (Lahg) bei 'Aden unabhängig gemacht, ebenso die Scherifen von Abu 'Aris, die nach Abschüttlung des Joches der Wahhäbiten die Imamstelle in San ä einnahmen, nachdem Scherif Hamüd die Wahhäbitenarmee in 'Astr ge- schlagen und ihren Führer Abu Nokta (Noqta?) getötet hatte. Eine Liste der Imäme von 1630 bis 1849 ist von Playfair (S. 178) gegeben, ebenso die der Sultane von Lahg (S. 179) von 1728—1849. 1834 löste sich die Imämherrschaft in lauter kleine Dynastien auf. Unruhen in 'AsTr, an denen der Wali von Mekka, Mohammed 'Alt, genannt Türkge bilmez, beteiligt war, gaben dem Vizekönig von Ägypten, Mehmed 'Alt, Veranlassung zum Einschreiten.
Der Emir von 'Astr hatte Modiä genommen und den Handel dort vernichtet. Von 1824—1827 führten die Türken bzw. Ägypter nach Zwemer sechs vergebliche Feldzüge gegen 'Asir; 1833 wurde der Versuch wiederholt. Am 21. August 1834 waren die Ägypter siegreich, mußten sich aber vor den Arabern im September wieder zurückziehen; 1836 wurde nochmals der Versuch zur Eroberung von 'Asir gemacht, aber mit vollem Mißerfolg. Von der Zeit an blieb 'Asir so gut wie selbständig, wenn es auch als türkisches Gebiet auf den Karten angegeben v/urde.
Weiter im Süden hatte man mehr Erfolg. Mehmed 'Alt sandte Truppen zu Lande und zu Wasser, Lohtja und Hodeida wurden beseht, die Tihäma und Mochä (1833), Ta'izz (1837) erobert, so daß die Ägypter Jemen von 1835 bis 1840 ziemlich fest in Verwaltung hatten.
Nach dem großen Umschwung in Ägypten war es aber auch in Jemen mit der Herrschaft der Ägypter aus, von wo man sich so gut wie ganz zurüci«zog. Der Sultan von Konstantinopel beabsichtigte das Land für sich in direkte
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Verwaltung zu nehmen, konnte aber einstweilen zur Wah- rung des äußeren Scheins nur einen türkischen Kommissar senden, Esref Bey, der die Verwaltung der Provinz in die Hände des Scherifs Husein ihn 'Ali von Abu ArTs legte, der sich in Mochä behauptete, während Hodeida dem Sultan von 'Asir in die Hände gefallen war. Husein sollte das Land für Rechnung der Türkei verwalten. Dieser Sdierif, der nur im Küstenland der Tihama etwas Einfluß hatte, war im Streite mit dem Imäm in San ä. Qubrusli Tewfiq Pascha, der zu der Zeit Gehilfe des Großscherifen von Mekka, Mohammed ihn 'Aün, war, empfahl der Pforte die Wiedereroberung von Jemen. Der Sultan Abd ul-Megid (1839 — 1861) ging auf den Plan ein. Der genannte Sdierif Husein wurde mit der Eroberung beauftragt, zu welchem Zwed^ ihm 4 — 5000 Mann Truppen zur Verfügung gestellt ■wurden, die 1849 zusammen mit dem genannten Tewfiq Pascha in Hodeida ankamen. Der den Türken freundlich- gesinnte Imam Mohammed Jahja, der die Macht der Türken überschatte, riet dem vertrauensseligen Tewfiq zum Angriff auf Sana, das am 24. Juli 1849 erreicht wurde. Aber der größte Teil der Truppen wurde am folgenden Morgen niedergemacht, und der Pascha mußte froh sein, mit dem Rest seiner Macht losgelassen zu werden. Von Hodeida aus aber konnte Tewfiq doch kleine Gebiete von Jemen unterwerfen.
In der Folge wurden nun eine Anzahl von türkischen Gouverneuren ernannt, teils mit dem Titel Wäli, teils als Mutes'arif. Aber die Türken hatten nur Teile der Tihama und einige Punkte am Abhang des Gebirges inne. Trotj- dem wurde Jemen seit 1849 amtlich als türkisches Wilajet aufgeführt. In der Theorie war Jemen wie alle Länder Arabiens eine Provinz des Sultans der Türken als Inhaber des Chalifats und auch als Rechtsnachfolger der Ägypter geblieben. Die Türkei hat niemals formell darauf ver- zichtet, auch wenn sie zeitweilig dort keine Macht ausüben konnte, ebenso wie die katholische Kirche in der Theorie nie auf Gebiete verzichten wird, die jemals von ihr beherrscht wurden.
Die Eröffnung des Suezkanals gab den Anstoß zu neuer aktiver Betätigung der Türkei, nicht nur in Mekka, wie wir oben sahen, sondern auch in Jemen. Nachdem der Walt
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Halebli 'Alt Pasdia im November 1870 den gefährlichen Emir von 'AsTr, Mohammed ihn 'A'id, besiegt hatte, schlug er der Pforte die Unterwerfung von ganz 'Asir vor. Eine Division wurde unter dem Befehl von Feriq (Mehmed) Redif Pascha mit dem Brigadegeneral (Ahmed) Muditär Pascha^ als Qeneralsstabsdhef gebildet. Im Dezember 1870 ging Muchtar mit dem ersten Trupp ab, und bald folgte Redif mit der Haupttruppe. Zu ihnen stieß in Ghunfude der Brigadegeneral Hasan Pascha aus Gidda. Man beschloß, zuerst 'AsTr von Ghunfude aus zu erobern, ein Plan, der verfehlt war, da dies Land noch größere Sdiwierigkeit als Jemen bot. Man beseite zuerst Muhäjil als Etappe, von wo man im März 1870 aufbrach. ^ Ende März wurde Sughä erobert, ebenso Ebhä, das später der Siö der Verwaltung des Mutes'arifs wurde. Raida, die Hauptfeste des Emir, ergab sich am 20. April. Am 1. August 1870 übertrug der erkrankte Redif Pascha den Oberbefehl an Muditar. Die Türken sahen troö ihrer Erfolge aber bald die große Schwierigkeit ein, dies Land zu beherrschen, in dem sie überall nur Mißtrauen fanden. Die Araber griffen nach dem ersten Schred« die Türken wieder an. Muchtar Pascha, in dem Bestreben, nun auch Jemen zu erobern, ging nach Gabana und Hodeida, wo neu angekommene Truppen erst der ausgebrochenen Cholera wegen eine lange Quarantäne durchmachen mußten. In der Wartezeit wurde der Feld- zugsplan entworfen. Am 16. März 1871 marschierten fünf Bataillone gegen San ä, das Ende April mit 20000(?) Mann genommen wurde. Der Imäm Muzaffer ed-Din wurde vertrieben. Gepeinigt durch die inneren Unruhen, begrüßten die Bewohner von San'^a die Türken als Befreier. Eine Reihe von weiteren festen Punkten wurde beseht. Die Verbindung mit der Türkei wurde über 'Aden geleitet. Sehr viel Schwie- rigkeit machte die Eroberung der Feste von Kaukaban.^
^ Der Eroberer von Jemen, Ahmed Muchtar Pascha, war später Qroßwesir in Konsfantinopel. Sein Sohn war türkischer Botschafter in Berlin.
2 Von hier ab geben die Verfasser die Zeiten nach dem türkischen Finanzjahr, so daß eine Verschiebung der Daten eintritt.
^ Im Jahre 1873 etwa muß auch unser Dr. Emin Pascha (Eduard Schnitjer) als türkischer Militärarzt in Jemen tätig gewesen sein, wahr- scheinlich war er bei der Eroberung von Kaukaban zugegen. Leider läßt sich nichts Genaues darüber feststellen.
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Nach leidlicher Eroberung des ganzen Landes und Einrich- tung einer Zivilverwaltung wurde Muchtär Pascha 1873 als Minister der Öffentlichen Arbeiten nach Konstantinopel be- rufen und Ahmed Aijüb zum WälT von Jemen und zugleich Kommandanten (MusTr) des VII. Armeekorps, das dort sta- tioniert war, ernannt.
Die Eroberung des Landes gegen Süden war begrenzt durch die Interessensphäre von 'Aden, das die Engländer seit 1839 beseht hatten. Bei der Annäherung der türkischen Truppen sandten die Engländer Soldaten nach Lahg (Lahedj), dessen Sultan einen Vertrag mit England geschlossen hatte, und infolge von englischen Vorstellungen in Konstantinopel mußten die Türken sich im Dezember 1873 von dort zurückziehen. 1875 machten die südlichen Stämme von Jemen einen Aufstand gegen die Türken, der aber bald niedergeworfen wurde.
Der Imäm wurde, wie erwähnt, bei der Eroberung ab- gese^t, man ließ ihm aber seine religiöse Oberhoheit über die Zaiditen. Muzaffer ed-Din hielt seine Verpflichtungen auch treu; sein Sohn Ahmed ed-Din aber trat wieder gegen die Türken auf, ebenso wie dessen Sohn, der heutige Imäm Jahjä Hamd ed-Din, von dem wir später zu reden haben werden.
Die Türken richteten in Jemen eine Zivilverwaltung ein, das Land wurde in Distrikte eingeteilt. In San'a wurden Kasernen errichtet, der Handel belebte sich, Militärstraßen wurden gebaut. Die Landbevölkerung aber war recht un- zufrieden, besonders über das System der türkischen Be- steuerung. Dies ist ja überhaupt der wunde Punkt der türkischen Verwaltung, vor allem unter der „alten" Regie- rung. Alles wurde besteuert. Wie überall in der Türkei, so ward auch dort die Hauptsteuer vom Ertrag des Bodens genommen, und zwar in natura, die Ernte durfte nicht vom Felde genommen werden, bis nicht eine Kommission sie abgeschält hatte, ein Verfahren, das bei der schlechten Verwaltung immer Anlaß zu Erpressungen gab. In den Häfen wurden hohe Zölle erhoben — während das eng- lische 'Aden seit 1850 Freihafen war. Es ist bekannt, daß Jemen als politischer Verbannungsort galt, daß die Beamten, die man dorthin sandte, nicht die besten waren. Dazu kam, daß sie ihre Amter meist hatten erkaufen müssen, und daß
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sie demnach das Land ausbeuten mußten, um wieder zu ihrem Gelde zu kommen. So glimmte die Unzufrieden- [\eit unter der Asche und brach bei jeder Gelegenheit aus. Und bei diesen Unruhen schloß sich der größte Teil des Landes immer an den Imäm an, denn ein Hauptteil der Bevölkerung besteht aus Zaiditen, die ihrem Oberhaupte folgen.^ Streitigkeiten unter den Stämmen, von denen einige sich durch die Türken benachteiligt fühlten, schlechte Verwaltung seitens der Behörden, die meistens die ara- bische Sprache des Landes nicht verstanden und dauernd wechselten, die religiösen Gegensä^e zwischen den sun- nitischen Türken, die nach hanefitischem Recht urteilten, und den Zaiditen, die im Imam ihren angestammten Herrn sahen, das waren bei all den Aufständen die vielen Ur- sachen.
Im Sommer 1892 wurde eine Abteilung von 400 Sol- daten, die in der Nähe von Hodeida Steuern eintreiben sollten, von dem Stamme der Beni Merwan überfallen und niedergemacht. Das gab den Anstoß zu einem all- gemeinen Aufstand, zu dessen Leitung der Imäm Ahmed ed-Din wohl gegen seinen Willen gezwungen wurde. Die Türken hatten 15000 Soldaten im Lande, die zwar schlecht ausgerüstet waren, die aber doch heldenhaft fochten. Der Imäm entschlüpfte aus Sana, und die Stadt wurde von zahllosen Arabern belagert. Andere Orte, wie Menacha, Gible, Taizz und Jerim, fielen dem Imäm zu. Das ganze Land, mit Ausnahme von Sana, Hodeida und zwei kleinen Plänen im Norden, war in Händen der Rebellen. Auf telegraphische Hilferufe kam eine Expedition unter Faizi Pascha, dem früheren Gouverneur von Mekka, in Hodeida an, die Menacha bald im Sturm nahm. Nach erbitterten Kämpfen in den Pässen wurde auch Sana entse^t, wo nach Angabe von Zwemer unter Kriegsrecht an den Aufstän- dischen böse Rache genommen wurde. Ende Januar 1893 waren alle Städte wieder erobert und die Hauptstraße ge- öffnet. Aber der Guerillakrieg dauerte fort.
So war 1895/96 ein Aufstand im Norden unter dem Imäm; ganz 'AsTr scheint damals in den Händen desselben
* Die Leute in 'Asir sind meist Sunniten, ebenso wie der Stamm der Zaranik südöstlich von Hodeida. Aber auch isma ilitische Stämme gibt es, die unter einem „Walt" stehen, z. B. im Qebel Haräz.
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gewesen zu sein, der seinen Sit} in Chamr hatte. 1897/98 waren auch in Jemen selbst bedeutende Unruhen.^
Die Einteilung des Landes war Ende des vorigen Jahr- hunderts folgende: Jemen und 'AsTr bildeten zusammen ein Vilajet, das in vier Mutes'^arifate eingeteilt war. Von diesen hatte Ta'izz fünf Qaza's (arabisch Qadä, Bezirke), San'ä deren acht, el-Ebhä (Abha, Ibha in 'AsTr) deren fünf und Hodeida adit. Die gesamte Bevölkerung wurde auf vier Millionen — allerdings wohl redit unzuverlässig — ge- schäht. An Truppen waren vorhanden das VII. Armeekorps, das seine Rekruten aus Syrien und Mesopotamien bezog. Beim Ausbrudi des Aufstandes, auf den wir gleich zu sprechen kommen, sollen 32 Linien -Infanterie -Bataillone vorhanden gewesen sein, dazu 2 Bat. Jäger, 2 Esk. Kaval- lerie, 1 Regt. Feldartillerie, 1 Bat. Fußartillerie mit 18 Ge- schü^en, 1 Bat. Bergartillerie mit 24 Geschü^en, 1 Pionier- Kompagnie, zusammen 12000 Mann, in verschiedene Gar- nisonen verteilt. Die stärkste Garnison, Sana, zählte 3000 bis 4000 Mann. Reserven waren nidit verfügbar, wohl aber ein Regiment Gendarmerie, ein Sanitätskorps und einige Spezialtruppen. Die Soldaten waren, wie überall in der Türkei, vorzügliche Krieger, die Führung aber nicht immer einwandsfrei, weil nur zu oft die leitenden Stellen von Leuten eingenommen waren, die sie irgendwelchen persön- lichen Verbindungen, nicht ihrer Tüchtigkeit verdankten, oder die sie gar erkauft hatten. Die Soldaten waren schlecht gekleidet und mangelhaft verpflegt. Sold bekamen sie ebensowenig wie die Beamten ihr Gehalt. Der ganze Ver- proviantierungsdienst war sehr schlecht organisiert, das Sanitätswesen recht mangelhaft. Das Land selbst war durch das Steuersystem der Türkei und die Art, wie die Abgaben erhoben wurden, ausgesogen. Die Rechtspflege ließ zu wünschen übrig. Die Türken versuchten nach alter Weise Ruhe zu halten, indem sie durch Geschenke und Ver-
^ Aus Anlaß irgendweldier Seeräuberei haben etwa 1902 die Ita- liener den Ort Middi bombardiert und vor Hodeida demonstriert. Bei den Verhandlungen hat die Türkei Italien das Redit zuerkannt, die unter italienischer Flagge im Roten Meer fahrenden eingeborenen Fahrzeuge unter sein Protektorat zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit soll England die Absicht gehabt haben, Hodeida zu annektieren. — Nähere Angaben habe ich über diese von De la Tour erzählten Be- gebenheiten nicht finden können.
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sprediungen die Parteien gegeneinander ausspielten. Durdi die ewigen Unruhen hatte der Wohlstand sehr gelitten, die Bevölkerung war verelendet. Die Ausfuhr hatte sich ver- ringert, ging überdies fast ganz über den Freihafen 'Aden, also über englisches Gebiet. Seit Jahrhunderten an das geistige Oberhaupt, den Imäm, gewöhnt und die Türken als Fremdherren ansehend, sdKlossen sich viele der Einwohner wieder von neuem an ihren Imäm an, der in Chamr, etwa 100 km nördlidi von San'ä, in 'AsTr wohnte. Wäre das ganze Land einig gewesen unter einem Führer, dann wäre es um die Herrchaft der Türken geschehen gewesen, sobald ein Aufstand ausbrach. Aber entsprechend dem arabischen Charakter war das Land in viele Interessengruppen ge- spalten. Die innere Lage aber war so, daß es nur eines Anstoßes bedurfte, um zu einer schweren Erhebung zu führen.
Im Jahre 1903 wurde der Gouverneur von AsTr er- mordet.^ Wegen einer Mißernte von zwei Jahren war man nicht imstande gewesen, die Steuern zu bezahlen. Ein Jahr Aufschub, das gewährt wurde, nu^te nichts, da wieder die Regen ausblieben. Dazu kam, daß Proviant für die Truppen requiriert wurde, den man auf Anordnung des Kriegs- ministers Rizä Pascha nicht aus Konstantinopel senden wollte, sondern der aus Sparsamkeitsgründen im Lande beschafft werden sollte. So mußten die Bewohner die Lebensmittel abgeben, die nicht einmal für sie selbst aus- reichten. Dazu kamen Zwangsmaßregeln des Korpskom- mandanten, des Tscherkessen 'Abdallah Pascha. Der da- malige Imäm Hamd ed-Din glaubte die Gelegenheit zum Aufstand gekommen, doch hinderte ihn sein Tod an der Ausführung. Sein Sohn Imäm Mahmud Jahjä ibn Hamd ed-Din, der 1904 zur Herrschaft gelangte und den Titel
^ Die Schilderung des Aufstandes von 1905 beruht auf folgenden Darstellungen: 1. L. Bouvat, La revolte du Jemen (Rev. du monde musulman. 1908. IV, S.91), wo ein arabischer Bericht mitgeteilt wird: Les evenements infernaux entre les revoltes jemenites et les troupes ottomanes ou prise de Sana du Yemen par l'imam surnomme Emir du Croyants de son nom YaRja Al-Mansoür al-Moutawakkiral alläh.
2. Eine Seite türkischer Kriegsgeschichte. Kämpfe in Jemen gegen den Imam. 1905. „Kölnische Zeitung" 1910 (Nr. 1025 vom 23. Sept. 1910).
3. M. Hartmann, Die Arabische Frage (Leipzig 1909), S. 582. — M. Hart- mann in: Der Islam 1907 („Mitt. d. Orient. Seminars", 1908. II. Abt.).
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„Beherrscher der Gläubigen" sowie „el-Mansur* (der Sieg- reidie) angenommen hatte, stellte sidi an die Spi^e der Mißvergnügten. Er erklärte den Heiligen Krieg gegen die Türken; eine neue Requisition gab den Anstoß dazu. Der Militärkommandant 'Abdallah Pascha telegraphierte um Hilfe nadi Konstantinopel, besonders weil er auch auf seine Sol- daten sich nicht glaubte verlassen zu können, von denen die meisten lange über ihre Dienstzeit in Jemen und schlecht verpflegt waren. Die Aufständischen, die unter der Führung eines Emir namens al-Moqaddami standen, erhielten einen monatlidKen Sold von je 60 Frank und waren reidilich mit Gras-Gewehren ausgerüstet. — Es ist höchst wahr- scheinlich, daß das Geld, welches die Aufrührer zur Ver- fügung hatten, vielleicht auch ein Teil der Gewehre, aus englischer oder französischer Quelle kamen. — Am 5. des Monats Ramadan war San ä völlig eingeschlossen, ehe die Verstärkungen ankommen konnten. In der Stadt herrsdite Hungersnot, man ließ die Maultiere, Esel und zulegt auch die Hunde zum Essen schlachten. Dysenterie bradi aus, täglich sollen daran dreißig Personen und fernere sechzig an Gewalttaten zugrunde gegangen sein. Ghalib Pascha kam von Medtna über Hodeida zur Hilfe; er konnte San'ä mit drei Bataillonen entsefeen, kam aber ohne Lebensmittel, so daß die Hungersnot sich noch vergrößerte. Bei einem Angriff auf ein Haus, das die Stadt beherrschte, wurden die Aufständischen durch Ghalib Pascha und Tewfiq Pascha an der Spi^e des 4, Infanterieregiments und eines Batail- lons Jäger zunächst zurückgeworfen. Drei Tage schlug man sich außerhalb der Stadt, wobei die Verteidiger auf ein Viertel ihrer Zahl zusammenschmolzen. Nadi Erschöpfung der Munitionen mußten die Türken in die Stadt zurück, wo die Lage unerträglich geworden war. Einige Truppen ergaben sich, wobei den Feinden 22 Berggeschü^e, 5 Be- lagerungsgeschüöe und 1800 Martini-Gewehre in die Hände fielen. Im März 1905 mußte auf Befehl aus Konstan- tinopel der zum Kommandeur im Jemen ernannte Mar- schall Riza Pascha mit 20 V2 Bataillonen (16 Bat. syrische Redifs, 16 V2 Bat. anatolische Nizams vom VII. Korps) und Artillerie sich auf San'a in Marsch sefeen, dessen Garnison aus vier Nizam-Bataillonen des VII. Korps und vier der Higäz-Division unter 'Arif Pascha bestand. Die zu Hilfe
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kommenden Truppen wurden am 1. und 2. April geschlagen. Rizä Pasdia, der außer der Artillerie nodi zwölf Bataillone zur Verfügung hatte, ging nach diesen Kämpfen nadK dem Orte Beit el-Mahdi, wo ihm treugebliebene Leute vom Stamme Jam (Gam?) Träger stellten. Mit ihrer Hilfe erreichte er Suq el-Chamis, wo er eine Abteilung ließ. Nach einem neuen Gefecht gelangten seine erschöpften Truppen nach Bughan. Ein großer Teil des Trains ging verloren. Eine Reihe von Niederlagen der Türken folgte, unter denen Hunger und Krankheit wüteten. Der Gouverneur und die Offiziere von San ä hielten Kriegsrat, und da der Wider- stand aussichtslos war, sandte man eine Gesandtschaft unter Führung des Sekretärs vom Wilajet, Regeb Efendi, zum Imäm, mit dem am 13. (26.?) April 1905 bei Qarjet el-kabile (al- qabile, al-qabile?) ein Vertrag abgeschlossen wurde, den außer genanntem Regeb noch Oberst Ibrahim Bey vom Generalstab und zwei andere Offiziere unterschrieben. Man übergab Sana und das umliegende Gebiet dem Imäm; alle türkischen Soldaten und Beamten mußten binnen zwei Wochen aus diesem Gebiet abziehen und das ganze Kriegs- material übergeben, das aus 20 (nach anderem Bericht 50) Geschü^en, 8000 Martini- und 3000 Mauser-Gewehren be- stand. Die Türken behielten außer Menächa, wo Rizä Pascha blieb, Ta'izz, 'Jbb, Mechädir, Kataba und Radä; also die südlichen Bezirke, die an den englischen Besiö anstießen. Ein Waffenstillstand wurde auf ein Jahr verabredet, während- dessen der Imäm beabsichtigte, mit dem Sultan ein Über- einkommen zu schließen. Alle Archive wurden dem Imäm übergeben, der für ihre Aufbewahrung sorgen sollte. Auch das Hospital und das Eigentum der türkischen Regierung wurden dem Imäm überantwortet. Alle Reklamationen gegen die türkische Verwaltung oder Beamte sollten in Menächa angebracht werden, wo die Regierung eingerichtet wurde. Es sollten auch keine Verfolgungen türkischer Be- amten in Sana auf Reklamationen von Arabern statt- finden.
Nach Schilderung eines Kriegsteilnehmers soll der Imäm Jahjä ein sehr tatkräftiger und hart arbeitender Mann sein, der Einfluß hat, und dem auch politisches Verständnis nicht fehlt. Er soll den besten Willen gehabt haben, mit der Türkei wirklich zu einem Einvernehmen zu kommen, zumal
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er sich durchaus nicht auf alle Einwohner von Jemen, son- dern hauptsächlich nur auf seine Religionsgenossen stufen konnte. Seine Mittel reiditen aber nicht aus zur Durch- führung seiner Ansprüche gegen die Türken und zur Ein- richtung einer straffen Verwaltung. Vielmehr konnte er nicht hindern, daß in Sana eine Regiererei anfing, die selbst den Arabern die frühere türkische Herrschaft wün- schenswerter sein ließ.
Die Zentralverwaltung in Konstantinopel scheint den Vertrag vom April nicht gutgeheißen zu haben. Vielmehr wurde beschlossen, Jemen zurückzugewinnen. Alle verfüg- baren Truppen wurden zusammengezogen. Eine Glanz- leistung allerersten Ranges war der Gewaltmarsch des alten Marschalls Ahmed Faisi Pascha, des Kommandeurs vom
VI. Korps in Baghdäd, mit einem Kontingent quer durch Arabien von Negd in Innerarabien, wo er sich gerade befand, nach Medina; eine gewiß ungeheure Anstrengung. Er war am 6. Mai zum Oberkommandierenden im Jemen ernannt worden und traf am 6. Juni in Hodeida ein. Ende April war schon Marschall Säkir Pascha in Hodeida angelangt, um die neu eintreffenden Truppen zu verteilen und das
VII. Korps zu reorganisieren. Ende Juni war in der Gegend Mocha-Ta'izz Rizä Pascha mit 12 Bataillonen und 6 Ge- schüfeen; in der Gegend Bagll - Hajil - Hagerije - Menacha Säkir Pascha mit 22 Bataillonen und 18 Geschü^en; in der Gegend Lochia-SeidTje Jusuf Pascha mit 8 Bataillonen und 4 Geschüfeen; in Hodeida 9 Bataillone, 8 Geschü^e und etwas Reiterei, zusammen 51 Bataillone und 36 Geschü^e.^
^ Die 51 Bataillone gehörten folgenden Truppenteilen an: II. Korps (Adrianopel), 14. Redif-Brigade Isparta (Anatolien). 27. Redif-Regin\ent Isparta, 4 Bataillone, 28. Redif-Reg. Aksehir, 4 Bat. — III, Korps (Salo- niki), kombinierte Nizam-Brigade der K. Inf.-Div. Nastitsch, 1/21. — 1. II, IV/22. — 1. IV/23. — III, IV/24 (Arnauten), 8 Bataillone, 36. Redif- Reg. Berat (Arnauten), 4 Bat. — IV. Korps (Ersingian), 27. Redif-Brig. Trapezunt (Lasen), 53. Redif-Reg. Trapezunt, 4. Bat.; 54. Redif-Reg. Riseh, 4 Bat. — V. Korps (Damaskus) 1/33. — 1. IV/37. - 1. IV/38. 11/39 (syrische Araber), 8 Bat. Im ganzen 36 Bataillone. Ferner aus den Resten der ursprünglich 32 Bataillone der 34. Redif-Brig. Tripolis- Syrien (syrische Araber), 67. Redif-Reg. Tripolis, 68. Redif-Reg. Lata- kieh, 36. Redif-Brig. Jerusalem, 71. Redif-Reg. Jerusalem, 72. Redif-Reg. Jaffa, das ganze VII. Korps (Anatolien und Syrien). — Zusammen 51 Bataillone. An Artillerie waren vorhanden: 2. 5. 6/4 Regimenter, 5. Geb./5, 5. und 6. Geb./6.
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Außerdem waren noch 4 Bataillone unter einem andern Jusuf Pasdia in Hagür (Hägir?) nördlich von Saffr eingeschlossen, die sich dort hielten, bis FaizT Pascha San ä erobert hatte. Die Streitkräfte des Imäm waren etwa 15000 Mann und 25 Geschüöe. Die Fechtweise der Araber bestand darin, feste Punkte zu besehen, sie zu verteidigen oder daraus hervorzubrechen. Bewegungen während eines Gefechts und Umgehungen kannten sie nicht.
Säkir Pascha hatte sein Hauptquartier in Menächa. Bri- gadegeneral 'Izzet Pascha war Generalstabschef. Große Schwierigkeiten machten die Transporte; Pferde waren zum Ziehen der Geschü^e nicht zu verwenden. Die allein brauch- baren Bergkamele waren selten. So mußten die Geschüte vielfach getragen werden. Auch der Transport der Munition nahm viel Kräfte in Anspruch. Endlich mußte man auch Besamungen zurüciilassen, so daß für den Kampf nur ein Teil der Truppen verfügbar war.
Am 15. Juli 1905 konnte auf Grund eines Heeresbefehls der Vormarsch in drei Kolonnen stattfinden: der rechte Flügel unter Brigadegeneral Rizä Pascha mit 7 Bataillonen und 6 Geschü^en von Ta'izz über 'Ibb und Sinar auf Sana; die Mitte unter Marschall Säkir Pascha mit 14 Bataillonen und 12 Geschüfeen von Hagarie auf das feindliche Haupt- lager in Beit el-Mahdi; der linke Flügel unter Brigade- general Jusuf Pascha mit 5 Bataillonen und 4 Geschü^en von ZeidTje auf Sekodrije: zusammen also eine Macht von 28 Bataillonen und 22 Geschü^en unter dem Oberbefehl von FaizT Pascha. Der Imam hatte bei Beit el-Mahdt mit 5000 Mann steile Höhen in Verteidigung gese^t, die am 19. Juli genommen wurden. Wegen Mangel an Verpflegung und Medikamenten mußte die Verfolgung aufgegeben wer- den. Man hatte zuerst die Zufuhren von Häjil aus zu regeln, eine Anfuhrstraße einzurichten und kleine Gefechte zu führen, bis man am 10. August bei Mesaq die nötigen Vorräte beisammen hatte. Beim weiteren Vormarsch gab es Kämpfe bei Süq el-Chamis und Ghamlan (= Bett es- Salome) am 10. bis 12. August. Am 18. wurde der Feind bei Boghan geworfen. Am 24. August wurde die feindliche Stellung bei Beit-Sa'bän (= Bett el-Mehdi nach Imhof) ge- nommen. Unterdessen war auch die Kolonne von Rizä Pascha bis Simar und die von Jusuf Pascha bis Tawile
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gelangt, so daß man nadi einigen Gefechten am Abend des 31. August in San'ä einrücken konnte.
Der Imäm aber verstand es, FaizT Pasdia aus seiner Stellung herauszulocken. Eine Reihe von Gefechten verlief wieder unglücklich, bei denen Rizä Pascha fiel und Jüsuf Pascha verwundet wurde. FaizT Pascha wurde von seiner Operationsbasis abgeschnitten, seine Armee wurde geschla- gen, und mit einem Drittel seiner Truppen konnte er vom Oktober 1905 bis Januar des nächsten Jahres 'Amrän ge- winnen. Dank gesandter Verstärkungen gelang es ihm endlich, San ä zu gewinnen, wo er wieder eingeschlossen wurde, aber ohne daß die Verbindung mit Hödeida ganz gestört wurde. Schließlich gelang es den Aufständischen jedoch, Sana zu nehmen. Unter den türkischen Truppen, denen es an Sold, Munition, Lebensmitteln und Transport- möglichkeiten fehlte, brachen vielfach Widersefelichkeiten aus, besonders in Hodeida.
Der Krieg in Jemen hatte nicht nur das dort in Gar- nison liegende VII. Armeekorps ganz aufgebraucht, sondern auch noch unter den zu Hilfe gesandten Truppen, arnau- tischen und lasischen Regimentern, sehr stark aufgeräumt. Man kann rechnen, daß zwei Drittel aller verwendeten Leute verloren waren, die im Laufe des Feldzuges die Stärke von etwa hundert Bataillonen erreicht hatten. Wenn auch in der Türkei selbst ein Aufstand in Mazedonien drohte, man also für europäische Verwicklungen die Truppen bereit- halten mußte und den Verlust von fünfzig Bataillonen schwer empfand, so waren doch die arabischen Zustände für das Ansehen der Türkei so wichtig, daß man das Wagnis lief, diese große Kräfteentfaltung in Jemen zu veranlassen. Nachdem der Krieg aber resultatlos verlaufen war, mußte man wohl oder übel versuchen, zu einem Übereinkommen mit dem Imäm Jahjä zu gelangen, wobei die Türken auch auf die Spaltung innerhalb der Aufständischen hofften.
Faizi Pascha scheint bald abberufen worden zu sein. Der Regierungssiö der Türken war Menächa, der des Imäm San'ä. Da offenbar die Verhandlungen im Lande ergebnis- los waren, man sich auch wohl gegenseitig nicht traute, schickte man Gesandtschaften von Jemen nach Konstantinopel und umgekehrt. Wieviele solcher hin und her gegangen sind, kann ich nicht feststellen. Jedenfalls kam am 28. Juni
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1906 eine Abordnung von 40 Geistlichen aus Jemen in Konstantinopel an und wurde vom Sultan empfangen. Ferner ist, etwa um dieselbe Zeit, eine Kommission unter dem Divisionskommandeur Sabit Pascha mit Geschenken und Geld zum Imäm gesandt, der die Autonomie forderte. Im Februar 1908 sollen an Bord der „Ismailiah" Abgesandte des Imäm unter Führung des Majors Ahmed SerkT Bey in Konstantinopel angelangt sein, während im selben Jahre eine türkisdKe Mission nach Jemen ging, von der ein hane- fitischer Qädi sdxon in Mekka an der Cholera starb. Diese Kommission soll den Jahjä überhaupt nicht zu sprechen bekommen haben, der brieflich seine Unabhängigkeit ver- langte. Es scheint, daß auch Gesandte aus Mekka bei dieser vergeblichen Mission mitgewirkt haben.
Ende 1907 war Husein HilmT Pascha von Jemen ab- berufen. Die Unordnungen wucfisen, und alle Missionen, die zwischen Jemen und Konstantinopel gewechselt wurden, hatten nicht den geringsten Erfolg. Der Imäm führte sein eigenes Regiment, beanspruchte sogar, selbst Münzen zu prägen, wie das seine Ahnen getan hatten.
In der Türkei hatte die Partei der Jungtürken immer mehr an Ansehen gewonnen. Am 24. Juli 1908 war die alte Verfassung von 1876 von neuem in Kraft gese^t. Die hier- gegen von 'Abd ul-Hamid angezettelte Verschwörung miß- lang, und am 27. April 1909 wurde in unblutiger Revolution der Sultan von den Anhängern des „Komitees für Einheit und Fortschritt" abgese^t. Die neue Regierung war be- sonders angesichts der Verhältnisse in der europäischen Türkei geneigt, die Verhandlungen mit dem Imäm von Jemen zu einem guten Ende zu führen, um Ruhe zu be- kommen. Auf Anregung von Konstantinopel sandte der Imäm drei seiner nahen Verwandten dorthin, die im Februar 1909 eintrafen. Auf Drängen der Abgeordneten für den Jemen wurde vom Parlament eine Kommission eingesefet, die einen Entwurf zu einem Vertrage mit Jahjä über die Verwaltungsreformen aufstellen sollte. Der Entwurf wurde unter dem Vorsife des früheren Ministers des Inneren, Ferid Bey, ausgearbeitet; an ihm nahm auch der Abgeord- nete und Redakteur des „Tannin", Husein Gähid Bey, teil, hauptsächlich war er aber das Werk des Großwesirs Husein Hilmt Pascha, der bis 1907 Gouverneur des Jemen gewesen
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war. Der Geseftentwurf beruhte also auf der Arbeit von Männern, welche die Verhältnisse des Landes und seiner Bewohner gut kannten. Es wurden, da im Kamnieraussdiuß keine Einigung erzielt werden konnte, nach Einholung des Gutachtens der Abgeordneten von Jemen und des Jahjä selbst noch einige Änderungen gemacht, so daß etwa fol- gende Bedingungen festgestellt wurden: Die Provinz Jemen wird in zwei selbständige Wilajets geteilt, deren eines, der gebirgige Teil mit 'Amran, Hage, Tawila, Hagir, Zemar, Jerim und 'Aus, unter die direkte Verwaltung des Imäm kommen, während der übrige Teil mit Einschluß der Küste (Tihama) unter einen neuen Wali gestellt werden sollte. Beide Wali führen die Verwaltung selbständig und un- beschränkt mit Hilfe von Richtern und der einheimischen Gendarmerie nach den Vorschriften des religiösen Rechtes (Serfa). Die Reineinkünfte beider Wilajets sollten nach Konstantinopel abgeführt werden. Beide Wali hatten einen jährlichen Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Aus- gaben an die Regierung zu erstatten. Das militärische Hauptquartier sollte in Menächa sein, in Sana und in der Tihama würde je eine Abteilung zur Aufrechterhaltung der Ordnung gelegt, nur nach dem Si^e des Imäm sollte kein türkisches Militär kommen. Die Einführung des Serfa- rechts für die Verwaltung — und nicht des türkischen Qanun — sowie die Ernennung des Imam zum Wali des Gebirges waren die wichtigsten Bestimmungen. Nadi einem offiziellen Communique vom Januar 1911 scheint dann später noch beschlossen worden zu sein, das Land in drei Teile zu trennen, Tihama, das Gebirgsland und das nördliche 'Astr, da die dortigen safe'itischen Sunniten nicht der Autorität des zaiditischen Imam unterstellt werden könnten. Der Ent- wurf, der die Billigung des in Frage kommenden Parla- mentsausschusses erhalten hatte, sollte Mitte 1909 der Kammer in geheimer Si^ung vorgelegt werden. Man er- wartete eine sehr erregte Debatte, weil die Jungtürken, die sich nun schon kräftig genug fühlten, in ihrem National- gefühl eine Zentralisation der ganzen Verwaltung in Kon- stantinopel sowie ein unbedingtes Übergewicht des Tür- kischen haben wollten, den arabischen Bestrebungen also nicht nachgeben wollten. Da trat der damalige Minister des Inneren, Tala'at Bey, auf und erklärte vor dem Paria-
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ment, der Entwurf sei unzweckmäßig und nicht geeignet, die Lage in Jemen zu regeln. Er wurde deshalb zurück- gezogen. Einerseits wollte man separatistische Dezentra- lisation vermeiden, man hatte das Ideal, einen türkischen Nationalstaat zu schaffen; anderseits aber gaben neue Auf- stände in Jemen den Anstoß oder Vorwand zu diesem Umschlag.
Wahrscheinlich gehörten die meisten Beamten in Jemen noch dem alten System an und hatten wie früher die Ein- wohner drangsaliert, kurzum die Stämme der Beni-Qais und Beni-SalTl erhoben sich gegen den Gouverneur 'Alt Pasdia el-Boäni. Außerdem plünderte die Bevölkerung von Tamaheg eine von 'AsTr kommende Karawane, wobei 116 Soldaten fielen. Auf diese Nachrichten hin erklärte die Regierung, zuerst mit Waffengewalt ihr Ansehen wieder- herzustellen, und sie fand dabei die Billigung der Kammer.
Es ist erstaunlich, wie immer wieder die Aufständischen Mittel und Kräfte zum Kriege fanden. Zwar haben wir gesehen, daß ihnen schon früher eine Menge von Hinter- lader-Gewehren und Geschüöen in die Hände gefallen waren; diese werden aber immer noch nicht genügt haben, um die Menge von Leuten zu bewaffnen; vor allem werden sie geheime Zufuhren von Munition bekommen haben. Ebenso erstaunlich ist es, auch bei dem neuen Aufstand wieder zu hören, daß der Imäm seinen Leuten je 15 Maria- Theresia-Taler im Monat als Sold gab. Zwar werden ihm die Einkünfte großer Teile des Landes zur Verfügung ge- standen haben, vor allem der „Zehnte"; aber die Zoll- stellen waren doch in den Händen der Türken geblieben. Es ist als sicher anzunehmen, wenn man auch keine bün- digen Beweise dafür veröffentlicht hat, daß die Hilfe von auswärts kam. Es ist bekannt, daß die Engländer von Aden aus zahlreiche Stämme in Südarabien durch Geld an sich fesselten. Von 'Oman aus bis an die offiziellen Grenzen von Jemen werden diese Subventionen amtlich zugegeben. Es ist auch unzweifelhaft, daß den Engländern eine kräftige türkische Provinz in Südarabien sehr hinder- lich sein mußte, während sie bei einer geschwäcfiten Provinz in gewohnter Art im trüben fischen konnten. Daß diese Ansicht nicht nur bei uns herrschte, mögen folgende Äuße- rungen lehren.
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In einem Artikel „La rivolta araba e le potenze* im ^Corriere della Sera" vom 26. Dezember 1909 schrieb der Marchese Benzoni: „Non e un mistero per nessuno, die armi, munizioni, approvvigionamenti per gli insorti sono per- venuti a destinazione con la tazita compiacenza delle auto- ritä britanniche ... Se i turchi riuscissero a impadronirsi realmente e non solo nominalmente dell'Arabia, la posizione commerciale e politica della Granbretagna sarebbe grave- mente minacciata." (Es ist für niemanden ein Geheimnis, daß Waffen, Munition und Lebensmittel für die Aufstän- dischen an ihre Bestimmung gekommen sind mit der still- schweigenden Zustimmung der englisd\en Behörden . . . Wenn es den Türken gelänge, sich wirklich und nicht nur nominell Arabiens zu bemäditigen, dann würde die wirt- schaftliche und politische Stellung von Großbritannien schwer bedroht sein.) Und weiter: A. Baldacci in einem Artikel „La Questione del Yemen e la nostra politica coloniale" im „Rivista di politica estera e coloniale, Italia derEstero," Rom, vom 20. Oktober 1909, Seite 1816: „Tutte le rivolte della peninsola araba sono percio State clandestinamente appoggiate dell'Inghilterra." Seite 1817: „Da Aden principal- mente gli inglesi somministrana regularomente armi e denaro per il trionfo dell'imam e per assicurarsi un predominio uguale a quello acquistado pei sultanati di Koveit e di Mas- cate." Und weiter Seite 1818: „11 Yemen, in mano di una potenza piü forte e piü aggressiva della Turchia, rappre- senterebbe una minaccia constante per l'Africa Orientale italiana. In mano nostra, invece, oltre al resto, rappresen- terebbe un mercato opportunissimo per smaltirvi i cereali deir Eritrea." (Alle Aufstände in der arabisdien Halbinsel sind deshalb offenbar von England unterstü^t. Von Aden besonders liefern die Engländer regelmäßig Waffen und Geld für den Triumph des Imam, und um sich eine Vor- herrsdiaft zu sichern, ähnlich derjenigen, die sie über die Sultanate von Koweit und Masqat gewonnen haben. Jemen in Händen einer Macht, die stärker und aggressiver als die Türkei ist, würde eine dauernde Drohung für das italie- nische Ostafrika vorstellen. In unseren Händen aber würde es, von anderem abgesehen, einen günstigen Markt dar- stellen, um das Korn von Erythräa aufzunehmen.) Die Italiener haben deshalb audi zu jener Zeit in Mocha
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ein Generalkonsulat eingerichtet, in einem Orte, wo selbst England nur einen einfachen Konsularagenten hatte, und italienisdie Kriegsschiffe wie „Volturno" und „Arethusa" haben unter dem Vorwande, die Interessen italienischer Schu^befohlener zu wahren, im Falle sie durch die Auf- ständischen bedroht sein sollten, die Küste von Mochä bis Ghunfude dauernd aufgesucht.
Gaston Rouet schrieb in „La question duyemen" („Ques- tions diplomatiques et coloniales", Paris vom 16. April 1910, Seite 48): „Les Anglais, d'apres eux, activeraient en sous- mains l'insurrection yemenite, dans l'espoir de voir un jour le Yemen, contree fertile, tomber en leur pouvoir. Ce serait par le hinterland d'Aden, que les insurges se ravi- tailleraient, et les plus ardents propagateurs de la rebellion seraient des emissaires payes par les autorites du protec- torat." — Der Verfasser legt diese Äußerung allerdings Deutschland in den Mund und behauptet, die Engländer in 'Aden hätten sich stets loyal gegen die Türken erwiesen, die Flüchtlinge aus Jemen sogar stets freundlich aufgenom- men; dagegen hätte Italien — damals Deutschlands Ver- bündeter — alles getan, Zwietracht in Jemen einzuführen, um dort das Erbe anzutreten. Die Deutschen aber hätten derzeit aus Sympathie für das eben gefallene Alttürken- tum versucht, Unruhen zu stiften durch Emissäre der Alt- türken, besonders des Izzet Pascha, des früheren Günst- lings von 'Abd ul-Ham!d. (Der Italiener schiebt die Schuld also den Franzosen und dieser den Italienern zu.) Rouet empfiehlt, bei diesem Aufstand ganz energisch gegen die Aufständischen vorzugehen. Der Abfall der arabischen Pro- vinzen sei für die Türkei gefährlich und ,1a tranquillite de l'Europe est liee ä la restauration complete de l'empire Ottoman. Le prestige que la Turquie a dans l'islam ne lui vient pas du rayonnement de la dignite khalifale, mais de sa puissance militaire mise au service du coran, Nombre de souverains musulmans jouissant vis-ä-vis du Sultan de I'in- dependance politique lui rendent hommage non comme au successeur du prophete, mais comme au chef de la plus forte fraction de l'islam . . . Une Turquie forte et libre n'est eile pas un gage de paix, d'autant plus estimable pour nous autres Fran^ais que nous esperons trouver en la Turquie la seule barriere efficace ä opposer ä la poussee
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du Pangermanisme en Orient, et le contrepoids necessaire ä l'influence allemande en Europe?" — Frankreich hoffte noch 1910, daß Deutschland nur in der alttürkischen Partei unter 'Abd ul-Hamid Einfluß haben würde, es versudite mit allen Mitteln, Deutschland von den Jungtürken zu entfernen; eine völlig falsdie Rechnung, denn die deutsche Politik hat sich nicht an eine Partei in der Türkei gewandt, sondern an diesen Staat selbst.
Eine Pariser Depesche vom 27. August 1909 („Ham- burger Fremdenblatt" vom 29. August 1909) besagte folgen- des: „In Konstantinopel ist die Nadiricht eingetroffen, daß die im Jemengebiet sich aufhaltenden türkischen Agenten britischer Nationalität den Sprengstoff geliefert hätten, durdx den die jüngste folgenschwere Explosion in einem türkischen Munitionsdepot herbeigeführt wurde. Jene bri- tischen Agenten, unter denen sich ehemalige englische Offi- ziere befinden, machen gemeinsame Sache mit den arabischen Revolutionären, die zum Lohn für die gegenwärtige Unter- stü^ung durch die englisciien Parteigänger die Abtretung eines für England wichtigen Küstenstricfies versprechen, falls es gelingt, Jemen selbständig zu macfien." — (Dieser für England wichtige Küstenstrich wird wahrscheinlici\ Scheich Sa Td gewesen sein, worauf wir noch zu sprechen kommen.) Jedenfalls zeigt diese Pariser Depesche, daß man auch in Frankreich an Englands Unterstüfeung der Aufrührer glaubte. Es ist auch gar kein Zweifel, daß es damals den Imäm Jahjä unterstüfete, mindestens moralisch, wahrscfieinlicii aber auch durch direkte Zufuhren von Hilfsmitteln oder wenig- stens durch Duldung von solchen. Italien aber hoffte, wie wir in Zukunft sehen werden, seine Ziele durch einen anderen Mann zu erreichen, auf den wir nun zu sprechen kommen müssen.
Im Jahre 1909 war in ^Asir ein neuer Widersacher der Türkei aufgetreten, der ihr noch viel zu scfiaffen machen sollte, und der noch heute ein sciilimmerer Feind der Türken ist als der Imäm, Sejjid Idris. Nach türkisciien Quellen hat Imhoff Pascha im „Berliner Tageblatt" vom 8. Oktober 1910 die Lebensgeschichte dieses Mannes gegeben. Ihm folgen wir hier:
Des Idris Großvater, Ahmed bin-Idrts, war von Fez in Marokko nach Sabjä in 'Astr ausgewandert. Vorher hatte
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er sich nach Ägypten und von dort nach Mekka begeben. Als er dort von der Geistlichkeit viel zu leiden hatte, wandte er sich nach Gidda. Von hier zog er aber bald nach Me- rawa (?), Zeidije und Abu 'ArTs. Ein wenig später ging er nach Sabjä, wo er 1827 starb. Er war ein gelehrter und geachteter Mann. Von seinen drei Söhnen ging der zweite, 'Abd ul-'Ali bin Ahmed, nach Dongola im Sudan; der dritte, Mustafa bin Ahmed, hatte zwei Söhne und eine Tochter. Der älteste Sohn, Mehmed bin Ahmed, heiratete auf Wunsch seines Vaters eine Sklavin, die ihm einen Sohn, 'All bin Mehmed, schenkte. Dieser 'Ali beschäftigte sich mit Theologie, Physik und auch mit Wahrsagerei. Er hei- ratete die Tochter eines gewöhnlichen Mannes, Nasr Ulla Senedrt, und bekam sechs Kinder. Der älteste Sohn von diesen war Mehmed bin 'Ali, alias Sejjid Idris,^ der 1878 geboren ist. Im Alter von 18 Jahren ging dieser nach Ägypten, lebte abwechselnd in Dongola, Kassala, Musawa, auf den Farsän-Inseln und in Gizän an der arabischen Küste. Im Jahre 1907 kam er nach Sabja. Dort beschäf- tigte er sidi mit Amulettschreiben und predigte auch in den Moscheen. Die Bewohner von Sabjä, die Stämme von Ga'fera undTamba(?) lagen stets im Kriege miteinander. Die Lebensmittel und anderen Bedürfnisse für Sabjä mußten immer von den Landungsplä^en Gizän oder Sefiq(?) geholt werden. Da diese beiden Häfen sich in den Händen der erwähnten feindlichen Stämme befanden, konnte nichts nach Sabjä befördert werden. Die bedrängten Bewohner dieser Stadt baten IdrTs um Vermittlung. Er nahm den Vorschlag an, lud die Stämme zu sich ein, sagte ihnen, daß er „der Herr der Stunde", das heißt der Allwissende, sei, daß die Hauptpflicht darin bestehe, der Türkei treu zu sein und für die Sicherheit der Wege zu sorgen. Er erklärte ihnen, daß sie die türkischen Soldaten als Glaubensbrüder ehren und lieben müßten. Bald darauf beauftragte er die Be- völkerung, sich mit Waffen und Munition zum Kriege gegen die Ungläubigen zu versehen. Seine erste Tat war, daß er dem Sdierifen Ahmed Pascha ChawägT die Hände ab- schnitt und so Schrecken um sich verbreitete. Außerdem versudite er mit Hilfe chemisdier Künste, wie Phosphor-
^ Idris, nach Nöldeke der Apostel Andreas; oft mit Enodi identifiziert.
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schminke, farbigen Tinkturen usw. sid\ einen magischen Ruf zu geben.
Sejjid Idris soll sehr intelligent, von mittlerem Wuchs, kaffeebraunem Gesicht und durchdringendem BMdk sein. Er lächelt immer und hat liebenswürdiges Wesen, was ihn nicht hindert, ein grausamer Tyrann zu sein. Er hat auf der el-Azhar in Kairo studiert und dort wahrscheinlich mit englischen Organen Fühlung bekommen,^ vielleicht auch mit Alttürken. Bei seinem früheren Aufenthalt wird er auch die Italiener in Musawa' kennengelernt haben. Zuerst trat er nur als Reformator auf, dessen friedliche Absichten dazu dienen sollten, die wirtschaftliche Entwicklung von 'Asir zu fördern. Lange verstecitte er seine wahren Pläne; er ließ sogar diejenigen von seinen Anhängern fallen, welche im Übereifer die Ereignisse sich überstürzen ließen. Er be- herrschte allmählich ganz '^Asir, besonders die Stämme der Beni-Takif und Beni-Kahtan; sein Einfluß reichte nach Jemen hinein bis Lohtja.
'AsTr ist ein zwischen Higäz und Jemen liegendes Ge- birgsland, das nach der türkischen Eroberung im Jahre 1871 zum Sangaq gemacht wurde und sieben Kreise (qadä) hatte: El-Ebhä, Banu-Sehir, Ghamid, Ghunfude, Moha'il, Rigäl, Alma' und Sabja. Der Hauptort ist el-Ebhä. Die Be- wohner sind äußerst todesverachtend und tapfer, kein Stamm wird von den Türken wie dieser gefürchtet. Schon 1824 hatte Ahmed Pascha im Auftrage von Mehmed 'Ali das Land vergeblich bekriegt. Ebensowenig Erfolg hatten die Feld- züge von 1834 und den folgenden Jahren. Der damalige Häuptling des 'AsTr, 'A'id bin Müsa, übte im Bergland seine Herrschaft unbelästigt aus, die auf seinen Sohn Moham- med überging. Le^terer vertrieb 1871 die türkischen Truppen sogar aus den Küstenpläfeen. Erst Ferid (Mohammed) Redif Pascha gelang es, 1871 das Land zu unterwerfen (s. oben). Bei dem äußerst schwierigen Charakter des Landes und der Bewohner scheinen die Türken dort nie einen Einfluß gehabt zu haben, der viel über die Küste und die unmittel- bare Umgebung von el-Ebha hinausging.
^ Nadi einem in der „Revue du monde musulman" (XV, 1911, S. 379) erwähnten Brief soll Sejjid Idris Mitglied des Mirghanijah-Ordens sein, der stets die Politik der Engländer in Ägypten und in Chartum ge- stuft hat.
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Etwa im März 1908 warf IdrTs die Maske ab und ließ sich als ^^Mahdi" (Propheten) im 'Asir ausrufen. Er war der eigentliche Herrscher dort. Der Wali vom Jemen, Hasan TahsTn Pascha, ließ durch die türkischen Organe unter den Bewohnern der Tihama eine Proklamation verbreiten, durch die Idris als Zauberer und Schwindler hingestellt wurde. Hierdurch wurde der Aufstand erst recht verstärkt, den der „Mahd!" IdrTs als ihm auferzwungen hinstellte. Fast das ganze sunnitische 'AsTr sowie die jemenisdien Stämme der ez-Zohra und el-Wadät schlössen sich ihm an, später auch noch die eUKohra und el-Megarda,^ da diese ihre Inter- essen durdi die türkischen Bahnbaupläne gefährdet glaubten, von denen wir später zu reden haben werden. Der Mahdi aber war mit dem Imäm nicht vereint, schon allein wegen der religiösen Differenzen. Während der Imäm die volle Autonomie erstrebte, wollte der Mahdi zunächst noch die Oberhoheit des Sultans bestehen lassen, ja, er bot zeit- weise sidi der Türkei sogar als Friedensstifter im Jemen an. Es handelte sich also um Einzelrevolutionen aus allen mög- lichen Ursachen, und die Türkei wäre gewiß ihrer Herr geworden, wenn sie von Anfang an eine energische und klare Politik gehabt hätte. Leider aber handelten die Zentral- Organe in Konstantinopel, der Wali Hasan Tahsm, der Militärkommandant Said Pascha und schließlich auch die Lokalbeamten alle nach verschiedenen Grundsä^en, ja, sie ließen sich sogar auf Unterhandlungen mit dem Mahdt ein, den sie vorher als Lügner hingestellt hatten — wie sie fast gleichzeitig auch mit Jahjä verhandelt hatten.
Mehrere Kommissionen wurden zu Sejjid IdrTs gesandt; die erste, aus arabischen Häuptlingen und Geistlichen zu- sammengese^t, verließ Mekka Ende Dezember und traf IdrTs in Sabja, seinem Hauptquartier. Sie erhielt nur einen Brief des IdrTs, in dem er dem Großwesir die traurige Lage der Araber in 'AsTr schilderte. Die zweite Mission, aus türkischen Geistlichen und Offizieren zusammengese^t, ver-
^ Im Dezember 1909 wurden der italienisd\e Konsul von Mod\ä Mard\ese Benzoni und der deutsdie Forsdiungsreisende Burdiardt (zwi- sdien Sana und Ta'izz) ermordet, eine Tat, die mehr gegen die tür- kisdve Begleitmannsdiaft als gegen die beiden Opfer geridhtet gewesen zu sein sdieint. Der Weg führt durdi das Gebiet der obengenannten beiden Stämme.
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ließ Konstantinopel Anfang Januar 1910 (1909?), sie traf in Gizän mit Said Pascha zusammen, der am 25. Ok- tober 1909 eine Unterredung mit Idris hatte, der mit 6000 Reitern ankam. Dieser wies die Anschuldigung zurück, daß er das Freitagsgebet (diutba) immer noch im Namen des früheren Sultans 'Abd ul-Hamid abhalten ließe, er sei ein treuer Freund der Türken und hoffe besonders von den Jungtürken eine Besserung der Verhältnisse seines Landes. Gegen seinen Willen habe man ihn zum „MahdT" aus- gerufen. Wenn aber seine Vorschläge zurückgewiesen würden und die Regierung Truppen gegen ihn senden sollte, so würde er zum Kriege gezwungen.
Diese Verhandlungen scheinen stattgefunden zu haben, nachdem der Imam 1909 einen neuen Aufstand erregt hatte, von dem oben schon die Rede war. Diese Unruhen gaben, wie erwähnt, den Vorwand, den Entwurf für eine Verfas- sungsänderung in Jemen im August 1909 zurüci«zuziehen. Ganz genau habe ich micii aus der Presse über die Reihen- folge der Ereignisse, welche zur großen Erhebung von 1910/11 führten, nicht unterrichten können. Jedenfalls sagen französische Nachrichten, daß Said Pascha sich ge- neigt gezeigt hätte, weiter mit IdrTs zu verhandeln, daß er aber aus Konstantinopel die Weisung bekam, sich nach Ghunfude zu begeben, um den Befehl über die Truppen zu übernehmen und unmittelbar in 'AsTr einzumarschieren. Die sdiarfe Politik des Wali Hasan Tahsin und der Wunsch der Jungtürken, eine Dezentralisation zu vermeiden, scheint auch gegenüber IdrTs den Ausschlag gegeben zu haben. Allerdings sollen damals viele türkische Offiziere ihre Be- denken geäußert haben, angesichts des Umfanges des Auf- standes in Jemen dorthin so viele Truppen zu senden, in einen Kampf, der selbst bei glücklichem Ausgang der Armee eine lange Erholungszeit aufgenötigt hätte, was man in Rücksicht auf die Lage in der europäischen Türkei nicht wagen könne. Rouet meint, daß außerdem die Alttürken noch das Gerücht ausgestreut hätten, es handle sich um eine Vereinigung von Imam und Mahdi, die dem Sultan das Chalifat streitigmachen wollten, ein Gerücht, das an- geblich auch noch durch die vom alten Izzet Pascha be- einflußte ägyptische Presse weiterverbreitet wäre, damit durch die Unternehmungen in Jemen die Jungtürken so
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große Schwierigkeiten bei^ämen, daß ihre Herrschaft ge- fährdet sei.
Die Folge des Abbruches der Verhandlungen mit Jahjä und Idris über die Verfassungsreformen in Jemen war jedenfalls, daß die Aufstände von neuem ausbrachen oder verstärkt wurden. Beide Gruppen von Aufständischen, der Imäm und Idrts, schlugen los. Es scheinen aber zunächst nur kleine örtliche Ereignisse gewesen zu sein, bis Ende 1910 offene umfangreiche Revolte ausbrach.
Idris seöte vier türkische Offiziere gefangen und nahm das Zollhaus in el-Wassima(?), er proklamierte seine Un- abhängigkeit und sefete eigene Beamte ein; auch nahm er einen Abgeordneten von 'Asfr gefangen. Die Türken in 'AsTr flohen an die Küste oder nach Ebhä. Dann belagerte er Ebhä und sandte Truppen in die Tihäma. Nach dem Bericht der Garnison von Ebha vom 23. Dezember 1910 hoffte man, sich dort zu halten, auch die Nachrichten aus Hodeida klangen günstig. Der Imäm aber organisierte große Banden und erklärte den „Heiligen Krieg" gegen die Türken, so daß der Bezirk Safa (Däfir?) sich in Händen des Aufstandes befand und Sana bedroht war.
An einem Dezembertage des Jahres 1910 waren die ganzen Höhen um San ä herum von den Mannen des Jahjä beseht, deren rote Flagge mit dem weißen (doppelspi^igen) Säbel des 'Alt (du l-fiqar) den türkischen Halbmond ver- drängt hatte. Wir haben nun in der Folge zwei Kriegs- schauplä^e zu unterscheiden: den des Idris in 'AsTr und in einem Teile der Tihäma, in Gebieten mit safe'itisch- sunnitischer Bevölkerung — und den des Imäm Jahjä im Gebirgsland von Jemen mit zaiditischen Leuten. Beide Aufständische wandten sich gegen die Türken, sie hingen aber nicht direkt miteinander zusammen, wenn sie sich auch zeitweilig in ihren Zielen vereinigten. Die religiösen und politisch-wirtschaftlichen Interessen der Aufständischen waren verschiedene, beide aber wurden durch dieselben Gründe geleitet, die in den Türken lagen. Diese hatten stets Reformen versprochen, ihre Zusagen aber nur un- vollkommen gehalten; auch hatten die Jungtürken nicht sofort die besten ihrer Beamten in diese schwierigen Ge- biete gesandt nach dem Grundsaö, daß für die Außenländer die allerbesten Verwaltungsbeamten gerade gut genug sind.
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Aus der hamidisdien Zeit war die Bestechlidikeit, das Gegen- einanderausspielen der Landesparteien durdi Geschenke usw. noch bestehen geblieben. Ferner mußten die Bestrebungen der Jungtürken, einen türkischen Nationalstaat auch im Außenlande zu errichten und der türkischen Sprache die unbedingte Vorherrschaft zu geben, in Jemen sehr große Erbitterung erzeugen. Dann war das Land durch die vielen Kriege wirtschaftlich vernichtet, die einst blühende Kaffee- kultur fast ausgerottet, teils weil der Kaffee dort nicht mehr so billig gebaut werden konnte, wie der Weltmarkt es ver- langte, teils weil er durch die hohen Steuern so sehr be- lastet war, teils aber, weil angeblich das gute Land den Arabern fortgenommen sein sollte. Und schließlich spielte auch die Stimmung der Araber gegen die Jungtürken eine Rolle, die religiös einem anderen islamisdhen Bekenntnis (dem hanefitisdien) angehörten als die Landesbewohner, die aber vor allem durch die Verfassung der jungen Türkei den Christen und Juden fast dieselben Rechte wie den Mohammedanern eingeräumt hatten.
Die Türken saßen in 'Astr an einigen Küstenorten und in Ebhä. Am 21. Januar 1910 traf die Nachricht in Hodeida ein, daß im Beginn des Monats der Hauptort Ebha von den Truppen des IdrTs völlig eingeschlossen sei. Der Pla^ war zwar gut verproviantiert und von Solimän Pascha kräftig verteidigt. Zu gleicher Zeit waren die Leute des IdrTs auch mit starken Kräften in der Tihäma gegen Hodeida vor- gerückt, ebenso wie sie auch im nördlichen Küstenlande Pläfee der Türken einnahmen, wie das Zollamt in 'Arif Chamsa(?) und 'Abu 'Aris, wo sie den Qä'immaqam ge- fangennahmen.
Von Konstantinopel aus sah man die Lage offenbar noch nicht so ernst an, ernannte aber immerhin den in Jemen befindlichen Generalleutnant Sa'id Pascha zum Komman- dierenden in 'AsTr. Da aber im Januar auch der Imäm Jahjä in Jemen losgeschlagen hatte, dessen Truppen man auf 60000 Mann schälte, mußte man an fernere Maß- nahmen denken. Man bereitete in Konstantinopel die Ab- fahrt eines Hilfskorps vor, wofür zunächst 31 Bataillone, 5 Batterien und 3 Kompagnien Maschinengewehrtruppen vor- gesehen wurden. Am 29. Januar 1911 fuhr Sa'id Pascha von Hodeida nach Ghunfude ab, um dort den Krieg zu leiten.
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In Jemen selbst waren die 13. und 14. Nizamdivision von je 17 Bataillonen mit Stationsorten in Hodeida und San'ä, 5 Eskadronen, 14 Batterien sowie eine kleine Truppe in 'AsTr verfügbar; in Sana selbst rund 6000 Mann. Mitte Februar wurde 'Alt Pascha zum neuen Wali ernannt. Die ersten Hilfstruppen kamen von Konstantinopel am 12. Fe- bruar in Hodeida an (3000 Mann), wenige Tage darauf der für die ganze Expedition ernannte Höchstkommandierende Marschall Mahmud Sewket Pascha und sein Generalstabs- chef Izzet Pascha. Über die Höhe der ganzen Ersa^truppen gehen die Meldungen der Presse auseinander. Einerseits sprach man von 35000 Mann im ganzen, anderseits von 35 Nizam-Bataillonen und 10 Redif-Bataillonen.
Da am 22. Februar neue Überfälle in der Tihäma vor- gefallen waren, wollten die Türken zunächst gegen diese Leute marschieren. Bevor die Unternehmung aber ab- ging, stellte der Großscherif von Mekka, Husein Pascha, 6000 Mann zur Verfügung, die später noch durch 4000 wei- tere Araber und 800 Kamele — wohl von Ibn-RasTd stam- mend — verstärkt wurden. Die Türken fügten ihrerseits zu diesen Kolonnen noch einige Truppen hinzu. Der Plan war, daß der Großscherif selbst über Lit und Ghunfude, wo die Vereinigung mit den Türken stattfinden sollte, nach Ebhä marschieren wollte, während sein Sohn mit den Leuten aus Innerarabien auf der Pilgerstraße von Mekka ebenfalls auf Ebhä vorging.
Betrachten wir zunächst diese Unternehmungen im Norden, die in der „ Deutschen Tageszeitung" vom 30. Juli bis 2. August 1912 nach Berichten türkischer Offiziere geschildert sind von dem türkischen Oberleutnant Ismä Tl Haqqi Bey Tewfiq.
Angesichts der großen Vorbereitungen der Türken und des Großscherifs unterwarf sich am 20. April ein bedeuten- der Teil des Stammes Ghamet(?). Am 21. April konnte der Großscherif den Vormarsch beginnen. Die erste Kolonne bildeten die etwa 1000 Mann des Scherifen Haidar Bey, sie kam nicht bis el-Ebhä. Die zweite Kolonne von etwa 1500 Mann stand unter dem Abgeordneten von Mekka, Scherif 'Abdallah Bey; sie marschierte der dritten Kolonne weit voraus, die unter dem Großscherifen Husein Pascha selbst stand und 4500 Araber sowie türkische reguläre Kavallerie, 2 Infanteriebataillone aus dem Higäz, 4 Gebirgsgeschü^e,
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2 Maschinengewehre usw. hatte. Der Marsch vollzog sidi ohne Schwierigkeiten bis Ghunfude. Dem vorauseilenden Großscherifen unterwarfen sich noch einige Araberstämme. Etwas vor Ghunfude wurde am 24. Mai ein Lager auf- geschlagen. Die Scherifen des Stammes Dui-Hasan(?) schenk- ten dem Großsdierifen 400 Negersklaven, die man in die Truppe einreihte. Am 27. Mai wurden die Aufständischen unter ibn Huresä bei Hegef geschlagen. Am selben Tage wurde der Hafen (Mersa) Halt von türkischen Kanonen- booten bombardiert. Eingeschüchtert, unterwarfen sich die Stämme von Halt und Ghos(?) dem Großscherifen. Erst am 16. Juni konnte der weitere Vormarsch nach Herbeischaffung von Transportkamelen beginnen; auch hatten noch die Ver- stärkungen aus Hodeida abgewartet werden müssen, näm- lich 7 Bataillone Nizam-Infanterie aus Higäz, 5 Bataillone aus Jemen, 8 Gebirgsgeschü^e, 2 Maschinengewehre sowie 250 Mann Gendarmerie und 800 Krieger des Großscherifs von Mekka. Der Vormarsch wurde durch die übergroße Hi^e sehr erschwert. Nach verschiedenen Scharmüfeeln traf man die erste Stellung der Aufständischen am 21. Juni am Passe Okabei-Suhul(?). Am folgenden Tage wurde der Ort Barik gestürmt, wo man viele Munitionskisten fand, auf denen der Name „Djibuti" stand, die also ohne Zweifel aus französischem Gebiete stammten; am 9. Juli fand bei Sabach ein erbittertes Gefecht statt, und nacii einem fer- neren Kampf am 14. Juli gegen etwa 8000 Aufständische konnte man am 15. Juli in el-Ebhä einrücken. — Der tür- kische Offizier schließt seinen sehr ausführlichen Bericht, von dem ich nur die wesentlichsten Daten gegeben habe, mit der Bemerkung: „Der Sieg war errungen, aber der Feind nicht vernichtet. Der Rebell stand mit seinem ganzen Anhang in einem anderen Teil der Provinz und wartete, da er nicht behelligt wurde, auf die günstige Gelegenheit, dasselbe Spiel wiederzubeginnen . . . Wenn heute Sejjid Idris mit italienischer Unterstü^ung den 'AsTr wieder zum Aufruhr gegen die Regierung treibt, so sind dies die Folgen des früher begangenen Fehlers, den Rebellenführer und seinen Anhang nicht vernichtet zu haben ..." Dies wurde 1912 angesiciits der damals wieder ausgebrochenen Auf- stände geschrieben; es gilt auch noch für 1915!
Inzwischen war der Hauptteil der türkischen Macht im
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Süden gegen den gleichfalls aufständischen Imäm tätig. Im Februar hatte der Oberst 'Ali Rizä dessen Anhänger bei Menadia geworfen. Anfang April hatte Izzet Pascha beim Orte Sinän-Pasdia gesiegt und bald darauf das belagerte San'^ä entsetzt. Mitte April hatte sich die Seitenkolonne von vier Bataillonen, die den VVaffenschmuggel über 'Aden verhindern sollte, in Sana mit der Haupttruppe vereinigt, so daß 'Izzet Pasdia in der Lage war, die Umgegend der Hauptstadt zu säubern. Der Imam hatte sich östlich nach Gebel Sehara zurückgezogen. Nach Verteilung vieler Ge- schenke war 'Izzet im Mai leidlich Herr von Jemen. Bald darauf aber erfolgte ein großer Rückschlag. Da bei den Unternehmungen gegen San ä die Küste stark von Truppen entblößt war, sandte Idris eine große Macht von angeblich 10000 Kriegern dorthin. Im Juni (Reuters Telegramm aus Hodeida vom 17. Juni) überraschten die Aufständischen die Vorhut von Suleiman Pascha, dem Wäli und Oberst- kommandierenden, bei den Brunnen in der Nähe von Gizan (gegenüber den Farsän- Inseln), und brachten ihr eine sehr schwere Niederlage bei; es sollen 1000 Türken dort gefallen sein. Zur Wiedergewinnung der Brunnen wurden etwa 10000 Türken unter Raghib Bey abgesandt. Bei den Brunnen, von wo die Araber sich zurückgezogen hatten, wurden die Türken überrascht und erlitten eine furchtbare Niederlage. Raghib Bey soll dabei verschwunden und nach späteren Nachrichten zum IdrTs übergegangen sein, um seiner Verurteilung vor dem Kriegsgericht zu entgehen („Frankfurter Zeitung* vom 5. Januar 1912). Auch bei LohTja erlitt man Einbußen, und erst nach Gewinnung des Stammes der Giamle (?) gelang es am 22. Juli, die Leute des Idris zu vertreiben, die nach Norden abzogen.
Die Lage war so, daß man in Konstantinopel im Juli schon wieder neue Reserven einberufen mußte. Es wird sich gezeigt haben, daß die völlige Unterwerfung große Schwierig- keiten machen würde; außerdem geboten die Verhältnisse in der Heimat, nicht einen so großen Teil der Truppen in entfernten Gebieten zu verwenden. Man beschloß zunächst, Frieden mit dem Imam zu machen und ihm den größten Teil seiner Forderungen zu bewilligen. Am 8./21. Oktober 1911 kam der Chef der türkischen Zivil- und Militärgewalt, 'Izzet Pascha in Da an, fünf Stunden nordöstlich von 'Amrän,
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mit dem Imam Jahjä zusammen, beide begleitet von vielen Würdenträgern. Nach der „Deutschen Tageszeitung" vom 5. und 6. August 1913 wurden folgende Bedingungen für einen Frieden verabredet:
1. Zur Ausführung der zaiditischen Religion werden die erforderliciien Richter vom Imäm ernannt; die Ver- waltungsbehörde wird die Ernennungen schriftlich nach Konstantinopel mitteilen.
2. Der Imam wird einen Appellationsgeriditshof bilden, um vorkommende Klagen zu untersuchen und der Regierung zu unterbreiten. Der Si^ des Appellations- hofes ist San'a. Präsident und Mitglieder werden vom Imäm gewählt und von der Regierung bestätigt.
3. Wird von den Richtern die Todesstrafe verhängt, und kann nach Vorschrift des Seri at-Gese^es zwischen den Teilnehmern keine Übereinstimmung erzielt werden, so wird der Gerichtsbeschluß zur Bestätigung nach Konstantinopel gesandt und muß innerhalb von drei Monaten vom Scheich el-Islam bestätigt sowie nach Genehmigung durch den Sultan veröffentlicht und ausgeführt werden.
4. Ist einer der Richter ungerecht, so werden die Gründe ermittelt und dem WälT mitgeteilt.
5. Für die Hanefiten und Säfe'iten wird die Regierung nur Richter aus den Bergbewohnern auswählen.
6. Zur Erledigung von Prozessen zwischen Leuten ver- schiedener Bekenntnisse wird ein Gerichtshof von zaiditischen und säfe'itischen Richtern gebildet.
7. Die in den Orten herumreisenden, nicht ständigen Gerichten angehörenden Richter werden durch eine „Mubäsir" zu nennende Schu^wache geschürt, die die Regierung stellt.
8. Alle Waqf-Angelegenheiten (fromme Stiftungen) wer- den vom Imäm geregelt.
9. Alle bis zum Abschluß des Bündnisses begangenen politischen Vergehen werden nicht bestraft; die rück' ständigen Steuern sind zu erlassen.
10. Bestimmten verarmten Gebieten werden die Steuern auf zehn Jahre erlassen.
11. Die Staatssteuern werden auf Grund des Vermögens- betrages (nisäb) bestimmt, welcher der von der mo-
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hammedanisdien Religion bestimmten Armenabgabe (zekjat, besser: zakat) von 2V2O/0 entspridit.
12. Wird bei der Regierung oder den GeridKten eine Klage wegen Erpressung (Grausamkeit, „Zülm") der Steuereinnehmer anhängig gemadit, oder kommt bei der Steuerhebung in böser Absidit eine Gesetjwidrig- keit vor, so stellen Regierung und Geridite gemeinsam die Untersuchung an, die Gerichte entscheiden, und die Regierung bestätigt das Ergebnis.
13. Die zaiditische Bevölkerung kann dem Imäm direkt oder durch Vermittlung der Ortschefs oder der Richter Geschenke machen.
14. Der Imäm gibt den „Zehnten" nach dem Serfat- Geseö direkt an die Regierung und bringt auch seine Ernte, ohne Einmischung der Steuereinnehmer, unter Dach.
15. Der Imäm wird das zu dem ihm unterstehenden, frommen Stiftungen gehörige Sana und Umgebung sowie die den Einwohnern von Haräz und 'Amrän ge- hörigen Pfandobjekte räumen.
16. Alle Einwohner von Jemen und alle Regierungs- beamten können sich unter der Vorausse^ung, daß sie die beiderseitige Ruhe nicht stören, innerhalb von Jemen in vollkommener Sicherheit nach jedem be- liebigen Orte begeben und von dort wieder zurück- kehren.
17. Nach Bestätigung dieses Bündnisses durch Kaiserlichen Ferman darf keine Partei den Bezirk der anderen, den sie heute im Besifee hat, irgendwie belästigen.
In diesem Vertragsentwurfe, der also noch der Bestätigung bedurfte, wurde demnach dem Imäm kein Land abgetreten; er leistete der Regierung gegenüber auf den Titel des „Be- herrscher der Gläubigen" Verzicht, dagegen bekam er die Bezeichnung „Imäm des Jemen". Ebensoviel Land wie zu Ahmed Muchtär Paschas Zeit (und infolge dessen Reformen) unter Regierungsverwaltung stand, sollte der Regierung ver- bleiben. Der Imäm verzichtete also auf seine weitgehenden Ansprüche, mit Ausnahme der religiösen Oberhoheit über die Zaiditen. Als Ausgleich erkannte die Regierung den bis zum Bündnisschluß unter dem Namen „Saqt Mahüd(?)* bekannten Sajjid Jahjä als solchen an, und ebenso ein unter
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ihm im Inneren des Landes stehendes gesondertes unab- hängiges zaiditisches Imamat, welches das gleiche Recht hat wie das unter türkischer Verwaltung stehende Imamat. Über die Grenzen dieser beiden Gebiete habe ich nichts fest- stellen können.
Idi gebe die Bedingungen unter Fortlassung unwesent- licher Teile so ausführlich nach den Angaben des türkischen Leutnants Hüsni Emir Bey wieder, weil sie zeigen, welches die hauptsächlichen Streitpunkte waren. Das Ergebnis war also die Anerkenntnis seitens der Türken von einem völlig autonomen Imamat, und getrennt davon in dem unter türkischer Verwaltung stehenden Teil von Jemen die Ge- währung weiter Befugnisse und Rechte an den Imäm. Die Regierung überließ außerdem die Sorge für die Bildungs- anstalten dem Imäm.
Auch ein großes Geldgeschenk an den Imam scheint diesen zum Nachgeben bereitgemacht zu haben. Im De- zember 1911 gab der Großwesir in der Kammer Zusagen über die Reformen in Jemen. Eine Beschlußkommission wurde eingesefet, und am 1. Februar wurde der Vertrag, den Izzet Pascha mit dem Imäm abgeschlossen hatte, in Sana öffentlich verlesen. Nach dem „Berliner Tageblatt" vom 20. Juli 1914 soll der Vertrag allerdings erst am 13. Juli 1914 von der türkischen Kammer endgültig genehmigt sein.
Wie Roloff schreibt, wurden im Februar 1912 1 00000 £ T. und im Mai nochmals die gleiche Summe für die Reformen in Jemen bewilligt; im August 1912 aber wurde die Kom- mission vertagt, und im September beschlossen, überhaupt keine Kommission zu ernennen. Dann kam der Balkan- krieg, und es scheint bei den Versprechungen von Reformen geblieben zu sein.
Jedenfalls hatte der Friede die Folge, daß die Ruhe in Jemen einstweilen gesichert war. Man hatte anerkannt, daß nicht alle Provinzen nach derselben Schablone, sondern nach den jeweiligen Verhältnissen verwaltet werden sollten. Das war ein großes Nachgeben gegenüber den Einheits- bestrebungen in Konstantinopel, aber es war klug und richtig, wenigstens mit einer der unruhigen Parteien Frieden zu schließen.
Idris nämlich stand immer noch bei Gizan und Lohija mit angeblich 12 000 Mann; den Türken mit ihrer kleinen
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Garnison unter Mohammed "^Ali wurde die Verteidigung redKt schwer gemacht.
Bedenklicher aber wurden die Verhältnisse für die Türkei durch den Ausbruch des Krieges mit Italien. (Vgl. Imhoff Pascha in „Deutsche Tageszeitung* vom 8. Oktober 1912.) Am 30. September schon wurde in Hödeida die Nachricht vom Ausbruch dieses Krieges bekannt (der Krieg war ja am 29. September erklärt worden); am 2. Oktober erschienen die beiden italienischen Kriegsschiffe „Arethusa" und ;»Vulturno" und warfen einige Granaten. Die fremden und auch die italienischen Untertanen wurden durch die Türken vor der aufgeregten Bevölkerung geschürt. Der türkische Kreuzer „Peik i-sefket" ging nach Kamaran, sechs Kanonen- boote nach den Farasän-Inseln. Die türkischen Truppen von Gizän, welche den bei Sebjä stehenden Idris im Schach halten sollten, wurden der Sicherheit wegen nach den Farasän- Inseln gebracht, weil ihre Versorgung mit Trinkwasser zu schwierig war, und man das Abschneiden der Wassertransporte durch neu gemeldete italienische Schiffe befürchtete. Sieben italienische Kriegsschiffe bombardierten dann auch bald Ghunfude, das von der Landseite von den Leuten des Idrts belagert wurde. Diese aber wurden zurückgeschlagen. Der Imäm Jahjä stand treu zu den Türken und erklärte den Krieg gegen Idrts, der von Italien Hilfe annahm. Der Groß- scherif von Mekka war wieder bereit, über Land mit einer Truppe nach 'AsTr zu marschieren, von dem ein Teil zu den Türken (Soleimän Pascha) hielt, während die Ein- wohner von Sebjä, 'Abu 'Arts sowie bei Hödeida die Leute der Dörfer Midi im Kaza (gada) Lohija und 'Abbäs im gada Hagür auf selten von Idrts waren.
Im Oktober steckte ein von Italien bestochener Neger, Mesu 'All Guestänt(?), einige Dörfer bei Hödeida in Brand; im November bombardierten die Italiener verschiedene Orte, darunter Mochä, Bäb el-Mandeb und Scheich Sa'id, wobei die erwidernden türkischen Haubi^en den Kreuzer „Calabria* außer Gefecht selten. Am 12./25. November kamen italie- nische Parlamentäre nach Hödeida, um anzuzeigen, daß die Küste von Ras 'Isä bis Ghalifka blocitiert wäre, was später noch auf die Küste bis Lohtja-Ghunfude ausgedehnt wurde^ Die Italiener lieferten angeblich den Leuten des Idrts 7 Ge- schü^e, 3000 alte Gewehre, Geld und Lebensmittel.
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Die Bahn Hodeida — San'ä.
Anfang Februar 1912 hatten die Italiener Hodeida bom- bardiert und dabei die Bahnanlagen und den Wagenpark der Bahnunternehmung beschädigt, welche von Franzosen in türkischem Auftrage erstellt waren. Bevor wir dem Gang der Ereignisse weiter folgen, müssen wir auf diese Ar- beiten eingehen. Die Franzosen, welche Djibuti am an- deren Ufer des Roten Meeres besaßen und auf Scheich Sa'^id Anspruch machten — worauf wir noch besonders zurück- kommen müssen — , hatten schon lange die Bestrebungen der Italiener mit Neid beaditet. In Hodeida hatte Italien ein Generalkonsulat, in Mochä eine Konsulatsagentur ein- gerichtet. In San'ä hatte Cav. Giuseppe Caprotti — wie die Franzosen behaupten, mit Staatsunterstü^ung — ein bedeutendes Geschäft für Kommission und Export ein- gerichtet und in den arabischen Kreisen viel Einfluß erlangt. Der Marchese Benzoni war als italienischer Agent dauernd im Lande umhergereist, angeblich um farbige Soldaten für italienisch Eritrea anzuwerben, bis er mit Burchardt zu- sammen 1909 ermordet wurde. Die Franzosen behaupten, daß er eine Straße von San'ä nach Scheich Sa'^Td hätte er- kunden wollen, also nach dem von Frankreich beanspruchten Gebiete. Die Franzosen benu^ten die sd\wierige Lage der Türkei in Jemen 1909, um anzubieten, eine Erschließungs- bahn zu bauen, mittels der das Land leiditer verteidigt werden könnte. Die französische Diplomatie setzte es durch, daß die türkische Regierung auf den Plan einging. Eine französische Bankgruppe unter Leitung der Banque fran9aise pour le commerce et l'industrie (Banque Rouvier) wurde mit den Vorarbeiten betraut. Für den Bahnbau selbst bildete sich die „Compagnie ottomane du Chemin de fer Hodeidah — Sanaa et embranchements". Durch Gesefe vom 11. /24. August 1909 wurde der Gesellschaft Bau und Betrieb der Bahn übertragen. Die Mittel wurden durch eine 4% ige türkische Anleihe beschafft, die im Betrage von 1 Million ^ T. (22,7 Millionen Frank) der Gesellschaft übergeben und im März 1911 zum Kurse von 92% (= 455 Fr.) an die Pariser Börse gebracht wurden. Die Verzinsung und Tilgung der Anleihe bis 2009 ist durch Verpfändung von ie T. 40987 der Einnahmen von Hodeida und Gebane sichergestellt. Die Gesellschaft wird mit dem
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Erlös der Anleihe auch den Bau der Teilstrecke von 160 km bis HagTIe (Hogeila, nahe 'Obal) und des Hafens in Gebäne ausführen können. (Sciimidt.) Die Spurweite der Bahn sollte 1,44 m betragen. (Alexis Rey.) Unter Leitung des Ingenieurs A. Beneyton begannen die Vermessungen im August 1909, wurden bis Juli 1910 weitergeführt und von Januar 1911 bis November 1912 fortgese^t. Das erste Projekt der Linie über Saham und Fers fand wegen der Unsicherheit der Gegend nicht die Billigung der türkischen Regierung. Man kam deshalb zu einem südlichen Um- wege über Zebtd und Ta'izz, um dann über Ibb und Jerim nach San'ä zu gelangen, und darüber hinaus noch bis 'Amrän. Der Endpunkt an der Küste sollte beim Orte Gebane am Kap Ras el-Ketib, etwas nördlich von Hodeida, angelegt werden, wo die Landungsverhältnisse besser als bei der Stadt sind. Außerdem sollte noch eine Bahn vom Hafen aus über Bägil nach Hogeila gebaut werden, am Bergfuß unterhalb von Menächa. Die Länge der großen Strecke wird auf 328 km, die Kosten auf 1 V2 Millionen £ T., die des Hafens auf 200000 ^ T. angegeben.^ Die Serat- Kette soll bei Fitjere Gaeten(?) in 3279 m Meereshöhe überschritten werden. Am 2. März 1911 wurde durch den General 'Izzet Pascha der erste Spatenstich gemacht.
Offenbar hat man Material herangebracht und auch die Arbeit begonnen, die aber durch Schwierigkeiten gestört wurden, welche von Italien und England in den Weg ge- legt wurden. England hatte den Plan, durch eine indische Firma (Cowajee Dinshaw?) eine Bahn von 'Aden aus nach San'ä über Dhalaa (Dala?) zu bauen, wofür die Trassierung fertiggestellt war. Scheinbar aus politischen Gründen hat man aber etwa 1909 die Vorarbeiten dort wieder zerstört. Die Engländer hatten damals offenbar die Losung ausgegeben, die Türken in Jemen unbehelligt zu lassen. Als Anfang 1912 die italienische Flotte die Bahn- anlagen bei Hodeida beschossen, erhob sich in Frankreich ein Sturm der Entrüstung; es gab Leute, die daraus gern einen französisch-italienisdien Zwischenfall gemacht hätten, zumal zur selben Zeit (12. Januar) mit Italien auch die ernste Streitfrage wegen der gekaperten Dampfer „Carthage*
* Alexis Rey gibt 741 km für die Bahn Hodeida — San ä an.
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und "Manuba" spielte. Brunet-Millon schrieb z. B. in der »Depeche coloniale" vom 7. Februar 1912: ^Pour mieux encore que la guerre ne se fait pas seulement contre les Turcs, mais qu'elle est surtout dirigee contre les interets fran^ais, les Italiens n'ont pas hesite ä bombarder Cheikh- Said que nous considerons ä juste titre comme territoire fran9ais, et ils viennent de porter le comble ä leur audace en detruisant le materiel du diemin de fer d'Hodeida, en ruinant les esperances que nous avions le droit de fonder sur cette cEuvre pour notre penetration pacifique du Yemen. L'Italie peut se dire notre amie, et nous pouvons avoir un certain interet a sembler le croire; mais quand les temoignages de cette amitie vont jusqu'ä la destruction de nos etablissements et la confiscation de nos navires, nous avons le devoir de les trouver exageres, et de le dire." — Man beruhigte sich aber sofort in Paris. Aus offenbar offiziöser Quelle kam die Notiz in die französische Presse, daß die fragliche Bahn kein französisches, sondern ein tür- kisches Unternehmen wäre, an dem nicht nur französische, sondern auch italienische Kapitalien beteiligt seien. Übrigens werde in dem von der türkischen Behörde unterzeichneten Vertrage ausdrüci^lich erklärt, daß die Verluste und Schäden, die dem Unternehmen durch einen Aufstand oder Krieg ver- ursacht würden, der türkischen Regierung zur Last fielen. Die Eisenbahngesellschaft müsse also für die verursachten Schäden von der türkischen Regierung Ersa^ erhalten. Es handle sich also nicht um einen französisch-italienischen, sondern um einen türkisch-italienischen Zwischenfall, den man vor das Haager Schiedsgericht bringen könne.
Wie weit die Bahnarbeiten fortgeschritten sind, habe ich nicht ermitteln können. In den beiden Zusammenstellungen von Dr. Schmidt und General Imhoff war die Strecke von Gebäne bis Hodeida schon vor Ausbruch des italienisch- türkisdKen Krieges im Betrieb; infolge der Beschießung durch die Italiener wurde der Bau eingestellt, soll aber im Früh- jahr 1913 wieder aufgenommen sein. (Schmidt.) Unter dem 15. Juli 1915 brachte die „Deutsche Levante-Zeitung" die Nachricht aus Haifa, daß der Bau endgültig aufgegeben sei. Das zur Zeit der Beschießung unterwegs befindliche Baumaterial habe man in Port Said und 'Aden ausgeladen und nach Haifa gebracht, um es zum Bau von Zweigbahnen
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der Higaz-Bahn zu verwenden. Die Richtigkeit der Nach- richt vermag ich nicht zu kontrollieren. Es ist aber sehr wahr- scheinlich, daß alles Bahnmaterial, auch der Linie Hodeida — Gebäne, verschwunden ist, denn sonst hätten Kapitänleutnant V. Mücke und die Emden-Mannschaft im Januar— Februar 1915 etwas darüber berichtet.
Nach Angaben von Dr. Schmidt soll sich eine fran- zösische Kapitalistengruppe 1910 auch um den Bau einer Bahn von Gidda nach San'ä beworben haben. Näheres war bis 1914 darüber noch nicht bekanntgeworden. Die ganze Higäz-Bahn würde erst eine Aussidit auf Rentabilität und eine große politische und strategische Bedeutung erhalten, wenn sie durch 'AsTr hindurch bis San ä und weiter vollendet wäre. Wie schon erwähnt, haben die Engländer Vorarbeiten ausführen lassen für eine Bahn von 'Aden nach Dala, die leicht in Verbindung kommen könnte mit der projektierten südlichen Stred^e der Bahn Hodeida — San'^ä. Wenn die Engländer auch einstweilen ihre Vor- arbeiten zerstört haben, so ließen sie den Plan ganz gewiß nicht fallen. Zwemer (S. 226 seines Buches) schreibt: „That railroad will be built as soon as the Turk leaves Yemen's Capital; God hasten the Day." Es ist dies ein Ausspruch, der Englands Wünsche verrät. Eine solche Bahn würde nicht nur den ganzen Handel und Verkehr von Jemen nach 'Aden lenken, sondern zusammen mit der Fortse^ung nach Norden zur Higäz-Bahn die allergrößte strategische Be- deutung haben: eine Inlandverbindung von Ägypten nach 'Aden, und eine völlige Monopolisierung der Handelsstraßen durch das Rote Meer würde die Folge sein. Es ist aus- geschlossen, daß eine hoffentlich siegreiche Türkei einen solchen Fremdkörper in ihrem Gebiete dulden kann. Viel- mehr liegt es im Lebensinteresse der Türkei und der Mittel- mächte, daß diese englischen und französischen Bahnbau- Projekte nie zustande kommen. Die Türkei muß die Herrschaft über Jemen behalten, muß dort eine starke Garnison haben und selbst die Bahn bauen von Medina an bis zum Süden von Arabien. Ist diese fertig, dann hören alle Unruhen von selbst auf, und die Bahn bildet eine Möglichkeit, unabhängig von dem Suez- kanal und von Ägypten Waren und Soldaten nach dem Ufer
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des Indischen Ozeans zu befördern. Und deshalb darf der Endpunkt nidit in 'Aden oder Hodeida sein, sondern nur am Indischen Ozean innerhalb des iürkisdien Gebietes, etwa bei Scheich Sa'Td, gegen- über der Insel Perim, worauf ich noch zu sprechen komme. Bei einem eventuellen Friedensdiluß im je^igen Weltkriege müßte die Bahnfrage mit Einschluß der franzö- sischen Konzessionen in Jemen jedenfalls auf das ernsteste berücksichtigt werden. Ich darf bei dieser Gelegenheit nodi auf eine sehr widitige Frage aufmerksam machen: Im Gebirgslande von Jemen, dessen Gipfel bis 3000 m auf- steigen, wäre ein ausgezeichneter Punkt, um eine große Funkenstation zu errichten, die mit Damaskus oder Kon- stantinopel, vielleidit auch Nauen einerseits und dem ganzen Gebiete des Indischen Ozeans anderseits in Verbindung stehen würde. Eine solche Station, in befreundetem türkischem Lande und unter der Obhut einer star- ken Türkei, betrieben von deutschen Fachleuten, würde die Welt unabhängig machen von dem Kabel- monopol der Engländer. Denn diese haben auf ewige Zeiten lautende Verträge an allen Stellen abgeschlossen, von Ägypten an bis zum Indischen Ozean, die zum Landen von Kabeln geeignet sind. Eine Funkenstation in Jemen würde das englische Kabelmonopol mit einem Schlag ver- nichten. Aber die Funkenstation muß gesciiü^t werden durch die Inlandverbindung per Bahn nach Palästina, mehr aber noch durch eine starke Garnison in Jemen und durch den Ausbau der türkischen Anlagen bei Scheich Sa'id.
Kehren wir zu unserer geschichtlichen Betrachtung zurück! Die Angriffe der Italiener hatten zur Folge, daß der Imäm Jahjä sich ganz auf die Seite der Türken stellte und mit ihnen gemeinsam das Land gegen den auswärtigen Feind und gegen Idris verteidigte. Nach der „Frankfurter Zeitung" vom 2. Mai 1912 waren noch 30000 Mann türkischer Truppen vom legten Feldzug in Jemen verblieben, zu denen der Imäm etwa 40000 Mann Hilfstruppen stellen könnte. Beides Angaben, die wohl viel zu hoch gegriffen sind. Man nahm an, daß in ganz Jemen etwa 500000 (?) Araber Feuerwaffen besifeen; die Truppen haben Mauser, französische Gras- Gewehre M. 1874/6, Martini und Manlicher. Die Italiener
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haben sidi gehütet, das schon durch die Natur gut ge- sdiü^te und von so zahlreidien Leuten verteidigte Land anzugreifen, außer daß sie die Küste bombardierten. Da- gegen haben sie den Abenteurer und Emporkömmling IdrTs nach Möglichkeit unterstü^t. Die wirtschaftlichen Verhält- nisse wurden leidlich aufrechterhalten. Während der italie- nischen Blocl^ade verschifften z. B. die Firmen Max Klein, A. Besse und M. Ries ihre Felle über Salef bei Kamaran, wo große der Dette publique gehörige Salinen sind. Von dort holte der Dampfer „Wißmann" der Firma Cowajee Dinschaw Broths. die Waren nach 'Aden ab.
Im März 1912 zog Hamdt Pascha, der Sieger von Lohtia, Truppen bei einem Orte Sohara(?) zusammen, angeblich 27 Bataillone, während der Großscherif vom Norden aus zu Hilfe kommen wollte. IdrTs hatte seinen Standort bei el-Ebhä. Im Mai aber wurden türkisdie Truppen und der Sohn des Großscfierifs, Fesal Bey, bei Ghunfude von dem Feldherrn des IdrTs, Mogad Mohammed sirtab, schwer ge- schlagen, die Araber nahmen den Ort Mohail(?) ein, und die Türken unter Soliman Pascha wurden in el-Ebha völlig eingeschlosssen. Im Juni soll IdrTs mit elf kriegsmäßig ausgerüsteten Schiffen die türkischen Truppen von den Farasan-Inseln.^ vertrieben haben. Auch im August wurden weitere Fortschritte des IdrTs gemeldet. Die zurücl^gewor- fenen türkischen Truppen zogen sich nach Hodeida zurück; vielfach kamen Meutereien unter ihnen vor. Am 22. August fand ein neuer Kampf bei Hage(?) statt, bei dem die Strategie der Araber darauf hingewiesen haben soll, daß italienische
' Auf der Farasän-Insel Kumh hafte angeblich 1901 Deutschland den Türken eine Kohlenstation abpachten wollen. Über diesen Plan, der wahrscheinlich nie bestanden hat, regten sidi die Engländer so auf, daO die „Times of India" am 5. Oktober 1901 schrieb: „Der Plan ist eine der unwürdigsten und verächtlichsfen Episoden der neueren deut- schen Geschichte" („D. Kol.-Zfg." 1901, S. 432). Auf einer der Inseln ist ein Petroleumvorkommen festgestellt worden, das französische In- genieure mit einer Probebohrung untersuchten. Die Konzession zur Ausbeutung dieser Funde auf 75 Jahre ist etwa 1912 der Red Sea Oilfieids Co. gegeben, die an der ägyptischen Seite des Roten Meeres bei Qebel ez-Zeif ihre Unternehmungen hat („Hamb. Fremdenblatt" vom 23. März 1912). Nach Hamdani sollen die Farasän-Inseln früher von Christen des Taghlib-Sfammes bewohnt gewesen sein. Im zehnten Jahrhundert habe man noch die Ruinen der Kirchen dort gekannt. Die Inseln bildeten früher ein wichtiges Schiffahrtszentrum.
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Offiziere in ihrem Lager waren („Voßische Zeitung" vom 6. Sept. 1912), wie dies in einem amtlichen Communique in Konstantinopel vom 6. September behauptet wurde. Unter dem 21. September wurde dann ein Sieg der Türken unter Said Pascha gegen Idris aus dem Norden des Landes gemeldet. Weil der Imam sich nicht nur ruhig, sondern sogar freundlich verhielt, war die Gegend von Sana ziem- lich sicher, im Süden aber wurden neue Kämpfe gegen den aufständischen Stamm der Zeranik(?) nötig. Auch der Stamm Hesced(?), der bisher dem Imäm anhing, soll da- mals zu IdrTs übergegangen sein.
Man scheint es in der Folge für nü^licher angesehen zu haben, mit IdrTs zu verhandeln in der Art, wie man es vorher mit Jahjä machte. Man ist wegen der Lage in Europa offenbar auch genötigt gewesen, die Truppen in Jemen stark zu verringern. 1912 oder 1913 scheint auch der Oberkommandierende von Jemen, Marschalllzzet Pascha, von dort abberufen worden zu sein, um unter dem Groß- wesir Mahmud Schewket Pascha — seinem früheren Chef in Jemen, der ja am 11. Juni 1913 in Konstantinopel er- mordet wurde — den Oberbefehl der Landstreitkräfte zu übernehmen. Der Friede zu Lausanne war am 18. Oktober 1912 mit Italien geschlossen, aber der für die Türkei noch gefährlichere Balkankrieg hrad\ Anfang Oktober 1912 aus. Alles wird dazu geführt haben, daß man seitens der Türken eine Friedenskommission zu IdrTs sandte, an deren Spi^e der Gouverneur vin San ä, Mahmud Näzim, stand, und an der angesehene mohammedanische Geistliche teilnahmen. Besonders die letzteren versuchten dem IdrTs auseinander- zusefeen, daß er in dieser schwierigen Zeit des Islam ver- pflichtet sei, sich dem Sultan als Chalifen zu unterwerfen. Da auch die Türken weitgehende Nachgiebigkeit zeigten, schien IdrTs erst zum Frieden geneigt, stellte dann aber derartige Forderungen, daß im August 1913 die Verhand- lungen abgebrochen werden mußten. (Am 30. Mai 1913 war der Friede zu London gescfilossen, so daß man glaubte, freiere Hand zu haben.) IdrTs verlangte nämlich Meadi(?), Gizän, die Farasän-Inseln, die ganze Provinz 'AsTr und noch weitere Distrikte in völliger politischer Unabhängigkeit. Man mußte also mit neuen Kämpfen gegen IdrTs rechnen, dessen Truppen unter der Führung eines Mohammed bin
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"^Arrär standen. Unter den sehr verringerten türkisdien Truppen sollen zu der Zeit wieder Meutereien vorgekommen sein. Audi die Stimmung des Imäm Jahjä sdieint damals weniger freundlidi geworden zu sein, da die Türken ihn nidit immer sdiü^en konnten. Immerhin aber hieß es nodi im Dezember 1912, daß er zu den Türken hielte und es IdrTs nidit gelungen sei, mit ihm anzuknüpfen. IdrTs, dem eine Anzahl Stämme zugelaufen waren, wurde, soweit es ging, von der Land- und Seeseite belagert, er erhielt aber immer wieder Zufuhren. Etwa im November hatten die Türken die Farasan-Inseln beseht, IdrTs aber soll sie nadi heftigen Kämpfen ihnen abgenommen haben („Ägypt. Nadir.* vom 6. Dez. 1913). Die Waffen für Idris sollen aus „einem fremden Staate" in Europa gekommen sein, audi soll Abes- sinien sehr stark am Waffensdimuggel beteiligt gewesen sein. Ebenso beriditete al-Moqattam („Correspondance d'Orient" vom I.Juni 1914, „Ägypt. Nadir." vom 14. Mai 1914) von „une grande puissance latine", weldie IdrTs viele Gelder gesandt habe, die auf einem von zwei Kanonenbooten be- gleiteten Dampfer gebradit seien — ob es sidi um Frank- reidi oder Italien gehandelt hat, wird nidit angegeben. Mitte 1914 sollen die Türken nur nodi etwa 5000 Soldaten in Jemen gehabt haben, davon in Hodeida 1000. Von diesen wäre sogar eine Anzahl desertiert, da ihnen der Sold seit adit Monaten nidit ausgezahlt sei, sie außerdem sdion über fünf Jahre in Jemen waren, während der Dienst dort für Offiziere nur zwei, für Mannsdiaften drei Jahre betragen sollte. Im Mai 1914 wird audi beriditet, daß viele der Anhänger sidi von Jahjä zu IdrTs gewandt hätten. Der WalT, Mahmud Bey Näzim, soll zwar mit dem Jahjä gut Freund gewesen sein, dessen Anhänger, die Zaiditen, aber sollen viel geklagt haben, sie sollen sogar eine Ge- sandtsdiaft nadi Konstantinopel gesdiid^t haben, um sidi zu besdiweren.
Aber IdrTs sdieint allmählidi des Kampfes müde gewesen zu sein; audi wird er gehofft haben, daß die Lage der Türkei es ihm ermöglidien würde, von ihr gute Bedin- gungen zu erzielen. Er sandte im Juli 1914 eine Gesandt- sdiaft nadi Konstantinopel, an deren Spi^e sein besonderer Freund, der Arzt Dr. 'Izzet Efendi el-GindT, stand, der ein Handsdireiben von Mohammed 'AlT el-IdrTs el-Huseini —
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so ist sein voller Name — bradite. Dieser Arzt soll an- geblich unbegrenzte Vollmadit gehabt haben. Nach Mel- dungen aus Konstantinopel vom 15. und 16. Juli 1914 soll Idris gefordert haben, daß er erblicher Fürst von 'AsTr wird, daß er das Land in voller Souveränität verwaltet, und daß die türkische Regierung weder Beamte nodi Truppen nach 'Asir sendet. Dagegen wollte IdrTs sid\ verpflichten, die Oberherrschaft des Sultans anzuerkennen, die ottomanisdie Flagge zu hissen und das Freitagsgebet im Namen des Sultans als Chalifen abhalten zu lassen.
Wie weit man mit den Verhandlungen gekommen ist, ob die Hohe Pforte ihre Zentralisierungsbestrebungen auf- gegeben und eine gewisse Autonomie dem Idris in 'Asir gewährt hat, wie sie es früher bei dem Imäm Jahjä in Jemen tat, ist in der Presse nicht bekanntgeworden. Es ist aber schon möglich, daß man guten Willen zeigte, dodi scheint es, daß die Verhandlungen zu keinem Ergebnis ge- kommen sind.
Als nun am 29. Oktober 1914 der Krieg mit Rußland ausbrach und England am 4. November Ägypten, am 6. No- vember Cypern annektierte, sowie als am 11. November der Sultan als Chalif alle Mohammedaner zum Kriege gegen Rußland, England und Frankreich aufrief, da machte sich auch der Krieg sofort in Südarabien geltend.
Wir wollen gleich hier die weiteren Ereignisse in Jemen bespredien, soweit sie bekanntgeworden sind, leider aber tappt man dabei überall im Dunkeln, denn die Meldungen von dort sind äußerst spärlich und unzuverlässig. Die Eng- länder hatten Veranlassung, alle Nachrichten zu unterdrückten, und die Türken waren lange offenbar ganz ohne Verbin- dung mit Jemen. Wenigstens wird berichtet, daß die Mann- sdiaft der „Emden", die am 15. März 1915 von Hodeida abfuhr, die ersten Nachrichten von dort nach Norden ge- bracht haben. Am 3. Mai kamen dann in Konstantinopel zwei Abgeordnete von Hodeida an mit direkten Nachrichten seit mehreren Monaten. Sie waren über Lohija und Ghun- fude nach Lit gefahren und von dort über Mekka und Medina gereist. Sie erzählten, daß nach Verkündigung des Heiligen Krieges alle Stämme sich bei Hodeida versammelt hätten, bereit, mit den Türken zusammen das Land zu schüren.
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Idi kann nicht mehr tun, als hier eine Reihe von Be- richten aus der Presse aufführen.
Mitte November teilte Reuters Bureau offiziös mit, daß die englische Regierung keinerlei Kriegsoperationen zu Lande oder zu Wasser gegen Arabien unternehmen werde, mit Ausnahme soldier, die zum Schule der arabischen Interessen gegen Angriffe der Türken oder anderer unternommen werden müßten, oder solcher zur Unterstü^ung der Araber, die sich der türkischen Herrschaft entledigen wollen.
England verhandelte also offiziell von Macht zu Macht mit den Arabern, die gegen die Türken aufsässig waren.
Als erste Kriegstat beschossen die Engländer am 16. No- vember 1914 die türkischen Batterien bei Sciieich Sa'id an der Straße von Bab el-Mandeb, auf die ich noch ausführ- licher zurüci^kommen muß. Sie sollen dort auch indische Truppen gelandet haben. Unzweifelhaft aber müssen die Türken imstande gewesen sein, später an diesen Plaö zurücJizukehren, denn Anfang oder Mitte August 1915 wurden von dort aus die englischen Kasernen und der Leuchtturm auf der Insel Perim beschossen. Am 2. November wurde der Ort Mochä bombardiert, wo Mitte Dezember ein eng- lischer Landungsversuch abgewiesen wurde. Es scheint, daß der Imam Jahja sich den Türken gleich zu Beginn des Krieges bedingungslos zur Verfügung gestellt hat. Schon am 10. Dezember 1914 wurde berichtet, daß er die Absicht hätte, gegen 'Aden zu ziehen. Auch Idris scheint zuerst Ruhe gehalten zu haben. Ob die am 21. Dezember in die Presse gelangte Nachricht, daß der große Häuptling Ibn Sa'^ud aus Innerarabien, von dem wir noch viel zu reden haben werden, nach Jemen den Türken zu Hilfe geeilt sei, möchte ich sehr bezweifeln; denn trofedem er 1913 von den bedrängten Türken zum Pascha und Walt von El-Ahsä am Perser Golf ernannt war, hat er sich immer mehr auf die Seite der Engländer gestellt. Jedenfalls aber hielten die Engländer es Mitte Dezember für nü^lich, indische Truppen in 'Aden zu landen. Zu gleicfier Zeit wurde gemeldet, daß alle süd- arabischen Häuptlinge sich von England abgewandt hätten und von den Türken mit Waffen und Geld versehen würden. Wieviel von dieser Nachricht wahr ist, ließ sich damals nicht feststellen.
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Bei Beginn des Krieges flüchtete der englisdie Konsul Richardson in Hodeida in das Haus des italienischen Kon- suls Cecchi, wurde dort aber von türkischen Gendarmen gefangengenommen und auf die Vorstellung des Italieners nicht freigelassen. Der italienische Konsul schiffte sich am 3. Dezember auf dem italienischen Kriegssdiiff „Giuliana" ein. Auf seinen Bericht hin verlangte Italien die sofortige Freilassung des Engländers und eine Genugtuung. Die Ver- handlungen mit der Türkei zogen sich etwas in die Länge, weil die Verbindung mit Hodeida unterbrochen war. Ende Januar aber berief der Wali des Jemen die fraglichen tür- kischen Beamten von Hodeida ab; am 6. Februar landete der italienische Konsul dort, dem sofort der englische Konsul ausgeliefert wurde. Durch Hissen und Salutieren der ita- lienischen Flagge und Austausch von Besuchen wurde der „Zwischenfall von Hodeida" aus der Welt geschafft.
Am 7. Januar 1915 landete in Hodeida ein Teil der Mann- sdiaftS.M.S. „Emden" unter Kapitänleutnant von Müdte; sie wurde dort gut aufgenommen, blieb noch zwei Monate in Sana und fuhr am 14. März von Gebäne wieder ab nadi Norden. Am 1. April wurde sie auf dem Marsche von Lit nach Gidda von Beduinen angegriffen, die von Engländern gekauft sein sollen. Ein vom Großscherif von Mekka ge- sandte Abteilung befreite sie. Leider ist nicht angegeben, um welchen Stamm von Arabern es sich handelte. In einer Pressenotiz finde ich, daß es „Beni Harb" gewesen seien. Es ist also denkbar, daß diese Leute mit denen des Idrts gemeinsame Sache machten.
Die Engländer, Franzosen und Italiener, die, wie wir sahen, sämtlich Interessen in Südarabien haben, und die audi schon früher den Idris gegen die Türken unterstü^ten, werden sich die Gelegenheit nicht haben entgehen lassen, mit allen Mitteln diesen zu neuen türkenfeindlichen Taten zu reizen. In der Tat hören wir um Mitte August 1915, daß Idrts in 'Asir den Türken feindlich gesinnt sei, wenn er damals auch noch die türkische Garnison unter dem Oberst Muhl ed-DTn(?) in el-Ebhä duldete. Aber schon am 22. August wurde dem „Temps" aus Kairo gemeldet, daß Idrts plane, auf San'ä zu marschieren. Zuerst wolle er sich der Orte Sakara(?) und Sa'da bemächtigen. Im September sollen dann auch bei einem Angriff der Engländer von
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der See aus auf Lohija die Truppen des IdrTs die türkische Garnison dort von der Landseite angegriffen haben. Der Meldung nach ist aber der Führer der Idrisleute, Mehmed Tahir, bei dieser Gelegenheit gefallen. Drei Tage lang haben die Engländer damals mit vier Schiffen den Ort be- schossen, von dem aus die Türken mit ihren Landbatte- rien ein englisches Schiff getroffen haben wollen, das sid\ nach der nahen Insel Hamzok(?) zurüd^zog.
Einen großen Erfolg haben die Türken gemeinsam mit den Leuten des Jahjä unter ihrem Feldherrn Mohammed Nasr gegen 'Aden gehabt. Auf das Gerüdit hin, daß eine Truppe aus Jemen anmarschiere, hatte der Kommandeur von 'Aden eine Kameltruppe zur Rekognoszierung vorgesandt, die eine bedeutende Zahl von Feinden feststellte und sich nach Lahedj (Lahg) zurückzog, wo sie durch 250 Mann und zwei Geschüöe verstärkt wurde. Am 4. Juli 1915 wurden dort die Engländer von mehreren tausend Türken und Arabern angegriffen, die 20 Geschü^e gehabt haben sollen. Da Unterstü^ungen nicht rasch genug herankamen, ging die englische Truppe am 5. Juli aus Lahg zurück bis 'Aden, mit dem Verlust von angeblich drei verwundeten englischen Offizieren, während sie nach der „Times" 13 Türken ge- fangengenommen haben will. Nadi den türkischen Be- richten aber sind die Kämpfe für die Engländer nodi un- günstigerabgelaufen: ein Reserveoffizier, 5 indisdie Soldaten, 4 Sdinellfeuergeschü^e, 5 Maschinengewehre, 9 Automobile und sehr viel Kriegsmaterial sollen von den Türken erbeutet worden sein. Mehr als 200 Leichen will man auf der Straße gefunden haben. Am 21. Juli sind die Engländer nochmals aus 'Aden vorgestoßen, haben das Dorf Scheich 'Otmän, das in Sehweite der Stadt liegt, genommen und sich auch einige Zeit in Lahg gehalten. Nach der türkischen Meldung sind die Engländer am 21. August wieder aus Lahg heraus- geworfen mit einem Verlust von 4 Geschü^en und 5 Ma- schinengewehren. Am 24./25. August versuchten die Eng- länder, die Ortscfiaft El-Waht zu überfallen, wurden aber ebenso geschlagen wie drei Tage später, wo sie mit 5 In- fanterie-Bataillonen, 3 Kavallerie-Schwadronen, 2 Schnell- feuer-Batterien und 2 Maschinengewehr- Abteilungen vor- gingen. Am 8. Dezember wurde eine englische Kavallerie- Abteilung auf Btr Ahmed zurücicgeworfen, zwischen dem
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10. und 17. Dezember fanden Gefechte bei Mejah(?) statt, nach denen die Engländer auf Scheich 'Otmän zurüdsgingen. Ebenso fanden etwa im Januar 1916 (Bericht vom 16. Fe- bruar) Kämpfe zwischen Scheich 'Otmän und Elu Aile (el- 'Ali?) statt, nach denen die Engländer auf ersteren Ort sich zurückzogen. Seit Mitte 1915 ist 'Aden von der Land- seite aus durdi Türken und Araber abgeschnitten, denen die Engländer früher selbst Gewehre zum Aufstand gegen die Türken geliefert hatten. (Fernere Nachrichten s. bei Aden).
Anfang November 1915 berichtete die „Südslawische Kor- respondenz", daß der Sultan außer dem Scheich der Senüsi auch dem Scheich von Jemen — also ohne Zweifel dem Imäm Jähjä — den Titel „ Großwesir "(?) verliehen habe, und daß beicie der Türkei entschieden freundlich gesinnt seien. Die Italiener („La Perseveranza" vom 4. Nov. 1915) regten sich hierüber sehr auf. Aus Konstantinopel wurde am 15. De- zember gemeldet, daß Imäm Jahjä die Brillanten zum Osma- nijeorden sowie die goldene Imtiazmedaille vom Sultan wegen seines tatkräftigen Verhaltens verliehen ist.
Aus allen, wenn auch sehr dürftigen Nachrichten scheint also hervorzugehen, daß die Türken Jemen fest in der Hand haben, dank der Unterstü^ung durch Jahjä. Die Engländer sind in 'Aden eingeschlossen, und die Erfolge der Türken werden bewirkt haben, daß anscheinend alle Stämme von Südarabien, auch die in der englischen Interessensphäre, sich der gemeinsamen Sache des Islam angeschlossen haben, mit Ausnahme wahrscheinlich von IdrTs, der offenbar von den Feinden der Türken durch große Geldmittel bestochen wurde.
Es ist aber kein Zweifel, daß das ganze Land durch alle die nun schon fast ununterbrochen seit 1871 währenden Unruhen sehr gelitten hat. Wenn es auch nicht gerade zur Wüste geworden ist, wie Roloff meint, so müssen die Sied- lungen und Kulturen doch schwer geschädigt sein. Eine hoffentlich siegreiche Türkei wird alle Mühe aufzuwenden haben, das Land wieder zum Wohlstand zu bringen, auf den es seiner Natur nach rechnen kann. Wie die innere Politik in diesem Lande zu führen ist, läßt sich ohne eigene Anschauung nicht entscheiden. Die Geschichte der ganzen türkischen Verwaltung hat aber doch immerhin gelehrt, daß dort nur die besten Beamten gerade gut genug sind, und daß man sich nicht scheuen soll, auch
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Mittel für den Wiederaufbau in das Land hinein- zustecken. Schaffung von Verkehrswegen und eine richtige Steuer- und Zollpolitik werden nötig sein. Man wird auch nicht umhinkönnen, hier von den Zentralisierungsmethoden der Türken abzugehen, eine arabische Verwaltung und eine arabische Redit- sprechung unter Heranziehung des Eingeborenen- elements heranzubilden, aufgebaut auf die Be- völkerung, die auf eine alte geschichtliche Kultur zurüdiblidten kann. Schon vor vielen Jahren empfahlen Kenner des Landes, wie Eduard Glaser, dem Imäm eine ge- wisse Autonomie zu geben, die ja nun auch vertragsmäßig durch die Türken festgelegt ist, und die durch die Blutbande des jefet gemeinsam geführten Krieges besiegelt wurde.
Für die äußere Politik haben wir Deutsche das größte Interesse daran, daß eine siegreiche und starke Türkei das Land behält, daß sie dort mit unserer Hilfe, ohne die Engländer und Franzosen, eine Bahn baut und eine große Funkenstation einrichtet. Wir wollen auch hoffen, daß der Friede Gelegenheit gibt, gegen das englische Interessengebiet eine Grenzregulierung vorzunehmen, wobei das aller- wichtigste sein wird, daß die Türkei die Halbinsel bei Sdieich Said mit genügender Sicherheitszone erhält.
Sind einmal die Zustände im Lande ruhig, dann wird hoffentlidi deutsd\en Forschern Gelegenheit gegeben, den Sdileier von den Geheimnissen zu lüften, der über der alten Geschichte des Landes ruht, eines Landes, in dem sidi einst der bedeutendste Handel des Altertums abspielte, und wo der Boden so zahlreiche und für die KulturgesdKid\te der Menschheit wichtige Geheimnisse deckt.
8. Kapitel
Scheich Sa id (Seich Said) und die französischen Ansprüdie darauf
r\er Reisende, weldier die Straße von Bäb el-Mandeb '•^ durchfährt, wird an deren Ostseite ein hohes Kap be- merkt haben, dessen mehr als 260 m hohe Felsen die nur
Hamburgische Forschungen. Heft 1 . a
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3V4 Kilometer entfernte Insel Perim völlig beherrschen. Durch das Glas konnte er dort Spuren von Erdwerken sehen. Der Dampferkapitän gab auf Fragen die Auskunft, daß die Türken hier Batterien erbaut hätten. Mehr war immer nicht zu erfahren. Wie oft habe id\ auf der Fahrt nach Ostafrika diese Stelle beobachtet, die strategisch eine so große Wichtigkeit zu haben schien!
Erst später konnte ich mich aus der Literatur über diesen merkwürdigen Punkt unterrichten. Zwei vulkanische Berge bilden hier die äußerste Südwestspifee von Arabien, gelegen auf einer etwa 10 km langen und 7 km breiten Halbinsel. Auf der afrikanischen Seite im SSW liegt die etwa 4 km lange und 160 m hohe Halbinsel Ras Segan (Scan), die eine nach Norden offene, 18 m tiefe Bucht bildet. Sie ist vielleicht strategisch ebenso wichtig wie Scheich Sa'td. In der Straße Bab el-Mandeb selbst liegt die den Engländern gehörige Insel Perim. Zwischen ihr und Arabien geht die „Kleine Straße", von den Arabern Bäb el-Menheli oder Bab Iskander genannt, weil der Sage nach Alexander der Große hier eine Stadt gebaut haben soll. In der Tat schildern die alten Geographen hier am Ausgang des Roten Meeres einen Hafenplafe Okelis (Ocila), der etwa 300 V. Chr. unter der Oberhoheit der Kattabaner, 20 v. Chr. unter den Gebanitern und schon 80 n. Chr. unter den Himjariten stand. Zur Zeit des Hamdäni im 10. Jahr- hundert wohnten hier die Banu Magtd bin Hatdän bin 'Amr bin al-Häf bin Qcdä'a. An der Südseite des vorderen uebel Manhali befinden sich Ruinen, die wohl das alte Okelis vorstellen.^ Die Berge scheinen ganz kahl zu sein, in der Ebene und den Tälern aber sollen Quellen (Brunnen?) und etwas Vegetation sein. Die Schilderung der Fran- zosen von „Wäldern" ist wohl übertrieben. Audi die Mit- teilung von Capitaine Michel, der die Reede untersuchte,
^ Playfair erwähnt, daß auf Bäb el-Mandeb alte Brunnen vor- handen sind. (Die Karten zeigen auch Wasserplä^e dort.) Die Ruinen von Okelis sollen etwa 1 V2 km von der See entfernt liegen. Der Pla^ wurde von den Eingeborenen Daküa (Playfair: Dakooäa) genannt. Die Karte der französischen Gesellschaft gibt Ruinen an einer Bucht im Süden vom Kap an. Das Grabmal des Scheich Sa Td, nach dem der Ort benannt ist, liegt an der Nordseite vom Kap. Die türkisdi-englisdie Grenze nach der Abmachung vom April 1905 geht vom Südufer der Halbinsel aus, etwa 12 bis 15 engl. Meilen westlich vom Kap (s. Karte).
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daß dort große Lagerstätten von Kohlen sich befinden, daß Pozzuolanerde, Kalk und im benachbarten Bahr el-Safi auch Schwefel vorkommen, wird eine captatio benevolentiae der Interessenten gewesen sein. Zwischen die Berge schiebt sich von Norden eine Ebene ein, die zum großen Teil von einer Lagune eingenommen wird. Sie soll etwa 2 engl. Meilen lang und V2 breit sein und 3000 Hektar Oberfläche haben, aber ihr Wasser hat nach den Berichten nur 1 bis 4 Fuß Tiefe. Sie steht durch einen engen, nur einige Meter breiten und meist durch eine Barre versperrten Kanal mit dem Meere nach Norden zu in Verbindung. Nach dem Ingenieur Caspari (Gaspari?), der das Land im Auftrage der französisdien Regierung untersuchte, ist die Lagune in ihrem jefeigen Zustande für einen Hafen unge- eignet. Große Baggerungen und eine Mole wären nötig, um hier einen bei jedem Winde sidieren Hafen zu schaffen. Immerhin aber bietet das Vorgebirge im Norden und Süden je nach den Winden den Sdiiffen Schu^, zumal die 10 m Wasserlinie unweit der Küste verläuft. Die arabischen Fahrzeuge ankern meistens zwischen dem Kap und der Insel Perim.
Die hervorragende strategische Lage des Planes hatte die Franzosen gereizt, als sie sich bei Madagaskar fest- selten. Schon im Jahre 1734 hatte der berühmte Admiral Mähe de Labourdonnais sich das Kap von einem eingeborenem Sultan abtreten lassen. Ludwig XVI. soll dort sogar einen Agenten unterhalten haben. Bonaparte beauftragte General Bon, den Pla^ zu okkupieren; aber es geschah offenbar nichts. Im Jahre 1828 erhielt Mehmed 'Alt Anweisung von der fran- zösischen Regierung, den Pla^ militärisch zu besehen. Als er dies dann zehn Jahre später ausführen wollte, unterstü^te ihn die französische Regierung nicht mehr, denn England wandte sich gegen diese Expedition. Sobald England 1839 'Aden und 1857 Perim beseht hatte, erlosch wohl sein Inter- esse für das Kap von Scheich Sa'Td. Wenigstens ließ Eng- land es zu, daß im Jahre 1868 dies Land an Franzosen ver- kauft wurde. Der in 'Aden wohnende Franzose Suel hatte 1867 die Herren Faillet und Nas, Agenten eines Hauses in Marseille, auf den Plaö aufmerksam gemacht. Der Häuptling 'All Tabat Durein, der Geld nötig hatte, erbot sich, das Land zu verkaufen, das ihm angeblich gehörte. Ein Herr Theodore
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Poilay erhielt den Auftrag, den Kauf für eine Marseille- Firma abzusdiließen, was im Oktober 1868 geschah. Der Franzose hatte so 1600 Quadratkilometer für 50000 Frank erworben. Der Kaufvertrag wurde am 14. Oktober 1868 im französischen Konsulat in 'Aden eingetragen. Die Firma Rabaud - Bazin-van de Bork hatte, wie es hieß, dafür 425000 Frank zur Verfügung gestellt. England versudite den Kauf zu hintertreiben — idi ridite mich nach einem Artikel von Aug. Pawlowski in „L'information" vom 11. Ja- nuar 1912 — und veranlaßte den Gouverneur des türkisdien Higäz, beim Konsulat in 'Aden gegen den Verkauf eines Landes zu protestieren, das als türkisch zu betrachten sei. Der französische Konsul M. de Crety habe daraufhin unter dem 22. Februar 1869 an die Regierung nach Paris be- richtet, daß die Türken nie über Hodeida hinausgekommen wären, daß die Türkei sogar, als 1863 die Engländer wegen eines bei Bäb el-Mandeb geplünderten Schiffes reklamiert hätten, zur Antwort gegeben hätte, daß dies Land ihr nidit gehöre, daß sie deshalb auch nicht auf die Reklamation eingehen könnte. Das französische Marineministerium ent- sandte den Schiffsleutnant Vidal an Ort und Stelle, der die Gültigkeit des Vertrages mit 'Ali Tabat feststellte. Derselbe wurde deshalb am 21. Dezember 1869 bestätigt mit der Stundung für die Bezahlung bis zum 1. Dezember 1870. Die Zahlungen seien regelmäßig erfolgt. Die „Societe de Bab el-Mandeb", die von MM. Rabaud -Bazin gegründet wurde, sandte eine Studienkommission nach Arabien. Der Gouverneur von Mochä, Soleimän Bey, aber ging am 4. Juni 1870 nach Scheich Sa'id, wogegen der französisdie Konsul in 'Aden protestierte. Nach Unterhandlungen in Paris und Konstantinopel erkannte die Türkei am 7. Juli 1871 gegen- über dem französischen Gesandten Bourre die Rechtmäßig- keit der Erwerbung an. Da aber Soleimän Bey nicht fortging, stellte die Gesellschaft ihre Zahlungen an den Häuptling und ihre Arbeiten ein. Die Studienkommission verließ den Ort unter dem Schu^ des französischen Kriegsschiffes „Bruat". Im Jahre 1871, als die Engländer während des Deutsch- Französischen Krieges sich weigerten, den französischen Kriegsschiffen Kohlen in 'Aden zu liefern, hat der Konter- admiral Lallemand in Scheidi Sa'id eine Niederlage von Ol — und auch wohl Kohlen — eingerichtet, die angeblich bald
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darauf vom Gouverneur von Mocha mit Dynamit gesprengt wurde. Nach dem Kriege kümmerte die französische Re- gierung sich nidit mehr um den Plaö, während 1873 zwi- schen England und der Türkei ein Abkommen getroffen wurde, in weldiem die Türkei Englands Oberhoheit bis zum Kap Bab el-Mandeb anerkannte.
1876 versuchte Herr Suel das Land der französischen Regierung zu verkaufen. Da man aber nach dem Kriege an andere Dinge zu denken hatte, vertagte Gambetta die Frage auf spätere Zeiten. 1884 wandte die italienische Regierung sich angeblich an die Marseiller Gesellschaft mit der Anfrage, ob sie das Land verkaufen wollte. Man würde zwei Millionen Frank angenommen haben. Der Vermittler wandte sich nochmals an Frankreich, das aber die Forderung für zu hoch erachtete. Angeblich sollen damals auch Deutsch- land, Rußland, England und Spanien sich für das Gebiet interessiert haben; sie hätten aber auf weiteres Eingehen verzichtet aus Furciit, England zu verleben. Ich selbst glaube, daß die Interessentengruppe diese Gerüchte nur ver- breitete, um der französischen Regierung den Kauf genehmer zu machen. England soll vorgezogen haben, das Gebiet in Händen der Türkei zu sehen, von der man nichts zu fürchten habe. Rawson schrieb darüber 1885, daß „Scheich Sa'Td in türkischem Gebiet läge, und daß kein Interesse für andere Leute (d. h. England) sei, dort teure Anlagen zu machen. Der Hafen hätte mit Aden zu konkurrieren. Allerdings beherrsche Scheich Said die Insel Perim." Joubert glaubte, daß ein geheimer Vertrag zwisciien Frankreich und England bestände, nach dem Frankreich verzichtet hätte, und daß das Land ruhig der Türkei überlassen wurde. Dafür spricht auch eine Äußerung der „Army and Navy Gazette" vom 14. August 1897: „Wir können nicht wünschen, die Franzosen in Scheich Said mächtig zu sehen."
Aber die französischen Interessenten gaben nicht nach. Im Jahre 1885 schrieb der Forschungsreisende Paul Soleillet: „Einer der Schlüssel der Meere ist in unseren Händen, werden wir ihn im Stich lassen? Indem wir Scheich Sa'Td okkupieren und es durch Forts, deren Feuer sich kreuzen können, mit der Insel Soba (arab. Sawäbä, Klippen im Süden von Perim, auch „Sieben Brüder" genannt) und Kap Sejarn (an der afrikanischen Küste, Ras Segän, Hemmar
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el-Sean) verbinden, so werden wir den Kanal von Suez freihalten. Denn wenn man ihn uns sdiließen wollte, würden wir im Roten Meere die Schiffe unserer Gegner gefangennehmen, und wir wären stets Herren einer der Wege nach Indien."
Bei Beginn der französischen Madagaskar-Expediton verteidigte Fran9ois Deloncle am 7. Dezember 1896 die Redhte Frankreichs auf Scheich Said vor der französischen Kammer. Im Jahre 1898 hat dann Frankreich angeblich das Gebiet der Gesellschaft abgekauft und es zur fran- zösischen Kolonie erklärt. Tro^dem ließ die türkische Re- gierung am 19. Oktober 1902 noch 600 Soldaten in Scheich Sa'id ausschiffen, wo schon 1885 der Oberst Gaber Efendi Befestigungsvverke angelegt hatte, welche Perim beherrschten, und wo schon 1870 türkische Soldaten waren.
Ein neues Sturmlaufen der französischen Interessenten begann 1904. Herr Presseq-Rolland, später Redakteur der „Depeche de Toulouse", schloß einen neuen Kaufvertrag ab mit dem Sohne des inzwischen verstorbenen Sultans, Mohammed 'Alt Tabat Durein, ein Vertrag, der auch die Orte Katah(?), Wohnort des Sultans, und Dobaah (?), Wohnort seines Bruders Embareh Durein — der später als türkenfreundlich bezeichnet wurde — , mit einschloß.^ Der Käufer wurde aber von seiner Regierung desavouiert. Es wurde Lärm geschlagen, daß der „franzosenfreundlidhe* Sultan, der so gern den Schu^ der französischen Flagge gehabt hätte, nun tief gebeugt sei. Ich vermute aber, daß der Sultan sich nur nach dem Gelde sehnte, daß er wie alle Araber herzlich wenig von dem Eindringen einer fremden Macht wissen wollte.
Jedenfalls ist während des Krieges zwischen Italien und der Türkei die türkische Garnison in Scheich Sa'id auf 4000 Mann verstärkt. Der Ort wurde von den Italienern beschossen; die Garnison aber stand sich währenddessen vorzüglich mit den Engländern in Perim, die sie mit Nah- rung versorgten. (Joubert.)
^ Wahrsdieinlich war dieser ganze Kaufvertrag eine Mystifikation, denn M. Corbie konnte in Djibuti 1913 feststellen, daß der Gesandte des M. Presseq-Rolland, M. Hugues le Roux, niemals in Scheidi Sa id gewesen sei, tro^dem er in seineni Buche „Menelik et Nous" seine abenteuerliAe Fahrt dorthin beschrieben hätte.
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Ende 1913 wurde ein neuer Versuch der französisdien Interessenten unternommen. Herr Albert Corbie,^ der für die „L'evolution algerienne et tunisienne" schrieb (Nummer vom 23. Dezember 1913, „Depeche coloniale" vom 10. und 28. November 1913) und der ein besonderes Buch über Sd\eich Said geschrieben hat(„Le mystere de Cheikh Said"), das ich leider nicht erhalten konnte, der aber offenbar Leiter eines „Studienbureaus" für den Hafen und die Kohlenbergwerke (houilleres) von Scheich Sa Td war,^ fuhr, wie er sagt nadh fünfjährigen Vorstudien, am 2. Oktober 1913 nach Djibuti, nachdem er erst einen Briefwedisel mit den dortigen Behörden und dem Sultan versucht hatte. M. Pascal, der Gouverneur von Djibuti, der sich dem Plane geneigt gezeigt hatte, mußte seinen Pla^ verlassen. Nachdem Corbie auch beim französischen Vizekonsul in 'Aden, M. Ries, nichts ausgerichtet, und nachdem sich die Unmöglichkeit gezeigt hatte, nach Scheich Said zu gelan- gen, dessen Besuch von der türkischen Garnison eifer- süchtig allen Fremden vorenthalten wurde, mußte er wieder abreisen, konnte aber noch die Genugtuung mitnehmen, daß der totgeglaubte Häuptling Mohammed noch lebte, daß er nur gelähmt sei.
Der Fall von Scheich Sa'id zeigt, wie eine besondere Finanzgruppe, die sich offenbar hinter Abgeordnete steckte, immer wieder die öffentliche Meinung Frankreichs zu ihren Gunsten aufregen kann, auch wenn offenbar die Regierung lange aus politischen Gründen auf das fragliche Projekt verzichtet hat. In vorliegendem Falle hat man — wie bei Masqat — das französische Interesse England gegenüber geopfert, welches seinerseits die Türken dort für ganz harm- lose Nachbarn hielt.
Interessant ist an dem Bericht dieses M. Corbie, daß er offen über den Waffenschmuggel redet, der mit den revolutionären Arabern stattfand. So traf er in Djibuti
^ Derselbe Alberf Corbie hat in der „Depeche coloniale" (Paris) vom 9. November 1915 einen Artikel „L'Arabie et la guerre europeenne" geschrieben, der von verkehrten Vorstellungen strömt. Er empfiehlt Frankreich, mit Jahjä sich zu vereinigen, dagegen Sejjid Idris zu be- kämpfen. Er stellt also die tatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf in der Annahme, Idris sei Verbündeter der Türkei.
2 Cabinet d'Etudes techniques des houilleres et du port de Cheikh Sa id. Corbie A. L. 29. Rue Davioud. Paris.
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einen Mann aus Jemen, namens Salem 'Abdallah, der dauernd Waffen den Insurgenten besorgte. Am 26. Oktober erzählte ihm ein alter Jemen-Krieger namens 'Abdu: „Nous trouverons toujours des armes ä Obock et ä Djibuti pour la guerre en outrance . . . la France, qui est ici a Djibuti, nous fournit des armes, mais eile donne de l'or ä la Turquie ..." Ohne Zweifel, die Lieferung von Waffen gegen die Türkei ist seit langer Zeit von Frankreidi, Italien, und wahrscheinlich auch von England unterstü^t.
Im Weltkriege wurde Scheich Sa Td von den Engländern am 16. November 1914 — nach Neufeld im Juli 1915 ein zweites Mal — besdhossen; im August 1915 haben die Türken mit Hilfstruppen des Imam Jahjä von dort aus die englisdien Anlagen auf Perim unter Feuer genommen. Nach den in Medina angelangten Nachriditen hielten die Türken Scheich Sa'id Mitte 1915 beseht, so daß Dampfer daran nur nachts vorbeifahren konnten, weil leider den Türken Scheinwerfer fehlten, um die Straße nachts zu be- leuchten.
Jedenfalls ist es sehr wichtig, bei einem hoffentlich für die Türkei günstigen Friedensschlüsse die Frage von Scheich Sa'Td genau zu prüfen und wenn möglich durchzusehen, daß die Grenze gegen das englische Gebiet in einigem Abstand vom Kap geführt wird, und nicht so, wie sie durch die Grenzregulierung von 1905 festgese^t wurde. Späterer Er- wägung bleibt dann nach genauem militärischem und tech- nischem Studium vorbehalten, ob an dem Orte nicht nur große türkische Befestigungen, sondern auch Hafenanlagen errichtet werden können, und ob es möglich ist, eine Bahn von Norden aus bis hierher zu führen. Jedenfalls ist Schech Said für das Rote Meer ein außerordentlich wich- tiger Plaö.
9. Kapitel Die englisdien Besi^ungen und Interessen- gebiete in Südarabien
Dei der Betrachtung der Geschichte des Altertums und '^ Mittelalters haben wir oft den Ort 'Aden erwähnen müssen, der einer der großen Handelshäfen von Südara- bien schon in der Urzeit gewesen sein muß. Adane war
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ein Stapelpla^ für den Weihrauchhandel, der aus den ösU licheren Küstenplä^en und aus dem Somalilande kam. Zur Römerzeit muß es schon ein sehr wohlhabender und wich- tiger Plaö gewesen sein, denn gleich nadi der Eroberung von Ägypten (30 v. Chr.) haben angeblich die Römer 'Aden beseht, vielleicht 24 v. Chr.? zur Zeit des Aelius Gallus, und sie scheinen es etwa bis zur Zeit der ersten Axumiten- herrschaft in Arabien behalten zu haben (4. Jahrhundert), wenn sie überhaupt eine reelle Herrschaft dort ausübten.^ Für sie war der Ort „Arabia emporium", „die Stadt in Arabien"; dorthin fuhren sie, wenn sie auf dem Wege durch das Rote Meer die Produkte des Orients holen wollten» Über die alte Geschidite des Ortes weiß man aber wenig. Es sind dort nach Playfair (S. 13) zwei himjaritische In- schriften gefunden: eine runde Marmorplatte, die 20 Fuß unter der Erde lag und ein Gedenkstein gewesen zu sein scheint, und eine andere Inschrift auf dem Gipfel des Ras Tarsain, westlich von dem heutigen „Steamer Point*. Dauernd werden die Römer den Ort jedenfalls nicht in der Hand gehabt haben, denn der Autor des Periplus berichtete etwa 80 n. Chr., daß 'Aden kurz vor seiner Zeit von dem »Kaiser" (Claudius oder Nero?) hätte zerstört werden müssen. Wir hörten auch, daß 342 unter Konstantin dort eine Kirche errichtet wurde. Es war eben der große Transit- plaö für den Handel zwischen Europa und Indien. Das Land hat sich in Reaktion gegen die Römer und ihre Verbündeten, die Abessinier, mehr und mehr den Persern angeschlossen, und bei 'Aden war es auch, wo 595 das persische Heer unter Wahriz die Abessinier schlug. Playfair nimmt an, daß unter der persischen Herrschaft, also um 600, die großen „Tanks" gebaut wurden, die zuerst von Ibn Batuta be- schrieben wurden, und welche die Engländer 1856 wieder herstellten.
Der Prophet Mohammed sandte selbst als Statthalter Abu Müsa el-As'ari nach 'Aden.
In den Zeiten des Islam hängt die Geschichte von Aden natürlich eng mit der von Jemen zusammen. Wir sahen oben schon, daß von 1038 bis 1147 sogar eine aus 'Aden
^ Die Nachriditen über die politische Herrschaft der Römer m 'Acien sind recht unsicher. Jedenfalls aber haben sie dort große kauf- männische Interessen von Ägypten aus gehabt.
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stammende Dynastie, die Zurai'iden, Jemen beherrschte. Im Jahre 1038 wurde die Stadt von einem „Zehereyah" (wie Playfair schreibt, vielleicht Zurai'iden?) erobert, welcher dort einen Gouverneur einse^te. Mit diesem trat Ibn 'Omar, der Häuptling von Lahedj (Lahg), Seher und Hadramaut in Ver- bindung, den er aber bald angriff und tötete. So ward er gemeinsam mit seinem Bruder Mas üd Herrscher von 'Aden. Ihre Nadifolger eroberten einen großen Teil von Jemen, gerieten aber in viele Fehden untereinander. Im Jahre 1152 nahm einer der Herrscher von Jemen, Sultan el-Mansür,'Aden durch Verrat, mußte aber 1173 seine Herrschaft an die Aijü- biden unter Türan sah abgeben, der den Melek el-Mas'üd, Bruder des Imam'AlT von Sana, zum Gouverneur von 'Aden ernannte. Der Nachfolger von Masüd war 1233 bis 1249 Sultan Nur ed-Din, der Begründer der Rasülidendynastie von Jemen. Er eroberte bald ganz Jemen, formell unter der Oberhoheit des Chalifen, mit dem er aber 1249 einen Streit bekam, infolgedessen ein gewisser Muzaffer Sems ed-Din gegen ihn ausgesandt wurde, der ihm 'Aden fort- nahm. Ein Bruder von dem Sohn und Nadifolger des Mu- zaffer, Ibrahim, nahm 1294 'Aden und Lahg fort, mußte die Orte aber bald an dessen Nachfolger Dä'üd zurückgeben. Bei den inneren Unruhen unter den Rasuliden spielte der Besi^ des reichen Eingangspla^es Aden oft eine Rolle. Im Jahre 1454 wurde die Stadt von ihrem Gouverneur den siegreichen Tähiriden übergeben. Im folgenden Jahre ver- suchte der Gouverneur von Seher vergeblich, Aden von den Eindringlingen zu befreien; aber auch Seher wurde von den Tähiriden erobert. Von diesen war wohl der bedeutendste 'Abd el-Wahhäb ibn Tähir, der 1472 zur Regierung kam und in 'Aden eine etwa 15 km lange Wasserleitung baute, welche vom Orte BTr-Hammid aus die Stadt mit Trinkwasser ver- sorgen sollte. Ihre Reste sind heute noch neben einer modernen Leitung zu sehen.
'Aden war immer noch der wichtige Handelspla^ für Indien geblieben. Dort liefen die Fahrzeuge ein, welche aus Indien und China kamen, während anderseits die aus dem Roten Meer kommenden Schiffe meist in 'Aden die Waren für den Weitertransport aufnahmen. Seit 1420 aller- dings suchten die indischen Schiffe 'Aden eine Zeitlang zu meiden, weil der dortige Fürst die indischen Waren am
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Weitertransport nach Ägypten zu hindern versuchte und sie an sich bringen wollte, um eigene Karawanen nach Norden zu senden. Die Indier haben deshalb zeitweise Gidda als Hafenplafe genommen, wo ihre Bestrebungen von den Ägyp- tern unterstü^t wurden. Als mit dem 15. Jahrhundert die Kaffeekultur in Jemen aufkam, scheint der Handel sidi all- mählich von 'Aden nach Mocha gewandt zu haben. Dort hatte nach Playfair um 1430 nur ein islamischer Heiliger gewohnt, bei dem Fremde den Genuß des Kaffees kennen- lernten. Die alte Handelsstadt Müzä (ßov^a), deren Hafen im Periplus als Ausgangsort des Handels mit Ostafrika erwähnt wurde, hatte damals wohl ihre Bedeutung lange verloren und ist heute ein kleiner Inlandplafe bei Mochä, das seine Größe dem Kaffeehandel verdankte. 'Aden selbst aber verlor seinen Einfluß besonders durch die Bestre- bungen der Portugiesen, den Handel auf dem Seewege um das Kap der guten Hoffnung an sich zu ziehen.
Handelsbeziehungen anzuknüpfen und die Ungläubigen zu bekriegen, das waren die Ziele der portugiesischen Unter- nehmungen. Es mußte ihnen also daran liegen, die Hoch- burgen des arabischen Handels am Indischen Ozean, Goa, Diu, Hormüz und 'Aden, in die Hand zu bekommen. 'Aden hatte damals 35000 Einwohner (zur Zeit von Marco Polo 1276 sogar 80000 Einwohner und 360 Moscheen) und war stark befestigt. Es war schon von 1487 bis 1490 von Pedro di Covilham besucht, der in etwas abenteuerlicher Sendung von Portugal zum „Priester Johannes", also nach Abessinien, hatte gehen sollen. Auch der Bolognese Ludovico di Var- thema kam 1503 nach 'Aden, wo man ihn als Christen ge- fangennahm. Nach der Festse^ung der Portugiesen in Indien gingen sie an die Eroberung der arabischen Orte. 1506 nahm Alphonso d'AIbuquerque die Ghuria-lnseln, So- kotra und Masqat. Am 1 8. Februar 1 51 3 fuhr er mit 20 Schiffen von Indien ab, kam am Ostertage nach Aden, wo er einen Teil der Stadt einnahm, aber sich zurückziehen und auf der Kamaran-lnsel im Roten Meer überwintern mußte. Da er bei seiner erneuten Ankunft im Juli nächsten Jahres 'Aden stärker befestigt fand, das von dem Emir Murgän (portugiesisch: Mira Mirzan) verteidigt wurde, ging er ohne Erfolg nach Indien zurüci«.
Dem Vorgehen der Portugiesen folgte die Reaktion seitens
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der Ägypter, die am Orienthandel ganz besonders inter- essiert waren. Der Mameluk Qänsuh el-Ghüri rüstete in Suez eine Flotte von 72 Segeln aus, die unter dem Befehl des Eunuchen Soleiman aus Mytilene stand. Soleimän wurde vor 'Aden unter schwerem Verlust zurückgeschlagen, konnte jedoch die meisten Häfen von Jemen erobern. Daraufhin regten die Portugiesen sidi aufs neue: am 8. Februar 1516 segelte Lopo Suarez von Goa mit 27 Schiffen nach 'Aden ab, dessen Befestigungen durch den vorhergegangenen ägyptischen An- griff etwas beschädigt waren. Deshalb bot der Gouverneur die Unterwerfung der Stadt den Portugiesen an, die sich aber die Besi^nahme für später vorbehielten, weil sie erst gegen die Flotte von Soleiman vorgehen wollten. Es glücl^te ihnen aber nicht, diese bei Gidda zu zerstören. Suarez ging deshalb über Kamaran und Zeila nach 'Aden zurück, dessen Verteidigungswerke der Emir Murgän inzwischen wiederhergestellt hatte, und das nun nicfit mehr den Portu- giesen ausgeliefert wurde. Suarez mußte deshalb unver- richteter Sache abziehen.
Der Sultan der Türken, Selim I., hatte 1517 Ägypten erobert und war dort auch Erbe der überseeischen Unter- nehmungen der Mameluken geworden. So gewannen die Türken auch die ägyptischen Besi^ungen in Jemen und wollten 'Aden zu einem Ausgangspunkt für die Bekämpfung der Portugiesen in Indien und Ostafrika machen, um diese dem Handel von Alexandrien, Damaskus und Baghdäd so gefährlichen Gegner unschädlich zu machen; unterstüfet wurde er dabei durch die italienisciien Kaufleute aus Genua, Venedig usw., die ja aucii durch die Ableitung des Handels nach Portugal für ihr Gescfiäft zu fürchten hatten. In den Jahren 1524 und 1530 soll der Sultan von 'Aden den Portugiesen wiederum seine Unterwerfung und Tribut- zahlung angeboten haben, doch scheinen diese dort keine besonderen Niederlassungen errichtet zu haben. Jeden- falls konnten sie in der Folge den Plaö nicht gegen die Türken schüren, welciie eine große Flotte in Suez er- bauten. Als sie fertig war, ließ der Sultan, Soleiman der Prächtige, alle venezianischen Seeleute in Alexandrien auf- greifen und nach Suez zum Dienst auf die Schiffe bringen, welche die stattliche Zahl von 76 erreicht hatten. Außer den Seeleuten und Artilleristen wurden noch 4000 Janitscharen
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und 16000 andere Soldaten eingeschifft unter dem Befehl desselben Soliman, der schon die vorige Expedition geführt hatte. Am 27. Juni 1538 fuhr man von Suez ab und kam am 3. August vor 'Aden an. Der dortige Chef 'Omar bin Dä'üd wurde an Bord gelod^t, verräterischerweise getötet, und die Stadt genommen. Die weitere türkische Unter- nehmung gegen Indien mißglückte. Am 5. Dezember war Soliman wieder in 'Aden und landete dort 100 Kanonen und 500 Mann. Auf dem Rückwege wurde noch Zebid ge- nommen, wo man Mustafa Bey als Gouverneur ließ. Im Jahre 1547 revoltierten die Einwohner von Aden gegen die Türken, welche eine drückende Regierung führten. Sie übergaben ihre Stadt freiwillig den Portugiesen unter Nunho d'Acunha (Dom Payo de Noronha?) und verspradKen einen jährlidien Tribut von 10000 Pardaos in Gold. Doch schon 1551 wurden die Portugiesen durch den „Kapudan" (Ad- miral) von Ägypten vertrieben, der mit einer Flotte 'Aden angriff. Wie lange die Türken in Aden selbst geherrscht, habe ich nidit feststellen können. Jedenfalls hatte die tür- kisdie Macht in ganz Jemen 1630 praktisch ihr Ende er- reicht.
Der damalige Handelsplaö lag an der Stelle der heu- tigen Stadt Aden im Vulkankessel. Auf den Bergen und am Isthmus waren starke Befestigungen errichtet; als Hafen diente wahrscheinlich die jefet „Fisdierbucht" genannte Stelle und der durch die Insel Sira geschürte Strand, vielleicht auch der „innere" Hafen. Dagegen war die heutige Sied- lung am „Steamer Point" noch nicht vorhanden. Aden soll im 13. Jahrhundert 80000 Einwohner gehabt haben, zur Türkenherrschaft auch noch 35000. Die Zolleinnahmen und Hafenabgaben müssen für den Herrscher redit be- deutend gewesen sein infolge des sehr großen Verkehrs. Durch die Ableitung des Handels nach Gidda und Mocha, infolge der Beeinträchtigung durcii die Portugiesen in Indien und durch die türkische Mißwirtschaft aber verlor der Ort allmählich an Bedeutung. Die Befestigungen verfielen. Sie waren in schlechtem Zustande, als 1708 de Merville, Leiter einer Unternehmung der französischen Handelsgesellschaft von Saint-Malo, sie besucfite. Es waren zwar noch Wälle und Türme vorhanden, ebenso 5 bis 6 Batterien schwerer Bronzegeschü^e, welche die Türken zurückgelassen hatten.
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Audi der Isthmus war durdi besondere Forts verteidigt, auf denen 52 Kanonen standen. Die Stadt hatte noch einige größere Gebäude, die meisten aber lagen in Ruinen. Hundert Jahre später, als Salt 1809 den Ort besuchte, war dort immer noch ein bedeutender Handel mit Gummi und Harzen, von Kaffee allerdings nicht so gut wie in Mochä. Aber von der einstigen Größe der Stadt zeugten nur noch Ruinen zwischen kümmerlichen Hütten. Endlich, 1835, war das früher so bedeutende 'Aden zu einem kleinen Dorf geworden mit etwa 600 Einwohnern und rund 60 halb- verfallenen Steinhäusern und sonst nur Mattenhütten. Die „Tanks" waren verfallen, und der Hafen fast verlassen. Als bedeutendes Werk bestand noch eine aus behauenen Steinen gebaute Straße auf dem Gipfel des Berges Sumsan.^ Unter den Bewohnern waren 250 Juden, 40 bis 50 Ban- janen-lndier, der Rest Araber und Somali. Der in Lahg wohnende Sultan der 'Abd'alT hatte in der Stadt einen Zoll- einnehmer unter dem Schu^ von 50 Beduinen, und die Ein- künfte überstiegen nicht 12000 Dollar. Die Ablenkung des Orienthandels auf den Weg um das Kap der Guten Hoff- nung durch die Portugiesen und später durch die Holländer und Engländer hatte den einstigen Welthandelsplaö ver- nichtet. Nur der Kaffee-Export aus Jemen ließ den Ort be- stehen, wenn auch dieses Geschäft damals besser von dem günstiger gelegenen Mocha aus gemacht werden konnte.
Doch kehren wir zu unserer geschichtlichen Betrachtung zurück. Im Jahre 1595 war das erste Geschwader der Hol- länder unter Cornelius Houtmans nach dem Orient ab- gefahren, die sich aber zuerst in ferneren Gegenden be- tätigten. Anders die Engländer, welche 1600 das erste Geschwader der späteren „East India Co." abließen. Schon 1609 erschien die „Ascension" unter Kapitän Alexander Sharpey in 'Aden, der dort festgehalten wurde, bis ein Löse- geld bezahlt ward. Im folgenden Jahre kam der Admiral Sir Henry Middleton mitden Schiffen „Darling" und „Pepper- corn" nach 'Aden, wo der (türkische?) Gouverneur Ga'fer Pascha ihn freundlich empfing. Weiter nach Mochä gereist, wurde er dort gefangengesefet und nach San'ä geschleppt, von
^ Vgl. hierzu Haines' Darstellung in der „Calcutta Govt.-Gazette", 1839. Abgedruckt in Hertens „Nouveau Recueil des Traites", XV.
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wo er erst im folgenden Jahre freigelassen wurde mit der Warnung, daß kein Christ, selbst mit Erlaubnis des Sultans von Konstantinopel, wieder nach arabischen Häfen kommen sollte. In Modiä aber konnte er vom Gouverneur einen Schadenersaö für seine Verluste herausbekommen. Auch der in 'Aden gelassene Kapitän Doveton von der „Peppercorn" wurde dort ähnlich behandelt. Etwas später (1612) aber wurden die Schiffe „Cloue", „Hector" und „Thomas" unter Kapitän John Saris in Mochä besser aufgenommen und ihnen die Erlaubnis gegeben, dort frei zu handeln. Die Holländer unter van den Broeck gingen 1616 nach 'Aden und Seher, wo sie freundlich aufgenommen wurden. Jedoch konnten sie nichts unternehmen wegen der eifersüchtigen Konkurrenz der indischen Kaufleute. In Modiä erhielt van den Broeck zwei Jahre später die Handelserlaubnis und besuchte auch mehrere Orte des Binnenlandes, ohne daß er etwas erreichte. Der Engländer Kapitän Shilling mit der ;»Anne Royal" konnte es aber 1618 beim Gouverneur von Mochä durdiseöen, daß die Engländer in Mocha eine Fak- torei einrichten durften und nur 3^/o Zoll zu bezahlen brauchten. Die Türken zogen sich bald darauf (um 1630) aus ganz Südarabien zurück, vielleicht, weil der geringe Handel dort ihnen die Herrschaft nicht mehr lohnend er- scheinen ließ. Jemen und damit auch 'Aden kam unter die Herrschaft der Imäme.
Auch die Franzosen versuchten in den Handel von Süd- arabien hineinzukommen. Ende 1708 trafen die Schiffe „Curieuse" und „Diligent" unter de Merville von der fran- zösischen Handelsgesellschaft in Saint-Malo in 'Aden ein, wo sie gut aufgenommen wurden. In Mocha fanden sie eine holländische Niederlassung, für welche jährlich ein Schiff von 700 t von Batavia kam, um Kaffee und andere ara- bische Erzeugnisse einzukaufen. Schon 1690 hatte man auf Veranlassung des Gouverneurs van Hoorn die Kaffeesaat von Arabien aus nach Batavia bringen lassen, wo eine syste- matische Kultur ebenso begonnen wurde wie in vielen anderen tropischen Ländern. Hierdurch wurde der Keim zum zukünftigen Verfall auch des Handels von Mochä gelegt. Den Franzosen gewährte man religiöse Duldung und Handel in der Stadt; sie mußten aber nachts auf ihr Schiff zurück- kehren, doch durften sie auf ihrer Faktorei ihre Flagge hissen.
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Sie hatten 3*^/0 Zoll zu zahlen. Ein Jahr später besuchte ein französisdier Arzt sogar die Binnenstadt Mo'ahib(?) auf Einladung des Imam, un\ ihn zu behandeln. Während jener Zeit versuchten Gesandte aus Konstantinopel, den Imäm zu veranlassen, die Handelsbeziehungen mit den Europäern abzubrechen und den Kaffee nur nach Ägypten zu senden, worauf er aber nid\t einging. Gelegentlich eines Konflikts der Franzosen wegen rüci^ständiger Abgaben in Mochä wurde nadi Repressalien der Zoll auf 2V2 ^Iq herabgese^t. Zur Zeit der Anwesenheit des ausgezeichneten dänischen Reisen- den Niebuhr (1763) war der Handel von Mochä hauptsädi- lich in den Händen von Banyanen-Indiern. Nur alle zwei Jahre kam ein Schiff der Englisch-Ostindisdien Compagnie dorthin. Man erhob einen Zoll von 3% neben allerhand anderen Abgaben, z. B. ein Ankergeld, das sich nadi der Zahl der Schiffsmasten berechnete. Zwei Kriegsschiffe wurden 1770 wegen Belästigung des Kapitäns eines eng- lischen Handelsschiffes nach Mochä gesandt, die dort eine hohe Entschädigung einzogen.
Als nach Bese^ung von Ägypten durch die Franzosen die Engländer für ihre indischen Besifeungen fürchten mußten, sandte die englische Regierung eine Seestreitmadht unter dem Admiral Blanket 1799 zum Roten Meer. Auf Befehl von Bombay aus beseite im April 1799 eine Abteilung von 300 europäischen und eingeborenen Truppen die Insel Perim unter Oberstleutnant Murray, der zum „Politischen Kom- missar für das Rote Meer" ernannt wurde. Man hoffte, auf diese Weise den Franzosen die Verbindung von Ägypten mit dem Indischen Ozean abzuschneiden. Am 3. Mai nahm man offiziell Besi^ für die East India Co. von der „herren- losen" Insel, welche von keiner anderen Regierung be- ansprucht wurde. Bis zum 1. September blieb man dort. Da aber die Versuche. Trinkwasser zu gewinnen, erfolglos blieben, die Straße von Bäb el-Mandeb außerdem mit den damaligen Geschü^en von Perim aus nicht beherrscht werden konnte, gab man den Posten auf. Der Sultan Ahmed bin 'Abd ul-Karim von 'Aden bot der Besamung in freundlicher Weise Unterkunft in seiner Stadt an. Der englische Besiö von Perim gründet sich auf diese Unternehmung, auch wenn die Insel lange Zeit keine Besamung mehr bekam.
Der Handel von Südarabien war infolge von Belästi-
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gungen durch die Araber sehr zurückgegangen. Außerdem brachte man seit einiger Zeit den Kaffee mit Karawanen von Gidda und Mekka aus nach Konstantinopel. Endlich aber machten auch seit Beginn des 19. Jahrhunderts amerika- nische Schiffe dort Konkurrenz, die ebenfalls im südlichen Teil des Indischen Ozeans des Walfischfangs wegen ver- kehrten. Aus allen diesen Gründen versuchten die Engländer, ihre Beziehungen dort reger zu gestalten. Kommodore Sir Home Popham auf dem Kriegsschiff „Rodney" bekam ge- legentlich von englischen Unternehmungen gegen Ägypten, die von General Baird geleitet wurden, den Auftrag, sich um die Belebung des Handels mit Arabien zu kümmern. General Baird hatte schon den Arzt Dr. Pringle aus Bombay im Mai 1801 von Mochä aus nach Sana mit Geschenken zum Imäm 'All Mansür gesandt, der ihm jede Unterstü^ung für die englischen Schiffe zusagte und die Erlaubnis zur Errichtung eines englischen Marinehospitals in Mochä gab. Sir Home Popham wurde 1802 zum „Gesandten bei den Staaten von Arabien" ernannt und beauftragt, Handelsver- träge mit San'ä und 'Aden zu schließen. Leutnant Lamb, Dr. Pringle sowie ein Legationssekretär Elliot wurden ins Innere vorausgesandt. Offenbar durch seine eigene Un- geschicklichkeit und Großspurigkeit mißlang die Aufgabe von Popham in Jemen vollständig. In 'Aden aber gelang es ihm, 1802 einen Freundschafts- und Handelsvertrag abzu- schließen. (Siehe Aitchison, Vol. XIII, Nr. XV.)
Nachdem Mehmed 'Alt durch Ibrahim Pascha die Wah- häbiten besiegt hatte, kam er mit dem Imam überein, daß die Türken die Seehäfen Ghunfude, LohTja u.a.m. verlassen, der Imam el Mutawakkil Ahmed bin 'Ali ihnen aber einen jährlichen Tribut von 100000 Talern^ zahlen sollte. Unter dem Nachfolger dieses Imäm, 'Abdallah, der einen Teil seines Gebiets wieder verloren, aber Mochä behalten hatte, wurde im Juli 1817 Leutnant Dommicetti vom Kriegsschiff ^Prince of Wales" der Bombay-Marine infolge einer Diffe- renz mit einem arabischen Schiffsführer von Arabern in Mochä angegriffen und schwer beleidigt. Erst Ende November nächsten Jahres wurden englische Kriegsschiffe nach Mochä
^ Unter „Taler" ist zweifelsohne immer der Maria-Theresia-Taler zu verstehen, Qurüs, aud\ Reält genannt.
Hamburgische Forschungen. Heftl. g
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gesandt, um Genugtuung zu verlangen. Man forderte einen Vertrag von dem Imäm el-Mahdi 'Abdallah, demzufolge der englische Resident eine Leibgarde erhalten sollte in der- selben Stärke wie der in Basra und Baghdad, daß alle An- gestellten der englischen Faktorei englische Untertanen sein und nur der Reditsprediung des Residenten unterstehen sollten; dasselbe sollte der Fall sein mit allen Indiern; bei Streitfällen zwischen britischen und arabischen Untertanen sollte ein gemischtes Gericht eintreten. Der Resident sollte sich frei und unbeschränkt in Mochä bewegen dürfen, auch im Orte Scheich SadulT, von wo die Europäer wegen eines heiligen Grabes bislang ausgeschlossen waren. Der Export- zoll sollte von 3V2 auf 2V4^/o ermäßigt werden, was auch die Franzosen bezahlten, seitdem sie Mochä vor einem Jahrhundert bombardiert hatten. Ein GrundstüA wurde für die Einrichtung eines englischen Friedhofs gefordert. Endlich verlangte man für den Residenten das Recht, jederzeit nach Sana zu Besprechungen mit dem Imam zu gehen, ohne daß der Gouverneur (Dawla) von Mochä ihm eine Bedeckung (zur Kontrolle) mitgab.
Kapitän Bruce, der Resident von Büsehr, wurde bestimmt, diese Verhandlungen zu führen; er fuhr am 23. August 1820 von Bombay ab, begleitet vom Kriegsschiff „Topaz", unter Kapitän Lumley. Die Verhandlungen waren jedoch ohne Erfolg; vielmehr zog der Gouverneur Truppen zu- sammen. Am 2. Dezember 1820 wurde die Stadt bombar- diert. Nachdem eine Landungsabteilung der Engländer zurückgeschlagen, wurde nach ferneren Verhandlungen der zweite Angriff am 26. Dezember mit besserem Erfolg ge- macht. Die Unterwerfung erfolgte, und der Vertrag (s. Ait- chison, Bd. XIII, Nr. LXXVlll, u. Anhang Nr. 8) wurde am 15. Januar 1821 übergeben, in dessen Ausführung Leutnant Robinson der East India Co. Marine mit einer Leibwache von 30 Sepoys in Mochä blieb (Bombay Book of Treaties, S. 672). Bald aber erhoben sich Streitfälle aus diesem Vertrage mit Bezug auf die Zollbehandlung der Indier (§ 7). Das Dokument war offenbar sehr flüchtig abgefaßt worden. Dann stellte es sich heraus, daß die Bedingung, nach der die Angestellten der Engländer nur der Gerichtsbarkeit des Residenten unterstehen sollten (§ 6), ebenso wie andere Teile, im arabischen Text des Vertrages ganz anders als im
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englischen lautete. Der Imam weigerte sich, den arabischen Wortlaut umzuändern. Ihm wurde deshalb erklärt, daß Vorkommendenfalls der Resident auf die Erfüllung dieser Bedingung bestehen oder Mochä verlassen würde, die Ent- scheidung über weitere Schritte dem Vizekönig von Indien überlassend. Am 26. Dezember 1824 wurden den Franzosen ihre Rechte in Mocha durch einen Ferman des Imam von Sän'ä bestätigt (s. Anhang Nr. 9).
In dem Kriege der Türken gegen 'Asir hatte der tür- kische Befehlshaber Mohammed 'Ali, genannt Türkge Bilmez („der nicht Türkisch sprechen kann"), Mochä erobert, das er am 16. März 1833 nach Einsefeung einer Garnison ver- lassen wollte. Er widerse^te sich seinem neu ernannten Nachfolger Ahmed Pascha, der ihn deshalb von See aus angriff, während von Land aus die Leute von 'Astr Mochä erstürmten. Türkge Bilmez rettete sich mit 150 Mann an Bord des englischen Schiffes „Tigris" und wurde nach Bombay gebracht. Bei der Plünderung durch die 'AsTr- Beduinen wurde das Haus des englischen Vertreters, eines Indiers namens Tajeb Ibramjee, geschont. Die Leute von 'Asir mußten bald den ägyptisch-türkischen Truppen weichen.
Die 1836 Jemen bereisenden Cruttendon und Hurton vom Vermessungskriegsschiff „Palinurus" wurden überall gut aufgenommen, obgleich infolge des Regenmangels eine Hungersnot herrschte, die sehr viele Opfer forderte. Anfang 1840 mußten die ägyptischen Truppen Jemen räumen, und Husein, der Scherif von Abu 'Arts, nahm Mochä in Besiö unter der Bedingung, dem Pascha von Ägypten jährlich 90000 (100000?) Taler Tribut zu zahlen. Auf diese Nachricht hin wurde Leutnant Gordon mit dem Kriegsschiff „Zenobia" von 'Aden aus nach Mochä gesandt, um die englischen Unter- tanen zu schüren. Er wurde als „Ungläubiger" schlecht be- handelt. Am 1. September 1840 schloß Kapitän Mornby einen Vertrag mit dem Scherifen Husein ab (Aitchison, Bd. XIII, Nr. LXXIX). Bald darauf aber forderte man vom englischen Vizekonsul die Herabholung der Flagge, ließ die Indier eine hohe Kontribution zahlen und erhöhte den Zoll auf 9%. Als auch noch viele Übergriffe gegen indische Kaufleute gemacht wurden, wanderten die meisten nach dem neu sich entwickelnden 'Aden aus, das seit 1839 englisch geworden war. Die englisch -indische Regierung hatte ge-
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messene Befehle gegeben, sich nicht in die Streitigkeiten der Araber einzulassen, und beharrte in genauer Neutralität zwischen den Parteien der Araber in der Hoffnung, daß diese sich untereinander aufreiben würden. Man forderte deshalb aud\ keine Genugtuung für die Beleidigungen, die der englische Abgeordnete in Mochä erduldet hatte. Wohl aber hat man nach Aitchison in Konstantinopel verhandelt, da die Türkei Besi^er von Jemen sei, und dort hat man die Bestrebungen der Türken auf Wiedereroberung von Jemen angeblich audi unterstü^t. Auf Veranlassung des türkischen Kommissars Esraf Bey hat denn auch 1842 der Scherif von Abu 'ArTs erklärt, er würde gern die englische Flagge wieder hissen lassen. Der Scherif reiste sogar nach 'Aden, um den neuen englischen Konsul nach Mochä zu geleiten; aber dieser erschien nicht (s. Playfair, S. 150).
Im August 1844 sandte der Imäm von San'ä nach 'Aden, um anzufragen, ob die Engländer etwas einzuwenden hätten, wenn er den Sultan von Lahg und das 'Abd'alT-Land unter- werfe. Diese Gebiete aber waren im Interessenkreis der Engländer von 'Aden gelegen. Als die Türken unter Tewfiq Pascha 1849 den Versuch gemacht hatten, Jemen zu erobern, über den wir oben berichteten, und wenigstens einige Plä^e hielten, versuchten sie im August 1850, ihre Herrschaft auch nach Süden und Osten gegen'Aden auszudehnen. Mit einigen alten Schiffen wollte man Seher und Makalla nehmen, wurde aber bei Bender Borum von dem Häuptling von Makalla ge- schlagen. Die Engländer werden wohl indirekt mit geholfen haben, indem sie schon damals die Häuptlinge in Südarabien durch Unterstüöungen an sich fesselten und sie für ihre Zwecke ausnü^ten, ohne daß sie selbst etwas dabei wagten.
Bevor wir die englische Besifenahme von Aden besprechen, müssen wir auf den eben erwähnten Sultan der Abd'alT von Lahg zurücitkommen. Als die Macht der Imame sich verzettelte, machte sich 1728 auch der Häuptling des wichtig- sten und kriegerischsten Stammes von Südarabien, der 'Abd'ali, von den Imamen völlig unabhängig. Sein Hauptort war Lahg (meist Lahedj geschrieben), das von den Arabern auch El-Hota genannt wird. Der Plaö liegt in Sichtweite etwa 22 engl. Meilen nordnordwestlich von Aden. Der Gründer dieser Lahg-Dynastie war Fadl bin Ali bin Fadl bin Säleh bin Salem. 1735 nahm er 'Aden in Besife. Ein
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1792 bis 1827 herrschender Nachfolger, Ahmed bin 'Abd el- Kerim, benahm sich sehr freundhdi gegen die Engländer bei der Anwesenheit von Salt (1809) und Haines (1820), ebenso gegen die Mannschaft, die 1799 aus Perim zurück- kam. Im Jahre 1802 wurde mit ihm der erwähnte Handels- und Freundschaf tsvertrag durch SirHome Popham geschlossen. Unter der Herrschaft dieses Sultans blühte das kleine Reich auf; er förderte auch den Handel und ermutigte Indier und Ägypter, sich in 'Aden anzusiedeln. Sein Neffe und Nach- folger Mahsin war das Gegenteil von ihm. Im Jahre 1829 (1827?) ließ die indische Regierung in 'Aden ein Kohlen- depot auf der Sira-Insel bei 'Aden einrichten für den Qe- braud\ der „Hugh Lindsley", des ersten in Indien gebauten Dampfschiffes, das im Roten Meer fahren sollte. In Aden waren so wenig Arbeitskräfte vorhanden, daß man zum Anbordnehmen von 180 t Kohlen bei der ersten Reise dieses Dampfers sechs Tage brauchte. Man schaffte deshalb die Kohlenniederlage nach Makalla und gab 'Aden als Kohlen- station auf. In der Folge dachte man auch daran, eine Kohlenstation auf der Insel Soqotra einzurichten, wo des- halb 1835 auf kurze Zeit indische Truppen gelandet wurden. Aber bald erkannte man, daß der gute natürliche Hafen von 'Aden die besten Bedingungen bot. Eine Gelegenheit, dort einzuschreiten, fand sich bald.
Am Morgen des 14. Januar 1837 wurde das in Madras beheimatete Sci\iff „Doria Dowlut", das dem Nawob von Madras gehörte und für 200000(?) Rupien Waren führte, bei Chubbet Sailan schiffbrüciiig und von 'Aden -Arabern aus- geplündert.^ Die Regierung von Bombay forderte Genug- tuung und Garantien gegen ähnliche Vorkommnisse. Zu diesem Zwecke wurde Kapitän Haines auf dem Kriegssciiiff „Coote" nach Aden gesandt mit der Anweisung, bei gün- stigem Verlauf der Verhandlungen die Stadt durch Kauf zu gewinnen, damit der englische Verkehr auf dem Roten Meer gesichert würde, und damit man eine gute Kohlen- station erhielte.^ Haines kam am 28. Dezember 1837 in
^ Vgl. über die Vorgänge „Correspondence rel. to the Occupation of 'Aden", 31. Juli bis 16. Oktober 1837, printed by Order of Parliament 30. May 1839. (Härtens' „Nouveau Recueil de Traites", XV.)
2 Vgl. hierzu: „Minute by the Governor of Bombay" vom 23. Sept. 1837 (Anhang Nr. 10), in dem der Erwerb empfohlen wurde.
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"^Aden an. Bei der ersten Unterredung am 4. Januar leugnete der Sultan seine Kenntnis von dem Raube. Da aber die Waren öffentlidi in 'Aden verkauft waren, nüöte ihm das Leugnen nichts, und er mußte sich entschließen, die noch erreichbaren Waren im Werte von 7808 Talern zurüci^zugeben und über den Wert des Restes der verlorenen Sachen einen Scheele von 4192 Talern mit 12 Monaten Sicht ausstellen. Nachdem diese Frage geregelt, erreichte Haines am 23. Januar vom Sultan einen Vertragsentwurf sowie die schriftliche Zu- sicherung, im folgenden März den Engländern die Halb- insel 'Aden gegen eine jährliche Pension von 8700 Talern zu überlassen (s. Anhang Nr. 11 und 12). Da Intrigen ein- se^ten, reiste Haines ab und kam am 24. Oktober zurüci«, um die Erfüllung der Zusage zu verlangen. Der Sultan \ind besonders dessen Sohn antworteten in herausfordernder Weise, verboten auch die Fortnahme der schon ausgelieferten Waren des geplünderten Schiffes aus der Stadt. 'Aden wurde deshalb bloci^iert. Am 18. Dezember kamen noch die Schiffe „Mahi" und „Anne Crichton" zur Hilfe. Am 11. Januar 1839 fand ein Gefecht zwischen der „Mahi" und der Bat- terie auf der Sira-Insel statt. Als am 16. Januar noch die Kriegsschiffe „Volage" und „Cruizer" mit zusammen 38 Ge- schü^en und 700 Mann Besamung unter dem Befehl von Major Baillie eingetroffen waren, bombardierte man die Stadt nach Ablauf eines Ultimatums am 19. Januar und nahm sie im Sturm. Der Verlust der Engländer betrug 15, der Araber 150 Tote und Verwundete. Die arabische Be- samung bestand aus 700 vom Innern herangezogenen Sol- daten, die Bevölkerung von Aden aus 600 Menschen, von denen die meisten Juden waren. Der Sultan floh nach Lahg. Aden war also durch Eroberung englischer Besi^ geworden.
Die erste Sorge Haines' war, 'Aden vorläufig zu befestigen. Schon im Januar 1839 gelang es, mit dem Azaiba-Stamme, einer Abteilung der 'Abd'ali, einen Friedens- und Freund- schaftsvertrag abzuschließen, und im Februar geschah das- selbe mit dem Sultan von Lahg selbst und den Häuptlingen der benachbarten Stämme, nämlich der Aqrabi, Subaiha, Jafe'T, Fadli, Serjebi u. a. m. Am 18. Juni vollzog der Sultan von Lahg eine Verpflichtung (s. Anhang Nr. 13), worin er ein freundliches Verhalten gegen 'Aden versprach, und
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bei dieser Gelegenheit erhielt er die erste Rate seines Sti- pendiums von 541 Talern monatlich, die ihm zugesichert wurde, solange sein Verhalten gut wäre.
Von dieser Zeit an vermehrte sich die Bevölkerung der Stadt durch Zuzug, so daß sie 1840 sich schon auf 4600 belief. Doch kamen bald Zusammenstöße mit den Arabern vor: der 'Abd'ali- und FadlT-Stamm griffen schon im No- vember 'Aden an. Am 21. Mai 1840 wurden die Aus- schreitungen von den vereinigten Arabern wiederholt, und zwar unter Einverständnis des Sultans Mahsin von Lahg, der sogar den englischen Vertreter in Lahg, einen Juden namens Hasan Chatib, ermorden ließ. Nur die Aqrabi blieben den Engländern freundlich.
Die Engländer aber dehnten ihre Macht aus. Am 31. August wurde die Insel Müsa im Golfe von Tagura (Tadjura) an der afrikanischen Küste in Besiö genommen infolge eines Vertrages mit dem dortigen Sultan. Ebenso geschah es mit den Inseln Bäb bei Chubbet Charab (Tagura) und Eibat bei Zeila.
Ein neuer Angriff der 'Abd'ali und Fadli fand am 5. Juli 1841 statt, welche Btr Hamid nahe beim Isthmus vor 'Aden beseht hielten. Im Oktober vertrieb man die Araber von dort und aus dem nahen Scheich 'Otmän. Hiernach versprachen die Stämme Frieden, und der Sultan Mahsin schloß am 11. Februar 1843 einen neuen Freundschafts- und Friedens- vertrag (Bombay Book of Treaties, S.285; Aitchison, Bd. XIII, Nr. XVIII), der am 20. Februar 1844 in schärferer Form wiederholt wurde (ib. S. 287, Nr. XVIII), bevor man dem Sultan wieder seine vorher gesperrte Pension auszahlte. Im August 1846 reizte ein Fanatiker namens Sejjid Ismail, der den Heiligen Krieg predigte, die Stämme auf, die aber zurückgeschlagen wurden. Der Nachfolger des am 30. No- vember 1847 verstorbenen Sultans Mahsin von Lahg, Ahmed, war bedeutend freundlicher gegen die Engländer als sein Vater, weil er ein gutes Verhältnis zu ihnen in seinem eigenen Interesse fand. Er starb aber schon Anfang 1849. Ihm folgte sein Bruder 'Ali, der gegen die Engländer mit den arabischen Stämmen hielt. Mit ihm wurde am 7. März 1849 ein neuer Vertrag seitens der East India Co. geschlossen, der unter dem 30. Oktober durch Lord Dalhousie ratifiziert wurde. (Bombay Book of Treaties, S.289; Aitchison, Nr. XX.)
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Doch die Unruhen hörten nicht auf. Im Februar 1851 wurden einige englische Offiziere auf einem Ausflug über- fallen und teils getötet. Da noch andere Untaten vorkamen, entzog man dem Häuptling der Fadli- und AqrabT-Araber ihre Pension, bis Ende 1855 die Fadli ihre Unterwerfung anboten. Immer wieder machte auch der Sultan von Lahg neue Intrigen, ebenso fanden Räubereien statt. Der poli- tische Resident von 'Aden brach deshalb die Beziehungen mit dem Sultan ab, der keine Zufuhren in die Stadt ließ und sogar Scheich 'Otmän beseite. Da friedliche Versuche nichts nü^ten, griff man am 18. März 1858 den Sultan in Scheich 'Otman an, das man zerstörte. Daraufhin wurde Friede geschlossen, und die Lebensmittelzufuhren kamen wieder nach der Stadt hinein — mit diesem Ereignis schließt die Schilderung von Playfair.
Über zwanzig Jahre haben die Schwierigkeiten mit den arabischen Nachbarn gedauert, und auch in der heutigen Zeit kann man ihnen nicht trauen, denn alle aus dem Innern nach 'Aden hineinkommenden Leute müssen ent- waffnet werden, und tro^dem kommen immer noch Über- fälle vor.
In der ersten Zeit der Bese^ung hatte 'Aden dieselben Zollsä^e wie Indien. Seit 1850 aber machte man es zum Freihafen^ und erreichte dadurch, daß der Handel von Jemen sich meist nach 'Aden zog. Auch hat sich die Be- völkerung sehr vermehrt. Sie wird jefet etwa 45000 Ein- wohner betragen, einschließlich der Garnison und der recht fluktuierenden Somali. Der Ort steht unter dem Gouverneur der Bombay-Presidency. Der höchste Beamte ist ein Poli- tischer Resident, meist ein Brigadegeneral, dem die mili- tärische und zivile Macht untersteht, und der seit 1864 etwas größere Selbständigkeit von Bombay hat. Ein indischer Regierungsbeschluß legte damals die Strafjustiz in die Hand des Residenten ; kleinere Fälle sollten durch die Assistent- Residenten, den Kantonnement-Magistrat und den Truppen- befehlshaber erledigt werden. Todesurteile bedürfen der
^ Abgaben wurden nur erhoben auf Getränke und Waffen. Dazu kamen die Einnahmen aus den Salzwerken, von Briefmarken usw. Die Hafenanlagen wurden durch Hafenabgaben erhalten. Eine Munizipal- kasse erhielt Erbzinsen, kleine Abgaben und den Verkaufserlös von Wasser aus den Brunnen.
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Bestätigung durch den High Court in Bombay. Indisches Straf- und Zivilrecht ist eingeführt. Der Politische Resident bezieht ein Jahreseinkommen von 36000 Rupien. Die sehr stark ausgebaute Festung ist mit europäischen und indischen Truppen belegt. Im Jahre 1882 wurde die Pension des Sultans von Lahg auf 19692 Taler erhöht.
Nachdem 1839 die Halbinsel von 'Aden englisches Land geworden war, hat man am 28. Januar 1863 noch die gegen- überliegende vulkanische Halbinsel Gebel Hasan (Ihsan), von den Engländern auch „Little Aden" genannt, für 3000 Taler und eine monatliche Pension von 30 Taler vom Sultan der Aqrabi- Araber hinzugekauft (s. Anhang Nr. 14 und 15). Endlich wurde 1882 noch ein Landstreifen von 35 Quadrat- meilen gegen Erhöhung der Sultanspension hinzuerworben (s. Anhang Nr. 16), der die Bucht zwischen den beiden Halbinseln im Norden begrenzt, so daß der Ort Scheich 'Otmän dadurch englisch geworden ist. 1888 ist in der Gegend von Little 'Aden noch ein fernerer Landstreifen für 2000 Rupien hinzugekauft worden (s. Anhang Nr. 17).
Mit den anliegenden Stämmen von Südarabien, den Subaiha, 'Abd'alt, Fudli (Fadli), HawsebT, 'AlawT (Alaüi?), Aqrabi, AmirT, AulakT und JäfeT, wurden Freundschafts- verträge abgeschlossen; viele von deren Häuptlingen er- hielten auch Pensionen, über die weiter unten die Rede sein wird.
Als 1871 bei der Eroberung von Jemen die Türken nach Süden vorgingen, erhoben die Engländer in Konstantinopel Protest, sandten auch eine kleine Abteilung Artillerie und Kavallerie nach Lahg, um die englischen Interessen dort zu schüren. Im Jahre 1873 entstanden neue Reibereien, als zwei Brüder des Sultans von Lahg sich an die Türken in Jemen gewandt hatten.^ Dies führte zu neuen Vor- stellungen, die Ende 1874 damit abschlössen, daß die türkischen Truppen aus der Gegend von Lahg zurückgezogen wurden, und daß die Türkei Englands Oberhoheit über die Gebiete von neun arabischen Stämmen in Südarabien an- erkannte, die sich von dem Berge Zey (bei Scheich Sa'id?)
^ Über die Aden-Angelegenheit 111— 7 XII 1873 vergleidie: „Das StaatsarAiv", Bd. XXVI, Nr. 5202—5215; Correspondence resp. Turkish proceedings in the neighbourhood of Aden. Pari. Papers, Turky Nr. 1 (1874), C. 920.
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im Westen bis nach dem Gebiete von 'Oman (bis Ras Sa'tr) im Osten erstrecken sollten. Zwei Jahre später haben diese Stämme wieder gegen England revoltiert, wurden aber bald unterworfen.
Im November 1901 wurde eine englisch-türkische Kom- mission gebildet, welche die Grenze festse^en sollte zwischen den beiderseitigen Gebieten. Das Ergebnis war ein Ver- trag vom April 1905, nach dem die Grenze vom Berge Scheich Murad (bei Scheich Sa'id?) bis zum Bana-Fluß etwas östlich von Kataba (in Jemen) nadi den Stammesgrenzen verlaufen sollte, um dann in genau nordöstlidier Richtung an die große Wüste zu gehen. Den Wortlaut des Vertrages konnte ich nicht finden, die dazugehörige Karte ist im »Geographical Journal" 1906 abgedruckt, auch als besondere Karte erschienen.
Zwemer schreibt in seinem Buche, daß eine Bahn von *^Aden aus ins Innere gebaut würde, sobald die Türken Jemen verlassen. „God hasten the day!" In der Tat hat denn audi etwa 1904 („Geogr. Anzeiger" 1905, S. 161) eine indische Firma (ich vermute, die bekannten Cowasjee Dinshaw Brths.), eine Konzession zum Bau einer Bahn von *Aden nach Dhalaa (Dal'a?) erhalten. Nach kurzer Zeit haben die Engländer die Trassierungsarbeiten wieder zer- stören lassen, wie M. Hartmann erfahren hat. Natürlich wird die Bahnlinie sidi nach den Plänen leicht wieder auf- finden lassen, so daß die Ausführung jederzeit wieder auf- genommen werden kann, sobald die politisdie Lage es erlaubt.
Um 1900 soll die indische Regierung große Mittel an- gefordert haben, um in 'Aden den Seehafen so zu vertiefen und auszugestalten, daß selbst die größten Kriegsschiffe dort jederzeit ein sicheres Unterkommen finden. Einst- weilen sdieint dieser Plan noch zu ruhen. (De la Tour.)
Deutsdiland ist in 'Aden durdi einen Wahlkonsul ver- treten, der fast immer Angestellter der englisdien „Aden Goal Co." war. Die „Deutsch-Ostafrikanische Zeitung" (T.Februar und 22. März 1914) hat lebhafte Klage über diese von Eng- land abhängige Vertretung geführt und angeregt, daß wir in diesem so sehr wichtigen Punkte einen unabhängigen Konsul bekommen.
Wir erwähnten schon oben (S. 111 ff.) bei der Besprechung
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von Jemen, daß während des Weltkrieges die Engländer im August 1915 bei Lahg von den vereinigten Türken und Arabern schwer gesdilagen wurden, und daß sie seitdem in ihrer Festung eingeschlossen sind. Nachträglich sei hier noch folgendes gebracht: Die Zeitung „Hiläl" in Kon- stantinopel meldete aus dem Blatte „Seda i-Islam" vom 6. November 1915 aus Hadramaüt, daß ein Aufstand gegen die Engländer in Bäb el-Mandeb bis Masqat ausgebrochen sei. Zuerst habe man — wie schon erwähnt — Lahg und Pal'a eingenommen. Der Hakim von Gebel Nerim(?) habe sich mit den Aufständischen von Sibäm und Bed'a vereinigt. Die Engländer landeten eine Truppe bei Makalla, welche fünf Stunden landeinwärts von 12000 Arabern geschlagen wurde. Viele Engländer sollen gefangen, 3 Gesdiü^e, 7 Maschinengewehre, 800 Gewehre und viel Munition er- beutet sein. Die Höhen, welche den Golf von 'Aden be- herrschen, wurden von den Arabern beseht. Die Engländer halten diese Nachriditen geheim, haben sie aber nicht abgeleugnet. („Mil.-Wochenblatt" 2. Dez. 1915.)
Unter dem 14. Dezember wurde aus Konstantinopel über die lefeten Kämpfe bei 'Aden vom Kriegspressequartier be- richtet („Neue freie Presse", 17. Dezember 1915): Am 21. Juli landete eine aus drei indischen vom Suezkanal herbeigeschafften Infanterie-Bataillonen, 200 Kamelreitern und 5 Feldgesdiüöen bestehende englische Kolonne an einem Punkte nordwestlich von 'Aden und griff die Türken an, um den Brunnen bei Scheich 'Otman wiederzugewinnen. Am Kampfe nahm auch die Flotte teil. Die Engländer hatten 50 Tote und 100 Verwundete; die Stämme von oemmar, Makalla und Hadramaüt haben mit den Türken gegen die Engländer gekämpft. Am 30. Juli griffen die Türken von Lahg aus die Engländer an, die sich mit einem Verlust von 200 Toten nach 'Aden zurückzogen. Am 23. August gingen die Engländer mit neu aus Australien und Indien gebrachten Truppen gegen Lahg vor, mußten aber nach Scheich 'Otmän zurück. Am 24./25. August griffen, wie schon Seite 111 erwähnt, die Engländer vergeblich das Dorf El-Waht an, dessen Stamm zu den Türken übergetreten ist. Am 28. August unternahmen die Engländer mit 5 In- fanterie-Bataillonen, 3 Kavallerie-Schwadronen, 2 Schnell- feuer-Batterien und 2 Maschinengewehr-Abteilungen einen
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neuen, vergeblichen Angriff auf El-Waht. Sie mußten nach 'Aden zurückflüchten unter Verlust von 251 Toten und über 400 Verwundeten. Auf türkischer Seite fielen 17 Mann, und 48 wurden verwundet. Erbeutet wurden 700 Gewehre, 300 Kisten Munition, 1 Fahne und 25 Kamele. Am 22. Sep- tember versuchten die Engländer vergeblich auf Es-Sail vor- zurüci^en. Am 25. September wurde wieder El-Waht an- gegriffen mit 1 Infanterie-Regiment, 2 Schwadronen, 1 Hau- bi^e und 1 Feldbatterie. Die kleine türkische Besamung mußte sich zuerst 1 Kilometer nördlich zurüci^ziehen; nach Erhalt von Verstärkungen aber schlugen die Türken die Engländer und beseiten das Dorf Ed-Dirtje (Darija?). Am 3. Oktober fand ein Zusammenstoß zwischen einer tür- kischen Erkundigungsabteilung und Engländern bei El-Failje (es-Saile?) (zwischen El-Waht und 'Aden) statt, wobei zwei Engländer verwundet wurden. Gegenwärtig bedrohen die Türken die Landenge von 'Aden und Scheich 'Otman.
Nach einer anderen Zeitungsnachricht sollen die Türken in Jemen (und bei Aden?) unter dem Befehl des Obersten Said Bey stehen.
Am 27. Januar 1916 brachte die Presse die Nachricht, daß ganz Südarabien einstweilen für England verloren sei, das sich in der Festung 'Aden mit Schwierigkeiten hält. Truppen sollen zur Unterstüfeung der Garnison aus Ägypten fortgenommen sein. Alle südarabischen Stämme, deren Protektorat England übernahm, sollen zu den Türken über- gegangen sein.
Nach amtlicher türkischer Meldung vom 3. März 1916 verloren die Engländer im legten Kampfe bei Dafiouch (Fiüs) einen General und 160 Mann an Toten. Nach dem Gefecht kam „der Emir" der Stämme der Küsten- gegend von'Aden bis Hadramaut und bot der osma- nischen Regierung die Unterwerfung der östlichen und westlichen Küstengegenden von 'Aden an. „Es kam so unter die osmanische Herrschaft." Vielleicht handelt es sich um den Sultan der 'Abd'alT in Lahg?
Die südarabischen Stämme
Im Laufe der Zeit sind von England mit allen Stämmen von Südarabien Verträge abgeschlossen, von denen wir die wichtigsten hier erwähnen wollen.
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a) Die 'Abd'alT wohnen um Lahg herum, die West- grenze ist unbestimmt, im Nordosten reichen sie von Al- Anad bis dicht Bir 'Uwaiden und von dort nach 'Imad; ein Stück der Seeküste gehört den Fadli. Über die Verträge mit den 'Abd'alT (Lahg) ist schon geredet. Der Sultan erhält von England 1541 Taler im Monat (19692 Taler im Jahre) als Entgelt für sein Wohlverhalten. Er hat Ansprud\ auf 9 Salutschüsse. Ein Teil des Subaihi-Landes ist ihm seit 1899 unterstellt. Die 'Abd'alt haben etwa 18000 Einwohner, das Staatseinkommen ist 100000 Rp.
b) Die Subaihi wohnen im Land an der See von Ras Imran bis Bäb el-Mandeb; sie zerfallen in viele kleine Stämme, die sich durch Räuberei auszeichnen. Im Februar- März 1839 wurde mit einigen der Chefs Verträge ab- geschlossen (19. Februar mit dem Chef der MusaidT, 20. Fe- bruar mit den südlichen Subaihi, 2. Februar mit dem Chef von Wahat, 18. Februar mit Al-'Abadi, 18. Februar mit Zabart, 18. Februar mit Zaidi, 10. März mit As-Serzebi, s. Aitchison Nr. XXVI). Am 13. Mai 1871 wurde den Man- suri 25 Taler, den Machdumt 30 Taler, den Raja'T 25 Taler monatliche Stipendien vertraglich gegeben (Aitchison Nr. XXVII) als Gegenleistung für die Aufgabe der bisher von ihnen erhobenen Wegezölle. Im Jahre 1889 wurden mit den Ab- teilungen der Atifi und BarhemT Protektoratsverträge ab- geschlossen (s. Anhang Nr. 18 und 19). Bis in dieses Jahrhundert hinein haben Angriffe gegen Engländer von diesen Stämmen stattgefunden, deren Zahl auf 19500 Seelen geschäht wird.
c) Die FadlT wohnen im Nordosten von 'Aden und erstrecken sich 100 engl. Meilen die Küste entlang von der Ostgrenze 'Abd'ali bei Imad bis zur Westgrenze der AwlaqT bei Maqatin. Der Sultan von Lahg zahlte lange Zeit Wege- zoll an diesen Stamm, und die Engländer haben diese Zahlungen fortgese^t, um Frieden zu haben (182„cooroosh'' [Taler] wurden jedes halbe Jahr gezahlt [Aitchison Nr.XXXII]). Wegen Plünderungen dicht bei 'Aden wurde 1865 gegen diesen Stamm Krieg geführt, nachdem er eine Geisel in 'Aden stellen mußte. Die Pension wurde von 30 auf 100, 1872 auf 180 Taler monatlich erhöht als Entgelt für die Aufgabe von Wegezöllen (Aitchison Nr. XXXV). Am 4. August 1888 wurde ein Protektoratsvertrag mit den FadlT ab-
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gesdilossen (s. Anhang Nr. 20). Der Stamm wird auf 24000 Seelen geschäht; der Sultan hat ein Einkommen von 20000 Rp. und Anspruch auf Salutschüsse.
d) Die Aqrabi, eine Unterabteilung der'Abd'ali, wohnen um Bir Ahmed. Seit 1839 sind verschiedene Verträge mit ihnen abgeschlossen, unter anderem 1863 die Verpflichtung, an keine andere Nation als England Land abzugeben, wo- gegen der Chef einmalig 3000 und monatlidi 30 Taler er- hielt. 1869 wurde von ihm die Halbinsel Gebel Hasan (Little Aden), die den Hafen 'Aden begrenzte, gegen ein- malige Zahlung von 30000 Talern und Erhöhung der Pension auf 40 Taler erworben (s. Anhang Nr. 15). Diesem Kaufe folgte am 15. Juli 1888 der eines Landstreifens bei Äl- Hiswa' und Bender Fukum gegen eine Entschädigung von 2000 Rp. (s. Anhang Nr. 17). Am 15. Juli 1888 ist mit dem Stamme ein Protektoratsvertrag abgeschlossen worden (s. Anhang Nr. 21).
Die Aqrabi wohnen an der Küste von Btr Ahmed bis Räs'Imranj sie können 250 Krieger stellen. Das Einkommen des Chefs wird auf 2000 Rp. gescfiä^t.
e) Die Oberen AwlaqT wohnen von der Grenze der Fadli im Westen bis zu jener der DujaibT im Osten, doch gehören die Häfen Irqa und Hawra unabhängigen Chefs. Verschiedene Verträge sind mit ihnen von 1889 bis 1904 gemacht worden.
f) Die Unteren Awlaqi schlössen seit 1855 Verträge ab. Am 2. Juni 1888 wurde mit ihnen ein Protektorats- vertrag eingegangen (s. Anhang Nr. 22). Der Stamm wird auf 15000 Seelen geschäht, das Einkommen des Chefs soll 10000 Rp. im Jahre sein.
g) Behan al-Kasab; dieser Stamm wohnt nordöstlich von den Oberen Jafe'i und nörlich von Bed'a. Im Jahre 1903 ist gelegentlich der Grenzregulierung ein Vertrag mit ihm gesdilossen, nach dem sein Sultan 30 Taler im Monat Pension erhält; der Stamm wird auf 11 000 Seelen geschäht.
h) 'Irqa. Der Chef erhält seit 1888 eine Pension, zu- gleich bekam er das englische Protektorat gegen die Ver- pflichtung, mit fremden Mä(i\ten nur durch England zu verkehren (s. Aitchison Nr. XLIX). Am 7. Januar 1902 ist ein neuer Protektoratsvertrag abgeschlossen und die Pension von 80 auf 180 Taler erhöht (s. Anhang Nr. 23).
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i) Untere Hawra; die Chefs wohnen in einem Hafen etwa 12 engl. Meilen von 'Irqa. Sie erhielten seit 1888 ein Stipendium bei Abschluß des Vertrages. Ein neuer Protektoratsvertrag ist am 7. April 1902 abgesdilossen, nach dem sie statt früher 50 nunmehr 180 Taler Pension jähr- lich erhalten (s. Anhang Nr. 24).
k) Die Jafe'i: ein Stamm östlich von 'Aden. Die Küsten- striche sind von den Fadli eingenommen. Die Jafe'i wohnen im Inneren. Mit den Unteren Jafe'i wurde schon 1839 ein Vertrag abgeschlossen (Aitchison Nr. LIII), und am 1. August 1895 ist ein englisches Protektorat über sie erklärt (s. Anhang Nr. 25). Der Chef erhält ein jährliches Stipendium von 250 Talern und seit 1873 noch eine „royalty" von 25 Talern jährlich von den Fadli für eine Wasser- gerechtsame. Die Kopfzahl wird auf 28000 Seelen, das Einkommen des Sultans auf 16000 Rp. im Jahre gesdKäfet. Mit den Oberen Jafe'i verkehrten die Engländer erst ge- legentlich der Grenzregulierung im Jahre 1903. Gegen das Verspredien, keiner anderen Nation als den Engländern irgendwelche Rechte zu gewähren, wurden der einen Abtei- lung 40, der anderen 50 Taler im Monat gegeben. Außer- dem erhält seit Oktober 1903 der Chef des Saibt-Stammes 7 Taler im Monat für Überwachung der Grenzzeichen. Ein Mann namens Mahsin 'Askar erhält noch 20 Taler im Monat „in Anerkennung seines Einflusses". Die auf 80000 Köpfe geschälten Oberen Jafe'i sind ziemlich zivilisiert, treiben Handel mit Indien und Java, doch weigern sie Europäern den Zutritt zu ihrem Gebiete. Mit einigen Abteilungen wurden 1903 Protektoratsverträge gesdilossen.
1) Die HawsabT machten seit 1839 Verträge mit Eng- land; schon damals wurden ihnen 628 „cooroosh fransa" als jährliches Stipendium gegeben, die bei schlediter Führung zurückgehalten wurden, besonders wenn sie den Leuten von Lahg das Wasser sperrten oder sich mit den Türken einließen (s. Anhang Nr. 26). Am 6. August 1895 wurde ein Protektoratsvertrag mit ihnen abgesdilossen (s. Anhang Nr. 27). Als die Türken im Juli ein Fort bei Ad-Dareja (Darija) im HawsabT- Gebiet errichtet hatten, wurden sie durcii englische Truppen am 26. Juli 1901 dort vertrieben. Der Stamm wird auf 8200 Seelen geschäht, das Einkommen seines Chefs auf 11000 Rp. jährlich.
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m) Die'Alawi leben nordwestlich von den Hawsabt, durch deren Vermittlung der Chef der 'Alawi schon früh ein Sti- pendium von 80 Talern jährlich bezog, ohne einen Vertrag eingegangen zu sein. Am 16. Juli 1895 wurde ein Pro- tektoratsvertrag mit ihnen abgeschlossen (s. Anhang Nr. 28). Es handelt sich um einen Stamm von 1500 Köpfen mit einem Sultanseinkommen von 6000 Rp.
n) Die DälT (englisch D'thala) wohnen nordwestlich der Alawi auf dem Wege nach Sana. 1872 versuchten die Türken dort erfolglos die Herrschaft zu bekommen. Durch einen Vertrag vom 2. Oktober 1880 (s. Aitdiison Nr. LXVII) wurde der Häuptling englischer Stipendiat mit 50 Talern jährlich, welche Summe später verdoppelt wurde. Während der Grenzregulierung verstärkten die Engländer zeitweilig ihre Truppen dort auf 2500 Mann, um zu erreichen, daß das Gebiet zur Türkei kam. Ein Vertrag mit ihnen wurde am 28. November 1904 abgeschlossen (s. Anhang Nr. 29), nach dem ein Stipendium von 100 Talern monatlich gezahlt und das Protektorat übernommen wurde. Der Stamm zählt etwa 50000 Seelen; der Chef hat etwa 35000 Rp. jährliches Einkommen.
o) Die WahidT ist ein Stamm in Hadramaut am Neeres- ufer, im Norden und Nordosten von Naman und Buraisi, im Nordwesten durch die Oberen Awlaki und im Südwesten durch die Dujaibi begrenzt. Die Häfen sind Ras el-Kelb, BTr 'All, Bä el-Häf (Balahaf) und Ras el-Makdaha(Majdaha). 1870 wurde das Land von Kapt. Miles und dem Deutschen Werner Hunzinger bereist. 1882 besuchte 'Izzet Pasdia Bä el-Haf und Bir 'Ali auf seiner Reise von Baghdäd nadi Hodeida, bei welcher Gelegenheit Nasr bin 'Abdallah von Bä el-Häf eine türkische Flagge erhielt. Die anderen Sul- tane sollen damals „freiwillig" um engliscfien Schüfe gebeten haben. Am 30. April 1888 wurden darauf mit den Sul- tanen von Bä el-Häf und Bir 'Ali die Protektoratsverträge abgeschlossen (s. Anhang Nr. 30 und 31), bei welcher Gelegenheit die beiden Sultane je 120 Taler jährliches Stipendium erhielten. Nach Unterdrüci^ung einiger Unruhen wurden am 15. März 1895 und I.Juni 1896 neue Protek- toratsverträge mit diesen Häuptlingen abgeschlossen, deren Stipendien auf je 360 Taler jährlich erhöht wurden (s. An- hang Nr. 32 und 33).
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p) Die KatirT wohnen zwischen den Awlaq! und den Mahn. Sie versuchten gegen Makalla und Seher vorzu- gehen, was ebenso durdi die Engländer verhindert wurde wie ihre zeitweilige Bese^ung des Hafens in Dofar (Zafar). Ein Vertrag ist nicht mit ihnen geschlossen.
q) Seher und Makalla sind die beiden Haupthäfen in Hadramaut. Sie waren früher im Besiö der KatirT, die Ende des 15. Jahrhunderts durch die Qassadt, einen Unter- stamm der Jäfe'i, vertrieben wurden. Am 14. Mai 1863 wurde mit den Herrschern („Nakib") von Makalla und Seher ein Vertrag zur Unterdrückung der Sklaverei ab- geschlossen. Verwandte des Ka'aiti- Chefs aus Sibam in Hadramaut waren lange in Diensten des Nizam von Hai- derabad. 1873 wurden die Antisklavereiverträge erneuert. Gelegentlich eines Durbars in Delhi wurden beiden „Nakib" 12 Salutschüsse zugebilligt. Dauernd waren Streitigkeiten zwischen diesen beiden Chefs, in weldie sich einzumischen die indische Regierung dem Nizam von Haiderabad verbot. Endlich aber wurde Makalla und Umgebung dem Gemadär von Siher übergeben, und der Ex-Nakib von Makalla, 'Omar bin-Säleh bin Mohammed, wurde 1888 nach Zanzibar ge- bracht, wo er 1888 die ihm gebotenen Abmachungen an- nahm.^ (Dort betrieb er jahrelang ein Geschäft zur Ver- mietung von Lastträgern.) Am 29. Mai 1882 wurde dem Gemadär von Siher und Makalla vertraglidi ein Stipendium von 360 Talern jährlich gewährt, wogegen er dem Resi- denten von 'Aden 100000 Dollar übergeben mußte für die Unterhaltung des Ex-Nakib von Makalla in Zanzibar. Am 1. Mai 1888 ist mit dem Gemadär 'Abdallah bin 'Omar von Siher und seinem Bruder ein Protektoratsvertrag abgeschlos- sen (s. Anhang Nr. 34). Dem Herrscher folgte am 25. No- vember 1888 sein Bruder Awad bin 'Omar, bekannt unter dem Namen „Sultan Nawaz Jang" aus Haiderabad. Seit 1902 wird der Chef nicht mehr „Gemadär", sondern offiziell „Sultan" genannt. Seine Gefolgschaft wird auf 60000 Köpfe, sein Einkommen auf 223000 Rp. geschäht. Aitchison gibt keine weiteren Verträge mit Siher und Makalla an. In
* Näheres über Seher und Makalla bei Leo Hirsdi, Reisen in Süd- Arabien, Mahra-Land und tladramaut. Leiden 1897. S. 11 ff. Dort findet sich auch die Angabe, daß die Portugiesen 35 Jahre lang Forts an dieser Küste beseht hätten.
Hamburgische Forschungen. Heft 1. ig
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neuerer Zeit wird aber immer behauptet, daß mit Makalla ganz besondere Abmadiungen bestehen, die vielleidit geheim geblieben sind. Im Hinterland von Makalla sind die Eng- länder, wie schon erwähnt, im Spätsommer 1915 schwer geschlagen worden; die Hinterlandstämme scheinen sich im Heiligen Kriege mit den Türken verbunden zu haben. Viele Leute von Siher (Wasihiri) und Makalla leben in Zanzibar und Deutsch -Ostafrika, wo sie mit Salz und Salzfischen, Matten u. a. m. handeln; viele sind nach Java ausgewandert'
r) Qisn und die Insel Soqotra. Der Al-Afrir-Stamm der Mahri hat seinen Hauptort in Qisn und beansprucht auch die Oberhoheit über die Insl Soqotra. Am 23. Januar 1876 wurde mit dem Sultan von Qisn und Soqotra ein Vertrag geschlossen (s. Anhang Nr. 35), nach dem er sich gegen eine einmalige Zahlung von 30OO Talern und jähr- liches Stipendium von 360 Talern verpflichtete, kein Stück von Soqotra einer anderen Nation als England zu geben. Am 23. April 1886 nahm er ein englisches Protektorat für Soqotra an (s. Anhang Nr. 36) und verpflichtete sich, mit keiner anderen Macht als England ohne dessen Wissen zu verhandeln. In einem ähnlichen Vertrage verpflichtete er sich am 2. Mai 1888 auch für den Mahra-Stamm und Qisn an der Hadramaut-Küste (s. Anhang Nr. 37) gegen ein jähr- liches Stipendium von 120 Talern. Auf der Insel Soqotra hat er etwa 5000 Beduinen und eine Einnahme von 1000 Rp. Seit 1902 erhält er einen Salut von 9 Schüssen zugebilligt.
Aus diesen durchweg den Aufzeichnungen von Aitchison, Unterstaatssekretär in Indien, entnommenen Angaben geht hervor, daß England systematisch seit 1839 und dann wieder besonders 1876, 1895 und 1904 die meisten Stämme in Südarabien, von Bäb el-Mandeb bis etwa nach Mirbät, in seine Abhängigkeit gebracht hat, und zwar wurden mit vielen dieser Stämme formelle Protektoratsverträge ab- geschlossen, welche durch den Vizekönig von Indien rati- fiziert sind. Vielfach in der Presse ist ein Protektorat über Südarabien geleugnet worden. Für das ganze Land ist auch keines erklärt worden, aber überall mit einzelnen Stämmen, mit denen England als Macht zu Macht verhan- delte. Bei jeder Unbotmäßigkeit gegen England wurden den Häuptlingen die Subsidien entzogen, denn diese sind das äußere Zeichen der Abhängigkeit. Soviel ich aus den
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Angaben von Aifchison feststellen konnte, wurden im Beginn dieses Jahrhunderts an alle Häuptlinge zusammen 291 14TaIer im Jahre regelmäßig gezahlt. Es wird sidK dabei wohl um Maria-Theresia-Taler gehandelt haben, und die „cooroosh" (Groschen!) werden dieselbe Münze gewesen sein, die in Zanzibar nur Rechnungseinheit ist, dem amerikanischen Golddollar entspricht und rund 2 Rupien oder 2^/3 Mark Wert hat. Wenn diese Rechnung stimmt, dann betragen die jährlichen Subsidien rund 58223 Rp. oder 77637 Mark, und außerdem hat die englische Regierung noch übernom- men, den früheren Häuptling von Makalla in Zanzibar zu unterhalten von den lOOOCO Talern, welche der Häuptling von Seher einzahlte.
Die Macht in Südarabien hatte also tatsächlich der poli- tische Resident in 'Aden, ein ungekrönter König — bis zum Ausbruch des Heiligen Krieges. Wie es dort jefet aussieht, kann man nicht beurteilen, denn von England wird jede Nadiricht zurückgehalten. Der Umstand, daß dem Jahjä von Jemen, der den Türken gegen die Engländer bei 'Aden und Makalla geholfen zu haben scheint, Ende 1915 ein türkischer Orden mit Brillanten verliehen wurde, läßt darauf schließen, daß Türken und Araber gegen die Engländer große Erfolge hatten. Im März 1916 wurde, wie erwähnt, gemeldet, daß Stämme Südarabiens sich den Türken unter- worfen haben, und daß die Engländer sogar in 'Aden selbst gefährdet wären. Einstweilen hat also die englische Ober- hoheit dort aufgehört.
Perim. Die von den Alten die „Insel des Diodorus", von den Arabern Majün genannte Insel Perim wurde von Albu- querque 1513 besucht, als er aus dem Roten Meer zurück- kam. Er errichtete dort ein Kreuz und nannte die Insel „Vera Cruz". Eine Zeitlang haben dort Piraten ihren Stüö- punkt gehabt, die später nach Saint-Marie bei Madagaskar gingen. Im Jahre 1799 ist sie von den Engländern, wie schon erwähnt, als herrenlos in Besiö genommen und kurze Zeit durch den Oberstleutnant Murray beseht. Auch 1801 soll dort eine kleine Garnison gewesen sein. Als dann die englische Dampfschiffahrt im Roten Meer bedeutender wurde — denn man brachte ja die Post und Passagiere schon lange vor Eröffnung des Suezkanals über Alexandrien und Suez nach Indien — , da besAloß man, Perim als Aus-
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gangsstelle des Roten Meeres dauernd zu besehen. Man erzählt sich, daß die Franzosen zu gleicher Zeit dieselbe Absicht gehabt hätten, und daß zu diesem Zweck ein fran- zösisches Kriegsschiff nach 'Aden gekommen sei; dort aber hätten bei einem Fest die Offiziere über ihre Aufgabe ge- sprochen. Auf diese Kunde hin habe der Resident von 'Aden noch in der Nacht ein Kriegsschiff abgehen lassen, so daß die Franzosen bei ihrer Ankunft in Perim dort schon die englische Flagge vorfanden und unverrichteter Sache abfahren mußten. Seit 1857 ist dort eine ständige englische Garnison. Im Jahre 1861 wurde auf Perim ein Leuchtturm gebaut, 1875 erridKtete die Aden Goal Comp, dort ein Kohlenlager, 1888 wurden einige Beamte der Eastern Telegraph Co. in Perim stationiert. Die 5500 m lange und 1800 m breite Insel ist der Krater eines er- loschenen Vulkans; Süßwasser gibt es nicht. Von Süd- westen aus kann man in die Kraterbucht hineinfahren, die einen vorzüglichen Hafen für viele Schiffe bildet mit der Möglichkeit, dicht am Ufer zu liegen.
Kamarän ist eine kleine Insel, 166 qkm groß, die im Roten Meer nördlich von Hodeida liegt. Sie wurde von Albuquerque 1513 auf seiner erfolglogen Reise gegen 'Aden besucht. Im Jahre 1858 haben die Engländer sie beseöt, damit keine andere Macht dort ein Telegraphenkabel landen könne. Die englischen Handbücher zählen die Insel heute noch als britisches Eigentum auf, während andere Angaben dies bezweifeln. So erwähnt z. B. das türkiscfie Staatshand- buch Sälnäme im Sangaq Hodeida ein „Nähije" (Bezirk) Kamarän als türkisch.
Jedenfalls ist in Kamarän die Quarantänestation, wo die von Süden kommenden Pilger, also hauptsächlich Indier und Javanen, 10 Tage bleiben müssen, bevor sie nach Gidda und Mekka gehen.
Soqotra, auf der Höhe des Kap Guardafui gelegen und von einer Urbevölkerung bewohnt, deren Sprache der von Mehrt in Südarabien verwandt sein soll, war schon im Alter- tum als „Insel des Dioskurides" bekannt. Sie soll damals von Griechen kolonisiert worden sein. Im Jahre 15C6 be- seiten die Portugiesen unter Tristan d'Almeida dort eine Stadt, wo sie noch Thomas -Christen fanden. Sie ließen auch kurze Zeit eine Besamung auf der Insel. 1507 war
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Albuquerque auf seiner Rüd^reise vom Roten Meer auch in Soqotra. Später gehörte die Insel dem Sultan von Masqat, dann dem von Qisn in Mahra; 1835 beseiten die Engländer sie zum erstenmal, landeten dort zeitweilig indische Truppen und richteten auch eine Kohlenniederlage ein, doch mußten sie des schlechten Klimas wegen die Insel aufgeben. Am 23. Januar 1876 wurde von den Engländern — diesmal mit dem Sultan von Soqotra — wieder ein Vertrag geschlossen, nach welchem der Sultan sich gegen eine einmalige Zahlung von 3000 Maria-Theresia-Talern und eine jährliche Pension von 360 Talern verpflichtete, niemals anderen Mächten außer England Zusagen oder Landkonzessionen zu madien, und allen Schiffbrüchigen zu helfen.^ Irgendeinen direkten amt- lichen Einfluß übt England auf Soqotra nicht aus, hat auch keinen Leuchtturm ^ dort gebaut. Doch hat es 1886 formell das Protektorat erklärt. Ein Vertreter des Sultans von Qisn wohnt in Tamarida auf Soqotra.
Die Ghüriä-Müriä-Inseln bilden eine Gruppe von fünf winzigen Eilanden an der Südküste von Arabien, die 1503 von Albuquerque entdedkt und besucht wurden. Der Sultan von Masqat machte — wohl auf Wunsch der Engländer — Anspruch auf diese Küste, und mit ihm haben die Eng- länder am 14. Juli 1854 einen Vertrag geschlossen, dem- zufolge der Sultan die Inseln an England abtrat. (Siehe Anhang Nr. 38.) Man dachte daran, dort das Kabel nach Indien zu landen, ein Plan, der aber nicht ausgeführt wurde. Außerdem hoffte man die Guanolager der Inseln ausnü^en zu können, zu welchem Zwed^e am 15. Juli 1856 drei Eng- ländern eine Konzession erteilt wurde. (S. Anhang Nr. 39.) Jedoch soll nur sehr wenig von diesem Stoff tatsächlidi ausgeführt sein. Die größte der Inseln heißt Halanija, die anderen es-S6da, Hasik und Qablia.
Das Britisciie Somaliland muß hier wenigstens kurz erwähnt werden, da es zeitweilig zum Maditbereich von
' Siehe weiter oben unter Qisn. (Anhang Nr. 35 u. 36.) ^ Für das Rote Meer erhielt die Firma Barbier, Renard & Turenne (um 1900?) die Konzession von der türkischen Regierung, Leuchttürme auf den Inseln usw. zu erbauen. (Zebair, auf der Gruppe Abon-Ail, Gebel Ter und bei Mochä.) Der Dampfer „Atrique" verließ Rouen mit Personal und Material für diese Arbeiten (De la Tour). Wie weit sie gediehen, ist mir unbekannt. Jedenfalls sind je^t Leuchtfeuer auf der Insel Teir, Nord-Sukur, bei Mochä und auf Perim.
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"^Aden gehörte. Wegen der Weihrauchproduktion dieser Küste haben schon seit der ältesten Zeit Beziehungen mit Ägypten und Südarabien bestanden. Funde machen es wahrschein- lich, daß auch die Römer oder Byzantiner hier Nieder- lassungen hatten. Jedenfalls nennt der Periplus eine Menge Häfen dort. Ebenso haben die Abessinier während ihrer Bestrebungen in Südarabien an der Somaliküste Fuß gefaßt, wahrscheinlich auch das Christentum dort eingeführt. So soll der König von Axum 523 von Zeila aus nadh 'Aden übergeseöt sein. Auch die Perser haben in ihrer arabischen Zeit mindestens Berbera beseht, angeblich auch eine Wasser- leitung dort gebaut, deren Reste noch vorhanden sind. Sehr viel reger sind natürlich viele Jahrhunderte lang die Be- ziehungen mit Arabien gewesen. Von dort gingen dauernd Menschen nach dem Somaliland, wo schon um 650 der Islam eingeführt wurde. Es scheint, daß nicht nur aus Jemen, sondern auch besonders aus Hadramaüt und Mahra die Wanderungen nach der Somaliküste stattfanden. Anfang 4es 16. Jahrhunderts haben die Ägypter auch in Zeila sich festgesefet, das aber schon 1516 durch die Portugiesen ver- brannt wurde.
Im Februar 1827 schloß der Kapitän eines englischen Kriegsschiffes mit dem Sultan des Habr-Awal-Stammes einen Vertrag zum Schule von Schiffbrüchigen ab. (Aitchison Nr. LXXXIV.)^ Bald nach der Besefeung von 'Aden ver- pflichtete sich am 19. August 1840 der Sultan von Zeila und Tagura, der früher von Jemen, dann eine Zeitlang in Ägypten abhängig gewesen war, gegenüber der East India Co., keiner anderen Macht einen Teil der anliegenden Küste abzutreten. Die kleine Insel Aubad oder Eibat wurde am 3. September 1840 an die Gesellschaft verkauft. Zur gleichen Zeit (31. August 1840) wurden auch die Müsa- (Muscha- oder Maschah-) Inseln sowie das Eiland Bäb in der Bucht von Tagura vom Sultan des Landes an England abgetreten. Alle diese kleinen Inseln sind 1888 an Frank- reich übertragen, als durch einen Vertrag die englischen und französischen Interessengebiete im Somaliland festgelegt wurden. Im Laufe der Jahre sind noch verschiedene Ver-
^ Ich ridite midi nach R. E. Stubbs' „A historical Geography of the British colonies", Bd. 1, S. 84 ff. (Oxford 1906), sowie nach Aitchison, Bd. XIII, S. 189 ff.
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träge mit Häuptlingen der Nord-Somaliküste abgesdilossen wegen der Unterdrückung des Sklavenhandels. ^
Im Jahre 1870 richtete der Chediv von Ägypten, der die Ansprüche der Türken im Gebiete des Roten Meeres über- nommen hatte, Garnisonen an der Nord-Somaliküste und in Harrar ein, die 1884 während der Mahdistenunruhen zurüci«- gezogen wurden. Sofort traten europäische Mächte in die Bresche ein. Von 'Aden aus wurden die Plä^e Zeila und Berbera beseht, mit allen Häuptlingen wurden Verträge ab- geschlossen, und 1885 schon erklärte England sein Protek- torat über das Land, während 1884 die Franzosen Obok und bald darauf dessen Umgebung an sich brachten. Von 'Asab an nördlich aber nahm Italien das Land in Anspruch.
Von 1884 bis 1898 war das englische Somaliland unter der Verwaltung des politischen Residenten von 'Aden, dann kam es unter das „Foreign Office" und wurde von einem Commissioner geleitet; 1905 ging es auf das „Colonial Office* über. Der Siö der Verwaltung von Nord-Somali- land ist in Berbera. Man überließ die Stämme im Innern sich selbst, und erst in neuerer Zeit hat man den Einfluß auch ins Innere ausgedehnt. Ohne die Kosten der mili- tärischen Unternehmungen muß das Mutterland einen jähr- lichen Zuschuß von etwa 136000 ^ geben. Auf die großen Schwierigkeiten, die England seit 1901 im Somaligebiet mit dem „Mad-Mullah" (eigentlich „falschen Propheten" und im Wortspiel „verrückten Propheten") gehabt hat, der mit seinem richtigen Namen Mohammed bin 'Abdullah Hasan heißt, dessen Bekämpfung große Expeditionen nötig machte, und der noch immer nicht ruhig ist, können wir hier nicht eingehen.
10. Kapitel Masqat oder 'Oman
Ein durch die große Wüste ed-Dahnä nach dem Binnenland abgesperrtes Gebiet liegt isoliert im äußersten Südosten von Arabien, das je nach der Macht seiner Herrscher mehr oder weniger lange Strecken der Küsten nach Westen und Norden in Besi^ hatte, das auch nach der persischen Seite
' Es handelt sich an der Somaliküste um die Stämme: Habr-Awal.. Qadabursi, Habr Toljaala, Isa, Habr Qerhajes und Warsingili.
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des Golfes hinübergriff, ebenso wie es selbst von Persien aus zeitweilig beherrscht wurde. Hohe Berge im Innern gewähren eine ziemliche Fruchtbarkeit (Dattelkultur, etwas Ackerbau) und die Anlage von festen Siedlungen, zwischen die sich aber dauernd Beduinen einschieben. In 'Oman soll Kupfer, Blei, Eisen und Bernstein, bei Bahila auch Gold vorhanden sein. Kulturell wurde dies Land zwar sehr stark von Arabien selbst beeinflußt, besonders durch Einwanderungen von Jemen aus und durch den Islam; viel aber scheint auch die persische Küste eingewirkt zu haben. Besonders wird die Eigenschaft, Staaten zu bilden, hier — wie vielleicht auch in Jemen — dem Einströmen persischer Elemente zuzuschreiben zu sein. Das Binnen- land von 'Oman hat ein „arabisches" Leben geführt, halb seßhaft, halb nomadisch; die Küste dagegen hatte von den ältesten bekannten Zeiten an dank ihrer günstigen Lage eine ähnlich bevorzugte Stellung wie die von Jemen. Auch hier entwici^elten sich Handelsemporien, die teils durch Karawanen nach dem Weihrauchlande Hadramaut, nach Jemen und Mekka sowie anderseits nach Norden ver- kehrten. Noch bedeutender aber waren die überseeischen Beziehungen nach den Uferländern des Perser Golfes, mit dem reichen Babylonien, mit der persischen Küste und ihren Hinterländern Susiana, Persis, Sogdiana, und weiter mit dem großen innerasiatischen Überlandweg von China her, dann aber auch mit Indien, Ceylon, den Molukken und China. Und eigenartigerweise gehen von 'Oman aus auch die großen Kolonisationsbestrebungen nach Ostafrika, offen- bar im Anschluß an eine Auswanderung von Hadramaut aus. So ist auch dies an der Pforte des Perser Golfes gelegene Gebiet von großer Wichtigkeit für den Handel.
Ahnlich wie in Jemen sind also die örtlichen Bedingungen von 'Oman, aber verschieden hat die Geschichte sich hier abgespielt, indem das Land wenigstens äußerlich unab- hängig blieb. Die großen Antagonisten, Rom-Byzanz und Persien, konnten hier nicht so aufeinanderprallen wie am Roten Meer, Persien hatte die natürlichen Vorteile an der Hand. Das Chalifat und die Türkei begnügten sich damit, ihre politischen Einflüsse am nördlichen Teil des Perser Golfes auszudehnen; dort wurden die Zollstellen errichtet. Als aber die europäischen Nationen vom Kap aus gekommen
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waren, da belegten sie den Eingang des Golfes mit einer Kontrollstelle; Hormüz und Masqat wurden 1515 von den Portugiesen beseht, denen die Perser mit englisdKer Hilfe 1622 den ersteren Ort fortnahmen. Die Engländer aber haben sich begnügt, 'Oman mit Verträgen und Geldstipendien unter ihre politische Gewalt zu bekommen. Sie beanspruchen aber den alleinigen Einfluß dort und lassen keinen Neben- buhler hinzu.
Im Altertum lag der Persische Golf weiter von den Stätten klassisdier Kultur entfernt als das Rote Meer. Es ist deshalb verständlich, daß wir weit weniger über ihn in alter Zeit hören. Vielfach nannte man den Südteil des Perser Golfes die „Erythräische See", nach einem sagenhaften König Erythras, dessen Grab auf der Insel Ogyra (Organa) gewesen sein soll, in der Sprenger die Insel Kism vermutet. Der Admiral des Alexander, Nearchos, welcher die Küste von Gedrosia (Mekran) entlang fuhr, kannte das Kap Asabon, das heutige Musandum in 'Oman^ und sein Begleiter Androsthenes muß einen der Weihrauch- pläfee besucht haben, vielleidit die Bahrain-Inseln, von wo er eine ganze Schiffsladung des gesuchten Stoffes mit- brachte. Auch der Periplus kennt Orte im Perser Golf. Zur Zeit des Ptolomäos sollen im heutigen 'Oman die Macae (Ma'ka?) und die Ichthyophagen im Norden, die Cottabani (wohl Qodä'a?) in der Höhe von Masqat und die Sachalitae (d. h. „ Küstenbewohner ") am Ufer der Weihrauchgegend gewohnt haben, wo im Innern die Chatra- monitae (d. h. „die Leute von Hadramaut") saßen. Eine genaue Vorstellung über den Kulturzustand der dortigen Völker zu jenen Zeiten können wir uns nicht machen, wenn wir auch hören, daß die Küstenleute einen regen Handels- verkehr hatten. Die Mohammedaner haben audi hier wie überall die geschichtlichen Überlieferungen aus der vor- islamischen „Zeit der Unwissenheit" ausgetilgt. Nur sehr wenig ist bewahrt worden, meist in Form von Genealogien.
Wir wollen für 'Oman der Chronik von SalTl ibn-Raziq, die von Badger herausgegeben ist, folgen, besonders der Einleitung des Herausgebers, der sich wohl meistens Caussin de Perceval anschließt.
Ein gewisser Ja'arüb, Nachkomme von Qahtan, soll 754 vor unserer Zeitrechnung in Jemen und 'Oman geherrscht
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und sein Nachkomme Sammar die Herrschaft der Perser über 'Oman anerkannt haben. Nun ist Qahtan, der mit dem hebräischen Joqtan identisch ist, nach den arabischen Genealogien der Urvater der südarabischen Stämme. Sein Nachkomme Ga'rüb wird als erster genannt, der Arabisch redete; dessen Enkel ist Saba, Vater des Himjar und des Kahlän, gewesen. Es scheint also, als ob sich in dieser sagenhaften Genealogie die Vertreter des ansässigen Kultur" volkes, der Städte- und Staatenbildner von Südarabien, verkörpern, die ja möglicherweise von anderer Rasse als die nomadischen Araber gewesen sind (?). Jemen und "^Oman müssen demnach vielleicht einer gemeinsamen Kulturschicht angehört haben. Zwischen beiden haben rege Beziehungen stattgefunden. In 'Oman ist bis auf den heutigen Tag ebenso wie in fast ganz Arabien der Gegen- saö zwischen den seßhaften Städtern mit ihrer Landwirt- schaft und den nomadischen Beduinen zu finden. Beide machen sich dauernd ihr Gebiet streitig. Und außerdem sehen wir im Laufe der Geschichte, daß das Binnenland und die Küstenzone oft voneinander getrennte politische Entwicklungen durchmachen. So wird es auch in alter Zeit gewesen sein.
Sammar soll also etwa zur Zeit des Kyros die Herr- schaft der Perser über 'Oman anerkannt haben, die mit Hilfe neuer Einwanderer aus Jemen vom Stamme el-Azd zurückgetrieben sein sollen. Die Auswanderung von diesem brachte man mit dem bekannten Dammbruch von MaVib zusammen, dessen Zeitpunkt von den Forschern verschieden angesett wird, von Glaser z. B. erst 534 n. Chr. Dies geschicht- liche Ereignis wird aber wohl nur als sehr unsichere Zeit- angabe in der Überlieferung angenommen; irgendwelche Naturereignisse oder politische Umwälzungen werden die Auswanderung aus Jemen bedingt haben, die sich ja nach verschiedenen Gegenden richteten. Andere sogenannte Azditenfamilien sollen auch aus Negd in 'Oman eingewan- dert sein. Diese haben unter dem jungen König Sapur IL von Persien die persischen Küsten heimgesucht, doch hat Sapur um 320 n. Chr. wieder die arabische Küste von el-Qatif an unterworfen.
Andere Einwanderer von Jemen waren Nachkommen von Tai' vom Stamme 'Odad, die um 250 n. Chr. aus
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ihrer Heimat auswanderten. Von ihnen stammen die Benü-Nebhän^ab, die zwei bis drei Jahrhunderte lang'Omän beherrschten.
Als noch andere Stämme in 'Oman werden die Benü Hinä (Häni, Häna, el-Hinawija) genannt, welche die Mehr- zahl der Beduinen des Landes repräsentieren. Ihre Wider- sacher sollen die el-Ghäfirt gewesen sein, aus denen im 18. Jahrhundert der Imäm Mohammed bin Nasr hervor- ging; dies waren vielleicht Ismä'iliten.
Der Hauptstamm in 'Oman bis zum Ende des 6. Jahr- hunderts waren die Jemen-Azditen, als Chosros Parwiz ein Heer unter Wahriz nach Jemen sandte, das auch 'Oman, Hadramaut, Mahra und Bahrain unterwarf. Das Land wurde wieder persisch. Um 630 aber sandte der Prophet Mohammed einen gewissen 'Amr nach 'Oman,^ wo die Azditen-Brüder Jaifar (Ga'far?) und 'Abd, die Söhne von uulanda, herrschten. Diese nahmen den Islam an. Ein Aufstand erfolgte in 'Oman während der Regierung des Chalifen Abu Bekr unter Führung des Azditen Du et-Tai' Lakit, eines früheren Widersachers von Gulanda. Hadra- maut, Mahra und Bahrain waren zu gleicher Zeit aufsässig geworden, doch wurde der Aufstand bald niedergeworfen. Um 636 ernannte der Chalif 'Omar den 'Otmän bin Abt el-'AsT zum Gouverneur von Oman und Bahrain, der von dort aus eine Expedition gegen Sind führte. Die Ober- hoheit der Chalifen über 'Oman war aber nur eine nomi- nelle bis zur Thronbesteigung des Chalifen 'Abd ul-Malik Merwan (685), dessen Statthalter im 'Iräq, el-Haggag, die Unterwerfung von 'Oman durchführte. Die Azditen Brüder Suleimän und Sa'Td flohen in das Land der Zang, d. h. nach Ostafrika. 3
'Oman war also ein Anhängsel des 'Iräq geworden, von wo die Beamten ernannt wurden. Zuweilen nahm man
' Nebhäni spielen audt heute noA in 'Oman eine geachtete Rolle. Der bekannte frühere „Bürgermeister" von Daressalam, Solimän bin Nasr, ist aus dieser Familie.
2 Nach anderer Le art wurde Huclarifa bin Mihsan el-Qhalfäni aus Himjar vom Propheten nach Oman gesandt.
2 Badger nimmt an, daß es diese Anhänger des Said aus 'Oman waren, und nicht die des 'Aliden Zaid, welche Ostafrika der Legende nach zuerst kolonisiert haben (s. oben S. 65 im Abschnitt über Jemen).
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aber auch Steuerbeamte oder Gouverneure aus den Ein- wohnern von 'Oman. Im Jahre 751 machte das Land sich unabhängig und wählte seinen eigenen Herrscher in der Person des Gulanda bin Masüd, des ersten Imäm von 'Oman. Bisher hatten die dortigen Herrscher keinen be- sonderen Titel geführt. Inzwischen war nämlich die Sekte der Ibädija die mäd\tigste in 'Oman geworden.
Für diejenigen, welchen die islamischen Sekten nicht geläufig sind, gebe id\ hier die Entstehung dieser Ibaditen nach Bed^er („Die Religion in Geschichte und Gegenwart", herausgegeben von Gunkel und Scheel, S. 738):
„Die Chäregiten und Ibaditen. Die Sunna (Praxis) erkennt die vier ersten durch den Consensus omnium er- wählten Chalifen Abu Bekr, 'Omar, 'Otman und 'Alt als orthodox an, alle späteren Chalifen sind es nur noch durdi Gewalt geworden. Wer aber durch das „Igmä'" (Consensus) anerkannt ist, hat rechtlichen Anspruch auf den Gehorsam der Gläubigen, selbst wenn er sich nicht streng an das Gese^ halten sollte. . . . Des Otman Nadhfolger war 'Ali, Mohammeds Schwiegersohn, den seine Familie von Anfang an als den einzig berechtigten Nachfolger des Propheten angesehen hatte. Gegen ihn empörte sich ein Verwandter von 'Otman, der syrische Statthalter Mu'wija. Es kam zum Kampf; schon schien das Schicksal zugunsten von 'Ali entschieden zu haben, als Mu'wija die Entscheidung des Qoran anrief. Im Lager von 'Ali befanden sich eine Reihe frommer puritanisch gesinnter Leute, die den Widerstreben- den zwangen, darauf einzugehen. Kaum hatte er sich aber zu einem Schiedsgericht entschlossen, als sie ihn empört verließen (daher ihr Name chawärig „ausgehende") mit der Begründung, er habe sich in Gottes Sache auf Unterhand- lungen und Zugeständnisse eingelassen. Er kämpfe ebenso wie Mu'wija nicht für Gott, sondern für sich selber. Der Chalif aber müsse ein Mann von anerkannter Frömmig- keit sein. Deshalb könne 'Ali ebensowenig Chalif sein wie Mu'wija. Auch der gottlose 'Otman könne nicht an- erkannt werden. So halten sich die Chäregiten und ihre Ableger nur an die ersten beiden Chalifen. Es ist begreif- lich, daß eine Sekte, die jeden kleinen Fehltritt als Un- glauben ansieht, sich bald in zahlreiche Einzelsekten auf- lösen muß. Das ist nun auch mit den Chäregiten ge-
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sdiehen. Nur politisch haben sie längere Zeit die Ruhe des Chalifenreiches gestört, dann sind sie bis auf einige Reste, die Ibäditen, auch Abaditen genannt, untergegangen. Diese sind in Nordafrika, 'Oman, Zanzibar und Deutsch- Ostafrika zu finden."
Das Redit der Ibäditen ist von Sachau und anderen ausführlich bearbeitet, weil eben diese Sekte für unsere eigene Kolonie Ostafrika von Wichtigkeit ist. Die Sultane von Zanzibar und von 'Oman sind ihre Hauptvertreter. Der Sultan von 'Oman war für diese Sekte der „Imäm", d. h. das geistliche und weltliche Oberhaupt. Nach ihrem Recht ist für die Wahl des Imäm keine leibliche oder geistige Nadi- folge nötig. Der Imäm soll vielmehr der Erwählte des Volkes sein, das ihn auch absehen kann. Es kam aber bald dazu, daß nicht das ganze Volk, sondern nur ein Kollegium von Angesehenen, von Ältesten, die Wahl vornahm, und daß der Imäm dem Volke präsentiert und von ihm durch Ak- klamation bestätigt wurde. So geschah es zuerst 762 bei der Wahl von Mohammed bin 'Affän. Die Hauptstadt des Landes war damals Nezwa (Niswa?). Später wurde Rastäq der Siö des Imäm, bis er seit 1779 dauernd in Masqat lebte. In älterer Zeit war der Schwerpunkt des Landes also im Innern, später an der Küste. Beide Teile aber haben oft gesonderte staatliche Existenzen gehabt.
Harun ar-RasTd (786 — 809) versuchte vergebens, 'Oman zu erobern, dessen Einfluß bis Mahra in Südarabien aus- gedehnt war. Die Abhängigkeit dieses Landes von 'Oman war aber anscheinend nur eine sehr lose und verschwand bald ganz. Erst um 1854 wurde sie ganz künstlich wieder- hergestellt, als der Imäm von 'Oman, Sejjid Sa'id, die an der Mahra-Küste liegenden Ghüriä-Müriä-lnseln den Eng- ländern abtrat, obgleich die Inseln den Häuptlingen der Benü Chalfän bei Mirbat tributär waren. Nur mit Hilfe der Engländer, und weil diese die Inseln vom Sultan von 'Oman erwerben wollten, wurde dessen Oberhoheit zeitweise — von England — anerkannt.
Während des Chalifats des 'Abbäsiden Mo'tadhid (892 bis 902) riefen unzufriedene Elemente in Oman den Gou- verneur vom 'Iräq, Mohammed bin-Nür, ins Land, der mit einem Heere von 25000 Mann 'Oman eroberte. Viele der Bewohner flohen nach Hormüz, Siräz usw. Sein Statthalter
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wurde aber bald ersdilagen, da das Volk durdi die Grau- samkeiten der Fremden erbittert war. Nadi einigen Imäm- Herrschern, und nachdem die Qarmaten-Unruhen 913 im Lande nidit viel Einfluß gehabt hatten, herrschte der Sultan von Baghdad wieder offiziell im Lande. Tro^dem aber hatten die Bewohner von 'Oman auch ihre eigenen Imäme, also ein ganz ähnliches Verhältnis, wie wir es in Jemen gesehen haben. Der Imäm war das religiöse und weltliche Ober- haupt und wurde von einem Kollegium von vier Ältesten gewählt. Es scheint also, daß von Baghdad aus nur ein kleiner Teil des Landes beherrscht wurde. Nach dem Jahre 1000, als das 'Abbäsiden-Chalifat geschwächt war, hörte auch das Vasallenverhältnis auf, und 'Oman wurde selbständig. Nacheinander herrschten fünf Imame in Nezwa (Niswa) aus verschiedenen Azditen-Familien, dann kam ein Interregnum von 260 Jahren, in dem die Benü Nebhän die Madit ge- wannen und eine Dynastie von Königen (Nalik, pl. Meluk) schufen, die über einen großen Teil des Innern herrsditen, ohne daß sie auch die geistlichen Führer der Ibaditen waren. Erst um 1435 wurde das Imämat wiederhergestellt.
Unter der Herrschaft der Benu Nebhän (1154—1406) wurde 'Oman zweimal von Persien angegriffen, 1265 von Siraz und etwas später von Hormüz^ aus, wo im Bezirk Kerman sich ein kleines Fürstentum arabischen Ursprungs gebildet hatte. Dies le^tere war nach Vertreibung durch die Mongolen (etwa 1260, nach anderen erst um 1310) vom Festlandsort Gombrün - Hormüz nach der nahe ge- legenen Insel Gerün oder Zarün geflüchtet, die dann auch Hormüz genannt Vv'urde. Obgleich bald von 'Oman ver- trieben, haben diese „Könige von Hormüz" noch bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts die Jurisdiktion in 'Oman be- ansprucht, also bis zur Ankunft der Portugiesen.
Von 1435 — 1624 herrschten Imame aus den Familien der Azditen, Nebhän und Hinäi. Dann kam mit Näsir bin Mursid die Ga'rüba an die Regierung, die Abkömmlinge der ältesten Qahtän-Einwanderer aus Jemen waren. Diese
^ Hormüz soll angeblich von dem Sassaniden Ardesir Babekan (211—224) gegründet sein, zuerst auf dem Festland, östlich vom heu- tigen Bender Abbas. Um 1310 ist die Stadt durch Kutb ed-Din auf die nahegelegene Insel verlegt, wo sie sich als reiche und berühmte Handelsstadt entwickelte.
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hatten ihre Hauptstadt in Rastäq, auch während die Portu- giesen die Küstenorte innehatten.
Im Jahre 1506 war nämlich das portugiesische Kreuzer- geschwader unter Albuquerque von Soqotra aus nach Hormuz gefahren, welche Stadt damals auch die arabische Küste beherrschte. Im September folgenden Jahres kam Albu- querque zurück. Der für den unmündigen Sultan herrschende Vormund, ein Eunuche, lehnte die Übergabe der Stadt Hormuz ab. Als jedodi ein Teil davon erobert war, er- klärten sich die Araber zur Tributzahlung bereit und erlaubten den Portugiesen, ein befestigtes Handelskontor dort zu errichten, das die Araber aber bald wieder ein- nahmen. Erst im Frühjahr 1515 wurde die mächtige Handels- stadt den Portugiesen unter Albuquerque ausgeliefert, weldie die Zitadelle einnahmen und den König nach Goa sandten. Ein gefährlidier Aufstand brach 1522 dort aus, nach dessen Unterdrüd^ung der Tribut auf öOOOOXeraphim erhöht wurde. JedodK erst 1542 sollen alle Zolleinkünfte von Hormuz ganz in der Hand der Portugiesen gewesen sein. Die Küstenstädte von 'Oman waren schon früher von den Portu- giesen beseht worden. Um 1508 werden sie dort überall befestigte Kontore gehabt haben, in denen Garnisonen lagen, ebenso wie es auch in Bahrain der Fall war. Um 1551 nahm eine türkische Flotte unter Pirbec den Portu- giesen zeitweilig Masqat fort; sieben Jahre später ließ Solimän der Prächtige auch Bahrain angreifen, das aber mit Erfolg von Dom Alvario di Silveira verteidigt wurde. 1581 ist dann Masqat noch einmal auf kurze Zeit dem Türken Mirale Beque, den wir schon oben kennenlernten, in die Hände gefallen. Viel Einfluß haben die Portugiesen allerdings sogar in den Städten nicht gehabt. So wurde ihnen, als sie 1588 in Masqat und Sohar Festungen bauten, dort nur die Hälfte der Zollgefälle in Form freiwilliger Schenkungen abgetreten (Strandes S. 226). Im Innern von ^Oman jedoch herrschten während der ganzen Zeit die Imäme weiter. Qalhät, Qarjat, Masqat, Sur, Matra und Sohär sowie manche andere Pläöe in 'Oman waren in Händen der Portugiesen. Nur in Lawa an der Küste hatte der Imäm Einfluß, und ein paar kleine Orte hatten unabhängige Herrscher, als am 22. April 1622 die Portugiesen mit eng- lischer Hilfe von den Persern aus Hormuz vertrieben
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wurden.^ Der Rest der portugiesischen Besamung von Hor- müz flüchtete nadi Masqat, das nun das Bollwerk der Portu- giesen wurde. Im Orte Gulfar an der Westseite des Kaps war das sonderbare Verhältnis, daß dort sowohl die Portu- giesen als auch die Perser aus Hormuz je ein Fort und Garnisonen hatten.
Der Imam, ermutigt durch die Erfolge der Perser in Hormuz, ging auch seinerseits (1640) gegen die Portugiesen in Masqat vor; 1648 wurden bei seinen Angriffen die Forts in öarjat, Dobera und Matra sowie die Stadtumwallung von Masqat von den Portugiesen aufgegeben, und am 26. Januar 1650 fiel auch die Festung von Masqat in die Hände des Imam Sultan bin Seif. Nur in Sohär behielten die Portu- giesen eine Zeitlang nodi das Fort (d. h. ein befestigtes Handelskontor), gegen Zahlung eines Tributs an den Imam, der aber auch seinerseits dort ein eigenes Fort baute. Der Imam griff die Portugiesen sogar in Indien (Diu und Daman) an, wo er große Beute machte. Jedenfalls waren beim Tode von Sultan bin Seif (1668) die Portugiesen überall aus 'Oman vertrieben.
Seit Beginn des 17. Jahrhunderts hatten die Araber von 'Oman auch Kolonien an der Ostküste von Afrika angelegt. Die Bevölkerung der arabischen Küsten war von alters her an Seefahrt gewohnt gewesen, sie hatte in portugiesischen Diensten diesen Beruf weiter ausgeübt und vervollkommnet. Als nun 1651 dem Imam von 'Oman einige portugiesische Kriegs- und Handelsschiffe in die Hände fielen, war der Grund zu einer Flotte gelegt, die durch Ankäufe vergrößert wurde. Mit dieser ging man von 'Oman aus audi gegen die indischen und afrikanischen Besi^ungen der Portugiesen vor. 1652 überfielen die Araber Zanzibar und erschienen 1660 vor Mombassa. Schon zur Zeit von Imam Sultan bin Seif herrschten in Ostafrika die Araber von 'Oman mehr als die Portugiesen, auch wenn diesen noch einige feste
^ Curzon („Persia" II, 418) gibt die Bedingungen an, unter denen die Pflichten und die Beute von Hormuz zwischen den Per ern und Engländern geteilt wurden. Bei Aifdiison (Bd. XII, S. 2) ist sogar der Vertrag über die Verteilung des Plünderungsergebnisses abgedrudtt. Viele Jahre zog sich der Streit über den Raub (20000 £) hin, welcher den Engländern aus der Beute zugefallen war. 1625 wurden alle bisher portugiesischen Plä^e mit Ausnahme von Bahrain an Persien aus- geliefert.
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Pläfee gehörten. Im Dezember 1898 fiel nach dreijähriger Belagerung Mombassa, die starke portugiesische Festung, den Arabern von 'Oman in die Hände. Nachdem es noch- mals zurückerobert war, zogen am 26. November 1729 die Araber endgültig in Mombassa ein, wo dann wie im ganzen nördlichen Ostafrika arabische Gouverneure regierten, die von 'Oman aus eingese^t waren. ^
Einer der Nachfolger von Sultan bin Seif, Seif bin Sultan, der 1711 starb, ließ eine große Zahl von unterirdischen Wasserleitungen in 'Oman wiederherstellen, Anlagen, die wie so vieles andere aus Persien in Arabien eingeführt waren. 2 Sein Nachfolger Sultan bin Seif II. eroberte die
* Die genaue Schilderung bei Strandes: „Die Portugiesenzeit von Deutsch- und Englisch-Ostafrika" ; Berlin 1899.
2 Bewässerung in Oman. „In den gebirgigen Gegenden ge- sdiieht die Bewässerung, wie schon gesagt, durch fließendes Wasser, das man von besonders wasserreichen Quellen ableitet und in unter- irdischen Leitungskanälen ansammelt, die in gewissen Abständen mit Ziehbrunnen und Luftschächten von 10 bis zu 15 m Tiefe versehen sind. Die Gesamtheit dieser Wasserleitungskanäle bildet das, was die Ein- geborenen j,feleg" (plur. „aflag") nennen, und das Distributivvermögen des „feleg" wird nach „gheiz" (plur. „ghujuz") bemessen, oder nach der Zahl der Kanäle, aus denen er sich zusammense^t. Der „feleg" ist Kollektiveigentum. Die Wassermenge, die ein solcher „gheiz" während einer Tagesstunde (die annäherungsweise nach der Sonne und den Sternen berechnet wird) verteilen kann, nennt man „athar" ('atar?); sie ist für die Bewässerung von ca. 100 Dattelpalmen ausreichend. Ein solches Wasserquantum wird vom „feleg" den Besi^ern von Palmen- pflanzungen nach Maßgabe ihrer Bewässerungstätigkeit für 400 Taler abgelassen; mithin stellt ein „feleg", der über drei „ghujuz" verfügt — und das ist der Durchschnitt — , ein ansehnliches Kapital dar.
Der neunte Teil des Wassers, d. h. das Wasser eines Tages von einer Periode von je 9 Tagen, ist für den „feleg" reserviert und wird dem jeweils Meistbietenden verkauft. Der Ertrag ist für die Unter- haltung und den Ausbau des „feleg" bestimmt, wie auch zur Zahlung des Gehalts für die damit beauftragte Persönlichkeit, die durch Wahl dazu ausersehen wird. Sehr häufig werden Legate zugunsten des „feleg" ausgesetst, denen auf diese Weise in einigen Gegenden der achte oder auch der siebente Teil des Wassers zufällt.
Aus dem Dargelegten geht also hervor, daß das Gedeihen der Landwirtschaft in den gebirgigen Gegenden im wesentlichen von der Schaffung neuer „aflag" abhängig ist, die aber nur in beschränktem Maße möglich scheint angesichts der Schwierigkeit, Quellen zu finden, die nach Wasserreichtum und Lage den gewünschten Bedingungen entsprechen.
In Batna und in einigen anderen Orten, wo die Bewässerung durch Brunnen (tüjan, sing, taüi) bewirkt wird, reicht die leicht erschließbare
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Bahrain-Inseln von den Persern, die dort seit Vertreibung der Portugiesen saßen. Unter einem Imäm Muhenna, der 1718 zur Regierung kam, wurden die Zölle in Masqat ab- gesdiafft, so daß der Handel aufblühte.
Interne Streitigkeiten hörten im Lande nicht auf. Die beiden verschiedenen Bevölkerungselemente, die öahtanT und 'AdnanT, oder Jemeni und Mu adt, oder HinänT und Ghäfiri, wie man sie zu verschiedener Zeit nannte, standen sich schroff gegenüber. Und auch unter den Imamen waren dauernd Streitigkeiten, indem bald ein, bald der andere Prätendent von einer Partei unterstüfet wurde. So sank die Macht der Herrscher aus der Ga'ruba-Familie infolge dieser Kämpfe immer mehr, bis man 1741 Ahmed bin Sa'id aus der Familie Äl Bu-Sa'id zum Imam wählte.
Ahmed war ein Mann von niederer Herkunft, der aber durch seine Tüchtigkeit Gouverneur von Sohar geworden war und die Perser vertrieben hatte, die der vorige Imam 1737 während der inneren Streitigkeiten zu Hilfe geholt hatte. Im Jahre 1738 hatten diese Perser Masqat, mit Aus- nahme der beiden Forts, erobert. Vor Sohär durch Ahmed geschlagen, hatten sie sich zurückgezogen. Aber einer der Imäm- Prätendenten rief die Perser wieder herbei, die nun auch die Forts von Masqat und Matra nahmen.
unterirdisdie Wassersdvidit sdieinbar weit über die Grenzen des in Kultur genommenen Geländes hinaus, und man könnte vielleicht eine größere Menge von Brunnen graben und so gegenwärtig unbebaute Landstridie nutjbar machen.
Im Gegensa^ zu dem »feleg, der alle Grundstüdke, die er speist, miteinander vereinigt und an die aus der gemeinsamen Nu^ung resul- tierenden Abmachungen bindet, bildet jeder „taüi" mit der Pflanzung, die er bewässert, ein unabhängiges und abgesondertes Eigentum.
Die tiefsten Brunnen befinden sich in Sib und kosten, was Graben und Ausmauern anlangt, etwa 400 Frank. Der primitive hölzerne Appa- rat, der das Wasser in die Höhe treibt, kostet 70 Frank; die Unter- haltungskosten belaufen sich auf ungefähr 30 Frank jährlich.
Eine Pflanzung von 150 Dattelpalmen in voller Ertragfähigkeit mit dem dazugehörigen Brunnen erwirbt man in Batna für etwa 600 Taler."
(Wörtliche Übersetung aus „II Sultanato di Oman." Rapporto del Sgr. Umberto Omar. Ministerio degli Affari esterno. — „Direzione cen- trale degli Affari coloniali. Ufficio di Studicoloniali",No10. Aprile 1912. Roma 1912.)
In Persien, woher wohl diese Kanäle stammen, werden sie ,qanat" genannt (Herzfeld.), in Turkcstan und Asyrien Karls.
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Nur Sohär wurde tro^ langer Belagerung durch Ahmed mit starken Truppen kräftig verteidigt. Da der Imam, welcher die Perser herbeigerufen hatte, starb und die Belagerung von Sohär aussichtslos war, machte man Frieden, und bald gaben die Perser auch Masqat auf. Bei dieser Gelegenheit ließ Ahmed in verräterisdier Weise die persische Garnison bei einem scheinbaren Versöhnungsmahl abschladiten und den Rest auf Schiffen verbrennen — so berichtet der Chronist. Nachdem Ahmed einen Triumphzug durch das Land gemacht hatte, erwählte man ihn 1741 zum Imäm. Er ist der Ahn- herr des noch heute in 'Oman und in Zanzibar „regieren- den" Herrscherhauses der Äl Bü-Sa'Td.
Ahmed bin Sa'Td kam mit großer Macht der Stadt Basra zu Hilfe, die von den Persern genommen war. Wir hören, daß bei dieser Gelegenheit der Feind eine eiserne Kette über den Eingang des Satt el-'Arab gespannt hatte, die Ahmed mit seinen Kriegsschiffen durchbrach und Basra befreite. Zum Dank seöte ihm der Sultan der Türkei eine Pension aus, die angeblich noch bis zur Zeit von Sajjid Said bin Sultan bezahlt wurde; später schloß er ein Bündnis mit Haidar 'Alt, dem „Nawwab" von Bangalore, ab, der einen Vertreter nach Masqat sandte. Innere Unruhen und Kämpfe füllten einen großen Teil von Ahmeds Regierungszeit. Er starb 1775.
Ein Grund für die Schwächung der Regierungsgewalt in 'Oman ist in der neuen Art zu suchen, wie die Nachfolge geregelt wurde. Bisher waren die Imäme fast 900 Jahre hindurch, unabhängig von dynastischen Rücksichten, infolge ihrer Tüchtigkeit gewählt. Der Sohn eines Verstorbenen hatte grundsä^lich nicht mehr Recht als jeder Landesbewohner. Aber schon unter den Ga'rüba begann man vom bisherigen Verfahren abzuweichen, indem immer mehr die Angehörigen des herrschenden Stammes bevorzugt wurden, und indem ein Sohn — nicht immer der älteste — des verstorbenen Herrschers durchweg Nachfolger wurde. Nur bei der Wahl von Ahmed bin Sa'id der Äl Bu-Sa'id- Familie ging man wieder auf das alte Wahlprinzip zurück. Nach ihm aber kam man zu einer Familien -Nachfolge mit einer Neigung für den ältesten männlichen Familienangehörigen. Die Auf- stellung eines Rechtes der Primogenitur v^ürde viele der Erbfolgestreitigkeiten vermieden haben, die dauernd im
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Lande wüteten. Die Prinzen, „Sejjid*, wie der Titel der Angehörigen des Herrscherhauses von nun an lautete — audK die von Zanzibar werden so betitelt — , bekamen als Apanage die Einkünfte irgendeines Ories, in dem sie sid\ nun einrichteten, und von dem aus sie häufig Aufstände gegen den Herrscher machten, indem sie ihren Feudalpflichten untreu wurden. Ebenso wie unter den sieben Söhnen von Ahmed erbitterte Kämpfe stattfanden, gibt es soldie noch bis auf den heutigen Tag — eine Folge des unklaren Erb- folgerechtes in 'Oman. Es kam aber auch vor, daß einmal ein erwählter Imam nicht beliebt oder für die Regierungs- geschäfte ungeeignet war. Dann blieb er bisweilen als Imäm das religiöse Oberhaupt, die Staatsgewalt aber wurde von irgendeinem oder mehreren Konkurrenten der AI Bü- Sa'^Td- Familie ausgeübt. Dadurch entstanden oft sehr ver- worrene Verhältnisse. So war der Imäm -Nachfolger von Ahmed dessen zweiter Sohn Said, der Herrscher aber des leöteren Sohn Hamed bin Said. Solange der erwählte Imäm lebte oder nicht formell abgese^t war, nannte der Regent sich nur einfach Sejjid, Prinz. Als Hamed 1792 an den Pocken gestorben war, nahm sein Vater auch die staatliche Gewalt wieder an sich, mußte sie aber bald an seinen jüngeren Bruder Sultan abgeben, während er das Imamat noch behielt. So war dieser Sultan bin Said nicht der erwählte reli- giöse, aber der tatsächliche weltliche Herr von 'Oman. Er nahm einige Orte an der Küste von Mekran sowie die Inseln Kism und Hormuz wieder ein. Seine Einverleibung von Bahrain dauerte jedoch nicht lange, da sein Sohn als Gouverneur dort bald vertrieben wurde durdi den El-'Utübi- Stamm, der dort vorher herrschte. Von Sejjid Sultan ist am 12. August 1798 ein Vertrag mit der „East India Co." ab- geschlossen, in welchem der Herrscher die Errichtung einer englischen Handelsfaktorei und einer Garnison in Gomrun (Kanbrün, Gombrün) erlaubte, dem heutigen Bender 'Abbäs, denn diese persische Küste des alten Hormuz stand damals unter der Gewalt von 'Oman. Vorher hatten die Herrscher von 'Oman die Pläfee an der Mekran-Küste vom Schah von Persien für die jährliche Summe von 6000 Toman gepachtet.^
^ Nadir Schah verpachtete Bender Abbäs, Kism, Hormuz an den Scheich der Beni Ma aini. Da einer dieser Herrscher sich mißliebig gemacht hatte, wurde ihm das Land vom Sejjid Sultan von Oman fort-
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Nachdem dieser Zustand etwa 100 Jahre gedauert hatte, hielten sie sidi fast für Besi^er der Küste. Über den Haupt- ort Bender 'Abbäs, früher Gombrün, hatte 1798 der Sejjid Sultan bin Ahmed von 'Oman ohne Rüd^sichtnahme auf Persien sogar den erwähnten Vertrag mit den Engländern abgeschlossen, dessen § 7 lautete: „Wenn immer die Eng- länder in Bender 'Abbäs eine Faktorei erriditen wollen und dabei ein Fort herstellen, so habe ich keinen Einwand, wenn sie dasselbe befestigen und dort Kanonen aufstellen, so viel sie wollen, und ebensowenig daß sie 40 bis 50 Eng- länder sowie 700 bis 800 Sepoys dort halten." Auch war zu gleicher Zeit den Engländern durch Sejjid Sultan die Errichtung einer englischen Flottenstation in Basidü (Bassa- dore der Portugiesen) auf der Insel El-Kism zugestanden worden, die mit Einwilligung von 'Oman dort schon be- standen hatte.
Die Engländer gingen durch diesen Vertrag gegen die Pläne der Franzosen und Holländer im Perser Golf vor. Unter dem 12. Oktober 1798 schloß der Vertreter der East India Co. in Büsehr einen Vertrag mit 'Oman ab (Anhang Nr. 40), durch den die infolge des Handelsverkehrs des Sul- tans von Masqat nach Mauritius in 'Oman einflußreichen Franzosen vom Handel mit diesem Lande ausgeschlossen werden sollten. Schon am 18. Januar 1800 wurde ein zweiter Vertrag abgeschlossen, der seitens der East India Co. durch
genommen, der in das Pachtverhältnis eintrat. 1798 sdiloQ Sultan den Verfrag mit der British East India Co. 1855 wurde die Pachtsumme von 6000 auf 16000 Toman erhöht, 1866 auf 20000 Toman, 1868 auf 30000 Toman. Bald darauf wurde der Sultan von Oman dort ver- trieben. 1888 bekommt das Gebiet eine persische Besamung (Curzon: .Persia" II, 424 ff.). Der Vertrag von 1798 ist bei Aitchison nicht auf- geführt, wohl weil er rechtsungültig war, da der Sultan Rechte vergab, die Persien gehörten. — Die Verträge zwischen Oman und Persien von 1855 und vom 4. August 1868 sind bei Aitchison, Bd. XII, Appen- dix XLV abgedruckt. Der englische Anspruch auf Basidü (Bassadore) auf der Insel Kism gründet sich aber auf den Vertrag von 1798 oder auf ein nichtveröffentlidites Abkommen mit Sejjid Said. Jedenfalls wird der englische Besife bestätigt im Telegraphenvertrage vom 17. November 1864 (Aitchison, Bd. XII, Nr. LXI), obgleich seit 1856 Hormüz und Kism nicht einmal mehr im Pachtbesi^ von Oman waren (Aitchison, Bd. XII, S. 138). Wenn also nicht englische Abmachungen mit Persien über Basidü bestehen, dann schwebt der englische Anspruch auf diesen Plafe in der Luft.
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den „Gesandten" Sir John Malcolm gefertigt wurde. In ihm wurde abgemadit, daß ein Engländer von „respectability* seitens der Gesellsdiaft dauernd in Masqat wohnen sollte, und daß durch ihn der Verkehr zwischen den beiden Mächten geführt werden sollte (Aitchison, Bd. XII, Nr. LH). In diesem Vertrage wird Sejjid Sultan von beiden Seiten als „Imäm" bezeichnet; aber der arabische Chronist, den wir oben nannten, behauptet, daß er nidit der rechtmäßige, erwählte Imäm gewesen sei. Ein gefährlicher Feind entstand 'Oman in den Wahhäbiten, deren Führer 'Abd ul-'AzTz Bahrain und Umgegend 1800 eroberte, nach Persien übergriff und audi 'Oman bedrohte. Die Gefahr versöhnte aber die streitenden Parteien in 'Oman, und so wurde der Feind verscheud\t. Am 20. (14.?) November 1804 fiel Sejjid Sultan auf der Rückkehr von einer Reise nach Basra in einem Gefecht mit den öawasim und 'Utubt in der Nähe der Insel Kism.
Der Imäm Sa'id lebte noch ohne Einfluß in Rastäq, eine Menge von Verwandten madite auf die Herrschaft Ansprudi (besonders Sejjid Oais von Sohär), außerdem Angehörige der Familien Chalfän, Ga'rüba und Ghälirt. Dem zweiten Sohne von Sejjid Sultan, Sejjid Sa'id bin Sultan, gelang es 1807, sich die Herrschaft über den größten Teil von 'Oman zu sichern. Dauernd aber hatte er innere Kämpfe zu bestehen, und als noch die Wahhäbiten wieder angriffen, wandte er sich an Persien mit der Bitte, dort auf seine Kosten eine Reitertruppe von 3000 Mann anwerben und ausrüsten zu dürfen. Jedoch auch diese Söldner konnten ihm nicht viel nü^en. Wenigstens haben damals die Wah- häbiten von dem Orte Bereimi aus einen großen Raubzug in 'Oman gemacht.
Diese Unruhen in eigenem Lande waren wohl der Grund, weshalb Sejjid Sa'id sich den Engländern zuneigte. Auf Veranlassung der Wahhäbiten hatten nämlich die El-üawasim (Jawasim) an der sogenannten Piratenküste ihre Raubzüge bis nach der indischen Westküste ausgedehnt. Um diese zu unterdrückten und dem Sejjid Sa'id in seinen Kämpfen zu helfen, audi um diesen zu verhindern, mit den Piraten gemeinsame Sache zu machen, sandte die indische Regie- rung eine Expedition in den Persischen Golf. Die Eng- länder werden froh gewesen sein, eine passende Gelegen- heit gehabt zu haben, sich hier einzumischen.
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Wir müssen zum Verständnis der Vorgänge auf die eng- lisdien Bestrebungen im Perser Golf etwas eingehen. Die ersten Engländer, welche den Golf besuchten, waren Ralph Fitch und seine drei Genossen, die dort 1583 reisten, um Handel zu treiben. Die Portugiesen in Hormüz nahmen sie gefangen und brachten sie nach Goa, wo sie als erste Engländer Indien besuchten. Ihre Reise war der Anlaß zu den Unternehmungen, die später zur Errichtung der East India Co. führten. Erst 1618 ist eines der Handels- schiffe dieser Gesellschaft von Surät nach öäsak (Djaschk, Jask) an die persische Küste gesandt, wo heute eine eng- lische Telegraphenstation ist. Man wurde dort aber durch die Hormüz beherrschenden Portugiesen an Handelsgeschäften verhindert. Mit Vergnügen ergriff man deshalb die Gelegen- heit von Streitigkeiten der Perser mit den Portugiesen, um auf Seiten der ersteren gegen Hormüz vorzugehen, nach- dem man sich erst vertragsmäßig das Recht von Persien hatte zusichern lassen, „den Golf dauernd zu verteidigen*. Nach der Zerstörung von Hormüz und Vertreibung der Portugiesen errichtete man eine Faktorei in Bender 'Abbäs (1622 bis 1771), damals Gombrün genannt. Man hatte in der Folge den Bestrebungen der Holländer^ im Golf ent-
' Seit 1623 hatte die niederländische Comp, des Indes orientales Faktoreien an der persisdien Küste gegründet, die einträgliche Ge- schäfte machten. Die meisten ihrer Niederlassungen wurden durch deutsche Beamte geleitet. Gegen die holländischen Unternehmungen richtete sich 1637 auch die „Holsteinische Gesandtschaft" Hamburgischer Kaufleute, bekannt durch die Teilnahme des Dichters Paul Fleming und ihre Beschreibung durch Adam Olearius. Die Holländer wollten den Perser Golf besonders als Zugangsweg nach Mesopotamien benu^en. Wegen eines Streites mit den Türken zogen 1748 die Holländer von Basra nach der kleinen Insel Chärak (Chärag), nicht weit von der Mündung des Satt el-'Arab gelegen, von wo aus sie unter Leitung des genialen preußischen Barons Kniphausen ganz bedeutende Handels- unternehmungen machten, bis Seeräuber unter Mir Mohannah, Scheich von Bender Rig, sie dort 1765 vertrieben. Zweimal, zulegt 1807, lieQ Frankreich sich die Insel abtreten, jedoch hörten die französischen Ab- sichten 1809 nach Vertreibung der französischen Gesandtschaft aus Persien auf. Dieselbe Insel wurde im Juni 1838 von England während des englisch-persischen Krieges beseht und bis 1842 behalten. Die Be- sefeung wiederholte sich im Dezember 1856 während des zweiten Krieges mit Persien, bei welcher Gelegenheit man auch Mohammera am Satt el-'Arab eroberte. Seit 1857 ist diese Insel, einst die Hochburg des niederländischen Handels, wieder im persischen Besi^.
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gegenzuarbeiten und half auch den Arabern, die Portu- giesen aus Masqat zu vertreiben. Die Engländer haben eben schon damals immer an der Seite von Farbigen gegen Europäer gefochten, wenn es galt, deren Handelskonkurrenz zu vernichten; das ist keine neue Erscheinung im heutigen Kriege. Ein großes Verdienst haben die Engländer sich allerdings dadurch erworben, daß sie seit 1785 im Perser Golf wie anderswo gute Karten herstellten. Seit 1800 ist ein englischer Agent in Masqat.
Den englisdien Handelsreisen wurden die Seeräubereien im Perser Golf sehr hinderlich. Als Seefahrer waren die Araber gewiß schon in alter Zeit auch Seeräuber ebenso wie Landräuber gewesen. Das galt beides als ehrlidier Kampf. Eine Organisation nahm der Seeraub aber erst seit 1805 an, nadidem die Wahhabiten- Bewegung ein wenig Einigkeit in die arabischen Stämme dieser Gegend gebracht hatte. Ein Friedensvertrag mit den Gawasim- (Jawasim) Piraten, der am 6. Februar 1806 in Bender 'Abbäs geschlossen wurde (Aitchison, Bd. XII, Nr. XXXVl), hinderte diese nicht, weiterhin zu räubern. ^ Sie griffen sogar die Kreuzer „Lion* und „Nereid" der East India Co. an, nahmen einmal selbst das kleine Kriegsschiff „Ralph", das die Sendung von Sir Harford Jones nach Persien begleiten sollte, sowie 1809 die „Minerva".- Da entschloß man sich zu energischen Maß- regeln. Eine Expedition wurde unter Colonel Sir L. Smith ausgesandt, an der das „York and Lancaster Regiment* und das „Royal North Lancashire Regiment" sowie persische Reiter teilnahmen. Am 12. November 1809 wurde der Ort Julfar (Gulfar), meist Ras el-Cheima genannt, bombardiert und gestürmt. Man verbrannte viele Schiffe und nahm den Hauptschuldigen, Hasan bin Rahmah, gefangen. Darauf fuhr die Expedition über den Golf, züchtigte Lingah und nahm das Fort Laft auf der Insel Kism. Dann zerstörte man die Schiffe der Seeräuber in Sargah, einige Orte an der Piratenküste wurden noch genommen, und endlich schlug man an der Küste von 'Oman bei Sinas am 31. Dezember
* Lord Curzon (Persia II, 449) gibt eine Zusammenstellung der Seeraubzüge der Jowasim (Gawasim) von 1805 bis 1821.
2 In der Höhe ihrer Macht hatten die Seeräuber 63 große und 870 kleine Schiffe, mit 19000 Mann beseht. Einige Schiffe führten 40 bis 50 Kanonen.
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1810 die Wahhäbiten. (Nach der „Times History of the War", Persian Gulf Number, März 1815.)
Die Festung von Sinäs wurde Sejjid Sa'Td übergeben, aber gleich nach der Abfahrt der Engländer kamen die Wahhäbiten verstärkt zurück, so daß die Leute von 'Oman eine schwere Niederlage erlitten. Durch das Eingreifen der Engländer waren die Wahhäbiten nur noch erbitterter ge- worden, besonders da der von England in Ras el-Cheima eingese^te Sultan bin-Sakar mit dem Wahhäbitenführer ver- feindet war. Dieser, namens Mutlak el-Muta'irt, ging nun mit großer Macht gegen Masna'a in 'Oman vor. Sejjid Sa'Td bat die Engländer um Hilfe, da wegen ihres Vorgehens die Angriffe der Wahhäbiten sidi vermehrt hätten. Die Regie- rung der East India Co. aber hielt es für untunlich, ihm Hilfe zu leisten „without making it appear that we were united in a contest with the Wahhabee power, which was contrary to our repeatedly declared policy" („Official Precis regarding Muscat and its relations with the Wahhabee Power", p. 4). Man wollte es also mit den Wahhäbiten nicht ver- derben, von denen man vielleicht ein Gegengewicht gegen die Türken in Mesopotamien und gegen die Ägypter im Higäz erhoffte, die ja damals unter französischem Einfluß waren. Der immer noch im Hintergrunde ein Scheindasein führende Imam Sa'Td bot Frieden an, und auch der Sejjid Sa'id mußte sidi zu Verhandlungen entschließen. Ungefähr um die Mitte 1810 sandte er ein Geschenk von 40000 Talern und scheint sich vertragsmäßig auch zu dauerndem Tribut an die Wahhäbiten verpflichtet zu haben. Aber erst nach deren Niederwerfung durch Mehmed 'Alt und Ibrähtm Pascha — worüber wir schon früher berichteten — bekam 'Oman Ruhe vor den Wahhäbiten für etwa 20 Jahre. Sejjid Sa'td war es gelungen, s\d\ auch in den Besiö von Sohär zu seöen, das früher von dem Imäm Ahmed einem seiner Söhne gegeben war, und das seitdem ein so gut wie unabhängiges Fürstentum gebildet hatte. Dagegen mißlang ihm 1816 der Versuch, Bahrain zu unterwerfen.
Die englische Unternehmung 1809 gegen die Seeräuber hatte keinen Dauererfolg gehabt, wohl schon, weil der eingese^te Häuptling den Wahhäbiten nicht genehm war. 1812 fingen sie neue Raubzüge an, 1815 hatten sie sogar ein Schiff an der Küste von Kathiawar genommen, 1816
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bedrohte ein englisdies Gesdiwader vergeblich Ras el-Cheima. Die GawasmT-Seeräuber bauten ein Fort in Basidü auf der Insel Kism. Im Jahre 1819 ging eine Seeräuberflottille von 34 Sdiiffen mit 7000 Mann sogar nach Cutch und Kathia- w^ar. Erst dann entschloß man sich zu energischen Maß- regeln. Unter der Führung von Sir William Keir Grant fuhr eine Macht im November 1819 von Bombay ab, an der wieder die früher erwähnten Regimenter beteiligt waren. Ras el-Cheima und andere Plä^e wurden genommen und zerstört, aucfi bei Sohar an der'Oman-Küste war ein heftiger Kampf. Am 8. Januar (15. März) 1820 wurden endlich Friedensverträge (Aitchison, Bd. XII, Nr. XXXVII u. XXXVIU) mit den Seeräubern und Bahrain geschlossen, durcii die für lange Zeit Ruhe geschaffen wurde.
Gleich darauf wollten die Engländer Sejjid Sa'^id gegen zwei Stämme an der öa'län-Küste helfen, die sich den Wahhäbiten angeschlossen und englische Schiffbrüchige ge- plündert hatten. Eine bei Sur gelandete Abteilung Engländer wurde zusammen mit den Leuten von Sejjid Sa'id am 9. No- vember 1820 völlig geschlagen. Die Engländer mußten ohne Ergebnis am 17. November von Masqat aus nach Bombay zurückkehren. Eine zweite Expedition unter Sir Lionel Smith wurde ausgesandt, die am 2. März 1821 einen Sieg erfocht.
Etwa zu dieser Zeit war der alte Imam Sa'id gestorben; man hat dann, wie der Chronist berichtet, keinen wieder- gewählt, so daß in der Folge ein religiöses Oberhaupt der Ibaditen nicht mehr vorhanden war. Sejjid Sa'id nahm den Titel „Imäm" nicht wieder auf, d. h. es fand keine Wahl zum Imam wieder statt. Auch seine Nachfolger haben den- selben Grundsa^ befolgt. Badger meint, daß bei der inneren Zerrissenheit und dem Einfluß der Wahhäbiten man gefürchtet hätte, daß bei einer Wahl nicht genügend Stimmen auf einen Mann fallen und deshalb neue Wirren daraus ent- stehen würden. Vielleicht aber lag auch der Grund vor, daß Sejjid Sa'id wünschte, seine Dynastie erblich in 'Oman zu machen, was bei dem Wahlsystem der Ibaditen nicht möglich gewesen wäre. Überdies soll das Recht dieser Sekte es auch nicht unbedingt verlangen, daß stets ein Imäm vor- handen sein muß. Kurz, die geistige Würde des Imäm ist seit Beginn des 18. Jahrhunderts eingeschlafen, und nur die weltliche Macht des Sejjid ist vorhanden.
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Wir haben bisher immer nur von den Bemühungen der Engländer in 'Oman geredet, aber ebenso wie in Indien, Ägypten, Persien und an anderen Orten bemühten sich in "^Omän auch die Franzosen um Einfluß. Die Franzosen unterlagen in Indien fast überall. Sie versuchten deshalb von Ägypten und Persien aus vorzugehen. Die Regierung der Revolution sandte Ollivier und Bruguiere 1792 als Unter- händler nach Persien, um einen Vertrag abzuschließen, was aber durch die Engländer vereitelt wurde. Zu derselben Zeit entstand der Plan, dem von Persien unabhängig ge- wordenen Herrsdier von 'Oman zu helfen. Mit einem Erlaß vom 13. Ventose des Jahres 3 der Revolution (etwa 3. März 1795) wurde in Masqat ein französisches Konsulat errichtet. Nicht nur die Engländer, sondern auch der Gouverneur von Reunion, General Magallon, hat nach Angabe der Franzosen Sejjid Sa'Td gegen die Wahhäbiten unterstü^t. ^ Ich kann allerdings näheres darüber nicht feststellen, wo und wie dies geschah, Badger erwähnt nichts davon. Er schreibt eben nur als Engländer. Jedenfalls wurde (1803) Jean Baptiste Cavaignac für Masqat bestimmt,^ dessen Herrsdier Sejjid Sa'id dem Gouverneur von Ile de France (Reunion) 1807 mitteilte: i»Nous nous empressons par les presentes de cultiver l'an- cienne amitie qui a toujours regne entre nos peres et la nation fran^aise, et nous esperons que Votre Excellence vou- dra bien considerer notre pays comme ä Elle appartenant et toujours pret ä Lui obeir chaques fois qu'EUe voudra bien nous honorer de ses ordres." Am 16. Juni 1807 wurde ein „ewiger und unverle^Hcher" Friedensvertrag zwischen Frankreich und 'Oman in Ile de France unterzeichnet.
Sonst überall zurücl^gewichen, blieben die Franzosen nur noch durch die Tätigkeit der kreolischen Händler bei Madagaskar und Mauritius, wohin auch Leute von Zanzibar kamen, im Indischen Ozean interessiert. Und von dort aus bahnten sich wieder neue Beziehungen mit 'Oman an, dem Zanzibar gehörte, besonders weil die die französische Flagge
' Siehe audi Ch. Brunet-Millon: „Mascate, Monnaie d'echange; Questions diplomatiques et coloniales", Nr. 369 vom 1. Juli 1912.
^ Jean Baptiste Cavaignac, 1803 von Talieyrand auf Napoleons Veranlassung zum Vertreter Frankreichs in Masqat ernannt, von wo er wohl gegen die Engländer in Indien und am Perser Golfe wirken sollte, ist offenbar nie dorthin abgereist.
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führenden Eingeborenen -Fahrzeuge eine besondere Stel- lung einnahmen. Argwöhnisch auf den Einfluß der Fran- zosen, schloß England mit Frankreich einen Sicherheits- vertrag am 10. März 1862 ab, in dem beide Staaten gegen- seitig sich die Unabhängigkeit und Unantastbarkeit von Zanzibar und 'Oman garantierten (s. Anhang Nr. 41). Eng- land hat sich in der Folge in Zanzibar nicht an diesen Ver- trag gehalten. Doch wir greifen den Ereignissen vor.
Nachdem die Madit der Wahhäbiten durdi die ägyp- tisdien Truppen gebrochen war, bestand zwar keine un- mittelbare Gefahr mehr für 'Oman, doch selten sich die Wahhäbiten wieder an der Grenze dieses Landes in El- BereimT fest, und Sejjid Sa'id scheint zeitweilig ihnen sogar Tribut (Zakat) bezahlt zu haben. Er hat sogar im Jahre 1828 ihre Hilfe bei einem Eroberungsversuch gegen Bahrain in Anspruch genommen, der gänzlich sdieiterte.
In den Jahren 1829 bis 1844 beschäftigte Sejjid Sa'Td sich hauptsächlich mit der Festigung seiner Besi^ungen in Ostafrika, vor allem ging er zuerst gegen die englische Protektoratserklärung vor, welche arabische Häuptlinge in Ostafrika dicht vor 1829 mit dem Kommandanten des eng- lischen Kriegsschiffes „Lewen" abgemacht hatten. Während seiner langen Abwesenheit in Zanzibar kamen in 'Oman natürlich wieder viele Unruhen vor, besonders in Sohär und mit dem Häuptling der Gawasim, wodurch die Autorität von Sejjid Said sehr gelitten hatte. Deshalb sandten die Eng- länder eine Demonstrationsflotte nach Masqat, durch deren Ver- mittlung die Gefahr abgewandt wurde ^ (10. September 1832).
Dem Wahhäbitendief Turki bin-Sa'ud aber zahlte er die jährliche Summe von 5000 Talern gegen die Verpflichtung, die derzeitigen Grenzen zu achten, so daß das Gebiet von Oman bis Ga'län, das der Wahhäbiten bis el-Qatif reichte. (Brief an den englischen Residenten im Persischen Golf vom 23. Mai 1833.) Innere Streitigkeiten und Beunruhi- gungen durch die Wahhäbiten aber wechselten tro^dem dauernd miteinander ab, und le^teren mußten noch höhere jährliche Tribute gezahlt werden (1852 jährlich 12000 Taler, dazu Rüciistände aus früheren Jahren, und 1854 noch 8000 Taler extra). Hinzu kam, daß Ende 1854 die Perser den Vertreter von 'Oman aus Bender 'Abbäs und aus anderen
1 Siehe „Bombay Governement selections", Nr. XXIV, S. 204—208.
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Orten der Kermanküste vertrieben. (Wir sahen oben, daß Sejjid Sultan über Bender 'Abbäs 1798 einen Vertrag mit den Engländern abgeschlossen hatte.)
Eine Expedition unter Sejjid Tuweini, dem Sohne von Sejjid Sa'Td, konnte Bender 'Abbas, Minau und Semil zwar wieder zurüdterobern; weil aber die Perser Verstärkungen erhielten und die Engländer irrtümlicherweise Hilfe von der 'Omanküste verhinderten, weil der Verkehr von bewaff- neten Schiffen auf dem Golf verboten sei, mußte Tuweint sich zurückziehen. Im April 1856 wurde ein Vertrag mit Persien gesdilossen (s. Anhang Nr. 41), nach dem die Pacht- summe für Bender 'Abbäs auf 16000 Toman erhöht wurde; Hormuz und Kism wurden persisch, der Befestigungsgraben um Bender 'Abbäs mußte entfernt werden; kurz, der dor- tige Vertreter von 'Oman war ein Vasall von Persien, mußte sogar Heeresfolge leisten. 'Oman übernahm außerdem den Flottenschuö der persischen Küste, und endlich konnte der Vertrag nach 20 Jahren von Persien gekündigt werden — (was audi geschah). Die Engländer scheinen damals bei diesen Verhandlungen nichts für ihren Schübling getan zu haben, der bald danach auf der Reise nach Zanzibar an Bord seiner Fregatte „Victoria" am 19. Oktober 1856 starb.
Nach Sir William Grants Expedition waren die Seeräuber leidlich ruhig gewesen. Die Bent Jas in Abu Dabi (Däbi?) machten allerdings 1834 neue Unruhen, wurden aber bald unterworfen. Im Laufe der Jahre sind eine Menge Ver- träge mit den einzelnen Stämmen der Piratenküste ab- geschlossen worden, bis man 1853 alle Verträge zusammen- faßte zu dem „Trucial Treaty" (s. Anhang Nr. 42), nach welchem diese Häuptlinge auch „Trucial Chiefs" genannt werden, d.h. „Waffenstillstands-Häuptlinge". Sie hatten sich verpflichtet, keine Angriffe mehr auf die Schiffahrt zu machen, bei hohen Strafen ewigen Frieden zu halten und in allen Streitfällen den englischen politischen Residenten in Bender Büsehr als Schiedsrichter anzurufen.^ In die Streitigkeiten
' Dieses „Trucial Arrangement and League" bezog sich auf Ras el- Cheima (QawasTm Stamm). Umm el-Ichwein (Kawein, Gawain der Eng- länder, audi Ghowain, Khuwain geschrieben, Äl bü 'Ali Stamm), Agman (Äl bü' Ali Stamm), Sharka (Sarqa) (Qawasim Stamm), Dabai (Äl bü Falasal Stamm der Beni Jas und Abu Dabi (Dabi, Xabi?) (Beni Jas Stamm). Alle diese si^en zwischen Ras el-Qatar und Ras el-Hadd an der ara- bischen Küste.
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auf dem Lande, welche die Häuptlinge untereinander hatten, mischte die englische Regierung sich nicht ein; ihr kam es nur auf den Frieden zur See an, der den Handel stören könnte. Die Leute unter sich konnten sich gern gegenseitig aufreiben.
Außer diesen Verträgen haben die Engländer mit dem Häuptling der Bahrain-Inseln 1880 und 1892 (s. Anhang Nr. 51 u. 52) noch besondere Verträge abgeschlossen, durch die zwar nicht formell, doch praktisch dort ein englisches Protektorat geschaffen wurde. Der Hauptzweck aller dieser Verträge ist, es allen anderen fremden Mächten unmöglich zu machen, irgendwelche Rechte an den Uferländern des Perser Golfs zu gewinnen, um so den Engländern das Monopol dort zu gewähren. Dieser Zwed« wurde aber erst voll erreicht durch eine Reihe von Verträgen, die im März 1892 mit den verschiedenen Häuptlingen abgeschlossen wurden (s. Anhang Nr. 43). Im Jahre 1902 verpflichteten sich diese außerdem vertraglich, keine Ein- oder Ausfuhr von Waffen und Munition in ihrem Gebiete zu dulden.
Als Kennzeichen führen die „Trucial "-Araber eine weiße Flagge mit quadratischem roten Innenfeld. Es ist nicht zu verkennen, daß die Engländer nicht nur in ihrem eigenen^ sondern auch im allgemeinen Interesse ein segensreiches Werk durch die Unterdrückung des Seeraubes und des Sklavenhandels^ geschaffen haben. Aber der innere Beweg- grund für die Verträge war Sicherung der englischen Allein- herrschaft am Golf. Dadurch, daß die Häuptlinge sich dem Schiedsgericht des politischen Residenten für den persischen Golf in Bender Busehr unterworfen haben, und daß auch
* Für die englische Marine ist die UnterdrüAung der Sklaverei ein gutes Geschäft. So schreibt der „Economist" vom 25. Oktober 1913, daö für die Zeit November 1909 bis Mai 1910 im Perser Golf den „Runners in the Golf" 1400 & ausgezahlt wurden als Preise, die sich hier besonders auf Ergreifung von waffenführenden Schiffen bezogen. Beteiligt waren vier Kriegsschiffe, von denen die „Philomel" etwa 570 ^ erhielt. Die vier Kommandanten bekamen je 715 ^, 5 Sh., 7 d; die ge- ringste Belohnung aber war nur 5 d. — In Zanzibar erzählte man sich, daß die Ausmessungen der erbeuteten Sklavenschiffe immer sehr günstig berechnet wurden, und daß man jede Gelegenheit ergriff, um diese lohnende Sklaven -Kaperung auszuführen. Soweit bekannt, erhalten die deutschen Seeleute für die Erfüllung ihrer Pflicht keine solchen. Preise.
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andere Herrscher, mit denen nidit direkte Verträge gemadit worden, diese Gerichtsbarkeit aufsuchten, ist der Resident tatsächlich der ungekrönte König des Perser Golfs geworden. Sir Lewis Pelly, Colonel Ross, Colonel Meade und je^t Sir Percy Cox waren und sind im Golf die wirklichen Herrscher, und der Vertrag von 1853 ist die staatsrechtliche Unterlage für die Ansprüche Englands auf die Suprematie im Perser Golf, auf die wir noch weiter zu sprechen kommen werden. Aus Liebe zu dem bedrängten Sejjid Sa'id haben die Eng- länder sidi ganz gewiß nicht in irgendwelche Unternehmungen eingelassen, sie haben vielmehr diesen schmählich im Stich gelassen, wenn es ihnen paßte.
Wir dürfen uns nicht vorstellen, daß in 'Oman ein Staats- wesen nach unseren Begriffen vorhanden war und ist. Die Grenzen der Gewalt wediselten dauernd nach den Macht- verhältnissen der Herrscher, und diese waren abhängig von den inneren Fehden im Lande. Der Herrscher war der Primus inter pares, er hatte mit seinen Familienmitgliedern und andern Stammesältesten zu verhandeln und ihnen Lehne zu geben, welche diese oft so gut wie völlig unabhängig machten. Und die Herrschaft hörte gegenüber den noma- dischen Stämmen im Innern fast immer auf, die sidi zwi- schen die seßhaften einschoben. Die Hausmacht, der Reich- tum des Herrschers, war die Grundlage der Regierung; und die zur Anwerbung von Truppen nötigen Mittel waren sehr von den Zolleinnahmen abhängig, die überall an Indier verpachtet waren. Seit 1899 ist dies Zollpacht-System ver- lassen, und die Steuer wird durch besoldete „Beamte" er- hoben. In politischer Hinsicht aber war und ist der Herr- scher von 'Oman vollkommen abhängig von England, dessen Politischer Resident und Generalkonsul in Masqat der mili- tärische und politische „Berater" ist, der keine fremden Einflüsse duldet, und der eine eigene Schu^wache von in- dischen Truppen hat. Auch eine indische Post ist in Masqat eingerichtet. Es war zu natürlich, daß Sejjid Sa'id sidi mehr für seine afrikanischen Besi^ungen interessierte, wo er freier zu sein hoffte — wo aber die Macht der AI Bu-Sa'Td noch früher als in 'Oman durch die Engländer schwinden sollte. Am 31. Mai 1839 wurde mit England ein Handelsvertrag abgeschlossen. (Aitchison, Bd. XII, Nr. LIV.)
Nach dem Tode von Sejjid Sa'id entstanden wieder hef-
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tige Erbstreitigkeiten. Von seiner ebenbürtigen Witwe hatte er keine männlichen Nachkommen, von Sklavinnen jedodi 15 überlebende Söhne. Der älteste davon, Sejjid TweinT, folgte ihm in 'Oman, während sein jüngerer Bruder Sejjid Mägid die Herrschaft in Zanzibar übernahm. Außerdem aber erhielt ein anderer Sohn Sejjid Turkt nodi den Nord- teil von 'Oman mit dem Hauptort Sohär. So war wenig- stens seit 1844 die allgemeine Meinung. Tatsächlich aber war ein Herrscher von 'Oman nach dem dortigen Staatsrecht gar nicht in der Lage, eine territoriale Erbteilung zu machen, denn ebenso wie der Imäm vom Volk oder von den Ältesten gewählt werden soll, muß sich auch der Herrscher, der nidit geistiges Oberhaupt ist, der Wahl unterziehen oder ist vielmehr ganz abhängig von dem Willen der Mehrheit der Adelsgeschlechter. In der Tat soll auch das Testament des Sejjid Sa'Td vom 6. August 1850 nur Verfügungen über sein angeblich persönliches Eigentum enthalten haben, ohne Eingehen auf die Nachfolge in der Regierung. Obige Macht- verteilung bezog sich vielmehr auf die beim Tode von Sa'td herrschenden tatsädilidien Verhältnisse. Die betreffenden waren die „beati possidentes", weil sie vom verstorbenen an den fraglichen Plänen als Gouverneure eingese^t waren. Natürlich brachen sofort Streitigkeiten aus. Im Jahre 1860 sollte gerade eine kriegerische Expedition nadi Zanzibar unternommen werden, als die Engländer es für gut hielten, sich einzumischen. Sie stifteten Frieden, um dabei selbst Vor- teile zu erhalten. Sejjid Mägid hatte sich nämlich geweigert, eine ausgemacfite Tributsumme von jährlich 40000 Talern an Sejjid Tuweini (Tweini) zu zahlen. Beide entsciilossen sich nun, einem Schiedsspruch des Lord Canning sich zu unter- werfen, der Vizekönig und Generalgouverneur von Indien war. Eine Kommission unter dem Vorsiö des Brigadegenerals Sir William Coghlan wurde gebildet, bei welcher die Streitenden ihre Gründe vorzubringen hatten. Als Ergebnis dieser Unter- suchungen wurde festgestellt, daß in der Familie des Imäm die Nachfolge auf einer Wahl beruhe. Beim Tode von Sejjid Sa'id sei sein Sohn Mägid durch das Volk von Zanzibar und Ostafrika erwählt worden; die Verhältnisse der dortigen Besifeungen brächten es mit sich, daß daselbst eine besondere Wahl stattfinden könne, und daß die Bevölke- rung dort ein Recht gehabt haben würde, sich die Unter-
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werfung unter Sejjid Tweini zu verbitten. Deshalb sei der Ansprudi des Sejjid Mägid auf die afrikanischen Besi^ungen denen des Sejjid Tweini überlegen. Dieser aber hätte be- absichtigt, seine Ansprüche mit der Waffe durchzusehen. Weil er sidi jedoch dem Sprudi der Engländer unterworfen und auf den Erfolg der Waffen verziditet hätte, habe er einen Anspruch auf irgendeine Kompensation. Als eine solche Entschädigung wurde die Zahlung von 40000 Talern jährlich festgese^t, die Zanzibar an 'Oman zu leisten hätte. Die Höhe dieser Summe wurde so hoch bemessen, weil "^Omän jährlich 20000 Taler an die Wahhäbiten zu zahlen habe, wovon früher die Hälfte von Zanzibar geliefert sei. Außerdem sollte Sejjid Mägid dem Herrscher von 'Oman noch 80000 Taler abliefern als Rückstand für die verflos- senen zwei Jahre. Die Zahlung dieser Summe aber sollte keine Anerkennung der Oberhoheit von 'Oman über Zanzibar sein; jedoch sollte die Leistung eine dauernde sein als Ent- gelt für den Verzicht auf Zanzibar und als ein Ausgleich für die versciiieden großen Erbteile. Die Einkünfte von "^Oman wurden bei dieser Gelegenheit auf 129500, die von Zanzibar auf 2C6000 Taler angegeben. Im April 1861 wurde derSchiedsspruch von beiden Parteien angenommen (s. Anhang Nr. 44). Sejjid Tweini war natürlidi unzufrieden, doch wich er dem englischen Druck.
Da die Wahhäbiten sich auf der Halbinsel Oatar und in Sür unliebsam maciiten, unterstü^ten die Engländer Sejjid Tweini mit Waffen, sandten audi selbst das Kriegsschiff „Highflower" aus, welches im Februar 1866 gegen die be- treffenden Orte vorging. Zur selben Zeit, am 11. Februar 1866, wurde Sejjid Tweini in Sohär von seinem eigenen Sohn Sälim ermordet, während er im Fort schlief. Der Resident des Persischen Golfs, Colonel Pelly, weigerte sich, mit Sälim als Nachfolger zu verkehren, der einen beträdit- lichen Anhang hatte. Die indische Regierung aber erkannte im September 1866 den Vatermörder als Herrscher an, weil seine Schuld nicht klar bewiesen sei, weil die häuslichen Streitigkeiten nicht der englischen Rechtsprechung unterlägen, und weil tatsächlich die Bevölkerung von'Omän ihn anerkannt habe. Badger beschönigt dieses Verfahren durch den Hin- weis, daß die vielfachen Morde in der Türkei niemals die europäischen Staaten verhindert hätten, die Gewalthaber
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anzuerkennen. Derartige Verbrechen würden, wenn sie mit dynastischen Intrigen verbunden sind, bei Orientalen nur als politische Vergehen angesehen, und im vorliegenden Falle wären sie nur von den Widersachern des Sälim ver- urteilt. Sejjid Turki aber war anderer Meinung als die indische Regierung, sammelte eine starke Macht und griff Sohar und Matra an. Doch gab er im September dem eng- lischen Drucke nach, verzichtete auf seine Landansprüche gegen Zahlung einer Pension von 7200 Talern. Dazu wurde ihm auferlegt, in Indien zu wohnen, wohin er am 11. Sep- tember 1867 abfuhr.
Die indische Regierung streckte Sejjid Salim bis zu 40000 Talern vor zur Unterdrückung der Aufstände, unter der Bedingung, daß das Geld von der Zanzibar-Subsidie abgezogen würde. Außer anderen Aufständen erlebte Sejjid Sälim noch die des 'Azzan bin-Qais aus er-Rostaq, der die Herrschaft erstrebte und am 3. Oktober 1868 Masqat ein- nahm, v^obei Sälim seine ganzen Schäle von 200000 & Wert verlor. Der anwesende politische Resident schlug einen Waffenstillstand vor, währenddessen er an seine Vorgeseöten berichten wollte; doch wurde dieser Vorschlag abgelehnt. Die Araber griffen an, und das englische Kriegsschiff ^^Vigi- lant" mußte sich zurückziehen. Die indische Regierung gab die telegraphische Anweisung, nicht einzugreifen und bei eventueller Neuwahl eines Herrschers Sejjid Turki zu Unter- stufen. Es wurde aber Sejjid "Azzan bin-Qais als Herrscher ausgerufen, und am 11. Oktober fuhr Sejjid Sälim auf seinem Schiffe „Prince of Wales" nach Bender 'Abbäs. Von dort und Kism aus hoffte er sein Land wiederzuerobern. Aber die indische Regierung bestand auf dem Verbot, be- waffnete Fahrzeuge auf dem Perser Golf zu dulden. Da man gehört haben wollte, daß Sejjid Turki Aussicht auf Unterstü^ung der Bewohner von 'Oman hätte, erlaubte im März 1869 die indische Regierung ihm, Bombay auf seine eigene Verantwortung zu verlassen. Er reiste ein Jahr später nach Bender 'Abbäs ab. Es folgten neue innere Wirren, vermehrt durch das Eingreifen von Wahhäbiten. Sejjid Turki schlug 'Azzan am 4. Oktober, und endlicii (1871) gelang es ihm, die Macht an sich zu reißen. Doch war seine Regierungszeit (bis 4. Juni 1888) voll von dauernden Unruhen. Er war aber den Engländern ergeben. Im Jahre
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1874 sidierfe England sidh durch einen neuen Vertrag das Recht, im Namen des Sultans über Masqat- Fahrzeuge auch in den Territorialgewässern von 'Oman die Polizeigewalt auszuüben.
Weil Zanzibar sich 1866 beim Tode von Sejjid Tweint geweigert hatte, die ausbedungene Subsidie von 40000 Talern an 'Oman zu zahlen, übernahm es England 1873, für diese Summe gutzusagen, und so werden seit der Zeit tatsächlich jährlich etwa 6000 £ (nach anderer Lesart 150000 oder 200000 Frank) von England aus an den Herrscher von 'Oman bezahlt. Es ist an sich gleichgültig, ob wirklich England sich dafür bei Zanzibar schadlos hielt. Tatsache ist, daß durch diese Zahlung aus Englands Händen der Herrscher von 'Oman völlig abhängig von England wurde, nachdem dieses 1890 das Protektorat über Zanzibar erklärt hatte, und die Gelder demnach ganz von der englischen Verwaltung bezahlt wurden. Wenn der Sultan von 'Oman nicht nach dem Willen seines Geldgebers handelte, wurden ihm einfach die Zahlungen unterbunden.
Die nach dem Vertrage mit Persien seit 1854 unter pachtweiser Verwaltung von 'Oman stehende Küste von Mekrän mit Bender 'Abbas, Kism usw. wurde nach dem Ablauf des Vertrages 1875 von Persien wieder zurückgefor- dert.i Am 19. März 1891 schloß der politische Resident, Colonel Ross, einen Meistbegünstigungsvertrag für England und seine Besi^ungen mit Sejjid Feisal ab, der am 4. Juni 1888 zur Regierung gekommen war. Die Engländer dürfen danach in Masqat Grundeigentum erwerben. Regierungs- güter und Transitgut ist zollfrei, für anderes wird 5% Ein- fuhrzoll bezahlt. Die Exterritorialität kann auch auf fremde Europäer ausgedehnt werden, die in Masqat keine konsula- rische Vertretung haben. Dieser Vertrag konnte erst nach 12 Jahren gekündigt werden (s. Anhang Nr. 45). Im selben Jahre (20. März 1891) unterzeichnete der Sultan Feisal eine Verpflichtung für sich und seine Nachfolger, keiner anderen Macht als England Teile von Oman abzutreten oder zu ver- pachten (s. Anhang Nr. 46).
* Nur Gwadar (Qwafar, Gwaftar?) an dar Mekrän-Küste scheint weiterhin Oman verblieben zu sein, wohl weil dort mit „Einverständnis" des Sultans von 'Oman sich die Engländer mit einer Station des Indo- persischen Telegraphen eingenistet hatten.
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Auch unter Sejjid Feisal hörten die inneren Unruhen nicht auf, doch bin ich nicht in der Lage, darüber genauere Angaben zu machen. Ein Vorkommen aber ist sehr er- wähnenswert, weil es wie kein anderes zeigt, in weldier rücksichtslosen Weise England vorgeht.
Ende 1894 hatten sich wieder einmal aufständische Hi- nawT versammelt unter einem Scheich Säleh von Samed, der dem Sejjid Feisal seinen Tribut nicht bezahlen wollte. Am 12. Februar 1895 gelang es etwa 200 Mann von ihnen, in Masqat einzudringen. Sie verhielten sich ruhig, Sejjid Feisal gab ihrem Führer sogar ein Geldgesciienk. Die Hälfte der Beduinen blieb nachts in der Stadt, deren Tore um Mitternacht von einer starken Macht angegriffen wurden, die in den Palast von Sejjid Feisal gelangten, der nur mit ge- nauer Not sich in das Fort Geläli retten konnte, während sein Bruder in das andere Fort Merani flüchtete. Beide Festungen waren mit einigen Leuten und alten portugie- sischen Kanonen beseht. Von diesen Forts aus eröffnete man nun das Feuer auf den Sultan-Palast, in dem die Aufständischen lagen. Die Stadt selbst war in Händen des Feindes. Drei Tage lang mußte der Sultan seinen eigenen Palast bombardieren. Docfi blieb es in der Stadt selbst ohne weitere Unruhen. Endlich erhielt der Sultan Hilfe von etwa 1000 Getreuen, die zum Angriff übergingen, wobei die englischen Untertanen, d. h. Indier, in Gefahr kamen, so daß auf Veranlassung des englischen Residenten Major J. H. Sadler ein Waffenstillstand auf einige Stunden ge- schlossen wurde, während dessen die Indier in dem benach- barten Dorfe Makalla Schuö suchen konnten. Drei englische Kriegsschiffe („Sphinx", „Lawrence" und „Bramley") er- schienen vor Masqat, offenbar telegraphisch vom Residenten herbeigerufen. Aber zum allgemeinen Erstaunen griffen diese nicht ein. Zwemer schreibt wörtlich: „Aus diplomatischen Gründen ließen sie den Sultan seine eigenen Kämpfe aus- fechten, und als die Rebellen endlich (9. März 1895) über- zeugt wurden, den armen Sultan zu verlassen, war er be- lastet (saddled) mit einer großen Rechnung für den Schaden, der den englischen Untertanen während des Angriffes er- wachsen war." Das heißt also mit nüchternen Worten: man hat absichtlich keine Hilfe gewährt, damit der Sultan noch mehr finanziell abhängig von England würde, eine gewiß
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sehr feine und edle Politik! An den 177000 Dollar, die man als Schadenersaö forderte, hatte der Sultan bis 1900 zu tilgen, obgleich er versuchte, sie als Steuer von den schuldigen Stämmen einzuziehen.
Im Jahre 1895 stellte der Sultan mit Hilfe englischer Kriegssdiiffe die Autorität in 'Oman und Dofär an der Mahraküste wieder her.
Im Jahre 1894 wurde ein französisches Konsulat in Masqat errichtet, woran die Engländer viel Anstoß nahmen^, da die Franzosen dort kaum Handelsinteressen hatten. Es schien also, daß das Konsulat nur politische Ziele verfolgen konnte, und darin sind die Engländer von größter Empfind- lichkeit.
Wir hatten oben schon etwas über die französisdien Interessen im Persischen Golf gesagt. Das 1795 von Frank- reich in Masqat errichtete Konsulat war offenbar seit langem zurüdigezogen, nachdem am 16. Juni 1807 ein „ewiger" Freundschaftsvertrag mit 'Oman abgeschlossen war. Am 17. November 1844 (s. Anhang Nr. 47) wurde zwischen Frank- reich und Masqat ein neuer Vertrag geschlossen, in dem Frankreich das Protektorat denjenigen Sultansuntertanen zu- gestanden wurde, welche in französischen Diensten waren (Exterritorialität), was die Franzosen in der Folge zugunsten aller Leute auslegten, die irgendwie bei Franzosen beschäf- tigt waren (wie Schiffsführer, Handelsagenten usw.). Außer- dem erhielt Frankreich das Redit der meistbegünstigten Nation, und der Sultan verpflichtete sidi, keine Monopole zuungunsten Frankreichs zu verleihen. In dem § 3 dieses Vertrags hat Frankreich auch das Recht erhalten, in 'Oman Immobilien zu erwerben. Am 10. März 1862 anerkannten England und Frankreich gegenseitig die Unabhängigkeit der Sultane von Zanzibar und 'Oman (s. Anhang Nr. 48).
Überall im Gebiet des Indischen Ozeans versuchten nun die Franzosen Eingeborene an sich heranzuziehen, indem sie ihnen das französische Schu^genossenrecht gaben. Ganz besonders geschah dies in bezug auf einheimische Fahr- zeuge. Dies Verfahren wurde von Djibuti-Obok, von Mada- gaskar und von Zanzibar ausgeübt, und die französische Regierung willigte nicht ein, daß diese Fahrzeuge mit fran- zösischer Flagge von anderen als französischen Kriegsschiffen angehalten oder untersucht würden, es sei denn in fremden
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Territorialgewässern. Dieser Ansprudi hat in Ostafrika zu sehr vielen Schwierigkeiten geführt, weil hierdurch die Kon- trolle des Sklavenhandels sehr erschwert wurde. Frankreich hatte schon den sogenannten „Quintuplevertrag" vom 20. De- zember 1841 nicht ratifiziert und 1845 England gegenüber sich nur bereit erklärt, daß die beiderseitigen Kreuzer- gesdiwader zusammenarbeiten sollten. Die Generalakte der Brüsseler Konferenz vom 2. Juli 1890 wurde von der fran- zösischen Kammer in Anlehnung an frühere Entschließungen nicht ratifiziert, soweit sie Bezug hatte auf die Beschlag- nahme und Aburteilung verdächtiger Schiffe; insbesondere wurde die Durchsudiung der Fahrzeuge mit französischer Flagge nicht erlaubt. Der Grund ist wohl, daß diese Be- vorzugung französischer Boote deren Besi^ern größere Frei- heit gewährte, und daß diese deshalb sehr gern sich an die Franzosen anschlössen, wodurch Frankreich wiederum größeren politischen Einfluß bekam; mit anderen Worten: man versuchte auf diese Weise zur „Französierung" der Araber beizutragen.
Dies war besonders in 'Oman der Fall. Leute, die ein- mal mit französischer Flagge gefahren waren, ließen bei der Rückkehr Reeder, Kaufleute, Matrosen, ja deren ganze Familien, Dienstpersonal und ihre Kundschaft unter die französischen Schufebefohlenen aufnehmen, so daß sie als Exterritoriale nur der Rechtsprechung des französischen Konsuls, nicht der des einheimischen Herrschers unterstanden. Der sehr energische französische Konsul in 'Oman, M. Ot- tavi, hat hiervon den weitesten Gebrauch gemacht, so daß fast die ganze Einwohnerschaft der Stadt Sür, ja, wie Brunet-Millon schreibt, fast die Hälfte der Bewohner von ganz 'Oman unter französische Gerichtsbarkeit gekommen sei. Es war dies ein systematisches Französieren, das poli- tische Interessen am Lande schuf. Dazu kam, daß dauernd französische Kriegsschiffe im Perser Golf verkehrten. Dies mußte die Unruhe der Engländer erwecken, die den Golf für ihre alleinige Domäne ansehen, die vor allem Masqat für den Schlüssel zum Perser Golf betrachten. Sie beschul- digten deshalb fortwährend die französischen Konsuln der Parteinahme für die Sklavenhändler, denn mit diesem phil- antropischen Vorwand konnte man am leichtesten vorgehen. Konsul Ottavi aber schrieb damals: „Wenn die britischen
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Offiziere unsere Sdiufebefohlenen mit ihren Beschuldigungen verfolgen, so geschieht dies niciit allein, weil diese die französische Flagge führenden Schiffe unseren Einfluß gegen- über dem Englands stärken, sondern auch weil das Vor- handensein dieser Fahrzeuge und der dadurch zutage tretende Vorteil der französisdien Flagge nach und nach zur Zer- störung der in diesen Gebieten vorherrschenden Ansicht führt, nach welciier der Persische Golf und Arabien sowie alle auf diesen Meeren fahrenden Schiffe ausschließlich der englischen Gerichtsbarkeit unterstehen."
Die Engländer glaubten besonders scharf auftreten zu können, als die Spannung mit Frankreich durch den Zwischen- fall von Faschoda stark war. Im Jahre 1897 ersuchte der englische Resident in Masqat, Oberst Mockler, Sejjid Feisal, gegen alle seine Untertanen vorzugehen, welche die fran- zösische Flagge annahmen. Der Sultan erklärte sich dazu außerstande. Als dann die Engländer erfuhren, daß 38 Masqat-Schiffe auf einmal bei den französischen Kon- sulaten in Zanzibar und 'Aden die Flagge genommen hatten, versuchte der englische Resident wieder auf den Sultan einzuwirken, dessen Beschwerden die französische Regie- rung aber nicht nachkam. Am 25. Oktober 1897 und am 10. Januar 1 898 erfolgten weitere Vorstellungen. Der Resident in Bender Büsehr, Colonel Meade, verlangte am 9. Februar 1899 vom Sultan sogar die Zurückziehung aller französischen Flaggen und eine entsprechende Veröffentlichung seitens des Sultans. Er sollte die Eigner französischer Schiffe als Rebellen erklären, widrigenfalls ihm seine (Zanzibar-) Sub- vention gesperrt würde.
Noch gespannter wurden die Verhältnisse durch ein anderes Vorkommen. Frankreich wollte Kohlenstationen am Indischen Ozean erwerben, schon seiner Besifeungen in Madagaskar wegen. Gestuft auf den Meistbegünstigungs- vertrag von 1844, in dem Frankreich die Erwerbung von Grundstücl^en gestattet war, pachtete der französische Konsul Ottavi am 7. März 1898 vom Sultan einen Lagerpla^ bei Bender Djissar (Gisah?), 5 engl. Meilen südlich von Masqat. Sofort erschien der englische Resident für den Persischen Golf vor Masqat mit einem englischen Geschwader, um Sejjid Feisal ein Ultimatum zu stellen: „Ich habe den Befehl erhalten, zu verlangen, daß Eure Hoheit sofort, und zwar in
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einer der Öffentlidikeit möglichst zugänglidien Weise, die Niditigi^eitserklärung aller überhaupt mit der französischen oder jeder anderen Regierung bisher abgeschlossenen Ver- träge abgibt, welche die Abtretung eines Hafens, eines hierzu geeigneten Ortes oder eines Teiles des Festlandes für gleich- viel welche Zwecke vorsehen. Eine Ausnahme hiervon bilden die mit England bestehenden Abkommen, und ist mir ohne Zögern die Kopie der Nichtigkeitserklärung der fraglichen Abkommen zu übergeben, damit ich dieselbe an die Regie- rung Großbritanniens übergeben kann." Die Erregung dar- über war groß, das Verhältnis von Frankreich zu England war schon wegen Faschoda gespannt genug, und man machte sich auf eine Kriegserklärung gefaßt. Die englische Regierung aber billigte nicht das Vorgehen ihres Residenten. Delcasse war deshalb in der Lage, die Erklärung in der französischen Kammer abzugeben, ^ daß „die Regierung der Königin nach Kenntnisnahme der vorliegenden Tatsachen und unserer Ab- sichten nicht gezögert hat, anzuerkennen, daß die Rechte Frank- reichs und Englands in Masqat wie auch die eingegangenen Verpflichtungen gleichartige seien, und daß Frankreich sehr wohl dort ein Kohlendepot unter den gleichen Bedingungen, wie England das seinige erhalten, beanspruchen könne". Man kam überein, alle Differenzen in Paris zu behandeln und nicht in Masqat einen Druck auszuüben. Das Ergebnis der Verhandlungen war, daß England an Frankreich einen Anteil an seinem eigenen Kohlenlagerpla^ in der Makalla- bucht des Masqat-Hafens gab, also an einem Plaö, wo es die französischen Interessen unter Aufsicht hatte. England richtete für sich selbst im Januar 1899 noch einen ferneren Kohlen-Lagerplafe bei Ras el-Hadd ein.
Die Schwierigkeiten mit dem Flaggenrecht der Ein- geborenenfahrzeuge gingen jedoch weiter. Am 5. August 1899 erklärte der englische Geschäftsträger Herrn Delcasse, daß „die Ausnahmestellung der Masqat-Schiffe unter fran- zösischer Flagge unverträglich sei mit den seitens der fran- zösischen Regierung eingegangenen Verpflichtungen hin- sichtlich der Unabhängigkeit des Sultanats von 'Oman". Die Engländer übten einen Druck auf den Sultan aus. Im folgen- den Juni ging dann auch Sejjid Feisal mit dem englischen
1 Chambre des Deputes, Debats parlementaires. 5. Mars 1899.
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Konsul nach Sur, um die französischen Schufebriefe einzu- fordern. Am 12. Juni 1900 haben dort die Eigentümer fran- zösischer Flaggenbriefe dem Sultan dieselben „freiwillig" zur Verfügung gestellt, was dieser annahm. Durch das Kriegsschiff „Catinat" ließ Frankreich jedoch die Rückgabe dieser Papiere fordern. Und als sich derselbe Vorgang im nächsten Jahre wiederholte, erklärte der französische Kon- sul Laronce, daß seine Regierung entschlossen sei, an der augenblidilichen Lage in der Angelegenheit der Schiffahrt unter allen Umständen festzuhalten, „d. h. unsere Unter- tanen würden weiter dem Schule und der Gerichtsbarkeit unserer Flagge unterstehen, welche die Vorfahren der Pro- tegierten schon so lange Zeit geachtet und respektiert hat- ten". Major Cox aber hatte den Auftrag, in dieser Frage unzweideutig vorzugehen. Bei einer Reihe fernerer Zwi- schenfälle wurde durch England gezeigt, daß der fran- zösische Schuö für die Untertanen von 'Oman „ungeseölich und dem Abkommen von 1862 zuwider" sei. Am 8. April
1903 wurden drei französische Schutgenossen auf Veranlas- sung von Major Cox gefangengese^t, von ihm selbst ver- nommen, vom Sultan verurteilt, und vor dem Gefängnis wurde ein Posten der indisch-englischen Schu^wache auf- gestellt.^ Der darauf am 18. Mai ankommende Komman- dant des Kreuzers „Infernet" ließ sich nicht von Cox ein- schüchtern; er forderte zunächst die RücJ«kehr des Sultans, der auf englische Veranlassung ins Innere gegangen war. Zurück- gekehrt, antwortete dieser auf die Aufforderung, die Gefange- nen freizulassen: „Ich wage es nicht." — Da kam die Weisung aus London, die Gefangenen freizugeben. Und was war der Grund? Eduard VII. reiste damals gerade nach Paris, um die Entente cordiale einzuleiten. So kamen auch im fernen Arabien die Ereignisse zur Geltung, welche den Umschwung der französischen und englischen Politik be- stimmten. Man entschloß sich, den Fall dem Haager Schieds- gericht zu überweisen. Es wurde sogar am 13. Oktober
1904 ein eigener Vertrag zwischen England und Frankreich
* Durch eine „Order in counsel" vom 4. November 1807 (Aitdiison, Bd. XII, Appendix Nr. L), war die englisdie Konsulargeridifsbarkeit über die englischen Untertanen und Sdiu^befohlenen in Oman festgese^t worden. Der Konsul oder politische Resident in Masqat hat eine eigene> aus indischen Truppen bestehende Leibwache.
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abgeschlossen, 1 der die Zusammenseöung des Gerichts fest- sefete, deren Mitglieder dem Haager Sdiiedsgericht angehören sollten.
Die Hoffnungen Frankreichs in Masqat, und wohl auch in Scheich Sa Td, waren ebenso wie die Interessen in Fa- schoda und in Ägypten der Revanche geopfert worden, und nur in Maroki^o hat Frankreich 1904 freie Hand von England erhalten. Der französische Vizekonsul Laronce in Masqat stellte keine Flaggenscheine mehr aus, abgesehen von den 30 noch vorhandenen; die für den französischen Schu^ in Frage kommenden Schiffer in Masqat sollten nur diejenigen mehr sein, welche vor dem 2. Januar 1892 die Flagge er- halten hatten, von diesem Zeitpunkt an nur solche, welche vor 1863 das Recht als französische Proteges hatten. Unter- tanen von 'Oman aber, welche die französische Flagge führen durften, sollten keine Exterritorialität in 'Oman genießen (s. Anhang Nr. 49). Das Schiedsgericht hatte nämlich seinen Spruch vom 8. August 1905 gegen Frankreich gefällt, weil die Richter die Vorschriften des Brüsseler Generalabkom- mens anwandten, dem Frankreich nicht beigetreten war. Aber Frankreich beruhigte sich im Interesse der Entente dabei. Ein vom Sultan von 'Oman 1908 erlassener und von Frankreich und England gutgeheißener Erlaß unterstellte die fraglichen Schiffe in den Gewässern von 'Oman (in den zum Festland gehörigen Meeresteilen und im ganzen Perser Golf) der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von Oman. Die französischen Schiffe der Eingeborenen verschwanden durch Erlöschen ihrer Rechte, dem französischen Konsul in Masqat ist die Gerichtsbarkeit über sie entzogen, die von England ausgeübt wird. Die Vorherrschaft Englands in Masqat ist heute eine vollendete Tatsache. Brunet-Millon (nach Uber- se^ung im „Export", 1912), dem ich fast wörtlich gefolgt bin, fügt hinzu: „Das englische Protektorat über Masqat ist auf Ungesefelichkeiten begründet und aufgebaut, was jedoch unseren Partner jenseit des Kanals an einem freundschaft-
* Agreements between the United Kingdom and France referring to Arbitration the Question of the grant of the French Flag to Muscat Dhows. Sgnd. London, Oct. 13, 1904 and Jan. 13, 1905. Treaty series, No 3, 1905. — Vgl. auch: Boutres Mascatais francises. Paris 1905. Impr. Nationale. Dies ist die französisdie Denkschrift für das Haager Schiedsgericht.
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liehen Zusammengehen mit uns nicht hindert. Unsere recht- lidie Stellung in Masqat ist von uns sehr teuer bezahlt worden, und selbst unseren englischen Freunden können wir dieselbe nicht für ein Butterbrot abtreten." Der Ver- fasser hoffte, daß Frankreich dafür die Seyshellen, Amiranten und den „Hafen" von Melinde bekommt. Nun, — es hat die Genehmigung erhalten, je^t mit den Engländern zu- sammen kämpfen zu dürfen.
Im November 1901 wurde Masqat mit Gask (Jask) durch ein Kabel verbunden und so dem Weltkabelne^ angeschlossen.
Am 31. Mai 1902 verpflichtete der Sultan sich, die Aus- beutung der Kohlenfelder im Hinterland von Sur keiner anderen fremden Macht oder Gesellsdiaft zu geben, bevor der englischen Regierung Gelegenheit gegeben sei, das Unternehmen selbst im Verein mit dem Sultan auszuführen (s. Anhang Nr. 50).
Im Jahre 1905 wurde dem „Sponge Exploration Syndi- cate Ltd.", London, 39 Luke Street, die Konzession zum Fischen von Schwämmen von Ras el-Hadd bis Chasab erteilt (s. Aitchison, Bd. XII, Appendix Nr. LH).
Die Franzosen aber waren nicht die einzigen Kon- kurrenten in 'Oman für England, das unter allen Umständen ein Monopol im Persisdien Golf will, für den ihm Masqat der Schlüssel bildet. Im April 1899 tauchte das Gerücht auf, daß Rußland im Perser Golf eine politische Stellung erstrebe, daß es Bender 'Abbäs als Endpunkt einer Bahn durch Persien erworben habe. Rußland richtete auch ein Konsulat in Masqat ein und betrieb eine subventionierte Dampferlinie 1 von Odessa nach Masqat und Bender Büsehr, wo ein russischer Generalsonsul saß. Alles dies waren für England höchst verdächtige und unerträgliche Zustände. Die indische Presse verlangte sofort Verstärkung des englischen Geschwaders, eine Vermehrung der politischen Beamten Englands im Perser Golf und mehr Telegraphenkabel. Außer- dem wurde gewünscht, daß bei der baldigen Beendigung des zehnjährigen russischen Privilegs, Bahnen in Persien zu bauen, England alles aufbieten müsse, die Verlängerung dieses Rechts zu verhindern. England aber wurde auf in-
' Russische Linie Odessa — Persisd\er Golf (R. O. P. I. T.) Russkoje obschtsdiestwo parochodstwa i torgowli. — Agent war unter anderen der Holländer Victor Paul ter Meulen, Konsularagent in Ahwäz.
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direkte Weise diesen Nebenbuhler los. Es hatte die Japaner auf Rußland gehest, und durch den Frieden von Portsmouth im September/Oktober 1905 wurde Rußland so geschwächt, daß es seine Bestrebungen im Perser Golf aufgab. Im Vertrage vom 31. August 1907 aber wurde ihm von Eng- land freundlichst erlaubt, in Nordpersien Bahnen und andere Einflüsse zu gewinnen, aber an den Persischen Golf durfte es nicht heran. An Stelle des Strebens zum Indischen Ozean will Rußland heute im Verein mit seinen Freunden über Konstantinopel an die offene See, ein aussichtsloses Unternehmen. Da aber Rußland einen Hafen am eisfreien Meere nötig hat, wird es später doch vielleicht noch ein- mal seine alten Bestrebungen zum Perser Golfe wieder aufnehmen.
Mitte 1913 gab es neue innere Unruhen in 'Oman. Die Waffenverordnung (s. u.) gab den Vorwand, daß ein Scheich 'Abdallah bin Hamed es-Salimi sid\ erhob und Nezwa be- seite. Es wurde auch ein Scheich Sälim bin RasTd el-Charüst zum „Imäm" gewählt. Sejjid Feisal sandte seinen Sohn Sejjid Nadir den Aufrührern entgegen. Nadi der „Times* vom 18. Sept. 1913 handelte es sich besonders um den Besife der Dattelwälder des Sultans in Semil. Sejjid Feisal wurde im Juli durdx Entsendung des 2. Ratchputen - Regiments von Bombay unterstü^t, denen noch einige hundert Mann der King-Edwards-Grenadiere folgten, um die Küstenplä^e zu halten; mehrere Orte im Innern waren dem „Imäm" in die Hand gefallen. Im übrigen hatten die Engländer den Befehl, sich der genauesten Neutralität zu befleißigen, d. h. die Araber sich gegenseitig schwächen zu lassen. Am 7. Ok- tober 1913 ist Sejjid Feisal gestorben, und sein Sohn Sejjid Tajmür sein Nachfolger geworden. Im April 1914 nahmen die Aufrührer die Orte Qurjat und Barkar (Barkali?), die von England bombardiert wurden. Die Rebellen zogen sich von der Küste zurüdk, hielten aber das Innere im Besiö. Seitdem ist eine indische Garnison zum Schule des Sul- tans und der indischen Händler in Masqat geblieben. Viel- leicht angereizt durch die Nachricht von dem europäischen Kriege haben die Rebellen am lO./ll. Januar 1915 wieder heftige Angriffe auf die Außenstellungen der Stadt Masqat gemacht, die durch die Truppen des Sultans unter Mithilfe von einer Abteilung des 95. Russel's Infantry Regiment und
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der 102. Bombay Grenadiere zurückgeworfen wurden. Der Sultan ist nur Herr der Stadt Masqat und von ein paar Orten an der Küste und im Binnenlande, der Rest des Lan- des ist dem erwähnten „Imäm" unterworfen oder selbständig. Wahrscheinlich aber spielen im Innern auch die Einflüsse des Wahhäbitenchefs mit, mit dem die Engländer gegen die Türkei sich verbündet haben. Ihnen liegt ja auch gar nichts daran, dem Sultan das Land zu erhalten, sie wollen nur selbst Einfluß an der Küste haben. Zu erwähnen ist noch, daß 1913 im sogenannten Kuweit-Abkommen die Türkei auf ihre Ansprüche auf Masqat verzichtet haben soll, und daß der Wahhäbiten-Emir Ibn Saud seit etwa Mitte 1913 das ganze Hinterland von 'Oman zu beherrschen scheint. Für die legten Jahre haben wir noch einiges hinzuzufügen. Gelegentlidi eines Angriffs von bewaffneten Eingeborenen- fahrzeugen auf ein englisches Schiff im November 1910, das den Waffenschmuggel überwachen sollte, wurden eng- lische Soldaten getötet. Deshalb tauchte wieder die Frage des Überwachungsrechts für die Fahrzeuge auf. Im April 1911 wurden unter Admiral Slade die englischen Kriegs- schiffe „Hyacinth" und „Fox* an den Perser Golf zur Unterdrückung des Waffenschmuggels gesandt. Slade landete Truppen bei Debai und vernichtete dort eine Waffennieder- lage.^ Die „Depechecoloniale" vom 17. Juni 1912 behauptete, die arabischen Schiffe holten sich die Waffen von Dares- salam, aus der italienischen Zone oder sogar aus Indien, um sie nach Beludschistan, Afghanistan usw. zu bringen. Lord Curzon hatte als Gegenmittel 1911 die Annexion von Masqat empfohlen. Man zog aber vor, an Frankreich zu appellieren, es möge auf seine alten Rechte in Masqat ver- zichten. (Lord Curzon's Rede im Oberhaus am 22.Märzl911.) Der Staatssekretär für Indien, Lord Morley, hatte erklärt, man könne von Frankreich nicht verlangen, daß es kostenlos ver- zichtete. Bei den verschiedenen Versprechungen und Rechts-
* Nad\ arabisdien Quellen (M. Hartmann in „Welt des Islam" II) soll England Ende 1912 ein Kriegssdiiff nad\ der Omänküste gesandt haben, um den Sultan zur Hissung der englischen Flagge zu ver- anlassen. Die Trucialdtiefs aber hatten dies abgelehnt, da auch Eng- land ihr Feind sei. Zur selben Zeit ist zugunsten der Türkei während des Krieges mit Italien auch in Oman wie in Bahrain gesammelt worden, was auch in Zanzibar und anderen islamischen Ländern geschah.
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abtretungen, die sich an die Marokkofrage knüpften, hatte man geglaubt, daß Masqat ein Tauschobjekt sein würde. Jedenfalls scheint Frankreich England dort freie Hand ge- lassen zu haben. Laut Verordnung des Sultans von 'Oman vom 12. Juli 1912 sollen jedenfalls alle eingeführten Waffen und Munitionen unter Zollverschluß gelagert werden; sie dürfen nur mit Genehmigung an bewährte Händler ab- gegeben werden („Nachrichten für Handel und Industrie" vom 30. Okt. 1912). Jedoch versuchte Frankreich, nochmals Widerstand zu leisten, indem es Ende des Jahres ein großes Kriegsschiff nach Masqat sandte, um einen Druck auszu- üben. Von englischer Seite wurde behauptet, daß es haupt- sächlich einige französische Firmen seien, die den Waffen- handel nach Afghanistan trieben, und die von einigen fran- zösischen Deputierten unterstüöt würden („Daily Mail" vom 28. Nov. 1912). Im Oberhause wurde am 10. Dezember 1912 eine Frage über Masqat an die Regierung gerichtet; Lord Morley antwortete, daß die Waffenverordnung zwar nicht ideal sei, daß aber die französische Regierung mit eigenen Schwierigkeiten zu kämpfen habe; eine wichtige Geschäftsgruppe dort behaupte, daß die Waffen beschlag- nahmt würden. Es sei aber aus politischen Gründen besser, diese Frage jeöt nicht weiter zu erörtern („Köln. Ztg." vom 13. Dez. 1912). Die französischen Interessenten hofften damals, daß man durch Verzicht auf die Rechte aus dem Vertrage von 1862 in Masqat von England die Kolonie Gambia erhalten würde.
Die Waffenfrage hat dauernd die sorgenden Interessen von England gefunden. Es nimmt an, daß von dort aus dauernd Waffen nach Afghanistan geschmuggelt werden, und zwar besonders solche, die aus dem mit England verbün- deten Frankreich kommen. Das erwähnte Abkommen mit Frankreich von 1912 genügte den Engländern nicht. Ein Engländer soll beobachtet haben, daß etwa 1911 in Masqat an 200000 Gewehre lagerten, und daß die Pakete von Munition nach Millionen zählten. Unter den Augen eines englischen Kriegsschiffes entlud eine Dhau Waffen und Munition in Masqat. Die Franzosen wollten aus Geschäfts- gründen ihren Handel nicht missen, beanspruchten sogar eine persönliche Entschädigung für eventuelles Aufgeben des illegitimen Handels. Das Geschäft ging der englisdien
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Freundsdiaft vor. Aber auch Firmen aus Birmingham soll- ten an diesem Handel teilnehmen („Nordd. Allg. Ztg," vom 29. Jan. 1914). Noch Anfang 1914 ließ Frankreich dem Wahhäbiten Emir Ibn Sa'ud große Mengen Waffen anbieten, die jedenfalls über Masqat gehen sollten. Endlich, am 4. Febr. 1914, haben Sir Edward Grey und der französische Botsdiafter Cambon Noten ausgetauscht, denen zufolge Frankreich auf die Vorrechte verzichtete, die den französischen Untertanen durch den Vertrag von 1844 gewährt wurden, insofern sie den neuen verschärften Bestimmungen über den Waffenhandel in Masqat widerstreiten, d. h. in bezug auf den illegitimen Waffenhandel im Sultanat. Die Regie- rungen wollten auch nichts einwenden, wenn der Sultan (d. h. die Engländer) Abänderungen oder Ergänzungen zu den Waffenbestimmungen erlassen sollte („Correspondence d'Orient", Paris, 1./16. Juli 1914). Also noch vor dem Aus- bruch des großen Krieges hat England das lang erstrebte Ziel erreicht, daß es nämlich die Waffenkontrolle in 'Oman hat. Und es ist wahrscheinlich, daß dies Recht je^t wäh- rend des Krieges auf das schärfste ausgenü^t wird, denn die Waffenversorgung von Afghanistan ist eine große Sorge für England und Indien.
Aber nicht nur um diese Frage handelt es sich. Masqat hat eben einen sehr guten, von einer Insel geschürten Hafen, der einen Stüfepunkt erster Klasse abgibt, wo Kohlendepots und Befestigungen errichtet werden können, sobald Frank- reich keinen Widerstand mehr leistet. Und der Hafen von Masqat bedeutet für den Perser Golf dasselbe, was 'Aden für das Rote Meer ist: di« strategische Schlüsselstellung für dies Meer, das die Engländer nun als das ihrige be- trachten. Unsere Baghdad-Bahn hat, abgesehen von der Frage ihres Endpunktes in Kuweit, nur den Zugang zu einem englischen Binnenmeer, solange der Ausgang vom Perser Golf ausschließlich in englischer Hand ist. Und das ist je^t der Fall, denn auch an der persischen Seite besi^en die Engländer die Kabelstation bei Kap Dschask (Gäsak), Basidü auf der Insel Kism^ sowie die kleinen Inseln Taub
' Interessant ist die Angabe „eines persischen Patrioten" („Persien und der Europäische Krieg." Berlin, Karl Curtius, 1915), daß England während des Weltkrieges der persischen Regierung angeboten habe, die Inseln Chärak, Hormüz und Kism zu kaufen.
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und Abu Musa vor der Straße von Hormüz. Endlich haben sie die volle Gewalt über die Piratenküste. Auch bei einem günstigen Kriegsausgang werden formelle Zusicherungen Eng- lands uns nidits nüfeen, um dort die Freiheit des Meeres zu bekommen und die Baghdad-Bahn vor Erdrosselung im geeigneten Augenblick zu schüren. Helfen kann nur, wenn die Engländer gezwungen werden, auf ihre alleinigen An- sprüche am Perser Golf zu verzichten und zu gestatten, daß auch eine andere Macht, die nid\t zum Vierverbande gehört, sich einen festen Punkt dort sichert. Hierfür wären die riesigen und geschürten Buchten am KapMusandum sehr geeignet, in denen sogar die ganze englische Flotte Unter- kommen finden kann, wenn das Klima dort nicht so un- erträglich heiß wäre, daß selbst die Engländer den Plaö auf- geben mußten, den sie 1864 bis 1869 beseiten, als sie dort eine Kabelstation einrichten wollten. Schwer wird es aller- dings sein, England von Masqat abzubringen, auf das es den allergrößten Wert legt. Lord Curzon scfirieb („Persia" II, 443): „Wir lassen dem Sultan eine Subsidie zukommen, wir be- stimmen seine Politik und werden keine fremde Einmischung hier dulden. Die Zeit wird kommen, wo ein entschiedenerer Besiö erforderlich sein wird, und der Junion Jadk wird von den Burgen von Masqat wehen." Und schon 1899 sagte Sir Richard Temple in einem Vortrage im United Service Club: „Masqat gehört uns, und unsere Rechte daselbst müssen wir, wenn notwendig, mit den Waffen aufrechterhalten."
Die Freiheit des Perser Golfs aber ist für unsere Baghdad- Bahn eine Lebensfrage, und wir können nicht oder nur sehr schwer dort die freie See wie am Roten Meer erreichen. Deshalb muß irgend etwas geschehen, was uns und anderen Mäcfiten die Freiheit sichert.
Aus nebenstehenden Zahlen geht hervor, daß die Ein- fuhr von Waffen und Munition nach Masqat aus Belgien am bedeutendsten war. Nach den Konsulatsberichten kom- men diese Waffen aber fast ausschließlich aus Frankreich und werden von Belgien aus nur verladen; doch kommen auch aus diesem Lande viel Martini -Gewehre, die billiger sind als die englischen. Aus Deutschland stammen durch- weg nur wertvolle Waffen, so z. B. 1911/12 7000 Gewehre für 53800 i. Wichtig aber ist, daß England und seine
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Hamburgische Forschungen. Heft 1.
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Besi^ungen fast die gleiche Menge wie Belgien (Frank- reidi) einführte. Es beleuditet dieser Umstand die dauern- den Anschuldigungen der Engländer, daß nur die Fran- zosen die Araber und Afghanen mit Waffen versorgen. In der Ausfuhr erscheinen Waffen fast gar nicht, denn es wird nur die Ausfuhr auf Dampfern notiert; die auf ein- heimischen Seglern scheint im Sdimuggelwege zu erfolgen. 1911 — 12 sind die angeführten Mengen für die persische Regierung und arabische Häuptlinge mit Einverständnis des englischen Residenten ausgeführt. Für 1912 — 13 meldet der Konsulatsbericht: „Large Imports consigned to His Highness the Sultan of Muscat and to the Chaikh of Koweit." Es ist sehr auffallend, daß gerade um diese Zeit (April 1913) der englische Konsul von Kuweit ins Innere zum Ibn Sa'üd reiste, und daß gleich darauf die Türken in EI-Ahsa von den Mannen des Ibn Saud angegriffen wurden.
Die übrigen Waifen werden teils direkt von Masqat aus ins Innere von Arabien gehen, andere aber auch tro^ aller englischen Kontrolle in andere Häfen des Perser Golfes verfrachtet werden. Aber es ist als sidier anzunehmen, daß außer diesen Waffen die Araber noch direkte Zufuhren erhalten. So sollen die Engländer nach Kuweit außer den angegebenen Waffen und Munitionen für den Scheich von Kuweit und den Emir Ibn Sa'üd sehr viele Waffen, Muni- tionen und sogar auch Schnellfeuergeschü^e direkt geliefert haben. Aus arabischen Quellen berichtet M. Hartmann („Welt des Islam" II, 302), daß Anfang 1914 Frankreich einen Vertreter an Ibn Sa'üd nach Er-Rijad gesandt habe, um ihm lOOCOO A oder Steuern von 50000 £ T. anzubieten und ihm zu eröffnen, daß er bei Frankreich Waffen neuester Art billiger als irgend sonstwo kaufen könne. Und als Eng- land von diesem Angebot hörte, hat es ihm eine Jahres- zahlung von 50 000 £ und Lieferung aller Waffen versprochen, die er nötig hätte. Anderseits sollen die Türken an Ibn Rastd Anfang 1914 viele Gewehre und Kanonen gesandt haben.
Nad\ dem englischen Konsulatsbericht soll in Masqat im September 1912 die Verordnung in Kraft getreten sein, nach der alle Waffen in staatliche Magazine gebracht werden müssen, und zwar nicht nur die neu eingeführten, sondern auch die noch bei den Kaufleuten vorhandenen. Man hoffte dadurch den Waffenvertrieb kontrollieren zu können. Die
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oben mitgeteilten Zahlen zeigen aber, welch ungeheure Zahl von Waffen allein von Masqat aus schon vorher ins Innere von Arabien gekommen ist, auch wenn man annimmt, daß ein Teil davon nach Persien und Afghanistan gebracht wurde.
11. Kapitel
Die Bahrain-Inseln und die türkische Provinz
El-Ahsä (Lahsä, El-Hasä)
An der Ostküste Arabiens liegen in dem von der Halb- insel el-Qatar gebildeten Golfe die Bahrain-Inseln, die von manchen Geschiditsforschern mit dem Dedan der Bibel, der Insel Tylos der Griechen, identifiziert werden. Dort soll die Alexander-Expedition die Baumwollstaude entdeckt haben (gossympinos des Plinius). Nach der von Herodot gegebenen Überlieferung haben die Phönizier von hier aus ihren Zug nach Norden angetreten. Strabo beriditet von phönizisdhen Tempeln auf der Insel. Es ist aucii sehr wahrscheinlich, daß die älteste Kultur von Babylonien enge Beziehungen mit diesen Inseln hatte. Beweisen können wir diese Zusammenhänge leider noch nicht, da die Unter- suchung der riesigen Grab-Tumuli auf der Hauptinsel durch Bent und andere bisher ohne wesentliche Ergebnisse ver- laufen ist.i Es liegen nämlich auf einer weiten Ebene im Innern der In^el Tausende von riesigen Grabhügeln, teils von 30 und mehr Metern Höhe, die enorme Steinkisten- Gräber in zwei Stocdtwerken enthalten. Außer auffallend dolychocephalen Schädeln, Brücfistüci^en eines Goldarmbands, einigen Tontöpfen und einer an phönizische Stücke er- innernden Elfenbeinschniöerei eines Ochsen ist nichts darin gefunden. Die weitere genaue Untersuchung aber wäre sehr erwünscfit; denn es ist kein Zweifel, daß wir hier uralten Kulturboden vor uns haben. Gegenüber, land- einv.'ärts im Festland, lag die alte Handelsstadt Gerra,^ über
^ Prideaux, F. B.: „The sepuldiral Tumuli of Bahrain." Ardiaeo- logical Survey of India ... Annual Rep. 1908—1909. Calcutta 1912. S. 65. — Jouannin, A.: „Les Tumuli de Bahrain. Memoirs de la Delegation in Perse." T. VIII. 1905. V. 149-157. - Bent: „The Baharain Islands." Proc. Roy. Geogr. Soc. 12. London 1890.
2 Nach Sprenger ist el-Ger ä (arabisch) ein „Ort, wo nichts wächst". Strabo sagt, daß Gerra von Chaldäern gegründet sei.
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deren Lage man sidi nodi nicht einig ist. Einige sudien sie bei El-Qatif, andere im Grunde der Bucht von El- Qatar; das Wahrscheinliche ist aber, daß sie in der Oase von El-Hufhüf lag. Jedenfalls ging von hier aus eine der aller- wichtigsten Handelsstraßen quer durch Arabien, teils nach Makoraba — Mekka, teils wohl nach Jemen entlang dem Wadi ed-Dawasir, teils nach Nordwesten. Und nach Osten hin gingen die Handelswege von Gerra über den Golf nach Persien und weiter wohl bis nach China. Schon zu Plinius' Zeit waren die Bahrain-Inseln berühmt durch ihre Perlen- fisdierei, die noch heute blüht. An 900 Boote widmen sich vom Juni bis Oktober von dort aus der Perlenfiscfierei im Persischen Golf.^
Besonders dieser reichen Perlenfischerei wegen waren die Inseln immer eine begehrenswerte Beute umliegender Stämme. Schon im Altertum müssen Babylonien und Persien dort abwechselnd großen Einfluß gehabt haben. Der Islam wurde sehr früh eingeführt. Vor Mohammed stand ein Teil des Landes unter persischer Herrschaft, der Statthalter war Ispid weih (Weißes Gesicht), v.?oraus die Araber Asbads gemacht haben. Zur Zeit der Propheten war die Hauptbevölkerung von el- Bahrain die Benu 'Abd el-Qais bin Afsa, die aus der Tihäma gekommen waren und die Ijäd vertrieben hatten. Im Jahre 6 — 8 d. Higra wurde "^AlT bin 'Abdallah el-Hadrami nad\ Bahrain gesandt, um den persisdien Häuptling el- Mundsir bin SawT zu bekehren. Viele „Magier" (Perser), Juden und Christen lebten damals dort. Nach Mohammeds Tode empörte sich Sureih bin Dubeiä el-Hutam bin Ghuwatä. Dort war um 900 die Hodiburg der Qarmaten, die 922 die Stadt el-Ahsä (el-Huf- huf) bauten. (Ihr Gründer war Abu Tähir Suleiman bin Abu Sa*^id el-Ghanäbt.) Um 1330 wurde el- Bahrain von der
' Perlenhandel in Bahrain.
1909—1910 Rup.
1910—1911 Rup.
1911—1912 Rup.
1912—1913
1913-1914
Einfuhr . . Ausfuhr. .
6 300 000 10 990 000
5 975 000 13 928 000
13 483 000 29 920 000
1 000 000
2 033 333
531 134 1 451 293
Der Unterschied zwischen Ausfuhr und Einfuhr ist jedenfalls der Wert der im Gebiet von e!-Bahrain selbst gewonnenen Perlen.
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Insel Hormuz aus durch Qutb ed-Din erobert. Ihr alter Name war Owal, Awäl; die Bezeichnung el-Bahrain, „zwei Meere", tritt erst später auf. Der alte Hauptort hieß Tarm (Darin). Wir sahen schon, wie Perser und 'Oman sich um den Besiö stritten, wie dann die Portugiesen die Insel be- seiten. Nach ihrem Abzüge 1622 waren die Perser dort wieder Herren, zulegt von 1735 — 1783.* Zeitweilig mußte die Insel Tribut an Masqat zahlen, bis im Jahre 1783 der "^Utubt-Stamm von Zobara auf dem arabischen Festland zu- sammen mit dem AI -Sabah- Stamm el-Bahrain beseite. Zum Stamm 'Utubt gehört noch heute die Familie des dor- tigen Scheich. 1800—1801 hatte wieder Masqat und bis 1810 die Wahhäbiten die Gewalt. Die 'Utubi kamen darauf wieder- um ans Ruder, mußten aber oft an 'Oman oder Persien Tribut zahlen. Lord Curzon schreibt, daß einmal zu gleicher Zeit die Flaggen von England, 'Oman und Negd über dem Hauptorte Menäma wehten. Im Jahre 1820 schloß sich der damalige Chef Suleimän bin Ahmed dem allgemeinen Ver- trage der „Trucial Chiefs" mit England an. Von 1820—1828 bezahlte Bahrain Tribut an Masqat, 1830 an die Wahhäbiten. Im Jahre 1839 wollte der ägyptische Kommandeur, der in der Nähe gegen die Wahhäbiten kämpfte, Bahrain angreifen, jedoch verhinderte England dies ebenso wie 1843 die per- sischen Absichten auf die Inseln. Mohammed bin Chalifa, der Enkel von Soleimän bin Ahmed, schloß mit England 1847 einen Vertrag über die Unterdrückung der Sklaverei. Als kurz darauf die Pforte wieder versuchte, ihre Anerken- nung in Bahrain durchzusehen, erklärte England, es habe mit dem „unabhängigen" Herrscher dort einen Vertrag ab- geschlossen und würde es nicht dulden, daß er sich unter die Oberhoheit der Pforte stelle. Um ihn noch mehr zu binden, wurden 1861 und 1868, nachdem er einen Seekrieg mit el-Qatar geführt hatte, wieder Verträge von England mit dem damaligen Häuptling'Ali bin Chalifa abgeschlossen, in dem er sich bereit erklärte, Seeräuberei, Krieg und Sklavenhandel zu unterdrücken; für den Bruch des Friedens in jenem Seekriege aber wurden an die Engländer 100000^
* Nach einer Nachricht vom 29. Dezember 1915 soll Persien in einer Antwortnote auf ein russisches Ultimatum, das am 24. Dezember abgelaufen war, unter anderem gefordert haben, daß England Persiens Hoheit über el-Bahrain anerkennt.
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Strafe bezahlt. Im Vertrage von 1861 war abgemadit, daß die Engländer dort nur 5% Einfuhrzoll zu bezahlen hatten. Ein Verwandter von 'Alt, namens Mohammed, eroberte Bahrain, tötete den Chef und beteiligte sich 1869 wieder am Seeraub, so daß die Engländer seine Hauptstadt Menäma bombardierten und ihn nach 'Aden deportierten.^ An Stelle des gefallenen 'Alt wurde 1869 dessen Sohn 'Isa (Curzon nennt ihn Esau!) von den Engländern zum Herrscher ge- macht, der ihnen treu blieb. Am 22. Dezember 1889 und 13. März 1892 schloß er Verträge mit England (s. Anhang Nr. 51,52), nach denen er sich verpflichtete, mit keiner Macht außer mit England Verträge zu schließen oder in Schrift- verkehr zu treten, kein Land an fremde Regierungen zu geben oder die Niederlassung eines andern Konsuls als (les englischen in Bahrain zuzulassen. Formell ist Scheich 'Isa jedoch noch unabhängiger Herrscher, der aber zugunsten Englands auf einen großen Teil seiner Hoheitsrechte ver- zichtet hat. Ende 1912 wünschte der englische Resident, daß der Scheich ein Viertel seiner Zolleinkünfte zu Melio- rationen und Anstellung eines englischen(!) Richters für Zivilsachen verwandte. Da er sich weigerte, verschob der Resident von Büsehr die Regelung der Frage auf spätere Zeiten. Ein englisches Protektorat über Bahrain ist nicht bekannt geworden.
Türkische Ansprüche auf Bahrain hat England stets zurüd^gewiesen, so 1839, 1847, l'871, 1893 und 1895. Im Jahre 1893 soll der Türkei mitgeteilt sein, daß Bahrain „under British protection" stände.
Die Gruppe der Bahrain-Inseln hat etwa 100000 Ein- wohner, die meist Maleki-Sunniten sind, doch leben dort auch viele schi'itische Perser, Indier u. a. m. Der Haupt- ort Menäma hat etwa 25 000, Muharraq etwa 20000 Ein- wohner.
Große Aufregung entstand, als 1898 (nicht 1896, wie die „Times Hist. of the War" sagt) eine Hamburger Firma Robert Woeckhaus & Co. im Persischen Golf erschien.^
* Das erste deutsdie Handelsunternehmen am Persischen Golf wurde in Busehr unter dem Namen Johann Werth u. Co. gegründet. Diese Firma wurde später von der Deutsch-Persischen Handelsgesellschaft in Bremen mit Niederlassungen in Bender Abbäs, Büsehr und Siräz übernommen, die aber ihre Tätigkeit wieder einstellte.
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Sie befaßte sich zuerst mit dem Aufkauf von Perlmutter- schalen in Lingah an der persischen Küste, einem bisher dort ganz vernachlässigten Artikel. Im Jahre 1901 verlegte sie ihr Hauptgeschäft nach Bahrain. Auch Mohammera Basra, Bender 'Abbas und andere Orte erhielten Ver- tretungen dieser Firma, von der die Engländer lächerlicher- weise annahmen, daß sie mit deutschen Staatsgeldern politische Zwecke verfolgte. („Times Hist. of the War", part 29 vom 9. März 1915.) Es ist dies natürlich eine der Unwahrheiten, die von den Engländern erfunden sind, welche sich nicht vorstellen können, daß eine Firma durch Rührigkeit und durch die Tüchtigkeit ihrer Angestellten in einigen Jahren aus dem Nichts etwas sdiaffen kann. Diese hat es fertiggebracht, durch Aufnahme eines im Persischen Golf bisher fast unbeachteten Artikels nicht nur Geld zu verdienen, sondern den Hauptmarkt für eben diese Perl- mutterschalen von London nach Hamburg zu verlegen.
Kurz nach Errichtung der Niederlassung in Bahrain wollte Robert Woenckhaus & Co. — wie die „Times Hist. of the War" sagt — eine Konzession vom Scheich der Insel auf Ausbeutung der Perlenfischerei erwerben, was diesem von den Engländern aber verboten wurde. Darauf soll die Firma in Konstantinopel beantragt haben, die Insel Halül auf Höhe der türkischen Station El-Bidä an der Halbinsel El-Qatar zu pachten, die ein Standort der Perlenfischerei ist und nach englischer Auffassung als gemeinsames Eigentum aller perlenfischenden Stämme betrachtet wird. Auch hier hat angeblich England hindernd eingegriffen, welches fürchtete, daß Deutschland auf Halül eine Kohlenstation einrichten könnte. Etwas später hat die den Engländern so gefährlich scheinende Firma auf der etwa 50 Seemeilen nordwestlich des Ortes Sarga (im Lande „Schardscha" gesprochen) an der Piratenküste liegende Insel Abu Musa RedKte auf Lager von Eisenoxyd erworben. Die Engländer behaupten, daß diese Insel dauernd im Besi^ des Häuptlings von Sarga ge- wesen sei. Das Recht, die Lager von rotem Eisenoxyd auszubeuten, war vom Scheich an drei Araber vergeben, von denen zwei in Lingah (Linka, Linga) ansässig waren. Im Jahre 1906 hat die Firma Robert Woenckhaus & Co. diese Konzession von jenen Arabern erworben. Angeblich soll der Scheich von Sarga gegen die Übertragung protestiert
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haben, natürlich auf Anstiften der Engländer, die fürchteten, daß die Hamburg-Amerika-Linie die Insel erwerben könne(!). Dieser Häuptling hatte sich durch Anschluß an den erwähnten »Trucial-Vertrag" im Jahre 1892 verpflichtet, „mit keiner anderen Macht ein Übereinkommen oder eine Verhandlung (correspondence) einzugehen, noch die Vertreter einer an- deren Regierung bei sich zuzulassen, noch sich irgendeines Teils seiner Länder zu entäußern — außer gegenüber von Großbritannien". Hier also paßte den Engländern die Kon- struktion der Eigentumsrechte von Sarga ebenso wie seiner- zeit beim Erwerb der Ghüria-Müriä Inseln diejenigen des Sultans von 'Oman. Im Oktober 1907 schleppte das englische Kriegsschiff „Lapwing" einige Fahrzeuge mit bewaffneten Leuten des Häuptlings von Sarga nach Abu Müsa, welche die Angestellten von Woenckhaus angriffen und nach Lingah brachten, sogar ein Boot mit der deutschen Flagge beschossen, in dem der Vertreter der Firma war. (Es darf dabei er- wähnt werden, daß es sonst den Eingeborenen ganz streng von den Engländern verboten ist, in bewaffneten Ein- geborenen-Fahrzeugen auf dem Golf zu verkehren.) Wie alle deutschen Firmen im Auslande, so hat auch diese stets Reibereien mit den Behörden vermieden und versucht, troö aller entgegengese^ter Hindernisse mit der englischen Ver- tretung gut auszukommen und Schwierigkeiten zu vermeiden. Hier aber mußte sie bei der offenbaren Verlegung deutscher Rechte die Hilfe der Reichsregierung in Anspruch nehmen. Es wurden von beiden Seiten umfangreiche Denkschriften verfaßt — ich sah selbst drei stattliche Bände davon im Hamburger Geschäftshause der Firma — , und das Ergebnis war ein ganz anderes, als die „Times Hist. of the War" es in ihrer gehässigen Weise darstellt. Ende 1913 hat das englische Auswärtige Amt, Sir Edw. Grey, grundsä^Hch die Berechtigung eines Schadenersaftes für die deutsche Firma anerkannt und das Unrecht zugegeben. Über die Höhe dieser Entschädigung aber sollten noch Erhebungen durch den Board of Trade stattfinden. Die deutsche Firma stellte ihre Forderungen so niedrig wie möglich, um die endgültige Regelung nicht zu erschweren. Aber diese wurde offenbar absichtlich von den Engländern hinausgeschoben, so daß bei dem Ausbruch des Krieges, acht Monate nach der grund- sä^lichen Anerkennung, die Frage noch in der Schwebe
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war („Deutsdie Levante-Zeitung" vom 1. Juli 1915). Eng- land hat beim Kriegsausbruch die Gelegenheit benu^t, um diese Konkurrenzfirma lahmzulegen. Ihre Angestellten in den Golfhäfen wurden gefangen ^ und nach Indien gebracht, die Waren beschlagnahmt und die Geschäfte geschlossen, und zwar sogar auch die in dem neutralen persischen Ge- biet (Mohammera, Ahwäz, Büsehr). Dieser Fall zeigt, wie England über jede Unternehmung anderer Nationen im Perser Golf denkt, wie rücksichtslos es sein Monopol dort ausnuöt. Es zeigt auch, wessen wir uns zu gewärtigen haben für die Interessen der Baghdad- Bahn, die doch nun einmal ohne einen Anschluß an den Golf nicht leben kann.
Fast nocfi unangenehmer als das Auftreten der deut- schen Handelsfirma war den Engländern die Errichtung eines deutschen Konsulats in Bender-Büsehr im November 1897, dessen erster Inhaber der früher in Zanzibar tätig gewesene Dr. Reinhardt war. Ganz verdächtig aber wurde die Firma Woenci^haus, als sie Vertreter der Hamburg- Amerika-Linie wurde, die seit September 1906 einen neuen Hamburg -Dienst nach Arabien und dem Persischen Golf erriciitete. Der Hapag gegenüber wird von England immer wieder behauptet, sie sei mit Reichsgeldern subventioniert, was noch so häufig vergeblich widerlegt werden kann. Die Engländer können es eben nicht fassen, daß wir keine ge- heimen Fonds im Auswärtigen Amte haben, die man heim- lich für politische Ziele verwenden kann. Im Perser Golf aber ist für England alles politisch, was von irgendeiner fremden Macht ausgeht, und ganz besonders alles Deutsche. Tatsache ist, daß nicht ein großer Luxusdampfer mit Musik- kapelle und Festen, wie die „Times" behauptet, die erste der Hapag- Fahrten im Perser Golf machte, sondern am
* Nach der „Times" vom 6. November 1915 ist der Angestellte Georg Harling der Firma Robert Woenckhaus & Co. in Bahrain ver- haftet, als im Oktober dort die Brigade des Generals Delamain ankam — also vor Ausbruch des Krieges mit der Türkei — weil er an die deutschen Konsulate in Basra und Büsehr einen Bericht über die eng- lische Expedition geschrieben hatte. Die „Times" hütet sich aber, den Fall als Spionage darzustellen, weil doch Bahrain kein englischer Besiö, sondern ein „selbständiges" Sullanat ist. Am 22. Dezember ist Harling nach Indien überführt. (Vgl. auch „Deutsche Levante - Zeitung" vom 1. Januar 1916.)
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14. Juli 1906 der alte Frachtdampfer „Canadia". Vier Dampfer von 2500 bis 3000 Tonnen liefen auf der neuen Linie über Antwerpen, Marseille, Port Sudan, Djibuti, Masqat, Bender- 'Äbbäs, Linga, Bahrain, Büsehr, Mohammera und Basra. In Suez ist Umladung nach Suwakin, Musawa', Gidda, Hodeida, Janbu, Tor und El-Wegh, in Port Sudan nach Chartum, in Mohammera nach Ahwaz, in Basra nach Baghdäd und in Busehr nach Kuweit. Allmählich wurden größere Dampfer eingestellt, so daß 1914 „Christian X.", „Persepolis", „Nicomedia" und „Secundus", alle von 4400 bis 4900 Tonnen, auf dieser Linie in Betrieb waren.
Beim Beginn des Weltkrieges herrschte in der Bevöl- kerung von Bahrain eine recht deutschfreundlidie Stimmung, besonders weil Deutschland mit dem Chalifen befreundet war. Auch bei den Persern in Bahrain war die Meinung gegen England, weil es an Seite Rußlands kämpfte. Deutsch- land bewunderte man, weil es gegen die mächtigsten Reiche den Kampf aufgenommen hatte.
Es sei noch erwähnt, das schon vor Ausbruch des Weltkrieges zwisdhen England und der Türkei die Eng- länder in den Bahrain-Inseln im Oktober 1914 eine große Truppenmacht zusammenzogen. Die Brigade von Poona stand hier in Reserve, um gegen Mesopotamien vorzu- gehen.
El-Ahsä. Aus geographischen Gründen wollen wir bei unserer Reise rund um Arabien schon hier einige Be- merkungen über die türkische Provinz El-Ahsä einschalten, obgleich sie ein Anhängsel des Wilajets Basra ist. Es handelt sich um den Landstreifen, der von der Mündung des Satt El-'Arab, oder besser von el-Kuweit an nach Süden bis zur Halbinsel El-Qatar reicht und von der Türkei beansprucht wird. Die Hauptstadt ist El-Hufhüf, auch El-Ahsa, Lahsa, Hagar genannt. Der Name El-Ahsa ist Plural von El-Hisj und bedeutet „eine weite Ebene mit sandigem Grunde, der Regenwasser unter der Erde führt, das beim Graben zum Vorschein kommt". (Die Schreibweise Lahsa, El-Hasä ist nach Wüstenfeld falsch.) El-Hufhüf ist eine Oase, die nach Burchardt an 30000 Einwohner haben mag. Sprenger gibt an, daß der Ort um 890 n. Chr. (nadi Wüstenfeld 922 n. Chr.) von den Qarmaten erbaut sei; doch spricht das Vorhandensein der Oase im sonst wasserlosen Lande dafür,
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daß der Plaö immer besiedelt gewesen ist. Zukünftige Forschungen werden vielleicht ergeben, daß das alte Gerra in derselben Gegend gelegen war, und nicht unmittelbar an der Küste. El-Hufhüf ist etwa 15 — 18 Stunden entfernt von der Zollstelle an der Küste El-'Ager (Adscher), auf den Karten auch 'Oqeir genannt. Einen weiteren Pla^ an der Küste haben die Türken bei El-Qatif etwas im Norden. Und endlich ist zeitweilig noch ein Punkt auf der Halb- insel El-Qatar beseht worden, den man gewöhnlich El-Bidä nennt. Die dortige türkische Garnison befindet (oder befand) sich im ganz nahe gelegenen El-Docha. Der ganze Küsten- strich wird El-Chatt(„ der Strich") genannt. Chattische Lanzen aus indischem Bambus waren in Alt-Arabien berühmt.
Die Türken geben im offiziellen Staatskalender (Sälname) diese Bezirke als „Sangaq du Negd" an mit den Bezirken (nähije) Mirez, Djefr (Gefr), 'Ojun und 'Agir ('Ager), und den Casa (gada), Qatif und Qatar. Es ist aber Tatsache, daß die türkische Verwaltung niemals in das innerarabische Negd gereicht hat, daß sie sich an den angegebenen Stellen auch kaum viel über die Schußweite der Waffen er- streckte. 'Ager hatte 1903 zur Zeit der Reise von Burchardt eine Kompagnie Soldaten, in Hufhüf standen 3V2 Tabür (Bataillone); eines in El-Qatar und der Rest in El-Qatif; alles zusammen 7 Tabür und V2 Tabür Maultierreiter. Die Garnisonen gehörten zum VI. Armeekorps. Die Einkünfte des Landes beliefen sich außer den für 6000^ T. verpachteten Zöllen auf 35000 £ T. Im Jahre 1911 wurden die dortigen Truppen auf 4 Bataillone Infanterie, 2 Schwadronen Kaval- lerie und 1 Batterie Maultier-Kanonen angegeben.
El-Ahsä war schon einmal zur Zeit von Mehmed 'Alt 1838 — 1840 eine türkische Provinz gewesen, aber binnen kurzem auf Vorstellung der Engländer wieder aufgegeben. Im Jahre 1871 stritten sich die Wahhäbiten 'Abdallah bin Feisal mit seinem Bruder Sa üd bin Feisal. Ersterer wandte sich um Hilfe an Midhat Pascha, der damals Gou- verneur von Baghdad war. Dieser äußerst energische Mann benufete die Gelegenheit, um vorzugehen, und beseite EI- Qatif. Die Türkei erklärte damals an England, daß sie keine Oberhoheit über Bahrain, Masqat und die Trucial- Chiefs beanspruchte, auch keine Seeunternehmungen machen würde. Die Türken zogen bald ihre regulären Truppen
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aus El-Ahsä zurüd« und selten Bezia bin Areir von dem ihnen befreundeten Ben! Chalib-Stamm als Gouverneur ein mit einer Polizeitruppe als Grenzsdiuö. Als sich 1876 die Stämme in El-Ahsä empörten, wurden wieder reguläre tür- kische Truppen entsandt, und mit ihnen zog der erste Gou- verneur des neuerrichteten Wilajets Basra,^ Näsr Pascha von dem Stamme der Muntafiq, nach Hofhüf, das er nochmals erobern mußte. Der Sohn von Näsr, Mezjed (MazTd Pascha Asa'dün?) wurde zum ersten Mutesarrif dort ernannt. Seit 1876 übte also die Türkei in El-Ahsä die Herrschaft aus, aber sie hatte nur wenig Einfluß. Die Häuptlinge waren so gut wie unabhängig. Ganz besonders mußte man mit den Emiren der Wahhäbiten sich stellen, auf die wir noch ausführlicher zu sprechen kommen. Hier sei nur vorläufig folgendes erwähnt: Im Jahre 1902 wurde Tälib Bek Annaqtb aus Basra Gouverneur von El-Ahsä. Unter ihm herrschte Ruhe. Nach seiner Abdankung ließ man nur sehr wenige Truppen dort. Nachdem im April 1913 der englische Konsul von Kuweit, Cpt. Shakespear, mit Ibn Sa'üd verhandelt hatte, machte Mitte Mai dieser einen Angriff auf Hofhüf, wo 25 türkische Soldaten getötet wurden. Audi El-Qatif ist bei dieser Gelegenheit genommen, wo nur 90 Soldaten v^aren (in Hufhüf 310 Mann). Die türkischen Truppen wurden entwaffnet und nach der Küste gesandt, von wo sie nadi Bahrain gesandt wurden. Dort befand sich gerade ein türkisches Kanonenboot, das aber nichts unternehmen konnte. Nach Angabe der Engländer („Times Hist. of the War") sind die Truppen auf britischem Dampfer nach Basra befördert worden. Seit Juni 1913 ist also die Provinz El-Ahsä nidit mehr im Besiöe der Türken, nur in Bidä auf der Halb- insel El-Qatar sollen die Türken länger geblieben sein. Sie waren dort noch im Oktober 1914. Es ist für mich nicht der geringste Zweifel, daß dies Vorgehen von Ibn Sa'ud auf Anstiften, wenigstens mit Wissen der Engländer erfolgte, die vorher den Arabern Waffen besorgt hatten. Im Juli 1913 wurden die „Fremden" in El-Hufhuf und El-Oatif zum Ver- lassen des Landes aufgefordert. Von allen Waren wurde 8% Eingangszoll erhoben. Der Eroberer 'Abd ul-'Aziz ibn
* So schreibt ein ungenannter Verfasser (Musil?) in der ,Österr. Monatsschrift f. d. Orient" vom Jan./Febr. 1914. Soweit ich weiß, ist das Wilajet Basra erst 1884 von Baghdäd abgetrennt worden.
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Sa'ud bewaffnete seine Leute mit den türkischen Gewehren und belegte die türkisdien Kasernen mit seinen Leuten. Da er auch das Binnenland von 'Oman erobert hatte, konnte er im Spätsommer 1913 sein Reich in die vier Pro- vinzen 'Oman, El-Ahsa, El-Qastm und Er-Rijäd einteilen. Sein Reich ging also von der Straße von Hormuz bis weit ins Innere von Arabien; er besaß auch die früheren tür- kischen Pläfee El-Qatif und El-'Ager. Sein größter Erfolg bei diesen Unternehmungen war, daß sein Wahhabiten-Reidi nunmehr einen Zugang zum Meere hatte, wo es allerdings von England abhängig ist. Im Sommer 1914 entschloß sich Zeitungsnadirichten zufolge die türkische Regierung, 'Abd uU'^Aziz zum Pascha und Wali von Negd zu ernennen. ^ Sie machte also gute Miene zum bösen Spiel und sicherte sich formell den Bestand ihrer Provinz, in der sie aber nicht das geringste zu sagen hat, und in der ein Türken- feind und Engländerfreund der Alleinherrscher ist. Jeden- falls waren bei Ausbruch des europäischen Krieges mit Aus- nahme von der Garnison in Btdä keine türkischen Truppen mehr in der Provinz El-Ahsä, die durch den je^igen „Wali" völlig dem englischen Einfluß ausgese^t ist. Dies war aller- dings auch schon früher der Fall. Die „Times" schrieb am 14. Juli 1911: „Jedoch weiß die türkische Regierung genau, daß für die Verbindung mit ihren eigenen Behörden in allen Teilen des Persischen Golfs sie sich nur auf britische Duldung verlassen kann, und daß unter den Bedingungen, welche bisher in den türkischen Golf-Distrikten vorgeherrscht haben, es schwer ist, sehr viel mehr Rechtfertigung für diese Duldung zu sehen als für die außerordentliche Nach-
* Es scheint, daß schon vorher die Pforte feste Beziehungen zum Emir Ihn Saud angeknüpft hatte, denn es verlautete, daß Anfang 1913 sein Monatsgehalt auf 150 i^T. erhöht wurde. (Ich vermute, daß Eng- land ihm mehr bezahlte, und daß deshalb der Emir gegen die Türken vorging.) Ende 1913 hißte Ibn Saud die türkische Flagge in seinem Gebiete, als Zeichen seines Anschlusses an die Türkei, und am 18. Juli 1914 meldete Reuter aus Simla, daß Ibn Saud von der Pforte zum Qeneralgouverneur und Militärkommandanten ernannt sei, mit dem Recht der Truppenaushebung. Die Verhältnisse sind jedenfalls in der Öffentlichkeit nicht klar. Man kann nur vermuten, daß Ibn Saud mit England und der Pforte es nicht verderben wollte, tatsächlich aber mit dem Teile geht, der am besten bezahlt und der den größten Erfolg hat. Näheres über die Geschichte der Wahhäbiten-Emire werden wir im nächsten Kapitel bringen.
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sieht, die wir fortwährend gegen die persischen Rechte einer unzulänglichen (ineffective) Landeshoheit an der anderen Küste des Golfes zeigen."
12. Kapitel
Die Wahhabiten und ihre Nachfolger in Negd
(Ihn Saud und Ihn Rasid)
J^as Innere von Arabien wird durch eine vielfach von ■^^Gebirgszügen und Tälern durchse^te Hochfläche ein- genommen, über die wir aber noch recht geringe Kenntnisse haben. Nur wenige Reisende, unter denen Palgrave, Reinaud, Sadler, Pelly, Huber, Nolde und Leachman zu nennen sind, konnten in das Land eindringen. In neuererZeit offenbar auch die englischen Konsuln Crow und Shakespear. Nach allem, was man bisher weiß, ist dies Gebiet durchaus nicht völlig wüstenhaft, vielmehr sind überall Täler vorhanden, in denen nicht nur die Kultur von Dattelpalmen, sondern auch etwas Ackerbau möglicfi ist, und Viehweide ist weithin vorhanden. Die arabischen Schriftsteller berichten von vielen festen Schlössern und Burgen, die teils Winterquartiere der Stämme bilden, teils aber auch als dauernd feste Siedlungen anzu- sprechen sind. Der nördliche Teil wird als Sammar mit dem Hauptort Häjil(Hail) bezeichnet, südlicher liegt das eigentliche Negd mit den Städten Bereida und Er-Rijäd. Die Um- gebung lefeteren Ortes, El-Jemäma genannt, muß archäo- logisch höchst interessant sein. Die Erforschung von dem alten Schloß Sadus zum Beispiel wäre gewiß lohnend und könnte Aufschluß geben über das Eindringen persischer oder jemenischer Kulturen. Glaser nimmt an, daß das Wädi ed-Dawasir von Jemen an bis hierher reicht und nach der Bahrain-Küste weiter geht. Wahrscheinlich ist der Kultur- zustand des ganzen Innerarabiens zur Zeit von Mohammed viel besser als heute gewesen. Erst mit der Vernachlässi- gung des Landes durch die Chalifen, besonders durch die "^Abbäsiden, griff das Räuberleben um sich, und der Kultur- zustand wurde schlechter.
Dies interessante Gebiet hat immer eine große Selb- ständigkeit gehabt, auch wenn die antiken Handels- und modernen Pilgerstraßen es durd^.kreuzen. Seine Geschichte
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kann aber wohl erst geschrieben werden, wenn die Erfor- schung der Burgruinen und ihrer Inschriften erfolgt ist. Uns interessiert das Gebiet seit dem Auftreten der Wahhäbiten- sekte, deren Vorbereitungsgebiet hauptsächlich das Negd war, und welche die ganze Halbinsel erschütterte. Im Jahre 1696 wurde in Wasit in Negd ein Mohammed bin 'Abd el- Wahhäb vom Stamme Tamim geboren, der von seinem Vater im Hambali-Ritus erzogen wurde und an den Haupt- orten des Islam studierte. Auf seinen Reisen sdired^te ihn die Entwid^lung ab, die der Islam genommen hatte, und er begann eine Rückkehr zur alten, reinen Religion zu pre- digen. Insbesondere verwarf er die Igma', die Anbetung der Heiligen und Verehrung der Heiligen Gräber; er verbot den Gebrauch von Tabak, Seide, Gold, Musik und allen sonstigen Luxussachen, nur Wohlgerüche waren ihm erlaubt. Rückkehr zum puritanischen Ur-Islam war sein Ziel. Der Priester fand in einem Weltmann den Verbreiter seiner Lehre. Der Emir Mohammed ibn Saud von Dartja in Negd nahm seine Lehre an und verbreitete sie auch nach dem Tode ihres Begründers (1765). Um 1780 war die Lehre über fast ganz Innerarabien verbreitet, hauptsächlich durch die Bemühungen des Sohnes von Mohammed ibn Saud, 'Abd ul-'AzTz ibn Sa'ud, der 1804 von einem persischen Fanatiker ermordet Vx^urde, nachdem er sogar Bahrain er- obert hatte. Dessen Sohn Sa'üd II. hatte am 27. April 1803 Mekka erobert, wie er es zwei Jahre vorher mit Kerbela, der heiligen Stadt der Schi'iten, getan hatte. Im Jahre 1805 besuchte der Engländer Reinaud in politischer Mission im Auftrage des politischen Residenten Manesty in Gren-Kuweit DarTja, den Si^ des Wahhäbiten Emirs, traf aber jeden- falls den 'Abd uI-'Aziz nicht mehr lebend an. Die Türkei rührte sich anfangs tro^ des Verlustes der Heiligen Orte nicht. Erst 1811 beauftragte sie Mehmed 'Alt, von Ägypten aus vorzugehen, der eine Expedition unter seinem Sohne Tusün Pascha entsandte. Mekka und Medina wurden 1812 erobert, aber die Türken wurden bald darauf bei Bedr ge- schlagen. Eine zweite ägyptisch -türkische Armee unter Mustafa Bey nahm Täif. Endlich konnte Mehmed 'AI! selbst die Vv^ahhabiten bei Besel, in der Nähe von Täif, schlagen. Der Wahhabitenchef Sa'ud III. war im April 1814 in seiner Hauptstadt Dartja am Fieber gestorben, und sein Sohn
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'Abdallah bin Sa'üd ihm gefolgt. Mit diesem wurde Frieden geschlossen. Aber schon im August 1816 gab es einen neuen Feldzug gegen die Wahhäbiten unter Ibrahim, dem Sohne von Mehmed 'Ali. Ein Stamm nadi dem anderen fiel von den Wahhäbiten ab, und die Hauptstadt DarTja wurde 1818 ohne Kampf erobert. Der gefangen nach Konstantinopel gebrachte 'Abdallah wurde dort am 18. Dezember 1818 hin- gerichtet. Im Auftrage der englischen Regierung verhandelte Kapitän Sadler etwa 1820 in Darija mit dem Sieger Ibrahim Pascha. Vorher sdion hatten die Engländer 1809 die von den Wahhäbiten gestuften Seeräuber bei Ras el-Cheima geschlagen, sich jedoch geweigert, dem bedrohten 'Oman zu helfen. Der Einfluß der Wahhäbiten aber wuchs bald wieder. Der Vetter des hingerichteten 'Abdallah, Turki bin 'Abdallah ibn Sa'üd, wurde zum Emir von Negd ausgerufen, vertrieb den ägyptischen Gouverneur, wenn er auch noch der Form wegen kleine Abgaben an die Hohe Pforte zahlte, bis er 1831 (1833?) ermordet wurde. Sejjid Said von 'Oman zahlte Tribut an die Wahhäbiten, während die Engländer sich neutral verhielten. Der Sohn von TurkT, Feisal, lehnte sich offen gegen Ägypten auf, das in einer neuen Expedition den Negd unterwarf, 1838 auch El-Hufhüf und El-Qatif auf kurze Zeit durch Chursid Pascha beseite. Gegen das Vor- dringen der Ägypter legte der englische politische Resident am Persisdien Golf formellen Protest ein, der axidi den Trucial Chefs die Zusidierung gab, sie gegen die Ägypter zu schüren (Aitdiison XII, 141). Auf die Vorstellungen der englischen Regierung haben die Ägypter im Mai 1840 Negd verlassen, dort aber als ihren Gouverneur einen Vetter von Feisal eingesefet. Auf Grund dieser Eroberung beansprucht die Türkei noch heute die Oberhoheit über Innerarabien. Die Einsprüdie Englands damals sind wohl darauf zurück- zuführen, daß zur selben Zeit Mehmed 'Ali durch die euro- päischen Mächte gezwungen wurde, auch Syrien zu räumen. Feisal wurde nach Ägypten verbannt, konnte aber 1843 zurück- kehren und bis zu seinem Tode (1865) den Negd regieren. Oman mußte wieder Tribut an Feisal zahlen (erst 5000, dann 12000 Taler). Sein Sohn 'Abdallah bekam Streit mit seinem Bruder Sa'üd und rief die Türken ins Land, die, wie wir sahen, damals von Baghdäd aus El-Hufhuf und das Land El-Ahsä beseiten. 'Abdallah konnte die Macht nicht
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an sich bringen, sein Bruder Sa'üd blieb Herrscher bis zu seinem 1874 erfolgten Tode in Er-Rijad, das jefet der Hauptort war. Er war es, der England versprach, Masqat gegen Zahlung eines Tributs nicht zu belästigen. ^
Inzwisciien war eine neue Macht im Negd aufgekommen, die uns besonders interessiert, weil beide Machtgruppen bis in die heutige Zeit eine Rolle spielen, und weil die heu- tigen Zustände nur verständlich sind, wenn wir ihre geschicht- liche Entwicklung kennen. Als Turki 1831 durch seinen Vetter Misäri ermordet wurde und Feisal ihm folgte, war in Er-Rijäd ein Mann namens 'Abdallah ibn RasTd aus Häjil, der Feisal große Dienste leistete und Einfluß gewann. Dies ist der Vorfahr der Ibn Rastd, die heute die Gegner der Ibn Sa'üd sind. Er starb 1844 zu Häjil als Gouverneur seiner Heimatprovinz Sammar, wo er sich sogar eine Leib- wache halten durfte. Sein Sohn Taläl gewann noch mehr Macht in Häjil, wohin er Kaufleute aus Basra und Baghdäd zog. Schließlich machte er sich ganz unabhängig von Er- Rijäd. Gepeinigt durch eine innere Krankheit, erschoß er sich 1867. Nach Ermordung anderer Prätendenten wurde 1868 in Häjil Mohammed ibn RasTd, der dritte Sohn von Abdallah, Herrscher, der dort eine scharfe Regierung führte.
1 Martin Hartmann hat in „Die Weif des Islam" (II, S. 310) die Genealogie der Sippe Sa üd in Er-Rijäd ausführlidi behandelt.
Regenten von Er-Rijäd I. Sa üd I. t1725
Xunaijän II. Mohammed Misäri
I tiz^? I
Ibrahim Abdallah III. Abd al- aziz Hasan
tl804 I Xunaijän VII. Turki IV. Sa üd III. Misari
t1831 tl814 I
IX.Faisal V. Abdallah VI. Misäri X.Chälid' Abd ar-rahmän gefangen flSlS tl820 abges. 1841 1839-43, tl 865 (?)
XL' Abdallah xll/Abdälläh XIII. Saud 'Abd ar-rahmän VIII. Misari
tl843 abges. 1 864 (?) tl874 | tl833
XIV. ' Abd al- aziz
Die Zahlen vor den Namen bedeuten die Reihenfolge der Regenten,
Hamburgische Forschungen. Heftl. J4
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Die Karawanenstraßen waren sicher und Räuber selten unter ihm. Im Jahre 1886 ergriff er die Gelegenheit, die Zustände in Er-Rijäd zu ordnen, wo zwei Neffen den Emir 'Abdallah bin Feisal ergriffen und gefangengese^t hatten. Moham- med ibn RasTd seöte zwar den Thronräuber ab, führte aber den Emir 'Abdallah selbst nach Hajil und ließ einen jün- geren Bruder von ihm als Gouverneur in Er-Rijäd. So hatte das große Reich der Ibn Sa'üd tatsächlich sein Ende erreicht, das grünrote Banner der Ibn Rasid hatte gesiegt über die rotweiße Fahne der Ibn Sa'üd. Mit der Türkei stellte Mohammed ibn Rasid sich gut, nannte sich deren Verbündeter und zahlte einen kleinen Tribut an den Groß- scherif in Mekka als Anerkennung der Oberhoheit der Türkei. Im Jahre 1890 machten die Anhänger der Ibn Sa'ud einen Versuch, das alte Reich wiederherzustellen, aber vergeblich. Als Mohammed ibn Rasid 1897 starb, war er der Herrscher von ganz Innerarabien. Sein Nachfolger 'Abd ul-'AzTz Mita'b bin Mohammed ibn RasTd fiel in einem Gefecht 1906; und dessen ältester Sohn wurde im folgenden Jahre von einem seiner Vettern, Sultan bin Hamid Ibn Rasid ermordet. Es folgte Sa'üd ibn Rasid, der etwa 1886 geboren ist. In seiner Jugend, denn er kam mit 12 Jahren zur Regierung, war ein gewisser Zämil es-Sabhän Regent, der gegen die die türkische Regierung und gegen die Fremden eine freund- liche Haltung annahm. Es gelang ihm, Er-Rijäd zu erobern, die Erben des Emir flohen und fanden Zuflucht in Kuweit.^ Die beiden widerstreitenden Parteien in Innerarabien waren also die Sippen der Ibn Sa'üd in Er-Rijäd und die der Ibn Rasid in Häjil. Sie sind es noch heute, werden aber in der Zeitungspresse dauernd verwechselt, weil un- glücklicherweise der heutige Herrscher der Familie Ibn Rasid in Häjil den Personennamen Sa'üd trägt. Die beiden Kon- kurrenten heißen heute also: 'Abd el-'Aziz Pascha ibn Sa'üd in Er-Rijäd und Sa'ud bin 'Abd el-'Aziz Pascha ibn Rasid in Hajil.2
' Diesen Zämil es-Sabhän hat Ibn Rasid 1914 hinrichten lassen, angeblich weil er eine Anlehnung an die Partei der Ibn Saud wollte.
'^ Nach M. Hartmann lauten im „Loghat al'arab" die Namen meist Ibn Ar-Rasid und As-Sa üd oder Ibn Sa üd; daneben das richtige Äl Sa'üd. Dies Äl hat mit dem arabisciien Artikel nichts zu tun, es ist ein in seiner Bedeutung nicht mehr erkanntes äl „Sippe".
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Die Verhältnisse verändern und komplizieren sid\ nun^n nadiidem — England im geheimen und stillen eingriff. Lord Curzon hatte als eine seiner ersten Regierungshandlungen am 23. Januar 1899 einen Vertrag mit dem Häuptling von el- Kuweit abschließen lassen, um den Persischen Golf als Vorfeld für das Indische Kaiserreich sicherzustellen und besonders um den deutschen Plänen mit der Baghdäd-Bahn entgegen- zuarbeiten. Wir kommen darauf weiter unten noch zu sprechen. Die Pläne der Engländer gingen zielbewußt darauf hinaus, sich einen mäditigen Anhang in Innerarabien zu schaffen, der gegen die Türken gerichtet war. Aber das fernstehende Publikum durfte dies nicht merken, und das Ziel wurde mit sehr vielen Umwegen „auf leisen Schuhen" verfolgt, wie England dies liebt.
Mubarak ibn as-Sabah, der Häuptling von Kuweit, der seit dem Vertrag vom 23. Januar 1899 an den Engländern einen Rüci«halt hatte, und der wegen der wachsenden Madit der Ibn-Rasid in Häjil fürditen mußte, daß sein Anteil an dem Gewinn der Karawanenstraße von Mesopotamien nach Mekka geschmälert würde, unternahm im Jahre 1900, un- zweifelhaft mit englischer Unterstü^ung durch Gewehrliefe- rungen und vielleicht auch mit englischen Kanonen, einen Zug ins Innere, unterstüfet von dem Haupt der Muntafik-Araber, Sa'dun Pascha. Er schlug Ibn RasTd mehrfach und konnte auch in Er-Rijäd einziehen, um dort seinen Schübling 'Abd ul-'AzTz ibn Sa'üd einzusehen. Jedoch wurde er bei Breigat(?) von Ibn Rasid geschlagen und mußte mit großem Verlust zurück. Nur kümmerliche Reste seiner Streiter kamen in Kuweit an. Mubarak hatte 'Abd ul-'AzTz, den Erben der Familie Ibn Sa'ud, bei sich aufgenommen, und 1904 wurde dieser mit einer großen Menge von Waffen und Geldmitteln, über deren Herkunft aus englischer Quelle gar kein Zweifel herrschen kann, nach dem Negd zurüd^gesandt, um seine Herrschaft wieder aufzurichten. Er-Rijäd konnte bald beseht werden, und die Beduinen der 'Aneze, Bereide und QasTm schlössen sich ihm an, so daß Ibn Rasid bei Kesseiba (Qa- seiba?) eine schwere Niederlage erlitt. Darauf rückte Faizt Pascha von Baghdäd aus mit 4000 Mann zur Hilfe, bekam aber Gegenbefehl von Konstantinopel, da man dort nicht mit England und den Wahhäbiten zugleich Streit haben wollte. (Ich richte mich nach Mackay's Darstellung in „Petermanns
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Mitt." V. 20. Okt. 1913.) 'Abd ul-'Aziz ibn Sa'ud verstand es, auch den Fanatismus anzuregen, jedenfalls fielen ihm die meisten Stämme zu. Auch die junge Türkei konnte dort nicht viel weiteres ausrichten. Näzim (Nädim) Pascha bekam zwar den Auftrag, vorzugehen; als aber die Engländer zu verstehen gaben, daß man eine Einmischung in die An- gelegenheiten von Kuweit keinesfalls dulden würde, ließ man den Dingen ihren Lauf. Im Jahre 1909 hat der Ru- wala-Stamm der 'Aneze-Beduinen dem Emir von Häjil die Oase Gauf (Djof) entrissen, die ihm seit 1855 Untertan war. Ende 1912 zogen die Streitkräfte des Ibn Sa'üd bis in die Nähe von Hajil, zersprengten die Sammar-Stämme, so daß Ibn Sa'üd wieder unumschränkter Herr von Innerarabien — von Englands Gnaden — war.
Im Jahre 1911 reiste der englisdie Konsul von Basra, Mr. Crow, von Kuweit nach dem Negd, um mit Ibn Sa'ud zu verhandeln. Im ersten Halbjahr 1912/13 sind nadi dem eng- lischen Konsulatsbericht über den Handel in Masqat große Sendungen von Waffen und Munitionen an den Sultan von Masqat und an den Scheich von Kuweit abgegangen (ver- gleiche oben im Kapitel über Masqat „Large Imports con- signed to His Highness the Sultan of Muscat and to the Sheikh of Kuweit"). Ende April 1913^ reiste der englische Konsul von Kuweit, Kapitän Shakespear zu 'Abd ul-'Aztz ibn Sa'üd, den er im Juni in El-Chafs sprach, und im Juni desselben Jahres vertrieb 'Abd ul-'Aztz die Türken aus El- Hofhüf und el-Qatif. An der Piratenküste warb dieser sogar Soldaten (in Ras el-cheima und Sarga). Zugeben werden die Engländer nie, daß ihre Konsulatsreisen mit dem Angriff des Ibn Sa'üd auf el-Ahsä zusammenhingen. Es bedarf aber bei den zwingenden Beweisen gar keines solchen Ein- geständnisses. Nur mit ihrer indirekten Hilfe hat Abd ul- 'AzTz ibn Sa'üd das alte Wahhabitenreich in seiner früheren Ausdehnung wieder erstehen lassen, das von den Grenzen des Higäz und 'AsTr bis nach 'Oman und an die Ufer des Perser Golfs reicht. Ohne eigene Verantwortung zu haben, ohne irgendein Risiko hat England dort ein von sich völlig abhängiges Reich geschaffen, um die Verhältnisse in Inner-
^ Die Reise des Engländers Kapitän Lead\man im November 1912 von Damaskus aus nach Negd („Qeogr. Journal" 1913, S. 147) hat wohl mit den Bestrebungen der englischen Konsuln nichts zu tun.
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arabien nadi seinem Gutdünken zu lenken. England ist also schon lange vor dem Weltkrieg gegen die Türkei in heimlicher Weise vorgegangen. Die Türkei hat offenbar schon früher ein festes Verhältnis zu Ibn Sa'üd anzubahnen versucht, denn Anfang 1913 hat sie sein „Monatsgehalt" auf 150 sS T. erhöht, und Ende des Jahres hißte Ibn Saud die türkische Flagge in seinem Gebiet als Zeichen seines Anschlusses an die Türkei. Er hat es offenbar mit der Türkei nicht ganz verderben wollen.
Im Spätsommer 1913 teilte Ibn Sa'ud sein Reich in vier Provinzen, und zwar bildete das Land von der Meerenge von Hormüz bis el-Qatar die Provinz 'Oman; nordwestlich davon liegt die Provinz El-Ahsä mit den Städten Hufhuf und el-'Ager COqair); südwestlich die Provinz el-Qasim, und südlich von dieser das Land Er-Rijäd. Die Türkei scheint sich mit diesen Verhältnissen abgefunden zu haben. Wenigstens wird im Juli 1914 aus Konstantinopel gemeldet, daß die Pforte nach Verhandlung mit dem Pascha von Basra 'Abd ul-'AzTz ibn Sa'ud zum Pasdia und Wali des Negd be- stimmte mit dem Recht, dort Rekruten auszuheben. Ob die Ernennung vor Beginn des Krieges stattgefunden hat, ist nicht festzustellen. Fraglich ist, ob es richtig war, den ausgesprochenen Türkenfeind und Engländerfreund zum Gouverneur einer türkischen Provinz zu machen, auch wenn man an dieser nur das formelle Besiferecht wahren wollte. Der Anhänger der Türkei, Ibn RasTd, mußte sich dadurch zurück- gestoßen fühlen (Roloff). Im Februar 1914 wurde gemeldet, daß Ibn Sa üd nach el-Ahsa und Kuweit gezogen sei. Anfang 1914 soll Frankreich einen Vertreter zu Ibn Saud gesandt haben, der ihm 100000 £ oder 50000 ^ Steuern sowie den billigen Verkauf von Waffen anbot. Als England dies hörte, habe es eine Jahreszahlung von 50000 ^ T. und Lieferung aller Waffen angeboten, die Ibn Sa'ud nötig hätte („Welt des Islam", II. 1914, S. 302). Mit dem englischen Konsul soll in 'Oqair abgemacht sein, daß die Bahrain-Inseln bei England bleiben, daß Ibn Sa'üd el-Qatar und das'Oman- Binnenland erhält. Die fremden Händler (d. h. Indier) sollen im Gebiet des Ibn Saud Handelsfreiheit genießen, England will den Seeschu^ der Küste übernehmen, welche die Wahhäbiten nun erhalten haben. Über die Waffenfrage und über die Masqat-Küste soll nichts abgemacht sein (ibid.).
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Ibn Rasid hat sich dagegen offenbar der Türkei seit längerem angesdilossen. Im August 1912 sandte er eine Gesandtschaft nach Konstantinopel mit der Bitte, Deputierte im türkischen Parlament für den Negd zu erhalten und gute Beziehungen zur Türkei anzuknüpfen. Im Oktober des Jahres unterwarfen sich ihm die Stämme'Äneze, AI Fad'an und As- Sab'a. Ibn Rasid zog dann mit 20000 Kriegern nad\ Norden, um die Feinde (Beduinen) der Türkei anzugreifen. Ende 1913 gab der Sultan an Ibn RasTd einen Orden mit Brillanten und erhöhte sein Monatsgehalt auf 250 & T. (4625 Mark). Anfang 1914 hat die türkische Regierung ihm viele Gewehre und Kanonen auf dem Wege über die Higaz-Bahn gesandt.
Aus diesen unzusammenhängenden Notizen kann man sich kein rechtes Bild machen. Niemand weiß genau, wie heute die Verhältnisse in Innerarabien liegen. Nur verwor- rene Nachrichten dringen seit Beginn des Weltkrieges zu uns. Am 9. Dezember 1914 heißt es z. B. in einer Pressemeldung aus Konstantinopel, daß die beiden Feinde Ibn Sa'üd und Ibn RasTd sich versöhnt hätten, und daß Ibn Sa'üd 1000 Reiter und 3000 Kamele gegen die Engländer nadi Basra gesandt habe, während die Truppen des RasTd andere Verwendung finden sollten. (An dieser Nachricht glaube ich sehr zwei- feln zu müssen.) Am 25. April 1915 ging dann die Notiz durch die Presse („Hamburger Corresp." vom 25. April 1915), daß der „Emir von Negd" in einer Schlacht den Ibn Sa'üd besiegt habe, wobei auf selten des lauteren 3000 Mann ge- fallen seien, darunter der Führer eines englischen Hilfskorps und alle englischen Artilleristen. Es muß sich, wie eine Erläuterung richtig annimmt, um einen Sieg von Ibn Rasid gehandelt haben, der auf seiten der Türkei kämpfte. Die Meldungen aus dem Orient sind aber so widersprechend, daß man ihnen nur mit sehr großer Kritik begegnen darf. Eine Bestätigung hat diese Nachricht nicht gefunden. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat dagegen die Meldung aus der Zeit dicht vor dem Kriege (»Hamburger Corresp." vom 3. Juni 1914), die aus London kam. Danach sollte es damals der Diplomatie des Gouverneurs von Basra gelungen sein, die Stämme Et-Tüman, Ibn Salan'Aneze und Matar(?) zum Abfall von Ibn Sa'üd zu bewegen, doch seien sie durch Ibn Saud geschlagen, dessen Leute sich zwischen Basra und Kuweit befänden. Die Streiter des Scheichs von Kuweit
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befänden sich zur gleichen Zeit bei Zubeir, ganz in der Nähe von Basra.
Idi gebe hier noch einige andere Zeitungsnachrichten über die angeblidie Beteiligung dieser Araberstämme am Kriege (die mir fraglich erscheinenden Meldungen sind mit ? bezeichnet).
28. November 1914: Die Wahhabiten sind gegen Basra im Anmarsch.
29. November 1914: Sa'dün Pasdia von den Muntafik- Arabern geht mit den Türken.
1. Dezember 1914: Der Scheich von Kuweit beteiligt sich am Heiligen Kriege. (?)
10. Dezember 1914: Ibn Rastd und Ibn Sa'üd stellen versöhnt den Türken Truppen zur Verfügung gegen das von den Engländern genommene Basra. (?)
21. Dezember 1914: Ibn Sa'üd sendet 6000 Reiter den Türken zur Hilfe; er selbst geht mit seiner Haupt- macht nadi dem Jemen. (?) Ibn RasTd soll auf Be- fehle der Türken warten.
Januar-Februar 1915: Nach Ausbrudi des Krieges macht Kapitän Shakespear eine neue Dienstreise, um mit Ibn Sa'üd zu verhandeln, wurde aber im Februar 1915 in Innerarabien getötet. Die „Times History of the War" sagt, daß Ibn Sa'üd mit einigen Naciibam damals im Streite war, gibt aber keinen Namen an. Sollte der Konsul im Kampf gegen Ibn Rasid gefallen sein?
2. Februar 1915: Ibn Rastd ist eingetroffen, wahrschein- lich bei Qurna.
30. März 1915: Ibn Sa'ud, der am Islam Verrat beging, ist von Ibn Rastd in Innerarabien geschlagen.
11. April 1915: Bei Saiba und am 26. Mai 1915 bei Qurna helfen Araber den Türken.
11. Oktober 1915: Aus Baghdäd wird gemeldet, daß die Engländer bei Basra den Angriffen von Araberstämmen ausgese^t sind.
30. September 1915 (^Times*): „Die Araber sind offen- kundig mit den Türken, ausgenommen in den Gegen- den, die wir eroberten. Sie sind den Türken nü^lich gewesen . . . Augenblicklich ist der Araber als Ver- bündeter ein gefährliches Hindernis, sowohl der Feinde
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wie der Engländer. Man kann sidi nicht auf ihn ver- lassen ..." 9. März 1916 („Voßische Zeitung"): Aus Baghdad in Konstantinopel angekommene Zeitungen melden, daß Ibn RasTd in Negd den Heiligen Krieg ausgerufen habe, und daß die Sammar-Stämme unter dem Befehl des Emir Madschid (Megid?) sich den Stämmen von el-Adschman (Agman?) angeschlossen hätten.
Vielleicht weiß man in Konstantinopel über das Verhalten der Araberstämme Bescheid. Bei uns aber herrscht hier- über völlige Unklarheit. Aus den sich widersprechenden Zeitungsnachrichten kann man sich höchstens das folgende Bild machen: Seit 1913 siöt an Stelle der Türken Ibn Sa'ud in El-Ahsä; er ist der Form nach dort als Gouverneur der Türkei eingese^t, wird aber tatsächlich ganz von England ge- leitet. Seine Einflußzone reicht von den Grenzen von Jemen und Higäz bis zur Grenze von 'Oman, das auch völlig in englischem Solde steht, und einen Tribut an Ibn Sa'üd zahlt. Weiter reicht dessen Reich bis an die Bahrain -Küste von 'Oman bis Kuweit und im Innern nördlich bis Bereida ein- schließlich. Ibn Sa'üd ist seit mindestens 1904, wahrschein- lich schon früher, in ausgiebiger Weise mit englischen Waffen und englischem Geld unterstüfet worden. Die englischen Konsuln haben 1911, 1913 und 1915 persönlich in Innerarabien mit ihm verhandelt. Wie weit sein Einfluß heute reicht, ist nicht zu bestimmen; es wäre denkbar, daß ein Teil der Stämme von ihm abgefallen ist. Im Norden von Inner- arabien sifet in Häjil Ibn Rasid, der dort formell auch als türkischer Gouverneur lebt, tatsächlich aber selbständig ist. Er hat es aber offenbar von Anfang an mit der Türkei ge- halten, ebenso wie wahrscheinlich die Muntafik und andere mesopotamische Stämme. Sie werden nicht sehr zuverlässige Verbündete der Türkei sein, sogar von ihr abfallen, wenn die Türkei Rückschläge hat; bei Erfolgen aber werden diese* Araber sehr wertvolle Helfer sein, und es ist anzunehmen, daß ihre Zahl sich bei einem Siege der Türken vermehren wird. England hat seit vielen Jahren diese Beeinflussungen der Araber unternommen, ohne selbst viel Risiko und Ver- pflichtungen auf sich zu nehmen. Nur Waffen und Geld hat es geliefert, es kann sich jeden Augenblick zurückziehen
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und seine Tätigkeit leugnen. Aber diese erfolgte völlig plan- mäßig und mit Ausnü^ung aller ungefährlichen Möglich- keiten, um die Türken von den Ufern des Perser Golfs in dem Augenblick abzubringen, wo es sich herausstellte, daß die Türkei Deutschland mehr folgte, als es England lieb war. Für die zukünftige Politik in Innerarabien ein Horoskop zu stellen, ist kaum möglich. An der Provinz El-Ahsä hat die Türkei bisher wenig Freude gehabt. Mit der Sippe Ibn Sa'üd, die sich England ganz angeschlossen hat, und die mit Hilfe Englands die Provinz El-Ahsä fortnahm, wird bei einem für die Türkei günstigen Kriegsende schwer ein gutes Einvernehmen möglich sein. Es wird sidi wohl etwa darum handeln, die Sippe Ibn RasTd tunlichst zu stärken, ihr behilflich zu sein, die führende Macht zu werden und eine Verwaltung einzurichten, die den unruhigen Zuständen Arabiens angepaßt ist. Dann wird es vielleicht glücken, aus diesen Gebieten eine Art von Bundesstaat für die Türkei zu machen. Wirklichen Einfluß und Ordnung wird man dort erst erreichen können, wenn eine Bahn von einem Punkt der Higäz-Bahn aus das Land durchquert und etwa bis nadi Basra oder Bahrain geht. Bei Schonung der Eigen- arten der Araber wird es dann auch gelingen, hier einen Damm gegen die unruhigen Beduinen zu sci\affen und alle nördlichen Länder zu schüren.
13. Kapitel Der Iräq
ps kann bei unserer Aufgabe, eine Zusammenstellung über ■-'die Gesdiichte von Arabien zu geben, sich nicht darum handeln, ausführlich auf Mesopotamien einzugehen. Wir müssen es aber erwähnen, weil es immer einen Anziehungs- punkt für die Bewohner Arabiens gebildet hat. Trotj aller Be- richte über die Kultur des Zweistromlandes, des Aus- strahlungspunktes des orientalisch -europäischen Kultur- kreises, muß dort der Natur des Landes nach immer nur eine vergrößerte Oasenkultur bestanden haben. Rings umgeben von Wüstensteppen, in denen der Nomade lebte, hatte das Kulturland sich gegen die großen Völkerwellen zu wehren, die immer aus Arabien herausfluten konnten, wenn die Grenz-
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lande eine schwache Regierung hatten. Nach dem, was wir heute sehen, können wir uns keine Vorstellung davon machen, wie dies Land die Wiege der Ackerbaukultur, der staat- lichen Einrichtungen und der Religionen gewesen sein kann. Sonnendurchglühte unendliche Ebenen, welche einen großen Teil des Jahres überflutet sind, den anderen staubige Tennen fast ohne Vegetation darstellen, werden von den beiden Strömen durchzogen, an deren Ufern weitversprengte kleine Siedlungen und Felder liegen. Nur wohin das Wasser der Flüsse gebracht werden kann, da ist eine Landwirtschaft möglich, wenn auch unter Schwierigkeiten. Die Kanäle des Altertums sind verfallen, stellenweis zeigen Reihen von Sandhügeln ihren früheren Lauf an, in den heute kein Wasser mehr zu bringen ist, weil die Richtung und das Niveau des Flusses sich änderten. Die heutigen Kanäle, wenig zahlreich im Vergleich zu früheren Zeiten, ermöglichen ebenfalls nur Oasen-Siedlungen, die ohne eine hochentwickelte Bewässerungstechnik nicht möglich sind und auch in diesem Lande nie möglich sein konnten. Man hat früher geglaubt, daß enorme Landflächen in Babylonien im Altertum durch Bewässerung erschlossen worden seien. Aber die Unter- suchungen von Sir William Willcoci^s haben ergeben, daß mit Ausnü^ung der ganzen modernen Technik überhaupt nur 14000 qkm im günstigsten Falle bewässert werden könnten. Weil nun im hohen Altertum der Perser-Golf mindestens bis zur Vereinigung von Eufrat und Tigris reichte, man also weniger Land als heute zur Verfügung hatte, so muß man annehmen, daß zur Zeit der Sumerer und Babylonier kaum 10—12000 qkm im Höchstfalle be- wässert werden konnten, daß also das ganze Kulturland eher weniger als diese Fläche gewesen ist. Der Ackerbau konnte hier nur Wasserbau sein, bei der die Viehhaltung nicht leicht war. Ich kann mir immer keine Vorstellung machen, wie in einem solchen Lande die Ackerwirtschaft mit Pflug, Getreidebau, und vor allem mit der Domesti- zierung des Rindes entstanden sein kann. Die Archäo- logen geben den Wortlaut der gefundenen Inschriften mit Jahreszahlen, Herrschernamen und Schilderungen der ent- wickelten Rechtspflege wieder, aber sie haben Beweise für die Grundlagen der Wirtschaftserfindung noch nicht erbracht. Noch ist aus all den Schutthügeln Babyloniens kein Getreide-
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körn und andere Zeugen herbeigesdhafft, die uns den Beweis liefern, daß in diesen\ Lande der Extreme die widitigsten Erfindungen der Menschheit gemacht wurden, die Zähmung des Rindes und seine Ausnütjung zur Pflugkultur, der Anbau unserer Getreidearten. Vielleicht werden die Archäo- logen einmal feststellen können, daß diese Erfindungen nidit in der Ebene, sondern in Nachbargebieten gemacht wurden und nur nadi Babylonien verpflanzt wurden, wo man sie den besonderen Verhältnissen anpaßte in einem Lande, wo jedenfalls dem Ackerbau die Erfindung eines hochentwickelten Bewässerungssystems voraufgegangen sein muß, und diese Bewässerung ist nur denkbar mit der gleich- zeitigen Schaffung sicherer staatlicher (meist despotischer) Einrichtungen. Wo diese versagen, ist das erforderliche Zusammenarbeiten nicht möglich. Wenn Fremde das Land überschwemmten, seien es nun Akkadier, Elamiten, Chaldäer oder Araber, so mußten sie kulturell in der Landesbevölke- rung aufgehen, sich ganz deren Wirtschaftssystem unter- ordnen, das durch die Natur des Landes unabweisbar ge- boten war. Versagten sie hierin, so gewann der Nomade die Oberhand gegenüber dem Bauer. Erschlaffte aber die Staatsgewalt, so daß die Wasserwirtschaft in Unordnung kam, so mußte die gesamte Wirtschaft des Landes ver- fallen.
Nicht nur ein Land mit eigener Produktion stellt Babylonien dar, sondern ein sehr wichtiges Durchgangs- gebiet. Die großen schon in der ältesten Zeit aus Inner- asien kommenden Handelsstraßen münden hier ebenso wie der Seeweg über den Perser Golf, der schon in dem Ur- altertum die größte Bedeutung gehabt haben muß. Waren zum Selbstverbrauch und zum Weitertransport nach dem Westen mußten den Weg durch das Zweistromland nehmen, Babylon und später Seleukia oder Ktesiphon waren die großen Stapelpläöe des alten Orienthandels; die Zollstationen der persischen Herrscher befanden sich in diesem Lande. Wir deuteten schon früher bei der Besprechung der alten Geschichte Arabiens an, welche Wictitigkeit die jeweilige Politik von Persien oder Rom für die Handelswege über den Perser Golf oder über das Rote Meer hatte.
Nachdem die Heere von 'Omar sich 636 in Kufa ihre Hauptstadt errichtet und ein Jahr vorher Basra gegründet
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hatten, sorgten die Statthalter dafür, daß die alte Wirtschafts- form erhalten blieb. Die Chalifen hatten einen Militär- adel mit Garnisonen im Lande, die in Weisheit sich Land- wirtschaft und Handel der Bewohner zunu^e machten, und die auch in der Lage waren, die für die Wasserwirtschaft notwendige straffe Zentralisation zu erhalten. Auch als die *^Abbassiden ihre Residenz nach dem 762 gegrür\deten Baghdäd — zeitweise auch nach Samarrä — verlegten, konnten die Zustände des Landes erhalten bleiben. Die arabische In- vasion an sich hat dort nicht zerstörend gewirkt, soweit wir bisher wissen. Als aber das Chalifat der 'Abbassiden zerfiel, als überall im Reich Dezentralisation aufkam, da mußte wie in Arabien selbst, so noch viel mehr im 'Iraq ein furchtbarer Verfall eintreten. Bei inneren Fehden, Einzel- bestrebungen von Stammeshäuptern und Versagen der Zentralgewalt verkamen die nur durch große Organisationen zu bähenden Wasserwerke. Viel Schaden entstand dem Lande besonders durch den Verkauf der Amterstellen und Verpachtung der Steuern, die in natura von der Ernte vor deren Einbringung abgeliefert werden mußten — ein Ubel- stand, der auch heute in der Türkei noch nicht verschwunden ist. Das Land wurde ausgebeutet, die Bewohner hatten kein Interesse mehr an der Produktion, weil ihnen nur das Minimum für die Fristung ihres Lebens belassen wurde. Die Kanäle versandeten und verschwanden, die Bevölkerung konnte sich nicht ernähren, sie wurde außerdem durch Un- ruhen aufgerieben, kurz, die Eigenwirtschaft und Eigen- produktion des Landes verkamen immer mehr von der Zeit der späteren 'Abbassiden an, also beginnend etwa mit der Mitte des 9. Jahrhunderts. Noch größer wurde der Verfall des Landes, als Baghdad von Hulagu, dem Enkel von Dschingis Chan, 1258 erobert wurde. Timur und die Perserherrscher folgten, und später war die Hauptstadt Baghdäd lange ein Zankapfel zwischen Persern und Türken, bis Murad IV. sie 1638 endgültig für die Türkei eroberte. Der Handel war von Baghdad vielfach abgelenkt und auf einem nördlicheren Wege über Taurus (Täbris) nach dem Mittelmeer gegangen. Heute ist das Land sehr dünn besiedelt und sehr wenig angebaut. Von der einstigen Bewässerung sind nur noch Reste vorhanden, so daß die Siedlungen mit Ausnahme vom Satt el-'Arab sich fast ganz in Einzeloasen auf den
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unmittelbaren Rand der Flüsse beschränken. Wenn wir nun heute mit der Hoffnung umgehen, daß die alte Kultur, der Wohlstand, wieder entstehen wird, so dürfen wir uns dabei keinen übertriebenen Hoffnungen hingeben. Wie erwähnt, ist nadi Willcocksi die möglidie Ausdehnung der bewässerbaren, also anbaufähigen Fläche nur 14000 qkm (die von Turkestan z. R. 70000 qkm!) Man hat allerdings den Vorteil, daß man heute — ganz anders als in Turkestan und in Ägypten — wirtschaftlich in Mesopotamien fast auf einem Neuland arbeiten kann, also auf die je^ige Wirtschaft der Bewohner kaum Rücksicht zu nehmen braucht. Aber eben die Neuheit der Aufgabe bietet so viele ungeahnte Schwierigkeiten und Probleme bei dem Mangel an Mensdien, der abnormen Temperatur, der dauernden Veränderung der Flußbetten u. v. mehr, daß man nur nach allergründlichsten Studien durch die besten Wirtschaftler und Techniker an diese Aufgabe herangehen sollte, um Rückschlägen aus dem Wege zu gehen. Jeder, der in diese Länder geht, studiere erst mal gründlidi das neue Buch von Junge über Turkestan, ^ das für den ganzen Orient und besonders für alle Troci^en- gebiete die allerwichtigsten Fingerzeige gibt. Er mache sich klar, daß er in allem umlernen muß, und daß er durch verkehrte Maßnahmen unheilbaren Schaden stiften kann. Die Vorbedingung einer zukünftigen gedeihlichen Wirtschaft
* Willcodts, Sir William: „The Irrigation of Mesopotamia". London 1911. Mit Atlas. Der bekannte, in Ägypten so erfolgreidie Ingenieur wurde nach Babylonien entsandt. Er arbeitete einen sdxrittweis durd\- zuführenden Plan von Staudämmen, Sammelbed«en und Kanälen aus, nad\ dem z. B. zwisdien Baghdäd und NasTrije 750000 ha bewässert werden können, auf denen 375000 t Korn und 1 V4 Millionen Ballen Baumwolle erzielt werden könnten. „In the arid regions of the earth water should be monopolised for Irrigation and the railways fortrans- port. For navigation you may Substitute railway-transport; for purpose of Irrigation, nothing can take the place of water." Die Kosten des Willcocks'schen Planes werden auf 29 Millionen ^. T. angegeben. Ein großer Damm über den Kopf des Hindije-Kanals, drei engl. Meilen unterhalb von Musaijib am Eufrat, ist von der Ingenieur -Firma Sir John Jackson Ltd. im Vertrag mit der türkischen Regierung erbaut und am 12. Dezember 1913 eröffnet. — Diese Wasser-Interessen zu schüren, ist mit ein Grund für den englischen Feldzug nach Mesopotamien. (Siehe auch Tholens: „Z. Ges. Erdk.« Berlin 1913).
2 Junge, Reinhard: „Das Problem der Europäisierung orientalischer Wirtschaft, dargestellt an den Verhältnissen der Sozialwirtschaft von Russisch-Turkestan." Weimar 1915.
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ist Sicherung des Lebens und des Eigentums der Bewohner vor den Beduinen und damit verbunden die Vermehrung der ländlichen Bevölkerung, der die alte wasserwirtschaftliche Tradition erst wieder anerzogen werden muß. Jahrelange gründlichste Studien sind nötig, die wir in Verbindung mit den Türken vornehmen müssen, ehe man an die Ausführung von Projekten gehen kann, die in sich gewiß gesund sind, und die ohne Zweifel die Eigenproduktion des Landes heben werden, um ihm selbst und den europäischen Geld- gebern Vorteile zu verschaffen. Die Studien von Willcoci^s sind erst der Anfang, dem noch viele Arbeiten von Ingenieuren und Nationalökonomen folgen müssen. Unter den heutigen Verhältnissen sind es fast nur die Datteln vom Satt el- 'Arab, die für die Ausfuhr in Frage kommen.
Während nun die eine Grundlage vom Wohlstand des Landes seit langem zurückgegangen ist, hat sich die andere, der Handel, weit besser gehalten, dank der geographischen Lage. Die märchenhafte Pracht der Chalifenstadt, wie wir sie aus den Schilderungen aus „Tausendundeiner Nacht" unter Harun ar-Rasid kennen, beruhte auf dem reichen Handel mit dem ferneren Orient durch den Perser Golf, mit Persien und Syrien; und alle diese Beziehungen haben sich erhalten, bis die Entdeckung des Seeweges nach Indien durch die Portugiesen dem Handel von Europa mit dem Orient andere Wege wies. Von da an mußte der Verkehr langsam sinken, und das Land mehr und mehr zum Boll- werk der Türken gegen Persien werden. Die Portugiesen, und nach ihnen die Holländer und Engländer, legten aller- dings noch lange auf den Handel im Perser Golf das größte Gewicht, weil sie hofften, dort wetteifernd dem alten Verkehr der Eingeborenen mit Erfolg entgegenarbeiten zu können. Der Handel mit Persien wurde nach Hormüz und dann durch die Holländer nach Basra und Charaq abgelenkt, und das indische Geschäft direkt an Ort und Stelle betrieben. Der Handel von Baghdäd wurde allmählich zu einem Schatten seiner einstigen Größe. Als dann Frankreich durch die Napoleonische Expedition versuchte, England den Weg nach Indien durch Ägypten und das Rote Meer zu sperren, da begann England, den alten Handelsweg durch Mesopotamien wieder aufzunehmen. Die Englisch-Ostindische Handels- gesellschaft richtete eine Kamelpost vom Perser Golf nach
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Syrien ein, die noch bis 1886 bestand. Die Sicherung eines Weges nach Indien war für England so wichtig, daß es den General F. Rowdon Chesney mit einer Erforschung der Möglich- keit einer Verbindung des Mittelländischen Meeres und dem Indischen Ozean durch das Zweistromland beauftragte. Diese Bestrebungen haben D. H. Schmidt in seinem Buche über die Eisenbahnen der asiatischen Türkei sowie Siegfried Genthe u. a. m. ausführlich dargestellt, so daß ich auf deren Arbeiten verweisen kann. Das Streben Englands nach der Sicherung der indischen Verbindung hat den Handel von Baghdad wieder beleben lassen durch die englischen Unter- nehmungen im Perser Golf und die Sdiiffahrt auf dem Eufrat durch die Lynch-Gesellschaft seit 1830. Auch das englische Kanonenboot „Comet" war dort stationiert. Für eine Bahnverbindung nach dem 'Iraq aber konnte die Türkei nur soldKen Plänen nähertreten, die wirklich die türkische Hauptstadt mit ihrem Außenlande verband, und die nicht nur englisch-indischen Interessen dienten. Zwar war die Entwicklung des Handels vom Zweistromland für die Türkei wichtig genug; noch mehr Bedeutung aber mußte sie einer strategischen Verbindung beilegen, die zugleich den separa- tistischen Tendenzen der Außenländer entgegenwirkte.
Est ist hier nicht der Plaö, die Entwicklung der Ana- tolisdien Bahn und ihrer Fortse^ung, der Baghdäd-Bahn, zu schildern. Wir übergehen diese Entwicklung und stellen nur fest, daß durch den Vertrag vom 5. März 1903 die Bahnlinie über Baghdad, Kerbela, Negef, Zubeir nach Basra genehmigt wurde. Von Zubeir aus sollte noch eine Linie an „einen Punkt des Persischen Golfs" geführt werden, und mit dieser müssen wir uns hier etwas beschäftigen, weil hierbei die englischen Machenschaften eine große Rolle spielten, sobald der Schienenstrang Aussicht hatte, sich dem Golf zu nähern, den die Engländer als ihr unantastbares Herrschaftsgebiet betrachten.
Die Baghdad-Bahn-Gesellschaft bot vergeblich einer eng- lisdien Finanzgruppe die Beteiligung bei dem Unternehmen an unter der Bedingung, daß die englische Regierung in eine Erhöhung der türkischen Eingangszölle willigte, die für die Finanzierung der Bahn-Garantien erwünscht war, und daß der Endpunkt in el-Kuweit von der Türkei befestigt würde. Die Engländer willigten nicht ein, angeblich weil
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die Gleichbereditigung des englisdien Kapitals nidit sidier- gestellt erscheine, tatsächlich wohl, weil sie auf alle Fälle das Erscheinen von fremden Einflüssen am Perser Golf verhindern wollten.
Die Verhandlungen zur Finanzierung der Baghdäd-Bahn ergaben, daß von dem Kapital der Gesellschaft je 40% auf deutsche und französische Interessen und je 10% auf die türkische Regierung und die Anatolische Bahngesellschaft übernommen wurden. Am 21. März 1911 erhielt die Ge- sellschaft die sehr wichtige Konzession, eine Zweiglinie nach Alexandrette am Mittelländischen Meer zu erbauen, wo- gegen sie in einem am 19. März abgeschlossenen Vertrage auf das Recht hatte verzichten müssen, von Baghdäd über Zubeir nach Basra und von Zubeir nach „einem Punkte des Persischen Golfs" zu bauen. Diese Strecke sollte von einer neuen Gesellschaft unter Beteiligung des internationalen Kapitals, d. h. der Engländer, gebaut werden, wobei kein außertürkisches Land günstiger als Deutschland gestellt werden sollte. England hatte seinen Einfluß geltend ge- macht, als es sah, daß die Bahnbauten bis an den Golf doch in den Bereich der nahen Möglichkeit rückten.
Durch dieses Abkommen hatten wir den wichtigen An- schluß nach Alexandrette erreicht und in dem Bahnbau bis Baghdad völlig freie Hand, besonders als nach späterer Ver- handlung die Banque Ottomane die Anteile von 30 Millionen Frank französischer Interessenten 1913 abgestoßen hatte und Frankreich dadurch ausgeschieden war. Für die Türkei war Freiheit geschaffen für Unterhandlungen über die Ein- richtung einer neuen türkischen Gesellschaft mit Bezug auf den Weiterbau nach Basra und Kuweit, wofür die Einwilligung Englands zu einer Zollerhöhung um 4°/o zu erreichen war.
Die Frage von el-Kuweit.
In der Nordwestecd^e des Perser Golfes schneidet eine Bucht ein, an deren Südseite der Ort el-Kuweit^ mit etwa 50000 Einwohnern liegt. Schon der General Chesney hatte diesen Plafe als geeignet für den Hafen der Eufrat-Bahn
' El-Kuweit (Kuwet) ist das Diminutivum von Küt (umwalltes Dorf). Der Ort wurde früher auch Qren genannt (Diminutivun^ von Qurn „Hörn", ein Wort, das von den Engländern „Grane" gesdirieben wurde).
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bezeidinet, obgleich die Wasserverhältnisse nicht derartig sind, daß große Dampfer unmittelbar anlegen können. Als nun die Verhandlungen über die Bahnbauten jenseits von Konia greifbare Gestalt annahmen, legte sich England ganz im geheimen ins Mittel, um uns den Zugang mit der Bahn an den Perser Golf zu erschweren. Wenn auch schon seit der Eroberung von Hormüz 1622 England sein besonderes Augenmerk auf den Golf gerichtet hatte und immer mehr seine Wichtigkeit für Indien einsah, war es doch erst seit 1899 Lord Curzon als Vizekönig von Indien, der mit seinem ganzen Einfluß die Politik verfolgte, unter keinen Umständen einer anderen Macht am Perser Golf Einfluß zu gestatten. Angesichts der deutschen Verhandlungen mit der Türkei über die Baghdäd-Bahn war eine seiner ersten Amtshand- lungen als Vizekönig, daß er dem englischen Residenten in Bender Büsehr, Colonel Meade, den Auftrag gab, mit dem Scheich von El-Kuweit einen Vertrag abzuschließen, was am 23. Januar 1899 erfolgte. Der Inhalt dieses Vertrages ist bis heute geheim geblieben, doch hat man aus einer Rede von Balfour am 8. April 1903 und aus Lord Curzons ,»Romanes Lectures on Frontier" erfahren, daß der Scheich besondere Entschädigungen für seine Nachgiebigkeit er- halten hat. Die „Times" vom 11. Januar 1911 schreibt von „spezial treaty relations which placed his rights and interests under the aegis of Great Britain", und Lord Curzon berichtet, daß der Scheich von el-Kuweit „was tant- amount to an assertion of protectorat, although . . . by a Strange anomaly the protectorate of Turkey was never for- mally denied".
Als nun Anfang 1900 der deutsche Generalkonsul Stemrich aus Konstantinopel kam, um als Leiter einer Kommission zum Studium des Bahngebiets mit dem Scheich von el-Kuweit über den Endpunkt der Baghdäd-Bahn zu verhandeln, und um eine Konzession bei Ras Katama^ an der Bucht zu erlangen, mußte der Scheich die Verhandlungen ablehnen auf Grund des kurz vorher mit England abgeschlossenen Vertrages, in dem er sich nach der „Times History of the War" unter anderem verpflichtet hatte, keinen Teil seines Besi^es an
* Wohl Kazima oder Kadima, wo 633 eine Schlacht der gegen den 'Iraq ziehenden Araberheere stattfand, am Grunde der Buciit von Kuweit.
Hamburgische Forschungen. Heft 1« 45
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andere Regierungen oder Untertanen anderer Regierungen als England zu verpachten oder sonst abzugeben.
Es trat nun die Frage auf, wie weit Sdieich Mubarak ibn Sabah überhaupt verhandlungsberechtigt war, mit anderen Worten, ob er staatsrechtlich von der Türkei abhängig war. Nach einer Überlieferung sollen die Araber von el-Kuweit vor etwa 250 Jahren aus Umm Qasr am Chor 'Abdallah ein- gewandert sein (Pelly). Die Akten der Bombay-Regierung und die Aufzeichnungen von Midhat Pascha aber geben an, daß sie aus Negd kamen. Die „Times* vom 28. Januar 1911 bringt eine Zusammenstellung der Ansichten verschiedener Besucher über das Verhältnis von el-Kuweit zur Türkei: im 18. Jahrhundert sollen die Häuptlinge dort ganz unabhängig gewesen sein; im Jahre 1829 berichtete Kapitän Brucks, daß sie die Hoheit der Pforte anerkannten und Tribut zahlten; 1845 meldete Leutnant Kemball, daß sie eng mit dem Gouvernement von Baghdäd verbunden waren, die türkische Flagge führten, und daß der Scheich gegen eine Subvention die Beschulung von Basra übernom.men habe; 1853 schrieb Leutnant Disbrowe, daß der Scheich sich unter die „Guar- dianship" der Türkei gestellt habe. Auch Pelly weiß 1863 und 1865, daß el-Kuweit die Verpflichtung des Schubes der Satt el-'Arab- Mündung übernommen habe. Die „Denk- würdigkeiten* von Midhat Pascha sollen die Ansicht ent- halten, daß 1869 — 70 el-Kuweit die Forderung der Unter- werfung unter Baghdad abgelehnt hatte und praktisch unab- hängig gewesen sei ; Midhat beanspruchte für sich die Ehre, das Gebiet der Türkei unterworfen zu haben. Der Sd\reiber des Artikels in der „Times" meint, daß die Oberhoheit der Tür- kei nur eine Einbildung gewesen sei, entstanden durch die all- gemeine Achtung gegen den mächtigsten islamischen Fürsten, die dem Scheich von el-Kuweit für sein Ansehen nüölich gewesen sei. Ganz besonders habe er sich mit der Türkei gut stellen müssen, weil seine Dattelpflanzungen bei Fa'o auf unbestritten türkischem Gebiete lagen, aus denen er eine Einnahme von 4000 ü T. im Jahre bezog. Die tür- kische Flagge habe er nur als Höflichkeit und als Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam geführt. Anderseits aber hat Mubarak sich immer mit den Engländern gut gestellt, von denen er Schuö in seinen Interessen erhielt, und die ihm be- deutende Unterstü^ungen an Geld und Waffen zukommen
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ließen. So heißt es z. B. im englischen Konsulatsbericht über el-Kuweit für 1913 — 14 unter „Waffen und Munition": „Increase of 7509 &, which is due to increased quantities of ammunition, imported by the ruler of Koweit, permits for which were obtained by him." Nach demselben Bericht waren die Waffen- und Munitionseinfuhren folgende:
Einfuhr per Dampfer
1911—12 1912—13 1913—14
Waffen und Munition . 2800 is 9833 & 17342^ davon aus England . — „ 100 „ 2302 „ „ Frankreich 2800 „ 9733 « 15040 „
England hatte 1 820 seine Residentur von Basra nach el-Kuweit verlegt, weil in ersterem Orte Differenzen mit den Türken entstanden waren. Als später die Gefahr einer Beherr- schung des Seeweges nach Indien durch Frankreich ge- schwunden war, zog England sein Konsulat von el-Kuweit zurück. Lord Curzon rid\tete es aber wieder ein, Oberst- leutnant W. G. Grey war Resident in el-Kuweit; er zeicfinete den Bericht von 1913/14; dann war Cpt. William Henry Shakespear dort Resident, derselbe, welcher 1913 und 1915 Ibn Sa'üd in Innerarabien dienstlich aufsuchte und im Februar 1915 daselbst getötet wurde.
Im Jahre 19C6 hißte der englische Konsul einfach die englische Flagge am Hafeneingang von el-Kuweit und auf zwei kleinen Inseln davor.
Mubarak ließ sich in die Händel zwischen Ibn RasTd und Ibn Sa'üd ein, wie wir schon gesehen haben. Ohne Zweifel geschah dies auf englische Veranlassung. Als seine Truppen von Ibn RasTd geschlagen waren, erschien 1901 eine türkische Korvette mit Soldaten vor el-Kuweit. Die da- von unterrichtete englisch-indische Regierung aber hatte schon ein Kriegsschiff hingesandt, deren Kommandant, Cpt. Pears, die Landung der türkischen Truppen verbot. Bei späteren Er- örterungen darüber soll nach der „Times" vom 28. Januar 1911 in Konstantinopel erklärt sein, daß die türkische Korvette gar keine Truppen an Bord gehabt hätte. Ende desselben Jahres kam die Korvette wieder mit einem höheren tür- kischen Beamten, dem Cpt. Simons, dessen Schiff gerade dort war, auf eigene Verantwortung das Land verbot. Als dann Ibn RasTd sich el-Kuweit näherte, fanden sich drei eng-
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lische Sdiiffe dort ein, die einen Posten 18 engl. Meilen landeinwärts bei Cehara beseiten, infolge dessen die Leute von Ibn Rasid abzogen. Auch einigen Neffen von Mubarak, die am Satt el-'Arab in Verbannung waren, gelang nidit die Fortnahme der Stadt; sie wurden durch das englische Kriegs- schiff „Lapwing" verjagt.
Als nun der Plan auftauchte, den zukünftigen Hafen der Baghdäd-Bahn eventuell an den Chor 'Abdallah und Chor Zubeir zu verlegen, veranlaßte England sofort Mubarak, auch diese Gebiete für sein Eigentum zu erklären, bis zu einem Punkte 20 Meilen nordöstlidi von Chor 'Abdallah, ebenso über die große Insel Bubijan. Trofedem sandte die Türkei im Jahre 1902 Militärposten nach Safwän und Umm Qasr und auf die Bubijan-Insel, und zwei Monate später legte sie einen Posten nach der MusalamTje-Bai (Abu'AlT), 180 engl. Meilen südlidi von el-Kuweit. Lord Curzon pro- testierte, aber die Posten waren 1911 noch dort. England benadiriditigte nur die Pforte, daß die türkischen Besamungen die Redite von Mubarak nicht präjudizierten. Die „Times History of the War" erzählt, daß die nachgiebige Haltung Englands einem Zufall während der Anwesenheit des Deut- sdien Kaisers in London zuzusdireiben sei. König Eduard habe bei dieser Gelegenheit einen Notizenzettel in der Hand gehabt, den er dem Kaiser auf dessen Ersuchen übergeben habe, und der eine bedingungsweise Zusage enthalten hätte; diese Notizen wären als eine offizielle Mitteilung aufgefaßt. Jedenfalls sollen bei Ausbruch des Weltkrieges die tür- kischen Posten in Bubijan noch bestanden haben. Die Engländer müssen ihrer Sache nicht so ganz sicher gewesen sein, denn bei den Verhandlungen über die Bahn von Baghdäd nach Basra und el-Kuweit wurde 1913 abgemacht, daß die Türkei die nominelle Oberhoheit über el-Kuweit behält und das Recht hat, einen türkischen Vertreter dort zu halten, daß sie aber sich in die inneren und äußeren Verhältnisse des Landes nicht einzumischen habe. Wie von ganz anderer Seite die Frage von el-Kuweit beurteilt wird, mag eine Äußerung von de La Tour zeigen, der sdireibt: „L'agitation d'un vasal de la Turquie, le cheikh Mobarek, dont le gouvernement anglo- Indien encourage les velleitees d'independance pour le mettre a sa dis- cretion."
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Die Verhandlungen zwischen der Türkei und England über die neu zu gründende Gesellschaft, welche die Bahn von Baghdäd nach Basra und weiter bauen sollte, zogen sich lange hin, besonders auch, da die Türkei ohne Ein- verständnis Deutschlands nichts zugeben konnte. England hatte wohl eingesehen, daß es besser getan hätte, den Vorschlag einer finanziellen Beteiligung 1903 anzunehmen. Da man sich keine eigenen Vorteile von der Baghdad-Bahn versprach, vielmehr Vorteile anderer voraussah, hatte man seinerzeit abgelehnt. Jefet, als das Unternehmen fortschritt^ suchte England überall verzögernd zu wirken, zum min- desten aber sich selbst den Einfluß an der Endstrecke der Bahn zu verschaffen. Wie die „Times" am 23. März 1911 sagte, hatten die Engländer kein Recht, irgendeinem Staate vorzuschreiben, weldie Bahnen er bauen wolle, und an wen er sie zur Ausführung gäbe, aber aus Gründen der Staatsvernunft müsse man Sorge tragen, daß solche Bahnen nicht gegen Englands Lebensinteressen benufet würden. Am 22. März hatte Sir Edward Grey den Standpunkt der Re- gierung im Parlament dahin klargelegt, daß die Bahn Eng- lands Handel als meistbegünstigter Nation offenstehen müsse; „vergessen wir nicht, daß Lord Lansdowne die Gefahr klargelegt hat, wenn eine fremde Macht sich am Perser Golf in einer befestigten Stellung festse^t, von wo aus sie Indien in den Rücken fallen kann."
Endlich, im Mai 1913, waren die Verhandlungen zwi- schen England und der Türkei so weit gediehen, daß die «Norddeutsche Allgemeine Zeitung" darüber vorläufig be- richten konnte. Vom Mai bis September hat die Presse dann eine Menge Erörterungen über dieses Abkommen ge- bracht, das selbst nie veröffentlicht ist. Nach einem Tele- gramm aus London hat am 17. September 1913 Lord Hardinge als Vizekönig von Indien in Simla erklärt, daß England die Oberhoheit der Türkei über el-Kuweit anerkenne, daß die Tür- kei sich aber verpflichte, nicht in die inneren Angelegenheiten von el-Kuweit sich einzumischen, und die zwischen England und dem Scheich von el-Kuweit getroffenen Abkommen anzu- erkennen. (Es soll mit el-Kuweit nach 1899 noch ein fernerer Vertrag geschlossen sein!) Die Pforte verzichte außerdem auf ihre Ansprüche auf el - Qatar, Bahrain und Masqat und erkenne das Recht Englands an, im Persischen Golf Leuchtfeuer zu
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errichten und die Polizei auszuüben. Die Presse beriditete ferner, daß England der Türkei darin nachgegeben habe, daß die Baghdäd- Bahn -Gesellschaft auch die Stred<:e von Baghdäd nach Basra baut unter der Bedingung, daß zwei Engländer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft eintreten, um für die gleichmäßige Behandlung aller die Bahn be- nuöenden Nationen zu sorgen. Dagegen solle die Endstreci^e bis el-Kuweit oder bis zu einem anderen Punkt des Golfes von einer neuen (englischen) Gesellschaft gebaut werden. Von England hinge es also ab, ob diese Bahn überhaupt hergestellt wird. Außerdem sollen die Hafenanlagen in Basra einer englischen Firma zur Ausführung übertragen werden, England würde auch für die Schiffbarmachung des Satt el- "^Arab durch Ausbaggerung der Barre sorgen. Dagegen soll England nachgegeben haben, daß die Zölle in der Türkei von 11 auf 15% gese^t werden, ohne dabei die Kapi- tulationen abzuschaffen. Endlich heißt es, daß England der Türkei gestatte, einen Vertreter bei dem Scheich von el-Kuweit zu halten.
Natürlich hatte man in der deutschen Presse große Be- denken, das Werk der Baghdad-Bahn an seinem Ausgang zum Meere der Gnade Englands zu überlassen. Zwar haben viele Politiker (unter ihnen auch Dr. Jaeckh in der „Neuen Hamburger Zeitung" vom 21. Mai 1913) ausgeführt, daß keine Gefahr für uns vorläge; daß es nur im Interesse der englischen Kapitalisten sei, die Hafenanlagen in Basra schnell und gut zu bauen und billig zu bewirtschaften; daß besonders wir die ursprünglich uns gese^ten Ziele erreicht hätten und gegen die Aufgabe der Kuweit-Streclte den Anschluß nach Alexandrette erhalten hätten. Es sei überhaupt noch nicht ausgemacht, ob es wirtschaftlich für die Baghdäd-Bahn von Vorteil sei, wenn über Baghdäd hin- aus gebaut würde, da dann die Frachten die kürzere Strecke nach dem Meere und nicht die längere nach Norden wählen würden. Ich glaube aber, daß der jefeige Krieg jeden von uns belehrt hat, daß England zu allem fähig ist, und daß es für uns nicht erträglich ist, wenn das große Werk der Baghdad-Bahn von der See abgeschnitten wird, falls die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Verlängerung bis dahin fordern sollten. Glücklicherweise ist der Vertrag zwischen England und der Türkei nie ratifiziert worden: Die „Times
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History of the War" schreibt wenigstens, daß Mitte Juni 1914, sedis Wochen vor Ausbruch des Weltkrieges, der Ver- trag mit der Türkei und ein anderer mit Deutschland über die Baghdäd-Bahn, Mesopotamien und andere Dinge vom Fürsten Lichnowsky und Sir Edward Grey paraphiert wur- den, daß die Verträge aber nicht endgültig gezeichnet und ihr Inhalt nicht bekanntgegeben sei. England wäre hier- über froh, weil so die ihm lästige Bedingung des tür- kischen Vertreters in el-Kuweit hinfällig geworden sei, der zu dauernden Schwierigkeiten hätte führen müssen. Ich hoffe, daß wir noch mehr froh sein können, und daß der Krieg uns die Möglichkeit gibt, unter den von uns gewollten Bedingungen später neue Verhandlungen zu führen. Und diese müssen notwendigerweise uns völlige Freiheit geben.
Zu bedenken ist folgendes: Nach dem Vertrage von Erzerum vom 28. Juli 1825 (s. Anhang Nr. 53) ist das linke, östliche Ufer des Satt el-'Arab persisches Gebiet, jedoch ganz englisch beeinflußt. Das rechte Ufer wird von Eng- land zwar offiziell der Türkei zugesprochen; wenigstens wird der türkische Besiö von Fa'o nicht bestritten. Aber im gegebenen Augenblick wird England auch hier wieder eine Oberhoheit des Scheich von el-Kuweit herausfinden, so daß dann streckenweis beide Flußufer nichttürkisch würden. Der Hafenbetrieb und die Kontrolle der Flußschiffahrt (Baggerung, Leuchtfeuer) von Basra zum Meere wird auch von England beansprucht, welches dadurch eine gänzliche Erdrosselung unserer Baghdäd-Bahn an ihrem Golfende veranlassen könnte. Es muß erreicht werden, daß der Hafen in Basra, die Schiffahrtstraße des Satt el- Arab und das Gebiet von el-Kuweit türkisch bleiben, damit diese Macht dort unternehmen kann, was sie im Landesinteresse für gut erachtet. Wir aber müssen hierauf dringen, weil wir große wirtschaftliche Werte dort in der Bahn anlegen, die wir nicht von der Gnade Englands abhängig sehen dürfen.
Nach einer Mitteilung des „Temps" von Mitte Januar 1916 ist der Scheich Mubarak bin Sabah von el-Kuweit kürz- lich verstorben. Er war vor einiger Zeit von England zum Lohn für seine Dienste zum „Sir" ernannt.
Die Petroleumgegenden von Mohammera usw. Für die Beurteilung der englischen Interessen in Mesopotamien
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spielen die Petroleumquellen im Qarün-Gebiet eine große Rolle, weshalb wir sie wenigstens kurz erwähnen müssen. In dem Vertrage von Erzerum vom 28. Juli 1823 (s. An- hang Nr. 53) in Verbindung mit dem Abkommen vom 31. Mai 1847 (s. Anhang Nr. 54) wurde das linke Ufer des Satt el-'Arab den Persern zuerkannt bis etwa 7 engl. Meilen oberhalb von der Stadt Mohammera. Das ganze Gebiet des Qärün-Flusses, des Pasitigris der Alten, der im Alter- tum nod\ direkt in den Perser Golf floß, ist somit persisch geblieben. Seit 1888 wurde durch Vermittlung von Sir Drummond Wolff die freie Schiffahrt auf diesem Flusse durdigesefet, die von der englischen Lynch - Gesellsdiaft wahrgenommen wird, welche seit 1830 auf dem Tigris verkehrt (Lynch Brothers, Euphrates and Tigris Steam Nav. Co.).i
Seit der ältesten bekannten Zeit benu^te man die Pe- troleum- und Asphaltvorkommen in Mesopotamien und Persien. Das Alte Testament erzählt von der mit Erdpech gedichteten Ardie Noah, die babylonischen Bauten wurden mit Mörtel aus diesem Stoff aufgeführt, das Heilige Feuer der Zoroaster Religion ist wahrsdieinlich auf Ölquellen zurückzuführen. An der ganzen südwestlichen Außenseite des Zagros- Gebirges liegen zahllose Fundstellen dieses Stoffes, die überall an die Gipse des Miozäns gebunden sind. Von der Höhe von Mosul gehen die Funde bis zur Insel Kism herunter. (Siehe die Karte.) Und ebenso sind auf der östlichen Seite des Zweistromlandes eine Menge Fundstellen bekannt. Wir haben es hier in erster Linie mit den Quellen in der Gegend östlich der Linie Ahwäz- Suster zu tun. Im Jahre 1901 erwarb der australische Millionär W. K. d'Arcy die Konzessionen der bisherigen Persian Mining Oil Co. auf 60 Jahre, und zwar für ganz Persien mit Ausnahme der fünf nördlichen Provinzen. Diese Konzession bezieht sich auch auf alle zukünftigen Funde, so daß sie einem Monopol gleicht. Ihre Ausdehnung ist auf dem Kärtchen eingezeichnet. Jene Persian Mining Oil Co. hatte ihr Kapital von 1 Million ^ aufgebraudit und war
* Auch die deutsdie Firma Robert Woendchaus & Co. hatte vor dem Kriege Fahrzeuge auf dem Qärün-Flusse laufen, die aber wohl von den Engländern jefet fortgenommen sind.
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aufgelöst worden. Die weiteren Aufschlußarbeiten ^ einer First Exploitation Co. wurden unter der Ägide der Burmah Oil Co. unternommen, und als sie ein gutes Ergebnis gehabt hatten, gründete man 1909 die Anglo Persian Oil Co., deren Hauptfelder im Maidän i-Naftün, im Osten des Ortes Ahwäz liegen. Die Gesellschaft verfügte über eine Million voll eingezahlter Aktien von je 1 ^, eine Million 6%iger Vorzugsaktien zu je 1 ü», von denen 999000 emit- tiert waren, und 5*^/o Debentures in Höhe des halben Aktien- kapitals, von denen 1904 600000 ausgegeben waren. Der Hauptgründer und bis zu seinem Tode der Vorsi^ende des Direktoriums war der Kanadier Lord Strathcona. Die Burmah Oil Co. hatte einen großen Teil der Stammaktien in Besiö. Die Anteile der First Exploitation Co. sind auf die Funde in einer Quadratmeile Land im Bachtiaren-Gebiet festgese^t, für welche die Bakhtiari Oil Co. mit 400000 £ gegründet wurde. Die persische Regierung erhält als Ab- gabe 16% des Reingewinns. In den Jahren 1908—09 wurden in Maidan i-Naftün in 400 m Tiefe große Quellen erschlossen. Dreißig Sonden wurden in den Boden ge- trieben, von denen drei den größten Teil des Ertrages lie- fern. Bei den Quellen sind Behälter für 60000 Tonnen Rohöl gebaut. Die Pumpstation ist in Tembi, 2V2 engl. Meilen ent- fernt, und von dort führt eine Leitung von 6 Zoll Durchmesser bis Wais, und weiter mit 8 Zoll bis 'Abbadän. Diese 235 km lange Röhrenleitung kann 1000 Tonnen täglich befördern. Die Raffinerien der Gesellschaft sind in 'Abbadan^ am oatt el-'Arab, wo eine neue, ganz modern mit Elektrizität aus- gestattete, rein englische Stadt entstanden ist. Dort waren 1913 vier Batterien mit 34 Destillierapparaten in Betrieb, die Benzin, zwei Sorten Leuchtöl und Heizöl herstellten, und zwar wird Heizöl für die Marine erzeugt, indem nur 30% Leichtprodukte entfernt werden. Die gegenwärtigen Ein-
^ 1902 untersuchte ein Mr. Burls die Petroleumgegend für eine englisch-persische Gesellschaft. 1903 — 04 hatte man eine kleine Aus- beute bei Quasr i-sirin und el-Chänaqein; wegen der Schwierigkeit der Arbeiterbeschaffung konnte man dort nichts unternehmen. Die erwähnte d'Arcy-Gesellschaft hat ihre Konzession durch Firman von Muzaffer el-Din erhalten.
2 'Abbädän war noch im 10. Jahrhundert eine Insel im Perser Golf, je^t liegt sie über 30 Kilometer vom Meere entfernt; so stark sind die Anschwemmungen des Flusses.
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richtungen können 240000 Tonnen Heizöl und die ent- sprechende Menge anderer Produkte liefern. Die Vertretung in Mohammera hatte früher M. Lloyd Scott and Co., jefet Mrs. Strid«, Scott and Co. (London ES, Winchester House, Old Broad Str.). In 'Abbädän waren 1913 schon dreißig große Ölbehälter aufgestellt; dort können Dampfer von 1 7 Fuß Tiefgang laden. Eine zweite Röhrenleitung ist im Bau.
Nachdem nun die Marine Englands vielfach zur 01- feuerung übergegangen war, und diese durch die amerika- nischen Trustbildungen für den Bezug des Rohstoffes leicht in Frage gestellt werden konnte, richtete die englische Re- gierung ihr Augenmerk auf die ungemein bedeutenden Funde am Satt el-'Arab. Eine Kommission der Marine unter Vize-Admiral Sir Edmond Slade wurde im Oktober 1913 hingesandt, um alle Umstände genau zu untersudien, und nachdem sie günstige Berichte erstattet, legte die Regierung dem Parlament einen Geseöesentwurf vor,^ nadi welchem ein sehr bedeutender Anteil der Aktien der Anglo Persian Oil Co. vom englischen Staate angekauft werden und der Bezug von Heizöl für die Marine sichergestellt werden sollte. Die Regierung übernahm durdi Parlaments- beschluß vom 17. Juni 1914 mit 254 gegen 18 Stimmen für 2001000 & Aktien und 199000 £ Debentures, und gleichzeitig wurde ein Vertrag mit der Admiralität ab- geschlossen, nach dem diese der Gesellschaft das Heizöl mit den im jährlichen Etat vorgesehenen Summen abkauft. Allerdings äußerte man in England schwere Bedenken gegen dies Verfahren (z. B. „Times" vom 20. Juni 1914). Die Röhrenleitung sei leicht verlefebar durch die halbwilden Stämme, die Anlagen könnten von Indien aus nicht ver- teidigt werden, ohne die indische Armee zu schwächen. Der „Manchester Guardian" machte auch darauf aufmerksam, daß durch die Petroleum -Interessen Englands Verhältnis zu Rußland leiden könne. Auch betonte man, daß Persiens Unabhängigkeit bedroht sei, wenn England in persischem Gebiet so große Interessen habe, welche geschürt werden müßten. Alle Bedenken aber wurden nicht beachtet, und sechs Wochen vor Kriegsausbruch war also zu allen früheren
' »Anglo -Persian Oil Company. Bill to provide money for the purpose of the acquisition of share or loan capital." — Parliamentary Papers, Session 1914. House of Lords. Papers of Bills (223) 345.
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nodi dies bedeutende Interesse der Engländer am Perser Golf entstanden.
Nach dem legten Jahresbericht der Gesellschaft (I.April 1914 bis 31. März 1915) wurde eine besondere Tanker Co. gegründet, um Petroleum-Transportschiffe zu bauen. Im Monat sind etwa 28000 Tonnen Ol gefördert worden. Am 5. Februar ist die Röhrenleitung von unruhigen Persern zerstört worden und mußte 4V2 Monate unterbrochen bleiben. Aus diesem Grunde war die Gesellschaft gezwungen, 144000 t Ol zu verbrennen, das sie nidit unterbringen oder fort- schaffen konnte. 4% Dividenden wurden auf die Vorzugs- anteile verteilt. Der „Economist" vom 11. Dezember 1915 übte nochmals eine sehr scharfe Kritik an der Gesellschaft; es sei keine Sache der Regierung, Handelsunternehmungen zu machen. Außerdem seien die Anlagen durch die Perser und Türken dauernd gefährdet. Die Hoffnung der Gesell- schaft, sich an der persischen Regierung vertragsmäßig schadlos zu halten, bestände nur in der Theorie.
Es ist ein altgeschichtliches Gebiet, um das es sich hier handelt. Das heutige Suster ist das alte Susa, wo de Mor- gans Ausgrabungen die wichtigsten Ergebnisse nicht nur über die Elamiter, sondern auch über die Babylonier er- zielten — wurde hier doch der Gese^esstein von Hammu- rabi gefunden. Ahwäz am Qärün-Flusse, das je^t im Kriege verschiedentlich von sich reden machte, ist ein kleiner Flecken (1891: 700 Hütten), bis wohin die Flußschiffahrt reicht. Dort ist ein großer Damm über dem Fluß, der wohl von den Sassaniden erbaut wurde. Von 'Abulfeida wird der Ort Suq el-Hüz genannt, nach dem alten elamitischen Stamme der Huz, woraus allmählich Ahwaz entstanden ist. Im Mittelalter waren dort viele Gärten mit künstlicher Be- wässerung, besonders die Zuckerrohrkultur war berühmt. Aber die vielen Steinzylinder, die noch Karl Ritter und andere für Teile von Zuckermühlen hielten, und die in großer Zahl bei Ahwaz liegen, sollen Säulentrommeln sein, vorbereitet zum Transport nach Kufa, Basra usw. ^ Die Be- wässerungssysteme dort können sicher wieder instand gese^t werden, teils sind sie noch in Betrieb. Die „Times History
' P. Schwarz: .Die Zuckerpressen in Ahwäz." Der Islam, Bd. VI, S. 269.
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of the War" erzählt, daß bei Mohammera Anfang dieses Jahrhunderts ein Holländer namens van Roggen^ einen Plan für große Bewässerungsanlagen ausgearbeitet hätte, die 2 Millionen Mj kosten sollten. Er habe sich durch Ver- mittlung der Deutschen Gesandtschaft in Teheran um eine Konzession für diese Pläne beworben, wogegen aber der Chef von Mohammera Einspruch erhoben habe — natürlich auf Anstiften von England. Der Chef habe gesagt, wenn er eine Bewässerung wolle, dann könne er sie selbst mit Hilfe von englischen Kapitalisten machen, und auf seine Bitte habe dann ein indischer Ingenieur 18 Monate dort gearbeitet, um einen anderen Plan aufzustellen. Und als man in Teheran weiter auf die ersten Pläne einging, habe der Chef von Mohammera gedroht, aktiven Widerstand gegen die persische Regierung zu leisten, wenn man ihm seine Rechte zugunsten von Deutschland antasten wolle. Dieser Sultan von Mohammera, Chaz'al Chan 2, ist nämlich durch Verträge ganz an England gebunden, das hier wieder einmal für gut befunden hat, einen Vasallen Persiens für halb unabhängig zu erklären und mit ihm Sonderabkommen zu machen, auch wenn diese sich vielleicht der Form nach nur auf den Sdiuö der Petroleumfelder beziehen. Denn hierfür soll er 3000^ im Jahre von den Engländern erhalten. Bei den Grenzkriegen hatten die Türken den Ort ge- nommen und wieder verlassen; im November 1841 wurde er von den Persern eingenommen und auf Drängen Ruß- lands im Vertrage von Erzerum den Persern endgültig zu- erkannt, die dort auch eine Festung bauten. Im Kriege
' Notice sur les anciens travaux hydrauliques en Susiane par Mr. Graadt van Roggen. Extraits des Memoires de la Delegation au Perse. Bd. VII. Chalon s. Saone 1905. — S. audi Ernst Herzfeld: Eine Reise durdi Luristan, Arabistan und Färs. Petermanns Mitt. 1907. S. 76 und 77.
^ Das Gebiet von Mohammera bis Sdieidi Abul Sach ist meist von Sa'b-Arabern bewohnt und untersteht einem Häuptling, der den Titel Muez-es-Sultaneh oder Sardär Arfa führt. Chaz'al Chan ist der jüngste Sohn des früheren Herrsdiers Haggi Gabir Chan und Bruder des legten Herrschers Mügil, den er ums Leben brachte. Er unter- steht formell dem persischen Gouverneur von Arabistan und verwaltet die Araberstämme von Band-i-Qir bis Mohammera am Qärün-FluQ. Dod\ genießt er eine sehr große Selbständigkeit gegenüber der per- sischen Zentralregierung und verhandelte immer mit den Engländern. Die Perser nennen den Scheidi Khizil (Chizil Chan).
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mit Persien ist Mohammera 1857 von den Engländern er- obert, später Persien wieder zurückgegeben; 1892 wurden dort persische Kasernen erbaut. Aber das Interesse Englands forderte es, daß der Häuptling von Mohammera selbständige Verträge mit England abschloß, als unabhängig anerkannt wurde, auch wenn sein Gebiet in der „neutralen* Zone zwischen dem englischen und russischen Einflußgebiet in Per- sien liegt. So betrachteten die Engländer das linke Ufer des Satt el-'Arab schon als ihre Einflußzone, ebenso wie sie das rechte ihrem Schübling Mubarak von el- Kuweit zuerkannt hatten. Aber nicht alle Einwohner von Mohammera scheinen mit der Politik ihres Chefs einverstanden zu sein, denn Ende 1914 machte Scheich Handal (Hanzal), der Bruder- sohn des Chaz'al Chan, einen Angriff auf dessen Schloß, wobei leftterer getötet wurde. Als Ursache wird die Un- zufriedenheit mit der Parteinahme des Chaz'al für die Engländer angegeben („Welt des Islam" III, 37). Wie die Verhältnisse heute dort liegen, läßt sich nicht übersehen. Anfang März 1915 wurde berichtet, daß zwei türkische Re- gimenter mit Hilfe von Leuten der Beni Läm Ahwaz an- gegriffen und diesen Ort sowie 'Utaz beseht hätten. Einen Monat später wird dann noch ein Angriff auf Ahwäz gemeldet. Was weiter dort vorgegangen ist, ist unbekannt geblieben, aber man kann vermuten, daß die Engländer bei ihrem Vorgehen nach Norden Ahwäz im Mai wieder nehmen konnten.*
Noch eine andere Petroleum-Fundstelle in Mesopotamien hat Aussicht, wirtschaftlich wichtig zu werden, bei Mendel! und in der Nähe von Qasr i-Sirin (Chäniqein), östlich von Baghdäd. Auf Mendel! wurde das Interesse schon 1860 gelenkt, aber noch 1901 geschah dort die Ausbeutung in primitiver Weise durch die türkische Regierung. Nur etwa 180000 Kilo wurden im Jahre für den Bedarf des Landes gewonnen. Im Jahre 1901 erwarb ein englischer Kapitalist die Konzession (wahrscheinlich war es auch d'Arcy), die
* Nach einem Telegramm aus Konstantinopel vom 30. Dezember 1915 hat Persien auf ein russisches Ultimatum zum Anschluß an die Verbündeten, das am 24. Dezember ablief, mit Forderungen an Ruß- land und England geantwortet, und zwar verlangt Persien unter an- derem den Abbruch der unmittelbaren Verbindung, die England mit den Scheichs der nahe des Persischen Golfes wohnenden Stämme unterhält.
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früher vielleicht audi in das Gebiet der Persian Mining Cq. gefallen war; 1903 sind bei Qasr i-Sirin Bohrungen ge- macht, über deren Ergebnis ich nichts habe feststellen können. Die Engländer haben sich überlegt, daß eine 360 engl. Meilen lange Röhrenleitung von dort bis nach Mo- hammera sich nicht lohnen würde, und so scheinen sie weitere Bemühungen aufgegeben zu haben. 1904 soll dann die Deutsche Bank im Interesse der Baghdäd-Bahn die Untersuchungen fortgesefet haben, und 1914 hat sich die Turkish Petroleum Co. mit englischem, deutscJiem und holländischem Kapital gebildet,^ welche die Rechte der Baghdäd-Bahn-Gesellschaft übernahm, die aus einer zehn Jahre früher erteilten Schürferlaubnis entstanden waren. Von dem Kapital von 80000 ^ sind 20000 vollbezahlte Stücke der deutschen Gruppe ausgehändigt; von dem Rest von 60000 £, die mit je 1 sh oder 5% eingezahlt sind, gingen 40000 an die d'Arcy-Gruppe, vertreten durch die National-Bank of Turkey, und 20000 an die Detering-Gruppe, vertreten durch die Anglo Saxon Petroleum Co. über. Wenn die England gegenüber gegebenen diplomatischen Zusagen auf die Turkish Petroleum Co. übergehen sollten, dann wird beabsichtigt, das Kapital auf 160000 it zu erhöhen, das so verteilt werden soll, daß die Gruppen gleich stark wie früher bleiben. Bei einer Grenzregulierung zwischen Persien und der Türkei, die sich endlos in die Länge zu ziehen scheint, soll etwa 1913 der Ort Qasr i-Sirm an Persien, der nahe Haupt- Petroleumfundort (Chaniqein?) aber an die Türkei gefallen sein. Am 6. Juni 1914 ging eine Notiz durch die Presse, daß die türkische Regierung der Turkish Petro- leum Co. eine Konzession für Mesopotamien (Wilajet Mosul) erteilt habe. \d\ vermute, daß es sidi um die erwähnten Funde handelt. Es ist aber anzunehmen, daß noch viele der Asphalt- und Öl-Vorkommen, die auch an der Eufrat- Seite nicht fehlen, eine wirtschaftliche Bedeutung erhalten werden, sowohl für die Versorgung der Baghdäd-Bahn mit
* Außerdem fand id\ die Notiz, daß im Februar 1914 zur Ausbeutung der Erdöllager in Mesopotamien sidi im Februar 1914 eine rein tür- kische Gesellschaft gebildet habe, unter deren Gründern Ghäzi Muchtar Pascha, der Sieger von Kars, genannt wird („Österr. Monatssdir. f. d. Orient", 1914, S. 167). Ob diese Gesellschaft mit der obengenannten identisch ist, weiß ich nicht.
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Brennmaterial als auch für den Handel im Lande selbst. Bei den Funden bei Qasr i-Sirtn hat man schon je^t von der Legung einer Röhrenleitung bis Baghdäd gesprochen. Der Ort liegt an dem Wege von Baghdäd nach Hamadän und Teheran, somit also an einer geplanten Zweiglinie der Baghdäd-Bahn.
England legt jedenfalls größten Wert auf die Petroleum- Funde, und es ist nicht unmöglich, daß es Persien das Erdölgebiet abzukaufen oder es durch Tausch zu erhalten suchen wird.
Die Sdiiffahrt auf dem Tigris und Eufrat. Am Aus- fluß des Satt el-'Arab in den Perser Golf liegt eine Barre, die aus sehr weichem Schlick besteht. Bei Ebbe hat die „äußere" Barre nur etwa 2 Meter Wasser über dem Schlick, die „innere" Barre 3,6 Meter. Bei Nippflut sind auf der äußeren Barre 4,6 Meter, bei Springflut 5,2 Meter Wasser. Die Dampfer können auch hinüberkommen, wenn sie noch etwa 0,3 Meter in den weichen Schlick hineinreichen. Das Fahrwasser ist — wenn audi unzuverlässig — betonnt. An der Westseite des Eingangs in den Satt el-'Arab liegt der Ort Fa'o, der ein kleines türkisches Fort und Zollamt, zwei kleine Leuchtfeuer und die Station der englischen Kabel- gesellschaft enthält, die hier an den türkischen Überland- Telegraphen anschließt. Von der äußeren Barre bis Basra sind 65 engl. Meilen zu fahren, das Wasser ist dort tief, vor Basra 9 — 11 Meter. Basra ist das Hamburg von Mesopotamien, es ist der Seehafen, den eine Menge von Dampferlinien anlaufen. Von dort an ist der Eufrat wegen seines sehr unzuverlässigen Wasserstandes, der besonders von dem Verbraudi für die künstlidien Bewässerungen abhängt, nur sehr unvollkommen schiffbar. Der Tigris da- gegen wird seit 1830 von den Flußdampfern der Lynch Line befahren, neben denen noch türkische Dampfer der Hamidije- Gesellsdiaft verkehren. Kleine Boote der Lynch - Gesell- schaft fahren auch den Qärün aufwärts bis Ahwäz, ebenso wie vor dem Kriege die Dampfer von Robert Woenckhaus u. Co. Ende 1915 ließen die Engländer den Wasserbau- techniker Sir George Buchanan aus Rangun nach dem Tigris kommen als Berater für die Flußregulierungen, denn von der Leistungsfähigkeit des Flußverkehrs hing ihre sehr scJiwierige Zufuhr während des Krieges ab. Die Sciiiffahrt
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auf dem Flusse ist sehr behindert wegen des gewundenen Laufes und unregelmäßigen Wasserstandes.
Als England die Verbindung nach Indien Überland durch das türkische Gebiet und den Perser Golf suchte, wurden auch zwei Dampfer für den Verkehr auf dem Eufrat heran- gebracht. Unter dem 29. Dezember 1834 erhielt die Britische Gesandtsdiaft in Konstantinopel einen Ferman für den Schüfe dieser beiden Dampfer zum Verkehr nur auf dem Eufrat. „To navigate by turns two steam boots on the river Euphrates which flows at a small distance from the city of Bagdad* ... „and this navigation is to continue as long as, con- formably to what has been represented to us, it may prove useful to the two powers, and no inconvenience result therefrom ..." (Aitchison, Bd. XIII, Nr. IX.)
Im Jahre 1860 wurde eine englische Dampfergesellschaft unter dem Namen „Euphrat Valley Steam Navigation Co.* (nach ihrem Hauptaktionär „Lynch Co." genannt) gegründet, der die Redite für den Eufrat bestätigt wurden; 1875 bekam sie die Erlaubnis, noch einen dritten Dampfer einzustellen, jedoch immer nur für den Eufrat, nie für den Tigris. Auf diesem scheint sie nur auf Grund eines stillschweigenden Gewohnheits- rechts zu verkehren, das ihr wohl streitig gemacht werden kann (s. „Voss. Zeitung" vom 23. Jan. 1916). Daß die Erlaubnis auch auf den Tigris — der allein leidlich schiffbar ist — ausgedehnt wurde, ist nicht veröffentlicht worden, wenn auch die Gesell- schaft jefet „Euphrates and Tigris St. N. Co." heißt. Auf keinen Fall ist von einem Monopol englischer Schiffahrt auf dem Tigris die Rede; ja, es ist vielleicht nicht einmal ein Recht der Engländer dafür vorhanden, so daß das Feld für die Betätigung deutscher Dampfer im Anschluß an die Baghdäd-Bahn frei ist.
Die acht Dampfer der Hamidije-Gesellschaft sind Eigen- tum der türkischen Zivilliste. Sie sollen recht gut geführt und wohlfeiler als die englischen sein.
Außer den beiden Handelsdampfern hatten die Eng- länder noch ein bewaffnetes Nachrichtenboot „Comet" zur Verfügung ihrer Residentur, dessen Ersafe durch ein neues Schiff am 13. Juli 1869 (Aitchison. Bd. XIII, Nr. X) durch die türkische Regierung gutgeheißen wurde. In dem be- treffenden Briefe heißt es: „La Comete, se trouvant sur les rivieres de Mesopotamie." Für dieses ist demnach die Fahrt auf Eufrat und Tigris genehmigt worden.
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Da nun des linke Ufer des Satt el-'Arab dem unter persisdher Hoheit stehenden Chef von Mohammera gehört, der ganz in englischen Händen ist, da das rechte Ufer von dem Scheidi von el- Kuweit beansprutfit wird, und da in Basra der von den Engländern seit langem unterstüfete Älteste der Familie Sejjid Ahmed, Tälib Anaqib, viel mehr Einfluß als der türkische Gouverneur hat, so ist tatsächlich das ganze Mündungsgebiet des Zweistromes in Händen Englands, das dadurch auch einen Einfluß auf das künftige Endteil der Baghdäd-Bahn besi^t — ganz einerlei, ob sie bei Basra oder el-Kuweit enden wird — , das die Baghdäd- Bahn zwingen wird, sich allen englischen „Wünschen" zu fügen. Der je^ige Krieg hat uns gezeigt, daß alle Verträge nichts nüfeen, daß England seine Gewalt rücksichtslos aus- nu^en wird. Und Mesopotamien ist für England das Ver- teidigungs-Vorland für Indien, es ist auch nach Englands Hoffnung künftiges indisches Kolonisationsland. Es war also nidits natürlicher, als daß bei Ausbruch des Krieges mit der Türkei nicht England, sondern Indien den Kriegs- zug ins Zweistromland unternahm, um mit offener Gewalt die Türkei hier zu vertreiben, wie sie es im stillen schon seit Jahren durch Vorscfiiebung eingeborener Häuptlinge (Ibn Sa'üd, el-Kuweit, Mohammera) getan hatte.
Mesopotamien im Weltkriege. Wenn auch die Ereig- nisse hier teils nur unvollkommen bekannt sind, wenn wir von englischer Seite nur eine amtliche zusammenfassende Darstellung eines Teiles der Unternehmung, ^ von türkischer nur einzelne unzusammenhängende Telegramme haben, und wenn auch die Vorgänge noch völlig in der Entwicklung begriffen sind, so müssen wir in großen Zügen sie doch erwähnen, um unsere Schlüsse daraus ziehen zu können.
Schon vordem die Kanonen am Bosporus am 29. Ok- tober 1914 losgegangen waren, hatten die Engländer die Poona-Brigade in Bombay am 19. Oktober eingeschifft. Es war die mit „D" bezeichnete Abteilung der indischen
' „Despatches regarding Operations in the Persian Qulf and in Mesopotamia." Pres, to both Houses of Parliament. London 1915 (Cd. 8074), enthaltend NaAriditen vom 27. Februar, 26. Juni und 14. August, die sidi aber nur auf Ereignisse bis zum 14. April 1915 beziehen. — „The Times History of the War", Part. 29, Vol. III, March 1915, bis zur Einnahme von Qurna am 8. Januar, und einige weitere Notizen aus dem Januar.
Hamburgische Forschungen. Heft 1. ■jg
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Armee. Am 23. Oktober war man bei den Bahrain-Inseln, wo die Leute mit Rudern ausgebildet wurden. Von dort fuhr man am 2. November ab, und nach Aufnahme von Piloten in dem „neutralen" Bender Büsehr^ kam man am 3. November vor der Mündung des Satt el-'Arab an. In der Nacht vom 6. und 7. November wurde das Fort in Fa'o nach Beschießung durch die „Odin" mit einem Landungs- korps unter Leitung von Oberstleutnant H. L. Rosher ge- nommen. Am 10. November brachte der Scheich von Mohammera die Nachricht, daß ein türkisch - arabisches Kommando unter Samt Bey gegenüber von Mohammera eingetroffen sei, dessen Angriff auf das englische Lager bei SanTjeh am 11. scheiterte. Den englisdien Konsuln in Basra, Baghdäd und Mohammera hatten die Türken am 2. November freie Abreise gewährt, während die Eng- länder den deutschen Konsul Dr. Listemann in Bender Büsehr — dem neutralen Pla^e — und später den in Basra (Emil Gloye) festnahmen und nach Bombay brachten. Auch die deutschen Vertreter von Rob. Woenckhaus & Co. in Bahrain, Mohammera, Ahwäz und Büsehr hatten dasselbe Schicksal gehabt, angeblich weil sie mit den türkischen Be- hörden Verkehr hatten, wozu sie im neutralen persischen Gebiet auch berechtigt waren. England aber beachtete die persische Neutralität nicht und betrachtete dies Land als sein eigenes.
Der Oberkommandierende der Engländer war zuerst der Brigadegeneral W. S. Delamain, dann der General- leutnant Sir Arthur Barret, und endlich der General Sir John Eccles Nixon. Der Political-Resident in Büsehr, Oberst Sir Percy Cox, hat dauernd an den Kriegshandlungen teilgenommen. Am 14. November wurde eine türkische Ab- teilung bei Saihan angegriffen, doch mußten die Engländer sich vor türkischen Verstärkungen zurückziehen. Am 17. No- vember wurde eine vom Bimbaschi (Major) Adie Bey befehligte türkische Stellung bei Sähil genommen. Am 22. November rückten die ersten englischen Truppen in Basra ein, das von den Türken aufgegeben war. Major Brownlow wurde zum Militärgouverneur ernannt und nahm im deutschen Konsulat Wohnung.
* Idi schreibe Bender Büsehr, obgleich der Platj richtiger Bender Abu Seher „Hafen Vater der Stadt" heißt.
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Die Türken hatten den Fluß durch Versenken des Ham- burg-Amerika-Dampfers „Ekbatana" und zweier anderer Fahrzeuge versperrt, doch konnten die englischen Sdiiffe dies Hindernis überwinden.
Am 3. Dezember wurde eine Abteilung aus Basra unter Oberst Frazer gegen Mezera (Mezeira, Muzaira?) abgesandt, wo Türken standen, doch konnte der Angriff gegen das Dorf Qurna, das an der früheren Vereinigungsstelle von Eufrat und Tigris liegt, erst nach Heranholung von Ver- stärkungen und nach Übersehen auf das westliche Tigris- Ufer am 8. Dezember genommen werden. Dem türkischen Verteidiger Subht Bey wurde wegen seines tapferen Ver- haltens der Degen belassen.
Am 26. Dezember wurde der Scheich Chaz'al von Mo- hammera von seinem Brudersohn wegen seines england- freundlichen Verhaltens getötet.^ Anfang Januar wurde der Generalstabsmajor Soleimän 'Askar unter Beförderung zum Obersten und Wali von Basra zum Kommandeur der 33. türkischen Division ernannt, während der Wali von Mosul, Soleimän Nasif Bey zum Wali von Baghdad ernannt wurde. Am 20. Januar hatten die Engländer 5000 Tür- ken, die nördlich von Qurna am Rota-Kanal standen, zu werfen.
Ende Januar oder Anfang Februar beseiten die Türken Hawiz (besser: Awqaz, Hawaize der englisdien Karte). Am 5. Februar durchschnitten Perser die Erdölleitung. Einen Monat später hatten zwei türkische Regimenter im Verein mit 12000 Arabern der Ben! Lam bei einem Orte Chadir(?) Stellung genommen. Die Engländer machten einen erfolg- losen Angriff, den sie selbst nur als Erkundigung bezeich- neten, und die Türken konnten daraufhin Ahwaz besehen, das sie nach amtlichen englischen Berichten aber am 12. April nochm.als angriffen. Wie sich später hier im Petroleumgebiet von Arabistan die Kriegslage entwickelte, ist nicht bekannt ge-
' Wie sich die Eingeborenen den Türken gegenüber verhielten, ist schwer zu sagen. Es scheint, daß Ibn Rasid, die Muntefiq, Nord-Sammar und Beni-Lam zu ihnen hielten. Der „Chäwer" berichtet vom 31. De- zember 1914, daß die Häupter des Stammes Al-Fatia und Samije sowie von Daghära und Diwänije am Heiligen Kriege teilnahmen. Begeisterte Predigten des Schiiten Sejjid Mohammed QazwInT werden erwähnt („Welt des Islam").
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worden.^ Jedenfalls fanden bis weit in den September hinein noch Kämpfe bei Qurna und sogar bei Basra statt. Die Türken hatten Verstärkungen von Baghdäd über 'Amara, den Satt el-Haj und Süq es-Sijüch durch die Wüste herangeführt.
Am 12. April wurden die in Saiba, ein wenig westlich von Basra liegenden Engländer von den Türken unter Soleimän 'Askar und 'Alt Bey angegriffen. Das überflutete Gebiet erschwerte die Kämpfe sehr. Der Ausgang der Sdilacht hing an einem Haar, und erst am 14. April konnten die Engländer die sehr heftigen Angriffe der Türken und der mit ihnen vereinigten Araber abweisen und in der Folge das Dorf Nachaila (Nakhailah) besehen. Beteiligt waren auf türkisdier Seite 12000 Reguläre, meist Kurden, 12 Feld- geschüöe und 10000 Araber. Als Führer der le^teren werden Sejjid Jezdi, Jüsuf mit den Beni Malik, und Ajaimi-Araber genannt. Gegen die englische Übermadit konnten die kräftigen Unternehmungen der Türken nichts ausrichten ;-
' Über die Kämpfe bei Ahwaz antwortete der indische Staats- sekretär Lord Crewe auf eine Anfrage des Lords Curzon an\ 18. März ausweidiend im Parlament. Es ist aber anzunehmen, daß die Türken im Mai nach dem unglücklichen Gefecht bei Saiba das Petroleumgebiet räumten. Führer der Türken war Mohammed Pascha Daghestäni.
2 Nach den englischen amtlichen Berichten haben bis zur Schlacht bei Saiba folgende Truppen auf englischer Seite teilgenommen: In- fanterie: 2nd Dorset Regiment, 117th Mahratta Light Infantery, 119*'" Infantery, 20'h Duke of Cambridge's own Infantery, 24'^ Pun- jabis, 104thWellesleg's Rifles, 103th Mahrattas (103*^ Light Inf.), llOth Mahrattas Light Inf., 120th Radjputana Inf., llQth Infantery (Mooltan), 2nd Norfolk Regiment, 7'^ Radjputs, lOS'h Light Inf., Oxfordshire and Buckinghamshire Light Inf., 19th Punjabis, 22th Punjabis, 52nd Sikhs, 7th Gurkhas, zusammen 18 Infanterie-Regimenter. — Pioniere: 48th Pioneers, 81 st Pioneers, S^d Comp. Sappers and Miners, 17»^ Comp. Sappers and Miners, zusammen 4 Pionier-Truppen. — Kavallerie: „S" Battery Royal Horse Artillery, 7th Lanciers, 12th Cavalry, SS^d Ca- valry, 16**^ Cavalry, 23''d Cavalry, zusammen 6 Kav.-Truppenteile. — Artillerie: 30th Mountain Bat., 23rd Mountain Bat., 63''d Battery Roy. Field Art., 76th Bat. Roy. F. Art., 82"d Bat. Roy. F. Art., zusammen 5 Art. -Truppenteile, dazu die berittene Artillerie. — Ferner wird noch genannt das 10*^ Mule Corps, 21 st Mule Corps, 126th Indian Field Ambulance, 17th British Ambulance. — Von selten der Marine nahmen teil die Kriegsschiffe „Ocean", „Odin", „Espiegle", „Lawrenze"; die bewaffneten Boote „Lewis Pelly", „Miner", „Shaitan", „Mashona", die Lynch-Dampfer „Medijie", „Blosse Lynch", „Malomir", „Salami", „Shu- shan", „Mozaffari"; die British India Steam Nav. Co.-Dampfer: „Umaria", „Varela", „Umta", „Berbera", „Erinpura", „Toriila". Endlich werden noch „Elephanta" und „Dalhousie" erwähnt, alles zusammen 22 Fahrzeuge.
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außerdem scheinen die Araber stellenweise versagt zu haben. Soleiman'Askar soll sich nachdem Kampfe ersdiossen haben. Nachdem die Engländer bei Saiba den türkischen Angriff abgeschlagen und Nachaila beseht hatten, konnten sie erst Anfang Juni weiter vordringen. Unter dem 3. Juni wurde berichtet, daß sie unter General Townshend den erst 1860 angelegten Ort Amära beseiten. Damals soll die türkisdie Abteilung geworfen sein, die „aus Persien" zurückkam, also vielleicht die Truppen, welche früher Ahwäz beseht hatten. Der Kleinkrieg scheint den Engländern viel Sorgen gemacht zu haben, denn Anfang Juli wurde bericiitet, daß die türken- freundlidien Stämme der el-Kiäb und Dewrek, die auf per- sischem Gebiet am Qärün wohnen, die Engländer bei Hasalia und Elmara („Frankfurter Zeitung" vom 10. Juli) sowie andere Araber (Muntefik?) bei Qal'at en-Negin, west- lich Qurna („Neue Hamb. Zeitung" vom 7. August) mit Erfolg angegriffen hätten. Sehr große Schwierigkeiten mußte auch das sommerliche Klima der englischen Truppe be- reiten.
Inzwischen wurde auch gegen den Eufrat vorgegangen, und am 26. Juli konnten die Engländer unter Generalmajor G. F. Gorringe Näsirije besehen, nachdem sie vorher Süq es-Sijuch genommen hatten.
Langsam und unter großen Schwierigkeiten ging es fluß- aufwärts am Tigris. Die Türken hatten sich unter der Führung von Nur ed-DTn Pascha bei Küt el-'amära^ stark verschanzt. Es waren türkische Reguläre des Landes, verstärkt durcii einige Regimenter, die aus Konstantinopel gesandt waren, als dieses noch nicht bedroht war; so bericiiten wenigstens die Engländer. Am 26. und 27. September wurden diese Befestigungen von den Engländern unter Delamain an- gegriffen, die nach einer Umgehung in schweren Kämpfen die Türken werfen konnten. Die Türken hatten große Ver- luste, aber auch die Engländer ließen 500 Tote auf dem Schlachtfelde. Am 29. September zogen die Türken in der Riciitung auf Baghdäd ab.
^ Der je^t so viel genannte Ort heißt offenbar Kut el-' amära, d. h. „das nodi bewohnte Sdiloß". Der Gegensa^i dazu wäre Küt el-diaräba, „das zerstörte Schloß" (nadi gütiger Mitteilung von Prof. Tschudi). Küt heißt „Schloß" oder besser „mit einer Mauer umgebenes Dorf". Das Diminutiv davon ist Kuwet.
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Im Rüdken der englischen Truppe waren die Zustände durchaus nicht ruhig. Am 12. Juli wurde eine englische Patrouille bei Bender Büsehr getötet, und am 8. August hielten die Engländer es für geboten, das neutrale persische Bender Büsehr zu besehen, das sie allerdings etwa am 15. Oktober wieder aufgaben. Was hier vor sich gegangen ist, läßt sich nicht feststellen.^ Alle Augenblicke wird von türkisch-arabischen Überfällen am Tigris berichtet, so noch vom 26. September („Berliner Tageblatt" vom 2. Oktober). Auch von Meutereien unter den englischen Truppen hörte man (8. und 10. Sikh-Reg.).
Im 'Iraq sind die Verhältnisse für die Türken recht er- schwert durch die religiöse Spaltung. Denn ein großer Teil der dortigen Bewohner sind Schi'iten, die ja ihre großen Heiligtümer in Kerbela, wo Husein beerdigt liegt, sowie in Negf, Samarrä und Kazimen bei Baghdad haben. Die schroffen Gegensä^e zwischen Sunniten und Schi'iten haben sich erst durch die orthodoxen Türken herausgebildet; aber schon 'Abd ul-Hamid versuchte langsam zu vermitteln. Und bei Kriegsausbruch wandte der Sultan in Konstan- tinopel sich nicht als Chalif, wohl aber als Herrscher der bedeutendsten islamischen Macht auch an die Schi'iten. Schi'itische Stämme der Muntefik, Beni Läm und andere haben dann auch den Türken geholfen. Ein ganz wesent- liches Ereignis war es, als Ende September der „Groß- Mudechtechid" (oberste Würdenträger der Schi'iten) Sa'id Ismä'Tl in Kerbela das geheiligte Schwert des Husein aus der Grabmoschee holte und es feierlich mit der Heiligen Fahne des 'Abbäs dem Oberkommandierenden der Türken Nur ed-DTn Pascha beim Dorfe Bert übergab als äußeres Zeichen der Teilnahme der Schi'iten am Kriege. Zur selben Zeit hörte man auch wieder von Angriffen der Araber gegen die Engländer nördlich von Qurna und dicht bei Basra. Die Engländer rückten nur langsam von Kut el-'amära nach Norden vor, meldeten aber unter dem 20. Oktober, daß sie nur noch einige Meilen von Baghdad ständen. In den legten Tagen des Oktober und ersten des November stellten auch fast alle deutschen Blätter Betrachtungen über die Fol-
' Vielleidit hängt das Aufgeben von Busehr mit der Bewegung der persischen Gendarmerie zusammen, die sich aud\ gegen englische Konsuln in Siräz und in anderen Orten richtete.
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gen eines eventuellen Verlustes von Baghdäd an. Die eng- lische Presse aber bradvte versteckt die Nachricht, daß Ende Oktober ein starker Truppentransport von Konstantinopel aus nach dem Osten abgegangen sei. Hinterher haben sie dann die Vermutung ausgesprochen, daß es sich um Ver- stärkungen für die 'Iraq-Armee gehandelt hat. Und es ist kein Geheimnis mehr, seitdem Feldmarschall v. d. Golö Pascha es in Aleppo öffentlich verkündet hat, daß er diese Verstärkungen geführt hat.
Die Engländer unter General Townshend griffen mit etwa 17 Bataillonen oder etwa 15000 Mann am 22. No- vember die Türken bei den Ruinen des alten Ktesiphon zunächst erfolgreich an. Die Türken zogen ihre offenbar eben eingetroffenen Verstärkungen heran und konnten den Engländern am 23. bis 24. November eine sehr schwere Niederlage beibringen (4567 Mann Verluste), die Townshend zwang, mit allen Truppen, verfolgt von den Türken, auf Kut el-'amära zurückzuweichen, wo er sich seitdem ver- teidigt.
In den vergangenen vierzehn Monaten des Krieges gegen Mesopotamien hatten die Engländer mit recht großen Mitteln, gestuft auf das nahe Indien, und auf ihre jahrelange Vorbereitung einen Vormarsch in ganz schmaler Front vom Satt el-'Arab nach Norden erreicht, der ihnen sicher bei vielen arabischen Stämmen und in Indien einiges Ansehen gebracht hatte. Der Rüd^- schlag bei Ktesiphon aber muß alles Erreichte völlig ver- nichten, das Ansehen schwer schädigen, selbst wenn es gelingen sollte, sich im Lande zu halten. Die Zuversicht der Zentralmächte in ihre Unternehmungen war so groß, daß sie mit Beginn der Offensive gegen Serbien schon an die Vorbereitungen für die Hilfen in Mesopotamien gehen und diese programmäßig durchführen konnten. Auch die Bahn wird wohl im Kriege weiter gefördert werden (am 29. August 1914 war die Strecke Baghdäd — Sämarrä er- öffnet), so daß die Hilfen bald noch rascher kommen können. Die Engländer mußten mit größter Eile an das Heranziehen von Verstärkungen gehen!
Am 6-/7. Januar 1916 mißlang den Engländern bei Scheich Sa'ad der Entsag der bei Kut el-'amara von den Türken unter Nur ed-DTn eingeschlossenen Truppen von
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'All Gharbi aus. Am 13. bis 15. Januar fanden Gefechte bei El-Owasa (Ovah?) statt, und am 20. Januar in der Nähe von El-Qussa, etwa 7 engl. Meilen Luftlinie östlich von Küt el-'amara, das noch immer eingeschlossen ist. Die englischen Entsa^truppen unter den Generalen Aylmer, Younghusband und Remball hatten sich also näher an Kut el-'amara herangeschoben, ohne daß ihnen der Entsag gelang. Zu gleicher Zeit machen türkische (arabische?) Truppen einen Angriff westlich von Qurna auf ein eng- lisches Lager; und von Baghdäd aus unternahmen türkische Truppen Vorstöße nacJi Persien, offenbar um zu verhindern, daß die Russen den Engländern in Mesopotamien zu Hilfe kommen. Als Führer der türkischen Armee im 'Iräq wurde der greise Feldmarschall v. d. Golö Pascha genannt, von dessen Anwesenheit bei Küt el-'amära die Engländer Mitte Januar selbst berichteten. Der englische Oberkommandant Sir John Nixon ist „aus Gesundheitsrüci^sichten" seines Postens enthoben und durch Sir Percy Lake erseht, dem Generalstabscfief der indischen Armee, welcher Ende Ja- nuar 1916 in Mesopotamien eintraf. Mitte Februar 1916 fand noch eine fernere Änderung statt, indem die Expedition in Mesopotamien direkt dem englisciien War Office unter- stellt Vv'urde.
Die Entsaötruppen hatten bei Felahije (Es-Sin) so sdiwere Verluste gehabt, daß General Aylmer am 21. Januar um einen Waffenstillstand zur Beerdigung der Toten bat. Die Türken behielten Küt el-'amara fest eingeschlossen und hatten gegen das von Süden kommende Entsafeheer bei Es-Sin eine starke Stellung beseht. Diese konnte auch bei einem verzweifelten Vorstoß der Engländer am rechten Ufer des Tigris am 5. — 9. März 1916 nicht genommen werden. Am 15. März bericfitete General Aylmer, daß nur sehr ge- ringe Aussicht auf Entsag der belagerten Truppen sei. Unterdessen hatten die Engländer am 7. Februar auch dicht bei Qurna eine Schlappe erlitten, indem eine den Sattel-Haj hinaufgehende Abteilung von Arabern angegriffen wurde, die man bisher für Freunde hielt. Wenn auch einige Tage später die Araber bei BatanTje (dicht bei NäsirTje) be- straft wurden, so zeigt dies Vorkommen doch, daß die Be- völkerung des Landes sich wieder mehr an die Türken an- schließt.
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Nidit nur große Verluste an Material und Menschen haben die Engländer erlitten; viel schwerer ist ihre Einbuße an An- sehen, denn die Nachricht von den Niederlagen wird sich mit Windeseile in Persien und Indien verbreiten. Englische Be- richte geben an, daß der Mißerfolg zum Teil durdi die tür- kischen Verstärkungen, zum Teil aber auch durch das Versagen arabischer Hilfsvölker verursacht wurde, und zwar werden die Sammar und Muntafik angegeben („Vorwärts" vom 14, Dezember 1915). Es ist wahrscheinlich, daß schon vorher die Engländer sich recht unsicher in bezug auf diese Araber fühlten, denn im September zeigten die Süd-Sammar (Muntafik) mit 80—100000 Kriegern, die Beni Läm mit 15000 Mann und persische Luren sidi feindlich gegen England. Unter dem 24. November wird aus Rotterdam („Rhein. -Westf. Zeitung" vom 26. November 1915) aus der indischen Presse der Wortlaut eines Manifestes des eng- lischen Oberkommandanten an die Araber gegeben, in welchem natürlich Deutschland die Schuld am Kriege zu- geschoben wurde, das die Türkei zu unfreundlichen Hand- lungen gegen England aufgereizt habe. Die Stämme werden deshalb zur Wahrung der Neutralität aufgefordert und ihnen der Schu^ der islamischen Einrichtungen gewährleistet.
Die Russen versuchten die Engländer in Mesopotamien durch einen Angriff in Persien zu entlasten, der außerhalb des Rahmens unserer Betrachtungen liegt. Ich erwähne nur, daß die Türken, welche Kermandschah am 17. Januar beseht hatten, dort einen Monat später wieder vertrieben wurden. Die Russen aber werden diesen Zug nach Persien nicht un- eigennü^ig im Interesse der Engländer unternommen haben.
Die englische Expedition nach Mesopotamien ist also mindestens völlig ins Stocken geraten, und viele Kreise in England kritisieren scharf die Fehler, die man machte. Die „Morning Post" schrieb sogar, daß die Rettung der Abtei- lung des Generals Townshend bei Kut ganz von den Er- folgen abhängen wird, die man von der russischen Einnahme der Festung Erzerum am 16. Februar und vom Vormarsch der Russen in Persien erwartet, welche Kermanschah am 28. Februar und Kerind am 13. März 1916 beseiten. Sehr interessant ist nun, wie solche Erwägungen auf andere Teile der englischen öffentlichen Meinung wirken. „The Near Fast" vom 25. Februar 1916 schreibt (S. 462): „It would be
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a crowning disgrace, if we imposed upon our Allies the additional task of capturing Baghdad ... Although it makes no difference which of the Allies troops are the first to enter a town or district, the point we would make here is that great Britain, having put her hand to the Mesopotamian campaign, has to carry it out to an end on her own account, and there must be no encouragement of a "laisser faire" policy, which would cause us to slake our efforts on the Tigris in the expectation of the Russians doing our work for US ..." Das heißt mit dürren Worten: man fürchtet die Russen fast mehr als die Türken in Mesopotamien, man fühlt wieder das alte Gespenst heraufkommen, daß Rußland versucht, sich einen Weg zum Perser Golf zu bahnen, wo- gegen England seinerzeit auf das schärfste vorging, und das man durch den Vertrag vom 31. August 1907 gebannt zu haben hoffte. Es ist gar nicht so undenkbar, daß man in England es lieber sehen würde, wenn mit einem vollen Mißerfolg die englische Macht sich nach Basra zurüd«ziehen müßte, als wenn die Russen durch die Eroberung von Baghdad sich einen Anspruch auf den Weg zum Perser Golf erkämpften. Sollte wirklich — was wenig wahrsdiein- lich ist — den Russen dieser Erfolg blühen, so kann er den Keim bilden zu einem künftigen schweren Konflikt zwischen Rußland und England. Dieser ist sogar schon heraufbeschworen durch das Eindringen Rußlands in Persien bis nach Kermanschah und Ispahan (19. März), also bis an die Grenze der „russischen Einflußzone" des Vertrages vom 31. August 1907. Ein weiteres Vordringen Rußlands würde England als schweren Eingriff in seine Rechte ansehen, zumal wenn die Russen danach streben sollten, den ihnen so nötigen Ausgang zum freien Meer an dem Perser Golf zu suchen. Der russische Professor Migulin soll erklärt haben („Berl. Tagebl." vom 15. März 1916), Per- sien habe keine Existenzberechtigung mehr, es müsse zwischen Rußland und England aufgeteilt werden, wobei Rußland auch die sogenannte „neutrale" Zone erhalten müsse.
Der Krieg gegen Mesopotamien ist nicht von England direkt geführt, sondern von der englisch-indischen Armee. Wie er durch jahrelange Intrigen vorbereitet wurde, haben wir im Laufe unserer Betrachtungen gesehen. Der Aus-
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bruch der Verwicklung mit der Türkei am 29. Oktober war nur ein sehr willkommener Anlaß für Indien, die lange gehegten Absichten zu verwirklichen. Eines der wichtigsten Vorländer für Indien, der Perser Golf, wurde durch die deutschen Bahnpläne für bedroht erachtet. Die Gelegenheit war gegeben, diese deutschen — wenn auch wirtschaftlichen — Bestrebungen zu vernichten. Ein Erfolg hier würde den eng- lischen Einfluß in Arabien ungemein stärken, den England so lange auf Hintertreppen erstrebt hatte, er würde die Möglich- keit eröffnen, gegen das türkische ein arabisches Chalifat unter englischem Einfluß einzurichten. Mit der Loslösung der Araber von der Türkei aber würde diese auf das alier- schwerste geschwächt werden, nicht mehr die Vormacht des Islam sein, und die übrigen islamischen Staaten würde England dann unter seine Gewalt bringen, dadurch seine Stellung in Indien festigend. Endlich wollte man durch den Angriff auf Mesopotamien offenbar den türkischen Vor- marsch von Ägypten ablenken.
Beim Abschluß dieser Zeilen stehen die Aussichten für die Türken demnach in Mesopotamien recht gut, und es ist nur zu hoffen, daß sie die Übergabe der bei Kut ein- geschlossenen Engländer bald durchsehen.
So kann man der Entwicklung der Ereignisse im 'Iräq mit Ruhe, aber auch mit Interesse entgegensehen und hoffen, daß man hier England mindestens ebenso empfindlidi wie in Ägypten treffen kann.
Wie die Unternehmung in Mesopotamien in England beurteilt wird, mag ein Ausspruch in „New Statesman" vom 11. Dezember 1915 zeigen: „In the war against Turkey there is no theatre in which we can fight the Turks at a greater advantage to ourselves than the Mesopota- mien . . . A really large movement there would be a far better policy than sending great forces to East Africa, where the German levies ought to be easily blockaded and con- tained, and where it scarcely seems worth while doing more to them."
Für uns heißt dies aber, daß wir eine sehr wirksame Entlastung von Deutsch-Ostafrika auf dem Kriegsschauplaö in Mesopotamien erreichen können.
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Kapitel 14 Schlugbetrachtung
Beim Ausbruch des jefeigen Krieges, aus dem wahrscheinlich die Welt neu verteilt hervorgehen wird, waren nach den vorhergehenden Ausführungen die Verhältnisse in Arabien also etwa folgende: Die Türkei hat seit dem 14. Jahrhundert die Provinz Higäz mit den heiligen Orten sowie seit 1871 Jemen in der Hand, nachdem sie in lefeterem Lande Frieden mit dem Imäm Jahjä geschlossen hat. In 'AsTr ist ihre Gewalt sehr fraglich, da dort der von England, Frankreich und Italien unterstü^te Idris gegen sie ist. Im Osten ist die Türkei Mitte 1913 aus der Provinz El-Ahsä durch den Wahhabitenhäuptling Ibn Sa'üd mit englischer Hilfe ver- drängt, hat aber ihre nominelle Oberhoheit gewahrt, indem sie Ibn Sa üd dort zum Gouverneur ernannte. Aus el-Kuweit hat sie vor den Engländern zurückweichen müssen.
Die Engländer besi^en seit 1839 'Aden, Perim und die Ghüria-Müria- Inseln; sie haben mit den südarabischen Häuptlingen von Bäb el-Mandeb bis Mirbat Protektorats- verträge geschlossen, ohne daß sie dort eine Herrschaft aus- üben. In 'Oman sind die Engländer die tatsächlichen, wenn auch nicht formellen Machthaber. Sie beherrschen mittels Geld und Waffenlieferungen Innerarabien durch Ibn Sa'ud, den Scheich von el-Kuweit, sowie durch IdrTs von 'Asir. An der„Trucial"-Küste haben sie durch Verträge großen Einfluß, wenn auch kein Protektorat; dorthin sind die Wahhäbiten unter Ibn Sa'üd ebenfalls an das Meer gekommen. Bahrain ist kein englischer Besife, steht aber völlig unter englischem Einfluß.
Imäm Jahjä schließt sich an die Türken an, denen nach militärischen Erfolgen auch manche der Häuptlinge des Protektoratsgebietes von Südarabien folgen werden. Im Norden hält Ibn Rasid von Häjil zu den Türken, ebenso wie anscheinend viele der Stämme an der Grenze des 'Iräq. Die Verbindung mit den türkenfreundlichen Stämmen kann teils durch die Higäz-Bahn, teils auf Karawanen- wegen durch Arabien erfolgen, jedenfalls wird die Verbin- dung für Nachschübe recht schwer sein.
Die Engländer dagegen haben den Wasserweg überall frei und werden auch ihre finanziellen Mittel anwenden,
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um sich Hilfskräfte zu verschaffen. Das rollende englische Pfund, die „leichte Kavallerie von St. George", wie man es scherzweise nannte, spielt eine wichtige Rolle.
Arabien wird allerdings nur ein Nebenkriegsschauplaö sein können, die Entscheidungen fallen an anderen Stellen. Aber tro^dem ist Arabien für den Krieg und besonders für die Kriegsziele von größter Wichtigkeit; denn es liegt zwischen den beiden großen Meeresstraßen nach dem Osten. Diese zu befreien, dazu kann und muß Arabien helfen.
Wir haben unsere Betrachtungen über die Geschichte von Arabien abgeschlossen. Wir sahen, daß im hohen Altertum die Länder um den Golf von 'Aden eine Handels- monopolstellung dadurch erhielten, daß nur hier die überall so begehrten Produkte Weihrauch und Myrrhen gewonnen wurden; wir sahen, daß sich aus diesem Ortshandel wahr- scheinlich schon sehr früh ein Fernhandel entwickelte, wobei zuerst aus den Gegenden am Perser Golf, dann weiter aus Osten her die Produkte Indiens und sogar Chinas geholt wurden, so daß sich eine Handelsmonopolstellung in Süd- arabien entwickelt hätte, wenn nicht ein Ausgleich auf den Karawanenstraßen und auf dem Wege durch den Perser Golf stattgefunden hätte. Später wirkten Rom-Byzanz einerseits und Persien anderseits auf diese Handelswege, indem bei zu großer Machtausnu^ung eines Teiles die Waren über den Konkurrenzweg geleitet wurden. Sobald aber beide Wege in einer Hand vereinigt waren, was unter dem Kaiserreich und unter den Chalifen der Fall war, konnten diese Mächte den Handel völlig monopolisieren und die Preise für die Orientwaren durch Auferlegung von hohen Zöllen und anderweit diktieren.
Südarabien als Weihrauchland hatte mit der Zeit seine Bedeutung verloren, als Umlade- und Vermittlungsstelle für den Orienthandel aber war es noch lange von großer Wichtigkeit. Nach seinem Besi^ strebten die mächtigsten Reiche. Es war der Handelsvorposten von Ägypten, der bei der engen Einfahrt in das Rote Meer leicht zu beherrschen war. Die Türken als Rechtsnachfolger der Chalifen und auch der Ägypter, die beide aus dem Orient- handel enorme Einkünfte bezogen hatten, suchten das Monopol wiederzugewinnen. Daraus ist ihre Besetzung von Basra und vor allem von Jemen, 'Aden und der
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Somali-Küste zu erklären. Mit dem Augenblick aber, wo der Seeweg um das Kap durch die Portugiesen gefunden war, mußten die arabisdhen Handelswege ihre Wichtigkeit verlieren. Deshalb erfolgte der vergebliche Kampf der Türken gegen die Portugiesen im Indischen Ozean; und schließlich gab die Türkei im 17. Jahrhundert Südarabien auf, zog wenigstens die Besamungen zurück, als die Handels- bedeutung der Jemen-Küste geschwunden war. Die dort eingeführte Kaffeekultur konnte den Verfall nur verzögern, nicht aufhalten.
Die Engländer waren an die Stelle der Portugiesen ge- treten; sie dehnten von 'Aden aus über fast ganz Südarabien ihre Schu^herrsdiaft aus. Für ihre Bestrebungen bekam Süd- arabien aber erst großen Wert, als die Dampfschiffe die Segler abgelöst hatten, und nachdem man Post und Passagiere durch das Rote Meer nach Indien beförderte. Da mußten Kohlenstationen geschaffen werden, die noch wichtiger wurden, als am 16. November 1869 der Suezkanal er- öffnet war. Die Engländer hatten schon vorgebaut durch ihre Kohlenstation in 'Aden und durch Sicherung von allen Punkten (Kamarän, Perim, Ghüria-Muria, Soqotra), die für die Landung von Telegraphenkabeln seinerzeit in Frage kommen konnten. Sie fuhren auch ferner noch fort, ihre Stü^punkte in Südarabien und im Somali-Land zu vermehren. Sie beseiten vor allem auch im Jahre 1883 den anderen Ausgang des Roten Meeres, Ägypten, so daß sie tatsächlich den Weg durch das Rote Meer nach dem ferneren Osten und nach Ost-Afrika völlig in Händen hätten, wenn nicht die Türkei noch vorhanden wäre.
Diese hatte gelegentlich der neuen mit dem Suez- kanal geschaffenen Verbindungen ihr Interesse wieder Arabien mehr zugewandt, als es für den Besiö der Heiligen Orte des Islam nötig war. Sie hatte Jemen, das sie in der Theorie nie aufgegeben, wieder beseht und hatte dort schwerste Kriege zu führen gehabt, welche große Opfer an Menschen und Mitteln kosteten. Wir können nicht in die Absichten hineinsehen, welche die Türkei hiermit verfolgte, die aber so gewichtig gewesen sein müssen, daß zu ihrer Erreichung eine Entblößung der europäischen Besiftungen von Truppen nicht gescheut wurde. Aber wir können ver- muten, daß es nicht nur Sucht nach Ausdehnung der Herr-
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Schaft, nicht nur das Ideal war, über weitere Mohammedaner zu herrschen. Es wird der ganz reale Zwedt gewesen sein, den alten wichtigen Welthandelsweg sich zu sichern, ein Streben, das mit der Bese^ung von Scheich Sa'ad gekrönt wurde, auf das aber auch der Bahnbau nach Medina hin- arbeitete.
Aus der Geschichte der Kämpfe in Jemen sahen wir, wie schwer selbst eine islamische Macht bei den religiösen, politischen und geographischen Verhältnissen es hat, dort festen Fuß zu fassen. Einer christlichen Macht wird es fast unmöglich sein. Wohl aber wird es eine starke Türkei können, wenn sie klüglich den örtlichen Verhältnissen Rech- nung trägt und dies Land nur als gut geleiteten Bundesstaat betrachtet, ohne die Bewohner zu Nationaltürken machen zu wollen. Wir sahen auch, daß eine starke Türkei die einzige Macht ist, die den Monopolbestrebungen Eng- lands im Roten Meer entgegentreten kann, die zu ver- hindern imstande ist, daß eine der wichtigsten Meeres- straßen nur von einer Macht beherrscht wird. Das Ver- bleiben der Türkei in Jemen, die Landverbindung von Jemen mit dem Norden durch die Verlängerung der Higäz- Bahn und die Errichtung einer großen Funkenstation in Jemen, schließlich möglichst auch der Ausbau eines Hafens in türkischem Gebiet am Ausgang des Roten Meeres, das sind die Wünsche, die nicht nur Deutschland für die Zu- kunft hegen muß, sondern alle, welche die Freiheit der Seestraßen als das Mittel ansehen, einen gerechten Wett- bewerb der Völker zu ermöglichen, und welche nicht wollen, daß das Rote Meer ein englischer Binnensee wird.
Etwas anders und doch wieder ähnlich liegen die Ver- hältnisse im Perser Golf.
Unter dem 29. März 1915 sdirieb die „Daily Mail": Mesopotamien müsse dauernd britischer Besiö bleiben als Auswanderungsgebiet für Indien, und am 15. April betonte Lord Curzon bei einer Rede in der Society of Arts („Times" 15. April 1915), daß die Länder nördlich des Perser Golfs kein natürlicher Besi^ der Türkei wären, die als Eindring- ling ins Land gekommen sei. Es wäre Aufgabe der eng- lischen Politik, diese Länder von der Türkei zu trennen und jene angenehmen Beziehungen wieder herzustellen, die fünfzig Jahre lang für die englische Politik maßgebend
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gewesen wären. Der deutsche Einfluß müsse dort ein für allemal ein Ende haben; die Baghdad-Bahn könne nur nü^lich sein, wenn England die Aufsicht darüber führe.
Am 10. März sdion hatte die „Times" geschrieben: „Es ist ein Kardinalgrundsa^ für die Verteidigung Indiens, daß keine andere Macht bewaffneten Zugang zum Persischen Golf erhalten darf", und dann folgen die bekannten Erörte- rungen, daß die deutsche Baghdad-Bahn politische und nicht wirtschaftliche Ziele verfolge.
Es ist immer derselbe Gedankengang; nur der Ton ändert sich bei England, je nachdem Frankreich, Rußland oder Deutschland es wagt, in irgendeiner Form sich eine Stel- lung am Perser Golf zu verschaffen. Wir sahen, wie 1622 die Engländer mit persischer Hilfe die Portugiesen, bald darauf die Holländer aus dem Perser Golf verdrängten, wie sie zur Zeit der Ägypten-Expedition Napoleons sich in Indien bedroht fühlten und sich den Weg dorthin durch Meso- potamien sichern wollten. ^ Wir sahen, wie General Chesney eine Straße durch das Zweistromland suchte. Im Jahre 1800 faßten die Engländer festen Fuß in Bender Büsehr mit der dortigen Ankunft von Sir John Malcolm. Seit 1820 ergriffen sie die Gelegenheit, sich einzumischen, in der Form des Kampfes gegen die Seeräuber, schlössen aber gleich mit ihnen Verträge, nach denen sie an keine Macht außer an England Land oder andere Rechte ab- geben dürften. Als dann die Vorbereitungen für die Tele- graphenverbindung mit Indien kamen, da wurde der Perser Golf noch wichtiger für England. Die für die Landung von Kabeln geeigneten Punkte, bei Kism, Gäsak, Masqat, Musan- dum, die Inseln in der Straße von Hormüz wurden be- schlagnahmt. Die Bestrebungen der Franzosen, in Masqat einen Kohlenplaö und das Protektorat über Eingeborene zu
* Seit 1639 hatte die engl. E. I. Co. eine Faktorei in Basra, die aber erst 1764 von der Pforte anerkannt wurde. 1783 wurde ein eingeborener Agent, 1798 ein Resident für die englische Überlandpost nadi Baghdäd gesetzt. Seit 1810 war ein Political Agent, seif 1882 ein Political Resident in Baghdäd. Von 1844 bis 1885 arbeitete die „Desert-Post" für die Überlandpost von Samija nach Damaskus, bis sie dem durd\ Midhat Pascha eingerichteten türkischen Konkurrenzunter- nehmen wich. Seit 1880 ist ein russischer Konsul, seit 1901 General- konsul, in Baghdäd. Seit Dezember 1894 hat Deutschland ein Konsulat in Baghdäd (Konsul Richarz), seit kurzem auch eins in Basra.
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erhalten, führten beinahe zu einem Bruch zwisdien Frank- reich und England, der nur durch die Schaffung der Entente cordiale 1903 vermieden wurde. Das Streben Rußlands an den Golf wurde mit aller Scfiärfe abgelehnt. Curzon (Persia II, 465) schreibt unter anderem darüber: „England does not demand, that the Persian Gulf should be a "mare clausum" against foreign trade. ... A Russian port in the Persian Gulf, that dear dream of so many a patriot from the Neva to the Wolga, would, even in time of peace, import an element of unrest into the life of the Gulf that would shake the delicate equilibrium so laboriously estab- lished. ... I should regard the concession of a port upon the Persian Gulf to Russia by any power as a deliberate insult to Great Britain, as a wanton rupture of the Status quo, and as an intentional provocation to war: And I should impeach the British minister, who was guilty of acquiescing in such a surrender, as a traitor to his country."
Wenn auch das englische Dogma der Alleinherrsdiaft im Perser Golf schon seit langem besteht, so hat es dod\ erst durch Lord Curzon seinen eifrigsten Vertreter gefunden. Und als die Gefahr von Rußlands Seite nach dem Frieden vom August/September 1905 mit Japan und nach dem englisch-russischen Abkommen über Persien vom 31. August 1907 gebannt war, richtete sid\ Englands Argwohn gegen Deutschland^ dessen Pläne mit der Baghdäd-Bahn es schon lange ängstlich verfolgt hatte. Eine der ersten Amts- handlungen von Lord Curzon als Vizekönig von Indien war, daß er den Absdiluß des Geheimvertrages mit dem Scheich Mubarak von el-Kuweit veranlaßte, woraus, wie wir sahen, die Unmöglichkeit für Deutschland erwudis, mit der Baghdad-Bahn bei el-Kuweit das Meer zu erreichen. Ihm ist es auch zuzuschreiben, daß England den Scheich von el-Kuweit veranlaßte, das Gebiet bis fast zum rechten Ufer des Satt el-'Arab zu beanspruchen, und daß sein Einfluß auf den Scheich von Mohammera so stark wurde, daß auch das Ostufer des Satt ganz unter englische Leitung kam. Natürlich hüllte England sich in den Mantel der Selbstlosigkeit, da es ja keine Gebiete dort für sich erworben hätte.
An allen wichtigen Punkten des Golfes hat es aber Politische Residenten, die sämtlich Offiziere der indischen Armee sind. Sie werden von der indischen Regierung er-
Hamburgische Forschungen. Heft 1. -jt
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nannt, erhalten aber ihre Besoldung vom Foreign Office. Für Indien sind sie Residenten oder Politische Agenten, für ihre Beziehungen zu England daneben Generalkonsuln. Alle sind sie unterstellt dem Politischen Residenten in Bender Busehr, dem ungekrönten König des Perser Golfes. Alle haben sie ihre eigenen Leibwachen von indischen Soldaten.
Die Türkei wurde von England seit 1871 zunächst als harmlos im Besiö der Provinz el-Ahsä, von el-Kuweit und der Satt el-'Arab-Mündung gelassen. Als aber Deutschland im Hintergrunde der Türkei mit dem rein wirtschaftlichen Unternehmen der Baghdäd-Bahn erschien, da schob Eng- land Araberhäuptlinge vor, indem es ihre Selbständigkeit anerkannte und sie anstiftete, die Türkei aus den Be- si^ungen am Golf zu vertreiben. Diese Häuptlinge aber hat England politisch in der Hand.
Über die Wichtigkeit der englischen Interessen am Perser Golf will ich noch auf einige Äußerungen hinweisen. Im Jahre 1902 erklärte der Admiral Mahan: „Concession in the Persian Gulf, whether by formal arrangement (with other Powers) or by neglect of the local commercial inter- ests which now underlie political and military control will imperil Great Britain's naval Situation in the Farther East, her political position in India, her commercial inter- ests in both, and the imperial tie between herseif and Australasia." ... „The control of the Persian Gulf by a foreign state of considerable naval potentiality, a "fleet in being" there based upon a strong military port, would re- produce the relations of Cadiz, Gibraltar and Malta to the Mediterranean. It would flank all the routes to the Farther East, to India and to Australia, the last two actually in- ternal to the Empire regarded as a political System. And although Great Britain unquestionably would check such a fleet, so placed, by a division of her own, it might well require a detachment large enough to affect seriously the general strength of her naval position."
Die oft angeführte „Times History of the War" aber schreibt: „The maintenance of British predominance in the Gulf is an essential part of the defenceof India. The mere presence of another power in the Persian Gulf, whether its post be fortified or unfortified, would have a gravely unsettling effect upon India. The people of India
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would not stop to think whether, from such a post, their country could be really threatened. The fact, that another flag was flying in a region where the British had been domi- nant for three hundred years and supreme for more than a Century would suffice to persuade them that our strength was declining, and such confidence as we now inspire would instantly be diminished."
Aus allem ersehen wir, daß England nicht nur am Ärmelkanal und in Ägypten verwundbar ist, daß es am Perser Golf mindestens ebenso empfindlich ist wie an jenen nähergelegenen Stellen, ja, wir müssen annehmen, daß schon ein Rückschlag am Perser Golf die Stimmung in Indien auf das schwerste beeinflussen wird. Sollte aber England infolge des Krieges veranlaßt werden, irgendeiner anderen Nation — und wenn es auch Rußland wäre — einen Zugang zum Golf zu gewähren, so würde diese Tatsache von England als eine ganz schwere Niederlage aufgefaßt werden an seiner allerempfindlichsten Stelle.
Für Deutschland ist es nicht notwendig, nicht einmal wünschenswert, selbst einen Punkt am Perser Golf in eigener Verwaltung zu haben, es sei denn, daß es sich um notwendige Flottenpunkte handeln würde; es genügt für uns, wenn irgendeine andere Nation außer England den freien Zugang und Ausgang zum Golf erhält. Mit anderen Worten, es ist zu erstreben, daß die Türkei eine freie Ver- fügung über die Mündung des Satt el-'Arab wiedererhält, und daß irgendeine Nation, die nicht ganz schwach oder völlig im Fahrwasser Englands ist, am Ausgang des Golfs einen starken Posten bekommt, sei es in 'Oman, sei es an der persischen Seite. Ist dies nicht zu erreichen, dann müßte die Baghdäd-Bahn sich auf die Binnenfrachten in der asia- tischen Türkei beschränken, oder sie wäre gezwungen, sich einen Ausgang am offenen Ozean zu suchen, in Arabien oder in Persien, also durch Verbindung mit der Higäz-Bahn oder durch einen Ausbau bis etwa Bender 'Abbas. Wir dürfen unsere Erwägungen aber nicht nur durch Rüd^sicht auf die Baghdäd-Bahn leiten lassen, wenn sie auch als großes wirt- schaftliches Unternehmen für die Erstarkung der befreun- deten Türkei wichtig genug ist. Der „trockene" Weg Ham- burg-Baghdäd genügt uns nicht. Deutschland — und be- sonders Hamburg — braucht auch die „nassen" Wege, in
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diesem Fall den Seeweg von Basra zum Indisdien Ozean, wo England die alleinige Oberhoheit beansprudit.
Die Kämpfe, die sich in Mesopotamien zwischen den englischen Invasionstruppen und den Türken abspielen, sind für den Ausgang des Weltkrieges von ganz wesentlicher Bedeutung, ja, sie können entscheidend mit Bezug auf England sein.
Der Einfluß, den England seit langem und ganz im stillen in Arabien selbst sudit, und der darauf abzielt, die Stellung der Türkei dort zu erschüttern und auszuschalten, muß auf die Türkei eine sehr unheilvolle Wirkung haben, für welche nicht nur die arabischen Provinzen wichtige Teile des türkischen Staates sind, für weldie die Beherr- schung der Heiligen Orte gleidibedeutend mit dem Besi^ des Chalifats ist. Für Englands Interessen in Ägypten und Indien aber muß es widitig sein, ein islamisches Chalifat zu haben, das ganz unter englischem Einfluß steht. Die Madit, weldie England in Innerarabien über die von Ibn Sa'^ud beherrschten Gebiete ausübt, ist eine dauernde Drohung gegen die Türkei. Es muß also erstrebt werden, daß eine starke Türkei aus dem Kriege hervorgeht.
„Depuis longtemps dejä tous les fils des intrigues arabes aboutissent a Londres," so schrieb 1913 der Franzose Saint Brice („Correspondence d'Orient", Juin 1913). Und diese große Wertschä^ung Arabiens für die englische Politik be- ruht darauf, daß Großbritannien nicht nur die Türkei schädigen möchte, um seine eigene Stellung in Ägypten und Indien zu stärken; England will auch die absolute Herrschaft über die Meeresstraßen erhalten, die nach dem Osten führen; es will zwar nicht kommerziell wie die Römer und die Chalifen durch ihre Zollstationen den Handel monopolisieren und die Preise diktieren, sondern es be- ansprucht die politische Herrschaft unter Ausschluß aller anderen Mächte am Roten Meer und Perser Golf, um in der Lage zu sein, sie nach seinem Gutdünken sperren zu können. Die Beweggründe für die Beherrschung der Hauptwasser- straßen haben sich seit der alten Zeit etwas geändert, die Tatsache selbst ist geblieben, und sie ist für alle see- fahrenden und handeltreibenden Nationen gleich gefährlich.
Die Freiheit der Meere, die wir im Kriege heute erstreben, bedeutet ihre Befreiung von englischer
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Alleinherrschaft. Einige Mittel, wie diese am Roten Meer und Perser Golf zu erreichen ist, habe ich im Laufe unserer Untersuchung angegeben. Wieweit sich aber die Ziele verwirklichen lassen, hängt von dem Erfolg des Schwertes und von der politisciien Gesamtlage ab, die zu übersehen heute nocii nicht möglidi ist.
In Indien liegt der Schwerpunkt der englischen Politik, und Arabien ist das direkte Vorgelände von Indien!
So sehen wir, daß für die Kriegführung und für die äußere Politik der Zentralmächte, und besonders der Türkei, Arabien eine sehr wichtige Rolle spielt. Für unsere Bundes- genossen, die Türken, aber liegen in Arabien außerdem auch die allerwichtigsten Probleme der inneren Politik. Der alte Gegensaö zwischen den türkischen und den arabischen Reichsteilen, der von Frankreicfi und England stets künst- lich geschürt wurde, ist heute unter dem Zwange des Krieges etwas verwischt, nicht aber ausgeglichen. Nach dem Frieden wird neben einer Verwaltungsreform — besonders in bezug auf das Finanz- und Steuerwesen — die allerwichtigste Aufgabe der Türkei sein, den richtigen Weg zu finden, der die türkisch-arabischen Gegensä^e ausgleicht. Gescfiieht dies nicht, so werden nach Eintritt der äußeren Ruhe die inneren Leidenschaften wieder aufflammen, die England, Frankreich und Rußland einen willkommenen Anlaß geben werden, sich einzumischen und Einfluß zu gewinnen. Eine Aus- söhnung scheint nur möglich zu sein durch Ausbau der in Jemen begonnenen Reformen, durch Gewährung einer großen Selbständigkeit der arabischen Gebiete unter der Oberhoheit der Türkei. Beispiele für ähnliche Regierungsformen findet die Türkei ja bei ihren heutigen Bundesgenossen Deutscfi- land und Österreich-Ungarn. Hoffentlich werden sich die weitsichtigen und patriotischen Männer finden, welche diese inneren Probleme zu lösen verstehen, die vielleicht schwie- riger als die militärischen sind, welche der Krieg bietet. Eine aus dem heutigen Ringen hoffentlich stark und kräftig hervorgehende Türkei aber kann im Inneren nachgiebig sein und dadurch die Ruhe für ihre gedeihliche Entwici^- lung finden.
NACHTRÄGE
Zu Kapitel 6. Higaz
Anfang 1916 madite der türkische Kriegsminister und Vizegeneralissimus Enver Pascha eine Reise in die arabischen Gegenden. Am 7. Februar wurde er in Medina glänzend empfangen.
Am 29. Februar 1916 wurden am Golf von 'Aqaba aus- geschiffte Engländer von Türken und arabischen Hilfstruppen mit Verlust zurüci^getrieben.
Zu Kapitel 9. 'Aden
Am 12. März (Februar?) beseiten starke türkisch- arabische Truppen Afijüs und die 4 km südwestlich davor- liegenden Höhen. Die Engländer konnten ihre Anlagen in El-Meihale nicht halten.
Nach amtlichem Bericht aus London vom 18. März 1916 griff eine von drei deutschen Offizieren begleitete türkische Abteilung englische Vorposten bei Imad (10 engl. Meilen von 'Aden) an, mußte sich aber zurücitziehen. Viel- leicht bezieht sich auf dasselbe Ereignis der im amtlichen türkischen Bericht vom 21. März erwähnte englische Vor- stoß auf es-Saile, nördlich von Scheich 'Otmän, dessen Teilnehmer auf ihren Ausgangspunkt Scheich 'Otmän zurück- fliehen mußten.
Zu Kapitel 13. Iräq (Kuweit)
Nach einem in der „Kölnischen Volkszeitung" vom 25. März abgedruckten Bericht eines Mitgliedes der britischen Kraft- wagenkolonne in Mesopotamien war im April 1915 bei Kuweit eine Funkenstation errichtet, eine andere bei Qurna, die bis 'Aden Meldungen senden konnte. Bei Kuweit war ein bedeutendes englisches Lager. Von dort aus hatte man zwei Bahngleise ins Innere gelegt: eines, das 30 engl. Meilen weit ging, ein anderes bis Basra. Am 5. Mai waren
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in Kuweit 12000 Mann Artillerie, Kavallerie und einige Fußtruppen zusammengezogen. Verhandelt wurde dort fast nur mit Scheidi Mohammed el-Mansür, dem Regierungs- dief des Sultans, der selbst IV2 engl. Meilen von der Stadt einsam in einem Felsenschloß saß. — Im Juni hatten Streifkommandos die Aufgabe, alle Zisternen und Brunnen in zwei engl. Meilen Abstand von der Etappenstraße zu vernichten, weil die einzigen den Engländern freundlich gesinnten Eingeborenen die Leute des Emir von Kuweit waren. Anfang Juni 1915 waren in Qurna 35000 Mann und 30 Batterien versammelt.
Nach vollständigem Abschluß dieses Buches erschien in der „Times" vom 6. April 1916 der amtliche Bericht des Generals Nixon über die englischen Unternehmungen in Mesopotamien von Mitte April bis Ende Septem- ber 1915. Da sie die frühere Darstellung wesentlich ergänzen, gebe ich sie hier in Übersetzung wieder. Ich lasse nur die Stellen mit den üblichen Lobpreisungen der englischen Truppen fort. Die Schreibung der Namen gebe ich nach dem englischen Original.
„Ich gestatte mir, den Bericht über die Operationen der unter meinem Befehl stehenden Truppen für die Zeit von Mitte April 1915 bis Ende September 1915 einzusenden.
1. Durch die Überschwemmungen der letzten Jahres- zeit, die die größte der letzten 30 Jahre gewesen sein soll, wurde ein mit Schilfrohr bewachsener, 2 — 6 Fuß tiefer Binnensee gebildet, dessen Ausdehnung sich von 40 Meilen nördlich von Qurnah bis Basra — von Nasiriyeh im Westen bis Hawizeh (50 Meilen nordöstlich von Qurnah) im Osten erstreckt. Infolgedessen waren die Operationen in diesem Gebiete bis zur Abnahme der Überschwemmung gegen Ende Juli amphibischer Natur.
2. Im April hatte eine Brigade, die erst unter Major- General Davison, dann unter Brigadier-General Lean stand, bei Ahwaz eine feindliche Macht von ungefähr 8 Bataillonen Türken mit 8 Kanonen und 10000 arabischen Hilfstruppen, welche von Amarah via Bisaitin und Khafajiyah (am Flusse Kharkeh) nach Persisch-Arabistan vorgerückt waren, zurück- gehalten.
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Zu gleidier Zeit war eine andere britische Heeresabteilung in Qurnah, wo ihr seit Januar eine türkisdie Streitmacht von 6 Bataillonen mit 10 Kanonen und den üblichen arabi- schen Hilfstruppen, die von Amarah den Tigris hinunter- gekommen war, gegenüberstand. Durch die Niederlage der Türken bei Barjisiyah (20 Meilen südwestlich von Basrah) am 14. April waren die feindlichen Truppen in der Nach- barschaft von Basrah zerstreut und nach Nasiriyah ver- trieben. Das versetzte mich in die Lage, gegen die feind- lichen Truppenabteilungen am Karun und am Tigris vor- gehen zu können.
Ich beschloß, zuerst am Karun anzugreifen, und übergab Major-General Gorringe den Oberbefehl über diese Ope- ration.
Der Kampf am Karun
3. Sobald die Türken bei Barjisiyah geschlagen waren, wurde mit der Zusammenziehung der 12. Division am Karun begonnen. Bei der Nachricht von der Niederlage ihrer Truppen bei Barjisiyah zogen sich die Türken bei Ahwaz über den Kharkeh zurück.
General Gorringe nahm die Verfolgung auf. Am 7. Mai hatten die 12. Division und die Kavallerie-Brigade lUah am Kharkeh erreicht. Der 250 Yards breite Fluß bot mit seiner tiefen und starken Strömung ein ungeheures Hinder- nis für den Übergang unserer Truppen.
4. General Gorringe überwand diese Schwierigkeiten und beförderte auf geschickte Weise seine Truppen und Kanonen ans andere Ufer. Als die Türken entdeckten, daß unsere Kolonnen über den Fluß gesetzt hatten, zogen sie sich weiter nach Amarah zurück.
Jetzt fand sich General Gorringe vor die Notwendigkeit gestellt, einen widerspenstigen, kampflustigen Stamm der Beni-Taruf-Araber zu bekämpfen, der sidi zum großen Teil auf die Seite der Türken gestellt hatte.
Er zog am Kharkeh entlang; auf beiden Seiten des Flusses wurde gekämpft.
Die Truppen am rechten Ufer waren Major-General Melliss, die Truppen am linken Ufer Brigadier-General Lean unterstellt.
Trotz der außerordentlich großen Hitze — in den Zelten
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betrug die Temperatur 120 Grad (F.) — zeidineten sich die Truppen bei dem erfolgreichen Angriff auf die arabische Feste Kharajiyah durch große Tapferkeit und unverdrossene Ausdauer aus.
Subadar Major Ajäb Khan und 20 Mann der 76. Pun- jabis bewiesen große Tapferkeit. Unter heftigem Feuer erbeuteten sie schwimmend ein Boot, in weldiem die Truppen über den Fluß befördert wurden, bis genügend Kräfte versammelt waren, um eine stark beseite, befestigte, aus Lehm gebaute Stellung anzugreifen.
5. Meinen Instruktionen gemäß unternahm General Gorringe, nachdem er die seinen Vormarsch hindernden feindlichen Stämme geschlagen, mit einem Teil seiner Truppe von Basailin aus eine Reihe von Unternehmungen gegen die Türken, welche zwischen ihm und Amarah lagen. Dieses geschah in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Vormarsch unserer Truppen von Qurnah (unter Major- General Townshend) auf Amarah. Es hatte den gewünsch- ten Erfolg. Die Verstärkungen der türkischen Truppen am Tigris konnten nidit zur rediten Zeit eintreffen, um General Townshends Vormarsch aufzuhalten. Es ist hauptsäd\lich diesen Demonstrationen zu verdanken, daß der Rückzug der Türken den Tigris hinauf, nach ihrer Niederlage am 31. Mai, so überstürzt war, und daß General Townshend ungehindert in Amarah einziehen konnte. Die General Gorringe gegenüberstehenden Türken kamen in Amarah so verspätet an, daß sie zu ihrer Uberrasdiung schon General Townshend im Besiöe der Stadt fanden.
Ein Teil der Vorhut wurde gefangengenommen, der Rest mußte fliehen und dabei 2 Kanonen zurüd^lassen.
6. General Gorringes Operationen dehnten sich über einen Zeitraum von sieben Wochen aus. Das Resultat war, daß Persisch-Arabistan vom Feinde gesäubert war, daß die arabischen Stämme sich ergeben mußten, daß die Röhren- leitungen der Olfelder repariert und dort normale Zustände hergestellt werden konnten und daß General Townshends Vormarsdi von Qurnah wirkungsvoll unterstü^t wurde.
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8. Während die 12. Division am Karun und Kharkeh vordrang, wurden Vorbsreitungen zum Vormarsch der 6. Division unter Major-General Townshend am Tigris
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hinauf getroffen. Das Weiterkommen und Sammeln der Truppen konnte nur langsam und mühsam vor sidi gehen wegen der zu jener Zeit begrenzten Transportgelegenheiten, das übersdiwemmte Gebiet um Qurnah stellte viele Auf- gaben, die sorgfältig durchdadit werden mußten, ehe die Operationen begonnen werden konnten.
9. Es wurden sogenannte "bellums" — lange, schmale, im Lande gebräüchlidie Boote — gesammelt, mit Panzer- platten ausgestattet, um die Infanterie zum Angriffsplaö zu befördern, die Truppen mußten sich im „punten" und anderer Schiffsarbeit üben; verschiedenartige Kanonen wurden auf Flöße, Kähne, Schlepper und Raddampfer verladen, schwim- mende Hospitäler wurden geschaffen und viele andere Einrichtungen und Ausrüstungen ersonnen und durch- geführt.
Gegen Ende Mai waren die Vorbereitungen zum Vor- marsch erledigt.
10. Die Verschanzungen der Türken lagen nördlich von Qurnah auf Inseln, welche das höhergelegene Land im überschwemmten Gebiet bildete. Die befestigten Stellungen waren in zwei Gruppen eingeteilt, die südlichere war eine vorgeschobene Stellung ungefähr 2 Meilen von den briti- schen Linien entfernt, die Hauptstellung lag ungefähr 3 Meilen weiter nach Norden.
Durch die Überschwemmung war die Stellung ziemlich günstig, sie bedingte einen sorgfältig überlegten Angriff in aufeinanderfolgenden Phasen, in denen Landheer und Flotte zusammen mitwirkten.
General Townshends Plan war, mit Hilfe der Flottille und der schwimmenden Artillerie sowie derjenigen in den Qurnah-Verschanzungen durch einen Frontalangriff, ver- bunden mit einem Angriff, durch den des Feindes linke Flanke umgangen wurde, die vorgeschobene Stellung zu nehmen.
11. Frühmorgens am 31. Mai rückte die Infanterie nach einer heftigen vorbereitenden Beschießung in der Flottille der improvisierten „Kriegsbellums" unter dem Schule eines ausgezeichnet gezielten Kanonenfeuers zum Angriff vor.
Die 17. Infanterie-Brigade unter Lieutenant- Colonel Climo, 24. Punjabis, machte den Frontangriff. Die 22. Pun- jabis und die Sirmur Sappers and Miners nahmen unter
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Lieutenant-Colonel Blois Johnson, 22. Punjabis, "One Tree Hill" auf der linken Flanke des Feindes und bestrichen Norfolk Hill, das erste Ziel der 17. Infanterie-Brigade, welches durch Bajonettangriff von dem ersten Bataillon Oxfordshire and Buckinghamshire Light Infantry genommen wurde. Lefetere hatten s\d\ mit ihren Booten mehr als eine Meile weit durch dichtes Rohr hindurcharbeiten und beim Landen bis zu den Hüften im Wasser waten müssen,
12. Die Tapferkeit der Minenfeger, die den Schaluppen und den gepanzerten Schleppern vorausfuhren, ermöglidite diesen, mit den Truppen Schritt zu halten, und ihr Feuer mit dem der Artillerie zu Wasser und zu Lande trug wesent- lich dazu bei, daß die ganze vorgeschobene Stellung des Feindes gegen 12 Uhr mittags genommen war.
Durth einen Erkundungsflug wurde am Morgen des 1. Juni festgestellt, daß der Feind seine Hauptstellung auf- gegeben hatte und sich in voller Flucht am Tigris hinauf zurüd^zog.
Die Naval Flotilla, von H. M. S. Espiegle (Captain Nunn, R. N.) geführt, nahm die Verfolgung auf. Die Schiffe mit den anderen Truppen folgten. Am Morgen des 2. Juni konnten die tiefer gehenden Schiffe ungefähr 10 Meilen unterhalb Qulat Salih des flachen Wassers wegen nicht weiter vorgehen, die Verfolgung wurde von den gepanzerten Schleppern fortgesefet. Die „Espiegle" hatte bis dahin das türkische Kanonenboot Marmaris bekämpft und versenkt und 2 Dampfer und eine Anzahl von mit Munition und Vorräten beladenen Leichtern erbeutet.
General Townshend in Amarah 14. Qulat Salih wurde am Nachmittag des 2. Juni er- reicht, die Verfolgung wurde fortgese^t, nachdem feindliche Truppen außerhalb der Stadt vertrieben worden waren.
Am Nachmittag des 3. Juni nahmen H. M. S. Comet (Captain Nunn, R. N.) mit General Townshend an Bord, und 3 gepanzerte Schlepper Amarah ein; 700 Mann und 40 Offiziere wurden gefangengenommen.
Die führende Infanterie (2"** Batalion, Norfolk Regiment) der 6. Division kam morgens 6V2 Uhr am 4. Juni in Ama- rah, keinen Augenblick zu früh, an, denn die Bevölkerung hatte angefangen, sich über die Stärke des Feindes, dem
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sie sich am vorhergehenden Tage hatte ergeben müssen, ein wahres Bild zu machen.
Bei Qurnah, bei der Verfolgung und der Bese^ung von Amarah erbeuteten wir 17 Kanonen, 2718 Gewehre, 1773 Gefangene, 4 Flußdampfer (außer dem Kanonenboot Mar- maris und einem andern versenkten Dampfer), eine Anzahl Leichter und Boote, eine Menge Munition und viele Vorräte.
Während aller dieser Operationen war das Wetter außer- ordentlich heiß, tagsüber brannte eine glühendheiße Sonne, die Nächte waren still und schwül; trofedem war der Geist und die Energie unserer Truppen ausgezeichnet.
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17. Nach der Einnahme von Amarah wurden sofort Vorbereitungen zu der Einnahme von Nasiriyah am Eufrat, dem Plaö, der diese Flanke beherrscht, getroffen. Er ist von so großer Wichtigkeit, da er die Basis ist, von der aus eine feindliche Streitmacht vorgehen muß, welche Basrah bedrohen will. Er ist das Zentrum, von dem aus die mächtigen arabischen Stämme längs des Eufrat beeinflußt werden können, und da er an einem Ende des Shatt AI-Hai liegt, stellt er die Verbindung zwischen dem Eufrat und Tigris her, ist daher von strategischem Wert; auch ist er der Hauptsi^ der Zivilbehörden eines großen Teils der Basrah-Provinz.
18. Dieses Ziel sollten General Gorringe und seine Truppen erreichen. Der Wasserweg von Qurnah nach Nasiriyah führt 30 Meilen lang durch das niedriggelegene Tal des alten Eufratkanals bis nach Chahbaish, 15 Meilen lang durch den Hammar-See nach Westen, von dort aus durch den Haqiqah, einen vielfach gewundenen, etwa 50 Yards breiten und 15 Meilen langen Kanal, bis etwa 25 Meilen unterhalb Nasiriyah der Hauptkanal des Eufrat erreicht wird. Von Qurnah bis Chahbaish können Schiffe mit großem Tiefgang den alten Eufrat hinauffahren. Darüber hinaus war der Hammar-See für alle Flußdampfer mit einem Tiefgang von weniger als 5 Fuß bis zum Einfluß in den Haqiqah-Kanal schiffbar. Mitte Juni führte der Kanal innerhalb des Sees wenig mehr als 3 Fuß Wasser, und nur die kleinsten Dampfer konnten hindurchfahren. Häufig saßen Dampfer tagelang fest, und die kleinen, als Kanonenboote ausgerüsteten Schlepper konnten erst hinüber-
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gebracht werden, nachdem man Kanonen, Munition, Panzer- platten, Heizmaterial und Wasser heruntergenommen hatte, und wenn man leichte Heckraddampfer benuftte, um sie ins Schlepptau zu nehmen. Später konnten Truppen und Kriegsmaterial nur in „bellums" befördert werden, und Soldaten mußten diese auf einigen Strecken durch Schlamm und Wasser ziehen. Der Haqiqah-Kanal war eine halbe Meile vor seinem Einfluß in den See durch einen fest- gefügten „Bund" versperrt. Dieser mußte beseitigt werden, ehe die Durchfahrt von den Schiffen benu^t werden konnte.
19. Nachdem sich der Eufrat mit dem Haqiqah ver- einigt hat, besifet er eine durchschnittliche Breite von 300 Yards. An seinen Ufern befinden sich zahlreiche Gärten, Stücke bebauten Landes und mehrere kleine von Mauern umfriedigte Dörfer. Auf dem linken Ufer sind Streifen von Dattelpalmen und hier und da eine Gruppe von Weiden die charakteristischen Merkmale. Am rechten Ufer ist die Gegend freier. Während des Monats Juli lag das Land, mit Ausnahme von einem einige hundert Yards breiten Streifen trockenen Bodens an den Flußufern, voll- ständig unter Wasser. Zahlreiche Bewässerungskanäle durch- schneiden diesen Streifen im rechten Winkel zum Fluß und bieten dem Vorrücken eine Reihe von Hindernissen. So war die Gegend beschaffen, wo die Türken unserem Vor- marsch auf Nasiriyah ihren Hauptwiderstand entgegense^ten.
Das Vorrücken den Eufrat hinauf
20. Am 26. Juni war General Gorringes Heeresmacht in Qurnah zusammengezogen und rückte am 27. Juni über den Hammar-See vor. Ihr vorauf fuhren Kanonenboote unter dem Befehl von Captain Nunn, R. N. Bewaffnete feindliche Barkassen oberhalb des Haqiqah-,, Bund* wurden zurückgetrieben. Der „Bund" wurde besetzt und das Zer- störungswerk an ihm begonnen. Während des 28. wurde ein 150 Yards breiter und 4 Fuß tiefer Kanal hergestellt. Das durch die Öffnung fließende Wasser verursachte eine starke Stromschnelle, fast einen Wasserfall. Abteilungen der Mannschaften gelang es, am 29. die Schiffe hinauf- zuheben.
Erst am 4. Juli waren alle Schiffe und Mannschaften durch die Haqiqah-Sperre gelangt und ungefähr 2V2 Meilen
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vom Zusammenfluß mit dem Eufrat entfernt in Stellung gebracht. Während wir den Zusammenfluß ded^ten, wurde erkundet, daß sich die Feinde mit Kanonen am rechten Ufer des Eufrat aufgestellt hatten und beide Ufer des Haqiqah sowohl wie das Minenfeld, welches sie etwa eine Meile weiter hinaus vorbereitet hatten, beherrschten.
21. Am 5. Juli um 4"*^ morgens rückte die 30. Infanterie- Brigade unter dem Oberbefehl des Major-General Melliss vor, um den Feind anzugreifen, am linken Ufer die 76. Pun- jabis und die 24. Punjabis, die le^teren auf „bellums" durd\ das Übersdiwemmungsgebiet in Verbindung mit der 30. Ge- birgsbatterie. Die 2/7 Gurkhas, von den 1/4 Hants. unter- stü^t, marschierten am rechten Ufer entlang. Sie stießen auf starke Gegenwehr, besonders am linken Ufer, und erst um l^^Uhr zwangen unsere Truppen den Feind am rechten Ufer des Eufrat, die weiße Flagge zu zeigen. Die 24. Pun- jabis mußten ihre „bellums" etwa 60 Yards weit über trod^enes Land tragen, ehe sie über den Eufrat sefeen und die feindliche Stellung nehmen konnten. Nachdem das rechte Ufer gesäubert worden war, konnte unser Geschwader die Minen aufsuchen, was dadurdi erleichtert wurde, daß ein gefange- ner türkischer Offizier dabei half, ihre Lage festzustellen.
Um 9 Uhr abends war der Kanal frei. Die Sdiiffe kamen heran, und die Truppen wurden verladen.
22. Die feindliche Abteilung, die unserem Vorrücken Widerstand geleistet hatte, bestand aus 1000 Mann regu- lärer türkischer Truppen, 2000 Arabern, 4 Kanonen und mit „pompoms" bewaffneten Thornycroft-Barkassen. 4 Ka- nonen und 130 Gefangene fielen in unsere Hände. Wir hatten 26 Tote und 85 Verwundete zu beklagen.
Die zweite Phase dieser Operation begann am Morgen des 6. Juli mit der Einnahme von Suk Esh-Sheyukh durch Captain Nunn mit zwei Kanonenbooten, und nachher fuhr die ganze Flottille den Eufrat hinauf.
23. Die Türken hatten zu beiden Seiten des Flusses etwa 5 Meilen unterhalb Nasiriyah eine Reihe von Stel- lungen eingenommen, deren Flanken sich auf Sumpfgelände stuften. Vor ihren Gräben lagen breite, tiefe Kanäle, die schwer zu umgehen oder zu stürmen waren. Am rechten Ufer war der Boden ohne Deckung, am linken von einem sciimalen Streifen von Palmen beseht.
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24. General Gorringe verschanzte sich mit seinen Truppen an beiden Ufern etwa 2 Meilen unterhalb der vorgescho- benen feindlichen Stellungen. Bis zum 13. Juli wurden fortwährend Rekognoszierungen ausgeführt, und wir arbei- teten uns mit unseren Gräben allmählich näher an den Feind heran.
25. In der Nacht vom 13. auf den 14. griffen unsere Truppen an beiden Ufern an. Am rechten Ufer nahmen wir eine verschanzte Stellung, 400 Yards von den türkischen Gräben entfernt. Ein tapferer Versuch der 24. Punjabis unter Lieutenant Colonel Climo, mit Unterstü^ung von 4 Ka- nonen der 30. Gebirgsbatterie unter Captain E. J. Nixon, einige Sandhügel hinter des Feindes rechter Flanke zu nehmen, stieß auf unervv'artet heftige Gegenwehr. Arabisdie Stammesangehörige fielen ihnen in den Rücken, und sie mußten weichen. Die Gebirgskanonen deckten den Rüd^zug und leisteten dadurch wertvolle Hilfe.
26. Bis zum 23. vollendete General Gorringe seine Vor- bereitungen für einen entscheidenden Angriff. Die Geschü^e wurden weiter vorgeschoben, die Gräben der Infanterie weiter ausgebaut und die Verbindungen verbessert. Die Arbeits- kolonnen waren beständigem Feuer ausgese^t, aber unsere Horchposten zeigten sich denen des Feindes überlegen. Die Hi^e war Tag und Nacht fast unerträglich.
27. Am 24. Juli, 5 Uhr morgens, begann der Angriff. Um 7-^° Uhr morgens hatte die 12. Infanterie-Brigade, die am linken Ufer des Flusses vorging, die vorgeschobenen feindlidhen Gräben bei Wiyadijah eingenommen. Die 30. In- fanterie-Brigade trieb dann ihren Angriff am rechten Ufer vor, von wohlgezieltem Gesdiüöfeuer gedeckt, und um 9^° Uhr morgens waren die vorgeschobenen Gräben in ihrem Besiö, nachdem sie sich die Durchfahrt durch den Mejmineh-Kanal erzwungen hatten. Während dieser Operation kämpfte sich das Kanonenboot Sumana, mit Brüd^enbaumaterial beladen, unter heftigem Feuer bis zur Einfahrt durch, und die 17. Company Sappers schlug, vom Feuer der Kanonenboote unterstüöt, eine Brücke hinüber. Der Angriff wurde von beiden Ufern aus fortgesefet. Troö heftiger Gegenwehr wurde die Hauptstellung am Mittag genommen. Die Feinde hielten hartnäckig in ihren Gräben stand, und 500 kamen darin um. Nachdem sich die Truppen wieder gesammelt hatten,
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drangen sie bis zur Sadanawiyah-Stellung, der legten feind- lidien Verteidigungslinie, vor, die auch genommen wurde. Während des Angriffs auf Sadanawiyah legte Captain Nunn die Shushan, einen kleinen Hed^raddampfer, dicht an den feindlichen Gräben am Flußufer fest und beschoO sie aus der Nähe.
Die Einnahme von Nasiriyah
29. Um 6^ Uhr abends war der Feind in vollem Rück- zuge durch die Sümpfe begriffen, und unsere Truppen schlugen ihr Feldlager in den eroberten Stellungen auf.
Der Feind hatte schwere Verluste erlitten, während die unsrigen in Anbetracht der Art der Kämpfe unbedeutend waren, denn die Gesamtzahl unserer Toten und Verwun- deten blieb unter 600.
Wir machten über 1000 Gefangene, nahmen 17 Kanonen, 5 Maschinengewehre, 1586 Gewehre und eine Menge Muni- tion und andere Vorräte.
Am 25. wurde Nasiriyah ohne weitere Gegenwehr beseht.
30. General Gorringe hatte die ihm zugewiesene Auf- gabe mit Geschicklichkeit und Entschlossenheit gelöst ...
. . . Selten oder vielleicht niemals haben unsere Truppen einen Feldzug in so drückender Hifee geführt wie diesen Sommer in den sumpfigen Ebenen von Mesopotamien . . .
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33. Die Einnahme von Nasiriyah hatte die britische Ober- herrschaft über den westlichen Teil des Wilajets Basra her- gestellt, aber der Distrikt nördlich von der Linie Amarah — Nasiriyah liegt noch außerhalb unserer Herrschaft, und starke türkische Kräfte unter Nur Ed-Din Bey sammelten sich, wie wir hörten, bei Kut al-Amarah am Zusammenfluß des Shatt al-Hai mit dem Tigris, und der Besife dieses strategischen Punktes ist notwendig für die wirksame Beherrschung des nördlichen Teils vom Wilajet Basra. Nur Ed-Din hatte dadurdi einen Ablenkungsangriff versuciit, daß er starke Kräfte bis 30 Meilen von Amarah brachte, während meine Aufmerksamkeit hauptsächlich auf den Eufrat gerichtet war. Die Niederwerfung Nur Ed-Dins und die Einnahme von Kut al-Amarah wurde mein nächstes Ziel, sobald Nasiriyah sicher in unserer Hand war, und ich begann am folgenden Tage mit der Beförderung der Truppen.
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34. Vom Monat Juni an ist der Shatt al-Hai während eines Zeitraums von 6 Monaten nid\t schiffbar, und der einzige Wasserweg nach Kut ist dann der Tigris.
Angriff auf Kut
Am 1. August nahm eine Abteilung der 6. Division, be- gleitet von einer Flottille, Ali al-Qharbi ein. Unter dem Schufte dieser Abteilung fand die Konzentration der 6. Divi- sion unter Townshend statt, um auf Kut al-Amarah vor- zugehen.
35. Die Überführung der Truppen vom Eufrat zum Tigris geschah sehr langsam, da es sdiwierig war, den seichten Hammar-See bei tiefem Wasserstand zu kreuzen. Um den 12. September herum war die Truppe in Ali al-Gharbi zu- sammengezogen. Von dort aus wurde der Vormarsdi am Ufer entlang fortgeseftt, von der Flottille und den übrigen Booten begleitet, bis Sannayat (ungefähr 8 Meilen südlich der feindlichen Truppen, die als Deckung für Kut al-Amarah dienten) am 15. September erreicht war. Während dieses ganzen Marsches herrschte große Hifte mit Temperaturen von 110 bis 116° (F.) im Schatten. Die Kolonne blieb bis zum 25. September in Sannayat und bekam während dieser Zeit Verstärkungen.
36. Einige Scharmüftel fanden zwischen unserer und der feindlichen Kavallerie statt, und dauernd wurden Aufklä- rungen zu Luft und zu Wasser unternommen. So wurde genaue Kenntnis der Lage der feindlichen Stellungen erreicht. Die Arbeit des Royal Flying Corps war während dieser Zeit unschäftbar.
37. Die Armee Nur Ed-Din Beys lag 7 Meilen nordöstlich von Kut auf beiden Ufern des Flusses und 8 Meilen ent- fernt von der Streitmacht General Townshends in Sannayat.
Sie nahm eine Stellung ein, die schon von Natur aus günstig zur Verteidigung war und durdi eine drei bis vier- monatige Vorbereitung zu einer starken Stellung ausgebaut worden war. Auf dem rechten Ufer dehnten sich die Ver- teidigungsstellungen 5 Meilen südwärts aus, an einigen Hügeln vorbei, welche ein ausgedehntes Feuerfeld be- herrschten.
Der Fluß war durch eine Barriere von Barken und Draht- seilen gesperrt, die im nahen Feuerbereidi ihrer Gesdiüfte
Hamburgische Forschungen. Heft 1. 4o
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waren. Auf dem linken Ufer dehnten sidi die Verschan- zungen 7 Meilen weit aus und verbanden die Zwisdien- räume zwischen den\ Fluß und drei Sumpfgebieten, welche sich nach Norden hin erstreckten. Die Verteidigungen waren gut und verborgen angelegt und beherrschten freies Feld. Sie waren mit großer Gründlichkeit ausgeführt, nicht das geringste fehlte. Vor den Gräben waren Stacheldrahthinder- nisse, Wolfsgruben und Landminen. Dahinter waren meilen- lange Verbindungsgräben, welche die verschiedenen Be- festigungswerke miteinander verbanden und gedeci^te Aus- gänge zum Fluß hin hatten, wo Rampen und Landungsstege gemacht worden waren, um so den Verkehr der Truppen von und zu den Schiffen zu erleichtern. Pumpwerke und Kanäle leiteten das Wasser des Flusses zu den Gräben.
38. Nur Ed-Dins Armee hielt diese Stellung mit einer Division auf jedem Ufer und einigen Reservetruppen auf dem linken Ufer in der Nähe einer Brüd^e oberhalb der Hauptstellung. Arabische Kavallerie war auf der linken Flanke der Türken aufgestellt, der größte Teil der regulären türkischen Kavallerie war jedoch während der Sdilacht ab- wesend, da ein Zug gegen unsere rückwärtigen Verbindungen in Shaik Saad unternommen wurde.
Townshends erfolgreicher Plan
39. Am 26. September näherte sidi General Townshend bis auf 4 Meilen der türkischen Stellung. Sein Plan war^ auf dem linken Ufer einen entscheidenden Angriff zu machen, indem er den türkischen linken Flügel mit seiner Haupt- macht umzingelte; aber um den Feind über die Richtung des wahren Angriffs zu täuschen, wurden zum Schein Stel- lungsveränderungen vorgenommen und Teilangriffe gemacht, damit die Türken meinen sollten, daß der Hauptangriff auf dem rechten Ufer erfolgen würde.
40. Am Morgen des 27. September gingen unsere Truppen auf beiden Seiten des Ufers vor. Die Hauptmacht auf dem rechten Ufer macfite einen schwachen Angriff auf die Gräben südlich des Flusses, während die Abteilung auf dem linken Ufer sich in 3000 Yards Entfernung vom Feind eingrub. Unterdes war eine Brücke hergestellt worden, und im Schule der Nacht kam die Hauptmacht von dem rechten Ufer her- über und marschierte auf der linken Flanke des Gegners auf.
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41. Am Morgen des 28. September wurde ein allgemeiner Angrif auf den Feind am linken Ufer gemacht. Die 18. In- fanterie-Brigade unter Major-General Fry machte einen hef- tigen Angriff mit ihrem linken Flügel am Fluß entlang, während Brigadier General Delamain, der die 16. und 17. Infanterie-Brigade befehligte, in zwei Reihen gegen den linken feindlidien Flügel vorging, wobei er eine Abteilung die Flankengräben von vorn angreifen ließ, während die andere Abteilung einen großen Bogen um die Flanke machte und den Feind im Rücken angriff. General Delamains rechter Flügel wurde durdi die Kavallerie-Brigade gedeckt.
42. Die ersten Truppen, die in die feindlichen Gräben eindrangen, waren das 1. Bataillon, Dorsetshire Regiment, 117. Mahrattas und 22. Compagnie Sappers and Miners, welche, von der Artillerie gut unterstü^t, einen glänzenden Angriff machten. Bald nach 10 Uhr morgens nahmen sie eine Redoute und Gräben auf der äußersten Linken des Feindes, fügten ihm schwere Verluste zu und machten 135 Gefangene.
43. Dann wurde ein gemeinsamer Angriff der 16. und 17. Infanterie-Brigade gemacht, und nach harten Kämpfen, bei denen der Feind mehrere erfolglose Gegenangriffe ver- suchte, war der ganze nördliche Teil der feindlichen Stel- lungen um 2 Uhr morgens in unserm Besiö.
44. General Delamain sammelte seine Truppen in der eroberten Stellung und gewährte ihnen die wohlverdiente Ruhe, da sie durch die große Hi^e, den langen Marsch und den harten Kampf erschöpft waren. Nach kurzer Rast wandte sich General Delamain südwärts mit seiner Abteilung und unterstüöte die 18. Infanterie-Brigade dadurch, daß er den ihr gegenüberstehenden Feind im Rüci^en angriff. Bevor dieser Angriff sich entwickeln konnte, erschienen starke feind- liche Reserven von Südwesten mit der Richtung auf die Brücke. Sofort änderte General Delamain seinen Plan und griff die neuen Truppen an, wobei er von seinen Kanonen, die aus einer Entfernung von 1700 Yards schössen, untertü^t wurde.
Der Anblick des anrückenden Feindes und die Aussicfit, ihn in offenem Kampf mit dem Bajonett anzugreifen, gab unserer Infanterie neuen Mut, denn sie war müde und erschöpft durdi die langen und schweren Anstrengungen unter der tropischen Sonne. Durst und Müdigkeit waren sofort vergessen. Der Angriff wurde in sehr tapferer Weise
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mit großer Heftigkeit gemacht. Der Feind wurde in einem großartigen Sturmangriff geschlagen, wobei 4 Geschüfee in unsere Hände fielen und den Türken schwere Verluste zu- gefügt wurden. Der Feind kämpfte hartnäd^ig und wurde nur durch das Einbrechen der Dunkelheit vor der vollstän- digen Vernichtung bewahrt.
46. General Delamains Truppen verbrachten die Nacht auf dem Kampfschaupla^, ungefähr zwei Meilen von dem Fluß entfernt. Leute und Pferde litten furchtbar unter dem Mangel an Wasser, denn das salzhaltige Wasser des Sumpfes war ungenießbar. Am Morgen erreichte die Abteilung den Fluß, und die Pferde bekamen nach 40 Stunden zum ersten- mal wieder Wasser.
47. Während der Sdilacht unterstüfete die Naval Flotilla den Landangriff vom Flusse aus. Am Abend des 28. fuhr die Naval Flotilla, unter Führung des Schiffes „Comet*, (Lieutenant Commander E. C. Cookson, R. N. Acting Senior Naval Officer) stromaufwärts und versuchte, sidi einen Weg durch die Barrikade zu bahnen. Die Schiffe bekamen sehr heftiges Feuer von beiden Ufern. Der Comet rammte die Barriere, aber sie widerstand. Lieutenant Commander Cookson fiel, als er versuchte, ein Drahtseil zu zerschneiden, welches die Barken zusammenhielt.
Die Türken auf der Flucht
48. Die Türken räumten die ihnen noch gebliebenen Gräben in der Nacht und flohen am Ufer des Tigris ent- lang. Am 29. morgens wurde die Verfolgung aufgenommen; die Truppen wurden zu Schiff befördert, die Kavallerie ritt voran. Die Kavallerie, welche aus vier schwachen Schwa- dronen bestand, überholte den Feind am 1. Oktober; aber sie mußte auf die Unterstü^ung der Schiffe mit den Truppen war- ten, da die Türken sich geordnet zurückzogen und von einer starken Nachhut mit Infanterie und Kanonen geschürt wurden.
49. Das Vordringen der Flußkolonne wurde durch die schwierigen Wasserverhältnisse und den hindernden Treib- sand so verzögert, daß sie nicht imstande war, den flie- henden Feind zu überholen. Als die Schiffe Aziziyat am 5. Oktober erreichten, hatte der Feind seine vorbereitete Verteidigungsstellung in Ctesiphon erreicht, wodurch er den Weg nadi Bagdad decltte. Hier erhielt er Verstärkung.
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50. Die Türken hatten 4000 Mann Verluste, von denen wir 1153 Mann gefangennahmen. Dazu erbeuteten wir 14 Geschü^e, viele Gewehre, Munition und Vorräte. Im Verhältnis zur Wucht und der Größe des Kampfes waren unsere Verluste nur gering. Sie beliefen sich auf 1233 Mann, einschließlich vieler Leichtverwundeter.
51. Die Niederlage Nur Ed-Din Beys beendete die Ver- treibung der Türken aus dem Wilajet Basrah ..."
Den Befehl bei Küt el-'amära hat an Stelle des Gene- rals Aylmer General Gorringe erhalten. Nach amtlichem Bericht aus Konstantinopel vom 11. April 1916 wurden vom 5. bis 9. April die Engländer bei FelahTje unter großem Verlust zurückgeworfen. — Unter dem 18. April meldete der Oberbefehlshaber, General Lake, daß die englischen Truppen vor türkischen Angriffen auf dem rechten, süd- lichen Ufer des Tigris 500 — 800 m zurückgenommen wären.
Jedenfalls sind auch nach türkischen Meldungen alle Entsatjversuche am 17. bis 19. April abgeschlagen. — Am 19. April ist Generalfeldmarschall v. d. Golt im Haupt- quartier seiner türkischen Armee dem Flecktyphus erlegen.
Auf dem beifolgenden Kärtchen aus der „Times" vom 7. April 1916 lassen sich die Kämpfe um Kut el-'^amära gut verfolgen:
■ ^ivithi
ANHANG
Akfensfüdce im Urtext
zu den Kapiteln V, IX, X, XI, XIII Nr. 1—54
Hamburgische Forsdiungen. Heft I. (Anhang.)
Bei der Zusammenstellung der Verträge hat mir Frl. A. Schmidt, Bibliothekarin der Zentralstelle des Hamburgisdien Kolonialinstituts, wesentlich ge- holfen, wofür idi ihr auch an dieser Stelle danke. Die sehr veränderliche englische und französische Schreibweise der Eigennamen und Ortsnamen ist jedesmal aus der vorliegenden Quelle übernommen.
zu KAPITEL V.
Nr. 1. Firman vom 14. April 1892.
„ 2. Telegramm vom 8. April 1892.
„ 3. Baring an Tigrane vom 13. April 1892.
, 4. O'Conor an Tewfik vom 3. Mai 1906.
, 5. Note Verbale vom 14. Mai 1906.
„ 6. Note Verbale vom 15. Mai 1906.
, 7. Vertrag zwisdien der Türkei und Ägypten vom I.Oktober 1906.
Nr. 1.
Supplement to the Egyptian "Journal Officiel"
of April 14, 1892.
Aus: Correspondence respecting t})e TurcO'Egyptian Frontier in tl)e Sinai Peninsula. Egypt. No. 2 (1906). (Parliamentary Papers, Cd. 3006.)
Ce matin ä 10 heures, a eu lieu, au Palais d'Abdine, avec le ceremonial arrete, la lecture solennelle du Firman Imperial d'investi- ture de Son Altesse le Khedive Abbas Hilmi.
Firman Imperial d'Investiture adresse ä Son Altesse Abbas Hilmi Pädia. (Traduction.)
A mon Vizir eclare, Abbas Hilmi Pädia, appele au Khedivat d'Egypte avec le haut rang de "Sedaret", decore de mes Ordres Im- periaux duMedjidieh en brillants et de la premiere classe de l'Osmanieh, que le Tout-Puissant perpetue sa splendeur, &c,
Par suite des decrets de la Providence, le Khedive, Mehemet Thewfik Pädia, etant decede, le Khedivat d'Egypte, avec les anciennes limites indiquees dans le Firman Imperial en date du 2 Rebi-ul-Akhir, 1257, A. H., ainsi sur la carte annexee au dit Firman et les territoires annexes en conformite du Firman Imperial en date du 15 Zilhidge, 1281, A. H., a ete confere ä toi, en vertu de mon Irade Imperial en date du 7 Djemazi-ul-Akhir, 1309, comme temoignage de ma haute bienveillance, et eu egard ä tes Services, ä ta droiture, et ä ta loyaute, tant ä ma personne qu'aux interets de mon Empire, et ä tes connaissances par rapport ä l'etat general de l'Egypte; et ä ta capacite reconnue pour le reglement et l'amelioration des affaires de l'administration de l'Egypte; ä toi qui est l'aine du defunt Khedive, conformement ä la regle etablie par le Firman Imperial du 12 Moharrem, 1283, qui etablit la transmission du Khedivat par ordre de primogeniture, de fils aine en fils aine.
L'accroissement de la prosperite de l'Egypte et la consolidation de la securite et de la tranquillite de ses habitants constituant, ä nos
1*
_ 4* —
yeux, l'objet de notre plus haute sollicitude, nous avions rendu, pour atteindre ce but louable, un Firman Imperial en date du 19 Chaban, 1296, qui, tout en conferant ä ton defunt pere le Khedivat d'Egypte, decretait les dispositions suivantes: —
Tous les revenus du Khedivat d'Egypte seront per9us en mon nom Imperial. Les habitants de l'Egypte etant mes sujets, et ne devant, comme tels, subir en aucun temps la moindre oppression ni acte arbitraire, ä cette condition, le Khedivat d'Egypte, auquel est confiee l'administration civile, financiere, et judiciaire du pays, aura la faculte d'elaborer et d'etablir, d'une maniere conforme ä la justice, tous reglements et lois interieurs necessaires ä cet egard.
Le Khedive sera autorise ä conclure et ä renouveler, sans porter atteinte aux Traites politiques de mon Gouvernement Imperial ni ä ses droits souverains sur ce pays, les Conventions avec les Agents des Puissances etrangeres pour les Douanes et le commerce, et pour toutes les transactions avec les etrangers concernant les affaires interieures, et cela dans le but de developper le commerce et l'industrie et de regier la police des etrangers et tous leurs rapports avec le Gouvernement et la population.
Ces Conventions seront communiquees ä ma Sublime Porte avant leur Promulgation par le Khedive.
Le Khedive aura la disposition complete et entiere des affaires financieres du pays, mais il n'aura nullement le droit de contracter des emprunts, sauf pour ce qui concerne exclusivement le reglement de la Situation financiere presente et en parfait accord avec ses presents creanciers ou les delegues charges officiellement de leurs interets.
Le Khedivat ne saura, sous aucun pretexte ni motif, abandonner ä d'autres, en tout ou en partie, les privileges accordes ä l'Egypte et qui lui sont confies, et qui fönt partie des droits inherents au Pouvoir Souverain, ni aucune partie du territoire.
L'Administration Egyptienne aura soin de payer regulierement le tribut annuel de Ä, T. 750,000.
La monnaie sera frappee en Egypte en mon nom.
En temps de paix, 18,000 hommes de troupes suffisent pour la garde Interieure de l'Egypte. Ce diiffre ne doit pas etre depasse. Cepedant, comme les forces Egyptiennes de terre et de mer sont destinees aussi au service de mon Gouvernement, dans le cas oü la Sublime Porte se trouverait engagee dans une guerre, leur diiffre pourra etre augmente dans la proportion jugee convenable.
Les drapeaux des forces de terre et de mer et les insignes des differents grades des officiers seront les memes que ceux de mes armees.
Le Khedive aura le droit de conferer: aux officiers de terre et de mer, jusqu'au grade de Colonel inclusivement, et aux emplois civils, jusqu'au grade de "Sanieh" inclusivement.
Le Khedive ne pourra, comme par le passe, construire des batiments blindes sans l'autorisation expresse de mon Gouvernement.
Tu veilleras au strict maintien des conditions qui precedent et ä qu'il n'arrive rien de contraire.
— 5* —
En vue de raccomplissement integral des dispositions ci-dessus mentionnees, mon present Firman Imperial, orne de mon autographe Imperial, a ete rendu et envoye.
Le 27 Chaban. 1309.
Nr. 2.
Telegramme de son Altesse le Grand Vizir ä Son Altesse le Khedive,
en date du 8 Avril, 1892. (Traduction.)
II est ä la connaissance de votre Altesse que Sa Majeste le Sultan avait autorise la presence ä El-Wedjh, Muellah, Daba, et Akaba, sur le littoral du Hedjaz, ainsi que dans certaines localites de la presqu'Tle de Tor-Sinai, d'un nombre süffisant de zaptiehs places par le Gou- vernement Egyptien, ä cause du passage du Mahmal Egyptien par voie de terre.
Comme toutes ces localites ne figurent point sur la Carte de 1257 remise ä feu Mehemet-Ali Pädia et indiquant les frontieres Egyptiennes, El-Wedjh a, par consequent, fait dernierement retour au Vilayet de Hedjaz, par Irade de Sa Majeste Imperiale, comme lui ont fait retour dernierement les localites de Daba et Muellah. De meme, Akaba aujourd'hui est egalement annexe au dit vilayet, et, pour ce qui est de la presqu'ile de Tor-SinaY, le statu quo est maintenu et eile sera administree par le Khedivat de la meme maniere qu'elle etait administree du temps de votre grand-pere, Ismail Pädia, et de votre pere, Mehemet Thewfik Pädia.
Nr. 3. Sir E. Baring to Tigrane Pasha.
M. le Ministre. Cairo, April 13, 1892.
I have the honour to adtnowledge the receipt of your Excellency's note of to-day's date, in whidi, in reply to mine of the ll'h instant, you communicate to me the Turkish text and Frendi translation of a telegram addressed on the 8*^ instant by the Grand Vizier of His Imperial Majesty the Sultan to His Highness the Khedive, informing His Highness that, in so far as the Sinai Peninsula is concerned, the Status quo is maintained, and that it will continue to be administered by the Khedivate.
Your Excellency is aware that no alteration can be made in the Firmans regulating the relations between the Sublime Porte and Egypt without the consent of Her Britannic Majesty's Government. It was on this account that 1 was instructed to invite your Excellen- cy's attention to the Insertion in the present Firman of a definition of boundaries whidi differed from that contained in the Firman issued to His Highness the late Khedive, and whidi, if read by itself, ap- peared to imply that the Sinai Peninsula would for the future depend administratively, not on the Khedivate of Egypt, but on the Vilayet of the Hedjaz.
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The feiegram from the Grand Vizier, which your Excellency has done me the honour to communicate to me, makes it clear, however, that the Sinai Peninsula — that is to say, the territory bounded to the east by a line running in a south-easterly direction from a point 0 short distance to the east of El-Arish to the head of the Gulf of Akaba — is to continue to be administered by Egypt. The fort of Akaba, which lies to the east of the line in question, will thus form part of the Vilayet of the Hedjaz.
Her Majesty's Government signiiied to the Sublime Porte some weeks ago, through Her Majesty's Charge d'Affaires at Constantinople, their willingness to assent to this arrangement.
Under these circumstances, I am instructed to declare that Her Brifannic Majesty's Government consent to the definition of boundaries contained in the present Firman, as supplemented, amended, and explained by the telegram of the 8th instant from His Highness the Grand Vizier, which they consider as annexed to and as forming part of the Firman, and that they entertain no objecfion to the official Promulgation of the Firman, with the addition of the above-mentioned explanatory telegram.
I am to add that Her Majesty's Government cannot admit that any existing territorial rights or claims are in any degree affected by (hanges whidi have been introduced into the language of the Firman, or by their acceptance thereof.
I have been instructed to address this note to your Excellency, as well as my note of the 11*^ instant, in order to place on official record the view maintained by Her Majesty's Government throughout the negotiations to which they have been a party on this subject, and whidi have now beenbrought to a close.
I have the honour to request that your Excellency will be so good as to cause this correspondence to be published simultaneously with the publication of The Firman and of the telegram from His Highness the Grand Vizier in the "Official Journal" of the Egyptian Government.
I avail, &c.
(Signed) E. BARING.
Nr. 4. Sir N. O'Conor to Tewfik Pasha.
M. le Ministre. Constantinople, May 3, 1906.
Your Excellency is doubtless aware that by its note verbale of the 13th April, 1892, the Imperial Ministry for Foreign Affairs was good enough to transmit to this Embassy a copy of the Firman of Investiture granted on the 27 th Shaaban, 1309, to His Highness Abbas Hilmi Pasha, Khedive of Egypt, together with a copy of the telegram addressed on the 26*^ March, 1308 (the 8th April, 1892), by Jevad Pasha, then Grand Vizier, to His Highness on the subject of the SinaTtic Peninsula. In virtue of these Instruments that pen- insula is to be administered by the Khedivate in the same manner as
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it was administered by Abbas Hilmi Pasha's predecessors, Tewfik Pasha and Ismail Pasha.
Notwithstanding this provision, the Imperial Government has occupied Taba with a military force whidi it refuses to withdraw, though repeatedly requested to do so, and though Taba is indubitably situated within the territory the administration of which is vested in His Highness the Khedive.
Both the substance and tone of the Grand Vizier 's communication to the Khedive have made further negotiations at Cairo impossible. The contentions as to the frontier put forward in the Grand Vizier's reply are quite inadmissible; if admitted, they would seriously pre- judice the position as regards the Suez Canal and Egypt. Nego- tiations have now been prolonged over several weeks not only without progress, but with increasing claims on the part of the Porte, to the prejudice of the administrative frontier of Egypt.
The Imperial Government is well aware that His Majesty's Go- vernment cannot remain indifferent in presence of any act tending to circumscribe the territories of Egypt, nor view without concern any violation or infringement of the rights of His Highness the Khedive as defined and established in the Acts and Treaties now in force.
I have consequently the honour to inform your Excellency that I have received from His Majesty's Principal Secretary of State for Foreign Affairs Instructions to request that the Ottoman Govern- ment will agree to the demarcation of the line from Rafeh to the head of the Qulf of Akaba on the basis of the aforesaid telegram of the 8**^ April, 1892, and that, pending such demarcation, Taba shall be evacuated.
Further delay must increase the difficulties of the Situation, and I am therefore to add that if this request should not have been complied with within a period of ten days, the position will become grave.
I avail, &c.
(Signed) N. R. O'CONOR.
Nr. 5. Note Verbale.
M. l'Ambassadeur. Le 14 Mai, 1906.
J'ai eu l'honneur de recevoir la note que votre Excellence a bien voulu m'ecrire le 12 de ce mois concernant l'occupation de Taba.
Permettez-moi de vous faire observer qu'il n'est jamais entre dans la pensee du Gouvernement Imperial de meconnaitre le contenu du telegramme du 8 Avril de feu Djevad Pad\a ä Son Altesse le Khe- dive. Du reste, la communication que j'ai eu l'honneur d'adresser ä votre Excellence le 11 de ce mois etait tout ä fait explicite. L'eva- cuation de Taba a ete decidee, et les ordres ont ete dejä donnes en consequences.
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II est entendu que les officiers d'Etat-Major se trouvant ä Akaba et les fonctionnaires qui seront envoyes par Son Altesse le Khedive se reuniront pour effectuer sur les lieux, et d'apres les donnees topo- graphiques, une enquete technique pour la designation sur une carte des points de nature ä assurer le maintien, sur la base du telegramme precite de Djevad Pacha, du statu quo dans la Presqu'Tle de Sinai, et pour tracer la ligne de demarcation ä partir de Rafeh, pres d'El Aridi, et allant vers le sudest en une ligne approximativement directe jusqu'ä un point sur le Golfe d'Akaba ä une distance d'au moins 3 milles d'Akaba.
Les vues exprimees dans la comnnunication precitee de votre Excellence se trouvent ainsi pleinement realisees.
En priant votre Excellence de vouloir bien communiquer ce qui precede ä Londres, nous esperons que le Gouvernement de Sa Majeste le Roi y verra une nouvelle preuve de notre vif desir de maintenir toujours nos relations sur le pied de la plus parfaite cordialite. En nous exprimant de son cote sa pleine satisfaction, il nous aura temoigne lui-meme du prix qu'il attadie ä la conservation et au raffermissement des bons rapports qui existent si heureusement entre les deux Etats.
Veuillez, &c.
(Signe) TEWFIK.
Nr. 6. M. le Ministre. Constantinople, May 15, 1906.
I lost no time in referring to my Government the note which your Excellency was so good as to address to me on the 14th instant, in reply to my note of the 12*^, on the subject of the occupation of Taba, and delimitation of the Peninsula of Sinai.
His Majesty's Government have received with pleasure your Excellency's declaration that the Sublime Porte does not question the Contents of the telegram addressed by the deceased Grand Vizier, Jevad Pasha, to His Highness the Khedive on the 8*^ April, 1892, that the withdrawal of the Imperial troops from Taba has been decided upon, and that Instructions have been sent to the Ottoman Staff Officers now at Akaba to delimit and record on a map, jointly with the officials to be appointed by His Highness the Khedive, the line of demarcation running approximately straight from Rafeh in a southeasterly direction to a point on the Gulf of Akaba, not less than 3 miles from Akaba, so as to insure the maintenance of the Status quo in the Sinai Peninsula on the basis of the telegram above mentioned of the 8th April, 1892.
On behalf of His Majesty's Government 1 have the honour to take act of the foregoing declarations, as also of the declaration of His Highness the Grand Vizier, that Orders have been sent for the withdrawal of the Ottoman troops into Turkish territory to the east of Rafeh, should any have crossed to the Egyptian side, and the resto-
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ration of the pillars said to have been lately destroyed there, and to express their satisfaction at the settlement of this question, which cannot fail to contribute to the maintenance and consolidation of those friendly relations which are so desirable in the interests of both coun- tries, and which are no less appreciated by the Government of my august Sovereign than by that of His Imperial Majesty the Sultan.
I avail, &c.
(Signed) N. R. O'CONOR.
Nr. 7.
TURQUIE, EGYPTE.
Arrangement concernant la delimitation administrative entre les
Vilajets de Hedjas et de Jerusalem et la Peninsule de Sinai;
signe ä Rafah, le l^"" octobre 1906.
(Aus : Recueil de traites . . . par G. Fr. de Martens. Troisieme Serie, Tome 5. 1912. S. 882 ff.) British and Foreign State Papers XCIX, p. 482.
Agreement signed and exchanged at Rafah on (13 Shaban, 1324, 18 Ailul, 1322) October 1, 1906, between the Commissioners of the Turkish Sultanate and the Commissioners of the Egyptian Khediviate, concerning the fixing of a Separating Administrative Line between the Vilayet of Hejaz and Governorate of Jerusalem and the SinaY Peninsula.
El Miralai Staff Officer Ahmed Muzaffer Bey and El Bimbashi Staff Officer Mohamed Fahmi Bey, as Commissioners of the Turkish Sultanate, and Emir-el-Lewa Ibrahim Fathi Pasha and El Miralai R. C. R. Owen Bey, as Commissioners of the Egyptian Khediviate, having been intrusted with the delimitation of the Administrative Separating Line between the Vilayet of Hejaz, and Governorate of Jerusalem, and the Sinai Peninsula, have, in the name of the Turkish Sultanate and the Egyptian Khediviate, agreed as foUows:
Art. I. The Administrative Separating Line, as shown on map attached to this Agreement, begins at the point of Ras Taba, on the western shore of the Gulf of Akaba, and follows along the eastern ridge overlooking Wadi Taba to the top of Jebel Fort; from thence the Separating Line extends by straight lines as follows:
From Jebel Fort to a point not exceeding 200 metres to the east of the top of Jebel Fathi Pasha, thence to that point whidi is formed by the intersection of a Prolongation of this line with a perpendicular line drawn from a point 200 metres measured from the top of Jebel Fathi Pasha along the line drawn from the centre of the top of that hill to Mofrak Point (the Mofrak is the junction of the Gaza-Akaba and Nekhl-Akaba roads). From this point of intersection to the hill east of and overlooking Thamilet-el-Radadi (place where there is water), so that the Thamila (or water) remains west of the line; thence to top of Ras Radadi, marked on the above-mentioned map as A 3; thence to top of Jebel Safra, marked as A 4; thence to top of
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eastern peak of Um Guf, marked as A 5; thence to thaf point marked as A 7, north of Thamilet Sueilma; thence to that point marked as 8, on the west-north-west of Jebel Semaui; thence to top of hill west- north-west of Bir Maghara (which is the well in the northern brandi of the Wadii Ma Yein, leaving that well east of the Separating Line); from thence to A 9; from thence to A 9 bis west of Jebel Megrah; from thence to Ras-el-Ain, marked A 10 bis; from thence to a point on Jebel-um-Hawawit, marked as A 11; from thence to half distance between two pillars (whidi pillars are marked at A 13) under a tree 390 metres south-west of Bir Rafah; it then runs in a straight line at a bearing of 280° of the magnetic north (viz., 80° to the west) to a point on a sand-hill measured 420 metres in a straight line from the above- mentioned pillars; thence in a straight line at a bearing of 334° of the magnetic north (viz., 26° to the west) to the Mediterranean Sea, passing over hill of ruins of the seashore.
II. The Separating Line mentioned in Article I has been indicated by a black broken line on duplicate maps (annexed to this Agree- ment), which shall be signed and exchanged simultaneously with the Agreement.
III. Boundary pillars will be erected, in the presence of the Joint Commission, at intervisible points along the Separating Line, from the point on the Mediterranean shore to the point on the shore of the Qulf of Akaba.
IV. These boundary pillars will be under the protection of the Turkish Sultanate and Egyptian Khediviate.
V. Should it be necessary in future to renew these pillars, or to increase them, eadi party shall send a Representative for this purpose. The positions of these new pillars shall be determined by the course of the Separating Line as laid down in the map.
VI. All tribes living on both sides shall have the right of benefiting by the water as heretofore, viz., they shall retain their ancient and former rights in this respect.
Necessary guarantees will be given to Arab tribes respecting above. Also Turkish soldlers, native individuals, and gendarmes shall benefit by the water which remained west of the Separating Line.
VII. Armed Turkish soldiers and armed gendarmes will not be permitted to cross to te west of the Separating Line.
VIII. Natives and Arabs of both sides shall continue to retain the same established and ancient rights of ownership of waters, fields and lands on both sides as formerly.
Commissioners of the Turkish Sultanate:
Miralai Staff Officer Muzaffer,
Bimbashi Staff Officer Fahmi. Commissioners of the Egyptian Khediviate:
Emir Lewa Ibrahim Fathi,
Miralai R. C. R. Owen.
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Zu KAPITEL IX.
Nr. 8. Vertrag mit dem Imam von San'a vom 15. Januar 1821.
„ 9. Firmandesimam vonSan afürFrankreichvom26.Dezemberl824.
„ 10. Aufzeidinung des Gouverneurs von Bombay über Aden vom
23. September 1837.
„ 11. Vertrag zwischen England und dem Sultan von Aden vom
September 1838.
„ 12. Preliminary Engagement mit Sultan Lahej vom 23. Januar 1838.
„ 13. Bond of Sultan M'Hassan vom 18. Juni 1838.
„ 14. Engagement of Sheikh of Akrabees vom 23. Januar 1863.
„ 15. Säle of Little Aden vom 2. April 1869.
„ 16. Purdiase of Sheikh 'Othman vom 16. Februar 1882.
„ 17. Purdiase of Land from Akrabi vom 15. Juli 1888.
„ 18. Vertrag mit Subaihi vom 17. September 1889.
„ 19. Vertrag mit Subaihi (Barhemi) vom 21. September 1889.
„ 20. Vertrag mit Fadhli vom 4. August 1888.
„ 21. Vertrag mit Akrabi (Bir Ahmed) vom 15. Juli 1888.
„ 22. Vertrag mit Lower Aulaki vom 2. Juni 1888.
„ 23. Protektionsvertrag mit Irka vom 7. Januar 1902.
„ 24. Protektionsvertrag mit Haura vom 7. April 1902.
„ 25. Protektionsvertrag mit Lower Yafii vom 1. August 1895.
„ 26. Vertrag mit Howshabee vom 14. Juni 1839.
„ 27. Protektionsvertrag mit Haushabi vom 6. August 1895.
„ 28. Protektionsvertrag mit Alawi vom 16. Juli 1895.
„ 29. Vertrag mit D'Thala vom 28. November 1894.
„ 30. Vertrag mit Wahidi vom 30. April 1888.
„ 31. Vertrag mit Wahidi (Balahaf) vom 30. April 1888.
„ 32. Protektionsvertrag mit Wahidi (Balahaf) vom 15. März 1895.
„ 33. Protektionsvertrag mit Wahidi (Bir Ali) vom 1. Juni 1896.
„ 34. Vertrag mit Ka'yti vom 1. Mai 1888.
„ 35. Vertrag mit dem Sultan von Socotra vom 23. Januar 1876.
„ 36. Protektoratsvertrag mit Socotra vom 23. April 1886.
„ 37. Vertrag mit Mahri (Kishn) vom 23. Mai 1888.
„ 38. Vertrag mit Maskat über Koria-Moria-Inseln vom 14. Juli 1854.
„ 39. Verpachtung der Koria-Moria-Inseln vom 15. Juli 1856.
Nr. 8. Treaty concluded with the Imam of Senaa
on 15th January 1821.
Aus: Aitcbison. Vol. XIH. No. LXXVIII.
In explanation of the Articies which were settled between the Umeer Futtuh-oola, the Agent for the Imam Mehdi, the Chief of Senaa, the City of Sam, and between the Agent of the English Government, Agha Mr. Bruce Khan, in the year 1236, and from the birth of Jesus 1821:
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English Version.
Article 1. That the Resident shall have a guard of the same strength as is allowed at Bagdad, Bussorah, and Bushire, of thirty men, to support his respectability.
(Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent.
Article 2. That the Resident shall be exen\pt from all compliances de- grading to the diaracter of the repräsentative of the British Go- vernment; that he shall have füll liberty to ride on horseback when and where he pleases; have free ingress and egress to all the gates of Mokha , amongst others of Sheikh Shadelley, from whidi Eu- ropeans have hitherto been ex- cluded for some years past; and shall have all the same liberty and freedom they have at Bushire, Bussorah, Bagdad, and Muscat. (Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent.
Article 3. A piece of ground to be allotted for a cementery; and none of those under the British Government and
Translation of the Arabic Counterpart.
Article 1.
That the Resident (Vakeel) who may be stationed on the part of the English Government at the port of Mokha shall have with him (lit. there shall be with him) thirty military from out of their army, like the Residents (Vakeels) atBusrah, Bagdad, and Ubooshuhur (Busheer).
It is finished besides this.
Signed by six witnesses.
Article 2.
That the Resident (Vakeel) who may be stationed in the factory on the part of the British Government shall have (lit. there shall be to him) respect, attention, dignity and diaracter near the Governor; and those who are dependants of the British Government may ride on horse, etc., and they may ride in any other mode as they may feel inclined. He may go out of the eitles and into the eitles for plea- sure, refreshing his spirits; and he may go out through the whole of the gates, especially out of the Shadullee. He may go out mounted on horses, etc., and he may enter mounted, being independent in his own mind (meaning as he pleases.) It is necessary that there shall not be any to hinder him, nor any person shall say a word to him; and to him (there shall be) respect as at the other ports, Bagdad, Busrah, Ubooshuhur, and the port of Muscat.
Is is finished besides this.
Signed by the six Members of the Mokha Council.
Article 3. The dead of the English, that the Almighty and Supreme God Orders their souls to be snatdied
— 13'
flag to be spoken to or insulted on account of their religion.
(Sd.) Wm. BRUCE, Qovt. Agent.
Article 4. The Resident to have free per- mission to proceed to Senaa and communicate with His Highness the Imam whenever he n\ay deem it necessary to do so, the Dola on these occasions furnishing a guard or escort if it should be deemed requisite.
(Sd.) Wm. BRUCE, Qovt. Agent.
Article 5. That the andiorage duty of (400 G. C.) four hundred German crowns shall henceforth cease on British ships, whidi has hitherto been levied, on all merchant ships when they landed cargoes. Here- after no duty on this account shall be paid whether cargo is landed or not, the same as His Majesty's ships and the Honourable Com- pany's vessels of war.
(Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent.
Article 6. All subjects of the British Go- vernment trading to Mokha, and particularly the merchants of Su- rat, shall do so under the protec-
away, there shall be a place appoin- ted and set apart from them that they may bury their dead in it; no one shall say to them, "the practice of your 'sect is sud\ or such'; it is not good."
It is finished besides this.
Signed by the six Members.
Article 4.
The Agent (Vakeel) of the Eng- lish Government who is stationed at the port of Mokha, if it should please his mind to go out, he may go out to Senaa to His Highness the Imam Mehdi for recreation of the mind. No one shall hinderhim, and the Hakim of Mokha shall grant of his own army an escort for a safeguard on the road, and there is nothing contrary to him.
It is finished besides this.
Signed by the six Members.
Article 5.
The merdiant ships whidi are dependent on the English Govern- ment, ihere was a custom that they should pay 400 rials as an- diorage duty; but from this day it ceases; there is nothing (leviable) on them; their Situation is that of the Government vessels and the King's ships. If its cargo should be brought on shore, there is nothing (leviable) on them of the 400 rials. This affairs was dis- cussed and fixed without being referred to Senaa, on the condition of the cessation of hostilities and the removal of the blodkade of the port.
It is finished besides this.
Signed by the six Members.
Article 6. That all merdiants who are the dependants of the English Govern- ment, under their protection and under their flag, may transact their
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tion of the British flag (if of the Islam faith, and wish fo settle their disputes according to the Mahomedan Sharah, they shall be at liberty to do so, a person on the part of the Resident attending), and all differences among them- selves shall be decided by the Re- sident; in the event of any of the Imam's subjects being concerned in the dispute, by an Agent on the part of the Resident (or himself if he pleases) and the Qovernor conjointly; if the Imam's subject is wrong, the Qovernor shall punish him: if, on the contrary, the Resident. Also that all the dependants of the factory of every denomination, from broker down- wards, shall be whoUy under the protection of the British flag and control of the Resident, who shall alone possess the power of punishing them and redressing all complaints against them.
This sixth Article has been ex- pressly admitted by separate grant to Captain Bruce by His Highness the Imam.
(Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent.
Article 7.
That the export duty on the British trade shall be hereafter 2V4 per Cent., the same as the Frendi and not 3V2 as hitherto, and that the Import duty shall be the same to the English and all their subjects, and no more shall be levied than 2V4 per cent. upon imports and exports.
This Article is expressly gran- ted by separate Firman from His Highness as a particular mark
affairs (trade) at the Bunder of Mokha, especially the natives of Surat. If there be Mussulmen among them, and disputes should happen between them, and any of them may desire (to have) the law (Mussulman), no Opposition is to be made to them (meaning to their wishes).
Whenever there may be (any dispute) between the people ("Ju- maut") of resident and the sub- jects of Mokha, a person may come (be present) on the part of the Re- sident before the Hakim of Mokha, who will observe in what manner the wrong has been committed, and by whom. If the native of the country be in the wrong, the Hakim of Mokha is to punish him ; but if the crime or wrong should have been committed by the Eng- lish military ("Uskur"), then the Resident is to punish them.
This Article, the sixth, is one of the two which were referred to the Imam Mehdi for his consideration, and the Shureef's answer having arrived, was (given into) the hands of Mr. Bruce, a copy being retained by the Umeer Futteh-oolla; and on receipt of the answer, there was an argument between M. Bruce and the Umeer Futteh-oolla, the (substance of) which is written above.
Article 7.
In regard to duties on what is exported from the port of Mokha, two dollars and a quarter shall be paid on one hundred, as the Frendi, who pay two dollars and a quar- ter on the hundred; and the im- ports into the port of Mokha shall be like that for the English Go- vernment and for the English merdiants.
The seventh Article is (one) of the two Articles whidi were re-
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of his friendship to the British nation.
(Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent. Mokha, ISthJanuary 1821.
(True copy.)
(Sd.) Wm. BRUCE, Govt. Agent.
Signed and sealed by Umeer Futteh-oolla and all the Members of the Mokha Council to each se- parate Article, as also by Captain Bruce, Approved.
(Sd.) JOHN KISH LUMLEY,
Capt of H. M.'s Ship "Topaze"
and Senior Officer.
ferred for the consideration and decision of His Highness the Shu- reef Mehdi, and to which the answer returned by the Shureef was as follows :
We have reduced the duties three- quarters of a dollar per Cent, out of three dollars, and this is upon all goods imported into the port in the name of the English Cirkar and their mer- diants; there is not (to be) more (required) fronn them than two and a quarter dollars per cent alone, both upon goods imported and on goods exported, and this is as a mark of our regard and respect for the said two (the English Government and their mer- chants) and for the preservation of the intercourse and friendship between us both, as was (the case) with those who existed before us (in former times).
"Dated Rubbee-oo-Sanee 1236 of the Hijra, A. D. 1821.
Signed by the six Members."
Nr. 9.
Firman de rimam de Sana en Arabie.
En date du 26 Decembre 1824.
Aus: Recueil de traites ... fonde par G. Fr. de Härtens, Nouv. Suppl. T. 1. 1761/1829. S. 669. (Traduction de l'Arabe.)
Au nom de Dieu dement et misericordieux.
Par nos genereuses et nobles ecritures, nous assurons et con- firmons aux Frangais, les Privileges qui leur furent accordes par nos illustres ancetres, et dont ils jouissent depuis longues annees dans notre florissante ville de Moka, la protegee de Dieu, sans qua jamais il y survienne aucun changement, ou qu'on puisse leur causer aucune peine. Nous voulons qu'ils continuent a obtenir tous les avantages stipules dans les pieces qu'ils ont entre les mains, et qu'ils aient de plus droit aux memes prerogatives que les Anglais; que nos officiers leur temoignent tous les egards et tout le respect convenables, que ceux-ci prennent une entiere connaissance de ces dispositions et qu'ils se soummettent ä nos ordres. Dieu nous suffit: nous nous en rapportons ä sa volonte.
Ecrit dans le mois de la lune de Rebiul-Akher, l'an 1240 de l'Herige (decembre 1824). Gloire ä Dieu.
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La piece ci-dessus a ete transcrite mot pour mot, par l'agent de France ä Moka, d'un ecrit ä lui adresse de la pari de notre maitre riman de Sana, et a ete par nous collationnee avec l'original.
Abderrahnnan-Ebn-Mohammed.
Pour copie conforme ä l'original, restant aux archives de Moka. Le 26 Decembre 1824. Signe d' Armandy.
Nr. 10. Minute by the Governor of Bombay.
Aus : Recueil de traites . . . par G. Fr. d. Martens. Tome XIX. 1840. S. 248 ff.
(Extract.) 23 September 1837.
The establishment of a monthly communication by steam with the Red Sea, and formation of a flotilla of armed steamers, renders it absolutely necessary that we should have a Station of our own on the coast of Arabia, as we have in the Persian Qulf ; and the insult which has been offered to the British flag by the Sultan of Aden, has led me to inquiries, whidi leave no doubt on my mind that we should take possession of the port of Aden.
I shall make a short summary of the advantages which Aden offers as a depot for coals, and as a naval and commercial Station.
Cape Aden is a high rocky promontory, almost an island, the communication with the main being only by a narrow strip of land, which is nearly covered at high-water spring-tides, and which a single work and a few men could maintain against any attack. The village of Aden is situated on the eastern shore, and is surrounded by an amphitheatre of lofty mountains, open to attack from the sea at only one Spot, on which a small fort might be required. Opposite to, and commanding the town of Aden is an island, 1,200 yards long by 700 broad, and 400 feet high, upon whi(i\ barracks could be built for a detachement of troops. The remains of a tank are still visible; and on the northern part, where boats unload, a pier was formerly run out, on which was a battery for five or six guns, now in ruins. The water of Aden is good, and the climate healthy.
The harbour of Aden is excellent, and ruins of great extent prove that it was once a mart of great importance. It might again, under good management, be made the port of export for coffee, gums and spices of Arabia, and the Channel through which the produce of Eng- land and India might be spread through the rieh provinces of Yemen and Hadhar-el-mout. The trade with the African coast would also be thrown into the Aden market.
As a coal depot, no place on the coast is so advantageous; it divides the distance between Bombay and Suez, and steamers may run into Back Bay during the night, and load and unload at all seasons in perfect security.
Should the Board adopt my views, I propose that this Minute should be forwarded by the "Atalanta" to the Secret Committee, and
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that we request permission to take possession of Cape Aden. A copy should be forwarded to the Government of India, and our hope ex- pressed that, in consideration of the danger of delay, the Qovernor- general in Council will authorize us to carry our plan into immediate effect.
Nr. 11. Traites entre la Grande-Bretagne et le Sultan d'Aden en Arabie
du mois de Septembre 1838. (Presente au Parlament d'Angleterre au mois de Mai 1839.)
Aus : Recueil de traites . . . par G. Fr. de Martens.
Tome XIX. 1840. S. 721.
(Der Wortlaut auf S. 348 desselben Bandes weidit etwas von diesem ab.)
1. The Sultan of Aden agrees to cede in perpetuity, in free sovereignty to the British Government, the land of Aden, as far as the northern side of the Khore Muksa, including the mountains and every part of the land generally included in what is called Cape Aden, together with the harbours of the same, named Gubet Toowye, Bunder Serah, Bunder Duras, and the Islands within the same, as well as Seerah Island, and all fortifications, reservoirs, tanks, wells, public buildings, gates and ruins, now existing within the above limits.
2. The British Government agrees to pay the sum of (8700?) dollars to the Sultan of Aden annually in arrears on the 31 st December of eadi year, or so long as they may retain possession of the terri- tory ceded in the first article.
3. The British Government engages that no interference or mole- station shall at any time be offered those who profess the Mahomedan religion, and that no injury or damage shall be done to the mosque of Sheik Hydroosse, or to any other mosque or place of Mahomedan worship. The free and unrestricted exercise of religion is guaranteed the Mahomedan priests and all who profess that faith.
4. All persons who may choose to reside within the limits defined in the first article, shall be entitled to British protection, according to the laws which may be established by the British Government.
5. The Sultan of Aden engages to afford every facility in his power for the prosecution of commerce within his dominions, and the country adjacent thereto, and will afford efficient protection to all persons under the British Government and flag, resorting to them for commercial or other peaceful pursuits.
6. The British Government will maintain the most amicable relations with the Sultan, his family, relations, and tribe. The Sultan and his family will be at liberty to reside at Aden, and will be the treated with the courtesy and honour due to their rank and Station.
7. Two of the vessels belonging to the Sultan of Aden, not exceeding the burthen of 200 tons eadi, shall be allowed to trade with Aden free of duties; should they, however, be freighted with the property of his subjects or other persons, the usual duties will be levied thereon.
Hamburgisdie Forschungen. Heft I. (Anhang.) 2
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8. The British Government guarantees to the present inhabitants of the territory ceded in the first article, the füll and undisturbed en- joyment of all houses and other private property now in their possession. In the event of any part of the same being required for public pur- poses, the same will be purd\ased at a fair valuation.
9. The Sultan of Aden will be allowed to retain his present private dwellinghouses. All ordnance now at Aden is the property of the Sultan, and may be removed to Lahedge.
Nr. 12.
Preliminary Engagement of the Sultan M'Hassan of Lahej,
for the Transfer of Aden to the British Government.
(Received by Capt. S. B. Haines, Indian Navy, at Aden,
on the 23''dJanuary 1838.)
Aus: Treaties and Conventions ... subsist. between Great Britain and
foreign powers by Lewis tiertslet. Vol. XI. 1864. S. 1 — 2. The peace, mercy, and blessings of the Almighty be with you.
We have received the letter whidi, through Jaffer, you have written concerning our agreement about Aden, on the 5*^ of Shuval; but you must know that we have claims upon that place, as also have the tribes and Sultans around it. About the delay of the 2 months, Zilkad and Zilhuj, to which you and I have agreed before the transfer, we earnestly desire that it be observed. You will go to Bombay, and there consult the Government, while we will consult our people, the Princes and Shaikhs, and prepare their minds; then we and you, the Commissioner of the Company, will carry into effect the delivery of the fortress of Aden into your hand, and ratify the expenses of the tribes and Sultans, the regulations and manner of proceeding of everything connected with the town, the war by land and sea; then you, as the Commissioner, shall receive a true and füll account and ratified transfer of the fortress of the town. As for the said customs, one-half will be upon you, and the other half upon us, after the 2 months, if it is agreed upon between us. On your arrival we will treat about the monthly or annual stipend. But the Arabs of the present town must remain under our name and our Jurisdiction; all other people will be your subjects; and while we are treating after the delay of the 2 said months you must not act aggressively against us, or wrest any part of Aden from us. If you did not observe the delay of 2 months, we will not be responsible to you for anything that may happen. (L. S.) Sultan M'Hassan Foudthel.
Witness: Rashed Bin AbduUa.
After the 2 months we will speak and treat with Captain Haines and no other person.
Sultan M'Hassan of Lahej to Capt. Haines, January 23, 1838.
(Extract.)
Bismillahir Rahmanir Rahum bemunnihee t'alla, &c. and compliments.
What I now write is from Lahej, where all are well. Your letter reached me, and I understand all you wrote in that letter. I have
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finished with you on the subject of the town, and told you all. Jaffer came to me from you. I have spoken truth, and gave him a letter, and from his hand received another. 1 have given my seal that Aden is yours, and you must now give me yours as a security to me. You have both my letter and seal. SULTAN M HASSAN.
Nr. 13.
Bond entered into by Sultan M^Hassan, after Aden came into the possession of the British, on signing whidi he received the first payment on account of the stipend of 541 German crowns per mensem, whidt the British Government agreed to allow him white he remained faithful to his Engagements. June 18, 1839.
Nach tiertslet: Treaties and Conventions... (Aus: „Bombay Book of Treaties." S. 284. Aitchison, Bd. XIII, Nr. XVII ist der Wortlaut abweichend.)
Sultan M Hassan Foudthel , his sons Sultan Ahmed M' Assen
Foudthel, Ali Abdulla and Foudthel, enter into an Engagement
of peace and friendship on the part of their Government, and
Captain S. B. Haines of the Indian Navy, Political Agent at
Aden, on the part of the Government of the East India Company.
Art. I. Sultan M'Hassan and his sons engage themselves to keep
their territory and roads in peace and security, so that the weak and
poor people may communicate in safety with ead\ other, the Sultan
being responsible for every wrong done on the road by any of the
Sultan's people. The Sultan will al.vays preserve peace and friendship
with the British Government, their interests being united by the British
possessing Aden in perpetuity.
II. Captain Haines agrees to pay the stipends of the Foudthelee, Yaffar, Houshebee, and Ameer Tribes, as originally paid by Sultan M' Hassan of Lahej.
III. Captain Haines agrees to pay to Sultan M Hassan and his descendants the sum of 6,500 German crowns, from the month of Zilkad, 1254.
IV. From Khore Muksa towards Lahej is to be under the Juris- diction of the Sultan, according to the known confines of the Abdallee territory.
V. If there happen war against Abdallee, or the territory of Lahej or Aden, the Contracting Parties will assist each other.
VI. The subjects of the Sultan entering Aden will be under the Jurisdiction of the British Government for the time, and the British subjects resorting to Lahej will be under the Jurisdiction of the Sultan for the time being.
VII. Everything belonging to the Sultan or his sons entering, or going out of, Aden will be free from custom duties.
Dated the 6th of Rubee-oos-sanu (corresponding with the 18*^ June, 1839, A. D.). S. B. HAINES. (SEAL OF SULTAN M' HASSAN FOUDTHEL.)
— 20* —
Nr. 14.
Engagement of Sheikh of Akrabees with the Governor of Aden,
never to part with any Portion of the Peninsula of Jibbel Ihsan
(Jebel Hassan), except to the British Government. — January 23, 1863.
Aus: Aitcbison, Bd. XIII, Nr. XL.
Praise be to Qod alone.
The object of writing this lawful Bond is, that is is hereby covenanted and agreed batwixt Sheikh Abdoolla Bahaidarah Mehdi, Chief of the Akrabee tribe, on the one part, and Brigadier William Marcus Coghlan, Governor of Aden, on behalf of Her Majesty the Queen of England, on the other part, that the said Sheikh Abdoolla Bahaidarah Mehdi doth pledge himself, his heirs and successors by this agreement never to seil, mortgage, or give for occupation, save to the British Government, any portion of the Peninsula called Jibbel Ihsan, including the Khore of Bir Ahmed, Alghadeer, Bundar, Fogum, and all the intermediate coast and inlets.
In consideration of which act of friendship, the said Sheikh Abdoolla Bahaidarah Mehdi has received from Brigadier William Mar- cus Coghlan, Governor of Aden, an immediate payment of 3,000 dollars, and shall also receive from the said Brigadier Coghlan or his successors a future monthly subsidy of 30 dollars, it being understood that this stipend imposes an Obligation on the part of Sheikh Abdoolla Bahai- darah Mehdi, his heirs and successors, to protect all traders and British subjects who pass through or reside in the Akrabee territory, and also for preserving terms of peace and friendship betwixt the Akrabee tribe and the Governor of Aden, representing the Government of Her Majesty the Queen of England.
In token of this honourable engagement, the Brigadier William Marcus Coghlan and Sheikh Abdoolla Bahaidarah Mehdi do severally äff ix their hand and seal at Aden on Friday, the 23 «"d day of January, in the year of Christ 1863, corresponding with the 3'"d day of Shaban in the year of the Hegira 1279.
ABDOOLLA BAHAIDARAH MEHDI.
W. M. COGHLAN, Brigadier, Political Resident, Aden.
Nr. 15.
Translation of an Engagement entered into by the Sheikh of the
Akrabi Tribe for the sale of Little Aden. 1869.
h\is: Aitcbison. Vol. XIII. Nr. XLI.
The cause of writing this lawful deed is as follows: That a Treaty and engagement is made between Sheikh Ab- dooUah Ba Haidara Mehdi, Sheikh of the Akrabi tribe, on the one part, and General Sir Edward Russell, Resident of Aden, on behalf of the Honourable British Government, on the other.
To wit, the abovementioned Sheikh Abdoollah Ba Haidara Mehdi on his part binds himself by these presents to have sold and delivered over in perpetuity to the British Government the Peninsula called Jebel Ihsan alias Jebel Hussan and the Khor of Bir Ahmed and AI-
— 21* —
Ghader and Bunder Fokum, and all and whatsoever is comprised on
the seashore in the maffer of harbours or ports between the said Khor
(of Bir Ahmed) and Bundar Fogum; and moreover the said Abdoollah
Ba Haidara Mehdi binds himself, his heirs and successors, by these
presents, never fo seil or pledge or give up any one for residence,
excepting to the British Government, any portion whatsoever of Jebel
Ras Imram, or the land on the border of the bay between Ras Imram
and Jebel Ihsan or Hussan; and in consideration of what is aforemen-
tioned, the said Sheik Abdoollah Ba Haidara Mehdi has received from
General Sir Edward Russell, Resident at Aden, the sum of thirty
thousand German crowns, being the amount of purdiase-money agreed
upon by the said Abdoollah Ba Haidara Mehdi, and this sum of thirty
thousand German crowns is over and above the sum of three thousand
German crowns whidi Brigadier William Marcus Coghlan stipulated
for and paid to the said Sheikh Abdoollah Ba Haidara Mehdi on the
23 rd day of January 1863, in accordance with the Treaty that was
made on that date, and payment of these said three thousand German
crowns then well and truly made to the said Abdoollah Ba Haidara MehdL
In witness that the terms of this Treaty are truly and justly
binding on Sheikh Abdoollah Ba Haidara Mehdi of himself, his heirs
and successors, as to the sale, and on General Sir Edward Russell,
Resident at Aden, on behalf of the Honourable British Government,
as to the purchase, both have hereunto set their signatures and seals,
at Aden, this 2nd day of April A. D. 1869, equivalent to 21 st day of
the month Zhil Hujj. A. H. 1285.
(Sd.) ABDOOLLAH BA HAIDARA MAHDI.
„ E. L. RUSSELL, Major-General,
i„ „„^_„^„ „r Resident at Aden.
In presence ot —
(Sd.) ALOWI BIN ZAIN AL AIDROOS.
G. R. GOODFELLOW, Captain,
Assistant Resident, Aden.
Articles of Treaty and engagement between Sheikh Abdoollah Ba Haidara Mehdi and Sir Edward Russell, Resident at Aden, that the honour and respect whidi is due to Abdoollah Ba Haidara Mehdi from the British Government continue, and that from the present date an increase of dollars 10 to the present subsidy of 30 dollars be paid (making) a total of dollars 40 (per mensem), and that Abdoollah Ba Haidara (be permitted to) levy transport dues on whatever may be landed from the bunders whid\ he has sold this day according to a Treaty drawn up with Sir Edward Rüssel on behalf of the British Government should the goods so landed thence pass through his territory, viz., Bir Ahmed, and all Claims of Sultan Fadhlee, or of Sultan Ahmed, the Fadthli, upon Bir Ahmed, the Resident is to take upon himself, and this is what is agreed upon.
This second day of April 1869, equivalent to 21 st day of Zhil Hujj 1285.
(Sd.) E. L. RUSSELL, Major-General, Resident at Aden. ABDOOLLAH BA HAIDARA MAHDI.
— 22* —
Nr. 16.
Agreement with the Abdali Sultan for the purdiase of Shaikh 'Othman, etc. — 1882.
Aus : Aitcbison. Vol. XIII. Nr. XXIV.
Articles of a treaty existing between Sultan Fadthl bin Ali Mohsin Fadthl-al-' Abdali, Sultan of Lahej and its dependencies, on behalf of hinnself, his uncles and his and their heirs and successors, on the one part and Major-General Francis Loch, Commander of the Most Honourable Order of the Bath and Political Resident at Aden, on be- half of the Government of India, on the other part.
Whereas by Article V of a treaty concluded on the 7*^ Marth 1849 between Stafford Bettesworth Haines, Captain in the Indian Navy and Political Agent at Aden, on behalf of the Government of India, and Sultan 'Ali Mohsin Fadthl, on behalf of himself, his heirs and successors, it was agreed that the bridge of Khor Maksar and the piain between it and the mountains of Aden, forming the Isthmus, are British property and no further north; and whereas a sum of dollars (541) five hundred and fortyone is under the before-mentioned treaty payable monthly to the said Sultan 'Ali Mohsin Fadthl, his heirs and successors, so long as he or they continue to act with sincerity, truth and friendship, towards the British, and adhere strictly to the terms of the aforesaid treaty; and whereas Sultan Fadthl bin Ali Mohsin Fadthl for himself, his uncles and his and their heirs and successors, has agreed to seil to the British Government for a sum of dollars (25,000) twenty-five thousand only and an increase, to the present subsidy of dollars (541) five hundred and forty-one, of dollars (1,100) one thousand and one hundred per mensem, of which (600) six hundred are for the profit of water and (500) five hundred for that of salt, making in all dollars (1,641) one thousand six hundred and forty-one per mensem, all that (tract of) land lying to the north of the pen- insula of Aden, and bounded by a line commencing from a point on the sea-shore one and five-sixteenths of a mile due east of the north end of the Khor Maksar causeway and running north-east by north seven and a quarter miles to a point on the coast line. From hence the boundary passes from the sea westward three and a quarter miles to a point near Inad. From this point the boundary line, after passing through an imaginary point one mile north of the Wali of Shaikh 'Othman, extends to a mark on the bank of the Wadi Toban situated one mile Inland. From this point the boundary runs south- south-west to the sea.
Article 1. This therefore witnesseth that the said Sultan Fadthl bin 'Ali Mohsin Fadthl, in pursuance of the conditions of this treaty and in consideration of the sum of dollars (25,000) twenty-five thousand already received and the monthly increase of the subsidy of dollars (1,100) one thousand one hundred agreed to be paid to him by the British Government, doth hereby for himself, his uncles and his and their heirs and successors, cede and confirm unto the (hands of the)
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Said British Government all that portion of territory as herein above described, to be retained by the said British Government for ever as a part of its territories; and the said Sultan Fadthl bin Ali Mohsin Fadthl does further bind himself, his uncles and his and their heirs and successors, to make no claim hereafter on the said tracts of land or any revenue derived from them.
Article 2. An the said Major-General Francis Loch, C. B., Political Resident of Aden, being duly authorized does hereby solemniy promise in the name of His Excellency the Qovernor General in Council to pay to the said Sultan Fadthl bin Ali Mohsin Fadthl, his heirs and successors, the sum of dollars (1,641) one thousand six hundred and forty-one made up as aforesaid per mensem.
Article 3. And the said Sultan Fadthl bin Ali Mohsin Fadthl on the one part and the said Major-General Francis Loch, C. B., Political Resident at Aden, being duly authorized on the other part, do declare that the Convention made and signed on the 7*^ day of March 1867 in regard to the aqueduct between Shaikh Othman and Aden by Sultan Fadthl Mohsin Fadthl on the one part and Lieutenant-Colonel W. L. Merewether, Political Resident at Aden, on the other part, is hereby cancelled.
Article 4. So long as the Sultan of Lahej possesses the right to levy the taxes on goods entering Aden by land as heretofore, he will be per- mitted to collect his dues as at present (he is doing) in British territory at the rates mentioned in the treaty of 1849.
Article 5. If any soldier of the Sultan of Lahej escape to British territory, and he is required by the Sultan, the Resident will send him; and in the same manner if any of the Sultan's subjects, after committing an heinous offence of the kind for which the British Government is accustomed under similar circumstances to grant extradition, takes refuge in Shaikh Othman, Imad or Aden, and is required by the Sul- tan, und if there is reasonable ground for believing that he has committed the offence, the Resident will also send him back; and the Sultan agrees on his part to send back British soldiers or subjects who escape to Lahej or its territory from Aden or its dependencies if their extradition be demanded.
Article 6. If the Resident require the Services of any Abdali, he will employ him through the Sultan, and in case the 'Abdali or 'Abdalis resign, or are dismissed, and if they are replaced by other Abdalis, the Re- sident will ask for them through the Sultan.
Article 7. And the territories of the said Sultan Fadthl bin Mohsin Fadthl, his heirs and successors, shall remain under British protection as heretofore.
— 24* —
Done at Shaikh 'Othman on Monday, the sixth day of February, in the year of Our Lord one thousand eight hundred and eighty-two, corresponding with the IT^^day of Rabi-al-Awwal of the year 1299 of the Hizra.
(Signed in Vernacular.) Sultan of Lahej and its Dependencies.
In the presence of —
(Sd.) F. M, HUNTER, Major, Assistant Resident, Aden. , OMAR HOOSAIN MAHMUD-AL-WAHSH.
Done at Aden on Tuesday, the seventh day of February, in the year of Our Lord one thousand eight hundred and eighty-two, corres- ponding with the eighteenth day of Rabi-al-Awwal of the year 1299 of the Hizra.
(Sd.) FRANCIS LOCH, Major -General, Political Resident, Aden.
In the presence of —
(Signed in vernacular.)
(Sd.) F. M. HUNTER, Major, Assistant Resident, Aden.
(Sd.) RIPON, Viceroy and Qovernor-Qeneral of India.
This treaty was ratified by his Excellency the Viceroy and Qover- nor General of India, at Calcutta, on the 7th day of Mard\ 1882.
(Sd.) C. GRANT, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 17.
Agreement for the Purchase of Land from the Akrabi Sheikh — 1888.
Pius: Aitcbison. Vol. XIIL Nr. XLIL
This agreement made this 15<h day of July one thousand eight hundred and eighty-eight A. D., corresponding to 5*^ al-Ka'ada one thousand three hundred and five, between Sheikh Abdalla ba Haidara Mahdi, Sheikh of the Akrabi tribe, on the one part, and Brigadier- General A. G. F. Hogg, C. B., Political Resident, Aden, on behalf of the Government of India, on the other part.
Whereas a tract of land belonging to the said Sheikh 'Abdalla ba Haidara Mahdi, lying between the village of Hiswa and Little Aden and Bandar Fogum, is required by the Government of India to secure British Jurisdiction over the entire shores of the harbour of Aden and for other reasons; and whereas the said Sheikh Abdalla ba Haidara Mahdi has agreed to seil to the Government of India the
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Said tract of land for a sum of rupees two thousands; this therefore witnesseth that in pursuance of this agreement, and in consideration of the sum of rupees two thousand paid by the said Government of India to Sheikh 'Abdalla ba Haidara Mahdi, the receipt whereof the said Sheikh Abdalla ba Haidara Mahdi doth hereby acknowledge, and for the same doth hereby release the Government of India, the said Shaikh Abdalla ba Haidara Mahdi doth hereby grant and confirm unto the Government of India all that tract of land described as under, that is to say, a strip land of the breadth of half a mile extending along the shore from the Tuban river westward past Little Aden to Bundar Fogum, and to be defined thus by a line commencing from the second pillar from the shore on the boundary line now dividing British from Akrabi territory, and which pillar is situated at a distance of about half a mile from the shore, thence running parallel to the sea-shore in a westerly direction, passing the British boundary of Little Aden at a distance of half a mile, and meeting the shore of Bundar Fogum at a distance of half a mile from the British boundary of Little Aden.
The tract of land thus ceded to the Government of India is bounded thus:
North — Akrabi territory.
South — The sea and the British territory of Little Aden.
East — British territory.
West — The sea of Bunder Fogum. The Said strip of half a mile in breadth to be measured from high water mark and to include all shores, bays, and bunders on the seaside of the said tract, to have and to hold the said tract of land as the property of the Government of India in perpetuity without any let or hindrance or any claim or demand by the said Sheikh 'Abdalla ba Haidara Mahdi or his heirs and successors, or by any of his tribesmen or any other person or persons whomsoever.
In witness whereof the said parties to these presents have "hereunto set their hands and seals the day, month and year above written.
(Sd.) A. G. F. HOGG, (Sd.) ABDALLA BA HAIDARA
Brigadier-General, MAHDI.
Political Resident, Aden.
Nr. 18.
Treaty with Subaihi (Atiffi). September 17, 1889.
Aus: Aitcbison. Bd. XIIL Nr. XXX.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Shaikhs of the Attiffi tribe hereby undertakes to extend to the Attiffi territory on the South Coast of Arabia, and situated between the territory of the Barhemi tribe and that under the authority of the Turkish Government at Shaikh Sa'id, and whidi territory is under their authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
— 26* —
II. The aforesaid Shaikhs of the 'Atiffi tribe agree and promise on behalf of themselves, their relations, heirs and successors and the whole of the tribe, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with the 'Atiffi territory.
III. The aforesaid Shaikhs of the 'Atiffi tribe bind themselves, their relations, heirs and successors and the whole tribe for ever, that they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give, or otherwise dispose of the Atiffi territory, or any part of the same, at any time to any Power other than the British Government.
IV. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this 17th day of September, 1889.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident. Aden, September 17, 1889.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William on the 26th day of February, 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 19.
Treaty with Subaihi (Barhemi). September 21, 1889.
Aus: Aitcbison. Bd. XIII, Nr. XXXI.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Shaikhs of the Barhemi tribe hereby undertakes to extend to the Barhemi territory on the South Coast of Arabia, and situated between the territories of the 'Akrabi and Atiffi tribes, whid\ territory is under their authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The aforesaid Shaikhs of the Barhemi tribe agree and promise on behalf of themselves, their relations, heirs and successors and the whole tribe, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with the Barhemi territory.
III. The aforesaid Shaikhs of the Barhemi tribe hereby bind themselves, their relations, heirs and successors and the whole tribe for ever, that they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give, or otherwise dispose of the Barhemi territory, or any part of the same, at any time, to any Power other than the British Government.
— 27* —
IV. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signafures and seals at Aden this 21 st day of Septeniber, 1889.
A. Q. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident, Aden. Aden, September 21, 1889.
LANSDOWNE, Viceroy and Qovernor-Qeneral of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort Willian\ on the 26 th day of February, A.D. 1890.
W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 20.
Treaty with FadhIi. August 4, 1888.
Aus: Aitcbison. Bd. XIII. Nr. XXXVII.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Sultan Ahmed bin Husain the FadhIi, hereby under- takes to extend to Shugra and the FadhIi country with their depen- dencies, which are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said Sultan Ahmed bin Husain the FadhIi, agrees and promises on behalf of himself, his heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Shugra and the FadhIi country and their dependencies.
III. The Said Sultan Ahmed bin Husain the FadhIi hereby binds himself and his heirs and successors for ever, that he or they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give, or otherwise dispose of the Fahdli territory, or any part of the same, at any time, to any Power other than the British Government.
IV. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signature or seals at Aden this 4th day of August, A.D., 1888.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William on the 26th day of February, A. D., 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
— 28* —
Nr. 21.
Treaty with Akrabi (Bir Ahmed). July 15, 1888.
Pius: Aitctison. Bd. Xlll. Nr. XLIII.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Shaikh Abdalla ba Haidara Mahdi, the Akrabi, hereby undertakes to extend to Bir Ahmed with its dependencies, whidK are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said Shaikh Abdalla ba Haidara Mahdi, the Akrabi, agrees and promises on behalf of himself, his heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement or Treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Bir Ahmed and its dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals af Bir Ahmed this 15th day of July, 1888.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident, Aden.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William on the 26 th day of February, 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 22.
Treaty with Lower 'Aulaki. June 2, 1888.
Aus: Aitctison. Bd. XIII. Nr. XLVII.
Art. I. The British Government in compliance with the wishes of the aforesaid Sultans of the Lower 'Aulaki tribe hereby undertakes to extend to Abwar and its dependencies, whidi are under the autho- rity and Jurisdiction of the Lower Aulaki tribe, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The aforesaid Sultans of the Lower 'Aulaki tribe agree and promise on behalf of themselves and their heirs and successors to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Ahwar and its dependencies.
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III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this 2nd day of June, 1888.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident, Aden. Aden, June 2, 1888.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William, on the 26*1» day of February, A, D. 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Governnxent of India, Foreign Department.
Nr. 23. Protectorate Treaty — Irka.
^usl Aitdfison. Bd. XIII. Nr. L.
The British Government and Sheikh Ahmed -bin Awadth-bin- Muhammad-ba-Das, Sheikh of Irka and its dependencies, being desirous of maintaining and strengthening the relations of peace and friendship existing between them:
The British Government have named and appointed Brigadier- General Pelham James Maitland, C. B., Political Resident at Aden, to conclude a Treaty for this purpose.
The Said Brigadier-General Pelham James Maitland, C. B., and Sheikh Ahmed-bin-Awadth-ba-Das, Sheikh of Irka and its dependen- cies, aforesaid, have agreed upon and concluded the following Articies:
Article I. The British Government, in compliance with the wish of the undersigned, Sheikh Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das, hereby undertakes to extend to Irka and its dependencies, which are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of His Majesty the King-Emperor.
Article II.
The Said Sheikh Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das agrees and promises, on behalf of himself, his heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement or Treaty, with any foreign nation or Power except with the knowledge and sanction of the British Government, and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Irka and its dependencies.
Article III.
The aforesaid Sheikh Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das hereby binds himself, his relations, heirs and successors and the whole tribe for ever that he or they will not cede, seil, mortgage,
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lease, hire or give, or otherwise dispose of the Irka territory, or any part of the same, at any time, to any Power other than the British Government.
Article IV. The above Treaty shall have effect from this date, in witness whereof the undersigned have affixed their signatures and seals at Aden th's seventh of January one thousand nine hundred and two. P. J. MAITLAND, Brigadier-General, His SHEIKH AHMED-BIN
Political Resident. x AWADTH-BIN mark.
MUHAMMAD-BA-DAS.
CURZON, Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Calcutta, on the 27th day of Mardi, A. D. one thousand nine hundred and two.
H. S. BARNES, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 24. Protectorate Treaty — Haura.
Pius: Aitctison. Bd. XIII. Nr. LH.
The British Government and Sheikh Saleh-bin-Awadth, Sheikh of Haura and its dependencies, being desirous of maintaining and streng- thening the relations of peace and friendship existing between them :
The British Government have named and appointed Brigadier- General Pelham James Maitland, C. B., Political Resident at Aden, to conclude a treaty for this purpose.
The Said Brigad er-General Pelham James Maitland, C. B., and Sheikh Saleh-bin-Awadth, Sheikh of Haura and its dependencies, aforesaid, have agreed upon and concluded the following articles:
Article I.
The Br'tish Government, incompliance with the wish of the undersigned Sheikh-Saleh-bin-Awadth, hereby undertakes to extend to Haura and its dependencies, whid\ are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of His Majesty the King-Emperor.
Article II.
The Said Sheikh-Saleh-bin-Awadth agrees and promises, on behalf of himseif, his heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, agreement or treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Govern- ment, and f jrther promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer of the attempt by any other Power to interfere with Haura and its dependencies.
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Article III. The aforesaid Sheikh Saleh-bin-Awadth hereby binds himse'f, his relations, heirs and successors and the whole tribe for ever, that he or they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give, or other- wise dispose of the Haura territory, of any part of the same, at any time, to any Power other than the British Government.
Article IV. The above treaty shall have effect from this date, in witness whereof the undersigned have affixed their signatures and seals at Aden this seventh of April one thousand nine hundred and two. P. J. MAITLAND, Brigadier-General, HIS SHEIKH SALEH
Political Resident at Aden. x Bin-AWADTH, mark.
CURZON, Viceroy and Governor-General of India.
This treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Simla on the 13*^ day of June A. D. one thousand nine hundred and two.
H. S. BARNES, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 25. Protectorate Treaty — Lower Vaiii.
Pius. ■ Aitcbison. Bd. XIII. Nr. UV.
The British Government and Bubakar bin Saif, the Yafii Sultan of Khanfar, AI Husn Masana Ar-Rawwa Al-Kara and the Lower Yafii country with their dependencies , being desirous of maintaining and strengthening the relations of peace and friendship existing be- tween them.
The British Government have named and appointed Brigadier- General Charles Alexander Cuningham, Political Resident at Aden, to conclude a treaty for this purpose.
The Said Brigadier-General Charles Alexander Cuningham and Sultan Bubakar bin Saif, the Yafii aforesaid, have agreed upon and concluded the following articles:
Article I. The British Government, in compliance with the wish of the undersigned, Sultan Bubakar bin Saif, the Yafii hereby undertakes to extend to Khanfar, AI Husn, Masana Ar-Rawwa Al-Kara and the Lower Yafii country with their dependencies, which are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
Ariele IL The Said Sultan Bubakar bin Saif the Yafii agrees and promises on behalf of himself, his relations, heirs, successors and the whole tribe to refrain from entering into any correspondence, agreement or
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treaty, with any Foreign Nation or Power, except with the Knowledge and sanction of the British Government, and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Khanfar, Al-Husn, Masana, Ar-Rawwa Al-Kara and the Lower Yafii country and their dependencies.
Article III. The Said Sultan Bubakar bin Saif, the Yafii, hereby binds himself, his relations, heirs, successors and the whole tribe for ever that he or they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give or otherwise dispose of the Lower Yafii territory and its dependencies or any part of the same, at any tin\e, to any Power, or person other than the British Government.
Article IV. The above treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this first day of August one thousand eight hundred and ninety-five, A. D.
(Sd.) C. A. CUNINGHAM, Brigadier-General. Political Resident, Aden. (Sd.) ELGIN, Viceroy and Governor-General of India.
This treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Simla, on the 28*1^ day of October A. D., one thousand eight hundred and ninety-five.
(Sd.) W. J. CUNINGHAM, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 26. Engagement entered into by Sultan Maneh bin Sulam of the Hooshabee, and his son Sultan bin Maneh, of the Hooshabee, with the Governor of Aden, for the Protection of British Subjects.
June 14, 1839. Aus: Altebison. Bd. XIII. Nr. LXII.
Sultan Maneh Bin Sulam of the Hooshabee, and his son Sulam bin Maneh, of the Hooshabee, declare of their own accord that they enter into an agreement with all those under them, belonging to Hooshabee, their clans, and all those dependent upon them, the Chief of M. Haroorooluwajeer, and the whole Hooshabee, as before arranged with Commander Haines, Governor of Aden, who sincerely agrees to pay the allowances received by them from Sultan M. Houssain Fudl Abdalee. What has been arranged between them (Commander Haines and the Sultan) is that whatever belongs to the Sultans of Abdalee, former and succeeding, and to those of the Hooshabee, former and succeeding, shall be theirs respectively.
The Abdalee shall be responsible, as is agreed upon, for all outrages committed in Lahej, its neighbourhood, or within its limits,
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or in Aden, its roads, or within ifs boundaries, and Maneh bin Sulam for those perpetrated by the Hooshabee, their clans, or those subject to them. In case Maneh render any assistance to any other Sultan or tribe, this bond is to be considered null and void. Our (Sultan Maneh's) hand is the same as that of Sultan M. Houssain Fudl, and our friend is identical with Sultan M. Houssain. In the event of any plunder by any of the above tribes on the roads or in Lahej, the bond whidi we have shall be considered null until we make restitution of whatever may be carried away. Should any one commit an assault or murder in Lahej or Aden, or on the roads, and should such person be proved to be one of the Hooshabee or of their clans, he shall be seized and considered an offender. This bond is binding and lasting. We shall receive our allowance from Governn\ent every 6 months, or a part, if necessary, after two months. This is to commence from the month of Zilkad, Hegira 1254 (January, February, 1839). The above people shall receive the allowance fixed for them through us, or the Sultan (M. Houssain), or his children. These are the stipulations agreed upon by Sultan Maneh bin Sulam and Sulam bin Maneh, and which are mediated by Abee M. Houssain bin Wugees bin Kassim Suffeean, who is Vakeel of the Hooshabee. These points are agreed to on Friday, the 2"^ Rubee-oo-sanee, Hegira 1255 (14th June, 1839). The allowance fixed for the Hooshabee is 628 Cooroosh Fransa per annum, half of whidi is 314 Cooroosh.
Nr. 27. Protectorate Treaty — Haushabi.
Aus: Aitcbisort. Bd. XIII. Nr. LXV.
The British Government and Mohsin bin 'Ali 'Mani, the Haushabi Sultan of Müsaimir-bin- Ubaid, Ar-Raha and the Haushabi country with their dependencies, being desirous of maintaining and strengthen- ing the relations of peace and friendship existing between them.
The British Government have named and appointed Brigadier- General Charles Alexander Cuningham, Political Resident at Aden, to conclude a treaty for this purpose.
The Said Brigadier-General Charles Alexander Cuningham and Sultan Mohsin bin 'Ali Mani, the Haushabi aforesaid, have agreed upon and concluded the foUowing articles:
Article I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Sultan Mohsin bin 'Ali Mani, the Haushabi, hereby undertakesto extend to Musaimir-bin-' Ubaid, Ar-Raha and the Haushabi country with their dependencies, which are under his authority and Jurisdiction the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
Article II. The Said Sultan Mohsin bin 'Ali 'Mani, the Haushabi, agrees and promises on behalf of himself, his relations, heirs, sucessors and the
Hamburger Forschungen. Bd. 1. (Anhang.) 3
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whole tribe to refrain from entering into any correspondence, agreement, or treaty with any foreign nation or power, except with the knowledge and sanction of the British Government, and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden or other British officer of the attempt by any other power to interfere with Musaimir-bin-'Ubaid, Ar-Raha and the Haushabi country and their dependencies.
Article III. The Said Sultan Mohsin bin Ali 'Man, the Haushabi, hereby binds himself, his relations, heirs, successors and the whole tribe for ever, that he or they will not cede, seil, mortgage, lease, hire, or give, or otherwise dispose of the Haushabi territory and its dependencies, or any part of the same at any time to any power or person other than the British Government.
Article IV. The above treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this sixth day of August, one thousand eight hundred and ninety- five, A. D.
(Sd.) C. A. CUNINGHAM, Brigadier-General, Political Resident, Aden.
I, Fadthl bin 'Ali Mohsin Fadthl al Abdali, Sultan of Lahej, certify that Mohsin bin 'Ali 'Mani, the Haushabi Sultan, enters into this treaty under my auspices and signs it with my füll knowledge and consent.
(Sd.) FADTHL BIN 'ALI MOHSIN, Sultan of Lahej.
(Sd.) ELGIN, Viceroy and Governor-General of India.
This treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Simla on the 20*^ day of October, A. D., one thousand eight hundred and ninety-five.
(Sd.) W. J. CUNINGHAM, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 28. Protectorate Treaty — Alawi.
^us : Aitcbison. Bd. XIIL Nr. LXVL
The British Government and Shaif bin Said, the Alawi Shaikh of AI Kasha and the Alawi country with their dependencies, being desirous of maintaining and strengthening the relations of peace and friendship existing between them.
Article I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Shaikh Shaif bin Said, the Alawi, hereby undertakes
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to extend to AI Kasha and the Alawi country with their dependencies, which are under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
Article II. The Said Shaikh Shaif bin Said, the Alawi, agrees and promises on behalf of himself, his relations, heirs, successors, and the whole tribe to refrain from entering into any correspondence, agreement or treaty, with any foreign nation or power, except with the knowledge and sanction of the British Government, and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden or other British officer of the attempt by any other Power to interfere with AI Kasha and the Alawi country and their dependencies.
Article III. The Said Shaikh Shaif bin Said, the Alawi, hereby binds himself, his relations, heirs, successors, and the whole tribe for ever, that he or they will not cede, seil, mortgage, lease, hire or give or otherwise dispose of the Alawi territory and its dependencies or any part of the same at any time, to any Power, or persons other than the British Government.
Article IV.
The above treaty shall have effect from this date. In witness
whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at
Aden this sixteenth day of July one thousand eight hundred and
nmety- ive, A. D. ^^^ ^ ^ ^ CUNINGHAM, Brigadier-General,
Political Resident, Aden. (Sd.) ELGIN, Viceroy and Governor-General of India.
This treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Simla, on the 20 th day of October A. D., one thousand eight hundred and ninety-five.
(Sd.) W. J. CUNINGHAM, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 29. Treaty with the Amir of D'thala.
Aus: Aitchison. Bd. XIII. Nr. LXVIll.
1. There shall be peace and friendship between the British Govern- ment and all the tribesmen, subjects and dependents of the Amir of D'thala. The subjects of the British, and the people of D'thala and its dependencies, shall be free to enter the territories of the other; they shall not be molested, but shall be treated with respect at all times and at all places. The said Amir of D'thala and other notable persons shall visit Aden when they please. They shall be treated with respect and be given passes to carry arms.
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II.
In compliance with the wish of the aforesaid Amir Shaif bin Sei bin Abdul Hadi bin Hasan, the British Government hereby undertake to extend to the territory of D'thala and all its dependencies the gra- cious favour and protection of His Majesty the King-Emperor.
III. The Said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan hereby a.grees, and promises on behalf of himself, his heirs and successors, and the whole of the tribesmen, subjects and dependents, under his Jurisdiction, to refrain from entering into any correspondence, agree- ment or treaty with any foreign nation or Power; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of any attempt, by any other power, to interfere with the terri- tory of D'thala or any of its dependencies.
IV.
The Said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan hereby binds himself, and his heirs and successors, for ever, that they will not cede, seil, mortgage, lease, hire, or give, or otherwise dispose of, the territory of D'thala, and its dependencies, or any other part of the same, at any time to any power other than the British Government.
V. The Said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan further promises on behalf of himself, his heirs and successors, and all his tribesmen, subjects and dependents, that he will keep open the roads in the territory of D'thala, and its dependencies, and that they will Protect all persons who may be going in the direction of Aden for the purposes of trade, or returning therefrom.
VI.
The Said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan also en- gages on behalf of himself, his heirs and successors, and all his tribes- men, subjects and dependents to maintain the boundary which has been demarcated by the Joint British and Turkish Commission, and to Protect the boundary pillars.
VII.
Further the said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan undertakes, on behalf of himself, his heirs and successors, to maintain Order within the boundary of the territories of D'thala and its depen- dencies, and to restrain his tribesmen, subjects and dependents from creating disturbances either in his own territory, or in the country beyond the boundary line, and from interfering with the tribes who are subjects of the Turkish Government.
VIII. In consideration of these undertakings and engagements the British Government agree to pay to the said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan, and to his successor, or successors, a monthly sum of one hundred (100) doUars, the half of whidi\ is fifty (50) dollars.
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IX. To assist him in carrying out the obligations imposed by this Treaty the said Amir, on behalf of himself and his successors, engages to maintain a force of 50 men, or such less number as the Resident may agree to. So long as this force is maintained in a state of effi- ciency to the satisfaction of the Resident, the British Government agree to pay to the said Amir Shaif bin Sef bin Abdul Hadi bin Hasan, and to his successor or successors, a monthly sum of one hundred (100) dollars, the half of which is fifty (50) dollars, this subsidy to be in addition to that mentioned in Article VIII.
X.
The above Treaty shall have effect from this date. In witness thereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this twenty-eighth day of November one thousand nine hundred and four.
H. M. MASON, Major-General,
Resident in Aden.
CURZON,
Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William on the 8*^ day of February A. D., one thousand nine hundred and five.
S. M. FRÄSER,
Officiating Secretary to the Government
of India in the Foreign-Department.
Nr. 30. Treaty with Wahidi (Bir Ali).
April 30, 1888. fiius : Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXIX.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Mohsin bin Saleh bin Mohsin, Saleh bin Ahmed bin Saleh, Abdalla bin Ahmed bin Saleh, Nasir bin Husain bin Mohsin, Bubakr bin Husain bin Mohsin, Saleh bin Abdalla bin Saleh bin Mohsin, 'Ali bin Abdalla bin Saleh bin Mohsin, and Nasir bin Talib bin Hadi, Sultans of the Wahidi tribe, hereby undertakes to extend to Bir Ali and its dependencies, which are under their authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The said Mohsin bin Saleh bin Mohsin, Saleh bin Ahmed bin Saleh, Abdalla bin Ahmed bin Saleh, Nasir bin Husain bin Mohsin^ Bubakr bin Husain bin Mohsin, Saleh bin Abdalla bin Saleh bin Mohsin, 'AH bin Abdalla bin Saleh bin Mohsin, and Nasir bin Talib bin Hadi, agree and promise on behalf of themselves and their heirs and suc- cessors to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty with any foreign nation or Power, except with the knowledge, and sanction of the British Government; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of
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the nftempt by any other Power to interfere with Bir 'Ali and its dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Bir 'Ali this 30th day of April, 1888.
A. Q. F. HOQQ, Brigadier-General, Political Resident, Aden.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Qovernor-General of India in Council at Fort William, on the 26'^ day of February, A. D. 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 31. Treaty with Wahidi (Balahaf).
April 30, 1888. Aus: Aitcbison. Bd. Xlll. Nr. LXX.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the undersigned Hadi bin Saleh bin Nasir bin 'Abdalla bin Ahmed bin Hadi on behalf of himself and his brothers Nasir bin Saleh, Ahmed bin Saleh, Mohsin bin Saleh, Husain bin Saleh and Hason bin Saleh, and Saleh bin 'Abdalla bin Ahmed bin Nasir bin 'Abdalla bin Ahmed bin Hadi on behalf of himself and his brothers Ahmed bin Ali and Bubakr bin Nasir, Chiefs of the Wahidi, hereby undertakes to extend to Balahaf and its dependencies, whidi are under their authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said Hadi bin Saleh bin Nasir bin 'Abdalla bin Ahmed bin Hadi, on behalf of himself and his brothers, Nasir bin Saleh, Ahmed bin Saleh, Mohsin bin Saleh, Husain bin Saleh, and Hason bin Saleh, and Saleh bin Abdalla bin Ahmed bin Nasir bin Abdalla bin Ahmed bin Hadi, on behalf of himself and his brothers Ahmed bin Ali, and Bubakr bin Nasir, agree and promise on behalf of themselves, their heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Balahaf and its dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Bunder Balahaf, this 30th day of April, 1888.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General, Political Resident, Aden.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India, in Council at Fort William, on the 26*^ day of February, A. D. 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
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Nr. 32. Protectorate Treaty — Wahidi (Balahaf).
Aus: Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXXI.
Articie I. The British Government in compliance with the wish of the under- signed Säleh bin 'Abdalla bin Ahmed bin Näsir bin Abdalla bin Ahmed bin Hädi, his cousin Ahmed bin Ali, his nephew Bubakr bin Näsir, Ahmed bin Säleh bin Näsir bin Abdalla bin Ahmed bin Hädi, on be- half of himself and his brother Nasir bin Säleh, and Husain bin Säleh bin Näsir bin' Abdalla bin Ahmed bin Hädi, chiefs of the Wahidi, hereby undertakes to extend to Balahaf and its dependencies whid\ are under their authority and Jurisdiction the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
Articie II. The said Säleh bin Abdalla bin Ahmed bin Näsir bin 'Abdalla bin Ahmed bin Hädi, his cousin, Ahmed bin 'Ali, his nephew Bubakr bin Näsir, Ahmed bin Säleh bin Näsir bin Abdalla bin Ahmed bin Hädi, on behalf of himself and his brother Nasir bin Säleh, and Husain bin Säleh bin Näsir bin 'Abdalla bin Ahmed bin Hädi, agree and promise on behalf of themselves, their relations, heirs, successors and the whole tribe to refrain from entering into any correspondence, agreement or treaty with any foreign nation, power or person except with the knowledge and sanction of the British Government, and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden or other British officer of the attempt by any other power to interfere with Balahaf and its dependencies.
Articie III. The aforesaid chiefs of the Wahidi bind themselves, their relations, heirs, successors and the whole tribe for ever that they will not cede, seil, mortgage, lease, hire, or give or otherwise dispose of the terri- tory of Balahaf and its dependencies or any part of the same at any time to any foreign power or person other than the British Government.
Articie IV. The above treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden, this fifteenth day of Mard\ one thousand eight hundred and ninety-five.
JOHN JOPP, Brigadier-General, Political Resident, Aden. ELGIN, Viceroy and Governor-General of India.
This treaty was ratified by the Viceroy and Qovernor-General of India in Council at Simla, on the 10*^ day of June, A. D. one thousand eight hundred and ninety-five.
(Sd.) W. J. CUNINGHAM, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
— 40» —
Nr. 33. Protectorate Treaty Wahidi (Bir Ali).
Aus: Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXXII. Article I. The British Government, in con\pliance with fhe wish of the undersigned Salih bin Ahmed bin Salih bin Munef; his brother Ab- dulla bin Ahmed bin Salih bin Munef; his cousin Salih bin Abdulla bin Salih bin Mohsin; his cousin Ali bin Abdulla bin Salih bin Mohsin; his cousin Bubakar bin Husain bin Mohsin on behalf of himself and his two Cousins, namely, Munef bin Nasir bin Husain and Nasir bin Nasir bin Husain; his cousin Nasir bin Mohsin bin Salih bin Mohsin on behalf of himself and his brothers Salih bin Mohsin and Husain bin Mohsin; and his cousin Nasir bin Talib bin Hadi, Chiefs of the Wahidi Tribe, hereby undertakes to extend to Bir Ali and its dependencies whidi are under their authority and Jurisdiction the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
Article II. The said Salih bin Ahmed bin Salih bin Munef; his brother Ab- dulla bin Ahmed bin Salih bin Munef; his cousin Salih bin Abdulla bin Salih bin Mohsin; his cousin Ali bin Abdulla bin Salih bin Mohsin; his cousin Bubakar bin Husain bin Mohsin on behalf of himself and his two Cousins, namely, Munef bin Nasir bin Husain and Nasir bin Nasir bin Husain; his cousin Nasir bin Mohsin bin Salih bin Husain on behalf of himself and his brothers Salih bin Mohsin and Husain bin Mohsin; and his cousin Nasir bin Talib bin Hadi agree and promise on behalf of themselves, their relations, heirs, successors and the whole tribe to refrain from entering into any correspondence, agreement or treaty with any foreign nation, power, or person, except with the knowledge and sanction of the British Government, and further promise to give immediate notice to the Resident at Aden or other British officer of the attempt by any other Power to interfere with Bir Ali and its dependencies.
Article III. The aforesaid Chiefs of the Wahidi bind themselves, their relations, heirs, successors, and the whole tribe for ever, that they will not cede, seil, mortgage, lease, hire, or give, or otherwise dispose, of the terri- tory of Bir Ali and its dependencies or any part of the same at any time to any Foreign Power or person other than the British Go- vernment.
Article IV. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Aden this first day of June one thousand eight hundred and ninety-six.
(Sd.) W. B. FERRIS, Lieutenant-Colonel, Acting Political Resident, Aden.
ELGIN, Viceroy and Governor-General of India.
— 41* —
This treaty was ratified by the Viceroy and Qovernor-Qeneral of India in Council at Simla, on the 29 th day of July, A. D. one thousand eight hundred and ninety-six.
(Sd.) H. S. BARNES, Officiating Secretary
to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 34. Treaty with Ka*^yti of Sheher and Mocalla.
May 1, 1888.
Aus: Aitcfjison. Bd. XIII. Nr. LXXVII.
Art. I. The British Government, in compliance with the wish of the undersigned Abdalla bin Omar bin Awadth al Ka'yti on behalf of himself, and his brother Awadth bin Omar al Ka'yti, hereby under- takes to extend to Mokalla and Shihr and their dependencies, whidi are under their authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said 'Abdalla bin Omar bin Awadth al Kayti agrees and promises on behalf of himself, and his brother Awadth bin Omar al Ka'yti, and his and their heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty, with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Mokalla and Shihr and their dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Shihr, this ist day of May, 1888.
A. Q. F. HOGG, Brigadier-General,
Political Resident.
LANSDOWNE,
Viceroy and Governor-General of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William, on the 26th day of February, A. D. 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 35.
Agreement between the British Government and the Sultan of
Socotra. Non-cession of Island except to the British Government.
Assistance to Wredced Vessels.
January 23, 1876. kusi Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXX.XI.
(Translation.)
Praise be to God alonel
The object of writing this lawful and honourable bond is that it is hereby covenanted and agreed between Ali bin Abdulla bin Salem
— 42* —
bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, on the one part, and Brigadier- General John William Schneider, the Governor of Aden, on behalf of the British Government, on the other part, that the said Ali bin Abdulla bin Salem bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, does pledge and bind himself, his heirs and successors, never to cede, to seil, to mortgage, or otherwise give for occupation, save to the British Government, the Island of Socotra or any of its dependencies — the neighbouring Islands.
In consideration of the above covenant, the said Ali bin Abdulla bin Salem bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, has received from Brigadier-General John William Schneider, the Governor of Aden, on behalf of himself, his heirs, and successors, an immediate payment of 3000 doUars (three thousand), and he, his heirs and successors, shall further receive from the British Government a yearly subsidy of 360 doUars (three hundred and sixty), it being understood that this stipend imposes on the aforesaid Ali bin Abdulla bin Salem bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, his heirs and successors, the Obligation of rendering assistance to any vessel, whether belonging to the British or any other nation, that may be wrecked on the Island of Socotra, or on its dependencies — the neighbouring Islands, and of protecting the crew, the passengers, and the cargo thereof, for whidi acts of friendship and goodwill towards the British Government a suitable reward will also be given to Ali bin Abdulla bin Salem bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, and to his heirs and successors after him.
In token of the conclusion of this lawful and honourable bond,
Ali bin Abdulla bin Salem bin Saad bin Afreer, Sultan of Socotra, and
Brigadier-General John William Schneider, the Governor of Aden, the
former for himself, his heirs and successors, and the latter on behalf of
the British Government, do eadi, in the presence of witnesses, affix their
signatures on this 26thday of Zilhujjeh(A. H.)1292, corresponding with the
23«'d day of January (A. D.) 1876.
(Signature in Vernacular.)
J. W. SCHNEIDER, Brigadier-General,
Political Resident, Governor of Aden.
Her Majesty's Ship Briton, off Kisdieen.
23rd January, 1876. NORTHBROOK,
Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India at Calcutta, on the Ist day of March, 1876.
T. H. THORNTON, Officiating Secretary to the Government of India.
Nr. 36. Treaty between Great Britain and Socotra, extending British Pro- tection to Socotra and its Dependencies. Signed at Kishn.
April 23, 1886. Aus: Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXXXII. Art. I. The British Government, in compliance with the wish of the Undersigned, Sultan Ali-bin-Abdalla, hereby undertakes to extend
— 43* —
to the Island of Socotra and its dependencies whidi are under his authority and Jurisdiction the gracious favour and protection of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said Sultan Ali-bin-Abdalla agrees and promises, on behalf of himself, his heirs and successors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty with any foreign nation or Power except with the knowledge and sanction of the British Qovernn\ent; and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with the Island of Socotra and its dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the Undersigned have affixed their signatures or seals, at Kishn, this 23rd day of April, 1886.
(On behalf of Brigadier-General A. Q. F. Hogg, Political Resident at Aden.)
CHAS. W. H. SEALY,
Second Assistant Resident.
DUFFERIN,
Viceroy and Qovernor-Qeneral of India.
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-Qeneral of India in Council, at Simla, on the 23''d day of June, 1886.
H. M. DURAND, Secretary fo the Government of India, Foreign Department.
Nr. 37.
Treaty with Mahri (Kishn). May 2, 1888.
Aus: Aitcbison. Bd. XIII. Nr. LXXXIII.
Art. I. The British Government in compliance with the wish of the
undersigned Sultan 'Ali bin'^Abdalla bin Salim bin Saad bin Afrir al Mahri,
hereby undertakes to extend to Kishn and its dependencies, which are
under his authority and Jurisdiction, the gracious favour and protection
of Her Majesty the Queen-Empress.
II. The Said Sultan Ali bin Abdalla bin Salim bin Saad bin Afrir al Mahri agrees and promises on behalf of himself, his heirs and suc- cessors, to refrain from entering into any correspondence, Agreement, or Treaty with any foreign nation or Power, except with the knowledge and sanction of the British Government; and further promises to give immediate notice to the Resident at Aden, or other British officer, of the attempt by any other Power to interfere with Kishn and its dependencies.
III. The above Treaty shall have effect from this date. In witness whereof the undersigned have affixed their signatures or seals at Kishn, this 2nd day of May, 1888.
A. G. F. HOGG, Brigadier-General,
Political Resident.
LANSDOWNE,
Viceroy and Governor-General of India.
_ 44* —
This Treaty was ratified by the Viceroy and Governor-General of India in Council at Fort William on the 26 1^ day of February, 1890. W. J. CUNINGHAM, Officiating Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 38.
Acte signe ä Maskate, le 14 juillet 1854, par l'Imaum de Maskate
pour la cession des lies Koria-Moria ä la Grande-Bretagne.
Aus: Nouveau Recueil General de Traites ... Continuation du Grand Recueil de G. Fr. de Martens par Charles Samwer.
Tome XVI. Partie II. S. 126 ff. (Traduction.)
From the humble Sereid Bin, Sultan, to all and every one who may see this paper, whether Mohammedans, or others.
There has arrived to me from the powerful nation (England) Captain Freemantle, belonging to the Royal Navy of the great Queen, requesting from me, the (Jesair i bin Calfaim) Chorian Morian Islands, namely, Helaaneea, libleea, Soda, Haski and Gourzoud, and I hereby cede io the Queen Victoria the above mentioned Islands, to be Her possessions, or Her heirs and successors after Her. In proof whereof, I have here- unto affixed my signature and seal, on behalf of myself, and my son after me, of my own free will and pleasure, without force, intimidation, or pecuniary interest whatsoever.
And be the same known to all to whom these presents may come.
Done at Muscat, the 17th day of the month Shawal 1270 (14th July 1854.)
Given under my band,
(signed by the Imaum) "Sereid".
Nr. 39. Grant by the Queen of Great Britain. July 15, 1856. The Queen has been pleased, bylicence, dated 20th February, 1856, + to grant to John Ord, of Litherland, near Liverpool, late master mariner, Joseph Hindson, and James Henshall Hayes, of Liverpool, merdiants and brokers, their executors, administrators, and assigns, the sole and exclusive right for the term of 5 years from the date of such licence, to raise and take away guano, and other substances capable of being used in manuring land, from the 3 Islands of Jibleea, Haski, and Ghurzoud, in or near the Bay of Kooria Mooria, on the south coast of Arabia, and to construct all sudi works or buildings as may be necessary for that purpose, which said islands (with the Islands of Halaaneea and Soda) were formerly part of the dominions of the Imaum of Muscat, and were by his Highness ceded to Her Majesty, her heirs and successors, in füll property and dominion.
— 45* — ZU KAPITEL X.
Nr. 40. Verfrag der Brit. East India Co. mit Maskat von 1798.
, 41. Auszug aus Vertrag mit Maskat über Bender 'Abbäs vom April 1856.
, 42. Treaty of peace in perpetuity (Trucial Treaty) vom 4. Mai 1853.
„ 43 a — e. Verträge mit verschiedenen Trucial-Häuptlingen von 1892.
„ 44. Briefe über Sdviedsgeridit von Lord Canning über 'Oman- Zanzibar von 1861.
„ 45. Engl. Handelsvertrag mit Maskat vom 19. März 1891.
„ 46. Übereinkommen, daß Maskat keiner Nation außer England Land abtreten will, vom 20. März 1891.
, 47. Freundschafts- und Handelsvertrag mit Frankreich vom 17. No- vember 1844.
„ 48. England und Frankreich garantieren Unabhängigkeit von Maskat und Zanzibar. 10. März 1862,
„ 49. Entscheidung des Haager Schiedsgerichts vom 8. August 1905.
„ 50. Sultan von Maskat erlaubt nur England den Abbau von Kohlen. 31. Mai 1892.
Nr. 40.
Translation of the Cowinamah, or written engagement from the Imam of Muskat — 1798.
Aus: Aitd)ison. Bd. XIL Nr. LL
(L. S.)
Deed of Agreement from the State of the Omanian Asylum under the approbation of the Imam, the Director Syud Sultan whose grandeur be eternall to the High and Potent English Com- pany, whose greatness be perpetuated as comprehended in the following Articles :
Article L
From the Intervention of the Nawab Etmandi Edowla Mirza Mehedy AUy Khan Bahadoor Hurhmut Jung never shall there be any deviation from this Cowinamah.
Article II.
From the recital of the said Nawab my heart has become disposed to an increase of the friendship with that State, and from this day forth the friend of that Sircar is the friend of this, and the friend of the Sircar is to be the friend of that; and, in like manner, the enemy of that Sircar is the enemy of this, and the enemy of this is to be the enemy of that.
Article III.
Whereas frequent applications have been made, and are still making, by the French and Dutch people for a factory, i. e., to seat themselves in either at Maskat or Qoombroom, or at the other ports of this Sircar, it is therefore written that, whilst warfare shall con-
— 46* —
tinue between the English Company and them, never shall, from respect to the Company's friendship, be given to them throughout all my territories a place to fix or seat themselves in, nor shall they get even ground to stand upon within this State.
Article IV. As there is a person of the French nation, who has been for these several years in my service, and who hath now gone in command of one of my vessels to the Mauritius, I shall, immediately on his return, dismiss him from my service and expel him.
Article V. In the event of any Frend\ vessel coming to water at Muscat, she shall not be allowed to enter the cove into which the English vessels are admitted, but remain without and in case of hostilities ensuing here between the Frendi and English ships, the force of this State by land and by sea, and my people, shall take part in hostility with the English, but on the high seas I am not to interfere.
Article VI.
On the occurrence of any shipwreck of a vessel or vessels apper- taining to the English, there shall certainly be aid and comfort afforded on the part of this Government, nor shall the property be seized on.
Article VII.
In the part of Abassy (Goombroom) whenever the English shall be disposed to establish a factory, I have no objection to their forti- fying the same and mounting guns thereon, as many as they list, and to forty or fifty English gentlemen residing there, with seven or eight hundred English Sepoys, and for the rest, the rate of duties on goods on buying and selling will be on the same footing as at Bussora and Abushehr.
Dated Ist of Jemmadee-ul-Awul 1213 Hegira, or 12th of October 1798.
(L. S.)
Nr. 41.
Auszug aus dem Vertrag mit Maskat überBendr'Abbäs vom April 1856.
Aus: SaW'Ibti'Razik: tiistory of t\)e Imäms and Seyyids of ' Oman. Transl. by G. P. Badger. 1871. S. XCIV.
The foUowing summary of the stipulations of this Treaty, which is dated "in the month of Sha'abän, A. H. 1272" (April, 1856), is com- piled from an Areibic version handed to the Editor by the Seyyid Thu- wainy, in 1861: —
"Bunder-el-'Abbas and its dependencies, also the two maritime islands (el-Kishm and Hormüz), together with 'Eisin, Täziyän, ShemTI, Minau, and Biyabän, are declared to be places belonging to the Supreme (Persian) Government, over whidi the Imäm of Maskat may appoint deputies for the space of twenty years. The governor deputed by him
— 47* —
over Bunder-el-'Abbäs shall render obedience fo the Governor of Shiräz. The rental of these places, including certain fixed gratuities. to be 16,000 tomäns."
The ditch round Bunder-el-'Abbäs to be filled up, and no other to be dug there.
At the expiration of twenty years, these territories are to be restored to Persia, with which power it will rest to decide whether the farm shall be renewed to the Sultan of Maskat or not.
"Should the Governor of Pars or the Governors of Kermän, on any important occasion, wish to dispatdi troops towards Cutdi (Gun- dava), or Mekrän, or Beloodiistän, they shall be treated with the respect due to Governors, and shall be supplied with provisions, guides, and escorts."
Should the Governor of Shiräz complain against the Arab Governor of Bunder-el-'Abbäs the Imäm shall immediately remove him, and appoint another in his stead, who shall likewise be subject to the Governor of Shiräz.
Bunder-el-'Abbäs and the adjacent Islands, and the other places named, are assigned, in farm, to the Sultan of Maskat and his heirs only. In default of heirs, these territories must revert to the Persian Prime Minister.
While the territories above named shall remain in the hands of the Sultan of Mäskat's officers, he shall not allow the agents of any foreign Governments to pass through those places, and shall protect them by ships of war, and otherwise, against secret treadiery and open foreign invasion.
The Sultan of Maskat has not the right of transferring Bunder- el-'Abbäs, or any of the aforenamed territories, to any foreign power, even under the conditions stipulated.
Nr. 42.
Treaty of peace in perpetuity agreed upon by the Chiefs of the
Arabian coast in behalf of themselves their heirs and successors,
under the mediation of the Resident in the Persian Gulf.
4. May, 1853.
Aus: Nouveau Recueil General de Traites, ... Continuation du Grand
Recueil de G. Fr. de Martens par Cbarles Samwer. Tome XVI, Partie II,
S. 123 ff. — Aitdjison. Bd. XII. Nr. XLIII.
Whe, whose seals are hereunto affixed, Shaikh Sultan Bin Suggur, Chief of Rasool Khymah: Shaikh Saeed Bin Tahnoon, Chief of Aboo- thabee: Shaikh Saeed Bin Butye, Chief of Debaye; Shaikh Humaid Bin Rashid, Chief of Ejman; Shaikh Abdoollah Bin Rashid, Chief of Amulgavine.
Having experienced for a series of years the benefits and advantages resulting from a maritime Truce contracted amongst ourselves, under the mediation of the Resident in the Persian Gulf, and renewed from time to time up to the present period; and being fuUy impressedi
— 48* —
therefore, with a sense of the evil consequences formerly arising from the prosecution of our feuds at sea, whereby our subjects and depen- dents were prevented from carrying on ths pearl fishery in security, and were exposed fo Interruption and molestation when passing on their lawful occasions ; accordingly, we, as aforesaid, have determined, for ourselves, our heirs and successors, to conclude together a lasting and inviolable peace from this time forth in perpetuity, and do hereby agree to bind ourselves down to observe the following conditions :
I. That from this date, viz. 25 th Rujub 1269, 4th May 1853, and hereafter, there shall be a complete cessation of hostilities at sea, between our respective subjects and dependents, and a perfect maritime truce shall endure between ourselves and between our successors respectively for evermore.
II. That in the event, which God forbid, of any of our subjects or dependents committing an act of aggression at sea upon the lives or property of those of any of the parties to this agreement, we will im- mediately punish the assailant, and proceed to afford füll redress upon the same being brought to our notice.
III. That in the event of an act of aggression being committed at Sea by any of those who are subscribers with us to this engagement, upon any of our subjects or dependents, we will not proceed im- mediately to retaliate, but will inform the British Resident, or the commodore at Bassadore, who will forthwith take the necessary steps for obtaining reparafion for the injury inflicted, provided that its oc- currence can be satisfactorily proved.
IV. We further agree, that the maintenance of the peace now concluded amongst us shall be watdied over by the British Govern- ment, who will take steps to insure at all times the due observance of the above Articles, and God of this is the best witness and guarantee.
(L. S.) Adoollah Bin Rashid, Chief of Amulgavine. (L. S.) Humaid Bin Rashid, Chief of Ejman. (L. S.) Saeed Bin Butye, Chief of Debaye. (L. S.) Saeed Bin Tahnoon, Chief of the Beniyas. (L. S.) Sultan Bin Suggur, Chief of the Joasmees. Arnold Burrowes Kemball, British Resident in the Persian Gulf.
Nr. 43.
Treaties between the British Government and certain Chiefs on the Persian Gulf. March, 1892.
Aus: Treaties and Conventions ... betw. Great Britain and foreign
Powers. By Sir Edward Hertslet, 1895. Vol. XIX. S. 769 ff. —
Aitcbison. Bd. XII. Nr. XLIX.
a) Treaties with six Trucial Chiefs on the Arab Coast. (1.) Treaty with Abu Dhabi. March 6, 1892.
I, Zaeed bin Khalifah, Chief of Abu Dhabi, in the presence of Lieutenant-Colonel A. C. Talbot, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf,
— 49* —
do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs and successors, to the following conditions, viz.: —
1«*. That I will on no account enter into any agreement or cor- respondence with any Power other than the British Government.
2"d. That without the assent of the British Government, I will not consent to the residence within my territory of the agent of any other Government.
S^d. That I will on no account cede, seil, mortgage orotherwise give for occupation any part of my territory, save to the British Government.
Dated Abu Dhabi, 6th Mardi, 1892, corresponding to 5*^ Shaaban, 1309, Hijri.
Signature of Zaeed bin Khalifah, Chief of Abu Dhabi.
A. C. TALBOT, Lieut.-Col. LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12th day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
b) TREATY with Debai. Mardi 7, 1892.
I, Rashid bin Maktum, Chief of Debai, in the presence of Lieutenant- Colonel A. C. Talbot, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs, and successors, to the following conditions, viz.: —
(See Treaty with Abu Dhabi. [1].) Dated Debai, 7th March, 1892, corresponding with 8th Shaaban, 1309. Signature of Rashid bin Maktum, Chief of Debai. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by his Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12th day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
c) TREATY with Ajman. March 7, 1892.
I, Homeid bin Rashid, Chief of Ajman, in the presence of Lieu- tenant-Colonel A. C. Talbot, C, I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs and successors, to the following conditions, viz.: — (See Treaty with Abu Dhabi. [1.]) Dated Ajman, 7th Mardi, 1892, corresponding with 8*^ Shaaban, 1309. Signature of Homeid bin Rashid, Chief of Ajman. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12th day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Hamburgische Forschungen. Heft I. (Anhang.) 4
— 50* —
d) TREATY with Shargah. Mardi 7, 1892. 1, Saggar bin Khalid, Chief of Shargah, in the presence of Lieu- tenant-Colonel A. C. Talbof, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs and successors, to the following conditions, viz.: — (See Treaty with Abu Dhabi. [1.]) Dated Shargah, 7thMardi, 1892, corresponding to 8'h Shaaban, 1309. Signature of Saggar bin Khalid, Chief of Shargah. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Qovernor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12tii day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
e) TREATY with Ras-al-Khaimah. March 8, 1892.
I, Hamaid bin Abdullah, Chief of Ras-al-Khaimah, in the presence of Lieutenant-Colonel A. C. Talbot, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs, and successors, to the following conditions, viz.: — (See Treaty with Abu Dhabi. [1.]) Dated Ras-al-Khaimah, the 8th Mardi, 1892, corresponding with 9th Shaaban, 1309.
Signature of Hamid bin Abdullah, Chief of Ras-al-Khaimah. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12th day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
f) TREATY with Umm-al-Kawain, March 8, 1892.
I, Ahmad bin Abdullah, Chief of Umm-al-Kawain, in the presence of Lieutenant-Colonel A. C. Talbot, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree on behalf of myself, my heirs and successors to the following conditions, viz.: — (See Treaty with Abu Dhabi. [1.]) Dated Umm-al-Kawain, 8'hMardi, 1892, corresponding with 9th Shaa- ban, 1309.
Signature of Ahmad bin Abdullah, Chief of Umm-al-Kawain. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., LANSDOWNE,
Resident, Persian Gulf. Viceroy and Governor-General of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India, at Simla, on the 12'^ day of May, 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department
— 51 * —
Nr. 44.
Letter to His Highness Syud Thowaynee bin Saeed bin Sultan of Muscat — 1861.
Aus: Aitcbison. Bd. XII. Nr. LIX.
Beloved and esfeemed Friend!
I adress Vour Highness on the subject of the unhappy differences whidi have arisen between yourself and Vour Highness's brother, the ruier of Zanzibar, and for the settlement of whidi Your Highness has engaged to accept the arbitration of the Viceroy and Governor-General of India.
Having regard to the friendly relations which have always existed between the Government of Her Majesty the Queen and the Govern- ment of Oman and Zanzibar, and desiring to prevent war between kinsmen, I accepted the charge of arbitration between you, and in order to obtain the füllest knowledge of all the points in dispute, I directed the Government of Bombay to send an Officer to Muscat and Zanzibar to make the necessary enquiries. Brigadier Coghlan was selected for this purpose, an officer in whose judgment, intelligence, and impartiality the Government of India reposes the utmost confidence.
Brigadier Coghlan has submitted a füll and clear report of all the questions at issue between Your Highness and your brother.
I have given my most careful attention to each of these questions.
The terms of my decision are as follows:
Ist. — That His Highness Syud Majid be declared ruler of Zan- zibar and the African dominions of His late Highness Syud Saeed.
2nd. — That the ruler of Zanzibar pay annually to the ruler of Muscat a subsidy of 40000 crowns.
3""d. — That His Highness Syud Majid pay to His Highness Syud Thowaynee the arrears of subsidy for two years, or 80000 crowns.
I am satisfied that these terms are just and honourable to both of you: and as you have deliberately and solemniy accepted my arbi- tration, I shall expect that you will cheerfully and faithfully abide by them, and that they will be carried out without unnecessary delay.
The annual payment of 40000 crowns is not to be understood as a recognition of the dependence of Zanzibar upon Muscat, neither is it to be considered as merely personal between Your Highness and your brother Syud Majid. It is to extend to your respective successors, and is to be held to be a final and permanent arrangement, com- pensating the ruler of Muscat for the abandonment of all claims upon Zanzibar, and adjusting the inequality between the two inheritances derived from your father, His late Highness Syud Saeed, the venerated friend of the British Government, which two inheritances are to be henceforward distinct and separate.
I am, Your Highness's Sincere friend and well-wisher,
Fort William; (Sd.) CANNING.
The 2nd April 1861.
4*
— 52* —
To His Exalted Excellency Lord Canning, Governor-Qeneral of India, etc., etc., etc.
In the name of the great GodI
After Compliments. — At a most propitious and favourable time we were honoured with the receipt of your esteemed letter and were highly gratified with its contents. What Your Excellency has stated is most satisfactory to us, more especially as regards your award betwixt US and cur brother Majid. We heartily accept the same and are at a loss how to express our regret for having occasioned you so much trouble, and our appreciation of the kindness whidi has been mani- fested towards us in this matter. We thank Qod for your efforts on our behalf, praying also that your good will may be rewarded and that you may never cease to be our support. We further pray that our sincere affection may always be towards the Great (British) Govern- ment, and that it may increase continually: moreover, that your exalted affection and noble solitude may always be exercised towards us, and that we may never be deprived thereof. As regards our brother Majid, we pray God during our life-time he may never experience anything from us but kindness and hearty good will. Furthermore, we rely implicitly on your arbitration between us (being carried out).
What your exalted Excellency may require in any way from your attadied friend, a hint alone will suffice for its accomplishment, and we shall feel honoured in executing it.
We pray finally that you may be preserved to the highest honours and in the most perfect health. We send you the salutation of peace as the best conclusion.
From your truly sincere friend, the servant of God, who confides In him as the Giver of all good.
(Sd.) THOWAYNEE BIN SAEED BIN SULTAN. 5th of Eb-Kaada 1277. n c -)
15th May 1861. ^ ' ''
Nr. 45. Traite d'amitie, de commerce et de navigation; signe ä Muskat
le 19 mars 1891.^
Aus: Nouveau Recueil general de traites ... Continuation du grand
recueil de G. Fr. de Martens. II. Serie. T. 18. 1893. S. 636 ff.
Aitcl?ison. Bd. XII. Nr. LXVI.
Parliamentary Papers presented to both Houses of Parliament by
Command of Her Majesty, May 1892. (C. 6638.)
Her Majesty the Queen of the United Kingdom of Great Britain
and Ireland, [Empress of India, and His Highness the Seyyid Feysal-
bin-Turki-bin-Saeed, Sultan of Muskat and Oman, being desirous to
conflrm and strengthen the friendly relations which now subsist between
the two countries, and to promote and extend their commercial rela-
» Les ratifications ont ete echang^es ä Muskat le 20 fevrier 1892.
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tions, have named as their Plenipotentiaries fo conclude a Treaty for this purpose, that is to say: —
Her Majesty the Queen of the United Kingdom of Qreat Britain and Ireland, Empress of India, Colonel Edward Charles Ross, Com- panion of the Star of India, Her Britannic Majesty's Political Resident in the Persian Gulf;
And His Highness the Sultan of Muskat, in person;
Who have agreed upon and concluded the following Articles:
Article 1. The Treaty concluded between the British Government and Sultan Seyyid Saeed-bin-Sultan of Muscat and Oman on the 31st May, 1839 (17 Rabia Ist, 1255), is hereby cancelled and declared void, and the present Treaty, when ratified, shall be substituted for it.
Article II.
Subjects of Her Britannic Majesty shall, for the purpose of this Treaty, include subjects of native States in India in alliance with Her Majesty. SuA subjects shall enjoy, immediately and unconditionally, throughout the dominions of His Highness the Sultan of Muskat, with respect to commerce, shipping, and the exercise of trade, as in every other respect, all the rights, Privileges, immunities, advantages, and protection of whatsoever nature, which are, or hereafter may be, en- joyed by, or accorded to, the subjects or Citizens of the most favoured nation.
They shall more especially not be liable to other or more onerous duties, imposts, restrictions, or obligations of whatever description, than those to whidi subjects or Citizens of the most favoured nation now are, or hereafter may be, subjected.
Article III. The two High Contracting Parties acknowledge reciprocally to each other the right of appointing Consuls to reside in eadi other's domi- nions wherever the interests of commerce may require the presence of sudi officers; and sudi Consuls shall at all times be placed, in the country in which they reside, on the footing of the Consuls of the most favoured nations. Eadi of the High Contracting Parties further agree to permit his own subjects to be appointed to Consular offices by the other Contracting Party, provided always that the persons so appointed shall not begin to act without the previous approbation of the Sovereign whose subjects they may be. The public functionaries of either Go- vernment residing in the dominions of the other, shall enjoy the same Privileges, immunities, and exemptions which are enjoyed within the same dominions by similar public functionaries of other countries.
Article IV. There shall be perfect freedom of commerce and navigation between the High Contracting Parties; each shall allow the subjects of the other to enter all ports, creeks, and rivers with their vessels and cargoes, also to travel, reside, pursue commerce and trade, whether wholesale or retail, in eadi other's dominions, and therein to hire, purchase, and
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possess houses, warehouses, shops, stores and lands. British subjects shall everywhere be freely permitted, whether personally or by agent, to bargain for, buy, barter, and seil all kinds of goods, articles of import, or native production, whether intended for sale within the domi- nions of His Highness or for export, and to arrange with the owner or his agent regarding the price of all sudi goods and produce without interference of any sort on the part of the authorities of His Highness.
His Highness the Sultan of Muskat binds himself not to allow or recognize the establishment of any kind of monopoly or exciusive privilege of trade within his dominions to any Government, Association, or individual.
Articie V.
Subjects of Her Britannic Majesty shall be permitted, throughout the dominions of His Highness the Sultan, to acquire by gift, purdiase, intestate succession, or under will, or any other legal manner, land, houses, and property of every description, whether movable or im- movable, to possess the same; and freely to dispose thereof by sale, barter, donation, or otherwise.
Articie VI.
His Highness the Sultan shall be permitted to levy a duty of entry not exceeding 5 per cent. on the value of all goods and merchandize, of whatever description, imported by sea from forcign countries into His Highness' dominions. This duty shall be paid at that port in His Highness' dominions where the goods are first landed, and, on payment thereof, sud\ goods shall thereafter be exempt, within the Sultan's dominions, from all other customs duties or taxes, levied by, or on behalf of, the Government of His Highness the Sultan, by whatever names these may be designated, and no higher import duty shall be claimed from British subjects than that whidi is paid by subjects or Citizens of the most favoured nation.
This duty, once paid, shall cover, from all other charges on the part of His Highness the Sultan, goods of whatever description coming from foreign countries by sea, whether these are intended for local con- sumption or for transmission elsewhere in bulk or otherwise, and whether they remain in the state in whidi they are imported or have been manufactured.
There shall, however, be exempted from payment of all duty the following, namely: —
1. All goods and merchandize which, being destined for a foreign port, are transhipped from one vessel to another in any of the ports of His Highness the Sultan of Muskat, or which have been for this purpose provisionally landed and deposited in any of the Sultan's custom-houses to await the arrival of a vessel in which to be reshipped aboard. But goods and merchandize so landed shall be exempted only, provided that the consignee or his agent shall have, on the arrival of the ship, handed over the said goods to be kept under Customs seal, and declared them as landed for transhipment, designating at the same time the foreign port of destination, and also provided that the Said goods are actually shipped for the said foreign port as originally
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declared, within period not exceeding six months after their first Ianding> and without having, in the interval, changed owners.
2. All goods and merdiandize which, not being consigned to a port within the dominions of the Sultan, have been inadvertently landed, provided that sudi goods are reshipped within a month of being so landed and transported abroad. Should, however, sudi goods or merchan- dize, here spoken of, be opened or removed from the custody of the Customs authorities, the füll duty shall then be payable on the same.
3. Goals, naval provisions, stores, and fittings, the property of Her Majesty's Government, landed in the dominions of His Highness for the use of the ships of Her Majesty's navy.
4. All goods and merdiandize transhipped or landed for the repair of damage caused by stress of weather or other disaster at sea, pro- vided the cargo so disdiarged shall be reshipped and taken away on board of the same vessel, or if the latter shall have been condemned, or her departure delayed, in any other manner.
Article VII. No article whatever shall be prohibitad from being imported into or exported from the territories of His Highness the Sultan of Muskat, and no export duties are to be levied on goods exported from those territories except with the consent of the Government of Her Britannic Majesty, such consent being subject to the conditions that may be laid down in the notifications intimating the same.
Article VIII. It is agreed and understood by the High Contracting Parties that, in the event of an arrangement being entered into hereafter between His Highness and the Powers having Treaty relations with Muskat, and to which Great Britain shall be a consenting party, whereby vessels entering the port of Muskat shall be charged with shipping, tonnage, or harbour dues, such dues to be administered under the control of a special Board for the improvement of the harbour and construction and maintenance of lighthouses, &c.; nothing in the aforementioned provisions shall be construed so as to exempt British vessels from payment of such shipping, harbour, or tonnage dues as may hereafter be agreed upon.
Article IX.
It shall be at the Option of the British subject in eacfi case to pay the percentage duties stipulated in Article VI, either in cash, or, if the nature of the goods allows of it, in kind, by giving up an äquivalent amount of the goods or produce.
In the event of payment being made in cash, the value of the merchandize, goods, or produce on which duty is to be levied, shall be fixed according to the ready-money market price ruling at the time when the duty is levied. In the case of foreign Imports, the value shall be fixed according to the market price at Muskat, and in that of native goods and produce by the market price at the place where the merd\ants shall choose to pay the duty.
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In the event of any dispute arising befween a British subject and the Custom-house authorities regarding the value of sudi goods, this shall be determined by reference to tvvo experts, eadi party nomi- nating one, and the value so ascertained shall be decisive. Should, however, these experts not be able to agree, they shall choose an um- pire, whose decision is to be considered final.
Article X.
His Highness the Sultan of Muskat engages by the present Treaty to provide and give Orders to his officials that the movement of goods in transit shall not be obstructed or delayed in a vexatious manner by unnecessary Customs formalities and Regulations, and that every facility will be given for fheir transport.
Article XL
British vesseb entering a port in the dominions of His Highness the Sultan of Muskat, in distress, shall receive from the local autho- rities all necessary aid to enable them to revictual and refit so as to proceed on their voyage.
Should a British vessel be wreAed off the coast of His Highness' dominions, the authorities of His Highness shall render all assistance in their power to the distressed vessel, in order to save the ship, her cargo, and those on board; they shall also give aid and protection fo persons saved, and shall assist them in readiing the nearest British Consulate; they shall further take every possible care that the goods so recovered are safely stored, and kept for the purpose of being handed over to the owner, captain, agent of the ship, or British Consul, subject always to rights of salvage.
His Highness' authorities shall further see that the British Con- sulate is at once informed of such disaster having occurred.
Should a British vessel, wrecked on the coast of His Highness' dominions, be plundered, the authorities of His Highness shall, as soon as they come to know thereof, render prompt assistance and take measures to pursue and punish the robbers, and recover the stolen property. Likewise, should a vessel of His Highness the Sultan of Muskat, or of one of his subjects, enter a British port in distress, or be wrecked off the coast of Her Majesty's dominions, the like help and assistance shall be rendered by the British authorities.
Article XII.
Should sailors or others belonging to a British ship of war or merdiant-vessel, desert and take refuge on shore or on board of any of His Highness' ships, the authorities of His Highness the Sultan of Muskat shall, upon request of a Consular official, or, in his absence, of the captain of the ship, take the necessary steps in order to have them arrested and delivered over to the Consular official or to the captain.
In this, however, the Consular officer and captain shall render every assistance.
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Article XIII.
Subjects of Her Britannic Majesty shall, as regards their person and property, enjoy within the dominions of His Highness the Sultan of Muskat the rights of exterritoriality.
The authorities of His Highness the Sultan have no right to inter- fere in disputes with subjects of Her Britannic Majesty amongst themselves, or between them and members of other Christian nations; such questions, whether of a civil or criminal nature, shall be decided by the competent Consular authorities. The trial and also the punishment of all offences and crimes of which British subjects may be accused within the dominions of His Highness the Sultan, also the hearing and settlement of all civil question-, claims, or disputes in which they are the defendants, is expressly reserved to the British Consular authorities and Courts, and removed fron\ the Jurisdiction of His Highness the Sultan.
Should disputes arise between subjects of His Highness the Sul- tan or other non- Christian Power, not represented by Consuls at Muskat, and a subject of Her Britannic Majesty, in which the British subject is the plaintiff or complainant, the matter shall be brought before and decided by the highest authority of the Sultan, or some person specially delegated by him for this purpose. The proceedings and final decision in such a case shall not, however, be considered legal unless notice has been given and an opportunity afforded for the British Consul or his Substitute to attend at the hearing and final decision.
Article XIV.
Subjects of His Highness the Sultan, or any non-Christian nation, not represented by Consuls at Muskat, who are in the regulär service of British subjects within the dominions of His Highness the Sultan of Muskat, shall enjoy the same protection as British subjects them- selves.
Should they be charged with having committed a crime or serious offence punishable by law, they shall, on sufficient evidence being shown to justify further proceedings, be handed over by British employers, or by order of the British Consul, to the authorities of His Highness the Sultan for trial and punishment.
Article XV. Should a subject of Her Majesty residing in the dominions of His Highness the Sultan of Muskat be adjudicated bankrupt, the British Consul shall taks possession of, recover, and realize all available property and assets of such bankrupt, to be dealt with and distributed according to the provisions of English Bankruptcy Law.
Article XVI. Should a subject of His Highness the Sultan of Muskat resist or evade payment of the just and rightful claims of a British subject, the authorities of His Highness th- Sultan shall afford to the British creditor every aid and facility in recovering the amount due to him. In like manner the British Consul shall afford every aid and facility
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to subjects of His Highness the Sultan of Muskat, in recovering debts justly due to them from a British subject.
Article XVII. Should a British subject die within the dominions of His Highness the Sultan of Muskat, or dying elsewhere leave property therein, movable or immovable, the British Consul shall be authorized to collect, realize, and take possession of the estate of the deceased, to be disposed of according to the provisions of English law.
Article XVIII. The houses, dwellings, warehouses, and other premise of British subjects, or of persons actually in their regulär service within the domi- nions of His Highness the Sultan of Muskat, shall not be entered, or seardied under any pretext, by the officials of His Highness without the consent of the occupier, unless with the cognizance and assistance of the British Consul or his Substitute.
Article XIX. It is hereby agreed between the two High Contracting Parties that, in the event of an agreement being hereafter arrived at between His Highness the Sultan of Muskat and the various Powers with which His Highness shall be in Treaty relations, including Great Britain, which must be a consenting party, whereby the residents of a district or town shall, without distinction of nationality, be made subject to the payment of local taxes, for municipal and sanitary purposes, the same to be fixed and administered by or under the control of a spe- cial Board, nothing contained in this Treaty shall be understood so as to exempt British residents from the payment of such taxes.
Article XX. Subjects of the two High Contracting Parties shall, within the dominions of each other, enjoy freedom of conscience and religious toleration, the free and public exercise of all forms of religion, and the right to build edifices for religious worship.
Article XXI. The stipulations of the present Treaty shall be applicable to all the Colonies and foreign possessions of Her Britannic Majesty so far as the laws permit, excepting to those hereinafter named, that is to say, except to —
The Dominian of Canada. — Newfoundland. — The Cape of Good Hope. — Natal. — New South Wales. — Victoria. — Queensland. — Tasmania. — South Australia. — Western Australia. — New Zealand.
Provided always that the stipulations of the present Treaty shall be made applicable to any of the above-named Colonies or foreign possessions, on whose behalf notice to that effect shall have been given by Her Britannic Majesty's Representative in Muskat to His Highness the Sultan within two years from the date of exchange of the ratifications of the present Treaty.
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Article XXII. The present Treaty has been executed in quadruplicate, two copies being written in English and two in Arabic. These are understood to be of similar import and signification; in the event, however of doubt hereafter arising as to the proper Interpretation of the English, or Arabic text of one or other of the Treaty stipulations, the English text shall be considered decisive. The Treaty shall come into Operation within one month after the date when the ratifications may take place.
Article XXIII.
After the lapse of twelve years from the date on which this Treaty shall come into force, and on twelve months' notice given by either party, this Treaty shall be subject to revision by Plenipotehtiaries appointed on both sides for this purpose, who shall be empowered to decide on and adopt such amendments as experience shall prove to be desirable.
In witness whereof Colonel Edward Charles Ross, C. S.I., on behalf of Her Majesty the Queen of Great Britain and Ireland, and Empress of India, and His Highness Seyyed Feysal-bin-Turki, Sultan of Muskat, on his own behalf, have signed the san\e and affixed thereto their respective seals.
Done at Muskat, this IQth day of March, 1891, corresponding to the 8th Shaaban of the year 1308 Hijreea.
EDWARD CHARLES ROSS, Colonel.
Political Resident in the Persian Qulf.
(Signatare in Arabic of His Highness the Sultan of Muskat.)
Protocol.
The Undersigned in proceeding to the exdiange of ratifications of the Treaty signed at Muskat on the 19th Mardi, 1891, between Her Majesty the Queen of Great Britain and Ireland, Empress of India, and His Highness Seyyid Feysal-bin-Turki, Sultan of Muskat, have agreed to the present Protocol, which shall have the same force and validity as if it had been inserted in the body of the Treaty itself.
It is agreed that under Article XXIII of the said Treaty either of the High Contracting Parties shall be at liberty, after the expiration of twelve years from the date on which the Treaty has come into force, to terminate the said Treaty at any time on giving twelve months' notice.
In witness whereof the Undersigned, duly authorized for the pur- pose, have signed the present Protocol, in quadruplicate, and have affixed thereto their seals.
Done at Muskat, on the 20th day of February, 1892.
A. C. TALBOT, Lieutenant-Colonel, Political Resident, Persian Gulf. (Signatare in Arabic of His Highness the Sultan of Muskat.)
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Nr. 46. A^eement regarding the cession of territory by the Sultan of Oman,
dated Mardi 20, 1891. Aus: Aitcbison. Bd. XII. Nr. LXVII.
Praise be to GOD alone.
The object of writing this lawful and honourabia Bond is that it is hereby covenanted and agreed between His Highness Seyyid Feysal bin Turki bin Seyyid, Sultan of Muscat and Oman, on the one part, and Colonel Edward Charles Ross, Companion of the Star of India, Her Britannic Majesty's Political Resident in the Persian Gulf, on behalf of the British Government, on the other part, that the said Seyyid Feysal bin Turki bin Saeed, Sultan of Muskat and Oman, does pledge and bind himself, his heirs and successors never to cede, to seil, to mortgage or otherwise give for occupation, save to the British Government, the dominions of Muskat and Oman or any of their dependencles.
In foken of the conclusion of this lawful and honourable Bond Seyyid Feysal bin Turki bin Saeed, Sultan of Muskat and Oman, and Colonel Edward Charles Ross, Companion of the Star of India, Her Britannic Majesty's Political Resident in the Persian Gulf, the former for himself, his heirs and successors, and the latter on behalf of the British Government, do eadi, in the presence of witnesses affix their signatures on this ninth day of Shaaljan one thousand three hundred and eight (A. H.) corresponding to the twentieth day of Mard\ (A. D.) 1 891 .
E. C. ROSS, Colonel, Signature of HIS HIGHNESS
Political Resident in the SEYYID FEYSAL BIN TURKI BIN SAEED,
Persian Gulf. Sultan of Muskat and Oman.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-Qeneral of India.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-Qeneral of India, at Simla, on the twenty-third day of May 1891.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
Nr. 47. Traite d'amitie et de commerce entre la France et les Etats de Mascate en Arabie. Conclu et signe ä Zanzibar, le 17Novembre 1844.
Aus: Recueil de traites . . . par M. de Härtens. Tome VII. 1850. S. 623. {Aitcbison. Bd. XII. Append. Nr. XLIX.)
(Les ratifications de ce Traite ont ete respectivement
ediangees le 4. Fevrier 1846.)
Art. 1. II y aura paix constante et amitie perpetuelle entre S. M.
l'empereur des Fran9ais, ses heritiers et successeurs, d'une part, et
S. A. l'iman de Mascate, ses heritiers et successeurs, d'autre part,
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ef entre les sujets des deux Etats, sans exception de personnes ni de lieux.
2. Les sujets de S. A. l'iman de Mascate pourront, en toute liberte, entrer, resider, commercer et circuler en France avec leurs marchan- dises. Les Fran^ais jouiront de la meme liberte dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate, et les sujets de diacun des deux pays auront recipro- quement droit, dans l'autre, ä tous les Privileges et avantages qui sont ou pourront etre accordes aux sujets des nations les plus favorisees-
3. Les Fran^ais auront la faculte d'acheter, de vendre ou de prendre ä bail des terres, maisons, magasins, dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate. Nul ne pourra, sous aucun pretexte, penetrer dans les magasins et autres proprietes, possedes ou occupes par des Frangais ou par des personnes au Service des Fran9ais, ni les visiter sans le consentement de l'occupant, ä moins que ce ne soit avec l'intervention du consul de France.
Les Francais ne pourront, sous aucun pretexte, etre retenus contre leur volonte dans les Etats du sultan de Mascate.
4. Les sujets de S. A. le sultan de Mascate qui seront au service des Fran9ais jouiront de la meme protection que les Fran9ais eux- memes; mais, si les sujets de S.A. sont convaincus de quelque crime ou infraction punissable par la loi, ils seront congedies par les Fran9ai3 au Service desquels ils se trouveraient, et livres aux autorites locales.
Les hautes parties contractantes se reconnaissent reciproquement le droit de nommer des consuls et agens consulaires pour resider dans leurs Etats respectifs. Toutefois, ces agens ne devront entrer en fonctions qu'avec l'exequatur du souverain dans les Etats duquel ils resident. Ces agens jouiront des memes droits et prerogatives que ceux de la nation la plus favorisee.
Les consuls et agens consulaires fran9ais pourront arborer le pavillon fran9ais sur leur habitation.
6. Les autorites relevant de S. A. le sultan de Mascate n'inter- viendront point dans les contestations entre Fran9ais ou entre des Fran9ais et des sujets d'autres nations diretiennes. Dans les diffe- rends entre un sujet de S. A. et un Fran9ais, la plainte, si eile est portee par le premier, ressortira au consul fran9ais, qui prononcera le jugement; mais si la plainte est portee par un Fran9ais contre quelqu'un des sujets de S. A., ou de toute autre puissance musul- mane, la cause sera jugee par S. A. le sultan de Mascate, ou par teile personne qu'il designera. Dans ce cas, il ne pourra etre pro- cede au jugement qu'en presence du consul de France ou d'une per- sonne designee par lui pour assister ä la procedure. Dans les diffe- rends entre un Fran9ais et un sujet de S. A. le sultan de Mascate, la deposition d'un individu convaincu de faux temoignage dans une occasion precedente sera recusee, soit que la cause se trouve appelee devant le consul de France, soit qu'elle soit soumise ä S. A. le sultan ou ä son representant.
7. Les biens d'un Fran9ais decede dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate, ou d'un sujet de son altesse decede en France, seront remis aux heritiers ou executeurs testamentaires, ou, ä leur defaut, au consul ou agent consulaire de le nation ä laquelle appartenait le decede.
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8. Si un Fran9ais fait faillite dans les Etats du sultan, le consul de France prendra possession de tous les biens du failli et les re- mettra ä ses creanciers pour etre partages entre eux. Cela fait, le failli aura droit ä une dediarge complete de ses creanciers. II ne saurait etre ulterieurement tenu de combler son deficit, et l'on ne pourra considerer les biens qu'il acquerra par la suite comme sus- ceptibles d'etre detournes ä cet effet; mais le consul de France ne negligera aucun moyen d'operer, dans l'interet des creanciers, la saisie de tout ce qui appartiendra au failli dans d'autres pays, et de con- stater qu'il a fait l'abandon sans reserve de tout ce qu'il possedait au moment oü il a ete declare insolvable.
9. Si un sujet de S. A. le sultan de Mascate refuse ou elude le paiement d'une dette envers un Francais, les autorites relevant de S. A. donneront au creancier toute aide et facilite pour recouvrer ce qui lui est du; et de meme le consul de France donnera toute assi- stance aux sujets de S. A. pour recouvrer les dettes qu'ils auront ä reclamer des Fran^ais.
10. Le droit ä percevoir sur les marchandises apportees par navires fran9ais dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate n'excedera point cinq pour cent de la valeur; et si les n\archandises importees par quelque autre nation etaient admises ä un droit inferieur, le benefice de cette reduction est garanti aux produits similaires importes par navires frangais. Moyennant l'acquittement de ce droit unique, les navires fran^ais et leurs cargaisons seront affranAis de toutes taxes d'importation, d'exportation, de tonnage, de licence, de pilotage, d'an- crage et de toute autre taxe quelconque, soit ä l'entree, soit ä la sortie. II ne sera exige aucun droit sur la partie de la cargaison qui ne sera point debarquee, et si ces mardiandises sont ensuite transportees sur un autre point des Etats de S. A. le sultan de Mascate, elles n'y seront soumises ä aucun droit addltionnel ou plus eieve. Apres le paiement au droit ci dessus mentionne, les mardiandises pourront etre vendus en gros ou en detail, sans acquitter de nouveaux droits.
Aucune taxe quelconque ne sera exigee des navires fran9ais qui entreront dans les ports des Etats de S. A. le sultan de Mascate pour se reparer, faire des vivres ou connaitre I'etat du mard\e.
Les navires fran9ais jouiront de plein droit, dans les ports depen- dant de S. A. le sultan de Mascate, de tous Privileges et immunites accordes ä ceux de la nation la plus favorisee.
11. Aucun article quelconque de commerce ne sera prohibe, soit ä l'importation, soit ä l'exportation, dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate; le commerce y sera parfaitement libre et ne sera soumis qu'au seul droit d'importation autorise par l'article precedent et ä aucun autre. Les Fran9ais auront l'entiere liberte d'adieter, de vendre, ä qui bon leur ssmblera, dans toute l'etendue des domaines de S. A., et cette liberte ne pourra etre entravee par aucun monopole ou privi- lege exclusif de vente ou d'adiat.
Toutefois, la France s'abstiendra de faire le commerce de l'ivoire et de la gomme copale ä la cote Orientale d'Afrique, depuis le port de Tangate, situe par 4°30' latitude sud, jusqu'au port de Quiloa, situe par 7° au sud de l'equateur, ces deux ports inclus, jusqu'ä ce que
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l'Angleferre, ou les Etats-Unis d'Amerique, ou toute autre nation chre- tienne, aient la faculte de s'y livrer.
12. S'il s'eleve quelque contestation sur la valeur des mardian- dises importees dans les Etats du sultan de Mascate, et sur lesquelles le droit de cinq pour cent doit etre per^u, la douane aura le droit de demander la vingtieme partie des mardiandises en nature au lieu du paiement de cinq pour cent, et le negociant sera tenu de livrer le vingtieme ainsi reclame, toutes les fois que la nature des mardian- dises rendra praticable ce mode de paiement; mais le negociarit qui aura acquitte ce droit n'aura plus rien a payer ä la douane pour les dix-neuf autres vingtiemes de ses mardiandises, dans quelque partie des Etats de S. A. le sultan da Mascate qu'il lui convienne de les transporter; si la douane se refuse ä prelever le droit du vingtiemci ou si les mardiandises ne comportent point ce fractionnement, le point cn litige sera soumis ä deux personnes competentes, dioisies, l'une par le d\ei de la douane, l'autre par le negociant, lesquelles evalueront les mardiandises. Si les arbitres different d'opinion, ils nommeront un tiers arbitre dont la decision sera definitive, et le droit sera pre- leve d'apres la valeur ainsi etablie.
13. li ne sera point permis ä un negociant fran^ais de mettre ses mardiandises en vente pendant les trois jours qui suivront leur arrivee, ä moins qu'avant l'expiration de ce delai le negociant et le dief de la douane ne soient tombes d'accord sur la valeur des mardiandises. Si, dans l'espace de ces trois jours, le dief de la douane n'a point accepte Tun des deux moyens indiques pour la perception du droit, les auto- rites dependant de S. A. le sultan de Mascate devront, sur la demande qui leur en sera faite, obüger la douane ä adopter Tun ou l'autre de ces deux modes.
14. Si S. M. l'empereur des Fran^ais ou S. A. le sultan de Mas- cate se trouvaient en guerre avec un autre pays, les sujets fran^ais et ceux de S. A. le sultan pourraient, neanmoins, se rendre dans ce pays, en passant par les Etats respectifs des deux puissances, avec des mardiandises de tout genre, excepte des munitions de guerre; mais ils ne pourront entrer dans aucun port ou place assiegee ou soumise ä un blocus effectif.
15. Si un navire fran^ais en detresse entre dans un port dependant de S. A. le sultan de Mascate, les autorites locales lui donneront toutes facilites pour se reparer, se ravitailler et continuer son voyage.
Si un bätiment sous pavillon fran(;ais fait naufrage sur les cotes des Etats de S. A., les naufrages seront accueillis avec bienveillance et secourus; les autorites locales donneront tous leurs solns au sauve- tage, et les objets sauves seront exactement remis aux proprietaires ou au consul frangais. La meme assistance et la meme protection sont assurees aux navires des sujets du sultan de Mascate qui feraient naufrage sur les cotes de France.
16. Si des navires frangais etaient pris par des pirates autres que des diretiens, et conduits dans les Etats de S. A. le sultan de Mascate, l'equipage et les passagers de ces bätiments seraient remis, ainsi que leurs cargaisons, entre les mains du consul ou de l'agent consu- laire de France.
— 64* —
17. Les Fran^ais auront la facult^ de former, soit ä Zanzibar, soit sur tout autre point des Etats de S. A. le sultan de Mascate, des depots ou magasins d'approvisionnements de quelque nature que ce soit.
18. Toute Convention negociee ou stipulee anterieurement au present traite est de nulle valeur.
19. La presente Convention sera ratifiee, et les ratifications en seront ediangees ä Mascate ou ä Zanzibar aussitot que possible, et, au plus tard, dans l'espace de quinze mois, ä dater du jour de la signature.
Fait ä Zanzibar, le 17 novembre 1844.
Pour S. M. l'empereur des Fran^ais
Signe: ROMAIN DESFOSSES.
(Cadiet de l'iman.) Signe: SEID.
Nr. 48. Declaration between Great Britain and France, engaging reciprocally to respect the Independence of the Sultans of Muscat and Zanzibar.
Signed at Paris, March 10, 1862. Aus: Treaties and Conventions ... betw. Great Britain and foreign
Powers. By Edward Hertslet, 1877. Vol. XIII. S. 399. {Aitd)ison. Bd. XII. Nr. LX, wo auch der französisd\e Parallel -Text
gegeben ist.) Her Majesty the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland and His Majesty the Emperor of the Frendi, taking into consideration the importance of maintaining the independence of His Highness the Sultan of Muscat and of His Highness the Sultan of Zanzibar, have thought it right to engage reciprocally to respect the independence of these Sovereigns.
The Undersigned, Her Britannic Majesty's Ambassador Extra- ordinary and Plenipotentiary at the Court of France, and the Minister Secretary of State for Foreign Affairs of His Majesty the Emperor of the Frendi, being furnished with the necessary powers, hereby declare, in consequence, that their said Majesties take reciprocally that en- gagement.
In witness whereof, the Undersigned have signed the present Declaration, and have affixed thereto the seals of their arms. Done at Paris, the lOth Mard\, 1862.
(L.S.) COWLEY.
(L. S.) E. THOUVENEL.
Nr. 49. Inhalt der Entscheidung des Haager Schiedsgerichtsspruchs
vom 8. August 1905. Aus: Aitcbison. Bd. XII. S. 202.
1. That before the 2"d January 1892, France was entitled to authorise vessels belonging to subjects of His Highness the Sultan
— 65* —
of Maskat to fly the French flag, only bound by her own legislation and administrative rules;
2. Thaf owners of dhows, who before 1892, had been authorised by France to fly the Frend» flag, retained this authorisation as long as France renewed it to the grantee; and
3. That after the 2"^ January 1892, France was not entitled to autho- rise vessels belonging to subjects of His Highness the Sultan of Maskat to fly the French flag, except on condition that their owners, or fitters- out, had established, or should establish, that they had been considered and treated by France as her "proteges" before the year 1863; and, with regard to the effect, transference or transmission of flags so granted, it was decided,
(1) that dhows of Maskat authorised as aforesaid to fly fhe French flag were entitled in the territorial waters of Maskat to the inviolabi- lity provided by the Frendv Maskat treaty of November 17, 1884;
(2) that the authorisation to fh" the French flag could not be trans- mitted or transferred to any other person, or to any other dhow, even if belonging to the same owner; and
(3) that subjects of the Sultan of Maskat, who were owners or masters of dhows authorised to fly the French flag, or who were members of the crews of such vessels, or who belonged to their families, did not enjoy in consequence of that fact, any right of exterritoriality which could exempt them from the sovereignty, especially from the Juris- diction of His Highness the Sultan of Maskat.
Nr. 50.
Translation' of an undertaking given [by the Sultan of Oman on
the 31st May 1902 to the British Political Agent at Muscat, regarding
the Sur coalfields.
Aus: Aitcbison. Bd. XII. Nr. LXIX.
After the usual compliments. — Regarding the communication you made to me on the subject of the Qeologist's report and the views of Government on the subject of the coal deposits, Your Honour is at liberty to inform Government on my behalf, that for the present I have no Intention of entering upon the work myself; and that in the future if any Government or Company ask my permission to embark upon the mining enterprise in question, I will not accord sud\ permission without first communicating with Government, in order that they may themselves take up the work with me if they feel so inclined. This is what had to be written. May you be preserved.
Hamburgische Forsthungen. Heft I. (Anhang.)
— 66* — ZU KAPITEL XI.
Nr. 51. Vertrag von England mit Bahrein vom 22. Dezember 1888. „ 52. Vertrag von England mit Bahrein vom 13. März 1892.
Nr. 51.
Translation of Agreement signed by the Chief of Bahrein,
dated 22 "d December 1880.
I^us: Aitcbison. Bd. XII. Nr. XXXIll.
I, Isa bin Ali AI Khalifa, Chief of Bahrein, hereby bind myself and successors in the Government of Bahrein to the British Govern- ment to abstain from entering into negotiations or making treaties of any sort with any State or Government other than the British without the consent of the said British Government, and to refuse permission to any other Government than the British to establish diplomatic or consular agencies or coaling depots in our territory, unless with the consent of the British Government.
This engagement does not apply to or affect the customary friendly correspondence with the local authorities of neighbouring States on business of minor importance.
The above Agreement is subject to the approval and acceptance of His Excellency the Viceroy and Governor-General of India in Council.
Signatare and seal of ISA BIN ALI. L. S. Signatare and seal of AHMED BIN ALI.
Signed and sealed at Bahrein on the twenty-second day of De- cember one thousand eight hundred and eighty in my presence.
(Sd.) E. C. ROSS, Lieut.-Col. Political Resident, Persian Gulf.
The above Agreement was accepted and ratified by Her Britannic Majesty's Government in 1881.
(Sd.) E. C. ROSS, Colonel, Political Resident, Persian Gulf.
Nr. 52.
Exclusive Agreement of the Shaikh of Bahrein with the British Government, dated the 13th March 1892.
Aus: Aitcbison. Bd. XII. Nr. XXXIV.
I, Esau bin Ali, Chief of Bahrein, in the presence of Lieutenant- Colonel A. C. Talbot, C. I. E., Political Resident, Persian Gulf, do hereby solemnly bind myself and agree, on behalf of myself, my heirs and successors, to the following conditions, viz.: —
— 67* —
1 ®*. — That I will on no account enter into any agreement or
correspondence with any Power other than the British Government.
2nd. — That without the assent of the British Government, 1 will
not consent to the residence within my territory of the agent of any
other Government.
Srd. — That I will on no account cede, seil, mortgage or other- wise give for occupation any part of my territory save to the British Government.
Dated Bahrein, 13 thMard\ 1892, corresponding with 14th Shaaban 1309. Signature of Esau bin Ali, Chief of Bahrein. A. C. TALBOT, Lieut.-Col., Resident, Persian Gulf.
LANSDOWNE, Viceroy and Governor-General of india.
Ratified by His Excellency the Viceroy and Governor-General of India at Simla on the twelfth day of May 1892.
H. M. DURAND, Secretary to the Government of India, Foreign Department.
ZU KAPITEL XIII.
Nr. 53. Auszug aus Vertrag von Erzerum zwischen Türkei und Persien
vom 28. Juli 1823. , 54. Auszug aus Erklärung der Türkisch-Persisthen Kommission vom 31. Mai 1847.
Nr. 53.
Traite de delimitation entre la Perse et la Turquie, faisant suite
au Traite de paix de 28 juillet 1823; signe ä Erzeroum,
le 31 (19) mai 1847.
Aus: Recueil de traites . . . par G. Fr. de Martens. Tome XX. 1875. S. 1.
Traduction.
Art. 1. Les deux Puissances Musulmanes arretent que les recla- mations pecuniaires qu'elles avaient elevees jusqu'ä present, l'une ä Charge de l'autre, soient totalement abandonnees; mais que nulle atteinte ne soit portee par cet arrangement aux dispositions (prises) pour le reglement des reclamations inserees dans l'article 4.
Art. 2. Le Gouvernement de Perse s'engage ä abandonner au Gouvernement Ottoman tous les terrains plats, c'est-ä-dire, les ter- rains de la partie occidentale de la province de Zohab; et le Gou- vernement Ottoman s'engage de son cote ä abandonner au Gouverne- ment Persan la partie Orientale, c'est-ä-dire, tous les terrains mon- tagneux de la province de Zohab, avec la vallee de Kerrind.
Le Gouvernement Persan se desiste de toute espece de preten- tion relative ä la ville et ä la province de Suleimanie, et s'engage formellement ä ne jamais exercer nulle espece d'immixtion ni d'em-
5*
— 68* —
pietement par rapport au droit de la souverainefe du Gouvernement Ottoman sur la dite province.
Le Gouvernement Ottoman s'engage formellement ä ce que la ville et l'echelle de Mohammara, l'ile de Khizr, le lieu d'ancrage, et aussi les terrains de la rive Orientale, c'est-ä-dire, de la rive gauche du Schatt-ul-Arab, qui sont en la possession des tribes reconnues comme relevant de la Perse, soient dans la possession du Gouverne- ment Persan en pleine souverainete. Outre cela, les navires Per- sans auront le droit de naviguer en pleine liberte sur le Sthatt-ul- Arab, depuis l'endroit oü ce fleuve se jette dans la mer jusqu'au point de contact des frontieres des deux parties.
Art. 3. Les deux Parties Contractantes ayant par le present Traite abandonne leurs autres reclamations territoriales, s'engagent ä nommer immediatement des deux cötes des Commissaires et des Ingenieurs, afin que ceux-ci determinent les frontieres entre les deux Etats d'une maniere conforme ä l'article precedent.
Art. 6. Les negociants Persans paieront en nature ou en argent comptant les droits de douane pour leurs mardiandises, selon la valeur actuelle et courante des dites mardiandises, et de la maniere indiquee dans l'article relatif au commerce du Traite d'Erzeroum conclu en 1238. On ne demandera rien (pas une piece de monnaie) en sus du montant fixe dans le dit Traite.
Art. 7. Le Gouvernement Ottoman promet d'accorder les Privi- leges necessaires pour que, en conformite des Traites precedents, les pelerins Persans puissent visiter, en toute sürete et ä l'abri de toute espece de vexation, les lieux saints qui se trouvent dans les Etats Ottomans. Et, de plus, desirant raffermir et consolider les liens de l'amitie et de la Concorde qui doivent subsister entre les deux Puis- sances Musulmanes et entre leurs sujets respectifs, il s'engage ä prendre les mesures les plus convenables ce que, de meme que les pelerins Persans jouissent de tous les Privileges dans les Etats Otto- mans, les autres sujets Persans aussi en participent, et que, tant pour leur commerce que sous d'autres rapports, ils soient mis ä l'abri de toute sorte d'injustice, de molestation, ou d'incivilite. Outre cela, le Gouvernement Ottoman promet de reconnaitre les Consuls qui seront nommes par le Gouvernement Persan dans tels endroits des Etats Ottomans oü les interets commerciaux et la protection des sujets et negociants Persans l'exigeraient ä l'exception de la Mecque la veneree, et de Medine la resplendissante; et d'observer ä l'egard des dits Consuls tous les Privileges dus ä leur caractere officiel et qui sont observes envers les Consuls des autres Puissances amies.
De son cote, le Gouvernement Persan s'engage ä user en toute d\ose de procedes reciproques, soit envers les Consuls qui seront nommes par le Gouvernement Ottoman dans tels endroits de la Perse oü ils seront juges necessaires, soit ä l'egard des sujets et negociants Ottomans qui frequenteraient la Perse.
Art. 8. Les deux Hautes Puissances Musulmanes s'engagent ä adopter et a mettre ä execution les mesures necessaires pour em-
— 69* —
pecher et reprimer les vols et les brlgandages des fribus et des autres peuplades etablies sur les frontieres; auquel effet, elles placeront des troupes dans les lieux convenables. Et elles s'engagent ä s'acquitter de leur devoir quant a toute espece d'acte d'agression, tels qua pil- lage, depredation, ou meurtre, qui aurait lieu sur leurs territoires respectifs.
Les dcux Hautes Puissances laisseront une fois pour toutes ä la libre volonte des tribus qui, leur Suzerain n'etant pas connu, sont contestees, la faculte de dioisir et de designer les endroits oü dore- navant elles demeureront toujours; et il est arrete qua les tribus dont la dependance est connue, seront forcees de rentrer dans le territoire de l'Etat dont elles relevent.
Nr. 54.
Translation of Articles of Agreement concluded at Erzeroom and
signed by the Turco-Persian Commissioners on the 31 »t May 1847.
^us: Aitcbison. Bd. XII. App. Nr. XVIII.
Article 2. The town and port of Mohammerah, and the Island of Khiza, with the anchorage, as well as so mud\ of the eastern bank of the Shut-el- Arab as is occupied by tribes confessedly belonging to Persia, are to remain in the possession of Persia, besides which Persians will enjoy the complete liberty of navigating the Shut-el-Arab, from its mouth to the point of contact of the two frontiers. Soolumaneeyeh will remain in the possession of Turkey. In regard to Nohab, the Persian Govern- ment setlles that all the mountainous portion with the pass of Kerrond on its eastern part will be retained by it, and the piain of Nohab whi(h forms the western portion, will be given over to Turkey.
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