ILLBESIO 19/1 8 1 OLNOHOL 40 ALISH3AINN 8 rene 1 11 Digitized by the Internet Archive in 2010 with funding from University of Toronto HttpYœ VW. arCH¹ive. Org / details / dièforsteinrichtoomart . Die Torſteinrichtung. Ein Grundriß zu Vorleſungen und ein Leitfaden für Praktiker. Von Dr. H. Martin, Profeſſor der Forſtwiſſenſchaft an der Forſtakademie zu Tharandt. Zweite, erweiterte Auflage. LIBRARY FACULTY OF FORESTRY N UNIVERSITY OF TORONTO „= Berlin. Verlag von Julius Springer. 1906. IV dieſer Art zuſammengeſtellt werden. Der Zeitpunkt für die Bes arbeitung desſelben liegt nicht ungünſtig. In mehreren Staaten (Heſſen, Reichsland, Oſterreich) ſind kürzlich neue Vorſchriften für die Betriebsregelung erlaſſen oder die beſtehenden neu redigiert worden. In Preußen wird gegenwärtig eine neue Anweiſung zur Ausführung von Betriebsregelungen bearbeitet, die voraus— ſichtlich in nicht ferner Zeit bekannt gegeben werden wird. In dem vorliegenden Grundriß konnten daher Veränderungen gegen das ſeitherige Verfahren meiſt nur angedeutet, nicht in beſtimmter Faſſung ausgeſprochen werden. Auch in Bayern ſollen neue Vor— ſchriften für die Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten erlaſſen werden. Auf den Inhalt derſelben wird aber erſt in einer etwaigen ſpäteren Auflage dieſer Schrift eingegangen werden können. Gemäß der verſchiedenartigen Entſtehung dieſes Buches iſt auch die Darſtellung des Stoffes keine gleichmäßige. Die erſten vier Teile ſind aus dem akademiſchen Bedürfnis hervorgegangen; der zweite Abſchnitt des fünften Teils iſt eine Zuſammenfaſſung von Vorſchriften der Praxis. Auch der Titel hat demgemäß eine Veränderung erfahren. Die vorliegende Auflage richtet ſich nicht nur, wie die erſte, an die ſtudierende Jugend, ſondern auch an die Vertreter der Praxis; in erſter Linie an die angehenden Praktiker, Forſtaſſeſſoren und Forſtreferendare, die mit der Auf— ſtellung von Wirtſchaftsplänen beſchäftigt ſind. Aber auch älteren Vertretern der Forſteinrichtung, die ſich übrigens mit der Literatur wenig zu befaſſen pflegen, kann der Hinweis auf die Verhältniſſe anderer Staaten willkommen ſein. In der Vergleichung der Ver— hältniſſe verſchiedener Länder liegt, wie in allen Zweigen des Forſtweſens, ſo auch auf dem vorliegenden Gebiete, ein weſentliches Mittel des Fortſchritts. Eberswalde, im September 1906. H. Martin. Inhaltsverzeichnis. Einleitung. g Erſter Teil. Die Ser beiten f für ben Betriebsplan 1. or Abſchnitt. Die Einteilung in ftändige ictjänffiguen I. Die Einteilung in der Ebene A. Grundſätze für den Entwurf B. Ausführung 8 II. Die Einteilung im Being A. Entwurf B. Ausführung Abſchnitt. Die Ausſcheidung der Wett übte kungen Abſchnitt. Die Beſchreibung und 3 des Standortes I. Beſchreibung A. Lage B. Boden II. Bonitierung Abſchnitt. Beſtandesbeſchretbung. Ka Abſchnitt. Die Ermittelung der Holzmaſſen. I. Methode der Holzmafjen-Ermittelung . II. Berechnung der Holzmaſſen . Zweiter Teil. Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der 5 * Abſchnitt. Der Maſſenzuwachs I. Grundbedingungen der Sumachildung II. Der laufende Zuwachs h III. Der Durchſchnittszuwachs 2. Abſchnitt. Wertzuwachs I. Erklärungen. 8 . II. Die ER des Wertzuwachſes ; III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes. IV. Normale Wertzunahme des Holzes 3. Abſchnitt. Der Materialvorrat I. Begriff und Bedeutung . II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats 5 (9 — .. ” Oi aD — 22 26 MT III. Die Berechnung des Borrats . IV. Der normale Vorrat . V. Veränderungen des Vorrats 4. Abſchnitt. Die Aufſtellung von Ertragstafeln 1 I. Inhalt. Zwecke. I. Unterſcheidungen III. Methoden der Aufſtellung von Crude fn IV. Geldertragstafeln N f Dritter Teil. Die Aufſtellung der Wirtichaftspläne . 1. Abſchnitt. Die Bildung der Betriebsverbände 1 J. Betriebsklaſſen . I. Blöcke. III. Hiebszüge f 2. Abſchnitt. Die Sen Br Umtriebszeit I. Bedeutung II. Beſtimmungsgründe g III. Methoden der Berechnung des e 5 IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Uri V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit v I. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit von Einfluß find. 3. Abſchnitt. Die Ermittelung des Abnutzungsſazes (Materialetats) I I. Auswahl der Beſtände für den nächſten REN A. Haubarkeitsnutzungen B. Vornutzungen 5 I. Feſtſetzung des Abunbungs sage Bei be Fachwerk III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden IV. Nejerven . 4. Abſchnitt. Die 17 Laren 995 wee Der Forſt⸗ einrichtung. 4 K i Sr I Vierter Teil. I. Schriften . I. Karten. Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne . I. Kontrolle. „ N II. Taxations-Reviſion Fünfter Teil. Die Methoden der Ertragsregelung . . Abjchnitt. Überſicht über die Rz der Beben 85 Ertragsregelung e ö I Il I. Flächenteilung » I. Die Fachwerksmethoden . J. Die Vorratsmethoden Seite 10 VII Abſchnitt. Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren deutſchen und einigen auswärtigen Staaten I. In Preußen II. In Bayern a III. Im Königreich Sachſen IV. In Baden. ö V. Im Großherzogtum Heſſen VI. Im Großherzogtum Sachſen VII. In Elſaß-Lothringen VIII. In Oſterreich. IX. In Frankreich X. Rückblick Seite 85 a * 5 3 N iN ar Ka ur. . f NZ N la e Nn 4 N 81 e N | 8 a ie 1 f ö Leer 1 E Zug 7 f „ Pier al N . ee « 1 = * N Fila arzt 8 u 2 > Le 2 8 f 5 Em N SE 85 un = 1.16 * . pre Renee 3 | Ss BIT a ri f 8 8 N , N 8 Nr VATER 7 e 8 Er. Ja} 7007 277 8 N N 1 . Res e . 1 PIE: N ve Einleitung. 1. Begriff, Stellung, Einteilung. Die Forſteinrichtung begreift die grundlegenden Maßregeln, welche erforderlich ſind, um eine geordnete Forſtwirtſchaft führen zu können. Ihre wichtigſte Aufgabe iſt die Aufſtellung der Wirt— ſchaftspläne, die dem Betriebe zur Grundlage dienen. Sie bildet den wichtigſten Teil der forſtlichen Gewerbs- oder Betriebslehre. Verwandte Bezeichnungen: Forſttaxation; Forſtabſchätzung; Forſteinrichtung und Abſchätzung; Forſtbetriebsregulierung; Betriebs— regelung; Ertragsregelung; Syſtemiſierung (Oſterreich) Amenage- ment (Frankreich). Die Hauptteile der Forſtarbeiten betreffen: a) Die Vorarbeiten für den Wirtſchaftsplan. b) Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Nutzung. e) Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne. d) Die Kontrolle und Reviſion der Wirtſchaftspläne. Eine ſcharfe Trennung der einzelnen Hauptteile, die unter— einander in vielſeitiger Beziehung ſtehen, iſt nicht ausführbar. 2. Literatur. Von den zahlreichen Schriften über Forſteinrichtung werden nachſtehend nur ſolche aufgeführt, welche auf die theoretiſche oder praktiſche Ausbildung des Gegenſtandes Einfluß gehabt haben oder welche für den forſtlichen Unterricht geeignet ſind. Beckmann, Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft, 1759; Oettelt, praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem Forſtweſen unentbehrliche Dienſte tue, 1765; Hennert, Anweiſung zur Taxation der Forſten, 1791; G. L. Hartig, Anweiſung zur Taxation, 1795; Cotta, Syſtematiſche Anleitung zur Taxation, 1804; Auweiſung zur Forſteinrichtung und Forſtab ſchäzung 1820; 1 Forſteinrichtung. 2. Aufl. 1 ae. A v. Kropff, Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung, Einteilung und Abſchätzung der Forſten, 1807; König, Anleitung zur Holz— taxation, 1813; Hundeshagen, Forſtabſchätzung auf neuen wiſſen— ſchaftlichen Grundlagen, 1826; Pfeil, Forſttaxation, 1833; K. Heyer, Waldertragsregelung, 1840; Grebe, Betriebs- und Ertragsregulierung der Forſten, 1867; Judeich, Forſteinrichtung, 1874 (6. Aufl., herausg. von Neumeiſter, 1904); Borggreve, Forſtabſchätzung 1888; Graner, Forſtbetriebseinrichtung, 1889; Weber, Lehrbuch der Forſteinrichtung, 1891; Stoetzer, Forſt— einrichtung, 1898; v. Guttenberg, Forſtbetriebseinrichtung, 1903; Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen aus dem Gebiete der Ertrags— regelung, 1904. Außer den ſelbſtändigen Schriften über den vorliegenden Fachzweig ſind einzelne Teile desſelben in den forſtlichen Zeit— ſchriften behandelt worden. Auf die Ausbildung des Forſteinrichtungsweſens in der Praxis hatten ferner die von den Staatsforſtverwaltungen erlaſſenen In— ſtruktionen Einfluß, vielfach in höherem Grade, als die veröffent— lichten Schriften. (Vgl. den 2. Abſchn. des 5. Teils.) Erfter Teil. Die Vorarbeiten für den Betrichsplan. 1. Abſchnitt. Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren. Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die in Preußen in der Ebene „Jagen,“ im Gebirge „Diſtrikte,“ in Süddeutſchland „Abteilungen“ genannt werden, muß allen anderen Vorarbeiten der Forſteinrichtung vorangehen. Die Zwecke der Einteilung ſind hauptſächlich folgende: 1. Die Erleichterung der Orientierung im Walde und auf den Karten. Alle Flächen, Linien, Punkte uſw. müſſen im Walde, auf den Karten und in den Wirtſchaftsbüchern genau bezeichnet werden können. 2. Die Einteilung bildet die örtliche Grundlage für die Füh— rung der Schläge (natürliche und künſtliche Beſtandesbegründung, Durchforſtung uſw.). 3. Die Linien, welche die Wirtſchaftsfiguren begrenzen, dienen zum Aufſetzen und zur Abfuhr des eingeſchlagenen Holzes. Sie bilden: 4. Die beſten Ausgangspunkte zur Bekämpfung von manchen Naturſchäden (Feuer, Wind, Inſekten). Sie ſind deshalb: 5. Die beſten Grenzen der Hiebszüge. 6. Die Bildung der Beſtandesabteilungen, welche für alle taxatoriſchen und geſchäftlichen Maßnahmen die grundlegende Einheit bilden, iſt nur auf Grund der Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren möglich. 7. Für alle Meſſungen, die im Innern des Waldes vor— zunehmen ſind (von Beſtandes- und Schlaggrenzen, Wegen u. a.) bilden die Linien des Einteilungsnetzes die Grundlage, an welche angeſchloſſen werden muß. 5 1* A Ne 8. Begrenzung der Treiben. Bei der Wiederholung von Forſteinrichtungsarbeiten iſt die Einteilung nur der Prüfung zu unterwerfen. Da die Einteilung einen ſtändigen Charakter tragen ſoll, ſo darf ſie von den vorübergehenden Beſtandesverhältniſſen (Holzart, Betriebsart, Holzalter uſw.) nicht beeinflußt, fie muß vielmehr auf die bleibenden Verhältniſſe des Standorts gegründet werden. I. Die Einteilung in der Ebene. A. Grundſätze für den Entwurf. 1. Leitende Geſichtspunkte. Die Einteilung erfolgt durch ein Syſtem von geraden Linien, die ſich ünter Winkeln kreuzen, welche vom rechten möglichſt wenig abweichen. Im Gegenſatz zu den Vertretern der ſog. Flächen— teilungsmethode (Oettelt, v. Zanthier, Inſtruktionen Friedr. d. Gr.) ſoll die Teilung unabhängig von der Umtriebszeit, die ſich im Laufe längerer Zeiträume verändert, bewirkt werden. 2. Richtung der Geſtelle. Sie wird beſtimmt durch die Rückſicht auf die Bildung und Aneinanderreihung der Verjüngungsſchläge, die zum Schutze gegen die Sonne, welche dem Boden und Jungwuchs ſchädlich wird, und den Wind, welcher an freigeſtelltem Altholz Wurf und Bruch ver— urſacht, tunlichſt von Oſten nach Weſten, der Hauptwindrichtung entgegen, geführt werden. In den meiſten eingeteilten Waldungen haben die Hauptgeſtelle eine Richtung von Oſten nach Weſten, die Nebengeſtelle eine ſolche von Süden nach Norden. Mit Rückſicht auf die Sicherung der Beſtände gegen die ge— nannten Schäden empfiehlt es ſich, daß die Schneiſen in der Richtung von Nordoſt nach Südweſt — bezw. rechtwinklig zu dieſer Richtung — gelegt werden!). Bei einem ſolchen Verlauf werden die Schläge in nordoſt-ſüdweſtlicher Richtung aneinander gereiht, was mit Rückſicht auf die Gefahren durch Sturm und Sonne am beſten iſt. Man braucht ferner nur 2 angrenzende Jagenſeiten gegen die Wirkung der von Weſten kommenden Winde (Weſt, Nordweſt, ) Denzin, Allgem. Forſt- und Jagdzeituug, 1880, S. 126 flg. Borg— greve, Forſtabſchätzung, S. 283. ee Südweſt) zu ſchützen, während, wenn die Teilungslinien in der Richtung der Haupthimmelslinien verlaufen, 3 Seiten geſchützt werden müſſen. In den meiſten Waldungen hat ſich aber die Wirtſchaft der beſtehenden, den Haupthimmelsrichtungen ent— ſprechenden Einteilung angepaßt, ſodaß Anderungen nicht ange— zeigt ſind. 3. Größe und Form der Jagen. Die Hauptgeſtelle haben in den preußiſchen Staatsforſten meiſt einen ſenkrechten Abſtand von 700 —800 m; die Feuergeſtelle von 350 —400 m. Die Form der Jagen iſt tunlichſt die eines regel— mäßigen Rechtecks. Ihre Größe beträgt unter mittleren Verhält— niſſen ca. 25 ha. Übrigens iſt letztere abhängig: a) Von den Eigentumsverhältniſſen und dem Waldzuſammen— hang. Je kleiner der Waldbeſitz iſt und je häufiger Unterbrechungen desſelben eintreten, um ſo kleiner geſtalten ſich die Wirtſchaftsfiguren. b) Von der Holzart. Im Laubholz, wo weniger ſchädliche Einwirkungen der organiſchen und anorganiſchen Natur zu be— fürchten ſind, können die Ortsabteilungen größer ſein als im Nadel— holz. (Mittlere Sätze für Buche 30 ha, für Kiefer 25 ha, für Fichte 15 ha.) c) Von der Schlagführung. Je ſchmaler die Schläge bleiben und je allmählicher ſie aneinander gereiht werden ſollen, um ſo kleiner müſſen die Wirtſchaftsfiguren ſein. Bei natürlicher Ver— jüngung wird der Seitenſchutz des Altholzes durch die ſenkrechte Beſchirmung der Mutterbäume erſetzt; die einheitlich zu behandelnden Wirtſchaftsflächen können hier größer ſein. 4. Abweichungen von der regelmäßigen Form und Größe ergeben ſich durch vorhandene Straßen, Holzabfuhr- und Verbindungswege, die möglichſt ausgiebig zur Einteilung zu be— nutzen ſind; ferner durch Eiſenbahnen, Waſſerläufe, vorhandene Ge— ſtelle, Außengrenzen. B. Ausführung. 1. Für den Entwurf der Einteilung wird eine Spezialkarte (in Preußen Maßſtab 1: 5000) verwendet, auf der die Winkel, die die projektierten Einteilungslinien mit vorhandenen Geſtellen bilden, und die Entfernungen von gegebenen Feſtpunkten gemeſſen werden können. ae 2. Die örtliche Abſteckung geſchieht, nach Übertragung der Winkel auf das Terrain, mit Stäben. Abgeſteckt werden die der Sonne und dem Winde ausgeſetzten nördlichen bezw. öſtlichen Ränder der Geſtelle. Dieſe ſollen ſich, weil ſie der Wirkung der Sonne und des Windes am meiſten ausgeſetzt ſind, rechtzeitig be⸗ manteln. Alle Verbreiterungen der Schneiſen erfolgen nach der entgegengeſetzten Seite. 3. Die Breite des Aufhiebs iſt mit Rückſicht auf die Fahrbarkeit und die Gefahr durch Feuer und Wind zu beſtimmen. Bei fahrbaren Linien hängt die Aufhiebsbreite von der Bedeutung des Weges und der Art des Ausbaues ab. Hauptwege werden in der Regel mit Steinbahn (3—4 m breit), Fußbänken (jederſeits 1 m breit), Gräben (etwa 1 m breit) ausgebaut. Von den Gräben der Wege joll der Waldrand, deſſen Be⸗ wurzelung nicht beſchädigt werden darf, 1 m entfernt bleiben. — Linien, an welchen ſich Waldmäntel bilden ſollen (Wirtſchafts⸗ ſtreifen), müſſen mindeſtens 6 m breit ſein, damit die Randſtämme gegen Wind und Sonne ſchützen. Dieſe Linien bilden zugleich die Grenzen der Hiebszüge. — Auch die Rückſicht auf die Feuersgefahr gibt Anlaß, die Schneiſen breit aufhauen zu laſſen. 4. Die Sicherung der Einteilungslinien erfolgt durch be⸗ hauene Steine, welche an die Schnittpunkte der Geſtelle und an wichtige Kreuzungspunkte geſetzt werden. Die Steine ſtehen ent⸗ weder auf dem Treffpunkt der abgeſteckten Linien oder (zum Schutze gegen Beſchädigung durch die Holzabfuhr) ſeitlich. 5. Die Numerierung der Jagen geſchieht mit arabiſchen Ziffern, im Süden beginnend und von Oſt nach Weſt fortſchreitend. II. Die Einteilung im Gebirge ). A. Entwurf. 1. Hilfsmittel. Zum Entwurf der Einteilung ſind Karten mit Höhenkurven im Abſtand von 10—20 m am beſten geeignet. Sie laſſen den Charakter des Terrains (Rücken, Mulden, Neigung nach der Himmels⸗ ) Martin, Wegenetz, Einteilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten, Münden 1882. — Kaiſer, die wirtſchaftliche Einteilung der Forſten, Berlin 1902. . gegend, Abdachungsgrade) welcher beim Entwurf des Wegenetzes zu beachten iſt, erkennen. Auch die Umgebung des Waldes (Straßen, Eiſenbahnen, Ortſchaften) muß erſichtlich ſein. Als Maß— ſtab genügt, da man einen Überblick über ein größeres Waldgebiet gewinnen muß, 1: 25000. In den meiſten Staaten liegen Karten mit Höhenkurven, welche auch noch anderen Zwecken dienen und von anderen Behörden angefertigt werden, vor. Beim Mangel an ſolchen Karten müſſen die Höhenunterſchiede durch Nivellieren der wichtigſten Linien und Punkte (Höhen, Sättel, Talzüge, Schneiſen, Ausgänge) vor Ausführung der Einteilung ermittelt werden. 2. Allgemeine Grundſätze. Die wichtigſte Aufgabe der Einteilung geht dahin, daß Flächen, die verſchiedene Wachstumbedingungen haben, voneinander getrennt werden. Verſchiedenheiten in Holzart, Wuchs uſw. werden durch Boden und Lage bewirkt. Da die Abweichungen des Bodens ſich äußerlich nicht beſtimmt zu erkennen geben und in abſteckbaren Linien nicht voneinander geſondert werden können, ſo kommen für die Einteilung hauptſächlich die Unterſchiede der Lage (Meereshöhe, Expoſition, Grad der Abdachung) in Betracht. 3. Die teilenden Linien. Zur Abſcheidung verſchiedener Expoſitionen müſſen die durch das Terrain gebildeten Rücken- und Muldenlinien verwendet wer— den. Zur Einteilung der Hänge und zur Trennung der Flächen von verſchiedenen Abdachungsgraden ſind Wege zu benutzen. a) Rückenlinien ſollen in der Regel genau nach dem natür— lichen Verlaufe des Terrains gelegt werden. Außer den Haupt— rücken, welche entgegengeſetzte Hänge (Nord- und Süd-, Oſt- und Weſtſeiten) ſcheiden, ſind auch die Seitenrücken nach Möglichkeit in das Einteilungsnetz zu ziehen. Da von ihnen aus der Hieb oft nach entgegengeſetzten Richtungen geführt werden muß, ſo bilden die Seitenrücken die Endpunkte der Hiebszüge, deren gute Be— grenzung für die Wirtſchaft im Gebirge, insbeſondere bei der Fichte, von grundlegender Bedeutung iſt. b) Muldenlinien werden genau dem natürlichen Verlauf des Terrains entſprechend gelegt, wenn ſie ſcharf ausgeprägt ſind 3 und verſchiedene Expoſitionen durch ſie getrennt werden; andernfalls werden ſie beſſer durch einen ſeitlichen Randweg erſetzt. c) Von der Benutzung der Wege iſt bei der Einteilung mög— lichſt ausgiebiger Gebrauch zu machen. An Wegen ſind zu unter— ſcheiden: Hauptwege, welche das Innere des Waldes (Sättel der Höhen) mit den gegebenen Ausgängen (Straßen, Landwegen, Eiſen— bahnen) in unmittelbare Verbindung bringen; Verbindungen von Sätteln; Kopfwege; Plateaurandwege; Talwege, deren Verlauf durch das Terrain beſtimmt iſt; Nebenwege. Sie dienen zum Aufſchluß einzelner Diſtrikte und werden den Hauptwegen zugeführt. Hauptwege, die zunächſt lediglich mit Rückſicht auf die Abfuhr projektiert werden, ſind zur Einteilung zu benutzen, wenn ſie, unbe— ſchadet des Abfuhrzweckes, eine für dieſelbe geeignete Lage beſitzen, was durch den Abſtand von den begrenzenden Höhen- und Tal— zügen beſtimmt wird. In der Regel müſſen Wege, die zur Ein— teilung benutzt werden, mit den unterhalb liegenden Talgängen und den oberhalb befindlichen Höhen korreſpondierendes Gefäll haben. Talwege können an die Stelle der natürlichen Muldenlinien als Teilungsgrenzen treten, wenn letztere nicht ſcharf ausgeprägt ſind. Die zum Aufſchluß des Waldes erforderlichen Nebenwege ſind ſo zu legen, daß ſie eine für die Einteilung günſtige Lage erhalten. d) Sofern die unter a—c genannten Linien nicht genügen, iſt die Einteilung durch künſtliche Linien, Schneiſen, zu ergänzen. Sie werden ſenkrecht zu den Horizontalen, in die Richtung des ſtärkſten Gefälles gelegt. 4. Größe und Form der Wirtſchaftsfiguren. Die Größe wird außer den unter IA 3 angegebenen Gründen auch durch den Charakter des Terrains beſtimmt. Je mehr Ver— ſchiedenheiten in demſelben vorkommen, um ſo kleiner geſtaltet ſich bei ihrer Benutzung zur Einteilung die Durchſchnittsgröße. Die Form der Diſtrikte iſt infolge der Terrainbildung und der Biegungen der begrenzenden Linien unregelmäßig. Das Verhältnis der verti— kalen zu den horizontalen Seiten iſt um ſo kleiner, je ſteiler das Terrain iſt. Bei mäßig ſteilen Hängen kann dasſelbe im Durch— ſchnitt etwa wie 3 zu 5 angenommen werden. 5. Regeln für den Entwurf der Einteilung. Die Anwendung der unter 2 hervorgehobenen Grundſätze führt zu folgenden Regeln für die Bildung der Wirtſchaftsfiguren: iz a) Größere Hänge ſollen in tunlichſt regelmäßige Höhenſchichten zerlegt werden. Die Wege, welche die Berghänge in Schichten zer— legen, ſind zugleich Grenzen für die Hiebszüge. Häufig bezeichnen ſie auch die Abgrenzung der Standorte verſchiedener Holzarten. b) Die zur Begrenzung der Wirtſchaftsfiguren dienenden Linien (Wege und Schneiſen) ſollen als ſolche Zuſammenhang haben und ohne zwingenden Grund nicht unterbrochen werden. e) Die einzelnen Wirtſchaftsfiguren ſollen von der durchſchnitt— lichen Größe möglichſt wenig abweichen und eine tunlichſt regel— mäßige Form haben. 6. Abweichungen von den vorſtehenden Regeln werden erforderlich: a) Durch die Beſchaffenheit des Terrains. Bei ſehr hohen, ſteilen, felſigen Hängen (Hochgebirgsforſten) muß die Bringung des Holzes von den Höhen nach den Tälern oft in direkter ſenkrechter Richtung (durch Rieſen uſw.) bewirkt werden. Der Bau von Schichtenwegen würde unter ſolchen Verhältniſſen zu koſtſpielig und die Wegſtrecken von den Höhen nach den Tälern zu lang ſein. b) Durch den Stand der Holzpreiſe und den Intenſitätsgrad der Wirtſchaft. Unter primitiven Wirtſchaftsverhältniſſen ſind ſyſte— matiſche Wegenetze zu koſtſpielig. | c) Durch den Zuſtand der beſtehenden Verhältnifje, einerſeits der vorliegenden Wege, anderſeits der beſtehenden Einteilung. Sofern gut gebaute Wege und brauchbare Einteilungslinien in einem Revier vorhanden ſind, müſſen ſie nach Möglichkeit benutzt werden, wenn ſie auch den ſtrengen Regeln nicht entſprechen. Wo eine geradlinige Einteilung ſeit längerer Zeit beſteht, hat die Wirtſchaft ſich dieſer in der Regel angepaßt, namentlich durch die Bildung von Mänteln an Schneiſenrändern. Hier können Anderungen der Einteilung, namentlich bei ſturmgefährdeten Holzarten, nur allmählich bewirkt werden!). | B. Ausführung. 1. Da Wegenetzlegung und Einteilung ſich wechſelſeitig beein— fluſſen, ſo müſſen beide Arbeiten ſtets gleichzeitig in unmittel— barer Verbindung ausgeführt werden. ) Vgl. das ſächſiſche Forſteinrichtungsverfahren im 5. Teil. 11 2. Der Abſteckung des Wege- und Einteilungsnetzes muß eine Darſtellung der projektierten Linien mit Blei auf den unter AI genannten Terrainkarten vorausgehen. Dieſelbe wird in der Regel erſt nach einer eingehenden örtlichen Orientierung vorgenommen, welche ſich auf die charakteriſtiſchen Merkmale des Terrains (Höhen— und Talzüge, Sättel, Felſen uſw.) und auf den Zuſtand der vor— handenen Wege (Gefäll, Koſten, baulicher Zuſtand) zu erſtrecken hat. 3. Die Abſteckung der Wege geſchieht mit einem einfachen Nivellierinſtrument. In Preußen, Heſſen und anderen Ländern hat ſich der Boſeſche Senkelrahmen durch die Einfachheit ſeiner Hand— habung und ſeine Widerſtandsfähigkeit gegen äußere Einflüſſe (in dichten Holzbeſtänden, bei ungünſtiger Witterung) ſehr gut bewährt. Es ſind zunächſt die Hauptwege abzuſtecken, deren Lage jedoch durch die ſpäter mittels Kurven einzufügenden Nebenwege beeinflußt wird. 4. Die Abſteckung der Rückenlinien, Muldenlinien und künſtlichen Schneiſen erfolgt mit Stäben. Den natürlichen Bie— gungen des Terrains entſprechend werden dieſe Linien mit Winkeln abgeſteckt. Die Zahl derſelben iſt tunlichſt zu beſchränken. Bei Linien, welche Wege durchſchneiden, ſind die Winkel an die Kreu— zungspunkte zu legen. 5. Da im Laufe der Einteilungs- uſw. Arbeiten oft Ver— änderungen der Linien erforderlich werden, ſo trägt die erſtmalige Abſteckung einen proviſoriſchen Charakter. Erſt wenn alle Wege und Einteilungslinien unzweifelhaft feſtſtehen, erfolgt ihre definitive Abſteckung, wobei zugleich die zu verſteinenden Punkte zu beſtim— men ſind. 6. Sowohl mit Rückſicht auf die Abfuhr von Langholz als zur guten Abgrenzung der Hiebszüge ſind die Wege ſo weit zu ſtrecken, als es das Gefäll und die Koſten des Ausbaues geſtatten. Das Strecken der Wege erfolgt dadurch, daß Rücken und andere Erhebungen des Terrains durchſtochen, Mulden und Vertiefungen aufgefüllt werden. Bei Wegen, deren durchſchnittliches Gefäll nicht hoch iſt, kann durch Gefällwechſel eine Verringerung der Weg— biegungen (bei Mulden, Rücken) herbeigeführt werden. Sofern ein einzelner Weg für die Teilung der Schichten nicht genügt, müſſen mehrere Wege oder Wegelinien, die dann in der Regel entgegen— geſetztes Gefäll haben, dazu benutzt werden!). ) Als Beiſpiel hierfür ſiehe die Schrift des Verfaſſers „Wegenetz, Ein— teilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten“, 1882, Tafel I, Weg 7, 8, 9. . 7. Die Verſteinung der Einteilungslinien und die Nume— ration geſchieht wie bei 1B 4. Auch die Winkelpunkte der Teilungs— linien, welche keine Schnittpunkte ſind, werden mit Steinen von kleinen Dimenſionen verſehen. Die Sicherung der Wege ge: ſchieht im ſteilen Terrain durch Niveaupfade, Niveauplatten oder Schablonen; in ebenem oder ſchwach geneigtem Terrain durch An— lage von Grabenſtücken am oberen Rande. 8. Nach Beendigung der Abſteckung ſind Wege und Teilungs— linien aufzumeſſen und in die Spezial- und Wirtſchaftskarten ein— zutragen. Die genaue, definitive Aufmeſſung der Wegelinien wird unter Umſtänden mit Rückſicht auf eintretende Veränderungen bis nach dem Ausbau verſchoben. Außerdem ſind noch Wegeverzeich— niſſe, welche Gefäll und Lage der mit Pfählen zu markierenden Wege angeben, Diſtriktsverzeichniſſe und Nachweiſungen über den erforderlichen Grunderwerb anzufertigen. 2. Abſchnitt. Die Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen “). 1. Begriff und Bedeutung. Unter Beſtandesabteilung (in Preußen Abteilung, in Süd— deutſchland Unterabteilung) verſteht man ſolche Teile der ſtändigen Wirtſchaftsfiguren, welche bei der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne als Einheit angeſehen werden. Alle taxatoriſchen Arbeiten (Stand— orts⸗ und Beſtandesbeſchreibung, Bonitierung, Maſſenermittelung uſw.) werden auf die Beſtandesabteilungen bezogen. Ebenſo ſind alle Wirtſchaftsbücher (Hauungs- und Kulturpläne, Lohnzettel, Rechnungen, Kontrollbücher uſw.) nach den Beſtandesabteilungen zu ordnen. Ihre Bildung muß den anderen taxatoriſchen Vorarbeiten (Maſſen- und Zuwachsaufnahmen, Beſchreibung uſw.) vorangehen. 2. Beſtimmungsgründe für die Bildung der Beſtandesabteilungen. Sie liegen in den Verſchiedenheiten der in einem Jagen vor— kommenden Beſtände. Hauptſächlich kommen in Betracht: ) Außer den Lehrbüchern über Forſteinrichtung iſt hervorzuheben: Danckelmann, „Über die Bildung der Holzbodenabteilungen“, Zeitſchr. für Forſt und Jagdw., 1880. — Die Beſtimmungen der größern deutſchen Forſt— verwaltungen über die Bildung der Beſtandesabteilungen ſind im 5. Teil enthalten. 1 a) Verſchiedenheiten der Holzart. Verſchiedene Holzarten werden als Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie bei entſprechender Flächengröße und Form ſich beſtimmt voneinander abſondern laſſen. Dies iſt namentlich bei reinen Beſtänden der Fall. In gemiſchten Beſtänden, in welchen zwei oder mehrere Holzarten in wechſelndem Verhältnis auftreten, läßt ſich die Sonderung der Holzarten nach der von ihnen eingenommenen Fläche oft nicht durchführen. b) Verſchiedene Altersstufen derſelben Holzart. Sie werden als beſondere Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie in bezug auf den Ertrag oder die im Wirtſchaftsplan feſtzuſetzenden Maßnahmen nicht einheitlich behandelt werden können. Als Maß der Altersunter— ſchiede, das zur Abteilungsbildung Urſache gibt, wird in der Regel die 20jährige Abſtufung angeſehen, entſprechend der Bildung der Altersklaſſen und Periodenflächen in den Wirtſchaftsplänen. Je nach der verſchiedenen Bedeutung der Altersunterſchiede für die wirtſchaftlichen Maßregeln können dieſe Grenzen aber nicht genau eingehalten werden. c) Verſchiedenheiten im Wuchs, Schluß und Entſtehung geben nur dann zur Abteilungsbildung Veranlaſſung, wenn der Betriebsplan für einzelne Jagenteile beſtimmte wirtſchaftliche Maß— regeln (3. B. Abtrieb, Unterbau) vorſchreibt. d) Verſchiedenheiten des Standorts. Wenn dieſe nicht, wie es Regel iſt, ſchon durch die Jageneinteilung voneinander geſondert find (vergl. 1. Abſchn. II XI), muß es bei der Abteilungsbildung geſchehen. e) Verſchiedenheiten der Betriebsart begründen die Bildung beſonderer Betriebsverbände und müſſen bei der Abteilungsbildung ſtets berückſichtigt werden (ſ. Teil III). ) Die Belaſtung von Teilflächen eines Jagens mit Servi— tuten. 3. Mindeſtgröße der Beſtandesabteilungen. Sie wird beſtimmt: durch die Methode der Ertragsregelung, die Größe der Wirtſchaftseinheit, die Intenſität der Wirtſchaft und die Form der Abteilungen. Ungefähre Minimalgrenze unter mitt— leren Verhältniſſen 0,5—1 ha. Mit Rückſicht auf die Wirtſchafts— führung (Buchung, Kontrolle) ſucht man die Bildung der Abteilungen nach Möglichkeit zu beſchränken. N. 4. Abſteckung und Sicherung. Die Grenzen verſchiedener Abteilungen müſſen örtlich deutlich erkennbar ſein. Sie werden, wenn ſie nicht in beſtimmter Lage unzweifelhaft vorliegen, mit Stäben abgeſteckt. Dabei iſt darauf zu achten, daß unnötige Winkel vermieden werden. Die Sicherung der Abteilungsgrenzen erfolgt, wenn ſie nicht durch vorhandene Merkmale (Altersgrenzen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe uſw.) un— nötig erſcheint, durch ſchmale Aufhiebe, durch Hügel und Gräben, oder auch durch Anſtrich der Grenzbäume mit Olfarbe. 5. Kartierung. Nach der Aufmeſſung, die auf einfachem Wege zu erfolgen hat, werden die Abteilungen in die Spezial- und Wirtſchaftskarten eingetragen. Sie werden durch kleine lateiniſche Buchſtaben, die entſprechend der Nummerfolge der Jagen zu ordnen ſind, bezeichnet. 6. Nichtholzboden-Abteilungen. Im Betriebsplan werden nur ſolche Flächen aufgeführt, welche der Holzzucht gewidmet ſind. Nichtholzbodenflächen (Acker, Wieſen, Bauſtellen uſw.) werden mit kleinen deutſchen Buchſtaben bezeichnet. Sie erſcheinen nur auf den Karten, in der General-Vermeſſungs— Tabelle, Dienſt- und Pachtland-Nachweiſung. 3. Abſchnitt. Die Beſchreibung und Bonitierung des Standortes. I. Beſchreibung. Die Beſchreibung des Standorts erfolgt in der Regel in UÜbereinſtimmung mit der Anleitung, welche 1874 von dem Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten in Eiſenach vereinbart wurde!). A. Lage. Bezüglich der Lage iſt zu unterſcheiden: 1. Die allgemeine Lage des Reviers, die in der Revier— beſchreibung zu beſchreiben iſt. Sie wird beſtimmt: 1) Abgedruckt in Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, 1. Band 1881, S. 3 flg. u. Danckelmann, Jahrbuch der preuß. Forſt- und Jagd— geſetzgebung 1875 S. 152. — a) Durch Angabe der geographiſchen Breite und Länge, letztere bezogen auf den Meridian von Ferro. b) Durch Angabe der abſoluten Erhebung über dem Meeres— ſpiegel (Oſtſee). e) Durch Bezeichung des allgemeinen Charakters der be— treffenden Gegend. (Tiefebene, Hochebene, Hügelland, Mittelgebirge, Hochgebirge.) 2. Die beſondere Lage, welche bei der Beſchreibung der einzelnen Abteilungen im ſpeziellen Betriebsplan angegeben iſt. Sie betrifft: a) Die Neigung nach der Himmelsgegend (Nord, Nordoſt, Oſt uſw.). b) Den Grad der Bodenneigung, Abdachung leben, ſanft, lehn, ziemlich ſteil, ſteil, ſchroff). c) Die nachbarliche Umgebung, wenn ſie auf die Bewirt— ſchaftung Einfluß hat. B. Boden!). Bei einer vollſtändigen Beſchreibung des Bodens iſt anzugeben: 1. Die Entſtehung des Bodens. Es wird unterſchieden: a) Boden, der aus der Verwitterung des unterliegenden Geſteins entſtanden iſt. Hierher gehören vorwiegend die Gebirgs— böden, die nach den geognoſtiſchen Formationen unterſchieden werden. b) Boden, der aus An- und Aufſchwemmung entſtanden iſt. Hierher gehören insbeſondere die diluvialen und alluvialen Ab— lagerungen von Gerölle, Sand, Lehm, Mergel uſw., ſowie der Moorboden. 2. Bodenbeſtandteile. Sie werden beſtimmt: a) Durch Angabe des Grundgeſteins und ſeiner geologiſchen Zugehörigkeit. b) Durch die chemiſche Zuſammenſetzung, die entweder auf Grund chemiſcher Analyſe, oder (was bei den Vorarbeiten für den Betriebsplan Regel iſt) durch den vorherrſchenden Gehalt an Sand, Lehm, Ton, Kalk uſw., wie er ſich äußerlich zu erkennen gibt, angegeben wird. Von Bedeutung iſt ferner: ) Hamann, Forſtl. Bodenkunde, 1. Aufl., S. 388 flg., 2. Aufl. S. 231. flg. — ne e) Die Beimengung von Steinen, deren Zuſammen— ſetzung, Größe und Menge anzugeben iſt. d) Die Struktur des Bodens. Sie wird gekennzeichnet durch die Größe der Körner und durch den Zuſammenhang der kleinſten Teile des Bodens. In dieſer Beziehung iſt zu unterſcheiden: Einzelſtruktur, bei welcher die einzelnen Körner einheitlich zuſammen— geſetzt ſind, und Krümelſtruktur, bei welcher jedes Korn aus einer größeren Anzahl von Partikeln gebildet wird. e) Den Gehalt an Humus, d. h. in Zerſetzung begriffenen organiſchen Stoffen. Die Beſchaffenheit und Lagerung des Humus iſt anzugeben. 3. Die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens. a) Gründigkeit (flachgründig, mitteltiefgründig, tiefgründig). b) Lockerheit (feſt, ſtreng, mild, locker, loſe, flüchtig). c) Friſche (naß, feucht, friſch, trocken, Dürr). d) Farbe. 4. Der Zuſtand der Bodenoberfläche. Während die Verhältniſſe zu 1—3 lange Zeit hindurch un— verändert bleiben, iſt die Beſchaffenheit der Bodenoberfläche von der Art der Bewirtſchaftung, insbeſondere der Holzart, Dichtigkeit des Kronenſchirmes und dem Abſtand der Krone vom Boden ab— hängig. Man unterſcheidet: a) offenen (nackten) Boden, der frei iſt von jeder toten oder lebenden Decke. b) bedeckten Boden. Er iſt nur mit einer Laub-, bezw. Nadel- und Moosdecke und einzelnen Schattenpflanzen bekleidet. e) benarbten Boden. Er wird durch leichte Begrünung von Gras, phanerogamen Gewächſen, Heidelbeere uſw. gekennzeichnet. cd) von Standortsgewächſen, überzogenen Boden, bei deren Überhandnahme Bodenverwilderung (Verangerung, Vergraſung, Vermooſung uſw.) eintritt. Die häufigſten, den Standort kenn— zeichnenden Gewächſe ſind: Gräſer, Heidelbeere, Heide, Farne, Sauerklee, Ginſter, Sauergräſer, Hungermoos. Allgemeine Angaben über Entſtehung und Eigenſchaften des Bodens ſowie über die hauptſächlichſten Standortsgewächſe ſind nur in der allgemeinen Revierbeſchreibung niederzulegen. 5. Bodenprofil. Die Beſchaffenheit des Bodens wird zweckmäßig durch ein Profil dargeſtellt, welches auf Grund von 1—2 m tiefen Ein— BE ſchlägen die Folge und Mächtigkeit der einzelnen Bodenſchichten erſehen läßt. Es ſind (abgeſehen von der Decke und dem Überzug) in der Regel 3 Schichten zu unterſcheiden: a) Die obere, durch beigefügten Humus dunkler gefärbte Bodenſchicht. b) Die mittlere Bodenſchicht, Unterboden, in welcher vorzugs— weiſe die Verwitterungsvorgänge erfolgen. c) Der Untergrund, welcher von den Faktoren der Ver— witterung noch wenig angegriffen iſt. II. Bonitierung. 1. Zweck der Bonitierung. Zugleich mit der Beſchreibung des Standorts wird auch ſeine Bonitierung vorgenommen. Sie erfolgt: a) Zur Begründung der Maßnahmen und Ertragsſätze im Betriebsplan. b) Als Grundlage für die Berechnung des normalen und wirklichen Vorrats und Zuwachſes. 2. Maßſtab der Bonitierung. Die Güte des Standorts findet ihren richtigſten Ausdruck in der Maſſe des Zuwachſes, welche er hervorzubringen vermag. Hier— bei kann entweder der laufende Zuwachs einer beſtimmten Alters— ſtufe zugrunde gelegt werden, oder der Durchſchnittszuwachs an Haubarkeits- oder Geſamtertrag, der im Laufe der Umtriebszeit erzeugt wird. Sofern eine gleichmäßige Erziehung der zu boni— tierenden Beſtände vorliegt, kann auch die Maſſe des vorhandenen Holzbeſtandes als Maßgabe der Bonität dienen. 3. Methode der Bonitierung. Sie erfolgt: a) Nach dem Zuſtande des Bodens und der Lage. Dabei ſind ſämtliche Merkmale, welche unter I hervorgehoben wurden, der Unterſuchung oder Beurteilung zu unterwerfen. Beim Boden ſind die chemiſchen und phyſikaliſchen Eigen— ichaften zu berückſichtigen. Der chemiſche Gehalt fällt um fo ſtärker in die Wagſchale, je ärmer der Boden an gewiſſen not— wendigen Nährſtoffen (Kalk, Phosphor, Kali, Magneſia) iſt und a je mehr Anſprüche von den betreffenden Holzarten gejtellt werden (Eiche und Buche im Verhältnis zu Kiefer und Fichte). Die zur Ernährung der Bäume im Boden verfügbaren Stoffe werden ſelten vollſtändig ausgenutzt. Inwieweit dies geſchieht, hängt von den phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens ab. Tiefgrün digkeit iſt für alle Holzarten mit tiefgehenden Wurzeln eine Grundbedingung guten e Auch wenn ſie für die naturgemäße Ausbildung der Wurzeln nicht nötig iſt, wirkt ſie, in— dem ſie das Bedürfnis des Einzelſtammes an Wachstum beſchränkt, zuwachsſteigernd. — Ein gewiſſes Maß von Friſche iſt für die phyſiologiſche Tätigkeit aller Gewächſe erforderlich. Wenn es merklich hinter dem der Holzart entſprechenden Maße zurückbleibt, wird die Zuwachsbildung ſehr beeinträchtigt. Andererſeits ver— halten ſich auch zu hohe Grade der Bodenfeuchtigkeit ungünſtig. Durch Lockerheit des Bodens wird die Ausbildung der Zaſer— wurzeln befördert. Sie iſt mit einem hohen Maße von Luft— einwirkung verbunden, was auf alle chemiſch-phyſikaliſchen Boden— vorgänge vorteilhaft einwirkt. Von Einfluß auf die Zuwachsbildung iſt ſtets der Gehalt und die Beſchaffenheit des Humus, auf den durch die Maßnahmen der Wirtſchaft ein Einfluß ausgeübt werden kann. Der bei regel— mäßigem Luftzutritt (durch Laub, Nadeln und andere organiſche Abfälle) gebildete, mit dem Mineralboden ſich miſchende Humus verhält ſich in chemiſcher und phyſikaliſcher Beziehung ſehr günſtig. Er enthält die wichtigſten Nährſtoffe für die Waldbäume und die phyſikaliſchen Eigenſchaften werden günſtig beeinflußt. Anders ver— hält ſich der bei ungenügendem Zutritt der Zerſetzungsfaktoren ge— bildete Rohhumus. „Dichte, geſchloſſen auf dem Mineralboden lagernde, faſt immer an freien Säuern reiche humoſe Schichten ſind überwiegend ſchädlich für den Boden.“ (Ramann.) Bezüglich der Lage ſind die ihr eigentümliche Wärmemenge und Wärmeverteilung im Verhältnis zu den Anſprüchen der in Betracht kommenden Holzarten bei der Bonitierung zu würdigen. Dabei iſt zu beachten, daß ſich alle Holzarten in den mittleren Lagen ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete in bezug auf ihre nachhaltigen Maſſen— und Wertleiſtungen in der Regel am günſtigſten verhalten. b) Nach der Beſchaffenheit des Holzbeſtandes, wie er ſich im Höhenwuchs und der Vollſtändigkeit der Beſtockung darſtellt. Die für die Bonitierung erforderlichen Merkmale der Beſtände Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 2 1 ſind im 2. Teil 1. Abſchnitt (Maſſenzuwachs) und 4. Abſchnitt (Ertragstafeln) angegeben. 4. Zahl der Standortsklaſſen. Die vorkommenden Unterſchiede in der Ertragsfähigkeit ver— ſchiedener Standorte ſind ſehr groß. Die Bildung und Vergleichung der Standortsklaſſen iſt deshalb auf Wirtſchaftsgebiete zu be— ſchränken, die in bezug auf die klimatiſchen Verhältniſſe nicht zu große Abweichungen zeigen. Man bildet, von kleineren Abweichungen im Wuchs abſehend, gewöhnlich 5 Bonitätsſtufen (I, II, III uſw.). Zwiſchenſtufen werden entweder durch die beiden begrenzenden Klaſſen oder nach Zehnteln jeder Klaſſe ausgedrückt (0,4 II, 0,6 III Kl.). Das letztere iſt erforderlich, wenn, wie es in der Regel geſchieht, die Flächen der verſchiedenen Bonitäten in beſtimmten Zahlen nach— gewieſen werden ſollen. 5. Notwendige Ergänzungen und Beziehungen. Der Bonität muß ſtets die Holzart zugefügt werden, auf welche ſie ſich beziehen ſoll. In gemiſchten Beſtänden iſt der Standort nach der vorherrſchenden Holzart einzuſchätzen. In Um— wandlungsbeſtänden iſt neben der Bonität der vorhandenen auch diejenige der anzubauenden Holzart hervorzuheben. Das Verhältnis der Bonitäten verſchiedener Holzarten kann nach den einzelnen Eigenſchaften des Bodens und der Lage ein verſchiedenes ſein (z. B. Eiche und Kiefer auf Sand- und Lehm— boden). Durch äußere Einwirkungen, welche auf dem Humusgehalt und den Bodenüberzug von Einfluß ſind, können ſich die Bonitäts— klaſſen ändern (Übergang von Laubholz zu Nadelholz uſw.). 6. Reduktion verſchiedener Bonitäten. Bei manchen Methoden der Ertragsregelung müſſen verſchiedene Bonitäten aufeinander reduziert werden. Man bezeichnet alsdann die beſte oder die mittlere Bonität mit 1 und drückt die anderen Standortsklaſſen nach Maßgabe ihres Ertragsvermögens in einem Dezimalbruch aus. Als Maßſtab des Ertragsvermögens wird da— bei (nach 2) der bei einer beſtimmten Umtriebszeit erfolgende Durchſchnittszuwachs an Geſamtholzmaſſe oder an Derbholz an— genommen. Auf andere, den Wert der Flächen beſtimmende Faktoren — 1 er kann dabei, mit Rückſicht auf die Zwecke der Forſteinrichtung, nicht eingegangen werden. Wegen der hieraus hervorgehenden Schwierig— keiten müſſen die Flächenreduktionen möglichſt beſchränkt werden. 4. Abſchnitt. Beſtandesbeſchreibung ). Den Beſtandesbeſchreibungen werden in der Regel die in der Anleitung des Vereins der forſtlichen Verſuchsanſtalten niedergelegten Begriffe und Erklärungen zugrunde gelegt. Die Beſchreibung hat die charakteriſtiſchen Merkmale der Beſtände in kurzem Ausdruck hervorzuheben. Die wichtigſten Angaben erſtrecken ſich auf: J. Holzart. Es ſind zu unterſcheiden reine und gemiſchte Beſtände. Ju gemiſchten Beſtänden iſt ſtets die wirtſchaftlich wichtigſte (in der Regel die am ſtärkſten vertretene) Holzart voranzuſtellen. Für die eingemiſchten Holzarten iſt die Art der Miſchung (Einzel— miſchung, horſtweiſe, ſtreifenweiſe Miſchung) und der Grad der: ſelben — letzterer in Zehnteln — anzugeben. II. Holzalter. 1. Natürliche Altersklaſſen (Wuchsklaſſen). Die Beſtände werden bezeichnet als: a) Anwuchs: Von der Beſtandesbegründung bis zum Auf— hören der Nachbeſſerungsfähigkeit. b) Aufwuchs: Vom Aufhören der Nachbeſſerungsfähigkeit bis zum Beginn des Beſtandesſchluſſes. c) Dickicht: Vom Beginn des Schluſſes bis zum Beginn der natürlichen Reinigung. d) Stangenholz: Vom Beginn der Beſtandesreinigung bis zu einer durchſchnittlichen Stammſtärke von 20 em in Bruſthöhe, eingeteilt in geringes Stangenholz (bis 10 em) und ſtarkes Stangen— holz (von 10-20 cm). ) Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, S. 10—28, — Danckel— mann a. a. O. 2* Ba: 0 e) Baumholz mit über 20 em durchſchnittlicher Stammſtärke, eingeteilt in geringes (20 — 35 em), mittleres (35—50 em) und ſtarkes Baumholz (über 50 em). Im Mittelwald ſind nach der Wiederholung des Überhalts beim Unterholzabtrieb zu unterſcheiden: Laßreidel, die einmal, Oberſtänder, die zweimal, und ältere Oberholzklaſſen, die mehr— mals übergehalten ſind. 2. Zahlenmäßige Altersklaſſen. Im Wirtſchaftsplane iſt neben den Wuchsklaſſen auch das zahlenmäßige Alter anzugeben. Für jede Abteilung iſt ein Durch— ſchnittsalter zu ermitteln. Das nach dieſem feſtzuſtellende Alters— klaſſenverhältnis iſt eine wichtige Grundlage bei allen Methoden der Ertragsregelung im Hochwald. Die Ermittelung des Alters erfolgt entweder durch Zählung der Jahresringe an Stämmen der herrſchenden Klaſſen — an jüngeren Stämmen auch der Höhentriebe — oder nach der Angabe der Wirtſchaftsbücher. In ungleichaltrigen Beſtänden mit ſcharf ge— trennten Altersſtufen von verſchiedener wirtſchaftlicher Bedeutung (unterbaute Beſtände, Beſamungs- und Lichtſchläge, Mittelwald) ſind die Alter geſondert zu ermitteln und einzutragen. In ungleich— altrigen Beſtänden, deren Glieder einen einheitlichen Beſtand bilden, iſt ein mittleres Alter nach Maßgabe der eingenommenen Flächen oder der erzeugten Maſſen zu ermitteln. Für das mittlere Beſtandes— alter ſind Formeln aufgeſtellt: | Flächenformel (von Gümbel): 11 a — te ae — 13 Ag + 2 —9 e Maſſenformel (von Smalian): 8 mi + me E m mı ma IIIg a) —— zZ — Sn +... Räumden (zu 0,1—0,3 beſtanden) und Blößen (unter 0,1 beſtanden) werden im Wirtſchaftsplan einer beſtimmten Altersklaſſe nicht zugeteilt. In Verjüngung begriffene Beſtände (Samen— ſchläge, Lichtſchläge uſw.) werden entweder ganz der Altholzklaſſe (in Preußen ſeither bis zum Vollbeſtand von 0,3) oder ganz der Jungholzklaſſe (voll verjüngte Abteilungen) oder beiden Klaſſen . — 1 bezw. auch den Blößen und Räumden anteilig zugeteilt. Unter— baute Beſtände gehören den betreffenden Altholzklaſſen an. III. Beſtandesbeſchaffenheit. 1. Entſtehung. Angabe über die Entſtehung der Beſtände (Saat, Pflanzung, Stockausſchlag, Kernwuchs uſw.) iſt nur erforder— lich, wenn ſie erkennbar und für die wirtſchaftliche Behandlung von Einfluß iſt. 2. Wuchs. Angaben ſind nur bei Abweichungen von der mittleren Wüchſigkeit erforderlich. 3. Stellung. Sie wird als gedrängt, geſchloſſen, räumlich, licht bezeichnet und durch einen „Vollbeſtandsfaktor“ nach Zehnteln des vollgeſchloſſenen Beſtandes ausgedrückt. IV. Ertragscharakteriſtik. Sie erfolgt entweder nur durch allgemeine Einſchätzung nach einem Vollertragsfaktor, der das Verhältnis des vorliegenden Be— ſtandes zu einem normalen Beſtande ausdrückt, oder durch ſpezielle Ermittelung der Faktoren, von welchen Maſſe und Zuwachs ab— hängig ſind. Hierzu gehört: a) Die Beſtandesmittelhöhe. b) Die Kreisflächenſumme pro ha. c) Der Holzmaſſenvorrat an Haupt- und Zwiſchenbeſtand. d) Der Maſſenzuwachs nach ſeinem Durchſchnitt und in Pro⸗ zenten der vorhandenen Maſſe. e) Der Wertzuwachs, ausgedrückt als Prozent vom Wert des vorhandenen durchſchnittlichen Feſtmeters. ) Das Weiſerprozent (vgl. 3. Teil, 2. Abſchn.). Kleinere Abweichungen der Beſtandesbildung (Horſte, Ränder uſw.), welche für den Charakter und die Behandlung des Haupt— beſtandes ohne Einfluß ſind, werden am Schluſſe der Beſchreibung beſonders angegeben. 5. Abſchnitt. Die Ermittelung der Holzmaſſen !). Die Ermittelung der Holzmaſſen kann erfolgen: 1. Zum Zweck des Verkaufs ſtehender Holzbeſtände. ) Über die Ermittelung der Holzmaſſen liegt eine große Anzahl be— ſonderer Schriften vor. Von neueren iſt hervorzuheben: Baur, Holzmeßkunde Be 2. Zu forſtſtatiſchen Unterſuchungen (über Maſſenzuwachs, Wertzuwachs, Umtriebszeit). 3. Zur Feſtſtellung des Vermögens der Waldeigentümer (Beſteuerung, Beleihung des Waldes). 4. Zur Ermittelung des Geſamtvorrats einer Betriebsklaſſe oder Wirtſchaftseinheit. 5. Zur Beſtimmung des Abnutzungsſatzes aus den Beſtänden dor erſten Wirtſchaftsperiode. Je nach dem verſchiedenen Zwecke iſt auch der zu fordernde Genauigkeitsgrad der Holzmaſſenaufnahmen verſchieden. I. Methode der Holzmaſſen-Ermittelung. 1. Aufnahme ganzer Beſtände durch Meſſung der Durch— meſſer aller Stämme in Bruſthöhe mit der Kluppe und der vor— kommenden Höhen mit dem Höhenmeſſer. (Fauſtmann, Weiſe u. a.) Die Durchmeſſer werden bei Anfnahmen zum Zwecke der Ertragsregelung in der Regel nach Unterſchieden von 4 em ab— geſtuft. Nach den Stärkemeſſungen werden die Kreisflächen berechnet und überſichtlich zuſammengeſtellt. Sie können nicht nur als Grund— lage für die Maſſenberechnung, ſondern auch zum Nachweis der Verteilung des Vorrats und Zuwachſes auf die Stammklaſſen ver— wendet werden. Für die Meſſung der Höhe, die in regelmäßigen Hochwaldbeſtänden zur Stärke in einem beſtimmten Verhältnis ſteht, werden mehrere Stärkeklaſſen zuſammengefaßt. Die vollſtändige Aufnahme aller Stämme findet insbeſondere Anwendung in Beſtänden, die nach Miſchung, Wuchs und Schluß unregelmäßig ſind und eine Schätzung ihres Gehalts nach Maſſe und Holzart pro Flächeneinheit nicht zulaſſen. 2. Aufnahme von Probebeſtänden, d. h. Beſtandesteilen von mittlerer Beſtockung, von deren Maſſe nach dem Verhältnis der Fläche auf die Maſſe des ganzen Beſtandes geſchloſſen wird. Sie iſt nur unter regelmäßigen Beſtandesverhältniſſen anwendbar. 1860, 4. Aufl. 1891; Kunze, Holzmeßkunſt 1875; Schwappach, Holzmeß— kunde, 1888, 2. Aufl. 1903. Auch behandeln die meiſten Lehrbücher der Forſt— einrichtung die Holzmaſſenermittelung eingehend. Vgl. insbeſondere Stoetzer, Forſteinrichtung, und Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen 1904, 1. Buch. Nach— ſtehend ſind nur die für die Zwecke der Forſteinrichtung wichtigſten Punkte hervorgehoben. — 23 — 3. Nach den Ergebniſſen der Endhiebe von anderen, früher eingeſchlagenen Beſtänden. Die Benutzung derſelben ſetzt gleichen Standort und gleiche Behandlung der betreffenden Beſtände voraus. 4. Durch Okularſchätzung. Ihre Anwendbarkeit beruht darauf, daß die Kreisflächen regelmäßiger Beſtände mit Hilfe von Ertragstafeln und örtlichen Erfahrungen nach Maßgabe ihres Voll— beſtandes für die Flächeneinheit eingeſchätzt werden können, während zur Feſtſtellung der Höhen wenige einfache Meſſungen genügen. Da die tatſächliche Abnutzung der Beſtände durch waldbauliche Verhältniſſe (Ausführung der letzten Durchforſtungen, vorbereitende Hiebe, Eintritt von Samenjahren, Lichtungsbetrieb) und ſchädigende Naturereigniſſe (Dürre, Wind, Inſekten uſw.) auch bei der gründ— lichſten Aufnahme der einzelnen Beſtände nicht mit zahlenmäßiger Beſtimmtheit im voraus nachgewieſen werden kann, ſo iſt eine gutachtliche Schätzung der Holzmaſſen nach dem Augenmaß für regelmäßige reine oder gleichmäßig gemiſchte Beſtände in vielen Fällen der Praxis empfehlenswert und ausreichend. II. Berechnung der Holzmaſſen. Die Berechnung der gekluppten Beſtände erfolgt: A. Uach Formzahlen. 1. Begriff. Die Formzahl (k) i. gew. S. d. W. drückt das Verhältnis aus, in welchem der Inhalt eines Baumes zum Inhalt einer Idealwalze ſteht, die gleiche Höhe und die Stärke des Bruſthöhen-Durch— meſſers des betreffenden Stammes beſitzt. Iſt i der Inhalt des Baumes, g die Kreisfläche in Bruſthöhe, h die Höhe, ſo iſt * Sa Formzahlen können aber auch auf den Kegel (H. Cotta) oder andere regelmäßige Körperformen bezogen werden. 2. Unterſcheidungen. a) Nach den, Baumteilen: Schaft: und Baumformzahlen. b) Nach den Sortimenten: Derbholzformzahlen, Reisholz— formzahlen und Formzahlen der Geſamtmaſſe (Baumformzahlen). c) Nach der Höhe, in welcher die Grundfläche gemeſſen wird: echte Formzahlen (Preßler, Smalian), welche ſich auf die Grundfläche in einem konſtanten aliquoten Teil der Höhe des Baumes (3. B. 0) beziehen, und Bruſthöhen-Formzahlen, bei welchen g in der Höhe von 1,3 m über dem Boden liegt. Wegen der Einfachheit der Meſſungen werden in der Praxis nur Bruſt— höhen-Formzahlen angewandt, obwohl die echten Formzahlen die Form des Baumes richtiger zum Ausdruck bringen. 3. Beſtimmungsgründe der Formzahlen. a) Die Länge der Stämme, zu der die Formzahlen cet. par. in entgegengeſetztem Verhältnis ſtehen. Daher ſind auch Alter und Bonität in der gleichen Richtung von Einfluß. b) Das Verhältnis der Jahrringbreite in den oberen und unteren Stammteilen, das vom relativen Wachsraum der Stämme abhängig iſt. c) Der Anſatz, Umfang und Holzgehalt der Krone. Die Beſtimmungsgründe zu b und c können ſich gegenſeitig ergänzen; daher können gleiche Baumformzahlen bei ſehr verſchiede— nen Stammformen vorhanden ſein. 4. Bedeutung der Formzahlen. Die Formzahlen geben ein gutes, allgemein angewandtes Hilfs— mittel für die Berechnung des Holzgehalts ſtehender Bäume und Beſtände ab. Eine weitergehende wiſſenſchaftliche und praktiſche Bedeutung beſitzen ſie jedoch nicht. Der techniſchen Form der Stämme geben ſie nicht Ausdruck. Wichtiger als die Formzahl iſt in dieſer Beziehung: a) Der Abfall der Stämme, welcher nach der Abnahme des Durchmeſſers, die auf 1 m Länge entfällt, bemeſſen wird. b) Das Verhältnis der Höhe zum Durchmeſſer, das hauptſächlich vom Wachsraum der Krone abhängig iſt. c) Der Anſatz der Krone im Verhältnis zur Baumlänge. 5. Mittel, die Form zu verbeſſern. a) Erziehung der Beſtände im Schlußſtand (Begründung, Durchforſtung in der Jugend). 5) Beſeitigung grüner Aſte, die jedoch mit Rückſicht auf die Gefahr des Entſtehens von Fäulnis mit großer Vorſicht auszu— führen und auf ſchwaches Material zu beſchränken iſt. en B. Uach Mafentafeln, welche für Stämme jeder gewöhnlich vorkommenden Stärke und Höhe die Maſſengehalte unmittelbar angeben (Bairiſche Maſſentafeln; Behmſche Maſſentafeln; Maſſentafeln der Verſuchsanſtalten). C. Aurd Fällung von robeſtämmen, deren Maſſengehalt entweder durch ſektionsweiſe Meſſung oder durch Aufarbeitung in die üblichen Sortimentsmaße ermittelt wird. Um nach den gefundenen Maſſen die Nutzungsgrößen zu be— ſtimmen, iſt ihnen noch der Zuwachs zuzufügen. Derſelbe iſt in der Regel für die Mitte des Zeitraums, für den der Wirtſchafts— plan aufgeſtellt wird, anzuſetzen. Zu dieſem Zwecke iſt das Zu— wachsprozent zu ermitteln (vgl. 2. Teil 1. Abſchn.). Zweiter Teil. Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Ertrags- regelung. Alle Erträge der Forſtwirtſchaft beruhen auf dem Maſſen— und Wertzuwachs, der jährlich oder periodiſch an den Beſtänden erfolgt. Um dieſen nachhaltig zu erzeugen und zu nutzen, muß ein beſtimmter Vorrat (v) von Holzbeſtänden verſchiedener Altersſtufen vorhanden ſein. 1. Abſchnitt. Der Maſſenzuwachs. J. Grundbedingungen der Suwachsbildung. Der Höhenwuchs wird durch die Verlängerung der Längsachſe bezw. auch der Seitentriebe, der Stärkezuwachs durch den abwärts— gehenden Saftſtrom hervorgebracht. Er wird in der Form von Ringen angelegt, die das früher gebildete Holz umkleiden. Be— ſtimmend für die Höhe des Zuwachſes ſind: 1. Die Standortsverhältniſſe. Beide Faktoren des Standorts, Boden und Lage, ſind auf die Zuwachsmenge von Einfluß. a) Der Boden wirkt ſowohl durch ſeinen chemiſchen Gehalt als auch durch ſeine phyſikaliſchen Eigenſchaften auf die Holzmaſſen— erzeugung ein. Von Einfluß iſt ſtets der Gehalt und die Be— ſchaffenheit des Humus (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn. II). 5) Die mit der Lage verbundene Wärmemenge und Wärme— verteilung haben auf die Dauer und die Intenſität der Zuwachs— bildung Einfluß. Im allgemeinen erzeugen alle Holzarten in den mittleren Lagen ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete am meiſten Be Zuwachs. In zu rauhen Lagen (nach den nördlichen und oberen Grenzen) iſt die Zeit der Zuwachsbildung zu kurz; in zu milden Lagen treten Konkurrenten um die Bodennährſtoffe (andere Holzarten und Standortsgewächſe) auf, welche die verfügbaren Nährſtoffe des Bodens für ſich ausnutzen. 2. Die Beſtandesverhältniſſe. Was auf einem gegebenen Standort wirklich an Holzmaſſe erzeugt wird, iſt von der Be— ſchaffenheit der vorhandenen Beſtände abhängig. Die in dieſer Hinſicht vorliegenden Beſtimmungsgründe des wirklichen Zuwachſes ſind auf die Kronen und Wurzeln zurückzuführen. Um ein Maximum an Zuwachs zu erzeugen, müſſen folgende Bedingungen hergeſtellt werden: a) Der gegebene Wurzelbodenraum muß möglichſt vollſtändig (mit tunlichſt geringen zeitlichen und räumlichen Unter— brechungen) von den Baumwurzeln durchzogen und aus— genutzt werden. b) Es müſſen möglichſt viele Wachstumsorgane der unmittelbaren Einwirkung des Sonnenlichtes ausgeſetzt ſein. Da die beſchienene Oberfläche eines Baumes um ſo größer iſt, je geſtreckter die letzterzeugten Höhentriebe geweſen ſind, ſo folgt das Maximum an Maſſenzuwachs in regelmäßigen Hochwald— beſtänden der Periode des lebhafteſten Höhenwuchſes. Nach Be— endigung des letzteren kann auch durch die Ausbildung der Seiten— triebe, welche eine Wölbung der Krone zur Folge haben, auf eine Vermehrung der beſchienenen Blattfläche und eine Steigerung des Zuwachſes eingewirkt werden. Eine Beeinträchtigung des Zuwachſes wird gemäß vorſtehenden Bedingungen auch bei voller Geſundheit und Wuchskraft der Bäume herbeigeführt: durch mechaniſche Hinderniſſe im Wurzelboden; durch Bodenüberzüge, welche Bodennährſtoffe den Baumwurzeln entziehen; durch Umwandlung von Blattknoſpen in Blüteknoſpen. 3. Die Beſchaffenheit des Holzes. Mit der Dichtigkeit des Holzes (Trockengewicht) und ſeinem Gehalt an Bodennähr— ſtoffen (Reinaſchenprozente) ſteht der Maſſenzuwachs cet. par. in umgekehrtem Verhältnis. Nach den vorſtehenden Beſtimmungsgründen ergeben ſich Ab— weichungen im Maſſenzuwachs: a) Nach Holzarten. Holzarten mit dichter Belaubung (Buche, Fichte) leiſten cet. par. mehr als lichtkronige (Eiche, Re Kiefer); ſolche mit geringem Trockengewicht (Nadelholz) mehr als ſchwere Hölzer. b) Nach Betriebsarten. Der regelmäßige Hochwald hat den höchſten, der Niederwald den geringſten Zuwachs. c) Nach der Zuſammenſetzung des Durchſchnittsfeſt— meters an Derbholz, Rinde und Reis. Je größer der Anteil des ausgereiften Derbholzes iſt, um ſo mehr Holzmaſſe kann nachhaltig auf einer gegebenen Fläche erzeugt und genutzt werden. II. Der laufende Zuwachs. A. Begriff und Verlauf. Unter dem laufenden Zuwachs (Iz) wird der von Jahr zu Jahr oder von Periode zu Periode am Baum oder Beſtande er— folgende Zuwachs verſtanden. Er bedarf ſtets der Angabe in bezug auf das Alter, in dem er hervorgebracht wird. Die Eigentümlichkeit des laufenden Zuwachſes, die in ſeiner Abhängigkeit vom Alter liegt, tritt beſonders beim regelmäßigen Hochwald hervor. Für den Plenter- und Mittelwald laſſen ſich die Beziehungen von Alter und Zuwachs kaum ausdrücken, da bei dieſen Betriebsarten ein beſtimmtes, den ganzen Beſtand betreffendes Alter überhaupt nicht vorliegt. Beim Niederwald können die Nachweiſe der Holzmaſſenerzeugung, ſofern ſie überhaupt nötig werden, auf den Durchſchnittszuwachs beſchränkt bleiben. Der Gang des laufenden Zuwachſes iſt im Hochwald, gemäß den unter J angegebenen Bedingungen, verſchieden nach Holzart, Standort und Beſtandeshaltung. Er beginnt mit kleinen Beträgen, ſteigt während des Dickungs- und jüngeren Stangenalters, erreicht ſein Maximum in der Regel vor der Mannbarkeit und nimmt dann allmählich wieder ab. Durch dichte Beſtandeshaltung wird der laufende Zuwachs zurückgehalten, durch weitſtändige beſchleunigt. Der durch wirkliche Meſſung nachweisbare Zuwachs betrifft ſtets die volle Maſſenzunahme, die am Baume oder Beſtande erfolgt iſt. B. Beſtandteile des laufenden Juwachſes. 1. Der Höhenzuwachs. Er folgt bei jeder Holzart den ihr eigentümlichen Wachstums— geſetzen, die ſowohl an ſich als auch nach ihrem Verhältnis zu anderen Holzarten praktiſche Bedeutung haben. Der Höhenwuchs — , iſt abhängig vom Standort und dem Grade der Beſtandesdichte (Entſtehung, Durchforſtung, Lichtung uſw.). Von Einfluß ſind in der Regel auch äußere Einwirkungen mancher Art, ſowohl ſolche, welche durch die Natur bewirkt werden (3. B. Froſt, Wildverbiß), als auch wirtſchaftliche Maßnahmen, unter denen insbeſondere die Dauer und der Grad der Beſchirmung von Bedeutung ſind. — Wegen ſeiner Abhängigkeit vom Standort iſt die Höhe ein empfehlens— werter Maßſtab für die Bonitierung (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn., II). Die Förderung des Höhenwuchſes in der Jugend iſt mit Rückſicht auf die Gefahren, welche dem Jugendalter eigentümlich ſind, eine Aufgabe der Wirtſchaft. Für die Maßnahmen des Waldbaues und der Forſteinrichtung iſt, abgeſehen von dem Höhenwuchs der Holz— arten an ſich, auch das Verhältnis des Höhenwuchſes verſchiedener Holzarten von Bedeutung. Es muß ſtets in Verbindung mit dem Verhalten der Holzarten gegen Licht und Schatten beurteilt werden. Der Höhenzuwachs wird entweder nach den einzelnen Jahres— trieben bemeſſen, oder nach der Geſamthöhe, die in einem gewiſſen Alter erreicht iſt, oder (für die verſchiedenen Altersſtufen desſelben Baumes) durch Meſſung der Jahrringe in verſchiedenen Baumhöhen (Stammanalyien). 2. Der Stärkezuwachs. a. Am Einzelſtamm. Der Kreisflächenzuwachs findet ſeinen mathematiſchen Ausdruck in der Formel db oder d 1 (Umfang Jahrringbreite). Da auch d ein Produkt der vorausgegangenen Jahrringe iſt, ſo wird der Kreisflächenzuwachs allgemein von der Jahrringbreite beſtimmt. Dieſe iſt, wie der Höhenwuchs, eine Folge der Standortsgüte und des Wachsraums. Bei ungehemmter Entwicklung iſt die Jahrring— breite zur Zeit der lebhafteſten Wuchskraft am ſtärkſten. Da jedoch Breitringigkeit in der Jugend mit Aſtigkeit verbunden iſt, ſo muß das natürliche Streben der Bäume zur Bildung breiter Jahrringe in der Jugend durch dichte Haltung der Beſtände beſchränkt werden. Im ſpäteren Alter muß dagegen der Abnahme der Jahrringbreite durch Erweiterung des Wachsraums entgegengetreten werden. Die natürlichen Unterſchiede in der Jahrringbreite ſollen hiernach durch die Erziehung nach Möglichkeit vermindert werden. Die — Mittel hierzu liegen im Anbau ſtandortsgemäßer Holzarten, in dichter Beſtandesbegründung, mäßig begonnenen, zunehmend kräftiger geführten Durchforſtungen und Lichtungen. Nach einer Umlichtung der Krone findet eine Zunahme des ſeitherigen Stärkezuwachſes, ein ſog. Lichtungszuwachs, ſtatt. Derſelbe erfolgt bei allen Holzarten auf allen Standortsklaſſen und in allen wirtſchaftlich in Betracht kommenden Lebensaltern, iſt aber zur Zeit der natürlichen Wachstumsenergie (vor dem 60. — 80. Jahre) und bei dichtkronigen, ſchattenertragenden Holzarten (Buche, Tanne) am ſtärkſten. Der Lichtungszuwachs findet in den Grundbedingungen der Zuwachsbildung (vergl. I, 2 ab, Wölbung der Krone, direkte Beleuchtung, Erweiterung des Wurzelraums) eine genügende phyſio— logiſche Erklärung. Ein zahlenmäßiger Nachweis der Höhe des Lichtungszuwachſes von allgemeiner Gültigkeit iſt wegen der Menge der wirkſamen Einflüſſe (Bodenveränderung, Samenerzeugung, Ein— wirkung von Inſekten und atmoſphäriſchen Beſchädigungen) nicht möglich. Das Verhältnis der Jahrringbreite in verſchiedener Baumhöhe (welches die Vollholzigkeit beſtimmt) iſt vom Grade der Beſtandes— dichte abhängig. Je geringer der Wachsraum eines Stammes iſt, um ſo ſchmaler ſind nicht nur abſolut, ſondern auch relativ die Jahrringe im unteren Stammteil. Der Lichtungszuwachs tritt da— gegen in letzterem ſtärker auf. Allgemeine Regeln über das Verhalten des Zuwachſes in den verſchiedenen Baumhöhen können nicht aufgeſtellt werden. Aus der Verſchiedenheit des Stärkezuwachſes ergibt ſich, daß Unterſuchungen über Zuwachsprozente, die ſich nur auf einzelne Kreisflächen er— ſtrecken, unter Umſtänden zu unzutreffenden Schlüſſen führen können. b. In Beſtänden. Im Beſtande iſt der pro Flächeneinheit erfolgende Kreisflächen— zuwachs außer von dem Stärkezuwachs der Einzelſtämme auch von der Stammzahl abhängig, die für eine gegebene Altersſtufe und Bonität durch die Beſtandesbegründung und Beſtandesbehandlung beſtimmt wird. Der Grad der hiernach ſich ergebenden Beſtandes— dichte findet einen Ausdruck in der Summe der Kreisflächen (g) in Bruſthöhe p. ha. Dieſe wird beſtimmt durch das Verhältnis („ Abſtandszahl), in welchem der Durchmeſſer der Krone (&), deſſen Quadrat als Wachsraum bezeichnet werden kann, zum Durch— meſſer der Stämme in Bruſthöhe (d) ſteht. Für einen normalen Beſtand mit gleichen Stämmen und gleichen Abſtänden iſt die der Kreisflächenzuwachs — den b.: . 1 2 f mr, EICH 44 at 5 Letztere erſcheint unter dieſen Umſtänden vom Alter unabhängig. Das Verhältnis von k zu d nimmt in der Jugend, jo lange ſich die Beſtände von Aſten reinigen ſollen, ab. Später liegt, wenn der Boden genügend gedeckt iſt, kein Grund vor, die Abſtandszahlen zu erniedrigen. Stammzahl = , l die Kreisflächenſumme g — 3. Das Verhältnis von Höhen- und Stärkezuwachs. Dasſelbe iſt verſchieden nach: a) Standort. Es iſt nicht ſowohl die Güte des Standorts, als vielmehr beſtimmte Eigenſchaften (Bindigkeit, Tiefgründigkeit), welche hier von Einfluß ſind. (Verſchiedenheit des Wuchſes auf Sand» und Lehmboden.) b) Alter. Da der Stärkezuwachs anhaltender iſt als der Höhenzuwachs, jo nimmt h: d mit dem Alter ab. c) Wachsraum. Je kleiner der Wachsraum tft, um jo größer iſt h: d und umgekehrt. C. Die Verteilung des laufenden Juwachſes. 1. Auf die Stammklaſſen. Durch die Verſchiedenheiten der Veranlagung der Einzelſtämme und der äußeren Wuchsbedingungen bilden ſich in allen Beſtänden verſchiedene Stammklaſſen aus: vorherrſchende, herrſchende, zurück— bleibende und unterdrückte. An den zurückgebliebenen Stämmen ſind die Wachstumsorgane mangelhaft ausgebildet; ſie können des— halb den der Fläche entſprechenden Zuwachs nicht leiſten. An den vorwüchſigen Stämmen, welche ſchlechte Formen haben, wird der auf die Flächeneinheit entfallende Zuwachs durch die frühzeitige und ſtärkere Samenerzeugung beeinträchtigt. An den herrſchenden Stammklaſſen iſt der Zuwachs im Verhältnis zu dem Wachsraum, den ſie einnehmen, nachhaltig am günſtigſten. Die Verteilung des Zuwachſes auf die Stammklaſſen iſt des— halb beachtenswert, weil ſie zum Durchforſtungsbetrieb, welcher bei der Aufſtellung von Wirtſchaftsplänen geregelt werden muß, in Be— I PER; (0 ziehung ſteht. Nach dem angegebenen Verhalten der Stammklaſſen iſt man zu der Folgerung geneigt, daß durch ſtarke Durchforſtungen, nach welchen alle oder die meiſten Glieder des Beſtandes den Charakter von herrſchenden Stämmen tragen, der Zuwachs am meiſten gefördert wird. Um jedoch den Einfluß der Durchforſtungen in dieſer Hinſicht nicht zu überſchätzen, iſt zu beachten, daß durch ſtarke Durchforſtungen eine raſchere Zerſetzung des Humus ſtatt— findet. Hierdurch erfolgt eine Zuwachsſteigerung, die von der Schlagſtellung unabhängig iſt. Sodann iſt die Bemeſſung des Zu— wachſes nach dem Umfang der Kronen oder der Stärke der Stämme nicht einwandfrei. Die ſtärkeren vorwüchſigen Stämme nutzen mehr Boden und Luftraum aus, als dem Umfang ihrer Kronen entſpricht; bei den zurückgebliebenen iſt es umgekehrt. Ferner können die Be— dingungen der ſtarken Durchforſtung nicht gleichmäßig wiederholt werden; ihre Wirkung iſt keine nachhaltige. Die Geſamtleiſtungen der Beſtände ſind bei Anwendung mäßiger und ſtarker Durch— forſtungsgrade nicht weſentlich verſchieden. Die wichtigſten Be— ſtimmungsgründe für die Führung der Durchforſtungen liegen in dem Einfluß, den ſie auf den Wert der verbleibenden Stämme ausüben. 2. Auf Haubarkeits- und Vornutzungserträge. Von den Stämmen, welche die Beſtände zuſammenſetzen, ſcheidet ein Teil mit zunehmendem Bedarf an Wachsraum von Jahr zu Jahr oder von Periode zu Periode aus dem Haupt— beſtande aus und bildet den ſog. Nebenbeſtand, der in einer geregelten Wirtſchaft (abgeſehen von bleibendem Bodenſchutzholz) im Wege der Durchforſtung genutzt wird. Demgemäß kann auch der Zuwachs in einen am bleibenden Beſtand erfolgenden Teil, der den Hauptbeſtand bildet, und einen bei der Durchforſtung zu nutzenden Teil zerlegt werden. Das Verhältnis, in welchem dieſe beiden Teile des Zuwachſes ſtehen, iſt nach Entſtehung, Behandlung und Umtriebszeit verſchieden. Es läßt ſich nachweiſen: 1. Nach Ertragstafeln (vgl. Abſchu. 4). 2. Nach den Ergebniſſen der Wirtſchaft (Kontrollbuch, Holz: werbungskoſtenrechnung uſw.). 3. Nach der phyſiologiſchen und geometriſchen Entwicklung der Baumkrone ). ') Martin, Folgerungen der Bodenreinertragstheorie, 1. Band § 24. in BE Bei gleichbleibenden Abſtandszahlen (gleicher Kreisflächenſumme) muß der ſämtliche Beſtandeszuwachs, ſoweit er als Kreisflächen— zuwachs ſich anlegt, periodiſch entfernt werden. Die Beſtände nehmen alsdann an Maſſe nur in dem Verhältnis ihrer Höhen bezw. Richthöhen zu. Beim Anſprechen der Durchforſtungserträge in den Wirtſchafts— plänen müſſen die angegebenen Hilfsmittel ſämtlich benutzt werden. Den Maßſtab für die Durchforſtungserträge in einem gegebenen Zeitraum bildet einerſeits der Zuwachs, der während desſelben erzeugt wird, andrerſeits die Differenz zwiſchen der vorhandenen und derjenigen Maſſe, welche am Schluſſe der W Periode vorhanden ſein ſoll. D. Berechnung des laufenden ZJuwachſes. Sie kann erfolgen: 1. Durch Abzug der Maſſe eines Baumes oder Beſtandes zu Anfang von derjenigen am Ende einer Wuchsperiode. Die be— treffenden Meſſungen erfolgen mittels Stamm-Analyſen. Für Be— ſtände werden ſie an Mittelſtämmen vorgenommen, welche entweder den ganzen Beſtand oder die verſchiedenen Stammklaſſen repräſen— tieren. Näheres ſ. Holzmeßkunde. 2. Mittels der Zuwachsprozente. Für viele Aufgaben der Forſteinrichtung iſt das Zuwachsprozent von grundlegender Bedeutung. Zur Anwendung kommen folgende Formeln: a) Kreisflächenzuwachs. Bei Zugrundelegung der Quer— ſchnittsfläche G iſt das jährliche Zuwachsprozent b e 7 Ga 100; das periodiſche Zuwachsprozent a 00 Een 1218 400 Bei Zugrundelegung der Jahrringbreite — gs n Er (Schneiderſche Formel). Sofern die Jahrringe des zu unterſuchenden Stammteils der durchſchnittlichen Jahrringbreite gleich find, iſt p = 8 Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 3 b) Durchmeſſerzuwachs. Das Prozent der Durchmeſſer— zunahme iſt bei Gleichheit der durchſchnittlichen Jahr— d N 10 ringe = — c) Maſſenzuwachs. Entſprechend a ergibt ſich das jähr— liche Zuwachsprozent eee eee das periodiſche Zuwachsprozent n e 0 P ERRRE 1 Nach den Jahrringen iſt: Bei fehlendem Höhenzuwachs p = 400: nd; bei vollem, dem Stärkenzuwachs entſprechendem Höhenwuchs p = 600: nd. Die Höhe, in welcher das Prozent des Kreisflächenzuwachſes dem der Maſſenzunahme annähernd entſpricht, liegt bei regelmäßigem Wuchs ungefähr in der Mitte des Baumes. Durch Vollholzigkeit wird der Meßpunkt nach oben, durch Abholzigkeit nach unten gerückt. III. Der Durchſchnittszuwachs. Für den nachhaltigen Ertrag der Wirtſchaft iſt nicht der lau— fende Zuwachs einer beſtimmten Altexsftufe entſcheidend, ſondern der— jenige Zuwachs, welcher im Durchſchnitt der Umtriebszeit oder im Durchſchnitt aller Beſtände einer Wirtſchaftseinheit oder Be— triebsklaſſe erfolgt. — Der Durchnittszuwachs wird entweder nur auf die Haubar— keitsmaſſe (am Schluſſe der Umtriebszeit) bezw. den Hauptbeſtand einer gegebenen Altersſtufe, oder auf die geſamte Maſſenerzeugung einer beſtimmten Altersſtufe, oder der Umtriebszeit bezogen. Da im Durchſchnittszuwachs ſtets die geringen Beträge der frühen Altersſtufen enthalten ſind, ſo iſt er zunächſt ſtets kleiner als der laufende Zuwachs des betreffenden Jahres oder Zeitabſchnitts. Er ſchneidet den laufenden Zuwachs, wenn er ſein Maximum erreicht hat, und iſt nach dieſem Zeitpunkt höher als jener. Bei guter Erziehung der Beſtände und gehöriger Berückſichtigung der Vor— erträge erfolgt die Abnahme des Durchſchnittszuwachſes ſehr all— mählich; er bleibt ſich längere Perioden hindurch faſt gleich und kann deshalb keinen genügenden Regulator der Umtriebszeit abgeben. 100; du: DE In einem normalen wirtſchaftlichen Verbande iſt der geſamte Durchſchnittszuwachs (der den Maßſtab der jährlichen Abnutzung bildet) der Summe des laufenden Zuwachſes aller einzelnen Alters— ſtufen gleich. Bei Beſchränkung auf die Haubarkeitsmaſſe ſind beide gleich dem Holzgehalt der höchſten Altersſtufe. — Der Durchſchnitts— zuwachs iſt in abſoluten Zahlen, nicht in Prozenten 5 — —\ auszudrücken ). 2. Abſchnitt. Wertzuwachs. I. Erklärungen. Unter dem Wertzuwachs wird die Werterhöhung verſtanden, welche ſich mit wachſendem Alter durch die Zunahme der Dimen— ſionen und die Verbeſſerung der techniſchen Eigenſchaften des Holzes für die Durchſchnittseinheit eines Beſtandes ergibt. Für viele Auf— gaben der Forſteinrichtung und der Betriebsführung hat der Wert— zuwachs größere Bedeutung als der Maſſenzuwachs, der bei ver— ſchiedenen Graden der Beſtandesdichte annähernd gleich ſein kann. Der Wert des Holzes beſteht in ſeiner Brauchbarkeit zur Be— friedigung wirtſchaftlicher Bedürfniſſe. Er beruht entweder auf der unmittelbaren Verwendung: Gebrauchswert; oder in ſeiner Fähig— keit, gegen ein anderes Gut umgetauſcht zu werden: Tauſchwert. Bei der Ertragsregelung müſſen ſtets beide Arten des Wertes be— drückſichtigt werden. Der Gebrauchswert des Holzes iſt einerſeits von ſeinen tech— niſchen Eigenſchaften (Dauer, Spaltbarkeit, Feſtigkeit, Härte u. a) abhängig, anderſeits von ſeinen Dimenſionen. Die Verſchieden— heiten des Gebrauchswertes ſollen in den Sortimenten einen Aus— druck finden, die deshalb ſo gebildet werden müſſen, daß ſie der Verwendungsfähigkeit entſprechen. Für den Nachweis des Wertzuwachſes des Holzes iſt ſtets der Tauſchwert zugrunde zu legen, der in dem üblichen Preis— ) Dieſe Regel wird auch in den beſtehenden Ertragstafeln eingehalten. Im Gegenſatz dazu ſteht das von Jäger, Holzbeſtandsregelung und Ertrags- ermittelung der Hochwälder, 1854 und Borggreve, Forſtabſchätzung, S. 75 flg. eingehaltene Verfahren der Berechnung der Umtriebszeit. 3* = Tue maßſtab (Edelmetall) ausgedrückt wird. Der Tauſchwert jteht zum Gebrauchswert nicht in einem Gegenſatz, ſondern er hat dieſen zu ſeiner notwendigen Vorausſetzung und iſt von ihm abhängig. II. Die Beſtimmungsgründe des Wertzuwachſes. Der Verlauf des Wertzuwachſes wird beſtimmt durch: . 1. Die Standortsverhältniſſe. Der Boden iſt von Ein— fluß auf die Dimenſionen (Länge und Stärke) und die Form (Geradheit) des Holzes; die Lage (Wärme) auf das Verhältnis von Sommer- und Frühjahrsholz und das Auftreten von manchen Fehlern. Je mehr der Standort den Anſprüchen einer Holzart zuſagt, um ſo höher und anhaltender iſt der Wertzuwachs derſelben. 2. Die Beſtandsverhältniſſe. Die Bildung aſtreiner und vollholziger Schäfte, welche für die beſten Verwendungsarten des Holzes (Bau-, Schneide-, Spaltholz) nötig ſind, verlangt Erziehung im geſchloſſenen Stande während der Jugend. Zur Erreichung der erforderlichen Stärken muß im ſpäteren Alter genügender Wachs— raum im Wege der Durchforſtung und Lichtung gegeben werden. Je beſſer die Erziehung dieſen Bedingungen entſpricht, um ſo an— haltender und höher iſt die Wertzunahme. Auf geeignetem Stand— ort und bei guter Erziehung nimmt der Wert für die Einheit der Beſtandesmaſſe bei allen wichtigen Holzarten bis zu hohen, die wirtſchaftlich in Betracht kommenden Umtriebszeiten überſteigenden Altern fortgeſetzt zu. N 3. Außere volkswirtſchaftliche Verhältniſſe, die von der Tätigkeit des Forſtwirts unabhängig ſind. Hierher gehört ins— beſondere: die Zunahme des Holzverbrauchs durch das Wachſen : der Bevölkerung und des Wohlſtandes; ferner Fortſchritte der Technik und Erfindungen in der Holzverwertung; endlich die Ver— beſſerung der Transportmittel des Holzes innerhalb und außerhalb des Waldes, ſowie die Tarife für die Benutzung von Eiſenbahnen und Waſſerſtraßen. Hierdurch ergeben ſich, unabhängig von der Art des Gebrauchs, Unterſchiede im Tauſchwerte des Holzes, die einerſeits in zeitlicher, anderſeits in örtlicher Richtung zu wür— digen ſind. In zeitlicher Hinſicht beſteht die Regel, daß die Holzpreiſe im Laufe der wirtſchaftlichen Kultur ſteigen. „Je höher die Volkswirtſchaft entwickelt iſt, um ſo teurer pflegen verhältnis— mäßig alle ſolche Güter zu werden, bei deren Hervorbringung der u ER aa Faktor der tauſchwerten Natur überwiegt.“ (Roſcher.) Bei keinem wirtſchaftlichen Erzeugnis iſt dies in höherem Maße der Fall, als beim Holze. — In örtlicher Hinſicht zeigen die Preiſe des Holzes große Verſchiedenheiten, die in ſeiner Schwere und der Entfernung des Waldes von den Verbrauchsorten ihre Urſache haben. III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes. Sie erfolgt dadurch, daß für die verſchiedenen Altersſtufen regelmäßiger Beſtände, geordnet nach Standortsklaſſen, der Wert des durchſchnittlichen Feſtmeters berechnet wird. Derſelbe ergibt ſich durch das Verhältnis” der Sortimente, welche die Beſtandes— maſſe zuſammenſetzen. Der Nachweis der Sortimente kann erfolgen: 1. Nach den Ergebniſſen der Einſchläge von Beſtänden ver— ſchiedenen Alters. 2. Durch Aufarbeiten von Probeſtämmen vergleichsfähiger Beſtände verſchiedener Altersſtufen. 3. Durch Analyſen von Probeſtämmen eines Beſtandes, in— dem man nach dem Zuwachsgang die Sortimente verſchiedener Altersſtufen ermittelt. Da manche Beſtandteile des Holzes auf den Ertrag ohne merklichen Einfluß ſind, ſo kann die Ermittelung des Wertzuwachſes unter Umſtänden auf das Derbholz oder das wich— tigſte Nutzholzſortiment (Stammholz) beſchränkt werden. Sofern die Verſchiedenheit im Wertzuwachs für die Haubarkeits- und Vor— nutzung nachgewieſen werden ſoll, müſſen die Unterſuchungen ge— trennt für den Haupt- und Nebenbeſtand geführt werden. Die Preiſe aller Sortimente ſind zeitlich und örtlich verſchieden. Die den Wertzuwachs darſtellenden Zahlen haben daher nach ihrer beſtimmten Höhe nur beſchränkte Anwendbarkeit. Die weſentlichſten, auf den techniſchen Eigenſchaften der Hölzer beruhenden Beſtimmungs— gründe des Wertzuwachſes haben aber allgemeine Bedeutung. IV. Normale Wertzunahme des Holzes. Innerhalb gewiſſer Grenzen kann für regelmäßige Beſtände angenommen werden, daß die Wertzunahme des Stammholzes an— nähernd der Zunahme des Durchmeſſers entſpricht. Für normal erwachſene Stämme mit gleichmäßigen Jahrringen iſt alsdann der Verlauf des Wertzuwachſes rechneriſch nachweisbar. Iſt für einen en Stamm vom Alter a und dem Durchmeſſer d der Wert des durch— ſchnittlichen Feſtmeters S w, ſo iſt für das Alter a T 1 der Wert WI = W I av 0 = * Die Wertzunahme iſt daher — —, das Prozent derjelben = =. Von der normalen Wertzunahme des Stammholzes ergeben ſich in der Praxis mehr oder weniger ſtarke Abweichungen durch die Abnahme des Stärkezuwachſes, durch Fehler hinſichtlich der Subſtanz und Form und durch die Verhältniſſe des Marktes. 3. Abſchnitt. Der Materialvorrat. I. Begriff und Bedeutung. Unter dem Vorrat, Materialvorrat, (v) wird die Summe der auf dem Stocke befindlichen Beſtände verſtanden, welche zur Führung eines nachhaltigen forſtlichen Betriebs vorhanden ſein müſſen. Der Vorrat iſt ſtehendes Betriebskapital der Forſtwirtſchaft; daher muß auch ſeine Verzinſung gefordert werden. Die Höhe des Vorrats iſt für den Zuſtand der forſtlichen Verhältniſſe, für viele Maßnahmen der Technik und für die Rich— tung der ſie leitenden und ausführenden Beamten in hohem Maße charakteriſtiſch. Beſondere Eigentümlichkeiten des ſtehenden Holz— vorratskapitals ſind: 1. Das Verbundenſein mit dem Boden. Wenn der Vor— rat vom Boden getrennt wird, geht der ihm eigentümliche Charakter als Betriebskapital der Forſtwirtſchaft verloren; er ſcheidet aus dieſer aus. Die Verbindung mit dem Boden verleiht dem Vorrat eine eigenartige Schwerfälligkeit, durch die ſeine Verwendung auf den ausſchließliichen Zweck der Holzerzeugung beſchränkt bleibt. 2. Die lange Dauer der Erzeugung und die Schwierigkeit des Erſatzes. Hierdurch kann eine Verminderung des Vorrats— kapitals (Raubbau) unter Umſtänden von ſehr nachhaltigen Folgen ſein. In der Berückſichtigung dieſes Umſtandes liegt in Verbindung mit der Schwierigkeit der richtigen Berechnung des Vorrats und der Möglichkeit des Eintretens von Naturſchäden die Urſache, wes— a halb vielfach, in erſter Linie von der Staatsforſtverwaltung, ein konſervativerer Standpunkt eingehalten wird, als es ſonſt angezeigt wäre. II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats. Die Urſachen, von welchen die Höhe des Vorrats beſtimmt wird, ſind einerſeits auf forſttechniſche, anderſeits auf ökonomiſche Verhältniſſe zurückzuführen. Beſtimmungsgründe forſttechniſcher Natur ſind: 1. Der Standort. Mit deſſen Güte ſteht cet. par. die Maſſen- und Werterzeugung und daher auch die Höhe des Vorrats in geradem Verhältnis. 2. Die Beſtandesverhältniſſe. Je vollſtändiger und beſſer die Beſtockung, um ſo wertvoller iſt der Materialvorrat. 3. Die Betriebsart. Der Hochwald verlangt das Höchſte, der Niederwald das geringſte Vorratskapital. 4. Die Betriebsführung. Der jährliche Betrieb erfordert einen höheren Vorrat als der periodiſche oder ausſetzende. 5. Die Umtriebszeit. Die Unterſchiede des Vorrats ver— ſchiedener Umtriebszeiten ſind weit ſtärker, als es dem zahlenmäßigen Verhältnis der letzteren entſpricht. Als Urſachen ökonomiſcher Natur ſind hervorzuheben: 1. Die Wirtſchaftsprinzipien. Da die Anwendung der Waldreinertragslehre dichtere Beſtandeshaltung und höhere Umtriebs— zeiten verlangt als die Bodenreinertragswirtſchaft, jo muß fie cet. par. mit höheren Vorräten verbunden ſein. 2. Sodann haben auch äußere volkswirtſchaftliche Ver— hältniſſe auf die Höhe und den Wert des Vorrats Einfluß. Im allgemeinen beſteht die Regel, daß mit dem Fortſchritt der wirt— ſchaftlichen Kultur der forſtliche Betrieb intenſiver, mit Aufwendung einer größeren Menge von Arbeit und Kapital geführt werden muß. III. Die Berechnung des Vorrates. 1. Nach Maſſen. a) Wenn der Vorrat lediglich nach der Bedeutung gewürdigt wird, die er für die Erfüllung des Etats an Haubarkeitsnutzung beſitzt, ſo kann er nach dem Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs 40, — und dem Alter bemeſſen werden!). Der Vorrat jeder Altersſtufſe iſt alsdann 1 a, b) Wenn dem wirklichen Gehalt der Beſtände in der Gegen: wart Ausdruck gegeben werden ſoll, iſt die Berechnung des Vor⸗ rats nach Maßgabe des vorliegenden, einzuſchätzenden Holzgehaltes zu bewirken. e) Bei der Ertragsregelung nach den Fachwerksmethoden tommt der Vorrat in der Regel nur in der Form der Altersklaſſen⸗ tabelle, die nach Holzarten getrennt abgeſchloſſen wird, zur Dar⸗ ſtellung. 2. Nach Werten. Eine richtige, allgemein anwendbare Methode der Berechnung des Vorratswertes gibt es nicht. Jüngere Beſtände werden in der Regel am richtigſten als Koſtenwerte berechnet. Dieſe werden der⸗ art hergeleitet, daß die zur Beſtandesbildung wirkſam geweſenen Faktoren (Bodeurenten, Kultur- und Verwaltungskoſten) auf die Gegenwart prolongiert worden. Hiervon kämen die etwa eingegange⸗ nen Erträge, bezogen auf den gleichen Zeitpunkt, in Abzug. Mittlere und ältere Beſtände werden entweder als Erwartungs⸗ werte berechnet, indem die Erträge und Produktionskoſten auf die Gegenwart diskontiert werden, oder als Verbrauchswerte, die als Produkt aus Maſſe und Wert pro Maſſeneinheit zu berechnen ſind. Für den wichtigſten Teil des Vorrats, welchen die älteren Beſtände bilden, hat die Anwendung der Verbrauchswerte am meiſten Bedeutung. Beim Mangel genügender Grundlagen muß die Rechnung durch Schätzung ergänzt werden. IV, Der normale Vorrat. Der Vorrat, welcher ſich für eine normale Betriebsklaſſe oder Wirtſchaftseinheit (von regelmäßigen Beſtänden mit jährlicher oder pertodiſcher Abſtufung) berechnet, wird normaler Vorrat (mv) ges naunt. Wird derſelbe als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs (. III A) Dies Verfahren wurde begründet in der öſterreichiſchen Kameral⸗ taxation (vgl. 5. Teil, 1. Abschn.). Prinzipiell haben es namentlich K. u. G. Heyer, Waldertragsregelung § 84, vertreten. In der Praxis iſt es wegen ſeiner Einfachheit oft angewandt worden. 2 1 7 2 ausgebrückt werben, berechnet, fo kann er burch bie Formel; worin 7 die Summe des Haubarkeltsburchſchulttszuwachſes aller Altersſtuſen ber Vetrie batlaſſe ulm, bedeutet, Seiner Maſſe nach kann er auch bei abnormen Altersklaſſen vorhanden fein, (Ber gleiche Zeichnung.) n 2 * Alter auf N fu u 2 A Alter auf 1 2 | | | V, Veränderungen des Dorrats, | Solche ergeben ſich für nv baburch, daß jährlich oder periobiſch der älteſte Schlag abgetrieben wird, alle anderen Altersſtuſen Das gegen um 1 Jahr (ober eine Periode) in Die Höhe rücken. „ wirb hierdurch nur in feiner örtlichen Zuſammenſetzung verändert; ſeine Höhe bleibt dagegen gleich, Der wirkliche Vorrat (wv) zeigt durch Die Altersabſtufung und Beſtockung größere ober geringere Abweichungen vom nor malen, Ihn der Höhe des letzteren anzunähern, iſt eine wichtige Aufgabe jeder Ertragöregelung, Diele Annäherung erfolgt bei der Feſtſetzung des Etats in der allgemeinen Form; „ Zt * worin a einen bei der Auſſtellung des Wirtſchaftsplanes feſtzuſtellenden Zeitraum ri gleich, größer oder kleiner als die Lmtriebözeit fein kann) deutet, 4, Abſchnitt, Die Aufſtellung von Ertragstaſeln, J. Inhalt, Sweck. Um den Zuwachs und Vorrat regelmäßiger Beſtände ſchätzen und vergleichen zu können, werden die Meſultate ber Darliber ans ut geſtellten Unterſuchungen in tabellariſchen Nachweiſungen, Ertrags— tafeln, zuſammengeſtellt, welche insbeſondere bei der Einſchätzung des Holzgehaltes jüngerer Beſtände und zur Bonitierung verwendet werden. Vollſtändige Ertragstafeln geben an für den Hauptbeſtand: 1. Die Stammzahlen. 2. Die Stammgrundfläche bei 1,3 m Meßhöhe. 3. Die mittlere Beſtandeshöhe. 4. Den laufenden und durchſchnittlichen Höhenzuwachs. 5. Den mittleren Durchmeſſer. 6. Die geſamte oberirdiſche Holzmaſſe (geſondert nach Derb- und Reisholz). 7. Den laufenden Zuwachs nach Derb- und Reisholz. 8. Das Zuwachsprozent, bezogen auf das erſte Jahr der Wuchs— periode und die bei deſſen Beginn vorhandene Maſſe. 9. Den Durchſchnittszuwachs des Hauptbeſtandes und der Geſamtmaſſe. Außer dem Hauptbeſtand ſind auch die Vorerträge (an Derb- und Reisholz) nachzuweiſen, ſowohl für die einzelnen Perioden als auch nach ihren Summen bis zu den betreffenden Lebensaltern. Aus den Tafeln laſſen ſich die Vorräte regelmäßiger Normalbeſtände und die Nutzungsprozente leicht rechnungsmäßig herleiten. Die Ab— ſtufung der Alter erfolgt nach Jahrfünften. Die Ertragstafeln er— ſtrecken ſich in der Regel (abgeſ. von Eichen- und Erlenniederwald) nur auf den ſchlagweiſen Hochwaldbetrieb, weil andere Betriebs— arten ſelten in der erforderlichen Regelmäßigkeit vorkommen und zu geringe allgemeine wirtſchaftliche Bedeutung haben. Sie be— ſchränken ſich ferner auf ſolche Holzarten, welche auf ausgedehnten Flächen reine Beſtände bilden. Gemiſchte Beſtände zeigen in ihrer Zuſammenſetzung zu viel Verſchiedenheiten, um in Normalertrags— tafeln dargeſtellt werden zu können. — Die Ertragstafeln werden nach Standortsklaſſen geordnet, deren 5 gebildet werden. II. Unterſcheidungen. 1. Nach dem Umfang ihres Geltungsbereichs: allgemeine und örtliche Ertragstafeln. Dieſer Unterſchied iſt relativ. All— gemeine Ertragstafeln in abſolutem Sinne gibt es nicht; ſie können nur für gewiſſe Wirtſchaftsgebiete, die in klimatiſcher Beziehung nicht zu verſchieden ſind, Gültigkeit beſitzen. 2. Nach der Art der Aufſtellung und Anwendbarkeit: reale, normale und ideale Ertragstafeln. Reale Ertragstafeln geben den Ertrag nach den wirklichen Ergebniſſen größerer Beſtände an. Sie können für kleinere Wirtſchaftsgebiete, die gleiche Wuchs— bedingungen haben, Anwendung finden. Normale Ertagstafeln Eee beziehen ſich auf regelmäßige, „normale“ Beſtände. Ideale Ertrags— tafeln geben einem beſtimmten Wirtſchafts- oder Erziehungsprinzip Ausdruck und können nur als Muſter für die Behandlung der Be— ſtände, nicht zur direkten Berechnung der Extragsfaktoren dienen. II. Methoden der Aufſtellung von Ertragstafeln. 1. Aufnahme der Maſſe eines Beſtandes von Jahr zu Jahr oder von Periode zu Periode. 2. Einmalige oder wiederholte Aufnahme der Maſſen mehrerer Beſtände von verſchiedenem Alter und gleichem Standort und Er— gänzung der Zwiſchenglieder durch Interpolation. 3. Durch Stammanalyſen. Nach ihnen kann man auf die früheren Maſſen eines älteren Beſtandes ſchließen und jüngere Be— ſtände mit dieſen zu gemeinſchaftlichen Tafeln zuſammenſtellen, in— dem man annimmt, daß die Stammzahlen zu den Stammſtärken in einem beſtimmten Verhältnis geſtanden haben. In der neueren Zeit erfolgt die Aufſtellung von Normalertrags— tafeln durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten nach dem Entwurf der preußiſchen Verſuchsanſtalt, vereinbart bei den Beratungen in Eiſenach, Bamberg, Wiesbaden und B.-Baden 1874—80 (vgl. Ganghofer, Forſtl. Verſuchsweſen, 1. Band, XIV) )). Die zu den Ertragstafeln erforderlichen Maſſenermittelungen erfolgen nach dem Kahlhiebs- oder Probeſtamm-Verfahren. Beim Kahlhiebsverfahren werden die Stämme auf der ganzen Fläche eingeſchlagen, in die üblichen Sortimente aufgearbeitet und nach Maßgabe der zu ermittelnden Faktoren auf Feſtgehalt reduziert. Beim Probeſtammverfahren ſind die Stämme der Verſuchsflächen zu kluppen, und nach Klaſſen (meiſt 5) mit gleichen Stammzahlen zu ordnen. Die Maſſenermittelung erfolgt durch Meſſung der für die einzelnen Klaſſen gebildeten Probeſtämme. Die Erhebung ſoll ſich ausſchließlich auf möglichſt normale und gleichartige Beſtände erſtrecken. Unter normalen Beſtänden ſind ſolche zu verſtehen, „welche nach Maßgabe der Holzart und ) Ertragstafeln, die auf den Erhebungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten beruhen, wurden veröffentlicht von Baur (Fichte 1876, Buche 1881), Weiſe (Kiefer 1880), Kunze (Fichte 1883), Schuberg (Tanne 1888, Buche 1894), Lorey (Tanne 1894 und 1897, Fichte 1899), Schwappach (Fichte 1890 und 1902, Buche 1893, Kiefer 1893, Eiche 1905), Grundner (Buche 1904), Wimmenauer (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung). 11 des Standorts bei ungeſtörter Entwickelung auf Flächen von minde— ſtens 1 ha als die vollkommenſten anzuerkennen ſind. Gleichartigkeit muß beſtehen im Standort, Alter, Schluß und Maſſe.“ Da der Begriff des Normalbeſtandes ſtets auch von dem leitenden Wirt— ſchaftsprinzip und dem bei der Durchforſtung eingehaltenen Ver— fahren abhängig iſt, ſo haben die Normalbeſtände immer nur innerhalb zeitlicher und räumlicher Beſchränkung Geltung. Die Größe der zu unterſuchenden Beſtände ſoll mindeſtens 0,25 ha betragen. IV. Geldertragstafeln. Die Aufſtellung von Geldertragstafeln gründet ſich auf das Verhältnis der Sortimente, welche das durchſchnittliche Feſtmeter der Maſſe der Beſtände zuſammenſetzen. Dasſelbe wird nach dem im 2. Abſchnitt IV angegebenen Verfahren ermittelt. Um ſolche Unterſuchungen für weitere Gebiete brauchbar zu machen, iſt die Einführung gleicher Sortimente in den betreffenden Wirtſchafts— gebieten erforderlich. Wegen der Veränderungen und Schwankungen der Preiſe haben Geldertragstafeln nur für zeitlich und örtlich be— ſchränkte Gebiete Geltung. Dritter Teil. Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne. So verſchiedenartig die Aufgaben der Wirtſchaftspläne auch liegen mögen, ſo müſſen doch überall in erſter Linie die Betriebs— verbände gebildet und die Umtriebszeiten feſtgeſtellt werden. Von der Lage der Betriebsverbände iſt die Richtung des Hauungs- und Kulturbetriebs abhängig; die Umtriebszeit iſt der wichtigſte Be— ſtimmungsgrund für die Höhe der Abnutzung. 1. Abſchnitt. Die Bildung der Betriebsverbände. Unter einem Betriebsverband verſteht man eine Summe von Beſtänden, die nach der Art ihrer Bewirtſchaftung oder der Folge ihrer Verjüngung eine zuſammengehörige Einheit bilden. I. Betriebsklaſſen. Durch die Bildung von Betriebsklaſſen ſollen diejenigen Be— ſtände einer Wirtſchaftseinheit, welche nach denſelben Regeln zu bewirtſchaften ſind, zuſammengefaßt — verſchieden zu bewirtſchaftende Beſtände voneinander getrennt werden. Verſchiedenheiten der Be— wirtſchaftung in dieſem Sinne werden veranlaßt durch Verſchieden— heiten der Holzart, Betriebsart, Umtriebszeit und durch rechtliche Verhältniſſe. Verſchiedene Betriebsarten werden, wenn ſie eine gewiſſe Fläche einnehmen, ſtets als Betriebsklaſſen von— einander geſondert; Verſchiedenheiten der Holzart und Umtriebszeit werden nur berückſichtigt, wenn ſtärkere durchgreifende Unterſchiede, welche die Bewirtſchaftung beeinfluſſen, vorliegen. Die Urſachen bleibender Betriebsklaſſenbildung liegen im Standort. Die örtliche Begrenzung der Betriebsklaſſen iſt in der Regel durch die Einteilung in Wirtſchaftsfiguren (vgl. 1. Teil, 1. und 2. Abſchnitt) gegeben. — 8 II. Blöcke. Die Bildung von Blöcken iſt eine Beſonderheit der Einrichtung der preußiſchen Staatsforſten. Hinſichtlich der forſttechniſchen Beſtimmungsgründe beſtehen zwiſchen Blöcken und Betriebsklaſſen keine allgemein gültigen Unter— ſcheidungsmerkmale. Charakteriſtiſch für die Blockbildung iſt neben den unter 1 hervorgehobenen forſttechniſchen Gründen der örtliche Zuſammenhang der Fläche und die Rückſicht auf die Befriedigung des Holzbedarfs, was für die Betriebsklaſſen nicht gefordert wird. Sie werden deshalb beſonders dann gebildet, wenn die Nachhaltig— keit des Ertrags für verſchiedene Revierteile nachgewieſen werden ſoll. Wenn ſonſtige Gründe für die Bildung von Blöcken nicht vorliegen, werden die einzelnen Schutzbezirke als ſolche behandelt. Nachdem durch den Einfluß des Handels und den Fortſchritt der Beförderungsmittel die Nachhaltigkeit für die einzelnen Teile der Reviere in der neueren Zeit ihre Bedeutung verloren hat, ſind die Beſtimmungsgründe für die Bildung von Blöcken und Betriebs— klaſſen übereinſtimmend. Es iſt daher in der Regel nicht erforder— lich, daß beide Arten von Betriebsverbänden nebeneinander aus— geſchieden werden. III. Hiebszüge. 1. Begriff und Bedeutung. Ein Hiebszug umfaßt zuſammenliegende Beſtände, für welche bei Aufſtellung des Wirtſchaftsplans eine geregelte Folge der Ver— jüngung feſtgeſetzt wird. Die Bildung von Hiebszügen erfolgt haupt— ſächlich mit Rückſicht auf die Sturmgefahr. Die Bedeutung, welche einer geregelten Hiebsfolge beigelegt werden muß, iſt abhängig: a) Von der Holzart. Flachwurzelnde Holzarten (in erſter Linie Fichte) ſind der Sturmgefahr in beſonderem Grade ausgeſetzt. b) Von den Standortsverhältniſſen. Auf lockerem und feuchtem Boden iſt die Bruchgefahr größer als auf trockenem, hartem. Gute Bonitäten ſind wegen der größeren Länge des Holzes mehr gefährdet. c) Von der Beſchaffenheit der Beſtände, die in dieſer Bez ziehung nach dem Anſatz der unteren Aſte zu beurteilen ſind. Je höher die Kronen angeſetzt ſind, um ſo größer iſt, namentlich wenn Unterbrechungen des Schluſſes eintreten, die Bruchgefahr. Je gleich— 8 mäßiger die Wurzeln und Kronen ausgebildet ſind, um ſo größer iſt die Widerſtandsfähigkeit der Beſtände gegen die Schäden der anorganiſchen Natur. Die Richtung des Hiebes erfolgt der Hauptwindrichtung ent— gegen. Dieſe iſt in Deutſchland die weſtliche (Weſt, Südweſt, Nordweſt). Es iſt jedoch zu beachten, daß auch von anderen Richtungen gefährliche Stürme erfolgen können. Im Gebirge er— leidet die Sturmrichtung Ablenkungen durch die Terrainbildung. Die Frage, ob und wie Hiebszüge zu bilden ſind, iſt durch örtliche Verhältniſſe (Terrainbildung, Boden, Holzart) beſtimmt. Wegen der Bodenaushagerung, welche durch Sonnenſtrahlung und Windwehen an den Beſtandesrändern bewirkt wird, iſt die Hiebsfolge auch da von Bedeutung, wo Windbruch nicht zu befürchten iſt. 2. Beginn und Ausdehnung der Hiebszüge GHiebsfolge). Der Anfang der Hiebszüge iſt ſo zu legen, daß Beſtände, die zur Zeit der Verjüngung freigeſtellt werden, gegen Sturm geſchützt ſind. In dieſer Hinſicht ſind insbeſondere vorhandene Straßen, Holzabfuhrwege und Geſtelle, an welchen ſich Waldmäntel gebildet haben, zu berückſichtigen. i Die Ausdehnung der Hiebszüge iſt zunächſt von den vor— handenen Altersklaſſen abhängig, welche die Beſtandeskarte darſtellt. Die wünſchenswerte Ausdehnung wird hauptſächlich beſtimmt durch die Breite der Jahresſchläge und die Art ihrer Aneinanderreihung. Für die betreffs der Hiebsfolge am meiſten in Betracht kommenden Holzarten iſt es Regel, daß die Schläge ſchmal bleiben und daß ſie nicht jährlich, ſondern mit mehrjährigen Pauſen aneinander gereiht werden. Hieraus ergibt ſich die Regel, daß nicht zu lange Hiebszüge gebildet werden ſollen. Die Ausdehnung der Hiebs— züge iſt meiſt von der beſtehenden Lagerung der Altersklaſſen ab— hängig. Der Fortgang des Hiebes, die Größe und Richtung der Jahresſchläge und die Zeit ihrer Aneinanderreihung wird durch waldbauliche Rückſichten beſtimmt. 3. Mittel, den ſturmgefähr deten Beſtand zu ſichern. Den Sturmſchäden kann durch Maßnahmen des Waldbaues und der Forſteinrichtung vorgebeugt werden. Insbeſondere kommt in Betracht: — ger a) Feſtlegung der Hiebszugsgrenzen auf die natürlichen Terrain— linien, insbeſondere Rücken (Haupt- und Seitenrücken). b) Anlegung genügend breiter Schneiſen (Wirtſchaftsſtreifen) in der ſenkrecht zum Winde liegenden Richtung. e) Loshiebe. Dieſe werden in einer Breite von 10 —20 m in dem gegen die Sturmrichtung vorliegenden alten Beſtande eingelegt, um die rechtzeitige Bemantelung des ſturmgefährdeten Beſtandes herbeizuführen. Die Loshiebe werden angebaut und als beſondere Beſtandesabteilungen behandelt. Ahnliche Aufgaben haben auch die ſog. Umhauungen (Sachſen). d) Frühzeitige ſtarke Durchforſtung des exponierten Beſtandes an den dem Winde ausgeſetzten Rändern. 4. Behandlung jüngerer, noch nicht hiebsreifer Orte. Beſtände, welche in der Richtung des Hiebszuges liegen, ihrem Alter nach aber zur Zeit der Verjüngung des Hauptbeſtandes noch nicht hiebsreif erſcheinen, werden entweder mit den ſie umgebenden älteren Beſtänden verjüngt, oder für die nächſte Umtriebszeit über— gehalten, oder unabhäng von der Umgebung bewirtſchaftet. Die Entſcheidung hierüber muß, ſtets nach den Verhältniſſen des be— ſonderen Falles (Altersunterſchied, Windgefahr, Größe, Form) getroffen werden. 2. Abſchnitt. Die Beſtimmung der Umtriebszeit!). I. Bedeutung. Die Beſtimmung der Umtriebszeit iſt die wichtigſte unter den allgemeinen Aufgaben der Forſteinrichtung. Sie ſteht mit allen phyſikaliſchen und ökonomiſchen Verhältniſſen der Wirtſchaft in Zu— ſammenhang und gibt dem Betriebe eine beſtimmte Richtung. Die normalen Altersklaſſen und normalen Verjüngungsflächen, welche für die meiſten Verfahren der Ertragsregelung die wichtigſte Grund— lage bilden, können nur dann richtig ausgedrückt werden, wenn eine zutreffende Begründung des Hiebsreifealters vorausgegangen iſt. ) Eine eingehende Begründung und Berechnung der Umtriebszeit auf Grund der Produktionskoſten und Erträge iſt Aufgabe der forſtlichen Statik. a Bei der Begründung der Hiebsreife der Beſtände iſt von regelmäßigen Verhältniſſen auszugehen und zunächſt eine Umtriebs— zeit, die als normale angeſehen werden ſoll, feſtzuſtellen. Das wirkliche Abtriebsalter der einzelnen Beſtände erleidet wegen ihrer Beſchaffenheit und des Einfluſſes, den der Zuſtand und die Lage anderer Beſtände desſelben Betriebsverbandes ausüben, mehr oder weniger ſtarke Abweichungen. II. Beſtimmungsgründe. Allgemein wird als Beſtimmungsgrund der Umtriebszeit die Erzielung eines möglichſt hohen Reinertrags angeſehen. Der Reinertrag der Wirtſchaft ergibt ſich dadurch, daß vom Rohertrag die Produktionskoſten abgezogen werden. 1. Rohertrag. Der in der Regel p. ha der Geſamtfläche anzugebende Roh— ertrag iſt das Produkt der erzeugten Maſſe und des Wertes der Maſſeneinheit. Die für die Umtriebszeit ausſchlaggebende Maſſe iſt beim nachhaltigen Betrieb der jährliche (oder periodiſche) Ge— ſamt-Durchſchnittszuwachs. Der Wert iſt auf das Durch— ſchnittsfeſtmeter der Geſamtmaſſe, welches bei den zu vergleichenden Umtriebszeiten erzeugt wird, zu beziehen. 2. Produktionskoſten. Die Produktionskoſten müſſen ſowohl vom Standpunkt des wirtſchaftenden Subjekts als auch mit Bezug auf das Objekt der Wirtſchaft aufgefaßt und begründet werden. In der erſtgenannten Beziehung ſind volkswirtſchaftliche und privatwirtſchaftliche Produktionskoſten au unterſcheiden. Vom Standpunkt der Wirt: ſchaft eines ganzen Volkes aus ſind nur ſolche Aufwendungen als Produktionskoſten zu betrachten, welche dem Volksvermögen direkt entzogen werden; vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt erſcheinen auch Arbeitslöhne und Kapitalzinſen, die nur eine Anderung in der Verteilung des Volksvermögens bewirken (Verwaltungs- und Schutzkoſten, Holzhauerlöhne, Zinſen des Vorratskapitals) als Produktionskoſten. Je nach dem in Betracht gezogenen Objekt werden entweder nur die der Wirtſchaft poſitiv zugeführten Auf— wendungen oder auch die Zinſen des Boden- und Vorratskapitals als Produktionskoſten angeſehen. Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 4 — 3. Reinertrag. Nach Vorſtehendem iſt zu unterſcheiden: | a) Nach dem Wirtſchaftsſubjekt: volkswirtſchaftlicher und privatwirtſchaftlicher Reinertrag. Allgemeine Gegenſätze der beiderſeitigen Folgerungen für die Wirtſchaftsführung ſind aus der Verſchiedenheit des Begriffs nicht abzuleiten, weil beim volkswirt— ſchaftlichen Reinertrag eines Wirtſchaftszweiges auch die indirekten Wirkungen, die er auf andere Zweige der Volkswirtſchaft ausübt, berückſichtigt werden müſſen. Ein Maximum des volk⸗swirtſchaft— lichen Reinertrags kann für keinen einzelnen Wirtſchaftszweig als leitendes Prinzip aufgeſtellt werden. b) Nach dem Wirtſchaftsobjekt: Waldreinertrag, welcher ſich durch die gemeinſame Wirkung von Boden und Beſtand ergibt; und Bodenreinertrag, der auf den Boden entfallende Teil des Waldreinertrags. Beim Waldreinertrag werden nur die in die Wirtſchaft geſteckten Aufwendungen (Gehälter, Löhne uſw.) als Produktionskoſten berückſichtigt. Um den Bodenreinertrag darzu— ſtellen, müſſen auch die Zinſen des Vorrats als Beſtandteile der Produktionskoſten in Rechnung geſtellt werden. III. Methoden der Berechnung des Reinertrags. 1. Die Hiebsreife des Einzelbeſtandes. a) Vom Standpunkt der größten volkswirtſchaftlichen Werterzeugung ſoll für die Zeit der Nutzung an vom Stand: punkt des größten Waldreinertrags 5 ein Maxi⸗ mum ſein (A = Haubarkeitsertrag, D = Se der Vorerträge). | b) Vom Standpunkt der Bodenreinertragslehre wird die Hiebsreife nach dem Weiſerprozent (Preßler) feſtgeſtellt, welches die Wertzunahme im Verhältnis zu dem ihr zugrunde liegenden Kapital ausdrückt. Bezeichnen Am, Am +ı die Werte (Verbrauchs- werte) eines Beſtandes in den Jahren m, m 1, G das aus dem Wert des Bodens und dem Kapital der Verwaltungs- und Kulturkoſten gebildete „Grundkapital“, p das Prozent der jähr— lichen Wertzunahme eines Beſtandes, welches in die 3 Beſtandteile Maſſenzuwachs (a), Wertzuwachs (b), Teuerungszuwachs (e) zerlegt werden kann, ſo iſt das Weiſerprozent = DR Am 33 Am Am Am — — — p lar! 8 erer enge eee Da bei älteren Beſtänden, auf welche Berechnungen des Weiſer— prozentes beſchränkt werden, der Wert des Grundkapitals gegen— über dem Beſtandeswerte ſehr zurücktritt, da ferner der Vermutung einer Preiszunahme der Hölzer bereits in der geringen Höhe des zu fordernden Zinsfußes oder Weiſerprozentes Rechnung getragen wird, ſo iſt es für die Praxis meiſt genügend, wenn der Renta— bilitätsnachweis auf die Angabe der Maſſen- und Wertzuwachs— prozente (a = b) beſchränkt wird. 2. Die Hiebsreife beim jährlichen nachhaltigen Betrieb. a) Nach der Theorie des größten Bodenreinertrags. Beim jährlichen Betrieb beſteht die Maſſen- und Werterzeugung in der Summe der Haubarkeits- (A) und Vornutzungen (D). Der dem Betriebe zugrunde liegende Produktionsfonds beſteht aus dem Boden, Vorrats-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital, bezogen auf die ganze Wirtſchaftseinheit oder Betriebsklaſſe (= u Flächen: einheiten). Die Umtriebszeit läßt ſich nachweiſen: a) Nach dem überſchuß der jährlichen Erträge über die Produktionskoſten = A + D — [(B + N) o, op e vj. Alp BR in o ch Werden die Verwaltungs- und Kulturkoſten, wie es in der Praxis allgemein geſchieht, ihrem jährlichen Betrage nach von den Erträgen abgezogen, ſo iſt AD — (e v) — BEN 100. b) Nach der Waldreinertragslehre Hier ſtimmt die Formel mit der zu 1 überein. Die Reſultate der Berechnung der Umtriebszeit ſind nach dem angewandten Zinsfuß ſehr verſchieden. Der dem forſtlichen Be— trieb zugrunde zu legende Zinsfuß muß mit Rückſicht auf die lange, während der ganzen Umtriebszeit erfolgende Werterzeugung — mit Rückſicht auf die Sicherheit, welche die Forſtwirtſchaft bei guter Führung trotz vieler die einzelnen Altersſtufen betreffenden Gefahren im ganzen gewährt — wegen der Steigerung, welche die forſtlichen 4 * 8) Nach dem Prozent der Verzinſung w 100. W 7. = Be Erträge mit dem Fortſchreiten volkswirtſchaftlicher und techniſcher Verhältniſſe erwarten laſſen — wegen des Sinkens des landes— üblichen Zinsfußes und wegen der Gebundenheit des Vorratskapitals niedriger ſein, als in anderen Zweigen der nationalen Wirtſchaft. Bei Vergleichung des Verhaltens verſchiedener Umtriebszeiten muß cet. par. für höhere Umtriebszeiten ein niedrigerer Zinsfuß zugrunde gelegt werden, weil die Möglichkeit des Einhaltens höherer Umtriebszeiten einen höheren Grad von Sicherheit und Stetigkeit der Kapitalleiſtung zur Vorausſetzung hat. Ebenſo iſt bei Holz— arten, die von äußeren Schäden weniger betroffen werden, ein ge— ringerer Zinsfuß als unter entgegengeſetzten Verhältniſſen zugrunde zu legen (Laubholz und Nadelholz). IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Umtriebszeit. Da der Durchſchnittszuwachs bei richtiger Wirtſchaftsführung innerhalb langer Zeiträume ziemlich gleich bleibt, während der Wert des durchſchnittlichen Feſtmeters bis zu ſehr hohem Alter fortgeſetzt ſteigt, ſo führen die Wirtſchaftsprinzipien der größten Werterzeugung und des größten Waldreinertrags zu ſehr hohen, die üblichen Ab— triebsalter überſteigenden Umtriebszeiten. Die Bodenreinertrags— theorie, welche den Vorrat als Betriebskapital auffaßt, führt vom höheren Stangenalter ab zu ſtärkeren Durchforſtungen bezw. Lichtungen und zu einer Verkürzung der Produktionszeit. V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit. Wenn die Elemente für den Nachweis der Hiebsreife auf Grund des Reinertrags nicht mit der erforderlichen Beſtimmtheit vorliegen, jo muß die Umtriebszeit für die Zwecke der Ertrags— regelung auf gutachtlichem Wege feſtgeſetzt werden. Für ein ſolches Gutachten ſind einerſeits die Sortimente zu bezeichnen, deren Er— zeugung in erſter Linie das Ziel der Wirtſchaft bilden ſoll, andererſeits iſt die Zeit zu beurteilen, welche nach dem Gange des Zuwachſes für die Bildung derſelben nötig iſt. Die wichtigſten Sortimente, welche als Wirtſchaftsziel in Betracht kommen, ſind die Stammklaſſen (Schneideholz und langes Nutzholz). Ihre Tauglichkeit zu gewerblichen Zwecken iſt von der Stärke in einer gewiſſen Höhe abhängig. Die erforderliche Wachstumszeit ergibt ſich aus der durchſchnittlichen Jahrringbreite und der Höhe der maßgebenden Kreisfläche. „4 — 8 VI. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit von Einfluß ſind. 1. Die Eigentumsverhältniſſe. Je größer die Wirtſchaftseinheiten, je wohlhabender die Wald— eigentümer und je nachhaltiger ihre Intereſſen am Waldzuſtand ſind, um ſo höher geſtalten ſich in der Regel die Umtriebszeiten. Unbemittelte Waldeigentümer können keine hohen Umtriebszeiten einhalten, zumal die Möglichkeit einer Beleihung des Waldes ſehr beſchränkt iſt. Der Staat hat außer dem privatwirtichaftlichen Zweck der Erzielung eines Ertrags auch polizeiliche Aufgaben für die jetzige und zukünftige Volkswirtſchaft zu erfüllen. Dieſe kann er in ſeinem eigenen Walde am beſten zur Geltung bringen. Hieraus ergiebt ſich, unabhängig von den Wirtſchaftsprinzipien, daß die ſtaatlichen Wälder in der Regel mit den höchſten, kleine Privat— forſten, auch bei guter Betriebsführung, mit den niedrigſten Um— triebszeiten bewirtſchaftet werden. 2. Die Lage des Waldes zu den Verbrauchsorten. Da die Transportkoſten den Waldpreis der ſchwächeren Sorti— mente im Verhältnis zu ihrem Werte in ſtärkerem Grade herab— drücken, als es beim guten ſtarken Holz der Fall iſt, ſo iſt es häufig angezeigt, daß in Wäldern, die in der Nähe der Konſumtions— orte liegen (Großſtädte, bergbaulicher Betrieb) niedrigere Umtriebs— zeiten eingehalten werden, als in den von den Verbrauchsgebieten fern gelegenen Waldungen, für welche die Erzeugung von ſtarken Sortimenten in der Regel das Hauptwirtſchaftsziel bildet. (Gruben— holzbetrieb in Weſtfalen, Rheinland.) 3. Der Standort. Je beſſer dieſer einer Holzart entſpricht, um ſo höhere Um— triebszeiten laſſen ſich einhalten. Eine allgemeine Beziehung zwiſchen Umtriebszeit und Standortsgüte läßt ſich für keine Holzart aufſtellen, weil der negative Einfluß der früheren Kul— mination des Durchſchnittszuwachſes auf den beſſern Bonitäten durch die vollkommenere Beſtandesbeſchaffenheit und den höheren Wertzuwachs derſelben Bonität aufgewogen oder übertroffen werden kann. Wärmeres Klima beſchleunigt die Hiebsreife, kühleres Klima (Gebirge, Norden) hält ſie zurück. — — 4. Die Beſtandesverhältniſſe. Je beſſer die Beſtände erzogen ſind, um ſo höher iſt ihre Umtriebszeit. Die Abtriebszeit der einzelnen Beſtände kann von dem normalen Umtriebsalter um ſo mehr abweichen, je unvoll— kommener dieſelben in bezug auf Geſundheit, Wuchs und Aſt— reinheit ſind. 5. Der Fortſchritt der volkswirtſchaftlichen Kultur. Wegen des zunehmenden Bedarfs der Volkswirtſchaft an Schneideholz und der Abnahme der Urwaldungen iſt es wahr- ſcheinlich, daß die Preiſe der beſſeren und ſtärkeren Hölzer in Zukunft in ſtärkerem Verhältnis ſteigen werden, als die der ge— ringeren. Mit Rückſicht hierauf kann die Umtriebszeit höher ge— halten werden, als den Berechnungen nach den Zahlen, die der Gegenwart entnommen ſind, entſpricht. | 3. Abſchnitt. Die Ermittelung des Abnutzungsſatzes (Materialetats). I. Auswahl der Beſtände für den nächſten Wirtſchaftszeitraum. A. Haubarkeitsnutzungen. Innerhalb des durch die Umtriebszeit und die Methode der Ertragsregelung gegebenen Rahmens ſind bei der Wahl der Be— ſtände, deren Einſchlag den Abnutzungsſatz bilden ſoll, folgende Beſtimmungsgründe maßgebend. 1. Der Zuſtand des Bodens. Stark verunkrautete, ver— ödete Böden ſind möglichſt bald zur Aufforſtung heranzuziehen. 2. Die Beſchaffenheit der Beſtände. Lückige, äſtige, ſchlecht— wüchſige uſw. Beſtände ſind der erſten Periode zu überweiſen, auch wenn ſie das entſprechende Umtriebsalter noch nicht erreicht haben. 3. Die Verteilung der Wirtſchaftsflächen. Die Anhäufung großer zuſammenhängender Beſtände desſelben Alters iſt mit Rückſicht auf die Gefahren, welchen ſie ausgeſetzt ſind, möglichſt zu beſchränken. 4. Der Einfluß auf die Umgebung. Freilegung gefährdeter Beſtände gegen Sonne und Wind iſt tunlichſt zu vermeiden. — 55 — 5. Verminderung der Ungleichheiten innerhalb derſelben Wirt— ſchaftsfigur. Die Anhiebsflächen ſind in den Plänen bezw. auf den Karten kenntlich zu machen; auch iſt die Richtung der Verjüngung anzugeben. B. Vornutzungen. Für dieſe iſt ein beſonderer Plan anzufertigen, in welchem die einzelnen Abteilungen, gewöhnlich getrennt nach Derbholz- und Reisholz-Durchforſtung, nach Maßgabe des ſpeziellen Betriebsplans zuſammengeſtellt werden. II. Feſtſetzung des Abnutzungsſatzes bei den Fachwerksmethoden. Bei denjenigen Methoden der Ertragsregelung, welche die Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplanes fordern, insbeſondere bei den Fachwerksmethoden, ergiebt ſich die im nächſten Wirtſchafts— zeitraum zu nutzende Holzmaſſe durch die Aufſummierung der be— züglichen Spalten des Betriebsplans. Der jährliche Etat wird durch Diviſion der nachgewieſenen Maſſen mit der Anzahl der Jahre der Periode gefunden. Eine Sonderung der Erträge hat zu erfolgen: 1. Nach Holzartengruppen. In Preußen und vielen anderen Staaten wird unterſchieden: Eiche — Buche nebſt anderem Hartholz — anderes Laubholz — Nadelholz. 2. Nach Haupt- und Vornutzung. Dieſe müſſen deshalb bei allen Aufnahmen getrennt gehalten werden. 3. Nach den vorkommenden Betriebsarten. Das ſchlag— weiſe eingeſchätzte Material vom Niederwald und das Unterholz des Mittelwaldes wird bei der Beſtimmung des zu kontrollierenden Abnutzungsſatzes nicht berückſichtigt. Für das Oberholz des Mittel— waldes ergibt ſich der Abnutzungsſatz durch Diviſion der Unterholz— Umtriebszeit in die Summe der für dieſe Zeit eingeſchätzten Nutzungsmaſſen. | 4. Nach Sortimenten. Die Angabe des Betriebsplans erſtreckt ſich nur auf Derbholz. Das Stock- und Reiſerholz wird nach den Ergebniſſen der ſeitherigen Verwaltung zugefügt. Eine weitere Zerlegung des Derbholzes in Sortimente iſt zum Zwecke der Ertragsregelung nicht erforderlich. BE III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden. Bei ihnen wird der Ermittelung des Abnutzungsſatzes eine Formel zugrunde gelegt, deren Elemente aus dem Zuwachs und dem Verhältnis zum normalen Vorrat beſtehen. (Näheres ſiehe Teil V, Methoden der Forſteinrichtung.) IV. Reſerven. Unter Reſerven ſind hiebsreife Holzvorräte zu verſtehen, welche auf die Höhe des Abnutzungsſatzes nicht in Anrechnung gebracht werden. Sie ſollen dazu dienen, um bei eintretender Notlage des Waldbeſitzers oder aus anderen Gründen eine beſondere Einnahme zu gewähren. Man unterſcheidet: feſte Reſerven, die aus be— ſonderen Beſtänden gebildet werden, und fliegende Reſerven, die dadurch hergeſtellt werden, daß Maſſe und Zuwachs unter ihren mutmaßlichen Beträgen eingeſchätzt ſind. Letztere übertragen ſich von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit. Zum Zweck der Bedarfs— befriedigung in Notfällen ſind Reſerven in der Regel nicht mehr erforderlich. Dagegen empfiehlt es ſich aus waldbaulichen Gründen (allmähliche Schlagführung, Schutz der Jungwüchſe), die Maſſen noch nicht angehauener Orte nicht ganz der nächſten Periode zu überweiſen, ſondern einen Teil für die nachfolgende Periode zu reſervieren. 4. Abſchnitt. Die formale Darſtellung der Reſultate der Forſteinrichtung ). I. Schriften. 1. Der Wirtſchaftsplan. Die Reſultate der Forſteinrichtungsarbeiten werden nach ihrer Feſtſtellung im Wirtſchaftsplan niedergelegt, der nach Hauptwirt— ſchaftsteilen (Blöcken, Betriebsklaſſen) geordnet iſt. Die weſent— lichſten Angaben des Betriebsplans erſtrecken ſich auf: a) Die Ortsbezeichnung (Jagen, Diſtrikt, Abteilung; im Mittel-, Nieder- und Plenterwald auch Schläge) mit Flächenangabe. b) Die Beſchreibung des Standorts mit Angabe der Klaſſe. ) Näheres hierüber ſ. im 5. Teile, 2. Abſchn. f E 0 — 57 — e) Die Beſchreibung des Beſtandes mit Angabe des Durch— ſchnittsalters und Vollbeſtandes ſowie des Maſſen- und Wertzu— wachſes (ev. auch des Weiſerprozents für mittlere und ältere Beſtände). d) Die Altersklaſſen-Tabelle, geordnet nach Holzarten. e) Die Nachweiſung der Flächenabnutzung. k) Die Nachweiſung des Vorrates, ſoweit ſie nach der ange— wandten Methode der Ertragsregelung erforderlich iſt. g) Beſtimmungen über die im nächſten Wirtſchaftszeitraum vorzunehmenden Hauungen und Kulturen. 2. Sonſtige Schriftſtücke. Außer dem ſpeziellen Wirtſchaftsplan ſind bei der Forſt— einrichtung anzufertigen und dem Betriebswerk anzufügen: a) Eine Nachweiſung über den Zuſtand der Grenzen (in Preußen Grenzregiſter). b) Desgl. über die Reſultate der Vermeſſung des Holzbodens und Nichtholzbodens (in Preußen General-Vermeſſungs-Tabelle). c) Ein Nachweis über die Benutzung des Nichtholzbodens (Pacht- und Dienſtland, Steinbrüche u. a.). d) Die Herleitung des Abnutzungsſatzes, geordnet nach Be— triebsarten, beim Hochwald getrennt nach Haubarkeits- und Vor⸗ nutzung. e) Ein genereller Hauungs- und Kulturplan. ) Eine generelle Revierbeſchreibung. g) Andere die Wirtſchaft betreffende Nachweiſungen (Holz: preiſe, Berechnung des Reinertrags, Jagd, Nebennutzungen, Fiſcherei, Berechtigungen uſw.). h) Beratungsprotokolle zu Anfang und am Schluß der Taxationsarbeiten. II. Karten. In jeder geregelten Wirtſchaft werden geführt: 1. Karten, welche zum Eintrag von Vermeſſungen geeignet ſind, Spezialkarten in größerem Maßſtab (in Preußen 1: 5000). 2. Karten, welche die wichtigſten wirtſchaftlichen Verhältniſſe insbeſondere Holzart, Holzalter, ev. Bonität, Zeit der Nutzung er— kennen laſſen (Wirtſchaftskarten, Beſtandeskarten). 3. Außerdem können noch andere Karten, Wegenetzkarten, Bodenkarten uſw. wünſchenswert oder notwendig ſein. Vierter Teil. Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne ). I. Kontrolle. 1. Kontrolle des Holzeinſchlags. Anderungen gegen die Anſätze des Betriebsplans ergeben ſich ſowohl durch Fehler der Schätzungen, als auch durch Abweichungen in der Hiebsführung. Die Ergebniſſe des jährlichen oder peri— odiſchen Einſchlags müſſen deshalb gegen die Angaben des Betriebs— werks kontrolliert werden. Dieſem Zwecke dient das Kontrollbuch, in welchem für die einzelnen Abteilungen die jährlichen Einſchläge eingetragen und zuſammengeſtellt werden. Die wirkſame Kontrolle wird entweder auf die Geſamtnutzung ausgedehnt, oder auf die Hauptnutzung beſchränkt. Da eine richtige Trennung der Haupt— und Vornutzungen nicht immer möglich iſt und die Vornutzungen in allen materiellen Beziehungen (Bodenausnutzung, ökonomiſche Verhältniſſe) als weſentliche Beſtandteile des Ertrags angeſehen werden müſſen, ſo iſt es gerechtfertigt, beide Teile des Ertrags der Kontrolle zu unterwerfen. In beiden Fällen kann die Kontrolle auf die geſamte Holz— maſſe oder nur auf Derbholz bezogen werden. Mit Rückſicht auf die ungleichmäßige Nutzung und Formung des Reiſigs wird ſie in der Regel auf Derbholz beſchränkt. 2. Kontrolle der Flächen-Veränderungen. Alle im Beſtande und der Benutzungsweiſe der Flächen ein— geleiteten oder ausgeführten Anderungen müſſen ſorgfältig gebucht werden. ) Die wichtigſten Beſtimmungen der Praxis über die Kontrolle und Fortbildung der Betriebspläne ſind im 5. Teil, 2. Abſchn., kurz angegeben. — 59 — 3. Kontrolle der Veränderung im Revierzuſtand. Hier ſollen alle Ereigniſſe und Beobachtungen niedergelegt werden, welche auf die Wirtſchaftsführung und Betriebseinrichtung von Einfluß ſind; namentlich in bezug auf Vermeſſung und Ab— ſchätzung, Betrieb der Hauungen und Kulturen, Forſtſchutz, recht— liche Verhältniſſe uſw. II. Taxations-Reviſion. Im Laufe der Wirtſchaftsperiode pflegen durch Naturſchäden, Ankauf und Tauſch von Flächen, Veränderungen im Holzabſatz u. a. Verhältniſſe Veränderungen einzutreten, welche auf die Forſt— einrichtung nicht ohne Einfluß bleiben dürfen. Die Abſchätzungen müſſen deshalb im Laufe des Wirtſchaftszeitraums, in der Regel in der Mitte der Wirtſchaftsperiode, ergänzt und berichtigt werden. Die weſentlichſten Aufgaben der Reviſion betreffen: 1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes. 2. Die Fortſchritte der Hauungen und Kulturen. 3. Die Prüfung des Betriebsplans in bezug auf die allge— meinen und die für die einzelnen Abteilungen getroffenen Be— ſtimmungen. (Wahl der Holzarten, Art der Kultur, Durchforſtungs— betrieb, Holzpreiſe uſw.) 4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes. Das Material für die Prüfung ergibt ſich teils aus dem ört— lichen Befund der Revierverhältniſſe, teils durch die Abſchlüſſe der unter I vermerkten Wirtſchaftsbücher. Fünfter Teil. Die Methoden der Ertragsregelung. Erſter Abſchnitt. überſicht über die Entwickelung der Methoden der Ertragsregelung. Wegen der Mannigfaltigkeit der in den deutjchen Waldungen vorliegenden Standorts- und Beſtandesverhältniſſe, der Verſchieden— heiten der Bildungsſtufen der Forſtbeamten und der Schwierigkeit, gegenſeitige Erfahrungen auszutauſchen, mußten ſich die Wege, welche zur Ertragsregelung eingeſchlagen wurden, ſehr verſchieden geſtalten. Im allgemeinen ging das Beſtreben überall dahin, die Nutzungen für einen längeren Zeitraum möglichſt gleichmäßig zu geſtalten. Die Grundlage für die dahin gerichtete Ertragsregelung bildete einerſeits die Fläche, anderſeits die auf ihr ſtockende Maſſe und der an dieſer ſich anlegende Zuwachs. Je nachdem das aus— ſchließliche oder vorwiegende Gewicht auf die Fläche oder auf die Maſſe gelegt wurde, bildeten ſich verſchiedene Verfahren der Ertrags— regelung aus, die meiſt durch die vorherrſchenden Verhältniſſe der Länder, in denen ſie angewandt werden ſollten, beſtimmt waren. Abgeſehen von der Regelung nach Durchſchnittsgrößen ſind die wichtigſten Methoden der Literatur und Praxis: 1. Die Flächenteilung; 2. Die Fachwerksmethoden; 3. Die Vorratsmethoden. J. Flächenteilung. Der Wald oder die Hauptteile desſelben (Blöcke, Betriebs— Elajjen) werden in eine der Umtriebszeit entſprechende Zahl von örtlich feſtzulegenden Schlägen eingeteilt. Die Größe derſelben — 61 — 5 iſt entweder gleich oder der Standortsgüte entgegengeſetzt (reduzierte Flächen). Jährlich oder periodiſch wird ein Schlag genutzt. Die Flächenteilung iſt die älteſte Methode der Betriebsrege— lung. Sie hat die Überführung des ungeregelten Plenterbetriebs in den ſchlagweiſen Betrieb eingeleitet. Sie wurde vorgeſchrieben durch zahlreiche Forſtordnungen des 16.—18. Jahrhunderts. (Holz— ordnung für die Grafſchaft Mansfeld 1585. Naſſauiſche Forſt— ordnung 1731 u. a.) Auch in den Inſtruktionen Friedrichs d. Gr. (mitgeteilt durch v. Kropff), Dettelt?), v. Zanthier u. a.) iſt dies Verfahren vertreten. Bei Anwendung auf den Hochwald treten hauptſächlich folgende Mißſtände der Flächenteilung hervor: a) Die Umtriebszeit wird als eine feſte, bleibende Größe an— geſehen, während ſie ſich tatſächlich je nach der techniſchen Bewirt— ſchaftung des Waldes und äußeren wirtſchaftlichen Verhältniſſen im Laufe der Zeit ändert. b) Den waldbaulichen Forderungen, die an die Behandlung der Beſtände zu machen ſind, kann nicht genügend Rechnung ge— tragen werden (natürliche Verjüngung, Lichtung, Aushiebe). In der neueren Forſtwirtſchaft bleibt die Flächenteilung auf den Nieder- und Mittelwald beſchränkt. Auch für den Plenterwald bildet die Schlageinteilung die örtliche Grundlage der Ertrags— regelung. II. Die Fachwerksmethoden. Der Zeitraum, für welchen der Wirtſchaftsplan aufgeſtellt wird („Einrichtungszeitraum“, der bei gleichen Beſtandesverhältniſſen in der Regel der Umtriebszeit gleich iſt, beim Vorkommen verſchiedener Holzarten und Bonitäten aber von dieſer abweicht), wird in eine Anzahl von gleich langen, meiſt 20 jährigen Zeitabſchnitten, Peri— oden eingeteilt. Jede Holzboden-Abteilung wird einer beſtimmten, ihrem Alter entſprechenden Periode zugewieſen, ſo daß ſämtliche Flächen des Reviers (mit Ausnahme einzelner, gar nicht oder mehr— mals zu nutzender Flächen) im Laufe des Einrichtungszeitraums zur einmaligen Nutzung kommen. Die Abſchlüſſe der einzelnen Perioden ) Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung pp. der Forſten 1807. 2) Praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem Forſtweſen unentbehr— liche Dienſte tue, 1765. Pe. nee ſollen für das ganze Revier oder auch für die Hauptteile (Blöcke, Betriebsklaſſen) desſelben annähernd gleich ſein oder für die ſpäteren Perioden etwas anſteigen. Ergibt ſich nach Abſchluß der Tabellen, daß die Perioden ungleich ausgeſtattet ſind, ſo findet ein Verſchieben (Vorſchieben oder Zurückſchieben) einzelner Abteilungen aus einer Periode in die ihr nächſte ſtatt. Je nachdem auf die Gleichſtellung der Flächen oder der Maſſen das ausſchließliche oder größere Ge— wicht gelegt wird, werden verſchiedene Arten des Fachwerks unter— ſchieden. 1. Flächenfachwerk. Die Ausſtattung von Perioden erfolgt entweder mit wirklichen Flächen, was in der Regel genügt, oder mit auf die mittlere bezw. beſte Bonität reduzierten Flächen. Die Reduktion erfolgt nach Maßgabe des Ertragsvermögens, das gewöhnlich nach dem Hau— barkeitsdurchſchnittszuwachs ausgedrückt wird. Die Maſſen werden nur für die 1. Periode nachgewieſen. Als Vorläufer des Flächenfachwerks, das von der Methode der Flächenteilung nicht immer ſtreng geſondert werden kann, muß Oettelt (a. a. O.) angeſehen werden, der aber die Altersklaſſen und Perioden nicht nach gleichen Abſtufungen, ſondern nach natür— lichen Wuchsklaſſen von verſchiedener Zeitdauer (über 75, 55— 75, 40— 55 Jahre uſw.) bildete. In den älteſten Beſtänden ſollte ſo— lange gehauen werden, bis die nachfolgende Klaſſe das Alter der Hiebsreife erreicht hat. In der Literatur iſt das Flächenfachwerk von H. Cotta, von Wedekind, Burckhardt u. a. vertreten. In der Praxis hat es namentlich unter einfachen Verhältniſſen, insbeſondere bei vorherrſchendem Kahlſchlagbetrieb, Anwendung gefunden. Das Flächenfachwerk hat den Vorzug der Einfachheit und leichten Anwendbarkeit. Im Laufe einer Umtriebszeit wird, wenn keine Störungen eintreten, das normale Altersklaſſenverhältnis her— geſtellt. Dagegen haften ihm folgende weſentliche Mängel an: a) Es wird keine Rückſicht auf die vorhandenen Beſtandes— — * 7 9 verhältniſſe (Altersklaſſen-Verhältnis, Vorrat, Zuwachs) genommen. Beim Vorherrſchen alter, lückiger, zuwachsloſer Beſtände muß mehr, unter entgegengeſetzten Verhältniſſen weniger an Fläche abgetrieben werden, als der Regel des Flächenfachwerks entſpricht. — BD = p) Viele Nutzungen finden in der Fläche keinen genügenden Ausdruck (Lichtungshiebe, ſtarke Durchforſtungen, Totalitätshiebe). Sie müſſen deshalb künſtlich auf Fläche reduziert werden. Beim Vorherrſchen ſolcher Nutzungen treten die dem Flächenfachwerk ſonſt anhaftenden Vorzüge zurück. 2. Das Maſſenfachwerk. Bei Anwendung des Maſſenfachwerks iſt das Beſtreben des Taxators dahin gerichtet, den Perioden des Einrichtungszeitraums gleiche (oder etwas anſteigende) Erträge zuzuweiſen. Die Maſſen der 1. Periode werden in der Regel durch ſpezielle Aufnahmen ermittelt, die der ſpäteren Perioden nach Erſatztafeln angeſetzt. Der einflußreichſte Vertreter des Maſſenfachwerks iſt G. L. Hartig), der es in ſehr umſtändlicher Form, mit ſpezieller Be— rechnung der Sortimente, anwandte. Aber ſchon vor Hartig hat das Maſſenfachwerk an vielen Orten beſtanden. Die älteren Vertreter weichen jedoch dadurch von Hartig ab, daß die von ihnen gebildeten Altersklaſſen und Perioden ungleich lang ſind. Als Vorläufer G. L. Hartigs find beſonders zu erwähnen): J. G. Beckmann?). Er machte (auf ſehr primitive Weiſe) die erſten Holzmaſſenaufnahmen und Zuwachsunterſuchungen und ermittelte danach den Abnutzungsſatz. v. Wedell“)), Landjägermeiſter in Schleſien. Er teilte die Reviere in Blöcke, ſtellte die Beſtände nach ungleich langen Alters— klaſſen (von über 50, 20 —50, 0—20 Jahren) zuſammen und regelte die Nutzungszeiten ſo, daß die Beſtände nicht früher zum Hiebe kommen ſollten, als bis ſie das Alter der Reife erreicht hatten. Hennerts), Geh. Forſtrat in Berlin. Er bildete das Forſt— einrichtungsweſen in der Mark und Pommern in ähnlicher Weiſe aus, wie v. Wedell in Schleſien und führte die ſyſtematiſche Ein— teilung in Jagen durch. Die Beſtände werden nach Altersklaſſen von 70—140, 40 - 70, 15—40 und 0—15 Jahren geordnet. ) Anweiſung zur Taxation der Forſten 1795. ) Vgl. hierzu Weiſe, Leitfaden „Die Anfänge der Fachwerksmethoden“, S. 165 flg. ) Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft 1759. ) Wieſenhavern, Anleitung zu der neuen .. .. Forſteinſchätzung 1794. 8) Anleitung zur Taxation der Forſten 1791. Vor dem Flächenfachwerk hat das Maſſenfachwerk den Vor— zug, daß den Anſprüchen des Waldbeſitzers und der Holzkonſumenten mehr Rechnung getragen wird. Die weſentlichſten ihm anhaftenden Mängel ſind: a) Die Gleichheit der Nutzungen entſpricht oft nicht dem Intereſſe des Waldbeſitzers. Beim Vorherrſchen alter Beſtände kann dieſer verlangen, daß in der nächſten Periode mehr genutzt wird, als der periodiſchen Gleichheit der Erträge entſpricht; im umgekehrten Falle weniger. Auch im Intereſſe der Konſumenten, welches das Maſſenfachwerk vertritt, iſt eine ſtrenge Gleichſtellung der periodiſchen Erträge nicht erforderlich. b) Die Ertragsberechnungen für die ſpäteren Perioden ſind unſicher. Die zukünftige Behandlung der Beſtände iſt (auch ab— geſehen von Naturſchäden) von Verhältniſſen abhängig, die in der Gegenwart noch nicht beurteilt werden können. Für unregelmäßige Verhältniſſe, unter denen die Methode vorzugsweiſe angewandt werden ſollte, fehlen die erforderlichen Hilfsmittel der Maſſen— berechnungen. 3. Das kombinierte Fachwerk. Das kombinierte Fachwerk iſt eine Verbindung des Flächen— und Maſſenfachwerks; beide Betriebsgrundlagen ſollen bei der Auf— ſtellung der Wirtſchaftspläne geregelt werden. Als ſein Begründer wird H. Cotta!) angeſehen. Urſprünglich wurde bei Anwendung dieſer Methode ſo ver— fahren, daß alle Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen und Maſſen ausgeſtattet wurden. Die Maſſen der Beſtände der 1. Periode wurden in der Regel durch ſpezielle Aufnahme, die der ſpäteren Perioden mit Hilfe von Ertragstafeln ermittelt. Wegen der Unſicherheit der Ertragsberechnungen und der Schwierigkeit der Gleichſtellung von Flächen und Maſſen beſchränkte man ſich ſpäter darauf, die Maſſe nur für die erſte bezw. erſte und zweite Periode nachzuweiſen, die Nachhaltigkeit der ſpäteren Perioden aber aus— ſchließlich durch die Flächenverteilung zu ſichern. In dieſem Sinne wurde das kombinierte Fachwerk von v. Klipſtein?), Grebe) u. a. ) Siehe die eingangs erwähnten Schriften. Verſuch einer Anweiſung zur Forſtbetriebsregulierung 1823. Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forſten 1867, § 178240. — 3 — f | ) 4 BR vertreten. In der Praxis (Preußen, Bayern, Heſſen, Württemberg) hat dieſe Methode am meiſten Anwendung gefunden. 4. Kritik des Fachwerks. Die Fachwerksmethoden haben in den meiſten Ländern einer geordneten Betriebsführung zur Grundlage gedient und dadurch weitgehenden Einfluß auf die Zuſtände der deutſchen Forſten aus— geübt. Unter den Verhältniſſen der neueren Zeit haben ſie jedoch mehr und mehr an Bedeutung verloren. Gegen alle 3 Arten des Fachwerks iſt folgendes geltend zu machen: 1. Die Wirtſchaftsführung, welcher ſich die Methode der Er— tragsregelung möglichſt anzupaſſen hat, ſteht mit dem Fachwerk häufig nicht in Übereinſtimmung. Der Forderung, daß jede Ab— teilung in einem 20 jährigen Zeitraum zur Abnutzung gelange, läßt ſich unter manchen Verhältniſſen ohne wirtſchaftliche Fehler und Opfer nicht genügen. Die natürliche Verjüngung mancher Holz— arten, insbeſondere der Tanne, Buche und der Miſchbeſtände, nimmt längere Zeit in Anſpruch, als die 20 jährige, mit der Aufſtellung des Betriebsplanes beginnende Periode. Auch bei der künſtlichen Beſtandesbegründung kann, ohne daß Fehler der Schlagführung gemacht werden, der Forderung der vollen Abnutzung eines ganzen Jagens oft nicht entſprochen werden. Es kommt hinzu, daß manche Nutzungen beim Fachwerk keine genügende Berückſichtigung finden. Dahin gehören insbeſondere ſtarke Durchforſtungen in älteren Be— ſtänden, deren Erträge als Hauptnutzungen angeſehen werden müſſen; ferner Aushiebe von Überhältern, Erträge, die durch Naturſchäden (Inſekten, Pilze, Bruch pp.) eingehen. Insbeſondere iſt der Lichtungs— betrieb für die Fachwerksmethode nicht geeignet. Im Lichtungs— betrieb bewirtſchaftete Beſtände gehören niemals nur einer, ſondern immer mehreren Perioden an. 2. Die Fachwerksmethoden tragen der ökonomiſchen Würdi— gung des Vorratskapitals, welches für die Ertragsregelung von einſchneidender Bedeutung iſt, nicht genügend Rechnung. Beim Fachwerk wurde die in dieſer Richtung vorliegende Schwierigkeit dadurch umgangen, daß an Stelle des Hiebsreifealters ein Ein— richtungszeitraum trat, der gutachtlich, in den deutſchen Staatsforſten meiſt auf 100 oder 120 Jahre, angeſetzt wurde. Unter den wirt— ſchaftlichen Verhältniſſen der Gegenwart kann ein ſolches Verfahren nicht mehr als ein genügendes anerkannt werden. Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 5 — 66 — 3. Zur Begründung der Nachhaltigkeit, in der jederzeit die weſentlichſte Aufgabe des Fachwerks erblickt wurde, iſt die Aus— ſtattung aller Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen oder Maſſen nicht erforderlich. Selbſt wenn man den Begriff der Nach— haltigkeit im Sinne des Fachwerks noch jetzt als zutreffend an— ſehen dürfte, ſo würde dieſelbe in genügender Weiſe durch das Verhältnis nachgewieſen werden, in welchem die Fläche der nächſten Wirtſchaftsperiode zur Geſamtfläche des betreffenden Reviers oder Betriebsverbandes ſteht. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne des Fachwerks hat aber infolge der wirtſchaftlichen Entwicklung der neueren Zeit ſeine Bedeutung verloren. Je nach der Beſchaffenheit der Beſtände und den volkswirtſchaftlichen Verhältniſſen muß in manchen Fällen mehr als die Periodenfläche, in anderen weniger genutzt werden; oder die Nutzung von Enderträgen muß gänzlich a unterbleiben. Bei großem Waldbeſitz können verſchiedene Reviere in der Abnutzung einander ergänzen. 4. Für den Nachweis der Hiebsfolge, welche durch die Ord- nung der Periodenfläche geregelt wurde, iſt das Fachwerk nicht er— forderlich; ſie läßt ſich durch eine gute Beſtandeskarte kenntlich machen und begründen. Die Hiebszüge, welche durch die Perioden dargeſtellt wurden, waren meiſt zu lang. Das wichtigſte, was bei Aufſtellung der Wirtſchaftspläne in bezug auf die Hiebsfolge ge— ſchehen kann, beſteht in der ſyſtematiſchen, auf das Terrain be— gründeten Einteilung der Reviere und im genügend breiten Auf— hieb der Einteilungslinien. 5. Weiter iſt zu bemerken, daß die Forderung, jede Ab— teilung einer beſtimmten Periode zuzuweiſen, den Taxator oft zu einer größeren Beſtimmtheit ſeines Urteils nötigt, als es nach Lage der Verhältniſſe gegeben werden kann, und daß die zahlenmäßigen Nachweiſe der zukünftigen Nutzungen oft mit größeren Umſtändlich— keiten verbunden ſind als ihrem Wert entſpricht. 6. Endlich hat man bei der Würdigung der Fachwerksmethoden zu beachten, daß unter geordneten Verhältniſſen regelmäßige Reviſionen ſtattfinden, welche Ertragsberechnungen für ſpätere Zeit überflüſſig machen. Die angegebenen Verhältniſſe ſind in ihrer Geſamtheit ein— flußreich genug, um zu bewirken, daß das Fachwerk in den meiſten Staaten als das die Wirtſchaftspläne und die Karten beherrſchende Verfahren der Ertragsregelung nicht mehr angeſehen werden darf. 2320 — 242 * 6E en. ——— — — ke Der Nachweis der Nutzungen jpäterer Perioden muß, wenn er überhaupt nötig erſcheint, in der beſcheidenen Form von Beilagen des Plans gegeben werden. Tatſächlich iſt die vorſtehend ausgeſprochene Richtung in der neueren Zeit auch befolgt worden. Die meiſten Staaten haben das Fachwerk verlaſſen. Andere laſſen es zwar beſtehen; ſie legen aber dem Anſatz für ſpätere Perioden wenig Wert bei. III. Die Dorratsmethoden. Sie zeichnen ſich dadurch aus, daß der jährliche Etat, unab— hängig von den Ergebniſſen eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans, durch Rechnung, unter Zugrundelegung einer Formel, ermittelt wird. Die Elemente der bezüglichen Rechnungen bilden Vorrat (v) und Zuwachs (2). Die Berechnung von v erfolgt entweder aus dem Produkt von Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs und Alter, oder nach Ertragstafeln. (Vgl. 2. Teil, 3. Abſchn. III 1.) Das Beſtreben bei der Einrichtung nach den Vorratsmethoden geht dahin, einen normalen Zuſtand herzuſtellen, der durch das Vorhandenſein des normalen Vorrats (nv) und des normalen Zuwachſes (nz) charakte— riſiert wird. Dieſen normalen Größen ſoll der wirkliche Vorrat (wo) und der wirkliche Zuwachs (wz) möglichſt nahe gebracht werden. 1. Die öſterreichiſche Kameraltaxation)). Sie hat ihren Urſprung in einem Dekret der Wiener Hof— kammer v. J. 1788, welches zunächſt für die Berechnung des Waldwertes erlaſſen war, ſpäter aber auch auf die Ertragsregelung übertragen wurde. Die Formel lautet: e Wwe & ——— nv wird als „ berechnet, nach der Formel 2 u 2 ebenſo 2. 2. Das Verfahren von K. Heyer). WV - nu Heyers Formel lautet: we S W + er ) Andre, Verſuch einer zeitgemäßen Forſtorganiſation, 1823. 2) K. Heyer, Waldertragsregelung, 3. Aufl., herausgegeben von G. Heyer, 1883; Die Hauptmethoden der Waldertragsregelung, 1848. wobei a einen R 0 — ee Einrichtungszeitraum, der gleich, kleiner oder größer als u jein kann, bedeutet. Die Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans wird ausdrücklich verlangt; 2 und » werden nach den Vorſchriften der öſterreichiſchen Kameraltaxation berechnet. | 3. Das Verfahren von Karl). H. Karl, Forſtmeiſter, ſpäter Oberforſtrat in Sigmaringen, leitet den Etat, wie K. Heyer, aus 2 und v ab. wu und wa werden durch ſpezielle Beſtandesaufnahmen ermittelt, nv durch Summierung der Anſätze einer Ertragstafel. In der Annahme, daß mit der Verminderung oder Erhöhung des Vorrats auch der Zuwachs ab- bezw. zunehme, wird der Differenz von wv und nv noch eine mit entgegengeſetzten Vorzeichen verſehene Differenz von wz und nz zugefügt. Die Formel lautet: N ee e WZ nN we = W2 J I 5 (n wird meiſt = 5, der Hälfte der 10 jährigen Periode, an— genommen). 4. Das Verfahren von Hundeshagen?). Hundeshagen faßt z als Zins von » auf und nimmt an, daß ſich we zu wv wie ne zu nv verhalten ſoll. Hieraus ergibt ſich: we = ] ei Der Quotient 7 wird Nutzprozent (Nutzungsprozent, Nutzungsfaktor) genannt. Wird nv als Haubarkeitsdurchſchnitts— zuwachs berechnet, ſo iſt 5 — = (. 2. Ziel, 3. Abſchn. III Hundeshagen berechnet jedoch v nach den Angaben von Ertrags— tafeln. ne We Die Annahme, daß — = - ſei, iſt allgemein, insbeſondere u = u, ſei, iſt allgemein, insbeſ 1 beim Vorhandenſein von rückgängigen Althölzern, nicht zutreffend. ) Grundzüge einer wiſſenſchaftlich begründeten Forſtbetriebsregulierungs— methode, 1838. ) Encyklopädie der Forſtwiſſenſchaft, 2. Abt., Forſtl. Gewerbslehre, 1821; und Forſtabſchätzung, 1826. — 69 — 5. Breymanns Verfahren). Er ſetzt in der Formel von Hundeshagen an die Stelle von » die Altersklaſſen und nimmt an, daß ſich we zu ne ver— halte, wie das mittlere wirkliche Alter (wa) zum mittleren nor— malen Alter (ma) eines Waldes oder einer Betriebsklaſſe. Hier: WA — 2 2 5 aus: we ne Ag. ne nz (Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs); f f f eee, 2 r 6. Allgemeine Würdigung der Vorratsmethoden. Alle Vorratsmethoden leiden an dem Fehler, daß lediglich die mathematiſchen Beziehungen von Zuwachs und Vorrat zum Ausdruck gebracht werden, während oft die Beſchaffenheit der Be— ſtände u. a. wirtſchaftliche Verhältniſſe, die durch die mathema— tiſchen Beziehungen nicht genügend begründet werden, wichtiger ſind. Der normale Vorrat, welcher den Leitſtern für den Etat abgeben ſoll, kann oft nicht zahlenmäßig feſtgeſtellt werden. Er iſt je nach der Begründung und Erziehung der Beſtände, nach dem Grade der Durchforſtungen, nach den geltenden Wirtſchaftsprinzipien und nach dem Stande der volkswirtſchaftlichen Verhältniſſe verſchieden. Eine genügende Begründung des Normalzuſtandes iſt von den Ver— tretern der Vorratsmethoden nicht gegeben worden. Ein weiterer Mangel der letzteren beſteht darin, daß ſie alle Berechnungen auf die Endhiebe beſchränken und die Erträge, welche vor den Endhieben eingehen, nicht berückſichtigen. Dieſe nehmen aber mit dem Fortſchritt der wirtſchaftlichen Technik und der Verbeſſe— rung des Abſatzes fortgeſetzt zu. Gegen die meiſten der Vorratsmethoden iſt endlich geltend zu machen, daß ſie die Bedeutung der Wirtſchaftspläne, welche unter allen Umſtänden anzufertigen ſind, nicht oder nicht genügend ge— würdigt haben. — Trotzdem haben die Vorratsmethoden durch die Feſtſtellung der wichtigſten Begriffe und die Würdigung der forſt— technischen, mathematiſchen und ökonomiſchen Grundlagen der Forſt— einrichtung nachhaltigen Einfluß auf dieſe ausgeübt. ) Anleitung zur Holzmeßkunſt, Waldertragsbeſtimmung und Waldwert— berechnung, 1868. — 710 Zweiter Abſchnitt. Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren deutſchen und einigen auswärtigen Staaten. J. In Preußen ). Während des 19. Jahrhunderts war in Preußen die Fach— werksmethode die herrſchende Art der Ertragsregelung. Zunächſt kam ſie durch G. L. Hartig in der Form des ſtrengen Maſſen— fachwerks zur Anwendung. Nach der Inſtruktion von 18199 ſollte für Haupt- und Vornutzung ein Nachweis der nach Sorti— menten (Nutzholz, Scheit, Knüppel, Reis) getrennten Erträge für alle Perioden des 120 jährigen Einrichtungszeitraums geführt werden. Das Verfahren von Hartig konnte aber wegen der Umſtändlichkeit der Berechnungen, für welche es an genügenden Grundlagen fehlte, nicht lange aufrecht erhalten werden. Die Arbeiten nahmen zu lang— ſamen Fortgang, Es wurde deshalb, nachdem in den Jahren 1826 bis 1835 ſummariſche Ertragsermittelungen für die Staatswaldungen durchgeführt waren, im Jahre 1836 vom Oberlandforſtmeiſter von Reuß eine neue Anleitung der Betriebsregelung?) erlaſſen, welche bis faſt zum Schluß des 19. Jahrhunderts Geltung gehabt hat. Sie ſteht zwar gleichfalls noch auf dem Boden des Maſſenfachwerks, vereinfachte aber die Ertragsberechnungen und nahm auch auf die Regelung der Fläche Rückſicht. Zugleich wurde auf eine gute Ver— teilung der Altersklaſſen und auf die Regelung der Hiebsfolge hingewirkt. Im Anſchluß an die genannte Anleitung ſtanden bei der | Aufſtellung der Betriebspläne, je nach den vorliegenden Beſtandes— verhältniſſen, zwei verſchiedene Arten des Fachwerks in Geltung: 1) Dargeſtellt (zum Teil im Wortlaut) nach v. Hagen-Donner, Forſtl. Verhältniſſe Preußens, 3. Aufl., S. 193— 219. Zur Zeit wird eine neue An- weiſung zur Ausführung der Betriebsregelungen in den preußiſchen Staats- forſten burch den Herrn Landforſtmeiſter Denzin bearbeitet. Soweit der Verfaſſer zufolge ſeiner ſeitherigen Stellung von den Veränderungen, die hiernach in Zukunft zu erwarten ſind, Kenntnis erhalten hat, ſind dieſe nach- ſtehend hervorgehoben oder angedeutet. Eine vollſtändige, zutreffende N weiftng des Verfahrens iſt gegenwärtig noch nicht möglich. ) Inſtruktion, nach welcher bei ſpezieller Abſchätzung der königl. preuie ſchen Ka verfahren werden joll. Berlin, am 13. Juli 1819. ) Anweiſung zur Erhaltung, Berichtigung und Ergänzung der Borse abſchaßungs⸗ und Einrichtungsarbeiten vom 24. April 1836. ir BR a) Das kombinierte Fachwerk, welches vorzugsweiſe bei unregelmäßigen Beſtandesverhältniſſen Anwendung finden ſollte. b) Das Flächenfachwerk, das unter regelmäßigen Ver— hältniſſen als genügend erachtet wurde. In der Regel wurden nur einfache Flächen zugrunde gelegt. In der neueren Zeit find die Ertragsnachweiſe mehr und mehr auf die nächſte Periode beſchränkt worden. Von der Aus: ſtattung der ſpäteren Perioden wurde vielfach ganz Abſtand ge— nommen. Die wichtigſten materiellen Beſtimmungen des jetzigen Verfahrens ſind folgende: I. Beſtimmungen über die Aufſtellung neuer Betriebspläne. A. Hochwald. Für den Betriebsplan wurde in neuerer Zeit (1906) folgendes noch nicht endgültig feſtgeſtelltes Formular entworfen !): 102 3 4 5 678 9 10 1¹ 12 13 14 15 16 1718 19 | 20 Block Des Haupt⸗ Beſtockte Fläche nach „| beitandes |@ „ ee 5 95 SIGE ee S I. |mmvv.|vel® SS Elsa] Pi -S üb. 10108161 0 i 62 SIE en IS Sim 15 = 28 1 170 bis b 8 bis bis bis 3 2 [Egan 2 = = JE 1 5 ee 120 100 80 60 40 20 = 10 2% 6 jährige Beſtände — | ha| a Jahreſ m | fm % | fm Seftare 1 er Inil Ebb d ade [ns 1 22 J 2 [24252627 [28200 30 26 27 28 29 30 In r de LS b I. Peri⸗ | |“ ode find zu 2 N 3 5 erwarten = a 1 5 8 2 | 8 S E Hauungen 2 — 451 „ = * = Kulturen e I . | ba 2 — s@2 = IeH | | Bemerfungen S & I8 | PS ar | = 5 fm r el Hektare ) Die J Di ſeither gültigen Formulare ſ. v. Hagen-Donner, S. 202 — 204. a Die wichtigiten Punkte der maßgebenden Vorſchriften betreffen: 1. Die wirtſchaftliche Einteilung. a) Blöcke und Betriebsklaſſen. Die Bildung der Blöcke erfolgt nach den Schutzbezirken. Für Nieder-, Mittel- und Plenterwald werden, wenn für ſie beſondere Betriebspläne geführt werden, beſondere Blöcke ausgeſchieden. Ur— ſache zur Bildung von Betriebsklaſſen gibt das Vorkommen der vier Hauptholzarten (Eiche, Buche nebſt anderem Hartholz, weiches Laubholz, Nadelholz) auf großen Flächen, ſowie die Feſtſtellung abweichender Umtriebszeiten innerhalb der Blöcke. b) Ständige Wirtſchaftsfiguren. Die für die Einteilung in der Ebene und für Gebirgsforſten gegebenen Vorſchriften ſtehen mit dem im erſten Teil erſter Ab⸗ ſchnitt) angegebenen Regeln in den weſentlichſten Punkten in Über⸗ einſtimmung. Es wird darüber bemerkt: „Die Wirtſchaftsfiguren ſollen ſo gebildet werden, daß ſie eine regelmäßige Form und einheitliche Expoſitionen beſitzen, ſo von Wegen begrenzt werden, daß alles Holz nur durch die Wirtſchaftsfigur ſelbſt, nicht durch eine andere, an einen Weg zu rücken iſt, daß die Trennungslinien, welche nicht Wege ſind, entweder aus natürlichen Grenzen, Schluchten mit Waſſerläufen, ſcharfen Gebirgskanten, Rücken— linien oder Kulturgrenzen, oder Eiſenbahnen beſtehen, oder durch Schneiſen, die in der Richtung des größten Gefälls laufen, ge— bildet werden, daß die Wirtſchaftsfiguren in ihren Winkelpunkten zu je vier aneinander ſtoßen und die Teilungslinien nicht mauern, daß bei Jageneinteilung da, wo Windgefahr vorliegt, die Geſtelle gegen die gefährliche Windrichtung einen Winkel von 45 bilden, endlich, daß die Wirtſchaftsfiguren, abgeſehen von einzelnen Ab— weichungen, 20 — 30 ha, in Fichtenrevieren 10—20 ha groß find.” Die von Oſt nach Weſt verlaufenden Hauptgeſtelle werden mit großen, die Nebengeſtelle mit kleinen Buchſtaben bezeichnet. Die vorhandene Numerierung iſt tunlichſt beizubehalten. c) Beſtandesabteilungen. Bei der Ausſcheidung derſelben ſoll nicht kleinlich verfahren werden. In der Regel iſt nicht unter 1 ha herunterzugehen. Es — u iſt wünſchenswert, daß die Bezeichnungen der Beſtandesabteilungen von einer zur anderen Planaufſtellung möglichſt wenig verändert werden. Deshalb empfiehlt es ſich, Jungholz, Schlagblößen und Altbeſtand, ſofern dieſer in der nächſten Periode genutzt werden ſoll, in einer Abteilung zu vereinen. Auf den Karten können ſolche Verſchiedenheiten geſondert dargeſtellt werden. Ebenſo verhält es ſich mit manchen anderen Abweichungen der Beſtandesbildung innerhalb der Wirtſchaftsfiguren. Dagegen ſind Loshiebe und Feuerſchutzſtreifen als Beſtandesabteilungen auszuſcheiden, da ſie eine beſondere Behandlung nötig machen. Die Begrenzung der Beſtandesabteilungen erfolgt durch Hügel und Stichgräben. 2. Beſchreibung und Bonitierung. a) Beſchreibung und Bonitierung des Standorts. Für die geologiſche Bezeichnung des Bodens und für ſeine Zuſammenſetzung ſind die von der geologiſchen Landesanſtalt ver— öffentlichten geologiſch-agronomiſchen Karten im Maßſtab 1: 25000 zu verwerten. Bezüglich der zu wählenden Ausdrücke iſt die von den deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebene Anleitung zu beachten. Die Standortsklaſſe iſt nach den von der Verſuchsanſtalt auf— geſtellten Ertragstafeln einzuſchätzen. Als Maßſtab der Bonität dient die durch einige Meſſungen feſtzuſtellende Mittelhöhe des Hauptbeſtandes. b) Beſtandesbeſchreibung. Dieſe iſt kurz zu faſſen. Gleichmäßige Beſtände von regel— mäßiger Beſchaffenheit werden nach Angabe der Holzart, des Alters und des Vollertragsfaktors hinlänglich gekennzeichnet. Auffallende Fehler des Beſtandes ſind beſonders hervorzuheben. In ungleichaltrigen Beſtänden, in welchen die Altersſtufen all— mählich ineinander übergehen, ſind die Altersgrenzen und das mittlere Alter anzugeben. Sind im Beſtande mehrere Altersſtufen ſcharf geſchieden, ſo ſind die Alter der Stufen getrennt einzutragen. Die Vollertragsfaktoren ſind für die einzelnen Holzarten be— ſonders einzuſchätzen. Ihre Summe muß mit dem geſamten Voll— ertrag der Beſtandesabteilungen übereinſtimmen. Für nnvoll— u kommene jüngere Beſtände iſt neben dem gegenwärtigen Vollertrags— faktor auch derjenige zur Zeit des Abtriebs anzugeben. 3. Die Altersklaſſentabelle. Sie bildet ſtets eine wichtige Grundlage der Betriebspläne. Die Flächen der Beſtände werden getrennt für die vorkommenden Holzarten nachgewieſen. Nach dem genannten Entwurfe ſoll (was früher nicht der Fall war) in Beſtänden mit ſcharf geſchiedenen Altersſtufen eine geſonderte Angabe der von dieſen einge— nommenen Flächenteile erfolgen. Unvollkommen (unter 0,8) be— ſtockte Flächen ſollen nach dem Verhältnis der Vollertragsfaktoren reduziert werden. Die Flächen werden getrennt nach Holzarten aufſummiert. Um die Altersklaſſen nach der Bonität nachweiſen zu können, ſind Formulare vorhanden, deren Benutzung es ermöglicht, daß die Altersſtufen getrennt nach Standortsklaſſen eingetragen werden können. Auf Grund einer ſolchen Eintragung iſt es nicht ſchwierig, den wirklichen und normalen Vorrat der Altersklaſſen und des Reviers zu berechnen und einzuſchätzen, was nicht nur für die Zwecke der Ertragsregelung, ſondern auch für andere wirtſchaftliche Aufgaben und Verhältniſſe (Beſteuerung, Beleihung des Waldes u. a.) von zunehmender Bedeutung iſt. 4. Die Regelung der Abnutzung. a) Maßſtab. Den Maßſtab für den Grad der Abnutzung und den Nach— weis für die Nachhaltigkeit der Nutzung bildet die normale Perioden— fläche. Sie wird für jede Betriebsklaſſe nach dem Verhältnis der Periodendauer (— 20) zur Umtriebszeit feſtgeſtellt. Für die Be— triebsklaſſen und Blöcke iſt die Einhaltung der normalen Abtriebs— fläche nicht erforderlich. Bei unregelmäßigen Abtriebsklaſſen treten entſprechende Veränderungen der Nutzungsfläche ein. Die Fläche der erſten Periode iſt geringer zu bemeſſen, wenn Mangel — höher, wenn Überfluß an hiebsreifem Holz vorliegt. Unter ſchwierigen Verhältniſſen, und beſonders, wenn Holz— arten mit langer Verjüngungsdauer vorkommen, ſind die 1. und 2. Periode mit Nutzungsanteilen auszuſtatten. In Fällen, wo die A „ Hiebsfolge beſondere Bedeutung hat, ſoll der Gang des Hiebes für längere Zeit nachgewieſen werden. b) Auswahl der Beſtände. In den ſeither gültigen Vorſchriften wurde bemerkt: „Der Auswahl der zum Hiebe in der erſten Periode zu beſtimmenden Beſtände wird die größte Sorgfalt zugewendet. Es gilt hierbei der Grundſatz, den Abtrieb und die Verjüngung der mangelhaften Beſtände, in denen der zeitige Zuwachs der Ertragsfähigkeit des Bodens am wenigſten entſpricht, ſowie der Beſtände, in denen der Wert-Durchſchnittszuwachs dauernd ſinkt, zunächſt in Angriff zu nehmen. „Es wird dahin geſtrebt, die Altersverſchiedenheiten in den einzelnen, in einer Wirtſchaftsfigur vorhandenen Beſtandesabteilun— gen dadurch zu beſeitigen und „Beſtandeseinheit“ in derſelben her— zuſtellen, daß die Abteilungen in einer und derſelben Wirtſchafts— periode, oder wenn dies der zu große Altersunterſchied uicht zuläßt, wenigſtens in zwei nahe aneinander liegenden Perioden zum Abtrieb und zur Verjüngung gelangen, um dann für die Zukunft den gleichzeitigen Abtrieb vorzubereiten. Opfer werden dabei aber mög— lichſt vermieden. „Es gilt ferner als Erfordernis einer guten Beſtandesordnung, daß nicht zu große aneinander liegende Flächen einer und derſelben Periode überwieſen werden, da namentlich im Nadelholze die Ge— fahren durch Feuer, Inſektenfraß, Windbruch uſw. und die Nachteile derartiger Beſchädigungen deſto größer ſind, je größere Flächen einer Altersklaſſe zuſammenliegen. Die Bildung angemeſſener Schlagtouren (Hiebszüge) wird daher ganz beſonders in das Auge gefaßt, und dabei das Ziel verfolgt, jeder Periode ſo viel vonein— ander getrennt gelegene Wirtſchaftsfiguren zu überweiſen, daß unter Einhaltung angemeſſener Schlaggrößen ein Wechſel in den Schlägen eingerichtet und mit der Fortſetzung des Hiebes im Anſchluß an einen früheren Schlag ſo lange gewartet werden kann, bis die hier angelegte Kultur die erſten Jugendgefahren überwunden hat. Auch im Laubholze wird mit Rückſicht auf die Abſatzverhältniſſe und die Abfuhr tunlichſt darauf Bedacht genommen, gleichzeitig an verſchiedenen Stellen des Reviers oder Blockes Schläge führen zu können. er „Ein weiteres Streben geht auf Herſtellung einer ſachgemäßen Hiebsfolge oder einer Aneinanderreihung der Altersklaſſen, womög— lich mit 20 jährigen Zwiſchenräumen, nach der Richtung hin, welche ſich als Wetter- und Windſeite ergeben hat. Am ſtrengſten wird auf die Einrichtung guter Hiebsfolge gehalten in den Fichtenrevieren und in denjenigen Kiefernwaldungen, deren Beſtände auf beſſeren Bodenklaſſen, namentlich auf ſehr friſchem humoſen Boden, wegen ihrer Langſchäftigkeit und wegen geringer Ausbildung der Pfahl— wurzel vom Winde leicht geworfen werden. In den Kiefernbeſtänden auf ärmerem Sandboden, mit kurzſchäftigeren Stämmen, läßt man dagegen dieſe Vorſicht mehr fallen uud ordnet fie der Hauptrück— ſicht auf die Auseinanderlegung der Altersklaſſen und Wahl des zweckmäßigſten Hiebsalters für den einzelnen Beſtand unter“. „Endlich wird als ein Hauptziel verfolgt die Herſtellung eines normalen Altersklaſſenverhältniſſes“ ). In der Spalte Flächenabnutzung der erſten Periode iſt die Fläche einzutragen, welche in der Altersklaſſen-Nachweiſung für den abzutreibenden Beſtandteil angegeben iſt. c) Umtriebszeit. Die Feſtſtellung der Umtriebszeit für die Hauptholzarten bleibt der Feſtſetzung des Miniſteriums vorbehalten. Die Vorſchläge über die Höhe der Umtriebszeit ſind in der Einleitungsverhandlung an— zugeben und insbeſondere bei Abweichungen zu begründen. Zur Beurteilung der Umtriebszeit ſind in geeigneten Revieren ſchon vor der Betriebsregelung für die wichtigſten Holzarten und die meiſt vertretenen Standorte Nachweiſungen zu führen, aus welchen hervorgeht, wie ſich die werbungskoſtenfreien Preiſe pro Feſtmeter Derbholz für die wichtigſten Altersſtufen verhalten. Ab— norme Beſtände, welche auf ungeeignetem Boden ſtocken und daher umzuwandeln ſind, erlangen ſchon vor dem Umtriebsalter ihre Hiebsreife und ſind dementſprechend früher zu nutzen. 5. Ermittelung der Holzmaſſen und Feſtſtellung des A bnutzungsſatzes. a) Hauptnutzung. Die Zugehörigkeit der Nutzungen zur Haupt- und Vornutzung erfolgt nach der Anleitung zur Führung des Kontrollbuchs (vgl. II). — ) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh. Pr., S. 198, 199. SEN RE "aan Die in der Hauptnutzung erfolgenden Erträge ergeben ſich aus der vorhandenen Holzmaſſe nebſt dem in den nächſten 10 Jahren er— folgenden Zuwachs. Alle Maſſenangaben beſchränken ſich auf Derbholz und werden nach den 4 Hauptholzarten getrennt. Die Ermittelung der Maſſe der erſten Periode erfolgt, wenn einfachere Verfahren nicht genügend erſcheinen, durch ſtammweiſe Aufnahme mit der Kluppe. Zur Berechnung der Maſſen ſind in der Regel die Maſſentafeln der deutſchen forſtlichen Verſuchs— anſtalten zu benutzen. Der Nebenbeſtand iſt (ſoweit möglich) bei der Aufnahme vom Hauptbeſtand zu ſondern. Die Maſſe gleich— mäßiger jüngerer Beſtände wird unter Anlehnung an die Ertrags— tafeln angeſprochen oder durch Probeflächen ermittelt. Die Zu— wachsprozente ſind nach den Ertragstafeln anzuſetzen; für gelichtete Beſtände ſind einfache Zuwachsunterſuchungen vorzunehmen. Der jährliche Abnutzungsſatz ergibt ſich durch Diviſion mit 20 in die Summe der Maſſe der erſten Periode. b) Vornutzung. Für die Führung der Durchforſtungen iſt ein Plan zu fertigen, in welchem die Flächen der im nächſten Jahrzehnt zu durchforſten— den Beſtände nach Altersklaſſen eingetragen und blockweiſe und im ganzen aufſummiert werden. Sollen Beſtände in einem Jahr— zehnt mehrmals durchforſtet werden, ſo wird ihre Fläche mehrmals eingetragen. Die Durchforſtungserträge einſchließlich derjenigen von Trocknis und Windfall ſind in der Regel aus dem Durchſchnitt der letzten Jahre unter Ausſchluß abnormer Jahre zu berechnen. Der Durch— ſchnitt iſt gutachtlich zu erhöhen oder zu erniedrigen, wenn die zu durchforſtende Jahresfläche von der in den vorhergegangenen Jahren jährlich durchforſteten Fläche erheblich abweicht oder ſonſtige Gründe insbeſondere Anderung im Durchforſtungsverfahren hierzu Anlaß geben. B. Andere Betriebsarten. 1. Niederwald. Jeder Block wird in Jahresſchläge geteilt. Die Hiebsjahre der Schläge werden nach Maßgabe des Alters und mit Rückſicht auf eine geordnete Hiebsfolge beſtimmt. Meiſt wird es als ge— a nügend erachtet, für jede Wirtſchaftsfigur die Zahl der Schläge und die Zeit der Hauung zu beſtimmen, ohne daß die Schläge örtlich abgegrenzt werden. Genaue Ausgleichung der Schlaggrößen iſt nicht erforderlich. Beſtandesabteilungen ſind nicht auszuſcheiden. Die Erträge an Reis- und Derbholz ſind nach den früheren Hiebsergebniſſen anzuſetzen. 2. Mittelwald. Da Mittelwaldungen, die als ſolche bewirtſchaftet werden ſollen, in den preußiſchen Staatsforſten kaum noch vorliegen, ſind für die Art ihrer Betriebsregelung keine Vorſchriften erforderlich. Das früher maßgebend geweſene Verfahren geht aus den be— treffenden Formularen“) hervor. 3. Plenterwald. Da der Plenterwald vorzugsweiſe zu Schutz- und Sicherheits— zwecken Anwendung findet, ſo iſt die Ertragsregelung einfach zu geſtalten. Eine Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen wird in der Regel nicht vorgenommen. In der Altersklaſſen-Nachweiſung ſind die Fläche, die Holzarten und Altersklaſſen gutachtlich getrennt einzutragen. Die ſtammweiſe Ermittelung des Vorrats iſt in der Regel nicht erforderlich. Die Nutzung der erſten Periode iſt für jede Wirtſchaftsfigur nach der Hiebsbedürftigkeit der Beſtandesteile gutachtlich zu veran— ſchlagen. Eine örtliche Begrenzung der zu ergänzenden Fläche tft nicht erforderlich und, wenn ſie erfolgt, nicht bindend. Bildet der Plenterwald einen beſonderen Block, ſo wird der Jahresdurchſchnittszuwachs für jede Wirtſchaftsfigur eingeſchätzt und der daraus ſich ergebende Geſamtzuwachs als Abnutzungsſatz ein— gehalten, ſoweit nicht aus dem Altersklaſſenverhältnis ſich ein Vor— ratsmangel oder Überſchuß ergibt oder die Beſchaffenheit der Be— ſtände eine ſtärkere oder geringere Nutzung nötig erſcheinen läßt. Wo der Plenterwald ſchon längere Zeit beſteht, kann aus dem bisherigen Abnutzungsſatz durch Berückſichtigung der durch feine Anwendung etwa erfolgten Anderung des Altersklaſſenverhält- niſſes der künftige hergeleitet werden. ) Enthalten in v. Hagen-Donner, S. 205, Muſter D. ET, 4. Überführungsbeſtände. Die in der Überführung befindlichen Beſtände werden nach dem Verfahren der Betriebsart, in die ſie umgewandelt werden, behandelt. Insbeſondere findet dieſe Regel für die Mittel- und Niederwaldungen, welche in Hochwald übergeführt werden, An— wendung. II. Kontrolle und Fortbildung des Betriebsplans. A. Kontrolle. Zur Kontrolle des Wirtſchaftsbetriebs und zur Fortbildung des Betriebsplans dienen: das Kontrollbuch, das Hauptmerkbuch und das Flächenregiſter. 1. Das Kontrollbuch )). Zur Begründung der zu ſeiner Führung angeordneten Maß— nahmen wird bemerkt?): „Da der Abnutzungsſatz auf dem bei der Schätzung ermittelten Maſſenertrage der in der nächſten Periode nach dem Betriebsplane vorzunehmenden Hauungen beruht, ſo be— einfluſſen die im Laufe der Wirtſchaft hervortretenden Unterſchiede zwiſchen den wirklich erfolgten und den bei der Schätzung er— mittelten Erträgen unmittelbar den Abnutzungsſatz, welcher, falls die Schätzung ſich als zu hoch erweiſt, ermäßigt, im umgekehrten Falle erhöht werden muß, wenn anders die durch den Betriebsplan für die bezügliche Periode vorgeſchriebenen Hiebe nicht ſchon vor Ablauf der Periode beendigt oder bei Ablauf derſelben zum Teil noch rückſtändig bleiben ſollen. Es bedarf daher, um die Abnutzung nach den in den einzelnen Beſtandesabteilungen wirklich erfolgten Erträgen regeln zu können, einer dauernden Vergleichung der letzteren mit den geſchätzten Erträgen, einer Kontrolle der Schätzung. — „Nur in ſeltenen Fällen läßt ſich in den einzelnen Jahren der Jahreseinſchlag dem Abnutzungsſatze genau gleichſtellen. Häufig bedingen ungünſtige Abſatzverhältniſſe ein zeitweiſes Zurückhalten mit dem Hiebe, oder außergewöhnliche Anforderungen, Wald— beſchädigungen, wirtſchaftliche Rückſichten oder andere Umſtände eine Verſtärkung des Jahreseinſchlages über den Abnutzungsſatz ) Anweiſung zur Anlegung und Führung des Kontrollbuchs vom 20. März 1895. 2) v. Hagen-Donner, S. 207. > hinaus. Dergleichen Abweichungen ſollen aber möglichſt ſchon im nächſten Jahre, jedenfalls im Laufe mehrerer Jahre ſtets tunlichſt wieder ſo ausgeglichen werden, daß der Einſchlag das durch den Abnutzungsſatz gegebene Maß für den bezüglichen Zeitraum nicht überſchreitet. Um dementſprechend den Hieb regeln und bei Beginn jeden Wirtſchaftsjahres überſehen zu können, welche Holzmenge gegen den Abnutzungsſatz einzuſparen bleibt oder mehr gehauen werden darf, iſt eine dauernde Vergleichung des ſeit dem Beginne der Gültigkeit des Abnutzungsſatzes bewirkten Einſchlages mit dem Abnutzungsſatze erforderlich, bedarf es einer Kontrolle des Hiebes. „Beiden Zwecken, der Kontrolle der Schätzung und der des Hiebes, dient das Kontrollbuch“. Es beſteht aus 3 Abſchnitten, A, A1 und C. Abſchnitt A. Der Abſchnitt A — aufgeſtellt nach folgendem Muſter Zeit der Kontrollfähiges Derbholz See e der S c anderes 2 Benutzung Eichen Buchen (weiches) En u. und uſw. Laubholz holz F | | | | | Hauung3= Ä — = - 2 In (1 WESER art Feft: Raum:| Feit: Raum:| Feſt⸗ Raum- Feit: Raum: Re meter meter meter meter — | | 100 | 1 92 Ber: enthält für jede bleibende Beſtandesabteilung ein beſonderes Konto, in welches alljährlich die in derſelben wirklich erfolgten Erträge an Haupt⸗ und Vornutzungen!) mit der Summe des aufgekommenen Materials eingetragen werden. Zu den Vornutzungen gehören: a) die Durchforſtungen, welche den Nebenbeſtand betreffen; 5) die ſtamm- und gruppenweiſen Hauungen der Beſtandes— pflege im Hauptbeſtande, welche keine Beſtandesergänzung oder über 5% betragende Verminderung des vorausgeſetzten Hauptnutzungsertrages begründen (Läuterungshiebe, Aus- zugshiebe); 1) Miniſterialerlaß vom 13. März 1903, III 1405. 0 e) die Holznutzungen, welche infolge von Waldbeſchädigungen eingehen, ohne jedoch zu einer Beſtandesergänzung zu nötigen und ohne die vorausgeſetzte Hauptnutzung um mehr als 5% zu ſchmälern (Einzeltrocknis, Einzelbruch durch Wind). Soweit die Nutzungen zu a bis e in Beſtänden der laufenden Wirtſchaftsperiode eingehen, bi: jie aber als Hauptnutzung zu behandeln. Alle Erträge des Mittel— 10 Plenterwaldes zählen ebenfalls zur Hauptnutzung. Abſchnitt Al. Iſt der durch das Abſchätzungswerk vorgeſchriebene Hieb in der Hauptnutzung des Hochwaldes beendet, ſo werden die erfolgten Derbholz-Erträge ſummiert, in den Abſchnitt A 1 übertragen und hier mit den geſchätzten Erträgen in Vergleich geſtellt. Aus— geſchloſſen von dieſer Übertragung bleiben hiernach die Vornutzungs— erträge ſowie das Stock- und Reiſigholz. Nach je 3 Jahren wird der Abſchnitt A 1 abgeſchloſſen und in demſelben berechnet, welchen Mehr- bezw. Minderertrag die ſämtlichen während der abgelaufenen 3 Jahre zum Endhiebe ge— langten Beſtandesabteilungen gegen die Anſätze der Schätzung er— geben haben, und welche Holzmaſſe demnach über die durch den Abnutzungsſatz gegebene Grenze hinaus mehr genutzt werden kann, oder gegen den Abnutzungsſatz weniger zu ſchlagen iſt. Dieſe Mehr— und Mindererträge werden nach dem Abſchnitte C übertragen. Das Formular für Abſchnitt A 1 iſt folgendes: = „Nach der Schätzung Nach dem Abſchluß] Mithin iſt — Jahr in ſollte erfol im Abſchnitt A gegen Je S ſ welchem en iſt wirklich erfolgt die Schätzung E 2131 be A 3 5 J erfolgt I ener 5 8 S S 8 ö 8 SS „„ 3 [geführt 8 © SSS SSS |3 S S mehr weniger Ei iſt — N . Derbholz⸗ 2 Derbholz-Feſtmeter Derbholz-Feſtmeter Feſtmeter | | | | ! | Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 6 Abſchnitt C. Für dieſen iſt nachſtehendes Formular gültig: — g 7 R Cy a) Hauptnutzung b) Vornutzung e) Im ganzen 2 8 2 Lan — | — 2 — „ 2 s 2 as —— FRE HIESS = = |BBLan | ee eu Ei 2 2 8 = = 8 SSS S — var — — — — — — S Se S SS i eee — — - — 8 ///! BTe — 2 — — — 2 wi — =} 2 . * 2 . > — * — D = | ver = 2 — 74 S S S | | Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz | | | | | BP. | Der Abſchnitt C enthält hiernach die alljährliche Vergleichung des Einſchlages an Derbholz gegen den Abnutzungsſatz unter Be— rückſichtigung der nach den Reſultaten des Abſchnitts A! erforderlich werdenden Abänderungen. „Der Mehr- oder Mindereinſchlag des einen Jahres gegen den Abnutzungsſatz wird zur Ermittelung der für das folgende Jahr verfügbaren Abnutzungsmaſſe von dem Ab— nutzungsſatze abgezogen oder demſelben zugerechnet. Das Ergebnis (der Reſt oder die Summe) bildet das Maß für den Einſchlag des zunächſt in Betracht kommenden Wirtſchaftsjahres, das „zu— läſſige Abnutzungsſoll“, welches in der Hauptnutzung ohne Mini— ſterial-Genehmigung nur um höchſtens 10% überſchritten werden darf. Alle drei Jahre werden die Mehr- oder Mindererträge, welche der Abſchluß des Abſchnitts A1 ergibt, wenn nicht etwa beſondere Bedenken obwalten, in den Abſchnitt C übernommen, d. h. dem für das bezügliche Jahr ermittelten zuläſſigen Abnutzungsſoll zu— gerechnet oder von demſelben abgezogen.“ 2. Das Hauptmerkbuch)). Das Hauptmerkbuch hat den Zweck, in Gemeinſchaft mit dem Kontrollbuche und dem Flächenregiſter die Grundlagen zur Übers wachung, Prüfung und Berichtigung des Forſtbetriebes zu liefern. „Es ſoll eine Reviergeſchichte bilden, welche die Entwickelung und Veränderung der Verhältniſſe ſowohl der ganzen Oberförſterei wie der einzelnen Teile derſelben erſehen läßt und die Kenntnis der für den Betrieb maßgebend geweſenen Begebniſſe, der getroffenen ) Anleitung zur Führung des Hauptmerkbuchs (Taxations-Notizenbuchs) vom 30. April 1900. 8 I & 3 Hauungen | Kulturen 812 | | ge: -el>| » » | ©] | Verwendetel S =, Bie|l=e|j.|8 3:3 2 * 1 = = — z | Elle ee 2 2 S 7 ei — 2. 8 Art der 8 8 a Ar: S — % — er — = S — © — D © 5 8 8 as S 22 2 ( BES = = » 2 5 — | 5 — esse 25 Kultur S s 88 1 3 — 8 19» > — zZ — 1 82 8 ®Üe * 2138 8 = — 0 a © 8 — — 3 zZ — — —ę— 3 wirtſchaftlichen Maßregeln, der ausgeführten Arbeiten, der gemachten Beobachtungen und Erfahrungen uſw. den nachfolgenden Beamten überliefert, welche zugleich den Stand des Betriebes jederzeit überſehen läßt, und ſomit auch für eine neue Betriebsregelung die erforderlichen Grundlagen liefert“. Dieſen Zwecken entſprechend zerfällt das Hauptmerkbuch in einen allgemeinen und beſonderen Teil. Der allgemeine Teil ſoll, nach Gegenſtänden geordnet, in zeitlicher Folge diejenigen bemerkenswerten Veränderungen, Er— ſcheinungen und Ereigniſſe, welche, die ganze Oberförſterei oder größere Teile derſelben betreffend, mehr allgemeiner Natur ſind, enthalten und die im Laufe der Wirtſchaft gemachten bemerkens— werten Beobachtungen ſowie die etwa abzugebenden Vorſchläge über Verbeſſerungen in dem Wirtſchafts- und Geſchäftsbetriebe aufnehmen. Hierbei ſind in der Regel folgende Abſchnitte zu bilden: 1. Abſchnitt. Vermeſſung und Abſchätzung. (1. Grenzen. 2. Vermeſſung. 3. Betriebsregulierung.) 2. Abſchnitt. Betrieb der Hauungen und Kulturen. (1. Hauungen. 2. Kulturen. 3. Forſtarbeiterverhältniſſe.) 3. Abſchnitt. Forſtſchutz. (1. Witterung. 2. Waldbrände. 3. Schaden durch Tiere. 4. Schaden durch Menſchen.) 4. Abſchnitt. Rechtliche Verhältniſſe. (1. Grunddienſt— barkeiten. 2. Aktivberechtigungen. 3. Sonſtige rechtliche Verhältniſſe.) 5. Abſchnitt. Sonſtige bemerkenswerte Gegenſtände. (1. Abſatzverhältniſſe. 2. Nebennutzungen. 3. Jagdverhältniſſe. 4. Geldertrag. 5. Perſonalverhältniſſe.) Der beſondere Teil des Hanptmerkbuchs iſt dazu beſtimmt, die bei den einzelnen Jagen oder Diſtrikten und Abteilungen ein— getretenen Vorkommniſſe und Veränderungen nachzuweiſen. Er wird nach folgendem Muſter aufgeſtellt: Beſtandes veränderungen durch * O . und ſoll in Zahlen und Worten die wirtſchaftlichen Maßnahmen, insbeſondere die Beſtandesveränderungen durch Hauungen und Kulturen und die auf die Holzwerbung bezüglichen Koſten nach— weiſen und erläutern. Als Zubehör zum Hauptmerkbuch und zum Flächenregiſter dienen die zum Gebrauch des Oberförſters beſtimmten Blätter der Spezialkarte im Maßſtab 1: 5000, auf welchen die Veränderungen der Grenzen, der Benutzungsweiſe des Bodens und der Beſtandes— veränderungen durch Hauungen und Kulturen eingetragen werden. Sofern ein Wegnetz entworfen iſt, wird dem Merkbuch auch ein Wegnetz im Maßſtab 1: 25000 beigegeben und eine im gleichen Maßſtab gefertigte Blanketkarte, in welche die ausgebauten Wege nachgetragen werden. Für die Berichtigung der Karten ſind in der Anleitung ge— naue Vorſchriften gegeben. 3. Das Flächenregiſter). Der Flächenbeſtand der Reviere wird in ſeinem Geſamtbeſtande durch das Flächenregiſter kontrolliert, welches aus 4 Teilen beſteht. Abſchnitt A, das Kartenverzeichnis, hat den Zweck, von jeder Oberförſterei alle überhaupt vorhandenen Karten, Vermeſſungs- und Abſchätzungsſchriften, gleichviel, bei welcher Verwaltungsſtelle ſie ſich befinden, nachzuweiſen, und, damit ſie ſofort gefunden werden können, erſichtlich zu machen, wo und wie ſie inventariſiert ſind. Abſchnitt B iſt zur Aufnahme von Vermerken über einge- leitete Flächenveränderungen beſtimmt. Im Abſchnitt C wird der Geſamtflächeninhalt des Reviers— kontrolliert. Er enthält die Angabe des letzteren und ein der Zeitfolge nach fortzuführendes Verzeichnis der eingetretenen Ver— 1 änderungen im Beſitzſtande, wie ſolche durch Kauf oder Verkauf, Tauſch, Grenzregulierung, Servitutabfindung uſw. veranlaßt werde oder aus geometriſchen Berichtigungen ſich ergeben. Abſchnitt D ſoll die Übergänge von zur Holzzucht beſtimmtem 7 Boden zu dem nicht zur Holzzucht beſtimmten Areale und umge- fehrt, nachweiſen. Vorübergehende Veränderungen in der Ber nutzungsweiſe ſind dabei nicht zu berückſichtigen. Din 3 — ) Anweiſung zur Führung des Flächenregiſters vom 12. Juni 1857. — 85 — B. Revuiſton. Für die Ausführung der Reviſionen wurde im Jahre 1852 eine in den weſentlichſten Punkten noch gültige Anleitung erlaſſen !). Dieſelbe erſtreckte ſich nicht nur auf die Betriebsregelung, ſondern auch auf die Reviſion der Verwaltung. In der neueren Zeit iſt die letztere (ſoweit ſie nicht mit der Forſteinrichtung in unmittelbarer Beziehung ſteht) infolge der erleichterten Bereiſungen und durch die Aufſtellung regelmäßiger ſtatiſtiſcher Nachweiſe eingeſchränkt worden. Die Ausführung der Reviſionsarbeiten entſpricht derjenigen für neue Betriebswerke. Auch nach Inhalt und Form ſind die betreffenden Nachweiſe nicht weſentlich verſchieden. Ob und in welchem Grade die vorhandenen Betriebswerke zu ergänzen oder zu erneuern ſind, hängt von den in der abgelaufenen Zeit erfolgten Veränderungen ab. „Die Vorarbeiten der Reviſion beſtehen in einer genauen Prüfung der einzelnen Teile der Revierverwaltung, ſowie des gegenwärtigen Revierzuſtandes und aller darauf einwirkenden Ver— hältniſſe und ſollen ein deutliches Bild von dem vorliegenden Zu— ſtande im Vergleiche zu dem bei der Schätzung vorgefundenen geben, um danach die ſeit jener Zeit geführte Verwaltung ſowie die fernere Brauchbarkeit der vorhandenen Wirtſchaftsgrundlagen beurteilen und über die den veränderten Verhältniſſen angemeſſene fernere Bewirtſchaftung, ſowie die demnach vorzunehmenden Be— richtigungen und Ergänzungen des Betriebsregulierungswerkes Be— ſtimmung treffen zu können“. Die Reſultate dieſer Prüfung werden teils in kurzen Ver— handlungen niedergelegt, teils in überſichtlichen Nachweiſungen in tabellariſcher Form, namentlich ſoweit ſich die Prüfung auf den Hieb, die Kulturen, die erzielten Einnahmen und die Veränderung in den Flächen und Servitutverhältniſſen bezieht, dargeſtellt. „Die Entſcheidung über die fernere Brauchbarkeit des Betriebs— einrichtungswerkes und über die etwa vorzunehmenden Berichtigungen und Ergänzungen desſelben erfolgt auf Grund der Vorarbeiten durch den Miniſterial-Kommiſſarius nach vorgängiger Anhörung der Provinzial-Beamten und nötigenfalls nach Einholung der Miniſterial- Genehmigung“). | 1) Anleitung zur Ausführung der Taxationsreviſionen vom 20. No— vember 1852. ) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh., S. 213. . Von den Reviſionsarbeiten ſind für die Fortentwickelung des Betriebsplans insbeſondere folgende von Bedeutung: 1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes, der Grenzen und Karten. Das Material hierfür ergibt das Flächen— 12 regiſter und der ſpezielle Teil des Hauptmerkbuchs einſchließlich der Spezialkarte der Oberförſterei. 2. Die Prüfung der erfolgten Abnutzung und Ver— jüngung. Hierfür geben die Abſchlüſſe des Kontrollbuchs und das Hauptmerkbuch die weſentlichſten Grundlagen. Es iſt zum Nachweis der Ergebniſſe der Wirtſchaft eine Zuſammenſtellung des geſamten Holzeinſchlags zu fertigen, ferner ein Auszug aus Ab— ſchnitt A1 des Kontrollbuchs, wodurch die Schätzung mit dem wirklichen Einſchlag verglichen wird; eine Nachweiſung der erfolgten Vornutzungserträge; eine Zuſammenſtellung der Fläche und Maſſe, welche vorgriffsweiſe zur Abnutzung gelangt ſind, eine Nachweiſung der Kulturen u. a. 3. Die Prüfung und Berichtigung des Betriebsplans. Sie erſtreckt ſich ſowohl auf die allgemeinen Betriebsbeſtimmungen (Betriebsart, Umtriebszeit und Einteilung) als auch auf die für die einzelnen Beſtände getroffenen Anordnungen. 4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes. Sie erfolgt nach Feſtſtellung der für den nächſten Wirtſchaftszeitraum beſtimmten Orte. Sofern gegen die Angaben des Abſchätzungswerkes keine Bedenken vorliegen, wird der Satz desſelben zugrunde gelegt; andern— falls ſind die Maſſen neu zu ermitteln. 5. Die Aufſtellung neuer Hauungs- und Kulturpläne nach Maßgabe der veränderten Dispoſitionen. 6. Die Berichtigung oder Neuaufſtellung der Wirt— ſchaftskarte. II. In Bapern ). Die wichtigſte Grundlage für das Forſteinrichtungsweſen bildete jeher die Inſtruktion von 1830?) nebſt einigen dieſelbe ergänzenden ') Sunne liegt: Weber, Kurze Überſicht über die bisherigen amt— lichen Beſtimmungen für Forſteinrichtungs-Arbeiten in den Kgl. bayer. Staats— forſten. Als Manuffript gedruckt, 2. Aufl., Augsburg 1903. ) Inſtruktion für Forſtwirtſchaftseinrichtung, insbeſondere für Herſtellung der Forſtbeſchreibungen, Wirtſchaftspläne und Wirtſchafts-Kontrollbücher vom 30. Juni 1830. > 1 A . a * 3 8 . Bi Anleitungen. Weſentliche Beſtimmungen find ferner in den Grund— lagen-Protokollen und den Reviſionsbemerkungen des Miniſteriums zu den einzelnen Betriebswerken enthalten. Neue Forſteinrichtungs— Vorſchriften ſind in Kürze zu erwarten. Die wichtigſten Punkte, welche das ſeitherige Verfahren kennzeichnen, ſind folgende: 1. Vorarbeiten und Grundlagen. a) Einteilung. Größere Waldungen zerfallen in Diſtrikte, d. h. durch natürliche Verhältniſſe gebildete, für ſich beſtehende Waldgebiete von einheitlicher, zuſammenhängender Lage; ſie führen meiſt einen eigenen Namen. Die ſtändigen, durch ſyſtematiſche Teilung gebildeten, mit arabiſchen Ziffern bezeichneten, Wirtſchaftsfiguren heißen Ab— teilungen. Sie werden in der Ebene durch gerade Schneiſen gebildet. Im Gebirge ſind die Teilungslinien dem Terrain an— gepaßt und mit dem Wegenetz verbunden. Die Größe der Ab⸗ teilungen ſoll im Nadelholz nicht über 25 ha betragen; im Laubholz dürfen ſie erheblich größer ſein. Bei der Anlage der Abteilungen iſt auf die Bildung von Hiebszügen Bedacht zu nehmen. Die Hiebszüge umfaſſen 2, ſeltener 3 Abteilungen; doch können auch Hiebszüge aus einer (oder aus Teilen einer) Abteilung gebildet werden. Ungleichartige Teile der Abteilungen werden als Unter— abteilungen (mit a, b uſw. bezeichnet) ausgeſchieden. Über ihre Größe werden keine allgemeinen Vorſchriften gegeben. Beſtandesverſchiedenheiten innerhalb der Unterabteilungen (Windbruchlücken, IN u. a.) werden durch Zahlen— Exponenten (al, a? ...) kenntkich gemacht. b) Grundlagen-Protokoll. Vor Beginn der taxatoriſchen Arbeiten ſollen die Grundzüge der Betriebsführung feſtgeſtellt werden. Dies geſchieht auf Grund einer kommiſſionsweiſen Beratung. Dieſelbe erſtreckt ſich auf alle Verhältniſſe, welche auf die Holzproduktion von weſentlichem Einfluß ſind (Boden, Lage, Zuwachs, Ertrag, Abſatz, rechtliche Verhält— niſſe u. a.). Ferner iſt die ſeitherige Wirtſchaft in den wichtigſten forſttechniſchen und ökonomiſchen Richtungen (Verjüngung, Durch— forſtung, Sortimente, Preiſe u. a.) zu beleuchten. Im Anſchluß an die Darſtellung der ſeitherigen Betriebsführung iſt die zukünftige Wirtſchaft nach ihren Hauptzügen zu begründen. Zugleich wird hierdurch die Grundlage für die Anordnung der Betriebsklaſſen, die beim Vorkommen verſchiedener Hauptholzarten und Umtriebs— zeiten zu bilden ſind, gegeben. Die Reſultate dieſer Beratung werden in einem „Grundlagen-Protokoll“ niedergelegt. c) Beſchreibung und Ertragsermittelung. Die bleibenden Ertragsgrundlagen (insbeſondere die Stand⸗ ortsverhältniſſe) werden für die Abteilungen im ganzen angegeben, ſofern in ihren einzelnen Teilen keine weſentlichen Unterſchiede vorliegen. Die Verhältniſſe, welche vorübergehender Natur ſind, wie insbeſondere die Beſtände und Wirtſchaftsmaßnahmen, werden für die Unterabteilungen beſchrieben. Die Beſtandesbeſchreibung ſoll in tunlichſter Kürze die Momente hervorheben, welche auf die Bewirtſchaftung von Einfluß ſind, insbeſondere die vorherrſchende Holzart, die eingemiſchten Holzarten, Wuchs, Schluß und Alter. Die Altersklaſſen wurden ſeither ſo gebildet, daß jede Klaſſe den Zeitraum von einem Viertel der Umtriebszeit umfaßte. Die Holzmaſſenermittelung erfolgt für die älteren Beſtände, insbeſondere für die der erſten Periode, in der Regel durch ſpezielle Aufnahme mit der Kluppe, für die der höheren Perioden nach dem Durchſchnittszuwachs und Ertragstafeln. 2. Der Wirtſchaftsplan. a) Methode der Ertragsregelung. Sie iſt als ein kombiniertes Fachwerk zu bezeichnen. Für die Hochwaldungen umfaßt die Periode 24 Jahre. Die Einſtellung der Flächen erfolgt nach Betriebsklaſſen, wobei mit der höchſten Umtriebszeit begonnen wird. Innerhalb derſelben werden die Be— ſtände nach der Nummerfolge der Diſtrikte, Abteilungen und Unter— abteilungen aufgeführt. Der Wirtſchaftsplan ſoll ein überſichtliches Bild über die geplante Wirtſchaft ergeben. Die Anordnungen ſind aber ſo zu treffen, daß die Wirtſchaft nicht für lange Zeiträume gebunden wird. Bezüglich der Einreihung der Beſtände in die Perioden des Wirtſchaftsplans gilt in erſter Linie das Durchſchnittsalter als „ „ 8 maßgebend. Abweichungen von der dieſem entſprechenden Periode ergeben ſich durch die Beſchaffenheit der Beſtände, durch das Be— ſtreben, die Ungleichheiten innerhalb der Abteilungen zu vermindern, und durch die Rückſicht auf die Anbahnung einer guten Hiebsfolge. Auf dieſe iſt durch die Anlage von Loshieben rechtzeitig einzuwirken. b) Ermittelung des Abnutzungsſatzes. Entſprechend dem Prinzip des kombinierten Fachwerks ſoll die Nachhaltigkeit aus der Summe der Maſſen mehrerer Perioden nachgewieſen werden. Die Berechnung des Etats erfolgte in der Regel für 3 (in der neueren Zeit wohl auch nur für 2) Perioden. Die Ertragsanſätze ergeben ſich dergeſtalt, daß der gegenwärtig vorhandenen Maſſe der Zuwachs für die Mitte der Periode zu— geſetzt wird. Die Maſſenangaben beſchränken ſich auf das ver— verwertbare Derbholz. Erhöhungen oder Verminderungen des Etats werden durch die Beſchaffenheit der Beſtände und das Alters— klaſſenverhältnis veranlaßt. In der Regel ſoll dabei im Auge be— halten werden, daß die Erträge in Zukunft nicht ſinken. Die Erträge an Zwiſchennutzungen werden nach den in den Periodentabellen enthaltenen ſpeziellen Einſchätzungen nur für die erſte Hälfte der erſten Periode ausgeworfen. Der Geſamtanfall der Durchforſtungen wird ferner in Prozenten des Geſamtertrags und pro Hektar Holzbodenfläche angegeben. Der jährliche Etat an Zwiſchennutzung ergibt ſich aus der geſchätzten Geſamtmaſſe durch Diviſion mit 12. c) Spezieller Wirtſchaftsplan. Aus den der erſten Periode eingereihten Beſtänden müſſen nach Maßgabe der Beſtandesbeſchaffenheit und mit Rückſicht auf Herſtellung einer guten Hiebsfolge und Schlagführung die Beſtände ausgewählt werden, welche für die nächſten 12 Jahre in Angriff genommen werden ſollen. Um dem Wirtſchafter den nötigen Spiel— raum zu gewähren, iſt es Regel, den ſpeziellen Wirtſchaftsplan nicht nur mit dem 12 fachen, ſondern mit dem 16 —20fachen Etat auszuſtatten. Hierdurch iſt die Möglichkeit gegeben, vermehrte Anhiebe zu führen und mit dem Fortſchritt der Verjüngungshiebe IB allmählich vorzugehen. Für die Anlage von Schmalſchlägen, Rändelungshieben, Umſäumungen, Loshieben ſind in den Grundlage— Protokollen für die Forſtämter beſondere Vorſchriften erteilt. eu OR Ne Dem Hauungsplan ſteht ein jpezieller Kulturplan zur Seite, der eine nach Unterabteilungen geordnete Darſtellung des Kultur: betriebs nebſt Koſtenanſchlag enthält. Ebenſo ſind für den Ausbau und die Unterhaltung der Wege und event. auch für die wichtigſten tebennugungen Pläne zu fertigen. 3. Kontrolle und Reviſion. Die Kontrolle des Fällungsbetriebs und der Maſſenſchätzungen erfolgt wie in Preußen: a) Durch jährliche Vergleichung des geſamten Einſchlags mit dem Etat. Die betreffende Überſicht hat Hauptnutzung, Zwiſchen— nutzung und Geſamtnutzung nachzuweiſen. b) Durch die periodiſche Vergleichung der Fällungsergebniſſe mit der Schätzung für jede einzelne Unterabteilung, der ein be— ſonderes Konto gegeben wird. Am Schluß des 12jährigen Wirt— ſchaftszeitraums findet ein Abſchluß dieſes Kontrollbuches und die Übertragung der Endergebniſſe in das ſog. Hauptbuch ſtatt. Die periodiſche Prüfung und Erneuerung der Betriebspläne erfolgt durch die Waldſtandsreviſionen, die als einfache und um— faſſende unterſchieden werden. Letztere werden vorgenommen, wenn durch außergewöhnliche Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen größere Anderungen der Pläne erforderlich werden. In den weſentlichſten Punkten ſtimmen die Reviſionsarbeiten mit den unter I angegebenen Aufgaben überein. III. Im Rönigreich Sachſen !). Das Forſteinrichtungsweſen wird ſeit langer Zeit durch eine ſtändige Behörde (Forſteinrichtungsanſtalt) geleitet, was für ſeine Ausbildung beſondere Vorzüge zur Folge gehabt hat. Durch die Tätigkeit einer ſtändigen Behörde wird eine gute Schulung des Perſonals und eine gleichmäßige Ausführung aller taxatoriſchen Arbeiten ermöglicht. Die Ergebniſſe der Forſteinrichtung können wirkungsvoller verarbeitet, ihre Beziehungen zu anderen Fachzweigen ) Eine das ganze Gebiet der Forſteinrichtung zuſammenfaſſende In- ſtruktion iſt nicht erlaſſen. Der vorſtehenden Darſtellung liegen zu Grunde: Judeich-Neumeiſter, Forſteinrichtung; Neumeiſter, Die Forſteinrichtung der Zukunft (1900) ſowie briefliche und perſönliche Mitteilungen der Herren Direttoren der Forſteinrichtungsanſtalt (Schulze und Gehre) und des Herrn Oberförſters Pauſe. * ” | y 2 1 — 91 — (Verſuchsweſen, Verwaltung, Politik, Statiſtik) ſachgemäßer unter— halten werden. Auch in Sachſen iſt die Ertragsregelung von der Fachwerks— methode ausgegangen. H. Cotta, der die Vermeſſung und Taxa— tion der ſächſiſchen Staatsforſten in den Jahren 1811 bis 1831 ſyſtematiſch durchführte, hat ſowohl das Flächen- als auch das kombinierte Fachwerk vertreten. Infolge der regelmäßig ſtatt— findenden Reviſionen erwies ſich jedoch ſchon frühzeitig die Ertrags— berechnung für ſpätere Zeiten als überflüſſig. Man verließ deshalb das Fachwerk und beſchränkte die Ertragsregelung auf das nächſte Jahrzehnt. Die wichtigſten Punkte, welche das ſächſiſche Verfahren kennzeichnen, betreffen die taxatoriſchen Vorarbeiten, die Feſtſtellung des Hiebsſatzes und der Hiebsorte, die Kontrolle und Reviſion. 1. Die Vorarbeiten. Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren (Ab— teilungen) erfolgt in der Ebene durch ein Syſtem von geraden Linien, die nach den Haupthimmelsrichtungen verlaufen. Auch in den Gebirgsrevieren war die ſeitherige Einteilung durch regelmäßige Vierecke gebildet. Mit dem Fortſchritt der Wegnetzlegung werden viele Linien durch Wege erſetzt. Eine plötzliche und ſyſtematiſche Veränderung der beſtehenden Einteilung (wie ſie in den preußiſchen Gebirgsrevieren durchgeführt wurde) iſt mit Rückſicht auf das Vor— herrſchen der ſturmgefährdeten Fichte und das Vorhandenſein der geraden Einteilungslinien, an welchen ſich Windmäntel gebildet haben, nicht durchführbar. Bei der Bearbeitung von Wegnetzen iſt im Einzelfall zu unterſuchen, ob und inwieweit eine Vereinigung der Wegelinien mit dem Einteilungsnetz anzuſtreben iſt und welche Veränderungen das letztere infolge des Wegenetzes zu erfahren hat. Die Beſtandesabteilungen, welche vorzugsweiſe in Ver— ſchiedenheiten des Alters ihre Urſache haben, ſollen bis zu einem — Pu Mindeſtmaße von 0,2 ha ausgeſchieden werden. Die Beſchreibungen der Beſtandesabteilungen werden bei der Gleichmäßigkeit der Beſtandesverhältniſſe kurz, in tabellariſcher Form, gefaßt. Die Bonitierung erfolgt nach Standorts- und Beſtandes— bonitäten. Es liegt dabei die Anleitung zu Standorts- und Be— ſtandesbeſchreibungen beim forſtlichen Verſuchsweſen zugrunde. Die Beſtandesbonitäten erſcheinen in einfachen Zahlen, welche die ver— 908 einigte Wirkung von Standort und Beſtandeszuſtand zum Ausdruck bringen. Die Aufuahme der Altersklaſſen erfolgt nach 20jähriger Abſtufung (I. Klaſſe 1—20 Jahre, II. Klaſſe 21—40 Jahre uſw.). Jede Altersklaſſe wird wieder geteilt. Die hiernach ſich ergebende Klaſſenbildung nach Jahrzehnten tritt auch auf den Beſtandeskarten hervor. Holzmaſſenaufnahmen mit der Kluppe werden nicht vor— genommen. Zur Begründung der Hiebsreife der Beſtände müſſen Maſſen und Werte nicht nur der zum Einſchlag kommenden Beſtände, ſondern auch der ganzen Reviere nachgewieſen werden. Die Maſſen der bis 40jährigen Orte werden nach den Abſchlüſſen der Beſtandesbonitäts- und Altersklaſſentabelle unter Zugrunde— legung von Ertragstafeln bewirkt. Der Vorrat der über 40jährigen Hölzer erfolgt durch Okularſchätzungen, die bei jeder 10 jährigen Hauptreviſion vorgenommen werden. Der Wert des Holzvorrats wird für die bis 40jährigen Beſtände nach der Formel des Koſtenwertes berechnet. Dabei werden Bodenwerte in Anlehnung an eine Berechnung des Er— wartungswertes feſtgeſtellt. Das Verwaltungskoſten-Kapital wird auf Grund der Wirtſchaftsbücher für den Durchſchnitt jedes Jahr— zehnts nachgewieſen. Auch die Kulturkoſten werden nach den Durchſchnittsergebniſſen der 10jährigen Abſchlüſſe feſtgeſtellt; ebenſo die Vornutzungserträge. — Die älteren, über 40 jährigen Beſtände, welche den größten Teil des Vorrats ausmachen, werden als Verbrauchswerte, nach dem Produkt von Maſſe und Wert pro Einheit, berechnet. 2. Die Feſtſtellung der jährlichen Abnutzung. a) Maßſtab der Abnutzung. Beim Vorherrſchen des Kahlſchlagbetriebs bildet der normale Jahresſchlag (=Ff:u) einen leicht anwendbaren Maßſtab der jährlichen Abnutzung. Die Beſtimmung der Umtriebszeit, von welcher hiernach die Höhe der Nutzung unmittelbar abhängig iſt, erfolgt zunächſt auf Grund der Unterſuchung des Einzelbeſtandes nach dem Weiſerprozent, deſſen weſentlichſte Elemente im Maſſen— und Wertzuwachs liegen. Über den Verlauf der Maſſenzuwachs— gm or 08 prozente ſind für die im ganzen Lande vorherrſchende Fichte Unter: ſuchungen durch die Forſteinrichtungsanſtalt vorgenommen worden. Der Nachweis der Wertzuwachsprozente beruht auf den Ver— ſteigerungsergebniſſen der Sortimente, welche das Durchſchnitts— feſtmeter der Beſtände der verſchiedenen Altersſtufen zuſammen— ſetzen. Insbeſondere iſt das Wertverhältnis der Stammholzklaſſen, welche nach der Stärke von unter 16, 16 bis 22, 23 bis 29, 30 bis 36, über 36 cm Mittendurchmeſſer gebildet ſind, für die Wertzuwachsprozente ausſchlaggebend. Zum Nachweis der Rentabilität beim nachhaltigen Betrieb, den die ſächſiſche Staatsforſtverwaltung zu vertreten hat, muß der Reinertrag und ſein Verhältnis zu dem ihm zugrunde liegenden Produktionsfonds für ein ganzes Revier nachgewieſen werden. Dies geſchieht bei der Forſteinrichtung durch die Feſtſtellung des Waldkapitals und den Nachweis ſeiner Verzinſung in den jährlich aufzuſtellenden Reinertragsüberſichten (vgl. 3. Statiftif). Die normale Abtriebsfläche wird uuter regelmäßigen Beſtandes— verhältniſſen möglichſt genau eingehalten, was bei dem vor— herrſchenden Kahlſchlagbetrieb keine Schwierigkeiten bietet. Bei unregelmäßigen Verhältniſſen werden Abweichungen erforderlich. Als Weiſer für den Grad, in welchem ſolche wünſchenswert oder zuläſſig erſcheinen, dient das Altersklaſſenverhältnis. Sind die höheren Altersklaſſen in ſtärkerem Grade vertreten als der Umtriebs— zeit entſpricht, ſo wird mehr Fläche zur Abnutzung herangezogen; im umgekehrten Falle weniger. Auf einen genauen Nachweis der Altersklaſſen wird deshalb großer Wert gelegt. b) Beſtimmung der Hiebsorte. Das der ſächſiſchen Forſtwirtſchaft zugrunde liegende Wirt— ſchaftsprinzip verlangt, daß diejenigen Beſtände, deren Weiſer— prozent am niedrigſten ſteht, zunächſt zur Abnutzung herangezogen werden. Einfluß auf die Wahl der Hiebsorte übt ſodann die Regelung der Hiebsfolge. Beim Vorherrſchen der Fichte iſt dieſe für das ganze Land von großer Bedeutung. Die Rückſicht auf die Sturmgefahr verlangt, daß die Schläge der herrſchenden Windrichtung entgegen geführt werden. Da die jährlichen Kahl— ſchläge ſchmal bleiben und nur allmählich aneinander gereiht werden ſollen, ſo ergibt ſich als allgemeine Regel, daß die Hiebs— züge kurz bleiben. En Um den Anforderungen der Regeln der Schlagführung gerecht zu werden und den Gefahren, welche das Zuſammenlegen großer gleichaltriger Beſtände mit ſich bringen kann, entgegenzutreten, iſt es erforderlich, daß man über eine genügende Zahl von Anhiebs— flächen verfügen kann. Um dieſe zu ſchaffen, müſſen die Beſtandes— ränder, welche durch die Nutzung vorgelagerter Altbeſtände dem Sturm ausgeſetzt werden, rechtzeitig durch die Bildung tiefangeſetzter Kronen an den Freiſtand gewöhnt werden. Dies geſchieht durch die Anlegung genügend breiter Wirtſchaftsſtreifen, durch Los— hiebe (die mit Fichte angebaut werden) und Umhauungen ſolcher Beſtände, welche ſich noch gut zu bemanteln vermögen. Die wichtigſte Aufgabe der Forſteinrichtung bezüglich der Ordnung der Flächen geht dahin, daß die Anhiebe der Schläge richtig beſtimmt werden. Die dem vorliegenden Wirtſchaftszeitraum überwieſenen zuſammenhängenden Flächen ſollen nicht größer ſein, als daß den Regeln der Schlagführung entſprochen werden kann. Die weitere Geſtaltung der Hiebszüge (ihre Fortſetzung, Unter— brechung uſw.) iſt von Verhältniſſen abhängig, die zur Zeit der Aufſtellung der Pläne noch nicht überſehen werden können. c) Die Begründung des Hiebsſatzes. Der Hiebsſatz wird nach Haubarkeits- und Vornutzungen (Durchforſtungen, Läuterungen und zufälligen Nutzungen) getrennt gehalten. Für die Haubarkeitsnutzung erfolgt die Feſtſetzung des Etats nach Feſtſtellung der Abtriebsfläche durch Schätzung der aufſtehenden Geſamtholzmaſſe nach dem Augenmaß. Bei der Einfachheit der Beſtandesverhältniſſe, dem Vorherrſchen des Kahl— ſchlagbetriebs, der gleichmäßigen Beſtandesbehandlung, der reichen Statiſtik und der Übung des ſtändigen Taxationsperſonals hat die Okularſchätzung ſeither gute Ergebniſſe gehabt!). Die durch die Durchforſtungen zu erwartenden Erträge werden nach den Ergebniſſen des letzten Jahrzehnts mit Hilfe von Ertrags— tafeln und mit ſpezieller Rückſicht auf die Beſchaffenheit der Be— ſtände gutachtlich eingeſchätzt. Bezüglich der Holzarten findet nur eine Sonderung nach Laub: und Nadelholz ſtatt. Sie erfolgt nur dann, wenn das Laubholz in bemerkenswertem Maße in den betreffenden Revieren vertreten iſt. ') Nähere Angaben von Schulze, Allgemeine Forſt- u. Jagdzeitung. 1901. SE 2 3. Statiſtik. Für die Begründung des Etats und andere Aufgaben der Forſteinrichtung iſt das Vorhandenſein einer guten Statiſtik ein weſentliches Hilfsmittel. Die von der Forſteinrichtungsanſtalt für jedes Revier und für das ganze Land aufgeſtellten ſtatiſtiſchen Nachweiſungen gehen zum Teil bis 1817, zum Teil bis 1844 zurück. Die wichtigſten Nachweiſungen betreffen !): 1. Die Altersklaſſenentwicklung. Vom ganzen Staats— wald gehören 24% der I., 22% der II., 25% der III., 27% der IV. und V. Altersklaſſe an. 2. Die Bonitäten. Die Hälfte aller Beſtände des Staats— waldes (53 %) gehört der 3. Bonität an; dann folgt die 4. mit 25 %, die 2. mit 16 ¾, die 5. mit 2%, die 1. mit 1%. 3. Der Holzvorrat. Derſelbe iſt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts von 152 fm pro ha (Jahrzehnt 1844/53) auf 189 fm (im Jahrzehnt 1894/1903) geſtiegen. 4. Die durchſchnittliche jährliche Abnutzung. Sie iſt in dem angegebenen Zeitraum beim Derbholz von 2,78 auf 4,97 — bei der Geſamtmaſſe von 4,28 auf 6,39 km geſtiegen. 5. Das Verhältnis der Sortimente. Das Nutzholzprozent iſt im Laufe des 19. Jahrhunderts von 17% (1817/26) auf 80%, (1894/1903) geſtiegen. 6. Die Einnahmen. Die Verwertung von I km Derbholz betrug im Jahrzehnt 1817/26 5,93 — im Jahrzehnt 1894/1903 15,23 Mk. Die Einnahme pro ha iſt im gleichen Zeitraum von 17,48 auf 75,95 geſtiegen. 7. Die Ausgaben. Sie betrugen im Durchſchnitt der an— gegebenen Jahrzehnte pro fm 2,89 und 5,97 Mk. — pro ha 8,00 und 28,87 Mk. 8. Der Reinertrag. Derſelbe iſt von 9,84 auf 48,98 Mk. pro ha Holzboden geſtiegen. 9. Das Waldkapital. Dasſelbe hat pro ha Holzboden im Durchſchnitt der Jahrzehnte ) Die Entwickelung der Staatsforſtwirtſchaft im Königreich Sachſen, dargeſtellt durch die Kgl. Sächſ. Forſteinrichtungsanſtalt (Sonderabdruck aus dem Thar. forſtl. Jahrbuch, 47. Band). e 1854/63 1864/73 1874/83 1884/93 1894/1903 1156 1417 1682 1859 2206 Mk. betragen. 4. Die Kontrolle und Reviſion. Der nach Haubarkeits- und Vornutzung ermittelte Hiebsſatz wird zu einem Geſamtetat vereinigt, deſſen Derbholzſatz für den Einſchlag bindend iſt und der Kontrolle unterzogen wird. Außer der Reviſion, die am Schluſſe des 10 jährigen Wirt— ſchaftszeitraums vorgenommen wird, finden in Sachſen auch Zwiſchenreviſionen in der Mitte der Periode ſtatt. Die wichtigſten Aufgaben der Reviſion betreffen den Nachtrag der Kulturen auf den Karten, die Vergleichung der Hiebsergebniſſe mit der Schätzung, die Abweichungen der Hiebe vom Plan u. a. Die Art der Be— handlung ergibt ſich aus den Beſtimmungen über die Aufſtellung der Pläne. 5. Karten. Für die Wirtſchaftsführung haben die ſächſiſchen Beſtandes— karten am meiſten Bedeutung, welche (im Maßſtab 1: 20000 oder 1: 15000) die Holzart, das Holzalter und die Hiebsführung er— jehen .lajjen. Insbeſondere treten die Hiebsflächen des nächſten Jahrzehnts, die Hiebsfolge, die Loshiebe und Umhauungen auf den Karten hervor. f IV. In Baden)). Auch in Baden iſt die Ertragsregelung zunächſt nach der Fach— werksmethode (Maſſenfachwerk) bewirkt worden. Unter den vor— herrſchenden Verhältniſſen des Landes, die durch die Naturver— jüngung, insbeſondere der Tanne, ausgezeichnet ſind, erſchien dieſe Methode aber nicht zweckmäßig. Da die Verjüngung der Tanne einſchließlich der ſie vorbereitenden Hiebe einen weit längeren Zeit— raum als die 20 jährige Periode in Anſpruch nahm, ſo konnte ſich, wie es die Grundbedingung einer guten Methode ſein muß, die Wirtſchaftsführung dem Rahmen der Ertragsregelung nicht anpaſſen. ) Nach der Dienſtanweiſung über Forſteinrichtung in den Domänen-, Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen des Großherz. Baden 1878 ſowie brief— lichen Mitteilungen des frühern und jetzigen Vorſtandes des Forſteinrichtungs— Bureaus (Krutina und Schweickhard). DEI Digi * u GE — Seit etwa 60 Jahren finden in Baden alle 10 Jahre Forſt— einrichtungs-Erneuerungen ſtatt. Die ſeitherigen Ergebniſſe der— ſelben, die wirklich erfolgten Nutzungen und ihre Wirkungen auf den Waldzuſtand bilden für die praktiſche Ausführung eine wichtige Grundlage. Das jetzt beſtehende Verfahren wurde im Jahre 1869 eingeführt. Seine wichtigſten Beſonderheiten ſind folgende: 1. Vorarbeiten. Vor der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne findet eine Begehung des Waldes durch die bei der Einrichtung beteiligten Beamten ſtatt. Dabei wird das letzte Einrichtungswerk in allen ſeinen Teilen einer ſorgfältigen Prüfung unterworfeu. Insbeſondere ſoll ſich dieſe Prüfung auf die Einteilung des Waldes, die früher ausgeführten Standorts- und Beſtandesbeſchreibungen, die Schätzung des Vor— rats und Zuwachſes, die Erfolge der ſeitherigen und die Grundſätze der zukünftigen Wirtſchaft erſtrecken. Die allgemeinen Beſchreibungen beziehen ſich auf die Dar— ſtellung der Standortsverhältniſſe, die vorkommende Holzart, Be— triebsart, Umtriebszeit, die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln u. a. Durch die beſondere Beſchreibung ſoll für die einzelnen Abteilungen oder Unterabteilungen über die Flächengröße, den Holzbeſtand, den Holzvorrat und den Zuwachs kurz Auskunft gegeben werden. Die Aufnahme der Holzmaſſen hat bezüglich der in der Verjüngung begriffenen Abteilungen durch ſpezielle Meſſung zu geſchehen, in den übrigen in der Regel nach Ertragstafeln, Er— fahrungsſätzen und Probeflächen. Zur Ermittelung des Zuwachſes ſollen Ertragstafeln und Erfahrungsſätze Anwendung finden; auch ſind Unterſuchungen an geeigneten Probeſtämmen vorzunehmen. 2. Die Feſtſtellung des Abgabeſatzes. Die Herleitung des Abgabeſatzes lehnt ſich an die Methode W. NN von K. Heyer an (r T Grundlage und Maß— ſtab des Abgabeſatzes iſt der wirkliche Zuwachs. Dieſer wurde nach der Dienſtanweiſung von 1869 als laufender Zuwachs, „wie er in den nächſten 10 Jahren mutmaßlich erfolgen wird“, aufgefaßt und ermittelt. Mit Rückſicht auf die Schwierigkeit einer genauen Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 7 Berechnung und die Beſchränkung der Benutzung der Rechnungs— reſultate auf die Haubarkeitsnutzung erſchien es zweckmäßig, an die Stelle des laufenden den Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs treten zu laſſen. Die Berechnung des normalen Vorrats geſchieht nach der Formel nzX > Demgemäß wird auch der wirkliche Vorrat in den noch nicht angehauenen Beſtänden als das Produkt vom Durch— ſchnittszuwachs, Alter und Vollertrag berechnet. „Mehr, als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn ein Überſchuß über den normalen Vorrat vorhanden iſt, deſſen Abnutzung forſtwirtſchaftlich und ökonomiſch rätlich erſcheint. Weniger, als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn der normale Vorrat noch nicht vorhanden iſt. Je raſcher in dieſem Fall durch Zuwachserſparnis der normale Vorrat erreicht werden kann, umſo beſſer iſt es, vorausgeſetzt, daß hierdurch keine weſentlichen öko— nomiſchen Verluſte oder wirtſchaftliche Fehler veranlaßt werden; keinesfalls aber ſoll der Ausgleichungszeitraum länger als die Umtriebszeit ſein. Unter tunlichſter Berückſichtigung dieſer Grundſätze iſt der Abgabeſatz für jeden gegebenen Fall nach Maßgabe der forſtwirt— ſchaftlichen Verhältniſſe und der beſonderen Bedürfniſſe des Wald— eigentümers feſtzuſtellen, wobei wohl zu bedenken iſt, wie mißlich, beſonders für Gemeinden und Körperſchaften, ein ſtarkes Schwanken des Abgabeſatzes in den einzelnen Jahrzehnten iſt und wie ſehr dieſes Schwanken dem Anſehen der Forſteinrichtung ſchadet. Ein allmähliches Steigen des Abgabeſatzes wird jedem Waldeigentümer viel erwünſchter ſein, als eine ſtarke Erhöhung, welcher wieder ein bedeutendes Zurückgehen in der Nutzung folgen muß. Ebenſo ver— hält es ſich umgekehrt. Ferner iſt zu berückſichtigen, daß faſt in jedem Jahrzehnt außerordentliche Ereigniſſe und Bedürfniſſe auch außerordentliche Nutzungen nötig machen und daß deshalb ſehr häufig der feſtgeſtellte Abgabeſatz überſchritten werden muß, wes⸗ halb auch aus dieſem Grunde im Zweifelsfalle ſtets ein etwas geringerer Anſatz zu machen iſt. Dem in obiger Weiſe feſtgeſtellten Abgabeſatz an Hauptnutzung ſind die Zwiſchennutzungen nach Maßgabe der Schätzung zuzurechnen. Überhiebe und Mindernutzungen, welche gemäß der Wirtſchafts— ordnung im neuen Jahrzehnt wieder eingebracht werden ſollen, N müſſen, joweit fie die Hauptnutzung betreffen, bei Feſtſtellung des neuen Abgabeſatzes berückſichtigt werden. Der Abgabeſatz in den nach der Fläche bewirtſchafteten Mittel— und Niederwaldungen beſteht in dem Ergebniſſe der zum Hiebe kommenden Jahresſchläge, und wird nur nach der Hiebsfläche, nicht nach der Hiebsmaſſe feſtgeſetzt!).“ 3. Statiſtit. Sie ſteht in unmittelbarer Verbindung mit der Forſteinrichtung. Um die Einrichtungswerke bezüglich der allgemeinen Beſchreibungen einfacher halten zu können und um über die Waldgeſchichte und Waldertrag gute Nachweiſe zu erhalten, wurde die gleichmäßige Durchführung der Statiſtik in Baden 1869 angeordnet. Die weſentlichſten Gegenſtände der Statiſtik betreffen: die Geſchichte des betreffenden Forſtbezirks (Entſtehung, Zuſammen— ſammenſetzung, Eigentumsverhältniſſe u. a.), die Beſchreibung mit den Abſchnitten: Waldfläche, Topographie, Bewirtſchaftung, Forſt— benutzung, Holzausbringung, Schutz, Jagd, Natural- und Gelderträge. Die erſtmalige Aufſtellung der Forſtſtatiſtik erfolgt durch die Verwaltungsbeamten, die Fortſetzung und Ergänzung geſchieht bei den Einrichtungserneuerungen durch die Taxatoren. V. Im Großherzogtum Heſſen ). Die Richtungen und Ziele, welche bei Aufſtellung der Betriebs— pläne befolgt und erſtrebt werden ſollen, werden mit den Worten gekennzeichnet: „Die Bewirtſchaftung der Domanial- und Kommunal— waldungen ſoll auf das Ziel gerichtet ſein, bei gebührender Rück— ſichtnahme auf die Bedürfniſſe der Gegenwart den Ertrag qualitativ und quantitativ tunlichſt raſch auf das höchſtmögliche Maß zu ſteigern. Um dieſes Ziel zu erreichen, muß dahin geſtrebt werden, den wirklichen Zuwachs dem normalen möglichſt nahe zu bringen.“ Als die wichtigſten Mittel zur Herſtellung des Normal— zuſtandes werden dann die waldbaulichen Maßregeln hervorgehoben: Rechtzeitige Nutzung kümmernder Beſtände, Wahl ſtandortsgemäßer ) Wortlaut der genannten Dienſtanweiſung. | ) Nach der „Anleitung zur Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten in den Domanial- und Kommunalwaldungen des Großherzogtums“ (endgültig 5 feſtgeſtellt im Jahre 1903). f 1 — 100 — Holzarten und ſachgemäße Ausführung der Kulturen, gründliche Beſtandespflege, rationeller Durchforſtungsbetrieb. Durch die Forſteinrichtungsarbeiten ſoll die Höhe der Ab— nutzung und die Hiebsführung ſo geregelt werden, daß der normale Daurarbs und normale Vorrat herbeigeführt wird. Die wichtigſten Vorſchriften der Anleitung betreffen: 1. Die Aufſtellung der Beſtandestabelle. Das den Wirtſchaftsplan am beſten kennzeichnende Schriftſtück führt die Bezeichnung „Beſtandestabelle und Wirtſchaftsbuch“ und wird nach folgendem Schema aufgeſtellt: Diſtrikt und Abteilung Holzbodenfläche .. 2 Standorts- und Sollvorrat an Ns On 2 N 8 Der Beſtandes⸗ u Derb= u. I Gruppe bei Wirtſchafts⸗ holz nach der eſchreibung, 5 Ertragstafel Boden, Lage, ziel, ka Himmelsrichtung, | Wirtichafts- Hauptholzart, Alter im Jahre © . \ = Holzarten in Zehn-] maßnahmen 5 f . 5 = lit. Fläche 1 wi in den nächſten A SE es, Begründung, 10 Jahren ha 258 ſeitherige 2 * Bewirtſchaftung 5 3 > Beſtandsmittelhöhe und Bonität Laufender Schätzung des in den nächſten 10 Jahren zu erwartenden Ertrags an Derb- und Reisholz Wirklicher Vorrat an Derb⸗ und Reisholz für die Gruppe bezw. Ab⸗ teilung nz | wz der nächſten Haubarkeitsnutzungen e a) Ober⸗ b) ſonſtige Zwiſchen⸗ an Derb⸗ und ſtands- Haubarkeits— nutzungen Reisholz im [maſſe | nutzungen Durchſchnitt * f pro Jahr in der Gruppe bezw. pro | in. n und ha Abteilung en bezw. Abt maſſe — > — — = — ası — — oO —— — — — — a = . 72 Vorrat an Oberſtands— fm „ EL ZZ EDEN TEEN — 101 — Ergebniſſe der Wirtſchaft Es wurden gefällt: Kulturen: Nähere Be- Pflanzen-, w 201 N = Wirt⸗ Fläche Holz⸗ zeichnung der Samen⸗ e Neben 5 | ee, Hi 7 Oſte! ſchafts⸗ ” maſſe Beba und menge. nutzungen jahr | Nummer des Art der Jab | Abzählungs- | — Protokolls eee ha fm | ½100 | ha Mek. Pf. 18 wer ran 21 23 u: 24 25 Hierzu Sind folgende Erläuterungen gegeben: Als „Gruppe“ werden ſolche Teile innerhalb der ſtändigen Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) ausgeſchieden, welche nach Standort, Holzart, Alter, Wuchs uſw. ſo weſentlich voneinander abweichen, daß ſie einer beſonderen Behandlung unterworfen werden. Die Gruppen entſprechen den preußiſchen Abteilungen. Sie werden, wie dieſe, auf den Karten mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben be— zeichnet und örtlich mit Gräbchen geſichert. Mit Rückſicht auf das ausgeſprochene Ziel der Zuwachsförderung wird mit der Aus— ſcheidung der Gruppen weiter gegangen als in Preußen. In dem beigefügten Beiſpiel kommen Gruppen von 0,3 ha vor. Übrigens werden über die Mindeſtfläche keine bindenden Vorſchriften ge— geben. Es wird vielmehr dem Betriebseinrichter überlaſſen, zu entſcheiden, ob die Abteilungsteile nach Lage, Größe und Form zur beſonderen Bewirtſchaftung geeignet ſind. Liegt die Urſache der Bildung von Gruppen im Standort, ſo tragen ſie einen bleibenden Charakter; liegt ſie in den Beſtandes— verhältniſſen, ſo ſind ſie vorübergehender Natur. Die Verſchieden— heiten ſollen alsdann im Laufe der Zeit vermindert oder beſeitigt werden. Die Standorts- und Beſtandesbeſchreibung erfolgt im Anhalt an die Beſtimmungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten. Bei den Beſtandesbeſchreibungen ſind Maßregeln der Begründung und Erziehung, welche von weſentlicher Bedeutung für die fernere Ent— wickelung der Beſtände ſind, anzugeben. — 102 — Die Wirtſchaftsziele ſollen für den zur Zeit der Aufnahme vorliegenden Beſtand in die Pläne eingetragen werden, und zwar ſtets nach Angabe des Wirtſchafters, deſſen Mitwirkung bei der Planaufſtellung grundſätzlich vorgeſchrieben iſt. Die Angabe dieſes Wirtſchaftsziels ſoll aber nicht immer bindend ſein. Sie ſoll nur einen Wink geben für neu eintretende Beamten. Eine Veränderung des Wirtſchaftsziels kann bei Aufſtellung des jährlichen Wirtſchafts— plans beantragt oder bei deſſen Prüfung vereinbart werden. Die dringend notwendigen Maßnahmen der nächſten 10 Jahre ſind vom Wirtſchaftsbeamten kurz anzugeben. Als Hauptholzart iſt in gemiſchten Beſtänden diejenige an— zuſehen, welche für die Bewirtſchaftung maßgebend ſein ſoll. Für die Bonitierung des Standorts bildet die Höhe den wichtigſten Beſtimmungsgrund und Maßſtab. Für jede Abteilung bezw. Gruppe ſoll die Beſtandesmittelhöhe durch Meſſung an mehreren Stämmen von etwa der mittleren Höhe nachgewieſen werden. Auf Grund der Höhen- und Altersermittelung werden die Bonitäten nach Maßgabe der vorliegenden Ertragstafeln feſtgeſtellt. Der normale Vorrat iſt aus den Ertragstafeln zu ent— nehmen. Der wirkliche Vorrat ergibt ſich durch Multiplikation des normalen mit einem Reduktionsfaktor, der, wie in Preußen der Vollertragsfaktor, in einem Dezimalbruch ausgedrückt wird. Der laufende (normale und wirkliche) Zuwachs, der in der Beſtandestabelle erſcheint, bezieht ſich auf denjenigen Teil des Geſamtzuwachſes, welcher in den bleibenden Beſtand übergeht. Der normale Zuwachs wird dadurch gefunden, daß aus den Er— tragstafeln die Haubarkeitsvorratsmaſſe des Hauptbeſtandes im Alter a von derjenigen im Alter a + 10 abgezogen und die Diffe— renz durch 10 dividiert wird. Durch Multiplikation des Normal— zuwachſes mit dem Vollertragsfaktor ergibt ſich der wirkliche Zuwachs. 2. Die Berechnung des Vorrats und Zuwachſes. Um den Normalzuwachs und Normalvorrat für ein Revier im ganzen zahlenmäßig darzuſtellen, iſt eine Nachweiſung der Standorts— bonitäten für die vorkommenden Hauptholzarten erforderlich. Die Bonitierung erfolgt in der Bonitätstabelle, welcher folgende Faſſung gegeben iſt: «„ „ rr | Hauptefgart Eiche Bonität Zuwachs pro ha Alter im Jahre — Summe bi. nur Gruppe Flächengröße . ha %% ha f ha 10 ha 0 ha 01e ha 1½/100 | |} Hauptholzart Buche Hauptholzart Kiefer Bonität — Bonität = affe 5 1 II III IV v 8 Flächengröße Flächengröße ha 100 ha 710 ha /i ha 10 haf ha 1½100 ha yo] 4 % ha /i ha 100 ha 110 ha 1/100 Auf Grund der Abſchlüſſe der Tabelle laſſen ſich mit Hilfe der vorliegenden Ertragstafeln der normale Zuwachs und der normale Vorrat nachweiſen. Der Normalzuwachs wird, geordnet nach Holzart und Bonität, als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs be— rechnet. Die Berechnung des normalen Vorrats erfolgt unter Zu— grundelegung regelmäßig abgeſtufter Altersklaſſen. Es werden, wie in Preußen, 20 Jahre umfaſſende Altersklaſſen (I. 1—20, II. 21—40 Jahre uſw.) gebildet, deren normale Flächen ſich nach dem Verhältnis ihrer Dauer zur Umtriebszeit ergeben. Die Ertrags— ſätze werden für die Mitte der Altersſtufen ausgeworfen. Durch Summierung der Anſätze der einzelnen Bonitätsklaſſen ergeben ſich Normalzuwachs und Normalvorrat für die verſchiedenen Holzarten, durch Summierung der die letzteren betreffenden Zahlen wird der geſamte Normalzuwachs und Normalvorrat gefunden. Der Darſtellung des wirklichen Vorrats dient die Altersklaſſen— tabelle zur Grundlage. Sie wird nach folgendem Schema gefertigt. II. Altersklaſſe 2 m Der = = | I Altersklaſſe Diltrifte | anne en 1—20 Jahre | 2140 Jahre — 0 = 2 En Eee = 5% >, Sri ee 1 . > Haupt⸗ I 9 2 3582 200 aa = = — 2 S ve sag 4 8 holzart er — b = — 2 2 D — 1 * * — 2 = 5 S Des] | tr 8 3 — A Nr. Namen] 2% 8e I|E2 15 |E$ u 228 | 2 2 = 3197.88] Dose Er = 3 | — R 372 — a —— — = — =; =) | 2 — — — 1 ö D Sa 9? — 25 | zZ ha 0100 fm ne 3 III. Altersklaſſe.IV. Altersklaſſeſ V. Altersklaſſe V 41—60 Jahre 61-80 Jahre 81-100 Jahre I. Altersklaſſe VII. Altersklaſſe 101 und 5 mehr Jahre Und mehr Jahre — = — z — z * * — | I — oo — — — eo — — == — — — — — — 8 „ e de waere 2 = 2 = o = 2 2 = S 22 E S SSS S Se 82 13 8 8 — 02 SQ =) => 1925| 2 5585| = 9855| > So — 88 2 $ 5 nm 28 88 28 8 282 2 82 88 8 2 22 m: 5 5 5 5 — ZU Br I * & 1 1 u ha |Y/yoo fm ha 1/104 fm ha / 100 fm ha 1/100 fm ha 100 fin 13 7 Geſamt⸗ vorrat an Oberſtands⸗ maſſe Schätzung des in den nächſten 10 Jahren zu erwartenden Ertrags an Haubarkeitsnutzungen a) b) Zwiſchen— Oberſtands-⸗ neue Hau- nutzungen | Größe der zu durch— forſtenden . merkungen Fläche 9 fm 23 — 10 ie Am Schluſſe der Tabelle werden Flächen und Vorrat der einzelnen Altersklaſſen mit den normalen Altersklaſſen und dem normalen Vorrat verglichen. Das Ergebnis dient zur Begründung des Etats. Über die zur Umwandlung beſtimmten oder in Frage kommenden Orte ſind beſondere Überſichten zu fertigen, welche Zuwachs und Normalvorrat der vorhandenen Holzart im Verhältnis zu ihrer Geſtaltung nach Einführung der zukünftigen Holzart darſtellen. 3. Das Beratungsprotokoll. Nach Aufſtellung der genannten Nachweiſung wird ein Be— ratungsprotokoll aufgenommen, das der Miniſterialabteilung zur Genehmigung vorzulegen iſt. Dasſelbe hat ſich zu erſtrecken: Auf die in der Folge anzubauenden oder zu begünſtigenden Holzarten, auf das Hiebsreifealter derſelben, die Zuläſſigkeit eines einheitlichen Einrichtungszeitraums, auf die zeitliche Ordnung der Durchforſtungen, auf die vorhandene Betriebsart, etwaige Umwandlungen, auf die normale Abnutzungsfläche und die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln. 4. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes und die Hiebsführung. A. Haubarkeitsnutzungen. 1. Hiebsſatz. Den grundlegenden Maßſtab für die Abnutzung bildet die normale Abtriebsfläche. Sie ergibt ſich aus dem Verhältnis der Gültigkeitsdauer des Betriebsplans zur Umtriebszeit. Wenn die Beſtandesverhältniſſe regelmäßig ſind, genügt es, 1 daß der Nutzungsplan für ein Jahrzehnt entworfen wird. Unregel— g mäßige Verhältniſſe können es angezeigt erſcheinen laſſen, die zu erwartenden Nutzungen auf zwei oder mehrere Jahrzehnte zu ver— anſchlagen. Abweichungen der wirklichen Abnutzung von der normalen ſind zu begründen. Als Gründe kommen hauptſächlich in Betracht: a) Das Verhältnis zwiſchen dem wirklichen und nor— malen Vorrat. Die vorliegenden Differenzen ſind, wenn nicht eine Anderung der Umtriebszeit eintreten ſoll, zu vermindern. Bei der Beſtimmung über die Nutzung eines Vorratsüberſchuſſes und ebenſo der Einſparung eines vorhandenen Defizits ſollen alle in — 106 — Betracht kommenden waldbaulichen und finanzwirtſchaftlichen Ver— hältniſſe eingehend berückſichtigt werden. b) Das Verhältnis der Altersklaſſen. In dieſer Be— ziehung iſt insbeſondere der Vorrat der 2 oder 3 älteſten Klaſſen zu würdigen. Iſt der Nachweis erbracht, daß der wirkliche Vor— rat nicht weſentlich vom normalen abweicht und daß ein ent— ſprechender Teil des Vorrats in den 3 älteſten Klaſſen ſtockt, jo darf die Nachhaltigkeit als geſichert angeſehen werden. c) Das Verhältnis der Nutzung zum Zuwachs. Ein Vergleich des Hiebsſatzes mit dem wirklichen Zuwachs gibt Auf— ſchluß darüber, ob im nächſten Jahrzehnt eine Verminderung oder Erhöhung des Vorrats erwartet werden darf. 2. Beſtimmung der Hiebsorte und Gang der Verjüngung. Gemäß dem Grundſatz des Verfahrens ſollen die ſchlecht— wüchſigſten Orte, deren Zuwachs vom normalen am ſtärkſten ab— weicht, zunächſt zur Nutzung herangezogen werden. Die zum Hiebe beantragten Beſtände werden bei der Begut— achtung des Hiebsſatzes in nachſtehender Folge vorgetragen. J. Hiebsnotwendige Beſtände. a) Zuwachsarme Beſtände und Beſtandesteile. b) Oberſtandsreſte, Aushieb von Stämmen und Weg— aufhiebe. c) Beſtandesteile, welche der Hiebsfolge zum Opfer fallen müſſen. II. Hiebsreife Beſtände. III. Hiebsfragliche Beſtände. Auf eine geregelte Hiebsfolge und eine gute Verteilung der Nutzungen wird hoher Wert gelegt. Mit Rückſicht auf die Ge— fahren durch Stürme, Inſekten u. a. und auf die örtliche Ver— teilung der Erträge iſt das Zuſammenlegen großer gleichaltriger Beſtandesmaſſen möglichſt zu beſchränken. Die Anleitung ſchreibt deshalb die Bildung kurzer Hiebszüge vor. Die Grenzen derſelben ſind an Kreisſtraßen, Bahnen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe, Tal— züge, Bergkämme uſw. zu legen. 3. Holzmaſſenermittelung. Von Intereſſe iſt folgende Beſtimmung: „Von einer beſonderen | Aufnahme der innerhalb der nächſten 10 Jahre zur Hauptnutzung — 107 — vorgeſehenen Beſtände mittels Meſſung ſämtlicher Stammdurchmeſſer iſt in der Regel abzuſehen; es werden der Berechnung des Hiebs— ſatzes die Angaben der Ertragstafeln oder die durch Schätzung ermittelten Beträge zugrunde gelegt. Vorkommende Schätzungs— zahlen bei dieſer nur annäherungsweiſen Ermittelung der Haubar— keitsnutzungen können, wenn ſolche bei der Nutzung der Beſtände feſtgeſtellt werden, noch innerhalb des 10 jährigen Wirtſchafts— zeitraums oder bei der am Schluſſe desſelben ſtattfindenden Prüfung durch Abänderung des Hiebsſatzes Berichtigung finden“. B. Bornutzung. Für die Durchforſtungen, deren Erträge in die genannte Tabelle eingetragen werden, beſteht, entſprechend der Haubarkeits— nutzung, ein Flächen- und Maſſenetat. Der Flächenetat wird ſo gebildet, daß etwa "/ıo der geſamten zu durchforſtenden Fläche jährlich zur Nutzung kommt und daß der Hieb gleichmäßig jüngere und ältere Beſtände, vorkommenden Falls auch ſolche verſchiedener Holzarten trifft. Die Veranſchlagung der Erträge erfolgt auf Grund der Ertragstafeln, jedoch unter ſorgfältiger Berückſichtigung der wirklichen Verhältniſſe des betreffenden Beſtandes. Mit Rückſicht auf die Schwierigkeit, zutreffende Durchforſtungsſätze feſtzuſetzen und einzuhalten, iſt die Beſtimmung getroffen, daß am Schluß der jährlichen Wirtſchaftspläne eine Zuſammenſtellung der periodiſch durchforſteten Flächen gefertigt wird. Ergibt ſich, daß nach dieſem Flächennachweis die Zwiſchennutzungen nicht raſch genug fortſchreiten, jo ſoll eine Erhöhung des Zdwiſchennutzungshiebsſatzes und der entſprechenden Fläche eintreten. 5. Kartierung. Die dem Betriebswerk beizufügenden, im Maßſtab 1: 10000 zu fertigenden Beſtandeskarten laſſen die Altersklaſſen durch Farban— lage, die Holzarten durch Baumfiguren, die Bonitäten durch ge— ſtrichelte Linien verſchiedener Richtung hervortreten. 6. Kontrolle. Die wirkſame Kontrolle erſtreckt ſich auf den Geſamtein— ſchlag an Haupt und Vornutzung, Derbholz und Nichtderbholz. Der Eintrag erfolgt nach folgendem Schema: — 108 — ä Betriebsnachweiſung. 25 Num⸗ Haubarkeits⸗ Zwiſchen⸗ Ab = mer nutzungen (H) nutzungen (D) A - 2 = | weichungen SE Es wurde ſumme 5 = | | | se | kahl abge⸗ Durch⸗ d om & er el, 21. ieb R & 2 Sn , a, SJahres- 5 SS 8 bezw. in |Ertrag| forſtete Ertrag Fäl⸗ Bi = =I,=]&5 |2| Samen: Flä | ( hiebsſatz S 28 E ſchlag Fläche ungen D 2 = ar 1 — no. = 35 8 geſtellt Ganze fm = | ha | 100 De ha | 1/ıoo | nee 7 50 Ar | — VI. Im Großherzogtum Sachſen ). Die Bearbeitung der Wirtſchaftspläne, die Ausführung der Forſtvermeſſungen und die Überwachung der Einhaltung der Wirt— ſchaftsvorſchriften liegt einer ſtändigen Behörde, der Taxations— Kommiſſion, ob, deren Vorſtand alle hierher gehörigen Arbeiten zu leiten hat. Als oberſter Grundſatz der Forſteinrichtungsarbeiten gilt die Sicherung der Nachhaltigkeit; Gegenwart und Zukunft ſollen in gleicher Weiſe berückſichtigt werden. Die forſtliche Produktion iſt ſo zu leiten, daß einerſeits die Bodenkraft erhalten und gehoben wird, anderſeits die höchſten Erträge in möglichſt kurzer Zeit er— zeugt werden. Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die Abteilun— gen heißen, iſt in ſyſtematiſcher Weiſe durchgeführt. In der Ebene iſt ſie durch ein Netz regelmäßiger Linien bewirkt, im Gebirge folgt fie der Terrainbildung und ſteht mit dem Wegenetz im Zuſammen— hang. Die durchſchnittliche Größe der Abteilungen beträgt ca. 25 ha. Die Unterabteilungen, welche die Grundlage der Wirtſchafts— führung bilden, werden beim Vorhandenſein entſprechender Be— ſtandesverſchiedenheiten bis zu einer Mindeſtgröße von ca. '/ı ha ausgeſchieden. Die Ermittelung der Holzmaſſen erfolgt bei den Be— ſtänden des erſten Jahrzehnts durch ſpezielle Aufnahme. Die Re- ſultate derſelben werden in einer Überſicht nachgewieſen, welche für die 1 Beſtände Stammzahl, Durchmeſſer, Höhe, Form— ') Nach Mitteilung des Herrn Oberlandforſtmeiſters Dr. Stoetzer. — 109 — zahl, Stärkezuwachs, Stammgrundfläche, Maſſe und Zuwachs— prozent angibt. Die Ergebniſſe der Maſſenberechnungen werden bei der Taxationsbehörde aufbewahrt. In Verbindung mit der Forſteinrichtung ſteht, ſoweit es ſich auf den Ertrag bezieht, das forſtliche Verſuchsweſen. Dem Vorſtande der Taxations— kommmiſſion liegt es ob, Verſuchsflächen anzulegen, durch welche der Einfluß der verſchiedenen Arten der Beſtandesbegründung und Behandlung, der Neben- und Zwiſchennutzungen auf die Entwick— lung des bleibenden Beſtandes u. a. nachgewieſen wird. Bei der Beſchreibung der einzelnen Unterabteilungen ſind Fläche, Standortsgüte, Alter, Höhe und Beſchaffenheit der Holz— beſtände darzuſtellen. Die Reſultate der Beſtandesbeſchreibungen ſind in ein Schätzungsregiſter, welches auch die vorläufigen Be— triebsbeſtimmungen enthält, einzutragen. Zugleich iſt die Alters— klaſſentabelle aufzuſtellen, welcher die Periodentabelle (Flächen— angriffsplan) gegenübergeſtellt wird. Die Methode der Ertragsregelung iſt das kombinierte Fachwerk, welches von Grebe, dem langjährigen Leiter des groß— herzoglichen Forſteinrichtungsweſens, auch in der Literatur vertreten wurde. Gegenwärtig findet es nur noch in ſeiner einfachſten Form Anwendung, derart, daß die Erträge nur für die erſten zwei Perioden nachgewieſen werden. Der Hauptwirtſchaftsplan iſt dem— gemäß nach folgendem Schema aufzuſtellen: Grund und Boden | vorgefundener Holzbeſtand Eingerichteter Betrieb I. Jahrzwanzigſt Die IN). 2 Maſſe und poen 5 Zuwachs . re See Ortsbezeich⸗ S 2 b 1. Jahrzehntſ 2. Jahrzehn ee Beitandes- | im one. bis. von.. bis. nung un F ut : Befafe be, 5 Beicreionng | PO gan- Sg m 8 be, im ah; 9 ha SS Pro bro gan- = | gan: gan: . | zen 0 ha zen Br ha zen ha | | fm hal fm ha fm u. er | sp Die Flächen und Maſſen der erſten Periode werden getrennt für das erſte und zweite Jahrzehnt nachgewieſen. Die in Feſtmeter Derbholz auszudrückenden Erträge werden dadurch hergeleitet, daß zur gegenwärtigen Maſſe der Zuwachs bis zur Mitte des Nutzungs— zeitraums hinzugefügt wird. Der jährliche Etat an Hauptnutzung — 110 — n II. Sahrzmanzigit 2 . 22 „FTT APR N a2] S. SS SIS SIS = * Holzertrag S e ere = Ses Seb e S e = | E SUS 5$|8 Betriebsbeſtimmungen = pro | im — = > AZ U SH, S | ha ganzen E | | ha fm ha | ha | ha | ha | ha ergibt ſich aus dem Anja des erſten Jahrzehnts durch Divifion mit 10. Der Durchforſtungsbetrieb wird nach der Fläche geregelt. Die Maſſen der Durchforſtungen werden aber auf Grund örtlicher Schätzung unter Zuhilfenahme der Ertragstafeln und beſonderer Unterſuchungen in Anſatz gebracht. Die Kontrolle der Nutzungen und Kulturen wird nach folgendem Schema geführt: ; Flächen Holzertrag Anbau Sr . 0 .. 2 = | Brennholz] | = Nähere Angaben — u —' $ = 7 2 F | F über Art der IS | o e 2 128 — — == = Hauung und des Isıe 2232| = — m I5 = 2 F %%ͤéOÜ%1 Re ee 5 — „ ee Anbaues. eo’ I — a 1 „ N fin fm | rm | ha Mk 1371: Baal ee | Zur Kontrolle des Durchforſtungsbetriebes iſt eine bejondere Nachweiſung zu führen, in der die durchforſteten Flächen mit den erfolgten Maſſen für jedes Jahr angegeben und mit dem Etat verglichen werden. Die Reviſionen haben in der Regel einen 10 jährigen Turnus einzuhalten. Bei der Ausführung ſollen die allgemeine Geſichtspunkte klargeſtellt werden, welche hinſichtlich der Beſtimmun der Betriebsarten, der Umtriebszeiten, ſowie aller auf die Behan lung des Waldes Einfluß übenden Umſtände in Betracht komme — 111 — Die über die Reviſion aufzuſtellenden Tabellen haben zunächſt die den Betrieb des abgelaufenen Jahrzehnts betreffenden Ergebniſſe nachzuweiſen; ſodann die Dispoſitionen für das kommende Jahr— zehnt. Im übrigen ſind die Reviſionen (die inhaltlich mit den Maßnahmen anderer Staaten übereinſtimmen) von den Verände— rungen abhängig, welche im abgelaufenen Jahrzehnt im Wald— beſtande eingetreten ſind. VII. In Elſaß⸗Lothringen !). Als Grundlage für die Aufſtellung neuer Betriebseinrichtungs— werke — die für Waldungen, für welche noch keine Pläne vor— liegen, nach Ablauf der 20 jährigen Periode, nach weſentlichen Flächenveränderungen, nach erheblichen Übernutzungen (infolge von Windwurf, Inſektenſchäden uſw.) und bei Umwandlung in andere Betriebsarten zu erfolgen hat — dient das Vorprojekt, welches vom Revierverwalter aufgeſtellt, vom Forſtaufſichtsbeamten geprüft und vom Miniſterium genehmigt wird. Dasſelbe muß ins— beſondere den Plan für Einteilung und Wegenetz, ſowie die Be— ſtimmungen über die Betriebsarten und Umtriebszeiten enthalten. Die wichtigſten Beſtimmungen für die Aufſtellung von Betriebs— einrichtungswerken betreffen: 1. Die Einteilung. Die Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) iſt in Verbindung mit der Wegenetzlegung zu bewirken. Die Fläche der zu bildenden Abteilungen ſoll in Nadelholzbeſtänden in der Regel 10 bis 15, im Laubholz 15 —20 ha nicht überſchreiten. Für Mittel: und Niederwald bildet die Einteilung in Jahresſchläge die örtliche Grundlage der Wirtſchaft. Bei Gemeindewaldungen iſt (wie ſchon in den Ordonnanzen Colberts vorgeſchrieben wird) von der zu teilenden Fläche ein Viertel als Reſerve in Abzug zu bringen?). ) Vorſchriften für die Aufſtellung und Reviſion der Forſtbetriebsein— richtungswerke, Straßburg 1904. ) „La celebre ordonnance de 1669 preserivit la mise en reserve du quart de tous les bois appartenant aux ecelésiastiques, gens de main-morte, communautes et gens des paroisses; le surplus devait &tre divisé en coupes réglées“ — Katalog der, Weltausſtellung zu Paris 1900, Groupe IX, elasse 49. Für die Bildung der Unterabteilungen werden keine bindenden Vorſchriften gegeben. In größeren Waldungen ſoll beim Vor— kommen verſchiedener Holzarten die Mindeſtgröße der Unterabtei— lungen 1 ha betragen, wenn eine gute Abgrenzung der Flächen möglich iſt. Für Beſtandesausſcheidungen, welche durch Alters— unterſchiede oder durch Verſchiedenheit des Vollkommenheitsgrades der Beſtände bedingt find, genügt als Mindeſtmaß 2 ha. Die Ausſcheidung erfolgt nur, wenn durch die Verſchiedenheiten be— ſondere wirtſchaftliche Maßnahmen bedingt werden. Bei in Ver⸗ jüngung begriffenen Beſtänden iſt eine Ausſcheidung vorzunehmen, wenn eine Fläche von mindeſtens 1 ha im Zuſammenhang von Altholz geräumt, und bei Kahlſchlagwirtſchaft, wenn eine Fläche von mindeſtens 1 ha abgetrieben iſt. Die Unterabteilungen müſſen durch Pfähle und Stückgräben an den Winkelpunkten örtlich bezeichnet und in die Karten ein— getragen werden. Die Bezeichnung der Abteilungen erfolgt, wie in Preußen bei den Jagen, mit arabiſchen, die der Schläge in Nieder-, Mittel- und Plenterwaldungen mit römiſchen Zahlen, die der Unterabtei- lungen mit kleinen lateiniſchen, des Nichtholzbodens mit deutſchen Buchſtaben. 1 Bek neuen Einteilungen hat die Numerierung der Abtei— lungen und die Bezeichnung der Unterabteilungen von Nordoſten zu beginnen und iſt gegen Südweſten fortzuführen, ſodaß die in der Windrichtung vorliegenden Abteilungen und Unterabteilungen — ſtets die höhere Nummer bezw. die nachfolgenden Buchſtaben ers halten. N 2. Die Vermeſſung und Kartierung. N Die Vermeſſungsarbeiten beſchränken ſich, da für das ganze Land brauchbare Karten vorliegen, in der Regel auf die Verände- rungen der inneren Einteilung. Nach Aufmeſſung der Abteilungs- und Unterabteilungslinien, Straßen, Wege, Waſſerläufe uſw. it ein Exemplar der Spezialkarte — beim Mangel einer ſolchen eine Kopie der Kataſterkarte — vom Taxator auf den vorhandenen Zuſtand zu bringen. Nach der berichtigten Spezialkarte iſt eine Über- ſichtskarte im Maßſtab 1: 25000 zu fertigen, welche die Holzarten durch Farbenanlage kenntlich macht. Die Nutzungszeiten werden nur für die der J. und II. Periode zugeteilten Flächen angegeben. — 13 — Die Flächen der I. Periode find durch von Weit nach Dit ver— laufende, nicht unterbrochene Striche zu ſchraffieren. Die Flächen der Beſtände, welche innnerhalb 40 Jahren verjüngt werden ſollen, werden durch von Weſt nach Oſt verlaufende kurze Striche mit einem Punkt zwiſchen denſelben kenntlich gemacht S: O. Aus— hiebe werden durch Punkte bezeichnet. Die für Eichennachzucht be— ſtimmten (in der Regel nicht unter 1 ha großen) Flächen müſſen im Walde feſtgelegt und auf der Wirtſchaftskarte kenntlich gemacht werden. 3. Die allgemeine Revierbeſchreibung. Sie ſoll die für die Wirtſchaft charakteriſtiſchen Faktoren kurz und treffend angeben. Dieſe beziehen ſich auf den allgemeinen Zuſtand des Reviers in bezug auf Eigentumsverhältniſſe, Grenzen, Vermeſſung uſw., die Standortsverhältniſſe (Klima, Terrainbildung, Boden); das Vorkommen und Verhalten der Hauptholzarten; die bisherige Bewirtſchaftung und ihre Ergebniſſe; die künftige Bewirt— ſchaftung, insbeſondere die Holzarten, Betriebsarten, Umtriebszeiten; die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln für Hiebsführung, für Ver— jüngung und Erziehung der Beſtände, die Wegenetzlegung und Ein— teilung; die Holzverwertung, Nebennutzungen, Jagd u. a. 4. Die ſpezielle Beſchreibung des Standorts und Beſtandes. Die Standortsklaſſen ſind in der Regel, wenn die Unter— abteilungen nicht beſtimmte Verſchiedenheiten beſitzen, für die ganzen Wirtſchaftsfiguren anzuſetzen. Sie werden gemäß dem Ertrags— vermögen im Verhältnis zu den vorliegenden Ertragstafeln feſt— geſtellt. Die Angaben über Lage und Boden erfolgen nach den vom Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten vereinbarten Bezeich— nungen. Der Boden iſt nach ſeinem mineraliſchen Gehalt, ſeiner Friſche, Tiefgründigkeit und dem Humusgehalt auf Grund von Bodeneinſchlägen zu beſchreiben. | Auch die Beſchreibungen der Beſtände ſollen nach der vom Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebenen Anleitung bewirkt werden. Sie ſind kurz zu faſſen; alle unweſentlichen oder ſelbſt— verſtändlichen Angaben ſollen fortbleiben. Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 8 1 — 114 — 5. Die Ausſcheidung der Altersklaſſen Die Bildung und Zuſammenſtellung der Altersklaſſen erfolgt geſondert nach den einzelnen Holzarten. Beim Vorkommen von verſchieden Altern werden die Flächen zergliedert. Insbeſondere find die angehauenen Beſtände nach Maßgabe des Holzgehalts auf Altholz und Jungwuchs zu verteilen. 6. Der Maßſtab der Abnutzung und die periodiſche Flächenverteilung. Als Maßſtab für die periodiſche Abnutzung im vorliegenden Wirtſchaftszeitraum dient die normale periodiſche Abnutzungsfläche. Sollen ſämtliche Beſtände mit derſelben Umtriebszeit bewirtſchaftet werden, ſo ergibt ſich die normale Abtriebsfläche für eine Periode durch Multiplikation der Holzbodenfläche mit 5 Liegen verſchie⸗ dene Umtriebszeiten vor, ſo iſt die normale periodiſche Abnutzungs— fläche für jede Holzart nach dem Verhältnis der Periode zur Um- triebszeit beſonders feſtzuſtellen. Die Geſamtabnutzungsfläche ergibt ſich alsdann durch die Summierung der Flächen der einzelnen Holzarten. | Beim Eintragen der Flächen der erſten Periode werden die angehauenen Beſtände entſprechend den Altersklaſſen nach Maßgabe des vorhandenen Holzgehalts reduziert. Eine weitere Verteilung der Beſtände für die III., IV., V. und VI. Periode erfolgt nicht mehr. Dieſe Beſtände erſcheinen mit ihren Flächen in der Spalte „Spätere Perioden“. Bei der Auswahl der Beſtände für die Perioden iſt ihrem Verhalten in bezug auf Alter, Wüchſigkeit möge” | lichſt Rechnung zu tragen. In Nadelholzbeſtänden iſt auf die Herz ſtellung kleiner Hiebszüge Bedacht zu nehmen. Das Fachwerk ſteht hiernach in Elſaß-Lothringen nicht mehr in Anwendung. 7. Die Aufnahme und der Eintrag der Holzmaſſen. Mit Rückſicht auf die großen zuſammenhängenden Altholzmafjeı und die lange Verjüngungsdauer der in den reichsländiſchen Forſter vertretenen Holzarten umfaßt der Berechnungszeitraum, in welchem die Nutzung des haubaren Holzes ſtattfinden ſoll, in der Rege zwei Perioden. Die Maſſen aller Nachhiebsreſte von Beſtänder — 115 — der I. Periode, ſowie die haubaren und angehend haubaren Be— ſtände der II. Periode ſind in der Regel durch ſtammweiſe Klup— pierung zu ermitteln. 0 regelmäßige Beſtände der II. Periode iſt die Ermittelung des Vorrats durch Probeflächen geſtattet. So— fern die gekluppte Maſſe in zwei Perioden genutzt werden ſoll, iſt unter der Geſamtſumme des Vorrats die in die II. (oder eine ſpätere) Periode übergehende Maſſe abzuſetzen. Der verbleibende Reſt bildet dann die Maſſe der erſten Periode. Dieſer wird be— hufs Feſtſtellung der Materialabnutzung der Zuwachs, auf Grund von ſpeziellen Unterſuchungen, bis zur Mitte der Periode hinzugefügt. Ent— ſprechend wird auch für die Nutzungen der II. Periode verfahren. 8. Die Herleitung des Abnutzungsſatzes. Er ergibt ſich nach den Ergebniſſen der Holzmaſſenaufnahme durch Diviſion mit 20. Der in km Derbholz feſtzuſetzende Abnutzungs— ſatz iſt geſondert darzuſtellen einerſeits nach Haupt- und Vornutzung, anderſeits nach den vier Holzartengruppen: Eiche, Buche, anderes Laubholz, Nadelholz. In den Gemeindewaldungen iſt von der ermittelten Haupt— nutzung ein Viertel abzuſetzen. 9. Die Ertragsregelung im Mittel- und Niederwald. Die Jahresſchläge des Mittel- und Niederwaldes ſind in ge— regelter Folge — im Überſchwemmungsgebiet in der Richtung des Waſſerlaufs — aneinander zu reihen. Im Mittelwald iſt das Oberholz geordnet nach Altersklaſſen zu kluppen. Der Zuwachs iſt für die einzelnen Klaſſen beſonders zu berechnen. Nach den Maſſen und dem Zuwachs wird die Nutzung und der Überhalt beim erſten Abtrieb eingeſchätzt und auch für den zweiten Umtrieb der verbleibende Vorrat nachgewieſen. 10. Die Ertragsregelung im Plenterwald)). Der Abnutzungsſatz wird aus dem wirklichen Zuwachs und nach dem Verhältnis des wirklichen zum normalen Vorrat ermittelt; 3 entſprechend der Formel von K. Heyer e = wz + — a .) Für dieſen iſt eine beſondere kurze Anleitung („Vorſchriften für die Aufſtellung der Forſtbetriebseinrichtungswerke für Plenterwald“, Straßburg. 1905) erlaſſen. — 116 — Zur Ermittelung des wirklichen Vorrats ſind die Stämme von 8 em Durchmeſſer ab zu kluppen. Der wirkliche Zuwachs iſt durch ſpezielle Unterſuchung an Stämmen verſchiedener Stärkeklaſſen zu ermitteln, der normale Vorrat nach der Formel Z Haubarkeitsdurchſchnittsznwachs). Die Höhe des Ausgleichungs- zeitraums wird in jedem Einzelfall auf Grund beſonderer Erwägung feſtgeſetzt. Die Umlaufszeit, binnen welcher der Hieb an derſelben Stelle wiederkehrt, ſoll nicht zu hoch (in der Regel auf 7—9 Jahre) angeſetzt werden. = 11. Der generelle Kultur- und Wegebauplan. Für alle Betriebsarten werden dem Betriebsplan Kultur- und Wegebaupläne beigefügt. Die Kulturpläne erſtrecken ſich außer auf die Beſtandes— begründung, Pflanzenerziehung und den Samenbezug auch auf die Schlag- und Baumpflege. Von beſonderem Intereſſe iſt die Be⸗ tonung der Bodenpflege. Die auf ſie bezüglichen Arbeiten beſtehen in Be- und Entwäſſerungsanlagen und Unterhaltung, ſowie in der Herſtellung von Schutzgräben und Laubfängen. q Für den Entwurf, den Bau und die Unterhaltung der Holz- abfuhrwege werden eingehende Vorſchriften gegeben. 12. Die Reviſion der Betriebseinrichtungswerke. Sie ſoll in der Mitte der 20jährigen Periode ſtattfinden. Die Art und der Umfang der vorzunehmenden Arbeiten ergibt ſich aus den Anforderungen, die an die Pläne geſtellt werden, und den Veränderungen, welche durch den Gang der Wirtſchaft oder äußere Einfluſſe in der erſten Hälfte der Wirtſchaftsperiode eingetreten ſind. Die bei der Reviſion aufzuſtellenden Nachweiſungen betreffen; die Arealveränderungen, die jährliche Abnutzung und ihre Ver gleichung mit dem Soll des Betriebsplans, die Zuſammenſtellung der Endhiebe und ihre Vergleichung mit dem Schätzungsſoll, die außerplanmäßigen Hiebe, die Vornutzungserträge, die Ausführung und Koſten der Kulturen, die Veränderungen der Berechtigungen, den Einfluß der Nebennutzungen, die Ausführung der Wegebauten u. — 117 — VI In Öfterreich !). Die in forſttechniſcher Beziehung wichtigſten Beſtimmungen der Inſtruktion für die Betriebseinrichtung der öſterreichiſchen Staatsforſten betreffen: 1. Die innere Einteilung der Reviere. Sie beginnt, ſofern es nötig erſcheint, mit der Ausſcheidung der Schutz- und Bannwälder. Beſondere Schutzwaldgürtel ſind da auszuſcheiden, wo der Wald bis zur Vegetationsgrenze reicht und der Charakter des Plenterwaldes durch die Standortsver— hältniſſe vorgeſchrieben wird. Die Abgrenzung eines ſolchen Gürtels iſt tunlichſt mit einem Schutzſteig zu verbinden. Für den Wirtſchaftswald kommt die Ausſcheidung von Betriebs— klaſſen, Hiebszügen, Abteilungen und Unterabteilungen in Betracht. a) Betriebsklaſſen. Verſchiedene Betriebsklaſſen, innerhalb welcher ein unab— hängiger Betrieb der Holznutzungen ſtattfindet, ſollen für größere zuſammenhängende Waldungen bei verſchiedener Richtung des Transports und Abſatzes, bei abweichender Betriebsart (Samen— wald, Ausſchlagwald), bei ungleicher Schlagform (Kahlſchlag, Femel— ſchlag, Femelwald), bei verſchiedener Umtriebszeit und beim Vor— handenſein von Wirtſchaftsbeſchränkungen gebildet werden. b) Hiebszüge. Die Betriebsklaſſen ſind, wo die Hiebsfolge von Bedeutung iſt, in Hiebszüge zu zerlegen, die als „eine zuſammenhängende Reihe von Schlägen“ definiert werden. Ihre Bildung wird vom Terrain, von der Holzart und der Art der Verjüngung abhängig gemacht. Die Größe der Hiebszüge wird durch die Größe der Wirtſchaftseinheit, der Holz- und Betriebsart, die Schlagführung und die Bringungsverhältniſſe beſtimmt. Mehr als drei Abteilungen ſoll ein Hiebszug in der Regel nicht umfaſſen. Die Begrenzung der Hiebszüge erfolgt durch die von der Natur gebildeten Terrainlinien, durch Wege und Wirtſchaftsſtreifen. Dieſe werden neben den Einteilungslinien in einer Breite von 1) Inſtruktion für die Begrenzung, Vermeſſung und Betriebseinrichtung der öſterreichiſchen Staats- und Fondsforſte, 3. Aufl. 1901. — 118 — 5—8 m aufgehauen, damit ſich an ihren Seiten allmählich ſturm— feſte Beſtandesränder bilden. Auf den Karten werden die Hiebs— züge durch Pfeile bezeichnet, ihre Trennungslinien mit großen Buch- ſtaben. Sind jüngere Orte, die durch den Abtrieb vorgelagerter älterer Beſtände dem Winde ausgeſetzt werden, zu ſchützen, ſo werden längs der zu bemantelnden Seite derſelben Loshiebe ein— gelegt. c) Abteilungen. Die Grenzen der Betriebsklaſſen und Hiebszüge geben den Rahmen für die der Abteilungen ab. Ihre Bildung ſoll ſich in ihren Hauptlinien teils den Bergrücken und Taleinſchnitten, teils beſtehenden Straßen, Eiſenbahnen uſw. anſchmiegen. Wo dieſe zur Markierung der Einteilung nicht ausreichen, ſind zu ihrer Ver: vollſtändigung unter Berückſichtigung der Beſtandesverſchiedenheiten künſtliche Schneiſen zu projektieren. Die Längsſeiten der Ab— teilungen, die mit der Breite der Hiebszüge übereinſtimmen, ſollen 800 1000 m, die Breitſeiten etwa / der Länge betragen. Alle Anfangs- und Endpunkte, alle Kreuzungs- und Brechungspunkte zweier oder mehrerer Einteilungslinien, die wichtigſten Winkelpunkte gebrochener Linien und die Wegekreuzungen ſind mit Sicherheit marken zu verſehen. d) Unterabteilungen. | Als Beſtimmungsgründe für die Bildung der Unterabteilun B werden angegeben: | 1. Verſchiedenheit der Betriebsart und Behandlung. Dabei wird unterſchieden: Samenwald mit Kahlſchlägen; Samenwald mit Femelſchlägen; Samenwald als Plenterwald; reiner Ausſchlagwald; Mittelwald; ſervitutbelaſteter und ſervitutfreier Wald; Schutzwald, d. h. ein ſolcher, bei dem die beſondere Schonung und Erhaltung der Beſtockung freiwillig, ohne forſtpolizeilichen Zwang ausgeſprochen wird; Bannwald im Sinne des Forſtgeſetzes oder der Vorſchriften für den Eiſenbahnſchutz. | 2. Die Verſchiedenheit der Holzart in reinen Beſtänden. 3. Die Verſchiedenheit des Mengungsverhältniſſes, falls es — von e Bedeutung iſt. 4. Verſchiedenheiten des durchſchnittlichen Beſtandesalters. Bei Jungwüchſen, Stangen und Mittelhölzern des Samenwaldes im — 119 — ſchlagweiſen Betrieb find Abſtufungen von 10 Jahren, bei den Althölzern von 20 Jahren geſtattet. Ausnahmen ſind bei ſehr ungleichförmigen Beſtänden zuläſſig. Im Ausſchlagwald ſind Alters— unterſchiede von 5 zu 5 Jahren für die Beſtandestrennung maß— gebend. 5. Auffallende Unterſchiede in der Standortsgüte oder Ertrags— fähigkeit, wenn ſich dieſe in der ungleichen Entwicklung derſelben Baumart, namentlich im Höhenwuchs auf zuſammenhängenden Flächenteilen deutlich ausprägen. 6. Merkbare Verſchiedenheiten in der Beſtockung. In dieſer Hinſicht werden drei Stufen des Vollbeſtandes gebildet. Die dritte bezeichnet Räumden. 7. Die Aufforſtungsbedürftigkeit. Hinſichtlich der Mindeſtgröße der Abteilungen wird bemerkt, daß Beſtandesverſchiedenheiten unter 0,6 ha im Samen- und Aus— ſchlagwald der geodätiſchen Fixierung nicht bedürfen. Verſchieden— heiten kleineren Umfangs können auf der Spezialkarte graphiſch und bei der Beſtandesbeſchreibung in Worten angedeutet werden. Die bleibend ausgeſchiedenen Unterabteilungen werden mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben bezeichnet. Im Walde ſind die Scheidelinien der Holzbeſtands-Unter— abteilungen mittels kleiner Tafeln, unſchädlicher Schalme, lichter Olfarbenringe oder Zeichen mit dem Reißer an Bäumen und Stangen in den alten Beſtänden, mittels ſchmal aufgehauener Gäßchen in Jungwüchſen erſichtlich und auffindbar zu machen. 2. Die Aufnahme und Darſtellung des Waldzuſtandes. a) Die Aufſtellung von Ertragstafeln. Allgemein iſt beſtimmt, daß bei der Einrichtung der Staats— forſtreviere für die verſchiedenen Betriebsarten, Holzarten und Standortsklaſſen Ertragstafeln aufgeſtellt werden ſollen. Dieſelben ſind nach Auswahl und Kombination paſſender Probeflächen, die beim Beginn und während der Beſtandesbeſchreibung und Maſſen— erhebung für dieſen Zweck beſonders genau aufzunehmen ſind, zu begründen. Die Art der erforderlichen Erhebungen und Be— rechnungen ergibt ſich aus nachſtehendem Formular: — 120 — ; N ff Zwiſchen⸗ Hauptbeſtand beſtand w 7 2 ; = . Holzmaſſe Zuwachs — 8 8 85 FAN, un © | — 1 — 5 2 2 * E 2 2 2 oa = 9 5 ah wo 7 — — — on | tdan L *. I m »|=|E£E 5885| 88 Zo3lelselE2:|,5& 25 1 [SSS SSS [SAS S 8 = SS | — S2 2 zu — — © — 2 ax 2 9) = ) SGS SE Z21#88 Sss2lSS SR | se | Sell © . — = 82. — 5 2 > SE = er er =: = > a SE 37373 3 2 Rn * — a — ao = DE SE ve I g = 8 a = S I — =, © 17,3 m über dem — Be: 75 oden f m? em m fm fm U — — ä¶ũE—ñ— b . — . i —— ô —— ' Bei jeder Klaſſe der aufgeſtellten Ertragstafeln iſt anzudeuten, welcher Klaſſe der am meiſten bekannt gewordenen allgemeinen Ertragstafeln ſie in den Maſſenvorräten der höheren Altersſtufen nahe oder gleichſteht. b) Die Beſchreibung der einzelnen Beſtände. Sie erſtreckt ſich insbeſondere auf: 6 1. Angaben über die Beſchaffenheit des Bodens (Untergrund, Wurzelraum, Humusgehalt, Decke) und der Lage (Neigungsgrad, Expoſition, Freilage uſw.). 2. Holzart, Miſchungsverhältniſſe und wirtſchaftliche Form des Beſtandes. Das Verhältnis der Holzarten in gemiſchten Beſtänden wird unter Beſchränkung auf den Hauptbeſtand, nach dem Anteil des Standraums, welcher den einzelnen Holzarten zu— kommt, in Zehnteln ausgedrückt. Beim Femelſchlagbetriebe werden die zur Verjüngung herangezogenen Beſtände als im Vorbereitungs- hiebe ſtehend bezeichnet, wenn ſie noch wenigſtens 0,8 der Maſſe des früheren Vollbeſtandes enthalten; als Beſamungsſchläge, wenn ſie 0,5 bis 0,8 ihrer Vollbeſtandsmaſſe enthalten; und als Lichte oder Schutzſchläge, wenn ihre Maſſe weniger als 0,5 ihrer früheren Vollbeſtandsmaſſe beträgt. ‚ 3. Das Beſtandesalter. Dasſelbe iſt ſowohl nach ſeinen Grenzen und ſeinen Verſchiedenheiten, als auch nach ſeinem Durch— ſchnitt anzugeben. Die Zuſammenfaſſung und Nachweiſung der Altersklaſſen er- folgt durch die Altersklaſſentabelle, die dem Einrichtungsplane gegenübergeſtellt wird. Das diesbezügliche Formular hat folgende Faſſung: N Altersklaſſenta belle Betriebsklaſſe. . .... „ Ortsbe— — = Altersklaſſen der bewaldeten Flächen⸗ zeichnung Sei Unterabteilungen ſumme Re = Z nm 77 5 15 5 Wr — 2 „ — 2 2 — 28 5 1 1—2 jährig 222 aa — = 82 5 * 89883 2 77-310 5 IS = 22 2 — 2 S — 2 | | er | MEI E 8 — —— 2 | 2 ges eee as = 22 S |E82| s2 a to S SSS S | 2 |Br7Eel2 I|.5E| 88 7 | PA SIE IS] E > 7 "un 2 2 — — — Ro) 82 SD; 2 = 2 s |e3"|5|se22 2 8 ee E — 2 —— = — — 2 1 en — 3 = äh ri 2 a E — | ] ) 9 — a | m 8 Hektar W re ie en LT 1. - E Die Altersklaſſentabelle wird nach Betriebsklaſſen getrennt ge— halten. Die Abſchlüſſe müſſen ſowohl die Zahlen für dieſe als auch für die Reviere und Revierteile im ganzen nachweiſen. Die Verjüngungsflächen werden mit ihrer vollen Fläche in die Spalte „Verjüngungsklaſſe“ eingetragen. Daneben erſcheinen ſie aber auch in den Spalten des Altholzes, des Jungwuchſes und der Blößen, und zwar tunlichſt genau nach dem Verhältnis, in welchem dieſe drei Verſchiedenheiten tatſächlich in den Beſtänden vorhanden ſind. Unter der wirklichen Flächenſumme der Alters— klaſſen jeder Betriebsklaſſe ſind die normalen Flächen einzutragen, welche ſich nach der feſtgeſetzten Umtriebszeit und beim Femelſchlag— betrieb auch nach der Verjüngungsdauer ergeben. 4. Holzertragsanzeiger. Als Maßſtab für die Leiſtung der Beſtände dient: | a) Die Beſtandesmittelhöhe; b) die Stammgrundflächenſumme; c) die Standortsklaſſe. Ihr iſt ſtets die Holzart, auf welche ſie ſich bezieht, beizufügen. In gemiſchten Beſtänden wird nur die Hauptholzart berückſichtigt; d) die gegenwärtige Beſtockung in Anteilen der vollen, die — 1 geſetzt wird. Die Beſtockung gilt als voll, wenn der Maſſen— vorrat des Beſtandes diejenige Höhe pro Hektar zeigt, welche die Ertragstafel der betreffenden Standortsgüte, Holz- und Betriebsart für die entſprechende Altersſtufe angibt. — 122 — 5. Der Holzmaſſenvorrat pro Hektar und zwar an: a) Hauptbeſtandsmaſſe. Sie wird nach der Definition der Inſtruktion durch diejenigen Stämme gebildet, welche entweder ſämtlich im nächſten Jahrzehnt zum Einſchlag gelangen oder welche den Haubarkeits- und Zwiſchennutzungsertrag erſt vom zweiten Jahrzehnt ab liefern ſollen. b) Zwiſchenbeſtand (Nebenbeſtand). Zu dieſem zählt die Inſtruktion „alle unterdrückten, beherrſchten oder den Hauptbeſtand unterdrückenden, daher bald zu beſeitigenden Hölzer, inſoweit die beiden letzteren Stammklaſſen, ohne Beſtandeslücken zu verurſachen, entnommen werden dürfen.“ Solche Zwiſchennutzungsmaſſen, welche vorausſichtlich im kommenden Jahrzehnt nicht zur Verwertung ge— langen können, bleiben bei der Einſchätzung unberückſichtigt. 6. Der Durchſchnittszuwachs im Alter zur Zeit des wahr— ſcheinlichen Abtriebs. Hierbei bleiben ſolche Kulturen, welche wegen der Einwirkung ſchädlicher Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen als noch nicht völlig geſichert anzuſehen find, unberückſichtigt. 7. Das Maſſenzuwachsprozent, berechnet nach der Formel: 200 / M — m 5 G1 En Die Faktoren der Maſſen- und Zuwachsberechnung ſind in Jung- und Mittelhölzern in der Regel mit Hilfe von Ertragstafeln anzuſprechen. In angehend haubaren und haubaren Beſtänden iſt dagegen ſtets eine genaue Erhebung des Vorrats und Zuwachſes durchzuführen. In ungleich beſtockten und ſolchen Orten, die unter 2 ha Fläche umfaſſen, findet eine vollſtändige Kluppierung ſtatt. In unregelmäßigen Beſtänden find Probeflächen von 5 bis 10 % der Beſtandesfläche in paſſender Lage auszuwählen. Die Berechnung der Holzmaſſen erfolgt unter Zugrundelegung von Mittelſtämmen, die nach Maßgabe der vorliegenden Höhen und Stärken ſo zu wählen ſind, daß ſie in ihrer Summe den Beſtand im kleinen repräſentieren. Alle Maſſen- und Zuwachserhebungen ſind in einer Tabelle zuſammenzuſtellen und dem Betriebswerk beizufügen. 8. Das Qualitätszuwachsprozent, berechnet nach der Formel: =" 1 9 wobei 2 — 4 die durchſchnittliche n 4 Nettowertdifferenz, E g die Wertſumme des Durchſchnittsfeſt— meters Holz zweier Stufen, n die Anzahl Jahre bedeutet, welche — 123 — der Stamm gebraucht, um aus der einen in die andere Stufe zu wachſen. 9. Das Weiſerprozent, berechnet nach der Formel: 1 H = G (a - b), wobei H den mittleren Beſtandeswert, G das aus Boden-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital gebildete „Grundkapital“ im Sinne Preßlers bedeutet. Die Anſätze zu 7, 8 und 9 ſind nur dann (für angehend haubare und haubare Orte) zu erheben und zu berechnen, wenn der Ertragsberechnung die finanzielle Umtriebszeit zugrunde gelegt wird. Dies iſt aber nach der Angabe über die Hiebsreife im S 41, auf die weiterhin Bezug genommen iſt, in der Regel der Fall. 10. Bemerkungen über die wirtſchaftliche Behandlung des Beſtandes (Zeit und Art der Nutzung, Läuterung, Durchforſtung, Aufäſtung, Aufforſtung, Entwäſſerung u. a.). Das Formular, nach welchem die Beſtandesbeſchreibung ge— fertigt wird, hat gemäß den vorſtehenden Angaben nachſtehende Faſſung: ei 21 | Ortsbezeichnung ne 2 = Hauptbeſtandsmaſſe — — 8 S S . DO — . 2 2 = > = 9 = = = = ae f d 82 8 fr 1 Hear e = 82 88 & S S 88 ganzen Ort | = Ba er = elta —f FR | er = I IS |= 2 2 8 SE — SS S |R 558 S 2 ae n le = Name W I|2|,=I9 | 5 |8 2 55 38 = > | = eh Re = 2 jeie2| ve Er re = be S 2 3 £ — 1238 = O 2 3 8 8 338 — S = S ([srsals| 35 2 2 DZ FE DIR | a |=5 Jahre m m? | ha Feſtmeter Bass | | | fer a9 | | | | | | Altersdurchſchnitts⸗ | Zwiſchenbeſtand zuwachs zur Zeit N der Haubarkeit as D für 1 Hektar auf dem | = B N = ganzen Ort a Me e = S für für den 8 x — = 8 — = 1 Hektar ganzen Ort] Se — = 2 8 | See 5 5 15 Bee | 23 a | 2 | E. | — 2 — | ne | — — E | Feſtmeter Prozent I | | | | | | | | | — 124 — c) Die allgemeine Beſchreibung. Sie ſoll die natürlichen, rechtlichen, politiſchen, forſtwirtſchaft— lichen, kommerziellen, finanziellen und organiſatoriſchen Verhältniſſe in der Gegenwart darſtellen. Es ſind insbeſondere zu behandeln: Die Größe des Wirtſchaftsganzen, geordnet nach Holzboden und Nichtholzboden, und die Benutzung des letzteren; die Einfügung des Wirtſchaftsbezirkes in die Landeseinteilung; die Eigentums— und Rechtsverhältniſſe; die Eigentumsbegrenzung; die Umgebung des Waldes nach Kulturarten; die Gewäſſer im Walde und in ſeiner Umgebung; die vorkommenden Gebirgs- und Bodenarten, Lage, Klima, atmoſphäriſche Einwirkungen; die Holzbeſtandsverhältniſſe, ihre Geſchichte und ſeitherige Bewirtſchaftung; Nachweiſe des Material- und Geldertrages an Holz, Nebennutzung, Jagd und Fiſcherei; die Wald- und Marktpreiſe des Holzes, Angaben über Perſonalverhältniſſe u. a. 3. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes. Derſelbe wird für ein Jahrzehnt aufgeſtellt. Die Nutzungen werden als Haubarkeitsnutzungen, Zwiſchennutzungen und Zufalls— nutzungen unterſchieden. Zur Haubarkeitsnutzung gehören alle Er— träge aus den für den nächſten Wirtſchaftszeitraum vorgeſehenen Nutzungsflächen; ſodann aus den zufälligen Nutzungen dasjenige Material, durch deſſen Einſchlag oder Wegnahme entweder ein junger Nachwuchs oder eine aufforſtungsbedürftige Fläche von mindeſtens 0,3 ha zurückbleibt. Die kleinern Ergebniſſe von Wind-, Schnee-, Eisbruch-, Inſekten- und Frevelhölzern werden dagegen als zufällige Nutzung behandelt und geſondert eingetragen. Der Ertrag aus Durchreiſerungen, Durchforſtungen und ſonſtigen Pflege— hieben ſowie aus der Nutzung der Ausſtänder in Jungbeſtänden gehört der Zwiſchennutzung an. In der Regel iſt für die Be— urteilung, ob ein Materialbezug der Haubarkeits- oder Zwiſchen— nutzung angehört, der Hauungsplan entſcheidend. a) Haubarkeitsnutzung. Die Grundlage für die dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zu überweiſende Nutzung bildet die normale Abtriebsfläche. Sind die Verhältniſſe regelmäßig, ſo wird dieſe tunlichſt eingehalten. Be— züglich der Beſtimmung der Umtriebszeit, von welcher die Abtriebs— — 125 — fläche abhängig iſt, wird bemerkt: Wenn keine zwingenden Gründe, hervorgehend aus der rechtlichen Verpflichtung des Waldeigentümers oder aus den Bedingungen des Holztransports oder des Holz— marktes zur Beibehaltung des bisherigen, namentlich aber eines ſehr hohen Haubarkeitsalters vorhanden ſind, dann iſt das Streben, die entſprechende Verzinſung der im Walde geborgenen Anlage— und Betriebskapitalien im Forſtreinertrag zu erzielen, für die Höhe der Umtriebszeit maßgebend. Als hiebsreif werden demgemäß ſolche Beſtände bezeichnet, deren Weiſerprozent unter den ange— nommenen Wirtſchaftszinsfuß geſunken und deren Einſchlag bei Beachtung der unabweisbaren Hiebsordnung möglich iſt. Unbedingt dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zur Abnutzung zu überweiſen ſind ferner die wirtſchaftlich notwendigen Loshiebe und Sicherheitsſtreifen, lückige und zuwachsarme Beſtände, deren baldige Verjüngung mit Rückſicht auf Zuwachsleiſtung und Boden— zuſtand erwünſcht iſt, ſowie endlich ſolche Beſtände, welche der Hiebsfolge zum Opfer fallen müſſen. Bei vorhandener Unregelmäßigkeit des Waldzuſtandes ſind die Hiebsflächen nach dem Vorhandenſein hiebsreifer Orte zu korrigieren. Die Inſtruktion ſchreibt vor: „Behufs Ermittelung des jährlichen Haubarkeitsertrags beim jährlichen Betriebe iſt für jede Betriebsklaſſe auf Grund der Altersklaſſentabelle darzuſtellen, ob hiebsreife bezw. hiebsfähige Beſtände und nachrückende jüngere Altersſtufen in genügendem Flächenverhältnis vorhanden ſind, ob und auf wie lange der Einſchlag von ausreichend hiebsreifen Be— ſtandesvorräten einzuſchränken oder ob auf Grund der allgemeinen Betriebsvorſchriften eine raſchere Nutzung der etwa vorhandenen Maſſenüberſchüſſe erwünſcht oder gerechtfertigt iſt.“ Der Zeitraum, innerhalb deſſen eine Herbeiführung der normalen Altersklaſſen angeſtrebt wird, iſt gutachtlich feſtzuſetzen. Neben der Ermittelung der normalen Abtriebsfläche erhält der Etat eine weitere Begründung durch die Darſtellung der ſeitherigen Nutzungen und die Nachweiſung des Einfluſſes, welchen dieſe Nutzung auf die Entwickelung der Altersklaſſen gehabt hat. Das Altersklaſſenverhältnis wird deshalb für eine längere Zeit nach— gewieſen. Dieſe Vergleichungen und Erwägungen — ſagt die Inſtruktion am Schluſſe dieſes Abſchnittes — werden zu einer endgültig ermittelten Hiebsfläche führen; und der auf der letzteren erhobene Maſſenvorrat, vermehrt um den auf die Mitte des — 126 — Wirtſchaftszeitraums berechneten laufenden Zuwachs bildet den Maſſenhiebsſatz für das Jahrzehnt. In den einzelnen Betriebsklaſſen iſt die ſtrenge Nachhaltigkeit, abgeſehen von ſolchen Waldungen, die mit Servituten ſtark belaſtet ſind, nicht erforderlich. b) Vornutzungen und zufällige Nutzungen. Die Vornutzungen werden als Läuterungen, Durchreiſerungen, Durchforſtungen, Säuberungen und Nutzungen der Ausſtänder in Jungbeſtänden unterſchieden. Der Hiebsſatz für die Zwiſchennutzung ergibt ſich durch Summierung des bei den Beſtandesbeſchreibungen für die einzelnen Unterabteilungen angeſetzten, dem Zwiſchenbeſtand angehörigen Materials, ſofern dasſelbe vorausſichtlich auch ver— wertbar iſt. Der Anſatz für zufällige Nutzungen iſt für jede Be— triebsklaſſe ſummariſch nach deu Aufzeichnungen vergangener Jahre oder nach Erfahrungsſätzen einzuſtellen. c) Ertragsermittelung im Plenterwalde. Mit Rückſicht auf den meiſt an erſter Stelle ſtehenden Schutz— waldcharakter des Plenterwaldes und die häufig vorkommende Unmöglichkeit einer regelmäßigen Verwertung des Einſchlags wird in den meiſten Fällen auf die Beſtimmung eines nachhaltigen Hiebsſatzes nach einem beſtimmten Verfahren verzichtet und die Nutzung nur gutachtlich angeſetzt. 4. Kontrolle und Reviſion. Um die Veränderungen, welche im Laufe des Wirtſchafts— zeitraums eintreten, nachzuweiſen, ſind von der Verwaltung eine Anzahl Schriftſtücke zu führen, welche die Anſätze des Betriebsplans und ſeine Ausführung kontrollieren und der Reviſion zur Grund— lage dienen ſollen. Von denſelben ſind insbeſondere hervorzuheben: a) Das Gedenkbuch. Es entſpricht dem allgemeinen Teil des preußiſchen Hauptmerkbuchs. Es ſollen in ihm alle vor— kommenden Veränderungen, ſofern dieſelben nicht durch den plan- mäßigen Abtrieb der Beſtände erfolgen, verzeichnet werden. Ins— beſondere die Veränderungen geometriſcher Art, die Umgeſtaltung der Holzbringungsanſtalten und Kommunikationsmittel, bedeutſame Schäden durch Menſchen, Naturereigniſſe, Brände uſw., Nachweiſe über Jagd und Fiſcherei, Arbeiterverhältniſſe, ſtatiſtiſche Nachweiſe Eee über Maſſen- und Werterträge, Wildbachverbauungen, forſtliches Verſuchsweſen, Perſonalien u. a. b) Das Wirtſchaftsbuch. Dasſelbe entſpricht dem preußiſchen Kontrollbuch nebſt dem ſpeziellen Teil des Hauptmerkbuchs und zerfällt in zwei Teile. Der erſte gibt für jede einzelne Unter— abteilung (Kontrollfigur) den Materialeinſchlag in zuſammenfaſſenden Zahlen, getrennt nach Nutz- und Brennholz, Hart- und Weichholz, Haubarkeits-, Zwiſchen- und Zufallsnutzung nebſt den zugehörigen Hiebsflächen. Sodann die ausgeführten Aufforſtungen, getrennt nach Saat und Pflanzung, ſowie Entwäſſerungen und die Arbeiten der Schlag- und Beſtandespflege. Der zweite Teil enthält die jährlichen Zuſammenſtellungen des Einſchlags von dem ganzen Wirtſchaftsbezirk und die Kontrolle des wirklich erfolgten Einſchlags mit der Schätzung. c) Nachweiſungen über Veränderungen im Grundbeſitz, Er— gebniſſe der durchgeſchlagenen Beſtände und Vergleich gegen die Schätzung, Vergleichung des Einſchlags mit dem Hiebsſatz nach Maſſe und Fläche, Zuſammenſtellung außerplanmäßiger Hiebe, Nachweiſung der Kulturen und deren Koſten, die Einnahmen und Ausgaben, Material- und Gelderträge u. a. Die Reviſionen werden eingeteilt in Zwiſchenreviſionen, welche im Laufe des Wirtſchaftszeitraums durch unvorhergeſehene Umſtände (Bruch, Inſektenſchäden u. a.) notwendig werden, und in regelmäßige, periodiſche Reviſionen, welche im letzten Jahre des Jahrzehnts, für welches der Betriebsplan aufgeſtellt war, vorzunehmen ſind. Als die wichtigſten Aufgaben der periodiſchen Reviſion wird angegeben: Erſtens die Unterſuchung, ob die abgelaufenen Betriebspläne in allen Teilen genau eingehalten wurden, ob und inwieweit die vor— gekommenen Abweichungen gerechtfertigt ſind, und wie ſich die Be— ſtimmungen des abgelaufenen Betriebsplans im einzelnen und im ganzen bewährt haben. Zweitens die Berichtigung der vorhandenen bezw. die Beſchaffung der zur Aufſtellung der neuen Betriebspläne für das nächſte Jahrzehnt notwendigen geodätiſchen und taxatoriſchen Unterlagen. Drittens die Verfaſſung der Betriebspläne für das nächſte Jahrzehnt. Der Umfang, in welchem die Reviſionen vorzunehmen ſind, iſt nach Lage der Verhältniſſe ſehr verſchieden. Im allgemeinen müſſen die betreffenden Arbeiten nach Maßgabe der Beſtimmungen für neue Forſteinrichtungen ausgeführt werden. — 128 — IX. In Frankreich). Von außerdeutſchen Ländern bietet hinſichtlich der Methoden der Forſteinrichtung nächſt Oſterreich Frankreich am meiſten Intereſſe, insbeſondere deshalb, weil einige der dortigen Maßnahmen zu den Regeln, die in den meiſten deutſchen Staaten Geltung haben, in auffallendem Gegenſatze ſtehen. Für den Stand des franzöſiſchen Forſteinrichtungsweſens ſind die Eigentumsverhältniſſe in beſonderem Grade von Einfluß. Seither wurde in Frankreich ziemlich allgemein die Anſicht vertreten, daß die Privaten überhaupt zur forſtlichen Produktion nicht geeignet ſeien. Man nahm an, die Schwierigkeit der Beurteilung der zu— künftigen Bedürfniſſe und die Unſicherheit der Ertragsnachweiſe ſtehe den Grundſätzen und Zielen der Privatwirtſchaft entgegen. Die Erzeugung des Holzes, namentlich der beſſeren Sortimente, ſei Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Dieſer Anſchauung entſprachen die tatſächlichen Waldzuſtände des Landes, die nach den Eigentumsverhältniſſen ſehr verſchieden ſind. Im Staatswald herrſcht der Hochwald mit langer Umtriebszeit vor, in den Ge— meindeforſten der Mittelwald, in den Privatwaldungen der Nieder— wald. In der neueren Zeit haben ſich jedoch die Verhältniſſe weſentlich verändert. Infolge der Zunahme der Werte des Holzes und der Abnahme des Zinsfußes iſt auch für Private die Erziehung ſtarker Hölzer rentabel geworden. A. Hochwald. Die weſentlichſten Gegenſtände der Forſteinrichtung, über die man ſich ein Urteil zu bilden imſtande iſt, betreffen die Einteilung der Waldungen, die Methoden der Ertragsregelung, die Lagerung der Periodenflächen und die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes. 1. Einteilung. Die franzöſiſchen Staats- und ſtaatlich adminiſtrierten Wal— dungen ſind in series eingeteilt. Dies ſind örtlich zuſammen— ) Der nachſtehenden Darſtellung liegen (abgeſehen von einer Reiſe nach Frankreich) einige Betriebswerke elſäſſiſcher Reviere von 1862 und 1864 zu— grunde, die dem Verfaſſer von den Herren Oberforſtmeiſter Pilz in Straßburg und Forſtmeiſter Kautzſch in Selz zur Kenntnis gütigſt mitgeteilt wurden. Ferner die Schrift von Taſſy „Etudes sur l'aménagement des foréts“. Paris 1872. a liegende Waldflächen mit einheitlichem Abſatz und in ſich nach— haltigem Betrieb, die häufig mit den Schutzbezirken (triages) zu— ſammenfallen. „On entend par série une partie de forét, destinée A etre soumise A un plan special d’exploitation et à fournir par conséquent une suite de coupes annuelles“'). Die series entſprechen hiernach etwa den preußiſchen Blöcken. Daneben beſteht auch eine Teilung in sections. „On entend par section une partie de forét qui se distingue du surplus par le mode d’ex- ploitation“ (taillis, futaie reguliere, futaie jardinee?) etc.) Die Bildung der sections wird hiernach vorzugsweiſe durch die Be— triebsart (régime) und die Behandlung (mode de traitement) hervorgerufen; ſie entſprechen den deutſchen Betriebsklaſſen. Die series werden weiter in affectations (Periodenflächen) eingeteilt. Im Rahmen der angegebenen Betriebsverbände erfolgt die Ausſcheidung der parcelles. Sie ſind die Beſtandeseinheiten und bilden die Grundlage für die Einrichtung und Führung der Wirtſchaft. In jedem canton (Forſtort) ſollen ſolche Teile von— einander geſondert werden, qui diffèrent entre elles soit par l’essence ou par l’äge des bois, soit par la situation, l’exposition, la vegetation ou la consistance du peuplement, de sorte que toute la parcelle soit susceptible du m&me traitement?).“ Die Parzellen werden in den Büchern und auf den Karten unterſchieden als divisions, welche eine bleibende Bedeutung haben, und subdivisions, welche im Laufe der Zeit eingehen ſollen. Die Parzellen werden durch Steine an den Kreuzungspunkten markiert; ihre Grenzen werden durch ſchmale Aufhiebslinien oder durch Schalme bezeichnet“). Für die einzelnen Parzellen werden Beſchreibungen nach folgendem Schema gefertigt: Etat descriptif des divisions et subdivisions. Proportion des Nature du sol des Exposition | r e ) Tassy, Etudes, p. 385. 2) A. a. O. ) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke. ) Nach brieflichen Mitteilungen des Herrn Oberforſtmeiſters Pilz. Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 9 Contenance altitude Declivité essences sistance du peuplement Divisions et subdivisions sub divisions divisions Situation et Age des bois Nature et con- Vegetation Observations Cantons — 130 — 2. Die Methode der Eriragsregelung. Sie iſt die des Flächenfachwerks, wie aus dem nachſtehenden Kopf des Formulars, nach welchem die Betriebspläne für die Staats- und Gemeindeforſten aufgeſtellt werden, zu erſehen iſt. Reglement general des exploitations par période pendant la premiere revolution. 2 | Contenance I | un | 3 Age des bois lere Periode 8 a 2 Be des ml Me t — | 7 — Ss 3 a 8 5 2 e = © S 2 | — Coupes | u 2 2 8 3 808 en principales “2 8 3 2 2 — 2 2 2 =) = = | 3 = =: S un r 5 > u D — e As . © 0 2 78 80 : r 2 7 S S 2 Ss | = = 8 u = SU Ars — — nn = oo © — — — — 8 77 ng —— S S — 8 — 8 un ; > ar — — a8 2 1 © SE MR = 0 3 8 S = “ma 8. 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Article 2. „Les deux series de la Haute-Struth seront aménagées à la révolution de 120 — 131 — Über die Höhe der Umtriebszeit, welche den wichtigſten Be— ſtimmungsgrund der Abnutzung bildet, liegen keine beſtimmten Unterſuchungen vor. Man ſetzt die Umtriebszeit, wie es auch meiſt in Deutſchland geſchieht, nur gutachtlich feſt („sans regretter de ne pouvoir apporter à la question un contingent d' expériences d'une valeur souvent plus specieuse que reelle“) ). In der Literatur wird zur Begründung der Umtriebszeit be— merkt: „Die Menge des erzeugten Holzes, ſeine Nutzbarkeit, ſein Verkaufswert und das Verhältnis des Ertrags zu dem Kapital, das ihm zugrunde liegt, ſind die verſchiedenen Ziele, welche man, getrennt oder zuſammen, vor Augen haben muß, um aus der Wirtſchaftsführung den höchſten Vorteil zu ziehen. Dieſen vier Zielen entſprechen vier Arten der Hiebsreife des Holzes: erſtens die Umtriebszeit der größten Maſſe, ſodann die Umtriebszeit des höchſten Gebrauchswertes, drittens die Umtriebszeit des höchſten Geldertrags, viertens die Umtriebszeit des größten Reinertrags“ ). Für die Staatsforſten ſoll nach den vorliegenden Betriebswerken eine Umtriebszeit gewählt werden, „qui correspond aux produits materiels les plus considerables et les plus utiles“. Dieſe Forderung hat eine konſervative Richtung zur Folge gehabt, die im Zuſtand der Waldungen Frankreichs und des Reichslandes zum Ausdruck gekommen iſt. Nach der Statiſtik vom Jahre 1876 wurden in den Staatswaldungen bewirtſchaftet mit Umtriebszeiten unter 100 Jahren v. 100 bis 150 Jahren v. 150 bis 200 Jahren. Beim ſchlagweiſen Betrieb 57 43,1%, 21,2% der Ge⸗ (futaies soumises ſamt⸗ aux éelaircies) fläche. Beim Plenterbetrieb 9,8 , ER 46,5 „ x (futaies jardinees) 3. Die Lagerung der Wirtſchaftsflächen. Sie iſt das am meisten charakteriſtiſche Merkmal der fran— zöſiſchen Forſteinrichtung. Die Ordnung der Periodenflächen ſoll ans divisees en 6 periodes de 20 ans. Celles de la Basse-Struth seront soumises à une révolution de 150 ans divisée en 5 periodes de 30 ans. Etc. Fait au Palais des Tuileries le 9. Mai 1863. signé: Napoléon“. ) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke. ) Tassy, Deuxième etude: „de l’exploitabilite“. — 132 — ſo erfolgen, daß dieſe in ſich abgeſchloſſene Komplexe bilden und nicht durch Flächen anderer Perioden unterbrochen werden. Zur Begründung dieſes Verfahrens, das zu den Maßnahmen der meiſten deutſchen Forſtverwaltungen, insbeſondere der ſächſiſchen, im Gegenſatz ſteht, wird folgendes bemerkt?): „Damit ſich die Führung der Verjüngungsſchläge in jeder Periodenfläche den Regeln der Hiebsfolge anpaſſen kann, iſt es gut, daß die Periodenflächen eine regelmäßige Form haben, daß ſie ihre ſchmale Seite der heftigſten Windrichtung darbieten, daß ſie von Wegen begrenzt werden, vor allem aber, daß ſie in ſich geſchloſſene Komplexe bilden. Ich empfehle ganz beſonders, niemals eine Perioden— fläche zu zerreißen, wenn man nicht dafür überwiegende Gründe hat. Der örtliche Zuſammenhang der Parzellen, welche die Periode bilden, iſt nicht nur nützlich für die Anwendung der Regeln der Hiebsfolge, ſondern auch für die ökonomiſchen Erfolge der Nutzung.“ Gemäß dieſer Vorſchrift iſt bei der Einrichtung der fran— zöſiſchen Staats- und Gemeindeforſten verfahren. Die Perioden— flächen ſind auf den Karten und im Walde ſyſtematiſch zuſammen— gelegt. Die Folge davon iſt zunächſt, daß viele Beſtände nicht zurzeit ihrer Hiebsreife, ſondern früher oder ſpäter zur Nutzung gelangen; ſodann, daß die Verjüngungsſchläge ſehr groß werden und daß in Zukunft ausgedehnte Beſtände gleichen Alters zuſammen— liegen werden. Beides iſt mit wirtſchaftlichen Nachteilen verknüpft, wenn ſie auch bei der natürlichen Verjüngung, die in Frankreich Regel iſt, und bei dem Vorherrſchen des Laubholzes geringer ſind, als bei den in Deutſchland vorliegenden Verhältniſſen. 4. Die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes. a) Nach Maſſen. Für die in der erſten Periode erfolgenden Nutzungen wird ein beſonderer Betriebsplan (Réglement special des exploitations pour la premiere p6riode) gefertigt, in welchem die Hiebe und Erträge, geordnet nach den divisions und subdivisions, verzeichnet werden. Es werden unterſchieden: Hauptnutzung Coupes principales (eingeteilt in ordinaires und extra ordinaires) und Vornutzung, Coupes intermediaires. ) Tassy, troisibme étude, chap. IV $ 3 „formation des affectations conformément aux regles d'assiette“. — 133 — Die Maſſen der Coupes principales werden durch ſpezielle Aufnahme mit der Kluppe ermittelt. Die Eintragung der Holz— maſſe in die Pläne erfolgt geſondert nach Holzartengruppen (chene, hötre, bois blanes, pins). Die Maſſenberechnung erfolgt auf Grund beſonderer Unterſuchungen an Modellſtämmen. Sie erſtreckt ſich auf die ganze Holzmaſſe. Dieſe wird nicht nach Derb- und Reisholz, ſondern nach Stamm- und Aſtholz unterſchieden. Die Ergebniſſe der Holzmaſſenberechnung werden den Betriebsplänen beigefügt. Ein Zuwachs für die Zeit bis zur Nutzung wird nicht zugeſetzt. Die Vornutzungen werden nach der Fläche geregelt. Doch wird die anfallende Maſſe ſummariſch, nach den Ergebniſſen des vorhergehenden Jahrzehnts, angeſetzt. b) Nach Werten. Dem in Maſſe ausgeworfenen Abnutzungsſatz wird eine Er— mittelung des Wertes (evaluation en argent de la possibilité) zur Seite geſtellt. Sie beruht auf der Schätzung der Sortimente, welche für die Hauptholzarten vorgenommen wird. Es werden unterſchieden: bois de service, d'industrie, quartier (Scheit), rondin (Knüppel), fagots (Reis), écorces. Für jede dieſer Klaſſen wird der Preis (prix sur pied par nature de marchandises) nach Maßgabe der ſeitherigen Verwertung gutachtlich eingeſtellt. Für die Vornutzungen erfolgt die Trennung der Sortimente nur nach Laubholz und Nadelholz. Durch Aufſummierung der einzelnen Sortimente ergibt ſich der Geldetat für die Holznutzung. B. Mittel- und Niederwald. Die Ertragsregelung des Mittelwaldes, welcher in Frankreich ſeinen eigenartigen Charakter viel beſtimmter erhalten hat als in Deutſchland, beruht auf der Flächenteilung. Die Beſtimmungen über die Ausführung derſelben waren bereits in den Ordonnanzen Colberts vom Jahre 1669 enthalten. Sie haben ſich ſeit jener Zeit (wie die noch vorhandenen Steine zeigen) gleichmäßig er— halten. Die Art der Teilung der Fläche iſt von der Umtriebszeit des Unterholzes abhängig. Dieſe iſt im allgemeinen höher als in den deutſchen Mittelwaldungen. Es werden im Staatswald 50% mit 20 —30 jähriger, 46% mit mehr als 30 jähriger — in den Gemeindewaldungen 77 / mit 20—30 jähriger, 20% mit mehr — 134 — als 30 jähriger Umtriebszeit behandelt. In den Gemeindewaldungen bleibt / der Fläche von der Teilung ausgeſchloſſen. Der Oberholzvorrat iſt gleichmäßig über die Fläche verteilt. Er iſt nach Altersklaſſen geordnet. Es werden unterſchieden: baliveaux de l’äge, welche eine Umtriebszeit älter find als das Unterholz; modernes (sc. baliveaux), welche zweimal übergehalten ſind; anciens, welche ſich im vierten Unterholzumtrieb befinden. Für die Nutzung des Oberholzes iſt die Stammzahl der ver— ſchiedenen Klaſſen maßgebend. Dieſe ſind in den Wirtſchaftsplänen für die einzelnen Reviere und Revierteile ſowie in der Statiſtik für die Mittelwaldungen des ganzen Landes nachgewieſen. Die Nutzungen ſind im Mittelwald ſehr gleichmäßig erfolgt; ſie ge— währen deshalb eine gute Grundlage der Ertragsſchätzung. Der Niederwald iſt in Frankreich vorzugsweiſe in den Wal— dungen der Privaten in großer Ausdehnung vertreten. Soweit eine Regelung ſtattgefunden hat, beruht fie lediglich auf der Fläche, Bei der Eiche, welche die wichtigſte Holzart im Niederwalde iſt, wird nicht nur auf die Rinde, ſondern auch auf die Erziehung von Holz Wert gelegt. Daher ſind die Umtriebszeiten höher, als es der Rechnung mit ausſchließlicher Rückſicht auf die Rinde ent— ſprechend iſt. Nach der Statiſtik von 1876 wurden im Staats— wald 56 %, in den Gemeindewaldungen 76 % p mit Umtriebszeiten von 20—30 Jahren bewirtſchaftet. Mit Rückſicht auf die Er⸗ zeugung ſchwacher Nutzhölzer wird vom Überhalt Anwendung gemacht. X. Rückblick. Ein Rückblick auf die in der Praxis angewandten Verfahren läßt erkennen, daß ſich das Forſteinrichtungsweſen in den einzelnen Ländern ſehr verſchieden entwickelt hat. Verſchiedenheiten beſtehen hinſichtlich der Form der Betriebspläne, hinſichtlich der Zeit, für welche die Ertragsberechnungen angefertigt werden, hinſichtlich der Art der Maſſenermittelung, der Beſchreibung der Beſtände, der Herſtellung der Karten, der Bezeichnung der Betriebsverbände und der Benennung ihrer Teile. Dieſe Verſchiedenheiten haben ihre Urſache zunächſt in dem Vorherrſchen abweichender Beſtandesver— hältniſſe, denen ſich die Methoden der Forſteinrichtung angepaßt haben. Sodann war der Umſtand von Einfluß, daß ſich die ver— ſchiedenen Verfahren unabhängig voneinander ausgebildet haben. — 135 — Viele auf die Forſteinrichtung bezüglichen Erlaſſe ſind außerhalb ihres Geltungsbereichs kaum bekannt geworden. Trotz ihrer äußeren Verſchiedenheiten ſtehen die genannten Forſteinrichtungsverfahren in den Kernpunkten einander doch viel näher, als man nach ihrer äußeren Darſtellung vermutet. Als die wichtigſte Aufgabe der Wirtſchaftspläne gilt allgemein die Be— ſtimmung der Orte, welche zur Verjüngung herangezogen werden ſollen. Hierfür wird zunächſt die Beſchaffenheit der einzelnen Be— ſtände angeſehen. Je ungünſtiger ſich die Beſtände in Bezug auf Wuchs, Schluß verhalten, um ſo mehr iſt es angezeigt, ſie ſchnell zu nutzen. Zugleich aber verlangen alle in der Praxis in An— wendung ſtehenden Methoden, daß die Beſtände nicht nur für ſich, ſondern auch im Zuſammenhang mit dem Ganzen, dem ſie ange— hören, beurteilt und behandelt werden müſſen. Übereinſtimmend ſind ferner die Beſtimmungen über die Höhe der Abnutzung. In Preußen, Oſterreich, Sachſen, Heſſen und anderen Ländern wird in gleicher Weiſe hervorgehoben, daß den Maßſtab für die In— angriffnahme der Reviere die normale periodiſche Abtriebsfläche bilden ſoll. Dieſer unter regelmäßigen Verhältniſſen gültige Maß— ſtab wird in der Praxis je nach dem Verhältnis der Altersklaſſen in allen Staaten in der gleichen Richtung erhöht oder erniedrigt. Aus der Übereinftimmung betreffs der genannten Kernpunkte ergibt ſich, daß auch die Folgerungen, welche ſich aus den be— ſtehenden Verhältniſſen in Bezug auf den Fortſchritt des Forſt— einrichtungsweſens ergeben, in den meiſten Ländern dieſelben ſein müſſen. In der Formel — oder nn welche die normale jähr— liche oder periodiſche Abtriebsfläche darſtellt, wird u als eine be— kannte Größe angeſehen, wie es auch für die Ausführung eines Wirtſchaftsplans für einen beſtimmten Zeitpunkt notwendig iſt. Tatſächlich iſt jedoch, wenn man dieſen Gegenſtand allgemein be— trachtet, oder wenn man längere Zeiträume vor Augen hat, die Umtriebszeit keine feſte, ſondern eine dehnbare Größe; ſie verändert ſich durch eine Menge von wirtſchaftlichen Einflüſſen. Dieſe zu erkennen und ihre Bedeutung nachzuweiſen, iſt eine allen Methoden gemeinſame Aufgabe der Forſteinrichtung. Sie iſt wichtiger als die Form der Pläne und die Art der Berechnungen. Die Hiebs— reife iſt aber abhängig von allen Verhältniſſen, welche auf den Zuwachs und den Wert des Holzes von Einfluß ſind; ſie ſteht im Zuſammenhang mit der Standortslehre, dem Waldbau, der Forſtbenutzung; ſie iſt abhängig von den volkswirtſchaftlichen Ver- hältniſſen, welche die Art der Benutzung, den Verbrauch und die — Wertſchätzung des Holzes beſtimmen. Die Hiebsreife kann ferner A nicht begründet werden, ohne daß auf die Kernpunkte der Rein— ertragslehre eingegangen wird. In der Anwendung der Prinzipien der Reinertragslehre, ſowie der Grundſätze des Waldbaues und der Forſtbenutzung liegen daher die wichtigſten allgemeinen und blei— benden Aufgaben der Forſteinrichtung, wenn auch zeitweiſe infolge von beſonderen Ereigniſſen (Schäden durch Bruch, Inſekten u. a.) andere Aufgaben im Vordergrunde ſtehen. Druck von E. Buchbinder in Neu⸗Ruppin. * f 5 7 ” * D MARTIN, H. AUTHOR e TUILE ISSUED TO 86829 — 2 rl , „„ Ge 9 N 7 IF * % ”), Fi 5 fr 7 „ us 7 — — * 171 „ — d } € U fd ö * EU ig * 9 210 10 20 81 60 68 9 M2 SOd JIHS AVN J9NVY Q M3IASNMOG IV ıLN